![]() Hamburger Hafen und Logistik AktiengesellschaftHamburgKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018GESCHÄFTSBERICHT 2018HAMBURGER HAFEN UND LOGISTIK AKTIENGESELLSCHAFTSegmente der HHLAContainerscroll
Auf den HHLA-Containerterminals werden Schiff, Bahn und Lkw zur effizienten Transportkette verknüpft. Die Hamburger Terminals bilden die wichtigste europäische Drehscheibe zwischen Asien und Mittel- und Osteuropa. Darüber hinaus betreibt die HHLA einen Containerterminal im ukrainischen Odessa sowie im estnischen Tallinn. Wesentliche Kennzahlenscroll
Umsatzerlösein Mio. €![]() Intermodalscroll
Die Bahngesellschaften der HHLA betreiben ein umfassendes Transport- und Terminalnetzwerk für Containertransporte und verbinden Häfen an Nord- und Ostsee sowie der nördlichen Adria mit ihrem Hinterland. Umfuhren per Lkw im Hamburger Hafen runden das Dienstleistungsportfolio ab. Wesentliche Kennzahlenscroll
Umsatzerlösein Mio. €![]() Logistikscroll
Die HHLA bündelt in diesem Segment eine breite Palette von hafennahen Dienstleistungen wie Massengut-, Fahrzeug- sowie Fruchtlogistik. Das Leistungsspektrum beinhaltet sowohl einzelne, u.a. auch luftgestützte Logistikdienstleistungen als auch komplette Prozessketten. Zudem vermarktet die HHLA ihr Know-how bei Infrastruktur- und Projektentwicklung weltweit. Wesentliche Kennzahlenscroll
Umsatzerlösein Mio. €![]() Immobilienscroll
Mit dem nachhaltigen Umbau der denkmalgeschützten Hamburger Speicherstadt zu einem mustergültig sanierten Quartier betreibt die HHLA eine intelligente Standortentwicklung und sichert mit dem Fischmarkt Hamburg-Altona ein Stück des traditionsreichen Fischereihafenareals. Wesentliche Kennzahlenscroll
Umsatzerlösein Mio. €![]() HHLA-Kennzahlenscroll
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Vor Konsolidierung zwischen den Teilkonzernen Brief an die AktionäreAn unsere Aktionäre"Es geht immer darum, unseren Kunden die beste Lösung anzubieten, damit sie ihre Waren, sicher, schnell und effizient transportieren können." Sehr geehrte Damen und Herren,die Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) hat das Geschäftsjahr 2018 sehr erfolgreich abgeschlossen. Das bereits starke Vorjahresergebnis wurde übertroffen, konzernweit stiegen Umsatz und Gewinn. Wir haben Wort gehalten und die von uns prognostizierten anspruchsvollen Ziele erreicht. Unsere Aktionäre profitieren von diesem Erfolg. Vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung am 18. Juni 2019 werden wir die Dividende je A-Aktie auf 0,80 € und damit um mehr als 19 Prozent erhöhen. Das in uns gesetzte Vertrauen wollen wir auch weiterhin durch starke Leistungen rechtfertigen. Für das laufende Geschäftsjahr erwarten wir, dass wir in einem herausfordernden Marktumfeld an das erfolgreiche Vorjahr anknüpfen und dieses leicht übertreffen werden. An diesem Ziel halten wir ungeachtet sich verändernder Rahmenbedingungen fest. Hamburg und sein Hafen sind das Tor zur Welt, zu einer Welt in schnellem Wandel. Jeder von uns hat aktuell das Gefühl, dass die Geschwindigkeit des Wandels immer weiter zunimmt, dass alte Gewissheiten und lange tragfähige Sicherheiten schwinden. Was kann man in solchen Zeiten tun? Unsere Erfahrung sagt uns, wir sollten Veränderung als Herausforderung und Chance begreifen. So hat es die HHLA in ihrer über 130-jährigen Geschichte immer getan und damit Erfolg gehabt. Wir werden deshalb unsere auf die Stärkung der Gestaltungskraft und Zukunftsfähigkeit der HHLA ausgerichtete Strategie weiter konsequent umsetzen. Was bedeutet das konkret? Wir werden durch Investitionen unser Kerngeschäft in den Segmenten Container, Intermodal, Logistik und Immobilien weiter auf profitables Wachstum ausrichten und darüber hinaus neue, insbesondere digitale Wachstumsfelder identifizieren und vorantreiben. Die HHLA soll das Tor zur Zukunft sein. Das heißt, wir entwickeln mit unseren Kunden logistische und digitale Knotenpunkte entlang der Transportströme der Zukunft. Mit der Umsetzung dieser Strategie haben wir im vergangenen Jahr mit dem Erwerb des größten estnischen Terminalbetreibers Transiidikeskuse begonnen. Inzwischen wurde die HHLA TK Estonia in das HHLA-Netzwerk integriert. Ebenfalls erfolgreich abgeschlossen wurde die Integration der Bahngesellschaft Polzug in die Metrans-Gruppe, die sich seit dem vergangenen Jahr zu 100 Prozent im Besitz der HHLA befindet. Der Beitrag, den die Metrans in diesem Jahr zum Gesamtergebnis leistet, ist im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen. Einmal mehr bestätigt sich, dass es richtig ist, die gesamte logistische Transportkette von der Kaikante bis ins Hinterland abzudecken. Dies tun wir auch bei der Umsetzung unserer Digitalstrategie. Es geht immer darum, unseren Kunden die beste Lösung anzubieten, damit sie ihre Waren sicher, schnell und effizient transportieren können. Deshalb haben wir unter anderem mit dem amerikanischen Unternehmen Hyperloop Transportation Technologies (HTT) ein Joint Venture gegründet. Gemeinsam wollen wir eine Lösung für den Transport von Gütern mittels der Hyperloop-Technik entwickeln. Dass sich HTT für Hamburg und die HHLA als Partner für dieses Hightech-Projekt entschieden hat, unterstreicht die Attraktivität des Standorts und unsere Kompetenz als innovatives Unternehmen. Eine führende Industrienation wie Deutschland wird auch in der Zukunft einen modernen und leistungsfähigen Hafen benötigen. Über die deutschen Seehäfen, und hier insbesondere den in Hamburg, wird ein Viertel des Außenhandels unseres Landes abgewickelt. Das bedeutet, Häfen sind systemrelevant. Deshalb war es notwendig und gut, dass der lange juristische Streit über die Fahrrinnenanpassung der Elbe beendet wurde und die Baggerarbeiten beginnen. Bereits heute laufen die größten Containerschiffe der Welt den Hamburger Hafen an. In zwei Jahren soll das Flussbett so verbreitert und vertieft sein, dass diese Mega-Boxer mit noch mehr Ladung und zeitlich flexibler nach Hamburg kommen können. Die HHLA hat ihre Terminalanlagen schon seit längerer Zeit für die Mega-Boxer ertüchtigt. Wir werden dies auch weiterhin tun und uns nicht auf unseren Erfolgen ausruhen, sondern auch künftig konsequent daran arbeiten, den Kunden eine qualitative Leistung anzubieten und den Unternehmenswert der HHLA für Sie zu steigern.
Ihre Angela Titzrath, Vorstandsvorsitzende Mitglieder des Vorstandsscroll
Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2018 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung sowie dem Deutschen Corporate Governance Kodex zugewiesenen Aufgaben pflichtgemäß wahrgenommen. Wir haben die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht, die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens sowie wesentliche Einzelmaßnahmen beratend begleitet und uns von der Recht-, Ordnungs- und Zweckmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Auch die Organisation von Gesellschaft und Konzern, das errichtete Risikomanagement und die Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung haben wir fortwährend überwacht und uns von der jeweiligen Leistungsfähigkeit überzeugt. Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und VorstandDer Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für die HHLA und den Konzern eingebunden. Der Vorstand informierte uns regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Entwicklungen, insbesondere die Lage der HHLA und des Konzerns, die Unternehmensplanung, grundsätzliche Fragen der Unternehmenspolitik und der Strategie, Investitionsvorhaben und die Personalsituation. Maßnahmen, die nach Gesetz, Satzung oder der Geschäftsanweisung des Vorstands der Zustimmung des Aufsichtsrats oder eines seiner Ausschüsse bedürfen, wurden jeweils rechtzeitig vorgelegt. Der Aufsichtsrat bzw. die entsprechenden Ausschüsse haben diesen Maßnahmen nach eigener Prüfung und ausführlicher Erörterung mit dem Vorstand jeweils zugestimmt. Als Aufsichtsratsvorsitzender stand ich auch zwischen den Sitzungen in regelmäßigem Kontakt mit der Vorstandsvorsitzenden und dem Vorstand und wurde über die Planung und Strategie, die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage, wesentliche Geschäftsvorfälle, die Risikolage und das Risikomanagement sowie die Compliance informiert. Die Arbeit des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2018 vier ordentliche und vier Sondersitzungen abgehalten. Regelmäßige Gegenstände der ordentlichen Sitzungen sind die laufende Umsatz-, Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung sowie die aktuelle Geschäftslage der Gesellschaft, des Konzerns und der einzelnen Segmente, jeweils einschließlich der Risikolage, des Risikomanagements sowie der Compliance. Der Vorstand berichtete in den Sitzungen über die wirtschaftliche, finanzielle und strategische Situation der Gesellschaft und des Konzerns, die Strategie des Unternehmens sowie über wesentliche Entwicklungen und Ereignisse. Die weiteren Schwerpunkte der Sitzungen im Berichtszeitraum lassen sich wie folgt zusammenfassen: Im Fokus der Bilanzsitzung am 23. März 2018 waren turnusgemäß die Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses der HHLA einschließlich der Sparteneinzelabschlüsse für die A- und S-Sparte, des Konzernabschlusses einschließlich der Teilkonzernabschlüsse, des zusammengefassten Lageberichts der HHLA und des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats, der Berichte über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und zwischen der A- und der S-Sparte und des gesonderten nichtfinanziellen Berichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2017, sowie die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung 2018 einschließlich des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands und des Wahlvorschlags für die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018. Vertreter des Abschlussprüfers nahmen an der Sitzung teil, berichteten über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung und standen für Fragen zur Verfügung. Außerdem hat der Aufsichtsrat in dieser Sitzung dem Erwerb des estnischen Terminalbetreibers Transiidikeskuse AS sowie der restlichen Aktien der Metrans a.s. und im Zusammenhang mit diesen Erwerben einer Ermächtigung zu einer Fremdkapitalaufnahme zur langfristigen Strukturierung der Kaufpreise zugestimmt. Im Nachgang zu dieser Sitzung hat der Aufsichtsrat schließlich die Wahlvorschläge für die Nachwahlen von Anteilseignervertretern auf der Hauptversammlung am 12. Juni 2018 im Umlaufverfahren beschlossen. In unserer zweiten regulären Sitzung am 1. Juni 2018 haben wir uns mit einem Investitionsprojekt, der Erteilung von Prokuren, der Vorbereitung der ordentlichen Hauptversammlung und der Vorbereitung der Prüfung der Effizienz der Aufsichtsratstätigkeit befasst. Die erste Sondersitzung im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung am 12. Juni 2018 diente der Nachbesetzung der Ausschüsse infolge der personellen Wechsel im Aufsichtsrat. Der Schwerpunkt der ordentlichen Sitzung am 7. September 2018 lag auf der Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse der Effizienzprüfung, die mithilfe eines unabhängigen Beraters durchgeführt wurde. Die Zusammenarbeit wurde insgesamt als sehr gut und effizient bewertet. Darüber hinaus haben wir uns in dieser Sitzung mit einem kleineren Beteiligungsprojekt und der Erteilung weiterer Prokuren befasst. In einer gesonderten Strategiesitzung im Oktober 2018 haben wir uns - im Beisein sachverständiger Gäste - intensiv mit den strategischen Rahmenbedingungen und der Strategie der HHLA in einzelnen Geschäftsfeldern auseinandergesetzt. In einer weiteren Sondersitzung im Oktober 2018 haben wir uns zudem mit zwei Investitions- bzw. Beteiligungsprojekten befasst. In unserer letzten regulären Sitzung am 7. Dezember 2018 haben wir uns zunächst turnusgemäß mit dem Wirtschaftsplan 2019 und der Mittelfristplanung für die Jahre 2020 bis 2023 für den Konzern und die beiden Teilkonzerne, den Ergebnissen der Risiko- und Chanceninventur und der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex auseinandergesetzt. Daneben haben wir uns erneut mit einem Beteiligungsprojekt und mit Vorstandsangelegenheiten befasst. In unserer Sondersitzung am 21. Dezember 2018 haben wir schließlich - nach ausführlicher Vorbereitung durch den Personalausschuss - die Amtszeit von Frau Titzrath um fünf Jahre verlängert und Herrn Torben Seebold zum 1. April 2019 als Nachfolger für den ausscheidenden Herrn Brandt als Arbeitsdirektor in den Vorstand berufen. An den Sitzungen des Aufsichtsrats nehmen grundsätzlich jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrats und - soweit nicht Vorstandsangelegenheiten oder aufsichtsratsinterne Themen erörtert werden - die Mitglieder des Vorstands teil. Die Präsenz bei den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Berichtszeitraum lag bei durchschnittlich rund 88 %. Mit Ausnahme von Herrn Dr. Bösinger, der im April 2018 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden ist und terminbedingt nicht an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats teilnehmen konnte, hat kein Mitglied des Aufsichtsrats nur an der Hälfte oder weniger der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen es angehört, teilgenommen. Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern sind im Berichtszeitraum nicht aufgetreten. Dem Aufsichtsrat gehören keine ehemaligen Vorstandsmitglieder der Gesellschaft an. Die Arbeit der AusschüsseDer Aufsichtsrat hat mit dem Finanzausschuss, dem Prüfungsausschuss, dem Immobilienausschuss, dem Personalausschuss, dem Nominierungsausschuss und dem Vermittlungsausschuss insgesamt sechs Ausschüsse eingerichtet. Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichten dem Aufsichtsrat in der jeweils nächsten Sitzung über die Ausschussarbeit. Bis auf den Nominierungsausschuss sind alle Ausschüsse paritätisch mit Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt. Konzernanhang, Tz. 49 Organe und Mandate Der Finanzausschuss und der Prüfungsausschuss haben im Geschäftsjahr 2018 jeweils eine Sitzung je Quartal und damit jeweils insgesamt vier Sitzungen abgehalten. Regelmäßige Gegenstände der Sitzungen des Finanzausschusses sind die Konzernergebnisentwicklung und die allgemeine Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Außerdem befasste sich der Finanzausschuss im Berichtszeitraum mit verschiedenen Beteiligungsprojekten und Investitionen, insbesondere dem Erwerb des estnischen Terminalbetreibers Transiidikeskuse AS und dem Erwerb der restlichen Aktien der Metrans a.s., und in diesem Zusammenhang auch mit einer Ermächtigung zur Fremdkapitalaufnahme zur langfristigen Strukturierung der Kaufpreise. Weitere Schwerpunkte der Dezember-Sitzung waren schließlich die ausführliche Vorprüfung des Wirtschaftsplans 2019 und die Mittelfristplanung für die Jahre 2020 bis 2023. Regelmäßige Gegenstände der Arbeit des Prüfungsausschusses sind vor allem die Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses sowie der Abschlussprüfung und ihrer Wirksamkeit sowie die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems und der Compliance einschließlich des Compliance-Management-Systems. Er überwacht ferner die Auswahl des Abschlussprüfers sowie dessen Qualifikation, Effizienz und Unabhängigkeit und die Zulässigkeit etwaiger vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachter Leistungen (sog. Nichtprüfungsleistungen). Der Prüfungsausschuss hat hierzu einen Katalog nach Art und Umfang grundsätzlich gebilligter Nichtprüfungsleistungen verabschiedet. Zentrale Themen der einzelnen Sitzungen im Berichtszeitraum waren darüber hinaus die ausführliche Erörterung und Prüfung des Jahresabschlusses der HHLA, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2017 (März-Sitzung) sowie des Halbjahresfinanzberichts 2018 und dessen prüferische Durchsicht (August-Sitzung). In beiden Sitzungen berichteten Vertreter des Abschlussprüfers über die Ergebnisse der Prüfung bzw. der prüferischen Durchsicht und standen für Fragen zur Verfügung. Weitere Schwerpunkte waren die Quartalsmitteilungen für das erste und dritte Quartal, die Aufstellung und die Prüfungstätigkeit der internen Revision, die Festlegung der Prüfungsschwerpunkte für die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018, die Ergebnisse der Risiko- und Chanceninventur 2018, die Prüfungsplanung der Revision für das Jahr 2019 und die Vorbereitung der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex. An den Sitzungen des Prüfungsausschusses nimmt neben den Ausschussmitgliedern und Vertretern des Vorstands außerdem regelmäßig der Compliance-Beauftragte der HHLA teil, berichtet über seine Tätigkeit sowie aktuelle Entwicklungen und steht für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Weitere Teilnehmer, wie z.B. Vertreter des Abschlussprüfers oder der internen Revision, nehmen bei Bedarf an den Sitzungen teil. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses steht auch zwischen den Sitzungen in regelmäßigem Kontakt mit dem Abschlussprüfer und dem Finanzvorstand. Der Immobilienausschuss hat im Berichtszeitraum zwei Sitzungen abgehalten. Schwerpunkte seiner Tätigkeit waren -jeweils in Bezug auf den Teilkonzern Immobilien (S-Sparte) -neben der allgemeinen Geschäftsentwicklung die Erörterung und Prüfung des Jahresabschlusses der HHLA einschließlich des Einzelabschlusses der S-Sparte, des Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und der Einzelabschlüsse der Immobiliengesellschaften für das Geschäftsjahr 2017 (März-Sitzung) sowie der Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2019 und die Mittelfristplanung für die Jahre 2020 bis 2023 (Dezember-Sitzung). Die Mitglieder des Nominierungsausschusses sind im Geschäftsjahr 2018 einmal zusammengetreten, um die erforderlichen Nachwahlen von Anteilseignervertretern auf der Hauptversammlung am 12. Juni 2018 vorzubereiten. Bei den entsprechenden Wahlvorschlägen des Aufsichtsrats wurden neben den Anforderungen des Aktiengesetzes, des Deutschen Corporate Governance Kodex und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats auch die Vorgaben aus dem Anforderungsprofil des Aufsichtsrats berücksichtigt. Der Personalausschuss hat im Berichtszeitraum sechsmal getagt, um die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vorzubereiten, namentlich die Verlängerung der Amtszeit von Frau Titzrath und die Auswahl eines Nachfolgers für Herrn Brandt, der am 31. März 2019 aus dem Vorstand ausscheidet. Für eine Sitzung des Vermittlungsausschusses bestand im Geschäftsjahr 2018 kein Anlass. Corporate GovernanceDie jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) wurde in der Prüfungsausschusssitzung am 9. November 2018 gemeinsam mit dem Vorstand vorbereitet und vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 7. Dezember 2018 verabschiedet. Die aktuelle Entsprechenserklärung und die Entsprechenserklärungen der Vorjahre sind für die Öffentlichkeit auf der Internetseite der HHLA unter www.hhla.de/corporategovernance B dauerhaft zugänglich. Die aktuelle Entsprechenserklärung sowie weiterführende Informationen zur Corporate Governance finden Sie zudem im Corporate-Governance-Abschnitt des Lageberichts. Corporate Governance AbschlussprüfungDie Hauptversammlung vom 12. Juni 2018 hat - im Einklang mit der Empfehlung des Prüfungsausschusses und dem Wahlvorschlag des Aufsichtsrats - die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg (PwC), zum Abschlussprüfer des Jahres- und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für den Konzern für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2018 gewählt. Der Prüfungsausschuss hat daraufhin im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex - insbesondere den Vorgaben zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers - den Prüfungsauftrag verhandelt, die Prüfungsschwerpunkte vorgegeben und den Auftrag erteilt. Der Abschlussprüfer hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss der HHLA für das Geschäftsjahr 2018 einschließlich der als Teil des Anhangs dargestellten Sparteneinzelabschlüsse für die A-Sparte (Teilkonzern Hafenlogistik) und die S-Sparte (Teilkonzern Immobilien) nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 einschließlich der als Teil der Erläuterungen dargestellten Teilkonzernabschlüsse für die A- und die S-Sparte nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den gemäß § 315e HGB ergänzend anzuwendenden Vorschriften, sowie den zusammengefassten Bericht über die Lage der HHLA und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018 geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer hat ferner den vom Vorstand der HHLA gemäß § 312 Aktiengesetz (AktG) aufgestellten Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2018 geprüft, über das Ergebnis der Prüfung schriftlich berichtet und den Bericht mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass (1) die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, (2) bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war und (3) bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen." Der Abschlussprüfer hat ferner den vom Vorstand gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung in analoger Anwendung des § 312 AktG erstellten Bericht über die Beziehungen zwischen A- und S-Sparte für das Geschäftsjahr 2018 geprüft, über das Ergebnis der Prüfung schriftlich berichtet und den Bericht mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass (1) die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, (2) bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." Schließlich hat der Abschlussprüfer auch den zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b ff. bzw. § 315b f. HGB einer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen, über das Ergebnis dieser Prüfung berichtet und einen uneingeschränkten Vermerk erteilt. Die genannten Abschlüsse und Berichte sowie die entsprechenden Prüfberichte wurden jeweils unmittelbar nach ihrer Aufstellung und Prüfung allen Mitgliedern des Aufsichtsrats ausgehändigt, in den Sitzungen des Prüfungs- und des Immobilienausschusses am 18. März 2019 sowie in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 22. März 2019 jeweils vom Vorstand erläutert und sodann eingehend in den Ausschüssen bzw. im Plenum erörtert. Vertreter des Abschlussprüfers waren in den Sitzungen anwesend, berichteten über Umfang, Schwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und standen für Fragen zur Verfügung. Sie gingen dabei insbesondere auch auf die im Bestätigungsvermerk beschriebenen besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) und die vorgenommenen Prüfungshandlungen sowie die Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess ein. Schließlich berichteten sie auch über Art und Umfang der sonstigen vom Abschlussprüfer erbrachten Leistungen. Der Prüfungs- und der Immobilienausschuss haben sich im Rahmen der Vorprüfung ausführlich mit dem Prüfungsverlauf, den Prüfungsberichten und den Ergebnissen und insbesondere den im Bestätigungsvermerk beschriebenen besonders wichtigen Prüfungssachverhalten (Key Audit Matters) befasst und dem Plenum nach Abschluss ihrer Prüfung die Billigung der Abschlüsse und Berichte empfohlen. Nach eingehender Auseinandersetzung mit den Prüfungsberichten und -ergebnissen des Abschlussprüfers und den Ergebnissen der Vorprüfung durch die Ausschüsse im Plenum und auf Basis unserer eigenen Prüfung haben wir den Ergebnissen der Abschlussprüfung zugestimmt. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung sind keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss inklusive der Sparteneinzelabschlüsse, den Konzernabschluss inklusive der Teilkonzernabschlüsse sowie den zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 zu erheben. Dementsprechend haben wir den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht in unserer Sitzung am 22. März 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss der HHLA für das Geschäftsjahr 2018 ist damit festgestellt. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung sind auch keine Einwendungen gegen die Erklärungen des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Beziehungen zwischen A- und S-Sparte zu erheben. Schließlich sind nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung keine Einwendungen gegen den zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2018 zu erheben. Der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands wurde in den Sitzungen des Prüfungsausschusses - für die A-Sparte- und des Immobilienausschusses - für die S-Sparte - am 18. März 2019 und in der Sitzung des Aufsichtsrats am 22. März 2019 eingehend geprüft und mit dem Vorstand diskutiert. Nach eigener Prüfung - insbesondere unter Berücksichtigung der Ergebnisentwicklung und Finanzplanung sowie der Aktionärsinteressen - haben wir uns dem Vorschlag des Vorstands zur Gewinnverwendung angeschlossen. Gemeinsam mit dem Vorstand werden wir der Hauptversammlung vorschlagen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2018 eine Dividende von 0,80 € je dividendenberechtigte A-Aktie sowie von 2,10 € je dividendenberechtigte S-Aktie auszuschütten. Personelle VeränderungenIm Vorstand haben wir die Amtszeit von Frau Titzrath um fünf Jahre verlängert. Nachdem Herr Brandt uns im September 2018 mitgeteilt hat, dass er zum 31. März 2019 aus dem Vorstand ausscheiden wird, hat der Aufsichtsrat außerdem die notwendigen Schritte für die Nachbesetzung dieser Position eingeleitet und - nach Vorbereitung durch den Personalausschuss - in seiner Sitzung am 21. Dezember 2018 Herrn Torben Seebold mit Wirkung ab dem 1. April 2019 für zunächst drei Jahre zum Mitglied des Vorstands und zum Arbeitsdirektor bestellt. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Brandt schon jetzt für sein langjähriges, erfolgreiches Wirken für die HHLA. Im Aufsichtsrat sind im Berichtszeitraum die Anteilseignervertreter Dr. Rolf Bösinger und Petra Bödeker-Schoemann sowie Frau Dr. Wibke Mellwig, die kurzfristig als Ersatzmitglied für Herrn Dr. Bösinger in den Aufsichtsrat nachgerückt war, aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. An Stelle von Frau Bödeker-Schoemann und Herrn Dr. Bösinger bzw. Frau Dr. Mellwig hat die ordentliche Hauptversammlung vom 12. Juni 2018 Frau Dr. Isabella Niklas, Geschäftsführern der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, sowie Herrn Dr. Torsten Sevecke, Staatsrat der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg, in den Aufsichtsrat gewählt. Im Zuge der Nachbesetzungen wurden auch die Ausschüsse des Aufsichtsrats entsprechend nachbesetzt. Konzernanhang,Tz.49 Organe und Mandate Außerdem hat Herr Westhagemann sein Aufsichtsratsmandat im Nachgang zu seiner Berufung in den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg mit Wirkung zum Ablauf des 6. Februar 2019 niedergelegt. Der Aufsichtsrat wird - nach Vorbereitung durch den Nominierungsausschuss - der Hauptversammlung am 18. Juni 2019 einen Wahlvorschlag für die Nachfolge unterbreiten. Der Aufsichtsrat und sein Nominierungsausschuss werden dabei neben den Anforderungen des Aktiengesetzes, des Deutschen Corporate Governance Kodex und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats auch die Vorgaben aus dem Anforderungsprofil des Aufsichtsrats berücksichtigen. Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den ausgeschiedenen Mitgliedern für die stets gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Aufsichtsrat. Abschließend danke ich im Namen des Aufsichtsrats den Vorstandsmitgliedern und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns für ihren tatkräftigen Einsatz im Geschäftsjahr 2018 und unseren Aktionären und Geschäftspartnern für das entgegengebrachte Vertrauen.
Hamburg, 22. März 2019 Der Aufsichtsrat Prof. Dr. Rüdiger Grube, Vorsitzender des Aufsichtsrats Mitglieder des AufsichtsratsProf. Dr. Rüdiger GrubeVorsitzender des Aufsichtsrats Geschäftsführender Gesellschafter der Rüdiger Grube International Business Leadership GmbH, Hamburg Berthold BoseStellvertretender Vorsitzender Leiter ver.di-Landesbezirk Hamburg Dr. Norbert KloppenburgBerater für internationale Beteiligungen und Finanzierungen Thomas LütjeDirektor Vertrieb der HHLA Thomas MendrzikStellvertretender Vorsitzender des Betriebsrates von CTA Dr. Isabella NiklasGeschäftsführern der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH Norbert PaulsenVorsitzender des Gemeinschaftsbetriebsrats und des Konzernbetriebsrats der HHLA Sonja PetersenKaufmännische Angestellte am CTB Dr. Sibylle RoggencampLeiterin des Amtes für Vermögens- und Beteiligungsmanagement in der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg Maya Schwiegershausen-GüthGewerkschaftssekretärin ver.di Bund Dr. Torsten SeveckeStaatsrat der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg Michael Westhagemann (bis 6. Februar 2019)Senator der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg Für aktuelle und ausgeschiedene Mitglieder im Berichtszeitraum sowie zur Besetzung der Ausschüsse siehe auch Konzernanhang, Tz. 49 Organe und Mandate Die HHLA-AktieWesentliche Kennzahlenscroll
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Dividendenvorschlag für 2018 Indizes durch (handels)politische Konflikte belastetDas Börsenjahr 2018 war im Wesentlichen von drei Themen geprägt: den im ersten Quartal von den USA ausgelösten Handelskonflikten mit China und der EU, der ungelösten Brexit-Thematik sowie den Diskussionen zwischen Brüssel und Rom über den italienischen Haushalt. Zwar konnte der deutsche Leitindex DAX zu Jahresbeginn in Erwartung einer starken Bilanzsaison ein neues Allzeithoch erreichen, jedoch fiel er bereits im März als Folge einer strafferen Geldpolitik der US-Notenbank unter die 12.000-Punkte-Marke. Der sich verschärfende Handelskonflikt zwischen den USA und China sowie eine steigende Verunsicherung hinsichtlich des Brexits bewirkten, dass der DAX nach einer kurzen Erholung im Frühsommer einen Abwärtstrend einschlug, der sich zum Jahresende noch verstärkte und in einer abwärtsgerichteten Jahresendrallye mündete. So schloss der DAX am 28. Dezember bei 10.558,96 Punkten und lag damit 18,3 % unter dem Vorjahr. Der SDAX schloss leicht schlechter mit einem Minus von 20,0 % bei 9.509,15 Punkten. HHLA-Kurs fällt im rückläufigen MarktDen starken Schwankungen des Kapitalmarkts konnte sich auch die HHLA-Aktie nicht entziehen. Nach einem positiven Start ins Börsenjahr mit einem Höchstkurs von 24,36 € am 9. Januar reagierte die Aktie höchst sensibel auf jedwede Entwicklung im Handelskonflikt. Auch die Veröffentlichung von Geschäftszahlen, die immer im Rahmen der Erwartungen lagen, konnte dieses Sentiment nicht auffangen, so dass es zu teils starken Kursausschlägen bei deutlich erhöhten Handelsvolumina kam. Selbst die Erleichterung über das erteilte Baurecht für die Fahrrinnenanpassung der Elbe konnte nur kurzfristig für Entlastung sorgen. Im Zuge des allgemeinen Ausverkaufs an den Börsen zum Jahresende sank die HHLA-Aktie auf ihren Tiefstkurs von 17,08 € am 27. Dezember. Am 28. Dezember, dem letzten Handelstag des Jahres, notierte die HHLA-Aktie leicht besser bei 17,33 € und schloss damit 26,8 % unter dem Vorjahresschlusskurs. Kursverlauf 2018![]() HauptversammlungAm 12. Juni 2018 fand die Hauptversammlung der HHLA in den Hamburger Messehallen statt. Knapp 670 Aktionäre und Gäste waren der Einladung des Vorstands gefolgt. Damit waren rund 82 % des Grundkapitals vertreten. Die HHLA-Vorstandsvorsitzende zog in ihrer Rede eine positive Bilanz. Die HHLA stehe auf einem soliden Fundament und habe ungeachtet sich verändernder Rahmenbedingungen gute Chancen, die Zukunftsfähigkeit und Gestaltungskraft des Unternehmens weiter zu stärken. Im Hinblick auf die Herausforderungen der Zukunft sei die HHLA gut vorbereitet. Die Aktionäre entlasteten Vorstand und Aufsichtsrat der HHLA für das Geschäftsjahr 2017 mit 99,3 % beziehungsweise mit 99,2 %der abgegebenen Stimmen. Die Hauptversammlung wählte Dr. Isabella Niklas, Geschäftsführerin der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, und Dr. Torsten Sevecke, Staatsrat der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg, neu in den Aufsichtsrat. Dem Vorschlag, die Dividende auf 0,67 € (im Vorjahr: 0,59 €) je börsennotierte A-Aktie anzuheben, wurde ebenfalls zugestimmt. Insgesamt schüttete die HHLA damit 41,3 Mio. € aus. Dies entsprach einer Ausschüttungsquote von rund 66 % des Jahresüberschusses nach Anteilen anderer Gesellschafter des Teilkonzerns Hafenlogistik. Die Dividende wurde am 15. Juni 2018 an die Aktionäre ausgezahlt. Auf Basis des Schlusskurses am Tag der Hauptversammlung in Höhe von 21,18 € erzielte die HHLA-Aktie eine Dividendenrendite von 3,2 % und gehörte damit zu den Top 15 des SDAX. Stammdaten HHLA-A-Aktiescroll
Aktionärsbasis weiter breit gestreutDie Aktionärsbasis der HHLA zeigte sich auch im Jahr 2018 weitgehend stabil. Bezogen auf die börsennotierten A-Aktien blieb die Freie und Hansestadt Hamburg mit 68,4 % unverändert größter Anteilseigner. Der Streubesitz betrug 31,6 %. Nach den Stimmrechtsmitteilungen, die der HHLA zum Jahresende 2018 vorlagen, besaß zu diesem Zeitpunkt kein Investor aus dem Streubesitz mehr als 3 % aller ausstehenden Aktien. Unter den täglich gehandelten Titeln verlagerte sich zum Stichtag der Aktienbesitz zugunsten der Privatanleger. Zwar hielten die institutionellen Investoren zum Jahresende mit 22,9 % aller Aktien weiter den Großteil des Streubesitzes (im Vorjahr: 23,6 %). Der Anteil des Grundkapitals in privaten Depots stieg jedoch auf 8,7 % (im Vorjahr: 8,0 %). Insgesamt blieb das Grundkapital der HHLA unter rund 27.000 registrierten Aktionären breit gestreut. Die größten Anteilseigner im Streubesitz verteilten sich regional vorwiegend auf Deutschland, die USA, Großbritannien und weitere kontinentaleuropäische Länder. Dialog mit Kapitalmarkt fortgesetztIm anhaltend volatilen Branchenumfeld 2018 waren kurze Reaktionszeiten, umfassende Auskunftsfähigkeit und ein offener Dialog mit Finanzanalysten und Anlegern weiterhin von wesentlicher Bedeutung für die Investor-Relations-Aktivitäten der HHLA. Um die Informationsbedürfnisse institutioneller Investoren und Privatanleger gleichermaßen abzudecken, besuchte die HHLA zahlreiche Investorenkonferenzen an den maßgeblichen Handelsplätzen wie Frankfurt oder London und war ebenso auf den Börsentagen in München und Hamburg vertreten. Ergänzt wurden diese Maßnahmen durch Roadshows in europäischen Metropolen und Vorträge auf verschiedenen Privatanlegerveranstaltungen in Deutschland. Parallel fanden zahlreiche Investorengespräche am Hauptsitz in Hamburg statt. Die Gesprächsangebote stießen dabei auf reges Interesse. Überdies erläuterte der Vorstand die Geschäftsentwicklung in quartalsweise stattfindenden Telefonkonferenzen. Investorenkontaktenach Regionen 2018![]() Durch seine aktive Kommunikationsarbeit pflegt der Bereich Investor Relations den Dialog mit Anteilseignern und potenziellen Investoren und trägt dabei nicht nur Informationen in die interessierte Öffentlichkeit, sondern nimmt auch Themen auf, die für die Anleger von besonderem Interesse sind. Die Anleger der HHLA zeigten im Geschäftsjahr 2018 nach dem positiven Urteil zur Fahrrinnenanpassung der Elbe großes Interesse an der geplanten Umsetzung dieser für die HHLA wichtigen Infrastrukturmaßnahme. Auch aus Fahrplanänderungen resultierende Mengenverlagerungen als Folge neuer Reeder-Allianzen wurden verstärkt nachgefragt. Überdies waren die Auswirkungen der erhobenen Strafzölle, die Entwicklung des Intermodalgeschäfts und der Zukauf des Containerterminals in Tallinn wichtige Themen für den Kapitalmarkt. Bereits seit 2016 bietet die HHLA den Geschäftsbericht ergänzend zu den vorhandenen Online-Services wie der IR-Website oder Twitter-Meldungen als vollwertigen HTML-Bericht an. Die Online-Berichterstattung ermöglicht allen Interessenten, sich interaktiv durch die Informationen zu navigieren, Inhalte gezielt zu suchen und individuell zusammenzustellen. HHLA-Aktie für Analysten weiter interessantTrotz sich verändernder Rahmenbedingungen vor allem durch die verschärften MiFID-II-Regelungen erfreut sich die HHLA-Aktie weiterhin einer breiten und fundierten Abdeckung durch Finanzanalysten. Interessierte Investoren haben dadurch die Möglichkeit, sich anhand unabhängiger Analysen mit dem Geschäftsmodell und dem Umfeld der HHLA vertraut zu machen. Der Vorstand und die Investor Relations-Abteilung pflegen daher einen intensiven Austausch mit allen Finanzanalysten. Analystenempfehlungen![]() Insgesamt verfolgten 16 Finanzanalysten die Geschäftsentwicklung der HHLA und begleiteten die Aktie mit Berichten und Empfehlungen. Für SDAX-Verhältnisse verfügt die HHLA-Aktie damit über eine überdurchschnittlich weitreichende Abdeckung. Zum Stichtag empfahlen 15 von 16 Analysten die Aktie zu kaufen oder zu halten. Sie betonten insbesondere das erfolgreiche Intermodalgeschäft sowie Wachstumspotenziale aufgrund der bevorstehenden Fahrrinnenanpassung. Analysten, die zum Halten oder Verkaufen der Aktie raten, sehen vor allem Risiken aus der noch nicht erfolgten Fahrrinnenanpassung der Elbe und der geringen Kostenflexibilität. Auch die zunehmende Wettbewerbsintensität unter den Nordrange-Häfen und eine mögliche Verschärfung der bestehenden Handelskonflikte stimmten einige Analysten verhalten. Erhöhter DividendenvorschlagAuf der Basis des im Jahr 2018 erzielten Ergebnisses werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung am 18. Juni 2019 eine Dividende von 0,80 € je A-Aktie vorschlagen. Der Gesamtbetrag beträgt somit 56,0 Mio. € (im Vorjahr: 46,9 Mio. €). Im externen Vergleich bliebe die Ausschüttungsquote auf einem hohen Niveau von 54 %. Damit bestätigt die HHLA ihre Dividendenpolitik, nach Möglichkeit zwischen 50 und 70 % des relevanten Jahresüberschusses des Teilkonzerns Hafenlogistik an ihre Aktionäre auszuschütten. Dividende je börsennotierter A-Aktiein € / Ausschüttungsquote in %![]() 2018: Dividendenvorschlag Zusammengefasster LageberichtIm zusammengefassten Lagebericht wird der Geschäftsverlauf des HHLA-Konzerns sowie der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (HHLA AG) analysiert. Der Konzern im Überblickscroll
AktionärsstrukturGrundkapital: insgesamt 72.753.334 nennwertlose Namensaktien (Stückaktien) ![]() KonzernstrukturDie Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) ist ein führendes europäisches Logistikunternehmen. Gesteuert wird der Konzern als strategische Management-Holding und ist in die Teilkonzerne Hafenlogistik und Immobilien gegliedert. Die dem Teilkonzern Hafenlogistik zugeordneten und an der Börse notierten A-Aktien bilden eine Beteiligung am Ergebnis und Vermögen dieser Geschäftsaktivitäten ab. Der Teilkonzern Immobilien umfasst die nicht hafenumschlagspezifischen Immobilien der HHLA. Die Entwicklung und das wirtschaftliche Ergebnis des Teilkonzerns Immobilien, der auch Zielen der Stadtentwicklung Rechnung trägt, werden von den S-Aktien abgebildet. Diese Aktien werden nicht an der Börse gehandelt und befinden sich vollständig im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Im unwahrscheinlichen und bisher nicht vorgekommenen Fall eines Verlusts im Teilkonzern Immobilien würde dieser gemäß einem separat abgeschlossenen Verlustausgleichsvertrag mittelbar durch die FHH übernommen. Das operative Geschäft des HHLA-Konzerns wird von 27 inländischen und 15 ausländischen Tochtergesellschaften und Beteiligungen betrieben, die zum Konsolidierungskreis des Unternehmens zählen. Konzernanhang, Tz. 3 Zusammensetzung des Konzerns Im Geschäftsjahr 2018 akquirierte die HHLA den estnischen Terminalbetreiber Transiidikeskuse AS, übernahm im Bereich Intermodal die noch ausstehenden Anteile an der METRANS a.s. und organisierte ihre polnischen Bahnaktivitäten neu. Darüber hinaus wurden keine wesentlichen rechtlichen oder organisatorischen Veränderungen vorgenommen. FührungsstrukturAls Aktiengesellschaft deutschen Rechts verfügt die HHLA mit Vorstand und Aufsichtsrat über eine zweigeteilte Struktur. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Der Aufsichtsrat bestellt und berät die Vorstandsmitglieder und kontrolliert die Arbeit des Vorstands. Dem Vorstand der HHLA gehörten im Geschäftsjahr 2018 vier Mitglieder an, deren Verantwortungsbereiche nach Aufgaben sowie nach Segmenten gegliedert sind. Die Verantwortung für das Segment Container trägt der HHLA-Vorstand gemeinsam. Zum 1. April 2019 wird Torben Seebold als Vorstandsmitglied in die HHLA berufen. Er folgt auf Heinz Brandt, der zum 31. März 2019 aus dem Vorstand ausscheidet. Der Aufsichtsrat der HHLA umfasst insgesamt zwölf Personen und setzt sich aus jeweils sechs Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmerschaft zusammen. Konzernanhang, Tz. 49 Organe und Mandate GeschäftstätigkeitAls integrierter Anbieter von Containerumschlag, Transport- und Logistikleistungen erbringt der Teilkonzern Hafenlogistik Dienstleistungen entlang der logistischen Kette zwischen Überseehäfen und europäischem Hinterland. Der geografische Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit liegt im Hamburger Hafen und in dessen Hinterland. Der Hamburger Hafen ist eine internationale Drehscheibe für den see- und landgebundenen Containertransport mit optimaler Anbindung an die Volkswirtschaften in Mittel- und Osteuropa, in Skandinavien und im baltischen Raum. Das Kerngeschäft wird durch die Segmente Container, Intermodal und Logistik repräsentiert. Das Segment Container bündelt die Aktivitäten des Konzerns im Bereich Containerumschlag und ist gemessen an Umsatz und Ergebnis der größte Geschäftsbereich. Die Tätigkeit setzt sich im Wesentlichen aus der Abfertigung (dem Laden und Löschen) von Containerschiffen und dem Verladen der Container auf andere Verkehrsträger (Bahn, Lkw, Feeder- oder Binnenschiff) zusammen. Die HHLA betreibt am Standort Hamburg die drei Containerterminals Altenwerder (CTA), Burchardkai (CTB) und Tollerort (CTT) sowie einen weiteren Containerterminal im ukrainischen Hafen Odessa (CTO) und im estnischen Tallinn (HHLA TK Estonia). Komplementäre Servicedienstleistungen rund um den Container, z. B. die Wartung und Reparatur, runden die Angebotspalette ab. Organisationsübersichtscroll
Das Segment Intermodal ist das nach Umsatz und Ergebnis zweitgrößte Segment der HHLA. Als weiteres zentrales Element des vertikal integrierten Geschäftsmodells der HHLA ist es darauf ausgerichtet, ein umfassendes Transport- und Terminalnetzwerk für Container im Seehafenhinterlandverkehr und zunehmend auch im Kontinentalverkehr auf Schiene und Straße anzubieten. Die HHLA-Bahngesellschaften der METRANS bieten regelmäßige Verbindungen mit Direktzügen zwischen den Häfen an Nord- und Ostsee sowie der nördlichen Adria und ihrem Hinterland an. Darüber hinaus wird durch den Betrieb von Inlandterminals ein umfassendes Dienstleistungsangebot für die maritime Logistik bereitgestellt. Neben Umfuhren im Hamburger Hafen transportiert die Lkw-Speditionstochter CTD die Container auf der Straße im Nahbereich sowie im europaweiten Fernverkehr. Das Segment Logistik umfasst eine große Bandbreite von ergänzenden Dienstleistungen in den Bereichen Spezialumschlag und Beratung. Das Leistungsspektrum beinhaltet sowohl einzelne, u.a. auch luftgestützte Logistikdienstleistungen als auch komplette Prozessketten für die internationale Beschaffung und Distribution. Dazu zählt der Betrieb von Umschlaganlagen für Massengüter, Kraftfahrzeuge und Früchte. Außerdem bietet das Unternehmen in diesem Segment Beratungs- und Managementleistungen für Kunden aus der internationalen Hafen- und Transportwirtschaft an. Einen Teil der Logistikdienstleistungen erbringt die HHLA mit Partnerunternehmen. Der Bereich Holding/Übrige ist ebenfalls dem Teilkonzern Hafenlogistik zugeordnet, stellt gemäß internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen (IFRS) jedoch kein eigenständiges Segment dar. Die Aufgaben der Holding liegen in der strategischen Entwicklung des Konzerns, der funktionalen Führung des Segments Container, der Steuerung von Ressourcen und Prozessen und der Erbringung von Dienstleistungen für die operativen Gesellschaften. Dem Bereich sind zudem die hafenumschlagspezifischen Immobilien der HHLA sowie der Betrieb von Schwimmkränen zugeordnet. Das Segment Immobilien entspricht dem Teilkonzern Immobilien. Die Geschäftsaktivitäten umfassen die Entwicklung, die Vermietung sowie die kaufmännische und technische Objektbetreuung von Immobilien am Hamburger Hafenrand. Dazu zählt auch die Hamburger Speicherstadt. Das größte historische Lagerhausquartier der Welt zählt zum UNESCO-Welterbe. Auf rund 300.000 m 2 bietet die HHLA Gewerbeflächen in zentraler Lage an. Weitere hochwertige Objekte mit rund 63.000 m 2 werden am Fischmarkt Hamburg-Altona im exklusiven Umfeld des Fischereihafenareals am nördlichen Elbufer bewirtschaftet. Weiterführende Informationen zur Geschäftsentwicklung der Segmente stehen in der Segmententwicklung. Markt und WettbewerbMit ihrem börsennotierten Kerngeschäft Hafenlogistik steht die HHLA im Wettbewerb im europäischen Markt für Seegüterverkehr. Dieser bietet langfristig Wachstumsperspektiven. Denn wesentliche zentraleuropäische Länder haben ihre Wettbewerbsfähigkeit nach der Schuldenkrise gestärkt und damit die Voraussetzungen für weiter steigenden Außenhandel und Konsum geschaffen. Auch der osteuropäische Raum bietet Wachstumspotenziale und stabile Prognosen. Ob diese sich positiv entwickeln, hängt unter anderem von der Lösung regionaler Konflikte sowie der Entwicklung der Rohstoff- und Energiepreise ab. Die höheren Handelsschranken in der Weltwirtschaft werden voraussichtlich die globalen Lieferketten behindern und somit auch einen negativen Einfluss auf Im- und Exporte haben. Diese Umstände führen dazu, dass nach ersten Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) das weltweite Wirtschaftswachstum 2018 geringfügig schwächer als im Vorjahr ausgefallen sein wird. Vor allem protektionistische Handelsschranken haben Auswirkungen auf das containerisierte Handels- und Transportvolumen. Dennoch wird sich das globale Wachstum auch 2019 voraussichtlich weiter positiv entwickeln. Der für die HHLA relevante Markt für Hafendienstleistungen an der nordeuropäischen Küste (die sogenannte Nordrange) weist eine hohe Hafendichte auf. Im Wettbewerb stehen insbesondere die vier großen Nordrange-Häfen Hamburg, der Hauptstandort der HHLA, Bremerhaven sowie Rotterdam und Antwerpen. Weitere Umschlagplätze wie Wilhelmshaven oder Zeebrugge sind gemessen an ihrer Kapazität und/oder ihrem derzeitigen Ladungsaufkommen deutlich kleiner. Die Häfen in der Ostsee werden zurzeit von vielen Zubringerverkehren (Feederdiensten) bedient, die über die zentralen Bündelungspunkte in der Nordrange agieren. Aber auch Direktanläufe von Überseeschiffen, wie z. B. nach Gdansk (Danzig) oder Göteborg, verändern die Warenströme. Vor allem Danzig verzeichnet ein starkes Wachstum und bildet dadurch eine weiter zunehmende Konkurrenz zu diesem Verbundsystem. Auch Häfen in der Adria wie beispielsweise Koper und Triest haben ebenso wie die polnischen Häfen ihre Infrastruktur verbessert und konkurrieren so mit dem Hamburger Hafen um Ladung im Hinterland. Containerumschlag in den Nordrange-HäfenVolumen und Marktanteile 2018![]() Quelle: Port Authorities / Marktanteile eigene Berechnung Neben der geografischen Lage und der Hinterlandanbindung der Häfen wirkt sich die seeseitige Erreichbarkeit auf die Wettbewerbsposition der Terminalbetreiber aus. Eine hohe Bedeutung hat das lokale Ladungsaufkommen im direkten Einzugsbereich des jeweiligen Hafenstandorts. Als weitere Wettbewerbsfaktoren bestimmen die Zuverlässigkeit und die Geschwindigkeit in der Schiffsabfertigung sowie der Umfang und die Qualität der Dienstleistungen die Marktposition. Zunehmende Bedeutung hat darüber hinaus die Leistungsfähigkeit der schienengebundenen Vor- und Nachlaufsysteme ins Hinterland (u.a. Frequenz, Fahrplantreue, Preis) und damit das Angebot integrierter Transportlösungen. Im Geschäftsjahr 2018 hat CMA CGM einen Anteil von 10 % am Containerterminal in Zeebrugge erworben. Ansonsten gab es im Berichtszeitraum keine Veränderungen in den Wettbewerbshäfen. Der Wettbewerb ist weiterhin sehr intensiv, wobei die Häfen zunehmend von den sich ändernden Reederkonstellationen abhängig sind. Die damit einhergehenden Verlegungen der weniger standortgebundenen Feederverkehre haben einen großen Effekt auf die Umschlagvolumina. Dagegen ist die Marktposition bei Umschlagvolumina, die landseitig an das natürliche Einzugsgebiet gebunden sind, weitestgehend stabil, da die kürzeste Routenführung für die ungleich teureren Landtransporte zentrale Bedeutung hat. Für das Segment Container verfügt der Hamburger Hafen als östlichster Nordseehafen über besonders günstige Voraussetzungen als Verkehrsknotenpunkt für den gesamten Ostseeraum sowie für den Hinterlandtransport von und nach Mittel- und Osteuropa. Zusätzlich fördern die langjährigen Handelsbeziehungen zwischen dem Hamburger Hafen und den asiatischen Märkten die Rolle Hamburgs als bedeutende europäische Containerdrehscheibe. Mit einem Containerumschlag von 8,7 Mio. TEU rangiert Hamburg 2018 weltweit unter den Häfen auf Platz 18 und ist damit der drittgrößte europäische Containerhafen nach Rotterdam und Antwerpen. Containerumschlag in den größten Nordrange-Häfenin Mio. TEU![]() In Hamburg baute die HHLA mit einem Umschlagvolumen von 6,9 Mio. TEU im Jahr 2018 ihre Position als größtes Containerumschlagunternehmen aus. Der Marktanteil der HHLA-Containerterminals am Umschlag im Hamburger Hafen konnte mit 79 % leicht gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden (im Vorjahr: 78 %). Bedeutendste Fahrtgebiete waren Asien, Osteuropa und Skandinavien. Containerumschlag nach Fahrtgebietenim Hamburger Hafen 2018![]() Quelle: Hamburg Hafen Marketing e.V. Im Segment Intermodal nutzt die HHLA vor allem die Vorteile der Eisenbahninfrastruktur des Hamburger Hafens, der als bedeutendster Schienenknotenpunkt Europas rund 2,4 Mio. TEU jährlich umschlägt. Darüber hinaus sind weitere an der Nord- und Ostsee sowie an der nördlichen Adria gelegene Häfen in das Intermodalnetzwerk der HHLA eingebunden, das zunehmend auch Kontinentalverkehre beinhaltet. Im Containertransport per Bahn konkurrieren die Gesellschaften mit einer Vielzahl von anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen und Operateuren im Kombinierten Verkehr (KV), aber auch mit anderen Verkehrsträgern, wie dem Lkw und dem Feederschiff. Im Hinblick auf die weitgehend in öffentlichem Besitz befindliche Schieneninfrastruktur überwachen die jeweiligen nationalen Behörden sowohl einen diskriminierungsfreien Zugang als auch die Höhe der Nutzungsentgelte. Neben der Dichte des angebotenen Netzwerks zählen die Abfahrtsfrequenzen, die Bündelungs- und Lagermöglichkeiten im Hinterland, die geografische Distanz zu den Zielpunkten, die Fahrplantreue und die infrastrukturellen Kapazitäten zu den maßgeblichen Wettbewerbsfaktoren, deren Bedeutung im Wettbewerb zwischen den Häfen zunimmt. Intermodalnetzwerk der HHLAAusgewählte Verbindungen![]() Wesentliche Bausteine des HHLA-Angebots sind dabei eigene Inlandterminals in Mittel- und Osteuropa, eigene Containertragwagen sowie eigene Traktion (Lokomotiven). All dies ist erforderlich, um Direktzüge mit hoher Abfahrtsfrequenz sowie eine effektive Bündelung hafenbezogener Schienengütertransporte mit leistungsstarker Verteilung rund um zentrale Umschlagplätze zu ermöglichen. In der Mehrheit der erschlossenen Regionen besetzt die HHLA relevante Marktpositionen. In der Zustellung bzw. Abholung von Containern per Lkw verfügt die HHLA über eine solide Marktstellung in der Metropolregion Hamburg. Das Segment Logistik bedient unterschiedliche Marktsegmente, die zum Teil stark spezialisiert sind. Im Spezialumschlag ist die HHLA mit ihrem Multifunktionsterminal führend in Hamburg. Über Hansaport ist die HHLA an Deutschlands größtem Seehafenterminal für den Umschlag von Eisenerz und Kohle beteiligt. Mit ihrem Frucht- und Kühl-Zentrum operiert die HHLA als Anbieter von Fruchtumschlag für den nordeuropäischen Raum. Im Beratungsgeschäft wird weltweit an wegweisenden Entwicklungsprojekten gearbeitet. Für das Segment Immobilien stellt Hamburg mit rund 1,8 Millionen Einwohnern und seiner Bedeutung als Wirtschaftsstandort einen der größten Immobilienmärkte Deutschlands dar. Die besondere Attraktivität des Portfolios in der Hamburger Speicherstadt und am nördlichen Elbufer/Fischereihafenareal wird durch die einzigartige Bausubstanz und die Lagegunst begründet. Das unternehmensintern aufgebaute Entwicklungs- und Realisierungs-Know-how ist auf einen Ausgleich von marktorientierten Mieterbedürfnissen sowie denkmalgerechtem Umgang mit als Welterbe geschützter Bausubstanz ausgerichtet. Dabei stehen die Objekte im Wettbewerb mit nationalen und internationalen Investoren, die hochwertige Objekte in vergleichbarer Lage vermarkten. Kundenstruktur und VertriebDer Kundenstamm in den Segmenten Container und Intermodal setzt sich hauptsächlich aus Reedereien und Speditionen zusammen. Die Dienstleistungen im Segment Logistik richten sich an eine Vielzahl von Kundengruppen, von Stahlunternehmen und Kraftwerken (im Bereich Massengutumschlag) bis hin zu internationalen Betreibern von Häfen und anderen Logistikzentren (im Bereich Hafenberatung). Das Segment Immobilien vermietet seine Büro- und Gewerbeflächen an nationale und internationale Kunden aus unterschiedlichen Branchen, von Logistik- und Handelsunternehmen über Medien-, Beratungs- und Werbeagenturen bis hin zu Modefirmen, Gastronomie- und Hotelbetreibern sowie Unternehmen aus der Kreativwirtschaft. Die umsatzstärksten Kunden der HHLA sind weltweit operierende Containerreedereien. Die HHLA-Containerterminals arbeiten in der Schiffsabfertigung mit Reedereien neutral zusammen ("Multi-User-Prinzip") und sind auf ein breites und hochwertiges Servicespektrum ausgelegt. Der Kundenkreis der HHLA ist durch die anhaltende Konsolidierung in der Containerschifffahrt weiter in Bewegung. Bereits im Vorjahr wurden der Kauf von UASC durch Hapag-Lloyd und der von Hamburg Süd durch Maersk Line abgeschlossen. 2018 wurde der Kauf von OOCL durch den chinesischen Reeder COSCO Shipping finalisiert. Der Zusammenschluss der drei japanischen Reeder NYK Line, MOL und K Line zum Ocean Network Express (kurz: ONE) wurde ebenfalls vollzogen. ONE startete operativ im April 2018. Im Berichtsjahr zählten alle Top-10-Containerreedereien zum Kundenkreis der HHLA. Auf dieser Basis sieht sich die HHLA in der Lage, auch den zukünftigen Anforderungen der Reederkundschaft gerecht zu werden. Prognosebericht Top-10-Containerreedereiennach Transportkapazität in Tsd. TEU zum 31.12.2018scroll
Quelle: Alphaliner Monthly Monitor, Januar 2019 Kapazitätsanteil nach AllianzenFernost-Europa-Aufkommen zum 31.12.2018![]() Quelle: Alphaliner Monthly Monitor Januar 2019 Die Vertriebsaktivitäten im Segment Container sind als Key-Account-Management organisiert. In den Segmenten Intermodal und Logistik werden sie in der Regel dezentral durch die Einzelgesellschaften gesteuert. Alle Aktivitäten folgen so weit wie möglich dem strategischen Ansatz der vertikalen Integration im Sinne eines Transport- und Logistikangebots aus einer Hand. Im Segment Immobilien bietet der Vertrieb potenziellen Kunden und Mietern ein breites Dienstleistungsspektrum für die beiden zentralen Quartiere Hamburger Speicherstadt und nördliches Elbufer/Fischereihafenareal wie auch für die Logistikimmobilien im und am Hafen. Der Anteil der fünf wichtigsten Kunden der HHLA am Segmentumsatz im Bereich Container stieg im Geschäftsjahr 2018 erneut stark an und lag bei insgesamt 71 % (im Vorjahr: 60 %). Aufgrund der Konsolidierungswelle stieg auch der Anteil der zehn wichtigsten Kunden am Segmentumsatz auf 92 % leicht an (im Vorjahr: 89 %). Der Anteil der 15 wichtigsten Kunden lag mit 97 % nur geringfügig über Vorjahresniveau (im Vorjahr: 96 %). Mit der überwiegenden Mehrheit ihrer wichtigsten Kunden unterhält die HHLA bereits seit weit mehr als 20 Jahren Geschäftsbeziehungen. Umsatzverteilung nach Kundenim Segment Container am Hauptstandort Hamburg 2018![]() Mit den Reederkunden schließt das Unternehmen Rahmenverträge ab, in denen sowohl das Leistungsspektrum als auch die Entgelte fixiert werden. Der Umfang der Nutzung des Serviceangebots ist dabei nicht fixiert, daher kann bei der Inanspruchnahme spezifischer Leistungen der HHLA nicht von einem Auftragsbestand im klassischen Sinne gesprochen werden. Rechtliche RahmenbedingungenIn ihrem Geschäftsbetrieb unterliegt die HHLA zahlreichen in- und ausländischen Gesetzesbestimmungen und Verordnungen wie z. B. öffentlich-rechtlichen, Handels-, Zoll-, Arbeits-, Kapitalmarkt- und Wettbewerbsregelungen. Das regulatorische Umfeld für die wirtschaftlichen Aktivitäten der HHLA im und am Hamburger Hafen wird wesentlich durch das hamburgische Hafenentwicklungsgesetz (HafenEG) bestimmt. Ziel des HafenEG ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens als internationaler Universalhafen aufrechtzuerhalten, Ladungsaufkommen zu sichern und die öffentliche Infrastruktur möglichst effizient zu nutzen. Der Hamburger Hafen wird dabei nach dem sogenannten Landlord-Modell bewirtschaftet, bei dem die Hamburg Port Authority (HPA) Eigentümerin der Hafenfläche ist und den Bau, die Entwicklung sowie die Instandhaltung der Infrastruktur übernimmt. Die privaten Hafenbetriebe sind hingegen für die Entwicklung und Unterhaltung der Suprastruktur (Gebäude und Anlagen) verantwortlich. Die HHLA hat die für ihre Geschäftsaktivitäten wesentlichen Hafenflächen langfristig von der HPA gemietet. Die Mietverträge basieren auf den allgemeinen Geschäftsbedingungen für Hafenimmobilien (AVB-HI) der HPA. Für die Errichtung, die Änderung und den Betrieb der Umschlaganlagen ist die HHLA auf die Erteilung und den Fortbestand öffentlich-rechtlicher Genehmigungen angewiesen, insbesondere auf behördliche Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), nach den jeweiligen Landesbauordnungen und dem Wasserrecht. Sämtliche Ausbaumaßnahmen bedürfen, unabhängig von den Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Umschlagflächen, der gesonderten Genehmigung durch die jeweils zuständigen Behörden. Die Konzerngesellschaften der HHLA sind teilweise strengen regulatorischen Anforderungen unterworfen, insbesondere Vorschriften betreffend Umschlag, Lagerung und Transport umweltgefährdender Stoffe und gefährlicher Güter sowie Vorschriften über die technische Sicherheit, zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit sowie Regelungen zum Schutz der Umwelt. Für die Geschäftsaktivitäten der HHLA gelten überwiegend die Vorschriften des deutschen und europäischen Wettbewerbsrechts. Die Preisbildung erfolgt daher über den Markt und ist grundsätzlich nicht reguliert. Bedingt durch die internationale Terrorismusgefahr gelten in Häfen strenge Sicherheitsanforderungen. Ein wesentlicher Bestandteil ist der International Ship and Port Facility Security Code (ISPS-Code). Der ISPS-Code verlangt die international einheitliche Installation von Präventivmaßnahmen zur Verhinderung terroristischer Angriffe auf Seeschiffe und Hafenanlagen. Für die Betreiber von Hafenanlagen bedeutet dies, dass neben einer strengen Zugangskontrolle zahlreiche weitere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einzuhalten sind. Im Bereich des Hamburger Hafens werden die vorgenannten internationalen Bestimmungen durch das Hafensicherheitsgesetz (HafenSG) umgesetzt und konkretisiert. Das regulatorische Umfeld der Geschäftsaktivitäten im Segment Intermodal wird maßgeblich durch die EU-Richtlinie zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums (RiLi 2012/34/EU) und die nationalen Umsetzungsvorschriften bestimmt. Diese enthalten insbesondere Regelungen zur Zulassung als Eisenbahnunternehmen, zur Nutzung der Bahninfrastruktur und zu den hierfür zu zahlenden Entgelten sowie zum Bahnbetrieb. Die maßgeblichen Regelwerke in Deutschland sind das Allgemeine Eisenbahngesetz, das die Anforderungen an den Bahnbetrieb regelt, sowie das Eisenbahnregulierungsgesetz, das insbesondere Regelungen zum Netzzugang und zur Trassenpreisgestaltung enthält. Ergänzend gelten weitere nationale, europäische und - insbesondere für den grenzüberschreitenden Schienenverkehr - internationale Regelungen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die HHLA unterliegen einem ständigen Wandel und werden auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene fortlaufend angepasst, u. a. an den technischen Fortschritt und das gesteigerte Sicherheitsbedürfnis und Umweltbewusstsein. Bedeutsame Gesetzgebungsverfahren für die HHLA im Geschäftsjahr 2018 waren z. B. auf europäischer Ebene die weitere Modernisierung des Unionszollkodex bzw. der entsprechenden delegierten Verordnungen. In Deutschland waren für die HHLA der vorgelegte Gesetzesentwurf zur Beschleunigung bei Planung und Bau von Infrastrukturprojekten sowie die Initiativen zur Verbesserung des Verfahrens zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer und zur Reduzierung der Trassenpreisentgelte für die Nutzung von Schieneninfrastruktur relevant. In Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich im Berichtszeitraum jedoch keine Veränderungen mit substanziellen Auswirkungen auf die operative Geschäftstätigkeit oder die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben. UnternehmensstrategieDie HHLA ist ein führendes europäisches Hafen- und Logistikunternehmen, dessen Aktivitäten über den Hamburger Hafen hinaus in viele Teile Europas reichen. Die HHLA entwickelt mit ihren Kunden logistische und digitale Knotenpunkte entlang der Transportströme der Zukunft. Damit schafft die HHLA die Voraussetzungen für eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes. Der Vorstand der HHLA hat im Jahr 2017 einen "Geschäftsentwicklungsprozess" mit dem Ziel gestartet, die Zukunftsfähigkeit und Gestaltungskraft des Unternehmens dauerhaft zu stärken. Die erforderlichen Veränderungen werden über alle Segmente vernetzt und sind durch verschiedene Maßnahmen unterlegt. Die festgelegten Ziele werden konsequent verfolgt. Das Marktumfeld der HHLA verändert sich mit einer beschleunigten Dynamik. Die HHLA will diesen Wandel entschlossen, aufmerksam, schnell und erfolgreich nutzen. Hierzu stärkt die HHLA ihre
Die HHLA stellt mit hoher Gestaltungskraft die Entwicklung zusätzlicher Werte in den Mittelpunkt. So sollen auch die Kundenbindung und das Kundenportfolio weiter ausgebaut werden. Die HHLA gestaltet ihre Zukunftsfähigkeit entlang wesentlicher Marksteine. Wir kommen aus Hamburg, sind in Europa zu Hause und bieten als Tor zur Zukunft unseren Kunden den besten Weg, ihre Waren sicher, schnell und effizient zu transportieren. Wir bringen heute die Saat für zusätzliches, nachhaltiges und profitables Wachstum unserer Wertschöpfung aus und sichern so den Unternehmenswert von morgen. Um diese Ziele zu erreichen, wurden vier Initiativen identifiziert:
Integraler Bestandteil der HHLA ist die Entwicklung nachhaltiger und profitabler Geschäfte. Dazu gehört insbesondere die Gestaltung nachhaltiger Transport- und Logistiklösungen, die sowohl einen klima- und flächenschonenden Betrieb und Ressourcenschutz als auch einen Beitrag zum wirtschaftlichen Ergebnis der HHLA ermöglichen. Im börsennotierten Teilkonzern Hafenlogistik bestimmen folgende Leitlinien das Handeln zur Festigung und zum Ausbau der Marktpositionierung: Im Segment Container verfolgt die HHLA das Ziel, sich zu einem effizienten, hoch automatisierten und leistungsstarken Hafendienstleister mit starken Hinterlandanbindungen und modernen, digitalen Kundenlösungen zu entwickeln. Grundlage hierfür ist eine konsequente Ausrichtung von Design und Betrieb der HHLA-Containerterminals an der höchstmöglichen Flächen- und Mitarbeitereffizienz sowie eine kontinuierliche Steigerung der Qualitätsstandards durch den Einsatz innovativer Technologien und Prozesse. Dabei steht zudem im Fokus, die HHLA zu einem Green Port innerhalb einer nachhaltigen und emissionsfreien Transportkette zu entwickeln. Die HHLA-Containerterminals sollen weitestgehend terminalübergreifend arbeiten, um voneinander zu profitieren und die Effizienz der Umschlagsdienstleistungen kontinuierlich zu steigern. UnternehmensstrategieNachhaltige Steigerung des Unternehmenswertsscroll
Das HHLA-ServicenetzwerkDie HHLA verbindet ihre Kunden mit den maritimen und kontinentalen Transportströmen![]() Im Segment Intermodal strebt die HHLA Qualitäts- und Effizienzführerschaft an und möchte von einer Spitzenposition aus von den Transportströmen der Zukunft profitieren. Die METRANS soll eine relevante Rolle entlang der Knotenpunkte und Verbindungslinien des Logistiknetzwerkes in Europa und darüber hinaus einnehmen. Durch eine effiziente Vernetzung des Segments Intermodal mit den sonstigen Aktivitäten der HHLA Gruppe wird den Kunden der HHLA ein optimal abgestimmtes Leistungsspektrum angeboten. Neben der Steigerung von Leistungsumfang und Reichweite verfolgt die HHLA insbesondere eine stärkere Wertschöpfungstiefe. Mit ihrem Segment Logistik will die HHLA den Universalhafen Hamburg stärken und die zukunftsgerichtete Diversifizierung fortsetzen. Die Geschäftsperspektiven für das Frucht- und Kühl-Zentrum, Ulrich Stein und UNIKAI werden weiterentwickelt. Die HPC positioniert sich als führender internationaler Fach- und Strategieberater in der maritimen Industrie. Die Potenziale des Segments werden für weitere Leistungen in der logistischen und digitalen Wertschöpfung genutzt. Über rein organisches Wachstum hinaus prüft die HHLA die Möglichkeit von Zukäufen, um neue Wachstumsfelder entlang der logistischen Wertkette zu erschließen. Im Fokus potenzieller Akquisitionen und Beteiligungen liegen dabei Hafenprojekte und Beteiligungen in attraktiven Wachstumsmärkten. Das Interesse der HHLA orientiert sich an den Verbundvorteilen des bestehenden Netzwerks und damit Anknüpfungspunkten zur Erschließung weiterer Wachstumspotenziale entlang der Transportströme der Zukunft. Auf diese Weise sollen auch neue, digitale Geschäftsmodelle identifiziert und besetzt werden. In dem nicht börsennotierten Teilkonzern Immobilien verfolgt die HHLA das Ziel sich zu einem marktfähigen, integrierten Entwickler für Spezialimmobilien zu entwickeln. Die Konzerneinheit HHLA Immobilien soll durch eine klare strategische Ausrichtung und verlässliche Priorisierung Hamburgs Aushängeschild für intelligentes Quartiersmanagement werden. Somit stellt HHLA Immobilien einen gefragten Know-how-Träger in klar abgegrenzten Kompetenzfeldern dar. Unternehmenssteuerung und WertmanagementZu den maßgeblichen finanziellen Zielen der HHLA zählt eine langfristige und nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts. Zur Planung, Steuerung und Kontrolle ihrer Geschäftsaktivitäten arbeitet die HHLA mit einem konzernweiten Wertmanagementsystem. Im Geschäftsjahr 2018 wurden an diesem System keine Änderungen vorgenommen. Finanzielle SteuerungsgrößenDie zentralen operativen Steuerungsgrößen im HHLA-Konzern sind das Betriebsergebnis (EBIT) sowie das durchschnittliche Betriebsvermögen (eingesetztes Kapital). Für die unterjährige und kurzfristige Steuerung sind sowohl das EBIT als auch die Investitionen als wesentlicher Treiber des durchschnittlichen Betriebsvermögens maßgeblich. Für die langfristige wertorientierte Steuerung wird die Gesamtkapitalverzinsung (ROCE) ermittelt, die zugleich die Grundlage für den jährlichen Wertbeitrag bildet. Im HHLA-Konzern wird der ROCE als Quotient aus dem Betriebsergebnis und dem eingesetzten durchschnittlichen Betriebsvermögen berechnet. WertmanagementROCE - Bestimmungsgrößen und Einflussfaktoren![]() Geschäftsaktivitäten gelten grundsätzlich als wertschaffend, wenn die Gesamtkapitalverzinsung die Kapitalkosten übertrifft und ein positiver Wertbeitrag erzielt wird. Dabei entsprechen die Kapitalkosten dem gewichteten Durchschnitt von Eigen- und Fremdkapitalkosten. Im Geschäftsjahr 2018 verwendete die HHLA für die Ermittlung der Wertsteigerung auf Konzernebene wie im Vorjahr einen gewichteten Kapitalkostensatz vor Steuern von 8,5 %. Diese Mindestverzinsung reflektiert den mittel- und langfristigen Verzinsungsanspruch des Vorstands, der sich aus einem ausgewogenen Verhältnis von Eigen- zu Fremdkapital ergibt. Kurzfristige Schwankungen der Zinssätze an den Kapitalmärkten, die die Aussagefähigkeit des Wertmanagementsystems verzerren könnten, werden auf diese Weise vermieden. Im Geschäftsjahr 2018 verzeichnete der HHLA-Konzern gegenüber dem Vorjahr einen EBIT-Anstieg um 17,9 % auf 204,2 Mio. € (im Vorjahr: 173,2 Mio. €). Konzernentwicklung Bei einem moderat angestiegenen durchschnittlichen Betriebsvermögen von 1.383,9 Mio. € (im Vorjahr: 1.321,2 Mio. €) erhöhte sich die Rendite auf das eingesetzte Kapital gegenüber dem Vorjahr um 1,7 Prozentpunkte auf 14,8 % (im Vorjahr: 13,1 %). Die festgesetzte Mindestkapitalverzinsung von 8,5 % wurde um 6,3 Prozentpunkte deutlich übertroffen. Somit erwirtschaftete der HHLA-Konzern im Berichtszeitraum einen positiven Wertbeitrag in Höhe von 86,6 Mio. € (im Vorjahr: 60,9 Mio. €). Wertbeitragscroll
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Davon abweichend 5,0 % für den Teilkonzern Immobilien Nicht finanzielle SteuerungsgrößenWesentliche nicht finanzielle Steuerungsgrößen sind die Containerumschlag- und Containertransportmengen. Als Frühindikatoren für die Mengenentwicklung und das operative Geschäft nutzt die HHLA - neben dem kontinuierlichen Dialog mit ihren Kunden - vor allem makroökonomische Prognosen, wie die erwartete Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts wichtiger Handelspartner, und daraus abgeleitete Schätzungen für Außenhandel, Im- und Exportströme sowie Containerverkehre auf relevanten Fahrtrelationen sowie die Entwicklung der Korrelation zwischen Bruttoinlandsprodukt und containerisiertem Handelsvolumen. Forschung und EntwicklungEine strategische Zielsetzung der HHLA besteht darin, die Effizienz ihrer operativen Systeme und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit durch die Entwicklung anwendungsorientierter Technologien stetig zu verbessern. Der Schwerpunkt der Aktivitäten liegt daher auf ingenieurwissenschaftlichen und IT-orientierten Innovationsprojekten. Durch eine enge Kooperation mit technischen Hochschulen, Instituten sowie Industriepartnern und Bundesbehörden werden Verbundprojekte in Arbeitskreisen geplant, gesteuert und weiterentwickelt. Im Geschäftsjahr 2018 konzentrierte die HHLA ihren Ressourceneinsatz und verfügbare Kapazitäten vor allem auf die Forschung im Rahmen des Förderprogramms für Innovative Hafentechnologien (IHATEC). Containerterminal 4.0Der Container Terminal Altenwerder (CTA) ist einer der weltweit am höchsten automatisierten Containerterminals. Seit seiner Inbetriebnahme im Jahr 2002 wird fortwährend an einer Verbesserung und Ausweitung der Automatisierung geforscht und gearbeitet. Das anfangs zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit zugrunde gelegte Paradigma der Separierung und Isolation automatisierter Arbeitsräume, die für den Zutritt von Personen gesperrt sind, hat dabei stets seine Gültigkeit behalten. Heute steht dieses Paradigma einer Ausweitung automatisierter Prozesse entgegen, weil es zwingend von Menschen zu nutzende Anlagenbereiche ausschließt. Im Rahmen des Förderprogramms IHATEC soll das Forschungsprojekt "Containerterminal 4.0 - ein Paradigmenwechsel in der Automatisierung von Containerterminals durch Interaktion statt Separierung von Mensch und Maschine" durchgeführt werden. Das zentrale Ziel des Vorhabens ist es, für unterschiedliche am Terminal eingesetzte Containerkransysteme Lösungen für die Automatisierung in von Mensch und Maschine gemeinsam genutzten Arbeitsräumen (z.B. am Schiff oder Lkw) zu erarbeiten und prototypisch umzusetzen. Mit den hierbei gewonnenen Erfahrungen, Kenntnissen und Nachweisen sollen zugleich entscheidende Grundlagen für die Etablierung notwendiger Sicherheitsstandards geschaffen werden, welche zukünftigen Automatisierungsvorhaben einen verlässlichen Rahmen bieten. Weiterentwicklung HVCC-SoftwareDie Hamburg Vessel Coordination Center GmbH (HVCC) führte, ebenfalls im Rahmen des Förderprogramms IHATEC, das Projekt "HVCC-Software - Weiterentwicklung einer schnittstellen- und echtzeitbasierten Software für die akteursübergreifende Koordination von Binnen-, Feeder- und Großschiffen in einem Universal- und Mehrterminalhafen mit nautischen Restriktionen" fort. Durch die Erweiterung der Software sollen die diversen an einem Schiffsanlauf beteiligten Akteure eingebunden werden. Dadurch können redundante Arbeitsprozesse eingespart und die Qualität der Daten verbessert werden. Ziele des Projekts sind vor allem folgende: Der Hafenstandort soll an die Herausforderungen durch anhaltendes Wachstum des Aufkommens und der Größe der Containerschiffe angepasst werden. Die Wettbewerbsfähigkeit soll international erhöht sowie unnötige und ineffiziente Verkehre zur Umweltentlastung vermieden werden. Die digitale Vernetzung der maritimen Logistik und der Hafenwirtschaft soll beschleunigt werden sowie die Infrastruktur des Hamburger Hafens und der zuführenden Wasserstraßen noch effektiver und effizienter genutzt werden. SustEnergyPortEin weiteres IHATEC-Projekt wird von der Hamburg Port Consulting GmbH (HPC) zur Steigerung der Energienachhaltigkeit im Hafensektor durchgeführt: SustEnergyPort. Im Rahmen des Vorhabens soll ein strukturiertes, modellbasiertes Verfahren entwickelt und inhaltlich ausgestaltet werden, durch das Hafenbetriebe geeignete Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Energienachhaltigkeit identifizieren und somit sowohl ihre Umweltverträglichkeit als auch ihre Profitabilität verbessern können. Ziel ist die Entwicklung eines strukturierten Verfahrens, durch das Häfen und Terminals ihre Energienachhaltigkeit gezielt verbessern können. Heat Treatment UnitUNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH hat eine weltweit einzigartige Technik entwickelt, um Fahrzeuge für den schädlingsfreien Export nach Australien und Neuseeland vorzubereiten. Durch das Auftreten der Halyomorpha halys (Marmorierte Baumwanze) müssen seit dem 1. September Exportgüter aus Deutschland mit Ziel Australien oder Neuseeland begast oder wärmebehandelt werden. Davon betroffen sind auch alle Fahrzeuge, die UNIKAI nach Ozeanien umschlägt. Im neuen Verfahren werden 40-Fuß-Reeferboxen in Heizcontainer umfunktioniert - eine flexible, mobile und ökologisch sinnvolle Lösung, die auch außerhalb Hamburgs auf großes Interesse stößt. Hamburg TruckPilotMit dem auf die nächsten zweieinhalb Jahre angelegten Praxistest "Hamburg TruckPilot" starten MAN Truck & Bus und die HHLA ein hochinnovatives Forschungs- und Erprobungsprojekt zur Entwicklung von Automatisierungslösungen im Straßentransport. Ziel ist es, realitätsnah die genauen Anforderungen für den kundenspezifischen Einsatz sowie die Integration autonom fahrender Lkw in den automatischen Containerumschlagprozess zu analysieren und zu validieren. Der Projektrahmen sieht zunächst zwei mit den entsprechenden elektronischen Automatisierungssystemen ausgestattete Prototypen-Trucks vor. Sie sollen vollautomatisiert die Anfahrt auf der Autobahn A7 ab der Anschlussstelle Soltau-Ost leisten und innerhalb des Container Terminals Altenwerder (CTA) schließlich autonom die Ent- und Beladung abwickeln können. Das Projekt gliedert sich in drei Phasen: In der Vorbereitungsphase, die 2018 bereits begonnen hat, werden zunächst die technischen Rahmenbedingungen definiert. Die Testphase ist von Januar 2019 bis Juni 2020 geplant. Sie umfasst die technische Entwicklung des Systems auf dem Prüfgelände von MAN in München gemäß den spezifischen Anforderungen, die sich in der Vorbereitungsphase ergeben haben. Der mehrmonatige Erprobungsbetrieb zwischen Juli und Dezember 2020 orientiert sich in seiner Ausgestaltung an den Ergebnissen der Vorbereitungs- und Testphase und wird in kundennahem Einsatz durchgeführt. Hyperloop-TransportsystemGemeinsam mit dem US-amerikanischen Forschungs- und Entwicklungsunternehmen Hyperloop Transportation Technologies (HTT) gründete die HHLA im Dezember 2018 ein Joint Venture, um die Einsatzmöglichkeiten der Hyperloop-Technologie zum Transport von Seecontainern im Hamburger Hafen zu prüfen. Hinter dem Hyperloop-Konzept steckt die Idee, Personen und Güter mit Hochgeschwindigkeit durch eine Röhre zu befördern. Die eingesetzten Transportkapseln werden mithilfe von Magnetschwebetechnik in einem Tunnel, in dem ein Teilvakuum herrscht, auf bis zu 1.000 km/h und sogar darüber hinaus beschleunigt. Zunächst ist der Aufbau einer Übergabestation für Testzwecke an einem Hamburger HHLA-Terminal sowie die Entwicklung einer Transportkapsel für Standardseecontainer geplant. Zertifizierung der LeistungsfähigkeitZur Dokumentation ihrer Leistungsfähigkeit führten die Containerterminals Altenwerder (CTA) und Tollerort (CTT) im Berichtsjahr erneut die Zertifizierung nach dem Standard Container Terminal Quality Indicator (CTQI) durch. Der vom Global Institute of Logistics und vom Germanischen Lloyd entwickelte Standard prüft Kriterien wie die Sicherheit, das Leistungsniveau und die Effizienz eines Terminals auf der Wasser- und der Landseite sowie dessen Anbindung an Vor- und Nachlaufsysteme. Mit der erfolgreichen Zertifizierung konnten die Terminals abermals ein hohes Leistungsniveau und die Einhaltung aller Qualitätsstandards bestätigen. Einkauf und MaterialwirtschaftDer Einkauf des HHLA-Konzerns ist zentral in der Management-Holding in Hamburg organisiert. Der HHLA-Konzerneinkauf unterstützt die Konzernstrategie durch ein professionelles Management der Beschaffungsaktivitäten. Ziel ist eine konsolidierte Lieferantenbasis, die sich durch höchste Wertschöpfung, beste Qualität und optimale Life Cycle Costs auszeichnet. Der strategische Einkauf unterstützt und berät die Konzerngesellschaften im Rahmen eines ganzheitlichen Warengruppen-, Lieferanten- und Vertragsmanagements, so dass die Anforderungen der internen Kunden an Service und Leistung bestmöglich erfüllt werden. In enger Zusammenarbeit mit Betrieb und Technik werden die Marktentwicklungen bzgl. neuer Technologien, Innovationen und die Servicefähigkeit spezifischer Lieferanten berücksichtigt. In diesem Zusammenhang stellt der Einkauf sicher, dass alle Konzernvorgaben für die Beschaffungsprozesse laut Rahmenrichtlinie eingehalten werden. Die Vorgaben sind für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbindlich. Zur Entwicklung von zukunftsfähigen Lösungen für die Hafeninfrastruktur setzt die HHLA unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten weiter auf strategische und partnerschaftliche Kooperationen mit ausgewählten Lieferanten. Produkte, Anlagen und Prozesse werden systematisch weiterentwickelt, um den Grad der Digitalisierung zu erhöhen. Bei der Auswahl der Partner wird auf Zuverlässigkeit, Qualität, Innovationskraft, Kostenstruktur, wirtschaftlicher Stabilität, Nachhaltigkeit und Compliance geachtet. Die Erfüllung der Kriterien wird durch ein IT-basiertes Lieferantenmanagement nachgehalten. Jeder Lieferant durchläuft diesen Prozess, speziell bei der Aufnahme neuer potenzieller Lieferanten. In der Folge ermöglicht dies auch eine kontinuierliche interne Bewertung. Die strategischen Lieferanten werden von den Bedarfsträgern und Fachabteilungen jährlich bewertet. In diese Bewertungen fließen sowohl Erfahrungen bei Erstkontakten ein als auch Informationen über Projektbeschaffungen und -verlauf. Für die Deckung des täglichen Bedarfes wird die Automatisierung der Einkaufsprozesse weiter vorangetrieben. So konnten im Berichtszeitraum 25,2 % (im Vorjahr: 15,5 %) aller Einkaufsprozesse vollautomatisiert über die E-Procurement-Systeme abgewickelt werden. Dies dient der Straffung der Prozesse und sichert einen unbürokratischen Ablauf sowie die Einhaltung der Prozessstandards. Durch die konsequente Fortführung der Optimierungsmaßnahmen und Automatisierungen besteht für das Jahr 2019 das Potenzial, bei weiteren 14,7 % der verantworteten Prozesse die Effizienz zu steigern oder sie zu automatisieren. Durch diese Schritte ist es möglich, die strategische Ausrichtung des Einkaufs weiter auszubauen. Die Lieferketten der HHLA umfassen sowohl Investitionsgüter (wie Hafenumschlagsgeräte) als auch Verbrauchsgüter und sonstige Dienstleistungen (wie Instandhaltungen). Die Lieferanten stammen zum überwiegenden Teil aus Deutschland und aus Ländern innerhalb Europas. Das Beschaffungsvolumen verteilte sich 2018 konzernweit zu 51,0 % auf die Warengruppe Anlagen und Energie, zu 21,5 % auf den Bereich Informationstechnologie (IT), zu 18,0 % auf Bau sowie zu 9,5 % auf Instandhaltung (Ersatzteile, Reparatur und Betrieb). Das verantwortete Einkaufsvolumen beträgt in Summe rund 294 Mio. €. Ein wesentliches Projekt im Jahr 2018 war die Überprüfung der bestehenden Strukturen, Abläufe und Beschaffungskonzepte im Einkauf. Hierbei ist der Bereich durch einen externen Partner unterstützt worden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einkaufs wurden mit der Bildung von Projektgruppen eng in diesen Prozess eingebunden und gestalteten für die Themen Digitalisierung, Schulungskonzept, Kennzahlensysteme und Katalogmanagement die Anforderungen an die Einkaufsorganisation der HHLA. So werden das bestehende Wissen und die Erfahrungen optimal genutzt. Erste Ergebnisse aus dieser Arbeit sind bereits implementiert und resultieren zum Beispiel in einer Stärkung der Eigenverantwortung. Auf Basis dieser Ergebnisse wird an der Optimierung der Prozesse und Ausgaben weitergearbeitet, wozu Einkaufsinitiativen mit verschiedensten Zielsetzungen definiert worden sind. Die Konzernbereiche werden noch stärker in die Beschaffungsabläufe integriert und die Zusammenarbeit zwischen den internen Kunden intensiviert. Inhaltlich geht es um die Optimierung der Beschaffungskosten, die Steigerung der Effizienz durch die Optimierung des Warengruppen- und des Vertragsmanagements sowie die Überprüfung und Harmonisierung der genutzten IT-Systeme. Die Harmonisierung dient dazu, einen von der Bedarfsentstehung bis zur Zahlung integrierten Prozess zu verwirklichen (P2P - Purchase-to-Pay). Darüber hinaus leistet der Einkauf seinen Beitrag zur Internationalisierung des Konzerns, indem die ausländischen Gesellschaften durch konkrete Serviceleistungen unterstützt werden. Ziele sind u.a. die Angleichung der Strukturen und die Nutzung von Bündelungseffekten zu ermöglichen sowie auf breiter Basis den Einsatz vorhandener IT-Systeme anzubieten. Aus Einkaufssicht soll insbesondere die Marktposition der Einzelgesellschaften gestärkt werden. Nachhaltige LeistungsindikatorenDer direkte und indirekte Energieverbrauch der HHLA und ihrer Gesellschaften stellen sich für das Geschäftsjahr wie folgt dar. Energieverbrauchscroll
Energieverbrauch 2018 für Heizöl, Erdgas und Fahrstrom geschätzt (vorläufig) Weiterführende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit finden sich im Abschnitt Nachhaltigkeit des Geschäftsberichts. Nichtfinanzieller BerichtDie HHLA berichtet über den Konzern sowie über die AG in Form eines zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts, dessen Inhalte in den Abschnitt Nachhaltigkeit eingebettet sind. Der nichtfinanzielle Bericht steht zudem als eigenständiges PDF im Download-Center des Online-Geschäftsberichts zur Verfügung: bericht.hhla.de/geschaeftsbericht-2018/nichtfinanzieller-bericht PersonalEntwicklung des PersonalbestandsDie HHLA richtet die Personalbestandsentwicklung an der wirtschaftlichen Entwicklung der Unternehmungen aus. Ziel ist es, die Dienstleistungen überwiegend mit eigenem Personal zu erbringen. Zur Abdeckung operativer Personalbedarfsspitzenwerden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft (GHB) in den Gesellschaften des Containerumschlags am Standort Hamburg eingesetzt. Die Personalbeschaffungsprozesse in den Einzelgesellschaften der HHLA AG werden durch die HHLA-Personal-Arbeitsgruppe (Personal-AG) überwacht. Die Schaffung zusätzlicher Stellen wird hinsichtlich ihrer Berücksichtigung in der Wirtschaftsplanung, Betriebsnotwendigkeit und anderer innerbetrieblicher Besetzungs- und Handlungsmöglichkeiten überprüft. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sich die Beschaffungsprozesse im Rahmen der durch den Vorstand genehmigten Personalplanungen der Einzelgesellschaften bewegen und mit den Personalbestandsentwicklungen der übrigen Gesellschaften synchronisiert und ggf. Synergien geschaffen werden können. Beschäftigte im HHLA-Konzernzum 31.12.![]() Zum Jahresende 2018 beschäftigte die HHLA insgesamt 5.937 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die Zahl um 356 Personen bzw. um 6,4 %, wovon ein Großteil auf die erfolgreiche Akquisition des größten estnischen Terminalbetreibers zurückzuführen ist. Darüber hinaus setzte die HHLA im Jahresmittel durchschnittlich 760 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft ein (im Vorjahr: 710). Beschäftigte nach SegmentenIm Segment Container ist die Anzahl der Beschäftigten zum 31. Dezember 2018 auf 3.134 gestiegen. Insgesamt waren dort im Berichtszeitraum 225 Personen mehr beschäftigt als im Vorjahr (im Vorjahr: 2.909). Dies entspricht einem Zuwachs von 7,7 % und ist zum größten Teil auf die Erstkonsolidierung der Transiidikeskuse AS zurückzuführen. Auch das Segment Intermodal verstärkte sich im Rahmen der Leistungsausweitung und Erhöhung der Wertschöpfungstiefe erneut um insgesamt 130 Beschäftigte auf 2.002 (im Vorjahr: 1.872). Die Beschäftigtenzahl im Segment Logistik erhöhte sich im Berichtszeitraum auf 141 (im Vorjahr: 134). Die Belegschaft der strategischen Management-Holding hingegen verringerte sich um 1,3 % auf 628 Beschäftigte (im Vorjahr: 636). Die Anzahl der Beschäftigten im Segment Immobilien lag zum 31. Dezember 2018 mit 32 Beschäftigten nahezu auf dem Vorjahresniveau (im Vorjahr: 30). Beschäftigte nach Segmentenscroll
Beschäftigte nach RegionenDer geografische Schwerpunkt lag mit 3.489 Beschäftigten (im Vorjahr: 3.479) in Deutschland, von denen die überwiegende Zahl am Standort Hamburg tätig war. Dies entspricht einem Anteil von 58,8 % (im Vorjahr: 62,3 %). Die Anzahl der Arbeitsplätze im Ausland ist um 16,5 % auf 2.448 gestiegen (im Vorjahr: 2.102). Dies ist im Wesentlichen auf die Erstkonsolidierung der HHLA TK Estonia mit 220 Beschäftigten zurückzuführen. Hierdurch erhöhte sich der Anteil der Beschäftigten in den Tochterunternehmen in Österreich, Polen, Georgien und Estland auf 429 Personen (im Vorjahr: 179). In Südosteuropa ist die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um 6,3 % auf 1.558 gestiegen (im Vorjahr: 1.465). In der Ukraine erhöhte sich die Belegschaft um 0,7 % auf 461 Beschäftigte (im Vorjahr: 458). Beschäftigte nach Regionenzum 31.12.2018![]()
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Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien NeueinstellungenVon den 121 neu eingestellten Beschäftigten, die vorher nicht über die Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft mbH Hamburg (GHB) o.Ä. bei der HHLA in Deutschland eingesetzt waren, waren 40 % unter 30 Jahre alt. Neueinstellungen 2018scroll
Seit 2013 setzt die HHLA ein eigens entwickeltes strukturiertes Auswahlverfahren (Assessment Center) ein, das neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch Diversity-Aspekte berücksichtigt. Die Verfahren werden seit Ende 2013 im gewerblichen Bereich eingesetzt und seit 2014 in der Holding sowie an allen Containerterminals am Standort Hamburg einheitlich angewendet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Auswahlgremien werden speziell geschult. Außerdem nimmt bei allen Auswahlverfahren, bei denen Frauen im Bewerberpool vertreten sind, mindestens eine Frau im Auswahlgremium teil. Die Fluktuationsquote (ohne konzerninterne Wechsel) in Deutschland ist mit 4,2 % im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig (im Vorjahr: 4,7 %). 41,2 % der insgesamt 148 Austritte waren altersbedingt (im Vorjahr: 40,2 %). PersonalstrukturDer überwiegende Teil der Arbeitsplätze bei der HHLA befindet sich in einem Segment des Arbeitsmarkts, in dem traditionell Männer beschäftigt und Frauen unterdurchschnittlich vertreten sind. Jedoch hat sich der positive Trend aus den Vorjahren auch 2018 fortgesetzt und der Anteil der bei der HHLA in Deutschland beschäftigten Frauen (inkl. Auszubildender) weiter erhöht. Mit einer Quote von 15,7 % liegt der Frauenanteil 0,2 Prozentpunkte über dem Vorjahresniveau (im Vorjahr: 15,5 %). Für die Geschlechterverteilung im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands gelten die Vorgaben des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen sowie die vom Aufsichtsrat bzw. vom Vorstand beschlossenen Ziele. Corporate Governance, Corporate-Governance-Bericht AltersstrukturDas Durchschnittsalter der Belegschaft in Deutschland lag im Berichtszeitraum bei 44,6 Jahren (im Vorjahr: 44,2). Das Durchschnittsalter der Männer betrug 45,3 Jahre, während die Frauen durchschnittlich 41,2 Jahre alt waren. Über die Hälfte aller Beschäftigten ist zwischen 30 und 50 Jahre alt. Altersstruktur der Beschäftigtenscroll
Die Betriebszugehörigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland liegt durchschnittlich bei 15,5 Jahren. Durchschnittliche Betriebszugehörigkeit der Beschäftigtenscroll
Die Beschäftigungsquote von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Schwerbehinderung (inkl. Gleichgestellter) lag zum Ende des Berichtszeitraums bei 9,8 % (im Vorjahr: 8,8 %). PersonalentwicklungIm Jahr 2018 investierte die HHLA am Standort Hamburg insgesamt 4,6 Mio. € (im Vorjahr: 4,2 Mio. €) in die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Zum 31. Dezember 2018 wurden in Deutschland 59 Auszubildende in sechs unterschiedlichen Berufen und 13 Studierende in sieben dualen Studiengängen ausgebildet. 33 % aller 72 Auszubildenden und Studierenden waren Frauen. Bei den Studierenden lag der Frauenanteil 2018 bei 54 % (im Vorjahr: 58 %). Von den 29 Auszubildenden (davon vier in einem dualen Studiengang), die im Jahresverlauf ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, wurden 27 in ein Arbeitsverhältnis übernommen. Insgesamt wurden am Standort Hamburg im Ausbildungsjahr 2018 23 neue Ausbildungsverträge geschlossen, der Frauenanteil lag bei 30 %. Im technischen Bereich lag die Quote der weiblichen Auszubildenden für den Ausbildungsbeginn 2018 bei 29 %, im gewerblichen Bereich bei 30 %. Im Berichtszeitraum wurden insgesamt über 630 ein- bis mehrtägige Veranstaltungen realisiert. Davon wurden durch die eigenen Ausbilderinnen und Ausbilder über 550 Qualifizierungen als interne gewerbliche Weiterbildungen mit 2.673 Ausbildungstagen durchgeführt. Im Rahmen des internen segmentübergreifenden Seminarangebots wurden zusätzlich über 80 ein- bis mehrtägige Veranstaltungen mit über 960 Teilnehmertagen organisiert. Der Frauenanteil lag bei 36 % (im Vorjahr: 31 %). Weiterführende personalbezogene Informationen zu strategischem Personalmanagement, Personalentwicklung, Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung sowie Verträgen, Vergütungen und Zusatzleistungen werden ausführlich im Berichtsteil Nachhaltigkeit, Beschäftigte erläutert. Wirtschaftliches UmfeldGesamtwirtschaftliche EntwicklungDie Weltwirtschaft wuchs 2018 nach Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF, Januar 2019) geringfügig schwächer als im Vorjahr. Die seit mehr als fünf Jahren anhaltende Dynamik verlangsamte sich damit leicht. Insbesondere politische Konflikte wie der anhaltende Handelsstreit zwischen den USA und China, der ungewisse Ausgang des Brexits sowie die Haushaltsdebatte zwischen der italienischen Regierung und der Europäischen Union bremsten die konjunkturelle Entwicklung. Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (BIP)scroll
Quelle: Internationaler Währungsfonds (IWF); Januar 2019 So erwartet der IWF für 2018 ein Wachstum des weltweiten Bruttoinlandproduktes (BIP) von 3,7 %. Die fortgeschrittenen Volkswirtschaften expandierten ungefähr auf Vorjahresniveau, nur in den Vereinigten Staaten erhöhte sich das Expansionstempo als Folge temporärer fiskalpolitischer Anreize. Auch in den aufstrebenden Volkswirtschaften setzte sich der stabile Wachstumspfad weiter fort, geriet aber im Jahresverlauf unter Druck. China übertraf sein Wachstumsziel von 6,5 % leicht und wuchs damit so langsam wie seit fast drei Jahrzehnten nicht mehr. Die russische Wirtschaft setzte ihren Aufwärtstrend zwar fort, litt aber unter den weiter fortbestehenden Sanktionen. In der Ukraine belasteten schleppende Reformen und der Konflikt um die Ostukraine das wirtschaftliche Wachstum. Sollten kürzlich beschlossene Reformen im vierten Quartal greifen, hält die Weltbank jedoch einen Zuwachs von 3,3 % für möglich. Auf Basis vorläufiger Ergebnisse expandierte die estnische Wirtschaft 2018 um 3,7 % und blieb damit 1,2 Prozentpunkte unter der Wachstumsdynamik des Vorjahres (Stand: Oktober 2018). Politisch belastet verlor die Konjunktur im Euroraum merklich an Schwung. Dagegen zeigte sich insbesondere die Slowakei und außerhalb des Euroraums die polnische und die ungarische Konjunktur sehr dynamisch. Insgesamt verlangsamte sich allerdings die wirtschaftliche Grunddynamik in den Ländern Mittel- und Osteuropas, vor allem durch die wirtschaftlichen Turbulenzen in der Türkei. Nachdem die deutsche Wirtschaft sich seit über fünf Jahren in einem anhaltenden Aufschwung befand, geriet die konjunkturelle Expansion im Jahresverlauf zunehmend ins Stocken. Das Ausbleiben konjunktureller Impulse spiegelt sich im globalen Handelsvolumen wider, das mit nur noch 4,0 % Zuwachs 2018 voraussichtlich 1,3 Prozentpunkte langsamer wuchs als noch im Vorjahr. BranchenumfeldDer weltweite Containerumschlag hat 2018 an Dynamik eingebüßt. Nach jüngsten Schätzungen von Drewry stieg der weltweite Umschlag im vergangenen Jahr um 4,7 % und liegt damit deutlich unter den Erwartungen, die zur Jahresmitte noch von einem Umschlag von 6,5 % für 2018 ausgegangen waren. Entwicklung des Containerumschlags nach Fahrtgebietenscroll
Quelle: Drewry Maritime Research; Dezember 2018 Das nachlassende Umschlagwachstum schlägt sich in fast allen Fahrtgebieten nieder, wenngleich unterschiedlich ausgeprägt. In Europa konnten Wachstumsimpulse aus den Fahrtgebieten westliches Mittelmeer sowie Skandinavien und baltischer Raum die gedämpfte Entwicklung in den Fahrtgebieten Nordwesteuropa sowie östliches Mittelmeer und Schwarzes Meer nicht kompensieren. Auch in der weltweit umschlagstärksten Region Asien ließ die Wachstumsdynamik gegenüber dem Vorjahr spürbar nach. In China halbierte sich das Tempo der Umschlagentwicklung nahezu auf 3,6 %, u.a. als Folge des Handelskonflikts mit den USA. Containerumschlag in den Häfen Nordeuropasscroll
Quelle: Port Authorities Die Entwicklung in den großen Containerhäfen der Nordrange sowie den größten Häfen der westlichen Ostsee verlief uneinheitlich. Im Hamburger Hafen lag das Umschlagaufkommen im Berichtszeitraum mit 8,7 Mio. TEU nahezu auf Vorjahresniveau (im Vorjahr: 8,8 Mio. TEU). Hamburg konnte damit trotz ausstehender Fahrrinnenanpassung der Elbe seinen dritten Platz im Ranking der europäischen Containerhäfen behaupten. Im größten Containerhafen Europas, Rotterdam, wurden 2018 14,5 Mio. TEU und damit 5,7 % mehr Container als im Vorjahr umgeschlagen. Mit einem Containeraufkommen von 11,1 Mio. TEU wuchs der Umschlag in Antwerpen gegenüber dem Vorjahr um 6,2 % und damit langsamer als noch 2017. Insgesamt zeigte sich, dass die Häfen in der deutschen Bucht den Umschlag nahezu stabil halten konnten, während die Benelux-Häfen zulegten. In den polnischen und russischen Ostseehäfen stieg der Containerumschlag erneut deutlich an. Nach jüngsten Schätzungen aus September 2018 wird der gesamtmodale Güterverkehr in Deutschland den Aufwärtstrend aus dem Vorjahr fortsetzen. Das Transportaufkommen soll geringfügig über Vorjahresniveau um 2,0 % wachsen, die Transportleistung - als Produkt aus Transportmenge und Transportentfernung - soll mit 2,8 % etwas stärker zulegen als 2017. Der Straßenverkehr wird mit 2,3 % nur ein wenig stärker wachsen als im Vorjahr. Die Transportleistung soll mit einem Plus von 3,4 % exakt auf Vorjahresniveau liegen. Das Transportaufkommen im Eisenbahnverkehr legte aufgrund deutlich rückläufiger Kohletransporte stärker als im Vorjahr, aber insgesamt verhalten um 0,7 % zu. Die Transportleistung wird mit 1,6 % leicht über der Wachstumsrate des Vorjahres liegen. Der Kombinierte Verkehr soll von der robusten Entwicklung anderer Güterbereiche profitieren und das Aufkommen um 4,3 % sowie die Leistung um 3,8 % deutlich zulegen. Geschäftsverlauf und wirtschaftliche LageWesentliche Kennzahlenscroll
GesamtaussageDer HHLA-Konzern hat sich 2018 ungeachtet eines sich im zweiten Halbjahr eintrübenden Marktumfelds sehr erfolgreich entwickelt. Aufgrund einer anhaltend positiven Entwicklung in den Fernostmengen sowie der erfolgreichen Integration des im Berichtszeitraum erworbenen größten estnischen Terminalbetreibers TK Estonia stieg der Containerumschlag leicht an. Der Containertransport konnte das starke Vorjahresergebnis wiederholen. Treiber für dieses Ergebnis waren im Wesentlichen die Bahntransporte. Die Entwicklung in den beiden größten Segmenten der HHLA führte auf Konzernebene zu einem moderaten Umsatzanstieg. Das Betriebsergebnis (EBIT) lag stark über dem Vorjahr, da Aufwendungen aus dem Vorjahr für den Organisationsumbau und die Harmonisierung der Altersversorgungssysteme in Höhe von insgesamt rund 25 Mio. € entfielen. Doch auch bereinigt um diesen Effekt übertraf das Betriebsergebnis (EBIT) das Umsatzwachstum leicht und legte moderat zu. Da im Geschäftsjahr 2018 keine Ereignisse von wesentlicher Bedeutung eingetreten sind, behielten die vom HHLA-Vorstand im Geschäftsbericht 2017 enthaltenen Angaben zum erwarteten Geschäftsverlauf 2018 während des gesamten Berichtszeitraums ihre Gültigkeit. Die Prognose wurde durch die Ist-Entwicklung nunmehr bestätigt und teilweise sogar übertroffen. Die Investitionen wurden im Berichtszeitraum vom HHLA-Konzern weiter bedarfsgerecht gesteuert. Verzögerungen bei einzelnen Vorhaben führten dabei zu Verschiebungen in das Jahr 2019. Soll-Ist-Vergleichscroll
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 stellte sich die wirtschaftliche Lage der HHLA aufgrund der Geschäftsentwicklung im Jahr 2018 unverändert stabil dar. Veränderungen in der Kapitalstruktur durch Fremdkapitalaufnahmen führten zu einer um 1,6 Prozentpunkte sinkenden Eigenkapitalquote auf 31,2 % (im Vorjahr: 32,8 %). Der dynamische Verschuldungsgrad stieg von 2,3 auf 2,5. Zum Bilanzstichtag bestand kein weiterer Refinanzierungsbedarf. Hinweise zur BerichterstattungDer Inanspruchnahme von Umschlag- und Transportleistungen gehen aufgrund der branchenüblich hohen Anforderungen an die Flexibilität in der Regel keine mehrmonatigen Bestellungen oder Garantien voraus. Daher stellen Auftragsbestand und Auftragsentwicklung entgegen ihrer Bedeutung für andere Branchen keine Berichtsgrößen dar. Die HHLA führte im Berichtszeitraum eine Anteilserhöhung an der METRANS a.s., Prag/Tschechien, durch und hält nun insgesamt 100 % der Anteile. Darüber hinaus unterzeichnete die HHLA mit Datum 26. März 2018 einen Vertrag zum Erwerb von 100 % der Anteile an dem Terminalbetreiber HHLA TK Estonia AS (vormals: Transiidikeskuse AS) mit Sitz in Tallinn/Estland. Mit Erfüllung der aufschiebenden Bedingungen erlangte die HHLA die Beherrschungsmöglichkeit am 27. Juni 2018. Der Konzernabschluss 2018 wurde nach den in der Europäischen Union anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) unter Berücksichtigung der Interpretationen des International Financial Reporting Interpretation Committee (IFRIC) erstellt. Der Konzernlagebericht wurde unter Berücksichtigung der Anforderungen des Deutschen Rechnungslegungs Standards Nr. 20 (DRS 20) aufgestellt. ErtragslageIm Jahr 2018 entwickelten sich die Leistungsdaten der HHLA sehr stabil. Beim Containerumschlag war mit 7.336 Tsd. TEU ein leichter Anstieg um 1,9 % gegenüber dem Vorjahr (im Vorjahr: 7.196 Tsd. TEU) zu verzeichnen. Dieser Anstieg konnte trotz der Belastung infolge der Übernahme der Hamburg Süd durch die Reederei Maersk und der damit erfolgten Verlegung eines Dienstes von den HHLA-Terminals vor allem durch die Übernahme des Containerterminals in Tallinn sowie eine Zunahme der Asienverkehre im Hamburger Hafen erreicht werden. Das Transportvolumen erreichte mit 1.480 Tsd. TEU wieder das hohe Niveau des Vorjahres. Ein Anstieg in den Bahntransporten konnte den Rückgang in den Straßentransporten kompensieren. Vor diesem Hintergrund sind die Umsatzerlöse des HHLA-Konzerns im Berichtszeitraum um 3,1 % auf 1.291,1 Mio. € (im Vorjahr: 1.251,8 Mio. €) angestiegen. An diesem Anstieg partizipierten alle vier Segmente der HHLA. Insbesondere ein gestiegener Bahnanteil und längere Transportdistanzen im Segment Intermodal, die Umsatzerlöse des Containerterminals in Tallinn und temporäres Zusatzgeschäft im Bereich Fahrzeuglogistik ermöglichten den Anstieg. Eine mit dem HHLA-Konzern weitgehend übereinstimmende Entwicklung zeigte sich im börsennotierten Teilkonzern Hafenlogistik, der mit den Segmenten Container, Intermodal und Logistik einen Umsatzanstieg um 3,1 % auf 1.258,5 Mio. € (im Vorjahr: 1.220,3 Mio. €) verzeichnete. Im nicht börsennotierten Teilkonzern Immobilien wurden die Umsatzerlöse in ähnlicher Größenordnung um 3,6 % auf 39,3 Mio. € (im Vorjahr: 37,9 Mio. €) gesteigert. Der Teilkonzern Immobilien trug damit 2,5 % zum Konzernumsatz bei. Umsatzerlösein Mio. €![]() Bei den Bestandsveränderungen gab es im aktuellen Jahr mit 0,4 Mio. € erneut keinen wesentlichen Effekt (im Vorjahr: - 0,3 Mio. €). Die aktivierten Eigenleistungen reduzierten sich auf 5,2 Mio. € (im Vorjahr: 5,4 Mio. €). Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen ergab sich gegenüber Vorjahr keine wesentliche Veränderung. In den operativen Aufwendungen gab es bedingt durch gegenläufige Entwicklungen in den Aufwandsarten einen geringfügigen Anstieg um 1,0 % auf 1.134,0 Mio. € (im Vorjahr: 1.123,2 Mio. €). Operative AufwendungenAufwandsstruktur 2018![]() Der Materialaufwand konnte gegenüber dem Vorjahr geringfügig um 0,9 % auf 367,1 Mio. € (im Vorjahr: 370,5 Mio. €) reduziert werden. Die Senkung der Materialaufwandsquote auf 28,4 % (im Vorjahr: 29,6 %) hing neben einer Erhöhung der Wertschöpfungstiefe in den Bahnverkehren unter anderem auch mit der Senkung der Trassenpreise im deutschen Schienengüterverkehr zusammen. Der Personalaufwand erhöhte sich um 3,6 % auf 480,6 Mio. € (im Vorjahr: 463,8 Mio. €). Neben den Tarifsteigerungen wirkten sich auch das Mitte 2017 in Betrieb genommene Terminal Budapest und die Einbeziehung des Containerterminals in Tallinn aus. Im Vorjahr waren die Aufwendungen für den Organisationsumbau im Segment Container enthalten. Die Personalaufwandsquote blieb beinahe unverändert bei 37,2 % (im Vorjahr: 37,1 %). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich im Berichtsjahr moderat um 3,5 % auf 172,1 Mio. € (im Vorjahr: 166,3 Mio. €). Wartungsarbeiten an Lokomotiven, Beratungsleistungen u.a. zur digitalen Strategie der HHLA und höhere Aufwendungen für Mieten und Leasing waren ausschlaggebend dafür. Im Vorjahr war der Aufwand für die Harmonisierung bestehender Altersversorgungssysteme enthalten. Das Verhältnis zum erwirtschafteten Umsatz blieb unverändert bei 13,3 %. Der Abschreibungsaufwand hat sich mit 114,2 Mio. € deutlich um 6,8 % gegenüber dem Vorjahr reduziert (im Vorjahr: 122,6 Mio. €). Die Neubewertung der Nutzungsdauer von Lagerkränen und Containertragwagen trug zu dieser Entwicklung bei. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen erhöhte sich das Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) überproportional zum Umsatz um 7,7 % auf 318,5 Mio. € (im Vorjahr: 295,8 Mio. €). Entsprechend war ein moderater Anstieg der EBITDA-Marge auf 24,7 % (im Vorjahr: 23,6 %) zu verzeichnen. Das Betriebsergebnis (EBIT) konnte im laufenden Jahr um 17,9 % auf 204,2 Mio. € (im Vorjahr: 173,2 Mio. €) gesteigert werden. Durch den erheblich überproportionalen Anstieg im Vergleich zu den Umsatzerlösen gab es einen starken Anstieg der EBIT-Marge auf 15,8 % (im Vorjahr: 13,8 %). Im Teilkonzern Hafenlogistik erhöhte sich das EBIT um 20,3 % auf 188,4 Mio. € (im Vorjahr: 156,6 Mio. €). Der Teilkonzern erwirtschaftete damit im Berichtsjahr 92,3 % (im Vorjahr: 90,4 %) des operativen Konzernergebnisses. Im Teilkonzern Immobilien war bedingt durch geplante, nicht aktivierungsfähige Großinstandhaltungen ein EBIT-Rückgang um 5,1 % auf 15,5 Mio. € (im Vorjahr: 16,3 Mio. €) zu verzeichnen. Hier wurden 7,7 % (im Vorjahr: 9,6 %) des operativen Konzernergebnisses erzielt. Betriebsergebnis (EBIT)in Mio. € / EBIT-Marge in %![]() Der Nettoaufwand aus dem Finanzergebnis reduzierte sich um 5,3 Mio. € bzw. 20,3 % auf 20,6 Mio. € (im Vorjahr: 25,9 Mio. €). Hierzu trug im Wesentlichen die Neubewertung einer Ausgleichsverbindlichkeit für die Ergebnisabführung eines Tochterunternehmens mit Minderheitsgesellschafter bei. Die effektive Steuerquote des Konzerns lag mit 24,6 % unterhalb des Vorjahres (im Vorjahr: 28,1 %). Der Konzernjahresüberschuss nach Anteilen anderer Gesellschafter erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 38,5 % auf 112,3 Mio. € (im Vorjahr: 81,1 Mio. €). Der nicht beherrschende Anteil betrug im Geschäftsjahr 2018 26,2 Mio. € (im Vorjahr: 24,8 Mio. €). Wirtschaftlich werden dieser Position die im Finanzergebnis genannten Aufwendungen aus der Neubewertung der Ausgleichsverpflichtung gegenüber einem nicht beherrschenden Gesellschafter zugerechnet. Das Ergebnis je Aktie erhöhte sich um 38,5 % auf 1,54 € (im Vorjahr: 1,11 €). Der börsennotierte Teilkonzern Hafenlogistik erzielte hierbei ein um 44,5 % höheres Ergebnis je Aktie von 1,47 € (im Vorjahr: 1,02 €). Der nicht börsennotierte Teilkonzern Immobilien lag mit einem Ergebnis je Aktie von 3,46 € unter dem Vorjahresniveau (im Vorjahr: 3,65 €). Wie im Vorjahr gab es auch 2018 keinen Unterschied zwischen unverwässertem und verwässertem Ergebnis je Aktie. Die Rendite auf das eingesetzte Kapital (ROCE) erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 1,7 Prozentpunkte auf 14,8 % (im Vorjahr: 13,1 %). Unternehmenssteuerung und Wertmanagement Die Gewinnverwendung der HHLA orientiert sich wie im Vorjahr an der Ergebnisentwicklung des HHLA-Konzerns im abgelaufenen Geschäftsjahr. Der Bilanzgewinn und die stabile Finanzlage der HHLA stellen dabei die Grundlage für eine Fortsetzung der kontinuierlichen Ausschüttungspolitik dar. Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 18. Juni 2019 auf dieser Basis vorschlagen, eine Dividende von 0,80 € je A-Aktie und 2,10 € je S-Aktie auszuschütten. Basierend auf der Anzahl dividendenberechtigter Aktien zum 31. Dezember 2018 würde sich der Ausschüttungsbetrag der börsennotierten A-Aktien um 19,4 % auf 56,0 Mio. € erhöhen (im Vorjahr: 46,9 Mio. €). Der Ausschüttungsbetrag der nicht börsennotierten S-Aktien würde sich gegenüber dem Vorjahr um 5,0 % auf 5,7 Mio. € erhöhen (im Vorjahr: 5,4 Mio. €). In Relation zu den Konzernergebnissen bzw. dem Ergebnis je Aktie würde die Ausschüttungsquote ein hohes Niveau von rund 54 % (im Vorjahr: 66 %) für den Teilkonzern Hafenlogistik bzw. rund 61 % (im Vorjahr: 55 %) für den Teilkonzern Immobilien erreichen. Vermögens- und FinanzlageBilanzanalyseDie Bilanzsumme des HHLA-Konzerns hat sich zum 31. Dezember 2018 gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 137,6 Mio. € auf 1.972,9 Mio. € erhöht. Bilanzstrukturscroll
Auf der Aktivseite der Bilanz erhöhten sich die langfristigen Vermögenswerte um 98,9 Mio. €. Das Sachanlagevermögen erhöhte sich um 85,7 Mio. € auf 1.060,3 Mio. € (im Vorjahr: 974,6 Mio. €). Die immateriellen Vermögenswerte nahmen im Vergleich zum Vorjahr um 20,1 Mio. € auf 89,8 Mio. € zu (im Vorjahr: 69,7 Mio. €). Der Anstieg in beiden Bilanzpositionen ergibt sich im Wesentlichen aus der Erstkonsolidierung der HHLA TK Estonia AS, Tallinn/Estland (vormals Transiidikeskuse AS). Ebenso wirkte die investitionsbedingte Erhöhung des Anlagevermögens vermindert um Abschreibungen. Das kurzfristige Vermögen stieg um 38,7 Mio. € auf 526,0 Mio. € (im Vorjahr: 487,3 Mio. €). Die Erhöhung resultierte im Wesentlichen aus einer Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 30,7 Mio. € auf 179,8 Mio. € (im Vorjahr: 149,1 Mio. €) sowie einer Erhöhung der Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen um 18,7 Mio. € auf 100,2 Mio. € (im Vorjahr: 81,5 Mio. €). Gegenläufig reduzierten sich die Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristigen Einlagen um 20,0 Mio. € auf 181,5 Mio. € (im Vorjahr: 201,5 Mio. €). Auf der Passivseite hat sich das Eigenkapital gegenüber dem Jahresende 2017 um 12,4 Mio. € auf 614,8 Mio. € erhöht (im Vorjahr: 602,4 Mio. €). Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf das positive Gesamtergebnis in Höhe von 147,9 Mio. € zurückzuführen. Dem entgegen wirkten die ausgeschütteten Dividenden sowie die Umgliederung einer künftigen Ausgleichszahlung in die langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 85,3 Mio. € sowie der Erwerb der restlichen Anteile an der METRANS a.s., Prag/Tschechien, in Höhe von 49,9 Mio. €. Die Eigenkapitalquote reduzierte sich auf 31,2 % (im Vorjahr: 32,8 %). Konzerneigenkapitalin Mio. €![]() Die langfristigen Schulden erhöhten sich um 120,9 Mio. € auf 1.114,7 Mio. € (im Vorjahr: 993,8 Mio. €). Die Erhöhung ergab sich im Wesentlichen aus der Zunahme der langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten um 125,2 Mio. € auf 429,9 Mio. € (im Vorjahr: 304,7 Mio.) durch die Herausgabe von Schuldscheindarlehen. Die Zunahme der kurzfristigen Schulden um 4,3 Mio. € auf 243,4 Mio. € (im Vorjahr: 239,1 Mio. €) resultierte im Wesentlichen aus der Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 9,8 Mio. € auf 87,0 Mio. € (im Vorjahr: 77,2 Mio. €). Gegenläufig wirkte eine Reduzierung der sonstigen kurzfristigen Rückstellungen um 6,6 Mio. € auf 28,0 Mio. € (im Vorjahr: 34,6 Mio. €). InvestitionsanalyseDas Investitionsvolumen lag im Geschäftsjahr 2018 bei 141,3 Mio. € (im Vorjahr: 142,6 Mio. €). Hierin sind nicht unmittelbar zahlungswirksame Zugänge aus Finanzierungsleasing in Höhe von 2,4 Mio. € enthalten (im Vorjahr: 4,2 Mio. €). Der Schwerpunkt der Investitionen lag auf dem Ausbau der Hamburger Containerterminals und der Erweiterung der intermodalen Transport- und Umschlagkapazitäten. Zusätzlich wurden 100 % der Anteile an der HHLA TK Estonia AS erworben. Die Finanzierung der Investitionsprojekte wurde überwiegend aus dem operativen Cashflow des Geschäftsjahrs abgedeckt. Investitionen und Abschreibungenin Mio. €![]() Von den getätigten Investitionen entfielen 117,3 Mio. € auf Sachanlagen (im Vorjahr: 131,6 Mio. €), 11,1 Mio. € auf immaterielle Vermögenswerte (im Vorjahr: 5,5 Mio. €) und 12,9 Mio. € auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (im Vorjahr: 5,5 Mio. €). Im Segment Container wurden Investitionen im Gesamtwert von 62,6 Mio. € getätigt (im Vorjahr: 81,2 Mio. €). Investiert wurde vor allem in die Beschaffung von Umschlaggeräten und in Lagerkapazitäten auf den Hamburger Containerterminals. Das Investitionsvolumen im Segment Intermodal betrug 55,1 Mio. € (im Vorjahr: 45,7 Mio. €). Dabei investierte hauptsächlich die METRANS-Gruppe, insbesondere in Wagen und Lokomotiven. Die Investitionssumme im Segment Logistik belief sich auf 1,4 Mio. € (im Vorjahr: 1,4 Mio. €). Im Proforma-Segment Holding/Übrige wurden insgesamt 14,1 Mio. € für Investitionen aufgewendet (im Vorjahr: 8,4 Mio. €). Ein Großteil der Investitionstätigkeit entfiel auf die Migration einer neuen Terminalsteuerungssoftware. Im Segment Immobilien betrugen die Investitionen insgesamt 8,4 Mio. € (im Vorjahr: 6,1 Mio. €). Investiert wurde überwiegend in die Entwicklung der Speicherstadt. Investitionennach Segmenten 2018![]() Der Investitionsschwerpunkt im Segment Container zielt darauf ab, die Produktivität auf bestehenden Terminalflächen durch den Einsatz modernster Umschlagtechnologie zu steigern sowie Liegeplätze der Schiffsgrößenentwicklung folgend bedarfsgerecht auszubauen. Im Segment Intermodal liegt der Fokus auf einer Erhöhung der Wertschöpfungstiefe, um die Leistungsfähigkeit und Reichweite der Hinterlandverbindungen weiter zu steigern. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten bestehen zum Geschäftsjahresende für offene Bestellungen in Höhe von 107,0 Mio. € (im Vorjahr: 110,6 Mio. €). Darin enthalten sind 69,6 Mio. € (im Vorjahr: 77,3 Mio. €) für Aktivierungen im Sachanlagevermögen. LiquiditätsanalyseDer Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit sank gegenüber dem Vorjahr von 275,5 Mio. € auf 232,7 Mio. €. Dieser Rückgang um 42,8 Mio. € ist im Wesentlichen auf einen Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva im Vergleich zum Vorjahr um 53,0 Mio. € zurückzuführen. Gleichzeitig trugen um 19,0 Mio. € gestiegene Rückstellungssalden zur rückläufigen Entwicklung des Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit bei. Gegenläufig wirkt das um 31,0 Mio. € gestiegene EBIT. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit (Mittelabfluss) lag mit 203,4 Mio. € über dem Vorjahreswert von 131,2 Mio. €. Zu diesem Anstieg des Zahlungsmittelabflusses um 72,2 Mio. € trugen im Wesentlichen Auszahlungen für den Erwerb sämtlicher Anteile an der Transiidikeskuse AS in Höhe von 72,0 Mio. € ohne erworbene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bei. Der Free Cashflow als Summe der Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit und Investitionstätigkeit verminderte sich auf 29,3 Mio. € (im Vorjahr: 144,3 Mio. €). Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit (Mittelabfluss) beträgt im Berichtszeitraum 31,5 Mio. € (im Vorjahr: 119,0 Mio. €) und lag damit um 87,5 Mio. € unter dem Vorjahreswert. Ein wesentlicher Grund für den geringeren Mittelabfluss waren die Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-)Krediten. Gegenläufig wirkte die Auszahlung für den Erwerb sämtlicher Minderheitenanteile an der METRANS a.s., Prag/Tschechien. Liquiditätsanalysescroll
Der HHLA-Konzern verfügte zum Jahresende 2018 über ausreichend Liquidität. Im Verlauf des Geschäftsjahres traten keine Liquiditätsengpässe auf. Der Finanzmittelfonds betrug per 31. Dezember 2018 insgesamt 254,0 Mio. € (zum 31. Dezember 2017: 255,6 Mio. €). Einschließlich aller kurzfristigen Einlagen erreichte die verfügbare Liquidität des Konzerns zum Jahresende 2018 einen Bestand von insgesamt 276,4 Mio. € (im Vorjahr: 275,6 Mio. €). FinanzierungsanalyseDas Finanzmanagement des HHLA-Konzerns wird zentral gesteuert und folgt dem übergeordneten Ziel, die finanzielle Stabilität und Flexibilität des Konzerns nachhaltig zu gewährleisten. Durch das Konzern-Clearing werden die finanziellen Ressourcen des Konzerns gebündelt, das Zinsergebnis optimiert und die Abhängigkeit von externen Finanzierungsquellen wesentlich reduziert. Derivative Finanzinstrumente können zur Reduzierung des Zinsänderungsrisikos sowie in geringem Umfang zur Reduzierung des Währungs- sowie Rohstoffpreisrisikos eingesetzt werden. Das Geschäftsmodell der HHLA ist von einem großen Anteil an Sachanlagevermögen mit langjährigen Nutzungsdauern geprägt. Daher setzt die HHLA zur fristenkongruenten Finanzierung insbesondere mittel- und langfristige Darlehen sowie Finanzierungsleasingverhältnisse ein. Darüber hinaus stehen Pensionsrückstellungen für die langfristige Innenfinanzierung zur Verfügung. Zum Berichtsstichtag lagen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit 369,7 Mio. € oberhalb des Werts des Vorjahres von 256,9 Mio. €. Der Konzern nahm im Geschäftsjahr 2018 zusätzliche externe Finanzierungen in Höhe von 136,9 Mio. € in Anspruch (im Vorjahr: 0,0 Mio. €). Den Neuaufnahmen standen Darlehenstilgungen in Höhe von 27,9 Mio. € (im Vorjahr: 41,9 Mio. €) gegenüber. Maßgeblich für den Anstieg der Darlehensverbindlichkeiten war die Aufnahme einer Schuldscheinfinanzierung. Aufgrund der vereinbarten Laufzeiten der Darlehen und einer stabilen Liquiditätsbasis bestand kein wesentlicher Refinanzierungsbedarf. Die Darlehensverbindlichkeiten sind überwiegend in Euro und zu einem geringen Teil in US-Dollar abgeschlossen. Konditioniert sind diese zu ca. 76 % mit fixen und zu ca. 24 % mit variablen Zinssätzen. Im Rahmen der Fremdfinanzierung bestanden für einzelne Konzerngesellschaften Kreditauflagen (Covenants), die an bilanzielle Kennzahlen gebunden sind, im Wesentlichen die Erfüllung einer Mindesteigenkapitalquote. Covenants bestanden bei ca. 23 % der Bankdarlehen. Im Berichtsjahr wurden die Kreditauflagen zu allen vereinbarten Prüfungszeitpunkten erfüllt. Fälligkeiten der Bankdarlehennach Jahren in Mio. €![]() Zum Bilanzstichtag weist die HHLA langfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen in Höhe von 105,0 Mio. € aus (im Vorjahr: 105,5 Mio. €), die aus der Passivierung der Leasingverbindlichkeit gegenüber der Hamburg Port Authority (HPA) im Zusammenhang mit Kaimauern für Großschiffsliegeplätze am HHLA Container Terminal Burchardkai (CTB) sowie am HHLA Container Terminal Tollerort (CTT) resultieren. Mit Ausnahme der Operating-Lease-Verhältnisse existieren keine nennenswerten außerbilanziellen Finanzierungsinstrumente. Die Operating-Lease-Verhältnisse basieren in erster Linie auf langfristigen Verträgen des HHLA-Konzerns mit der Freien und Hansestadt Hamburg bzw. der HPA über die Anmietung von Flächen und Kaimauern im Hamburger Hafen sowie in der Speicherstadt. Die im Wesentlichen bei der Holding zentral gehaltenen Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristigen Einlagen beliefen sich zum Berichtsstichtag auf insgesamt 181,5 Mio. € (im Vorjahr: 201,5 Mio. €). Sie sind in Sichteinlagen und Tages- sowie kurzfristigen Termingeldern hauptsächlich bei inländischen Kreditinstituten mit ausgewiesen hoher Bonitätseinstufung angelegt. Aufgrund ausreichender liquider Mittel besitzen laufende Kreditlinien eine untergeordnete Bedeutung. Der Konzern verfügte zum Bilanzstichtag über nicht genutzte Kreditlinien in Höhe von rund 2,7 Mio. € (im Vorjahr: 3,2 Mio. €). Der Ausnutzungsgrad der Kreditlinie belief sich im Berichtszeitraum auf 72,9 % (im Vorjahr: 67,9 %). Nach Einschätzung der HHLA wären höhere Kreditlinien aufgrund der soliden Bilanzstruktur jederzeit darstellbar, sofern aus der mittelfristigen Liquiditätsplanung ein entsprechender Bedarf erkennbar gewesen wäre. Vom gesamten Zahlungsmittelbestand unterlagen zum Berichtsstichtag 14,5 Mio. € (im Vorjahr: 10,4 Mio. €) Devisenausfuhrbeschränkungen in der Ukraine. Im Vorjahr dienten 11,2 Mio. € der Besicherung von Lebensarbeitszeitkonten. Da der HHLA auch außerhalb des Kapitalmarkts zahlreiche Möglichkeiten der Fremdfinanzierung zur Verfügung stehen, sieht der Konzern für ein externes Rating aktuell keinen Bedarf. Vielmehr wird durch umfassende Information bestehender und potenzieller Kreditgeber sichergestellt, dass diese zu angemessenen internen Bonitätseinstufungen kommen können. Darüber hinaus wurde die Notenbankfähigkeit durch die Deutsche Bundesbank erneut bestätigt. Der Umfang öffentlicher Fördermittel, die vereinzelt für Entwicklungsprojekte gewährt werden und spezifischen Förderbedingungen unterliegen, ist auf Konzernebene als nachrangig einzustufen. Unternehmenskäufe und -verkäufeMit Aktienkauf- und Übertragungsverträgen vom 2. März 2018 erwarb die HHLA weitere Anteile an der METRANS a.s., Prag/ Tschechien, und erhöhte somit ihren Anteil von 90,0 auf 100 %. Der Kaufpreis für diese Anteile wurde entsprechend dem Entity Concept unter entsprechender Minderung der nicht beherrschenden Anteile erfolgsneutral im Eigenkapital verrechnet. Mit Datum vom 26. März 2018 unterzeichnete die HHLA einen Vertrag zum Erwerb von 100 % der Anteile an dem Terminalbetreiber Transiidikeskuse AS mit Sitz in Tallinn/Estland, um ihr bestehendes Transport- und Logistiknetzwerk auch in Estland weiter auszubauen. Mit Erfüllung der verschiedenen aufschiebenden Bedingungen erlangte die HHLA die Beherrschungsmöglichkeit am 27. Juni 2018 (Erwerbszeitpunkt i.S.d. IFRS 3 (9)). Der Kaufpreis (übertragene Gegenleistung) wurde in Euro beglichen. Mit Wirkung zum 24. September 2018 wurde die Gesellschaft in HHLA TK Estonia AS umfirmiert. Am 24. Juli 2018 gründete die HHLA die Gesellschaft HHLA Sky GmbH mit Sitz in Hamburg. Zum Geschäftsjahresende wurde die Gesellschaft in den Konsolidierungskreis der HHLA aufgenommen. Gegenstand des Unternehmens sind primär die Entwicklung und Organisation sowie das Management, der Betrieb, die Überwachung und der Vertrieb luftgestützter Logistikdienstleistungen. Im Berichtsjahr gab es keine weiteren wesentlichen Erwerbe oder Veränderungen von Anteilen an Tochterunternehmen. Veränderung im KonsolidierungskreisMit Anteilskaufvertrag vom 28. Dezember 2017 und mit Vertrag über die Übertragung von Geschäftsanteilen vom 22. Januar 2018 erwarb die METRANS a.s., Prag/Tschechien, 100 % der Anteile an der POLZUG Intermodal Polska sp. z.o.o., Warschau/Polen, und benannte die erworbene Gesellschaft um in METRANS (Polonia) Sp. z.o.o. Diese Transaktion hat keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss der HHLA. Mit Einreichung der Löschungsanmeldung beim Handelsregister am 25. Mai 2018 wurde die Gesellschaft HCC Hanseatic Cruise Centers GmbH i. L., Hamburg, zum 30. Juni 2018 entkonsolidiert und befindet sich somit nicht mehr im Konsolidierungskreis der HHLA. Die Gesellschaft POLZUG Intermodal GmbH, Hamburg, wurde mit Eintragung in das Handelsregister am 31. August 2018 mit Wirkung zum 1. Januar 2018 auf die HHLA International GmbH, Hamburg, verschmolzen. Die Verschmelzung hatte keine Auswirkung auf den Konzernabschluss der HHLA. Die tschechische Gesellschaft JPFE-07 INVESTMENTS s.r.o., Ostrava, die sich bislang nicht im Konsolidierungskreis der HHLA befand, wurde mit Eintragung in das Handelsregister am 12. Dezember 2018 mit Wirkung zum 1. Januar 2018 auf die METRANS a.s., Prag/Tschechien verschmolzen. Die Verschmelzung hatte keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss der HHLA. Darüber hinaus gab es keine wesentlichen Erwerbe, Veränderungen von Anteilen an Tochterunternehmen oder Änderungen im Konsolidierungskreis. Konzernanhang, Tz. 3 Zusammensetzung des Konzerns SegmententwicklungSegment ContainerWesentliche Kennzahlenscroll
Im Berichtsjahr 2018 konnte die Mengenentwicklung an den HHLA-Containerterminals leicht um 1,9 % auf 7.336 Tsd. TEU gesteigert werden (im Vorjahr: 7.196 Tsd. TEU). Die drei Hamburger Containerterminals konnten beim Containerumschlag mit 6.885 Tsd. TEU (im Vorjahr: 6.904 Tsd. TEU) nahezu an das starke Vorjahr anknüpfen (- 0,3 %). Trotz des Verlustes eines Südamerikadienstes zum Halbjahr 2018 im Zuge der Neuordnung der Dienstestrukturen der Reeder-Konsortien konnten die Mengen im Überseeverkehr mit einem Plus von 0,4 % stabil gehalten werden. Maßgeblich hierfür war ein Anstieg der Asienverkehre (Fernost-Nordeuropa) um 4,6 % gegenüber dem Vorjahr. Der Rückgang der Zubringerverkehre (Feeder) in den Ostseeraum um 2,3 % konnte damit jedoch nicht vollständig kompensiert werden. Die Feederquote am wasserseitigen Umschlag sank entsprechend auf 24,0 % (im Vorjahr: 24,5 %). An den internationalen Containerterminals in Tallinn/ Estland und Odessa/Ukraine wurden im Berichtszeitraum 451 Tsd. TEU umgeschlagen (im Vorjahr: 292 Tsd. TEU). Die Vorjahreszahlen sind dabei nur bedingt vergleichbar, da der Containerterminal in Tallinn zum Ende des zweiten Quartals 2018 in den Konsolidierungskreis der HHLA übernommen wurde. Containerumschlagin Tsd. TEU![]() Die Umsatzerlöse stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 1,7 % auf 758,9 Mio. € (im Vorjahr: 746,6 Mio. €) und entwickelten sich damit leicht unterproportional zur wasserseitigen Menge. Zwar stieg der Anteil der lokalen Ladung, insbesondere der der margenstärkeren, bahngebundenen Umschlagmenge. Nachdem die Lagergelderlöse in den beiden Vorjahren als Folge der Neuorganisation der Reederallianzen temporär angestiegen waren, normalisierten sie sich jedoch 2018 wieder. Die Erlöse der internationalen Terminals gerieten wettbewerbsbedingt unter Druck. Durch den leicht gesunkenen Anteil margenschwächerer Feederverkehre und Anpassungen einzelner Umschlagraten konnten diese negativen Effekte nahezu kompensiert werden. Der Durchschnittserlös je wasserseitig umgeschlagenen Container sank im Geschäftsjahr 2018 nur geringfügig um 0,3 % gegenüber dem Vorjahr. Die EBIT-Kosten des Segments sanken im Geschäftsjahr 2018 um 1,5 %, da die Aufwendungen aus dem Vorjahr für den Organisationsumbau und die Harmonisierung der Altersversorgungssysteme in Höhe von insgesamt rund 25 Mio. € entfielen. Bereinigt um diesen Effekt lagen die EBIT-Kosten um 2,5 % über dem Vorjahr. Haupttreiber hierfür waren höhere Personalkosten, bedingt durch die erhöhte Beschäftigtenzahl aufgrund der Integration der HHLA TK Estonia AS und der Tariflohnerhöhungen im Juni 2018, sowie erhöhte Energiekosten. Das Betriebsergebnis (EBIT) legte stark um 20,3 % auf 131,6 Mio. € zu (im Vorjahr: 109,4 Mio. €). Die EBIT-Marge stieg um 2,6 Prozentpunkte auf 17,3 % (im Vorjahr: 14,7 %). Die HHLA hat im Berichtsjahr weiter in die Zukunftsfähigkeit ihrer Anlagen investiert. Dabei standen nachhaltige Umschlagsgeräte und die Förderung des schienengebundenen Verkehrs im Mittelpunkt. So wurden am Container Terminal Altenwerder (CTA) dieselbetriebene automatische Transportfahrzeuge (AGVs) durch batteriebetriebene AGVs ersetzt, die nahezu emissionsfrei fahren. Am Container Terminal Burchardkai (CTB) wurde der Bahnhof von acht auf zehn Gleise ausgebaut und mit zwei neuen Bahnkränen ausgestattet. Am Containerterminal Odessa (CTO) werden weitere Lagerflächen erschlossen. Segment IntermodalWesentliche Kennzahlenscroll
Im wettbewerbsintensiven Markt der Containerverkehre im Seehafenhinterland haben die HHLA-Transportgesellschaften mit 1.480 Tsd. Standardcontainern (TEU) die gleiche Transportmenge erzielt wie im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Innerhalb des Segments ergibt sich dabei ein uneinheitliches Bild. Die Bahntransporte legten verglichen mit dem Vorjahr noch einmal um 2,5 % auf 1.168 Tsd. TEU (im Vorjahr: 1.140 Tsd. TEU) zu. Dabei verzeichneten insbesondere die Verbindungen zwischen den norddeutschen Seehäfen sowie den Adriahäfen und dem mittel- und osteuropäischen Hinterland ein überdurchschnittliches Wachstum. Auch die kontinentalen Ladungsmengen konnten weiter zulegen. Bedingt durch die planmäßige Neuausrichtung der POLZUG-Aktivitäten gingen die Transporte in Polen stark zurück. Aufgrund eines deutlichen Rückgangs im Ladungsaufkommen im Großraum Hamburg waren die Straßentransporte mit 312 Tsd. TEU um 8,3 % niedriger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (im Vorjahr: 340 Tsd. TEU). Containertransportin Tsd. TEU![]() Mit einem Plus von 4,8 % auf 433,8 Mio. € (im Vorjahr: 414,0 Mio. €) entwickelten sich die Umsatzerlöse deutlich besser als die Transportmenge. Ein leicht gestiegener Bahnanteil am Gesamtaufkommen der HHLA-Intermodaltransporte von 77,0 % auf 78,9 % führte in Verbindung mit längeren Transportdistanzen zu der positiven Umsatzentwicklung. Das Betriebsergebnis (EBIT) erhöhte sich gegenüber dem Vergleichszeitraum auf 89,1 Mio. € (im Vorjahr: 69,9 Mio. €). Neben der positiven Entwicklung der durchschnittlichen Umsatzerlöse, bedingt durch einen veränderten Mix der Transportrelationen, trugen auch geringere Abschreibungsbelastungen aufgrund einer Anpassung der Nutzungsdauer von Containertragwagen zu dieser Entwicklung bei. Zudem wirkte sich das Mitte 2017 in Betrieb genommene Terminal in Budapest positiv auf die Effizienz des Intermodalnetzwerks der HHLA aus. Die EBIT-Marge verbesserte sich um 3,6 Prozentpunkte auf 20,5 % (im Vorjahr: 16,9 %). Die HHLA investiert weiter bedarfsgerecht in den Ausbau ihres Intermodalnetzwerkes. Die rückwirkend zur Jahresmitte 2018 umgesetzte Senkung der Trassenpreise im deutschen Schienengüterverkehr unterstützt die Weiterentwicklung des intermodalen Leistungsspektrums. Mit der Inbetriebnahme von zehn neuen Mehrsystemlokomotiven im Laufe des Jahres 2018 verfügt die HHLA-Bahntochter METRANS über 85 Rangier- und Streckenlokomotiven sowie über eine Flotte von mehr als 2.800 Containertragwagen. Das Netzwerk besteht aus insgesamt 14 Terminals im Hinterland, von denen fünf als große Hub-Terminals fungieren. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden die Aktivitäten von POLZUG (heute METRANS Polonia) vollständig in die Organisation von METRANS integriert. Durch die Bündelung der Aktivitäten wurden Strukturen und Abläufe vereinfacht und damit Synergien realisiert. Darüber hinaus führte die HHLA im Berichtszeitraum eine Anteilserhöhung an der METRANS a.s., Prag/Tschechien, durch und hält nun insgesamt 100% der Anteile. Segment LogistikWesentliche Kennzahlenscroll
In den Finanzkennzahlen des Segments Logistik sind die Geschäftsbereiche Fahrzeuglogistik und Beratung enthalten. Im vierten Quartal 2018 wurde zudem der Bereich luftgestützte Logistikdienstleistungen aufgenommen. Die Ergebnisse von Massengut- und Fruchtlogistik werden im Equity-Beteiligungsergebnis erfasst. Das Segment Logistik verzeichnete im vierten Quartal eine starke Umsatzbelebung, die insbesondere auf ein temporäres Zusatzgeschäft im Bereich Fahrzeuglogistik zurückzuführen ist. Im Gesamtjahr übertrafen die Umsatzerlöse der vollkonsolidierten Gesellschaften mit 59,8 Mio. € das Vorjahr um 17,7 % (im Vorjahr: 50,8 Mio. €). Das Betriebsergebnis (EBIT) übertraf den Umsatzanstieg bei weitem und konnte im Berichtszeitraum mehr als verdoppelt werden. Es stieg um 120,0 % auf 5,6 Mio. € (im Vorjahr: 2,6 Mio. €). Ergebnisverbesserungen in den Bereichen Fahrzeuglogistik und Beratung standen Verluste des neu konsolidierten Bereichs luftgestützte Logistikdienstleistungen gegenüber. Die im Equity-Beteiligungsergebnis abgebildeten Gesellschaften verzeichneten im Berichtszeitraum ein deutliches Umsatzwachstum. Das Equity-Beteiligungsergebnis stieg im Gesamtjahr 2018 um 13,2 % auf 4,4 Mio. € (im Vorjahr: 3,9 Mio. €). Segment ImmobilienWesentliche Kennzahlenscroll
Der Hamburger Markt für Büroflächen konnte 2018 nicht an das hohe Umsatzniveau des Vorjahres anknüpfen. Nach dem aktuellen Marktbericht von Grossmann & Berger lag der Büroflächenumsatz von 590.000 m 2 8 % unter dem Vorjahreswert (im Vorjahr: 640.000 m 2). Als ein wesentlicher Grund für den Umsatzrückgang wird vor allem die Angebotsverknappung hervorgehoben. Die Leerstandsquote auf dem Hamburger Büromarkt blieb zum Jahresende mit 3,5 % konstant zum Vorquartal, lag aber durch die hohe Nachfrage und die rückläufige Flächenverfügbarkeit um 0,8 Prozentpunkte unter dem Vorjahr (4,3 %). Trotz des steigenden Fertigstellungsvolumens wird auch mittelfristig mit keiner erhöhten Leerstandsquote gerechnet. Die HHLA-Immobilien in der historischen Speicherstadt und auf dem Fischmarktareal steigerten 2018 - trotz der bereits im Vorjahr weitgehend erreichten Vollvermietung - die Umsatzerlöse erneut moderat um 3,6 % auf 39,3 Mio. € (im Vorjahr: 37,9 Mio. €). Bedingt durch geplante, nicht aktivierungsfähige Großinstandhaltungen lag das Betriebsergebnis (EBIT) mit 15,5 Mio. € moderat um 5,1 % unter dem Vorjahresergebnis (im Vorjahr: 16,3 Mio. €). Die langfristig ausgerichtete und wertorientierte Bestandsentwicklung des Immobilienportfolios ist ein wesentlicher Baustein für den wirtschaftlichen Erfolg des Segments. Um diesen sicherzustellen, wird die HHLA weiter in das Immobilienportfolio investieren. NachtragsberichtEreignisse von wesentlicher Bedeutung traten nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 nicht ein. Konzernanhang, Tz. 52 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag PrognoseberichtGesamtwirtschaftlicher AusblickDer Ausblick auf die wirtschaftliche Entwicklung für das Jahr 2019 ist von großer Unsicherheit geprägt. Risiken für die Weltkonjunktur bestehen insbesondere in einer weiteren Verschärfung der Handelskonflikte, einer Straffung der globalen finanziellen Rahmenbedingungen, der Sorge um die Schuldentragfähigkeit in Italien, der Verzögerung von Reformen in Frankreich und nicht zuletzt einem möglichen ungeordneten Brexit. Angesichts des angespannten weltwirtschaftlichen Umfelds hat der Internationale Währungsfonds (IWF) im Januar seine Konjunkturerwartungen für 2019 gegenüber Oktober 2018 leicht nach unten angepasst. Erwartetes Bruttoinlandsprodukt (BIP)scroll
Quelle: Internationaler Währungsfonds (IWF); Januar 2019 Die globale Wirtschaftsleistung dürfte 2019 leicht unter dem Vorjahr liegen. Auch für die Wirtschaftsregionen, die für die HHLA besondere Bedeutung haben, trüben sich die Aussichten für 2019 etwas ein. So rechnet der IWF für China mit einem verlangsamten Wirtschaftswachstum von 6,2 %. Dennoch bliebe die Volksrepublik damit der wichtigste Wachstumsmotor der Weltwirtschaft. Einer starken konjunkturellen Erholung der russischen Wirtschaft stehen ein schwacher Ausblick für die Rohölmärkte, strukturelle Engpässe sowie der durch die Sanktionen eingeschränkte Handel entgegen. Dagegen haben sich die Konjunkturaussichten der Volkswirtschaften der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (ohne Russland) leicht verbessert: Der IWF erwartet eine stabile Ausdehnung der gesamtwirtschaftlichen Leistung um 3,7 %. Das estnische BIP wird nach letzten Schätzungen aus Oktober 2018 mit einem Plus von 3,2 % robust, aber schwächer expandieren als im Vorjahr. Auch die Konjunktur des Euroraums wird sich angesichts politischer Spannungen weniger dynamisch entwickeln als 2018. Vor dem Hintergrund der türkischen Rezession hat der IWF die Konjunkturaussichten für Mittel- und Osteuropa deutlich um 1,3 Prozentpunkte gesenkt und erwartet für die Volkswirtschaften 2019 ein merklich schwächeres Wirtschaftswachstum von 0,7 %. Für die deutsche Wirtschaft erwartet der IWF ebenfalls ein leicht verlangsamtes Wachstum. Für das Welthandelsvolumen 2019 geht der IWF gleichwohl von einer stabilen Ausdehnung von 4,0 % aus. Ausblick auf das BranchenumfeldNachdem der weltweite Containerumschlag im Jahr 2018 moderat zulegte, erwartet das Marktforschungsinstitut Drewry für 2019 eine Abkühlung der Dynamik und geht von einer um 0,6 Prozentpunkte niedrigeren Zuwachsrate von 4,1 % aus. Wachstumsimpulse werden dabei vor allem von den Fahrtgebieten Asien (+ 4,9 %), insbesondere Südasien (+ 8,0 %), und Lateinamerika (+ 4,4 %) ausgehen. Für China, das wichtigste Fahrtgebiet für den Hamburger Hafen, erwartet Drewry 2019 einen kräftigeren Anstieg des Containerumschlags als noch im vergleichsweise schwachen Vorjahr, jedoch weiterhin klar unterhalb von 5 %. Auch die Aussichten für die europäischen Fahrtgebiete haben sich spürbar eingetrübt. Nach Schätzungen der Experten soll das Fahrtgebiet Europa 2019 nur noch halb so stark wachsen wie im Vorjahr. Nur für die nordwesteuropäischen Häfen prognostiziert Drewry eine leichte Erholung gegenüber 2018. Für alle anderen Fahrtgebiete liegen die Schätzungen bis zu 8,3 Prozentpunkte unter den Vorjahreswerten. Erwarteter Containerumschlag nach Fahrtgebietenscroll
Quelle: Drewry Maritime Research; Dezember 2018 Angesichts der vorhandenen Containerterminalkapazitäten in der Nordrange und der Ostsee besteht auch 2019 ein intensiver Wettbewerb zwischen den Häfen. Durch eine erhöhte Nachfrage, die Drewry für die nordeuropäischen Häfen 2019 prognostiziert, ist jedoch eine leichte Entspannung zu erwarten. Nichtsdestotrotz ist durch Übernahmen und Fusionen sowie durch die Bildung neuer Allianzen die Verhandlungsmacht der Reeder gegenüber den Hafenbetreibern spürbar gestiegen. Auch die Lage auf dem Containerschifffahrtsmarkt wird sich voraussichtlich leicht entspannen. Drewry geht davon aus, dass sich die Marktbedingungen für Reeder 2019 deutlich aufhellen werden, und erwartet für den Prognosezeitraum ein Wachstum der durchschnittlichen Frachtraten von 6,5 %. Allerdings ist die Frachtratenentwicklung stark von der hohen Volatilität der Rohölpreise und den dadurch schwer prognostizierbaren Bunkerkosten abhängig. Der Zuwachs an Gesamtkapazität der Containerschiffflotte soll sich 2019 durch nachlassende Bestelltätigkeit der Reeder und verzögerte Auslieferungen nach Einschätzung des Marktforschungsinstituts AXS Alphaliner weiter abschwächen. Insgesamt soll die Gesamtkapazität der Containerschiffflotte im Prognosezeitraum mit 3,5 % wieder langsamer wachsen als die weltweite Nachfrage. Für 2019 wird die Auslieferung von 185 Schiffen mit einer Stellplatzkapazität von rund 1,2 Mio. TEU erwartet. Davon werden 21 Schiffe der +18.000-TEU-Klasse angehören. Im Hinblick auf das ungebrochene Schiffsgrößenwachstum und das damit verbundene erhöhte Mengenaufkommen pro Schiffsanlauf wird der Druck auf die Terminals und die Hinterlandtransportsysteme weiter zunehmen. Die zuletzt im September 2018 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur herausgegebene Mittelfristprognose für den Güter- und Personenverkehr in Deutschland sieht für das Jahr 2019 eine robuste Entwicklung im deutschen Güterverkehrsmarkt. Erwarteter Güterverkehr in Deutschland nach Verkehrsträgernscroll
Quelle: Gleitende Mittelfristprognose für den Güter- und Personenverkehr im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur; September 2018 Die Experten rechnen für den gesamtmodalen Güterverkehr mit einer leichten Steigerung sowohl des Transportaufkommens als auch der Transportleistung - als Produkt aus Transportmenge und Transportentfernung - um 0,3 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr. Für den Straßengüterverkehr wird durch die Erhöhung der Mautsätze im Transportaufkommen und in der Transportleistung für 2019 eine Wachstumsrate auf Vorjahresniveau prognostiziert. Von der Mauterhöhung dürfte der Eisenbahngüterverkehr profitiere. So könnten im Prognosezeitraum 2,6 % mehr Güter auf der Schiene transportiert werden. Damit würde sich die Transportleistung von 1,6 % im Vorjahr auf 3,4 % mehr als verdoppeln. Noch dynamischer soll sich der Kombinierte Verkehr entwickeln, dessen Aufkommen und Leistung voraussichtlich um 5,7 % bzw. 5,2 % zulegen wird. Erwartetete Konzernentwicklung Vergleich zur VorjahresprognoseDie im Geschäftsbericht 2017 veröffentlichte Prognose wurde erfüllt und teilweise übertroffen. Die Prognose aus dem Vorjahresbericht wurde beim Containerumschlag durch die Übernahme des Containerterminals in Tallinn leicht übertroffen. Die Werte für Umsatz und EBIT haben sich wie prognostiziert entwickelt. Verzögerungen bei den Liefer- und Ausführungsterminen führten dazu, dass das geplante Investitionsvolumen in der Berichtsperiode nicht in voller Höhe ausgeschöpft wurde. Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage Erwartete ErtragslageDie Einschätzung zu der erwarteten Ertragslage des Konzerns und des Teilkonzerns Hafenlogistik basiert im Wesentlichen auf der zuvor beschriebenen voraussichtlichen Entwicklung der Gesamtwirtschaft und Branche. Die schwächere Dynamik der Weltwirtschaft im Allgemeinen - vor allem bedingt durch den anhaltenden Handelsstreit zwischen den USA und China, den ungewissen Ausgang des Brexits sowie die Haushaltsdebatte zwischen der italienischen Regierung und der Europäischen Union - sowie der von Drewry erwartete schwächere Containerumschlag im Besonderen werden weiter aufmerksam beobachtet. Auch nach der tiefgreifenden Neuformierung wesentlicher Kunden- und Dienstestrukturen im Asien-Europa-Verkehr im Jahr 2017 kann es 2019 zu weiteren Veränderungen bei den Reederkunden sowie zu temporären oder strukturellen Verlagerungen von Diensten zwischen den Häfen der Nordrange kommen. Durch die Übernahme von Nordamerikadiensten und dem Einbezug der erstmals ganzjährig konsolidierten Umschlagmengen des Containerterminals TK Estonia (vormals Transiidikeskuse AS) geht die HHLA für das Jahr 2019 von einem insgesamt leichten Anstieg des Containerumschlags aus. Beim Containertransport wird ebenfalls ein leichter Anstieg gegenüber dem Vorjahr erwartet. Auf Konzernebene sollte dies im Umsatz zu einem leichten Anstieg führen. Für das Betriebsergebnis (EBIT) des Teilkonzerns Hafenlogistik wird im Jahr 2019 eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Vorjahr erwartet, die zu einem Großteil auf die ab 2019 veränderte Leasingbilanzierung (IFRS 16) zurückzuführen ist. Die Ergebnisentwicklung des Teilkonzerns wird dabei maßgeblich durch die Segmente Container und Intermodal bestimmt. Im Segment Container wird eine stabile EBIT-Entwicklung auf dem Niveau des Vorjahres, im Segment Intermodal ein deutlicher Anstieg erwartet. Das Betriebsergebnis (EBIT) im Teilkonzern Immobilien wird aufgrund geplanter, nicht aktivierungsfähiger Großinstandhaltungen im Bereich von 15 Mio. € erwartet. Auf Konzernebene ist basierend auf den zuvor genannten Effekten mit einem deutlichen Anstieg des Betriebsergebnisses (EBIT) zu rechnen. Für den Teilkonzern Hafenlogistik und auf Konzernebene können sich weiterhin zusätzliche währungskursinduzierte Ergebnisbelastungen ergeben, die im Finanzergebnis unterhalb des EBIT ausgewiesen werden. Die infrastrukturellen Rahmenbedingungen sind maßgeblich für die Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens. Neben der zügigen Umsetzung der Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe sind die Modernisierung und der Ausbau der regionalen Straßen- und Schieneninfrastruktur erforderlich. Verzögerte Ausbaumaßnahmen können den Wettbewerbsvorteil Hamburgs als Eisenbahnhafen essentiell beeinflussen. Risiko- und Chancenbericht Erwartete Vermögens- und FinanzlageWesentliche Investitionen der HHLA sind grundsätzlich nachfrageorientiert skalierbar. Aufgrund der anhaltenden Schiffsgrößenentwicklung behält sich die HHLA die Entscheidung über Investitionsmaßnahmen vor, die nicht rein mengeninduziert sind. Auf Konzernebene sind für 2019 Investitionen im Bereich von 200 Mio. € geplant, die im Wesentlichen auf den Teilkonzern Hafenlogistik entfallen. Diese betreffen im Segment Container vor allem die Beschaffung von Containerbrücken, Lagerkränen und Flurförderzeugen für die Hamburger Containerterminals sowie im Segment Intermodal die Erneuerung und Erweiterung der eigenen Transport- und Umschlagskapazitäten. Es bleibt das Ziel der HHLA, ihre ertragsorientierte Ausschüttungspolitik, die eine Auszahlung zwischen 50 und 70 % des Jahresüberschusses nach Anteilen Dritter als Dividende vorsieht, fortzusetzen. Auf Basis der verfügbaren Liquiditätsreserven und der aus den erwarteten Ergebnissen generierten Einzahlungsüberschüsse geht die HHLA auch in Zukunft von ausreichenden Finanzmitteln aus, die bei Bedarf um Fremdfinanzierungskomponenten ergänzt werden können. Risiko- und ChancenberichtRisiko- und ChancenmanagementJedes unternehmerische Handeln ist untrennbar mit Risiken und Chancen verbunden. Die HHLA sieht ein wirksames Management von Risiken und Chancen als einen bedeutenden Erfolgsfaktor zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts an. Die Steuerung von Risiken und Chancen ist im HHLA-Konzern integraler Bestandteil der Unternehmensführung. Wesentliche Eckpfeiler des Risiko- und Chancenmanagements sind der Planungs- und Controlling-Prozess, die Organe der Konzerngesellschaften und das Berichtswesen. Um eine erfolgreiche Geschäftsentwicklung sicherzustellen, überprüft der Vorstand der HHLA regelmäßig Strategie, Ziele und Steuerungsmaßnahmen unter Berücksichtigung des Risiko- und Chancenprofils. Das Risiko- und Chancenmanagement der HHLA fördert den bewussten Umgang mit unternehmerischen Risiken und Chancen. Es zielt darauf ab, Risiken rechtzeitig zu erkennen sowie Maßnahmen zur Risikobewältigung oder -vermeidung zu ergreifen und Chancen zu nutzen, eine Bestandsgefährdung des HHLA-Konzerns jedoch zu vermeiden. Die Förderung unternehmerischen Denkens und eigenverantwortlichen Handelns ist dabei ein bedeutender Baustein. Risiko- und ChancenmanagementsystemWesentliche Elemente des Risikomanagementsystems sind: Identifizierung, Bewertung, Steuerung, Überwachung und Berichterstattung der Risiken, klare Verantwortlichkeiten der Prozessbeteiligten (Geschäftsführung von Konzerngesellschaften, interne Revision, Konzerncontrolling), Einbeziehung sämtlicher Mehrheitsgesellschaften sowie at equity konsolidierten Gesellschaften in den Risikokonsolidierungskreis. Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung und behandelt und bewertet die Berichte zum Risikomanagement quartalsweise. Risiken werden im Rahmen des jährlich durchzuführenden Planungsprozesses inventarisiert. Identifizierte Risiken werden eindeutig beschrieben und entsprechend den definierten Risikofeldern klassifiziert. Kategorisierung der Eintrittswahrscheinlichkeitscroll
Kategorisierung der Schadenshöhescroll
Ein Risiko wird durch die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos und die mögliche Schadenshöhe bewertet. Die Schadenshöhe spiegelt die bei Risikoeintritt zu erwartende Minderung des operativen Ergebnisses oder des Cashflows vor Steuern wider. Die Risikobewertung erfolgt unter Einbeziehung von gegebenen bzw. realistisch anzunehmenden Umständen. Dabei können neben Schätzungen und wirtschaftlichen oder mathematisch-statistischen Ableitungen auch aus der Planung abgeleitete Sensitivitäten herangezogen werden. Um konzernweit eine konsistente Darstellung und Bewertung identifizierter Risiken sicherzustellen, erfolgt eine fortlaufende Abstimmung zwischen den Konzerngesellschaften, Bereichen bzw. Stabsabteilungen und dem zentralen, in der Holding angesiedelten Risikomanagement. Aufbauend auf der Risikoidentifizierung und der Risikobewertung werden Steuerungsmaßnahmen definiert, die die Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder Schadenshöhe zielgerichtet reduzieren sollen. Hierdurch erfolgt eine Unterscheidung zwischen Bruttorisiko (ohne Berücksichtigung von Maßnahmen) und Nettorisiko (unter Berücksichtigung von Maßnahmen). Die Risiken werden laufend beobachtet und wesentliche Veränderungen quartalsweise berichtet und dokumentiert. Darüber hinaus wird bei Auftreten, Wegfall oder Änderung wesentlicher Risiken ad hoc berichtet. Die Risikoberichterstattung erfolgt nach konzernweit einheitlichen Berichtsformaten, um ein konsistentes Gesamtbild der Risiken entwickeln zu können. Mit dem Risikomanagement korrespondiert das Chancenmanagement. Die Identifikation von Chancen und die Planung von Maßnahmen erfolgen systematisiert im jährlichen Planungsprozess. Auf eine Quantifizierung wird bei der Identifikation der Chancen verzichtet. Grundlage des Chancenmanagements sind die Beobachtung und Analyse der individuellen Märkte sowie die frühzeitige Erkennung und Bewertung von Trends, aus denen sich die Identifikation der Chancen ableitet. Dabei werden sowohl gesamtwirtschaftliche, branchenspezifische als auch regionale oder lokale Entwicklungen einbezogen. Zu den Aufgaben der Konzerngesellschaften gehört es, strategische Chancen in ihren Kernmärkten wahrzunehmen. Durch den Vorstand der HHLA wird hierfür der strategische Rahmen gesetzt. Der Vorstand der HHLA nutzt für die Planung, Steuerung und Kontrolle von segmentspezifischen oder -übergreifenden strategischen Projekten im Wesentlichen eigene, in der Holding angesiedelte Ressourcen. Die wesentlichen Elemente des Risiko- und Chancenmanagementsystems und der Risiko- und Chancenberichterstattung sind in einer Konzernrichtlinie beschrieben. Die Systematik ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem (IKS) Aufbau des IKS-SystemsDas interne Kontrollsystem der HHLA soll sicherstellen, dass die unternehmensweiten (Rechnungslegungs-)Prozesse einheitlich, transparent und zuverlässig sowie im Einklang mit den gesetzlichen Normen und den unternehmensinternen Handlungsanweisungen erfolgen. Es umfasst Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Risikoreduzierung sowie zur Sicherung der Wirksamkeit und Ordnungsmäßigkeit der Prozessabläufe. Risiko- und Chancenmanagement und internes Kontrollsystem der Rechnungslegung![]() Auf Basis von dokumentierten Prozessen, Risiken und Kontrollen wird das interne Kontrollsystem regelmäßig überwacht sowie bewertet und schafft so Transparenz hinsichtlich Aufbau und Funktionsfähigkeit für die interne und externe Berichterstattung. Das interne Kontrollsystem und Risiko- und Chancenmanagement der Rechnungslegung basiert auf den Kriterien, die in dem vom Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) herausgegebenen Arbeitspapier "Internal Control - Integrated Framework" festgelegt sind. Prozessabläufe der Rechnungslegung werden dahingehend beurteilt, ob Risiken der Sicherstellung von Existenz, Vollständigkeit, Genauigkeit, Bewertung, Eigentum und Ausweis von Geschäftsvorfällen entgegenstehen. Darüber hinaus erfolgt eine Risikobeurteilung hinsichtlich der Möglichkeit von dolosen Handlungen. Spezifische Risiken der Rechnungslegung können aus dem Abschluss ungewöhnlicher oder komplexer Geschäfte entstehen. Zudem ist die Verarbeitung von nicht routinemäßigen Geschäftsvorfällen einem latenten Fehlerrisiko unterworfen. Bei Ansatz und Bewertung von Bilanzpositionen werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern notwendigerweise Ermessensspielräume zugestanden, woraus weitere Risiken entstehen können. Interne Kontrollen sollen sicherstellen, dass Risiken der Rechnungslegung reduziert und Geschäftsvorfälle bilanziell richtig erfasst, aufbereitet und gewürdigt, dokumentiert sowie zeitnah und korrekt buchhalterisch in die Finanzberichterstattung übernommen werden. Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen sind Kontrollen installiert. Die Überwachung des internen Kontrollsystems und Risiko- und Chancenmanagements der Rechnungslegung obliegt der Revision. Darüber hinaus nimmt der Abschlussprüfer im Rahmen der Prüfung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Stichproben vor. Dem internen Kontrollsystem und Risiko- und Chancenmanagement der Rechnungslegung sind Grenzen gesetzt, unabhängig davon, wie sorgfältig es ausgestaltet ist. Als Konsequenz kann mit absoluter Sicherheit weder gewährleistet werden, dass die Ziele der Rechnungslegung erreicht, noch, dass Falschaussagen vermieden oder aufgedeckt werden. Wesentliche Regelungen und KontrollaktivitätenDie Aufgaben und Funktionen der Rechnungslegung sind im Konzern eindeutig abgegrenzt. So existieren klare Funktionstrennungen zwischen Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung, Einzelabschluss- und Konzernabschlusserstellung sowie zwischen diesen Abteilungen und der jeweiligen Segmentbuchhaltung. Die Trennung von Ausführungs-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen und deren Wahrnehmung durch verschiedene Personen reduziert die Möglichkeit von dolosen Handlungen. Konzernweit wurden mehrstufige Genehmigungs- und Freigabewertgrenzen für Bestellwesen, Zahlungsverkehr sowie Buchhaltung festgelegt. Diese beinhalten insbesondere auch ein Vier-Augen-Prinzip. Das konzernweit geltende Bilanzierungshandbuch regelt die einheitliche Anwendung und Dokumentation der Bilanzierungsregeln. Darüber hinaus existieren weitere rechnungslegungsrelevante Richtlinien, die wie das Bilanzierungshandbuch regelmäßig überprüft und ggf. aktualisiert werden. Die Erfassung buchhalterischer Vorgänge erfolgt im Wesentlichen durch Buchhaltungssysteme des Herstellers SAP. Zur Aufstellung des Konzernabschlusses der HHLA werden durch die Konzerngesellschaften die jeweiligen Einzelabschlüsse durch weitere Informationen zu standardisierten Berichtspaketen ergänzt, die dann für sämtliche Konzerngesellschaften in das Konsolidierungsmodul SAP ECCS eingestellt werden. Die IT-Systeme sind gegen unberechtigten Zugriff geschützt. Zugriffsberechtigungen werden funktionsbezogen vergeben. Lediglich die für die Abbildung der Geschäftsvorfälle verantwortlichen Bereiche sind mit einem sogenannten Schreibzugriff ausgestattet. Bereiche, die Informationen weiterverarbeiten, verwenden einen Lesezugriff. Die Grundsätze der funktionsbezogenen Berechtigungen sind in einer SAP-Berechtigungsrichtlinie festgehalten. Diese ist Bestandteil einer umfassenden IT-Sicherheitsrichtlinie, welche den generellen Zugang zu den IT-Systemen regelt. Externe Dienstleister werden für Pensionsgutachten, steuerrechtliche Sachverhalte sowie anlassbezogen für Gutachten und Projekte eingesetzt. Im Rahmen des Konzernabschlusses sind die konkreten formalen Anforderungen an den Konsolidierungsprozess klar geregelt. Neben der Festlegung des Konsolidierungskreises ist auch die verbindliche Verwendung eines standardisierten und vollständigen Berichtspakets durch die Konzerngesellschaften im Detail festgelegt. Darüber hinaus erfolgen konkrete Vorgaben zur Abbildung und Abwicklung des Konzernverrechnungsverkehrs und der darauf aufbauenden Saldenabstimmungen oder zur Ermittlung des beizulegenden Werts von Beteiligungen. Im Rahmen der Konsolidierung erfolgt durch das Konzernrechnungswesen eine Analyse und ggf. Korrektur der durch die Konzerngesellschaften übermittelten Einzelabschlüsse. Auf Grundlage bereits systemtechnisch in SAP ECCS festgelegter Kontrollmechanismen bzw. durch systemtechnische Plausibilitätskontrollen werden fehlerhafte Daten identifiziert und ggf. korrigiert. Unabhängige ÜberwachungDie Revision ist für die Systemprüfung des Risiko- und Chancenmanagements verantwortlich und überwacht die Einhaltung des internen Kontrollsystems, hierzu führt sie regelmäßige Prüfungen durch. Der Aufsichtsrat der HHLA befasst sich mit der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems. Der Abschlussprüfer nimmt im Auftrag des Aufsichtsrates im Rahmen der Jahresabschlussprüfung eine Beurteilung des Risikofrüherkennungs- und -überwachungssystems vor. Gesamtdarstellung der Risiken und ChancenDie Risiko- und Chancenlage des HHLA-Konzerns bildet mögliche positive oder negative Abweichungen von der dargestellten Prognose ab. Die Risikolage des HHLA-Konzerns ist v. a. durch Marktrisiken geprägt. Wesentliche Einflussfaktoren für die Risiko- und Chancensituation sind die weltwirtschaftliche Entwicklung, weiterhin bestehende geopolitische Spannungen, die Entwicklung des Markt- und Wettbewerbsumfelds sowie Unsicherheiten bezüglich der Umsetzung von Infrastrukturprojekten. Die Entwicklung dieser Faktoren wird genau beobachtet und beeinflussbare Kosten sowie die Investitionen werden - soweit skalierbar -flexibel an die absehbare Entwicklung angepasst. In der nachfolgenden Übersicht sind die wesentlichen Einzelrisiken des HHLA-Konzerns entsprechend den Risikofeldern zusammengefasst und nach ihrer Bedeutung absteigend geordnet. Ranking der wesentlichen Risiken des HHLA-Konzernsscroll
Da insbesondere die konjunkturellen Aussichten einer Prognoseunsicherheit unterliegen, stellen die beschriebenen Risiken und Chancen eine Momentaufnahme dar. Über Veränderungen der Risiko- und Chancenlage des HHLA-Konzerns wird fortlaufend im Rahmen des Halbjahresfinanzberichts und - sofern bedeutsam - im Rahmen der Quartalsmitteilungen im ersten und dritten Quartal informiert. Aus heutiger Sicht zeichnen sich keine den Fortbestand der HHLA gefährdenden Risiken ab. Der Vorstand der HHLA ist davon überzeugt, die sich bietenden Chancen auch in der Zukunft nutzen zu können, ohne dabei unvertretbar hohe Risiken einzugehen. Die nachfolgenden Ausführungen beschreiben die wesentlichen auf Konzernebene identifizierten Risiken und Chancen unter Berücksichtigung von Maßnahmen. Darüber hinaus sind keine weiteren wesentlichen Risiken erkennbar oder sie sind durch Versicherungen weitgehend abgedeckt. Risiken und Chancen1. MarktumfeldEntwicklung von Containerumschlag, Transportvolumen und LogistikdienstleistungenEine wesentliche Voraussetzung für die zukünftige Entwicklung von Containerumschlag, Transportvolumen und Logistikdienstleistungen ist die Wachstumsdynamik der Volkswirtschaften, für deren Warenströme die HHLA Dienstleistungen erbringt. Wenn sich die Nachfrage nach diesen Dienstleistungen nicht wie erwartet entwickelt, besteht aufgrund der Fixkostenintensität des Geschäftsmodells das Risiko, dass auslastungsbedingte Ergebnisabweichungen kurzfristig nur eingeschränkt kompensiert werden können. Eine hinter den Erwartungen zurückbleibende wirtschaftliche Entwicklung kann zudem zu einem Wertberichtigungsbedarf bei Vermögenswerten (im Wesentlichen Sachanlagen und Finanzanlagevermögen) führen. Die HHLA prüft regelmäßig die Werthaltigkeit der Vermögensgegenstände und nimmt falls erforderlich Korrekturen vor. Die Risikobewertung bleibt aufgrund der stabilen Mengen- und Ergebnisprognose für das Folgejahr unverändert. Forschungsinstitute erwarten weiterhin ein moderates Wachstum der Weltwirtschaft in den kommenden Jahren, wobei die jüngsten Prognosen für 2019 bereits von der Mehrzahl der Forschungsinstitute gesenkt wurden. Damit zeigen die derzeitigen weltwirtschaftlichen und -politischen Entwicklungen erste Auswirkungen. So bestehen in Europa vor allem Unsicherheiten hinsichtlich der Auswirkungen eines möglichen ungeordneten Brexits und der Entwicklung der italienischen Schuldenkrise. Die direkten Auswirkungen eines möglichen Brexits sind für die HHLA unwesentlich, da sowohl der Anteil der an unseren Hamburger Terminals umgeschlagenen Container mit Herkunft oder Ziel Großbritannien als auch eine mögliche Ergebnisauswirkung auf die Minderheitsbeteiligung der HHLA an CuxPort sehr gering sind. Auch die zukünftige Entwicklung der Welthandelsströme als Folge protektionistischer Tendenzen, die sich bereits in den Handelskonflikten der USA mit der EU und China zeigen, ist unklar. Zudem wird das globale Wirtschaftsklima sowohl durch globale geopolitische Risiken wie die jüngst erfolgte Aussetzung des INF-Vertrags als auch durch Finanzrisiken aufgrund teilweise bereits deutlich steigender Zinsen belastet. Hinzu kommen weitere bzw. verlängerte Sanktionen gegenüber dem Iran und Russland sowie Währungskrisen und die Volatilität des Ölpreises. Für China wird für 2019 ein leicht reduziertes Wirtschaftswachstum erwartet, wobei es immer noch bei durchschnittlich rund 6 % gesehen wird. Wichtiger ist jedoch, dass dieses Wachstum vor allem von der Inlandsnachfrage getragen wird und damit nur zu einem geringen Teil den internationalen Handel stützt. Chancen einer höheren Mengendynamik ergeben sich aus den Wachstumspotenzialen mittel- und osteuropäischer Volkswirtschaften wie z. B. Polen, Tschechien, Slowakei und Ungarn, die einen nicht zu vernachlässigenden Teil ihres interkontinentalen Warenaustauschs über den Hamburger Hafen abwickeln. Es besteht dabei die Chance, von einer über den Erwartungen liegenden Konjunkturentwicklung sowie einer damit einhergehenden stärkeren Mengendynamik durch die Realisierung von Skaleneffekten in der Abfertigung und ein höheres Mengenaufkommen in den nachlaufenden Transportsystemen ergebniswirksam profitieren zu können. Eine schrittweise Aufhebung der Wirtschaftssanktionen gegenüber der Russischen Föderation könnte ebenfalls positive Auswirkungen auf die Mengenentwicklung generieren. Die Einschätzungen des Marktforschungsinstituts Drewry zu den Entwicklungen im Containerverkehr gehen von einer nachlassenden Dynamik aus. So erwartet Drewry für 2019 zwar einen Anstieg des weltweiten Containerumschlags, dieser liegt jedoch unterhalb der Prognose für 2018. Für das Fahrtgebiet Nordwesteuropa wird nach einem spürbaren Einbruch 2018 für 2019 eine Erholung des Umschlags prognostiziert, die Werte werden jedoch nicht an das Umschlagniveau aus dem Jahr 2017 anknüpfen können. Für die Häfen im skandinavischen und baltischen Raum haben sich die Umschlagprognosen für 2019 eingetrübt, so dass auch ein langsamerer Anstieg der Transshipment-Mengen zu erwarten ist. Hierauf basierende Mengen- und Auslastungsrisiken bleiben somit für die HHLA relevant, werden jedoch weiterhin als unwahrscheinlich eingestuft. Zur Früherkennung werden die Umschlag- und Transportmengen in den für die HHLA relevanten Märkten intensiv beobachtet. Die beeinflussbaren Kosten sowie die Investitionen, z. B. zum weiteren Ausbau der Containerterminals, werden, soweit skalierbar, flexibel an die absehbare Nachfrage angepasst. WettbewerbsumfeldIm Containerumschlag steht die HHLA mit anderen Terminalbetreibern in Nordeuropa in direkter Konkurrenz. Wettbewerbsrelevante Faktoren sind neben der Preisgestaltung vor allem die Zuverlässigkeit und die wasserseitige Produktivität sowie der Umfang und die Qualität der Dienstleistungen rund um den Containerumschlag. Zudem wirken sich die geografische Lage, die Reichweite und Qualität der jeweiligen Hinterlandanbindung sowie die seeseitige Erreichbarkeit der Häfen auf die Wettbewerbsposition der Terminalbetreiber aus. Die Preissensibilität der Reederkunden insbesondere bei Transshipment-Verkehren könnte sich weiter verstärken, wodurch Mengen zu Wettbewerbshäfen abwandern könnten. Aufgrund der hohen Wettbewerbsintensität im schienengebundenen Containertransport bestehen auch bei den intermodalen Tochtergesellschaften der HHLA Mengenverlagerungs- und Erlösrisiken, denen jedoch durch entsprechende Maßnahmen entgegengewirkt wird. Die Wettbewerbsfähigkeit der HHLA wird durch die Weiterentwicklung von Servicequalität und technologischem Leistungsvermögen stetig gesteigert. In der Schiffsabfertigung konzentrieren sich die Aktivitäten vor allem darauf, die Effizienz der Umschlagleistungen zu erhöhen und auf die zunehmenden Spitzenlasten bei der Abfertigung von Großcontainerschiffen auszurichten. Um ihre Position in der Umschlagtechnologie weiter auszubauen, arbeitet die HHLA an Systeminnovationen und Prozessoptimierungen. Darüber hinaus verbinden die Bahngesellschaften der HHLA mit einer wachsenden Zahl hochfrequenter Shuttles-Systeme und Direktverbindungen die europäischen Seehäfen mit dem mittel- und osteuropäischen Hinterland. Investitionen in eigene Hub-Terminals stärken die Leistungsfähigkeit des Hinterlandnetzwerks der HHLA zusätzlich. Darüber hinaus können ordnungspolitische Maßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs im intermodalen Wettbewerb steigern. KundenstrukturDie Reederkunden der HHLA stehen in der Containerlinienschifffahrt seit Jahren in einem starken Wettbewerb. Als Ursachen hierfür können im Wesentlichen strukturelle Überkapazitäten sowie niedrige Frachtraten angeführt werden. Der Kostendruck und der hieraus folgende Konsolidierungsdruck auf Seiten der Linienreeder bleibt damit auch zukünftig hoch. Für die HHLA bestehen auch nach der 2017 erfolgten tiefgreifenden Neuformierung der Kunden- und Dienstestruktur im Asien-Europa-Verkehr weiterhin Risiken und Chancen durch temporäre oder strukturelle Verlagerungen von Diensten zwischen den Häfen der Nordrange. Aufgrund der mit dem Schiffsgrößenwachstum einhergehenden höheren Mengen je Dienst und Schiffsanlauf steigen zudem die Auswirkungen auf die Auslastungssituation der Seehafenterminals, wesentliche Änderungen der Dienstestruktur werden derzeit jedoch als unwahrscheinlich angesehen. Die HHLA arbeitet in der Schiffsabfertigung mit vielen Reedereien auf neutraler Basis zusammen ("Multi-User-Prinzip"). Dies versetzt die HHLA in die Lage, auf Veränderungen in der Containerlinienschifffahrt flexibel einzugehen. Darüber hinaus soll der Mehrwert für den Kunden durch den Ausbau der Großschiffsabfertigung, die Weiterentwicklung von Servicequalität und technologischem Leistungsvermögen sowie die Optimierung kundenspezifischer Prozesse weiter gesteigert werden. Je nach Kundenstruktur kann es auch in kleineren Konzerngesellschaften zur Abhängigkeit von einzelnen Kunden kommen. Dieser Abhängigkeit wird z. B. durch die Optimierung der Servicequalität begegnet. Gleichzeitig wird die Akquisition von Neukunden angestrebt. Marktkonzentration auf der BeschaffungsseiteDie von der HHLA eingesetzten Umschlaggeräte sind zum Teil Spezialgeräte, wodurch Abhängigkeiten von Lieferanten bei der Wartung oder der Beschaffung von Ersatzteilen entstehen können. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen im Betriebsablauf führen. Eine strategische und partnerschaftliche Einbindung von Lieferanten sowie die Optimierung der Lieferantenbasis dienen dazu, entsprechende Risiken zu reduzieren. TraktionskostenDie im Segment Intermodal operierenden HHLA-Gesellschaften haben für die Schienennetznutzung Trassenentgelte an die jeweiligen Staatsbahnen bzw. Netzbetreiber zu entrichten und kaufen darüber hinaus Traktionsleistungen ein. Grundsätzlich werden der diskriminierungsfreie Zugang und die verkehrsträgerneutralen Trassenentgelte der weitgehend in öffentlichem Besitz befindlichen Schieneninfrastruktur in Deutschland durch die Bundesnetzagentur bzw. das Eisenbahn-Bundesamt sowie auf EU-Ebene durch entsprechende Behörden im Ausland überwacht. Gleichwohl besteht aufgrund der Monopolstellung der staatlichen Netzeigentümer und -betreiber das Risiko, dass die Profitabilität der Bahngesellschaften durch eine nicht verkehrsträger- und wettbewerbsneutrale Trassenentgeltpolitik beeinträchtigt wird. Mit der Ende 2018 eingeführten Trassenpreisförderung im Güterverkehr (TraFöG), initiiert vom BMVI, soll der Schienengüterverkehr über eine anteilige Finanzierung der Trassenpreise gefördert werden. Die Förderung erfolgt rückwirkend ab Juli 2018, das Förderprogramm ist zunächst auf fünf Jahre befristet. Hierdurch ergeben sich auch für HHLA-Gesellschaften Chancen in der Mengen- und Ergebnisentwicklung. Um die Abhängigkeit von Traktionsleistungen der Staatsbahnen zu verringern und die Produktionsqualität zu erhöhen, wird der bedarfsgerechte Ausbau eigener Anlagen und des Bestands an eigenem rollenden Material und eigenen Lokomotiven weiter vorangetrieben. Der durchgängige Transport mit eigenem Betriebsvermögen gewährleistet eine hohe Qualität in der Prozesskette. Ziel der HHLA ist es, ihren Kunden eine Logistikkette von höchster Qualität und Zuverlässigkeit anzubieten. Damit wird der Standort Hamburg weiter gestärkt: Leistungsfähige Seehafenterminals fördern Chancen der Mengenentwicklung im Hinterland, intelligente Transportsysteme mit niedriger Kostenstruktur das Containeraufkommen im Hafen. 2. FinanzrisikenWechselkursrisikenDie HHLA erbringt ihre Leistungen schwerpunktmäßig in Europa und fakturiert damit weitgehend in Euro. Von der Hyperinflation in Argentinien ist die HHLA daher nicht betroffen. In den Segmenten Intermodal und Logistik werden grenzüberschreitende Leistungen erbracht, darüber hinaus wird in der Ukraine ein Containerterminal betrieben. Hier wird im Wesentlichen euro- oder dollarbasiert fakturiert. Währungs- oder Transferrisiken bestehen daher insbesondere durch Kursschwankungen der zentral- und osteuropäischen Währungen. So kann unter anderem das Risiko einer erneuten signifikanten und damit über den Planansatz hinausgehenden Abwertung der ukrainischen Währung Hrywnja nicht ausgeschlossen werden. Es bleibt weiter abzuwarten, ob sich die Chance auf eine kurzfristige Stabilisierung der politischen Lage in der Ukraine ergibt. Sämtliche HHLA-Gesellschaften, die mit Fremdwährungen operieren, reduzieren das Risiko von Währungsschwankungen durch regelmäßige Kursüberwachungen und sofern möglich ggf. durch den Transfer freier Liquidität in Lokalwährung auf Hartwährungskonten. ForderungsausfälleDie Liquiditäts- und Ergebnislage der Reeder hat sich 2018 im Vergleich zum Vorjahr trotz steigender Umsätze u. a. aufgrund der hohen Volatilität der Rohölpreise und eines höheren Kostendrucks etwas angespannt, Marktforschungsinstitute wie Drewry erwarten jedoch für 2018 ein positives Ergebnis der Branche. Für 2019 wird ein Anstieg der Profitabilität der Reeder prognostiziert. Jedoch bleibt aufgrund des anhaltenden Ungleichgewichts von Handelsvolumen und Schiffsraum das Risiko einer Kundeninsolvenz mit entsprechenden Umschlag- und Forderungsverlusten insbesondere im Containersegment weiter relevant. Vor dem Hintergrund der überwiegend positiven Ergebnisentwicklung der Reeder reduziert sich die Risikobewertung gegenüber dem Vorjahr und wird weiterhin als unwahrscheinlich angesehen. Die HHLA setzt zur Reduzierung von Delkredererisiken Bonitätsprüfungen ein. Um eine genaue Beobachtung der Forderungsbestände sowie des Zahlungsverhaltens zu ermöglichen, findet ein aktives Forderungsmanagement statt. PensionsverpflichtungenDer Referenzzins zur Bewertung der erforderlichen Pensionsrückstellungen für Betriebsrenten wird sich voraussichtlich weiter normalisieren, wenngleich erst mittel- bis langfristig. Ein erneutes Absinken des historisch niedrigen Zinsniveaus würde die Pensionsrückstellungen zusätzlich erhöhen, die Eigenkapitalquote würde demnach sinken. Vor dem Hintergrund der erwarteten Zinsentwicklungen entspricht die Risikobewertung im Wesentlichen dem Vorjahresansatz. Die HHLA überwacht die Entwicklung des Zinsniveaus, um gegebenenfalls die Rückstellungshöhe anzupassen. Zusätzliche Erhöhungen der Pensionsrückstellungen können sich ergeben, wenn weitere Anwartschaften, die über die bisherigen Regelungen hinausgehen, gerichtlich anerkannt werden. Ein entsprechendes Gerichtsverfahren dauert weiter an. Das Prozessrisiko wird unverändert als gering eingeschätzt. Weitere Informationen zu nachgelagerten Ausfallrisiken, Liquiditätsrisiken, Zins- und Währungsrisiken einschließlich der risikobegrenzenden Maßnahmen und des Managements dieser Risiken finden sich im Konzernanhang im Rahmen der Berichterstattung zu Finanzinstrumenten. Konzernanhang, Tz. 47 Management von Finanzrisiken 3. Sonstige Risiko- und ChancenfaktorenHochwasserAufgrund der baulichen Gegebenheiten und des notwendigerweise wassernahen Betriebs der Hamburger Hafenanlagen und Gebäude der HHLA besteht grundsätzlich ein Sturmflutrisiko. Die Maßnahmen zum Hochwasserschutz der HHLA und der Freien und Hansestadt Hamburg haben in den vergangenen Jahren jedoch zu einer deutlichen Verringerung dieses Risikos geführt. Für den Fall des Risikoeintritts gibt es umfangreiche Notfallprogramme der Behörden und Hafenunternehmen, um mögliche Schäden gering zu halten. Zudem sind die Sachschadenrisiken über Versicherungen in angemessenem Umfang abgedeckt. BeteiligungsoptionenÜber ein rein organisches Wachstum hinaus prüft und bewertet die HHLA systematisch Akquisitionsoptionen. Im Fokus potenzieller Beteiligungen stehen dabei Hafenprojekte in perspektivisch attraktiven Wachstumsmärkten. Maßgebliche Entscheidungskriterien sind neben strategischen Aspekten und Synergien mit vorhandenen HHLA-Aktivitäten vor allem die Wachstumsperspektiven, die zu erwartende Rendite auf das eingesetzte Kapital sowie die Bewertung des unternehmerischen Chancen- und Risikoprofils. So dient der Erwerb von Transiidikeskuse AS (TK), Estlands größtem Container- und Multifunktionsterminal, seit September 2018 unter HHLA TK Estonia firmierend, dem strategischen Ausbau des HHLA-Netzwerks. Die HHLA ist finanziell solide aufgestellt. Damit sind die finanziellen Voraussetzungen für weitere Akquisitionen gegeben. DigitalisierungDie HHLA verfügt über digitale Expertise, ein Beispiel hierfür ist u. a. die Einführung des Slotbuchungsverfahrens für Lkws im Jahr 2017. Basierend auf dem Anspruch der HHLA, Motor des digitalen Wandels im Hafen zu sein, sollen weitere Innovationen im Bereich der Digitalisierung initiiert und wertsteigernd realisiert werden. So wird u. a. eine konzernweite Evaluierung zur Identifikation von Digitalisierungspotenzialen durchgeführt. Hierzu werden strukturierte Prozesse aufgesetzt. Darüber hinaus erfolgen Beteiligungen an Accelerators wie dem Next Logistics Accelerator und dem Next Commerce Accelerator sowie direkte Eigenkapitalbeteiligungen an zukunftsträchtigen Start-ups. Hieraus können sich Chancen zusätzlicher Wertschöpfung eröffnen. Technologische InnovationenDie HHLA verfolgt u. a. das Ziel, mit innovativen und nachhaltigen Lösungen die Verkehrsinfrastruktur im und um den Hamburger Hafen zu entlasten und die Kapazitäten ihrer Terminalanlagen noch effizienter zu nutzen. Deshalb hat die HHLA ein Joint Venture mit dem US-amerikanischen Forschungs- und Entwicklungsunternehmen Hyperloop Transportation Technologies (HTT) gegründet. Geplant ist, auf einem HHLA-Containerterminal eine Übergabestation zu bauen, über die Seecontainer - in entsprechende Transportkapseln verpackt - mit Hochgeschwindigkeit durch ein Röhrensystem befördert werden (Hyperloop). Forschung und Entwicklung Durch die Initiierung weiterer Projekte können sich zusätzliche Chancen zur Effizienzsteigerung und entsprechenden Wertschöpfung ergeben. 4. Strategisches UmfeldInfrastrukturDie Wettbewerbsfähigkeit der HHLA ist maßgeblich von den infrastrukturellen Rahmenbedingungen des Hafen- und Logistikstandorts Hamburg abhängig. Die seewärtigen, die landseitigen und regionalen Verkehrsnetze Hamburgs müssen den Anforderungen der Warenströme und ihrer Verkehrsträger gewachsen sein. Als infrastrukturnahes Unternehmen ist die HHLA ebenso wie ihre Gesellschaften darauf angewiesen, dass die häufig zu ihren eigenen Investitionen komplementären öffentlichen Investitionen und Leistungen rechtzeitig und im geplanten Umfang erfolgen. Defizite bei infrastrukturellen Rahmenbedingungen könnten dazu führen, dass Spitzenlasten bei der Schiffsabfertigung, die sich aus dem anhaltenden Trend einer steigenden Anzahl immer größerer Containerschiffe ergeben, nicht von allen Verkehrsträgern im gleichen Maße verlässlich bewältigt werden können. Dies könnte wiederum dazu führen, dass sich Umschlag- und Transportmengen an den Standorten der HHLA vorbeientwickeln. Die Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe soll Schiffen mit einem Tiefgang bis zu 14,50 m ermöglichen, den Hamburger Hafen tideabhängig zu bedienen. Schiffe mit einem Tiefgang bis zu 13,50 m sollen tideunabhängig auf der Unter- und Außenelbe fahren können. Die Anpassung trägt damit wesentlich zum Erhalt sowie zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens bei. Das Baurecht liegt seit August 2018 mit Vorlage des 3. Planergänzungsbeschlusses vor. Die von den Umweltverbänden im September 2018 eingereichte Klage gegen den aktuellen Planungsbeschluss hat auf das Bauprojekt keine aufschiebende Wirkung. Die Reedereien könnten jedoch auch während der Bauphase weiterhin ihre Großschiffliniendienste anders disponieren und Verkehre sich ggf. auch auf Dauer am Hamburger Hafen vorbeientwickeln. Entsprechende Ergebnisbelastungen wären die Folge, werden inzwischen jedoch als unwahrscheinlich (im Vorjahr: möglich) angesehen. Neben der zügigen Umsetzung der Fahrrinnenanpassung sind zum Erhalt und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens sowie zur Optimierung der Abläufe für den hinterlandseitigen Zu- und Ablauf der Warenströme die Modernisierung und der Ausbau der regionalen Straßen- und Schieneninfrastruktur erforderlich. So können z. B. Defizite und verzögerte Ausbaumaßnahmen im Schienennetz zur Schwächung des Hamburger Wettbewerbsvorteils als Eisenbahnhafen führen. Kurzfristige potenzielle Auswirkungen hieraus wurden bei den Hamburger Containerterminals neu bewertet, werden jedoch als unwahrscheinlich angesehen. Im Intermodalsegment können zudem Mehrkosten oder Verspätungen durch Engpässe im Bahnnetz u. a. aufgrund mangelhafter Bahninfrastruktur oder von Behinderungen durch Baumaßnahmen auftreten. Die Flexibilität durch eigenes rollendes Material trägt u. a. dazu bei, dass wesentliche Ergebnisauswirkungen unwahrscheinlich sind. Für die HHLA besonders wichtige Projekte sind unter anderem der künftige Ersatz der Köhlbrandbrücke, deren Nutzbarkeit voraussichtlich 2030 enden wird, der Bau der Hafenpassage (A 26) und der Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals einschließlich der Schleusen. Die HHLA arbeitet bei entsprechenden Projekten eng mit den zuständigen öffentlichen Institutionen zusammen. Darüber hinaus vertritt sie ihre Interessen über die Mitarbeit in entsprechenden Gremien, die Mitwirkung in Verbänden sowie durch eine aktive Öffentlichkeitsarbeit. 5. Rechtliche RisikenCompliance-VorfälleDas Fundament integren Handelns bilden gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Zusammenarbeit im Konzern ist von sozialer Verantwortung gegenüber den Beschäftigten geprägt. Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist eine enge, verantwortungsvolle und aktive Einbindung der Arbeitnehmervertretungen innerhalb des Konzerns. Dolose Handlungen sowie generell Rechts- und Wettbewerbsverstöße durch Beschäftigte im Rahmen ihrer Tätigkeit können dennoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Zur Risikoreduzierung verfügt die HHLA u. a. neben Richt- und Leitlinien, dem Vier-Augen-Prinzip, prozessimmanenten Kontrollen und der Durchführung von Stichproben im Rahmen des Compliance-Management-Systems über einen Verhaltenskodex, der sich an sämtliche Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Konzerns richtet. Zu den Regelungen des Verhaltenskodex sowie zu weiteren Themen wie der Vermeidung von Korruption und dem Verhalten im Wettbewerb werden dem aktuellen Risikoprofil entsprechend regelmäßig Schulungen durchgeführt. Hinzu kommen weitere begleitende Kommunikationsmaßnahmen u. a. im Intranet der HHLA und in der HHLA-Team-App. Zudem bestehen für Mitarbeiter und Dritte Möglichkeiten, Hinweise zu Verstößen zu geben (Whistleblower-Hotline). Auf Compliance-Verstöße wird gegebenenfalls mit konkreten Prozessanpassungen zur künftigen Prävention reagiert. So werden zum Beispiel in Fällen von Diebstahl entsprechende Sicherungsmaßnahmen geprüft und gegebenenfalls auch eingeführt, um das Abhandenkommen der betreffenden Gegenstände möglichst zu vermeiden. Derzeit ist darüber hinaus die Einführung eines systembasierten Business Partner Screenings, mit dem konzernweit die einheitliche risikoorientierte Überprüfung von Geschäftspartnern der HHLA ermöglicht werden soll, in Vorbereitung. Neue behördliche RegularienGesetzesänderungen, Reformen von Regularien oder die Anpassung von Auflagen können Veränderungen bei HHLA-internen Prozessen oder an Bestandsanlagen erforderlich machen. Ständige Informationsbeschaffung und eine enge Zusammenarbeit mit den entsprechenden Behörden ermöglichen dabei rechtzeitige HHLA-interne Vorbereitungen und vorausschauende Investitionen, welche dazu dienen, die hiermit verbundenen Kosten zu reduzieren. 6. IT-RisikenBei einem Cyberangriff können zeitweise Einschränkungen oder Ausfälle von IT-Anwendungen, u. a. durch die Zerstörung oder Geiselnahme von Daten, nicht ausgeschlossen werden. Umfangreiche Maßnahmen wie z. B. Prävention u. a. durch spezifische Filtermechanismen, das Vorhalten von Back-up-Systemen, v. a. für den Austausch von Daten und Informationen, und eine enge Kommunikation mit den Geschäftspartnern dienen jedoch der Abwehr von Angriffen bzw. der deutlichen Reduzierung etwaiger Schadensauswirkungen. 7. Risiken der LeistungserstellungIn den anlagenintensiven Gesellschaften besteht das Risiko, dass ein Ausfall von zentralen technischen Anlagen die Leistungserstellung behindert. Die Nichtverfügbarkeit der Anlagen führt in Abhängigkeit von der Länge des Ausfalls zu zusätzlichen Kosten der Leistungserstellung. Durch vorbeugende Instandhaltung bzw. Instandsetzung, Bereitschaften bzw. Stördienste sowie regelmäßige Kontrollgänge und Tests wird versucht, mögliche Defizite frühzeitig zu erkennen. Hierdurch wird das Risiko deutlich gesenkt. Bei den Bahntöchtern der HHLA zeigt die Strategie des verstärkten Einsatzes von eigenen Lokomotiven und Wagen Wirkung. Daher werden noch im Vorjahr berichtete mögliche Verluste durch Leistungsdefizite, die durch externe Dienstleister hervorgerufen werden, nicht mehr als bedeutsam angesehen. Der Schwerpunkt dieses Risikos verlagert sich dagegen auf infrastrukturelle Risiken (siehe oben). Die Risiken der Leistungserstellung zählen somit im Gegensatz zum Vorjahr nicht mehr zu den wesentlichen Risiken des HHLA-Konzerns, werden jedoch weiterhin erfasst und beobachtet. Corporate GovernanceZusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate-Governance-BerichtDer folgende Abschnitt beinhaltet die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung für die HHLA und den Konzern gemäß § 289f HGB bzw. § 315d i. V. m. § 289f HGB sowie den Corporate-Governance-Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex (im Folgenden "Kodex" oder "DCGK"). Umsetzung des DCGKEine verantwortungsvolle, transparente und auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung ist seit jeher eine wesentliche Grundlage für den geschäftlichen Erfolg der HHLA. Die HHLA unterstützt den DCGK und die damit verfolgten Ziele und Zwecke daher ausdrücklich. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich auch im Geschäftsjahr 2018 sorgfältig mit der Einhaltung der Empfehlungen und Anregungen des DCGK befasst und im Dezember 2018 ihre jährliche Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben. Die Unternehmensführung und Unternehmenskultur der HHLA und des Konzerns entsprechen danach - bis auf wenige Ausnahmen - den Empfehlungen sowie größtenteils auch den Anregungen des DCGK. Die aktuelle Entsprechenserklärung ist nachfolgend abgedruckt. Sie ist - ebenso wie die Entsprechenserklärungen der Vorjahre - für die Aktionäre und die Öffentlichkeit auch auf der Internetseite der HHLA unter www.hhla.de/corporategovernance zugänglich. Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktGVorstand und Aufsichtsrat der HHLA haben am 7. Dezember 2018 die folgende gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" abgegeben: "Vorstand und Aufsichtsrat der Hamburger Hafen und Logistik AG erklären nach pflichtgemäßer Prüfung, dass seit dem 18. Dezember 2017 (Zeitpunkt der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung) den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (,Kodex' oder ,DCGK') in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit folgender Ausnahme entsprochen wurde und zukünftig entsprochen wird: Nach dem im Februar 2017 neu eingefügten Satz 2 in Nummer 4.2.3 Abs. 2 DCGK soll die mehrjährige Bemessungsgrundlage der variablen Vorstandsvergütung im Wesentlichen zukunftsbezogen sein. Die variable Vergütung des HHLA-Vorstands bemisst sich im Wesentlichen an der Erreichung bestimmter Kennzahlen bzw. Zielgrößen für den Drei-Jahres-Durchschnitt des aktuellen und der beiden vorherigen Geschäftsjahre. Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass die variable Vergütung des HHLA-Vorstands auch in ihrer derzeitigen Ausgestaltung auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtet ist. Unabhängig davon wird sich der Aufsichtsrat im Rahmen der nächsten Überprüfung des Vergütungssystems für den Vorstand auch damit befassen, ob die variable Vorstandsvergütung künftig angepasst werden soll.
Hamburg, 7. Dezember 2018 Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft Der Vorstand Der Aufsichtsrat" Angaben zu UnternehmensführungspraktikenKonzernaufbau und KonzernsteuerungDie HHLA fungiert als strategische Management-Holding des Konzerns. Das operative Geschäft wird im Wesentlichen durch in- und ausländische Tochtergesellschaften und Beteiligungen betrieben. Konzernstruktur Die operativen Tätigkeiten werden durch den HHLA-Vorstand und die bei der HHLA eingerichteten Zentralabteilungen wie z. B. Einkauf, Finanzen, Recht und Personal gesteuert und überwacht. Die Einhaltung der Vorgaben der Unternehmensführung wird durch unternehmensinterne Richtlinien sowie Regelungen in den Satzungen und Geschäftsanweisungen der Tochtergesellschaften und Beteiligungen sichergestellt. Die meisten Tochtergesellschaften verfügen zudem über einen eigenen Aufsichts- oder Beirat, der die jeweilige Geschäftsführung überwacht und beratend begleitet. ComplianceDie Einhaltung für die Unternehmenstätigkeit relevanter gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien (nachfolgend auch "Compliance") wird bei der HHLA als wesentlicher Teil der Corporate Governance verstanden. Zur Führungsaufgabe in allen Konzerneinheiten gehört daher auch die Pflicht, auf die Einhaltung der in dem jeweiligen Aufgaben- und Verantwortungsbereich einschlägigen Vorschriften hinzuwirken. Arbeitsabläufe und Prozesse sind im Einklang mit diesen Regelungen zu gestalten. Herzstück des Compliance-Management-Systems (CMS) der HHLA ist ein Verhaltenskodex, der übergeordnete Grundsätze zu besonders Compliance-relevanten Themen wie z. B. Verhalten im Wettbewerb, Vermeidung von Korruption, Diskriminierung und Interessenkonflikten sowie dem Umgang mit sensiblen Unternehmensinformationen, insbesondere Insiderinformationen, und dem Datenschutz unterliegenden Daten formuliert, siehe www.hhla.de/compliance Im Verhaltenskodex ist darüber hinaus die Möglichkeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Dritte vorgesehen, Hinweise auf Fehlverhalten im Unternehmen zu geben. Der Verhaltenskodex wird ergänzt durch weiterführende Konzernrichtlinien, u. a. zum Thema Korruptionsvermeidung und Verhalten im Wettbewerb. Ein weiteres Element des CMS bilden die systematische, fortlaufende Analyse von Compliance-Risiken und die Verknüpfung mit entsprechenden Maßnahmen, wie z. B. Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Prozessanpassungen zur Minimierung der entsprechenden Risiken. Die übergeordnete Koordination des CMS obliegt dem Compliance-Beauftragten des HHLA-Konzerns, der direkt an den Vorstand berichtet und sich im Rahmen seiner Tätigkeit u. a. mit der internen Revision und dem Risikomanagement abstimmt. Auch in den einzelnen Konzerneinheiten im In- und Ausland gibt es Ansprechpartner für Compliance bzw. Beauftragte. Den Compliance-Beauftragten obliegt primär auch die Beratung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Compliance-relevanten Themen sowie die weitere Aufklärung bei Hinweisen auf Verstöße. Der Prüfungsausschuss hat im Berichtszeitraum durch entsprechende regelmäßige Berichterstattung des Vorstands und des Compliance-Beauftragten die Wirksamkeit des CMS überwacht. Das System wird auch künftig fortlaufend weiterentwickelt. NachhaltigkeitNachhaltiges Handeln prägt seit Bestehen des Unternehmens das Geschäftsmodell der HHLA. Nachhaltigkeit www.hhla.de/nachhaltigkeit RisikomanagementDas Risikomanagementsystem des HHLA-Konzerns ist eingehend im Risiko- und Chancenbericht als Teil des Konzernlageberichts dargestellt. Risiko- und Chancenbericht Arbeitsweise und Zusammensetzung von Vorstand und AufsichtsratBei der HHLA besteht gemäß den Vorgaben des deutschen Aktienrechts ein duales Führungssystem mit den Organen Vorstand und Aufsichtsrat, die jeweils mit eigenständigen Kompetenzen ausgestattet sind. Das System ist gekennzeichnet durch eine personelle Trennung von Leitungs- und Überwachungsorgan: Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung, während der Aufsichtsrat den Vorstand überwacht und bei der Geschäftsführung berät. Vorstand und Aufsichtsrat der HHLA arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen. Arbeitsweise des VorstandsDie Geschäfte der Gesellschaft werden vom Vorstand geführt. Er bestimmt die unternehmerischen Ziele, die grundsätzliche strategische Ausrichtung sowie die Konzernpolitik und -organisation. Dazu gehören insbesondere die Steuerung des Konzerns, die Konzernfinanzierung, die Entwicklung der Personalstrategie, die Besetzung der Führungspositionen, die Führungskräfteentwicklung sowie die Präsentation des Konzerns gegenüber dem Kapitalmarkt und der Öffentlichkeit. Er trägt außerdem die Verantwortung für ein angemessenes Risikomanagement und -controlling im Unternehmen. Der Vorstand nimmt die Leitungsaufgabe als Kollegialorgan wahr. Ungeachtet der Gesamtverantwortung für die gesamte Geschäftsführung führen die einzelnen Vorstandsmitglieder die ihnen zugewiesenen Ressorts im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Die Geschäftsverteilung zwischen den Vorstandsmitgliedern ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan. Konzernstruktur Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für die Gesellschaft oder den Konzern relevanten Fragen. Das umfasst, jeweils für die Gesellschaft und den Konzern, insbesondere die Rentabilität, die Lage und den Gang der Geschäfte, die Strategie, die Planung, die aktuelle Risikolage, das Risikomanagement und die Compliance. Der Vorstand hat grundsätzliche und wichtige Angelegenheiten, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung oder für die Leitung der Gesellschaft oder des Konzerns von wesentlicher Bedeutung sind, auch zwischen den Sitzungen unverzüglich dem Aufsichtsratsvorsitzenden mitzuteilen. Dazu gehören beispielsweise Betriebsstörungen und rechtswidrige Handlungen zum Nachteil der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft. Interessenkonflikte von Vorstandsmitgliedern sind unverzüglich dem Aufsichtsrat offenzulegen. Die anderen Vorstandsmitglieder sind darüber zu informieren. Nebentätigkeiten, insbesondere Aufsichtsratsmandate in konzernfremden Gesellschaften, dürfen Vorstandsmitglieder nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats übernehmen. Auch wesentliche Geschäfte zwischen den Konzernunternehmen einerseits und den Vorstandsmitgliedern sowie ihnen nahestehenden Personen oder Unternehmungen andererseits bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Diese Geschäfte müssen marktüblichen Bedingungen entsprechen. Entsprechende Verträge bestanden im Berichtszeitraum nicht. Interessenkonflikte sind im Berichtsjahr ebenfalls nicht aufgetreten. Die Arbeit des Vorstands ist in einer Geschäftsanweisung für den Vorstand näher geregelt. Sie sieht unter anderem vor, dass grundsätzliche Fragen der Organisation, der Geschäftspolitik sowie der Unternehmensplanung durch den Gesamtvorstand entschieden werden. Ferner sieht die Geschäftsanweisung vor, dass Maßnahmen und Geschäfte, die für die Gesellschaft von größerer Bedeutung sind, gemeinsam zu erörtern und zu entscheiden sind und dass - wie von § 111 Abs. 4 AktG vorgesehen - bestimmte Maßnahmen und Geschäfte von grundlegender Bedeutung der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen. Die Gesellschaft hat für die Mitglieder des Vorstands eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) abgeschlossen, die den Anforderungen des § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG entspricht. Zusammensetzung des Vorstands und DiversitätDer Vorstand der HHLA besteht gemäß § 8 der Satzung aus mindestens zwei Mitgliedern. Derzeit gehören dem Vorstand vier Mitglieder an. Konzernanhang, Tz. 49 Organe und Mandate Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat bestellt. Dieser sorgt zusammen mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung und achtet bei der Zusammensetzung des Vorstands auch auf Vielfalt (Diversity). Im Interesse einer näheren Konturierung der Diversitätsaspekte hat der Aufsichtsrat im Dezember 2017 ein Diversitätskonzept für den Vorstand verabschiedet. Zielsetzung des DiversitätskonzeptsDer Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass für die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens neben den fachlichen Fähigkeiten und Erfahrungen der Vorstandsmitglieder auch Diversitätsaspekte eine wichtige Rolle spielen. Unterschiedliche Persönlichkeiten, Erfahrungen und Kenntnisse vermeiden Gruppendenken, ermöglichen ganzheitlichere Betrachtungen und bereichern so die Arbeit des Vorstands. Die folgenden Zielsetzungen dienen dabei als Leitlinien für die langfristige Nachfolgeplanung und die Auswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten. DiversitätsaspekteDer Aufsichtsrat strebt eine Zusammensetzung des Vorstands an, bei der sich die Mitglieder im Hinblick auf ihren persönlichen und beruflichen Hintergrund, ihre Erfahrungen und ihre Fachkenntnisse ergänzen, damit der Vorstand als Gesamtgremium auf ein möglichst breites Spektrum unterschiedlicher Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten zurückgreifen kann. Frauenanteil im VorstandDer Aufsichtsrat orientiert sich bei der Besetzung des Vorstands am Leitbild der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern und fördert dieses Ziel aktiv, z. B. durch die gezielte Suche nach Kandidatinnen für die Mitgliedschaft im Vorstand. Angesichts der überschaubaren Größe des Vorstands und des in der Regel begrenzten Kreises geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten kann eine paritätische Besetzung mit Frauen und Männern gleichwohl nicht stets gewährleistet werden. Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat als Zielquote für den Frauenanteil im HHLA-Vorstand einen Anteil von 25 % und als Frist für die Zielerreichung den 30. Juni 2022 festgelegt. Bildungs- und BerufshintergrundDie Vielfalt (Diversity) im Vorstand spiegelt sich auch im individuellen Ausbildungs- und beruflichen Werdegang sowie im unterschiedlichen Erfahrungshorizont seiner Mitglieder (z. B. Branchenerfahrung) wider. Unterschiedliche Bildungs-, Berufs- und Erfahrungshintergründe sind daher ausdrücklich erwünscht. Jedes Vorstandsmitglied muss allerdings aufgrund seiner persönlichen und fachlichen Kompetenzen und Erfahrungen in der Lage sein, die Aufgaben eines Vorstandsmitglieds in einem international tätigen, börsennotierten Unternehmen wahrzunehmen und das Ansehen des HHLA-Konzerns in der Öffentlichkeit zu wahren. Die Mitglieder des Vorstands sollten zudem über ein vertieftes Verständnis des Geschäfts der HHLA und in der Regel über mehrjährige Führungserfahrung verfügen. Darüber hinaus sollte mit Blick auf das Geschäftsmodell der HHLA jeweils zumindest ein Mitglied über besondere Expertise in den folgenden Bereichen verfügen:
InternationalitätMit Blick auf die internationale Ausrichtung der Aktivitäten des Konzerns sollte zumindest ein Teil der Mitglieder über nennenswerte internationale Erfahrung verfügen. AlterDie Altersgrenze für Vorstandsmitglieder liegt bei 67 Jahren. Ein Mindestalter existiert nicht. Allerdings sollten Vorstandsmitglieder im Zeitpunkt ihrer Bestellung in der Regel über mehrjährige Führungserfahrung verfügen, was eine gewisse Berufserfahrung voraussetzt. Innerhalb dieses Rahmens wird - aus Gründen der Diversität und im Interesse einer langfristigen Nachfolgeplanung - eine heterogene Altersstruktur innerhalb des Vorstands angestrebt, wobei dem Alter im Vergleich zu den anderen Kriterien keine zentrale Bedeutung beigemessen wird. Stand der Umsetzung und künftige BerücksichtigungIn der derzeitigen Zusammensetzung des Vorstands - wie auch in der Zusammensetzung ab dem 1. April 2019 - sind die vorstehenden Ziele erfüllt. Der Vorstand setzt sich aus Personen mit unterschiedlichem beruflichem Werdegang, Erfahrungshorizont und unterschiedlicher Expertise zusammen, darunter auch Mitglieder mit nennenswerter internationaler Erfahrung. Der Frauenanteil von 25 % ist ebenfalls erreicht. Die Altersgrenze wird von keinem Mitglied überschritten. Der Aufsichtsrat und sein Personalausschuss werden die vorstehenden Ziele auch künftig im Rahmen der langfristigen Nachfolgeplanung und bei der Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten für den Vorstand der HHLA berücksichtigen. Arbeitsweise des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat bestimmt über die Zusammensetzung des Vorstands, überwacht die Geschäftsführung durch den Vorstand, berät ihn bei der Unternehmensführung und ist in grundsätzliche und wichtige Entscheidungen eingebunden. Maßnahmen und Geschäfte von grundlegender Bedeutung bedürfen gemäß der Geschäftsanweisung für den Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats. Weitere wesentliche Aufgaben sind die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses. Die Aufgaben und die interne Organisation des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ergeben sich aus dem Gesetz, der Satzung, die auf der Internetseite der HHLA unter www.hhla.de/corporategovernance zugänglich ist, sowie der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats. Darüber hinaus enthält der Kodex Empfehlungen zur Arbeit des Aufsichtsrats. Die Arbeit des Aufsichtsrats findet sowohl im Plenum als auch in Ausschüssen statt. Die einzelnen Ausschüsse und ihre Zuständigkeiten sind in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats niedergelegt. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten dem Aufsichtsrat regelmäßig in der nächsten Sitzung über die Arbeit ihres Ausschusses. Derzeit bestehen mit dem Finanz, dem Prüfungs-, dem Personal-, dem Nominierungs-, dem Vermittlungs- und dem Immobilienausschuss insgesamt sechs Ausschüsse.
Die Gesellschaft hat für die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) abgeschlossen, die der Empfehlung in Ziffer 3.8 des Kodex entspricht. Zusammensetzung des Aufsichtsrats und DiversitätDie Zusammensetzung des Aufsichtsrats richtet sich nach der Satzung der Gesellschaft, den §§ 95 und 96 Aktiengesetz (AktG) und § 7 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG): Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern der Anteilseigner sowie sechs Mitgliedern der Arbeitnehmer, die gemäß den Vorgaben des MitbestG gewählt werden. Mit Blick auf die verschiedenen Vorgaben und Empfehlungen zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats hat der Aufsichtsrat im Dezember 2017 ein Anforderungsprofil für den Aufsichtsrat der HHLA verabschiedet, das neben wesentlichen gesetzlichen Vorgaben und Empfehlungen des DCGK zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats die Zielsetzungen des Aufsichtsrats für seine Zusammensetzung und das Kompetenzprofil für das Gesamtgremium i. S. d. Ziffer 5.4.1 Abs. 2 DCGK sowie das Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat einschließlich der Angaben nach § 289f Abs. 1 Nr. 6 HGB enthält. Zielsetzung des AnforderungsprofilsDer Aufsichtsrat strebt eine Zusammensetzung an, die jederzeit eine qualifizierte Kontrolle und Beratung des Vorstands gewährleistet. Der Aufsichtsrat ist insoweit der Ansicht, dass für eine effektive Arbeit des Aufsichtsrats - und damit für die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens - neben fachlichen und persönlichen Anforderungen auch Diversitätsaspekte eine wichtige Rolle spielen. Unterschiedliche Persönlichkeiten, Erfahrungen und Kenntnisse vermeiden Gruppendenken, ermöglichen ganzheitlichere Betrachtungen und bereichern so die Arbeit des Aufsichtsrats. Die folgenden Zielsetzungen dienen insoweit als Leitlinie bei der langfristigen Nachfolgeplanung und der Auswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten und schaffen Transparenz im Hinblick auf die wesentlichen Besetzungskriterien. Anforderungen an die einzelnen MitgliederAllgemeine AnforderungenJedes Aufsichtsratsmitglied soll aufgrund seiner persönlichen und fachlichen Kompetenzen und Erfahrungen in der Lage sein, die Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds in einem international tätigen, börsennotierten Unternehmen wahrzunehmen und das Ansehen des HHLA-Konzerns in der Öffentlichkeit zu wahren. Im Hinblick darauf sollte jedes Aufsichtsratsmitglied folgende Anforderungen erfüllen:
Zeitliche VerfügbarkeitJedes Aufsichtsratsmitglied stellt sicher, dass es die zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Aufsichtsratsmandats erforderliche Zeit aufbringen kann. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass in der Regel vier bis sechs Aufsichtsratssitzungen jährlich stattfinden, die jeweils angemessener Vorbereitung bedürfen, insbesondere im Fall der Prüfung der Jahres- und Konzernabschlussunterlagen. Abhängig von der Mitgliedschaft in einem oder mehreren Ausschüssen entsteht zusätzlicher Zeitaufwand für die Vorbereitung und die Teilnahme an den Ausschusssitzungen. Zur Behandlung von Sonderthemen können schließlich zusätzliche außerordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats oder der Ausschüsse erforderlich werden. Zugehörigkeitsdauer und AltersgrenzeZur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats sollen in der Regel nur Personen vorgeschlagen werden, die zum Zeitpunkt der Wahl das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat soll in der Regel drei volle Amtszeiten nicht überschreiten. Anforderungen und Ziele für das GesamtgremiumIm Hinblick auf die Zusammensetzung des Gesamtgremiums strebt der Aufsichtsrat - auch im Interesse der Diversität - eine Zusammensetzung an, bei der sich die Mitglieder im Hinblick auf ihren persönlichen und beruflichen Hintergrund, ihre Erfahrungen und ihre Fachkenntnisse ergänzen, damit das Gesamtgremium auf ein möglichst breites Spektrum unterschiedlicher Erfahrungen und Spezialkenntnisse zurückgreifen kann. Allgemeine AnforderungenDer Aufsichtsrat der HHLA muss jederzeit so zusammengesetzt sein, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben des Aufsichtsrats erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats müssen ferner in ihrer Gesamtheit mit dem Logistiksektor, insbesondere den Bereichen Hafenlogistik und Intermodal, sowie dem Immobiliensektor vertraut sein; und mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats muss über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen. Spezifische Kenntnisse und ErfahrungenDer Aufsichtsrat der HHLA soll in seiner Gesamtheit alle Kompetenzfelder abdecken, die für eine effektive Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlich sind. Das beinhaltet - entsprechend dem Geschäftsmodell des Unternehmens - insbesondere vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen:
Der Aufsichtsrat strebt eine Besetzung an, bei der für jeden der vorstehend genannten Aspekte zumindest ein Mitglied als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht. Unabhängigkeit und InteressenkonflikteUnter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Situation der HHLA und der Eigentümerstruktur sollen dem Aufsichtsrat auf Seiten der Anteilseigner mindestens zwei unabhängige Mitglieder i. S. v. Ziffer 5.4.2 DCGK angehören. Der Aufsichtsrat geht ferner davon aus, dass der Umstand der Arbeitnehmervertretung oder eines Beschäftigungsverhältnisses als solcher die Unabhängigkeit der Arbeitnehmervertreter nicht in Frage stellt und dass die Arbeitnehmervertreter daher nicht per se als abhängig zu betrachten sind, sondern jeweils die Umstände des Einzelfalls maßgeblich sind. Zur Vermeidung potenzieller Interessenkonflikte sollen dem Aufsichtsrat nicht mehr als zwei ehemalige Vorstandsmitglieder angehören. Dem Aufsichtsrat sollen außerdem keine Personen angehören, die Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens ausüben. Sofern im Einzelfall Interessenkonflikte auftreten - insbesondere solche, die aufgrund einer Beratungs- oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten entstehen können -, ist das betreffende Aufsichtsratsmitglied verpflichtet, dies dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen. Über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung informiert der Aufsichtsrat in seinem jährlichen Bericht an die Hauptversammlung. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte eines Aufsichtsratsmitglieds sollen zur Beendigung des Mandats führen. Vielfalt (Diversity)Der Aufsichtsrat der HHLA setzt sich zu jeweils mindestens 30 % aus Frauen und Männern zusammen. Darüber hinaus verfolgt der Aufsichtsrat das Ziel, mittelfristig einen Frauenanteil der Anteilseignervertreter von mindestens 40 % zu erreichen. Daneben spiegelt sich die Vielfalt (Diversity) im Aufsichtsrat u. a. im individuellen beruflichen Werdegang und Tätigkeitsbereich sowie im unterschiedlichen Erfahrungshorizont seiner Mitglieder (z. B. Branchenerfahrung) wider. Der Aufsichtsrat strebt insoweit im Interesse der Diversität eine Zusammensetzung an, bei der sich die Mitglieder im Hinblick auf ihren Hintergrund, ihre Erfahrungen und ihre Fachkenntnisse ergänzen. Dabei wird auch angestrebt, dass ein Teil der Mitglieder über einen internationalen Erfahrungshorizont verfügt. Stand der Umsetzung und künftige BerücksichtigungIn der derzeitigen Zusammensetzung des Aufsichtsrats sind die vorstehenden Ziele erfüllt. Der Aufsichtsrat setzt sich aus Personen mit unterschiedlichem beruflichem Werdegang, Erfahrungshorizont und unterschiedlicher Expertise zusammen, darunter auch Mitglieder mit nennenswerter internationaler Erfahrung. Der Frauenanteil von 30 % wird erfüllt. Die Altersgrenze wurde bei der jeweiligen Wahl von keinem Mitglied überschritten. Kein Aufsichtsratsmitglied gehört dem Aufsichtsrat länger als drei Amtszeiten an. Mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Prof. Dr. Grube und Herrn Dr. Kloppenburg gehören dem Aufsichtsrat auf Seiten der Anteilseigner derzeit zwei unabhängige Mitglieder an. Herr Dr. Kloppenburg verfügt zudem über besonderen Sachverstand und Erfahrungen auf den Gebieten Rechnungslegung, Abschlussprüfung und interne Kontrollverfahren und erfüllt damit die Anforderungen der §§ 100 Abs. 5 und 107 Abs. 4 AktG sowie von Ziffer 5.3.2 Abs. 3 DCGK. Der Nominierungsausschuss und der Aufsichtsrat werden die vorstehenden Anforderungen und Ziele bei der Nachfolgeplanung, der Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten und ihren Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern an die Hauptversammlung berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Dies gilt auch für die Nachbesetzung der mit dem Ausscheiden von Herrn Westhagemann am 6. Februar 2019 frei gewordenen Position. Der Aufsichtsrat wird der Hauptversammlung am 18. Juni 2019 - nach Vorbereitung durch den Nominierungsausschuss - einen entsprechenden Wahlvorschlag unterbreiten. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter allerdings nicht an das Anforderungsprofil oder die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats gebunden. Für die Arbeitnehmervertreter gilt ferner, dass dem Aufsichtsrat kein Vorschlagsrecht bezüglich der Kandidatinnen und Kandidaten zusteht und dass die wahlberechtigten Arbeitnehmer ebenfalls nicht an das Anforderungsprofil gebunden sind. Weitere InformationenWeitere Informationen zur Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sowie zur Zusammenarbeit mit dem Vorstand im Berichtszeitraum finden sich im Bericht des Aufsichtsrats. Zusätzliche Informationen zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse finden sich im Konzernanhang, Tz. 49, Organe und Mandate. Schließlich sind auf der Website des Unternehmens unter www.hhla.de Lebensläufe der amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats veröffentlicht, die jährlich aktualisiert werden. Angaben nach § 289f Abs. 2 Nr. 4 und 5 HGBDer Aufsichtsrat der HHLA setzt sich nach § 96 Abs. 2 AktG zu jeweils mindestens 30 % aus Frauen und Männern zusammen. Seit den Neuwahlen zum Aufsichtsrat im Juni 2017 gehören dem Aufsichtsrat vier Frauen an, von denen zwei der Anteilseignerseite und zwei der Arbeitnehmerseite zuzurechnen sind. Der Frauenanteil im Aufsichtsrat sowie auf Seiten der Anteilseigner und der Arbeitnehmer beträgt somit zum 31. Dezember 2018 jeweils 33,3 %. Die gesetzlichen Vorgaben sind mithin erfüllt. Für den Frauenanteil im Vorstand hat der Aufsichtsrat bis zum 30. Juni 2022 eine Zielgröße von 25 % festgelegt. Diese Zielgröße ist erfüllt. Im Hinblick auf die Zielvorgaben für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands hat der Vorstand für beide Führungsebenen eine Zielgröße von 30 % und als Frist für die Zielerreichung jeweils den 30. Juni 2022 festgelegt. Zum 31. Dezember 2018 betrug der Frauenanteil in der ersten Führungsebene 27 % und in der zweiten Führungsebene 22 %. Die Nichterreichung der Ziele beruhte jeweils primär darauf, dass in der bisher vergleichsweise kurzen Zeit für die Zielerreichung nicht genügend Stellen nachzubesetzen waren. Aktionäre und HauptversammlungDie Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Die Hauptversammlung findet innerhalb der ersten acht Monate eines jeden Geschäftsjahres statt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Aktien mit Mehrfachstimmrechten oder Vorzugsaktien sowie Höchststimmrechte bestehen nicht. Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst auszuüben oder es durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen. Der Vorstand ist darüber hinaus nach Maßgabe der Satzung ermächtigt, den Aktionären die Ausübung ihres Stimmrechts auch schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation zu ermöglichen (Briefwahl). In der Einladung zur Hauptversammlung werden insbesondere die Teilnahmebedingungen, das Verfahren für die Stimmabgabe (auch durch Bevollmächtigte) und die Rechte der Aktionäre erläutert. Außerdem hat die Gesellschaft eine Hotline für Fragen der Aktionäre eingerichtet. Die vom Gesetz für die Hauptversammlung verlangten Berichte und Unterlagen einschließlich des Geschäftsberichts werden zusammen mit der Tagesordnung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hhla.de/hauptversammlung veröffentlicht. Im Anschluss an die Hauptversammlung finden sich dort auch die Präsenz und die Abstimmungsergebnisse. TransparenzDie Teilnehmer am Kapitalmarkt und die interessierte Öffentlichkeit werden von der HHLA über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns sowie über wesentliche Geschäftsereignisse insbesondere durch die Finanzberichte (Geschäftsbericht, Halbjahresfinanzbericht und Quartalsmitteilungen), Analysten- und Bilanzpressekonferenzen, Analysten- und Pressegespräche, Presse- und ggf. Ad-hoc-Mitteilungen sowie in den Hauptversammlungen unterrichtet. Ein ständig nutzbares und aktuelles Kommunikationsmedium ist die Internetseite www.hhla.de, die alle relevanten Informationen in deutscher und englischer Sprache verfügbar macht. Neben umfangreichen Informationen zum HHLA-Konzern und zur HHLA-Aktie ist dort auch der Finanzkalender zu finden, der im Einklang mit Ziffer 6.2 DCGK einen Überblick über wichtige Termine bietet. Darüber hinaus ist die Investor-Relations-Abteilung Ansprechpartner für Fragen von Aktionären, Investoren und Analysten. Rechnungslegung und AbschlussprüfungDer Einzelabschluss der HHLA (AG-Abschluss) wird nach den Rechnungslegungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellt. Der Konzernabschluss und die Zwischenberichte folgen den Regeln der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den nach § 315e Abs. 1 HGB ergänzend anzuwendenden Vorschriften des HGB. Nähere Erläuterungen zu den IFRS enthält dieser Geschäftsbericht im Konzernanhang, Allgemeine Erläuterungen. Grundlage für die Gewinnverwendung ist allein der AG-Abschluss. Die Auswahl des Abschlussprüfers, seine Beauftragung, die Überwachung seiner Unabhängigkeit sowie der von ihm zusätzlich erbrachten Leistungen erfolgen im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben. Darüber hinaus wurde mit dem Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018, der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, vereinbart, dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses unverzüglich über während der Prüfung auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe unterrichtet wird, soweit diese nicht unverzüglich beseitigt werden. Der Abschlussprüfer soll ferner unverzüglich über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse berichten, die bei der Durchführung der Abschlussprüfung zu seiner Kenntnis gelangen. Darüber hinaus hat der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat zu informieren bzw. im Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er bei der Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der nach § 161 AktG abgegebenen Entsprechenserklärung ergeben. Die Abschlussprüfung wird mit einer Erweiterung der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) durchgeführt. Hierzu sind im Rahmen der Jahresabschlussprüfung die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse zu prüfen und zu beurteilen. Eigengeschäfte von FührungskräftenIm Geschäftsjahr 2018 sind der Gesellschaft durch ihre Organmitglieder keine meldepflichtigen Geschäfte mit HHLA-Aktien oder diesbezüglichen Finanzinstrumenten im Sinne der Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates) mitgeteilt worden. VergütungsberichtVergütung des VorstandsDas Vergütungssystem für den Vorstand der HHLA soll zu einer erfolgreichen und nachhaltigen Unternehmensentwicklung beitragen. Die Festlegung des Vergütungssystems für den Vorstand, die regelmäßige Überprüfung und ggf. Anpassung des Vergütungssystems und die Festlegung der individuellen Vorstandsvergütung erfolgen - nach Vorbereitung durch den Personalausschuss - durch den Aufsichtsrat. Personalausschuss und Aufsichtsrat orientieren sich bei ihren Entscheidungen im Einklang mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex neben den Aufgaben und Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds insbesondere an der Größe und der Tätigkeit der HHLA, ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Lage sowie an Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung bei vergleichbaren Unternehmen und dem Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft. Nach dem geltenden Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands, das zuletzt im Geschäftsjahr 2015 leicht modifiziert wurde und in dieser Fassung seit dem 1. Januar 2017 für alle Vorstandsmitglieder gilt, setzt sich die Vergütung der Vorstandsmitglieder aus einer erfolgsunabhängigen Festvergütung, einer erfolgsabhängigen Tantieme, Pensionszusagen und Nebenleistungen zusammen. Die Festvergütung beträgt für ordentliche Vorstandsmitglieder 350.000 € p. a. und wird in zwölf monatlichen Teilbeträgen ausgezahlt. Der bzw. die Vorsitzende des Vorstands erhält eine erhöhte Grundvergütung. Hinzu kommen jeweils Nebenleistungen (Sachbezüge) in Gestalt eines Anspruchs auf (auch private) Nutzung eines angemessenen Dienstwagens und die Übernahme von Versicherungsprämien. Die Nebenleistungen sind als Vergütungsbestandteile von den Mitgliedern des Vorstands zu versteuern. Die erfolgsabhängige Tantieme wird grundsätzlich auf der Basis einer dreijährigen Bemessungsgrundlage festgelegt und nach Feststellung des Jahresabschlusses ausgezahlt. Grundlage der Berechnung sind das durchschnittliche Ergebnis der vergangenen drei Jahre vor Zinsen und Steuern (EBIT) vor Zuführung zu den Pensionsrückstellungen, vermindert um außerordentliche Erträge aus Grundstücks- und Firmenveräußerungen, die durchschnittliche Kapitalrentabilität (ROCE) sowie die Erreichung von Zielen in den Bereichen Umwelt (Reduzierung des CO2-Wertes pro umgeschlagenem und transportiertem Container) und Soziales (mit den Komponenten Aus- und Fortbildung, Gesundheit und Beschäftigung) in dem gleichen Betrachtungszeitraum. Dabei wurden für jede der Nachhaltigkeitskomponenten Zielkorridore festgelegt, deren Erreichen eine entsprechende Tantieme auslöst. Die Berechnungskomponente EBIT einerseits und die vorstehend beschriebenen Nachhaltigkeitskomponenten andererseits werden dabei etwa hälftig gewichtet. Die variable Vergütung ist insgesamt auf 100 % der Festvergütung begrenzt. Pensionszusagen existieren für diejenigen Vorstandsmitglieder, die dem Vorstand seit mehr als drei Jahren angehören. Nach den Pensionszusagen erhalten die Vorstandsmitglieder ein Ruhegehalt, wenn sie nach mindestens fünf oder acht Jahren Vorstandstätigkeit aus einem nicht in ihrer Person liegenden bzw. nicht zu vertretenden Grund, infolge von Dienstunfähigkeit oder infolge Alters ausscheiden. Das Ruhegehalt bestimmt sich nach einem prozentualen Anteil am ruhegehaltsfähigen Gehalt, das sich am Jahresgrundgehalt orientiert. Der prozentuale Anteil liegt je nach Dienstzeit des Vorstandsmitglieds zwischen 35 und 50 %, wobei Anpassungen grundsätzlich nicht linear über die Vertragslaufzeit, sondern jeweils im Rahmen von Vertragsverlängerungen vorgenommen werden. Angerechnet werden einzelfallabhängig verschiedene Einkünfte wie z. B. aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit und teilweise auch solche aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Versorgungsbezüge aus öffentlichen Mitteln. Hinterbliebene Ehepartner von Vorstandsmitgliedern erhalten ein Witwengeld von 55 bis 60 % des Ruhegehalts und Kinder ein Waisengeld von 12 bis 20 % des Ruhegehalts. Sollte der Anspruch auf das Ruhegehalt ruhen oder nicht bestehen, wird zeitlich begrenzt ein Übergangs- bzw. Überbrückungsgeld in Abhängigkeit von der Festvergütung gezahlt. Im Rahmen der Erstbestellung (i. d. R. drei Jahre) erfolgt in der Regel keine Pensionszusage, sondern eine individuelle Regelung, etwa in Gestalt der Übernahme von Beiträgen für eine Direktversicherung oder die Zahlung eines bestimmten Betrages zur zweckgebundenen Verwendung für eine private Altersvorsorge. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder enthalten eine Regelung, die im Falle eines Verlusts des Vorstandsmandats ohne wichtigen Grund (einschließlich einer Beendigung aufgrund eines Kontrollwechsels (Change of Control)) die Zahlung einer Abfindung an das jeweilige Vorstandsmitglied vorsieht. Die Abfindung ist dabei jeweils - im Einklang mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex -auf maximal zwei Jahresvergütungen (einschließlich Nebenleistungen) und zudem auf die Gesamtvergütung für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags begrenzt. Kredite oder vergleichbare Leistungen wurden den Vorstandsmitgliedern nicht gewährt. Insgesamt betrug die ausgezahlte Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018 rund 3,0 Mio. € (im Vorjahr: 2,93 Mio. €). Frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen erhielten Versorgungsbezüge in Höhe von 1.008.923 € (im Vorjahr: 931.633 €). Für die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen wurden insgesamt 23.239.497 € (im Vorjahr: 24.241.804 €) zurückgestellt. Vergütungshöhe der Vorstände nach unterschiedlichen SzenarienStand: 31. Dezember 2018![]()
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Pro umgeschlagenem und transportiertem Container Individuelle Vergütung des VorstandsDie nachstehende Darstellung folgt den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) nach Ziffer 4.2.5. scroll
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Bestandteile der erfolgsabhängigen Tantieme (EBIT und Nachhaltigkeitskomponenten)
auf Basis einer dreijährigen Bemessungsgrundlage Vergütung des AufsichtsratsGemäß § 16 der Satzung der HHLA erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vergütung, die von der Hauptversammlung durch Beschluss festgelegt wird. Sie orientiert sich am Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder sowie an der wirtschaftlichen Lage und dem Erfolg des Unternehmens. Die derzeitige Vergütungsregelung wurde in der Hauptversammlung am 13. Juni 2013 beschlossen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste Vergütung von 13.500 € pro Geschäftsjahr. Der Vorsitzende erhält das Dreifache, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrags. Aufsichtsratsmitglieder, die einem Ausschuss angehören, erhalten zusätzlich 2.500 € pro Geschäftsjahr je Ausschuss, der Vorsitzende des Ausschusses 5.000 €, insgesamt jedoch höchstens 10.000 €. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten eine entsprechende zeitanteilige Vergütung. Des Weiteren erhalten Aufsichtsratsmitglieder für jede Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats oder eines seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 250 €. Eine variable Vergütungskomponente ist nicht vorgesehen. Kredite oder vergleichbare Leistungen wurden den Aufsichtsratsmitgliedern nicht gewährt. Jenseits der im Rahmen der Anstellungsverträge der Arbeitnehmervertreter geschuldeten marktüblichen Vergütungen wurden den Aufsichtsratsmitgliedern keine Vergütungen für persönliche Leistungen gewährt. Im Berichtszeitraum betrugen die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats 309.292 € (im Vorjahr: 303.938 €). Individuelle Vergütung des Aufsichtsratsscroll
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Sämtliche Beträge ohne Mehrwertsteuer Übernahmerechtliche Angaben und erläuternder Bericht1. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt 72.753.334,00 €. Es ist eingeteilt in 72.753.334 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von jeweils 1,00 €, davon 70.048.834 A-Aktien und 2.704.500 S-Aktien (Aktiengattungen). Die S-Aktien vermitteln eine Beteiligung allein am Ergebnis und Vermögen der S-Sparte, während die A-Aktien allein eine Beteiligung am Ergebnis und Vermögen der A-Sparte vermitteln. Die S-Sparte umfasst den Teil des Unternehmens, der sich mit dem Erwerb, dem Halten, der Veräußerung, der Vermietung, der Verwaltung und der Entwicklung von nicht hafenumschlagspezifischen Immobilien befasst (Teilkonzern Immobilien). Sämtliche übrigen Teile des Unternehmens bilden die A-Sparte (Teilkonzern Hafenlogistik). Die Dividendenberechtigung der Inhaber von S-Aktien richtet sich nach der Höhe des der S-Sparte zuzurechnenden Teils des Bilanzgewinns, die Dividendenberechtigung der Inhaber von A-Aktien richtet sich nach der Höhe des verbleibenden Teils des Bilanzgewinns (§ 4 Abs. 1 der Satzung). Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme (§ 20 Abs. 1 der Satzung) und vermittelt die üblichen durch das AktG und die Satzung verbrieften Rechte und Pflichten. Sofern das Gesetz die Fassung eines Sonderbeschlusses durch Aktionäre einer Gattung vorschreibt, sind nur die Inhaber von Aktien dieser Gattung stimmberechtigt. 2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch solche aus Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern, bestehen nach Kenntnis des Vorstands nicht. 3. Für Angaben zu direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital, die zehn vom Hundert der Stimmrechte überschreiten. Konzernanhang, Tz. 35 Eigenkapital und Tz. 48 Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen 4. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht. 5. Arbeitnehmer, die am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind, üben ihre Aktionärsrechte nach freiem Ermessen aus; es besteht keine Stimmrechtskontrolle. 6.1 Gemäß § 8 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand aus zwei oder mehr Personen. Die Ernennung und die Abberufung der Vorstandsmitglieder erfolgen nach Maßgabe von § 84 AktG in Verbindung mit § 31 MitbestG und § 8 der Satzung durch den Aufsichtsrat. 6.2 Die Satzung kann durch Beschluss der Hauptversammlung geändert werden. Die Hauptversammlung beschließt gemäß §§ 179, 133 AktG und § 22 der Satzung über Satzungsänderungen mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Soweit gesetzlich für bestimmte Satzungsänderungen zwingend eine größere Stimmen- bzw. Kapitalmehrheit vorgeschrieben ist, gilt die gesetzlich geforderte Mehrheit. Nach § 11 Abs. 4 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur ihre Fassung betreffen. Sofern durch eine Satzungsänderung bei einer Kapitalerhöhung oder bei Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz das Verhältnis zwischen A- und S-Aktien geändert werden soll, ist jeweils ein Sonderbeschluss der betroffenen A- bzw. S-Aktionäre gemäß § 138 AktG erforderlich. Änderungen der Satzung werden mit Eintragung in das Handelsregister wirksam. 7.1 Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 21. Juni 2017 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. Juni 2022 durch Ausgabe von bis zu 35.024.417 neuen, auf den Namen lautenden A-Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu 35.024.417,00 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I, vgl. § 3 Abs. 4 der Satzung). Dabei ist das gesetzliche Bezugsrecht der S-Aktionäre ausgeschlossen. Darüber hinaus ist der Vorstand berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch das gesetzliche Bezugsrecht der A-Aktionäre in den im Beschluss näher definierten Fällen auszuschließen, z. B. bei der Ausgabe gegen Sacheinlagen oder bei der Ausgabe gegen Bareinlagen, sofern der Ausgabepreis den Börsenpreis der bereits notierten A-Aktien im Zeitpunkt der Ausgabe nicht wesentlich unterschreitet und der auf die neuen A-Aktien entfallende Anteil am Grundkapital nicht mehr als 10 % beträgt. Die Ausgabe neuer A-Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der A-Aktionäre ist ferner insgesamt auf 20 % des auf die A-Aktien entfallenden Grundkapitals begrenzt, wobei für Zwecke der 20 %-Grenze auch sämtliche A-Aktien anzurechnen sind, die unter anderen Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden oder auszugeben sind. 7.2 Der Vorstand ist darüber hinaus gemäß § 3 Abs. 5 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. Juni 2022 durch Ausgabe von bis zu 1.352.250 neuen, auf den Namen lautenden S-Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu 1.352.250,00 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II, vgl. § 3 Abs. 5 der Satzung). Dabei ist das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von A-Aktien ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von S-Aktien auszuschließen, soweit es zum Ausgleich von Spitzenbeträgen erforderlich ist. 7.3 Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 16. Juni 2016 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 16. Juni 2019 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen oder Kombinationen dieser Instrumente (im Folgenden zusammenfassend auch "Schuldverschreibungen") zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte auf bis zu 10.000.000 neue, auf den Namen lautende A-Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils 1,00 € nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren. Der Gesamtnennbetrag der im Rahmen dieser Ermächtigung auszugebenden Schuldverschreibungen darf insgesamt 200.000.000,00 € nicht übersteigen. Die Schuldverschreibungen werden in jeweils gleichberechtigte und gleichrangige Teilschuldverschreibungen eingeteilt. Die jeweiligen Bedingungen der Schuldverschreibungen können auch eine Options- bzw. Wandlungspflicht sowie ein Andienungsrecht des Emittenten zur Lieferung von A-Aktien der Gesellschaft zum Ende der Laufzeit oder zu einem früheren Zeitpunkt vorsehen. Das Bezugsrecht der S-Aktionäre ist ausgeschlossen. Darüber hinaus kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch das Bezugsrecht der A-Aktionäre auf die Teilschuldverschreibungen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, um Spitzenbeträge auszugleichen, zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber bzw. Gläubiger von ausstehenden Optionsrechten bzw. Schuldverschreibungen und sofern Schuldverschreibungen gegen bar ausgegeben werden, wobei auf die Schuldverschreibungen mit einem Wandlungs- bzw. Optionsrecht bzw. einer Wandlungspflicht oder einem Andienungsrecht des Emittenten auf A-Aktien nicht mehr als ein anteiliger Betrag von 10 % des auf die A-Aktien entfallenden Grundkapitals entfallen darf. Die Ausgabe unter Ausschluss des Bezugsrechts der A-Aktionäre ist ferner insgesamt auf 20 % des auf die A-Aktien entfallenden Grundkapitals begrenzt, wobei für Zwecke der 20 %-Grenze auch sämtliche A-Aktien anzurechnen sind, die unter anderen Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden oder noch auszugeben sind. Für die Bedienung der Wandlungs- und Optionsrechte bzw. -pflichten sowie etwaiger Andienungsrechte steht ein bedingtes Kapital von 10.000.000,00 € zur Verfügung, das die Ausgabe von bis zu 10.000.000 neuen, auf den Namen lautenden A-Aktien ermöglicht (vgl. § 3 Abs. 6 der Satzung). 7.4 Die Gesellschaft wurde in der Hauptversammlung am 16. Juni 2016 ermächtigt, bis zum 15. Juni 2021 eigene AAktien im Umfang von insgesamt bis zu 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung - oder, falls dieser Betrag geringer ist, des im Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung - auf die A-Aktien entfallenden Teils des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung darf zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken, nicht aber zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden. Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstands über die Börse, mittels eines an sämtliche A-Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen. Der Vorstand wurde weiterhin ermächtigt, A-Aktien der Gesellschaft, die aufgrund vorstehender Ermächtigung erworben werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats neben der Veräußerung über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken zu verwenden. Zulässig sind danach insbesondere auch die Veräußerung gegen Barleistung zu einem Preis, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet, die Verwendung zur Erfüllung von Umtauschrechten oder -pflichten von Inhabern bzw. Gläubigern aus von der Gesellschaft oder von Gesellschaften, an denen die Gesellschaft eine Mehrheitsbeteiligung hält, ausgegebenen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die Ausgabe bzw. das Angebot zum Erwerb an Mitarbeiter der Gesellschaft oder an Mitarbeiter oder Organmitglieder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, die Veräußerung gegen Sachleistungen an Dritte sowie die Einziehung, auch im vereinfachten Verfahren gemäß § 237 Abs. 3-5 AktG. In den genannten Fällen - mit Ausnahme der Einziehung - ist zudem das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien ausgeschlossen. Mit Ausnahme der Veräußerung gegen Sachleistungen sowie der Einziehung gilt dabei jeweils, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußerten bzw. verwendeten A-Aktien insgesamt höchstens 10 % des auf die A-Aktien entfallenden Teils des Grundkapitals ausmachen dürfen. Die weiteren Einzelheiten der in Ziffer 7.1 bis 7.4 genannten Ermächtigungen, insbesondere die Konditionen des Erwerbs bzw. der Ausgabe von Aktien, die Möglichkeiten zum Bezugsrechtsausschluss sowie deren Grenzen, ergeben sich aus den jeweiligen Ermächtigungsbeschlüssen und - für die in Ziffer 7.1 bis 7.3 genannten Ermächtigungen - aus § 3 der Satzung. 7.5 Die Gesellschaft ist gemäß § 6 der Satzung und § 237 Abs. 1 AktG ermächtigt, A- oder S-Aktien gegen Zahlung eines angemessenen Einziehungsentgelts einzuziehen, sofern und soweit diejenigen Aktionäre, deren Aktien eingezogen werden sollen, ihre Zustimmung hierzu erteilen. 8. Die folgenden wesentlichen Vereinbarungen enthalten Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels, wie er unter anderem infolge eines Übernahmeangebots eintreten kann: Die Gesellschaft hat im September 2015 drei Schuldscheindarlehen mit einem Gesamtvolumen von 53 Mio. € aufgenommen sowie insgesamt 44 Namensschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 22 Mio. € ausgegeben. Die Schuldscheindarlehen und die Namensschuldverschreibungen sind jeweils in Teilbeträgen in der Zeit vom 30. September 2022 bis zum 30. September 2025 bzw. in der Zeit vom 30. September 2027 bis zum 30. September 2030 zur Rückzahlung fällig. Im Oktober 2018 hat die Gesellschaft drei weitere Schuldscheindarlehen mit einem Gesamtvolumen von 80 Mio. € aufgenommen und weitere 40 Namensschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 20 Mio. € ausgegeben. Die einzelnen Schuldscheindarlehen sind in der Zeit vom 5. Oktober 2025 bis zum 5. Oktober 2028 zur Rückzahlung fällig. Die Namensschuldverschreibung ist am 5. Oktober 2033 zur Rückzahlung fällig. Im Falle eines Kontrollwechsels bei der HHLA sind die Anleihegläubiger der Namensschuldverschreibungen sowie die Gläubiger der Schuldscheindarlehen bzw. der jeweiligen Tranchen zur vorzeitigen Fälligstellung berechtigt, im Fall der Schuldverschreibungen und Darlehen bzw. der jeweiligen Tranchen aus dem Jahr 2015 allerdings vorbehaltlich der Unzumutbarkeit der Fortführung für den jeweiligen Anleihe- oder Darlehensgläubiger. Ein Kontrollwechsel liegt dabei jeweils vor, wenn die Freie und Hansestadt Hamburg direkt oder mittelbar weniger als 50,1 % der Stimmrechte am Kapital der HHLA hält. Ferner enthalten die im Berichtszeitraum geltenden Dienstverträge der Mitglieder des Vorstands eine Regelung, der zufolge sie im Falle eines Verlusts des Vorstandsmandats aufgrund einer Änderung der Mehrheitsverhältnisse (Change of Control) und vergleichbarer Sachverhalte einen Abfindungsanspruch haben. Ziffer 9 9. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder enthalten eine Regelung, die im Falle eines Verlusts des Vorstandsmandats ohne wichtigen Grund - einschließlich einer Beendigung aufgrund eines Kontrollwechsels (Change of Control), z. B. infolge eines Übernahme- oder Pflichtangebots - die Zahlung einer Abfindung an das jeweilige Vorstandsmitglied vorsieht. Die Abfindung ist dabei jeweils - im Einklang mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex - auf maximal zwei Jahresvergütungen (einschließlich Nebenleistungen) und zudem auf die Gesamtvergütung für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags begrenzt. Die dargestellten Regelungen entsprechen der Gesetzeslage und sind bei vergleichbaren börsennotierten Unternehmen üblich. Sie dienen nicht dem Zweck der Erschwerung etwaiger Übernahmeversuche. Erläuterungen zum Einzelabschluss der HHLA auf Basis HGBDer Jahresabschluss der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (HHLA AG) wird im Gegensatz zum Konzernabschluss nicht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), sondern nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Gesellschaft im ÜberblickStruktur und GeschäftstätigkeitDie HHLA AG ist ein führender Hafenlogistikkonzern in Europa. Die HHLA AG ist die Muttergesellschaft des HHLA-Konzerns und steuert den Konzern als strategische Management-Holding. Das operative Geschäft wird von 27 inländischen und 15 ausländischen Gesellschaften betrieben, die zum Konsolidierungskreis des Konzerns zählen. Im Geschäftsjahr 2018 akquirierte die HHLA AG den estnischen Terminalbetreiber Transiidikeskuse AS, übernahm im Bereich Intermodal die noch ausstehenden Anteile an der METRANS a.s. und organisierte ihre polnischen Bahnaktivitäten neu. Darüber hinaus wurden keine wesentlichen rechtlichen oder organisatorischen Veränderungen vorgenommen. Die rechtlich selbstständige HHLA AG wurde im Rahmen des Börsengangs am 2. November 2007 in die beiden Teile A-Sparte und S-Sparte aufgeteilt. Die A-Sparte repräsentiert den Teilkonzern Hafenlogistik. Die an der Börse notierten A-Aktien vermitteln eine Beteiligung allein am Ergebnis und Vermögen dieser Geschäftsaktivitäten. Die Entwicklung und das wirtschaftliche Ergebnis des Teilkonzerns Immobilien werden der S-Sparte zugerechnet. Die S-Aktien werden nicht an der Börse gehandelt und befinden sich vollständig im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Im unwahrscheinlichen und bisher nicht vorgekommenen Fall eines Verlusts im Teilkonzern Immobilien würde dieser gemäß einem separat abgeschlossenen Verlustausgleichsvertrag mittelbar durch die FHH übernommen. PersonalDie Anzahl der Beschäftigten in der HHLA AG betrug am 31. Dezember 2018 insgesamt 1.045 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (im Vorjahr: 1.073). Davon waren 290 Lohnempfänger (im Vorjahr: 303), 714 Gehaltsempfänger (im Vorjahr: 725) sowie 41 Auszubildende (im Vorjahr: 45). Von den 1.045 Beschäftigten wurden im Berichtsjahr 481 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Gesellschaften innerhalb des HHLA-Konzerns entsandt. Wirtschaftliches UmfeldDie Entwicklungen der Branche und der Gesamtwirtschaft entsprechen im Wesentlichen denen des HHLA-Konzerns. ErtragslageWesentliche Kennzahlenscroll
Die Umsatzerlöse der HHLA AG resultierten im Wesentlichen aus der Weiterbelastung von Personalkosten für entsandtes Personal der Holding an die ausgegliederten Unternehmensbereiche in den Segmenten Container und Logistik sowie aus der Verrechnung administrativer Dienstleistungen und Leistungen für IT-Systeme, die in der HHLA AG gebündelt sind. Im Berichtsjahr betrugen die Umsatzerlöse 122,8 Mio. € (im Vorjahr: 127,6 Mio. €). Der Rückgang um 4,8 Mio. € resultierte im Wesentlichen aus der gesunkenen Weiterbelastung von Personalkosten für entsandtes Personal. Die sonstigen Erträge und Aufwendungen entlasten das Ergebnis im Vorjahresvergleich um zusätzlich 8,8 Mio. €. Dies resultierte im Wesentlichen aus im Vorjahr erfassten Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Organisationsumbau im Segment Container. Die Reduzierung des Finanzergebnisses gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf zinsinduzierte Rückstellungsveränderungen zurückzuführen. Die Entwicklung des Beteiligungsergebnisses ist im Wesentlichen auf die Geschäftsentwicklung des Segments Intermodal zurückzuführen. Die ergebniswirksam vereinnahmten Jahresüberschüsse aus den Tochtergesellschaften und Beteiligungen der HHLA AG haben sich im Vorjahresvergleich um 32,5 Mio. € auf 125,6 Mio. € erhöht (im Vorjahr: 93,1 Mio. €). Der Rückgang der Ertragsteuern um 0,4 Mio. € resultierte überwiegend aus dem geringeren Betriebs- und Finanzergebnis. Der Jahresüberschuss der Gesellschaft betrug im Berichtsjahr 56,2 Mio. € (im Vorjahr: 24,1 Mio. €). Davon entfallen auf die A-Sparte 47,7 Mio. € (im Vorjahr: 14,7 Mio. €) und auf die S-Sparte 8,5 Mio. € (im Vorjahr: 9,4 Mio. €). Soll-Ist-Vergleichscroll
Die prognostizierte Entwicklung des Jahresüberschusses ist wie erwartet eingetreten. Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage VermögenslageBilanzstrukturscroll
Die Restbuchwerte der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens betrugen zum Bilanzstichtag 29,8 Mio. € (im Vorjahr: 23,2 Mio. €). Die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen betrugen im Berichtsjahr 9,8 Mio. € (im Vorjahr: 8,3 Mio. €). Der Investitionsschwerpunkt lag dabei auf dem Ausbau der IT-Landschaft. Das Finanzanlagevermögen erhöhte sich im Wesentlichen infolge der eingangs beschriebenen Übernahme der noch ausstehenden Anteile an der METRANS a.s. um insgesamt 48,3 Mio. € auf 424,8 Mio. €. Entwicklung der Pensionsrückstellungenscroll
Die HHLA AG bewertet die Ansprüche aus bestehenden Pensionsverpflichtungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren "Projected Unit Credit Method". Dabei erfolgt die Zuordnung künftiger Leistungen im Verhältnis der bereits zurückgelegten zu der bis zum Eintritt des jeweiligen Versorgungsfalles möglichen Dienstzeit. Zusätzlich werden die künftig zu erwartenden Renten- und Entgeltsteigerungen berücksichtigt. Für das Berichtsjahr wird ein von der Deutschen Bundesbank vorgegebener durchschnittlicher Marktzins der vergangenen zehn Jahre von 3,21 % (im Vorjahr: 3,68 %) angewandt. Dabei wird gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei der Pensionsrückstellung pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Die Pensionsrückstellung betrug zum Bilanzstichtag 323,9 Mio. € (im Vorjahr: 309,6 Mio. €). FinanzlageLiquiditätsanalysescroll
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit betrug im Berichtsjahr 38,2 Mio. € (im Vorjahr: 32,3 Mio. €). Er war wesentlich durch das Betriebsergebnis geprägt. Die Finanzierung der Investitionen erfolgte mittels Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit sowie der Aufnahme einer Schuldscheinfinanzierung. Der Finanzmittelfonds setzte sich im Rahmen bestehender Cash-Pool-Verträge aus Forderungen gegenüber Tochtergesellschaften in Höhe von 192,3 Mio. € (im Vorjahr: 166,4 Mio. €), liquiden Mitteln in Form von Bankguthaben in Höhe von 128,8 Mio. € (im Vorjahr: 147,9 Mio. €), davon kurzfristige Einlagen bei Kreditinstituten in Höhe von 20,0 Mio. € (im Vorjahr: 20,0 Mio. €), sowie Clearing-Forderungen gegenüber der Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg (HGV), in Höhe von 95,0 Mio. € (im Vorjahr: 74,0 Mio. €) zusammen. Die HHLA AG ist mit der S-Sparte in das Cash-Clearing-System der HGV einbezogen. Die A-Sparte nutzt darüber hinaus die Möglichkeit, Liquiditätsüberschüsse bei der HGV anzulegen, soweit dies für die HHLA AG vorteilhaft ist. Risiko- und ChancenberichtDie Geschäftsentwicklung der HHLA AG unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie die des HHLA-Konzerns. An den Risiken ihrer Tochterunternehmen und Beteiligungen partizipiert die HHLA AG grundsätzlich entsprechend ihrer jeweiligen Beteiligungsquote. Die HHLA AG als Mutterunternehmen des HHLA-Konzerns ist in das konzernweite Risiko- und Chancenmanagementsystem eingebunden. Im Kapitel Risiko- und Chancenbericht des zusammengefassten Lageberichts erfolgt die nach § 289 Abs. 5 HGB erforderliche Beschreibung des internen Kontrollsystems. Risiko- und Chancenbericht PrognoseberichtAusblickDie Erwartungen für die HHLA AG spiegeln sich aufgrund ihrer Verflechtungen mit den Konzerngesellschaften und ihres Gewichts im Konzern in der Prognose des Konzerns wider. Es wird erwartet, dass die für den HHLA-Konzern getroffenen Aussagen zur Markt- und Umsatzentwicklung sich im Wesentlichen in den Umsatzerlösen der HHLA AG widerspiegeln werden. Darüber hinaus sollte das Beteiligungsergebnis wesentlich zum Ergebnis der HHLA AG beitragen. Prognosebericht Erwartete Ertragslage 2019 Auf Basis der erwarteten Entwicklung geht die HHLA AG insgesamt von einem Jahresüberschuss im Bereich des Vorjahres aus. Erwartete Vermögens- und Finanzlage 2019 Die HHLA AG geht von einer weiterhin stabilen Finanzlage aus. Dividende Die Gewinnverwendung der HHLA AG orientiert sich wie im Vorjahr an der Ergebnisentwicklung des abgelaufenen Geschäftsjahres. Der Bilanzgewinn und eine stabile Finanzlage stellen dabei die Grundlage für eine Fortsetzung der kontinuierlichen Ausschüttungspolitik dar. Erklärung des VorstandsNach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die im Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, hat die Gesellschaft bei den Rechtsgeschäften eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden. Gemäß § 4 der Satzung hat der Vorstand in analoger Anwendung der Regelungen des § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zwischen der A-Sparte und der S-Sparte zu erstellen. Nach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die im Bericht über die Beziehungen zwischen der A-Sparte und der S-Sparte aufgeführten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, haben beide Sparten eine angemessene Gegenleistung erhalten. Aufwendungen und Erträge, die nicht einer Sparte direkt zugeordnet werden können, sind entsprechend der Satzung auf die Sparten aufgeteilt worden. Es wurden keine Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse der jeweils anderen Sparte getroffen oder unterlassen.
Hamburg, den 1. März 2019 Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft Der Vorstand Angela Titzrath Heinz Brandt Jens Hansen Dr. Roland Lappin Einige der im Lagebericht enthaltenen Angaben, einschließlich der Aussagen zu Umsatz- und Ergebnisentwicklungen sowie zu möglichen Veränderungen in der Branche oder zur Finanzlage, enthalten zukunftsbezogene Aussagen. Diese Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen der Gesellschaft. Der Eintritt oder Nichteintritt eines unsicheren Ereignisses könnte dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse einschließlich der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der HHLA wesentlich von denjenigen abweichen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden. KonzernabschlussGewinn- und VerlustrechnungHHLA-Konzernscroll
Gesamtergebnisrechnung HHLA-Konzernscroll
Gewinn- und VerlustrechnungHHLA-Teilkonzernescroll
Gesamtergebnisrechnung HHLA-Teilkonzernescroll
Gewinn- und VerlustrechnungHHLA-Teilkonzernescroll
Gesamtergebnisrechnung HHLA-Teilkonzernescroll
BilanzHHLA-KonzernAKTIVA scroll
BilanzHHLA-TeilkonzerneAKTIVA scroll
BilanzHHLA-TeilkonzerneAKTIVA scroll
KapitalflussrechnungHHLA-Konzernscroll
KapitalflussrechnungHHLA-Teilkonzernescroll
KapitalflussrechnungHHLA-Teilkonzernescroll
EigenkapitalveränderungsrechnungHHLA-Konzernscroll
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Eigenkapitalveränderungsrechnung - HHLA-Teilkonzern Hafenlogistik (A-Sparte)scroll
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Eigenkapitalveränderungsrechnung - HHLA-Teilkonzern Immobilien (S-Sparte)scroll
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Segmentberichterstattung HHLA-Konzernscroll
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1)
In der Summe der Investitionen ist der Erwerb der Anteile der HHLA TK Estonia AS nicht
enthalten. KonzernanhangAllgemeine Erläuterungen1. Grundsätzliche Informationen über den KonzernDas oberste Mutterunternehmen des Konzerns ist die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, Bei St. Annen 1, 20457 Hamburg (im Folgenden: HHLA oder der Konzern), eingetragen im Handelsregister Hamburg unter der Nummer HRB 1902. Das oberste, dem Konzern übergeordnete Mutterunternehmen ist die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg (HGV). Der Konzern besteht seit 1. Januar 2007 aus dem Teilkonzern Hafenlogistik (A-Sparte) und dem Teilkonzern Immobilien (S-Sparte). Der Teil des Konzerns, der sich mit den Immobilien der Hamburger Speicherstadt und am Hamburger Fischmarkt befasst, wird dem Teilkonzern Immobilien (S-Sparte) zugeordnet. Alle übrigen Teile des Unternehmens werden gemeinsam dem Teilkonzern Hafenlogistik (A-Sparte) zugeordnet. Für Zwecke der Ermittlung der jeweiligen Dividendenberechtigung der Aktionäre werden Sparteneinzelabschlüsse erstellt, die satzungsgemäß Bestandteil des Anhangs zum Jahresabschluss des Mutterunternehmens sind. Informationen zu den Segmenten, in denen der HHLA-Konzern tätig ist, sind unter Textziffer 44 ausgewiesen. Aufwendungen und Erträge der HHLA, die nicht einem Teilkonzern direkt zugeordnet werden können, werden für die Ermittlung der Dividendenberechtigung der Aktionäre der jeweiligen Teilkonzerne entsprechend ihrem Anteil an den Umsatzerlösen aufgeteilt. Sämtliche Verrechnungspreise für Leistungen zwischen den beiden Teilkonzernen werden dabei wie unter fremden Dritten festgelegt. Ein Austausch liquider Mittel zwischen beiden Teilkonzernen ist marktkonform zu verzinsen. Zur Verteilung der geleisteten Steuern wird für jeden Teilkonzern ein fiktives steuerliches Ergebnis ermittelt. Die sich ergebende fiktive Steuerbelastung stellt dabei die Belastung dar, die sich ergäbe, wenn jeder der beiden Teilkonzerne ein eigenständiges Steuersubjekt wäre. Zur Verdeutlichung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Teilkonzerne sind diesem Konzernanhang die Gewinn- und Verlustrechnung, die Gesamtergebnisrechnung, die Bilanz, die Kapitalflussrechnung sowie die Eigenkapitalveränderungsrechnung der beiden Teilkonzerne als Anlage vorangestellt. Der Konzernabschluss der HHLA für das Geschäftsjahr 2018 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Dabei wurden zusätzlich die Regelungen des § 315e Abs. 1 HGB sowie die ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt. Die Anforderungen der IFRS wurden vollständig erfüllt und führen zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns. Die Bilanzierung und Bewertung sowie die Erläuterungen und Angaben zum Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 basieren grundsätzlich auf denselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die auch dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017 zugrunde lagen. Ausnahmen bilden hier die unter Textziffer 5 aufgeführten Auswirkungen von neuen Rechnungslegungsstandards nach IFRS, die vom Konzern zum 1. Januar 2018 verpflichtend anzuwenden sind. Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind unter Textziffer 6 erläutert. Das Geschäftsjahr der HHLA und ihrer einbezogenen Tochterunternehmen entspricht dem Kalenderjahr. Der Konzernabschluss und die Anhangangaben werden in Euro aufgestellt. Sofern nicht anders angegeben, sind alle Beträge in Tausend Euro (T€) angeführt. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen nicht genau zu angegebenen Summen aufaddieren. Der vorliegende Konzernabschluss der HHLA für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 wurde am 1. März 2019 durch den Vorstand zur Vorlage an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er diesen billigt. 2. KonsolidierungsgrundsätzeDer Konzernabschluss umfasst den Abschluss der HHLA und ihrer wesentlichen Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die Vermögenswerte und Schulden der in den Konzernabschluss voll bzw. at-equity einbezogenen inländischen und ausländischen Unternehmen werden nach den für den HHLA-Konzern einheitlich geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angesetzt. Zum Erwerbszeitpunkt erfolgt die Kapitalkonsolidierung durch Verrechnung der Anschaffungskosten der Beteiligung mit dem anteiligen beizulegenden Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden der Tochterunternehmen. Dabei werden auch bisher nicht bilanzierte immaterielle Vermögenswerte, die nach IFRS 3 i. V. m. IAS 38 bilanzierungsfähig sind, sowie Eventualschulden mit ihren beizulegenden Zeitwerten aktiviert bzw. passiviert. Ein entstehender positiver Unterschiedsbetrag, der sich im Rahmen der Erstkonsolidierung ergibt, wird als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert und einem jährlichen Impairment-Test unterworfen. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird nach einer kritischen Überprüfung erfolgswirksam vereinnahmt. Erläuterungen zum Impairment-Test befinden sich unter Textziffer 6 und Textziffer 7. Auf konzernfremde Dritte entfallende Anteile am Eigenkapital werden in der Bilanz unter "Nicht beherrschende Anteile" innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen, siehe auch Textziffer 3 und Textziffer 35. Der Erwerb von zusätzlichen nicht beherrschenden Anteilen an konsolidierten Gesellschaften wird gemäß dem Entity-Konzept als Eigenkapitaltransaktion betrachtet und demnach unter Berücksichtigung der Minderung der Anteile direkt mit dem Eigenkapital verrechnet. Mehr- bzw. Mindererlöse aus dem Verkauf von nicht beherrschenden Anteilen an konsolidierten Gesellschaften werden ebenfalls erfolgsneutral direkt über das Eigenkapital ausgebucht, soweit die Transaktion zu keinem Beherrschungsverlust führt. Kommt es zum Beherrschungsverlust, sind die verbliebenen Anteile zum beizulegenden Zeitwert oder gegebenenfalls at-equity zu bewerten. Die Auswirkungen konzerninterner Geschäftsvorfälle werden vollständig eliminiert. 3. Zusammensetzung des KonzernsKonsolidierungskreisZum Konsolidierungskreis der HHLA zählen insgesamt 27 inländische und 15 ausländische Gesellschaften. Für eine detaillierte Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 313 Abs. 2 HGB siehe auch Textziffer 48. Die hierin gemachten Angaben zum Eigenkapital und zum Jahresergebnis der Gesellschaften sind den jeweiligen Jahresabschlüssen, die nach nationalen Rechnungslegungsvorschriften erstellt wurden, entnommen. Darüber hinaus sind geforderte Angaben gemäß IFRS 12.10 und 12.21 ebenfalls in der Aufstellung zum Anteilsbesitz enthalten. Konsolidierungskreisscroll
TochterunternehmenDer Konzernabschluss umfasst den Abschluss der HHLA AG und ihrer wesentlichen Tochterunternehmen. Tochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und er seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen. Insbesondere beherrscht die HHLA AG ein Beteiligungsunternehmen dann, und nur dann, wenn sie alle in IFRS 10.7 aufgeführten Eigenschaften besitzt. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. Nicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet. Änderungen des Anteils des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert. Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilenscroll
Seit dem Ende des ersten Quartals 2018 besitzt die HHLA AG sämtliche Anteile an der METRANS a.s. Weitere Einzelheiten hierzu befinden sich in dieser Textziffer unter Unternehmenserwerbe, -veräußerungen und sonstige Änderungen im Konsolidierungskreis. Finanzinformationen zu Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilenscroll
Anteile an GemeinschaftsunternehmenDer Konzern ist an Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) beteiligt. Ein Gemeinschaftsunternehmen unterliegt gem. IFRS 11 einer gemeinsamen vertraglichen Vereinbarung von zwei oder mehreren Parteien zur Durchführung einer wirtschaftlichen Tätigkeit, die einer gemeinschaftlichen Führung unterliegt. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte Aufteilung der Führung dieser Vereinbarung und ist nur dann gegeben, wenn die mit dieser Geschäftstätigkeit verbundenen Entscheidungen die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern. Bei den Gesellschaften HHLA Frucht, STEIN und Hamburg Vessel Coordination Center hält der HHLA-Konzern mehr als die Hälfte der Stimmrechte, hat jedoch keine Beherrschung, da sie faktisch gemeinschaftlich geführt werden. Dies begründet sich im Wesentlichen mit der paritätischen Besetzung der wesentlichen Gesellschaftsorgane (Geschäftsführung und/oder Aufsichtsrat). Zusammengefasste Finanzinformationen zu einzeln nicht wesentlichen Gemeinschaftsunternehmenscroll
Es bestanden weder im Berichtsjahr noch kumuliert nicht erfasste Verluste von Gemeinschaftsunternehmen. Buchwerte der Konzernanteile an Gemeinschaftsunternehmenscroll
Anteile an assoziierten UnternehmenBei Unternehmen, welche als assoziierte Unternehmen bestimmt sind, verfügt der Anteilseigner über einen maßgeblichen Einfluss. Gleichzeitig liegt weder ein Tochterunternehmen noch ein Anteil an einem Gemeinschaftsunternehmen vor. Ein maßgeblicher Einfluss wird unterstellt, wenn die Möglichkeit besteht, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, ohne jedoch beherrschenden Einfluss auszuüben. Dies ist im Wesentlichen durch mittel- oder unmittelbare Stimmrechtsanteile von 20 bis 50 % gegeben. Auf die Angabe von Informationen zu assoziierten Unternehmen gem. IFRS 12 verzichtet die HHLA, da die betreffenden Gesellschaften einen insgesamt untergeordneten Stellenwert für den Konzern besitzen. Die HHLA sieht hierdurch die Aussage über die Wesensart der Anteile an anderen Unternehmen und damit einhergehender Risiken nicht beeinträchtigt. Die Auswirkungen dieser Anteile auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage auf den HHLA-Konzern sind in gleicher Weise unbedeutend. Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten UnternehmenDie Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen erfolgt unter Anwendung der Equity-Methode. Bei der Equity-Methode werden die Anteile am Gemeinschaftsunternehmen bzw. am assoziierten Unternehmen zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt. Ein bei der erstmaligen Bilanzierung gegebenenfalls innerhalb des Beteiligungsbuchwerts bilanzierter Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht planmäßig abgeschrieben, sondern es wird eine Werthaltigkeitsprüfung des gesamten Buchwerts der Beteiligung vorgenommen, wenn Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Nach dem Erwerbszeitpunkt wird der Anteil der HHLA am Ergebnis des Gemeinschaftsunternehmens bzw. des assoziierten Unternehmens in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns erfasst, der Anteil an erfolgsneutralen Veränderungen des Eigenkapitals wird unmittelbar im Konzerneigenkapital berücksichtigt. Diese kumulativen Veränderungen wirken sich auf die Höhe des Beteiligungsbuchwerts des Gemeinschaftsunternehmens bzw. des assoziierten Unternehmens aus. Sobald jedoch der Anteil der HHLA an den Verlusten des Unternehmens den Beteiligungsbuchwert übersteigt, erfasst die HHLA keine weiteren Verlustanteile, es sei denn, die HHLA ist Verpflichtungen eingegangen oder hat Zahlungen für das Gemeinschaftsunternehmen bzw. das assoziierte Unternehmen geleistet. Wesentliche Ergebnisse aus Geschäftsvorfällen zwischen der HHLA und dem Gemeinschaftsunternehmen bzw. dem assoziierten Unternehmen werden entsprechend dem Anteil am Unternehmen eliminiert. Unternehmenserwerbe, -veräußerungen und sonstige Änderungen im KonsolidierungskreisMit Anteilskaufvertrag vom 28. Dezember 2017 und mit Vertrag über die Übertragung von Geschäftsanteilen vom 22. Januar 2018 erwarb die METRANS a.s., Prag/Tschechien, 100 % der Anteile an der POLZUG Intermodal Polska sp. z.o.o., Warschau/Polen, und firmierte die erworbene Gesellschaft um in METRANS (Polonia) Sp. z.o.o. Diese Transaktion hat keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss der HHLA. Mit Aktienkauf- und Übertragungsverträgen vom 2. März 2018 erwarb die HHLA weitere Anteile an der METRANS a.s., Prag/Tschechien, und erhöhte somit ihren Anteil von 90,0 auf 100 %. Der Kaufpreis für diese Anteile wurde entsprechend dem Entity-Concept unter entsprechender Minderung der nicht beherrschenden Anteile erfolgsneutral im Eigenkapital verrechnet. Mit Datum vom 26. März 2018 unterzeichnete die HHLA einen Vertrag zum Erwerb von 100 % der Anteile an dem Terminalbetreiber Transiidikeskuse AS mit Sitz in Tallinn/Estland, um ihr bestehendes Transport- und Logistiknetzwerk auch in Estland weiter auszubauen. Mit Erfüllung der verschiedenen aufschiebenden Bedingungen erlangte die HHLA die Beherrschungsmöglichkeit am 27. Juni 2018 (Erwerbszeitpunkt i. S. d. IFRS 3 (9)). Der Kaufpreis (übertragene Gegenleistung) wurde in Euro beglichen. Mit Wirkung zum 24. September 2018 wurde die Gesellschaft in HHLA TK Estonia AS umfirmiert. Beizulegender Zeitwert der Vermögenswerte und Schuldenscroll
Der abgeleitete Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 7.587 T€ umfasst den Wert des Mitarbeiterstamms der erworbenen Gesellschaft sowie die sich aus dem Geschäftsmodell ergebenden Chancen wie den Ausbau des Geschäfts im Baltikum, des Russlandgeschäfts sowie den Aufbau der RoRo-Dienste. Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde dem Segment Container zugeordnet. Die kundenbezogenen immateriellen Vermögenswerte (Kundenbeziehungen) beinhalten in Höhe von 7.361 T€ den erleichterten Zugang der erworbenen Gesellschaft zu einem bestehenden Kundenstamm. Es wird nicht erwartet, dass ein Teil des erfassten Geschäfts- oder Firmenwerts steuerlich abzugsfähig ist. Der beizulegende Zeitwert der kurzfristigen Vermögenswerte beträgt 3.044 T€ und umfasst Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 2.590 T€. Der Bruttobetrag der fälligen vertraglichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beträgt 3.875 T€, wovon voraussichtlich 1.285 T€ uneinbringlich sind. Auf die Aufstellung eines Zwischenabschlusses zum 27. Juni 2018 wurde aufgrund der Nähe des Erwerbsstichtages zum 30. Juni 2018 verzichtet. Hätte der Erwerb bereits zum 1. Januar 2018 stattgefunden, hätten die Konzernumsatzerlöse nach Schätzungen des Vorstands um 10,8 Mio. € und der Konzerngewinn nach Steuern um 1,5 Mio. € höher gelegen. Bei der Ermittlung dieser Beträge hat das Management angenommen, dass die ermittelten Anpassungen der beizulegenden Zeitwerte, die zum Erwerbszeitpunkt vorgenommen wurden, auch im Falle eines Erwerbs am 1. Januar 2018 gültig gewesen wären. Am 24. Juli 2018 gründete die HHLA die Gesellschaft HHLA Sky GmbH mit Sitz in Hamburg. Zum Geschäftsjahresende wurde die Gesellschaft in den Konsolidierungskreis der HHLA aufgenommen. Gegenstand des Unternehmens ist primär die Entwicklung und Organisation sowie das Management, der Betrieb, die Überwachung und der Vertrieb luftgestützter Logistikdienstleistungen. Mit Einreichung der Löschungsanmeldung beim Handelsregister am 25. Mai 2018 wurde die Gesellschaft HCC Hanseatic Cruise Centers GmbH i. L., Hamburg, zum 30. Juni 2018 entkonsolidiert und befindet sich somit nicht mehr im Konsolidierungskreis der HHLA. Die Gesellschaft Polzug Intermodal GmbH, Hamburg, wurde mit Eintragung in das Handelsregister am 31. August 2018 mit Wirkung zum 1. Januar 2018 auf die HHLA International GmbH, Hamburg, verschmolzen. Die Verschmelzung hatte keine Auswirkung auf den Konzernabschluss der HHLA. Die tschechische Gesellschaft JPFE-07 INVESTMENTS s.r.o., Ostrava/Tschechien, die sich bislang nicht im Konsolidierungskreis der HHLA befand, wurde mit Eintragung in das Handelsregister am 12. Dezember 2018 mit Wirkung zum 1. Januar 2018 auf die METRANS a.s., Prag/Tschechien, verschmolzen. Die Verschmelzung hatte keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss der HHLA. Darüber hinaus gab es keine wesentlichen Erwerbe, Veränderungen von Anteilen an Tochterunternehmen oder Änderungen im Konsolidierungskreis. 4. FremdwährungsumrechnungIn den in lokaler Währung aufgestellten Einzelabschlüssen der konsolidierten Gesellschaften werden monetäre Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung zum Stichtagskurs bewertet. Die hieraus resultierenden Währungsdifferenzen werden im Periodenergebnis erfasst. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nicht monetäre Posten, die mit ihrem Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwerts gültig war. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Kursgewinne/-verluste auf Fremdwährungsposten führten im Geschäftsjahr zu einem Ertrag in Höhe von 35 T€, der im Wesentlichen durch die Kursentwicklung der Tschechischen Krone sowie des Polnischen Zloty entstand (im Vorjahr: Ertrag in Höhe von 2.604 T€ im Wesentlichen durch die Aufwertung der Tschechischen Krone). Das Konzept der funktionalen Währung nach IAS 21 findet bei der Umrechnung aller in fremder Währung erstellten Jahresabschlüsse der ausländischen Konzerngesellschaften Anwendung. Da grundsätzlich die betreffenden Tochtergesellschaften ihr Geschäft finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch selbstständig betreiben, ist dies die jeweilige Landeswährung. Zum Bilanzstichtag werden die Vermögenswerte und Schulden dieser Tochterunternehmen zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Erträge und Aufwendungen werden zum gewichteten Durchschnittskurs des Geschäftsjahres umgerechnet. Eigenkapitalkomponenten werden zum jeweils historischen Kurs bei Entstehung umgerechnet. Die bei der Umrechnung entstehenden Umrechnungsdifferenzen werden als separater Bestandteil des Eigenkapitals ergebnisneutral erfasst. Scheiden Konzernunternehmen aus dem Konsolidierungskreis aus, wird die betreffende Währungsumrechnungsdifferenz erfolgswirksam ausgebucht. Das Eigenkapital erhöhte sich im Anteil der Aktionäre des Mutterunternehmens erfolgsneutral um 1.617 T€ (im Vorjahr: Reduzierung um 5.446 T€) im Wesentlichen aufgrund der Aufwertung der ukrainischen Währung in Höhe von 1.761 T€ (im Vorjahr Abwertung: 5.831 T€). Fremdwährungskursescroll
5. Auswirkungen von neuen RechnungslegungsstandardsÜberarbeitete und neue Standards sowie Interpretationen des IASB/IFRIC, die im Geschäftsjahr erstmals verpflichtend angewendet wurden.scroll
Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung der finanziellen Vermögenswerte von IAS 39 auf IFRS 9: Überleitung der Buchwerte von IAS 39 auf IFRS 9scroll
Erstanwendungseffekte durch IFRS 9 auf das Konzerneigenkapitalscroll
Die folgende Aufstellung zur Bilanz zeigt die Auswirkungen des geänderten Rechnungslegungsstandards IFRS 9 auf die Eröffnungsbilanzwerte sowie die Bewertungskategorien nach IAS 39 und nach IFRS 9: Bewertungskategorien und Überleitung der Buchwert von IAS 39 auf IFRS 9scroll
Änderungen von Standards, die für das Geschäftsjahr freiwillig angewendet werden können. Die HHLA macht hiervon keinen Gebrauch.scroll
Standards und Interpretationen, die vom IASB beschlossen sind, aber von der EU noch nicht übernommen wurden und die die HHLA nicht anwendet.scroll
Standards und Interpretationen, die keine Relevanz für den Konzernabschluss der HHLA haben.scroll
6. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDen Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Im Einzelnen werden die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze angewendet. Immaterielle VermögenswerteImmaterielle Vermögenswerte werden aktiviert, wenn die Vermögenswerte identifizierbar sind, einen künftigen Nutzenzufluss erwarten lassen und die Anschaffungs- und Herstellungskosten verlässlich ermittelt werden können. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Immaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer werden planmäßig linear über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Der Konzern überprüft zu jedem Bilanzstichtag die zugrunde gelegten Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern seiner immateriellen Vermögenswerte mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer. Bei den immateriellen Vermögenswerten mit einer unbestimmten Nutzungsdauer wird ein Werthaltigkeitstest mindestens einmal jährlich durchgeführt. Gegebenenfalls erfolgen Wertanpassungen entsprechend den zukünftigen Erwartungen. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer lagen im Berichtszeitraum mit Ausnahme der derivativen Geschäfts- oder Firmenwerte nicht vor. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden mit den Kosten aktiviert, die in der Entwicklungsphase nach dem Zeitpunkt der Feststellung der technologischen und wirtschaftlichen Realisierbarkeit bis zur Fertigstellung entstanden sind. Die Herstellungskosten umfassen dabei alle direkt zurechenbaren Kosten der Entwicklungsphase. Der aktivierte Betrag der Entwicklungskosten wird einmal jährlich auf Wertminderung überprüft, wenn der Vermögenswert noch nicht genutzt wird oder wenn unterjährig Indikatoren für eine Wertminderung vorliegen. Nutzungsdauer von immateriellen Vermögenswertenscroll
SachanlagenDie Bilanzierung von Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die kumulierten Abschreibungen und Wertberichtigungen. Kosten der laufenden Instandhaltung werden sofort aufwandswirksam erfasst. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten angemessene Anteile der zurechenbaren Fertigungsgemeinkosten. Abbruchverpflichtungen werden in Höhe des Barwerts der Verpflichtung zum Zeitpunkt ihrer Entstehung als Bestandteil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten berücksichtigt und gleichzeitig in entsprechender Höhe zurückgestellt. Die Neubewertungsmethode kommt im HHLA-Konzern nicht zur Anwendung. Die Buchwerte der Sachanlagen werden auf das Vorliegen einer Wertminderung überprüft, sobald Indikatoren dafür vorliegen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode über die wirtschaftliche Nutzungsdauer. In der Berichtsperiode wurde für einige Anlagengüter in den Anlagengruppen Technische Anlagen und Maschinen sowie andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung eine Neubewertung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Die in folgender Tabelle dargestellten Bandbreiten der Nutzungsdauern veränderte sich nur für die Anlagengruppe andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung. Der positive Effekt aus der Anpassung der Nutzungsdauer beträgt für die Anlagengruppe Technische Anlagen und Maschinen 3.399 T€ und für die Anlagengruppe andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.216 T€. Diese Anpassungen sind für die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns nicht wesentlich. Es werden hauptsächlich folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt: Nutzungsdauer von Sachanlagevermögenscroll
FremdkapitalkostenFremdkapitalkosten, die gemäß IAS 23 direkt der Anschaffung oder Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugerechnet werden können, werden als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des betreffenden Vermögenswerts aktiviert. Nicht direkt zurechenbare, mit der Aufnahme von Fremdkapital anfallende Kosten werden im Zeitpunkt ihres Anfalls als Aufwand erfasst. Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienAls Finanzinvestition gehaltene Immobilien umfassen Gebäude, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden und nicht für die Lieferung von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen, für Verwaltungszwecke oder für den Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit genutzt werden. Gemäß IAS 40 werden als Finanzinvestition gehaltene Immobilien zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Nachträgliche Aufwendungen werden aktiviert, wenn diese zu einer Erhöhung des Nutzungswerts der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie führen. Die für die Abschreibungen zugrunde gelegten Nutzungsdauern entsprechen denen der selbst genutzten Sachanlagen. Die Zeitwerte dieser Immobilien werden gesondert im Anhang unter Textziffer 24 angegeben. Die Buchwerte der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden auf Wertminderung überprüft, sobald Indikatoren dafür vorliegen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Wertminderung von VermögenswertenDer Konzern beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist wie im Falle von Geschäfts- oder Firmenwerten eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Wertminderung erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor. Dieser ermittelt sich als der höhere der beiden Beträge aus dem Zeitwert eines Vermögenswerts abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. In diesem Fall ist der erzielbare Betrag der kleinsten zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) zu ermitteln. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert als wertgemindert betrachtet und auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt grundsätzlich auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder des Vermögenswerts auf Basis der Discounted-Cashflow-Methode. Dazu werden die geschätzten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes nach Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Zum Bilanzstichtag betrug der Zinssatz für die vorgenommene Abzinsung zwischen 4,8 bis 5,8 % p. a. (im Vorjahr: 4,7 und 5,4 % p. a.). Zur Ermittlung der künftigen Cashflows werden die in der aktuellen Konzernplanung für die nächsten fünf Jahre prognostizierten Zahlungsströme herangezogen. Liegen zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung neue Erkenntnisse vor, werden diese berücksichtigt. Dabei kommt im Berichtsjahr ein Wachstumsfaktor von 1,0 % (im Vorjahr: 1,0 %) zur Anwendung. Die Konzernplanung bezieht bei der Prognose der Zahlungsströme neben den künftigen Markt- und Branchenerwartungen auch die Erfahrungen der Vergangenheit mit ein. Im Wesentlichen werden die Cashflows durch die Mengen- und Erlöserwartung sowie durch die Kostenstruktur, die sich durch die erreichte Auslastung unter Berücksichtigung der angewandten Technologie ergibt, bestimmt. An jedem Berichtsstichtag wird geprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Wertminderungsaufwand, der in früheren Berichtsperioden erfasst worden ist, nicht länger besteht oder sich vermindert haben könnte. Liegt ein solcher Indikator vor, wird der erzielbare Betrag geschätzt. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand ist dann aufzuheben, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung in den Schätzungen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Wenn dies der Fall ist, ist der Buchwert des Vermögenswerts auf seinen erzielbaren Betrag zu erhöhen. Dieser erhöhte Buchwert darf nicht den Buchwert übersteigen, der sich nach Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibungen ergeben würde, wenn in den früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine solche Wertaufholung ist sofort im Periodenergebnis zu erfassen. Nachdem eine Wertaufholung vorgenommen wurde, ist der Abschreibungsaufwand in künftigen Berichtsperioden anzupassen, um den berichtigten Buchwert des Vermögenswerts, abzüglich eines etwaigen Restbuchwerts, systematisch auf seine Restnutzungsdauer zu verteilen. Wertaufholungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht vorgenommen. Finanzielle VermögenswerteDie HHLA wendet IFRS 9 erstmals auf das zum 1. Januar 2018 beginnende Geschäftsjahr an. In Abhängigkeit vom Geschäftsmodell, in dessen Rahmen Vermögenswerte gehalten werden, und von der Zusammensetzung der mit ihnen verbundenen Zahlungsströme werden finanzielle Vermögenswerte entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert. GeschäftsmodelleNach IFRS 9 wird zwischen drei Geschäftsmodellen unterschieden: HaltenDie Zielsetzung dieses Modells besteht darin, die Schuldinstrumente zu halten und die vertraglichen Cashflows (z. B. Zinserträge) zu erwirtschaften und bei Fälligkeit den Nominalwert zu vereinnahmen. Die Folgebewertung in diesem Geschäftsmodell erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Halten und VerkaufenWerden Schuldinstrumente im Rahmen dieses Geschäftsmodells gehalten, besteht dessen Zielsetzung darin, die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen oder die Schuldinstrumente zu veräußern. Die Schuldinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet, Marktwertschwankungen werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. HandelWerden Schuldinstrumente gehalten, um vorwiegend kurzfristige Kursgewinne zu realisieren, sind sie diesem Geschäftsmodell zuzuordnen. Darüber hinaus werden hierunter auch finanzielle Vermögenswerte erfasst, die nicht den Anforderungen der beiden erst genannten Geschäftsmodelle entsprechen. In der Folge werden die Schuldinstrumente erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Charakter der ZahlungsströmeNeben dem Geschäftsmodell sind auch die Charakteristika der vertraglichen Cashflows maßgebend. Diese sollen nur den Zeitwert des Geldes sowie das Kreditrisiko der Gegenpartei widerspiegeln. Erfüllen die Zinszahlungen diese Kriterien nicht, dann werden die betreffenden Schuldinstrumente dem Geschäftsmodell Handel zugeordnet. Klassifizierung der finanziellen VermögenswerteKlassifizierung nach IFRS 9scroll
Wertminderung finanzieller VermögenswerteDurch IFRS 9 ändert sich die Bilanzierung von Wertminderungen auf alle finanziellen Vermögenswerte, die entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Es sind hiernach, nicht mehr nur eingetretene, sondern bereits erwartete Verluste zu erfassen, abhängig davon, ob sich das Ausfallrisiko finanzieller Vermögenswerte seit ihrem Zugang wesentlich verschlechtert hat oder nicht. Liegt eine wesentliche Verschlechterung vor und ist das Ausfallrisiko am Stichtag nicht als niedrig einzustufen, sind ab diesem Zeitpunkt sämtliche erwarteten Verluste über die gesamte Laufzeit zu erfassen. Andernfalls sind nur die über die Laufzeit des Instruments erwarteten Verluste zu berücksichtigen, die aus künftigen, möglichen Verlustereignissen innerhalb der nächsten zwölf Monate resultieren. Ausnahmeregelungen bestehen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Leasingforderungen. Für diese Vermögenswerte müssen (d. h. ohne wesentliche Finanzierungskomponente) bzw. dürfen (d. h. mit wesentlicher Finanzierungskomponente) unabhängig von der Veränderung des Ausfallrisikos sämtliche erwarteten Verluste über die gesamte Laufzeit berücksichtigt werden. Der Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder eines Portfolios vorliegt. Die ausführliche Beschreibung dieser Vorgehensweise ist in Textziffer 47 dargestellt. VorräteVorräte umfassen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Leistungen sowie fertige Erzeugnisse und Waren. Der erstmalige Ansatz erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die Bewertung zum Bilanzstichtag erfolgt mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert. Die gängigen Verbrauchsfolgeverfahren kommen bei der Bewertung nicht zur Anwendung. Unfertige Leistungen werden in Höhe der anteiligen Auftragserlöse nach Maßgabe des Fertigstellungsgrades bewertet, sofern das Ergebnis des Dienstleistungsgeschäfts verlässlich schätzbar ist. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der bis zur Fertigstellung und bis zum Verkauf anfallenden geschätzten Kosten. VerbindlichkeitenEs sind grundsätzlich alle finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten, unter Anwendung der Effektivzinsmethode, bewertet zu klassifizieren. Sobald die HHLA Vertragspartei wird, sind finanzielle Verbindlichkeiten anzusetzen. Die Ausbuchung einer Verbindlichkeit erfolgt im Zuge der Tilgung, des Rückkaufs oder des Schuldenerlasses. Im Zugangszeitpunkt erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Wobei die Anschaffungskosten den am besten geeigneten Bewertungsmaßstab darstellen. Die Folgebewertung von finanziellen Verbindlichkeiten ist zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode vorzunehmen. Umschlagmengenabhängiger Ergebnisanteil für einen nicht beherrschenden Gesellschafter SachverhaltIm Geschäftsjahr 2010 wurden zwischen den Tochtergesellschaften HHLA Container-Terminal Altenwerder GmbH, Hamburg (kurz: CTA), und HHLA CTA Besitzgesellschaft mbH, Hamburg (kurz: CTAB), Ergebnisabführungsverträge mit der HHLA Container Terminals Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg (kurz: HHCT), abgeschlossen. Auf Basis der Ergebnisabführungsverträge verpflichtet sich die HHCT für die Dauer der Laufzeit des Vertrages zur Leistung einer Ausgleichszahlung an den nicht beherrschenden Anteilseigner der oben genannten Gesellschaften. Die Berechnung der Ausgleichszahlung erfolgt im Wesentlichen in Abhängigkeit von den Ergebnissen und erbrachten Umschlagmengen. Bei entsprechender Umschlagmenge ist es möglich, dass der Anteil der Ausgleichszahlung am Ergebnis den Anteil übersteigt, der sich gemäß dem Verhältnis an den Geschäftsanteilen des nicht beherrschenden Gesellschafters ergeben würde. Der Ergebnisabführungsvertrag verlängert sich bei nicht erfolgter Kündigung jeweils um ein weiteres Jahr. Mit Verschmelzungsvertrag vom 5. August 2014 verschmolz die CTA rückwirkend zum 1. Januar 2014 auf die CTAB, so dass nur noch ein Ergebnisabführungsvertrag besteht. Mit demselben Datum firmierte die CTA Besitzgesellschaft mbH in HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH um. Durch Verschmelzung der HHCT auf die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, Hamburg (kurz: HHLA AG), im August 2017 ist der Ergebnisabführungsvertrag mit Wirkung zum 1. Januar 2017 auf die HHLA AG übergegangen. Klassifizierung als zusammengesetztes FinanzinstrumentDer Anteil des nicht beherrschenden Gesellschafters ist aufgrund des Abschlusses der Ergebnisabführungsverträge als zusammengesetztes Finanzinstrument im Sinne des IAS 32.28 zu klassifizieren, da dieser sowohl eine Fremdkapitalkomponente als auch eine Eigenkapitalkomponente umfasst. Diese Komponenten sind zu trennen und nach ihrer Klassifikation als Eigen- oder Fremdkapital zu bilanzieren. ZugangsbewertungDie Ermittlung des auszuweisenden Eigenkapitals bei den nicht beherrschenden Anteilen erfolgte beim erstmaligen Ansatz im Jahr 2010 durch Abzug des beizulegenden Zeitwerts der Fremdkapitalkomponente. Der beizulegende Zeitwert der Fremdkapitalkomponente in Form dieser Ausgleichszahlungen ergab sich durch Diskontierung der daraus erwarteten Zahlungsmittelabflüsse während der 5-jährigen Laufzeit des Ergebnisabführungsvertrags. Die erstmalige Erfassung dieser Fremdkapitalkomponente unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten Textziffer 38 erfolgte erfolgsneutral und reduzierte entsprechend die nicht beherrschenden Anteile im Eigenkapital Textziffer 35. Ab dem Geschäftsjahr 2014 tritt bei Verlängerung des Ergebnisabführungsvertrags eine Verpflichtung zur Leistung einer Ausgleichsverpflichtung für das jeweilige Folgejahr hinzu. Im Jahr 2018 wurde der Ergebnisabführungsvertrag nicht gekündigt. Dadurch tritt eine Verpflichtung zur Leistung einer Ausgleichszahlung für das Jahr 2019 hinzu. Auch diese Verpflichtung ist im Berichtsjahr zu ihrem Zeitwert durch Diskontierung der erwarteten Zahlungsmittelabflüsse erfolgsneutral unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten auszuweisen. Sie mindert entsprechend die nicht beherrschenden Anteile im Eigenkapital. FolgebewertungAb dem Jahr 2011 werden die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten, die aus der Verpflichtung zur Ausgleichszahlung entstehen, zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Änderungen, die sich bei den erwarteten Zahlungsmittelabflüssen ergeben, werden erfolgswirksam erfasst. Die Änderungen ergeben sich durch Anpassung an die tatsächlichen Ergebnisanteile der CTA-Gruppe sowie durch veränderte Einschätzungen zur zukünftigen Entwicklung der CTA-Gruppe. Für die Erfassung der zu erwartenden Ausgleichszahlung im Berichtsjahr für das Jahr 2019 wird bei der Diskontierung ein Zinssatz von 5,48 % (im Vorjahr für das Jahr 2018: 5,44 %) zugrunde gelegt. Der im Berichtsjahr erfolgswirksam erfasste Aufwand in Höhe von 6.036 T€ (im Vorjahr: 12.855 T€) wird im Finanzergebnis Textziffer 16 ausgewiesen und wirkt sich ausschließlich auf die nicht beherrschenden Anteile an der CTA-Gruppe aus. Dieser Betrag beinhaltet einen Aufwand in Höhe von 4.805 T€ (im Vorjahr: 11.870 T€) durch die Anpassung an den tatsächlichen Ergebnisanteil und einen Aufwand aus der Diskontierung der im Vorjahr erfassten Zahlungsverpflichtung in Höhe von 1.231 T€ (im Vorjahr: 985 T€). Entwicklung der nicht beherrschenden Anteile der CTA-Gruppescroll
Entwicklung der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten aus Ausgleichsverpflichtungenscroll
RückstellungenEine Rückstellung wird dann gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Der Ansatz der Rückstellung erfolgt in Höhe des erwarteten Erfüllungsbetrags, der auch die zukünftigen Preis- und Kostensteigerungen beinhaltet. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert nur dann erfasst, wenn die Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Abzug der Erstattung ausgewiesen. Ist die Wirkung des Zinseffekts wesentlich, werden langfristige Rückstellungen zu einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Zinsaufwand erfasst. Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses PensionsverpflichtungenDie Pensionen und ähnliche Verpflichtungen umfassen die Versorgungsverpflichtungen des Konzerns aus leistungsorientierten Altersversorgungssystemen (defined benefit obligation). Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden gemäß IAS 19 (revised 2011) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method) bewertet. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden nach Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im kumulierten übrigen Eigenkapital erfasst. Der erfolgswirksame Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand ausgewiesen, der Zinsanteil der Rückstellungszuführung im Finanzergebnis. Zur Bewertung der Pensionsverpflichtungen werden jährlich versicherungsmathematische Gutachten eingeholt. AltersteilzeitverpflichtungenDie in der Freistellungsphase des sogenannten Blockmodells zu zahlenden Arbeitsentgelte werden als Rückstellungen für Altersteilzeit bilanziert. Der Ansatz erfolgt ratierlich über den Zeitraum der aktiven Phase, über den sich der Erfüllungsrückstand aufbaut. Seit dem 1. Januar 2013 werden gemäß IAS 19 (revised 2011) die Rückstellungen für Aufstockungsbeträge nur noch ratierlich über den Zeitraum der abzuleistenden Dienstzeit, die regelmäßig mit Beginn der Passivphase endet, angesammelt. Zur Bewertung der Verpflichtungen für das Arbeitsentgelt in der Freistellungsphase des Blockmodells und der Aufstockungsbeträge werden jährlich versicherungsmathematische Gutachten eingeholt. Sofern die Verpflichtungen zur Leistung aufgrund eines Erfüllungsrückstands im Blockmodell oder von Aufstockungsbeträgen erst nach Ablauf von zwölf Monaten fällig werden, werden diese mit dem Barwert angesetzt. Leasingverhältnisse, bei denen der Konzern als Leasingnehmer auftrittDie Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts einräumt. Finanzierungs-LeasingFinanzierungs-Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen an dem übertragenen Vermögenswert auf den Konzern übertragen werden, werden zu Beginn des Leasingverhältnisses zum Zeitwert des Leasinggegenstandes oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist, aktiviert. In gleicher Höhe wird eine Leasingverbindlichkeit passiviert. Leasingzahlungen werden so in ihre Bestandteile Finanzierungsaufwendungen und Tilgung der Leasingverbindlichkeit aufgeteilt, dass der verbleibende Restbuchwert der Leasingverbindlichkeit mit einem konstanten Zinssatz verzinst wird. Finanzierungsaufwendungen werden in der jeweiligen Periode ergebniswirksam erfasst. Ist der Eigentumsübergang auf den Konzern am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses nicht hinreichend sicher, so werden aktivierte Leasingobjekte über den kürzeren der beiden Zeiträume aus der Laufzeit des Leasingverhältnisses oder der Nutzungsdauer vollständig abgeschrieben. Andernfalls entspricht die Abschreibungsdauer der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Leasingobjekts. Operating-LeasingLeasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Leasingverhältnisse, bei denen der Konzern als Leasinggeber auftrittDer HHLA-Konzern vermietet Immobilien im und am Hamburger Hafen sowie Bürogebäude und sonstige Gewerbeflächen und Lagerhallen. Die Mietverträge sind als Operating-Leasingverhältnisse zu klassifizieren, da die wesentlichen Risiken und Chancen für die Immobilien bei dem Konzern verbleiben. Die Immobilien werden daher unter den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden linear über die Laufzeit der Leasingverhältnisse erfasst. Ertrags- und AufwandserfassungErträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen an den Konzern fließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Darüber hinaus müssen zur Realisation der Erträge die folgenden Ansatzkriterien erfüllt sein: Verkauf von Waren und ErzeugnissenDie HHLA wendet IFRS 15 erstmals auf das zum 1. Januar 2018 beginnende Geschäftsjahr an. Anhand eines Fünf-Schritte-Modells, in dem der Vertrag mit einem Kunden, die Leistungsverpflichtung und der Transaktionspreis gewürdigt werden, wird bestimmt, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe Umsatzerlöse zu erfassen sind. Das Modell legt fest, dass Umsatzerlöse zum Zeitpunkt des Übergangs der Kontrolle über Güter oder Dienstleistungen vom Unternehmen auf den Käufer mit dem Betrag zu bilanzieren sind, auf den das Unternehmen erwartungsgemäß Anspruch hat (Erlangung der Verfügungsmacht). Erbringung von DienstleistungenErträge aus Dienstleistungen werden nach Maßgabe des Leistungsfortschritts über einen Zeitraum oder falls nichtzutreffend zu einem Zeitpunkt als Ertrag erfasst. Bei der Erfassung über einen Zeitraum erfolgt die Ermittlung des Leistungsfortschritts nach Maßgabe der bis zum Bilanzstichtag angefallenen Arbeitsstunden als Prozentsatz der für das jeweilige Projekt insgesamt geschätzten Arbeitsstunden. Ist das Ergebnis eines Dienstleistungsgeschäfts nicht verlässlich schätzbar, sind Erträge nur in dem Ausmaß zu erfassen, in dem die angefallenen Aufwendungen erstattungsfähig sind. ZinsenZinserträge und Zinsaufwendungen werden bei Entstehung erfasst. DividendenErträge werden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs des Konzerns auf Zahlung erfolgswirksam erfasst. Davon ausgenommen sind Dividenden, die von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen ausgeschüttet werden. Erträge und AufwendungenBetriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam erfasst. Erträge und Aufwendungen, die jeweils aus identischen Transaktionen oder Ereignissen resultieren, werden in der gleichen Periode erfasst. Mietaufwendungen werden linear über die Laufzeit der Leasingverhältnisse erfasst. Zuwendungen der öffentlichen HandZuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Im Falle von aufwandsbezogenen Zuwendungen werden diese planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Bezieht sich die Zuwendung auf einen Vermögenswert, wird diese grundsätzlich von den Anschaffungskosten des Vermögenswerts abgesetzt und durch eine Verminderung der Abschreibungen über die Nutzungsdauer des betreffenden Vermögenswerts linear erfolgswirksam erfasst. Die Förderbedingungen umfassen u.a. die Verpflichtung, die geförderten Anlagen über eine sogenannte Vorhaltefrist von fünf bis 20 Jahren zu betreiben, bestimmte Betriebsregeln einzuhalten und der fördernden Behörde Nachweise über die Verwendung der Fördermittel zur Verfügung zu stellen. Für Zuwendungen der öffentlichen Hand besteht in Höhe von 49.740 T€, die im Zeitraum 2001 bis 2018 an die HHLA ausgezahlt wurden, hinreichende Sicherheit, dass sämtliche Förderbedingungen erfüllt sind oder werden. Die Zuwendungen wurden von den Anschaffungskosten der geförderten Investitionen abgesetzt. Im Berichtsjahr flossen 6.311 T€ aus Zuwendungen der öffentlichen Hand an den HHLA-Konzern. SteuernLaufende Steuererstattungsansprüche und SteuerschuldenDie laufenden Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für das Geschäftsjahr und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die am Bilanzstichtag gelten. Latente SteuernDie Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode auf alle zum Bilanzstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz sowie auf steuerliche Verlustvorträge. Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst. Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede und noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge verwendet werden können. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht. Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze (und Steuervorschriften) zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag durch den Gesetzgeber bereits erlassen sind. Ertragsteuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden ebenso erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Latente Steueransprüche und -schulden werden nur saldiert, sofern sich die latenten Steuern auf Steuern vom Einkommen und Ertrag beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden, und die laufenden Steuern gegeneinander verrechnet werden können. Derivative Finanzinstrumente und SicherungsgeschäfteDer Konzern hatte im Berichtszeitraum weder Sicherungsgeschäfte zur Absicherung eines Zeitwerts, noch zur Absicherung der Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb getätigt. Auch wurden keine effektiven Währungskursgeschäfte abgeschlossen oder ausgeführt. 7. Wesentliche Ermessensentscheidungen und SchätzungenDie Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert Einschätzungen und Ermessen einzelner Sachverhalte durch das Management. Die vorgenommenen Schätzungen wurden auf der Basis von Erfahrungswerten und weiteren relevanten Faktoren unter Berücksichtigung der Prämisse der Unternehmensfortführung vorgenommen. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von den Beträgen, die sich aus Schätzungen und Annahmen ergeben, abweichen. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind unter Textziffer 6 erläutert. Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen betreffen folgende Sachverhalte: UnternehmenszusammenschlüsseDie bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbenen Vermögenswerte, die übernommenen Schulden und Eventualschulden bedürfen Schätzungen hinsichtlich ihrer beizulegenden Zeitwerte. Hierzu bedient sich die HHLA Gutachten von unabhängigen externen Sachverständigen oder berechnet intern anhand geeigneter Berechnungsmodelle den beizulegenden Zeitwert. In der Regel dienen dabei diskontierte Cashflows als Basis. Abhängig von der Art der Vermögenswerte bzw. der Verfügbarkeit von Informationen kommen marktpreis-, kapitalwert- und kostenorientierte Bewertungsverfahren zur Anwendung. Geschäfts- oder FirmenwerteDer Konzern überprüft mindestens einmal jährlich, ob die Geschäfts- oder Firmenwerte wertgemindert sind. Dies erfordert eine Schätzung des bei der HHLA grundsätzlich herangezogenen beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Zur Schätzung des beizulegenden Zeitwerts muss der Konzern die voraussichtlichen künftigen Cashflows aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit schätzen und darüber hinaus einen angemessenen Abzinsungssatz wählen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln. Dabei können unvorhersehbare Veränderungen dazu führen, dass die in der Planung verwendeten Annahmen nicht mehr angemessen sind und eine Planungsanpassung erfordern, die zu einem Wertminderungsaufwand führen könnte. Weitere Informationen sind unter Textziffer 22 aufgeführt. Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienFür als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind im Anhang Zeitwerte anzugeben. Zur Ermittlung der Zeitwerte dieser Immobilien führt die HHLA eigene Berechnungen durch. Dabei werden branchenübliche Discounted-Cashflow-Verfahren angewendet. Den Berechnungen liegen Annahmen über die Höhe der erwarteten künftigen Cashflows, die anzuwendenden Zinssätze und den Zeitraum des Zuflusses von erwarteten Cashflows zugrunde, die diese Vermögenswerte erzielen können. Detaillierte Angaben sind unter Textziffer 24 aufgeführt. PensionsrückstellungenFür die Ermittlung des Aufwands für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden jährlich versicherungsmathematische Gutachten eingeholt. In die Berechnungen fließen Annahmen über demografische Entwicklungen, Gehalts- und Rentensteigerungen sowie Zinssätze, Inflations- und Fluktuationsraten ein. Da diese Annahmen langfristiger Natur sind, ist von wesentlichen Unsicherheiten bei den Betrachtungen auszugehen. Nähere Erläuterungen finden sich unter Textziffer 36. AbbruchverpflichtungenDie Rückstellungen für Abbruchverpflichtungen ergeben sich aus Verpflichtungen, die im Rahmen von langfristigen Mietverträgen mit der FHH zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeiten zu erfüllen sind. Alle Unternehmen des HHLA-Konzerns im Hamburger Hafen sind verpflichtet, bei Beendigung des Mietverhältnisses das Mietobjekt geräumt von den in ihrem Eigentum stehenden Baulichkeiten zurückzugeben. Bei der Ermittlung der Rückstellungen wurde mit Ausnahme der unter Denkmalschutz stehenden Bauten in der Hamburger Speicherstadt von einer vollen Inanspruchnahme aus der Verpflichtung für alle Mietobjekte ausgegangen. In die Berechnungen gehen Annahmen über die Höhe des Rückbaubedarfs, des Zinssatzes sowie der Inflationsrate ein. Nähere Erläuterungen sind unter Textziffer 37 aufgeführt. AltersteilzeitrückstellungenFür den Ansatz und die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit werden alle Mitarbeiter berücksichtigt, die eine Vereinbarung unterzeichnet haben oder für die eine Unterzeichnung erwartet wird. Die Anzahl der erwarteten Fälle ist eine Schätzung. Darüber hinausgehend werden den Bewertungsgutachten versicherungsmathematische Annahmen zugrunde gelegt. Nähere Erläuterungen sind unter Textziffer 37 aufgeführt. Lang- und kurzfristige finanzielle VerbindlichkeitenHierunter sind unter anderem Ausgleichszahlungsverpflichtungen gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern an konsolidierten Tochterunternehmen enthalten. Diese Verbindlichkeiten entstehen, da die HHLA einen Gewinnabführungsvertrag mit einem Tochterunternehmen geschlossen hat, bei dem mit nicht beherrschenden Anteilseignern ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen vereinbart wurde, siehe Textziffer 6. Die für die Ermittlung dieses Betrags verwendeten Parameter unterliegen wesentlichen Unsicherheiten, die zu entsprechenden Schwankungen führen können. Weitere Erläuterungen finden sich unter Textziffer 38. Bestimmung der beizulegenden ZeitwerteDie Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wird regelmäßig durch den Konzern überprüft. Ebenso führt der Konzern eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren sowie Bewertungsanpassungen durch. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendet der Konzern soweit möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedlichen Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet: Fair-Value-Hierarchiescroll
Der Konzern erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist. Einzelheiten zu den verwendeten Bewertungstechniken und Eingangsparametern bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte der verschiedenen Vermögenswerte und Schulden können Textziffer 24 und Textziffer 47 entnommen werden. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung8. UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse des HHLA-Konzerns betragen 1.291.136 T€ (im Vorjahr: 1.251.806 T€) und resultieren in Höhe von 1.224.722 T€ (im Vorjahr: 1.185.532 T€) aus zeitpunktbezogenen Leistungen (im Wesentlichen Umschlag- und Transportleistungen) und in Höhe von 66.414 T€ (im Vorjahr: 66.274 T€) aus zeitraumbezogenen Erlösen. Von den Erlösen, die über einen Zeitraum realisiert werden, entfallen 59.611 T€ (im Vorjahr: 58.676 T€) auf Vermietungserlöse. Die Aufteilung der Umsatzerlöse nach Geschäftsbereichen sowie die intersegmentären Umsätze sind in der Segmentberichterstattung dargestellt. Die regionale Verteilung der Umsatzerlöse ist in den Erläuterungen zur Segmentberichterstattung unter Textziffer 44 angegeben. Hierunter finden sich auch segmentbezogene Erläuterungen zur Art der Umsatzerlöse. 9. BestandsveränderungBestandsveränderungenscroll
Die Bestandsveränderungen betreffen die Veränderung des Bestands an fertigen Erzeugnissen und unfertigen Leistungen. 10. Aktivierte EigenleistungenAktivierte Eigenleistungenscroll
Die aktivierten Eigenleistungen resultieren wie im Vorjahr im Wesentlichen aus Entwicklungsaktivitäten sowie aus technischen Eigenleistungen, die im Rahmen von Baumaßnahmen aktiviert wurden. 11. Sonstige betriebliche ErträgeSonstige betriebliche Erträgescroll
Die Erträge aus Erstattungen resultieren wie im Vorjahr überwiegend aus Weiterbelastungen im Rahmen von Mietverhältnissen. In den periodenfremden Erträgen sind wie im Vorjahr unter anderem Erträge aus der Auflösung von sonstigen Verbindlichkeiten aus Vorperioden enthalten. Die Gewinne aus der Veräußerung von Sachanlagen resultieren im Berichtsjahr im Wesentlichen aus dem Verkauf von Waggons. Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus Personalüberlassungen in Höhe von 4.115 T€ (im Vorjahr: 4.158 T€) sowie im Geschäftsjahr 2017 Erträge aus der Harmonisierung der bestehenden Altersversorgungssysteme in Höhe von 1.617 T€. 12. MaterialaufwandMaterialaufwandscroll
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beinhalten überwiegend Aufwendungen aus dem Zukauf von Bahnleistungen im Segment Intermodal. 13. PersonalaufwandPersonalaufwandscroll
Für das Geschäftsjahr 2018 beträgt die direkte Vergütung der Mitglieder des Vorstands 2.955 T€ (im Vorjahr: 2.936 T€). Nähere Erläuterungen zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats befinden sich unter Textziffer 48. Die sozialen Abgaben enthalten Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung in Höhe von 28.286 T€ (im Vorjahr: 27.636 T€) sowie Aufwendungen für den Pensionssicherungsverein. Die im Berichtsjahr gestiegenen Personalaufwendungen resultieren aus Tariferhöhungen, der höheren Beschäftigtenzahl und einem gestiegenen Bedarf an Fremdpersonal. In den sozialen Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung des Vorjahres sind Aufwendungen für den Organisationsumbau im Segment Container enthalten. Der Dienstzeitaufwand enthält die Leistungen aus leistungsorientierten Pensionszusagen sowie für pensionsähnliche Verpflichtungen. Durchschnittliche Mitarbeiterzahl der vollkonsolidierten Unternehmenscroll
Darüber hinaus setzte der Konzern im Jahresmittel durchschnittlich 760 (im Vorjahr: 710) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesamthafenbetriebs Gesellschaft m.b.H., Hamburg (GHB), ein. 14. Sonstige betriebliche AufwendungenSonstige betriebliche Aufwendungenscroll
Erläuterungen zu den Leasingaufwendungen befinden sich unter Textziffer 45. Der HHLA-Konzern betrachtet die oben aufgeführten Wertminderungsaufwendungen auf finanzielle Vermögenswerte als nicht wesentlich und verzichtet daher auf einen separaten Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung. Im Vorjahr waren Aufwendungen für die Harmonisierung bestehender Altersversorgungssysteme enthalten, siehe Textziffer 37. 15. AbschreibungenAbschreibungenscroll
Eine Klassifikation der Abschreibungen nach Anlagenklassen ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, siehe Textziffer 22, Textziffer 23 und Textziffer 24. 16. FinanzergebnisFinanzergebnisscroll
Das Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen betrifft die anteiligen Jahresergebnisse der Gemeinschaftsunternehmen und der assoziierten Unternehmen, siehe auch Textziffer 25. Die Erträge und Aufwendungen aus Währungskursdifferenzen resultieren im Berichtsjahr im Wesentlichen aus der Kursentwicklung der ukrainischen Hrywnja. Zu den Aufwendungen aus der Anpassung von Ausgleichsverpflichtungen gegenüber nicht beherrschenden Anteilen in Höhe von 6.036 T€ (im Vorjahr: 12.855 T€) siehe Textziffer 6. Zu den Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten siehe Textziffer 38. 17. Aufwendungen für Forschung und EntwicklungIm Geschäftsjahr 2018 entstanden Aufwendungen für Forschung in Höhe von 1.648 T€ (im Vorjahr: 277 T€). Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Forschung für die Entwicklung von Software. 18. ErtragsteuernAls Ertragsteuern werden die gezahlten oder geschuldeten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie die latenten Steuern ausgewiesen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und aus Gewerbesteuer zusammen. Bei in Deutschland ansässigen Kapitalgesellschaften fallen eine Körperschaftsteuer in Höhe von 15,0 % sowie ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der geschuldeten Körperschaftsteuer an. Zusätzlich unterliegen diese Gesellschaften sowie in Deutschland ansässige Tochterunternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft der Gewerbesteuer, deren Höhe sich nach den gemeindespezifischen Hebesätzen bestimmt. Die Gewerbesteuer mindert bei Kapitalgesellschaften nicht die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer. Zusammensetzung des Ertragsteueraufwandsscroll
Im Ertragsteueraufwand sind periodenfremde Steuererträge in Höhe von 517 T€ (im Vorjahr: 1.131 T€) enthalten. Die aktiven latenten Steueransprüche und die passiven latenten Steuerschulden ergeben sich aus den temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen. Latente Steuernscroll
Überleitungsrechnung zwischen dem Ertragsteueraufwand und dem hypothetischen Steueraufwand auf Basis des IFRS-Ergebnisses und des anzuwendenden Steuersatzes des Konzernsscroll
Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in Deutschland gelten bzw. zum Realisationszeitpunkt erwartet werden. Der Berechnung wurde sowohl 2018 als auch 2017 ein Steuersatz von 32,28 % zugrunde gelegt, der sich aus dem Körperschaftsteuersatz von 15,0 %, dem Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % von der Körperschaftsteuer und dem in Hamburg geltenden Gewerbesteuersatz von 16,45% zusammensetzt. Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft unterliegen der Gewerbesteuer. Die grundstücksverwaltenden Gesellschaften unterliegen aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer. Im Rahmen der Mindestbesteuerung sind die steuerlichen Verlustvorträge in Deutschland nur eingeschränkt nutzbar. Danach ist eine positive steuerliche Bemessungsgrundlage bis zu 1 Mio. € unbeschränkt, darüber hinausgehende Beträge bis maximal 60 % sind um einen vorhandenen Verlustvortrag zu kürzen. Die Auswirkungen abweichender Steuersätze für in- und ausländische Steuern vom Steuersatz der Konzernobergesellschaft sind in der Überleitungsrechnung unter den Steuersatzdifferenzen ausgewiesen. Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge und temporäre Differenzen werden bilanziert, sofern deren Realisierung in der nahen Zukunft hinreichend gesichert erscheint. Im Konzern liegen keine inländischen körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge und keine inländischen gewerbesteuerlichen Verlustvorträge vor. Auf ausländische steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 7.560 T€ (im Vorjahr: 96 T€) werden latente Steuern in Höhe von 1.436 T€ (im Vorjahr: 18 T€) aktiviert. Auf inländische körperschaftsteuerliche Verlustvorträge von 515 T€ (im Vorjahr: 1.374 T€), inländische gewerbesteuerliche Verlustvorträge von 7.969 T€ (im Vorjahr: 5.383 T€) und ausländische steuerliche Verlustvorträge von 11.244 T€ (im Vorjahr: 22.238 T€) werden keine aktiven latenten Steuern bilanziert. Die Vortragsfähigkeit der steuerlichen Verlustvorträge im Inland ist nach derzeitiger Rechtslage unbeschränkt möglich. Die im Eigenkapital erfolgsneutral gebuchten aktiven latenten Steuern in Höhe von 21.538 T€ (im Vorjahr: 25.249 T€) stammen aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus der Bewertung von Pensionsrückstellungen sowie aus Cashflow-Hedges und aus unrealisierten Gewinnen/Verlusten aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten. Latente Steuern in der Gesamtergebnisrechnungscroll
19. Ergebnisanteile nicht beherrschender GesellschafterDen nicht beherrschenden Gesellschaftern zustehende Gewinne in Höhe von 26.193 T€ (im Vorjahr: 24.788 T€) entfallen im Wesentlichen auf nicht beherrschende Anteilseigner der CTA-Gruppe. Dieser Ergebnisanteil erhöhte sich im Wesentlichen aufgrund des dem nicht beherrschenden Gesellschafter aus der Bewertung der Ausgleichsverpflichtung zuzurechnenden im Vergleich zum Vorjahr geringeren Zinsaufwands. Gegenläufig wirkten ein niedrigerer tatsächlicher Ergebnisanteil der CTA-Gruppe und ein niedrigerer Ergebnisanteil der METRANS-Gruppe durch Minderung der nicht beherrschenden Anteile von 10,0 auf 0 % im ersten Quartal des Berichtsjahres. 20. Ergebnis je AktieUnverwässertes Ergebnis je Aktie in €scroll
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird nach IAS 33 mittels Division des den Aktionären der Muttergesellschaft zuzurechnenden Konzernjahresüberschusses durch die durchschnittliche Anzahl der Aktien ermittelt. Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem unverwässerten Ergebnis je Aktie, da im Geschäftsjahr keine Wandel- oder Optionsrechte im Umlauf waren. 21. Dividende je AktieDie Dividendenberechtigung der Aktiengattungen richtet sich nach der Höhe des nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) ermittelten Bilanzgewinns der jeweiligen Sparte. Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Juni 2018 wurde beschlossen, für das Geschäftsjahr 2017 im Berichtsjahr eine Dividende auf Stammaktien in Höhe von 52.342 T€ (im Vorjahr: 46.738 T€) an die Anteilseigner auszuschütten. Zum Zeitpunkt der Ausschüttung betrug die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien 72.753.334, wovon 70.048.834 dem Teilkonzern Hafenlogistik (A-Sparte) und 2.704.500 dem Teilkonzern Immobilien (S-Sparte) zuzurechnen sind. Demnach ergibt sich eine Dividende pro A-Aktie in Höhe von 0,67 € und eine Dividende pro S-Aktie in Höhe von 2,00 €. Der verbleibende, nicht ausgeschüttete Gewinn wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Im Jahr 2019 soll eine Dividende pro Aktie in Höhe von 0,80 € für den Teilkonzern Hafenlogistik und in Höhe von 2,10 € für den Teilkonzern Immobilien ausgeschüttet werden. Basierend auf der Anzahl der dividendenberechtigten Aktien zum 31. Dezember 2018 folgt hieraus eine Ausschüttungssumme von 56.039 T€ für den Teilkonzern Hafenlogistik und 5.679 T€ für den Teilkonzern Immobilien. Erläuterungen zur Bilanz22. Immaterielle VermögenswerteEntwicklung der immateriellen Vermögenswertescroll
Im Segment Container ist ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 35.525 T€ der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) CTT/Rosshafen und ein weiterer Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 1.893 T€ der ZGE HCCR zugeordnet. Der Geschäfts- oder Firmenwert der ZGE CTT/Rosshafen entstand mit einem Betrag von 30.929 T€ durch den Erwerb der gesamten Anteile an der HHLA Rosshafen Terminal GmbH, Hamburg, im Jahr 2006. Der Geschäfts- oder Firmenwert resultiert im Wesentlichen aus zusätzlichen strategischen Optionen zur Erweiterung der Umschlagaktivitäten des Konzerns auf den durch die Gesellschaft langfristig gemieteten Flächen. Ebenfalls befindet sich im Segment Container der abgeleitete Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Erwerb der HHLA TK Estonia AS, Tallinn/Estland, in Höhe von 7.587 T€, der den Wert des Mitarbeiterstamms der erworbenen Gesellschaft sowie die sich aus dem Geschäftsmodell ergebenden Chancen wie den Ausbau des Geschäfts im Baltikum, des Russlandgeschäfts sowie den Aufbau der RoRo-Dienste umfasst. Weitere Einzelheiten hierzu befinden sich unter Textziffer 3. Buchwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte je Segmentscroll
In den Veränderungen des Konsolidierungskreises der anderen immateriellen Vermögenswerte sind im Wesentlichen kundenbezogene immaterielle Vermögenswerte (Kundenbeziehungen) in Höhe von 7.361 T€ für den erleichterten Zugang der HHLA TK Estonia AS zu einem bestehenden Kundenstamm enthalten. 23. SachanlagenEntwicklung des Sachanlagevermögensscroll
Die Zugänge umfassen im Wesentlichen Investitionen in zu erneuernde Flächenbefestigungen, für die Beschaffung von Umschlaggeräten und in Lagerkapazitäten auf den Hamburger Containerterminals sowie für die Anschaffung von Wagen und Lokomotiven der METRANS-Gruppe. Die Abgänge des laufenden Geschäftsjahres betreffen im Wesentlichen die zu erneuernden Flächenbefestigungen sowie den Verkauf bzw. die Verschrottung von technischen Anlagen und Maschinen. Die Veränderung des Konsolidierungskreises im Geschäftsjahr betrifft ausschließlich die erstmals in den Konzernabschluss einbezogene Tochtergesellschaft HHLA TK Estonia AS, Tallinn/Estland. Die Effekte aus Wechselkursänderungen beinhalten im Wesentlichen die gegenläufigen Wechselkursänderungen der polnischen und ukrainischen Währung. Im Berichtsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von 2 T€ (im Vorjahr: 0 T€) vorgenommen. Gebäude, Flächenbefestigungen und mobile Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Buchwert von 7.333 T€ (im Vorjahr: 1.997 T€) wurden im Zusammenhang mit Darlehen des Konzerns sicherungsübereignet. Hinsichtlich der bestehenden Verfügungsbeschränkungen an den Gebäuden bzw. deren Nutzung im Zusammenhang mit der Anmietung der zugehörigen Grundstücke von der Freien und Hansestadt Hamburg wird auf die Ausführungen zu den Leasingverträgen unter Textziffer 45 verwiesen. Zum Stichtag bestehen Verpflichtungen aus offenen Bestellungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen in Höhe von 69.550 T€ (im Vorjahr: 77.299 T€). Entwicklung der im Sachanlagevermögen enthaltenen Vermögenswerte, die als Finanzierungs-Leasing einzustufen sindscroll
24. Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienEntwicklung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilienscroll
Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien betreffen im Wesentlichen zu Bürogebäuden ausgebaute Lagerspeicher und sonstige Gewerbeimmobilien in der Hamburger Speicherstadt sowie Logistikhallen und befestigte Flächen. Die Zugänge resultieren im Wesentlichen aus Umbaukosten im Zusammenhang mit Nutzungsänderungen. Die Mieterlöse aus den zum jeweiligen Geschäftsjahresende als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien beliefen sich im Geschäftsjahr auf 50.870 T€ (im Vorjahr: 50.986 T€). Die direkten betrieblichen Aufwendungen der zum jeweiligen Jahresende bilanzierten Immobilien, die sämtlich den Mieterlösen zuzurechnen sind, beliefen sich im Berichtsjahr auf 17.082 T€ (im Vorjahr: 17.033 T€). Durch den Unternehmensbereich Immobilien der HHLA erfolgt eine jährliche Ermittlung und Bewertung der beizulegenden Zeitwerte. In der Bewertungshierarchie werden diese Zeitwerte der Stufe 3 zugeordnet, siehe Textziffer 7. Entwicklung des beizulegenden Zeitwertsscroll
Bewertungstechnik, die bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien verwendet wurde, sowie die verwendeten wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktorenscroll
Hinsichtlich der bestehenden Verfügungsbeschränkungen an den Gebäuden bzw. deren Nutzung im Zusammenhang mit der Anmietung der zugehörigen Grundstücke von der Freien und Hansestadt Hamburg wird auf die Ausführungen zu den Leasingverträgen unter Textziffer 45 verwiesen. 25. Nach der Equity-Methode bilanzierte UnternehmenNach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmenscroll
Unter den Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen sind die Gesellschaften Hansaport, HHLA Frucht, STEIN, ARS-UNIKAI, Kombi-Transeuropa und Hamburg Vessel Coordination Center ausgewiesen. Unter den Anteilen an assoziierten Unternehmen befinden sich die Anteile an der CuxPort sowie die Anteile an der DHU. Der gegenüber dem Vorjahr höhere Ausweis der Anteile ist im Wesentlichen auf die im Finanzergebnis erfassten Ergebnisse der einzelnen Equity-Gesellschaften abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen zurückzuführen, siehe Textziffer 16. Weitere Informationen sind unter Textziffer 3 aufgeführt. 26. Finanzielle VermögenswerteFinanzielle Vermögenswertescroll
Im Berichtsjahr sind, wie auch im Vorjahr, die Wertpapiere zur Insolvenzsicherung der Altersteilzeitguthaben mit den entsprechenden Altersteilzeitverpflichtungen saldiert worden, da sie die Voraussetzungen von Planvermögen gemäß IAS 19 (revised 2011) erfüllen. Der im Geschäftsjahr als Planvermögen zu berücksichtigende Wertpapierbestand beträgt 316 T€ (im Vorjahr: 392 T€), siehe Textziffer 37. Vor Saldierung ergibt sich demnach ein Wertpapierbestand in Höhe von 2.730 T€ (im Vorjahr: 6.619 T€). Unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen werden die Anteile an Konzerngesellschaften ausgewiesen, die aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns nicht konsolidiert werden. Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus der Verschmelzung der JPFE-07 INVESTMENTS s.r.o., Ostrava/Tschechien, die sich bislang nicht im Konsolidierungskreis der HHLA befand, auf die METRANS a.s., Prag/Tschechien. Die übrigen finanziellen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen Forderungen aus Staffelmiete in Höhe von 4.079 T€ (im Vorjahr: 3.910 T€), Forderungen gegenüber Unterstützungskassen in Höhe von 2.441 T€ (im Vorjahr: 2.530 T€) und Forderungen gegenüber der HPA in Höhe von 287 T€ (im Vorjahr: 317 T€). Der Vorjahreswert enthält Forderungen aus Banksicherheiten in Höhe von 2.352 T€. 27. VorräteVorrätescroll
Der Betrag der Wertminderungen von Vorräten, der als Aufwand erfasst worden ist, beläuft sich auf 991 T€ (im Vorjahr: 1.860 T€). Dieser Aufwand ist unter dem Materialaufwand erfasst, siehe Textziffer 12. 28. Forderungen aus Lieferungen und LeistungenForderungen aus Lieferungen und Leistungenscroll
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen gegenüber Kunden, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erbracht werden. Sie sind beim überwiegenden Anteil der Kunden in der Regel innerhalb von 30 Tagen fällig und werden daher als kurzfristig eingestuft. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert in Höhe der vorbehaltlosen Gegenleistung erfasst, es sei denn, sie enthalten wesentliche Finanzierungskomponenten. Der Konzern hält die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit dem Ziel, die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen und bewertet Sie daher in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Aufgrund der Kurzfristigkeit der ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert gleichgestellt. Im Berichtsjahr und im Vorjahr wurden keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als Sicherheiten für Finanzverbindlichkeiten abgetreten. In geringem Umfang werden Sicherheiten für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gehalten (z. B. Mietbürgschaften). Die Ausführungen zur Struktur und zu den Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen befinden sich unter Textziffer 47. 29. Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und PersonenForderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personenscroll
Die Forderungen gegen die HGV enthalten 95.000 T€ aus bestehendem Cash-Clearing (im Vorjahr: 74.000 T€). 30. Sonstige finanzielle ForderungenSonstige finanzielle Forderungenscroll
Der Anstieg der übrigen sonstigen finanziellen Forderungen resultiert im Wesentlichen aus der Einführung des HHLA-Kapitalplans. 31. Sonstige VermögenswerteSonstige Vermögenswertescroll
Der Anstieg der kurzfristigen Forderungen gegen das Finanzamt im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus höheren Umsatzsteuerforderungen. 32. Erstattungsansprüche aus ErtragsteuernErstattungsansprüche aus Ertragsteuernscroll
Die Erstattungsansprüche aus Ertragsteuern resultieren aus Steuerforderungen infolge von Veranlagung sowie aus geleisteten Steuervorauszahlungen. 33. Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristige EinlagenZahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristige Einlagenscroll
Bei den Zahlungsmitteln, Zahlungsmitteläquivalenten und kurzfristigen Einlagen handelt es sich um Kassenbestände sowie Guthaben bei verschiedenen Banken in unterschiedlicher Währung. Im Vorjahr sind hierin nicht frei verfügbare Zahlungsmittel in Höhe von 11.215 T€ enthalten, die der Besicherung von Lebensarbeitszeitkonten dienten. Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen in Höhe von 14.507 T€ (im Vorjahr: 10.438 T€) unterliegen Devisenausfuhrbeschränkungen. Zum Bilanzstichtag verfügte der Konzern über nicht in Anspruch genommene Kreditlinien in Höhe von 2.713 T€ (im Vorjahr: 3.207 T€), für deren Inanspruchnahme alle notwendigen Bedingungen erfüllt sind. Die HHLA geht davon aus, dass bei Bedarf jederzeit ausreichende Kreditlinien zur Verfügung stehen. 34. Zur Veräußerung gehaltene langfristige VermögenswerteEs bestanden weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte. 35. EigenkapitalDie Entwicklung der einzelnen Komponenten des Eigenkapitals für die Geschäftsjahre 2018 und 2017 ist in den Eigenkapitalveränderungsrechnungen dargestellt. Gezeichnetes KapitalDas Grundkapital der HHLA besteht zum Bilanzstichtag aus zwei verschiedenen Aktiengattungen, den A-Aktien und den S-Aktien. Das gezeichnete Kapital beträgt insgesamt 72.753 T€ und ist in 70.048.834 A-Aktien und 2.704.500 S-Aktien der Gesellschaft eingeteilt, jeweils mit einem rechnerischen auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 €. Das Grundkapital ist voll eingezahlt. Im Rahmen des Börsengangs am 2. November 2007 wurden 22.000.000 A-Aktien am Kapitalmarkt platziert. Dies entspricht einem Streubesitz von ca. 30 % des Grundkapitals der HHLA. Die Freie und Hansestadt Hamburg hält zum Bilanzstichtag über die Gesellschaft HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg, 69,58 % der Stimmrechte. Genehmigte KapitaliaZum Bilanzstichtag verfügt die Gesellschaft über ein Genehmigtes Kapital I zur Ausgabe von A-Aktien und ein Genehmigtes Kapital II zur Ausgabe von S-Aktien. Unter dem Genehmigten Kapital I (vgl. § 3 Abs. 4 der Satzung) ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. Juni 2022 durch Ausgabe von bis zu 35.024.417 neuen, auf den Namen lautenden A-Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu 35.024.417,00 € zu erhöhen. Dabei ist das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von S-Aktien ausgeschlossen. Darüber hinaus ist der Vorstand berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von A-Aktien in den im Beschluss näher definierten Fällen auszuschließen, z. B. bei der Ausgabe gegen Sacheinlagen. Die Ausgabe neuer A-Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der A-Aktionäre ist ferner insgesamt auf 20 % des auf die A-Aktien entfallenden Grundkapitals begrenzt, wobei für Zwecke der 20 %-Grenze sämtliche A-Aktien anzurechnen sind, die unter anderen Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden oder auszugeben sind. Unter dem Genehmigten Kapital II (vgl. § 3 Abs. 5 der Satzung) ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. Juni 2022 durch Ausgabe von bis zu 1.352.250 neuen, auf den Namen lautenden S-Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu 1.352.250,00 € zu erhöhen. Dabei ist das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von A-Aktien ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von S-Aktien auszuschließen, soweit es zum Ausgleich von Spitzenbeträgen erforderlich ist. Sonstige ErmächtigungenDie ordentliche Hauptversammlung der HHLA vom 16. Juni 2016 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 16. Juni 2019 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen oder Kombinationen dieser Instrumente (im Folgenden zusammenfassend auch "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 200.000.000,00 € zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte auf bis zu 10.000.000 neue, auf den Namen lautende A-Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils 1,00 € nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren. Die jeweiligen Bedingungen können auch eine Options- bzw. Wandlungspflicht sowie ein Andienungsrecht des Emittenten zur Lieferung von A-Aktien der Gesellschaft zum Ende der Laufzeit oder zu einem früheren Zeitpunkt vorsehen. Die Schuldverschreibungen können nach näherer Maßgabe des Beschlusses auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden. Für die Bedienung der Wandlungs- und Optionsrechte bzw. -pflichten sowie etwaiger Andienungsrechte steht gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung ein bedingtes Kapital von 10.000.000,00 € zur Verfügung, das sich aus 10.000.000 neuen, auf den Namen lautenden A-Aktien zusammensetzt. Die ordentliche Hauptversammlung vom 16. Juni 2016 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 15. Juni 2021 eigene A-Aktien im Umfang von insgesamt bis zu 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung - oder, falls dieser Betrag geringer ist, des im Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung - auf die A-Aktien entfallenden Teils des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben und die aufgrund dieser Ermächtigung oder vorheriger Ermächtigungen erworbenen eigenen A-Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats - neben der Veräußerung über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten - nach näherer Maßgabe des Beschlusses unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu verwenden und/oder ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise einzuziehen. Die Ermächtigung darf zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken, nicht aber zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden. Die HHLA verfügt derzeit über keine eigenen Aktien. Pläne zum Rückkauf von Aktien bestehen nicht. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage des Konzerns enthält Agien aus der Ausgabe von Aktien sowie die damit verbundenen Emissionskosten, die von der Kapitalrücklage abgezogen wurden. Außerdem sind Agien aus Kapitalerhöhungen bei Tochtergesellschaften mit nicht beherrschenden Anteilen enthalten sowie eine Rücklagenerhöhung durch ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm. Zum Stichtag weist der HHLA-Konzern eine Kapitalrücklage in Höhe von 141.584 T€ (im Vorjahr: 141.584 T€) aus. Erwirtschaftetes EigenkapitalDas erwirtschaftete Eigenkapital enthält die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden, sowie die zum 1. Januar 2006 (Übergangszeitpunkt) bestehenden Unterschiede zwischen HGB und IFRS. Kumuliertes übriges EigenkapitalGemäß derzeit gültigem IAS 19 (revised 2011) beinhaltet das kumulierte übrige Eigenkapital sämtliche versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Pensionsplänen. Weiterhin werden hierunter die Veränderungen des Zeitwerts von zu Sicherungszwecken eingesetzten Finanzinstrumenten (Cashflow-Hedges), die Veränderungen des Zeitwerts der Lebensarbeitszeitkonten und die hierauf jeweils entfallenden steuerlichen Effekte ausgewiesen. Der Ausgleichsposten aus der Fremdwährungsumrechnung dient der Erfassung von Differenzen aufgrund der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Tochterunternehmen. Nicht beherrschende AnteileDie nicht beherrschenden Anteile umfassen die Fremdanteile am konsolidierten Eigenkapital der einbezogenen Gesellschaften und belaufen sich zum Ende des Geschäftsjahres auf - 8.812 T€ (im Vorjahr: 30.790 T€). Die nicht beherrschenden Anteile reduzieren sich durch die Umgliederung gemäß den Regelungen in IAS 32 von zukünftigen geschätzten Ausgleichszahlungsansprüchen eines nicht beherrschenden Gesellschafters für die Laufzeit des Ergebnisabführungsvertrags in die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten, siehe Textziffer 6 und Textziffer 38. Darüber hinaus wurden sie durch die von der HHLA erworbenen Minderheitsanteile an der METRANS a.s., Prag/Tschechien, reduziert. Gegenläufig wirkte die Zurechnung des laufenden Ergebnisses. Angaben zum KapitalmanagementDas Kapitalmanagement der HHLA ist darauf ausgerichtet, die finanzielle Stabilität und Flexibilität des Konzerns nachhaltig zu gewährleisten, um das Wachstum des Konzerns sicherzustellen und die Aktionäre angemessen am Erfolg des Konzerns teilhaben zu lassen. Maßgebend hierfür ist das bilanzielle Eigenkapital. Die zentrale wertorientierte Steuerungsgröße im HHLA-Konzern ist die Gesamtkapitalverzinsung (ROCE). Zur Gewährleistung einer stabilen Kapitalstruktur wird darüber hinaus die Eigenkapitalquote überwacht. Eigenkapitalquotescroll
Der Anstieg des Eigenkapitals ist wesentlich auf die Entwicklung des Gesamtergebnisses abzüglich der Dividendenausschüttungen zurückzuführen. Da die relative Zunahme der Bilanzsumme den Anstieg des Eigenkapitals überwiegt, vermindert sich die Eigenkapitalquote leicht gegenüber dem Vorjahr. Hinsichtlich externer Mindestkapitalanforderungen, die im Berichtsjahr zu allen vereinbarten Prüfungszeitpunkten erfüllt wurden, wird auf Textziffer 38 verwiesen. 36. PensionsrückstellungenPensionsverpflichtungenDie Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden für Verpflichtungen aus Anwartschaften und aus laufenden Leistungen an berechtigte aktive und ehemalige Mitarbeiter von inländischen Gesellschaften des HHLA-Konzerns sowie gegebenenfalls deren Hinterbliebene gebildet. Für die betriebliche Altersversorgung wird dabei grundsätzlich zwischen leistungs- und beitragsorientierten Versorgungsplänen unterschieden. Leistungsorientierte PensionspläneBei leistungsorientierten Versorgungsplänen (defined benefit plans) besteht die Verpflichtung des Konzerns darin, die zugesagten Leistungen an aktive und frühere Mitarbeiter zu erfüllen, wobei die HHLA ein rückstellungs- und fondsfinanziertes Versorgungssystem besitzt. Für die Gewährung der betrieblichen Altersversorgung gibt es verschiedene Anspruchsgrundlagen. Neben Einzelzusagen sind dies in erster Linie der Betriebsrenten-Tarifvertrag (BRTV). Im Rahmen der Harmonisierung der bestehenden Altersversorgungssysteme wurde darüber hinaus der Tarifvertrag HHLA-Kapitalplan mit Wirkung zum 1. Januar 2018 eingeführt. Beim BRTV handelt es sich um eine Gesamtversorgung. Dabei sagt die HHLA den begünstigten Arbeitnehmern eine Versorgung in einer bestimmten Höhe zu, die sich aus gesetzlicher Rente und betrieblicher Altersversorgung zusammensetzt. Die Höhe der Gesamtversorgung ergibt sich aus einem dienstzeitabhängigen Prozentsatz eines fiktiv ermittelten Nettoentgelts der letzten Lohnbzw. Gehaltsgruppe auf Basis der anzuwendenden Beitragssätze der Sozialversicherungsdaten des Jahres 1999, wohingegen stets die aktuell gültige Beitragsbemessungsgrenze zugrunde gelegt wird. Im Zuge der im Jahr 2018 vollzogenen Harmonisierung der bestehenden Altersversorgungssysteme wurden die auf den aktiven Mitarbeiterbestand entfallenden Pensionsverpflichtungen, die ursprünglich auf sogenannten Hafenrenten bestanden, in den HHLA-Kapitalplan überführt. Mit dem HHLA-Kapitalplan steht den Arbeitnehmern ein einheitliches und transparentes Altersversorgungssystem zur Verfügung. Er bietet eine hohe Flexibilität sowohl bei der Einzahlung als auch in der Auszahlungs-/Leistungsphase. Einzahlungen in den HHLA-Kapitalplan werden aus dem Bruttoeinkommen finanziert (Entgeltumwandlung). Dabei verzichten die Beschäftigten zum Einbringungszeitpunkt auf einen Teil des unversteuerten Einkommens, zugunsten eines späteren Alterskapitals. Für die im Rahmen der Entgeltumwandlung eingebrachten Beiträge wird eine Aufstockung von 27,50 % geleistet. Darüber hinaus wird eine Verzinsung der Beiträge von jährlich 3,00 % garantiert. Die sich zum 1. Januar 2018 ergebenden Startbausteine resultieren aus der vorgenannten Überführung von Hafenrenten sowie aus der Überführung von Wertguthaben aus Lebensarbeitszeitkonten. Auf Basis dieser Pensionspläne bildete der Konzern Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen für die in Zukunft zu erwartenden Leistungen in Form von Alters- und Hinterbliebenenrenten beziehungsweise Alters- und Hinterbliebenenkapital. Unter Verwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens ermittelten externe Gutachter die Höhe dieser Verpflichtung. Erfasste Beträge für Leistungszusagenscroll
PensionszusagenIn der Bilanz wird jeweils der volle Barwert der Pensionsverpflichtungen einschließlich versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste ausgewiesen. Die ausgewiesene Pensionsverpflichtung stellt einen nicht finanzierten Plan dar. Entwicklung des Barwerts der Pensionsverpflichtungenscroll
Verteilung des Barwerts der Pensionsverpflichtung auf die einzelnen Gruppen von Versorgungsberechtigten scroll
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf 14,1 bis 19,2 Jahre (im Vorjahr: 13,4 Jahre). Darüber hinaus bestehen Erstattungsansprüche (Reimbursement Rights) in Höhe von 2.441 T€ (im Vorjahr: 2.530 T€), die zur Abdeckung der entsprechenden Pensionsverpflichtungen abgeschlossen wurden. Die erwarteten Erträge aus diesen Erstattungsansprüchen belaufen sich im Berichtsjahr auf 35 T€, wohingegen die tatsächlichen Erträge 39 T€ betragen. Erfolgswirksam erfasste Beträge aus Pensionsverpflichtungenscroll
Entwicklung der versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste aus Pensionsverpflichtungenscroll
Wesentliche versicherungsmathematische Annahmen zur Berechnung der Pensionsverpflichtungenscroll
Hinsichtlich der biometrischen Grundlagen wurden die Richttafeln 2018 G (im Vorjahr: Richttafeln 2005 G) von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Aus dem Richttafelwechsel ergaben sich vorgenannte versicherungsmathematische Veränderungen aufgrund demografischer Annahmen. Die zur Diskontierung verwendeten Zinssätze leitet die HHLA von Industrieanleihen mit sehr guter Bonität ab, bei denen Laufzeit und Auszahlungen kongruent zu den Pensionsplänen der HHLA sind. Sensitivitätsanalyse: Pensionsverpflichtungenscroll
Die von den Versicherungsmathematikern durchgeführten Berechnungen wurden für die als wesentlich eingestuften Bewertungsparameter isoliert vorgenommen, d. h., bei einer gleichzeitigen Änderung mehrerer Parameter können die einzelnen Auswirkungen aufgrund von Korrelationseffekten nicht aufsummiert werden. Aus den angegebenen Sensitivitäten kann bei einer Änderung der Parameter keine lineare Entwicklung für die leistungsorientierte Verpflichtung abgeleitet werden. Zahlungen für PensionsverpflichtungenIm Geschäftsjahr 2018 leistete die HHLA Pensionszahlungen für Pläne in Höhe von 19.762 T€ (im Vorjahr: 19.790 T€). In den nächsten fünf Jahren erwartet die HHLA folgende Zahlungen für Pensionspläne. Erwartete Zahlungen für Pensionsplänescroll
Verpflichtungen aus LebensarbeitszeitIm Geschäftsjahr 2006 haben sich die inländischen Konzerngesellschaften aufgrund tarifvertraglicher Regelungen zur Einrichtung von Lebensarbeitszeitkonten verpflichtet. Bis zum 31. Dezember 2013 konnten die Mitarbeiter Zeit- und Entgeltbestandteile durch den Konzern in Geldmarkt- oder Investmentfonds einzahlen lassen. Seit dem 1. Januar 2014 erfolgt die Kapitalanlage unternehmensintern. Der Abbau des angesparten Wertguthabens erfolgt im Rahmen einer bezahlten Freistellung vor Eintritt in den Ruhestand. Der Vergütungsanspruch der Mitarbeiter bemisst sich nach der jeweiligen Höhe des Wertguthabens in Abhängigkeit von der Kursentwicklung des Fondsvermögens im Modell für Einbringungen bis zum 31. Dezember 2013 und für Einbringungen ab dem 1. Januar 2014 unter Berücksichtigung der tarifvertraglich zugesagten Garantieverzinsung von 3,00 %, jeweils zuzüglich weiterer vertraglich vereinbarter Sozialleistungen während der Freistellungsphase. Der durch die Wertguthaben gedeckte Teil der Verpflichtung wird mit dem Zeitwert des Wertguthabens angesetzt. Die nicht durch die Wertguthaben gedeckten tarifvertraglichen Zusatzleistungen werden mit dem vollen Barwert der Verpflichtung einschließlich versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste bewertet. Im Zuge der im Jahr 2018 vollzogenen Harmonisierung der bestehenden Altersversorgungssysteme wurden bestehende Wertguthaben aus den Lebensarbeitszeitkonten zum großen Teil in den HHLA-Kapitalplan überführt. Die sich aus den verbleibenden Wertguthaben ergebenden Verpflichtungen werden sich im Zeitablauf stetig reduzieren. Dotierung der Versorgungszusagenscroll
Entwicklung des Barwerts der Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitscroll
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf 5,0 Jahre (im Vorjahr: 18,8 Jahre). Entwicklung des Zeitwerts des Planvermögens aus Lebensarbeitszeitscroll
Das Planvermögen enthält ausschließlich Geldmarkt- und Investmentfondsanteile. Auf das Planvermögen entstanden im Geschäftsjahr Gewinne in Höhe von 140 T€ (im Vorjahr: 384 T€). Erfolgswirksam erfasste Beträge aus Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitscroll
Entwicklung der versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste aus Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitscroll
Versicherungsmathematische Annahmen zur Berechnung der Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitscroll
Hinsichtlich der biometrischen Grundlagen wurden die Richttafeln 2018 G (im Vorjahr: Richttafeln 2005 G) von Prof. Dr. Klaus Heubeck unter Berücksichtigung der altersabhängigen Fluktuationshäufigkeit verwendet. Aus dem Richttafelwechsel ergaben sich vorgenannte versicherungsmathematische Veränderungen aufgrund demografischer Annahmen. Sensitivitätsanalyse: Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitscroll
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Die von den Versicherungsmathematikern durchgeführten Berechnungen wurden für die als wesentlich eingestuften Bewertungsparameter isoliert vorgenommen, d. h., bei einer gleichzeitigen Änderung mehrerer Parameter können die einzelnen Auswirkungen aufgrund von Korrelationseffekten nicht aufsummiert werden. Aus den angegebenen Sensitivitäten kann bei einer Änderung der Parameter keine lineare Entwicklung für die leistungsorientierte Verpflichtung abgeleitet werden. Die Finanzierung der Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeit erfolgte bis 31. Dezember 2013 durch Einzahlungen von Entgeltbestandteilen der Arbeitnehmer in den fondsgebundenen Pensionsplan. Seit dem 1. Januar 2014 erfolgt die Kapitalanlage unternehmensintern. Portfoliostruktur des Planvermögens zur Dotierung der Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitscroll
Zahlungen für Verpflichtungen aus LebensarbeitszeitIm Geschäftsjahr leistete die HHLA Zahlungen für Pläne in Höhe von 466 T€ (im Vorjahr: 408 T€). Im Gegenzug bestanden entsprechende Wertpapierguthaben in Höhe von 422 T€ (im Vorjahr: 239 T€). Somit ergab sich insgesamt im Berichtsjahr ein Mittelabfluss in Höhe von 44 T€ (im Vorjahr: 169 T€). Erwartete Zahlungen für Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeit im Zusammenhang mit dem bestehenden Versorgungssystem (nicht durch Wertpapierguthaben gesichert)scroll
Beitragsorientierte PensionspläneBei beitragsorientierten Versorgungsplänen (defined contribution plans) leisten die betreffenden Unternehmen lediglich Beitragszahlungen an zweckgebundene Fonds. Darüber hinausgehende Verpflichtungen ergeben sich nicht. Finanzielle oder aktuarielle Risiken trägt die HHLA aus diesen Zusagen nicht. Der Aufwand im Zusammenhang mit Pensionsfonds, die als beitragsorientierte Pensionspläne zu betrachten sind, beträgt im Berichtsjahr 4.639 T€ (im Vorjahr: 4.488 T€). Als Arbeitgeberanteil an die gesetzliche Rentenversicherung führte die HHLA 28.286 T€ (im Vorjahr: 27.636 T€) ab. 37. Sonstige lang- und kurzfristige RückstellungenSonstige lang- und kurzfristige Rückstellungenscroll
AbbruchverpflichtungenDie Verpflichtungen aus Abbruchkosten betreffen die HHLA-Segmente Container, Logistik und Immobilien und werden mit einem Zinssatz von 2,0 % p. a. (im Vorjahr: 2,0 % p. a.) diskontiert. Im Berichtsjahr ist die bei der Berechnung der ausgewiesenen Rückstellungsbeträge zugrunde liegende erwartete Preissteigerung, die aus dem Baukostenindex abgeleitet wird, mit 2,0 % (im Vorjahr: 2,0 %) berücksichtigt. Mit dem Abfluss der Ressourcen wird in den Jahren 2025 bis 2036 gerechnet. RestrukturierungsrückstellungenDie Restrukturierungsrückstellungen betreffen die Reorganisation im Segment Logistik sowie den Organisationsumbau im Segment Container. Die Zeitpunkte der Mittelabflüsse liegen in den Jahren 2019 bis 2025. Tantiemen und EinmalzahlungenDie Rückstellungen für Tantiemen und Einmalzahlungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte. Der Mittelabfluss erfolgt im Geschäftsjahr 2019. DrohverlustrückstellungenDie Drohverlustrückstellungen betreffen Aufwendungen aus einem belastenden Pachtvertrag für ein Terminalgrundstück. Mit dem Abfluss der Ressourcen wird in den Jahren 2019 bis 2039 gerechnet. Erwartete MieterhöhungenDie Rückstellung für erwartete Mieterhöhungen erfolgte aufgrund künftiger Mietanpassungen. Der Mittelabfluss erfolgt im Geschäftsjahr 2019. Selbstbehalte in SchadensfällenDie Verpflichtung umfasst die überwiegend bei der Konzernmutter gebildeten Rückstellungen für eventuell eintretende Schadensfälle, die nicht durch einen Versicherungsschutz gedeckt sind. Der Mittelabfluss erfolgt im Geschäftsjahr 2019. JubiläenDie Rückstellungen für Jubiläen berücksichtigen die den Mitarbeitern des Konzerns vertraglich zugesicherten Ansprüche auf den Erhalt von Jubiläumszuwendungen. Grundlage für die Bilanzierung bilden versicherungsmathematische Gutachten. Bei der Berechnung wurde ein Diskontierungszinssatz von 1,60 % p. a. (im Vorjahr: 1,40 % p. a.) zugrunde gelegt. Mit dem Abfluss der Ressourcen ist in den Jahren 2019 bis 2057 zu rechnen. Rechts- und ProzesskostenSowohl zum Bilanzstichtag als auch zum Vorjahresstichtag werden im Wesentlichen Verpflichtungen aus der Vorsorge für rechtliche Risiken aus schwebenden Verfahren ausgewiesen. Der Abfluss der Ressourcen sollte in den Jahren 2020 und 2021 eintreten. AltersteilzeitDie Rückstellungen für Altersteilzeit beinhalten die Verpflichtungen der HHLA aus dem während der aktiven Phase der Anspruchsberechtigten aufgebauten Erfüllungsrückstand sowie einen zeitanteilig zugeführten Aufstockungsbetrag. Die im Zusammenhang mit Altersteilzeitverträgen bestehenden Wertpapierguthaben stellen Planvermögen im Sinne des IAS 19 (revised 2011) dar. Sie wurden deshalb mit den in den Rückstellungen enthaltenen Altersteilzeitverpflichtungen saldiert. Der entsprechende Betrag über 316 T€ (im Vorjahr: 392 T€) mindert somit den Rückstellungsausweis, siehe Textziffer 26. Darüber hinaus dienen verpfändete Bankguthaben zur Abdeckung der zum Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtungen. Die Ermittlung des Rückstellungsbetrags erfolgte unter Ansatz eines Diskontierungszinssatzes in Höhe von 0,0 % p. a. (im Vorjahr: 0,0 % p. a.). Mit dem Abfluss der Ressourcen wird in den Jahren 2019 bis 2025 gerechnet. Harmonisierung bestehender AltersversorgungssystemeDie im Vorjahr gebildete Rückstellung umfasst Verpflichtungen aus der Harmonisierung bestehender Altersversorgungssysteme und wurde für die im Berichtsjahr vorgesehene Ablösung eines Teils der bestehenden Pensionsverpflichtungen sowie für die Überführung der bestehenden Wertguthaben aus den Lebensarbeitszeitkonten in den HHLA-Kapitalplan gebildet. Der Mittelabfluss sowie die Überführung in die Pensionsverpflichtungen erfolgte im Geschäftsjahr 2018, siehe hierzu Textziffer 36. ÜbrigeDie übrigen sonstigen Rückstellungen betreffen mit einem wesentlichen Anteil Verpflichtungen aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarungen mit Mitarbeitern. Der überwiegende Anteil des Mittelabflusses erfolgt in den Jahren 2019 bis 2028. Entwicklung der sonstigen lang- und kurzfristigen Rückstellungenscroll
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38. Lang- und kurzfristige finanzielle VerbindlichkeitenLang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2018scroll
Lang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2017scroll
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten zum Bilanzstichtag abgegrenzte Zinsen in Höhe von 1.077 T€ (im Vorjahr: 808 T€). Transaktionskosten in Höhe von 71 T€ (im Vorjahr: 72 T€), die durch Aufnahme von Darlehen entstanden sind, erhöhen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erst entsprechend der Laufzeit des Darlehens. Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen stellen den diskontierten Wert zukünftiger Zahlungen für mobile Gegenstände des Anlagevermögens dar. Als sonstige Darlehen sind ein von einem Minderheitsgesellschafter erhaltenes Darlehen in Höhe von 7,8 Mio. € (im Vorjahr: 9,3 Mio. €) sowie an andere Kreditgeber begebene Schuldscheindarlehen in Höhe von 9,5 Mio. € (im Vorjahr: 5,0 Mio. €) ausgewiesen. Zur Besicherung von verzinslichen Darlehen wurden Gebäude, Flächenbefestigungen und mobile Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Buchwert in Höhe von 7.333 T€ (im Vorjahr: 1.997 T€) sicherungsübereignet. Die Sicherungsverträge sind derart ausgestaltet, dass die entsprechenden Vermögenswerte bis zur vollständigen Rückzahlung der besicherten Darlehen sowie der Zinsen auf die Kreditinstitute übergehen und diese ein Recht auf Verwertung haben, sofern der Kreditnehmer mit seinen zu erbringenden Zins- und Tilgungsleistungen in Verzug gerät. Die Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern enthalten im Wesentlichen Löhne und Gehälter. Die übrigen finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten eine Ausgleichsverpflichtung gegenüber anderen Gesellschaftern. Dieser Ausgleichszahlungsanspruch beträgt 61.300 T€ für die Geschäftsjahre 2018 und 2019 (im Vorjahr: 53.519 T€ für die Geschäftsjahre 2017 und 2018), siehe auch Textziffer 6 und Textziffer 35. Konditionen der Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitutenscroll
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TWE = Tausend Währungseinheiten Bei den variablen Zinssätzen handelt es sich um EURIBOR- bzw. LIBOR-Sätze mit Laufzeiten von einem bis sechs Monaten. Finanzielle Verbindlichkeiten, bei denen die Zeitwerte nicht den Buchwerten entsprechenscroll
Für die Ermittlung der Zeitwerte der festverzinslichen Darlehen wurden Zinssätze von 1,0 bis 2,3 % p. a. (im Vorjahr: 1,2 bis 2,4 % p. a.) verwendet. Die Zinssätze resultieren aus dem risikofreien Zinssatz in Abhängigkeit von der Laufzeit zuzüglich eines dem Kreditrating entsprechenden Aufschlags und stellen somit Marktzinsen dar. Der durchschnittliche Zinssatz für die ausgewiesenen Darlehensverbindlichkeiten betrug im Berichtsjahr 1,7 % (im Vorjahr: 1,9 %). Die variablen Zinssätze waren bis Oktober 2016 teilweise durch Zinssicherungsgeschäfte gesichert, siehe auch Textziffer 47. Im Rahmen der Fremdfinanzierung bestehen für einzelne Konzerngesellschaften Kreditauflagen (Covenants), die an bilanzielle Kennzahlen und Sicherheiten gebunden sind. Ein Verstoß gegen diese Auflagen berechtigt den jeweiligen Kreditgeber, zusätzliche Sicherheiten, eine Anpassung der Konditionen oder die Rückzahlung des Kredits zu verlangen. Zur Vermeidung derartiger Maßnahmen überwacht die HHLA laufend die Einhaltung der Covenants und leitet bei Bedarf Maßnahmen ein, um die Erfüllung der Kreditbedingungen sicherzustellen. Das entsprechende Kreditvolumen betrug zum Bilanzstichtag 84.861 T€ (im Vorjahr: 52.477 T€). Fälligkeiten der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitutenscroll
39. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenVerbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungenscroll
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen des Geschäftsjahres bestehen ausschließlich gegenüber Dritten. Wie im Vorjahr ist der Gesamtbetrag innerhalb eines Jahres fällig. 40. Lang- und kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und PersonenLang- und kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen zum 31. Dezember 2018scroll
Lang- und kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen zum 31. Dezember 2017scroll
Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing gegenüber der HPA betreffen angemietete Großschiffsliegeplätze jeweils am Container Terminal Burchardkai und am Container Terminal Tollerort in Hamburg. Der ausgewiesene Bilanzwert stellt den Barwert der Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing dar und berücksichtigt eine Anmietungsdauer bis einschließlich 2062, siehe auch Textziffer 45 und Textziffer 47. Finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen, bei denen die Zeitwerte nicht den Buchwerten entsprechenscroll
41. Sonstige VerbindlichkeitenSonstige Verbindlichkeitenscroll
Die Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Urlaubsverpflichtungen, die gegenüber dem Vorjahr angestiegen sind. Der Rückgang der übrigen sonstigen Verbindlichkeiten resultiert im Wesentlichen aus einer nachträglichen Kaufpreiszahlung im Vorjahr für den Erwerb von Anteilen einer bereits vollkonsolidierten Gesellschaft. Sämtliche sonstige Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. 42. Zahlungsverpflichtungen aus ErtragsteuernZahlungsverpflichtungen aus Ertragsteuernscroll
Die Zahlungsverpflichtungen aus Ertragsteuern resultieren aus erwarteten Nachzahlungen zur Körperschaftsteuer, zum Solidaritätszuschlag und zur Gewerbesteuer. Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses werden unter Zugrundelegung der im Abschlusszeitpunkt bekannten steuerrechtlichen Sachverhalte und der gültigen Rechtslage für die Körperschaftsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer entsprechende Rückstellungen gebildet. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung43. Erläuterungen zur KapitalflussrechnungFree CashflowDer Saldo aus dem Mittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit und dem Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit bildet den Free Cashflow. Hierdurch ist eine Aussage darüber möglich, wie viele liquide Mittel für Dividendenzahlungen oder für die Tilgung bestehender Schulden zur Verfügung stehen. Der Free Cashflow sank gegenüber dem Vorjahr von 144.276 T€ auf 29.341 T€. Die Abnahme wird wesentlich durch den erhöhten Mittelabfluss für Investitionstätigkeiten verursacht. Auch der operative Cashflow verringerte sich aufgrund der Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und anderer Aktiva sowie der Abnahme der Rückstellungen. Gegenläufig wirkte ein im Vergleich zum Vorjahr höheres operatives Ergebnis (EBIT). Veränderung der Verbindlichkeiten aus FinanzierungstätigkeitenDer Saldo aus Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-)Krediten sowie aus Auszahlungen für die Tilgung von (Finanz-)Krediten bildet die Veränderung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit gemäß IAS 7. Im Berichtsjahr kam es im Konzern zur Auszahlung für die Tilgung von (Finanz-)Krediten in Höhe von 27.867 T€ (im Vorjahr: 40.494 T€). In Höhe von 136.924 T€ (im Vorjahr: 0 T€) erfolgten Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-)Krediten. Diese Veränderung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten zeigt sich im Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 112.777 T€ (im Vorjahr: Reduzierung in Höhe von 41.471 T€), siehe auch Textziffer 38. Darüber hinaus führte die im Berichtsjahr erfolgte Erstkonsolidierung der HHLA TK Estonia AS zu einem Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 6.276 T€. Der Saldo aus Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-)Krediten sowie aus Auszahlungen für die Tilgung von (Finanz-)Krediten gegenüber sonstigen Darlehensgebern sind in Höhe von -2.897 T€ als Veränderung der Verbindlichkeit aus Finanzierungstätigkeit erfasst. Außerdem veränderten Wechselkurseffekte in Höhe von 72 T€ (im Vorjahr: - 2.255 T€) sowie sonstige Effekte in Höhe von 269 T€ (im Vorjahr: 1.278 T€) die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. FinanzmittelfondsDer Finanzmittelfonds beinhaltet den Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von nicht mehr als drei Monaten sowie Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der HGV. Die Forderungen gegen die HGV betreffen täglich fällige Tagesgeldguthaben. Die angesetzten Werte entsprechen den Nennbeträgen. Zusammensetzung des Finanzmittelfondsscroll
Erläuterungen zur Segmentberichterstattung44. Erläuterungen zur SegmentberichterstattungDie Segmentberichterstattung des Konzerns erfolgt nach den Vorschriften des IFRS 8 und verlangt eine Berichterstattung auf Basis der internen Berichtsmeldung an den Vorstand zum Zwecke der Steuerung der Unternehmensaktivitäten. Als Segmentergebnisgröße wird die international gebräuchliche Kennzahl EBIT (Earnings before Interest and Taxes) verwendet, die der Erfolgsmessung je Segment und damit der internen Steuerung dient. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze des internen Reportings stimmen mit den für den Konzern angewandten und unter der Textziffer 6 beschriebenen Grundsätzen überein. In Anlehnung an die Berichterstattungsstruktur des Konzerns für Managementzwecke und gemäß der Definition des IFRS 8 wurden folgende vier eigenständige Segmente identifiziert: ContainerDas Segment Container bündelt die Aktivitäten des Konzerns im Bereich Containerumschlag. Die Dienstleistung in diesem Segment besteht im Wesentlichen aus der Abfertigung von Containerschiffen und dem Umladen von Containern auf andere Verkehrsträger wie z. B. Bahn, Lkw und Feederschiffe. Die HHLA betreibt am Standort Hamburg drei Containerterminals (Altenwerder, Burchardkai und Tollerort) sowie je einen weiteren Containerterminal in Odessa/Ukraine und in Tallinn/Estland. Komplementäre Dienstleistungen rund um den Container, z. B. die Wartung und Reparatur von Containern durch die Tochtergesellschaft HCCR, runden die Angebotspalette ab. Das Segment Container erzielt zu einem überwiegenden Teil zeitpunktbezogene Umschlagerlöse. Daneben fallen zeitraumbezogene Lagergeld- und Mieterlöse an. Einzelne HHLA-Kunden haben darüber hinaus aus zeitpunktbezogenen Erlösen vertragliche Rückvergütungsansprüche. IntermodalDas Segment Intermodal ist als Kernelement des entlang der Transportkette vertikal integrierten Geschäftsmodells der HHLA darauf ausgerichtet, ein umfassendes Netzwerk im Seehafenhinterlandverkehr per Bahn und Lkw anzubieten. Die Bahngesellschaft METRANS sowie das Lkw-Fuhrunternehmen CTD füllen dieses Dienstleistungsportfolio der HHLA aus. Die Umsatzerlöse dieses Segmentes sind als Transporterlöse den zeitpunktbezogenen Erlösen zuzuordnen. Es existieren darüber hinaus Rückvergütungsverpflichtungen gegenüber einzelnen Kunden. LogistikDas Segment Logistik umfasst Dienstleistungen in den Bereichen Spezialumschlag und Beratung. Das Leistungsspektrum beinhaltet einzelne Logistikdienstleistungen sowie komplette Prozessketten für die internationale Beschaffung und Distribution von Waren. Zudem werden Beratungs- und Managementleistungen für Kunden aus der internationalen Hafen- und Transportwirtschaft angeboten. Die aus dem Bereich Spezialumschlag resultierenden Umschlagerlöse zählen zu den zeitpunktbezogenen Umsätzen. Daneben erzielt dieses Segment zeitraumbezogene Erlöse überwiegend aus Beratungs- und Vermietungsleistungen. Gegenüber einzelnen Kunden bestehen nur unwesentliche Rückvergütungsverpflichtungen. ImmobilienDie Geschäftsaktivitäten dieses Segments, das gleichzeitig dem Teilkonzern Immobilien entspricht, umfassen Dienstleistungen wie die Entwicklung, Vermietung und Verwaltung von Immobilien. Hierzu gehören die Quartiere Speicherstadt und nördliches Elbufer (Fischereihafenareal). Darüber hinaus werden die dem Bereich "Holding/Übrige" zugeordneten gewerblichen Logistikobjekte und -flächen im Gebiet des Hamburger Hafens betreut. Die Umsatzerlöse dieses Segments bestehen aus zeitraumbezogenen Mieterlösen. Der in der Segmentberichterstattung enthaltene Bereich "Holding/Übrige" stellt kein eigenständiges Geschäftssegment im Sinne des IFRS 8 dar, wurde aber aus Gründen der Vollständigkeit und Übersichtlichkeit den Geschäftssegmenten des Teilkonzerns Hafenlogistik zugeordnet. Bedingt durch die Struktur des Konzerns ist eine umfangreiche Leistungsverrechnung zwischen den Segmenten erforderlich. Sie umfasst im Wesentlichen die Bereiche Überlassung von Immobilien, IT-Leistungen, administrative Leistungen, Werkstattleistungen sowie die Personalentsendung durch die Holding. Die Bewertung der Leistungen erfolgt generell zu Selbstkosten. Die Obergrenze des Verrechnungspreises bildet der für die Leistung anzusetzende Marktpreis. Setzt die leistende Gesellschaft die betreffende Leistung überwiegend am konzernexternen Markt ab, kann die Verrechnung zum Marktpreis erfolgen, auch wenn die Selbstkosten geringer sind. Die Überleitungen der Segmentgrößen auf die jeweiligen Konzerngrößen ergeben sich wie folgt: ErgebnisIn der Überleitung der Segmentgröße EBIT auf das Konzernergebnis vor Steuern (EBT) sind konsolidierungspflichtige Sachverhalte zwischen den Segmenten sowie den Teilkonzernen, der Anteil der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen, das Zinsergebnis sowie das sonstige Finanzergebnis enthalten. Überleitung der Segmentergebnisse (EBIT) auf das Konzernergebnis vor Steuern (EBT)scroll
SegmentvermögenIn der Überleitung des Segmentvermögens zum Konzernvermögen sind neben konsolidierungspflichtigen Sachverhalten und Finanzanlagen insbesondere Ansprüche aus laufenden und latenten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie der Finanzmittelfonds enthalten, die nicht dem Segmentvermögen zuzuordnen sind. Überleitung des Segmentvermögens auf das Konzernvermögenscroll
Sonstige SegmentinformationenDie Überleitung zu den Konzerninvestitionen von - 309 T€ (im Vorjahr: -176 T€) enthält die Eliminierung interner Leistungsverrechnungen für die Erstellung immaterieller Vermögenswerte zwischen den Segmenten. Bezogen auf die Überleitung der Abschreibungen von - 2.149 T€ (im Vorjahr: - 2.137 T€) entfällt der gesamte Betrag auf die Zwischenergebniseliminierung zwischen den Segmenten und den Teilkonzernen. Die Überleitung der nicht zahlungswirksamen Posten von 44 T€ (im Vorjahr: 59 T€) beinhaltet die Eliminierung von Zwischengewinnen sowie konsolidierungspflichtige Sachverhalte zwischen den Segmenten und den Teilkonzernen. Informationen über geografische GebieteFür die Informationen nach Regionen werden die Segmenterlöse und die Angaben zum langfristigen Segmentvermögen nach dem Standort der Konzerngesellschaften segmentiert. Informationen über geografische Gebietescroll
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In der Überleitung des langfristigen Segmentvermögens zum Konzernvermögen sind neben konsolidierungspflichtigen Sachverhalten zwischen den Segmenten insbesondere kurzfristige Vermögenswerte, Finanzanlagen sowie Ansprüche aus laufenden und latenten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten. Informationen über wichtige KundenDie Umsatzerlöse in Höhe von 205.756 T€ (im Vorjahr: 164.671 T€) mit einem Kunden übersteigen 10 % des Konzernumsatzes und betreffen die Segmente Container und Intermodal. Sonstige Erläuterungen45. LeasingverpflichtungenVerpflichtungen aus Finanzierungs-LeasingverhältnissenDer Konzern hat für einige Grundstücke, verschiedene technische Anlagen sowie für Betriebs- und Geschäftsausstattung Finanzierungs-Leasing- und Mietkaufverträge abgeschlossen. Gegenstand dieser Verträge sind u. a. Kaimauern, Hebe- und Flurförderfahrzeuge, Containertragwagen und -chassis sowie EDV-Hardware. Die Verträge beinhalten überwiegend Verlängerungsoptionen und teilweise Andienungsrechte. Die Verlängerungsoption hat jeweils der Leasingnehmer; das Andienungsrecht kann gegebenenfalls durch den jeweiligen Leasinggeber ausgeübt werden. Die wesentlichen Verpflichtungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen resultieren aus der Anmietung von Großschiffsliegeplätzen von der Eigentümerin der Hafenflächen, der Hamburg Port Authority (HPA), einem nahestehenden Unternehmen, siehe Textziffer 48. Die feste Anmietung erfolgt zunächst bis zum Jahr 2036, die HHLA geht jedoch davon aus, dass die Anmietung dieser Vermögenswerte (entsprechend den bisherigen Usancen über 50 Jahre) erfolgt. Die Verträge sehen Regelungen zur Haftungsverteilung bei Nichtigkeit und damit verbundener vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages als Folge von EU-Rechtskollisionen vor. Der Vorstand der HHLA schätzt derzeit das Risiko einer EU-Rechtskollision als sehr gering ein. Die Anmietungen der Großschiffsliegeplätze sind auf Basis eines durchgeführten Barwerttests als Finanzierungs-Leasingverpflichtungen nach IAS 17 einzustufen. Es ergeben sich zu berücksichtigende Mindestleasingzahlungen inklusive erwarteter Mietzinssteigerungen von insgesamt 227.762 T€ (im Vorjahr: 232.394 T€). Überleitung der Mindestleasingzahlungen auf die Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasingverhältnissenscroll
Die in den Mindestleasingzahlungen enthaltenen Zinsen resultieren aus den langen Laufzeiten der Finanzierungs-Leasingverhältnisse. Der zugrundeliegende Zinssatz beträgt 4,21 bis 4,22 %, siehe auch Textziffer 47. Zusätzlich zu den dargestellten Mindestleasingzahlungen hat eine nicht zum Konsolidierungskreis des Konzerns gehörende Gesellschaft ab dem Geschäftsjahr 2019 Zahlungsverpflichtungen aus Finanzierungsleasing aufgrund eines im Berichtsjahr geschlossenen Konzessionsvertrages über ein Terminalgelände in Höhe von insgesamt 72,0 Mio. €. Davon entfallen auf einen Zeitraum innerhalb eines Jahres 1,6 Mio. €, zwischen einem und fünf Jahren 9,6 Mio. € und über fünf Jahre 60,8 Mio. €. Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen - Konzern als LeasingnehmerZwischen der Freien und Hansestadt Hamburg bzw. der HPA und dem HHLA-Konzern bestehen Verträge über die Anmietung von Flächen und Kaimauern im Hamburger Hafen sowie in der Speicherstadt durch die Gesellschaften des HHLA-Konzerns. Die Laufzeit der wesentlichen Verträge endet in den Jahren 2025 bis 2036. Die Vertragsbestimmungen sehen in der Regel in einem Turnus von fünf Jahren Mietzinsüberprüfungen auf Grundlage der Mietpreisentwicklung in den relevanten Wettbewerbshäfen bzw. auf Grundlage entsprechender Mietpreisindizes vor. Die Mietzinserhöhungen für die laufende Periode sind durch entsprechende Rückstellungen berücksichtigt. Die Leasingaufwendungen aus der Anmietung der Flächen in der Speicherstadt sind zum Teil an die Entwicklung der Erlöse des Konzerns aus der Vermietung der zugehörigen Gebäude gekoppelt. Ohne vorherige Zustimmung des Vermieters dürfen die gemieteten Flächen ebenso wie die aufstehenden Gebäude der HHLA weder veräußert noch vermietet werden. Wesentliche Veränderungen der Vertragskonditionen aus Untermietverträgen bedürfen ebenfalls der vorherigen Zustimmung der Vermieterin. Weiterhin existieren Mietverhältnisse von Immobilien und Mobilien am Containerterminal in Odessa/Ukraine. Die hier zu entrichtenden Mietzinsen sind grundsätzlich fix und verändern sich im Laufe des Mietverhältnisses nur im Rahmen der zukünftigen Inflationsentwicklung. Kaufoptionen am Ende der Laufzeiten der Mietverhältnisse bestehen nicht. Die Restlaufzeiten der betreffenden Mietverträge liegen in einem Zeitraum von einem bis 33 Jahren. Der Konzern hat darüber hinaus für verschiedene Kraftfahrzeuge und technische Anlagen Leasingverträge abgeschlossen. Diese Leasingverträge haben eine durchschnittliche Laufzeit zwischen drei und zehn Jahren und enthalten in der Regel keine Verlängerungsoptionen. Dem Leasingnehmer werden keinerlei Verpflichtungen bei Abschluss dieser Leasingverhältnisse auferlegt. Zukünftige Mindestleasingzahlungsverpflichtungen aufgrund unkündbarer Operating-Leasingverhältnissescroll
Die Angaben enthalten bedingte Mietzahlungen in Höhe von 113 Mio. € (im Vorjahr: 114 Mio. €). Im Geschäftsjahr wurden Aufwendungen aus Leasingverhältnissen in Höhe von 58.295 T€ (im Vorjahr: 53.829 T€) erfasst. Davon entfielen 2.219 T€ (im Vorjahr: 2.085 T€) auf bedingte Mietzahlungen. Operating-Leasingverhältnisse - Konzern als LeasinggeberDer Konzern hat Leasingverträge zur gewerblichen Vermietung seiner als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien abgeschlossen. Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien umfassen die nicht selbst genutzten Büroräume, Anlagen und eine Gewerbeimmobilie. Diese Leasingverhältnisse haben unkündbare Restmietlaufzeiten zwischen einem und 16 Jahren. Nach Ablauf der unkündbaren Grundmietzeit gewähren einige Verträge den Mietern die Option zur Verlängerung des Mietvertrags um Zeiträume zwischen zwei Jahren und maximal dreimal fünf Jahren. Einige Leasingverträge enthalten eine Klausel, nach der die Miete auf der Grundlage der jeweiligen Marktkonditionen nach oben angepasst werden kann. Ansprüche auf zukünftige Mindestleasingzahlungen aufgrund unkündbarer Operating-Leasingverhältnisse auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilienscroll
Im Geschäftsjahr wurden Erlöse aus der Vermietung von Sachanlagen und von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in Höhe von 59.611 T€ (im Vorjahr: 58.676 T€) vereinnahmt. 46. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenFür folgende Haftungsverhältnisse wurden keine Rückstellungen gebildet, weil das Risiko der Inanspruchnahme als wenig wahrscheinlich eingeschätzt wird. Haftungsverhältnissescroll
Am Abschlussstichtag lagen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen vor: Sonstige finanzielle Verpflichtungenscroll
Von den Verpflichtungen aus offenen Bestellungen entfallen 69.550 T€ (im Vorjahr: 77.299 T€) auf Investitionen in das Sachanlagevermögen und 2.420 T€ (im Vorjahr: 3.302 T€) auf Investitionen in die immateriellen Vermögenswerte. 47. Management von FinanzrisikenIm Rahmen der Finanzierung seiner Geschäftstätigkeit setzt der Konzern kurz-, mittel- und langfristige Bankdarlehen, Finanzierungs- Leasing und Mietkaufverträge sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen ein. Der Konzern verfügt über verschiedene weitere finanzielle Vermögenswerte und Schulden wie z. B. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die unmittelbar im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit entstehen. Zins- und MarktpreisrisikoIm Rahmen seiner Finanzierungstätigkeit ist der Konzern einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt, welches hauptsächlich aus den mittel- und langfristigen Finanzschulden mit variablem Zinssatz resultiert. Die Steuerung der Zinsaufwendungen des Konzerns erfolgt je nach Marktlage durch eine Kombination von festverzinslichem und variabel verzinslichem Fremdkapital. Zum Bilanzstichtag lagen bei vollkonsolidierten Gesellschaften keine Zinsswaps vor. Zum Bilanzstichtag waren 75,7 % der Darlehensaufnahmen des Konzerns festverzinslich (im Vorjahr: 61,8 %). Die festverzinslichen Finanzinstrumente werden nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanziert und unterliegen daher keinen bilanziellen Marktpreisrisiken. Im Übrigen können Marktpreisrisiken insbesondere die Wertpapiere und Beteiligungen betreffen. Aufgrund des geringen Umfangs dieser Instrumente wird das Risiko als unbedeutend eingestuft. Eine Veränderung des variablen Zinsniveaus wirkt auf die Zinsaufwendungen aus variabel verzinslichen Darlehen, auf die Zinserträge aus Tages- und Termingeldanlagen, auf die Erträge aus Zinssicherungsinstrumenten sowie auf deren Marktwerte. Ein um 0,5 Prozentpunkte höheres variables Zinsniveau zum Bilanzstichtag hätte eine Erhöhung des Zinsaufwands aus variabel verzinslichen Darlehen um 447 T€ p. a. (im Vorjahr: 489 T€ p. a.) und eine Erhöhung der Zinserträge aus Tages- und Termingeldanlagen um 1.369 T€ p. a. (im Vorjahr: 1.377 T€ p. a.) zur Folge. Es bestehen keine sich erfolgsneutral auf das Eigenkapital auswirkende Effekte. WährungsrisikoInfolge der Investitionen in Ländern außerhalb des Euroraums können sich Änderungen der Wechselkurse auf die Bilanz auswirken. Fremdwährungsrisiken aus einzelnen Transaktionen werden fallbezogen durch Devisentermingeschäfte oder Devisenoptionen abgesichert, sofern die Einschätzung der Marktlage dies erfordert. Die entsprechenden Sicherungsgeschäfte lauten auf die gleiche Währung wie das gesicherte Grundgeschäft. Der Konzern schließt Devisenterminkontrakte erst dann ab, wenn feste Ansprüche bzw. Verpflichtungen entstanden sind. Zum Bilanzstichtag bestanden Kurssicherungsgeschäfte mit einem Volumen von 19,5 Mio. € (im Vorjahr: 37,5 Mio. €) und Laufzeiten von bis zu 13 Monaten. Am 31. Dezember 2018 betrug der Marktwert 425 T€ (im Vorjahr: 1.294 T€). Im Berichtsjahr wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung Wertänderungen aus diesen Kurssicherungsgeschäften, welche erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten darstellen, erfasst. Nach IFRS 9 stellen diese Geschäfte keine effektiven Sicherungsbeziehungen dar. Umsätze werden im HHLA-Konzern überwiegend in Euro bzw. in den Landeswährungen der europäischen Konzerngesellschaften fakturiert. Investitionen in diesen Ländern werden überwiegend in Euro finanziert. RohstoffpreisrisikoEinem Rohstoffpreisrisiko ist der Konzern insbesondere bei der Beschaffung von Kraftstoffen ausgesetzt. In Abhängigkeit von der Marktsituation kann der Konzern für eine Teilmenge des Kraftstoffbedarfs Preissicherungsgeschäfte abschließen. Dies war weder zum Bilanzstichtag noch zum 31. Dezember 2017 der Fall. Neben den genannten Marktrisiken bestehen im Bereich der Finanzrisiken Kredit- und Liquiditätsrisiken. Kreditrisiko/AusfallrisikoDer Konzern geht Geschäftsbeziehungen auf Kreditbasis ausschließlich mit anerkannten, kreditwürdigen Dritten ein. Kunden, die mit dem Konzern Geschäfte auf Kreditbasis abschließen möchten, werden einer Bonitätsprüfung unterzogen. Zudem werden die Forderungsbestände laufend überwacht und bei erkennbaren Risiken Wertberichtigungen gebildet, so dass der Konzern darüber hinaus im Bereich der Forderungen keinem wesentlichen Ausfallrisiko ausgesetzt ist. Das maximale Ausfallrisiko der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen finanziellen Forderungen besteht theoretisch in Höhe des jeweiligen Buchwerts der Forderungen. Eine wesentliche Konzentration von Ausfallrisiken durch Einzelkunden gibt es nicht. Für einige Forderungen erlangt der Konzern möglicherweise Sicherheiten in Form von Bürgschaften oder Garantien, auf die bei Zahlungsverzug des Kontrahenten im Rahmen der Vertragsmodalitäten zurückgegriffen werden kann. Der Konzern wendet den vereinfachten Ansatz nach IFRS 9 an, um die erwarteten Kreditverluste zu bemessen, demzufolge werden bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste herangezogen. Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte auf Basis gemeinsamer Kreditrisikomerkmale und Überfälligkeitstage zusammengefasst. Bei der HHLA bestehen keine Vertragsvermögenswerte. Die erwarteten Verlustquoten beruhen auf den Zahlungsprofilen der Umsätze über eine Periode von 12 Monaten vor dem 31. Dezember 2018 bzw. dem 1. Januar 2018 und den entsprechenden historischen Ausfällen in dieser Periode. Auf dieser Grundlage wurde die Wertberichtigung im Hinblick auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2018 und zum 1. Januar 2018 wie folgt ermittelt: Ermittlung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2018scroll
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Ermittlung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 1. Januar 2018scroll
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Der Schlussbilanzwert der Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2018 wird wie folgt auf den Eröffnungsbilanzwert der Wertberichtigung übergeleitet: Entwicklung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungenscroll
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ausgebucht, wenn nach angemessener Einschätzung keine Realisierbarkeit mehr gegeben ist. Zu den Indikatoren, wonach nach angemessener Einschätzung keine Realisierbarkeit mehr gegeben ist, zählen unter anderem das Versäumnis eines Schuldners, sich zu einem Rückzahlungsplan gegenüber dem Konzern zu verpflichten und das Versäumnis, für eine Periode von mehr als 360 Tagen Zahlungsverzug, vertragliche Zahlungen zu leisten. Wertminderungsaufwendungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden im Betriebsergebnis als sonstige betriebliche Aufwendungen dargestellt. In Folgeperioden erzielte, früher bereits abgeschriebene Beträge werden als sonstige betriebliche Erträge erfasst. Das Ausfallrisiko aus den derivativen Finanzinstrumenten sowie aus den Zahlungsmitteln, Zahlungsmitteläquivalenten und kurzfristigen Einlagen besteht theoretisch im Ausfall eines Vertragspartners und entspricht daher den jeweiligen Buchwerten der Instrumente. Da der Konzern derivative Finanzgeschäfte sowie die Anlage liquider Mittel regelmäßig nur mit Adressen sehr guter Bonität eingeht, ist das tatsächliche Ausfallrisiko sehr gering. Darüber hinaus können Kreditrisiken aus einer Inanspruchnahme aus den unter Textziffer 46 aufgeführten Haftungsverhältnissen resultieren. LiquiditätsrisikoMithilfe einer mittelfristigen Liquiditätsplanung, der Streuung der Fristen der in Anspruch genommenen Darlehen und Finanzierungs-Leasingverhältnisse sowie durch bestehende Kreditlinien und Finanzierungszusagen stellt der Konzern sicher, dass die Liquidität jederzeit gewährleistet ist. Sofern für einzelne Darlehen Kreditauflagen vereinbart sind, wird deren Einhaltung laufend überwacht. Bei Bedarf leitet die HHLA Maßnahmen ein, um die Erfüllung der Auflagen sicherzustellen. Bezüglich der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstigen Darlehen, der Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing, der finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern und der übrigen finanziellen Verbindlichkeiten wird auf die Restlaufzeitengliederung der lang- und kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten unter Textziffer 38 verwiesen. Erwartete Liquiditätsabflüsse aufgrund zukünftiger Zinszahlungen an Kreditinstitutescroll
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Zum Bilanzstichtag bestehen bei vollkonsolidierten Gesellschaften keine Zinsswaps, so dass hieraus keine Zinsabflüsse zu erwarten sind. FinanzinstrumenteBuchwerte und beizulegende ZeitwerteDie nachstehenden Tabellen zeigen Buchwerte und beizulegende Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten einschließlich ihrer Stufen in der Fair-Value-Hierarchie, siehe auch Textziffer 6 und Textziffer 7. Sie enthalten keine Informationen über die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt. Finanzielle Vermögenswerte zum 31. Dezember 2018 (Wertansätze nach IFRS 9)scroll
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Finanzielle Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2018 (Wertansätze nach IFRS 9)scroll
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Finanzielle Vermögenswerte zum 31. Dezember 2017 (Wertansätze nach IAS 39)scroll
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Finanzielle Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2017 (Wertansätze nach IAS 39)scroll
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Wenn bei den aufgeführten langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten, die eine Information über den beizulegenden Zeitwert enthalten, keine wesentlichen Unterschiede zwischen den Buchwerten und den beizulegenden Zeitwerten der Finanzinstrumente bestehen, erfolgt die Angabe des Buchwertes. Anderenfalls ist der beizulegende Zeitwert angegeben. Im Berichtsjahr wurden aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten in Höhe von 425 T€ (im Vorjahr: 1.294 T€) Wertveränderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bewertungstechniken und wesentliche nicht beobachtbare Inputfaktoren zur Bestimmung der beizulegenden ZeitwerteDie nachstehende Tabelle zeigt die Bewertungstechniken, die bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte der Stufe 2 und Stufe 3 verwendet wurden, sowie die verwendeten wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren. Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumentescroll
Im Geschäftsjahr wurde keine Umgliederung zwischen den einzelnen Bewertungsstufen vorgenommen. 48. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und PersonenAls nahestehende Unternehmen und Personen gemäß IAS 24 gelten für den Konzern die Unternehmen und Personen, die direkt oder indirekt den Konzern beherrschen, von ihm beherrscht werden oder unter gemeinsamer Beherrschung stehen bzw. einen maßgeblichen Einfluss auf diesen ausüben oder durch den Konzern maßgeblich beeinflusst werden. Dementsprechend werden der Gesellschafter HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg (kurz: HGV), sowie die Freie und Hansestadt Hamburg (kurz: FHH) als deren Gesellschafterin, die durch den Gesellschafter oder die Freie und Hansestadt Hamburg beherrschten oder maßgeblich beeinflussten Unternehmen, die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der HHLA sowie die Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen des Konzerns als nahestehende Unternehmen und Personen definiert. Die HGV ist das oberste Mutterunternehmen der HHLA, das einen Konzernabschluss veröffentlicht. Diese Veröffentlichung erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger unter HRB 16106. Die HHLA ist das oberste Mutterunternehmen im Konzern. Transaktionen mit nicht vollkonsolidierten nahestehenden Unternehmen und Personenscroll
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Die Forderungen gegen Unternehmen mit beherrschendem Einfluss betreffen Forderungen aus dem Cash-Clearing mit der HGV in Höhe von 95.000 T€ (im Vorjahr: 74.000 T€). Forderungen der HHLA wurden im Berichtsjahr mit 0,00 % p. a. (im Vorjahr: 0,00 % p. a.) verzinst. Die Zinssätze für Verbindlichkeiten der HHLA betrugen 0,10 % p. a. (im Vorjahr: 0,10 % p. a.). Die Transaktionen mit Gemeinschaftsunternehmen resultieren aus Geschäftsvorfällen mit den nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen. Im Wesentlichen sind die Gesellschaften HHLA Frucht und Kombi-Transeuropa betroffen. Die Aufwendungen, die als sonstige Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen ausgewiesen sind, enthalten im Wesentlichen Mietzahlungen für Flächen und Kaimauern im Hamburger Hafen und in der Speicherstadt. Verpflichtungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen in Höhe von 105.470 T€ (im Vorjahr: 105.914 T€) über die Anmietung von vier Großschiffsliegeplätzen von der HPA werden unter den sonstigen Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen ausgewiesen. Des Weiteren haben die HGV sowie die FHH als nahestehende Unternehmen und Personen der HHLA verschiedene Patronatserklärungen und Bürgschaften zur Absicherung von Darlehensverbindlichkeiten von Gesellschaften des Konzerns gegenüber den finanzierenden Banken abgegeben. Die entsprechenden Darlehensverbindlichkeiten weisen einen Nominalbetrag von 123.000 T€ (im Vorjahr: 123.000 T€) auf und valutieren zum Bilanzstichtag noch in Höhe von rund 65.789 T€ (im Vorjahr: 72.831 T€) zuzüglich Zinsen. Mit Datum vom 18. Oktober 2007 wurde ein Teilverlustausgleichsvertrag zwischen der HHLA und der HGV geschlossen. Die HGV verpflichtet sich darin gegenüber der HHLA, jeden während der Vertragsdauer entstehenden handelsrechtlichen Jahresfehlbetrag des Teilkonzerns Immobilien der HHLA auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass dem Gewinnvortrag, den anderen Gewinnrücklagen oder der Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB des Teilkonzerns Immobilien Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer als Gewinn vorgetragen bzw. in diese Rücklagen eingestellt worden sind. Aufwendungen und Erträge von nahestehenden Unternehmen und Personen erfolgen zu marktüblichen Konditionen. Die zum Geschäftsjahresende bestehenden offenen Posten sind nicht besichert und mit Ausnahme der Tagesgeldanlagen im Rahmen des Clearings unverzinslich. Kredite oder vergleichbare Leistungen wurden den Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr gewährt. Aufstellung des Anteilsbesitzes der HHLA nach Geschäftsfeldern per 31. Dezember 2018scroll
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Beherrschte Unternehmen. Vergütung der Personen in Schlüsselpositionen des ManagementsDie gemäß IAS 24 angabepflichtige Vergütung des Managements in Schlüsselpositionen umfasst die Vergütung des aktiven Vorstands und des Aufsichtsrats. Außer den nachfolgend aufgeführten Angaben gab es im Geschäftsjahr 2018 keine berichtspflichtigen Geschäfte mit nahestehenden Personen und deren nahen Familienangehörigen. Weitere Angaben zur individualisierten Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats siehe Vergütungsbericht als Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts. Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands und des AufsichtsratsVergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsratsscroll
Die Auszahlung der erfolgsabhängigen Vergütung des Vorstands steht zum Bilanzstichtag noch aus. Im Geschäftsjahr 2018 beträgt die kurzfristig fällige Leistung an den Aufsichtsrat 309 T€ (im Vorjahr: 304 T€), davon entfallen 199 T€ (im Vorjahr: 206 T€) auf das Fixum, 69 T€ (im Vorjahr: 58 T€) auf die Vergütung für Ausschusstätigkeit und 41 T€ (im Vorjahr: 40 T€) auf Sitzungsgelder. Als Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird der aus den Pensionsrückstellungen für die aktiven Vorstandsmitglieder resultierende Dienstzeitaufwand ausgewiesen. Die entsprechende Verpflichtung beträgt zum Stichtag 9.797 T€ (im Vorjahr: 7.505 T€). Die individuellen Versorgungsansprüche der Vorstandsmitglieder nach HGB stellen sich wie folgt dar: Individuelle Versorgungsansprüche der Vorstandsmitglieder nach HGBscroll
Ehemalige Mitglieder des VorstandsBezüge früherer Mitglieder des Vorstands und ihrer Hinterbliebenen belaufen sich auf 1.009 T€ (im Vorjahr: 932 T€). Der nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen ermittelte Verpflichtungsumfang für laufende Pensionen beträgt 23.239 T€ (im Vorjahr: 24.242 T€). 49. Organe und MandateMitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Der Aufsichtsrat und seine MandateProf. Dr. Rüdiger Grube (Vorsitzender)Dipl.-Ingenieur, Hamburg Geschäftsführender Gesellschafter der Rüdiger Grube International Business Leadership GmbH, Hamburg Weitere Mandate
Berthold Bose (stellv. Vorsitzender)Kfz-Elektriker, Hamburg Leiter ver.di-Landesbezirk Hamburg Weitere Mandate
Petra Bödeker-Schoemann (bis 12. Juni 2018)Dipl.-Kauffrau, Hamburg Geschäftsführerin der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg (bis 31. Mai 2018) Weitere Mandate
Dr. Rolf Bösinger (bis 20. April 2018)Dipl.-Wirtschaftswissenschaftler, Hamburg Staatsrat der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg (bis 21. März 2018) Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen (seit 22. März 2018) Weitere Mandate
Dr. Norbert KloppenburgDipl.-Ingenieur agr., Hamburg Berater für internationale Beteiligungen und Finanzierungen Weitere Mandate
Thomas LütjeSchifffahrtskaufmann, Jork Direktor Vertrieb der Hamburger Hafen und Logistik AG, Hamburg Weitere Mandate
Dr. Wibke Mellwig (21. April bis 12. Juni 2018)Dr. jur., Hamburg Leiterin Abteilung Hafen und Logistik der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg, stellv. Amtsleiterin Hafen und Innovation Weitere Mandate
Thomas MendrzikElektromaschinenbauer, Hamburg Stellv. Vorsitzender des Betriebsrats der HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH, Hamburg Weitere Mandate
Dr. Isabella Niklas (seit 12. Juni 2018)Dr. jur., Hamburg Geschäftsführerin der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg (seit 1. Mai 2018) Weitere Mandate
Norbert PaulsenDipl.-Ingenieur, Hamburg Vorsitzender des Konzernbetriebsrats und des Gemeinschaftsbetriebsrats der Hamburger Hafen und Logistik AG, Hamburg Weitere Mandate
Sonja PetersenDipl.-Kauffrau (FH), Norderstedt Kaufmännische Angestellte HHLA Container Terminal Burchardkai GmbH, Hamburg Weitere Mandate
Dr. Sibylle RoggencampDipl.-Volkswirtin, Molfsee Leiterin des Amtes für Vermögens- und Beteiligungsmanagement in der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg Weitere Mandate
Maya Schwiegershausen-GüthStudium der Politikwissenschaft, Soziologie, Wirtschafts- und Sozialgeschichte (M. A.), Berlin Leiterin Büro ITF-Billigflaggenkampagne, ver.di Bund Weitere Mandate
Dr. Torsten Sevecke (seit 12. Juni 2018)Staatsrat der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (Bereich Wirtschaft und Innovation) der Freien und Hansestadt Hamburg Weitere Mandate
Michael Westhagemann (bis 6. Februar 2019)Informatiker, Hamburg Wirtschaftsberater für Innovation und Technologie (bis 31. Oktober 2018), Senator der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg (seit 1. November 2018) Weitere Mandate
Die Ausschüsse des AufsichtsratsFinanzausschuss
Prüfungsausschuss
Immobilienausschuss
Personalausschuss
Nominierungsausschuss
Vermittlungsausschuss
Der Vorstand und seine MandateAngela Titzrath (Vorsitzende)Wirtschaftswissenschaftlerin (M.A.), Hamburg Erstbestellung: 2016 Zuständigkeitsbereiche
Weitere Mandate
Heinz BrandtRechtsassessor, Bremen Erstbestellung: 2009 Zuständigkeitsbereiche
Weitere Mandate
Jens HansenDipl.-Ingenieur, Dipl.-Kaufmann, Elmshorn Erstbestellung: 2017 Zuständigkeitsbereiche
Weitere Mandate
Dr. Roland LappinDipl.-Wirtschaftsingenieur, Hamburg Erstbestellung: 2003 Zuständigkeitsbereiche
Weitere Mandate
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einschließlich Compliance 50. Corporate Governance KodexDie HHLA hat die Corporate Governance im Unternehmen an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (Kodex) in der aktuellen Fassung vom 7. Februar 2017 ausgerichtet. Informationen zur Corporate Governance im Unternehmen sowie ein ausführlicher Bericht zu Höhe und Struktur der Vergütung von Aufsichtsrat und Vorstand finden sich im Konzernlagebericht sowie unter Textziffer 48 dieses Berichts. Im Jahr 2018 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Themen der Corporate Governance erörtert und am 7. Dezember 2018 die Entsprechenserklärung 2018 gemäß § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite www.hhla.de dauerhaft zugänglich gemacht. 51. Honorar des AbschlussprüfersDie Honorare für Abschlussprüfungsleistungen umfassen sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr vor allem die Honorare für die Konzernabschlussprüfung sowie für die Prüfung der Abschlüsse der HHLA AG und ihrer inländischen Tochterunternehmen sowie die prüferische Durchsicht von Zwischenabschlüssen. Ferner sind hier auch die projektbegleitenden Prüfungen im Rahmen der IFRS 15 und 16 Einführung erfasst. Die anderen Bestätigungsleistungen umfassen die Prüfung des nichtfinanziellen Berichts nach ISAE 3000 (revised). Als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 wie auch für das Vorjahr wurde die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt. Honorar des Abschlussprüfersscroll
52. Ereignisse nach dem BilanzstichtagEreignisse von wesentlicher Bedeutung traten nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 nicht ein.
Hamburg, 1. März 2019 Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft Angela Titzrath Heinz Brandt Jens Hansen Dr. Roland Lappin Jahresabschluss der HHLA AGDer Jahresabschluss und der zusammengefasste Lagebericht der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, Hamburg, für das Geschäftsjahr 2018 sind nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt und vom Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018scroll
BilanzAKTIVA scroll
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, Hamburg Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, Hamburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung: 1. Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts 2. Ansatz und Bewertung von Pensionsverpflichtungen und anderen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie Planvermögen Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: 1. Sachverhalt und Problemstellung 2. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse 3. Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts1. In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden Geschäfts- oder Firmenwerte mit einem Betrag von insgesamt T€ 46.517 unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" ausgewiesen. Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal jährlich oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Der Werthaltigkeitstest erfolgt auf Ebene der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der jeweilige Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Im Rahmen des Werthaltigkeitstests wird der Buchwert der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten inklusive des Geschäfts- oder Firmenwerts dem entsprechenden erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt grundsätzlich auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Kosten der Veräußerung. Grundlage der Bewertung ist dabei regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die Barwerte werden mittels Discounted-Cash-Flow Modellen ermittelt. Dabei bildet die verabschiedete Mittelfristplanung des Konzerns den Ausgangspunkt, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben wird. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Als Ergebnis des Werthaltigkeitstests wurde kein Wertminderungsbedarf festgestellt. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, des verwendeten Diskontierungssatzes, der Wachstumsrate sowie weiteren Annahmen abhängig und dadurch mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. 2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung des Werthaltigkeitstests nachvollzogen. Nach Abgleich der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse mit der verabschiedeten Mittelfristplanung des Konzerns haben wir die Angemessenheit der Berechnung insbesondere durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. Ergänzende Anpassungen der Mittelfristplanung für Zwecke der Werthaltigkeitsprüfung wurden von uns mit den zuständigen Mitarbeitern der Gesellschaft diskutiert und nachvollzogen. Zudem haben wir auch die sachgerechte Berücksichtigung der Kosten von Konzernfunktionen beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit der bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein und liegen innerhalb vertretbarer Bandbreiten. 3. Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind im Abschnitt "Immaterielle Vermögenswerte" des Konzernanhangs enthalten. 2. Ansatz und Bewertung von Pensionsverpflichtungen und anderen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie Planvermögen1. In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten "Pensionsrückstellungen" Pensionsrückstellungen und Verpflichtungen aus Kapitalplan und Lebensarbeitszeit in Höhe von T€ 448.930 ausgewiesen, die sich als Saldo aus Verpflichtungen aus verschiedenen Pensionsplänen und Verpflichtungen aus Kapitalplan und Lebensarbeitszeit in Höhe von T€ 449.285 und dem beizulegenden Zeitwert des Planvermögens in Höhe von T€ 355 zusammensetzen. Der überwiegende Anteil entfällt davon auf Alters- und Übergangsversorgungszusagen in Deutschland. Die Bewertung der Verpflichtungen aus leistungsorientierten Plänen erfolgt nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method). Dabei sind insbesondere Annahmen über den langfristigen Gehalts- und Rententrend, die durchschnittliche Lebenserwartung und die Fluktuation zu treffen. Für die durchschnittliche Lebenserwartung werden zum 31. Dezember 2018 erstmals die neuen Richttafeln der Heubeck-Richttafeln-GmbH (Heubeck-Richttafeln RT 2018 G) verwendet. Der Effekt aus der Erstanwendung der Richttafeln beträgt T€ 5.225 und wurde als versicherungsmathematischer Verlust im sonstigen Ergebnis erfasst. Ferner ist der Abzinsungssatz aus der Rendite hochwertiger, währungskongruenter Unternehmensanleihen mit vergleichbaren Laufzeiten abzuleiten. Dabei müssen regelmäßig Extrapolationen vorgenommen werden, da keine ausreichenden langfristigen Unternehmensanleihen existieren. Die Bewertung des Planvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, der wiederum mit Schätzungsunsicherheiten verbunden ist. Aus unserer Sicht waren diese Sachverhalte im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung, da der Ansatz und die Bewertung dieses betragsmäßig bedeutsamen Postens in einem wesentlichen Maß auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft basieren. 2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem die eingeholten versicherungsmathematischen Gutachten und die fachliche Qualifikation der externen Gutachter gewürdigt. Ferner haben wir uns unter anderem mit den spezifischen Besonderheiten der versicherungsmathematischen Berechnungen befasst und das Mengengerüst, die versicherungsmathematischen Parameter, sowie das den Bewertungen zugrundeliegende Bewertungsverfahren auf Standardkonformität und Angemessenheit überprüft. Zudem wurde die Entwicklung der Verpflichtung und der Aufwandskomponenten gemäß versicherungsmathematischem Gutachten vor dem Hintergrund der eingetretenen Änderungen in den Bewertungsparametern und im Mengengerüst analysiert und plausibilisiert. Für die Prüfung des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens haben wir Bank- und Fondsbestätigungen eingeholt. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen begründet und hinreichend dokumentiert sind. 3. Die Angaben zu Pensionsverpflichtungen und anderen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie Planvermögen sind im Abschnitt "Pensionsrückstellungen" des Konzernanhangs enthalten. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks, und den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b Abs. 3 HGB und § 315b Abs. 3 HGB. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 12. Juni 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 7. Dezember 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016 als Konzernabschlussprüfer der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, Hamburg, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Christoph Fehling.
Hamburg, den 1. März 2019 PricewaterhouseCoopers GmbH Claus Brandt, Wirtschaftsprüfer Christoph Fehling, Wirtschaftsprüfer Versicherung der gesetzlichen VertreterNach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Berichterstattung der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im kommenden Geschäftsjahr beschrieben sind.
Hamburg, 1. März 2019 Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft Der Vorstand Angela Titzrath Heinz Brandt Jens Hansen Dr. Roland Lappin Statement der VorstandsvorsitzendenNachhaltigkeitSehr geehrte Damen und Herren,Hamburg ist das Tor zur Welt und der Heimathafen der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA). So wie die Hansestadt die Welt zu sich holt, so gestalten wir mit unseren Kunden die Welt von morgen. Wir verbinden Orte, Unternehmen und Menschen, um uns auszutauschen und Neues zu entwickeln. Zukunft ist dabei unser Antrieb, Erneuerung unser ständiger Begleiter. Das meinen wir, wenn wir sagen: Die HHLA ist das Tor zur Zukunft. Dieser Anspruch beschränkt sich nicht auf unser übergreifendes Ziel, als eines der führenden europäischen Hafenlogistik- und Transportunternehmen wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Wenn wir Zukunft gestalten, dann heißt das für uns immer auch, dass wir verantwortungsvoll mit natürlichen Ressourcen umgehen. Unser nachhaltiges Geschäftsmodell war dabei bereits sehr erfolgreich, wie die Nominierung für den Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2018 bestätigte. Bei der Umsetzung unserer Nachhaltigkeitsstrategie konzentrieren wir uns auf zehn Handlungsfelder. Diese verbinden wirtschaftlich erfolgreiches Handeln mit ökologischen Anforderungen und sozialer Verantwortung. Ökologisch verantwortungsvolles Handeln in der Logistik ist aktuell und zukünftig auf die Verlagerung des Straßenverkehrs auf die Schiene ausgerichtet. Auch sehen wir darin einen geeigneten Weg, die ökologischen Herausforderungen internationaler Supply Chains zu meistern. Die HHLA unterstützt daher die Initiative europäischer Bahnunternehmen, den Anteil am Frachttransport auf der Schiene bis zum Jahr 2030 deutlich zu steigern. Dieses im Rahmen der Klimakonferenz von Kattowitz im vergangenen Jahr veröffentlichte Ziel trägt dazu bei, die verkehrsbedingten Klimaauswirkungen zu reduzieren. Zudem entspricht es den Zielen des Pariser Klimaabkommens. Bis zum Jahr 2022 wird die HHLA ihrer Bahntochter Metrans 350 Mio. € an Investitionsmitteln für moderne Terminalanlagen, Lokomotiven und den Waggonpark zur Verfügung stellen. Im Berichtsjahr nahm die Metrans bereits die 40. umweltfreundliche Mehrsystem-E-Streckenlokomotive und weitere geräuscharme Containertragwagen in Betrieb. Mit mehr eigenen Lokomotiven steuert die Metrans ihre Transportprozesse noch besser, was wiederum bedeutet, dass wir unseren Kunden noch attraktivere und umfangreichere Angebote machen können. Die erneut gestiegenen Transportmengen unserer Bahngesellschaft tragen signifikant zum positiven Geschäftsergebnis der HHLA bei, gleichzeitig spiegeln sich darin die Anstrengungen wider, die wir unternehmen, um klimafreundlichen Bahnverkehr zu stärken. Die Verlagerung von Transporten auf den umweltfreundlicheren Verkehrsträger Schiene wird durch den Betrieb emissionsminimierter Terminals unterstützt. Darüber hinaus binden wir weitere Akteure in die Optimierung von Logistikketten ein, so etwa das HVCC Hamburg Vessel Coordination Center. Als zentrale, neutrale, überbetriebliche Koordinationsstelle für Großschiffs-, Feeder- und Binnenschiffsverkehre im Hamburger Hafen bietet das HVCC den Terminals und Reedern betriebliche Koordinierungsleistungen für einen emissionsoptimierten Zu- und Ablauf der Schiffe an. Die Zahl der Unternehmen, die die Dienstleistung des HVCC nutzen, konnte im Geschäftsjahr weiter erhöht werden. In unsere langfristig ausgelegte Nachhaltigkeitsstrategie passt auch der Erwerb des größten estnischen Terminalbetreibers Transiidikeskuse (HHLA TK). Der Standort entwickelt sich durch regionale Infrastrukturprojekte (u.a. das Rail-Baltica-Projekt) zu einem multimodalen Knotenpunkt und verbreitert unser wirtschaftliches Fundament. Die Gründung eines Joint Ventures mit dem US-amerikanischen Forschungs- und Entwicklungsunternehmen Hyperloop Transportation Technologies (HTT) zur Entwicklung und Vermarktung eines Hyperloop-Transportsystems für Seecontainer ist ein weiterer Schritt, um mit innovativen Ansätzen einen Beitrag zur Entlastung der Verkehrsinfrastruktur zu leisten. Unser ehrgeiziges Klimaschutzziel, die CO2-Emissionen je umgeschlagenen Container bis zum Jahr 2020 um mindestens 30 Prozent bezogen auf das Jahr 2008 zu senken, haben wir im Berichtsjahr bereits erreicht und übertroffen. Durch die kontinuierliche Elektrifizierung von bisher dieselbetriebenen Geräten und Anlagen, die Verbesserung von Prozessen und den Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien haben wir inzwischen eine Reduktion von 31,7 Prozent erreicht. Im Berichtsjahr wurden am Container Terminal Altenwerder (CTA) die Voraussetzungen für eine vollständige Elektrifizierung der bisher für den Horizontaltransport eingesetzten Automated Guided Vehicles (AGVs) weiter intensiviert. Damit wird ein maßgeblicher Teil des Container-Horizontaltransports auf dem Terminal lokal emissionsfrei. Die Umstellung unserer auf den Terminals eingesetzten Fahrzeuge auf Elektroantrieb haben wir fortgesetzt. Im Berichtsjahr fuhren bereits 81 Pkws mit reinem Elektroantrieb, fünf mit Hybridantrieb und ein Fahrzeug mit Wasserstoff als Energieträger. Auf mehreren Betriebsparkplätzen wurden Lademöglichkeiten für privat genutzte elektrisch angetriebene Pkws geschaffen. Damit können auch unsere Beschäftigten ihre privaten E-Fahrzeuge während der Arbeitszeit laden. Überhaupt unternehmen wir große Anstrengungen, um die Gesundheit und Unversehrtheit unserer Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und der Beschäftigten von Fremdfirmen zu schützen. Kontinuierlich werden die Arbeitsbedingungen entsprechend überprüft und ggf. angepasst. Unser gesellschaftliches Engagement konzentriert sich auf Schülerinnen und Schüler. Die von der HHLA unterstützten maritimen Bildungsprojekte zeichnen sich durch einen engen Bezug zu Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen aus. Im Jahr 2018 wurden mehr als 1.400 Schülerinnen und Schüler durch solche Projekte weitergebildet. Mit der erfolgreichen Rezertifizierung unseres nach DIN EN ISO 50001 zertifizierten Energiemanagementsystems wurden im Jahr 2018 die Ergebnisse unserer Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz bestätigt. Durch die effiziente Nutzung von Energie, was zu den tragenden Säulen der Energiewende gehört, leisten wir einen wirksamen und messbaren Beitrag zur Verringerung der CO2-Emissionen. Der Geltungsbereich des zertifizierten Energiemanagementsystems umfasst alle deutschen und polnischen Gesellschaften mit einem nennenswerten Energieverbrauch. Unsere bereits hohe Wertschöpfungsquote konnten wir im Jahr 2018 um 8,5 % auf 676 Mio. € steigern. Dieser wichtige Indikator spiegelt den bedeutenden volkswirtschaftlichen Mehrwert unserer Geschäftstätigkeit an allen unseren Standorten wider. Gut qualifizierte, zufriedene und motivierte Fach- und Führungskräfte gehören für die HHLA zu den zentralen Erfolgsfaktoren. Investitionen in vielfältige und attraktive Sozialleistungen, umfangreiche Angebote für Aus- und Weiterbildung sowie zahlreiche Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken die Bindung und Motivation der Mitarbeiter. Durch Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Gesundheitsvorsorge sowie zur Arbeitssicherheit nehmen wir unsere soziale Verantwortung wahr. Da ein nennenswerter Anteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter körperlich anspruchsvolle Tätigkeiten ausübt, wird durch hohe Arbeitssicherheitsstandards und aktive Gesundheitsförderung ein wichtiger Beitrag dazu geleistet, auf die Auswirkungen des demografischen Wandels im Unternehmen zu reagieren. Der Aufbau agiler Strukturen wird aktiv durch die Zusammensetzung crossfunktionaler Teams gefördert. Diversity-Kriterien sind mit Zielen im strategischen Personalmanagement verankert. Die HHLA ist ein attraktiver Arbeitgeber. Das zeigt sich am großen Interesse junger Menschen an einer Ausbildung bei der HHLA, an langen Betriebszugehörigkeiten sowie an der steigenden Mitarbeiterzahl. Auch künftig wollen wir zur Spitzengruppe der deutschen Großunternehmen gehören, deren Nachhaltigkeitsleistungen von unabhängigen Experten anerkannt werden. Deshalb werden wir unser nachhaltiges Geschäftsmodell kontinuierlich weiterentwickeln.
Ihre Angela Titzrath, Vorstandsvorsitzende NachhaltigkeitsstrategieNachhaltiges Wirtschaften ist fest im Geschäftsmodell der HHLA verankert: Auf ökologisch vorbildliche Weise verknüpft das Unternehmen Hafenterminals mit Hinterlandnetzwerken zu klima- und ressourcenschonenden internationalen Transportketten. Auch die Unternehmensführung ist am Prinzip der nachhaltigen Wertschöpfung ausgerichtet und beteiligt. Mit ihr belegt die HHLA, wie ökologische und wirtschaftliche Ziele in Einklang gebracht werden können. Der Konzern im Überblick, Geschäftstätigkeit Die Nachhaltigkeitsstrategie basiert auf drei Säulen: Ökologie, Soziales und Wirtschaft. In der HHLA-Nachhaltigkeitsinitiative werden zehn Handlungsfelder und Leitlinien definiert und umgesetzt. Schwerpunkte der Handlungsfelder sind ökologische Transportketten, Klimaschutz und Flächenschonung. Damit schaffen wir die Voraussetzungen, dass die HHLA beim Thema Nachhaltigkeit eine führende Position einnimmt. Nachhaltigkeitsorganisation und DialogEin Nachhaltigkeitsrat berät Themen der Nachhaltigkeitsstrategie. Er besteht aus Führungskräften des Konzerns sowie dem externen Experten Prof. Schaltegger von der Leuphana Universität Lüneburg. In diesem Gremium werden konzernweit nachhaltigkeitsrelevante Themen und Maßnahmen diskutiert und verabschiedet sowie die bestehende Stakeholder-Struktur regelmäßig geprüft und aktualisiert. Auf Konzernebene berichtet die Stabsstelle Nachhaltigkeit direkt an die Vorstandsvorsitzende. Die HHLA steht in regelmäßigem Austausch mit ihren Interessengruppen, zu denen Kunden (z. B. Reedereien), Kunden von Kunden (z. B. Versender), Beschäftigte, Lieferanten, potenzielle und bestehende Aktionäre und Investoren, Verbände und Institutionen, wissenschaftliche Einrichtungen, politische Entscheidungsträger, NGOs, Nachbarn der Terminals sowie die interessierte Öffentlichkeit zählen. Der Geschäftsbericht ergänzt als etabliertes Medium den regelmäßigen Dialog und berücksichtigt die Interessen der Anspruchsgruppen. Wesentlichkeitsanalyse Grundsätze und BerichtsstandardsDie HHLA gestaltet ihr Engagement für Nachhaltigkeit verbindlich, transparent, mess- und vergleichbar. Das Unternehmen wendet die Richtlinien der Global Reporting Initiative (nach "GRI-Standards") zur Nachhaltigkeitsberichterstattung an, des in diesem Zusammenhang weltweit meistverbreiteten Standards. Dadurch sorgt die HHLA auch im internationalen Maßstab für Vergleichbarkeit. Zusätzlich gab die HHLA als erstes Unternehmen des maritimen Sektors eine Entsprechenserklärung zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) ab. Die Entsprechenserklärung ist unter www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de abrufbar. Der DNK beschreibt in 20 Kriterien mit je bis zu zwei Leistungsindikatoren Aspekte der Ökologie, des Sozialen und der Unternehmensführung. Themen wie Ressourcenverbrauch, Compliance, Chancengerechtigkeit oder Gesundheitsschutz der Beschäftigten spielen hier eine wichtige Rolle. Auch konkrete Nachhaltigkeitsziele werden abgefragt. Nachhaltigkeitsinitiativescroll
BerichtsprofilBestimmung der BerichtsinhalteDer Nachhaltigkeitsbericht ist Teil des HHLA-Geschäftsberichts. Die inhaltliche Struktur des Geschäftsberichts ist grundsätzlich durch die vom deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) festgelegte Publizitätspflicht für Kapitalgesellschaften geregelt. Neben Angaben zur finanziellen und ökonomischen Entwicklung des Unternehmens finden auch Inhalte aus dem HHLA-Nachhaltigkeitsprogramm "Auf Kurs" Eingang in die Berichterstattung. Das Konzept eines integrierten Berichts umfasst die jährliche Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung. Es verdeutlicht die Wechselwirkungen zwischen ökonomischen, ökologischen und sozialen Faktoren und ihre Bedeutung für den langfristigen Unternehmenserfolg. Zur Ermittlung der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen führte die HHLA im Herbst 2015 eine Wesentlichkeitsanalyse in Form einer internationalen Online-Befragung von Stakeholdern durch. Aus den Ergebnissen der Umfrage wurden die inhaltlichen Schwerpunkte der Nachhaltigkeitsberichterstattung abgeleitet. Sie greift alle als wesentlich identifizierten Themen auf. Im Herbst 2018 führte die HHLA erneut eine internationale Online-Stakeholder-Befragung durch. Die Ergebnisse dieser Umfrage fließen in die Bestimmung der künftigen wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen ein. Wesentlichkeitsanalyse Datenerhebung und BerechnungsmethodenAbschlüsse und BerichteSämtliche Daten und Informationen wurden von den jeweils fachlich zuständigen Einheiten mit repräsentativen Methoden für den Berichtszeitraum erhoben. Die HHLA erstellt den Konzernabschluss und die Zwischenberichte nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Nähere Erläuterungen zu den IFRS enthält dieser Geschäftsbericht im Konzernanhang. Konzernanhang, Tz. 2 Konsolidierungsgrundsätze Der Einzelabschluss der HHLA AG (AG-Abschluss) folgt den Rechnungslegungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB). Grundlage für die Gewinnverwendung ist allein der AG-Abschluss. Nachhaltige LeistungsindikatorenNachhaltigkeitsrelevante Kennzahlen werden auf monatlicher Basis in das interne Managementinformationssystem eingepflegt und ausgewertet. Der Vorstand erhält dazu einen Bericht. Jährlich werden die Leistungsindikatoren der Nachhaltigkeit berechnet und im durch Wirtschaftsprüfer attestierten Lagebericht des Geschäftsberichts veröffentlicht. Dadurch ist eine Zuverlässigkeit der Daten gegeben. Eine Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten ist durch die Beachtung gängiger internationaler Berichtsstandards gewährleistet (z. B. Greenhouse Gas Protocol). Nachhaltige Leistungsindikatoren Risiken- und ChancenmanagementDie Chancen und Risiken werden durch ein umfangreiches Risikomanagementsystem analysiert. Die Einhaltung der relevanten und anerkannten branchenspezifischen, nationalen und internationalen Standards sowie unternehmensinterner Richtlinien wird bei der HHLA als wesentlicher Teil der Corporate Governance verstanden. Arbeitsabläufe und Prozesse sind im Einklang mit diesen Regelungen gestaltet. Externe Audits in verschiedenen HHLA-Gesellschaften (u.a. zu IS014001, ISO 9001, ISO 50001, CTQI [Container Terminal Quality Indicator]) bestätigen die Einhaltung anerkannter internationaler Standards. Risiko- und Chancenbericht Zukunftsbezogene AussagenSofern nicht anders vermerkt, umfassen Kennzahlen und Informationen im vorliegenden Bericht den gesamten Konzern einschließlich der Beteiligungsgesellschaften mit Mehrheitsbeteiligungen. Einige Angaben enthalten zukunftsbezogene Aussagen. Diese Einschätzungen und Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Zukünftige globale Wirtschaftsbedingungen, gesetzliche Vorschriften, Marktbedingungen, Aktivitäten der Mitbewerber und andere Faktoren liegen außerhalb der Kontrolle der HHLA. Externe PrüfungDer zusammengefasste Lagebericht von HHLA-Konzern und HHLA AG sowie der Konzernabschluss und -anhang wurden von PricewaterhouseCoopers geprüft. Bestätigungsvermerk Darüber hinaus wurden die Bestandteile des Nachhaltigkeitsberichts, die dem nichtfinanziellen Bericht zuzuordnen sind, ebenfalls geprüft. Hinweise zum nichtfinanziellen Bericht, Externe Prüfung des nichtfinanziellen Berichts Der Geschäftsbericht 2018 wurde in Übereinstimmung mit den internationalen Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI) nach "GRI-Standards" erstellt. GRI Content IndexDer GRI-Index verweist auf die Stellen innerhalb dieses Geschäftsberichts bzw. auf der HHLA-Website, an denen Auskunft zu den einzelnen GRI-Indikatoren gegeben wird, und ist ausschließlich online unter bericht.hhla.de/gri abrufbar. Hinweise zum nichtfinanziellen BerichtBerichtsrahmenDie HHLA berichtet über den HHLA-Konzern sowie über die HHLA AG in Form eines zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts (im Folgenden "nichtfinanzieller Bericht"), dessen Inhalte in den Nachhaltigkeitsbericht eingebettet sind. Der nichtfinanzielle Bericht dient der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen, die sich für die HHLA gemäß dem Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung von Unternehmen in Lage- und Konzernlageberichten (kurz: CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz; im Folgenden: CSR-RUG) ergeben. Zu den prüfungsrelevanten Pflichtbestandteilen des nichtfinanziellen Berichts gehören die nachfolgenden Abschnitte:
Die Pflichtbestandteile des nichtfinanziellen Berichts sind zusätzlich im Online-Geschäftsbericht mit dem Hinweis "Teil des nichtfinanziellen Berichts" gekennzeichnet. Eine Zusammenfassung aller für den nichtfinanziellen Bericht relevanten Inhalte steht zudem als PDF im Download-Center des Online-Geschäftsberichts zur Verfügung: bericht.hhla.de/geschaefts-bericht-2018/nichtfinanzieller-bericht Der Berichtszeitraum umfasst das Geschäftsjahr 2018 (1. Januar bis 31. Dezember 2018). Die ermittelten Daten beziehen sich in der Regel auf diesen Zeitraum oder auf den Stand am Ende der Berichtsperiode. Falls einzelnen Informationen andere Zeiträume zugrunde liegen, wird dies explizit angegeben. Der Bericht wird jährlich veröffentlicht. Der letzte Nachhaltigkeitsbericht erschien am 28. März 2018 als ein Bestandteil des Geschäftsberichts. Sofern nicht anders vermerkt, umfassen die Kennzahlen und Informationen im vorliegenden Bericht den gesamten Konzernkonsolidierungskreis. Verwendung von RahmenwerkenFür Zwecke des nichtfinanziellen Berichts orientiert sich die HHLA bei der Erstellung der Wesentlichkeitsanalyse an den Vorgaben der GRI-Standards. Bestimmung der Inhalte des nichtfinanziellen BerichtsZur Ermittlung der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen führt die HHLA regelmäßig eine Wesentlichkeitsanalyse durch. Aus den Ergebnissen der Umfrage wurden die inhaltlichen Schwerpunkte der Nachhaltigkeitsberichterstattung abgeleitet. Sie greift alle als wesentlich identifizierten Themen auf. Im Herbst 2018 führte die HHLA erneut eine internationale Stakeholder-Befragung durch. Deren Ergebnisse fließen in die Bestimmung zukünftiger wesentlicher Inhalte des nichtfinanziellen Berichts ein. Wesentlichkeitsanalyse Für Zwecke der Erstellung des nichtfinanziellen Berichts gemäß CSR-RUG wurden die nach GRI ermittelten wesentlichen Themen mit den HGB-Anforderungen gespiegelt. In der unten stehenden Tabelle wird eine Überleitung der fünf berichtspflichtigen Mindestaspekte auf die für die HHLA wesentlichen Aspekte und Sachverhalte dargestellt. Überleitung der berichtspflichtigen Mindestaspekte auf die für die HHLA wesentlichen Aspekte und Sachverhaltescroll
Als Hafen- und Transportlogistikkonzern arbeitet die HHLA als Dienstleistungsunternehmen innerhalb der Transportketten ihrer Kunden. Eigene Lieferketten der HHLA beschränken sich auf den Einkauf von Investitions-, Anlage- und Verbrauchsgütern (z.B. Lokomotiven, Hafenumschlaggeräte), die zum ganz überwiegenden Teil aus Ländern innerhalb Europas stammen. Einkauf und Materialwirtschaft Geschäftsmodell gemäß CSR-RUGDie Hamburger Hafen und Logistik AG ist ein führender europäischer Hafen- und Transportlogistikkonzern. Sie betreibt Containerterminals in den Häfen von Hamburg, Tallinn (Muuga) und Odessa. Die Intermodalgesellschaften der HHLA bieten leistungsfähige Transportsysteme und verfügen über eigene Terminals im Binnenland. Das Segment Logistik bündelt eine große Bandbreite von Hafen- und Beratungsdienstleistungen. Konzern im Überblick, Geschäftstätigkeit Berichtspflichtige Risiken gemäß CSR-RUGDie HHLA verfügt über ein umfangreiches Risikomanagementsystem und internes Kontrollsystem. Risiko- und Chancenbericht, Risiko- und Chancenmanagement Nach Anwendung der Nettomethode bei der Ermittlung berichtspflichtiger Risiken gem. CSR-RUG sind der HHLA keine berichtspflichtigen Risiken bekannt, die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die berichtspflichtigen Aspekte haben oder haben werden. Zusammenhänge mit den Beträgen des Jahres- bzw. KonzernabschlussesFür das Verständnis erforderliche wesentliche Zusammenhänge mit den Beträgen des Jahres- bzw. Konzernabschlusses wurden nicht festgestellt. Externe Prüfung des nichtfinanziellen BerichtsDer vorliegende nichtfinanzielle Bericht wurde einer betriebswirtschaftlichen Prüfung nach ISAE 3000 (Revised) mit begrenzter Prüfungssicherheit unterzogen und von der unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) mit einem uneingeschränkten Vermerk versehen. Prüfungsvermerk VerweiseVerweise auf Angaben außerhalb des zusammengefassten Lageberichts sind weiterführende Informationen und nicht Bestandteil des nichtfinanziellen Berichts. WesentlichkeitsanalyseDie HHLA ist inmitten einer Vielzahl von Interessengruppen mit vielfältigen verschiedenen Erwartungen und Anforderungen unternehmerisch tätig. Um diese Erwartungen und Anforderungen noch besser zu verstehen, führte die HHLA 2015 im Kontext nachhaltiger Unternehmensführung eine Wesentlichkeitsanalyse durch, in der potenziell relevante Nachhaltigkeitsthemen der internen und externen Stakeholder untersucht wurden. Der Prozess der Datenerhebung und Bewertung orientierte sich dabei an den Vorgaben der Global Reporting Initiative (GRI). Prozess der Stakeholder-UmfrageZunächst wurden im Rahmen einer Sitzung des Nachhaltigkeitsrats die für die HHLA wesentlichen Stakeholder identifiziert. Ausgangspunkt hierfür waren interne Quellen, wie z. B. Aufstellungen der größten Kunden. Als wesentliche Stakeholder wurden Kunden (z. B. Reedereien), Kunden von Kunden (z. B. Versender), Beschäftigte, Geschäftspartner und Lieferanten, die Medien, potenzielle und bestehende Aktionäre, Verbände und Institutionen, wissenschaftliche Einrichtungen, politische Entscheidungsträger, Non-Governmental Organizations (NGOs) sowie Nachbarn der Terminals identifiziert. Im zweiten Schritt wurde eine Bestandsaufnahme der sowohl für die externen als auch für die internen Stakeholder relevanten Themen erstellt. In die Erhebung flossen u. a. Ergebnisse aus der HHLA-Nachhaltigkeitsinitiative "Auf Kurs" ein, in deren Rahmen bereits relevante Themen ermittelt und zentrale Handlungsfelder abgeleitet wurden. Nachhaltigkeitsstrategie Anschließend wurde anhand eines einheitlichen Fragebogens eine weltweite zweiwöchige Online-Befragung durchgeführt, an der externe Stakeholder aus allen Interessengruppen sowie Führungskräfte aus verschiedenen Funktionen des Unternehmens teilgenommen haben. Insgesamt bewerteten rund 100 Personen die für die HHLA potenziell relevanten Themen, insbesondere Kunden, Geschäftspartner und Lieferanten sowie Beschäftigte der HHLA. Alle Interessengruppen haben an der Befragung teilgenommen. Darüber hinaus hatten die Stakeholder die Möglichkeit, die Themen zu gewichten, zu ergänzen und zu kommentieren. Die Ergebnisse der Stakeholder-Befragung wurden im Rahmen einer Sitzung des Nachhaltigkeitsrats diskutiert und dem Vorstand vorgestellt. Im Herbst 2018 wurde erneut eine internationale Online-Befragung verschiedener Stakeholder der HHLA durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Befragung werden in die nächste Wesentlichkeitsanalyse der HHLA einfließen. Ergebnisse der Stakeholder-UmfrageDie Wesentlichkeitsmatrix zeigt die Einordnung aller Nachhaltigkeitsthemen. In der Matrixdarstellung werden die Bewertungen der externen Stakeholder mit den Bewertungen der internen Stakeholder kombiniert. Das Ergebnis ist eine Priorisierung der Themen. Wesentliche Aspekte gelten dann als wesentlich, wenn sie aus Sicht der internen Stakeholder und/oder aus externer Stakeholder-Sicht von Bedeutung sind. Als sehr wesentlich eingeschätzt wurden insbesondere die Gewährleistung eines hohen Datenschutzes, hohe Arbeitssicherheitsstandards, nachhaltiges Handeln, Compliance, Energieeffizienz, kontinuierliche Qualitätssteigerung, langfristige Ausrichtung der Geschäftsstrategie und die Etablierung eines Verhaltenskodex, der einen diskriminierungsfreien Umgang der Beschäftigten untereinander und mit konzernfremden Personen gewährleistet. CO2-Minderung, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei Lieferanten, Abfallvermeidung und umweltgerechte Entsorgung sowie Flächenschonung und aktiver Dialog zu Themen der Hafenwirtschaft bewerteten die Teilnehmer als wesentlich. Als zentrale Gründe für ein nachhaltiges Handeln der HHLA wurden mit deutlicher Mehrheit eine langfristig solide wirtschaftliche Entwicklung sowie Minderung der Umweltauswirkungen genannt. Der Großteil der Befragten fühlte sich insgesamt gut über die Nachhaltigkeitsthemen informiert. Prozess der Wesentlichkeitsanalyse![]() Wesentlichkeitsmatrix (Ergebnis der letzten durchgeführten Stakeholder-Befragung)Einschätzung der Relevanz von Nachhaltigkeitsthemen für die HHLA![]() Aufgrund der hohen Korrelation bei der Bewertung potenziell relevanter Themen von externen und internen Stakeholdern bestand bei der Themengewichtung im Vergleich zu früheren Berichten nur wenig Anpassungsbedarf. Auch die im Rahmen der HHLA-Nachhaltigkeitsinitiative definierten zentralen Handlungsfelder wurden von den Ergebnissen im Wesentlichen bestätigt: Keines der potenziell relevanten Themen wurde in der Befragung als unwesentlich bzw. weniger wesentlich eingestuft. WesentlichkeitsanalyseIm Rahmen der Richtlinien der Global Reporting Initiative (GRI) wurde erstmals 2015 eine umfassende Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt. Die Ergebnisse sind in der nachfolgenden Übersicht tabellarisch aufbereitet. Die Themen sind den Handlungsfeldern des HHLA-Nachhaltigkeitsprogramms "Auf Kurs" zugeordnet. Als bedingt wesentlich wurden die Themen "Stabile Dividendenausschüttung" und "Bedeutung von Nachhaltigkeit für Investoren" eingeschätzt. Keines der als potenziell relevant abgefragten Themen wurde als unwesentlich bzw. kaum wesentlich bewertet. scroll
Überleitung wesentlicher Themen nach HGBDie in der HHLA-Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich oder sehr wesentlich erhobenen Sachverhalte wurden für die Erstellung des nichtfinanziellen Berichts gemäß CSR-RUG auf den doppelten Wesentlichkeitsvorbehalt nach § 289c Abs. 3 HGB von einem Fachgremium hinsichtlich Geschäftsrelevanz und Auswirkungsgrad hin geprüft und priorisiert. ÖkologieFlächenschonungDer stetig wachsende Flächenverbrauch für Verkehr, Arbeiten und Wohnen zählt zu den großen Umweltbelastungen nicht nur in Deutschland. Auf versiegelten Flächen ist kein natürliches Leben möglich, sie erhöhen zudem das Hochwasser- und Überschwemmungsrisiko, da Dauer- und Sturzregen hier nicht im Boden versickern können. Eine effiziente Infra- und Suprastrukturplanung und -nutzung spielen daher bei der flächenschonenden Entwicklung von Hafenterminals die entscheidende Rolle. So setzt die HHLA bei der Entwicklung ihrer Terminals auf ein intelligentes Layout, das über automatisierte Lagerkransysteme die Flächeneffizienz steigert und damit den Flächenverbrauch erheblich reduziert. Das Ausbauprogramm am Container Terminal Burchardkai (CTB) beinhaltet neben verschiedenen Optimierungen des Verkehrsflusses auch den flächenschonenden Bau eines Lagerkransystems. Dort kann im Endausbau die Umschlagkapazität auf den bestehenden Flächen deutlich erhöht werden. Insgesamt geht die HHLA bei zukünftigen Infra- und Suprastrukturplanungen für ihre Containerterminals von einer erhöhten, nachfrageorientierten Umschlagkapazität auf bereits heute für den Containerumschlag genutzten Flächen aus. Die Effizienzsteigerungen werden durch den Einsatz mehrerer schienengebundener Portalkräne möglich, die die Container in das Containerlager ein- und auslagern. Die Portalkräne können die Container an beiden Seiten eines Containerlagerblocks aufnehmen und absetzen. Bis zu fünf Container werden durch die Portalkräne übereinandergestapelt und bis zu zehn Container nebeneinandergestellt. Durch diese Verdichtung der Containerstellplätze ergibt sich im Vergleich mit Lagerflächen, auf denen Van-Carrier die Container bewegen, eine Kapazitätssteigerung auf gleicher Fläche um den Faktor zwei. Fahrspuren für die Van-Carrier zwischen den einzelnen Containern sind nicht mehr nötig, außerdem können fünf statt drei Container übereinandergestapelt werden. Neben einer Erhöhung der Lagerkapazität durch eine verdichtete und damit flächenschonende Lagerung der Container ist die Erhöhung der wasserseitigen Umschlagkapazität ein wichtiger Baustein für eine effiziente Flächennutzung auf den Terminals. Die HHLA hat durch ihr umfangreiches Ausbauprogramm, u.a. durch hochmoderne Tandem-Containerbrücken, die gleichzeitig bis zu vier 20-Fuß-Container bewegen können, die wasserseitige Leistungsfähigkeit deutlich erhöht. Durch diese Steigerung der Kaimauerproduktivität auf bestehenden Flächen können mehr Container abgefertigt werden. Die HHLA-Tochter Metrans setzt bei ihren Shuttlezügen zwischen den Seehäfen und Osteuropa auf Waggons, die für die maritime Logistik optimiert sind. Diese 80-Fuß-Waggons bieten ein optimales Verhältnis zwischen Waggon- bzw. Zuglänge und Stellplatzkapazität, da die Zwischenräume zwischen den Containern minimiert sind. Dadurch können mit einem Ganzzug im Shuttleverkehr bis zu 100 Standardcontainer (TEU) transportiert werden - mehr als mit vergleichbaren Waggons. Durch diese hohe Stellplatzkapazität auf einem Zug wird die vorhandene Infrastruktur auf den Terminals und den Gleisanlagen optimal ausgenutzt. Emissionen und EnergieBereits seit 2008 berichtet die HHLA regelmäßig im Rahmen des internationalen Carbon Disclosure Projects (CDP) über die CO2-Bilanz. Das CDP ist eine gemeinnützige Initiative, die im Namen institutioneller Investoren eine der weltweit größten Datenbanken für unternehmensbezogene Treibhausgasemissionen führt und diese Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. Bei der Berechnung der CO2-Emissionen orientiert sich die HHLA am Greenhouse Gas Protocol Corporate Standard (Revised Edition), einem weltweiten Standard zur Erfassung von Treibhausgasemissionen. Die maßgeblichen Emissionen konzentrieren sich im HHLA-Konzern auf den Ausstoß von CO2. Dieser wird vor allem von den Umschlag- und Transportmengen, der mit eigenen Lokomotiven durchgeführten Traktionsleistung sowie dem Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien beeinflusst. Der separate Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien wurde nach Maßgabe des Greenhouse Gas Protocols bei der Berechnung der spezifischen Emissionen als emissionsfrei klassifiziert. Bei der Berechnung der absoluten Emissionen wird die CO2-Emissionsmenge, die durch den Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien weniger emittiert wird, separat ausgewiesen. Der Energiebedarf eines Terminals hängt maßgeblich von den wasserseitig umgeschlagenen und mit den Verkehrsträgern Bahn und Lkw landseitig transportierten Containern ab. Als Bezugsgröße zur Bestimmung der spezifischen CO2-Emissionen verwendet die HHLA im Einklang mit den Empfehlungen der EEEG-Arbeitsgruppe (European Economics Environment Group) die aussagekräftige wasser- und landseitige Umschlagleistung in Containern. Die Empfehlungen der EEEG-Arbeitsgruppe werden ebenfalls im Global Logistics Emission Council (GLEC) Framework 2.0 berücksichtigt. Die HHLA hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 die spezifischen CO2-Emissionen - also die CO2-Emissionen je umgeschlagenen Container - um mindestens 30 % zu verringern. Als Basisjahr wurde 2008 festgelegt. Im Berichtsjahr wurde dieses Ziel mit einem Wert von 31,7 % bereits erreicht. Die spezifischen CO2-Emissionen sanken 2018 im Vergleich zum Vorjahr um 3,9 %. Als Bestandteil der mit dem Vorstand vereinbarten Zielvorgaben geht der Drei-Jahres-Durchschnitt der jährlichen, spezifischen CO2-Emissionsentwicklung in die Vorstandsvergütung ein. Entwicklung der spezifischen CO2-Emissionen seit 2008Klimaschutzziel 2020: Senkung um mindestens 30 %![]() Dabei wurde ein Zielkorridor festgelegt, dessen Erreichen eine entsprechende Tantieme auslöst. Corporate Governance, Vergütungsbericht Die absoluten CO2-Emissionen sanken im Jahresvergleich um 7,4 % oder 15.542 t auf 193.156 t, ohne Berücksichtigung von 22.812 t CO2-Emissionen durch Einkauf von Strom aus erneuerbaren Energien. Der signifikante Rückgang der absoluten CO2-Emissionen ist u.a. auf den Wechsel des Stromlieferanten für die überwiegende Anzahl der Standorte in Deutschland und die damit verbundene Änderung des Emissionsfaktors zurückzuführen. Die strombezogenen Emissionsfaktoren an Standorten außerhalb Deutschlands, an denen die HHLA mit eigenen Terminals tätig ist, wurden ebenfalls aktualisiert. Die weiter gestiegene Eigentraktionsleistung der elektrisch betriebenen umweltfreundlichen Metrans-Mehrsystemlokomotiven zeigt sich in einer Zunahme des Traktionsstromverbrauchs um 23,9 GWh. Gleichzeitig sanken die CO2-Emissionen für die Traktion von 85.136 t auf 68.567 t, da sich die Emissionsfaktoren deutlich klimafreundlicher entwickelt haben. Trotz einer moderaten Steigerung der Umschlagleistung an den vier von der HHLA betriebenen reinen Containerterminals sanken dort im Berichtsjahr die CO2-Emissionen - ohne Berücksichtigung des Einsatzes von Strom aus erneuerbaren Energien - um 6,2 % bzw. 6.054 t auf 91.898 t. Die Energieeffizienz wurde innerhalb der verschiedenen HHLA-Gesellschaften durch unterschiedlichste Projekte weiter gesteigert. So wurden im Berichtszeitraum unterschiedliche Maßnahmen dazu umgesetzt. Eine verbesserte Yardplanung und bedarfsgerechte Steuerung von energieverbrauchenden Komponenten und Beleuchtungsanlagen wurden realisiert. Ein langfristig höherer Stromanteil am Energieträgermix des Konzerns ermöglicht den verstärkten Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien und damit substanzielle CO2-Reduzierungen. Hierfür setzt die HHLA auf eine weitere Elektrifizierung ihrer Geräte und Maschinen auf den Terminals. Damit werden die Anlagen nicht nur emissions- und lärmärmer, sondern benötigen auch weniger Wartungsaufwand. Der Strombedarf für alle selbst genutzten Bürogebäude und Werkstätten in Hamburg, für den Container Terminal Altenwerder (CTA), für das rein elektrisch betriebene Lagerkransystem, für die Bahnkrane am Container Terminal Burchardkai (CTB) sowie für die Bahnkräne am Container Terminal Tollerort (CTT) wird aus erneuerbaren Energien gedeckt. Im Berichtsjahr wurden zusätzliche Mengen an Strom aus erneuerbaren Energien beschafft, maßgeblich um CO2-Emissionen aus dem Betrieb eines Blockheizkraftwerks zu kompensieren. Durch diese Maßnahmen wurden die CO2-Emissionen im Berichtsjahr um 22.812 t verringert (im Vorjahr: 26.246 t). Am Container Terminal Tollerort (CTT) produzierte eine durch den Energieversorger Hamburg Energie Solar errichtete und betriebene Photovoltaikanlage im Berichtsjahr 117.370 kWh (Vorjahr: 103.590 kWh) CO2-freien Strom. Direkte und indirekte CO2-Emissionenin Tsd. t![]() Energieeffiziente Geräte, Anlagen, Maschinen und Prozesse senken nicht nur die lokalen Emissionen, sondern führen auch zu ökonomischen Vorteilen. Die HHLA setzt daher bei Neu- und Ersatzinvestitionen besonders auf den Einsatz von energieeffizienten und schadstoffarmen Maschinen und Geräten. Im Jahr 2018 wurde die Flotte von rein elektrisch betriebenen Pkws auf 81 Fahrzeuge ausgebaut. Die E-Fahrzeuge der HHLA werden mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben und fahren lokal emissionsfrei, leise und wartungsarm. Jährlich werden rund 500.000 km mit den Elektrofahrzeugen zurückgelegt und auf diese Weise etwa 160 t weniger CO2 emittiert. Energieverbrauchscroll
Energieverbrauch 2018 für Heizöl, Erdgas und Fahrstrom geschätzt (vorläufig) Am Container Terminal Tollerort (CTT) wurde die Modernisierung der Van-Carrier-Flotte mit der Bestellung von zwei neuen Van-Carriern (Portalhubwagen) fortgesetzt. Diese Van-Carrier sind mit innovativer Hybridtechnologie ausgestattet und leisten mit ihrem äußerst niedrigen Ausstoß von Stickoxiden und Feinstaub einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffemissionen auf dem Containerterminal. Die Metrans übernahm im Berichtsjahr die 40. Mehrsystemlok und schloss eine Serie ab, die 2014 mit der Bestellung der ersten Bombardier-Lok begann. Die Mehrsystemlokomotiven dieses Typs sind speziell für die unterschiedlichen Spannungs- und Zugsicherungssysteme innerhalb Europas ausgelegt. Durch sie können grenzüberschreitende Bahnverkehre effizient durchgeführt werden. Die IT-gestützte optimierte Stellplatzzuweisung für Container minimiert darüber hinaus Fahrstrecken für Geräte, senkt damit den Energieverbrauch, vermindert Lärmemissionen und erhöht die Produktivität. Die Vor-Ort-Reinigung von verwendeten Hydraulikölen und Dieselkraftstoffen aus Tanks sowie deren Wiedereinsatz verbessern die Ressourcennutzung. Durch den signifikanten Ausbau der Eigentraktion im Bereich der Schienenverkehre wuchs der Fahrstromverbrauch innerhalb der HHLA in den vergangenen Jahren stark. Neben dem Einsatz modernster Mehrsystemlokomotiven kann auch die Fahrweise der Lokomotivführer den Traktionsstromverbrauch beeinflussen. Um diesen weiter zu senken, wurde im Jahr 2017 ein Trainingsprogramm für Lokomotivführer zur energieeffizienten Fahrweise entwickelt und gestartet. Im Berichtsjahr zeigten sich die ersten Erfolge dieses Trainingsprogramms. Daneben führte ein höheres Durchschnittsgewicht in Kombination mit modernsten, energieeffizienten Mehrsystemlokomotiven zu einer Reduzierung des spezifischen Traktionsstromverbrauchs um 3,4 % im Vergleich zum Vorjahr. Im Berichtsjahr wurde das für alle HHLA-Gesellschaften in Deutschland und Polen mit nennenswertem Energieverbrauch angewendete Energiemanagementsystem nach DIN ISO 50001:2011 erfolgreich rezertifiziert. WasserverbrauchWasser wird im HHLA-Konzern hauptsächlich für die Reinigung von Großgeräten und Containern sowie für die Hygiene der Beschäftigten verbraucht. Der Wasserverbrauch des operativen Betriebs sank 2018 in Deutschland, Estland, Polen, der Slowakei, Tschechien und der Ukraine im Vergleich zum Vorjahr um 2,6 % auf 97.344 m 3 (im Vorjahr: 99.951 m 3 ). Dieser verminderte Verbrauch ist insbesondere auf die Wiederinbetriebnahme einer chemisch-physikalischen Wasseraufbereitungsanlage für die Reinigung von Großgeräten am Container Terminal Burchardkai (CTB) zurückzuführen. Wasser wird an den HHLA-Standorten aus dem öffentlichen Versorgungsnetz bezogen. Wasserverbrauchin dam3![]() HHLA-Standorte: Deutschland, Estland, Polen, Tschechien, Slowakei und Ukraine Abfälle und RecyclingDie HHLA setzt so weit wie möglich auf Abfallvermeidung bzw. Abfalltrennung, um wiederverwendbare Abfälle dem Ressourcenkreislauf zuzuführen. Höhe und Zusammensetzung der Abfallmengen können im Zeitablauf signifikant variieren. Die Abfallmenge ohne Boden und Bauschutt stieg im Berichtsjahr an den Standorten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um 14,9 % auf 9.221 t (im Vorjahr: 8.023 t). Innerhalb der Gesamtabfallmenge verzeichneten die als gefährlich klassifizierten Abfälle einen Rückgang um 21,0 % auf 1.895 t (im Vorjahr: 2.398 t). Dieser Mengenrückgang ist maßgeblich auf die Wiederinbetriebnahme einer Wasseraufbereitungsanlage für die Reinigung von Großgeräten am Container Terminal Burchardkai (CTB) zurückzuführen, durch die ein Rückgang der Schlämme aus Öl- und Wasserabscheidern erzielt wurde. Den größten Anteil an der Abfallmenge stellte die Entsorgungsmenge von Fruchtabfall und Lebensmittelabfällen wie Bananen, Ananas oder Kartoffeln im Berichtsjahr mit 3.373 t, einem Anteil von 36,6 % und einer Zunahme im Vergleich zu 2017 um 183 % dar. Auf diese Mengen hat die HHLA keinen Einfluss, da diese zu entsorgende Abfallart im Regelfall bereits ungeeignet zum Verzehr in Hamburg ankommt. Ein großer Anteil (1.950 t) davon wurde der stofflichen Wiederverwertung zur Herstellung von Biogas zugeführt. Auf diese Weise wurden 2018 rund 350.000 kWh Strom CO2-frei erzeugt. Trotz eines Rückgangs um 27,6 % stellten Gewerbeabfall zur Verwertung und gemischte Verpackungen mit einem Anteil von 11,9 % und 1.097 t im Berichtszeitraum die zweitgrößte Abfallmenge dar. Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern, die insbesondere bei der Reinigung der Großgeräte entstehen, stellten mit 11,6 % den drittgrößten Anteil der Abfallarten dar. Im Berichtszeitraum sank die Menge des vollständig dem Recycling zugeführten Metallschrotts um 9,7 % auf 1.057 t. Verpackungen aus Papier und Pappe stiegen um 39,5 % auf 799 t, während die Zunahme von Alt- und Bauholz mit 18,4 % auf 415 t moderat ausfiel. Entwicklung der Abfallmengein Tsd. t![]() Ressourcenschonendes Handeln auf den Terminals spiegelte sich auch in der Verwendung von insgesamt 21.310 t (im Vorjahr: 18.881 t) recyceltem Baumaterial bei der Instandhaltung der Terminalflächen im Jahr 2018 wider. Hiervon entfiel der größte Teil mit 9.765 t auf Asphaltrecycling. 8.610 t wurden zur nachhaltigen Flächensanierung am Container Terminal Altenwerder (CTA) als Müllverbrennungsanlagen-Schlacke eingebracht. Weitere 1.600 t Elektroofenschlacke kamen beim Umbau des Containerbahnhofs am Container Terminal Burchardkai (CTB) zum Einsatz. Elektroofenschlacke entsteht beim Einschmelzen von Stahlschrott und mineralischen Zuschlägen im Elektrolichtbogenofen und wird als Tragmaterial auf den Terminalflächen einer weiteren Verwendung zugeführt. 1.335 t Müllverbrennungsanlagen-Schlacke, die mit Zement gebunden wird, wurden ebenfalls beim Bahnhofsumbau am CTB eingesetzt. BeschäftigteStrategisches PersonalmanagementPersonalstrategieMensch und Organisation stehen im Zentrum der Personalarbeit. Kompetente und leistungsstarke Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die Basis unseres Erfolgs. Langfristige qualitative und quantitative Personalplanungs- und Personalentwicklungsstrategien sind am Standort Hamburg gesellschaftsübergreifend angelegt. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Fach-, Führungs- und Projektkarrieren und der mögliche Wechsel zwischen den unterschiedlichen Karrierepfaden sind ein zentrales Ziel der Personalstrategie. Ebenso bilden die vielfältigen Optionen zur lebensphasenorientierten Gestaltung des Verhältnisses von Privat- zu Berufsleben sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung der Arbeitszeitsysteme eine wesentliche Grundlage der dauerhaften Betriebszugehörigkeit der HHLA-Beschäftigten. Organisation und SteuerungDas Personalmanagement ist auf Vorstandsebene verankert und wird dort als zentrale Ressortfunktion wahrgenommen. Diese Organisationsstruktur stellt sicher, dass konzernweit strategische Vorgaben auch personalwirtschaftlich abgedeckt werden können. Die Fachabteilung stellt für alle Berufsgruppen und Hierarchiestufen der deutschen Gesellschaften passende Angebote zur Personal- und Organisationsentwicklung bereit. Die Förderung und Entwicklung der Leistungsfähigkeit der Fach- und Führungskräfte erfolgt dabei systematisch und wird kontinuierlich durch das Personalmanagement begleitet. Gleiches gilt für alle Organisationsentwicklungsmaßnahmen. Diversity-ManagementDas Diversity-Management ist seit mehreren Jahren im strategischen Personalmanagement verankert. Die HHLA ist überzeugt, dass ein ausgewogenes Verhältnis der verschiedenen Kulturen, Geschlechter und Altersgruppen die Voraussetzung für ein erfolgreiches unternehmerisches Handeln bildet. Ziel ist es, diese Vielfalt in allen Gesellschaften abzubilden. Dies gilt insbesondere auch bei der Bildung von temporären gesellschaftsübergreifenden Arbeits- bzw. Projektgruppen. Entwicklung des PersonalbestandsZum Jahresende 2018 beschäftigte die HHLA insgesamt 5.937 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die Zahl um 356 Personen bzw. um 6,4 %. Darüber hinaus setzte die HHLA im Jahresmittel durchschnittlich 760 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft ein (im Vorjahr: 710). Als Bestandteil der mit dem Vorstand vereinbarten Zielvorgaben geht der Drei-Jahres-Durchschnitt der jährlichen Beschäftigungsentwicklung in die Vorstandsvergütung ein. Dabei wurde ein Zielkorridor festgelegt, dessen Erreichen eine entsprechende Tantieme auslöst. Corporate Governance, Vergütungsbericht Weitere Angaben zur Entwicklung des Personalbestands werden ausführlich im Lagebericht erläutert. Personal, Personalbestand PersonalentwicklungIm Jahr 2018 investierte die HHLA am Standort Hamburg insgesamt 4,6 Mio. € (im Vorjahr: 4,2 Mio. €) in die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Zum 31. Dezember 2018 wurden in Deutschland 59 Auszubildende in sechs unterschiedlichen Berufen und 13 Studierende in sieben dualen Studiengängen ausgebildet. 33 % aller 72 Auszubildenden und Studierenden waren Frauen. Bei den Studierenden lag der Frauenanteil 2018 bei 54 % (im Vorjahr: 58 %). Weitere Angaben zur Personalstruktur werden ausführlich im Lagebericht erläutert. Personal, Personalstruktur Als Bestandteil der mit dem Vorstand vereinbarten Zielvorgaben geht der Drei-Jahres-Durchschnitt der jährlichen Entwicklung des Aufwands für Erstausbildungen, betriebliche Qualifizierungen und Weiterbildung im Verhältnis zur Beschäftigtenzahl indie Vorstandsvergütung ein. Dabei wurde ein Zielkorridor festgelegt, dessen Erreichen eine entsprechende Tantieme auslöst. Corporate Governance, Vergütungsbericht WeiterbildungAlle Weiterbildungsangebote der HHLA dienen der bedarfsgerechten Weiterentwicklung der fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenz der Fach- und Führungskräfte. Ein Schwerpunkt liegt in der Qualifizierung der Führungskräfte. Hier steht die Befähigung zur Steuerung immer komplexer werdender Systeme im Mittelpunkt. Agile Methoden und die Befähigung zur Arbeit in komplexen Projekten setzen den zentralen Fokus der Mehrzahl aller Angebote. Alle internen Seminare werden abteilungs- und gesellschaftsübergreifend angeboten. Unter anderem wird so das Verständnis der Belegschaft für die unterschiedlichen Aufgaben sowie Rollen und Funktionen in den unterschiedlichen Geschäftsfeldern im Konzern gefördert. Die operativen Personalbedarfe im Containerumschlag werden durch eigene Qualifizierungsmaßnahmen gedeckt. Viele dieser Qualifizierungsmaßnahmen erfolgen im 1:1-Ausbildungsverhältnis auf den Umschlaggeräten oder an den operativen IT-Systemen im Echtbetrieb. Durch die kontinuierliche Weiterentwicklung der operativen Umschlagprozesse ergibt sich daneben auch ein kontinuierlicher Bedarf an praxisnahen und handlungsorientierten Weiterqualifizierungen. Die Qualifizierungsangebote für operative Führungskräfte dienen sowohl der internen Organisationsentwicklung durch die Veränderung der Führungskultur als auch der Vermittlung von fachlichen und methodischen Inhalten. Im Berichtszeitraum wurden insgesamt über 630 ein- bis mehrtägige Veranstaltungen realisiert. Davon wurden durch die eigenen Ausbilderinnen und Ausbilder über 550 Qualifizierungen als interne gewerbliche Weiterbildungen mit 2.673 Ausbildungstagen durchgeführt. Im Rahmen des internen segmentübergreifenden Seminarangebots wurden zusätzlich über 80 ein- bis mehrtägige Veranstaltungen mit über 960 Teilnehmertagen organisiert. Der Frauenanteil lag bei 36 % (im Vorjahr: 31 %). Berufsausbildung und StudiumDas Angebot an Ausbildungsplätzen und dualen Studienplätzen orientiert sich an der Personalplanung der Gesellschaften am Standort Hamburg. Der Schwerpunkt liegt in den technischen und gewerblichen Berufsfeldern. Um weiterhin geeignete Bewerberinnen und Bewerber in den sogenannten MINT-Berufen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) zu gewinnen, wurden die Kooperationen mit Berufsschulen, Fachgymnasien und Stadtteilschulen weiter intensiviert. Damit sich dabei der Anteil der weiblichen Auszubildenden in den MINT-Berufen weiter erhöht, wurden in den technischen Ausbildungsberufen insbesondere Praktikumsplätze für Schülerinnen angeboten. Die Berufsfelder, in denen ausgebildet wird, werden auf Ausbildungsmessen und in Diskussionen in Schulklassen durch die Fachbereiche mit Beteiligung von Auszubildenden vorgestellt. Im Jahr 2018 wurden zwölf Messen im Großraum Hamburg mitgestaltet. Zur Vorbereitung auf zukünftige Anforderungen in den Arbeitsfeldern der HHLA ist es notwendig, die Ausbildung durch ausbildungsbegleitende Angebote zu unterstützen. Neben den fachspezifischen Themen lernen die Auszubildenden und dual Studierenden von Beginn an interdisziplinäre Zusammenarbeit kennen. In den ausbildungsbegleitenden Angeboten übernehmen die Auszubildenden und dual Studierenden Verantwortung und lernen lösungsorientiertes Vorgehen. Digitale Kompetenzen werden auch im Rahmen eines agilen Projektmanagements und der Auseinandersetzung mit neuen Technologien - wie beispielsweise Augmented Reality oder 3D-Druck - gefördert. Das im Rahmen des bereits 2016 gestarteten Pilotprojektes AvM Dual entwickelte Konzept zur Ausbildungsvorbereitung für Migrantinnen und Migranten des Hamburger Ausbildungszentrums e.V. (HAZ) wurde 2018 erfolgreich umgesetzt. So hat sich für fünf der zwölf teilnehmenden jungen Migrantinnen und Migranten eine unmittelbare Ausbildungsperspektive ergeben. Ein weiteres Drittel wird weiterhin in Einstiegs- oder Berufsqualifizierungen begleitet. In Kooperation mit dem maritimen competenzcentrum (ma-co) ist das gemeinsam entwickelte Seminar "Interkulturelle Kompetenz im Arbeitsalltag" ein in die Ausbildung bei der HHLA fest integrierter Bestandteil geworden. Die sozialen Kompetenzen der Auszubildenden und dual Studierenden werden gestärkt, ihre Persönlichkeitsentwicklung und das Verständnis für andere Kulturen gefördert. Arbeitssicherheit und GesundheitsförderungArbeitssicherheitDie körperliche Unversehrtheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Beschäftigten von Fremdfirmen sowie der Kunden, Lieferanten und Gäste ist vorrangiges Anliegen der HHLA und wird durch umfangreiche Präventionsmaßnahmen und -richtlinien sichergestellt. Die Arbeitssicherheit soll kontinuierlich weiter verbessert werden und wird als eine wesentliche Führungsaufgabe betrachtet. Dazu werden im Hinblick auf Frühindikatoren für die Notwendigkeit von Fördermaßnahmen für die Gesundheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch die psychischen Belastungen bewertet. Im Rahmen der steten Verbesserung setzt die HHLA moderne Technologien ein: So nutzt die HHLA ein softwaregestütztes Arbeitsschutzmanagementsystem als Kontrollinstrument zur Überprüfung aller Ziele und Maßnahmen. Mit dem Ziel, das Unfallrisiko weiter zu senken und das Bewusstsein der Beschäftigten und der Führungskräfte für den Arbeitsschutz zu vertiefen, werden an den Standorten der HHLA-Betriebe regelmäßig Arbeitsschutzkampagnen und Workshops beispielsweise zu den Themen Brandschutz, Gefahrstoffe und Ergonomie durchgeführt. Zur Erstellung einer aussagekräftigen Unfallstatistik werden die Unfälle aller HHLA-Betriebe in Hamburg berücksichtigt und in einem einheitlichen Berichtssystem erfasst. Hierzu zählen auch die Unfälle, die in keinem direkten Zusammenhang mit dem Containerumschlag stehen (z. B. Werkstattbetriebe). Die Ursachen für Veränderungen oder Schwankungen werden sorgfältig analysiert, um rechtzeitig strukturierte Maßnahmen zur Vorbeugung ergreifen zu können. Im Jahr 2018 ereigneten sich in den Gesellschaften am Standort Hamburg, bei denen die HHLA eine Beteiligung von mehr als 50 % hält, 83 meldepflichtige Unfälle ohne Wegeunfälle (im Vorjahr: 97). Dies entspricht einem Rückgang von 14,4 %. GesundheitsförderungIm Rahmen der Gesundheitsförderung verfolgt die HHLA das Ziel, betriebliches Gesundheitsmanagement alltags- und praxistauglich zu konzipieren und die Maßnahmen gleichzeitig systematisch in die Unternehmensprozesse einzubinden. Die Zusammenarbeit mit Universitäten und anderen Unternehmen im Verbundprojekt GESIOP im Rahmen des BMBF-Förderschwerpunktes MEgA (Maßnahmen und Empfehlungen für die gesunde Arbeit von morgen) wird fortgesetzt. Nach erfolgreichem Abschluss der Pilotphase zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen und daraus folgender Maßnahmen wird die Umsetzung standardisierter und gleichzeitig individuell kalibrierbarer Maßnahmen und deren Wirksamkeitsüberprüfung im HHLA-Konzern vorangetrieben. Gleichzeitig kommuniziert die HHLA im Rahmen des Verbundes und assoziierter Publikationen Best-Practice-Beispiele, um andere Unternehmen bei der Umsetzung ähnlicher Themen zu unterstützen. Durch die Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen und Kongressen, wie beispielsweise der Arbeitsforschungstagung des Fraunhofer-Instituts, wird der interdisziplinäre Austausch zum Thema auf hohem Niveau begleitet. Für eine qualifizierte Unterstützung in beruflichen und persönlichen Belastungssituationen bietet die HHLA den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Führungskräften am Standort Hamburg die Inanspruchnahme der betrieblichen Sozialberatung an. Ziel ist eine schnelle und passgenaue Lösung bei gesundheitlichen und persönlichen Krisen sowie Konflikten und Belastungen am Arbeitsplatz. Durch das umfassende Beratungsangebot in den Betrieben und die Vernetzung mit örtlichen Fach-Beratungsstellen sowie Behandlungseinrichtungen kann auf ein breites Hilfesystem zurückgegriffen werden. Zum Beispiel bestehen seit mehreren Jahren Kooperationen mit dem Projekt MENTO des DGB-Bildungswerks und der Schuldnerberatung der Verbraucherzentrale Hamburg. Darüber hinaus veranstaltet die HHLA regelmäßig Gesundheitstage, an denen auch 2018 die Beschäftigten diverser Unternehmensbereiche zu verschiedensten Themen des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsförderung beraten wurden. Als Bestandteil der mit dem Vorstand vereinbarten Zielvorgaben geht der Drei-Jahres-Durchschnitt der jährlichen Entwicklung für die Lohnfortzahlung bei Krankheit abzüglich der Aufwendungen für Präventionsmaßnahmen im Verhältnis zur Beschäftigtenzahl in die Vorstandsvergütung ein. Dabei wurde ein Zielkorridor festgelegt, dessen Erreichen eine entsprechende Tantieme auslöst. Verträge, Vergütung und ZusatzleistungenTarifverträgeFür 88,9 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland sind die Entgelt- und Arbeitsbedingungen in Tarifverträgen geregelt (im Vorjahr: 89,3 %). Im Mai 2018 einigten sich die Tarifvertragsparteien - der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e. V. (ZDS) und die Gewerkschaft ver.di - auf tabellenwirksame Anhebungen ab 1. Juni 2018 um 3,0 % bei einer zwölfmonatigen Laufzeit für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe. Abschlüsse ähnlicher Größenordnung wurden auch für weitere Entgelttarifverträge des HHLA-Konzerns geschlossen. Beurteilungs- und VergütungssystemeDie Beurteilungssysteme in den deutschen Gesellschaften bestehen aus Bottom-up- und Top-down-Komponenten. Sie sind zum Teil durch Tarifverträge geregelt, enthalten variable Vergütungsbestandteile und sind mit Qualifizierungsverpflichtungen für das Unternehmen und die Beschäftigten verbunden. Der ROCE - die Rendite auf das eingesetzte Kapital - ist auch eine wesentliche Bestimmungsgröße für die variablen Vergütungsbestandteile der Führungskräfte und außertariflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Ermittlung erfolgsabhängiger Vergütungskomponenten auf Leitungsebenen erfolgt auf mehrjähriger Basis. Dadurch wird der Fokus auf nachhaltige, langfristige Ziele zusätzlich verstärkt. Flexible ArbeitszeitmodelleDie Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten, wird zunehmend von allen Beschäftigtengruppen und Hierarchieebenen in Deutschland in Anspruch genommen, um die individuelle Arbeitszeit an die unterschiedlichen Lebensphasen anzupassen. Teilzeit ist damit ein wesentliches Instrument zur Bindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Unternehmen. Die Anpassung der Arbeitszeit unterstützt die Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Pflege von nahen Angehörigen oder beim Ausüben von ehrenamtlichen Tätigkeiten. Im Jahr 2018 wurde von insgesamt 191 Beschäftigten die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung in Anspruch genommen (im Vorjahr: 179), dies sind 12 Beschäftigte mehr als noch 2017. Die Teilzeitquote bei der HHLA in Deutschland erhöhte sich somit zum Jahresende 2018 auf 5,5 % (zum 31. Dezember 2017: 5,1 %). Der Anteil der Männer mit einer Teilzeitbeschäftigung ist auf 30,9 % gestiegen (im Vorjahr: 29,6 %). In der kaufmännisch geprägten Holding (ohne Auszubildende) betrug der Anteil an Teilzeitkräften 16,8 % (im Vorjahr: 16,2 %). HHLA-Beschäftigte in Teilzeit in Deutschlandzum 31.12., Teilzeitquote in %![]() AltersvorsorgeMit der Unterzeichnung des Tarifvertrags zur betrieblichen Altersversorgung zum HHLA-Kapitalplan hat die betriebliche Altersversorgung der HHLA eine grundlegende Neuausrichtung und Weiterentwicklung erfahren. Mit der Einführung des neuen Systems im Jahr 2018 haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei der Planung ihrer Lebensarbeitszeit erhalten. Sowohl individuelle Vorruhestandslösungen als auch verschiedene Optionen für Kapitalauszahlungen zum Ruhestand steigern die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung aus Sicht der Beschäftigten deutlich. Bestehende Ansprüche aus Modellen wie beispielsweise dem Lebensarbeitszeitkonto und der sogenannten Hafenrente wurden in den HHLA-Kapitalplan überführt. Durch die Bündelung dieser Ansprüche in einem System wird die HHLA zudem den gestiegenen Anforderungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Thema Transparenz noch gerechter. Bereits im ersten Jahr profitieren etwa ein Drittel der berechtigten Beschäftigten von dieser neuen Regelung zur Altersvorsorge. Weitere personalbezogene Angaben werden ausführlich im zusammengefassten Konzernlagebericht unter dem Abschnitt Personal erläutert. SozialesRegionale VerantwortungNeben der Wahrnehmung ihrer gesellschaftlichen Verantwortung zählen auch die Personalentwicklung sowie der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den zentralen Handlungsfeldern der HHLA. Beschäftigte, Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung Etwa jeder zehnte Arbeitsplatz in Hamburg ist mit dem Warenumschlag im Hamburger Hafen verbunden. Der Hafen und die damit verflochtenen Wirtschaftszweige sind somit zentrale Arbeitgeber für die Metropolregion Hamburg. Die HHLA wickelt über drei Viertel des Containerumschlags bzw. mehr als die Hälfte des Gesamtumschlags in Tonnen in Hamburg ab. Die HHLA versteht sich daher als integraler Teil der wirtschaftlichen Entwicklung in der Metropolregion Hamburg und ist sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung, auch an allen anderen Standorten, bewusst. Gesellschaftlicher DialogDie HHLA steht in regelmäßigem Austausch mit ihren Interessengruppen. Berichtsprofil Darüber hinaus fördert das Unternehmen eine Reihe von Bildungsprojekten zu den Themen Hafen und Logistik. Die Zusammenhänge von Hafen, Logistik und Wasser zu erkennen führt zum Verstehen der weltweiten Arbeitsteilung und der Bedeutung nachhaltigen Handelns. Die HHLA konzentriert sich bei der Unterstützung von Bildungsprojekten auf das von ihr mitinitiierte Bildungsangebot "Hafen-Scouts". Die HHLA, das Hafenmuseum und das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung haben bereits 2015 das Projekt erfolgreich initiiert. Es vermittelt Schülerinnen und Schülern der vierten Klassen den Transport von Gütern rund um die Welt, die Funktionsweise des Hafens und Berufsbilder im Hafen. Im Berichtsjahr kamen mehr als 1.400 Schülerinnen und Schüler durch dieses Bildungsprojekt auf die HHLA-Anlagen. Neben diesem Bildungsprojekt organisierte die HHLA im Berichtsjahr u.a. die mit hochkarätigen Experten besetzte Veranstaltung "Was kommt neben dem Container? Transportströme im digitalen Wandel". Bekämpfung von Korruption und BestechungDer nachhaltige Erfolg eines Unternehmens setzt verantwortungsbewusstes und rechtlich einwandfreies Verhalten voraus. Compliance, d. h. die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien, ist daher ein wesentlicher Bestandteil der HHLA-Corporate-Governance. Corporate-Governance-Bericht Dies wird als primäres Ziel bei der HHLA durch Errichtung, Koordination und fortlaufende Weiterentwicklung eines konzernweiten Compliance-Management-Systems (CMS) angestrebt. Ein weiteres Ziel ist es dabei, die wesentlichen Compliance-Risiken zu identifizieren, fortlaufend zu bewerten und durch Implementierung geeigneter Maßnahmen und Prozesse zu minimieren. Darüber hinaus setzt sich das CMS zum Ziel, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des HHLA-Konzerns für die Beachtung der in ihrem Arbeitsbereich einschlägigen Rechtsvorschriften und internen Richtlinien zu sensibilisieren und damit auch ein entsprechendes Risikobewusstsein bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu schaffen. Hierdurch soll Compliance-Verstößen vorgebeugt werden. Die Funktionen im HHLA-CMS werden zentral durch einen Konzern-Compliance-Beauftragten wahrgenommen, der an das für Compliance zuständige Vorstandsmitglied - derzeit der Arbeitsdirektor bzw. Personalvorstand - und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats berichtet, sowie dezentral durch lokale Compliance-Ansprechpartner und -Beauftragte, die an den Konzern-Compliance-Beauftragten berichten. Kern des HHLA-CMS ist ein Verhaltenskodex, der übergeordnete Grundsätze zu Compliance-relevanten Themen, z. B. faires Verhalten im Wettbewerb sowie Umgang mit Interessenkonflikten und sensiblen Unternehmensinformationen, über gesetzliche Standards hinaus formuliert. Der Verhaltenskodex der HHLA ist online unter www.hhla.de/compliance abrufbar. Ein weiteres wesentliches Themengebiet im Verhaltenskodex ist die Vermeidung von Korruption. Die HHLA ist im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Geschäftspartnern und Amtsträgern der unterschiedlichsten Ebenen vor allem in Deutschland sowie in Zentral- und Osteuropa und Asien in fortlaufendem Kontakt. Ziel der das Thema Antikorruption weiter vertiefenden Richtlinie ist es, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Hilfestellung zur Beurteilung von möglichen Situationen mit einer potenziellen Korruptionsrelevanz in ihrem täglichen Arbeitsleben zu geben und damit einen wirksamen Beitrag zur Prävention von korrupten Handlungen und den damit verbundenen Folgen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie das Unternehmen zu leisten. Mit der Antikorruptionsrichtlinie wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das notwendige Wissen über die Annahme und Gewährung von Vorteilen gegenüber Geschäftspartnern und Amtsträgern vermittelt und anhand von praktischen Beispielen veranschaulicht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gemäß dem Verhaltenskodex verpflichtet, Hinweise auf Fehlverhalten im Unternehmen weiterzugeben. Auch für Dritte besteht die Möglichkeit, Hinweise über die Compliance-Hotline zu geben. Alle Mitteilungen werden vertraulich behandelt und können anonym erfolgen. Darüber hinaus wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch gemäß der Antikorruptionsrichtlinie erwartet, bei Zweifeln oder Verdachtsmomenten Rat einzuholen bzw. Verstöße zu melden. Durch Schulungen und unternehmensinterne Medien werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fortlaufend wichtige Inhalte des Verhaltenskodex sowie auch weiterführende Themen wie z. B. die Korruptionsvermeidung und das von ihnen erwartete Verhalten im Rahmen der Antikorruptionsrichtlinie vermittelt. Im Berichtszeitraum wurden die Beschäftigten an internationalen Standorten der HHLA in sieben Ländern zum Thema Korruptionsvermeidung geschult. Die Anzahl aufgetretener Fälle wird fortlaufend anhand eines internen Berichtssystems im Rahmen des CMS dokumentiert und überwacht, um ggf. z. B. bei einem Anstieg die Risikobewertung entsprechend anzupassen und mit geeigneten Maßnahmen, wie verstärkter Kommunikation und Prozessanpassungen im internen Kontrollsystem, reagieren zu können. Die Verantwortung jedes Einzelnen bei der Einhaltung von behördlichen, berufsgenossenschaftlichen und gesetzlichen Bestimmungen im eigenen Unternehmen und bei den Vertragspartnern ist zusätzlich in den intern gültigen HHLA-Einkaufsrichtlinien in Kombination mit den extern gültigen HHLA-Einkaufsbedingungen geregelt. Im Vordergrund stehen dabei die Analyse und die Bewertung der Lieferantenbeziehungen hinsichtlich Zuverlässigkeit, Qualität, Innovationskraft, Kostenstruktur, wirtschaftlicher Stabilität, Arbeitssicherheit, Nachhaltigkeit und Compliance. Durch die hierauf basierende Auswahl der Lieferanten wird auch ein Beitrag zur Korruptionsprävention geleistet. Einkauf und Materialwirtschaft Im Berichtszeitraum erfolgte die Vorbereitung zur Einführung eines IT-basierten Business-Partner-Screening-Systems, mit dem eine risikobasierte Prüfung von Geschäftspartnern der HHLA u. a. hinsichtlich integren Verhaltens im internationalen Geschäftsverkehr ermöglicht werden soll. Achtung der MenschenrechteRechtmäßiges und von Integrität geleitetes Handeln unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beinhaltet auch die Wahrung der Menschenrechte. Die HHLA ist ausschließlich mit Standorten in Europa vertreten und über 95 % der Lieferanten der HHLA kommen aus Staaten der Europäischen Union, in denen die Einhaltung der Menschenrechte oberstes Gebot und durch lokale und europäische Gesetze geregelt ist. Darüber hinaus finden die Prinzipien des UN Global Compact ihren Niederschlag im Verhaltenskodex und in den weiterführenden Richtlinien der HHLA, wie z. B. der Arbeitsschutzrichtlinie. Der Verhaltenskodex als übergeordnetes Regelwerk greift u. a. die folgenden Prinzipien auf:
Weiterhin fördert die HHLA aktiv die Gestaltung der betrieblichen Mitbestimmung und wahrt dabei die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen. WirtschaftWertschöpfung im HHLA-Konzernscroll
Die Nettowertschöpfung erhöhte sich im Geschäftsjahr 2018 um 8,5 % auf 676,0 Mio. € (im Vorjahr: 623,2 Mio. €). Die Wertschöpfungsquote lag mit 50,8 % leicht über Vorjahresniveau (im Vorjahr: 48,6 %). Die Nettowertschöpfung dient als Indikator für den volkswirtschaftlichen Mehrwert der Geschäftstätigkeit. Sie errechnet sich aus dem Produktionswert abzüglich sämtlicher Vorleistungen und Abschreibungen. Die Wertschöpfung verteilt sich auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Gesellschafter öffentliche Hand (Steuern) sowie Darlehensgeber. Der größte Teil entfiel mit 487,1 Mio. € und einem Anteil von 72,1 % auf die Beschäftigten. Entstehung der WertschöpfungProduktionswert 2018: 1.329 Mio. € = 100 %![]() Verwendung der WertschöpfungNettowertschöpfung 2018: 676 Mio. € = 100 %![]() PrüfungsvermerkVermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über eine betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der nichtfinanziellen BerichterstattungAn die HHLA AG, HamburgWir haben den zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach §§ 289b Abs. 3 und 315b Abs. 3 HGB der HHLA AG, Hamburg, (im Folgenden die "Gesellschaft") für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 (im Folgenden der "nichtfinanzielle Bericht") einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen. Der nichtfinanzielle Bericht umfasst die mit Sternchen gekennzeichneten Abschnitte im Nachhaltigkeitsbericht. Verantwortung der gesetzlichen VertreterDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des nichtfinanziellen Berichts in Übereinstimmung mit den § 315b und 315c i. V. m. 289b bis 289e HGB. Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur nichtfinanziellen Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen nichtfinanziellen Angaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines nichtfinanziellen Berichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Angaben ist. Unabhängigkeit und Qualitätssicherung der WirtschaftsprüfungsgesellschaftWir haben die deutschen berufsrechtlichen Vorschriften zur Unabhängigkeit sowie weitere berufliche Verhaltensanforderungen eingehalten. Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen - insbesondere der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) sowie des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen IDW Qualitätssicherungsstandards 1 "Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis" (IDW QS 1) - an und unterhält dementsprechend ein umfangreiches Qualitätssicherungssystem, das dokumentierte Regelungen und Maßnahmen in Bezug auf die Einhaltung beruflicher Verhaltensanforderungen, beruflicher Standards sowie maßgebender gesetzlicher und anderer rechtlicher Anforderungen umfasst. Verantwortung des WirtschaftsprüfersUnsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über die Angaben im nichtfinanziellen Bericht abzugeben. Nicht Gegenstand unseres Auftrages ist die Beurteilung von externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen, auf die in dem nichtfinanziellen Bericht verwiesen wird. Wir haben unsere betriebswirtschaftliche Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): "Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information", herausgegeben vom IAASB, durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit begrenzter Sicherheit beurteilen können, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass der nichtfinanzielle Bericht der Gesellschaft für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315b und 315c i.V. m. 289b bis 289e HGB aufgestellt worden ist. Bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir u. a. folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt:
PrüfungsurteilAuf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass der nichtfinanzielle Bericht der Gesellschaft für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315b und 315c i. V. m. 289b bis 289e HGB aufgestellt worden ist. Verwendungszweck des VermerksWir erteilen diesen Vermerk auf Grundlage des mit der Gesellschaft geschlossenen Auftrags. Die Prüfung wurde für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt und der Vermerk ist nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt. Der Vermerk ist nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-)Entscheidungen treffen. Unsere Verantwortung besteht allein der Gesellschaft gegenüber. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung.
Frankfurt, den 1. März 2019 PricewaterhouseCoopers GmbH Nicolette Behncke, Wirtschaftsprüfer ppa. Julia Ranke-Filthaut GlossarFachbegriffeAußergewöhnlich Großes Fahrzeug (AGF)Großschiff, das mindestens 330 Meter lang und/oder 45 Meter breit ist. Dieser Schiffstyp nimmt besonders auf den Relationen zwischen Fernost und Nordeuropa immer stärker zu. Automated Guided Vehicle (AGV)Vollautomatisches, fahrerloses Transportfahrzeug, das auf dem HHLA Container Terminal Altenwerder die Container zwischen den Containerbrücken an der Wasserseite und dem Blocklager bewegt. BlocklagerBei der HHLA werden auf den Containerterminals Altenwerder und Burchardkai automatisierte Blocklager zur kompakten und effizienten Stapelung von Containern eingesetzt. Diese bestehen aus mehreren Lagerblöcken. Transport und Stauen der Boxen übernehmen Portalkräne. ConRo-SchiffEin Schiff, das sowohl Container als auch rollende Ladung (siehe RoRo) transportieren kann. ContainerbrückeKrananlage zum Be- und Entladen von Containerschiffen. Um die stetig größer werdenden Schiffe abzufertigen, sind auch die jeweils neuen Containerbrücken in Höhe und Länge ihrer Ausleger deutlich gewachsen. Feeder / FeederschiffZubringerschiff, das kleinere Mengen von Containern auf Häfen weiterverteilt. Von Hamburg aus wird vor allem die Ostseeregion mit Feedern bedient. HinterlandBezeichnet das Einzugsgebiet eines Hafens. Hub-Terminal (Hinterland)Terminal, der als Umschlagknotenpunkt Ladung bündelt und weiterverteilt. Solche Hub-Terminals betreiben die Bahngesellschaften der HHLA in Budapest, Ceska Trebova, Dunajska Streda, Posen und Prag. Intermodal / IntermodalsystemeTransport unter Nutzung mehrerer Verkehrsträger (Wasser, Schiene, Straße), der die jeweils spezifischen Vorteile kombiniert. NordrangeNordeuropäische Küste, an der im weiteren geografischen Sinn alle nordeuropäischen Überseehäfen von Le Havre bis Hamburg liegen. Zu den vier größten Häfen zählen Hamburg, Bremerhaven, Rotterdam und Antwerpen. Portalkran (auch Bahnkran oder Lagerkran)Kran, der seinen Arbeitsbereich wie ein Portal überspannt. Wird er im Blocklager eingesetzt, heißt er auch Lagerkran oder im Bahnumschlag Bahnkran. RoRoDie Abkürzung steht für "roll-on/roll-off" und bezeichnet ein Ladeverfahren für Güter, die in ein oder von einem Schiff gerollt bzw. gefahren werden. Bei der rollenden Ladung handelt es sich meist um Kraftfahrzeuge oder Lkws, aber auch Projektladungen werden rollend auf speziellen Aufliegern transportiert. ShuttlezugZug, der mit einer gleichbleibenden Wagengarnitur auf derselben Strecke hin- und herpendelt, aufwändiges Rangieren entfällt. Die HHLA-Bahngesellschaften setzen Shuttlezüge zwischen den Seehäfen und den Hub-Terminals (Hinterland) ein. SpreaderTonnenschweres Greifwerkzeug einer Containerbrücke oder eines Krans, mit dem ein Container angehoben oder abgesetzt wird. Standardcontainersiehe TEU TandembrückeEine hocheffiziente Containerbrücke, die in einer einzigen Bewegung zwei 40- oder vier 20-Fuß-Container gleichzeitig löschen oder laden kann. Die HHLA setzt solche Brücken am Container Terminal Burchardkai ein. TerminalIn der maritimen Logistik versteht man darunter eine Anlage für den Umschlag von Gütern auf verschiedene Verkehrsträger. TEU (Twenty Foot Equivalent Unit)Genormter 20-Fuß-Standardcontainer, der als Maßeinheit zur Zählung von Containermengen dient. Ein 20-Fuß-Standardcontainer ist 6,06 Meter lang, 2,44 Meter breit und 2,59 Meter hoch. TraktionFortbewegung von Zügen durch Lokomotiven. TransportleistungLeistungskennziffer im Bahnverkehr, die sich aus dem Produkt von transportierter Menge und zurückgelegter Strecke ergibt. Van-Carrier (auch VC oder Straddle-Carrier)Fahrzeug zum Transport von Containern auf den Terminals. Der Fahrer bewegt seinen Van-Carrier über den Container, hebt diesen an und kann ihn in bis zu vier Lagen übereinanderstapeln. FinanzbegriffeDBO (Defined Benefit Obligation)Leistungsorientierte Pensionsverpflichtung der am Stichtag erdienten und bewerteten Pensionsansprüche von aktiven und ausgeschiedenen Mitarbeitern inklusive wahrscheinlicher künftiger Änderung von Renten und Gehältern. Derivative FinanzinstrumenteFinanzinstrumente, die klassischerweise zur Absicherung bestehender Investments oder Verpflichtungen eingesetzt werden. Durchschnittliches BetriebsvermögenDurchschnittliches langfristiges Nettoanlagevermögen (immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagevermögen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) + durchschnittliches kurzfristiges Nettoumlaufvermögen (Vorräte + Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen). Dynamischer VerschuldungsgradWirtschaftliche Finanzschulden (Pensionsrückstellungen + lang- und kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen + lang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten - Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente, kurzfristige Einlagen und Forderungen gegenüber der HGV (Cash Pool)) / EBITDA. EBITErgebnis vor Zinsen und Steuern. EBITDAErgebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen. EBTErgebnis vor Steuern. EigenkapitalquoteEigenkapital / Bilanzsumme. Equity-BeteiligungsergebnisAnteiliger Jahresüberschuss eines Gemeinschaftsunternehmens oder eines assoziierten Unternehmens, geht in das Finanzergebnis in der Gewinn- und Verlustrechnung ein. FinanzergebnisZinserträge - Zinsaufwand +/- Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen +/- sonstiges Finanzergebnis. IASInternational Accounting Standards. IFRSInternational Financial Reporting Standards. Impairment-TestWerthaltigkeitstest nach IFRS. InvestitionenAuszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sowie in immaterielle Vermögenswerte. KapitalkostenAufwendungen, die erbracht werden müssen, um finanzielle Mittel als Eigenkapital oder Fremdkapital in Anspruch nehmen zu können. Operativer CashflowGemäß Literatur IFRS-Kennzahlen: EBIT- Steuern + Abschreibungen - Zuschreibungen +/- Veränderung langfristige Rückstellungen (exkl. Zinsanteil) +/- Gewinn/Verlust aus Abgang des Sachanlagevermögens + Veränderung Working Capital. ROCE (Gesamtkapitalrentabilität vor Steuern)EBIT / Ø Betriebsvermögen. SkaleneffektÖkonomisches Gesetz, das besagt, dass Produktionssteigerungen mit Verringerungen der Stückkosten einhergehen. UmsatzerlöseErlöse aus dem Verkauf, der Vermietung oder Verpachtung und aus erbrachten Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und Umsatzsteuer. WertschöpfungProduktionswert - Vorleistungen (Materialaufwand, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen); die erzielte Wertschöpfung verteilt sich auf die Anspruchsberechtigten des HHLA-Konzerns wie die Beschäftigten, Gesellschafter, Darlehensgeber oder die Kommune. Finanzkalender27. März 2019Berichterstattung Gesamtjahr 2018 Analysten-Telefonkonferenz 9. Mai 2019Quartalsmitteilung Januar - März 2019 Analysten-Telefonkonferenz 18. Juni 2019Hauptversammlung 14. August 2019Halbjahresfinanzbericht Januar - Juni 2019 Analysten-Telefonkonferenz 13. November 2019Quartalsmitteilung Januar - September 2019 Analysten-Telefonkonferenz ImpressumHerausgeberHamburger Hafen und Logistik AG Bei St. Annen 1 20457 Hamburg Telefon +49 40 3088 - 0 Fax +49 40 3088 - 3355 info@hhla.de www.hhla.de Investor RelationsTelefon +49 40 3088 - 3100 Fax +49 40 3088 - 55 3100 investor-relations@hhla.de UnternehmenskommunikationTelefon +49 40 3088 - 3520 Fax +49 40 3088 - 3355 unternehmenskommunikation@hhla.de Design und Umsetzungnexxar gmbh, Wien www.nexxar.com FotografieThies Rätzke HHLA-Mehrjahresübersichtscroll
HAMBURGER HAFEN UND LOGISTIK AKTIENGESELLSCHAFTBei St. Annen 1, 20457 Hamburg Telefon: +49 40 3088-0, Fax: +49 40 3088-3355, www.hhla.de, info@hhla.de |
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