![]() Hamburger Hafen und Logistik AktiengesellschaftHamburgKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015HHLA-Geschäftsbericht 2015Segmente der HHLAContainerscroll
Auf den HHLA-Containerterminals werden Schiff, Bahn und Lkw zur effizienten Transportkette verknüpft. Die Hamburger Terminals bilden die wichtigste europäische Drehscheibe zwischen Asien und Mittel- und Osteuropa. Darüber hinaus betreibt die HHLA einen Containerterminal im ukrainischen Odessa. Wesentliche Kennzahlenscroll
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Die HHLA bündelt in diesem Segment eine breite Palette von hafennahen Dienstleistungen wie Massengut-, Fahrzeug-, Frucht- sowie Projekt- und Kontraktlogistik. Zudem ist die HHLA bei der Abfertigung von Kreuzfahrtschiffen in Hamburg tätig und vermarktet ihr Know-how weltweit bei Infrastruktur- und Projektentwicklung. Wesentliche Kennzahlenscroll
Umsatzerlöse in Mio. €![]() Intermodalscroll
Die Bahngesellschaften der HHLA betreiben ein umfassendes Transport- und Terminalnetzwerk für Containertransporte und verbinden Häfen an Nord- und Ostsee sowie der nördlichen Adria mit ihrem Hinterland. Umfuhren per Lkw im Hamburger Hafen runden das Dienstleistungsportfolio ab. Wesentliche Kennzahlenscroll
Umsatzerlöse in Mio. €![]() Immobilienscroll
Mit dem nachhaltigen Umbau der denkmalgeschützten Hamburger Speicherstadt zu einem mustergültig sanierten Quartier betreibt die HHLA eine intelligente Standortentwicklung und sichert mit dem Fischmarkt Hamburg-Altona ein Stück des traditionsreichen Fischereihafenareals. Wesentliche Kennzahlenscroll
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Vor Konsolidierung zwischen den Teilkonzernen An unsere AktionäreBrief an die AktionäreMeine sehr geehrten Damen und Herrendie Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) bewegte sich im Geschäftsjahr 2015 in einem äußerst schwierigen Umfeld. Das Wachstum der Weltwirtschaft verlangsamte sich und erzielte den geringsten Zuwachs seit der Finanzkrise 2008/2009. Die Entwicklung des Welthandels lag erneut unterhalb der Zuwachsrate des Weltinlandsprodukts und verzeichnete ein schwaches Wachstum. In der Folge hat sich auch der weltweite Containerumschlag deutlich schwächer entwickelt als noch zu Jahresbeginn prognostiziert. Mit einem Anstieg um etwas mehr als ein Prozent erreichte er die - abgesehen vom Krisenjahr 2009 - niedrigste Wachstumsrate seit Beginn der Aufzeichnung des weltweiten Containerumschlags. Die für uns bedeutendste Volkswirtschaft China verlor weiter an Schwung und wuchs entgegen den Vorhersagen um weniger als sieben Prozent. Russland, der bisher zweitwichtigste Partner des Hamburger Hafens im seeseitigen Containerverkehr, verharrt in einer tiefen Rezession. In der Ukraine, wo wir unseren Container Terminal Odessa betreiben, steckt die Volkswirtschaft ebenfalls in einer massiven Krise. Darüber hinaus belasten uns anhaltende Restriktionen im Bereich der Infrastruktur. Hier ist insbesondere das lange Warten auf die ursprünglich für 2007 geplante Umsetzung der Fahrrinnenanpassung der Elbe zu nennen sowie der weiterhin unbefriedigende Zustand des Nord-Ostsee-Kanals, die Einschränkungen durch das unzureichende Sediment-Management im Hamburger Hafen und Engpässe auf den Straßen in und um Hamburg. All dies führt inzwischen vor dem Hintergrund eines aufgrund von Überkapazitäten verschärften Wettbewerbs zwischen den Häfen der europäischen Nordrange und angesichts zunehmender Direktanläufe in die Häfen der Ostsee zu deutlichen Mengenverlusten an unseren Terminals. Trotz dieser äußerst schwierigen Rahmenbedingungen haben wir im Geschäftsjahr 2015 einen soliden Konzernumsatz in Höhe von 1,1 Mrd. € und ein achtbares Betriebsergebnis (EBIT) von knapp 157 Mio. € erwirtschaftet. Es war uns allerdings nicht möglich, das Niveau des Vorjahres zu halten. Verglichen mit dem Jahr 2014 sanken die Umsatzerlöse um knapp fünf Prozent, das operative Ergebnis (EBIT) um gut sieben Prozent. An unseren Containerterminals verzeichneten wir einen Rückgang des wasserseitigen Umschlags um gut 12 Prozent auf knapp 6,6 Mio. Standardcontainer (TEU). Rückläufige Zubringerverkehre in die Ostsee, die wesentlich durch den Einbruch bei den Russlandverkehren verursacht wurden, sind hierfür die Hauptursache. Aber auch die seeseitigen Transportmengen zwischen Asien und Hamburg gingen im Vergleich zum Vorjahr spürbar zurück. Hier machte sich der schwächere Außenhandel Chinas bemerkbar. Weniger deutlich als an den Hamburger Containerterminals fiel der Mengenrückgang an unserem Terminal in Odessa aus, da dieser durch Marktanteilsgewinne gedämpft werden konnte. Mit den rückläufigen Mengen schrumpften die Umsatzerlöse im Segment Container um gut neun Prozent auf 675 Mio. €. Die Kosten des Geschäftsbereichs konnten nicht proportional zur Mengenentwicklung gesenkt werden. Wesentlich hierfür sind Personalkosten, die zwar durch den verringerten Einsatz von Fremdpersonal leicht zurückgingen, aber nicht kurzfristig an die zeitweilige Unterauslastung der Anlagen angepasst werden konnten. Das operative Ergebnis (EBIT) des Segments gab um rund 29 Prozent auf knapp 111 Mio. € nach. Erfreulich blieb die Mengen- und Ergebnisentwicklung im Segment Intermodal. Unsere Bahngesellschaften Metrans und Polzug legten beim Transport im Seehafenhinterlandverkehr verglichen mit einem bereits starken Vorjahr noch einmal um mehr als fünf Prozent auf 1,0 Mio. TEU zu. Überdurchschnittliches Wachstum verzeichneten dabei sowohl die Verbindungen zwischen den Adriahäfen und Mittel- sowie Osteuropa als auch die Verkehre zwischen den polnischen Seehäfen und dem polnischen Hinterland. Der Transport auf der Straße hingegen verringerte sich auch aufgrund der schwierigen Verkehrsbedingungen im Großraum Hamburg um knapp fünf Prozent. Insgesamt stieg der Containertransport im Segment Intermodal um fast drei Prozent auf gut 1,3 Mio. TEU. Der Umsatz folgte der Mengenentwicklung und steigerte sich auf 364 Mio. €. Das Betriebsergebnis (EBIT) verdoppelte sich auf gut 55 Mio. €. Hier wirken sich unsere Investitionen in eigene Lokomotiven, Waggons und Umschlaganlagen spürbar aus. Sie erhöhen unsere Produktivität, Flexibilität, Qualität und Wertschöpfungstiefe. Auch wenn die erfreulichen Ergebniszuwächse im Segment Intermodal die Rückgänge im Segment Container nicht vollständig kompensieren konnten, wird erneut deutlich, dass der strategische Ausbau unserer Bahnaktivitäten richtig war und inzwischen wesentlich zur wirtschaftlichen Stabilität unseres Unternehmens beiträgt. Mit unserem Dienstleistungsangebot im Segment Logistik sichern wir weiterhin die Bedeutung des Hamburger Hafens als Universalhafen. Die schwierigen Rahmenbedingungen und das Marktumfeld zwingen uns hier allerdings dazu, uns künftig auf Unternehmensteile mit einer nachhaltigen wirtschaftlichen Perspektive zu konzentrieren. Unsere Beratungstöchter vermarkten weltweit die Kompetenz der HHLA bei Infrastruktur- und Projektentwicklungen entlang der maritimen Transportkette. Der Teilkonzern Immobilien gestaltet den städtischen Strukturwandel in der Speicherstadt sowie am Fischmarkt. Dass er dabei sehr erfolgreich agiert, lässt sich nicht nur an den Steigerungen bei Umsatzerlösen und Betriebsergebnis erkennen, sondern auch an der Ehre, die der Speicherstadt mit der Verleihung des Titels "UNESCO-Welterbe" im Juli 2015 zuteilwurde. Mit 5.345 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die HHLA ein bedeutender Arbeitgeber. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die Zahl der Beschäftigten um knapp drei Prozent. Die größte personelle Verstärkung erfuhr das Segment Intermodal mit 130 zusätzlichen Beschäftigten, die im Zuge unserer Investitionen in eigenes rollendes Material eingestellt wurden. Weiterhin entfallen gut 68 Prozent aller Arbeitsplätze der HHLA auf den Standort Hamburg. Damit tragen wir zur Stabilisierung des Arbeitsmarktes und zur Sicherung des Wohlstands in der Hansestadt und den angrenzenden Bundesländern wesentlich bei. Das Vorhaben, unsere CO2-Emissionen je umgeschlagenen Container von 2008 bis 2020 um 30 Prozent zu senken, haben wir im Jahr 2015 mit einer Reduzierung um 29,5 Prozent schon fast vollständig umgesetzt. Dass wir damit unser selbst gestecktes, ehrgeiziges Ziel fünf Jahre früher als geplant nahezu erreicht haben, ist ein guter Erfolg für die Umwelt, der sich auch wirtschaftlich bei uns bemerkbar macht. Angesichts der Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hamburger Hafen und Logistik AG der Hauptversammlung am 16. Juni 2016 für die an der Börse gehandelten Aktien des Teilkonzerns Hafenlogistik eine Dividende von 0,59 € je dividendenberechtigte A-Aktie für das Geschäftsjahr 2015 vor. Insgesamt würde das Unternehmen damit für den Teilkonzern Hafenlogistik 41,3 Mio. € ausschütten - 13,5 Prozent mehr als im Vorjahr. 2016 werden wir unsere erfolgreiche, vertikal ausgerichtete Konzernstrategie fortführen. Wir werden unsere Containerterminals und ihre Prozesse für die hocheffiziente Abfertigung der zunehmenden Zahl von Großcontainerschiffen weiter optimieren. Das Netzwerk unserer Bahngesellschaften werden wir bedarfsgerecht weiter ausbauen und erneut in neue Lokomotiven investieren sowie in den Bau unseres Hub-Terminals im ungarischen Budapest, einer wichtigen europäischen Drehscheibe. Darüber hinaus prüfen wir Möglichkeiten, in attraktive Hafenprojekte zu investieren oder uns an ihnen zu beteiligen. Wir arbeiten zudem intensiv an unserer Kostenstruktur, werden uns gegebenenfalls von Unternehmensteilen ohne nachhaltige wirtschaftliche Perspektive trennen, den Einsatz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter flexibler an die Auslastung unserer Anlagen anpassen und unsere Prozesse weiter automatisieren. Vor dem Hintergrund der derzeitigen weltwirtschaftlichen Prognosen und der Vorhersagen für unser Branchenumfeld gehen wir für das Geschäftsjahr 2016 beim Containerumschlag von Werten im Bereich des Vorjahres aus. Bei den Containertransporten erwarten wir eine leichte Steigerung gegenüber dem Vorjahr. Die Umsatzerlöse auf Konzernebene sehen wir im Vorjahresbereich. Das Betriebsergebnis (EBIT) des Konzerns wird sich auch aufgrund von einmaligen Konsolidierungsaufwendungen in einer Bandbreite von 115 bis 145 Mio. € bewegen. Dabei begleitet uns eine Reihe von geopolitischen, welt- und finanzwirtschaftlichen Risiken, deren mögliche Auswirkungen auf unser Geschäft sich nur schwer vorhersehen lassen. Meine Damen und Herren, ich bin zuversichtlich, dass wir dank unserer Qualitäts- und Effizienzführerschaft sowohl beim Containerumschlag wie auch bei den damit eng verzahnten, hochleistungsfähigen Transportsystemen im Hinterland gut aufgestellt sind, um unsere Chancen in einem zunehmend herausfordernden Wettbewerb erfolgreich wahrzunehmen.
Ihr Klaus-Dieter Peters, Vorstandsvorsitzender Der Vorstandscroll
Was wir 2015 erreicht haben
Was wir 2016 erreichen wollen
Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,nachfolgend möchte ich Sie im Namen des Aufsichtsrats über unsere Tätigkeit im Geschäftsjahr 2015 informieren. Gleichzeitig möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich im Namen des Aufsichtsrats bei den Vorstandsmitgliedern und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns für ihre Leistungen im Geschäftsjahr 2015 und bei unseren Aktionären und Geschäftspartnern für das entgegengebrachte Vertrauen zu bedanken. Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und VorstandDer Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2015 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung sowie dem Deutschen Corporate Governance Kodex zugewiesenen Aufgaben wahrgenommen. Er hat die Geschäftsführung des Vorstands sorgfältig und regelmäßig überwacht, die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens sowie wesentliche Einzelmaßnahmen beratend begleitet und sich von der Recht-, Ordnungs- und Zweckmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Auch die Organisation von Gesellschaft und Konzern, das errichtete Risikomanagement und die Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung hat der Aufsichtsrat fortwährend überwacht. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat sowohl in den Sitzungen des Aufsichtsrats als auch durch schriftliche und mündliche Berichte zeitnah, regelmäßig und umfassend insbesondere über die Lage der HHLA und des Konzerns, die Unternehmensplanung, grundsätzliche Fragen der Unternehmenspolitik und Strategie, Investitionsvorhaben und die Personalsituation. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand auch zwischen den Sitzungen in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand und wurde über die Planung und Strategie, die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage, wesentliche Geschäftsvorfälle, die Risikolage und das Risikomanagement sowie die Compliance des Konzerns informiert. Der Aufsichtsrat war in sämtliche Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für den HHLA-Konzern und die AG eingebunden. Sämtlichen Maßnahmen, die dem Aufsichtsrat vom Vorstand entsprechend dem Gesetz, der Satzung und der Geschäftsanweisung des Vorstands als zustimmungspflichtig vorgelegt wurden, hat der Aufsichtsrat nach jeweils umfassender eigener Prüfung und ausführlicher Erörterung mit dem Vorstand zugestimmt. Die Arbeit des AufsichtsratsplenumsIm Geschäftsjahr 2015 fanden vier turnusgemäße Aufsichtsratssitzungen sowie eine Sondersitzung statt. Der Aufsichtsrat hat sich auf seinen Sitzungen vom Vorstand ausführlich über die laufende Umsatz-, Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung, über die Budgetplanung, die aktuelle Geschäftslage der Gesellschaft, des Konzerns und der einzelnen Segmente, einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements sowie die konzernweite Compliance, die strategischen Ziele sowie alle wesentlichen organisatorischen und personellen Veränderungen zeitnah und umfassend unterrichten lassen. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat in den Aufsichtsratssitzungen über die wirtschaftliche, finanzielle und strategische Situation der Gesellschaft und des Konzerns, die Strategie des Unternehmens im In- und Ausland sowie über wesentliche Entwicklungen und Ereignisse. Darüber hinaus bildeten folgende Gegenstände weitere Schwerpunkte der jeweiligen Sitzungen: In der Bilanzsitzung am 24. März 2015 wurden insbesondere die Berichterstattung und die Prüfung sowie die Billigung des Jahresabschlusses der HHLA einschließlich der Sparteneinzel-abschlüsse für die A- und S-Sparte, des Konzernabschlusses einschließlich der Teilkonzernabschlüsse, des zusammengefassten Lageberichts der HHLA und des Konzerns sowie die Berichte über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und zwischen der A- und der S-Sparte für das Geschäftsjahr 2014 behandelt. Vertreter des Abschlussprüfers nahmen an dieser Sitzung teil, berichteten über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung und standen für Fragen zur Verfügung. Der Aufsichtsrat befasste sich ferner mit dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands und dem Vorschlag des Prüfungsausschusses für die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015. Weitere Themen waren u.a. der Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung, der Corporate-Governance-Bericht und die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2015. Außerdem befasste sich der Aufsichtsrat in dieser Sitzung mit der Umsetzung der funktionalen Führungsstruktur im Konzern und einer konzerninternen Übertragung von Anlagevermögen auf die Unikai Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH. In seiner Sitzung am 3. Juni 2015 befasste sich der Aufsichtsrat u. a. mit der Lage des HHLA-Konzerns, der Erteilung von zwei Prokuren sowie der Abgabe einer Patronatserklärung zugunsten der HHLA Container Terminal Burchardkai GmbH im Zusammenhang mit der Bestellung von Containerstapelkränen. Weitere Themen waren Vorstandsangelegenheiten sowie der Stand der Effizienzprüfung des Aufsichtsrats. In seiner Sondersitzung am 28. Juli 2015 hat sich der Aufsichtsrat ausführlich mit Vorstandsangelegenheiten befasst namentlich den anstehenden Entscheidungen über die Verlängerung von Amtszeiten amtierender Vorstandsmitglieder Fragen der Vorstandsvergütung und weiteren Anpassungen der Vorstandsverträge an die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Ein weiterer Schwerpunkt dieser Sitzung war die Erörterung der Ergebnisse der Effizienzprüfung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, die mithilfe eines unabhängigen Beraters durchgeführt wurde. Die Zusammenarbeit wurde insgesamt als sehr gut und effizient bewertet. Hauptthemen der dritten turnusgemäßen Sitzung am 11. September 2015 waren die Genehmigung einer Darlehensaufnahme für die Immobiliensparte sowie die Genehmigung des Erwerbs weiterer Lokomotiven durch die Metrans a. s. Des Weiteren befasste sich der Aufsichtsrat ausführlich mit Corporate-Governance-Themen, namentlich den Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und den Auswirkungen des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen, und deren jeweiliger Umsetzung im HHLA-Konzern. In diesem Zusammenhang wurden die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats und die Geschäftsanweisung für den Vorstand angepasst und eine Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand beschlossen, ► siehe auch Corporate-Governance-Bericht und Erklärung zur Unternehmensführung, Seite 52. Schließlich befasste sich der Aufsichtsrat mit den Ergebnissen der Ausschreibung für Wirtschaftsprüferleistungen ab dem Jahr 2016. In der letzten Sitzung des Berichtszeitraums am 9. Dezember 2015 befasste sich der Aufsichtsrat neben der Lage des HHLA-Konzerns schwerpunktmäßig mit dem Wirtschaftsplan 2016 für den Konzern und die beiden Teilkonzerne Hafenlogistik und Immobilien, denen der Aufsichtsrat jeweils zustimmte. Ein weiterer Schwerpunkt war die Befassung mit den Ergebnissen der Risikoinventur und dem Risikomanagementsystem. Zudem wurden die Ziele des Aufsichtsrats hinsichtlich seiner Zusammensetzung aktualisiert und im Anschluss daran auch die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex erörtert und beschlossen. Schließlich befasste sich der Aufsichtsrat mit einer Akquisitionsmöglichkeit, der Erteilung einer Prokura sowie mit Personalthemen auf Vorstands- und Aufsichtsratsebene. An den Sitzungen des Aufsichtsrats nehmen grundsätzlich jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrats und - soweit nicht Vorstandsangelegenheiten oder aufsichtsratsinterne Themen erörtert werden - auch alle Mitglieder des Vorstands teil. Die Präsenz bei den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Berichtszeitraum lag bei durchschnittlich 91 %. Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat nur an der Hälfte oder weniger der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen es angehört, teilgenommen. Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern sind im Berichtszeitraum nicht aufgetreten. Dem Aufsichtsrat gehören keine ehemaligen Vorstandsmitglieder der Gesellschaft an. Die Arbeit der AusschüsseDer Aufsichtsrat hat mit dem Finanzausschuss, dem Prüfungsausschuss, dem Immobilienausschuss, dem Personalausschuss, dem Nominierungsausschuss und dem Vermittlungsausschuss insgesamt sechs Ausschüsse eingerichtet. Sie bereiten die Beschlüsse des Aufsichtsrats im Plenum vor und entscheiden, soweit zulässig, in Einzelfällen an seiner Stelle. Bis auf den Nominierungsausschuss sind alle Ausschüsse jeweils paritätisch mit Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt. Zur personellen Besetzung der Ausschüsse ► siehe auch Konzernanhang, Textziffer 49, Organe und Mandate, Seite 150 Der Finanzausschuss hat im Berichtszeitraum insgesamt vier Sitzungen abgehalten, namentlich im März, im Mai, im September und im Dezember 2015. Regelmäßige Gegenstände seiner Tätigkeit waren die Konzernergebnisentwicklung, die allgemeine Finanzlage und Investitionen des Konzerns. Außerdem befasste sich der Finanzausschuss im Berichtszeitraum mit der konzerninternen Übertragung von immobilem Anlagevermögen auf die Unikai Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH, der Abgabe einer Patronatserklärung zugunsten der HHLA Container Terminal Burchardkai GmbH im Zusammenhang mit der Bestellung von Containerstapelkränen, der Genehmigung einer Darlehensaufnahme für die Immobiliensparte sowie der Genehmigung des Erwerbs weiterer Lokomotiven durch die Metrans a. s. Einen Schwerpunkt der Dezember-Sitzung bildeten schließlich die ausführliche Vorprüfung des Wirtschaftsplans 2016 und die Mittelfristplanung 2017 bis 2020. Der Prüfungsausschuss hat im Berichtszeitraum ebenfalls eine Sitzung pro Quartal und somit insgesamt vier Sitzungen abgehalten. Zentrale Themen der ersten Sitzung im März waren die ausführliche Erörterung und Prüfung des Jahresabschlusses der HHLA, des Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2014, die Beschlussempfehlung an den Aufsichtsrat für die Unterbreitung eines Wahlvorschlags an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 sowie für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr 2015. Bei der Befassung mit dem Jahres- und Konzernabschluss waren Vertreter des Abschlussprüfers anwesend und haben über die Ergebnisse der Abschlussprüfung berichtet. Sie standen auch für Fragen zur Verfügung. Schwerpunkte der zweiten Sitzung im Mai bildeten der Zwischenbericht für das erste Quartal 2015, der Bericht über die Prüfung des Compliance-Management-Systems, die Prüfungstätigkeit der internen Revision und der Bericht zum internen Kontrollsystem. Der Leiter der internen Revision nahm an dieser Sitzung als Berichterstatter teil und gab umfassend Auskunft. In der dritten Sitzung im September hat sich der Prüfungsausschuss insbesondere mit der prüferischen Durchsicht des Zwischenberichts für das erste Halbjahr 2015, der Weiterentwicklung des Deutschen Corporate Governance Kodex und den Auswirkungen des "Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen" sowie den Ergebnissen der Ausschreibung für Wirtschaftsprüferleistungen ab dem Geschäftsjahr 2016 befasst. Bei der Befassung mit der prüferischen Durchsicht waren Vertreter des Abschlussprüfers anwesend, berichteten über die Ergebnisse der Prüfung und standen für Fragen zur Verfügung. In seiner letzten Sitzung im Berichtszeitraum befasste sich der Prüfungsausschuss insbesondere mit dem Zwischenbericht für das dritte Quartal 2015, der Erörterung von Prüfungsschwerpunkten des Abschlussprüfers bei der Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015, den Ergebnissen der Risikoinventur 2015 sowie der Prüfungsplanung der Revision für das Jahr 2016. Weitere Schwerpunkte dieser Sitzung waren die Vorbereitung der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex und der Jahresbericht des Compliance-Beauftragten der HHLA. An den Sitzungen des Finanzausschusses und des Prüfungsausschusses nehmen außer den Mitgliedern regelmäßig der Vorsitzende des Vorstands und der Finanzvorstand teil. An den Sitzungen des Prüfungsausschusses nimmt außerdem regelmäßig der Compliance-Beauftragte der HHLA teil. Der Compliance-Beauftragte berichtet jeweils über seine Tätigkeit sowie aktuelle Entwicklungen und steht für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Weitere Teilnehmer, wie z. B. Vertreter des Abschlussprüfers oder der internen Revision, nehmen bei Bedarf an den Sitzungen teil. Im Berichtszeitraum waren in allen Sitzungen des Prüfungsausschusses Vertreter des Abschlussprüfers anwesend. Der Immobilienausschuss hat im Geschäftsjahr 2015 zweimal getagt. Schwerpunkte seiner Tätigkeit waren - jeweils in Bezug auf den Teilkonzern Immobilien (S-Sparte) - neben der allgemeinen Geschäftsentwicklung die Erörterung und Prüfung des Jahresabschlusses der HHLA einschließlich des Einzelabschlusses der S-Sparte, des Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und der Einzelabschlüsse der Immobiliengesellschaften für das Geschäftsjahr 2014 (März-Sitzung) sowie der Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2016 und die Mittelfristplanung für die Jahre 2017 bis 2020 (Dezember-Sitzung). Der Personalausschuss ist im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt vier Mal zusammengetreten, um die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vorzubereiten. Schwerpunkte seiner Tätigkeit im Berichtszeitraum waren die anstehenden Entscheidungen über die Verlängerung von Vorstandsmandaten und Fragen der Vorstandsvergütung. Der Nominierungsausschuss und der Vermittlungsausschuss sind im Berichtszeitraum nicht zusammengetreten. Die Vorsitzenden der Ausschüsse haben im Anschluss an die jeweiligen Sitzungen an den Aufsichtsrat über die Tätigkeit in den Ausschüssen und deren Ergebnisse berichtet sowie ggf. Beschlussempfehlungen unterbreitet. Corporate GovernanceDie jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) wurde in der Prüfungsausschusssitzung am 3. Dezember 2015 gemeinsam mit dem Vorstand ausführlich besprochen und vorbereitet und sodann vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 9. Dezember 2015 verabschiedet. Die gemeinsame Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat vom 9. Dezember 2015 ist für die Öffentlichkeit auf der Internetseite der HHLA unter www.hhla.de/corporategovernance dauerhaft zugänglich. Ausführliche Informationen über die Entsprechenserklärung und die Corporate Governance finden sich zudem im Corporate-Governance-Bericht für das Jahr 2015, der auch die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB enthält. ► siehe auch Corporate-Governance-Bericht und Erklärung zur Unternehmensführung, Seite 52 AbschlussprüfungDie Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wurde von der Hauptversammlung am 11. Juni 2015 zum Abschlussprüfer und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2015 gewählt. Der Prüfungsausschuss hat daraufhin den Prüfungsauftrag verhandelt, Prüfungspunkte vorgegeben und den Auftrag erteilt. Die Auftragserteilung erfolgte im Einklang mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Insbesondere hat sich der Prüfungsausschuss vor der Auftragserteilung von der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers überzeugt und eine entsprechende Unabhängigkeitserklärung eingeholt. Der Abschlussprüfer hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss der HHLA einschließlich der als Teil des Anhangs dargestellten Sparteneinzelabschlüsse für die A-Sparte (Teilkonzern Hafenlogistik) und die S-Sparte (Teilkonzern Immobilien) nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), den Konzernabschluss einschließlich der als Teil der Erläuterungen dargestellten Teilkonzernabschlüsse für die A- und die S-Sparte nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den zusammengefassten Bericht über die Lage der HHLA und des Konzerns geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer hat ferner den vom Vorstand der HHLA gemäß §312 Aktiengesetz (AktG) aufgestellten Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2015 geprüft, über das Ergebnis der Prüfung schriftlich berichtet und den Bericht mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass (1) die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, (2) bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war und (3) bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen." Des Weiteren hat der Vorstand der HHLA gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung in analoger Anwendung der Regelungen des § 312 AktG einen Bericht über die Beziehung der A-Sparte und der S-Sparte für das Geschäftsjahr 2015 erstellt. Aufwendungen und Erträge, die nicht einer Sparte direkt zugeordnet werden konnten, wurden entsprechend der Satzung auf die Sparten aufgeteilt. Der Abschlussprüfer hat diesen Bericht geprüft, über das Ergebnis der Prüfung schriftlich berichtet und den Bericht mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass (1) die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, (2) bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." Der Jahresabschluss einschließlich der Sparteneinzelabschlüsse, der Konzernabschluss einschließlich der Teilkonzernabschlüsse, der zusammengefasste Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, der Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen, der Bericht über die Beziehungen zwischen A- und S-Sparte und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden jeweils unmittelbar nach ihrer Aufstellung und Prüfung allen Mitgliedern des Aufsichtsrats ausgehändigt. Eine Vorprüfung der Abschlüsse und Berichte haben der Prüfungsausschuss und der Immobilienausschuss in ihrer jeweiligen Sitzung am 17. März 2016 vorgenommen. Über die Prüfung haben diese Ausschüsse dem Aufsichtsrat in der Bilanzsitzung am 23. März 2016 berichtet und ihm die Billigung der Abschlüsse und Berichte empfohlen. In der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 23. März 2016 wurden die vorgenannten Abschlüsse und Berichte umfassend behandelt und vom Aufsichtsrat geprüft. Der Vorstand erläuterte die jeweiligen Abschlüsse und Berichte der HHLA, des Konzerns, die entsprechenden Spartenabschlüsse sowie das Risikomanagementsystem. In dieser Sitzung waren auch Vertreter des Abschlussprüfers anwesend, die über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung berichteten und für Fragen zur Verfügung standen. Sie berichteten ferner über die Feststellungen des Abschlussprüfers zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess und standen auch insoweit für Fragen zur Verfügung. Nach Auskunft der Vertreter des Abschlussprüfers liegen keine Umstände vor, die seine Befangenheit erkennen lassen. Der Abschlussprüfer hat neben der Abschlussprüfung die prüferische Durchsicht von Zwischenabschlüssen sowie weitere prüfungsnahe Leistungen in geringem Umfang für die Gesellschaft erbracht. Der Abschlussprüfer hat den Aufsichtsrat über Art und Umfang dieser Leistungen informiert. Nach ausführlicher Besprechung des Prüfungsverlaufs und der Prüfungsergebnisse und nach eingehender Auseinandersetzung mit den Prüfungsberichten des Abschlussprüfers und auf Basis seiner eigenen Prüfung und Erörterung des Jahresabschlusses inklusive der Sparteneinzelabschlüsse, des Konzernabschlusses inklusive der Teilkonzernabschlüsse, des zusammengefassten Lageberichts für die HHLA und den Konzern, des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und des Berichts über die Beziehungen zwischen A- und S-Sparte stimmte der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu. Der Aufsichtsrat stellte fest, dass nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen zu erheben sind, und billigte in der Bilanzsitzung am 23. März 2016 gemäß den Empfehlungen des Prüfungsausschusses und des Immobilienausschusses den Jahresabschluss inklusive der Sparteneinzelabschlüsse, den Konzernabschluss inklusive der Teilkonzernabschlüsse sowie den zusammengefassten Lagebericht. Der Jahresabschluss der HHLA für das Geschäftsjahr 2015 ist damit festgestellt. Zudem stellte der Aufsichtsrat fest, dass nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen gegen die Erklärungen des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Beziehungen zwischen A- und S-Sparte zu erheben sind. Den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns haben der Prüfungsausschuss - für die A-Sparte - und der Immobilienausschuss - für die S-Sparte - in ihren jeweiligen Sitzungen am 17. März 2016 insbesondere unter Berücksichtigung der Ergebnisentwicklung und Finanzplanung sowie der Aktionärsinteressen eingehend analysiert und mit dem Vorstand diskutiert. Beide Ausschüsse haben sich nach dieser Diskussion und eigener Prüfung für den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns ausgesprochen. Der Gesamtaufsichtsrat hat sich in seiner Bilanzsitzung am 23. März 2016 nach eigener Prüfung dem Vorschlag des Vorstands angeschlossen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 eine Dividende von 0,59 € je dividendenberechtigte A-Aktie sowie von 1,75 € je dividendenberechtigte S-Aktie auszuschütten. Personelle VeränderungenIm Aufsichtsrat hat Herr Michael Pirschel sein Mandat mit Wirkung zum 10. Dezember 2015 niedergelegt. Der Aufsichtsrat bedankt sich bei Herrn Pirschel für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. An seine Stelle ist mit Wirkung ab dem 11. Dezember 2015 zunächst Herr Stephan Möller-Horns in den Aufsichtsrat eingetreten, der bereits von der Hauptversammlung am 14. Juni 2012 zum Ersatzmitglied für Herrn Pirschel gewählt worden war. Nachdem Herr Möller-Horns sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf des 9. Februar 2016 niedergelegt hat, hat das Amtsgericht Hamburg Herrn Dr. Rolf Bösinger mit Wirkung bis zur Beendigung der nächsten ordentlichen Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft bestellt. Im Vorstand wurden im Berichtszeitraum die Amtszeiten der Vorstandsmitglieder Dr. Lappin und Dr. Behn um fünf bzw. drei Jahre verlängert. Demgegenüber hat der Vorstandsvorsitzende in der Dezember-Sitzung des Aufsichtsrats erklärt, dass er dem Unternehmen nach Ablauf seines noch bis zum 31. Dezember 2016 laufenden Vertrages nicht mehr zur Verfügung steht. Der Aufsichtsrat hat diese Entscheidung mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat und der Personalausschuss haben daraufhin in ihren jeweiligen Dezember-Sitzungen die notwendigen Schritte für die Nachbesetzung des Vorstandsvorsitzes ab 2017 eingeleitet.
Hamburg, den 23. März 2016 Der Aufsichtsrat Prof. Dr. Peer Witten, Vorsitzender des Aufsichtsrats Mitglieder des AufsichtsratsProf. Dr. Peer WittenVorsitzender des Aufsichtsrats Ehemaliges Mitglied des Konzernvorstands der Otto Group Wolfgang AbelStellvertretender Vorsitzender Gewerkschaftssekretär, ver.di Hamburg Torsten BallhauseLandesfachbereichsleiter Verkehr, ver.di Hamburg Petra Bödeker-SchoemannGeschäftsführerin der Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) Dr. Rolf Bösinger (seit 18.02.2016)Staatsrat der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg (seit 17.04.2015) Dr. Bernd EgertStaatsrat der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg (bis 16.03.2015) Holger HeinzelLeiter Finanzen und Controlling der HHLA Dr. Norbert KloppenburgMitglied des Vorstands der KfW Bankengruppe Frank LadwigVorsitzender des Konzernbetriebsrats und des Betriebsrats der HHLA Container Terminal Tollerort GmbH Stephan Möller-Horns (vom 11.12.2015 bis 09.02.2016)Abteilungsleiter in der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg Arno MünsterHafenfacharbeiter, Hamburg Norbert PaulsenVorsitzender des Gemeinschaftsbetriebsrats der Hamburger Hafen und Logistik AG Michael Pirschel (bis 10.12.2015)Abteilungsleiter in der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg (bis 30.11.2015) Dr. Sibylle RoggencampLeiterin des Amtes für Vermögens- und Beteiligungsmanagement in der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg ► siehe auch Konzernanhang, Textziffer 49, Organe und Mandate, Seite 150 Die HHLA-AktieKennzahlen HHLA-Aktiescroll
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Dividendenvorschlag für 2015 Börsenjahr endet trotz starker Volatilität im PlusTrotz zeitweiser Schwankungen zeigte der deutsche Aktienmarkt im Jahresverlauf 2015 eine deutlich positive Entwicklung und schloss das vierte Jahr in Folge mit einem Plus. Zu Jahresbeginn dämpften der anhaltende Ölpreisverfall sowie Unsicherheit über die weitere Entwicklung in Griechenland und der Ukraine den Aufwärtstrend. Ab Mitte Januar gab das von der Europäischen Zentralbank (EZB) angekündigte Anleihekaufprogramm (Quantitative Easing) den Leitindizes jedoch zusätzlichen Auftrieb. In diesem positiven Marktumfeld erzielte der DAX im Laufe des ersten Quartals starke Zuwächse und notierte am 10. April auf einem neuen Rekordhöchststand von 12.375 Punkten. Ab Mitte April bremste die erneute Sorge um einer möglichen Austritt Griechenlands aus der Eurozone die Börsen. Zusätzlich beunruhigten schwache US-Daten und Spekulationen über eine baldige Zinswende der US-Notenbank den Kapitalmarkt. Erst die Ankündigung der EZB, ihr Anleihekaufprogramm im Sommer weiter hochzufahren, sorgte im Zusammenspiel mit einem schwachen Euro für Entlastung. Der positive Start in die zweite Jahreshälfte wurde Ende Juli von schwachen Konjunkturdaten aus China unterbrochen. Mitte August reagierte die chinesische Zentralbank auf die schwachen Exportdaten überraschend mit einer Abwertung der Landeswährung Yuan. Dies führte an den Börsen weltweit zu größeren Kursabschlägen. Im September erholte sich der DAX zunächst, der Skandal um manipulierte Abgaswerte bei Volkswagen führte allerdings erneut zu Abschlägen. So notierte der DAX am 24. September auf einem Jahrestiefststand von 9.428 Punkten. Gestützt von einer fortgesetzt stark expansiven Geldpolitik zentraler Notenbanken erholte sich der DAX im Oktober und überschritt Ende November wieder die 11.000-Punkte-Marke. Erst Mitte Dezember unterbrach ein weiterer Sturz des Ölpreises die Aufholjagd. Der DAX schloss mit 10.743 Punkten und legte somit gegenüber dem Vorjahr um 9,6 % zu. Der SDAX übertraf den deutschen Leitindex mit einem Zuwachs von 26,6% deutlich und notierte am 30. Dezember 2015 bei 9.099 Punkten. HHLA-Kurs durch China-Schwäche belastetDie HHLA-Aktie startete mit erfreulichen Zuwächsen ins neue Jahr. Die positive Kursentwicklung wurde durch die Veröffentlichung der vorläufigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2014 gestützt, die leicht über den Erwartungen des Marktes lagen. Im positiven Börsenumfeld übersprang die Aktie die 20-€-Marke und stieg bis zum 20. März auf den Jahreshöchststand von 21,37 €. Der im Rahmen der Jahresergebnisse 2014 veröffentlichte Ausblick auf das Geschäftsjahr 2015 folgte nur teilweise den Erwartungen des Marktes, so dass der Kurs Anfang April unter 19 € fiel. Bis zur Veröffentlichung der Quartalsergebnisse Mitte Mai entwickelte sich der HHLA-Kurs im Wesentlichen parallel zu den Märkten. Die Ergebnisse des ersten Quartals überraschten die Markteilnehmer positiv: Trotz rückläufiger Entwicklung im Containerumschlag lag das Betriebsergebnis (EBIT) deutlich über den Erwartungen, so dass sich der Kurs oberhalb der 20-€-Marke etablierte. Ende Mai konnte sich die HHLA-Aktie der eingetrübten Börsenstimmung nicht länger entziehen und fiel marktkonform unter 20 €. Die Entscheidung der EU, die Sanktionen gegen Russland aufgrund des anhaltenden Konflikts mit der Ukraine zu verlängern, wurde vom Markt kritisch bewertet und führte Mitte Juni zu spürbaren Abschlägen. Zu Beginn des dritten Quartals rückte die Stellungnahme des Europäischen Gerichtshofs zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie im Rahmen des Verfahrens zur Fahrrinnenanpassung der Elbe die HHLA wieder in das Interesse der Anleger. Im rückläufigen Marktumfeld konnte die Aktie jedoch keine positiven Impulse für die Kursentwicklung gewinnen. Am 6. Juli präzisierte die HHLA auf Segmentebene ihre Prognose für das Geschäftsjahr 2015. Die Angaben auf Konzernebene blieben davon jedoch unberührt, so dass die Anpassung keine Auswirkungen auf den Kurs hatte. Bis zur Veröffentlichung der Halbjahreszahlen am 14. August bewegte sich die Aktie seitwärts zwischen 17 € und 18 €. Während sich das Konzernergebnis im ersten Halbjahr erfreulich entwickelte, blieben Volumina, Umsatz und EBIT teilweise deutlich unter den Erwartungen, so dass der Kapitalmarkt verhalten reagierte. In der zweiten Augusthälfte geriet der HHLA-Kurs infolge der Abwertung der chinesischen Landeswährung unter Druck. Anfang Oktober passte die HHLA aufgrund der geänderten Marktbedingungen ihre Prognose auch auf Konzernebene an. Ein erhöhtes Handelsvolumen und ein deutlicher Kursrückgang waren die Folge. Am 14. Oktober notierte die Aktie auf einem neuen Allzeittief von 12,79 €. Im November konnte sie sich zwischen 13 und 14 € stabilisieren, dennoch setzten weiterhin schwache Marktdaten wie z. B. enttäuschende Exportdaten aus China dem Papier immer wieder zu. Erst gegen Jahresende konnte die HHLA-Aktie wieder die 14-€-Marke überspringen und schloss zum Jahresende mit 14,06 € bzw. einem Minus von 18,5% gegenüber dem Vorjahr. Per Jahresende betrug die Marktkapitalisierung des börsennotierten Teilkonzerns Hafenlogistik 984,9 Mio. €. Das für Investoren und Analysten relevante Ergebnis je Aktie konnte die HHLA im Geschäftsjahr 2015 indes um 12,8 % auf 0,84 € steigern. Kursverlauf 2015![]() Quelle: Datastream Aktionärsbasis weiterhin breit gestreutDie Aktionärsbasis der HHLA zeigte sich auch im Jahr 2015 weitgehend stabil. Bezogen auf die börsennotierten A-Aktien blieb die Freie und Hansestadt Hamburg mit 68,4 % unverändert größter Anteilseigner. Der Streubesitz betrug 31,6 %. Nach den Stimmrechtsmitteilungen, die der HHLA zum Jahresende 2015 vorlagen, kam aus dem Streubesitz allein der US-amerikanische Investor First Eagle Investment Management LLC mit 5,2 % auf einen Anteilsbesitz oberhalb der gesetzlichen Meldeschwellen. Unter den täglich gehandelten Titeln nahm der Anteilsbesitz von Privatanlegern um 0,6 Prozentpunkte zu: 8,8 % des Grundkapitals befanden sich zum Jahresende in privaten Depots (im Vorjahr: 8,2 %). Institutionelle Investoren hielten demgegenüber mit 22,8 % aller Aktien weiter den Großteil des Streubesitzes (im Vorjahr: 23,4 %). Insgesamt blieb das Grundkapital der HHLA unter rund 30.000 registrierten Aktionären breit gestreut. Die größten Anteilseigner im Streubesitz verteilten sich regional vorwiegend auf Deutschland, die USA, Großbritannien und weitere, vor allem kontinentaleuropäische Länder. Stammdaten HHLA-A-Aktiescroll
Dialog mit Kapitalmarkt intensiviertIm volatilen Marktumfeld 2015 waren kurze Reaktionszeiten, umfassende Auskunftsfähigkeit und ein offener Dialog mit Finanzanalysten und Anlegern von wesentlicher Bedeutung für die Investor-Relations-(IR-)Aktivitäten der HHLA. Um die Informationsbedürfnisse institutioneller Investoren und Privatanleger gleichermaßen abzudecken, besuchte die HHLA zahlreiche Investorenkonferenzen an den maßgeblichen Handelsplätzen Frankfurt, London, Paris und New York und war ebenso auf Privatanlegerveranstaltungen in Deutschland vertreten. Ergänzt wurden diese Maßnahmen durch Roadshows in weiteren Finanzzentren Kontinentaleuropas. Parallel dazu fanden zahlreiche Investorengespräche am Hauptsitz in Hamburg statt. Die Informations- und Gesprächsangebote stießen dabei auf großes Interesse. Darüber hinaus erläuterte der Vorstand die Geschäftsentwicklung in quartalsweise stattfindenden Telefonkonferenzen. Durch seine aktive Kommunikationsarbeit pflegt der Bereich Investor Relations den Dialog mit Anteilseignern und potenziellen Investoren und trägt dabei nicht nur Informationen in die interessierte Öffentlichkeit, sondern nimmt auch Themen auf, die für die Anleger von besonderem Interesse sind. Die Themenkreise, für die sich Anleger der HHLA im Geschäftsjahr 2015 besonders interessierten, umfassten neben der Situation in der Ukraine insbesondere die Auswirkungen der rückläufigen bzw. nachlassenden Konjunktur in Russland und China auf die Geschäftsentwicklung der HHLA. Ebenso wurde die Bildung neuer Konsortien und Allianzen intensiv diskutiert und Kostensenkungspotenziale nachgefragt. Der aktuelle Stand des Verfahrens zur Fahrrinnenanpassung der Elbe stand dabei unverändert im Fokus. Verteilung der IR-Aktivitäten nach Regionen 2015![]() Die Kommunikationsarbeit der HHLA erfuhr am Kapitalmarkt erneut Wertschätzung: So belegte der Geschäftsbericht der HHLA im Wettbewerb des Wirtschaftsmagazins "Bilanz" den ersten Platz in der Kategorie SDAX. Im laufenden Geschäftsjahr wurde die Finanzberichterstattung weiter ausgebaut: Ergänzend zu den vorhandenen Online-Services wie der IR-Website oder Twitter-Meldungen bietet die HHLA ihre Finanzberichte seit November 2015 als vollwertigen HTML-Bericht an. Die Umstellung von Print auf Online ermöglicht allen Interessenten, interaktiv durch die Informationen zu navigieren, Inhalte gezielt zu suchen und individuell zusammenzustellen. Analysten sehen überwiegend PotenzialeDie Zahl der Finanzanalysten, die die Geschäftsentwicklung der HHLA verfolgen und mit Berichten und Empfehlungen begleiten, betrug zum Jahresende 21. Für SDAX-Verhältnisse verfügt die HHLA-Aktie damit über eine außerordentlich weitreichende Abdeckung. Die überwiegende Mehrzahl der Analysten empfiehlt, die HHLA-Aktie zu kaufen oder zu halten. Insbesondere das Intermodalgeschäft sowie Wachstumspotenziale aufgrund einer möglichen Fahrrinnenanpassung werden als Werttreiber gesehen. Analysten mit Verkaufsempfehlung betonen vor allem die zunehmende Wettbewerbsintensität unter den Nordrange-Häfen, geringe Kostenflexibilität und die Risiken aus der noch nicht erfolgten Fahrrinnenanpassung der Elbe. Die HHLA legt großen Wert auf eine breite und fundierte Abdeckung ihrer Aktie durch Finanzanalysten, da dadurch das Verständnis der Investoren für das Geschäftsmodell vertieft und ein umfassendes Meinungsbild gewährleistet wird. Diesem Ansatz folgend pflegt das Unternehmen einen intensiven Austausch mit allen Finanzanalysten und strebt fortwährend eine Erweiterung des Kreises unabhängiger Studien an. Erhöhter DividendenvorschlagAm 11. Juni 2015 fand in Hamburg die achte ordentliche Hauptversammlung seit dem Börsengang der HHLA im Jahr 2007 statt. Vertreten waren rund 900 Aktionäre bzw. 83 % des Grundkapitals (im Vorjahr: 82 %). Den Beschlussvorschlägen von Aufsichtsrat und Vorstand stimmten die anwesenden Anteilseigner mit deutlicher Mehrheit zu - darunter auch einer Dividende je dividendenberechtigte Aktie des börsennotierten Teilkonzerns Hafenlogistik (A-Aktie) in Höhe von 0,52 €. Insgesamt schüttete die HHLA damit 36,4 Mio. € aus (im Vorjahr: 31,5 Mio. €). Dies entsprach einer Ausschüttungsquote von 69,7 % des Jahresüberschusses nach Anteilen anderer Gesellschafter des Teilkonzerns Hafenlogistik. Die Dividende wurde am 12. Juni an die Aktionäre ausgezahlt. Auf Basis des Schlusskurses vom 12. Juni in Höhe von 18,76 € erzielte die HHLA-Aktie eine Dividendenrendite von 2,8 % und lag damit im direkten Vergleich im oberen Drittel des SDAX. Auf der Basis des im Jahr 2015 erzielten Ergebnisses werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung am 16. Juni 2016 eine Dividende von 0,59 € je A-Aktie vorschlagen. Dies entspricht einem Gesamtbetrag von 41,3 Mio. €. In Relation zum Ergebnis je Aktie würde sich die Ausschüttungsquote weiterhin auf einem vergleichsweise hohen Niveau bewegen. Damit bestätigt die HHLA ihre Dividendenpolitik, nach Möglichkeit zwischen 50 und 70 % des relevanten Jahresüberschusses des Teilkonzerns Hafenlogistik an ihre Aktionäre auszuschütten. Analystenempfehlungen zum 31.12.2015![]() Dividendenentwicklung und Ausschüttungsquote je börsennotierte A-Aktie in € / Ausschüttungsquote in %![]() 2015: Dividendenvorschlag Zusammengefasster LageberichtIm zusammengefassten Lagebericht wird der Geschäftsverlauf des HHLA-Konzerns sowie der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (HHLA AG) analysiert. Der Konzern im ÜberblickAktionärsstrukturGrundkapital: insgesamt 72.753.334 nennwertlose Namensaktien (Stückaktien) ![]() KonzernstrukturDie Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) ist ein führender Hafenlogistikkonzern in Europa. Gesteuert wird das Unternehmen als strategische Management-Holding und ist in die Teilkonzerne Hafenlogistik und Immobilien gegliedert. Die dem Teilkonzern Hafenlogistik zugeordneten und an der Börse notierten A-Aktien bilden eine Beteiligung allein am Ergebnis und Vermögen dieser Geschäftsaktivitäten ab. Der Teilkonzern Immobilien umfasst die nicht hafenumschlagspezifischen Immobilien der HHLA. Die Entwicklung und das wirtschaftliche Ergebnis des Teilkonzerns Immobilien, der auch Zielen der Stadtentwicklung Rechnung trägt, werden von den S-Aktien abgebildet. Diese Aktien werden nicht an der Börse gehandelt und befinden sich vollständig im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Im unwahrscheinlichen und bisher nicht vorgekommenen Fall eines Verlusts im Teilkonzern Immobilien würde dieser gemäß einem separat abgeschlossenen Verlustausgleichsvertrag mittelbar durch die FHH übernommen. Das operative Geschäft des HHLA-Konzerns wird von 30 inländischen und neun ausländischen Tochtergesellschaften und Beteiligungen betrieben, die zum Konsolidierungskreis des Unternehmens zählen. Im Geschäftsjahr 2015 wurden die bisher divisional in der Zwischenholding HHLA Container Terminals GmbH (Segment Container) angesiedelten Funktionen und Steuerungsaufgaben in die Holding überführt und damit direkt dem Verantwortungsbereich des Vorstands unterstellt. Darüber hinaus wurden an der Unternehmensstruktur im Geschäftsjahr 2015 keine wesentlichen rechtlichen oder organisatorischen Veränderungen vorgenommen. FührungsstrukturAls Aktiengesellschaft deutschen Rechts verfügt die HHLA mit Vorstand und Aufsichtsrat über eine zweigeteilte Struktur: Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung und der Aufsichtsrat bestellt, berät und überwacht den Vorstand. Dem Vorstand der HHLA gehörten im Geschäftsjahr 2015 vier Mitglieder an, deren Verantwortungsbereiche nach Aufgaben sowie nach Segmenten gegliedert sind. Die Verantwortung für das Segment Container trägt der HHLA-Vorstand unter der Leitung des Vorstandsvorsitzenden nunmehr gemeinsam. Die bisher praktizierte divisionale Führung über die Zwischenholding HHLA Container Terminals GmbH wurde durch eine funktionale Führungsstruktur ersetzt. Die Funktionen Containervertrieb und Containerbetrieb, die bisher in der Zwischenholding angesiedelt waren, werden jetzt direkt aus der Holding gesteuert. Der Aufsichtsrat umfasst insgesamt zwölf Personen und setzt sich aus je sechs Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. ► siehe Konzernanhang, Textziffer 49, Organe und Mandate, Seite 150 GeschäftstätigkeitAls integrierter Umschlag-, Transport- und Logistikanbieter erbringt der Teilkonzern Hafenlogistik Dienstleistungen entlang der logistischen Kette zwischen Überseehafen und europäischem Hinterland. Der geografische Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit liegt im Hamburger Hafen und in dessen Hinterland. Der Hamburger Hafen ist eine internationale Drehscheibe für den see- und landgebundenen Containertransport mit optimaler Hinterlandanbindung an die Volkswirtschaften in Mittel- und Osteuropa, in Skandinavien und im baltischen Raum. Das Kerngeschäft wird durch die Segmente Container Intermodal und Logistik repräsentiert. Das Segment Container bündelt die Aktivitäten des Konzerns im Bereich Containerumschlag und ist gemessen an Umsatz und Ergebnis der größte Geschäftsbereich. Die Tätigkeit in diesem Segment setzt sich im Wesentlichen aus der Abfertigung von Containerschiffen (dem Laden und Löschen von Containern) und dem Umladen von Containern auf andere Verkehrsträger (Bahn, Lkw, Feeder- oder Binnenschiff) zusammen. Die HHLA betreibt am Standort Hamburg die drei Containerterminals Altenwerder (CTA), Burchardkai (CTB) und Tollerort (CTT) sowie einen weiteren Containerterminal im ukrainischen Hafen Odessa (CTO). Komplementäre Servicedienstleistungen rund um den Container, z. B. die Wartung und Reparatur von Containern, runden die Angebotspalette ab. Organisationsübersichtscroll
Das Segment Intermodal ist das nach Umsatz und Ergebnis zweitgrößte Segment der HHLA. Als weiteres zentrales Element des vertikal integrierten Geschäftsmodells der HHLA ist es darauf ausgerichtet, ein umfassendes Transport- und Terminalnetzwerk für Container im Seehafenhinterlandverkehr und zunehmend auch im Kontinentalverkehr auf Schiene und Straße anzubieten. Während die zwei Bahngesellschaften Metrans und Polzug regelmäßige Verbindungen mit Direktzügen zwischen den Häfen an Nord- und Ostsee sowie der nördlichen Adria und ihrem Hinterland anbieten, stellt der Betrieb von Inlandterminals ein umfassendes Dienstleistungsangebot für die maritime Logistik bereit. Neben Umfuhren im Hamburger Hafen übernimmt die Lkw-Speditionstochter CTD den Containertransport auf der Straße im Nahbereich sowie im europaweiten Fernverkehr. Das Segment Logistik umfasst eine große Bandbreite von ergänzenden Dienstleistungen in den Bereichen Kontrakt- und Lagerlogistik sowie Spezialumschlag und Beratung. Das Leistungsspektrum beinhaltet sowohl einzelne Logistikdienstleistungen als auch komplette Prozessketten für die internationale Beschaffung und Distribution. Dazu zählen der Betrieb von Umschlaganlagen für Massengüter, Kraftfahrzeuge und Früchte sowie die Abfertigung von Kreuzfahrtschiffen. Außerdem bietet das Unternehmen in diesem Segment Beratungs- und Managementleistungen für Kunden aus der internationalen Hafen- und Transportwirtschaft. Einen Teil der Logistikdienstleistungen erbringt die HHLA mit Partnerunternehmen. Der Bereich Holding/Übrige ist ebenfalls dem Teilkonzern Hafenlogistik zugeordnet, stellt gemäß internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen (IFRS) jedoch kein eigenständiges Segment dar. Die Aufgaben der Holding liegen in der strategischen Entwicklung des Konzerns, der funktionalen Führung des Segments Container, der Steuerung von Ressourcen und Prozessen und der Erbringung von Dienstleistungen für die operativen Gesellschaften. Dem Bereich sind zudem die hafenumschlagspezifischen Immobilien der HHLA sowie der Betrieb von Schwimmkränen zugeordnet. Das Segment Immobilien entspricht dem Teilkonzern Immobilien. Die Geschäftsaktivitäten umfassen die Entwicklung, die Vermietung sowie kaufmännisches und technisches Facility-Management von Immobilien am Hamburger Hafenrand. Dazu zählt die Hamburger Speicherstadt, das größte historische Lagerhausquartier der Welt. Auf rund 300.000 m2 bietet die HHLA Gewerbeflächen in zentraler Lage. Weitere hochwertige Objekte mit rund 63.000 m2 werden am Fischmarkt Hamburg-Altona im exklusiven Umfeld des Fischereihafenareals am nördlichen Elbufer bewirtschaftet. Weiterführende Informationen zur jeweiligen Segmententwicklung ► siehe auch Segmententwicklung, Seite 40 Markt und WettbewerbDie HHLA agiert mit ihrem börsennotierten Kerngeschäft der Hafenlogistik auf dem europäischen Markt für internationalen Seegüterverkehr. Dieser bietet langfristig unverändert eine attraktive Wachstumsperspektive, denn die im globalen Kontext erreichte Wettbewerbsfähigkeit wesentlicher zentraleuropäischer Länder, stellt die Basis für ein auch zukünftig weiter steigendes Außenhandelsvolumen und Konsumpotential dar. Für den osteuropäischen Raum, insbesondere die Russische Föderation und die Ukraine, hängt die Realisierbarkeit des auch in diesen Märkten bestehenden Potenzials maßgeblich von ausstehenden politischen Lösungen für bestehende regionale Konflikte sowie einer Normalisierung von Rohstoff- und Energiepreisen ab. Die relevanten Wirtschaftsindikatoren signalisieren für die Europäische Währungsunion eine weitere Verstetigung des Anstiegs des Bruttoinlandsproduktes. Allerdings sind auch hier aufgrund der unverändert hohen Verschuldungsgrade nur mittel- und langfristig höhere Dynamiken zu erwarten. Kurz- und mittelfristig hingegen ist eine grundsätzliche Neubewertung der zu erwartenden Dynamiken für das containerisierte Handels- und Transportvolumen angezeigt. Dies vor allem wegen exogener Rahmenbedingungen und struktureller Problemlagen oder Krisen, für die überzeugende Lösungsansätze weiterhin ausstehen. Umschlag in den Nordrange-HäfenVolumen und Marktanteile 2016![]() Quelle: Port Authorities / Marktanteile eigene Berechnung Containerumschlag in den größten Nordrange-Häfen in Mio. TEU![]() Quelle: Port Authorities; See-Containerumschlag nach Fahrtgebieten im Hamburger Hafen 2015![]() Quelle: Hamburg Hafen Marketing e. V. Der für die HHLA relevante Markt für Hafendienstleistungen an der nordeuropäischen Küste (die sogenannte Nordrange) zeichnet sich durch eine hohe Hafendichte aus. Im Wettbewerb stehen derzeit insbesondere die großen Nordrange-Häfen Hamburg, der Hauptstandort der HHLA, die bremischen Häfen sowie Rotterdam und Antwerpen. Weitere Umschlagplätze wie Wilhelmshaven, Le Havre oder Zeebrugge sind gemessen an ihrer Kapazität und/oder ihrem derzeitigen Ladungsaufkommen deutlich kleiner. Die Häfen in der Ostsee werden zurzeit vor allem von Zubringerverkehren (Feeder) bedient, die über die zentralen Bündelungspunkte in der Nordrange agieren. Zunehmende Konkurrenz zu diesem Verbundsystem bilden Direktanläufe durch Überseedienste, wie z. B. nach Gdansk (Polen) oder Göteborg (Schweden). Neben der geografischen Lage und der Hinterlandanbindung der Häfen wirkt sich die seeseitige Erreichbarkeit auf die Wettbewerbsposition der Terminalbetreiber und auf das lokale Ladungsaufkommen aus. Als weitere Wettbewerbsfaktoren bestimmen die Preisgestaltung, die Zuverlässigkeit und die Geschwindigkeit in der Schiffsabfertigung, der Umfang und die Qualität der Dienstleistungen sowie die Leistungsfähigkeit der schienengebundenen Vor- und Nachlaufsysteme ins Hinterland (u. a. Frequenz, Fahrplantreue, Preis) die Marktposition. Im Frühjahr und im Herbst 2015 wurden zwei zusätzliche Containerterminals auf der Maasvlakte 2 in Rotterdam offiziell in Betrieb genommen. Dies hat einen deutlichen Anstieg der Kapazität auf dem Markt verursacht und zu einer weiteren Intensivierung des Wettbewerbs vor allem bei weniger standortgebundenem Ladungsaufkommen, insbesondere den Feederverkehren, geführt. Dagegen ist die Marktposition bei Umschlagvolumina, die landseitig an das natürliche Einzugsgebiet angebunden sind, weitestgehend stabil, da die kürzeste Routenführung für die ungleich teureren Landtransporte zentrale Bedeutung hat. Für das Jahr 2015 geht das Marktforschungsinstitut AXS Alphaliner von einer Erhöhung der Stellplatzkapazität in der globalen Containerschiffflotte um 8,5 % auf 19,9 Mio. TEU aus. Dabei nahm besonders die Zahl sehr großer Schiffe mit einer Kapazität von mehr als 10.000 TEU zu. Sie wuchs um 27,2 % auf 337 Einheiten. Damit verfügen rund 45 % der 2015 ausgelieferten Schiffskapazität über eine Schiffsgröße von mehr als 10.000 TEU. Für das Segment Container verfügt der Hamburger Hafen als östlichster Nordseehafen über besonders günstige Voraussetzungen als Verkehrsknotenpunkt für den gesamten Ostseeraum sowie für den Hinterlandtransport von und nach Mittel- und Osteuropa. Zusätzlich fördern die langjährigen Handelsbeziehungen zwischen dem Hamburger Hafen und den asiatischen Märkten die Rolle Hamburgs als bedeutende europäische Containerdrehscheibe. Mit einem Umschlagvolumen von 8,8 Mio. TEU rangiert Hamburg 2015 unter den weltweit führenden Überseehäfen voraussichtlich an Position 19 und ist zurzeit der drittgrößte europäische Containerhafen nach Rotterdam und Antwerpen. In Hamburg behauptete die HHLA mit einem Umschlagvolumen von 6,4 Mio. TEU im Jahr 2015 ihre Position als größtes Containerumschlagunternehmen. So wurden 73 % der Containerverkehre (im Vorjahr: 75 %) im Hamburger Hafen durch die HHLA abgewickelt. Bedeutendste Fahrtgebiete waren weiterhin Asien, Osteuropa und Skandinavien. Aktuelle Weltflotte und Auftragsbuch bis 2019 nach Schiffsgrößenklassen in Mio. TEU![]() Quelle: AXS Alphaliner Intermodalnetzwerk der HHLAAusgewählte Verbindungen![]() Im Segment Intermodal nutzt die HHLA vor allem die Vorteile der Eisenbahninfrastruktur des Hamburger Hafens, der als bedeutendster Schienenknotenpunkt Europas über 2 Mio. TEU jährlich umschlägt. Darüber hinaus sind weitere an der Nord- und Ostsee sowie an der nördlichen Adria gelegene Häfen in das Intermodalnetzwerk der HHLA eingebunden, das zunehmend auch Kontinentalverkehre beinhaltet. Im Containertransport per Bahn konkurrieren die Gesellschaften mit anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen und Operateuren im Kombinierten Verkehr (KV), aber auch mit anderen Verkehrsträgern, wie dem Lkw und dem Feederschiff. Im Hinblick auf die weitgehend in öffentlichem Besitz befindliche Schieneninfrastruktur überwachen die jeweiligen nationalen Behörden sowohl einen diskriminierungsfreien Zugang als auch die Höhe der Nutzungsentgelte. Neben der Dichte des angebotenen Netzwerks zählen die Abfahrtsfrequenzen, die Bündelungs- und Lagermöglichkeiten im Hinterland, die geografische Distanz zu den Zielpunkten, die Fahrplantreue und die infrastrukturellen Kapazitäten zu den maßgeblichen Wettbewerbsfaktoren, deren Bedeutung im Wettbewerb zwischen den Häfen zunimmt. Wesentliche Bausteine des HHLA-Angebots sind dabei eigene Inlandterminals in Mittel- und Osteuropa, eigene Containertragwagen sowie eigene Traktion (Lokomotiven). All dies ist erforderlich, um Direktzüge mit hoher Abfahrtfrequenz sowie eine effektive Bündelung hafenbezogener Schienengütertransporte mit leistungsstarker Verteilung rund um zentrale Umschlagplätze zu ermöglichen. In der Mehrheit der erschlossenen Regionen besetzt die HHLA relevante Marktpositionen. In der Zustellung bzw. Abholung von Containern per Lkw verfügt die HHLA über eine solide Marktstellung in der Metropolregion Hamburg. Das Segment Logistik bedient unterschiedliche Marktsegmente, die zum Teil stark spezialisiert sind. Im Spezialumschlag ist die HHLA mit ihrem Multifunktionsterminal führend in Hamburg. Über Hansaport ist die HHLA an Deutschlands größtem Seehafenterminal für den Umschlag von Eisenerz und Kohle beteiligt. Mit ihrem Frucht- und Kühl-Zentrum operiert die HHLA als Anbieter von Fruchtumschlag für den nordeuropäischen Raum. Über das ergänzende Angebot der Lager- und Kontraktlogistik werden Marktpositionen im Umschlag- und Transportbereich flankiert. Im Beratungsgeschäft wird weltweit an wegweisenden Entwicklungsprojekten gearbeitet. Für das Segment Immobilien stellt Hamburg mit rund 1,8 Millionen Einwohnern und seiner Bedeutung als Wirtschaftsstandort einen der größten und interessantesten Immobilienmärkte Deutschlands dar. Die besondere Attraktivität der bewirtschafteten Objekte in der Hamburger Speicherstadt und am nördlichen Elbufer sowie deren kundenspezifische und nachhaltige Weiterentwicklung verschaffen dem Segment Immobilien eine herausgehobene Marktstellung. Das Immobiliengeschäft der HHLA steht dabei im Wettbewerb mit nationalen und internationalen Investoren, die hochwertige Objekte in vergleichbarer Lage vermarkten. Kundenstruktur und VertriebDer Kundenstamm in den Segmenten Container und Intermodal setzt sich hauptsächlich aus Reedereien und Speditionen zusammen. Die Dienstleistungen im Segment Logistik richten sich an eine Vielzahl von Kundengruppen, von Stahlunternehmen und Kraftwerken (im Bereich Massengutumschlag) bis hin zu internationalen Betreibern von Häfen und anderen Logistikzentren (im Bereich Hafenberatung). Das Segment Immobilien vermietet seine Büro- und Gewerbeflächen an nationale und internationale Kunden aus unterschiedlichen Branchen, von Logistik- und Handelsunternehmen über Medien-, Beratungs- und Werbeagenturen bis hin zu Modefirmen, Gastronomie- und Hotelbetreibern sowie aus der Kreativwirtschaft. Die umsatzstärksten Kunden der HHLA sind weltweit operierende Containerreedereien. Die HHLA-Containerterminals arbeiten in der Schiffsabfertigung mit Reedereien neutral zusammen ("Multi-User-Prinzip") und sind auf ein breites und hochwertiges Servicespektrum ausgelegt. Im Geschäftsjahr 2015 zählten alle Top-20-Containerreedereien zum Kundenkreis der HHLA. Auf dieser Basis sieht sich die HHLA in der Lage, auch auf Veränderungen von Konsortien und Kooperationen in der Reederkundschaft flexibel einzugehen. Die Vertriebsaktivitäten im Segment Container sind als Key-Account-Management organisiert. In den Segmenten Intermodal und Logistik werden sie in der Regel dezentral durch die Einzelgesellschaften gesteuert. Alle Aktivitäten folgen so weit wie möglich dem strategischen Ansatz der vertikalen Integration im Sinne eines Transport- und Logistikangebots aus einer Hand. Im Segment Immobilien bietet der Vertrieb potenziellen Kunden und Mietern ein breites Dienstleistungsspektrum für die beiden zentralen Quartiere Hamburger Speicherstadt und nördliches Elbufer wie auch für die Logistikimmobilien im und am Hafen. Der Anteil der fünf wichtigsten Kunden der HHLA ist im Geschäftsjahr 2015 leicht gestiegen auf 55% (im Vorjahr: 52 %), nahezu unverändert zum Vorjahr entfielen auf die zehn wichtigsten Kunden 80 % (im Vorjahr: 80 %) und auf die 15 wichtigsten Kunden 94 % (im Vorjahr: 95 %) des Umsatzes der HHLA-Containerterminals in Hamburg. Mit der überwiegenden Mehrheit ihrer wichtigsten Kunden unterhält die HHLA bereits seit weit mehr als 20 Jahren Geschäftsbeziehungen. Mit den Reederkunden schließt das Unternehmen in der Regel Rahmenverträge ab, die sowohl Leistungsbeschreibungen als auch Vergütungsvereinbarungen enthalten. Der Umfang der Nutzung des Serviceangebots ist dabei nicht fixiert, daher kann bei den Logistikdienstleistungen der HHLA nicht von einem Auftragsbestand im klassischen Sinne gesprochen werden. Top-20-Containerreedereien nach Transportkapazität 2015scroll
Quelle: AXS Alphaliner Umsatzverteilung nach Kundenim Segment Container am Hauptstandort Hamburg 2015![]() Kapazitätsanteil nach AllianzenFernost-Europa-Aufkommen zum 31.12.2015![]() Rechtliche RahmenbedingungenIn ihrem Geschäftsbetrieb unterliegt die HHLA zahlreichen in- und ausländischen Gesetzesbestimmungen und Verordnungen wie z. B. öffentlich-rechtlichen, Handels-, Zoll-, Arbeits-, Kapitalmarkt- und Wettbewerbsregelungen. Da ein Großteil der wirtschaftlichen Aktivitäten der HHLA im und am Hamburger Hafen konzentriert ist, wird das regulatorische Umfeld wesentlich durch das hamburgische Hafenentwicklungsgesetz (HafenEG) bestimmt. Das HafenEG formuliert die strukturellen Rahmenbedingungen für eine sichere Entwicklung des Geschäftsbetriebs im Hamburger Hafengebiet. Ziel des HafenEG ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens als internationaler Universalhafen aufrechtzuerhalten, Ladungsaufkommen zu sichern und die öffentliche Infrastruktur möglichst effizient zu nutzen. Der Hamburger Hafen wird dabei nach dem sogenannten Landlord-Modell bewirtschaftet, bei dem die Hamburg Port Authority (HPA) Eigentümerin der Hafenfläche ist und den Bau, die Entwicklung sowie die Instandhaltung der Infrastruktur übernimmt. Die privaten Hafenbetriebe sind hingegen für die Entwicklung und Unterhaltung der Suprastruktur (Gebäude und Anlagen) verantwortlich. Die HHLA hat die für ihre Geschäftsaktivitäten wesentlichen Hafenflächen langfristig von der HPA gemietet. Die Mietverträge basieren auf den allgemeinen Geschäftsbedingungen für Hafenimmobilien (AVB-HI) der HPA. Für die Errichtung, die Änderung und den Betrieb der Umschlaganlagen ist die HHLA auf die Erteilung und den Fortbestand öffentlich-rechtlicher Genehmigungen angewiesen, insbesondere auf behördliche Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), nach den jeweiligen Landesbauordnungen und dem Wasserrecht. Sämtliche Ausbaumaßnahmen bedürfen, unabhängig von den Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Umschlagflächen, der gesonderten Genehmigung durch die jeweils zuständigen Behörden. Die Konzerngesellschaften der HHLA sind teilweise strengen regulatorischen Anforderungen unterworfen, insbesondere soweit sie mit Stoffen umgehen, die schädliche Einwirkungen auf Menschen oder Umwelt haben können. Dazu gehören z. B. Umschlag, Lagerung und Transport umweltgefährdender Stoffe und gefährlicher Güter. Zu diesen regulatorischen Anforderungen gehören aber auch Vorschriften über die technische Sicherheit, zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit sowie Regelungen zum Schutz der Umwelt. Für die Geschäftsaktivitäten der HHLA gelten überwiegend die Vorschriften des deutschen und europäischen Wettbewerbsrechts. Die Preisbildung erfolgt daher über den Markt und ist grundsätzlich nicht reguliert. Bedingt durch die internationale Terrorismusgefahr gelten in Häfen grundsätzlich strenge Sicherheitsanforderungen. Ein wesentlicher Bestandteil ist der International Ship and Port Facility Security Code (ISPS-Code). Der ISPS-Code verlangt die international einheitliche Installation von Präventivmaßnahmen zur Verhinderung terroristischer Angriffe auf Seeschiffe und Hafenanlagen. Für die Betreiber von Hafenanlagen bedeutet die Umsetzung, dass neben einer strengen Zugangskontrolle zahlreiche weitere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einzuhalten sind. Im Bereich des Hamburger Hafens dient das Hafensicherheitsgesetz (HafenSG) der Umsetzung und Konkretisierung der vorgenannten internationalen Bestimmungen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die HHLA unterliegen einem ständigen Wandel und werden auf nationaler und internationaler Ebene, vor allem auch durch die Europäische Gemeinschaft, fortlaufend angepasst, u.a. an den technischen Fortschritt und das gesteigerte Sicherheitsbedürfnis und Umweltbewusstsein. Gegenwärtig wird an der "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" auf nationaler Ebene gearbeitet, die je nach Ausgestaltung in Zukunft Auswirkungen auf die HHLA haben kann. Im Geschäftsjahr 2015 haben sich in Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen jedoch keine Veränderungen mit substanziellen Auswirkungen auf die operative Geschäftstätigkeit oder die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben. UnternehmensstrategieDie Strategie der HHLA ist darauf ausgerichtet, eine führende Stellung als Hafenlogistikkonzern einzunehmen und damit eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts zu erzielen. Durch ihr Geschäftsmodell der vertikalen Integration entlang der Transportkette zwischen Überseehafen und europäischem Hinterland sieht sich die HHLA aussichtsreich positioniert, um die Intensivierung der globalen Handelsströme für profitables Wachstum nutzen zu können. Dies gilt insbesondere mit Blick auf Hamburgs Funktion als logistische Drehscheibe zwischen Fernost, vor allem China und Indien, und den Volkswirtschaften in Mittel- und Osteuropa. Integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie sind Grundsätze des nachhaltigen Wirtschaftens. Im Fokus stehen dabei die Organisation ökologischer Transportketten, insbesondere durch die Verknüpfung der Verkehrsträger Schiff und Bahn, der klima- und flächenschonende Betrieb von Terminals und der Ressourcenschutz. In ihrem nicht börsennotierten Teilkonzern Immobilien verfolgt die HHLA den Ansatz der langfristig ausgerichteten, nachfrageorientierten Entwicklung von Quartieren und Objekten. Dabei liegt der Fokus auf der Entwicklung von oftmals denkmalgeschützten Bestandsimmobilien. Um die Marktstellung des Konzerns zu festigen und weiter auszubauen, verfolgt die HHLA im börsennotierten Teilkonzern Hafenlogistik die nachfolgenden strategischen Leitlinien: UnternehmensstrategieNachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts![]() Auf- und Ausbau der Qualitäts- und EffizienzführerschaftDie Wettbewerbsfähigkeit der HHLA soll durch die Weiterentwicklung von Servicequalität und technologischem Leistungsvermögen stetig verbessert werden. Im Mittelpunkt stehen sowohl die Bindung des breiten Kundenportfolios als auch die Akquisition neuer Kunden. Im Segment Container beabsichtigt die HHLA im Sinne einer durchgängig hohen Servicequalität die neutrale Zusammenarbeit mit möglichst vielen Reedereien bei der Abfertigung von Schiffen und der Koordination von Liegeplätzen konsequent weiterzuverfolgen. Denn das sichert den langfristigen Bestand eines ausgeglichenen Kundenportfolios, die bestmögliche Auslastung der Kapazitäten und die Rentabilität der Serviceleistung. In der Schiffsabfertigung konzentrieren sich die Aktivitäten vor allem darauf, die Effizienz der Umschlagleistungen zu steigern und auf die zunehmenden Spitzenlasten bei der Abfertigung von Großcontainerschiffen auszurichten. Die Grundlage hierfür bildet eine konsequente Orientierung von Design und Betrieb der Anlagen an der Flächen-, Mitarbeiter- und Kapitalproduktivität. Auch bei den Aktivitäten im Segment Intermodal strebt die HHLA Qualitäts- und Effizienzführerschaft an, indem weiter in eigene Anlagen wie zum Beispiel Inlandterminals, Containertragwagen und Lokomotiven investiert wird. Durch den konsequenten Auf- und Ausbau der schienengebundenen Vor- und Nachlaufsysteme und deren Integration in maritime Transportketten wird den Kunden der HHLA ein optimal abgestimmtes Leistungsspektrum angeboten. Erweiterung des integrierten ServiceangebotsDurch den Ausbau kombinierter Verkehre zwischen Überseehafen und Hinterland soll das Serviceangebot der HHLA kontinuierlich verbessert werden. Neben der Steigerung von Leistungsumfang und Reichweite verfolgt die HHLA insbesondere eine Erhöhung ihrer Wertschöpfungstiefe. Der Ansatz ist darauf ausgerichtet, die vorteilhafte verkehrsgeografische Lage des Hamburger Hafens durch Synergien zwischen Umschlag- und Transportleistungen effektiv zu nutzen und durch komplementäre Dienstleistungen (Containerreparatur, Leercontainerlager etc.) zu ergänzen. So verstärken sich die Aktivitäten der HHLA gegenseitig: Umschlagwachstum im Hamburger Hafen führt zu steigenden Mengen im Hinterlandtransport und wachsender Nachfrage nach logistischem Service. Umgekehrt bringt das Angebot leistungsfähiger Transportsysteme und hochwertiger Logistikdienstleistungen zusätzliche Ladung auf die Containerterminals der HHLA. Aus diesem Grund beabsichtigt die HHLA, die Marktposition ihrer Intermodalgesellschaften weiter auszubauen mit dem geografischen Fokus auf die Wachstumsmärkte in Mittel- und Osteuropa sowie dem D-A-CH-Raum. Hier soll vor allem in Binnenterminals und ihre Anbindung mittels Direktverbindungen zu den Überseehäfen investiert werden. Die schrittweise Erhöhung der Wertschöpfungstiefe durch eigenes rollendes Material (Containertragwagen) und Aufbau der Eigentraktion (Lokomotiven) ermöglicht dabei ein weitgehend unabhängiges Agieren am Markt. Diese Maßnahmen werden durch den Ausbau von Lkw-Speditionsdienstleistungen flankiert, die ein flächendeckendes Netz für die Zustellung und Abholung von Seecontainern auf der "letzten Meile" im Binnenland bieten. Verstärkung der regionalen HafenpräsenzÜber rein organisches Wachstum hinaus prüft die HHLA fortwährend die Möglichkeit von Zukäufen. Im Fokus potenzieller Akquisitionen und Beteiligungen liegen dabei Hafenprojekte und Beteiligungen in attraktiven Wachstumsmärkten. Orientiert an den Verbundvorteilen des bestehenden Netzwerks und damit Anknüpfungspunkten zur Erschließung weiteren Potenzials liegt das Interesse der HHLA ausgehend von der Nordseeküste in erster Linie auf dem Einzugsgebiet zwischen Ostseeraum, nördlicher Adria und dem Schwarzen Meer. Allerdings werden auch Projekte und Beteiligungen in anderen wachstumsstarken Regionen geprüft. Ansatzpunkte können sich sowohl aus der internationalen Beratungstätigkeit des Konzerns ergeben als auch aus der kontinuierlichen Arbeit der Unternehmensentwicklung. Maßgebliche Entscheidungskriterien sind neben dem strategischen Fit die Wachstumsperspektiven, die mittel- und langfristig zu erwartende Rendite auf das eingesetzte Kapital sowie das unternehmerische Chancen- und Risikoprofil. Vertikale IntegrationDas strategische Fundament der HHLA![]() Unternehmenssteuerung und WertmanagementZu den maßgeblichen finanziellen Zielen der HHLA zählt eine langfristige und nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts. Zur Planung, Steuerung und Kontrolle ihrer Geschäftsaktivitäten arbeitet die HHLA mit einem konzernweiten Wertmanagementsystem. Finanzielle SteuerungsgrößenDie zentrale finanzwirtschaftliche Steuerungsgröße bildet die Renditekennziffer ROCE, die Rendite bzw. die durchschnittliche Verzinsung auf das eingesetzte Kapital. Im HHLA-Konzern wird der ROCE als Quotient aus dem Betriebsergebnis (EBIT) und dem eingesetzten durchschnittlichen Betriebsvermögen berechnet. Geschäftsaktivitäten gelten grundsätzlich als wertschaffend, wenn die Rendite des eingesetzten Kapitals die Kapitalkosten übertrifft und ein positiver Wertbeitrag erzielt wird. Dabei entsprechen die Kapitalkosten dem gewichteten Durchschnitt von Eigen- und Fremdkapitalkosten. Aufgrund der anhaltend expansiven Geldpolitik der EZB wurde im Geschäftsjahr 2015 eine Anpassung des Kapitalkostensatzes vor Steuern von 10,5 auf 8,5 % vorgenommen. Diese Mindestverzinsung reflektiert auch weiterhin den mittel- und langfristigen Verzinsungsanspruch des Vorstands, der sich aus einem ausgewogenen Verhältnis von Eigen- zu Fremdkapital ergibt. Kurzfristige Schwankungen der Zinssätze an den Kapitalmärkten, die die Aussagefähigkeit des Wertmanagementsystems verzerren könnten, werden auf diese Weise vermieden. Gegenüber dem Vorjahr verzeichnete der HHLA-Konzern im Geschäftsjahr 2015 einen Rückgang des Betriebsergebnisses (EBIT) um 7,5 % auf 156,5 Mio. € (im Vorjahr: 169,3 Mio. €). ► siehe auch Konzernentwicklung, Seite 44 Bei einem nahezu unveränderten durchschnittlichen Betriebsvermögen von 1.303,1 Mio. € (im Vorjahr: 1.307,5 Mio. €) verringerte sich die Rendite auf das eingesetzte Kapital gegenüber dem Vorjahr um 0,9 Prozentpunkte auf 12,0 %. Die für das Geschäftsjahr 2015 maßgebliche Mindestkapitalverzinsung von 8,5 % wurde um 3,5 Prozentpunkte übertroffen. Somit erwirtschaftete der HHLA-Konzern im Geschäftsjahr 2015 einen positiven Wertbeitrag in Höhe von 45,7 Mio. € (im Vorjahr: 32,0 Mio. €). WertmanagementROCE - Bestimmungsgrößen und Einflussfaktoren![]() Wertbeitragscroll
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Davon abweichend 5,0 % (im Vorjahr: 7,5 %)
für den Teilkonzern Immobilien Nicht finanzielle SteuerungsgrößenIn den operativen Geschäftseinheiten werden über die Kennzahl ROCE hinaus unterschiedliche nicht finanzielle Steuerungsgrößen verwendet. So sind beispielsweise die Umschlagbewegungen pro Mitarbeiterstunde, die Energieeffizienz oder die Anzahl umgeschlagener Container je Quadratmeter - die sogenannte Flächenproduktivität - wichtige Kennziffern für die Qualität der erbrachten Dienstleistungen und das Leistungsvermögen der Containerterminals. Diese und weitere Steuerungsgrößen werden intensiv für die fortlaufende Optimierung spezifischer Betriebsabläufe genutzt. Als Frühindikatoren für das operative Geschäft nutzt die HHLA -neben dem kontinuierlichen Dialog mit ihren Kunden - vor allem makroökonomische Prognosen, wie die erwartete Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts wichtiger Handelspartner, und daraus abgeleitete Schätzungen für Außenhandel, Im- und Exportströme sowie Containerverkehre auf relevanten Fahrtrelationen sowie die Entwicklung der Korrelation zwischen Bruttoinlandsprodukt und containerisiertem Handelsvolumen. Forschung und EntwicklungEine strategische Zielsetzung der HHLA besteht darin, die Effizienz ihrer operativen Systeme und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit durch die Entwicklung anwendungsorientierter Technologien stetig zu verbessern. Der Schwerpunkt der Aktivitäten liegt daher auf ingenieurwissenschaftlichen und IT-orientierten Innovationsprojekten. Durch eine enge Kooperation mit technischen Hochschulen, Instituten sowie Industriepartnern und Bundesbehörden werden Verbundprojekte in Arbeitskreisen geplant, gesteuert und weiterentwickelt. Im Geschäftsjahr 2015 konzentrierte die HHLA ihren Ressourceneinsatz und verfügbare Kapazitäten im Wesentlichen auf die Fortsetzung der Forschung batteriebetriebener Containerfahrzeuge für den Horizontaltransport. Batteriebetriebene ContainerfahrzeugeIm nachhaltigen Geschäftsmodell der HHLA ist die Erforschung und Entwicklung ökoeffizienter Antriebe ein Kernthema. In Zusammenarbeit mit Gottwald Port Technology, Vattenfall Europe Innovation und mehreren Forschungsinstituten führt die HHLA das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderte Forschungsprojekt für Elektromobilität BESIC (Batterieelektrische Schwerlastfahrzeuge im intelligenten Containerterminalbetrieb) durch. Auf Basis moderner Informations- und Kommunikationstechnik sollen Planung und Steuerung von Ladevorgängen der batteriebetriebenen Automated Guided Vehicles (AGVs) am CTA weiterentwickelt werden - diese sollen insbesondere dann eingesetzt werden, wenn ein Überfluss an regenerativen Energien im Netz vorhanden ist. Vorrangiges Ziel bei der Entwicklung des Batteriemanagementsystems und der Erprobung innovativer Energiespeicher ist es, die Flexibilität im Terminalbetrieb und den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch zu erhöhen. Zertifizierung der LeistungsfähigkeitZur Dokumentation ihrer Leistungsfähigkeit führten der CTA und der CTT im Berichtsjahr erneut die Zertifizierung nach dem Standard Container Terminal Quality Indicator (CTQI) durch. Der vom Global Institute of Logistics und vom Germanischen Lloyd entwickelte Standard prüft Kriterien wie die Sicherheit, das Leistungsniveau und die Effizienz eines Terminals auf der Wasser- und der Landseite sowie dessen Anbindung an Vor- und Nachlaufsysteme. Mit der erfolgreichen Zertifizierung konnten die Terminals abermals ein hohes Leistungsniveau und die Einhaltung aller Qualitätsstandards bestätigen. Einkauf und MaterialwirtschaftDer Einkauf des HHLA-Konzerns ist zentral in der Management-Holding in Hamburg organisiert. Vorrangiges Ziel ist die Bündelung und Harmonisierung von Einkaufsprozessen, so dass die Anforderungen der internen Kunden an Service und Leistung bestmöglich erfüllt werden. Dabei fokussiert sich der Einkauf auf die Vereinheitlichung der Lieferantenbasis zur Gewährleistung der zuverlässigen und termingerechten Versorgung mit Industriegütern, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Dienstleistungen und sonstigen Produkten unter Kosten-, Qualitäts- und Nachhaltigkeitsaspekten. In enger Zusammenarbeit mit Betrieb und Technik werden die Marktentwicklungen bzgl. neuer Technologien, Innovationen und die Servicefähigkeit spezifischer Lieferanten berücksichtigt. Der Einkauf wirkt aktiv darauf ein, die Konzernvorgaben und -richtlinien zu überprüfen, anzupassen und für deren verbindliche Einhaltung im Kontext der Einkaufsprozesse zu sorgen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einkaufs sind dem HHLA-Verhaltenskodex verpflichtet. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird u. a. durch die Compliance Rate und die Bestellanforderungsquote (BANF-Quote) geprüft. Die Compliance Rate misst den Anteil der Beschaffungsvorhaben, die über den Zentraleinkauf realisiert wurden. Im Jahr 2015 lag die Compliance Rate bei 95% (im Vorjahr: 94%). Die BANF-Quote, die den Anteil der Anforderungen angibt, die regelkonform über das genutzte Warenwirtschaftssystem SAP eingingen und freigegeben wurden, lag 2015 bei 99,7% (im Vorjahr: 99,2 %). Die Automatisierung von Einkaufsprozessen und somit die Gestaltung effizienter, transparenter und einheitlicher Prozessabläufe war auch 2015 ein zentrales Ziel in der Beschaffung. So konnten im Berichtszeitraum rund 13 % aller Einkaufsprozesse vollautomatisiert über die E-Procurement-Systeme abgewickelt werden. Vor dem Hintergrund einer zielgerichteten Realisierung der Beschaffungsaktivitäten bei gleichzeitiger Optimierung der Lieferantenbasis waren im Geschäftsjahr 2015 ebenso wie im Vorjahr weder auf Konzern- noch auf Segmentebene materielle Abhängigkeiten von einzelnen Lieferanten zu verzeichnen. Ebenso waren im Berichtszeitraum keine Lieferengpässe zu verzeichnen. Das Beschaffungsvolumen verteilte sich 2015 konzernweit zu rund 47 % auf die Warengruppe Anlagen und Energie, 23 % auf Bau, 11 % auf Instandhaltung (Ersatzteile, Reparatur und Betrieb) sowie 19 % auf den Bereich Informationstechnologie (IT). Um die Realisierung von Ausbau- und Modernisierungsprojekten und die damit verbundene termingerechte Beschaffung von Anlagegütern, Betriebsstoffen und Ersatzteilen zu gewährleisten, wird die strategische und partnerschaftliche Einbindung der Lieferanten in die Entwicklung und Optimierung von Produkten, Anlagen und Prozessen unter Berücksichtigung wettbewerbsrechtlicher Vorgaben systematisch weiterentwickelt. Im Vordergrund stehen dabei die Analyse und die Bewertung der Lieferantenbeziehungen hinsichtlich Zuverlässigkeit, Qualität, Innovationskraft, Kostenstruktur, wirtschaftlicher Stabilität und Compliance. Zur Unterstützung soll dazu 2016 ein IT-basiertes Lieferantenmanagement implementiert werden. Die Registrierung der Lieferanten erfolgt über ein Internetportal, das mittels Fragebögen z. B. Angaben über Arbeitsschutz, Nachhaltigkeit und Compliance abfragt. Alle Inhalte sind dabei sowohl mit dem Einkauf als auch den bedarftragenden Fachabteilungen abgestimmt. Die ermittelten Daten werden im Anschluss intern ausgewertet. Dabei können bestimmte Kriterien zum Ausschluss der Lieferanten führen. Hierzu zählen beispielsweise die Einträge im Landeskorruptionsregister, ein laufendes Insolvenzverfahren, die Unterschreitung des Mindestlohns oder Einschränkungen bei der Geschäftstätigkeit (fehlende Lizenzen etc.). Die Lieferantenregistrierung ist für alle Lieferanten verbindlich, die sich im Rahmen von Ausschreibungen, Marktanfragen oder Eigenmotivation neu bei der HHLA bewerben. Bereits bestehende Lieferanten aus dem unternehmenseigenen Pool werden sukzessive aufgefordert, den Registrierungsprozess zu durchlaufen. Hierbei erfolgt eine Priorisierung nach strategischer Bedeutung der Lieferanten in Abhängigkeit von Umsatz, Markt und/oder Produkt- und Leistungsspektrum in den jeweiligen Einkaufsbereichen. In der Folge ermöglicht ein nachgelagertes Lieferantenmanagement eine kontinuierliche interne Bewertung. Die strategischen Lieferanten werden von den Bedarfsträgern und Fachabteilungen jährlich bewertet. In diese Bewertungen fließen Erfahrungen bei Erstkontakten ein, auch Projektbeschaffungen und -verlauf werden bewertet und dokumentiert. Inhalte und Umfang der Bewertungskriterien werden kontinuierlich anhand gesetzlicher Grundlagen, Unternehmensrichtlinien und -vorgaben sowie ihrer Bedeutung für die Leistungserbringung geprüft und angepasst. Nachhaltige LeistungsindikatorenWirtschaftlich orientiertes Handeln und die Verantwortung gegenüber den Beschäftigten, der Gesellschaft und der Umwelt prägen seit jeher die Aktivitäten der HHLA. Wer Hafen- und Hinterlandterminals, Intermodalnetzwerke und Logistikzentren aufbaut und betreibt, muss angesichts hoher Kapitalintensität und langer Nutzungsdauer in großen Zusammenhängen denken und seine Geschäftstätigkeit auf langfristigen, über einzelne Konjunkturzyklen hinausreichenden Erfolg ausrichten. Seit seinem Bestehen legt der Konzern daher größten Wert auf nachhaltiges Unternehmertum. ÖkologieEmissionen und EnergieBereits seit 2008 wird die CO2-Bilanz der HHLA auch im Rahmen des internationalen Carbon Disclosure Projects (CDP) regelmäßig öffentlich zugänglich gemacht. Das CDP ist eine gemeinnützige Initiative, die im Namen institutioneller Investoren eine der weltweit größten Datenbanken für unternehmensbezogene Treibhausgasemissionen führt und diese Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. Bei der Berechnung der CO2-Emissionen orientiert sich die HHLA am Greenhouse Gas Protocol Corporate Standard (Revised Edition), einem weltweiten Standard zur Erfassung von Treibhausgasemissionen. Die maßgeblichen Emissionen von Luftschadstoffen konzentrieren sich im HHLA-Konzern auf den Ausstoß von CO2. Dieser wird vor allem von den Umschlag- und Transportmengen, der mit eigenen Lokomotiven durchgeführten Traktionsleistung sowie dem Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien beeinflusst. Der separate Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien wurde nach Maßgabe des Greenhouse Gas Protocols als emissionsfrei klassifiziert. Der Energiebedarf eines Terminals hängt maßgeblich von den wasserseitig umgeschlagenen und mit den Verkehrsträgern Bahn und Lkw landseitig transportierten Containern ab. Als Bezugsgröße zur Bestimmung der spezifischen CO2-Emissionen verwendet die HHLA im Einklang mit den Empfehlungen der EEEG-Arbeitsgruppe (European Economics Environment Group) die aussagekräftige wasser- und landseitige Umschlagleistung in Containern. Das Klimaschutzziel der HHLA lautet: Bis zum Jahr 2020 sollen die CO2-Emissionen je umgeschlagenen Container um mindestens 30 % vermindert werden. Als Basisjahr wurde 2008 festgelegt. Im Zeitraum 2008 bis 2015 konnten die CO2-Emissionen je umgeschlagenen Container bereits um 29,5 % gesenkt werden. Die spezifischen CO2-Emissionen sanken im Berichtsjahr um 5,0 %. So ermöglicht ein langfristig höherer Stromanteil am Energieträgermix des Konzerns den verstärkten Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien und damit substanzielle CO2-Reduzierungen. Hierfür setzt die HHLA auf eine weitere Elektrifizierung ihrer Geräte und Maschinen auf den Terminals. Damit werden die Anlagen nicht nur emissions- und lärmärmer, sondern benötigen auch weniger Wartungsaufwand. Der Strombedarf für alle selbst genutzten Bürogebäude und Werkstätten in Hamburg sowie für den Container Terminal Altenwerder (CTA) und das rein elektrisch betriebene Lagerkransystem am Container Terminal Burchardkai (CTB) wird aus erneuerbaren Energien gedeckt. Durch diese Maßnahmen wurden die CO2-Emissionen im Berichtsjahr um 24.108 t verringert (im Vorjahr: 26.645 t). Am Container Terminal Tollerort (CTT) produzierte eine durch den Energieversorger Hamburg Energie Solar errichtete und betriebene Photovoltaikanlage im Berichtsjahr 119.450 kWh CO2-freien Strom. Neben dem aktiven Ausbau der erneuerbaren Energien fördert die HHLA besonders den Einsatz von energieeffizienten und schadstoffarmen Maschinen und Geräten. Im Berichtsjahr wurde die Flotte von rein elektrisch betriebenen Pkws mit 64 Fahrzeugen konstant gehalten. Aufgrund der positiven Erfahrungen mit elektrisch angetriebenen Pkws wurden 24 Leasingverträge der ältesten E-Flottenfahrzeuge um weitere drei Jahre verlängert und ein halbes Dutzend neuer E-Fahrzeuge bestellt, die im Laufe des Jahres 2016 ausgeliefert werden. Die E-Fahrzeuge der HHLA werden mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben und fahren lokal emissionsfrei, leise und wartungsarm. Jährlich werden rund 475.000 km mit den Elektrofahrzeugen zurückgelegt und so etwa 148 t CO2 weniger emittiert. Der CTB hat im Berichtsjahr zwei neue Reach-Stacker (Greifstapler) in Betrieb genommen, die die strengen Vorgaben der Europäischen Union nach der Schadstoffgrenzwert-Stufe 4 erfüllen. Diese modernen Fahrzeuge leisten mit ihrem äußerst niedrigen Schadstoffausstoß einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der Emissionen auf dem Containerterminal. Die IT-gestützte optimierte Stellplatzzuweisung für Container minimiert darüber hinaus Fahrstrecken für Geräte, senkt damit den Energieverbrauch und vermindert Lärmemissionen. Die Verwendung runderneuerter Reifen für verschiedene Umschlaggeräte verbessert ebenfalls die Ressourcennutzung. Senkung der spezifischen CO2-Emissionen seit 2008Klimaschutzziel: Senkung um 30 % bis 2020![]() Direkte und indirekte CO2-Emissionen in Tsd. t![]() Direkter und indirekter Energieverbrauchscroll
Energieverbrauch 2015 für Erdgas, Fahrstrom und Fernwärme geschätzt (vorläufig) Auch im Bereich energieeffizienter Beleuchtung wurden diverse Projekte fortgeführt. Am CTA wurden weitere 24 Lagerkräne auf bedarfsgerechte LED-Beleuchtung umgestellt. Insgesamt sind damit 40 von 52 Lagerkränen am CTA umgerüstet. Neben verringerten Lichtemissionen sinkt bei diesem System der Stromverbrauch um rund 90 %. Die Einführung eines nach DIN ISO 50001 zertifizierten Energiemanagementsystems wurde für die Hamburger Hafen und Logistik AG sowie für die HHLA Personal Service GmbH erfolgreich abgeschlossen. WasserverbrauchWasser wird im HHLA-Konzern hauptsächlich für die Reinigung von Großgeräten und Containern sowie für die Hygiene der Beschäftigten verbraucht. Der Wasserverbrauch des operativen Betriebs sank 2015 in Deutschland, Polen, der Slowakei, Tschechien und der Ukraine im Vergleich zum Vorjahr um weitere 5,2% auf 97.305 m3 (im Vorjahr: 102.664 m3). Zu dieser positiven Entwicklung trug der erstmals ganzjährige Einsatz einer Wasseraufbereitungsanlage am CTB bei. Wasser wird an den HHLA-Standorten in Hamburg aus dem öffentlichen Versorgungsnetz bezogen. Entwicklung des Wasserverbrauchs in dam³![]() HHLA-Standorte in Deutschland, Polen, Tschechien, Slowakei und Ukraine Abfälle und RecyclingDie HHLA setzt so weit wie möglich auf Abfallvermeidung bzw. Abfalltrennung, um wiederverwendbare Abfälle dem Ressourcenkreislauf zuzuführen. Die Abfallmenge ohne Boden und Bauschutt erhöhte sich im Jahr 2015 an den Standorten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um 28,8 % auf 9.544 t (im Vorjahr: 7.408 t). Dieser Anstieg ist durch eine signifikante Erhöhung der Entsorgungsmenge von nicht mehr zum Verzehr oder zur Verarbeitung geeigneten Stoffen wie Bananen, Ananas oder Kartoffeln begründet. Auf diese Mengen hat die HHLA keinen Einfluss, da bei diesen Abfallarten Mengen entsorgt werden, die bereits ungeeignet in Hamburg ankommen. Ohne diese Mengen hat sich die Abfallmenge der HHLA im Berichtsjahr um 2,3 % reduziert. Noch deutlicher sanken die als gefährlich klassifizierten Abfälle: Die Menge reduzierte sich signifikant um 17,2% auf 1.332 t (im Vorjahr: 1.609 t). Diese Menge bedeutet eine Abnahme um fast 60 % im Vergleich zu 2010. Diese sehr positive Entwicklung ist insbesondere auf den Bau einer Wasseraufbereitungsanlage am CTB zurückzuführen, die im Berichtsjahr erstmals ganzjährig zum Einsatz kam. Durch diese wird das zur Reinigung der Großgeräte genutzte Wasser aufbereitet und dem Reinigungskreislauf wieder zugeführt. Der Prozess ist somit doppelt ressourcenschonend: Während der Frischwasserverbrauch wesentlich abnimmt, verringert sich gleichzeitig die Menge des als gefährlich klassifizierten Abfalls. Dies wirkte sich auch positiv auf die Menge der Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern von den Wasch-, Betankungs- und Stellplätzen für Van-Carrier und AGVs aus. Diese Abfallmenge sank gegenüber dem Vorjahr um signifikante 44,7 % auf 470 t (im Vorjahr: 850 t). Das verbleibende Schlamm-Öl-Wasser-Gemisch wird der chemisch-physikalischen Behandlungsanlage eines Entsorgungsfachbetriebes zugeführt und verwertet, wobei das vom Öl abgetrennte Wasser in einer biologischen Abwasserreinigungsanlage behandelt wird. Die Menge überreifer Bananen und anderer nicht zur Verarbeitung oder zum Verzehr geeigneter Nahrungsmittel stellte die größte Abfallmenge dar. Im Vergleich zum Vorjahr stieg sie um mehr als das Dreifache auf 3.343 t an (im Vorjahr: 1.091 t). Ein großer Anteil davon wurde der stofflichen Wiederverwertung zur Herstellung von Biogas zugeführt. 2015 wurden auf diese Weise rund 300.000 kWh Strom CO2-frei erzeugt und damit doppelt so viel wie im Jahr 2014. Im Berichtszeitraum fielen 1,8 % weniger Gewerbeabfälle an. Diese Abfallart stellte mit 1.828 t die zweitgrößte Abfallmenge dar (im Vorjahr: 1.862 t). Die 11,1 % über Vorjahr liegenden 1.139 t Metallschrott (im Vorjahr: 1.025 t) wurden vollständig dem Recycling zugeführt. Auf Verpackungen aus Papier und Pappe entfielen 609 t der gesamten Abfallmenge (im Vorjahr: 580 t), auf Alt- und Bauholz 403 t (im Vorjahr: 578 t). Entwicklung der Abfallmenge in Tsd. t![]() Ressourcenschonendes Handeln auf den Terminals zeigte sich auch in der Verwendung von insgesamt 58.300 t (im Vorjahr: 40.300 t) recyceltem Baumaterial bei der Instandhaltung der Terminalflächen im Jahr 2015. Hiervon entfiel mit 40.000 t der größte Anteil auf Schlacken aus Müllverbrennungsanlagen. Die Menge des eingesetzten Materials aus Asphaltrecycling betrug im Berichtsjahr 15.800 t. Weitere 2.500 t waren Elektroofenschlacken, die beim Einschmelzen von Stahlschrott und mineralischen Zuschlägen im Elektrolichtbogenofen entstehen und nun als Tragmaterial auf den Terminals eine weitere Verwendung finden. Durch die Verwendung dieses recycelten Baustoffs müssen weniger Natursteine abgebaut werden, und damit wird die Landschaft geschützt. SozialesNeben der gesellschaftlichen Verantwortung zählen auch die Personalentwicklung sowie der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den zentralen Handlungsfeldern der HHLA. ► siehe auch Personal, Seite 28 Regionale VerantwortungEtwa jeder achte Arbeitsplatz in Hamburg ist auf den Warenumschlag im Hamburger Hafen zurückzuführen. Der Hafen und die damit verflochtenen Wirtschaftszweige sind somit zentrale Arbeitgeber für die Metropolregion Hamburg. Die HHLA wickelt rund drei Viertel des Containerumschlags bzw. mehr als die Hälfte des Gesamtumschlags in Tonnen in Hamburg ab. Die HHLA versteht sich dadurch als integraler Teil der wirtschaftlichen Entwicklung in der Metropolregion Hamburg und ist sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung, auch an allen anderen Standorten, bewusst. Gesellschaftlicher DialogDie HHLA steht in regelmäßigem Austausch mit ihren Interessengruppen.► siehe auch Berichtsprofil, Seite 165 Darüber hinaus fördert das Unternehmen eine Reihe von Bildungsprojekten zu den Themen Hafen und Logistik. Die Zusammenhänge von Hafen, Logistik und Wasser zu erkennen führt zum Verstehen der weltweiten Arbeitsteilung und der Bedeutung nachhaltigen Handelns. Die HHLA konzentriert sich bei der Unterstützung von Bildungsprojekten auf zwei Projekte: Das von der HHLA mitinitiierte Bildungsangebot "Hafen Scouts" vermittelt Schülerinnen und Schülern den Transport von Gütern rund um die Welt, die Funktionsweise des Hafens und Berufsbilder im Hafen. Neben den "Hafen Scouts" zählt das von der Michael Otto Stiftung für Umweltschutz initiierte Projekt "Aqua-Agenten" zu den Eckpfeilern des HHLA-Engagements für Bildung. Dieses bereits mehrfach ausgezeichnete Projekt (u. a. als offizielles Projekt der UN-Weltdekade "Bildung für eine nachhaltige Entwicklung" und als "Ort der Ideen") vermittelt Dritt- und Viertklässlern auf spielerische Weise die Bedeutung von Wasser für Mensch, Natur und Wirtschaft. Den Schulklassen wird auf den Containerterminals der HHLA die Bedeutung der Schifffahrt und der Häfen für den Welthandel nahegebracht. Im Berichtsjahr kamen mehr als 1.000 Schülerinnen und Schüler durch diese Bildungsprojekte auf die HHLA-Anlagen. Seit Beginn des Aqua-Agenten-Projekts im Jahr 2009 wurde mehr als 10.000 Schülerinnen und Schülern die Bedeutung von Wasser und Hafen vermittelt. ComplianceCompliance, d. h. die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien, ist ein wesentlicher Bestandteil der HHLA-Corporate-Governance. Kern der HHLA-Compliance ist ein Verhaltenskodex, der übergeordnete Grundsätze zu Compliance-relevanten Themen, z. B. Verhalten im Wettbewerb, Vermeidung von Korruption und Interessenkonflikten sowie Umgang mit sensiblen Unternehmensinformationen, formuliert. ►siehe auch Corporate-Governance-Bericht und Erklärung zur Unternehmensführung, Seite 52 Entstehung der WertschöpfungProduktionswert 2015: 1.178 Mio. € = 100 %![]() Verwendung der WertschöpfungNettowertschöpfung 2015: 546 Mio. € = 100 %![]() WirtschaftWertschöpfung im HHLA-Konzernscroll
Die Nettowertschöpfung sank im Jahr 2015 um 1,2% auf 545,5 Mio. €. Die Wertschöpfungsquote lag mit 46,3 % leicht über Vorjahresniveau. Die Nettowertschöpfung dient als Indikator für den volkswirtschaftlichen Mehrwert der Geschäftstätigkeit. Sie errechnet sich aus dem Produktionswert abzüglich sämtlicher Vorleistungen und Abschreibungen. Die Wertschöpfung verteilt sich auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Gesellschafter, öffentliche Hand (Steuern) sowie Darlehensgeber. Der größte Teil entfiel mit 409,0 Mio. € und einem Anteil von 75,0 % auf die Beschäftigten. PersonalEntwicklung des PersonalbestandsZum Jahresende 2015 beschäftigte die HHLA insgesamt 5.345 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die Zahl um 151 Personen bzw. um 2,9 %. Der geografische Schwerpunkt lag mit 3.656 Beschäftigten in Deutschland (im Vorjahr: 3.591), von denen die überwiegende Zahl am Standort Hamburg tätig war. Dies entspricht einem Anteil von 68,4 % (im Vorjahr: 69,1 %). Die Anzahl der Arbeitsplätze im Ausland ist 2015 um 5,4 % auf 1.689 gestiegen (im Vorjahr: 1.603). Dies ist zum größten Teil auf einen Anstieg der Mitarbeiterzahlen in den Intermodalgesellschaften in Tschechien und der Slowakei zurückzuführen, wo die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um 11,3 % auf 1.093 anstieg (im Vorjahr: 982). Entwicklung der Beschäftigtenzahl im HHLA-Konzern zum 31.12.![]() In der Ukraine reduzierte sich die Belegschaft um 1,3 % auf 445 Beschäftigte (im Vorjahr: 451). Die verbleibenden 151 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (im Vorjahr: 170) verteilten sich auf Tochterunternehmen in Polen, Georgien und Ungarn. Beschäftigtescroll
Die Bündelung von zuvor bei der Zwischenholding HHLA Container Terminals GmbH angesiedelten Funktionen und Steuerungsaufgaben in der Holding beeinflusste die Personalstruktur des Segments Container und des Bereichs Holding/ Übrige. So nahm im Segment Container die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Berichtszeitraum um 65 Beschäftigte auf 2.957 ab (im Vorjahr: 3.022), während sich die Belegschaft in der strategischen Management-Holding um 80 Beschäftigte auf 668 erhöhte. Das Segment Intermodal verstärkte sich durch die Leistungsausweitung und Erhöhung der Wertschöpfungstiefe um 130 Beschäftigte auf 1.449. Im Segment Logistik blieben die Mitarbeiterzahlen im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant. Das Segment Immobilien verstärkte sich um 3 Personen und stellte 39 Beschäftigte. Der überwiegende Teil der Arbeitsplätze bei der HHLA befindet sich in einem Segment des Arbeitsmarkts, in dem traditionell Männer beschäftigt und Frauen unterdurchschnittlich vertreten sind. 2015 hat sich der positive Trend aus dem Vorjahr fortgesetzt und der Anteil der bei der HHLA in Deutschland beschäftigten Frauen (inkl. Auszubildender) weiter erhöht. Mit einer Quote von 15,2% liegt der Frauenanteil 0,4 Prozentpunkte über dem Vorjahresniveau (im Vorjahr: 14,8 %). Auf der Grundlage des Gesetzes zur Umsetzung für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen hat der Vorstand für den Frauenanteil der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands eine Zielgröße von 25 % (aktueller Stand zum 31. Dezember 2015: 15 %) festgelegt. Für die zweite Führungsebene wurde eine Zielgröße von 30 % (aktueller Stand zum 31. Dezember 2015: 21 %) ausgegeben. Beide Zielgrößen sollen jeweils bis zum 30. Juni 2017 erreicht werden. ► siehe auch Corporate-Governance-Bericht und Erklärung zur Unternehmensführung, Seite 52 Das Durchschnittsalter der Belegschaft in Deutschland blieb mit 43 Jahren (Männer: 44 Jahre, Frauen: 40 Jahre) gegenüber dem Vorjahr erneut konstant. Die Betriebszugehörigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland beträgt durchschnittlich rund 15 Jahre. Altersstruktur der Beschäftigten zum 31. Dezember 2015scroll
Bei den 149 neu eingestellten Beschäftigten, die nicht vorher schon beispielsweise über den Gesamthafenbetrieb u. a. bei der HHLA in Deutschland eingesetzt waren, betrug der Frauenanteil 18,1 %. 40,3% der Neueinstellungen waren unter 30 Jahre alt, über die Hälfte der neu eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter war zwischen 30 und 50 Jahre alt, 7,4 % waren über 50 Jahre alt. Seit 2013 setzt die HHLA ein eigens entwickeltes strukturiertes Auswahlverfahren (Assessment Center) ein, das neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch Diversity-Aspekte berücksichtigt. Die Verfahren werden seit Ende 2013 im gewerblichen Bereich eingesetzt und seit 2014 an allen Containerterminals am Standort Hamburg einheitlich angewendet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Auswahlgremien werden speziell geschult. Außerdem nimmt bei allen Auswahlverfahren, bei denen Frauen im Bewerberpool vertreten sind, mindestens eine Frau im Auswahlgremium teil. Neueinstellungenscroll
Die Fluktuationsquote (ohne konzerninterne Wechsel) in Deutschland ist auf 4,7 % gestiegen (im Vorjahr: 4,3 %), der Großteil der Austritte war altersbedingt. Strategisches PersonalmanagementPersonalstrategieMensch und Organisation stehen im Zentrum der Personalarbeit. Kompetente und leistungsstarke Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die Basis unseres Erfolgs. Langfristig angelegte qualitative und quantitative Personalplanungs- und Personalentwicklungsstrategien sind am Standort Hamburg gesellschaftsübergreifend angelegt. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Fach-, Führungs- und Projektkarrieren und der Wechsel zwischen den unterschiedlichen Karrierepfaden sind ein zentrales Ziel der Personalstrategie. Ebenso bilden die vielfältigen Optionen zur lebensphasenorientierten Gestaltung des Verhältnisses von Privat- zu Berufsleben sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung der Arbeitszeitsysteme eine wesentliche Grundlage der dauerhaften Betriebszugehörigkeit der HHLA-Beschäftigten. Zentrales Ziel des Personalmanagements ist es, die sich verändernden Erwartungen der gegenwärtigen und künftigen Beschäftigten an die HHLA durch entsprechende Angebote und Maßnahmen mit den organisatorischen Anforderungen in Einklang zu halten. Beschäftigtenanteil nach Segmenten zum 31.12.2015![]() Beschäftigtenanteil nach Regionen zum 31.12.2015![]() Organisation und SteuerungDas Personalmanagement ist auf Vorstandsebene verankert und wird dort als zentrale Ressortfunktion wahrgenommen. Diese Organisationsstruktur stellt sicher, dass konzernweit strategische Vorgaben personalwirtschaftlich abgedeckt werden. Seit 2015 werden in allen Gesellschaften im Containerumschlag und im Gemeinschaftsbetrieb in Hamburg alle Personal- und Organisationsentwicklungsmaßnahmen funktional aus der HHLA AG heraus geführt. Damit wird eine einheitliche Umsetzung der Personalstrategie sichergestellt und eine hohe Qualität sämtlicher Entwicklungsmaßnahmen gewährleistet. Die Fachabteilung stellt für alle Berufsgruppen und Hierarchiestufen der deutschen Gesellschaften zugeschnittene Angebote bereit. Die Förderung und Entwicklung der Leistungsfähigkeit der Fach- und Führungskräfte erfolgt dabei systematisch und wird kontinuierlich durch das Personalmanagement begleitet. Gleiches gilt für alle Organisationsentwicklungsmaßnahmen. Diversity-ManagementDas Diversity-Management ist seit mehreren Jahren fest im strategischen Personalmanagement verankert. Die HHLA ist überzeugt, dass ein ausgewogenes Verhältnis der verschiedenen Kulturen, Geschlechter und Altersgruppen die Voraussetzung für ein erfolgreiches unternehmerisches Handeln bildet. Ziel ist es, diese Vielfalt in allen Gesellschaften abzubilden. Dies gilt insbesondere auch bei der Bildung von temporären gesellschaftsübergreifenden Arbeits- bzw. Projektgruppen. Aus- und WeiterbildungIm Jahr 2015 investierte die HHLA am Standort Hamburg insgesamt 5,4 Mio. € (im Vorjahr: 5,4 Mio. €) in die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Berufsausbildung und StudiumZum 31. Dezember 2015 wurden insgesamt 116 (im Vorjahr: 138) Auszubildende in Deutschland in neun unterschiedlichen Berufsbildern und fünf dualen Studiengängen ausgebildet. 48 Auszubildende (davon sechs in einem dualen Studiengang) schlossen im Jahresverlauf ihre Ausbildung erfolgreich ab und wurden in ein Arbeitsverhältnis übernommen. Zur Jahresmitte wurden 29 neue Ausbildungsverträge geschlossen. Zum Stichtag wurden 24 junge Menschen in einem dualen Studium gefördert. Um weiterhin geeignete Bewerberinnen und Bewerber in den sogenannten MINT-Berufen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) zu gewinnen, wurden die Kooperationen mit Technikerschulen und Fachgymnasien weiter intensiviert. Praktikumsplätze wurden insbesondere für Schülerinnen in den technischen Ausbildungsberufen angeboten. Die Berufsfelder, in denen ausgebildet wird, werden auf Ausbildungsmessen und in Diskussionen in Schulklassen durch die Fachbereiche mit Beteiligung von Auszubildenden vorgestellt. Im Jahr 2015 wurden zehn Messen im Großraum Hamburg mitgestaltet. Der Anteil der Studentinnen lag im Jahr 2015 bei 42 %. Für den Studienbeginn 2015 wurden 75 % der angebotenen Plätze für eine Ausbildung im dualen Studium an Frauen vergeben. Im gewerblichen Bereich lag die Quote der weiblichen Auszubildenden für den Ausbildungsbeginn 2015 bei 40 %. Weiterbildung und QualifizierungIm Berichtszeitraum wurden 800 ein- bis mehrtägige Veranstaltungen mit 3.300 Teilnehmertagen realisiert. An internen Seminarangeboten nahmen 40 % Frauen teil (im Vorjahr: 35 %). Ein Großteil der Seminarangebote wurde intern organisiert und diente der Weiterentwicklung der inhaltlichen, methodischen und sozialen Kompetenz der Fach- und Führungskräfte. Alle internen Seminare werden abteilungs- und gesellschaftsübergreifend angeboten. Auf diese Weise wird das Verständnis der Belegschaft für die unterschiedlichen Aufgaben sowie Rollen und Funktionen in den unterschiedlichen Geschäftsfeldern im Konzern gefördert. Am Standort Hamburg wurden zudem 3.383 Ausbildungstage in der gewerblichen Qualifizierung durch die eigenen Ausbilderinnen und Ausbilder durchgeführt. Im Jahr 2015 wurde erneut eine Qualifikation zum Certified Ship Planner terminalübergreifend durchgeführt. Die erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen üben an den Containerterminals wesentliche Planungsfunktionen aus. Sie legen die Grundlage für die Effizienz der Umschlagprozesse. Die Entwicklung zum Ship Planner ist eine zentrale Fachkarriereoption an den Containerterminals der HHLA. Projekt zur GrundbildungAuch im Berichtszeitraum wurde das in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk für Grundbildung und Alphabetisierung 2014 ins Leben gerufene Projekt MENTO weiter fortgeführt. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der kollegialen Beratung sind zu Lernberatern für Grundbildung ausgebildet worden. Die Lernberater sind für Menschen, die trotz Schulbesuch einen Grundbildungsbedarf in Lesen und Schreiben haben, Ansprechpartner auf Augenhöhe. Sie können den Betroffenen geeignete Lern- und Qualifizierungsangebote aufzeigen, damit sie den steigenden technischen Anforderungen der Arbeitswelt gerecht werden können. Verträge, Vergütung und ZusatzleistungenTarifverträgeFür ca. 88 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland sind die Entgelt- und Arbeitsbedingungen in Tarifverträgen geregelt (im Vorjahr: ca. 89 %). Im April 2015 einigten sich die Tarifvertragsparteien - der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e. V. (ZDS) und die Gewerkschaft ver.di - auf tabellenwirksame Anhebungen ab 1. Juni 2015 um 3,0 % bei einer 12-monatigen Laufzeit für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe. Abschlüsse ähnlicher Größenordnung wurden auch für weitere Entgelttarifverträge des HHLA-Konzerns geschlossen. Beurteilungs- und VergütungssystemeDie Beurteilungssysteme in den deutschen Gesellschaften bestehen aus Bottom-up- und Top-down-Komponenten. Sie sind zum Teil durch Tarifverträge geregelt, enthalten variable Vergütungsbestandteile und sind mit Qualifizierungsverpflichtungen für das Unternehmen und die Beschäftigten verbunden. Der ROCE - die Rendite auf das eingesetzte Kapital - ist auch eine wesentliche Bestimmungsgröße für die variablen Vergütungsbestandteile der Führungskräfte und außertariflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Ermittlung erfolgsabhängiger Vergütungskomponenten auf Leitungsebenen erfolgt auf mehrjähriger Basis. Dadurch wird der Fokus auf nachhaltige, langfristige Ziele zusätzlich verstärkt. Flexible ArbeitszeitmodelleDie Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten, wird zunehmend von allen Beschäftigtengruppen und Hierarchieebenen in Deutschland in Anspruch genommen, um die individuelle Arbeitszeit an die unterschiedlichen Lebensphasen anzupassen. Teilzeit ist damit ein wesentliches Instrument zur Bindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Unternehmen. Die Anpassung der Arbeitszeit unterstützt die Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Pflege von nahen Angehörigen oder beim Ausüben von ehrenamtlichen Tätigkeiten. Im Jahr 2015 wurde Teilzeit von 150 Beschäftigten in Anspruch genommen (im Vorjahr: 141). 26% davon waren Männer. Die Teilzeitquote der HHLA in Deutschland erhöhte sich somit zum Jahresende 2015 auf 4,1 % (im Vorjahr: 3,9%). In der kaufmännisch geprägten Holding (ohne Auszubildende) betrug der Anteil an Teilzeitkräften wie im Vorjahr ca. 14 %. Entwicklung der Beschäftigtenzahl in Teilzeit der HHLA in Deutschland zum 31.12. / Teilzeitquote in %![]() LebensarbeitszeitkontenNeben verschiedenen Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge bietet die HHLA ihren Beschäftigten die Führung eines Lebensarbeitszeitkontos. Bereits im Jahr 2014 wurde zudem das sogenannte Vorsorgeportal eingeführt. Hier haben nahezu alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zugriff auf ein internetbasiertes Portal, um sich über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge der HHLA zu informieren und insbesondere Simulationsberechnungen zum Lebensarbeitszeitkonto und damit zu ihren konkreten Ruhestandsdaten vorzunehmen. Zum Ende des Berichtszeitraumes führten bereits 1.121 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Lebensarbeitszeitkonto (im Vorjahr: 1.037). Dies entspricht einer Teilnahmequote von 31 % (im Vorjahr: 30 %) in Deutschland. Arbeitssicherheit und GesundheitsförderungDie körperliche Unversehrtheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Beschäftigten von Fremdfirmen sowie der Kunden, Lieferanten und Gäste ist vorrangiges Anliegen der HHLA und wird durch umfangreiche Präventionsmaßnahmen und -richtlinien sichergestellt. Das Arbeitsschutzniveau soll kontinuierlich weiter verbessert werden und wird als eine wesentliche Führungsaufgabe betrachtet. Die Maßnahmen orientieren sich dabei am standortspezifischen Bedarf. Die Anliegen aller Beschäftigten in Hamburg werden in Arbeitsschutzausschüssen vertreten. Wesentliche Maßnahmen werden durch die gesetzlich vorgeschriebenen Sitzungen der Arbeitsschutzausschüsse evaluiert, die viermal im Jahr stattfinden. Das Arbeitsschutzmanagement entwickelt Maßnahmen aktiv mit und informiert intern über den betrieblichen Unterricht, Schulungen und praktische Übungen zur Notfallvorsorge wie Brand- und Gewässerschutz, Beratungsangebote sowie Vorsorge- und Risikokontrollprogramme. Die Leistungsfähigkeit des Arbeitsschutzmanagements der HHLA wird regelmäßig durch die Arbeitsschutzbehörden überprüft und beurteilt. Allen Betrieben wurde vorbildlicher Arbeitsschutz bescheinigt. Dies entspricht der bestmöglichen Beurteilung. Im Rahmen der steten Verbesserung setzt die HHLA auch moderne Technologien ein: So nutzt die HHLA ein Arbeitsschutzmanagementsystem als Kontrollinstrument zur Überprüfung aller gesetzten Ziele. Seit 2014 werden auch die Unfälle aller HHLA-Betriebe in Hamburg berücksichtigt, die in keinem direkten Zusammenhang mit dem Containerumschlag stehen (z. B. Werkstattbetriebe), und in einem einheitlichen Berichtssystem erfasst. Die Ursachen für Veränderungen oder Schwankungen werden sorgfältig analysiert und - sofern notwendig - strukturierte Maßnahmen ergriffen. Im Jahr 2015 ereigneten sich in den Gesellschaften am Standort Hamburg, bei denen die HHLA eine Beteiligung von mehr als 50 % hält, 111 meldepflichtige Unfälle ohne Wegeunfälle. Dies entspricht einem Rückgang von 13,3 % (Im Vorjahr: 128). Zum Gesundheitssystem der HHLA zählen u. a. die Betriebsärzte, die Sucht- und Sozialbetreuung, das betriebliche Eingliederungsmanagement, die Schwerbehindertenvertretung sowie der Betriebssport. Mit gezielten Maßnahmen, Aktionen und Angeboten wird gesundheitliche Prävention gefördert. Darüber hinaus fördert die HHLA ein vielseitiges Betriebssportangebot, das sehr gut angenommen wird. Wirtschaftliches UmfeldGesamtwirtschaftliche EntwicklungDas Expansionstempo der Weltwirtschaft schwächte sich im Jahresverlauf leicht ab. Das Wachstum des globalen Bruttoinlandsprodukt (BIP) sank 2015 nach Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Prozentpunkte auf 3,1 %. Dies ist der geringste Zuwachs seit der Wirtschaftskrise 2008/2009. Maßgeblich dafür war die sich zusehends abkühlende Konjunktur in den aufstrebenden Volkswirtschaften. Insbesondere der angebotsbedingte Verfall des Ölpreises dominierte das Gesamtjahr. Dem unterdurchschnittlichen Wachstum der Weltwirtschaft folgend entwickelte sich der Welthandel 2015 sehr schwach. Die Zuwachsrate im internationalen Handel lag mit 2,6 % erneut unterhalb der des globalen BIP. Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (BIP)scroll
Quelle: Internationaler Währungsfonds (IWF) In den fortgeschrittenen Volkswirtschaften setzte sich 2015 eine moderate Erholung fort. Wesentlicher Treiber hierfür war die USA. Dagegen hat sich die Wachstumsdynamik in den aufstrebenden Volkswirtschaften im fünften Jahr in Folge verlangsamt. Mit einem BIP-Zuwachs von 4,0 % blieben sie zwar deutlich über den Wachstumsraten der fortgeschrittenen Volkswirtschaften, allerdings mit der geringsten Dynamik seit 2009. Auch die chinesische Wirtschaft verlor weiter an Schwung. Nach Einschätzung des IWF ist das Wachstum der zweitgrößten Volkswirtschaft 2015 unter 7 % gefallen. Die russische Volkswirtschaft befindet sich in einer tiefen Rezession. Neben den andauernden Wirtschaftssanktionen der EU und der USA belastete der starke Ölpreisrückgang das Land. Infolgedessen schrumpfte die Wirtschaftsleistung Russlands 2015 kräftig um 3,7%. Auch die Volkswirtschaft der Ukraine befindet sich in einer massiven Krise. Nach Einschätzung des IWF aus dem Oktober 2015 wird für das Gesamtjahr 2015 ein Einbruch der ukrainischen Wirtschaftsleistung um 9,0 % erwartet. Gleichwohl signalisierten die zuletzt aufgenommenen Stimmungsindikatoren eine Stabilisierung der gesamtwirtschaftlichen Aktivitäten. Dagegen hat der konjunkturelle Aufschwung der europäischen Währungsunion um 0,6 Prozentpunkte auf 1,5 % zugenommen. Wachstumsimpulse kommen vor allem von einer gestiegenen Binnennachfrage. Das BIP der aufstrebenden mittel- und osteuropäischen Volkswirtschaften expandierte kräftig mit einer stabilen Zuwachsrate von 3,4 %. Die zuletzt aufgenommenen Konjunkturindikatoren für die deutsche Wirtschaft deuten auf ein robustes Wachstum um 1,5 % hin. Der deutsche Außenhandel profitierte von der erhöhten Wettbewerbsfähigkeit der Exporte durch den niedrigen Wechselkurs des Euro. Laut dem IWF stiegen die Ausfuhren im Berichtszeitraum um 5,4 % und die deutschen Importe um 5,7 %. BranchenumfeldDer Containerumschlag hat sich 2015 schwächer entwickelt als erwartet. Prognostizierte das Marktforschungsinstitut Drewry zu Jahresbeginn noch ein Wachstum des weltweiten Containerumschlags von 5,3 %, gehen die Experten nunmehr von einem verhaltenen Anstieg um 1,3 % im Berichtszeitraum aus. Dies ist - mit Ausnahme des Umschlagrückgangs in der Finanzkrise 2009 - die geringste Wachstumsrate seit Aufzeichnung des weltweiten Containerumschlags. Diese unerwartet schwache Containerentwicklung schlug sich in nahezu allen Fahrtgebieten nieder. Insbesondere die europäischen Fahrtgebiete verloren teilweise dramatisch gegenüber Vorjahr. Hervorzuheben ist hier der krisen- bzw. sanktionsbedingte Rückgang des Umschlags in den russischen Ostseehäfen, der rund 30 % unter Vorjahr lag. Entwicklung des Containerumschlags nach Fahrtgebietenscroll
Quelle: Drewry Maritime Research Die Entwicklung in den großen Containerhäfen an der Nordrange - Rotterdam, Antwerpen, Hamburg und bremische Häfen - und den größten Häfen der westlichen Ostsee (Gdansk, Göteborg) verlief uneinheitlich. Aufgrund der hohen Bedeutung Chinas und Russlands für den Containerumschlag verzeichnete der Hamburger Hafen 2015 einen deutlichen Aufkommensrückgang um 9,3 % und verlor zudem Marktanteile an die Wettbewerbshäfen. Der größte europäische Containerhafen Rotterdam lag mit 12,2 Mio. TEU leicht unter Vorjahr. Antwerpen schlug im Berichtszeitraum 9,7 Mio. TEU um. Die positive Entwicklung ging im Wesentlichen zulasten des zweiten Scheldehafens Zeebrugge, der gegenüber Vorjahr um 23,8 % einbüßte. In den bremischen Häfen setzte sich 2015 der Abwärtstrend des Vorjahres fort. Der JadeWeserPort in Wilhelmshaven erhielt durch den Unfall einer Containerbrücke in Bremerhaven sowie eine verstärkte Einbindung in das Liniennetzwerk der 2M-Allianz Wachstumsimpulse. Der Containerumschlag erhöhte sich auf 427 Tsd. TEU. Im polnischen Ostseehafen Gdansk waren - nach einem dynamischen Wachstum in den vergangenen Jahren - 2015 die Auswirkungen durch die Russland-Krise deutlich zu spüren. Durch fehlende russische Transshipment-Mengen wurden mit 1,1 Mio. TEU 10,0 % weniger Container umgeschlagen. Das Containervolumen in Göteborg ist im Vergleich zum Vorjahr um 2,0 % auf 0,8 Mio. TEU gesunken. Entwicklung des Containerumschlags in der Nordrangescroll
Quelle: Port Authorities Der Schienengüterverkehr in Deutschland wurde zu Jahresbeginn 2015 maßgeblich durch den Tarifkonflikt bzw. Streik bei der Deutschen Bahn im Frühjahr belastet und konnte sich im Jahresverlauf angesichts der sich abschwächenden Konjunktur und Transportnachfrage nur kurzzeitig erholen. Insgesamt ging das Transportaufkommen 2015 im Vergleich zum Vorjahr um 1.0 % zurück. Die Transportleistung - als Produkt aus Transportmenge und Transportentfernung - stieg im gleichen Zeitraum hingegen leicht um 1,4 %. Auf europäischer Ebene entwickelte sich der Schienengüterverkehr vergleichbar. Schon zu Jahresbeginn sank die Transportnachfrage auf der Schiene sowohl auf gesamteuropäischer Ebene als auch in den für die HHLA wichtigen Märkten in Mittel- und Osteuropa. Während das gesamteuropäische Transportaufkommen in den ersten drei Quartalen 2015 insgesamt um 3.1 % zurückging, fiel der Rückgang in Mittel- und Osteuropa mit 1,8 % weniger stark aus. Die Entwicklung fällt in den einzelnen Märkten allerdings sehr uneinheitlich aus: Während sich in Polen und Ungarn das Transportaufkommen in den ersten neun Monaten um 2,8 % bzw. 3,5 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum verringerte, wurden in der Tschechischen Republik 4,7 % mehr Güter auf der Schiene transportiert. Geschäftsverlauf und wirtschaftliche LageWesentliche Kennzahlenscroll
GesamtaussageDie wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der HHLA waren im Jahr 2015 anhaltend schwierig. Neben der weiteren Verzögerung der Fahrrinnenanpassung der Elbe und der Abschwächung des Weltwirtschaftswachstums wurde die HHLA insbesondere durch die sich deutlich abkühlende Konjunktur in China und die tiefe Rezession sowie die Folgen der Handelssanktionen in Russland belastet. Die Auswirkungen dieser Rahmenbedingungen zeigten sich im starken Rückgang des Containerumschlags auf den HHLA-Terminals in Hamburg. Beim Containertransport konnte dagegen in einem insgesamt rückläufigen Markt ein leichtes Wachstum erzielt werden. Soll-Ist-Vergleichscroll
Diese gegenläufige Entwicklung in den beiden größten Segmenten der HHLA zeigt sich auch im Umsatz und Betriebsergebnis. Auf Konzernebene war im Umsatz insgesamt ein moderater Rückgang, im EBIT ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Vor dem Hintergrund der sich im Jahresverlauf abschwächenden Konjunkturaussichten als auch der anhaltend schwachen und rückläufigen Mengenentwicklung im Segment Container sowie aufgrund der sich abzeichnenden Ergebnisentwicklung hat die HHLA ihre Einschätzung der erwarteten Ertragslage des Konzerns unterjährig aktualisiert. Die Ist-Entwicklung liegt nun leicht oberhalb der zuletzt angepassten Erwartung. Ihr Investitionsprogramm hat die HHLA weiterhin bedarfsgerecht gesteuert. Verzögerungen bei einzelnen Vorhaben führten dabei zu Verschiebungen in das Jahr 2015. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 stellte sich die wirtschaftliche Lage der HHLA weiterhin stabil dar. Veränderungen in der Kapitalstruktur aufgrund negativer Wechselkurseffekte durch die Abwertung der ukrainischen Währung standen u.a. positive Effekte aufgrund zinsinduzierter Bewertungsanpassungen bei Pensionsrückstellungen gegenüber. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich um 2,6 Prozentpunkte auf 33,2 % (im Vorjahr: 30,6 %), der dynamische Verschuldungsgrad erhöhte sich von 2,7 auf 2,8. Aufgrund der zum Bilanzstichtag vorhandenen Liquiditätsbasis besteht weiterhin kein wesentlicher Refinanzierungsbedarf. Hinweise zur BerichterstattungDer Inanspruchnahme von Umschlag- und Transportleistungen gehen aufgrund der branchenüblich hohen Anforderungen an die Flexibilität in der Regel keine mehrmonatigen Bestellungen oder Garantien voraus. Daher stellen Auftragsbestand und Auftragsentwicklung entgegen ihrer Bedeutung für andere Branchen keine Berichtsgrößen dar. Der Konsolidierungskreis hat sich im Geschäftsjahr 2015 im Wesentlichen durch den Zugang einer Gesellschaft verändert. Hierdurch ergaben sich keine materiellen Auswirkungen auf Umsatz und Ergebnis des HHLA-Konzerns. Im Berichtsjahr waren negative Wechselkurseffekte aus der Abwertung der ukrainischen Währung zu verzeichnen, die sich auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns wesentlich auswirkten. Der Konzernabschluss 2015 wurde nach den in der Europäischen Union anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) unter Berücksichtigung der Interpretationen des International Financial Reporting Interpretation Committee (IFRIC) erstellt. Der Konzernlagebericht wurde unter Berücksichtigung der Anforderungen des Deutschen Rechnungslegungs Standards Nr. 20 (DRS 20) aufgestellt. ErtragslageIm Jahr 2015 entwickelten sich die Leistungsdaten der HHLA sehr unterschiedlich. Im Containerumschlag war mit 6.561 Tsd. TEU ein starker Rückgang um 12,3 % gegenüber Vorjahr (im Vorjahr: 7.480 Tsd. TEU) zu verzeichnen. Die sich abkühlende Konjunktur in China belastete die Entwicklung in den Fernost-Relationen und die Rezession in Russland führte zu stark rückläufigen Feedermengen. Im Transportvolumen wurde hingegen ein leichter Anstieg um 2,7 % auf 1.318 Tsd. TEU (im Vorjahr: 1.283 Tsd. TEU) erzielt. Das Wachstum ist auf die Gewinnung zusätzlicher Marktanteile bei den Bahntöchtern zurückzuführen. Vor diesem Hintergrund gingen die Umsatzerlöse des HHLA-Konzerns im Berichtszeitraum um 4,8% auf 1.141,8 Mio. € (im Vorjahr: 1.199,6 Mio. €) zurück. Ursächlich waren insbesondere ein mengenbedingter Rückgang in den Umschlagerlösen der Hamburger Terminals und temporär höhere Lagergelderlöse im Vorjahr. Eine mit dem HHLA-Konzern weitgehend übereinstimmende Entwicklung zeigte sich im börsennotierten Teilkonzern Hafenlogistik, der mit den Segmenten Container, Intermodal und Logistik einen Umsatzrückgang um 5,1 % auf 1.111,0 Mio. € (im Vorjahr: 1.171,2 Mio. €) verzeichnete. Anders im nicht börsennotierten Teilkonzern Immobilien, der die Umsatzerlöse um 9,0 % auf 36,5 Mio. € (im Vorjahr: 33,5 Mio. €) steigern konnte. Der Teilkonzern Immobilien trug damit 2,7 % zum Konzernumsatz bei. Umsatzerlöse in Mio. €![]() Nachdem die Bestandsveränderungen im Vorjahr nahezu keinen Ergebniseffekt hatten, gab es im aktuellen Jahr einen Aufwand in Höhe von 1,4 Mio. €, der in erster Linie aus den Beratungsaktivitäten resultierte. Auch der Anstieg der aktivierten Eigenleistungen auf 9,3 Mio. € (im Vorjahr: 7,9 Mio. €) resultierte vor allem aus diesem Bereich. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge auf 41,2 Mio. € (im Vorjahr: 33,6 Mio. €) resultierte neben einer teilweise erfolgswirksam aufgelösten Rückstellung für rechtliche Risiken und einem Grundstücksverkauf u. a. aus der Veräußerung von rollendem Material im Segment Intermodal im vierten Quartal 2015. Der Rückgang der operativen Aufwendungen um 3,5 % auf 1.034,4 Mio. € (im Vorjahr: 1.071,7 Mio. €) blieb leicht unterhalb des Umsatzrückgangs. Die unterschiedlichen Aufwandsarten nahmen einen sehr heterogenen Verlauf. Der Materialaufwand ging gegenüber dem Vorjahr um 8,8 % auf 361,7 Mio. € (im Vorjahr: 396,7 Mio. €) zurück. Die Materialaufwandsquote verringerte sich auf 31,7% (im Vorjahr: 33,1 %). Der Rückgang der Quote hängt wesentlich mit Kostenstrukturverschiebungen im Zuge der verstärkten Eigentraktion zusammen, die den gegenläufigen Effekt durch das Wachstum im materialintensiven Intermodalsegment überkompensieren konnten. Der Personalaufwand blieb mit 401,6 Mio. € auf Vorjahresniveau (im Vorjahr: 401,7 Mio. €). Die Personalaufwandsquote erhöhte sich um 1,7 Prozentpunkte auf 35,2% (im Vorjahr: 33,5 %). Neben den Tarifsteigerungen war vor allem die durch den Ausbau der Eigentraktion bedingte höhere Beschäftigtenzahl im Segment Intermodal für den Anstieg der Quote verantwortlich. Zudem konnte die sinkende Auslastung der Anlagen im Segment Container nicht komplett durch einen verringerten Einsatz von Fremdpersonal ausgeglichen werden. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen im Berichtsjahr 146,3 Mio. € und wurden damit um 1,5 % gegenüber dem Vorjahr reduziert (im Vorjahr: 148,5 Mio. €). Der Rückgang ist maßgeblich auf eine im Vorjahr gebildete Rückstellung für rechtliche Risiken zurückzuführen. Trotzdem erhöhte sich das Verhältnis zum erwirtschafteten Umsatz auf 12,8% (im Vorjahr: 12,4 %). Dies hängt u. a. mit dem durch die verstärkte Eigentraktion angestiegenen Miet- und Leasingaufwand im Segment Intermodal zusammen. Der Abschreibungsaufwand blieb mit 124,9 Mio. € auf Vorjahresniveau (im Vorjahr: 124,9 Mio. €), da sich die HHLA weiterhin auf schiffsgrößeninduzierte Investitionen auf den Containerterminals sowie auf den Ausbau des Hinterlandnetzwerkes und der Eigentraktion fokussiert. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen reduzierte sich das Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) unterproportional zum Umsatz um 4,3 % auf 281,4 Mio. € (im Vorjahr: 294,2 Mio. €). Entsprechend war ein leichter Anstieg der EBITDA-Marge auf 24,6 % (im Vorjahr: 24,5 %) zu verzeichnen. Das Betriebsergebnis (EBIT) ging im laufenden Jahr um 7,5 % auf 156,5 Mio. € (im Vorjahr: 169,3 Mio. €) und die EBIT-Marge um 0,4 Prozentpunkte von 14,1 % im Vorjahr auf 13,7 % zurück. Die hohe Ergebnissteigerung im Segment Intermodal kann dabei den starken Ergebnisrückgang im Segment Container zu einem großen Teil kompensieren. Der Rückgang im Betriebsergebnis wurde erneut durch den Teilkonzern Hafenlogistik bestimmt, bei dem sich das EBIT um 9,3 % auf 141,1 Mio. € (im Vorjahr: 155,6 Mio. €) reduzierte und der damit im Berichtsjahr 90,1 % (im Vorjahr: 91,9%) des operativen Konzernergebnisses erwirtschaftete. Im Teilkonzern Immobilien wurde ein EBIT-Anstieg um 13,2 % auf 15,2 Mio. € (im Vorjahr: 13,4 Mio. €) erreicht. Hier wurden 9,9 % (im Vorjahr: 8,1 %) des operativen Konzernergebnisses erzielt. Operative AufwendungenAufwandsstruktur 2015![]() Konzernbetriebsergebnis (EBIT) in Mio. € / EBIT-Marge in %![]() Der Nettoaufwand aus dem Finanzergebnis reduzierte sich um 10,5 Mio. € bzw. 26,8% auf 28,7 Mio. € (im Vorjahr: 39,2 Mio. €). Dabei verminderte sich der in den Pensionsrückstellungen enthaltene Zinsaufwand um 5,0 Mio. €. Die Neubewertung einer Ausgleichsverbindlichkeit für die Ergebnisabführung eines Tochterunternehmens mit Minderheitsgesellschafter führte zu einer Reduzierung des Nettoaufwands aus dem Finanzergebnis um 0,8 Mio. € (im Vorjahr: Erhöhung um 2.6 Mio. €). Negative Wechselkurseffekte, die sich nahezu vollständig aus der Abwertung der ukrainischen Währung ergaben, verminderten das Finanzergebnis um 8,0 Mio. €, während im Vorjahr noch 10,8 Mio. € das Ergebnis belasteten. Gegenläufig wirkte das Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen, das sich im Berichtsjahr um 29,1 % auf 3.7 Mio. € verschlechterte (im Vorjahr: 5,3 Mio. €). Die effektive Steuerquote des Konzerns verringerte sich 2015 auf 25,0 % (im Vorjahr: 30,4%). Gründe hierfür sind der Wegfall eines einmaligen Ergebniseffekts, der sich im Vorjahr erhöhend auf die Steuerquote ausgewirkt hat, sowie ein erhöhter Ergebnisanteil von ausländischen Tochtergesellschaften. Der Konzernjahresüberschuss nach Anteilen anderer Gesellschafter erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 13,2% auf 66,7 Mio. € (im Vorjahr: 58,9 Mio. €). Der nicht beherrschende Anteil betrug im Geschäftsjahr 2015 29,2 Mio. € (im Vorjahr: 31,6 Mio. €). Wirtschaftlich werden dieser Position die im Finanzergebnis genannten Effekte im Zusammenhang mit der Ausgleichsverpflichtung gegenüber einem nicht beherrschenden Gesellschafter zugerechnet. Das Ergebnis je Aktie steigerte sich entsprechend um 13,2% auf 0,92 € (im Vorjahr: 0,81 €). Der börsennotierte Teilkonzern Hafenlogistik erzielte hierbei ein um 12,8 % höheres Ergebnis je Aktie von 0,84 € (im Vorjahr: 0,75 €). Der nichtbörsennotierte Teilkonzern Immobilien lag mit einem Ergebnis je Aktie von 2,86 € über dem Vorjahresniveau (im Vorjahr: 2,46 €). Wie im Vorjahr gab es auch 2015 keinen Unterschied zwischen unverwässertem und verwässertem Ergebnis je Aktie. Die Gewinnverwendung der HHLA orientiert sich wie im Vorjahr an der Ergebnisentwicklung des abgelaufenen Geschäftsjahres im HHLA-Konzern. Der Bilanzgewinn und die stabile Finanzlage der HHLA stellen dabei die Grundlage für eine Fortsetzung der kontinuierlichen Ausschüttungspolitik dar. Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 16. Juni 2016 auf dieser Basis vorschlagen, eine Dividende von 0,59 € je A-Aktie und 1,75 € je S-Aktie auszuschütten. Basierend auf der Anzahl dividendenberechtigter Aktien zum 31. Dezember 2015 würde sich der Ausschüttungsbetrag der börsennotierten A-Aktien mit 41,3 Mio. € gegenüber dem Vorjahr um 13,5 % erhöhen und der Ausschüttungsbetrag der nicht börsennotierten S-Aktien mit 4,7 Mio. € gegenüber dem Vorjahr um 16,7 % steigen. In Relation zu den Konzernergebnissen bzw. dem Ergebnis je Aktie würde die Ausschüttungsquote erneut ein vergleichsweise hohes Niveau von rund 70 % für den Teilkonzern Hafenlogistik bzw. rund 61 % für den Teilkonzern Immobilien erreichen. Vermögens- und FinanzlageBilanzanalyseDie Bilanzsumme des HHLA-Konzerns hat sich zum 31. Dezember 2015 gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 37,7 Mio. € auf 1.750,4 Mio. € verringert. Bilanzstrukturscroll
Auf der Aktivseite der Bilanz verringerten sich die langfristigen Vermögenswerte um 2,3 Mio. €. Gegenläufig zur investitionsbedingten Erhöhung des Sachanlagevermögens um 9,0 Mio. € auf 947,1 Mio. € (im Vorjahr: 938,0 Mio. €) entwickelte sich der Bestand der immateriellen Vermögenswerte (- 4,0 Mio. €) und der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien (- 8,6 Mio. €). Sie verringerten sich aufgrund planmäßiger Abschreibungen. Das kurzfristige Vermögen sank um 35,4 Mio. € auf 444,6 Mio. € (im Vorjahr: 480,0 Mio. €). Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus einer Verminderung des Zahlungsmittelbestands um 57,7 Mio. € auf 194,6 Mio. €. Im Gegenzug erhöhten sich die Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen aufgrund des Einbezugs in das Cash-Clearing mit der HGV um 22,3 Mio. € auf 58,5 Mio. €. Entwicklung des Konzerneigenkapitals in Mio. €![]() Auf der Passivseite hat sich das Eigenkapital gegenüber dem Jahresende 2014 um 33,9 Mio. € auf 580,6 Mio. € (im Vorjahr: 546,7 Mio. €) erhöht. Die Zunahme beruht im Wesentlichen auf dem Konzernjahresüberschuss der Berichtsperiode in Höhe von 95,8 Mio. €. Die zinssatzinduzierte Veränderung der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste, saldiert mit den latenten Steuern, erhöhte das Eigenkapital um 17,3 Mio. €. Belastend mit 11,5 Mio. € wirkten sich die erfolgsneutral erfassten Fremdwährungseffekte aus. Ausgeschüttete Dividenden inkl. der Umgliederung einer künftigen Ausgleichszahlung in die langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten minderten das Eigenkapital um 68,1 Mio. €. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich auf 33,2 % (im Vorjahr: 30,6 %). Die langfristigen Schulden stiegen um 60,3 Mio. € auf 979,2 Mio. € (im Vorjahr: 918,9 Mio. €). Die Zunahme ist auf die im dritten Quartal erfolgte Herausgabe von Schuldscheindarlehen in Höhe von 75,0 Mio. € zurückzuführen. Die Mittel wurden aufgenommen, um das aktuell niedrige Zinsniveau zu nutzen und langfristig Zinsänderungsrisiken für das Segment Immobilien zu minimieren. Gegenläufig wirkte die im Wesentlichen zinssatzinduzierte Reduzierung der Pensionsrückstellungen um 28,0 Mio. €. Der Rückgang der kurzfristigen Schulden um 131,9 Mio. € auf 190,6 Mio. € (im Vorjahr: 322,5 Mio. €) beruht im Wesentlichen auf der im dritten Quartal 2015 erfolgten Ablösung einer kurzfristigen Verbindlichkeit gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen in Höhe von 65,0 Mio. € durch die bereits erwähnte Herausgabe von Schuldscheindarlehen. Aufgrund der Tilgung eines Darlehens über 25,0 Mio. € sowie aufgrund einer mit 21,6 Mio. € (im Vorjahr: 30,3 Mio. €) um 8,7 Mio. € geringeren Ausgleichsverpflichtung gegenüber einem Minderheitsgesellschafter reduzierten sich die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten um 31,4 Mio. € auf 92,0 Mio. €. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verminderten sich ebenfalls um 31,4 Mio. € auf 52,0 Mio. €. InvestitionsanalyseDas Investitionsvolumen lag im abgelaufenen Geschäftsjahr bei 145,5 Mio. € (im Vorjahr: 138,4 Mio. €). Hierin sind nicht unmittelbar zahlungswirksame Zugänge aus Finanzierungsleasing in Höhe von 3,8 Mio. € (im Vorjahr: 3,9 Mio. €) enthalten. Der Schwerpunkt der Investitionen lag im Jahr 2015 auf dem Ausbau der Hamburger Containerterminals und der Erweiterung der intermodalen Transport- und Umschlagkapazitäten. Die Finanzierung der Investitionsprojekte wurde hauptsächlich aus dem generierten operativen Cashflow des Geschäftsjahres abgedeckt. Investitionen nach Segmenten 2015![]() Ohne konzerninterne Transaktionen Von den getätigten Investitionen entfielen 135,9 Mio. € auf Sachanlagen (im Vorjahr: 106,3 Mio. €), 8,8 Mio. € auf immaterielle Vermögenswerte (im Vorjahr: 8,3 Mio. €) und 0,8 Mio. € auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (im Vorjahr: 23,8 Mio. €). Im Segment Container wurden Investitionen im Gesamtwert von 61,0 Mio. € (im Vorjahr: 58,4 Mio. €) getätigt. Investiert wurde vor allem in die Beschaffung von Umschlaggeräten, in Lagerkapazitäten und Umschlagflächen auf den Hamburger Containerterminals. Auf das Segment Intermodal entfiel mit 77,1 Mio. € (im Vorjahr: 52,3 Mio. €) der größte Anteil an den Gesamtinvestitionen. Dabei investierte hauptsächlich die Metrans-Gruppe, im Wesentlichen in Lokomotiven und den Bau eines weiteren Terminals. Die Investitionssumme im Segment Logistik belief sich ohne Anlagenzugänge aus konzerninternen Transaktionen auf 2,8 Mio. € (im Vorjahr: 2,5 Mio. €). Investitionen und Abschreibungen in Mio. €![]() Der Investitionsschwerpunkt im Segment Container zielt darauf ab, die Produktivität auf bestehenden Terminalflächen durch den Einsatz modernster Umschlagtechnologie zu steigern sowie Liegeplätze der Schiffsgrößenentwicklung folgend bedarfsgerecht auszubauen. Im Segment Intermodal liegt der Fokus auf einer Erhöhung der Wertschöpfungstiefe, um die Leistungsfähigkeit und Reichweite der Hinterlandverbindungen weiter zu steigern. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten bestehen zum Geschäftsjahresende für offene Bestellungen in Höhe von 134,4 Mio. € (im Vorjahr: 72,7 Mio. €); darin enthalten sind 88,0 Mio. € (im Vorjahr: 52,4 Mio. €) für Aktivierungen im Sachanlagevermögen. LiquiditätsanalyseDer Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit nahm gegenüber dem Vorjahr von 233,4 Mio. € auf 195,3 Mio. € ab. Die Verminderung um 38,1 Mio. € ist im Wesentlichen auf das gegenüber dem Vorjahr um 12,7 Mio. € geringere Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) sowie eine Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und anderer Passiva in Höhe von 21,1 Mio. € gegenüber dem Geschäftsjahr 2014 zurückzuführen. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit (Mittelabfluss) lag mit 130,2 Mio. € über dem Vorjahreswert von 114,5 Mio. €. Zu diesem Anstieg von 15,7 Mio. € trug im Wesentlichen die Zunahme der Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien bei. Gegenläufig wirkten die Einzahlungen aus kurzfristigen Einlagen in Höhe von 17,0 Mio. € (im Vorjahr: Auszahlungen in Höhe von 20,0 Mio. €) und die gestiegenen Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien von insgesamt 13,8 Mio. € (im Vorjahr: 3,0 Mio. €). Liquiditätsanalysescroll
Der Free Cashflow als Summe der Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit und Investitionstätigkeit verringerte sich auf 65,1 Mio. € (im Vorjahr: 118,8 Mio. €). Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit (Mittelabfluss) belief sich im Berichtszeitraum auf 82,7 Mio. € (im Vorjahr: 79,0 Mio. €) und erhöhte sich damit um 3,7 Mio. €. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich der Mittelabfluss aufgrund gestiegener Dividendenzahlungen um 5,6 Mio. €. Die Rückführung von Darlehen, u. a. gegenüber einem verbundenen Unternehmen, und die Ausgabe von Schuldscheindarlehen führten per saldo zu einem um 1,1 Mio. € geringeren Mittelabfluss gegenüber dem Geschäftsjahr 2014 und wirkten somit gegenläufig. Der HHLA-Konzern verfügte zum Jahresende 2015 über ausreichend Liquidität. Im Verlauf des Geschäftsjahres traten keine Liquiditätsengpässe auf. Der Finanzmittelfonds betrug per 31. Dezember 2015 insgesamt 165,4 Mio. € (zum 31. Dezember 2014: 185,6 Mio. €). Einschließlich aller kurzfristigen Einlagen erreichte die verfügbare Liquidität des Konzerns zum Jahresende 2015 einen Bestand von insgesamt 238,5 Mio. € (im Vorjahr: 275,6 Mio. €). FinanzierungsanalyseDas Finanzmanagement des HHLA-Konzerns wird zentral gesteuert und folgt dem übergeordneten Ziel, die finanzielle Stabilität und Flexibilität des Konzerns nachhaltig zu gewährleisten. Durch das Konzern-Clearing werden die finanziellen Ressourcen des Konzerns gebündelt, das Zinsergebnis optimiert und die Abhängigkeit von externen Finanzierungsquellen wesentlich reduziert. Derivative Finanzinstrumente können zur Reduzierung des Zinsänderungsrisikos sowie in geringem Umfang zur Reduzierung des Währungs- sowie Rohstoffpreisrisikos eingesetzt werden. Das Geschäftsmodell der HHLA ist von einem großen Anteil an Sachanlagevermögen mit langjährigen Nutzungsdauern geprägt. Daher setzt die HHLA zur fristenkongruenten Finanzierung insbesondere mittel- und langfristige Darlehen sowie Finanzierungsleasingverhältnisse ein. Darüber hinaus stehen Pensionsrückstellungen für die langfristige Innenfinanzierung zur Verfügung. Zum Berichtsstichtag lagen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit 329,6 Mio. € über dem Wert des Vorjahres von 284,1 Mio. €. Der Konzern nahm im Geschäftsjahr 2015 zusätzliche externe Finanzierungen in Höhe von 121,3 Mio. € in Anspruch (im Vorjahr: 23,1 Mio. €). Den Neuaufnahmen standen Darlehenstilgungen in Höhe von 61,5 Mio. € gegenüber. Maßgeblich für den Anstieg der Darlehensverbindlichkeiten war die Aufnahme einer Schuldscheinfinanzierung zur Ablösung eines Gesellschafterdarlehens. Darüber hinaus bestand aufgrund der vereinbarten Laufzeiten der Darlehen und einer stabilen Liquiditätsbasis kein wesentlicher Refinanzierungsbedarf. Fälligkeiten der Bankdarlehen nach Jahren in Mio. €![]() Die Darlehensverbindlichkeiten sind überwiegend in Euro und zu einem geringen Teil in US-Dollar abgeschlossen. Konditioniert sind diese zu ca. 73 % mit fixen und zu ca. 27 % mit variablen Zinssätzen. Im Rahmen der Fremdfinanzierung bestanden für einzelne Konzerngesellschaften Kreditauflagen (Covenants), die an bilanzielle Kennzahlen gebunden sind, im Wesentlichen die Erfüllung einer Mindesteigenkapitalquote. Covenants bestanden bei ca. 21 % der Bankdarlehen. Im Berichtsjahr wurden die Kreditauflagen zu allen vereinbarten Prüfungszeitpunkten erfüllt. Zum Bilanzstichtag weist die HHLA langfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen in Höhe von 106,3 Mio. € aus (im Vorjahr: 106,6 Mio. €), die aus der Passivierung der Leasingverbindlichkeit gegenüber der Hamburg Port Authority (HPA) im Zusammenhang mit Kaimauern für Großschiffsliegeplätze am HHLA Container Terminal Burchardkai (CTB) sowie am HHLA Container Terminal Tollerort (CTT) resultieren. Unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen wurde im Teilkonzern Immobilien im Vorjahr das inzwischen abgelöste Gesellschafterdarlehen in Höhe von 65 Mio. € ausgewiesen. Mit Ausnahme der Operating-Lease-Verhältnisse existieren keine nennenswerten außerbilanziellen Finanzierungsinstrumente. Die Operating-Lease-Verhältnisse basieren in erster Linie auf langfristigen Verträgen des HHLA-Konzerns mit der Freien und Hansestadt Hamburg bzw. der HPA über die Anmietung von Flächen und Kaimauern im Hamburger Hafen sowie in der Speicherstadt. Die im Wesentlichen von der Holding zentral gehaltenen Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristigen Einlagen beliefen sich zum Berichtsstichtag auf insgesamt 194,6 Mio. € (im Vorjahr: 252,2 Mio. €). Sie sind in Sichteinlagen und Tages- sowie kurzfristigen Termingeldern hauptsächlich bei inländischen Kreditinstituten mit ausgewiesen hoher Bonitätseinstufung angelegt. Aufgrund ausreichender liquider Mittel besitzen laufende Kreditlinien eine untergeordnete Bedeutung. Der Konzern verfügte zum Bilanzstichtag über nicht genutzte Kreditlinien in Höhe von rund 1,2 Mio. € (im Vorjahr: 3,6 Mio. €). Der Ausnutzungsgrad der Kreditlinie belief sich im Berichtszeitraum auf 83,9 % (im Vorjahr: 59,5 %). Nach Einschätzung der HHLA wären höhere Kreditlinien aufgrund der soliden Bilanzstruktur jederzeit darstellbar, sofern aus der mittelfristigen Liquiditätsplanung ein entsprechender Bedarf erkennbar gewesen wäre. Vom gesamten Zahlungsmittelbestand unterlagen zum Berichtsstichtag 10,7 Mio. € (im Vorjahr: 9,4 Mio. €) Devisenausfuhrbeschränkungen in der Ukraine. Da der HHLA auch außerhalb des Kapitalmarkts zahlreiche Möglichkeiten der Fremdfinanzierung zur Verfügung stehen, sieht der Konzern für ein externes Rating aktuell keinen Bedarf. Vielmehr wird durch umfassende Information bestehender und potenzieller Kreditgeber sichergestellt, dass diese zu angemessenen internen Bonitätseinstufungen kommen können. Der Umfang öffentlicher Fördermittel, die vereinzelt für Entwicklungsprojekte gewährt werden und spezifischen Förderbedingungen unterliegen, ist auf Konzernebene als nachrangig einzustufen. Unternehmenskäufe und -verkäufeIm ersten Quartal 2015 erwarb die nicht im Konsolidierungskreis der HHLA enthaltene Gesellschaft METRANS (Danubia) Kft., Győr/Ungarn, jeweils 100% der Anteile an den Gesellschaften Univer Trans Kft., Budapest/Ungarn, und Loacker Konténer Kft., Budapest/Ungarn. Im zweiten Quartal 2015 firmierte die Grundstücksgesellschaft Loacker Konténer Kft. in METRANS Konténer Kft. um. Anschließend veräußerte die METRANS (Danubia) Kft. sämtliche Anteile der METRANS Konténer Kft. sowie sämtliche Anteile der Univer Trans Kft. an die im Konsolidierungskreis der HHLA enthaltene Gesellschaft METRANS (Danubia) a.s., Dunajská Streda/Slowakei. Darüber hinaus gab es keine wesentlichen Erwerbe oder Veränderungen von Anteilen an Tochterunternehmen. SegmententwicklungSegment ContainerWesentliche Kennzahlenscroll
Nach der positiven Entwicklung der vergangenen Jahre verzeichneten die HHLA-Containerterminals 2015 erstmals seit 2009 wieder einen deutlichen Rückgang des Containerumschlags. An der Wasserseite der HHLA-Containerterminals wurden im Laufe des Jahres 2015 insgesamt 6.561 Tsd. TEU und damit 12,3% weniger Standardcontainer (TEU) umgeschlagen als im Vorjahr (7.480 Tsd. TEU). Während der Containerumschlag an den drei Hamburger Containerterminals um 12,6% auf 6.305 Tsd. TEU (im Vorjahr: 7.217 Tsd. TEU) zurückging, nahm der Containerumschlag am Container Terminal Odessa mit insgesamt 256 Tsd. TEU gegenüber dem Vorjahr um lediglich 2,9 % ab (im Vorjahr: 263 Tsd. TEU). Entwicklung des Containerumschlags in Tsd. TEU![]() Die Mengenentwicklung an den Hamburger Terminals ist im Wesentlichen auf die rückläufigen Zubringerverkehre (Feeder) mit den Ostseehäfen zurückzuführen. Diese lagen 2015 um rund 24 % unter dem Wert des Vorjahreszeitraums. Neben der Umdisposition von Feedermengen einzelner Reeder war dafür insbesondere die Entwicklung der Russlandverkehre verantwortlich, die im Vorjahresvergleich rund 36 % nachgaben. Verursacht wurde dieser Rückgang durch die Auswirkungen der im Zuge der Ukraine-Krise verhängten und weiterhin bestehenden Handelssanktionen, durch den Ölpreisverfall und die deutliche Abwertung des Rubels. Die Feederquote am wasserseitigen Umschlag verringerte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr entsprechend auf 22,9 % (im Vorjahr: 25,6 %). Auch der Asienverkehr (Fernost-Nordeuropa) ließ im Vergleich zum Vorjahr deutlich nach. Die Containertransportmengen von und nach Fernost gingen 2015 um rund 18 % zurück. Hauptursache für diese Entwicklung ist die deutliche Abschwächung des chinesischen Außenhandels. Insbesondere Exporte aus China nach Europa nahmen aufgrund der im Vergleich zum Euro verteuerten chinesischen Währung (Renminbi) sowie struktureller Veränderungen der chinesischen Wirtschaft deutlich ab. Mit der Inbetriebnahme weiterer Containerterminals in Rotterdam (Maasvlakte 2) im Laufe des Jahres 2015 erhöhte sich zudem die Kapazität in der Nordrange signifikant verbunden mit weiter ansteigender Wettbewerbsintensität zwischen den Häfen. Die negative Marktentwicklung in der Ukraine führte am Container Terminal Odessa zu sinkenden Containerumschlagmengen. Der Rückgang konnte vor allem durch Marktanteilsgewinne und die hohe Leistungsfähigkeit des Terminals gedämpft werden. Der deutliche Mengenrückgang und die gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringeren Lagergelderlöse - bedingt durch eine kürzere Verweildauer der Container - führten auch zu sinkenden Umsatzerlösen. Diese gingen im Vergleich zum Vorjahr um 9,2 % auf 675,2 Mio. € (im Vorjahr 743,7 Mio. €) zurück. Der gesunkene Anteil der margenschwächeren Feederverkehre führte jedoch zu höheren Durchschnittserlösen je wasserseitig umgeschlagenen Container. Entsprechend stiegen die Durchschnittserlöse um 3,5 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die EBIT-Kosten des Segments konnten nicht proportional zur rückläufigen wasserseitigen Menge reduziert werden. Sie gingen um lediglich 3,9 % zurück, was im direkten Zusammenhang mit dem hohen Fixkostenanteil des Containergeschäfts steht. Wesentlicher Treiber waren dabei die Personalkosten. Diese konnten zwar durch den verringerten Einsatz von Fremdpersonal im zweiten Halbjahr 2015 reduziert werden. Bei der zeitweiligen Unterauslastung der Anlagen fällt es jedoch zunehmend schwer, den Personaleinsatz adäquat anzupassen und gleichzeitig die aufgrund vermehrt zulaufender Großcontainerschiffe entstehenden Spitzenlasten zu bewältigen. Darüber hinaus wirkten Tariferhöhungen belastend. Zudem lagen die Instandhaltungskosten deutlich über denen des Vorjahreszeitraums. Bedingt durch den hohen Auslastungsgrad der Anlagen im Vorjahr mussten notwendige Wartungsarbeiten in das Jahr 2015 verschoben werden. Diese Entwicklungen führten insgesamt zu einem um 29,1 % geringeren Betriebsergebnis (EBIT) in Höhe von 110,6 Mio. € (im Vorjahr: 156,1 Mio. €). Die EBIT-Marge sank entsprechend auf 16,4 % (im Vorjahr: 21,0 %). Trotz des 2015 insgesamt rückläufigen Containerumschlags wird zur Vorbereitung auf den ansteigenden Zulauf großer Containerschiffe die Ertüchtigung der Anlagen weiter vorangetrieben. So wurde für den Container Terminal Burchardkai (CTB) neben der Bestellung dreier weiterer Großcontainerbrücken auch die Erweiterung des automatischen Blocklagers um vier Blöcke beauftragt. Die Containerbrücken und Lagerblöcke werden ab 2017 die Qualität und die für die Abdeckung von Spitzenlasten erforderliche Kapazität für die Großschiffabfertigung weiter erhöhen. Mit der Bestellung von zwei Containerbrücken für den Container Terminal Tollerort (CTT) wird auch dieser Terminal in die Lage versetzt, zukünftig Schiffe der neuesten Generation abzufertigen. Segment IntermodalWesentliche Kennzahlenscroll
Im wettbewerbsintensiven Markt der Containerverkehre im Seehafenhinterland haben die HHLA-Transportgesellschaften leicht zulegen können. Mit einem Plus von 2,7 % stieg das Transportvolumen in einem insgesamt rückläufigen Markt auf 1.318 Tsd. Standardcontainer (TEU) gegenüber 1.283 Tsd. TEU im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Entwicklung des Containertransports in Tsd. TEU![]() Getragen wurde die Entwicklung im Jahr 2015 durch das Wachstum der Bahntransporte. Diese legten verglichen mit dem starken Vorjahr noch einmal um 5,3 % auf 1.008 Tsd. TEU (im Vorjahr: 958 Tsd. TEU) zu. Dabei konnten die Verbindungen zwischen den Adriahäfen sowie Mittel- und Osteuropa ein überdurchschnittliches Wachstum verzeichnen. Auch das Transportaufkommen aus den polnischen Seehäfen wurde gesteigert. Der Straßentransport entwickelte sich aufgrund des geringeren Containeraufkommens im Großraum Hamburg jedoch gegenläufig und verringerte sich um 4,7 % auf 310 Tsd. TEU (im Vorjahr: 325 Tsd. TEU). Mit einem Plus von 3,6 % auf 364,0 Mio. € (im Vorjahr: 351,5 Mio. €) entwickelte sich der Umsatz besser als die Transportmenge. Die Gründe hierfür waren im Wesentlichen ein geänderter Relationsmix sowie die Zunahme der durchschnittlichen Transportdistanz. Das Betriebsergebnis (EBIT) verdoppelte sich gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres auf 55,2 Mio. € (im Vorjahr: 27,3 Mio. €) und übertraf die Mengen- und Umsatzentwicklung erheblich. Hier wirkte sich die seit Jahresbeginn 2015 mittels weiterer eigener Lokomotiven ausgebaute Eigentraktion durch Produktivitätsgewinne und eine verbesserte Kostenstruktur deutlich positiv aus. Auch ein im Vergleich zum Vorjahr verbesserter Mix von Im- und Exportmengen, verbunden mit einer höheren Auslastung der Züge, hatte positive Auswirkungen auf das Segmentergebnis. Einen weiteren Beitrag zur erfreulichen Ergebnisentwicklung des Segments lieferten Verbesserungen in der Kostenstruktur und die Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen bei der Polzug-Gruppe, wobei sich die Gesellschaft weiterhin in einem sehr herausfordernden Wettbewerbsumfeld bewegt. Hinzu kommen Einmaleffekte in Höhe von rund 4,3 Mio. € u. a. aus Anlagenabgängen. Die HHLA investiert weiter bedarfsgerecht in den Ausbau ihres Intermodalnetzwerkes. Mit der Bestellung von weiteren zehn Mehrsystem-Lokomotiven und zwei Hybrid-Rangierloks wird die HHLA-Bahntochter Metrans dann über mehr als 50 Rangier- und Streckenlokomotiven verfügen sowie über eine Flotte von rund 2.000 Waggons. Metrans erwarb zudem 2015 ein Grundstück in der ungarischen Hauptstadt Budapest und legte den Grundstein für einen neuen Eisenbahn-Hub-Terminal. Seine Lage macht ihn zur idealen Schnittstelle zwischen den nordeuropäischen Seehäfen und Südosteuropa. Der Terminal soll 2017 seinen Betrieb aufnehmen. Das Netzwerk der beiden HHLA-Bahntöchter Metrans und Polzug besteht dann aus insgesamt 13 Terminals im Hinterland, von denen fünf als große Hub-Terminals fungieren. Segment LogistikWesentliche Kennzahlenscroll
In den Finanzkennzahlen des Segments Logistik sind die Geschäftsbereiche Fahrzeuglogistik, Projekt- und Kontraktlogistik, Beratung sowie Kreuzfahrtlogistik enthalten. Die Ergebnisse von Massengut- und Fruchtlogistik werden seit 2014 bzw. 2012 im Equity-Beteiligungsergebnis erfasst. Die einzelnen Bereiche des Segments haben sich im Geschäftsjahr 2015 erneut sehr unterschiedlich entwickelt. Der Segmentumsatz erreichte im Geschäftsjahr 2015 mit 65,1 Mio. € das Niveau des Vorjahres. Auch das EBIT bewegte sich mit - 0,8 Mio. € auf Vorjahresniveau, wobei das Ergebnis des Berichtsjahres außerplanmäßige Abschreibungen im Bereich Projekt- und Kontraktlogistik enthält. Gegenläufig wirkte sich die Übernahme von Anlagevermögen aus dem Bereich Holding/Übrige durch den Bereich Fahrzeuglogistik aus. Durch diese konzerninterne Transaktion veränderte sich die Kostenstruktur innerhalb des Bereichs Fahrzeuglogistik mit entsprechend positiven Auswirkungen auf das Segment-EBIT. Der aus dieser Transaktion resultierende Zwischengewinn wurde auf Teilkonzernebene Hafenlogistik im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Das ausgewiesene Equity-Beteiligungsergebnis blieb im Berichtszeitraum insbesondere aufgrund einer Veränderung im Steuerausweis unter dem Vorjahreswert. Umsatz und operatives Ergebnis der in diesem Bereich abgebildeten Gesellschaften konnten jedoch 2015 insgesamt gesteigert werden. Die Geschäftsentwicklung im Einzelnen: Nach einer verhaltenen Mengenentwicklung im ersten Halbjahr verzeichnete die Fahrzeuglogistik im zweiten Halbjahr 2015 eine Belebung durch einen anziehenden Containerumschlag. Dadurch überschritt der Umschlag inkl. Packen im Gesamtjahr mit 1.523 Tsd. t das Vorjahr um 1,4 % (im Vorjahr: 1.502 Tsd. t). Der Fahrzeugumschlag verfehlte allerdings mit 170 Tsd. Fahrzeugen das Vorjahr deutlich um 10,7 % (im Vorjahr: 190 Tsd. Fahrzeuge). Auch die Umsatzerlöse blieben hinter dem Vorjahr zurück. Das EBIT hingegen übertraf das Vorjahr, die Vergleichbarkeit ist aber durch den zuvor genannten Effekt eingeschränkt. Im Bereich Beratung konnten zum Jahresende zahlreiche Projekte abgeschlossen werden. Umsatz und EBIT lagen 2015 entsprechend oberhalb der Vorjahreswerte. Die Projekt- und Kontraktlogistik bewegte sich im Berichtszeitraum weiterhin in einem sehr schwierigen Marktumfeld. Während der Umsatz im ersten Halbjahr noch über dem Vorjahr lag, entwickelte er sich im zweiten Halbjahr stark rückläufig und verfehlte im Gesamtjahr den Vorjahreswert leicht. Das Ergebnis verschlechterte sich weiter gegenüber dem Vorjahr auch aufgrund der zuvor genannten außerplanmäßigen Abschreibungen. In der Kreuzfahrtlogistik lag die Anzahl der Schiffsanläufe 2015 mit 138 Schiffen 25,0 % unter dem Vorjahr (im Vorjahr: 184). Entsprechend konnten auch die Passagierzahlen mit 456 Tsd. wegen der verspäteten Auslieferung eines Großschiffes nicht an das Vorjahr anknüpfen, was einem Rückgang um 23,1 % entspricht (im Vorjahr: 593 Tsd. Passagiere). Auch Umsatz und Ergebnis blieben unter dem Vorjahr. Das wasserseitige Umschlagvolumen der Massengutlogistik übertraf im Berichtszeitraum mit 14,7 Mio. t das Vorjahr um 2,5% (im Vorjahr: 14,3 Mio. t), wobei ein leichter Rückgang beim Erzumschlag durch einen Anstieg beim Kohleumschlag überkompensiert wurde. Umsatz und operatives Ergebnis verbesserten sich ebenfalls gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Das Mengenaufkommen der Fruchtlogistik konnte 2015 geringfügig gegenüber dem Vorjahr auf 550 Tsd. t gesteigert werden (im Vorjahr: 545 Tsd. t). Umsatz und Ergebnis übertrafen das Vorjahr deutlich. Segment ImmobilienWesentliche Kennzahlenscroll
Der Hamburger Markt für Büroflächen hat sich im Jahresverlauf deutlich stabilisiert. So konnte laut Büromarktüberblick von Grossmann & Berger im Gesamtjahr 2015 mit einem Büroflächenumsatz von 540.000 m2 der Vorjahreswert um knapp 3 % übertroffen werden. Auch unter Berücksichtigung des relativ hohen Anteils an eigengenutzten Immobilien lag der Flächenumsatz im Berichtsjahr über dem Ergebnis des Jahres 2014. Die Leerstandsquote in Hamburg sank nach Angaben von Jones Lang LaSalle zum Ende des vierten Quartals 2015 weiter auf 5,9 % und unterschritt somit deutlich den Vorjahreswert von 6,8 %. Die Trendprognose geht allerdings in Verbindung mit der Fertigstellung von größeren Projekten erstmals seit mehreren Quartalen wieder von einer ansteigenden Leerstandsquote aus. Die HHLA-Immobilien in der historischen Speicherstadt und auf dem Fischmarktareal setzten in diesem Marktumfeld ihre positive Umsatzentwicklung fort. So konnten die Umsatzerlöse 2015 im Vorjahresvergleich um 9,0% auf 36,5 Mio. € (im Vorjahr: 33,5 Mio. €) gesteigert werden. Ein wesentlicher Baustein war hierbei neben den fortgeführten Projektentwicklungen in der Speicherstadt der unverändert hohe Vermietungsstand in den beiden Quartieren. Das Betriebsergebnis (EBIT) stieg 2015 deutlich gegenüber dem Vorjahr um 13,2% auf 15,2 Mio. € (im Vorjahr: 13,4 Mio. €). Im vierten Quartal schwächte sich der Ergebnisanstieg dabei aufgrund geplanter Instandhaltungsmaßnahmen leicht ab. Zu berücksichtigen ist im Ergebnis des abgeschlossenen Geschäftsjahres ein außerordentlicher Ertrag aus einer Versicherungserstattung in Höhe von 0,9 Mio. €. Die im Berichtszeitraum erzielte EBIT-Marge von 41,5 % (im Vorjahr: 40,0 %) bestätigt erneut den wirtschaftlichen Erfolg der langfristig ausgerichteten und wertorientierten Bestandsentwicklung. Die seit mehr als 130 Jahren im Eigentum des Unternehmens befindliche Speicherstadt wurde im Juli 2015 gemeinsam mit dem Kontorhausviertel in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen. Dies bestätigt in besonderer Weise die Strategie der HHLA, das Quartier Speicherstadt unter Wahrung des historischen und kulturellen Erbes weiterzuentwickeln. NachtragsberichtDie ukrainische Währung Hrywnja wertete nach dem Abschlussstichtag gegenüber dem Euro bis Ende Februar um etwa 10% ab. Neben diesen Währungskurseffekten, die die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des HHLA-Konzerns negativ beeinflussen können, sind Anpassungen von Wertansätzen aufgrund der konjunkturellen Entwicklung und der Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Ukraine zukünftig weiterhin nicht auszuschließen. Weitere Ereignisse von wesentlicher Bedeutung traten nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 nicht ein. PrognoseberichtGesamtwirtschaftlicher AusblickDie Weltwirtschaft befindet sich auf einem moderaten Wachstumspfad. Zwar deuten viele Frühindikatoren darauf hin, dass sich die Weltkonjunktur im Prognosezeitraum beleben wird, allerdings wird dieser Aufschwung nach Einschätzung des Internationalen Währungsfonds (IWF) geringer ausfallen als noch im Oktober 2015 angenommen. So hat das Institut seine Prognose für das Weltinlandsprodukt 2016 um 0,2 Prozentpunkte gesenkt und geht nunmehr von einem Wachstum um 3,4 % aus. Auch für den internationalen Warenaustausch hat der IWF seine aktuelle Prognose um 0,7 Prozentpunkte nach unten korrigiert und rechnet mit einem moderaten Zuwachs von 3,4 %. Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (BIP)scroll
Quelle: Internationaler Währungsfonds (IWF); Stand: Januar 2016 In den fortgeschrittenen Volkswirtschaften deuten Stimmungsindikatoren auf einen leichten konjunkturellen Aufschwung hin. Als Wachstumstreiber werden dabei vor allem die expansive Geldpolitik und Anregungen durch den niedrigen Rohölpreis gesehen. Niedrige Rohstoffpreise - verbunden mit strukturellen Problemen in den Förderländern - dämpfen jedoch gleichzeitig die konjunkturelle Entwicklung der aufstrebenden Volkswirtschaften, wenngleich ihre grundlegende Tendenz weiter positiv bleibt. Der Abschwung der chinesischen Wirtschaft wird sich nach Einschätzung des IWF aufgrund politisch initiierter struktureller Veränderungen weiter fortsetzen. Die russische Wirtschaft steckt angesichts der Mindereinnahmen aus Rohölexporten, der Isolation vom globalen Kapitalmarkt und des durch die Sanktionen eingeschränkten Handels in einer Krise. Im Vergleich zur Prognose im Oktober 2015 hat der IWF seine Erwartungen seitdem um 0,4 Prozentpunkte zurückgenommen. Getrieben von der Nachfrage privater Haushalte wird das BIP des europäischen Währungsraums weiter zulegen. Auch wenn sich die Wachstumsdynamik der aufstrebenden Volkswirtschaften Mittel- und Osteuropas 2016 voraussichtlich unter Vorjahr bewegen wird, hat der IWF seine Prognose für diese Region seit Oktober aufgrund positiver Stimmungsindikatoren um 0,1 Prozentpunkte angehoben. Die deutsche Wirtschaft sehen die Experten weiter auf einem Wachstumskurs und erwarten eine Entwicklung leicht über Vorjahresniveau. Ausblick auf das BranchenumfeldNach einem überraschend schwachen Jahr 2015 erwartet das Marktforschungsinstitut Drewry 2016 im weltweiten Containerumschlag eine leichte Erholung und prognostiziert ein Wachstum von 2,4 %. Impulse werden dabei von den Fahrtgebieten Ostküste und Golfküste Nordamerika (+ 5,0 % bzw. + 4,0 %) sowie im Mittleren Osten und Südasien (+ 4,4 % bzw. + 4,3 %) erwartet. Für China, das wichtigste Fahrtgebiet für den Hamburger Hafen, wird einhergehend mit der verlangsamten Konjunktur ein deutlich abgeschwächtes Umschlagwachstum von 3,3 % prognostiziert. Nach dem deutlichen Mengeneinbruch 2015 in den europäischen Häfen rechnet Drewry für den Prognosezeitraum mit einer Stabilisierung und geht von einem geringen Wachstum um 0,2 % aus. Allerdings wird sich der Containerverkehr nicht in allen Fahrtgebieten erholen. Während die Experten für die Fahrtgebiete Nordwesteuropa, westliches Mittelmeer sowie östliches Mittelmeer und Schwarzes Meer wieder von einem positiven Vorzeichen in der Umschlagentwicklung ausgehen, wird für Skandinavien und den baltischen Raum ein weiterer Mengenrückgang erwartet, wenngleich sich der negative Trend mit einem erwarteten Minus von 6,5 % spürbar abgeschwächt hat (im Vorjahr: - 17,3 %). Entwicklung des Containerumschlagsscroll
Quelle: Drewry Maritime Research; Stand: Dezember 2015 Vor dem Hintergrund der insgesamt verhaltenen Mengenentwicklung und der Inbetriebnahme weiterer Containerterminalkapazitäten in der Nordrange ist 2016 mit einer weiteren Verschärfung des Hafenwettbewerbs zu rechnen. Auch auf dem Containerschifffahrtsmarkt besteht 2016 der strukturelle Überhang an Schiffsraum weiter fort. Nach Einschätzung des Marktforschungsinstituts Alphaliner wird die Gesamtkapazität der Containerschiffflotte - trotz nachlassender Bestelltätigkeit und verzögerter Auslieferung - im Prognosezeitraum mit einem Zuwachs von 4,5 % immer noch doppelt so stark wachsen wie das weltweite Containeraufkommen. Um den Markt trotz dieser wachsenden Kapazitätsüberhänge zu stabilisieren, wird sich die Konsolidierung der Branche durch Übernahmen und Fusionen fortsetzen. Dies wird die Bildung neuer Konsortien verbunden mit der Zusammenlegung von Containerdiensten zur Folge haben. Trotz des erwarteten verhaltenen Containerumschlags in den nordwesteuropäischen Häfen wird für den Hinterlandverkehr ein stabiles bzw. steigendes Transportaufkommen in den Vor- und Nachlaufsystemen erwartet. Im Hinblick auf das ungebrochene Schiffsgrößenwachstum und das damit verbundene erhöhte Mengenaufkommen pro Schiffsanlauf wird der Druck auf die Terminals und die Hinterlandtransportsysteme jedoch weiter zunehmen. Für den europäischen Schienengüterverkehr haben sich die Stimmungsindikatoren für das erste Halbjahr 2016 leicht aufgehellt. Nach Angaben von Prognos und dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) schätzt die Transportwirtschaft insbesondere die künftige Entwicklung in Westeuropa und Deutschland optimistisch ein. Die Aussichten für die Schienengüterverkehre in Osteuropa werden etwas schlechter eingeschätzt als in Westeuropa. Ein ähnliches Bild zeichnet sich im Kombinierten Verkehr ab: Auch hier wird das Transportaufkommen in den ersten sechs Monaten 2016 verhalten optimistisch eingeschätzt. Für Osteuropa sind die Aufkommenserwartungen zuletzt leicht gesunken und liegen deutlich unter denen für den westeuropäischen Markt. Erwartetete KonzernentwicklungVergleich zur VorjahresprognoseDie Entwicklung des Geschäftsjahres 2015 liegt leicht oberhalb der Erwartungen der zuletzt im Herbst 2015 angepassten Prognose. Die Prognose aus dem Vorjahresbericht für das Geschäftsjahr 2015 wurde dagegen bei Umsatz, EBIT und Containerumschlag nicht erreicht. siehe Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage, Seite 33 Erwartete Ertragslage 2016Die Einschätzung zu der erwarteten Ertragslage des Konzerns und des Teilkonzerns Hafenlogistik basiert im Wesentlichen auf der zuvor beschriebenen voraussichtlichen Entwicklung der Gesamtwirtschaft und Branche. Für das Jahr 2016 geht die HHLA von einen Containerumschlag im Bereich des Vorjahres aus. Beim Containertransport wird eine leichte Steigerung gegenüber dem Vorjahr erwartet. Auf Konzernebene sollte dies zu einem Umsatz führen, der im Bereich des Vorjahres liegt. Das Betriebsergebnis (EBIT) des Teilkonzerns Hafenlogistik sollte sich im Jahr 2016 in einer Bandbreite von 100 bis 130 Mio. € bewegen. Darin enthalten sind Einmalaufwendungen aufgrund einer vorgesehenen Konsolidierung im Bereich der Projekt- und Kontraktlogistik. Die Bandbreite der erwarteten Ergebnisentwicklung wird dabei wesentlich durch das Segment Container bestimmt. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund der weiterhin unsicheren Lage in der Ukraine. Die Mengen- und Umsatzentwicklung korreliert dabei entsprechend mit der prognostizierten Bandbreite der Ergebnisentwicklung. Das Betriebsergebnis im Segment Logistik wird aufgrund der oben beschriebenen Konsolidierung in einer Größenordnung von rund 15 Mio. € unterhalb des Vorjahres liegen. Da für das Betriebsergebnis im Teilkonzern Immobilien eine ähnliche Größenordnung wie 2015 erwartet wird, ist auf Konzernebene mit einem EBIT in einer Bandbreite von 115 bis 145 Mio. € zu rechnen. Für den Teilkonzern Hafenlogistik und auf Konzernebene können sich weiterhin zusätzliche, währungskursinduzierte Ergebnisbelastungen ergeben, die im Finanzergebnis unterhalb des EBIT ausgewiesen werden. In einem Wettbewerbsumfeld konkurrierender Transportwege wird die vertikale Verzahnung und Optimierung der Prozesse entlang der Transportkette zwischen Seehafen und den Kunden im europäischen Hinterland ein weiterer entscheidender Wettbewerbsfaktor für den Logistikstandort Hamburg bleiben. Mit ihrer Strategie sieht sich die HHLA durch die Ergebnisse der Jahres 2015 bestätigt und wird daher die Wertschöpfungstiefe durch fortgesetzte Investitionen in eigenes rollendes Material und Anlagen auch im Jahr 2016 weiter erhöhen. Beim Containerumschlag soll eine weiterhin hohe Produktivität trotz steigender Abfertigungsanforderungen durch die Schiffsgrößenentwicklung erreicht werden. Schwerpunkt wird hierbei die Steigerung der operativen Leistung durch die Ertüchtigung des Container Terminal Burchardkai für die Abfertigung von Großcontainerschiffen und den Ausbau des Blocklagers zur Bewältigung von Spitzenlasten bleiben. Bei alledem kommt der notwendigen nautischen Erreichbarkeit für die Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens und damit der HHLA eine entscheidende Bedeutung zu. Die zukünftige Entwicklung wird wesentlich durch die abschließende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe nach dem erfolgten Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie beeinflusst. Der hierfür notwendige Planergänzungsbeschluss soll voraussichtlich im ersten Quartal 2016 dem Gericht vorgelegt werden. Konkrete Aussagen, wann eine Entscheidung zu erwarten ist, gibt es bislang weder vom Gericht noch von den Verfahrensträgern. Sollten die in dieser Prognose enthaltenen Annahmen nicht eintreffen und im Vergleich zu der oben beschriebenen Ertragslage des Konzerns zu einer wesentlich schlechteren Entwicklung führen, kann sich zusätzlicher Wertberichtigungsbedarf von Vermögensgegenständen ergeben. Erwartete Vermögens- und FinanzlageFür das Jahr 2016 ist aufgrund der oben beschriebenen Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Wertschöpfungstiefe im Segment Intermodal und zur Steigerung der Produktivität im Segment Container von Investitionen auf Konzernebene im Bereich von 180 Mio. € auszugehen, die im Wesentlichen auf den Teilkonzern Hafenlogistik entfallen. Dabei sind die Investitionsmaßnahmen der HHLA grundsätzlich nachfrageorientiert skalierbar. Aufgrund der anhaltenden Schiffsgrößenentwicklung behält sich die HHLA die Entscheidung über Investitionsmaßnahmen vor, die nicht rein mengeninduziert sind. Es bleibt das Ziel der HHLA, ihre ertragsorientierte Ausschüttungspolitik, die eine Auszahlung zwischen 50 und 70 % des Jahresüberschusses nach Anteilen Dritter als Dividende vorsieht, fortzusetzen. Um dieses Ziel zu erreichen und weiteres wertorientiertes Wachstum realisieren zu können, hat die Wahrung der finanziellen Stabilität oberste Priorität. Auf Basis der verfügbaren Liquiditätsreserven und der aus den erwarteten Ergebnissen generierten Einzahlungsüberschüsse geht die HHLA auch in Zukunft von ausreichenden Finanzmitteln aus, die bei Bedarf um Fremdfinanzierungskomponenten ergänzt werden können. Risiko- und ChancenberichtGesamtdarstellungDie Risiko- und Chancenlage des HHLA-Konzerns bildet mögliche positive oder negative Abweichungen von der dargestellten Prognose ab. Die Risikolage des HHLA-Konzerns ist durch eingetretene Marktrisiken geprägt. Wesentliche Einflussfaktoren für die Risiko- und Chancensituation sind die weltwirtschaftliche Entwicklung, weiterhin bestehende geopolitische Spannungen, die Entwicklung des Markt- und Wettbewerbsumfelds sowie Unsicherheiten bezüglich der Umsetzung von Infrastrukturprojekten. Die Entwicklung dieser Faktoren wird genau beobachtet und beeinflussbare Kosten sowie die Investitionen werden -soweit skalierbar - flexibel an die absehbare Entwicklung angepasst. Aus heutiger Sicht zeichnen sich keine den Fortbestand der HHLA gefährdenden Risiken ab. Der Vorstand der HHLA ist davon überzeugt, die sich bietenden Chancen auch in der Zukunft nutzen zu können, ohne dabei unvertretbar hohe Risiken einzugehen. Da insbesondere die konjunkturellen Aussichten mit einer hohen Unsicherheit behaftet sind, stellen die beschriebenen Risiken und Chancen eine Momentaufnahme dar. Über Veränderungen der Risiko- und Chancenlage des HHLA-Konzerns wird fortlaufend im Rahmen der Quartalsberichterstattung informiert. Die nachfolgend unter Berücksichtigung von Maßnahmen aufgeführten wesentlichen Risiken und Chancen des HHLA-Konzerns wurden auf Basis des Risiko- und Chancenmanagements für die interne Steuerung als wesentlich identifiziert. Über die genannten Risiken hinaus sind keine weiteren wesentlichen Risiken erkennbar oder sie sind durch Versicherungen weitgehend abgedeckt. Risiken und ChancenStrategisches UmfeldInfrastrukturDie Wettbewerbsfähigkeit der HHLA ist maßgeblich von den infrastrukturellen Rahmenbedingungen des Hafen- und Logistikstandorts Hamburg abhängig. Die seewärtigen, landseitigen und regionalen Verkehrsnetze Hamburgs müssen den Anforderungen der Warenströme und ihrer Verkehrsträger gewachsen sein. Defizite bei infrastrukturellen Rahmenbedingungen könnten dazu führen, dass Spitzenlastsituationen bei der Schiffsabfertigung, die sich aus dem anhaltenden Trend einer steigenden Anzahl immer größerer Containerschiffe ergeben, nicht für alle Verkehrsträger im gleichen Maße verlässlich bewältigt werden können. Die abschließende Entscheidung zur Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe liegt nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie nun beim Bundesverwaltungsgericht. Der Planergänzungsbeschluss soll voraussichtlich im ersten Quartal 2016 dem Gericht vorgelegt werden. Konkrete Aussagen, wann eine Entscheidung zu erwarten ist, gab es bislang weder vom Gericht noch von den Verfahrensträgern. Reedereien könnten daher ihre Großschiffliniendienste anders disponieren und Verkehre sich ggf. auch auf Dauer am Hamburger Hafen vorbeientwickeln. Entsprechende Ergebnisbelastungen wären die Folge. Neben der zügigen Umsetzung der Fahrrinnenanpassung sind zum Erhalt und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens sowie zur Optimierung der Abläufe für den hinter-landseitigen Zu- und Ablauf der Warenströme die Modernisierung und der Ausbau der regionalen Straßen- und Schieneninfrastruktur erforderlich. Die steigenden Ersatzinvestitionen und Instandhaltungen im Rahmen der Modernisierungsoffensive für die Schieneninfrastruktur werden die Verfügbarkeit von Trassen auch mittelfristig weiter belasten. Für die HHLA besonders wichtige Projekte sind unter anderem der Bau der Hafenquerspange sowie der Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals einschließlich der Schleusen. Als infrastrukturnahes Unternehmen ist die HHLA ebenso wie ihre Gesellschaften darauf angewiesen, dass die häufig zu ihren eigenen Investitionen komplementären öffentlichen Investitionen und Leistungen rechtzeitig und im geplanten Ausmaß erfolgen. Andernfalls könnten sich die Investitionsvorhaben der HHLA selbst oder deren erwarteter wirtschaftlicher Erfolg verzögern. Dies könnte wiederum dazu führen, dass sich Umschlag- und Transportmengen an den Standorten der HHLA vorbeientwickeln. Zudem kann das Risiko der Beteiligung der HHLA an den Kosten einzelner Vorhaben nicht ausgeschlossen werden. Die HHLA arbeitet deshalb bei entsprechenden Projekten eng mit den zuständigen öffentlichen Institutionen zusammen. Darüber hinaus vertritt sie ihre Interessen über die Mitarbeit in entsprechenden Gremien, die Mitwirkung in Verbänden sowie durch eine aktive Öffentlichkeitsarbeit. MarktumfeldEntwicklung von Containerumschlag, Transportvolumen und LogistikdienstleistungenEine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung von Containerumschlag, Transportvolumen und Logistikdienstleistungen ist die Wachstumsdynamik der Volkswirtschaften, für deren Warenströme die HHLA Dienstleistungen erbringt. Wenn sich die Nachfrage nach den Dienstleistungen der HHLA nicht wie erwartet entwickelt, besteht aufgrund der Fixkostenintensität des Geschäftsmodells das Risiko, dass negative Ergebnisabweichungen kurz- und mittelfristig nur eingeschränkt kompensiert werden können. Eine hinter den Erwartungen zurückbleibende wirtschaftliche Entwicklung kann zudem zu außerordentlichen Abschreibungen von Vermögensgegenständen (im Wesentlichen Sachanlagen und Finanzanlagevermögen) führen. Die HHLA prüft regelmäßig die Werthaltigkeit der Vermögensgegenstände und nimmt falls erforderlich Korrekturen vor. Das Wachstum der Weltwirtschaft hat sich im Jahresverlauf abgeschwächt. Während sich die fortgeschrittenen Volkswirtschaften auf niedrigem Niveau stabil fortentwickelten, führten strukturelle Veränderungen des Wirtschaftswachstums vor allem in China zu rückläufigen Handelsströmen. Für die ukrainische Wirtschaft prognostizieren Marktforschungsinstitute nach einem starken Einbruch der Wirtschaftsleistung ein moderates Wachstum, basierend auf Reformen. Die Sanktionen gegenüber der Russischen Föderation sowie der unverändert niedrige Ölpreis belasten die Entwicklung der Transitverkehre in den Ostseeraum deutlich. Chancen einer höheren Mengendynamik ergeben sich aus den Wachstumspotenzialen mittel- und osteuropäischer Volkswirtschaften wie z. B. Polen, Tschechien, der Slowakei und Ungarn, die einen großen Teil ihres transkontinentalen Warenaustauschs über den Hamburger Hafen abwickeln. Es besteht dabei die Chance, von einer über den Erwartungen liegenden Konjunkturentwicklung und einer damit einhergehenden stärkeren Mengendynamik durch die Realisierung von Skaleneffekten in der Abfertigung und ein höheres Mengenaufkommen in den nachlaufenden Transportsystemen ergebniswirksam profitieren zu können. Nach den Rückgängen bei den Containermengen 2015 in Nordeuropa und auf der Handelsroute Asien-Nordeuropa erwartet das Marktforschungsinstitut Drewry eine leichte Erholung ab 2016. Mengen- und Auslastungsrisiken bleiben jedoch für die HHLA relevant. Zur Früherkennung werden die Umschlag- und Transportmengen in den für die HHLA relevanten Märkten sowie das Schiffsgrößenwachstum intensiv beobachtet. Die beeinflussbaren Kosten sowie die Investitionen, z. B. zum weiteren Ausbau der Containerterminals, werden - soweit skalierbar - flexibel an die absehbare Nachfrage angepasst. WettbewerbsumfeldIm Containerumschlag steht die HHLA mit anderen Terminalbetreibern in Nordeuropa in direkter Konkurrenz. Wettbewerbsrelevante Faktoren sind neben der Preisgestaltung vor allem die Zuverlässigkeit und die wasserseitige Produktivität sowie der Umfang und die Qualität der Dienstleistungen rund um den Containerumschlag. Zudem wirken sich die geografische Lage, Reichweite und Qualität der jeweiligen Hinterlandanbindung sowie die seeseitige Erreichbarkeit der Häfen auf die Wettbewerbsposition der Terminalbetreiber aus. Der Aufbau zusätzlicher Umschlagkapazitäten in den nordeuropäischen Häfen hat in Verbindung mit dem derzeitigen Konjunkturverlauf zu einer deutlichen Zunahme des Wettbewerbs geführt. Hierauf basierende Risiken der Mengenverlagerung sind zum Teil bei weniger standortgebundenem Ladungsaufkommen wie den Transshipment-Verkehren eingetreten. Aufgrund der hohen Wettbewerbsintensität im schienengebundenen Containertransport bestehen auch bei den intermodalen Tochtergesellschaften der HHLA Mengenverlagerungs- und Erlösrisiken. Die Wettbewerbsfähigkeit der HHLA wird durch die Weiterentwicklung von Servicequalität und technologischem Leistungsvermögen stetig gesteigert. In der Schiffsabfertigung konzentrieren sich die Aktivitäten vor allem darauf, die Effizienz der Umschlagleistungen zu erhöhen und auf die zunehmenden Spitzenlasten bei der Abfertigung von Großcontainerschiffen auszurichten. Um ihre Position in der Umschlagtechnologie weiter auszubauen, arbeitet die HHLA an Systeminnovationen und Prozessoptimierungen. Zudem verbinden die Bahngesellschaften der HHLA mit einer wachsenden Zahl hochfrequenter Shuttle-Systeme und Direktverbindungen die europäischen Seehäfen mit dem mittel- und osteuropäischen Hinterland, Investitionen in eigene Hub-Terminals wie derzeit in Ungarn sollen die Servicequalität und Leistungsfähigkeit des Hinterlandnetzes der HHLA weiter steigern. KundenstrukturDie Reederkunden der HHLA stehen in der Containerlinienschifffahrt in einem starken Wettbewerb. Als Ursachen hierfür können u. a. große Überkapazitäten insbesondere durch die Inbetriebnahme neuer Großschiffe sowie niedrige Frachtraten bei einer gleichzeitig geringen Wachstumsdynamik im weltweiten Containertransport angeführt werden. Der Kostendruck auf Seiten der Linienreeder bleibt daher auch zukünftig hoch. Die Kunden der HHLA reagieren auf diese Situation mit Zusammenschlüssen bzw. Übernahmen und der Neustrukturierung und Reduzierung von Diensten. Im Zuge dieser Entwicklungen bestehen für die HHLA Risiken und Chancen durch temporäre oder strukturelle Verlagerungen von Diensten zwischen den Häfen der Nordrange. Darüber hinaus kann sich die Preissensibilität der Reederkunden insbesondere bei Transshipment-Verkehren weiter verstärken. Die HHLA arbeitet in der Schiffsabfertigung mit vielen Reedereien auf neutraler Basis zusammen ("Multi-User-Prinzip"). Im Geschäftsjahr 2015 zählten sämtliche Top-20-Container-reedereien zum Kundenkreis der HHLA. Dies versetzt die HHLA in die Lage, auf Veränderungen in der Containerlinienschifffahrt flexibel einzugehen. Darüber hinaus soll der Mehrwert für den Kunden durch den Ausbau der Großschiffsabfertigung, die Weiterentwicklung von Servicequalität und technologischem Leistungsvermögen sowie die Optimierung kundenspezifischer Prozesse weiter gesteigert werden. Intermodale Leistungen und LeistungseinkaufDie im Segment Intermodal operierenden HHLA-Gesellschaften haben für die Schienennetznutzung Trassenentgelte an die jeweiligen Staatsbahnen bzw. Netzbetreiber zu entrichten und kaufen darüber hinaus zum Teil auch Traktionsleistungen ein. Grundsätzlich werden der diskriminierungsfreie Zugang und die diskriminierungsfreien Trassenentgelte der weitgehend in öffentlichem Besitz befindlichen Schieneninfrastruktur in Deutschland durch die Bundesnetzagentur bzw. das Eisenbahn-Bundesamt sowie auf EU-Ebene durch entsprechende Behörden im Ausland überwacht. Gleichwohl besteht aufgrund der Monopolstellung der staatlichen Netzeigentümer und -betreiber das Risiko, dass die Profitabilität der Bahngesellschaften durch eine nicht verkehrsträger- und wettbewerbsneutrale Trassenentgeltpolitik beeinträchtigt wird. Um die Abhängigkeit von Traktionsleistungen der Staatsbahnen zu verringern und die Produktionsqualität zu erhöhen, werden der bedarfsgerechte Ausbau eigener Anlagen und des Bestands an eigenem rollenden Material und eigenen Lokomotiven wie auch der Leistungseinkauf bei privaten Anbietern weiter vorangetrieben. Der durchgängige Transport mit eigenem Betriebsvermögen gewährleistet eine hohe Qualität in der Prozesskette. Ziel der HHLA ist es, ihren Kunden eine Logistikkette von höchster Qualität und Zuverlässigkeit anzubieten. Damit wird der Standort Hamburg weiter gestärkt: Leistungsfähige Seehafenterminals fördern Chancen der Mengenentwicklung im Hinterland, intelligente Transportsysteme mit niedriger Kostenstruktur das Containeraufkommen im Hafen. FinanzenWährungDie HHLA erbringt ihre Leistungen schwerpunktmäßig in Europa und fakturiert damit weitgehend in Euro. In den Segmenten Logistik und Intermodal werden grenzüberschreitende Leistungen erbracht, darüber hinaus wird in der Ukraine ein Containerterminal betrieben. Hier wird im Wesentlichen euro- oder dollarbasiert fakturiert. Währungs- oder Transferrisiken bestehen daher insbesondere durch Kursschwankungen der zentral- und osteuropäischen Währungen. So unterlag die ukrainische Währung Hrywnja aufgrund der politischen Situation in der Ukraine im ersten Halbjahr 2015 einer starken Abwertung. Das Risiko einer weiteren Abwertung besteht fort. Die Chance auf eine kurzfristige Stabilisierung der politischen Lage bleibt abzuwarten. Stärken-Schwächen- / Chancen-Risiko-Profil der HHLAStärken
Schwächen
Chancen
Risiken
Sämtliche HHLA-Gesellschaften, die mit Fremdwährungen operieren, reduzieren das Risiko von Währungsschwankungen durch regelmäßige Kursüberwachungen und sofern möglich ggf. durch den Transfer freier Liquidität in Lokalwährung auf Hartwährungskonten. ForderungsausfälleDie Liquiditäts- und Ergebnislage der Reeder bleibt aufgrund des anhaltenden Überangebots an Schiffsraumkapazität mit entsprechend niedrigen Frachtraten voraussichtlich auch weiterhin angespannt. Das Risiko von Forderungsausfällen ist daher nicht auszuschließen. Die HHLA setzt zur Reduzierung von Delkredererisiken Bonitätsprüfungen ein. Um eine genaue Beobachtung der Forderungsbestände sowie des Zahlungsverhaltens zu ermöglichen, findet ein aktives Forderungsmanagement statt. Darüber hinaus hat die HHLA eine Kreditausfallversicherung abgeschlossen, um Ausfallrisiken zu minimieren. Eine wesentliche Veränderung der Vermögenslage einzelner Schuldner kann dazu führen, dass neue Forderungen gegen diese Schuldner durch den Versicherer betragsmäßig limitiert oder ggf. nicht mehr abgesichert werden können. PensionsverpflichtungenDer Referenzzins zur Bewertung der erforderlichen Pensionsrückstellungen für Betriebsrenten hat sich im Laufe des Jahres leicht erholt. Dies führt zu einer Reduzierung der im Eigenkapital ausgewiesenen versicherungsmathematischen Verluste. Ein Absinken des Zinsniveaus würde die Pensionsrückstellungen zusätzlich erhöhen, die Eigenkapitalquote würde demnach sinken. Aufgrund der Volatilität des Zinssatzes bleibt das Risiko bestehen. Die HHLA überwacht die Entwicklung des Zinsniveaus, um ggf. die Rückstellungshöhe anzupassen. Weitere Informationen zu nachgelagerten Ausfallrisiken, Liquiditätsrisiken, Zins- und Währungsrisiken einschließlich der risikobegrenzenden Maßnahmen und des Managements dieser Risiken finden sich im Konzernanhang im Rahmen der Berichterstattung zu Finanzinstrumenten. Rechtliche RisikenCompliance-VorfälleDas Fundament integren Handelns bilden gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Zusammenarbeit im Konzern ist von sozialer Verantwortung gegenüber den Beschäftigten geprägt. Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist eine enge, verantwortungsvolle und aktive Einbindung der Arbeitnehmervertretungen innerhalb des Konzerns. Dolose Handlungen sowie generell Rechts- und Wettbewerbsverstöße durch Beschäftigte im Rahmen ihrer Tätigkeit können dennoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. ► siehe auch Konzernanhang, Textziffer 47, Management von Finanzrisiken, Seite 137 Zur Risikoreduzierung verfügt die HHLA u. a. neben Richt- und Leitlinien, dem Vier-Augen-Prinzip, prozessimmanenten Kontrollen und der Durchführung von Stichproben im Rahmen des Compliance-Management-Systems über einen Verhaltenskodex, der sich an sämtliche Führungskräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Konzerns richtet. Zu den Regelungen des Verhaltenskodex werden regelmäßig Schulungen durchgeführt. Auch neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Auszubildende werden im Verhaltenskodex geschult. Darüber hinaus gibt es zu Spezialthemen - wie z. B. Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Verhalten im Wettbewerb, Antikorruption und Insidervorschriften - regelmäßig Einweisungen und Schulungen der jeweils betroffenen Mitarbeitergruppen. Hinzu kommen weitere begleitende Kommunikationsmaßnahmen u. a. im Intranet der HHLA und in der Mitarbeiterzeitschrift. LeistungserstellungAusfall technischer AnlagenIn den anlagenintensiven Gesellschaften besteht das Risiko, dass ein Ausfall von zentralen technischen Anlagen die Leistungserstellung behindert. Die Nichtverfügbarkeit der Anlagen führt in Abhängigkeit von der Länge des Ausfalls zu zusätzlichen Kosten der Leistungserstellung. Vorbeugende Instandhaltung, Bereitschaften/Stördienste sowie regelmäßige Kontrollgänge und Tests werden durchgeführt, um mögliche Defizite frühzeitig zu erkennen. Im Rahmen der Kapazitätserweiterung der Terminals wurden größere Investitionen in Hard- und Softwarekomponenten getätigt. Durch die fortschreitende Automatisierung der Prozesse, die weitere Integration von Kunden und Dienstleistungsunternehmen in die organisatorischen Abläufe und den damit verbundenen ansteigenden Datenaustausch wird die Verfügbarkeit der IT-Systeme zunehmend wichtiger. Aufgrund der redundanten Auslegung zentraler IT-Komponenten, wie Rechenzentren, Rechnernetze und Telekommunikationseinrichtungen, wird die Eintrittswahrscheinlichkeit von Betriebsunterbrechungen und Datenverlust deutlich reduziert. Sonstige Risiko- und ChancenfaktorenSturmflutAufgrund der baulichen Gegebenheiten und des notwendigerweise wassernahen Betriebs der Hafenanlagen und Gebäude der HHLA besteht grundsätzlich ein Sturmflutrisiko. Die Maßnahmen zum Hochwasserschutz der HHLA und der Freien und Hansestadt Hamburg haben in den vergangenen Jahren jedoch zu einer deutlichen Verringerung dieses Risikos geführt. Für den Fall des Risikoeintritts gibt es umfangreiche Notfallprogramme der Behörden und Hafenunternehmen, um mögliche Schäden gering zu halten. Zudem sind die Sachschadenrisiken über Versicherungen in angemessenem Umfang abgedeckt. BeteiligungsoptionenÜber ein rein organisches Wachstum hinaus prüft die HHLA regelmäßig die Möglichkeit von Akquisitionen. Im Fokus potenzieller Beteiligungen stehen dabei Hafenprojekte in perspektivisch attraktiven Wachstumsmärkten. Maßgebliche Entscheidungskriterien sind neben strategischen Aspekten und Synergien mit vorhandenen HHLA-Aktivitäten vor allem die Wachstumsperspektiven, die zu erwartende Rendite auf das eingesetzte Kapital sowie die Vertretbarkeit unternehmerischer Risiken. Die HHLA ist finanziell solide aufgestellt. Damit sind die finanziellen Möglichkeiten gegeben, strategisch sinnvolle Akquisitionsoptionen zu realisieren. Risiko- und ChancenmanagementJedes unternehmerische Handeln ist untrennbar mit Chancen und Risiken verbunden. Die HHLA sieht ein wirksames Management von Chancen und Risiken als einen bedeutenden Erfolgsfaktor zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts an. Die Steuerung von Chancen und Risiken ist im HHLA-Konzern integraler Bestandteil der Unternehmensführung. Wesentliche Eckpfeiler des Chancen- und Risikomanagements sind der Planungs- und Controlling-Prozess, die Gremien der Konzerngesellschaften und das Berichtswesen. In regelmäßigen Klausuren zur Geschäftsentwicklung erörtert der HHLA-Vorstand Strategie, Ziele und Steuerungsmaßnahmen unter Berücksichtigung des Chancen- und Risikoprofils. Mit dem Risikomanagement korrespondiert das Chancenmanagement. Die Identifikation von Chancen und die Planung von Maßnahmen erfolgen systematisiert im jährlichen Planungsprozess. Auf eine Quantifizierung wird bei der Identifikation der Chancen verzichtet. Grundlage des Chancenmanagements sind die Beobachtung und Analyse der individuellen Märkte sowie die frühzeitige Erkennung und Bewertung von Trends, aus denen sich die Identifikation der Chancen ableitet. Dabei werden sowohl gesamtwirtschaftliche, branchenspezifische als auch regionale oder lokale Entwicklungen einbezogen. Zu den Aufgaben der Konzerngesellschaften gehört es, strategische Chancen in ihren Kernmärkten wahrzunehmen. Durch den HHLA-Vorstand wird hierfür der strategische Rahmen gesetzt. Zudem werden chancenorientierte Projekte, die mehrere Konzerngesellschaften betreffen, zentral koordiniert. Der HHLA-Vorstand wird bei der Planung, Steuerung und Kontrolle von (segment)übergreifenden strategischen Projekten zur langfristigen Entwicklung des HHLA-Konzerns von der Stabsabteilung Unternehmensentwicklung unterstützt. Als Bindeglied zum Vorstand berät diese zudem Zentralbereiche und Konzerngesellschaften bei strategischen Themen, wie etwa Markt- und Wettbewerbsanalysen, Businessplänen, Ausrichtung des Produktportfolios und Projektmanagement. Das Risikomanagement der HHLA fördert den bewussten Umgang mit unternehmerischen Risiken. Es zielt darauf ab, Risiken rechtzeitig zu erkennen sowie Maßnahmen zur Risikobewältigung oder -vermeidung zu ergreifen und so Chancen zu nutzen, eine Bestandsgefährdung des HHLA-Konzerns jedoch zu vermeiden. Die Förderung unternehmerischen Denkens und eigenverantwortlichen Handelns ist dabei ein bedeutender Baustein. Um einen aktiven Umgang mit dem Chancen- und Risikoprofil zu ermöglichen, umfasst das Risikomanagementsystem die notwendigen organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikofrüherkennung. Die HHLA hat dazu ein System geschaffen, das auf Basis risikopolitischer Grundsätze sowohl ökonomische und ökologische als auch gesellschaftliche Aktivitäten umfasst. Die Arbeit des Risikomanagements erfolgt nach systematischen Grundsätzen und unterliegt einem permanenten Verbesserungsprozess. Als wesentliches Element des Risikomanagementsystems wurden der Identifizierung, Bewertung, Steuerung, Überwachung und Berichterstattung der Risiken in Zusammenarbeit von Vorstand, Revision und Controlling klare Verantwortlichkeiten zugeordnet. Der Vorstand der HHLA trägt die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement im HHLA-Konzern. In den Risikokonsolidierungskreis sind alle Mehrheitsgesellschaften sowie alle at equity konsolidierten Gesellschaften einbezogen. Risiken werden im Rahmen des jährlich durchzuführenden Planungsprozesses inventarisiert. Identifizierte Risiken werden eindeutig beschrieben, entsprechend den definierten Risikofeldern klassifiziert sowie einem Risikoverantwortlichen zugeordnet. Ein Risiko wird ausgedrückt durch die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos und die mögliche Schadenshöhe, die bei Risikoeintritt zu einer entsprechenden Minderung des operativen Ergebnisses oder des Cashflows vor Steuern führt. Bei der Risikobewertung ist der Schaden mit der dazugehörigen zu erwartenden Eintrittswahrscheinlichkeit anzugeben. Dabei wird zwischen Brutto- (ohne Berücksichtigung von Maßnahmen zur Reduzierung und Steuerung) und Nettorisiko (unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Reduzierung und Steuerung) unterschieden. Die Risikobewertung erfolgt unter Einbeziehung von gegebenen bzw. realistisch anzunehmenden Umständen. Dabei können neben Schätzungen und wirtschaftlichen oder mathematisch-statistischen Ableitungen auch aus der Planung abgeleitete Sensitivitäten herangezogen werden. Mit dem Ziel, eine einheitliche Darstellung von gleichartigen Risiken zu erreichen, erfolgt bei der Bewertung der identifizierten Risiken hinsichtlich der Ermittlung und des Ansatzes der Eintrittswahrscheinlichkeit und möglicher Schäden eine Abstimmung auf Konzernebene. Aufbauend auf der Risikoidentifizierung und der Risikobewertung werden Steuerungsmaßnahmen definiert, die die Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder Schadenshöhe zielgerichtet reduzieren sollen. Die Risiken werden laufend beobachtet und wesentliche Veränderungen quartalsweise berichtet und dokumentiert. Darüber hinaus wird bei Auftreten, Wegfall oder Änderung wesentlicher Risiken ad hoc berichtet. Die Risikoberichterstattung erfolgt nach konzernweit einheitlichen Berichtsformaten, um ein konsistentes Gesamtbild der Risiken entwickeln zu können. Die wesentlichen Elemente des Risikomanagementsystems und der Risikoberichterstattung sind in einer Konzernrichtlinie beschrieben. Die Systematik ist im Vergleich zum Vorjahr weitgehend unverändert. Die Revision ist für die Systemprüfung des Risikomanagements verantwortlich. Der Aufsichtsrat der HHLA befasst sich mit der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems. Der Abschlussprüfer nimmt im Auftrag des Aufsichtsrates im Rahmen der Jahresabschlussprüfung eine Beurteilung des Risikosystems vor. Aufbau des IKS-SystemsDas interne Kontrollsystem der HHLA soll sicherstellen, dass die unternehmensweiten (Rechnungslegungs-)Prozesse einheitlich, transparent und zuverlässig sowie im Einklang mit den gesetzlichen Normen und den unternehmensinternen Handlungsanweisungen erfolgen. Es umfasst Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Risikoreduzierung sowie zur Sicherung der Wirksamkeit und Ordnungsmäßigkeit der Prozessabläufe. Auf Basis von dokumentierten Prozessen, Risiken und Kontrollen wird das interne Kontrollsystem regelmäßig überwacht sowie bewertet und schafft so Transparenz hinsichtlich Aufbau und Funktionsfähigkeit für die interne und externe Berichterstattung. Das interne Kontrollsystem und Risikomanagement der Rechnungslegung basiert auf den Kriterien, die in dem vom Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) herausgegebenen Arbeitspapier "Internal Control -Integrated Framework" festgelegt sind. Prozessabläufe der Rechnungslegung werden dahingehend beurteilt, ob Risiken der Sicherstellung von Existenz, Vollständigkeit, Genauigkeit, Bewertung, Eigentum und Ausweis von Geschäftsvorfällen entgegenstehen. Darüber hinaus erfolgt eine Risikobeurteilung hinsichtlich der Möglichkeit von dolosen Handlungen. Spezifische Risiken der Rechnungslegung können aus dem Abschluss ungewöhnlicher oder komplexer Geschäfte entstehen. Zudem ist die Verarbeitung von nicht routinemäßigen Geschäftsvorfällen einem latenten Fehlerrisiko unterworfen. Bei Ansatz und Bewertung von Bilanzpositionen werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern notwendigerweise Ermessensspielräume zugestanden, woraus weitere Risiken entstehen können. Internes Kontrollsystem und Risikomanagement der Rechnungslegung![]() Interne Kontrollen sollen sicherstellen, dass Risiken der Rechnungslegung reduziert und Geschäftsvorfälle bilanziell richtig erfasst, aufbereitet und gewürdigt, dokumentiert sowie zeitnah und korrekt buchhalterisch in die Finanzberichterstattung übernommen werden. Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen sind Kontrollen installiert. Die Überwachung des internen Kontrollsystems und Risikomanagements der Rechnungslegung obliegt der Revision. Darüber hinaus nimmt der Abschlussprüfer im Rahmen der Prüfung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Stichproben vor. Dem internen Kontrollsystem und Risikomanagement der Rechnungslegung sind Grenzen auferlegt, unabhängig davon, wie sorgfältig es ausgestaltet ist. Als Konsequenz kann mit absoluter Sicherheit weder gewährleistet werden, dass die Ziele der Rechnungslegung erreicht, noch, dass Falschaussagen vermieden oder aufgedeckt werden. Wesentliche Regelungen und KontrollaktivitätenDie Aufgaben und Funktionen der Rechnungslegung sind im Konzern eindeutig abgegrenzt. So existieren klare Funktionstrennungen zwischen Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung, Einzelabschluss- und Konzernabschlusserstellung sowie zwischen diesen Abteilungen und der jeweiligen Segmentbuchhaltung. Die Trennung von Ausführungs-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen und deren Wahrnehmung durch verschiedene Personen reduziert die Möglichkeit von dolosen Handlungen. Konzernweit wurden mehrstufige Genehmigungs- und Freigabewertgrenzen für Bestellwesen, Zahlungsverkehr sowie Buchhaltung festgelegt. Diese beinhalten insbesondere auch ein Vier-Augen-Prinzip. Das konzernweit geltende Bilanzierungshandbuch regelt die einheitliche Anwendung und Dokumentation der Bilanzierungsregeln. Darüber hinaus existieren weitere rechnungslegungsrelevante Richtlinien, die wie das Bilanzierungshandbuch regelmäßig überprüft und ggf. aktualisiert werden. Die Erfassung buchhalterischer Vorgänge erfolgt im Wesentlichen durch Buchhaltungssysteme des Herstellers SAP. Zur Aufstellung des Konzernabschlusses der HHLA werden durch die Konzerngesellschaften die jeweiligen Einzelabschlüsse durch weitere Informationen zu standardisierten Berichtspaketen ergänzt, die dann für sämtliche Konzerngesellschaften in das Konsolidierungsmodul SAP ECCS eingestellt werden. Die IT-Systeme sind gegen unberechtigten Zugriff geschützt. Zugriffsberechtigungen werden funktionsbezogen vergeben. Lediglich die für die Abbildung der Geschäftsvorfälle verantwortlichen Bereiche sind mit einem sogenannten Schreibzugriff ausgestattet. Bereiche, die Informationen weiterverarbeiten, verwenden einen Lesezugriff. Die Grundsätze der funktionsbezogenen Berechtigungen sind in einer SAP-Berechtigungsrichtlinie festgehalten. Darüber hinaus regelt eine IT-Sicherheitsrichtlinie den generellen Zugang zu den IT-Systemen. Externe Dienstleister werden für Pensionsgutachten, steuerrechtliche Sachverhalte sowie anlassbezogen für Gutachten und Projekte eingesetzt. Im Rahmen des Konzernabschlusses sind die konkreten formalen Anforderungen an den Konsolidierungsprozess klar geregelt. Neben der Festlegung des Konsolidierungskreises ist auch die verbindliche Verwendung eines standardisierten und vollständigen Berichtspakets durch die Konzerngesellschaften im Detail festgelegt. Darüber hinaus erfolgen konkrete Vorgaben zur Abbildung und Abwicklung des Konzernverrechnungsverkehrs und der darauf aufbauenden Saldenabstimmungen oder zur Ermittlung des beizulegenden Wertes von Beteiligungen. Im Rahmen der Konsolidierung erfolgt durch das Konzernrechnungswesen eine Analyse und ggf. Korrektur der durch die Konzerngesellschaften übermittelten Einzelabschlüsse. Auf Grundlage bereits systemtechnisch in SAP ECCS festgelegter Kontrollmechanismen bzw. durch systemtechnische Plausibilitätskontrollen werden fehlerhafte Daten identifiziert und ggf. korrigiert. Corporate GovernanceCorporate-Governance-Bericht und Erklärung zur UnternehmensführungIn dieser Erklärung berichten Vorstand und Aufsichtsrat der HHLA gemäß § 289a HGB über die Prinzipien der Unternehmensführung und erläutern gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex (im Folgenden ,Kodex' oder ,DCGK') die Corporate Governance der Gesellschaft. Die folgende Erklärung beinhaltet insbesondere die Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat, relevante über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Praktiken der Unternehmensführung, Angaben zur Zusammensetzung und Arbeitsweise des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie der Aufsichtsratsausschüsse und zudem Angaben zu weiteren wesentlichen Corporate-Governance-Strukturen. Umsetzung des DCGKCorporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle von Unternehmen. Die Unternehmensführung und Unternehmenskultur der HHLA entspricht den gesetzlichen Vorschriften und - bis auf wenige Ausnahmen - den Empfehlungen des DCGK sowie größtenteils auch den zusätzlichen Anregungen des DCGK. Aufsichtsrat und Vorstand der HHLA unterstützen den DCGK und die damit verfolgten Ziele und Zwecke ausdrücklich. Eine verantwortungsvolle, transparente und auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung ist seit jeher eine wesentliche Grundlage für den geschäftlichen Erfolg der HHLA. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich auch im Geschäftsjahr 2015 sorgfältig mit der Erfüllung der Standards des DCGK befasst. Sie haben dabei die Neuerungen des Kodex vom 5. Mai 2015 (veröffentlicht im Bundesanzeiger am 12. Mai 2015) berücksichtigt und im Dezember 2015 gemäß §161 AktG ihre jährliche Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen des Kodex abgegeben und dabei auch zu den wenigen Abweichungen eingehend Stellung genommen. Die aktuelle Entsprechenserklärung sowie die Entsprechenserklärungen der Vorjahre sind für die Aktionäre und die Öffentlichkeit auf der Internetseite der HHLA unter www.hhla.de/corporate-governance zugänglich. Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktGVorstand und Aufsichtsrat der HHLA haben im Dezember 2015 die folgende gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben: "Vorstand und Aufsichtsrat der Hamburger Hafen und Logistik AG erklären nach pflichtgemäßer Prüfung, dass seit dem 17. Dezember 2014 (Zeitpunkt der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung) den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (im Folgenden "Kodex" oder "DCGK") in der Fassung vom 24. Juni 2014 bzw. ab deren Geltung der Fassung des Kodex vom 5. Mai 2015 mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und zukünftig entsprochen wird: a) Gemäß Nummer 4.2.3 DCGK soll bei Abschluss von Vorstandsverträgen darauf geachtet werden, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund sowie infolge eines Kontrollwechsels bestimmte Abfindungsgrenzen (Abfindungs-Caps) nicht überschreiten und für die Berechnung des jeweiligen Abfindungs-Caps auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und ggf. die voraussichtliche Gesamtvergütung des laufenden Geschäftsjahres abgestellt wird. Seit der Anpassung zweier Vorstandsverträge im September 2015 wird in derzeit noch zwei laufenden Anstellungsverträgen gemäß der dort vereinbarten Abfindungsregelung im Fall des vorzeitigen Ausscheidens ohne wichtigen Grund sowie des Verlusts des Vorstandsmandats aufgrund einer Änderung der Mehrheitsverhältnisse und vergleichbarer Sachverhalte nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergütet. Diese Regelung entspricht den Vorgaben des DCGK nur teilweise. Im Fall der Anpassung bzw. Verlängerung weiterer Verträge oder bei Neuabschlüssen soll auch insoweit eine Anpassung an die Vorgaben der Nummer 4.2.3 DCGK erfolgen. b) Gemäß Nummer 4.2.2 Abs. 2 Satz 3 DCGK soll der Aufsichtsrat bei der Festlegung der Vergütung des Vorstands das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen, wobei er für den Vergleich festlegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen sind. Gemäß Nummer 4.2.3 Abs. 2 Satz 6 DCGK soll die Vergütung für die Vorstandsmitglieder insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsbestandteile betragsmäßige Höchstgrenzen aufweisen. Darüber hinaus sieht Nummer 4.2.3 Abs. 3 DCGK vor, dass der Aufsichtsrat bei Versorgungszusagen das jeweils angestrebte Versorgungsniveau - auch nach der Dauer der Vorstandszugehörigkeit - festlegen und den daraus abgeleiteten jährlichen sowie den langfristigen Aufwand für das Unternehmen berücksichtigen soll. Seit der Anpassung zweier Vorstandsverträge im September 2015 sind diese Regelungen in derzeit noch zwei laufenden Anstellungsverträgen nicht vollständig umgesetzt. Es ist beabsichtigt, diese Empfehlungen des Kodex auch weiterhin bei der Anpassung bzw. Verlängerung weiterer bestehender oder dem Abschluss neuer Vorstandsverträge umzusetzen. c) Gemäß Nummer 7.1.2 DCGK sollen Halbjahres- und etwaige Quartalsfinanzberichte vom Vorstand mit dem Aufsichtsrat oder seinem Prüfungsausschuss vor der Veröffentlichung erörtert werden. Dieser Empfehlung wird derzeit nicht entsprochen, da die Erstellung der entsprechenden Berichte aufgrund der Sparteneinzelberichterstattung für A- und S-Sparte einen höheren Zeitaufwand verursacht als bei Gesellschaften mit nur einer Aktiengattung. Daher kann eine effektive Vorabbefassung des Aufsichtsrats oder des Prüfungsausschusses derzeit nicht gewährleistet werden. Zur Herbeiführung einer stärkeren und qualifizierten Prüfdichte wurden der Halbjahresfinanzbericht und der Zwischenlagebericht auch in diesem Jahr einer prüferischen Durchsicht durch die Abschlussprüfer unterzogen. Dies soll auch weiterhin erfolgen.
Hamburg, 9. Dezember 2015 Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft Der Vorstand Der Aufsichtsrat" Arbeitsweise von Vorstand und AufsichtsratAufgabentrennung zwischen Vorstand und AufsichtsratBei der HHLA besteht gemäß den Vorgaben des deutschen Aktienrechts ein duales Führungssystem mit den Organen Vorstand und Aufsichtsrat, die jeweils mit eigenständigen Kompetenzen ausgestattet sind. Das System ist gekennzeichnet durch eine personelle Trennung von Leitungs- und Überwachungsorgan: Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung, während der Aufsichtsrat den Vorstand überwacht und bei der Geschäftsführung berät. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in beiden Organen ist nicht zulässig. Vorstand und Aufsichtsrat der HHLA arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen. Zusammensetzung und Arbeitsweise des VorstandsDie Geschäfte der Gesellschaft werden vom Vorstand in gemeinschaftlicher Verantwortung seiner Mitglieder geführt. Er bestimmt die unternehmerischen Ziele, die grundsätzliche strategische Ausrichtung sowie die Konzernpolitik und -organisation. Dazu gehören insbesondere die Steuerung des Konzerns, die Konzernfinanzierung, die Entwicklung der Personalstrategie, die Besetzung der Führungspositionen, die Führungskräfteentwicklung sowie die Präsentation des Konzerns gegenüber dem Kapitalmarkt und der Öffentlichkeit. Er trägt außerdem die Verantwortung für ein angemessenes Risikomanagement und -controlling im Unternehmen. Der Vorstand der HHLA besteht derzeit aus vier Mitgliedern. ► siehe auch Konzernanhang, Textziffer 49, Organe und Mandate, Seite 150 Gemäß § 8 der Satzung muss der Vorstand aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen. Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat bestellt. Der Vorstand nimmt die Leitungsaufgabe als Kollegialorgan wahr. Ungeachtet der Gesamtverantwortung für die gesamte Geschäftsführung führen die einzelnen Vorstandsmitglieder die ihnen zugewiesenen Ressorts im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Die Geschäftsverteilung zwischen den Vorstandsmitgliedern ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan. ► siehe auch Führungsstruktur, Seite 15 Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für den Konzern relevanten Fragen. Das umfasst insbesondere die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Rentabilität der Gesellschaft, den Gang der Geschäfte und die Lage der Gesellschaft, die Planung, die aktuelle Risikolage, das Risikomanagement und die Compliance. Der Vorstand hat grundsätzliche und wichtige Angelegenheiten, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung oder für die Leitung des Konzerns von wesentlicher Bedeutung sind, auch zwischen den Sitzungen unverzüglich dem Aufsichtsratsvorsitzenden mitzuteilen. Dazu gehören beispielsweise Betriebsstörungen und rechtswidrige Handlungen zum Nachteil der Gesellschaft. Bestimmte Maßnahmen und Geschäfte des Vorstands von grundlegender Bedeutung bedürfen gemäß der Geschäftsanweisung für den Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats. Interessenkonflikte von Vorstandsmitgliedern sind unverzüglich dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen. Die anderen Vorstandsmitglieder sind darüber zu informieren. Nebentätigkeiten, insbesondere Aufsichtsratsmandate in konzernfremden Gesellschaften, dürfen von Vorstandsmitgliedern nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats übernommen werden. Auch wesentliche Geschäfte zwischen den Konzernunternehmen einerseits und den Vorstandsmitgliedern sowie ihnen nahestehenden Personen oder Unternehmungen andererseits bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Diese Geschäfte müssen marktüblichen Bedingungen entsprechen. Entsprechende Verträge bestanden im Berichtszeitraum nicht. Interessenkonflikte sind im Berichtsjahr ebenfalls nicht aufgetreten. Die Arbeit des Vorstands ist in einer Geschäftsanweisung des Aufsichtsrats für den Vorstand näher geregelt. Die Geschäftsanweisung für den Vorstand wurde zuletzt am 11. September 2015 angepasst. Sie sieht unter anderem vor, dass grundsätzliche Fragen der Organisation, der Geschäftspolitik sowie der Unternehmensplanung durch den Gesamtvorstand entschieden werden. Ferner sieht die Geschäftsanweisung vor, dass Maßnahmen und Geschäfte, die für die Gesellschaft von größerer Bedeutung sind, gemeinsam zu erörtern und zu entscheiden sind und dass bestimmte Geschäfte von grundlegender Bedeutung der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen. Die Gesellschaft hat für die Mitglieder des Vorstands eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) abgeschlossen, die den Anforderungen des § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG entspricht. Zusammensetzung und Arbeitsweise des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung durch den Vorstand, berät den Vorstand bei der Leitung der Gesellschaft und ist in grundsätzliche und wichtige Entscheidungen eingebunden. Maßnahmen und Geschäfte von grundlegender Bedeutung bedürfen gemäß der Geschäftsanweisung für den Vorstand seiner Zustimmung. Der Aufsichtsrat bestimmt über die Zusammensetzung des Vorstands. Eine weitere wesentliche Aufgabe des Aufsichtsrats ist die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats richtet sich nach der Satzung der Gesellschaft sowie den §§ 95 und 96 Aktiengesetz (AktG) und § 7 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG): Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern der Anteilseigner sowie sechs Mitgliedern der Arbeitnehmer, die gemäß den Vorgaben des MitbestG gewählt werden. Soweit die Hauptversammlung keinen kürzeren Zeitraum für die Amtsdauer beschließt, erfolgt die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Die Arbeit des Aufsichtsrats findet sowohl im Plenum als auch in einzelnen Ausschüssen statt. Die Arbeit der Ausschüsse hat das Ziel, die Effizienz der Aufsichtsratstätigkeit zu steigern. Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, in der auch die Zuständigkeit der Ausschüsse festgelegt ist. Um seine Aufgaben optimal wahrzunehmen, hat der Aufsichtsrat derzeit insgesamt sechs Ausschüsse gebildet: den Finanzausschuss, den Prüfungsausschuss, den Personalausschuss, den Nominierungsausschuss, den Vermittlungsausschuss und den Immobilienausschuss. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Arbeit ihres Ausschusses.
Weitere Informationen zur Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sowie zur Zusammenarbeit mit dem Vorstand im Berichtszeitraum finden sich im ► Bericht des Aufsichtsrats, Seite 6. Weitere Informationen zur Zusammensetzung des Vorstands, des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse finden sich im ► Konzernanhang, Textziffer 49, Organe und Mandate, Seite 150. Regelungen zur Vermeidung und Behandlung von potenziellen Interessenkonflikten sind in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats niedergelegt, ► siehe auch Besetzungsziele des Aufsichtsrats. Über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung informiert der Aufsichtsrat in seinem Bericht an die Hauptversammlung. ► siehe auch Bericht des Aufsichtsrats, Seite 6 Ehemalige Vorstandsmitglieder der HHLA sind nicht im Aufsichtsrat vertreten. Die Gesellschaft hat für die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) abgeschlossen, die der Empfehlung in Ziffer 3.8 des Kodex entspricht. Besetzungsziele des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat der HHLA muss jederzeit so zusammengesetzt sein, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben eines Aufsichtsrats erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Ziffer 5.4.1 des Kodex empfiehlt dem Aufsichtsrat darüber hinaus, konkrete Ziele für seine Zusammensetzung zu benennen, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinne von Ziffer 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) berücksichtigen. Der Aufsichtsrat der HHLA hat in seiner Sitzung am 7. Dezember 2012 entsprechende Ziele beschlossen und diese Ziele zuletzt in seiner Sitzung am 9. Dezember 2015 entsprechend den Empfehlungen von Ziffer 5.4.1 des Kodex aktualisiert. Folgende Ziele werden für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats verfolgt:
Im Hinblick auf den Stand der Umsetzung sind die genannten Ziele in der derzeitigen Zusammensetzung des Aufsichtsrats im Wesentlichen erreicht. Der Aufsichtsrat setzt sich aus Personen mit unterschiedlichem beruflichem Werdegang und Erfahrungshorizont zusammen. Die Altersgrenze wurde bei der jeweiligen Wahl von keinem Mitglied überschritten. Kein Aufsichtsratsmitglied gehört dem Aufsichtsrat länger als drei Amtszeiten an. Neben dem Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Prof. Dr. Peer Witten, zuvor langjähriges Vorstandsmitglied der Otto Gruppe, gehört dem Aufsichtsrat mit Herrn Dr. Norbert Kloppenburg, der zugleich Vorsitzender des Prüfungsausschusses ist, ein weiteres unabhängiges Mitglied an, das zudem über Sachverstand und Erfahrungen auf den Gebieten der Rechnungslegung, Abschlussprüfung und der internen Kontrollverfahren verfügt. Aktionäre und HauptversammlungDie Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Die Hauptversammlung findet innerhalb der ersten acht Monate eines jeden Geschäftsjahres in Hamburg, in einer anderen deutschen Großstadt oder am Sitz einer deutschen Wertpapierbörse statt, an der die Aktien der Gesellschaft zum Börsenhandel zugelassen sind. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Aktien mit Mehrfachstimmrechten oder Vorzugsaktien sowie Höchststimmrechte bestehen nicht. Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst auszuüben oder es durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder durch einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen. Der Vorstand ist darüber hinaus nach Maßgabe der Satzung ermächtigt, den Aktionären die Ausübung ihres Stimmrechts auch schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation zu ermöglichen (Briefwahl). In der Einladung zur Hauptversammlung werden insbesondere die Teilnahmebedingungen, das Verfahren für die Stimmabgabe (auch durch Bevollmächtigte) und die Rechte der Aktionäre erläutert. Außerdem hat die Gesellschaft eine telefonische Hotline für Fragen der Aktionäre eingerichtet. Die vom Gesetz für die Hauptversammlung verlangten Berichte und Unterlagen einschließlich des Geschäftsberichts werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hhla.de/hauptversammlung zusammen mit der Tagesordnung veröffentlicht. Im Anschluss an die Hauptversammlung finden sich dort auch die Präsenz und die Abstimmungsergebnisse. Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an FührungspositionenDas Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst verlangt, dass sich der Aufsichtsrat der HHLA als börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmens zu jeweils mindestens 30 % aus Frauen und Männern zusammensetzt. Diese Geschlechterquote für den Aufsichtsrat gilt für Aufsichtsratsmandate, die ab dem 1. Januar 2016 frei werden. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat verpflichtet, eine Zielquote für den Frauenanteil im Vorstand und eine Frist für deren Erreichung festzulegen. Der Vorstand ist wiederum gehalten, Zielquoten für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands und Fristen für deren Erreichung festzulegen. Die Zielquoten für den Frauenanteil im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands waren erstmals bis zum 30. September 2015 festzulegen, wobei als Frist für die Zielerreichung spätestens der 30. Juni 2017 festzulegen war. Nach § 289a Abs. 2 Nr. 4 HGB ist in der Erklärung zur Unternehmensführung über die Erreichung der vom Aufsichtsrat für den Vorstand und der vom Vorstand für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festgelegten Zielgrößen im Berichtszeitraum und ggf. über die Gründe für die Nichterreichung zu berichten. Für den Frauenanteil im Vorstand hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 11. September 2015 eine Zielgröße von 25% (aktueller Stand zum 31. Dezember 2015: 0 %) festgelegt, die bis zum 30. Juni 2017 erreicht werden soll. Im Hinblick auf die Zielvorgaben für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands hat der Vorstand für die erste Führungsebene eine Zielgröße von 25 % (aktueller Stand zum 31. Dezember 2015: 15%) und für die zweite Führungsebene eine Zielgröße von 30 % (aktueller Stand zum 31. Dezember 2015: 21 %) festgelegt, die jeweils bis zum 30. Juni 2017 erreicht werden sollen. Die Geschlechterquote für den Aufsichtsrat gilt erst für Neubesetzungen ab dem 1. Januar 2016 und mithin erst für Neubesetzungen nach Ende des Berichtszeitraums. Derzeit gehören dem Aufsichtsrat zwei Frauen von Seiten der Anteilseigner an, so dass der aktuelle Frauenanteil im Aufsichtsrat insgesamt rund 16,7 % und für die Anteilseignerseite rund 33,3 % beträgt. Relevante Angaben zur UnternehmensführungspraxisComplianceDie Einhaltung für die Unternehmenstätigkeit relevanter gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien (nachfolgend auch "Compliance") wird bei der HHLA als wesentlicher Teil der Corporate Governance verstanden. Zur Führungsaufgabe in allen Konzerneinheiten gehört daher auch die Pflicht, auf die Einhaltung der in dem jeweiligen Aufgaben- und Verantwortungsbereich einschlägigen Vorschriften hinzuwirken. Arbeitsabläufe und Prozesse sind im Einklang mit diesen Regelungen zu gestalten. Herzstück des Compliance-Management-Systems der HHLA ist ein Verhaltenskodex, der übergeordnete Grundsätze zu besonders Compliance-relevanten Themen wie z. B. Verhalten im Wettbewerb, Vermeidung von Korruption, Diskriminierung und Interessenkonflikten sowie dem Umgang mit sensiblen Unternehmensinformationen, insbesondere Insiderinformationen, formuliert www.hhla.de/compliance. Die übergeordnete Koordination des Compliance-Management-Systems obliegt einem Compliance-Beauftragten, der direkt an den Vorstand berichtet und sich im Rahmen seiner Tätigkeit eng mit der internen Revision und dem Risikomanagement abstimmt. Auch im Geschäftsjahr 2015 wurde das Compliance-Management-System der HHLA kontinuierlich weiterentwickelt. So wurde die präventive Arbeit u. a. durch die Aktualisierung und Ergänzung von Konzernrichtlinien, die systematische Analyse von Compliance-Risiken und die Durchführung von Schulungen zum Verhaltenskodex sowie zu Spezialthemen wie z. B. der Vermeidung von Korruption, dem Verhalten im Wettbewerb und dem Insiderrecht bei in- und ausländischen HHLA-Gesellschaften weiter ausgebaut. Der Prüfungsausschuss hat im Berichtszeitraum durch entsprechende regelmäßige Berichterstattung des Vorstands und des Compliance-Beauftragten die weitere Entwicklung des Compliance-Management-Systems überwacht. Das System wurde im Berichtsjahr von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, in Anlehnung an den IDW PS 980 geprüft und dessen Wirksamkeit bestätigt. Das System wird fortlaufend weiterentwickelt. NachhaltigkeitNachhaltiges Handeln prägt seit Bestehen des Unternehmens das Geschäftsmodell der HHLA. ► siehe auch Nachhaltigkeit, Seite 160 RisikomanagementDas Risikomanagementsystem des HHLA-Konzerns ist im Kapitel Risiko- und Chancenbericht im Konzernlagebericht eingehend dargestellt. ► siehe auch Risiko- und Chancenbericht, Seite 45 TransparenzDie Teilnehmer am Kapitalmarkt und die interessierte Öffentlichkeit werden von der HHLA über die Lage des Konzerns sowie über wesentliche Geschäftsereignisse insbesondere durch die Finanzberichte (Geschäftsbericht und Zwischenberichte), Analysten- und Bilanzpressekonferenzen, Analysten- und Pressegespräche, Presse- und ggf. Ad-hoc-Mitteilungen sowie in den Hauptversammlungen umfassend unterrichtet. Ein ständig nutzbares und aktuelles Kommunikationsmedium ist die Internetseite www.hhla.de, die alle relevanten Informationen in deutscher und englischer Sprache verfügbar macht. Neben umfangreichen Informationen zum HHLA-Konzern und zur HHLA-Aktie ist dort auch der Finanzkalender zu finden, der einen Überblick über alle wichtigen Veranstaltungen bietet. Darüber hinaus ist die Investor-Relations-Abteilung Ansprechpartner für Fragen der Aktionäre, Investoren und Analysten. Rechnungslegung und AbschlussprüfungDie HHLA erstellt den Konzernabschluss und die Zwischenberichte nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Nähere Erläuterungen zu den IFRS enthält dieser Geschäftsbericht im Konzernanhang. ► siehe auch Konzernanhang, Allgemeine Erläuterungen, Seite 84 Der Einzelabschluss der HHLA AG (AG-Abschluss) folgt den Rechnungslegungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB). Grundlage für die Gewinnverwendung ist allein der AG-Abschluss. Mit dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015, der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wurde vereinbart, dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses über während der Prüfung auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe sofort unterrichtet wird, soweit diese nicht unverzüglich beseitigt werden. Der Abschlussprüfer soll unverzüglich auch über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse berichten, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben. Darüber hinaus hat der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat zu informieren bzw. im Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er bei der Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat nach §161 AktG abgegebenen Entsprechenserklärung ergeben. Die Abschlussprüfung wird mit einer Erweiterung der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) durchgeführt. Hierzu sind im Rahmen der Jahresabschlussprüfung die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse zu prüfen und zu beurteilen. Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte (Directors' Dealings)Im Geschäftsjahr 2015 sind der Gesellschaft keine meldepflichtigen Erwerbsgeschäfte von HHLA-Aktien durch Organmitglieder mitgeteilt worden. Insgesamt besaßen Vorstand und Aufsichtsrat am 31. Dezember 2015 nicht mehr als 1 % der von der HHLA ausgegebenen Aktien. VergütungsberichtVergütung des VorstandsDie Festlegung der individuellen Vorstandsvergütung erfolgt durch das Aufsichtsratsplenum nach Vorbereitung durch den Personalausschuss. Das Plenum ist ferner zuständig für die regelmäßige Überprüfung und für Entscheidungen über die Anpassung des Vergütungssystems für den Vorstand, wobei auch insofern die Vorbereitung durch den Personalausschuss erfolgt. Dabei orientieren sich Personalausschuss und Aufsichtsrat im Einklang mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex neben den Aufgaben und Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds insbesondere an der Größe und der Tätigkeit der HHLA, ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Lage sowie an Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung bei vergleichbaren Unternehmen und dem Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft. Das derzeit geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands wurde von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 14. Juni 2012 gebilligt. Danach setzt sich die Vergütung der Vorstandsmitglieder aus einer erfolgsunabhängigen Festvergütung, einer erfolgsabhängigen Tantieme, Pensionszusagen und Nebenleistungen zusammen. Die Festvergütung wird in zwölf monatlichen Teilbeträgen ausgezahlt. Zum Festgehalt gehören auch Nebenleistungen in Form von Sachbezügen. Diese bestehen in einem Anspruch auf (auch private) Nutzung eines angemessenen Dienstwagens und der Übernahme von Versicherungsprämien. Diese Nebenleistungen sind als Vergütungsbestandteile von den Mitgliedern des Vorstands zu versteuern. Die erfolgsabhängige Tantieme wird grundsätzlich auf der Basis einer dreijährigen Bemessungsgrundlage festgelegt. Grundlage der Berechnung sind neben dem durchschnittlichen Ergebnis der letzten drei Jahre vor Zinsen und Steuern (EBIT) vor Zuführung zu den Pensionsrückstellungen, vermindert um außerordentliche Erträge aus Grundstücks- und Firmenveräußerungen, die durchschnittliche Gesamtkapitalrentabilität (ROCE) sowie die Erreichung von Zielen in den Bereichen Umwelt (Reduzierung des CO2 -Wertes pro umgeschlagenem und transportiertem Container) und Soziales (mit den Komponenten Aus- und Fortbildung, Gesundheit und Beschäftigung) in dem gleichen Betrachtungszeitraum. Dabei wurden für jede der Nachhaltigkeitskomponenten Zielkorridore festgelegt, deren Erreichen eine entsprechende Tantieme auslöst. Die Berechnungskomponente EBIT einerseits und die vorstehend beschriebenen Nachhaltigkeitskomponenten andererseits werden dabei etwa hälftig gewichtet. Die variable Vergütung ist auf maximal 150 % der Grundvergütung begrenzt. Sie wird nach Feststellung des Jahresabschlusses ausgezahlt. Außerdem besteht für jedes Vorstandsmitglied eine Pensionszusage. Ruhegehälter werden an frühere Vorstandsmitglieder gezahlt, die entweder nach mindestens fünf oder acht Jahren Vorstandstätigkeit aus einem nicht in ihrer Person liegenden bzw. nicht zu vertretenden Grund, infolge von Dienstunfähigkeit oder infolge Alters ausscheiden. Das Ruhegehalt bestimmt sich nach einem prozentualen Anteil am ruhegehaltsfähigen Gehalt, das sich am Jahresgrundgehalt orientiert. Der prozentuale Anteil beträgt zwischen 35 und 50 %. Die Höhe orientiert sich an der jeweiligen Dienstzeit des Vorstandsmitglieds, wobei Anpassungen grundsätzlich nicht linear über die Vertragslaufzeit, sondern jeweils im Rahmen von Vertragsverlängerungen vorgenommen werden. Angerechnet werden einzelfallabhängig verschiedene Einkünfte wie zum Beispiel aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit und teilweise auch solche aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Versorgungsbezüge aus öffentlichen Mitteln. Hinterbliebene Ehepartner von Vorstandsmitgliedern erhalten ein Witwengeld von 55 bis 60 % des Ruhegehalts und Kinder ein Waisengeld von 12 bis 20 % des Ruhegehalts. Sollte der Anspruch auf das Ruhegehalt ruhen oder nicht bestehen, so wird zeitlich begrenzt ein Übergangs- bzw. Überbrückungsgeld in Abhängigkeit von der Festvergütung gezahlt. In den im Berichtszeitraum geltenden Dienstverträgen ist eine Abfindungsregelung enthalten, der zufolge Vorstandsmitglieder im Falle eines Verlusts des Vorstandsmandats aufgrund einer Änderung der Mehrheitsverhältnisse (Change of Control) und vergleichbarer Sachverhalte einen Anspruch auf Abgeltung ihrer vertraglichen Ansprüche als Einmalzahlung für die Restlaufzeit ihres Vertrags unter Berücksichtigung einer Abzinsung von 2 % p. a. haben. Die Pensionszusagen bleiben hiervon unberührt. Für den Fall sonstiger vorzeitiger Beendigung der Dienstverträge ohne wichtigen Grund ist die Zahlung einer Abfindung durch die Gesellschaft auf die Restlaufzeit des Dienstvertrags begrenzt. Kredite oder vergleichbare Leistungen wurden den Vorstandsmitgliedern nicht gewährt. Insgesamt betrug die ausgezahlte Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2015 rund 2,93 Mio. € (im Vorjahr: 2,96 Mio. €). Frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen erhielten Gesamtbezüge in Höhe von 684.938 € (im Vorjahr: 695.281 €). Für die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen wurden insgesamt 11.398.460 € (im Vorjahr: 12.740.591 €) zurückgestellt. Im Zuge der Verlängerung der Vorstandsmandate der Herren Dr. Behn und Dr. Lappin und der Verlängerung der entsprechenden Anstellungsverträge im Geschäftsjahr 2015 haben der Personalausschuss und der Aufsichtsrat mithilfe eines unabhängigen externen Beraters auch die Vergütung der Vorstandsmitglieder überprüft. Auf Basis der Empfehlungen des unabhängigen Experten hat der Aufsichtsrat beschlossen, die Festvergütung von 325.000 auf 350.000 € anzuheben. Gleichzeitig ist die variable Vergütung zukünftig auf 100 % der Festvergütung begrenzt (statt der bisherigen 150 %). Die Anpassungen treten jeweils mit der neuen Vertragslaufzeit beginnend ab dem 1. Mai 2016 in Kraft. Für Herrn Dr. Lappin wurde im Rahmen der Vertragsverlängerung außerdem - aufgrund seiner nunmehr 13-jährigen Dienstzeit und da insofern kein linearer Anstieg erfolgt - der prozentuale Anteil am ruhegehaltsfähigen Gehalt mit Wirkung ab Mai 2016 auf 50 % heraufgesetzt. Daraus resultiert neben dem Versorgungsaufwand für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von 160.044 € ein nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand (past service cost) in Höhe von 547.172 €, der ebenfalls im Berichtszeitraum zu erfassen war. Vergütungshöhe der Vorstände für 2015 nach unterschiedlichen Szenarien![]()
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Pro umgeschlagenem und transportiertem Container Schließlich wurden die beiden Anstellungsverträge im Zusammenhang mit der Verlängerung weiter an die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex angepasst. Damit entsprechen diese Verträge nunmehr vollständig den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Namentlich gilt für diese Verträge nunmehr ein sog. Abfindungs-Cap, wonach bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit (einschließlich einer Beendigung aufgrund eines Kontrollwechsels) nicht mehr als zwei Jahresvergütungen (einschließlich Nebenleistungen) und zudem nicht mehr als die Gesamtvergütung der Restlaufzeit zu zahlen ist. Die Anstellungsverträge der beiden anderen Vorstandsmitglieder enthalten derzeit noch keine entsprechende Begrenzung auf zwei Jahresvergütungen, da die Verträge für die Dauer der Bestellperiode abgeschlossen wurden und währenddessen nicht einseitig änderbar sind. Bei Vertragsverlängerungen oder Neuabschlüssen soll eine entsprechende Begrenzung aufgenommen werden. Vergütung des AufsichtsratsGemäß § 16 der Satzung der HHLA erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vergütung, die von der Hauptversammlung durch Beschluss festgelegt wird. Sie orientiert sich am Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder sowie an der wirtschaftlichen Lage und dem Erfolg des Unternehmens. Die derzeitige Vergütungsregelung wurde in der Hauptversammlung am 13. Juni 2013 beschlossen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste Vergütung von 13.500 € pro Geschäftsjahr. Der Vorsitzende erhält das Dreifache, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrags. Aufsichtsratsmitglieder, die einem Ausschuss angehören, erhalten zusätzlich 2.500 € pro Geschäftsjahr je Ausschuss, der Vorsitzende des Ausschusses 5.000 €, insgesamt jedoch höchstens 10.000 €. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten eine entsprechende zeitanteilige Vergütung. Des Weiteren erhalten Aufsichtsratsmitglieder für jede Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats oder eines seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 250 €. Eine variable Vergütungskomponente ist nicht vorgesehen. Kredite oder vergleichbare Leistungen wurden den Aufsichtsratsmitgliedern nicht gewährt. Abgesehen von den im Rahmen von Anstellungsverträgen der Arbeitnehmervertreter geschuldeten Vergütungen wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats für weitere persönliche Leistungen keine Vergütungen gewährt. Insgesamt betrugen die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats 299.625 € (im Vorjahr: 274.500 €). Individuelle Vergütung des VorstandsDie nachstehende Darstellung folgt den im Jahr 2013 neu eingeführten Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) nach Ziffer 4.2.5. Klaus-Dieter Peters, Vorstandsvorsitzenderscroll
Dr. Stefan Behn, Vorstandsmitgliedscroll
Heinz Brandt, Vorstandsmitgliedscroll
Dr. Roland Lappin, Vorstandsmitgliedscroll
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Bestandteile der erfolgsabhängigen Tantieme
(EBIT und Nachhaltigkeitskomponenten) auf Basis einer dreijährigen
Bemessungsgrundlage Individuelle Vergütung des Aufsichtsratsscroll
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Sämtliche Beträge ohne Mehrwertsteuer
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Ab 11. Dezember 2015. Übernahmerechtliche Angaben und erläuternder Bericht1. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt 72.753.334,00 €. Es ist eingeteilt in 72.753.334 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von jeweils 1,00 €, davon 70.048.834 A-Aktien und 2.704.500 S-Aktien (Aktiengattungen). Die S-Aktien vermitteln eine Beteiligung allein am Ergebnis und Vermögen der S-Sparte, während die A-Aktien allein eine Beteiligung am Ergebnis und Vermögen der übrigen Teile des Unternehmens (A-Sparte) vermitteln. Die S-Sparte umfasst den Teil des Unternehmens, der sich mit dem Erwerb, dem Halten, der Veräußerung, der Vermietung, der Verwaltung und der Entwicklung von nicht hafenumschlagspezifischen Immobilien befasst (Teilkonzern Immobilien). Sämtliche übrigen Teile des Unternehmens (Teilkonzern Hafenlogistik) bilden die A-Sparte. Die Dividendenberechtigung der Inhaber von S-Aktien richtet sich nach der Höhe des der S-Sparte zuzurechnenden Teils des Bilanzgewinns, die Dividendenberechtigung der Inhaber von A-Aktien richtet sich nach der Höhe des verbleibenden Teils des Bilanzgewinns (§ 4 Abs. 1 der Satzung). Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme (§ 20 Abs. 1 der Satzung) und vermittelt die üblichen durch das AktG und die Satzung verbrieften Rechte und Pflichten. Sofern das Gesetz die Fassung eines Sonderbeschlusses durch Aktionäre einer Gattung vorschreibt, sind nur die Inhaber von Aktien dieser Gattung stimmberechtigt. 2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch solche aus Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern, bestehen nach Kenntnis des Vorstands nicht. 3. Für Angaben zu direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital, die zehn vom Hundert der Stimmrechte überschreiten. siehe Konzernanhang, ► Textziffer 35, Seite 119 und ► Textziffer 48, Seite 144 4. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht. 5. Arbeitnehmer, die am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind, üben ihre Aktionärsrechte nach freiem Ermessen aus; es besteht insoweit keine Stimmrechtskontrolle. 6.1 Gemäß § 8 Satz 1 der Satzung der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft besteht der Vorstand aus zwei oder mehr Personen. Die Ernennung und die Abberufung der Vorstandsmitglieder erfolgen nach Maßgabe von § 84 AktG in Verbindung mit § 31 MitbestG und § 8 der Satzung durch den Aufsichtsrat. 6.2 Die Satzung kann durch Beschluss der Hauptversammlung geändert werden. Die Hauptversammlung beschließt gemäß §§ 179, 133 AktG und § 22 der Satzung über Satzungsänderungen mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Hiervon ausgenommen sind Satzungsänderungen, für die das Gesetz zwingend eine größere Mehrheit vorschreibt. Nach § 11 Abs. 4 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur ihre Fassung betreffen. Sofern durch eine Satzungsänderung bei einer Kapitalerhöhung oder bei Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz das Verhältnis zwischen A- und S-Aktien geändert werden soll, ist jeweils ein Sonderbeschluss gemäß § 138 AktG der betroffenen A- bzw. S-Aktionäre erforderlich. Änderungen der Satzung werden mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam. 7.1 Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 14. Juni 2012 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 13. Juni 2017 durch Ausgabe von bis zu 35.024.417 neuen auf den Namen lautenden A-Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu 35.024.417,00 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I, vgl. § 3 Abs. 4 der Satzung). Dabei ist das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von S-Aktien ausgeschlossen. Darüber hinaus ist der Vorstand berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von A-Aktien in den im Beschluss näher definierten Fällen, z.B. bei der Ausgabe gegen Sacheinlagen, auszuschließen. 7.2 Der Vorstand ist darüber hinaus gemäß § 3 Abs. 5 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 13. Juni 2017 durch Ausgabe von bis zu 1.352.250 neuen auf den Namen lautenden S-Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu 1.352.250,00 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Dabei ist das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von A-Aktien ausgeschlossen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von S-Aktien auszuschließen, soweit es zum Ausgleich von Spitzenbeträgen erforderlich ist. 7.3 Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 13. Juni 2013 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 12. Juni 2016 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen (im Folgenden zusammenfassend auch "Schuldverschreibungen") zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte auf neue A-Aktien der Gesellschaft nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren. Der Gesamtnennbetrag der im Rahmen dieser Ermächtigung auszugebenden Schuldverschreibungen darf insgesamt 200.000.000,00 € nicht übersteigen. Options- und Wandlungsrechte dürfen nur auf A-Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen, auf die A-Aktien entfallenden Betrag am Grundkapital von bis zu insgesamt nominal 6.900.000,00 € ausgegeben werden. Die Schuldverschreibungen werden in jeweils unter sich gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen eingeteilt. Das Bezugsrecht der S-Aktionäre ist ausgeschlossen. Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch das Bezugsrecht der A-Aktionäre auf die Teilschuldverschreibungen ganz oder teilweise auszuschließen, um Spitzenbeträge auszugleichen, zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber bzw. Gläubiger von ausstehenden Optionsrechten bzw. Wandelschuldverschreibungen und sofern Schuldverschreibungen gegen bar ausgegeben werden, wobei auf die Teilschuldverschreibungen mit einem Wandlungs- bzw. Optionsrecht bzw. einer Wandlungspflicht auf Aktien nicht mehr als ein anteiliger Betrag von 10% des Grundkapitals entfallen darf. Für die Bedienung der Wandlungs- und Optionsrechte steht gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung ein bedingtes Kapital von 6.900.000,00 € zur Verfügung, das sich aus 6.900.000 neuen auf den Namen lautenden A-Aktien zusammensetzt. 7.4 Die Gesellschaft wurde in der Hauptversammlung am 16. Juni 2011 ermächtigt, bis zum 15. Juni 2016 eigene A-Aktien im Umfang von insgesamt bis zu 10 % des derzeitigen auf A-Aktien entfallenden Teils des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung darf zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken, nicht aber zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden. Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an sämtliche A-Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots erfolgen. Der Vorstand wurde weiterhin ermächtigt, A-Aktien der Gesellschaft, die aufgrund vorstehender Ermächtigung erworben werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken zu verwenden. Zulässig sind danach insbesondere auch die Veräußerung mittels eines Angebots an alle A-Aktionäre zu einem Preis, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet, die Veräußerung gegen Sachleistungen an Dritte, die Verwendung zur Erfüllung von Umtauschrechten oder -pflichten von Inhabern bzw. Gläubigern aus von der Gesellschaft oder von Gesellschaften, an denen die Gesellschaft eine Mehrheitsbeteiligung hält, ausgegebenen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die Ausgabe bzw. das Angebot zum Erwerb an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens sowie die Einziehung, auch im vereinfachten Verfahren gemäß § 237 Abs. 3-5 AktG. In den genannten Fällen - mit Ausnahme der Einziehung - ist zudem das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien ausgeschlossen. 7.5 Die Gesellschaft ist gemäß § 6 der Satzung und § 237 Abs. 1 AktG ermächtigt, A- oder S-Aktien gegen Zahlung eines angemessenen Einziehungsentgelts einzuziehen, sofern und soweit diejenigen Aktionäre, deren Aktien eingezogen werden sollen, ihre Zustimmung hierzu erteilen. 8. Die folgenden wesentlichen Vereinbarungen enthalten Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels, wie er unter anderem infolge eines Übernahmeangebots eintreten kann: Die Gesellschaft hat im September 2015 drei Schuldscheindarlehen mit einem Gesamtvolumen von 53.000.000 € aufgenommen. Ursprünglicher Darlehensgeber ist die HSH Nordbank AG, die jedoch berechtigt ist, die Schuldscheindarlehen in Tranchen von mindestens 1.000.000 € an Dritte abzutreten. Die Schuldscheindarlehen sind in Teilbeträgen in der Zeit vom 30. September 2022 bis zum 30. September 2025 zur Rückzahlung fällig. Im Falle eines Kontrollwechsels bei der HHLA sind die jeweiligen Darlehensgeber berechtigt, die jeweiligen Tranchen nebst aufgelaufenen Zinsen vorzeitig zum nächstfolgenden Zinszahlungstag fällig zu stellen, wenn sich die Parteien nicht über die Fortführung des jeweiligen Darlehens einigen und dem betreffenden Darlehensgeber - unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der HHLA - die Fortsetzung des unveränderten Darlehensvertrages nicht zugemutet werden kann. Ein Kontrollwechsel liegt dabei jeweils vor, wenn die Freie und Hansestadt Hamburg direkt oder mittelbar weniger als 50,1 % der Stimmrechte am Kapital der HHLA hält. Darüber hinaus hat die HHLA am 30. September 2015 insgesamt 44 Namensschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils 500.000 € und damit mit einem Gesamtnennbetrag von 22.000.000 € ausgegeben, die in Teilbeträgen von je 11.000.000 € am 30. September 2027 und am 30. September 2030 zur Rückzahlung fällig werden. Die Namensschuldverschreibungen wurden ursprünglich an die HSH Nordbank AG ausgegeben, die aber zur Übertragung der einzelnen Namensschuldverschreibungen berechtigt ist. Nach den Anleihebedingungen können die Anleihegläubiger die Namensschuldverschreibungen im Fall eines Kontrollwechsels bei der HHLA vorzeitig fällig stellen. Die Regelung, einschließlich der Definition des Kontrollwechsels, entspricht derjenigen in den Schuldscheindarlehensverträgen. Ferner enthalten die im Berichtszeitraum geltenden Dienstverträge der Mitglieder des Vorstands eine Regelung, der zufolge sie im Falle eines Verlusts des Vorstandsmandats aufgrund einer Änderung der Mehrheitsverhältnisse (Change of Control) und vergleichbarer Sachverhalte einen Abfindungsanspruch haben (siehe sogleich unter 9.). 9. Die im Berichtszeitraum gültigen Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder enthalten Klauseln, die im Falle eines Verlustes des Vorstandsmandats aufgrund einer Änderung der Mehrheitsverhältnisse und vergleichbarer Sachverhalte die Zahlung einer Vergütung für das jeweilige Vorstandsmitglied vorsehen. Danach ist die Gesellschaft grundsätzlich verpflichtet, dem jeweiligen Vorstandsmitglied die jeweils unter dem Vertrag noch ausstehende Vergütung für die jeweilige Restlaufzeit des Anstellungsvertrags als Einmalzahlung unter Berücksichtigung einer Abzinsung in der Höhe von 2 % p. a. auszuzahlen, wobei bis zur Beendigung des Anstellungsvertrags erzielte sonstige Einkünfte des jeweiligen Vorstandsmitglieds unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden. Für die Berechnung der variablen Vergütung wird insoweit der Durchschnitt der Jahresergebnisse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zugrunde gelegt. Im Zuge der Verlängerung zweier Vorstandsdienstverträge im Geschäftsjahr 2015 wurden die vorstehend beschriebenen Ansprüche in diesen Verträgen - im Einklang mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex - dahingehend begrenzt, dass bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit (einschließlich einer Beendigung aufgrund eines Kontrollwechsels) nicht mehr als zwei Jahresvergütungen (einschließlich Nebenleistungen) und zudem nicht mehr als die Gesamtvergütung der Restlaufzeit zu zahlen ist. Die dargestellten Regelungen entsprechen der Gesetzeslage und sind bei vergleichbaren börsennotierten Unternehmen üblich. Sie dienen nicht dem Zweck der Erschwerung etwaiger Übernahmeversuche. Erläuterungen zum Einzelabschluss der HHLA auf Basis HGBDer Jahresabschluss der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (HHLA AG) wird im Gegensatz zum Konzernabschluss nicht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), sondern nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Gesellschaft im ÜberblickStruktur und GeschäftstätigkeitDie HHLA AG ist ein führender Hafenlogistikkonzern in Europa. Die HHLA AG ist die Muttergesellschaft des HHLA-Konzerns und steuert den Konzern als strategische Management-Holding. Das operative Geschäft wird von 30 inländischen und neun ausländischen Gesellschaften betrieben, die zum Konsolidierungskreis des Konzerns zählen. Die rechtlich selbstständige HHLA AG wurde im Rahmen des Börsengangs am 2. November 2007 in die beiden Teile A-Sparte und S-Sparte aufgeteilt. Die A-Sparte repräsentiert den Teilkonzern Hafenlogistik. Die an der Börse notierten A-Aktien vermitteln eine Beteiligung allein am Ergebnis und Vermögen dieser Geschäftsaktivitäten. Die Entwicklung und das wirtschaftliche Ergebnis des Teilkonzerns Immobilien werden der S-Sparte zugerechnet. Die S-Aktien werden nicht an der Börse gehandelt und befinden sich vollständig im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Im unwahrscheinlichen und bisher nicht vorgekommenen Fall eines Verlusts im Teilkonzern Immobilien würde dieser gemäß einem separat abgeschlossenen Verlustausgleichsvertrag mittelbar durch die FHH übernommen. An der Unternehmensstruktur wurden im Geschäftsjahr 2015 nachfolgende Veränderungen vorgenommen. Mit Wirkung zum 1. Januar 2015 hat die HHLA AG Vermögensgegenstände, im Wesentlichen Speicherblöcke sowie sonstige Gebäude, und damit zusammenhängende Finanzierungen auf die HHLA 2. Speicherstadt Immobilien GmbH & Co. KG übertragen. Im Gegenzug gewährte die HHLA 2. Speicherstadt Immobilien GmbH & Co. KG der HHLA AG zum genannten Stichtag eine Erhöhung ihres Kommanditanteils. Die bisherige Haftsumme der HHLA AG bleibt von dieser Erhöhung der Kommanditeinlage jedoch unberührt. Darüber hinaus wurden diverse Gebäude und sonstige Anlagen der HHLA AG an die UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH mit Wirkung zum 1. Januar 2015 verkauft. Sämtliche die Kaufgegenstände betreffenden Verträge wurden ebenfalls übertragen, mit Ausnahme des Flächenmietvertrags. Mit Wirkung zum 1. August wurde eine funktionale Führungsstruktur für das Segment Container in der Holding eingeführt. Deshalb gingen bisher bei der HHCT Container Terminals Gesellschaft mit beschränkter Haftung angesiedelte Aufgaben wie Containervertrieb und Containerbetrieb nebst zugehörigen Vermögensgegenständen und Verträgen auf die HHLA AG über. PersonalDie Anzahl der Beschäftigten in der HHLA AG betrug am 31. Dezember 2015 insgesamt 1.237 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (im Vorjahr: 1.206). Davon waren 363 Lohnempfänger (im Vorjahr: 398), 783 Gehaltsempfänger (im Vorjahr: 702) sowie 91 Auszubildende (im Vorjahr: 106). Von den 1.237 Beschäftigten wurden im Berichtsjahr 621 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Gesellschaften innerhalb des HHLA-Konzerns entsandt. Wirtschaftliches UmfeldDie Entwicklungen der Branche und der Gesamtwirtschaft entsprechen im Wesentlichen denen des HHLA-Konzerns. ErtragslageWesentliche Kennzahlenscroll
Die Umsatzerlöse der HHLA AG resultierten im Wesentlichen aus der Weiterbelastung von Personalkosten für entsandtes Personal der Holding an die ausgegliederten Unternehmensbereiche in den Segmenten Container und Logistik sowie aus der Verrechnung administrativer Dienstleistungen und Leistungen für IT-Systeme, die in der HHLA AG gebündelt sind. Im Berichtsjahr betrugen die Umsatzerlöse 121,2 Mio. € (im Vorjahr: 135,8 Mio. €). Der Rückgang um 14,6 Mio. € resultierte im Wesentlichen aus der Übertragung von Vermögensgegenständen und der damit verbundenen Mietverträge auf die HHLA 2. Speicherstadt Immobilien GmbH & Co. KG. Die sonstigen Erträge und Aufwendungen verbesserten sich im Vorjahresvergleich um 14,1 Mio. €. Sie wurden im Wesentlichen durch die Übertragung von Sachanlagevermögen positiv beeinflusst. Eine im Vorjahresvergleich höhere Zuführung zur Pensionsrückstellung führte hingegen zu zusätzlichen Belastungen. Die Reduzierung des Finanzergebnisses gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf Rückstellungsveränderungen aufgrund von Zinssatzänderungen zurückzuführen. Die Entwicklung des Beteiligungsergebnisses ist im Wesentlichen auf die Geschäftsentwicklung des Segments Container zurückzuführen. Die ergebniswirksam vereinnahmten Jahresüberschüsse aus den Tochtergesellschaften und Beteiligungen der HHLA AG haben sich im Vorjahresvergleich um 29,1 Mio. € auf 81,7 Mio. € reduziert (im Vorjahr: 110,8 Mio. €). Der Rückgang der Ertragsteuern um 21,4 Mio. € resultierte überwiegend aus dem deutlich geringeren Finanz- und Beteiligungsergebnis. Der Jahresüberschuss der Gesellschaft betrug im Berichtsjahr 29,1 Mio. € (im Vorjahr: 50,0 Mio. €). Davon entfallen auf die A-Sparte 22,5 Mio. € (im Vorjahr: 42,4 Mio. €) und auf die S-Sparte 6,6 Mio. € (im Vorjahr: 7,6 Mio. €). Soll-Ist-Vergleichscroll
Die von der Prognose abweichenden Ergebnisse haben im Wesentlichen die im Abschnitt über die Ertragslage des Konzerns aufgeführten Gründe. ► siehe Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage, Seite 33 VermögenslageBilanzanalyseBilanzstrukturscroll
Die Restbuchwerte der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens betrugen zum Bilanzstichtag 10,6 Mio. € (im Vorjahr: 107,0 Mio. €). Die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen betrugen im Berichtsjahr 4,2 Mio. € (im Vorjahr: 25,0 Mio. €). Der Investitionsschwerpunkt lag dabei auf dem Ausbau der IT-Landschaft. Den Investitionen stehen Anlagenabgänge in Höhe von 96,6 Mio. € gegenüber, welche zum überwiegenden Teil aus der Übertragung bzw. dem Verkauf von Vermögenswerten entstanden sind. Das Finanzanlagevermögen erhöhte sich im Wesentlichen im Zuge der Erhöhung des Kommanditkapitals an der HHLA 2. Speicherstadt Immobilien GmbH & Co. KG. In Summe erhöhte sich das Finanzanlagevermögen um 70,0 Mio. € auf 387,4 Mio. €. Entwicklung der Pensionsrückstellungenscroll
Die HHLA AG bewertet die Ansprüche aus bestehenden Pensionsverpflichtungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren "Projected Unit Credit Method". Dabei erfolgt die Zuordnung künftiger Leistungen im Verhältnis der bereits zurückgelegten zu der bis zum Eintritt des jeweiligen Versorgungsfalles möglichen Dienstzeit. Zusätzlich werden die künftig zu erwartenden Renten- und Entgeltsteigerungen berücksichtigt. Für das Berichtsjahr wird ein von der Deutschen Bundesbank vorgegebener durchschnittlicher Marktzins von 3,89 % (im Vorjahr: 4,58 %) angewandt. Dabei wird gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei der Pensionsrückstellung pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Die Pensionsrückstellung betrug zum Bilanzstichtag 313,1 Mio. € (im Vorjahr: 293,5 Mio. €). FinanzlageLiquiditätsanalysescroll
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit betrug im Berichtsjahr 54,4 Mio. € (im Vorjahr: 34,2 Mio. €). Er war wesentlich durch das Beteiligungsergebnis geprägt. Der Cashflow reichte im Berichtsjahr vollständig aus, um die Investitionen zu finanzieren. Der Finanzmittelfonds setzte sich im Rahmen bestehender Cash-Pool-Verträge aus Forderungen gegenüber Tochtergesellschaften in Höhe von 191,2 Mio. € (im Vorjahr: 118,8 Mio. €), liquiden Mitteln in Form von Bankguthaben in Höhe von 164,2 Mio. € (im Vorjahr: 226,5 Mio. €), davon kurzfristige Einlagen bei Kreditinstituten in Höhe von 70,0 Mio. € (im Vorjahr: 90,0 Mio. €), sowie Clearing-Forderungen gegenüber der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg, (HGV) in Höhe von 43,9 Mio. € (im Vorjahr: 23,4 Mio. €) zusammen. Die HHLA AG ist mit der S-Sparte in das Cash-Clearing-System der HGV einbezogen. Die A-Sparte nutzt darüber hinaus die Möglichkeit, Liquiditätsüberschüsse bei der HGV anzulegen, soweit dies für die HHLA AG vorteilhaft ist. Die Finanzlage entwickelte sich im Berichtsjahr erwartungsgemäß weiter stabil. Risiko- und ChancenberichtDie Geschäftsentwicklung der HHLA AG unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie die des HHLA-Konzerns. An den Risiken ihrer Tochterunternehmen und Beteiligungen partizipiert die HHLA AG grundsätzlich entsprechend ihrer jeweiligen Beteiligungsquote. Die HHLA AG als Mutterunternehmen des HHLA-Konzerns ist in das konzernweite Risiko- und Chancenmanagementsystem eingebunden. Im Kapitel Risiko- und Chancenbericht des zusammengefassten Lageberichts erfolgt die nach § 289 Abs. 5 HGB erforderliche Beschreibung des internen Kontrollsystems. ► siehe Risiko- und Chancenbericht, Seite 45 NachtragsberichtEreignisse nach dem Abschlussstichtag entsprechen im Wesentlichen denen des HHLA-Konzerns. siehe Nachtragsbericht, Seite 43 PrognoseberichtAusblickDie Erwartungen für die HHLA AG spiegeln sich aufgrund ihrer Verflechtungen mit den Konzerngesellschaften und ihres Gewichts im Konzern in der Prognose des Konzerns wider. Es wird erwartet, dass die für den HHLA-Konzern getroffener Aussagen zur Markt- und Umsatzentwicklung sich im Wesentlichen in den Umsatzerlösen der HHLA AG widerspiegeln werden. Darüber hinaus sollte das Beteiligungsergebnis wesentlich zum Ergebnis der HHLA AG beitragen. Soweit es zu einer Änderung der handelsrechtlichen Zinsvorschrift für die Barwertermittlung der Pensionsrückstellungen kommen sollte, wird dies im Jahr 2016 zu einer deutlichen Reduzierung des Zinsaufwandes im Vergleich zum Vorjahr führen, bei unveränderter Rechtslage wären unverändert hohe Belastungen aus zinsinduzierten Rückstellungsentwicklungen zu erwarten. ► siehe Prognosebericht, Seite 43 Erwartete Ertragslage 2016Auf Basis der erwarteten Entwicklung geht die HHLA AG insgesamt von einem Jahresüberschuss auf Vorjahresniveau aus. Erwartete Vermögens- und Finanzlage 2016Die HHLA AG geht von einer weiterhin stabilen Finanzlage aus. DividendeDie Gewinnverwendung der HHLA AG orientiert sich wie im Vorjahr an der Ergebnisentwicklung des abgelaufenen Geschäftsjahres. Der Bilanzgewinn und eine stabile Finanzlage stellen dabei die Grundlage für eine Fortsetzung der kontinuierlichen Ausschüttungspolitik dar. Erklärung des VorstandsNach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die im Abhängigkeitsbericht gemäß §312 AktG über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, hat die Gesellschaft bei den Rechtsgeschäften eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden. Gemäß § 4 der Satzung hat der Vorstand in analoger Anwendung der Regelungen des § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zwischen der A-Sparte und der S-Sparte zu erstellen. Nach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die im Bericht über die Beziehungen zwischen der A-Sparte und der S-Sparte aufgeführten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, haben beide Sparten eine angemessene Gegenleistung erhalten. Aufwendungen und Erträge, die nicht einer Sparte direkt zugeordnet werden können, sind entsprechend der Satzung auf die Sparten aufgeteilt worden. Es wurden keine Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse der jeweils anderen Sparte getroffen oder unterlassen.
Hamburg, den 2. März 2016 Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft Der Vorstand Klaus-Dieter Peters Dr. Stefan Behn Heinz Brandt Dr. Roland Lappin Einige der im Lagebericht enthaltenen Angaben, einschließlich der Aussagen zu Umsatz- und Ergebnisentwicklungen sowie zu möglichen Veränderungen in der Branche oder zur Finanzlage, enthalten zukunftsbezogene Aussagen. Diese Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen der Gesellschaft. Der Eintritt oder Nichteintritt eines unsicheren Ereignisses könnte dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse einschließlich der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der HHLA wesentlich von denjenigen abweichen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden. Konzernabschluss Gewinn- und VerlustrechnungHHLA-Konzernscroll
GesamtergebnisrechnungHHLA-Konzernscroll
Gewinn- und VerlustrechnungHHLA-Teilkonzernescroll
GesamtergebnisrechnungHHLA-Teilkonzernescroll
Gewinn- und VerlustrechnungHHLA-Teilkonzernescroll
GesamtergebnisrechnungHHLA-Teilkonzernescroll
BilanzHHLA-KonzernAKTIVA scroll
BilanzHHLA-TeilkonzerneAKTIVA scroll
BilanzHHLA-TeilkonzerneAKTIVA scroll
KapitalflussrechnungHHLA-Konzernscroll
KapitalflussrechnungHHLA-Teilkonzernescroll
KapitalflussrechnungHHLA-Teilkonzernescroll
SegmentberichterstattungHHLA-Konzernscroll
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EigenkapitalveränderungsrechnungHHLA-Konzernscroll
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EigenkapitalveränderungsrechnungHHLA-Teilkonzern Hafenlogistik (A-Sparte)scroll
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EigenkapitalveränderungsrechnungHHLA-Teilkonzern Immobilien (S-Sparte)scroll
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KonzernanhangAllgemeine Erläuterungen1. Grundsätzliche Informationen über den KonzernDas oberste Mutterunternehmen des Konzerns ist die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, Bei St. Annen 1, 20457 Hamburg (im Folgenden: HHLA oder der Konzern), eingetragen im Handelsregister Hamburg unter der Nummer HRB 1902. Das oberste, dem HHLA-Konzern übergeordnete Mutterunternehmen ist die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg (HGV). Der HHLA-Konzern besteht seit 1. Januar 2007 aus dem Teilkonzern Hafenlogistik (A-Sparte) und dem Teilkonzern Immobilien (S-Sparte). Der Teil des Konzerns, der sich mit den Immobilien der Hamburger Speicherstadt und am Hamburger Fischmarkt befasst, wird dem Teilkonzern Immobilien (S-Sparte) zugeordnet. Sämtliche übrige Teile des Unternehmens werden gemeinsam dem Teilkonzern Hafenlogistik (A-Sparte) zugeordnet. Für Zwecke der Ermittlung der jeweiligen Dividendenberechtigung der Aktionäre werden Sparteneinzelabschlüsse erstellt, die satzungsgemäß Bestandteil des Anhangs zum Jahresabschluss des Mutterunternehmens sind. Informationen zu den Segmenten, in denen der HHLA-Konzern tätig ist, sind unter ► Textziffer 44, Seite 133 ausgewiesen. Aufwendungen und Erträge der HHLA, die nicht einem Teilkonzern direkt zugeordnet werden können, werden für die Ermittlung der Dividendenberechtigung der Aktionäre der jeweiligen Teilkonzerne entsprechend ihrem Anteil an den Umsatzerlösen aufgeteilt. Sämtliche Verrechnungspreise für Leistungen zwischen den beiden Teilkonzernen werden dabei wie unter fremden Dritten festgelegt. Ein Austausch liquider Mittel zwischen beiden Teilkonzernen ist marktkonform zu verzinsen. Zur Verteilung der geleisteten Steuern wird für jeden Teilkonzern ein fiktives steuerliches Ergebnis ermittelt. Die sich ergebende fiktive Steuerbelastung stellt dabei die Belastung dar, die sich ergäbe, wenn jeder der beiden Teilkonzerne ein eigenständiges Steuersubjekt wäre. Zur Verdeutlichung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Teilkonzerne sind diesem Konzernanhang die Gewinn- und Verlustrechnung, die Gesamtergebnisrechnung, die Bilanz, die Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie die Kapitalflussrechnung der beiden Teilkonzerne als Anlage vorangestellt. Der Konzernabschluss der HHLA für das Geschäftsjahr 2015 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Dabei wurden zusätzlich die Regelungen des §315a Abs. 1 HGB sowie die ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt. Die Anforderungen der IFRS wurden vollständig erfüllt und führen zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Die Bilanzierung und Bewertung sowie die Erläuterungen und Angaben zum Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015 basieren grundsätzlich auf denselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die auch dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2014 zugrunde lagen. Ausnahmen bilden hier die unter ► Textziffer 5, Seite 89 aufgeführten Auswirkungen von neuen Rechnungslegungsstandards nach IFRS, die vom Konzern zum 1. Januar 2015 verpflichtend anzuwenden sind. Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind unter ► Textziffer 6, Seite 92 erläutert. Das Geschäftsjahr der HHLA und ihrer einbezogenen Tochterunternehmen entspricht dem Kalenderjahr. Der Konzernabschluss und die Anhangangaben werden in Euro aufgestellt. Sofern nicht anders angegeben, sind alle Beträge in Tausend Euro (T€) angeführt. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen nicht genau zu angegebenen Summen aufaddieren. Der vorliegende Konzernabschluss der HHLA für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2015 wurde am 2. März 2016 durch den Vorstand zur Vorlage an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er diesen billigt. 2. KonsolidierungsgrundsätzeDer Konzernabschluss umfasst den Abschluss der HHLA und ihrer wesentlichen Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die Vermögenswerte und Schulden der in den Konzernabschluss voll bzw. at-equity einbezogenen inländischen und ausländischen Unternehmen werden nach den für den HHLA-Konzern einheitlich geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angesetzt. Zum Erwerbszeitpunkt erfolgt die Kapitalkonsolidierung durch Verrechnung der Anschaffungskosten der Beteiligung mit dem anteiligen beizulegenden Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden der Tochterunternehmen. Dabei werden auch bisher nicht bilanzierte immaterielle Vermögenswerte, die nach IFRS 3 i. V. m. IAS 38 bilanzierungsfähig sind, sowie Eventualschulden mit ihren beizulegenden Zeitwerten aktiviert bzw. passiviert. Ein entstehender positiver Unterschiedsbetrag, der sich im Rahmen der Erstkonsolidierung ergibt, wird als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert und einem jährlichen Impairment-Test unterworfen. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird nach einer kritischen Überprüfung erfolgswirksam vereinnahmt. Erläuterungen zum Impairment-Test befinden sich unter ► Textziffer 6, Seite 92 und ► Textziffer 7, Seite 101. Auf konzernfremde Dritte entfallende Anteile am Eigenkapital werden in der Bilanz unter "Nicht beherrschende Anteile" innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen. ► siehe auch Textziffer 3, Seite 85 Der Erwerb von zusätzlichen nicht beherrschenden Anteilen an konsolidierten Gesellschaften wird gemäß dem Entity-Concept als Eigenkapitaltransaktion betrachtet und demnach unter Berücksichtigung der Minderung der Anteile direkt mit dem Eigenkapital verrechnet. Mehr- bzw. Mindererlöse aus dem Verkauf von nicht beherrschenden Anteilen an konsolidierten Gesellschaften werden ebenfalls erfolgsneutral direkt über das Eigenkapital ausgebucht, soweit die Transaktion zu keinem Beherrschungsverlust führt. Kommt es zum Beherrschungsverlust, sind die verbliebenen Anteile zum beizulegenden Zeitwert oder gegebenenfalls at-equity zu bewerten. Die Auswirkungen konzerninterner Geschäftsvorfälle werden vollständig eliminiert. 3. Zusammensetzung des KonzernsKonsolidierungskreisZum Konsolidierungskreis der HHLA zählen insgesamt 30 inländische und neun ausländische Gesellschaften. Für eine detaillierte Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 313 Abs. 2 HGB ► siehe auch Textziffer 48, Seite 144. Die hierin gemachten Angaben zum Eigenkapital und zum Jahresergebnis der Gesellschaften sind den jeweiligen Jahresabschlüssen, die nach nationalen Rechnungslegungsvorschriften erstellt wurden, entnommen. Darüber hinaus sind geforderte Angaben gemäß IFRS 12.10 und 12.21 ebenfalls in der Aufstellung zum Anteilsbesitz enthalten. Konsolidierungskreisscroll
TochterunternehmenDer Konzernabschluss umfasst den Abschluss der HHLA AG und ihrer wesentlichen Tochterunternehmen. Tochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und er seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen. Insbesondere beherrscht der Konzern ein Beteiligungsunternehmen dann, und nur dann, wenn er alle in IFRS 10.7 aufgeführten Eigenschaften besitzt. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. Nicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet. Änderungen des Anteils des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert. Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilenscroll
Finanzinformationen zu Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilenscroll
Anteile an Joint VenturesDer Konzern ist an Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) beteiligt. Ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) unterliegt gem. IFRS 11 einer gemeinsamen vertraglichen Vereinbarung von zwei oder mehreren Parteien zur Durchführung einer wirtschaftlichen Tätigkeit, die einer gemeinschaftlichen Führung unterliegt. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte Aufteilung der Führung dieser Vereinbarung und ist nur dann gegeben, wenn die mit dieser Geschäftstätigkeit verbundenen Entscheidungen die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern. Bei den Gesellschaften HHLA Frucht, STEIN und Hamburg Vessel Coordination Center (vormals: Feeder Logistik Zentrale) hält die HHLA-Gruppe mehr als die Hälfte der Stimmrechte, hat jedoch keine Beherrschung, da sie faktisch gemeinschaftlich geführt werden. Dies begründet sich im Wesentlichen mit der paritätischen Besetzung der wesentlichen Gesellschaftsorgane (Geschäftsführung und/ oder Aufsichtsrat). Zusammengefasste Finanzinformationen zu einzeln nicht wesentlichen Gemeinschaftsunternehmenscroll
Es bestanden weder im Berichtsjahr noch kumuliert nicht erfasste Verluste von Gemeinschaftsunternehmen. Buchwerte der Konzernanteile an Gemeinschaftsunternehmenscroll
Anteile an assoziierten UnternehmenBei Unternehmen, welche als assoziierte Unternehmen bestimmt sind, verfügt der Anteilseigner über einen maßgeblichen Einfluss. Gleichzeitig liegt weder ein Tochterunternehmen noch ein Anteil an einem Gemeinschaftsunternehmen vor. Ein maßgeblicher Einfluss wird unterstellt, wenn die Möglichkeit besteht, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, ohne jedoch beherrschenden Einfluss auszuüben. Dies ist im Wesentlichen durch mittel- oder unmittelbare Stimmrechtsanteile von 20 bis 50 % gegeben. Auf die Angabe von Informationen zu assoziierten Unternehmen gem. IFRS 12 verzichtet die HHLA, da die betreffende Gesellschaft einen insgesamt untergeordneten Stellenwert für den Gesamtkonzern besitzt. Die HHLA sieht hierdurch die Aussage über die Wesensart der Anteile an anderen Unternehmen und damit einhergehender Risiken nicht beeinträchtigt. Die Auswirkungen dieser Anteile auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auf den HHLA-Konzern sind in gleicher Weise unbedeutend. Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten UnternehmenDie Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen erfolgt unter Anwendung der Equity-Methode. Bei der Equity-Methode werden die Anteile am Gemeinschaftsunternehmen bzw. am assoziierten Unternehmen zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt. Ein bei der erstmaligen Bilanzierung gegebenenfalls innerhalb des Beteiligungsbuchwerts bilanzierter Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht planmäßig abgeschrieben, sondern es wird eine Werthaltigkeitsprüfung des gesamten Buchwerts der Beteiligung vorgenommen, wenn Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Nach dem Erwerbszeitpunkt wird der Anteil der HHLA am Ergebnis des Gemeinschaftsunternehmens bzw. des assoziierten Unternehmens in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns erfasst, der Anteil an erfolgsneutralen Veränderungen des Eigenkapitals wird unmittelbar im Konzerneigenkapital berücksichtigt. Diese kumulativen Veränderungen wirken sich auf die Höhe des Beteiligungsbuchwerts des Gemeinschaftsunternehmens bzw. des assoziierten Unternehmens aus. Sobald jedoch der Anteil der HHLA an den Verlusten des Unternehmens den Beteiligungsbuchwert übersteigt, erfasst die HHLA keine weiteren Verlustanteile, es sei denn, die HHLA ist Verpflichtungen eingegangen oder hat Zahlungen für das Gemeinschaftsunternehmen bzw. das assoziierte Unternehmen geleistet. Wesentliche Ergebnisse aus Geschäftsvorfällen zwischen der HHLA und dem Gemeinschaftsunternehmen bzw. dem assoziierten Unternehmen werden entsprechend dem Anteil am Unternehmen eliminiert. Unternehmenserwerbe, -Veräußerungen und sonstige Änderungen im KonsolidierungskreisIm ersten Quartal 2015 erwarb die nicht im Konsolidierungskreis der HHLA enthaltene Gesellschaft METRANS (Danubia) Kft., Győrr/ Ungarn, jeweils 100 % der Anteile an den Gesellschaften Univer Trans Kft., Budapest/Ungarn, und Loacker Kantender Kft., Budapest/ Ungarn. Im zweiten Quartal 2015 firmierte die Grundstücksgesellschaft Loacker Kantender Kft. in METRANS Kantender Kft. um. Anschließend veräußerte die METRANS (Danubia) Kft. sämtliche Anteile an der METRANS Kantender Kft. sowie sämtliche Anteile an der Univer Trans Kft. an die im Konsolidierungskreis der HHLA enthaltene Gesellschaft METRANS (Danubia) a.s., Dunajská Streda/Slowakei. Zum 30. Juni 2015 wurde die Grundstücksgesellschaft METRANS Kantender Kft. erstmals in den HHLA-Konzernabschluss einbezogen. Darüber hinaus gab es keine wesentlichen Erwerbe, Veränderungen von Anteilen an Tochterunternehmen oder Änderungen im Konsolidierungskreis. 4. FremdwährungsumrechnungIn den in lokaler Währung aufgestellten Einzelabschlüssen der konsolidierten Gesellschaften werden monetäre Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung zum Stichtagskurs bewertet. Die hieraus resultierenden Währungsdifferenzen werden im Periodenergebnis erfasst. Hiervon ausgenommen sind Währungsdifferenzen aus Fremdwährungskrediten, soweit sie zur Sicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb eingesetzt werden. Diese werden bis zur Veräußerung der Nettoinvestition direkt im Eigenkapital und erst bei deren Abgang im Periodenergebnis erfasst. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nicht monetäre Posten, die mit ihrem Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwerts gültig war. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Kursgewinne/-verluste auf Fremdwährungsposten führten im Geschäftsjahr zu einem Verlust in Höhe von 8.157 T€ (im Vorjahr: 11.931 T€). Der Rückgang der Aufwendungen wurde im Wesentlichen (8.207 T€, im Vorjahr: 11.338 T€) durch die im Vergleich zum Vorjahr geringere Abwertung der ukrainischen Währung verursacht, die im Vergleich zum 31. Dezember 2014 gegenüber dem Euro um rund 27 % an Wert verlor (im Vorjahr im Vergleich zum 31. Dezember 2013: 42 %). Gleichzeitig verminderte sich hieraus das Eigenkapital um 11.530 T€ (im Vorjahr: 31.413 T€) und führte ebenfalls zu einer negativen Beeinflussung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des HHLA-Konzerns. Das Konzept der funktionalen Währung nach IAS 21 findet bei der Umrechnung aller in fremder Währung erstellten Jahresabschlüsse der ausländischen Konzerngesellschaften Anwendung. Da grundsätzlich die betreffenden Tochtergesellschaften ihr Geschäft finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch selbstständig betreiben, ist dies die jeweilige Landeswährung. Zum Bilanzstichtag werden die Vermögenswerte und Schulden dieser Tochterunternehmen zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Erträge und Aufwendungen werden zum gewichteten Durchschnittskurs des Geschäftsjahres umgerechnet. Eigenkapitalkomponenten werden zum jeweils historischen Kurs bei Entstehung umgerechnet. Die bei der Umrechnung entstehenden Umrechnungsdifferenzen werden als separater Bestandteil des Eigenkapitals ergebnisneutral erfasst. Scheiden Konzernunternehmen aus dem Konsolidierungskreis aus, wird die betreffende Währungsumrechnungsdifferenz erfolgswirksam ausgebucht. Fremdwährungskursescroll
5. Auswirkungen von neuen RechnungslegungsstandardsÜberarbeitete und neue Standards sowie Interpretationen des IASB/IFRIC, die im Geschäftsjahr erstmals verpflichtend angewendet wurden.scroll
Änderungen von Standards, die für das Geschäftsjahr freiwillig angewendet werden können. Die HHLA macht hiervon keinen Gebrauch.scroll
Standards und Interpretationen, die vom IASB beschlossen sind, aber von der EU noch nicht übernommen wurden und die die HHLA nicht anwendet.scroll
Standards und Interpretationen, die keine Relevanz für den Konzernabschluss der HHLA haben.scroll
6. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDen Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Im Einzelnen werden die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze angewendet. Immaterielle VermögenswerteImmaterielle Vermögenswerte werden aktiviert, wenn die Vermögenswerte identifizierbar sind, einen künftigen Nutzenzufluss erwarten lassen und die Anschaffungs- und Herstellungskosten verlässlich ermittelt werden können. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Immaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer werden planmäßig linear über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Der Konzern überprüft zu jedem Bilanzstichtag die zugrunde gelegten Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern seiner immateriellen Vermögenswerte mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer. Bei den immateriellen Vermögenswerten mit einer unbestimmten Nutzungsdauer wird ein Werthaltigkeitstest mindestens einmal jährlich durchgeführt. Gegebenenfalls erfolgen Wertanpassungen entsprechend den zukünftigen Erwartungen. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer lagen im Berichtszeitraum mit Ausnahme der derivativen Geschäfts- oder Firmenwerte nicht vor. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden mit den Kosten aktiviert, die in der Entwicklungsphase nach dem Zeitpunkt der Feststellung der technologischen und wirtschaftlichen Realisierbarkeit bis zur Fertigstellung entstanden sind. Die Herstellungskosten umfassen dabei alle direkt zurechenbaren Kosten der Entwicklungsphase. Der aktivierte Betrag der Entwicklungskosten wird einmal jährlich auf Wertminderung überprüft, wenn der Vermögenswert noch nicht genutzt wird oder wenn unterjährig Indikatoren für eine Wertminderung vorliegen. Nutzungsdauer von immateriellen Vermögenswertenscroll
SachanlagenDie Bilanzierung von Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die kumulierten Abschreibungen und Wertberichtigungen. Kosten der laufenden Instandhaltung werden sofort aufwandswirksam erfasst. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten angemessene Anteile der zurechenbaren Fertigungsgemeinkosten. Abbruchverpflichtungen werden in Höhe des Barwerts der Verpflichtung zum Zeitpunkt ihrer Entstehung als Bestandteil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten berücksichtigt und gleichzeitig in entsprechender Höhe zurückgestellt. Die Neubewertungsmethode kommt im HHLA-Konzern nicht zur Anwendung. Die Buchwerte der Sachanlagen werden auf das Vorliegen einer Wertminderung überprüft, sobald Indikatoren dafür vorliegen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode über die wirtschaftliche Nutzungsdauer. Dabei werden hauptsächlich folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt. Nutzungsdauer von Sachanlagevermögenscroll
FremdkapitalkostenFremdkapitalkosten, die gemäß IAS 23 direkt der Anschaffung oder Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugerechnet werden können, werden als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des betreffenden Vermögenswerts aktiviert. Nicht direkt zurechenbare, mit der Aufnahme von Fremdkapital anfallende Kosten werden im Zeitpunkt ihres Anfalls als Aufwand erfasst. Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienAls Finanzinvestition gehaltene Immobilien umfassen Gebäude, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden und nicht für die Lieferung von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen, für Verwaltungszwecke oder für den Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit genutzt werden. Gemäß IAS 40 werden als Finanzinvestition gehaltene Immobilien zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Nachträgliche Aufwendungen werden aktiviert, wenn diese zu einer Erhöhung des Nutzungswerts der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie führen. Die für die Abschreibungen zugrunde gelegten Nutzungsdauern entsprechen denen der selbst genutzten Sachanlagen. Die Zeitwerte dieser Immobilien werden gesondert im Anhang unter ► Textziffer 24, Seite 115 angegeben. Die Buchwerte der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden auf Wertminderung überprüft, sobald Indikatoren dafür vorliegen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Wertminderung von VermögenswertenDer Konzern beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist wie im Falle von Geschäfts- oder Firmenwerten eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Wertminderung erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor. Dieser ermittelt sich als der höhere der beiden Beträge aus dem Zeitwert eines Vermögenswerts abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. In diesem Fall ist der erzielbare Betrag der kleinsten zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) zu ermitteln. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert als wertgemindert betrachtet und auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Die Ermittlung des beizulegenden Werts abzüglich Veräußerungskosten bzw. des Nutzungswerts der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder des Vermögenswerts erfolgt auf Basis der Discounted-Cashflow-Methode. Dazu werden die geschätzten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes nach Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Zum Bilanzstichtag betrug der Zinssatz für die vorgenommene Abzinsung grundsätzlich zwischen 5,0 und 6,3 % p. a. (im Vorjahr: 5,1 bis 6,5 % p. a.). Für die ZGE SC HPC Ukraina betrug der im Berichtsjahr verwendete Abzinsungssatz 19,4 % p. a. (im Vorjahr: 19,7 % p. a.). Zur Ermittlung der künftigen Cashflows werden die in der aktuellen Konzernplanung für die nächsten fünf Jahre prognostizierten Zahlungsströme herangezogen. Liegen zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung neue Erkenntnisse vor, werden diese berücksichtigt. Dabei kommt im Berichtsjahr ein Wachstumsfaktor von 1,0 % (im Vorjahr: 1,0 %) zur Anwendung. Die Konzernplanung bezieht bei der Prognose der Zahlungsströme neben den künftigen Markt- und Branchenerwartungen auch die Erfahrungen der Vergangenheit mit ein. An jedem Berichtsstichtag wird geprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Wertminderungsaufwand, der in früheren Berichtsperioden erfasst worden ist, nicht länger besteht oder sich vermindert haben könnte. Liegt ein solcher Indikator vor, wird der erzielbare Betrag geschätzt. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand ist dann aufzuheben, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung in den Schätzungen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Wenn dies der Fall ist, ist der Buchwert des Vermögenswerts auf seinen erzielbaren Betrag zu erhöhen. Dieser erhöhte Buchwert darf nicht den Buchwert übersteigen, der sich nach Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibungen ergeben würde, wenn in den früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine solche Wertaufholung ist sofort im Periodenergebnis zu erfassen. Nachdem eine Wertaufholung vorgenommen wurde, ist der Abschreibungsaufwand in künftigen Berichtsperioden anzupassen, um den berichtigten Buchwert des Vermögenswerts, abzüglich eines etwaigen Restbuchwerts, systematisch auf seine Restnutzungsdauer zu verteilen. Wertaufholungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht vorgenommen. Finanzielle VermögenswerteFinanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Kredite und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit gehaltene Investitionen oder als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert. Bei dem erstmaligen Ansatz von finanziellen Vermögenswerten werden diese zu ihrem Zeitwert bewertet. Im Falle von Finanzinvestitionen, für die keine erfolgswirksame Bewertung zum Zeitwert erfolgt, werden darüber hinaus Transaktionskosten einbezogen, die direkt dem Erwerb des finanziellen Vermögenswerts zuzurechnen sind. Der Konzern legt die Klassifizierung seiner finanziellen Vermögenswerte mit dem erstmaligen Ansatz fest und überprüft diese Zuordnung am Ende eines jeden Geschäftsjahres, soweit dies zulässig und angemessen ist. Bei finanziellen Vermögenswerten erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Erfüllungstag, d. h. zum Zeitpunkt der Lieferung und des Eigentumsübergangs. Hiervon weicht lediglich die Bewertung der Derivate ab, die zum Handelstag erfolgt. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle VermögenswerteDerivative Finanzinstrumente werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, es sei denn, es handelt sich hierbei um Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind. Gewinne oder Verluste aus finanziellen Vermögenswerten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst. Kredite und ForderungenKredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen ausgebucht oder wertgemindert sind, sowie im Rahmen von Amortisationen. In diese Kategorie fallen in der Regel auch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen und sonstige finanzielle Forderungen. Diese werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich einer Wertberichtigung für zweifelhafte Forderungen angesetzt. Eine Wertberichtigung wird vorgenommen, wenn ein objektiver substanzieller Hinweis vorliegt, dass der Konzern nicht in der Lage sein wird, die Forderungen einzuziehen. Forderungen werden ausgebucht, sobald sie uneinbringlich sind. Objektive Hinweise sind z. B. offensichtliche Zahlungsschwierigkeiten oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei einem Kunden. Bei der entsprechenden Beurteilung stützt sich die HHLA auf kundenbezogene Erkenntnisse eigener Stellen, externe Informationen und Erfahrungswerte. Ebenso zu dieser Kategorie gehörende Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristige Einlagen sind Kassenbestände, Schecks, sofort verfügbare Bankguthaben sowie kurzfristige Einlagen bei Kreditinstituten, deren Laufzeit bis zu zwölf Monate beträgt und die zum Nennbetrag bilanziert werden. Nicht frei verfügbare Zahlungsmittel werden gesondert angegeben. Bis zur Endfälligkeit zu haltende FinanzinvestitionenNicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder ermittelbaren Zahlungsbeträgen und festen Fälligkeitsterminen werden als bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen klassifiziert, wenn der Konzern die Absicht hat und in der Lage ist, diese bis zur Fälligkeit zu halten. Der Konzern hatte während der Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2015 und 2014 keine bis zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzinvestitionen. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle VermögenswerteNach dem erstmaligen Ansatz werden zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte zu jedem Bilanzstichtag mit ihrem aktuellen Zeitwert bewertet. Die hierbei entstehenden Gewinne oder Verluste werden erfolgsneutral in einer gesonderten Rücklage innerhalb des Eigenkapitals erfasst. Die Rücklage ist bei Abgang des finanziellen Vermögenswerts erfolgswirksam aufzulösen. Handelt es sich bei der Wertminderung nicht um einen reinen bewertungsbasierten Sachverhalt, sondern deuten objektive substanzielle Hinweise gemäß IAS 39.59 auf eine Wertminderung hin, dann ist in diesen Fällen eine erfolgswirksame Erfassung der Wertminderung in der Gewinn- und Verlustrechnung vorzunehmen. Der Zeitwert von Finanzinstrumenten, die auf organisierten Märkten gehandelt werden, wird durch Bezugnahme auf den an der Börse notierten Geldkurs am Bilanzstichtag ermittelt. Der Zeitwert von Finanzinstrumenten, für die kein aktiver Markt besteht, wird unter Anwendung von Bewertungsmethoden geschätzt. Soweit insbesondere für die nicht konsolidierten Anteile an verbundenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen der Zeitwert nicht zuverlässig ermittelt werden kann, da sie nicht auf einem aktiven Markt gehandelt werden, werden diese mit den Anschaffungskosten bewertet. Wertminderung finanzieller VermögenswerteDer Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegt. Vermögenswerte, die mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt werdenGibt es einen objektiven Hinweis, dass eine Wertminderung bei mit fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Krediten und Forderungen eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Verlusts als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows (mit Ausnahme künftiger, noch nicht eingetretener Kreditausfälle), abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts (d. h. dem bei erstmaligem Ansatz ermittelten Zinssatz). Der Verlustbetrag ist ergebniswirksam zu erfassen. Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in einer der folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung rückgängig gemacht. Eine anschließende Wertaufholung wird ergebniswirksam erfasst, soweit der Buchwert des Vermögenswerts zum Zeitpunkt der Wertaufholung nicht die fortgeführten Anschaffungskosten übersteigt. Vermögenswerte, die mit ihren Anschaffungskosten angesetzt werdenBestehen objektive Hinweise darauf, dass eine Wertminderung bei einem nicht notierten Eigenkapitalinstrument aufgetreten ist, das nicht zum Zeitwert angesetzt wird, weil sein Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann, ergibt sich der Betrag der Wertberichtigung als Differenz zwischen dem Buchwert des finanziellen Vermögenswerts und dem Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, die mit der aktuellen Marktrendite eines vergleichbaren finanziellen Vermögenswerts abgezinst werden. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle VermögenswerteIst ein zur Veräußerung verfügbarer Vermögenswert in seinem Wert gemindert, wird ein im Eigenkapital erfasster Betrag in Höhe der Differenz zwischen den Anschaffungskosten (abzüglich etwaiger Tilgungen und Amortisationen) und dem aktuellen Zeitwert, abzüglich etwaiger bereits früher ergebniswirksam erfasster Wertberichtigungen dieses finanziellen Vermögenswerts, in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wertaufholungen bei Eigenkapitalinstrumenten, die als zur Veräußerung verfügbar eingestuft sind, werden ergebnisneutral erfasst. Wertaufholungen bei Schuldinstrumenten werden ergebniswirksam erfasst, wenn sich der Anstieg des Zeitwerts des Instruments objektiv auf ein Ereignis zurückführen lässt, das nach der ergebniswirksamen Erfassung der Wertminderung aufgetreten ist. VorräteVorräte umfassen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Leistungen sowie fertige Erzeugnisse und Waren. Der erstmalige Ansatz erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die Bewertung zum Bilanzstichtag erfolgt mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert. Die gängigen Verbrauchsfolgeverfahren kommen bei der Bewertung nicht zur Anwendung. Unfertige Leistungen werden in Höhe der anteiligen Auftragserlöse nach Maßgabe des Fertigstellungsgrades bewertet, sofern das Ergebnis des Dienstleistungsgeschäfts verlässlich schätzbar ist. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der bis zur Fertigstellung und bis zum Verkauf anfallenden geschätzten Kosten. VerbindlichkeitenBei der erstmaligen Erfassung von Verbindlichkeiten werden diese mit dem Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung nach Abzug der mit der Kreditaufnahme verbundenen Transaktionskosten unter Berücksichtigung von Agien und Disagien bewertet. Nach der erstmaligen Erfassung werden die Verbindlichkeiten anschließend unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Abweichend werden als Verbindlichkeit bilanzierte Derivate zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Umschlagmengenabhängiger Ergebnisanteil für einen nicht beherrschenden GesellschafterSachverhaltIm Geschäftsjahr 2010 wurden zwischen den Tochtergesellschaften HHLA Container-Terminal Altenwerder GmbH, Hamburg, (kurz: CTA) und HHLA CTA Besitzgesellschaft mbH, Hamburg, (kurz: CTAB) Ergebnisabführungsverträge mit der HHLA Container Terminals Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, (kurz: HHCT) abgeschlossen. Auf Basis der Ergebnisabführungsverträge verpflichtet sich die HHCT für die Dauer der Laufzeit des Vertrages zur Leistung einer Ausgleichszahlung an den nicht beherrschenden Anteilseigner der oben genannten Gesellschaften. Die Berechnung der Ausgleichszahlung erfolgt im Wesentlichen in Abhängigkeit von den Ergebnissen und erbrachten Umschlagmengen. Bei entsprechender Umschlagmenge ist es möglich, dass der Anteil der Ausgleichszahlung am Ergebnis den Anteil übersteigt, der sich gemäß dem Verhältnis an den Geschäftsanteilen des nicht beherrschenden Gesellschafters ergeben würde. Für die Geschäftsjahre 2010 bis 2014 sind die Ergebnisabführungsverträge fest (nicht ordentlich kündbar) geschlossen, so dass eine 5-jährige Vertragslaufzeit zu unterstellen war. Nach diesem Zeitraum verlängert sich der Ergebnisabführungsvertrag bei nicht erfolgter Kündigung jeweils um ein weiteres Jahr. Mit Verschmelzungsvertrag vom 5. August 2014 verschmolz die CTA rückwirkend zum 1. Januar 2014 auf die CTAB, so dass nur noch ein Ergebnisabführungsvertrag besteht. Klassifizierung als zusammengesetztes FinanzinstrumentDer Anteil des nicht beherrschenden Gesellschafters ist aufgrund des Abschlusses der Ergebnisabführungsverträge als zusammengesetztes Finanzinstrument im Sinne des IAS 32.28 zu klassifizieren, da dieser sowohl eine Fremdkapitalkomponente als auch eine Eigenkapitalkomponente umfasst. Diese Komponenten sind zu trennen und nach ihrer Klassifikation als Eigen- oder Fremdkapital zu bilanzieren. ZugangsbewertungDie Ermittlung des auszuweisenden Eigenkapitals bei den nicht beherrschenden Anteilen erfolgte beim erstmaligen Ansatz im Jahr 2010 durch Abzug des beizulegenden Zeitwerts der Fremdkapitalkomponente. Der beizulegende Zeitwert der Fremdkapitalkomponente in Form dieser Ausgleichszahlungen ergab sich durch Diskontierung der daraus erwarteten Zahlungsmittelabflüsse während der 5-jährigen Laufzeit des Ergebnisabführungsvertrags. Die erstmalige Erfassung dieser Fremdkapitalkomponente unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ► Textziffer 38, Seite 128 erfolgte erfolgsneutral und reduzierte entsprechend die nicht beherrschenden Anteile im Eigenkapital ► Textziffer 35, Seite 119. Ab dem Geschäftsjahr 2014 tritt bei Verlängerung des Ergebnisabführungsvertrags eine Verpflichtung zur Leistung einer Ausgleichsverpflichtung für das jeweilige Folgejahr hinzu. Im Jahr 2015 wurde der Ergebnisabführungsvertrag nicht gekündigt. Dadurch tritt eine Verpflichtung zur Leistung einer Ausgleichszahlung für das Jahr 2016 hinzu. Auch diese Verpflichtung ist im Berichtsjahr zu ihrem Zeitwert durch Diskontierung der erwarteten Zahlungsmittelabflüsse erfolgsneutral unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten auszuweisen. Sie mindert entsprechend die nicht beherrschenden Anteile im Eigenkapital. FolgebewertungAb dem Jahr 2011 werden die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten, die aus der Verpflichtung zur Ausgleichszahlung entstehen, zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Änderungen, die sich bei den erwarteten Zahlungsmittelabflüssen ergeben, werden erfolgswirksam erfasst. Die Änderungen ergeben sich durch Anpassung an die tatsächlichen Ergebnisanteile der CTA-Gruppe sowie durch veränderte Einschätzungen zur zukünftigen Entwicklung der CTA-Gruppe. Darüber hinaus hat sich ab dem Jahr 2011 fortlaufend die verbleibende Vertragslaufzeit des Ergebnisabführungsvertrages um ein Jahr reduziert. Ab dem Jahr 2013 stellt die ausgewiesene Verbindlichkeit die Zahlungsverpflichtung des Konzerns für das abgelaufene Geschäftsjahr und den Barwert der erwarteten Zahlungsverpflichtung für das Folgejahr dar. Die Diskontierung erfolgte mit einem Zinssatz in Höhe von 7,70 %. Ab dem Geschäftsjahr 2014 wird für die Erfassung der zu erwartenden, jeweils neu hinzugetretenen Ausgleichszahlung jährlich ein Diskontierungssatz festgelegt. Für die Erfassung der zu erwartenden Ausgleichszahlung im Berichtsjahr für das Jahr 2016 wird bei der Diskontierung ein Zinssatz von 5,70 % (im Vorjahr für das Jahr 2015: 5,93 %) zugrunde gelegt. Der erfolgswirksam erfasste Betrag wird im Finanzergebnis ► Textziffer 16, Seite 106 ausgewiesen und wirkt sich ausschließlich auf die nicht beherrschenden Anteile an der CTA-Gruppe aus. Entwicklung der nicht beherrschenden Anteile der CTA-Gruppescroll
Entwicklung der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten aus Ausgleichsverpflichtungenscroll
RückstellungenEine Rückstellung wird dann gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Der Ansatz der Rückstellung erfolgt in Höhe des erwarteten Erfüllungsbetrags, der auch die zukünftige Preis- und Kostensteigerungen beinhaltet. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert nur dann erfasst, wenn die Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Abzug der Erstattung ausgewiesen. Ist die Wirkung des Zinseffekts wesentlich, werden langfristige Rückstellungen zu einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Zinsaufwand erfasst. Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des ArbeitsverhältnissesPensionsverpflichtungenDie Pensionen und ähnliche Verpflichtungen umfassen die Versorgungsverpflichtungen des Konzerns aus leistungsorientierten Altersversorgungssystemen (defined benefit obligation). Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden gemäß IAS 19 (revised 2011) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method) bewertet. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden nach Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im kumulierten übrigen Eigenkapital erfasst. Der erfolgswirksame Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand ausgewiesen, der Zinsanteil der Rückstellungszuführung im Finanzergebnis. Zur Bewertung der Pensionsverpflichtungen werden jährlich versicherungsmathematische Gutachten eingeholt. AltersteilzeitverpflichtungenDie in der Freistellungsphase des sogenannten Blockmodells zu zahlenden Arbeitsentgelte werden als Rückstellungen für Altersteilzeit bilanziert. Der Ansatz erfolgt ratierlich über den Zeitraum der aktiven Phase, über den sich der Erfüllungsrückstand aufbaut. Seit dem 1. Januar 2013 werden gemäß IAS 19 (revised 2011) die Rückstellungen für Aufstockungsbeträge nur noch ratierlich über den Zeitraum der abzuleistenden Dienstzeit, die regelmäßig mit Beginn der Passivphase endet, angesammelt. Zur Bewertung der Verpflichtungen für das Arbeitsentgelt in der Freistellungsphase des Blockmodells und der Aufstockungsbeträge werden jährlich versicherungsmathematische Gutachten eingeholt. Sofern die Verpflichtungen zur Leistung aufgrund eines Erfüllungsrückstands im Blockmodell oder von Aufstockungsbeträgen erst nach Ablauf von zwölf Monaten fällig werden, werden diese mit dem Barwert angesetzt. Leasingverhältnisse, bei denen der Konzern als Leasingnehmer auftrittDie Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts einräumt. Finanzierungs-LeasingFinanzierungs-Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen an dem übertragenen Vermögenswert auf den Konzern übertragen werden, werden zu Beginn des Leasingverhältnisses zum Zeitwert des Leasinggegenstandes oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist, aktiviert. In gleicher Höhe wird eine Leasingverbindlichkeit passiviert. Leasingzahlungen werden so in ihre Bestandteile Finanzierungsaufwendungen und Tilgung der Leasingverbindlichkeit aufgeteilt, dass der verbleibende Restbuchwert der Leasingverbindlichkeit mit einem konstanten Zinssatz verzinst wird. Finanzierungsaufwendungen werden in der jeweiligen Periode ergebniswirksam erfasst. Ist der Eigentumsübergang auf den Konzern am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses nicht hinreichend sicher, so werden aktivierte Leasingobjekte über den kürzeren der beiden Zeiträume aus der Laufzeit des Leasingverhältnisses oder der Nutzungsdauer vollständig abgeschrieben. Andernfalls entspricht die Abschreibungsdauer der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Leasingobjekts. Operating-LeasingLeasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Leasingverhältnisse, bei denen der Konzern als Leasinggeber auftrittDer HHLA-Konzern vermietet Immobilien im und am Hamburger Hafen sowie Bürogebäude und sonstige Gewerbeflächen und Lagerhallen. Die Mietverträge sind als Operating-Leasingverhältnisse zu klassifizieren, da die wesentlichen Risiken und Chancen für die Immobilien bei dem Konzern verbleiben. Die Immobilien werden daher unter den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden linear über die Laufzeit der Leasingverhältnisse erfasst. Ertrags- und AufwandserfassungErträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen an den Konzern fließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Darüber hinaus müssen zur Realisation der Erträge die folgenden Ansatzkriterien erfüllt sein: Verkauf von Waren und ErzeugnissenErträge werden erfasst, wenn die mit dem Eigentum an den verkauften Waren und Erzeugnissen verbundenen maßgeblichen Risiken und Chancen auf den Käufer übergegangen sind. Erbringung von DienstleistungenErträge aus Dienstleistungen werden nach Maßgabe des Leistungsfortschritts als Ertrag erfasst. Die Ermittlung des Leistungsfortschritts erfolgt nach Maßgabe der bis zum Bilanzstichtag angefallenen Arbeitsstunden als Prozentsatz der für das jeweilige Projekt insgesamt geschätzten Arbeitsstunden. Ist das Ergebnis eines Dienstleistungsgeschäfts nicht verlässlich schätzbar, sind Erträge nur in dem Ausmaß zu erfassen, in dem die angefallenen Aufwendungen erstattungsfähig sind. ZinsenZinserträge und Zinsaufwendungen werden bei Entstehung erfasst. DividendenErträge werden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs des Konzerns auf Zahlung erfolgswirksam erfasst. Davon ausgenommen sind Dividenden, die von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen ausgeschüttet werden. Erträge und AufwendungenBetriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam erfasst. Erträge und Aufwendungen, die jeweils aus identischen Transaktionen oder Ereignissen resultieren, werden in der gleichen Periode erfasst. Mietaufwendungen werden linear über die Laufzeit der Leasingverhältnisse erfasst. Zuwendungen der öffentlichen HandZuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Im Falle von aufwandsbezogenen Zuwendungen werden diese planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Bezieht sich die Zuwendung auf einen Vermögenswert, wird diese grundsätzlich von den Anschaffungskosten des Vermögenswerts abgesetzt und durch eine Verminderung der Abschreibungen über die Nutzungsdauer des betreffenden Vermögenswerts linear erfolgswirksam erfasst. SteuernLaufende Steuererstattungsansprüche und SteuerschuldenDie laufenden Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für das Geschäftsjahr und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die am Bilanzstichtag gelten. Latente SteuernDie Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode auf alle zum Bilanzstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz sowie auf steuerliche Verlustvorträge. Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst. Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede und noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge verwendet werden können. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht. Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze (und Steuervorschriften) zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag durch den Gesetzgeber bereits erlassen sind. Ertragsteuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden ebenso erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Latente Steueransprüche und -schulden werden nur saldiert, sofern sich die latenten Steuern auf Steuern vom Einkommen und Ertrag beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden, und die laufenden Steuern gegeneinander verrechnet werden können. Zeitwerte der FinanzinstrumenteDie Zeitwerte der Finanzinstrumente werden auf Basis entsprechender Marktwerte oder Bewertungsmethoden bestimmt. Für flüssige Mittel und andere kurzfristige originäre Finanzinstrumente entsprechen die Zeitwerte den zu den jeweiligen Stichtagen bilanzierten Buchwerten. Bei langfristigen Forderungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerten sowie langfristigen Verbindlichkeiten erfolgt die Bestimmung des Zeitwerts auf Grundlage der erwarteten Zahlungsströme unter Anwendung der zum Bilanzstichtag gültigen Referenzzinssätze. Die Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente werden auf Grundlage der zum Bilanzstichtag bestehenden Referenzzinssätze und Terminkurse ermittelt. Derivative Finanzinstrumente und SicherungsgeschäfteDer Konzern kann derivative Finanzinstrumente wie beispielsweise Zinsswaps, Zinscaps und Devisentermingeschäfte verwenden, um sich gegen Zins- und Währungsrisiken abzusichern. Diese derivativen Finanzinstrumente werden zu dem Zeitpunkt, zu dem der entsprechende Vertrag abgeschlossen wird, zunächst mit ihren Zeitwerten angesetzt und nachfolgend mit ihren Zeitwerten neu bewertet. Bei derivativen Finanzinstrumenten, die nicht die Kriterien für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllen, werden Gewinne oder Verluste aus Änderungen des Zeitwerts sofort erfolgswirksam erfasst. Zum Zwecke der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen werden Sicherungsinstrumente als Cashflow-Hedges klassifiziert, wenn es sich um eine Absicherung eines Risikos aus Schwankungen der Cashflows handelt, das einem mit einem erfassten Vermögenswert, einer erfassten Schuld oder einer vorhergesehenen Transaktion verbundenen Risiko zugeordnet werden kann. Eine Absicherung des Währungsrisikos einer festen Verpflichtung wird als Absicherung der Cashflows behandelt. Zu Beginn einer Sicherungsbeziehung legt der Konzern sowohl die Sicherungsbeziehung, die der Konzern als Sicherungsgeschäft bilanzieren möchte, als auch die Risikomanagementzielsetzungen und -strategien im Hinblick auf die Absicherung formal fest und dokumentiert sie. Diese Dokumentation enthält die Festlegung des Sicherungsinstruments, des Grundgeschäfts oder der abgesicherten Transaktion und die Art des abzusichernden Risikos sowie eine Beschreibung, wie das Unternehmen die Wirksamkeit des Sicherungsinstruments bei der Kompensation der Risiken aus Änderungen des Zeitwerts oder der Cashflows des gesicherten Grundgeschäfts ermitteln wird. Derartige Sicherungsbeziehungen werden hinsichtlich der Erreichung einer Kompensation der Risiken aus Änderungen des Zeitwerts oder der Cashflows als in hohem Maße wirksam eingeschätzt. Sie werden fortlaufend dahingehend beurteilt, ob sie tatsächlich während der gesamten Berichtsperiode, für die die Sicherungsbeziehung designiert wurde, hochwirksam waren. Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Zeitwerts oder zur Absicherung der Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb wurden in der Berichtsperiode nicht getätigt. Sicherungsgeschäfte zur Absicherung von Cashflows, die die strengen Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen erfüllen, werden wie folgt bilanziert: Absicherung von CashflowsDer effektive Teil des Gewinns oder Verlusts aus der Änderung des Zeitwerts eines Sicherungsinstruments wird unter Berücksichtigung der darauf entfallenden latenten Steuern direkt im Eigenkapital erfasst, während der ineffektive Teil erfolgswirksam erfasst wird. Die im Eigenkapital erfassten Beträge werden in der Periode in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in der die abgesicherte Transaktion das Periodenergebnis beeinflusst, z. B. in der abgesicherte Finanzerträge oder -aufwendungen erfasst werden oder in der ein vorhergesehener Verkauf oder Kauf durchgeführt wird. Handelt es sich bei dem abgesicherten Grundgeschäft um die Anschaffungskosten eines nicht finanziellen Vermögenswerts oder einer nicht finanziellen Schuld, so werden die im Eigenkapital erfassten Beträge dem ursprünglich erfassten Buchwert des nicht finanziellen Vermögenswerts oder der nicht finanziellen Schuld hinzugerechnet. Wird mit dem Eintritt der vorhergesehenen Transaktion nicht länger gerechnet, werden die zuvor im Eigenkapital erfassten Beträge im Periodenergebnis erfasst. Wenn das Sicherungsinstrument ausläuft oder veräußert, beendet oder ohne Ersatz oder Überrollen eines Sicherungsinstruments in ein anderes Sicherungsinstrument ausgeübt wird oder wenn der Konzern die Designation eines Sicherungsinstruments zurückzieht, verbleiben die zuvor ausgewiesenen Beträge so lange als gesonderter Posten im Eigenkapital, bis die vorhergesehene Transaktion eingetreten ist. 7. Wesentliche Ermessensentscheidungen und SchätzungenDie Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert Einschätzungen und Ermessen einzelner Sachverhalte durch das Management. Die vorgenommenen Schätzungen wurden auf der Basis von Erfahrungswerten und weiteren relevanten Faktoren unter Berücksichtigung der Prämisse der Unternehmensfortführung vorgenommen. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von den Beträgen, die sich aus Schätzungen und Annahmen ergeben, abweichen. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind unter ► Textziffer 6, Seite 92 erläutert. Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen betreffen folgende Sachverhalte: UnternehmenszusammenschlüsseDie bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbenen Vermögenswerte, die übernommenen Schulden und Eventualschulden bedürfen Schätzungen hinsichtlich ihrer beizulegenden Zeitwerte. Hierzu bedient sich die HHLA Gutachten von unabhängigen externen Sachverständigen oder berechnet intern anhand geeigneter Berechnungsmodelle den beizulegenden Zeitwert. In der Regel dienen dabei diskontierte Cashflows als Basis. Abhängig von der Art der Vermögenswerte bzw. der Verfügbarkeit von Informationen kommen marktpreis-, kapitalwert- und kostenorientierte Bewertungsverfahren zur Anwendung. Geschäfts- oder FirmenwerteDer Konzern überprüft mindestens einmal jährlich, ob die Geschäfts- oder Firmenwerte wertgemindert sind. Dies erfordert eine Schätzung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten bzw. des Nutzungswerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Zur Schätzung des beizulegenden Zeitwerts bzw. des Nutzungswerts muss der Konzern die voraussichtlichen künftigen Cashflows aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit schätzen und darüber hinaus einen angemessenen Abzinsungssatz wählen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln. Dabei können unvorhersehbare Veränderungen dazu führen, dass die in der Planung verwendeten Annahmen nicht mehr angemessen sind und eine Planungsanpassung erfordern, die zu einem Wertminderungsaufwand führen könnte. Zum Geschäftsjahresende beträgt der Buchwert der ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerte 38.933 T€ (im Vorjahr: 38.933 T€). Weitere Informationen sind unter ► Textziffer 22, Seite 110 aufgeführt. Interne EntwicklungstätigkeitenDiese Aktivitäten beziehen sich auf die konzerninterne Entwicklung von Software. Sobald die Ansatzvoraussetzungen nach IAS 38.57 vorliegen, erfolgt eine Aktivierung. Die HHLA schreibt ab dem Zeitpunkt der Nutzung die Software über die erwartete Nutzungsdauer von drei bis sieben Jahren ab. Zum Geschäftsjahresende beträgt der Buchwert der aus internen Entwicklungsaktivitäten entstandenen immateriellen Vermögenswerte 16.622 T€ (im Vorjahr: 21.099 T€). Weitere Ausführungen finden sich unter ► Textziffer 22, Seite 110. Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienFür als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind im Anhang Zeitwerte anzugeben. Zur Ermittlung der Zeitwerte dieser Immobilien führt die HHLA eigene Berechnungen durch. Dabei werden branchenübliche Discounted-Cashflow-Verfahren angewendet. Den Berechnungen liegen Annahmen über die Höhe der erwarteten künftigen Cashflows, die anzuwendenden Zinssätze und den Zeitraum des Zuflusses von erwarteten Cashflows zugrunde, die diese Vermögenswerte erzielen können. Der Buchwert zum 31. Dezember 2015 beträgt 190.603 T€ (im Vorjahr: 199.196 T€). Detaillierte Angaben sind unter ► Textziffer 24, Seite 115 aufgeführt. PensionsrückstellungenFür die Ermittlung des Aufwands aus Pensionsverpflichtungen werden jährlich versicherungsmathematische Gutachten eingeholt. In die Berechnungen fließen Annahmen über demografische Entwicklungen, Gehalts- und Rentensteigerungen sowie Zinssätze, Inflations- und Fluktuationsraten ein. Da diese Annahmen langfristiger Natur sind, ist von wesentlichen Unsicherheiten bei den Betrachtungen auszugehen. Zum Geschäftsjahresende beträgt der Barwert der Pensionsverpflichtungen 415.608 T€ (im Vorjahr: 443.558 T€). Nähere Erläuterungen finden sich unter ► Textziffer 36, Seite 122. AbbruchverpflichtungenDie Rückstellungen für Abbruchverpflichtungen ergeben sich aus Verpflichtungen, die im Rahmen von langfristigen Mietverträgen mit der FHH zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeiten zu erfüllen sind. Alle Unternehmen des HHLA-Konzerns im Hamburger Hafen sind verpflichtet, bei Beendigung des Mietverhältnisses das Mietobjekt geräumt von den in ihrem Eigentum stehenden Baulichkeiten zurückzugeben. Bei der Ermittlung der Rückstellungen wurde mit Ausnahme der unter Denkmalschutz stehenden Bauten in der Hamburger Speicherstadt von einer vollen Inanspruchnahme aus der Verpflichtung für alle Mietobjekte ausgegangen. In die Berechnungen gehen Annahmen über die Höhe des Rückbaubedarfs, des Zinssatzes sowie der Inflationsrate ein. Zum Geschäftsjahresende beträgt der Barwert der Verpflichtungen 58.927 T€ (im Vorjahr: 57.777 T€). Nähere Erläuterungen sind unter ► Textziffer 37, Seite 127 aufgeführt. AltersteilzeitrückstellungenFür den Ansatz und die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit werden alle Mitarbeiter berücksichtigt, die eine Vereinbarung unterzeichnet haben oder für die eine Unterzeichnung erwartet wird. Die Anzahl der erwarteten Fälle ist eine Schätzung. Darüber hinausgehend werden den Bewertungsgutachten versicherungsmathematische Annahmen zugrunde gelegt. Zum Geschäftsjahresende beträgt der Barwert der Verpflichtungen 1.726 T€ (im Vorjahr: 44 T€). Nähere Erläuterungen sind unter ► Textziffer 37, Seite 127 aufgeführt. Lang- und kurzfristige finanzielle VerbindlichkeitenHierunter sind unter anderem Ausgleichszahlungsverpflichtungen gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern an konsolidierten Tochterunternehmen enthalten. Diese Verbindlichkeiten entstehen, da die HHLA einen Gewinnabführungsvertrag mit einem Tochterunternehmen geschlossen hat, bei dem mit nicht beherrschenden Anteilseignern ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen vereinbart wurde, siehe ► Textziffer 6, Seite 92. Die für die Ermittlung dieses Betrags verwendeten Parameter unterliegen wesentlichen Unsicherheiten, die zu entsprechenden Schwankungen führen können. Zum Geschäftsjahresende beträgt der Barwert dieser Verpflichtung 47.161 T€ (im Vorjahr: 52.738 T€). Weitere Erläuterungen finden sich unter ► Textziffer 38, Seite 128. Bestimmung der beizulegenden ZeitwerteDie Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wird regelmäßig durch den Konzern überprüft. Ebenso führt der Konzern eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren sowie Bewertungsanpassungen durch. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendet der Konzern soweit möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedlichen Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet:
Der Konzern erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist. Einzelheiten zu den verwendeten Bewertungstechniken und Eingangsparametern bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte der verschiedenen Vermögenswerte und Schulden können ► Textziffer 24, Seite 115 und ► Textziffer 47, Seite 137 entnommen werden. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung8. UmsatzerlöseDetaillierte Informationen zu den Umsatzerlösen befinden sich in der Segmentberichterstattung und in den Erläuterungen zur Segmentberichterstattung unter ► Textziffer 44, Seite 133. 9. Bestandsveränderungscroll
Die Bestandsveränderung betrifft die Veränderung des Bestands an fertigen Erzeugnissen und Waren sowie an unfertigen Leistungen. 10. Aktivierte EigenleistungenDie aktivierten Eigenleistungen resultieren im Wesentlichen aus technischen Eigenleistungen, die im Rahmen von Baumaßnahmen und Entwicklungsaktivitäten aktiviert wurden. scroll
11. Sonstige betriebliche Erträgescroll
Die Erträge aus Erstattungen resultieren überwiegend aus Weiterbelastungen im Rahmen von Mietverhältnissen. In den periodenfremden Erträgen sind unter anderem Erträge aus der Auflösung von sonstigen Verbindlichkeiten aus Vorperioden enthalten. Im Berichtsjahr wurden im Wesentlichen Rückstellungen für Rechts- und Prozesskosten sowie für Selbstbehalte in Schadensfällen aufgelöst. Die Gewinne aus der Veräußerung von Sachanlagen wurden überwiegend durch die Veräußerung von Anlagevermögen im Segment Intermodal erzielt. Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus Personalüberlassungen in Höhe von 4.004 T€ (im Vorjahr: 3.452 T€). 12. Materialaufwandscroll
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen aus dem Zukauf von Bahnleistungen im Segment Intermodal. Die seit Jahresbeginn 2015 mittels weiterer eigener Lokomotiven ausgebaute Eigentraktion führte zu einem Rückgang dieser Aufwendungen. 13. Personalaufwandscroll
Für das Geschäftsjahr 2015 beträgt die direkte Vergütung der Mitglieder des Vorstands 2.925 T€ (im Vorjahr: 2.959 T€). Nähere Erläuterungen zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats, siehe ► Textziffer 48, Seite 144. Die sozialen Abgaben enthalten Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung in Höhe von 26.005 T€ (im Vorjahr: 26.046 T€) sowie Aufwendungen für den Pensionssicherungsverein. Im Berichtsjahr sind keine nennenswerten Aufwendungen aus der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (im Vorjahr: 1.531 T€) entstanden. Der Dienstzeitaufwand enthält die Leistungen aus leistungsorientierten Pensionszusagen sowie für pensionsähnliche Verpflichtungen. Durchschnittliche Mitarbeiterzahlscroll
14. Sonstige betriebliche Aufwendungenscroll
Erläuterungen zu den Leasingaufwendungen befinden sich unter ► Textziffer 45, Seite 135. Die sonstigen Aufwendungen des Vorjahrs beinhalten eine bilanzielle Vorsorge für rechtliche Risiken aus schwebenden Verfahren in Höhe von 5 Mio. €. siehe ► Textziffer 37, Seite 127 15. Abschreibungenscroll
Eine Klassifikation der Abschreibungen nach Anlagenklassen ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich. Im Berichtsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 2.981 T€ (im Vorjahr: 1.240 T€) vorgenommen, siehe ► Textziffer 23, Seite 112. 16. Finanzergebnisscroll
Das Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen betrifft die anteiligen Jahresergebnisse der Gemeinschaftsunternehmen und der assoziierten Unternehmen. ► siehe auch Textziffer 25, Seite 116 Die Erträge und Aufwendungen aus Währungskursdifferenzen resultieren sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr im Wesentlichen aus der Kursentwicklung der ukrainischen Hrywnja. Zu den Erträgen aus der Anpassung von Ausgleichsverpflichtungen gegenüber nicht beherrschenden Anteilen in Höhe von 804 T€ (im Vorjahr: Aufwendungen 2.571 T€). siehe ► Textziffer 6, Seite 92 17. Aufwendungen für ForschungIm Geschäftsjahr 2015 entstanden Aufwendungen für Forschung in Höhe von 71 T€ (im Vorjahr: 656 T€). Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Forschung für die Entwicklung von Software. 18. ErtragsteuernAls Ertragsteuern werden die gezahlten oder geschuldeten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie die latenten Steuern ausgewiesen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und aus Gewerbesteuer zusammen. Bei in Deutschland ansässigen Kapitalgesellschaften fallen eine Körperschaftsteuer in Höhe von 15,0 % sowie ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der geschuldeten Körperschaftsteuer an. Zusätzlich unterliegen diese Gesellschaften sowie in Deutschland ansässige Tochterunternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft der Gewerbesteuer, deren Höhe sich nach den gemeindespezifischen Hebesätzen bestimmt. Die Gewerbesteuer mindert bei Kapitalgesellschaften nicht die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer. Zusammensetzung des Ertragsteueraufwandsscroll
Im Ertragsteueraufwand sind periodenfremde Steuererträge in Höhe von 67 T€ (im Vorjahr: 544 T€) enthalten. Die aktiven latenten Steueransprüche und die passiven latenten Steuerschulden ergeben sich aus den temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen. Latente Steuernscroll
Überleitungsrechnung zwischen dem Ertragsteueraufwand und dem hypothetischen Steueraufwand auf Basis des IFRS-Ergebnisses und des anzuwendenden Steuersatzes des Konzernsscroll
Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in Deutschland gelten bzw. zum Realisationszeitpunkt erwartet werden. Der Berechnung wurde sowohl 2015 als auch 2014 ein Steuersatz von 32,28 % zugrunde gelegt, der sich aus dem Körperschaftsteuersatz von 15,0 %, dem Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % von der Körperschaftsteuer und dem in Hamburg geltenden Gewerbesteuersatz von 16,45% zusammensetzt. Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft unterliegen der Gewerbesteuer. Die grundstücksverwaltenden Gesellschaften unterliegen aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer. Im Rahmen der Mindestbesteuerung sind die steuerlichen Verlustvorträge in Deutschland nur eingeschränkt nutzbar. Danach ist eine positive steuerliche Bemessungsgrundlage bis zu 1 Mio. € unbeschränkt, darüber hinausgehende Beträge bis maximal 60 % sind um einen vorhandenen Verlustvortrag zu kürzen. Die Auswirkungen abweichender Steuersätze für in- und ausländische Steuern vom Steuersatz der Konzernobergesellschaft sind in der Überleitungsrechnung unter den Steuersatzdifferenzen ausgewiesen. Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge und temporäre Differenzen werden bilanziert, sofern deren Realisierung in der nahen Zukunft hinreichend gesichert erscheint. Im Konzern liegen keine inländischen körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge, keine inländischen gewerbesteuerlichen Verlustvorträge sowie ausländische steuerliche Verlustvorträge von 135 T€ (im Vorjahr: 512 T€) vor, für welche latente Steuern von 26 T€ (im Vorjahr: 97 T€) aktiviert werden. Auf inländische körperschaftsteuerliche Verlustvorträge von 5.392 T€ (im Vorjahr: 4.447 T€), inländische gewerbesteuerliche Verlustvorträge von 3.632 T€ (im Vorjahr: 3.399 T€) und ausländische steuerliche Verlustvorträge von 13.811 T€ (im Vorjahr: 9.802 T€) werden keine aktiven latenten Steuern bilanziert. Die Vortragsfähigkeit der steuerlichen Verlustvorträge im Inland ist nach derzeitiger Rechtslage unbeschränkt möglich. Die im Eigenkapital erfolgsneutral gebuchten aktiven latenten Steuern in Höhe von 12.405 T€ (im Vorjahr: 20.355 T€) stammen aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus der Bewertung von Pensionsrückstellungen sowie aus Cashflow-Hedges und aus unrealisierten Gewinnen/Verlusten aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten. Latente Steuern in der Gesamtergebnisrechnungscroll
19. Ergebnisanteile nicht beherrschender GesellschafterDen nicht beherrschenden Gesellschaftern zustehende Gewinne in Höhe von 29.165 T€ (im Vorjahr: 31.646 T€) entfallen im Wesentlichen auf nicht beherrschende Anteilseigner der CTA. Dieser Ergebnisanteil verringerte sich gegenüber dem Vorjahr aufgrund des geringeren tatsächlichen Ergebnisses der CTA-Gruppe. Gegenläufig wirkte ein dem Mitgesellschafter aus der Bewertung der Ausgleichsverpflichtung zuzurechnender Zinsertrag (im Vorjahr: Zinsaufwand), der diesen Ergebnisanteil erhöhte (im Vorjahr: verringerte). 20. Ergebnis je AktieDas unverwässerte Ergebnis je Aktie wird nach IAS 33 mittels Division des den Aktionären der Muttergesellschaft zuzurechnenden Konzernjahresüberschusses durch die durchschnittliche Anzahl der Aktien ermittelt. Unverwässertes Ergebnis je Aktie in €scroll
Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem unverwässerten Ergebnis je Aktie, da im Geschäftsjahr keine Wandel- oder Optionsrechte im Umlauf waren. 21. Dividende je AktieDie Dividendenberechtigung der Aktiengattungen richtet sich nach der Höhe des nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) ermittelten Bilanzgewinns der jeweiligen Sparte. Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 11. Juni 2015 wurde beschlossen, für das Geschäftsjahr 2014 im Berichtsjahr eine Dividende auf Stammaktien in Höhe von 40.482 T€ (im Vorjahr: 34.903 T€) an die Anteilseigner auszuschütten. Zum Zeitpunkt der Ausschüttung betrug die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien 72.753.334, wovon 70.048.834 dem Teilkonzern Hafenlogistik (A-Sparte) und 2.704.500 dem Teilkonzern Immobilien (S-Sparte) zuzurechnen sind. Demnach ergibt sich eine Dividende pro A-Aktie in Höhe von 0,52 € und eine Dividende pro S-Aktie in Höhe von 1,50 €. Der verbleibende, nicht ausgeschüttete Gewinn wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Im Jahr 2016 soll eine Dividende pro Aktie in Höhe von 0,59 € für den Teilkonzern Hafenlogistik und in Höhe von 1,75 € für den Teilkonzern Immobilien ausgeschüttet werden. Basierend auf der Anzahl der dividendenberechtigten Aktien zum 31. Dezember 2015 folgt hieraus eine Ausschüttungssumme von 41.329 T€ für den Teilkonzern Hafenlogistik und 4.733 T€ für den Teilkonzern Immobilien. Erläuterungen zur Bilanz22. Immaterielle VermögenswerteEntwicklung der immateriellen Vermögenswertescroll
scroll
Der zum Bilanzstichtag ausgewiesene Geschäfts- oder Firmenwert des Segments Container ist mit 35.525 T€ der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) CTT/Rosshafen und mit 1.893 T€ der ZGE HCCR zuzurechnen. Der Geschäfts- oder Firmenwert der ZGE CTT/Rosshafen entstand mit einem Betrag von 30.929 T€ durch den Erwerb der gesamten Anteile an der HHLA Rosshafen Terminal GmbH, Hamburg, im Jahr 2006. Der Geschäfts- oder Firmenwert resultiert im Wesentlichen aus zusätzlichen strategischen Optionen zur Erweiterung der Umschlagaktivitäten des Konzerns auf den durch die Gesellschaft gemieteten Flächen. Buchwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte je Segmentscroll
23. SachanlagenEntwicklung des Sachanlagevermögensscroll
Die Anlagenzugänge umfassen im Wesentlichen den Ausbau der Hamburger Containerterminals und die Anschaffung von Lokomotiven der HHLA-Tochter METRANS. Die Abgänge im laufenden Geschäftsjahr betreffen hauptsächlich den Verkauf eines Grundstücks in Polen. Die Veränderung des Konsolidierungskreises betrifft überwiegend die zum 30. Juni 2015 erstmals in den Konzernabschluss einbezogene METRANS Kantender Kft. Die negativen Effekte aus Wechselkursänderungen entstanden im Wesentlichen durch die Abwertung der ukrainischen Währung. Die Abschreibungen der Anlagen enthalten außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 2.981 T€ für Grundstücke und Bauten sowie andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung. Im Vorjahr betrafen diese mit 1.240 T€ Server und Umschlaggeräte. Gebäude, Flächenbefestigungen und mobile Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Buchwert von 4.207 T€ (im Vorjahr: 6.869 T€) wurden im Zusammenhang mit Darlehen des Konzerns sicherungsübereignet. Hinsichtlich der bestehenden Verfügungsbeschränkungen an den Gebäuden bzw. deren Nutzung im Zusammenhang mit der Anmietung der zugehörigen Grundstücke von der Freien und Hansestadt Hamburg wird auf die Ausführungen zu den Leasingverträgen unter ► Textziffer 45, Seite 135 verwiesen. Zum Stichtag bestehen Verpflichtungen aus offenen Bestellungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen in Höhe von 87.978 T€ (im Vorjahr: 52.440 T€). Entwicklung der im Sachanlagevermögen enthaltenen Vermögenswerte, die als Finanzierungs-Leasing einzustufen sindscroll
24. Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienEntwicklung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilienscroll
Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien betreffen im Wesentlichen zu Bürogebäuden ausgebaute Lagerspeicher und sonstige Gewerbeimmobilien in der Hamburger Speicherstadt sowie Logistikhallen und befestigte Flächen. Der Zugang in den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien des Vorjahres resultiert aus der Fertigstellung und Übergabe einer Hotelimmobilie. Die Mieterlöse aus den zum jeweiligen Geschäftsjahresende als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien beliefen sich im Geschäftsjahr auf 51.022 T€ (im Vorjahr: 46.287 T€). Die direkten betrieblichen Aufwendungen der zum jeweiligen Jahresende bilanzierten Immobilien beliefen sich im Berichtsjahr auf 14.867 T€ (im Vorjahr: 16.631 T€). Durch den Unternehmensbereich Immobilien der HHLA erfolgt eine jährliche Ermittlung und Bewertung der beizulegenden Zeitwerte. In der Bewertungshierarchie werden diese Zeitwerte der Stufe 3 zugeordnet, siehe ► Textziffer 7, Seite 101. Entwicklung des beizulegenden Zeitwertsscroll
Bewertungstechnik, die bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien verwendet wurde, sowie die verwendeten wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktorenscroll
Hinsichtlich der bestehenden Verfügungsbeschränkungen an den Gebäuden bzw. deren Nutzung im Zusammenhang mit der Anmietung der zugehörigen Grundstücke von der Freien und Hansestadt Hamburg wird auf die Ausführungen zu den Leasingverträgen unter ► Textziffer 45, Seite 135 verwiesen. 25. Nach der Equity-Methode bilanzierte UnternehmenAnteile der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmenscroll
Unter den Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen sind die Gesellschaften Hansaport, HHLA Frucht, STEIN, ARS-UNIKAI, Kombi-Transeuropa und Hamburg Vessel Coordination Center (vormals: Feeder Logistik Zentrale) ausgewiesen. Unter den Anteilen an assoziierten Unternehmen befinden sich ausschließlich die Anteile an der CuxPort. Der gegenüber dem Vorjahr höhere Ausweis der Anteile ist im Wesentlichen auf die im Finanzergebnis erfassten Ergebnisse der einzelnen Equity-Gesellschaften, siehe ► Textziffer 16, Seite 106, abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen zurückzuführen. 26. Finanzielle Vermögenswertescroll
Im Berichtsjahr sind, wie auch schon im Vorjahr, die Wertpapiere zur Insolvenzsicherung der Altersteilzeitguthaben mit den entsprechenden Altersteilzeitverpflichtungen saldiert worden, da sie die Voraussetzungen von Planvermögen gemäß IAS 19 (revised 2011) erfüllen. Der im Geschäftsjahr als Planvermögen zu berücksichtigende Wertpapierbestand beträgt 3.120 T€ (im Vorjahr: 6.903 T€), siehe ► Textziffer 37, Seite 127. Vor Saldierung ergibt sich demnach ein Wertpapierbestand in Höhe von 6.991 T€ (im Vorjahr: 10.813 T€). Unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen werden die Anteile an Konzerngesellschaften ausgewiesen, die aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nicht konsolidiert werden. In den sonstigen finanziellen Vermögenswerten befinden sich im Wesentlichen Forderungen aus Banksicherheiten in Höhe von 3.347 T€ (im Vorjahr: 2.998 T€), Forderungen aus Staffelmiete in Höhe von 3.905 T€ (im Vorjahr: 2.954 T€), Forderungen gegenüber Unterstützungskassen in Höhe von 2.423 T€ (im Vorjahr: 2.576 T€) und Forderungen gegenüber der HPA in Höhe von 351 T€ (im Vorjahr: 367 T€). 27. Vorrätescroll
Der Betrag der Wertminderungen von Vorräten, der als Aufwand erfasst worden ist, beläuft sich auf 1.225 T€ (im Vorjahr: 958 T€). Dieser Aufwand ist unter dem Materialaufwand erfasst, siehe ► Textziffer 12, Seite 104. 28. Forderungen aus Lieferungen und Leistungenscroll
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte sind unverzinslich und haben sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Im Vorjahr und im Berichtsjahr wurden keine Forderungen als Sicherheiten für Finanzverbindlichkeiten abgetreten. In geringem Umfang werden Sicherheiten für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gehalten (z. B. Mietbürgschaften). Die Ausführungen zur Struktur und zu den Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen befinden sich unter ► Textziffer 47, Seite 137. 29. Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personenscroll
Die Forderungen gegen die HGV enthalten 43.900 T€ aus bestehendem Cash-Clearing (im Vorjahr: 23.400 T€). 30. Sonstige finanzielle Forderungenscroll
31. Sonstige Vermögenswertescroll
Der Rückgang der kurzfristigen Forderungen gegen das Finanzamt im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus geringeren Umsatzsteuerforderungen. Die geleisteten Anzahlungen enthalten unter anderem Anzahlungen für den Hochwasserschutz in Höhe von 2.443 T€ (im Vorjahr: 225 T€). Die übrigen sonstigen Vermögenswerte beinhalten Forderungen aus dem Verkauf von beweglichem Anlagevermögen des Segments Intermodal in Höhe von 3.394 T€. Für die ausgewiesenen übrigen Vermögenswerte bestehen keine wesentlichen Eigentums- oder Verfügungsbeschränkungen. 32. Erstattungsansprüche aus Ertragsteuernscroll
Die Erstattungsansprüche aus Ertragsteuern resultieren aus Steuerforderungen aus geleisteten Steuervorauszahlungen. 33. Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristige Einlagenscroll
Bei den Zahlungsmitteln, Zahlungsmitteläquivalenten und kurzfristigen Einlagen handelt es sich um Kassenbestände sowie Guthaben bei verschiedenen Banken in unterschiedlicher Währung. Zahlungsmittel in Höhe von 10.686 T€ (im Vorjahr: 9.359 T€) unterliegen Devisenausfuhrbeschränkungen. Guthaben bei Kreditinstituten werden mit variablen Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben verzinst. Kurzfristige Einlagen erfolgen für unterschiedliche Zeiträume, die in Abhängigkeit vom jeweiligen Zahlungsmittelbedarf des Konzerns zwischen einem Tag und zwölf Monaten betragen. Sie werden mit den jeweils gültigen Zinssätzen für kurzfristige Einlagen verzinst. Die Zinssätze für Einlagen im Europäischen Währungsraum lagen im Geschäftsjahr zwischen 0,0 und 0,7 % (im Vorjahr: 0,0 und 1,4 %). Die Zeitwerte der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente entsprechen weitgehend den Buchwerten. Zum Bilanzstichtag verfügte der Konzern über nicht in Anspruch genommene Kreditlinien in Höhe von 1.207 T€ (im Vorjahr: 3.637 T€), für deren Inanspruchnahme alle notwendigen Bedingungen erfüllt sind. Die HHLA geht davon aus, dass bei Bedarf jederzeit ausreichende Kreditlinien zur Verfügung stehen. 34. Zur Veräußerung gehaltene langfristige VermögenswerteEs bestanden weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte. 35. EigenkapitalDie Entwicklung der einzelnen Komponenten des Eigenkapitals für die Geschäftsjahre 2015 und 2014 ist in den Eigenkapitalveränderungsrechnungen dargestellt. Gezeichnetes KapitalDas Grundkapital der HHLA besteht zum Bilanzstichtag insgesamt aus zwei verschiedenen Aktiengattungen, den A-Aktien und den S-Aktien. Das gezeichnete Kapital beträgt 72.753 T€ und ist in 70.048.834 A-Aktien und 2.704.500 S-Aktien der Gesellschaft eingeteilt, jeweils mit einem rechnerischen auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 €. Das Grundkapital ist voll eingezahlt. Im Rahmen des Börsengangs am 2. November 2007 wurden 22.000.000 A-Aktien am Kapitalmarkt platziert. Dies entspricht einem Streubesitz von ca. 30 % des Grundkapitals der HHLA. Die Freie und Hansestadt Hamburg hält zum Bilanzstichtag über die Gesellschaft HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg, 69,58 % der Stimmrechte einschließlich der Stimmrechte der HHLA-Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, die im Geschäftsjahr 2015 auf die HGV verschmolzen wurde. Genehmigtes Kapital IDer Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 13. Juni 2017 durch Ausgabe von bis zu 35.024.417 neuen auf den Namen lautenden A-Aktien (Stückaktien ohne Nennwert im anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 1,00 €) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu 35.024.417,00 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Dabei ist das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von S-Aktien ausgeschlossen. Den A-Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den A-Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, in bestimmten Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Inhaber von A-Aktien auszuschließen, a. soweit es zum Ausgleich von Spitzenbeträgen erforderlich ist; b. wenn die A-Aktien gegen Sacheinlage, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen und/ oder zum Zwecke des Erwerbs von sonstigen Vermögensgegenständen einschließlich Rechten und Forderungen, ausgegeben werden; das Bezugsrecht aufgrund dieser Ermächtigung darf nur auf A-Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von bis zu 20 % des auf die A-Aktien entfallenden Grundkapitals (also in Höhe von bis zu insgesamt 14.009.766,00 €) ausgeschlossen werden; c. wenn die A-Aktien der Gesellschaft gegen Bareinlage ausgegeben werden und der Ausgabepreis je Aktie den Börsenpreis der im Wesentlichen gleich ausgestatteten bereits börsennotierten A-Aktien zum Zeitpunkt der Ausgabe der Aktien nicht wesentlich unterschreitet. Der Bezugsrechtsausschluss kann in diesem Fall jedoch nur vorgenommen werden, wenn die Anzahl der in dieser Weise ausgegebenen Aktien zusammen mit der Anzahl eigener Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden, und der Anzahl der A-Aktien, die durch Ausübung von Options- und/oder Wandlungsrechten oder Erfüllung von Wandlungspflichten aus Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und/oder Genussrechten entstehen können, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden, insgesamt 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - zum Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung nicht übersteigt; d. wenn die A-Aktien Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft oder zu einem mit ihr verbundenen Unternehmen im Sinne von § 15 AktG stehen, zum Erwerb angeboten oder auf sie übertragen werden; e. soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue A-Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder nach der Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital I festzulegen, insbesondere den weiteren Inhalt der jeweiligen Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung der Gesellschaft nach jeder Ausnutzung des genehmigten Kapitals, insbesondere in Bezug auf die Höhe des Grundkapitals und die Anzahl der bestehenden A-Stückaktien, oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend anzupassen. Genehmigtes Kapital IIDer Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 13. Juni 2017 durch Ausgabe von bis zu 1.352.250 neuen auf den Namen lautenden S-Aktien (Stückaktien ohne Nennwert im anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 1,00 €) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu 1.352.250,00 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Dabei ist das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von A-Aktien ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht der S-Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital II festzulegen, insbesondere den weiteren Inhalt der jeweiligen Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung der Gesellschaft nach jeder Ausnutzung des genehmigten Kapitals, insbesondere in Bezug auf die Höhe des Grundkapitals und die Anzahl der bestehenden S-Stückaktien, oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend anzupassen. Sonstige ErmächtigungenDie ordentliche Hauptversammlung der HHLA vom 13. Juni 2013 hat beschlossen, den Vorstand bis zum 12. Juni 2016 zu ermächtigen, einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu insgesamt 200.000.000,00 € zu begeben. Options- und Wandlungsrechte dürfen nur auf A-Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen, auf die A-Aktien entfallenden Betrag am Grundkapital von bis zu insgesamt nominal 6.900.000,00 € ausgegeben werden (bedingtes Kapital 6.900.000,00 €). Die ordentliche Hauptversammlung der HHLA vom 16. Juni 2011 hat den Vorstand der Gesellschaft bis zum 15. Juni 2016 ermächtigt, eigene A-Aktien der Gesellschaft im Umfang von insgesamt bis zu 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung auf A-Aktien entfallenden Teils des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben und die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen AAktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats - neben der Veräußerung über die Börse oder durch Angebot mit Bezugsrecht an alle A-Aktionäre - unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in den in dem Beschluss genannten Fällen zu verwenden und ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise einzuziehen. Die Ermächtigung darf zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken, nicht aber zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden. Die HHLA verfügt derzeit über keine eigenen Aktien. Pläne zum Rückkauf von Aktien bestehen nicht. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage des Konzerns enthält Agien aus der Ausgabe von Aktien sowie die damit verbundenen Emissionskosten, die von der Kapitalrücklage abgezogen wurden. Außerdem sind Agien aus Kapitalerhöhungen bei Tochtergesellschaften mit nicht beherrschenden Anteilen enthalten sowie eine Rücklagenerhöhung durch ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm. Zum Stichtag weist der HHLA-Konzern eine Kapitalrücklage in Höhe von 141.584 T€ (im Vorjahr: 141.584 T€) aus. Erwirtschaftetes EigenkapitalDas erwirtschaftete Eigenkapital enthält die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden, sowie die zum 1. Januar 2006 (Übergangszeitpunkt) bestehenden Unterschiede zwischen HGB und IFRS. Bewertungsunterschiede zwischen HGB und IFRS, soweit diese aus der Spartentrennung resultieren, wurden in diesem Jahr in Höhe von 4,5 Mio. € erfolgsneutral im Sparteneinzelabschluss des Teilkonzerns Hafenlogistik bzw. des Teilkonzerns Immobilien gebucht. Kumuliertes übriges EigenkapitalGemäß derzeit gültigem IAS 19 (revised 2011) beinhaltet das kumulierte übrige Eigenkapital sämtliche versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Pensionsplänen. Weiterhin werden hierunter die Veränderungen des Zeitwerts von zu Sicherungszwecken eingesetzten Finanzinstrumenten (Cashflow-Hedges), die Veränderungen des Zeitwerts der Lebensarbeitszeitkonten und die hierauf jeweils entfallenden steuerlichen Effekte ausgewiesen. Der Ausgleichsposten aus der Fremdwährungsumrechnung dient der Erfassung von Differenzen aufgrund der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Tochterunternehmen. Nicht beherrschende AnteileDie nicht beherrschenden Anteile umfassen die Fremdanteile am konsolidierten Eigenkapital der einbezogenen Gesellschaften und belaufen sich zum Ende des Geschäftsjahres auf 30.707 T€ (im Vorjahr: 29.232 T€). Die nicht beherrschenden Anteile erhöhten sich durch die Zurechnung des laufenden Ergebnisses. Reduziert wurden sie durch die Umgliederung gemäß den Regelungen in IAS 32 von zukünftigen geschätzten Ausgleichszahlungsansprüchen eines nicht beherrschenden Gesellschafters für die Laufzeit des Ergebnisabführungsvertrags in die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten, siehe ► Textziffer 6, Seite 92 und ► Textziffer 38, Seite 128. Angaben zum KapitalmanagementDas Kapitalmanagement der HHLA ist darauf ausgerichtet, die finanzielle Stabilität und Flexibilität des Konzerns nachhaltig zu gewährleisten, um das Wachstum des Konzerns sicherzustellen und die Aktionäre angemessen am Erfolg des Konzerns teilhaben zu lassen. Maßgebend hierfür ist das bilanzielle Eigenkapital. Die zentrale wertorientierte Steuerungsgröße im HHLA-Konzern ist die Gesamtkapitalverzinsung (ROCE). Zur Gewährleistung einer stabilen Kapitalstruktur wird darüber hinaus die Eigenkapitalquote überwacht. Eigenkapitalquotescroll
Die Eigenkapitalquote erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die Zurechnung des laufenden Ergebnisses abzüglich der Dividendenausschüttungen zurückzuführen. Hinsichtlich der externen Mindestkapitalanforderungen, die im Berichtsjahr zu allen vereinbarten Prüfungszeitpunkten erfüllt wurden, wird auf ► Textziffer 38, Seite 128 verwiesen. 36. PensionsrückstellungenPensionsverpflichtungenDie Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden für Verpflichtungen aus Anwartschaften und aus laufenden Leistungen an berechtigte aktive und ehemalige Mitarbeiter von inländischen Gesellschaften des HHLA-Konzerns sowie gegebenenfalls deren Hinterbliebene gebildet. Für die betriebliche Altersversorgung wird dabei grundsätzlich zwischen leistungs- und beitragsorientierten Versorgungssystemen unterschieden. Leistungsorientierte PensionspläneBei leistungsorientierten Versorgungsplänen besteht die Verpflichtung des Konzerns darin, die zugesagten Leistungen an aktive und frühere Mitarbeiter zu erfüllen (defined benefit plans), wobei die HHLA ein rückstellungs- und fondsfinanziertes Versorgungssystem besitzt. Für die Gewährung der betrieblichen Altersversorgung gibt es verschiedene Anspruchsgrundlagen. Neben Einzelzusagen sind dies in erster Linie der Betriebsrenten-Tarifvertrag (BRTV) sowie die sogenannte Hafenrente, die durch den Rahmentarifvertrag für die Hafenmitarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe geregelt wird. Beim BRTV handelt es sich um eine Gesamtversorgung. Dabei sagt die HHLA den begünstigten Arbeitnehmern eine Versorgung in einer bestimmten Höhe zu, die sich aus gesetzlicher Rente und betrieblicher Altersversorgung zusammensetzt. Die Höhe der Gesamtversorgung ergibt sich aus einem dienstzeitabhängigen Prozentsatz eines fiktiv ermittelten Nettoentgelts der letzten Lohn- bzw. Gehaltsgruppe auf Basis der anzuwendenden Beitragssätze der Sozialversicherungsdaten des Jahres 1999, wohingegen stets die aktuell gültige Beitragsbemessungsgrenze zugrunde gelegt wird. Die Höhe der Hafenrente ist dienstzeitabhängig und ergibt sich aus dem Rahmentarifvertrag der deutschen Seehäfen. Auf Basis dieser Pensionspläne bildete der Konzern Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen für die in Zukunft zu erwartenden Leistungen in Form von Alters- und Hinterbliebenenrenten. Unter Verwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens ermittelten externe Gutachter die Höhe dieser Verpflichtung. Erfasste Beträge für Leistungszusagenscroll
PensionszusagenIn der Bilanz wird jeweils der volle Barwert der Pensionsverpflichtungen einschließlich versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste ausgewiesen. Die ausgewiesene Pensionsverpflichtung stellt einen nicht finanzierten Plan dar. Entwicklung des Barwerts der Pensionsverpflichtungenscroll
Verteilung des Barwerts der Pensionsverpflichtung auf die einzelnen Gruppen von Versorgungsberechtigtenscroll
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung beläuft sich zum 31. Dezember 2015 auf 13,8 Jahre (im Vorjahr: 14,5 Jahre). Erfolgswirksam erfasste Beträge aus Pensionsverpflichtungenscroll
Entwicklung der versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste aus Pensionsverpflichtungenscroll
Versicherungsmathematische Annahmen zur Berechnung der Pensionsverpflichtungenscroll
Hinsichtlich der biometrischen Grundlagen wurden die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Die zur Diskontierung verwendeten Zinssätze leitet die HHLA von Industrieanleihen mit sehr guter Bonität ab, bei denen Laufzeit und Auszahlungen kongruent zu den Pensionsplänen der HHLA sind. Sensitivitätsanalyse: Pensionsverpflichtungenscroll
Die von den Versicherungsmathematikern durchgeführten Berechnungen wurden für die als wesentlich eingestuften Bewertungsparameter isoliert vorgenommen, d. h. bei einer gleichzeitigen Änderung mehrerer Parameter können die einzelnen Auswirkungen aufgrund von Korrelationseffekten nicht aufsummiert werden. Aus den angegebenen Sensitivitäten kann bei einer Änderung der Parameter keine lineare Entwicklung für die leistungsorientierte Verpflichtung abgeleitet werden. PensionszahlungenIm Geschäftsjahr 2015 leistete die HHLA Pensionszahlungen für Pläne in Höhe von 19.487 T€. In den nächsten fünf Jahren erwartet die HHLA folgende Zahlungen für Pensionspläne. Erwartete Zahlungen für Pensionsplänescroll
Verpflichtungen aus LebensarbeitszeitIm Geschäftsjahr 2006 haben sich die inländischen Konzerngesellschaften aufgrund tarifvertraglicher Regelungen zur Einrichtung von Lebensarbeitszeitkonten verpflichtet. Bis zum 31. Dezember 2013 konnten die Mitarbeiter Zeit- und Entgeltbestandteile durch den Konzern in Geldmarkt- oder Investmentfonds einzahlen lassen. Seit dem 1. Januar 2014 erfolgt die Kapitalanlage unternehmensintern. Der Abbau des angesparten Wertguthabens erfolgt im Rahmen einer bezahlten Freistellung vor Eintritt in den Ruhestand. Der Vergütungsanspruch der Mitarbeiter bemisst sich nach der jeweiligen Höhe des Wertguthabens in Abhängigkeit von der Kursentwicklung des Fondsvermögens im Modell für Einbringungen bis zum 31. Dezember 2013 und für Einbringungen ab dem 1. Januar 2014 unter Berücksichtigung der tarifvertraglich zugesagten Garantieverzinsung, jeweils zuzüglich weiterer vertraglich vereinbarter Sozialleistungen während der Freistellungsphase. Der durch die Wertguthaben gedeckte Teil der Verpflichtung wird mit dem Zeitwert des Wertguthabens angesetzt. Die nicht durch die Wertguthaben gedeckten tarifvertraglichen Zusatzleistungen werden mit dem vollen Barwert der Verpflichtung einschließlich versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste bewertet. Dotierung der Versorgungszusagenscroll
Entwicklung des Barwerts der Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitscroll
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung beläuft sich zum 31. Dezember 2015 auf 20,0 Jahre (im Vorjahr: 20,0 Jahre). Entwicklung des Zeitwerts des Planvermögens aus Lebensarbeitszeitscroll
Das Planvermögen enthält ausschließlich Geldmarkt- und Investmentfondsanteile. Auf das Planvermögen entstanden im Geschäftsjahr Verluste in Höhe von 148 T€ (im Vorjahr: 145 T€). Versicherungsmathematische Annahmen zur Berechnung der Rückstellungen für Lebensarbeitszeitscroll
Hinsichtlich der biometrischen Grundlagen wurden die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck unter Berücksichtigung der altersabhängigen Fluktuationshäufigkeit verwendet. Erfolgswirksam erfasste Beträge aus Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeit (mit Ausnahme des gedeckten Teils des Dienstzeitaufwands des Wertguthabens)scroll
Entwicklung der versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste aus Lebensarbeitszeitscroll
Sensitivitätsanalyse: Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitscroll
Die von den Versicherungsmathematikern durchgeführten Berechnungen wurden für die als wesentlich eingestuften Bewertungsparameter isoliert vorgenommen, d. h. bei einer gleichzeitigen Änderung mehrerer Parameter können die einzelnen Auswirkungen aufgrund von Korrelationseffekten nicht aufsummiert werden. Aus den angegebenen Sensitivitäten kann bei einer Änderung der Parameter keine lineare Entwicklung für die leistungsorientierte Verpflichtung abgeleitet werden. Die Finanzierung der Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeit erfolgte bis 31. Dezember 2013 durch Einzahlungen von Entgeltbestandteilen der Arbeitnehmer in den fondsgebundenen Pensionsplan. Für das Jahr 2016 erwartet die HHLA Zahlungen in Höhe von 3,2 Mio. €. Portfoliostruktur des Planvermögens zur Dotierung der Lebensarbeitszeitverpflichtungenscroll
Zahlungen für LebensarbeitszeitverpflichtungenIm Geschäftsjahr leistete die HHLA Zahlungen für Pläne in Höhe von 47 T€. Im Gegenzug bestanden entsprechende Wertpapierguthaben in Höhe von 42 T€. Somit ergab sich insgesamt im Berichtsjahr ein Mittelabfluss in Höhe von 5 T€. Erwartete Zahlungen für Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeit (nicht durch Wertpapierguthaben gesichert)scroll
Beitragsorientierte PensionspläneBei beitragsorientierten Versorgungsplänen (defined contribution plans) leisten die betreffenden Unternehmen lediglich Beitragszahlungen an zweckgebundene Fonds. Darüber hinausgehende Verpflichtungen ergeben sich nicht. Finanzielle oder aktuarielle Risiken trägt die HHLA aus diesen Zusagen nicht. Der Aufwand im Zusammenhang mit Pensionsfonds, die als beitragsorientierte Pensionspläne zu betrachten sind, beträgt im Berichtsjahr 4.454 T€ (im Vorjahr: 4.333 T€). Als Arbeitgeberanteil an die gesetzliche Rentenversicherung führte die HHLA 26.005 T€ (im Vorjahr: 26.046 T€) ab. 37. Sonstige lang- und kurzfristige RückstellungenLang- und kurzfristige Rückstellungenscroll
AbbruchverpflichtungenDie Verpflichtungen aus Abbruchkosten betreffen die HHLA-Segmente Container, Logistik und Immobilien und werden wie im Vorjahr mit einem Zinssatz von 3,0 % p. a. diskontiert. Im Berichtsjahr ist die bei der Berechnung der ausgewiesenen Rückstellungsbeträge zugrunde liegende erwartete Preissteigerung, die aus dem Baukostenindex abgeleitet wird, mit 2,0 % berücksichtigt. Mit dem Abfluss der Rückstellungen wird in den Jahren 2025 bis 2036 gerechnet. Tantiemen und EinmalzahlungenDie Rückstellungen für Tantiemen und Einmalzahlungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte. JubiläenDie Rückstellungen für Jubiläen berücksichtigen die den Mitarbeitern des Konzerns vertraglich zugesicherten Ansprüche auf den Erhalt von Jubiläumszuwendungen. Grundlage für die Bilanzierung bilden versicherungsmathematische Gutachten. Bei der Berechnung wurde ein Diskontierungszinssatz von 2,25 % p. a. (im Vorjahr: 1,75 % p. a.) zugrunde gelegt. Selbstbehalte in SchadensfällenDie Verpflichtung umfasst die überwiegend bei der Konzernmutter gebildeten Rückstellungen für eventuell eintretende Schadensfälle, die nicht durch einen Versicherungsschutz gedeckt sind. AltersteilzeitDie Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen beinhalten die Verpflichtungen der HHLA aus dem während der aktiven Phase der Anspruchsberechtigten aufgebauten Erfüllungsrückstand sowie einen zeitanteilig zugeführten Aufstockungsbetrag. Die im Zusammenhang mit Altersteilzeitverträgen bestehenden Wertpapierguthaben stellen Planvermögen im Sinne des IAS 19 (revised 2011) dar. Sie wurden deshalb mit den in den Rückstellungen enthaltenen Altersteilzeitverpflichtungen saldiert. Der entsprechende Betrag über 3.120 T€ (im Vorjahr: 6.903 T€) mindert somit den Rückstellungsausweis, siehe ► Textziffer 26, Seite 117. Darüber hinaus dienen verpfändete Bankguthaben zur Abdeckung der zum Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtungen. Die Ermittlung des Rückstellungsbetrags erfolgte unter Ansatz eines Diskontierungszinssatzes in Höhe von 0,0 % p. a. (im Vorjahr: 0,3 % p. a.). Rechts- und ProzesskostenSowohl zum Bilanzstichtag als auch zum Vorjahresstichtag werden im Wesentlichen Verpflichtungen aus der Vorsorge für rechtliche Risiken aus schwebenden Verfahren ausgewiesen. Entwicklung der sonstigen lang- und kurzfristigen Rückstellungenscroll
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38. Lang- und kurzfristige finanzielle VerbindlichkeitenLang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2015scroll
Lang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2014scroll
Der Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultiert im Wesentlichen aus im Geschäftsjahr 2015 an Kreditinstitute begebene Schuldscheindarlehen in Höhe von 70 Mio. €. Diese zinsgünstigeren Schuldscheindarlehen lösten das Darlehen der HGV an den Teilkonzern Immobilien in Höhe von 65 Mio. € ab, ► siehe auch Textziffer 48, Seite 144. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten zum Bilanzstichtag außerdem abgegrenzte Zinsen in Höhe von 1.913 T€ (im Vorjahr: 2.162 T€). Transaktionskosten in Höhe von 713 T€ (im Vorjahr: 584 T€), die durch Aufnahme von Darlehen entstanden sind, erhöhen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erst entsprechend der Laufzeit des Darlehens. Als sonstige Darlehen sind ein im Jahr 2015 von einem Minderheitsgesellschafter erhaltenes Darlehen in Höhe von 11,5 Mio. € sowie an andere Kreditgeber begebene Schuldscheindarlehen in Höhe von 5 Mio. € ausgewiesen. Zur Besicherung von verzinslichen Darlehen wurden Gebäude, Flächenbefestigungen und mobile Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Buchwert in Höhe von 4.207 T€ (im Vorjahr: 6.869 T€) sicherungsübereignet. Die Sicherungsverträge sind derart ausgestaltet, dass die entsprechenden Vermögenswerte bis zur vollständigen Rückzahlung der besicherten Darlehen sowie der Zinsen auf die Kreditinstitute übergehen und diese ein Recht auf Verwertung haben, sofern der Kreditnehmer mit seinen zu erbringenden Zins- und Tilgungsleistungen in Verzug gerät. Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen in Höhe von 40.084 T€ (im Vorjahr: 39.853 T€) stellen den diskontierten Wert zukünftiger Zahlungen für mobile Gegenstände des Anlagevermögens dar. Die Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern enthalten im Wesentlichen Löhne, Gehälter und Urlaubsverpflichtungen. Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten enthalten insbesondere Verbindlichkeiten aus der Leistung einer Ausgleichszahlung gegenüber anderen Gesellschaftern. Dieser Ausgleichszahlungsanspruch beträgt 47.161 T€ für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 (im Vorjahr: 52.738 T€ für die Geschäftsjahre 2014 und 2015), ► siehe auch Textziffer 6, Seite 92 und ► Textziffer 35, Seite 119. Konditionen der Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitutenscroll
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TWE = Tausend Währungseinheiten Bei den variablen Zinssätzen handelt es sich um EURIBOR- bzw. LIBOR-Sätze mit Laufzeiten von einem bis sechs Monaten. Finanziellen Verbindlichkeiten, bei denen die Zeitwerte nicht den Buchwerten entsprechenscroll
Für die Ermittlung der Zeitwerte der festverzinslichen Darlehen wurden Zinssätze von 1,2 bis 2,6 % p. a. (im Vorjahr: 1,7 bis 2,4 % p. a.) verwendet. Die Zinssätze resultieren aus dem risikofreien Zinssatz in Abhängigkeit von der Laufzeit zuzüglich eines dem Kreditrating entsprechenden Aufschlags und stellen somit Marktzinsen dar. Der durchschnittliche Zinssatz für die ausgewiesenen Darlehensverbindlichkeiten betrug im Berichtsjahr 2,6% (im Vorjahr: 3,1 %). Die variablen Zinssätze sind teilweise durch Zinssicherungsgeschäfte gesichert (► siehe auch Textziffer 47, Seite 137). Im Rahmen der Fremdfinanzierung bestehen für einzelne Konzerngesellschaften Kreditauflagen (Covenants), die an bilanzielle Kennzahlen und Sicherheiten gebunden sind. Ein Verstoß gegen diese Auflagen berechtigt den jeweiligen Kreditgeber, zusätzliche Sicherheiten, eine Anpassung der Konditionen oder die Rückzahlung des Kredits zu verlangen. Zur Vermeidung derartiger Maßnahmen überwacht die HHLA laufend die Einhaltung der Covenants und leitet bei Bedarf Maßnahmen ein, um die Erfüllung der Kreditbedingungen sicherzustellen. Das entsprechende Kreditvolumen betrug zum Bilanzstichtag 67.589 T€ (im Vorjahr: 45.265 T€). Fälligkeiten der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitutenscroll
39. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenDie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen des Geschäftsjahres bestehen ausschließlich gegenüber Dritten. Wie im Vorjahr ist der Gesamtbetrag innerhalb eines Jahres fällig. scroll
40. Lang- und kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und PersonenVerbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen zum 31. Dezember 2015scroll
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen zum 31. Dezember 2014scroll
Die Verbindlichkeiten gegenüber der HPA betreffen angemietete Großschiffsliegeplätze jeweils am Container Terminal Burchardkai und am Container Terminal Tollerort in Hamburg. Der ausgewiesene Bilanzwert stellt den Barwert der Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing dar und berücksichtigt eine Anmietungsdauer bis einschließlich 2062, ► siehe auch Textziffer 45, Seite 135 und ► Textziffer 47, Seite 137. Die im Vorjahr enthaltenen Verbindlichkeiten gegenüber der HGV betrafen mit 65.276 T€ ein marktüblich verzinstes Darlehen an den Teilkonzern Immobilien sowie den dazugehörigen Zinsanteil. Im dritten Quartal 2015 wurde das Darlehen der HGV durch die Herausgabe von zinsgünstigeren Schuldscheindarlehen an Kreditinstitute und andere Kreditgeber abgelöst. 41. Sonstige Verbindlichkeitenscroll
Die Abnahme der Verbindlichkeiten aus Steuern resultiert im Wesentlichen aus der Verminderung von Umsatzsteuervorauszahlungsverbindlichkeiten und von Lohnsteuerverbindlichkeiten inländischer Gesellschaften. Gegenläufig wirkte die Zunahme von Verbindlichkeiten aus Steuern ausländischer Gesellschaften. Die Zuwendungen der öffentlichen Hand betreffen Zahlungen aus vorbehaltlichen Mittelabrufen im Zusammenhang mit der Förderung des kombinierten Verkehrs, die nach Prüfung der Erfüllung der Auflagen aktivisch von den Anschaffungskosten der geförderten Investitionen abgesetzt werden. Für Zuwendungen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit der Förderung des kombinierten Verkehrs besteht in Höhe von 36.987 T€, die im Zeitraum 2001 bis 2014 an die HHLA ausgezahlt wurden, hinreichende Sicherheit, dass sämtliche Förderbedingungen erfüllt sind oder werden. Diese Zuschüsse wurden daher bereits von den Anschaffungskosten der geförderten Investitionen abgesetzt. Die Förderbedingungen umfassen u. a. die Verpflichtung, die geförderten Anlagen über eine sogenannte Vorhaltefrist von fünf bis 20 Jahren zu betreiben, bestimmte Betriebsregeln einzuhalten und der fördernden Behörde Nachweise über die Verwendung der Fördermittel zur Verfügung zu stellen. Im Vorjahr flossen 967 T€ aus Zuwendungen der öffentlichen Hand an den HHLA-Konzern. Sämtliche sonstige Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. 42. Zahlungsverpflichtungen aus Ertragsteuernscroll
Die Zahlungsverpflichtungen aus Ertragsteuern resultieren aus erwarteten Nachzahlungen zur Körperschaftsteuer, zum Solidaritätszuschlag und zur Gewerbesteuer. Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses werden unter Zugrundelegung der im Abschlusszeitpunkt bekannten steuerrechtlichen Sachverhalte und der gültigen Rechtslage für die Körperschaftsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer entsprechende Rückstellungen gebildet. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung43. Erläuterungen zur KapitalflussrechnungFree CashflowDer Saldo aus dem Mittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit und dem Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit bildet den Free Cashflow. Hierdurch ist eine Aussage darüber möglich, wie viele liquide Mittel für Dividendenzahlungen oder für die Tilgung bestehender Schulden zur Verfügung stehen. Der Free Cashflow verminderte sich gegenüber dem Vorjahr von 118.836 T€ auf 65.127 T€ im Wesentlichen durch das niedrigere Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT), durch die Abnahme (im Vorjahr: Zunahme) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und anderer Passiva sowie durch einen höheren Cashflow aus Investitionstätigkeit. FinanzmittelfondsDer Finanzmittelfonds beinhaltet den Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von nicht mehr als drei Monaten sowie Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der HGV. Die Forderungen gegen die HGV betreffen täglich fällige Tagesgeldguthaben. Die angesetzten Werte entsprechen den Nennbeträgen. Zusammensetzung des Finanzmittelfondsscroll
Erläuterungen zur Segmentberichterstattung44. Erläuterungen zur SegmentberichterstattungDie Segmentberichterstattung des HHLA-Konzerns erfolgt nach den Vorschriften des IFRS 8 Geschäftssegmente und verlangt eine Berichterstattung auf Basis der internen Berichtsmeldung an den Vorstand zum Zwecke der Steuerung der Unternehmensaktivitäten. Als Segmentergebnisgröße wird die international gebräuchliche Kennzahl EBIT (Earnings before Interest and Taxes) verwendet, die der Erfolgsmessung je Segment und damit der internen Steuerung dient. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze des internen Reportings stimmen mit den für den HHLA-Konzern angewandten und unter der ► Textziffer 6, Seite 92 "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" beschriebenen Grundsätzen überein. In Anlehnung an die Berichterstattungsstruktur des Konzerns für Managementzwecke und gemäß der Definition des IFRS 8 wurden folgende vier eigenständige Segmente identifiziert: ContainerDas Segment Container bündelt die Aktivitäten des Konzerns im Bereich Containerumschlag. Die Tätigkeit in diesem Segment besteht im Wesentlichen aus der Abfertigung von Containerschiffen und dem Umladen von Containern auf andere Verkehrsträger wie z. B. Bahn, Lkw und Feederschiffe. Die HHLA betreibt am Standort Hamburg drei Containerterminals (Altenwerder, Burchardkai und Tollerort) und einen weiteren Containerterminal in Odessa/Ukraine. Komplementäre Dienstleistungen rund um den Container, z. B. die Wartung und Reparatur von Containern durch die Tochtergesellschaft HCCR, runden die Angebotspalette ab. IntermodalDas Segment Intermodal ist als Kernelement des entlang der Transportkette vertikal integrierten Geschäftsmodells der HHLA darauf ausgerichtet, ein umfassendes Netzwerk im Seehafenhinterlandverkehr per Bahn und Lkw anzubieten. Die Bahngesellschaften METRANS und POLZUG sowie das Lkw-Fuhrunternehmen CTD füllen dieses Leistungsportfolio der HHLA aus. LogistikDas Segment Logistik umfasst Dienstleistungen in den Bereichen Kontrakt- und Lagerlogistik und im Bereich Spezialumschlag. Das Leistungsspektrum beinhaltet einzelne Logistikdienstleistungen, komplette Prozessketten für die internationale Beschaffung und Distribution von Waren sowie die Abfertigung von Kreuzfahrtschiffen. Zudem werden Beratungs- und Managementleistungen für Kunden aus der Hafen- und Transportwirtschaft angeboten. ImmobilienDie Geschäftsaktivitäten dieses Segments, das gleichzeitig dem Teilkonzern Immobilien entspricht, umfassen die Entwicklung, Vermietung und Verwaltung von Immobilien. Hierzu gehören die Quartiere Speicherstadt und nördliches Elbufer (Fischereihafenareal). Darüber hinaus werden die dem Bereich "Holding/Übrige" zugeordneten gewerblichen Logistikobjekte und -flächen im Gebiet des Hamburger Hafens betreut. Der in der Segmentberichterstattung enthaltene Bereich "Holding/Übrige" stellt kein eigenständiges Geschäftssegment im Sinne des IFRS 8 dar, wurde aber aus Gründen der Vollständigkeit und Übersichtlichkeit den Geschäftssegmenten des Teilkonzerns Hafenlogistik zugeordnet. Zum 1. August 2015 wurden alle bisher in der Zwischenholding HHLA Container Terminals GmbH (Segment Container) angesiedelten Funktionen und Steuerungsaufgaben in die Hamburger Hafen und Logistik AG (Holding/Übrige) überführt. In diesem Zusammenhang wurden auch die für diese Tätigkeiten notwendigen Vermögenswerte abzüglich Schulden zu Buchwerten übertragen, gleichfalls wechselten die Mitarbeiter. Bedingt durch die Struktur des HHLA-Konzerns ist eine umfangreiche Leistungsverrechnung zwischen den HHLA-Segmenten erforderlich. Sie umfasst im Wesentlichen die Bereiche Überlassung von Immobilien, IT-Leistungen, administrative Leistungen, Werkstattleistungen sowie die Personalentsendung durch die Holding. Die Bewertung der Leistungen erfolgt generell zu Selbstkosten. Die Obergrenze des Verrechnungspreises bildet der für die Leistung anzusetzende Marktpreis. Setzt die leistende Gesellschaft die betreffende Leistung überwiegend am konzernexternen Markt ab, kann die Verrechnung zum Marktpreis erfolgen, auch wenn die Selbstkosten geringer sind. Die Überleitungen der Segmentgrößen auf die jeweiligen Konzerngrößen ergeben sich wie folgt: ErgebnisIn der Überleitung der Segmentgröße EBIT auf das Konzernergebnis vor Steuern (EBT) sind konsolidierungspflichtige Sachverhalte zwischen den Segmenten sowie den Teilkonzernen, der Anteil der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen, das Zinsergebnis sowie das sonstige Finanzergebnis enthalten. Überleitung der Segmentgröße EBIT auf das Konzernergebnis vor Steuern (EBT)scroll
SegmentvermögenIn der Überleitung des Segmentvermögens zum Konzernvermögen sind neben konsolidierungspflichtigen Sachverhalten und Finanzanlagen insbesondere Ansprüche aus laufenden und latenten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie der Finanzmittelfonds enthalten, die nicht dem Segmentvermögen zuzuordnen sind. Überleitung des Segmentvermögens auf das Konzernvermögenscroll
Sonstige SegmentinformationenDie Überleitung zu den Konzerninvestitionen von - 32.369 T€ (im Vorjahr: - 1.014 T€) enthält die Eliminierung interner Leistungsverrechnungen für den Verkauf von Sachanlagen zwischen den Segmenten und die Erstellung immaterieller Vermögenswerte. Bezogen auf die Überleitung der Abschreibungen von - 2.168 T€ (im Vorjahr: - 756 T€) entfällt der gesamte Betrag auf die Zwischenergebniseliminierung zwischen den Segmenten und den Teilkonzernen. Die Überleitung der nicht zahlungswirksamen Posten von - 751 T€ (im Vorjahr: 27 T€) beinhaltet die Eliminierung von Zwischengewinnen sowie konsolidierungspflichtige Sachverhalte zwischen den Segmenten und den Teilkonzernen. Informationen über geografische GebieteFür die Informationen nach Regionen werden die Segmenterlöse und die Angaben zum langfristigen Segmentvermögen nach dem Standort der Konzerngesellschaften segmentiert. In der Überleitung zum Konzernvermögen sind neben konsolidierungspflichtigen Sachverhalten zwischen den Segmenten insbesondere kurzfristige Vermögenswerte, Finanzanlagen sowie Ansprüche aus laufenden und latenten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten. Informationen über geografische Gebietescroll
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Informationen über wichtige KundenDie Umsatzerlöse in Höhe von 130.825 T€ (im Vorjahr: 129.326 T€) mit einem Kunden übersteigen 10 % des Konzernumsatzes und betreffen die Segmente Container und Intermodal. Sonstige Erläuterungen45. LeasingverpflichtungenVerpflichtungen aus Finanzierungs-LeasingverhältnissenDer Konzern hat für einige Grundstücke, verschiedene technische Anlagen sowie für Betriebs- und Geschäftsausstattung Finanzierungs-Leasing- und Mietkaufverträge abgeschlossen. Gegenstand dieser Verträge sind u. a. Kaimauern, Hebe- und Flurförderfahrzeuge, Containertragwagen und -chassis sowie EDV-Hardware. Die Verträge beinhalten überwiegend Verlängerungsoptionen und teilweise Andienungsrechte. Die Verlängerungsoption hat jeweils der Leasingnehmer; das Andienungsrecht kann gegebenenfalls durch den jeweiligen Leasinggeber ausgeübt werden. Die wesentlichen Verpflichtungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen resultieren aus der Anmietung von Großschiffsliegeplätzen von der HPA, einem nahestehenden Unternehmen. Die feste Anmietung erfolgt zunächst bis 2036, die HHLA geht jedoch davon aus, dass die Anmietung dieser Vermögenswerte entsprechend den bisherigen Usancen über 50 Jahre erfolgt. Die Verträge sehen Regelungen zur Haftungsverteilung bei Nichtigkeit und damit verbundener vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages als Folge von EU-Rechtskollisionen vor. Der Vorstand der HHLA schätzt derzeit das Risiko einer EU-Rechtskollision als sehr gering ein. Die Anmietungen der Großschiffsliegeplätze sind auf Basis eines durchgeführten Barwerttests als Finanzierungs-Leasingverpflichtungen nach IAS 17 einzustufen. Es ergeben sich zu berücksichtigende Mindestleasingzahlungen inklusive erwarteter Mietzinssteigerungen von insgesamt 242.364 T€ (im Vorjahr: 247.091 T€). Überleitung der Mindestleasingzahlungen auf die Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasingverhältnissenscroll
Die in den Mindestleasingzahlungen enthaltenen Zinsen resultieren aus den langen Laufzeiten der Finanzierungs-Leasingverhältnisse. Der zu Grunde liegende Zinssatz beträgt 4,21 bis 5,56 %, ► siehe auch Textziffer 47, Seite 137. Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen - Konzern als LeasingnehmerZwischen der Freien und Hansestadt Hamburg bzw. der HPA und dem HHLA-Konzern bestehen Verträge über die Anmietung von Flächen und Kaimauern im Hamburger Hafen sowie in der Speicherstadt durch die Gesellschaften des HHLA-Konzerns. Die Laufzeit der wesentlichen Verträge endet in den Jahren 2025 bis 2036. Die Vertragsbestimmungen sehen in der Regel in einem Turnus von fünf Jahren Mietzinsüberprüfungen auf Grundlage der Mietpreisentwicklung in den relevanten Wettbewerbshäfen bzw. auf Grundlage entsprechender Mietpreisindizes vor. Die Mietzinserhöhungen für die laufende Periode sind durch entsprechende Rückstellungen berücksichtigt. Die Leasingaufwendungen aus der Anmietung der Flächen in der Speicherstadt sind zum Teil an die Entwicklung der Erlöse des Konzerns aus der Vermietung der zugehörigen Gebäude gekoppelt. Ohne vorherige Zustimmung des Vermieters dürfen die gemieteten Flächen ebenso wie die aufstehenden Gebäude der HHLA weder veräußert noch vermietet werden. Wesentliche Veränderungen der Vertragskonditionen aus Untermietverträgen bedürfen ebenfalls der vorherigen Zustimmung der Vermieterin. Weiterhin existieren Mietverhältnisse von Immobilien und Mobilien am Containerterminal in Odessa/Ukraine. Die hier zu entrichtenden Mietzinsen sind grundsätzlich fix und verändern sich im Laufe des Mietverhältnisses nur im Rahmen der zukünftigen Inflationsentwicklung. Kaufoptionen am Ende der Laufzeiten der Mietverhältnisse bestehen nicht. Die Laufzeiten der betreffenden Mietverträge liegen in einem Zeitraum von vier bis 33 Jahren. Der Konzern hat darüber hinaus für verschiedene Kraftfahrzeuge und technische Anlagen Leasingverträge abgeschlossen. Diese Leasingverträge haben eine durchschnittliche Laufzeit zwischen vier und zehn Jahren und enthalten in der Regel keine Verlängerungsoptionen. Dem Leasingnehmer werden keinerlei Verpflichtungen bei Abschluss dieser Leasingverhältnisse auferlegt. Zukünftige Mindestleasingzahlungsverpflichtungen aufgrund unkündbarer Operating-Leasingverhältnissescroll
Im Geschäftsjahr wurden Aufwendungen aus Leasingverhältnissen in Höhe von 53.350 T€ (im Vorjahr: 51.506 T€) erfasst. Davon entfielen 1.860 T€ (im Vorjahr: 1.819 T€) auf bedingte Mietzahlungen. Operating-Leasingverhältnisse - Konzern als LeasinggeberDer Konzern hat Leasingverträge zur gewerblichen Vermietung seiner als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien abgeschlossen. Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien umfassen die nicht selbst genutzten Büroräume, Anlagen und eine Gewerbeimmobilie. Diese Leasingverhältnisse haben unkündbare Restmietlaufzeiten zwischen einem und 19 Jahren. Nach Ablauf der unkündbaren Grundmietzeit gewähren einige Verträge den Mietern die Option zur Verlängerung des Mietvertrags um Zeiträume zwischen zwei Jahren und maximal dreimal fünf Jahren. Einige Leasingverträge enthalten eine Klausel, nach der die Miete auf der Grundlage der jeweiligen Marktkonditionen nach oben angepasst werden kann. Ansprüche auf zukünftige Mindestleasingzahlungen aufgrund unkündbarer Operating-Leasingverhältnisse auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilienscroll
Im Geschäftsjahr wurden Erlöse aus der Vermietung von Sachanlagen und von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in Höhe von 56.123 T€ (im Vorjahr: 52.960 T€) vereinnahmt. 46. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenFür folgende Haftungsverhältnisse wurden keine Rückstellungen gebildet, weil das Risiko der Inanspruchnahme als wenig wahrscheinlich eingeschätzt wird. Haftungsverhältnissescroll
Für folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen liegen am Abschlussstichtag noch keine gegenwärtigen Verpflichtungen vor. Sonstige finanzielle Verpflichtungenscroll
Von den Verpflichtungen aus offenen Bestellungen entfallen 87.978 T€ (im Vorjahr: 52.440 T€) auf Investitionen in das Sachanlagevermögen. 47. Management von FinanzrisikenIm Rahmen der Finanzierung seiner Geschäftstätigkeit setzt der Konzern kurz-, mittel- und langfristige Bankdarlehen, Finanzierungs-Leasing und Mietkaufverträge sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen ein. Der Konzern verfügt über verschiedene weitere finanzielle Vermögenswerte und Schulden wie z. B. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die unmittelbar im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit entstehen. Des Weiteren geht der Konzern auch derivative Geschäfte ein. Zu den derivativen Finanzinstrumenten können vor allem Zinssicherungsinstrumente, wie Zinsswaps, Zinscaps und Devisentermingeschäfte, gehören. Zweck dieser derivativen Finanzinstrumente ist das Management von Zins-, Währungs- und Rohstoffpreisrisiken, die sich aus der Geschäftstätigkeit des Konzerns und seinen Finanzierungsquellen ergeben. Der Einsatz derivativer Finanzinstrumente erfolgt zur Absicherung bestehender Grundgeschäfte sowie geplanter Transaktionen, deren Eintreten hinreichend wahrscheinlich ist. Der Abschluss entsprechender Geschäfte erfolgt ausschließlich mit Kontrahenten sehr guter Bonität. Zur Beurteilung der Bonität der Kontrahenten zieht die HHLA auch externe Ratings heran. Der Konzern hält derivative Finanzinstrumente grundsätzlich nicht zu Spekulationszwecken. Zins- und MarktpreisrisikoIm Rahmen seiner Finanzierungstätigkeit ist der Konzern einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt, welches hauptsächlich aus den mittel- und langfristigen Finanzschulden mit variablem Zinssatz resultiert. Die Steuerung der Zinsaufwendungen des Konzerns erfolgt je nach Marktlage durch eine Kombination von festverzinslichem und variabel verzinslichem Fremdkapital. Es ist Politik des Konzerns, den überwiegenden Teil seines verzinslichen Fremdkapitals festverzinslich zu gestalten, sei es durch Festzinsvereinbarungen mit den jeweiligen Darlehensgebern oder durch den Abschluss von Zinsswaps. Diese werden im HHLA-Konzern zur Reduzierung des Zinsrisikos sowie unter Umständen in geringem Umfang zur Reduzierung des Währungs- sowie Rohstoffpreisrisikos eingesetzt. Im Konzernabschluss bilanzierte Derivate werden zum Zeitwert anhand von Marktnotierungen der Kontrahenten angesetzt. Daraus resultierende Gewinne und Verluste sind im Finanzergebnis ergebniswirksam berücksichtigt, soweit das derivative Finanzinstrument nicht in einer Cashflow-Hedge-Beziehung gebunden ist. Liegt ein Cashflow-Hedge vor, so sind die unrealisierten Gewinne und Verluste in Höhe des effektiven Anteils ergebnisneutral im Eigenkapital erfasst. Zum Bilanzstichtag waren, bei Berücksichtigung der Wirkung von Zinsswaps mit einem Bezugsbetrag von 8.354 T€ (im Vorjahr: 12.177 T€), 75,9 % (im Vorjahr: 80,0 %) der Darlehensaufnahmen des Konzerns festverzinslich. Die festverzinslichen Finanzinstrumente werden nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanziert und unterliegen daher keinen bilanziellen Marktpreisrisiken. Im Übrigen können Marktpreisrisiken insbesondere die Wertpapiere und Beteiligungen betreffen. Aufgrund des geringen Umfangs dieser Instrumente wird das Risiko als unbedeutend eingestuft. Eine Veränderung des variablen Zinsniveaus wirkt auf die Zinsaufwendungen aus variabel verzinslichen Darlehen, auf die Zinserträge aus Tages- und Termingeldanlagen, auf die Erträge aus Zinssicherungsinstrumenten sowie auf deren Marktwerte. Ein um 0,5 Prozentpunkte höheres variables Zinsniveau zum Bilanzstichtag hätte eine Erhöhung des Zinsaufwands aus variabel verzinslichen Darlehen um 437 T€ p. a., eine Erhöhung der Zinserträge aus Tages- und Termingeldanlagen um 1.188 T€ p. a. und eine Erhöhung der Erträge aus Zinssicherungsinstrumenten um 41 T€ p. a. zur Folge. Die Marktwerte der Zinssicherungsinstrumente würden sich um 38 T€ erhöhen. Hiervon würden 32 T€ direkt im Eigenkapital und 6 T€ in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, deren Ergebnis sich vor Steuern um insgesamt 799 T€ erhöhen würde. WährungsrisikoInfolge der Investitionen in Ländern außerhalb des Euroraums können sich Änderungen der Wechselkurse auf die Bilanz auswirken. Fremdwährungsrisiken aus einzelnen Transaktionen, wie z. B. dem Verkauf eines Geschäftsanteils, werden fallbezogen durch Devisentermingeschäfte oder Devisenoptionen abgesichert, sofern die Einschätzung der Marktlage dies erfordert. Die entsprechenden Sicherungsgeschäfte lauten auf die gleiche Währung wie das gesicherte Grundgeschäft. Der Konzern schließt Devisenterminkontrakte erst dann ab, wenn feste Ansprüche bzw. Verpflichtungen entstanden sind. Zum Bilanzstichtag bestanden wie im Vorjahr keine Kurssicherungsgeschäfte. Umsätze werden im HHLA-Konzern überwiegend in Euro bzw. in den Landeswährungen der europäischen Konzerngesellschaften fakturiert. Investitionen in diesen Ländern werden überwiegend in Euro finanziert. In der Ukraine sind in US-Dollar denominierte Finanzinstrumente vorhanden, die einem Wechselkursrisiko unterliegen. Bei einer Abwertung des Euro gegenüber dem US-Dollar um 10 % würde dies zu einer Belastung des Eigenkapitals in Höhe von etwa 2 Mio. € führen. In Abhängigkeit von der parallelen Entwicklung der ukrainischen Hrywnja zum US-Dollar kann diese Belastung in voller Höhe ergebniswirksam werden und entsprechend das Periodenergebnis bis zu einer Höhe von etwa 2 Mio. € reduzieren. Das Risiko des Konzerns gegenüber Wechselkursänderungen bei allen anderen Währungen ist als nicht wesentlich einzustufen. RohstoffpreisrisikoEinem Rohstoffpreisrisiko ist der Konzern insbesondere bei der Beschaffung von Kraftstoffen ausgesetzt. In Abhängigkeit von der Marktsituation kann der Konzern für eine Teilmenge des Kraftstoffbedarfs Preissicherungsgeschäfte abschließen. Dies war weder zum Bilanzstichtag noch zum 31. Dezember 2014 der Fall. Neben den genannten Marktrisiken bestehen im Bereich der Finanzrisiken Kredit- und Liquiditätsrisiken. Kreditrisiko/AusfallrisikoDer Konzern geht Geschäftsbeziehungen auf Kreditbasis ausschließlich mit anerkannten, kreditwürdigen Dritten ein. Kunden, die mit dem Konzern Geschäfte auf Kreditbasis abschließen möchten, werden einer Bonitätsprüfung unterzogen. Zudem werden die Forderungsbestände laufend überwacht und bei erkennbaren Risiken Wertberichtigungen gebildet, so dass der Konzern darüber hinaus im Bereich der Forderungen keinem wesentlichen Ausfallrisiko ausgesetzt ist. Das maximale Ausfallrisiko der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen finanziellen Forderungen besteht theoretisch in Höhe des jeweiligen Buchwerts der Forderungen. Darüber hinaus hat die HHLA eine Kreditausfallversicherung abgeschlossen, um Ausfallrisiken zu minimieren. Wesentliche offene Forderungen zum Bilanzstichtag sind hierdurch abgesichert. Struktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungenscroll
Entwicklung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungenscroll
Das Ausfallrisiko aus den derivativen Finanzinstrumenten sowie aus den Zahlungsmitteln, Zahlungsmitteläquivalenten und kurzfristigen Einlagen besteht theoretisch im Ausfall eines Vertragspartners und entspricht daher den jeweiligen Buchwerten der Instrumente. Da der Konzern derivative Finanzgeschäfte sowie die Anlage liquider Mittel regelmäßig nur mit Adressen sehr guter Bonität eingeht, ist das tatsächliche Ausfallrisiko sehr gering. Darüber hinaus können Kreditrisiken aus einer Inanspruchnahme aus den unter ► Textziffer 46, Seite 137 aufgeführten Haftungsverhältnissen resultieren. LiquiditätsrisikoMithilfe einer mittelfristigen Liquiditätsplanung, der Streuung der Fristen der in Anspruch genommenen Darlehen und Finanzierungs-Leasingverhältnisse sowie durch bestehende Kreditlinien und Finanzierungszusagen stellt der Konzern sicher, dass die Liquidität jederzeit gewährleistet ist. Sofern für einzelne Darlehen Kreditauflagen vereinbart sind, wird deren Einhaltung laufend überwacht. Bei Bedarf leitet die HHLA Maßnahmen ein, um die Erfüllung der Auflagen sicherzustellen. Bezüglich der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstigen Darlehen, der Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing, der Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern und der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten wird auf die Restlaufzeitengliederung der lang- und kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten unter ► Textziffer 38, Seite 128 verwiesen. Erwartete Liquiditätsabflüsse aufgrund zukünftiger Zinszahlungenscroll
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Aus den zum Bilanzstichtag bestehenden Zinsswaps werden folgende zukünftige Zinsabflüsse erwartet. Als Zinsabfluss wird dabei jeweils die Differenz zwischen dem zu zahlenden und dem zu empfangenden Betrag betrachtet. Erwartete Zinsabflüsse aus Zinsswapsscroll
FinanzinstrumenteBuchwerte und beizulegende ZeitwerteDie nachstehende Tabelle zeigt Buchwerte und beizulegende Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten einschließlich ihrer Stufen in der Fair-Value-Hierarchie, ► siehe auch Textziffer 7, Seite 101. Finanzielle Vermögenswerte zum 31. Dezember 2015scroll
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Finanzielle Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2015scroll
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Finanzielle Vermögenswerte zum 31. Dezember 2014scroll
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Finanzielle Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2014scroll
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Im Berichtsjahr wurde das Darlehen der HGV (das oberste, dem HHLA-Konzern übergeordnete Mutterunternehmen) an den Teilkonzern Immobilien in Höhe von 65 Mio. € (siehe ► Textziffer 48, Seite 144) durch die Herausgabe von zinsgünstigeren Schuldscheindarlehen abgelöst. Insgesamt wurden Schuldscheindarlehen in Höhe von 70 Mio. € an Kreditinstitute und in Höhe von 5 Mio. € an andere Kreditgeber begeben. Im Berichtsjahr wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung Gewinne aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten in Höhe von 148 T€ (im Vorjahr: 228 T€) erfasst. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Zinssicherungsinstrumente, für die nach IAS 39 keine effektive Sicherungsbeziehung besteht. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts der als Sicherungsinstrumente designierten Finanzinstrumente (Zinsswaps) werden im Berichtsjahr in Höhe von 245 T€ (im Vorjahr: 220 T€) im Eigenkapital erfasst. Von den insgesamt ausgewiesenen Zinsswaps mit einem Bezugsbetrag von 8.354 T€ (im Vorjahr: 12.177 T€) werden zum Bilanzstichtag Finanzinstrumente mit einem Bezugsbetrag von 6.065 T€ (im Vorjahr: 7.143 T€) und einem Marktwert von - 119 T€ (im Vorjahr: - 364 T€) im Rahmen von Cashflow-Hedge-Beziehungen zur Sicherung der künftigen Zahlungsströme aus verzinslichen Verbindlichkeiten bilanziert. Die abgesicherten Zahlungsströme werden voraussichtlich in einem Zeitraum von bis zu einem Jahr eintreten. Der Bezugsbetrag der Zinsswaps wird dabei über die Laufzeit des Derivats jeweils dem voraussichtlichen Tilgungsverlauf der Darlehen angepasst. Die erfassten Zinserträge und Zinsaufwendungen sind Bestandteil des Finanzergebnisses, siehe ► Textziffer 16, Seite 106. Bei den aufgeführten langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten bestehen keine wesentlichen Unterschiede zwischen den Buchwerten und den beizulegenden Zeitwerten der Finanzinstrumente. Bewertungstechniken und wesentliche nicht beobachtbare Inputfaktoren zur Bestimmung der beizulegenden ZeitwerteDie nachstehenden Tabellen zeigen die Bewertungstechniken, die bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte der Stufe 2 und Stufe 3 verwendet wurden, sowie die verwendeten wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren. Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumentescroll
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumentescroll
48. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und PersonenAls nahestehende Unternehmen und Personen gemäß IAS 24 gelten für den HHLA-Konzern die Unternehmen und Personen, die direkt oder indirekt den HHLA-Konzern beherrschen, von ihm beherrscht werden oder unter gemeinsamer Beherrschung stehen bzw. einen maßgeblichen Einfluss auf diesen ausüben oder durch den HHLA-Konzern maßgeblich beeinflusst werden. Dementsprechend werden die Gesellschafter HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg (kurz: HGV), sowie die Freie und Hansestadt Hamburg (kurz: FHH) und im Vorjahr die HHLA-Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, die im Berichtsjahr auf die HGV verschmolzen wurde, als deren Gesellschafterin, die durch die Gesellschafter oder die Freie und Hansestadt Hamburg beherrschten oder maßgeblich beeinflussten Unternehmen, die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der HHLA sowie die Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen des HHLA-Konzerns als nahestehende Unternehmen und Personen definiert. Die HGV ist das oberste Mutterunternehmen der HHLA, das einen Konzernabschluss veröffentlicht. Die HHLA ist das oberste Mutterunternehmen im HHLA-Konzern. Transaktionen zwischen nicht vollkonsolidierten nahestehenden Unternehmen und Personenscroll
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Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit beherrschendem Einfluss betreffen im Vorjahr mit 65.000 T€ ein Darlehen der HGV an den Teilkonzern Immobilien, das bis zur im Berichtsjahr erfolgten vollständigen Rückzahlung mit 4,50 % p. a. verzinst wurde. Darüber hinaus bestehen Forderungen aus dem Cash-Clearing mit der HGV in Höhe von 43.900 T€ (im Vorjahr: 23.400 T€). Forderungen der HHLA wurden im Berichtsjahr mit 0,10 bis 0,15 % p. a. (im Vorjahr: 0,10 bis 1,00 % p. a.) verzinst. Die Zinssätze für Verbindlichkeiten der HHLA betrugen 0,20 bis 0,25 % p. a. (im Vorjahr: 0,20 bis 1,10 % p. a.). Verpflichtungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen in Höhe von 106.646 T€ (im Vorjahr: 106.869 T€) über die Anmietung von vier Großschiffsliegeplätzen von der HPA werden unter den sonstigen Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen ausgewiesen. Die Aufwendungen für nahestehenden Unternehmen und Personen enthalten im Wesentlichen Mietzahlungen für Flächen und Kaimauern im Hafen und in der Speicherstadt. Des Weiteren haben die HGV sowie die FHH als nahestehende Unternehmen und Personen der HHLA verschiedene Patronatserklärungen und Bürgschaften zur Absicherung von Darlehensverbindlichkeiten von Gesellschaften der HHLA-Gruppe gegenüber den finanzierenden Banken abgegeben. Die entsprechenden Darlehensverbindlichkeiten weisen einen Nominalbetrag von 183.000 T€ (im Vorjahr: 208.000 T€) auf und valutieren zum Bilanzstichtag noch in Höhe von rund 95.916 T€ zuzüglich Zinsen (im Vorjahr: 133.959 T€). Mit Datum vom 18. Oktober 2007 wurde ein Teilverlustausgleichsvertrag zwischen der HHLA und der HGV geschlossen. Die HGV verpflichtet sich darin gegenüber der HHLA, jeden während der Vertragsdauer entstehenden handelsrechtlichen Jahresfehlbetrag des Teilkonzerns Immobilien der HHLA auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass dem Gewinnvortrag, den anderen Gewinnrücklagen oder der Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB des Teilkonzerns Immobilien Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer als Gewinn vorgetragen bzw. in diese Rücklagen eingestellt worden sind. Aufwendungen und Erträge von nahestehenden Unternehmen und Personen erfolgen zu marktüblichen Konditionen. Die zum Geschäftsjahresende bestehenden offenen Posten sind nicht besichert und mit Ausnahme der Tagesgeldanlagen im Rahmen des Clearings und der im Vorjahr bestehenden Darlehensverbindlichkeit gegenüber der HGV unverzinslich. Kredite oder vergleichbare Leistungen wurden den Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr gewährt. Aufstellung des Anteilsbesitzes der HHLA nach Geschäftsfeldern per 31. Dezember 2015scroll
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Beherrschte Unternehmen. Vergütung der Personen in Schlüsselpositionen des ManagementsDer betreffende Personenkreis umfasst die aktiven Vorstände sowie frühere Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen. Daneben gehören auch der Aufsichtsrat und dessen nahe Familienangehörige zum Kreis der nahestehenden Personen. Außer den nachfolgend aufgeführten Angaben gab es im Geschäftsjahr 2015 keine berichtspflichtigen Geschäfte mit nahestehenden Personen und deren nahen Familienangehörigen. Vergütungen an den VorstandGemäß § 11 Abs. 2 der Satzung der HHLA obliegen der Abschluss und die Beendigung der Dienstverträge der Vorstandsmitglieder dem Aufsichtsrat. Das Aufsichtsratsplenum beschließt auf Vorschlag des Personalausschusses das Vergütungssystem für den Vorstand einschließlich der wesentlichen Vertragselemente und überprüft es regelmäßig. Dabei orientiert sich der Personalausschuss - neben den Aufgaben und Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds - insbesondere an der Größe und der Tätigkeit der HHLA, ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Lage sowie an Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung bei vergleichbaren Unternehmen und dem Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus einer erfolgsunabhängigen Festvergütung, einer erfolgsabhängigen Tantieme, Pensionszusagen und Nebenleistungen zusammen. Die erfolgsabhängige Tantieme wird grundsätzlich auf der Basis einer dreijährigen Bemessungsgrundlage festgelegt. Grundlage der Berechnung sind das um außerordentliche Erträge aus Grundstücks- und Firmenveräußerungen reduzierte durchschnittliche Ergebnis der letzten drei Jahre vor Zinsen und Steuern (EBIT) und vor Zuführung zu den Pensionsrückstellungen, die durchschnittliche Gesamtkapitalrentabilität (ROCE) sowie die Erreichung von Zielen in den Bereichen Umwelt (Reduzierung des CO2 -Wertes pro umgeschlagenem und transportiertem Container) und Soziales (mit den Komponenten Aus- und Fortbildung, Gesundheit und Beschäftigung) in dem gleichen Betrachtungszeitraum. Dabei wurden für jede der Nachhaltigkeitskomponenten Zielkorridore festgelegt, deren Erreichen eine entsprechende Tantieme auslöst. Die Berechnungskomponente EBIT einerseits und die vorstehend beschriebenen Nachhaltigkeitskomponenten andererseits werden dabei etwa hälftig gewichtet. Die variable Vergütung ist auf maximal 150 % der Grundvergütung begrenzt. Sie wird nach Feststellung des Jahresabschlusses ausgezahlt. Außerdem besteht für jedes Vorstandsmitglied eine Pensionszusage. Ruhegehälter werden an frühere Vorstandsmitglieder gezahlt, die entweder nach fünf oder acht Jahren Vorstandstätigkeit aus einem nicht in ihrer Person liegenden bzw. nicht zu vertretenden Grund, infolge von Dienstunfähigkeit oder infolge ihres Alters ausscheiden. Das prozentuale Ruhegehalt beträgt zwischen 35 und 50 % des ruhegehaltsfähigen Gehalts, das sich am Jahresgrundgehalt orientiert. Hinterbliebene Ehepartner von Vorstandsmitgliedern erhalten ein Witwengeld von 55 bis 60 % und Kinder ein Waisengeld von 12 bis 20 % des Ruhegehalts. Sollte der Anspruch auf das Ruhegehalt ruhen oder nicht bestehen, so wird zeitlich begrenzt ein Übergangs- bzw. Überbrückungsgeld in Abhängigkeit von der Festvergütung gezahlt. In den im Berichtszeitraum geltenden Dienstverträgen ist eine "Change of Control"-Klausel enthalten, der zufolge Vorstandsmitglieder im Falle eines Verlusts des Vorstandsmandats einen Anspruch auf Abgeltung ihrer vertraglichen Ansprüche als Einmalzahlung für die Restlaufzeit ihres Vertrags unter Berücksichtigung einer Abzinsung von 2 % p. a. haben. Die Pensionszusagen bleiben davon unberührt. Bezüglich der individualisierten Angaben der Vorstandsvergütungen, siehe Vergütungsbericht, Seite 58 als Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts. Vergütung des Vorstandsscroll
Die Nebenleistungen enthalten Sachbezüge, die im Wesentlichen aus der Nutzung von Dienstwagen und der Übernahme von Versicherungsprämien bestehen. Bezüge früherer Mitglieder des Vorstands und ihrer Hinterbliebenen belaufen sich auf 685 T€ (im Vorjahr: 695 T€). Für die Pensionsverpflichtungen gegenüber aktiven Mitgliedern des Vorstands sind 13.911 T€ (im Vorjahr: 13.104 T€) und für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und deren Hinterbliebenen 11.398 T€ (im Vorjahr: 12.741 T€) zurückgestellt. Vergütung des AufsichtsratsGemäß § 16 der Satzung der HHLA erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vergütung, die von der Hauptversammlung durch Beschluss festgelegt wird. Sie orientiert sich am Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder sowie an der wirtschaftlichen Lage und dem Erfolg des Unternehmens. Die derzeitige Vergütungsregelung wurde auf der Hauptversammlung am 13. Juni 2013 beschlossen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste Vergütung von 13.500 € pro Geschäftsjahr. Der Vorsitzende erhält das Dreifache, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrags. Aufsichtsratsmitglieder, die einem Ausschuss angehören, erhalten zusätzlich 2.500 € pro Geschäftsjahr je Ausschuss, der Vorsitzende des Ausschusses 5.000 €, insgesamt jedoch höchstens 10.000 €. Des Weiteren erhalten Aufsichtsratsmitglieder für jede Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats oder eines seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 250 €. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten eine entsprechende zeitanteilige Vergütung. Im Geschäftsjahr betrugen die Aufsichtsratsvergütungen 300 T€ (im Vorjahr: 275 T€). 49. Mitglieder der Organe und ihre MandateDer Aufsichtsrat und seine MandateMitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Prof. Dr. Peer Witten (Vorsitzender)Diplom-Kaufmann, Hamburg Ehem. Mitglied des Konzernvorstands der Otto Group Weitere Mandate
Wolfgang Abel (Stellv. Vorsitzender)Postangestellter, Bad Oldesloe Gewerkschaftssekretär, ver.di Hamburg Weitere Mandate
Torsten BallhauseDipl.-Wirtschafts- und Arbeitsjurist (HWP), Hamburg Landesfachbereichsleiter Verkehr, ver.di Hamburg Weitere Mandate
Petra Bödeker-SchoemannDipl.-Kauffrau, Hamburg Geschäftsführerin der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH Weitere Mandate
Dr. Rolf Bösinger (seit 18. Februar 2016)Diplom-Wirtschaftswissenschaftler, Hamburg Staatsrat der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg (seit 17. April 2015) Weitere Mandate
Dr. Bernd EgertPhysiker, Winsen (Luhe) Staatsrat der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg (bis 16. März 2015) Weitere Mandate
Holger HeinzelDipl.-Kaufmann, Hittfeld Leiter Finanzen und Controlling der HHLA Weitere Mandate
Dr. Norbert KloppenburgDipl.-Ing. agr., Hamburg Mitglied des Vorstands der KfW Bankengruppe Weitere Mandate
Frank LadwigHafenfacharbeiter, Hamburg Vorsitzender des Betriebsrats der HHLA Container Terminal Tollerort GmbH Vorsitzender des Konzernbetriebsrats Weitere Mandate
Stephan Möller-Horns (11. Dezember 2015 bis 9. Februar 2016)Diplom-Ökonom, Lüneburg Abteilungsleiter in der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg Weitere Mandate
Arno MünsterHafenfacharbeiter, Hamburg Weitere Mandate
Norbert PaulsenDipl.-Ingenieur, Hamburg Vorsitzender des Gemeinschaftsbetriebsrats der Hamburger Hafen und Logistik AG Weitere Mandate
Michael Pirschel (bis 10. Dezember 2015)Dipl.-Volkswirt, Bispingen Abteilungsleiter in der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg (bis 30. November 2015) Weitere Mandate
Dr. Sibylle RoggencampDipl.-Volkswirtin, Molfsee Leiterin des Amtes für Vermögens- und Beteiligungsmanagement in der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg Weitere Mandate
Die Ausschüsse des AufsichtsratsFinanzausschuss
Prüfungsausschuss
Immobilienausschuss
Personalausschuss
Nominierungsausschuss
Vermittlungsausschuss
Der Vorstand und seine MandateMitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Klaus-Dieter Peters (Vorsitzender)Speditionskaufmann, Hamburg Erstbestellung: 2003 Zuständigkeitsbereiche
Weitere Mandate
Dr. Stefan BehnDipl.-Kaufmann, Hamburg Erstbestellung: 1996 Zuständigkeitsbereiche
Weitere Mandate
Heinz BrandtRechtsassessor, Bremen Erstbestellung: 2009 Zuständigkeitsbereiche
Weitere Mandate
Dr. Roland LappinDipl.-Wirtschaftsingenieur, Hamburg Erstbestellung: 2003 Zuständigkeitsbereiche
Weitere Mandate
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einschließlich Compliance 50. Corporate Governance KodexDie HHLA hat die Corporate Governance im Unternehmen an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (Kodex) in der aktuellen Fassung vom 24. Juni 2014 bzw. ab deren Geltung der Fassung des Kodex vom 5. Mai 2015 ausgerichtet und wird ihnen auch zukünftig entsprechen. Informationen zur Corporate Governance im Unternehmen sowie ein ausführlicher Bericht zu Höhe und Struktur der Vergütung von Aufsichtsrat und Vorstand finden sich im Konzernlagebericht sowie unter ► Textziffer 48, Seite 144 dieses Berichts. Im Jahr 2015 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Themen der Corporate Governance erörtert und am 9. Dezember 2015 die Entsprechenserklärung 2015 gemäß § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite www.hhla.de dauerhaft zugänglich gemacht. 51. Honorar des AbschlussprüfersDie Honorare für Abschlussprüfungen umfassen vor allem die Honorare für die Konzernabschlussprüfung sowie für die Prüfung der Abschlüsse der HHLA AG und ihrer inländischen Tochterunternehmen. Honorare für andere Bestätigungsleistungen beziehen sich sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr primär auf die prüferische Durchsicht von Zwischenabschlüssen. Als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 wurde die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt. Honorar des Abschlussprüfersscroll
52. Ereignisse nach dem BilanzstichtagDie ukrainische Währung Hrywnja wurde nach dem Abschlussstichtag gegenüber dem Euro bis Ende Februar um etwa 10 % abgewertet. Neben diesen Währungskurseffekten, die die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des HHLA-Konzerns negativ beeinflussen können, sind Anpassungen von Wertansätzen aufgrund der konjunkturellen Entwicklung und der Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Ukraine zukünftig weiterhin nicht auszuschließen. Weitere Ereignisse von wesentlicher Bedeutung traten nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 nicht ein.
Hamburg, 2. März 2016 Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft Klaus-Dieter Peters Dr. Stefan Behn Heinz Brandt Dr. Roland Lappin Jahresabschlussder HHLA AGDer Jahresabschluss und der zusammengefasste Lagebericht der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, Hamburg, für das Geschäftsjahr 2015 sind nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt und vom Abschlussprüfer Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Gewinn- und Verlustrechnungscroll
Bilanz zum 31. Dezember 2015AKTIVA scroll
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers"Wir haben den von der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, Hamburg, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang - sowie den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Konzernabschluss und Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."
Hamburg, 2. März 2016 Ernst & Young GmbH Grummer, Wirtschaftsprüfer Brorhilker, Wirtschaftsprüfer Versicherung der gesetzlichen VertreterNach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Berichterstattung der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im kommenden Geschäftsjahr beschrieben sind.
Hamburg, 2. März 2016 Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft Der Vorstand Klaus-Dieter Peters Dr. Stefan Behn Heinz Brandt Dr. Roland Lappin NachhaltigkeitMeine sehr geehrten Damen und Herren, in der Tradition unseres verantwortungsbewussten und langfristig ausgelegten Geschäftsmodells setzen wir durch innovative Technologien, effiziente Produktionsprozesse, eine wertorientierte Unternehmensführung und sozial vorbildliche Maßnahmen ein klares Bekenntnis für Nachhaltigkeit. Wir sehen es als unsere langfristige Aufgabe und Verpflichtung an, unsere selbst gesteckten Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Um nachhaltige Erfolge erzielen zu können, müssen Unternehmen ökonomische, ökologische und soziale Themen bearbeiten. Im Zuge unserer Nachhaltigkeitsstrategie haben wir hierfür zehn Handlungsfelder definiert. Unser wichtiges Handlungsfeld, die Verknüpfung der Verkehrsträger Seeschiff und Eisenbahn zu ökonomisch wie ökologisch vorbildlichen Transportketten, setzen wir konsequent um. Dafür tätigen wir signifikante Investitionen in eigene Lokomotiven, Waggons und Hinterlandterminals. Damit binden wir nicht nur Ladung an unsere Seehafenterminals, sondern sorgen insbesondere für eine Verlagerung des Straßentransportes auf die Schiene mit entsprechend positiven Auswirkungen auf Umwelt- und Klimaschutz. 2002 nahmen wir unseren ersten Terminalbahnhof in Betrieb, der Ganzzüge mit einer Länge von über 700 Metern abfertigte. Seitdem stieg der Anteil der Bahn an den Verkehrsträgern im Container-Hinterland-Transport deutlich weiter an. Auch deswegen ist der Hamburger Hafen der bedeutendste Bahnhafen der Welt - mit all den damit verbundenen positiven ökologischen Auswirkungen. Auch bei den Produktionsprozessen auf den Hafenanlagen der HHLA setzen wir uns ehrgeizige Umwelt- und Klimaschutzziele. Hightech und Automatisierung - zwei Schlüsselbegriffe auf unseren Terminals - führen zu energieeffizienten Prozessen und einer intensiven Flächennutzung. Dabei ist die Elektrifizierung unserer Geräte und Anlagen der Eckpfeiler unseres Klimaschutzprogramms. Sie ermöglicht uns, dieselbetriebene Geräte und Anlagen durch elektrisch betriebene Geräte und Anlagen zu ersetzen, wobei wir Strom aus erneuerbaren Energien nutzen. Während 2008 am Container Terminal Burchardkai (CTB) kein einziger elektrisch betriebener Lagerkran eingesetzt wurde, sind zum Ende des Jahres 2015 bereits acht elektrisch angetriebene Lagerblöcke in Betrieb. Der Ausbau um weitere vier Lagerblöcke wurde Mitte 2015 begonnen. Zudem verfügen wir mittlerweile mit 70 Elektro-Pkws über die größte E-Fahrzeug-Flotte aller europäischen Häfen. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, dass wir auf einem guten Weg sind, unser selbst gestecktes ehrgeiziges Einsparziel bei CO2 -Emissionen zu erreichen. Bezogen auf das Basisjahr 2008 haben wir uns vorgenommen, bis 2020 die CO2 -Emissionen je umgeschlagenen Container um mindestens 30 Prozent zu reduzieren. Ende 2015 haben wir bereits eine Einsparung von 29,5 Prozent erreicht. Doch haben wir mit der zunehmenden Automatisierung nicht nur die Treibhausgasemissionen reduziert, sondern auch die Lärmemissionen deutlich gesenkt. In einem innenstadtnahen Hafen wie Hamburg ist das ein nicht zu vernachlässigender Aspekt. Mit einer hohen Wertschöpfungsquote an unseren Standorten leisten wir dort einen nennenswerten Beitrag zum volkswirtschaftlichen Wohlstand. Wir sind mittlerweile in elf Ländern tätig und beschäftigen rund ein Drittel der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter außerhalb Deutschlands. Damit rückt das Thema Nachhaltigkeit in unserer Wertschöpfungskette stärker in unseren Fokus. Unser Verständnis von nachhaltigem Handeln beschränkt sich jedoch nicht auf unsere Hafen- und Intermodalaktivitäten. Seit mehr als 130 Jahren kümmern sich die Immobilienspezialisten der HHLA um das einzigartige Ensemble der Hamburger Speicherstadt. Die Aufnahme der Speicherstadt in die UNESCO-Welterbeliste bestätigt uns in unserer Strategie, das Quartier unter Wahrung des historischen und kulturellen Erbes weiterzuentwickeln und langfristig zu erhalten. Voraussetzung für Erfolg ist Bildung. Die HHLA unterstützt verschiedene Bildungsprojekte zur maritimen Wirtschaft und zu Umweltthemen, mit denen wir auch hier unsere gesellschaftliche Verantwortung übernehmen. Nachhaltiges Wirtschaften bedeutet für uns auch eine hohe soziale Verantwortung gegenüber unseren Beschäftigten. Dieser kommen wir mit höchsten Standards in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, vorbildlichen Sozialleistungen sowie einem umfassenden Programm in der Aus- und Weiterbildung nach. Moderne Tarifverträge bieten zudem soziale Sicherheit und ermöglichen eine zeitgemäße Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die Basis für nachhaltig zu erzielenden Erfolg.
Ihr Klaus-Dieter Peters, Vorstandsvorsitzender NachhaltigkeitsstrategieNachhaltiges Wirtschaften ist seit jeher fest im Geschäftsmodell der HHLA verankert: Auf ökologisch vorbildliche Weise verknüpft das Unternehmen Hafenterminals mit Hinterlandnetzwerken zu klima- und ressourcenschonenden Transportketten für globale Warenströme. Auch die Unternehmensführung ist am Prinzip der nachhaltigen Wertschöpfung ausgerichtet. Mit ihr belegt die HHLA, wie ökologische und wirtschaftliche Ziele in Einklang gebracht werden können. Die Nachhaltigkeitsstrategie basiert auf drei Säulen: Ökologie, Soziales und Wirtschaft. In der HHLA-Nachhaltigkeitsinitiative werden zehn Handlungsfelder und Leitlinien definiert und umgesetzt. Schwerpunkte der Handlungsfelder sind ökologische Transportketten, Klimaschutz und Flächenschonung. Damit schaffen wir die Voraussetzungen, dass die HHLA auch beim Thema Nachhaltigkeit eine führende Position einnehmen kann. Nachhaltigkeitsorganisation und DialogEin Nachhaltigkeitsrat unter Vorsitz des Vorstandsvorsitzenden verantwortet die Nachhaltigkeitsstrategie. Er besteht aus Führungskräften des Konzerns sowie dem externen Experten Prof. Schaltegger von der Leuphana Universität Lüneburg. In diesem Gremium werden konzernweit nachhaltigkeitsrelevante Themen und Maßnahmen diskutiert und verabschiedet sowie die bestehende Stakeholder-Struktur regelmäßig geprüft und aktualisiert. Auf Konzernebene berichtet die Stabstelle Nachhaltigkeit direkt an den Vorstandsvorsitzenden. Die HHLA steht in regelmäßigem Austausch mit ihren Interessengruppen, zu denen Kunden (z. B. Reedereien), Kunden von Kunden (z. B. Versender), Beschäftigte, Lieferanten, potenzielle und bestehende Aktionäre und Investoren, Verbände und Institutionen, wissenschaftliche Einrichtungen, politische Entscheidungsträger, NGOs, Nachbarn der Terminals sowie die interessierte Öffentlichkeit zählen. Der Geschäftsbericht ergänzt als etabliertes Medium den regelmäßigen Dialog und berücksichtigt die Interessen der Anspruchsgruppen. Grundsätze und BerichtsstandardsDie HHLA gestaltet ihr Engagement für Nachhaltigkeit verbindlich, transparent, mess- und vergleichbar. Das Unternehmen wendet die Richtlinien der Global Reporting Initiative (nach GRI Berichtsstandard 4) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung an, dem in diesem Zusammenhang weltweit meistverbreiteten Standard. Dadurch sorgt die HHLA auch im internationalen Maßstab für Vergleichbarkeit. Zusätzlich gab die HHLA als erstes Unternehmen des maritimen Sektors eine Entsprechenserklärung zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) ab. Die Entsprechenserklärung ist unter www.nachhaltigkeitsrat.de abrufbar. Der DNK beschreibt in 20 Kriterien mit je bis zu zwei Leistungsindikatoren Aspekte der Ökologie, des Sozialen und der Unternehmensführung. Themen wie Ressourcenverbrauch, Compliance, Chancengerechtigkeit oder Gesundheitsschutz der Beschäftigten spielen hier eine wichtige Rolle. Auch konkrete Nachhaltigkeitsziele werden abgefragt. Nachhaltigkeitsinitiativescroll
WesentlichkeitsanalyseDie HHLA ist inmitten einer Vielzahl von Interessengruppen mit vielfältigen verschiedenen Erwartungen und Anforderungen unternehmerisch tätig. Um diese Erwartungen und Anforderungen noch besser zu verstehen, führte die HHLA im Kontext nachhaltiger Unternehmensführung eine Wesentlichkeitsanalyse durch, in der potenziell relevante Nachhaltigkeitsthemen der internen und externen Stakeholder untersucht wurden. Der Prozess der Datenerhebung und Bewertung orientierte sich dabei an den Vorgaben der Global Reporting Initiative (GRI). Prozess der Stakeholder-UmfrageZunächst wurden im Rahmen einer Sitzung des Nachhaltigkeitsrats die für die HHLA wesentlichen Stakeholder identifiziert. Ausgangspunkt hierfür waren interne Quellen, wie z. B. Aufstellungen der größten Kunden. Als wesentliche Stakeholder wurden Kunden (z. B. Reedereien), Kunden von Kunden (z. B. Versender), Beschäftigte, Geschäftspartner und Lieferanten, die Medien, potenzielle und bestehende Aktionäre, Verbände und Institutionen, wissenschaftliche Einrichtungen, politische Entscheidungsträger, Non-Governmental Organizations (NGOs) sowie Nachbarn der Terminals identifiziert. Im zweiten Schritt wurde eine Bestandsaufnahme der sowohl für die externen als auch für die internen Stakeholder relevanten Themen erstellt. In die Erhebung flossen u. a. Ergebnisse aus der HHLA-Nachhaltigkeitsinitiative "Auf Kurs" ein, in deren Rahmen bereits relevante Themen ermittelt und zentrale Handlungsfelder abgeleitet wurden. siehe Nachhaltigkeitsstrategie, Seite 161 Anschließend wurde im Berichtszeitraum anhand eines einheitlichen Fragebogens eine weltweite zweiwöchige Online-Befragung durchgeführt, an der externe Stakeholder aus allen Interessengruppen sowie Führungskräfte aus verschiedenen Funktionen des Unternehmens teilgenommen haben. Insgesamt bewerteten rund 100 Personen die für die HHLA potenziell relevanten Themen, insbesondere Kunden, Geschäftspartner und Lieferanten sowie Beschäftigte der HHLA. Alle Interessengruppen haben an der Befragung teilgenommen. Darüber hinaus hatten die Stakeholder die Möglichkeit, die Themen zu gewichten, zu ergänzen und zu kommentieren. Die Ergebnisse der Stakeholder-Befragung wurden im Rahmen einer Sitzung des Nachhaltigkeitsrats diskutiert und dem Vorstand vorgestellt. Ergebnisse der Stakeholder-UmfrageDie Wesentlichkeitsmatrix zeigt die Einordnung aller Nachhaltigkeitsthemen. In der Matrixdarstellung werden die Bewertungen der externen Stakeholder mit den Bewertungen der internen Stakeholder kombiniert. Das Ergebnis ist eine Priorisierung der Themen. Wesentliche Aspekte gelten dann als wesentlich, wenn sie aus Sicht der internen Stakeholder und/oder aus externer Stakeholder-Sicht von Bedeutung sind. Als sehr wesentlich eingeschätzt wurden insbesondere die Gewährleistung eines hohen Datenschutzes, hohe Arbeitssicherheitsstandards, nachhaltiges Handeln, Compliance, Energieeffizienz, kontinuierliche Qualitätssteigerung, langfristige Ausrichtung der Geschäftsstrategie und die Etablierung eines Verhaltenskodex, der einen diskriminierungsfreien Umgang der Beschäftigten untereinander und mit konzernfremden Personen gewährleistet. Die Themen CO2 -Minderung, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei Lieferanten, Abfallvermeidung und umweltgerechte Entsorgung sowie Flächenschonung und aktiver Dialog zu Themen der Hafenwirtschalt bewerteten die Teilnehmer als wesentlich. Als zentrale Gründe für ein nachhaltiges Handeln der HHLA wurden mit deutlicher Mehrheit eine langfristig solide wirtschaftliche Entwicklung sowie Minderung der Umweltauswirkungen genannt. Der Großteil der Befragten fühlte sich insgesamt gut über die Nachhaltigkeitsthemen informiert. Prozess der Wesentlichkeitsanalyse![]() WesentlichkeitsmatrixEinschätzung der Relevanz von Nachhaltigkeitsthemen für die HHLA![]() Aufgrund der hohen Korrelation bei der Bewertung potenziell relevanter Themen von externen und internen Stakeholdern bestand bei der Themengewichtung im Vergleich zu früheren Berichten nur wenig Anpassungsbedarf. Auch die im Rahmen der HHLA-Nachhaltigkeitsinitiative definierten zentralen Handlungsfelder wurden von den Ergebnissen im Wesentlichen bestätigt: Keines der potenziell relevanten Themen wurde in der Befragung als unwesentlich bzw. weniger wesentlich eingestuft. Die HHLA wird zukünftig alle zwei Jahre eine Stakeholder-Befragung durchführen, um die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse zu überprüfen und frühzeitig veränderte Stakeholder-Erwartungen zu erkennen. ► siehe auch www.hhla.de/nachhaltigkeit WesentlichkeitsanalyseIm Rahmen der neuen G4-Richtlinien der Global Reporting Initiative (GRI) wurde erstmals eine umfassende Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt. Die Ergebnisse sind in der nachfolgenden Übersicht tabellarisch aufbereitet. Die Themen sind den Handlungsfeldern des HHLA-Nachhaltigkeitsprogramms "Auf Kurs" zugeordnet. Als bedingt wesentlich wurden die Themen "Stabile Dividendenausschüttung" und "Bedeutung von Nachhaltigkeit" für Investoren eingeschätzt. Keines der als potenziell relevant abgefragten Themen wurde als unwesentlich bzw. kaum wesentlich bewertet. scroll
BerichtsprofilBerichtsrahmenDer Berichtszeitraum umfasst das Geschäftsjahr 2015 (1. Januar bis 31. Dezember 2015). Die ermittelten Daten beziehen sich in der Regel auf diesen Zeitraum oder auf den Stand am Ende der Berichtsperiode. Falls einzelnen Informationen andere Zeiträume zugrunde liegen, wird dies explizit angegeben. Der Bericht wird jährlich veröffentlicht. Der letzte Geschäftsbericht erschien am 30. März 2015. Sofern nicht anders vermerkt, umfassen Kennzahlen und Informationen im vorliegenden Bericht den gesamten Konzern einschließlich der Beteiligungsgesellschaften mit Mehrheitsbeteiligungen. Einige Angaben enthalten zukunftsbezogene Aussagen. Diese Einschätzungen und Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Zukünftige globale Wirtschaftsbedingungen, gesetzliche Vorschriften, Marktbedingungen, Aktivitäten der Mitbewerber und andere Faktoren liegen außerhalb der Kontrolle der HHLA. Bestimmung der BerichtsinhalteDie inhaltliche Struktur des Geschäftsberichts ist grundsätzlich durch die vom deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) festgelegte Publizitätspflicht für Kapitalgesellschaften geregelt. Neben Angaben zur finanziellen und ökonomischen Entwicklung des Unternehmens finden auch Inhalte aus dem HHLA-Nachhaltigkeitsprogramm "Auf Kurs" Eingang in die Berichterstattung. Das Konzept eines integrierten Berichts umfasst die jährliche Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung. Es verdeutlicht die Wechselwirkungen zwischen ökonomischen, ökologischen und sozialen Faktoren und ihre Bedeutung für den langfristigen Unternehmenserfolg. Zur Ermittlung der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen hat die HHLA eine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt. Dazu fand im Herbst 2015 eine internationale Online-Befragung von Stakeholdern statt. Aus den Ergebnissen der Umfrage wurden die inhaltlichen Schwerpunkte der Nachhaltigkeitsberichterstattung abgeleitet. Sie greift alle als wesentlich identifizierten Themen auf. siehe Wesentlichkeitsanalyse, Seite 162 Datenerhebung und BerechnungsmethodenAbschlüsse und BerichteSämtliche Daten und Informationen wurden von den jeweils fachlich zuständigen Einheiten mit repräsentativen Methoden für den Berichtszeitraum erhoben. Die HHLA erstellt den Konzernabschluss und die Zwischenberichte nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Nähere Erläuterungen zu den IFRS enthält dieser Geschäftsbericht im Konzernanhang. siehe Textziffer 2: Konsolidierungsgrundsätze, Seite 85 Der Einzelabschluss der HHLA AG (AG-Abschluss) folgt den Rechnungslegungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB). Grundlage für die Gewinnverwendung ist allein der AG-Abschluss. Nachhaltige LeistungsindikatorenNachhaltigkeitsrelevante Kennzahlen werden auf monatlicher Basis in das interne Managementinformationssystem eingepflegt und halbjährlich ausgewertet. Der Vorstand erhält dazu einen Bericht. Jährlich werden die Leistungsindikatoren der Nachhaltigkeit berechnet und im durch Wirtschaftsprüfer attestierten Lagebericht des Geschäftsberichts veröffentlicht. Dadurch ist eine Zuverlässigkeit der Daten gegeben. Eine Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten ist durch die Beachtung gängiger internationaler Berichtsstandards gewährleistet (z. B. Greenhouse Gas Protocol). siehe nachhaltige Leistungsindikatoren, Seite 24 Risiken- und ChancenmanagementDie Chancen und Risiken werden durch ein umfangreiches Risikomanagementsystem analysiert. Die Einhaltung der relevanten und anerkannten branchenspezifischen, nationalen und internationalen Standards sowie unternehmensinterner Richtlinien wird bei der HHLA als wesentlicher Teil der Corporate Governance verstanden. Arbeitsabläufe und Prozesse sind im Einklang mit diesen Regelungen gestaltet. Externe Audits in verschiedenen HHLA-Gesellschaften (u.a. zu ISO 14001, ISO 9001, ISO 50001, CTQI [Container Terminal Quality Indicator]) bestätigen die Einhaltung anerkannter internationaler Standards. siehe Risiko- und Chancenbericht, Seite 45 Externe PrüfungDer zusammengefasste Lagebericht von HHLA-Konzern und HHLA AG sowie der Konzernabschluss und -anhang wurden von Ernst & Young geprüft. Der Geschäftsbericht 2015 wurde in Übereinstimmung mit den internationalen G4-Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI) erstellt und erfüllt die Option "Comprehensive". GRI Content IndexDer GRI Content Index verweist auf die Stellen innerhalb dieses Geschäftsberichts bzw. auf der HHLA-Website, an denen Auskunft zu den einzelnen GRI-Indikatoren gegeben wird, und ist ausschließlich online abrufbar. www.bericht.hhla.de/gri GlossarFachbegriffeAußergewöhnlich Großes Fahrzeug (AGF)Großschiff, das mindestens 330 Meter lang und/oder 45 Meter breit ist. Dieser Schiffstyp nimmt besonders auf den Relationen zwischen Fernost und Nordeuropa immer stärker zu. Automated Guided Vehicle (AGV)Vollautomatisches, fahrerloses Transportfahrzeug, das auf dem HHLA Container Terminal Altenwerder die Container zwischen den Containerbrücken an der Wasserseite und dem Blocklager bewegt. BlocklagerBei der HHLA werden auf den Container Terminals Altenwerder und Burchardkai automatisierte Blocklager zur kompakten und effizienten Stapelung von Containern eingesetzt. Diese bestehen aus mehreren Lagerblöcken. Transport und Stauen der Boxen übernehmen Portalkräne. ConRo-SchiffEin Schiff, das sowohl Container als auch rollende Ladung ( siehe RoRo) transportieren kann. ContainerbrückeKrananlage zum Be- und Entladen von Containerschiffen. Um die stetig größer werdenden Schiffe abzufertigen, sind auch die jeweils neuen Containerbrücken in Höhe und Länge ihrer Ausleger deutlich gewachsen. Feeder / FeederschiffZubringerschiff, das kleinere Mengen von Containern auf Häfen weiterverteilt. Von Hamburg aus wird vor allem die Ostseeregion mit Feedern bedient. HinterlandBezeichnet das Einzugsgebiet eines Hafens. Hub-Terminal (Hinterland)Terminal, der als Umschlagknotenpunkt Ladung bündelt und weiterverteilt. Solche Hub-Terminals betreiben die Bahngesellschaften der HHLA in Ceska Trebova, Dunajska Streda, Posen und Prag. Intermodal / IntermodalsystemeTransport unter Nutzung mehrerer Verkehrsträger (Wasser, Schiene, Straße), der die jeweils spezifischen Vorteile kombiniert. NordrangeNordeuropäische Küste, an der im weiteren geografischen Sinn alle nordeuropäischen Überseehäfen von Le Havre bis Hamburg liegen. Zu den vier größten Häfen zählen Hamburg, Bremische Häfen, Rotterdam und Antwerpen. Portalkran (auch Bahnkran oder Lagerkran)Kran, der seinen Arbeitsbereich wie ein Portal überspannt. Wird er im ► Blocklager eingesetzt, heißt er auch Lagerkran oder im Bahnumschlag Bahnkran. RoRoDie Abkürzung steht für "roll-on/roll-off" und bezeichnet ein Ladeverfahren für Güter, die in ein oder von einem Schiff gerollt bzw. gefahren werden. Bei der rollenden Ladung handelt es sich meist um Kraftfahrzeuge oder Lkws, aber auch Projektladungen werden rollend auf speziellen Aufliegern transportiert. ShuttlezugZug, der mit einer gleichbleibenden Wagengarnitur auf derselben Strecke hin- und herpendelt, aufwändiges Rangieren entfällt. Die HHLA-Bahngesellschaften setzen Shuttlezüge zwischen den Seehäfen und den ► Hub-Terminals (Hinterland) ein. SpreaderTonnenschweres Greifwerkzeug einer ► Containerbrücke oder eines Krans, mit dem ein Container angehoben oder abgesetzt wird. StandardcontainerSiehe ► TEU TandembrückeEine hocheffiziente ► Containerbrücke, die in einer einzigen Bewegung zwei 40- oder vier 20-Fuß-Container gleichzeitig löschen oder laden kann. Die HHLA setzt solche Brücken am Container Terminal Burchardkai ein. TerminalIn der maritimen Logistik versteht man darunter eine Anlage für den Umschlag von Gütern auf verschiedene Verkehrsträger. TEU (Twenty Foot Equivalent Unit)Genormter 20-Fuß-Standardcontainer, der als Maßeinheit zur Zählung von Containermengen. Ein 20-Fuß-Standardcontainer ist 6,06 Meter lang, 2,44 Meter breit und 2,59 Meter hoch. TraktionFortbewegung von Zügen durch Lokomotiven. TransportleistungLeistungskennziffer im Bahnverkehr, die sich aus dem Produkt von transportierter Menge und zurückgelegter Strecke ergibt. Van-Carrier (auch VC oder Straddle-Carrier)Fahrzeug zum Transport von Containern auf den Terminals. Der Fahrer bewegt seinen Van-Carrier über den Container, hebt diesen an und kann ihn in bis zu vier Lagen übereinanderstapeln. FinanzbegriffeDBO (Defined Benefit Obligation)Leistungsorientierte Pensionsverpflichtung der am Stichtag erdienten und bewerteten Pensionsansprüche von aktiven und ausgeschiedenen Mitarbeitern inklusive wahrscheinlicher künftiger Änderung von Renten und Gehältern. Derivative FinanzinstrumenteFinanzinstrumente, die klassischerweise zur Absicherung bestehender Investments oder Verpflichtungen eingesetzt werden. Durchschnittliches BetriebsvermögenDurchschnittliches langfristiges Nettoanlagevermögen (immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagevermögen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) + durchschnittliches kurzfristiges Nettoumlaufvermögen (Vorräte + Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen). Dynamischer VerschuldungsgradWirtschaftliche Finanzschulden (Pensionsrückstellungen + lang- und kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen + lang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten - Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristige Einlagen) / EBITDA EBITErgebnis vor Zinsen und Steuern. EBITDAErgebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen. EBTErgebnis vor Steuern. EigenkapitalquoteEigenkapital / Bilanzsumme. Equity-BeteiligungsergebnisAnteiliger Jahresüberschuss eines Gemeinschaftsunternehmens oder eines assoziierten Unternehmens geht in das Finanzergebnis in der Gewinn- und Verlustrechnung ein. FinanzergebnisZinserträge - Zinsaufwand +/- Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen +/- sonstiges Finanzergebnis IASInternational Accounting Standards IFRSInternational Financial Reporting Standards Impairment-TestWerthaltigkeitstest nach IFRS InvestitionenAuszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sowie in immaterielle Vermögenswerte. KapitalkostenAufwendungen, die erbracht werden müssen, um finanzielle Mittel als Eigenkapital oder Fremdkapital in Anspruch nehmen zu können. Operativer CashflowGemäß Literatur IFRS-Kennzahlen: EBIT - Steuern + Abschreibungen - Zuschreibungen +/- Veränderung langfristige Rückstellungen (exkl. Zinsanteil) +/- Gewinn/Verlust aus Abgang des Sachanlagevermögens + Veränderung Working Capital ROCE (Gesamtkapitalrentabilität)EBIT / Ø Betriebsvermögen SkaleneffektÖkonomisches Gesetz, das besagt, dass Produktionssteigerungen mit Verringerungen der Stückkosten einhergehen. UmsatzerlöseErlöse aus dem Verkauf, der Vermietung oder Verpachtung und aus erbrachten Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und Umsatzsteuer. WertschöpfungProduktionswert - Vorleistungen (Materialaufwand, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen); die erzielte Wertschöpfung verteilt sich auf die Anspruchsberechtigten des HHLA-Konzerns wie die Beschäftigten, Gesellschafter, Darlehensgeber oder die Kommune. Finanzkalender30. März 2016Berichterstattung Gesamtjahr 2015 Bilanzpressekonferenz, Analystenkonferenz 12. Mai 2016Zwischenbericht Januar - März 2016 Analysten-Telefonkonferenz 16. Juni 2016Hauptversammlung 11. August 2016Zwischenbericht Januar - Juni 2016 Analysten-Telefonkonferenz 10. November 2016Zwischenbericht Januar - September 2016 Analysten-Telefonkonferenz ImpressumHerausgeberHamburger Hafen und Logistik AG Bei St. Annen 1 20457 Hamburg Telefon +49 40 3088 - 0 Fax +49 40 3088 - 3355 info@hhla.de www.hhla.de Investor RelationsTelefon +49 40 3088 - 3100 Fax +49 40 3088 - 55 3100 investor-relations@hhla.de UnternehmenskommunikationTelefon +49 40 3088 - 3520 Fax +49 40 3088 - 3355 unternehmenskommunikation@hhla.de FotografieThies Rätzke Nele Martensen (Vorstand) Design und Umsetzungnexxar GmbH, Wien Online-Geschäftsberichte und Online-Nachhaltigkeitsberichte HHLA-Mehrjahresübersichtscroll
Angepasste Werte: 2012 aus der Anwendung von IAS 19 (revised 2011) /2013 aus der Anwendung von IFRS 11 |
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