Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanzeid gemäß § 264 Abs. 2 S. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2016

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Berichterstattung der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft im kommenden Geschäftsjahr beschrieben sind.

 

Hamburg, 2. März 2017

HAMBURGER HAFEN UND LOGISTIK AKTIENGESELLSCHAFT

Angela Titzrath

Dr. Stefan Behn

Heinz Brandt

Dr. Roland Lappin

Ordentliche Hauptversammlung der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft vom 21. Juni 2017

hier:

Auszug aus dem Protokoll des Hamburgischen Notars Prof. Dr. Peter Rawert

- UR.Nr. 1565/2017 R — zur Veröffentlichung des Gewinnverwendungsbeschlusses im Bundesanzeiger

Erläuterung und Darstellung der Beschlussvorschläge

Der Vorsitzende rief erneut die Tagesordnungspunkte auf und stellte die im Bundesanzeiger am 10. Mai 2017 veröffentlichten Beschlussvorschläge zur Abstimmung. der vollständige Wortlaut der einzelnen Beschlussvorschläge sei mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht worden.

Zu Tagesordnungspunkt 2 wies der Vorsitzende darauf hin, dass die Gesellschaft zum heutigen Tag keine eigenen Aktien besitze. Die Zahl der dividendenberechtigten Aktien habe sich seit der Einberufung nicht verändert. Eine Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags sei daher nicht erforderlich.

Alsdann stellte der Vorsitzende die Abstimmungsergebnisse zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8 fest und verkündete die gefassten Beschlüsse wie folgt:

Zu TOP 2 stellte der Vorsitzende fest und verkündete, der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016 sei mit der erforderlichen Mehrheit angenommen worden.