![]() Hamburger Hafen und Logistik AktiengesellschaftHamburgKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Geschäftsbericht 2017GESCHÄFTSBERICHT 2017 HAMBURGER HAFEN UND LOGISTIK AKTIENGESELLSCHAFTSegmente der HHLAContainerscroll
Auf den HHLA-Containerterminals werden Schiff, Bahn und Lkw zur effizienten Transportkette verknüpft. Die Hamburger Terminals bilden die wichtigste europäische Drehscheibe zwischen Asien und Mittel- und Osteuropa. Darüber hinaus betreibt die HHLA einen Containerterminal im ukrainischen Odessa. Wesentliche Kennzahlenscroll
Umsatzerlösein Mio. €![]() Logistikscroll
Die HHLA bündelt in diesem Segment eine breite Palette von hafennahen Dienstleistungen wie Massengut-, Fahrzeug- sowie Fruchtlogistik. Zudem vermarktet die HHLA ihr Know-how bei Infrastruktur- und Projektentwicklung weltweit. Wesentliche Kennzahlenscroll
Umsatzerlösein Mio. €![]() 2014: IFRS-Änderung der Konsolidierungsmethode Intermodalscroll
Die Bahngesellschaften der HHLA betreiben ein umfassendes Transport- und Terminalnetzwerk für Containertransporte und verbinden Häfen an Nord- und Ostsee sowie der nördlichen Adria mit ihrem Hinterland. Umfuhren per Lkw im Hamburger Hafen runden das Dienstleistungsportfolio ab. Wesentliche Kennzahlenscroll
Umsatzerlösein Mio. €![]() Immobilienscroll
Mit dem nachhaltigen Umbau der denkmalgeschützten Hamburger Speicherstadt zu einem mustergültig sanierten Quartier betreibt die HHLA eine intelligente Standortentwicklung und sichert mit dem Fischmarkt Hamburg-Altona ein Stück des traditionsreichen Fischereihafenareals. Wesentliche Kennzahlenscroll
Umsatzerlösein Mio. €![]() HHLA-Kennzahlenscroll
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Vor Konsolidierung zwischen den Teilkonzernen Dieser Geschäftsbericht wurde veröffentlicht am 28. März 2018. http://bericht.hhla.de/geschaeftsbericht-2017 An unsere Aktionäre"Die Ladung sucht sich ihren Weg. Damit dieser Weg auch künftig über den Hamburger Hafen und die HHLA führt, investieren wir kontinuierlich in unsere Anlagen. Sehr geehrte Damen und Herren,um eine Strecke von 400 Metern zurückzulegen, braucht ein Mensch durchschnittlich fünf bis sechs Minuten. Ich will Ihnen damit eine Vorstellung von der Dimension vermitteln, auf die sich die Containerterminals der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) künftig einstellen müssen. Denn 000 Meter lang sind die Schiffe, die den Hamburger Halfen immer häufiger anlaufen werden. Erstmals haben wir im Juni 2017 ein Schiff mit solchen Abmessungen und einer Kapazität von 20.000 Standardcontainern (TEU) erfolgreich abgefertigt. Noch sind die Schiffe wegen der Fahrrinnentiefe der Elbe nicht voll beladen. Aber nachdem die juristische Auseinandersetzung um die Fahrrinnenanpassung entschieden ist, gehen wir davon aus, dass die Baggerarbeiten bald beginnen. Für die HHLA und ihre Kunden bedeutet das mehr Planungssicherheit und eine Stärkung der Wettbewerbsposition des Hamburger Hafens. Wir sind deshalb zuversichtlich, dass die HHLA 2018 an das sehr erfolgreiche Geschäftsjahr 2017 anknüpfen wird, auch weil die Prognosen für Weltwirtschaft und Welthandel positiv sind. Rahmenbedingungen wie die konjunkturelle Entwicklung oder die nautische Erreichbarkeit des Hafens sind für das Geschäft der HHLA wichtig. Aber sie garantieren allein noch keinen Erfolg. Entscheidend ist, was wir als Unternehmen tun, um unsere Position am Markt zu behaupten und auszubauen. Wir haben im vergangenen Jahr viele Gespräche mit unseren Kunden weltweit geführt und zahlreiche Vertriebsaktivitäten unternommen. Nach der Neuordnung der Konsortialstrukturen war es wichtig, die gewachsenen Geschäftsbeziehungen zu den Reedern zu festigen. Die Ladung sucht sich ihren Weg. Damit dieser Weg auch künftig über Hamburg führt, investieren wir kontinuierlich in unsere Anlagen. Durch die Anschaffung von modernster Brücken- und Lagertechnik sind wir gut dafür gerüstet, um Schiffe mit einer Kapazität von über 20.000 TEU abzufertigen. Unsere Betrachtung von Prozessen und Abläufen endet freilich nicht an der Kaikante, sondern umfasst die gesamte logistische Wertschöpfungskette. Um effizienter und noch leistungsfähiger zu werden, bieten sich uns mit der Digitalisierung neue und vielfältige Möglichkeiten. Unser Anspruch ist es, Motor des digitalen Wandels im Hafen zu sein. Die HHLA beschäftigt sich nicht erst seit Beginn des digitalen Zeitaltern mit innovativen IT-Lösungen. Wir verfügen auf diesem Feld über viel Erfahrung und Know-how im Unternehmen, wie das weitgehend automatische Container Terminal Altenwerder auch 15 Jahre nach seiner Inbetriebnahme beweist. Verstärkt in vernetzten Strukturen zu denken und zu agieren, das gilt ebenfalls für unsere Hinterlandaktivitäten Erneut haben unsere Intermodaltöchter Metrans und Polzug einen signifikanten Beitrag zum Ergebnis der HHLA geleistet. Um unsere vordere Position in einem hart umkämpften Wettbewerbsumfeld erfolgreich zu behaupten, haben wir Metrans und Polzug im vergangenen Jahr zusammengeführt. Indem wir mehr Güter von der Straße auf die Schiene holen, leisten wir einen Beitrag zum Klimaschutz. Von unserer Leistungsstärke profitieren Sie, unsere Aktionäre. Vorstand und Aufsichtsrat der HHLA schlagen auf der Hauptversammlung am 12. Juni 2018 für die an der Börse gehandelten Aktien des Teilkonzerns Hafenlogistik eine Dividende von 0,67 € (im Vorjahr: 0,59 €) je dividendenberechtigte A-Aktie und für die nicht börsennotierten S-Aktien des Teilkonzerns Immobilien 2,00 € je Aktie vor. Im Geschäftsjahr 2018 rechnen wir mit annähernd gleichbleibenden Mengen sowohl beim Containerumschlag als auch beim Containertransport. Auf Konzernebene sollte dies zu Umsatzerlösen auf Vorjahresniveau führen. Für das Konzernbetriebsergebnis (EBIT) rechnet der Vorstand mit einem deutlichen Anstieg gegenüber dem Vorjahr.
Ihre Angela Titzrath, Vorstandsvorsitzende Der Vorstandscroll
Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2017 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung sowie dem Deutschen Corporate Governance Kodex zugewiesenen Aufgaben pflichtgemäß wahrgenommen. Er hat die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht, die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens sowie wesentliche Einzelmaßnahmen beratend begleitet und sich von der Recht-, Ordnungs- und Zweckmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Auch die Organisation von Gesellschaft und Konzern, das errichtete Risikomanagement und die Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung hat der Aufsichtsrat fortwährend überwacht und sich von der jeweiligen Leistungsfähigkeit überzeugt. Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und VorstandDer Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für die HHLA und den Konzern eingebunden. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Entwicklungen, insbesondere die Lage der HHLA und des Konzerns, die Unternehmensplanung, grundsätzliche Fragen der Unternehmenspolitik und der Strategie, Investitionsvorhaben und die Personalsituation. Maßnahmen, die nach Gesetz, Satzung oder der Geschäftsanweisung des Vorstands der Zustimmung des Aufsichtsrats oder einem seiner Ausschüsse bedürfen, wurden jeweils rechtzeitig vorgelegt. Der Aufsichtsrat bzw. die entsprechenden Ausschüsse haben diesen Maßnahmen nach eigener Prüfung und ausführlicher Erörterung mit dem Vorstand jeweils zugestimmt. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand auch zwischen den Sitzungen in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand und wurde über die Planung und Strategie, die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage, wesentliche Geschäftsvorfälle, die Risikolage und das Risikomanagement sowie die Compliance informiert. Die Arbeit des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2017 vier ordentliche Sitzungen und zwei Sondersitzungen abgehalten. Regelmäßige Gegenstände der ordentlichen Sitzungen sind die laufende Umsatz-, Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung sowie die aktuelle Geschäftslage der Gesellschaft, des Konzerns und der einzelnen Segmente, jeweils einschließlich der Risikolage, des Risikomanagements sowie der Compliance. Der Vorstand berichtete in den Sitzungen über die wirtschaftliche, finanzielle und strategische Situation der Gesellschaft und des Konzerns, die Strategie des Unternehmens im In- und Ausland sowie über wesentliche Entwicklungen und Ereignisse. Die weiteren Schwerpunkte der Sitzungen im Berichtszeitraum lassen sich wie folgt zusammenfassen: In der Sondersitzung am 23. Februar 2017 hat sich der Aufsichtsrat - nach ausführlicher Vorbereitung durch den Personalausschuss - mit der Bestellung von Herrn Hansen als Nachfolger von Herrn Dr. Behn befasst und Herrn Hansen mit Wirkung ab dem 1. April 2017 für zunächst drei Jahre zum Mitglied des Vorstands bestellt. Schwerpunkte der Bilanzsitzung am 24. März 2017 waren die Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses der HHLA einschließlich der Sparteneinzelabschlüsse für die A- und S-Sparte, des Konzernabschlusses einschließlich der Teilkonzernabschlüsse, des zusammengefassten Lageberichts der HHLA und des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats sowie der Berichte über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und zwischen der A- und der S-Sparte für das Geschäftsjahr 2016. Vertreter des Abschlussprüfers nahmen an der Sitzung teil, berichteten über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung und standen für Fragen zur Verfügung. Zudem hat sich der Aufsichtsrat in dieser Sitzung intensiv mit der Strategie der HHLA und den Rahmenbedingungen für die Geschäftstätigkeit im Container-Segment auseinandergesetzt. Weitere Themen der Sitzung waren die Zuständigkeiten innerhalb des Vorstands und die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung 2017 einschließlich des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands, der Wahlvorschläge für die Neuwahlen zum Aufsichtsrat und der Empfehlung des Prüfungsausschusses für die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017. In der zweiten regulären Sitzung am 16. Juni 2017 hat sich der Aufsichtsrat schwerpunktmäßig mit Maßnahmen zur Straffung der internen Organisation und der Restrukturierung der Polzug-Gruppe, insbesondere der Übernahme wesentlicher Aktivitäten der Polzug-Gruppe durch die Metrans-Gruppe, befasst und der Restrukturierung nach ausführlicher Erörterung zugestimmt. Die zweite Sondersitzung am 21. Juni 2017 im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung diente der Konstituierung des neu zusammengesetzten Aufsichtsrats. In der Sitzung am 29. September 2017 hat sich der Aufsichtsrat mit zwei Investitionsvorhaben - insbesondere dem Erwerb weiterer Lokomotiven durch die Metrans-Gruppe -befasst und diesen Vorhaben zugestimmt. Außerdem haben wir uns in dieser Sitzung mit den Neuerungen im Bereich der Corporate Governance, der Geschäftsberichtserstattung und der Abschlussprüfung befasst. Im Nachgang zu der Sitzung fand außerdem - anlässlich der Neuwahlen zum Aufsichtsrat - eine Schulung der Aufsichtsratsmitglieder zu verschiedenen rechtlichen Themen statt. In unserer Sitzung am 18. Dezember 2017 haben wir uns schließlich ausführlich mit der Lage und der strategischen Ausrichtung der Gesellschaft und des Konzerns, dem Wirtschaftsplan 2018 und der Mittelfristplanung für die Jahre 2019 bis 2022, jeweils für den Konzern und die beiden Teilkonzerne Hafenlogistik und Immobilien, sowie den Ergebnissen der Risiko- und Chanceninventur auseinandergesetzt. Des Weiteren haben wir in dieser Sitzung einer Beteiligung an einem Accelerator im Bereich Logistik sowie der Übernahme einer Bürgschaft im Zusammenhang mit der Restrukturierung der Polzug-Gruppe zugestimmt. Außerdem haben wir uns ein weiteres Mal mit den Neuerungen im Bereich der Geschäftsberichterstattung und der Abschlussprüfung befasst, insbesondere der mit §§ 289b ff. bzw. § 315b f. HGB eingeführten Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung. Zur Herstellung einer qualifizierten Prüfdichte haben wir - im Einklang mit gängiger Marktpraxis - beschlossen, den zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht für die HHLA und den Konzern einer externen Prüfung durch den Abschlussprüfer zu unterziehen, der aufgrund seiner Abschlussprüfungstätigkeit über die größte Sachnähe verfügt. Schließlich haben wir die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats an neue gesetzliche Regelungen und Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex angepasst und ein Kompetenz- bzw. Anforderungsprofil für den Aufsichtsrat und ein Diversitätskonzept für den Vorstand verabschiedet. An den Sitzungen des Aufsichtsrats nehmen grundsätzlich jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrats und - soweit nicht Vorstandsangelegenheiten oder aufsichtsratsinterne Themen erörtert werden - die Mitglieder des Vorstands teil. Die Präsenz bei den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Berichtszeitraum lag bei durchschnittlich rund 89 %. Mit Ausnahme von Frau Petersen und Frau Schwiegershausen-Güth, die dem Aufsichtsrat beide erst seit den Neuwahlen im Juni 2017 angehören, hat kein Mitglied des Aufsichtsrats nur an der Hälfte oder weniger der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen es angehört, teilgenommen. Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern sind im Berichtszeitraum nicht aufgetreten. Dem Aufsichtsrat gehören keine ehemaligen Vorstandsmitglieder der Gesellschaft an. Die Arbeit der AusschüsseDer Aufsichtsrat hat mit dem Finanzausschuss, dem Prüfungsausschuss, dem Immobilienausschuss, dem Personalausschuss, dem Nominierungsausschuss und dem Vermittlungsausschuss insgesamt sechs Ausschüsse eingerichtet. Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichten dem Aufsichtsrat in der jeweils nächsten Sitzung über die Ausschussarbeit. Bis auf den Nominierungsausschuss sind alle Ausschüsse paritätisch mit Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt. ► siehe auch Konzernanhang, Textziffer 49, Organe und Mandate, Seite 145 Der Finanzausschuss und der Prüfungsausschuss haben im Geschäftsjahr 2017 jeweils vier Sitzungen abgehalten, nämlich jeweils im März, Juni, September und im Dezember 2017. Regelmäßige Gegenstände der Sitzungen des Finanzausschusses sind die Konzernergebnisentwicklung und die allgemeine Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Außerdem befasste sich der Finanzausschuss im Berichtszeitraum mit verschiedenen Investitionen, insbesondere dem Erwerb weiterer Lokomotiven durch die Metrans-Gruppe, der Beteiligung an zwei Accelerator-Programmen sowie der Übernahme zweier Bürgschaften durch die HHLA im Zusammenhang mit Ausbau- und Fördermaßnahmen bzw. der Restrukturierung der Polzug-Gruppe. Schwerpunkt der Dezember-Sitzung war schließlich die ausführliche Vorprüfung des Wirtschaftsplans 2018 und der Mittelfristplanung für die Jahre 2019 bis 2022. Regelmäßige Gegenstände der Arbeit des Prüfungsausschuss sind vor allem die Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses sowie der Abschlussprüfung und ihrer Wirksamkeit sowie die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems und der Compliance einschließlich des Compliance-Management-Systems. Er überwacht ferner die Auswahl des Abschlussprüfers sowie dessen Qualifikation, Effizienz und Unabhängigkeit und die Zulässigkeit etwaiger vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachter Leistungen (sog. Nichtprüfungsleistungen); der Prüfungsausschuss hat hierzu einen Katalog nach Art und Umfang grundsätzlich gebilligter Nichtprüfungsleistungen verabschiedet. Zentrale Themen der einzelnen Sitzungen im Berichtszeitraum waren darüber hinaus die ausführliche Erörterung und Prüfung des Jahresabschlusses der HHLA, des Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2016 (März-Sitzung) sowie des Halbjahresfinanzberichts 2017 und dessen prüferische Durchsicht (August-Sitzung). In beiden Sitzungen berichteten Vertreter des Abschlussprüfers über die Ergebnisse der Prüfung bzw. der prüferischen Durchsicht und standen für Fragen zur Verfügung. Weitere Schwerpunkte der Tätigkeit im Berichtszeitraum waren die Quartalsmitteilungen für das erste und dritte Quartal, die Prüfungstätigkeit der internen Revision und die verschiedenen Neuerungen im Bereich der Geschäftsberichterstattung und der Abschlussprüfung. In seiner letzten Sitzung hat sich der Prüfungsausschuss insbesondere mit den Prüfungsschwerpunkten bei der Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017, den Ergebnissen der Risiko- und Chanceninventur 2017, der Prüfungsplanung der Revision für das Jahr 2018, der Vorbereitung der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex und dem Jahresbericht des Compliance-Beauftragten befasst. An den Sitzungen des Finanzausschusses und des Prüfungsausschusses nehmen außer den jeweiligen Ausschussmitgliedern regelmäßig die Vorstandsvorsitzende und der Finanzvorstand teil. An den Sitzungen des Prüfungsausschusses nimmt außerdem regelmäßig der Compliance-Beauftragte der HHLA teil, berichtet über seine Tätigkeit sowie aktuelle Entwicklungen und steht für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Weitere Teilnehmer, wie z.B. Vertreter des Abschlussprüfers oder der internen Revision, nehmen bei Bedarf an den Sitzungen teil. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses steht auch zwischen den Sitzungen in regelmäßigem Kontakt mit dem Abschlussprüfer und dem Finanzvorstand. Der Immobilienausschuss hat im Berichtszeitraum zwei Sitzungen abgehalten. Schwerpunkte seiner Tätigkeit waren -jeweils in Bezug auf den Teilkonzern Immobilien (S-Sparte) -neben der allgemeinen Geschäftsentwicklung die Erörterung und Prüfung des Jahresabschlusses der HHLA einschließlich des Einzelabschlusses der S-Sparte, des Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und der Einzelabschlüsse der Immobiliengesellschaften für das Geschäftsjahr 2016 (März-Sitzung) sowie der Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2018 und die Mittelfristplanung für die Jahre 2019 bis 2022 und die Zustimmung zum Abschluss verschiedener Mietverträge (Dezember-Sitzung). Der Nominierungsausschuss ist im Geschäftsjahr 2017 zwei Mal zusammengetreten, um die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats für die Wahl der Anteilseignervertreter im Rahmen der turnusgemäßen Neuwahlen zum Aufsichtsrat auf der ordentlichen Hauptversammlung am 21. Juni 2017 vorzubereiten. Bei der Suche und Auswahl geeignetere Kandidaten und Kandidatinnen hat der Aufsichtsrat neben den Anforderungen des Aktiengesetzes, des Deutschen Corporate Governance Kodex und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats auch die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele berücksichtigt. Der Personalausschuss hat im Geschäftsjahr 2017 insgesamt sieben Mal getagt. Schwerpunkt dieser Sitzungen war die Vorbereitung der Personalentscheidungen des Aufsichtsrats, namentlich die Auswahl eines Nachfolgers für Herrn Dr. Behn, der zum 31. März 2017 aus dem Vorstand ausgeschieden ist. Für eine Sitzung des Vermittlungsausschusses bestand im Berichtszeitraum kein Anlass. Corporate GovernanceDie jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) wurde in der Prüfungsausschusssitzung am 12. Dezember 2017 gemeinsam mit dem Vorstand vorbereitet und vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2017 verabschiedet. Die aktuelle Entsprechenserklärung und die Entsprechenserklärungen der Vorjahre sind für die Öffentlichkeit auf der Internetseite der HHLA unter ► www.hhla.de/corporategovernance dauerhaft zugänglich. Die aktuelle Entsprechenserklärung sowie weiterführende Informationen zur Corporate Governance finden sich zudem im Corporate-Governance-Abschnitt des Lageberichts. ► siehe auch Corporate Governance, Seite 46 AbschlussprüfungDie Hauptversammlung vom 21. Juni 2017 hat - im Einklang mit dem Wahlvorschlag des Aufsichtsrats und der Empfehlung des Prüfungsausschusses - die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg (PwC), zum Abschlussprüfer des Jahres- und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für den Konzern für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2017 gewählt. Der Prüfungsausschuss hat daraufhin im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex - insbesondere den Vorgaben zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers - den Prüfungsauftrag verhandelt, die Prüfungsschwerpunkte vorgegeben und den Auftrag erteilt. Die Prüfung richtete sich erstmals nach den Vorgaben der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Rates und des Parlaments vom 16. April 2014), der geänderten Abschlussprüfungsrichtlinie (Richtlinie 2014/56/EU des Europäischen Rates und des Parlaments vom 16. April 2014) und den zugehörigen Durchführungsvorschriften. Der Abschlussprüfer hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss der HHLA für das Geschäftsjahr 2017 einschließlich der als Teil des Anhangs dargestellten Sparteneinzelabschlüsse für die A-Sparte (Teilkonzern Hafenlogistik) und die S-Sparte (Teilkonzern Immobilien) nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017 einschließlich der als Teil der Erläuterungen dargestellten Teilkonzernabschlüsse für die A- und die S-Sparte nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den gemäß § 315e HGB ergänzend anzuwenden Vorschriften, sowie den zusammengefassten Bericht über die Lage der HHLA und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017 geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer hat ferner den vom Vorstand der HHLA gemäß § 312 Aktiengesetz (AktG) aufgestellten Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2017 geprüft, über das Ergebnis der Prüfung schriftlich berichtet und den Bericht mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass (1) die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, (2) bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war und (3) bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen." Der Abschlussprüfer hat außerdem den vom Vorstand gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung in analoger Anwendung des § 312 AktG erstellten Bericht über die Beziehungen zwischen der A-Sparte und der S-Sparte für das Geschäftsjahr 2017 geprüft, über das Ergebnis der Prüfung schriftlich berichtet und den Bericht mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass (1) die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, (2) bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." Schließlich hat der Abschlussprüfer auch den zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b ff. bzw. § 315b f. HGB einer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen, über das Ergebnis dieser Prüfung berichtet und einen uneingeschränkten Vermerk erteilt. Die genannten Abschlüsse und Berichte sowie die entsprechenden Prüfberichte wurden jeweils unmittelbar nach ihrer Aufstellung und Prüfung allen Mitgliedern des Aufsichtsrats ausgehändigt, in den Sitzungen des Prüfungs- und des Immobilienausschusses am 19. März 2018 sowie in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 23. März 2018 jeweils vom Vorstand erläutert und sodann eingehend in den Ausschüssen bzw. im Plenum erörtert. Vertreter des Abschlussprüfers waren in den Sitzungen anwesend, berichteten über Umfang, Schwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und standen für Fragen zur Verfügung. Die Vertreter des Abschlussprüfers gingen dabei insbesondere auch auf die im Bestätigungsvermerk beschriebenen besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) und die vorgenommenen Prüfungshandlungen sowie die Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess ein. Schließlich berichtete der Abschlussprüfer auch über Art und Umfang der sonstigen von ihm erbrachten Leistungen. Der Prüfungs- und der Immobilienausschuss haben sich im Rahmen der Vorprüfung ausführlich mit dem Prüfungsverlauf, den Prüfungsberichten und den Ergebnissen und insbesondere den im Bestätigungsvermerk beschriebenen besonders wichtigen Prüfungssachverhalten (Key Audit Matters) befasst und dem Plenum nach Abschluss ihrer Prüfung die Billigung der Abschlüsse und Berichte empfohlen. Nach eingehender Auseinandersetzung mit den Prüfungsberichten und -ergebnissen des Abschlussprüfers und den Ergebnissen der Vorprüfung durch die Ausschüsse im Plenum und auf Basis unserer eigenen Prüfung haben wir den Ergebnissen der Abschlussprüfung zugestimmt. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung sind keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss inklusive der Sparteneinzelabschlüsse, den Konzernabschluss inklusive der Teilkonzernabschlüsse sowie den zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 zu erheben. Dementsprechend haben wir den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht in unserer Sitzung am 23. März 2018 gebilligt. Der Jahresabschluss der HHLA für das Geschäftsjahr 2017 ist damit festgestellt. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung sind zudem keine Einwendungen gegen die Erklärungen des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Beziehungen zwischen A- und S-Sparte zu erheben. Schließlich sind nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung auch keine Einwendungen gegen den zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2017 zu erheben. Der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands wurde in den Sitzungen des Prüfungsausschuss - für die A-Sparte - und des Immobilienausschuss - für die S-Sparte - am 19. März 2018 und der Sitzung des Aufsichtsrats am 23. März 2018 eingehend geprüft und mit dem Vorstand diskutiert. Nach eigener Prüfung - insbesondere unter Berücksichtigung der Ergebnisentwicklung und Finanzplanung sowie der Aktionärsinteressen - haben wir uns dem Vorschlag des Vorstands zur Gewinnverwendung angeschlossen. Gemeinsam mit dem Vorstand wird der Aufsichtsrat der Hauptversammlung vorschlagen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 eine Dividende von 0,67 € je dividendenberechtigte A-Aktie sowie von 2,00 € je dividendenberechtigte S-Aktie auszuschütten. Personelle VeränderungenHerr Dr. Behn ist zum 31. März 2017 aus dem Vorstand ausgeschieden. Als Nachfolger für Herrn Dr. Behn hat der Aufsichtsrat - nach Vorbereitung durch den Personalausschuss - mit Wirkung ab dem 1. April 2017 Herrn Jens Hansen für zunächst drei Jahre als Chief Operating Officer zum Mitglied des Vorstands bestellt. Im Aufsichtsrat haben im Berichtszeitraum die turnusgemäßen Neuwahlen zum Aufsichtsrat stattgefunden. Bei der Neuwahl der Anteilseignervertreter durch die ordentliche Hautversammlung am 21. Juni 2017 wurden die Mitglieder Petra Bödeker-Schoemann, Dr. Rolf Bösinger, Dr. Norbert Kloppenburg und Dr. Sibylle Roggencamp für eine weitere Amtszeit gewählt. Die Mitglieder Prof. Dr. Peer Witten und Dr. Bernd Egert sind mit Ablauf der Amtszeit am 21. Juni 2017 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. An ihrer Stelle hat die Hauptversammlung Prof. Dr. Rüdiger Grube und Michael Westhagemann zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt. In seiner konstituierenden Sitzung hat der Aufsichtsrat sodann Herrn Prof. Dr. Rüdiger Grube zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Herrn Berthold Bose zu seinem Stellvertreter gewählt. Im Zuge der Neuwahlen wurden auch die Ausschüsse des Aufsichtsrats teilweise neu besetzt. ► siehe auch Konzernanhang, Textziffer 49, Organe und Mandate, Seite 145 Der Aufsichtsrat bedankt sich bei Herrn Prof. Dr. Witten und Herrn Dr. Egert für die langjährige gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Aufsichtsrat. Abschließend danke ich im Namen des Aufsichtsrats den Vorstandsmitgliedern und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns für ihren tatkräftigen Einsatz im Geschäftsjahr 2017 und unseren Aktionären und Geschäftspartnern für das entgegengebrachte Vertrauen.
Hamburg, 23. März 2018 Der Aufsichtsrat Prof. Dr. Rüdiger Grube, Vorsitzender des Aufsichtsrats Mitglieder des AufsichtsratsProf. Dr. Rüdiger GrubeVorsitzender des Aufsichtsrats Geschäftsführender Gesellschafter der Rüdiger Grube International Business Leadership GmbH, Hamburg Berthold BoseStellvertretender Vorsitzender Leiter ver.di-Landesbezirk Hamburg Petra Bödeker-SchoemannGeschäftsführerin der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH Dr. Rolf BösingerStaatsrat der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg Dr. Norbert KloppenburgBerater für internationale Beteiligungen und Finanzierungen Thomas LütjeDirektor Vertrieb der HHLA Thomas MendrzikVorsitzender des Betriebsrates von CTA Norbert PaulsenVorsitzender des Gemeinschaftsbetriebsrats der HHLA Sonja PetersenKaufmännische Angestellte am CTB Dr. Sibylle RoggencampLeiterin des Amtes für Vermögens- und Beteiligungsmanagement in der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg Maya Schwiegershausen-GüthGewerkschaftssekretärin ver.di Bund Michael WesthagemannWirtschaftsberater für Innovation und Technologie ► siehe zu den aktuellen und ausgeschiedenen Mitgliedern im Berichtszeitraum sowie zur Besetzung der Ausschüsse auch Konzernanhang, Textziffer 49, Organe und Mandate, Seite 145 Die HHLA-AktieKennzahlen HHLA-Aktiescroll
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Dividendenvorschlag für 2017 Börsenjahr endet positiv mit starker SchlussphaseDer deutsche Leitindex kann auf einem starken Jahresverlauf zurückblicken. Angetrieben von der positiven Konjunkturentwicklung legte der DAX 2017 im Niedrigzinsumfeld deutlich zu. Schon zu Jahresbeginn knüpften die Leitindizes am Aufwärtstrend zum Jahresende 2016 an und starteten positiv ins Jahr. Dominiert wurden die Kursverläufe im ersten Quartal insbesondere von den wechselnden Erwartungen an die US-Wirtschaft, die zwischen Optimismus und politischer Sorge schwankten. Souveräne Konjunkturdaten, ein schwacher Euro und eine starke deutsche Bilanzsaison hielten die Leitindizes jedoch auf Kurs, so dass der DAX zum Quartalsende knapp unter seinem bisherigen Allzeithoch schloss. Im April fehlte es den Märkten an Impulsen. Erst nach dem Wahlsieg des französischen Präsidentschaftskandidaten Macron setzte der DAX zu einer Rekord-Rallye an, die Mitte Mai kurz durch die so genannte Russland-Affäre im Hinblick auf vermeintliche Kontakte des US-Präsidenten Trump zur russischen Regierung unterbrochen wurde und in der zweiten Maihälfte für eine kurze Konsolidierungsphase sorgte. Dessen ungeachtet näherte sich der DAX bis Mitte Juni der 13.000-Marke. Der sinkende Ölpreis dämpfte den Aufschwung jedoch. Zusätzlich bremsten Spekulationen über eine straffere Geldpolitik der Europäischen Zentralbank die Leitindizes weiter aus. Auch in den folgenden Sommermonaten blieben die Leitindizes vom starken Euro belastet. Zusätzlich verunsicherte Ende August der eskalierende Konflikt zwischen den USA und Nordkorea den Kapitalmarkt. Erst zu Beginn des vierten Quartals konnte sich der DAX aus seiner Seitwärtsbewegung lösen und wieder etwas zulegen. Die Bundestagswahl am 24. September hatte wenig Einfluss auf die Entscheidung der Anleger. Erst die Ankündigung der Europäischen Zentralbank gegen Ende Oktober, die monatlichen Anleiheaufkäufe zu reduzieren, verlieh dem DAX zusätzlichen Rückenwind. In der Folge erreichte der deutsche Leitindex am 3. November sein Allzeithoch von 13.479 Punkten. Allerdings konnte sich der DAX nicht dauerhaft über dieser Marke etablieren, sondern bewegte sich volatil um die 13.000-Punkte-Linie. Sowohl die ergebnislose Regierungsbildung als auch die angekündigte Steuerreform der USA setzen nur kurzfristig Akzente an den deutschen Börsen. So konnte der DAX die 13.000 Punkte nicht behaupten und notierte zum Jahresende bei 12.918 Punkten. Dies entspricht einem Plus von 12,5 % gegenüber dem Vorjahr. Der SDAX konnte dieses starke Ergebnis sogar verdoppeln und legte im Jahresverlauf um 24,9 % zu. Der Aktienindex für Small-Caps schloss bei 11.887 Punkten. Kursverlauf 2017![]() Quelle: Datastream HHLA-Kurs legt um rund 34 % zuDie HHLA-Aktie startete mit großer Dynamik ins Börsenjahr 2017 und konnte sich bis zur Urteilsverkündung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zur Fahrrinnenanpassung am 9. Februar positiv von den Leitindizes absetzen. Nach Bekanntgabe des Urteils brach der Kurs zeitweise um 15 % ein, da noch während der Verkündung stark heterogene Auslegungen zum Urteil im Markt kursierten. Nach Klärung des Sachverhalts - einem positiven Urteil zugunsten der Fahrrinnenanpassung mit Auflagen - konnte sich der Kurs in der Folge erholen und notierte zum Quartalsende nur knapp unter der 20-€-Linie. Nach der Veröffentlichung der Geschäftszahlen 2016 inkl. Prognose für das Geschäftsjahr 2017 am 30. März fiel der Kurs im Tagesverlauf um mehr als 10 %. Vor dem Hintergrund der positiven Ergebnisse 2016 hatte der Kapitalmarkt eine optimistischere Prognose erwartet und reagierte verunsichert. Im April bewegte sich die Aktie um 17 € parallel zu den Märkten. Nach erfolgreichem Abschluss der Verhandlungen mit den Reedereien wurde Anfang Mai der Ausblick für die Mengen- und Ergebnisentwicklung 2017 im Segment Container angehoben und die Aktie erhielt neuen Auftrieb. Gestützt von den positiven Ergebnissen des ersten Quartals, die im Rahmen der Quartalsmitteilung am 12. Mai veröffentlicht wurden, gewann der Kurs an Dynamik und überschritt Anfang Juni erstmals die 20-€-Marke. Nach der auf der Hauptversammlung am 21. Juni 2017 beschlossenen Dividendenauszahlung wurde die Aktie mit einem entsprechenden Kursabschlag gehandelt. Zum Halbjahresende verstärkten positive Umschlagdaten aus Asien und technische Indikatoren in der Chartanalyse den dynamischen Aufwärtstrend. Die positive Konkretisierung der Jahresprognose 2017 im Rahmen der veröffentlichten Halbjahresergebnisse Mitte August hob den Kurs anhaltend über die 25-€-Marke, wo die Aktie zuletzt im März 2012 notierte. In der zweiten Augusthälfte hoben verschiedene Analysten das Kursziel an und sorgten damit für weitere Marktimpulse. Nach einer Verkaufsempfehlung sackte der Kurs Mitt September spürbar ab. Bis Anfang Oktober erholte sich die Aktie jedoch wieder und stabilisierte sich bei einem Kurs um die 27 €. Im Vorfeld der Veröffentlichung der Neunmonatszahlen am 14. November zog der Kurs wieder an und übersprang Anfang November die 28-€-Marke. HHLA bestätigte ihre Prognose für das Geschäftsjahr. Infolge einer Verkaufsempfehlung eines Finanzanalysten am 16. November entschlossen sich viele Anleger zu Gewinnmitnahmen, so dass der Kurs um mehr als 10 % absackte. Daraufhin stabilierte sich die Aktie um 24 €. Der Kapitalmarkt blieb mit Blick auf die noch ausstehenden Verhandlungstermine zu weiteren Klagen gegen die Fahrrinnananpassung der Elbe verhalten. Nachdem das BVerwG am 18. Dezember die letzten Klagen gegen die Fahrinnenanpassung der Elbe abgewiesen hatte, sprang die HHLA-Aktie auf ein Monatshoch von 24,27 €. Sie schloss zum Jahresende mit 23,67 €. Damit stieg der Aktienkurs der HHLA auf Jahressicht insgesamt um 33,7 %. Stammdaten HHLA-A-Aktiescroll
Aktionärsbasis weiter breit gestreutDie Aktionärsbasis der HHLA zeigte sich auch im Jahr 2017 weitgehend stabil. Bezogen auf die börsennotierten A-Aktien blieb die Freie und Hansestadt Hamburg mit 68,4 % unverändert größter Anteilseigner. Der Streubesitz betrug 31,6 %. Nach den Stimmrechtsmitteilungen, die der HHLA zum Jahresende 2017 vorlagen, besaß zu diesem Zeitpunkt kein Investor aus dem Streubesitz mehr als 3 % aller ausstehenden Aktien. Der US-amerikanische Investor First Eagle Investment Management hat im Jahresverlauf Mitte August erst die 5-%-Melde-schwelle und im Oktober die 3-%-Meldeschwelle unterschritten. Unter den täglich gehandelten Titeln hat sich der Aktienbesitz zugunsten von institutionellen Investoren verlagert. Sie hielten zum Jahresende mit 22,9 % aller Aktien weiter den Großteil des Streubesitzes (im Vorjahr: 22,2 %). Demgegenüber befanden sich 8,0 % des Grundkapitals in privaten Depots (im Vorjahr: 8,7 %). Insgesamt blieb das Grundkapital der HHLA unter rund 26.000 registrierten Aktionären breit gestreut. Die größten Anteilseigner im Streubesitz verteilten sich regional vorwiegend auf Deutschland, die USA, Großbritannien und weitere kontinentaleuropäische Länder. Dialog mit Kapitalmarkt fortgesetztIm ungebrochen volatilen Branchenumfeld 2017 waren kurze Reaktionszeiten, umfassende Auskunftsfähigkeit und ein offener Dialog mit Finanzanalysten und Anlegern weiterhin von wesentlicher Bedeutung für die Investor-Relations-(IR-)Aktivitäten der HHLA. Um die Informationsbedürfnisse institutioneller Investoren und Privatanleger gleichermaßen abzudecken, besuchte die HHLA zahlreiche Investorenkonferenzen und war ebenso auf dem Börsentag in Hamburg vertreten. Ergänzt wurden diese Maßnahmen durch Roadshows in europäischen Metropolen. Parallel fanden zahlreiche Investorengespräche am Hauptsitz in Hamburg statt. Die Gesprächsangebote stießen dabei auf reges Interesse. Überdies erläuterte der Vorstand die Geschäftsentwicklung in quartalsweise stattfindenden Telefonkonferenzen. Erstmals lud der Vorstand Mitte November Finanzanalysten zum Kapitalmarkttag auf das Hinterlandterminal nach Prag ein, um vor Ort vertiefend über die Entwicklung im Segment Intermodal zu berichten. Verteilung der IR-AktivitätenKontakt zu Investoren nach Regionen 2017![]() Durch seine aktive Kommunikationsarbeit pflegt der Bereich Investor Relations den Dialog mit Anteilseignern und potenziellen Investoren und trägt dabei nicht nur Informationen in die interessierte Öffentlichkeit, sondern nimmt auch Themen auf, die für die Anleger von besonderem Interesse sind. Die Anleger der HHLA zeigten im Geschäftsjahr 2017 großes Interesse am Urteil zur Fahrrinnenanpassung der Elbe und dem aktuellen Stand des Planungsergänzungsbeschlusses. Besonders intensiv diskutiert wurden die Bildung neuer Reeder-Allianzen und die damit verbundenen Konsequenzen für Auslastung und Verhandlungsposition der HHLA. Auch die Mengen von Hamburg Süd nach Übernahme durch die Reederei Maersk standen im zweiten Halbjahr im Fokus des Kapitalmarkts. Seit 2016 bietet die HHLA den Geschäftsbericht ergänzend zu den vorhandenen Online-Services wie der IR-Website oder Twitter-Meldungen als vollwertigen HTML-Bericht an. Die Umstellung von Print auf Online ermöglicht allen Interessenten, interaktiv durch die Informationen zu navigieren, Inhalte gezielt zu suchen und individuell zusammenzustellen. HHLA-Aktie für Analysten weiter interessantDie HHLA legt großen Wert auf eine breite und fundierte Abdeckung ihrer Aktie durch Finanzanalysten, da dadurch das Verständnis der Investoren für das Geschäftsmodell vertieft und ein umfassendes Meinungsbild gewährleistet wird. Diesem Ansatz folgend pflegt das Unternehmen einen intensiven Austausch mit allen Finanzanalysten und strebt fortwährend eine Erweiterung des Kreises unabhängiger Studien an. Wie im Vorjahr verfolgten insgesamt 17 Finanzanalysen die Geschäftsentwicklung der HHLA und begleiteten die Aktie mit Berichten und Empfehlungen. Für SDAX-Verhältnisse verfügt die HHLA-Aktie damit über eine überdurchschnittlich weitreichende Abdeckung. Mehr als die Hälfte der Analysten empfehlen die Aktie zu Kaufen oder zu Halten. Sie betonen insbesondere das erfolgreiche Intermodalgeschäft sowie Wachstumspotenziale aufgrund der anstehenden Fahrrinnenanpassung. Analysten mit einer Verkaufsempfehlung sehen nach der starken Kursentwicklung im Jahresverlauf vor allem Risiken aus der noch nicht erfolgten Fahrrinnenanpassung der Elbe, geringe Kostenflexibilität sowie die zunehmende Wettbewerbsintensität unter den Nordrange-Häfen. Erhöhter DividendenvorschlagAm 21. Juni 2017 fand in Hamburg die zehnte ordentliche Hauptversammlung seit dem Börsengang der HHLA statt. Vertreten waren rund 850 Aktionäre bzw. 83 % des Grundkapitals (im Vorjahr: 84 %). Den Beschlussvorschlägen von Aufsichtsrat und Vorstand stimmten die anwesenden Anteilseigner mit deutlicher Mehrheit zu - darunter auch einer Dividende je dividendenberechtigte Aktie des börsennotierten Teilkonzerns Hafenlogistik (A-Aktie) in Höhe von 0,59 €. Insgesamt schüttete die HHLA damit wie im Vorjahr 41,3 Mio. € aus. Dies entsprach einer Ausschüttungsquote von rund 65 % des Jahresüberschusses nach Anteilen anderer Gesellschafter des Teilkonzerns Hafenlogistik. Die Dividende wurde am 26. Juni 2017 an die Aktionäre ausgezahlt. Auf Basis des Schlusskurses am Tag der Hauptversammlung in Höhe von 22,99 € erzielte die HHLA-Aktie eine Dividendenrendite von 2,6 % und lag damit unter den Top 15 des SDAX. Auf der Basis des im Jahr 2017 erzielten Ergebnisses werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung am 12. Juni 2018 eine Dividende von 0,67 € je A-Aktie vorschlagen. Der Gesamtbetrag beträgt somit 46,9 Mio. € (im Vorjahr: 41,3 Mio. €). Im externen Vergleich bliebe die Ausschüttungsquote auf einem hohen Niveau von 66 %. Damit bestätigt die HHLA ihre Dividendenpolitik, nach Möglichkeit zwischen 50 und 70 % des relevanten Jahresüberschusses des Teilkonzerns Hafenlogistik an ihre Aktionäre auszuschütten. Analystenempfehlungenzum 31.12.2017![]() Dividendenentwicklung und Ausschüttungsquoteje börsennotierte A-Aktie in € / Ausschüttungsquote in %![]() 2017: Dividendenvorschlag Zusammengefasster LageberichtIm zusammengefassten Lagebericht wird der Geschäftsverlauf des HHLA-Konzerns sowie der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (HHLA AG) analysiert. Der Konzern im Überblickscroll
AktionärsstrukturGrundkapital: insgesamt 72.753.334 nennwertlose Namensaktien (Stückaktien) ![]() KonzernstrukturDie Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) ist ein führender europäischer Hafen- und Transportlogistikkonzern. Gesteuert wird das Unternehmen als strategische Management-Holding und ist in die Teilkonzerne Hafenlogistik und Immobilien gegliedert. Die dem Teilkonzern Hafenlogistik zugeordneten und an der Börse notierten A-Aktien bilden eine Beteiligung am Ergebnis und Vermögen dieser Geschäftsaktivitäten ab. Der Teilkonzern Immobilien umfasst die nicht hafenumschlagspezifischen Immobilien der HHLA. Die Entwicklung und das wirtschaftliche Ergebnis des Teilkonzerns Immobilien, der auch Zielen der Stadtentwicklung Rechnung trägt, werden von den S-Aktien abgebildet. Diese Aktien werden nicht an der Börse gehandelt und befinden sich vollständig im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Im unwahrscheinlichen und bisher nicht vorgekommenen Fall eines Verlusts im Teilkonzern Immobilien würde dieser gemäß einem separat abgeschlossenen Verlustausgleichsvertrag mittelbar durch die FHH übernommen. Das operative Geschäft des HHLA-Konzerns wird von 28 inländischen und 14 ausländischen Tochtergesellschaften und Beteiligungen betrieben, die zum Konsolidierungskreis des Unternehmens zählen. ► siehe auch Konzernanhang, Textziffer 3, Seite 81 An der Unternehmensstruktur wurden im Geschäftsjahr 2017 keine wesentlichen rechtlichen oder organisatorischen Veränderungen vorgenommen. FührungsstrukturAls Aktiengesellschaft deutschen Rechts verfügt die HHLA mit Vorstand und Aufsichtsrat über eine zweigeteilte Struktur. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Der Aufsichtsrat bestellt, berät und kontrolliert die Arbeit des Vorstands. Dem Vorstand der HHLA gehörten im Geschäftsjahr 2017 vier Mitglieder an, deren Verantwortungsbereiche nach Aufgaben sowie nach Segmenten gegliedert sind. Die Verantwortung für das Segment Container trägt der HHLA-Vorstand gemeinsam. Angela Titzrath hat zum 1. Januar 2017 den Vorstandsvorsitz bei der Hamburger Hafen und Logistik AG übernommen. Jens Hansen wurde zum 1. April 2017 als Vorstandsmitglied der HHLA berufen. Er folgt auf Dr. Stefan Behn, der zum 31. März 2017 aus dem Vorstand ausschied. Der Aufsichtsrat der HHLA umfasst insgesamt zwölf Personen und setzt sich aus jeweils sechs Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. ► siehe auch Konzernanhang, Textziffer 49, Seite 145 GeschäftstätigkeitAls integrierter Umschlag-, Transport- und Logistikanbieter erbringt der Teilkonzern Hafenlogistik Dienstleistungen entlang der logistischen Kette zwischen Überseehafen und europäischem Hinterland. Der geografische Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit liegt im Hamburger Hafen und in dessen Hinterland. Der Hamburger Hafen ist eine internationale Drehscheibe für den see- und landgebundenen Containertransport mit optimaler Anbindung an die Volkswirtschaften in Mittel- und Osteuropa, in Skandinavien und im baltischen Raum. Das Kerngeschäft wird durch die Segmente Container, Intermodal und Logistik repräsentiert. Das Segment Container bündelt die Aktivitäten des Konzerns im Bereich Containerumschlag und ist gemessen an Umsatz und Ergebnis der größte Geschäftsbereich. Die Tätigkeit setzt sich im Wesentlichen aus der Abfertigung (dem Laden und Löschen) von Containerschiffen und dem Verladen der Container auf andere Verkehrsträger (Bahn, Lkw, Feeder- oder Binnenschiff) zusammen. Die HHLA betreibt am Standort Hamburg die drei Containerterminals Altenwerder (CTA), Burchardkai (CTB) und Tollerort (CTT) sowie einen weiteren Containerterminal im ukrainischen Hafen Odessa (CTO). Komplementäre Servicedienstleistungen rund um den Container, z. B. die Wartung und Reparatur, runden die Angebotspalette ab. Organisationsübersichtscroll
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Vorstandsmitglied seit 1. April 2017 Das Segment Intermodal ist das nach Umsatz und Ergebnis zweitgrößte Segment der HHLA. Als weiteres zentrales Element des vertikal integrierten Geschäftsmodells der HHLA ist es darauf ausgerichtet, ein umfassendes Transport- und Terminalnetzwerk für Container im Seehafenhinterlandverkehr und zunehmend auch im Kontinentalverkehr auf Schiene und Straße anzubieten. Die HHLA-Bahngesellschaften bieten regelmäßige Verbindungen mit Direktzügen zwischen den Häfen an Nord- und Ostsee sowie der nördlichen Adria und ihrem Hinterland an. Darüber hinaus wird durch den Betrieb von Inlandterminals ein umfassendes Dienstleistungsangebot für die maritime Logistik bereitgestellt. Neben Umfuhren im Hamburger Hafen transportiert die Lkw-Speditionstochter CTD die Container auf der Straße im Nahbereich sowie im europaweiten Fernverkehr. Das Segment Logistik umfasst eine große Bandbreite von ergänzenden Dienstleistungen in den Bereichen Spezialumschlag und Beratung. Das Leistungsspektrum beinhaltet sowohl einzelne Logistikdienstleistungen als auch komplette Prozessketten für die internationale Beschaffung und Distribution. Dazu zählt der Betrieb von Umschlaganlagen für Massengüter, Kraftfahrzeuge und Früchte. Außerdem bietet das Unternehmen in diesem Segment Beratungs- und Managementleistungen für Kunden aus der internationalen Hafen- und Transportwirtschaft an. Einen Teil der Logistikdienstleistungen erbringt die HHLA mit Partnerunternehmen. Der Bereich Holding/Übrige ist ebenfalls dem Teilkonzern Hafenlogistik zugeordnet, stellt gemäß internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen (IFRS) jedoch kein eigenständiges Segment dar. Die Aufgaben der Holding liegen in der strategischen Entwicklung des Konzerns, der funktionalen Führung des Segments Container, der Steuerung von Ressourcen und Prozessen und der Erbringung von Dienstleistungen für die operativen Gesellschaften. Dem Bereich sind zudem die hafenumschlagspezifischen Immobilien der HHLA sowie der Betrieb von Schwimmkränen zugeordnet. Das Segment Immobilien entspricht dem Teilkonzern Immobilien. Die Geschäftsaktivitäten umfassen die Entwicklung, die Vermietung sowie die kaufmännische und technische Objektbetreuung von Immobilien am Hamburger Hafenrand. Dazu zählt auch die Hamburger Speicherstadt. Das größte historische Lagerhausquartier der Welt zählt zum UNESCO-Welterbe. Auf rund 300.000 m2 bietet die HHLA Gewerbeflächen in zentraler Lage an. Weitere hochwertige Objekte mit rund 63.000 m2 werden am Fischmarkt Hamburg-Altona im exklusiven Umfeld des Fischereihafenareals am nördlichen Elbufer bewirtschaftet. Weiterführende Informationen zur jeweiligen Segmententwicklung ► siehe auch Segmententwicklung, Seite 34 Markt und WettbewerbMit ihrem börsennotierten Kerngeschäft Hafenlogistik steht die HHLA im Wettbewerb im europäischen Markt für Seegüterverkehr. Dieser bietet langfristig Wachstumsperspektiven. Denn wesentliche zentraleuropäische Länder haben ihre Wettbewerbsfähigkeit nach der Schuldenkrise gestärkt und damit die Voraussetzungen für weiter steigenden Außenhandel und Konsum geschaffen. Auch der osteuropäische Raum bietet Wachstumspotenziale und stabile Prognosen. Ob diese sich positiv entwickeln, hängt von der Lösung regionaler Konflikte sowie der Entwicklung der Rohstoff- und Energiepreise ab. Für die Europäische Union deuten die relevanten Wirtschaftsindikatoren auf einen anhaltenden Anstieg des Bruttoinlandsprodukts hin. Bedingt durch die unverändert hohe Verschuldungsrate, ist eine höhere Dynamik allerdings nur mittel- und langfristig zu erwarten. Kurzfristig wirken sich äußere Bedingungen sowie ungelöste strukturelle Probleme auf das containerisierte Handels- und Transportvolumen aus. Der für die HHLA relevante Markt für Hafendienstleistungen an der nordeuropäischen Küste (die sogenannte Nordrange) weist eine hohe Hafendichte auf. Im Wettbewerb stehen insbesondere die vier großen Nordrange-Häfen Hamburg, der Hauptstandort der HHLA, Bremerhaven sowie Rotterdam und Antwerpen. Weitere Umschlagplätze wie Wilhelmshaven oder Zeebrugge sind gemessen an ihrer Kapazität und/oder ihrem derzeitigen Ladungsaufkommen deutlich kleiner. Die Häfen in der Ostsee werden zurzeit vor allem von Zubringerverkehren (Feederdienste) bedient, die über die zentralen Bündelungspunkte in der Nordrange agieren. Aber auch Direktanläufe von Überseeschiffen, wie z. B. nach Gdansk (Danzig) oder Göteborg, haben sich etabliert und bilden eine zunehmende Konkurrenz zu diesem Verbundsystem. Auch Häfen in der Adria wie beispielsweise Koper haben ebenso wie die polnischen Häfen ihre Infrastruktur verbessert und konkurrieren so mit dem Hamburger Hafen um Ladung im Hinterland. Umschlag in den Nordrange-HäfenVolumen und Marktanteile 2017![]() Quelle: Port Authorities / Marktanteile eigene Berechnung Containerumschlag in den größten Nordrange-Häfenin Mio. TEU![]() Quelle: Port Authorities;* inkl. HHLA See-Containerumschlag nach Fahrtgebietenim Hamburger Hafen 2017![]() Quelle: Hamburg Hafen Marketing e. V. Neben der geografischen Lage und der Hinterlandanbindung der Häfen wirkt sich die seeseitige Erreichbarkeit auf die Wettbewerbsposition der Terminalbetreiber aus. Eine hohe Bedeutung hat das lokale Ladungsaufkommen im direkten Einzugsbereich des jeweiligen Hafenstandorts. Als weitere Wettbewerbsfaktoren bestimmen die Zuverlässigkeit und die Geschwindigkeit in der Schiffsabfertigung, der Umfang und die Qualität der Dienstleistungen sowie die Leistungsfähigkeit der schienengebundenen Vor- und Nachlaufsysteme ins Hinterland (u. a. Frequenz, Fahrplantreue, Preis) die Marktposition. Außer einer Änderung in der Beteiligungsstruktur des verbleibenden Terminals in Zeebrugge gab es 2017 keine Veränderungen in den Konkurrenzhäfen. Der Wettbewerb ist weiterhin sehr intensiv, wobei die Häfen zunehmend von den sich ändernden Reederkonstellationen abhängig sind. Die damit einhergehenden Verlegungen der weniger standortgebundenen Feederverkehre haben einen großen Effekt auf die Umschlagvolumina. Dagegen ist die Marktposition bei Umschlagvolumina, die landseitig an das natürliche Einzugsgebiet gebunden sind, weitestgehend stabil, da die kürzeste Routenführung für die ungleich teureren Landtransporte zentrale Bedeutung hat. Für das Segment Container verfügt der Hamburger Hafen als östlichster Nordseehafen über besonders günstige Voraussetzungen als Verkehrsknotenpunkt für den gesamten Ostseeraum sowie für den Hinterlandtransport von und nach Mittel- und Osteuropa. Zusätzlich fördern die langjährigen Handelsbeziehungen zwischen dem Hamburger Hafen und den asiatischen Märkten die Rolle Hamburgs als bedeutende europäische Containerdrehscheibe. Mit einem Containerumschlag von 8,8 Mio. TEU rangiert Hamburg 2017 weltweit unter den Häfen auf Platz 18 und ist damit der drittgrößte europäische Containerhafen nach Rotterdam und Antwerpen. In Hamburg baute die HHLA mit einem Umschlagvolumen von 6,9 Mio. TEU im Jahr 2017 ihre Position als größtes Containerumschlagunternehmen aus. Der Marktanteil der HHLA-Containerterminals am Umschlag im Hamburger Hafen konnte deutlich auf rund 78 % gesteigert werden (im Vorjahr: 73 %). Bedeutendste Fahrtgebiete waren Asien, Osteuropa und Skandinavien. Im Segment Intermodal nutzt die HHLA vor allem die Vorteile der Eisenbahninfrastruktur des Hamburger Hafens, der als bedeutendster Schienenknotenpunkt Europas rund 2,3 Mio. TEU jährlich umschlägt. Darüber hinaus sind weitere an der Nord- und Ostsee sowie an der nördlichen Adria gelegene Häfen in das Intermodalnetzwerk der HHLA eingebunden, das zunehmend auch Kontinentalverkehre beinhaltet. Im Containertransport per Bahn konkurrieren die Gesellschaften mit anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen und Operateuren im Kombinierten Verkehr (KV), aber auch mit anderen Verkehrsträgern, wie dem Lkw und dem Feederschiff. Im Hinblick auf die weitgehend in öffentlichem Besitz befindliche Schieneninfrastruktur überwachen die jeweiligen nationalen Behörden sowohl einen diskriminierungsfreien Zugang als auch die Höhe der Nutzungsentgelte. Neben der Dichte des angebotenen Netzwerks zählen die Abfahrtsfrequenzen, die Bündelungs- und Lagermöglichkeiten im Hinterland, die geografische Distanz zu den Zielpunkten, die Fahrplantreue und die infrastrukturellen Kapazitäten zu den maßgeblichen Wettbewerbsfaktoren, deren Bedeutung im Wettbewerb zwischen den Häfen zunimmt. Wesentliche Bausteine des HHLA-Angebots sind dabei eigene Inlandterminals in Mittel- und Osteuropa, eigene Containertragwagen sowie eigene Traktion (Lokomotiven). All dies ist erforderlich, um Direktzüge mit hoher Abfahrtsfrequenz sowie eine effektive Bündelung hafenbezogener Schienengütertransporte mit leistungsstarker Verteilung rund um zentrale Umschlagplätze zu ermöglichen. In der Mehrheit der erschlossenen Regionen besetzt die HHLA relevante Marktpositionen. In der Zustellung bzw. Abholung von Containern per Lkw verfügt die HHLA über eine solide Marktstellung in der Metropolregion Hamburg. Intermodalnetzwerk der HHLAAusgewählte Verbindungen![]() Das Segment Logistik bedient unterschiedliche Marktsegmente, die zum Teil stark spezialisiert sind. Im Spezialumschlag ist die HHLA mit ihrem Multifunktionsterminal führend in Hamburg. Über Hansaport ist die HHLA an Deutschlands größtem Seehafenterminal für den Umschlag von Eisenerz und Kohle beteiligt. Mit ihrem Frucht- und Kühl-Zentrum operiert die HHLA als Anbieter von Fruchtumschlag für den nordeuropäischen Raum. Im Beratungsgeschäft wird weltweit an wegweisenden Entwicklungsprojekten gearbeitet. Für das Segment Immobilien stellt Hamburg mit rund 1,8 Millionen Einwohnern und seiner Bedeutung als Wirtschaftsstandort einen der größten Immobilienmärkte Deutschlands dar. Die besondere Attraktivität des Portfolios in der Hamburger Speicherstadt und am nördlichen Elbufer/Fischereihafenareal wird durch die einzigartige Bausubstanz und die Lagegunst begründet. Das unternehmensintern aufgebaute Entwicklungs- und Realisierungs-Know-how ist auf einen Ausgleich von marktorientierten Mieterbedürfnissen sowie denkmalgerechtem Umgang mit als Welterbe geschützter Bausubstanz ausgerichtet. Dabei stehen die Objekte im Wettbewerb zu nationalen und internationalen Investoren, die hochwertige Objekte in vergleichbarer Lage vermarkten. Kundenstruktur und VertriebDer Kundenstamm in den Segmenten Container und Intermodal setzt sich hauptsächlich aus Reedereien und Speditionen zusammen. Die Dienstleistungen im Segment Logistik richten sich an eine Vielzahl von Kundengruppen, von Stahlunternehmen und Kraftwerken (im Bereich Massengutumschlag) bis hin zu internationalen Betreibern von Häfen und anderen Logistikzentren (im Bereich Hafenberatung). Das Segment Immobilien vermietet seine Büro- und Gewerbeflächen an nationale und internationale Kunden aus unterschiedlichen Branchen, von Logistik- und Handelsunternehmen über Medien-, Beratungs- und Werbeagenturen bis hin zu Modefirmen, Gastronomie- und Hotelbetreibern sowie Unternehmen aus der Kreativwirtschaft. Die umsatzstärksten Kunden der HHLA sind weltweit operierende Containerreedereien. Die HHLA-Containerterminals arbeiten in der Schiffsabfertigung mit Reedereien neutral zusammen ("Multi-User-Prinzip") und sind auf ein breites und hochwertiges Servicespektrum ausgelegt. 2017 hat sich der Kundenkreis der HHLA durch die Konsolidierungswelle in der Containerschifffahrt erneut verändert. Der Kauf der arabischen UASC durch Hapag-Lloyd wurde im Mai abgeschlossen. Die meisten Auswirkungen werden sich jedoch erst im Jahresverlauf 2018 zeigen. Die im Dezember 2016 angekündigte Übernahme der Hamburger Reederei Hamburg Süd durch den dänischen Reeder Maersk Line wurde Ende 2017 finalisiert. Außerdem wird der angestrebte Kauf von OOCL durch den chinesischen Reeder COSCO Shipping derzeit kartellrechtlich geprüft. Der Zusammenschluss der drei japanischen Reeder NYK Line, MOL und K Line zum Ocean Network Express (kurz: ONE) wurde von den Wettbewerbsbehörden genehmigt und soll im April 2018 operativ starten. Im Berichtsjahr zählten alle der Top-15-Containerreedereien zum Kundenkreis der HHLA. Auf dieser Basis sieht sich die HHLA in der Lage, auch den zukünftigen Anforderungen der Reederkundschaft gerecht zu werden. ► siehe auch Prognosebericht, Seite 36 Umsatzverteilung nach Kundenim Segment Container am Hauptstandort Hamburg 2017![]() Durch die Zusammenschlüsse in der Containerschifffahrt sind aus bisher vier nun drei große Linienallianzen entstanden. Top-15-Containerreedereiennach Transportkapazität zum 31. Dezember 2017 scroll
Quelle: Alphaliner Monthly Monitor, Januar 2018 Kapazitätsanteil nach AllianzenFernost-Europa-Aufkommen zum 31. Dezember 2017![]() Quelle: Alphaliner Monthly Monitor Januar 2018 Die Vertriebsaktivitäten im Segment Container sind als Key-Account-Management organisiert. In den Segmenten Intermodal und Logistik werden sie in der Regel dezentral durch die Einzelgesellschaften gesteuert. Alle Aktivitäten folgen so weit wie möglich dem strategischen Ansatz der vertikalen Integration im Sinne eines Transport- und Logistikangebots aus einer Hand. Im Segment Immobilien bietet der Vertrieb potenziellen Kunden und Mietern ein breites Dienstleistungsspektrum für die beiden zentralen Quartiere Hamburger Speicherstadt und nördliches Elbufer/Fischereihafenareal wie auch für die Logistikimmobilien im und am Hafen. Der Anteil der fünf wichtigsten Kunden der HHLA im Segment Container ist im Geschäftsjahr 2017 erneut gestiegen auf 60 % (im Vorjahr: 57 %). Im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der Konsolidierungswelle deutlich angestiegen entfielen auf die zehn wichtigsten Kunden 89 % (im Vorjahr: 82 %) und auf die 15 wichtigsten Kunden leicht erhöht 96 % (im Vorjahr: 94 %) des Umsatzes der HHLA-Containerterminals in Hamburg. Mit der überwiegenden Mehrheit ihrer wichtigsten Kunden unterhält die HHLA bereits seit weit mehr als 20 Jahren Geschäftsbeziehungen. Mit den Reederkunden schließt das Unternehmen Rahmenverträge ab, indem sowohl das Leistungsspektrum als auch die Entgelte fixiert werden. Der Umfang der Nutzung des Serviceangebots ist dabei nicht fixiert, daher kann bei der Inanspruchnahme spezifischer Leistungen der HHLA nicht von einem Auftragsbestand im klassischen Sinne gesprochen werden. Rechtliche RahmenbedingungenIn ihrem Geschäftsbetrieb unterliegt die HHLA zahlreichen in- und ausländischen Gesetzesbestimmungen und Verordnungen wie z. B. öffentlich-rechtlichen, Handels-, Zoll-, Arbeits-, Kapitalmarkt- und Wettbewerbsregelungen. Das regulatorische Umfeld für die wirtschaftlichen Aktivitäten der HHLA im und am Hamburger Hafen wird wesentlich durch das hamburgische Hafenentwicklungsgesetz (HafenEG) bestimmt, das die strukturellen Rahmenbedingungen für eine sichere Entwicklung des Geschäftsbetriebs im Hamburger Hafengebiet formuliert. Ziel des HafenEG ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens als internationaler Universalhafen aufrechtzuerhalten, Ladungsaufkommen zu sichern und die öffentliche Infrastruktur möglichst effizient zu nutzen. Der Hamburger Hafen wird dabei nach dem sogenannten Landlord-Modell bewirtschaftet, bei dem die Hamburg Port Authority (HPA) Eigentümerin der Hafenfläche ist und den Bau, die Entwicklung sowie die Instandhaltung der Infrastruktur übernimmt. Die privaten Hafenbetriebe sind hingegen für die Entwicklung und Unterhaltung der Suprastruktur (Gebäude und Anlagen) verantwortlich. Die HHLA hat die für ihre Geschäftsaktivitäten wesentlichen Hafenflächen langfristig von der HPA gemietet. Die Mietverträge basieren auf den allgemeinen Geschäftsbedingungen für Hafenimmobilien (AVB-HI) der HPA. Für die Errichtung, die Änderung und den Betrieb der Umschlaganlagen ist die HHLA auf die Erteilung und den Fortbestand öffentlich-rechtlicher Genehmigungen angewiesen, insbesondere auf behördliche Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), nach den jeweiligen Landesbauordnungen und dem Wasserrecht. Sämtliche Ausbaumaßnahmen bedürfen, unabhängig von den Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Umschlagflächen, der gesonderten Genehmigung durch die jeweils zuständigen Behörden. Die Konzerngesellschaften der HHLA sind teilweise strengen regulatorischen Anforderungen unterworfen, insbesondere soweit sie mit Stoffen umgehen, die schädliche Einwirkungen auf Menschen oder Umwelt haben können. Dazu gehören z. B. Umschlag, Lagerung und Transport umweltgefährdender Stoffe und gefährlicher Güter. Zu diesen regulatorischen Anforderungen gehören aber auch Vorschriften über die technische Sicherheit, zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit sowie Regelungen zum Schutz der Umwelt. Für die Geschäftsaktivitäten der HHLA gelten überwiegend die Vorschriften des deutschen und europäischen Wettbewerbsrechts. Die Preisbildung erfolgt daher über den Markt und ist grundsätzlich nicht reguliert. Bedingt durch die internationale Terrorismusgefahr gelten in Häfen strenge Sicherheitsanforderungen. Ein wesentlicher Bestandteil ist der International Ship and Port Facility Security Code (ISPS-Code). Der ISPS-Code verlangt die international einheitliche Installation von Präventivmaßnahmen zur Verhinderung terroristischer Angriffe auf Seeschiffe und Hafenanlagen. Für die Betreiber von Hafenanlagen bedeutet die Umsetzung, dass neben einer strengen Zugangskontrolle zahlreiche weitere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einzuhalten sind. Im Bereich des Hamburger Hafens werden die vorgenannten internationalen Bestimmungen durch das Hafensicherheitsgesetz (HafenSG) umgesetzt und konkretisiert. Das regulatorische Umfeld der Geschäftsaktivitäten im Segment Intermodal wird maßgeblich durch die EU-Richtlinie zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums (RiLi 2012/34/EU) und die nationalen Umsetzungsvorschriften bestimmt. Diese enthalten insbesondere Regelungen zur Zulassung als Eisenbahnunternehmen, zur Nutzung der Bahninfrastruktur und zu den hierfür zu zahlenden Entgelten sowie zum Bahnbetrieb. Die maßgeblichen Regelwerke in Deutschland sind das Allgemeine Eisenbahngesetz, das die Anforderungen an den Bahnbetrieb regelt, sowie das Eisenbahnregulierungsgesetz, das im September 2016 die bisherige Eisenbahn-Infrastrukturverordnung abgelöst hat und insbesondere Regelungen zum Netzzugang und zur Trassenpreisgestaltung enthält. Ergänzend gelten weitere nationale, europäische und - insbesondere für den grenzüberschreitenden Schienenverkehr - internationale Regelungen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die HHLA unterliegen einem ständigen Wandel und werden auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene fortlaufend angepasst, u. a. an den technischen Fortschritt und das gesteigerte Sicherheitsbedürfnis und Umweltbewusstsein. Bedeutsame Gesetzgebungsvorhaben für die HHLA im Geschäftsjahr 2017 waren z. B. auf europäischer Ebene die Verabschiedung der EU-Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für den Zugang zum Markt für Hafendienste und für die finanzielle Transparenz der Häfen (sog. Port Package III) sowie Anpassungen der EU-Beihilferegelungen für Häfen durch die Anpassung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und auf nationaler Ebene die Neufassung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Im Geschäftsjahr 2017 haben sich in Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen jedoch keine Veränderungen mit substanziellen Auswirkungen auf die operative Geschäftstätigkeit oder die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben. UnternehmensstrategieMit ihrer Strategie verfolgt die HHLA folgende Ziele: Das Unternehmen soll eine führende Stellung als Hafenlogistikkonzern einnehmen und eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts erzielt werden. Durch ihr Geschäftsmodell der vertikalen Integration entlang der Transportkette zwischen Überseehafen und europäischem Hinterland sieht sich die HHLA aussichtsreich positioniert, um am erwarteten Handelswachstum partizipieren zu können. Dies gilt insbesondere mit Blick auf Hamburgs Funktion als logistische Drehscheibe. Integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie sind Grundsätze des nachhaltigen Wirtschaftens. Der Vorstand der HHLA hat Anfang des Jahres 2017 einen "Geschäftsentwicklungsprozess" gestartet. Ziel dieses Prozesses ist es, die Zukunftsfähigkeit und Gestaltungskraft der HHLA dauerhaft zu stärken. Die erforderlichen Veränderungen werden über alle Segmente vernetzt und sind durch eine Reihe von Maßnahmen unterlegt. Die festgelegten Ziele werden konsequent verfolgt. Um auf die beschleunigte Dynamik des Wandels frühzeitig und zielorientiert reagieren zu können, ist dieser Prozess dauerhaft angelegt. Er stellt eine hohe Aufmerksamkeit gegenüber relevanten Marktentwicklungen, Effizienz und Vernetzung innerhalb des Unternehmens, mit Kunden und Partnern, aber auch mit der verladenden Industrie und dem Handel, sowie Agilität, Flexibilität und Wirksamkeit aller unternehmerischen Handlungen in den Vordergrund. Logistischer und digital-innovativer Knotenpunkt entlang der SeidenstraßeMit dem herausragenden Ziel, die HHLA zu einem logistischen und digital-innovativen Knotenpunkt entlang der entstehenden "Neuen Seidenstraße" zu entwickeln, stellt der Geschäftsentwicklungsprozess als einen wesentlichen Marksteine der Navigation folgende Aussage in den Mittelpunkt: Die HHLA kommt aus Hamburg, ist in Europa zu Hause und bietet als Tor zur Zukunft ihren Kunden den besten Weg, um ihre Waren sicher schnell und effizient zu transportieren. Das HHLA Service-NetzwerkDie HHLA verbindet ihre Kunden mit der maritimen und kontinentalen Seidenstraße: ![]() UnternehmensstrategieNachhaltige Steigerung des Unternehmenswertsscroll
Um dieses Ziel zu erreichen, wurden vier Initiativen identifiziert:
Den Kern unseres Geschäftes prägen die Teilkonzerne Immobilien und Hafenlogistik. In ihrem nicht börsennotierten Teilkonzern Immobilien verfolgt die HHLA den Ansatz der langfristig ausgerichteten, nachfrageorientierten Entwicklung von Quartieren und Objekten. Dabei liegt der Fokus auf der Entwicklung von oftmals denkmalgeschützten Bestandsimmobilien. Um die Marktstellung des Konzerns zu festigen und weiter auszubauen, verfolgt die HHLA im börsennotierten Teilkonzern Hafenlogistik heute die nachfolgenden Leitlinien: Die Wettbewerbsfähigkeit der HHLA soll durch die Weiterentwicklung von Servicequalität und technologischem Leistungsvermögen stetig verbessert werden. Im Mittelpunkt stehen sowohl die Bindung des breiten Kundenportfolios als auch die Akquisition neuer Kunden. Im Segment Container wird die HHLA die neutrale Zusammenarbeit mit möglichst vielen Reedereien bei der Abfertigung von Schiffen und der Koordination von Liegeplätzen konsequent weiterverfolgen. Alle Kunden erhalten so eine hohe Servicequalität. Auch bei den Aktivitäten im Segment Intermodal strebt die HHLA Qualitäts- und Effizienzführerschaft an, indem weiter in eigene Anlagen wie zum Beispiel Inlandterminals, Containertragwagen und Lokomotiven investiert wird. Durch den konsequenten Auf- und Ausbau der schienengebundenen Vor- und Nachlaufsysteme und deren Integration in maritime Transportketten wird den Kunden der HHLA ein optimal abgestimmtes Leistungsspektrum angeboten. Durch den Ausbau kombinierter Verkehre zwischen Überseehafen und Hinterland soll das Serviceangebot der HHLA kontinuierlich verbessert werden. Neben der Steigerung von Leistungsumfang und Reichweite verfolgt die HHLA insbesondere eine stärkere Wertschöpfungstiefe. Aus diesem Grund beabsichtigt die HHLA, die Marktposition ihrer Intermodalgesellschaften weiter auszubauen. Hier soll vor allem in Binnenterminals und ihre Anbindung mittels Direktverbindungen zu den Überseehäfen investiert werden. Die schrittweise Erhöhung der Wertschöpfungstiefe durch eigenes rollendes Material (Containertragwagen) und Ausbau der Eigentraktion (Lokomotiven) ermöglicht dabei ein weitgehend unabhängiges Agieren am Markt. Diese Maßnahmen werden durch den Ausbau von Lkw-Speditionsdienstleistungen flankiert. Über rein organisches Wachstum hinaus prüft die HHLA die Möglichkeit von Zukäufen. Im Fokus potenzieller Akquisitionen und Beteiligungen liegen dabei Hafenprojekte und Beteiligungen in attraktiven Wachstumsmärkten. Das Interesse der HHLA orientiert sich an den Verbundvorteilen des bestehenden Netzwerks und damit Anknüpfungspunkten zur Erschließung weiteren Potenzials. Unternehmenssteuerung und WertmanagementZu den maßgeblichen finanziellen Zielen der HHLA zählt eine langfristige und nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts. Zur Planung, Steuerung und Kontrolle ihrer Geschäftsaktivitäten arbeitet die HHLA mit einem konzernweiten Wertmanagementsystem. Im Geschäftsjahr 2017 wurden an diesem System keine Änderungen vorgenommen. Finanzielle SteuerungsgrößenDie zentralen operativen Steuerungsgrößen im HHLA-Konzern sind das Betriebsergebnis (EBIT) sowie das durchschnittliche Betriebsvermögen (eingesetzte Kapital). Für die unterjährige und kurzfristige Steuerung sind sowohl das EBIT als auch die Investitionen als wesentlicher Treiber des durchschnittlichen Betriebsvermögens maßgeblich. Für die langfristige wertorientierte Steuerung wird die Gesamtkapitalverzinsung (ROCE) ermittelt, die zugleich die Grundlage für den jährlichen Wertbeitrag bildet. Im HHLA-Konzern wird der ROCE als Quotient aus dem Betriebsergebnis (EBIT) und dem eingesetzten durchschnittlichen Betriebsvermögen berechnet. WertmanagementROCE - Bestimmungsgrößen und Einflussfaktoren![]() Geschäftsaktivitäten gelten grundsätzlich als wertschaffend, wenn die Gesamtkapitalverzinsung die Kapitalkosten übertrifft und ein positiver Wertbeitrag erzielt wird. Dabei entsprechen die Kapitalkosten dem gewichteten Durchschnitt von Eigen- und Fremdkapitalkosten. Im Geschäftsjahr 2017 verwendete die HHLA für die Ermittlung der Wertsteigerung auf Konzernebene wie im Vorjahr einen gewichteten Kapitalkostensatz vor Steuern von 8,5 %. Diese Mindestverzinsung reflektiert den mittel- und langfristigen Verzinsungsanspruch des Vorstands, der sich aus einem ausgewogenen Verhältnis von Eigen- zu Fremdkapital ergibt. Kurzfristige Schwankungen der Zinssätze an den Kapitalmärkten, die die Aussagefähigkeit des Wertmanagementsystems verzerren könnten, werden auf diese Weise vermieden. Im Geschäftsjahr 2017 konnte der HHLA-Konzern sein Betriebsergebnis (EBIT) deutlich steigern. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich das EBIT um 5,6 % auf 173,2 Mio. € (im Vorjahr: 164,0 Mio. €). ► siehe auch Konzernentwicklung, Seite 37 Bei einem nahezu unveränderten durchschnittlichen Betriebsvermögen von 1.321,2 Mio. € (im Vorjahr: 1.317,6 Mio. €) stieg die Rendite auf das eingesetzte Kapital gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Prozentpunkte auf 13,1 %. Somit wurde auch im Geschäftsjahr 2017 die festgesetzte Mindestkapitalverzinsung von 8,5 % um deutlich übertroffen, und zwar um 4,6 Prozentpunkte. Im Berichtszeitraum erwirtschaftete der HHLA-Konzern einen positiven Wertbeitrag in Höhe von 60,9 Mio. € (im Vorjahr: 52,0 Mio. €). Wertbeitragscroll
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Davon abweichend 5,0 % für den Teilkonzern Immobilien Nicht finanzielle SteuerungsgrößenWesentliche nicht finanzielle Steuerungsgrößen sind die Containerumschlag- und Containertransportmengen. Als Frühindikatoren für die Mengenentwicklung und das operative Geschäft nutzt die HHLA - neben dem kontinuierlichen Dialog mit ihren Kunden - vor allem makroökonomische Prognosen, wie die erwartete Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts wichtiger Handelspartner, und daraus abgeleitete Schätzungen für Außenhandel, Im- und Exportströme sowie Containerverkehre auf relevanten Fahrtrelationen sowie die Entwicklung der Korrelation zwischen Bruttoinlandsprodukt und containerisiertem Handelsvolumen. Forschung und EntwicklungEine strategische Zielsetzung der HHLA besteht darin, die Effizienz ihrer operativen Systeme und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit durch die Entwicklung anwendungsorientierter Technologien stetig zu verbessern. Der Schwerpunkt der Aktivitäten liegt daher auf ingenieurwissenschaftlichen und IT-orientierten Innovationsprojekten. Durch eine enge Kooperation mit technischen Hochschulen, Instituten sowie Industriepartnern und Bundesbehörden werden Verbundprojekte in Arbeitskreisen geplant, gesteuert und weiterentwickelt. Im Geschäftsjahr 2017 konzentrierte die HHLA ihren Ressourceneinsatz und verfügbare Kapazitäten im Wesentlichen auf die Fortsetzung der Forschung im Bereich batteriebetriebener Containerfahrzeuge für den Horizontaltransport. Containerterminal 4.0Der Container Terminal Altenwerder (CTA) ist einer der weltweit am stärksten automatisierten Containerterminals. Seit seiner Inbetriebnahme im Jahr 2002 wird fortwährend an einer Verbesserung und Ausweitung der Automatisierung geforscht und gearbeitet. Das anfangs zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit zugrunde gelegte Paradigma der Separierung und Isolation automatisierter Arbeitsräume, die für den Zutritt von Personen gesperrt sind, hat dabei stets seine Gültigkeit behalten. Heute steht dieses Paradigma einer Ausweitung automatisierter Prozesse entgegen, weil es zwingend von Menschen zu nutzende Anlagenbereiche ausschließt. Im Rahmen des Förderprogramms IHATEC soll das Forschungsprojekt "Containerterminal 4.0 - ein Paradigmenwechsel in der Automatisierung von Containerterminals durch Interaktion statt Separierung von Mensch und Maschine" durchgeführt werden. Das zentrale Ziel des Vorhabens ist es, für unterschiedliche am Terminal eingesetzte Containerkransysteme Lösungen für die Automatisierung in von Mensch und Maschine gemeinsam genutzten Arbeitsräumen (z.B. am Schiff oder Lkw) zu erarbeiten und prototypisch umzusetzen. Mit den hierbei gewonnenen Erfahrungen, Kenntnissen und Nachweisen sollen zugleich entscheidende Grundlagen für die Etablierung notwendiger Sicherheitsstandards geschaffen werden, welche zukünftigen Automatisierungsvorhaben einen verlässlichen Rahmen bieten. Weiterentwicklung HVCC-SoftwareDie Hamburg Vessel Coordination Center GmbH (HVCC) startete, ebenfalls im Rahmen des Förderprogramms IHATEC, das Projekt "HVCC-Software - Weiterentwicklung einer schnittstellen- und echtzeitbasierten Software für die akteursübergreifende Koordination von Binnen-, Feeder- und Großschiffen in einem Universal- und Mehrterminalhafen mit nautischen Restriktionen". Durch die Erweiterung der Software sollen die diversen an einem Schiffsanlauf beteiligten Akteure eingebunden werden. Dadurch können redundante Arbeitsprozesse eingespart und die Qualität der Daten verbessert werden. Ziele des Projekts sind vor allem folgende: Der Hafenstandort soll an die Herausforderungen durch anhaltendes Wachstum des Aufkommens und der Größe der Containerschiffe angepasst werden. Die Wettbewerbsfähigkeit soll international erhöht sowie unnötige und ineffiziente Verkehre zur Umweltentlastung vermieden werden. Die digitale Vernetzung der maritimen Logistik und der Hafenwirtschaft soll beschleunigt werden sowie die Infrastruktur des Hamburger Hafens und der zuführenden Wasserstraßen noch effektiver und effizienter genutzt werden. SustEnergyPortEin weiteres IHATEC-Projekt wird von der Hamburg Port Consulting GmbH (HPC) zur Steigerung der Energienachhaltigkeit im Hafensektor durchgeführt: SustEnergyPort. Im Rahmen des Vorhabens soll ein strukturiertes, modellbasiertes Verfahren entwickelt und inhaltlich ausgestaltet werden, durch das Hafenbetriebe geeignete Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Energienachhaltigkeit identifizieren und somit sowohl ihre Umweltverträglichkeit als auch ihre Profitabilität verbessern können. Ziel ist die Entwicklung eines strukturierten Verfahrens, durch das Häfen und Terminals ihre Energienachhaltigkeit gezielt verbessern können. Zertifizierung der LeistungsfähigkeitZur Dokumentation ihrer Leistungsfähigkeit führten die Containerterminals Altenwerder (CTA) und Tollerort (CTT) im Berichtsjahr erneut die Zertifizierung nach dem Standard Container Terminal Quality Indicator (CTQI) durch. Der vom Global Institute of Logistics und vom Germanischen Lloyd entwickelte Standard prüft Kriterien wie die Sicherheit, das Leistungsniveau und die Effizienz eines Terminals auf der Wasser- und der Landseite sowie dessen Anbindung an Vor- und Nachlaufsysteme. Mit der erfolgreichen Zertifizierung konnten die Terminals abermals ein hohes Leistungsniveau und die Einhaltung aller Qualitätsstandards bestätigen. Einkauf und MaterialwirtschaftDer Einkauf des HHLA-Konzerns ist zentral in der Management-Holding in Hamburg organisiert. Vorrangiges Ziel ist die Bündelung und Harmonisierung von Einkaufsprozessen, so dass die Anforderungen der internen Kunden an Service und Leistung bestmöglich erfüllt werden. Dabei fokussiert sich der Einkauf auf die Vereinheitlichung der Lieferantenbasis zur Gewährleistung einer zuverlässigen und termingerechten Versorgung mit Industriegütern, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Dienstleistungen und sonstigen Produkten unter Kosten-, Qualitäts- und Nachhaltigkeitsaspekten. In enger Zusammenarbeit mit Betrieb und Technik werden die Marktentwicklungen bzgl. neuer Technologien, Innovationen und die Servicefähigkeit spezifischer Lieferanten berücksichtigt. Der Einkauf wirkt aktiv darauf ein, die Konzernvorgaben und -richtlinien für Einkaufsprozesse zu überprüfen, anzupassen und für deren verbindliche Einhaltung zu sorgen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einkaufs sind dem HHLA-Verhaltenskodex verpflichtet. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird u. a. durch die Compliance-Rate und die Bestellanforderungsquote (BANF-Quote) geprüft. Die Compliance-Rate misst den Anteil der Beschaffungsvorhaben, die über den Bereich Einkauf realisiert wurden. Im Jahr 2017 lag diese bei 96,8 % (im Vorjahr: 95,2 %). Die BANF-Quote, die den Anteil der Anforderungen angibt, die regelkonform über das genutzte Warenwirtschaftssystem SAP eingingen und freigegeben wurden, lag 2017 mit 99,7 % in etwa auf Vorjahresniveau (im Vorjahr: 99,6 %). Die Automatisierung von Einkaufsprozessen und somit die Gestaltung effizienter, transparenter und einheitlicher Prozessabläufe war auch 2017 ein zentrales Ziel in der Beschaffung. So konnten im Berichtszeitraum rund 16 % (im Vorjahr: rund 14 %) aller Einkaufsprozesse vollautomatisiert über die E-Procurement-Systeme abgewickelt werden. Vor dem Hintergrund einer zielgerichteten Realisierung der Beschaffungsaktivitäten bei gleichzeitiger Optimierung der Lieferantenbasis waren im Geschäftsjahr 2017 ebenso wie im Vorjahr weder auf Konzern- noch auf Segmentebene materielle Abhängigkeiten von einzelnen Lieferanten zu verzeichnen. Ebenso waren im Berichtszeitraum keine Lieferengpässe zu verzeichnen. Das Beschaffungsvolumen verteilte sich 2017 konzernweit zu 43,5 % auf die Warengruppe Anlagen und Energie, 24,6 % auf den Bereich Informationstechnologie (IT), 18,1 % auf Bau sowie 13,8 % auf Instandhaltung (Ersatzteile, Reparatur und Betrieb). Um die Realisierung von Ausbau- und Modernisierungsprojekten und die damit verbundene termingerechte Beschaffung von Anlagegütern, Betriebsstoffen und Ersatzteilen zu gewährleisten, wird die strategische und partnerschaftliche Einbindung der Lieferanten in die Entwicklung und Optimierung von Produkten, Anlagen und Prozessen unter Berücksichtigung wettbewerbsrechtlicher Vorgaben systematisch weiterentwickelt. Im Vordergrund stehen dabei die Analyse und die Bewertung der Lieferantenbeziehungen hinsichtlich Zuverlässigkeit, Qualität, Innovationskraft, Kostenstruktur, wirtschaftlicher Stabilität und Compliance. Zur Unterstützung wurde dazu 2017 ein IT-basiertes Lieferantenmanagement implementiert. Die Registrierung der Lieferanten erfolgt über ein Internetportal, das mittels Fragebögen neben einkaufsrelevanten Themen z. B. Angaben über Arbeitsschutz, Nachhaltigkeit und Compliance abfragt. Alle Inhalte sind dabei sowohl mit dem Einkauf als auch mit den Fachabteilungen abgestimmt und werden im Anschluss ausgewertet. Dabei können bestimmte Kriterien zum Ausschluss der Lieferanten führen, beispielsweise Einträge im Landeskorruptionsregister, Insolvenzverfahren, die Unterschreitung des Mindestlohns oder Einschränkungen bei der Geschäftstätigkeit (fehlende Lizenzen etc.). Die Registrierung ist für alle Lieferanten verbindlich, die sich im Rahmen von Ausschreibungen, Marktanfragen oder aus Eigenmotivation neu bei der HHLA bewerben. Bereits bestehende Lieferanten aus dem unternehmenseigenen Pool werden sukzessive aufgefordert, den Registrierungsprozess zu durchlaufen. Hierbei erfolgt eine Priorisierung nach strategischer Bedeutung der Lieferanten in Abhängigkeit von Umsatz, Markt und/oder Produkt- und Leistungsspektrum. In der Folge ermöglicht ein nachgelagertes Lieferantenmanagement eine kontinuierliche interne Bewertung. Die strategischen Lieferanten werden von den Bedarfsträgern und Fachabteilungen jährlich bewertet. In diese Bewertungen fließen sowohl Erfahrungen bei Erstkontakten ein als auch Informationen über Projektbeschaffungen und -verlauf. Die werden ereignisgesteuert bewertet und dokumentiert. Inhalte und Umfang der Bewertungskriterien werden kontinuierlich anhand gesetzlicher Grundlagen, Unternehmensrichtlinien und -vorgaben sowie ihrer Bedeutung für die Leistungserbringung geprüft und angepasst. Ein weiteres wesentliches Vorhaben war die Einführung einer elektronischen Vergabeplattform. Mit Inkrafttreten der Novelle des Vergaberechts im April 2016 hat der Einkauf bereits eine elektronische Vergabeplattform in Betrieb genommen, deren Einführung ab April 2018 verbindlich ist. Mit dieser Plattform können zum einen die Vergabeprozesse im Einkauf vereinheitlicht und transparent dokumentiert sowie Prozessqualität, -sicherheit und -effizienz deutlich gesteigert werden. Zum anderen bietet das elektronische Verfahren den Bietern umfänglichen Mehrwert im Hinblick auf die Verfahrenssicherheit innerhalb einer internetgestützten Plattform sowie auf die Gewährleistung des Wettbewerbs im Verfahren selbst. Die frühzeitige Einführung gibt Lieferanten die Möglichkeit, sich rechtzeitig auf das neue Verfahren vorzubereiten und einzustellen. Nachhaltige LeistungsindikatorenDer direkte und indirekte Energieverbrauch der HHLA und ihrer Gesellschaften stellen sich für das Geschäftsjahr wie folgt dar. Energieverbrauchscroll
Energieverbrauch 2017 für Erdgas, Heizöl und Fahrstrom geschätzt (vorläufig) Weiterführende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit finden sich im Abschnitt "Nachhaltigkeit" des Geschäftsberichts. ► siehe auch Nachhaltigkeit, Seite 160 Nichtfinanzieller BerichtDie HHLA berichtet über den Konzern sowie über die AG in Form eines zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts, dessen Inhalte in den Abschnitt "Nachhaltigkeit" eingebettet sind. Der nichtfinanzielle Bericht steht zudem als eigenständiges PDF im Download-Center des Online-Geschäftsberichts zur Verfügung. ► http://bericht.hhla.de/geschaeftsbericht-2017/nichtfinanzieller-bericht PersonalEntwicklung des PersonalbestandsDie HHLA richtet die Personalbestandsentwicklung an der wirtschaftlichen Entwicklung der Unternehmungen aus. Ziel ist es, die Dienstleistungen überwiegend mit eigenem Personal zu erbringen. Zur Abdeckung operativer Personalbedarfsspitzen werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft (GHB) in den Gesellschaften des Containerumschlags am Standort Hamburg eingesetzt. Die Personalbeschaffungsprozesse in den Einzelgesellschaften der HHLA AG werden durch die HHLA-Personal-Arbeitsgruppe (Personal-AG) überwacht. Die Schaffung zusätzlicher Stellen wird hinsichtlich ihrer Berücksichtigung in der Wirtschaftsplanung, Betriebsnotwendigkeit und anderer innerbetrieblicher Besetzungs- und Handlungsmöglichkeiten überprüft. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sich die Beschaffungsprozesse im Rahmen der durch den Vorstand genehmigten Personalplanungen der Einzelgesellschaften bewegen und mit den Personalbestandsentwicklungen der übrigen Gesellschaften synchronisiert und ggf. Synergien geschaffen werden können. Zum Jahresende 2017 beschäftigte die HHLA insgesamt 5.581 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die Zahl um 53 Personen bzw. um 1,0 %. Darüber hinaus setzte die HHLA im Jahresmittel durchschnitt lich 710 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft ein (im Vorjahr: 558). Beschäftigte nach SegmentenIm Segment Container ist die Anzahl der Beschäftigten zum 31. Dezember 2017 auf 2.909 gesunken. Insgesamt waren dort im Berichtszeitraum 36 Personen weniger beschäftigt als im Vorjahr (im Vorjahr: 2.945). Dagegen verstärkte sich das Segment Intermodal im Rahmen der Leistungsausweitung und Erhöhung der Wertschöpfungstiefe erneut deutlich um insgesamt 185 Beschäftigte bzw. 11,0 % auf 1.872 (im Vorjahr: 1.687). In den weiteren Segmenten entwickelte sich der Personalbestand rückläufig. Die Belegschaft der strategischen Management-Holding verringerte sich um 2,3 % auf 636 Beschäftigte (im Vorjahr: 651). Die Anzahl der Beschäftigten im Segment Immobilien lag zum 31. Dezember 2017 mit 30 Beschäftigten nahezu auf dem Vorjahresniveau (im Vorjahr: 31). Die Beschäftigtenzahl im Segment Logistik sank im Berichtszeitraum auf 134 (im Vorjahr: 214). Dies resultiert im Wesentlichen aus der Einstellung des operativen Geschäftsbereichs Projekt- und Kontraktlogistik. Beschäftigtescroll
Beschäftige nach RegionenDer geografische Schwerpunkt lag mit 3.479 Beschäftigten in Deutschland (im Vorjahr: 3.625), von denen die überwiegende Zahl am Standort Hamburg tätig war. Dies entspricht einem Anteil von 62,3 % (im Vorjahr: 65,6 %). Die Anzahl der Arbeitsplätze im Ausland ist um 10,5 % auf 2.102 gestiegen (im Vorjahr: 1.903). Dies ist zum größten Teil auf einen Anstieg der Mitarbeiterzahlen in den Intermodalgesellschaften in Tschechien, der Slowakei, Ungarn und Slowenien zurückzuführen. Dort ist die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um 14,3 % auf 1.465 gestiegen (im Vorjahr: 1.282). In der Ukraine erhöhte sich die Belegschaft um 4,1 % auf 458 Beschäftigte (im Vorjahr: 440). Die verbleibenden 179 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (im Vorjahr: 181) verteilten sich auf Tochterunternehmen in Österreich, Polen, Georgien und der Türkei. Entwicklung der Beschäftigtenzahlim HHLA-Konzern zum 31.12.![]() Beschäftigtenanteil nach Regionenzum 31.12.2017![]()
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Tschechien, Slowakai, Ungarn, Slowenien NeueinstellungenBei den 86 neu eingestellten Beschäftigten, die vorher nicht über die Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft mbH Hamburg (GHB) o.Ä. bei der HHLA in Deutschland eingesetzt waren, betrug der Frauenanteil 31,4 %. Über 34 % der Neueinstellungen waren zwischen 30 und 50 Jahre alt. Neueinstellungen 2017scroll
Seit 2013 setzt die HHLA ein eigens entwickeltes strukturiertes Auswahlverfahren (Assessment Center) ein, das neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch Diversity-Aspekte berücksichtigt. Die Verfahren werden seit Ende 2013 im gewerblichen Bereich eingesetzt und seit 2014 in der Holding sowie an allen Containerterminals am Standort Hamburg einheitlich angewendet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Auswahlgremien werden speziell geschult. Außerdem nimmt bei allen Auswahlverfahren, bei denen Frauen im Bewerberpool vertreten sind, mindestens eine Frau im Auswahlgremium teil. Die Fluktuationsquote (ohne konzerninterne Wechsel) in Deutschland ist mit 4,7 % im Vergleich zum Vorjahr relativ konstant geblieben (im Vorjahr: 4,8 %). 40,2 % der insgesamt 164 Austritte waren altersbedingt (im Vorjahr: 41,7 %). PersonalstrukturDer überwiegende Teil der Arbeitsplätze bei der HHLA befindet sich in einem Segment des Arbeitsmarkts, in dem traditionell Männer beschäftigt und Frauen unterdurchschnittlich vertreten sind. Jedoch hat sich der positive Trend aus den Vorjahren auch 2017 fortgesetzt und der Anteil der bei der HHLA in Deutschland beschäftigten Frauen (inkl. Auszubildender) weiter erhöht. Mit einer Quote von 15,5 % liegt der Frauenanteil 0,1 Prozentpunkte über dem Vorjahresniveau (im Vorjahr: 15,4 %). Für die Geschlechterverteilung im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands gelten die Vorgaben des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen sowie die vom Aufsichtsrat bzw. vom Vorstand beschlossenen Ziele. ► siehe Corporate Governance/Corporate-Governance-Bericht, Seite 46 AltersstrukturDas Durchschnittsalter der Belegschaft in Deutschland lag im Berichtszeitraum bei 44,2 Jahren (im Vorjahr: 43,8). Das Durchschnittsalter der Männer betrug 44,7 Jahre, während die Frauen durchschnittlich 41,0 Jahre alt waren. Über die Hälfte aller Beschäftigt en ist zwischen 30 und 50 Jahre alt. Altersstruktur der Beschäftigtenscroll
Die Betriebszugehörigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland betrug wie auch in den beiden Vorjahren durchschnittlich rund 15 Jahre. Durchschnittliche Betriebszugehörigkeit der Beschäftigtenscroll
Die Beschäftigungsquote von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Schwerbehinderung (inkl. Gleichgestellter) lag zum Ende des Berichtszeitraums bei 8,8 % (im Vorjahr: 8,7 %). PersonalentwicklungIm Jahr 2017 investierte die HHLA am Standort Hamburg insgesamt 4,2 Mio. € (im Vorjahr: 4,5 Mio. €) in die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Zum 31. Dezember 2017 wurden in Deutschland 67 Auszubildende in acht unterschiedlichen Berufen und 12 Studierende in acht dualen Studiengängen ausgebildet. 29 % aller 79 Auszubildenden und Studierenden waren Frauen. Bei den Studierenden lag der Frauenanteil 2017 bei 58 % (im Vorjahr: 50 %). Von den 25 Auszubildenden (davon acht in einem dualen Studiengang), die im Jahresverlauf ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, wurden alle in ein Arbeitsverhältnis übernommen. Insgesamt wurden am Standort Hamburg im Ausbildungsjahr 2017 17 neue Ausbildungsverträge geschlossen, der Frauenanteil lag bei rund 41 %. Im gewerblichen Bereich lag die Quote der weiblichen Auszubildenden für den Ausbildungsbeginn 2017 bei 50 % (im Vorjahr: 30 %). Im Berichtszeitraum wurden wie im Vorjahr insgesamt über 700 ein- bis mehrtägige Veranstaltungen realisiert. Davon wurden durch die eigenen Ausbilderinnen und Ausbilder über 650 Qualifizierungen als interne gewerbliche Weiterbildungen mit 3.089 Ausbildungstagen durchgeführt. Im Rahmen des internen segmentübergreifenden Seminarangebots wurden zusätzlich über 70 ein- bis mehrtägige Veranstaltungen mit über 870 Teilnehmertagen organisiert. Der Frauenanteil lag bei 31 %. Weiterführende personalbezogene Informationen zu strategischem Personalmanagement, Personalentwicklung, Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung sowie Verträge, Vergütungen und Zusatzleistungen werden ausführlich im Berichtsteil "Nachhaltigkeit" erläutert. ► siehe auch Nachhaltigkeit/ Beschäftigte, Seite 172 Wirtschaftliches UmfeldGesamtwirtschaftliche EntwicklungDie Weltkonjunktur befand sich 2017 in einem starken Aufschwung und wuchs nach Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) gegenüber dem Vorjahr um 3,7 %. Dies ist der stärkste Anstieg seit 2010. Dabei hat die gesamtwirtschaftliche Expansion trotz Unsicherheit über die künftigen geo- und wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen spürbar an Dynamik gewonnen. Die zuletzt aufgenommenen Konjunkturindikatoren signalisierten für die deutsche Wirtschaft einen kräftigen Anstieg des BIP um 2,5 %. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, stiegen die Ausfuhren 2017 gegenüber dem Vorjahreszeitraum kräftig um 6,3 %. Auch die Einfuhren legten deutlich um 8,3 % zu. Die Wirtschaft in Mittel- und Osteuropa erlebte einen deutlichen Aufschwung. Der IWF rechnet auf Basis der vorliegenden Datenlage für die aufstrebenden Volkswirtschaften Europas 2017 einen deutlichen Anstieg der Wirtschaftsleistung von 5,2 %. Die russische Wirtschaft verzeichnete 2017 wieder etwas Aufwind, entfaltete aufgrund der Sanktionen jedoch keine große Dynamik. Dennoch konnte die gesamtwirtschaftliche Leistung Russlands mit einem Plus von 1,8 % erstmals wieder Wachstum verzeichnen. China befindet sich weiter auf einem stabilen Wachstumspfad von 6,8 % für das Gesamtjahr 2017, womit die Volksrepublik das seitens der Regierung gesetzte Wachstumsziel von 6,5 % leicht übertroffen hat. Diese konjunkturelle Belebung zeigte sich auch im globalen Handelsvolumen, das nach Annahme der Experten 2017 um 4,7 % expandierte. Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (BIP)scroll
Quelle: Internationaler Währungsfonds (IWF); Januar 2018 BranchenumfeldNachdem die Lage für die Containerschifffahrt 2016 anhaltend schwierig war, entwickelte sich der weltweite Containerumschlag 2017 überraschend positiv. Nach jüngsten Schätzungen von Drewry stieg der weltweite Umschlag im vergangenen Jahr um 6,0 %. Das beschleunigte Umschlagwachstum schlägt sich in nahezu allen Fahrtgebieten nieder, wenngleich unterschiedlich ausgeprägt. In Europa profitierten insbesondere die Häfen in den Fahrtgebieten Skandinavien und baltischer Raum sowie Östliches Mittelmeer und Schwarzes Meer vom Aufschwung. Gleichwohl ist in den Häfen Skandinaviens und der Ostsee der Aufkommenszuwachs nicht so kräftig ausgefallen wie noch im Oktober erwartet (Prognose aus Q3 2017: 8,4 %), liegt aber mit einem Zugewinn von 5,9 % leicht über Vorjahr. Auch wenn der starke Aufschwung der nordwesteuropäischen Häfen im Jahresverlauf etwas an Dynamik verloren hat, geht Drewry auf Basis der aktuell vorliegenden Zahlen von einem Wachstum um 4,2 % für den Berichtszeitraum aus. Entwicklung des Containerumschlags nach Fahrtgebietenscroll
Quelle: Drewry Maritime Research; Dezember 2017 Die Entwicklung in den großen Containerhäfen der Nordrange sowie den größten Häfen der westlichen Ostsee verlief uneinheitlich. Der Standort Hamburg verlor im Berichtszeitraum leicht. Der Containerumschlag ging um 1,0 % auf 8,8 Mio. TEU zurück. Im größten europäischen Containerhafen Rotterdam wurden 13,7 Mio. TEU und damit 10,9 % mehr umgeschlagen als im Vorjahr. Mit einem Umschlag von 10,5 Mio. TEU wuchs der Containerumschlag in Antwerpen gegenüber dem Vorjahr um 4,1 %. Damit baute der belgische Hafen seinen zweiten Platz im Ranking der größten europäischen Containerhäfen weiter aus. Nach einem zweistelligen Einbruch 2016 erholte sich das Umschlagvolumen im zweiten belgischen Hafen Zeebrugge im Berichtszeitraum und lag mit 1,5 Mio. TEU 8,7 % über dem Vorjahr. Die bremischen Häfen erzielten im Vergleich zum Vorjahr ein geringfügiges Plus von 0,5 % und schlugen insgesamt 5,5 Mio. TEU um. Durch die stärkere Einbindung in das Liniennetzwerk der 2M-Allianz schlug der JadeWeserPort in Wilhelmshaven 0,6 Mio. TEU um, 15,1 % mehr als im Vorjahr. Der Hafen Gdansk konnte im Containerumschlag erneut stark um 21,6 % auf 0,6 Mio. TEU zulegen. Das Containervolumen in Göteborg ist dagegen im Vergleich zum Vorjahr um 19,3 % auf 0,6 Mio. TEU gesunken. In den russischen Ostseehäfen legte der Containerumschlag kräftig zu. Das Containeraufkommen in den Häfen St. Petersburg, Ust-Luga und Kaliningrad stieg 2017 gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 10,7 %. Containerumschlag in den Häfen Nordeuropasscroll
Quelle: Port Authorities Das Marktforschungsinstitut AXS Alphaliner geht für das Jahr 2017 von einer Erhöhung der Stellplatzkapazität in der globalen Containerschiffflotte um 3,8 % auf 21,1 Mio. TEU aus (im Vorjahr: 1,5 %). Das Transportangebot stieg damit spürbar langsamer als die Transportnachfrage. Dennoch ist das Schiffgrößenwachstum weiterhin ungebrochen. Dabei nahm besonders die Zahl sehr großer Schiffe mit einer Kapazität von mehr als 10.000 TEU zu. Sie wuchs um 16,8 % auf 453 Einheiten. Damit verfügen rund 80 % der 2017 ausgelieferten Schiffskapazität über eine Schiffsgröße von mehr als 10.000 TEU. Zuletzt bestellten die Reedereien MSC und CMA CGM weitere Schiffe mit einer Stellplatzkapazität von 22.000 TEU. Der Auftragsbestand der Werften weltweit hat angesichts der zurückhaltenden Bestellaktivitäten der Reeder derzeit ein Volumen von 2,7 Mio. TEU und entspricht damit 12,7 % der gesamten Stellplatzkapazität der aktuell fahrenden Flotte. Das Transportaufkommen im Schienengüterverkehr in Deutschland entwickelte sich im Jahresverlauf rückläufig. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 2017 in den ersten zehn Monaten 3,3 % weniger Güter befördert. Die Transportleistung - als Produkt aus Transportmenge und Transportentfernung - sank im gleichen Zeitraum hingegen nur um 2,5 %. Auch der Kombinierte Verkehr entwickelte sich schwach. 2017 wurden im Zeitraum Januar bis Oktober 5,1 Mio. TEU auf der Schiene transportiert, das entspricht einem Rückgang um 5,1 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Auf europäischer Ebene hingegen setzte sich der zum Jahresende 2016 beginnende Aufschwung im Schienengüterverkehr fort. Die Transportnachfrage auf der Schiene sowohl auf gesamteuropäischer Ebene als auch in den für die HHLA wichtigen Märkten in Mittel- und Osteuropa zog in den ersten drei Quartalen 2017 kräftig an. Während in Gesamteuropa insgesamt 4,9 % mehr Güter gegenüber dem Vorjahr transportiert wurden, fiel der Zuwachs in Mittel- und Osteuropa mit 9,2 % noch kräftiger aus. Die Entwicklung stellte sich in den einzelnen Märkten allerdings sehr uneinheitlich dar: Während in Polen in den ersten neun Monaten 17,0 % mehr Güter auf der Schiene transportiert wurden, nahm in der Tschechischen Republik das Transportaufkommen um 1,6 % ab. Korrespondierend zum steigenden Transportaufkommen legte die Transportleistung auf gesamteuropäischer Ebene um 4,2 % und in Mittel- und Osteuropa um 9,1 % zu. Geschäftsverlauf und wirtschaftliche LageWesentliche Kennzahlenscroll
GesamtaussageDie wirtschaftliche Entwicklung verlief für den HHLA-Konzern im Geschäftsjahr 2017 sehr erfreulich. Durch vertriebliche Aktivitäten und die an der Schiffsgrößenentwicklung ausgerichtete Investitionspolitik ist es dem HHLA-Konzern gelungen, die positiven wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in einem sich konsolidierenden Kundenumfeld zu nutzen. Die Maßnahmen führten im Segment Container zu einem deutlichen Anstieg beim Containerumschlag. Gleichzeitig konnte der Containertransport im Segment Intermodal spürbar zulegen. Soll-Ist-Vergleichscroll
Die Entwicklung in den beiden größten Segmenten der HHLA führte auf Konzernebene zu einem moderaten Anstieg in den Umsatzerlösen und im Betriebsergebnis. Die Prognose aus dem Vorjahresbericht für das Geschäftsjahr 2017 wurde beim Containerumschlag deutlich übertroffen. Entsprechend konkretisierte der Vorstand mit Ad-hoc-Meldung vom 5. Mai 2017 seine Einschätzung zu der erwarteten Mengen- und Ergebnisentwicklung im Segment Container und damit einhergehend zur erwarteten Ertragslage des Konzerns im Jahr 2017. Auf Basis der oberhalb der Erwartungen liegenden wirtschaftlichen Entwicklung des ersten Halbjahres 2017 im Segment Container erfolgte im August eine weitere Konkretisierung zur erwarteten Ertragslage des Konzerns für das Jahr 2017. Die Ist-Entwicklung bestätigt nunmehr unter Einschluss der im November 2017 angekündigten zusätzlichen Aufwendungen für die Harmonisierung bestehender Altersversorgungssysteme die konkretisierte Prognose. Die Investitionen zeigten sich unterhalb des kommunizierten Werts. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 stellte sich die wirtschaftliche Lage der HHLA aufgrund der Geschäftsentwicklung im Jahr 2017 unverändert stabil dar. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich, bei im Vergleich zum Vorjahr fast unveränderten Schulden, um 1,3 Prozentpunkte auf 32,8 % (im Vorjahr: 31,5 %). Begleitet von einer ausreichenden Liquidität, konnte der dynamische Verschuldungsgrad von 2,6 auf 2,3 zurückgeführt werden. Es besteht weiterhin kein wesentlicher Refinanzierungsbedarf. Hinweise zur BerichterstattungDer Inanspruchnahme von Umschlag- und Transportleistungen gehen aufgrund der branchenüblich hohen Anforderungen an die Flexibilität in der Regel keine mehrmonatigen Bestellungen oder Garantien voraus. Daher stellen Auftragsbestand und Auftragsentwicklung entgegen ihrer Bedeutung für andere Branchen keine Berichtsgrößen dar. Die Veränderung des Konsolidierungskreises wurde im Geschäftsjahr 2017 durch die Verschmelzung von drei Gesellschaften im Segment Logistik und einer Gesellschaft im Segment Container bestimmt. Hierdurch ergaben sich keine Auswirkungen auf Umsatz und Ergebnis des HHLA-Konzerns. Der Konzernabschluss 2017 wurde nach den in der Europäischen Union anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) unter Berücksichtigung der Interpretationen des International Financial Reporting Interpretation Committee (IFRIC) erstellt. Der Konzernlagebericht wurde unter Berücksichtigung der Anforderungen des Deutschen Rechnungslegungs Standards Nr. 20 (DRS 20) aufgestellt. ErtragslageIm Jahr 2017 entwickelten sich die Leistungsdaten der HHLA positiv. Beim Containerumschlag war mit 7.196 Tsd. TEU ein deutlicher Anstieg um 8,1 % gegenüber Vorjahr (im Vorjahr: 6.658 Tsd. TEU) zu verzeichnen. Dieser Anstieg resultierte insbesondere aus stark gestiegenen Mengen in den Asienverkehren und den Zubringerverkehren (Feeder) mit den Ostseehäfen. Beim Transportvolumen wurde erneut ein Anstieg um 5,2 % auf 1.480 Tsd. TEU (im Vorjahr: 1.408 Tsd. TEU) erzielt. Getragen wurde diese Entwicklung vom Wachstum sowohl der Bahn- als auch der Straßentransporte. Umsatzerlösein Mio. €![]() Vor diesem Hintergrund sind die Umsatzerlöse des HHLA-Konzerns im Berichtszeitraum um 6,3 % auf 1.251,8 Mio. € (im Vorjahr: 1.177,7 Mio. €) angestiegen. Ursächlich war insbesondere der mengenbedingte Anstieg in den Segmenten Container und Intermodal. Eine mit dem HHLA-Konzern weitgehend übereinstimmende Entwicklung zeigte sich im börsennotierten Teilkonzern Hafenlogistik, der mit den Segmenten Container, Intermodal und Logistik einen Umsatzanstieg um 6,5 % auf 1.220,3 Mio. € (im Vorjahr: 1.146,0 Mio. €) verzeichnete. Im nicht börsennotierten Teilkonzern Immobilien wurden die Umsatzerlöse geringfügig um 0,6 % auf 37,9 Mio. € (im Vorjahr: 37,7 Mio. €) gesteigert. Der Teilkonzern Immobilien trug damit 2,5 % zum Konzernumsatz bei. Bei den Bestandsveränderungen gab es im aktuellen Jahr mit - 0,3 Mio. € erneut keinen wesentlichen Effekt (im Vorjahr: 0,3 Mio. €). Die aktivierten Eigenleistungen reduzierten sich auf 5,4 Mio. € (im Vorjahr: 6,5 Mio. €). Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge auf 39,4 Mio. € (im Vorjahr: 57,5 Mio. €) steht hauptsächlich in Verbindung mit der Beendigung des Flächenmietvertrags für das Überseezentrum im Vorjahr. Der Anstieg der operativen Aufwendungen um 4,2 % auf 1.123,2 Mio. € (im Vorjahr: 1.077,9 Mio. €) bewegte sich in allen Aufwandsarten unterhalb des Umsatzanstiegs. Der Materialaufwand erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr nahezu proportional zu den Umsatzerlösen um 5,9 % auf 370,5 Mio. € (im Vorjahr: 350,0 Mio. €). Die Materialaufwandsquote blieb nahezu unverändert bei 29,6 % (im Vorjahr: 29,7 %). Der Personalaufwand erhöhte sich um 4,7 % auf 463,8 Mio. € (im Vorjahr: 443,0 Mio. €). Neben den Tarifsteigerungen waren unter anderem die wachstumsbedingt höhere Beschäftigtenzahl im Segment Intermodal und ein mengenbedingt weiter erhöhter Bedarf an Fremdpersonal an den Hamburger Containerterminals für den Anstieg verantwortlich. Nach dem restrukturierungsbedingten Aufwand insbesondere im Zusammenhang mit der Einstellung der Projekt- und Kontraktlogistik im Vorjahr sind im aktuellen Jahr Aufwendungen für einen Organisationsumbau im Segment Container enthalten. Die Personalaufwandsquote ging auf 37,1 % (im Vorjahr: 37,6 %) zurück. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich im Berichtsjahr um 2,4 % auf 166,3 Mio. € (im Vorjahr: 162,5 Mio. €). Während im Vorjahr Aufwendungen für Rückstellungen im Zusammenhang mit einem belastenden Pachtvertrag im Segment Intermodal sowie der Insolvenz der Containerreederei Hanjin enthalten sind, beinhaltet das aktuelle Jahr zusätzlich Aufwendungen für die Harmonisierung bestehender Altersversorgungssysteme. Das Verhältnis zum erwirtschafteten Umsatz ging auf 13,3 % (im Vorjahr: 13,8 %) zurück. Der Abschreibungsaufwand hat sich mit 122,6 Mio. € geringfügig um 0,1 % gegenüber dem Vorjahr erhöht (im Vorjahr: 122,4 Mio. €). Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen erhöhte sich das Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) unterproportional zum Umsatz um 3,3 % auf 295,8 Mio. € (im Vorjahr: 286,4 Mio. €). Entsprechend war ein moderater Rückgang der EBITDA-Marge auf 23,6 % (im Vorjahr: 24,3 %) zu verzeichnen. Das Betriebsergebnis (EBIT) konnte im laufenden Jahr um 5,6 % auf 173,2 Mio. € (im Vorjahr: 164,0 Mio. €) gesteigert werden. Durch den weitgehend proportionalen Anstieg im Vergleich zu den Umsatzerlösen blieb die EBIT-Marge mit 13,8 % (im Vorjahr: 13,9 %) nahezu unverändert. Im Teilkonzern Hafenlogistik erhöhte sich das EBIT um 6,1 % auf 156,6 Mio. € (im Vorjahr: 147,6 Mio. €). Der Teilkonzern erwirtschaftete damit im Berichtsjahr 90,4 % (im Vorjahr: 90,0 %) des operativen Konzernergebnisses. Im Teilkonzern Immobilien wurde ein EBIT-Anstieg um 1,5 % auf 16,3 Mio. € (im Vorjahr: 16,0 Mio. €) erreicht. Hier wurden 9,6 % (im Vorjahr: 10,0 %) des operativen Konzernergebnisses erzielt. Der Nettoaufwand aus dem Finanzergebnis erhöhte sich um 7,9 Mio. € bzw. 44,0 % auf 25,9 Mio. € (im Vorjahr: 18,0 Mio. €). Hierzu trug im Wesentlichen die Neubewertung einer Ausgleichsverbindlichkeit für die Ergebnisabführung eines Tochterunternehmens mit Minderheitsgesellschafter bei. Gegenläufig wirkten positive Kurseffekte aus der Aufwertung der tschechischen Währung sowie ein Rückgang der Aufwendungen aufgrund der Kursentwicklung der ukrainischen Währung. Operative AufwendungenAufwandsstruktur 2017![]() Betriebsergebnis (EBIT)in Mio. € / EBIT-Marge in %![]() Die effektive Steuerquote des Konzerns lag mit 28,1 % auf dem Vorjahresniveau. Der Konzernjahresüberschuss nach Anteilen anderer Gesellschafter erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 11,0 % auf 81,1 Mio. € (im Vorjahr: 73,0 Mio. €). Der nicht beherrschende Anteil betrug im Geschäftsjahr 2017 24,8 Mio. € (im Vorjahr: 32,0 Mio. €). Wirtschaftlich werden dieser Position die im Finanzergebnis genannten Aufwendungen aus der Neubewertung der Ausgleichsverpflichtung gegenüber einem nicht beherrschenden Gesellschafter zugerechnet. Das Ergebnis je Aktie erhöhte sich um 11,0 % auf 1,11 € (im Vorjahr: 1,00 €). Der börsennotierte Teilkonzern Hafenlogistik erzielte hierbei ein um 11,7 % höheres Ergebnis je Aktie von 1,02 € (im Vorjahr: 0,91 €). Der nicht börsennotierte Teilkonzern Immobilien lag mit einem Ergebnis je Aktie von 3,65 € über dem Vorjahresniveau (im Vorjahr: 3,44 €). Wie im Vorjahr gab es auch 2017 keinen Unterschied zwischen unverwässertem und verwässertem Ergebnis je Aktie. Die Rendite auf das eingesetzte Kapital (ROCE) erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Prozentpunkte auf 13,1 % (im Vorjahr: 12,4 %). ► siehe auch Unternehmenssteuerung und Wertmanagement, Seite 21 Die Gewinnverwendung der HHLA orientiert sich wie im Vorjahr an der Ergebnisentwicklung des HHLA-Konzerns im abgelaufenen Geschäftsjahr. Der Bilanzgewinn und die stabile Finanzlage der HHLA stellen dabei die Grundlage für eine Fortsetzung der kontinuierlichen Ausschüttungspolitik dar. Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 12. Juni 2018 auf dieser Basis vorschlagen, eine Dividende von 0,67 € je A-Aktie und 2,00 € je S-Aktie auszuschütten. Basierend auf der Anzahl dividendenberechtigter Aktien zum 31. Dezember 2017 würde sich der Ausschüttungsbetrag der börsennotierten A-Aktien um 13,6 % auf 46,9 Mio. € erhöhen (im Vorjahr: 41,3 Mio. €). Der Ausschüttungsbetrag der nicht börsennotierten S-Aktien würde sich mit 5,4 Mio. € gegenüber dem Vorjahr nicht verändern. In Relation zu den Konzernergebnissen bzw. dem Ergebnis je Aktie würde die Ausschüttungsquote ein hohes Niveau von rund 66 % (im Vorjahr: 65 %) für den Teilkonzern Hafenlogistik bzw. rund 55 % (im Vorjahr: 58 %) für den Teilkonzern Immobilien erreichen. Vermögens- und FinanzlageBilanzanalyseDie Bilanzsumme des HHLA-Konzerns hat sich zum 31. Dezember 2017 gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 22,4 Mio. € auf 1.835,3 Mio. € erhöht. Bilanzstrukturscroll
Auf der Aktivseite der Bilanz erhöhten sich die langfristigen Vermögenswerte um 19,0 Mio. €. Der Anstieg ergibt sich größtenteils aus der investitionsbedingten Erhöhung des Sachanlagevermögens um 23,7 Mio. € auf 974,6 Mio. € (im Vorjahr: 950,9 Mio. €). Gegenläufig entwickelten sich aufgrund planmäßiger Abschreibungen die immateriellen Vermögenswerte, die sich im Vergleich zum Vorjahr um 6,0 Mio. € auf 69,7 Mio. € reduzierten (im Vorjahr: 75,7 Mio. €), und die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, die sich um 4,1 Mio. € auf 179,9 Mio. € verringerten (im Vorjahr: 184,0 Mio. €). Das kurzfristige Vermögen stieg um 3,4 Mio. € auf 487,3 Mio. € (im Vorjahr: 483,9 Mio. €). Die Erhöhung resultierte im Wesentlichen aus einer Zunahme der Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristigen Einlagen um 24,3 Mio. € auf 201,5 Mio. € (im Vorjahr: 177,2 Mio. €). Gegenläufig reduzierten sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 11,3 Mio. € auf 149,1 Mio. € (im Vorjahr: 160,4 Mio. €) und die sonstigen Vermögenswerte um 13,1 Mio. € auf 26,8 Mio. € (im Vorjahr: 39,9 Mio. €). Auf der Passivseite hat sich das Eigenkapital gegenüber dem Jahresende 2016 um 31,6 Mio. € auf 602,4 Mio. € erhöht (im Vorjahr: 570,8 Mio. €). Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf das positive Gesamtergebnis in Höhe von 104,2 Mio. € zurückzuführen. Dem entgegen wirkten die ausgeschütteten Dividenden sowie die Umgliederung einer künftigen Ausgleichszahlung in die langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 72,7 Mio. €. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich auf 32,8 % (im Vorjahr: 31,5 %). Entwicklung des Konzerneigenkapitalsin Mio. €![]() Die langfristigen Schulden reduzierten sich um 34,3 Mio. € auf 993,8 Mio. € (im Vorjahr: 1.028,1 Mio. €). Die Reduzierung ergab sich im Wesentlichen aus dem Rückgang der langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten um 34,5 Mio. € auf 304,7 Mio. € (im Vorjahr: 339,2 Mio. €) sowie einer Reduzierung der Pensionsrückstellungen um 11,6 Mio. € auf 448,9 Mio. € (im Vorjahr: 460,5 Mio. €). Gegenläufig erhöhten sich die sonstigen langfristigen Rückstellungen um 10,3 Mio. € auf 112,9 Mio. € (im Vorjahr 102,6 Mio. €). Die Zunahme der kurzfristigen Schulden um 25,1 Mio. € auf 239,1 Mio. € (im Vorjahr: 214,0 Mio. €) resultierte im Wesentlichen aus der Erhöhung der sonstigen kurzfristigen Rückstellungen um 16,9 Mio. € auf 34,6 Mio. € (im Vorjahr: 17,7 Mio. €) sowie der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 9,1 Mio. € auf 77,2 Mio. € (im Vorjahr: 68,1 Mio. €). InvestitionsanalyseDas Investitionsvolumen lag im abgelaufenen Geschäftsjahr bei 142,6 Mio. € (im Vorjahr: 138,3 Mio. €). Hierin sind nicht unmittelbar zahlungswirksame Zugänge aus Finanzierungsleasing in Höhe von 4,2 Mio. € enthalten (im Vorjahr: 4,1 Mio. €). Der Schwerpunkt der Investitionen lag im Jahr 2017 auf dem Ausbau der Hamburger Containerterminals und der Erweiterung der intermodalen Transport- und Umschlagkapazitäten. Die Finanzierung der Investitionsprojekte wurde hauptsächlich aus dem generierten operativen Cashflow des Geschäftsjahres abgedeckt. Von den getätigten Investitionen entfielen 131,6 Mio. € auf Sachanlagen (im Vorjahr: 123,2 Mio. €), 5,5 Mio. € auf immaterielle Vermögenswerte (im Vorjahr: 12,3 Mio. €) und 5,5 Mio. € auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (im Vorjahr: 2,8 Mio. €). Im Segment Container wurden Investitionen im Gesamtwert von 81,2 Mio. € getätigt (im Vorjahr: 81,3 Mio. €). Investiert wurde vor allem in die Beschaffung von Umschlaggeräten und in Lagerkapazitäten auf den Hamburger Containerterminals. Das Investitionsvolumen im Segment Intermodal betrug 45,7 Mio. € (im Vorjahr: 44,1 Mio. €). Dabei investierte hauptsächlich die METRANS-Gruppe, im Wesentlichen in Lokomotiven. Die Investitionssumme im Segment Logistik belief sich auf 1,4 Mio. € (im Vorjahr: 2,4 Mio. €). Im Pro-forma-Segment Holding/Übrige wurden insgesamt 8,4 Mio. € investiert (im Vorjahr: 10,3 Mio. €). Ein Großteil der Investitionstätigkeit entfiel auf die Migration einer neuen Terminalsteuerungssoftware sowie auf Anlagen zum Betrieb einer Power Barge. Der Investitionsschwerpunkt im Segment Container zielt darauf ab, die Produktivität auf bestehenden Terminalflächen durch den Einsatz modernster Umschlagtechnologie zu steigern sowie Liegeplätze der Schiffsgrößenentwicklung folgend bedarfsgerecht auszubauen. Im Segment Intermodal liegt der Fokus auf einer Erhöhung der Wertschöpfungstiefe, um die Leistungsfähigkeit und Reichweite der Hinterlandverbindungen weiter zu steigern. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten bestehen zum Geschäftsjahresende für offene Bestellungen in Höhe von 110,6 Mio. € (im Vorjahr: 56,8 Mio. €); darin enthalten sind 77,3 Mio. € (im Vorjahr: 34,2 Mio. €) für Aktivierungen im Sachanlagevermögen. Investitionennach Segmenten 2017![]() Investitionen und Abschreibungenin Mio. €![]() LiquiditätsanalyseDer Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit stieg gegenüber dem Vorjahr von 234,6 Mio. € auf 275,5 Mio. €. Dieser Anstieg um 40,9 Mio. € ist im Wesentlichen auf einen Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen Vermögenswerte um 58,1 Mio. € zurückzuführen. Durch das gestiegene EBIT erhöhte sich der betriebliche Cashflow darüber hinaus um 9,2 Mio. €. Die um 24,1 Mio. € gestiegenen Auszahlungen für Ertragsteuern verminderten hingegen den operativen Cashflow. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit (Mittelabfluss) lag mit 131,2 Mio. € über dem Vorjahreswert von 48,9 Mio. €. Zu diesem Anstieg des Zahlungsmittelabflusses um 82,3 Mio. € trugen im Wesentlichen Auszahlungen (im Vorjahr: Einzahlungen) für kurzfristige Einlagen (Anstieg des Mittelabflusses um 55,5 Mio. €) bei. Gleichzeitig gab es mit 2,0 Mio. € im Berichtsjahr deutlich geringere Einzahlungen aus Anlagenabgängen (im Vorjahr: 27,0 Mio. €). Der Free Cashflow als Summe der Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit und Investitionstätigkeit verminderte sich auf 144,3 Mio. € (im Vorjahr: 185,7 Mio. €). Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit (Mittelabfluss) belief sich im Berichtszeitraum auf 119,0 Mio. € (im Vorjahr: 122,4 Mio. €) und lag damit um 3,4 Mio. € unter dem Vorjahreswert. Der HHLA-Konzern verfügte zum Jahresende 2017 über ausreichend Liquidität. Im Verlauf des Geschäftsjahres traten keine Liquiditätsengpässe auf. Der Finanzmittelfonds betrug per 31. Dezember 2017 insgesamt 255,6 Mio. € (zum 31. Dezember 2016: 232,4 Mio. €). Einschließlich aller kurzfristigen Einlagen erreichte die verfügbare Liquidität des Konzerns zum Jahresende 2017 einen Bestand von insgesamt 275,6 Mio. € (im Vorjahr: 251,2 Mio. €). Liquiditätsanalysescroll
FinanzierungsanalyseDas Finanzmanagement des HHLA-Konzerns wird zentral gesteuert und folgt dem übergeordneten Ziel, die finanzielle Stabilität und Flexibilität des Konzerns nachhaltig zu gewährleisten. Durch das Konzern-Clearing werden die finanziellen Ressourcen des Konzerns gebündelt, das Zinsergebnis optimiert und die Abhängigkeit von externen Finanzierungsquellen wesentlich reduziert. Derivative Finanzinstrumente können zur Reduzierung des Zinsänderungsrisikos sowie in geringem Umfang zur Reduzierung des Währungs- sowie Rohstoffpreisrisikos eingesetzt werden. Das Geschäftsmodell der HHLA ist von einem großen Anteil an Sachanlagevermögen mit langjährigen Nutzungsdauern geprägt. Daher setzt die HHLA zur fristenkongruenten Finanzierung insbesondere mittel- und langfristige Darlehen sowie Finanzierungsleasingverhältnisse ein. Darüber hinaus stehen Pensionsrückstellungen für die langfristige Innenfinanzierung zur Verfügung. Zum Berichtsstichtag lagen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit 256,9 Mio. € unter dem Wert des Vorjahres von 298,4 Mio. €. Der Konzern nahm im Geschäftsjahr 2017 keine zusätzlichen externen Finanzierungen in Anspruch (im Vorjahr: 10,0 Mio. €). Im Geschäftsjahr wurden Darlehenstilgungen in Höhe von 41,9 Mio. € (im Vorjahr: 42,8 Mio. €) getätigt. Aufgrund der vereinbarten Laufzeiten der Darlehen und einer stabilen Liquiditätsbasis bestand kein wesentlicher Refinanzierungsbedarf. Die Darlehensverbindlichkeiten sind überwiegend in Euro und zu einem geringen Teil in US-Dollar abgeschlossen. Konditioniert sind diese zu ca. 62 % mit fixen und zu ca. 38 % mit variablen Zinssätzen. Im Rahmen der Fremdfinanzierung bestanden für einzelne Konzerngesellschaften Kreditauflagen (Covenants), die an bilanzielle Kennzahlen gebunden sind, im Wesentlichen die Erfüllung einer Mindesteigenkapitalquote. Covenants bestanden bei ca. 20 % der Bankdarlehen. Im Berichtsjahr wurden die Kreditauflagen zu allen vereinbarten Prüfungszeitpunkten erfüllt. Zum Bilanzstichtag weist die HHLA langfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen in Höhe von 105,5 Mio. € aus (im Vorjahr: 105,9 Mio. €), die aus der Passivierung der Leasingverbindlichkeit gegenüber der Hamburg Port Authority (HPA) im Zusammenhang mit Kaimauern für Großschiffsliegeplätze am HHLA Container Terminal Burchardkai (CTB) sowie am HHLA Container Terminal Tollerort (CTT) resultieren. Mit Ausnahme der Operating-Lease-Verhältnisse existieren keine nennenswerten außerbilanziellen Finanzierungsinstrumente. Die Operating-Lease-Verhältnisse basieren in erster Linie auf langfristigen Verträgen des HHLA-Konzerns mit der Freien und Hansestadt Hamburg bzw. der HPA über die Anmietung von Flächen und Kaimauern im Hamburger Hafen sowie in der Speicherstadt. Die im Wesentlichen bei der Holding zentral gehaltenen Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristigen Einlagen beliefen sich zum Berichtsstichtag auf insgesamt 201,5 Mio. € (im Vorjahr: 177,2 Mio. €). Sie sind in Sichteinlagen und Tages- sowie kurzfristigen Termingeldern hauptsächlich bei inländischen Kreditinstituten mit ausgewiesen hoher Bonitätseinstufung angelegt. Aufgrund ausreichender liquider Mittel besitzen laufende Kreditlinien eine untergeordnete Bedeutung. Der Konzern verfügte zum Bilanzstichtag über nicht genutzte Kreditlinien in Höhe von rund 3,2 Mio. € (im Vorjahr: 0,2 Mio. €). Der Ausnutzungsgrad der Kreditlinie belief sich im Berichtszeitraum auf 67,9 % (im Vorjahr: 96,8 %). Nach Einschätzung der HHLA wären höhere Kreditlinien aufgrund der soliden Bilanzstruktur jederzeit darstellbar, sofern aus der mittelfristigen Liquiditätsplanung ein entsprechender Bedarf erkennbar gewesen wäre. Vom gesamten Zahlungsmittelbestand unterlagen zum Berichtsstichtag 10,4 Mio. € (im Vorjahr: 16,2 Mio. €) Devisenausfuhrbeschränkungen in der Ukraine. Weitere 11,2 Mio. € dienen der Besicherung von Lebensarbeitszeitkonten. Fälligkeiten der Bankdarlehennach Jahren in Mio. €![]() Da der HHLA auch außerhalb des Kapitalmarkts zahlreiche Möglichkeiten der Fremdfinanzierung zur Verfügung stehen, sieht der Konzern für ein externes Rating aktuell keinen Bedarf. Vielmehr wird durch umfassende Information bestehender und potenzieller Kreditgeber sichergestellt, dass diese zu angemessenen internen Bonitätseinstufungen kommen können. Darüber hinaus wurde die Notenbankfähigkeit durch die Deutsche Bundesbank erneut bestätigt. Der Umfang öffentlicher Fördermittel, die vereinzelt für Entwicklungsprojekte gewährt werden und spezifischen Förderbedingungen unterliegen, ist auf Konzernebene als nachrangig einzustufen. Unternehmenskäufe und -verkäufeIm Berichtsjahr gab es keine wesentlichen Erwerbe oder Veränderungen von Anteilen an Tochterunternehmen. Veränderung im KonsolidierungskreisIm dritten Quartal 2017 wurden die Gesellschaften HHLA Container Terminals Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, und HHLA Logistics GmbH, Hamburg, mit Wirkung zum 1. Januar 2017 auf die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, Hamburg, verschmolzen. Ebenfalls wurden die Gesellschaften HPTI Hamburg Port Training Institute GmbH, Hamburg, und Uniconsult Universal Transport Consulting Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, mit Wirkung zum 1. Januar 2017 auf die HPC Hamburg Port Consulting GmbH, Hamburg, verschmolzen. Die Verschmelzungen hatten keine Auswirkungen auf den HHLA-Konzernabschluss. Darüber hinaus gab es keine wesentlichen Erwerbe, Veränderungen von Anteilen an Tochterunternehmen oder Änderungen im Konsolidierungskreis. ► siehe auch Konzernanhang, Textziffer 3, Seite 81 SegmententwicklungSegment ContainerWesentliche Kennzahlenscroll
Im Berichtsjahr 2017 wurden an den HHLA-Containerterminals 7.196 Tsd. TEU und damit 8,1 % mehr umgeschlagen als im Vorjahr (im Vorjahr: 6.658 Tsd. TEU). Die Mengenentwicklung war im Berichtszeitraum insbesondere von der Neuordnung der Konsortien und den damit einhergehenden neuen Dienstestrukturen der Reeder geprägt. Intensive Vertriebsaktivitäten und an den vor allem schiffsgrößengetriebenen Kundenbedürfnissen ausgerichtete Umschlagleistungen ermöglichten diese positive Entwicklung. An den drei Hamburger Containerterminals legte der Containerumschlag deutlich um 8,3 % auf 6.904 Tsd. TEU (im Vorjahr: 6.375 Tsd. TEU) zu. Maßgeblich hierfür waren ein Anstieg der Asienverkehre (Fernost-Nordeuropa) um 14,9 % gegenüber dem Vorjahr und deutliche Zuwächse der Zubringerverkehre (Feeder) in den Ostseeraum, vor allem nach Schweden und Polen, während die Russlandverkehre nach anfänglichen Zuwächsen im ersten Halbjahr 2017 im Gesamtjahr unverändert durch die fortbestehenden Wirtschaftssanktionen der EU beeinflusst sind und nur das Vorjahresniveau erreichten. Die Feederquote am wasserseitigen Umschlag stieg 2017 leicht auf 24,5 % an (im Vorjahr: 24,0 %). Am HHLA Container Terminal Odessa (CTO) wuchs der Containerumschlag leicht um 3,4 % auf 292 Tsd. TEU (im Vorjahr: 283 Tsd. TEU). Aufgrund bestehender Überkapazitäten hat sich der Wettbewerb 2017 weiter intensiviert. Trotz einer abgeschwächten Mengendynamik nimmt der CTO in den ukrainischen Häfen jedoch nach wie vor eine regional dominante Marktposition ein. Die Umsatzerlöse sind im Vergleich zum Vorjahr um 7,5 % auf 746,6 Mio. € (im Vorjahr: 694,6 Mio. €) und damit leicht unterproportional zur wasserseitigen Mengenentwicklung gestiegen. Der leicht gestiegene Anteil margenschwächerer Feederverkehre, Anpassungen einzelner Umschlagraten im Rahmen der Neuordnung der Konsortien und der temporäre Anstieg der Lagergelderlöse wirkten sich auf die Durchschnittserlöse aus. Der Durchschnittserlös je wasserseitig umgeschlagenen Container sank im Geschäftsjahr 2017 leicht um 0,6 % gegenüber Vorjahr. Die Veränderung der EBIT-Kosten des Segments wurde im Geschäftsjahr 2017 wesentlich durch die gestiegenen Umschlagleistungen sowie zusätzliche Aufwendungen beeinflusst. Die Einmalaufwendungen betreffen Maßnahmen für den Organisationsumbau und die Harmonisierung der Altersversorgungssysteme, insgesamt rund 25 Mio. €, die die Kostenstruktur im Geschäftsjahr 2017 zusätzlich belasteten. Die Materialkosten stiegen im Wesentlichen mengen- und preisbedingt gegenüber Vorjahr an. Die IT-Kosten stiegen durch die Implementierung einer neuen Terminalsteuerungssoftware an. Insgesamt stiegen die EBIT-Kosten um 10,5 %, bereinigt um die zusätzlichen Kosten indes um lediglich 6,1 %. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die auslastungsseitig zu erwartenden Skaleneffekte noch nicht in vollem Umfang kostenseitig realisiert werden konnten. Das Betriebsergebnis (EBIT) erreichte 109,4 Mio. € (im Vorjahr: 117,8 Mio. €). Die EBIT-Marge erreichte 14,7 % (im Vorjahr: 17,0 %). Bereinigt um zusätzliche Aufwendungen stieg das Betriebsergebnis um 14,1 % gegenüber Vorjahr. Die Auslieferung weiterer Großcontainerschiffe für das Fahrtgebiet Fernost-Europa setzt sich fort, so dass von einem weiteren Anstieg der Direktanläufe dieser Schiffsgrößenklasse in Hamburg ausgegangen werden kann. Deshalb wurde der schiffsgrößeninduzierte Ausbau der Anlagen fortgesetzt. Am Container Terminal Burchardkai (CTB) wurden vier weitere automatisierte Lagerblöcke in Betrieb genommen. Am Container Terminal Tollerort (CTT) wurden am Schiffsliegeplatz weitere drei Containerbrücken installiert. Entwicklung des Containerumschlagsin Tsd. TEU![]() Segment IntermodalWesentliche Kennzahlenscroll
Im wettbewerbsintensiven Markt der Containerverkehre im Seehafenhinterland haben die HHLA-Transportgesellschaften deutlich zulegen können. Mit einem Plus von 5,2 % stieg das Transportvolumen auf 1.480 Tsd. Standardcontainer (TEU) gegenüber 1.408 Tsd. TEU im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Getragen wurde die Entwicklung durch das Wachstum sowohl der Bahn- als auch der Straßentransporte. Die Bahntransporte legten verglichen mit dem Vorjahr noch einmal um 4,7 % auf 1.140 Tsd. TEU (im Vorjahr: 1.089 Tsd. TEU) zu. Dabei verzeichneten insbesondere die Verbindungen zwischen den Adriahäfen und dem mittel- und osteuropäischen Hinterland ein überdurchschnittliches Wachstum. Auch die kontinentalen Ladungsmengen konnten stark zulegen. Die Straßentransporte entwickelten sich aufgrund des starken Ladungsaufkommens im Großraum Hamburg ebenfalls sehr positiv und konnten in einem schwierigen Marktumfeld im Vorjahresvergleich um 6,8 % auf 340 Tsd. TEU (im Vorjahr: 319 Tsd. TEU) zulegen. Mit einem Plus von 6,1 % auf 414,0 Mio. € (im Vorjahr: 390,1 Mio. €) entwickelten sich die Umsatzerlöse leicht besser als die Transportmenge. Ein geringfügig von 77,4 % auf 77,0 % gesunkener Bahnanteil am Gesamtaufkommen der HHLA-Intermodaltransporte konnte durch längere Transportdistanzen bei den Bahntransporten überkompensiert werden. Das Betriebsergebnis (EBIT) erhöhte sich gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres auf 69,9 Mio. € (im Vorjahr: 55,9 Mio. €) und übertraf damit die Mengen- und Umsatzentwicklung erheblich. Die Ergebnisverbesserung geht vor allem auf die gestiegene Transportmenge sowie auf eine weiter verbesserte Zugauslastung zurück. Zudem war das Ergebnis des Vorjahres durch einen zusätzlichen Aufwand aus einem Pachtvertrag für ein Terminalgrundstück in Polen in Höhe von 7,2 Mio. € belastet. Entwicklung des Containertransportsin Tsd. TEU![]() Die HHLA investiert weiter bedarfsgerecht in den Ausbau ihres Intermodalnetzwerkes. Mit der Inbetriebnahme von sechs neuen Mehrsystemlokomotiven im ersten Halbjahr 2017 verfügt die HHLA-Bahntochter METRANS über 70 Rangier- und Streckenlokomotiven sowie über eine Flotte von mehr als 2.500 Waggons. Im Juni 2017 wurde zudem in Budapest der vierte METRANS-Hub-Terminal offiziell in Betrieb genommen. Mit diesem Standort erweitert die HHLA ihr Hinterlandnetzwerk um einen strategischen Knotenpunkt. Seine Lage in der Mitte Europas macht ihn zur idealen Schnittstelle zwischen den Seehäfen Nordeuropas, der Adria und Mittel-, Ost- sowie auch Südosteuropas. Das Netzwerk der HHLA-Bahntöchter METRANS und POLZUG besteht damit aus insgesamt 13 Terminals im Hinterland, von denen fünf als große Hub-Terminals fungieren. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde damit begonnen, die Aktivitäten von POLZUG in die Organisation von METRANS zu integrieren. Durch die Bündelung der Aktivitäten sollen Strukturen und Abläufe vereinfacht und damit Synergien realisiert werden. Segment LogistikWesentliche Kennzahlenscroll
In den Finanzkennzahlen des Segments Logistik sind die Geschäftsbereiche Fahrzeuglogistik und Beratung enthalten. Die Ergebnisse von Massengut- und Fruchtlogistik werden im Equity-Beteiligungsergebnis erfasst. Die Gesellschaften des Segments Logistik entwickelten sich im Jahr 2017 erneut heterogen. Die Umsatzerlöse der vollkonsolidierten Gesellschaften blieben mit 50,8 Mio. € um 7,6 % unter dem Vorjahreswert (im Vorjahr: 55,0 Mio. €). Grund hierfür war insbesondere die Einstellung des Bereichs Projekt- und Kontraktlogistik im Geschäftsjahr 2016. Hingegen deutlich gestiegen sind die Umsatzerlöse im Bereich Fahrzeuglogistik. Das Betriebsergebnis (EBIT) konnte im Berichtszeitraum auf 2,6 Mio. € gesteigert werden, nachdem im Vorjahr durch die Verluste der Projekt- und Kontraktlogistik noch ein Betriebsverlust verzeichnet wurde (im Vorjahr: -1,7 Mio. €). Auch die im Equity-Beteiligungsergebnis abgebildeten Gesellschaften entwickelten sich im Berichtszeitraum uneinheitlich. Während der Massengutumschlag eine Belebung verzeichnete, blieb das Ergebnis der Fruchtlogistik unter dem Vorjahr. Das Equity-Beteiligungsergebnis stieg insgesamt um 4,8 % auf 3,9 Mio. € (im Vorjahr: 3,7 Mio. €). Segment ImmobilienWesentliche Kennzahlenscroll
Die Entwicklung auf dem Hamburger Markt für Büroflächen verlief 2017 positiv. Nach dem aktuellen Marktbericht von Grossmann & Berger übertraf der Büroflächenumsatz von 640.000 m2 den Vorjahreswert um 16 %. Die Leerstandsquote in Hamburg sank durch die hohe Nachfrage um 0,8 Prozentpunkte auf 4,3 % und verzeichnete somit ein neues Rekordtief. Die HHLA-Immobilien in der historischen Speicherstadt und auf dem Fischmarktareal setzten in diesem Marktumfeld ihre positive Umsatz- und Ertragsentwicklung fort. Durch die annähernd erreichte Vollvermietung der beiden Quartiere konnten die Umsatzerlöse 2017 im Vorjahresvergleich um 0,6 % auf 37,9 Mio. € (im Vorjahr: 37,7 Mio. €) gesteigert werden. Das Betriebsergebnis (EBIT) stieg bei einem konstanten Instandhaltungsvolumen vor allem durch die Erlöszuwächse aus Bestands- bzw. neu entwickelten Objekten im Vergleich zum Vorjahr um 1,5 % auf 16,3 Mio. € (im Vorjahr: 16,0 Mio. €). Die im Geschäftsjahr 2017 erzielte EBIT-Marge von 43,0 % (im Vorjahr: 42,6 %) bestätigt erneut den wirtschaftlichen Erfolg der langfristig ausgerichteten und wertorientierten Bestandsentwicklung. NachtragsberichtEreignisse von wesentlicher Bedeutung traten nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 nicht ein. ► siehe auch Konzernanhang, Textziffer 52, Seite 150 PrognoseberichtGesamtwirtschaftlicher AusblickDie weltwirtschaftliche Dynamik hat sich 2017 gefestigt. Wachsende politische Unsicherheiten sowie bestehende strukturelle Probleme haben die stärkere konjunkturelle Erholung bisher nicht beeinträchtigt. Für den Prognosezeitraum erwartet der Internationale Währungsfonds (IWF) für die HHLA relevanten Regionen eine Fortsetzung dieses Aufwärtstrends. Die deutsche Wirtschaft sehen die Experten weiter auf einem robusten Wachstumspfad und erwarten einen Anstieg von 2,3 %. In den aufstrebenden Volkswirtschaften Mittel- und Osteuropas hat das Expansionstempo 2017 deutlich angezogen. Die Experten prognostizieren für 2018 ein Wirtschaftswachstum von 4,0 %. Auch aufgrund von den fortbestehenden Sanktionen gegen die Russische Föderation wird sich deren Wirtschaftsleistung voraussichtlich im Prognosezeitraum mit einem BIP von 1,7 % auf dem Niveau des Vorjahres bewegen. Für die chinesische Wirtschaft hat der IWF seinen Ausblick leicht angehoben und rechnet mit einem Wachstum von 6,6 %. Die Experten des IWF gehen für 2018 von einem Anstieg des Weltinlandsprodukts von 3,9 % aus. Für das Welthandelsvolumen wird eine Zuwachsrate von 4,6 % prognostiziert. Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (BIP)scroll
Quelle: Internationaler Währungsfonds (IWF); Januar 2018 Ausblick auf das BranchenumfeldNachdem der weltweite Containerumschlag im Jahr 2017 deutlich zulegen konnte, erwartet das Marktforschungsinstitut Drewry für 2018 eine Abkühlung der Dynamik und geht von einer Zuwachsrate von 4,3 % aus. Wachstumsimpulse werden dabei vor allem von den Fahrtgebieten Asien (+ 4,5 %), Lateinamerika (+ 4,6 %) und insbesondere Afrika (+ 6,1 %) ausgehen. Für China, das wichtigste Fahrtgebiet für den Hamburger Hafen, wird ein robustes, aber im Vergleich zum Vorjahr verlangsamtes Umschlagwachstum von 5,5 % prognostiziert. In den europäischen Fahrtgebieten soll der Containerumschlag weiter moderat, aber unterhalb des Vorjahresniveaus wachsen. Als stärkste Treiber werden Skandinavien und der baltische Raum sowie das Östliche Mittelmeer und Schwarze Meer gesehen. Dahinter bleiben die erwarteten Zuwachsraten der Fahrtgebiete Nordwesteuropa und Westliches Mittelmeer leicht zurück. Entwicklung des Containerumschlagsscroll
Quelle: Drewry Maritime Research; Dezember 2017 Angesichts der vorhandenen Containerterminalkapazitäten in der Nordrange und der Ostsee ist auch 2018 mit einem intensiven Hafenwettbewerb zu rechnen. Auch auf dem Containerschifffahrtsmarkt besteht der strukturelle Überhang an Schiffsraum weiter fort. Nach Einschätzung des Marktforschungsinstituts AXS Alphaliner wird sich der Zuwachs an Gesamtkapazität der Containerschiffflotte durch nachlassende Bestelltätigkeit der Reeder und verzögerte Auslieferungen 2018 zwar leicht abschwächen, dennoch wird die Gesamtkapazität der Containerschiffflotte im Prognosezeitraum mit 5,3 % schneller wachsen als das weltweite Containeraufkommen in den Häfen. Um den Markt trotz dieser wachsenden Kapazitätsüberhänge zu stabilisieren, wird die Branche seit 2015 durch Übernahmen und Fusionen sowie durch die Bildung neuer Allianzen bestimmt. Der Konzentrationsprozess wird 2018 weiter voranschreiten. Nach Genehmigung der Kartellbehörden Ende November 2017 hat Maersk die Übernahme von Hamburg Süd abgeschlossen und wird die Reederei als eigenständige Marke weiterführen. Die genaue Ausgestaltung der Integration bleibt abzuwarten. Auch der Zusammenschluss der drei japanischen Reeder NYK Line, MOL und K Line zum Ocean Network Express (ONE) wurde von den Wettbewerbsbehörden genehmigt. Das Joint Venture soll im April 2018 operativ starten. Die voranschreitende Konsolidierung wird die Zusammenlegung von Containerdiensten und Veränderungen in den Fahrplänen zur Folge haben. Im Hinblick auf das ungebrochene Schiffsgrößenwachstum und das damit verbundene erhöhte Mengenaufkommen pro Schiffsanlauf wird der Druck auf die Terminals und die Hinterlandtransportsysteme weiter zunehmen. Die zuletzt im Sommer 2017 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur herausgegebene Mittelfristprognose für den Güter- und Personenverkehr in Deutschland sieht für das Jahr 2018 eine positive, aber etwas weniger dynamische Entwicklung. Die Experten gehen von einer Steigerung des Transportaufkommens um 0,8 % aus und schätzen für die Transportleistung - als Produkt aus Transportmenge und Transportentfernung - eine Zunahme um 1,3 %. Erwartetete KonzernentwicklungVergleich zur VorjahresprognoseDie zuletzt im Herbst 2017 angepasste Prognose wurde erfüllt. Die Prognose aus dem Vorjahresbericht für das Geschäftsjahr 2017 wurde beim Containerumschlag deutlich übertroffen. Damit einhergehend haben sich auch die Werte für den Umsatz und das Betriebsergebnis (EBIT) auf Konzernebene besser entwickelt als prognostiziert. Verzögerungen bei den Liefer- und Ausführungsterminen führten dazu, dass das geplante Investitionsvolumen in der Berichtsperiode nicht in voller Höhe ausgeschöpft wurde. ► siehe Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage, Seite 27 Erwartete ErtragslageDie Einschätzung zu der erwarteten Ertragslage des Konzerns und des Teilkonzerns Hafenlogistik basiert im Wesentlichen auf der zuvor beschriebenen voraussichtlichen Entwicklung der Gesamtwirtschaft und Branche. Auch nach Neuformierung wesentlicher Kunden- und Dienstestrukturen im Asien-Europa-Verkehr im Laufe des Vorjahres, kann es in 2018 zu weiteren Veränderungen bei den Reederkunden sowie zu temporären oder strukturellen Verlagerungen von Diensten zwischen den Häfen der Nordrange kommen, insbesondere im Bereich der preissensitiven Transshipment-Verkehre. Vor diesem Hintergrund geht die HHLA für das Jahr 2018 von einem im Bereich des Vorjahres liegenden Containerumschlag aus. Beim Containertransport wird ebenfalls ein Volumen im Bereich des Vorjahres erwartet, da die polnischen Intermodalverkehre im Zuge der Integration in die METRANS neu ausgerichtet werden. Auf Konzernebene sollte dies zu einem Umsatz führen, der im Bereich des Vorjahres liegt. Für das Betriebsergebnis (EBIT) des Teilkonzerns Hafenlogistik wird im Jahr 2018 eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Vorjahr erwartet. Die Ergebnisentwicklung wird dabei maßgeblich durch die Segmente Container und Intermodal bestimmt. Das Betriebsergebnis (EBIT) im Teilkonzern Immobilien wird aufgrund geplanter, nicht aktivierungsfähiger Großinstandhaltungen im Bereich von 15 Mio. € erwartet. Auf Konzernebene ist mit einem deutlichen Anstieg des Betriebsergebnis (EBIT) zu rechnen. Für den Teilkonzern Hafenlogistik und auf Konzernebene können sich weiterhin zusätzliche, währungskursinduzierte Ergebnisbelastungen ergeben, die im Finanzergebnis unterhalb des EBIT ausgewiesen werden. Der notwendigen nautischen Erreichbarkeit kommt für die Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens und damit der HHLA unverändert eine entscheidende Bedeutung zu. Die zukünftige Entwicklung wird wesentlich durch die nach wie vor ausstehende Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe beeinflusst. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Februar 2017 ist eine schnelle Beseitigung der vom Gericht beanstandeten Mängel durch die Verfahrensbeteiligten sowie eine dann möglichst zeitnahe Umsetzung der Fahrrinnenanpassung essenziell. ► siehe Risiko- und Chancenbericht, Seite 38 Erwartete Vermögens- und FinanzlageWesentliche Investitionen der HHLA sind grundsätzlich nachfrageorientiert skalierbar. Aufgrund der anhaltenden Schiffsgrößenentwicklung behält sich die HHLA die Entscheidung über Investitionsmaßnahmen vor, die nicht rein mengeninduziert sind. Auf Konzernebene sind in 2018 Investitionen im Bereich von 200 Mio. € geplant, die im Wesentlichen auf den Teilkonzern Hafenlogistik entfallen. Diese betreffen im Segment Container vor allem die Beschaffung von Containerbrücken, Lagerkränen und Flurförderzeugen für die Hamburger Containerterminals sowie im Segment Intermodal die Erneuerung und Erweiterung der eigenen Transport- und Umschlagkapazitäten. Es bleibt das Ziel der HHLA, ihre ertragsorientierte Ausschüttungspolitik, die eine Auszahlung zwischen 50 und 70 % des Jahresüberschusses nach Anteilen Dritter als Dividende vorsieht, fortzusetzen. Auf Basis der verfügbaren Liquiditätsreserven und der aus den erwarteten Ergebnissen generierten Einzahlungsüberschüsse geht die HHLA auch in Zukunft von ausreichenden Finanzmitteln aus, die bei Bedarf um Fremdfinanzierungskomponenten ergänzt werden können. Risiko- und ChancenberichtRisiko- und ChancenmanagementJedes unternehmerische Handeln ist untrennbar mit Risiken und Chancen verbunden. Die HHLA sieht ein wirksames Management von Risiken und Chancen als einen bedeutenden Erfolgsfaktor zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts an. Die Steuerung von Risiken und Chancen ist im HHLA-Konzern integraler Bestandteil der Unternehmensführung. Wesentliche Eckpfeiler des Risiko- und Chancenmanagements sind der Planungs- und Controlling-Prozess, die Organe der Konzerngesellschaften und das Berichtswesen. In regelmäßigen Klausuren zur Geschäftsentwicklung erörtert der Vorstand der HHLA Strategie, Ziele und Steuerungsmaßnahmen unter Berücksichtigung des Risiko- und Chancenprofils. Das Risiko- und Chancenmanagement der HHLA fördert den bewussten Umgang mit unternehmerischen Risiken und Chancen. Es zielt darauf ab, Risiken rechtzeitig zu erkennen sowie Maßnahmen zur Risikobewältigung oder -vermeidung zu ergreifen und Chancen zu nutzen, eine Bestandsgefährdung des HHLA-Konzerns jedoch zu vermeiden. Die Förderung unternehmerischen Denkens und eigenverantwortlichen Handelns ist dabei ein bedeutender Baustein. Risiko- und ChancenmanagementsystemWesentliche Elemente des Risikomanagementsystems sind: Identifizierung, Bewertung, Steuerung, Überwachung und Berichterstattung der Risiken, klare Verantwortlichkeiten der Prozessbeteiligten (Geschäftsführung von Konzerngesellschaften, interne Revision, Konzerncontrolling), Einbeziehung sämtlicher Mehrheitsgesellschaften sowie at equity konsolidierten Gesellschaften in den Risikokonsolidierungskreis. Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung und behandelt und bewertet die Berichte zum Risikomanagement quartalsweise. Risiken werden im Rahmen des jährlich durchzuführenden Planungsprozesses inventarisiert. Identifizierte Risiken werden eindeutig beschrieben und entsprechend den definierten Risikofeldern klassifiziert. Kategorisierung der Eintrittswahrscheinlichkeitscroll
Kategorisierung der Schadenshöhescroll
Risiko- und Chancenmanagement und internes Kontrollsystem der Rechnungslegung![]() Ein Risiko wird durch die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos und die mögliche Schadenshöhe bewertet. Die Schadenshöhe spiegelt die bei Risikoeintritt zu erwartende Minderung des operativen Ergebnisses oder des Cashflows vor Steuern wider. Die Risikobewertung erfolgt unter Einbeziehung von gegebenen bzw. realistisch anzunehmenden Umständen. Dabei können neben Schätzungen und wirtschaftlichen oder mathematischstatistischen Ableitungen auch aus der Planung abgeleitete Sensitivitäten herangezogen werden. Um konzernweit eine konsistente Darstellung und Bewertung identifizierter Risiken sicherzustellen, erfolgt eine fortlaufende Abstimmung zwischen den Konzerngesellschaften, Bereichen bzw. Stabsabteilungen und dem zentralen, in der Holding angesiedelten Risikomanagement. Aufbauend auf der Risikoidentifizierung und der Risikobewertung werden Steuerungsmaßnahmen definiert, die die Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder Schadenshöhe zielgerichtet reduzieren sollen. Hierdurch erfolgt eine Unterscheidung zwischen Bruttorisiko (ohne Berücksichtigung von Maßnahmen) und Nettorisiko (unter Berücksichtigung von Maßnahmen). Die Risiken werden laufend beobachtet und wesentliche Veränderungen quartalsweise berichtet und dokumentiert. Darüber hinaus wird bei Auftreten, Wegfall oder Änderung wesentlicher Risiken ad hoc berichtet. Die Risikoberichterstattung erfolgt nach konzernweit einheitlichen Berichtsformaten, um ein konsistentes Gesamtbild der Risiken entwickeln zu können. Mit dem Risikomanagement korrespondiert das Chancenmanagement. Die Identifikation von Chancen und die Planung von Maßnahmen erfolgen systematisiert im jährlichen Planungsprozess. Auf eine Quantifizierung wird bei der Identifikation der Chancen verzichtet. Grundlage des Chancenmanagements sind die Beobachtung und Analyse der individuellen Märkte sowie die frühzeitige Erkennung und Bewertung von Trends, aus denen sich die Identifikation der Chancen ableitet. Dabei werden sowohl gesamtwirtschaftliche, branchenspezifische als auch regionale oder lokale Entwicklungen einbezogen. Zu den Aufgaben der Konzerngesellschaften gehört es, strategische Chancen in ihren Kernmärkten wahrzunehmen. Durch den Vorstand der HHLA wird hierfür der strategische Rahmen gesetzt. Der Vorstand der HHLA nutzt für die Planung, Steuerung und Kontrolle von segmentspezifischen oder -übergreifenden strategischen Projekten im Wesentlichen eigene, in der Holding angesiedelte Ressourcen. Die wesentlichen Elemente des Risiko- und Chancenmanagementsystems und der Risiko- und Chancenberichterstattung sind in einer Konzernrichtlinie beschrieben. Die Systematik ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem (IKS)Aufbau des IKS-SystemsDas interne Kontrollsystem der HHLA soll sicherstellen, dass die unternehmensweiten (Rechnungslegungs-)Prozesse einheitlich, transparent und zuverlässig sowie im Einklang mit den gesetzlichen Normen und den unternehmensinternen Handlungsanweisungen erfolgen. Es umfasst Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Risikoreduzierung sowie zur Sicherung der Wirksamkeit und Ordnungsmäßigkeit der Prozessabläufe. Auf Basis von dokumentierten Prozessen, Risiken und Kontrollen wird das interne Kontrollsystem regelmäßig überwacht sowie bewertet und schafft so Transparenz hinsichtlich Aufbau und Funktionsfähigkeit für die interne und externe Berichterstattung. Das interne Kontrollsystem und Risiko- und Chancenmanagement der Rechnungslegung basiert auf den Kriterien, die in dem vom Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) herausgegebenen Arbeitspapier "Internal Control - Integrated Framework" festgelegt sind. Prozessabläufe der Rechnungslegung werden dahingehend beurteilt, ob Risiken der Sicherstellung von Existenz, Vollständigkeit, Genauigkeit, Bewertung, Eigentum und Ausweis von Geschäftsvorfällen entgegenstehen. Darüber hinaus erfolgt eine Risikobeurteilung hinsichtlich der Möglichkeit von dolosen Handlungen. Spezifische Risiken der Rechnungslegung können aus dem Abschluss ungewöhnlicher oder komplexer Geschäfte entstehen. Zudem ist die Verarbeitung von nicht routinemäßigen Geschäftsvorfällen einem latenten Fehlerrisiko unterworfen. Bei Ansatz und Bewertung von Bilanzpositionen werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern notwendigerweise Ermessensspielräume zugestanden, woraus weitere Risiken entstehen können. Interne Kontrollen sollen sicherstellen, dass Risiken der Rechnungslegung reduziert und Geschäftsvorfälle bilanziell richtig erfasst, aufbereitet und gewürdigt, dokumentiert sowie zeitnah und korrekt buchhalterisch in die Finanzberichterstattung übernommen werden. Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen sind Kontrollen installiert. Die Überwachung des internen Kontrollsystems und Risiko- und Chancenmanagements der Rechnungslegung obliegt der Revision. Darüber hinaus nimmt der Abschlussprüfer im Rahmen der Prüfung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Stichproben vor. Dem internen Kontrollsystem und Risiko- und Chancenmanagement der Rechnungslegung sind Grenzen auferlegt, unabhängig davon, wie sorgfältig es ausgestaltet ist. Als Konsequenz kann mit absoluter Sicherheit weder gewährleistet werden, dass die Ziele der Rechnungslegung erreicht, noch, dass Falschaussagen vermieden oder aufgedeckt werden. Wesentliche Regelungen und KontrollaktivitätenDie Aufgaben und Funktionen der Rechnungslegung sind im Konzern eindeutig abgegrenzt. So existieren klare Funktionstrennungen zwischen Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung, Einzelabschluss- und Konzernabschlusserstellung sowie zwischen diesen Abteilungen und der jeweiligen Segmentbuchhaltung. Die Trennung von Ausführungs-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen und deren Wahrnehmung durch verschiedene Personen reduziert die Möglichkeit von dolosen Handlungen. Konzernweit wurden mehrstufige Genehmigungs- und Freigabewertgrenzen für Bestellwesen, Zahlungsverkehr sowie Buchhaltung festgelegt. Diese beinhalten insbesondere auch ein Vier-Augen-Prinzip. Das konzernweit geltende Bilanzierungshandbuch regelt die einheitliche Anwendung und Dokumentation der Bilanzierungsregeln. Darüber hinaus existieren weitere rechnungslegungsrelevante Richtlinien, die wie das Bilanzierungshandbuch regelmäßig überprüft und ggf. aktualisiert werden. Die Erfassung buchhalterischer Vorgänge erfolgt im Wesentlichen durch Buchhaltungssysteme des Herstellers SAP. Zur Aufstellung des Konzernabschlusses der HHLA werden durch die Konzerngesellschaften die jeweiligen Einzelabschlüsse durch weitere Informationen zu standardisierten Berichtspaketen ergänzt, die dann für sämtliche Konzerngesellschaften in das Konsolidierungsmodul SAP ECCS eingestellt werden. Die IT-Systeme sind gegen unberechtigten Zugriff geschützt. Zugriffsberechtigungen werden funktionsbezogen vergeben. Lediglich die für die Abbildung der Geschäftsvorfälle verantwortlichen Bereiche sind mit einem sogenannten Schreibzugriff ausgestattet. Bereiche, die Informationen weiterverarbeiten, verwenden einen Lesezugriff. Die Grundsätze der funktionsbezogenen Berechtigungen sind in einer SAP-Berechtigungsrichtlinie festgehalten. Diese ist Bestandteil einer umfassenden IT-Sicherheitsrichtlinie, welche den generellen Zugang zu den IT-Systemen regelt. Externe Dienstleister werden für Pensionsgutachten, steuerrechtliche Sachverhalte sowie anlassbezogen für Gutachten und Projekte eingesetzt. Im Rahmen des Konzernabschlusses sind die konkreten formalen Anforderungen an den Konsolidierungsprozess klar geregelt. Neben der Festlegung des Konsolidierungskreises ist auch die verbindliche Verwendung eines standardisierten und vollständigen Berichtspakets durch die Konzerngesellschaften im Detail festgelegt. Darüber hinaus erfolgen konkrete Vorgaben zur Abbildung und Abwicklung des Konzernverrechnungsverkehrs und der darauf aufbauenden Saldenabstimmungen oder zur Ermittlung des beizulegenden Werts von Beteiligungen. Im Rahmen der Konsolidierung erfolgt durch das Konzernrechnungswesen eine Analyse und ggf. Korrektur der durch die Konzerngesellschaften übermittelten Einzelabschlüsse. Auf Grundlage bereits systemtechnisch in SAP ECCS festgelegter Kontrollmechanismen bzw. durch systemtechnische Plausibilitätskontrollen werden fehlerhafte Daten identifiziert und ggf. korrigiert. Unabhängige ÜberwachungDie Revision ist für die Systemprüfung des Risiko- und Chancenmanagements verantwortlich und überwacht die Einhaltung des internen Kontrollsystems, hierzu führt sie regelmäßige Prüfungen durch. Der Aufsichtsrat der HHLA befasst sich mit der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems. Der Abschlussprüfer nimmt im Auftrag des Aufsichtsrates im Rahmen der Jahresabschlussprüfung eine Beurteilung des Risikofrüherkennungs- und -überwachungssystems vor. Gesamtdarstellung der Risiken und ChancenDie Risiko- und Chancenlage des HHLA-Konzerns bildet mögliche positive oder negative Abweichungen von der dargestellten Prognose ab. Die Risikolage des HHLA-Konzerns ist v.a. durch Marktrisiken geprägt. Wesentliche Einflussfaktoren für die Risiko- und Chancensituation sind die weltwirtschaftliche Entwicklung, weiterhin bestehende geopolitische Spannungen, die Entwicklung des Markt- und Wettbewerbsumfelds sowie Unsicherheiten bezüglich der Umsetzung von Infrastrukturprojekten. Die Entwicklung dieser Faktoren wird genau beobachtet und beeinflussbare Kosten sowie die Investitionen werden - soweit skalierbar -flexibel an die absehbare Entwicklung angepasst. In der nachfolgenden Übersicht sind die wesentlichen Einzelrisiken des HHLA-Konzerns entsprechend den Risikofeldern zusammengefasst und nach ihrer Bedeutung absteigend geordnet. Ranking der wesentlichen Risiken des HHLA-Konzernsscroll
Da insbesondere die konjunkturellen Aussichten mit einer hohen Unsicherheit behaftet sind, stellen die beschriebenen Risiken und Chancen eine Momentaufnahme dar. Über Veränderungen der Risiko- und Chancenlage des HHLA-Konzerns wird fortlaufend im Rahmen des Halbjahresfinanzberichts und - sofern bedeutsam - im Rahmen der Quartalsmitteilungen im ersten und dritten Quartal informiert. Aus heutiger Sicht zeichnen sich keine den Fortbestand der HHLA gefährdenden Risiken ab. Der Vorstand der HHLA ist davon überzeugt, die sich bietenden Chancen auch in der Zukunft nutzen zu können, ohne dabei unvertretbar hohe Risiken einzugehen. Die nachfolgenden Ausführungen beschreiben die wesentlichen auf Konzernebene identifizierten Risiken und Chancen unter Berücksichtigung von Maßnahmen. Darüber hinaus sind keine weiteren wesentlichen Risiken erkennbar oder sie sind durch Versicherungen weitgehend abgedeckt. Risiken und Chancen1. MarktumfeldEntwicklung von Containerumschlag, Transportvolumen und LogistikdienstleistungenEine wesentliche Voraussetzung für die zukünftige Entwicklung von Containerumschlag, Transportvolumen und Logistikdienstleistungen ist die Wachstumsdynamik der Volkswirtschaften, für deren Warenströme die HHLA Dienstleistungen erbringt. Wenn sich die Nachfrage nach diesen Dienstleistungen nicht wie erwartet entwickelt, besteht aufgrund der Fixkostenintensität des Geschäftsmodells das Risiko, dass auslastungsbedingte Ergebnisabweichungen kurzfristig nur eingeschränkt kompensiert werden können. Eine hinter den Erwartungen zurückbleibende wirtschaftliche Entwicklung kann zudem zu einem Wertberichtigungsbedarf bei Vermögenswerten (im Wesentlichen Sachanlagen und Finanzanlagevermögen) führen. Die HHLA prüft regelmäßig die Werthaltigkeit der Vermögensgegenstände und nimmt falls erforderlich Korrekturen vor. Aufgrund der stabilen Mengenprognose im Segment Container für das Folgejahr wurde der entsprechende Risikoansatz gegenüber Vorjahr verringert. Forschungsinstitute prognostizieren ein moderates Wachstum der Weltwirtschaft in den Jahren 2017 ff. Obwohl sich die fortgeschrittenen Volkswirtschaften voraussichtlich stabil fortentwickeln, bestehen weiterhin Unsicherheiten hinsichtlich der Auswirkungen des Brexits in Europa und der weiteren Entwicklung der US-Wirtschaft, bedingt durch protektionistische Tendenzen. Für China wird eine weitgehend stabile Fortentwicklung des Wirtschaftswachstums erwartet. Chancen einer höheren Mengendynamik ergeben sich aus den Wachstumspotenzialen mittel- und osteuropäischer Volkswirtschaften wie z. B. Polen, Tschechien, der Slowakei und Ungarn, die einen großen Teil ihres transkontinentalen Warenaustauschs über den Hamburger Hafen abwickeln. Es besteht dabei die Chance, von einer über den Erwartungen liegenden Konjunkturentwicklung und einer damit einhergehenden stärkeren Mengendynamik durch die Realisierung von Skaleneffekten in der Abfertigung und ein höheres Mengenaufkommen in den nachlaufenden Transportsystemen ergebniswirksam profitieren zu können. Eine schrittweise Aufhebung der Wirtschaftssanktionen gegenüber der Russischen Föderation könnte ebenfalls positive Auswirkungen auf die Mengenentwicklung generieren. Die Einschätzungen des Marktforschungsinstituts Drewry zu den Entwicklungen im Containerverkehr wurden angesichts der unerwartet starken und anhaltenden Wachstumsdynamik in 2017 auch für 2018 nach oben angepasst. So erwartet Drewry auch für 2018 einen weiteren, wenn auch leicht abgeschwächten Anstieg des weltweiten Containerumschlags und des für die HHLA bedeutsamen Nordeuropa-Asien-Verkehrs. Hierauf basierende Mengen- und Auslastungsrisiken bleiben zwar für die HHLA relevant, ihre Bedeutung reduziert sich jedoch gegenüber Vorjahr. Zur Früherkennung werden die Umschlag- und Transportmengen in den für die HHLA relevanten Märkten intensiv beobachtet. Die beeinflussbaren Kosten sowie die Investitionen, z. B. zum weiteren Ausbau der Containerterminals, werden, soweit skalierbar, flexibel an die absehbare Nachfrage angepasst. WettbewerbsumfeldIm Containerumschlag steht die HHLA mit anderen Terminalbetreibern in Nordeuropa in direkter Konkurrenz. Wettbewerbsrelevante Faktoren sind neben der Preisgestaltung vor allem die Zuverlässigkeit und die wasserseitige Produktivität sowie der Umfang und die Qualität der Dienstleistungen rund um den Containerumschlag. Zudem wirken sich die geografische Lage, die Reichweite und Qualität der jeweiligen Hinterlandanbindung sowie die seeseitige Erreichbarkeit der Häfen auf die Wettbewerbsposition der Terminalbetreiber aus. Aufgrund der hohen Wettbewerbsintensität im schienengebundenen Containertransport bestehen auch bei den intermodalen Tochtergesellschaften der HHLA Mengenverlagerungs- und Erlösrisiken, denen jedoch durch entsprechende Maßnahmen entgegengewirkt wird. Die Wettbewerbsfähigkeit der HHLA wird durch die Weiterentwicklung von Servicequalität und technologischem Leistungsvermögen stetig gesteigert. In der Schiffsabfertigung konzentrieren sich die Aktivitäten vor allem darauf, die Effizienz der Umschlagleistungen zu erhöhen und auf die zunehmenden Spitzenlasten bei der Abfertigung von Großcontainerschiffen auszurichten. Um ihre Position in der Umschlagtechnologie weiter auszubauen, arbeitet die HHLA an Systeminnovationen und Prozessoptimierungen. Darüber hinaus verbinden die Bahngesellschaften der HHLA mit einer wachsenden Zahl hochfrequenter Shuttle-Systeme und Direktverbindungen die europäischen Seehäfen mit dem mittel- und osteuropäischen Hinterland. Investitionen in eigene Hub-Terminals wie den im Juni 2017 in Budapest offiziell in Betrieb genommenen vierten METRANS-Hub-Terminal stärken die Leistungsfähigkeit des Hinterlandnetzes der HHLA zusätzlich. Durch die Integration der Aktivitäten von POLZUG in die Organisation von METRANS im Jahr 2018 sollen Strukturen und Abläufe vereinfacht und damit Synergien realisiert werden. Darüber hinaus können ordnungspolitische Maßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs im intermodalen Wettbewerb steigern. KundenstrukturDie Reederkunden der HHLA stehen in der Containerlinienschifffahrt seit Jahren in einem starken Wettbewerb. Als Ursachen hierfür können im Wesentlichen strukturelle Überkapazitäten sowie niedrige Frachtraten angeführt werden. Der Kostendruck auf Seiten der Linienreeder bleibt auch zukünftig hoch. Die Ergebnissituation der Reederkunden hat sich im Zuge des Aufschwungs im globalen Containerverkehr 2017 jedoch verbessert. Das Risiko der Insolvenz eines Reederkunden reduziert sich daher gegenüber Vorjahr. Die Kunden- und Dienstestruktur im Asien-Europa-Verkehr formierte sich 2017 neu. Die Leistungsfähigkeit der Seehafenterminals wurde kundenseitig honoriert, die Auslastung stieg entsprechend an. Im Zuge dieser Entwicklungen bestehen für die HHLA weiterhin Risiken und Chancen durch temporäre oder strukturelle Verlagerungen von Diensten zwischen den Häfen der Nordrange. Aufgrund der mit dem Schiffsgrößenwachstum einhergehenden höheren Mengen je Dienst und Schiffsanlauf steigen die Auswirkungen auf die Auslastungssituation der Seehafenterminals, wesentliche Änderungen der Dienstestruktur werden derzeit jedoch nicht erwartet. Darüber hinaus kann sich die Preissensibilität der Reederkunden insbesondere bei Transshipment-Verkehren weiter verstärken. Die HHLA arbeitet in der Schiffsabfertigung mit vielen Reedereien auf neutraler Basis zusammen ("Multi-User-Prinzip"). Dies versetzt die HHLA in die Lage, auf Veränderungen in der Containerlinienschfffahrt flexibel einzugehen. Darüber hinaus soll der Mehrwert für den Kunden durch den Ausbau der Großschiffsabfertigung, die Weiterentwicklung von Servicequalität und technologischem Leistungsvermögen sowie die Optimierung kundenspezifischer Prozesse weiter gesteigert werden. Je nach Kundenstruktur kann es auch in kleineren Konzerngesellschaften zur Abhängigkeit von einzelnen Kunden kommen. Dieser Abhängigkeit wird z. B. durch die Optimierung der Servicequalität begegnet. Gleichzeitig wird die Akquisition von Neukunden angestrebt. Marktkonzentration auf der BeschaffungsseiteDie von der HHLA eingesetzten Umschlaggeräte sind zum Teil Spezialgeräte, wodurch Abhängigkeiten von Lieferanten bei der Wartung oder der Beschaffung von Ersatzteilen entstehen können. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen im Betriebsablauf führen. Eine strategische und partnerschaftliche Einbindung von Lieferanten sowie die Optimierung der Lieferantenbasis, unterstützt durch die Einführung eines IT-basierten Lieferantenmanagements im Jahr 2017, dienen dazu, entsprechende Risiken zu reduzieren. 2. Strategisches UmfeldInfrastrukturDie Wettbewerbsfähigkeit der HHLA ist maßgeblich von den infrastrukturellen Rahmenbedingungen des Hafen- und Logistikstandorts Hamburg abhängig. Die seewärtigen, die landseitigen und regionalen Verkehrsnetze Hamburgs müssen den Anforderungen der Warenströme und ihrer Verkehrsträger gewachsen sein. Defizite bei infrastrukturellen Rahmenbedingungen könnten dazu führen, dass Spitzenlasten bei der Schiffsabfertigung, die sich aus dem anhaltenden Trend einer steigenden Anzahl immer größerer Containerschiffe ergeben, nicht von allen Verkehrsträgern im gleichen Maße verlässlich bewältigt werden können. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Fahrrinnenanpassung liegt seit dem 9. Februar 2017 vor. Sie führt nicht zu einer Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses zur Fahrrinnenanpassung. Laut Gerichtsurteil ist der Planfeststellungsbeschluss jedoch in Teilen wegen Verstößen gegen das Habitatschutzrecht rechtswidrig und somit zunächst nicht vollziehbar. Zu zwei Punkten (Überprüfung einer etwaigen Beeinträchtigung des Schierlings-Wasserfenchels durch den vorhabenbedingten Anstieg des Salzgehalts sowie Regelungen zu Kohärenzmaßnahmen) sind Nachbesserungen erforderlich, die das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich als heilbar qualifiziert. Eine zeitliche Abschätzung für die materielle und verfahrensmäßige Umsetzung der erforderlichen Mängelbeseitigung liegt noch nicht vor. Weitere Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss hat das Bundesverwaltungsgericht im November und Dezember 2017 abgewiesen, damit sind derzeit keine Klagen gegen die Fahrrinnenanpassung mehr anhängig. Da jedoch weiterhin keine gesicherten Prognosen über einen möglichen Baubeginn abgegeben werden können, könnten Reedereien ihre Großschiffliniendienste anders disponieren und Verkehre sich gegebenenfalls auch auf Dauer am Hamburger Hafen vorbeientwickeln. Entsprechende Ergebnisbelastungen wären die Folge. Neben der zügigen Umsetzung der Fahrrinnenanpassung sind zum Erhalt und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens sowie zur Optimierung der Abläufe für den hinterlandseitigen Zu- und Ablauf der Warenströme die Modernisierung und der Ausbau der regionalen Straßen- und Schieneninfrastruktur erforderlich. Für die HHLA besonders wichtige Projekte sind unter anderem der Bau der Hafenpassage und der Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals einschließlich der Schleusen. Als infrastrukturnahes Unternehmen ist die HHLA ebenso wie ihre Gesellschaften darauf angewiesen, dass die häufig zu ihren eigenen Investitionen komplementären öffentlichen Investitionen und Leistungen rechtzeitig und im geplanten Umfang erfolgen. Andernfalls könnten sich die Investitionsvorhaben der HHLA selbst oder deren erwarteter wirtschaftlicher Erfolg verzögern. Dies könnte wiederum dazu führen, dass sich Umschlag- und Transportmengen an den Standorten der HHLA vorbeientwickeln. Zudem kann das Risiko der Beteiligung der HHLA an den Kosten einzelner Infrastrukturvorhaben nicht ausgeschlossen werden. Im Zuge der Neubewertung im Jahr 2017 zählt dieses Risiko im Gegensatz zum Vorjahr nicht mehr zu den wesentlichen Konzernrisiken. Die HHLA arbeitet bei entsprechenden Projekten eng mit den zuständigen öffentlichen Institutionen zusammen. Darüber hinaus vertritt sie ihre Interessen über die Mitarbeit in entsprechenden Gremien, die Mitwirkung in Verbänden sowie durch eine aktive Öffentlichkeitsarbeit. 3. FinanzrisikenWechselkursrisikenDie HHLA erbringt ihre Leistungen schwerpunktmäßig in Europa und fakturiert damit weitgehend in Euro. In den Segmenten Intermodal und Logistik werden grenzüberschreitende Leistungen erbracht, darüber hinaus wird in der Ukraine ein Containerterminal betrieben. Hier wird im Wesentlichen euro- oder dollarbasiert fakturiert. Währungs- oder Transferrisiken bestehen daher insbesondere durch Kursschwankungen der zentral- und osteuropäischen Währungen. So kann unter anderem das Risiko einer erneuten signifikanten und damit über den Planansatz hinausgehenden Abwertung der ukrainischen Währung Hrywnja nicht ausgeschlossen werden. Die Chance auf eine kurzfristige Stabilisierung der politischen Lage in der Ukraine bleibt weiter abzuwarten. Sämtliche HHLA-Gesellschaften, die mit Fremdwährungen operieren, reduzieren das Risiko von Währungsschwankungen durch regelmäßige Kursüberwachungen und sofern möglich gegebenenfalls durch den Transfer freier Liquidität in Lokalwährung auf Hartwährungskonten. ForderungsausfälleDie Liquiditäts- und Ergebnislage der Reeder hat sich 2017 im Zuge des Aufschwungs im globalen Containerverkehr verbessert. Die HHLA verzichtet damit ab 2018 auf eine Kreditausfallversicherung, wodurch sich die Risikobewertung nach Maßnahmen einmalig erhöht. Aufgrund des anhaltenden Ungleichgewichts von Handelsvolumen und Schiffsraum bleibt das Risiko einer Kundeninsolvenz mit entsprechenden Umschlag- und Forderungsverlusten insbesondere im Containersegment relevant, wird derzeit jedoch als unwahrscheinlich angesehen (im Vorjahr: möglich). Die HHLA setzt zur Reduzierung von Delkredererisiken Bonitätsprüfungen ein. Um eine genaue Beobachtung der Forderungsbestände sowie des Zahlungsverhaltens zu ermöglichen, findet ein aktives Forderungsmanagement statt. PensionsverpflichtungenDer Referenzzins zur Bewertung der erforderlichen Pensionsrückstellungen für Betriebsrenten wird sich voraussichtlich wieder normalisieren, wenngleich erst mittel- bis langfristig. Ein erneutes Absinken des historisch niedrigen Zinsniveaus würde die Pensionsrückstellungen zusätzlich erhöhen, die Eigenkapitalquote würde demnach sinken. Vor dem Hintergrund der erwarteten Zinsentwicklungen wurde die Risikobewertung gegenüber dem Vorjahresansatz reduziert. Die HHLA überwacht die Entwicklung des Zinsniveaus, um gegebenenfalls die Rückstellungshöhe anzupassen. Zusätzliche Erhöhungen der Pensionsrückstellungen können sich ergeben, wenn weitere Anwartschaften, die über die bisherigen Regelungen hinausgehen, gerichtlich anerkannt werden. Das Risiko wird derzeit als gering eingeschätzt. Weitere Informationen zu nachgelagerten Ausfallrisiken, Liquiditätsrisiken, Zins- und Währungsrisiken einschließlich der risikobegrenzenden Maßnahmen und des Managements dieser Risiken finden sich im Konzernanhang im Rahmen der Berichterstattung zu Finanzinstrumenten. ► siehe auch Konzernanhang, Textziffer 47, Management von Finanzrisiken, Seite 134 4. Sonstige Risiko- und ChancenfaktorenHochwasserAufgrund der baulichen Gegebenheiten und des notwendigerweise wassernahen Betriebs der Hafenanlagen und Gebäude der HHLA besteht grundsätzlich ein Sturmflutrisiko. Die Maßnahmen zum Hochwasserschutz der HHLA und der Freien und Hansestadt Hamburg haben in den letzten Jahren jedoch zu einer deutlichen Verringerung dieses Risikos geführt. Für den Fall des Risikoeintritts gibt es umfangreiche Notfallprogramme der Behörden und Hafenunternehmen, um mögliche Schäden gering zu halten. Zudem sind die Sachschadenrisiken über Versicherungen in angemessenem Umfang abgedeckt. BeteiligungsoptionenÜber ein rein organisches Wachstum hinaus prüft und bewertet die HHLA systematisch Akquisitionsoptionen. Im Fokus potenzieller Beteiligungen stehen dabei Hafenprojekte in perspektivisch attraktiven Wachstumsmärkten. Maßgebliche Entscheidungskriterien sind neben strategischen Aspekten und Synergien mit vorhandenen HHLA-Aktivitäten vor allem die Wachstumsperspektiven, die zu erwartende Rendite auf das eingesetzte Kapital sowie die Bewertung des unternehmerischen Chancen- und Risikoprofils. Die HHLA ist finanziell solide aufgestellt. Damit sind die finanziellen Voraussetzungen für Akquisitionen gegeben. DigitalisierungDie HHLA verfügt über digitale Expertise, ein Beispiel hierfür ist u.a. die Einführung des Slotbuchungsverfahrens für Lkw im Jahr 2017. Basierend auf dem Anspruch der HHLA, Motor des digitalen Wandels im Hafen zu sein, sollen weitere Innovationen im Bereich der Digitalisierung initiiert und wertsteigernd realisiert werden. Hieraus können sich Chancen zusätzlicher Wertschöpfung ergeben. 5. Rechtliche RisikenCompliance-VorfälleDas Fundament integren Handelns bilden gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Zusammenarbeit im Konzern ist von sozialer Verantwortung gegenüber den Beschäftigten geprägt. Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist eine enge, verantwortungsvolle und aktive Einbindung der Arbeitnehmervertretungen innerhalb des Konzerns. Dolose Handlungen sowie generell Rechts- und Wettbewerbsverstöße durch Beschäftigte im Rahmen ihrer Tätigkeit können dennoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Zur Risikoreduzierung verfügt die HHLA u. a. neben Richt- und Leitlinien, dem Vier-Augen-Prinzip, prozessimmanenten Kontrollen und der Durchführung von Stichproben im Rahmen des Compliance-Management-Systems über einen Verhaltenskodex, der sich an sämtliche Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Konzerns richtet. Zu den Regelungen des Verhaltenskodex sowie zu weiteren Themen wie der Vermeidung von Korruption und dem Verhalten im Wettbewerb werden regelmäßig Schulungen durchgeführt. Hinzu kommen weitere begleitende Kommunikationsmaßnahmen u. a. im Intranet der HHLA und in der HHLA-Team-App. Zudem bestehen für Mitarbeiter und Dritte Möglichkeiten, Hinweise zu Verstößen zu geben (Whistleblower-Hotline). Auf Compliance-Verstöße wird gegebenenfalls mit konkreten Prozessanpassungen zur künftigen Prävention reagiert. So werden zum Beispiel in Fällen von Diebstahl entsprechende Sicherungsmaßnahmen geprüft und gegebenenfalls auch eingeführt, um das Abhandenkommen der betreffenden Gegenstände möglichst zu vermeiden. Neue behördliche RegularienGesetzesänderungen, Reformen von Regularien oder die Anpassung von Auflagen können Veränderungen bei HHLA-internen Prozessen oder an Bestandsanlagen erforderlich machen. Ständige Informationsbeschaffung und eine enge Zusammenarbeit mit den entsprechenden Behörden ermöglichen dabei rechtzeitige HHLA-interne Vorbereitungen und vorausschauende Investitionen, welche dazu dienen, die hiermit verbundenen Kosten zu reduzieren. 6. LeistungserstellungAusfall technischer AnlagenIn den anlagenintensiven Gesellschaften besteht das Risiko, dass ein Ausfall von zentralen technischen Anlagen die Leistungserstellung behindert. Die Nichtverfügbarkeit der Anlagen führt in Abhängigkeit von der Länge des Ausfalls zu zusätzlichen Kosten der Leistungserstellung. Durch vorbeugende Instandhaltung bzw. Instandsetzung, Bereitschaften bzw. Stördienste sowie regelmäßige Kontrollgänge und Tests wird versucht, mögliche Defizite frühzeitig zu erkennen und dadurch das Risiko zu senken. Intermodale Leistungen und LeistungseinkaufDie im Segment Intermodal operierenden HHLA-Gesellschaften haben für die Schienennetznutzung Trassenentgelte an die jeweiligen Staatsbahnen bzw. Netzbetreiber zu entrichten und kaufen darüber hinaus zum Teil auch Traktionsleistungen ein. Grundsätzlich werden der diskriminierungsfreie Zugang und die verkehrsträgerneutralen Trassenentgelte der weitgehend in öffentlichem Besitz befindlichen Schieneninfrastruktur in Deutschland durch die Bundesnetzagentur bzw. das Eisenbahn-Bundesamt sowie auf EU-Ebene durch entsprechende Behörden im Ausland überwacht. Gleichwohl besteht aufgrund der Monopolstellung der staatlichen Netzeigentümer und -betreiber das Risiko, dass die Profitabilität der Bahngesellschaften durch eine nicht verkehrsträger- und wettbewerbsneutrale Trassenentgeltpolitik beeinträchtigt wird. Die Umsetzung der im Bundestagswahlkampf 2017 parteienübergreifend angekündigten Absenkung der Trassenentgelte durch die künftige Bundesregierung bleibt abzuwarten. Um die Abhängigkeit von Traktionsleistungen der Staatsbahnen zu verringern und die Produktionsqualität zu erhöhen, werden der bedarfsgerechte Ausbau eigener Anlagen und des Bestands an eigenem rollenden Material und Lokomotiven wie auch der Leistungseinkauf bei privaten Anbietern weiter vorangetrieben. Der durchgängige Transport mit eigenem Betriebsvermögen gewährleistet eine hohe Qualität in der Prozesskette. Ziel der HHLA ist es, ihren Kunden eine Logistikkette von höchster Qualität und Zuverlässigkeit anzubieten. Damit wird der Standort Hamburg weiter gestärkt: Leistungsfähige Seehafenterminals fördern Chancen der Mengenentwicklung im Hinterland, intelligente Transportsysteme mit niedriger Kostenstruktur das Containeraufkommen im Hafen. 7. IT-RisikenAufgrund der gestiegenen Bedrohung durch Cyberkriminalität wurden entsprechende IT-Risiken neu bewertet und finden nun Berücksichtigung unter den wesentlichen Risiken des HHLA-Konzerns. Zeitweise Einschränkungen oder Ausfälle von IT-Anwendungen können bei einem Angriff nicht ausgeschlossen werden. Umfangreiche Maßnahmen wie z. B. Prävention u. a. durch spezifische Filtermechanismen, das Vorhalten von Backup-Systemen, v. a. für den Austausch von Daten und Informationen, und eine enge Kommunikation mit den Geschäftspartnern dienen jedoch der Abwehr von Angriffen bzw. der deutlichen Reduzierung etwaiger Schadensauswirkungen. Corporate GovernanceZusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate-Governance-BerichtDer folgende Abschnitt beinhaltet die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung für die HHLA und den Konzern gemäß § 289f HGB bzw. § 315d i.V.m. § 289f HGB sowie den Corporate-Governance-Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex (im Folgenden "Kodex" oder "DCGK"). Umsetzung des DCGKEine verantwortungsvolle, transparente und auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung ist seit jeher eine wesentliche Grundlage für den geschäftlichen Erfolg der HHLA. Die HHLA unterstützt den DCGK und die damit verfolgten Ziele und Zwecke daher ausdrücklich. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich auch im Geschäftsjahr 2017 sorgfältig mit der Einhaltung der Empfehlungen und Anregungen des DCGK befasst und im Dezember 2017 ihre jährliche Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben. Die Unternehmensführung und Unternehmenskultur der HHLA und des Konzerns entspricht danach - bis auf wenige Ausnahmen -den Empfehlungen sowie größtenteils auch den Anregungen des DCGK. Die aktuelle Entsprechenserklärung ist nachfolgend abgedruckt. Sie ist - ebenso wie die Entsprechenserklärungen der Vorjahre - für die Aktionäre und die Öffentlichkeit auch auf der Internetseite der HHLA unter ► www.hhla.de/corporategovernance zugänglich. Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktGVorstand und Aufsichtsrat der HHLA haben am 18. Dezember 2017 die folgende gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben: "Vorstand und Aufsichtsrat der Hamburger Hafen und Logistik AG erklären nach pflichtgemäßer Prüfung, dass seit dem 9. Dezember 2016 (Zeitpunkt der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung) den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (,Kodex' oder ,DCGK') in der Fassung vom 5. Mai 2015 bzw. ab deren Geltung in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und zukünftig entsprochen wird: a) Nach dem im Februar 2017 neu eingefügten Satz 2 in Nummer 4.2.3 Abs. 2 DCGK soll die mehrjährige Bemessungsgrundlage der variablen Vorstandsvergütung im Wesentlichen zukunftsbezogen sein. Die variable Vergütung des HHLA-Vorstands bemisst sich demgegenüber im Wesentlichen an der Erreichung bestimmter Kennzahlen bzw. Zielgrößen für den Drei-Jahres-Durchschnitt des aktuellen und der beiden vorherigen Geschäftsjahre. Eine Anpassung der Vorstandsverträge an die neue Empfehlung erschien wenig praktikabel, da die Verträge für eine feste Laufzeit abgeschlossen wurden und nicht einseitig abänderbar sind. Unabhängig davon ist die variable Vergütung des HHLA-Vorstands auch in ihrer derzeitigen Ausgestaltung auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtet. b) Nach dem ebenfalls geänderten Satz 1 in Nummer 5.4.1 Abs. 2 DCGK soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung neben der Benennung konkreter Ziele ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen - neben der Berücksichtigung der für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele - die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben (Nummer 5.4.1 Abs. 4 Satz 1 DCGK). Nach Nummer 5.4.1 Abs. 5 Satz 2 Halbs. 2 DCGK sollen ferner - durch eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat ergänzte - Lebensläufe für alle Aufsichtsratsmitglieder auf der Website des Unternehmens veröffentlicht und jährlich aktualisiert werden. Nach Inkrafttreten dieser Empfehlungen und den Neuwahlen und der Neukonstituierung des Aufsichtsrats hat der Aufsichtsrat ein umfassendes Kompetenz- bzw. Anforderungsprofil erarbeitet und in seiner Sitzung am 18. Dezember 2017 verabschiedet. Die Lebensläufe der Aufsichtsratsmitglieder wurden ebenfalls aktualisiert und auf der Website des Unternehmens unter ► www.hhla.de veröffentlicht. Damit entspricht die Gesellschaft nunmehr diesen Empfehlungen. c) Gemäß Nummer 7.1.2 DCGK sollen unterjährige Finanzinformationen vor der Veröffentlichung vom Vorstand mit dem Aufsichtsrat oder seinem Prüfungsausschuss erörtert werden. Dieser Empfehlung wurde bislang nicht entsprochen, da die Erstellung des Halbjahresfinanzberichts und der Quartalsmitteilungen aufgrund der Sparteneinzelberichterstattung für A- und S-Sparte einen höheren Zeitaufwand verursacht als bei Gesellschaften mit nur einer Aktiengattung und die in diesen Berichten enthaltenen ;Ergänzenden Finanzinformationen' zur Herbeiführung einer stärkeren und qualifizierten Prüfdichte jeweils einer prüferischen Durchsicht durch die Abschlussprüfer unterzogen werden. Die Gesellschaft beabsichtigt jedoch, ihre Prozesse zeitnah dahingehend umzustellen, dass eine vorherige Erörterung mit dem Prüfungsausschuss erfolgen kann und der Empfehlung damit künftig entsprochen wird.
Hamburg, 18. Dezember 2017 Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft Der Vorstand Der Aufsichtsrat" Angaben zu UnternehmensführungspraktikenKonzernaufbau und KonzernsteuerungDie HHLA fungiert als strategische Management-Holding des Konzerns. Das operative Geschäft wird durch in- und ausländische Tochtergesellschaften und Beteiligungen betrieben. ► siehe auch Konzernstruktur, Seite 13 Die operativen Tätigkeiten werden durch den HHLA-Vorstand und die bei der HHLA eingerichteten Zentralabteilungen wie z.B. Einkauf, Finanzen, Recht und Personal gesteuert und überwacht. Die Einhaltung der Vorgaben der Unternehmensführung wird durch unternehmensinterne Richtlinien sowie Regelungen in den Satzungen und Geschäftsanweisungen der Tochtergesellschaften und Beteiligungen sichergestellt. Die meisten Tochtergesellschaften verfügen zudem über einen eigenen Aufsichts- oder Beirat, der die jeweilige Geschäftsführung überwacht und beratend begleitet. ComplianceDie Einhaltung für die Unternehmenstätigkeit relevanter gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien (nachfolgend auch "Compliance") wird bei der HHLA als wesentlicher Teil der Corporate Governance verstanden. Zur Führungsaufgabe in allen Konzerneinheiten gehört daher auch die Pflicht, auf die Einhaltung der in dem jeweiligen Aufgaben- und Verantwortungsbereich einschlägigen Vorschriften hinzuwirken. Arbeitsabläufe und Prozesse sind im Einklang mit diesen Regelungen zu gestalten. Herzstück des Compliance-Management-Systems (CMS) der HHLA ist ein Verhaltenskodex, der übergeordnete Grundsätze zu besonders Compliance-relevanten Themen wie z. B. Verhalten im Wettbewerb, Vermeidung von Korruption, Diskriminierung und Interessenkonflikten sowie dem Umgang mit sensiblen Unternehmensinformationen, insbesondere Insiderinformationen, formuliert. ► siehe auch www.hhla.de/compliance Im Verhaltenskodex ist darüber hinaus die Möglichkeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Dritte vorgesehen, Hinweise auf Fehlverhalten im Unternehmen zu geben. Der Verhaltenskodex wird ergänzt durch weiterführende Konzernrichtlinien, u.a. zum Thema Korruptionsvermeidung und Verhalten im Wettbewerb. Ein weiteres Element des CMS bildet die systematische, fortlaufende Analyse von Compliance-Risiken und die Verknüpfung mit entsprechenden Maßnahmen, wie z.B. Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Prozessanpassungen zur Minimierung der entsprechenden Risiken. Die übergeordnete Koordination des CMS obliegt dem Compliance-Beauftragten des HHLA-Konzerns, der direkt an den Vorstand berichtet und sich im Rahmen seiner Tätigkeit u.a. mit der internen Revision und dem Risikomanagement abstimmt. Auch in den einzelnen Konzerneinheiten im In- und Ausland gibt es Ansprechpartner für Compliance bzw. Beauftragte. Den Compliance-Beauftragten obliegt auch die Beratung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Compliance-relevanten Themen sowie die weitere Aufklärung bei Hinweisen auf Verstöße. Der Prüfungsausschuss hat im Berichtszeitraum durch entsprechende regelmäßige Berichterstattung des Vorstands und des Compliance-Beauftragten die Wirksamkeit des CMS überwacht. Das System wird auch künftig fortlaufend weiterentwickelt. NachhaltigkeitNachhaltiges Handeln prägt seit Bestehen des Unternehmens das Geschäftsmodell der HHLA. ► siehe auch Nachhaltigkeit, Seite 160 und ► www.hhla.de/nachhaltigkeit RisikomanagementDas Risikomanagementsystem des HHLA-Konzerns ist eingehend im Risiko- und Chancenbericht als Teil des Konzernlageberichts dargestellt. ► siehe auch Risiko- und Chancenbericht, Seite 38 Arbeitsweise und Zusammensetzung von Vorstand und AufsichtsratBei der HHLA besteht gemäß den Vorgaben des deutschen Aktienrechts ein duales Führungssystem mit den Organen Vorstand und Aufsichtsrat, die jeweils mit eigenständigen Kompetenzen ausgestattet sind. Das System ist gekennzeichnet durch eine personelle Trennung von Leitungs- und Überwachungsorgan: Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung, während der Aufsichtsrat den Vorstand überwacht und bei der Geschäftsführung berät. Vorstand und Aufsichtsrat der HHLA arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen. Arbeitsweise des VorstandsDie Geschäfte der Gesellschaft werden vom Vorstand geführt. Er bestimmt die unternehmerischen Ziele, die grundsätzliche strategische Ausrichtung sowie die Konzernpolitik und -organisation. Dazu gehören insbesondere die Steuerung des Konzerns, die Konzernfinanzierung, die Entwicklung der Personalstrategie, die Besetzung der Führungspositionen, die Führungskräfteentwicklung sowie die Präsentation des Konzerns gegenüber dem Kapitalmarkt und der Öffentlichkeit. Er trägt außerdem die Verantwortung für ein angemessenes Risikomanagement und -controlling im Unternehmen. Der Vorstand nimmt die Leitungsaufgabe als Kollegialorgan wahr. Ungeachtet der Gesamtverantwortung für die gesamte Geschäftsführung führen die einzelnen Vorstandsmitglieder die ihnen zugewiesenen Ressorts im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Die Geschäftsverteilung zwischen den Vorstandsmitgliedern ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan. ► siehe auch Konzernstruktur, Seite 13 Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für die Gesellschaft oder den Konzern relevanten Fragen. Das umfasst, jeweils für die Gesellschaft und den Konzern, insbesondere die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Rentabilität, die Lage und den Gang der Geschäfte, die Planung, die aktuelle Risikolage, das Risikomanagement und die Compliance. Der Vorstand hat grundsätzliche und wichtige Angelegenheiten, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung oder für die Leitung der Gesellschaft oder des Konzerns von wesentlicher Bedeutung sind, auch zwischen den Sitzungen unverzüglich dem Aufsichtsratsvorsitzenden mitzuteilen. Dazu gehören beispielsweise Betriebsstörungen und rechtswidrige Handlungen zum Nachteil der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft. Interessenkonflikte von Vorstandsmitgliedern sind unverzüglich dem Aufsichtsrat offenzulegen. Die anderen Vorstandsmitglieder sind darüber zu informieren. Nebentätigkeiten, insbesondere Aufsichtsratsmandate in konzernfremden Gesellschaften, dürfen von Vorstandsmitgliedern nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats übernommen werden. Auch wesentliche Geschäfte zwischen den Konzernunternehmen einerseits und den Vorstandsmitgliedern sowie ihnen nahestehenden Personen oder Unternehmungen andererseits bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Diese Geschäfte müssen marktüblichen Bedingungen entsprechen. Entsprechende Verträge bestanden im Berichtszeitraum nicht. Interessenkonflikte sind im Berichtsjahr ebenfalls nicht aufgetreten. Die Arbeit des Vorstands ist in einer Geschäftsanweisung für den Vorstand näher geregelt. Sie sieht unter anderem vor, dass grundsätzliche Fragen der Organisation, der Geschäftspolitik sowie der Unternehmensplanung durch den Gesamtvorstand entschieden werden. Ferner sieht die Geschäftsanweisung vor, dass Maßnahmen und Geschäfte, die für die Gesellschaft von größerer Bedeutung sind, gemeinsam zu erörtern und zu entscheiden sind und dass bestimmte Maßnahmen und Geschäfte von grundlegender Bedeutung der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen. Die Gesellschaft hat für die Mitglieder des Vorstands eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) abgeschlossen, die den Anforderungen des § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG entspricht. Zusammensetzung des Vorstands und DiversitätDer Vorstand der HHLA besteht gemäß § 8 der Satzung aus mindestens zwei Mitgliedern. Derzeit gehören dem Vorstand vier Mitglieder an. ► siehe auch Konzernanhang, Textziffer 49, Organe und Mandate, Seite 145 Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat bestellt. Dieser sorgt zusammen mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung und achtet bei der Zusammensetzung des Vorstands auch auf Vielfalt (Diversity). Im Interesse einer näheren Konturierung der Diversitätsaspekte hat der Aufsichtsrat im Dezember 2017 ein Diversitätskonzept für den Vorstand verabschiedet. Zielsetzung des DiversitätskonzeptsDer Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass für die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens neben den fachlichen Fähigkeiten und Erfahrungen der Vorstandsmitglieder auch Diversitätsaspekte eine wichtige Rolle spielen. Unterschiedliche Persönlichkeiten, Erfahrungen und Kenntnisse vermeiden Gruppendenken, ermöglichen ganzheitlichere Betrachtungen und bereichern so die Arbeit des Vorstands. Die folgenden Zielsetzungen dienen dabei als Leitlinien für die langfristige Nachfolgeplanung und die Auswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten. DiversitätsaspekteDer Aufsichtsrat strebt eine Zusammensetzung des Vorstands an, bei der sich die Mitglieder im Hinblick auf ihren persönlichen und beruflichen Hintergrund, ihre Erfahrungen und ihre Fachkenntnisse ergänzen, damit der Vorstand als Gesamtgremium auf ein möglichst breites Spektrum unterschiedlicher Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten zurückgreifen kann. Frauenanteil im VorstandDer Aufsichtsrat orientiert sich bei der Besetzung des Vorstands am Leitbild der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern und fördert dieses Ziel aktiv, z.B. durch die gezielte Suche nach Kandidatinnen für die Mitgliedschaft im Vorstand. Angesichts der überschaubaren Größe des Vorstands und des in der Regel begrenzten Kreises geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten kann eine paritätische Besetzung mit Frauen und Männern gleichwohl nicht stets gewährleistet werden. Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat als Zielquote für den Frauenanteil im HHLA-Vorstand einen Anteil von 25 % und als Frist für die Zielerreichung den 30. Juni 2022 festgelegt. Bildungs- und BerufshintergrundDie Vielfalt (Diversity) im Vorstand spiegelt sich auch im individuellen Ausbildungs- und beruflichen Werdegang sowie im unterschiedlichen Erfahrungshorizont seiner Mitglieder (z. B. Branchenerfahrung) wider. Unterschiedliche Bildungs-, Berufs- und Erfahrungshintergründe sind daher ausdrücklich erwünscht. Jedes Vorstandsmitglied muss allerdings aufgrund seiner persönlichen und fachlichen Kompetenzen und Erfahrungen in der Lage sein, die Aufgaben eines Vorstandsmitglieds in einem international tätigen, börsennotierten Unternehmen wahrzunehmen und das Ansehen des HHLA-Konzerns in der Öffentlichkeit zu wahren. Die Mitglieder des Vorstands sollten zudem über ein vertieftes Verständnis des Geschäfts der HHLA und in der Regel über mehrjährige Führungserfahrung verfügen. Darüber hinaus sollte mit Blick auf das Geschäftsmodell der HHLA jeweils zumindest ein Mitglied über besondere Expertise in den folgenden Bereichen verfügen:
InternationalitätMit Blick auf die internationale Ausrichtung der Aktivitäten des Konzerns sollte zumindest ein Teil der Mitglieder über nennenswerte internationale Erfahrung verfügen. AlterDie Altersgrenze für Vorstandsmitglieder liegt bei 67 Jahren. Ein Mindestalter existiert nicht. Allerdings sollten Vorstandsmitglieder im Zeitpunkt ihrer Bestellung in der Regel über mehrjährige Führungserfahrung verfügen, was eine gewisse Berufserfahrung voraussetzt. Innerhalb dieses Rahmens wird - aus Gründen der Diversität und im Interesse einer langfristigen Nachfolgeplanung - eine heterogene Altersstruktur innerhalb des Vorstands angestrebt, wobei dem Alter im Vergleich zu den anderen Kriterien keine zentrale Bedeutung beigemessen wird. Stand der Umsetzung und künftige BerücksichtigungIn der derzeitigen Zusammensetzung des Vorstands sind die vorstehenden Ziele erfüllt. Der Vorstand setzt sich aus Personen mit unterschiedlichem beruflichem Werdegang, Erfahrungshorizont und unterschiedlicher Expertise zusammen, darunter auch Mitglieder mit nennenswerter internationaler Erfahrung. Der Frauenanteil von 25 % ist ebenfalls erreicht. Die Altersgrenze wird von keinem Mitglied überschritten. Der Aufsichtsrat und sein Personalausschuss werden die vorstehenden Ziele auch im Rahmen der langfristigen Nachfolgeplanung und bei der Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten für den Vorstand der HHLA berücksichtigen. Arbeitsweise des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat bestimmt über die Zusammensetzung des Vorstands, überwacht die Geschäftsführung durch den Vorstand, berät ihn bei der Unternehmensführung und ist in grundsätzliche und wichtige Entscheidungen eingebunden. Maßnahmen und Geschäfte von grundlegender Bedeutung bedürfen gemäß der Geschäftsanweisung für den Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats. Weitere wesentliche Aufgaben sind die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses. Die Aufgaben und die interne Organisation des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ergeben sich aus dem Gesetz, der Satzung, die auf der Internetseite der HHLA unter ► www.hhla.de/corporategovernance zugänglich ist, sowie der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats. Darüber hinaus enthält der Kodex Empfehlungen zur Arbeit des Aufsichtsrats. Die Arbeit des Aufsichtsrats findet sowohl im Plenum als auch in Ausschüssen statt. Die einzelnen Ausschüsse und ihre Zuständigkeiten sind in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats niedergelegt. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten dem Aufsichtsrat regelmäßig in der nächsten Sitzung über die Arbeit ihres Ausschusses. Derzeit bestehen insgesamt sechs Ausschüsse: der Finanzausschuss, der Prüfungsausschuss, der Personalausschuss, der Nominierungsausschuss, der Vermittlungsausschuss und der Immobilienausschuss.
Die Gesellschaft hat für die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) abgeschlossen, die der Empfehlung in Ziffer 3.8 des Kodex entspricht. Zusammensetzung des Aufsichtsrats und DiversitätDie Zusammensetzung des Aufsichtsrats richtet sich nach der Satzung der Gesellschaft sowie den §§ 95 und 96 Aktiengesetz (AktG) und § 7 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG): Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern der Anteilseigner sowie sechs Mitgliedern der Arbeitnehmer, die gemäß den Vorgaben des MitbestG gewählt werden. Mit Blick auf die verschiedenen Vorgaben und Empfehlungen zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats hat der Aufsichtsrat im Dezember 2017 ein Anforderungsprofil für den Aufsichtsrat der HHLA verabschiedet, das neben wesentlichen gesetzlichen Vorgaben und Empfehlungen des DCGK zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats die Zielsetzungen des Aufsichtsrats für seine Zusammensetzung und das Kompetenzprofil für das Gesamtgremium i.S.d. Ziffer 5.4.1 Abs. 2 DCGK sowie das Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat einschließlich der Angaben nach § 289f Abs. 1 Nr. 6 HGB enthält. Zielsetzung des AnforderungsprofilsDer Aufsichtsrat strebt eine Zusammensetzung an, die jederzeit eine qualifizierte Kontrolle und Beratung des Vorstands gewährleistet. Der Aufsichtsrat ist insoweit der Ansicht, dass für eine effektive Arbeit des Aufsichtsrats - und damit für die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens - neben fachlichen und persönlichen Anforderungen auch Diversitätsaspekte eine wichtige Rolle spielen. Unterschiedliche Persönlichkeiten, Erfahrungen und Kenntnisse vermeiden Gruppendenken, ermöglichen ganzheitlichere Betrachtungen und bereichern so die Arbeit des Aufsichtsrats. Die folgenden Zielsetzungen dienen insoweit als Leitlinie bei der langfristigen Nachfolgeplanung und der Auswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten und schaffen Transparenz im Hinblick auf die wesentlichen Besetzungskriterien. Anforderungen an die einzelnen MitgliederAllgemeine AnforderungenJedes Aufsichtsratsmitglied soll aufgrund seiner persönlichen und fachlichen Kompetenzen und Erfahrungen in der Lage sein, die Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds in einem international tätigen, börsennotierten Unternehmen wahrzunehmen und das Ansehen des HHLA-Konzerns in der Öffentlichkeit zu wahren. Im Hinblick darauf sollte jedes Aufsichtsratsmitglied folgende Anforderungen erfüllen:
Zeitliche VerfügbarkeitJedes Aufsichtsratsmitglied stellt sicher, dass es die zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Aufsichtsratsmandats erforderliche Zeit aufbringen kann. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass in der Regel vier bis sechs Aufsichtsratssitzungen jährlich stattfinden, die jeweils angemessener Vorbereitung bedürfen, insbesondere im Fall der Prüfung der Jahres- und Konzernabschlussunterlagen. Abhängig von der Mitgliedschaft in einem oder mehreren der bestehenden Ausschüsse entsteht zusätzlicher Zeitaufwand für die Vorbereitung und die Teilnahme an den Ausschusssitzungen. Zur Behandlung von Sonderthemen können schließlich zusätzliche außerordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats oder der Ausschüsse erforderlich werden. Zugehörigkeitsdauer und AltersgrenzeZur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats sollen in der Regel nur Personen vorgeschlagen werden, die zum Zeitpunkt der Wahl das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat soll in der Regel drei volle Amtszeiten nicht überschreiten. Anforderungen und Ziele für das GesamtgremiumIm Hinblick auf die Zusammensetzung des Gesamtgremiums strebt der Aufsichtsrat - auch im Interesse der Diversität - eine Zusammensetzung an, bei der sich die Mitglieder im Hinblick auf ihren persönlichen und beruflichen Hintergrund, ihre Erfahrungen und ihre Fachkenntnisse ergänzen, damit das Gesamtgremium auf ein möglichst breites Spektrum unterschiedlicher Erfahrungen und Spezialkenntnisse zurückgreifen kann. Allgemeine AnforderungenDer Aufsichtsrat der HHLA muss jederzeit so zusammengesetzt sein, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben des Aufsichtsrats erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats müssen ferner in ihrer Gesamtheit mit dem Logistiksektor, insbesondere den Bereichen Hafenlogistik und Intermodal, sowie dem Immobiliensektor vertraut sein; und mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats muss über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen. Spezifische Kenntnisse und ErfahrungenDer Aufsichtsrat der HHLA soll in seiner Gesamtheit alle Kompetenzfelder abdecken, die für eine effektive Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlich sind. Das beinhaltet - entsprechend dem Geschäftsmodell des Unternehmens- insbesondere vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen:
Der Aufsichtsrat strebt eine Besetzung an, bei der für jeden der vorstehend genannten Aspekte zumindest ein Mitglied als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht. Unabhängigkeit und InteressenkonflikteUnter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Situation der HHLA und der Eigentümerstruktur sollen dem Aufsichtsrat auf Seiten der Anteilseigner mindestens zwei unabhängige Mitglieder i.S.v. Ziffer 5.4.2 DCGK angehören. Der Aufsichtsrat geht ferner davon aus, dass der Umstand der Arbeitnehmervertretung oder eines Beschäftigungsverhältnisses als solche die Unabhängigkeit der Arbeitnehmervertreter nicht in Frage stellen, und dass die Arbeitnehmervertreter daher nicht per se als abhängig zu betrachten sind, sondern jeweils die Umstände des Einzelfalls maßgeblich sind. Zur Vermeidung potenzieller Interessenkonflikte sollen dem Aufsichtsrat nicht mehr als zwei ehemalige Vorstandsmitglieder angehören. Dem Aufsichtsrat sollen außerdem keine Personen angehören, die Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens ausüben. Sofern im Einzelfall Interessenkonflikte auftreten - insbesondere solche, die aufgrund einer Beratungs- oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten entstehen können - ist das betreffende Aufsichtsratsmitglied verpflichtet, dies dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen. Über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung informiert der Aufsichtsrat in seinem jährlichen Bericht an die Hauptversammlung. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte eines Aufsichtsratsmitglieds sollen zur Beendigung des Mandats führen. Vielfalt (Diversity)Der Aufsichtsrat der HHLA setzt sich zu jeweils mindestens 30 % aus Frauen und Männern zusammen. Darüber hinaus verfolgt der Aufsichtsrat das Ziel, mittelfristig einen Frauenanteil der Anteilseignervertreter von mindestens 40 % zu erreichen. Daneben spiegelt sich die Vielfalt (Diversity) im Aufsichtsrat u. a. im individuellen beruflichen Werdegang und Tätigkeitsbereich sowie im unterschiedlichen Erfahrungshorizont seiner Mitglieder (z. B. Branchenerfahrung) wider. Der Aufsichtsrat strebt insoweit im Interesse der Diversität eine Zusammensetzung an, bei der sich die Mitglieder im Hinblick auf ihren Hintergrund, ihre Erfahrungen und ihre Fachkenntnisse ergänzen. Dabei wird auch angestrebt, dass ein Teil der Mitglieder über einen internationalen Erfahrungshorizont verfügt. Stand der Umsetzung und künftige BerücksichtigungIn der derzeitigen Zusammensetzung des Aufsichtsrats sind die vorstehenden Ziele erfüllt. Der Aufsichtsrat setzt sich aus Personen mit unterschiedlichem beruflichem Werdegang, Erfahrungshorizont und unterschiedlicher Expertise zusammen, darunter auch Mitglieder mit nennenswerter internationaler Erfahrung. Der Frauenanteil von 30 % wird erfüllt. Die Altersgrenze wurde bei der jeweiligen Wahl von keinem Mitglied überschritten. Kein Aufsichtsratsmitglied gehört dem Aufsichtsrat länger als drei Amtszeiten an. Mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Prof. Dr. Grube, Herrn Westhagemann und Herrn Dr. Kloppenburg gehören dem Aufsichtsrat auf Seiten der Anteilseigner drei unabhängige Mitglieder an. Herr Dr. Kloppenburg verfügt zudem über besonderen Sachverstand und Erfahrungen auf den Gebieten Rechnungslegung, Abschlussprüfung und interne Kontrollverfahren und erfüllt damit die Anforderungen der §§ 100 Abs. 5 und 107 Abs. 4 AktG sowie Ziffer 5.3.2 Abs. 3 DCGK. Der Nominierungsausschuss und der Aufsichtsrat werden die vorstehenden Anforderungen und Ziele bei der Nachfolgeplanung, der Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten und ihren Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern an die Hauptversammlung berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseigner allerdings nicht an dieses Anforderungsprofil oder die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats gebunden. Für die Arbeitnehmervertreter gilt ferner, dass dem Aufsichtsrat kein Vorschlagsrecht bezüglich der Kandidatinnen und Kandidaten zusteht und dass die wahlberechtigten Arbeitnehmer ebenfalls nicht an dieses Anforderungsprofil gebunden sind. Weitere InformationenWeitere Informationen zur Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sowie zur Zusammenarbeit mit dem Vorstand im Berichtszeitraum finden sich im Bericht des Aufsichtsrats. ► siehe auch Bericht des Aufsichtsrats, Seite 4 Weitere Informationen zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse finden sich im Konzernanhang. ► siehe auch Konzernanhang, Textziffer 49, Organe und Mandate, Seite 145 Schließlich sind auf der Website des Unternehmens unter ► www.hhla.de Lebensläufe der amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats veröffentlicht, die jährlich aktualisiert werden. Geschlechteranteil im Aufsichtsrat, Frauenanteil im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des VorstandsDer Aufsichtsrat der HHLA setzt sich nach § 96 Abs. 2 AktG zu jeweils mindestens 30 % aus Frauen und Männern zusammen. Die Geschlechterquote gilt für alle Nachbesetzungen seit dem 1. Januar 2016. Bis zu den Neuwahlen zum Aufsichtsrat im Juni 2017 gehörten dem Aufsichtsrat zwei Frauen von Seiten der Anteilseigner an. Der Frauenanteil auf der Anteilseignerseite betrug somit 33,3 % und für den Aufsichtsrat insgesamt 16,7 %. Eine Erhöhung des Frauenanteils war bis zu den Neuwahlen zum Aufsichtsrat mangels Nachbesetzungen nicht möglich. Vor den Neuwahlen zum Aufsichtsrat wurde der Gesamterfüllung nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen, so dass der jeweilige Mindestanteil von Seiten der Anteilseigner und der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen war, d.h., von den sechs Sitzen je Seite waren jeweils mindestens zwei mit Frauen und mindestens zwei mit Männern zu besetzen. Seit den Neuwahlen zum Aufsichtsrat gehören dem Aufsichtsrat vier Frauen an, von denen zwei der Anteilseignerseite und zwei der Arbeitnehmerseite zuzurechnen sind. Seitdem beträgt der Frauenanteil im Aufsichtsrat sowie auf Seiten der Anteilseigner und der Arbeitnehmer somit jeweils 33,3 %. Seit den Neuwahlen zum Aufsichtsrat ist die Geschlechterquote mithin erfüllt. Für den Frauenanteil im Vorstand hatte der Aufsichtsrat im September 2015 eine Zielgröße von 25 % festgelegt, die bis zum 30. Juni 2017 erreicht werden sollte. Diese Zielgröße ist seit dem 1. Januar 2017 erfüllt. Im Zuge des Ablaufs der erstmaligen Zielerreichungsfrist hat der Aufsichtsrat die Zielgröße von 25 % für weitere fünf Jahre, d.h. bis zum 30. Juni 2022, bestätigt. Im Hinblick auf die Zielvorgaben für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands hatte der Vorstand ursprünglich für die erste Führungsebene eine Zielgröße von 25 % und für die zweite Führungsebene eine Zielgröße von 30 % festgelegt, die jeweils bis zum 30. Juni 2017 erreicht werden sollten. Im Zuge des Ablaufs der erstmaligen Zielerreichungsfrist hat der Vorstand für beide Führungsebenen eine Zielgröße von 30 % und als Frist für die Zielerreichung jeweils den 30. Juni 2022 festgelegt. Zum 30. Juni 2017 wie auch zum 31. Dezember 2017 betrug der Frauenanteil in der ersten Führungsebene 11 % und in der zweiten Führungsebene 21 %. Die Nichterreichung der Ziele zum 30. Juni 2017 beruhte jeweils primär darauf, dass in der vergleichsweise kurzen Frist für die Zielerreichung nur wenige Stellen nachzubesetzen waren. In der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands haben sich zudem Vakanzen ergeben, die erst ab Anfang 2018 nachbesetzt sein werden. Unter Berücksichtigung dieser Nachbesetzungen läge der Frauenanteil in der ersten Führungsebene bei 27 %. Aktionäre und HauptversammlungDie Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Die Hauptversammlung findet innerhalb der ersten acht Monate eines jeden Geschäftsjahres in Hamburg, in einer anderen deutschen Großstadt oder am Sitz einer deutschen Wertpapierbörse statt, an der die Aktien der Gesellschaft zum Börsenhandel zugelassen sind. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Aktien mit Mehrfachstimmrechten oder Vorzugsaktien sowie Höchststimmrechte bestehen nicht. Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst auszuüben oder es durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen. Der Vorstand ist darüber hinaus nach Maßgabe der Satzung ermächtigt, den Aktionären die Ausübung ihres Stimmrechts auch schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation zu ermöglichen (Briefwahl). In der Einladung zur Hauptversammlung werden insbesondere die Teilnahmebedingungen, das Verfahren für die Stimmabgabe (auch durch Bevollmächtigte) und die Rechte der Aktionäre erläutert. Außerdem hat die Gesellschaft eine Hotline für Fragen der Aktionäre eingerichtet. Die vom Gesetz für die Hauptversammlung verlangten Berichte und Unterlagen einschließlich des Geschäftsberichts werden zusammen mit der Tagesordnung auf der Internetseite der Gesellschaft unter ► www.hhla.de/hauptversammlung veröffentlicht. Im Anschluss an die Hauptversammlung finden sich dort auch die Präsenz und die Abstimmungsergebnisse. TransparenzDie Teilnehmer am Kapitalmarkt und die interessierte Öffentlichkeit werden von der HHLA über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns sowie über wesentliche Geschäftsereignisse insbesondere durch die Finanzberichte (Geschäftsbericht, Halbjahresfinanzbericht und Quartalsmitteilungen), Analysten- und Bilanzpressekonferenzen, Analysten- und Pressegespräche, Presse- und ggf. Ad-hoc-Mitteilungen sowie in den Hauptversammlungen unterrichtet. Ein ständig nutzbares und aktuelles Kommunikationsmedium ist die Internetseite ► www.hhla.de, die alle relevanten Informationen in deutscher und englischer Sprache verfügbar macht. Neben umfangreichen Informationen zum HHLA-Konzern und zur HHLA-Aktie ist dort auch der Finanzkalender zu finden, der einen Überblick über alle wichtigen Veranstaltungen bietet. Darüber hinaus ist die Investor-Relations-Abteilung Ansprechpartner für Fragen von Aktionären, Investoren und Analysten. Rechnungslegung und AbschlussprüfungDer Einzelabschluss der HHLA (AG-Abschluss) wird nach den Rechnungslegungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellt. Der Konzernabschluss und die Zwischenberichte folgen den Regeln der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den nach § 315e Abs. 1 HGB ergänzend anzuwendenden Vorschriften des HGB. Nähere Erläuterungen zu den IFRS enthält dieser Geschäftsbericht im Konzernanhang. ► siehe auch Konzernanhang, Allgemeine Erläuterungen, Seite 80 Grundlage für die Gewinnverwendung ist allein der AG-Abschluss. Die Auswahl des Abschlussprüfers, seine Beauftragung, die Überwachung seiner Unabhängigkeit sowie der von ihm zusätzlich erbrachten Leistungen erfolgen im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben. Darüber hinaus wurde mit dem Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017, der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, vereinbart, dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses unverzüglich über während der Prüfung auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe unterrichtet wird, soweit diese nicht unverzüglich beseitigt werden. Der Abschlussprüfer soll ferner unverzüglich über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse berichten, die bei der Durchführung der Abschlussprüfung zu seiner Kenntnis gelangen. Darüber hinaus hat der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat zu informieren bzw. im Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er bei der Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG abgegebenen Entsprechenserklärung ergeben. Die Abschlussprüfung wird mit einer Erweiterung der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) durchgeführt. Hierzu sind im Rahmen der Jahresabschlussprüfung die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse zu prüfen und zu beurteilen. Eigengeschäfte von FührungskräftenIm Geschäftsjahr 2017 sind der Gesellschaft durch ihre Organmitglieder keine meldepflichtigen Geschäfte mit HHLA-Aktien oder diesbezüglichen Finanzinstrumenten im Sinne der Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates) mitgeteilt worden. VergütungsberichtVergütung des VorstandsDas Vergütungssystem für den Vorstand der HHLA soll zu einer erfolgreichen und nachhaltigen Unternehmensentwicklung beitragen. Die Festlegung des Vergütungssystems für den Vorstand, die regelmäßige Überprüfung und ggf. Anpassung des Vergütungssystems und die Festlegung der individuellen Vorstandsvergütung erfolgen - nach Vorbereitung durch den Personalausschuss - durch den Aufsichtsrat. Personalausschuss und Aufsichtsrat orientieren sich bei ihren Entscheidungen im Einklang mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex neben den Aufgaben und Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds insbesondere an der Größe und der Tätigkeit der HHLA, ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Lage sowie an Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung bei vergleichbaren Unternehmen und dem Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft. Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands wurde von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 14. Juni 2012 gebilligt und im Rahmen einer Überprüfung im Geschäftsjahr 2015 leicht modifiziert. Seit dem 1. Januar 2017 gelten für alle Mitglieder die modifizierten Regelungen. Danach setzt sich die Vergütung der Vorstandsmitglieder aus einer erfolgsunabhängigen Festvergütung, einer erfolgsabhängigen Tantieme, Pensionszusagen und Nebenleistungen zusammen. Die Festvergütung beträgt für ordentliche Vorstandsmitglieder 350.000 € p.a. und wird in zwölf monatlichen Teilbeträgen ausgezahlt. Der bzw. die Vorsitzende des Vorstands erhält eine erhöhte Grundvergütung. Hinzu kommen jeweils Nebenleistungen (Sachbezüge) in Gestalt eines Anspruchs auf (auch private) Nutzung eines angemessenen Dienstwagens und die Übernahme von Versicherungsprämien. Die Nebenleistungen sind als Vergütungsbestandteile von den Mitgliedern des Vorstands zu versteuern. Die erfolgsabhängige Tantieme wird grundsätzlich auf der Basis einer dreijährigen Bemessungsgrundlage festgelegt und nach Feststellung des Jahresabschlusses ausgezahlt. Grundlage der Berechnung sind das durchschnittliche Ergebnis der letzten drei Jahre vor Zinsen und Steuern (EBIT) vor Zuführung zu den Pensionsrückstellungen, vermindert um außerordentliche Erträge aus Grundstücks- und Firmenveräußerungen, die durchschnittliche Kapitalrentabilität (ROCE) sowie die Erreichung von Zielen in den Bereichen Umwelt (Reduzierung des CO2 -Wertes pro umgeschlagenem und transportiertem Container) und Soziales (mit den Komponenten Aus- und Fortbildung, Gesundheit und Beschäftigung) in dem gleichen Betrachtungszeitraum. Dabei wurden für jede der Nachhaltigkeitskomponenten Zielkorridore festgelegt, deren Erreichen eine entsprechende Tantieme auslöst. Die Berechnungskomponente EBIT einerseits und die vorstehend beschriebenen Nachhaltigkeitskomponenten andererseits werden dabei etwa hälftig gewichtet. Die variable Vergütung ist insgesamt auf 100 % der Festvergütung begrenzt. Vergütungshöhe der Vorstände für 2017 nach unterschiedlichen SzenarienStand: 31. Dezember 2017 ![]()
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Pro umgeschlagenem und transportiertem Container Pensionszusagen existieren für diejenigen Vorstandsmitglieder, die dem Vorstand seit mehr als drei Jahren angehören. Nach den Pensionszusagen erhalten die Vorstandsmitglieder ein Ruhegehalt, wenn sie nach mindestens fünf oder acht Jahren Vorstandstätigkeit aus einem nicht in ihrer Person liegenden bzw. nicht zu vertretenden Grund, infolge von Dienstunfähigkeit oder infolge Alters ausscheiden. Das Ruhegehalt bestimmt sich nach einem prozentualen Anteil am ruhegehaltsfähigen Gehalt, das sich am Jahresgrundgehalt orientiert. Der prozentuale Anteil liegt je nach Dienstzeit des Vorstandsmitglieds zwischen 35 und 50 %, wobei Anpassungen grundsätzlich nicht linear über die Vertragslaufzeit, sondern jeweils im Rahmen von Vertragsverlängerungen vorgenommen werden. Angerechnet werden einzelfallabhängig verschiedene Einkünfte wie zum Beispiel aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit und teilweise auch solche aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Versorgungsbezüge aus öffentlichen Mitteln. Hinterbliebene Ehepartner von Vorstandsmitgliedern erhalten ein Witwengeld von 55 bis 60 % des Ruhegehalts und Kinder ein Waisengeld von 12 bis 20 % des Ruhegehalts. Sollte der Anspruch auf das Ruhegehalt ruhen oder nicht bestehen, wird zeitlich begrenzt ein Übergangs- bzw. Überbrückungsgeld in Abhängigkeit von der Festvergütung gezahlt. Im Rahmen der Erstbestellung (i.d.R. drei Jahre) erfolgt in der Regel noch keine Pensionszusage, sondern eine individuelle Regelung, etwa in Gestalt der Übernahme von Beiträgen für eine Direktversicherung oder die Zahlung eines bestimmten Betrages zur zweckgebundenen Verwendung für eine private Altersvorsorge. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder enthalten eine Regelung, die im Falle eines Verlusts des Vorstandsmandats ohne wichtigen Grund (einschließlich einer Beendigung aufgrund eines Kontrollwechsels (Change of Control)) die Zahlung einer Abfindung an das jeweilige Vorstandsmitglied vorsieht. Die Abfindung ist dabei jeweils - im Einklang mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex -auf maximal zwei Jahresvergütungen (einschließlich Nebenleistungen) und zudem auf die Gesamtvergütung für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags begrenzt. Kredite oder vergleichbare Leistungen wurden den Vorstandsmitgliedern nicht gewährt. Insgesamt betrug die ausgezahlte Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017 rund 2,93 Mio. € (im Vorjahr: 3,14 Mio. €). Frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen erhielten Versorgungsbezüge in Höhe von 931.633 € (im Vorjahr: 692.224 €). Für die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen wurden insgesamt 24.241.804 € (im Vorjahr: 12.385.982 €) zurückgestellt. Individuelle Vergütung des VorstandsDie nachstehende Darstellung folgt den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) nach Ziffer 4.2.5. Individuelle Vergütung des Vorstandsscroll
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In der Zeit vom 1. Oktober 2016 bis zum 31. Dezember 2016 gehörte Frau Titzrath dem
Vorstand als ordentliches Mitglied an. Vergütung des AufsichtsratsGemäß § 16 der Satzung der HHLA erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vergütung, die von der Hauptversammlung durch Beschluss festgelegt wird. Sie orientiert sich am Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder sowie an der wirtschaftlichen Lage und dem Erfolg des Unternehmens. Die derzeitige Vergütungsregelung wurde in der Hauptversammlung am 13. Juni 2013 beschlossen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste Vergütung von 13.500 € pro Geschäftsjahr. Der Vorsitzende erhält das Dreifache, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrags. Aufsichtsratsmitglieder, die einem Ausschuss angehören, erhalten zusätzlich 2.500 € pro Geschäftsjahr je Ausschuss, der Vorsitzende des Ausschusses 5.000 €, insgesamt jedoch höchstens 10.000 €. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten eine entsprechende zeitanteilige Vergütung. Des Weiteren erhalten Aufsichtsratsmitglieder für jede Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats oder eines seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 250 €. Eine variable Vergütungskomponente ist nicht vorgesehen. Kredite oder vergleichbare Leistungen wurden den Aufsichtsratsmitgliedern nicht gewährt. Abgesehen von den im Rahmen von Anstellungsverträgen der Arbeitnehmervertreter geschuldeten marktüblichen Vergütungen wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats für weitere persönliche Leistungen keine Vergütungen gewährt. Insgesamt betrugen die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats 303.938 € (im Vorjahr: 327.292 €). Individuelle Vergütung des Aufsichtsratsscroll
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Sämtliche Beträge ohne Mehrwertsteuer Übernahmerechtliche Angaben und erläuternder Bericht1. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt 72.753.334,00 €. Es ist eingeteilt in 72.753.334 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von jeweils 1,00 €, davon 70.048.834 A-Aktien und 2.704.500 S-Aktien (Aktiengattungen). Die S-Aktien vermitteln eine Beteiligung allein am Ergebnis und Vermögen der S-Sparte, während die A-Aktien allein eine Beteiligung am Ergebnis und Vermögen der übrigen Teile des Unternehmens (A-Sparte) vermitteln. Die S-Sparte umfasst den Teil des Unternehmens, der sich mit dem Erwerb, dem Halten, der Veräußerung, der Vermietung, der Verwaltung und der Entwicklung von nicht hafenumschlagspezifischen Immobilien befasst (Teilkonzern Immobilien). Sämtliche übrigen Teile des Unternehmens (Teilkonzern Hafenlogistik) bilden die A-Sparte. Die Dividendenberechtigung der Inhaber von S-Aktien richtet sich nach der Höhe des der S-Sparte zuzurechnenden Teils des Bilanzgewinns, die Dividendenberechtigung der Inhaber von A-Aktien richtet sich nach der Höhe des verbleibenden Teils des Bilanzgewinns (§ 4 Abs. 1 der Satzung). Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme (§ 20 Abs. 1 der Satzung) und vermittelt die üblichen durch das AktG und die Satzung verbrieften Rechte und Pflichten. Sofern das Gesetz die Fassung eines Sonderbeschlusses durch Aktionäre einer Gattung vorschreibt, sind nur die Inhaber von Aktien dieser Gattung stimmberechtigt. 2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch solche aus Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern, bestehen nach Kenntnis des Vorstands nicht. 3. Für Angaben zu direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital, die zehn vom Hundert der Stimmrechte überschreiten, ► siehe Konzernanhang, Textziffer 35, Seite 115 und ► Textziffer 48, Seite 140. 4. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht. 5. Arbeitnehmer, die am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind, üben ihre Aktionärsrechte nach freiem Ermessen aus; es besteht insoweit keine Stimmrechtskontrolle. 6.1 Gemäß § 8 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand aus zwei oder mehr Personen. Die Ernennung und die Abberufung der Vorstandsmitglieder erfolgen nach Maßgabe von § 84 AktG in Verbindung mit § 31 MitbestG und § 8 der Satzung durch den Aufsichtsrat. 6.2 Die Satzung kann durch Beschluss der Hauptversammlung geändert werden. Die Hauptversammlung beschließt gemäß §§ 179, 133 AktG und § 22 der Satzung über Satzungsänderungen mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Für Satzungsänderungen, für die das Gesetz zwingend eine größere Stimmen- bzw. Kapitalmehrheit vorschreibt, gilt die gesetzlich geforderte Mehrheit. Nach § 11 Abs. 4 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur ihre Fassung betreffen. Sofern durch eine Satzungsänderung bei einer Kapitalerhöhung oder bei Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz das Verhältnis zwischen A- und S-Aktien geändert werden soll, ist jeweils ein Sonderbeschluss der betroffenen A- bzw. S-Aktionäre gemäß § 138 AktG erforderlich. Änderungen der Satzung werden mit Eintragung in das Handelsregister wirksam. 7.1 Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 21. Juni 2017 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. Juni 2022 durch Ausgabe von bis zu 35.024.417 neuen, auf den Namen lautenden A-Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu 35.024.417,00 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I, vgl. § 3 Abs. 4 der Satzung). Dabei ist das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von S-Aktien ausgeschlossen. Darüber hinaus ist der Vorstand berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von A-Aktien in den im Beschluss näher definierten Fällen auszuschließen, z.B. bei der Ausgabe gegen Sacheinlagen oder bei der Ausgabe gegen Bareinlagen zu einem Preis, der den Börsenpreis der bereits notierten A-Aktien im Zeitpunkt der Ausgabe nicht wesentlich unterschreitet und der auf die neuen A-Aktien entfallende Anteil am Grundkapital nicht mehr als 10 % beträgt. Die Ausgabe neuer A-Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der A-Aktionäre ist ferner insgesamt auf 20 % des auf die A-Aktien entfallenden Grundkapitals begrenzt, wobei für Zwecke der 20 %-Grenze auch sämtliche A-Aktien anzurechnen sind, die unter anderen Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden oder auszugeben sind. 7.2 Der Vorstand ist darüber hinaus gemäß § 3 Abs. 5 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. Juni 2022 durch Ausgabe von bis zu 1.352.250 neuen, auf den Namen lautenden S-Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu 1.352.250,00 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II vgl. § 3 Abs. 5 der Satzung). Dabei ist das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von A-Aktien ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von S-Aktien auszuschließen, soweit es zum Ausgleich von Spitzenbeträgen erforderlich ist. 7.3 Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 16. Juni 2016 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 16. Juni 2019 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen oder Kombinationen dieser Instrumente (im Folgenden zusammenfassend auch "Schuldverschreibungen") zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte auf bis zu 10.000.000 neue, auf den Namen lautende A-Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils 1,00 € nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren. Der Gesamtnennbetrag der im Rahmen dieser Ermächtigung auszugebenden Schuldverschreibungen darf insgesamt 200.000.000,00 € nicht übersteigen. Die Schuldverschreibungen werden in jeweils gleichberechtigte und gleichrangige Teilschuldverschreibungen eingeteilt. Die jeweiligen Bedingungen der Schuldverschreibungen können auch eine Options- bzw. Wandlungspflicht sowie ein Andienungsrecht des Emittenten zur Lieferung von A-Aktien der Gesellschaft zum Ende der Laufzeit oder zu einem früheren Zeitpunkt vorsehen. Das Bezugsrecht der S-Aktionäre ist ausgeschlossen. Darüber hinaus kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch das Bezugsrecht der A-Aktionäre auf die Teilschuldverschreibungen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, um Spitzenbeträge auszugleichen, zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber bzw. Gläubiger von ausstehenden Optionsrechten bzw. Schuldverschreibungen und sofern Schuldverschreibungen gegen bar ausgegeben werden, wobei auf die Schuldverschreibungen mit einem Wandlungs- bzw. Optionsrecht bzw. einer Wandlungspflicht oder einem Andienungsrecht des Emittenten auf A-Aktien nicht mehr als ein anteiliger Betrag von 10 % des auf die A-Aktien entfallenden Grundkapitals entfallen darf. Die Ausgabe unter Ausschluss des Bezugsrechts der A-Aktionäre ist ferner insgesamt auf 20 % des auf die A-Aktien entfallenden Grundkapitals begrenzt, wobei für Zwecke der 20 %-Grenze auch sämtliche A-Aktien anzurechnen sind, die unter anderen Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden oder noch auszugeben sind. Für die Bedienung der Wandlungs- und Optionsrechte bzw. -pflichten sowie etwaiger Andienungsrechte steht gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung ein bedingtes Kapital von 10.000.000,00 € zur Verfügung, das die Ausgabe von bis zu 10.000.000 neuen, auf den Namen lautenden A-Aktien ermöglicht. Die weiteren Einzelheiten der in Ziffer 7.1 bis 7.3 genannten Ermächtigungen, insbesondere die Konditionen der Ausgabe, die Möglichkeiten zum Bezugsrechtsausschluss sowie deren Grenzen, ergeben sich aus den jeweiligen Ermächtigungsbeschlüssen sowie aus § 3 der Satzung. 7.4 Die Gesellschaft wurde in der Hauptversammlung am 16. Juni 2016 ermächtigt, bis zum 15. Juni 2021 eigene A-Aktien im Umfang von insgesamt bis zu 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung - oder, falls dieser Betrag geringer ist, des im Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung - auf die A-Aktien entfallenden Teils des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung darf zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken, nicht aber zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden. Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstands über die Börse, mittels eines an sämtliche A-Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen. Der Vorstand wurde weiterhin ermächtigt, A-Aktien der Gesellschaft, die aufgrund vorstehender Ermächtigung erworben werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats neben der Veräußerung über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken zu verwenden. Zulässig sind danach insbesondere auch die Veräußerung gegen Barleistung zu einem Preis, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet, die Verwendung zur Erfüllung von Umtauschrechten oder -pflichten von Inhabern bzw. Gläubigern aus von der Gesellschaft oder von Gesellschaften, an denen die Gesellschaft eine Mehrheitsbeteiligung hält, ausgegebenen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die Ausgabe bzw. das Angebot zum Erwerb an Mitarbeiter der Gesellschaft oder an Mitarbeiter oder Organmitglieder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, die Veräußerung gegen Sachleistungen an Dritte sowie die Einziehung, auch im vereinfachten Verfahren gemäß § 237 Abs. 3-5 AktG. In den genannten Fällen - mit Ausnahme der Einziehung - ist zudem das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien ausgeschlossen. Mit Ausnahme der Veräußerung gegen Sachleistungen sowie der Einziehung gilt dabei jeweils, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußerten bzw. verwendeten A-Aktien insgesamt höchstens 10 % des auf die A-Aktien entfallenden Teils des Grundkapitals ausmachen dürfen. Die weiteren Einzelheiten der Ermächtigung ergeben sich aus dem betreffenden Ermächtigungsbeschluss. 7.5 Die Gesellschaft ist gemäß § 6 der Satzung und § 237 Abs. 1 AktG ermächtigt, A- oder S-Aktien gegen Zahlung eines angemessenen Einziehungsentgelts einzuziehen, sofern und soweit diejenigen Aktionäre, deren Aktien eingezogen werden sollen, ihre Zustimmung hierzu erteilen. 8. Die folgenden wesentlichen Vereinbarungen enthalten Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels, wie er unter anderem infolge eines Übernahmeangebots eintreten kann: Die Gesellschaft hat im September 2015 drei Schuldscheindarlehen mit einem Gesamtvolumen von 53.000.000 € aufgenommen sowie insgesamt 44 Namensschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 22.000.000 € ausgegeben. Die Schuldscheindarlehen und die Namensschuldverschreibungen sind jeweils in Teilbeträgen in der Zeit vom 30. September 2022 bis zum 30. September 2025 bzw. in der Zeit vom 30. September 2027 bis zum 30. September 2030 zur Rückzahlung fällig. Im Falle eines Kontrollwechsels bei der HHLA sind die Anleihegläubiger der Namensschuldverschreibungen sowie die Gläubiger der Schuldscheindarlehen bzw. der jeweiligen Tranchen zur vorzeitigen Fälligstellung berechtigt, die Gläubiger der Schuldscheindarlehen bzw. der jeweiligen Tranchen jedoch nur, wenn sich die Parteien nicht über die Fortführung des jeweiligen Darlehens einigen und dem betreffenden Darlehensgeber - unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der HHLA - die Fortsetzung des unveränderten Darlehensvertrages nicht zugemutet werden kann. Ein Kontrollwechsel liegt dabei jeweils vor, wenn die Freie und Hansestadt Hamburg direkt oder mittelbar weniger als 50,1 % der Stimmrechte am Kapital der HHLA hält. Ferner enthalten die im Berichtszeitraum geltenden Dienstverträge der Mitglieder des Vorstands eine Regelung, der zufolge sie im Falle eines Verlusts des Vorstandsmandats aufgrund einer Änderung der Mehrheitsverhältnisse (Change of Control) und vergleichbarer Sachverhalte einen Abfindungsanspruch haben (siehe sogleich unter 9.). 9. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder enthalten eine Regelung, die im Falle eines Verlusts des Vorstandsmandats ohne wichtigen Grund - einschließlich einer Beendigung aufgrund eines Kontrollwechsels (Change of Control), z.B. infolge eines Übernahme- oder Pflichtangebots - die Zahlung einer Abfindung an das jeweilige Vorstandsmitglied vorsieht. Die Abfindung ist dabei jeweils - im Einklang mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex - auf maximal zwei Jahresvergütungen (einschließlich Nebenleistungen) und zudem auf die Gesamtvergütung für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags begrenzt. Die dargestellten Regelungen entsprechen der Gesetzeslage und sind bei vergleichbaren börsennotierten Unternehmen üblich. Sie dienen nicht dem Zweck der Erschwerung etwaiger Übernahmeversuche. Erläuterungen zum Einzelabschluss der HHLA auf Basis HGBDer Jahresabschluss der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (HHLA AG) wird im Gegensatz zum Konzernabschluss nicht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), sondern nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Gesellschaft im ÜberblickStruktur und GeschäftstätigkeitDie HHLA AG ist ein führender Hafenlogistikkonzern in Europa. Die HHLA AG ist die Muttergesellschaft des HHLA-Konzerns und steuert den Konzern als strategische Management-Holding. Das operative Geschäft wird von 28 inländischen und 14 ausländischen Gesellschaften betrieben, die zum Konsolidierungskreis des Konzerns zählen. An der Unternehmensstruktur wurden im Geschäftsjahr 2017 keine wesentlichen rechtlichen oder organisatorischen Veränderungen vorgenommen. Die rechtlich selbstständige HHLA AG wurde im Rahmen des Börsengangs am 2. November 2007 in die beiden Teile A-Sparte und S-Sparte aufgeteilt. Die A-Sparte repräsentiert den Teilkonzern Hafenlogistik. Die an der Börse notierten A-Aktien vermitteln eine Beteiligung allein am Ergebnis und Vermögen dieser Geschäftsaktivitäten. Die Entwicklung und das wirtschaftliche Ergebnis des Teilkonzerns Immobilien werden der S-Sparte zugerechnet. Die S-Aktien werden nicht an der Börse gehandelt und befinden sich vollständig im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Im unwahrscheinlichen und bisher nicht vorgekommenen Fall eines Verlusts im Teilkonzern Immobilien würde dieser gemäß einem separat abgeschlossenen Verlustausgleichsvertrag mittelbar durch die FHH übernommen. PersonalDie Anzahl der Beschäftigten in der HHLA AG betrug am 31. Dezember 2017 insgesamt 1.073 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (im Vorjahr: 1.190). Davon waren 303 Lohnempfänger (im Vorjahr: 349), 725 Gehaltsempfänger (im Vorjahr: 774) sowie 45 Auszubildende (im Vorjahr: 67). Von den 1.073 Beschäftigten wurden im Berichtsjahr 502 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Gesellschaften innerhalb des HHLA-Konzerns entsandt. Wirtschaftliches UmfeldDie Entwicklungen der Branche und der Gesamtwirtschaft entsprechen im Wesentlichen denen des HHLA-Konzerns. ErtragslageWesentliche Kennzahlenscroll
Die Umsatzerlöse der HHLA AG resultierten im Wesentlichen aus der Weiterbelastung von Personalkosten für entsandtes Personal der Holding an die ausgegliederten Unternehmensbereiche in den Segmenten Container und Logistik sowie aus der Verrechnung administrativer Dienstleistungen und Leistungen für IT-Systeme, die in der HHLA AG gebündelt sind. Im Berichtsjahr betrugen die Umsatzerlöse 127,6 Mio. € (im Vorjahr: 157,9 Mio. €). Der Rückgang um 30,3 Mio. € resultierte im Wesentlichen aus der Restrukturierung im Segment Logistik und einem damit im Vorjahr verbundenen Ertrag für die Beendigung des Flächenmietvertrags für das Überseezentrum. Die sonstigen Erträge und Aufwendungen entlasten das Ergebnis im Vorjahresvergleich um zusätzlich 14,3 Mio. €. Nach dem restrukturierungsbedingten Aufwand im Zusammenhang mit der Einstellung der Projekt- und Kontraktlogistik im Vorjahr sind im Berichtsjahr Aufwendungen für einen Organisationsumbau im Segment Container enthalten. Die Reduzierung des Finanzergebnisses gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf zinsinduzierte Rückstellungsveränderungen zurückzuführen. Das Beteiligungsergebnis ist nahezu unverändert zum Vorjahr. Die ergebniswirksam vereinnahmten Jahresüberschüsse aus den Tochtergesellschaften und Beteiligungen der HHLA AG haben sich im Vorjahresvergleich um 1,1 Mio. € auf 93,1 Mio. € reduziert (im Vorjahr: 94,2 Mio. €). Der Rückgang der Ertragsteuern um 9,1 Mio. € resultierte überwiegend aus dem deutlich geringeren Betriebs- und Finanzergebnis. Der Jahresüberschuss der Gesellschaft betrug im Berichtsjahr 24,1 Mio. € (im Vorjahr: 47,6 Mio. €). Davon entfallen auf die A-Sparte 14,7 Mio. € (im Vorjahr: 38,8 Mio. €) und auf die S-Sparte 9,4 Mio. € (im Vorjahr: 8,7 Mio. €). Soll-Ist-Vergleichscroll
Die von der Prognose abweichenden Ergebnisse haben im Wesentlichen die im Abschnitt über die Ertragslage des Konzerns aufgeführten Gründe. Darüber hinaus führten die Wertberichtigung bei einem Beteiligungsansatz sowie ein Verschmelzungsverlust zu einer Reduzierung des Jahresüberschusses. ► siehe Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage, Seite 27 VermögenslageBilanzstrukturscroll
Die Restbuchwerte der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens betrugen zum Bilanzstichtag 23,2 Mio. € (im Vorjahr: 17,7 Mio. €). Die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen betrugen im Berichtsjahr 8,3 Mio. € (im Vorjahr: 10,3 Mio. €). Der Investitionsschwerpunkt lag dabei auf dem Ausbau der IT-Landschaft. Das Finanzanlagevermögen reduzierte sich im Wesentlichen infolge der Verschmelzung der HHLA Container Terminals Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf die HHLA AG sowie der Wertberichtigung bei einem Beteiligungsansatz um insgesamt 10,2 Mio. € auf 376,5 Mio. €. Entwicklung der Pensionsrückstellungenscroll
Die HHLA AG bewertet die Ansprüche aus bestehenden Pensionsverpflichtungen nach dem Anwartschaftsbarwert-verfahren "Projected Unit Credit Method". Dabei erfolgt die Zuordnung künftiger Leistungen im Verhältnis der bereits zurückgelegten zu der bis zum Eintritt des jeweiligen Versorgungsfalles möglichen Dienstzeit. Zusätzlich werden die künftig zu erwartenden Renten- und Entgeltsteigerungen berücksichtigt. Für das Berichtsjahr wird ein von der Deutschen Bundesbank vorgegebener durchschnittlicher Marktzins der vergangenen zehn Jahre von 3,68 % (im Vorjahr: 4,01 %) angewandt. Dabei wird gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei der Pensionsrückstellung pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Die Pensionsrückstellung betrug zum Bilanzstichtag 309,6 Mio. € (im Vorjahr: 303,3 Mio. €). FinanzlageLiquiditätsanalysescroll
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit betrug im Berichtsjahr 32,3 Mio. € (im Vorjahr: 67,6 Mio. €). Er war wesentlich durch das Betriebsergebnis geprägt. Der Cashflow reichte im Berichtsjahr vollständig aus, um die Investitionen zu finanzieren. Der Finanzmittelfonds setzte sich im Rahmen bestehender Cash-Pool-Verträge aus Forderungen gegenüber Tochtergesellschaften in Höhe von 166,4 Mio. € (im Vorjahr: 201,7 Mio. €), liquiden Mitteln in Form von Bankguthaben in Höhe von 147,9 Mio. € (im Vorjahr: 129,6 Mio. €), davon kurzfristige Einlagen bei Kreditinstituten in Höhe von 20,0 Mio. € (im Vorjahr: 10,0 Mio. €), sowie Clearing-Forderungen gegenüber der Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg, (HGV) in Höhe von 74,0 Mio. € (im Vorjahr: 74,0 Mio. €) zusammen. Die HHLA AG ist mit der S-Sparte in das Cash-Clearing-System der HGV einbezogen. Die A-Sparte nutzt darüber hinaus die Möglichkeit, Liquiditätsüberschüsse bei der HGV anzulegen, soweit dies für die HHLA AG vorteilhaft ist. Die Finanzlage entwickelte sich im Berichtsjahr erwartungsgemäß weiter stabil. Risiko- und ChancenberichtDie Geschäftsentwicklung der HHLA AG unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie die des HHLA-Konzerns. An den Risiken ihrer Tochterunternehmen und Beteiligungen partizipiert die HHLA AG grundsätzlich entsprechend ihrer jeweiligen Beteiligungsquote. Die HHLA AG als Mutterunternehmen des HHLA-Konzerns ist in das konzernweite Risiko- und Chancenmanagementsystem eingebunden. Im Kapitel Risiko- und Chancenbericht des zusammengefassten Lageberichts erfolgt die nach § 289 Abs. 5 HGB erforderliche Beschreibung des internen Kontrollsystems. ► siehe Risiko- und Chancenbericht, Seite 38 PrognoseberichtAusblickDie Erwartungen für die HHLA AG spiegeln sich aufgrund ihrer Verflechtungen mit den Konzerngesellschaften und ihres Gewichts im Konzern in der Prognose des Konzerns wider. Es wird erwartet, dass die für den HHLA-Konzern getroffenen Aussagen zur Markt- und Umsatzentwicklung sich im Wesentlichen in den Umsatzerlösen der HHLA AG widerspiegeln werden. Darüber hinaus sollte das Beteiligungsergebnis wesentlich zum Ergebnis der HHLA AG beitragen. ► siehe Prognosebericht, Seite 36 Erwartete Ertragslage 2018Auf Basis der erwarteten Entwicklung geht die HHLA AG insgesamt von einem im Vorjahresvergleich deutlich verbesserten Jahresüberschuss aus. Erwartete Vermögens- und Finanzlage 2018Die HHLA AG geht von einer weiterhin stabilen Finanzlage aus. DividendeDie Gewinnverwendung der HHLA AG orientiert sich wie im Vorjahr an der Ergebnisentwicklung des abgelaufenen Geschäftsjahres. Der Bilanzgewinn und eine stabile Finanzlage stellen dabei die Grundlage für eine Fortsetzung der kontinuierlichen Ausschüttungspolitik dar. Erklärung des VorstandsNach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die im Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, hat die Gesellschaft bei den Rechtsgeschäften eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden. Gemäß § 4 der Satzung hat der Vorstand in analoger Anwendung der Regelungen des § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zwischen der A-Sparte und der S-Sparte zu erstellen. Nach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die im Bericht über die Beziehungen zwischen der A-Sparte und der S-Sparte aufgeführten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, haben beide Sparten eine angemessene Gegenleistung erhalten. Aufwendungen und Erträge, die nicht einer Sparte direkt zugeordnet werden können, sind entsprechend der Satzung auf die Sparten aufgeteilt worden. Es wurden keine Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse der jeweils anderen Sparte getroffen oder unterlassen.
Hamburg, den 1. März 2018 Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft Der Vorstand Angela Titzrath Heinz Brandt Jens Hansen Dr. Roland Lappin Einige der im Lagebericht enthaltenen Angaben, einschließlich der Aussagen zu Umsatz- und Ergebnisentwicklungen sowie zu möglichen Veränderungen in der Branche oder zur Finanzlage, enthalten zukunftsbezogene Aussagen. Diese Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen der Gesellschaft Der Eintritt oder Nichteintritt eines unsicheren Ereignisses könnte dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse einschließlich der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der HHLA wesentlich von denjenigen abweichen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden. KonzernabschlussGewinn- und VerlustrechnungHHLA-Konzernscroll
GesamtergebnisrechnungHHLA-Konzernscroll
Gewinn- und VerlustrechnungHHLA-Teilkonzernescroll
Gesamtergebnisrechnung HHLA-Teilkonzernescroll
Gewinn- und Verlustrechnung HHLA-Teilkonzernescroll
Gesamtergebnisrechnung HHLA-Teilkonzernescroll
BilanzHHLA-KonzernAKTIVA scroll
Bilanz HHLA-Teilkonzernescroll
Bilanz HHLA-Teilkonzernescroll
KapitalflussrechnungHHLA-Konzernscroll
Kapitalflussrechnung HHLA-Teilkonzernescroll
Kapitalflussrechnung HHLA-Teilkonzernescroll
EigenkapitalveränderungsrechnungHHLA-Konzernscroll
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Eigenkapitalveränderungsrechnung HHLA-Teilkonzern Hafenlogistik (A-Sparte)scroll
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EigenkapitalveränderungsrechnungHHLA-Teilkonzern Immobilien (S-Sparte)scroll
SegmentberichterstattungHHLA-Konzernscroll
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KonzernanhangAllgemeine Erläuterungen1. Grundsätzliche Informationen über den KonzernDas oberste Mutterunternehmen des Konzerns ist die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, Bei St. Annen 1, 20457 Hamburg (im Folgenden: HHLA oder der Konzern), eingetragen im Handelsregister Hamburg unter der Nummer HRB 1902. Das oberste, dem Konzern übergeordnete Mutterunternehmen ist die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg (HGV). Der Konzern besteht seit 1. Januar 2007 aus dem Teilkonzern Hafenlogistik (A-Sparte) und dem Teilkonzern Immobilien (S-Sparte). Der Teil des Konzerns, der sich mit den Immobilien der Hamburger Speicherstadt und am Hamburger Fischmarkt befasst, wird dem Teilkonzern Immobilien (S-Sparte) zugeordnet. Sämtliche übrige Teile des Unternehmens werden gemeinsam dem Teilkonzern Hafenlogistik (A-Sparte) zugeordnet. Für Zwecke der Ermittlung der jeweiligen Dividendenberechtigung der Aktionäre werden Sparteneinzelabschlüsse erstellt, die satzungsgemäß Bestandteil des Anhangs zum Jahresabschluss des Mutterunternehmens sind. Informationen zu den Segmenten, in denen der HHLA-Konzern tätig ist, sind unter ► Textziffer 44, Seite 129 ausgewiesen. Aufwendungen und Erträge der HHLA, die nicht einem Teilkonzern direkt zugeordnet werden können, werden für die Ermittlung der Dividendenberechtigung der Aktionäre der jeweiligen Teilkonzerne entsprechend ihrem Anteil an den Umsatzerlösen aufgeteilt. Sämtliche Verrechnungspreise für Leistungen zwischen den beiden Teilkonzernen werden dabei wie unter fremden Dritten festgelegt. Ein Austausch liquider Mittel zwischen beiden Teilkonzernen ist marktkonform zu verzinsen. Zur Verteilung der geleisteten Steuern wird für jeden Teilkonzern ein fiktives steuerliches Ergebnis ermittelt. Die sich ergebende fiktive Steuerbelastung stellt dabei die Belastung dar, die sich ergäbe, wenn jeder der beiden Teilkonzerne ein eigenständiges Steuersubjekt wäre. Zur Verdeutlichung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Teilkonzerne sind diesem Konzernanhang die Gewinn- und Verlustrechnung, die Gesamtergebnisrechnung, die Bilanz, die Kapitalflussrechnung sowie die Eigenkapitalveränderungsrechnung der beiden Teilkonzerne als Anlage vorangestellt. Der Konzernabschluss der HHLA für das Geschäftsjahr 2017 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Dabei wurden zusätzlich die Regelungen des § 315e Abs. 1 HGB sowie die ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt. Die Anforderungen der IFRS wurden vollständig erfüllt und führen zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns. Die Bilanzierung und Bewertung sowie die Erläuterungen und Angaben zum Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017 basieren grundsätzlich auf denselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die auch dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016 zugrunde lagen. Ausnahmen bilden hier die unter ► Textziffer 5, Seite 85 aufgeführten Auswirkungen von neuen Rechnungslegungsstandards nach IFRS, die vom Konzern zum 1. Januar 2017 verpflichtend anzuwenden sind. Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind unter ► Textziffer 6, Seite 88 erläutert. Das Geschäftsjahr der HHLA und ihrer einbezogenen Tochterunternehmen entspricht dem Kalenderjahr. Der Konzernabschluss und die Anhangangaben werden in Euro aufgestellt. Sofern nicht anders angegeben, sind alle Beträge in Tausend Euro (T€) angeführt. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen nicht genau zu angegebenen Summen aufaddieren. Der vorliegende Konzernabschluss der HHLA für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 wurde am 1. März 2018 durch den Vorstand zur Vorlage an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er diesen billigt. 2. KonsolidierungsgrundsätzeDer Konzernabschluss umfasst den Abschluss der HHLA und ihrer wesentlichen Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die Vermögenswerte und Schulden der in den Konzernabschluss voll bzw. at-equity einbezogenen inländischen und ausländischen Unternehmen werden nach den für den HHLA-Konzern einheitlich geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angesetzt. Zum Erwerbszeitpunkt erfolgt die Kapitalkonsolidierung durch Verrechnung der Anschaffungskosten der Beteiligung mit dem anteiligen beizulegenden Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden der Tochterunternehmen. Dabei werden auch bisher nicht bilanzierte immaterielle Vermögenswerte, die nach IFRS 3 i. V. m. IAS 38 bilanzierungsfähig sind, sowie Eventualschulden mit ihren beizulegenden Zeitwerten aktiviert bzw. passiviert. Ein entstehender positiver Unterschiedsbetrag, der sich im Rahmen der Erstkonsolidierung ergibt, wird als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert und einem jährlichen Impairment-Test unterworfen. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird nach einer kritischen Überprüfung erfolgswirksam vereinnahmt. Erläuterungen zum Impairment-Test befinden sich unter ► Textziffer 6, Seite 88 und ► Textziffer 7, Seite 97. Auf konzernfremde Dritte entfallende Anteile am Eigenkapital werden in der Bilanz unter "Nicht beherrschende Anteile" innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen, siehe auch ► Textziffer 3, Seite 81 und ► Textziffer 35, Seite 115. Der Erwerb von zusätzlichen nicht beherrschenden Anteilen an konsolidierten Gesellschaften wird gemäß dem Entity-Konzept als Eigenkapitaltransaktion betrachtet und demnach unter Berücksichtigung der Minderung der Anteile direkt mit dem Eigenkapital verrechnet. Mehr- bzw. Mindererlöse aus dem Verkauf von nicht beherrschenden Anteilen an konsolidierten Gesellschaften werden ebenfalls erfolgsneutral direkt über das Eigenkapital ausgebucht, soweit die Transaktion zu keinem Beherrschungsverlust führt. Kommt es zum Beherrschungsverlust, sind die verbliebenen Anteile zum beizulegenden Zeitwert oder gegebenenfalls at-equity zu bewerten. Die Auswirkungen konzerninterner Geschäftsvorfälle werden vollständig eliminiert. 3. Zusammensetzung des KonzernsKonsolidierungskreisZum Konsolidierungskreis der HHLA zählen insgesamt 28 inländische und 14 ausländische Gesellschaften. Für eine detaillierte Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 313 Abs. 2 HGB siehe auch ► Textziffer 48, Seite 140. Die hierin gemachten Angaben zum Eigenkapital und zum Jahresergebnis der Gesellschaften sind den jeweiligen Jahresabschlüssen, die nach nationalen Rechnungslegungsvorschriften erstellt wurden, entnommen. Darüber hinaus sind geforderte Angaben gemäß IFRS 12.10 und 12.21 ebenfalls in der Aufstellung zum Anteilsbesitz enthalten. Konsolidierungskreisscroll
TochterunternehmenDer Konzernabschluss umfasst den Abschluss der HHLA AG und ihrer wesentlichen Tochterunternehmen. Tochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und er seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen. Insbesondere beherrscht die HHLA AG ein Beteiligungsunternehmen dann, und nur dann, wenn sie alle in IFRS 10.7 aufgeführten Eigenschaften besitzt. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. Nicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet. Änderungen des Anteils des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert. Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilenscroll
Finanzinformationen zu Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilenscroll
Anteile an GemeinschaftsunternehmenDer Konzern ist an Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) beteiligt. Ein Gemeinschaftsunternehmen unterliegt gem. IFRS 11 einer gemeinsamen vertraglichen Vereinbarung von zwei oder mehreren Parteien zur Durchführung einer wirtschaftlichen Tätigkeit, die einer gemeinschaftlichen Führung unterliegt. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte Aufteilung der Führung dieser Vereinbarung und ist nur dann gegeben, wenn die mit dieser Geschäftstätigkeit verbundenen Entscheidungen die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern. Bei den Gesellschaften HHLA Frucht, STEIN und Hamburg Vessel Coordination Center hält der HHLA-Konzern mehr als die Hälfte der Stimmrechte, hat jedoch keine Beherrschung, da sie faktisch gemeinschaftlich geführt werden. Dies begründet sich im Wesentlichen mit der paritätischen Besetzung der wesentlichen Gesellschaftsorgane (Geschäftsführung und/oder Aufsichtsrat). Zusammengefasste Finanzinformationen zu einzeln nicht wesentlichen Gemeinschaftsunternehmenscroll
Es bestanden weder im Berichtsjahr noch kumuliert nicht erfasste Verluste von Gemeinschaftsunternehmen. Buchwerte der Konzernanteile an Gemeinschaftsunternehmenscroll
Anteile an assoziierten UnternehmenBei Unternehmen, welche als assoziierte Unternehmen bestimmt sind, verfügt der Anteilseigner über einen maßgeblichen Einfluss. Gleichzeitig liegt weder ein Tochterunternehmen noch ein Anteil an einem Gemeinschaftsunternehmen vor. Ein maßgeblicher Einfluss wird unterstellt, wenn die Möglichkeit besteht, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, ohne jedoch beherrschenden Einfluss auszuüben. Dies ist im Wesentlichen durch mittel- oder unmittelbare Stimmrechtsanteile von 20 bis 50 % gegeben. Auf die Angabe von Informationen zu assoziierten Unternehmen gem. IFRS 12 verzichtet die HHLA, da die betreffenden Gesellschaften einen insgesamt untergeordneten Stellenwert für den Konzern besitzen. Die HHLA sieht hierdurch die Aussage über die Wesensart der Anteile an anderen Unternehmen und damit einhergehender Risiken nicht beeinträchtigt. Die Auswirkungen dieser Anteile auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage auf den HHLA-Konzern sind in gleicher Weise unbedeutend. Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten UnternehmenDie Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen erfolgt unter Anwendung der Equity-Methode. Bei der Equity-Methode werden die Anteile am Gemeinschaftsunternehmen bzw. am assoziierten Unternehmen zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt. Ein bei der erstmaligen Bilanzierung gegebenenfalls innerhalb des Beteiligungsbuchwerts bilanzierter Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht planmäßig abgeschrieben, sondern es wird eine Werthaltigkeitsprüfung des gesamten Buchwerts der Beteiligung vorgenommen, wenn Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Nach dem Erwerbszeitpunkt wird der Anteil der HHLA am Ergebnis des Gemeinschaftsunternehmens bzw. des assoziierten Unternehmens in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns erfasst, der Anteil an erfolgsneutralen Veränderungen des Eigenkapitals wird unmittelbar im Konzerneigenkapital berücksichtigt. Diese kumulativen Veränderungen wirken sich auf die Höhe des Beteiligungsbuchwerts des Gemeinschaftsunternehmens bzw. des assoziierten Unternehmens aus. Sobald jedoch der Anteil der HHLA an den Verlusten des Unternehmens den Beteiligungsbuchwert übersteigt, erfasst die HHLA keine weiteren Verlustanteile, es sei denn, die HHLA ist Verpflichtungen eingegangen oder hat Zahlungen für das Gemeinschaftsunternehmen bzw. das assoziierte Unternehmen geleistet. Wesentliche Ergebnisse aus Geschäftsvorfällen zwischen der HHLA und dem Gemeinschaftsunternehmen bzw. dem assoziierten Unternehmen werden entsprechend dem Anteil am Unternehmen eliminiert. Unternehmenserwerbe, -Veräußerungen und sonstige Änderungen im KonsolidierungskreisDie Gesellschaften HHLA Container Terminals Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, und HHLA Logistics GmbH, Hamburg, wurden mit Eintragung in das Handelsregister am 18. August 2017 und mit Wirkung zum 1. Januar 2017 auf die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, Hamburg, verschmolzen. Die Gesellschaften HPTI Hamburg Port Training Institute GmbH, Hamburg, und Uniconsult Universal Transport Consulting Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, wurden mit Eintragung in das Handelsregister am 28. Juli 2017 und mit Wirkung zum 1. Januar 2017 auf die HPC Hamburg Port Consulting GmbH, Hamburg, verschmolzen. Die Verschmelzungen hatten keine Auswirkung auf den HHLA-Konzernabschluss. Darüber hinaus gab es keine wesentlichen Erwerbe, Veränderungen von Anteilen an Tochterunternehmen oder Änderungen im Konsolidierungskreis. 4. FremdwährungsumrechnungIn den in lokaler Währung aufgestellten Einzelabschlüssen der konsolidierten Gesellschaften werden monetäre Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung zum Stichtagskurs bewertet. Die hieraus resultierenden Währungsdifferenzen werden im Periodenergebnis erfasst. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nicht monetäre Posten, die mit ihrem Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwerts gültig war. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Kursgewinne/-verluste auf Fremdwährungsposten führten im Geschäftsjahr zu einem Ertrag in Höhe von 2.604 T€, der im Wesentlichen durch die Aufwertung der Tschechischen Krone entstand (im Vorjahr: Verlust in Höhe von 2.188 T€ im Wesentlichen aufgrund der Abwertung der ukrainischen Währung). Das Konzept der funktionalen Währung nach IAS 21 findet bei der Umrechnung aller in fremder Währung erstellten Jahresabschlüsse der ausländischen Konzerngesellschaften Anwendung. Da grundsätzlich die betreffenden Tochtergesellschaften ihr Geschäft finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch selbstständig betreiben, ist dies die jeweilige Landeswährung. Zum Bilanzstichtag werden die Vermögenswerte und Schulden dieser Tochterunternehmen zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Erträge und Aufwendungen werden zum gewichteten Durchschnittskurs des Geschäftsjahres umgerechnet. Eigenkapitalkomponenten werden zum jeweils historischen Kurs bei Entstehung umgerechnet. Die bei der Umrechnung entstehenden Umrechnungsdifferenzen werden als separater Bestandteil des Eigenkapitals ergebnisneutral erfasst. Scheiden Konzernunternehmen aus dem Konsolidierungskreis aus, wird die betreffende Währungsumrechnungsdifferenz erfolgswirksam ausgebucht. Das Eigenkapital verminderte sich im Anteil der Aktionäre des Mutterunternehmens erfolgsneutral um 5.446 T€ (im Vorjahr: 2.902 T€) im Wesentlichen aufgrund der Abwertung der ukrainischen Währung in Höhe von 5.831 T€ (im Vorjahr: 3.019 T€). Fremdwährungskursescroll
5. Auswirkungen von neuen RechnungslegungsstandardsÜberarbeitete und neue Standards sowie Interpretationen des IASB/IFRIC, die im Geschäftsjahr erstmals verpflichtend angewendet wurden.scroll
Änderungen von Standards, die für das Geschäftsjahr freiwillig angewendet werden können. Die HHLA macht hiervon keinen Gebrauch.scroll
Standards und Interpretationen, die vom IASB beschlossen sind, aber von der EU noch nicht übernommen wurden und die die HHLA nicht anwendet.scroll
Standards und Interpretationen, die keine Relevanz für den Konzernabschluss der HHLA haben.scroll
6. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDen Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Im Einzelnen werden die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze angewendet. Immaterielle VermögenswerteImmaterielle Vermögenswerte werden aktiviert, wenn die Vermögenswerte identifizierbar sind, einen künftigen Nutzenzufluss erwarten lassen und die Anschaffungs- und Herstellungskosten verlässlich ermittelt werden können. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Immaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer werden planmäßig linear über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Der Konzern überprüft zu jedem Bilanzstichtag die zugrunde gelegten Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern seiner immateriellen Vermögenswerte mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer. Bei den immateriellen Vermögenswerten mit einer unbestimmten Nutzungsdauer wird ein Werthaltigkeitstest mindestens einmal jährlich durchgeführt. Gegebenenfalls erfolgen Wertanpassungen entsprechend den zukünftigen Erwartungen. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer lagen im Berichtszeitraum mit Ausnahme der derivativen Geschäfts- oder Firmenwerte nicht vor. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden mit den Kosten aktiviert, die in der Entwicklungsphase nach dem Zeitpunkt der Feststellung der technologischen und wirtschaftlichen Realisierbarkeit bis zur Fertigstellung entstanden sind. Die Herstellungskosten umfassen dabei alle direkt zurechenbaren Kosten der Entwicklungsphase. Der aktivierte Betrag der Entwicklungskosten wird einmal jährlich auf Wertminderung überprüft, wenn der Vermögenswert noch nicht genutzt wird oder wenn unterjährig Indikatoren für eine Wertminderung vorliegen. Nutzungsdauer von immateriellen Vermögenswertenscroll
SachanlagenDie Bilanzierung von Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die kumulierten Abschreibungen und Wertberichtigungen. Kosten der laufenden Instandhaltung werden sofort aufwandswirksam erfasst. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten angemessene Anteile der zurechenbaren Fertigungsgemeinkosten. Abbruchverpflichtungen werden in Höhe des Barwerts der Verpflichtung zum Zeitpunkt ihrer Entstehung als Bestandteil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten berücksichtigt und gleichzeitig in entsprechender Höhe zurückgestellt. Die Neubewertungsmethode kommt im HHLA-Konzern nicht zur Anwendung. Die Buchwerte der Sachanlagen werden auf das Vorliegen einer Wertminderung überprüft, sobald Indikatoren dafür vorliegen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode über die wirtschaftliche Nutzungsdauer. Dabei werden hauptsächlich folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt. Nutzungsdauer von Sachanlagevermögenscroll
FremdkapitalkostenFremdkapitalkosten, die gemäß IAS 23 direkt der Anschaffung oder Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugerechnet werden können, werden als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des betreffenden Vermögenswerts aktiviert. Nicht direkt zurechenbare, mit der Aufnahme von Fremdkapital anfallende Kosten werden im Zeitpunkt ihres Anfalls als Aufwand erfasst. Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienAls Finanzinvestition gehaltene Immobilien umfassen Gebäude, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden und nicht für die Lieferung von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen, für Verwaltungszwecke oder für den Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit genutzt werden. Gemäß IAS 40 werden als Finanzinvestition gehaltene Immobilien zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Nachträgliche Aufwendungen werden aktiviert, wenn diese zu einer Erhöhung des Nutzungswerts der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie führen. Die für die Abschreibungen zugrunde gelegten Nutzungsdauern entsprechen denen der selbst genutzten Sachanlagen. Die Zeitwerte dieser Immobilien werden gesondert im Anhang unter ► Textziffer 24, Seite 111 angegeben. Die Buchwerte der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden auf Wertminderung überprüft, sobald Indikatoren dafür vorliegen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Wertminderung von VermögenswertenDer Konzern beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist wie im Falle von Geschäfts- oder Firmenwerten eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Wertminderung erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor. Dieser ermittelt sich als der höhere der beiden Beträge aus dem Zeitwert eines Vermögenswerts abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. In diesem Fall ist der erzielbare Betrag der kleinsten zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) zu ermitteln. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert als wertgemindert betrachtet und auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt grundsätzlich auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder des Vermögenswerts auf Basis der Discounted-Cashflow-Methode. Dazu werden die geschätzten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes nach Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Zum Bilanzstichtag betrug der Zinssatz für die vorgenommene Abzinsung zwischen 4,7 und 5,4 % p. a. (im Vorjahr: 4,6 bis 5,5 % p. a.). Zur Ermittlung der künftigen Cashflows werden die in der aktuellen Konzernplanung für die nächsten fünf Jahre prognostizierten Zahlungsströme herangezogen. Liegen zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung neue Erkenntnisse vor, werden diese berücksichtigt. Dabei kommt im Berichtsjahr ein Wachstumsfaktor von 1,0 % (im Vorjahr: 1,0 %) zur Anwendung. Die Konzernplanung bezieht bei der Prognose der Zahlungsströme neben den künftigen Markt- und Branchenerwartungen auch die Erfahrungen der Vergangenheit mit ein. Im Wesentlichen werden die Cashflows durch die Mengen- und Erlöserwartung sowie durch die Kostenstruktur, die sich durch die erreichte Auslastung unter Berücksichtigung der angewandten Technologie ergibt, bestimmt. An jedem Berichtsstichtag wird geprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Wertminderungsaufwand, der in früheren Berichtsperioden erfasst worden ist, nicht länger besteht oder sich vermindert haben könnte. Liegt ein solcher Indikator vor, wird der erzielbare Betrag geschätzt. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand ist dann aufzuheben, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung in den Schätzungen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Wenn dies der Fall ist, ist der Buchwert des Vermögenswerts auf seinen erzielbaren Betrag zu erhöhen. Dieser erhöhte Buchwert darf nicht den Buchwert übersteigen, der sich nach Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibungen ergeben würde, wenn in den früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine solche Wertaufholung ist sofort im Periodenergebnis zu erfassen. Nachdem eine Wertaufholung vorgenommen wurde, ist der Abschreibungsaufwand in künftigen Berichtsperioden anzupassen, um den berichtigten Buchwert des Vermögenswerts, abzüglich eines etwaigen Restbuchwerts, systematisch auf seine Restnutzungsdauer zu verteilen. Wertaufholungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht vorgenommen. Finanzielle VermögenswerteFinanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Kredite und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit gehaltene Investitionen oder als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert. Bei dem erstmaligen Ansatz von finanziellen Vermögenswerten werden diese zu ihrem Zeitwert bewertet. Im Falle von Finanzinvestitionen, für die keine erfolgswirksame Bewertung zum Zeitwert erfolgt, werden darüber hinaus Transaktionskosten einbezogen, die direkt dem Erwerb des finanziellen Vermögenswerts zuzurechnen sind. Der Konzern legt die Klassifizierung seiner finanziellen Vermögenswerte mit dem erstmaligen Ansatz fest und überprüft diese Zuordnung am Ende eines jeden Geschäftsjahres, soweit dies zulässig und angemessen ist. Bei finanziellen Vermögenswerten erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Erfüllungstag, d. h. zum Zeitpunkt der Lieferung und des Eigentumsübergangs. Hiervon weicht lediglich die Bewertung der Derivate ab, die zum Handelstag erfolgt. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle VermögenswerteDerivative Finanzinstrumente werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, es sei denn, es handelt sich hierbei um Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind. Gewinne oder Verluste aus finanziellen Vermögenswerten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst. Kredite und ForderungenKredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen ausgebucht oder wertgemindert sind, sowie im Rahmen von Amortisationen. In diese Kategorie fallen in der Regel auch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen und sonstige finanzielle Forderungen. Diese werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich einer Wertberichtigung für zweifelhafte Forderungen angesetzt. Eine Wertberichtigung wird vorgenommen, wenn ein objektiver substanzieller Hinweis vorliegt, dass der Konzern nicht in der Lage sein wird, die Forderungen einzuziehen. Forderungen werden ausgebucht, sobald sie uneinbringlich sind. Objektive Hinweise sind z. B. offensichtliche Zahlungsschwierigkeiten oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei einem Kunden. Bei der entsprechenden Beurteilung stützt sich die HHLA auf kundenbezogene Erkenntnisse eigener Stellen, externe Informationen und Erfahrungswerte. Diese Kategorie umfasst auch Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristige Einlagen. Hierzu zählen Kassenbestände, Schecks, sofort verfügbare Bankguthaben sowie kurzfristige Einlagen bei Kreditinstituten, deren Laufzeit bis zu zwölf Monate beträgt und die zum Nennbetrag bilanziert werden. Nicht frei verfügbare Zahlungsmittel werden gesondert angegeben. Bis zur Endfälligkeit zu haltende FinanzinvestitionenNicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder ermittelbaren Zahlungsbeträgen und festen Fälligkeitsterminen werden als bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen klassifiziert, wenn der Konzern die Absicht hat und in der Lage ist, diese bis zur Fälligkeit zu halten. Der Konzern hatte während der Geschäftsjahre 2017 und 2016 zum Abschlussstichtag keine bis zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzinvestitionen. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle VermögenswerteNach dem erstmaligen Ansatz werden zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte zu jedem Bilanzstichtag mit ihrem aktuellen Zeitwert bewertet. Die hierbei entstehenden Gewinne oder Verluste werden erfolgsneutral in einer gesonderten Rücklage innerhalb des Eigenkapitals erfasst. Die Rücklage ist bei Abgang des finanziellen Vermögenswerts erfolgswirksam aufzulösen. Handelt es sich bei der Wertminderung nicht um einen reinen bewertungsbasierten Sachverhalt, sondern deuten objektive substanzielle Hinweise gemäß IAS 39.59 auf eine Wertminderung hin, dann ist in diesen Fällen eine erfolgswirksame Erfassung der Wertminderung in der Gewinn- und Verlustrechnung vorzunehmen. Der Zeitwert von Finanzinstrumenten, die auf organisierten Märkten gehandelt werden, wird durch Bezugnahme auf den an der Börse notierten Geldkurs am Bilanzstichtag ermittelt. Der Zeitwert von Finanzinstrumenten, für die kein aktiver Markt besteht, wird unter Anwendung von Bewertungsmethoden geschätzt. Soweit insbesondere für die nicht konsolidierten Anteile an verbundenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen der Zeitwert nicht zuverlässig ermittelt werden kann, da sie nicht auf einem aktiven Markt gehandelt werden, werden diese mit den Anschaffungskosten bewertet. Wertminderung finanzieller VermögenswerteDer Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegt. Vermögenswerte, die mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt werdenGibt es einen objektiven Hinweis, dass eine Wertminderung bei mit fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Krediten und Forderungen eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Verlusts als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows (mit Ausnahme künftiger, noch nicht eingetretener Kreditausfälle), abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts (d. h. dem bei erstmaligem Ansatz ermittelten Zinssatz). Der Verlustbetrag ist ergebniswirksam zu erfassen. Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in einer der folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung rückgängig gemacht. Eine anschließende Wertaufholung wird ergebniswirksam erfasst, soweit der Buchwert des Vermögenswerts zum Zeitpunkt der Wertaufholung nicht die fortgeführten Anschaffungskosten übersteigt. Vermögenswerte, die mit ihren Anschaffungskosten angesetzt werdenBestehen objektive Hinweise darauf, dass eine Wertminderung bei einem nicht notierten Eigenkapitalinstrument aufgetreten ist, das nicht zum Zeitwert angesetzt wird, weil sein Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann, ergibt sich der Betrag der Wertberichtigung als Differenz zwischen dem Buchwert des finanziellen Vermögenswerts und dem Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, die mit der aktuellen Marktrendite eines vergleichbaren finanziellen Vermögenswerts abgezinst werden. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle VermögenswerteIst ein zur Veräußerung verfügbarer Vermögenswert in seinem Wert gemindert, wird ein im Eigenkapital erfasster Betrag in Höhe der Differenz zwischen den Anschaffungskosten (abzüglich etwaiger Tilgungen und Amortisationen) und dem aktuellen Zeitwert, abzüglich etwaiger bereits früher ergebniswirksam erfasster Wertberichtigungen dieses finanziellen Vermögenswerts, in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wertaufholungen bei Eigenkapitalinstrumenten, die als zur Veräußerung verfügbar eingestuft sind, werden ergebnisneutral erfasst. Wertaufholungen bei Schuldinstrumenten werden ergebniswirksam erfasst, wenn sich der Anstieg des Zeitwerts des Instruments objektiv auf ein Ereignis zurückführen lässt, das nach der ergebniswirksamen Erfassung der Wertminderung aufgetreten ist. VorräteVorräte umfassen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Leistungen sowie fertige Erzeugnisse und Waren. Der erstmalige Ansatz erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die Bewertung zum Bilanzstichtag erfolgt mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert. Die gängigen Verbrauchsfolgeverfahren kommen bei der Bewertung nicht zur Anwendung. Unfertige Leistungen werden in Höhe der anteiligen Auftragserlöse nach Maßgabe des Fertigstellungsgrades bewertet, sofern das Ergebnis des Dienstleistungsgeschäfts verlässlich schätzbar ist. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der bis zur Fertigstellung und bis zum Verkauf anfallenden geschätzten Kosten. VerbindlichkeitenBei der erstmaligen Erfassung von Verbindlichkeiten werden diese mit dem Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung nach Abzug der mit der Kreditaufnahme verbundenen Transaktionskosten unter Berücksichtigung von Agien und Disagien bewertet. Nach der erstmaligen Erfassung werden die Verbindlichkeiten anschließend unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Abweichend werden als Verbindlichkeit bilanzierte Derivate zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Umschlagmengenabhängiger Ergebnisanteil für einen nicht beherrschenden GesellschafterSachverhaltIm Geschäftsjahr 2010 wurden zwischen den Tochtergesellschaften HHLA Container-Terminal Altenwerder GmbH, Hamburg (kurz: CTA), und HHLA CTA Besitzgesellschaft mbH, Hamburg (kurz: CTAB), Ergebnisabführungsverträge mit der HHLA Container Terminals Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg (kurz: HHCT), abgeschlossen. Auf Basis der Ergebnisabführungsverträge verpflichtet sich die HHCT für die Dauer der Laufzeit des Vertrages zur Leistung einer Ausgleichszahlung an den nicht beherrschenden Anteilseigner der oben genannten Gesellschaften. Die Berechnung der Ausgleichszahlung erfolgt im Wesentlichen in Abhängigkeit von den Ergebnissen und erbrachten Umschlagmengen. Bei entsprechender Umschlagmenge ist es möglich, dass der Anteil der Ausgleichszahlung am Ergebnis den Anteil übersteigt, der sich gemäß dem Verhältnis an den Geschäftsanteilen des nicht beherrschenden Gesellschafters ergeben würde. Für die Geschäftsjahre 2010 bis 2014 sind die Ergebnisabführungsverträge fest (nicht ordentlich kündbar) geschlossen, so dass eine 5-jährige Vertragslaufzeit zu unterstellen war. Nach diesem Zeitraum verlängert sich der Ergebnisabführungsvertrag bei nicht erfolgter Kündigung jeweils um ein weiteres Jahr. Mit Verschmelzungsvertrag vom 5. August 2014 verschmolz die CTA rückwirkend zum 1. Januar 2014 auf die CTAB, so dass nur noch ein Ergebnisabführungsvertrag besteht. Mit demselben Datum firmierte die CTA Besitzgesellschaft mbH in HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH um. Durch Verschmelzung der HHCT auf die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, Hamburg (kurz: HHLA AG), im August 2017 ist der Ergebnisabführungsvertrag mit Wirkung zum 1. Januar 2017 auf die HHLA AG übergegangen. Klassifizierung als zusammengesetztes FinanzinstrumentDer Anteil des nicht beherrschenden Gesellschafters ist aufgrund des Abschlusses der Ergebnisabführungsverträge als zusammengesetztes Finanzinstrument im Sinne des IAS 32.28 zu klassifizieren, da dieser sowohl eine Fremdkapitalkomponente als auch eine Eigenkapitalkomponente umfasst. Diese Komponenten sind zu trennen und nach ihrer Klassifikation als Eigen- oder Fremdkapital zu bilanzieren. ZugangsbewertungDie Ermittlung des auszuweisenden Eigenkapitals bei den nicht beherrschenden Anteilen erfolgte beim erstmaligen Ansatz im Jahr 2010 durch Abzug des beizulegenden Zeitwerts der Fremdkapitalkomponente. Der beizulegende Zeitwert der Fremdkapitalkomponente in Form dieser Ausgleichszahlungen ergab sich durch Diskontierung der daraus erwarteten Zahlungsmittelabflüsse während der 5-jährigen Laufzeit des Ergebnisabführungsvertrags. Die erstmalige Erfassung dieser Fremdkapitalkomponente unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ► Textziffer 38, Seite 124 erfolgte erfolgsneutral und reduzierte entsprechend die nicht beherrschenden Anteile im Eigenkapital ► Textziffer 35, Seite 115. Ab dem Geschäftsjahr 2014 tritt bei Verlängerung des Ergebnisabführungsvertrags eine Verpflichtung zur Leistung einer Ausgleichsverpflichtung für das jeweilige Folgejahr hinzu. Im Jahr 2017 wurde der Ergebnisabführungsvertrag nicht gekündigt. Dadurch tritt eine Verpflichtung zur Leistung einer Ausgleichszahlung für das Jahr 2018 hinzu. Auch diese Verpflichtung ist im Berichtsjahr zu ihrem Zeitwert durch Diskontierung der erwarteten Zahlungsmittelabflüsse erfolgsneutral unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten auszuweisen. Sie mindert entsprechend die nicht beherrschenden Anteile im Eigenkapital. FolgebewertungAb dem Jahr 2011 werden die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten, die aus der Verpflichtung zur Ausgleichszahlung entstehen, zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Änderungen, die sich bei den erwarteten Zahlungsmittelabflüssen ergeben, werden erfolgswirksam erfasst. Die Änderungen ergeben sich durch Anpassung an die tatsächlichen Ergebnisanteile der CTA-Gruppe sowie durch veränderte Einschätzungen zur zukünftigen Entwicklung der CTA-Gruppe. Darüber hinaus hat sich ab dem Jahr 2011 fortlaufend die verbleibende Vertragslaufzeit des Ergebnisabführungsvertrages um ein Jahr reduziert. Ab dem Jahr 2013 stellt die ausgewiesene Verbindlichkeit die Zahlungsverpflichtung des Konzerns für das abgelaufene Geschäftsjahr und den Barwert der erwarteten Zahlungsverpflichtung für das Folgejahr dar. Die Diskontierung erfolgte mit einem Zinssatz in Höhe von 7,70 %. Ab dem Geschäftsjahr 2014 wird für die Erfassung der zu erwartenden, jeweils neu hinzugetretenen Ausgleichszahlung jährlich ein Diskontierungssatz festgelegt. Für die Erfassung der zu erwartenden Ausgleichszahlung im Berichtsjahr für das Jahr 2018 wird bei der Diskontierung ein Zinssatz von 5,44 % (im Vorjahr für das Jahr 2017: 5,46 %) zugrunde gelegt. Der im Berichtsjahr erfolgswirksam erfasste Aufwand in Höhe von 12.855 T€ (im Vorjahr: Ertrag in Höhe von 2.932 T€) wird im Finanzergebnis ► Textziffer 16, Seite 102 ausgewiesen und wirkt sich ausschließlich auf die nicht beherrschenden Anteile an der CTA-Gruppe aus. Dieser Betrag beinhaltet einen Aufwand in Höhe von 11.870 T€ (im Vorjahr: Ertrag in Höhe von 4.387 T€) durch die Anpassung an den tatsächlichen Ergebnisanteil und einen Aufwand aus der Diskontierung der im Vorjahr erfassten Zahlungsverpflichtung in Höhe von 985 T€ (im Vorjahr: 1.455 T€). Entwicklung der nicht beherrschenden Anteile der CTA-Gruppescroll
Entwicklung der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten aus Ausgleichsverpflichtungenscroll
RückstellungenEine Rückstellung wird dann gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Der Ansatz der Rückstellung erfolgt in Höhe des erwarteten Erfüllungsbetrags, der auch die zukünftigen Preis- und Kostensteigerungen beinhaltet. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert nur dann erfasst, wenn die Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Abzug der Erstattung ausgewiesen. Ist die Wirkung des Zinseffekts wesentlich, werden langfristige Rückstellungen zu einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Zinsaufwand erfasst. Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des ArbeitsverhältnissesPensionsverpflichtungenDie Pensionen und ähnliche Verpflichtungen umfassen die Versorgungsverpflichtungen des Konzerns aus leistungsorientierten Altersversorgungssystemen (defined benefit obligation). Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden gemäß IAS 19 (revised 2011) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method) bewertet. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden nach Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im kumulierten übrigen Eigenkapital erfasst. Der erfolgswirksame Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand ausgewiesen, der Zinsanteil der Rückstellungszuführung im Finanzergebnis. Zur Bewertung der Pensionsverpflichtungen werden jährlich versicherungsmathematische Gutachten eingeholt. AltersteilzeitverpflichtungenDie in der Freistellungsphase des sogenannten Blockmodells zu zahlenden Arbeitsentgelte werden als Rückstellungen für Altersteilzeit bilanziert. Der Ansatz erfolgt ratierlich über den Zeitraum der aktiven Phase, über den sich der Erfüllungsrückstand aufbaut. Seit dem 1. Januar 2013 werden gemäß IAS 19 (revised 2011) die Rückstellungen für Aufstockungsbeträge nur noch ratierlich über den Zeitraum der abzuleistenden Dienstzeit, die regelmäßig mit Beginn der Passivphase endet, angesammelt. Zur Bewertung der Verpflichtungen für das Arbeitsentgelt in der Freistellungsphase des Blockmodells und der Aufstockungsbeträge werden jährlich versicherungsmathematische Gutachten eingeholt. Sofern die Verpflichtungen zur Leistung aufgrund eines Erfüllungsrückstands im Blockmodell oder von Aufstockungsbeträgen erst nach Ablauf von zwölf Monaten fällig werden, werden diese mit dem Barwert angesetzt. Leasingverhältnisse, bei denen der Konzern als Leasingnehmer auftrittDie Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts einräumt. Finanzierungs-LeasingFinanzierungs-Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen an dem übertragenen Vermögenswert auf den Konzern übertragen werden, werden zu Beginn des Leasingverhältnisses zum Zeitwert des Leasinggegenstandes oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist, aktiviert. In gleicher Höhe wird eine Leasingverbindlichkeit passiviert. Leasingzahlungen werden so in ihre Bestandteile Finanzierungsaufwendungen und Tilgung der Leasingverbindlichkeit aufgeteilt, dass der verbleibende Restbuchwert der Leasingverbindlichkeit mit einem konstanten Zinssatz verzinst wird. Finanzierungsaufwendungen werden in der jeweiligen Periode ergebniswirksam erfasst. Ist der Eigentumsübergang auf den Konzern am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses nicht hinreichend sicher, so werden aktivierte Leasingobjekte über den kürzeren der beiden Zeiträume aus der Laufzeit des Leasingverhältnisses oder der Nutzungsdauer vollständig abgeschrieben. Andernfalls entspricht die Abschreibungsdauer der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Leasingobjekts. Operating-LeasingLeasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Leasingverhältnisse, bei denen der Konzern als Leasinggeber auftrittDer HHLA-Konzern vermietet Immobilien im und am Hamburger Hafen sowie Bürogebäude und sonstige Gewerbeflächen und Lagerhallen. Die Mietverträge sind als Operating-Leasingverhältnisse zu klassifizieren, da die wesentlichen Risiken und Chancen für die Immobilien bei dem Konzern verbleiben. Die Immobilien werden daher unter den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden linear über die Laufzeit der Leasingverhältnisse erfasst. Ertrags- und AufwandserfassungErträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen an den Konzern fließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Darüber hinaus müssen zur Realisation der Erträge die folgenden Ansatzkriterien erfüllt sein: Verkauf von Waren und ErzeugnissenErträge werden erfasst, wenn die mit dem Eigentum an den verkauften Waren und Erzeugnissen verbundenen maßgeblichen Risiken und Chancen auf den Käufer übergegangen sind. Erbringung von DienstleistungenErträge aus Dienstleistungen werden nach Maßgabe des Leistungsfortschritts als Ertrag erfasst. Die Ermittlung des Leistungsfortschritts erfolgt nach Maßgabe der bis zum Bilanzstichtag angefallenen Arbeitsstunden als Prozentsatz der für das jeweilige Projekt insgesamt geschätzten Arbeitsstunden. Ist das Ergebnis eines Dienstleistungsgeschäfts nicht verlässlich schätzbar, sind Erträge nur in dem Ausmaß zu erfassen, in dem die angefallenen Aufwendungen erstattungsfähig sind. ZinsenZinserträge und Zinsaufwendungen werden bei Entstehung erfasst. DividendenErträge werden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs des Konzerns auf Zahlung erfolgswirksam erfasst. Davon ausgenommen sind Dividenden, die von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen ausgeschüttet werden. Erträge und AufwendungenBetriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam erfasst. Erträge und Aufwendungen, die jeweils aus identischen Transaktionen oder Ereignissen resultieren, werden in der gleichen Periode erfasst. Mietaufwendungen werden linear über die Laufzeit der Leasingverhältnisse erfasst. Zuwendungen der öffentlichen HandZuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Im Falle von aufwandsbezogenen Zuwendungen werden diese planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Bezieht sich die Zuwendung auf einen Vermögenswert, wird diese grundsätzlich von den Anschaffungskosten des Vermögenswerts abgesetzt und durch eine Verminderung der Abschreibungen über die Nutzungsdauer des betreffenden Vermögenswerts linear erfolgswirksam erfasst. Die Förderbedingungen umfassen u.a. die Verpflichtung, die geförderten Anlagen über eine sogenannte Vorhaltefrist von fünf bis 20 Jahren zu betreiben, bestimmte Betriebsregeln einzuhalten und der fördernden Behörde Nachweise über die Verwendung der Fördermittel zur Verfügung zu stellen. Für Zuwendungen der öffentlichen Hand besteht in Höhe von 43.625 T€, die im Zeitraum 2001 bis 2017 an die HHLA ausgezahlt wurden, hinreichende Sicherheit, dass sämtliche Förderbedingungen erfüllt sind oder werden. Die Zuwendungen wurden von den Anschaffungskosten der geförderten Investitionen abgesetzt. Im Berichtsjahr flossen 3.332 T€ aus Zuwendungen der öffentlichen Hand an den HHLA-Konzern. SteuernLaufende Steuererstattungsansprüche und SteuerschuldenDie laufenden Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für das Geschäftsjahr und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die am Bilanzstichtag gelten. Latente SteuernDie Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode auf alle zum Bilanzstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz sowie auf steuerliche Verlustvorträge. Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst. Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede und noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge verwendet werden können. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht. Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze (und Steuervorschriften) zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag durch den Gesetzgeber bereits erlassen sind. Ertragsteuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden ebenso erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Latente Steueransprüche und -schulden werden nur saldiert, sofern sich die latenten Steuern auf Steuern vom Einkommen und Ertrag beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden, und die laufenden Steuern gegeneinander verrechnet werden können. Zeitwerte der FinanzinstrumenteDie Zeitwerte der Finanzinstrumente werden auf Basis entsprechender Marktwerte oder Bewertungsmethoden bestimmt. Für flüssige Mittel und andere kurzfristige originäre Finanzinstrumente entsprechen die Zeitwerte den zu den jeweiligen Stichtagen bilanzierten Buchwerten. Bei langfristigen Forderungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerten sowie langfristigen Verbindlichkeiten erfolgt die Bestimmung des Zeitwerts auf Grundlage der erwarteten Zahlungsströme unter Anwendung der zum Bilanzstichtag gültigen Referenzzinssätze. Die Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente werden auf Grundlage der zum Bilanzstichtag bestehenden Referenzzinssätze und Terminkurse ermittelt. Derivative Finanzinstrumente und SicherungsgeschäfteDer Konzern kann derivative Finanzinstrumente wie beispielsweise Zinsswaps, Zinscaps und Devisentermingeschäfte verwenden, um sich gegen Zins- und Währungsrisiken abzusichern. Diese derivativen Finanzinstrumente werden zu dem Zeitpunkt, zu dem der entsprechende Vertrag abgeschlossen wird, zunächst mit ihren Zeitwerten angesetzt und nachfolgend mit ihren Zeitwerten neu bewertet. Bei derivativen Finanzinstrumenten, die nicht die Kriterien für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllen, werden Gewinne oder Verluste aus Änderungen des Zeitwerts sofort erfolgswirksam erfasst. Zum Zwecke der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen werden Sicherungsinstrumente als Cashflow-Hedges klassifiziert, wenn es sich um eine Absicherung eines Risikos aus Schwankungen der Cashflows handelt, das einem mit einem erfassten Vermögenswert, einer erfassten Schuld oder einer vorhergesehenen Transaktion verbundenen Risiko zugeordnet werden kann. Eine Absicherung des Währungsrisikos einer festen Verpflichtung wird als Absicherung der Cashflows behandelt. Zu Beginn einer Sicherungsbeziehung legt der Konzern sowohl die Sicherungsbeziehung, die der Konzern als Sicherungsgeschäft bilanzieren möchte, als auch die Risikomanagementzielsetzungen und -strategien im Hinblick auf die Absicherung formal fest und dokumentiert sie. Diese Dokumentation enthält die Festlegung des Sicherungsinstruments, des Grundgeschäfts oder der abgesicherten Transaktion und die Art des abzusichernden Risikos sowie eine Beschreibung, wie das Unternehmen die Wirksamkeit des Sicherungsinstruments bei der Kompensation der Risiken aus Änderungen des Zeitwerts oder der Cashflows des gesicherten Grundgeschäfts ermitteln wird. Derartige Sicherungsbeziehungen werden hinsichtlich der Erreichung einer Kompensation der Risiken aus Änderungen des Zeitwerts oder der Cashflows als in hohem Maße wirksam eingeschätzt. Sie werden fortlaufend dahingehend beurteilt, ob sie tatsächlich während der gesamten Berichtsperiode, für die die Sicherungsbeziehung designiert wurde, hochwirksam waren. Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Zeitwerts oder zur Absicherung der Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb wurden in der Berichtsperiode nicht getätigt. Sicherungsgeschäfte zur Absicherung von Cashflows, die die strengen Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen erfüllen, werden wie folgt bilanziert: Absicherung von CashflowsDer effektive Teil des Gewinns oder Verlusts aus der Änderung des Zeitwerts eines Sicherungsinstruments wird unter Berücksichtigung der darauf entfallenden latenten Steuern direkt im Eigenkapital erfasst, während der ineffektive Teil erfolgswirksam erfasst wird. Die im Eigenkapital erfassten Beträge werden in der Periode in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in der die abgesicherte Transaktion das Periodenergebnis beeinflusst, z. B. in der abgesicherte Finanzerträge oder -aufwendungen erfasst werden oder in der ein vorhergesehener Verkauf oder Kauf durchgeführt wird. Handelt es sich bei dem abgesicherten Grundgeschäft um die Anschaffungskosten eines nicht finanziellen Vermögenswerts oder einer nicht finanziellen Schuld, so werden die im Eigenkapital erfassten Beträge dem ursprünglich erfassten Buchwert des nicht finanziellen Vermögenswerts oder der nicht finanziellen Schuld hinzugerechnet. Wird mit dem Eintritt der vorhergesehenen Transaktion nicht länger gerechnet, werden die zuvor im Eigenkapital erfassten Beträge im Periodenergebnis erfasst. Wenn das Sicherungsinstrument ausläuft oder veräußert, beendet oder ohne Ersatz oder Überrollen eines Sicherungsinstruments in ein anderes Sicherungsinstrument ausgeübt wird oder wenn der Konzern die Designation eines Sicherungsinstruments zurückzieht, verbleiben die zuvor ausgewiesenen Beträge so lange als gesonderter Posten im Eigenkapital, bis die vorhergesehene Transaktion eingetreten ist. 7. Wesentliche Ermessensentscheidungen und SchätzungenDie Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert Einschätzungen und Ermessen einzelner Sachverhalte durch das Management. Die vorgenommenen Schätzungen wurden auf der Basis von Erfahrungswerten und weiteren relevanten Faktoren unter Berücksichtigung der Prämisse der Unternehmensfortführung vorgenommen. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von den Beträgen, die sich aus Schätzungen und Annahmen ergeben, abweichen. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind unter ► Textziffer 6, Seite 88 erläutert. Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen betreffen folgende Sachverhalte: UnternehmenszusammenschlüsseDie bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbenen Vermögenswerte, die übernommenen Schulden und Eventualschulden bedürfen Schätzungen hinsichtlich ihrer beizulegenden Zeitwerte. Hierzu bedient sich die HHLA Gutachten von unabhängigen externen Sachverständigen oder berechnet intern anhand geeigneter Berechnungsmodelle den beizulegenden Zeitwert. In der Regel dienen dabei diskontierte Cashflows als Basis. Abhängig von der Art der Vermögenswerte bzw. der Verfügbarkeit von Informationen kommen marktpreis-, kapitalwert- und kostenorientierte Bewertungsverfahren zur Anwendung. Geschäfts- oder FirmenwerteDer Konzern überprüft mindestens einmal jährlich, ob die Geschäfts- oder Firmenwerte wertgemindert sind. Dies erfordert eine Schätzung des bei der HHLA grundsätzlich herangezogenen beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Zur Schätzung des beizulegenden Zeitwerts muss der Konzern die voraussichtlichen künftigen Cashflows aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit schätzen und darüber hinaus einen angemessenen Abzinsungssatz wählen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln. Dabei können unvorhersehbare Veränderungen dazu führen, dass die in der Planung verwendeten Annahmen nicht mehr angemessen sind und eine Planungsanpassung erfordern, die zu einem Wertminderungsaufwand führen könnte. Weitere Informationen sind unter ► Textziffer 22, Seite 106 aufgeführt. Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienFür als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind im Anhang Zeitwerte anzugeben. Zur Ermittlung der Zeitwerte dieser Immobilien führt die HHLA eigene Berechnungen durch. Dabei werden branchenübliche Discounted-Cashflow-Verfahren angewendet. Den Berechnungen liegen Annahmen über die Höhe der erwarteten künftigen Cashflows, die anzuwendenden Zinssätze und den Zeitraum des Zuflusses von erwarteten Cashflows zugrunde, die diese Vermögenswerte erzielen können. Detaillierte Angaben sind unter ► Textziffer 24, Seite 111 aufgeführt. PensionsrückstellungenFür die Ermittlung des Aufwands für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden jährlich versicherungsmathematische Gutachten eingeholt. In die Berechnungen fließen Annahmen über demografische Entwicklungen, Gehalts- und Rentensteigerungen sowie Zinssätze, Inflations- und Fluktuationsraten ein. Da diese Annahmen langfristiger Natur sind, ist von wesentlichen Unsicherheiten bei den Betrachtungen auszugehen. Nähere Erläuterungen finden sich unter ► Textziffer 36, Seite 117. AbbruchverpflichtungenDie Rückstellungen für Abbruchverpflichtungen ergeben sich aus Verpflichtungen, die im Rahmen von langfristigen Mietverträgen mit der FHH zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeiten zu erfüllen sind. Alle Unternehmen des HHLA-Konzerns im Hamburger Hafen sind verpflichtet, bei Beendigung des Mietverhältnisses das Mietobjekt geräumt von den in ihrem Eigentum stehenden Baulichkeiten zurückzugeben. Bei der Ermittlung der Rückstellungen wurde mit Ausnahme der unter Denkmalschutz stehenden Bauten in der Hamburger Speicherstadt von einer vollen Inanspruchnahme aus der Verpflichtung für alle Mietobjekte ausgegangen. In die Berechnungen gehen Annahmen über die Höhe des Rückbaubedarfs, des Zinssatzes sowie der Inflationsrate ein. Nähere Erläuterungen sind unter ► Textziffer 37, Seite 122 aufgeführt. AltersteilzeitrückstellungenFür den Ansatz und die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit werden alle Mitarbeiter berücksichtigt, die eine Vereinbarung unterzeichnet haben oder für die eine Unterzeichnung erwartet wird. Die Anzahl der erwarteten Fälle ist eine Schätzung. Darüber hinausgehend werden den Bewertungsgutachten versicherungsmathematische Annahmen zugrunde gelegt. Nähere Erläuterungen sind unter ► Textziffer 37, Seite 122 aufgeführt. Lang- und kurzfristige finanzielle VerbindlichkeitenHierunter sind unter anderem Ausgleichszahlungsverpflichtungen gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern an konsolidierten Tochterunternehmen enthalten. Diese Verbindlichkeiten entstehen, da die HHLA einen Gewinnabführungsvertrag mit einem Tochterunternehmen geschlossen hat, bei dem mit nicht beherrschenden Anteilseignern ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen vereinbart wurde, siehe ► Textziffer 6, Seite 88. Die für die Ermittlung dieses Betrags verwendeten Parameter unterliegen wesentlichen Unsicherheiten, die zu entsprechenden Schwankungen führen können. Weitere Erläuterungen finden sich unter ► Textziffer 38, Seite 124. Bestimmung der beizulegenden ZeitwerteDie Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wird regelmäßig durch den Konzern überprüft. Ebenso führt der Konzern eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren sowie Bewertungsanpassungen durch. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendet der Konzern soweit möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedlichen Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet:
Der Konzern erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist. Einzelheiten zu den verwendeten Bewertungstechniken und Eingangsparametern bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte der verschiedenen Vermögenswerte und Schulden können ► Textziffer 24, Seite 111 und ► Textziffer 47, Seite 134 entnommen werden. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung8. UmsatzerlöseDetaillierte Informationen zu den Umsatzerlösen befinden sich in der Segmentberichterstattung und in den Erläuterungen zur Segmentberichterstattung unter ► Textziffer 44, Seite 129. 9. BestandsveränderungenBestandsveränderungenscroll
Die Bestandsveränderungen betreffen die Veränderung des Bestands an fertigen Erzeugnissen und unfertigen Leistungen. 10. Aktivierte EigenleistungenAktivierte Eigenleistungenscroll
Die aktivierten Eigenleistungen resultieren im Wesentlichen aus Entwicklungsaktivitäten sowie aus technischen Eigenleistungen, die im Rahmen von Baumaßnahmen aktiviert wurden. 11. Sonstige betriebliche ErträgeSonstige betriebliche Erträgescroll
Die Erträge aus Erstattungen resultieren im Vorjahr überwiegend aus der Beendigung des Flächenmietvertrags für das Überseezentrum und aus Weiterbelastungen im Rahmen von Mietverhältnissen. In den periodenfremden Erträgen sind unter anderem Erträge aus der Auflösung von sonstigen Verbindlichkeiten aus Vorperioden enthalten. Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus Personalüberlassungen in Höhe von 4.158 T€ (im Vorjahr: 4.445 T€) sowie im Geschäftsjahr 2017 Erträge aus der Harmonisierung der bestehenden Altersversorgungssysteme in Höhe von 1.617 T€. 12. MaterialaufwandMaterialaufwandscroll
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beinhalten überwiegend Aufwendungen aus dem Zukauf von Bahnleistungen im Segment Intermodal. 13. PersonalaufwandPersonalaufwandscroll
Für das Geschäftsjahr 2017 beträgt die direkte Vergütung der Mitglieder des Vorstands 2.936 T€ (im Vorjahr: 3.143 T€). Nähere Erläuterungen zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats befinden sich unter ► Textziffer 48, Seite 140. Die sozialen Abgaben enthalten Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung in Höhe von 27.636 T€ (im Vorjahr: 26.794 T€) sowie Aufwendungen für den Pensionssicherungsverein. Die im Berichtsjahr gestiegenen Personalaufwendungen resultieren aus Tariferhöhungen, der höheren Beschäftigtenzahl und einem gestiegenen Bedarf an Fremdpersonal. Nach dem restrukturierungsbedingten Aufwand im Zusammenhang mit der Einstellung der Projekt- und Kontraktlogistik im Vorjahr sind im Berichtsjahr Aufwendungen für einen Organisationsumbau im Segment Container enthalten. Der Dienstzeitaufwand enthält die Leistungen aus leistungsorientierten Pensionszusagen sowie für pensionsähnliche Verpflichtungen. Durchschnittliche Mitarbeiterzahlscroll
Darüber hinaus setzte der Konzern im Jahresmittel durchschnittlich 710 (im Vorjahr: 558) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft m.b.H., Hamburg (GHB), ein. 14. Sonstige betriebliche AufwendungenSonstige betriebliche Aufwendungenscroll
Wesentlich für den Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen waren die Aufwendungen für die Harmonisierung bestehender Altersversorgungssysteme. Unter Berücksichtigung der unter ► Textziffer 11, Seite 99 aufgeführten entsprechenden Erträge ergibt sich eine Gesamtbelastung in Höhe von 9.145 T€, siehe ► Textziffer 37, Seite 122. Gegenläufig wirkte der Rückgang der Leasingaufwendungen. Erläuterungen hierzu befinden sich unter ► Textziffer 45, Seite 132. 15. AbschreibungenAbschreibungenscroll
Eine Klassifikation der Abschreibungen nach Anlagenklassen ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich. Im Berichtsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen (im Vorjahr: 1.125 T€), siehe ► Textziffer 23, Seite 108. 16. FinanzergebnisFinanzergebnisscroll
Das Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen betrifft die anteiligen Jahresergebnisse der Gemeinschaftsunternehmen und der assoziierten Unternehmen, siehe auch ► Textziffer 25, Seite 112. Die Erträge und Aufwendungen aus Währungskursdifferenzen resultieren im Berichtsjahr im Wesentlichen aus der Kursentwicklung der tschechischen Krone und der ukrainischen Hrywnja. Zu den Aufwendungen aus der Anpassung von Ausgleichsverpflichtungen gegenüber nicht beherrschenden Anteilen in Höhe von 12.855 T€ (im Vorjahr: Erträge 2.932 T€) siehe ► Textziffer 6, Seite 88. Zu den Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten siehe ► Textziffer 38, Seite 124. 17. Aufwendungen für ForschungIm Geschäftsjahr 2017 entstanden Aufwendungen für Forschung in Höhe von 277 T€ (im Vorjahr: 149 T€). Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Forschung für die Entwicklung von Software. 18. ErtragsteuernAls Ertragsteuern werden die gezahlten oder geschuldeten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie die latenten Steuern ausgewiesen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und aus Gewerbesteuer zusammen. Bei in Deutschland ansässigen Kapitalgesellschaften fallen eine Körperschaftsteuer in Höhe von 15,0 % sowie ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der geschuldeten Körperschaftsteuer an. Zusätzlich unterliegen diese Gesellschaften sowie in Deutschland ansässige Tochterunternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft der Gewerbesteuer, deren Höhe sich nach den gemeindespezifischen Hebesätzen bestimmt. Die Gewerbesteuer mindert bei Kapitalgesellschaften nicht die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer. Zusammensetzung des Ertragsteueraufwandsscroll
Im Ertragsteueraufwand sind periodenfremde Steuererträge in Höhe von 1.131 T€ (im Vorjahr: Steueraufwendungen 1.164 T€) enthalten. Die aktiven latenten Steueransprüche und die passiven latenten Steuerschulden ergeben sich aus den temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen. Latente Steuernscroll
Überleitungsrechnung zwischen dem Ertragsteueraufwand und dem hypothetischen Steueraufwand auf Basis des IFRS-Ergebnisses und des anzuwendenden Steuersatzes des Konzernsscroll
Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in Deutschland gelten bzw. zum Realisationszeitpunkt erwartet werden. Der Berechnung wurde sowohl 2017 als auch 2016 ein Steuersatz von 32,28 % zugrunde gelegt, der sich aus dem Körperschaftsteuersatz von 15,0 %, dem Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % von der Körperschaftsteuer und dem in Hamburg geltenden Gewerbesteuersatz von 16,45 % zusammensetzt. Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft unterliegen der Gewerbesteuer. Die grundstücksverwaltenden Gesellschaften unterliegen aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer. Im Rahmen der Mindestbesteuerung sind die steuerlichen Verlustvorträge in Deutschland nur eingeschränkt nutzbar. Danach ist eine positive steuerliche Bemessungsgrundlage bis zu 1 Mio. € unbeschränkt, darüber hinausgehende Beträge bis maximal 60 % sind um einen vorhandenen Verlustvortrag zu kürzen. Die Auswirkungen abweichender Steuersätze für in- und ausländische Steuern vom Steuersatz der Konzernobergesellschaft sind in der Überleitungsrechnung unter den Steuersatzdifferenzen ausgewiesen. Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge und temporäre Differenzen werden bilanziert, sofern deren Realisierung in der nahen Zukunft hinreichend gesichert erscheint. Im Konzern liegen keine inländischen körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge und keine inländischen gewerbesteuerlichen Verlustvorträge vor. Auf ausländischen steuerlichen Verlustvorträge in Höhe von 96 T€ (im Vorjahr: 0 T€) werden latente Steuern in Höhe von 18 T€ (im Vorjahr: 0 T€) aktiviert. Auf inländische körperschaftsteuerliche Verlustvorträge von 1.374 T€ (im Vorjahr: 4.057 T€), inländische gewerbesteuerliche Verlustvorträge von 5.383 T€ (im Vorjahr: 4.271 T€) und ausländische steuerliche Verlustvorträge von 22.238 T€ (im Vorjahr: 19.546 T€) werden keine aktiven latenten Steuern bilanziert. Die Vortragsfähigkeit der steuerlichen Verlustvorträge im Inland ist nach derzeitiger Rechtslage unbeschränkt möglich. Die im Eigenkapital erfolgsneutral gebuchten aktiven latenten Steuern in Höhe von 25.249 T€ (im Vorjahr: 27.041 T€) stammen aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus der Bewertung von Pensionsrückstellungen sowie aus Cashflow-Hedges und aus unrealisierten Gewinnen/Verlusten aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten. Latente Steuern in der Gesamtergebnisrechnungscroll
19. Ergebnisanteile nicht beherrschender GesellschafterDen nicht beherrschenden Gesellschaftern zustehende Gewinne in Höhe von 24.788 T€ (im Vorjahr: 32.032 T€) entfallen im Wesentlichen auf nicht beherrschende Anteilseigner der CTA-Gruppe. Dieser Ergebnisanteil verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen aufgrund des dem nicht beherrschenden Gesellschafter aus der Bewertung der Ausgleichsverpflichtung zuzurechnenden Zinsaufwands (im Vorjahr: Zinsertrags). Gegenläufig wirkte ein höherer tatsächlicher Ergebnisanteil der CTA-Gruppe. 20. Ergebnis je AktieUnverwässertes Ergebnis je Aktie in €scroll
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird nach IAS 33 mittels Division des den Aktionären der Muttergesellschaft zuzurechnenden Konzernjahresüberschusses durch die durchschnittliche Anzahl der Aktien ermittelt. Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem unverwässerten Ergebnis je Aktie, da im Geschäftsjahr keine Wandel- oder Optionsrechte im Umlauf waren. 21. Dividende je AktieDie Dividendenberechtigung der Aktiengattungen richtet sich nach der Höhe des nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) ermittelten Bilanzgewinns der jeweiligen Sparte. Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 21. Juni 2017 wurde beschlossen, für das Geschäftsjahr 2016 im Berichtsjahr eine Dividende auf Stammaktien in Höhe von 46.738 T€ (im Vorjahr: 46.062 T€) an die Anteilseigner auszuschütten. Zum Zeitpunkt der Ausschüttung betrug die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien 72.753.334, wovon 70.048.834 dem Teilkonzern Hafenlogistik (A-Sparte) und 2.704.500 dem Teilkonzern Immobilien (S-Sparte) zuzurechnen sind. Demnach ergibt sich eine Dividende pro A-Aktie in Höhe von 0,59 € und eine Dividende pro S-Aktie in Höhe von 2,00 €. Der verbleibende, nicht ausgeschüttete Gewinn wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Im Jahr 2018 soll eine Dividende pro Aktie in Höhe von 0,67 € für den Teilkonzern Hafenlogistik und in Höhe von 2,00 € für den Teilkonzern Immobilien ausgeschüttet werden. Basierend auf der Anzahl der dividendenberechtigten Aktien zum 31. Dezember 2017 folgt hieraus eine Ausschüttungssumme von 46.933 T€ für den Teilkonzern Hafenlogistik und 5.409 T€ für den Teilkonzern Immobilien. Erläuterungen zur Bilanz22. Immaterielle VermögenswerteEntwicklung der immateriellen Vermögenswertescroll
Im Segment Container ist ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 35.525 T€ der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) CTT/Rosshafen und ein weiterer Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 1.893 T€ der ZGE HCCR zugeordnet. Der Geschäfts- oder Firmenwert der ZGE CTT/Rosshafen entstand mit einem Betrag von 30.929 T€ durch den Erwerb der gesamten Anteile an der HHLA Rosshafen Terminal GmbH, Hamburg, im Jahr 2006. Der Geschäfts- oder Firmenwert resultiert im Wesentlichen aus zusätzlichen strategischen Optionen zur Erweiterung der Umschlagaktivitäten des Konzerns auf den durch die Gesellschaft langfristig gemieteten Flächen. Buchwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte je Segmentscroll
23. SachanlagenEntwicklung des Sachanlagevermögensscroll
Die Zugänge umfassen im Wesentlichen den Ausbau der Hamburger Containerterminals und die Anschaffung von Lokomotiven der METRANS a.s. Die Abgänge des laufenden Geschäftsjahres betreffen im Wesentlichen die Rückgabe eines Bürogebäudes des Überseezentrums an die Hamburg Port Authority (HPA) sowie den Verkauf bzw. die Verschrottung von technischen Anlagen und Maschinen. Die Veränderung des Konsolidierungskreises im Geschäftsjahr 2016 betrifft ausschließlich die erstmals in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften der METRANS-Gruppe. Die negativen Effekte aus Wechselkursänderungen entstanden im Wesentlichen durch die Abwertung der ukrainischen Währung. Im Berichtsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen vorgenommen. Im Vorjahr betrafen die außerplanmäßigen Abschreibungen mit 1.125 T€ Abschreibungen für ein nicht mehr genutztes Gebäude auf einem Hamburger Containerterminal. Gebäude, Flächenbefestigungen und mobile Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Buchwert von 1.997 T€ (im Vorjahr: 3.112 T€) wurden im Zusammenhang mit Darlehen des Konzerns sicherungsübereignet. Hinsichtlich der bestehenden Verfügungsbeschränkungen an den Gebäuden bzw. deren Nutzung im Zusammenhang mit der Anmietung der zugehörigen Grundstücke von der Freien und Hansestadt Hamburg wird auf die Ausführungen zu den Leasingverträgen unter ► Textziffer 45, Seite 132 verwiesen. Zum Stichtag bestehen Verpflichtungen aus offenen Bestellungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen in Höhe von 77.299 T€ (im Vorjahr: 34.199 T€). Entwicklung der im Sachanlagevermögen enthaltenen Vermögenswerte, die als Finanzierungs-Leasing einzustufen sindscroll
24. Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienEntwicklung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilienscroll
Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien betreffen im Wesentlichen zu Bürogebäuden ausgebaute Lagerspeicher und sonstige Gewerbeimmobilien in der Hamburger Speicherstadt sowie Logistikhallen und befestigte Flächen. Die Zugänge resultieren im Wesentlichen aus Umbaukosten im Zusammenhang mit Nutzungsänderungen. Die Mieterlöse aus den zum jeweiligen Geschäftsjahresende als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien beliefen sich im Geschäftsjahr auf 50.986 T€ (im Vorjahr: 51.391 T€). Die direkten betrieblichen Aufwendungen der zum jeweiligen Jahresende bilanzierten Immobilien, die sämtlich den Mieterlösen zuzurechnen sind, beliefen sich im Berichtsjahr auf 17.033 T€ (im Vorjahr: 16.117 T€). Durch den Unternehmensbereich Immobilien der HHLA erfolgt eine jährliche Ermittlung und Bewertung der beizulegenden Zeitwerte. In der Bewertungshierarchie werden diese Zeitwerte der Stufe 3 zugeordnet, siehe ► Textziffer 7, Seite 97. Entwicklung des beizulegenden Zeitwertsscroll
Bewertungstechnik, die bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien verwendet wurde, sowie die verwendeten wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktorenscroll
Hinsichtlich der bestehenden Verfügungsbeschränkungen an den Gebäuden bzw. deren Nutzung im Zusammenhang mit der Anmietung der zugehörigen Grundstücke von der Freien und Hansestadt Hamburg wird auf die Ausführungen zu den Leasingverträgen unter ► Textziffer 45, Seite 132 verwiesen. 25. Nach der Equity-Methode bilanzierte UnternehmenAnteile der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmenscroll
Unter den Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen sind die Gesellschaften Hansaport, HHLA Frucht, STEIN, ARS-UNIKAI, Kombi-Transeuropa und Hamburg Vessel Coordination Center ausgewiesen. Unter den Anteilen an assoziierten Unternehmen befinden sich die Anteile an der CuxPort sowie die Anteile an der DHU. Der gegenüber dem Vorjahr höhere Ausweis der Anteile ist im Wesentlichen auf die im Finanzergebnis erfassten Ergebnisse der einzelnen Equity-Gesellschaften abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen zurückzuführen, siehe ► Textziffer 16, Seite 102. Weitere Informationen sind unter ► Textziffer 3, Seite 81 aufgeführt. 26. Finanzielle VermögenswerteFinanzielle Vermögenswertescroll
Im Berichtsjahr sind, wie auch schon im Vorjahr, die Wertpapiere zur Insolvenzsicherung der Altersteilzeitguthaben mit den entsprechenden Altersteilzeitverpflichtungen saldiert worden, da sie die Voraussetzungen von Planvermögen gemäß IAS 19 (revised 2011) erfüllen. Der im Geschäftsjahr als Planvermögen zu berücksichtigende Wertpapierbestand beträgt 392 T€ (im Vorjahr: 3.116 T€), siehe ► Textziffer 37, Seite 122. Vor Saldierung ergibt sich demnach ein Wertpapierbestand in Höhe von 6.619 T€ (im Vorjahr: 7.056 T€). Unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen werden die Anteile an Konzerngesellschaften ausgewiesen, die aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns nicht konsolidiert werden. In den übrigen finanziellen Vermögenswerten befinden sich im Wesentlichen Forderungen aus Staffelmiete in Höhe von 3.910 T€ (im Vorjahr: 4.174 T€), Forderungen gegenüber Unterstützungskassen in Höhe von 2.530 T€ (im Vorjahr: 2.609 T€), Forderungen aus Banksicherheiten in Höhe von 2.352 T€ (im Vorjahr: 3.498 T€) und Forderungen gegenüber der HPA in Höhe von 317 T€ (im Vorjahr: 333 T€). 27. VorräteVorrätescroll
Der Betrag der Wertminderungen von Vorräten, der als Aufwand erfasst worden ist, beläuft sich auf 1.860 T€ (im Vorjahr: 1.269 T€). Dieser Aufwand ist unter dem Materialaufwand erfasst, siehe ► Textziffer 12, Seite 100. 28. Forderungen aus Lieferungen und LeistungenForderungen aus Lieferungen und Leistungenscroll
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte sind unverzinslich und haben sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Im Vorjahr und im Berichtsjahr wurden keine Forderungen als Sicherheiten für Finanzverbindlichkeiten abgetreten. In geringem Umfang werden Sicherheiten für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gehalten (z. B. Mietbürgschaften). Die Ausführungen zur Struktur und zu den Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen befinden sich unter ► Textziffer 47, Seite 134. 29. Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und PersonenForderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personenscroll
Die Forderungen gegen die HGV enthalten 74.000 T€ aus bestehendem Cash-Clearing (im Vorjahr: 74.000 T€). 30. Sonstige finanzielle ForderungenSonstige finanzielle Forderungenscroll
31. Sonstige VermögenswerteSonstige Vermögenswertescroll
Der Anstieg der kurzfristigen Forderungen gegen das Finanzamt im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus höheren Umsatzsteuerforderungen. Im Vorjahr sind in den übrigen sonstigen Vermögenswerten Forderungen an eine Leasinggesellschaft aufgrund einer Vertragsänderung von Finanzierungs-Leasing in Operating-Leasing in Höhe von 14.489 T€ enthalten. 32. Erstattungsansprüche aus ErtragsteuernErstattungsansprüche aus Ertragsteuernscroll
Die Erstattungsansprüche aus Ertragsteuern resultieren aus Steuerforderungen infolge von Betriebsprüfungen sowie aus geleisteten Steuervorauszahlungen. 33. Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristige EinlagenZahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristige Einlagenscroll
Bei den Zahlungsmitteln, Zahlungsmitteläquivalenten und kurzfristigen Einlagen handelt es sich um Kassenbestände sowie Guthaben bei verschiedenen Banken in unterschiedlicher Währung. Hierin enthalten sind nicht frei verfügbare Zahlungsmittel in Höhe von 11.215 T€, die der Besicherung von Lebensarbeitszeitkonten dienen. Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen in Höhe von 10.438 T€ (im Vorjahr: 16.193 T€) unterliegen Devisenausfuhrbeschränkungen. Zum Bilanzstichtag verfügte der Konzern über nicht in Anspruch genommene Kreditlinien in Höhe von 3.207 T€ (im Vorjahr: 207 T€), für deren Inanspruchnahme alle notwendigen Bedingungen erfüllt sind. Die HHLA geht davon aus, dass bei Bedarf jederzeit ausreichende Kreditlinien zur Verfügung stehen. 34. Zur Veräußerung gehaltene langfristige VermögenswerteEs bestanden weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte. 35. EigenkapitalDie Entwicklung der einzelnen Komponenten des Eigenkapitals für die Geschäftsjahre 2017 und 2016 ist in den Eigenkapitalveränderungsrechnungen dargestellt. Gezeichnetes KapitalDas Grundkapital der HHLA besteht zum Bilanzstichtag aus zwei verschiedenen Aktiengattungen, den A-Aktien und den S-Aktien. Das gezeichnete Kapital beträgt insgesamt 72.753 T€ und ist in 70.048.834 A-Aktien und 2.704.500 S-Aktien der Gesellschaft eingeteilt, jeweils mit einem rechnerischen auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 €. Das Grundkapital ist voll eingezahlt. Im Rahmen des Börsengangs am 2. November 2007 wurden 22.000.000 A-Aktien am Kapitalmarkt platziert. Dies entspricht einem Streubesitz von ca. 30 % des Grundkapitals der HHLA. Die Freie und Hansestadt Hamburg hält zum Bilanzstichtag über die Gesellschaft HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg, 69,58 % der Stimmrechte. Genehmigte KapitaliaZum Bilanzstichtag verfügt die Gesellschaft über ein Genehmigtes Kapital I zur Ausgabe von A-Aktien und ein Genehmigtes Kapital II zur Ausgabe von S-Aktien. Unter dem Genehmigten Kapital I (vgl. § 3 Abs. 4 der Satzung) ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. Juni 2022 durch Ausgabe von bis zu 35.024.417 neuen, auf den Namen lautenden A-Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu 35.024.417,00 € zu erhöhen. Dabei ist das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von S-Aktien ausgeschlossen. Darüber hinaus ist der Vorstand berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von A-Aktien in den im Beschluss näher definierten Fällen auszuschließen, z. B. bei der Ausgabe gegen Sacheinlagen. Die Ausgabe neuer A-Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der A-Aktionäre ist ferner insgesamt auf 20 % des auf die A-Aktien entfallenden Grundkapitals begrenzt, wobei für Zwecke der 20 %-Grenze sämtliche A-Aktien anzurechnen sind, die unter anderen Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden oder auszugeben sind. Unter dem Genehmigten Kapital II (vgl. § 3 Abs. 5 der Satzung) ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. Juni 2022 durch Ausgabe von bis zu 1.352.250 neuen, auf den Namen lautenden S-Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu 1.352.250,00 € zu erhöhen. Dabei ist das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von A-Aktien ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von S-Aktien auszuschließen, soweit es zum Ausgleich von Spitzenbeträgen erforderlich ist. Sonstige ErmächtigungenDie ordentliche Hauptversammlung der HHLA vom 16. Juni 2016 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 16. Juni 2019 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen oder Kombinationen dieser Instrumente (im Folgenden zusammenfassend auch "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 200.000.000,00 € zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte auf bis zu 10.000.000 neue, auf den Namen lautende A-Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils 1,00 € nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren. Die jeweiligen Bedingungen können auch eine Options- bzw. Wandlungspflicht sowie ein Andienungsrecht des Emittenten zur Lieferung von A-Aktien der Gesellschaft zum Ende der Laufzeit oder zu einem früheren Zeitpunkt vorsehen. Die Schuldverschreibungen können nach näherer Maßgabe des Beschlusses auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden. Für die Bedienung der Wandlungs- und Optionsrechte bzw. -pflichten sowie etwaiger Andienungsrechte steht gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung ein bedingtes Kapital von 10.000.000,00 € zur Verfügung, das sich aus 10.000.000 neuen, auf den Namen lautenden A-Aktien zusammensetzt. Die ordentliche Hauptversammlung vom 16. Juni 2016 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 15. Juni 2021 eigene A-Aktien im Umfang von insgesamt bis zu 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung - oder, falls dieser Betrag geringer ist, des im Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung - auf die A-Aktien entfallenden Teils des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben und die aufgrund dieser Ermächtigung oder vorheriger Ermächtigungen erworbenen eigenen A-Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats -neben der Veräußerung über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten - nach näherer Maßgabe des Beschlusses unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu verwenden und/oder ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise einzuziehen. Die Ermächtigung darf zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken, nicht aber zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden. Die HHLA verfügt derzeit über keine eigenen Aktien. Pläne zum Rückkauf von Aktien bestehen nicht. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage des Konzerns enthält Agien aus der Ausgabe von Aktien sowie die damit verbundenen Emissionskosten, die von der Kapitalrücklage abgezogen wurden. Außerdem sind Agien aus Kapitalerhöhungen bei Tochtergesellschaften mit nicht beherrschenden Anteilen enthalten sowie eine Rücklagenerhöhung durch ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm. Zum Stichtag weist der HHLA-Konzern eine Kapitalrücklage in Höhe von 141.584 T€ (im Vorjahr: 141.584 T€) aus. Erwirtschaftetes EigenkapitalDas erwirtschaftete Eigenkapital enthält die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden, sowie die zum 1. Januar 2006 (Übergangszeitpunkt) bestehenden Unterschiede zwischen HGB und IFRS. Kumuliertes übriges EigenkapitalGemäß derzeit gültigem IAS 19 (revised 2011) beinhaltet das kumulierte übrige Eigenkapital sämtliche versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Pensionsplänen. Weiterhin werden hierunter die Veränderungen des Zeitwerts von zu Sicherungszwecken eingesetzten Finanzinstrumenten (Cashflow-Hedges), die Veränderungen des Zeitwerts der Lebensarbeitszeitkonten und die hierauf jeweils entfallenden steuerlichen Effekte ausgewiesen. Der Ausgleichsposten aus der Fremdwährungsumrechnung dient der Erfassung von Differenzen aufgrund der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Tochterunternehmen. Nicht beherrschende AnteileDie nicht beherrschenden Anteile umfassen die Fremdanteile am konsolidierten Eigenkapital der einbezogenen Gesellschaften und belaufen sich zum Ende des Geschäftsjahres auf 30.790 T€ (im Vorjahr: 32.094 T€). Die nicht beherrschenden Anteile erhöhten sich durch die Zurechnung des laufenden Ergebnisses. Darüber hinaus wurden sie durch die Umgliederung gemäß den Regelungen in IAS 32 von zukünftigen geschätzten Ausgleichszahlungsansprüchen eines nicht beherrschenden Gesellschafters für die Laufzeit des Ergebnisabführungsvertrags in die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten reduziert, siehe ► Textziffer 6, Seite 88 und ► Textziffer 38, Seite 124. Angaben zum KapitalmanagementDas Kapitalmanagement der HHLA ist darauf ausgerichtet, die finanzielle Stabilität und Flexibilität des Konzerns nachhaltig zu gewährleisten, um das Wachstum des Konzerns sicherzustellen und die Aktionäre angemessen am Erfolg des Konzerns teilhaben zu lassen. Maßgebend hierfür ist das bilanzielle Eigenkapital. Die zentrale wertorientierte Steuerungsgröße im HHLA-Konzern ist die Gesamtkapitalverzinsung (ROCE). Zur Gewährleistung einer stabilen Kapitalstruktur wird darüber hinaus die Eigenkapitalquote überwacht. Eigenkapitalquotescroll
Der Anstieg des Eigenkapitals ist wesentlich auf die Entwicklung des Gesamtergebnisses abzüglich der Dividendenausschüttungen zurückzuführen. Da die relative Zunahme der Bilanzsumme hinter dem Anstieg des Eigenkapitals zurückbleibt, erhöhte sich die Eigenkapitalquote leicht gegenüber dem Vorjahr. Hinsichtlich externer Mindestkapitalanforderungen, die im Berichtsjahr zu allen vereinbarten Prüfungszeitpunkten erfüllt wurden, wird auf ► Textziffer 38, Seite 124 verwiesen. 36. PensionsrückstellungenPensionsverpflichtungenDie Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden für Verpflichtungen aus Anwartschaften und aus laufenden Leistungen an berechtigte aktive und ehemalige Mitarbeiter von inländischen Gesellschaften des HHLA-Konzerns sowie gegebenenfalls deren Hinterbliebene gebildet. Für die betriebliche Altersversorgung wird dabei grundsätzlich zwischen leistungs- und beitragsorientierten Versorgungsplänen unterschieden. Leistungsorientierte PensionspläneBei leistungsorientierten Versorgungsplänen (defined benefit plans) besteht die Verpflichtung des Konzerns darin, die zugesagten Leistungen an aktive und frühere Mitarbeiter zu erfüllen, wobei die HHLA ein rückstellungs- und fondsfinanziertes Versorgungssystem besitzt. Für die Gewährung der betrieblichen Altersversorgung gibt es verschiedene Anspruchsgrundlagen. Neben Einzelzusagen sind dies in erster Linie der Betriebsrenten-Tarifvertrag (BRTV) sowie die sogenannte Hafenrente, die durch den Rahmentarifvertrag für die Hafenmitarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe geregelt wird. Beim BRTV handelt es sich um eine Gesamtversorgung. Dabei sagt die HHLA den begünstigten Arbeitnehmern eine Versorgung in einer bestimmten Höhe zu, die sich aus gesetzlicher Rente und betrieblicher Altersversorgung zusammensetzt. Die Höhe der Gesamtversorgung ergibt sich aus einem dienstzeitabhängigen Prozentsatz eines fiktiv ermittelten Nettoentgelts der letzten Lohn- bzw. Gehaltsgruppe auf Basis der anzuwendenden Beitragssätze der Sozialversicherungsdaten des Jahres 1999, wohingegen stets die aktuell gültige Beitragsbemessungsgrenze zugrunde gelegt wird. Die Höhe der Hafenrente ist dienstzeitabhängig und ergibt sich aus dem Rahmentarifvertrag der deutschen Seehäfen. In Anbetracht der im Jahr 2018 vorgesehenen Harmonisierung der bestehenden Altersversorgungssysteme sollen die auf den aktiven Mitarbeiterbestand entfallenden Pensionsverpflichtungen in das neue Versorgungswerk überführt werden, siehe ► Textziffer 37, Seite 122. Auf Basis dieser Pensionspläne bildete der Konzern Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen für die in Zukunft zu erwartenden Leistungen in Form von Alters- und Hinterbliebenenrenten. Unter Verwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens ermittelten externe Gutachter die Höhe dieser Verpflichtung. Erfasste Beträge für Leistungszusagenscroll
PensionszusagenIn der Bilanz wird jeweils der volle Barwert der Pensionsverpflichtungen einschließlich versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste ausgewiesen. Die ausgewiesene Pensionsverpflichtung stellt einen nicht finanzierten Plan dar Entwicklung des Barwerts der Pensionsverpflichtungenscroll
Verteilung des Barwerts der Pensionsverpflichtung auf die einzelnen Gruppen von Versorgungsberechtigtenscroll
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung beläuft sich zum 31. Dezember 2017 auf 13,4 Jahre (im Vorjahr: 13,6 Jahre). Darüber hinaus bestehen Erstattungsansprüche (Reimbursement Rights) in Höhe von 2.530 T€ (im Vorjahr: 2.609 T€), die zur Abdeckung der entsprechenden Pensionsverpflichtungen abgeschlossen wurden. Die erwarteten Erträge aus diesen Erstattungsansprüchen belaufen sich im Berichtsjahr auf 35 T€, wohingegen die tatsächlichen Erträge 48 T€ betragen. Erfolgswirksam erfasste Beträge aus Pensionsverpflichtungenscroll
Entwicklung der versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste aus Pensionsverpflichtungenscroll
Wesentliche versicherungsmathematische Annahmen zur Berechnung der Pensionsverpflichtungenscroll
Hinsichtlich der biometrischen Grundlagen wurden die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Die zur Diskontierung verwendeten Zinssätze leitet die HHLA von Industrieanleihen mit sehr guter Bonität ab, bei denen Laufzeit und Auszahlungen kongruent zu den Pensionsplänen der HHLA sind. Sensitivitätsanalyse: Pensionsverpflichtungenscroll
Die von den Versicherungsmathematikern durchgeführten Berechnungen wurden für die als wesentlich eingestuften Bewertungsparameter isoliert vorgenommen, d. h., bei einer gleichzeitigen Änderung mehrerer Parameter können die einzelnen Auswirkungen aufgrund von Korrelationseffekten nicht aufsummiert werden. Aus den angegebenen Sensitivitäten kann bei einer Änderung der Parameter keine lineare Entwicklung für die leistungsorientierte Verpflichtung abgeleitet werden. PensionszahlungenIm Geschäftsjahr 2017 leistete die HHLA Pensionszahlungen für Pläne in Höhe von 19.790 T€ (im Vorjahr: 19.364 T€). In den nächsten fünf Jahren erwartet die HHLA folgende Zahlungen für Pensionspläne. Erwartete Zahlungen für Pensionsplänescroll
Verpflichtungen aus LebensarbeitszeitIm Geschäftsjahr 2006 haben sich die inländischen Konzerngesellschaften aufgrund tarifvertraglicher Regelungen zur Einrichtung von Lebensarbeitszeitkonten verpflichtet. Bis zum 31. Dezember 2013 konnten die Mitarbeiter Zeit- und Entgeltbestandteile durch den Konzern in Geldmarkt- oder Investmentfonds einzahlen lassen. Seit dem 1. Januar 2014 erfolgt die Kapitalanlage unternehmensintern. Der Abbau des angesparten Wertguthabens erfolgt im Rahmen einer bezahlten Freistellung vor Eintritt in den Ruhestand. Der Vergütungsanspruch der Mitarbeiter bemisst sich nach der jeweiligen Höhe des Wertguthabens in Abhängigkeit von der Kursentwicklung des Fondsvermögens im Modell für Einbringungen bis zum 31. Dezember 2013 und für Einbringungen ab dem 1. Januar 2014 unter Berücksichtigung der tarifvertraglich zugesagten Garantieverzinsung von 3,00 %, jeweils zuzüglich weiterer vertraglich vereinbarter Sozialleistungen während der Freistellungsphase. Der durch die Wertguthaben gedeckte Teil der Verpflichtung wird mit dem Zeitwert des Wertguthabens angesetzt. Die nicht durch die Wertguthaben gedeckten tarifvertraglichen Zusatzleistungen werden mit dem vollen Barwert der Verpflichtung einschließlich versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste bewertet. In Anbetracht der im Jahr 2018 vorgesehenen Harmonisierung der bestehenden Altersversorgungssysteme soll das bestehende Wertguthaben aus den Lebensarbeitszeitkonten in das neue Versorgungswerk überführt und die Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeit damit abgelöst werden, siehe ► Textziffer 37, Seite 122. Dotierung der Versorgungszusagenscroll
Entwicklung des Barwerts der Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitscroll
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung beläuft sich zum 31. Dezember 2017 auf 18,8 Jahre (im Vorjahr: 19,2 Jahre). Entwicklung des Zeitwerts des Planvermögens aus Lebensarbeitszeitscroll
Das Planvermögen enthält ausschließlich Geldmarkt- und Investmentfondsanteile. Auf das Planvermögen entstanden im Geschäftsjahr Gewinne in Höhe von 384 T€ (im Vorjahr: 163 T€). Erfolgswirksam erfasste Beträge aus Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitscroll
Entwicklung der versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste aus Lebensarbeitszeitscroll
Versicherungsmathematische Annahmen zur Berechnung der Rückstellungen für Lebensarbeitszeitscroll
Hinsichtlich der biometrischen Grundlagen wurden die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck unter Berücksichtigung der altersabhängigen Fluktuationshäufigkeit verwendet. Sensitivitätsanalyse: Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitscroll
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Die von den Versicherungsmathematikern durchgeführten Berechnungen wurden für die als wesentlich eingestuften Bewertungsparameter isoliert vorgenommen, d. h., bei einer gleichzeitigen Änderung mehrerer Parameter können die einzelnen Auswirkungen aufgrund von Korrelationseffekten nicht aufsummiert werden. Aus den angegebenen Sensitivitäten kann bei einer Änderung der Parameter keine lineare Entwicklung für die leistungsorientierte Verpflichtung abgeleitet werden. Die Finanzierung der Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeit erfolgte bis 31. Dezember 2013 durch Einzahlungen von Entgeltbestandteilen der Arbeitnehmer in den fondsgebundenen Pensionsplan. Seit dem 1. Januar 2014 erfolgt die Kapitalanlage unternehmensintern. Portfoliostruktur des Planvermögens zur Dotierung der Lebensarbeitszeitverpflichtungenscroll
Die Portfoliostruktur wurde mit Blick auf die im Jahr 2018 vorgesehene Harmonisierung der bestehenden Altersversorgungssysteme angepasst. Zahlungen für LebensarbeitszeitverpflichtungenIm Geschäftsjahr leistete die HHLA Zahlungen für Pläne in Höhe von 408 T€ (im Vorjahr: 482 T€). Im Gegenzug bestanden entsprechende Wertpapierguthaben in Höhe von 239 T€ (im Vorjahr: 355 T€). Somit ergab sich insgesamt im Berichtsjahr ein Mittelabfluss in Höhe von 169 T€ (im Vorjahr: 127 T€). Für das bestehende Versorgungssystem werden Zahlungen für Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeit erwartet (nicht durch Wertpapierguthaben gesichert)scroll
Beitragsorientierte PensionspläneBei beitragsorientierten Versorgungsplänen (defined contribution plans) leisten die betreffenden Unternehmen lediglich Beitragszahlungen an zweckgebundene Fonds. Darüber hinausgehende Verpflichtungen ergeben sich nicht. Finanzielle oder aktuarielle Risiken trägt die HHLA aus diesen Zusagen nicht. Der Aufwand im Zusammenhang mit Pensionsfonds, die als beitragsorientierte Pensionspläne zu betrachten sind, beträgt im Berichtsjahr 4.488 T€ (im Vorjahr: 5.087 T€). Als Arbeitgeberanteil an die gesetzliche Rentenversicherung führte die HHLA 27.636 T€ (im Vorjahr: 26.794 T€) ab. 37. Sonstige lang- und kurzfristige RückstellungenLang- und kurzfristige Rückstellungenscroll
AbbruchverpflichtungenDie Verpflichtungen aus Abbruchkosten betreffen die HHLA-Segmente Container, Logistik und Immobilien und werden mit einem Zinssatz von 2,0 % p. a. (im Vorjahr: 2,0 % p. a.) diskontiert. Im Berichtsjahr ist die bei der Berechnung der ausgewiesenen Rückstellungsbeträge zugrunde liegende erwartete Preissteigerung, die aus dem Baukostenindex abgeleitet wird, mit 2,0 % (im Vorjahr: 2,0 %) berücksichtigt. Mit dem Abfluss der Ressourcen wird in den Jahren 2025 bis 2036 gerechnet. RestrukturierungsrückstellungenDie Restrukturierungsrückstellungen betreffen die Reorganisation im Segment Logistik sowie den Organisationsumbau im Segment Container. Die Zeitpunkte der Mittelabflüsse liegen in den Jahren 2018 bis 2025. Harmonisierung bestehender AltersversorgungssystemeDie Rückstellungen umfassen Verpflichtungen aus der Harmonisierung bestehender Altersversorgungssysteme. Die Rückstellungen wurden gebildet für die vorgesehene Ablösung eines Teils der bestehenden Pensionsverpflichtungen sowie für die Überführung der bestehenden Wertguthaben aus den Lebensarbeitszeitkonten in das neue Versorgungswerk. Der Mittelabfluss erfolgt im Geschäftsjahr 2018. Tantiemen und EinmalzahlungenDie Rückstellungen für Tantiemen und Einmalzahlungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte. Der Mittelabfluss erfolgt im Geschäftsjahr 2018. DrohverlustrückstellungenDie Drohverlustrückstellungen betreffen Aufwendungen aus einem belastenden Pachtvertrag für ein Terminalgrundstück. Mit dem Abfluss der Ressourcen wird in den Jahren 2018 bis 2039 gerechnet. Selbstbehalte in SchadensfällenDie Verpflichtung umfasst die überwiegend bei der Konzernmutter gebildeten Rückstellungen für eventuell eintretende Schadensfälle, die nicht durch einen Versicherungsschutz gedeckt sind. Der Mittelabfluss erfolgt im Geschäftsjahr 2018. JubiläenDie Rückstellungen für Jubiläen berücksichtigen die den Mitarbeitern des Konzerns vertraglich zugesicherten Ansprüche auf den Erhalt von Jubiläumszuwendungen. Grundlage für die Bilanzierung bilden versicherungsmathematische Gutachten. Bei der Berechnung wurde ein Diskontierungszinssatz von 1,40 % p. a. (im Vorjahr: 1,40 % p. a.) zugrunde gelegt. Mit dem Abfluss der Ressourcen ist in den Jahren 2018 bis 2057 zu rechnen. Erwartete MieterhöhungenDie Rückstellung für erwartete Mieterhöhungen erfolgte aufgrund künftiger Mietanpassungen. Der Mittelabfluss erfolgt im Geschäftsjahr 2018. AltersteilzeitDie Rückstellungen für Altersteilzeit beinhalten die Verpflichtungen der HHLA aus dem während der aktiven Phase der Anspruchsberechtigten aufgebauten Erfüllungsrückstand sowie einen zeitanteilig zugeführten Aufstockungsbetrag. Die im Zusammenhang mit Altersteilzeitverträgen bestehenden Wertpapierguthaben stellen Planvermögen im Sinne des IAS 19 (revised 2011) dar. Sie wurden deshalb mit den in den Rückstellungen enthaltenen Altersteilzeitverpflichtungen saldiert. Der entsprechende Betrag über 392 T€ (im Vorjahr: 3.116 T€) mindert somit den Rückstellungsausweis, siehe ► Textziffer 26, Seite 113. Darüber hinaus dienen verpfändete Bankguthaben zur Abdeckung der zum Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtungen. Die Ermittlung des Rückstellungsbetrags erfolgte unter Ansatz eines Diskontierungszinssatzes in Höhe von 0,0 % p. a. (im Vorjahr: 0,0 % p. a.). Mit dem Abfluss der Ressourcen wird in den Jahren 2018 bis 2025 gerechnet. Rechts- und ProzesskostenSowohl zum Bilanzstichtag als auch zum Vorjahresstichtag werden im Wesentlichen Verpflichtungen aus der Vorsorge für rechtliche Risiken aus schwebenden Verfahren ausgewiesen. Der Abfluss der Ressourcen sollte in den Jahren 2019 und 2020 eintreten. ÜbrigeDie übrigen sonstigen Rückstellungen betreffen mit einem wesentlichen Anteil Verpflichtungen aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarungen mit Mitarbeitern. Der überwiegende Anteil des Mittelabflusses erfolgt in den Jahren 2018 bis 2028. Entwicklung der sonstigen lang- und kurzfristigen Rückstellungenscroll
38. Lang- und kurzfristige finanzielle VerbindlichkeitenLang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2017scroll
Lang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2016scroll
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten zum Bilanzstichtag abgegrenzte Zinsen in Höhe von 808 T€ (im Vorjahr: 1.130 T€). Transaktionskosten in Höhe von 72 T€ (im Vorjahr: 320 T€), die durch Aufnahme von Darlehen entstanden sind, erhöhen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erst entsprechend der Laufzeit des Darlehens. Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen stellen den diskontierten Wert zukünftiger Zahlungen für mobile Gegenstände des Anlagevermögens dar. Als sonstige Darlehen sind ein von einem Minderheitsgesellschafter erhaltenes Darlehen in Höhe von 9,3 Mio. € (im Vorjahr: 10,5 Mio. €) sowie an andere Kreditgeber begebene Schuldscheindarlehen in Höhe von 5 Mio. € (im Vorjahr: 5 Mio. €) ausgewiesen. Zur Besicherung von verzinslichen Darlehen wurden Gebäude, Flächenbefestigungen und mobile Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Buchwert in Höhe von 1.997 T€ (im Vorjahr: 3.112 T€) sicherungsübereignet. Die Sicherungsverträge sind derart ausgestaltet, dass die entsprechenden Vermögenswerte bis zur vollständigen Rückzahlung der besicherten Darlehen sowie der Zinsen auf die Kreditinstitute übergehen und diese ein Recht auf Verwertung haben, sofern der Kreditnehmer mit seinen zu erbringenden Zins- und Tilgungsleistungen in Verzug gerät. Die Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern enthalten im Wesentlichen Löhne und Gehälter. Die übrigen finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten eine Ausgleichsverpflichtung gegenüber anderen Gesellschaftern. Dieser Ausgleichszahlungsanspruch beträgt 53.519 T€ für die Geschäftsjahre 2017 und 2018 (im Vorjahr: 40.647 T€ für die Geschäftsjahre 2016 und 2017), siehe auch ► Textziffer 6, Seite 88 und ► Textziffer 35, Seite 115. Konditionen der Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitutenscroll
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TWE = Tausend Währungseinheiten Bei den variablen Zinssätzen handelt es sich um EURIBOR- bzw. LIBOR-Sätze mit Laufzeiten von einem bis sechs Monaten. Finanzielle Verbindlichkeiten, bei denen die Zeitwerte nicht den Buchwerten entsprechenscroll
Für die Ermittlung der Zeitwerte der festverzinslichen Darlehen wurden Zinssätze von 1,2 bis 2,4 % p. a. (im Vorjahr: 1,2 bis 2,2 % p. a.) verwendet. Die Zinssätze resultieren aus dem risikofreien Zinssatz in Abhängigkeit von der Laufzeit zuzüglich eines dem Kreditrating entsprechenden Aufschlags und stellen somit Marktzinsen dar. Der durchschnittliche Zinssatz für die ausgewiesenen Darlehensverbindlichkeiten betrug im Berichtsjahr 1,9 % (im Vorjahr: 2,2 %). Die variablen Zinssätze waren bis Oktober 2016 teilweise durch Zinssicherungsgeschäfte gesichert, siehe auch ► Textziffer 47, Seite 134. Im Rahmen der Fremdfinanzierung bestehen für einzelne Konzerngesellschaften Kreditauflagen (Covenants), die an bilanzielle Kennzahlen und Sicherheiten gebunden sind. Ein Verstoß gegen diese Auflagen berechtigt den jeweiligen Kreditgeber, zusätzliche Sicherheiten, eine Anpassung der Konditionen oder die Rückzahlung des Kredits zu verlangen. Zur Vermeidung derartiger Maßnahmen überwacht die HHLA laufend die Einhaltung der Covenants und leitet bei Bedarf Maßnahmen ein, um die Erfüllung der Kreditbedingungen sicherzustellen. Das entsprechende Kreditvolumen betrug zum Bilanzstichtag 52.477 T€ (im Vorjahr: 64.133 T€). Fälligkeiten der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitutenscroll
39. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenVerbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungenscroll
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen des Geschäftsjahres bestehen ausschließlich gegenüber Dritten. Wie im Vorjahr ist der Gesamtbetrag innerhalb eines Jahres fällig. 40. Lang- und kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und PersonenVerbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen zum 31. Dezember 2017scroll
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen zum 31. Dezember 2016scroll
Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing gegenüber der HPA betreffen angemietete Großschiffsliegeplätze jeweils am Container Terminal Burchardkai und am Container Terminal Tollerort in Hamburg. Der ausgewiesene Bilanzwert stellt den Barwert der Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing dar und berücksichtigt eine Anmietungsdauer bis einschließlich 2062, siehe auch ► Textziffer 45, Seite 132 und ► Textziffer 47, Seite 134. Finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen, bei denen die Zeitwerte nicht den Buchwerten entsprechenscroll
41. Sonstige VerbindlichkeitenSonstige Verbindlichkeitenscroll
Die Zunahme der Verbindlichkeiten aus Steuern resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg von Umsatzsteuervorauszahlungsverbindlichkeiten inländischer Gesellschaften und von Verbindlichkeiten aus Steuern ausländischer Gesellschaften. Die Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern enthalten Verbindlichkeiten aus Urlaubsverpflichtungen. Sämtliche sonstige Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. 42. Zahlungsverpflichtungen aus ErtragsteuernZahlungsverpflichtungen aus Ertragsteuernscroll
Die Zahlungsverpflichtungen aus Ertragsteuern resultieren aus erwarteten Nachzahlungen zur Körperschaftsteuer, zum Solidaritätszuschlag und zur Gewerbesteuer. Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses werden unter Zugrundelegung der im Abschlusszeitpunkt bekannten steuerrechtlichen Sachverhalte und der gültigen Rechtslage für die Körperschaftsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer entsprechende Rückstellungen gebildet. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung43. Erläuterungen zur KapitalflussrechnungFree CashflowDer Saldo aus dem Mittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit und dem Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit bildet den Free Cashflow. Hierdurch ist eine Aussage darüber möglich, wie viele liquide Mittel für Dividendenzahlungen oder für die Tilgung bestehender Schulden zur Verfügung stehen. Der Free Cashflow sank gegenüber dem Vorjahr von 185.639 T€ auf 144.276 T€. Die Abnahme wird wesentlich durch den erhöhten Mittelabfluss für Investitionstätigkeiten verursacht. Neben der Verringerung der Einzahlungen aus Anlageabgängen gegenüber dem Vorjahr ist vor allem die Entwicklung der kurzfristigen Einlagen für den Anstieg des Cash-out für Investitionen verantwortlich. Positiv entwickelte sich der operative Cashflow. Die Zunahme ist auf ein erhöhtes operatives Ergebnis (EBIT) wie auch auf die Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva zurückzuführen. Erhöhte Steuerzahlungen im Berichtsjahr wirkten gegenläufig und belasteten den operativen Cashflow im Vorjahresvergleich. Veränderung der Verbindlichkeiten aus FinanzierungstätigkeitenDer Saldo aus Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-)Krediten sowie aus Auszahlungen für die Tilgung von (Finanz-)Krediten bildet die Veränderung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit gemäß IAS 7. Im Berichtsjahr kam es im Konzern zur Auszahlung für die Tilgung von (Finanz-)Krediten in Höhe von 40.494 T€. Es gab keine Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-)Krediten. Diese Veränderung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten zeigt sich in der Reduzierung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 41.471 T€, siehe auch ► Textziffer 38, Seite 124. Außerdem wird die Veränderung durch Wechselkurseffekte in Höhe von -2.255 T€ sowie durch sonstige Effekte in Höhe von 1.278 T€ verursacht. FinanzmittelfondsDer Finanzmittelfonds beinhaltet den Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von nicht mehr als drei Monaten sowie Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der HGV. Die Forderungen gegen die HGV betreffen täglich fällige Tagesgeldguthaben. Die angesetzten Werte entsprechen den Nennbeträgen. Zusammensetzung des Finanzmittelfondsscroll
Erläuterungen zur Segmentberichterstattung44. Erläuterungen zur SegmentberichterstattungDie Segmentberichterstattung des Konzerns erfolgt nach den Vorschriften des IFRS 8 Geschäftssegmente und verlangt eine Berichterstattung auf Basis der internen Berichtsmeldung an den Vorstand zum Zwecke der Steuerung der Unternehmensaktivitäten. Als Segmentergebnisgröße wird die international gebräuchliche Kennzahl EBIT (Earnings before Interest and Taxes) verwendet, die der Erfolgsmessung je Segment und damit der internen Steuerung dient. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze des internen Reportings stimmen mit den für den Konzern angewandten und unter der ► Textziffer 6, Seite 88 "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" beschriebenen Grundsätzen überein. In Anlehnung an die Berichterstattungsstruktur des Konzerns für Managementzwecke und gemäß der Definition des IFRS 8 wurden folgende vier eigenständige Segmente identifiziert: ContainerDas Segment Container bündelt die Aktivitäten des Konzerns im Bereich Containerumschlag. Die Dienstleistung in diesem Segment besteht im Wesentlichen aus der Abfertigung von Containerschiffen und dem Umladen von Containern auf andere Verkehrsträger wie z. B. Bahn, Lkw und Feederschiffe. Die HHLA betreibt am Standort Hamburg drei Containerterminals (Altenwerder, Burchardkai und Tollerort) und einen weiteren Containerterminal in Odessa/Ukraine. Komplementäre Dienstleistungen rund um den Container, z. B. die Wartung und Reparatur von Containern durch die Tochtergesellschaft HCCR, runden die Angebotspalette ab. IntermodalDas Segment Intermodal ist als Kernelement des entlang der Transportkette vertikal integrierten Geschäftsmodells der HHLA darauf ausgerichtet, ein umfassendes Netzwerk im Seehafenhinterlandverkehr per Bahn und Lkw anzubieten. Die Bahngesellschaften METRANS und POLZUG sowie das Lkw-Fuhrunternehmen CTD füllen dieses Dienstleistungsportfolio der HHLA aus. Ab dem Jahr 2018 sind die Aktivitäten von POLZUG vollständig in die Organisation der METRANS integriert. LogistikDas Segment Logistik umfasst Dienstleistungen in den Bereichen Spezialumschlag und Beratung. Das Leistungsspektrum beinhaltet einzelne Logistikdienstleistungen sowie komplette Prozessketten für die internationale Beschaffung und Distribution von Waren. Zudem werden Beratungs- und Managementleistungen für Kunden aus der internationalen Hafen- und Transportwirtschaft angeboten. ImmobilienDie Geschäftsaktivitäten dieses Segments, das gleichzeitig dem Teilkonzern Immobilien entspricht, umfassen Dienstleistungen wie die Entwicklung, Vermietung und Verwaltung von Immobilien. Hierzu gehören die Quartiere Speicherstadt und nördliches Elbufer (Fischereihafenareal). Darüber hinaus werden die dem Bereich "Holding/Übrige" zugeordneten gewerblichen Logistikobjekte und -flächen im Gebiet des Hamburger Hafens betreut. Der in der Segmentberichterstattung enthaltene Bereich "Holding/Übrige" stellt kein eigenständiges Geschäftssegment im Sinne des IFRS 8 dar, wurde aber aus Gründen der Vollständigkeit und Übersichtlichkeit den Geschäftssegmenten des Teilkonzerns Hafenlogistik zugeordnet. Bedingt durch die Struktur des Konzerns ist eine umfangreiche Leistungsverrechnung zwischen den Segmenten erforderlich. Sie umfasst im Wesentlichen die Bereiche Überlassung von Immobilien, IT-Leistungen, administrative Leistungen, Werkstattleistungen sowie die Personalentsendung durch die Holding. Die Bewertung der Leistungen erfolgt generell zu Selbstkosten. Die Obergrenze des Verrechnungspreises bildet der für die Leistung anzusetzende Marktpreis. Setzt die leistende Gesellschaft die betreffende Leistung überwiegend am konzernexternen Markt ab, kann die Verrechnung zum Marktpreis erfolgen, auch wenn die Selbstkosten geringer sind. Die Überleitungen der Segmentgrößen auf die jeweiligen Konzerngrößen ergeben sich wie folgt: ErgebnisIn der Überleitung der Segmentgröße EBIT auf das Konzernergebnis vor Steuern (EBT) sind konsolidierungspflichtige Sachverhalte zwischen den Segmenten sowie den Teilkonzernen, der Anteil der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen, das Zinsergebnis sowie das sonstige Finanzergebnis enthalten. Überleitung der Segmentergebnisse (EBIT) auf das Konzernergebnis vor Steuern (EBT)scroll
SegmentvermögenIn der Überleitung des Segmentvermögens zum Konzernvermögen sind neben konsolidierungspflichtigen Sachverhalten und Finanzanlagen insbesondere Ansprüche aus laufenden und latenten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie der Finanzmittelfonds enthalten, die nicht dem Segmentvermögen zuzuordnen sind. Überleitung des Segmentvermögens auf das Konzernvermögenscroll
Sonstige SegmentinformationenDie Überleitung zu den Konzerninvestitionen von -176 T€ enthält die Eliminierung interner Leistungsverrechnungen für die Erstellung immaterieller Vermögenswerte (im Vorjahr: -1.170 T€ für die Eliminierung interner Leistungsverrechnungen für den Verkauf von Sachanlagen und die Erstellung immaterieller Vermögenswerte) zwischen den Segmenten. Bezogen auf die Überleitung der Abschreibungen von -2.137 T€ (im Vorjahr: -2.200 T€) entfällt der gesamte Betrag auf die Zwischenergebniseliminierung zwischen den Segmenten und den Teilkonzernen. Die Überleitung der nicht zahlungswirksamen Posten von 59 T€ (im Vorjahr: 2 T€) beinhaltet die Eliminierung von Zwischengewinnen sowie konsolidierungspflichtige Sachverhalte zwischen den Segmenten und den Teilkonzernen. Informationen über geografische GebieteFür die Informationen nach Regionen werden die Segmenterlöse und die Angaben zum langfristigen Segmentvermögen nach dem Standort der Konzerngesellschaften segmentiert. Informationen über geografische Gebietescroll
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In der Überleitung des langfristigen Segmentvermögens zum Konzernvermögen sind neben konsolidierungspflichtigen Sachverhalten zwischen den Segmenten insbesondere kurzfristige Vermögenswerte, Finanzanlagen sowie Ansprüche aus laufenden und latenten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten. Informationen über wichtige KundenDie Umsatzerlöse in Höhe von 164.671 T€ (im Vorjahr: 128.220 T€) mit einem Kunden übersteigen 10 % des Konzernumsatzes und betreffen die Segmente Container und Intermodal. Sonstige Erläuterungen45. LeasingverpflichtungenVerpflichtungen aus Finanzierungs-LeasingverhältnissenDer Konzern hat für einige Grundstücke, verschiedene technische Anlagen sowie für Betriebs- und Geschäftsausstattung Finanzierungs-Leasing- und Mietkaufverträge abgeschlossen. Gegenstand dieser Verträge sind u. a. Kaimauern, Hebe- und Flurförderfahrzeuge, Containertragwagen und -chassis sowie EDV-Hardware. Die Verträge beinhalten überwiegend Verlängerungsoptionen und teilweise Andienungsrechte. Die Verlängerungsoption hat jeweils der Leasingnehmer; das Andienungsrecht kann gegebenenfalls durch den jeweiligen Leasinggeber ausgeübt werden. Die wesentlichen Verpflichtungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen resultieren aus der Anmietung von Großschiffsliegeplätzen von der Eigentümerin der Hafenflächen, der Hamburg Port Authority (HPA), einem nahestehenden Unternehmen, siehe ► Textziffer 48, Seite 140. Die feste Anmietung erfolgt zunächst bis zum Jahr 2036, die HHLA geht jedoch davon aus, dass die Anmietung dieser Vermögenswerte (entsprechend den bisherigen Usancen über 50 Jahre) erfolgt. Die Verträge sehen Regelungen zur Haftungsverteilung bei Nichtigkeit und damit verbundener vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages als Folge von EU-Rechtskollisionen vor. Der Vorstand der HHLA schätzt derzeit das Risiko einer EU-Rechtskollision als sehr gering ein. Die Anmietungen der Großschiffsliegeplätze sind auf Basis eines durchgeführten Barwerttests als Finanzierungs-Leasingverpflichtungen nach IAS 17 einzustufen. Es ergeben sich zu berücksichtigende Mindestleasingzahlungen inklusive erwarteter Mietzinssteigerungen von insgesamt 232.394 T€ (im Vorjahr: 237.531 T€). Überleitung der Mindestleasingzahlungen auf die Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasingverhältnissenscroll
Die in den Mindestleasingzahlungen enthaltenen Zinsen resultieren aus den langen Laufzeiten der Finanzierungs-Leasingverhältnisse. Der zugrunde liegende Zinssatz beträgt 4,21 bis 4,22 %, siehe auch ► Textziffer 47, Seite 134. Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen - Konzern als LeasingnehmerZwischen der Freien und Hansestadt Hamburg bzw. der HPA und dem HHLA-Konzern bestehen Verträge über die Anmietung von Flächen und Kaimauern im Hamburger Hafen sowie in der Speicherstadt durch die Gesellschaften des HHLA-Konzerns. Die Laufzeit der wesentlichen Verträge endet in den Jahren 2025 bis 2036. Die Vertragsbestimmungen sehen in der Regel in einem Turnus von fünf Jahren Mietzinsüberprüfungen auf Grundlage der Mietpreisentwicklung in den relevanten Wettbewerbshäfen bzw. auf Grundlage entsprechender Mietpreisindizes vor. Die Mietzinserhöhungen für die laufende Periode sind durch entsprechende Rückstellungen berücksichtigt. Die Leasingaufwendungen aus der Anmietung der Flächen in der Speicherstadt sind zum Teil an die Entwicklung der Erlöse des Konzerns aus der Vermietung der zugehörigen Gebäude gekoppelt. Ohne vorherige Zustimmung des Vermieters dürfen die gemieteten Flächen ebenso wie die aufstehenden Gebäude der HHLA weder veräußert noch vermietet werden. Wesentliche Veränderungen der Vertragskonditionen aus Untermietverträgen bedürfen ebenfalls der vorherigen Zustimmung der Vermieterin. Weiterhin existieren Mietverhältnisse von Immobilien und Mobilien am Containerterminal in Odessa/Ukraine. Die hier zu entrichtenden Mietzinsen sind grundsätzlich fix und verändern sich im Laufe des Mietverhältnisses nur im Rahmen der zukünftigen Inflationsentwicklung. Kaufoptionen am Ende der Laufzeiten der Mietverhältnisse bestehen nicht. Die Restlaufzeiten der betreffenden Mietverträge liegen in einem Zeitraum von zwei bis 31 Jahren. Der Konzern hat darüber hinaus für verschiedene Kraftfahrzeuge und technische Anlagen Leasingverträge abgeschlossen. Diese Leasingverträge haben eine durchschnittliche Laufzeit zwischen vier und zehn Jahren und enthalten in der Regel keine Verlängerungsoptionen. Dem Leasingnehmer werden keinerlei Verpflichtungen bei Abschluss dieser Leasingverhältnisse auferlegt. Zukünftige Mindestleasingzahlungsverpflichtungen aufgrund unkündbarer Operating-Leasingverhältnissescroll
Im Geschäftsjahr wurden Aufwendungen aus Leasingverhältnissen in Höhe von 53.829 T€ (im Vorjahr: 62.872 T€) erfasst. Davon entfielen 2.085 T€ (im Vorjahr: 2.017 T€) auf bedingte Mietzahlungen. Operating-Leasingverhältnisse - Konzern als LeasinggeberDer Konzern hat Leasingverträge zur gewerblichen Vermietung seiner als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien abgeschlossen. Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien umfassen die nicht selbst genutzten Büroräume, Anlagen und eine Gewerbeimmobilie. Diese Leasingverhältnisse haben unkündbare Restmietlaufzeiten zwischen einem und 17 Jahren. Nach Ablauf der unkündbaren Grundmietzeit gewähren einige Verträge den Mietern die Option zur Verlängerung des Mietvertrags um Zeiträume zwischen zwei Jahren und maximal dreimal fünf Jahren. Einige Leasingverträge enthalten eine Klausel, nach der die Miete auf der Grundlage der jeweiligen Marktkonditionen nach oben angepasst werden kann. Ansprüche auf zukünftige Mindestleasingzahlungen aufgrund unkündbarer Operating-Leasingverhältnisse auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilienscroll
Im Geschäftsjahr wurden Erlöse aus der Vermietung von Sachanlagen und von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in Höhe von 58.676 T€ (im Vorjahr: 57.036 T€) vereinnahmt. 46. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenFür folgende Haftungsverhältnisse wurden keine Rückstellungen gebildet, weil das Risiko der Inanspruchnahme als wenig wahrscheinlich eingeschätzt wird. Haftungsverhältnissescroll
Am Abschlussstichtag lagen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen vor: Sonstige finanzielle Verpflichtungenscroll
Von den Verpflichtungen aus offenen Bestellungen entfallen 77.299 T€ (im Vorjahr: 34.199 T€) auf Investitionen in das Sachanlagevermögen und 3.302 T€ (im Vorjahr: 0 T€) auf Investitionen in die immateriellen Vermögenswerte. 47. Management von FinanzrisikenIm Rahmen der Finanzierung seiner Geschäftstätigkeit setzt der Konzern kurz-, mittel- und langfristige Bankdarlehen, Finanzierungs-Leasing und Mietkaufverträge sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen ein. Der Konzern verfügt über verschiedene weitere finanzielle Vermögenswerte und Schulden wie z. B. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die unmittelbar im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit entstehen. Des Weiteren geht der Konzern auch derivative Geschäfte ein. Zu den derivativen Finanzinstrumenten können vor allem Zinssicherungsinstrumente, wie Zinsswaps, Zinscaps und Devisentermingeschäfte, gehören. Zweck dieser derivativen Finanzinstrumente ist das Management von Zins-, Währungs- und Rohstoffpreisrisiken, die sich aus der Geschäftstätigkeit des Konzerns und seinen Finanzierungsquellen ergeben. Der Einsatz derivativer Finanzinstrumente erfolgt zur Absicherung bestehender Grundgeschäfte sowie geplanter Transaktionen, deren Eintreten hinreichend wahrscheinlich ist. Der Abschluss entsprechender Geschäfte erfolgt ausschließlich mit Kontrahenten sehr guter Bonität. Zur Beurteilung der Bonität der Kontrahenten zieht die HHLA auch externe Ratings heran. Der Konzern hält derivative Finanzinstrumente grundsätzlich nicht zu Spekulationszwecken. Zins- und MarktpreisrisikoIm Rahmen seiner Finanzierungstätigkeit ist der Konzern einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt, welches hauptsächlich aus den mittel- und langfristigen Finanzschulden mit variablem Zinssatz resultiert. Die Steuerung der Zinsaufwendungen des Konzerns erfolgt je nach Marktlage durch eine Kombination von festverzinslichem und variabel verzinslichem Fremdkapital. Es ist Politik des Konzerns, den überwiegenden Teil seines verzinslichen Fremdkapitals festverzinslich zu gestalten, sei es durch Festzinsvereinbarungen mit den jeweiligen Darlehensgebern oder durch den Abschluss von Zinsswaps. Diese werden im HHLA-Konzern zur Reduzierung des Zinsrisikos sowie unter Umständen in geringem Umfang zur Reduzierung des Währungs- sowie Rohstoffpreisrisikos eingesetzt. Im Konzernabschluss bilanzierte Derivate werden zum Zeitwert anhand von Marktnotierungen der Kontrahenten angesetzt. Daraus resultierende Gewinne und Verluste sind im Finanzergebnis ergebniswirksam berücksichtigt, soweit das derivative Finanzinstrument nicht in einer Cashflow-Hedge-Beziehung gebunden ist. Liegt ein Cashflow-Hedge vor, so sind die unrealisierten Gewinne und Verluste in Höhe des effektiven Anteils ergebnisneutral im Eigenkapital erfasst. Zum Bilanzstichtag lagen bei vollkonsolidierten Gesellschaften keine Zinsswaps vor. Zum Bilanzstichtag waren 61,8 % der Darlehensaufnahmen des Konzerns festverzinslich (im Vorjahr: 57,7 %). Die festverzinslichen Finanzinstrumente werden nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanziert und unterliegen daher keinen bilanziellen Marktpreisrisiken. Im Übrigen können Marktpreisrisiken insbesondere die Wertpapiere und Beteiligungen betreffen. Aufgrund des geringen Umfangs dieser Instrumente wird das Risiko als unbedeutend eingestuft. Eine Veränderung des variablen Zinsniveaus wirkt auf die Zinsaufwendungen aus variabel verzinslichen Darlehen, auf die Zinserträge aus Tages- und Termingeldanlagen, auf die Erträge aus Zinssicherungsinstrumenten sowie auf deren Marktwerte. Ein um 0,5 Prozentpunkte höheres variables Zinsniveau zum Bilanzstichtag hätte eine Erhöhung des Zinsaufwands aus variabel verzinslichen Darlehen um 489 T€ p. a. (im Vorjahr: 629 T€ p. a.) und eine Erhöhung der Zinserträge aus Tages- und Termingeldanlagen um 1.377 T€ p. a. (im Vorjahr: 1.211 T€ p. a.) zur Folge. WährungsrisikoInfolge der Investitionen in Ländern außerhalb des Euroraums können sich Änderungen der Wechselkurse auf die Bilanz auswirken. Fremdwährungsrisiken aus einzelnen Transaktionen werden fallbezogen durch Devisentermingeschäfte oder Devisenoptionen abgesichert, sofern die Einschätzung der Marktlage dies erfordert. Die entsprechenden Sicherungsgeschäfte lauten auf die gleiche Währung wie das gesicherte Grundgeschäft. Der Konzern schließt Devisenterminkontrakte erst dann ab, wenn feste Ansprüche bzw. Verpflichtungen entstanden sind. Zum Bilanzstichtag bestanden Kurssicherungsgeschäfte mit einem Volumen von 37,5 Mio. € (im Vorjahr: 0 Mio. €) und Laufzeiten von bis zu 25 Monaten. Am 31. Dezember 2017 betrug der Marktwert 1.294 T€. Umsätze werden im HHLA-Konzern überwiegend in Euro bzw. in den Landeswährungen der europäischen Konzerngesellschaften fakturiert. Investitionen in diesen Ländern werden überwiegend in Euro finanziert. In der Ukraine sind in US-Dollar denominierte Finanzinstrumente vorhanden, die einem Wechselkursrisiko unterliegen. Bei einer Abwertung des Euro gegenüber dem US-Dollar um 10 % würde dies zu einer Belastung des Eigenkapitals in Höhe von knapp unter 250 T€ führen. In Abhängigkeit von der parallelen Entwicklung der ukrainischen Hrywnja zum US-Dollar kann diese Belastung in voller Höhe ergebniswirksam werden und entsprechend das Periodenergebnis bis zu einer Höhe von knapp unter 250 T€ reduzieren. Das Risiko des Konzerns gegenüber Wechselkursänderungen bei allen anderen Währungen ist als nicht wesentlich einzustufen. RohstoffpreisrisikoEinem Rohstoffpreisrisiko ist der Konzern insbesondere bei der Beschaffung von Kraftstoffen ausgesetzt. In Abhängigkeit von der Marktsituation kann der Konzern für eine Teilmenge des Kraftstoffbedarfs Preissicherungsgeschäfte abschließen. Dies war weder zum Bilanzstichtag noch zum 31. Dezember 2016 der Fall. Neben den genannten Marktrisiken bestehen im Bereich der Finanzrisiken Kredit- und Liquiditätsrisiken. Kreditrisiko/AusfallrisikoDer Konzern geht Geschäftsbeziehungen auf Kreditbasis ausschließlich mit anerkannten, kreditwürdigen Dritten ein. Kunden, die mit dem Konzern Geschäfte auf Kreditbasis abschließen möchten, werden einer Bonitätsprüfung unterzogen. Zudem werden die Forderungsbestände laufend überwacht und bei erkennbaren Risiken Wertberichtigungen gebildet, so dass der Konzern darüber hinaus im Bereich der Forderungen keinem wesentlichen Ausfallrisiko ausgesetzt ist. Das maximale Ausfallrisiko der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen finanziellen Forderungen besteht theoretisch in Höhe des jeweiligen Buchwerts der Forderungen. Darüber hinaus hat die HHLA eine Kreditausfallversicherung abgeschlossen, um Ausfallrisiken zu minimieren. Wesentliche offene Forderungen zum Bilanzstichtag sind hierdurch abgesichert. Struktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungenscroll
Entwicklung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungenscroll
Das Ausfallrisiko aus den derivativen Finanzinstrumenten sowie aus den Zahlungsmitteln, Zahlungsmitteläquivalenten und kurzfristigen Einlagen besteht theoretisch im Ausfall eines Vertragspartners und entspricht daher den jeweiligen Buchwerten der Instrumente. Da der Konzern derivative Finanzgeschäfte sowie die Anlage liquider Mittel regelmäßig nur mit Adressen sehr guter Bonität eingeht, ist das tatsächliche Ausfallrisiko sehr gering. Darüber hinaus können Kreditrisiken aus einer Inanspruchnahme aus den unter ► Textziffer 46, Seite 134 aufgeführten Haftungsverhältnissen resultieren. LiquiditätsrisikoMithilfe einer mittelfristigen Liquiditätsplanung, der Streuung der Fristen der in Anspruch genommenen Darlehen und Finanzierungs-Leasingverhältnisse sowie durch bestehende Kreditlinien und Finanzierungszusagen stellt der Konzern sicher, dass die Liquidität jederzeit gewährleistet ist. Sofern für einzelne Darlehen Kreditauflagen vereinbart sind, wird deren Einhaltung laufend überwacht. Bei Bedarf leitet die HHLA Maßnahmen ein, um die Erfüllung der Auflagen sicherzustellen. Bezüglich der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstigen Darlehen, der Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing, der finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern und der übrigen finanziellen Verbindlichkeiten wird auf die Restlaufzeitengliederung der lang- und kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten unter ► Textziffer 38, Seite 124 verwiesen. Erwartete Liquiditätsabflüsse aufgrund zukünftiger Zinszahlungen an Kreditinstitutescroll
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Zum Bilanzstichtag bestehen bei vollkonsolidierten Gesellschaften keine Zinsswaps, so dass hieraus keine Zinsabflüsse zu erwarten sind. FinanzinstrumenteBuchwerte und beizulegende ZeitwerteDie nachstehenden Tabellen zeigen Buchwerte und beizulegende Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten einschließlich ihrer Stufen in der Fair-Value-Hierarchie, siehe auch ► Textziffer 6, Seite 88 und ► Textziffer 7, Seite 97. Sie enthalten keine Informationen über die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt. Finanzielle Vermögenswerte zum 31. Dezember 2017scroll
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Finanzielle Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2017scroll
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Finanzielle Vermögenswerte zum 31. Dezember 2016scroll
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Finanzielle Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2016scroll
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Bei den aufgeführten langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten, die eine Information über den beizulegenden Zeitwert enthalten, bestehen keine wesentlichen Unterschiede zwischen den Buchwerten und den beizulegenden Zeitwerten der Finanzinstrumente, so dass die Angabe des Buchwertes erfolgt. Anderenfalls ist der beizulegende Zeitwert angegeben. Bewertungstechniken und wesentliche nicht beobachtbare Inputfaktoren zur Bestimmung der beizulegenden ZeitwerteDie nachstehende Tabelle zeigt die Bewertungstechniken, die bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte der Stufe 2 und Stufe 3 verwendet wurden, sowie die verwendeten wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren. Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumentescroll
Im Geschäftsjahr wurde keine Umgliederung zwischen den einzelnen Bewertungsstufen vorgenommen. 48. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und PersonenAls nahestehende Unternehmen und Personen gemäß IAS 24 gelten für den Konzern die Unternehmen und Personen, die direkt oder indirekt den Konzern beherrschen, von ihm beherrscht werden oder unter gemeinsamer Beherrschung stehen bzw. einen maßgeblichen Einfluss auf diesen ausüben oder durch den Konzern maßgeblich beeinflusst werden. Dementsprechend werden der Gesellschafter HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg (kurz: HGV), sowie die Freie und Hansestadt Hamburg (kurz: FHH) als deren Gesellschafterin, die durch den Gesellschafter oder die Freie und Hansestadt Hamburg beherrschten oder maßgeblich beeinflussten Unternehmen, die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der HHLA sowie die Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen des Konzerns als nahestehende Unternehmen und Personen definiert. Die HGV ist das oberste Mutterunternehmen der HHLA, das einen Konzernabschluss veröffentlicht. Die HHLA ist das oberste Mutterunternehmen im Konzern. Transaktionen zwischen nicht vollkonsolidierten nahestehenden Unternehmen und Personenscroll
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Die Forderungen gegen Unternehmen mit beherrschendem Einfluss betreffen Forderungen aus dem Cash-Clearing mit der HGV in Höhe von 74.000 T€ (im Vorjahr: 74.000 T€). Forderungen der HHLA wurden im Berichtsjahr mit 0,00 % p. a. (im Vorjahr: 0,00 bis 0,10 % p. a.) verzinst. Die Zinssätze für Verbindlichkeiten der HHLA betrugen 0,10 % p. a. (im Vorjahr: 0,10 bis 0,20 % p. a.). Die Transaktionen mit Gemeinschaftsunternehmen resultieren aus Geschäftsvorfällen mit den nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen. Im Wesentlichen sind die Gesellschaften HHLA Frucht und Kombi-Transeuropa betroffen. In den sonstigen Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen ist im Vorjahr ein Ertrag aufgrund der Beendigung des Flächenmietvertrags für das Überseezentrum enthalten. Die Aufwendungen, die als sonstige Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen ausgewiesen sind, enthalten im Wesentlichen Mietzahlungen für Flächen und Kaimauern im Hamburger Hafen und in der Speicherstadt. Verpflichtungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen in Höhe von 105.914 T€ (im Vorjahr: 106.304 T€) über die Anmietung von vier Großschiffsliegeplätzen von der HPA werden unter den sonstigen Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen ausgewiesen. Des Weiteren haben die HGV sowie die FHH als nahestehende Unternehmen und Personen der HHLA verschiedene Patronatserklärungen und Bürgschaften zur Absicherung von Darlehensverbindlichkeiten von Gesellschaften des Konzerns gegenüber den finanzierenden Banken abgegeben. Die entsprechenden Darlehensverbindlichkeiten weisen einen Nominalbetrag von 123.000 T€ (im Vorjahr: 153.000 T€) auf und valutieren zum Bilanzstichtag noch in Höhe von rund 72.831 T€ zuzüglich Zinsen (im Vorjahr: 82.874 T€). Mit Datum vom 18. Oktober 2007 wurde ein Teilverlustausgleichsvertrag zwischen der HHLA und der HGV geschlossen. Die HGV verpflichtet sich darin gegenüber der HHLA, jeden während der Vertragsdauer entstehenden handelsrechtlichen Jahresfehlbetrag des Teilkonzerns Immobilien der HHLA auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass dem Gewinnvortrag, den anderen Gewinnrücklagen oder der Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB des Teilkonzerns Immobilien Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer als Gewinn vorgetragen bzw. in diese Rücklagen eingestellt worden sind. Aufwendungen und Erträge von nahestehenden Unternehmen und Personen erfolgen zu marktüblichen Konditionen. Die zum Geschäftsjahresende bestehenden offenen Posten sind nicht besichert und mit Ausnahme der Tagesgeldanlagen im Rahmen des Clearings und der im Vorjahr bestehenden Darlehensverbindlichkeit gegenüber der HGV unverzinslich. Kredite oder vergleichbare Leistungen wurden den Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr gewährt. Aufstellung des Anteilsbesitzes der HHLA nach Geschäftsfeldern per 31. Dezember 2017scroll
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Beherrschte Unternehmen. Vergütung der Personen in Schlüsselpositionen des ManagementsDie gemäß IAS 24 angabepflichtige Vergütung des Managements in Schlüsselpositionen umfasst die Vergütung des aktiven Vorstands und des Aufsichtsrats. Außer den nachfolgend aufgeführten Angaben gab es im Geschäftsjahr 2017 keine berichtspflichtigen Geschäfte mit nahestehenden Personen und deren nahen Familienangehörigen. Weitere Angaben zur individualisierten Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats siehe ► Vergütungsbericht als Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts, Seite 54. Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands und des AufsichtsratsVergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsratsscroll
Die Auszahlung der erfolgsabhängigen Vergütung des Vorstands steht zum Bilanzstichtag noch aus. Im Geschäftsjahr 2017 beträgt die kurzfristig fällige Leistung an den Aufsichtsrat 304 T€ (im Vorjahr: 327 T€), davon entfallen 206 T€ (im Vorjahr: 199 T€) auf das Fixum, 58 T€ (im Vorjahr: 78 T€) auf die Vergütung für Ausschusstätigkeit und 40 T€ (im Vorjahr: 50 T€) auf Sitzungsgelder. Als Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird der aus den Pensionsrückstellungen für die aktiven Vorstandsmitglieder resultierende Dienstzeitaufwand ausgewiesen. Die entsprechende Verpflichtung beträgt zum Stichtag 7.505 T€ (im Vorjahr: 20.117 T€). Die individuellen Versorgungsansprüche der Vorstandsmitglieder nach HGB stellen sich wie folgt dar: Individuelle Versorgungsansprüche der Vorstandsmitglieder nach HGBscroll
Ehemalige Mitglieder des VorstandsBezüge früherer Mitglieder des Vorstands und ihrer Hinterbliebenen belaufen sich auf 932 T€ (im Vorjahr: 692 T€). Der nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen ermittelte Verpflichtungsumfang für laufende Pensionen beträgt 24.242 T€ (im Vorjahr: 12.386 T€). 49. Organe und MandateMitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Der Aufsichtsrat und seine MandateProf. Dr. Rüdiger Grube (Vorsitzender) (seit 21. Juni 2017)Geschäftsführender Gesellschafter der Rüdiger Grube International Business Leadership GmbH, Hamburg Weitere Mandate
Berthold Bose (stellv. Vorsitzender) (seit 21. Juni 2017)Kfz-Elektriker, Hamburg Leiter ver.di-Landesbezirk Hamburg Weitere Mandate
Prof. Dr. Peer Witten (Vorsitzender) (bis 21. Juni 2017)Dipl.-Kaufmann, Hamburg Ehem. Mitglied des Konzernvorstands der Otto Group Weitere Mandate
Wolfgang Abel (stellv. Vorsitzender) (bis 21. Juni 2017)Postangestellter, Bad Oldesloe Gewerkschaftssekretär, ver.di Hamburg Weitere Mandate
Torsten Ballhause (bis 21. Juni 2017)Dipl.-Wirtschafts- und Arbeitsjurist (HWP), Hamburg Landesfachbereichsleiter Verkehr, ver.di Hamburg (bis 31. Oktober 2017), Bereichsleitung Finanzen, Controlling und Organisationspolitik, ver.di Hamburg (seit 1. November 2017) Weitere Mandate
Petra Bödeker-SchoemannDipl.-Kauffrau, Hamburg Geschäftsführerin der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH Weitere Mandate
Dr. Rolf BösingerDipl.-Wirtschaftswissenschaftler, Hamburg Staatsrat der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg Weitere Mandate
Dr. Bernd Egert (bis 21. Juni 2017)Physiker, Winsen (Luhe) Staatsrat a. D. der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg Weitere Mandate
Holger Heinzel (bis 21. Juni 2017)Dipl.-Kaufmann, Hittfeld Leiter Finanzen und Controlling der HHLA Weitere Mandate
Dr. Norbert KloppenburgDipl.-Ingenieur agr., Hamburg Berater für internationale Beteiligungen und Finanzierungen (seit 1. November 2017), Mitglied des Vorstands der KfW Bankengruppe (bis 31. Oktober 2017) Weitere Mandate
Andreas Kummer (bis 21. Juni 2017)Kfz-Schlosser, Rosengarten Vorsitzender des Betriebsrats der HCCR Hamburger Container- und Chassis-Reparatur-Gesellschaft mbH, Hamburg Weitere Mandate
Thomas Lütje (seit 21. Juni 2017)Schifffahrtskaufmann, Jork Direktor Vertrieb der HHLA Weitere Mandate
Thomas Mendrzik (seit 21. Juni 2017)Elektromaschinenbauer, Hamburg Betriebsratsvorsitzender der HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH, Hamburg Weitere Mandate
Thomas Nahr (bis 21. Juni 2017)Kaufmann im Einzelhandel / Hafenfacharbeiter, Hamburg Mitglied des Gemeinschaftsbetriebsrats der Hamburger Hafen und Logistik AG Weitere Mandate
Norbert PaulsenDipl.-Ingenieur, Hamburg Vorsitzender des Gemeinschaftsbetriebsrats der Hamburger Hafen und Logistik AG Weitere Mandate
Sonja Petersen (seit 21. Juni 2017)Dipl.-Kauffrau (FH), Norderstedt Kaufmännische Angestellte HHLA Container Terminal Burchardkai GmbH Weitere Mandate
Dr. Sibylle RoggencampDipl.-Volkswirtin, Molfsee Leiterin des Amtes für Vermögens- und Beteiligungsmanagement in der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg Weitere Mandate
Maya Schwiegershausen-Güth (seit 21. Juni 2017)Studium der Politikwissenschaft, Soziologie, Wirtschafts- und Sozialgeschichte (M. A.), Berlin Gewerkschaftssekretärin ver.di Bund Weitere Mandate
Michael Westhagemann (seit 21. Juni 2017)Informatiker, Hamburg Wirtschaftsberater für Innovation und Technologie (seit 1. Oktober 2017), CEO Region Nord der Siemens AG (bis 30. September 2017) Weitere Mandate
Die Ausschüsse des AufsichtsratsFinanzausschuss
Prüfungsausschuss
Immobilienausschuss
Personalausschuss
Nominierungsausschuss
Vermittlungsausschuss
Der Vorstand und seine MandateAngela Titzrath (Vorsitzende)Wirtschaftswissenschaftlerin (M.A.), Hamburg Erstbestellung: 2016 Zuständigkeitsbereiche
Weitere Mandate
Dr. Stefan Behn (bis 31. März 2017)Dipl.-Kaufmann, Hamburg Erstbestellung: 1996 Zuständigkeitsbereiche
Weitere Mandate
Heinz BrandtRechtsassessor, Bremen Erstbestellung: 2009 Zuständigkeitsbereiche
Weitere Mandate
Jens Hansen (seit 1. April 2017)Dipl.-Ingenieur, Dipl.-Kaufmann, Elmshorn Erstbestellung: 2017 Zuständigkeitsbereiche
Weitere Mandate
Dr. Roland LappinDipl.-Wirtschaftsingenieur, Hamburg Erstbestellung: 2003 Zuständigkeitsbereiche
Weitere Mandate
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einschließlich Compliance 50. Corporate Governance KodexDie HHLA hat die Corporate Governance im Unternehmen an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (Kodex) in der aktuellen Fassung vom 5. Mai 2015 bzw. ab deren Geltung in der Fassung des Kodex vom 7. Februar 2017 ausgerichtet. Informationen zur Corporate Governance im Unternehmen sowie ein ausführlicher Bericht zu Höhe und Struktur der Vergütung von Aufsichtsrat und Vorstand finden sich im Konzernlagebericht sowie unter ► Textziffer 48, Seite 140 dieses Berichts. Im Jahr 2017 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Themen der Corporate Governance erörtert und am 18. Dezember 2017 die Entsprechenserklärung 2017 gemäß § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite ► www.hhla.de dauerhaft zugänglich gemacht. 51. Honorar des AbschlussprüfersDie Honorare für Abschlussprüfungsleistungen umfassen sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr vor allem die Honorare für die Konzernabschlussprüfung sowie für die Prüfung der Abschlüsse der HHLA AG und ihrer inländischen Tochterunternehmen sowie die prüferische Durchsicht von Zwischenabschlüssen. Ferner sind hier auch die projektbegleitenden Prüfungen der IFRS 15 und 16 Einführung erfasst. Die anderen Bestätigungsleistungen umfassen sowohl Prüfungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz als auch EU-Fördermittelprüfungen. Als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 wie auch für das Vorjahr wurde PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt. Honorar des Abschlussprüfersscroll
52. Ereignisse nach dem BilanzstichtagEreignisse von wesentlicher Bedeutung traten nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 nicht ein.
Hamburg, 1. März 2018 Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft Angela Titzrath Heinz Brandt Jens Hansen Dr. Roland Lappin Jahresabschlussder HHLA AGDer Jahresabschluss und der zusammengefasste Lagebericht der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, Hamburg, für das Geschäftsjahr 2017 sind nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt und vom Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Gewinn- und Verlustrechnungscroll
BilanzAKTIVAscroll
PASSIVAscroll
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, Hamburg VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, Hamburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung: 1. Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts 2. Ansatz und Bewertung von Pensionsverpflichtungen und anderen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie Planvermögen Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: 1. Sachverhalt und Problemstellung 2. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse 3. Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts1. In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden Geschäfts- oder Firmenwerte mit einem Betrag von insgesamt T€ 38.930 unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" ausgewiesen. Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal jährlich oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Der Werthaltigkeitstest erfolgt auf Ebene der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der jeweilige Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Im Rahmen des Werthaltigkeitstests wird der Buchwert der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten inklusive des Geschäfts- oder Firmenwerts dem entsprechenden erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt grundsätzlich auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Kosten der Veräußerung. Grundlage der Bewertung ist dabei regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die Barwerte werden mittels Discounted-Cash-Flow Modellen ermittelt. Dabei bildet die verabschiedete Mittelfristplanung des Konzerns den Ausgangspunkt, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben wird. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Als Ergebnis des Werthaltigkeitstests wurde kein Wertminderungsbedarf festgestellt. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, des verwendeten Diskontierungssatzes, der Wachstumsrate sowie weiteren Annahmen abhängig und dadurch mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. 2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung des Werthaltigkeitstests nachvollzogen. Nach Abgleich der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse mit der verabschiedeten Mittelfristplanung des Konzerns haben wir die Angemessenheit der Berechnung insbesondere durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. Ergänzende Anpassungen der Mittelfristplanung für Zwecke der Werthaltigkeitsprüfung wurden von uns mit den zuständigen Mitarbeitern der Gesellschaft diskutiert und nachvollzogen. Zudem haben wir auch die sachgerechte Berücksichtigung der Kosten von Konzernfunktionen beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit der bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein und liegen innerhalb vertretbarer Bandbreiten. 3. Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind im Abschnitt "Immaterielle Vermögenswerte" des Konzernanhangs enthalten. 2. Ansatz und Bewertung von Pensionsverpflichtungen und anderen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie Planvermögen1. In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten "Pensionsrückstellungen" Pensionsrückstellungen und Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeit in Höhe von T€ 448.925 ausgewiesen, die sich als Saldo aus Verpflichtungen aus verschiedenen Pensionsplänen und Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeit in Höhe von T€ 462.215 und dem beizulegenden Zeitwert des Planvermögens in Höhe von T€ 13.290 zusammensetzen. Der überwiegende Anteil entfällt davon auf Alters- und Übergangsversorgungszusagen in Deutschland. Die Bewertung der Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen erfolgt nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method). Dabei sind insbesondere Annahmen über den langfristigen Gehalts- und Rententrend, die durchschnittliche Lebenserwartung und die Fluktuation zu treffen. Ferner ist der Abzinsungssatz aus der Rendite hochwertiger, währungskongruenter Unternehmensanleihen mit vergleichbaren Laufzeiten abzuleiten. Dabei müssen regelmäßig Extrapolationen vorgenommen werden, da keine ausreichenden langfristigen Unternehmensanleihen existieren. Die Bewertung des Planvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, der wiederum mit Schätzungsunsicherheiten verbunden ist. Aus unserer Sicht waren diese Sachverhalte im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung, da der Ansatz und die Bewertung dieses betragsmäßig bedeutsamen Postens in einem wesentlichen Maß auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft basieren. 2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem die eingeholten versicherungsmathematischen Gutachten und die fachliche Qualifikation der externen Gutachter gewürdigt. Ferner haben wir uns unter anderem mit den spezifischen Besonderheiten der versicherungsmathematischen Berechnungen befasst und das Mengengerüst, die versicherungsmathematischen Parameter, sowie das den Bewertungen zugrundeliegende Bewertungsverfahren auf Standardkonformität und Angemessenheit überprüft. Zudem wurde die Entwicklung der Verpflichtung und der Aufwandskomponenten gemäß versicherungsmathematischem Gutachten vor dem Hintergrund der eingetretenen Änderungen in den Bewertungsparametern und im Mengengerüst analysiert und plausibilisiert. Für die Prüfung des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens haben wir Bank- und Fondsbestätigungen eingeholt. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen begründet und hinreichend dokumentiert sind. 3. Die Angaben zu Pensionsverpflichtungen und Planvermögen sind im Abschnitt "Pensionsrückstellungen" des Konzernanhangs enthalten. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks, und den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b Abs. 3 HGB und § 315b Abs. 3 HGB. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 21. Juni 2017 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 19. Dezember 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016 als Konzernabschlussprüfer der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, Hamburg, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Christoph Fehling.
Hamburg, den 1. März 2018 PricewaterhouseCoopers GmbH Claus Brandt, Wirtschaftsprüfer Christoph Fehling, Wirtschaftsprüfer Versicherung der gesetzlichen VertreterNach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Berichterstattung der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im kommenden Geschäftsjahr beschrieben sind.
Hamburg, 1. März 2018 Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft Der Vorstand Angela Titzrath Heinz Brandt Jens Hansen Dr. Roland Lappin Nachhaltigkeit"Unternehmerische Weitsicht, soziale Verantwortung und der nachhaltige Umgang mit Ressourcen bestimmen unser Handeln. Sehr geehrten Damen und Herren,Veränderungen begleiten die Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) seit ihrer Gründung vor 132 Jahren. Sie wurden immer als Chance begriffen, die Zukunftsfähigkeit und Gestaltungskraft des Unternehmens zu stärken. Und so stellen wir uns auch heute dem durch die Digitalisierung beschleunigten Wandel. Wir tun dies nicht als staunende Beobachter, sondern als aktive Gestalter. Unternehmerische Weitsicht, soziale Verantwortung und der nachhaltige Umgang mit Ressourcen bestimmen dabei unser Handeln. Grundlage dafür ist unser nachhaltiges Geschäftsmodell, das wir auch unter sich verändernden Rahmenbedingungen erfolgreich umsetzen. So wurde die HHLA im Jahr 2017 von der im asiatischen Raum weitverbreiteten Fachpublikation Asia Cargo News als Best Green Container Terminal Operator ausgezeichnet. Dass unser Engagement für nachhaltiges Wirtschaften auch international beachtet und anerkannt wird, spornt uns für die Zukunft weiter an. Für die HHLA, deren ökonomischer Erfolg vom Produktivitätsfaktor Wasser beeinflusst wird und deren Anlagen sich aufgrund der Lage des Hamburger Hafens in unmittelbarer Nähe städtischen Lebens befinden, ist der schonende und maßvolle Umgang mit natürlichen Ressourcen eine dauerhafte Aufgabe. Um diese zu erfüllen, setzt die HHLA ihre Nachhaltigkeitsstrategie auf zehn Handlungsfeldern um. Wir entwickeln dazu Prozesse, die ökonomisch effizient und ökologisch nutzbringend sind. Erfolg für eine werteorientierte Unternehmensführung garantiert hierbei nicht allein der Einsatz modernster Technologien, genauso entscheidend sind Arbeitsbedingungen, die die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirkungsvoll schützen. Unser nachhaltiges Geschäftsmodell setzen wir vor allem dadurch um, dass wir die Verkehrsträger Seeschiff und Schienentransport ins Hinterland mit eigenen Zügen verknüpfen. Unsere Investitionen in das Segment Intermodal halten wir auf einem konstant hohen Niveau. Im Berichtsjahr eröffnete unsere Bahngesellschaft Metrans den nunmehr vierten Hub-Terminal. Die hochmoderne Containerdrehscheibe in Budapest ist die ideale Schnittstelle zwischen den Seehäfen Nordeuropas, der Adria, Mittel-, Ost- und Südosteuropas. Neben dem Ausbau des Netzwerks von Hinterlandterminals investieren wir kontinuierlich in umweltfreundliche Mehrsystem-E-Streckenlokomotiven und Hybrid-Rangierloks sowie geräuscharme Containertragwaggons. Der Erfolg unserer Bahngesellschaften misst sich nicht nur an ihrem erneut gewachsenen Beitrag zum Geschäftsergebnis der HHLA, sondern genauso an der Tatsache, dass durch ihre Anstrengungen mehr Güterverkehr von der Straße auf die umweltfreundlichere Schiene geholt wurde. Unser wirksamster Hebel für klima- und umweltfreundliche Logistikketten sind unsere Bahntransporte. Gleichzeitig verfolgen wir durch eine weitere Optimierung der Logistikprozesse auf unseren Terminals und im Zulauf der Terminals das Ziel, die Belastungen für Mensch und Natur zu verringern. Die Umstellung auf hochmoderne, teilweise automatisierte und elektrifizierte Prozesse und Maschinen führt dabei zu messbaren Ergebnissen. Unsere Bemühungen enden keineswegs an den Grenzen der HHLA-Terminalanlagen. Weil wir die gesamte logistische Transportkette betrachten, beziehen wir weitere Stakeholder in den auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Prozess ein. So haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr an unseren drei Hamburger Containerterminals ein Slotbuchungsverfahren für Lkws erfolgreich eingeführt. Ziel ist es, die Verkehrsströme im Hafen besser zu steuern, wodurch auch der Ausstoß verkehrsbedingter Emissionen verringert wird. Ein weiteres Beispiel, wie wir die Digitalisierung nutzen, um Verkehr und Umwelt zu entlasten, ist die Fahrer-App der HHLA-Tochter Container-Transport-Dienst (CTD). Durch diese digitale Anwendung werden die administrativ bedingten Fahrwege für Containerumfuhren im Hamburger Hafen deutlich reduziert und jährlich mehr als 100.000 Liter Diesel weniger verbraucht. Unser Engagement für den Klimaschutz messen wir an dem Ziel einer Senkung der CO2 -Emissionen je umgeschlagenem Container um mindestens 30 Prozent bezogen auf das Jahr 2008. Damit wir diese Marke erreichen, ersetzen wir dieselbetriebene Geräte und Anlagen durch elektrisch betriebene. Für deren Antrieb nutzen wir Strom aus erneuerbaren Energien, wodurch die CO2 -Emissionen gesenkt werden. Bis Ende 2017 haben wir unser selbst gestecktes Ziel mit 28,9 Prozent fast erreicht. Im Jahr 2017 wurden die Vorbereitungen am Container Terminal Altenwerder zur Umstellung der bisher dieselbetriebenen Automated Guided Vehicles (AGVs) auf mittels elektrischer Batterie angetriebene Fahrzeuge weitgehend abgeschlossen. Die Elektrifizierung der Fahrzeugflotte trägt nicht nur zur wirksamen Reduzierung von CO2 -Emissionen bei. Ebenso wird dadurch der für die Luftreinhaltung schädliche Ausstoß von Stickoxid verringert. Elektromobilität ist für die HHLA schon lange kein Fremdwort. Unsere Fahrzeugflotte umfasst inzwischen 79 Elektroautos, so viele wie in keinem anderen Hafen fahren. Bei der Erneuerung unserer Van-Carrier-Flotte am Container Terminal Burchardkai haben wir im Jahr 2017 insgesamt 16 neue Van-Carrier mit modernster Abgastechnik übernommen. Die lokalen Schadstoffemissionen werden dadurch weiter gesenkt, was aufgrund der Nähe des Terminals zu bewohnten Stadtvierteln wichtig ist. Die HHLA übernimmt gesellschaftliche Verantwortung, indem sie Hamburger Schulen bei Bildungsprojekten mit maritimem und Umweltbezug unterstützt. Mehr als 1.000 Schülern wurde auf diese Weise im Berichtsjahr die Möglichkeit zur Weiterbildung gegeben. Unser nach DIN EN ISO 50001 zertifiziertes Energiemanagementsystem leistet einen wirksamen und messbaren Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz und damit zur Verringerung der CO2 -Emissionen. Im Berichtsjahr nutzten alle HHLA Gesellschaften in Deutschland und Polen mit nennenswertem Energieverbrauch das System. Die hohe Wertschöpfungsquote an unseren Standorten hat auch im abgelaufenen Geschäftsjahr einen beachtlichen Beitrag zum volkswirtschaftlichen Wohlstand geleistet. So stieg der Wertschöpfungsbeitrag der HHLA um 3 Prozent auf 623 Mio. Euro. Mein besonderer Dank gilt daher den mehr als 5.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der HHLA, von denen rund ein Drittel außerhalb Deutschlands beschäftigt ist. Unsere Leistungsstärke beruht auf dem Engagement und der Kompetenz unserer Beschäftigten. Die HHLA nimmt ihre soziale Verantwortung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch ein umfangreiches Angebot an Sozialleistungen und höchste Standards bei der Arbeitssicherheit wahr. Maßnahmen zum langfristigen Gesundheitsschutz folgen auch aus der Erkenntnis, dass sich der demografische Wandel auf das Unternehmen auswirkt. Vielfältige Angebote wie Gesundheitstage, Nichtraucherkurse und die finanzielle Förderung der Anschaffung von E-Bikes gehören dazu. Durch Aus- und Weiterbildungsprogramme qualifizieren wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kontinuierlich weiter. Externe und interne Seminare und Programme vermitteln dabei umfassendes Wissen. Das Personalmanagement unterstützt mit zahlreichen Angeboten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auch die Berücksichtigung von Diversity-Kriterien unterstreicht den hohen Anspruch der HHLA an eine Unternehmenskultur, an der alle Geschlechter und Generationen gleichberechtigt teilhaben.
Ihre Angela Titzrath, Vorstandsvorsitzende NachhaltigkeitsstrategieNachhaltiges Wirtschaften ist fest im Geschäftsmodell der HHLA verankert: Auf ökologisch vorbildliche Weise verknüpft das Unternehmen Hafenterminals mit Hinterlandnetzwerken zu klima- und ressourcenschonenden Transportketten für globale Warenströme. Auch die Unternehmensführung ist am Prinzip der nachhaltigen Wertschöpfung ausgerichtet. Mit ihr belegt die HHLA, wie ökologische und wirtschaftliche Ziele in Einklang gebracht werden können. ► siehe Konzern im Überblick/ Geschäftstätigkeit, Seite 13 Die Nachhaltigkeitsstrategie basiert auf drei Säulen: Ökologie, Soziales und Wirtschaft. In der HHLA-Nachhaltigkeitsinitiative werden zehn Handlungsfelder und Leitlinien definiert und umgesetzt. Schwerpunkte der Handlungsfelder sind ökologische Transportketten, Klimaschutz und Flächenschonung. Damit schaffen wir die Voraussetzungen, dass die HHLA auch beim Thema Nachhaltigkeit eine führende Position einnehmen kann. Nachhaltigkeitsorganisation und DialogEin Nachhaltigkeitsrat unter Vorsitz der Vorstandsvorsitzenden verantwortet die Nachhaltigkeitsstrategie. Er besteht aus Führungskräften des Konzerns sowie dem externen Experten Prof. Schaltegger von der Leuphana Universität Lüneburg. In diesem Gremium werden konzernweit nachhaltigkeitsrelevante Themen und Maßnahmen diskutiert und verabschiedet sowie die bestehende Stakeholder-Struktur regelmäßig geprüft und aktualisiert. Auf Konzernebene berichtet die Stabsstelle Nachhaltigkeit direkt an die Vorstandsvorsitzende. Die HHLA steht in regelmäßigem Austausch mit ihren Interessengruppen, zu denen Kunden (z. B. Reedereien), Kunden von Kunden (z. B. Versender), Beschäftigte, Lieferanten, potenzielle und bestehende Aktionäre und Investoren, Verbände und Institutionen, wissenschaftliche Einrichtungen, politische Entscheidungsträger, NGOs, Nachbarn der Terminals sowie die interessierte Öffentlichkeit zählen. Der Geschäftsbericht ergänzt als etabliertes Medium den regelmäßigen Dialog und berücksichtigt die Interessen der Anspruchsgruppen. ► siehe Wesentlichkeitsanalyse, Seite 166 Grundsätze und BerichtsstandardsDie HHLA gestaltet ihr Engagement für Nachhaltigkeit verbindlich, transparent, mess- und vergleichbar. Das Unternehmen wendet die Richtlinien der Global Reporting Initiative (nach GRI-Berichtsstandard 4) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung an, des in diesem Zusammenhang weltweit meistverbreiteten Standards. Dadurch sorgt die HHLA auch im internationalen Maßstab für Vergleichbarkeit. Zusätzlich gab die HHLA als erstes Unternehmen des maritimen Sektors eine Entsprechenserklärung zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) ab. Die Entsprechenserklärung ist unter ► www.nachhaltigkeitsrat.de abrufbar. Der DNK beschreibt in 20 Kriterien mit je bis zu zwei Leistungsindikatoren Aspekte der Ökologie, des Sozialen und der Unternehmensführung. Themen wie Ressourcenverbrauch, Compliance, Chancengerechtigkeit oder Gesundheitsschutz der Beschäftigten spielen hier eine wichtige Rolle. Auch konkrete Nachhaltigkeitsziele werden abgefragt. Nachhaltigkeitsinitiativescroll
BerichtsprofilBestimmung der BerichtsinhalteDer Nachhaltigkeitsbericht ist Teil des HHLA-Geschäftsberichts. Die inhaltliche Struktur des Geschäftsberichts ist grundsätzlich durch die vom deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) festgelegte Publizitätspflicht für Kapitalgesellschaften geregelt. Neben Angaben zur finanziellen und ökonomischen Entwicklung des Unternehmens finden auch Inhalte aus dem HHLA-Nachhaltigkeitsprogramm "Auf Kurs" Eingang in die Berichterstattung. Das Konzept eines integrierten Berichts umfasst die jährliche Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung. Es verdeutlicht die Wechselwirkungen zwischen ökonomischen, ökologischen und sozialen Faktoren und ihre Bedeutung für den langfristigen Unternehmenserfolg. Zur Ermittlung der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen führte die HHLA im Herbst 2015 eine Wesentlichkeitsanalyse in Form einer internationalen Online-Befragung von Stakeholdern durch. Aus den Ergebnissen der Umfrage wurden die inhaltlichen Schwerpunkte der Nachhaltigkeitsberichterstattung abgeleitet. Sie greift alle als wesentlich identifizierten Themen auf. ► siehe Wesentlichkeitsanalyse, Seite 166 Datenerhebung und Berechnungsmethoden Abschlüsse und BerichteSämtliche Daten und Informationen wurden von den jeweils fachlich zuständigen Einheiten mit repräsentativen Methoden für den Berichtszeitraum erhoben. Die HHLA erstellt den Konzernabschluss und die Zwischenberichte nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Nähere Erläuterungen zu den IFRS enthält dieser Geschäftsbericht im Konzernanhang. ► siehe Textziffer 2: Konsolidierungsgrundsätze, Seite 81 Der Einzelabschluss der HHLA AG (AG-Abschluss) folgt den Rechnungslegungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB). Grundlage für die Gewinnverwendung ist allein der AG-Abschluss. Nachhaltige LeistungsindikatorenNachhaltigkeitsrelevante Kennzahlen werden auf monatlicher Basis in das interne Managementinformationssystem eingepflegt und ausgewertet. Der Vorstand erhält dazu einen Bericht. Jährlich werden die Leistungsindikatoren der Nachhaltigkeit berechnet und im durch Wirtschaftsprüfer attestierten Lagebericht des Geschäftsberichts veröffentlicht. Dadurch ist eine Zuverlässigkeit der Daten gegeben. Eine Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten ist durch die Beachtung gängiger internationaler Berichtsstandards gewährleistet (z. B. Greenhouse Gas Protocol). ► siehe Nachhaltige Leistungsindikatoren, Seite 23 Risiken- und ChancenmanagementDie Chancen und Risiken werden durch ein umfangreiches Risikomanagementsystem analysiert. Die Einhaltung der relevanten und anerkannten branchenspezifischen, nationalen und internationalen Standards sowie unternehmensinterner Richtlinien wird bei der HHLA als wesentlicher Teil der Corporate Governance verstanden. Arbeitsabläufe und Prozesse sind im Einklang mit diesen Regelungen gestaltet. Externe Audits in verschiedenen HHLA-Gesellschaften (u.a. zu ISO 14001, ISO 9001, ISO 50001, CTQI [Container Terminal Quality Indicator]) bestätigen die Einhaltung anerkannter internationaler Standards. ► siehe Risiko- und Chancenbericht, Seite 38 Zukunftsbezogene AussagenSofern nicht anders vermerkt, umfassen Kennzahlen und Informationen im vorliegenden Bericht den gesamten Konzern einschließlich der Beteiligungsgesellschaften mit Mehrheitsbeteiligungen. Einige Angaben enthalten zukunftsbezogene Aussagen. Diese Einschätzungen und Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Zukünftige globale Wirtschaftsbedingungen, gesetzliche Vorschriften, Marktbedingungen, Aktivitäten der Mitbewerber und andere Faktoren liegen außerhalb der Kontrolle der HHLA. Externe PrüfungDer zusammengefasste Lagebericht von HHLA-Konzern und HHLA AG sowie der Konzernabschluss und -anhang wurden von PricewaterhouseCoopers geprüft. ► siehe Bestätigungsvermerk, Seite 154 Darüber hinaus wurden die Bestandteile des Nachhaltigkeitsberichts, die der nichtfinanziellen Erklärung zuzuordnen sind, ebenfalls geprüft. ► siehe Hinweise zur nichtfinanziellen Erklärung, Seite 164/Externe Prüfung GRI Content IndexDer Geschäftsbericht 2017 wurde in Übereinstimmung mit den internationalen G4-Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI) erstellt und erfüllt die Berichtsoption "Comprehensive". Der GRI Content Index verweist auf die Stellen innerhalb dieses Geschäftsberichts bzw. auf der HHLA-Website, an denen Auskunft zu den einzelnen GRI-Indikatoren gegeben wird, und ist ausschließlich online unter ► bericht.hhla.de/gri abrufbar. Hinweise zum nichtfinanziellen BerichtBerichtsrahmenDie HHLA berichtet über den HHLA-Konzern sowie über die HHLA AG in Form eines zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts (im Folgenden "nichtfinanzieller Bericht"), dessen Inhalte in den Nachhaltigkeitsbericht eingebettet sind. Der nichtfinanzielle Bericht dient der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen, die sich für die HHLA erstmals seit diesem Berichtsjahr gemäß dem Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung von Unternehmen in Lage- und Konzernlageberichten (kurz: CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz; im Folgenden: CSR-RUG) ergeben. Zu den prüfungsrelevanten Pflichtbestandteilen des nichtfinanziellen Berichts gehören die nachfolgenden Abschnitte:
Die Pflichtbestandteile des nichtfinanziellen Berichts sind zusätzlich im Online-Geschäftsbericht mit dem Hinweis "Teil des nichtfinanziellen Berichts" gekennzeichnet. Eine Zusammenfassung aller für den nichtfinanziellen Bericht relevanten Inhalte steht zudem als PDF im Download-Center des Online-Geschäftsberichts zur Verfügung. ► http://bericht.hhla.de/geschaeftsbericht-2017/nichtflnanzieller-bericht Der Berichtszeitraum umfasst das Geschäftsjahr 2017 (1. Januar bis 31. Dezember 2017). Die ermittelten Daten beziehen sich in der Regel auf diesen Zeitraum oder auf den Stand am Ende der Berichtsperiode. Falls einzelnen Informationen andere Zeiträume zugrunde liegen, wird dies explizit angegeben. Der Bericht wird jährlich veröffentlicht. Der letzte Nachhaltigkeitsbericht erschien am 30. März 2017 als ein Bestandteil des Geschäftsberichts. Sofern nicht anders vermerkt, umfassen die Kennzahlen und Informationen im vorliegenden Bericht den gesamten Konzernkonsolidierungskreis. Bestimmung der Inhalte des nichtfinanziellen BerichtsZur Ermittlung der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen führt die HHLA regelmäßig eine Wesentlichkeitsanalyse durch. Dazu fand im Herbst 2015 eine internationale Online-Befragung von Stakeholdern statt. Aus den Ergebnissen der Umfrage wurden die inhaltlichen Schwerpunkte der Nachhaltigkeitsberichterstattung abgeleitet. Sie greift alle als wesentlich identifizierten Themen auf. ► siehe Wesentlichkeitsanalyse, Seite 166 Für Zwecke der erstmaligen Erstellung des nichtfinanziellen Berichts gemäß CSR-RUG wurden die nach GRI ermittelten wesentlichen Themen mit den HGB-Anforderungen gespiegelt. In der unten stehenden Tabelle wird eine Überleitung der fünf berichtspflichtigen Mindestaspekte auf die für die HHLA wesentlichen Aspekte und Sachverhalte dargestellt. Überleitung der berichtspflichtigen Mindestaspekte auf die für die HHLA wesentlichen Aspekte und Sachverhaltescroll
Als Hafen- und Transportlogistikkonzern arbeitet die HHLA als Dienstleistungsunternehmen innerhalb der Transportketten ihrer Kunden. Eigene Lieferketten der HHLA beschränken sich auf den Einkauf von Investitions-, Anlage- und Verbrauchsgütern (z.B. Lokomotiven, Hafenumschlaggeräte), die zum ganz überwiegenden Teil aus Ländern innerhalb Europas stammen. ► siehe auch Lagebericht/Einkauf und Materialwirtschaft, Seite 22 Geschäftsmodell gemäß CSR-RUGDie Hamburger Hafen und Logistik AG ist ein führender europäischer Hafen- und Transportlogistikkonzern. Sie betreibt Containerterminals in den Häfen von Hamburg und Odessa. Die Intermodalgesellschaften der HHLA bieten leistungsfähige Transportsysteme und verfügen über eigene Terminals im Binnenland. Das Segment Logistik bündelt eine große Bandbreite von Hafen- und Beratungsdienstleistungen. ► siehe Lagebericht/Konzern im Überblick/Geschäftstätigkeit, Seite 13 Berichtspflichtige Risiken gemäß CSR-RUGDie HHLA verfügt über ein umfangreiches Risikomanagementsystem und internes Kontrollsystem. ► siehe Lagebericht/ Risiko- und Chancenbericht/Risiko- und Chancenmanagement, Seite 38 Nach Anwendung der Netto-Methode bei der Ermittlung berichtspflichtiger Risiken gem. CSR-RUG sind der HHLA keine berichtspflichtigen Risiken bekannt, die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die berichtspflichtigen Aspekte haben oder haben werden. Zusammenhänge mit den Beträgen des Jahres- bzw. KonzernabschlussesFür das Verständnis erforderliche wesentliche Zusammenhänge mit den Beträgen des Jahres- bzw. Konzernabschlusses wurden nicht festgestellt. Externe Prüfung des nichtfinanziellen BerichtsDer vorliegende nichtfinanzielle Bericht wurde einer betriebswirtschaftlichen Prüfung nach ISAE 3000 (Revised) mit begrenzter Prüfungssicherheit unterzogen und von der unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) mit einem uneingeschränkten Vermerk versehen. ► siehe Prüfungsvermerk, Seite 178 VerweiseVerweise auf Angaben außerhalb des zusammengefassten Lageberichts sind weiterführende Informationen und nicht Bestandteil des nichtfinanziellen Berichts. WesentlichkeitsanalyseDie HHLA ist inmitten einer Vielzahl von Interessengruppen mit vielfältigen verschiedenen Erwartungen und Anforderungen unternehmerisch tätig. Um diese Erwartungen und Anforderungen noch besser zu verstehen, führte die HHLA 2015 im Kontext nachhaltiger Unternehmensführung eine Wesentlichkeitsanalyse durch, in der potenziell relevante Nachhaltigkeitsthemen der internen und externen Stakeholder untersucht wurden. Der Prozess der Datenerhebung und Bewertung orientierte sich dabei an den Vorgaben der Global Reporting Initiative (GRI). Prozess der Stakeholder-UmfrageZunächst wurden im Rahmen einer Sitzung des Nachhaltigkeitsrats die für die HHLA wesentlichen Stakeholder identifiziert. Ausgangspunkt hierfür waren interne Quellen, wie z. B. Aufstellungen der größten Kunden. Als wesentliche Stakeholder wurden Kunden (z. B. Reedereien), Kunden von Kunden (z. B. Versender), Beschäftigte, Geschäftspartner und Lieferanten, die Medien, potenzielle und bestehende Aktionäre, Verbände und Institutionen, wissenschaftliche Einrichtungen, politische Entscheidungsträger, Non-Governmental Organizations (NGOs) sowie Nachbarn der Terminals identifiziert. Im zweiten Schritt wurde eine Bestandsaufnahme der sowohl für die externen als auch für die internen Stakeholder relevanten Themen erstellt. In die Erhebung flossen u. a. Ergebnisse aus der HHLA-Nachhaltigkeitsinitiative "Auf Kurs" ein, in deren Rahmen bereits relevante Themen ermittelt und zentrale Handlungsfelder abgeleitet wurden. ► siehe Nachhaltigkeitsstrategie, Seite 162 Anschließend wurde anhand eines einheitlichen Fragebogens eine weltweite zweiwöchige Online-Befragung durchgeführt, an der externe Stakeholder aus allen Interessengruppen sowie Führungskräfte aus verschiedenen Funktionen des Unternehmens teilgenommen haben. Insgesamt bewerteten rund 100 Personen die für die HHLA potenziell relevanten Themen, insbesondere Kunden, Geschäftspartner und Lieferanten sowie Beschäftigte der HHLA. Alle Interessengruppen haben an der Befragung teilgenommen. Darüber hinaus hatten die Stakeholder die Möglichkeit, die Themen zu gewichten, zu ergänzen und zu kommentieren. Die Ergebnisse der Stakeholder-Befragung wurden im Rahmen einer Sitzung des Nachhaltigkeitsrats diskutiert und dem Vorstand vorgestellt. Ergebnisse der Stakeholder-UmfrageDie Wesentlichkeitsmatrix zeigt die Einordnung aller Nachhaltigkeitsthemen. In der Matrixdarstellung werden die Bewertungen der externen Stakeholder mit den Bewertungen der internen Stakeholder kombiniert. Das Ergebnis ist eine Priorisierung der Themen. Wesentliche Aspekte gelten dann als wesentlich, wenn sie aus Sicht der internen Stakeholder und/oder aus externer Stakeholder-Sicht von Bedeutung sind. Als sehr wesentlich eingeschätzt wurden insbesondere die Gewährleistung eines hohen Datenschutzes, hohe Arbeitssicherheitsstandards, nachhaltiges Handeln, Compliance, Energieeffizienz, kontinuierliche Qualitätssteigerung, langfristige Ausrichtung der Geschäftsstrategie und die Etablierung eines Verhaltenskodex, der einen diskriminierungsfreien Umgang der Beschäftigten untereinander und mit konzernfremden Personen gewährleistet. CO2 -Minderung, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei Lieferanten, Abfallvermeidung und umweltgerechte Entsorgung sowie Flächenschonung und aktiver Dialog zu Themen der Hafenwirtschaft bewerteten die Teilnehmer als wesentlich. Als zentrale Gründe für ein nachhaltiges Handeln der HHLA wurden mit deutlicher Mehrheit eine langfristig solide wirtschaftliche Entwicklung sowie Minderung der Umweltauswirkungen genannt. Der Großteil der Befragten fühlte sich insgesamt gut über die Nachhaltigkeitsthemen informiert. Prozess der Wesentlichkeitsanalyse![]() Wesentlichkeitsmatrix (Ergebnis der letzten durchgeführten Stakeholder-Befragung)Einschätzung der Relevanz von Nachhaltigkeitsthemen für die HHLA ![]() Aufgrund der hohen Korrelation bei der Bewertung potenziell relevanter Themen von externen und internen Stakeholdern bestand bei der Themengewichtung im Vergleich zu früheren Berichten nur wenig Anpassungsbedarf. Auch die im Rahmen der HHLA-Nachhaltigkeitsinitiative definierten zentralen Handlungsfelder wurden von den Ergebnissen im Wesentlichen bestätigt: Keines der potenziell relevanten Themen wurde in der Befragung als unwesentlich bzw. weniger wesentlich eingestuft. WesentlichkeitsanalyseIm Rahmen der G4-Richtlinien der Global Reporting Initiative (GRI) wurde erstmals 2015 eine umfassende Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt. Die Ergebnisse sind in der nachfolgenden Übersicht tabellarisch aufbereitet. Die Themen sind den Handlungsfeldern des HHLA-Nachhaltigkeitsprogramms "Auf Kurs" zugeordnet. Als bedingt wesentlich wurden die Themen "Stabile Dividendenausschüttung" und "Bedeutung von Nachhaltigkeit" für Investoren eingeschätzt. Keines der als potenziell relevant abgefragten Themen wurde als unwesentlich bzw. kaum wesentlich bewertet. scroll
Überleitung wesentlicher Themen nach HGBDie in der HHLA-Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich oder sehr wesentlich erhobenen Sachverhalte wurden für die erstmalige Erstellung des nichtfinanziellen Berichts gemäß CSR-RUG auf den doppelten Wesentlichkeitsvorbehalt nach § 289c Abs. 3 HGB von einem Fachgremium auf Geschäftsrelevanz und Auswirkungsgrad hin geprüft und priorisiert. Dabei sind auch Sachverhalte, die im Rahmen der Stakeholder-Befragung als sehr wesentlich bewertet wurden, aufgrund mangelnder Geschäftsrelevanz im Sinne des CSR-RUG nicht berichtspflichtig. ► siehe Hinweise zum nichtfinanziellen Bericht, Seite 164/Bestimmung der Inhalte des nichtfinanziellen Berichts ÖkologieFlächenschonungDer stetig wachsende Flächenverbrauch für Verkehr, Arbeiten und Wohnen zählt zu den großen Umweltbelastungen nicht nur in Deutschland. Auf versiegelten Flächen ist kein natürliches Leben möglich, sie erhöhen zudem das Hochwasser- und Überschwemmungsrisiko, da Dauer- und Sturzregen hier nicht im Boden versickern können. Eine effiziente Infra- und Suprastrukturplanung und -nutzung spielen daher bei der flächenschonenden Entwicklung von Hafenterminals die entscheidende Rolle. So setzt die HHLA bei der Entwicklung ihrer Terminals auf ein intelligentes Layout, das über automatisierte Lagerkransysteme die Flächeneffizienz steigert und damit den Flächenverbrauch erheblich reduziert. Das Ausbauprogramm am Container Terminal Burchardkai beinhaltet neben verschiedenen Optimierungen des Verkehrsflusses auch den flächenschonenden Bau eines Lagerkransystems. Dort kann im Endausbau die Umschlagkapazität auf den bestehenden Flächen deutlich erhöht werden. Insgesamt geht die HHLA bei zukünftigen Infra- und Suprastrukturplanungen für ihre Containerterminals von einer erhöhten, nachfrageorientierten Umschlagkapazität auf bereits heute für den Containerumschlag genutzten Flächen aus. Die Effizienzsteigerungen werden durch den Einsatz mehrerer schienengebundener Portalkräne möglich, die die Container in das Containerlager ein- und auslagern. Die Portalkräne können die Container an beiden Seiten eines Containerlagerblocks aufnehmen und absetzen. Bis zu fünf Container werden durch die Portalkräne übereinander gestapelt und bis zu zehn Container nebeneinander. Durch diese Verdichtung der Containerstellplätze ergibt sich im Vergleich mit Lagerflächen, auf denen Van-Carrier die Container bewegen, eine Kapazitätssteigerung auf gleicher Fläche um den Faktor zwei. Fahrspuren für die Van-Carrier zwischen den einzelnen Containern sind nicht mehr nötig, außerdem können fünf statt drei Container übereinander gestapelt werden. Neben einer Erhöhung der Lagerkapazität durch eine verdichtete und damit flächenschonende Lagerung der Container ist die Erhöhung der wasserseitigen Umschlagkapazität ein wichtiger Baustein für eine effiziente Flächennutzung auf den Terminals. Die HHLA hat durch ihr umfangreiches Ausbauprogramm, u.a. durch hochmoderne Tandem-Containerbrücken, die gleichzeitig bis zu vier 20-Fuß-Container bewegen können, die wasserseitige Leistungsfähigkeit deutlich erhöht. Durch diese Steigerung der Kaimauerproduktivität auf bestehenden Flächen können mehr Container abgefertigt werden. Die HHLA-Tochter Metrans setzt bei ihren Shuttle-Zügen zwischen den Seehäfen und Osteuropa auf Waggons, die für die maritime Logistik optimiert sind. Diese 80-Fuß-Waggons bieten ein optimales Verhältnis zwischen Waggon- bzw. Zuglänge und Stellplatzkapazität. Dadurch können mit einem Ganzzug im Shuttleverkehr bis zu 92 Standardcontainer (TEU) transportiert werden - mehr als mit vergleichbaren Waggons. Durch diese hohe Stellplatzkapazität auf einem Zug wird die vorhandene Infrastruktur auf den Terminals und den Gleisanlagen optimal ausgenutzt. Emissionen und EnergieBereits seit 2008 berichtet die HHLA regelmäßig im Rahmen des internationalen Carbon Disclosure Projects (CDP) über die CO2 -Bilanz. Das CDP ist eine gemeinnützige Initiative, die im Namen institutioneller Investoren eine der weltweit größten Datenbanken für unternehmensbezogene Treibhausgasemissionen führt und diese Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. Bei der Berechnung der CO2 -Emissionen orientiert sich die HHLA am Greenhouse Gas Protocol Corporate Standard (Revised Edition), einem weltweiten Standard zur Erfassung von Treibhausgasemissionen. Die maßgeblichen Emissionen konzentrieren sich im HHLA-Konzern auf den Ausstoß von CO2 . Dieser wird vor allem von den Umschlag- und Transportmengen, der mit eigenen Lokomotiven durchgeführten Traktionsleistung sowie dem Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien beeinflusst. Der separate Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien wurde nach Maßgabe des Greenhouse Gas Protocols bei der Berechnung der spezifischen Emissionen als emissionsfrei klassifiziert. Bei der Berechnung der absoluten Emissionen wird die CO2 -Emissionsmenge, die durch den Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien weniger emittiert wird, separat ausgewiesen. Der Energiebedarf eines Terminals hängt maßgeblich von den wasserseitig umgeschlagenen und mit den Verkehrsträgern Bahn und Lkw landseitig transportierten Containern ab. Als Bezugsgröße zur Bestimmung der spezifischen CO2 -Emissionen verwendet die HHLA im Einklang mit den Empfehlungen der EEEG-Arbeitsgruppe (European Economics Environment Group) die aussagekräftige wasser- und landseitige Umschlagleistung in Containern. Die HHLA hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 die spezifischen CO2 -Emissionen - also die CO2 -Emissionen je umgeschlagenen Container - um mindestens 30 % zu verringern. Als Basisjahr wurde 2008 festgelegt. Im Zeitraum 2008 bis 2017 konnten die CO2 -Emissionen je umgeschlagenen Container um 28,9 % gesenkt werden. Die spezifischen CO2 -Emissionen sanken im Berichtsjahr um 2,2 %. Als Bestandteil der mit dem Vorstand vereinbarten Zielvorgaben geht der Drei-Jahres-Durchschnitt der jährlichen, spezifischen CO2 -Emissionsentwicklung in die Vorstandsvergütung ein. Dabei wurde ein Zielkorridor festgelegt, dessen Erreichen eine entsprechende Tantieme auslöst. ► siehe auch Corporate Governance/Vergütungsbericht, Seite 54 Energieverbrauchscroll
Energieverbrauch 2017 für Erdgas, Heizöl und Fahrstrom geschätzt (vorläufig) Die absoluten CO2 -Emissionen erhöhten sich im Jahresvergleich um 2,1 % oder 4.296t auf 208.697 t, ohne Berücksichtigung von 26.246 t CO2 -Emissionen durch Einkauf von Strom aus erneuerbaren Energien. Die leichte Steigerung ist insbesondere auf die gestiegene Eigentraktionsleistung der elektrisch betriebenen umweltfreundlichen Metrans-Mehrsystemlokomotiven zurückzuführen. So stiegen die traktionsbedingten Emissionen um 2,7 % bzw. von 82.867 t um 2.268 t auf 85.136 t an. Durch die deutliche Steigerung der Umschlagleistung an den vier von der HHLA betriebenen Containerterminals erhöhten sich dort im Berichtsjahr die CO2 -Emissionen - ohne Berücksichtigung des Einsatzes von Strom aus erneuerbaren Energien - um 7,0 % bzw. 6.385 t auf 97.074 t. Innerhalb der verschiedenen HHLA-Gesellschaften wurden im Berichtszeitraum unterschiedliche Projekte zur Steigerung der Energieeffizienz durchgeführt. Bedarfsgerechte Steuerungen von energieverbrauchenden Komponenten und Beleuchtungsanlagen wurden realisiert. Ein langfristig höherer Stromanteil am Energieträgermix des Konzerns ermöglicht den verstärkten Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien und damit substanzielle CO2 -Reduzierungen. Hierfür setzt die HHLA auf eine weitere Elektrifizierung ihrer Geräte und Maschinen auf den Terminals. Damit werden die Anlagen nicht nur emissions- und lärmärmer, sondern benötigen auch weniger Wartungsaufwand. Der Strombedarf für alle selbst genutzten Bürogebäude und Werkstätten in Hamburg sowie für den Container Terminal Altenwerder (CTA) und das rein elektrisch betriebene Lagerkransystem am Container Terminal Burchardkai (CTB) wird aus erneuerbaren Energien gedeckt. Im Berichtsjahr wurden zusätzliche Mengen an Strom aus erneuerbaren Energien beschafft, maßgeblich um CO2 -Emissionen aus dem Betrieb eines Blockheizkraftwerks zu kompensieren. Durch diese Maßnahmen wurden die CO2 -Emissionen im Berichtsjahr um 26.246 t verringert (im Vorjahr: 23.190 t). Am Container Terminal Tollerort (CTT) produzierte eine durch den Energieversorger Hamburg Energie Solar errichtete und betriebene Photovoltaikanlage im Berichtsjahr 103.590 kWh CO2 -freien Strom. Energieeffiziente Geräte, Anlagen, Maschinen und Prozesse senken nicht nur die lokalen Emissionen, sondern führen auch zu ökonomischen Vorteilen. Die HHLA setzt daher bei Neu- und Ersatzinvestitionen besonders auf den Einsatz von energieeffizienten und schadstoffarmen Maschinen und Geräten. Im Jahr 2017 wurde die Flotte von rein elektrisch betriebenen Pkws auf 79 Fahrzeuge ausgebaut. Die E-Fahrzeuge der HHLA werden mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben und fahren lokal emissionsfrei, leise und wartungsarm. Jährlich werden rund 500.000 km mit den Elektrofahrzeugen zurückgelegt und auf diese Weise etwa 160 t weniger CO2 emittiert. Am Container Terminal Burchardkai (CTB) setzte sich die Modernisierung der Van-Carrier-Flotte mit der Übernahme von 16 neuen Van-Carriern (Portalhubwagen) weiter fort. Diese Großgeräte erfüllen die strengen Vorgaben der Europäischen Union nach der Schadstoffgrenzwert-Stufe 4. Sie leisten mit ihrem äußerst niedrigen Ausstoß von Stickoxiden und Feinstaub einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffemissionen auf dem Containerterminal. Im Bereich der schienengebundenen Verkehre wird seit dem Berichtsjahr eine weitere Hybridlokomotive für den schweren Güterzug-Rangierverkehr auf den Gleisen der Hamburger Hafenbahn eingesetzt. Die Lokomotive wird durch die HHLA Tochtergesellschaft METRANS eingesetzt. Der moderne Hybridantrieb aus Elektro- und Dieselmotor führt zu einer Verbrauchsminderung um mehr als 50 %. Entwicklung der spezifischen CO2-Emissionen seit 2008Klimaschutzziel 2020: Senkung um mindestens 30%![]() Direkte und indirekte CO2-Emissionen (Scope 1 und 2)in Tsd. t![]() Die IT-gestützte optimierte Stellplatzzuweisung für Container minimiert darüber hinaus Fahrstrecken für Geräte, senkt damit den Energieverbrauch und vermindert Lärmemissionen. Die vor-Ort-Reinigung von verwendeten Hydraulikölen und Dieselkraftstoffen aus Tanks sowie deren Wiedereinsatz verbessern die Ressourcennutzung. Durch den signifikanten Ausbau der Eigentraktion im Bereich der Schienenverkehre, wuchs der Fahrstromverbrauch innerhalb der HHLA in den vergangenen Jahren stark. Neben dem Einsatz modernster Mehrsystemlokomotiven kann auch die Fahrweise der Lokomotivführer den Traktionsstromverbrauch beeinflussen. Um diesen weiter zu senken, wurde im Berichtsjahr ein Trainingsprogramm für Lokomotivführer zur energieeffizienten Fahrweise entwickelt und gestartet. Das im Vorjahr für die Hamburger Hafen und Logistik AG sowie für die HHLA Personal Service GmbH nach DIN ISO 50001 zertifizierte Energiemanagementsystem wurde auch auf die Fischmarkt Hamburg Altona GmbH ausgedehnt. Damit sind nun alle HHLA-Gesellschaften mit nennenswertem Energieverbrauch in Deutschland und Polen von dem Energiemanagementsystem erfasst. WasserverbrauchWasser wird im HHLA-Konzern hauptsächlich für die Reinigung von Großgeräten und Containern sowie für die Hygiene der Beschäftigten verbraucht. Der Wasserverbrauch des operativen Betriebs stieg 2017 in Deutschland, Polen, der Slowakei, Tschechien und der Ukraine im Vergleich zum Vorjahr um 9,2 % auf 99.951 m3 (im Vorjahr: 91.568 m3) an. Dieses ist neben gestiegenen Umschlagmengen auch auf den Umbau und die damit verbundene temporäre Nichtnutzung einer Wasseraufbereitungsanlage am Container Terminal Burchardkai (CTB) zurückzuführen. Wasser wird an den HHLA-Standorten in Hamburg aus dem öffentlichen Versorgungsnetz bezogen. Abfälle und RecyclingDie HHLA setzt so weit wie möglich auf Abfallvermeidung bzw. Abfalltrennung, um wiederverwendbare Abfälle dem Ressourcenkreislauf zuzuführen. Höhe und Zusammensetzung der Abfallmengen können im Zeitablauf signifikant variieren. Die Abfallmenge ohne Boden und Bauschutt sank im Berichtsjahr an den Standorten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um 7,0 % auf 8.023 t (im Vorjahr: 8.629 t). Innerhalb der Gesamtabfallmenge verzeichneten die als gefährlich klassifizierten Abfälle eine Steigerung auf 2.398 t (im Vorjahr: 1.311 t). Dieser Mengenanstieg ist maßgeblich auf einen Anstieg der Schlämme aus Öl- und Wasserabscheidern zurückzuführen. Trotz eines Rückgangs um 16,9 % stellten Gewerbeabfall zur Verwertung und gemischte Verpackungen mit einem Anteil von 18,8 % und 1.515 t im Berichtszeitraum die größte Abfallmenge dar. Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern, die insbesondere bei der Reinigung der Großgeräte entstehen, stellten mit 17,1 % den zweitgrößten Anteil der Abfallarten dar. Im Vergleich zum Vorjahr gab es hier eine Steigerung um 126 % auf 1.372 t. Dieses ist neben der durch das Umschlagwachstum notwendigen vermehrten Reinigung der Großgeräte auf den betriebsnotwendigen Umbau einer Wasseraufbereitungsanlage zurückzuführen. Die Entsorgungsmenge von Fruchtabfall und Lebensmittelabfällen wie Bananen, Ananas oder Kartoffeln ging im Berichtsjahr um 48,7 % oder 1.131 t auf 1.191 t zurück. Auf diese Mengen hat die HHLA keinen Einfluss, da diese zu entsorgende Abfallart im Regelfall bereits ungeeignet zum Verzehr in Hamburg ankommt. Ein großer Anteil davon wurde der stofflichen Wiederverwertung zur Herstellung von Biogas zugeführt. Auf diese Weise wurden 2017 rund 180.000 kWh Strom CO2 -frei erzeugt. Im Berichtszeitraum stieg die Menge des vollständig dem Recycling zugeführten Metallschrotts um 5,8 % auf 1.169 t. Verpackungen aus Papier und Pappe sanken um 15,1 % auf 573 t, während der Rückgang von Alt- und Bauholz mit 49,3 % signifikant war. Entwicklung des Wasserverbrauchsin dam3![]() HHLA-Standorte in Deutschland, Polen, Tschechien, der Slowakei und Ukraine Entwicklung der Abfallmengein Tsd. t![]() Ressourcenschonendes Handeln auf den Terminals spiegelte sich auch in der Verwendung von insgesamt 18.881 t (im Vorjahr: 31.000 t) recyceltem Baumaterial bei der Instandhaltung der Terminalflächen im Jahr 2017 wider. Hiervon entfiel der größte Teil mit 10.293 t auf Asphaltrecycling. 3.814 t Elektroofenschlacke wurden beim Umbau eines Containerbahnhofs am Container Terminal Burchardkai eingesetzt. Elektroofenschlacke entsteht beim Einschmelzen von Stahlschrott und mineralischen Zuschlägen im Elektrolichtbogenofen und wird als Tragmaterial auf den Terminalflächen einer weiteren Verwendung zugeführt. 3.177 t Müllverbrennungsanlagen-Schlacke, die mit Zement gebunden wird wurden ebenfalls beim Bahnhofsumbau eingesetzt. Zusätzlich wurden 1.597 t recycelte Betonmineralgemische zur Flächensanierung einer erneuten Nutzung zugeführt. BeschäftigteStrategisches PersonalmanagementPersonalstrategieMensch und Organisation stehen im Zentrum der Personalarbeit. Kompetente und leistungsstarke Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die Basis unseres Erfolgs. Langfristige qualitative und quantitative Personalplanungs- und Personalentwicklungsstrategien sind am Standort Hamburg gesellschaftsübergreifend angelegt. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Fach-, Führungs- und Projektkarrieren und der mögliche Wechsel zwischen den unterschiedlichen Karrierepfaden sind ein zentrales Ziel der Personalstrategie. Ebenso bilden die vielfältigen Optionen zur lebensphasenorientierten Gestaltung des Verhältnisses von Privat- zu Berufsleben sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung der Arbeitszeitsysteme eine wesentliche Grundlage der dauerhaften Betriebszugehörigkeit der HHLA-Beschäftigten. Organisation und SteuerungDas Personalmanagement ist auf Vorstandsebene verankert und wird dort als zentrale Ressortfunktion wahrgenommen. Diese Organisationsstruktur stellt sicher, dass konzernweit strategische Vorgaben auch personalwirtschaftlich abgedeckt werden können. Die Fachabteilung stellt für alle Berufsgruppen und Hierarchiestufen der deutschen Gesellschaften passende Angebote zur Personal- und Organisationsentwicklung bereit. Die Förderung und Entwicklung der Leistungsfähigkeit der Fach- und Führungskräfte erfolgt dabei systematisch und wird kontinuierlich durch das Personalmanagement begleitet. Gleiches gilt für alle Organisationsentwicklungsmaßnahmen. Diversity-ManagementDas Diversity-Management ist seit mehreren Jahren im strategischen Personalmanagement verankert. Die HHLA ist überzeugt, dass ein ausgewogenes Verhältnis der verschiedenen Kulturen, Geschlechter und Altersgruppen die Voraussetzung für ein erfolgreiches unternehmerisches Handeln bildet. Ziel ist es, diese Vielfalt in allen Gesellschaften abzubilden. Dies gilt insbesondere auch bei der Bildung von temporären gesellschaftsübergreifenden Arbeits- bzw. Projektgruppen. Entwicklung des PersonalbestandsZum Jahresende 2017 beschäftigte die HHLA insgesamt 5.581 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die Zahl um 53 Personen bzw. um 1,0 %. Darüber hinaus setzte die HHLA im Jahresmittel durchschnittlich 710 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft ein (im Vorjahr: 558). Als Bestandteil der mit dem Vorstand vereinbarten Zielvorgaben geht der Drei-Jahres-Durchschnitt der jährlichen Beschäftigungsentwicklung in die Vorstandsvergütung ein. Dabei wurde ein Zielkorridor festgelegt, dessen Erreichen eine entsprechende Tantieme auslöst. ► siehe auch Corporate Governance/Vergütungsbericht, Seite 54 Weitere Angaben zur Entwicklung des Personalbestands werden ausführlich im Lagebericht erläutert. ► siehe auch Lagebericht/Personal/Personalbestand, Seite 24 PersonalentwicklungIm Jahr 2017 investierte die HHLA am Standort Hamburg insgesamt 4,2 Mio. € (im Vorjahr: 4,5 Mio. €) in die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Zum 31. Dezember 2017 wurden in Deutschland 67 Auszubildende in acht unterschiedlichen Berufen und 12 Studierende in acht dualen Studiengängen ausgebildet. 29 % aller 79 Auszubildenden und Studierenden waren Frauen. Bei den Studierenden lag der Frauenanteil 2017 bei 58 % (im Vorjahr: 50 %). Weitere Angaben zur Personalstruktur werden ausführlich im Lagebericht erläutert. ► siehe auch Lagebericht/Personal/ Personalstruktur, Seite 25 Als Bestandteil der mit dem Vorstand vereinbarten Zielvorgaben geht der Drei-Jahres-Durchschnitt der jährlichen Entwicklung des Aufwands für Erstausbildungen, betriebliche Qualifizierungen und Weiterbildung im Verhältnis zur Beschäftigtenzahl in die Vorstandsvergütung ein. Dabei wurde ein Zielkorridor festgelegt, dessen Erreichen eine entsprechende Tantieme auslöst. ► siehe auch Corporate Governance/Vergütungsbericht, Seite 54 WeiterbildungAlle Weiterbildungsangebote der HHLA dienen der bedarfsgerechten Weiterentwicklung der fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenz der Fach- und Führungskräfte. Ein Schwerpunkt liegt in der Qualifizierung der Führungskräfte. Hier steht die Befähigung zur Steuerung immer komplexer werdender Systeme im Mittelpunkt. Agile Methoden und die Befähigung zur Arbeit in komplexen Projekten setzen den zentralen Fokus der Mehrzahl aller Angebote. Alle internen Seminare werden abteilungs- und gesellschaftsübergreifend angeboten. Unter anderem wird so das Verständnis der Belegschaft für die unterschiedlichen Aufgaben sowie Rollen und Funktionen in den unterschiedlichen Geschäftsfeldern im Konzern gefördert. Die operativen Personalbedarfe im Containerumschlag werden durch eigene Qualifizierungsmaßnahmen gedeckt. Viele dieser Qualifizierungsmaßnahmen erfolgen im 1:1-Ausbildungsverhältnis auf den Umschlaggeräten oder an den operativen IT-Systemen im Echtbetrieb. Durch die kontinuierliche Weiterentwicklung der operativen Umschlagsprozesse ergibt sich daneben auch ein kontinuierlicher Bedarf an praxisnahen und handlungsorientierten Weiterqualifizierungen. Die Qualifizierungsangebote für operative Führungskräfte dienen sowohl der internen Organisationsentwicklung durch die Veränderung der Führungskultur als auch der Vermittlung von fachlichen und methodischen Inhalten. Im Berichtszeitraum wurden wie im Vorjahr insgesamt über 700 ein- bis mehrtägige Veranstaltungen realisiert. Davon wurden durch die eigenen Ausbilderinnen und Ausbilder über 650 Qualifizierungen als interne gewerbliche Weiterbildungen mit 3.089 Ausbildungstagen durchgeführt. Im Rahmen des internen segmentübergreifenden Seminarangebots wurden zusätzlich über 70 ein- bis mehrtägige Veranstaltungen mit über 870 Teilnehmertagen organisiert. Der Frauenanteil der Teilnehmerinnen und Teilnehmer lag bei 31 %. Berufsausbildung und StudiumDas Angebot an Ausbildungsplätzen und dualen Studienplätzen orientiert sich an der Personalplanung der Gesellschaften am Standort Hamburg. Der Schwerpunkt liegt in den technischen und gewerblichen Berufsfeldern. Um weiterhin geeignete Bewerberinnen und Bewerber in den sogenannten MINT-Berufen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) zu gewinnen, wurden die Kooperationen mit Technikerschulen und Fachgymnasien weiter intensiviert. Damit sich dabei der Anteil der weiblichen Auszubildenden in den MINT-Berufen weiter erhöht, wurden in den technischen Ausbildungsberufen insbesondere Praktikumsplätze für Schülerinnen angeboten. Die Berufsfelder, in denen ausgebildet wird, werden auf Ausbildungsmessen und in Diskussionen in Schulklassen durch die Fachbereiche mit Beteiligung von Auszubildenden vorgestellt. Im Jahr 2017 wurden zwölf Messen im Großraum Hamburg mitgestaltet. Zur Vorbereitung auf zukünftige Anforderungen in den Arbeitsfeldern der HHLA ist es notwendig, die Ausbildung durch ausbildungsbegleitende Angebote zu unterstützen. Neben den fachspezifischen Themen lernen die Auszubildenden und dual Studierenden von Beginn an interdisziplinäre Zusammenarbeit kennen. In den ausbildungsbegleitenden Angeboten übernehmen die Auszubildenden und dual Studierenden Verantwortung und lernen lösungsorientiertes Vorgehen. Digitale Kompetenzen werden durch den Einsatz neuer Technologien - wie beispielsweise 3D-Druck - gefördert. Gemeinsam mit anderen Hamburger Unternehmen hat die HHLA bereits 2016 im Rahmen des Pilot-Projektes AvM Dual ein Konzept zur Ausbildungsvorbereitung für Migrantinnen und Migranten des Hamburger Ausbildungszentrums e.V. (HAZ) mitentwickelt. Das Projekt sieht neben einer schulischen Vorbereitung bis August 2018 verschiedene Praktikumsphasen vor, in denen die jungen Migrantinnen und Migranten von Auszubildenden der teilnehmenden Unternehmen begleitet werden, die speziell hierfür geschult wurden. In Kooperation mit dem maritimen competenzcentrum (ma-co) hat die HHLA im Rahmen des von der EU geförderten Projektes "Wege zum Berufsabschluss - Personalentwicklung und Weiterbildung in Unternehmen der Hafenwirtschaft der Hansestadt Hamburg" zudem das Seminar "Interkulturelle Kompetenz im Arbeitsalltag" entwickelt. Das Seminar soll zukünftig fest in die Ausbildung bei der HHLA integriert werden, um die sozialen Kompetenzen der Auszubildenden und dual Studierenden zu stärken, ihre Persönlichkeitsentwicklung und das Verständnis für andere Kulturen zu fördern. Arbeitssicherheit und GesundheitsförderungArbeitssicherheitDie körperliche Unversehrtheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Beschäftigten von Fremdfirmen sowie der Kunden, Lieferanten und Gäste ist vorrangiges Anliegen der HHLA und wird durch umfangreiche Präventionsmaßnahmen und -richtlinien sichergestellt. Die Arbeitssicherheit soll kontinuierlich weiter verbessert werden und wird als eine wesentliche Führungsaufgabe betrachtet. Dazu werden im Hinblick auf Frühindikatoren für die Notwendigkeit von Fördermaßnahmen für die Gesundheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch die psychischen Belastungen bewertet. Im Rahmen der steten Verbesserung setzt die HHLA moderne Technologien ein: So nutzt die HHLA ein softwaregestütztes Arbeitsschutzmanagementsystem als Kontrollinstrument zur Überprüfung aller Ziele und Maßnahmen. Mit dem Ziel, das Unfallrisiko weiter zu senken und das Bewusstsein der Beschäftigten und der Führungskräfte für den Arbeitsschutz zu vertiefen, werden an den Standorten der HHLA-Betriebe regelmäßig Arbeitsschutzkampagnen und Workshops beispielsweise zu den Themen Brandschutz, Gefahrstoffe und Ergonomie durchgeführt. Zur Erstellung einer aussagekräftigen Unfallstatistik werden die Unfälle aller HHLA-Betriebe in Hamburg berücksichtigt und in einem einheitlichen Berichtssystem erfasst. Hierzu zählen auch die Unfälle, die in keinem direkten Zusammenhang mit dem Containerumschlag stehen (z. B. Werkstattbetriebe). Die Ursachen für Veränderungen oder Schwankungen werden sorgfältig analysiert, um rechtzeitig strukturierte Maßnahmen zur Vorbeugung ergreifen zu können. Im Jahr 2017 ereigneten sich in den Gesellschaften am Standort Hamburg, bei denen die HHLA eine Beteiligung von mehr als 50 % hält, 97 meldepflichtige Unfälle ohne Wegeunfälle. Dies entspricht einem Rückgang von 3,0 % (im Vorjahr: 100). GesundheitsförderungIm Rahmen der Gesundheitsförderung verfolgt die HHLA das Ziel, betriebliches Gesundheitsmanagement alltags- und praxistauglich zu konzipieren und die Maßnahmen gleichzeitig systematisch in die Unternehmensprozesse einzubinden. Die erfolgreiche Kooperation mit Universitäten und Partnerunternehmen aus der Wirtschaft, die im Rahmen des Verbundprojektes GESIOP des BMBF-Förderschwerpunktes MEgA (Maßnahmen und Empfehlungen für die gesunde Arbeit von morgen) gestartet wurde, wird fortgesetzt. Die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen ermöglicht dabei einen konstruktiven Austausch und die Schaffung von Synergien für alle Verbundprojektpartner. Die HHLA nutzt im Rahmen des Projektes GESIOP die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen, um Maßnahmen zur Verbesserung der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz zu entwickeln. Dabei werden über den gesetzlichen Rahmen hinaus Mitarbeiterbefragungen sowie vertiefende Arbeitsplatzanalyseworkshops durchgeführt. Nach Abschluss des Pilotprojekts sollen die Verfahren und Maßnahmen unternehmensweit umgesetzt und als Standards etabliert werden. Für eine qualifizierte Unterstützung in beruflichen und persönlichen Belastungssituationen bietet die HHLA den Mitarbeitern und Führungskräften am Standort Hamburg die Inanspruchnahme der betrieblichen Sozialberatung an. Ziel ist eine schnelle und passgenaue Lösung bei gesundheitlichen und persönlichen Krisen sowie Konflikten und Belastungen am Arbeitsplatz. Durch das umfassende Beratungsangebot in den Betrieben und die Vernetzung mit örtlichen Fach-Beratungsstellen sowie Behandlungseinrichtungen kann auf ein breites Hilfesystem zurückgegriffen werden. Zum Beispiel bestehen seit mehreren Jahren Kooperationen mit dem Projekt MENTO des DGB-Bildungswerks und der Schuldnerberatung der Verbraucherzentrale Hamburg. Als Bestandteil der mit dem Vorstand vereinbarten Zielvorgaben geht der Drei-Jahres-Durchschnitt der jährlichen Entwicklung für die Lohnfortzahlung bei Krankheit abzüglich der Aufwendungen für Präventionsmaßnahmen im Verhältnis zur Beschäftigtenzahl in die Vorstandsvergütung ein. Dabei wurde ein Zielkorridor festgelegt, dessen Erreichen eine entsprechende Tantieme auslöst. Verträge, Vergütung und ZusatzleistungenTarifverträgeFür ca. 89,3 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland sind die Entgelt- und Arbeitsbedingungen in Tarifverträgen geregelt (im Vorjahr: 89,5 %). Im Mai 2017 einigten sich die Tarifvertragsparteien - der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e. V. (ZDS) und die Gewerkschaft ver.di - auf tabellenwirksame Anhebungen ab 1. Juni 2017 um 2,7 % bei einer 12-monatigen Laufzeit für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe. Zusätzlich wurde eine Erhöhung des Arbeitgeberanteils zur Altersvorsorge um 10 € pro Monat vereinbart. Abschlüsse ähnlicher Größenordnung wurden auch für weitere Entgelttarifverträge des HHLA-Konzerns geschlossen. Beurteilungs- und VergütungssystemeDie Beurteilungssysteme in den deutschen Gesellschaften bestehen aus Bottom-up- und Top-down-Komponenten. Sie sind zum Teil durch Tarifverträge geregelt, enthalten variable Vergütungsbestandteile und sind mit Qualifizierungsverpflichtungen für das Unternehmen und die Beschäftigten verbunden. Der ROCE - die Rendite auf das eingesetzte Kapital - ist auch eine wesentliche Bestimmungsgröße für die variablen Vergütungsbestandteile der Führungskräfte und außertariflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Ermittlung erfolgsabhängiger Vergütungskomponenten auf Leitungsebenen erfolgt auf mehrjähriger Basis. Dadurch wird der Fokus auf nachhaltige, langfristige Ziele zusätzlich verstärkt. Flexible ArbeitszeitmodelleDie Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten, wird zunehmend von allen Beschäftigtengruppen und Hierarchieebenen in Deutschland in Anspruch genommen, um die individuelle Arbeitszeit an die unterschiedlichen Lebensphasen anzupassen. Teilzeit ist damit ein wesentliches Instrument zur Bindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Unternehmen. Die Anpassung der Arbeitszeit unterstützt die Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Pflege von nahen Angehörigen oder beim Ausüben von ehrenamtlichen Tätigkeiten. Im Jahr 2017 wurde von insgesamt 179 Beschäftigten die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung in Anspruch genommen, dies sind 9 Beschäftigte mehr als noch 2016 (im Vorjahr: 170). Die Teilzeitquote bei der HHLA in Deutschland erhöhte sich somit zum Jahresende 2017 auf 5,1 % (zum 31. Dezember 2016: 4,7 %). Entwicklung der Beschäftigtenzahl in Teilzeitbei der HHLA in Deutschland zum 31.12.![]() Teilzeitquote in % Der Anteil der Männer mit einer Teilzeitbeschäftigung ist auf 29,6 % gestiegen (im Vorjahr: 28,8 %). In der kaufmännisch geprägten Holding (ohne Auszubildende) betrug der Anteil an Teilzeitkräften 16,2 % (im Vorjahr: 15,4 %). AltersvorsorgeNachdem die HHLA bereits in der Vergangenheit über verschiedene Modelle der Altersversorgung und Lebensarbeitszeitkonten den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit geboten hat, die eigene Lebensarbeitszeit aktiv zu gestalten, erfährt das System der Altersversorgung im Konzern eine grundlegende Weiterentwicklung. Zum Ende des Jahres 2017 wurden durch die Tarifvertragsparteien die Weichen für ein neues, auf die Zukunft ausgerichtetes System gestellt, welches den gestiegenen Ansprüchen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insbesondere im Hinblick auf Flexibilität bei der Inanspruchnahme und Transparenz noch gerechter wird. Die Einführung des neuen Systems erfolgt im Jahr 2018. Weitere personalbezogene Angaben werden ausführlich im zusammengefassten Lagebericht unter dem Abschnitt "Personal" erläutert. ► siehe auch Lagebericht/Personal, Seite 24 SozialesRegionale VerantwortungNeben der Wahrnehmung ihrer gesellschaftlichen Verantwortung zählen auch die Personalentwicklung sowie der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den zentralen Handlungsfeldern der HHLA. ► siehe auch Beschäftigte/Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung, Seite 173 Etwa jeder zehnte Arbeitsplatz in Hamburg ist mit dem Warenumschlag im Hamburger Hafen verbunden. Der Hafen und die damit verflochtenen Wirtschaftszweige sind somit zentrale Arbeitgeber für die Metropolregion Hamburg. Die HHLA wickelt über drei Viertel des Containerumschlags bzw. mehr als die Hälfte des Gesamtumschlags in Tonnen in Hamburg ab. Die HHLA versteht sich daher als integraler Teil der wirtschaftlichen Entwicklung in der Metropolregion Hamburg und ist sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung, auch an allen anderen Standorten, bewusst. Gesellschaftlicher DialogDie HHLA steht in regelmäßigem Austausch mit ihren Interessengruppen. ► siehe auch Berichtsprofil, Seite 163 Darüber hinaus fördert das Unternehmen eine Reihe von Bildungsprojekten zu den Themen Hafen und Logistik. Die Zusammenhänge von Hafen, Logistik und Wasser zu erkennen führt zum Verstehen der weltweiten Arbeitsteilung und der Bedeutung nachhaltigen Handelns. Die HHLA konzentriert sich bei der Unterstützung von Bildungsprojekten auf zwei Projekte: Das von der HHLA mitinitiierte Bildungsangebot "Hafen-Scouts" vermittelt Schülerinnen und Schülern den Transport von Gütern rund um die Welt, die Funktionsweise des Hafens und Berufsbilder im Hafen. Neben den "Hafen-Scouts" zählt das von der Michael Otto Stiftung für Umweltschutz initiierte Projekt "Aqua-Agenten" zu den Eckpfeilern des HHLA-Engagements für Bildung. Dieses bereits mehrfach ausgezeichnete Projekt (u. a. als offizielles Projekt der UN-Weltdekade "Bildung für eine nachhaltige Entwicklung" und als "Ort der Ideen") vermittelt Dritt- und Viertklässlern auf spielerische Weise die Bedeutung von Wasser für Mensch, Natur und Wirtschaft. Den Schulklassen wird auf den Containerterminals der HHLA die Bedeutung der Schifffahrt und der Häfen für den Welthandel nahegebracht. Im Berichtsjahr kamen mehr als 1.200 Schülerinnen und Schüler durch diese Bildungsprojekte auf die HHLA-Anlagen. Seit Beginn des Aqua-Agenten-Projekts im Jahr 2009 wurde mehr als 10.000 Schülerinnen und Schülern die Bedeutung von Wasser und Hafen vermittelt. Bekämpfung von Korruption und BestechungDer nachhaltige Erfolg eines Unternehmens setzt verantwortungsbewusstes und rechtlich einwandfreies Verhalten voraus. Compliance, d. h. die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien, ist daher ein wesentlicher Bestandteil der HHLA-Corporate-Governance. ► siehe auch Corporate-Governance-Bericht, Seite 46 Dies wird als primäres Ziel bei der HHLA durch Errichtung, Koordination und fortlaufende Weiterentwicklung eines konzernweiten Compliance-Management-Systems (CMS) angestrebt. Ein weiteres Ziel ist es dabei, die wesentlichen Compliance-Risiken zu identifizieren, fortlaufend zu bewerten und durch Implementierung geeigneter Maßnahmen und Prozesse zu minimieren. Darüber hinaus setzt sich das CMS zum Ziel, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des HHLA-Konzerns für die Beachtung der in ihrem Arbeitsbereich einschlägigen Rechtsvorschriften und internen Richtlinien zu sensibilisieren und damit auch ein entsprechendes Risikobewusstsein bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu schaffen. Hierdurch soll Compliance-Verstößen vorgebeugt werden. Kern des HHLA-CMS ist ein Verhaltenskodex, der übergeordnete Grundsätze zu Compliance-relevanten Themen, z. B. faires Verhalten im Wettbewerb sowie Umgang mit Interessenkonflikten und sensiblen Unternehmensinformationen, über gesetzliche Standards hinaus formuliert. Der Verhaltenskodex der HHLA ist online unter ► www.hhla.de/compliance abrufbar. Ein weiteres wesentliches Themengebiet im Verhaltenskodex ist die Vermeidung von Korruption. Die HHLA ist im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Geschäftspartnern und Amtsträgern der unterschiedlichsten Ebenen vor allem in Deutschland sowie in Zentral- und Osteuropa und Asien in fortlaufendem Kontakt. Ziel der das Thema Antikorruption weiter vertiefenden Richtlinie ist es, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Hilfestellung zur Beurteilung von möglichen Situationen mit einer potenziellen Korruptionsrelevanz in ihrem täglichen Arbeitsleben zu geben und damit einen wirksamen Beitrag zur Prävention von korrupten Handlungen und den damit verbundenen Folgen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie das Unternehmen zu leisten. Mit der Antikorruptionsrichtlinie wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das notwendige Wissen über die Annahme und Gewährung von Vorteilen gegenüber Geschäftspartnern und Amtsträgern vermittelt und anhand von praktischen Beispielen veranschaulicht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gemäß dem Verhaltenskodex verpflichtet, Hinweise auf Fehlverhalten im Unternehmen weiterzugeben. Auch für Dritte besteht die Möglichkeit, Hinweise über die Compliance-Hotline zu geben. Alle Mitteilungen werden vertraulich behandelt und können anonym erfolgen. Darüber hinaus wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch gemäß der Antikorruptionsrichtlinie erwartet, bei Zweifeln oder Verdachtsmomenten Rat einzuholen bzw. Verstöße zu melden. Durch Schulungen und unternehmensinterne Medien werden den Mitarbeitern fortlaufend wichtige Inhalte des Verhaltenskodex sowie auch weiterführende Themen wie z.B. die Korruptionsvermeidung und das von ihnen erwartete Verhalten im Rahmen der Antikorruptionsrichtlinie vermittelt. Die Anzahl aufgetretener Fälle wird fortlaufend anhand eines internen Berichtssystems im Rahmen des CMS dokumentiert und überwacht, um ggf. z.B. bei einem Anstieg die Risikobewertung entsprechend anzupassen und mit geeigneten Maßnahmen, wie verstärkter Kommunikation und Prozessanpassungen im internen Kontrollsystem, reagieren zu können. Die Verantwortung jedes Einzelnen bei der Einhaltung von behördlichen, berufsgenossenschaftlichen und gesetzlichen Bestimmungen im eigenen Unternehmen und bei den Vertragspartnern ist zusätzlich in den intern gültigen HHLA-Einkaufsrichtlinien in Kombination mit den extern gültigen HHLA-Einkaufsbedingungen geregelt. Im Vordergrund stehen dabei die Analyse und die Bewertung der Lieferantenbeziehungen hinsichtlich Zuverlässigkeit, Qualität, Innovationskraft, Kostenstruktur, wirtschaftlicher Stabilität, Arbeitssicherheit, Nachhaltigkeit und Compliance. Durch die hierauf basierende Auswahl der Lieferanten wird auch ein Beitrag zur Korruptionsprävention geleistet. ► siehe auch Lagebericht/Einkauf und Materialwirtschaft, Seite 22 Achtung der MenschenrechteRechtmäßiges und von Integrität geleitetes Handeln unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beinhaltet auch die Wahrung der Menschenrechte. Die HHLA ist ausschließlich mit Standorten in Europa vertreten und über 95 % der Lieferanten der HHLA kommen aus Staaten der Europäischen Union, in denen die Einhaltung der Menschenrechte oberstes Gebot und durch lokale und europäische Gesetze geregelt ist. Darüber hinaus finden die Prinzipien des UN Global Compact ihren Niederschlag im Verhaltenskodex und in den weiterführenden Richtlinien der HHLA, wie z.B. der Arbeitsschutzrichtlinie. Der Verhaltenskodex als übergeordnetes Regelwerk greift u.a. die folgenden Prinzipien auf:
Weiterhin fördert die HHLA aktiv die Gestaltung der betrieblichen Mitbestimmung und wahrt dabei die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen. WirtschaftWertschöpfung im HHLA-Konzernscroll
Die Nettowertschöpfung erhöhte sich im Geschäftsjahr 2017 um 3,0 % auf 623,2 Mio. €. Die Wertschöpfungsquote lag mit 48,6 % leicht über Vorjahresniveau. Die Nettowertschöpfung dient als Indikator für den volkswirtschaftlichen Mehrwert der Geschäftstätigkeit. Sie errechnet sich aus dem Produktionswert abzüglich sämtlicher Vorleistungen und Abschreibungen. Die Wertschöpfung verteilt sich auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Gesellschafter, öffentliche Hand (Steuern) sowie Darlehensgeber. Der größte Teil entfiel mit 469,8 Mio. € und einem Anteil von 75,4 % auf die Beschäftigten. Entstehung der WertschöpfungProduktionswert 2017: 1.283 Mio. € = 100 %![]() Verwendung der WertschöpfungNettowertschöpfung 2017: 623 Mio. € = 100 %![]() PrüfungsvermerkVermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über eine betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der nichtfinanziellen BerichterstattungAn die HHLA AG, HamburgWir haben den gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht nach §§ 289b Abs. 3 und 315b Abs. 3 HGB der HHLA AG, Hamburg, (im Folgenden die "Gesellschaft") für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017, der insgesamt mit Sternchen gekennzeichneten Abschnitte im Nachhaltigkeitsbericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 (im Folgenden der "nichtfinanzielle Bericht") einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen. Verantwortung der gesetzlichen VertreterDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des nichtfinanziellen Berichts in Übereinstimmung mit den § 315b und 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB. Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur nichtfinanziellen Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen nichtfinanziellen Angaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines nichtfinanziellen Berichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Angaben ist. Unabhängigkeit und Qualitätssicherung der WirtschaftsprüfungsgesellschaftWir haben die deutschen berufsrechtlichen Vorschriften zur Unabhängigkeit sowie weitere berufliche Verhaltensanforderungen eingehalten. Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen - insbesondere der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) sowie des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen IDW Qualitätssicherungsstandards 1 "Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis" (IDW QS 1) - an und unterhält dementsprechend ein umfangreiches Qualitätssicherungssystem, das dokumentierte Regelungen und Maßnahmen in Bezug auf die Einhaltung beruflicher Verhaltensanforderungen, beruflicher Standards sowie maßgebender gesetzlicher und anderer rechtlicher Anforderungen umfasst. Verantwortung des WirtschaftsprüfersUnsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über die Angaben in dem nichtfinanziellen Bericht abzugeben. Nicht Gegenstand unseres Auftrages ist die Beurteilung von externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen, auf die im nichtfinanziellen Bericht verwiesen wird. Wir haben unsere betriebswirtschaftliche Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): "Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information", herausgegeben vom IAASB, durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit begrenzter Sicherheit beurteilen können, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass der nichtfinanzielle Bericht der Gesellschaft für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315b und 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB aufgestellt worden ist. Bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir u.a. folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt:
PrüfungsurteilAuf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass der nichtfinanzielle Bericht der Gesellschaft für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315b und 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB aufgestellt worden ist. Verwendungszweck des VermerksWir erteilen diesen Vermerk auf Grundlage des mit der Gesellschaft geschlossenen Auftrags. Die Prüfung wurde für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt und der Vermerk ist nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt. Der Vermerk ist nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-)Entscheidungen treffen. Unsere Verantwortung besteht allein der Gesellschaft gegenüber. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung.
Frankfurt, den 1. März 2018 PricewaterhouseCoopers GmbH ppa. Nicolette Behncke, Wirtschaftsprüfer ppa. Julia Ranke-Filthaut GlossarFachbegriffeAußergewöhnlich Großes Fahrzeug (AGF)Großschiff, das mindestens 330 Meter lang und/oder 45 Meter breit ist. Dieser Schiffstyp nimmt besonders auf den Relationen zwischen Fernost und Nordeuropa immer stärker zu. Automated Guided Vehicle (AGV)Vollautomatisches, fahrerloses Transportfahrzeug, das auf dem HHLA Container Terminal Altenwerder die Container zwischen den Containerbrücken an der Wasserseite und dem Blocklager bewegt. BlocklagerBei der HHLA werden auf den Containerterminals Altenwerder und Burchardkai automatisierte Blocklager zur kompakten und effizienten Stapelung von Containern eingesetzt. Diese bestehen aus mehreren Lagerblöcken. Transport und Stauen der Boxen übernehmen Portalkräne. ConRo-SchiffEin Schiff, das sowohl Container als auch rollende Ladung (siehe RoRo) transportieren kann. ContainerbrückeKrananlage zum Be- und Entladen von Containerschiffen. Um die stetig größer werdenden Schiffe abzufertigen, sind auch die jeweils neuen Containerbrücken in Höhe und Länge ihrer Ausleger deutlich gewachsen. Feeder / FeederschiffZubringerschiff, das kleinere Mengen von Containern auf Häfen weiterverteilt. Von Hamburg aus wird vor allem die Ostseeregion mit Feedern bedient. HinterlandBezeichnet das Einzugsgebiet eines Hafens. Hub-Terminal (Hinterland)Terminal, der als Umschlagknotenpunkt Ladung bündelt und weiterverteilt. Solche Hub-Terminals betreiben die Bahngesellschaften der HHLA in Ceska Trebova, Budapest, Dunajska Streda, Posen und Prag. Intermodal / IntermodalsystemeTransport unter Nutzung mehrerer Verkehrsträger (Wasser, Schiene, Straße), der die jeweils spezifischen Vorteile kombiniert. NordrangeNordeuropäische Küste, an der im weiteren geografischen Sinn alle nordeuropäischen Überseehäfen von Le Havre bis Hamburg liegen. Zu den vier größten Häfen zählen Hamburg, Bremerhaven, Rotterdam und Antwerpen. Portalkran (auch Bahnkran oder Lagerkran)Kran, der seinen Arbeitsbereich wie ein Portal überspannt. Wird er im Blocklager eingesetzt, heißt er auch Lagerkran oder im Bahnumschlag Bahnkran. RoRoDie Abkürzung steht für "roll-on/roll-off" und bezeichnet ein Ladeverfahren für Güter, die in ein oder von einem Schiff gerollt bzw. gefahren werden. Bei der rollenden Ladung handelt es sich meist um Kraftfahrzeuge oder Lkws, aber auch Projektladungen werden rollend auf speziellen Aufliegern transportiert. ShuttlezugZug, der mit einer gleichbleibenden Wagengarnitur auf derselben Strecke hin- und herpendelt, aufwändiges Rangieren entfällt. Die HHLA-Bahngesellschaften setzen Shuttlezüge zwischen den Seehäfen und den Hub-Terminals (Hinterland) ein. SpreaderTonnenschweres Greifwerkzeug einer Containerbrücke oder eines Krans, mit dem ein Container angehoben oder abgesetzt wird. Standardcontainersiehe TEU TandembrückeEine hocheffiziente Containerbrücke, die in einer einzigen Bewegung zwei 40- oder vier 20-Fuß-Container gleichzeitig löschen oder laden kann. Die HHLA setzt solche Brücken am Container Terminal Burchardkai ein. TerminalIn der maritimen Logistik versteht man darunter eine Anlage für den Umschlag von Gütern auf verschiedene Verkehrsträger. TEU (Twenty Foot Equivalent Unit)Genormter 20-Fuß-Standardcontainer, der als Maßeinheit zur Zählung von Containermengen dient. Ein 20-Fuß-Standardcontainer ist 6,06 Meter lang, 2,44 Meter breit und 2,59 Meter hoch. TraktionFortbewegung von Zügen durch Lokomotiven. TransportleistungLeistungskennziffer im Bahnverkehr, die sich aus dem Produkt von transportierter Menge und zurückgelegter Strecke ergibt. Van-Carrier (auch VC oder Straddle-Carrier)Fahrzeug zum Transport von Containern auf den Terminals. Der Fahrer bewegt seinen Van-Carrier über den Container, hebt diesen an und kann ihn in bis zu vier Lagen übereinanderstapeln. FinanzbegriffeDBO (Defined Benefit Obligation)Leistungsorientierte Pensionsverpflichtung der am Stichtag erdienten und bewerteten Pensionsansprüche von aktiven und ausgeschiedenen Mitarbeitern inklusive wahrscheinlicher künftiger Änderung von Renten und Gehältern. Derivative FinanzinstrumenteFinanzinstrumente, die klassischerweise zur Absicherung bestehender Investments oder Verpflichtungen eingesetzt werden. Durchschnittliches BetriebsvermögenDurchschnittliches langfristiges Nettoanlagevermögen (immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagevermögen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) + durchschnittliches kurzfristiges Nettoumlaufvermögen (Vorräte + Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen). Dynamischer VerschuldungsgradWirtschaftliche Finanzschulden (Pensionsrückstellungen + lang- und kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen + lang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten - Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente, kurzfristige Einlagen und Forderungen gegenüber der HGV (Cash Pool)) / EBITDA. EBITErgebnis vor Zinsen und Steuern. EBITDAErgebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen. EBTErgebnis vor Steuern. EigenkapitalquoteEigenkapital / Bilanzsumme. Equity-BeteiligungsergebnisAnteiliger Jahresüberschuss eines Gemeinschaftsunternehmens oder eines assoziierten Unternehmens, geht in das Finanzergebnis in der Gewinn- und Verlustrechnung ein. FinanzergebnisZinserträge - Zinsaufwand +/- Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen +/- sonstiges Finanzergebnis. IASInternational Accounting Standards. IFRSInternational Financial Reporting Standards. Impairment-TestWerthaltigkeitstest nach IFRS. InvestitionenAuszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sowie in immaterielle Vermögenswerte. KapitalkostenAufwendungen, die erbracht werden müssen, um finanzielle Mittel als Eigenkapital oder Fremdkapital in Anspruch nehmen zu können. Operativer CashflowGemäß Literatur IFRS-Kennzahlen: EBIT - Steuern + Abschreibungen - Zuschreibungen +/- Veränderung langfristige Rückstellungen (exkl. Zinsanteil) +/- Gewinn/Verlust aus Abgang des Sachanlagevermögens + Veränderung Working Capital. ROCE (Gesamtkapitalrentabilität vor Steuern)EBIT / Ø Betriebsvermögen. SkaleneffektÖkonomisches Gesetz, das besagt, dass Produktionssteigerungen mit Verringerungen der Stückkosten einhergehen. UmsatzerlöseErlöse aus dem Verkauf, der Vermietung oder Verpachtung und aus erbrachten Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und Umsatzsteuer. WertschöpfungProduktionswert - Vorleistungen (Materialaufwand, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen); die erzielte Wertschöpfung verteilt sich auf die Anspruchsberechtigten des HHLA-Konzerns wie die Beschäftigten, Gesellschafter, Darlehensgeber oder die Kommune. Finanzkalender28. März 2018Berichterstattung Gesamtjahr 2017 Analystenkonferenz 15. Mai 2018Quartalsmitteilung Januar - März 2018 Analysten-Telefonkonferenz 12. Juni 2018Hauptversammlung 14. August 2018Halbjahresfinanzbericht Januar - Juni 2018 Analysten-Telefonkonferenz 13. November 2018Quartalsmitteilung Januar - September 2018 Analysten-Telefonkonferenz ImpressumHerausgeberHamburger Hafen und Logistik AG Bei St. Annen 1 20457 Hamburg Telefon +49 40 3088 - 0 Fax +49 40 3088 - 3355 info@hhia.de www.hhla.de Investor RelationsTelefon +49 40 3088 - 3100 Fax +49 40 3088 - 55 3100 investor-reiations@hhia.de UnternehmenskommunikationTelefon +49 40 3088 - 3520 Fax +49 40 3088 - 3355 unternehmenskommunikation@hhia.de FotografieThies Rätzke Design und Umsetzungnexxar GmbH, Wien Online-Geschäftsberichte und Online-Nachhaltigkeitsberichte HHLA-Mehrjahresübersichtscroll
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