![]() Hamburger Hafen und Logistik AktiengesellschaftHamburgKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019GESCHÄFTSBERICHT 2019HAMBURGER HAFEN UND LOGISTIK AKTIENGESELLSCHAFTSegmente der HHLAContainerscroll
Auf den HHLA-Containerterminals werden Schiff, Bahn und Lkw zur effizienten Transportkette verknüpft. Die Hamburger Terminals bilden die wichtigste europäische Drehscheibe zwischen Asien und Mittel- und Osteuropa. Darüber hinaus betreibt die HHLA einen Containerterminal im ukrainischen Odessa sowie im estnischen Tallinn. Wesentliche Kennzahlenscroll
Umsatzerlöse
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| 486,9 Mio. € | 35 % |
| Umsatzerlöse | Umsatzanteil |
Die Bahngesellschaften der HHLA betreiben ein umfassendes Transport- und Terminalnetzwerk für Containertransporte und verbinden Häfen an Nord- und Ostsee sowie der nördlichen Adria mit ihrem Hinterland. Umfuhren per Lkw im Hamburger Hafen runden das Dienstleistungsportfolio ab.
| in Mio. € | 2019 | 2018 | Veränd. |
| Umsatzerlöse | 486,9 | 433,8 | 12,3 % |
| EBITDA | 139,0 | 112,7 | 23,3 % |
| EBITDA-Marge in % | 28,6 | 26,0 | 2,6 PP |
| EBIT | 99,2 | 89,1 | 11,3 % |
| EBIT-Marge in % | 20,4 | 20,5 | - 0,1 PP |
| Containertransport in Tsd. TEU | 1.565 | 1.480 | 5,7 % |

| 59,0 Mio. € | 4 % |
| Umsatzerlöse | Umsatzanteil |
Die HHLA bündelt in diesem Segment eine breite Palette von hafennahen Dienstleistungen wie Massengut-, Fahrzeug- und Fruchtlogistik. Neue Geschäftsaktivitäten wie die additive Fertigung oder auch luftgestützte Logistikdienstleistungen ergänzen das Leistungsspektrum. Zudem vermarktet die HHLA ihr Know-how bei Infrastruktur- und Projektentwicklung weltweit.
| in Mio. € | 2019 | 2018 | Veränd. |
| Umsatzerlöse | 59,0 | 59,8 | - 1,4 % |
| EBITDA | 8,5 | 10,0 | - 15,5 % |
| EBITDA-Marge in % | 14,3 | 16,7 | - 2,4 PP |
| EBIT | 2,5 | 5,6 | - 55,1 % |
| EBIT-Marge in % | 4,3 | 9,4 | - 5,1 PP |
| Equity-Beteiligungsergebnis | 3,9 | 4,4 | - 12,1 % |

| 40,2 Mio. € | 3 % |
| Umsatzerlöse | Umsatzanteil |
Mit dem nachhaltigen Umbau der denkmalgeschützten Hamburger Speicherstadt zu einem mustergültig sanierten Quartier betreibt die HHLA eine intelligente Standortentwicklung und sichert mit dem Fischmarkt Hamburg-Altona ein Stück des traditionsreichen Fischereihafenareals.
| in Mio. € | 2019 | 2018 | Veränd. |
| Umsatzerlöse | 40,2 | 39,3 | 2,5 % |
| EBITDA | 23,9 | 20,7 | 15,5 % |
| EBITDA-Marge in % | 59,4 | 52,7 | 6,7 PP |
| EBIT | 16,5 | 15,5 | 6,5 % |
| EBIT-Marge in % | 40,9 | 39,4 | 1,5 PP |

| HHLA-Konzern | |||
| in Mio. € | 2019 | 2018 | Veränderung |
| Umsatzerlöse und Ergebnis | |||
| Umsatzerlöse | 1.382,6 | 1.291,1 | 7,1 % |
| EBITDA | 382,6 | 318,5 | 20,2 % |
| EBITDA-Marge in % | 27,7 | 24,7 | 3,0 PP |
| EBIT | 221,2 | 204,2 | 8,3 % |
| EBIT-Marge in % | 16,0 | 15,8 | 0,2 PP |
| Konzernjahresüberschuss | 137,1 | 138,5 | - 1,0 % |
| Konzernjahresüberschuss nach Anteilen anderer Gesellschafter | 103,3 | 112,3 | - 8,0 % |
| Kapitalflussrechnung und Investitionen | |||
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | 322,7 | 232,7 | 38,7 % |
| Investitionen | 224,9 | 141,3 | 59,2 % |
| Leistungsdaten | |||
| Containerumschlag in Tsd. TEU | 7.577 | 7.336 | 3,3 % |
| Containertransport in Tsd. TEU | 1.565 | 1.480 | 5,7 % |
| in Mio. € | 31.12.2019 | 31.12.2018 | Veränderung |
| Bilanz | |||
| Bilanzsumme | 2.610,0 | 1.972,9 | 32,3 % |
| Eigenkapital | 578,9 | 614,8 | - 5,9 % |
| Eigenkapitalquote in % | 22,2 | 31,2 | - 9,0 PP |
| Personal | |||
| Anzahl der Beschäftigten | 6.296 | 5.937 | 6,0 % |
| Teilkonzern Hafenlogistik1, 2 | Teilkonzern Immobilien1,3 | |||||
| in Mio. € | 2019 | 2018 | Veränderung | 2019 | 2018 | Veränderung |
| Umsatzerlöse | 1.350,0 | 1.258,5 | 7,3 % | 40,2 | 39,3 | 2,5 % |
| EBITDA | 358,7 | 297,8 | 20,5 % | 23,9 | 20,7 | 15,5 % |
| EBITDA-Marge in % | 26,6 | 23,7 | 2,9 PP | 59,4 | 52,7 | 6,7 PP |
| EBIT | 204,4 | 188,4 | 8,5 % | 16,5 | 15,5 | 6,5 % |
| EBIT-Marge in % | 15,1 | 15,0 | 0,1 PP | 40,9 | 39,4 | 1,5 PP |
| Jahresüberschuss nach Anteilen anderer Gesellschafter | 93,6 | 102,9 | - 9,0 % | 9,7 | 9,4 | 3,0 % |
| Ergebnis je Aktie in € 4 | 1,34 | 1,47 | - 9,0 % | 3,57 | 3,46 | 3,0 % |
| Dividende je Aktie in € 5 | 0,70 | 0,80 | - 12,5 % | 2,10 | 2,10 | 0,0 % |
1
Vor Konsolidierung zwischen den Teilkonzernen
2
A-Aktien, börsennotiert
3
S-Aktien, nicht börsennotiert
4
Unverwässert und verwässert
5
2019: Dividendenvorschlag
Dieser Geschäftsbericht wurde veröffentlicht am 25. März 2020.
bericht.hhla.de/geschaeftsbericht-2019
die durch das Corona-Virus ausgelöste Krise hat zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 eine Dimension erreicht, wie selten zuvor in der jüngeren Vergangenheit ein Ereignis. In atemberaubender Geschwindigkeit musste das öffentliche Leben eingeschränkt werden, um die Ausbreitung der Pandemie wenigstens zu verlangsamen. Welche Folgen dieser notwendige Eingriff in unsere gewohnten Abläufe hat, lässt sich seriös noch nicht abschätzen. Als Dienstleister der Industrienation Deutschland hat die Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) eine besondere Verantwortung für die Aufrechterhaltung der Versorgungsfähigkeit der Menschen sowie der Unternehmen. Lebenswichtige Waren und Güter werden über die Container Terminal der HHLA in den Häfen von Hamburg, Odessa und Tallinn umgeschlagen oder mit Zügen unserer Bahntochter Metrans transportiert. Wir versorgen Deutschland und viele Teile Europas, und das sicher und zuverlässig.
Die HHLA hat in ihrer 135-jährigen Geschichte schon manche Krise gemeistert. Mit unserer Erfahrung und unserem Wissen werden wir auch diesmal entschlossen und mutig für eine erfolgreiche Zukunft arbeiten.
Im Geschäftsjahr 2019 ist uns das erneut gut gelungen. Die von uns prognostizierten Ziele wurden erreicht und teilweise sogar übertroffen. Ihnen, unseren Aktionären, wollen wir daher, sofern die Hauptversammlung am 10. Juni 2020 diesem Vorschlag zustimmt, eine Dividende in Höhe von 0,70 Euro je dividendenberechtigter A-Aktie ausschütten. Die Ausschüttungsquote liegt mit 52 Prozent erneut in der von uns zugesagten Zielbrandbreite. Wir halten die vorgeschlagene Dividende für angemessen, um die Liquidität der HHLA angesichts noch nicht absehbarer Risiken in Folge der Coronavirus-Pandemie zu schonen. Die HHLA steht auf einem soliden finanziellen Fundament. Wir wollen dies ungeachtet der aktuellen Erschütterungen in den globalen Lieferketten sichern. Deshalb werden wir unsere geplanten Investitionen und unsere Kostenstruktur überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Wir verfügen über ausreichend liquide Mittel, um unseren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Unsere erfolgreiche Geschäftsentwicklung hängt von stabilen Rahmenbedingungen ab. Diese Stabilität wiederherzustellen, muss das naheliegende Ziel sein. So viel scheint sicher: Eine Rückkehr zu den Verhältnissen vor der Pandemie wird es nicht geben. Die Globalisierung wird ihr Gesicht weiter verändern.
Bereits vor dem Ausbruch der Coronavirus-Pandemie hatten sich die Grundlagen für unser Geschäft in schnelleren Zyklen verändert als früher. Durch Konzentration und Konsolidierung verfügen unsere Kunden inzwischen über eine größere Marktmacht, die sie auch nutzen. In der Folge hat sich der Wettbewerb zwischen den Häfen verschärft. Obwohl Deutschland eine führende Industrienation und ein wichtiger Umschlagplatz für Waren und Güter ist, bedeutet dies nicht automatisch, dass die Handelsrouten über den Hamburger Hafen führen. Auch die Volatilität in den internationalen Handelsbeziehungen beeinflusst unser Geschäft
Außergewöhnliche Situationen erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. Bundesregierung, EU-Kommission und EZB haben den Unternehmen volumenreiche Finanzhilfen in Aussicht gestellt. Schnelle und vor allem unbürokratische Hilfe wird notwendig sein, damit sich nach der erfolgreichen Abwehr der Coronavirus-Pandemie das Wirtschaftsleben sofort normalisieren kann. Freilich liegen auch in dieser Krise Chancen. Wir als HHLA wollen diese nutzen.
Deshalb werden wir ungeachtet des sich drastisch eingetrübten Marktumfeldes weiter entschlossen an der Erreichung unserer strategischen Ziele arbeiten. Wir nutzen dazu insbesondere die Möglichkeiten, die uns die Digitalisierung bietet. Die HHLA ist heute ein Motor des digitalen Wandels im Hafen. Dafür stehen viele Projekte, die wir entweder allein oder mit Partnern entwickelt haben. Aus Ideen werden bei der HHLA Initiativen, aus denen künftiges Wachstum neben unseren klassischen Geschäftsfeldern entstehen soll.
Die HHLA hat in ihrer 135-jährigen Geschichte schon manche Krise gemeistert. Deshalb kann ich Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, versichern, dass wir auch diesmal mit Entschlossenheit und Leidenschaft für eine erfolgreiche Zukunft der HHLA arbeiten werden. Auf diesem Weg ist das Vertrauen unserer Aktionäre wichtig und hilfreich.
Ihre
Angela Titzrath, Vorstandsvorsitzende
| 1 Angela Titzrath | 2 Jens Hansen | 3 Torben Seebold | 4 Dr. Roland Lappin |
| Vorstandsvorsitzende (CEO) | Chief Operating Officer | Arbeitsdirektor | Finanzvorstand |
| Zuständigkeit | Zuständigkeit | Zuständigkeit | Zuständigkeit |
| Unternehmensentwicklung | Container Betrieb | Personalmanagement | Finanzen und Controlling (einschließlich Organisation) |
| Unternehmenskommunikation | Container Technik | Einkauf und Materialwirtschaft | Investor Relations |
| Nachhaltigkeit | Informationssysteme | Arbeitsschutzmanagement | Revision |
| Container Vertrieb | Recht und Versicherung (einschließlich Compliance) | Segment Immobilien | |
| Segment Intermodal | |||
| Segment Logistik |
der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2019 die ihm nach Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung und Deutschem Corporate Governance Kodex (DCGK) zugewiesenen Aufgaben pflichtgemäß wahrgenommen. Wir haben die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht, die strategische Weiterentwicklung der HHLA und des Konzerns sowie wesentliche Einzelmaßnahmen beratend begleitet und uns von der Recht-, Ordnungs- und Zweckmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung sowie des eingerichteten Risikomanagements überzeugt.
Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Der Vorstand informierte uns regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Entwicklungen, insbesondere die Lage der HHLA und des Konzerns, die Unternehmensplanung, grundsätzliche Fragen der Unternehmenspolitik und der Strategie, Investitionsvorhaben und die Personalsituation. Maßnahmen, die nach Gesetz, Satzung oder der Geschäftsanweisung für den Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats oder eines seiner Ausschüsse bedürfen, wurden jeweils rechtzeitig vorgelegt. Der Aufsichtsrat bzw. die entsprechenden Ausschüsse haben diesen Maßnahmen nach eigener Prüfung und Erörterung mit dem Vorstand jeweils zugestimmt. Als Aufsichtsratsvorsitzender stand ich auch zwischen den Sitzungen in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand und wurde über die Planung und Strategie, die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage, wesentliche Geschäftsvorfälle, die Risikolage und das Risikomanagement sowie die Compliance informiert.
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2019 vier ordentliche und drei Sondersitzungen abgehalten.
Regelmäßige Gegenstände der ordentlichen Sitzungen sind die laufende Umsatz-, Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung sowie die aktuelle Geschäftslage des Unternehmens und der einzelnen Segmente, jeweils einschließlich der Risikolage, des Risikomanagements sowie der Compliance. Der Vorstand berichtete in den Sitzungen über die wirtschaftliche, finanzielle und strategische Situation der Gesellschaft und des Konzerns, die Strategie des Unternehmens sowie über wesentliche Entwicklungen und Ereignisse. Die weiteren Schwerpunkte der Sitzungen im Berichtszeitraum lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Schwerpunkte der Bilanzsitzung am 22. März 2019 waren turnusgemäß die Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses der HHLA einschließlich der Sparteneinzelabschlüsse für die A-und S-Sparte, des Konzernabschlusses einschließlich der Teilkonzernabschlüsse, des zusammengefassten Lageberichts der HHLA und des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats, der Berichte über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und zwischen der A- und der S-Sparte und des gesonderten nichtfinanziellen Berichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2018, sowie die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung 2019 einschließlich des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands und des Wahlvorschlags für die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019. Vertreter des Abschlussprüfers nahmen an der Sitzung teil, berichteten über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung und standen für Fragen zur Verfügung. Im Nachgang zu dieser Sitzung hat der Aufsichtsrat außerdem im Umlaufverfahren den Wahlvorschlag für die Nachwahl eines Anteilseignervertreters auf der Hauptversammlung am 18. Juni 2019 verabschiedet.
In unserer zweiten regulären Sitzung am 7. Juni 2019 haben wir uns mit der Vorbereitung der ordentlichen Hauptversammlung sowie mit Vorstands- und Aufsichtsratsangelegenheiten befasst.
In den beiden Sondersitzungen am 17. und 18. Juni 2019 haben wir uns ebenfalls überwiegend mit Vorstands- und Aufsichtsratsangelegenheiten befasst, insbesondere mit anstehenden Verlängerungen im Vorstand und der Nachbesetzung der Ausschüsse im Zuge der Wahl von Prof. Dr. Burkhard Schwenker in den Aufsichtsrat. Außerdem haben wir die anstehenden Neuerungen durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie und die Neufassung des DCGK erörtert.
In unserer ordentlichen Sitzung am 30. August 2019 haben wir uns vorwiegend mit der aktuellen Geschäftsentwicklung und verschiedenen internen Maßnahmen und Projekten im Segment Container und im Bereich IT beschäftigt.
Der Schwerpunkt der diesjährigen Strategiesitzung am 27. November 2019 lag auf dem Bereich IT, insbesondere der IT-Sicherheit sowie laufenden und geplanten IT-Projekten und -Vorhaben.
In unserer letzten regulären Sitzung am 13. Dezember 2019 haben wir uns zunächst turnusgemäß mit dem Wirtschaftsplan 2020 und der Mittelfristplanung für die Jahre 2021 bis 2024 für den Konzern und die beiden Teilkonzerne, den Ergebnissen der Risiko- und Chanceninventur und der Entsprechenserklärung zum DCGK auseinandergesetzt. Darüber hinaus haben wir in dieser Sitzung zwei kleinere Investitionsvorhaben erörtert.
An den ordentlichen Sitzungen nehmen grundsätzlich jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrats und - soweit nicht Vorstandsangelegenheiten oder aufsichtsratsinterne Themen erörtert werden - die Mitglieder des Vorstands teil. Die Präsenz bei den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Berichtszeitraum lag bei durchschnittlich rund 89 %. Die individuellen Teilnahmequoten finden Sie am Ende dieses Berichts.
Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern sind im Berichtszeitraum nicht aufgetreten. Dem Aufsichtsrat gehören keine ehemaligen Vorstandsmitglieder der Gesellschaft an.
Der Aufsichtsrat hat mit dem Finanzausschuss, dem Prüfungsausschuss, dem Immobilienausschuss, dem Personalausschuss, dem Nominierungsausschuss und dem Vermittlungsausschuss insgesamt sechs Ausschüsse eingerichtet. Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichten dem Aufsichtsrat in der jeweils nächsten Sitzung über die Ausschussarbeit. Bis auf den Nominierungsausschuss sind alle Ausschüsse paritätisch mit Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt. Corporate Governance
Der Finanzausschuss hat im Geschäftsjahr 2019 vier Sitzungen abgehalten. Er befasst sich in seinen Sitzungen jeweils mit der Konzernergebnisentwicklung und der allgemeinen Finanz-und Ertragslage des Konzerns sowie - jeweils in der Dezember-Sitzung - mit der Vorprüfung des Wirtschaftsplans für das kommende Jahr und der jeweiligen Mittelfristplanung. Daneben obliegt dem Finanzausschuss die Vorprüfung bedeutender Finanzierungs-, Investitions- und Beteiligungsvorhaben. Ein Schwerpunkt der Arbeit im Berichtszeitraum lag zudem auf den Effekten aus der erstmaligen Anwendung des neuen Leasingstandards IFRS 16.
Der Prüfungsausschuss hat im Berichtszeitraum fünf Mal getagt. Regelmäßige Gegenstände seiner Arbeit sind vor allem die Prüfung der Rechnungslegung, die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und der Abschlussprüfung und deren Wirksamkeit sowie die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems und der Compliance einschließlich des Compliance-Management-Systems. Er überwacht die Auswahl des Abschlussprüfers sowie dessen Qualifikation, Effizienz und Unabhängigkeit und die Zulässigkeit etwaiger vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachter Leistungen (sog. Nichtprüfungsleistungen). Der Prüfungsausschuss hat hierzu einen Katalog nach Art und Umfang grundsätzlich gebilligter Nichtprüfungsleistungen verabschiedet. Zentrale Themen der einzelnen Sitzungen im Berichtszeitraum waren zudem die ausführliche Erörterung und Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018 (März-Sitzung) sowie des Halbjahresfinanzberichts 2019 und dessen prüferische Durchsicht (August-Sitzung). Weitere Schwerpunkte waren die Quartalsmitteilungen für das erste und dritte Quartal, die Aufstellung und die Prüfungstätigkeit der internen Revision, die Festlegung der Prüfungsschwerpunkte für die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019, die Ergebnisse der Risiko- und Chanceninventur 2019, die Prüfungsplanung der Revision für das Jahr 2020 und die Vorbereitung der Entsprechenserklärung zum DCGK. An den Sitzungen des Prüfungsausschusses nimmt neben Vertretern des Vorstands außerdem regelmäßig der Compliance-Beauftragte der HHLA teil und berichtet über seine Tätigkeit sowie aktuelle Entwicklungen. Weitere Teilnehmer, wie z.B. Vertreter des Abschlussprüfers oder der internen Revision, nehmen bei Bedarf an den Sitzungen teil. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses steht auch zwischen den Sitzungen in regelmäßigem Kontakt mit dem Abschlussprüfer und dem Finanzvorstand.
Der Immobilienausschuss hat im Berichtszeitraum zwei Sitzungen abgehalten. Schwerpunkte seiner Tätigkeit waren -jeweils in Bezug auf den Teilkonzern Immobilien (S-Sparte) -neben der allgemeinen Geschäftsentwicklung die Erörterung und Prüfung des Jahresabschlusses der HHLA einschließlich des Einzelabschlusses der S-Sparte, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018 (März-Sitzung) sowie der Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2020 und die Mittelfristplanung für die Jahre 2021 bis 2024 (Dezember-Sitzung).
Der Personalausschuss hat im Berichtszeitraum sechs Mal getagt. Neben der Vorbereitung der anstehenden Personalentscheidungen - insbesondere die Verlängerung der Amtszeit von Herrn Hansen - hat sich der Personalausschuss im Berichtszeitraum mit Blick auf die Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie und die Neufassung des DCGK ausführlich mit dem Thema Vorstandsvergütung befasst.
Der Nominierungsausschuss ist im Geschäftsjahr 2019 ein Mal zusammengetreten, um die erforderliche Nachwahl zum Aufsichtsrat für den ausgeschiedenen Herrn Westhagemann auf der Hauptversammlung am 18. Juni 2019 vorzubereiten.
Wie schon in den Vorjahren bestand im Berichtszeitraum für eine Sitzung des Vermittlungsausschusses kein Anlass.
Die Entsprechenserklärung zum DCGK gemäß §161 Aktiengesetz (AktG) wurde in der Prüfungsausschusssitzung am 11. November 2019 gemeinsam mit dem Vorstand vorbereitet und vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2019 verabschiedet. Die aktuelle Entsprechenserklärung sowie weiterführende Informationen zur Corporate Governance finden Sie in der Erklärung zur Unternehmensführung im Lagebericht. Die aktuelle Entsprechenserklärung und die Erklärungen der Vorjahre sind auch auf der Internetseite der HHLA unter www.hhla.de/corporategovernance zugänglich. Corporate Governance
Die HHLA unterstützt die Mitglieder des Aufsichtsrats bei der Amtseinführung und bei der Aus- und Weiterbildung. Bei Übernahme des Amts erfolgt in der Regel eine Schulung zur Arbeit des Aufsichtsrats, zu seinen Aufgaben sowie den Rechten und Pflichten der Mitglieder. Je nach Bedarf erfolgen ferner spezielle Einführungen oder Weiterbildungen zur Geschäftstätigkeit der HHLA oder zu sonstigen relevanten Themen. Im Rahmen der laufenden Arbeit wird der Aufsichtsrat regelmäßig über relevante aktuelle Themen informiert, z.B. über neue rechtliche Regelungen oder Bilanzierungsstandards. Im Berichtszeitraum betraf dies insbesondere die neuen Vorgaben nach dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie, die Neufassung des DCGK und die Auswirkungen des Rechnungslegungsstandards IFRS 16.
Die Hauptversammlung vom 18. Juni 2019 hat - im Einklang mit der Empfehlung des Prüfungsausschusses und dem Wahlvorschlag des Aufsichtsrats - die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg (PwC), zum Abschlussprüfer des Jahres- und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für den Konzern für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2019 gewählt. Der Prüfungsausschuss hat daraufhin im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und den Empfehlungen des DCGK - insbesondere zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers - den Prüfungsauftrag erteilt und die Prüfungsschwerpunkte vorgegeben.
Der Abschlussprüfer hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss der HHLA für das Geschäftsjahr 2019 einschließlich der als Teil des Anhangs dargestellten Sparteneinzelabschlüsse für die A-Sparte (Teilkonzern Hafenlogistik) und die S-Sparte (Teilkonzern Immobilien) nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 einschließlich der als Teil der Erläuterungen dargestellten Teilkonzernabschlüsse für die A- und die S-Sparte nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den gemäß § 315e HGB ergänzend anzuwendenden Vorschriften sowie den zusammengefassten Bericht über die Lage der HHLA und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Abschlussprüfer hat ferner den vom Vorstand der HHLA gemäß § 312 Aktiengesetz (AktG) aufgestellten Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2019 geprüft, über das Ergebnis der Prüfung schriftlich berichtet und den Bericht mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:
"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass (1) die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, (2) bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war und (3) bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen."
Der Abschlussprüfer hat ferner den vom Vorstand gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung in analoger Anwendung des §312 AktG erstellten Bericht über die Beziehungen zwischen A- und S-Sparte für das Geschäftsjahr 2019 geprüft, über das Ergebnis der Prüfung schriftlich berichtet und den Bericht mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:
"Nach unsererpflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass (1) die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, (2) bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war"
Schließlich hat der Abschlussprüfer auch den zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b ff. bzw. § 315b f. HGB einer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen, über das Ergebnis dieser Prüfung berichtet und einen uneingeschränkten Vermerk erteilt.
Die genannten Abschlüsse und Berichte sowie die entsprechenden Prüfberichte wurden jeweils unmittelbar nach ihrer Aufstellung und Prüfung allen Mitgliedern des Aufsichtsrats ausgehändigt und in den Sitzungen des Prüfungs- und des Immobilienausschusses am 20. März 2020 sowie in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 23. März 2020 jeweils eingehend erörtert. Vertreter des Abschlussprüfers nahmen an den Sitzungen teil, berichteten jeweils über Umfang, Schwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und standen für Fragen zur Verfügung. Sie gingen dabei insbesondere auch auf die im Bestätigungsvermerk beschriebenen besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) und die vorgenommenen Prüfungshandlungen sowie die Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess ein. Schließlich berichteten sie auch über Art und Umfang der sonstigen vom Abschlussprüfer erbrachten Leistungen.
Der Prüfungs- und der Immobilienausschuss haben sich im Rahmen der Vorprüfung ausführlich mit dem Prüfungsverlauf, den Prüfungsberichten und den Ergebnissen befasst und dem Plenum nach Abschluss ihrer Prüfung die Billigung der Abschlüsse und Berichte empfohlen. Nach eingehender Auseinandersetzung mit den Prüfungsberichten und -ergebnissen des Abschlussprüfers und den Ergebnissen der Vorprüfung durch die Ausschüsse im Plenum und auf Basis unserer eigenen Prüfung haben wir den Ergebnissen der Abschlussprüfung zugestimmt. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung sind keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss inklusive der Sparteneinzelabschlüsse, den Konzernabschluss inklusive der Teilkonzernabschlüsse sowie den zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 zu erheben. Dementsprechend haben wir den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht in unserer Sitzung am 23. März 2020 gebilligt. Der Jahresabschluss der HHLA für das Geschäftsjahr 2019 ist damit festgestellt. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung sind auch keine Einwendungen gegen die Erklärungen des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Beziehungen zwischen A- und S-Sparte zu erheben. Schließlich sind nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung keine Einwendungen gegen den zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2019 zu erheben.
Der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands wurde in den Sitzungen des Prüfungsausschusses - für die A-Sparte - und des Immobilienausschusses - für die S-Sparte - am 20. März 2020 und in der Sitzung des Aufsichtsrats am 23. März 2020 eingehend geprüft und mit dem Vorstand diskutiert. Nach eigener Prüfung - insbesondere unter Berücksichtigung der Ergebnisentwicklung und Finanzplanung, der Aktionärsinteressen und mit Blick auf die Schonung der Liquidität - haben wir uns dem Vorschlag des Vorstands zur Gewinnverwendung angeschlossen. Gemeinsam mit dem Vorstand werden wir der Hauptversammlung vorschlagen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 eine Dividende von 0,70 € je dividendenberechtigte A-Aktie sowie von 2,10 € je dividendenberechtigte S-Aktie auszuschütten.
Im Vorstand hat Herr Torben Seebold zum 1. April 2019 als Nachfolger von Herrn Heinz Brandt sein Amt als Mitglied des Vorstands in der Funktion des Arbeitsdirektors angetreten. Außerdem haben wir im Berichtszeitraum die Amtszeit von Herrn Jens Hansen um fünf Jahre verlängert. Im Aufsichtsrat ist Herr Michael Westhagemann infolge seiner Bestellung zum Wirtschaftssenator zum Ablauf des 6. Februar 2019 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. An seiner Stelle hat die ordentliche Hauptversammlung vom 18. Juni 2019 - im Einklang mit der Empfehlung des Nominierungsausschusses und dem entsprechenden Wahlvorschlag des Aufsichtsrats - Herrn Prof. Dr. Burkhard Schwenker, Vorsitzender des Advisory Council der Roland Berger GmbH, für die verbleibende Amtszeit von Herrn Westhagemann in den Aufsichtsrat gewählt. Bei ihren Vorschlägen haben der Nominierungsausschuss und der Aufsichtsrat jeweils neben den Anforderungen des Aktiengesetzes, des DCGK und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats auch die Vorgaben aus dem Anforderungsprofil des Aufsichtsrats beachtet.
| Aufsichtsrat | Finanzausschuss | Prüfungsausschuss | Immobilienausschuss | |
| Prof. Dr. Rüdiger Grube | 7/7 | - | - | - |
| Berthold Bose | 4/7 | - | - | - |
| Dr. Norbert Kloppenburg | 6/7 | 4/4 | 5/5 | - |
| Thomas Lütje | 7/7 | - | - | 1 / 2 |
| Thomas Mendrzik | 6/7 | 3/4 | 4/5 | - |
| Dr. Isabella Niklas | 6/7 | - | 4/5 | 2/2 |
| Norbert Paulsen | 6/7 | 3/4 | 4/5 | 1 / 2 |
| Sonja Petersen | 7/7 | 4/4 | 5/5 | - |
| Dr. Sibylle Roggencamp | 7/7 | 4/4 | - | 2/2 |
| Prof. Dr. Burkhard Schwenker (seit 18. Juni 2019) | 4/4 | 2/2 | 2/3 | 1 / 1 |
| Maya Schwiegershausen-Güth | 7/7 | - | - | - |
| Dr. Torsten Sevecke | 5/7 | - | - | - |
| Personalausschuss | Nominierungsausschuss | |
| Prof. Dr. Rüdiger Grube | 6/6 | 1 /1 |
| Berthold Bose | 5/6 | - |
| Dr. Norbert Kloppenburg | - | - |
| Thomas Lütje | - | - |
| Thomas Mendrzik | 3/6 | - |
| Dr. Isabella Niklas | - | - |
| Norbert Paulsen | 4/6 | - |
| Sonja Petersen | - | - |
| Dr. Sibylle Roggencamp | 5/6 | 1 /1 |
| Prof. Dr. Burkhard Schwenker (seit 18. Juni 2019) | - | - |
| Maya Schwiegershausen-Güth | - | - |
| Dr. Torsten Sevecke | 3/6 | 1 /1 |
| Gesamt | |
| Prof. Dr. Rüdiger Grube | 100 % |
| Berthold Bose | 69 % |
| Dr. Norbert Kloppenburg | 94 % |
| Thomas Lütje | 89 % |
| Thomas Mendrzik | 71 % |
| Dr. Isabella Niklas | 93 % |
| Norbert Paulsen | 75 % |
| Sonja Petersen | 100 % |
| Dr. Sibylle Roggencamp | 95 % |
| Prof. Dr. Burkhard Schwenker (seit 18. Juni 2019) | 90 % |
| Maya Schwiegershausen-Güth | 100 % |
| Dr. Torsten Sevecke | 64 % |
Herr Westhagemann ist vorstehend nicht aufgeführt, da bis zu seinem Ausscheiden am 6. Februar 2019 keine Sitzungen stattgefunden haben.
Im Zuge der Nachbesetzungen wurde Herr Prof. Dr. Schwenker auch als Nachfolger von Herrn Westhagemann in den Finanz-, den Prüfungs- sowie den Immobilienausschuss gewählt.
Corporate Governance
Abschließend möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich im Namen des Aufsichtsrats bei den Vorstandsmitgliedern und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren tatkräftigen Einsatz im Geschäftsjahr 2019 und bei unseren Aktionären und Geschäftspartnern für das entgegengebrachte Vertrauen zu bedanken.
Hamburg, 23. März 2020
Der Aufsichtsrat
Prof. Dr. Rüdiger Grube, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Geschäftsführender Gesellschafter der Rüdiger Grube International Business Leadership GmbH
Leiter ver.di-Landesbezirk Hamburg
Berater für internationale Beteiligungen und Finanzierungen
Direktor Vertrieb der HHLA
Vorsitzender des Betriebsrats von CTA
Geschäftsführerin der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH
Vorsitzender des Gemeinschaftsbetriebsrats und des Konzernbetriebsrats der HHLA
Kaufmännische Angestellte am CTB
Leiterin des Amtes für Vermögens- und Beteiligungsmanagement in der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg
Vorsitzender des Advisory Council der Roland Berger GmbH
Gewerkschaftssekretärin ver.di Bund
Staatsrat der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg
Senator der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg
Für aktuelle und ausgeschiedene Mitglieder im Berichtszeitraum sowie zur Besetzung der Ausschüsse siehe auch Erklärung zur Unternehmensführung
| in €, A-Aktien, Xetra | 2019 | 2018 |
| Jahresschlusskurs | 24,54 | 17,33 |
| Jahresveränderung in % | 41,6 | -26,8 |
| Jahreshöchstkurs | 25,26 | 24,36 |
| Jahrestiefstkurs | 17,33 | 17,08 |
| 0 Handelsvolumen je Tag in Stück | 51.649 | 82.330 |
| Dividende je Aktie 1 | 0,70 | 0,80 |
| Dividendenrendite zum 31.12. in % | 2,9 | 4,6 |
| Börsennotierte A-Aktien in Tsd. Stück | 70.048,8 | 70.048,8 |
| Marktkapitalisierung zum 31.12. in Mio. € | 1.719,0 | 1.213,9 |
| Kurs-Gewinn-Verhältnis zum 31.12. | 18,3 | 11,8 |
| Ergebnis je A-Aktie | 1,34 | 1,47 |
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Dividendenvorschlag für 2019
Die wirtschaftlichen Vorzeichen und politischen Entwicklungen schienen für ein schwaches Börsenjahr zu sprechen. Doch trotz Rezessionsängsten, des scheinbar nicht enden wollenden Tauziehens um den Brexit, wachsenden Populismus und nicht zuletzt des amerikanisch-chinesischen Handelskriegs war das Börsenjahr 2019 überraschend erfolgreich. Die Aktienmärkte profitierten zudem davon, dass die Notenbanken angesichts schwächelnder Konjunktursignale ihre expansive Geldpolitik noch einmal forcierten. Nach einem regelrechten Ausverkauf zum Ende des Börsenjahrs 2018 startete der deutsche Leitindex mit einer deutlichen Gegenbewegung ins Jahr. Ende März entfaltete der DAX nach positiven Konjunkturberichten aus China und den USA zusätzliche Dynamik. Im Mai stützten starke Firmenbilanzen die Börsen, während der zunehmend härter ausgetragene Handelsstreit zwischen den USA und China die Märkte belastete. Mitte Juni schob die Hoffnung auf konjunkturelle Unterstützung durch die Notenbanken den DAX wieder kräftig an. Positive Signale im Zollstreit beflügelten den Aktienmarkt zusätzlich. Anfang Juli trübten eine Reihe von Gewinnwarnungen das Marktsentiment. Zudem drückten neue Zolldrohungen und ein verhaltener Ausblick der Europäischen Zentralbank auf die Kurse. Erst Mitte August, nachdem die USA Zölle verschob und Steuererleichterungen in Aussicht stellte, erholte sich das deutsche Börsenbarometer wieder. Der Aufwärtstrend setzte sich trotz schwacher Konjunktursignale im Oktober aufgrund einer robusten Berichtssaison und einer Entspannung im Handelsstreit bis zum Jahresende fort. So schloss der DAX zum 30. Dezember 2019 mit dem größten Jahresgewinn seit 2013 bei 13.249 Punkten und lag damit 25,5 % über dem Vorjahr. Der SDAX konnte noch stärker zulegen und schloss mit einem Plus von 31,6 % bei 12.512 Punkten.
Die HHLA-Aktie startete mit einem Jahrestiefstkurs von 17,33 € ins Börsenjahr. Zum Jahresauftakt konnte sich die Aktie positiv von der starken Entwicklung der Leitindizes absetzen. Nach der Veröffentlichung der Jahreszahlen 2018 Ende März entkoppelte sich die Kursentwicklung zeitweise von den Leitindizes. Die Aktie übertraf die Wachstumsgewinne von DAX und SDAX deutlich. Diesen Vorsprung hielt die Aktie, auch wenn sich der Kurs im Jahresverlauf den Marktschwankungen nicht vollständig entziehen konnte. Nach der Veröffentlichung der Neunmonatszahlen und einer positiven Konkretisierung des Ausblicks für Containerumschlag und -transport sowie der EBIT-Entwicklung auf Segmentebene für das Geschäftsjahr 2019 Mitte November notierte der HHLA-Kurs Ende November auf einem Jahreshöchststand von 25,26 €. Am 30. Dezember, dem letzten Handelstag des Jahres, stand die HHLA-Aktie bei 24,54 € und schloss damit 41,6 % über dem Vorjahresschlusskurs. Die starke Entwicklung des SDAX konnte damit um 10 Prozentpunkte übertroffen werden.

Quelle: Datastream
| Aktiengattung | Nennwertlose Namensaktien |
| ISIN / WKN | DE000A0S8488 / A0S848 |
| Börsenkürzel | HHFA |
| Börsenplätze | Frankfurt am Main, Hamburg |
| Marktsegment | Prime Standard |
| Sektor | Transport & Logistik |
| Indexzugehörigkeit | SDAX |
| Bloomberg / Reuters | HHFA:GR / HHFGn.de |
Am 18. Juni 2019 fand die Hauptversammlung der HHLA in den Hamburger Messehallen statt. Rund 700 Aktionäre und Gäste waren der Einladung des Vorstands gefolgt. Damit waren 84,8 % des Grundkapitals vertreten (im Vorjahr: 81,8 %).
Die HHLA-Vorstandsvorsitzende Angela Titzrath zog in ihrer Rede eine positive Bilanz. Die HHLA habe ihre Position als ein führender europäischer Logistikkonzern behauptet und sei erneut profitabel gewachsen. Durch den Erwerb des größten estnischen Terminalbetreibers TK sei das Unternehmen internationaler geworden. Außerdem verwies Titzrath auf die zahlreichen Initiativen, mit denen die HHLA inzwischen den digitalen Wandel vorantreibe. Besonders hob sie die Anstrengungen des Unternehmens für den Klimaschutz und den sorgsamen Umgang mit Ressourcen hervor.
Die Aktionäre entlasteten Vorstand und Aufsichtsrat der HHLA für das Geschäftsjahr 2018 und wählten Prof. Dr. Burkhard Schwenker, Vorsitzender des Advisory Council der Roland Berger GmbH, neu in den Aufsichtsrat. Dem Vorschlag, die Dividende auf 0,80 € (im Vorjahr: 0,67 €) je börsennotierte Aktie anzuheben, wurde ebenfalls zugestimmt. Insgesamt schüttete die HHLA damit 56,0 Mio. € aus (im Vorjahr: 41,3 Mio. €). Dies entsprach einer Ausschüttungsquote von rund 54 % des Jahresüberschusses nach Anteilen anderer Gesellschafter des Teilkonzerns Hafenlogistik. Die Dividende wurde am 21. Juni 2019 an die Aktionäre ausgezahlt. Auf Basis des Schlusskurses am Tag der Hauptversammlung in Höhe von 22,38 € erzielte die HHLA-Aktie eine Dividendenrendite von 3,6 % und gehörte damit zu den Top 20 des SDAX.
Die Aktionärsbasis der HHLA blieb auch im Jahr 2019 weitgehend stabil. Bezogen auf die börsennotierten A-Aktien blieb die Freie und Hansestadt Hamburg mit 68,4 % unverändert größter Anteilseigner. Der Streubesitz betrug 31,6 %. Nach den Stimmrechtsmitteilungen, die der HHLA zum Jahresende 2019 vorlagen, besaß zu diesem Zeitpunkt kein Investor aus dem Streubesitz mehr als 3 % aller ausstehenden Aktien.

Der Aktienbesitz verlagerte sich zum Stichtag geringfügig zugunsten der institutionellen Investoren. Sie hielten zum Jahresende mit 23,2 % aller Aktien weiterhin den Großteil des Streubesitzes (im Vorjahr: 22,9 %). Der Anteil des Grundkapitals in privaten Depots lag bei 8,4 % (im Vorjahr: 8,7 %). Insgesamt blieb das Grundkapital der HHLA unter rund 26.000 registrierten Aktionären breit gestreut. Die größten Anteilseigner im Streubesitz verteilten sich regional vorwiegend auf Deutschland, die USA, Großbritannien und weitere kontinentaleuropäische Länder.
Im anhaltend volatilen Branchenumfeld 2019 waren kurze Reaktionszeiten, umfassende Auskunftsfähigkeit und ein offener Dialog mit Finanzanalysten und Anlegern weiterhin von wesentlicher Bedeutung für die Investor-Relations-Aktivitäten der HHLA. Um die Informationsbedürfnisse institutioneller Investoren und Privatanleger gleichermaßen abzudecken, besuchte die HHLA zahlreiche Investorenkonferenzen an den maßgeblichen Handelsplätzen New York, Frankfurt, London und Paris und war ebenso auf verschiedenen Privatanlegerveranstaltungen in Deutschland vertreten. Ergänzt wurden diese Maßnahmen durch Roadshows in London, Paris und München. Parallel dazu fanden zahlreiche Investorengespräche am Hauptsitz in Hamburg statt. Überdies erläuterte der Vorstand die Geschäftsentwicklung in quartalsweise stattfindenden Telefonkonferenzen. Die Informations- und Gesprächsangebote stießen dabei auf reges Interesse. Außerdem präsentierte die HHLA beim diesjährigen Capital Markets Day neue Geschäftsfelder und innovative Produkte. Unter dem Motto "Transportströme treffen auf Datenströme" gewährten Projektleiter und Geschäftsführer der HHLA Einblicke in ihre zukunftsweisende Arbeit und beantworteten die detaillierten Fragen von Finanzanalysten und Investoren. Die Vorstandsvorsitzende Angela Titzrath stellte dabei besonders den Wettbewerbsvorteil heraus, den die HHLA durch die Entwicklung digitaler Lösungen für den Kunden biete.
Durch seine aktive Kommunikationsarbeit pflegt der Bereich Investor Relations den Dialog mit Anteilseignern und potenziellen Investoren und trägt dabei nicht nur Informationen in die interessierte Öffentlichkeit, sondern nimmt auch Themen auf, die für die Anleger von besonderem Interesse sind. Die Anleger der HHLA zeigten im Geschäftsjahr 2019 großes Interesse an der Umsetzung der für die HHLA wichtigen Fahrrinnenanpassung der Elbe. Auch aus Fahrplanänderungen resultierende Mengenverlagerungen als Folge neuer Reeder-Allianzen wurden verstärkt nachgefragt. Überdies waren die Auswirkungen der erhobenen Strafzölle und die Entwicklung des Intermodalgeschäfts wichtige Themen für den Kapitalmarkt.

Bereits seit 2016 bietet die HHLA den Geschäftsbericht als vollwertigen HTML-Bericht an. Die Online-Berichterstattung ermöglicht allen Interessenten, interaktiv durch die Informationen zu navigieren, Inhalte gezielt zu suchen und individuell zusammenzustellen. Auch auf der stark überarbeiteten HHLA-Website bietet die HHLA in einem speziellen Investorenportal etliche Möglichkeiten an, um sich über die Entwicklung der HHLA-Aktie zu informieren, wie beispielsweise ein interaktives Aktien-Chart oder einen individuellen Depot-Kalkulator. Ergänzt wird das digitale Angebot um einen Online-Service zur Registrierung für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung. Weiterhin nutzte das Unternehmen den Kommunikationskanal Twitter, um auf aktuelle und künftige Bekanntmachungen des Unternehmens hinzuweisen.
Trotz sich verändernder Rahmenbedingungen durch die verschärften MiFID-II-Regelungen erfreut sich die HHLA-Aktie weiterhin einer breiten und fundierten Abdeckung durch Finanzanalysten. Interessierte Investoren haben dadurch die Möglichkeit, sich anhand unabhängiger Analysen mit dem Geschäftsmodell und dem Umfeld der HHLA vertraut zu machen. Der Vorstand und die Investor-Relations-Abteilung pflegen daher einen intensiven Austausch mit allen Finanzanalysten, um ein umfassendes Meinungsbild zu gewährleisten.

Insgesamt verfolgten 14 Finanzanalysten die Geschäftsentwicklung der HHLA und begleiteten die Aktie mit Berichten und Empfehlungen. Für SDAX-Verhältnisse verfügt die HHLA-Aktie damit über eine weitreichende Abdeckung. Zum Stichtag empfahlen acht Analysten die Aktie zu kaufen. Sie betonten insbesondere das erfolgreiche Intermodalgeschäft sowie Wachstumspotenziale aufgrund der bevorstehenden Fahrrinnenanpassung. Die Analysten, die zum Halten der Aktie raten, sehen vor allem Risiken aus der noch nicht erfolgten Fahrrinnenanpassung der Elbe und der geringen Kostenflexibilität. Auch die zunehmende Wettbewerbsintensität unter den Nord-range-Häfen und eine mögliche Verschärfung der bestehenden Handelskonflikte stimmten einige Analysten verhalten. Eine Verkaufsempfehlung gab es zum Stichtag nicht.
Auf der Basis des im Jahr 2019 erzielten Ergebnisses werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung am 10. Juni 2020 eine Dividende von 0,70 € je A-Aktie vorschlagen. Die Ausschüttung würde somit auf 49,0 Mio. € sinken (im Vorjahr: 56,0 Mio. €). Die Ausschüttungsquote läge mit 52 % in etwa auf Vorjahresniveau (im Vorjahr: 54 %). Damit bestätigt die HHLA ihre Dividendenpolitik, nach Möglichkeit zwischen 50 und 70 % des relevanten Jahresüberschusses des Teilkonzerns Hafenlogistik an ihre Aktionäre auszuschütten.

2019: Dividendenvorschlag
Im zusammengefassten Lagebericht (im Folgenden: Lagebericht) wird der Geschäftsverlauf des HHLA-Konzerns (HHLA) sowie der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (HHLA AG) analysiert.
| ― |
Strategische Konzernentwicklung |
| ― |
Funktionale Führung des Segments Container |
| ― |
Steuerung von Ressourcen und Prozesser |
| ― |
Bündelung interner Serviceleistungen |
| ― |
Betrieb von Schwimmkränen |
| ― |
Entwicklung und Vermietung von Hafenlogistik-Immobilien |
| Teilkonzern | Teilkonzern | ||
| Hafenlogistik | Immobilien | ||
| Börsennotierte A-Aktien | Nicht börsennotierte S-Aktien | ||
| Segment | Segment | Segment | Segment |
| Container | Intermodal | Logistik | Immobilien |
| | Containerumschlag | | Containertransporte mittels Bahn und Lkw im Seehafenhinterland | | Spezialumschlag von Massengut, Stückgut, Kfz, Früchten u.a. | | Geschäftsaktivitäten rund um die Immobilien der Hamburger Speicherstadt und den Fischmarkt Hamburg-Altona |
| | Containertransfer zwischen Verkehrsträgern (Schiff, Bahn, Lkw) | | Be- und Entladung von Verkehrsträgern | | Neue Geschäftsaktivitäten wie additive Fertigung, luftgestützte Logistikdienstleistungen u.a. | | Entwicklung |
| | Containernahe Dienstleistungen (z.B. Lagerung, Wartung; Reparatur) | | Betrieb von Inlandterminals | | Beratung und Training | | Vermietung |
| | Facility-Management |
Grundkapital: insgesamt 72.753.334 nennwertlose Namensaktien (Stückaktien)

Die Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) ist ein führendes europäisches Logistikunternehmen. Gesteuert wird der Konzern als strategische Management-Holding und ist in die Teilkonzerne Hafenlogistik und Immobilien gegliedert. Die dem Teilkonzern Hafenlogistik zugeordneten und an der Börse notierten A-Aktien bilden eine Beteiligung am Ergebnis und Vermögen dieser Geschäftsaktivitäten ab. Der Teilkonzern Immobilien umfasst die nicht hafenumschlagspezifischen Immobilien der HHLA. Die Entwicklung und das wirtschaftliche Ergebnis des Teilkonzerns Immobilien, der auch Zielen der Stadtentwicklung Rechnung trägt, werden von den S-Aktien abgebildet. Diese Aktien werden nicht an der Börse gehandelt und befinden sich vollständig im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Im unwahrscheinlichen und bisher nicht vorgekommenen Fall eines Verlusts im Teilkonzern Immobilien würde dieser gemäß einem separat abgeschlossenen Verlustausgleichsvertrag mittelbar durch die FHH übernommen.
Das operative Geschäft des HHLA-Konzerns wird von 30 inländischen und 16 ausländischen Tochtergesellschaften und Beteiligungen betrieben, die zum Konsolidierungskreis des Unternehmens zählen. Im Geschäftsjahr 2019 erwarb die HHLA Anteile an Gesellschaften zum Ausbau ihrer digitalen Geschäftsaktivitäten und erweiterte ihr Intermodalnetzwerk. Konzernanhang, Tz. 3 Zusammensetzung des Konzerns Darüber hinaus wurden keine wesentlichen rechtlichen oder organisatorischen Veränderungen vorgenommen.
Der Teilkonzern Hafenlogistik erbringt als integrierter Anbieter von Containerumschlag, Transport- und Logistikleistungen Dienstleistungen entlang der logistischen Kette zwischen Überseehäfen und europäischem Hinterland. Der geografische Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit liegt im Hamburger Hafen und in dessen Hinterland. Der Hamburger Hafen ist eine internationale Drehscheibe für den see- und landgebundenen Containertransport mit optimaler Anbindung an die Volkswirtschaften in Mittel- und Osteuropa, in Skandinavien und im baltischen Raum. Das Kerngeschäft wird durch die Segmente Container, Intermodal und Logistik repräsentiert.
Das Segment Container bündelt die Aktivitäten des Konzerns im Bereich Containerumschlag und ist gemessen an Umsatz und Ergebnis der größte Geschäftsbereich. Die Tätigkeit setzt sich im Wesentlichen aus der Abfertigung (dem Laden und Löschen) von Containerschiffen und dem Verladen der Container auf andere Verkehrsträger (Bahn, Lkw, Feeder- oder Binnenschiff) zusammen. Die HHLA betreibt am Standort Hamburg die drei Containerterminals Altenwerder (CTA), Burchardkai (CTB) und Tollerort (CTT) sowie je einen weiteren Containerterminal im ukrainischen Hafen Odessa (CTO) und im estnischen Tallinn (HHLATK Estonia). Komplementäre Servicedienstleistungen rund um den Container, z.B. die Wartung und Reparatur, runden die Angebotspalette ab.
Das Segment Intermodal ist das nach Umsatz und Ergebnis zweitgrößte Segment der HHLA. Als weiteres zentrales Element des vertikal integrierten Geschäftsmodells der HHLA ist es darauf ausgerichtet, ein umfassendes Transport- und Terminalnetzwerk für Container im Seehafenhinterlandverkehr und zunehmend auch im Kontinentalverkehr auf Schiene und Straße anzubieten. Die HHLA-Bahngesellschaften der METRANS bieten regelmäßige Verbindungen mit Direktzügen zwischen den Häfen an Nord- und Ostsee sowie der nördlichen Adria und ihrem Hinterland an. Darüber hinaus wird durch den Betrieb von Inlandterminals ein umfassendes Dienstleistungsangebot für die maritime Logistik bereitgestellt. Neben Umfuhren im Hamburger Hafen transportiert die Lkw-Speditionstochter CTD die Container auf der Straße im Nahbereich sowie im europaweiten Fernverkehr.
Das Segment Logistik umfasst eine große Bandbreite von Dienstleistungen in den Bereichen Spezialumschlag, Beratung und weiterer Geschäftsaktivitäten. Das Leistungsspektrum beinhaltet sowohl einzelne als auch komplette Prozessketten für die internationale Beschaffung und Distribution. Dazu zählt der Betrieb von Umschlaganlagen für Massengüter, Kraftfahrzeuge und Früchte. Außerdem bietet das Unternehmen Beratungs- und Managementleistungen für Kunden aus der internationalen Hafen- und Transportwirtschaft an. Neue Geschäftsaktivitäten wie u.a. additive Fertigung oder luftgestützte Logistikdienstleistungen ergänzen das Angebot. Einen Teil der Tätigkeiten in diesem Segment erbringt die HHLA mit Partnerunternehmen.
Der Bereich Holding/Übrige ist ebenfalls dem Teilkonzern Hafenlogistik zugeordnet, stellt gemäß internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen (IFRS) jedoch kein eigenständiges Segment dar. Die Aufgaben der Holding liegen in der strategischen Entwicklung des Konzerns, der funktionalen Führung des Segments Container, der Steuerung von Ressourcen und Prozessen und der Erbringung von Dienstleistungen für die operativen Gesellschaften. Dem Bereich sind zudem die hafenumschlagspezifischen Immobilien der HHLA sowie der Betrieb von Schwimmkränen zugeordnet.
Das Segment Immobilien entspricht dem Teilkonzern Immobilien. Die Geschäftsaktivitäten umfassen die Entwicklung, die Vermietung sowie die kaufmännische und technische Objektbetreuung von Immobilien am Hamburger Hafenrand. Dazu zählt auch die Hamburger Speicherstadt. Das größte historische Lagerhausquartier der Welt zählt zum UNESCO-Welterbe. Auf rund 300.000 m 2 bietet die HHLA Gewerbeflächen in zentraler Lage an. Weitere hochwertige Objekte mit rund 63.000 m 2 werden am Fischmarkt Hamburg-Altona im exklusiven Umfeld des Fischereihafenareals am nördlichen Elbufer bewirtschaftet.
Mit ihrem börsennotierten Kerngeschäft Hafenlogistik steht die HHLA im Wettbewerb im europäischen Markt für Seegüterverkehr. Dieser bietet langfristig Wachstumsperspektiven. Denn wesentliche zentraleuropäische Länder haben ihre Wettbewerbsfähigkeit nach der Schuldenkrise gestärkt und damit die Voraussetzungen für weiter steigenden Außenhandel und Konsum geschaffen. Auch der osteuropäische Raum bietet Wachstumspotenziale und stabile Prognosen. Ob diese sich positiv entwickeln, hängt u.a. von der Lösung regionaler Konflikte sowie der Entwicklung der Rohstoff- und Energiepreise ab.
Im Jahr 2019 wirkten sich handelspolitische Unsicherheiten und geopolitische Spannungen negativ auf die Konjunktur und vor allem auf die Produktion und den Handel aus. Aufgrund fehlender konjunktureller Impulse erwartet der Internationale Währungsfonds (IWF) für 2019 ein schwächeres weltweites Wirtschaftswachstum als im Vorjahr.
Wirtschaftliches Umfeld
Vor allem protektionistische Handelsschranken haben Auswirkungen auf das containerisierte Handels- und Transportvolumen. Die aktuelle Entspannung im Handelskrieg zwischen den USA und China sowie geringe Sorgen vor einem ungeregelten Austritt Großbritanniens aus der EU haben einen positiven Einfluss auf die aktuellen Prognosen. Nach Schätzungen des IWF wird sich das globale Wachstum 2020 voraussichtlich weiter positiv und stärker als 2019 entwickeln. Prognosebericht

Quelle: Port Authorities / Marktanteile eigene Berechnung
Der für die HHLA relevante Markt für Hafendienstleistungen an der nordeuropäischen Küste (Nordrange) weist eine hohe Hafendichte auf. Im Wettbewerb stehen insbesondere die vier großen Nordrange-Häfen Hamburg, der Hauptstandort der HHLA, Bremerhaven sowie Rotterdam und Antwerpen. Weitere Umschlagplätze wie Wilhelmshaven oder Zeebrugge sind gemessen an ihrer Kapazität und/oder ihrem derzeitigen Ladungsaufkommen deutlich kleiner. Die Häfen in der Ostsee werden von vielen Zubringerverkehren (Feeder) bedient, die über die zentralen Bündelungspunkte in der Nordrange agieren. Aber auch Direktanläufe von Überseeschiffen, wie z.B. nach Gdansk (Danzig) oder Göteborg, stellen einen zunehmenden Wettbewerb dar. Vor allem Danzig verzeichnet ein starkes Wachstum und bildet dadurch eine weiter zunehmende Konkurrenz zu diesem Verbundsystem. Auch Häfen in der Adria wie beispielsweise Koper und Triest haben ebenso wie die polnischen Häfen ihre Infrastruktur verbessert und konkurrieren so mit dem Hamburger Hafen um Ladung im Hinterland.
Neben der geografischen Lage und der Hinterlandanbindung der Häfen wirkt sich die seeseitige Erreichbarkeit auf die Wettbewerbsposition der Terminalbetreiber aus. Eine hohe Bedeutung hat das lokale Ladungsaufkommen im direkten Einzugsbereich des jeweiligen Hafenstandorts. Als weitere Wettbewerbsfaktoren bestimmen die Zuverlässigkeit und die Geschwindigkeit in der Schiffsabfertigung sowie der Umfang und die Qualität der Dienstleistungen die Marktposition. Zunehmende Bedeutung hat darüber hinaus die Leistungsfähigkeit der schienengebundenen Vor- und Nachlaufsysteme ins Hinterland (u.a. Frequenz, Fahrplantreue, Preis) und damit das Angebot integrierter Transportlösungen.
Ende 2019 hat APM Terminals (APMT) eine Absichtserklärung für den Verkauf von APM Terminals Rotterdam auf der Maasvlakte 1 an Hutchison Ports unterzeichnet. Darüber hinaus akquirierte im März 2019 ein Konsortium bestehend aus PSA International, dem staatlichen Polish Development Fund (PFR) und dem australischen IFM Global Infrastructure Fund das Deepwater Container Terminal Gdansk (DCT) von Macquarie. Der Wettbewerb in Nordeuropa ist weiterhin sehr intensiv, wobei die Häfen zunehmend von den sich ändernden Reederkonstellationen abhängig sind. Die damit einhergehenden Verlegungen der weniger standortgebundenen Feederverkehre haben einen großen Effekt auf die Umschlagvolumina. Dagegen ist die Marktposition bei Umschlagvolumina, die landseitig an das natürliche Einzugsgebiet gebunden sind, weitestgehend stabil, da die kürzeste Routenführung für die ungleich teureren Landtransporte zentrale Bedeutung hat.
Für das Segment Container verfügt der Hamburger Hafen als östlichster Nordseehafen über besonders günstige Voraussetzungen als Verkehrsknotenpunkt für den gesamten Ostseeraum sowie für den Hinterlandtransport von und nach Mittel-und Osteuropa. Zusätzlich fördern die langjährigen Handelsbeziehungen zwischen dem Hamburger Hafen und den asiatischen Märkten die Rolle Hamburgs als bedeutende europäische Containerdrehscheibe. Mit einem Containerumschlag von 9,3 Mio. TEU rangiert Hamburg 2019 weltweit unter den Häfen auf Platz 17 und ist damit der drittgrößte europäische Containerhafen nach Rotterdam und Antwerpen. In Hamburg baute die HHLA mit einem Umschlagvolumen von 7,0 Mio. TEU im Jahr 2019 ihre Position als größtes Containerumschlagunternehmen aus. Der Marktanteil der HHLA-Containerterminals am Umschlag im Hamburger Hafen war mit 75 % leicht rückläufig (im Vorjahr: 79 %). Bedeutendste Fahrtgebiete waren Fernost, Osteuropa, Nordamerika und Skandinavien.

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inkl. HHLA / Quelle: Port Authorities

Quelle: Hamburg Hafen Marketing e.V.
Im Segment Intermodal nutzt die HHLA vor allem die Vorteile der Eisenbahninfrastruktur des Hamburger Hafens, der als bedeutendster Schienenknotenpunkt Europas 2,7 Mio. TEU jährlich umschlägt. Darüber hinaus sind weitere an der Nord- und Ostsee sowie an der nördlichen Adria gelegene Häfen in das Intermodalnetzwerk der HHLA eingebunden, das zunehmend auch Kontinentalverkehre beinhaltet. Im Containertransport per Bahn konkurrieren die Gesellschaften mit einer Vielzahl von anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen und Operateuren im Kombinierten Verkehr (KV), aber auch mit anderen Verkehrsträgern, wie dem Lkw und dem Feederschiff. Im Hinblick auf die weitgehend in öffentlichem Besitz befindliche Schieneninfrastruktur überwachen die jeweiligen nationalen Behörden sowohl einen diskriminierungsfreien Zugang als auch die Höhe der Nutzungsentgelte. Neben der Dichte des angebotenen Netzwerks zählen die Abfahrtsfrequenzen, die Bündelungs- und Lagermöglichkeiten im Hinterland, die geografische Distanz zu den Zielpunkten, die Fahrplantreue und die infrastrukturellen Kapazitäten zu den maßgeblichen Wettbewerbsfaktoren, deren Bedeutung im Wettbewerb zwischen den Häfen zunimmt.
Wesentliche Bausteine des HHLA-Angebots sind dabei eigene Inlandterminals in Mittel- und Osteuropa, eigene Containertragwagen sowie eigene Traktion (Lokomotiven). All dies ist erforderlich, um Direktzüge mit hoher Abfahrtsfrequenz sowie eine effektive Bündelung hafenbezogener Schienengütertransporte mit leistungsstarker Verteilung rund um zentrale Umschlagplätze zu ermöglichen. In der Mehrheit der erschlossenen Regionen besetzt die HHLA relevante Marktpositionen. In der Zustellung bzw. Abholung von Containern per Lkw verfügt die HHLA über eine solide Marktstellung in der Metropolregion Hamburg. Grafik: Intermodalnetzwerk der HHLA
Das Segment Logistik bedient unterschiedliche Marktsegmente, die zum Teil stark spezialisiert sind. Im Spezialumschlag ist die HHLA mit ihrem Multifunktionsterminal führend in Hamburg. Über Hansaport ist die HHLA an Deutschlands größtem Seehafenterminal für den Umschlag von Eisenerz und Kohle beteiligt. Mit ihrem Frucht- und Kühl-Zentrum operiert die HHLA als Anbieter von Fruchtumschlag für den nordeuropäischen Raum. Im Beratungsgeschäft wird weltweit an wegweisenden Entwicklungsprojekten gearbeitet. Neue Geschäftsaktivitäten wie u.a. additive Fertigung oder luftgestützte Logistikdienstleistungen ergänzen das Angebot.
Für das Segment Immobilien stellt Hamburg mit rund 1,8 Millionen Einwohnern und seiner Bedeutung als Wirtschaftsstandort einen der größten Immobilienmärkte Deutschlands dar. Die besondere Attraktivität des Portfolios in der Hamburger Speicherstadt und am nördlichen Elbufer/Fischereihafenareal wird durch die einzigartige Bausubstanz und die Lagegunst begründet. Das unternehmensintern aufgebaute Entwicklungs- und Realisierungs-Know-how ist auf einen Ausgleich von marktorientierten Mieterbedürfnissen sowie denkmalgerechtem Umgang mit als Welterbe geschützter Bausubstanz ausgerichtet. Dabei stehen die Objekte im Wettbewerb mit nationalen und internationalen Investoren, die hochwertige Objekte in vergleichbarer Lage vermarkten.

Der Kundenstamm in den Segmenten Container und Intermodal setzt sich hauptsächlich aus Reedereien und Speditionen zusammen. Die Dienstleistungen im Segment Logistik richten sich an eine Vielzahl von Kundengruppen: von Stahlunternehmen und Kraftwerken (im Bereich Massengutumschlag) bis hin zu internationalen Betreibern von Häfen und anderen Logistikzentren (im Bereich Hafenberatung). Das Segment Immobilien vermietet seine Büro- und Gewerbeflächen an nationale und internationale Kunden aus unterschiedlichen Branchen: von Logistik- und Handelsunternehmen über Medien-, Beratungs- und Werbeagenturen bis hin zu Modefirmen, Gastronomie- und Hotelbetreibern sowie Unternehmen aus der Kreativwirtschaft.
Die umsatzstärksten Kunden der HHLA sind weltweit operierende Containerreedereien. Die HHLA-Containerterminals arbeiten in der Schiffsabfertigung mit Reedereien neutral zusammen ("Multi-User-Prinzip") und sind auf ein breites und hochwertiges Servicespektrum ausgelegt. Der Kundenkreis der HHLA ist durch die Konsolidierungen in den vergangenen Jahren in der Containerschifffahrt und regelmäßige Netzwerkanpassungen weiter in Bewegung. Im Jahr 2019 gab es jedoch keine weiteren Zusammenschlüsse oder Übernahmen unter den Top-10-Containerreedereien.
| Reederei | Allianz 2019 | 2019 |
| 1. APM-Maersk | 2M | 4.193 |
| 2. MSC | 2M | 3.766 |
| 3. COSCO Group (inkl. OOCL) | Ocean Alliance | 2.938 |
| 4. CMA CGM Group | Ocean Alliance | 2.696 |
| 5. Hapag-Lloyd | THE Alliance | 1.718 |
| 6. ONE (MOL, NYK, K Line) | THE Alliance | 1.581 |
| 7. Evergreen | Ocean Alliance | 1.277 |
| 8. Yang Ming | THE Alliance | 647 |
| 9. PIL | - | 392 |
| 10. HMM | 2M - assoziiert | 389 |
Quelle: Alphaliner Monthly Monitor, Januar 2020
Im Berichtsjahr zählten alle Top-10-Containerreedereien zum Kundenkreis der HHLA. Auf dieser Basis sieht sich die HHLA in der Lage, auch den zukünftigen Anforderungen der Reederkundschaft gerecht zu werden. Prognosebericht
Die 2017 entstandenen großen Linienallianzen 2M, Ocean Alliance und THE Alliance bestehen weiterhin. Nachdem die Ocean Alliance den derzeitigen Vertrag bereits im Vorjahr bis 2027 verlängert hat, hat auch THE Alliance die Partnerschaft bis 2030 verlängert und bekannt gegeben, dass HMM ab April 2020 der Allianz beitreten wird.

Quelle: Alphaliner Monthly Monitor, Januar 2020
Die Vertriebsaktivitäten im Segment Container sind als Key-Account-Management organisiert. In den Segmenten Intermodal und Logistik werden sie in der Regel dezentral durch die Einzelgesellschaften gesteuert. Alle Aktivitäten folgen so weit wie möglich dem strategischen Ansatz der vertikalen Integration im Sinne eines Transport- und Logistikangebots aus einer Hand. Im Segment Immobilien bietet der Vertrieb potenziellen Kunden und Mietern ein breites Dienstleistungsspektrum für die beiden zentralen Quartiere Hamburger Speicherstadt und nördliches Elbufer/Fischereihafenareal wie auch für die Logistikimmobilien im und am Hafen.
Der Anteil der fünf wichtigsten Kunden der HHLA Containerterminals in Hamburg am Umsatz stieg im Geschäftsjahr 2019 erneut stark an und lag bei insgesamt 80 % (im Vorjahr: 71 %). Aufgrund der erfolgten Konsolidierungen stieg auch der Anteil der zehn wichtigsten Kunden am Umsatz der Hamburger Terminals auf 96 % leicht an (im Vorjahr: 92 %). Mit der überwiegenden Mehrheit ihrer wichtigsten Kunden unterhält die HHLA bereits seit weit mehr als 20 Jahren Geschäftsbeziehungen.

Mit den Reederkunden schließt das Unternehmen Rahmenverträge ab, in denen sowohl das Leistungsspektrum als auch die Entgelte fixiert werden. Der Umfang der Nutzung des Serviceangebots ist dabei nicht fixiert, daher kann bei der Inanspruchnahme spezifischer Leistungen der HHLA nicht von einem Auftragsbestand im klassischen Sinne gesprochen werden.
In ihrem Geschäftsbetrieb unterliegt die HHLA zahlreichen in-und ausländischen Gesetzesbestimmungen und Verordnungen wie z.B. öffentlich-rechtlichen, Handels-, Zoll-, Arbeits-, Kapitalmarkt- und Wettbewerbsregelungen. Die Preisbildung erfolgt über den Markt und ist grundsätzlich nicht reguliert.
Das regulatorische Umfeld für die wirtschaftlichen Aktivitäten der HHLA im und am Hamburger Hafen wird wesentlich durch das hamburgische Hafenentwicklungsgesetz (HafenEG) bestimmt. Ziel des HafenEG ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens als internationaler Universalhafen aufrechtzuerhalten, Ladungsaufkommen zu sichern und die öffentliche Infrastruktur möglichst effizient zu nutzen. Der Hamburger Hafen wird dabei nach dem sogenannten Landlord-Modell bewirtschaftet, bei dem die Hamburg Port Authority (HPA) Eigentümerin der Hafenflächen ist und den Bau, die Entwicklung sowie die Instandhaltung der Infrastruktur übernimmt. Die privaten Hafenbetriebe sind hingegen für die Entwicklung und Unterhaltung der Suprastruktur (Gebäude und Anlagen) verantwortlich. Die HHLA hat die für ihre Geschäftsaktivitäten wesentlichen Hafenflächen langfristig von der HPA gemietet. Die Mietverträge basieren auf den allgemeinen Geschäftsbedingungen für Hafenimmobilien (AVB-HI) der HPA.
Für die Errichtung, die Änderung und den Betrieb der Umschlaganlagen ist die HHLA auf die Erteilung und den Fortbestand öffentlich-rechtlicher Genehmigungen angewiesen, insbesondere Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), den jeweiligen Landesbauordnungen und dem Wasserrecht. Ausbaumaßnahmen bedürfen, unabhängig von den Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Umschlagflächen, der gesonderten Genehmigung durch die jeweils zuständigen Behörden. Die Konzerngesellschaften der HHLA sind teilweise strengen regulatorischen Anforderungen unterworfen, insbesondere Vorschriften betreffend Umschlag, Lagerung und Transport umweltgefährdender Stoffe und gefährlicher Güter sowie Vorschriften über die technische Sicherheit, zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit sowie Regelungen zum Schutz der Umwelt.
Bedingt durch die internationale Terrorismusgefahr gelten in Häfen strenge Sicherheitsanforderungen. Ein wesentlicher Bestandteil ist der International Ship and Port Facility Security Code (ISPS-Code). Der ISPS-Code verlangt die international einheitliche Installation von Präventivmaßnahmen zur Verhinderung terroristischer Angriffe auf Seeschiffe und Hafenanlagen. Für die Betreiber von Hafenanlagen bedeutet dies, dass neben einer strengen Zugangskontrolle zahlreiche weitere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einzuhalten sind. Im Bereich des Hamburger Hafens werden die vorgenannten internationalen Bestimmungen durch das Hafensicherheitsgesetz (HafenSG) umgesetzt und konkretisiert.
Das regulatorische Umfeld der Geschäftsaktivitäten im Segment Intermodal wird maßgeblich durch die EU-Richtlinie zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums (RiLi 2012/34/EU) und die nationalen Umsetzungsvorschriften bestimmt. Diese enthalten insbesondere Regelungen zur Zulassung als Eisenbahnunternehmen, zur Nutzung der Bahninfrastruktur und zu den hierfür zu zahlenden Entgelten sowie zum Bahnbetrieb. Die maßgeblichen Regelwerke in Deutschland sind das Allgemeine Eisenbahngesetz, das die Anforderungen an den Bahnbetrieb regelt, sowie das Eisenbahnregulierungsgesetz, das insbesondere Regelungen zum Netzzugang und zur Trassenpreisgestaltung enthält. Ergänzend gelten weitere nationale, europäische und - insbesondere für den grenzüberschreitenden Schienenverkehr - internationale Regelungen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die HHLA unterliegen einem ständigen Wandel und werden auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene fortlaufend angepasst, u.a. an den technischen Fortschritt und das gesteigerte Sicherheitsbedürfnis und Umweltbewusstsein. In Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich im Berichtszeitraum jedoch keine Veränderungen mit substanziellen Auswirkungen auf die operative Geschäftstätigkeit oder die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben.
Die HHLA ist ein führendes europäisches Hafen- und Logistikunternehmen, dessen Aktivitäten über den Hamburger Hafen hinaus in viele Teile Europas reichen. Die HHLA entwickelt mit ihren Kunden logistische und digitale Knotenpunkte entlang der Transportströme der Zukunft. Damit schafft die HHLA die Voraussetzungen für eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes.
Der Vorstand der HHLA setzt den im Jahr 2017 gestarteten "Geschäftsentwicklungsprozess" weiter fort. Dieser verfolgt das Ziel, die Zukunftsfähigkeit und Gestaltungskraft des Unternehmens dauerhaft zu stärken. Die erforderlichen Veränderungen werden über alle Segmente vernetzt und sind durch verschiedene Maßnahmen unterlegt. Die festgelegten Ziele werden konsequent verfolgt.
Das Marktumfeld der HHLA verändert sich mit einer beschleunigten Dynamik. Die HHLA will diesen Wandel entschlossen, aufmerksam, schnell und erfolgreich nutzen.
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Aufmerksamkeit, um relevante Entwicklungen wahrzunehmen, diese zu interpretieren und daraus wertsteigernde Initiativen abzuleiten. |
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Flexibilität mit dem Ziel und Vorteil der schnellen Handlungs- und Wandlungsfähigkeit. |
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Effizienz und Vernetzung, um im Wettbewerb an der Spitze zu stehen und Mehrwerte zu realisieren. |
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Suche nach Neuem und die Integration von Neuem. |
Die HHLA stellt mit hoher Gestaltungskraft die Entwicklung zusätzlicher Werte in den Mittelpunkt. So sollen die Kundenbindung und das Kundenportfolio weiter ausgebaut werden.
Die HHLA gestaltet ihre Zukunftsfähigkeit entlang wesentlicher Marksteine. Wir kommen aus Hamburg, sind in Europa zu Hause und bieten als Tor zur Zukunft unseren Kunden den besten Weg, ihre Waren sicher, schnell und effizient zu transportieren. Wir bringen heute die Saat für zusätzliches, nachhaltiges und profitables Wachstum unserer Wertschöpfung aus und sichern so den Unternehmenswert von morgen. Um diese Ziele zu erreichen, wurden vier Initiativen identifiziert:
Das Kerngeschäft wird gestärkt, um nachhaltig und profitabel in die Welt von morgen gehen zu können. Hierbei wird ein Zukunftprogramm umgesetzt. Ziel des Programms ist die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, der Qualität und der Profitabilität.
Die HHLA erschließt Wachstumspotenziale entlang der Transportströme der Zukunft, entlang der logistischen Wertkette sowie in neuen, digitalen Geschäftsmodellen.
Die Unternehmensorganisation und Kultur werden auf die Welt von morgen ausgerichtet. Dabei wird der Kunde noch stärker als bisher in den Mittelpunkt des Handelns gestellt.
Das Kerngeschäft wird gestärkt, um nachhaltig und profitabel in die Welt von morgen gehen zu können. Hierbei wird ein Zukunftprogramm umgesetzt. Ziel des Programms ist die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, der Qualität und der Profitabilität.

Neben der Weiterentwicklung des Kerngeschäfts und der Erschließung neuer Wachstumsfelder sind Nachhaltigkeit und Klimaschutz integraler Bestandteil des Geschäftsmodells der HHLA. Bis zum Jahr 2040 soll der gesamte Konzern klimaneutral sein. Als Zwischenziel wird die HHLA bis 2030 die absoluten CO2-Emissionen gegenüber dem Jahr 2018 halbieren. Damit unterstreicht die HHLA ihren Anspruch, sowohl wirtschaftlich erfolgreich zu sein als auch soziale und ökologische Verantwortung zu übernehmen.
Im börsennotierten Teilkonzern Hafenlogistik bestimmen folgende Leitlinien das Handeln zur Festigung und zum Ausbau der Marktpositionierung:
Im Segment Container verfolgt die HHLA das Ziel, sich zu einem effizienten, hoch automatisierten und leistungsstarken Hafendienstleister mit starken Hinterlandanbindungen und modernen, digitalen Kundenlösungen zu entwickeln. Grundlage hierfür ist eine konsequente Ausrichtung von Design und Betrieb der HHLA-Containerterminals an der höchstmöglichen Flächen- und Mitarbeitereffizienz sowie eine kontinuierliche Steigerung der Qualitätsstandards durch den Einsatz innovativer Technologien und Prozesse. Dabei steht zudem im Fokus, die HHLA zu einem Green Port innerhalb einer nachhaltigen und emissionsfreien Transportkette zu entwickeln. Die HHLA-Containerterminals sollen weitestgehend terminalübergreifend arbeiten, um voneinander zu profitieren und die Effizienz der Umschlagdienstleistungen kontinuierlich zu steigern.
Im Segment Intermodal strebt die HHLA Qualitäts- und Effizienzführerschaft an und möchte von einer Spitzenposition aus von den Transportströmen der Zukunft profitieren. Die METRANS soll eine relevante Rolle entlang der Knotenpunkte und Verbindungslinien des Logistiknetzwerkes in Europa und darüber hinaus einnehmen. Durch eine effiziente Vernetzung des Segments Intermodal mit den sonstigen Aktivitäten der HHLA-Gruppe wird den Kunden der HHLA ein optimal abgestimmtes Leistungsspektrum angeboten. Neben der Steigerung von Leistungsumfang und Reichweite verfolgt die HHLA insbesondere eine stärkere Wertschöpfungstiefe.
Mit ihrem Segment Logistik will die HHLA den Universalhafen Hamburg stärken und die zukunftsgerichtete Diversifizierung fortsetzen. Die Geschäftsperspektiven für das Frucht- und Kühl-Zentrum, Ulrich Stein und UNIKAI werden weiterentwickelt. HPC Hamburg Port Consulting positioniert sich als führender internationaler Fach- und Strategieberater in der maritimen Industrie. Die Potenziale des Segments werden für weitere Leistungen in der logistischen und digitalen Wertschöpfung genutzt.
Über rein organisches Wachstum hinaus prüft die HHLA die Möglichkeit von Zukäufen, um neue Wachstumsfelder entlang der logistischen Wertkette zu erschließen. Im Fokus potenzieller Akquisitionen und Beteiligungen liegen dabei Hafenprojekte und Beteiligungen in attraktiven Wachstumsmärkten. Das Interesse der HHLA orientiert sich an den Verbundvorteilen des bestehenden Netzwerks und damit an Anknüpfungspunkten zur Erschließung weiterer Wachstumspotenziale entlang der Transportströme der Zukunft. Auf diese Weise sollen auch neue, digitale Geschäftsmodelle identifiziert und besetzt werden.
In dem nicht börsennotierten Teilkonzern Immobilien verfolgt die HHLA das Ziel, sich zu einem marktfähigen, integrierten Entwickler für Spezialimmobilien zu entwickeln. Die Konzerneinheit HHLA Immobilien soll durch eine klare strategische Ausrichtung und verlässliche Priorisierung Hamburgs Aushängeschild für intelligentes Quartiersmanagement werden. Somit stellt HHLA Immobilien einen gefragten Know-how-Träger in klar abgegrenzten Kompetenzfeldern dar.
Zu den maßgeblichen finanziellen Zielen der HHLA zählt eine langfristige und nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts. Zur Planung, Steuerung und Kontrolle ihrer Geschäftsaktivitäten arbeitet die HHLA mit einem konzernweiten Wertmanagementsystem. Im Geschäftsjahr 2019 wurden an diesem System keine Änderungen vorgenommen.
Die zentralen operativen Steuerungsgrößen im HHLA-Konzern sind das Betriebsergebnis (EBIT) sowie das durchschnittliche Betriebsvermögen (eingesetztes Kapital). Für die unterjährige und kurzfristige Steuerung sind sowohl das EBIT als auch die Investitionen als wesentlicher Treiber des durchschnittlichen Betriebsvermögens maßgeblich. Für die langfristige wertorientierte Steuerung wird die Gesamtkapitalverzinsung (ROCE) ermittelt, die zugleich die Grundlage für den jährlichen Wertbeitrag bildet. Im HHLA-Konzern wird der ROCE als Quotient aus dem Betriebsergebnis und dem eingesetzten durchschnittlichen Betriebsvermögen berechnet.

Geschäftsaktivitäten gelten grundsätzlich als wertschaffend, wenn die Gesamtkapitalverzinsung die Kapitalkosten übertrifft und ein positiver Wertbeitrag erzielt wird. Dabei entsprechen die Kapitalkosten dem gewichteten Durchschnitt von Eigen- und Fremdkapitalkosten. Im Geschäftsjahr 2019 verwendete die HHLA für die Ermittlung der Wertsteigerung auf Konzernebene wie im Vorjahr einen gewichteten Kapitalkostensatz vor Steuern von 8,5 %. Diese Mindestverzinsung reflektiert den mittel- und langfristigen Verzinsungsanspruch des Vorstands, der sich aus einem ausgewogenen Verhältnis von Eigen- zu Fremdkapital ergibt. Kurzfristige Schwankungen der Zinssätze an den Kapitalmärkten, die die Aussagefähigkeit des Wertmanagementsystems verzerren könnten, werden auf diese Weise vermieden.
Im Geschäftsjahr 2019 verzeichnete der HHLA-Konzern gegenüber dem Vorjahr einen EBIT-Anstieg um 8,3 % auf 221,2 Mio. € (im Vorjahr: 204,2 Mio. €), wobei der Anstieg im Wesentlichen auf die Erstanwendung des IFRS 16 zurückzuführen ist. Ertragslage Im Berichtszeitraum erhöhte sich das durchschnittliche Betriebsvermögen um 655,5 Mio. € auf 2.039,4 Mio. € (im Vorjahr: 1.383,9 Mio. €), wobei der Anstieg im Wesentlichen aus der Erstanwendung des IFRS 16 resultierte. Vermögens- und Finanzlage Die Rendite auf das eingesetzte Kapital verringerte sich daher gegenüber dem Vorjahr um 4,0 Prozentpunkte auf 10,8 % (im Vorjahr: 14,8 %), übertraf aber weiterhin die festgesetzte Mindestkapitalverzinsung von 8,5 % um 2,3 Prozentpunkte. Im Geschäftsjahr 2019 erwirtschaftete der HHLA-Konzern einen positiven Wertbeitrag in Höhe von 47,9 Mio. € (im Vorjahr: 86,6 Mio. €).
| in Mio. € | 2019 | 2018 | Veränd. |
| Operative Erträge | 1.434,5 | 1.338,2 | 7,2 % |
| Operative Aufwendungen | - 1.213,3 | - 1.134,0 | 7,0 % |
| EBIT | 221,2 | 204,2 | 8,3 % |
| 0 Nettoanlagevermögen | 1.922,3 | 1.279,4 | 50,2 % |
| 0 Nettoumlaufvermögen | 117,1 | 104,5 | 12,1 % |
| 0 Betriebsvermögen | 2.039,4 | 1.383,9 | 47,4 % |
| ROCE 1 in % | 10,8 | 14,8 | - 4,0 PP |
| Kapitalkosten vor Steuern 2 in % | 8,5 | 8,5 | 0,0 PP |
| Kapitalkosten vor Steuern | 173,3 | 117,6 | 47,4 % |
| Wertbeitrag in % | 2,3 | 6,3 | - 4,0 PP |
| Wertbeitrag | 47,9 | 86,6 | - 44,7 % |
1
Aufgrund der Erstanwendung des IFRS 16 im Geschäftsjahr 2019 ist keine Vergleichbarkeit
zum Vorjahr gegeben.
2
Davon abweichend 5,0 % für den Teilkonzern Immobilien
Wesentliche nicht finanzielle Steuerungsgrößen sind die Containerumschlag- und Containertransportmengen. Als Frühindikatoren für die Mengenentwicklung und das operative Geschäft nutzt die HHLA - neben dem kontinuierlichen Dialog mit ihren Kunden - vor allem makroökonomische Prognosen, wie die erwartete Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts wichtiger Handelspartner, und daraus abgeleitete Schätzungen für Außenhandel, Im- und Exportströme sowie Containerverkehre auf relevanten Fahrtrelationen sowie die Entwicklung der Korrelation zwischen Bruttoinlandsprodukt und containerisiertem Handelsvolumen.
Eine strategische Zielsetzung der HHLA besteht darin, die Effizienz ihrer operativen Systeme und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit durch die Entwicklung anwendungsorientierter Technologien stetig zu verbessern. Der Schwerpunkt der Aktivitäten liegt daher auf ingenieurwissenschaftlichen und IT-orientierten Innovationsprojekten. Durch eine enge Kooperation mit technischen Hochschulen, Instituten sowie Industriepartnern und Bundesbehörden werden Verbundprojekte in Arbeitskreisen geplant, gesteuert und weiterentwickelt.
Im Geschäftsjahr 2019 konzentrierte die HHLA ihren Ressourceneinsatz und verfügbare Kapazitäten vor allem auf die Forschung im Rahmen des Förderprogramms für Innovative Hafentechnologien (IHATEC).
Der Container Terminal Altenwerder (CTA) ist einer der weltweit am höchsten automatisierten Containerterminals. Seit seiner Inbetriebnahme im Jahr 2002 wird fortwährend an einer Verbesserung und Ausweitung der Automatisierung geforscht und gearbeitet. Das anfangs zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit zugrunde gelegte Paradigma der Separierung und Isolation automatisierter Arbeitsräume, die für den Zutritt von Personen gesperrt sind, hat dabei stets seine Gültigkeit behalten. Heute steht dieses Paradigma einer Ausweitung automatisierter Prozesse entgegen, weil es zwingend von Menschen zu nutzende Anlagenbereiche ausschließt. Im Rahmen des Förderprogramms IHATEC soll das Forschungsprojekt "Containerterminal 4.0 - ein Paradigmenwechsel in der Automatisierung von Containerterminals durch Interaktion statt Separierung von Mensch und Maschine" durchgeführt werden. Das zentrale Ziel des Vorhabens ist es, für unterschiedliche am Terminal eingesetzte Containerkransysteme Lösungen für die Automatisierung in von Mensch und Maschine gemeinsam genutzten Arbeitsräumen (z. B. am Schiff oder Lkw) zu erarbeiten und prototypisch umzusetzen. Mit den hierbei gewonnenen Erfahrungen, Kenntnissen und Nachweisen sollen zugleich entscheidende Grundlagen für die Etablierung notwendiger Sicherheitsstandards geschaffen werden, welche zukünftigen Automatisierungsvorhaben einen verlässlichen Rahmen bieten.
HPC und die Container-Transport-Dienst GmbH (CTD) haben in Zusammenarbeit mit dem Karlsruher Institut für Technologie das IHATEC-Forschungsprojekt INTERACT (Integration autonomer Lkw in Containerterminal-Betriebsabläufe) aufgelegt. Im Vorhaben wird im Rahmen einer Durchführbarkeitsstudie und einer sich daran anschließenden Lückenanalyse untersucht, inwieweit es möglich ist, autonom fahrende Lkws auf öffentlichen Straßen und gleichzeitig auf geschlossenen Terminalarealen einzusetzen, und welche technischen, operativen und rechtlichen Anforderungen sowohl an die Fahrzeuge als auch an die beteiligten Transportdienstleister und Terminals zu stellen sind. Das Ergebnis des Vorhabens wird eine Roadmap sein, die die notwendigen zukünftigen Entwicklungsschritte skizziert.
Mit dem Praxistest "Hamburg TruckPilot" führen MAN Truck & Bus und die HHLA ein hochinnovatives Forschungs- und Erprobungsprojekt zur Entwicklung von Automatisierungslösungen im Straßentransport durch. Ziel ist es, realitätsnah die Anforderungen für den kundenspezifischen Einsatz sowie die Integration autonom fahrender Lkws in den automatischen Containerumschlagprozess zu analysieren und auf Machbarkeit zu prüfen. Die mit den entsprechenden elektronischen Automatisierungssystemen ausgestatteten Prototypen-Trucks sollen innerhalb des CTA autonom fahren können. Des Weiteren werden betriebliche, infrastrukturelle und IT-Anforderungen an eine automatisiert durchzuführende Abfertigung autonomer Lkws ermittelt und konkretisiert. Das Projekt gliedert sich in drei Phasen: Die Vorbereitungsphase, die bis Ende 2018 dauerte, diente dazu, die technischen Rahmenbedingungen zu definieren. Aktuell läuft die Testphase, die bis Juni 2020 terminiert ist. Sie umfasst die technische Entwicklung des Systems auf dem Prüfgelände von MAN in München gemäß den spezifischen Anforderungen, die sich in der Vorbereitungsphase ergeben haben. Der mehrmonatige Erprobungsbetrieb zwischen Juli und Dezember 2020 orientiert sich in seiner Ausgestaltung an den Ergebnissen der Vorbereitungs- und Testphase und wird im kundennahen Einsatz durchgeführt.
Die Lagerkrane des Containerlagers stellen das Herzstück der modernen und leistungsfähigen Containerterminals der HHLA dar. Die Kranschienen unterliegen großen Anforderungen hinsichtlich einer unveränderten Position und der exakten Spurführung. Die geomorphologische Beschaffenheit des Baugrunds im Hafen führt jedoch fortlaufend zu signifikanten Setzungen und Spuränderungen der Schienenanlage, die regelmäßig überprüft, vermessen und nachgebessert werden muss. Diese Vermessungsaktivitäten führen zu betrieblichen Störungen. Das IHATEC-Förderprojekt AeroInspekt (Automatisiertes Multirotor Vermessungs- und Inspektionssystem für die Schienensysteme von Hafenumschlagsanlagen), das die HHLA zusammen mit der Technischen Universität Braunschweig betreibt, hat zum Ziel, ein Vermessungssystem für Kranschienen in einem vollautomatisierten Containerlager mittels automatisierter Multicoptersysteme und photogrammetrischer Auswertung zu entwickeln, als Demonstrator aufzubauen und zu evaluieren. Dieses soll zu einer deutlichen Effizienzsteigerung nebst Sicherheitsoptimierung der notwendigen und bisher zeitaufwendigen Kranschienenvermessung im vollautomatisierten Containerlager führen.
Hafenanläufe und -umfuhren von Containern per Binnenschiff sind - vergleichbar mit denen der Feederschiffe - gekennzeichnet durch einen hohen Koordinationsaufwand, da mehrere Terminals je Hafenanlauf bedient werden. Das Hamburg Vessel Coordination Center (HVCC) entwickelt seit Anfang 2019 eine neue Binnenschiffsplattform, die die besonderen Anforderungen der Binnenschiffsunternehmen aufnimmt und berücksichtigt. Die IT-Entwicklung der neuen Binnenschiffsplattform erfolgt durch die DAKOSY Datenkommunikationssystem AG. Neben dem HVCC-Kunden modal 3 Logistik GmbH sind auch die Deutsche Binnenreederei AG, die Carl Robert Eckelmann GmbH und die Walter Lauk Ewerführerei GmbH als Partner an dem Projekt beteiligt, das von der Hamburger Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation gefördert wird. Wesentliche Ziele sind der Abbau von Ineffizienzen innerhalb der Transportkette und die Steigerung der Verlässlichkeit der Abfertigung durch eine frühzeitige, transparente Planung aller Beteiligten: Disposition des Binnenschiffsunternehmens, Schiffsführung, Terminals und HVCC arbeiten in Echtzeit an einem Lagebild und Datensatz. Dadurch soll das Binnenschiff als leistungsstarkes und umweltfreundliches Verkehrsmittel aufgewertet und sein großes Potenzial als wesentliche Stütze im Hinterlandverkehr genutzt werden.
Gemeinsam mit dem US-amerikanischen Forschungs- und Entwicklungsunternehmen Hyperloop Transportation Technologies (HTT) gründete die HHLA im Dezember 2018 ein Joint Venture, um die Einsatzmöglichkeiten der Hyperloop-Technologie zum Transport von Seecontainern zu prüfen. Hinter dem Hyperloop-Konzept steckt die Idee, Personen und Güter mit Hochgeschwindigkeit durch eine Röhre zu befördern. Die eingesetzten Transportkapseln sollen mithilfe von Magnetschwebetechnik in einem Tunnel, in dem ein Teilvakuum herrscht, auf bis zu 1.000 km/h beschleunigt werden. Hyperloop ergänzt somit Bahn und Lkw im Hinterlandtransport als Verkehrsträger.
Zunächst ist bis Oktober 2021 der Aufbau einer Übergabestation für Testzwecke am CTA sowie die Entwicklung einer Transportkapsel für Standardseecontainer samt Teil einer Hyperloop-Röhre geplant. Das Vorführmodell soll den Abfertigungsprozess in einem Hyperport veranschaulichen und u. a. die Integration mit autonomen Fahrzeugen exemplifizieren.
Ein anderes von CTA im Rahmen des Förderprogramms IHATEC durchgeführtes Projekt befasst sich mit dem Zero-Emission-Terminal-Tractor (ZETT). Der Transport von Containern innerhalb des Hafens bzw. eines Terminals oder Logistikzentrums erfolgt zumeist mit dieselbetriebenen Zugmaschinen (auch Terminal Tractor genannt). Um Abgas- und Lärmemissionen zu vermindern, gibt es Bedarf für alternative Antriebe. Bisher gibt es keine alternative Antriebstechnologie für diese Zugmaschinen, die die erforderliche technische Reife für einen industriellen Einsatz aufweist und wirtschaftlich betrieben werden kann. Das Hauptziel dieses Vorhabens ist es, eine Systemlösung für den batterie-elektrischen innerbetrieblichen Transport zu entwickeln, mit der die Umweltvorteile mittelfristig zu wirtschaftlichen Konditionen erzielt werden können. Sowohl Fahrzeug als auch Ladetechnologie sollen so konzipiert sein, dass ein sehr breites Anwendungsspektrum abgedeckt werden kann. Die sich daraus ergebenden Skaleneffekte unterstützen das Ziel, einen wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen. Durchgeführt wird das Projekt hauptsächlich in Zusammenarbeit mit der KONECRANES GmbH, dem Institut für Kraftfahrzeuge der Universität Aachen und der BMZ GmbH.
Der Nutzung verbraucherseitiger Flexibilität im Energiebedarf wird ein wichtiger Beitrag zum Gelingen der Energiewende zugesprochen. Das Projekt FRESH (Flexibilitätsmanagement und Regelenergiebereitstellung von Schwerlastfahrzeugen im Hafen, gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) stellt eine Verbindung zwischen einer elektrisch betriebenen Nutzfahrzeugflotte mit dem Energiemarkt in der Praxis her und erschließt so das Flexibilitätspotenzial. Am CTA erfolgt der Transport zwischen den Kaikranen und den Blocklagern vollständig automatisiert mit fahrerlosen Transportfahrzeugen (Automated Guided Vehicles, kurz: AGVs). Die komplette Flotte dieser Schwerlastfahrzeuge wird derzeit auf Fahrzeuge mit batterie-elektrischem Antriebsstrang mit Lithium-Ionen-Batterietechnik und Energieversorgung über vollautomatische Ladestationen umgestellt. Im Durchschnitt verbringt ein AGV allerdings etwa ein Drittel seiner Einsatzzeit in einer Warteposition. In dieser Zeit ist es möglich, Ladevorgänge zu verschieben, zu unterbrechen oder die Ladeleistung zu variieren bzw. sogar Strom ins Netz zurückzuspeisen. Die Herausforderung besteht darin, die demnächst geforderten Transportleistungen der Fahrzeuge kontinuierlich zu prognostizieren und mögliche Batteriekapazitäten und Zuweisungen von Ladestationen zu Fahrzeugen zu planen, um damit eine Grundlage für die optimierte Nutzung der verfügbaren Flexibilität zu schaffen.
In Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Informatik der Universität Hamburg und DAKOSY führt die HHLA das IHATEC-geförderte Projekt Harbour-IT-Security-Monitoring (HITS-Moni) durch. Die Ziele des Forschungsprojekts sind die Entwicklung von hafenunternehmensspezifischen Prozessen und Maßnahmen sowie Konzepten und Regeln zur Erkennung und Abwehr von Cyberangriffen auf IT-Systeme, die Verbesserung und Erhöhung der IT-Sicherheit der Unternehmen der Hafenwirtschaft durch die unternehmensübergreifende Verknüpfung von IT-Sicherheitstools sowie die Erweiterung und Umsetzung der Automatisierung zur Verminderung der Reizüberflutung bei Mitarbeitern. Die Etablierung innovativer IT-Sicherheitskonzepte und Technologien in autonomen Systemen soll zu einer Steigerung der Produktivität und Effizienz führen, indem das Risiko möglicher Systemausfälle durch IT-Cyberattacken verringert wird.
Hansaport hat u. a. mit der Brunsbüttel Ports GmbH das IHATEC-Projekt UniPort 4.0 aufgelegt. Die Digitalisierung im Bereich der Universalhäfen befindet sich noch in einem frühen Stadium. Die sehr häufig konventionelle Arbeitsweise und der vergleichsweise geringe Reifegrad bei Organisations- und Informationstechnologien in Universalhäfen sind ein spürbares Hindernis. Während die Digitalisierung bei den Containerhäfen durch das weltweite Wachstum von Konsumgütern und die Standardisierung durch den Container zügig voranschreitet, ist das Kerngeschäft eines Universalhafens der Umgang mit verschiedensten Stückgütern, Massengütern oder massenhaften Stückgütern. Diese stellen die Häfen vor Herausforderungen hinsichtlich der Umschlagtechnologie, in Bezug auf unterschiedliche Formen, Gewichte, Anzahl und Partiegrößen, sowie der Lagerung, der Sicherheitsbestimmungen und der benötigten Transportmodi. Die Abläufe in einem Universalhafen sind bei ständig wechselnden Gütern, Produktgrößen und -gewichten anspruchsvoll zu planen und bieten aus Digitalisierungssicht zumeist noch großes Optimierungspotenzial. Mit UniPort 4.0 soll das Thema Digitalisierung vollumfänglich auf die involvierten Häfen angewendet werden.
Mit der Initiative für Künstliche Intelligenz (KI) verfolgt die HHLA drei zentrale Geschäftsziele: Neben neuen Umsatzquellen und erhöhter Kundenbindung sollen vor allem die Produktivität und der Durchsatz der Terminals gesteigert werden. Zusätzlich sieht die HHLA durch KI große Potenziale im Bereich der Steigerung von Arbeitssicherheit für die Beschäftigten.
Der erste KI-Pilot wurde 2019 erfolgreich abgeschlossen: Durch eine KI-basierte Vorhersage zur Containerabholzeit wird die Lagerproduktivität erhöht. Der Abholzeitpunkt des Containers ist ein wesentlicher Parameter zur Lageroptimierung, obgleich die Verweildauer des Containers häufig bei der Einlagerung noch nicht bekannt ist. Dieser Umstand führt mitunter zu unnötigen Umstapelbewegungen. Zur Optimierung des Blocklagers wurde ein Algorithmus zur Vorhersage der Containerverweildauer entwickelt. Er basiert auf historischen Daten, aber optimiert sich kontinuierlich durch modernste Machine-Learning-Methoden. In Zukunft sollen weitere KI-basierte Projekte umgesetzt werden, um in verschiedenen Wertschöpfungsstufen weitere Optimierungspotenziale zu heben.
Zur Dokumentation ihrer Leistungsfähigkeit führten die Containerterminals Altenwerder (CTA) und Tollerort (CTT) im Berichtsjahr erneut die Zertifizierung nach dem Standard Container Terminal Quality Indicator (CTQI) durch. Der vom Global Institute of Logistics und vom Germanischen Lloyd entwickelte Standard prüft Kriterien wie die Sicherheit, das Leistungsniveau und die Effizienz eines Terminals auf der Wasser- und der Landseite sowie dessen Anbindung an Vor- und Nachlaufsysteme. Mit der erfolgreichen Zertifizierung konnten die Terminals abermals ein hohes Leistungsniveau und die Einhaltung aller Qualitätsstandards bestätigen.
Der Einkauf des HHLA-Konzerns ist zentral in der Management-Holding in Hamburg organisiert. Der HHLA-Konzerneinkauf unterstützt die Konzernstrategie durch ein professionelles Management der Beschaffungsaktivitäten. Ziel ist eine konsolidierte Lieferantenbasis, die sich durch höchste Wertschöpfung, beste Qualität und optimale Life Cycle Costs auszeichnet.
Der strategische Einkauf unterstützt und berät die Konzerngesellschaften im Rahmen eines ganzheitlichen Warengruppen-, Lieferanten- und Vertragsmanagements, so dass die Anforderungen der internen Kunden an Service und Leistung bestmöglich erfüllt werden. In enger Zusammenarbeit mit Betrieb und Technik werden die Marktentwicklungen bzgl. neuer Technologien, Innovationen und die Servicefähigkeit spezifischer Lieferanten berücksichtigt. In diesem Zusammenhang stellt der Einkauf sicher, dass alle Konzernvorgaben für die Beschaffungsprozesse laut Rahmenrichtlinie eingehalten werden. Die Vorgaben sind für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbindlich.
Zur Entwicklung von zukunftsfähigen Lösungen für die Hafeninfrastruktur setzt die HHLA unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten weiterauf strategische und partnerschaftliche Kooperationen mit ausgewählten Lieferanten. Produkte, Anlagen und Prozesse werden systematisch weiterentwickelt, um den Grad der Digitalisierung zu erhöhen. Bei der Auswahl der Partner wird auf Zuverlässigkeit, Qualität, Innovationskraft, Kostenstruktur, wirtschaftliche Stabilität, Nachhaltigkeit und Compliance geachtet. Die Erfüllung der Kriterien wird durch ein IT-basiertes Lieferantenmanagement nachgehalten. Jeder Lieferant durchläuft diesen Prozess, speziell potenzielle neu aufzunehmende Lieferanten. In der Folge ermöglicht dies auch eine kontinuierliche interne Bewertung. Die strategischen Lieferanten werden von den Bedarfsträgern und Fachabteilungen jährlich bewertet. In diese Bewertungen fließen sowohl Erfahrungen bei Erstkontakten ein als auch Informationen über Projektbeschaffungen und -verlauf. Als Weiterentwicklung werden die Angaben in einem neuen Kennzahlen-Cockpit verarbeitet, das unter anderem als wesentlicher Bestandteil zur Vorbereitung von Verhandlungen dient.
Für die Deckung des täglichen Bedarfes wird die Automatisierung der Einkaufsprozesse weiter vorangetrieben. So konnten im Berichtszeitraum 32,9 % (im Vorjahr: 25,2 %) aller Einkaufsprozesse vollautomatisiert über die E-Procurement-Systeme abgewickelt werden. Dies dient der Straffung der Prozesse und sichert einen unbürokratischen Ablauf sowie die Einhaltung der Prozessstandards. Durch die konsequente Fortführung der Optimierungsmaßnahmen und Automatisierungen besteht auch für das Jahr 2020 weiteres Automatisierungspotenzial. Durch diese Schritte ist es möglich, die strategische Ausrichtung des Einkaufs weiter auszubauen.
Die Lieferketten der HHLA umfassen sowohl Investitionsgüter (wie Hafenumschlaggeräte) als auch Verbrauchsgüter und sonstige Dienstleistungen (wie Instandhaltungen). Die Lieferanten stammen zum überwiegenden Teil aus Deutschland und aus Ländern innerhalb Europas. Das Beschaffungsvolumen verteilte sich 2019 konzernweit zu 29,2 % auf die Warengruppe Anlagen und Energie, zu 14,5 % auf den Bereich Informationstechnologie (IT), zu 26,7% auf Bau, zu 13,9% auf Instandhaltung (Ersatzteile, Reparatur und Betrieb) und zu 15,7 % auf weitere indirekte Dienstleistungen. Das verantwortete Einkaufsvolumen beträgt in Summe rund 198 Mio. €.
Auch außerhalb des verantworteten Beschaffungsvolumens konnte der Einkauf durch sein Know-how bei Beschaffung unterschiedlichster Großgeräte und Anlagen zu signifikanten Optimierungen beitragen.
Ein 2018 begonnenes Projekt zur Optimierung der strategischen Ausrichtung des Bereiches wurde konsequent fortgeführt. Hierbei wird der Bereich weiterhin durch einen externen Partner unterstützt. Nach der Überprüfung der bestehenden Strukturen und Abläufe 2018 wurde für das Jahr 2019 der Schwerpunkt auf die konzernweite Harmonisierung und Restrukturierung von ausgewählten Beschaffungsprozessen gelegt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einkaufs arbeiten mit den Beratern in verschiedenen Projektgruppen an der Erreichung der gesetzten Ziele. Mit einem Konzept für kontinuierliche Trainings- und Schulungsmaßnahmen, das alle Beschäftigten des Bereichs einbezieht und die differenzierten Anforderungen berücksichtigt, werden das Wissen und die Erfahrungen optimal genutzt, gefördert und erweitert.
In Bezug auf die definierten Initiativen soll hier beispielhaft auf die laufende Optimierung der Beschaffung von Kraftstoffen verwiesen werden: Die Prozesse und Bezugskosten werden durch ein VMI-Konzept (Vendor Managed Inventory) nachhaltig verbessert.
Ein weiteres Ergebnis des Programms ist ein Instrument zur Darstellung und Ausweisung des durch den Einkauf geleisteten Wertbeitrags, das von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern selbst entwickelt und im Bereich etabliert wurde. Mit diesem Instrument wurden die Ergebnisse der wichtigsten Beschaffungsvorhaben dokumentiert.
Der direkte und indirekte Energieverbrauch der HHLA und ihrer Gesellschaften stellen sich für das Geschäftsjahr wie folgt dar.
| 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | |
| Diesel, Benzin und Heizöl in Mio. Liter | 26,3 | 26,6 | 27,4 | 28,4 | 28,0 |
| Erdgas in Mio. m 3 | 2,3 | 2,4 | 3,6 | 4,4 | 8,0 |
| Strom 1 in Mio. kWh | 138,3 | 139,6 | 135,6 | 135,9 | 123,2 |
| davon Strom aus erneuerbarer Energie | 76,1 | 73,2 | 82,8 | 78,9 | 78,7 |
| Fahrstrom in Mio. kWh | 130,3 | 150,0 | 157,5 | 181,4 | 185,0 |
| Fernwärme in Mio. kWh | 3,2 | 3,6 | 3,6 | 3,7 | 3,6 |
| Fernwärmeeinspeisung 2 in Mio. kWh | - | - | - | 10,9 | 33,3 |
Energieverbrauch 2019 für Heizöl, Erdgas und Fahrstrom geschätzt (vorläufig)
1
Strom ohne Fahrstrom
2
Durch hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK-)Anlage erzeugt (vorläufig)
Weiterführende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit finden sich im Abschnitt Nachhaltigkeit des Geschäftsberichts.
Die HHLA berichtet über den Konzern sowie über die AG in Form eines zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts, dessen Inhalte in den Abschnitt Nachhaltigkeit eingebettet sind. Der nichtfinanzielle Bericht steht zudem als eigenständiges PDF im Download-Center des Online-Geschäftsberichts zur Verfügung: https://bericht.hhla.de/nichtfinanzieller-bericht
Die HHLA richtet die Personalbestandsentwicklung an der wirtschaftlichen Entwicklung der Unternehmungen aus. Ziel ist es, die Dienstleistungen überwiegend mit eigenem Personal zu erbringen. Zur Abdeckung operativer Personalbedarfsspitzen werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft (GHB) in den Gesellschaften des Containerumschlags am Standort Hamburg eingesetzt. Die Personalbeschaffungsprozesse in den Einzelgesellschaften der HHLA AG werden durch die HHLA-Personal-Arbeitsgruppe (Personal-AG) überwacht. Die Schaffung zusätzlicher Stellen wird hinsichtlich ihrer Berücksichtigung in der Wirtschaftsplanung, Betriebsnotwendigkeit und anderer innerbetrieblicher Besetzungs- und Handlungsmöglichkeiten überprüft. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sich die Beschaffungsprozesse im Rahmen der durch den Vorstand genehmigten Personalplanungen der Einzelgesellschaften bewegen und mit den Personalbestandsentwicklungen der übrigen Gesellschaften synchronisiert und ggf. Synergien geschaffen werden können.

Zum Jahresende 2019 beschäftigte die HHLA insgesamt 6.296 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die Zahl um 359 Personen bzw. um 6,0 %, wovon ein Großteil auf Neueinstellungen im Segment Intermodal zurückzuführen ist. Darüber hinaus setzte die HHLA im Jahresmittel durchschnittlich 753 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft ein (im Vorjahr: 760).
Im Segment Container ist die Anzahl der Beschäftigten zum 31. Dezember 2019 auf 3.186 gestiegen. Insgesamt waren dort im Berichtszeitraum 52 Personen mehr beschäftigt als im Vorjahr (im Vorjahr: 3.134). Dies entspricht einem Zuwachs von 1,7 %. Auch das Segment Intermodal verstärkte sich im Rahmen der Leistungsausweitung und Erhöhung der Wertschöpfungstiefe erneut um insgesamt 241 Beschäftigte auf 2.243 (im Vorjahr: 2.002). Die Beschäftigtenzahl im Segment Logistik erhöhte sich im Berichtszeitraum auf 167 (im Vorjahr: 141). Die Belegschaft der strategischen Management-Holding erhöhte sich um 5,5 % auf 612 Beschäftigte (im Vorjahr: 580). Die Anzahl der Beschäftigten im Segment Immobilien lag zum 31. Dezember 2019 bei 88 Beschäftigten (im Vorjahr: 80). Die Anzahl enthält jeweils Beschäftigte aus der Management-Holding, die dem Bereich Immobilien zugeordnet sind.
| nach Segmenten | 2019 | 2018 | Veränd. |
| Container | 3.186 | 3.134 | 1,7 % |
| Intermodal | 2.243 | 2.002 | 12,0 % |
| Holding/Übrige | 612 | 580 | 5,5 % |
| Logistik | 167 | 141 | 18,4 % |
| Immobilien | 88 | 80 | 10,0 % |
| HHLA-Konzern | 6.296 | 5.937 | 6,0 % |
Der geografische Schwerpunkt lag mit 3.597 Beschäftigten (im Vorjahr: 3.489) in Deutschland, von denen die überwiegende Zahl am Standort Hamburg tätig war. Dies entspricht einem Anteil von 57,1 % (im Vorjahr: 58,8 %). Die Anzahl der Arbeitsplätze im Ausland ist um 10,3 % auf 2.699 gestiegen (im Vorjahr: 2.448). Dies ist im Wesentlichen auf den Zuwachs im Segment Intermodal zurückzuführen. In Zentraleuropa ist die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um 12,5 % auf 1.752 gestiegen (im Vorjahr: 1.558). In der Ukraine verringerte sich die Belegschaft um 0,2 % auf 460 Beschäftigte (im Vorjahr: 461).

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Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien
Die Anzahl der neu eingestellten Beschäftigten, die vorher nicht über die Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft mbH Hamburg (GHB) o. Ä. bei der HHLA in Deutschland eingesetzt waren, lag 2019 bei 204 Personen (im Vorjahr: 121). Davon waren 38 % unter 30 Jahre alt (im Vorjahr: 40 %).
| Anzahl | 2019 | davon Frauen | Anteil Frauen |
| < 30 Jahre | 78 | 24 | 30,8 % |
| 30 - 50 Jahre | 104 | 13 | 12,5 % |
| > 50 Jahre | 22 | 5 | 22,7 % |
| HHLA Deutschland | 204 | 42 | 20,6 % |
Seit 2013 setzt die HHLA ein eigens entwickeltes strukturiertes Auswahlverfahren (Assessment Center) ein, das neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch Diversity-Aspekte berücksichtigt. Die Verfahren werden seit Ende 2013 im gewerblichen Bereich eingesetzt und seit 2014 in der Holding sowie an allen Containerterminals am Standort Hamburg einheitlich angewendet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Auswahlgremien werden speziell geschult. Außerdem nimmt bei allen Auswahlverfahren, bei denen Frauen im Bewerberpool vertreten sind, mindestens eine Frau im Auswahlgremium teil.
Die Fluktuationsquote (ohne konzerninterne Wechsel) in Deutschland ist mit 4,7 % im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen (im Vorjahr: 4,2 %). 40,8 % der insgesamt 169 Austritte waren altersbedingt (im Vorjahr: 41,2 %).
Der überwiegende Teil der Arbeitsplätze bei der HHLA befindet sich in einem Segment des Arbeitsmarkts, in dem traditionell Männer beschäftigt und Frauen unterdurchschnittlich vertreten sind. Der Anteil der bei der HHLA in Deutschland beschäftigten Frauen (inkl. Auszubildender) lag bei 15,3% (im Vorjahr: 15,7 %).
Für die Geschlechterverteilung im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands gelten die Vorgaben des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen sowie die vom Aufsichtsrat bzw. vom Vorstand beschlossenen Ziele. Corporate Governance, Erklärung zur Unternehmensführung
Das Durchschnittsalter der Belegschaft in Deutschland lag im Berichtszeitraum bei 44,7 Jahren (im Vorjahr: 44,6 Jahre). Das Durchschnittsalter der Männer betrug 45,3 Jahre, während die Frauen durchschnittlich 41,4 Jahre alt waren. Über die Hälfte aller Beschäftigten ist zwischen 30 und 50 Jahre alt.
| in % | 31.12.2019 | Anteil Frauen | 31.12.2018 | Anteil Frauen |
| < 30 Jahre | 10,6 | 28,4 | 10,3 | 28,1 |
| 30 - 50 Jahre | 52,3 | 15,4 | 52,9 | 16,8 |
| > 50 Jahre | 37,1 | 11,5 | 36,8 | 10,6 |
| HHLA Deutschland | 100,0 | 15,3 | 100,0 | 15,7 |
Die Betriebszugehörigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland liegt durchschnittlich bei 15,3 Jahren.
| in Jahren | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| < 30 Jahre | 4,9 | 1 5,2 |
| 30 - 50 Jahre | 11,5 | 11,6 |
| > 50 Jahre | 23,5 | 23,9 |
| HHLA Deutschland | 15,3 | 15,5 |
Die Beschäftigungsquote von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Schwerbehinderung (inkl. Gleichgestellter) lag zum Ende des Berichtszeitraums bei 8,5 % (im Vorjahr: 9,8 %).
Im Jahr 2019 investierte die HHLA am Standort Hamburg insgesamt 4,6 Mio. € (im Vorjahr: 4,6 Mio. €) in die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Zum 31. Dezember 2019 wurden in Deutschland 66 Auszubildende in sechs unterschiedlichen Berufen und 18 Studierende in sieben dualen Studiengängen ausgebildet. 32 % aller 84 Auszubildenden und Studierenden waren Frauen. Bei den Studierenden lag der Frauenanteil 2019 bei 50% (im Vorjahr: 54 %).
Von den 17 Auszubildenden (davon drei in einem dualen Studiengang), die im Jahresverlauf ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, wurden 16 in ein Arbeitsverhältnis übernommen. Insgesamt wurden am Standort Hamburg im Ausbildungsjahr 2019 29 neue Ausbildungsverträge geschlossen, der Frauenanteil lag bei 28 %. Im technischen Bereich lag die Quote der weiblichen Auszubildenden für den Ausbildungsbeginn 2019 bei 9 %, im gewerblichen Bereich bei 30 %.
Im Berichtszeitraum wurden insgesamt über 641 ein- bis mehrtägige Veranstaltungen realisiert. Davon wurden durch die eigenen Ausbilderinnen und Ausbilder über 509 Qualifizierungen als interne gewerbliche Weiterbildungen mit 2.899 Ausbildungstagen durchgeführt. Im Rahmen des internen segmentübergreifenden Seminarangebots wurden zusätzlich 132 ein- bis mehrtägige Veranstaltungen mit 1.075 Teilnehmertagen organisiert. Der Frauenanteil lag bei 38 % (im Vorjahr: 36 %).
Weiterführende personalbezogene Informationen zu strategischem Personalmanagement, Personalentwicklung, Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung sowie Verträgen, Vergütungen und Zusatzleistungen werden ausführlich im Berichtsteil Nachhaltigkeit erläutert.
Die Expansion der Weltwirtschaft hat sich 2019 nach jüngsten Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) spürbar verlangsamt. Insbesondere politische Konflikte wie der Handelsstreit zwischen den USA und China und der ungewisse Ausgang des Brexits bremsten die konjunkturelle Entwicklung. Gleichwohl zeichnete sich zum Jahresende unterstützt durch die positiven Signale im Handelskonflikt eine Stabilisierung der Weltkonjunktur ab.
| in % | 2019 | 2018 |
| Welt | 2,9 | 3,6 |
| Fortgeschrittene Volkswirtschaften | 1,7 | 2,2 |
| USA | 2,3 | 2,9 |
| Aufstrebende Volkswirtschaften | 3,7 | 4,5 |
| China | 6,1 | 6,6 |
| Russland | 1,1 | 2,3 |
| Euroraum | 1,2 | 1,9 |
| Mittel- und Osteuropa (aufstrebende europäische Volkswirtschaften) | 1,8 | 3,1 |
| Deutschland | 0,5 | 1,5 |
| Welthandel | 1,0 | 3,7 |
Quelle: internationaler Währungsfonds (IWF); Januar 2020
So erwartet der IWF für 2019 ein verhaltenes Wachstum des weltweiten Bruttoinlandsproduktes (BIP) von 2,9 %. Die fortgeschrittenen Volkswirtschaften expandierten schwächer als im Vorjahr, bedingt durch ein verlangsamtes Expansionstempo in den Vereinigten Staaten als Folge fehlender temporärer fiskalpolitischer Anreize und schwächerer Exporte. Auch in den aufstrebenden Volkswirtschaften geriet die Wirtschaft im Jahresverlauf unter Druck. China erreichte gerade sein Wachstumsziel von 6,0 % bis 6,5 % und wuchs damit so langsam wie seit fast drei Jahrzehnten nicht mehr. Die russische Wirtschaft konnte nach einem schwachen ersten Halbjahr ihren Aufwärtstrend erst zum Jahresende wieder fortsetzen. Für die Ukraine erwartet die Weltbank dagegen aufgrund von Wachstumsimpulsen aus der Agrarindustrie und dem Dienstleistungssektor ein wirtschaftliches Wachstum von 3,6 %. Aufgrund fehlender außenwirtschaftlicher Impulse und politischer Belastungen verlor die Konjunktur im Euroraum 2019 weiter an Schwung und wuchs im Vergleich zum Vorjahr um 1,2 %. Im Oktober 2019 schätzte der IWF die mögliche Expansion der estnischen Wirtschaft 2019 auf 3,2 % und blieb damit 1,6 Prozentpunkte unter der Wachstumsdynamik des Vorjahres. Nachdem sich die Konjunktur in den mittel- und osteuropäischen Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU) angesichts der Konjunkturschwäche im Euroraum überraschend robust gezeigt hatte, hat sich die wirtschaftliche Grunddynamik in dieser Ländergruppe zuletzt verringert. Auch außerhalb der EU verlangsamte sich das Expansionstempo in den Ländern Mittel-und Osteuropas, vor allem durch die wirtschaftlichen Turbulenzen und die geopolitischen Unwägbarkeiten in der Türkei. Nachdem sich der Aufschwung der deutschen Wirtschaft bereits 2018 verlangsamte, geriet die konjunkturelle Expansion im Jahresverlauf zunehmend ins Stocken. Das Ausbleiben konjunktureller Impulse und der Handelsstreit zwischen den USA und China spiegelten sich im globalen Handelsvolumen wider, das mit nur 1,0 % geringfügig gegenüber dem Vorjahr wuchs.
Der weltweite Containerumschlag hat auch 2019 weiter an Dynamik verloren. Nach jüngsten Schätzungen von Drewry stieg der weltweite Umschlag im vergangenen Jahr um 2,3 % und liegt damit unter den Erwartungen, die zur Jahresmitte noch von einem Umschlag von 3,0 % für 2019 ausgegangen waren.
| in % | 2019 | 2018 |
| Welt | 2,3 | 4,9 |
| Europa insgesamt | 3,3 | 5,2 |
| Nordwesteuropa | 3,4 | 2,9 |
| Skandinavien und baltischer Raum | 3,5 | 11,3 |
| Westliches Mittelmeer | 5,0 | 5,1 |
| Östliches Mittelmeer und Schwarzes Meer | 1,2 | 7,9 |
Quelle: Drewry Maritime Research, Dezember 2019
Das nachlassende Umschlagwachstum schlägt sich in fast allen Fahrtgebieten nieder, wenngleich in unterschiedlicher Ausprägung. In Europa konnten Wachstumsimpulse aus den Fahrtgebieten Nordwesteuropa und westliches Mittelmeer die gedämpfte Entwicklung in den Fahrtgebieten Skandinavien und baltischer Raum sowie östliches Mittelmeer und Schwarzes Meer nicht kompensieren. Auch in der weltweit umschlagstärksten Region Asien ließ die Wachstumsdynamik gegenüber dem Vorjahr spürbar nach. In China stieg das Aufkommen in den Containerhäfen - unter anderem als Folge des Handelskonflikts mit den USA, nur um 1,2 %.
| in Mio. TEU | 2019 | 2018 | Veränd. |
| Rotterdam | 14,8 | 14,5 | 2,1 % |
| Antwerpen | 11,9 | 11,1 | 6,9 % |
| Hamburg | 9,3 | 8,7 | 6,1 % |
| Bremische Häfen | 4,9 | 5,5 | - 11,4 % |
| Gdansk | 2,1 | 1,9 | 6,4 % |
| Zeebrugge | 1,7 | 1,6 | 4,8 % |
| Wilhelmshaven | 0,6 | 0,7 | -2,5% |
Quelle: Port Authorities
Die Entwicklung in den großen Containerhäfen der Nordrange sowie den größten Häfen der Ostsee verlief uneinheitlich. Im Hamburger Hafen lag das Umschlagaufkommen im Berichtszeitraum mit 9,3 Mio. TEU deutlich über dem Vorjahresniveau (im Vorjahr: 8,7 Mio. TEU). Hamburg konnte damit trotz laufender Fahrrinnenanpassung der Elbe seinen dritten Platz im Ranking der europäischen Containerhäfen behaupten. Im größten Containerhafen Europas, in Rotterdam, wurden 2019 14,8 Mio. TEU und damit 2,1 % mehr Container als im Vorjahr umgeschlagen. Mit einem Containeraufkommen von 11,9 Mio. TEU wuchs der Umschlag in Antwerpen gegenüber dem Vorjahr um 6,9 %. Die Bremischen Häfen hingegen verloren 2019 kräftig und schlugen 11,4% weniger Container gegenüber 2018 um. Auch der JadeWeserPort in Wilhelmshaven verfehlt das Vorjahresergebnis um 2,5 %. In den polnischen und russischen Ostseehäfen stieg der Containerumschlag erneut, wenngleich auch nicht mehr ganz so dynamisch wie im Vorjahr.
Nach jüngsten Schätzungen aus September 2019 wird der gesamtmodale Güterverkehr in Deutschland den Aufwärtstrend aus dem Vorjahr fortsetzen. Das Transportaufkommen soll geringfügig gegenüber dem Vorjahresniveau um 0,9 % wachsen, die Transportleistung - als Produkt aus Transportmenge und Transportentfernung - soll mit 1,2 % zulegen. Der Straßenverkehr wird mit 1,1 % schwächer wachsen als im Vorjahr. Auch die Transportleistung soll mit einem Plus von 1,5 % deutlich langsamer wachsen als 2018. Das Transportaufkommen im Eisenbahnverkehr wird aufgrund deutlich rückläufiger Beförderungen von Metallen und Metallerzeugnissen voraussichtlich um 1,1 % sinken. Die Transportleistung wird ebenfalls mit 1,1 % zurückgehen. Hingegen soll der Kombinierte Verkehr von der robusten Entwicklung anderer Güterbereiche profitieren und das Aufkommen um 3,5 % sowie die Leistung um 3,1 % deutlich zulegen.
| in Mio. € | 2019 | 2018 | Veränd. |
| Umsatzerlöse | 1.382,6 | 1.291,1 | 7,1 % |
| EBITDA | 382,6 | 318,5 | 20,2 % |
| EBITDA-Marge in % | 27,7 | 24,7 | 3,0 PP |
| EBIT | 221,2 | 204,2 | 8,3 % |
| EBIT-Marge in % | 16,0 | 15,8 | 0,2 PP |
| Konzernjahresüberschuss nach Anteilen anderer Gesellschafter | 103,3 | 112,3 | - 8,0 % |
| Equity-Beteiligungsergebnis | 4,5 | 5,3 | - 16,6 % |
| ROCE in % | 10,8 | 14,8 | - 4,0 PP |
Der HHLA-Konzern hat sich 2019 ungeachtet eines zunehmend volatilen Marktumfelds sehr erfolgreich entwickelt. Aufgrund eines Anstiegs der Überseemengen sowie der Integration des erworbenen estnischen Terminals TK Estonia zur Mitte des Vorjahrs stieg der Containerumschlag moderat an. Der Containertransport konnte das starke Vorjahresergebnis deutlich erhöhen. Treiber für dieses Ergebnis waren die Bahn-und die Straßentransporte. Die Entwicklung in den beiden größten Segmenten der HHLA führte auf Konzernebene zu einem deutlichen Umsatzanstieg. Das Betriebsergebnis (EBIT) lag deutlich über dem Vorjahr, da sich die erstmalige Anwendung von IFRS 16 positiv auswirkte. Bereinigt um diesen Effekt übertraf das Betriebsergebnis (EBIT) das Vorjahr leicht.
Die aufgrund der Geschäftsentwicklung der ersten neun Monate in der Quartalsmitteilung vom HHLA-Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 konkretisierte Prognose wurde durch die Ist-Entwicklung nunmehr bestätigt und teilweise sogar übertroffen. Die Investitionen wurden im Berichtszeitraum vom HHLA-Konzern weiter bedarfsgerecht gesteuert.
| in Mio. € | Ist 31.12.2018 | Prognose1 27.03.2019 | Prognose1 13.11.2019 | Ist 31.12.2019 |
| Containerumschlag | 7.336 Tsd. TEU | leicht | moderat | 7.577 Tsd. TEU |
| Containertransport | 1.480 Tsd. TEU | leicht | deutlich | 1.565 Tsd. TEU |
| Umsatz | 1.291,1 | leicht | deutlich | 1.382,6 |
| EBIT | 204,2 | deutlich | deutlich | 221,2 |
| EBIT Container | 131,6 | im Bereich des Vorjahrs | moderat | 141,3 |
| EBIT | 89,1 | deutlich | stark | 99,2 |
| Intermodaltransport Investitionen | 141,3 | ~ 200 Mio. € | ~ 200 Mio. € | 224,9 |
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Erwarteter Anstieg gegenüber dem Vorjahr
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 stellte sich die wirtschaftliche Lage der HHLA aufgrund der Geschäftsentwicklung im Jahr 2019 unverändert stabil dar. Veränderungen in der Leasingbilanzierung führten zu einer um 9,0 Prozentpunkte gesunkenen Eigenkapitalquote in Höhe von 22,2 % (im Vorjahr: 31,2 %). Der dynamische Verschuldungsgrad stieg von 2,5 auf 4,0. Zum Bilanzstichtag bestand kein weiterer Refinanzierungsbedarf.
Durch die erstmals verpflichtende Anwendung des Leasingstandards IFRS 16 zum 1. Januar 2019 kommt es für den HHLA-Konzern als Leasingnehmer zu wesentlichen Änderungen in der Bilanzierung. Durch die Neuregelungen des IFRS 16 erhöhte sich die Bilanzsumme zum 1. Januar 2019 um 571,2 Mio. €. Neben der durchzuführenden Aktivierung der Nutzungsrechte in Höhe von 542,8 Mio. € wurden sich aus der Erstanwendung ergebende latente Steueransprüche in Höhe von 28,4 Mio. € gebildet. Auf der Passivseite stehen dem die Anpassung der Gewinnrücklagen (Rückgang um 58,5 Mio. € durch Erfassung der kumulierten Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung des Standards) sowie im Wesentlichen der Ausweis der Leasingverbindlichkeiten (Anstieg um 637,4 Mio. €) gegenüber. Das Betriebsergebnis (EBIT) stieg im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der erforderlichen Änderung im Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung um rund 14,4 Mio. €. In der Kapitalflussrechnung fand eine Verschiebung zwischen dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit und dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit statt. Während der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit anstieg, erhöhten sich die Kapitalabflüsse aus Finanzierungstätigkeit, da sich höhere zu berücksichtigende Tilgungen von Leasingverbindlichkeiten ergaben.
Die Fortsetzung der expansiven Geldpolitik führte zu einer Reduzierung des für die Ermittlung der Pensionsverpflichtungen relevanten Zinssatzes. Die Pensionsrückstellungen erhöhten sich entsprechend, das Eigenkapital reduzierte sich durch die zinssatzinduzierte Erhöhung der versicherungsmathematischen Effekte. Mit Erwerbszeitpunkt 31. Juli 2019 wurde die Erstkonsolidierung der Bionic Production AG (nach Umwandlung: Bionic Production GmbH) mit Sitz in Lüneburg vorgenommen. Die Gesellschaft wurde erstmals zum 30. September 2019 in den Konsolidierungskreis der HHLA als vollkonsolidierte Gesellschaft aufgenommen und dem Segment Logistik zugeordnet.
Der Inanspruchnahme von Umschlag- und Transportleistungen gehen aufgrund der branchenüblich hohen Anforderungen an die Flexibilität in der Regel keine mehrmonatigen Bestellungen oder Garantien voraus. Daher stellen Auftragsbestand und Auftragsentwicklung entgegen ihrer Bedeutung für andere Branchen keine Berichtsgrößen dar.
Der Konzernabschluss 2019 wurde nach den in der Europäischen Union anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) unter Berücksichtigung der Interpretationen des International Financial Reporting Interpretation Committee (IFRIC) erstellt. Der Konzernlagebericht wurde unter Berücksichtigung der Anforderungen des Deutschen Rechnungslegungs Standards Nr. 20 (DRS 20) aufgestellt.
Im Jahr 2019 entwickelten sich die Leistungsdaten der HHLA erfreulich. Beim Containerumschlag war mit 7.577 Tsd. TEU ein moderater Anstieg um 3,3 % gegenüber dem Vorjahr (im Vorjahr: 7.336 Tsd. TEU) zu verzeichnen. Bei den drei Hamburger Terminals gab es einen leichten Anstieg dank höherer Mengen im Überseeverkehr. Bei den internationalen Terminals ist die Vergleichbarkeit durch die Übernahme des Containerterminals in Tallinn in den Konsolidierungskreis zum Ende des zweiten Quartals 2018 eingeschränkt. Im Transportvolumen konnte ein deutlicher Anstieg um 5,7 % auf 1.565 Tsd. TEU gegenüber dem hohen Niveau des Vorjahrs erreicht werden (im Vorjahr: 1.480 Tsd. TEU). Der Anstieg gelang gleichermaßen in den Bahn- wie in den Straßentransporten.
Vor diesem Hintergrund sind die Umsatzerlöse des HHLA-Konzerns im Berichtszeitraum um 7,1 % auf 1.382,6 Mio. € (im Vorjahr: 1.291,1 Mio. €) angestiegen. Zu diesem Anstieg trugen neben dem Mengenwachstum insbesondere Preisanpassungen, eine veränderte Struktur in den Containertransporten sowie ein höherer Anteil der Hinterlandmenge beim Containerumschlag bei. Eine mit dem HHLA-Konzern weitgehend übereinstimmende Entwicklung zeigte sich im börsennotierten Teilkonzern Hafenlogistik, der mit den Segmenten Container, Intermodal und Logistik einen Umsatzanstieg um 7,3 % auf 1.350,0 Mio. € (im Vorjahr: 1.258,5 Mio. €) verzeichnete. Im nicht börsennotierten Teilkonzern Immobilien wurden die Umsatzerlöse leicht um 2,5 % auf 40,2 Mio. € (im Vorjahr: 39,3 Mio. €) gesteigert. Der Teilkonzern Immobilien trug damit 2,4 % vom Konzernumsatz.

Bei den Bestandsveränderungen gab es im aktuellen Jahr mit 0,1 Mio. € erneut keinen wesentlichen Effekt (im Vorjahr: 0,4 Mio. €). Die aktivierten Eigenleistungen erhöhten sich auf 6,2 Mio. € (im Vorjahr: 5,2 Mio. €).
Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich um 10,1 % auf 45,6 Mio. € (im Vorjahr: 41,4 Mio. €).
In den operativen Aufwendungen gab es analog zu den Umsatzerlösen einen deutlichen Anstieg um 7,0 % auf 1.213,3 Mio. € (im Vorjahr: 1.134,0 Mio. €). Im Vorjahr waren im ersten Halbjahr noch keine Aufwendungen der TK Estonia enthalten.

Der Materialaufwand erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr deutlich um 9,3 % auf 401,2 Mio. € (im Vorjahr: 367,1 Mio. €). Der Anstieg der Materialaufwandsquote auf 29,0 % (im Vorjahr: 28,4 %) hing mit der veränderten Struktur in den Containertransporten im materialintensiven Intermodalsegment zusammen.
Der Personalaufwand erhöhte sich um 7,4 % auf 516,1 Mio. € (im Vorjahr: 480,6 Mio. €). Neben den Tarifsteigerungen wirkten sich auch der Mengenanstieg im Containerumschlag und Containertransport sowie die Umstellung der betrieblichen Altersversorgung aus. Die Personalaufwandsquote blieb nahezu unverändert bei 37,3 % (im Vorjahr: 37,2 %).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gingen im Berichtsjahr stark um 21,8% auf 134,6 Mio. € (im Vorjahr: 172,1 Mio. €) zurück. Das Verhältnis zum erwirtschafteten Umsatz ging auf 9,7 % zurück (im Vorjahr: 13,3 %). Durch die erstmalige Anwendung von IFRS 16 reduzierten sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 55,4 Mio. €. Gegenläufig wirkte sich vor allem ein starker Anstieg im Beratungsaufwand aus.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen erhöhte sich das Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) deutlich überproportional zum Umsatz um 20,2 % auf 382,6 Mio. € (im Vorjahr: 318,5 Mio. €). Entsprechend war ein starker Anstieg der EBITDA-Marge auf 27,7 % (im Vorjahr: 24,7 %) zu verzeichnen.
Beim Abschreibungsaufwand gab es mit 161,4 Mio. € eine starke Erhöhung um 41,3 % gegenüber dem Vorjahr (im Vorjahr: 114,2 Mio. €). Hier wirkte sich die erstmalige Anwendung von IFRS 16 mit 41,1 Mio. € aus.
Das Betriebsergebnis (EBIT) konnte im laufenden Jahr deutlich um 8,3 % auf 221,2 Mio. € (im Vorjahr: 204,2 Mio. €) gesteigert werden. Die erstmalige Anwendung von IFRS 16 hatte einen positiven EBIT-Effekt in Höhe von 14,4 Mio. €. Die EBIT-Marge erhöhte sich leicht auf 16,0 % (im Vorjahr: 15,8 %). Im Teilkonzern Hafenlogistik erhöhte sich das EBIT um 8,5 % auf 204,4 Mio. € (im Vorjahr: 188,4 Mio. €). Der Teilkonzern erwirtschaftete damit im Berichtsjahr 92,4 % (im Vorjahr: 92,3 %) des operativen Konzernergebnisses. Im Teilkonzern Immobilien war ein EBIT-Anstieg um 6,5 % auf 16,5 Mio. € (im Vorjahr: 15,5 Mio. €) zu verzeichnen. Hier wurden 7,6 % (im Vorjahr: 7,7 %) des operativen Konzernergebnisses erzielt.

Der Nettoaufwand aus dem Finanzergebnis erhöhte sich um 14,5 Mio. € bzw. 70,2% auf 35,1 Mio. € (im Vorjahr: 20,6 Mio. €). Hierzu trug im Wesentlichen die veränderte Leasingbilanzierung aufgrund der Erstanwendung des IFRS 16 mit 15,8 Mio. € bei. Gegenläufig wirkten geringere Aufwendungen aus der Neubewertung einer Ausgleichsverbindlichkeit für die Ergebnisabführung eines Tochterunternehmens mit Minderheitsgesellschafter.
Die effektive Steuerquote des Konzerns lag mit 26,4 % oberhalb des Vorjahres (im Vorjahr: 24,6 %).
Der Konzernjahresüberschuss nach Anteilen anderer Gesellschafter verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 8,0 % auf 103,3 Mio. € (im Vorjahr: 112,3 Mio. €). Der nicht beherrschende Anteil betrug im Geschäftsjahr 2019 33,8 Mio. € (im Vorjahr: 26,2 Mio. €). Wirtschaftlich werden dieser Position die im Finanzergebnis genannten Aufwendungen aus der Neubewertung der Ausgleichsverpflichtung gegenüber einem nicht beherrschenden Gesellschafter zugerechnet. Das Ergebnis je Aktie verringerte sich um 8,0 % auf 1,42 € (im Vorjahr: 1,54 €). Der börsennotierte Teilkonzern Hafenlogistik erzielte hierbei ein um 9,0 % geringeres Ergebnis je Aktie von 1,34 € (im Vorjahr: 1,47 €). Der nicht börsennotierte Teilkonzern Immobilien lag mit einem Ergebnis je Aktie von 3,57 € über dem Vorjahr (im Vorjahr: 3,46 €). Wie im Vorjahr gab es auch 2019 keinen Unterschied zwischen unverwässertem und verwässertem Ergebnis je Aktie. Die Rendite auf das eingesetzte Kapital (ROCE) verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 4,0 Prozentpunkte auf 10,8 % (im Vorjahr: 14,8 %). Unternehmenssteuerung und Wertmanagement
Die Gewinnverwendung der HHLA orientiert sich wie im Vorjahr an der Ergebnisentwicklung des HHLA-Konzerns im abgelaufenen Geschäftsjahr. Der Bilanzgewinn und die stabile Finanzlage der HHLA stellen dabei die Grundlage für eine Fortsetzung der kontinuierlichen Ausschüttungspolitik dar. Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 10. Juni 2020 auf dieser Basis vorschlagen, eine Dividende von 0,70 € je A-Aktie und 2,10 € je S-Aktie auszuschütten. Basierend auf der Anzahl dividendenberechtigter Aktien zum 31. Dezember 2019 würde sich der Ausschüttungsbetrag der börsennotierten A-Aktien um 12,5 % auf 49,0 Mio. € verringern (im Vorjahr: 56,0 Mio. €). Der Ausschüttungsbetrag der nicht börsennotierten S-Aktien würde wie im Vorjahr 5,7 Mio. € betragen. In Relation zu den Konzernergebnissen bzw. dem Ergebnis je Aktie würde die Ausschüttungsquote rund 52 % (im Vorjahr: 54 %) für den Teilkonzern Hafenlogistik bzw. rund 59 % (im Vorjahr: 61 %) für den Teilkonzern Immobilien betragen.
Die Bilanzsumme des HHLA-Konzerns hat sich zum 31. Dezember 2019 gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 637,1 Mio. € auf 2.610,0 Mio. € erhöht.
| in Mio. € | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Aktiva | ||
| Langfristiges Vermögen | 2.124,3 | 1.446,9 |
| Kurzfristiges Vermögen | 485,7 | 526,0 |
| 2.610,0 | 1.972,9 | |
| Passiva | ||
| Eigenkapital | 578,9 | 614,8 |
| Langfristige Schulden | 1.749,8 | 1.114,7 |
| Kurzfristige Schulden | 281,3 | 243,4 |
| 2.610,0 | 1.972,9 |
Auf der Aktivseite der Bilanz erhöhten sich die langfristigen Vermögenswerte um 677,4 Mio. €. Das Sachanlagevermögen erhöhte sich um 617,0 Mio. € auf 1.677,3 Mio. € (im Vorjahr: 1.060,3 Mio. €). Die latenten Steuern nahmen im Vergleich zum Vorjahr um 41,9 Mio. € auf 124,1 Mio. € zu (im Vorjahr: 82,1 Mio. €). Der Anstieg in beiden Bilanzposten resultierte im Wesentlichen aus der Erstanwendung des IFRS16. Die Erstanwendungseffekte in Höhe von 571,2 Mio. € betrafen Nutzungsrechte über 542,8 Mio. € und latente Steuern in Höhe von 28,4 Mio. €. Ebenso trug die investitionsbedingte Erhöhung des Anlagevermögens vermindert um Abschreibungen zum Anstieg der langfristigen Vermögenswerte bei.
Das kurzfristige Vermögen verringerte sich um 40,3 Mio. € auf 485,7 Mio. € (im Vorjahr: 526,0 Mio. €). Der Rückgang resultierte im Wesentlichen aus einer Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 11,7 Mio. € auf 168,1 Mio. € (im Vorjahr: 179,8 Mio. €) sowie einer Reduzierung der Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristigen Einlagen um 23,5 Mio. € auf 158,0 Mio. € (im Vorjahr: 181,5 Mio. €).
Auf der Passivseite hat sich das Eigenkapital gegenüber dem Jahresende 2018 um 35,9 Mio. € auf 578,9 Mio. € verringert (im Vorjahr: 614,8 Mio. €). Der Rückgang begründet sich im Wesentlichen aus den Effekten der Erstanwendung des IFRS 16 in Höhe von 58,5 Mio. €, der zinssatzinduzierten Veränderung der versicherungsmathematischen Verluste inklusive erfolgsneutralem Steuereffekt in Höhe von 30,9 Mio. € sowie aus der Ausschüttung von Dividenden und der Umgliederung einer künftigen Ausgleichszahlung in die langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 93,2 Mio. €. Gegenläufig wirkte der Jahresüberschuss der Berichtsperiode in Höhe von 137,1 Mio. €. Die Eigenkapitalquote reduzierte sich auf 22,2 % (im Vorjahr: 31,2 %).

Die langfristigen Schulden erhöhten sich um 635,2 Mio. € auf 1.749,8 Mio. € (im Vorjahr: 1.114,7 Mio. €). Der Anstieg ist überwiegend auf die Effekte der Erstanwendung des IFRS 16 in Höhe von 589,4 Mio. € zurückzuführen. Die Pensionsrückstellungen sind im Wesentlichen aufgrund der Zinssatzänderung im Vergleich zum 31. Dezember 2018 um 54,3 Mio. € angestiegen.
Die Zunahme der kurzfristigen Schulden um 37,9 Mio. € auf 281,3 Mio. € (im Vorjahr: 243,4 Mio. €) resultierte ebenfalls im Wesentlichen aus Effekten der Erstanwendung des IFRS 16 in Höhe von 40,3 Mio. €. Gegenläufig wirkte der Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Das Investitionsvolumen lag im Geschäftsjahr 2019 bei 224,9 Mio. € (im Vorjahr: 141,3 Mio. €). Hierin sind nicht unmittelbar zahlungswirksame Zugänge aus Nutzungsrechten (Miete und Leasing) in Höhe von 55,3 Mio. € enthalten (im Vorjahr: 2,4 Mio. € Finanzierungsleasing). Der Schwerpunkt der Investitionen lag auf dem Ausbau der Hamburger Containerterminals und der Erweiterung der intermodalen Transportkapazitäten. Die Finanzierung der Investitionsprojekte wurde im Wesentlichen aus dem operativen Cashflow des Geschäftsjahrs abgedeckt.

Von den getätigten Investitionen entfielen 207,0 Mio. € auf Sachanlagen (im Vorjahr: 117,3 Mio. €), 10,0 Mio. € auf immaterielle Vermögenswerte (im Vorjahr: 11,1 Mio. €) und 8,0 Mio. € auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (im Vorjahr: 12,9 Mio. €).
Im Segment Container wurden Investitionen im Gesamtwert von 72,8 Mio. € getätigt (im Vorjahr: 62,6 Mio. €). Investiert wurde vor allem in die Beschaffung von Umschlaggeräten und in Lagerkapazitäten auf den Hamburger Containerterminals. Das Investitionsvolumen im Segment Intermodal betrug 130,9 Mio. € (im Vorjahr: 55,1 Mio. €). Dabei investierte hauptsächlich die METRANS-Gruppe, insbesondere in den Ausbau des Terminalnetzwerks, Wagen und Lokomotiven. Die Investitionssumme im Segment Logistik belief sich auf 4,3 Mio. € (im Vorjahr: 1,4 Mio. €). Im Pro-forma-Segment Holding/Übrige wurden insgesamt 7,5 Mio. € für Investitionen aufgewendet (im Vorjahr: 14,1 Mio. €). Ein Großteil der Investitionstätigkeit entfiel auf die Migration einer neuen Terminalsteuerungssoftware. Im Segment Immobilien betrugen die Investitionen insgesamt 10,0 Mio. € (im Vorjahr: 8,4 Mio. €). Investiert wurde überwiegend in die Entwicklung der Speicherstadt.

Der Investitionsschwerpunkt im Segment Container zielt darauf ab, die Produktivität auf bestehenden Terminalflächen durch den Einsatz modernster Umschlagtechnologie zu steigern sowie Liegeplätze der Schiffsgrößenentwicklung folgend bedarfsgerecht auszubauen. Im Segment Intermodal zielen die Investitionen insbesondere darauf ab, die Leistungsfähigkeit und Reichweite der Hinterlandverbindungen weiter zu steigern.
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten bestehen zum Geschäftsjahresende für offene Bestellungen in Höhe von 99,6 Mio. € (im Vorjahr: 107,0 Mio. €). Darin enthalten sind 70,4 Mio. € (im Vorjahr: 69,6 Mio. €) für Aktivierungen im Sachanlagevermögen.
Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit stieg gegenüber dem Vorjahr von 232,7 Mio. € auf 322,7 Mio. €. Diese Zunahme um 90,0 Mio. € ist auf um 47,2 Mio. € gestiegene Abschreibungen, im Wesentlichen resultierend aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 16, zurückzuführen. Zudem führten, im Vergleich zum Vorjahr, ein Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aufgrund eines veränderten Kundenzahlungsverhaltens sowie ein Rückgang der kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte um insgesamt 42,5 Mio. € ebenfalls zu einem Anstieg. Gleichzeitig trug das um 17,0 Mio. € verbesserte EBIT zur positiven Entwicklung des Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit bei. Gegenläufig entwickelten sich die Auszahlungen für Zinsen, die um 17,8 Mio. € anstiegen, im Wesentlichen aufgrund der Erstanwendung des IFRS 16.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit (Mittelabfluss) lag mit 193,8 Mio. € unter dem Vorjahreswert von 203,4 Mio. €. Zu dieser Verminderung des Zahlungsmittelabflusses um 9,5 Mio. € trugen im Wesentlichen vorjährige Auszahlungen für den Erwerb sämtlicher Anteile an der HHLA TK Estonia AS, Tallinn/Estland, bei. Gegenläufig entwickelten sich die im Vergleich zum Vorjahr höheren Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und höheren Auszahlungen für kurzfristige Einlagen.
Der Free Cashflow als Summe der Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit und Investitionstätigkeit erhöhte sich auf 128,9 Mio. € (im Vorjahr: 29,3 Mio. €).
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit (Mittelabfluss) beträgt im Berichtszeitraum 176,9 Mio. € (im Vorjahr: 31,5 Mio. €) und lag damit um 145,4 Mio. € über dem Vorjahreswert. Im Berichtszeitraum gab es im Vergleich zum Vorjahr keine Einzahlungen aus Darlehensaufnahmen. Durch die erstmalige Anwendung des IFRS 16 ergaben sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum höhere Auszahlungen für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten. Gegenläufig wirkte die Auszahlung für den im Vorjahr erfolgten Erwerb sämtlicher Minderheitenanteile an der METRANS a.s., Prag/Tschechien.
| in Mio. € | 2019 | 2018 |
| Finanzmittelfonds am 01.01. | 254,0 | 255,6 |
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | 322,7 | 232,7 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | - 193,8 | - 203,4 |
| Free Cashflow | 128,9 | 29,3 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | - 176,9 | -31,5 |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds | -48,1 | - 2,2 |
| Währungskursbedingte Veränderung des Finanzmittelfonds | 2,1 | 0,6 |
| Finanzmittelfonds am 31.12. | 208,0 | 254,0 |
| Kurzfristige Einlagen | 45,0 | 22,4 |
| Verfügbare Liquidität | 253,0 | 276,4 |
Der HHLA-Konzern verfügte zum Jahresende 2019 über ausreichend Liquidität. Im Verlauf des Geschäftsjahres traten keine Liquiditätsengpässe auf. Der Finanzmittelfonds betrug per 31. Dezember 2019 insgesamt 208,0 Mio. € (zum 31. Dezember 2018: 254,0 Mio. €). Einschließlich aller kurzfristigen Einlagen erreichte die verfügbare Liquidität des Konzerns zum Jahresende 2019 einen Bestand von insgesamt 253,0 Mio. € (im Vorjahr: 276,4 Mio. €).
Das Finanzmanagement des HHLA-Konzerns wird zentral gesteuert und folgt dem übergeordneten Ziel, die finanzielle Stabilität und Flexibilität des Konzerns nachhaltig zu gewährleisten. Durch das Konzern-Clearing werden die finanziellen Ressourcen des Konzerns gebündelt, das Zinsergebnis optimiert und die Abhängigkeit von externen Finanzierungsquellen wesentlich reduziert. Derivative Finanzinstrumente können zur Reduzierung des Zinsänderungsrisikos sowie in geringem Umfang zur Reduzierung des Währungs- sowie Rohstoffpreisrisikos eingesetzt werden.
Das Geschäftsmodell der HHLA ist von einem großen Anteil an Sachanlagevermögen mit langjährigen Nutzungsdauern geprägt. Daher setzt die HHLA zur fristenkongruenten Finanzierung insbesondere mittel- und langfristige Darlehen sowie Leasingverhältnisse ein. Darüber hinaus stehen Pensionsrückstellungen für die langfristige Innenfinanzierung zur Verfügung.
Zum Berichtsstichtag lagen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit 331,8 Mio. € unterhalb des Werts des Vorjahres von 369,7 Mio. €. Der Konzern nahm im Geschäftsjahr 2019 keine zusätzlichen externen Finanzierungen in Anspruch (im Vorjahr: 136,9 Mio. €). Im Berichtsjahr erfolgten Tilgungen in Höhe von 39,7 Mio. € (im Vorjahr: 27,9 Mio. €). Aufgrund der vereinbarten Laufzeiten der Darlehen und einer stabilen Liquiditätsbasis bestand kein wesentlicher Refinanzierungsbedarf.
Die Darlehensverbindlichkeiten sind zum Bilanzstichtag ausschließlich in Euro abgeschlossen. Konditioniert sind diese zu ca. 77 % mit fixen und zu ca. 23 % mit variablen Zinssätzen. Im Rahmen der Fremdfinanzierung bestanden für einzelne Konzerngesellschaften Kreditauflagen (Covenants), die an bilanzielle Kennzahlen gebunden sind, im Wesentlichen die Erfüllung einer Mindesteigenkapitalquote. Covenants bestanden bei ca. 22 % der Bankdarlehen. Im Berichtsjahr wurden die Kreditauflagen zu allen vereinbarten Prüfungszeitpunkten erfüllt.

Zum Bilanzstichtag weist die HHLA langfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen in Höhe von 485,4 Mio. € aus (im Vorjahr: 105,0 Mio. €), die im Wesentlichen aus der Passivierung der Leasingverbindlichkeit gegenüber der Hamburg Port Authority (HPA) resultieren. Ursächlich für den Anstieg zum Vorjahr war die Erstanwendung des neuen Leasingstandards IFRS 16.
Die Leasingverhältnisse basieren in erster Linie auf langfristigen Verträgen des HHLA-Konzerns mit der Freien und Hansestadt Hamburg bzw. der HPA über die Anmietung von Flächen und Kaimauern im Hamburger Hafen sowie in der Speicherstadt.
Die im Wesentlichen bei der Holding zentral gehaltenen Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristigen Einlagen beliefen sich zum Berichtsstichtag auf insgesamt 158,0 Mio. € (im Vorjahr: 181,5 Mio. €). Sie sind in Sichteinlagen und Tages- sowie kurzfristigen Termingeldern hauptsächlich bei inländischen Kreditinstituten mit ausgewiesen hoher Bonitätseinstufung angelegt. Aufgrund ausreichender liquider Mittel besitzen laufende Kreditlinien eine untergeordnete Bedeutung. Der Konzern verfügte zum Bilanzstichtag über nicht genutzte Kreditlinien in Höhe von 3,1 Mio. € (im Vorjahr: 2,7 Mio. €). Der Ausnutzungsgrad der Kreditlinie belief sich im Berichtszeitraum auf 69,4 % (im Vorjahr: 72,9 %). Nach Einschätzung der HHLA wären höhere Kreditlinien aufgrund der soliden Bilanzstruktur jederzeit darstellbar, sofern aus der mittelfristigen Liquiditätsplanung ein entsprechender Bedarf erkennbar gewesen wäre. Vom gesamten Zahlungsmittelbestandunterlagen zum Berichtsstichtag 9,1 Mio. € (im Vorjahr: 14,5 Mio. €) Devisenausfuhrbeschränkungen in der Ukraine.
Da der HHLA auch außerhalb des Kapitalmarkts zahlreiche Möglichkeiten der Fremdfinanzierung zur Verfügung stehen, sieht der Konzern für ein externes Rating aktuell keinen Bedarf. Vielmehr wird durch umfassende Information bestehender und potenzieller Kreditgeber sichergestellt, dass diese zu angemessenen internen Bonitätseinstufungen kommen können. Darüber hinaus wurde die Notenbankfähigkeit durch die Deutsche Bundesbank erneut bestätigt.
Der Umfang öffentlicher Fördermittel, die vereinzelt für Entwicklungsprojekte gewährt werden und spezifischen Förderbedingungen unterliegen, ist auf Konzernebene als nachrangig einzustufen.
Mit Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung vom 20. Dezember 2018 erwarb die HHLA AG mit Übertragungsstichtag 1. Januar 2019 25,1 % der Anteile an der Spherie UG (haftungsbeschränkt), Hamburg. Gegenstand des Unternehmens sind die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von Flugsystemen ausschließlich zur Erfassung von 360°-Sensordaten sowie alle Dienstleistungen in Kombination mit dem genannten Flugsystem zur Erfassung von 360°-Sensordaten. Die Gesellschaft wurde im ersten Quartal 2019 nach der Equity-Methode in den HHLA-Konzernabschluss einbezogen und ist dem Segment Logistik zugeordnet.
Mit Datum vom 22. März 2019 unterzeichnete die HHLA AG einen Aktienkaufvertrag zum Erwerb von 50,1 % der Anteile an der Bionic Production AG, einem nicht börsennotierten Unternehmen, mit Sitz in Lüneburg. Das Unternehmen ist im Bereich der Konstruktion, des Designs und der Fertigung von laseradditiv hergestellten Bauteilen im Rahmen von 3D-Drucktechnologien tätig. Der Vollzug der Transaktion (entspricht dem Erwerbszeitpunkt) war an verschiedene Vollzugsvoraussetzungen gebunden und erfolgte am 31. Juli 2019. Die Erstkonsolidierung der genannten Gesellschaft erfolgte zum Erwerbszeitpunkt. Die Gesellschaft wurde somit erstmals zum 30. September 2019 vollkonsolidiert. Mit Wirkung zum 29. August 2019 wurde die Gesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt und firmiert folgend als Bionic Production GmbH.
Am 18. November 2019 gründeten die HHLA AG und die Hyperloop Transportation Technologies, Inc., Culver City, USA die Gesellschaft Hyperport Cargo Solutions GmbH i. G. mit Sitz in Hamburg. Die Anteile werden zu jeweils 50,0 % gehalten. Gegenstand des Unternehmens sind die Entwicklung, Herstellung, Anwendung, Vermarktung, der Verkauf und Vertrieb von Hyperloop-Technologie und damit zusammenhängender Technologie für die Beförderung von Seefrachtcontainern im Bereich von Seehäfen und Hinterlandcontainertransporten. Zum Geschäftsjahresende wurde das Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode in den HHLA-Konzernabschluss einbezogen und ist dem Segment Logistik zugeordnet.
Im Berichtsjahr gab es keine weiteren Erwerbe oder Veränderungen von Anteilen an Tochterunternehmen. Konzernanhang, Tz. 3 Zusammensetzung des Konzerns
Die Gesellschaft TIP Zilina, s.r.o., Dunajska Streda/Slowakei wurde im ersten Quartal 2019 erstmals in den Konsolidierungskreis der HHLA aufgenommen. Diese Gesellschaft wurde im Jahr 2017 gegründet und hat im zweiten Quartal 2019 ihre operative Tätigkeit aufgenommen.
Darüber hinaus gab es keine Änderungen im Konsolidierungskreis. Konzernanhang, Tz. 3 Zusammensetzung des Konzerns
| in Mio. € | 2019 | 2018 | Veränd. |
| Umsatzerlöse | 799,7 | 758,9 | 5,4 % |
| EBITDA | 240,2 | 209,8 | 14,5 % |
| EBITDA-Marge in % | 30,0 | 27,6 | 2,4 PP |
| EBIT | 141,3 | 131,6 | 7,4 % |
| EBIT-Marge in % | 17,7 | 17,3 | 0,4 PP |
| Containerumschlag in Tsd. TEU | 7.577 | 7.336 | 3,3 % |
Im Berichtsjahr 2019 konnte die Umschlagmenge an den HHLA-Containerterminals insgesamt moderat um 3,3 % auf 7.577 Tsd. Standardcontainer (TEU) gesteigert werden (im Vorjahr: 7.336 Tsd. TEU).
Die drei Hamburger Containerterminals verzeichneten einen leichten Anstieg im Umschlagvolumen von 1,2 % auf 6.964 Tsd. TEU (im Vorjahr: 6.885 Tsd. TEU). Die Veränderungen in der Dienstestruktur (Zugewinn mehrerer Nordamerikadienste und Abgabe eines Fernostdienstes) haben sich insgesamt etwa ausgeglichen. Die Mengen im Überseeverkehr übertrafen im Zuge der Neuordnung das Vorjahr um 3,2 %. Die Zubringerverkehre (Feeder) in den Ostseeraum sind deutlich zurückgegangen und konnten durch Zuwächse in nordwesteuropäischen Fahrtgebieten nicht kompensiert werden. Die Feederquote am wasserseitigen Umschlag sank entsprechend auf 22,5 % (im Vorjahr: 24,0 %).
An den internationalen Containerterminals in Tallinn/ Estland und Odessa/Ukraine wurden im Berichtszeitraum 613 Tsd. TEU umgeschlagen (im Vorjahr: 451 Tsd. TEU). Die Vorjahreszahlen sind dabei nur bedingt vergleichbar, da der Containerterminal in Tallinn zum Ende des zweiten Quartals 2018 in den Konsolidierungskreis der HHLA übernommen wurde.

Die Umsatzerlöse stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 5,4 % auf 799,7 Mio. € (im Vorjahr: 758,9 Mio. €). Ursächlich hierfür war unter anderem der Zukauf des Terminals in Tallinn. Die Durchschnittserlöse je wasserseitig umgeschlagenen Container erhöhten sich im Geschäftsjahr moderat durch verstärkte Leistungserbringung im Hinterland um 3,7 % gegenüber dem Vorjahr.
Die EBIT-Kosten des Segments legten im Geschäftsjahr um 5,0 % moderat zu. Dies ist unter anderem auf gestiegene Personalkosten zurückzuführen. Neben einem höheren Personaleinsatz am Container Terminal Tollerort (CTT) im Zuge der Einführung einer neuen Terminalsoftware und den zusätzlichen Hinterlandmengen war vor allem die Umstellung der betrieblichen Altersversorgung ein Kostentreiber. Auch die Verrechnung interner Leistungskosten aus der Administration hat zum einen Anstieg beigetragen. Die EBIT-Kosten wurden außerdem durch die in der Vorjahres-Vergleichsbasis noch nicht ganzjährig enthaltenen Kosten der zum Ende des zweiten Quartals 2018 konsolidierten HHLA TK Estonia beeinflusst.
Das Betriebsergebnis (EBIT) erhöhte sich im laufenden Jahr deutlich um 7,4 % auf 141,3 Mio. € (im Vorjahr: 131,6 Mio. €). Von diesem Anstieg sind rund 11,0 Mio. € auf die Anwendung von IFRS 16 zurückzuführen. Die EBIT-Marge erhöhte sich um 0,4 Prozentpunkte auf 17,7 % (im Vorjahr: 17,3 %).
Die HHLA hat im Berichtsjahr durch Investitionen in klimafreundliche Umschlaggeräte die Nachhaltigkeit ihrer Leistungen weiter verbessert. So wurden am Container Terminal Tollerort (CTT) und am Container Terminal Burchardkai (CTB) energiesparende Hybrid-Van-Carrier getestet. Am Container Terminal Altenwerder (CTA) wurden dieselbetriebene automatische Transportfahrzeuge (AGVs) durch batteriebetriebene AGVs ersetzt, die weitestgehend emissionsfrei fahren. Zudem erfolgt der Betrieb am CTA inzwischen überwiegend elektrifiziert über Ökostrom. Darüber hinaus hat das Unternehmen wichtige Investitionen in den Ausbau seiner Anlagen getätigt. Am CTB wurden Ende 2019 drei Großcontainerbrücken angeliefert, zwei weitere sind bestellt und sollen im Laufe des zweiten Quartals 2020 anlanden. Zudem wurde das Blocklagersystem um weitere drei automatisierte Blöcke erweitert. Auch die internationalen Terminals in Tallinn und Odessa haben neues Umschlaggerät angeschafft und die Ausweitung der Yard-Kapazität konsequent vorangetrieben.
| in Mio. € | 2019 | 2018 | Veränd. |
| Umsatzerlöse | 486,9 | 433,8 | 12,3 % |
| EBITDA | 139,0 | 112,7 | 23,3 % |
| EBITDA-Marge in % | 28,6 | 26,0 | 2,6 PP |
| EBIT | 99,2 | 89,1 | 11,3 % |
| EBIT-Marge in % | 20,4 | 20,5 | - 0,1 PP |
| Containertransport in Tsd. TEU | 1.565 | 1.480 | 5,7 % |
Im wettbewerbsintensiven Markt der Containerverkehre im Seehafenhinterland haben die HHLA-Transportgesellschaften deutlich zulegen können. Mit einem Plus von 5,7 % stieg das Transportvolumen auf 1.565 Tsd. Standardcontainer (TEU) gegenüber 1.480 Tsd. TEU im Vorjahr. Getragen wurde die Entwicklung durch das Wachstum sowohl der Bahn- als auch der Straßentransporte. Die Bahntransporte legten verglichen mit dem Vorjahr um 5,6 % auf 1.234 Tsd. TEU (im Vorjahr: 1.168 Tsd. TEU) zu. Dabei verzeichneten insbesondere die Verbindungen zwischen den norddeutschen Seehäfen und dem mittel- und osteuropäischen Hinterland ein überdurchschnittliches Wachstum. Die Verkehre mit Polen konnten nach der erfolgreichen Konsolidierung im Vorjahr ebenfalls deutlich zulegen. Die Straßentransporte entwickelten sich aufgrund eines starken Wachstums im Bereich der Zustellverkehre ebenfalls sehr positiv und konnten in einem schwierigen Marktumfeld im Vorjahresvergleich ein Wachstum von 6,1 % auf 331 Tsd. TEU (im Vorjahr: 312 Tsd. TEU) erzielen.

Mit einem Plus von 12,3% auf 486,9 Mio. € (im Vorjahr: 433,8 Mio. €) entwickelten sich die Umsatzerlöse deutlich stärker als die Transportmenge. Bei einem in etwa konstanten Bahnanteil am Gesamtaufkommen der HHLA-Intermodaltransporte von 78,8 % (im Vorjahr: 78,9 %) führten Preisanpassungen in Verbindung mit einer veränderten Struktur im Ladungsaufkommen zu dieser starken Umsatzentwicklung.
Das Betriebsergebnis (EBIT) erhöhte sich gegenüber dem Vergleichszeitraum auf 99,2 Mio. € (im Vorjahr: 89,1 Mio. €). Der starke Anstieg geht im Wesentlichen auf die positive Mengen-und Umsatzentwicklung zurück. Daneben ermöglichte die Senkung der Trassenpreise in Deutschland eine weiter steigende Auslastung der Zugsysteme. Die Anwendung von IFRS16 hatte für die positive Entwicklung des EBIT keine wesentliche Bedeutung. Die EBIT-Marge liegt mit 20,4 % auf dem Niveau des Vorjahres (im Vorjahr: 20,5 %).
Die HHLA investiert weiter bedarfsgerecht in den Ausbau ihres Intermodalnetzwerkes. Die Mitte des Vorjahres umgesetzte Senkung der Trassenpreise im deutschen Schienengüterverkehr unterstützt die Weiterentwicklung des intermodalen Leistungsspektrums. Mit der Inbetriebnahme von fünf eigenen Rangier- und drei neuen Mehrsystemlokomotiven im Laufe des Jahres 2019 verfügt die HHLA-Bahntochter METRANS über mehr als 100 Rangier- und Streckenlokomotiven sowie über eine Flotte von mehr als 2.800 Containertragwagen. Das Netzwerk besteht aus insgesamt 15 Terminals im Hinterland, von denen fünf als große Hub-Terminals fungieren.
| in Mio. € | 2019 | 2018 | Veränd. |
| Umsatzerlöse | 59,0 | 59,8 | - 1,4 % |
| EBITDA | 8,5 | 10,0 | - 15,5 % |
| EBITDA-Marge in % | 14,3 | 16,7 | -2,4 PP |
| EBIT | 2,5 | 5,6 | - 55,1 % |
| EBIT-Marge in % | 4,3 | 9,4 | -5,1 PP |
| Equity-Beteiligungsergebnis | 3,9 | 4,4 | - 12,1 % |
In den Finanzkennzahlen des Segments Logistik sind die Geschäftsbereiche Fahrzeuglogistik, Beratung sowie luftgestützte Logistikdienstleistungen enthalten. Seit dem dritten Quartal 2019 wurde zudem der Bereich additive Fertigungstechnologien sowie dazugehörige logistische Leistungen aufgenommen. Die Ergebnisse von Massengut- und Fruchtlogistik werden im Equity-Beteiligungsergebnis erfasst.
Die Umsatzerlöse der vollkonsolidierten Gesellschaften lagen mit 59,0 Mio. € um 1,4 % unter dem Vorjahreswert (im Vorjahr: 59,8 Mio. €). Der Rückgang ist im Wesentlichen auf einen deutlichen Rückgang in der Fahrzeuglogistik zurückzuführen, die im vierten Quartal 2018 von einem temporären Zusatzgeschäft profitiert hatte. Die Beratung konnte hingegen die Umsätze als Folge einer positiven Auftragslage stark steigern.
Das Betriebsergebnis (EBIT) unterschritt mit 2,5 Mio. € das Vorjahresergebnis um 55,1 % (im Vorjahr: 5,6 Mio. €). Neben einem Ergebnisrückgang in der Fahrzeuglogistik gegenüber dem außergewöhnlich starken Vorjahr wirkten die Zukunftsinvestitionen in neue Wachstumsfelder auf das Ergebnis. Der Einfluss von IFRS 16 auf die Entwicklung des Betriebsergebnisses war unwesentlich.
Die im Equity-Beteiligungsergebnis abgebildeten Gesellschaften verzeichneten im Berichtszeitraum einen deutlichen Umsatzrückgang. Das Equity-Beteiligungsergebnis unterschritt im Gesamtjahr 2019 den sehr guten Vorjahreswert um 12,1 % und sank auf 3,9 Mio. € (im Vorjahr: 4,4 Mio. €). Neben einem Rückgang in der Fruchtlogistik belastete die Erstanwendung des IFRS 16 beim Massengutumschlag das Ergebnis wesentlich.
| in Mio. € | 2019 | 2018 | Veränd. |
| Umsatzerlöse | 40,2 | 39,3 | 2,5 % |
| EBITDA | 23,9 | 20,7 | 15,5 % |
| EBITDA-Marge in % | 59,4 | 52,7 | 6,7 PP |
| EBIT | 16,5 | 15,5 | 6,5 % |
| EBIT-Marge in % | 40,9 | 39,4 | 1,5 PP |
Der Hamburger Markt für Büroflächen verfehlte im Jahr 2019 aufgrund eines schwachen vierten Quartals das im Vorjahr erreichte Umsatzniveau. Nach dem aktuellen Marktbericht von Grossmann & Berger lag der Büroflächenumsatz mit 545.000 m 2 um 7,6 % unter dem Vorjahreswert von 590.000 m 2 . Als ein wesentlicher Grund für den Umsatzrückgang wird vor allem der weiter bestehende Flächenmangel hervorgehoben. Dementsprechend lag die Leerstandsquote auf dem Hamburger Büromarkt zum Jahresende mit 2,9 % 0,6 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert (im Vorjahr: 3,5 %) und blieb damit unverändert zum Vorquartal. Für das Jahr 2020 ist mit einer fortgesetzt niedrigen Leerstandsquote zu rechnen.
Die HHLA-Immobilien in der historischen Speicherstadt und auf dem Fischmarktareal konnten dagegen auch im Jahr 2019 - trotz der bereits weitgehend erreichten Vollvermietung - die Umsatzerlöse erneut leicht um 2,5 % auf 40,2 Mio. € (im Vorjahr: 39,3 Mio. €) steigern.
Für den deutlichen Anstieg des Betriebsergebnisses (EBIT) um 6,5 % von 15,5 Mio. € im Vorjahr auf 16,5 Mio. € war neben dem Erlöszuwachs aus Objekten in beiden Quartieren vor allem die Erstanwendung des IFRS 16 maßgeblich.
Um den wirtschaftlichen Erfolg des Segments sicherzustellen, wird die HHLA auch in Zukunft im Rahmen ihrer wertorientierten Bestandsentwicklung der Quartiere die Investitionen in das Immobilienportfolio fortsetzen.
Anfang Januar 2020 wurde von chinesischer Seite die Identifizierung eines neuartigen Coronavirus bei mehreren Erkrankten bekanntgegeben. Der zunächst lokal begrenzte Ausbruch der Krankheit entwickelte sich jedoch relativ schnell zu einer internationalen Pandemie. Die HHLA hat auf Basis der aktuellen Kenntnisstände die möglichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Geschäftsentwicklung bewertet und in der Prognose für die erwartete Ertragslage des Jahres 2020 berücksichtigt. Die Einschätzungen zum Verlauf der Coronavirus-Pandemie sind jedoch mit erheblichen Unsicherheiten verbunden, so dass die tatsächliche Entwicklung der Ertragslage von der Prognose signifikant abweichen kann. Prognosebericht
Durch den Ausbruch des Virus ergeben sich für den Ansatz und die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden des Konzerns zum 31. Dezember 2019 keine Auswirkungen.
Weitere Ereignisse von wesentlicher Bedeutung traten nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 nicht ein. Konzernanhang, Tz. 52 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Die Weltkonjunktur zeigte Ende 2019 - gestützt durch die Annäherung im Handelsstreit zwischen den USA und China und eine Lockerung der Geldpolitik - Zeichen einer Stabilisierung. Wenngleich Forschungsinstitute weiterhin ein moderates Wachstum der Weltwirtschaft erwarten, ist der Ausblick auf die wirtschaftliche Entwicklung für das Jahr 2020 gleichzeitig unverändert von großer Unsicherheit geprägt. Insbesondere die Ausbreitung des Coronavirus stellt einen Unsicherheitsfaktor dar, dessen Auswirkungen momentan nicht verlässlich geschätzt werden können. Weitere Risiken für die Weltkonjunktur bestehen in einer Verschärfung der Handelskonflikte, geopolitischen Spannungen, strukturellen Problemen in wichtigen Schwellenländern und vor allem der Sorge um Indiens Wirtschaft. Angesichts des unsicheren weltwirtschaftlichen Umfelds hat der Internationale Währungsfonds (IWF) im Januar seine Konjunkturerwartungen für 2020 gegenüber Oktober 2019 leicht nach unten angepasst, erwartet aber dennoch eine leichte Beschleunigung der wirtschaftlichen Expansion im Vergleich zum Vorjahr.
Die Aussichten für die Wirtschaftsregionen, die für die HHLA besondere Bedeutung haben, sind heterogen. So rechnet der IWF für China 2020 mit einem verlangsamten Wirtschaftswachstum von 6,0 %. Dennoch bliebe die Volksrepublik damit der wichtigste Wachstumsmotor der Weltwirtschaft. Dagegen haben sich die Konjunkturaussichten Russlands etwas aufgehellt. Einer starken konjunkturellen Erholung der russischen Wirtschaft stehen jedoch ein schwacher Ausblick für die Rohölmärkte, strukturelle Engpässe sowie der durch die Sanktionen eingeschränkte Handel entgegen. Auch in den aufstrebenden Ländern Mittel- und Osteuropas wird eine leichte konjunkturelle Erholung erwartet. Sollten die kürzlich beschlossenen Reformen der neuen Regierung in der Ukraine greifen, hält die Weltbank für 2020 einen Zuwachs von 3,7 % für möglich. Das estnische BIP wird nach letzten Schätzungen des IWF aus Oktober 2019 mit einem Plus von 2,9 % robust, aber erneut schwächer expandieren als im Vorjahr. Die gesamtwirtschaftliche Leistung des Euroraums wird sich dank günstiger Finanzierungsbedingungen und einer expansiven Geldpolitik leicht verbessern. Für die deutsche Wirtschaft erwartet der IWF einen Anstieg der Wirtschaftsleistung in die Nähe des Potenzialwachstums. Für das Welthandelsvolumen senkt der IWF seine Erwartungen für 2020 um 0,3 Prozentpunkte und geht von einer moderaten Ausdehnung von 2,9 % aus. Diese Schätzungen wurden jedoch vor dem Ausbruch des Coronavirus erstellt.
| Wachstumserwartung1 in % |
2020 | Trend vs. 2019 |
| Welt | 3,3 | ↗ |
| Fortgeschrittene Volkswirtschaften | 1,6 | → |
| USA | 2,0 | ↘ |
| Aufstrebende Volkswirtschaften | 4,4 | ↗ |
| China | 6,0 | → |
| Russland | 1,9 | ↗ |
| Euroraum | 1,3 | → |
| Mittel- und Osteuropa (aufstrebende europäische Volkswirtschaften) | 2,6 | ↗ |
| Deutschland | 1,1 | ↗ |
| Welthandel | 2,9 | ↗ |
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vor Auswirkungen durch das Coronavirus
Quelle: Internationaler Währungsfonds (IWF), Januar 2020
Die OECD hat Anfang März 2020 eine Einschätzung der möglichen Auswirkungen des Coronavirus auf das ökonomische Geschehen vorgenommen. Ausgehend von der Annahme, dass der Höhepunkt der Epidemie in China im ersten Quartal 2020 erreicht wird und die Ausbrüche in anderen Ländern sich als mild und lokal begrenzt erweisen, könnte das globale Wachstum des Bruttoinlandsprodukts in diesem Jahr um etwa 0,5 Prozentpunkte auf 2,4 % zurückgehen. Dabei wäre China mit einer Verlangsamung des Wachstums auf 4,9 % (- 0,8 Prozentpunkte) am stärksten und die USA mit einem um 0,1 Prozentpunkte auf 1,9 % gesenkten Wachstum am wenigsten betroffen. Der Welthandel könnte in diesem Jahr dennoch um 0,9 % zurückgehen.
| Wachstumserwartung in % |
2020 | Trend vs. 2019 |
| Welt | 2,4 | ↘ |
| G20 | 2,7 | ↘ |
| USA | 1,9 | ↘ |
| China | 4,9 | ↘ |
| Russland | 1,2 | ↘ |
| Euroraum | 0,8 | ↘ |
| Deutschland | 0,3 | ↘ |
| Welthandel | - 0,9 | ↘ |
Quelle: OECD Interim Economic Outlook, März 2020
Sollte sich der Coronavirus jedoch großflächig über ganz Asien und die nördliche Hemisphäre ausbreiten, könnte sich das Wachstum des globalen Bruttoinlandsprodukts um bis zu 1,75 Basispunkte reduzieren und der Welthandel sogar um 3,75 % schrumpfen.
Nachdem der weltweite Containerumschlag im Jahr 2019 nur schwach zulegte, erwartet das Marktforschungsinstitut Drewry für 2020 eine höhere Dynamik und geht von einer Zuwachsrate von 3,3 % aus. Allerdings berücksichtigt die Prognose weder die jüngsten Entwicklungen im Handelsstreit zwischen den USA und China noch die wirtschaftlichen Auswirkungen des in China grassierenden Coronavirus auf den Welthandel.
Wachstumsimpulse für das laufende Geschäftsjahr werden vor allem von den Fahrtgebieten Asien (+ 3,4 %), insbesondere Südasien (+ 5,0 %), sowie Afrika (+ 4,2 %) und Lateinamerika (+ 3,4 %) ausgehen. Für China, das wichtigste Fahrtgebiet für den Hamburger Hafen, erwartet Drewry 2020 einen kräftigeren Anstieg des Containerumschlags als noch im vergleichsweise schwachen Vorjahr, jedoch weiterhin klar unterhalb von 5 %. Die Aussichten für die europäischen Fahrtgebiete haben sich hingegen insgesamt spürbar eingetrübt. Nach Schätzungen der Experten soll das Fahrtgebiet Europa 2020 nur noch mit einer Rate von 2,8 % wachsen. Das nachlassende Umschlagwachstum schlägt sich in fast allen Teilgebieten nieder, nur für die Häfen im östlichen Mittelmeer sowie im Schwarzen Meer prognostiziert Drewry einen Aufschwung gegenüber 2019. Für alle anderen europäischen Fahrtgebiete liegen die Schätzungen unter den Vorjahreswerten. Die Auswirkungen des Coronavirus sind in den Wachstumserwartungen bislang nicht berücksichtigt.
Ende Februar gab Drewry eine qualitative Einschätzung zu möglichen Auswirkungen des Coronavirus heraus. Im momentan als wahrscheinlich angenommenen Basisszenario wird davon ausgegangen, dass China das Virus eindämmen und daher im Laufe des zweiten Quartals zu einer normalen Geschäfts- und Produktionstätigkeit zurückkehren kann. Sollte sich die Verbreitung des Coronavirus von einem Ende der Lieferkette zum anderen verlagern und insbesondere konsumstarke Regionen wie Europa und Nordamerika betroffen sein, erwartet Drewry einen stärkeren Rückgang des weltweiten Bruttoinlandsprodukts, wobei die Schwere davon abhängt, wie weit der Ausbruch reicht und inwieweit die betroffenen Länder ihn eindämmen können. Mit einer Erholung der Weltwirtschaft rechnet Drewry in diesem Szenario erst im Jahr 2021. Gleichzeitig betonen die Experten jedoch, dass derzeit zu viel Unsicherheit herrscht, um die tatsächlichen Effekte verlässlich abschätzen zu können.
| Wachstumserwartung1 in % |
2020 | Trend vs. 2019 |
| Welt | 3,3 | ↗ |
| Asien | 3,4 | ↗ |
| China | 3,4 | ↗ |
| Europa insgesamt | 2,8 | ↘ |
| Nordwesteuropa | 3,0 | ↘ |
| Skandinavien und baltischer Raum | 2,8 | ↘ |
| Westliches Mittelmeer | 1,9 | ↘ |
| Östliches Mittelmeer und Schwarzes Meer | 3,2 | ↗ |
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vor Auswirkungen durch das Coronavirus
Quelle: Drewry Maritime Research, Dezember 2019
Angesichts des vorhandenen bestehenden strukturellen Angebotsüberhangs an Containerterminalkapazitäten in der Nordrange und der Ostsee besteht auch 2020 ein intensiver Wettbewerb zwischen den Häfen. Durch die leicht nachlassende Nachfrage, die Drewry für die nordeuropäischen Häfen prognostiziert, ist 2020 keine Entspannung zu erwarten. Gleichzeitig ist durch die Übernahmen und Fusionen sowie durch die Bildung neuer Allianzen die Verhandlungsmacht der Reeder gegenüber den Hafenbetreibern spürbar gestiegen.
Die Lage auf dem Containerschifffahrtsmarkt ist weiterhin angespannt. Der Zuwachs an Gesamtkapazität der Containerschiffflotte soll sich 2020 durch nachlassende Bestelltätigkeit der Reeder und verzögerte Auslieferungen nach Einschätzung des Marktforschungsinstituts AXS Alphaliner weiter abschwächen. Insgesamt soll die Gesamtkapazität der Containerschiffflotte im Prognosezeitraum mit 3,1 % langsamer wachsen als die weltweite Nachfrage. Für 2020 wird die Auslieferung von etwa 200 Schiffen mit einer Stellplatzkapazität von rund 1,1 Mio. TEU erwartet. Davon werden 20 Schiffe der +18.000-TEU-Klasse angehören. Die Marktbedingungen für die Reeder werden 2020 als Folge der Einführung der IM02020-Verordnung durch die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) als Maßnahme zur Verringerung des Einsatzes von niedrigschwefeligem Treibstoff herausfordernd. Gleichwohl geht Drewry davon aus, dass die Reeder ihre Mehrbelastung durch die erhöhten Bunkerkosten an die Kunden weitergeben können, und erwartet für den Prognosezeitraum ein Wachstum der durchschnittlichen Frachtraten von 6,6 %. Allerdings ist die Frachtratenentwicklung stark von der hohen Volatilität der Rohölpreise und den dadurch schwer prognostizierbaren Bunkerkosten abhängig.
Im Hinblick auf das ungebrochene Schiffsgrößenwachstum und das damit verbundene erhöhte Mengenaufkommen pro Schiffsanlauf wird der Druck auf die Terminals und die Hinterlandtransportsysteme weiter zunehmen.
| Wachstumserwartung in Deutschland in % |
2020 | Trend vs. 2019 |
| Transportaufkommen | 1,7 | ↗ |
| Straßenverkehr | 1,9 | ↗ |
| Eisenbahnverkehr | 1,3 | ↗ |
| Kombinierter Verkehr | 4,6 | ↗ |
| Transportleistung | 2,5 | ↗ |
| Straßenverkehr | 2,7 | ↗ |
| Eisenbahnverkehr | 2,5 | ↗ |
| Kombinierter Verkehr | 4,6 | ↗ |
Quelle: Gleitende Mittelfristprognose für den Güter- und Personenverkehr im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur; September 2019
Die zuletzt im September 2019 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur herausgegebene Mittelfristprognose für den Güter- und Personenverkehr in Deutschland sieht für das Jahr 2020 eine beschleunigte Entwicklung im gesamten deutschen Güterverkehrsmarkt. Die Experten rechnen für den gesamtmodalen Güterverkehr gegenüber dem Vorjahr mit einer kräftigen Steigerung sowohl des Transportaufkommens als auch der Transportleistung (als Produkt aus Transportmenge und Transportentfernung). Vom beschleunigten Wachstum dürften alle Verkehrsträger profitieren. Für den Straßengüterverkehr wird für 2020 im Transportaufkommen ein Zuwachs von 1,9 % und in der Transportleistung von 2,7 % prognostiziert. Der Eisenbahngüterverkehr soll nach schwachen Jahren auf seinen längerfristigen Wachstumspfad zurückfinden. Nach einem Rückgang um 1,1 % im Vorjahr wird im Prognosezeitraum ein um 1,3 % höheres Güteraufkommen auf der Schiene geschätzt. Gleichzeitig wird auch in der Transportleistung wieder ein Wachstum von 2,5 % im Jahr 2020 erwartet. Noch dynamischer soll sich der Kombinierte Verkehr entwickeln, dessen Aufkommen und Leistung voraussichtlich jeweils um 4,6 % zulegen werden.
Die im Geschäftsbericht 2018 veröffentlichte Prognose wurde für die Mengengrößen Containerumschlag und Containertransport sowie für den Umsatz übertroffen. Der Wert für das Betriebsergebnis EBIT hat sich wie prognostiziert entwickelt. Auch aufgrund von Nachholeffekten lag das Investitionsniveau oberhalb des prognostizierten Wertes. Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage
Die inzwischen weltweit eingetretene Coronavirus-Pandemie hat in den betroffenen Ländern zu Maßnahmen zur Eindämmung der Virusverbreitung in einem bisher nicht bekannten Ausmaß geführt.
Die Maßnahmen zielen in den betroffenen Ländern auf die Reduzierung der sozialen Kontakte zwischen den Menschen ab. Sowohl auf nationaler Ebene als auch im internationalen Verkehr führt dies zu einer Kontraktion bei der wirtschaftlichen Tätigkeit, deren Tiefe und zeitliche Erstreckung nicht verlässlich abgeschätzt werden kann.
Die Kontraktion erfasst durchgängig alle Wirtschaftsbereiche und somit auch den für die HHLA wichtigen internationalen Handel.
Eine Prognose ist unter diesen Rahmenbedingen nicht verlässlich möglich, es ist aber davon auszugehen, dass Umsatz und Betriebsergebnis (EBIT) im Teilkonzern Hafenlogistik stark unter Vorjahr liegen werden. Primäre Ursache hierfür sind mögliche mindestens temporär auch starke Rückgänge von Containerumschlag und -transport.
Auch beim Betriebsergebnis (EBIT) des Teilkonzerns Immobilien wird ein deutlich unter Vorjahr liegendes Ergebnis für möglich gehalten. Auf Konzernebene ist basierend auf den zuvor genannten Effekten mit einem starken Rückgang des Betriebsergebnisses (EBIT) zu rechnen.
Aufgrund der zuvor beschriebenen Unsicherheiten fokussiert sich die HHLA in der finanziellen Steuerung auf die Sicherung der Liquidität. Die HHLA wird hierfür laufend die Investitionsansätze und die Kostenentwicklung überprüfen und anpassen.
Aufgrund der zum 31. Dezember 2019 vorhandenen Liquidität und der zuvor genannten Maßnahmen einerseits und auf der Grundlage möglicher Abschätzungen für das Gesamtjahr 2020 andererseits, geht die HHLA davon aus, dass die Liquidität trotz Coronavirus-Pandemie induzierter Belastungen ausreichen wird, um den fälligen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Ein weiterer Fokus der Steuerung liegt auf dem Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Aufrechterhaltung des Betriebes der systemrelevanten kritischen Infrastrukturen in den Segmenten Container und Intermodal.
Jedes unternehmerische Handeln ist untrennbar mit Risiken und Chancen verbunden. Die HHLA sieht ein wirksames Management von Risiken und Chancen als einen bedeutenden Erfolgsfaktor zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts an.
Die Steuerung von Risiken und Chancen ist im HHLA-Konzern integraler Bestandteil der Unternehmensführung. Wesentliche Eckpfeiler des Risiko- und Chancenmanagements sind der Planungs- und Controlling-Prozess, die Organe der Konzerngesellschaften und das Berichtswesen. Um eine erfolgreiche Geschäftsentwicklung sicherzustellen, überprüft der Vorstand der HHLA regelmäßig Strategie, Ziele und Steuerungsmaßnahmen unter Berücksichtigung des Risiko- und Chancenprofils.
Das Risiko- und Chancenmanagement der HHLA fördert den bewussten Umgang mit unternehmerischen Risiken und Chancen. Es zielt darauf ab, Risiken rechtzeitig zu erkennen sowie Maßnahmen zur Risikobewältigung oder -vermeidung zu ergreifen und Chancen zu nutzen, eine Bestandsgefährdung des HHLA-Konzerns jedoch zu vermeiden. Die Förderung unternehmerischen Denkens und eigenverantwortlichen Handelns ist dabei ein bedeutender Baustein.
Wesentliche Elemente des Risikomanagementsystems sind: Identifizierung, Bewertung, Steuerung, Überwachung und Berichterstattung der Risiken, klare Verantwortlichkeiten der Prozessbeteiligten (Geschäftsführung von Konzerngesellschaften, interne Revision, Konzerncontrolling), Einbeziehung sämtlicher Mehrheitsgesellschaften sowie at equity konsolidierten Gesellschaften in den Risikokonsolidierungskreis. Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung und behandelt und bewertet die Berichte zum Risikomanagement quartalsweise.
Risiken werden im Rahmen des jährlich durchzuführenden Planungsprozesses inventarisiert. Identifizierte Risiken werden eindeutig beschrieben und entsprechend den definierten Risikofeldern klassifiziert.
| < 25 % |
≥ 25 % |
>50 % |
≥ 75 % |
| unwahrscheinlich | möglich | wahrscheinlich | sehr wahrscheinlich |
| Konzerneigenkapital | ||||
| < 1 % |
< 5% | < 10% | < 25 % |
≥ 25 % |
| unbedeutend | mittel | bedeutend | schwerwiegend | bestandsgefährdend |
Ein Risiko wird durch die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos und die mögliche Schadenshöhe bewertet. Die Schadenshöhe spiegelt die bei Risikoeintritt zu erwartende Minderung des operativen Ergebnisses oder des Cashflows vor Steuern wider.
Die Risikobewertung erfolgt unter Einbeziehung von gegebenen bzw. realistisch anzunehmenden Umständen. Dabei können neben Schätzungen und wirtschaftlichen oder mathematischstatistischen Ableitungen auch aus der Planung abgeleitete Sensitivitäten herangezogen werden. Um konzernweit eine konsistente Darstellung und Bewertung identifizierter Risiken sicherzustellen, erfolgt eine fortlaufende Abstimmung zwischen den Konzerngesellschaften, Bereichen bzw. Stabsabteilungen und dem zentralen, in der Holding angesiedelten Risikomanagement.
Aufbauend auf der Risikoidentifizierung und der Risikobewertung werden Steuerungsmaßnahmen definiert, die die Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder Schadenshöhe zielgerichtet reduzieren sollen. Hierdurch erfolgt eine Unterscheidung zwischen Bruttorisiko (ohne Berücksichtigung von Maßnahmen) und Nettorisiko (unter Berücksichtigung von Maßnahmen).
Die Risiken werden laufend beobachtet und wesentliche Veränderungen quartalsweise berichtet und dokumentiert. Darüber hinaus wird bei Auftreten, Wegfall oder Änderung wesentlicher Risiken ad hoc berichtet. Die Risikoberichterstattung erfolgt nach konzernweit einheitlichen Berichtsformaten, um ein konsistentes Gesamtbild der Risiken entwickeln zu können.
Mit dem Risikomanagement korrespondiert das Chancenmanagement. Die Identifikation von Chancen und die Planung von Maßnahmen erfolgen systematisiert im jährlichen Planungsprozess. Auf eine Quantifizierung wird bei der Identifikation der Chancen verzichtet. Grundlage des Chancenmanagements sind die Beobachtung und Analyse der individuellen Märkte sowie die frühzeitige Erkennung und Bewertung von Trends, aus denen sich die Identifikation der Chancen ableitet. Dabei werden sowohl gesamtwirtschaftliche, branchenspezifische als auch regionale oder lokale Entwicklungen einbezogen. Zu den Aufgaben der Konzerngesellschaften gehört es, strategische Chancen in ihren Kernmärkten wahrzunehmen. Durch den Vorstand der HHLA wird hierfür der strategische Rahmen gesetzt. Der Vorstand der HHLA nutzt für die Planung, Steuerung und Kontrolle von segmentspezifischen oder -übergreifenden strategischen Projekten im Wesentlichen eigene, in der Holding angesiedelte Ressourcen.
Die wesentlichen Elemente des Risiko- und Chancenmanagementsystems und der Risiko- und Chancenberichterstattung sind in einer Konzernrichtlinie beschrieben. Die Systematik ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Das interne Kontrollsystem der HHLA soll sicherstellen, dass die unternehmensweiten (Rechnungslegungs-)Prozesse einheitlich, transparent und zuverlässig sowie im Einklang mit den gesetzlichen Normen und den unternehmensinternen Handlungsanweisungen erfolgen. Es umfasst Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Risikoreduzierung sowie zur Sicherung der Wirksamkeit und Ordnungsmäßigkeit der Prozessabläufe.
Auf Basis von dokumentierten Prozessen, Risiken und Kontrollen wird das interne Kontrollsystem regelmäßig überwacht sowie bewertet und schafft so Transparenz hinsichtlich Aufbau und Funktionsfähigkeit für die interne und externe Berichterstattung.
Das interne Kontrollsystem und Risiko- und Chancenmanagement der Rechnungslegung basiert auf den Kriterien, die in dem vom Committee of Sponsoring Organizations of the Tread-way Commission (COSO) herausgegebenen Arbeitspapier "Internal Control - Integrated Framework" festgelegt sind. Prozessabläufe der Rechnungslegung werden dahingehend beurteilt, ob Risiken der Sicherstellung von Existenz, Vollständigkeit, Genauigkeit, Bewertung, Eigentum und Ausweis von Geschäftsvorfällen entgegenstehen. Darüber hinaus erfolgt eine Risikobeurteilung hinsichtlich der Möglichkeit von dolosen Handlungen. Spezifische Risiken der Rechnungslegung können aus dem Abschluss ungewöhnlicher oder komplexer Geschäfte entstehen. Zudem ist die Verarbeitung von nicht routinemäßigen Geschäftsvorfällen einem latenten Fehlerrisiko unterworfen. Bei Ansatz und Bewertung von Bilanzpositionen werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern notwendigerweise Ermessensspielräume zugestanden, woraus weitere Risiken entstehen können.
Interne Kontrollen sollen sicherstellen, dass Risiken der Rechnungslegung reduziert und Geschäftsvorfälle bilanziell richtig erfasst, aufbereitet und gewürdigt, dokumentiert sowie zeitnah und korrekt buchhalterisch in die Finanzberichterstattung übernommen werden. Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen sind Kontrollen installiert.
Die Überwachung des internen Kontrollsystems und Risiko-und Chancenmanagements der Rechnungslegung obliegt der Revision. Darüber hinaus nimmt der Abschlussprüfer im

Rahmen der Prüfung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Stichproben vor.
Dem internen Kontrollsystem und Risiko- und Chancenmanagement der Rechnungslegung sind Grenzen gesetzt, unabhängig davon, wie sorgfältig es ausgestaltet ist. Als Konsequenz kann mit absoluter Sicherheit weder gewährleistet werden, dass die Ziele der Rechnungslegung erreicht, noch, dass Falschaussagen vermieden oder aufgedeckt werden.
Die Aufgaben und Funktionen der Rechnungslegung sind im Konzern eindeutig abgegrenzt. So existieren klare Funktionstrennungen zwischen Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung, Einzelabschluss- und Konzernabschlusserstellung sowie zwischen diesen Abteilungen und der jeweiligen Segmentbuchhaltung. Die Trennung von Ausführungs-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen und deren Wahrnehmung durch verschiedene Personen reduziert die Möglichkeit von dolosen Handlungen. Konzernweit wurden mehrstufige Genehmigungs- und Freigabewertgrenzen für Bestellwesen, Zahlungsverkehr sowie Buchhaltung festgelegt. Diese beinhalten insbesondere auch ein Vier-Augen-Prinzip. Das konzernweit geltende Bilanzierungshandbuch regelt die einheitliche Anwendung und Dokumentation der Bilanzierungsregeln. Darüber hinaus existieren weitere rechnungslegungsrelevante Richtlinien, die wie das Bilanzierungshandbuch regelmäßig überprüft und ggf. aktualisiert werden.
Die Erfassung buchhalterischer Vorgänge erfolgt im Wesentlichen durch Buchhaltungssysteme des Herstellers SAP. Zur Aufstellung des Konzernabschlusses der HHLA werden durch die Konzerngesellschaften die jeweiligen Einzelabschlüsse durch weitere Informationen zu standardisierten Berichtspaketen ergänzt, die dann für sämtliche Konzerngesellschaften in das Konsolidierungsmodul SAP ECCS eingestellt werden.
Die IT-Systeme sind gegen unberechtigten Zugriff geschützt. Zugriffsberechtigungen werden funktionsbezogen vergeben. Lediglich die für die Abbildung der Geschäftsvorfälle verantwortlichen Bereiche sind mit einem sogenannten Schreibzugriff ausgestattet. Bereiche, die Informationen weiterverarbeiten, verwenden einen Lesezugriff. Die Grundsätze der funktionsbezogenen Berechtigungen sind in einer SAP-Berechtigungsrichtlinie festgehalten. Diese ist Bestandteil einer umfassenden IT-Sicherheitsrichtlinie, welche den generellen Zugang zu den IT-Systemen regelt.
Externe Dienstleister werden für Pensionsgutachten, steuerrechtliche Sachverhalte sowie anlassbezogen für Gutachten und Projekte eingesetzt.
Im Rahmen des Konzernabschlusses sind die konkreten formalen Anforderungen an den Konsolidierungsprozess klar geregelt. Neben der Festlegung des Konsolidierungskreises ist auch die verbindliche Verwendung eines standardisierten und vollständigen Berichtspakets durch die Konzerngesellschaften im Detail festgelegt. Darüber hinaus erfolgen konkrete Vorgaben zur Abbildung und Abwicklung des Konzernverrechnungsverkehrs und der darauf aufbauenden Saldenabstimmungen oder zur Ermittlung des beizulegenden Werts von Beteiligungen. Im Rahmen der Konsolidierung erfolgt durch das Konzernrechnungswesen eine Analyse und ggf. Korrektur der durch die Konzerngesellschaften übermittelten Einzelabschlüsse. Auf Grundlage bereits systemtechnisch in SAP ECCS festgelegter Kontrollmechanismen bzw. durch systemtechnische Plausibilitätskontrollen werden fehlerhafte Daten identifiziert und ggf. korrigiert.
Die Revision prüft die Risikomanagementprozesse und die Wirksamkeit und Angemessenheit der prozessintegrierten Kontrollen im Rahmen ihrer Prüfungen. Der Aufsichtsrat der HHLA befasst sich mit der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems. Der Abschlussprüfer nimmt im Auftrag des Aufsichtsrates im Rahmen der Konzernabschlussprüfung eine Beurteilung des Risikofrüherkennungs- und -überwachungssystems vor.
Die nachfolgende Risikoberichterstattung stellt den Kenntnisstand vor der weltweiten Verbreitung des Coronavirus dar. Zu den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die erwartete Ertragslage verweisen wir auf den Prognosebericht.
Die Risiko- und Chancenlage des HHLA-Konzerns bildet mögliche positive oder negative Abweichungen von der dargestellten Prognose ab.
Die Risikolage des HHLA-Konzerns ist v. a. durch Marktrisiken geprägt. Wesentliche Einflussfaktoren für die Risiko- und Chancensituation sind die weltwirtschaftliche Entwicklung, weiterhin bestehende geopolitische Spannungen, die Entwicklung des Markt- und Wettbewerbsumfelds sowie Unsicherheiten bezüglich der Umsetzung von Infrastrukturprojekten. Die Entwicklung dieser Faktoren wird genau beobachtet und beeinflussbare Kosten sowie die Investitionen werden - soweit skalierbar -flexibel an die absehbare Entwicklung angepasst. Zudem werden IT-Sicherheitsrisiken zunehmend relevant und führen zu einer Intensivierung der entsprechenden Schutzmaßnahmen.
In der nachfolgenden Übersicht sind die wesentlichen Einzelrisiken des HHLA-Konzerns entsprechend den Risikofeldern zusammengefasst und nach ihrer Bedeutung absteigend geordnet.
| Schadenshöhe | Eintrittswahrscheinlichkeit | Trend vs. Vorjahr | |
| Marktrisiken | schwerwiegend | unwahrscheinlich | ↗ |
| Finanzrisiken | mittel | unwahrscheinlich | → |
| Sonstige Risiken | mittel | unwahrscheinlich | → |
| IT-Risiken | mittel | unwahrscheinlich | ↗ |
| Strategische Risiken | mittel | unwahrscheinlich | → |
| Rechtliche Risiken | unbedeutend | unwahrscheinlich | → |
Da die konjunkturellen Aussichten und die Bewertung der kunden- und wettbewerbsseitigen Marktrisiken einer Prognoseunsicherheit unterliegen, stellen die beschriebenen Risiken und Chancen eine Momentaufnahme dar. Über Veränderungen der Risiko- und Chancenlage des HHLA-Konzerns wird fortlaufend im Rahmen des Halbjahresfinanzberichts und - sofern bedeutsam - im Rahmen der Quartalsmitteilungen im ersten und dritten Quartal informiert.
Aus heutiger Sicht zeichnen sich keine den Fortbestand der HHLA gefährdenden Risiken ab. Der Vorstand der HHLA ist davon überzeugt, die sich bietenden Chancen auch in der Zukunft nutzen zu können, ohne dabei unvertretbar hohe Risiken einzugehen. Die nachfolgenden Ausführungen beschreiben die wesentlichen auf Konzernebene identifizierten Risiken und Chancen unter Berücksichtigung von Maßnahmen. Darüber hinaus sind keine weiteren wesentlichen Risiken erkennbar oder sie sind durch Versicherungen weitgehend abgedeckt.
Eine wesentliche Voraussetzung für die zukünftige Entwicklung von Containerumschlag, Transportvolumen und Logistikdienstleistungen ist die Wachstumsdynamik der Volkswirtschaften, für deren Warenströme die HHLA Dienstleistungen erbringt.
Forschungsinstitute erwarten weiterhin ein moderates Wachstum der Weltwirtschaft in den kommenden Jahren, wobei die Prognosen für 2020 im Laufe des Geschäftsjahres 2019 wiederholt nach unten korrigiert wurden und unter den Werten der Vorjahre liegen. Ursächlich hierfür sind die derzeitigen protektionistischen Tendenzen und geopolitischen Spannungen. So bestehen in Europa weiterhin Unsicherheiten hinsichtlich der Auswirkungen eines ungeordneten Brexits und der Entwicklung der italienischen Schuldenkrise. Die direkten Auswirkungen eines möglichen Brexits sind für die HHLA unwesentlich, da der Anteil der an unseren Hamburger Terminals umgeschlagenen Container mit Herkunft oder Ziel Großbritannien sehr gering sind. Zudem ist die zukünftige Entwicklung der Welthandelsströme als Folge protektionistischer Tendenzen, die sich in Handelskonflikten zeigen, weiterhin mit Unsicherheiten behaftet, auch wenn sich der Konflikt zwischen den USA und China zum Ende des Geschäftsjahrs 2019 entspannt hat. Darüber hinaus wird das weltweite Wirtschaftsklima durch globale geopolitische Risiken, das Auslaufen des INF-Vertrags zur Rüstungskontrolle im August 2019 und die Krisensituation in Nahost belastet. Hinzu kommen weitere bzw. verlängerte Sanktionen gegenüber Russland sowie Währungskrisen und die Volatilität des Ölpreises. Wirtschaftliches Umfeld
Für China, das wichtigste Fahrtgebiet für den Hamburger Hafen, wird für 2020 ein geringfügig reduziertes Wirtschaftswachstum erwartet. Wichtiger ist jedoch, dass dieses Wachstum vor allem von der Inlandsnachfrage getragen wird und damit nur zu einem geringen Teil den internationalen Handel stützt. Risiken, die infolge des Coronavirus zu erwarten sind, lassen sich zurzeit noch nicht verlässlich abschätzen.
Chancen einer höheren Mengendynamik ergeben sich aus den Wachstumspotenzialen mittel- und osteuropäischer Volkswirtschaften wie z. B. Polen, Tschechien, Slowakei und Ungarn, die einen nicht zu vernachlässigenden Teil ihres interkontinentalen Warenaustauschs über den Hamburger Hafen abwickeln. Es besteht dabei die Chance, von einer über den Erwartungen liegenden Konjunkturentwicklung sowie einer damit einhergehenden stärkeren Mengendynamik durch die Realisierung von Skaleneffekten in der Abfertigung und ein höheres Mengenaufkommen in den nachlaufenden Transportsystemen ergebniswirksam profitieren zu können. Eine schrittweise Aufhebung der Wirtschaftssanktionen gegenüber der Russischen Föderation könnte ebenfalls positive Auswirkungen auf die Mengenentwicklung generieren.
Die Einschätzungen des Marktforschungsinstituts Drewry zu den Entwicklungen im Containerverkehr wurden angesichts der weiter gesenkten Erwartungen für die Weltwirtschaft angepasst. So erwartet Drewry für 2020 zwar einen Anstieg des weltweiten Containerumschlags und des für die HHLA bedeutsamen Nordeuropa-Asien-Verkehrs. Dieser verlangsamt sich jedoch im Vergleich zu vorangegangenen Prognosen. Mögliche Auswirkungen des in China aufgetretenen Coronavirus sind in dieser Schätzung noch nicht enthalten. Hierauf basierende Mengen- und Auslastungsrisiken bleiben somit für die HHLA relevant, werden jedoch weiterhin als unwahrscheinlich eingestuft.
Zur Früherkennung werden die Umschlag- und Transportmengen in den für die HHLA relevanten Märkten intensiv beobachtet. Die beeinflussbaren Kosten sowie die Investitionen, z. B. zum weiteren Ausbau der Containerterminals, werden, soweit skalierbar, flexibel an die absehbare Nachfrage angepasst.
Im Containerumschlag steht die HHLA mit anderen Terminalbetreibern in Nordeuropa in direkter Konkurrenz. Wettbewerbsrelevante Faktoren sind neben der Preisgestaltung vor allem die Zuverlässigkeit und die wasserseitige Produktivität sowie der Umfang und die Qualität der Dienstleistungen rund um den Containerumschlag. Zudem wirken sich die geografische Lage, die Reichweite und Qualität der jeweiligen Hinterlandanbindung sowie die seeseitige Erreichbarkeit der Häfen auf die Wettbewerbsposition der Terminalbetreiber aus. Die Preissensibilität der Reederkunden könnte sich weiter verstärken, wodurch Mengen zu Wettbewerbern abwandern könnten. Die Wettbewerbsintensität im schienengebundenen Containertransport erhöht sich im Zuge der vielfältigen zu beobachtenden Bewegungen am Markt wie z. B. der Ankündigung von Reedern und Logistikunternehmen, eigene Verkehre zu etablieren. Die entsprechenden Mengenverlagerungs- und Erlösrisiken bei den intermodalen Tochtergesellschaften der HHLA steigen daher im Vergleich zum Vorjahr.
Die Wettbewerbsfähigkeit der HHLA wird durch die Weiterentwicklung von Servicequalität und betrieblichem Leistungsvermögen stetig gesteigert. In der Schiffsabfertigung konzentrieren sich die Aktivitäten vor allem darauf, die Effizienz der Umschlagleistungen zu erhöhen und auf die zunehmenden Spitzenlasten bei der Abfertigung von Großcontainerschiffen auszurichten. Um ihre Position in der Umschlagtechnologie weiter auszubauen, arbeitet die HHLA an Systeminnovationen und Prozessoptimierungen. Darüber hinaus verbinden die Bahngesellschaften der HHLA mit einer wachsenden Zahl hochfrequenter Shuttle-Systeme und Direktverbindungen die europäischen Seehäfen mit dem mittel- und osteuropäischen Hinterland. Investitionen in eigene Hub-Terminals sowie in eigenes rollendes Material und eigene Loks stärken die Leistungsfähigkeit des Hinterlandnetzwerks der HHLA zusätzlich.
Darüber hinaus können ordnungspolitische Maßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs im intermodalen Wettbewerb steigern.
Die Reederkunden der HHLA stehen in der Containerlinienschifffahrt seit Jahren in einem starken Wettbewerb. Als Ursachen hierfür können im Wesentlichen strukturelle Überkapazitäten sowie niedrige Frachtraten angeführt werden. Der Kostendruck und der hieraus folgende Konsolidierungsdruck auf Seiten der Linienreeder bleibt auch zukünftig hoch.
Für die HHLA bestehen durch die seit 2017 andauernde Neuformierung der Konsortial- und Dienstestruktur im Asien-Europa-Verkehr weiterhin Risiken und Chancen durch temporäre oder strukturelle Verlagerungen von Diensten zwischen den Häfen der Nordrange. Aufgrund der mit dem Schiffsgrößenwachstum einhergehenden höheren Mengen je Dienst und Schiffsanlauf steigen zudem die Auswirkungen auf die Auslastungssituation der Seehafenterminals. Wesentliche Änderungen der aktuellen Konsortialstruktur werden derzeit jedoch als unwahrscheinlich angesehen.
Die HHLA arbeitet in der Schiffsabfertigung mit vielen Reedereien auf neutraler Basis zusammen ("Multi-User-Prinzip"). Dies versetzt die HHLA grundsätzlich in die Lage, auf Veränderungen in der Containerlinienschifffahrt flexibel einzugehen. Darüber hinaus soll der Mehrwert für den Kunden durch den Ausbau der Großschiffsabfertigung, die Weiterentwicklung von Servicequalität und betrieblichem Leistungsvermögen sowie die Optimierung kundenspezifischer Prozesse weiter gesteigert werden.
Je nach Kundenstruktur kann es auch in kleineren Konzerngesellschaften zur Abhängigkeit von einzelnen Kunden kommen. Dieser Abhängigkeit wird z. B. durch die Optimierung der Servicequalität begegnet. Gleichzeitig wird die Akquisition von Neukunden angestrebt.
Die von der HHLA eingesetzten Umschlaggeräte sind zum Teil Spezialgeräte, wodurch Abhängigkeiten von Lieferanten bei der Wartung oder der Beschaffung von Ersatzteilen entstehen können. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen im Betriebsablauf führen. Zudem können ungeplante Preissteigerungen strategischer IT-Lieferanten nicht ausgeschlossen werden. Eine strategische und partnerschaftliche Einbindung von Lieferanten sowie die Optimierung der Lieferantenbasis dienen dazu, entsprechende Risiken weiter zu reduzieren.
Die im Segment Intermodal operierenden HHLA-Gesellschaften haben für die Schienennetznutzung Trassenentgelte an die jeweiligen Staatsbahnen bzw. Netzbetreiber zu entrichten und kaufen darüber hinaus Traktionsleistungen ein.
Grundsätzlich werden der diskriminierungsfreie Zugang und die verkehrsträgerneutralen Trassenentgelte der weitgehend in öffentlichem Besitz befindlichen Schieneninfrastruktur in Deutschland durch die Bundesnetzagentur bzw. das Eisenbahn-Bundesamt sowie auf EU-Ebene durch entsprechende Behörden im Ausland überwacht. Gleichwohl besteht aufgrund der Monopolstellung der staatlichen Netzeigentümer und -betreiber unverändert das Risiko, dass die Profitabilität der Bahngesellschaften durch eine nicht verkehrsträger- und wettbewerbsneutrale Trassenentgeltpolitik beeinträchtigt wird. Die Risiken erhöhter Traktions-/Trassenkosten zählen im Gegensatz zum Vorjahr aufgrund einer Verschiebung der Risikoschwerpunkte des Konzerns derzeit nicht zu den wesentlichen Risiken des HHLA-Konzerns, werden jedoch weiterhin erfasst und beobachtet. 3. Sonstige Risiko- und Chancenfaktoren, 4. IT-Risiken
Um die Abhängigkeit von Traktionsleistungen der Staatsbahnen zu verringern und die Produktionsqualität zu erhöhen, wird der bedarfsgerechte Ausbau eigener Anlagen und des Bestands an eigenem rollenden Material und eigenen Lokomotiven weiter vorangetrieben. Der durchgängige Transport mit eigenem Betriebsvermögen gewährleistet eine hohe Qualität in der Prozesskette. Ziel der HHLA ist es, ihren Kunden eine Logistikkette von höchster Qualität und Zuverlässigkeit anzubieten. Damit wird der Standort Hamburg weiter gestärkt: Leistungsfähige Seehafenterminals fördern Chancen der Mengenentwicklung im Hinterland, intelligente Transportsysteme mit niedriger Kostenstruktur das Containeraufkommen im Hafen.
Wenn sich die Nachfrage nach den Dienstleistungen der HHLA nicht wie erwartet entwickelt, besteht aufgrund der Fixkostenintensität des Geschäftsmodells das Risiko, dass auslastungsbedingte Ergebnisabweichungen kurzfristig nur eingeschränkt kompensiert werden können. Eine hinter den Erwartungen zurückbleibende wirtschaftliche Entwicklung kann so zu einem Wertberichtigungsbedarf bei Vermögenswerten (im Wesentlichen Sachanlagen und Finanzanlagevermögen) führen. Die HHLA prüft regelmäßig die Werthaltigkeit der Vermögensgegenstände und nimmt falls erforderlich Korrekturen vor. Die Risikobewertung erhöht sich u. a. im Zuge der derzeit gestiegenen Wettbewerbsintensität im Hamburger Hafen, ein Risikoeintritt wird als möglich angesehen.
Die HHLA erbringt ihre Leistungen schwerpunktmäßig in Europa und fakturiert damit weitgehend in Euro. In den Segmenten Intermodal und Logistik werden grenzüberschreitende Leistungen erbracht, darüber hinaus wird in der Ukraine ein Containerterminal betrieben. Hier wird im Wesentlichen euro- oder dollarbasiert fakturiert. Währungs- oder Transferrisiken bestehen daher insbesondere durch Kursschwankungen der zentral- und osteuropäischen Währungen. So kann unter anderem das Risiko einer Abwertung der ukrainischen Währung Hrywnja gegenüber dem Planansatz nicht ausgeschlossen werden. Die Bewertung der Wechselkursrisiken reduziert sich jedoch aus Konzernsicht gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen aufgrund der Aufwertung der ukrainischen Hrywnja in den vergangenen 1,5 Jahren. Die Entwicklung der politischen Lage in der Ukraine, insbesondere im Hinblick auf die Krisenregion in der Ostukraine, bleibt darüber hinaus weiter abzuwarten.
Sämtliche HHLA-Gesellschaften, die mit Fremdwährungen operieren, reduzieren das Risiko von Währungsschwankungen durch regelmäßige Kursüberwachungen und sofern möglich ggf. durch den Transfer freier Liquidität in Lokalwährung auf Hartwährungskonten.
Die Liquiditäts- und Ergebnislage der Reeder hat sich 2019 im Vergleich zum Vorjahr trotz der Unsicherheiten in den Märkten verbessert. Wesentlich hierfür waren u. a. niedrigere Bunkerkosten und der bessere Umgang mit den eingesetzten Schiffskapazitäten, angepasst an die jeweilige Nachfrage. Jedoch bleibt aufgrund des anhaltenden Ungleichgewichts von Handelsvolumen und Schiffsraum sowie der nicht absehbaren Entwicklung der Bunkerpreise durch die IM02020-Verordnung und der volatilen Frachtraten das Risiko einer Kundeninsolvenz mit entsprechenden Umschlag- und Forderungsverlusten insbesondere im Containersegment weiter relevant. Die Risikobewertung bleibt gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert, ein Risikoeintritt wird weiterhin als unwahrscheinlich angesehen.
Die HHLA setzt zur Reduzierung von Delkredererisiken Bonitätsprüfungen ein. Um eine genaue Beobachtung der Forderungsbestände sowie des Zahlungsverhaltens zu ermöglichen, findet ein aktives Forderungsmanagement statt.
Die geldpolitischen Entscheidungen der Europäischen Zentralbank können zu einem weiteren Absinken des für die Barwertermittlung der Pensionsverpflichtung relevanten Referenzzinssatzes führen. Ein Absinken des geplanten Niveaus kann zu einer weiteren Erhöhung des versicherungsmathematischen Verlusts verbunden mit einer sinkenden Eigenkapitelquote führen. Vor dem Hintergrund der erwarteten Zinsentwicklung hat sich die potenzielle Schadenshöhe im Vergleich zur Vorjahresinventur erhöht. Die HHLA überwacht die Entwicklung des Zinsniveaus, um gegebenenfalls die Rückstellungshöhe anzupassen.
Das Gerichtsverfahren über die Anerkennung weiterer Anwartschaften, die über die bisherigen Regelungen hinausgehen, wurde zugunsten der HHLA abgeschlossen.
Weitere Informationen zu nachgelagerten Ausfallrisiken, Liquiditätsrisiken, Zins- und Währungsrisiken einschließlich der risikobegrenzenden Maßnahmen und des Managements dieser Risiken finden sich im Konzernanhang im Rahmen der Berichterstattung zu Finanzinstrumenten. Konzernanhang, Tz. 47 Management von Finanzrisiken
Aufgrund der baulichen Gegebenheiten und des notwendigerweise wassernahen Betriebs der Hamburger Hafenanlagen und Gebäude der HHLA besteht grundsätzlich ein Sturmflutrisiko. Die Maßnahmen zum Hochwasserschutz der HHLA und der Freien und Hansestadt Hamburg haben in den vergangenen Jahren jedoch zu einer deutlichen Verringerung dieses Risikos geführt.
Für den Fall des Risikoeintritts gibt es umfangreiche Notfallprogramme der Behörden, der Hafenunternehmen und in der Speicherstadt, um mögliche Schäden gering zu halten. Zudem sind die Sachschadenrisiken über Versicherungen in angemessenem Umfang abgedeckt.
Die denkmalgeschützten Gebäude der Speicherstadt wurden und werden von der HHLA grundinstandgesetzt und saniert. Die Projektentwicklung im Bestand ist durch eine hohe Komplexität für Planer und Ausführende gekennzeichnet.
Aufgrund der Komplexität können Mängel in der Planung und Ausführung durch Vertragspartner trotz umfassender Qualitätssicherungsmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden. Die HHLA setzt sich für eine zügige, umfassende und nachhaltige Mängelbeseitigung ein, wenn erforderlich, begleitet von Rechtsmaßnahmen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass anteilig Kosten bei der HHLA verbleiben. Die Risiken sind im Vergleich zum Vorjahr gestiegen und somit erstmalig Bestandteil der wesentlichen Risiken des Konzerns.
Über ein rein organisches Wachstum hinaus prüft und bewertet die HHLA systematisch Akquisitionsoptionen. Im Fokus potenzieller Beteiligungen stehen dabei Hafenprojekte in perspektivisch attraktiven Wachstumsmärkten. Maßgebliche Entscheidungskriterien sind neben strategischen Aspekten und Synergien mit vorhandenen HHLA-Aktivitäten vor allem die Wachstumsperspektiven, die zu erwartende Rendite auf das eingesetzte Kapital sowie die Bewertung des unternehmerischen Chancen- und Risikoprofils.
Die HHLA ist finanziell solide aufgestellt. Damit sind die finanziellen Voraussetzungen für weitere Akquisitionen gegeben.
Basierend auf dem Anspruch der HHLA, Motor des digitalen Wandels im Hafen zu sein, sollen weiterhin Innovationen im Bereich der Digitalisierung initiiert und wertsteigernd realisiert werden. Die HHLA beteiligt sich daher an Acceleratoren wie dem Next Logistics Accelerator und dem Next Commerce Accelerator und verfügt über direkte Eigenkapitalbeteiligungen an zukunftsträchtigen Start-ups. Hieraus können sich Chancen zusätzlicher Wertschöpfung eröffnen.
Die HHLA verfolgt u. a. das Ziel, mit innovativen und nachhaltigen Lösungen die Verkehrsinfrastruktur im und um den Hamburger Hafen zu entlasten und die Kapazitäten ihrer Terminalanlagen noch effizienter zu nutzen. So werden u. a. Projekte wie der Test einer Übergabestation für einen Hyperloop-Tunnel oder der Einsatz von Drohnen vorangetrieben. Forschung und Entwicklung Durch die Initiierung weiterer Projekte können sich zukünftig zusätzliche Chancen zur Effizienzsteigerung und entsprechenden Wertschöpfung ergeben.
Bei einem Cyberangriff, z. B. in Form einer Zerstörung oder Geiselnahme von Daten, können zeitweise Einschränkungen oder Ausfälle von IT-Anwendungen und höhere Kosten nicht ausgeschlossen werden. Umfangreiche Maßnahmen wie z. B. Prävention u. a. durch spezifische Filtermechanismen, das Vorhalten von Back-up-Systemen, v. a. für den Austausch von Daten und Informationen, und eine enge Kommunikation mit den Geschäftspartnern dienen jedoch der Abwehr von Angriffen bzw. der deutlichen Reduzierung etwaiger Schadensauswirkungen.
Die Wettbewerbsfähigkeit der HHLA ist maßgeblich von den infrastrukturellen Rahmenbedingungen des Hafen- und Logistikstandorts Hamburg abhängig. Die seewärtigen, die landseitigen und regionalen Verkehrsnetze Hamburgs müssen den Anforderungen der Warenströme und ihrer Verkehrsträger gewachsen sein. Als infrastrukturnahes Unternehmen ist die HHLA ebenso wie ihre Gesellschaften darauf angewiesen, dass die häufig zu ihren eigenen Investitionen komplementären öffentlichen Investitionen und Leistungen rechtzeitig und im geplanten Umfang erfolgen. Defizite bei infrastrukturellen Rahmenbedingungen könnten dazu führen, dass Spitzenlasten bei der Schiffsabfertigung, die sich aus dem anhaltenden Trend einer steigenden Anzahl immer größerer Containerschiffe ergeben, nicht von allen Verkehrsträgern im gleichen Maße verlässlich bewältigt werden können. Dies könnte wiederum dazu führen, dass sich Umschlag- und Transportmengen an den Standorten der HHLA vorbeientwickeln.
Die Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe soll Schiffen mit einem Tiefgang bis zu 14,50 m ermöglichen, den Hamburger Hafen tideabhängig zu bedienen. Schiffe mit einem Tiefgang bis zu 13,50 m sollen tideunabhängig auf der Unterund Außenelbe fahren können. Die Anpassung trägt damit wesentlich zum Erhalt sowie zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens bei. Die Umsetzung der Baumaßnahmen hat begonnen, die Arbeiten sollen Anfang 2021 abgeschlossen sein. Das Baurecht liegt seit August 2018 mit Vorlage des 3. Planergänzungsbeschlusses vor. Die von den Umweltverbänden im September 2018 eingereichte Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss wird im Mai 2020 erneut verhandelt, eine aufschiebende Wirkung auf das Bauprojekt wird derzeit nicht erwartet. Die Reedereien könnten jedoch auch während der Bauphase weiterhin ihre Großschiffliniendienste anders disponieren und Verkehre sich ggf. auch auf Dauer am Hamburger Hafen vorbeientwickeln. Entsprechende Ergebnisbelastungen wären die Folge, werden jedoch weiterhin als unwahrscheinlich angesehen.
Neben der zügigen Umsetzung der Fahrrinnenanpassung sind zum Erhalt und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens sowie zur Optimierung der Abläufe für den hinterlandseitigen Zu- und Ablauf der Warenströme die Modernisierung und der Ausbau der regionalen Straßen- und Schieneninfrastruktur erforderlich. So können z. B. Defizite und verzögerte Ausbaumaßnahmen im Schienennetz zur Schwächung des Hamburger Wettbewerbsvorteils als Eisenbahnhafen führen. Im Intermodalsegment können zudem Mehrkosten oder Verspätungen durch Engpässe im Bahnnetz u. a. aufgrund mangelhafter Bahninfrastruktur oder von Behinderungen durch Baumaßnahmen auftreten. Die Flexibilität durch eigenes rollendes Material trägt u. a. dazu bei, dass wesentliche Ergebnisauswirkungen unwahrscheinlich sind. Für die HHLA besonders wichtige Projekte sind zudem der künftige Ersatz der Köhlbrandbrücke, deren Nutzbarkeit voraussichtlich 2030 enden wird, der Bau der Hafenpassage (A 26) und der Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals einschließlich der Schleusen.
Die HHLA arbeitet bei entsprechenden Projekten eng mit den zuständigen öffentlichen Institutionen zusammen. Darüber hinaus vertritt sie ihre Interessen über die Mitarbeit in entsprechenden Gremien, die Mitwirkung in Verbänden sowie durch eine aktive Öffentlichkeitsarbeit.
Das Fundament integren Handelns bilden gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Zusammenarbeit im Konzern ist von sozialer Verantwortung gegenüber den Beschäftigten geprägt. Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist eine enge, verantwortungsvolle und aktive Einbindung der Arbeitnehmervertretungen innerhalb des Konzerns. Dolose Handlungen sowie generell Rechts- und Wettbewerbsverstöße durch Beschäftigte im Rahmen ihrer Tätigkeit können dennoch nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Zur Risikoreduzierung verfügt die HHLA u. a. neben Richt- und Leitlinien, dem Vier-Augen-Prinzip, prozessimmanenten Kontrollen und der Durchführung von Stichproben im Rahmen des Compliance-Management-Systems über einen Verhaltenskodex, der sich an sämtliche Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Konzerns richtet. Zu den Regelungen des Verhaltenskodex sowie zu weiteren Spezialthemen wie der Vermeidung von Korruption und dem Verhalten im Wettbewerb werden dem aktuellen Risikoprofil entsprechend regelmäßig Schulungen durchgeführt. Hinzu kommen weitere begleitende Kommunikationsmaßnahmen u. a. im Intranet der HHLA und in der HHLA-Team-App. Zudem bestehen für Mitarbeiter und Dritte Möglichkeiten, Hinweise zu Verstößen zu geben (Whistleblower-Hotline). Auf Compliance-Verstöße wird gegebenenfalls mit konkreten Prozessanpassungen zur künftigen Prävention reagiert. So werden zum Beispiel in Fällen von Diebstahl entsprechende Sicherungsmaßnahmen geprüft und gegebenenfalls auch eingeführt, um das Abhandenkommen der betreffenden Gegenstände möglichst zu vermeiden. Darüber hinaus trägt das systembasierte Business-Partner-Screening-Tool, mit dem künftig auch konzernweit die einheitliche risikoorientierte Überprüfung von Geschäftspartnern der HHLA ermöglicht wird, ebenfalls zur frühzeitigen Erkennung von Compliance-Risiken und damit zur Risikominimierung bei.
Gesetzesänderungen, Reformen von Regularien oder die Anpassung von Auflagen können Veränderungen bei HHLA-internen Prozessen oder an Bestandsanlagen erforderlich machen. Ständige Informationsbeschaffung und eine enge Zusammenarbeit mit den entsprechenden Behörden ermöglichen dabei rechtzeitige HHLA-interne Vorbereitungen und vorausschauende Investitionen, welche dazu dienen, die hiermit verbundenen Kosten zu reduzieren.
Umgekehrt können sich auch Chancen aus neuen Regularien entwickeln, die im Wesentlichen die Marktpotenziale von technologischen Innovationen wie z. B. die der HHLA Sky in Bezug auf eine etwaige erweiterte Nutzung des Luftraums erhöhen.
Der folgende Abschnitt beinhaltet die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung von Vorstand und Aufsichtsrat für die HHLA und den Konzern gemäß § 289f HGB bzw. § 315d i.V.m. § 289f HGB.
Eine verantwortungsvolle, transparente und auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung ist seit jeher eine wesentliche Grundlage für den geschäftlichen Erfolg der HHLA. Die HHLA unterstützt den Deutschen Corporate Governance Kodex (im Folgenden "Kodex" oder "DCGK") und die damit verfolgten Ziele und Zwecke daher ausdrücklich. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich auch im Geschäftsjahr 2019 sorgfältig mit der Einhaltung der Empfehlungen und Anregungen des DCGK befasst und am 13. Dezember 2019 ihre jährliche Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben. Die Unternehmensführung und Unternehmenskultur der HHLA und des Konzerns entspricht danach - bis auf die nachfolgend beschriebenen Ausnahmen - den Empfehlungen sowie größtenteils auch den Anregungen des DCGK.
Die aktuelle Entsprechenserklärung - die wie die Entsprechenserklärungen der Vorjahre auch auf der Internetseite der HHLA unter www.hhla.de/corporategovernance E zugänglich ist -lautet wie folgt:
"Vorstand und Aufsichtsrat der Hamburger Hafen und Logistik AG erklären nach pflichtgemäßer Prüfung, dass seit dem 7. Dezember 2018 (Zeitpunkt der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung) den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (,Kodex' oder ,DCGK') in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit folgender Ausnahme entsprochen wurde und zukünftig entsprochen wird:
Nach dem im Februar 2017 neu eingefügten Satz 2 in Nummer 4.2.3 Abs. 2 DCGK soll die mehrjährige Bemessungsgrundlage der variablen Vorstandsvergütung im Wesentlichen zukunftsbezogen sein. Die variable Vergütung des HHLA-Vorstands bemisst sich im Wesentlichen an der Erreichung bestimmter Kennzahlen bzw. Zielgrößen für den Drei-Jahres-Durchschnitt des aktuellen und der beiden vorherigen Geschäftsjahre. Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass die variable Vergütung des HHLA-Vorstands auch in ihrer derzeitigen Ausgestaltung auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtet ist. Unabhängig davon wird sich der Aufsichtsrat im Rahmen der derzeit laufenden Überprüfung des Vergütungssystems für den Vorstand auch damit befassen, ob die variable Vorstandsvergütung künftig angepasst werden soll.
Hamburg, 13. Dezember 2019
Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Der Aufsichtsrat"
Die HHLA fungiert als strategische Management-Holding des Konzerns. Das operative Geschäft wird im Wesentlichen durch in- und ausländische Tochtergesellschaften und Beteiligungen betrieben. Konzernstruktur Die operativen Tätigkeiten werden durch den Vorstand und die bei der HHLA eingerichteten Zentralabteilungen wie z. B. Einkauf, Finanzen, Recht und Personal gesteuert und überwacht. Die Einhaltung der Vorgaben der Unternehmensführung wird durch unternehmensinterne Richtlinien sowie Regelungen in den Satzungen und Geschäftsanweisungen der Tochtergesellschaften und Beteiligungen sichergestellt. Die meisten Tochtergesellschaften verfügen zudem über einen eigenen Aufsichts- oder Beirat, der die jeweilige Geschäftsführung überwacht und beratend begleitet.
Die Einhaltung für die Unternehmenstätigkeit relevanter gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien (nachfolgend auch "Compliance") wird bei der HHLA als wesentlicher Teil der Corporate Governance verstanden. Zur Führungsaufgabe in allen Konzerneinheiten gehört daher auch die Pflicht, für die Einhaltung der in dem jeweiligen Aufgaben- und Verantwortungsbereich einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu sorgen und auf deren Beachtung hinzuwirken. Arbeitsabläufe und Prozesse sind im Einklang mit diesen Regelungen zu gestalten. Herzstück des Compliance-Management-Systems (CMS) der HHLA ist ein Verhaltenskodex, der übergeordnete Grundsätze zu besonders Compliance-relevanten Themen wie z. B. Verhalten im Wettbewerb, Vermeidung von Korruption, Diskriminierung und Interessenkonflikten sowie dem Umgang mit sensiblen Unternehmensinformationen, insbesondere Insiderinformationen, und dem Datenschutz unterliegenden Daten formuliert, siehe www.hhla.de/compli-ance E Im Verhaltenskodex ist darüber hinaus die Möglichkeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Dritte vorgesehen, Hinweise auf Fehlverhalten im Unternehmen zu geben. Der Verhaltenskodex wird ergänzt durch weiterführende Konzernrichtlinien, u. a. zum Thema Korruptionsvermeidung und Verhalten im Wettbewerb. Ein weiteres Element des CMS bilden die systematische, fortlaufende Analyse von Compliance-Risiken und die Verknüpfung mit entsprechenden Maßnahmen, wie z. B. Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Prozessanpassungen zur Minimierung der entsprechenden Risiken. Weiterhin trägt das derzeit eingeführte Business-Partner-Screening-System im Rahmen einer risikoorientierten Überprüfung von Geschäftspartnern zur Reduktion von Compliance-Risiken bei. Die übergeordnete Koordination des CMS obliegt dem Konzern-Compliance-Beauftragten, der direkt an den Vorstand berichtet und sich im Rahmen seiner Tätigkeit u. a. mit der internen Revision und dem Risikomanagement abstimmt. Auch in den einzelnen Konzerneinheiten im In- und Ausland gibt es Ansprechpartner bzw. Beauftragte für Compliance. Den Compliance-Beauftragten obliegt primär auch die Beratung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Compliance-relevanten Themen sowie die weitere Aufklärung bei Hinweisen auf Verstöße. Der Prüfungsausschuss hat im Berichtszeitraum durch entsprechende regelmäßige Berichterstattung des Vorstands und des Konzern-Compliance-Beauftragten die Wirksamkeit des CMS überwacht. Das System wird auch künftig fortlaufend weiterentwickelt.
Nachhaltiges Handeln prägt seit Bestehen des Unternehmens das Geschäftsmodell der HHLA. Nachhaltigkeit oder www.hhla.de/nachhaltigkeit
Das Risikomanagementsystem des HHLA-Konzerns ist eingehend im Risiko- und Chancenbericht als Teil des Lageberichts dargestellt. Risiko- und Chancenbericht
Die zeitnahe Information der Aktionärinnen und Aktionäre und der interessierten Öffentlichkeit über wichtige Themen ist für die HHLA integraler Bestandteil guter Corporate Governance. Informationen über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns sowie über wesentliche Geschäftsereignisse erfolgen insbesondere durch die Finanzberichte (Geschäftsbericht, Halbjahresfinanzbericht und Quartalsmitteilungen), Analysten-und Bilanzpressekonferenzen, Analysten- und Pressegespräche, Presse- und ggf. Ad-hoc-Mitteilungen sowie in den Hauptversammlungen. Ein ständig nutzbares und aktuelles Kommunikationsmedium ist die Internetseite www.hhla.de , die alle relevanten Informationen in deutscher und englischer Sprache verfügbar macht. Neben Informationen zum HHLA-Konzern und zur HHLA-Aktie ist dort auch der Finanzkalender zu finden, der einen Überblick über wichtige Termine bietet. Die Investor-Relations-Abteilung steht als Ansprechpartner für Fragen von Aktionären, Investoren und Analysten zur Verfügung.
Entsprechend den Vorgaben des deutschen Aktienrechts verfügt die HHLA über ein duales Führungssystem mit dem Vorstand als Leitungs- und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Er bestimmt die unternehmerischen Ziele, die grundsätzliche strategische Ausrichtung sowie die Konzernpolitik und -organisation. Dazu gehören insbesondere die Steuerung des Konzerns, die Konzernfinanzierung, die Entwicklung der Personalstrategie, die Besetzung der Führungspositionen unter Beachtung der Diversität, die Führungskräfteentwicklung sowie die Präsentation des Konzerns gegenüber dem Kapitalmarkt und der Öffentlichkeit. Er trägt außerdem die Verantwortung für angemessene und wirksame Kontrollsysteme (Risiko-und Chancenmanagement, Compliance-Management-System und internes Kontrollsystem (einschließlich Revision).
Der Vorstand nimmt seine Aufgaben als Kollegialorgan wahr. Die Mitglieder des Vorstands arbeiten kollegial zusammen und unterrichten sich laufend über wichtige Vorgänge in ihren Ressorts. Ungeachtet der Gesamtverantwortung für die gesamte Geschäftsführung führen die einzelnen Vorstandsmitglieder die ihnen nach Maßgabe des Geschäftsverteilungsplans zugewiesenen Ressorts im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Grundsätzliche Fragen der Organisation, der Geschäftspolitik und der Unternehmensplanung sowie Maßnahmen von größerer Bedeutung werden im Gesamtvorstand erörtert und entschieden. Die Vorstandsvorsitzende koordiniert die Arbeit des Vorstands. Die Einzelheiten sind in einer Geschäftsanweisung für den Vorstand näher geregelt.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens vertrauensvoll mit dem Aufsichtsrat zusammen. Er informiert regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für die Gesellschaft oder den Konzern relevanten Fragen. Das umfasst, jeweils für die Gesellschaft und den Konzern, insbesondere die Rentabilität, die Lage und den Gang der Geschäfte, die Strategie, die Planung, die aktuelle Risikolage, das Risikomanagement und die Compliance. Bestimmte, besonders weitreichende Maßnahmen und Geschäfte wie z. B. die Festlegung des jährlichen Budgets, die Aufnahme neuer Tätigkeitsbereiche, der Erwerb oder die Veräußerung von Unternehmen sowie Investitionen oder Finanzierungsmaßnahmen ab bestimmten Größenordnungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Grundsätzliche und wichtige Angelegenheiten, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung oder für die Leitung der Gesellschaft oder des Konzerns von wesentlicher Bedeutung sind, sind auch zwischen den Sitzungen unverzüglich dem Aufsichtsratsvorsitzenden mitzuteilen. Der Aufsichtsratsvorsitzende steht auch zwischen den Sitzungen mit dem Vorstand, insbesondere der Vorstandsvorsitzenden, regelmäßig in Kontakt zu wichtigen Themen und aktuellen Vorgängen, insbesondere zu Fragen der Strategie, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens.
Die Vorstandsmitglieder sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet und unterliegen für die Dauer ihres Mandats einem umfassenden Wettbewerbsverbot. Kein Mitglied des Vorstands darf bei seinen Entscheidungen persönliche Interessen verfolgen oder Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich nutzen. Wesentliche Geschäfte zwischen den Konzernunternehmen einerseits und den Vorstandsmitgliedern sowie ihnen nahestehenden Personen oder Unternehmungen andererseits müssen marktüblichen Bedingungen entsprechen und bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Nebentätigkeiten, insbesondere Aufsichtsratsmandate in konzernfremden Gesellschaften, bedürfen ebenfalls der Zustimmung des Aufsichtsrats. Interessenkonflikte von Vorstandsmitgliedern sind unverzüglich dem Aufsichtsratsvorsitzenden offenzulegen. Die anderen Vorstandsmitglieder sind darüber zu informieren. Entsprechende Geschäfte oder Interessenkonflikte sind im Berichtsjahr nicht aufgetreten.
Für die Mitglieder des Vorstands besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung), die den Vorgaben des § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG entspricht.
Der Vorstand der HHLA besteht gemäß § 8 der Satzung aus mindestens zwei Mitgliedern. Derzeit gehören dem Vorstand vier Mitglieder an. Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat bestellt. Dieser sorgt zusammen mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung und achtet bei der Zusammensetzung des Vorstands auch auf Diversität. Im Interesse einer näheren Konturierung der Diversitätsaspekte hat der Aufsichtsrat das folgende Diversitätskonzept für den Vorstand verabschiedet.
Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass für die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens neben den fachlichen Fähigkeiten und Erfahrungen der Vorstandsmitglieder auch Diversitätsaspekte eine wichtige Rolle spielen. Unterschiedliche Persönlichkeiten, Erfahrungen und Kenntnisse vermeiden Gruppendenken, ermöglichen ganzheitlichere Betrachtungen und bereichern so die Arbeit des Vorstands. Die folgenden Zielsetzungen dienen dabei als Leitlinien für die langfristige Nachfolgeplanung und die Auswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten.
Der Aufsichtsrat strebt eine Zusammensetzung des Vorstands an, bei der sich die Mitglieder im Hinblick auf ihren persönlichen und beruflichen Hintergrund, ihre Erfahrungen und ihre Fachkenntnisse ergänzen, damit der Vorstand als Gesamtgremium auf ein möglichst breites Spektrum unterschiedlicher Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten zurückgreifen kann.
Der Aufsichtsrat orientiert sich bei der Besetzung des Vorstands am Leitbild der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern und fördert dieses Ziel aktiv, z.B. durch die gezielte Suche nach Kandidatinnen für die Mitgliedschaft im Vorstand. Angesichts der überschaubaren Größe des Vorstands und des in der Regel begrenzten Kreises geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten kann eine paritätische Besetzung mit Frauen und Männern gleichwohl nicht stets gewährleistet werden. Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat als Zielquote für den Frauenanteil im HHLA-Vorstand einen Anteil von 25 % und als Frist für die Zielerreichung den 30. Juni 2022 festgelegt.
Die Vielfalt (Diversity) im Vorstand spiegelt sich auch im individuellen Ausbildungs- und beruflichen Werdegang sowie im unterschiedlichen Erfahrungshorizont seiner Mitglieder (z. B. Branchenerfahrung) wider. Unterschiedliche Bildungs-, Berufs- und Erfahrungshintergründe sind daher ausdrücklich erwünscht. Jedes Vorstandsmitglied muss allerdings aufgrund seiner persönlichen und fachlichen Kompetenzen und Erfahrungen in der Lage sein, die Aufgaben eines Vorstandsmitglieds in einem international tätigen, börsennotierten Unternehmen wahrzunehmen und das Ansehen des HHLA-Konzerns in der Öffentlichkeit zu wahren. Die Mitglieder des Vorstands sollten zudem über ein vertieftes Verständnis des Geschäfts der HHLA und in der Regel über mehrjährige Führungserfahrung verfügen.
Darüber hinaus sollte mit Blick auf das Geschäftsmodell der HHLA jeweils zumindest ein Mitglied über besondere Expertise in den folgenden Bereichen verfügen:
| ― |
Strategie und strategische Führung; |
| ― |
Logistikgeschäft einschließlich der relevanten Märkte und Kundenbedürfnisse; |
| ― |
Vertrieb; |
| ― |
Betrieb und Technik einschließlich IT und Digitalisierung; |
| ― |
Immobiliengeschäft; |
| ― |
Recht, Corporate Governance und Compliance; |
| ― |
Personal, insbesondere Personalmanagement und -entwicklung sowie Erfahrung mit mitbestimmten Strukturen; |
| ― |
Finanzen inkl. Finanzierung, Bilanzierung, Controlling, Risikomanagement und interne Kontrollverfahren. |
Mit Blick auf die internationale Ausrichtung der Aktivitäten des Konzerns sollte zumindest ein Teil der Mitglieder über nennenswerte internationale Erfahrung verfügen.
| Vorstandsmitglieder | |||
| Angela Titzrath | Jens Hansen | Dr. Roland Lappin | Torben Seebold |
| Vorstandsvorsitzende | Chief Operating Officer | Finanzvorstand | Arbeitsdirektor |
| Zuständigkeit | Zuständigkeit | Zuständigkeit | Zuständigkeit |
| Unternehmensentwicklung | Container Betrieb 1 | Finanzen und Controlling (einschließlich Organisation) | Personalmanagement |
| Unternehmenskommunikation | Container Technik 1 | Investor Relations | Einkauf und Materialwirtschaft |
| Nachhaltigkeit | Informationssysteme | Revision | Arbeitsschutzmanagement |
| Container Vertrieb | Segment Immobilien | Recht und Versicherungen (einschließlich Compliance) | |
| Segment Intermodal | |||
| Segment Logistik |
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Ohne Immobilien, für die Segmente Intermodal und Logistik in Abstimmung mit der Vorsitzenden
Die Altersgrenze für Vorstandsmitglieder liegt bei 67 Jahren. Ein Mindestalter existiert nicht. Allerdings sollten Vorstandsmitglieder im Zeitpunkt ihrer Bestellung in der Regel über mehrjährige Führungserfahrung verfügen, was eine gewisse Berufserfahrung voraussetzt. Innerhalb dieses Rahmens wird - aus Gründen der Diversität und im Interesse einer langfristigen Nachfolgeplanung - eine heterogene Altersstruktur innerhalb des Vorstands angestrebt, wobei dem Alter im Vergleich zu den anderen Kriterien keine zentrale Bedeutung beigemessen wird.
In der derzeitigen Zusammensetzung des Vorstands sind die vorstehenden Ziele erfüllt. Der Vorstand setzt sich aus Personen mit unterschiedlichem beruflichem Werdegang, Erfahrungshorizont und unterschiedlicher Expertise zusammen, darunter auch Mitglieder mit nennenswerter internationaler Erfahrung. Der Frauenanteil von 25 % ist erreicht. Die Altersgrenze wird von keinem Mitglied überschritten.
Der Aufsichtsrat sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für die langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand. Auf Seiten des Aufsichtsrats wird diese Aufgabe primär vom Personalausschuss wahrgenommen. Ausgehend von den im Diversitätskonzept beschriebenen Zielsetzungen für die Zusammensetzung und die Kompetenzen der Mitglieder ergeben sich jeweils Anforderungsprofile für die einzelnen Vorstandspositionen. Die Anforderungsprofile, der Ressortzuschnitt und die Leistungen der Vorstandsmitglieder werden vom Personalausschuss - nach Rücksprache mit dem Vorstand bzw. einzelnen Vorstandsmitgliedern - regelmäßig mit Blick auf das aktuelle Umfeld, die Geschäftsentwicklung, die Unternehmensstrategie und die im Vorstand vorhandenen Kompetenzen überprüft.
Ein wesentlicher Baustein der langfristigen Nachfolgeplanung ist zudem die Identifizierung und Weiterentwicklung interner Kandidatinnen und Kandidaten für künftige Managementaufgaben. Dem Vorstand obliegt dabei die frühzeitige Identifizierung potenzieller Kandidatinnen und Kandidaten, die sodann durch die Übernahme von Aufgaben mit wachsender Verantwortung und bedarfsgerechten Weiterbildungen systematisch weiterentwickelt werden sollen, so dass bei anstehenden Neubesetzungen im Idealfall immer auch interne Kandidatinnen bzw. Kandidaten in die engere Auswahl einbezogen werden können.
Im Rahmen konkreter Besetzungsprozesse werden der Personalausschuss und der Aufsichtsrat neben den genannten Diversitätszielen jeweils auch alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigen. Dabei wird der Aufsichtsrat bei Bedarf auch unterstützend auf die Dienste von Personalberatern zurückgreifen.
Der Aufsichtsrat bestimmt über die Zusammensetzung des Vorstands, überwacht die Geschäftsführung durch den Vorstand, berät ihn bei der Unternehmensführung und ist in grundsätzliche und wichtige Entscheidungen eingebunden. Maßnahmen und Geschäfte von grundlegender Bedeutung bedürfen gemäß der Geschäftsanweisung für den Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats. Weitere wesentliche Aufgaben sind die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses.
Die Aufgaben und die interne Organisation des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ergeben sich aus dem Gesetz sowie der Satzung und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats, die auf der Internetseite der HHLA unter www.hhla.de/corpo-rategovernance bzw. www.hhla.de/aufsichtsrat zugänglich sind. Darüber hinaus enthält der Kodex Empfehlungen zur Arbeit des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat und nimmt die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr.
Die Aufsichtsratsmitglieder sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Kein Mitglied des Aufsichtsrats darf bei seinen Entscheidungen persönliche Interessen verfolgen oder Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich nutzen. Interessenkonflikte sind unverzüglich dem Aufsichtsratsvorsitzenden offenzulegen. Über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung informiert der Aufsichtsrat in seinem Bericht an die Hauptversammlung. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte eines Aufsichtsratsmitglieds sollen zur Beendigung des Mandats führen. Berater- und sonstige Dienst- oder Werkverträge eines Aufsichtsratsmitglieds mit der Gesellschaft bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Solche Verträge bestanden im Geschäftsjahr 2019 nicht.
Für die Mitglieder des Aufsichtsrats besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung), die einen Selbstbehalt in Anlehnung an § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG vorsieht.
Die Arbeit des Aufsichtsrats findet sowohl im Plenum als auch in Ausschüssen statt. Die einzelnen Ausschüsse und ihre Zuständigkeiten sind in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats niedergelegt. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten dem Aufsichtsrat regelmäßig in der nächsten Sitzung über die Arbeit ihres Ausschusses. Derzeit bestehen mit dem Finanz-, dem Prüfungs-, dem Personal-, dem Nominierungs-, dem Vermittlungs- und dem Immobilienausschuss insgesamt sechs Ausschüsse.
Mitglieder: Dr. Sibylle Roggencamp (Vors.), Thomas Mendrzik (stellv. Vors.), Dr. Norbert Kloppenburg, Norbert Paulsen, Sonja Petersen, Prof. Dr. Burkhard Schwenker
Zuständigkeit: Der Finanzausschuss bereitet die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats vor, die finanziell von wesentlicher Bedeutung sind, z. B. Beteiligungserwerbe oder -veräußerungen, Beschlussfassungen über wesentliche Kreditaufnahmen und -gewährungen, Haftungsübernahmen für fremde Verbindlichkeiten sowie Finanzanlage- und sonstige Finanzgeschäfte. Darüber hinaus befasst er sich mit Planungs- und Investitionsthemen wie z. B. dem Wirtschaftsplan und der Mittelfristplanung.
Mitglieder: Dr. Norbert Kloppenburg (Vors.), Norbert Paulsen (stellv. Vors.), Thomas Mendrzik, Dr. Isabella Niklas, Sonja Petersen, Prof. Dr. Burkhard Schwenker
Zuständigkeit: Der Prüfungsausschuss befasst sich vor allem mit der Prüfung der Rechnungslegung und der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems und der Compliance. Er überwacht die Abschlussprüfung und ihre Wirksamkeit, einschließlich der Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und etwaiger Nichtprüfungsleistungen, und beurteilt regelmäßig die Qualität der Abschlussprüfung. Er ist außerdem verantwortlich für die Vorbereitung der Wahl des Abschlussprüfers (inkl. etwaiger Auswahlverfahren).
Mitglieder: Dr. Isabella Niklas (Vors.), Norbert Paulsen (stellv. Vors.), Thomas Lütje, Thomas Mendrzik, Dr. Sibylle Roggencamp, Prof. Dr. Burkhard Schwenker
Zuständigkeit: Der Immobilienausschuss ist für alle Fragen, Berichte und Entscheidungen zuständig, die sich vollständig oder überwiegend auf den Teilkonzern Immobilien (S-Sparte) beziehen. Dies beinhaltet insbesondere auch die Entscheidungen über zustimmungsbedürftige Geschäfte, die Prüfung und die Vorbereitung der Entscheidung des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses sowie den die Immobiliensparte betreffenden Gewinnverwendungsvorschlag.
Mitglieder: Prof. Dr. Rüdiger Grube (Vors.), Berthold Bose (stellv. Vors.), Thomas Mendrzik, Norbert Paulsen, Dr. Sibylle Roggencamp, Dr. Torsten Sevecke
Zuständigkeit: Der Personalausschuss bereitet die dem Aufsichtsrat obliegenden Personalentscheidungen vor und sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung. Er bereitet die Beschlussfassung des Plenums über die Festsetzung der Vorstandsvergütung und die Überprüfung des Vorstandsvergütungssystems vor und behandelt die Vorstandsverträge, soweit nicht das Aktiengesetz die Behandlung dieser Aufgaben durch das Aufsichtsratsplenum vorschreibt.
Mitglieder: Prof. Dr. Rüdiger Grube (Vors.), Dr. Torsten Sevecke (stellv. Vors.), Dr. Sibylle Roggencamp
Zuständigkeit: Der Nominierungsausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, der Empfehlungen des Kodex, des vom Aufsichtsrat beschlossenen Kompetenzprofils für das Gesamtgremium und der für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele Vorschläge für geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung.
Mitglieder: Prof. Dr. Rüdiger Grube, Berthold Bose, Norbert Paulsen, Dr. Torsten Sevecke
Zuständigkeit: Der Vermittlungsausschuss nimmt die in § 31 Abs. 3 MitbestG genannten Aufgaben wahr, d. h. er unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern, falls im ersten Wahlgang die gesetzlich erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Aufsichtsratsmitglieder nicht erreicht wird.
Nach der Satzung der Gesellschaft, den §§ 95 und 96 AktG und § 7 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) setzt sich der Aufsichtsrat aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern der Anteilseigner sowie sechs Mitgliedern der Arbeitnehmer, die gemäß den Vorgaben des MitbestG gewählt werden, zusammen.
Mit Blick auf die verschiedenen Vorgaben und Empfehlungen zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats hat der Aufsichtsrat ein Anforderungsprofil für den Aufsichtsrat der HHLA verabschiedet, das neben wesentlichen gesetzlichen Vorgaben und Empfehlungen des DCGK zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats die Zielsetzungen des Aufsichtsrats für seine Zusammensetzung und das Kompetenzprofil für das Gesamtgremium im Sinne des DCGK sowie das Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat einschließlich der Angaben nach § 289f Abs. 1 Nr. 6 HGB enthält.
Das nachfolgend wiedergegebene Anforderungsprofil wurde im Dezember 2017 verabschiedet. Im Zuge der Neufassung des DCGK wird der Aufsichtsrat die vorstehenden Ziele und Anforderungen zeitnah überprüfen und bei Bedarf anpassen.
Der Aufsichtsrat strebt eine Zusammensetzung an, die jederzeit eine qualifizierte Kontrolle und Beratung des Vorstands gewährleistet. Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass für eine effektive Arbeit des Aufsichtsrats - und damit für die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens - neben fachlichen und persönlichen Anforderungen auch Diversitätsaspekte eine wichtige Rolle spielen. Unterschiedliche Persönlichkeiten, Erfahrungen und Kenntnisse vermeiden Gruppendenken, ermöglichen ganzheitlichere Betrachtungen und bereichern so die Arbeit des Aufsichtsrats. Die folgenden Zielsetzungen dienen insoweit als Leitlinie bei der langfristigen Nachfolgeplanung und der Auswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten und schaffen Transparenz im Hinblick auf die wesentlichen Besetzungskriterien.
Jedes Aufsichtsratsmitglied soll aufgrund seiner persönlichen und fachlichen Kompetenzen und Erfahrungen in der Lage sein, die Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds in einem international tätigen, börsennotierten Unternehmen wahrzunehmen und das Ansehen des HHLA-Konzerns in der Öffentlichkeit zu wahren. Im Hinblick darauf sollte jedes Aufsichtsratsmitglied folgende Anforderungen erfüllen:
| ― |
hinreichende Sachkenntnis, d. h. die Fähigkeit, die normalerweise im Aufsichtsrat anfallenden Aufgaben wahrzunehmen; |
| ― |
Leistungsbereitschaft, Integrität und Persönlichkeit; |
| ― |
allgemeines Verständnis des Geschäfts der HHLA, einschließlich des Marktumfelds und der Kundenbedürfnisse; |
| ― |
unternehmerische bzw. betriebliche Erfahrung, für die Anteilseignervertreter idealerweise in Form von Erfahrung aus der Tätigkeit in Unternehmensleitungen, als leitender Angestellter oder in Aufsichtsgremien; |
| ― |
Einhaltung der Mandatsgrenzen nach § 100 AktG und nach Ziffer 5.4.5 Satz 2 DCGK. |
Jedes Aufsichtsratsmitglied stellt sicher, dass es die zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Aufsichtsratsmandats erforderliche Zeit aufbringen kann. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass in der Regel vier bis sechs Aufsichtsratssitzungen jährlich stattfinden, die jeweils angemessener Vorbereitung bedürfen, insbesondere im Fall der Prüfung der Jahres- und Konzernabschlussunterlagen. Abhängig von der Mitgliedschaft in einem oder mehreren Ausschüssen entsteht zusätzlicher Zeitaufwand für die Vorbereitung und die Teilnahme an den Ausschusssitzungen. Zur Behandlung von Sonderthemen können schließlich zusätzliche außerordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats oder der Ausschüsse erforderlich werden.
Zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats sollen in der Regel nur Personen vorgeschlagen werden, die zum Zeitpunkt der Wahl das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat soll in der Regel drei volle Amtszeiten nicht überschreiten.
Im Hinblick auf die Zusammensetzung des Gesamtgremiums strebt der Aufsichtsrat - auch im Interesse der Diversität - eine Zusammensetzung an, bei der sich die Mitglieder im Hinblick auf ihren persönlichen und beruflichen Hintergrund, ihre Erfahrungen und ihre Fachkenntnisse ergänzen, damit das Gesamtgremium auf ein möglichst breites Spektrum unterschiedlicher Erfahrungen und Spezialkenntnisse zurückgreifen kann.
Der Aufsichtsrat der HHLA muss jederzeit so zusammengesetzt sein, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben des Aufsichtsrats erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats müssen ferner in ihrer Gesamtheit mit dem Logistiksektor, insbesondere den Bereichen Hafenlogistik und Intermodal, sowie dem Immobiliensektor vertraut sein; und mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats muss über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen.
Der Aufsichtsrat der HHLA soll in seiner Gesamtheit alle Kompetenzfelder abdecken, die für eine effektive Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlich sind. Das beinhaltet -entsprechend dem Geschäftsmodell des Unternehmens -insbesondere vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen:
| ― |
in der Führung eines großen oder mittelgroßen, international agierenden und börsennotierten Unternehmens; |
| ― |
im Logistikgeschäft, idealerweise in den Bereichen Hafenlogistik und Intermodal, einschließlich der relevanten Märkte und der Kundenbedürfnisse; |
| ― |
in den Bereichen Betrieb und Technik, einschließlich IT- Systemen und Digitalisierung; |
| ― |
im Immobiliengeschäft und dort in der Vermietung von Büroimmobilien im Raum Hamburg; |
| ― |
in den Bereichen Recht, Corporate Governance und Compliance; |
| ― |
im Controlling und im Risikomanagement sowie |
| ― |
in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren. |
Der Aufsichtsrat strebt eine Besetzung an, bei der für jeden der vorstehend genannten Aspekte zumindest ein Mitglied als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Unter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Situation der HHLA und der Eigentümerstruktur sollen dem Aufsichtsrat auf Seiten der Anteilseigner mindestens zwei unabhängige Mitglieder i.S. v. Ziffer 5.4.2 DCGK angehören. Der Aufsichtsrat geht ferner davon aus, dass der Umstand der Arbeitnehmervertretung oder eines Beschäftigungsverhältnisses als solcher die Unabhängigkeit der Arbeitnehmervertreter nicht in Frage stellt und dass die Arbeitnehmervertreter daher nicht per se als abhängig zu betrachten sind, sondern jeweils die Umstände des Einzelfalls maßgeblich sind.
Zur Vermeidung potenzieller Interessenkonflikte sollen dem Aufsichtsrat nicht mehr als zwei ehemalige Vorstandsmitglieder angehören. Dem Aufsichtsrat sollen außerdem keine Personen angehören, die Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens ausüben.
Sofern im Einzelfall Interessenkonflikte auftreten - insbesondere solche, die aufgrund einer Beratungs- oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten entstehen können -, ist das betreffende Aufsichtsratsmitglied verpflichtet, dies dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen. Über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung informiert der Aufsichtsrat in seinem jährlichen Bericht an die Hauptversammlung. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte eines Aufsichtsratsmitglieds sollen zur Beendigung des Mandats führen.
Der Aufsichtsrat der HHLA setzt sich zu jeweils mindestens 30 % aus Frauen und Männern zusammen. Darüber hinaus verfolgt der Aufsichtsrat das Ziel, mittelfristig einen Frauenanteil der Anteilseignervertreter von mindestens 40 % zu erreichen.
Daneben spiegelt sich die Vielfalt (Diversity) im Aufsichtsrat u. a. im individuellen beruflichen Werdegang und Tätigkeitsbereich sowie im unterschiedlichen Erfahrungshorizont seiner Mitglieder (z. B. Branchenerfahrung) wider. Der Aufsichtsrat strebt insoweit im Interesse der Diversität eine Zusammensetzung an, bei der sich die Mitglieder im Hinblick auf ihren Hintergrund, ihre Erfahrungen und ihre Fachkenntnisse ergänzen. Dabei wird auch angestrebt, dass ein Teil der Mitglieder über einen internationalen Erfahrungshorizont verfügt.
In der derzeitigen Zusammensetzung des Aufsichtsrats sind die vorstehenden Ziele erfüllt. Der Aufsichtsrat setzt sich aus Personen mit unterschiedlichem beruflichem Werdegang, Erfahrungshorizont und unterschiedlicher Expertise zusammen, darunter auch Mitglieder mit nennenswerter internationaler Erfahrung. Der Frauenanteil von 30 % wird erfüllt. Die Altersgrenze wurde bei der jeweiligen Wahl von keinem Mitglied überschritten. Kein Aufsichtsratsmitglied gehört dem Aufsichtsrat länger als drei Amtszeiten an. Mit Herrn Prof. Dr. Grube, Herrn Dr. Kloppenburg und Herrn Prof. Dr. Schwenker gehören dem Aufsichtsrat auf Seiten der Anteilseigner derzeit drei unabhängige Mitglieder an. Herr Dr. Kloppenburg verfügt zudem über besonderen Sachverstand und Erfahrungen auf den Gebieten Rechnungslegung, Abschlussprüfung und interne Kontrollverfahren und erfüllt damit die Anforderungen der §§ 100 Abs. 5 und 107 Abs. 4 AktG sowie von Empfehlung D.4 DCGK.
Der Nominierungsausschuss und der Aufsichtsrat werden die vorstehenden - bzw. im Falle einer Anpassung infolge der Neufassung des DCGK die angepassten - Anforderungen und Ziele bei der Nachfolgeplanung, der Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten und ihren Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern an die Hauptversammlung berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter allerdings nicht an das Anforderungsprofil oder die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats gebunden. Die Arbeitnehmervertreter werden durch die Belegschaft gewählt, die ebenfalls nicht an das Anforderungsprofil gebunden sind. Der Aufsichtsrat hat insoweit auch kein Vorschlagsrecht.
Die letzte Selbstbeurteilung mit externer Unterstützung wurde im Sommer 2018 mithilfe eines unabhängigen Beraters durchgeführt. Die Zusammenarbeit wurde insgesamt als sehr gut und effizient bewertet. Darüber hinaus arbeitet der Aufsichtsrat kontinuierlich an der weiteren Verbesserung der Effizienz seiner Tätigkeit.
Weitere Informationen zur Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sowie zur Zusammenarbeit mit dem Vorstand im Berichtszeitraum finden sich im Bericht des Aufsichtsrats. Zusätzliche Informationen zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse finden sich am Ende dieses Abschnitts. Schließlich sind auf der Website des Unternehmens unter www.hhla.de Lebensläufe der amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats veröffentlicht, die jährlich aktualisiert werden.
Der Aufsichtsrat der HHLA setzt sich nach § 96 Abs. 2 AktG zu jeweils mindestens 30 % aus Frauen und Männern zusammen. Derzeit gehören dem Aufsichtsrat vier Frauen an, von denen zwei der Anteilseignerseite und zwei der Arbeitnehmerseite zuzurechnen sind. Der Frauenanteil im Aufsichtsrat sowie auf Seiten der Anteilseigner und der Arbeitnehmer beträgt somit jeweils 33,3 %. Die gesetzlichen Vorgaben sind mithin erfüllt.
Für den Frauenanteil im Vorstand hat der Aufsichtsrat bis zum 30. Juni 2022 eine Zielgröße von 25 % festgelegt. Diese Zielgröße ist erfüllt.
Im Hinblick auf die Zielvorgaben für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands hat der Vorstand für beide Führungsebenen eine Zielgröße von 30 % und als Frist für die Zielerreichung jeweils den 30. Juni 2022 festgelegt. Zum 31. Dezember 2019 betrug der Frauenanteil in der ersten Führungsebene 27 % und in der zweiten Führungsebene 22 %.
Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Die Hauptversammlung findet innerhalb der ersten acht Monate eines jeden Geschäftsjahres statt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Aktien mit Mehrfachstimmrechten oder Vorzugsaktien sowie Höchststimmrechte bestehen nicht.
Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst auszuüben oder es durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen. Der Vorstand ist darüber hinaus nach Maßgabe der Satzung ermächtigt, den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung einzelner oder aller Aktionärsrechte auch ohne Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung und ohne einen Bevollmächtigten im Wege elektronischer Kommunikation (Online-Teilnahme) bzw. den Aktionären die Ausübung ihres Stimmrechts auch schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation zu ermöglichen (Briefwahl). In der Einladung zur Hauptversammlung werden insbesondere die Teilnahmebedingungen, das Verfahren für die Stimmabgabe (auch durch Bevollmächtigte) und die Rechte der Aktionäre erläutert. Außerdem hat die Gesellschaft eine Hotline für Fragen der Aktionäre eingerichtet.
Die vom Gesetz für die Hauptversammlung verlangten Berichte und Unterlagen einschließlich des Geschäftsberichts werden zusammen mit der Tagesordnung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hhla.de/hauptversammlung E veröffentlicht. Im Anschluss an die Hauptversammlung finden sich dort auch die Präsenz und die Abstimmungsergebnisse.
Der Einzelabschluss der HHLA (AG-Abschluss) wird nach den Rechnungslegungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellt. Der Konzernabschluss und die Zwischenberichte folgen den Regeln der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den nach § 315e Abs. 1 HGB ergänzend anzuwendenden Vorschriften des HGB. Nähere Erläuterungen zu den IFRS enthält dieser Geschäftsbericht im Konzernanhang, Allgemeine Erläuterungen. Grundlage für die Gewinnverwendung ist allein der AG-Abschluss.
Die Auswahl des Abschlussprüfers, seine Beauftragung, die Überwachung seiner Unabhängigkeit sowie der von ihm zusätzlich erbrachten Leistungen erfolgen im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben. Darüber hinaus wurde mit dem Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019, der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, vereinbart, dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses unverzüglich über während der Prüfung auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe unterrichtet wird, soweit diese nicht unverzüglich beseitigt werden. Der Abschlussprüfer soll ferner unverzüglich über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse berichten, die bei der Durchführung der Abschlussprüfung zu seiner Kenntnis gelangen. Darüber hinaus hat der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat zu informieren bzw. im Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er bei der Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der nach § 161 AktG abgegebenen Entsprechenserklärung ergeben. Die Abschlussprüfung wird mit einer Erweiterung der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) durchgeführt. Hierzu sind im Rahmen der Jahresabschlussprüfung die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse zu prüfen und zu beurteilen.
Wirtschaftswissenschaftlerin (M.A.), Hamburg
Erstbestellung: 2016
Laufende Bestellung: bis 30.09.2024
| ― |
Bionic Production GmbH, Lüneburg 2 (Vorsitz) (seit 29.08.2019) |
| ― |
CTD Container-Transport-Dienst GmbH 2 (Vorsitz) |
| ― |
Evonik Industries AG, Essen 3 |
| ― |
HHLA Frucht- und Kühl-Zentrum GmbH 2 (Vorsitz) |
| ― |
HHLA International GmbH 2 (Vorsitz) |
| ― |
HHLA Sky GmbH 2 (Vorsitz) |
| ― |
HPC Hamburg Port Consulting GmbH 2 (Vorsitz) |
| ― |
METRANS, a.s. (Vorsitz), Prag 2 |
| ― |
Talanx AG, Hannover 3 |
| ― |
Ulrich Stein GmbH 2 (Vorsitz) |
| ― |
UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH 2 (Vorsitz) |
Dipl.-Ingenieur, Dipl.-Kaufmann, Elmshorn
Erstbestellung: 2017
Laufende Bestellung: bis 31.03.2025
| ― |
Cuxcargo Hafenbetrieb GmbH & Co. KG, Cuxhaven 4 (Vorsitz) |
| ― |
Cuxcargo Hafenbetrieb Verwaltungs-GmbH, Cuxhaven 4 (Vorsitz) |
| ― |
DAKOSY Datenkommunikationssystem AG 4 (Vorsitz) |
| ― |
HCCR Hamburger Container- und Chassis-Reparatur-Gesellschaft mbH 2 (Vorsitz) |
| ― |
HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH 2 (Vorsitz) |
| ― |
HHLA Container Terminal Burchardkai GmbH 2 (Vorsitz) |
| ― |
HHLA Container Terminal Tollerort GmbH 2 (Vorsitz) |
| ― |
HHLA Rosshafen Terminal GmbH 2 |
| ― |
HHLA TK Estonia AS, Tallinn 2 (Vorsitz) |
| ― |
HPC Hamburg Port Consulting GmbH 2 |
| ― |
HVCC Hamburg Vessel Coordination Center GmbH 2 |
| ― |
Hyperport Cargo Solutions GmbH i. Gr. 4 |
| ― |
SCA Service Center Altenwerder GmbH 2 (Vorsitz) |
| ― |
Service Center Burchardkai GmbH 2 (Vorsitz) |
Dipl.-Wirtschaftsingenieur, Hamburg
Erstbestellung: 2003
Laufende Bestellung: bis 30.04.2021
| ― |
Fischmarkt Hamburg-Altona GmbH 2 (Vorsitz) |
| ― |
GHL Zweite Gesellschaft für Hafen- und Lagereiimmobilien-Verwaltung mbH 2 (Vorsitz) |
| ― |
Hansaport Hafenbetriebsgesellschaft mbH 4 |
| ― |
HHLA Frucht- und Kühl-Zentrum GmbH 2 |
| ― |
HHLA Immobilien Speicherstadt GmbH 2 |
| ― |
HHLA International GmbH 2 |
| ― |
HHLA Rosshafen Terminal GmbH 2 |
| ― |
IPN Inland Port Network GmbH & Co. KG 4 |
| ― |
IPN Inland Port Network Verwaltungsgesellschaft mbH 4 |
| ― |
METRANS, a.s, Prag 2 |
| ― |
Ulrich Stein GmbH 2 |
| ― |
UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH 2 |
| ― |
Spherie UG (haftungsbeschränkt) 4 |
Diplom-Jurist, Hamburg
Erstbestellung: 2019
Laufende Bestellung: bis 31.03.2022
| ― |
Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft mbH, Hamburg (Vorsitz) |
| ― |
HHLA-Personal-Service GmbH 2 (Vorsitz) |
| ― |
Verwaltungsausschuss für den Hafenfonds der Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft, Hamburg |
Geschäftsführender Gesellschafter der Rüdiger Grube International Business Leadership GmbH
Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2017
| ― |
Bombardier Transportation GmbH, Berlin (Vorsitz) (seit 11.05.2019) |
| ― |
Bombardier Transportation (Bahntechnologie) Holding Germany GmbH, Berlin (Vorsitz) (seit 11.05.2019) |
| ― |
Deufol SE, Hofheim am Taunus |
| ― |
Herrenknecht AG, Schwanau |
| ― |
RIB Software SE, Stuttgart 3 |
| ― |
Vossloh AG, Werdohl3 (Vorsitz) (seit 05.02.2020) |
Leiter ver.di Landesbezirk Hamburg
Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2017
| ― |
Asklepios Kliniken Hamburg GmbH, Hamburg |
| ― |
HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH 5 |
Berater für internationale Beteiligungen und Finanzierungen
Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2012
| ― |
Voith GmbH & Co. KGaA, Heidenheim |
Direktor Vertrieb bei der Hamburger Hafen und Logistik AG
Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2017
| ― |
HVCC Hamburg Vessel Coordination Center GmbH 2 (Vorsitz) |
Stellv. Vorsitzender des Betriebsrats der HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH
Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2017
| ― |
HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH 5 (bis 19.09.2019) |
| ― |
HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH (bis 18.04.2019) |
| ― |
SCA Service Center Altenwerder GmbH (bis 18.04.2019) |
Geschäftsführerin der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögensund Beteiligungsmanagement mbH
Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2018
| ― |
GMH Gebäudemanagement Hamburg GmbH 5 |
| ― |
HADAG Seetouristik und Fährdienst AG 5 |
| ― |
Hanseatische Wertpapierbörse Hamburg (seit 07.02.2020) |
| ― |
SBH Schulbau Hamburg 5 |
| ― |
SNH Stromnetz Hamburg GmbH 5 |
| ― |
Wärme Hamburg GmbH (ehem. Vattenfall Wärme GmbH) 5 |
Vorsitzender des Konzern- und des Gemeinschaftsbetriebsrats der Hamburger Hafen und Logistik AG
Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2012
| ― |
HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH 5 |
Kaufmännische Angestellte HHLA Container Terminal Burchardkai GmbH
Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2017
| ― |
Keine |
Leiterin des Amtes für Vermögens- und Beteiligungsmanagement in der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg
Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2012
| ― |
Elbphilharmonie und Laeiszhalle Service GmbH 5 |
| ― |
Flughafen Hamburg GmbH 5 |
| ― |
Hamburg Musik GmbH 5 |
| ― |
Hamburger Hochbahn AG 5 |
| ― |
Hamburgischer Versorgungsfonds AöR 5 |
| ― |
HSH Beteiligungsmanagement GmbH 5 (bis 23.01.2019) |
| ― |
HSH Portfoliomanagement AöR, Kiel 5 (Vorsitz) |
| ― |
Sprinkenhof GmbH 5 (Vorsitz) |
| ― |
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) KöR, Hamburg 5 |
Vorsitzender des Advisory Council der Roland Berger GmbH
Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2019
| ― |
Flughafen Hamburg GmbH 5 |
| ― |
FreightHub GmbH, Berlin (bis 18.04.2019) |
| ― |
Hamburger Sparkasse AG (HASPA), Hamburg |
| ― |
Hensoldt Holding GmbH, Taufkirchen |
| ― |
M.M. Warburg & Co. KGaA, Hamburg (seit 01.01.2020) |
Gewerkschaftssekretärin ver.di Bund
Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2017
| ― |
Hapag-Lloyd AG, Hamburg 3 |
Staatsrat der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (Bereich Wirtschaft und Innovation) der Freien und Hansestadt Hamburg
Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2018
| ― |
4Free AG, Hamburg |
| ― |
Erneuerbare Energien Hamburg Clusteragentur GmbH 5 (Vorsitz) |
| ― |
Hamburg Messe und Congress GmbH 5 (seit 10.09.19) (Vorsitz) |
| ― |
Hamburg Tourismus GmbH 5 (seit 24.01.2019) (Vorsitz) |
| ― |
Hamburgische Investitions- und Förderbank AöR 5 |
| ― |
HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH 5 |
| ― |
HIW Hamburg Invest Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH 5 (Vorsitz) |
| ― |
Life Science Nord Management GmbH 5 (Vorsitz) |
| ― |
Logistik-Initiative Hamburg Management GmbH 5 (bis 31.05.2019) |
| ― |
ReGe Hamburg-Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH 5 |
| ― |
ZAL Zentrum für Angewandte Luftfahrtforschung GmbH 5 (Vorsitz) |
Ehemaliges Mitglied des Vorstands
Rechtsassessor, Bremen
Mitglied des Vorstands (Arbeitsdirektor) der Hamburger Hafen und Logistik AG
Erstbestellung: 2009
Ausgeschieden am: 31.03.2019
| ― |
Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft mbH, Hamburg (Vorsitz) |
| ― |
HHLA-Personal-Service GmbH 2 (Vorsitz) |
| ― |
HPC Hamburg Port Consulting GmbH 2 |
| ― |
Verwaltungsausschuss für den Hafenfonds der Gesamthafenbetriebs- Gesellschaft, Hamburg |
Informatiker, Hamburg
Senator der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg
Erstmalige Wahl: 2017
Ausgeschieden am: 06.02.2019
| ― |
HafenCity Hamburg GmbH 5 |
| ― |
Hamburg Marketing GmbH 5 (Vorsitz) |
| ― |
Hamburg Port Authority AöR 5 (Vorsitz) |
| ― |
Hamburger Hochbahn AG 5 (Vorsitz) |
1
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
2
Mehrheitsbeteiligung der HHLA (direkt oder indirekt) Soweit nicht anders angegeben
mit Sitz in Hamburg
3
Börsennotiert
4
Minderheits- bzw. paritätische Beteiligung der HHLA (direkt oder indirekt). Soweit
nicht anders angegeben mit Sitz in Hamburg
5
Beteiligungsunternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg (ohne Unternehmen des HHLA-Konzerns).
Soweit nicht anders angegeben mit Sitz in Hamburg
Das Vergütungssystem für den Vorstand der HHLA soll zu einer erfolgreichen und nachhaltigen Unternehmensentwicklung beitragen. Die Festlegung des Vergütungssystems für den Vorstand, die regelmäßige Überprüfung und ggf. Anpassung des Vergütungssystems und die Festlegung der individuellen Vorstandsvergütung erfolgen - nach Vorbereitung durch den Personalausschuss - durch den Gesamtaufsichtsrat. Personalausschuss und Aufsichtsrat orientieren sich bei ihren Entscheidungen - im Einklang mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex - neben den Aufgaben und Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds insbesondere an der Größe und der Tätigkeit der HHLA, ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Lage sowie an Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung bei vergleichbaren Unternehmen und dem Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft.
Nach dem geltenden Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands setzt sich die Vergütung der Vorstandsmitglieder aus einer erfolgsunabhängigen Festvergütung, einer erfolgsabhängigen Tantieme, Nebenleistungen und Leistungen zur Altersversorgung zusammen. Die Festvergütung wird in zwölf monatlichen Teilbeträgen ausgezahlt. Die Nebenleistungen (Sachbezüge) beinhalten den Anspruch auf (auch private) Nutzung eines angemessenen Dienstwagens und die Übernahme von Versicherungsprämien. Die Nebenleistungen sind als Vergütungsbestandteile von den Mitgliedern des Vorstands zu versteuern.
Die erfolgsabhängige Tantieme wird grundsätzlich auf der Basis einer dreijährigen Bemessungsgrundlage festgelegt und jeweils nach Feststellung des Jahresabschlusses ausgezahlt. Grundlage der Berechnung sind das durchschnittliche Ergebnis der abgelaufenen drei Jahre vor Zinsen und Steuern (EBIT) vor Zuführung zu den Pensionsrückstellungen, vermindert um außerordentliche Erträge aus Grundstücks- und Firmenveräußerungen, die durchschnittliche Kapitalrentabilität (ROCE) sowie die Erreichung von Zielen in den Bereichen Umwelt (Reduzierung des CO2-Wertes pro umgeschlagenem und transportiertem Container) und Soziales (mit den Komponenten Aus- und Fortbildung, Gesundheit und Beschäftigung) in dem gleichen Betrachtungszeitraum. Dabei wurden für jede der Nachhaltigkeitskomponenten Zielkorridore festgelegt, deren Erreichen eine entsprechende Tantieme auslöst. Die Berechnungskomponente EBIT einerseits und die vorstehend beschriebenen Nachhaltigkeitskomponenten andererseits werden dabei etwa hälftig gewichtet. Die variable Vergütung ist insgesamt auf 100 % der Festvergütung begrenzt.
Leistungen zur Altersversorgung werden individuell in Gestalt von Pensionszusagen, der Zahlung eines bestimmten Betrages zur zweckgebundenen Verwendung für eine private Altersvorsorge bzw. in Gestalt der Übernahme von Beiträgen für eine Direktversicherung gewährt. Gemäß den Pensionszusagen erhalten die Vorstandsmitglieder ein Ruhegehalt, wenn sie nach Ablauf einer bestimmten Zeit, infolge von Dienstunfähigkeit oder infolge Alters ausscheiden. Das Ruhegehalt orientiert sich am jeweiligen Jahresgrundgehalt. Angerechnet werden einzelfallabhängig verschiedene Einkünfte wie z. B. aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit und teilweise auch solche aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Versorgungsbezüge aus öffentlichen Mitteln. Hinterbliebene Ehe- bzw. Lebenspartner von Vorstandsmitgliedern erhalten ein Witwengeld von 55 bis 60 % des Ruhegehalts und Kinder ein Waisengeld von 12 bis 20 % des Ruhegehalts. Sollte der Anspruch auf das Ruhegehalt ruhen oder nicht bestehen, wird zeitlich begrenzt ein Übergangs- bzw. Überbrückungsgeld in Abhängigkeit von der Festvergütung gezahlt.
Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder enthalten eine Regelung, die im Falle eines Verlusts des Vorstandsmandats ohne wichtigen Grund (einschließlich einer Beendigung aufgrund eines Kontrollwechsels [Change of Control]) die Zahlung einer Abfindung an das jeweilige Vorstandsmitglied vorsieht. Die Abfindung ist dabei jeweils auf maximal zwei Jahresvergütungen (einschließlich Nebenleistungen) und zudem auf die Gesamtvergütung für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags begrenzt.
Vergütungshöhe der Vorstände nach unterschiedlichen Szenarien
Stand: 31. Dezember 2019

1
Pro umgeschlagenem und transportiertem Container
Mit Blick auf das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) und die damit zusammenhängende Neufassung des DCGK hat der Aufsichtsrat eine Überprüfung des Vergütungssystems für den Vorstand eingeleitet, die voraussichtlich Ende 2020 abgeschlossen sein wird.
Kredite oder vergleichbare Leistungen wurden den Vorstandsmitgliedern nicht gewährt. Insgesamt betrug die ausgezahlte Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 rund 3,1 Mio. € (im Vorjahr: rund 3,0 Mio. €). Frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen erhielten Versorgungsbezüge in Höhe von 1.096.949 € (im Vorjahr: 1.008.923 €). Für die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen wurden insgesamt 28.783.941 € (im Vorjahr: 23.239.497 €) zurückgestellt.
Die nachstehende Darstellung folgt den Empfehlungen in Ziffer 4.2.5 DCGK (in der Fassung vom 7. Februar 2017).
| Gewährte Zuwendungen (Ziel) | Zufluss | |||||
| in € | 2019 | 2019 Minimum | 2019 Maximum | 2018 | 2019 | 2018 |
| Festvergütung | 461.250 | 461.250 | 461.250 | 450.000 | 461.250 | 450.000 |
| Nebenvergütung | 13.859 | 13.859 | 13.859 | 13.859 | 13.859 | 13.859 |
| Summe | 475.109 | 475.109 | 475.109 | 463.859 | 475.109 | 463.859 |
| Einjährige variable Vergütung 1, 2 | 434.988 | 0 | 461.250 | 406.450 | 461.250 | 400.391 |
| Sonstiges | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung 5 | 910.097 | 475.109 | 936.359 | 870.309 | 936.359 | 864.250 |
| Versorgungsaufwand 3, 4 | 2.796.735 | 2.796.735 | 2.796.735 | 355.898 | 2.796.735 | 355.898 |
| Gesamtaufwand | 3.706.832 | 3.271.844 | 3.733.094 | 1.226.207 | 3.733.094 | 1.220.148 |
| Gewährte Zuwendungen (Ziel) | Zufluss | |||||
| in € | 2019 | 2019 Minimum | 2019 Maximum | 2018 | 2019 | 2018 |
| Festvergütung | 87.500 | 87.500 | 87.500 | 350.000 | 87.500 | 350.000 |
| Nebenvergütung | 3.410 | 3.410 | 3.410 | 13.359 | 3.410 | 13.359 |
| Summe | 90.910 | 90.910 | 90.910 | 363.359 | 90.910 | 363.359 |
| Einjährige variable Vergütung 1, 2 | 87.341 | 0 | 87.500 | 326.450 | 87.500 | 323.974 |
| Sonstiges | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung 5 | 178.251 | 90.910 | 178.410 | 689.809 | 178.410 | 687.333 |
| Versorgungsaufwand 3 | 0 | 0 | 0 | 269.655 | 0 | 269.655 |
| Gesamtaufwand | 178.251 | 90.910 | 178.410 | 959.464 | 178.410 | 956.988 |
| Gewährte Zuwendungen (Ziel) | Zufluss | |||||
| in € | 2019 | 2019 Minimum | 2019 Maximum | 2018 | 2019 | 2018 |
| Festvergütung | 350.000 | 350.000 | 350.000 | 350.000 | 350.000 | 350.000 |
| Nebenvergütung | 18.624 | 18.624 | 18.624 | 18.624 | 18.624 | 18.624 |
| Summe | 368.624 | 368.624 | 368.624 | 368.624 | 368.624 | 368.624 |
| Einjährige variable Vergütung 1, 2 | 350.000 | 0 | 350.000 | 350.000 | 350.000 | 350.000 |
| Sonstiges | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung | 718.624 | 368.624 | 718.624 | 718.624 | 718.624 | 718.624 |
| Versorgungsaufwand 3 | 35.000 | 35.000 | 35.000 | 35.000 | 35.000 | 35.000 |
| Gesamtaufwand | 753.624 | 403.624 | 753.624 | 753.624 | 753.624 | 753.624 |
| Gewährte Zuwendungen (Ziel) | Zufluss | |||||
| in € | 2019 | 2019 Minimum | 2019 Maximum | 2018 | 2019 | 2018 |
| Festvergütung | 360.000 | 360.000 | 360.000 | 350.000 | 360.000 | 350.000 |
| Nebenvergütung | 10.782 | 10.782 | 10.782 | 10.782 | 10.782 | 10.782 |
| Summe | 370.782 | 370.782 | 370.782 | 360.782 | 370.782 | 360.782 |
| Einjährige variable Vergütung 1, 2 | 360.000 | 0 | 360.000 | 326.450 | 360.000 | 323.974 |
| Sonstiges | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung 5 | 730.782 | 370.782 | 730.782 | 687.232 | 730.782 | 684.756 |
| Versorgungsaufwand 3 | 195.110 | 195.110 | 195.110 | 207.878 | 195.110 | 207.878 |
| Gesamtaufwand | 925.892 | 565.892 | 925.892 | 895.110 | 925.892 | 892.634 |
| Gewährte Zuwendungen (Ziel) | Zufluss | |||||
| in € | 2019 | 2019 Minimum | 2019 Maximum | 2018 | 2019 | 2018 |
| Festvergütung | 236.250 | 236.250 | 236.250 | 0 | 236.250 | 0 |
| Nebenvergütung | 23.671 | 23.671 | 23.671 | 0 | 23.671 | 0 |
| Summe | 259.921 | 259.921 | 259.921 | 0 | 259.921 | 0 |
| Einjährige variable Vergütung 1, 2 | 236.250 | 0 | 236.250 | 0 | 236.250 | 0 |
| Sonstiges | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung 5 | 496.171 | 259.921 | 496.171 | 0 | 496.171 | 0 |
| Versorgungsaufwand 3 | 23.625 | 23.625 | 23.625 | 0 | 23.625 | 0 |
| Gesamtaufwand | 519.796 | 283.546 | 519.796 | 0 | 519.796 | 0 |
1
Bestandteile der erfolgsabhängigen Tantieme (EBIT und Nachhaltigkeitskomponenten)
auf Basis einer dreijährigen Bemessungsgrundlage
2
Bei der Nachhaltigkeitskomponente wurde jeweils eine Zielerreichung von 100 % zugrunde
gelegt und beim EBIT ein mittleres Wahrscheinlichkeitsszenario unterstellt.
3
Dienstzeitaufwand nach IAS 19 Service-Cost-Komponente für Pensionszusagen, Beiträge
für Direktversicherungen oder zweckgebundener Beitrag für Altersversorgung (gemäß
den erläuternden Ausführungen zur Mustertabelle 1 in der Anlage zum DCGK)
4
Der Betrag für 2019 beinhaltet nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand (past service
cost) in Höhe von 2.466.138 €, der auf die Anpassung der Versorgungszusage für Frau
Titzrath mit Datum vom 17. Juni 2019 zurückzuführen ist.
5
Unterjährige Vertragsanpassungen sind zeitanteilig berücksichtigt.
Gemäß § 16 der Satzung der HHLA erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vergütung, die von der Hauptversammlung durch Beschluss festgelegt wird. Sie orientiert sich am Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder sowie an der wirtschaftlichen Lage und dem Erfolg des Unternehmens. Die derzeitige Vergütungsregelung wurde in der Hauptversammlung am 13. Juni 2013 beschlossen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste Vergütung von 13.500 € pro Geschäftsjahr. Der Vorsitzende erhält das Dreifache, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrags. Aufsichtsratsmitglieder, die einem Ausschuss angehören, erhalten zusätzlich 2.500 € pro Geschäftsjahr je Ausschuss, der Vorsitzende des Ausschusses 5.000 €, insgesamt jedoch höchstens 10.000 €. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten eine entsprechende zeitanteilige Vergütung. Des Weiteren erhalten Aufsichtsratsmitglieder für jede Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats oder eines seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 250 €. Eine variable Vergütungskomponente ist nicht vorgesehen.
Kredite oder vergleichbare Leistungen wurden den Aufsichtsratsmitgliedern nicht gewährt. Jenseits der im Rahmen der Anstellungsverträge der Arbeitnehmervertreter geschuldeten marktüblichen Vergütungen wurden den Aufsichtsratsmitgliedern keine Vergütungen für persönliche Leistungen gewährt. Im Berichtszeitraum betrugen die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats 305.875 € (im Vorjahr: 309.292 €).
| Fixe Vergütung | Feste Vergütung für Ausschusstätigkeit | Sitzungsgelder | ||||
| in €1 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 |
| Prof. Dr. Rüdiger Grube | 40.500 | 40.500 | 9.375 | 5.000 | 3.500 | 3.500 |
| Berthold Bose | 20.250 | 20.250 | 2.500 | 2.500 | 2.250 | 3.500 |
| Dr. Norbert Kloppenburg | 13.500 | 13.500 | 7.500 | 7.500 | 3.750 | 3.750 |
| Thomas Lütje | 13.500 | 13.500 | 2.500 | 2.500 | 2.000 | 2.000 |
| Thomas Mendrzik | 13.500 | 13.500 | 10.000 | 10.000 | 4.250 | 4.750 |
| Dr. Isabella Niklas 2 | 13.500 | 7.875 | 7.500 | 3.125 | 3.250 | 1.750 |
| Norbert Paulsen | 13.500 | 13.500 | 10.000 | 10.000 | 4.500 | 5.250 |
| Sonja Petersen | 13.500 | 13.500 | 5.000 | 5.000 | 4.000 | 3.000 |
| Dr. Sibylle Roggencamp | 13.500 | 13.500 | 10.000 | 10.000 | 4.750 | 5.000 |
| Maya Schwiegershausen-Güth | 13.500 | 13.500 | 0 | 0 | 1.750 | 1.750 |
| Dr. Torsten Sevecke 2 | 13.500 | 7.875 | 5.000 | 1.458 | 2.250 | 2.250 |
| Prof. Dr. Burkhard Schwenker 3 | 7.875 | 0 | 4.375 | 0 | 2.250 | 0 |
| Michael Westhagemann 4 | 2.250 | 13.500 | 1.250 | 7.500 | 0 | 3.250 |
| Gesamtaufwand | 192.375 | 199.125 | 75.000 | 69.166 | 38.500 | 41.000 |
| Gesamt | ||
| in €1 | 2019 | 2018 |
| Prof. Dr. Rüdiger Grube | 53.375 | 49.000 |
| Berthold Bose | 25.000 | 26.250 |
| Dr. Norbert Kloppenburg | 24.750 | 24.750 |
| Thomas Lütje | 18.000 | 18.000 |
| Thomas Mendrzik | 27.750 | 28.250 |
| Dr. Isabella Niklas 2 | 24.250 | 12.750 |
| Norbert Paulsen | 28.000 | 28.750 |
| Sonja Petersen | 22.500 | 21.500 |
| Dr. Sibylle Roggencamp | 28.250 | 28.500 |
| Maya Schwiegershausen-Güth | 15.250 | 15.250 |
| Dr. Torsten Sevecke 2 | 20.750 | 11.583 |
| Prof. Dr. Burkhard Schwenker 3 | 14.500 | 0 |
| Michael Westhagemann 4 | 3.500 | 24.250 |
| Gesamtaufwand | 305.875 | 309.292 |
1
Sämtliche Beträge ohne Mehrwertsteuer
2
Seit 12. Juni 2018 (Hauptversammlung 2018)
3
Seit 18. Juni 2019 (Hauptversammlung 2019)
4
Bis 6. Februar 2019
1. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt 72.753.334,00 €. Es ist eingeteilt in 72.753.334 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von jeweils 1,00 €, davon 70.048.834 A-Aktien und 2.704.500 S-Aktien (Aktiengattungen). Die S-Aktien vermitteln eine Beteiligung allein am Ergebnis und Vermögen der S-Sparte, während die A-Aktien allein eine Beteiligung am Ergebnis und Vermögen der A-Sparte vermitteln. Die S-Sparte umfasst den Teil des Unternehmens, der sich mit dem Erwerb, dem Halten, der Veräußerung, der Vermietung, der Verwaltung und der Entwicklung von nicht hafenumschlagspezifischen Immobilien befasst (Teilkonzern Immobilien). Sämtliche übrigen Teile des Unternehmens bilden die A-Sparte (Teilkonzern Hafenlogistik). Die Dividendenberechtigung der Inhaber von S-Aktien richtet sich nach der Höhe des der S-Sparte zuzurechnenden Teils des Bilanzgewinns, die Dividendenberechtigung der Inhaber von A-Aktien richtet sich nach der Höhe des verbleibenden Teils des Bilanzgewinns (§ 4 Abs. 1 der Satzung). Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme (§ 20 Abs. 1 der Satzung) und vermittelt die üblichen durch das AktG und die Satzung verbrieften Rechte und Pflichten. Sofern das Gesetz die Fassung eines Sonderbeschlusses durch Aktionäre einer Gattung vorschreibt, sind nur die Inhaber von Aktien dieser Gattung stimmberechtigt.
2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch solche aus Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern, bestehen nach Kenntnis des Vorstands nicht.
3. Für Angaben zu direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital, die zehn vom Hundert der Stimmrechte überschreiten. Konzernanhang, Tz. 35 Eigenkapital und Konzernanhang, Tz. 48 Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
4. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.
5. Arbeitnehmer, die am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind, üben ihre Aktionärsrechte nach freiem Ermessen aus; es besteht keine Stimmrechtskontrolle.
6.1 Gemäß § 8 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand aus zwei oder mehr Personen. Die Ernennung und die Abberufung der Vorstandsmitglieder erfolgen nach Maßgabe von § 84 AktG in Verbindung mit § 31 MitbestG und § 8 der Satzung durch den Aufsichtsrat.
6.2 Die Satzung kann durch Beschluss der Hauptversammlung geändert werden. Die Hauptversammlung beschließt gemäß §§ 179, 133 AktG und § 22 der Satzung über Satzungsänderungen mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Soweit gesetzlich für bestimmte Satzungsänderungen zwingend eine größere Stimmen- bzw. Kapitalmehrheit vorgeschrieben ist, gilt die gesetzlich geforderte Mehrheit. Nach § 11 Abs. 4 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur ihre Fassung betreffen. Sofern durch eine Satzungsänderung bei einer Kapitalerhöhung oder bei Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz das Verhältnis zwischen A- und S-Aktien geändert werden soll, ist jeweils ein Sonderbeschluss der betroffenen A- bzw. S-Aktionäre gemäß § 138 AktG erforderlich. Änderungen der Satzung werden mit Eintragung in das Handelsregister wirksam.
7.1 Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 21. Juni 2017 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. Juni 2022 durch Ausgabe von bis zu 35.024.417 neuen, auf den Namen lautenden A-Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu 35.024.417,00 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I, vgl. § 3 Abs. 4 der Satzung). Dabei ist das gesetzliche Bezugsrecht der S-Aktionäre ausgeschlossen. Darüber hinaus ist der Vorstand berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch das gesetzliche Bezugsrecht der A-Aktionäre in den im Beschluss näher definierten Fällen auszuschließen, z.B. bei der Ausgabe gegen Sacheinlagen oder bei der Ausgabe gegen Bareinlagen, sofern der Ausgabepreis den Börsenpreis der bereits notierten A-Aktien im Zeitpunkt der Ausgabe nicht wesentlich unterschreitet und der auf die neuen A-Aktien entfallende Anteil am Grundkapital nicht mehr als 10 % beträgt. Die Ausgabe neuer A-Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der A-Aktionäre ist ferner insgesamt auf 20 % des auf die A-Aktien entfallenden Grundkapitals begrenzt, wobei für Zwecke der 20 %-Grenze auch sämtliche A-Aktien anzurechnen sind, die unter anderen Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden oder auszugeben sind.
7.2 Der Vorstand ist darüber hinaus gemäß § 3 Abs. 5 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. Juni 2022 durch Ausgabe von bis zu 1.352.250 neuen, auf den Namen lautenden S-Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu 1.352.250,00 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II, vgl. § 3 Abs. 5 der Satzung). Dabei ist das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von A-Aktien ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von S-Aktien auszuschließen, soweit es zum Ausgleich von Spitzenbeträgen erforderlich ist.
7.3 Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 18. Juni 2019 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 17. Juni 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen oder Kombinationen dieser Instrumente (im Folgenden zusammenfassend auch "Schuldverschreibungen") zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte auf bis zu 10.000.000 neue, auf den Namen lautende A-Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils 1,00 € nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren. Der Gesamtnennbetrag der im Rahmen dieser Ermächtigung auszugebenden Schuldverschreibungen darf insgesamt 300.000.000,00 € nicht übersteigen. Die Schuldverschreibungen werden in jeweils gleichberechtigte und gleichrangige Teilschuldverschreibungen eingeteilt. Die jeweiligen Bedingungen der Schuldverschreibungen können auch eine Options- bzw. Wandlungspflicht sowie ein Andienungsrecht des Emittenten zur Lieferung von A-Aktien der Gesellschaft zum Ende der Laufzeit oder zu einem früheren Zeitpunkt vorsehen. Das Bezugsrecht der S-Aktionäre ist ausgeschlossen. Darüber hinaus kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch das Bezugsrecht der A-Aktionäre auf die Schuldverschreibungen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, um Spitzenbeträge auszugleichen, zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber bzw. Gläubiger von ausstehenden Optionsrechten bzw. Schuldverschreibungen und sofern Schuldverschreibungen gegen bar ausgegeben werden, wobei auf die Schuldverschreibungen mit einem Wandlungs- bzw. Optionsrecht bzw. einer Wandlungspflicht oder einem Andienungsrecht des Emittenten auf A-Aktien nicht mehr als ein anteiliger Betrag von 10 % des auf die A-Aktien entfallenden Grundkapitals entfallen darf. Die Ausgabe unter Ausschluss des Bezugsrechts der A-Aktionäre ist ferner insgesamt auf 10% des auf die A-Aktien entfallenden Grundkapitals begrenzt, wobei für Zwecke der 10 %-Grenze auch sämtliche A-Aktien anzurechnen sind, die unter anderen Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden oder auszugeben sind. Für die Bedienung der Wandlungs- und Optionsrechte bzw. -pflichten sowie etwaiger Andienungsrechte steht ein bedingtes Kapital von 10.000.000,00 € zur Verfügung, das die Ausgabe von bis zu 10.000.000 neuen, auf den Namen lautenden A-Aktien ermöglicht (vgl. § 3 Abs. 6 der Satzung).
7.4 Die Gesellschaft wurde in der Hauptversammlung am 16. Juni 2016 ermächtigt, bis zum 15. Juni 2021 eigene A-Aktien im Umfang von insgesamt bis zu 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung - oder, falls dieser Betrag geringer ist, des im Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung - auf die A-Aktien entfallenden Teils des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung darf zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken, nicht aber zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden. Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstands über die Börse, mittels eines an sämtliche A-Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen. Der Vorstand wurde weiterhin ermächtigt, A-Aktien der Gesellschaft, die aufgrund vorstehender Ermächtigung erworben werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats neben der Veräußerung über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken zu verwenden. Zulässig sind danach insbesondere auch die Veräußerung gegen Barleistung zu einem Preis, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet, die Verwendung zur Erfüllung von Umtauschrechten oder -pflichten von Inhabern bzw. Gläubigern aus von der Gesellschaft oder von Gesellschaften, an denen die Gesellschaft eine Mehrheitsbeteiligung hält, ausgegebenen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die Ausgabe bzw. das Angebot zum Erwerb an Mitarbeiter der Gesellschaft oder an Mitarbeiter oder Organmitglieder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, die Veräußerung gegen Sachleistungen an Dritte sowie die Einziehung, auch im vereinfachten Verfahren gemäß § 237 Abs. 3-5 AktG. In den genannten Fällen - mit Ausnahme der Einziehung - ist zudem das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien ausgeschlossen. Mit Ausnahme der Veräußerung gegen Sachleistungen sowie der Einziehung gilt dabei jeweils, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußerten bzw. verwendeten A-Aktien insgesamt höchstens 10 % des auf die A-Aktien entfallenden Teils des Grundkapitals ausmachen dürfen.
Die weiteren Einzelheiten der in Ziffer 7.1 bis 7.4 genannten Ermächtigungen, insbesondere die Konditionen des Erwerbs bzw. der Ausgabe von Aktien, die Möglichkeiten zum Bezugsrechtsausschluss sowie deren Grenzen, ergeben sich aus den jeweiligen Ermächtigungsbeschlüssen und - für die in Ziffer 7.1 bis 7.3 genannten Ermächtigungen - aus § 3 der Satzung.
7.5 Die Gesellschaft ist gemäß § 6 der Satzung und § 237 Abs. 1 AktG ermächtigt, A- oder S-Aktien gegen Zahlung eines angemessenen Einziehungsentgelts einzuziehen, sofern und soweit diejenigen Aktionäre, deren Aktien eingezogen werden sollen, ihre Zustimmung hierzu erteilen.
8. Die folgenden wesentlichen Vereinbarungen enthalten Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels, wie er unter anderem infolge eines Übernahmeangebots eintreten kann:
Die Gesellschaft hat im September 2015 mehrere Schuldscheindarlehen mit einem Gesamtvolumen von 53 Mio. € aufgenommen sowie Namensschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 22 Mio. € ausgegeben. Die Schuldscheindarlehen und die Namensschuldverschreibungen sind jeweils in Teilbeträgen in der Zeit vom 30. September 2022 bis zum 30. September 2025 bzw. in der Zeit vom 30. September 2027 bis zum 30. September 2030 zur Rückzahlung fällig.
Im Oktober 2018 hat die Gesellschaft weitere Schuldscheindarlehen mit einem Gesamtvolumen von 80 Mio. € aufgenommen und weitere Namensschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 20 Mio. € ausgegeben. Die einzelnen Schuldscheindarlehen sind in der Zeit vom 5. Oktober 2025 bis zum 5. Oktober2028 zur Rückzahlung fällig. Die Namensschuldverschreibungen sind am 5. Oktober 2033 zur Rückzahlung fällig.
Im Falle eines Kontrollwechsels bei der HHLA sind die Anleihegläubiger der Namensschuldverschreibungen sowie die Gläubiger der Schuldscheindarlehen bzw. der jeweiligen Tranchen zur vorzeitigen Fälligstellung berechtigt, im Fall der Schuldverschreibungen und Darlehen bzw. der jeweiligen Tranchen aus dem Jahr 2015 allerdings vorbehaltlich der Unzumutbarkeit der Fortführung für den jeweiligen Anleihe- oder Darlehensgläubiger. Ein Kontrollwechsel liegt dabei jeweils vor, wenn die Freie und Hansestadt Hamburg direkt oder mittelbar weniger als 50,1 % der Stimmrechte am Kapital der HHLA hält.
Ferner enthalten die Dienstverträge der Mitglieder des Vorstands eine Regelung, der zufolge sie im Falle eines Verlusts des Vorstandsmandats aufgrund einer Änderung der Mehrheitsverhältnisse (Change of Control) und vergleichbarer Sachverhalte einen Abfindungsanspruch haben.
Konzernanhang, Tz. 9 Bestandsveränderung
9. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder enthalten eine Regelung, die im Falle eines Verlusts des Vorstandsmandats ohne wichtigen Grund - einschließlich einer Beendigung aufgrund eines Kontrollwechsels (Change of Control), z.B. infolge eines Übernahme- oder Pflichtangebots - die Zahlung einer Abfindung an das jeweilige Vorstandsmitglied vorsieht. Die Abfindung ist dabei jeweils auf maximal zwei Jahresvergütungen (einschließlich Nebenleistungen) und zudem auf die Gesamtvergütung für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags begrenzt.
Die dargestellten Regelungen sind bei vergleichbaren börsennotierten Unternehmen üblich. Sie dienen nicht dem Zweck der Erschwerung etwaiger Übernahmeversuche.
Der Jahresabschluss der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (HHLA AG) wird im Gegensatz zum Konzernabschluss nicht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), sondern nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt.
Die HHLA AG ist ein führender Hafenlogistikkonzern in Europa. Die HHLA AG ist die Muttergesellschaft des HHLA-Konzerns und steuert den Konzern als strategische Management-Holding. Das operative Geschäft wird von 30 inländischen und 16 ausländischen Gesellschaften betrieben, die zum Konsolidierungskreis des Konzerns zählen. Im Geschäftsjahr 2019 erwarb die HHLA AG Anteile an Gesellschaften zum Ausbau ihrer digitalen Geschäftsaktivitäten und erweiterte ihr Intermodalnetzwerk. Darüber hinaus wurden keine wesentlichen rechtlichen oder organisatorischen Veränderungen vorgenommen.
Die rechtlich selbstständige HHLA AG wurde im Rahmen des Börsengangs am 2. November 2007 in die beiden Teile A-Sparte und S-Sparte aufgeteilt.
Die A-Sparte repräsentiert den Teilkonzern Hafenlogistik. Die an der Börse notierten A-Aktien vermitteln eine Beteiligung allein am Ergebnis und Vermögen dieser Geschäftsaktivitäten. Die Entwicklung und das wirtschaftliche Ergebnis des Teilkonzerns Immobilien werden der S-Sparte zugerechnet. Die S-Aktien werden nicht an der Börse gehandelt und befinden sich vollständig im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Im unwahrscheinlichen und bisher nicht vorgekommenen Fall eines Verlusts im Teilkonzern Immobilien würde dieser gemäß einem separat abgeschlossenen Verlustausgleichsvertrag mittelbar durch die FHH übernommen.
Die Anzahl der Beschäftigten in der HHLA AG betrug am 31. Dezember 2019 insgesamt 1.055 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (im Vorjahr: 1.045). Davon waren 271 Lohnempfänger (im Vorjahr: 290), 719 Gehaltsempfänger (im Vorjahr: 714) sowie 65 Auszubildende (im Vorjahr: 41). Von den 1.055 Beschäftigten wurden im Berichtsjahr 452 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Gesellschaften innerhalb des HHLA-Konzerns entsandt.
Die Entwicklungen der Branche und der Gesamtwirtschaft entsprechen im Wesentlichen denen des HHLA-Konzerns. Wirtschaftliches Umfeld
| in Mio. € | 2019 | 2018 | Veränd. |
| Umsatzerlöse | 136,0 | 122,8 | 10,7 % |
| Sonstige Erträge und Aufwendungen | - 163,4 | - 156,1 | - 4,7 % |
| Betriebsergebnis | -27,4 | -33,3 | 17,7 % |
| Finanzergebnis | -28,5 | -27,2 | - 4,8 % |
| Beteiligungsergebnis | 143,4 | 125,6 | 14,2 % |
| Ertragsteuern | - 11,7 | -8,9 | -31,5% |
| Jahresüberschuss | 75,8 | 56,2 | 34,9 % |
Die Umsatzerlöse der HHLA AG resultierten im Wesentlichen aus der Weiterbelastung von Personalkosten für entsandtes Personal der Holding an die ausgegliederten Unternehmensbereiche in den Segmenten Container und Logistik sowie aus der Verrechnung administrativer Dienstleistungen und Leistungen für IT-Systeme, die in der HHLA AG gebündelt sind. Im Berichtsjahr betrugen die Umsatzerlöse 136,0 Mio. € (im Vorjahr: 122,8 Mio. €). Der Anstieg um 13,2 Mio. € resultierte aus Dienstleistungsverrechnungen mit Tochtergesellschaften der HHLA AG.
Die sonstigen Erträge und Aufwendungen belasten das Ergebnis im Vorjahresvergleich um zusätzlich 7,3 Mio. €. Dies resultierte im Wesentlichen aus Aufwendungen für die Entwicklung strategischer Initiativen sowie im Vorjahr erfassten Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen.
Die Reduzierung des Finanzergebnisses gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf gestiegene Zinsaufwendungen durch die Herausgabe von Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen zurückzuführen.
Die Entwicklung des Beteiligungsergebnisses ist im Wesentlichen auf die Geschäftsentwicklung des Segments Intermodal zurückzuführen. Die ergebniswirksam vereinnahmten Jahresüberschüsse aus den Tochtergesellschaften und Beteiligungen der HHLA AG haben sich im Vorjahresvergleich um 17,8 Mio. € auf 143,4 Mio. € erhöht (im Vorjahr: 125,6 Mio. €).
Der Anstieg der Ertragsteuern um 2,8 Mio. € resultierte überwiegend aus dem verbesserten Betriebs- und Finanzergebnis.
Der Jahresüberschuss der Gesellschaft betrug im Berichtsjahr 75,8 Mio. € (im Vorjahr: 56,2 Mio. €). Davon entfallen auf die A-Sparte 66,6 Mio. € (im Vorjahr: 47,7 Mio. €) und auf die S-Sparte 9,2 Mio. € (im Vorjahr: 8,5 Mio. €).
| in Mio. € | Ist 2018 | Prognose 2019 | Ist 2019 |
| Jahresüberschuss | 56,2 | Vorjahresniveau | 75,8 |
Das von der Prognose abweichende Jahresergebnis ist im Wesentlichen auf die Entwicklung des Beteiligungsergebnisses zurückzuführen.
Vermögenslage
Bilanzstruktur
| in Mio. € | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Aktiva | ||
| Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen | 32,4 | 29,8 |
| Finanzanlagen | 444,5 | 424,8 |
| Sonstige Aktiva | 718,5 | 695,7 |
| Bilanzsumme | 1.195,4 | 1.150,3 |
| Passiva | ||
| Eigenkapital | 492,2 | 478,1 |
| Rückstellungen für Pensionen | 330,1 | 323,9 |
| Sonstige Passiva | 373,1 | 348,3 |
| Bilanzsumme | 1.195,4 | 1.150,3 |
| Eigenkapitalquote in % | 41,2 | 41,6 |
| Anlagenintensität in % | 2,7 | 2,6 |
Die Restbuchwerte der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens betrugen zum Bilanzstichtag 32,4 Mio. € (im Vorjahr: 29,8 Mio. €). Die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen betrugen im Berichtsjahr 6,9 Mio. € (im Vorjahr: 9,8 Mio. €). Der Investitionsschwerpunkt lag dabei auf dem Ausbau der IT-Landschaft.
Das Finanzanlagevermögen erhöhte sich im Wesentlichen infolge des eingangs beschriebenen Ausbaus der digitalen Geschäftsaktivitäten um insgesamt 19,7 Mio. € auf 444,5 Mio. €.
| in Tsd. € | 2019 | 2018 |
| Bilanzwert am 01.01. | 323.888 | 309.575 |
| Überführungsbetrag 1 | 0 | 4.296 |
| In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasster Aufwand | 25.301 | 29.210 |
| Rentenzahlungen | - 19.079 | - 19.193 |
| Bilanzwert am 31.12. | 330.110 | 323.888 |
Die HHLA AG bewertet die Ansprüche aus bestehenden Pensionsverpflichtungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren "Projected Unit Credit Method". Dabei erfolgt die Zuordnung künftiger Leistungen im Verhältnis der bereits zurückgelegten zu der bis zum Eintritt des jeweiligen Versorgungsfalles möglichen Dienstzeit. Zusätzlich werden die künftig zu erwartenden Renten- und Entgeltsteigerungen berücksichtigt. Für das Berichtsjahr wird ein von der Deutschen Bundesbank vorgegebener durchschnittlicher Marktzins der vergangenen zehn Jahre von 2,71 % (im Vorjahr: 3,21 %) angewandt.
Dabei wird gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei der Pensionsrückstellung pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Die Pensionsrückstellung betrug zum Bilanzstichtag 330,1 Mio. € (im Vorjahr: 323,9 Mio. €).
| in Mio. € | 2019 | 2018 |
| Finanzmittelfonds am 01.01. | 416,1 | 388,4 |
| Cashflow aus laufender Tätigkeit | 103,7 | 38,2 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | -26,7 | -58,2 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -61,7 | 47,7 |
| Finanzmittelfonds am 31.12. | 431,4 | 416,1 |
| davon ggü. Tochtergesellschaften | 224,1 | 192,3 |
| davon liquide Mittel | 207,3 | 223,8 |
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit betrug im Berichtsjahr 103,7 Mio. € (im Vorjahr: 38,2 Mio. €). Er war wesentlich durch das Betriebsergebnis und vereinnahmte Beteiligungsergebnisse geprägt. Der Cashflow reichte im Berichtsjahr vollständig aus, um die Investitionen zu finanzieren.
Der Finanzmittelfonds setzte sich im Rahmen bestehender Cash-Pool-Verträge aus Forderungen gegenüber Tochtergesellschaften in Höhe von 224,1 Mio. € (im Vorjahr: 192,3 Mio. €), liquiden Mitteln in Form von Bankguthaben in Höhe von 112,3 Mio. € (im Vorjahr: 128,8 Mio. €), davon kurzfristige Einlagen bei Kreditinstituten in Höhe von 45,0 Mio. € (im Vorjahr: 20,0 Mio. €), sowie Clearing-Forderungen gegenüber der Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg (HGV), in Höhe von 95,0 Mio. € (im Vorjahr: 95,0 Mio. €) zusammen. Die HHLA AG ist mit der S-Sparte in das Cash-Clearing-System der HGV einbezogen. Die A-Sparte nutzt darüber hinaus die Möglichkeit, Liquiditätsüberschüsse bei der HGV anzulegen, soweit dies für die HHLA AG vorteilhaft ist.
Die Geschäftsentwicklung der HHLA AG unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie die des HHLA-Konzerns. An den Risiken ihrer Tochterunternehmen und Beteiligungen partizipiert die HHLA AG grundsätzlich entsprechend ihrer jeweiligen Beteiligungsquote.
Die HHLA AG als Mutterunternehmen des HHLA-Konzerns ist in das konzernweite Risiko- und Chancenmanagementsystem eingebunden. Im Kapitel Risiko- und Chancenbericht des zusammengefassten Lageberichts erfolgt die nach § 289 Abs. 5 HGB erforderliche Beschreibung des internen Kontrollsystems. Risiko- und Chancenbericht
Die Erwartungen für die HHLA AG spiegeln sich aufgrund ihrer Verflechtungen mit den Konzerngesellschaften und ihres Gewichts im Konzern in der Prognose des Konzerns wider. Es wird erwartet, dass die für den HHLA-Konzern getroffenen Aussagen zur Markt- und Umsatzentwicklung sich im Wesentlichen in den Umsatzerlösen der HHLA AG widerspiegeln werden. Darüber hinaus sollte das Beteiligungsergebnis wesentlich zum Ergebnis der HHLA AG beitragen. Prognosebericht
Auf Basis der im Prognosebericht des Konzerns beschriebenen möglichen Auswirkungen der weltweiten Coronavirus-Pandemie auf die erwartete Ertragslage des HHLA Konzerns geht die HHLA AG insgesamt von einem starken Rückgang des Jahresüberschusses gegenüber dem Vorjahreswert aus. Wie beim Konzern ist eine verlässliche Prognose bei der HHLA AG aufgrund der aktuellen Entwicklungen jedoch nicht möglich. Prognosebericht
Auf Basis der im Prognosebericht des Konzerns beschrieben liquiditätssteuernden Maßnahmen geht die HHLA AG von einer weiterhin stabilen Finanzlage aus. Prognosebericht
Die Gewinnverwendung der HHLA AG orientiert sich wie im Vorjahr an der Ergebnisentwicklung des abgelaufenen Geschäftsjahres. Der Bilanzgewinn und eine stabile Finanzlage stellen dabei die Grundlage für eine Fortsetzung der kontinuierlichen Ausschüttungspolitik dar.
Nach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die im Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, hat die Gesellschaft bei den Rechtsgeschäften eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden.
Gemäß § 4 der Satzung hat der Vorstand in analoger Anwendung der Regelungen des § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zwischen der A-Sparte und der S-Sparte zu erstellen. Nach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die im Bericht über die Beziehungen zwischen der A-Sparte und der S-Sparte aufgeführten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, haben beide Sparten eine angemessene Gegenleistung erhalten. Aufwendungen und Erträge, die nicht einer Sparte direkt zugeordnet werden können, sind entsprechend der Satzung auf die Sparten aufgeteilt worden. Es wurden keine Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse der jeweils anderen Sparte getroffen oder unterlassen.
Hamburg, den 23. März 2020
Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Angela Titzrath
Jens Hansen
Dr. Roland Lappin
Torben Seebold
Einige der im Lagebericht enthaltenen Angaben, einschließlich der Aussagen zu Umsatz- und Ergebnisentwicklungen sowie zu möglichen Veränderungen in der Branche oder zur Finanzlage, enthalten zukunftsbezogene Aussagen. Diese Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen der Gesellschaft. Der Eintritt oder Nichteintritt eines unsicheren Ereignisses könnte dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse einschließlich der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der HHLA wesentlich von denjenigen abweichen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden.
| in T€ | Konzernanhang Tz. | 2019 | 2018 |
| Umsatzerlöse | 8. | 1.382.625 | 1.291.136 |
| Bestandsveränderungen | 9. | 131 | 448 |
| Aktivierte Eigenleistungen | 10. | 6.183 | 5.209 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 11. | 45.583 | 41.414 |
| Materialaufwand | 12. | - 401.203 | - 367.103 |
| Personalaufwand | 13. | - 516.119 | - 480.580 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 14. | - 134.575 | - 172.072 |
| Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) | 382.625 | 318.452 | |
| Abschreibungen | 15. | - 161.388 | - 114.232 |
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | 221.237 | 204.220 | |
| Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen | 16. | 4.458 | 5.347 |
| Zinserträge | 16. | 2.886 | 2.128 |
| Zinsaufwendungen | 16. | - 42.459 | - 28.111 |
| Sonstiges Finanzergebnis | 16. | 0 | 0 |
| Finanzergebnis | 16. | - 35.115 | - 20.636 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 186.122 | 183.584 | |
| Ertragsteuern | 18. | - 49.064 | - 45.110 |
| Konzernjahresüberschuss | 137.058 | 138.474 | |
| davon nicht beherrschende Anteile | 19. | 33.776 | 26.193 |
| davon Anteile der Aktionäre des Mutterunternehmens | 103.282 | 112.281 | |
| Ergebnis je Aktie, unverwässert und verwässert, in € | 20. | ||
| Gesamtkonzern | 1,42 | 1,54 | |
| Teilkonzern Hafenlogistik | 1,34 | 1,47 | |
| Teilkonzern Immobilien | 3,57 | 3,46 |
| in T€ | Konzernanhang Tz. | 2019 | 2018 |
| Konzernjahresüberschuss | 137.058 | 138.474 | |
| Bestandteile, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht werden können | |||
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste | 36. | - 45.625 | 11.603 |
| Latente Steuern | 18. | 14.726 | - 3.747 |
| Summe | - 30.899 | 7.856 | |
| Bestandteile, die in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht werden können | |||
| Cashflow-Hedges | 47. | 0 | 33 |
| Währungsdifferenzen | 8.551 | 1.625 | |
| Latente Steuern | 18. | - 26 | 36 |
| Übrige | 79 | - 124 | |
| Summe | 8.604 | 1.571 | |
| Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen | - 22.295 | 9.427 | |
| Gesamtergebnis | 114.763 | 147.900 | |
| davon nicht beherrschende Anteile | 32.706 | 26.247 | |
| davon Anteile der Aktionäre des Mutterunternehmens | 82.057 | 121.653 |
| in T€; Teilkonzern Hafenlogistik und Teilkonzern Immobilien; Anlage zum Konzernanhang | 2019 Konzern | 2019 Hafenlogistik | 2019 Immobilien | 2019 Konsolidierung |
| Umsatzerlöse | 1.382.625 | 1.349.962 | 40.221 | - 7.558 |
| Bestandsveränderungen | 131 | 131 | 0 | 0 |
| Aktivierte Eigenleistungen | 6.183 | 5.359 | 0 | 824 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 45.583 | 41.258 | 5.538 | - 1.213 |
| Materialaufwand | - 401.203 | - 393.909 | - 7.966 | 672 |
| Personalaufwand | - 516.119 | - 513.905 | - 2.214 | 0 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | - 134.575 | - 130.171 | - 11.679 | 7.275 |
| Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) | 382.625 | 358.725 | 23.900 | 0 |
| Abschreibungen | - 161.388 | - 154.300 | - 7.433 | 345 |
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | 221.237 | 204.425 | 16.467 | 345 |
| Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen | 4.458 | 4.458 | 0 | 0 |
| Zinserträge | 2.886 | 2.994 | 35 | - 143 |
| Zinsaufwendungen | - 42.459 | - 39.490 | - 3.112 | 143 |
| Sonstiges Finanzergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Finanzergebnis | - 35.115 | - 32.038 | - 3.077 | 0 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 186.122 | 172.387 | 13.390 | 345 |
| Ertragsteuern | - 49.064 | - 44.979 | - 3.999 | - 85 |
| Konzernjahresüberschuss | 137.058 | 127.408 | 9.391 | 260 |
| davon nicht beherrschende Anteile | 33.776 | 33.776 | 0 | |
| davon Anteile der Aktionäre des Mutterunternehmens | 103.282 | 93.631 | 9.651 | |
| Ergebnis je Aktie, unverwässert und verwässert, in € | 1,42 | 1,34 | 3,57 |
| in T€; Teilkonzern Hafenlogistik und Teilkonzern Immobilien; Anlage zum Konzernanhang | 2019 Konzern | 2019 Hafenlogistik | 2019 Immobilien | 2019 Konsolidierung |
| Konzernjahresüberschuss | 137.058 | 127.408 | 9.391 | 260 |
| Bestandteile, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht werden können | ||||
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste | - 45.625 | - 45.361 | - 264 | |
| Latente Steuern | 14.726 | 14.641 | 85 | |
| Summe | - 30.899 | - 30.720 | - 179 | |
| Bestandteile, die in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht werden können | ||||
| Cashflow-Hedges | 0 | 0 | 0 | |
| Währungsdifferenzen | 8.551 | 8.551 | 0 | |
| Latente Steuern | - 26 | - 26 | 0 | |
| Übrige | 79 | 79 | 0 | |
| Summe | 8.604 | 8.604 | 0 | |
| Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen | - 22.295 | - 22.116 | - 179 | 0 |
| Gesamtergebnis | 114.763 | 105.291 | 9.212 | 260 |
| davon nicht beherrschende Anteile | 32.706 | 32.706 | 0 | |
| davon Anteile der Aktionäre des Mutterunternehmens | 82.057 | 72.585 | 9.472 |
| in T€; Teilkonzern Hafenlogistik und Teilkonzern Immobilien; Anlage zum Konzernanhang | 2018 Konzern | 2018 Hafenlogistik | 2018 Immobilien | 2018 Konsolidierung |
| Umsatzerlöse | 1.291.136 | 1.258.519 | 39.251 | - 6.634 |
| Bestandsveränderungen | 448 | 448 | 0 | 0 |
| Aktivierte Eigenleistungen | 5.209 | 4.481 | 0 | 728 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 41.414 | 37.429 | 5.743 | - 1.758 |
| Materialaufwand | - 367.103 | - 359.903 | - 7.848 | 648 |
| Personalaufwand | - 480.580 | - 478.365 | - 2.215 | 0 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | - 172.072 | - 164.841 | - 14.247 | 7.016 |
| Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) | 318.452 | 297.768 | 20.684 | 0 |
| Abschreibungen | - 114.232 | - 109.350 | - 5.225 | 343 |
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | 204.220 | 188.418 | 15.459 | 343 |
| Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen | 5.347 | 5.347 | 0 | 0 |
| Zinserträge | 2.128 | 2.240 | 50 | - 162 |
| Zinsaufwendungen | - 28.111 | - 25.570 | - 2.703 | 162 |
| Sonstiges Finanzergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Finanzergebnis | - 20.636 | - 17.983 | - 2.653 | 0 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 183.584 | 170.435 | 12.806 | 343 |
| Ertragsteuern | - 45.110 | - 41.332 | - 3.693 | - 85 |
| Konzernjahresüberschuss | 138.474 | 129.103 | 9.113 | 258 |
| davon nicht beherrschende Anteile | 26.193 | 26.193 | 0 | |
| davon Anteile der Aktionäre des Mutterunternehmens | 112.281 | 102.910 | 9.371 | |
| Ergebnis je Aktie, unverwässert und verwässert, in € | 1,54 | 1,47 | 3,46 |
| in T€; Teilkonzern Hafenlogistik und Teilkonzern Immobilien; Anlage zum Konzernanhang | 2018 Konzern | 2018 Hafenlogistik | 2018 Immobilien | 2018 Konsolidierung |
| Konzernjahresüberschuss | 138.474 | 129.103 | 9.113 | 258 |
| Bestandteile, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht werden können | ||||
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste | 11.603 | 11.809 | - 206 | |
| Latente Steuern | - 3.747 | - 3.814 | 67 | |
| Summe | 7.856 | 7.995 | - 139 | |
| Bestandteile, die in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht werden können | ||||
| Cashflow-Hedges | 33 | 33 | 0 | |
| Währungsdifferenzen | 1.625 | 1.625 | 0 | |
| Latente Steuern | 36 | 36 | 0 | |
| Übrige | - 124 | - 124 | 0 | |
| Summe | 1.571 | 1.571 | 0 | |
| Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen | 9.427 | 9.566 | - 139 | 0 |
| Gesamtergebnis | 147.900 | 138.669 | 8.973 | 258 |
| davon nicht beherrschende Anteile | 26.247 | 26.247 | 0 | |
| davon Anteile der Aktionäre des Mutterunternehmens | 121.653 | 112.421 | 9.231 |
Aktiva
| in T€ | Konzernanhang Tz. | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 22. | 104.506 | 89.753 |
| Sachanlagen | 23. | 1.677.256 | 1.060.262 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 24. | 185.149 | 184.724 |
| Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen | 25. | 17.193 | 16.463 |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | 26. | 16.177 | 13.618 |
| Latente Steuern | 18. | 124.071 | 82.126 |
| Langfristiges Vermögen | 2.124.352 | 1.446.946 | |
| Vorräte | 27. | 25.242 | 22.997 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 28. | 168.127 | 179.824 |
| Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen | 29. | 98.805 | 100.244 |
| Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 30. | 3.579 | 4.062 |
| Sonstige Vermögenswerte | 31. | 29.672 | 30.758 |
| Erstattungsansprüche aus Ertragsteuern | 32. | 2.201 | 6.656 |
| Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristige Einlagen | 33. | 158.041 | 181.460 |
| Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte | 34. | 0 | 0 |
| Kurzfristiges Vermögen | 485.667 | 526.001 | |
| Bilanzsumme | 2.610.019 | 1.972.947 | |
|
PASSIVA |
|||
| in T€ | Konzernanhang Tz. | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Gezeichnetes Kapital | 72.753 | 72.753 | |
| Teilkonzern Hafenlogistik | 70.048 | 70.048 | |
| Teilkonzern Immobilien | 2.705 | 2.705 | |
| Kapitalrücklage | 141.584 | 141.584 | |
| Teilkonzern Hafenlogistik | 141.078 | 141.078 | |
| Teilkonzern Immobilien | 506 | 506 | |
| Erwirtschaftetes Eigenkapital | 499.683 | 512.369 | |
| Teilkonzern Hafenlogistik | 449.076 | 464.806 | |
| Teilkonzern Immobilien | 50.607 | 47.563 | |
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | - 124.278 | - 103.053 | |
| Teilkonzern Hafenlogistik | - 123.702 | - 102.655 | |
| Teilkonzern Immobilien | - 577 | - 398 | |
| Nicht beherrschende Anteile | - 10.880 | - 8.812 | |
| Teilkonzern Hafenlogistik | - 10.880 | - 8.812 | |
| Teilkonzern Immobilien | 0 | 0 | |
| Eigenkapital | 35. | 578.862 | 614.841 |
| Pensionsrückstellungen | 36. | 503.239 | 448.930 |
| Sonstige langfristige Rückstellungen | 37. | 114.093 | 110.138 |
| Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen | 40. | 485.442 | 104.999 |
| Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 38. | 626.335 | 429.886 |
| Latente Steuern | 18. | 20.704 | 20.704 |
| Langfristige Schulden | 1.749.813 | 1.114.657 | |
| Sonstige kurzfristige Rückstellungen | 37. | 24.005 | 28.045 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 39. | 74.879 | 87.043 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen | 40. | 37.152 | 7.940 |
| Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 38. | 102.351 | 82.684 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 41. | 36.767 | 32.800 |
| Zahlungsverpflichtungen aus Ertragsteuern | 42. | 6.190 | 4.937 |
| Kurzfristige Schulden | 281.344 | 243.449 | |
| Bilanzsumme | 2.610.019 | 1.972.947 |
Aktiva
| in T€; Teilkonzern Hafenlogistik und Teilkonzern Immobilien; Anlage zum Konzernanhang | 31.12.2019 Konzern | 31.12.2019 Hafenlogistik | 31.12.2019 Immobilien | 31.12.2019 Konsolidierung |
| Immaterielle Vermögenswerte | 104.506 | 104.465 | 41 | 0 |
| Sachanlagen | 1.677.256 | 1.640.617 | 23.169 | 13.470 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 185.149 | 27.645 | 182.165 | - 24.661 |
| Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen | 17.193 | 17.193 | 0 | 0 |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | 16.177 | 12.254 | 3.923 | 0 |
| Latente Steuern | 124.071 | 134.467 | 0 | - 10.397 |
| Langfristiges Vermögen | 2.124.352 | 1.936.641 | 209.298 | - 21.588 |
| Vorräte | 25.242 | 25.184 | 58 | 0 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 168.127 | 167.174 | 953 | 0 |
| Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen | 98.805 | 79.871 | 20.154 | - 1.220 |
| Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 3.579 | 3.455 | 124 | 0 |
| Sonstige Vermögenswerte | 29.672 | 28.650 | 1.022 | 0 |
| Erstattungsansprüche aus Ertragsteuern | 2.201 | 3.165 | 614 | - 1.578 |
| Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristige Einlagen | 158.041 | 157.259 | 782 | 0 |
| Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Kurzfristiges Vermögen | 485.667 | 464.758 | 23.707 | - 2.798 |
| Bilanzsumme | 2.610.019 | 2.401.399 | 233.005 | - 24.386 |
|
PASSIVA |
||||
| in T€; Teilkonzern Hafenlogistik und Teilkonzern Immobilien; Anlage zum Konzernanhang | 31.12.2019 Konzern | 31.12.2019 Hafenlogistik | 31.12.2019 Immobilien | 31.12.2019 Konsolidierung |
| Gezeichnetes Kapital | 72.753 | 70.048 | 2.705 | 0 |
| Kapitalrücklage | 141.584 | 141.078 | 506 | 0 |
| Erwirtschaftetes Eigenkapital | 499.683 | 449.076 | 59.016 | - 8.409 |
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | - 124.278 | - 123.702 | - 577 | 0 |
| Nicht beherrschende Anteile | - 10.880 | - 10.880 | 0 | 0 |
| Eigenkapital | 578.862 | 525.620 | 61.650 | - 8.409 |
| Pensionsrückstellungen | 503.239 | 496.296 | 6.943 | 0 |
| Sonstige langfristige Rückstellungen | 114.093 | 111.127 | 2.966 | 0 |
| Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen | 485.442 | 468.408 | 17.034 | 0 |
| Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 626.335 | 518.318 | 108.017 | 0 |
| Latente Steuern | 20.704 | 13.940 | 19.943 | - 13.179 |
| Langfristige Schulden | 1.749.813 | 1.608.089 | 154.903 | - 13.179 |
| Sonstige kurzfristige Rückstellungen | 24.005 | 23.996 | 9 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 74.879 | 70.560 | 4.318 | 0 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen | 37.152 | 33.337 | 5.035 | - 1.220 |
| Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 102.351 | 97.254 | 5.097 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 36.767 | 35.936 | 831 | 0 |
| Zahlungsverpflichtungen aus Ertragsteuern | 6.190 | 6.607 | 1.162 | - 1.578 |
| Kurzfristige Schulden | 281.344 | 267.690 | 16.452 | - 2.798 |
| Bilanzsumme | 2.610.019 | 2.401.399 | 233.005 | - 24.386 |
Aktiva
| in T€; Teilkonzern Hafenlogistik und Teilkonzern Immobilien; Anlage zum Konzernanhang | 31.12.2018 Konzern | 31.12.2018 Hafenlogistik | 31.12.2018 Immobilien | 31.12.2018 Konsolidierung |
| Immaterielle Vermögenswerte | 89.753 | 89.739 | 14 | 0 |
| Sachanlagen | 1.060.262 | 1.042.010 | 4.359 | 13.893 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 184.724 | 30.444 | 179.710 | - 25.430 |
| Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen | 16.463 | 16.463 | 0 | 0 |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | 13.618 | 9.505 | 4.113 | 0 |
| Latente Steuern | 82.126 | 92.371 | 0 | - 10.245 |
| Langfristiges Vermögen | 1.446.946 | 1.280.532 | 188.196 | - 21.782 |
| Vorräte | 22.997 | 22.949 | 48 | 0 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 179.824 | 178.624 | 1.200 | 0 |
| Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen | 100.244 | 80.571 | 20.462 | - 789 |
| Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 4.062 | 3.959 | 103 | 0 |
| Sonstige Vermögenswerte | 30.758 | 29.483 | 1.275 | 0 |
| Erstattungsansprüche aus Ertragsteuern | 6.656 | 6.869 | 612 | - 825 |
| Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristige Einlagen | 181.460 | 180.312 | 1.148 | 0 |
| Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Kurzfristiges Vermögen | 526.001 | 502.767 | 24.848 | - 1.614 |
| Bilanzsumme | 1.972.947 | 1.783.299 | 213.044 | - 23.396 |
|
PASSIVA |
||||
| in T€; Teilkonzern Hafenlogistik und Teilkonzern Immobilien; Anlage zum Konzernanhang | 31.12.2018 Konzern | 31.12.2018 Hafenlogistik | 31.12.2018 Immobilien | 31.12.2018 Konsolidierung |
| Gezeichnetes Kapital | 72.753 | 70.048 | 2.705 | 0 |
| Kapitalrücklage | 141.584 | 141.078 | 506 | 0 |
| Erwirtschaftetes Eigenkapital | 512.369 | 464.806 | 56.231 | - 8.668 |
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | - 103.053 | - 102.655 | - 398 | 0 |
| Nicht beherrschende Anteile | - 8.812 | - 8.812 | 0 | 0 |
| Eigenkapital | 614.841 | 564.465 | 59.045 | - 8.668 |
| Pensionsrückstellungen | 448.930 | 442.114 | 6.816 | 0 |
| Sonstige langfristige Rückstellungen | 110.138 | 107.724 | 2.414 | 0 |
| Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen | 104.999 | 104.999 | 0 | 0 |
| Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 429.886 | 317.968 | 111.918 | 0 |
| Latente Steuern | 20.704 | 14.382 | 19.435 | - 13.113 |
| Langfristige Schulden | 1.114.657 | 987.187 | 140.583 | - 13.113 |
| Sonstige kurzfristige Rückstellungen | 28.045 | 27.846 | 199 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 87.043 | 82.560 | 4.483 | 0 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen | 7.940 | 7.545 | 1.184 | - 789 |
| Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 82.684 | 77.509 | 5.175 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 32.800 | 31.463 | 1.337 | 0 |
| Zahlungsverpflichtungen aus Ertragsteuern | 4.937 | 4.724 | 1.038 | - 825 |
| Kurzfristige Schulden | 243.449 | 231.647 | 13.416 | - 1.614 |
| Bilanzsumme | 1.972.947 | 1.783.299 | 213.044 | - 23.396 |
| in T€ | Konzernanhang Tz. | 2019 | 2018 |
| 1. Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | |||
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | 221.237 | 204.220 | |
| Zu- und Abschreibungen auf nicht finanzielle langfristige Vermögenswerte | 161.388 | 114.232 | |
| Zunahme (+), Abnahme (-) der Rückstellungen | 393 | - 6.042 | |
| Gewinne (-), Verluste (+) aus Anlageabgängen | - 6.043 | - 3.492 | |
| Zunahme (-), Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | 12.385 | - 30.149 | |
| Zunahme (+), Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | 1.466 | 7.121 | |
| Einzahlungen aus Zinsen | 2.842 | 1.623 | |
| Auszahlungen für Zinsen | - 30.008 | - 12.192 | |
| Gezahlte Ertragsteuern | - 43.596 | - 48.275 | |
| Währungskursbedingte und sonstige Effekte | 2.601 | 5.665 | |
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | 322.665 | 232.711 | |
| 2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit | |||
| Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 9.878 | 5.324 | |
| Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | - 169.208 | - 126.516 | |
| Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte | 22. | -9.961 | - 11.110 |
| Einzahlungen aus Abgängen von langfristigen finanziellen Vermögenswerten | 0 | 4.154 | |
| Auszahlungen für Investitionen in langfristige finanzielle Vermögenswerte | 0 | -210 | |
| Auszahlungen für den Erwerb von Anteilen an konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten (inklusive erworbener Finanzmittel) | - 2.007 | - 72.562 | |
| Einzahlungen (+), Auszahlungen (-) für kurzfristige Einlagen | - 22.550 | - 2.450 | |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -193.848 | - 203.370 | |
| 3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | |||
| Aus- bzw. Einzahlungen aufgrund Eigenkapitalzuführungen | 0 | -342 | |
| Auszahlungen für Anteilserhöhungen an vollkonsolidierten Unternehmen | 0 | - 51.845 | |
| An Aktionäre des Mutterunternehmens gezahlte Dividende | 21. | -61.719 | - 52.342 |
| An nicht beherrschende Anteilsinhaber gezahlte Dividende/ Ausgleichsverpflichtung | - 29.661 | - 31.183 | |
| Tilgung von Leasingverbindlichkeiten | - 45.799 | -4.827 | |
| Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-)Krediten | 0 | 136.924 | |
| Auszahlungen für die Tilgung von (Finanz-)Krediten | - 39.733 | - 27.867 | |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -176.912 | -31.482 | |
| 4. Finanzmittelfonds am Ende der Periode | |||
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (Zwischensummen 1.-3.) | - 48.096 | -2.141 | |
| Währungskursbedingte Veränderungen des Finanzmittelfonds | 2.129 | 616 | |
| Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 253.989 | 255.514 | |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 43. | 208.022 | 253.989 |
| in T€; Teilkonzern Hafenlogistik und Teilkonzern Immobilien; Anlage zum Konzernanhang | 2019 Konzern | 2019 Hafenlogistik | 2019 Immobilien | 2019 Konsolidierung |
| 1. Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | ||||
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | 221.237 | 204.425 | 16.467 | 345 |
| Zu- und Abschreibungen auf nicht finanzielle langfristige Vermögenswerte | 161.388 | 154.300 | 7.433 | - 345 |
| Zunahme (+), Abnahme (-) der Rückstellungen | 393 | 414 | -21 | |
| Gewinne (-), Verluste (+) aus Anlageabgängen | - 6.043 | - 6.043 | 0 | |
| Zunahme (-), Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | 12.385 | 10.985 | 969 | 431 |
| Zunahme (+), Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | 1.466 | 1.347 | 550 | -431 |
| Einzahlungen aus Zinsen | 2.842 | 2.950 | 35 | - 143 |
| Auszahlungen für Zinsen | - 30.008 | -27.231 | -2.920 | 143 |
| Gezahlte Ertragsteuern | - 43.596 | - 40.752 | - 2.844 | |
| Währungskursbedingte und sonstige Effekte | 2.601 | 2.602 | - 1 | |
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | 322.665 | 302.997 | 19.668 | 0 |
| 2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit | ||||
| Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 9.878 | 9.876 | 2 | |
| Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | - 169.208 | - 161.760 | - 7.448 | |
| Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte | - 9.961 | - 9.925 | -36 | |
| Einzahlungen aus Abgängen von langfristigen finanziellen Vermögenswerten | 0 | 0 | 0 | |
| Auszahlungen für Investitionen in langfristige finanzielle Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 | |
| Auszahlungen für den Erwerb von Anteilen an konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten (inklusive erworbener Finanzmittel) | - 2.007 | -2.007 | 0 | |
| Einzahlungen (+), Auszahlungen (-) für kurzfristige Einlagen | - 22.550 | - 22.550 | 0 | |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -193.848 | -186.366 | - 7.482 | 0 |
| 3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | ||||
| Aus- bzw. Einzahlungen aufgrund Eigenkapitalzuführungen | 0 | 0 | 0 | |
| Auszahlungen für Anteilserhöhungen an vollkonsolidierten Unternehmen | 0 | 0 | 0 | |
| An Aktionäre des Mutterunternehmens gezahlte Dividende | -61.719 | - 56.040 | - 5.679 | |
| An nicht beherrschende Anteilsinhaber gezahlte Dividende/ Ausgleichsverpflichtung | - 29.661 | -29.661 | 0 | |
| Tilgung von Leasingverbindlichkeiten | - 45.799 | - 42.873 | -2.926 | |
| Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-)Krediten | 0 | 0 | 0 | |
| Auszahlungen für die Tilgung von (Finanz-)Krediten | - 39.733 | - 35.806 | -3.927 | |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -176.912 | -164.380 | -12.532 | 0 |
| 4. Finanzmittelfonds am Ende der Periode | ||||
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (Zwischensummen 1.-3.) | - 48.096 | -47.751 | - 345 | |
| Währungskursbedingte Veränderungen des Finanzmittelfonds | 2.129 | 2.129 | 0 | |
| Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 253.989 | 232.862 | 21.127 | |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 208.022 | 187.240 | 20.782 | 0 |
| in T€; Teilkonzern Hafenlogistik und Teilkonzern Immobilien; Anlage zum Konzernanhang | 2018 Konzern | 2018 Hafenlogistik | 2018 Immobilien | 2018 Konsolidierung |
| 1. Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | ||||
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | 204.220 | 188.418 | 15.459 | 343 |
| Zu- und Abschreibungen auf nicht finanzielle langfristige Vermögenswerte | 114.232 | 109.350 | 5.225 | - 343 |
| Zunahme (+), Abnahme (-) der Rückstellungen | - 6.042 | -5.810 | -232 | |
| Gewinne (-), Verluste (+) aus Anlageabgängen | - 3.492 | - 3.489 | - 3 | |
| Zunahme (-), Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | -30.149 | - 35.879 | 2.526 | 3.204 |
| Zunahme (+), Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | 7.121 | 10.711 | - 386 | - 3.204 |
| Einzahlungen aus Zinsen | 1.623 | 1.735 | 50 | - 162 |
| Auszahlungen für Zinsen | - 12.192 | - 9.759 | - 2.595 | 162 |
| Gezahlte Ertragsteuern | - 48.275 | -46.160 | -2.115 | |
| Währungskursbedingte und sonstige Effekte | 5.665 | 5.666 | - 1 | |
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | 232.711 | 214.783 | 17.928 | 0 |
| 2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit | ||||
| Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 5.324 | 5.288 | 36 | |
| Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | - 126.516 | - 118.142 | - 8.374 | |
| Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte | - 11.110 | - 11.099 | - 11 | |
| Einzahlungen aus Abgängen von langfristigen finanziellen Vermögenswerten | 4.154 | 4.154 | 0 | |
| Auszahlungen für Investitionen in langfristige finanzielle Vermögenswerte | - 210 | -210 | 0 | |
| Auszahlungen für den Erwerb von Anteilen an konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten (inklusive erworbener Finanzmittel) | - 72.562 | - 72.562 | 0 | |
| Einzahlungen (+), Auszahlungen (-) für kurzfristige Einlagen | - 2.450 | - 2.450 | 0 | |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | - 203.370 | -195.021 | - 8.349 | 0 |
| 3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | ||||
| Aus- bzw. Einzahlungen aufgrund Eigenkapitalzuführungen | - 342 | -342 | 0 | |
| Auszahlungen für Anteilserhöhungen an vollkonsolidierten Unternehmen | -51.845 | -51.845 | 0 | |
| An Aktionäre des Mutterunternehmens gezahlte Dividende | - 52.342 | - 46.933 | - 5.409 | |
| An nicht beherrschende Anteilsinhaber gezahlte Dividende/Ausgleichsverpflichtung | -31.183 | -31.183 | 0 | |
| Tilgung von Leasingverbindlichkeiten | - 4.827 | -4.827 | 0 | |
| Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-)Krediten | 136.924 | 126.924 | 10.000 | |
| Auszahlungen für die Tilgung von (Finanz-)Krediten | - 27.867 | -23.941 | - 3.926 | |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -31.482 | -32.147 | 665 | 0 |
| 4. Finanzmittelfonds am Ende der Periode | ||||
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (Zwischensummen 1.-3.) | - 2.141 | - 12.385 | 10.244 | 0 |
| Währungskursbedingte Veränderungen des Finanzmittelfonds | 616 | 616 | 0 | |
| Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 255.514 | 244.631 | 10.883 | |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 253.989 | 232.862 | 21.127 | 0 |
| Mutterunternehmen | ||||||
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | ||||||
| Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Erwirtschaftetes Eigenkapital | Ausgleichsposten aus der Fremdwährungsumrechnung | |||
| A-Sparte | S-Sparte | A-Sparte | S-Sparte | |||
| Stand am 31. Dezember 2017 | 70.048 | 2.705 | 141.078 | 506 | 469.672 | - 70.041 |
| Anpassung aufgrund der Erstanwendung von IFRS 9 | 68 | |||||
| Stand am 1. Januar 2018 | 70.048 | 2.705 | 141.078 | 506 | 469.740 | - 70.041 |
| Dividenden | - 52.342 | |||||
| Ausgleichsverpflichtung gegenüber nicht beherrschenden Anteilen | ||||||
| Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen an konsolidierten Unternehmen | - 17.311 | |||||
| Erstkonsolidierung von Anteilen an verbundenen Unternehmen | ||||||
| Gesamtergebnis | 112.281 | 1.617 | ||||
| Übrige Veränderungen | 1 | 14 | ||||
| Stand am 31. Dezember 2018 | 70.048 | 2.705 | 141.078 | 506 | 512.369 | - 68.410 |
| Stand am 31. Dezember 2018 | 70.048 | 2.705 | 141.078 | 506 | 512.369 | - 68.410 |
| Anpassung aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 | - 54.249 | |||||
| Stand am 1. Januar 2019 | 70.048 | 2.705 | 141.078 | 506 | 458.120 | - 68.410 |
| Dividenden | - 61.719 | |||||
| Ausgleichsverpflichtung gegenüber nicht beherrschenden Anteilen | ||||||
| Erstkonsolidierung von Anteilen an verbundenen Unternehmen | ||||||
| Gesamtergebnis | 103.282 | 8.566 | ||||
| Stand am 31. Dezember 2019 | 70.048 | 2.705 | 141.078 | 506 | 499.683 | - 59.844 |
| Mutterunternehmen | ||||
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | ||||
| Cashflow-Hedges | Versicherungsmathematische Gewinne/ Verluste | Latente Steuern auf direkt im Eigenkapital erfasste Wertänderungen | Sonstige | |
| Stand am 31. Dezember 2017 | 405 | - 80.248 | 25.813 | 11.633 |
| Anpassung aufgrund der Erstanwendung von IFRS 9 | ||||
| Stand am 1. Januar 2018 | 405 | - 80.248 | 25.813 | 11.633 |
| Dividenden | ||||
| Ausgleichsverpflichtung gegenüber nicht beherrschenden Anteilen | ||||
| Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen an konsolidierten Unternehmen | ||||
| Erstkonsolidierung von Anteilen an verbundenen Unternehmen | ||||
| Gesamtergebnis | 33 | 11.523 | - 3.688 | - 114 |
| Übrige Veränderungen | ||||
| Stand am 31. Dezember 2018 | 438 | - 68.725 | 22.125 | 11.519 |
| Stand am 31. Dezember 2018 | 438 | - 68.725 | 22.125 | 11.519 |
| Anpassung aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 | ||||
| Stand am 1. Januar 2019 | 438 | - 68.725 | 22.125 | 11.519 |
| Dividenden | ||||
| Ausgleichsverpflichtung gegenüber nicht beherrschenden Anteilen | ||||
| Erstkonsolidierung von Anteilen an verbundenen Unternehmen | ||||
| Gesamtergebnis | - 44.046 | 14.198 | 57 | |
| Stand am 31. Dezember 2019 | 438 | - 112.771 | 36.323 | 11.576 |
| Anteile der Aktionäre des Mutterunternehmens | Nicht beherrschende Anteile | |
| Stand am 31. Dezember 2017 | 571.570 | 30.790 |
| Anpassung aufgrund der Erstanwendung von IFRS 9 | 68 | 34 |
| Stand am 1. Januar 2018 | 571.638 | 30.823 |
| Dividenden | - 52.342 | - 283 |
| Ausgleichsverpflichtung gegenüber nicht beherrschenden Anteilen | 0 | - 32.645 |
| Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen an konsolidierten Unternehmen | - 17.311 | - 32.597 |
| Erstkonsolidierung von Anteilen an verbundenen Unternehmen | 0 | - 342 |
| Gesamtergebnis | 121.653 | 26.247 |
| Übrige Veränderungen | 15 | - 15 |
| Stand am 31. Dezember 2018 | 623.653 | - 8.812 |
| Stand am 31. Dezember 2018 | 623.653 | - 8.812 |
| Anpassung aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 | - 54.249 | - 4.251 |
| Stand am 1. Januar 2019 | 569.404 | - 13.063 |
| Dividenden | - 61.719 | - 1.005 |
| Ausgleichsverpflichtung gegenüber nicht beherrschenden Anteilen | 0 | - 30.492 |
| Erstkonsolidierung von Anteilen an verbundenen Unternehmen | 0 | 973 |
| Gesamtergebnis | 82.057 | 32.706 |
| Stand am 31. Dezember 2019 | 589.742 | - 10.880 |
| Summe Eigenkapital | |
| Stand am 31. Dezember 2017 | 602.359 |
| Anpassung aufgrund der Erstanwendung von IFRS 9 | 102 |
| Stand am 1. Januar 2018 | 602.461 |
| Dividenden | - 52.625 |
| Ausgleichsverpflichtung gegenüber nicht beherrschenden Anteilen | - 32.645 |
| Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen an konsolidierten Unternehmen | -49.908 |
| Erstkonsolidierung von Anteilen an verbundenen Unternehmen | -342 |
| Gesamtergebnis | 147.900 |
| Übrige Veränderungen | 0 |
| Stand am 31. Dezember 2018 | 614.841 |
| Stand am 31. Dezember 2018 | 614.841 |
| Anpassung aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 | - 58.500 |
| Stand am 1. Januar 2019 | 556.341 |
| Dividenden | - 62.723 |
| Ausgleichsverpflichtung gegenüber nicht beherrschenden Anteilen | - 30.492 |
| Erstkonsolidierung von Anteilen an verbundenen Unternehmen | 973 |
| Gesamtergebnis | 114.763 |
| Stand am 31. Dezember 2019 | 578.862 |
| Mutterunternehmen | ||||
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | ||||
| Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Erwirtschaftetes Eigenkapital | Ausgleichsposten aus der Fremdwährungsumrechnung | |
| Stand am 31. Dezember 2017 | 70.048 | 141.078 | 426.068 | - 70.041 |
| Anpassung aufgrund der Erstanwendung von IFRS 9 | 70 | |||
| Stand am 1. Januar 2018 | 70.048 | 141.078 | 426.138 | - 70.041 |
| Dividenden | - 46.933 | |||
| Ausgleichsverpflichtung gegenüber nicht beherrschenden Anteilen | ||||
| Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen an konsolidierten Unternehmen | - 17.311 | |||
| Erstkonsolidierung von Anteilen an verbundenen Unternehmen | ||||
| Gesamtergebnis Teilkonzern | 102.910 | 1.617 | ||
| Übrige Veränderungen | 1 | 14 | ||
| Stand am 31. Dezember 2018 | 70.048 | 141.078 | 464.805 | - 68.410 |
| Stand am 31. Dezember 2018 | 70.048 | 141.078 | 464.805 | - 68.410 |
| Anpassung aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 | - 53.322 | |||
| Stand am 1. Januar 2019 | 70.048 | 141.078 | 411.484 | - 68.410 |
| Dividenden | - 56.039 | |||
| Ausgleichsverpflichtung gegenüber nicht beherrschenden Anteilen | ||||
| Erstkonsolidierung von Anteilen an verbundenen Unternehmen | ||||
| Gesamtergebnis Teilkonzern | 93.631 | 8.566 | ||
| Stand am 31. Dezember 2019 | 70.048 | 141.078 | 449.076 | - 59.844 |
| Mutterunternehmen | ||
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | ||
| Cashflow-Hedges | Versicherungsmathematische Gewinne/ Verluste | |
| Stand am 31. Dezember 2017 | 405 | - 79.867 |
| Anpassung aufgrund der Erstanwendung von IFRS 9 | ||
| Stand am 1. Januar 2018 | 405 | - 79.867 |
| Dividenden | ||
| Ausgleichsverpflichtung gegenüber nicht beherrschenden Anteilen | ||
| Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen an konsolidierten Unternehmen | ||
| Erstkonsolidierung von Anteilen an verbundenen Unternehmen | ||
| Gesamtergebnis Teilkonzern | 33 | 11.729 |
| Übrige Veränderungen | ||
| Stand am 31. Dezember 2018 | 438 | - 68.138 |
| Stand am 31. Dezember 2018 | 438 | - 68.138 |
| Anpassung aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 | ||
| Stand am 1. Januar 2019 | 438 | - 68.138 |
| Dividenden | ||
| Ausgleichsverpflichtung gegenüber nicht beherrschenden Anteilen | ||
| Erstkonsolidierung von Anteilen an verbundenen Unternehmen | ||
| Gesamtergebnis Teilkonzern | - 43.782 | |
| Stand am 31. Dezember 2019 | 438 | - 111.920 |
| Mutterunternehmen | Anteile der Aktionäre des Mutterunternehmens | Nicht beherrschende Anteile | Summe Eigenkapital | ||
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | |||||
| Latente Steuern auf direkt im Eigenkapital erfasste Wertänderungen | Sonstige | ||||
| Stand am 31. Dezember 2017 | 25.690 | 11.633 | 525.014 | 30.790 | 555.803 |
| Anpassung aufgrund der Erstanwendung von IFRS 9 | 70 | 34 | 103 | ||
| Stand am 1. Januar 2018 | 25.690 | 11.633 | 525.084 | 30.823 | 555.907 |
| Dividenden | - 46.933 | - 283 | - 47.216 | ||
| Ausgleichsverpflichtung gegenüber nicht beherrschenden Anteilen | 0 | - 32.645 | - 32.645 | ||
| Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen an konsolidierten Unternehmen | - 17.311 | - 32.597 | - 49.908 | ||
| Erstkonsolidierung von Anteilen an verbundenen Unternehmen | 0 | - 342 | - 342 | ||
| Gesamtergebnis Teilkonzern | - 3.755 | - 114 | 112.421 | 26.247 | 138.669 |
| Übrige Veränderungen | 15 | - 15 | 0 | ||
| Stand am 31. Dezember 2018 | 21.935 | 11.519 | 573.276 | - 8.812 | 564.465 |
| Stand am 31. Dezember 2018 | 21.935 | 11.519 | 573.276 | - 8.812 | 564.465 |
| Anpassung aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 | - 53.322 | - 4.251 | - 57.573 | ||
| Stand am 1. Januar 2019 | 21.935 | 11.519 | 519.954 | - 13.063 | 506.892 |
| Dividenden | - 56.039 | - 1.005 | - 57.044 | ||
| Ausgleichsverpflichtung gegenüber nicht beherrschenden Anteilen | 0 | - 30.492 | - 30.492 | ||
| Erstkonsolidierung von Anteilen an verbundenen Unternehmen | 0 | 973 | 973 | ||
| Gesamtergebnis Teilkonzern | 14.113 | 57 | 72.585 | 32.706 | 105.291 |
| Stand am 31. Dezember 2019 | 36.048 | 11.576 | 536.500 | - 10.880 | 525.620 |
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | ||||
| Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Erwirtschaftetes Eigenkapital | Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste | |
| Stand am 31. Dezember 2017 | 2.705 | 506 | 52.530 | - 381 |
| Anpassung aufgrund der Erstanwendung von IFRS 9 | - 2 | |||
| Stand am 1. Januar 2018 | 2.705 | 506 | 52.528 | - 381 |
| Dividenden | - 5.409 | |||
| Gesamtergebnis Teilkonzern | 9.113 | - 206 | ||
| Stand am 31. Dezember 2018 | 2.705 | 506 | 56.231 | - 587 |
| Zuzüglich Konsolidierungseffekt der Gewinn- und Verlustrechnung | 258 | |||
| Abzüglich Konsolidierungseffekt der Bilanz | - 8.926 | |||
| Summe Konsolidierungseffekte | - 8.668 | |||
| Stand am 31. Dezember 2018 | 2.705 | 506 | 47.563 | - 587 |
| Stand am 31. Dezember 2018 | 2.705 | 506 | 56.231 | - 587 |
| Anpassung aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 | - 927 | |||
| Stand am 1. Januar 2019 | 2.705 | 506 | 55.305 | - 587 |
| Dividenden | - 5.679 | |||
| Gesamtergebnis Teilkonzern | 9.391 | - 264 | ||
| Stand am 31. Dezember 2019 | 2.705 | 506 | 59.016 | - 851 |
| Zuzüglich Konsolidierungseffekt der Gewinn- und Verlustrechnung | 260 | |||
| Abzüglich Konsolidierungseffekt der Bilanz | - 8.669 | |||
| Summe Konsolidierungseffekte | - 8.409 | |||
| Stand am 31. Dezember 2019 | 2.705 | 506 | 50.607 | - 851 |
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | Summe Eigenkapital | |
| Latente Steuern auf direkt im Eigenkapital erfasste Wertänderungen | ||
| Stand am 31. Dezember 2017 | 123 | 55.482 |
| Anpassung aufgrund der Erstanwendung von IFRS 9 | - 2 | |
| Stand am 1. Januar 2018 | 123 | 55.480 |
| Dividenden | - 5.409 | |
| Gesamtergebnis Teilkonzern | 67 | 8.973 |
| Stand am 31. Dezember 2018 | 189 | 59.045 |
| Zuzüglich Konsolidierungseffekt der Gewinn- und Verlustrechnung | 258 | |
| Abzüglich Konsolidierungseffekt der Bilanz | - 8.926 | |
| Summe Konsolidierungseffekte | - 8.668 | |
| Stand am 31. Dezember 2018 | 189 | 50.376 |
| Stand am 31. Dezember 2018 | 189 | 59.045 |
| Anpassung aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 | - 927 | |
| Stand am 1. Januar 2019 | 189 | 58.118 |
| Dividenden | - 5.679 | |
| Gesamtergebnis Teilkonzern | 85 | 9.212 |
| Stand am 31. Dezember 2019 | 275 | 61.650 |
| Zuzüglich Konsolidierungseffekt der Gewinn- und Verlustrechnung | 260 | |
| Abzüglich Konsolidierungseffekt der Bilanz | - 8.669 | |
| Summe Konsolidierungseffekte | - 8.409 | |
| Stand am 31. Dezember 2019 | 275 | 53.241 |
| in T€, Geschäftssegmente; Anlage zum Konzernanhang | Teilkonzern Hafenlogistik | |||||
| Container | Intermodal | Logistik | ||||
| 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | |
| Umsatzerlöse | ||||||
| Erlöse konzernfremde Dritte | 792.132 | 751.687 | 485.073 | 432.398 | 50.551 | 53.370 |
| Intersegmenterlöse | 7.605 | 7.222 | 1.827 | 1.363 | 8.428 | 6.469 |
| Summe Segmenterlöse | 799.737 | 758.909 | 486.900 | 433.761 | 58.979 | 59.839 |
| Ergebnis | ||||||
| EBITDA 1 | 240.246 | 209.767 | 139.032 | 112.735 | 8.457 | 10.008 |
| EBITDA-Marge 1 | 30,0 % | 27,6 % | 28,6 % | 26,0 % | 14,3 % | 16,7 % |
| EBIT 1 | 141.274 | 131.574 | 99.170 | 89.104 | 2.523 | 5.614 |
| EBIT-Marge 1 | 17,7 % | 17,3 % | 20,4 % | 20,5 % | 4,3 % | 9,4 % |
| Vermögenswerte | ||||||
| Segmentvermögen 1 | 1.295.593 | 888.926 | 585.120 | 436.082 | 55.845 | 41.984 |
| Sonstige Segmentinformationen | ||||||
| Investitionen in Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 1 | 69.898 | 61.187 | 130.052 | 54.793 | 3.573 | 413 |
| Investitionen in immaterielle Vermögenswerte | 2.884 | 1.463 | 821 | 279 | 767 | 951 |
| Summe Investitionen 1 | 72.782 | 62.650 | 130.873 | 55.072 | 4.340 | 1.364 |
| Abschreibungen auf Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 1 | 93.156 | 71.895 | 39.654 | 23.433 | 5.506 | 4.336 |
| davon außerplanmäßige Abschreibungen | 0 | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | 5.816 | 6.299 | 207 | 198 | 429 | 59 |
| Summe Abschreibungen 1 | 98.972 | 78.194 | 39.861 | 23.631 | 5.935 | 4.395 |
| Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen | 576 | 929 | 0 | 0 | 3.882 | 4.418 |
| Nicht zahlungswirksame Posten | 21.746 | 19.583 | 1.115 | 655 | 1.484 | 845 |
| Containerumschlag in Tsd. TEU | 7.577 | 7.336 | ||||
| Containertransport in Tsd. TEU | - | - | 1.565 | 1.480 | ||
| in T€, Geschäftssegmente; Anlage zum Konzernanhang | Teilkonzern Immobilien | Summe | ||||
| Holding/Übrige | Immobilien | |||||
| 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | |
| Umsatzerlöse | ||||||
| Erlöse konzernfremde Dritte | 17.116 | 16.859 | 37.753 | 36.822 | 1.382.625 | 1.291.136 |
| Intersegmenterlöse | 137.668 | 127.584 | 2.468 | 2.429 | 157.996 | 145.067 |
| Summe Segmenterlöse | 154.784 | 144.443 | 40.221 | 39.251 | 1.540.621 | 1.436.203 |
| Ergebnis | ||||||
| EBITDA 1 | - 28.401 | - 34.538 | 23.900 | 20.684 | 383.233 | 318.655 |
| EBITDA-Marge 1 | - 18,3 % | - 23,9 % | 59,4 % | 52,7 % | ||
| EBIT 1 | - 39.806 | - 39.475 | 16.467 | 15.459 | 219.628 | 202.275 |
| EBIT-Marge 1 | - 25,7 % | - 27,3 % | 40,9 % | 39,4 % | ||
| Vermögenswerte | ||||||
| Segmentvermögen 1 | 234.240 | 189.891 | 211.556 | 207.072 | 2.382.354 | 1.763.955 |
| Sonstige Segmentinformationen | ||||||
| Investitionen in Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 1 | 1.423 | 5.382 | 10.009 | 8.374 | 214.955 | 130.149 |
| Investitionen in immaterielle Vermögenswerte | 6.061 | 8.714 | 36 | 11 | 10.570 | 11.419 |
| Summe Investitionen 1 | 7.484 | 14.096 | 10.045 | 8.385 | 225.525 | 141.568 |
| Abschreibungen auf Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 1 | 9.090 | 3.585 | 7.424 | 5.215 | 154.831 | 108.463 |
| davon außerplanmäßige Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | 2.314 | 1.352 | 9 | 10 | 8.775 | 7.918 |
| Summe Abschreibungen 1 | 11.404 | 4.937 | 7.433 | 5.225 | 163.606 | 116.381 |
| Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 4.458 | 5.347 |
| Nicht zahlungswirksame Posten | 17.642 | 16.726 | 644 | 607 | 42.631 | 38.416 |
| Containerumschlag in Tsd. TEU | ||||||
| Containertransport in Tsd. TEU | ||||||
| in T€, Geschäftssegmente; Anlage zum Konzernanhang | Konsolidierung und Überleitung zum Konzern | Konzern | ||
| 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | |
| Umsatzerlöse | ||||
| Erlöse konzernfremde Dritte | 0 | 0 | 1.382.625 | 1.291.136 |
| Intersegmenterlöse | - 157.996 | - 145.067 | 0 | 0 |
| Summe Segmenterlöse | ||||
| Ergebnis | ||||
| EBITDA 1 | -609 | - 204 | 382.625 | 318.452 |
| EBITDA-Marge 1 | ||||
| EBIT 1 | 1.609 | 1.945 | 221.237 | 204.220 |
| EBIT-Marge 1 | ||||
| Vermögenswerte | ||||
| Segmentvermögen 1 | 227.665 | 208.992 | 2.610.019 | 1.972.947 |
| Sonstige Segmentinformationen | ||||
| Investitionen in Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 1 | 0 | 0 | 214.955 | 130.149 |
| Investitionen in immaterielle Vermögenswerte | -609 | - 309 | 9.961 | 11.110 |
| Summe Investitionen 1 | -609 | -309 | 224.916 | 141.259 |
| Abschreibungen auf Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 1 | - 1.731 | - 1.729 | 153.099 | 106.734 |
| davon außerplanmäßige Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 2 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | -486 | - 420 | 8.289 | 7.498 |
| Summe Abschreibungen 1 | -2.217 | -2.149 | 161.388 | 114.232 |
| Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen | 0 | 0 | 4.458 | 5.347 |
| Nicht zahlungswirksame Posten | - 18 | 44 | 42.613 | 38.460 |
| Containerumschlag in Tsd. TEU | ||||
| Containertransport in Tsd. TEU | ||||
Das oberste Mutterunternehmen des Konzerns (im Folgenden auch: HHLA oder HHLA-Konzern) ist die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, Bei St. Annen 1, 20457 Hamburg (HHLA AG), eingetragen im Handelsregister Hamburg unter der Nummer HRB 1902. Das oberste, dem Konzern übergeordnete Mutterunternehmen ist die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg (HGV).
Gegenstand des Unternehmens ist zuvorderst die Leitung von und die Beteiligung an Unternehmen, die sich mit Geschäften und der Erbringung von Leistungen in den Bereichen Transport und Logistik befassen, insbesondere in den Geschäftsfeldern Seehafenverkehrswirtschaft und Hinterlandverkehre, sowie der Erwerb, das Halten, die Veräußerung, die Vermietung, die Verwaltung und die Entwicklung von Immobilien, insbesondere die Immobilien der Hamburger Speicherstadt und am Hamburger Fischmarkt. Die Gesellschaft ist zur Unterstützung des beschriebenen Kerngeschäfts außerdem berechtigt, in diesen und in den Bereichen additive Fertigung und Informationstechnologie sowie jeweils damit zusammenhängenden Bereichen Dienstleistungen, Entwicklung und Fertigung von Produkten, Systemen, Anlagen und Lösungen (einschließlich Software) und damit verbundene Anwendungen anzubieten und zu erbringen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, alle mit dem Gegenstand des Unternehmens im Zusammenhang stehenden Hilfs- und Nebengeschäfte durchzuführen.
Seit 1. Januar 2007 besteht der Konzern aus dem Teilkonzern Hafenlogistik (A-Sparte) und dem Teilkonzern Immobilien (S-Sparte). Der Teil des Konzerns, der sich mit den Immobilien der Hamburger Speicherstadt und am Hamburger Fischmarkt befasst, wird dem Teilkonzern Immobilien (S-Sparte) zugeordnet. Alle übrigen Teile des Unternehmens werden gemeinsam dem Teilkonzern Hafenlogistik (A-Sparte) zugeordnet. Für Zwecke der Ermittlung der jeweiligen Dividendenberechtigung der Aktionäre werden Sparteneinzelabschlüsse erstellt, die satzungsgemäß Bestandteil des Anhangs zum Jahresabschluss des Mutterunternehmens sind.
Informationen zu den Segmenten, in denen der HHLA-Konzern tätig ist, sind unter Textziffer 44 ausgewiesen.
Aufwendungen und Erträge der HHLA, die nicht einem Teilkonzern direkt zugeordnet werden können, werden für die Ermittlung der Dividendenberechtigung der Aktionäre der jeweiligen Teilkonzerne entsprechend ihrem Anteil an den Umsatzerlösen aufgeteilt. Sämtliche Verrechnungspreise für Leistungen zwischen den beiden Teilkonzernen werden dabei wie unter fremden Dritten festgelegt. Ein Austausch liquider Mittel zwischen beiden Teilkonzernen ist marktkonform zu verzinsen. Zur Verteilung der geleisteten Steuern wird für jeden Teilkonzern ein fiktives steuerliches Ergebnis ermittelt. Die sich ergebende fiktive Steuerbelastung stellt dabei die Belastung dar, die sich ergäbe, wenn jeder der beiden Teilkonzerne ein eigenständiges Steuersubjekt wäre.
Zur Verdeutlichung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Teilkonzerne sind diesem Konzernanhang die Gewinn- und Verlustrechnung, die Gesamtergebnisrechnung, die Bilanz, die Kapitalflussrechnung sowie die Eigenkapitalveränderungsrechnung der beiden Teilkonzerne als Anlage vorangestellt.
Der Konzernabschluss der HHLA für das Geschäftsjahr 2019 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Dabei wurden zusätzlich die Regelungen des §315e Abs. 1 HGB sowie die ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt. Die Anforderungen der IFRS wurden vollständig erfüllt und führen zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns.
Die Bilanzierung und Bewertung sowie die Erläuterungen und Angaben zum Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 basieren grundsätzlich auf denselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die auch dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 zugrunde lagen. Ausnahmen bilden hier die unter Textziffer 5 aufgeführten Auswirkungen von neuen Rechnungslegungsstandards nach IFRS, die vom Konzern zum 1. Januar 2019 verpflichtend anzuwenden sind. Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind unter Textziffer 6 erläutert.
Das Geschäftsjahr der HHLA und ihrer einbezogenen Tochterunternehmen entspricht dem Kalenderjahr. Der Konzernabschluss und die Anhangangaben werden in Euro aufgestellt. Sofern nicht anders angegeben, sind alle Beträge in Tausend Euro (T€) angeführt. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen nicht genau zu angegebenen Summen aufaddieren.
Der vorliegende Konzernabschluss der HHLA für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 wurde am 23. März 2020 durch den Vorstand zur Vorlage an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er diesen billigt.
Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der HHLA und ihrer wesentlichen Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die Vermögenswerte und Schulden der in den Konzernabschluss voll bzw. at-equity einbezogenen inländischen und ausländischen Unternehmen werden nach den für den HHLA-Konzern einheitlich geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angesetzt.
Zum Erwerbszeitpunkt erfolgt die Kapitalkonsolidierung durch Verrechnung der Anschaffungskosten der Beteiligung mit dem anteiligen beizulegenden Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden der Tochterunternehmen. Dabei werden auch bisher nicht bilanzierte immaterielle Vermögenswerte, die nach IFRS 3 i. V. m. IAS 38 bilanzierungsfähig sind, sowie Eventualschulden mit ihren beizulegenden Zeitwerten aktiviert bzw. passiviert.
Ein entstehender positiver Unterschiedsbetrag, der sich im Rahmen der Erstkonsolidierung ergibt, wird als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert und einem jährlichen Impairment-Test unterworfen. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird nach einer kritischen Überprüfung erfolgswirksam vereinnahmt. Erläuterungen zum Impairment-Test befinden sich unter Textziffer 6 und Textziffer 7.
Auf konzernfremde Dritte entfallende Anteile am Eigenkapital werden in der Bilanz unter "Nicht beherrschende Anteile" innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen, siehe auch Textziffer 3 und Textziffer 35.
Der Erwerb von zusätzlichen nicht beherrschenden Anteilen an konsolidierten Gesellschaften wird gemäß dem Entity-Konzept als Eigenkapitaltransaktion betrachtet und demnach unter Berücksichtigung der Minderung der Anteile direkt mit dem Eigenkapital verrechnet.
Mehr- bzw. Mindererlöse aus dem Verkauf von nicht beherrschenden Anteilen an konsolidierten Gesellschaften werden ebenfalls erfolgsneutral direkt über das Eigenkapital ausgebucht, soweit die Transaktion zu keinem Beherrschungsverlust führt. Kommt es zum Beherrschungsverlust, sind die verbliebenen Anteile zum beizulegenden Zeitwert oder gegebenenfalls at-equity zu bewerten.
Die Auswirkungen konzerninterner Geschäftsvorfälle werden vollständig eliminiert.
Zum Konsolidierungskreis der HHLA zählen insgesamt 30 inländische und 16 ausländische Gesellschaften. Für eine detaillierte Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 313 Abs. 2 HGB siehe auch Textziffer 48. Die hierin gemachten Angaben zum Eigenkapital und zum Jahresergebnis der Gesellschaften sind den jeweiligen Jahresabschlüssen, die nach nationalen Rechnungslegungsvorschriften erstellt wurden, entnommen. Darüber hinaus sind geforderte Angaben gemäß IFRS 12.10 und 12.21 ebenfalls in der Aufstellung zum Anteilsbesitz enthalten.
| Inland | Ausland | Gesamt | |
| HHLA AG und vollkonsolidierte Unternehmen | |||
| 1. Januar 2019 | 19 | 15 | 34 |
| Zugänge | 1 | 1 | 2 |
| 31. Dezember 2019 | 20 | 16 | 36 |
| At-equity bilanzierte Unternehmen | |||
| 1. Januar 2019 | 8 | 0 | 8 |
| Zugänge | 2 | 0 | 2 |
| 31. Dezember 2019 | 10 | 0 | 10 |
| Gesamt 31. Dezember 2019 | 30 | 16 | 46 |
Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der HHLA AG und ihrer wesentlichen Tochterunternehmen. Tochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und er seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen. Insbesondere beherrscht die HHLA AG ein Beteiligungsunternehmen dann, und nur dann, wenn sie alle in IFRS 10.7 aufgeführten Eigenschaften besitzt. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet.
Nicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet. Änderungen des Anteils des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert.
| Name des Unternehmens | Sitz des Unternehmens | Segment | Eigenkapitalanteil | |
| 2019 | 2018 | |||
| HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH | Hamburg | Container | 74,9 % | 74,9 % |
| HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH | ||
| in T€ | 2019 | 2018 |
| Prozentsatz nicht beherrschender Anteile | 25,1 % | 25,1 % |
| Langfristiges Vermögen | 193.003 | 83.638 |
| Kurzfristiges Vermögen | 203.964 | 186.990 |
| Langfristige Schulden | 190.389 | 61.336 |
| Kurzfristige Schulden | 146.552 | 131.189 |
| Nettovermögen | 60.026 | 78.103 |
| Buchwert der nicht beherrschenden Anteile | - 16.501 | - 14.117 |
| Umsatzerlöse | 293.637 | 260.624 |
| Jahresüberschuss | 1.941 | 1.413 |
| Sonstiges Ergebnis | - 3.083 | 124 |
| Gesamtergebnis | - 1.142 | 1.537 |
| davon nicht beherrschende Anteile | - 287 | 386 |
| davon Anteile der Aktionäre des Mutterunternehmens | - 855 | 1.151 |
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | 114.902 | 108.616 |
| Ausgleichsverpflichtung an nicht beherrschende Anteilsinhaber | - 35.170 | - 28.656 |
Der Konzern ist an Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) beteiligt. Ein Gemeinschaftsunternehmen unterliegt gem. IFRS 11 einer gemeinsamen vertraglichen Vereinbarung von zwei oder mehreren Parteien zur Durchführung einer wirtschaftlichen Tätigkeit, die einer gemeinschaftlichen Führung unterliegt. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte Aufteilung der Führung dieser Vereinbarung und ist nur dann gegeben, wenn die mit dieser Geschäftstätigkeit verbundenen Entscheidungen die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern.
Bei den Gesellschaften HHLA Frucht- und Kühl-Zentrum GmbH, Ulrich Stein Gesellschaft mit beschränkter Haftung und HVCC Hamburg Vessel Coordination Center GmbH hält der HHLA-Konzern mehr als die Hälfte der Stimmrechte, hat jedoch keine Beherrschung, da sie faktisch gemeinschaftlich geführt werden. Dies begründet sich im Wesentlichen mit der paritätischen Besetzung der wesentlichen Gesellschaftsorgane (Geschäftsführung und/oder Aufsichtsrat).
| in T€ | 2019 | 2018 |
| Anteil des Konzerns am Gewinn oder Verlust | 3.941 | 4.443 |
| Anteil des Konzerns am sonstigen Ergebnis | - 135 | 77 |
| Anteil des Konzerns am Gesamtergebnis | 3.806 | 4.520 |
Es bestanden weder im Berichtsjahr noch kumuliert nicht erfasste Verluste von Gemeinschaftsunternehmen.
| in T€ | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Summe der Buchwerte | 12.848 | 12.212 |
Bei Unternehmen, welche als assoziierte Unternehmen bestimmt sind, verfügt der Anteilseigner über einen maßgeblichen Einfluss. Gleichzeitig liegt weder ein Tochterunternehmen noch ein Anteil an einem Gemeinschaftsunternehmen vor. Ein maßgeblicher Einfluss wird unterstellt, wenn die Möglichkeit besteht, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, ohne jedoch beherrschenden Einfluss auszuüben. Dies ist im Wesentlichen durch mittel- oder unmittelbare Stimmrechtsanteile von 20 bis 50 % gegeben.
Auf die Angabe von Informationen zu assoziierten Unternehmen gem. IFRS 12 verzichtet die HHLA, da die betreffenden Gesellschaften einen insgesamt untergeordneten Stellenwert für den Konzern besitzen. Die HHLA sieht hierdurch die Aussage über die Wesensart der Anteile an anderen Unternehmen und damit einhergehender Risiken nicht beeinträchtigt. Die Auswirkungen dieser Anteile auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des HHLA-Konzerns sind unbedeutend.
Die Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen erfolgt unter Anwendung der Equity-Methode. Bei der Equity-Methode werden die Anteile am Gemeinschaftsunternehmen bzw. am assoziierten Unternehmen zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt. Ein bei der erstmaligen Bilanzierung gegebenenfalls innerhalb des Beteiligungsbuchwerts bilanzierter Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht planmäßig abgeschrieben, sondern es wird eine Werthaltigkeitsprüfung des gesamten Buchwerts der Beteiligung vorgenommen, wenn Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen.
Nach dem Erwerbszeitpunkt wird der Anteil der HHLA am Ergebnis des Gemeinschaftsunternehmens bzw. des assoziierten Unternehmens in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns erfasst, der Anteil an erfolgsneutralen Veränderungen des Eigenkapitals wird unmittelbar im Eigenkapital berücksichtigt. Diese kumulativen Veränderungen wirken sich auf die Höhe des Beteiligungsbuchwerts des Gemeinschaftsunternehmens bzw. des assoziierten Unternehmens aus. Sobald jedoch der Anteil der HHLA an den Verlusten des Unternehmens den Beteiligungsbuchwert übersteigt, erfasst die HHLA keine weiteren Verlustanteile, es sei denn, die HHLA ist Verpflichtungen eingegangen oder hat Zahlungen für das Gemeinschaftsunternehmen bzw. das assoziierte Unternehmen geleistet.
Wesentliche Ergebnisse aus Geschäftsvorfällen zwischen der HHLA und dem Gemeinschaftsunternehmen bzw. dem assoziierten Unternehmen werden entsprechend dem Anteil am Unternehmen eliminiert.
Die Gesellschaft TIP Zilina, s.r.o., Dunajska Streda/Slowakei wurde im ersten Quartal 2019 erstmals in den Konsolidierungskreis der HHLA aufgenommen. Diese Gesellschaft wurde im Jahr 2017 gegründet und hat im zweiten Quartal 2019 ihre operative Tätigkeit aufgenommen.
Mit Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung vom 20. Dezember 2018 erwarb die HHLA AG mit Übertragungsstichtag 1. Januar 2019 25,1 % der Anteile an der Spherie UG (haftungsbeschränkt), Hamburg. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von Flugsystemen ausschließlich zur Erfassung von 360°-Sensordaten sowie alle Dienstleistungen in Kombination mit dem genannten Flugsystem zur Erfassung von 360°-Sensordaten. Die Gesellschaft wurde im ersten Quartal 2019 nach der Equity-Methode in den HHLA-Konzernabschluss einbezogen und ist dem Segment Logistik zugeordnet.
Mit Datum vom 22. März 2019 unterzeichnete die HHLA AG einen Aktienkaufvertrag zum Erwerb von 50,1 % der Anteile an der Bionic Production AG, einem nicht börsennotierten Unternehmen, mit Sitz in Lüneburg. Das Unternehmen ist im Bereich der Konstruktion, des Designs und der Fertigung von laseradditiv hergestellten Bauteilen im Rahmen von 3D-Drucktechnologien tätig. Der Vollzug der Transaktion (entspricht dem Erwerbszeitpunkt) war an verschiedene Vollzugsvoraussetzungen gebunden und erfolgte am 31. Juli 2019. Die Erstkonsolidierung der genannten Gesellschaft erfolgte zum Erwerbszeitpunkt. Die Gesellschaft wurde somit erstmals zum 30. September 2019 vollkonsolidiert. Mit Wirkung zum 29. August 2019 wurde die Gesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt und firmiert folgend als Bionic Production GmbH.
Die folgenden Übersichten stellen die für den Unternehmenserwerb übertragene Gegenleistung sowie die Werte der zum Erwerbszeitpunkt identifizierten Vermögenswerte und übernommenen Schulden dar:
| in T€ | |
| Barwert Basiskaufpreis | 6.062 |
| Beizulegender Zeitwert der bedingten Gegenleistung | 3.934 |
| Übertragene Gegenleistung | 9.996 |
Der Basiskaufpreis in Höhe von 6.100 T€ ist in fünf Tranchen von 2019 bis 2023 in einem 12-Monats-Rhythmus beginnend ab dem 31. Juli 2019 zu zahlen. Der Berechnung des ausgewiesenen Barwerts liegt ein Diskontierungszinssatz von 0,44 % zugrunde.
Die Höhe der bedingten Gegenleistung mit Maximalbetrag in Höhe von 7.000 T€ richtet sich nach der Summe der EBITs für die Geschäftsjahre 2021 bis einschließlich 2023. Der beizulegende Zeitwert der bedingten Gegenleistung wurde mit einem Diskontierungszinssatz von 11,28 % abgezinst und beträgt 3.934 T€. Die Summe der geschätzten EBITs liegt unter den festgelegten Ziel-EBITs.
Ebenso unterbreitet der Verkäufer dem Käufer das unwiderrufliche Angebot, dass der Käufer sämtliche oder einen Teil der noch vom Verkäufer gehaltenen Anteile an der Gesellschaft auch sukzessive erwerben kann. Der Käufer kann die Call-Option zum tatsächlichen Wert jederzeit bis zum 30. Juni 2024 ausüben.
| in T€ | 100 % |
HHLA Anteil 50,1 % |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 993 | 498 |
| Sachanlagen | 554 | 278 |
| Technologien | 3.505 | 1.756 |
| Kundenbeziehungen | 367 | 184 |
| Marke und andere immaterielle Vermögenswerte | 175 | 88 |
| Langfristige Vermögenswerte | 2 | 1 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 857 | 429 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | - 245 | - 123 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | - 2.968 | - 1.487 |
| Latente Steuern | - 1.292 | - 647 |
| Erworbenes identifizierbares Reinvermögen | 1.950 | 977 |
| Zuzüglich Geschäfts- oder Firmenwert | 9.019 | |
| Summe der übertragenen Gegenleistung | 9.996 |
Der abgeleitete Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 9.019 T€ reflektiert die weitere Entwicklung von Technologien sowie den geplanten Auf- und Ausbau der Kundenbeziehungen vor dem Hintergrund der erwarteten Marktdurchdringung der 3D-Drucktechnologien. Die HHLA kann damit an neuen Technologien partizipieren, die perspektivisch im erweiterten Hafen- und Logistikbereich eingesetzt werden können. Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde dem Segment Logistik zugeordnet. Es wird nicht erwartet, dass ein Teil des erfassten Geschäfts- oder Firmenwerts steuerlich abzugsfähig ist.
Die erworbenen Technologien in Höhe von 3.505 T€ betreffen Lösungen für den 3D-Druck sowie für intelligentes Schweißen.
Der beizulegende Zeitwert von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beläuft sich auf 512 T€ und ist in voller Höhe einbringlich.
Der beizulegende Zeitwert der im Zuge des Unternehmenserwerbs erfassten nicht beherrschenden Anteile beträgt 973 T€. Der Bewertung liegen dieselben Parameter zugrunde, die auch bei der Bewertung der erworbenen Vermögenswerte und Schulden angewandt wurden.
Zwischen dem 31. Juli und dem 31. Dezember 2019 trug der erworbene Geschäftsbetrieb Umsatzerlöse in Höhe von 847 T€ und einen Verlust von 745 T€ zum Ergebnis des HHLA Konzerns bei. Hätte der Erwerb bereits am 1. Januar 2019 stattgefunden, hätten in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns die konsolidierten Umsatzerlöse um 415 T€ und der konsolidierte Verlust um 1.081 T€ höher gelegen. Bei der Ermittlung dieser Beträge hat das Management angenommen, dass die ermittelten Anpassungen der beizulegenden Zeitwerte, die zum Erwerbszeitpunkt vorgenommen wurden, auch im Falle eines Erwerbs am 1. Januar 2019 gültig gewesen wären.
Am 18. November 2019 gründeten die HHLA AG und die Hyperloop Transportation Technologies Inc., Culver City, USA, die Gesellschaft Hyperport Cargo Solutions GmbH i. G. mit Sitz in Hamburg. Die Anteile werden zu jeweils 50,0 % gehalten. Gegenstand des Unternehmens ist der/die Entwicklung, Herstellung, Anwendung, Vermarktung, Verkauf und Vertrieb von Hyperlooptechnologie und damit zusammenhängender Technologie für die Beförderung von Seefrachtcontainern im Bereich von Seehäfen und Hinterlandcontainertransporten. Zum Geschäftsjahresende wurde das Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode in den HHLA-Konzernabschluss einbezogen und ist dem Segment Logistik zugeordnet.
Darüber hinaus gab es keine Erwerbe, Veränderungen von Anteilen an Tochterunternehmen oder Änderungen im Konsolidierungskreis.
In den in lokaler Währung aufgestellten Einzelabschlüssen der konsolidierten Gesellschaften werden monetäre Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung zum Stichtagskurs bewertet. Die hieraus resultierenden Währungsdifferenzen werden im Periodenergebnis erfasst.
Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nicht monetäre Posten, die mit ihrem Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwerts gültig war.
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Kursgewinne/-verluste auf Fremdwährungsposten führten im Geschäftsjahr zu einem Ertrag in Höhe von 538 T€, der im Wesentlichen durch die Kursentwicklung der Tschechischen Krone entstand (im Vorjahr: Ertrag in Höhe von 35 T€ im Wesentlichen durch die Kursentwicklung der Tschechischen Krone sowie des Polnischen Zloty).
Das Konzept der funktionalen Währung nach IAS 21 findet bei der Umrechnung aller in fremder Währung erstellten Jahresabschlüsse der ausländischen Konzerngesellschaften Anwendung. Da grundsätzlich die betreffenden Tochtergesellschaften ihr Geschäft finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch selbstständig betreiben, ist dies die jeweilige Landeswährung. Zum Bilanzstichtag werden die Vermögenswerte und Schulden dieser Tochterunternehmen zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Erträge und Aufwendungen werden zum gewichteten Durchschnittskurs des Geschäftsjahres umgerechnet. Eigenkapitalkomponenten werden zum jeweils historischen Kurs bei Entstehung umgerechnet. Die bei der Umrechnung entstehenden Umrechnungsdifferenzen werden als separater Bestandteil des Eigenkapitals ergebnisneutral erfasst. Scheiden Konzernunternehmen aus dem Konsolidierungskreis aus, wird die betreffende Währungsumrechnungsdifferenz erfolgswirksam ausgebucht.
Das Eigenkapital erhöhte sich im Anteil der Aktionäre des Mutterunternehmens erfolgsneutral um 8.566 T€ (im Vorjahr: Erhöhung um 1.617 T€) im Wesentlichen aufgrund der Aufwertung der ukrainischen Währung in Höhe von 8.483 T€ (im Vorjahr Aufwertung: 1.761 T€).
| Stichtagskurs = 1€ | Durchschnittskurs = 1€ | ||||
| Währungen | ISO-Code | 31.12.2019 | 31.12.2018 | 2019 | 2018 |
| Tschechische Krone | CZK | 25,408 | 25,724 | 25,666 | 25,664 |
| Georgischer Lari | GEL | 3,210 | 3,070 | 3,164 | 3,003 |
| Ungarischer Forint | HUF | 330,530 | 320,980 | 325,492 | 319,097 |
| Polnischer Zloty | PLN | 4,257 | 4,301 | 4,299 | 4,260 |
| Ukrainische Hrywnja | UAH | 26,422 | 31,714 | 28,991 | 32,350 |
| Standard | Inhalt und Bedeutung |
| Amendments zu IAS 28 | Ziel der im Oktober 2017 veröffentlichten Änderungen ist die Klarstellung, dass ein Unternehmen IFRS 9 Finanzinstrumente unabhängig von der Bilanzierungsmethode auf alle langfristigen Beteiligungen an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture anzuwenden hat. Die EU hat mit Verordnung 2019/237 vom 8. Februar 2019 diese Klarstellung in EU-Recht übernommen. Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Auf den Konzernabschluss ergaben sich keine Auswirkungen aus der Erstanwendung. |
| Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | |
| IFRS 16 Leasingverträge | Im Januar 2016 veröffentlichte das IASB den Standard IFRS 16 Leasingverträge. Dieser Standard löst den bisher gültigen IAS 17 Leasingverhältnisse ab. Für Leasingnehmer ist es zu wesentlichen Änderungen bei der Bilanzierung gekommen. Grundsätzlich sind nunmehr alle Leasingverträge bilanziell als Nutzungsrecht zu erfassen. Im Hinblick auf die Bilanzierung von Vermögenswerten, die der Konzern als Leasinggeber hält, sind keine Anpassungen aufgrund der Anwendung des neuen Leasingstandards notwendig. Die Neuregelungen sollen zur Verbesserung der Transparenz bei der Finanzberichterstattung beitragen und bestehende Informationsasymmetrien abbauen. Die EU hat durch die Verordnung 2017/1986 vom 31. Oktober 2017 diesen Standard in EU-Recht übernommen. Der Erstanwendungszeitpunkt ist der 1. Januar 2019. |
| Der HHLA-Konzern hat den Standard für das Geschäftsjahr beginnend ab 1. Januar 2019 angewendet und dabei den modifiziert rückwirkenden Ansatz angewendet. Bei dieser Einführungsmethode sind die Vorjahresvergleichszahlen nicht anzupassen, Umstellungseffekte sind demzufolge grundsätzlich als Anpassung der Gewinnrücklagen zum 1. Januar 2019 dargestellt. Beim modifiziert rückwirkenden Ansatz wird für die Ermittlung der Leasingverbindlichkeit ein Grenzfremdkapitalzinssatz in Höhe von 2,5 % zum 1. Januar 2019 berücksichtigt. Im Inland liegen die Werte für den Grenzfremdkapitalzinssatz in einem Korridor von 0,4 % bis 2,2 %. Der Durchschnittswert für den Grenzfremdkapitalzinssatz im Inland beträgt aufgrund der Wesentlichkeit der längerfristigen Mietverträge 2,0 %. Im Ausland bewegen sich die Werte in einem Korridor von 2,1 % bis 12,7 %. Der Durchschnittswert für den Grenzfremdkapitalzinssatz im Ausland beträgt aufgrund des höheren Anteils von Ländern mit geringeren Finanzierungskosten 3,5 %. | |
| Für eine Vielzahl der Verträge erfasst die HHLA zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung die Nutzungsrechte an Leasinggegenständen in Höhe der korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten, so dass sich hieraus grundsätzlich keine Eigenkapitaleffekte zum Erstanwendungszeitpunkt ergeben. Aufgrund ihrer wesentlichen Bedeutung werden Nutzungsrechte für vorher als Operating Lease bilanzierte Mietverträge für Flächen im Hamburger Hafen mit dem Buchwert angesetzt, als ob IFRS 16 bereits seit dem Beginn des Leasingverhältnisses angewendet worden wäre. Hieraus ergeben sich wesentliche Umstellungseffekte zum 1. Januar 2019, die als Anpassung der Gewinnrücklagen dargestellt sind. | |
| Die Implementierung des neuen Leasingstandards wurde durch ein konzernübergreifendes Projekt vorgenommen. Die Auswirkungen aus der Erstanwendung auf die Bilanz sind unterhalb dieser Tabelle nachfolgend dargestellt. | |
| In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde der Aufwand aus Operating-Leasingverhältnissen bislang unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Seit dem 1. Januar 2019 werden stattdessen Abschreibungen auf das Nutzungsrecht und Zinsaufwendungen für die Leasingverbindlichkeit erfasst. Aus dieser Änderung im Ausweis ergibt sich im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr, ein Anstieg des Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBIT) um rund 14,4 Mio. €. In der Kapitalflussrechnung gibt es eine Verschiebung zwischen dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit und dem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit. Während das EBIT und damit der operative Cashflow angestiegen sind, erhöhten sich die Kapitalabflüsse aus Finanzierungstätigkeit, da höhere Tilgungen von Leasingverbindlichkeiten berücksichtigt wurden. | |
| Amendments zu IFRS 9 | Diese Änderungen zu IFRS 9 veröffentlichte das IASB im Oktober 2017. Sie sollen eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. eine erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert auch bei den finanziellen Vermögenswerten, die das Zahlungsstromkriterium (SPPI-Kriterium solely payments of principal and interests) nicht erfüllen, ermöglichen. Es handelt sich dabei um finanzielle Vermögenswerte mit vorzeitigen Rückzahlungsoptionen, bei denen eine Partei bei Kündigung eine angemessene Entschädigung erhält oder zahlt (angemessenes negatives Entgelt). Die EU hat durch die Verordnung 2018/498 vom 22. März 2018 diesen Standard in EU-Recht übernommen. Auf den Konzernabschluss ergaben sich keine Auswirkungen aus der Erstanwendung. |
| Vorzeitige Rückzahlungsoptionen mit negativer Vorfälligkeitsentschädigung | |
| Amendments zu IAS 19 | Nach IAS 19 sind Pensionsverpflichtungen bei Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltungen auf Basis aktualisierter Annahmen zu bewerten. Die vorliegende Änderung stellt klar, dass nach einem solchen Ereignis der Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen für den Rest der Periode auf Basis aktualisierter Annahmen zu berücksichtigen sind. Auswirkungen aus der Erstanwendung für den HHLA-Konzernabschluss gab es nicht. |
| Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltungen | |
| IFRIC 23 | Die im Juni 2017 veröffentlichte Interpretation stellt klar, wie die Bilanzierung von Unsicherheiten in Bezug auf die ertragsteuerliche Behandlung nach IAS 12 Ertragsteuern vorzunehmen ist. Die Anwendung erfolgt auf zu versteuernde Gewinne (steuerliche Verluste), nicht genutzte steuerliche Verluste, nicht genutzte Steuergutschriften und Steuersätze. Die EU hat durch die Verordnung 2018/1595 vom 23. Oktober 2018 diesen Standard in EU-Recht übernommen. Auf den Konzernabschluss ergaben sich keine Auswirkungen aus der Erstanwendung. |
| Unsicherheit bezüglich ertragsteuerlicher Behandlung | |
| Improvements zu IFRS | Diese Klarstellungen wurden im Dezember 2017 veröffentlicht und gelten für vier Standards. |
| 2015 -2017 Cycle | Nach neuem IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse sind die Grundsätze für sukzessive Unternehmenszusammenschlüsse anzuwenden, wenn ein Unternehmen Beherrschung über einen Geschäftsbetrieb, an dem es zuvor im Rahmen einer gemeinschaftlichen Tätigkeit beteiligt war, erlangt. |
| IFRS 11: Erlangt eine Partei an einem Geschäftsbetrieb, an dem sie zuvor im Rahmen einer gemeinsamen Tätigkeit (joint operation) beteiligt war, gemeinschaftliche Führung (joint control), wird der bisher gehaltene Anteil nicht neu bewertet. | |
| Die Änderungen zu IAS 12 Ertragsteuern befassen sich mit den ertragsteuerlichen Konsequenzen von Dividendenzahlungen. | |
| Nach geändertem IAS 23 Fremdkapitalkosten sind bei der Bestimmung des Finanzierungskostensatzes Kosten für Fremdkapital, das speziell im Zusammenhang mit der Beschaffung von qualifizierten Vermögenswerten aufgenommen wurde, bis zu deren Fertigstellung nicht zu berücksichtigen, wenn ein Unternehmen allgemein Mittel für die Beschaffung von qualifizierten Vermögenswerten aufgenommen hat. | |
| Auf den Konzernabschluss ergaben sich aus den genannten Klarstellungen keine wesentlichen Auswirkungen. |
Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung der Buchwerte von IAS 17 auf IFRS 16:
| in T€ | Buchwerte zum 31. Dezember 2018 | Umgliederungen Finanzierungs-Leasing | Anpassungen durch IFRS 16 (modifiziert rückwirkend, Option a) | Anpassungen durch IFRS 16 (modifiziert rückwirkend, Option b) | Buchwerte nach IFRS 16 zum 1. Januar 2019 |
| AKTIVA | |||||
| Sachanlagen | |||||
| Grundstücke/Bauten | 453.200 | - 91.285 | 361.915 | ||
| Nutzungsrechte - Grundstücke/Bauten | 0 | 91.285 | 341.384 | 161.021 | 593.690 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 306.095 | - 14.596 | 291.499 | ||
| Nutzungsrechte - Technische Anlagen und Maschinen | 0 | 14.596 | 208 | 14.804 | |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen | 219.464 | - 34.525 | 184.939 | ||
| Nutzungsrechte - Andere Anlagen, Betriebs- und | |||||
| Geschäftsausstattungen | 0 | 34.525 | 49.532 | 84.057 | |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 81.504 | - 9.267 | 72.237 | ||
| Latente Steuern | 82.126 | 28.356 | 110.482 | ||
| PASSIVA | |||||
| Eigenkapital | |||||
| Erwirtschaftetes Eigenkapital des Mutterunternehmens | 512.369 | - 55.252 | 1.003 | 458.120 | |
| Nicht beherrschende Anteile | - 8.812 | - 4.250 | - 13.062 | ||
| Sonstige langfristige Rückstellungen | 110.138 | - 5.920 | 104.218 | ||
| Sonstige langfristige Rückstellungen aus Leasingverhältnissen | 5.920 | - 5.920 | 0 | ||
| Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen | |||||
| und Personen | 104.999 | 408.193 | 513.192 | ||
| Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | |||||
| Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre | 2.796 | 97.120 | 99.916 | ||
| Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | |||||
| Restlaufzeit über 5 Jahre | 102.203 | 311.073 | 413.276 | ||
| Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 429.886 | 187.170 | 617.056 | ||
| Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | |||||
| Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre | 10.839 | 56.414 | 67.253 | ||
| Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | |||||
| Restlaufzeit über 5 Jahre | 22.946 | 130.756 | 153.702 | ||
| Sonstige kurzfristige Rückstellungen | 28.045 | - 1.371 | - 371 | 26.303 | |
| Sonstige kurzfristige Rückstellungen aus Leasingverhältnissen | 1.742 | - 1.371 | - 371 | 0 | |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen | |||||
| und Personen | 7.940 | 22.420 | 30.360 | ||
| Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | 471 | 22.420 | 22.891 | ||
| Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 82.684 | 19.612 | 102.296 | ||
| Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | 5.124 | 19.612 | 24.736 |
Option a): Die Vermögenswerte werden unter Verwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes zum Übergangszeitpunkt so bewertet, als ob IFRS 16 seit dem Beginn des Leasingverhältnisses angewendet worden wäre (IFRS 16.C8 (b) (i)).
Option b): Der Vermögenswert wird zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung zum gleichen Wert wie die Verbindlichkeit bewertet (IFRS 16.C8 (b) (ii)).
Die Überleitung der außerbilanziellen Leasingverpflichtungen zum 31. Dezember 2018 auf die bilanzierten Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 stellt sich wie folgt dar:
| in T€ | |
| Mindestleasingzahlungen aufgrund unkündbarer Operating-Leasingverhältnisse zum 31. Dezember 2018 | 1.015.936 |
| Mindestleasingzahlungen der Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing zum 31. Dezember 2018 | 271.275 |
| abzüglich Anwendungserleichterung für kurzfristige Leasingverhältnisse | - 8.214 |
| abzüglich Anwendungserleichterung für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte | - 209 |
| abzüglich bedingte Mietzahlungen | - 112.997 |
| abzüglich Sonstiges | - 34.535 |
| Brutto-Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 zum 1. Januar 2019 | 1.131.256 |
| abzüglich enthaltener Zinsanteil | - 349.482 |
| Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 zum 1. Januar 2019 | 781.774 |
| abzüglich Barwert der Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing nach IAS 17 zum 31. Dezember 2018 | - 144.379 |
| Zusätzliche Leasingverbindlichkeiten durch Erstanwendung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019 | 637.395 |
| Standard | Inhalt und Bedeutung |
| Amendments der Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS Standards | Im März 2018 hat das IASB das überarbeitete Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung veröffentlicht. Die überarbeitete Fassung beinhaltet umfassende Änderungen des früheren Rahmenkonzeptes. Von den Änderungen betroffen sind IFRS 2, IFRS 3, IFRS 6, IFRS 14, IAS 1, IAS 8, IAS 34, IAS 37, IAS 38, IFRIC 12, IFRIC 19, IFRIC 20, IFRIC 22 und SIC-32. Vom Endorsement-Prozess, der redaktionellen Charakter hat, sind insbesondere Änderungen an den Verweisen innerhalb der oben genannten IFRS betroffen. Die EU hat durch Verordnung 2019/2075 vom 29. November 2019 diese Amendments in EU-Recht übernommen. Die Änderungen sind zum 1. Januar 2020 zu beachten. Eine frühere Anwendung ist zulässig. |
| Amendments zu IAS 1 und IAS 8 Definition von Wesentlichkeit | Im Oktober 2018 hat das IASB Änderungen bezüglich der Definition der Wesentlichkeit von Abschlussinformationen in IAS 1 Darstellung des Abschlusses und in IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler veröffentlicht. Mit den Änderungen wird in den IFRS ein einheitlicher und genau umrissener Definitionsbegriff der Wesentlichkeit von Abschlussinformationen geschaffen und durch begleitende Beispiele ergänzt. Die EU hat durch Verordnung 2019/2104 vom 29. November 2019 diese Amendments in EU Recht übernommen. Die Änderungen sind zum 1. Januar 2020 zu beachten. Eine frühere Anwendung ist zulässig. |
| Amendments zu IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 Interest Rate Benchmark-Reform | Im September 2019 veröffentlichte das IASB diese Änderungen um Unsicherheiten im Zusammenhang mit möglichen Auswirkungen der sogenannten IBOR-Reform auf die Finanzberichterstattung zu beseitigen. Insbesondere betreffen diese Änderungen bestimmte Erleichterungen bzgl. der Hedge-Accounting Vorschriften und sind verpflichtend für alle Sicherungsbeziehungen anzuwenden, die von der Reform des Referenzzinssatzes betroffen sind. Zusätzlich sind weitere Angaben darüber vorgesehen, inwieweit die Sicherungsbeziehungen der Unternehmen von den Änderungen betroffen sind. Die EU hat durch Verordnung 2020/34 vom 15. Januar 2020 diese Amendments in EU Recht übernommen. Die Änderungen sind für Berichtsperioden ab dem 1. Januar 2020 anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig. |
| Standard | Inhalt und Bedeutung |
| Amendments zu IFRS 3 Definition eines Geschäftsbetriebs | Das IASB hat im Oktober 2018 eine Änderung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse hinsichtlich der Definition eines Geschäftsbetriebs veröffentlicht. Mit der vorliegenden Änderung stellt das IASB klar, dass ein Geschäftsbetrieb eine Gruppe von Aktivitäten und Vermögenswerten umfasst, die mindestens einen Ressourceneinsatz (Input) und einen substantiellen Prozess beinhalten, welche dann zusammen dazu beitragen, dass Leistungen bzw. Ergebnisse (Output) geschaffen werden. Weiterhin wird im Hinblick auf die Leistungen (Output) nun auf die Erbringung von Waren und Dienstleistungen an Kunden abgestellt; der Verweis auf Kostenreduktion entfällt. Die neuen Vorschriften enthalten darüber hinaus auch einen optionalen "Konzentrationstest", der eine vereinfachte Identifikation eines Geschäftsbetriebs ermöglichen soll. Die Änderung ist auf Unternehmenszusammenschlüsse anzuwenden, bei denen der Erwerbszeitpunkt am oder nach dem 1. Januar 2020 liegt. Eine frühere Anwendung ist zulässig. |
| Amendments zu IFRS 10 und IAS 28 Verkauf oder Einlage von Vermögenswerten zwischen einem Anleger und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen | Vom IASB wurden im September 2014 Änderungen an IFRS 10 Konzernabschlüsse und IAS 28 Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen verabschiedet. Es erfolgt hierdurch eine Klarstellung in Bezug auf die Erfassung nicht realisierter Erfolge aus Transaktionen zwischen einem Investor und einem Joint Venture oder einem assoziierten Unternehmen. Die EFRAG hat im Februar 2015 bekannt gegeben, dass der Indossierungsprozess dieser Änderung aufgrund identifizierter Inkonsistenzen zwischen dem Änderungsstandard und dem bestehenden IAS 28 vorerst ausgesetzt wird. Der Erstanwendungszeitpunkt - bisher 1. Januar 2016 - ist bis zur Beseitigung der Inkonsistenzen auf unbestimmte Zeit verschoben. |
| Standard | Inhalt und Bedeutung |
| IFRS 17 | Versicherungsverträge |
Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Im Einzelnen werden die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze angewendet.
Immaterielle Vermögenswerte werden aktiviert, wenn die Vermögenswerte identifizierbar sind, einen künftigen Nutzenzufluss erwarten lassen und die Anschaffungs- und Herstellungskosten verlässlich ermittelt werden können. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Immaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer werden planmäßig linear über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Der Konzern überprüft zu jedem Bilanzstichtag die zugrunde gelegten Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern seiner immateriellen Vermögenswerte mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer.
Bei den immateriellen Vermögenswerten mit einer unbestimmten Nutzungsdauer wird ein Werthaltigkeitstest mindestens einmal jährlich durchgeführt. Gegebenenfalls erfolgen Wertanpassungen entsprechend den zukünftigen Erwartungen. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer lagen im Berichtszeitraum mit Ausnahme der derivativen Geschäfts- oder Firmenwerte nicht vor.
Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden mit den Kosten aktiviert, die in der Entwicklungsphase nach dem Zeitpunkt der Feststellung der technologischen und wirtschaftlichen Realisierbarkeit bis zur Fertigstellung entstanden sind. Die Herstellungskosten umfassen dabei alle direkt zurechenbaren Kosten der Entwicklungsphase.
Der aktivierte Betrag der Entwicklungskosten wird einmal jährlich auf Wertminderung überprüft, wenn der Vermögenswert noch nicht genutzt wird oder, wenn unterjährig Indikatoren für eine Wertminderung vorliegen.
In der Berichtsperiode wurde für einige Anlagengüter in der Anlagegruppe Software eine Verlängerung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer auf 10 Jahre vorgenommen. Diese Anpassung betrifft ausschließlich im Berichtsjahr zugegangene Anlagegüter und ist für die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns nicht wesentlich.
| in Jahren | 2019 | 2018 |
| Software | 3 - 10 | 3 - 7 |
Die Bilanzierung von Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die kumulierten Abschreibungen und Wertberichtigungen. Kosten der laufenden Instandhaltung werden sofort aufwandswirksam erfasst. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten angemessene Anteile der zurechenbaren Fertigungsgemeinkosten. Abbruchverpflichtungen werden in Höhe des Barwerts der Verpflichtung zum Zeitpunkt ihrer Entstehung als Bestandteil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten berücksichtigt und gleichzeitig in entsprechender Höhe zurückgestellt. Die Neubewertungsmethode kommt im HHLA-Konzern nicht zur Anwendung. Die Buchwerte der Sachanlagen werden auf das Vorliegen einer Wertminderung überprüft, sobald Indikatoren dafür vorliegen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode über die wirtschaftliche Nutzungsdauer.
In der Berichtsperiode wurde für einige Anlagengüter in der Anlagengruppe Technische Anlagen und Maschinen eine Neubewertung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Die in folgender Tabelle dargestellten Bandbreiten der Nutzungsdauern veränderte sich dadurch nicht. Der positive Effekt aus der Anpassung der Nutzungsdauer beträgt 911 T€. Diese Anpassungen sind für die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns nicht wesentlich.
Es werden hauptsächlich folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
| in Jahren | 2019 | 2018 |
| Gebäude und Bauten | 10 - 70 | 10 - 70 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 5 - 25 | 5 - 25 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 - 20 | 3 - 20 |
Fremdkapitalkosten, die gemäß IAS 23 direkt der Anschaffung oder Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugerechnet werden können, werden als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des betreffenden Vermögenswerts aktiviert. Nicht direkt zurechenbare, mit der Aufnahme von Fremdkapital anfallende Kosten werden im Zeitpunkt ihres Anfalls als Aufwand erfasst.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien umfassen Gebäude, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden und nicht für die Lieferung von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen, für Verwaltungszwecke oder für den Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit genutzt werden.
Gemäß IAS 40 werden als Finanzinvestition gehaltene Immobilien zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Nachträgliche Aufwendungen werden aktiviert, wenn diese zu einer Erhöhung des Nutzungswerts der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie führen. Die für die Abschreibungen zugrunde gelegten Nutzungsdauern entsprechen denen der selbst genutzten Sachanlagen.
Die Zeitwerte dieser Immobilien werden gesondert im Anhang unter Textziffer 24 angegeben.
Die Buchwerte der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden auf Wertminderung überprüft, sobald Indikatoren dafür vorliegen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt.
Der Konzern beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist wie im Falle von Geschäfts- oder Firmenwerten eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Wertminderung erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor. Dieser ermittelt sich als der höhere der beiden Beträge aus dem Zeitwert eines Vermögenswerts abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. In diesem Fall ist der erzielbare Betrag der kleinsten zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) zu ermitteln. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert als wertgemindert betrachtet und auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt bei der HHLA grundsätzlich auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder des Vermögenswerts unter Anwendung der Discounted-Cashflow-Methode. Dazu werden die geschätzten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes nach Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Zum Bilanzstichtag betrug der Zinssatz für die vorgenommene Abzinsung zwischen 5,1 bis 5,8 % p.a. (im Vorjahr: 4,8 und 5,8 % p.a.). Zur Ermittlung der künftigen Cashflows werden die in der aktuellen Konzernplanung für die nächsten in der Regel fünf Jahre prognostizierten Zahlungsströme herangezogen. Liegen zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung neue Erkenntnisse vor, werden diese berücksichtigt. Dabei kommt im Berichtsjahr ein Wachstumsfaktor von 1,0 % (im Vorjahr: 1,0 %) zur Anwendung. Die Konzernplanung bezieht bei der Prognose der Zahlungsströme neben den künftigen Markt- und Branchenerwartungen auch die Erfahrungen der Vergangenheit mit ein. Im Wesentlichen werden die Cashflows durch die Mengen- und Erlöserwartung sowie durch die Kostenstruktur, die sich durch die erreichte Auslastung unter Berücksichtigung der angewandten Technologie ergibt, bestimmt.
An jedem Berichtsstichtag wird geprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Wertminderungsaufwand, der in früheren Berichtsperioden erfasst worden ist, nicht länger besteht oder sich vermindert haben könnte. Liegt ein solcher Indikator vor, wird der erzielbare Betrag geschätzt. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand ist dann aufzuheben, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung in den Schätzungen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Wenn dies der Fall ist, ist der Buchwert des Vermögenswerts auf seinen erzielbaren Betrag zu erhöhen. Dieser erhöhte Buchwert darf nicht den Buchwert übersteigen, der sich nach Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibungen ergeben würde, wenn in den früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine solche Wertaufholung ist sofort im Periodenergebnis zu erfassen. Nachdem eine Wertaufholung vorgenommen wurde, ist der Abschreibungsaufwand in künftigen Berichtsperioden anzupassen, um den berichtigten Buchwert des Vermögenswerts, abzüglich eines etwaigen Restbuchwerts, systematisch auf seine Restnutzungsdauer zu verteilen.
Wertaufholungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht vorgenommen.
In Abhängigkeit vom Geschäftsmodell, in dessen Rahmen Vermögenswerte gehalten werden, und von der Zusammensetzung der mit ihnen verbundenen Zahlungsströme werden finanzielle Vermögenswerte entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert.
Nach IFRS 9 wird zwischen drei Geschäftsmodellen unterschieden:
Die Zielsetzung dieses Modells besteht darin, die Schuldinstrumente zu halten und die vertraglichen Cashflows (z. B. Zinserträge) zu erwirtschaften und bei Fälligkeit den Nominalwert zu vereinnahmen. Die Folgebewertung in diesem Geschäftsmodell erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
Werden Schuldinstrumente im Rahmen dieses Geschäftsmodells gehalten, besteht dessen Zielsetzung darin, die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen oder die Schuldinstrumente zu veräußern. Die Schuldinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet, Marktwertschwankungen werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.
Werden Schuldinstrumente gehalten, um vorwiegend kurzfristige Kursgewinne zu realisieren, sind sie diesem Geschäftsmodell zuzuordnen. Darüber hinaus werden hierunter auch finanzielle Vermögenswerte erfasst, die nicht den Anforderungen der beiden erst genannten Geschäftsmodelle entsprechen. In der Folge werden die Schuldinstrumente erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Neben dem Geschäftsmodell sind auch die Charakteristika der vertraglichen Cashflows maßgebend. Diese sollen nur den Zeitwert des Geldes sowie das Kreditrisiko der Gegenpartei widerspiegeln. Erfüllen die Zinszahlungen diese Kriterien nicht, dann werden die betreffenden Schuldinstrumente dem Geschäftsmodell Handel zugeordnet.
| Geschäftsmodell | Bewertungskategorien | |
| Finanzielle Vermögenswerte (Wertpapiere) | Halten und Verkaufen | Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (kein recycling) |
| Finanzielle Vermögenswerte | Handel | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert |
| Finanzielle Vermögenswerte | Halten | Fortgeführte Anschaffungskosten |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | Halten | Fortgeführte Anschaffungskosten |
| Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen | Halten | Fortgeführte Anschaffungskosten |
| Sonstige finanzielle Forderungen | Handel | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert |
| Sonstige finanzielle Forderungen | Halten | Fortgeführte Anschaffungskosten |
| Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristige Einlagen | Halten | Fortgeführte Anschaffungskosten |
Gemäß IFRS 9 sind nicht mehr nur eingetretene, sondern auch bereits erwartete Verluste zu erfassen, abhängig davon, ob sich das Ausfallrisiko finanzieller Vermögenswerte seit ihrem Zugang wesentlich verschlechtert hat oder nicht. Liegt eine wesentliche Verschlechterung vor und ist das Ausfallrisiko am Stichtag nicht als niedrig einzustufen, sind ab diesem Zeitpunkt sämtliche erwarteten Verluste über die gesamte Laufzeit zu erfassen. Andernfalls sind nur die über die Laufzeit des Instruments erwarteten Verluste zu berücksichtigen, die aus künftigen, möglichen Verlustereignissen innerhalb der nächsten zwölf Monate resultieren.
Ausnahmeregelungen bestehen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Leasingforderungen. Für diese Vermögenswerte müssen (wenn diese keine wesentlichen Finanzierungskomponenten beinhalten) bzw. dürfen (wenn diese wesentliche Finanzierungskomponenten beinhalten) unabhängig von der Veränderung des Ausfallrisikos sämtliche erwarteten Verluste über die gesamte Laufzeit berücksichtigt werden.
Der Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder eines Portfolios vorliegt. Die ausführliche Beschreibung dieser Vorgehensweise ist in Textziffer 47 dargestellt.
Vorräte umfassen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Leistungen sowie fertige Erzeugnisse und Waren. Der erstmalige Ansatz erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die Bewertung zum Bilanzstichtag erfolgt mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert. Die gängigen Verbrauchsfolgeverfahren kommen bei der Bewertung nicht zur Anwendung. Unfertige Leistungen werden über einen durch den jeweiligen Vertrag festgelegten Zeitraum erbracht. Bei der Bestimmung des Leistungsfortschritts werden inputbasierte Methoden verwendet. Demnach erfasst die HHLA Umsätze auf Basis der Anstrengungen oder Inputs des Unternehmens zur Erfüllung der Leistungsverpflichtung (z.B. aufgewendete Arbeitsstunden und entstandene Kosten) im Verhältnis zu den insgesamt zur Erfüllung dieser Leistungsverpflichtung erwarteten Inputs. Die HHLA erfasst den Erlös einer über einen bestimmten Zeitraum erfüllten Leistungsverpflichtung nur dann, wenn es den Fortschritt im Hinblick auf die vollständige Erfüllung der Leistungsverpflichtung angemessen messen kann.
Es sind grundsätzlich alle finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten, unter Anwendung der Effektivzinsmethode, bewertet zu klassifizieren. Sobald die HHLA Vertragspartei wird, sind finanzielle Verbindlichkeiten anzusetzen. Die Ausbuchung einer Verbindlichkeit erfolgt im Zuge der Tilgung, des Rückkaufs oder des Schuldenerlasses. Im Zugangszeitpunkt erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert wobei die Anschaffungskosten den am besten geeigneten Bewertungsmaßstab darstellen. Die Folgebewertung von finanziellen Verbindlichkeiten ist zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode vorzunehmen.
Im Geschäftsjahr 2010 wurden zwischen den Tochtergesellschaften HHLA Container-Terminal Altenwerder GmbH, Hamburg (kurz: CTA), und HHLA CTA Besitzgesellschaft mbH, Hamburg (kurz: CTAB), Ergebnisabführungsverträge mit der HHLA Container Terminals Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg (kurz: HHCT), abgeschlossen. Auf Basis der Ergebnisabführungsverträge verpflichtet sich die HHCT für die Dauer der Laufzeit des Vertrages zur Leistung einer Ausgleichszahlung an den nicht beherrschenden Anteilseigner der oben genannten Gesellschaften. Die Berechnung der Ausgleichszahlung erfolgt im Wesentlichen in Abhängigkeit von den Ergebnissen und erbrachten Umschlagmengen. Bei entsprechender Umschlagmenge ist es möglich, dass der Anteil der Ausgleichszahlung am Ergebnis den Anteil übersteigt, der sich gemäß dem Verhältnis an den Geschäftsanteilen des nicht beherrschenden Gesellschafters ergeben würde. Der Ergebnisabführungsvertrag verlängert sich bei nicht erfolgter Kündigung jeweils um ein weiteres Jahr. Mit Verschmelzungsvertrag vom 5. August 2014 verschmolz die CTA rückwirkend zum 1. Januar 2014 auf die CTAB, so dass nur noch ein Ergebnisabführungsvertrag besteht. Mit demselben Datum firmierte die CTA Besitzgesellschaft mbH in HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH um. Durch Verschmelzung der HHCT auf die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, Hamburg (kurz: HHLA AG), im August 2017, ist der Ergebnisabführungsvertrag mit Wirkung zum 1. Januar 2017 auf die HHLA AG übergegangen.
Der Anteil des nicht beherrschenden Gesellschafters ist aufgrund des Abschlusses der Ergebnisabführungsverträge als zusammengesetztes Finanzinstrument im Sinne des IAS 32.28 zu klassifizieren, da dieser sowohl eine Fremdkapitalkomponente als auch eine Eigenkapitalkomponente umfasst. Diese Komponenten sind zu trennen und nach ihrer Klassifikation als Eigen- oder Fremdkapital zu bilanzieren.
Die Ermittlung des auszuweisenden Eigenkapitals bei den nicht beherrschenden Anteilen erfolgte beim erstmaligen Ansatz im Jahr 2010 durch Abzug des beizulegenden Zeitwerts der Fremdkapitalkomponente. Der beizulegende Zeitwert der Fremdkapitalkomponente in Form dieser Ausgleichszahlungen ergab sich durch Diskontierung der daraus erwarteten Zahlungsmittelabflüsse während der 5-jährigen Laufzeit des Ergebnisabführungsvertrags.
Die erstmalige Erfassung dieser Fremdkapitalkomponente unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten Textziffer 38 erfolgte erfolgsneutral und reduzierte entsprechend die nicht beherrschenden Anteile im Eigenkapital Textziffer 35.
Ab dem Geschäftsjahr 2014 tritt bei Verlängerung des Ergebnisabführungsvertrags eine Verpflichtung zur Leistung einer Ausgleichsverpflichtung für das jeweilige Folgejahr hinzu. Im Jahr 2019 wurde der Ergebnisabführungsvertrag nicht gekündigt. Dadurch tritt eine Verpflichtung zur Leistung einer Ausgleichszahlung für das Jahr 2020 hinzu. Auch diese Verpflichtung ist im Berichtsjahr zu ihrem Zeitwert durch Diskontierung der erwarteten Zahlungsmittelabflüsse erfolgsneutral unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten auszuweisen. Sie mindert entsprechend die nicht beherrschenden Anteile im Eigenkapital.
Ab dem Jahr 2011 werden die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten, die aus der Verpflichtung zur Ausgleichszahlung entstehen, zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Änderungen, die sich bei den erwarteten Zahlungsmittelabflüssen ergeben, werden erfolgswirksam erfasst. Die Änderungen ergeben sich durch Anpassung an die tatsächlichen Ergebnisanteile der CTA-Gruppe sowie durch veränderte Einschätzungen zur zukünftigen Entwicklung der CTA-Gruppe. Für die Erfassung der zu erwartenden Ausgleichszahlung im Berichtsjahr für das Jahr 2020 wird bei der Diskontierung ein Zinssatz von 6,73 % (im Vorjahr für das Jahr 2019: 5,48 %) zugrunde gelegt. Der im Berichtsjahr erfolgswirksam erfasste Aufwand in Höhe von 2.525 T€ (im Vorjahr: 6.036 T€) wird im Finanzergebnis Textziffer 16 ausgewiesen und wirkt sich ausschließlich auf die nicht beherrschenden Anteile an der CTA-Gruppe aus. Dieser Betrag beinhaltet einen Aufwand in Höhe von 736 T€ (im Vorjahr: 4.805 T€) durch die Anpassung an den tatsächlichen Ergebnisanteil und einen Aufwand aus der Diskontierung der im Vorjahr erfassten Zahlungsverpflichtung in Höhe von 1.789 T€ (im Vorjahr: 1.231 T€).
| in T€ | |
| Stand am 31. Dezember 2009 vor Abschluss des Ergebnisabführungsvertrags | 44.617 |
| Stand am 31. Dezember 2017 unter Berücksichtigung des tatsächlichen Ergebnisanteils und der Anpassungen der Ausgleichsverpflichtung | - 4.394 |
| Tatsächlicher Ergebnisanteil CTA-Gruppe für 2018 | 28.656 |
| Erfolgswirksamer Effekt im Finanzergebnis aufgrund Anpassung der Ausgleichsverpflichtung | - 6.036 |
| Sonstige Anpassungen | 495 |
| Im Eigenkapital erfasstes Gesamtergebnis | 23.115 |
| Umgliederung der Ausgleichsverpflichtung für 2019 in die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten | - 32.645 |
| Stand am 31. Dezember 2018 unter Berücksichtigung des tatsächlichen Ergebnisanteils und der Anpassungen der Ausgleichsverpflichtung | - 13.924 |
| Tatsächlicher Ergebnisanteil CTA-Gruppe für 2019 | 35.170 |
| Erfolgswirksamer Effekt im Finanzergebnis aufgrund Anpassung der Ausgleichsverpflichtung | - 2.525 |
| Sonstige Anpassungen | - 4.696 |
| Im Eigenkapital erfasstes Gesamtergebnis | 27.949 |
| Umgliederung der Ausgleichsverpflichtung für 2020 in die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten | - 30.492 |
| Stand am 31. Dezember 2019 unter Berücksichtigung des tatsächlichen Ergebnisanteils und der Anpassungen der Ausgleichsverpflichtung | - 16.467 |
| in T€ | |
| Stand am 31. Dezember 2017 unter Fortführung der Ausgleichsverpflichtung | 53.519 |
| Zahlung tatsächlicher Ergebnisanteil für 2017 | - 30.900 |
| Erfolgswirksamer Effekt im Finanzergebnis aufgrund Anpassung der Ausgleichsverpflichtung | 6.036 |
| Umgliederung der Ausgleichsverpflichtung für 2019 aus den nicht beherrschenden Anteilen | 32.645 |
| Stand am 31. Dezember 2018 unter Fortführung der Ausgleichsverpflichtung | 61.300 |
| Zahlung tatsächlicher Ergebnisanteil für 2018 | - 28.656 |
| Erfolgswirksamer Effekt im Finanzergebnis aufgrund Anpassung der Ausgleichsverpflichtung | 2.525 |
| Umgliederung der Ausgleichsverpflichtung für 2020 aus den nicht beherrschenden Anteilen | 30.492 |
| Stand am 31. Dezember 2019 unter Fortführung der Ausgleichsverpflichtung | 65.661 |
Eine Rückstellung wird dann gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Der Ansatz der Rückstellung erfolgt in Höhe des erwarteten Erfüllungsbetrags, der auch die zukünftigen Preis- und Kostensteigerungen beinhaltet. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert nur dann erfasst, wenn die Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Abzug der Erstattung ausgewiesen. Ist die Wirkung des Zinseffekts wesentlich, werden langfristige Rückstellungen zu einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Zinsaufwand erfasst.
Die Pensionen und ähnliche Verpflichtungen umfassen die Versorgungsverpflichtungen des Konzerns aus leistungsorientierten Altersversorgungssystemen (defined benefit obligation). Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden gemäß IAS 19 (revised 2011) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method) bewertet. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden nach Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im kumulierten übrigen Eigenkapital erfasst. Der erfolgswirksame Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand ausgewiesen, der Zinsanteil der Rückstellungszuführung im Finanzergebnis.
Zur Bewertung der Pensionsverpflichtungen werden jährlich versicherungsmathematische Gutachten eingeholt.
Die in der Freistellungsphase des sogenannten Blockmodells zu zahlenden Arbeitsentgelte werden als Rückstellungen für Altersteilzeit bilanziert. Der Ansatz erfolgt ratierlich über den Zeitraum der aktiven Phase, über den sich der Erfüllungsrückstand aufbaut. Seit dem 1. Januar 2013 werden gemäß IAS 19 (revised 2011) die Rückstellungen für Aufstockungsbeträge nur noch ratierlich über den Zeitraum der abzuleistenden Dienstzeit, die regelmäßig mit Beginn der Passivphase endet, angesammelt.
Zur Bewertung der Verpflichtungen für das Arbeitsentgelt in der Freistellungsphase des Blockmodells und der Aufstockungsbeträge werden jährlich versicherungsmathematische Gutachten eingeholt.
Sofern die Verpflichtungen zur Leistung aufgrund eines Erfüllungsrückstands im Blockmodell oder von Aufstockungsbeträgen erst nach Ablauf von zwölf Monaten fällig werden, werden diese mit dem Barwert angesetzt.
Die HHLA wendet IFRS 16 erstmals auf das zum 1. Januar 2019 beginnende Geschäftsjahr an. Ein Leasingverhältnis ist ein Vertrag, der gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung eines identifizierbaren Vermögenswerts berechtigt. Details zu Rechnungslegungsmethoden vor dem 1. Januar 2019, d. h. nach IAS 17 und IFRIC 4, werden im HHLA-Geschäftsbericht 2018 dargestellt.
Gemäß IFRS 16 bilanziert der Konzern grundsätzlich für alle Leasingverhältnisse in der Bilanz Vermögenswerte für die Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen und Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu Barwerten. Über die Dauer des Nutzungszeitraums des geleasten Vermögenswerts leistet der Leasingnehmer folgende Zahlungen:
| ― |
Feste Zahlungen ohne Leasinganreize; |
| ― |
Variable Leasingzahlungen die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind; |
| ― |
Erwartete Restwertzahlungen aus Restwertgarantien; |
| ― |
Den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn die Ausübung als hinreichend sicher eingestuft wird; |
| ― |
Entschädigungszahlungen, die anfallen, wenn der Leasingnehmer eine Kündigungsoption wahrnimmt. |
Leasingzahlungen werden mit dem Zinssatz abgezinst, der dem Leasingverhältnis zugrunde liegt, sofern er bestimmbar ist. Andernfalls fließt in die Abzinsung der Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers (HHLA-Konzern) ein.
Im Zuge der erstmaligen Bewertung werden Nutzungsrechte am Bereitstellungsdatum zu Anschaffungskosten bewertet. Hierzu zählen:
| ― |
Der Betrag aus der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit; |
| ― |
Bei oder vor der Bereitstellung geleistete Leasingzahlungen abzüglich erhaltener Leasinganreize; |
| ― |
Dem Leasingnehmer entstandene anfängliche direkte Kosten; |
| ― |
Kosten aus Rückbauverpflichtungen. |
Basis der Folgebewertung sind die fortgeführten Anschaffungskosten. Die Abschreibungen auf Nutzungsrechte werden dabei linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer bzw. über die kürzere Laufzeit des Leasingvertrags erfasst. Leasingverbindlichkeiten werden zu fortgeführten Buchwerten unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet.
Leasingraten aus kurzfristigen Leasingverhältnissen, Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte sowie variable Leasingzahlungen werden periodengerecht linear als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Der HHLA-Konzern vermietet Immobilien im und am Hamburger Hafen sowie Bürogebäude und sonstige Gewerbeflächen und Lagerhallen. Die Mietverträge sind als Operating-Leasingverhältnisse zu klassifizieren, da die wesentlichen Risiken und Chancen für die Immobilien bei dem Konzern verbleiben. Die Immobilien werden daher unter den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert.
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden linear über die Laufzeit der Leasingverhältnisse erfasst.
Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen an den Konzern fließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Darüber hinaus müssen zur Realisation der Erträge die folgenden Ansatzkriterien erfüllt sein:
Anhand eines Fünf-Schritte-Modells, in dem der Vertrag mit einem Kunden, die Leistungsverpflichtung und der Transaktionspreis gewürdigt werden, wird gemäß IFRS 15 bestimmt, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe Umsatzerlöse zu erfassen sind. Das Modell legt fest, dass Umsatzerlöse zum Zeitpunkt des Übergangs der Kontrolle über Güter oder Dienstleistungen vom Unternehmen auf den Käufer mit dem Betrag zu bilanzieren sind, auf den das Unternehmen erwartungsgemäß Anspruch hat (Erlangung der Verfügungsmacht).
Erträge aus Dienstleistungen werden nach Maßgabe des Leistungsfortschritts über einen Zeitraum oder falls nichtzutreffend zu einem Zeitpunkt als Ertrag erfasst. Bei der Erfassung über einen Zeitraum erfolgt die Ermittlung des Leistungsfortschritts nach Maßgabe der bis zum Bilanzstichtag angefallenen Arbeitsstunden als Prozentsatz der für das jeweilige Projekt insgesamt geschätzten Arbeitsstunden. Ist das Ergebnis eines Dienstleistungsgeschäfts nicht verlässlich schätzbar, sind Erträge nur in dem Ausmaß zu erfassen, in dem die angefallenen Aufwendungen erstattungsfähig sind.
Zinserträge und Zinsaufwendungen werden bei Entstehung erfasst.
Erträge werden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs des Konzerns auf Zahlung erfolgswirksam erfasst. Davon ausgenommen sind Dividenden, die von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen ausgeschüttet werden.
Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam erfasst. Erträge und Aufwendungen, die jeweils aus identischen Transaktionen oder Ereignissen resultieren, werden in der gleichen Periode erfasst. Mietaufwendungen werden linear über die Laufzeit der Leasingverhältnisse erfasst.
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Im Falle von aufwandsbezogenen Zuwendungen werden diese planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Bezieht sich die Zuwendung auf einen Vermögenswert, wird diese grundsätzlich von den Anschaffungskosten des Vermögenswerts abgesetzt und durch eine Verminderung der Abschreibungen über die Nutzungsdauer des betreffenden Vermögenswerts linear erfolgswirksam erfasst. Die Förderbedingungen umfassen u.a. die Verpflichtung, die geförderten Anlagen über eine sogenannte Vorhaltefrist von fünf bis 20 Jahren zu betreiben, bestimmte Betriebsregeln einzuhalten und der fördernden Behörde Nachweise über die Verwendung der Fördermittel zur Verfügung zu stellen.
Für Zuwendungen der öffentlichen Hand besteht in Höhe von 53.291 T€, die im Zeitraum 2001 bis 2019 an die HHLA ausgezahlt wurden, hinreichende Sicherheit, dass sämtliche Förderbedingungen erfüllt sind oder werden. Die Zuwendungen wurden von den Anschaffungskosten der geförderten Investitionen abgesetzt. Im Berichtsjahr flossen 2.796 T€ aus Zuwendungen der öffentlichen Hand an den HHLA-Konzern.
Die laufenden Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für das Geschäftsjahr und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die am Bilanzstichtag gelten.
Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode auf alle zum Bilanzstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz sowie auf steuerliche Verlustvorträge.
Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst.
Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede und noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge verwendet werden können.
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.
Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze (und Steuervorschriften) zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag durch den Gesetzgeber bereits erlassen sind.
Ertragsteuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden ebenso erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.
Latente Steueransprüche und -schulden werden nur saldiert, sofern sich die latenten Steuern auf Steuern vom Einkommen und Ertrag beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden, und die laufenden Steuern gegeneinander verrechnet werden können.
Der Konzern hatte im Berichtszeitraum weder Sicherungsgeschäfte zur Absicherung eines Zeitwerts, noch zur Absicherung der Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb getätigt. Auch wurden keine Währungskursgeschäfte, die eine effektive Sicherungsbeziehung bilden, abgeschlossen oder ausgeführt.
Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert Einschätzungen und Ermessen einzelner Sachverhalte durch das Management. Die vorgenommenen Schätzungen wurden auf der Basis von Erfahrungswerten und weiteren relevanten Faktoren unter Berücksichtigung der Prämisse der Unternehmensfortführung vorgenommen.
Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von den Beträgen, die sich aus Schätzungen und Annahmen ergeben, abweichen.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind unter Textziffer 6 erläutert. Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen betreffen folgende Sachverhalte:
Die bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbenen Vermögenswerte, die übernommenen Schulden und Eventualschulden bedürfen Schätzungen hinsichtlich ihrer beizulegenden Zeitwerte. Hierzu stützt sich die HHLA auf Gutachten von unabhängigen externen Sachverständigen oder berechnet intern anhand geeigneter Berechnungsmodelle den beizulegenden Zeitwert. In der Regel dienen dabei diskontierte Cashflows als Basis. Abhängig von der Art der Vermögenswerte bzw. der Verfügbarkeit von Informationen kommen marktpreis-, kapitalwert- und kostenorientierte Bewertungsverfahren zur Anwendung.
Der Konzern überprüft mindestens einmal jährlich, ob die Geschäfts- oder Firmenwerte wertgemindert sind. Dies erfordert eine Schätzung des bei der HHLA grundsätzlich herangezogenen beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Zur Schätzung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten muss der Konzern die voraussichtlichen künftigen Cashflows aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit schätzen und darüber hinaus einen angemessenen Abzinsungssatz wählen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln. Dabei können unvorhersehbare Veränderungen dazu führen, dass die in der Planung verwendeten Annahmen nicht mehr angemessen sind und eine Planungsanpassung erfordern, die zu einem Wertminderungsaufwand führen könnte. Weitere Informationen sind unter Textziffer 22 aufgeführt.
Für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind im Anhang Zeitwerte anzugeben. Zur Ermittlung der Zeitwerte dieser Immobilien führt die HHLA eigene Berechnungen durch. Dabei werden branchenübliche Discounted-Cashflow-Verfahren angewendet. Den Berechnungen liegen Annahmen über die Höhe der erwarteten künftigen Cashflows, die anzuwendenden Zinssätze und den Zeitraum des Zuflusses von erwarteten Cashflows zugrunde, die diese Vermögenswerte erzielen können. Detaillierte Angaben sind unter Textziffer 24 aufgeführt.
Für die Ermittlung des Aufwands für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden jährlich versicherungsmathematische Gutachten eingeholt. In die Berechnungen fließen Annahmen über demografische Entwicklungen, Gehalts- und Rentensteigerungen sowie Zinssätze, Inflations- und Fluktuationsraten ein. Da diese Annahmen langfristiger Natur sind, ist von wesentlichen Unsicherheiten bei den Betrachtungen auszugehen. Nähere Erläuterungen finden sich unter Textziffer 36.
Die Rückstellungen für Abbruchverpflichtungen ergeben sich aus Verpflichtungen, die im Rahmen von langfristigen Mietverträgen mit der FHH zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeiten zu erfüllen sind. Alle Unternehmen des HHLA-Konzerns im Hamburger Hafen sind verpflichtet, bei Beendigung des Mietverhältnisses das Mietobjekt geräumt von den in ihrem Eigentum stehenden Baulichkeiten zurückzugeben. Bei der Ermittlung der Rückstellungen wurde mit Ausnahme der unter Denkmalschutz stehenden Bauten in der Hamburger Speicherstadt von einer vollen Inanspruchnahme aus der Verpflichtung für alle Mietobjekte ausgegangen. In die Berechnungen gehen Annahmen über die Höhe des Rückbaubedarfs, des Zinssatzes sowie der Inflationsrate ein. Nähere Erläuterungen sind unter Textziffer 37 aufgeführt.
Für den Ansatz und die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit werden alle Mitarbeiter berücksichtigt, die eine Vereinbarung unterzeichnet haben oder für die eine Unterzeichnung erwartet wird. Die Anzahl der erwarteten Fälle ist eine Schätzung. Darüberhinausgehend werden den Bewertungsgutachten versicherungsmathematische Annahmen zugrunde gelegt. Nähere Erläuterungen sind unter Textziffer 37 aufgeführt.
Einige Leasingverträge enthalten Verlängerungsoptionen. Bei der Bestimmung von Vertragslaufzeiten werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen bieten. Laufzeitänderungen aus der Ausübung solcher Optionen werden bei der Vertragslaufzeit berücksichtigt, wenn sie hinreichend sicher sind. Nähere Erläuterungen sind unter Textziffer 45 aufgeführt.
Hierunter sind neben Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen auch Ausgleichszahlungsverpflichtungen gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern an konsolidierten Tochterunternehmen enthalten. Diese Verbindlichkeiten entstehen, da die HHLA einen Gewinnabführungsvertrag mit einem Tochterunternehmen geschlossen hat, bei dem mit nicht beherrschenden Anteilseignern ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen vereinbart wurde, siehe Textziffer 6. Die für die Ermittlung dieses Betrags verwendeten Parameter unterliegen wesentlichen Unsicherheiten, die zu entsprechenden Schwankungen führen können. Weitere Erläuterungen finden sich unter Textziffer 38.
Die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wird regelmäßig durch den Konzern überprüft.
Ebenso führt der Konzern eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren sowie Bewertungsanpassungen durch. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendet der Konzern soweit möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedlichen Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet:
| Inhalt und Bedeutung | |
| Stufe 1 | notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden |
| Stufe 2 | Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt (d. h. als Preis) oder indirekt (d. h. als Ableitung von Preisen) beobachten lassen |
| Stufe 3 | Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen |
Der Konzern erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist.
Einzelheiten zu den verwendeten Bewertungstechniken und Eingangsparametern bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte der verschiedenen Vermögenswerte und Schulden können Textziffer 24 und Textziffer 47 entnommen werden.
Die Aufteilung der Umsatzerlöse nach Geschäftsbereichen sowie die intersegmentären Umsätze sind in der Segmentberichterstattung dargestellt. Die regionale Verteilung der Umsatzerlöse ist in den Erläuterungen zur Segmentberichterstattung unter Textziffer 44 angegeben. Hierunter finden sich auch segmentbezogene Erläuterungen zur Art der Umsatzerlöse.
| in T€ | 2019 | 2018 |
| 131 | 448 |
Die Bestandsveränderungen betreffen die Veränderung des Bestands an fertigen Erzeugnissen und unfertigen Leistungen.
| in T€ | 2019 | 2018 |
| 6.183 | 5.209 |
Die aktivierten Eigenleistungen resultieren wie im Vorjahr im Wesentlichen aus Entwicklungsaktivitäten sowie aus technischen Eigenleistungen, die im Rahmen von Baumaßnahmen aktiviert wurden.
| in T€ | 2019 | 2018 |
| Periodenfremde Erträge | 11.210 | 8.310 |
| Erträge aus Erstattungen | 8.104 | 8.269 |
| Gewinne aus der Veräußerung von Sachanlagen | 6.187 | 3.626 |
| Erträge aus Entschädigungen | 3.703 | 1.682 |
| Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen | 3.078 | 6.609 |
| Erträge aus Währungskursdifferenzen | 1.298 | 1.057 |
| Übrige | 12.003 | 11.861 |
| 45.583 | 41.414 |
In den periodenfremden Erträgen sind wie im Vorjahr unter anderem Erträge aus der Auflösung von sonstigen Verbindlichkeiten aus Vorperioden enthalten.
Die Erträge aus Erstattungen resultieren wie im Vorjahr überwiegend aus Weiterbelastungen im Rahmen von Mietverhältnissen sowie aus Fördermittelerstattungen im Berichtsjahr.
Die Gewinne aus der Veräußerung von Sachanlagen resultieren wie im Vorjahr im Wesentlichen aus dem Verkauf von Wagen.
Die Erträge aus Entschädigungen enthalten im Berichtsjahr unter anderem Erträge aus Vertragsstrafen.
Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus Personalüberlassungen in Höhe von 4.628 T€ (im Vorjahr: 4.115 T€), Erträge aus Personalverpflegung in Höhe von 2.934 T€ (im Vorjahr: 2.843 T€) sowie Erträge aus dem Verkauf von Betriebsstoffen in Höhe von 738 T€ (im Vorjahr: 1.094 T€). Darüber hinaus enthalten die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge eine Vielzahl von kleineren Einzelsachverhalten.
| in T€ | 2019 | 2018 |
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 99.617 | 94.263 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 300.576 | 270.975 |
| Leasingaufwendungen | 1.010 | 1.865 |
| 401.203 | 367.103 |
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beinhalten überwiegend Aufwendungen aus dem Zukauf von Bahnleistungen im Segment Intermodal.
Weitere Angaben zu Leasingverhältnissen befinden sich unter Textziffer 45.
| in T€ | 2019 | 2018 |
| Löhne und Gehälter | 353.143 | 332.089 |
| Gestellung von Mitarbeitern | 75.987 | 73.353 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung | 71.081 | 67.717 |
| Dienstzeitaufwand | 15.097 | 6.898 |
| Andere Aufwendungen für Altersversorgung | 811 | 523 |
| 516.119 | 480.580 |
Für das Geschäftsjahr 2019 beträgt die direkte Vergütung der Mitglieder des Vorstands 3.060 T€ (im Vorjahr: 2.955 T€). Nähere Erläuterungen zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats befinden sich unter Textziffer 48.
Die im Berichtsjahr gestiegenen Personalaufwendungen resultieren primär aus Tariferhöhungen und einer höheren Beschäftigtenzahl.
Die sozialen Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung stiegen entsprechend der Aufwendungen für Löhne und Gehälter. Die sozialen Abgaben enthalten Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung in Höhe von 29.759 T€ (im Vorjahr: 28.286 T€) sowie Aufwendungen für den Pensionssicherungsverein.
Der Dienstzeitaufwand enthält die Leistungen aus leistungsorientierten Pensionszusagen sowie für pensionsähnliche Verpflichtungen. Der Anstieg dieser Aufwendungen beruht auf höheren Einbringungen in den HHLA-Kapitalplan, siehe Textziffer 36.
| 2019 | 2018 | |
| Lohnempfänger | 3.273 | 3.048 |
| Gehaltsempfänger | 2.796 | 2.665 |
| Auszubildende | 73 | 65 |
| 6.142 | 5.778 |
Darüber hinaus setzte der Konzern im Jahresmittel durchschnittlich 753 (im Vorjahr: 760) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesamthafenbetriebs Gesellschaft m.b.H., Hamburg (GHB), ein.
| in T€ | 2019 | 2018 |
| Beratung, Dienstleistung, Versicherungen und Prüfungskosten | 48.071 | 39.789 |
| Fremdleistungen für Instandhaltung | 43.360 | 41.755 |
| Leasingaufwendungen | 9.472 | 58.295 |
| Reise-, Werbungs- und Repräsentationskosten | 4.840 | 4.375 |
| Sonstige Personalkosten | 3.479 | 4.239 |
| Periodenfremde Aufwendungen | 3.300 | 2.125 |
| Sonstige Steuern | 2.924 | 3.125 |
| Aufwendungen für Flächen- und Gebäudereinigung | 2.551 | 2.230 |
| Post- und Telekommunikationskosten | 1.604 | 1.568 |
| Sonstiger Wagnisaufwand | 984 | 2.608 |
| Wertminderungsaufwendungen auf finanzielle Vermögenswerte | 907 | 998 |
| Aufwendungen aus Währungskursdifferenzen | 520 | 912 |
| Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen | 144 | 134 |
| Übrige | 12.419 | 9.919 |
| 134.575 | 172.072 |
Die Aufwendungen für Beratung, Dienstleistung, Versicherung und Prüfungskosten stiegen im Wesentlichen aufgrund eines erhöhten projektbezogenen Beratungsbedarfs.
Durch Einführung des IFRS 16 reduzierte sich die Höhe der Leasingaufwendungen. Erläuterungen hierzu befinden sich unter Textziffer 45.
Der HHLA-Konzern betrachtet die oben aufgeführten Wertminderungsaufwendungen auf finanzielle Vermögenswerte als nicht wesentlich und verzichtet daher auf einen separaten Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung.
Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten eine Vielzahl von kleineren Einzelsachverhalten.
| in T€ | 2019 | 2018 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 8.289 | 7.498 |
| Sachanlagen | 144.311 | 98.679 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 8.788 | 8.056 |
| 161.388 | 114.232 |
Eine Klassifikation der Abschreibungen nach Anlagenklassen ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, siehe Textziffer 22, Textziffer 23 und Textziffer 24.
| in T€ | 2019 | 2018 |
| Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen | 4.458 | 5.347 |
| Zinserträge aus nicht verbundenen und nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen | 1.485 | 1.228 |
| Erträge aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Kurssicherungsgeschäften | 705 | 0 |
| Erträge aus Währungskursdifferenzen | 606 | 837 |
| Zinserträge aus Bankguthaben | 90 | 63 |
| Zinserträge | 2.886 | 2.128 |
| In den Leasingraten enthaltener Zinsanteil | 22.016 | 5.336 |
| In den Pensionsrückstellungen enthaltener Zinsanteil | 7.158 | 6.512 |
| Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 6.253 | 5.312 |
| Aufwendungen aus der Anpassung von Ausgleichsverpflichtungen gegenüber nicht beherrschenden Anteilen | 2.525 | 6.036 |
| Zinsaufwendungen an nicht verbundene und nicht konsolidierte verbundene Unternehmen | 1.836 | 1.310 |
| In den sonstigen Rückstellungen enthaltener Zinsanteil | 1.826 | 1.789 |
| Aufwendungen aus Währungskursdifferenzen | 845 | 947 |
| Aufwendungen aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Kurssicherungsgeschäften | 0 | 869 |
| Zinsaufwendungen | 42.459 | 28.111 |
| Zinsergebnis | - 39.573 | - 25.983 |
| Erträge aus sonstigen Beteiligungen | 0 | 0 |
| Sonstiges Finanzergebnis | 0 | 0 |
| -35.115 | - 20.636 |
Das Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen betrifft die anteiligen Jahresergebnisse der Gemeinschaftsunternehmen und der assoziierten Unternehmen, siehe auch Textziffer 25.
Der Anstieg des in den Leasingraten enthaltenen Zinsanteils resultiert aus der Anwendung des IFRS 16 beginnend ab 1. Januar 2019.
Zu den Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten siehe Textziffer 38.
Zu den Aufwendungen aus der Anpassung von Ausgleichsverpflichtungen gegenüber nicht beherrschenden Anteilen siehe Textziffer 6.
Im Geschäftsjahr 2019 entstanden Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in Höhe von 5.526 T€ (im Vorjahr: 1.648 T€). Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Forschung im Rahmen des Förderprogramms für Innovative Hafentechnologien (IHATEC).
Als Ertragsteuern werden die gezahlten oder geschuldeten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie die latenten Steuern ausgewiesen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und aus Gewerbesteuer zusammen. Bei in Deutschland ansässigen Kapitalgesellschaften fallen eine Körperschaftsteuer in Höhe von 15,0 % sowie ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der geschuldeten Körperschaftsteuer an. Zusätzlich unterliegen diese Gesellschaften sowie in Deutschland ansässige Tochterunternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft der Gewerbesteuer, deren Höhe sich nach den gemeindespezifischen Hebesätzen bestimmt. Die Gewerbesteuer mindert bei Kapitalgesellschaften nicht die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer.
| in T€ | 2019 | 2018 |
| Latente Steuern aus zeitlichen Unterschieden | -759 | 1.752 |
| davon im Inland | - 1.901 | 1.750 |
| davon im Ausland | 1.142 | 2 |
| Latente Steuern aus Verlustvorträgen | 578 | -1.436 |
| davon im Inland | 0 | 0 |
| davon im Ausland | 578 | - 1.436 |
| Summe latente Steuern | -181 | 316 |
| Laufender Ertragsteueraufwand | 49.245 | 44.794 |
| davon im Inland | 29.562 | 26.424 |
| davon im Ausland | 19.683 | 18.370 |
| 49.064 | 45.110 |
Im Ertragsteueraufwand sind periodenfremde Steueraufwendungen in Höhe von 1.223 T€ (im Vorjahr: - 517 T€) enthalten.
Die aktiven latenten Steueransprüche und die passiven latenten Steuerschulden ergeben sich aus den temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen.
| Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern | |||
| in T€ | 31.12.2019 | 31.12.2018 | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 0 | 0 | 5.084 | 3.168 |
| Sachanlagen | 0 | 0 | 25.724 | 17.809 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 0 | 0 | 10.057 | 10.136 |
| Finanzielle Vermögenswerte | 0 | 0 | 1.642 | 2.496 |
| Vorräte | 153 | 963 | 0 | 0 |
| Forderungen und sonstige Vermögenswerte | 1.714 | 1.876 | 336 | 1.008 |
| Pensionsrückstellungen und sonstige Rückstellungen | 108.228 | 89.174 | 912 | 858 |
| Verbindlichkeiten | 37.130 | 7.270 | 962 | 3.822 |
| Verlustvorträge | 859 | 1.436 | 0 | 0 |
| 148.084 | 100.719 | 44.717 | 39.297 | |
| Saldierung | -24.013 | - 18.593 | - 24.013 | - 18.593 |
| 124.071 | 82.126 | 20.704 | 20.704 | |
| in T€ | 2019 | 2018 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 186.122 | 183.584 |
| Ertragsteueraufwand zum hypothetischen Ertragsteuersatz von 32,28 % (im Vorjahr: 32,28 %) | 60.080 | 59.261 |
| Steuerertrag (-), Steueraufwand (+) für Vorjahre | 144 | -455 |
| Steuerfreie Erträge | 780 | 48 |
| Nicht abzugsfähige Aufwendungen | 2.070 | 1.398 |
| GewSt.-Hinzurechnungen und -Kürzungen | 64 | 70 |
| Permanente Differenzen | 38 | 1.113 |
| Steuersatzdifferenzen | - 14.907 | - 14.565 |
| Wertberichtigung auf aktive latente Steuern | 819 | - 1.824 |
| Sonstige Steuereffekte | -24 | 64 |
| Ertragsteuern | 49.064 | 45.110 |
Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in Deutschland gelten bzw. zum Realisationszeitpunkt erwartet werden. Der Berechnung wurde sowohl 2019 als auch 2018 ein Steuersatz von 32,28 % zugrunde gelegt, der sich aus dem Körperschaftsteuersatz von 15,0 %, dem Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % von der Körperschaftsteuer und dem in Hamburg geltenden Gewerbesteuersatz von 16,45% zusammensetzt. Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft unterliegen der Gewerbesteuer. Die grundstücksverwaltenden Gesellschaften unterliegen aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer. Im Rahmen der Mindestbesteuerung sind die steuerlichen Verlustvorträge in Deutschland nur eingeschränkt nutzbar. Danach ist eine positive steuerliche Bemessungsgrundlage bis zu 1 Mio. € unbeschränkt, darüberhinausgehende Beträge bis maximal 60 % sind um einen vorhandenen Verlustvortrag zu kürzen.
Die Auswirkungen abweichender Steuersätze für in- und ausländische Steuern vom Steuersatz der Konzernobergesellschaft sind in der Überleitungsrechnung unter den Steuersatzdifferenzen ausgewiesen.
Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge und temporäre Differenzen werden bilanziert, sofern deren Realisierung in der nahen Zukunft hinreichend gesichert erscheint. Im Konzern liegen keine inländischen körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge und keine inländischen gewerbesteuerlichen Verlustvorträge vor. Auf ausländische steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 4.521 T€ (im Vorjahr: 7.560 T€) werden latente Steuern in Höhe von 859 T€ (im Vorjahr: 1.436 T€) aktiviert. Auf inländische körperschaftsteuerliche Verlustvorträge von 2.671 T€ (im Vorjahr: 515 T€), inländische gewerbesteuerliche Verlustvorträge von 13.752 T€ (im Vorjahr: 7.969 T€) und ausländische steuerliche Verlustvorträge von 14.609 T€ (im Vorjahr: 11.244 T€) werden keine aktiven latenten Steuern bilanziert. Die Vortragsfähigkeit der steuerlichen Verlustvorträge im Inland ist nach derzeitiger Rechtslage unbeschränkt möglich.
Die im Eigenkapital erfolgsneutral gebuchten aktiven latenten Steuern in Höhe von 36.239 T€ (im Vorjahr: 21.538 T€) stammen aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus der Bewertung von Pensionsrückstellungen sowie aus unrealisierten Gewinnen/Verlusten aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten.
| Brutto | Steuern | Netto | ||||
| in T€ | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/ Verluste | - 45.625 | 11.603 | 14.727 | -3.747 | - 30.898 | 7.856 |
| Cashflow-Hedges | 0 | 33 | 0 | - 11 | 0 | 22 |
| Unrealisierte Gewinne/Verluste aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten | 79 | - 124 | - 26 | 47 | 53 | - 77 |
| - 45.546 | 11.512 | 14.701 | -3.711 | - 30.845 | 7.801 | |
Den nicht beherrschenden Gesellschaftern zustehende Gewinne in Höhe von 33.776 T€ (im Vorjahr: 26.193 T€) entfallen im Wesentlichen auf nicht beherrschende Anteilseigner der CTA-Gruppe. Dieser Ergebnisanteil erhöhte sich aufgrund des höheren tatsächlichen Ergebnisanteils der CTA-Gruppe und einem dem nicht beherrschenden Gesellschafter aus der Bewertung der Ausgleichsverpflichtung zuzurechnenden im Vergleich zum Vorjahr geringeren Zinsaufwand. Im Vorjahr war noch ein Ergebnisanteil nicht beherrschender Gesellschafter der METRANS-Gruppe enthalten.
| Konzern | Teilkonzern Hafenlogistik | Teilkonzern Immobilien | ||||
| 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | |
| Anteil der Aktionäre des Mutterunternehmens am Konzernjahresüberschuss in T€ | 103.858 | 112.281 | 94.207 | 102.910 | 9.651 | 9.371 |
| Anzahl der im Umlauf befindlichen Stammaktien in Stück | 72.753.334 | 72.753.334 | 70.048.834 | 70.048.834 | 2.704.500 | 2.704.500 |
| 1,43 | 1,54 | 1,34 | 1,47 | 3,57 | 3,46 | |
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird nach IAS 33 mittels Division des den Aktionären der Muttergesellschaft zuzurechnenden Konzernjahresüberschusses durch die durchschnittliche Anzahl der Aktien ermittelt.
Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem unverwässerten Ergebnis je Aktie, da im Geschäftsjahr keine Wandel- oder Optionsrechte im Umlauf waren.
Die Dividendenberechtigung der Aktiengattungen richtet sich nach der Höhe des nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) ermittelten Bilanzgewinns der jeweiligen Sparte.
Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 18. Juni 2019 wurde beschlossen, für das Geschäftsjahr 2018 im Berichtsjahr eine Dividende auf Stammaktien in Höhe von 61.719 T€ (im Vorjahr: 52.342 T€) an die Anteilseigner auszuschütten. Zum Zeitpunkt der Ausschüttung betrug die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien 72.753.334, wovon 70.048.834 dem Teilkonzern Hafenlogistik (A-Sparte) und 2.704.500 dem Teilkonzern Immobilien (S-Sparte) zuzurechnen sind. Demnach ergibt sich eine Dividende pro A-Aktie in Höhe von 0,80 € und eine Dividende pro S-Aktie in Höhe von 2,10 €. Der verbleibende, nicht ausgeschüttete Gewinn wurde auf neue Rechnung vorgetragen.
Im Jahr 2020 soll eine Dividende pro Aktie in Höhe von 0,70 € für den Teilkonzern Hafenlogistik und in Höhe von 2,10 € für den Teilkonzern Immobilien ausgeschüttet werden. Basierend auf der Anzahl der dividendenberechtigten Aktien zum 31. Dezember 2019 folgt hieraus eine Ausschüttungssumme von 49.034 T€ für den Teilkonzern Hafenlogistik und 5.679 T€ für den Teilkonzern Immobilien.
| in T€ | Geschäfts- oder Firmenwert | Software | Selbst erstellte Software | Andere immaterielle Vermögenswerte | Geleistete Anzahlungen | Summe |
| Buchwert 1. Januar 2018 | 38.930 | 6.421 | 22.013 | 858 | 1.457 | 69.679 |
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | ||||||
| 1. Januar 2018 | 38.930 | 64.870 | 66.524 | 2.261 | 1.457 | 174.042 |
| Zugänge | 7.587 | 1.901 | 7.676 | 93 | 1.440 | 18.697 |
| Abgänge | - 4.456 | - 18 | -6 | - 4.480 | ||
| Umbuchungen | 366 | 1.160 | -366 | 1.160 | ||
| Veränderungen Konsolidierungskreis/-methode | 3 | 8.004 | 8.007 | |||
| Effekte aus Wechselkursänderungen | 91 | -39 | 52 | |||
| 31. Dezember 2018 | 46.517 | 62.775 | 74.182 | 11.479 | 2.525 | 197.478 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | ||||||
| 1. Januar 2018 | 0 | 58.449 | 44.511 | 1.403 | 0 | 104.363 |
| Zugänge | 3.505 | 3.605 | 388 | 7.498 | ||
| Abgänge | - 4.456 | - 4.456 | ||||
| Umbuchungen | 267 | 267 | ||||
| Veränderungen Konsolidierungskreis/-methode | 0 | |||||
| Effekte aus Wechselkursänderungen | 56 | -3 | 53 | |||
| 31. Dezember 2018 | 0 | 57.554 | 48.116 | 2.055 | 0 | 107.725 |
| Buchwert 31. Dezember 2018 | 46.517 | 5.221 | 26.066 | 9.424 | 2.525 | 89.753 |
| Buchwert 1. Januar 2019 | 46.517 | 5.221 | 26.066 | 9.424 | 2.525 | 89.753 |
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | ||||||
| 1. Januar 2019 | 46.517 | 62.775 | 74.182 | 11.479 | 2.525 | 197.478 |
| Zugänge | 9.019 | 1.365 | 6.933 | 666 | 997 | 18.980 |
| Abgänge | - 3.762 | - 8.784 | - 12.546 | |||
| Umbuchungen | 2.001 | 298 | -2.415 | - 116 | ||
| Veränderungen Konsolidierungskreis/-methode | 47 | 4.001 | 4.048 | |||
| Effekte aus Wechselkursänderungen | 458 | - 12 | 37 | 483 | ||
| 31. Dezember 2019 | 55.536 | 62.884 | 72.331 | 16.432 | 1.144 | 208.327 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | ||||||
| 1. Januar 2019 | 0 | 57.554 | 48.116 | 2.055 | 0 | 107.725 |
| Zugänge | 3.162 | 3.994 | 1.133 | 8.289 | ||
| Abgänge | - 3.758 | - 8.784 | - 12.542 | |||
| Umbuchungen | 0 | |||||
| Veränderungen Konsolidierungskreis/-methode | 0 | |||||
| Effekte aus Wechselkursänderungen | 346 | 3 | 349 | |||
| 31. Dezember 2019 | 0 | 57.304 | 43.326 | 3.191 | 0 | 103.821 |
| Buchwert 31. Dezember 2019 | 55.536 | 5.580 | 29.005 | 13.241 | 1.144 | 104.506 |
Im Segment Container ist ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 35.525 T€ der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) CTT/Rosshafen und ein weiterer Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 1.893 T€ der ZGE HCCR zugeordnet. Der Geschäfts- oder Firmenwert der ZGE CTT/Rosshafen entstand mit einem Betrag von 30.929 T€ durch den Erwerb der gesamten Anteile an der HHLA Rosshafen Terminal GmbH, Hamburg, im Jahr 2006. Der Geschäfts- oder Firmenwert resultiert im Wesentlichen aus zusätzlichen strategischen Optionen zur Erweiterung der Umschlagaktivitäten des Konzerns auf den durch die Gesellschaft langfristig gemieteten Flächen. Ebenfalls befindet sich im Segment Container der abgeleitete Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 7.587 T€ aus dem Erwerb der HHLA TK Estonia AS, Tallinn/Estland im Jahr 2018.
Der im Segment Logistik abgeleitete Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 9.019 T€ aus dem Erwerb der Bionic Production GmbH, Lüneburg, reflektiert die weitere Entwicklung von Technologien sowie den geplanten Auf- und Ausbau der Kundenbeziehungen vor dem Hintergrund der erwarteten Marktdurchdringung der 3D-Drucktechnologien. Die HHLA kann damit an neuen Technologien partizipieren, die perspektivisch im erweiterten Hafen- und Logistikbereich eingesetzt werden können. Weitere Einzelheiten hierzu befinden sich unter Textziffer 3.
| in T€ | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Container | 45.005 | 45.005 |
| Intermodal | 1.512 | 1.512 |
| Logistik | 9.019 | 0 |
| 55.536 | 46.517 |
In den Veränderungen des Konsolidierungskreises der anderen immateriellen Vermögenswerte in Höhe von 4.001 T€ sind im Wesentlichen erworbene Technologien der Bionic Production GmbH in Höhe von 3.505 T€ enthalten, die Lösungen für den 3D-Druck sowie für intelligentes Schweißen betreffen. In der Vorjahresberichtsperiode sind im Wesentlichen kundenbezogene immaterielle Vermögenswerte (Kundenbeziehungen) in Höhe von 7.361 T€ für den erleichterten Zugang der HHLA TK Estonia AS zu einem bestehenden Kundenstamm enthalten.
Die Zugänge und Abgänge zur selbst erstellten Software betreffen im Wesentlichen die Migration einer neuen Terminalsteuerungssoftware und die damit im Zusammenhang stehende Ablösung der vorherigen Terminalsteuerungssoftware.
| in T€ | Grundstücke und Bauten | Technische Anlagen und Maschinen | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen | Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | Summe |
| Buchwert 1. Januar 2018 | 430.952 | 307.038 | 184.528 | 52.033 | 974.551 |
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | |||||
| 1. Januar 2018 | 794.883 | 877.057 | 512.736 | 52.033 | 2.236.709 |
| Zugänge | 8.984 | 16.341 | 28.274 | 66.415 | 120.014 |
| Abgänge | - 1.818 | -6.130 | - 16.651 | - 168 | - 24.767 |
| Umbuchungen | 13.760 | - 4.665 | 37.161 | - 47.416 | - 1.160 |
| Veränderungen Konsolidierungskreis/-methode | 32.395 | 23.010 | 62 | 10.583 | 66.050 |
| Effekte aus Wechselkursänderungen | 608 | 553 | 117 | 57 | 1.335 |
| 31. Dezember 2018 | 848.812 | 906.166 | 561.699 | 81.504 | 2.398.181 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | |||||
| 1. Januar 2018 | 363.931 | 570.019 | 328.208 | 0 | 1.262.158 |
| Zugänge | 31.261 | 39.409 | 28.009 | 98.679 | |
| Abgänge | - 1.670 | - 5.368 | - 15.921 | - 22.959 | |
| Umbuchungen | 2.060 | -4.229 | 1.902 | -267 | |
| Veränderungen Konsolidierungskreis/-methode | 0 | ||||
| Effekte aus Wechselkursänderungen | 30 | 240 | 37 | 307 | |
| 31. Dezember 2018 | 395.612 | 600.071 | 342.235 | 0 | 1.337.919 |
| Buchwert 31. Dezember 2018 | 453.200 | 306.095 | 219.464 | 81.504 | 1.060.262 |
| Buchwert 1. Januar 2019 1 | 955.605 | 306.303 | 268.996 | 72.237 | 1.603.140 |
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | |||||
| 31. Dezember 2018 | 848.812 | 906.166 | 561.699 | 81.504 | 2.398.181 |
| Anpassung aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 | 502.405 | 208 | 49.532 | -9.267 | 542.878 |
| 1. Januar 2019 | 1.351.217 | 906.374 | 611.231 | 72.237 | 2.941.059 |
| Zugänge | 54.055 | 19.943 | 65.479 | 73.890 | 213.367 |
| Abgänge | -3.713 | - 42.792 | -30.621 | -606 | - 77.732 |
| Umbuchungen | 8.961 | 12.361 | 17.770 | - 38.976 | 116 |
| Veränderungen Konsolidierungskreis/-methode | 328 | 84 | 142 | 554 | |
| Effekte aus Wechselkursänderungen | 5.699 | 3.443 | 961 | 1.836 | 11.939 |
| 31. Dezember 2019 | 1.416.547 | 899.413 | 664.962 | 108.381 | 3.089.303 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | |||||
| 1. Januar 2019 | 395.612 | 600.071 | 342.235 | 0 | 1.337.919 |
| Zugänge | 61.975 | 40.384 | 41.952 | 144.311 | |
| Abgänge | -3.501 | -41.879 | - 28.529 | - 73.909 | |
| Umbuchungen | 0 | ||||
| Veränderungen Konsolidierungskreis/-methode | 0 | ||||
| Effekte aus Wechselkursänderungen | 1.162 | 2.139 | 425 | 3.726 | |
| 31. Dezember 2019 | 455.248 | 600.715 | 356.083 | 0 | 1.412.046 |
| Buchwert 31. Dezember 2019 | 961.299 | 298.698 | 308.879 | 108.381 | 1.677.257 |
1
inkl. der Anpassung aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16
Weitere Informationen zur Anpassung aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 befinden sich unter Textziffer 5. Hinsichtlich der bestehenden Verfügungsbeschränkungen im Rahmen von Leasingverhältnissen wird auf die Ausführungen unter Textziffer 45 verwiesen.
Die Zugänge umfassen im Wesentlichen Investitionen für die Beschaffung von Lagerkranen und Großgeräten für den Horizontaltransport auf den Hamburger Containerterminals, Investitionen zum Ausbau des Terminalnetzwerkes sowie die Erweiterung der intermodalen Transportkapazitäten durch die Anschaffung von Wagen und Lokomotiven der METRANS-Gruppe.
Die Abgänge des laufenden Geschäftsjahres betreffen im Wesentlichen den Verkauf bzw. die Verschrottung von Umschlaggeräten.
Die Veränderung des Konsolidierungskreises im Geschäftsjahr betrifft ausschließlich die erstmals in den Konzernabschluss einbezogene Tochtergesellschaft Bionic Production GmbH, Lüneburg (im Vorjahr: HHLA TK Estonia AS, Tallinn/Estland).
Die Effekte aus Wechselkursänderungen beinhalten im Wesentlichen Wechselkursänderungen der ukrainischen Währung.
Im Berichtsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen vorgenommen (im Vorjahr: 2 T€).
Gebäude, Flächenbefestigungen und mobile Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Buchwert von 5.251 T€ (im Vorjahr: 7.333 T€) wurden im Zusammenhang mit Darlehen des Konzerns sicherungsübereignet.
Zum Stichtag bestehen Verpflichtungen aus offenen Bestellungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen in Höhe von 70.398 T€ (im Vorjahr: 69.550 T€).
| in T€ | Grundstücke und Bauten | Technische Anlagen und Maschinen | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen | Summe |
| Buchwert 1. Januar 2018 | 93.450 | 7.343 | 36.416 | 137.209 |
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | ||||
| 1. Januar 2018 | 108.176 | 8.010 | 45.969 | 162.155 |
| Zugänge | 332 | 2.071 | 2.403 | |
| Abgänge | - 2.422 | -2.422 | ||
| Umbuchungen | 612 | 612 | ||
| Veränderungen Konsolidierungskreis/-methode | 7.906 | 7.906 | ||
| Effekte aus Wechselkursänderungen | 21 | 21 | ||
| 31. Dezember 2018 | 108.197 | 16.860 | 45.618 | 170.675 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | ||||
| 1. Januar 2018 | 14.726 | 667 | 9.553 | 24.946 |
| Zugänge | 2.181 | 1.597 | 3.962 | 7.740 |
| Abgänge | - 2.422 | -2.422 | ||
| Umbuchungen | 0 | |||
| Veränderungen Konsolidierungskreis/-methode | 0 | |||
| Effekte aus Wechselkursänderungen | 5 | 5 | ||
| 31. Dezember 2018 | 16.912 | 2.264 | 11.093 | 30.268 |
| Buchwert 31. Dezember 2018 | 91.285 | 14.596 | 34.525 | 140.407 |
| Buchwert 1. Januar 2019 1 | 593.690 | 14.804 | 84.057 | 692.552 |
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | ||||
| 31. Dezember 2018 | 108.197 | 16.860 | 45.618 | 170.675 |
| Anpassung aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 | 502.405 | 208 | 49.532 | 552.145 |
| 1. Januar 2019 | 610.602 | 17.068 | 95.150 | 722.820 |
| Zugänge | 46.334 | 495 | 9.577 | 56.406 |
| Abgänge | - 2.562 | - 2.562 | ||
| Umbuchungen | 2.036 | 2.036 | ||
| Veränderungen Konsolidierungskreis/-methode | 328 | 328 | ||
| Effekte aus Wechselkursänderungen | 1.352 | 11 | 97 | 1.460 |
| 31. Dezember 2019 | 658.617 | 19.609 | 102.262 | 780.488 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | ||||
| 1. Januar 2019 | 16.912 | 2.264 | 11.093 | 30.268 |
| Zugänge | 31.013 | 1.928 | 17.318 | 50.259 |
| Abgänge | - 1.679 | - 1.679 | ||
| Umbuchungen | - 197 | - 197 | ||
| Veränderungen Konsolidierungskreis/-methode | 0 | |||
| Effekte aus Wechselkursänderungen | 72 | 36 | 108 | |
| 31. Dezember 2019 | 47.997 | 3.995 | 26.768 | 78.760 |
| Buchwert 31. Dezember 2019 | 610.620 | 15.614 | 75.494 | 701.729 |
1
inkl. der Anpassung aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16
| in T€ | Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | Summe |
| Buchwert 1. Januar 2018 | 172.838 | 7.046 | 179.884 |
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | |||
| 1. Januar 2018 | 324.818 | 7.046 | 331.864 |
| Zugänge | 10.537 | 2.359 | 12.896 |
| Abgänge | 0 | ||
| Umbuchungen | 5.740 | - 5.740 | 0 |
| 31. Dezember 2018 | 341.095 | 3.665 | 344.760 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | |||
| 1. Januar 2018 | 151.980 | 0 | 151.980 |
| Zugänge | 8.056 | 8.056 | |
| Abgänge | 0 | ||
| Umbuchungen | 0 | ||
| 31. Dezember 2018 | 160.036 | 0 | 160.036 |
| Buchwert 31. Dezember 2018 | 181.059 | 3.665 | 184.724 |
| Buchwert 1. Januar 2019 | 181.059 | 3.665 | 184.724 |
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | |||
| 1. Januar 2019 | 341.095 | 3.665 | 344.760 |
| Zugänge | 2.478 | 6.743 | 9.221 |
| Abgänge | - 8 | -8 | |
| Umbuchungen | 0 | ||
| 31. Dezember 2019 | 343.573 | 10.400 | 353.973 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | |||
| 1. Januar 2019 | 160.036 | 0 | 160.036 |
| Zugänge | 8.788 | 8.788 | |
| Abgänge | 0 | ||
| Umbuchungen | 0 | ||
| 31. Dezember 2019 | 168.824 | 0 | 168.824 |
| Buchwert 31. Dezember 2019 | 174.749 | 10.400 | 185.149 |
Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien betreffen im Wesentlichen zu Bürogebäuden ausgebaute Lagerspeicher und sonstige Gewerbeimmobilien in der Hamburger Speicherstadt sowie Logistikhallen und befestigte Flächen.
Die Zugänge resultieren wie im Vorjahr im Wesentlichen aus Umbaukosten im Zusammenhang mit Nutzungsänderungen.
Die Mieterlöse aus den zum jeweiligen Geschäftsjahresende als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien beliefen sich im Geschäftsjahr auf 52.870 T€ (im Vorjahr: 50.870 T€). Die direkten betrieblichen Aufwendungen der zum jeweiligen Jahresende bilanzierten Immobilien, die sämtlich den Mieterlösen zuzurechnen sind, beliefen sich im Berichtsjahr auf 18.919 T€ (im Vorjahr: 17.082 T€).
Durch den Unternehmensbereich Immobilien der HHLA erfolgt eine jährliche Ermittlung und Bewertung der beizulegenden Zeitwerte. In der Bewertungshierarchie werden diese Zeitwerte der Stufe 3 zugeordnet, siehe Textziffer 7.
| in T€ | 2019 | 2018 |
| Stand am 1. Januar | 618.616 | 651.292 |
| Veränderung des beizulegenden Zeitwerts (nicht realisiert) | 6.390 | - 32.676 |
| Stand am 31. Dezember | 625.006 | 618.616 |
| Bewertungstechnik | Wesentliche nicht beobachtbare Inputfaktoren | Zusammenhang zwischen wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren und der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert Der geschätzte beizulegende Zeitwert würde steigen (sinken), wenn |
| Die Bestimmung der Zeitwerte erfolgt auf Grundlage der prognostizierten Nettozahlungsflüsse aus der Bewirtschaftung der Objekte unter Nutzung der Discounted-Cashflow-Methode (DCF-Methode). Dabei wird von einem Detailplanungszeitraum von zehn Jahren bzw. bis zum Ende der Nutzungsdauer bei Objekten mit einer Restnutzungsdauer von weniger als zehn Jahren ausgegangen. Der Diskontierung der Zahlungsströme werden marktübliche Diskontierungssätze zugrunde gelegt. Die Bestimmung erfolgt objektkonkret anhand von immobilienspezifischen Beurteilungskriterien. | Vertraglich vereinbarte Mieteinnahmen | die vertraglich vereinbarten Mieteinnahmen höher (niedriger) wären |
| Erwartete Mietsteigerungen | erwartete Mietsteigerungen höher (niedriger) ausfallen würden | |
| Leerstandszeiten | die Leerstandszeiten kürzer (länger) wären | |
| Belegungsquote | die Belegungsquote höher (niedriger) wäre | |
| Mietfreie Zeiten | die mietfreien Zeiten kürzer (länger) wären | |
| Mögliche Kündigungen des Mietvertrages | mögliche Kündigungen ausbleiben (eintreten) würden | |
| Anschlussvermietung | die Anschlussvermietung eher (später) eintreten würde | |
| Betriebs-, Verwaltungs- und Instandhaltungskosten | die Betriebs-, Verwaltungs- und Instandhaltungskosten niedriger (höher) wären | |
| Mietzins der Grundstücke | der Mietzins niedriger (höher) wäre | |
| Diskontierungssatz (3,61 bis 7,01 % p.a.) | der risikobereinigte Abzinsungssatz niedriger (höher) wäre |
Hinsichtlich der bestehenden Verfügungsbeschränkungen an den Gebäuden bzw. deren Nutzung im Zusammenhang mit der Anmietung der zugehörigen Grundstücke von der Freien und Hansestadt Hamburg wird auf die Ausführungen zu den Leasingverhältnissen unter Textziffer 45 verwiesen.
| in T€ | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Anteile an Gemeinschaftsunternehmen | 12.848 | 12.211 |
| Anteile an assoziierten Unternehmen | 4.345 | 4.252 |
| 17.193 | 16.463 |
Unter den Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen sind die Gesellschaften Hansaport Hafenbetriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, HHLA Frucht- und Kühl-Zentrum GmbH, Ulrich Stein Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ARS-UNIKAI GmbH, Kombi-Transeuropa Terminal Hamburg GmbH und HVCC Hamburg Vessel Coordination Center GmbH ausgewiesen. Ab dem ersten Quartal 2019 wurde die Spherie UG (haftungsbeschränkt) und ab dem vierten Quartal 2019 die Hyperport Cargo Solutions GmbH i. G. in den HHLA-Konzernabschluss einbezogen.
Unter den Anteilen an assoziierten Unternehmen befinden sich die Anteile an der CuxPort GmbH sowie die Anteile an der DHU Gesellschaft Datenverarbeitung Hamburger Umschlagsbetriebe mbH.
Der gegenüber dem Vorjahr höhere Ausweis der Anteile ist im Wesentlichen auf die im Finanzergebnis erfassten Ergebnisse der einzelnen Equity-Gesellschaften abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen zurückzuführen, siehe Textziffer 16.
Weitere Informationen sind unter Textziffer 3 aufgeführt.
| in T€ | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Wertpapiere | 5.677 | 2.414 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 54 | 59 |
| Sonstige Beteiligungen | 309 | 661 |
| Übrige langfristige finanzielle Vermögenswerte | 10.137 | 10.484 |
| 16.177 | 13.618 |
Im Berichtsjahr sind, wie auch im Vorjahr, die Wertpapiere zur Insolvenzsicherung der Altersteilzeitguthaben mit den entsprechenden Altersteilzeitverpflichtungen saldiert worden, da sie die Voraussetzungen von Planvermögen gemäß IAS 19 (revised 2011) erfüllen. Der im Geschäftsjahr als Planvermögen zu berücksichtigende Wertpapierbestand beträgt 173 T€ (im Vorjahr: 316 T€), siehe Textziffer 37. Vor Saldierung ergibt sich demnach ein Wertpapierbestand in Höhe von 5.850 T€ (im Vorjahr: 2.730 T€).
Unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen werden die Anteile an Konzerngesellschaften ausgewiesen, die aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns nicht konsolidiert werden.
Die übrigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen Forderungen aus Staffelmiete in Höhe von 4.273 T€ (im Vorjahr: 4.079 T€) sowie Forderungen gegenüber Unterstützungskassen in Höhe von 2.625 T€ (im Vorjahr: 2.441 T€).
| in T€ | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 22.005 | 20.026 |
| Unfertige Leistungen | 2.579 | 2.554 |
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 658 | 417 |
| 25.242 | 22.997 |
Der Betrag der Wertminderungen von Vorräten, der als Aufwand erfasst worden ist, beläuft sich auf 1.111 T€ (im Vorjahr: 991 T€). Dieser Aufwand ist unter dem Materialaufwand erfasst, siehe Textziffer 12.
| in T€ | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| 168.127 | 179.824 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen gegenüber Kunden, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erbracht werden. Sie sind beim überwiegenden Anteil der Kunden in der Regel innerhalb von 30 Tagen fällig und werden daher als kurzfristig eingestuft. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert in Höhe der vorbehaltlosen Gegenleistung erfasst, es sei denn, sie enthalten wesentliche Finanzierungskomponenten. Der Konzern hält die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit dem Ziel, die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen und bewertet Sie daher in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
Aufgrund der Kurzfristigkeit der ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert gleichgestellt.
Im Berichtsjahr und im Vorjahr wurden keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als Sicherheiten für Finanzverbindlichkeiten abgetreten. In geringem Umfang werden Sicherheiten für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gehalten (z. B. Mietbürgschaften).
Die Ausführungen zur Struktur und zu den Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen befinden sich unter Textziffer 47.
| in T€ | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Forderungen gegen HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) | 95.000 | 95.000 |
| Forderungen gegen Kombi-Transeuropa Terminal Hamburg GmbH | 1.194 | 1.331 |
| Forderungen gegen HHLA Frucht- und Kühl-Zentrum GmbH | 952 | 1.748 |
| Forderungen gegen die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) | 464 | 1.402 |
| Übrige Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen | 1.195 | 763 |
| 98.805 | 100.244 |
Die Forderungen gegen die HGV enthalten 95.000 T€ aus bestehendem Cash-Clearing (im Vorjahr: 95.000 T€).
| in T€ | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Kurzfristige Forderungen gegen Mitarbeiter | 1.393 | 1.366 |
| Kurzfristige Erstattungsansprüche gegen Versicherungen | 250 | 115 |
| Übrige | 1.936 | 2.581 |
| 3.579 | 4.062 |
| in T€ | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Kurzfristige Forderungen gegen das Finanzamt | 17.051 | 19.914 |
| Geleistete Anzahlungen | 3.061 | 3.034 |
| Übrige | 9.560 | 7.810 |
| 29.672 | 30.758 |
Der Rückgang der kurzfristigen Forderungen gegen das Finanzamt im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus geringeren Umsatzsteuerforderungen.
| in T€ | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| 2.201 | 6.656 | |
Die Erstattungsansprüche aus Ertragsteuern resultieren aus Steuerforderungen infolge von Veranlagung sowie aus geleisteten Steuervorauszahlungen.
| in T€ | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente mit einer Laufzeit bis zu 3 Monaten | 23.131 | 25.683 |
| Kurzfristige Einlagen mit einer Laufzeit von 4-12 Monaten | 45.000 | 22.450 |
| Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestand | 89.910 | 133.327 |
| 158.041 | 181.460 |
Bei den Zahlungsmitteln, Zahlungsmitteläquivalenten und kurzfristigen Einlagen handelt es sich um Kassenbestände sowie Guthaben bei verschiedenen Banken in unterschiedlicher Währung.
Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen in Höhe von 9.147 T€ (im Vorjahr: 14.507 T€) unterliegen Devisenausfuhrbeschränkungen.
Zum Bilanzstichtag verfügte der Konzern über nicht in Anspruch genommene Kreditlinien in Höhe von 3.063 T€ (im Vorjahr: 2.713 T€), für deren Inanspruchnahme alle notwendigen Bedingungen erfüllt sind. Die HHLA geht davon aus, dass bei Bedarf jederzeit ausreichende Kreditlinien zur Verfügung stehen.
Es bestanden weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte.
Die Entwicklung der einzelnen Komponenten des Eigenkapitals für die Geschäftsjahre 2019 und 2018 ist in den Eigenkapitalveränderungsrechnungen dargestellt.
Das Grundkapital der HHLA besteht zum Bilanzstichtag aus zwei verschiedenen Aktiengattungen, den A-Aktien und den S-Aktien. Das gezeichnete Kapital beträgt insgesamt 72.753 T€ und ist in 70.048.834 A-Aktien und 2.704.500 S-Aktien der Gesellschaft eingeteilt, jeweils mit einem rechnerischen auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 €. Das Grundkapital ist voll eingezahlt.
Im Rahmen des Börsengangs am 2. November 2007 wurden 22.000.000 A-Aktien am Kapitalmarkt platziert. Dies entspricht einem Streubesitz von ca. 30 % des Grundkapitals der HHLA. Die Freie und Hansestadt Hamburg hält zum Bilanzstichtag über die Gesellschaft HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg, 69,58 % der Stimmrechte.
Zum Bilanzstichtag verfügt die Gesellschaft über ein Genehmigtes Kapital I zur Ausgabe von A-Aktien und ein Genehmigtes Kapital II zur Ausgabe von S-Aktien.
Unter dem Genehmigten Kapital I (vgl. § 3 Abs. 4 der Satzung) ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. Juni 2022 durch Ausgabe von bis zu 35.024.417 neuen, auf den Namen lautenden A-Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu 35.024.417,00 € zu erhöhen. Dabei ist das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von S-Aktien ausgeschlossen. Darüber hinaus ist der Vorstand berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von A-Aktien in den im Beschluss näher definierten Fällen auszuschließen, z.B. bei der Ausgabe gegen Sacheinlagen. Die Ausgabe neuer A-Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der A-Aktionäre ist ferner insgesamt auf 20 % des auf die A-Aktien entfallenden Grundkapitals begrenzt, wobei für Zwecke der 20 %-Grenze sämtliche A-Aktien anzurechnen sind, die unter anderen Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden oder auszugeben sind.
Unter dem Genehmigten Kapital II (vgl. § 3 Abs. 5 der Satzung) ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. Juni 2022 durch Ausgabe von bis zu 1.352.250 neuen, auf den Namen lautenden S-Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu 1.352.250,00 € zu erhöhen. Dabei ist das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von A-Aktien ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von S-Aktien auszuschließen, soweit es zum Ausgleich von Spitzenbeträgen erforderlich ist.
Die ordentliche Hauptversammlung der HHLA vom 18. Juni 2019 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 17. Juni 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen oder Kombinationen dieser Instrumente (im Folgenden zusammenfassend auch "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 300.000.000,00 € zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte auf bis zu 10.000.000 neue, auf den Namen lautende A-Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils 1,00 € nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren. Die jeweiligen Bedingungen können auch eine Options- bzw. Wandlungspflicht sowie ein Andienungsrecht des Emittenten zur Lieferung von A-Aktien der Gesellschaft zum Ende der Laufzeit oder zu einem früheren Zeitpunkt vorsehen. Die Schuldverschreibungen können nach näherer Maßgabe des Beschlusses auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden. Für die Bedienung der Wandlungs- und Optionsrechte bzw. -pflichten sowie etwaiger Andienungsrechte steht gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung ein bedingtes Kapital von 10.000.000,00 € zur Verfügung, das sich aus 10.000.000 neuen, auf den Namen lautenden A-Aktien zusammensetzt.
Die ordentliche Hauptversammlung vom 16. Juni 2016 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 15. Juni 2021 eigene A-Aktien im Umfang von insgesamt bis zu 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung - oder, falls dieser Betrag geringer ist, des im Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung - auf die A-Aktien entfallenden Teils des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben und die aufgrund dieser Ermächtigung oder vorheriger Ermächtigungen erworbenen eigenen A-Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats - neben der Veräußerung über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten - nach näherer Maßgabe des Beschlusses unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu verwenden und/oder ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise einzuziehen. Die Ermächtigung darf zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken, nicht aber zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden.
Die HHLA verfügt derzeit über keine eigenen Aktien. Pläne zum Rückkauf von Aktien bestehen nicht.
Die Kapitalrücklage des Konzerns enthält Agien aus der Ausgabe von Aktien sowie die damit verbundenen Emissionskosten, die von der Kapitalrücklage abgezogen wurden. Außerdem sind Agien aus Kapitalerhöhungen bei Tochtergesellschaften mit nicht beherrschenden Anteilen enthalten sowie eine Rücklagenerhöhung durch ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm.
Zum Stichtag weist der HHLA-Konzern eine Kapitalrücklage in Höhe von 141.584 T€ (im Vorjahr: 141.584 T€) aus.
Das erwirtschaftete Eigenkapital enthält die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden, sowie die zum 1. Januar 2006 (Übergangszeitpunkt) bestehenden Unterschiede zwischen HGB und IFRS.
Gemäß derzeit gültigem IAS 19 (revised 2011) beinhaltet das kumulierte übrige Eigenkapital sämtliche versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Pensionsplänen. Weiterhin werden hierunter die Veränderungen des Zeitwerts von zu Sicherungszwecken eingesetzten Finanzinstrumenten (Cashflow-Hedges) sowie die hierauf jeweils entfallenden steuerlichen Effekte ausgewiesen.
Der Ausgleichsposten aus der Fremdwährungsumrechnung dient der Erfassung von Differenzen aufgrund der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Tochterunternehmen.
Die nicht beherrschenden Anteile umfassen die Fremdanteile am konsolidierten Eigenkapital der einbezogenen Gesellschaften und belaufen sich zum Ende des Geschäftsjahres auf - 10.880 T€ (im Vorjahr: - 8.812 T€).
Die nicht beherrschenden Anteile reduzieren sich gemäß den Regelungen in IAS 32 durch die Umgliederung von zukünftigen geschätzten Ausgleichszahlungsansprüchen eines nicht beherrschenden Gesellschafters für die Laufzeit des Ergebnisabführungsvertrags in die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten, siehe Textziffer 6 und Textziffer 38. Ebenfalls führten die Effekte aus der Erstanwendung des IFRS 16 zu einer Verringerung der nicht beherrschenden Anteile. Gegenläufig wirkte die Zurechnung des laufenden Ergebnisses.
Das Kapitalmanagement der HHLA ist darauf ausgerichtet, die finanzielle Stabilität und Flexibilität des Konzerns nachhaltig zu gewährleisten, um das Wachstum des Konzerns sicherzustellen und die Aktionäre angemessen am Erfolg des Konzerns teilhaben zu lassen. Maßgebend hierfür ist das bilanzielle Eigenkapital. Die zentrale wertorientierte Steuerungsgröße im HHLA-Konzern ist die Gesamtkapitalverzinsung (ROCE). Zur Gewährleistung einer stabilen Kapitalstruktur wird darüber hinaus die Eigenkapitalquote überwacht.
| in % | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Eigenkapital in T€ | 578.862 | 614.841 |
| Bilanzsumme in T€ | 2.610.019 | 1.972.947 |
| 22,2 % | 31,2 % |
Die Reduzierung des Eigenkapitals ist wesentlich auf die Effekte aus der Erstanwendung des IFRS 16 in Höhe von 58,5 Mio. € sowie aus der Ausschüttung von Dividenden und der Umgliederung einer künftigen Ausgleichszahlung in die langfristigen Verbindlichkeiten zurückzuführen. Gegenläufig wirkte das Gesamtergebnis der Berichtsperiode. Die durch die Erstanwendung von IFRS 16 verursachte Zunahme der Bilanzsumme führt zu einer deutlichen Verminderung der Eigenkapitalquote gegenüber dem Vorjahr.
Hinsichtlich externer Mindestkapitalanforderungen, die im Berichtsjahr zu allen vereinbarten Prüfungszeitpunkten erfüllt wurden, wird auf Textziffer 38 verwiesen.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden für Verpflichtungen aus Anwartschaften und aus laufenden Leistungen an berechtigte aktive und ehemalige Mitarbeiter von inländischen Gesellschaften des HHLA-Konzerns sowie gegebenenfalls deren Hinterbliebene gebildet. Für die betriebliche Altersversorgung wird dabei grundsätzlich zwischen leistungs- und beitragsorientierten Versorgungsplänen unterschieden.
Bei leistungsorientierten Versorgungsplänen (defined benefit plans) besteht die Verpflichtung des Konzerns darin, die zugesagten Leistungen an aktive und frühere Mitarbeiter zu erfüllen, wobei die HHLA ein rückstellungs- und fondsfinanziertes Versorgungssystem besitzt.
Für die Gewährung der betrieblichen Altersversorgung gibt es verschiedene Anspruchsgrundlagen. Neben Einzelzusagen ist dies in erster Linie der Betriebsrenten-Tarifvertrag (BRTV). Im Rahmen der Harmonisierung der bestehenden Altersversorgungssysteme wurde darüber hinaus der Tarifvertrag HHLA-Kapitalplan mit Wirkung zum 1. Januar 2018 eingeführt.
Beim BRTV handelt es sich um eine Gesamtversorgung. Dabei sagt die HHLA den begünstigten Arbeitnehmern eine Versorgung in einer bestimmten Höhe zu, die sich aus gesetzlicher Rente und betrieblicher Altersversorgung zusammensetzt. Die Höhe der Gesamtversorgung ergibt sich aus einem dienstzeitabhängigen Prozentsatz eines fiktiv ermittelten Nettoentgelts der letzten Lohn- bzw. Gehaltsgruppe auf Basis der anzuwendenden Beitragssätze der Sozialversicherungsdaten des Jahres 1999, wohingegen stets die aktuell gültige Beitragsbemessungsgrenze zugrunde gelegt wird.
Im Zuge der im Jahr 2018 vollzogenen Harmonisierung der bestehenden Altersversorgungssysteme wurden die auf den aktiven Mitarbeiterbestand entfallenden Pensionsverpflichtungen, die ursprünglich auf sogenannten Hafenrenten bestanden, in den HHLA-Kapitalplan überführt.
Mit dem HHLA-Kapitalplan steht den Arbeitnehmern ein einheitliches und transparentes Altersversorgungssystem zur Verfügung. Er bietet eine hohe Flexibilität sowohl bei der Einzahlung als auch in der Auszahlungs-/Leistungsphase. Einzahlungen in den HHLA-Kapitalplan werden aus dem Bruttoeinkommen finanziert (Entgeltumwandlung). Dabei verzichten die Beschäftigten zum Einbringungszeitpunkt auf einen Teil des unversteuerten Einkommens, zugunsten eines späteren Alterskapitals. Für die im Rahmen der Entgeltumwandlung eingebrachten Beiträge wird eine Aufstockung von 27,50 % geleistet. Darüber hinaus wird eine Verzinsung der Beiträge von jährlich 3,00 % garantiert. Die sich zum 1. Januar 2018 ergebenden Startbausteine resultieren aus der vorgenannten Überführung von Hafenrenten sowie aus der Überführung von Wertguthaben aus Lebensarbeitszeitkonten.
Auf Basis dieser Pensionspläne bildete der Konzern Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen für die in Zukunft zu erwartenden Leistungen in Form von Alters- und Hinterbliebenenrenten beziehungsweise Alters- und Hinterbliebenenkapital. Unter Verwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens ermittelten externe Gutachter die Höhe dieser Verpflichtung.
| in T€ | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Barwert der Pensionszusagen | 502.874 | 448.161 |
| Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeit | 365 | 769 |
| 503.239 | 448.930 |
In der Bilanz wird jeweils der volle Barwert der Pensionsverpflichtungen einschließlich versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste ausgewiesen. Die ausgewiesene Pensionsverpflichtung stellt einen nicht finanzierten Plan dar.
| in T€ | 2019 | 2018 |
| Barwert der Pensionsverpflichtungen am 1. Januar | 448.161 | 426.943 |
| Überführung Kapitalplan | 0 | 36.513 |
| Beiträge der Teilnehmer des Kapitalplans | 6.247 | 2.416 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 12.627 | 6.887 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | 2.466 | 0 |
| Zinsaufwand | 7.191 | 6.532 |
| Rentenzahlungen | - 19.781 | - 19.762 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-), Verluste (+) durch erfahrungsbedingte Anpassungen | - 12.077 | - 5.708 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-), Verluste (+) durch Änderungen finanzieller Annahmen | 58.040 | - 10.865 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-), Verluste (+) durch Änderungen demografischer Annahmen | 0 | 5.205 |
| Barwert der Pensionsverpflichtungen am 31. Dezember | 502.874 | 448.161 |
| in % | 2019 | 2018 |
| Aktive Anwärter | 40,3 | 37,9 |
| Ausgeschiedene Anwärter | 1,3 | 1,4 |
| Pensionäre | 58,4 | 60,7 |
| 100,0 | 100,0 |
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf 13,9 bis 18,3 Jahre (im Vorjahr: 14,1 bis 19,2 Jahre).
Darüber hinaus bestehen Erstattungsansprüche (Reimbursement Rights) in Höhe von 2.625 T€ (im Vorjahr: 2.441 T€), die zur Abdeckung der entsprechenden Pensionsverpflichtungen abgeschlossen wurden. Die erwarteten Erträge aus diesen Erstattungsansprüchen belaufen sich im Berichtsjahr auf 38 T€, wohingegen die tatsächlichen Erträge 311 T€ betragen. Im Geschäftsjahr 2019 wurden 126 T€ aus den Erstattungsansprüchen heraus gezahlt.
| in T€ | 2019 | 2018 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 12.627 | 6.887 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | 2.466 | 0 |
| Zinsaufwand | 7.191 | 6.532 |
| 22.284 | 13.419 |
| in T€ | 2019 | 2018 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (+), Verluste (-) am 1. Januar | - 68.694 | - 75.424 |
| Überführung Kapitalplan | 0 | - 4.638 |
| Veränderungen im Geschäftsjahr durch erfahrungsbedingte Anpassungen | 12.077 | 5.708 |
| Veränderungen im Geschäftsjahr durch Änderungen finanzieller Annahmen | - 58.040 | 10.865 |
| Veränderungen im Geschäftsjahr durch Änderungen demografischer Annahmen | 0 | - 5.205 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (+), Verluste (-) am 31. Dezember | -114.657 | - 68.694 |
| in % | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Abzinsungssatz (Kapitalplan) | 0,80 | 1,80 |
| Abzinsungssatz (Übrige) | 0,70 | 1,60 |
| Entgelttrend | 3,00 | 3,00 |
| Anpassung der Sozialversicherungsrenten gemäß Rentenversicherungsbericht des Jahres | 2019 | 2018 |
Hinsichtlich der biometrischen Grundlagen wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet.
Die zur Diskontierung verwendeten Zinssätze leitet die HHLA für kürzere Laufzeiten von hochwertigen Unternehmensanleihen ab. Für höhere Laufzeiten wird eine Fortschreibung der Zinskurve gemäß dem Verlauf der Zinskurve der Bundesbank für deutsche Staatsanleihen vorgenommen.
| Veränderung des Parameters | Auswirkung auf den Barwert | |||||
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | in T€ | 31.12.2019 | 31.12.2018 | ||
| Abzinsungssatz | Erhöhung um | 0,5 % | 0,5 % | Verminderung um | 32.990 | 27.762 |
| Verminderung um | 0,5 % | 0,5 % | Erhöhung um | 36.781 | 30.828 | |
| Entgelttrend | Erhöhung um | 0,5 % | 0,5 % | Erhöhung um | 2.675 | 2.858 |
| Verminderung um | 0,5 % | 0,5 % | Verminderung um | 2.634 | 2.809 | |
| Anpassung der Sozialversicherungsrente | Verminderung um | 20,0 % | 20,0 % | Erhöhung um | 1.145 | 1.251 |
| Sterbewahrscheinlichkeit | Verminderung um | 10,0 % | 10,0 % | Erhöhung um | 12.696 | 11.064 |
| Beiträge der Teilnehmer des Kapitalplans | Erhöhung um | 50,0 % | 50,0 % | Erhöhung um | 7.490 | 2.189 |
| Verminderung um | 50,0 % | 50,0 % | Verminderung um | 7.306 | 2.198 | |
Die von den Versicherungsmathematikern durchgeführten Berechnungen wurden für die als wesentlich eingestuften Bewertungsparameter isoliert vorgenommen, d. h., bei einer gleichzeitigen Änderung mehrerer Parameter können die einzelnen Auswirkungen aufgrund von Korrelationseffekten nicht aufsummiert werden. Aus den angegebenen Sensitivitäten kann bei einer Änderung der Parameter keine lineare Entwicklung für die leistungsorientierte Verpflichtung abgeleitet werden.
Im Geschäftsjahr 2019 leistete die HHLA Pensionszahlungen für Pläne in Höhe von 19.781 T€ (im Vorjahr: 19.762 T€). In den nächsten fünf Jahren erwartet die HHLA folgende Zahlungen für Pensionspläne.
| nach Jahren in T€ |
|
| 2020 | 20.296 |
| 2021 | 22.860 |
| 2022 | 22.231 |
| 2023 | 22.259 |
| 2024 | 22.822 |
| 110.468 |
Im Geschäftsjahr 2006 haben sich die inländischen Konzerngesellschaften aufgrund tarifvertraglicher Regelungen zur Einrichtung von Lebensarbeitszeitkonten verpflichtet. Bis zum 31. Dezember 2013 konnten die Mitarbeiter Zeit- und Entgeltbestandteile durch den Konzern in Geldmarkt- oder Investmentfonds einzahlen lassen. Seit dem 1. Januar 2014 erfolgt die Kapitalanlage unternehmensintern. Der Abbau des angesparten Wertguthabens erfolgt im Rahmen einer bezahlten Freistellung vor Eintritt in den Ruhestand. Der Vergütungsanspruch der Mitarbeiter bemisst sich nach der jeweiligen Höhe des Wertguthabens in Abhängigkeit von der Kursentwicklung des Fondsvermögens im Modell für Einbringungen bis zum 31. Dezember 2013 und für Einbringungen ab dem 1. Januar 2014 unter Berücksichtigung der tarifvertraglich zugesagten Garantieverzinsung von 3,00 %, jeweils zuzüglich weiterer vertraglich vereinbarter Sozialleistungen während der Freistellungsphase.
Der durch die Wertguthaben gedeckte Teil der Verpflichtung wird mit dem Zeitwert des Wertguthabens angesetzt. Die nicht durch die Wertguthaben gedeckten tarifvertraglichen Zusatzleistungen werden mit dem vollen Barwert der Verpflichtung einschließlich versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste bewertet.
Im Zuge der im Jahr 2018 vollzogenen Harmonisierung der bestehenden Altersversorgungssysteme wurden bestehende Wertguthaben aus den Lebensarbeitszeitkonten zum großen Teil in den HHLA-Kapitalplan überführt. Die sich aus den verbleibenden Wertguthaben ergebenden Verpflichtungen werden sich im Zeitablauf stetig reduzieren.
| in T€ | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Barwert der Verpflichtungen | 626 | 1.124 |
| Zeitwert des Planvermögens (Fondsanteile) | -261 | -355 |
| Unterdotierung | 365 | 769 |
| in T€ | 2019 | 2018 |
| Barwert der Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeit am 1. Januar | 1.124 | 35.272 |
| Überführung Kapitalplan | 0 | - 33.462 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 4 | 11 |
| Zinsaufwand | 7 | 26 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-), Verluste (+) durch erfahrungsbedingte Anpassungen | -229 | -304 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-), Verluste (+) durch Änderungen finanzieller Annahmen | 8 | 28 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-), Verluste (+) durch Änderungen demografischer Annahmen | 0 | 19 |
| Gezahlte Versorgungsleistungen | -288 | -466 |
| Barwert der Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeit am 31. Dezember | 626 | 1.124 |
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf 6,3 Jahre (im Vorjahr: 5,0 Jahre).
| in T€ | 2019 | 2018 |
| Zeitwert des Planvermögens aus Lebensarbeitszeit am 1. Januar | 355 | 13.290 |
| Freisetzung aufgrund Überführung Kapitalplan | 0 | - 12.419 |
| Erwartete Erträge des Planvermögens | 2 | 11 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (+), Verluste (-) durch erfahrungsbedingte Anpassungen | 46 | - 105 |
| Gezahlte Versorgungsleistungen | - 142 | -422 |
| Zeitwert des Planvermögens aus Lebensarbeitszeit am 31. Dezember | 261 | 355 |
Das Planvermögen enthält ausschließlich Geldmarkt- und Investmentfondsanteile. Auf das Planvermögen entstanden im Geschäftsjahr Verluste in Höhe von 93 T€ (im Vorjahr: Gewinne in Höhe von 140 T€).
| in T€ | 2019 | 2018 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 4 | 11 |
| Zinsaufwand | 7 | 26 |
| Erwartete Erträge des Planvermögens | - 2 | - 11 |
| 9 | 26 |
| in T€ | 2019 | 2018 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (+), Verluste (-) am 1. Januar | -89 | - 4.879 |
| Überführung Kapitalplan | 0 | 4.638 |
| Veränderungen im Geschäftsjahr durch erfahrungsbedingte Anpassungen | 275 | 199 |
| Veränderungen im Geschäftsjahr durch Änderungen finanzieller Annahmen | - 8 | -28 |
| Veränderungen im Geschäftsjahr durch Änderungen demografischer Annahmen | 0 | - 19 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (+), Verluste (-) am 31. Dezember | 178 | -89 |
| in % | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Abzinsungssatz | 0,30 | 0,70 |
| Entgelttrend | 3,00 | 3,00 |
Hinsichtlich der biometrischen Grundlagen wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck unter Berücksichtigung der altersabhängigen Fluktuationshäufigkeit verwendet.
| Veränderung des Parameters | Auswirkung auf den Barwert | |||||
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | in T€ | 31.12.2019 | |||
| Abzinsungssatz | Erhöhung um | 0,5 % | 0,5 % | Verminderung um | 10 | Verminderung um |
| Verminderung um | 0,5 % | 0,5 % | Erhöhung um | 11 | Erhöhung um | |
| Sterbewahrscheinlichkeit | Verminderung um | 10,0 % | 10,0 % | Verminderung um | 18 | Erhöhung um |
| Auswirkung auf den Barwert | |
| 31.12.2018 | |
| Abzinsungssatz | 15 |
| 16 | |
| Sterbewahrscheinlichkeit | 19 |
Die von den Versicherungsmathematikern durchgeführten Berechnungen wurden für die als wesentlich eingestuften Bewertungsparameter isoliert vorgenommen, d. h., bei einer gleichzeitigen Änderung mehrerer Parameter können die einzelnen Auswirkungen aufgrund von Korrelationseffekten nicht aufsummiert werden. Aus den angegebenen Sensitivitäten kann bei einer Änderung der Parameter keine lineare Entwicklung für die leistungsorientierte Verpflichtung abgeleitet werden.
Die Finanzierung der Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeit erfolgte bis 31. Dezember 2013 durch Einzahlungen von Entgeltbestandteilen der Arbeitnehmer in den fondsgebundenen Pensionsplan. Seit dem 1. Januar 2014 erfolgt die Kapitalanlage unternehmensintern.
| in % | 2019 | 2018 |
| Geldmarktfonds/Rentenfonds | 99 | 99 |
| Mischfonds | 1 | 1 |
| 100 | 100 |
Im Geschäftsjahr leistete die HHLA Zahlungen für Pläne in Höhe von 288 T€ (im Vorjahr: 466 T€). Im Gegenzug bestanden entsprechende Wertpapierguthaben in Höhe von 142 T€ (im Vorjahr: 422 T€). Somit ergab sich insgesamt im Berichtsjahr ein Mittelabfluss in Höhe von 146 T€ (im Vorjahr: 44 T€).
| nach Jahren in T€ |
|
| 2020 | 243 |
| 2021 | 24 |
| 2022 | 29 |
| 2023 | 22 |
| 2024 | 16 |
| 334 |
Bei beitragsorientierten Versorgungsplänen (defined contribution plans) leisten die betreffenden Unternehmen lediglich Beitragszahlungen an zweckgebundene Fonds. Darüberhinausgehende Verpflichtungen ergeben sich nicht. Finanzielle oder aktuarielle Risiken trägt die HHLA aus diesen Zusagen nicht.
Der Aufwand im Zusammenhang mit Pensionsfonds, die als beitragsorientierte Pensionspläne zu betrachten sind, beträgt im Berichtsjahr 3.518 T€ (im Vorjahr: 4.639 T€).
Als Arbeitgeberanteil an die gesetzliche Rentenversicherung führte die HHLA 29.759 T€ (im Vorjahr: 28.286 T€) ab.
| Langfristige Rückstellungen | Kurzfristige Rückstellungen | Summe | ||||
| in T€ | 31.12.2019 | 31.12.2018 | 31.12.2019 | 31.12.2018 | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Abbruchverpflichtungen | 83.100 | 74.417 | 0 | 0 | 83.100 | 74.417 |
| Restrukturierungsrückstellungen | 15.475 | 14.167 | 6.030 | 7.456 | 21.505 | 21.623 |
| Tantiemen und Einmalzahlungen | 0 | 0 | 8.832 | 8.036 | 8.832 | 8.036 |
| Jubiläen | 3.262 | 2.808 | 167 | 281 | 3.429 | 3.089 |
| Erwartete Mieterhöhungen | 0 | 0 | 3.095 | 3.808 | 3.095 | 3.808 |
| Selbstbehalte in Schadensfällen | 0 | 0 | 2.496 | 3.156 | 2.496 | 3.156 |
| Rechts- und Prozesskosten | 0 | 620 | 620 | 0 | 620 | 620 |
| Altersteilzeit | 81 | 149 | 67 | 308 | 148 | 457 |
| Drohverlustrückstellungen | 0 | 5.919 | 0 | 371 | 0 | 6.290 |
| Übrige | 12.175 | 12.058 | 2.698 | 4.629 | 14.873 | 16.687 |
| 114.093 | 110.138 | 24.005 | 28.045 | 138.098 | 138.183 | |
Die Verpflichtungen aus Abbruchkosten betreffen die HHLA-Segmente Container, Logistik und Immobilien und werden mit einem Zinssatz von 1,5 % p.a. (im Vorjahr: 2,0 % p.a.) diskontiert. Im Berichtsjahr ist die bei der Berechnung der ausgewiesenen Rückstellungsbeträge zugrundeliegende erwartete Preissteigerung, die aus dem Baukostenindex abgeleitet wird, mit 2,0 % (im Vorjahr: 2,0 %) berücksichtigt. Mit dem Abfluss der Ressourcen wird in den Jahren 2025 bis 2036 gerechnet.
Die Restrukturierungsrückstellungen betreffen die Reorganisation im Segment Logistik sowie den Organisationsumbau im Segment Container. Die Zeitpunkte der Mittelabflüsse liegen in den Jahren 2020 bis 2028.
Die Rückstellungen für Tantiemen und Einmalzahlungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte. Der Mittelabfluss erfolgt im Geschäftsjahr 2020.
Die Rückstellungen für Jubiläen berücksichtigen die den Mitarbeitern des Konzerns vertraglich zugesicherten Ansprüche auf den Erhalt von Jubiläumszuwendungen. Grundlage für die Bilanzierung bilden versicherungsmathematische Gutachten. Bei der Berechnung wurde ein Diskontierungszinssatz von 0,70 % p.a. (im Vorjahr: 1,60 % p.a.) zugrunde gelegt. Mit dem Abfluss der Ressourcen ist in den Jahren 2020 bis 2059 zu rechnen.
Die Rückstellung für erwartete Mieterhöhungen erfolgte aufgrund künftiger Mietanpassungen. Der Mittelabfluss erfolgt im Geschäftsjahr 2020.
Die Verpflichtung umfasst die überwiegend bei der Konzernmutter gebildeten Rückstellungen für eventuell eintretende Schadensfälle, die nicht durch einen Versicherungsschutz gedeckt sind. Der Mittelabfluss erfolgt im Geschäftsjahr 2020.
Sowohl zum Bilanzstichtag als auch zum Vorjahresstichtag werden im Wesentlichen Verpflichtungen aus der Vorsorge für rechtliche Risiken aus schwebenden Verfahren ausgewiesen. Der Abfluss der Ressourcen wird im Geschäftsjahr 2020 erwartet.
Die Rückstellungen für Altersteilzeit beinhalten die Verpflichtungen der HHLA aus dem während der aktiven Phase der Anspruchsberechtigten aufgebauten Erfüllungsrückstand sowie einen zeitanteilig zugeführten Aufstockungsbetrag.
Die im Zusammenhang mit Altersteilzeitverträgen bestehenden Wertpapierguthaben stellen Planvermögen im Sinne des IAS 19 (revised 2011) dar. Sie wurden deshalb mit den in den Rückstellungen enthaltenen Altersteilzeitverpflichtungen saldiert. Der entsprechende Betrag über 173 T€ (im Vorjahr: 316 T€) mindert somit den Rückstellungsausweis, siehe Textziffer 26. Darüber hinaus dienen verpfändete Bankguthaben zur Abdeckung der zum Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtungen. Die Ermittlung des Rückstellungsbetrags erfolgte unter Ansatz eines Diskontierungszinssatzes in Höhe von - 0,2 % p.a. (im Vorjahr: 0,0 % p.a.). Mit dem Abfluss der Ressourcen wird in den Jahren 2020 bis 2026 gerechnet.
Die Drohverlustrückstellungen des Vorjahres betrafen Aufwendungen aus einem belastenden Pachtvertrag für ein Terminalgrundstück. Aufgrund der Erstanwendung des IFRS 16 wurde sowohl eine Wertberichtigung des Nutzungsrechts im Sachanlagevermögen als auch die Überführung der Rückstellungen erfolgsneutral im Eigenkapital abgebildet.
Die übrigen sonstigen Rückstellungen betreffen mit einem wesentlichen Anteil Verpflichtungen aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarungen mit Mitarbeitern. Der überwiegende Anteil des Mittelabflusses erfolgt in den Jahren 2020 bis 2028.
| in T€ | 01.01.2019 | Zuführung | Überführung IFRS 16 | Aufzinsung | Verbrauch | Auflösung |
| Abbruchverpflichtungen | 74.417 | 8.122 | 1.670 | 650 | 459 | |
| Restrukturierungsrückstellungen | 21.623 | 3.791 | 76 | 3.335 | 650 | |
| Tantiemen und Einmalzahlungen | 8.036 | 8.832 | 7.861 | 175 | ||
| Jubiläen | 3.089 | 596 | 49 | 305 | ||
| Erwartete Mieterhöhungen | 3.808 | 1.080 | 1.779 | 14 | ||
| Selbstbehalte in Schadensfällen | 3.156 | 1.871 | 2.416 | 115 | ||
| Rechts- und Prozesskosten | 620 | |||||
| Altersteilzeit | 457 | 232 | 541 | |||
| Drohverlustrückstellungen | 6.290 | - 6.290 | ||||
| Übrige | 16.687 | 4.549 | 31 | 4.799 | 1.665 | |
| 138.183 | 29.073 | - 6.290 | 1.826 | 21.686 | 3.078 |
| in T€ | Währungskurseffekte | 31.12.2019 |
| Abbruchverpflichtungen | 83.100 | |
| Restrukturierungsrückstellungen | 21.505 | |
| Tantiemen und Einmalzahlungen | 8.832 | |
| Jubiläen | 3.429 | |
| Erwartete Mieterhöhungen | 3.095 | |
| Selbstbehalte in Schadensfällen | 2.496 | |
| Rechts- und Prozesskosten | 620 | |
| Altersteilzeit | 148 | |
| Drohverlustrückstellungen | 0 | |
| Übrige | 70 | 14.873 |
| 70 | 138.098 |
| in T€ | Restlaufzeit bis 1 Jahr | Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre | Restlaufzeit über 5 Jahre | Summe |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 22.771 | 115.071 | 193.945 | 331.787 |
| Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | 26.017 | 98.924 | 157.842 | 282.783 |
| Sonstige Darlehen | 0 | 282 | 15.500 | 15.782 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern | 10.223 | 0 | 0 | 10.223 |
| Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 43.340 | 44.610 | 161 | 88.111 |
| 102.351 | 258.887 | 367.448 | 728.686 |
| in T€ | Restlaufzeit bis 1 Jahr | Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre | Restlaufzeit über 5 Jahre | Summe |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 26.386 | 125.504 | 217.766 | 369.656 |
| Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | 5.124 | 10.839 | 22.946 | 38.909 |
| Sonstige Darlehen | 0 | 374 | 17.250 | 17.624 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern | 10.858 | 0 | 0 | 10.858 |
| Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 40.316 | 34.958 | 249 | 75.523 |
| 82.684 | 171.675 | 258.211 | 512.570 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten zum Bilanzstichtag abgegrenzte Zinsen in Höhe von 1.017 T€ (im Vorjahr: 1.077 T€). Im Vorjahr erhöhten Transaktionskosten in Höhe von 71 T€, die durch Aufnahme von Darlehen entstanden sind, die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erst entsprechend der Laufzeit des Darlehens.
Die Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen stellen den diskontierten Wert zukünftiger Zahlungen für mobile Gegenstände des Anlagevermögens dar. Der Anstieg ist durch die erstmalige Anwendung des IFRS 16 begründet.
Als sonstige Darlehen sind ein von einem Minderheitsgesellschafter erhaltenes Darlehen in Höhe von 6,0 Mio. € (im Vorjahr: 7,8 Mio. €) sowie an andere Kreditgeber begebene Schuldscheindarlehen in Höhe von 9,5 Mio. € (im Vorjahr: 9,5 Mio. €) ausgewiesen.
Zur Besicherung von verzinslichen Darlehen wurden Gebäude, Flächenbefestigungen und mobile Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Buchwert in Höhe von 5.251 T€ (im Vorjahr: 7.333 T€) sicherungsübereignet. Die Sicherungsverträge sind derart ausgestaltet, dass die entsprechenden Vermögenswerte bis zur vollständigen Rückzahlung der besicherten Darlehen sowie der Zinsen auf die Kreditinstitute übergehen und diese ein Recht auf Verwertung haben, sofern der Kreditnehmer mit seinen zu erbringenden Zins- und Tilgungsleistungen in Verzug gerät.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern enthalten im Wesentlichen Löhne und Gehälter.
Die übrigen finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten eine Ausgleichsverpflichtung gegenüber anderen Gesellschaftern. Dieser Ausgleichszahlungsanspruch beträgt 65.662 T€ für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 (im Vorjahr: 61.300 T€ für die Geschäftsjahre 2018 und 2019), siehe auch Textziffer 6 und Textziffer 35.
Konditionen der Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
| Zinskondition | Zinssatz | Nominalwährung | Restzinsbindungsfrist | Nominalwert in TWE1 | Buchwert zum 31.12.2019 in T€ |
| Fix | 0,78 - 2,36% | EUR | 2024 und später | 177.093 | 167.262 |
| Fix | 1,46 % | EUR | 2023 | 15.000 | 15.000 |
| Fix | 1,28 - 4,22 % | EUR | 2022 | 102.926 | 49.169 |
| Fix | 2,83 % | EUR | 2021 | 34.257 | 15.073 |
| Fix | 2,76 % | EUR | 2020 | 16.873 | 7.424 |
| Variabel | Variabel + Marge | EUR | 2020 | 123.791 | 76.842 |
| 330.770 |
1
TWE = Tausend Währungseinheiten
Bei den variablen Zinssätzen handelt es sich um EURIBOR-Sätze mit Laufzeiten von einem bis sechs Monaten.
| Buchwert | Zeitwert | |||
| in T€ | 31.12.2019 | 31.12.2018 | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Langfristig verzinsliche Darlehen | 253.927 | 279.209 | 267.627 | 280.893 |
Für die Ermittlung der Zeitwerte der festverzinslichen Darlehen wurden Zinssätze von 0,5 bis 1,4 % p.a. (im Vorjahr: 1,0 bis 2,3 % p.a.) verwendet. Die Zinssätze resultieren aus dem risikofreien Zinssatz in Abhängigkeit von der Laufzeit zuzüglich eines dem Kreditrating und der Laufzeit entsprechenden Aufschlags und stellen somit Marktzinsen dar. Der durchschnittliche Zinssatz für die ausgewiesenen Darlehensverbindlichkeiten betrug im Berichtsjahr 1,6 % (im Vorjahr: 1,7 %).
Im Rahmen der Fremdfinanzierung bestehen für einzelne Konzerngesellschaften Kreditauflagen (Covenants), die an bilanzielle Kennzahlen und Sicherheiten gebunden sind. Ein Verstoß gegen diese Auflagen berechtigt den jeweiligen Kreditgeber, zusätzliche Sicherheiten, eine Anpassung der Konditionen oder die Rückzahlung des Kredits zu verlangen. Zur Vermeidung derartiger Maßnahmen überwacht die HHLA laufend die Einhaltung der Covenants und leitet bei Bedarf Maßnahmen ein, um die Erfüllung der Kreditbedingungen sicherzustellen. Das entsprechende Kreditvolumen betrug zum Bilanzstichtag 72.401 T€ (im Vorjahr: 84.861 T€).
| in T€ | |
| Bis 1 Jahr | 21.754 |
| 1 Jahr bis 2 Jahre | 25.125 |
| 2 Jahre bis 3 Jahre | 42.208 |
| 3 Jahre bis 4 Jahre | 31.417 |
| 4 Jahre bis 5 Jahre | 16.321 |
| Über 5 Jahre | 193.945 |
| 330.770 |
| in T€ | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| 74.879 | 87.043 | |
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen des Geschäftsjahres bestehen ausschließlich gegenüber Dritten. Wie im Vorjahr ist der Gesamtbetrag innerhalb eines Jahres fällig.
| in T€ | Restlaufzeit bis 1 Jahr | Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre | Restlaufzeit über 5 Jahre | Summe |
| Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen gegenüber der HPA | 21.897 | 94.306 | 374.102 | 490.305 |
| Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen gegenüber dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen | 1.741 | 5.871 | 3.947 | 11.559 |
| Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen gegenüber der FEG Fischereihafenentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG | 848 | 3.522 | 3.694 | 8.064 |
| Übrige Verbindlichkeiten gegenüber der HPA | 3.691 | 0 | 0 | 3.691 |
| Übrige Verbindlichkeiten gegenüber der HHLA Frucht- und Kühl-Zentrum GmbH | 3.044 | 0 | 0 | 3.044 |
| Übrige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen | 5.931 | 0 | 0 | 5.931 |
| 37.152 | 103.699 | 381.743 | 522.594 |
| in T€ | Restlaufzeit bis 1 Jahr | Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre | Restlaufzeit über 5 Jahre | Summe |
| Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen gegenüber der HPA | 471 | 2.796 | 102.203 | 105.470 |
| Übrige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen | 7.469 | 0 | 0 | 7.469 |
| 7.940 | 2.796 | 102.203 | 112.939 |
Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen ist durch die Erstanwendung des IFRS 16 begründet. Weitere Einzelheiten siehe auch Textziffer 45 und Textziffer 48.
| in T€ | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern | 13.817 | 11.837 |
| Verbindlichkeiten aus Steuern | 9.931 | 9.221 |
| Berufsgenossenschaftsbeiträge | 4.663 | 4.466 |
| Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung | 2.618 | 1.963 |
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 2.104 | 2.316 |
| Hafenfonds | 1.342 | 1.281 |
| Übrige | 2.292 | 1.716 |
| 36.767 | 32.800 |
Die Entwicklung der Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern beruht im Wesentlichen auf der gestiegenen Mitarbeiteranzahl. Hierunter werden unter anderem Verpflichtungen aus nicht genommenem Urlaub und ausstehende Bonuszahlungen ausgewiesen.
Sämtliche sonstige Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
| in T€ | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| 6.190 | 4.937 | |
Die Zahlungsverpflichtungen aus Ertragsteuern resultieren aus erwarteten Nachzahlungen zur Körperschaftsteuer, zum Solidaritätszuschlag und zur Gewerbesteuer.
Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses werden unter Zugrundelegung der im Abschlusszeitpunkt bekannten steuerrechtlichen Sachverhalte und der gültigen Rechtslage für die Körperschaftsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer entsprechende Rückstellungen gebildet.
Der Saldo aus dem Mittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit und dem Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit bildet den Free Cashflow. Hierdurch ist eine Aussage darüber möglich, wie viele liquide Mittel für Dividendenzahlungen oder für die Tilgung bestehender Schulden zur Verfügung stehen. Der Free Cashflow stieg gegenüber dem Vorjahr von 29.341 T€ auf 128.817 T€. Die wesentlichen Veränderungen resultieren aus dem operativen Cashflow. Positiv beeinflussten hier ein höheres operatives Ergebnis (EBIT) und erhöhte Abschreibungen die Entwicklung des operativen Mittelzuflusses. Demgegenüber führten gestiegene Auszahlungen für Zinsen zu einer Minderung des Cashflows. Die vorgenannten Veränderungen resultieren im Wesentlichen aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 16. Darüber hinaus führten rückläufige Forderungsbestände zu einer Zunahme des operativen Cashflows. Im Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit führten die Effekte aus den Auszahlungen für Investitionen, den Auszahlungen für Unternehmenserwerbe und den Veränderungen bei den kurzfristigen Einlagen im Ergebnis zu einem nahezu unveränderten Cashflow gegenüber dem Vorjahr.
Der Saldo aus Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-)Krediten sowie aus Auszahlungen für die Tilgung von (Finanz-)Krediten bildet die Veränderung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit gemäß IAS 7. Im Berichtsjahr kam es im Konzern zur Auszahlung für die Tilgung von (Finanz-)Krediten in Höhe von 39.733 T€ (im Vorjahr: 27.867 T€). Während im Vorjahr in Höhe von 136.924 T€ Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-)Krediten getätigt wurden, erfolgten im Berichtsjahr keine Einzahlungen. Diese Veränderung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten zeigt sich in einem Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 37.869 T€ (im Vorjahr: Anstieg in Höhe von 112.777 T€), siehe auch Textziffer 38. Der Saldo aus Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-)Krediten sowie aus Auszahlungen für die Tilgung von (Finanz-)Krediten gegenüber sonstigen Darlehensgebern ist in Höhe von 1.853 T€ (im Vorjahr: - 2.897 T€) als Veränderung der Verbindlichkeit aus Finanzierungstätigkeit erfasst. Wechselkurseffekte und sonstige Effekte sind zu vernachlässigen.
Der Finanzmittelfonds beinhaltet den Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von nicht mehr als drei Monaten sowie Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der HGV. Die Forderungen gegen die HGV betreffen täglich fällige Tagesgeldguthaben. Die angesetzten Werte entsprechen den Nennbeträgen.
| in T€ | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente mit einer Laufzeit bis zu 3 Monaten | 23.131 | 25.683 |
| Kurzfristige Einlagen mit einer Laufzeit von 4-12 Monaten | 45.000 | 22.450 |
| Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestand | 89.910 | 133.327 |
| Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristige Einlagen | 158.041 | 181.460 |
| Forderungen gegen HGV | 95.000 | 95.000 |
| Kontokorrentkredite | - 19 | -21 |
| Kurzfristige Einlagen mit einer Laufzeit von 4-12 Monaten | - 45.000 | - 22.450 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 208.022 | 253.989 |
Die Segmentberichterstattung des Konzerns erfolgt nach den Vorschriften des IFRS 8 und verlangt eine Berichterstattung auf Basis der internen Berichtsmeldung an den Vorstand zum Zwecke der Steuerung der Unternehmensaktivitäten. Als Segmentergebnisgröße wird die international gebräuchliche Kennzahl EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) verwendet, die der Erfolgsmessung je Segment und damit der internen Steuerung dient.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze des internen Reportings stimmen mit den für den Konzern angewandten und unter der Textziffer 6 "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" beschriebenen Grundsätzen überein.
In Anlehnung an die Berichterstattungsstruktur des Konzerns für Managementzwecke und gemäß der Definition des IFRS 8 wurden folgende vier eigenständige Segmente identifiziert:
Das Segment Container bündelt die Aktivitäten des Konzerns im Bereich Containerumschlag. Die Dienstleistung in diesem Segment besteht im Wesentlichen aus der Abfertigung von Containerschiffen und dem Umladen von Containern auf andere Verkehrsträger wie z. B. Bahn, Lkw und Feederschilfe. Die HHLA betreibt am Standort Hamburg drei Containerterminals (Altenwerder, Burchardkai und Tollerort) sowie je einen weiteren Containerterminal in Odessa/Ukraine und in Tallinn/Estland. Komplementäre Dienstleistungen rund um den Container, z. B. die Wartung und Reparatur von Containern durch die Tochtergesellschaft HCCR, runden die Angebotspalette ab.
Das Segment Container erzielt zu einem überwiegenden Teil zeitpunktbezogene Umschlagerlöse. Daneben fallen zeitraumbezogene Lagergeld- und Mieterlöse an. Einzelne HHLA-Kunden haben darüber hinaus aus zeitpunktbezogenen Erlösen vertragliche Rückvergütungsansprüche.
Das Segment Intermodal ist als Kernelement des entlang der Transportkette vertikal integrierten Geschäftsmodells der HHLA darauf ausgerichtet, ein umfassendes Netzwerk im Seehafenhinterlandverkehr per Bahn und Lkw anzubieten. Die Bahngesellschaft METRANS sowie das Lkw-Fuhrunternehmen CTD füllen dieses Dienstleistungsportfolio der HHLA aus.
Die Umsatzerlöse dieses Segments sind als Transporterlöse den zeitpunktbezogenen Erlösen zuzuordnen. Es existieren darüber hinaus Rückvergütungsverpflichtungen gegenüber einzelnen Kunden.
Das Segment Logistik umfasst Dienstleistungen in den Bereichen Spezialumschlag, digitale Geschäftsaktivitäten und Beratung. Das Leistungsspektrum beinhaltet einzelne Logistikdienstleistungen sowie komplette Prozessketten für die internationale Beschaffung und Distribution von Waren. Zudem werden Beratungs- und Managementleistungen für Kunden aus der internationalen Hafen- und Transportwirtschaft angeboten. Additive Fertigung und Luftgestützte Logistikdienstleistungen runden die Angebotspalette ab.
Die aus dem Bereich Spezialumschlag resultierenden Umschlagerlöse zählen zu den zeitpunktbezogenen Umsätzen. Daneben erzielt dieses Segment zeitraumbezogene Erlöse überwiegend aus Beratungs- und Vermietungsleistungen. Gegenüber einzelnen Kunden bestehen nur unwesentliche Rückvergütungsverpflichtungen.
Die Geschäftsaktivitäten dieses Segments, das gleichzeitig dem Teilkonzern Immobilien entspricht, umfassen Dienstleistungen wie die Entwicklung, Vermietung und Verwaltung von Immobilien. Hierzu gehören die Quartiere Speicherstadt und nördliches Elbufer (Fischereihafenareal). Darüber hinaus werden die dem Bereich "Holding/Übrige" zugeordneten gewerblichen Logistikobjekte und -flächen im Gebiet des Hamburger Hafens betreut.
Die Umsatzerlöse dieses Segments bestehen aus zeitraumbezogenen Mieterlösen.
Der in der Segmentberichterstattung enthaltene Bereich "Holding/Übrige" stellt kein eigenständiges Geschäftssegment im Sinne des IFRS 8 dar, wurde aber aus Gründen der Vollständigkeit und Übersichtlichkeit den Geschäftssegmenten des Teilkonzerns Hafenlogistik zugeordnet.
Bedingt durch die Struktur des Konzerns ist eine umfangreiche Leistungsverrechnung zwischen den Segmenten erforderlich. Sie umfasst im Wesentlichen die Bereiche Überlassung von Immobilien, IT-Leistungen, administrative Leistungen, Werkstattleistungen sowie die Personalentsendung durch die Holding. Die Bewertung der Leistungen erfolgt generell zu Selbstkosten. Die Obergrenze des Verrechnungspreises bildet der für die Leistung anzusetzende Marktpreis. Setzt die leistende Gesellschaft die betreffende Leistung überwiegend am konzernexternen Markt ab, kann die Verrechnung zum Marktpreis erfolgen, auch wenn die Selbstkosten geringer sind.
Die Überleitungen der Segmentgrößen auf die jeweiligen Konzerngrößen ergeben sich wie folgt:
In der Überleitung der Segmentgröße EBIT auf das Konzernergebnis vor Steuern (EBT) sind konsolidierungspflichtige Sachverhalte zwischen den Segmenten sowie den Teilkonzernen, der Anteil der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen, das Zinsergebnis sowie das sonstige Finanzergebnis enthalten.
| in T€ | 2019 | 2018 |
| Segmentergebnis (EBIT) | 219.628 | 202.275 |
| Eliminierung der Geschäftsbeziehungen zwischen den Segmenten und den Teilkonzernen | 1.609 | 1.945 |
| Konzernergebnis (EBIT) | 221.237 | 204.220 |
| Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen | 4.458 | 5.347 |
| Zinsergebnis | - 39.573 | - 25.983 |
| Konzernergebnis vor Steuern (EBT) | 186.122 | 183.584 |
In der Überleitung des Segmentvermögens zum Konzernvermögen sind neben konsolidierungspflichtigen Sachverhalten und Finanzanlagen insbesondere Ansprüche aus laufenden und latenten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie der Finanzmittelfonds enthalten, die nicht dem Segmentvermögen zuzuordnen sind.
| in T€ | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Segmentvermögen | 2.382.354 | 1.763.954 |
| Eliminierung der Geschäftsbeziehungen zwischen den Segmenten und den Teilkonzernen | - 745.757 | - 660.679 |
| Kurzfristige Anlagen vor Konsolidierung | 671.553 | 582.247 |
| Finanzanlagen | 17.556 | 17.183 |
| Latente Steueransprüche | 124.071 | 82.126 |
| Steuererstattungsansprüche | 2.201 | 6.656 |
| Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristige Einlagen | 158.041 | 181.460 |
| Konzernvermögen | 2.610.019 | 1.972.947 |
Die Überleitung zu den Konzerninvestitionen von - 609 T€ (im Vorjahr: - 309 T€) enthält die Eliminierung interner Leistungsverrechnungen für die Erstellung immaterieller Vermögenswerte zwischen den Segmenten.
Bezogen auf die Überleitung der Abschreibungen von - 2.217 T€ (im Vorjahr: - 2.149 T€) entfällt der gesamte Betrag auf die Zwischenergebniseliminierung zwischen den Segmenten und den Teilkonzernen.
Die Überleitung der nicht zahlungswirksamen Posten beträgt -18 T€ (im Vorjahr: 44 T€).
Für die Informationen nach Regionen werden die Segmenterlöse und die Angaben zum langfristigen Segmentvermögen nach dem Standort der Konzerngesellschaften segmentiert.
| Deutschland | EU | Außerhalb EU | ||||
| in T€ | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 |
| Segmenterlöse | 866.962 | 835.022 | 471.074 | 415.201 | 44.589 | 40.913 |
| Langfristiges Segmentvermögen 1 | 1.252.953 | 904.819 | 670.883 | 414.277 | 59.740 | 28.542 |
| Investitionen in langfristiges Segmentvermögen 1 | 81.182 | 80.328 | 130.545 | 56.910 | 14.040 | 4.021 |
| Summe | Überleitung zum Konzern | Konzern | ||||
| in T€ | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 |
| Segmenterlöse | 1.382.625 | 1.291.136 | 0 | 0 | 1.382.625 | 1.291.136 |
| Langfristiges Segmentvermögen 1 | 1.983.576 | 1.347.638 | 626.443 | 625.309 | 2.610.019 | 1.972.947 |
| Investitionen in langfristiges Segmentvermögen 1 | 225.767 | 141.259 | 851 | 0 | 224.916 | 141.259 |
In der Überleitung des langfristigen Segmentvermögens zum Konzernvermögen sind neben konsolidierungspflichtigen Sachverhalten zwischen den Segmenten insbesondere kurzfristige Vermögenswerte, Finanzanlagen sowie Ansprüche aus laufenden und latenten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten.
Die Umsatzerlöse in Höhe von 245.320 T€ (im Vorjahr: 205.756 T€) mit einem Kunden übersteigen 10 % des Konzernumsatzes und betreffen die Segmente Container und Intermodal.
Weitere Informationen über Leasingverhältnisse des HHLA-Konzerns finden sich auch in den Textziffern 12, 14, 16, 23, 38, 40.
Der Konzern hat für einige Immobilien, verschiedene technische Anlagen sowie für Betriebs- und Geschäftsausstattung Leasingverträge abgeschlossen. Gegenstand dieser Verträge sind u. a. Flächen, Kaimauern, Hebe- und Flurförderfahrzeuge, Containertragwagen und -chassis sowie EDV-Hardware. Die Verträge beinhalten überwiegend Verlängerungsoptionen und teilweise Andienungsrechte. Die Verlängerungsoption hat jeweils der Leasingnehmer; das Andienungsrecht kann gegebenenfalls durch den jeweiligen Leasinggeber ausgeübt werden.
Der Konzern mietet Großschiffsliegeplätze von der Eigentümerin der Hafenflächen, der Hamburg Port Authority (HPA), einem nahestehenden Unternehmen, an, siehe Textziffer 48. Die feste Anmietung erfolgt zunächst bis zum Jahr 2036, die HHLA geht jedoch davon aus, dass die Anmietung dieser Vermögenswerte (entsprechend den bisherigen Usancen über 50 Jahre) erfolgt. Die Verträge sehen Regelungen zur Haftungsverteilung bei Nichtigkeit und damit verbundener vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages als Folge von EU-Rechtskollisionen vor. Der Vorstand der HHLA schätzt derzeit das Risiko einer EU-Rechtskollision als sehr gering ein.
Die METRANS-Gruppe mietet eine Terminalfläche im Rahmen eines Konzessionsvertrags über eine Laufzeit von 30 Jahren an.
Zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg bzw. der HPA und dem HHLA-Konzern bestehen Verträge über die Anmietung von Flächen und Kaimauern im Hamburger Hafen sowie in der Speicherstadt durch die Gesellschaften des HHLA-Konzerns. Die Laufzeit der wesentlichen Verträge endet in den Jahren 2025 bis 2036. Die Vertragsbestimmungen sehen in der Regel in einem Turnus von fünf Jahren Mietzinsüberprüfungen auf Grundlage der Mietpreisentwicklung in den relevanten Wettbewerbshäfen bzw. auf Grundlage entsprechender Mietpreisindizes vor. Die Mietzinserhöhungen für die laufende Periode sind durch entsprechende Rückstellungen berücksichtigt. Die Leasingaufwendungen aus der Anmietung der Flächen in der Speicherstadt sind zum Teil an die Entwicklung der Erlöse des Konzerns aus der Vermietung der zugehörigen Gebäude gekoppelt.
Ohne vorherige Zustimmung des Vermieters dürfen die gemieteten Flächen ebenso wie die aufstehenden Gebäude der HHLA weder veräußert noch vermietet werden. Wesentliche Veränderungen der Vertragskonditionen aus Untermietverträgen bedürfen ebenfalls der vorherigen Zustimmung der Vermieterin.
Weiterhin existieren Mietverhältnisse von Immobilien und Mobilien am Containerterminal in Odessa/Ukraine. Die hier zu entrichtenden Mietzinsen sind grundsätzlich fix und verändern sich im Laufe des Mietverhältnisses nur im Rahmen der zukünftigen Inflationsentwicklung. Kaufoptionen am Ende der Laufzeiten der Mietverhältnisse bestehen nicht. Die Restlaufzeiten der betreffenden Mietverträge liegen in einem Zeitraum von einem bis 33 Jahren.
Zudem bestehen wesentliche Mietverhältnisse von Immobilien am Containerterminal in Tallin/Estland. Die hier zu entrichtenden Mietzinsen sind grundsätzlich fix und verändern sich im Laufe des Mietverhältnisses nur im Rahmen der zukünftigen Inflationsentwicklung. Kaufoptionen am Ende der Laufzeiten der Mietverhältnisse bestehen nicht. Die Laufzeiten der betreffenden Mietverträge enden im Jahre 2062.
Die METRANS-Gruppe hat für verschiedene Kraftfahrzeuge und technische Anlagen Leasingvereinbarungen abgeschlossen. Diese Leasingverträge haben eine durchschnittliche Laufzeit zwischen drei und zehn Jahren und enthalten teilweise Verlängerungsoptionen. Die für einzelne Immobilien bestehenden Leasingverträge haben eine Laufzeit bis zu 30 Jahren und enthalten ebenfalls teilweise Verlängerungsoptionen. Dem Leasingnehmer werden keinerlei Verpflichtungen bei Abschluss dieser Leasingverhältnisse auferlegt.
Bis zum 31. Dezember 2018 erfolgte die Beurteilung und Erfassung von Leasingverhältnissen nach den Vorschriften des IAS 17 sowie des IFRIC 4. Hieraus resultierte eine Unterscheidung zwischen Operating- und Finance-Lease-Verhältnissen bzw. der erfolgswirksamen oder bilanziellen Erfassung von Leasingsachverhalten.
Seit dem 1. Januar 2019 sind die bisherigen Vorschriften durch IFRS 16 ersetzt worden. Hiernach sind nunmehr grundsätzlich alle Leasingverhältnisse in der Bilanz zu erfassen. Im Einzelnen verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Textziffer 5 und 6.
Der Konzern mietet technische Ausrüstung, Kraftfahrzeuge, IT-Ausstattung, Büromöbel etc. mit einer Laufzeit zwischen einem und drei Jahren. Diese Leasingvereinbarungen sind entweder kurzfristig oder (bzw. und) ihnen liegen Gegenstände von geringem Wert zugrunde. In diesen Fällen erfasst die HHLA weder Nutzungsrechte noch Leasingverbindlichkeiten. Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkungen der Leasingverhältnisse in der Gewinn- und Verlustrechnung:
| in T€ | 2019 |
| Materialaufwand und Sonstige betriebliche Aufwendungen | |
| Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen | 9.505 |
| Aufwendungen aus Leasingverhältnissen über geringwertige Vermögenswerte | 569 |
| Aufwendungen aus variablen Leasingzahlungen | 408 |
| Abschreibungen | |
| Abschreibungen auf Nutzungsrechte | 50.259 |
| Finanzergebnis | |
| Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten | 22.016 |
Die nachfolgende Tabelle zeigt die künftigen Zahlungsmittelabflüsse, zu denen es beim Leasingnehmer kommen könnte, die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit unberücksichtigt geblieben sind:
| in T€ | 31.12.2019 |
| Künftige variable Leasingzahlungen | 10.644 |
| Verlängerungs- und Kündigungsoptionen | 1.213 |
| Restwertgarantien | 23 |
| 11.880 |
Der Konzern hat Leasingverträge zur gewerblichen Vermietung seiner als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, siehe Textziffer 24, abgeschlossen. Die HHLA hat diese Leasingverhältnisse als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft, da diese nicht im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen übertragen. Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien umfassen die nicht selbst genutzten Büroräume, Anlagen und eine Gewerbeimmobilie. Diese Leasingverhältnisse haben unkündbare Restmietlaufzeiten zwischen einem und 16 Jahren. Nach Ablauf der unkündbaren Grundmietzeit gewähren einige Verträge den Mietern die Option zur Verlängerung des Mietvertrags um Zeiträume zwischen zwei Jahren und maximal dreimal fünf Jahren. Einige Leasingverträge enthalten eine Klausel, nach der die Miete auf der Grundlage der jeweiligen Marktkonditionen nach oben angepasst werden kann.
Im Geschäftsjahr wurden Erlöse aus der Vermietung von Sachanlagen und von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in Höhe von 61.552 T€ (im Vorjahr: 59.611 T€) vereinnahmt.
Die folgende Tabelle stellt eine Fälligkeitsanalyse der Forderungen aus Operating-Leasingverhältnissen dar und zeigt die nach dem Bilanzstichtag zu erhaltenden nicht diskontierten Leasingzahlungen.
| in T€ | |
| Bis 1 Jahr | 32.210 |
| 1 Jahr bis 2 Jahre | 26.599 |
| 2 Jahre bis 3 Jahre | 23.681 |
| 3 Jahre bis 4 Jahre | 14.211 |
| 4 Jahre bis 5 Jahre | 11.139 |
| Über 5 Jahre | 35.585 |
| 143.425 |
| in T€ | |
| Bis 1 Jahr | 30.707 |
| 1 Jahr bis 5 Jahre | 78.571 |
| Über 5 Jahre | 62.950 |
| 172.228 |
Aus Leasinggebersicht bestehen keine Leasingvereinbarungen, die als Finanzierungs-Leasingverhältnisse eingestuft werden.
Für folgende Haftungsverhältnisse wurden keine Rückstellungen gebildet, weil das Risiko der Inanspruchnahme als wenig wahrscheinlich eingeschätzt wird.
| in T€ | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Bürgschaften | 29.338 | 29.014 |
| Patronatserklärungen | 0 | 0 |
| 29.338 | 29.014 |
Am Abschlussstichtag lagen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen vor:
| in T€ | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Offene Bestellungen | 99.555 | 106.989 |
| Übrige | 59.415 | 21.648 |
| 158.970 | 128.637 |
Von den Verpflichtungen aus offenen Bestellungen entfallen 70.398 T€ (im Vorjahr: 69.550 T€) auf Investitionen in das Sachanlagevermögen und 1.833 T€ (im Vorjahr: 2.420 T€) auf Investitionen in die immateriellen Vermögenswerte.
Im Rahmen der Finanzierung seiner Geschäftstätigkeit setzt der Konzern kurz-, mittel- und langfristige Bankdarlehen, Leasing- und Mietkaufverträge sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen ein. Der Konzern verfügt über verschiedene weitere finanzielle Vermögenswerte und Schulden wie z. B. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die unmittelbar im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit entstehen.
Im Rahmen seiner Finanzierungstätigkeit ist der Konzern einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt, welches hauptsächlich aus den mittel- und langfristigen Finanzschulden mit variablem Zinssatz resultiert.
Die Steuerung der Zinsaufwendungen des Konzerns erfolgt je nach Marktlage durch eine Kombination von festverzinslichem und variabel verzinslichem Fremdkapital.
Zum Bilanzstichtag lagen bei vollkonsolidierten Gesellschaften keine Zinsswaps vor.
Zum Bilanzstichtag waren 76,8 % der Darlehensaufnahmen des Konzerns festverzinslich (im Vorjahr: 75,7 %).
Die festverzinslichen Finanzinstrumente werden nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanziert und unterliegen daher keinen bilanziellen Marktpreisrisiken.
Im Übrigen können Marktpreisrisiken insbesondere die Wertpapiere und Beteiligungen betreffen. Aufgrund des geringen Umfangs dieser Instrumente wird das Risiko als unbedeutend eingestuft.
Eine Veränderung des variablen Zinsniveaus wirkt auf die Zinsaufwendungen aus variabel verzinslichen Darlehen und auf die Zinserträge aus Tages- und Termingeldanlagen.
Ein um 0,5 Prozentpunkte höheres variables Zinsniveau zum Bilanzstichtag hätte eine Erhöhung des Zinsaufwands aus variabel verzinslichen Darlehen um 384 T€ p.a. (im Vorjahr: 447 T€ p.a.) und eine Erhöhung der Zinserträge aus Tages- und Termingeldanlagen um bis zu 1.265 T€ p.a. (im Vorjahr: 1.369 T€ p.a.) zur Folge.
Es bestehen keine sich erfolgsneutral auf das Eigenkapital auswirkende Effekte.
Infolge der Investitionen in Ländern außerhalb des Euroraums können sich Änderungen der Wechselkurse auf die Bilanz auswirken. Fremdwährungsrisiken aus einzelnen Transaktionen werden fallbezogen durch Devisentermingeschäfte oder Devisenoptionen abgesichert, sofern die Einschätzung der Marktlage dies erfordert. Die entsprechenden Sicherungsgeschäfte lauten auf die gleichen Währungen wie das gesicherte Grundgeschäft. Der Konzern schließt Devisenterminkontrakte erst dann ab, wenn feste Ansprüche bzw. Verpflichtungen entstanden sind oder mit hinreichender Sicherheit erwartet werden.
Zum Bilanzstichtag bestanden Kurssicherungsgeschäfte mit einem Volumen von 49,5 Mio. € (im Vorjahr: 19,5 Mio. €) und Laufzeiten von bis zu 25 Monaten. Am 31. Dezember 2019 betrug der Marktwert 1.132 T€ (im Vorjahr: 425 T€). Im Berichtsjahr wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung Wertänderungen aus diesen Kurssicherungsgeschäften, welche erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten darstellen, erfasst. Nach IFRS 9 stellen diese Geschäfte keine effektiven Sicherungsbeziehungen dar.
Umsätze werden im HHLA-Konzern überwiegend in Euro bzw. in den Landeswährungen der europäischen Konzerngesellschaften fakturiert. Investitionen in diesen Ländern werden überwiegend in Euro finanziert.
Einem Rohstoffpreisrisiko ist der Konzern insbesondere bei der Beschaffung von Kraftstoffen ausgesetzt. In Abhängigkeit von der Marktsituation kann der Konzern für eine Teilmenge des Kraftstoffbedarfs Preissicherungsgeschäfte abschließen. Dies war weder zum Bilanzstichtag noch zum 31. Dezember 2018 der Fall.
Neben den genannten Marktrisiken bestehen im Bereich der Finanzrisiken Kredit- und Liquiditätsrisiken.
Der Konzern geht Geschäftsbeziehungen auf Kreditbasis ausschließlich mit anerkannten, kreditwürdigen Dritten ein. Kunden, die mit dem Konzern Geschäfte auf Kreditbasis abschließen möchten, werden einer Bonitätsprüfung unterzogen. Zudem werden die Forderungsbestände laufend überwacht und bei erkennbaren Risiken Wertberichtigungen gebildet, so dass der Konzern darüber hinaus im Bereich der Forderungen keinem wesentlichen Ausfallrisiko ausgesetzt ist. Das maximale Ausfallrisiko der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen finanziellen Forderungen besteht theoretisch in Höhe des jeweiligen Buchwerts der Forderungen. Eine wesentliche Konzentration von Ausfallrisiken durch Einzelkunden gibt es nicht.
Für einige Forderungen erlangt der Konzern möglicherweise Sicherheiten in Form von Bürgschaften oder Garantien, auf die bei Zahlungsverzug des Kontrahenten im Rahmen der Vertragsmodalitäten zurückgegriffen werden kann.
Der Konzern wendet den vereinfachten Ansatz nach IFRS 9 an, um die erwarteten Kreditverluste zu bemessen, demzufolge werden bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste herangezogen. Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte auf Basis gemeinsamer Kreditrisikomerkmale und Überfälligkeitstage zusammengefasst.
Bei der HHLA bestehen Vertragsvermögenswerte in unbedeutendem Umfang.
Die erwarteten Verlustquoten beruhen auf den Zahlungsprofilen der Umsätze über eine Periode von 12 Monaten vor dem 31. Dezember 2019 und den entsprechenden historischen Ausfällen in dieser Periode. Auf dieser Grundlage wurde die Wertberichtigung im Hinblick auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2019 und zum 31. Dezember 2018 wie folgt ermittelt:
| in T€ | nicht fällig | 1 - 90 Tage überfällig | 91 - 180 Tage überfällig | 181 -270 Tage überfällig | 271 - 360 Tage überfällig | mehr als 360 Tage überfällig |
| Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vor Wertberichtigung | 129.776 | 37.888 | 737 | 420 | 226 | 2.299 |
| Erwartete Verlustquote | 0,10 % | 0,25 % | 6,92 % | 100,00 % | 100,00 % | 100,00 % |
| Wertberichtigung des Berichtsjahres | 130 | 93 | 51 | 420 | 226 | 2.299 |
| Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Wertberichtigung |
| in T€ | Summe |
| Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vor Wertberichtigung | 171.346 |
| Erwartete Verlustquote | |
| Wertberichtigung des Berichtsjahres | 3.219 |
| Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Wertberichtigung | 168.127 |
| in T€ | nicht fällig | 1 - 90 Tage überfällig | 91 - 180 Tage überfällig | 181 - 270 Tage überfällig | 271 - 360 Tage überfällig | mehr als 360 Tage überfällig |
| Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vor Wertberichtigung | 128.395 | 50.952 | 666 | 393 | 193 | 2.548 |
| Erwartete Verlustquote | 0,14 % | 0,92 % | 30,48 % | 23,92 % | 22,80 % | 91,80 % |
| Wertberichtigung des Vorjahres | 176 | 467 | 203 | 94 | 44 | 2.339 |
| Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Wertberichtigung |
| in T€ | Summe |
| Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vor Wertberichtigung | 183.147 |
| Erwartete Verlustquote | |
| Wertberichtigung des Vorjahres | 3.323 |
| Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Wertberichtigung | 179.824 |
Die Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zeigt folgende Entwicklung:
| in T€ | 2019 | 2018 |
| Wertberichtigungen am 1. Januar | 3.323 | 3.114 |
| Zuführungen (Aufwendungen für Wertberichtigungen) | 1.064 | 998 |
| Verbrauch | - 601 | - 268 |
| Auflösungen | - 567 | - 521 |
| Wertberichtigungen am 31. Dezember | 3.219 | 3.323 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ausgebucht, wenn nach angemessener Einschätzung keine Realisierbarkeit mehr gegeben ist. Zu den Indikatoren, wonach nach angemessener Einschätzung keine Realisierbarkeit mehr gegeben ist, zählen unter anderem das Versäumnis eines Schuldners, sich zu einem Rück-Zahlungsplan gegenüber dem Konzern zu verpflichten und das Versäumnis, für eine Periode von mehr als 360 Tagen Zahlungsverzug, vertragliche Zahlungen zu leisten.
Wertminderungsaufwendungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden im Betriebsergebnis als sonstige betriebliche Aufwendungen dargestellt. In Folgeperioden erzielte, früher bereits abgeschriebene Beträge werden als sonstige betriebliche Erträge erfasst.
Das Ausfallrisiko aus den derivativen Finanzinstrumenten sowie aus den Zahlungsmitteln, Zahlungsmitteläquivalenten und kurzfristigen Einlagen besteht theoretisch im Ausfall eines Vertragspartners und entspricht daher den jeweiligen Buchwerten der Instrumente. Da der Konzern derivative Finanzgeschäfte sowie die Anlage liquider Mittel regelmäßig nur mit Adressen sehr guter Bonität eingeht, ist das tatsächliche Ausfallrisiko sehr gering. Darüber hinaus können Kreditrisiken aus einer Inanspruchnahme aus den unter Textziffer 46 aufgeführten Haftungsverhältnissen resultieren.
Mithilfe einer mittelfristigen Liquiditätsplanung, der Streuung der Fristen der in Anspruch genommenen Darlehen und Leasingverhältnisse sowie durch bestehende Kreditlinien und Finanzierungszusagen stellt der Konzern sicher, dass die Liquidität jederzeit gewährleistet ist. Sofern für einzelne Darlehen Kreditauflagen vereinbart sind, wird deren Einhaltung laufend überwacht. Bei Bedarf leitet die HHLA Maßnahmen ein, um die Erfüllung der Auflagen sicherzustellen.
Bezüglich der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstigen Darlehen, der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen, der finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern und der übrigen finanziellen Verbindlichkeiten wird auf die Restlaufzeitengliederung der lang- und kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten unter Textziffer 38 verwiesen.
| bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | über 5 Jahre | ||||
| in T€ | 31.12.2019 | 31.12.2018 | 31.12.2019 | 31.12.2018 | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Für Darlehen mit fixen Zinskonditionen | 4.710 | 5.469 | 15.135 | 18.126 | 11.592 | 15.652 |
| Für Darlehen mit variablen Zinskonditionen | 438 | 588 | 722 | 1.092 | 13 | 81 |
| 5.148 | 6.057 | 15.857 | 19.218 | 11.605 | 15.733 | |
| Summe | ||
| in T€ | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Für Darlehen mit fixen Zinskonditionen | 31.437 | 39.247 |
| Für Darlehen mit variablen Zinskonditionen | 1.173 | 1.761 |
| 32.610 | 41.008 | |
Zum Bilanzstichtag bestehen bei vollkonsolidierten Gesellschaften keine Zinsswaps, so dass hieraus keine Zinsabflüsse zu erwarten sind.
Die nachstehenden Tabellen zeigen Buchwerte und beizulegende Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten einschließlich ihrer Stufen in der Fair-Value-Hierarchie, siehe auch Textziffer 6 und Textziffer 7.
Sie enthalten keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.
| Buchwert | Beizulegender Zeitwert | |||||
| in T€ | Fortgeführte Anschaffungskosten | Erfolgswirksam zum beizul. Zeitwert | Erfolgsneutral zum beizul. Zeitwert | Bilanzausweis | Stufe 1 | Stufe 2 |
| Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | ||||||
| Finanzielle Vermögenswerte | 1.132 | 6.040 | 7.172 | 7.172 | ||
| 0 | 1.132 | 6.040 | 7.172 | |||
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | ||||||
| Finanzielle Vermögenswerte | 12.584 | 12.584 | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 168.127 | 168.127 | ||||
| Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen | 98.805 | 98.805 | ||||
| Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristige Einlagen | 158.041 | 158.041 | ||||
| 437.557 | 0 | 0 | 437.557 | |||
| Beizulegender Zeitwert | ||
| in T€ | Stufe 3 | Gesamt |
| Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | ||
| Finanzielle Vermögenswerte | 7.172 | |
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | ||
| Finanzielle Vermögenswerte | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | ||
| Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen | ||
| Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristige Einlagen | ||
| Buchwert | Beizulegender Zeitwert | |||||
| in T€ | Fortgeführte Anschaffungskosten | Erfolgswirksam zum beizul. Zeitwert | Bilanzausweis | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 |
| Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
| Finanzielle Verbindlichkeiten | 0 | |||||
| 0 | 0 | 0 | ||||
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
| Finanzielle Verbindlichkeiten | 728.686 | 728.686 | ||||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 331.787 | 331.787 | 345.487 | |||
| Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | 282.783 | 282.783 | ||||
| Ausgleichsverpflichtung, langfristig | 30.492 | 30.492 | 30.492 | |||
| Ausgleichsverpflichtung, kurzfristig | 35.170 | 35.170 | ||||
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 48.454 | 48.454 | 48.454 | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 74.879 | 74.879 | ||||
| Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen | 522.594 | 522.594 | ||||
| Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | 509.928 | 509.928 | ||||
| Übrige | 12.666 | 12.666 | ||||
| 1.326.159 | 0 | 1.326.159 | ||||
| Beizulegender Zeitwert | |
| in T€ | Gesamt |
| Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | |
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 345.487 |
| Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | |
| Ausgleichsverpflichtung, langfristig | 30.492 |
| Ausgleichsverpflichtung, kurzfristig | |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 48.454 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | |
| Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen | |
| Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | |
| Übrige |
| Buchwert | Beizulegender Zeitwert | |||||
| in T€ | Fortgeführte Anschaffungskosten | Erfolgswirksam zum beizul. Zeitwert | Erfolgsneutral zum beizul. Zeitwert | Bilanzausweis | Stufe 1 | Stufe 2 |
| Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | ||||||
| Finanzielle Vermögenswerte | 425 | 5.061 | 5.486 | 5.486 | ||
| 0 | 425 | 5.061 | 5.486 | |||
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | ||||||
| Finanzielle Vermögenswerte | 12.194 | 12.194 | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 179.824 | 179.824 | ||||
| Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen | 100.244 | 100.244 | ||||
| Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristige Einlagen | 181.460 | 181.460 | ||||
| 473.722 | 0 | 0 | 473.722 | |||
| Beizulegender Zeitwert | ||
| in T€ | Stufe 3 | Gesamt |
| Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | ||
| Finanzielle Vermögenswerte | 5.486 | |
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | ||
| Finanzielle Vermögenswerte | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | ||
| Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen | ||
| Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristige Einlagen | ||
| Buchwert | Beizulegender Zeitwert | |||||
| in T€ | Fortgeführte Anschaffungskosten | Erfolgswirksam zum beizul. Zeitwert | Bilanzausweis | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 |
| Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
| Finanzielle Verbindlichkeiten | 0 | |||||
| 0 | 0 | 0 | ||||
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
| Finanzielle Verbindlichkeiten | 512.570 | 512.570 | ||||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 369.656 | 369.656 | 371.340 | |||
| Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | 38.909 | 38.909 | 38.909 | |||
| Ausgleichsverpflichtung, langfristig | 32.645 | 32.645 | 32.645 | |||
| Ausgleichsverpflichtung, kurzfristig | 28.655 | 28.655 | ||||
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 42.705 | 42.705 | 42.705 | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 87.043 | 87.043 | ||||
| Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen | 112.939 | 112.939 | ||||
| Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | 105.470 | 105.470 | 140.337 | |||
| Übrige | 7.469 | 7.469 | ||||
| 712.552 | 0 | 712.552 | ||||
| Beizulegender Zeitwert | |
| in T€ | Gesamt |
| Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | |
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 371.340 |
| Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | 38.909 |
| Ausgleichsverpflichtung, langfristig | 32.645 |
| Ausgleichsverpflichtung, kurzfristig | |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 42.705 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | |
| Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen | |
| Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | 140.337 |
| Übrige |
Wenn bei den aufgeführten langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten, die eine Information über den beizulegenden Zeitwert enthalten, keine wesentlichen Unterschiede zwischen den Buchwerten und den beizulegenden Zeitwerten der Finanzinstrumente bestehen, erfolgt die Angabe des Buchwertes. Anderenfalls ist der beizulegende Zeitwert angegeben.
Im Berichtsjahr wurden aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten in Höhe von 1.132 T€ (im Vorjahr: 425 T€) Wertveränderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Bewertungstechniken, die bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte der Stufe 2 und Stufe 3 verwendet wurden, sowie die verwendeten wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren.
| Art | Bewertungstechnik | Wesentliche nicht beobachtbare Inputfaktoren |
| Finanzielle Verbindlichkeiten (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen, Ausgleichsverpflichtung) | Abgezinste Cashflows | Nicht anwendbar |
| Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen (hierin enthaltene Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen) | Abgezinste Cashflows: Das Bewertungsmodell berücksichtigt den Barwert unter Einbezug der vertraglich fixierten Mietzinsanpassungen. Der berücksichtigte Abzinsungssatz stellt entsprechend dem aktuellen Risiko einen adäquaten Zinssatz dar. | Nicht anwendbar |
Im Geschäftsjahr wurde keine Umgliederung zwischen den einzelnen Bewertungsstufen vorgenommen.
Als nahestehende Unternehmen und Personen gemäß IAS 24 gelten für den Konzern die Unternehmen und Personen, die direkt oder indirekt den Konzern beherrschen, von ihm beherrscht werden oder unter gemeinsamer Beherrschung stehen bzw. einen maßgeblichen Einfluss auf diesen ausüben oder durch den Konzern maßgeblich beeinflusst werden.
Dementsprechend werden der Gesellschafter HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg (kurz: HGV), sowie die Freie und Hansestadt Hamburg (kurz: FHH) als deren Gesellschafterin, die durch den Gesellschafter oder die Freie und Hansestadt Hamburg beherrschten oder maßgeblich beeinflussten Unternehmen, die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der HHLA sowie die Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen des Konzerns als nahestehende Unternehmen und Personen definiert. Die HGV ist das oberste Mutterunternehmen der HHLA, das einen Konzernabschluss veröffentlicht. Diese Veröffentlichung erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger unter HRB 16106. Die HHLA AG ist das oberste Mutterunternehmen im Konzern.
| Erlöse | Aufwendungen | Forderungen | ||||
| in T€ | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Unternehmen mit beherrschendem Einfluss auf den Konzern | 104 | 33 | 1.070 | 553 | 95.464 | 96.402 |
| Nicht konsolidierte Tochterunternehmen | 0 | 1 | 352 | 252 | 79 | 117 |
| Gemeinschaftsunternehmen | 20.375 | 19.267 | 15.553 | 14.099 | 2.472 | 3.311 |
| Assoziierte Unternehmen | 551 | 938 | 0 | 0 | 30 | 0 |
| Sonstige Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen | 7.119 | 4.698 | 9.826 | 37.918 | 760 | 414 |
| 28.149 | 24.937 | 26.801 | 52.822 | 98.805 | 100.244 | |
| Verbindlichkeiten | ||
| in T€ | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Unternehmen mit beherrschendem Einfluss auf den Konzern | 0 | 0 |
| Nicht konsolidierte Tochterunternehmen | 111 | 42 |
| Gemeinschaftsunternehmen | 6.501 | 2.209 |
| Assoziierte Unternehmen | 77 | 81 |
| Sonstige Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen | 515.905 | 110.607 |
| 522.594 | 112.939 | |
Die Forderungen gegen Unternehmen mit beherrschendem Einfluss betreffen Forderungen aus dem Cash-Clearing mit der HGV in Höhe von 95.000 T€ (im Vorjahr: 95.000 T€). Forderungen der HHLA wurden im Berichtsjahr mit 0,00 % p.a. (im Vorjahr: 0,00 % p.a.) verzinst. Die Zinssätze für Verbindlichkeiten der HHLA betrugen 0,10 % p.a. (im Vorjahr: 0,10 % p.a.).
Die Transaktionen mit Gemeinschaftsunternehmen resultieren aus Geschäftsvorfällen mit den nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen. Im Wesentlichen sind die Gesellschaften HHLA Frucht- und Kühl-Zentrum GmbH und Kombi-Transeuropa Terminal Hamburg GmbH betroffen.
Die Aufwendungen, die als sonstige Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen ausgewiesen sind, enthalten im Vorjahr im Wesentlichen Mietzahlungen für Flächen und Kaimauern im Hamburger Hafen und in der Speicherstadt. Der Rückgang dieser Aufwendungen ist durch die Einführung des IFRS 16 begründet. Erläuterungen hierzu befinden sich unter Textziffer 45.
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen in Höhe von 509.928 T€ (im Vorjahr: 105.470 T€) im Wesentlichen über die Anmietung von Flächen und Kaimauern von der Hamburg Port Authority (HPA) werden unter den sonstigen Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen ausgewiesen. Der Anstieg dieser Verbindlichkeiten ist durch die Erstanwendung des IFRS 16 begründet. Weitere Einzelheiten siehe auch Textziffer 40 und Textziffer 45.
Des Weiteren haben die HGV sowie die FHH als nahestehende Unternehmen und Personen der HHLA verschiedene Patronatserklärungen und Bürgschaften zur Absicherung von Darlehensverbindlichkeiten von Gesellschaften des Konzerns gegenüber den finanzierenden Banken abgegeben. Die entsprechenden Darlehensverbindlichkeiten weisen einen Nominalbetrag von 103.000 T€ (im Vorjahr: 123.000 T€) auf und valutieren zum Bilanzstichtag noch in Höhe von rund 46.246 T€ (im Vorjahr: 65.789 T€) zuzüglich Zinsen.
Mit Datum vom 18. Oktober 2007 wurde ein Teilverlustausgleichsvertrag zwischen der HHLA und der HGV geschlossen. Die HGV verpflichtet sich darin gegenüber der HHLA, jeden während der Vertragsdauer entstehenden handelsrechtlichen Jahresfehlbetrag des Teilkonzerns Immobilien der HHLA auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass dem Gewinnvortrag, den anderen Gewinnrücklagen oder der Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB des Teilkonzerns Immobilien Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer als Gewinn vorgetragen bzw. in diese Rücklagen eingestellt worden sind.
Aufwendungen und Erträge von nahestehenden Unternehmen und Personen erfolgen zu marktüblichen Konditionen. Die zum Geschäftsjahresende bestehenden offenen Posten sind nicht besichert und mit Ausnahme der Tagesgeldanlagen im Rahmen des Clearings unverzinslich.
Kredite oder vergleichbare Leistungen wurden den Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr gewährt.
| Name und Sitz des Unternehmens | Höhe des Anteils am Kapital | Eigenkapital | Ergebnis des Geschäftsjahres | ||
| direkt in % |
indirekt in % |
in T€ | Jahr | in T€ | |
| Teilkonzern Hafenlogistik | |||||
| HHLA Container Terminal Burchardkai GmbH, Hamburg 1, 2, 3b | 100,0 | 76.961 | 2019 | 0 | |
| Service Center Burchardkai GmbH, Hamburg 1, 2, 3c | 100,0 | 26 | 2019 | 0 | |
| HCCR Hamburger Container- und Chassis-Reparatur-Gesellschaft mbH, Hamburg 1, 2, 3b | 100,0 | 1.942 | 2019 | 0 | |
| HHLA Container Terminal Tollerort GmbH, Hamburg 1,2,3b | 100,0 | 34.741 | 2019 | 0 | |
| HHLA Rosshafen Terminal GmbH, Hamburg 1 | 100,0 | 29.854 | 2019 | 2.533 | |
| HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH, Hamburg 1, 2, 3b | 74,9 | 80.433 | 2019 | 0 | |
| SCA Service Center Altenwerder GmbH, Hamburg 1, 2, 3c | 74,9 | 601 | 2019 | 0 | |
| Kombi-Transeuropa Terminal Hamburg GmbH, Hamburg 4 | 37,5 | 272 | 2019 | 113 | |
| HVCC Hamburg Vessel Coordination Center GmbH, Hamburg 4 | 66,0 | 100 | 2019 | 0 | |
| CuxPort GmbH, Cuxhaven 4 | 25,1 | 14.326 | 2019 | 845 | |
| Cuxcargo Hafenbetrieb GmbH & Co. KG, Cuxhaven 5 | 50,0 | 39 | 2019 | 4 | |
| Cuxcargo Hafenbetrieb Verwaltungs-GmbH, Cuxhaven 5 | 50,0 | 13 | 2019 | 0 | |
| DHU Gesellschaft Datenverarbeitung Hamburger Umschlagsbetriebe mbH, Hamburg 4 | 40,4 | 1.577 | 2019 | 800 | |
| HHLA International GmbH, Hamburg 1, 2, 3b | 100,0 | 8.360 | 2019 | 0 | |
| HHLA TK Estonia AS, Tallinn/Estland 1 | 100,0 | 59.314 | 2019 | 3.085 | |
| SC Container Terminal Odessa, Odessa/Ukraine 1 | 100,0 | 58.296 | 2019 | 13.653 | |
| Segment Intermodal | |||||
| CTD Container-Transport-Dienst GmbH, Hamburg 1, 2, 3c | 100,0 | 1.256 | 2019 | 0 | |
| HHLA Project Logistics LLC, Poti/Georgien 1 | 75,0 | 1.463 | 2019 | 224 | |
| METRANS a.s., Prag/Tschechien 1 | 100,0 | 286.439 | 2019 | 57.829 | |
| METRANS Adria D.O.O., Koper/Slowenien 1 | 100,0 | 1.291 | 2019 | 471 | |
| METRANS (Danubia) a.s., Dunajská Streda/Slowakei 1 | 100,0 | 108.729 | 2019 | 15.600 | |
| METRANS (Danubia) Kft., Györ/Ungarn 1 | 100,0 | 2.001 | 2019 | 465 | |
| METRANS Danubia Krems GmbH, Krems an der Donau/Österreich 1 | 100,0 | 552 | 2019 | 107 | |
| METRANS D.O.O., Rijeka/Kroatien 1, 5 | 100,0 | 11 | 2019 | 3 | |
| METRANS DYKO Rail Repair Shop s.r.o., Prag/Tschechien 1 | 100,0 | 6.607 | 2019 | 911 | |
| METRANS ISTANBUL STI, Istanbul/Türkei 1 | 100,0 | - 73 | 2019 | - 5 | |
| METRANS Kontener Kft., Budapest/Ungarn 1 | 100,0 | 10.246 | 2019 | 1.389 | |
| METRANS (Polonia) Sp.z o.o, Warschau/Polen 1 | 100,0 | 9.685 | 2019 | 3.494 | |
| METRANS Rail s.r.o., Prag/Tschechien 1 | 100,0 | 3.832 | 2019 | 3.331 | |
| METRANS Rail (Deutschland) GmbH, Leipzig 1 | 100,0 | 7.025 | 2019 | 2.719 | |
| TIP Zilina, s.r.o., Dunajská Streda/Slowakei 1 | 100,0 | -2.334 | 2019 | -2.325 | |
| UniverTrans Kft., Budapest/Ungarn 1 | 100,0 | 2.369 | 2019 | 758 | |
| METRANS Railprofi Austria GmbH, Krems an der Donau/Österreich 1 | 80,0 | 1.260 | 2019 | 1.190 | |
| IPN Inland Port Network Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg 5 | 50,0 | 41 | 2019 | 2 | |
| IPN Inland Port Network GmbH & Co. KG, Hamburg 5 | 50,0 | 63 | 2019 | - 3 | |
| Segment Logistik | |||||
| Bionic Production GmbH, Lüneburg 1 | 50,1 | 5.481 | 2019 | - 1.376 | |
| HPC Hamburg Port Consulting GmbH, Hamburg 1, 2, 3a | 100,0 | 1.023 | 2019 | 0 | |
| UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH, Hamburg 1 | 51,0 | 11.056 | 2019 | 1.611 | |
| ARS-UNIKAI GmbH, Hamburg 4 | 25,5 | 49 | 2019 | - 13 | |
| HHLA Sky GmbH, Hamburg 1 | 100,0 | 336 | 2019 | - 781 | |
| HHLA Frucht- und Kühl-Zentrum GmbH, Hamburg 4 | 51,0 | 20.953 | 2019 | 625 | |
| Ulrich Stein Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg 4 | 51,0 | 955 | 2019 | 351 | |
| Hansaport Hafenbetriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg 3b, 4 | 49,0 | k. A. | 2019 | k. A. | |
| Hyperport Cargo Solutions GmbH i.G., Hamburg 4 | 50,0 | - | 2019 | - | |
| Spherie UG (haftungsbeschränkt), Hamburg 4 | 25,1 | 318 | 2019 | -374 | |
| Holding/Übrige | |||||
| GHL Zweite Gesellschaft für Hafen- und Lagereiimmobilien-Verwaltung mbH, Hamburg 1, 2, 3c | 100,0 | 3.609 | 2019 | 0 | |
| HHLA-Personal-Service GmbH, Hamburg 1, 2, 3b | 100,0 | 45 | 2019 | 0 | |
| Teilkonzern Immobilien | |||||
| Segment Immobilien | |||||
| Fischmarkt Hamburg-Altona Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg 1, 2, 3a | 100,0 | 4.518 | 2019 | 0 | |
| HHLA Immobilien Speicherstadt GmbH, Hamburg 1, 5 | 100,0 | 96 | 2019 | 8 | |
| HHLA 1. Speicherstadt Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg 1, 3d | 100,0 | 14.305 | 2019 | 2.326 | |
| HHLA 2. Speicherstadt Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg 1, 3d | 100,0 | 69.185 | 2019 | 8.151 | |
1
Beherrschte Unternehmen.
2
Mit diesen Unternehmen bestanden 2019 Ergebnisabführungsverträge.
3a
Bei diesen Unternehmen wird die Befreiung von der Offenlegungsverpflichtung gem.
§ 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen.
3b
Bei diesen Unternehmen wird die Befreiung von der Offenlegungsverpflichtung sowie
der Erstellungspflicht für den Lagebericht gem. § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen.
3c
Bei diesen Unternehmen wird die Befreiung von der Offenlegungsverpflichtung sowie
der Erstellungspflicht für den Lagebericht und den Anhang gem. § 264 Abs. 3 HGB in
Anspruch genommen.
3d
Bei diesen Unternehmen wird die Befreiung von der Offenlegungsverpflichtung gem.
§ 264b HGB in Anspruch genommen.
4
At-equity bilanzierte Unternehmen.
5
Wegen der insgesamt untergeordneten Bedeutung dieser Gesellschaften werden sie im
Konzernabschluss nicht konsolidiert bzw. nicht nach der Equity-Methode bewertet, sondern
als Beteiligung ausgewiesen.
Die gemäß IAS 24 angabepflichtige Vergütung des Managements in Schlüsselpositionen umfasst die Vergütung des aktiven Vorstands und des Aufsichtsrats. Außer den nachfolgend aufgeführten Angaben gab es im Geschäftsjahr 2019 keine berichtspflichtigen Geschäfte mit nahestehenden Personen und deren nahen Familienangehörigen.
Weitere Angaben zur individualisierten Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats siehe Vergütungsbericht als Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts.
| Vorstand | Aufsichtsrat | |||
| in T€ | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 |
| Kurzfristig fällige Leistungen | 3.060 | 2.955 | 306 | 309 |
| davon erfolgsunabhängig | 1.565 | 1.557 | - | - |
| davon erfolgsabhängig | 1.495 | 1.398 | - | - |
| Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 3.050 | 868 | - | - |
| 6.110 | 3.823 | 306 | 309 | |
Die Auszahlung der erfolgsabhängigen Vergütung des Vorstands steht zum Bilanzstichtag noch aus.
Im Geschäftsjahr 2019 beträgt die kurzfristig fällige Leistung an den Aufsichtsrat 306 T€ (im Vorjahr: 309 T€), davon entfallen 192 T€ (im Vorjahr: 199 T€) auf das Fixum, 75 T€ (im Vorjahr: 69 T€) auf die Vergütung für Ausschusstätigkeit und 39 T€ (im Vorjahr: 41 T€) auf Sitzungsgelder.
Als Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird der aus den Pensionsrückstellungen für die aktiven Vorstandsmitglieder resultierende Dienstzeitaufwand ausgewiesen. Die entsprechende Verpflichtung beträgt zum Stichtag 9.831 T€ (im Vorjahr: 9.797 T€).
Die individuellen Versorgungsansprüche der Vorstandsmitglieder nach HGB stellen sich wie folgt dar:
| in T€ | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Angela Titzrath | 2.451 | 472 |
| Dr. Roland Lappin | 3.756 | 3.123 |
| Heinz Brandt | 0 | 3.667 |
| 6.207 | 7.262 |
Bezüge früherer Mitglieder des Vorstands und ihrer Hinterbliebenen belaufen sich auf 1.097 T€ (im Vorjahr: 1.009 T€). Der nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen ermittelte Verpflichtungsumfang für laufende Pensionen beträgt 28.784 T€ (im Vorjahr: 23.239 T€).
Die Mitglieder der Organe und ihre Mandate sind im zusammengefassten Lagebericht unter Corporate Governance in der Erklärung zur Unternehmensführung aufgeführt.
Die HHLA hat die Corporate Governance im Unternehmen an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (Kodex) in der Fassung vom 7. Februar 2017 ausgerichtet. Informationen zur Corporate Governance im Unternehmen sowie ein ausführlicher Bericht zu Höhe und Struktur der Vergütung von Aufsichtsrat und Vorstand finden sich im zusammengefassten Lagebericht sowie unter Textziffer 48 dieses Berichts. Im Jahr 2019 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Themen der Corporate Governance erörtert und am 13. Dezember 2019 die Entsprechenserklärung 2019 gemäß § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite www.hhla.de dauerhaft zugänglich gemacht.
Die Honorare für Abschlussprüfungsleistungen umfassen sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr vor allem die Honorare für die Konzernabschlussprüfung sowie für die Prüfung der Abschlüsse der HHLA AG und ihrer inländischen Tochterunternehmen sowie die prüferische Durchsicht von Zwischenabschlüssen. Ferner sind hier auch die projektbegleitenden Prüfungen im Rahmen der IFRS 16 Einführung erfasst. Die anderen Bestätigungsleistungen umfassen im Wesentlichen die Prüfung des nichtfinanziellen Berichts nach ISAE 3000 (revised). Zudem wurden sonstige Leistungen in Form von Workshops im Zusammenhang mit strategischen Projekten erbracht. Als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 wie auch für das Vorjahr wurde die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt.
| in T€ | 2019 | 2018 |
| Abschlussprüfungsleistungen | 536 | 514 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 43 | 81 |
| Steuerberatungsleistungen | 0 | 0 |
| Sonstige Leistungen | 37 | 1 |
| 616 | 596 |
Anfang Januar 2020 wurde von chinesischer Seite die Identifizierung eines neuartigen Coronavirus bei mehreren Erkrankten bekanntgegeben. Der zunächst lokal begrenzte Ausbruch der Krankheit entwickelte sich jedoch relativ schnell zu einer internationalen Pandemie. Die HHLA hat auf Basis der aktuellen Kenntnisstände die möglichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Geschäftsentwicklung bewertet und in der Prognose für die erwartete Ertragslage des Jahres 2020 berücksichtigt. Die Einschätzungen zum Verlauf der Coronavirus-Pandemie sind jedoch mit erheblichen Unsicherheiten verbunden, so dass die tatsächliche Entwicklung der Ertragslage von der Prognose signifikant abweichen kann, siehe Prognosebericht als Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts. Durch den Ausbruch des Virus ergeben sich für den Ansatz und die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden des Konzerns zum 31. Dezember 2019 keine Auswirkungen.
Weitere Ereignisse von wesentlicher Bedeutung traten nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 nicht ein.
Hamburg, 23. März 2020
Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft
Angela Titzrath
Jens Hansen
Dr. Roland Lappin
Torben Seebold
Der Jahresabschluss und der zusammengefasste Lagebericht der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, Hamburg, für das Geschäftsjahr 2019 sind nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt und vom Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
| in € | 2019 | 2018 |
| Umsatzerlöse | 135.967.384,49 | 122.806.739,79 |
| Veränderung des Bestands an unfertigen Leistungen | 109.495,96 | 171.220,87 |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 1.957.070,30 | 1.919.035,12 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 1.975.209,15 | 5.379.657,84 |
| davon Erträge aus der Währungsumrechnung | 27.699,45 | 85.491,19 |
| Materialaufwand | 12.976.431,36 | 9.585.029,74 |
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 6.117.010,40 | 3.871.651,42 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 6.859.420,96 | 5.713.378,32 |
| Personalaufwand | 104.517.016,02 | 109.754.411,77 |
| Löhne und Gehälter | 93.420.439,17 | 93.254.715,56 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 11.096.576,85 | 16.499.696,21 |
| davon für Altersversorgung | - 4.040.547,65 | 1.572.581,65 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 4.284.374,49 | 3.203.278,24 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 45.419.995,05 | 40.727.875,38 |
| davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung | 45.202,10 | 128.397,59 |
| Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 76.635.365,54 | 74.126.076,77 |
| Erträge aus Beteiligungen | 75.927.461,35 | 54.995.343,51 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 71.322.068,73 | 50.851.251,53 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 3.273.618,09 | 3.360.819,81 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 3.257.748,45 | 3.308.001,90 |
| Abschreibungen auf Finanzanlagen | 1.354,41 | 154.662,32 |
| Aufwendungen aus Verlustübernahme | 9.180.190,35 | 3.545.937,06 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 31.813.989,43 | 30.539.874,97 |
| davon an verbundene Unternehmen | 0,00 | 3.768,28 |
| davon Aufwendungen aus der Abzinsung | 28.635.598,85 | 28.730.030,17 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 11.730.494,82 | 8.864.892,30 |
| davon Ertrag aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern | 5.970.245,62 | 3.996.677,30 |
| Ergebnis nach Steuern | 75.921.758,95 | 56.382.931,93 |
| Sonstige Steuern | 163.378,44 | 205.056,03 |
| Jahresüberschuss | 75.758.380,51 | 56.177.875,90 |
| Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 205.323.667,13 | 201.487.510,01 |
| Ausschüttung | 61.718.517,20 | 52.341.718,78 |
| Bilanzgewinn | 219.363.530,44 | 205.323.667,13 |
Aktiva
| in € | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 8.292.258,01 | 799.470,84 |
| Entgeltlich erworbene Software | 1.297.897,46 | 2.243.818,30 |
| Anlagen in der Entwicklung | 14.038.255,68 | 16.832.773,10 |
| 23.628.411,15 | 19.876.062,24 | |
| Sachanlagen | ||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 5.021.265,41 | 5.327.819,90 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 1.033.230,27 | 1.172.018,32 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.723.386,93 | 3.136.156,24 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 256.201,01 |
| 8.777.882,61 | 9.892.195,47 | |
| Finanzanlagen | ||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 428.621.877,58 | 408.502.681,58 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 6.000.000,00 | 7.750.000,00 |
| Beteiligungen | 9.165.875,49 | 8.505.133,90 |
| Wertpapiere des Anlagevermögens | 688.137,55 | 0,00 |
| 444.475.890,62 | 424.757.815,48 | |
| Anlagevermögen | 476.882.184,38 | 454.526.073,19 |
| Vorräte | ||
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 177.887,75 | 200.342,63 |
| Unfertige Leistungen | 641.844,16 | 532.348,20 |
| 819.731,91 | 732.690,83 | |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.562.395,25 | 1.202.630,61 |
| Forderungen gegen die Freie und Hansestadt Hamburg | 0,00 | 357,00 |
| Forderungen gegen die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg | 95.000.000,00 | 95.000.000,00 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 436.698.236,72 | 400.080.111,18 |
| Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 30.000,00 | 1.350.191,04 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 9.494.861,65 | 13.020.633,42 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 11.204,00 | 58.704,20 |
| 542.785.493,62 | 510.653.923,25 | |
| Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 112.276.338,48 | 128.831.062,50 |
| Umlaufvermögen | 655.881.564,01 | 640.217.676,58 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 678.921,92 | 761.806,11 |
| Aktive latente Steuern | 61.963.762,26 | 54.793.360,62 |
| Bilanzsumme | 1.195.406.432,57 | 1.150.298.916,50 |
|
PASSIVA |
||
| In € | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Eigenkapital | ||
| Gezeichnetes Kapital | ||
| Teilkonzern Hafenlogistik | 70.048.834,00 | 70.048.834,00 |
| Teilkonzern Immobilien | 2.704.500,00 | 2.704.500,00 |
| 72.753.334,00 | 72.753.334,00 | |
| Kapitalrücklage | ||
| Teilkonzern Hafenlogistik | 136.771.470,63 | 136.771.470,63 |
| Teilkonzern Immobilien | 506.206,26 | 506.206,26 |
| 137.277.676,89 | 137.277.676,89 | |
| Gesetzliche Gewinnrücklage | ||
| Teilkonzern Hafenlogistik | 5.125.000,00 | 5.125.000,00 |
| Teilkonzern Immobilien | 205.000,00 | 205.000,00 |
| 5.330.000,00 | 5.330.000,00 | |
| Andere Gewinnrücklagen | ||
| Teilkonzern Hafenlogistik | 56.105.325,36 | 56.105.325,36 |
| Teilkonzern Immobilien | 1.322.353,86 | 1.322.353,86 |
| 57.427.679,22 | 57.427.679,22 | |
| Gewinnrücklagen | 62.757.679,22 | 62.757.679,22 |
| Bilanzgewinn | ||
| Teilkonzern Hafenlogistik | 181.303.432,76 | 170.730.884,56 |
| Teilkonzern Immobilien | 38.060.097,68 | 34.592.782,57 |
| 219.363.530,44 | 205.323.667,13 | |
| Eigenkapital | 492.152.220,55 | 478.112.357,24 |
| Rückstellungen | ||
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 330.109.748,67 | 323.887.934,84 |
| Steuerrückstellungen | 3.433.423,21 | 342.266,85 |
| Sonstige Rückstellungen | 47.072.415,24 | 48.531.380,35 |
| 380.615.587,12 | 372.761.582,04 | |
| Verbindlichkeiten | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 166.203.904,87 | 166.180.586,97 |
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 586.458,16 | 519.348,20 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 3.484.713,57 | 3.484.449,22 |
| Verbindlichkeiten gegenüber der Freie und Hansestadt Hamburg | 558,79 | 6.262,00 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 78.202.268,88 | 75.617.821,05 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 3.892.730,35 | 761.577,87 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 60.874.308,88 | 44.661.406,53 |
| davon aus Steuern | 2.656.592,42 | 2.054.437,03 |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 453.238,79 | 582.518,59 |
| 313.244.943,50 | 291.231.451,84 | |
| Passive latente Steuern | 9.393.681,40 | 8.193.525,38 |
| Bilanzsumme | 1.195.406.432,57 | 1.150.298.916,50 |
An die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, Hamburg
Wir haben den Konzernabschluss der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, Hamburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Dezember 2019 und |
| ― |
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
1. Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts
2. Ansatz und Bewertung von Pensionsverpflichtungen und anderen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie Planvermögen
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:
1. Sachverhalt und Problemstellung
2. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
3. Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
1. In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden Geschäfts- oder Firmenwerte mit einem Betrag von insgesamt T€ 55.536 unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" ausgewiesen. Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal jährlich oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Der Werthaltigkeitstest erfolgt auf Ebene der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der jeweilige Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Im Rahmen des Werthaltigkeitstests wird der Buchwert der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten inklusive des Geschäfts- oder Firmenwerts dem entsprechenden erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt grundsätzlich auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Kosten der Veräußerung. Grundlage der Bewertung ist dabei regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die Barwerte werden mittels Discounted-Cash-Flow Modellen ermittelt. Dabei bildet die verabschiedete Mittelfristplanung des Konzerns den Ausgangspunkt, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben wird. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Als Ergebnis des Werthaltigkeitstests wurde kein Wertminderungsbedarf festgestellt.
Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, des verwendeten Diskontierungssatzes, der Wachstumsrate sowie weiteren Annahmen abhängig und dadurch mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung des Werthaltigkeitstests nachvollzogen. Nach Abgleich der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse mit der verabschiedeten Mittelfristplanung des Konzerns haben wir die Angemessenheit der Berechnung insbesondere durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. Ergänzende Anpassungen der Mittelfristplanung für Zwecke der Werthaltigkeitsprüfung wurden von uns mit den zuständigen Mitarbeitern der Gesellschaft diskutiert und nachvollzogen. Zudem haben wir auch die sachgerechte Berücksichtigung der Kosten von Konzernfunktionen beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit der bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein und liegen innerhalb vertretbarer Bandbreiten.
3. Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind im Abschnitt "Immaterielle Vermögenswerte" des Konzernanhangs enthalten.
1. In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten "Pensionsrückstellungen" Pensionsrückstellungen und Verpflichtungen aus Kapitalplan und Lebensarbeitszeit in Höhe von T€ 503.239 ausgewiesen, die sich als Saldo aus Verpflichtungen aus verschiedenen Pensionsplänen und Verpflichtungen aus Kapitalplan und Lebensarbeitszeit in Höhe von T€ 503.500 und dem beizulegenden Zeitwert des Planvermögens in Höhe von T€ 261 zusammensetzen. Der überwiegende Anteil entfällt davon auf Alters- und Übergangsversorgungszusagen in Deutschland. Die Bewertung der Verpflichtungen aus leistungsorientierten Plänen erfolgt nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method). Dabei sind insbesondere Annahmen über den langfristigen Gehalts- und Rententrend, die durchschnittliche Lebenserwartung und die Fluktuation zu treffen. Für die durchschnittliche Lebenserwartung werden zum 31. Dezember 2019 die Richttafeln der Heubeck-Richttafeln-GmbH (Heubeck-Richttafeln RT2018 G) verwendet. Ferner ist der Abzinsungssatz aus der Rendite hochwertiger, währungskongruenter Unternehmensanleihen mit vergleichbaren Laufzeiten abzuleiten. Dabei müssen regelmäßig Extrapolationen vorgenommen werden, da keine ausreichenden langfristigen Unternehmensanleihen existieren. Die Bewertung des Planvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, der wiederum mit Schätzungsunsicherheiten verbunden ist. Aus unserer Sicht waren diese Sachverhalte im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung, da der Ansatz und die Bewertung dieses betragsmäßig bedeutsamen Postens in einem wesentlichen Maß auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft basieren.
2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem die eingeholten versicherungsmathematischen Gutachten und die fachliche Qualifikation der externen Gutachter gewürdigt. Ferner haben wir uns unter anderem mit den spezifischen Besonderheiten der versicherungsmathematischen Berechnungen befasst und das Mengengerüst, die versicherungsmathematischen Parameter, sowie das den Bewertungen zugrundeliegende Bewertungsverfahren auf Standardkonformität und Angemessenheit überprüft. Zudem wurde die Entwicklung der Verpflichtung und der Aufwandskomponenten gemäß versicherungsmathematischem Gutachten vor dem Hintergrund der eingetretenen Änderungen in den Bewertungsparametern und im Mengengerüst analysiert und plausibilisiert. Für die Prüfung des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens haben wir Bank- und Fondsbestätigungen eingeholt. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen begründet und hinreichend dokumentiert sind.
3. Die Angaben zu Pensionsverpflichtungen und anderen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie Planvermögen sind im Abschnitt "Pensionsrückstellungen" des Konzernanhangs enthalten.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:
| ― |
die in Abschnitt "Corporate Governance" des Konzernlageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach 289f HGB und § 315d HGB |
| ― |
den Corporate Governance-Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex |
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks, und den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b Abs. 3 HGB und § 315b Abs. 3 HGB.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― |
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
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holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
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beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― |
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 18. Juni 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 20. Dezember 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016 als Konzernabschlussprüfer der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, Hamburg, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Christoph Fehling.
Hamburg, den 23. März 2020
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Claus Brandt, Wirtschaftsprüfer
Christoph Fehling, Wirtschaftsprüfer
Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Berichterstattung der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im kommenden Geschäftsjahr beschrieben sind.
Hamburg, 23. März 2019
Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Angela Titzrath
Jens Hansen
Dr. Roland Lappin
Torben Seebold
nachhaltiges Wirtschaften gehört seit vielen Jahren zur DNA der Hamburger Hafen und Logistik AG. Der vorliegende Nachhaltigkeitsbericht für das Jahr 2019 beschreibt anschaulich unsere Leistungen und Ergebnisse. Als führender Hafen- und Logistikkonzern mit Wurzeln in Hamburg sowie Standorten in ganz Europa sind wir uns unserer Verantwortung für Mensch, Natur und Umwelt sehr bewusst. Entsprechend ambitionierte Ziele setzen wir uns selbst. Ob bei Innovationen für unsere Kerngeschäftsfelder Containerumschlag und Intermodal oder Investitionen in digitale Zukunftsfelder, stets bestimmt neben dem ökonomischen Mehrwert auch der ökologische Nutzwert unsere Entscheidungen. Mit "Balanced Logistics" haben wir eine Nachhaltigkeitsmarke kreiert, die wir überall dort einsetzen, wo wir zeigen wollen: Hier setzt die HHLA ihre Nachhaltigkeitsstrategie um. "Balanced Logistics" bedeutet, wir schaffen ein Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichem Erfolg, guten Arbeitsbedingungen, gesellschaftlicher Verantwortung und dem Umwelt- und Klimaschutz. Alle vier Elemente sind gleich wichtig. Dabei ist das eine Voraussetzung für das andere: Nur mit wirtschaftlichem Erfolg verfügen wir über die Mittel, um gezielt in unsere wichtigste Ressource zu investieren, unsere Beschäftigten, und unserer Verantwortung für Gesellschaft und Umwelt nachzukommen.
Wer die HHLA kennt, weiß, dass wir uns mit dem Erreichten nicht zufriedengeben. Wir stellen uns aber nur solche Ziele, die wir realisieren können und die messbar sind. Von bloßen Ankündigungen wird unser Klima nicht besser, sondern durch kluges Handeln im Hier und Jetzt. Darüber hinaus müssen wir die "Sprachlosigkeit" zwischen Menschen, die den Klimawandel leugnen, und denjenigen, die eine sofortige, radikale Wende fordern, überwinden. Die HHLA sucht das Gespräch mit Verbänden, Organisationen und Initiativen aus der ökologischen Bewegung. Wir hören genau zu, um zu verstehen, wo wir uns verbessern können. Gleichzeitig werben wir aber auch dafür, unsere Möglichkeiten und Ressourcen richtig einzuschätzen. Der Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit mit Partnern ist uns beim Klimaschutz genauso wichtig wie bei anderen Themen. So unterstützen wir aktiv das zwischen dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Industrieverband Nord vereinbarte Bündnis, das zum Ziel hat, die Rahmenbedingungen für die Unternehmen in Hamburg zu verbessern, die Zusammenarbeit zwischen Forschung und Industrie zu stärken und die technologische Entwicklung einer klimafreundlichen Produktion zu fördern. Die HHLA wird dieses Maßnahmenpaket mit eigenen Initiativen begleiten. Wir können dabei aus einem großen Fundus an Erfahrungen und erfolgreich umgesetzten Projekten schöpfen. Durch Investitionen in umweltfreundliche Technik und die Optimierung von Prozessen ist es uns gelungen, die spezifischen CO2-Emissionen seit dem Jahr 2008 um 38,7 Prozent zu reduzieren.
Nach eingehender Prüfung unserer Möglichkeiten und unter Berücksichtigung zu erwartender technischer Neuerungen halten wir es für möglich, dass der gesamte HHLA-Konzern bis zum Jahr 2040 klimaneutral sein wird, und haben uns dies als Ziel gesetzt. Bis zum Jahr 2030 wollen wir die absoluten CO2-Emissionen auf der Basis des Jahres 2018 halbieren.
Die erfolgreiche Entwicklung der HHLA beruht auf ihrer Fähigkeit, Trends rechtzeitig zu erkennen und entsprechende Lösungen zu entwickeln. Mit dieser Haltung werden wir unsere Anstrengungen auch bei der Umsetzung unserer Nachhaltigkeitsstrategie weiter intensivieren, um die Energieeffizienz unserer Prozesse zu steigern, Ressourcen zu schonen und Emissionen konsequent zu reduzieren.
Ihre
Angela Titzrath
Vorstandsvorsitzende
Als verantwortlich handelndes Unternehmen steht das Nachhaltigkeitsprogramm der HHLA für Balanced Logistics. Damit unterstreicht die HHLA ihren Anspruch, sowohl wirtschaftlich erfolgreich zu sein als auch soziale und ökologische Verantwortung zu übernehmen.
Mit der Umsetzung ihrer Nachhaltigkeitsstrategie unter dem Namen "Balanced Logistics" zeigt die HHLA ihren Anspruch, ökologische, soziale und wirtschaftliche Verantwortung in Einklang zu bringen. Dabei ist das eine Voraussetzung für das andere: Durch wirtschaftlichen Erfolg verfügt das Unternehmen über die Mittel und Möglichkeiten, gezielt in die Beschäftigten sowie klimafreundlichen Technologien zu investieren und seiner Verpflichtung für Gesellschaft und Umwelt nachzukommen.
Dem Selbstverständnis als "Das Tor zur Zukunft" entsprechend, versteht die HHLA dabei Innovationen und Prozesseffizienz als zentrale Schlüssel, um nachhaltige Lösungen zu entwickeln sowie ökologisch handeln und erfolgreich wirtschaften zu können. Für eine systematische Umsetzung ihrer Ziele bündelt die HHLA ihre Maßnahmen in neun verschiedene Handlungsfelder, die Leitlinien und Ziele umfassen.
Um verschiedene Interessen in Einklang zu bringen und um gegenseitiges Verständnis zu entwickeln, ist ein offener Dialog mit unseren Stakeholdern von grundlegender Bedeutung. Für eine nachhaltige Entwicklung der Logistik braucht es Impulse und konstruktive Beiträge von vielen Seiten.
So reicht z.B. das Handlungsfeld klimafreundliche Logistikketten über die Optimierung der eigenen Prozesse und Technik hinaus. Gerade die Vernetzung mit anderen Logistikakteuren bietet weiteres Potenzial für gemeinschaftliche Lösungen. Die HHLA beschreitet diesen Weg u.a. durch die Einbindung verschiedener Akteure entlang der Lieferketten, durch Datenaustausch und durch gemeinsame Forschungsvorhaben mit Herstellern, der Wissenschaft und anderen Unternehmen.
Im September 2015 verabschiedeten die Vereinten Nationen die Agenda 2030. Es wurden 17 Ziele für die nachhaltige Entwicklung der Welt formuliert, bei denen die wirtschaftliche Entwicklung unter Berücksichtigung sozialer Gerechtigkeit und den ökologischen Grenzen der Erde gestaltet wird. Im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie unterstützt die HHLA alle Ziele, von denen insbesondere hochwertige Bildung (SDG 4), bezahlbare und saubere Energie (SDG 7), menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum (SDG 8), Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) sowie Maßnahmen zum Klimaschutz (SDG 13) den geschäftlichen Aktivitäten der HHLA entsprechen.

Mehr Informationen über aktuelle Initiativen und Nachhaltigkeitsprojekte der HHLA finden Sie online unter:
http://bericht.hhla.de/balanced-logistics
Nachhaltiges Wirtschaften ist fest im Geschäftsmodell der HHLA verankert. Als ein führendes europäisches Logistikunternehmen verknüpft die HHLA Hafenterminals mit Hinterlandnetzwerken zu klimaschonenden Logistikketten. Durch die Verknüpfung werden signifikante Transportvolumina ökologisch vorteilhaft bewegt und gleichzeitig wird ein ökonomischer Mehrwert für die HHLA erzielt. Mit der Umsetzung der HHLA-Nachhaltigkeitsstrategie unter dem Leitmotiv "Balanced Logistics" unterstreicht die HHLA ihren Anspruch, ökologische, soziale und wirtschaftliche Verantwortung in Einklang zu bringen.
Der Konzern im Überblick, Geschäftstätigkeit
Verantwortungsvolle Unternehmensführung bildet die Grundlage für die Umsetzung der Handlungsfelder. Die Nachhaltigkeitsstrategie wird in neun Handlungsfeldern umgesetzt. Schwerpunkte liegen neben klimafreundlichen Logistikketten auf Flächenschonung sowie auf Klimaschutz und Energieeffizienz, was sich in den Zielen des Unternehmens widerspiegelt. Die HHLA möchte ihre absoluten CO2-Emissionen bis 2030 halbieren und bis 2040 klimaneutral wirtschaften. Als Basisjahr dient das Jahr 2018.
Compliance, Datenschutz, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung werden als fundamentale Voraussetzung für eine nachhaltige Geschäftstätigkeit angesehen.
Auf Konzernebene berichtet die Stabsstelle Nachhaltigkeit direkt an die Vorstandsvorsitzende. Für die einzelnen Themenfelder sind Verantwortliche benannt, die übergreifend von der Stabsstelle Nachhaltigkeit koordiniert werden. Prof. Schaltegger von der Leuphana Universität Lüneburg unterstützt die HHLA als Beirat. In verschiedenen Arbeitsgruppen werden konzernweit nachhaltigkeitsrelevante Themen und Maßnahmen diskutiert und verabschiedet sowie die bestehende Stakeholder-Struktur regelmäßig geprüft und aktualisiert.
Die HHLA steht in regelmäßigem Austausch mit ihren Interessengruppen, zu denen Kunden (z. B. Reedereien), Kunden von Kunden (z. B. Versender), Beschäftigte, Lieferanten, potenzielle und bestehende Aktionäre und Investoren, Verbände und Institutionen, wissenschaftliche Einrichtungen, politische Entscheidungsträger, NGOs, Nachbarn der Terminals sowie die interessierte Öffentlichkeit zählen. Der Geschäftsbericht ergänzt als etabliertes Medium den regelmäßigen Dialog und berücksichtigt die Interessen der Anspruchsgruppen. Wesentlichkeitsanalyse
| Handlungsfelder | Leitlinien | |
| Ökologie | Klimafreundliche Logistikketten | Wir gestalten klima- und umweltfreundliche Logistikketten. |
| Flächenschonung | Wir nutzen die Hafen- und Logistikketten so effizient wie möglich. | |
| Klimaschutz und Energieeffizienz | Wir reduzieren unsere CO2-Emissionen durch Energieeffizienz und Innovation. | |
| Umwelt- und Ressourcenschutz | Wir senken unsere Umweltauswirkungen und schonen natürliche Ressourcen. | |
| Soziales | Arbeitswelt | Wir investieren in Aus-, Fort- und Weiterbildung mit individueller Förderung der Beschäftigten. |
| Gesundheits- und Arbeitsschutz | Wir gewährleisten sichere und faire Arbeitsbedingungen und fördern gesundheitsbewusstes Verhalten. | |
| Gesellschaftliches Engagement | Wir stehen im Dialog mit der Gesellschaft und informieren und diskutieren über Themen der Hafenlogistik. | |
| Wirtschaft | Wertschöpfung und Innovation | Wir leisten einen dauerhaften und wesentlichen Beitrag zur Wertschöpfung und damit zum Wohlstand an allen Standorten. |
| Geschäftspartner | Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen und arbeiten verantwortungsvoll mit unseren Lieferanten. | |
| Governance | Der nachhaltige Erfolg eines Unternehmens setzt verantwortungsbewusstes und rechtlich einwandfreies Verhalten voraus. Compliance, Datenschutz, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung werden als fundamentale Voraussetzung für eine nachhaltige Unternehmensführung angesehen. | |
Die HHLA gestaltet ihr Engagement für Nachhaltigkeit verbindlich, transparent, mess- und vergleichbar. Der Nachhaltigkeitsbericht dokumentiert die ökologische, soziale und wirtschaftliche Leistung des Unternehmens und verdeutlicht, wie Nachhaltigkeit zum langfristigen Unternehmenserfolg beiträgt und welche Werte die HHLA für ihre Kunden, Beschäftigten, Aktionäre, Geschäftspartner und die Öffentlichkeit schafft.
Die von den Vereinten Nationen verabschiedeten 17 Ziele für die nachhaltige Entwicklung der Welt - die sogenannten Sustainable Development Goals (SDGs) - werden von der HHLA unterstützt. Die folgenden nachhaltigen Entwicklungsziele entsprechen am besten unseren geschäftlichen Aktivitäten und leisten einen Beitrag zur Lösung globaler Herausforderungen:
| ― |
SDG 4: Hochwertige Bildung |
| ― |
SDG 7: Bezahlbare und saubere Energie |
| ― |
SDG 8: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum |
| ― |
SDG 9: Industrie, Innovation und Infrastruktur |
| ― |
SDG 13: Maßnahmen zum Klimaschutz |
Die Geschäftsaktivitäten der HHLA wirken auf die nachfolgenden SDGs in begrenztem Umfang ein:
| ― |
SDG 3: Gesundheit und Wohlergehen |
| ― |
SDG 5: Geschlechtergleichheit |
| ― |
SDG 6: Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen |
| ― |
SDG 10: Weniger Ungleichheiten |
| ― |
SDG 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden |
| ― |
SDG 12: Nachhaltige/r Konsum und Produktion |
| ― |
SDG 15: Leben an Land |
| ― |
SDG 16: Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen |
| ― |
SDG 17: Partnerschaften zur Erreichung der Ziele |
Die nicht aufgeführten SDGs werden von der HHLA ebenfalls unterstützt, die Geschäftsaktivitäten wirken jedoch auf diese Ziele wenig ein.
Die HHLA wendet die Berichtsstandards der Global Reporting Initiative (GRI) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung an, die in diesem Zusammenhang weltweit meistverbreiteten Standards. Dadurch sorgt die HHLA auch im internationalen Maßstab für Vergleichbarkeit. Dieser Bericht wurde in Übereinstimmung mit der Option "umfassend" erstellt.
Der Nachhaltigkeitsbericht ist Teil des HHLA-Geschäftsberichts, dessen inhaltliche Struktur grundsätzlich durch die vom deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) festgelegte Publizitätspflicht für Kapitalgesellschaften geregelt ist. Das Konzept eines integrierten Berichts umfasst die jährliche Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung. Es verdeutlicht die Wechselwirkungen zwischen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Faktoren und ihre Bedeutung für den langfristigen Unternehmenserfolg.
Zur Ermittlung der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen führte die HHLA im Dezember 2018 erneut eine Wesentlichkeitsanalyse in Form einer internationalen Online-Befragung von Stakeholdern durch. Wesentlichkeitsanalyse
Die Ergebnisse der Umfrage wurden mit den inhaltlichen Schwerpunkten der Nachhaltigkeitsberichterstattung verprobt. Im Kontext einer Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie wurden Anpassungen der bisherigen Handlungsfelder vorgenommen. Überdies hat die HHLA neue Ziele für ihren Beitrag zum Klimaschutz und zur Ressourcenschonung formuliert. Die weiterentwickelte Nachhaltigkeitsstrategie wird künftig unter dem Leitmotiv "Balanced Logistics" umgesetzt. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung orientiert sich an den Handlungsfeldern dieser Strategie. Nachhaltigkeitsstrategie
Sämtliche Daten und Informationen wurden von den jeweils fachlich zuständigen Einheiten mit repräsentativen Methoden für den Berichtszeitraum erhoben. Die HHLA erstellt den Konzernabschluss und die Zwischenberichte nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Nähere Erläuterungen zu den IFRS enthält dieser Geschäftsbericht im Konzernanhang. Konzernanhang, Tz. 2 Konsolidierungsgrundsätze
Der Einzelabschluss der HHLA AG (AG-Abschluss) folgt den Rechnungslegungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB). Grundlage für die Gewinnverwendung ist allein der AG-Abschluss.
Nachhaltigkeitsrelevante Kennzahlen werden auf monatlicher Basis in das interne Managementinformationssystem eingepflegt und ausgewertet. Der Vorstand erhält dazu einen Bericht. Jährlich werden die Leistungsindikatoren der Nachhaltigkeit berechnet und im durch Wirtschaftsprüfer attestierten Lagebericht des Geschäftsberichts veröffentlicht. Dadurch ist eine Zuverlässigkeit der Daten gegeben. Eine Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten ist durch die Beachtung gängiger internationaler Berichtsstandards gewährleistet (z. B. Greenhouse Gas Protocol). Nachhaltige Leistungsindikatoren
Die Chancen und Risiken werden durch ein umfangreiches Risikomanagementsystem analysiert. Die Einhaltung der relevanten und anerkannten branchenspezifischen, nationalen und internationalen Standards sowie unternehmensinterner Richtlinien wird bei der HHLA als wesentlicher Teil der Corporate Governance verstanden. Arbeitsabläufe und Prozesse sind im Einklang mit diesen Regelungen gestaltet. Externe Audits in verschiedenen HHLA-Gesellschaften (u.a. zu ISO 14001, ISO 9001, ISO 50001, CTQI [Container Terminal Quality Indicator]) bestätigen die Einhaltung anerkannter internationaler Standards. Risiko- und Chancenbericht
Sofern nicht anders vermerkt, umfassen Kennzahlen und Informationen im vorliegenden Bericht den gesamten Konzern einschließlich der Beteiligungsgesellschaften mit Mehrheitsbeteiligungen. Einige Angaben enthalten zukunftsbezogene Aussagen. Diese Einschätzungen und Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Zukünftige globale Wirtschaftsbedingungen, gesetzliche Vorschriften, Marktbedingungen, Aktivitäten der Mitbewerber und andere Faktoren liegen außerhalb der Kontrolle der HHLA.
Der zusammengefasste Lagebericht von HHLA-Konzern und HHLA AG sowie der Konzernabschluss und -anhang wurden von PricewaterhouseCoopers geprüft.
Darüber hinaus wurden die Bestandteile des Nachhaltigkeitsberichts, die dem nichtfinanziellen Bericht zuzuordnen sind, ebenfalls geprüft.
Der Geschäftsbericht 2019 wurde in Übereinstimmung mit den internationalen Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI) nach den GRI-Standards: Option "umfassend" erstellt.
Im Rahmen des GRI Content Index Service hat GRI Services überprüft, ob der GRI Content Index klar und übersichtlich dargestellt wird und die Referenzen für alle enthaltenen Angaben mit den entsprechenden Abschnitten des Berichts übereinstimmen. Der GRI-Index verweist auf die Stellen innerhalb dieses Geschäftsberichts bzw. auf der HHLA-Website, an denen Auskunft zu den einzelnen GRI-Angaben gegeben wird, und ist ausschließlich online unter https://bericht.hhla.de/gri abrufbar.
Die HHLA berichtet über den HHLA-Konzern sowie über die HHLA AG in Form eines zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts (im Folgenden "nichtfinanzieller Bericht"), dessen Inhalte in den Nachhaltigkeitsbericht eingebettet sind. Der nichtfinanzielle Bericht dient der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen, die sich für die HHLA gemäß dem Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung von Unternehmen in Lage- und Konzernlageberichten (kurz: CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz; im Folgenden: CSR-RUG) ergeben.
Zu den prüfungsrelevanten Pflichtbestandteilen des nichtfinanziellen Berichts gehören die nachfolgenden Abschnitte:
| ― |
Nachhaltigkeitsstrategie |
| ― |
Nachhaltigkeitsorganisation und Dialog |
| ― |
Grundsätze und Berichtsstandards / Hinweise zum nichtfinanziellen Bericht |
| ― |
Wesentlichkeitsanalyse |
| ― |
Ökologie: Flächenschonung |
| ― |
Ökologie: Klimaschutz und Energieeffizienz |
| ― |
Soziales: Arbeitswelt / Personalbestand |
| ― |
Soziales: Arbeitswelt / Personalentwicklung |
| ― |
Soziales: Gesundheits- und Arbeitsschutz |
| ― |
Governance: Bekämpfung von Korruption und Bestechung |
Die Pflichtbestandteile des nichtfinanziellen Berichts sind zusätzlich im Online-Geschäftsbericht mit dem Hinweis "Teil des nichtfinanziellen Berichts" gekennzeichnet. Eine Zusammenfassung aller für den nichtfinanziellen Bericht relevanten Inhalte steht zudem als PDF im Download-Center des Online-Geschäftsberichts zur Verfügung: https://bericht.hhla.de/nicht-finanzieller-bericht
Der Berichtszeitraum umfasst das Geschäftsjahr 2019 (1. Januar bis 31. Dezember 2019). Die ermittelten Daten beziehen sich in der Regel auf diesen Zeitraum oder auf den Stand am Ende der Berichtsperiode. Falls einzelnen Informationen andere Zeiträume zugrunde liegen, wird dies explizit angegeben. Der Bericht wird jährlich veröffentlicht. Der letzte Nachhaltigkeitsbericht erschien am 27. März 2019 als ein Bestandteil des Geschäftsberichts. Sofern nicht anders vermerkt, umfassen die Kennzahlen und Informationen im vorliegenden Bericht den gesamten Konzernkonsolidierungskreis.
Für Zwecke des nichtfinanziellen Berichts orientiert sich die HHLA bei der Erstellung der Wesentlichkeitsanalyse an den Vorgaben der GRI-Standards.
Zur Ermittlung der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen führt die HHLA regelmäßig eine Wesentlichkeitsanalyse durch. Dazu fand im Dezember 2018 eine internationale Online-Befragung von Stakeholdern statt. Aus den Ergebnissen der Umfrage wurden 2019 die inhaltlichen Schwerpunkte der Nachhaltigkeitsberichterstattung abgeleitet. Sie greift alle als wesentlich identifizierten Themen auf. Wesentlichkeitsanalyse
Für Zwecke der Erstellung des nichtfinanziellen Berichts gemäß CSR-RUG wurden die nach GRI ermittelten wesentlichen Handlungsfelder mit den HGB-Anforderungen gespiegelt. In der nachfolgenden Tabelle wird eine Überleitung der fünf berichtspflichtigen Mindestaspekte auf die für die HHLA wesentlichen Handlungsfelder dargestellt.
| Geschäftsmodell | Geschäftsmodell gemäß CSR-RUG |
| Umweltbelange | Ökologie: Flächenschonung |
| Ökologie: Klimaschutz und Energieeffizienz | |
| Arbeitnehmerbelange | Soziales: Arbeitswelt / Personalbestand |
| Gesundheits- und Arbeitsschutz | |
| Sozialbelange | Die HHLA nimmt ihre Verantwortung im |
| Achtung der Menschenrechte | Umgang mit den Sozialbelangen von Geschäftspartnern, Anteilseignern und der Öffentlichkeit sehr ernst. Im Sinne der doppelten Wesentlichkeit nach § 289c Abs. 3 HGB sind jedoch alle Sachverhalte dieser Aspekte aufgrund mangelnder Geschäftsrelevanz nicht berichtspflichtig. Wesentlichkeitsanalyse / Überleitung wesentlicher Themen nach HGB |
| Bekämpfung von Korruption und Bestechung | Governance: Bekämpfung von Korruption und Bestechung |
Als Hafen- und Transportlogistikkonzern arbeitet die HHLA als Dienstleistungsunternehmen innerhalb der Transportketten ihrer Kunden. Eigene Lieferketten der HHLA beschränken sich auf den Einkauf von Investitions-, Anlage- und Verbrauchsgütern (z.B. Lokomotiven, Hafenumschlaggeräte), die zum ganz überwiegenden Teil aus Ländern innerhalb Europas stammen. Einkauf und Materialwirtschaft
Die Hamburger Hafen und Logistik AG ist ein führender europäischer Hafen- und Transportlogistikkonzern. Sie betreibt Containerterminals in den Häfen von Hamburg, Tallinn (Muuga) und Odessa. Die Intermodalgesellschaften der HHLA bieten leistungsfähige Transportsysteme und verfügen über eigene Terminals im Binnenland. Das Segment Logistik bündelt eine große Bandbreite von Hafen- und Beratungsdienstleistungen. Konzern im Überblick / Geschäftstätigkeit
Die HHLA verfügt über ein umfangreiches Risikomanagementsystem und internes Kontrollsystem. Risiko- und Chancenbericht / Risiko- und Chancenmanagement
Nach Anwendung der Nettomethode bei der Ermittlung berichtspflichtiger Risiken gem. CSR-RUG sind der HHLA keine berichtspflichtigen Risiken bekannt, die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die berichtspflichtigen Aspekte haben oder haben werden.
Für das Verständnis erforderliche wesentliche Zusammenhänge mit den Beträgen des Jahres- bzw. Konzernabschlusses wurden nicht festgestellt.
Der vorliegende nichtfinanzielle Bericht wurde einer betriebswirtschaftlichen Prüfung nach ISAE 3000 (Revised) mit begrenzter Prüfungssicherheit unterzogen und von der unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) mit einem uneingeschränkten Vermerk versehen. Prüfungsvermerk
Verweise auf Angaben außerhalb des zusammengefassten Lageberichts sind weiterführende Informationen und nicht Bestandteil des nichtfinanziellen Berichts.
Die HHLA ist inmitten einer Vielzahl von Interessengruppen mit vielfältigen Erwartungen und Anforderungen unternehmerisch tätig. Um diese Erwartungen und Anforderungen noch besser zu verstehen, führte die HHLA im Winter 2018 erneut eine Wesentlichkeitsanalyse durch, in der potenziell relevanten Nachhaltigkeitsthemen der internen und externen Stakeholder untersucht wurden. Der Prozess der Datenerhebung und Bewertung orientierte sich dabei an den Vorgaben der Global Reporting Initiative (GRI).
Zunächst wurden im Rahmen einer Sitzung des Nachhaltigkeitsrats die für die HHLA wesentlichen Stakeholder identifiziert. Ausgangspunkt hierfür waren interne Quellen, wie z. B. Aufstellungen der größten Kunden. Als wesentliche Stakeholder wurden Kunden (z. B. Reedereien), Kunden von Kunden (z. B. Versender), Beschäftigte, Geschäftspartner und Lieferanten, die Medien, potenzielle und bestehende Aktionäre, Verbände und Institutionen, wissenschaftliche Einrichtungen, politische Entscheidungsträger, Non-Governmental Organizations (NGOs) sowie Nachbarn der Terminals identifiziert.
Im zweiten Schritt wurde eine Bestandsaufnahme der sowohl für die externen als auch für die internen Stakeholder relevanten Themen erstellt und diese anhand der zentralen Handlungsfelder der HHLA-Nachhaltigkeitsstrategie strukturiert.
Nachhaltigkeitsstrategie
Anschließend wurde anhand eines einheitlichen Fragebogens eine weltweite zweiwöchige Online-Befragung durchgeführt, an der externe Stakeholder aus allen Interessengruppen sowie Führungskräfte aus verschiedenen Funktionen des Unternehmens teilgenommen haben.
Insgesamt bewerteten rund 100 Personen die für die HHLA potenziell relevanten Themen, insbesondere Kunden, Geschäftspartner und Lieferanten sowie Beschäftigte der HHLA. Alle Interessengruppen haben an der Befragung teilgenommen. Darüber hinaus hatten die Stakeholder die Möglichkeit, die Themen zu gewichten, zu ergänzen und zu kommentieren. Die Ergebnisse der Stakeholder-Befragung wurden intern geprüft und dem Vorstand vorgestellt. Sie flossen zudem in die Weiterentwicklung der HHLA-Nachhaltigkeitsstrategie unter dem Leitmotiv "Balanced Logistics" und in die Definition der Handlungsfelder ein.

Die Wesentlichkeitsmatrix zeigt die Einordnung aller relevanten Nachhaltigkeitsthemen. In der Matrixdarstellung werden die Bewertungen der externen Stakeholder mit den Bewertungen der internen Stakeholder kombiniert. Das Ergebnis ist eine Priorisierung der Themen. Wesentliche Aspekte gelten dann als wesentlich, wenn sie aus Sicht der internen Stakeholder und/ oder aus externer Stakeholder-Sicht von Bedeutung sind.
Als sehr wesentlich eingeschätzt wurden insbesondere die langfristige Ausrichtung der Geschäftsstrategie, die langfristige Steigerung des Unternehmenswerts und solides wirtschaftliches Handeln. Auch wettbewerbsrechtlich konformes Verhalten, hohe Arbeitssicherheitsstandards für Beschäftigte und Geschäftspartner, die Gewährleistung eines hohen Datenschutzes, die Etablierung eines Verhaltenskodex, der einen diskriminierungsfreien Umgang der Beschäftigten untereinander und mit konzernfremden Personen gewährleistet, kontinuierliche Verbesserung der Prozess- und Servicequalität, Energieeffizienz, Abfallvermeidung und umweltgerechte Entsorgung, Flächenschonung, klimafreundliche Logistikketten, kontinuierliche Verbesserung, Minimierung des Ressourcenverbrauchs sowie das Setzen technologischer Maßstäbe wurden von den Befragten als sehr wesentlich bewertet. Als zentrale Gründe für ein nachhaltiges Handeln der HHLA wurden mit deutlicher Mehrheit eine langfristig solide wirtschaftliche Entwicklung sowie Minderung der Umweltauswirkungen genannt. Der Großteil der Befragten fühlte sich insgesamt gut über die Nachhaltigkeitsthemen informiert.
Die Ergebnisse der zuletzt durchgeführten Stakeholder-Befragung decken sich zu großen Teilen mit den Ergebnissen der vorherigen Stakeholder-Befragung. Aufgrund der hohen Korrelation bei der Bewertung potenziell relevanter Themen von externen und internen Stakeholdern bestand bei der Themengewichtung im Vergleich zu den vorherigen Ergebnissen nur geringer Anpassungsbedarf. Keines der potenziell relevanten Themen wurde in der Befragung als unwesentlich bzw. weniger wesentlich eingestuft. Die Ergebnisse flossen in die als zentral definierten Handlungsfelder der HHLA-Nachhaltigkeitsstrategie ein.
Im Rahmen der Richtlinien der Global Reporting Initiative (GRI) wurde im Dezember 2018 eine umfassende Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt.
Die Ergebnisse sind in der nachfolgenden Übersicht tabellarisch aufbereitet. Die Themen sind den Handlungsfeldern der HHLA-Nachhaltigkeitsstrategie "Balanced Logistics" zugeordnet. Als bedingt wesentlich wurden die Themen "Minimierung von Lichtemissionen", "Stabile Dividendenausschüttung" und "Bedeutung von Nachhaltigkeit für Investoren" eingeschätzt. Keines der als potenziell relevant abgefragten Themen wurde als unwesentlich bzw. kaum wesentlich bewertet.
Die in der HHLA-Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich oder sehr wesentlich erhobenen Sachverhalte wurden für die Erstellung des nichtfinanziellen Berichts gemäß CSR-RUG auf den doppelten Wesentlichkeitsvorbehalt nach § 289c Abs. 3 HGB und von einem Fachgremium hinsichtlich Geschäftsrelevanz und Auswirkungsgrad hin geprüft und priorisiert. Dabei sind auch Sachverhalte, die im Rahmen der Stakeholder-Befragung als sehr wesentlich bewertet wurden, aufgrund mangelnder Geschäftsrelevanz im Sinne des CSR-RUG nicht berichtspflichtig. Hinweise zum nichtfinanziellen Bericht, Bestimmung der Inhalte des nichtfinanziellen Berichts
| Bedeutung für die befragten Stakeholder | |||
| Handlungsfelder | Wesentlich | Sehr wesentlich | |
| Allgemeines | Informationsqualität bzgl. Nachhaltigkeit | Relevanz von nachhaltigem Handeln | |
| Ökologie | Klimafreundliche Logistikketten | Integration extern Prozessbeteiligter in die Transportkette | Relevanz klimafreundlicher Logistikketten |
| Flächenschonung | Flächenschonung | ||
| Klimaschutz und Energieeffizienz | Klimaschutz durch Reduzierung von CO2-Emissionen | Energieeffizienz | |
| Umwelt- und Ressourcenschutz | Einsatz nachhaltiger Materialien Minimierung von Lärmemissionen | Minimierung des Ressourcenverbrauchs Abfallvermeidung und umweltgerechte Entsorgung | |
| Soziales | Gesundheits- und Arbeitsschutz | Förderung von gesundheitsbewusstem Verhalten durch die HHLA | Gesundheits- und Arbeitsschutz bei der HHLA |
| Arbeitswelt | Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie Regelmäßige Aus- und Weiterbildungsangebote | ||
| Gesellschaftliches Engagement | Aktiver Dialog zu Themen der Hafenwirtschaft Engagement als "guter Bürger" für die Zivilgesellschaft | ||
| Wirtschaft | Wertschöpfung und Innovation | Umfassende und transparente Kommunikation über die Geschäftsentwicklung | Langfristige Ausrichtung der Geschäftsstrategie sowie solides wirtschaftliches Handeln Setzen technologischer Maßstäbe Langfristige Steigerung des Unternehmenswerts |
| Geschäftspartner | Kontinuierliche Verbesserung der Prozessqualität Kontinuierliche Verbesserung der Servicequalität Gesundheits- und Arbeitsschutz bei Lieferanten | ||
| Governance | Compliance | Verhaltenskodex für Beschäftigte (über gesetzliche Standards hinaus) Anwendung von Einkaufsbedingungen, die bei Lieferanten Entlohnungs- und Sozialstandards sicherstellen | Diskriminierungsfreier Umgang Datenschutz Wettbewerbsrechtlich konformes Verhalten |

Die Reduzierung der verkehrsbedingten CO2-Emissionen ist im weltweiten Kontext eine große Herausforderung, denn die Verkehrsleistung steigt und damit häufig die CO2-Emissionen. Dabei entfallen auf den Seeverkehr, der über 90 % des weltweiten Warenaustausches befördert, vergleichsweise niedrige 2,7 % der Emissionen. Das Seeschiff weist aufgrund seiner enormen Transportkapazität die beste CO2-Bilanz pro beförderter Tonne aus. Der Bahnverkehr gilt als ökologisch vorteilhaftester Verkehrsträger auf dem Land. Mit ihrem Geschäftsmodell der Verknüpfung der ökologisch vorteilhaftesten Verkehrsträger Seeschiff und Eisenbahn zu klimafreundlichen Logistikketten, leistet die HHLA ihren wichtigsten Beitrag für Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Dabei werden nordeuropäische und Adriahäfen durch ein hocheffizientes Intermodalnetzwerk mit Mittel- und Osteuropa verknüpft. Die Verbindung von Überseeschiff mit Feederschiff, Binnenschiff, Barge und Bahn bedeutet nichts anderes als die Organisation vorbildlicher multimodaler Transportketten. Diese Transportketten sparen Energie und Infrastruktur und verursachen zudem vergleichsweise wenig Lärm und Unfälle. Hinzu kommen die Lagevorteile Hamburgs tief im Binnenland, die dem ökologischen Transportweg Elbe zu verdanken sind.
Die HHLA bindet weitere Akteure bei der Gestaltung klimafreundlicher Logistikketten ein. Das HVCC Hamburg Vessel Coordination Center als zentrale, neutrale, überbetriebliche Koordinationsstelle für Großschiffs-, Feeder- und Binnenschiffsverkehre im Hamburger Hafen bietet den Terminals und Reedern betriebliche Koordinierungsleistungen für einen emissionsoptimierten Zu- und Ablauf der Schiffe an.
Mit dem Produkt HHLA Pure bietet die HHLA ihren Kunden einen zertifiziert klimaneutralen Containertransport und Containerumschlag für die meisten Transportrelationen im METRANS-Netzwerk an.
Die Inanspruchnahme von Flächen für Verkehr und Siedlungen zählt zu den großen Umweltbelastungen, denn Flächen sind eine wertvolle, nur begrenzt zur Verfügung stehende Ressource. Die effiziente Nutzung von Hafen- und Logistikflächen durch eine hohe Flächenproduktivität und eine erhöhte Lagerkapazität auf bestehenden Flächen sind daher Maßnahmen der HHLA zur Senkung des Flächenverbrauchs für Verkehr und Siedlungen. Bei den Investitionen zum nachfrageorientierten Ausbauprogramm der Hafenterminals handelt die HHLA nach der Leitlinie, die knappen Hafen- und Logistikflächen so effizient wie möglich zu nutzen. Bei der effizienten Flächennutzung der Hafenflächen konzentriert sich die HHLA neben der Erhöhung der Lagerkapazitäten auf die Steigerung der wasserseitigen Umschlagkapazität.
Die Erhöhung der Lagerkapazitäten erfolgt z. B. am Container Terminal Burchardkai durch den flächenschonenden Ausbau des Lagerkransystems. Durch eine Verdichtung der Containerstellplätze wird so auf bestehender Fläche die Lagerkapazität nachfrageorientiert deutlich erhöht.
Neben einer Erhöhung der Lagerkapazität durch eine verdichtete und damit flächenschonende Lagerung der Container ist die Erhöhung der wasserseitigen Umschlagkapazität ein wichtiger Baustein für eine effiziente Flächennutzung auf den Terminals. Die HHLA hat durch ihr umfangreiches Ausbauprogramm, u. a. durch hochmoderne Tandem-Containerbrücken, die gleichzeitig bis zu vier 20-Fuß-Container bewegen können, die wasserseitige Leistungsfähigkeit deutlich erhöht. Durch diese Steigerung der Kaimauerproduktivität auf bestehenden Flächen können mehr Container abgefertigt werden.
Neben flächeneffizienten Lagerkransystemen und effizienten Umschlaggeräten leisten wirkungsvolle Prozesse einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Leistungsfähigkeit auf bestehenden Flächen. Dieses Zusammenspiel von Lagerkapazitätserhöhung sowie effizienten Geräten und Prozessen ermöglicht die Abwicklung von Spitzenlasten auf bestehenden Flächen.
Die HHLA Tochter Metrans nutzt in ihrem Netzwerk zwischen den Seehäfen sowie ost- und südosteuropäischen Inland Terminals Waggons, die für die maritime Logistik entwickelt wurden. Diese 80-Fuß-Waggons bieten ein optimales Verhältnis zwischen Waggon bzw. Zuglänge und Stellplatzkapazität. Dadurch können mit einem Ganzzug im Shuttleverkehr bis zu 100 Standardcontainer transportiert werden - mehr als mit vergleichbaren Waggons. Durch diese hohe Stellplatzkapazität auf einem Zug wird die vorhandene Infrastruktur auf den Terminals und den Gleisanlagen optimal ausgenutzt.
Bereits seit 2008 berichtet die HHLA regelmäßig im Rahmen des internationalen Carbon Disclosure Projects (CDP) über die CO2-Bilanz. Das CDP ist eine gemeinnützige Initiative, die im Namen institutioneller Investoren eine der weltweit größten Datenbanken für unternehmensbezogene Treibhausgasemissionen führt und diese Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt.
Bei der Berechnung der CO2-Emissionen orientiert sich die HHLA am Greenhouse Gas Protocol Corporate Standard (Revised Edition), einem weltweiten Standard zur Erfassung von Treibhausgasemissionen. Die maßgeblichen Emissionen konzentrieren sich im HHLA-Konzern auf den Ausstoß von CO2. Dieser wird vor allem von den Umschlag- und Transportmengen, der mit eigenen Lokomotiven durchgeführten Traktionsleistung sowie dem Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien beeinflusst. Der separate Einkauf von Strom aus erneuerbaren Energien wurde nach Maßgabe des Greenhouse Gas Protocols bei der Berechnung der spezifischen Emissionen als emissionsfrei klassifiziert. Bei der Berechnung der absoluten Emissionen wird die CO2-Emissionsmenge, die durch den Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien weniger emittiert wird, separat ausgewiesen. Der Energiebedarf eines Terminals hängt maßgeblich von den wasserseitig umgeschlagenen und mit den Verkehrsträgern Bahn und Lkw landseitig transportierten Containern ab. Als Bezugsgröße zur Bestimmung der spezifischen CO2-Emissionen verwendet die HHLA im Einklang mit den Empfehlungen der EEEG-Arbeitsgruppe (European Economics Environment Group) die aussagekräftige wasserund landseitige Umschlagleistung in Containern. Die Empfehlungen der EEEG-Arbeitsgruppe werden ebenfalls im Global Logistics Emission Council (GLEC) Framework 2.0 berücksichtigt. Die HHLA hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 die spezifischen CO2-Emissionen - also die CO2-Emissionen je umgeschlagenen Container - um mindestens 30 % zu verringern. Als Basisjahr wurde 2008 festgelegt. Dieses Ziel wurde 2019 mit einem Wert von 38,7 % (im Vorjahr: 31,7 %) deutlich überschritten. Die spezifischen CO2-Emissionen sanken 2019 im Vergleich zum Vorjahr um 10,3 %.
Im Berichtsjahr hat sich die HHLA ein neues Klimaschutzziel gesetzt: Bis 2030 sollen die absoluten CO2-Emissionen um mindestens 50 % gesenkt werden, bis 2040 möchte die HHLA klimaneutral wirtschaften. Als Basisjahr wurde 2018 festgelegt.

Als Bestandteil der mit dem Vorstand vereinbarten Zielvorgaben geht der Drei-Jahres-Durchschnitt der jährlichen spezifischen CO2-Emissionsentwicklung in die Vorstandsvergütung ein. Dabei wurde ein Zielkorridor festgelegt, dessen Erreichen eine entsprechende Tantieme auslöst. Corporate Governance, Vergütungsbericht
Unter Berücksichtigung des Einsatzes von Strom aus erneuerbaren Energien, der zu einer Verminderung der CO2-Emissionen um 23.834 t führte, sanken die absoluten CO2-Emissionen von 170.346 t um 3.160 t bzw. 1,9 % (im Vorjahr: 167.186 t). Dieser Rückgang der CO2-Emissionen wurde trotz steigender Umschlag- und Transportleistungen sowie Eigentraktion erzielt. Zudem flossen die CO2-Emissionen des zum zweiten Halbjahr 2018 übernommenen Terminalbetreibers HHLA TK in Estland erstmalig in die Erhebung ein. Die weiter gestiegene Eigentraktionsleistung der elektrisch betriebenen umweltfreundlichen METRANS-Mehrsystemlokomotiven zeigt sich in einer Zunahme des Traktionsstromverbrauchs um 3,6 GWh. Die traktionsbedingten CO2-Emissionen sanken im Vorjahresvergleich um 2.255 t, insbesondere da für den Traktionsstrom in Österreich Strom aus erneuerbaren Energien eingesetzt wird. Auch bei den vier von der HHLA betriebenen reinen Containerterminals sanken die CO2-Emissionen trotz leichter Steigerung der umgeschlagenen Mengen. Im Berichtsjahr wurde mit 63.936 t 7,1 % bzw. 4.8741 weniger CO2 als im Vorjahr emittiert (im Vorjahr: 59.062 t). Dabei wurde der Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien bereits berücksichtigt. Durch Dritte veranlasste und durchgeführte Tätigkeiten auf unseren Anlagen, die CO2 emittieren, werden nicht erfasst.

Der Container Terminal Altenwerder (CTA) wurde als weltweit erster Containerterminal als klimaneutral durch den TÜV Nord zertifiziert. Für die Klimaneutralität werden alle nicht vermeidbaren CO2-Emissionen in Höhe von 20.9631, die durch den Containerumschlag entstehen einschließlich der Scope-3-Emissionen durch Kompensationsprojekte nach Gold Standard ausgeglichen.
Im Berichtsjahr wurde mit dem Produkt HHLA Pure der vom TÜV Nord zertifizierte klimaneutrale Umschlag und Transport von Containern eingeführt. Für dieses Produkt werden die durch Umschlag und Transport im HHLA-Netzwerk entstandenen CO2-Emissionen durch Kompensationsprojekte ausgeglichen.
Verschiedenste Projekte zur Energieeffizienzsteigerung und damit zur Senkung der CO2-Emissionen wurden im Berichtsjahr innerhalb einzelner HHLA-Gesellschaften durchgeführt. Dazu zählt der Austausch vorhandener Geräte wie z. B. Anlagen zur unterbrechungsfreien Stromversorgung gegen energieeffizientere, die temporäre, bedarfsgerechte Abschaltung Strom verbrauchender Komponenten oder die Schulung von Beschäftigten.
| 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | |
| Diesel, Benzin und Heizöl in Mio. Liter | 26,3 | 26,6 | 27,4 | 28,4 | 28,0 |
| Erdgas in Mio. m 3 | 2,3 | 2,4 | 3,6 | 4,4 | 8,0 |
| Strom 1 in Mio. kWh | 138,3 | 139,6 | 135,6 | 135,9 | 123,2 |
| davon Strom aus erneuerbarer Energie | 76,1 | 73,2 | 82,8 | 78,9 | 78,7 |
| Fahrstrom in Mio. kWh | 130,3 | 150,0 | 157,5 | 181,4 | 185,0 |
| Fernwärme in Mio. kWh | 3,2 | 3,6 | 3,6 | 3,7 | 3,6 |
| Fernwärmeeinspeisung 2 in Mio. kWh | - | - | - | 10,9 | 33,3 |
Energieverbrauch 2019 für Heizöl, Erdgas und Fahrstrom geschätzt (vorläufig)
1
Strom ohne Fahrstrom
2
Durch hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK-)Anlage erzeugt (vorläufig)
Ein langfristig höherer Stromanteil am Energieträgermix des Konzerns ermöglicht den verstärkten Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien und damit substanzielle CO2-Reduzierungen. Hierfür setzt die HHLA auf eine weitere Elektrifizierung ihrer Geräte und Maschinen auf den Terminals. Damit werden die Anlagen nicht nur emissions- und lärmärmer, sondern benötigen auch weniger Wartungsaufwand. Der Strombedarf für alle selbst genutzten Bürogebäude und Werkstätten in Hamburg sowie für den CTA, für das rein elektrisch betriebene Lagerkransystem am Container Terminal Burchardkai (CTB) sowie für die Bahnkräne an den Containerterminals Burchardkai und Tollerort wird aus erneuerbaren Energien gedeckt. Im Berichtsjahr wurden zusätzliche Mengen an Strom aus erneuerbaren Energien beschafft, maßgeblich um CO2-Emissionen aus dem Betrieb eines Blockheizkraftwerks zu kompensieren. Durch diese Maßnahmen wurden die CO2-Emissionen im Berichtsjahr um 23.834 t verringert (im Vorjahr: 22.812 t). Am Container Terminal Tollerort (CTT) produzierte eine durch den Energieversorger Hamburg Energie Solar errichtete und betriebene Photovoltaikanlage im Berichtsjahr 108.280 kWh CO2-freien Strom.
Energieeffiziente Geräte, Anlagen, Maschinen und Prozesse senken nicht nur die lokalen Emissionen, sondern führen auch zu ökonomischen Vorteilen. Die HHLA setzt daher bei Neu- und Ersatzinvestitionen besonders auf den Einsatz von energieeffizienten und schadstoffarmen Maschinen und Geräten. Im Jahr 2019 wurde die Flotte von rein elektrisch betriebenen Pkws auf 89 Fahrzeuge (im Vorjahr: 81) ausgebaut. Die E-Fahrzeuge der HHLA werden mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben und fahren lokal emissionsfrei, leise und wartungsarm. Jährlich werden mehr als 550.000 km mit den Elektrofahrzeugen zurückgelegt und so etwa 175 t weniger CO2 emittiert.
Im Rahmen des Umstiegs auf emissionsarme oder lokal emissionsfreie Maschinen und Geräte wurden im Berichtsjahr insgesamt 49 Van-Carrier (Portalhubwagen) und Automated Guided Vehicles (AGVs) neu in Betrieb genommen. Von den 49 Fahrzeugen entfallen 37 auf rein elektrisch betriebene AGV's und 12 auf schadstoffreduzierte Van-Carrier (Portalhubwagen). Erstmals wurden bei den Van-Carriern mehrere Fahrzeuge mit innovativer Hybridtechnologie übernommen. Diese Fahrzeuge verfügen über einen deutlich kleineren und verbrauchsärmeren Verbrennungsmotor in Kombination mit einem großen Akku. Im Zusammenspiel mit den elektrisch betriebenen Radnabenmotoren ergeben sich Kraftstoffeinsparungen in einer Größenordnung von mehr als 15 %. Die rein elektrisch angetriebenen AGVs sind mit schnellladefähigen Lithium-Ionen-Akkus ausgestattet. Sie ersetzen dieselbetriebene AGVs. Neben dem Umstieg auf emissionsarme oder lokal emissionsfreie Maschinen und Geräte auf den Hafenterminals setzte die Metrans ihre Flottenexpansion mit der Bestellung von zehn Mehrsystemlokomotiven fort, die im grenzüberschreitenden Güterverkehr in Mittel- und Osteuropa zum Einsatz kommen. Die Auslieferung der Lokomotiven, die für den Einsatz in Österreich, Tschechien, Deutschland, Ungarn, Polen und der Slowakei zugelassen sind, startete bereits. Eine weitere emissionsarme Hybridlokomotive für den schweren Rangierverkehr wurde bestellt.
Die IT-gestützte optimierte Stellplatzzuweisung für Container minimiert darüber hinaus Fahrstrecken für Geräte, senkt damit den Energieverbrauch und vermindert Lärmemissionen. Die Verwendung runderneuerter Reifen für verschiedene Umschlaggeräte oder die Vor-Ort-Reinigung von verwendeten Ölen und deren Wiedereinsatz verbessern ebenfalls die Ressourcennutzung.
Das bestehende nach DIN ISO 50001 zertifizierte Energiemanagementsystem, welches alle HHLA-Gesellschaften mit nennenswertem Energieverbrauch in Deutschland und Polen umfasst, wurde im Berichtsjahr ohne Beanstandungen auditiert.
Ressourcenschonendes Handeln der HHLA zeigt sich beim Abfallmanagement und beim Einsatz von recyceltem Baumaterial für die Instandhaltung der Terminalflächen. Beim Abfallmanagement setzt die HHLA so weit wie möglich auf Abfallvermeidung und Abfalltrennung, um wiederverwendbare Abfälle in den Ressourcenkreislauf zurückzugeben. Die Menge einzelner Abfallarten kann dabei aufgrund unterschiedlicher Umschlagmengen an den verschiedenen Terminals der HHLA von Jahr zu Jahr stark variieren.
Die Abfallmenge, ohne die Abfälle aus Bauvorhaben, sank im Berichtsjahr an den Standorten in Deutschland um 9,7 % auf 8.328 t (im Vorjahr: 9.221 t). Mehr als doppelt so stark sank die Abfallmenge der als gefährlich klassifizierten Abfälle, der sich im Berichtszeitraum um 20,8 % auf 1.5001 verringerte (im Vorjahr: 1.8951)
Der absolut größte Rückgang der Abfallmenge wurde bei der Abfallart Fruchtabfälle verzeichnet. Bei dieser Abfallart handelt es sich um nicht mehr zum Verzehr oder zur Weiterverarbeitung geeignete Fruchtabfälle wie Bananen oder Ananas. Auf diese Mengenentwicklung hat die HHLA keinen Einfluss, da diese zu entsorgende Abfallart überwiegend bereits für den Vertrieb ungeeignet in Hamburg ankommt. Diese Abfallart stellt mit 30,6 % den größten Anteil der insgesamt Abfallmenge. Die Fruchtabfälle verringerte sich im Jahresvergleich um 826 t auf 2.547 t (im Vorjahr: 3.373 t). Der überwiegende Anteil davon in Höhe von 1.552 t wurde in einer externen Biogasanlage für die Stromproduktion genutzt. Auf diese Weise wurden 2019 fast 280.000 kWh Strom CO2-frei produziert.
Die Menge des Gewerbeabfalls blieb mit 1.112 t und einer leichten Zunahme um 1,4 % nahezu konstant, genauso wie die drittgrößte Abfallart gemischte Metalle mit 1.0441 und einem Rückgang um 1,2 %. Bei dieser Abfallart handelt es sich z. B. um nicht mehr einsatzfähige Stahlseile von Containerbrücken oder Lagerkränen. Diese Abfallart wird vollständig in den Recyclingkreislauf zurückgeführt. Verpackungen aus Papier und Pappe verzeichneten im Vorjahresvergleich einen Rückgang um 13,1 % auf 695 t und stellten die viertgrößte Abfallart dar.
Bei den als gefährlich klassifizierten Abfällen belief sich die Menge an Schlämmen aus Öl-/ Wasserabscheidern auf 524 t (im Vorjahr: 1.065 t). Diese Abfallart entsteht primär bei der Reinigung von Portalhubwagen (Van-Carriern) und anderen Großgeräten mit Hochdruckreinigern und stellt die fünftgrößte Abfallart dar. Der signifikante Rückgang um knapp 51 % im Vergleich zum Vorjahr ist auf die ausgeweitete Nutzung einer Wasseraufbereitungsanlage am Container Terminal Burchardkai zurückzuführen.
Mit einer Menge von 3991 stellt die Abfallart Restmüll die sechstgrößte Abfallart dar. Bei dem zu entsorgenden Alt- und Bauholz konnte im Berichtsjahr ein Rückgang um 13 % oder 55 t auf 3591 erzielt werden.
Der größte direkte Materialeinsatz der HHLA ist nach dem Energieeinsatz der Einsatz von Baustoffen. Hier werden zur Instandhaltung bestehender Terminalflächen und zur Flächenertüchtigung bestehender Flächen, die einer anderen Verwendung zugeführt werden, recycelte Baustoffe eingesetzt. Im Vorjahresvergleich erhöhte sich der Einsatz recycelter Baustoffe um 48 % auf 31.5661. Dabei entfiel der größte Anteil in Höhe von 35,5 % mit 11.195 t auf die Einbringung von Müllverbrennungsofen-Schlacke. Davon wurden 10.222 t für die nachhaltige Flächensanierung am Container Terminal Altenwerder eingesetzt. Den zweitgrößten Anteil mit 34,1 % und 10.759 t hatten Baustoffe aus Asphaltrecycling, gefolgt von MüllverbrennungsanlagenSchlacke, die mit Zement gebunden wird und beim Ausbau der Fläche für das Lagerkransystem eingebracht wurde. Dabei wurden 8.170 t entsprechend 25,9 % der Recyclingbaustoffe eingesetzt. 4,6 % bzw. 1.442 t der eingesetzten Recyclingbaustoffe entfielen auf ein Betonmineralgemisch.

Wasser wird im HHLA-Konzern hauptsächlich für die Reinigung von Großgeräten und Containern sowie für die Hygiene der Beschäftigten verbraucht. Der Wasserverbrauch des operativen Betriebs stieg 2019 in Deutschland, Estland, Polen, der Slowakei, Tschechien und der Ukraine im Vergleich zum um 1,6 % auf 98.895 m 3 (im Vorjahr: 97.344 m 3) an. Dieser leichte Anstieg ist insbesondere auf den 2019 erstmals ganzjährig erfassten Terminalbetreiber HHLA TK zurückzuführen. Wasser wird an den HHLA-Standorten aus dem öffentlichen Versorgungsnetz bezogen.

HHLA-Standorte: Deutschland, Estland, Polen, Tschechien, Slowakei und Ukraine
Mensch und Organisation stehen im Zentrum der Personalarbeit. Kompetente und leistungsstarke Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die Basis unseres Erfolgs. Langfristige qualitative und quantitative Personalplanungs- und Personalentwicklungsstrategien sind am Standort Hamburg gesellschaftsübergreifend angelegt. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Fach-, Führungs- und Projektkarrieren und der mögliche Wechsel zwischen den unterschiedlichen Karrierepfaden sind ein zentrales Ziel der Personalstrategie. Ebenso bilden die vielfältigen Optionen zur lebensphasenorientierten Gestaltung des Verhältnisses von Privat- zu Berufsleben sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung der Arbeitszeitsysteme eine wesentliche Grundlage der dauerhaften Betriebszugehörigkeit der HHLA-Beschäftigten.
Das Personalmanagement ist auf Vorstandsebene verankert und wird dort als zentrale Ressortfunktion wahrgenommen. Diese Organisationsstruktur stellt sicher, dass konzernweit strategische Vorgaben auch personalwirtschaftlich abgedeckt werden können. Die Fachabteilung stellt für alle Berufsgruppen und Hierarchiestufen der deutschen Gesellschaften passende Angebote zur Personal- und Organisationsentwicklung bereit. Die Förderung und Entwicklung der Leistungsfähigkeit der Fach- und Führungskräfte erfolgt dabei systematisch und wird kontinuierlich durch das Personalmanagement begleitet. Gleiches gilt für alle Organisationsentwicklungsmaßnahmen.
Das Diversity-Management ist seit mehreren Jahren im strategischen Personalmanagement verankert. Die HHLA ist überzeugt, dass ein ausgewogenes Verhältnis der verschiedenen Kulturen, Geschlechter und Altersgruppen die Voraussetzung für ein erfolgreiches unternehmerisches Handeln bildet. Ziel ist es, diese Vielfalt in allen Gesellschaften abzubilden. Dies gilt insbesondere auch bei der Bildung von temporären gesellschaftsübergreifenden Arbeits- bzw. Projektgruppen.
Zum Jahresende 2019 beschäftigte die HHLA insgesamt 6.296 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die Zahl um 359 Personen bzw. um 6,0 %. Darüber hinaus setzte die HHLA im Jahresmittel durchschnittlich 753 Beschäftigte der Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft ein (im Vorjahr: 760).
Als Bestandteil der mit dem Vorstand vereinbarten Zielvorgaben geht der Drei-Jahres-Durchschnitt der jährlichen Beschäftigungsentwicklung in die Vorstandsvergütung ein. Dabei wurde ein Zielkorridor festgelegt, dessen Erreichen eine entsprechende Tantieme auslöst.
Corporate Governance, Vergütungsbericht
Weitere Angaben zur Entwicklung des Personalbestands werden ausführlich im Lagebericht erläutert. Personal, Personalbestand
Im Jahr 2019 investierte die HHLA am Standort Hamburg insgesamt 4,6 Mio. € (im Vorjahr: 4,6 Mio €) in die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Zum 31. Dezember 2019 wurden in Deutschland 66Auszubildende in sechs unterschiedlichen Berufen und 18 Studierende in sieben dualen Studiengängen ausgebildet. 32 % aller 84 Auszubildenden und Studierenden waren Frauen. Bei den Studierenden lag der Frauenanteil 2019 bei 50% (im Vorjahr: 54 %).
Weitere Angaben zur Personalstruktur werden ausführlich im Lagebericht erläutert. Personal, Personalstruktur
Als Bestandteil der mit dem Vorstand vereinbarten Zielvorgaben geht der Drei-Jahres-Durchschnitt der jährlichen Entwicklung des Aufwands für Erstausbildungen, betriebliche Qualifizierungen und Weiterbildung im Verhältnis zur Beschäftigtenzahl in die Vorstandsvergütung ein. Dabei wurde ein Zielkorridor festgelegt, dessen Erreichen eine entsprechende Tantieme auslöst. Corporate Governance, Vergütungsbericht
Alle Weiterbildungsangebote der HHLA dienen der bedarfsgerechten Weiterentwicklung der fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenz der Fach- und Führungskräfte. Ein Schwerpunkt liegt in der Qualifizierung der Führungskräfte. Hier steht die Befähigung zur Steuerung immer komplexer werdender Systeme im Mittelpunkt. Agile Methoden und die Befähigung zur Arbeit in komplexen Projekten setzen den zentralen Fokus der Mehrzahl aller Angebote.
Alle internen Seminare werden abteilungs- und gesellschaftsübergreifend angeboten. Unter anderem wird so das Verständnis der Belegschaft für die unterschiedlichen Aufgaben sowie Rollen und Funktionen in den unterschiedlichen Geschäftsfeldern im Konzern gefördert.
In Kooperation mit dem maritimen competenzcentrum (ma-co) wurde auf Basis des Qualifizierungschancengesetzes die interne Weiterbildungsreihe "Zukunftslotse" konzipiert, damit Fach- und Führungskräfte gezielt qualifiziert werden, um Innovationsprozesse und die digitale Transformation im HHLA-Konzern zu begleiten. An der ersten Auflage nehmen 18 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teil. Die Weiterbildungsreihe wird systematisch ausgebaut, damit die Veränderungskompetenz der Belegschaft im digitalen Wandel gestärkt wird.
Die operativen Personalbedarfe im Containerumschlag werden durch eigene Qualifizierungsmaßnahmen gedeckt. Viele dieser Qualifizierungsmaßnahmen erfolgen im 1 : 1-Ausbildungsverhältnis auf den Umschlaggeräten oder an den operativen IT-Systemen im Echtbetrieb. Durch die kontinuierliche Weiterentwicklung der operativen Umschlagprozesse ergibt sich daneben auch ein kontinuierlicher Bedarf an praxisnahen und handlungsorientierten Weiterqualifizierungen. Die Qualifizierungsangebote für operative Führungskräfte dienen sowohl der internen Organisationsentwicklung durch die Veränderung der Führungskultur als auch der Vermittlung von fachlichen und methodischen Inhalten.
Im Berichtszeitraum wurden insgesamt über 641 ein- bis mehrtägige Veranstaltungen realisiert. Davon wurden durch die eigenen Ausbilderinnen und Ausbilder über 509 Qualifizierungen als interne gewerbliche Weiterbildungen mit 2.899 Ausbildungstagen durchgeführt. Im Rahmen des internen segmentübergreifenden Seminarangebots wurden zusätzlich 132 ein- bis mehrtägige Veranstaltungen mit 1.075 Teilnehmertagen organisiert. Der Frauenanteil lag bei 38 % (im Vorjahr: 36 %).
Das Angebot an Ausbildungsplätzen und dualen Studienplätzen orientiert sich an der Personalplanung der Gesellschaften am Standort Hamburg. Der Schwerpunkt liegt in den technischen und gewerblichen Berufsfeldern.
Um weiterhin geeignete Bewerberinnen und Bewerber in den sogenannten MINT-Berufen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) zu gewinnen, wurden die Kooperationen mit Berufsschulen, Fachgymnasien und Stadtteilschulen weiter intensiviert. Damit sich dabei der Anteil der weiblichen Auszubildenden in den MINT-Berufen weiter erhöht, wurden in den technischen Ausbildungsberufen insbesondere Praktikumsplätze für Schülerinnen angeboten. Die Berufsfelder, in denen ausgebildet wird, werden auf Ausbildungsmessen und in Diskussionen in Schulklassen durch die Fachbereiche mit Beteiligung von Auszubildenden vorgestellt. Im Jahr 2019 wurden zehn Messen im Großraum Hamburg mitgestaltet.
Zur Vorbereitung auf zukünftige Anforderungen in den Arbeitsfeldern der HHLA ist es notwendig, die Ausbildung durch ausbildungsbegleitende Angebote zu unterstützen. Neben den fachspezifischen Themen lernen die Auszubildenden und dual Studierenden von Beginn an interdisziplinäre Zusammenarbeit kennen. In den ausbildungsbegleitenden Angeboten übernehmen die Auszubildenden und dual Studierenden Verantwortung und lernen lösungsorientiertes Vorgehen. Digitale Kompetenzen werden auch im Rahmen eines agilen Projektmanagements und der Auseinandersetzung mit neuen Technologien - wie beispielsweise Augmented Reality oder 3D-Druck - gefördert.
Das mit dem maritimen competenzcentrum (ma-co) gemeinsam entwickelte Seminar "Interkulturelle Kompetenz im Arbeitsalltag" ist ein in die Ausbildung bei der HHLA fest integrierter Bestandteil geworden. Die sozialen Kompetenzen der Auszubildenden und dual Studierenden werden gestärkt, ihre Persönlichkeitsentwicklung und das Verständnis für andere Kulturen gefördert. Zudem absolvierten zwei dual Studierende ein Praktikum an den Terminals in Odessa und Tallinn. Des Weiterem hatten sich acht Auszubildende und dual Studierende in unterschiedlichen Ländern der Welt an Volunteering-Projekten der internationalen Studenten-Organisation AIESEC beteiligt.
Für 87,2 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland sind die Entgelt- und Arbeitsbedingungen in Tarifverträgen geregelt (im Vorjahr: 88,9 %).
Im Mai 2019 einigten sich die Tarifvertragsparteien - der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e. V. (ZDS) und die Gewerkschaft ver.di - auf tabellenwirksame Anhebungen ab 1. Juni 2019 um 2,7 % bei einer zwölfmonatigen Laufzeit für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe. Abschlüsse ähnlicher Größenordnung wurden auch für weitere Entgelttarifverträge des HHLA-Konzerns in Deutschland getätigt.
Die Beurteilungssysteme in den deutschen Gesellschaften bestehen aus Bottom-up- und Top-down-Komponenten. Sie sind zum Teil durch Tarifverträge geregelt, enthalten variable Vergütungsbestandteile und sind mit Qualifizierungsverpflichtungen für das Unternehmen und die Beschäftigten verbunden.
Der ROCE - die Rendite auf das eingesetzte Kapital - ist auch eine wesentliche Bestimmungsgröße für die variablen Vergütungsbestandteile der Führungskräfte und außertariflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Ermittlung erfolgsabhängiger Vergütungskomponenten auf Leitungsebenen erfolgt auf mehrjähriger Basis. Dadurch wird der Fokus auf nachhaltige, langfristige Ziele zusätzlich verstärkt.
Die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten, wird zunehmend von allen Beschäftigtengruppen und Hierarchieebenen in Deutschland in Anspruch genommen, um die individuelle Arbeitszeit an die unterschiedlichen Lebensphasen anzupassen. Teilzeit ist damit ein wesentliches Instrument zur Bindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Unternehmen. Die Anpassung der Arbeitszeit unterstützt die Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Pflege von nahen Angehörigen oder beim Ausüben von ehrenamtlichen Tätigkeiten. Im Jahr 2019 wurde von insgesamt 245 Beschäftigten die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung in Anspruch genommen (im Vorjahr: 191), dies sind 54 Beschäftigte mehr als 2018. Die Teilzeitquote bei der HHLA in Deutschland erhöhte sich somit zum Jahresende 2019 auf 6,8% (zum 31. Dezember 2019: 5,5 %). Der Anteil der Männer mit einer Teilzeitbeschäftigung ist auf 33,5 % gestiegen (im Vorjahr: 30,9 %). In der kaufmännisch geprägten Holding (ohne Auszubildende) betrug der Anteil an Teilzeitkräften 18,6 % (im Vorjahr: 16,8 %).

Mit der Unterzeichnung des Tarifvertrags zur betrieblichen Altersversorgung zum HHLA-Kapitalplan hat die betriebliche Altersversorgung der HHLA eine grundlegende Neuausrichtung und Weiterentwicklung erfahren. Mit der Einführung des neuen Systems im Jahr 2018 haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei der Planung ihrer Lebensarbeitszeit erhalten. Sowohl individuelle Vorruhestandslösungen als auch verschiedene Optionen für Kapitalauszahlungen zum Ruhestand steigern die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung aus Sicht der Beschäftigten deutlich. Bestehende Ansprüche aus Modellen wie beispielsweise dem Lebensarbeitszeitkonto und der sogenannten Hafenrente wurden in den HHLA-Kapitalplan überführt. Durch die Bündelung dieser Ansprüche in einem System wird die HHLA zudem den gestiegenen Anforderungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Thema Transparenz noch besser gerecht. Im Jahr 2019 profitierten über die Hälfte der berechtigten Beschäftigten von dieser Regelung zur Altersvorsorge.
Weitere personalbezogene Angaben werden ausführlich im zusammengefassten Konzernlagebericht unter dem Abschnitt Personal erläutert.
Die körperliche Unversehrtheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Beschäftigten von Fremdfirmen sowie der Kunden, Lieferanten und Gäste ist vorrangiges Anliegen der HHLA und wird durch umfangreiche Präventionsmaßnahmen und -richtlinien sichergestellt. Die Arbeitssicherheit soll kontinuierlich weiter verbessert werden und wird als eine wesentliche Führungsaufgabe betrachtet. Dazu werden im Hinblick auf Frühindikatoren für die Notwendigkeit von Fördermaßnahmen für die Gesundheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch die psychischen Belastungen bewertet.
Im Rahmen der steten Verbesserung setzt die HHLA moderne Technologien ein: So nutzt die HHLA ein softwaregestütztes Arbeitsschutzmanagementsystem als Kontrollinstrument zur Überprüfung aller Ziele und Maßnahmen.
Mit dem Ziel, das Unfallrisiko weiter zu senken und das Bewusstsein der Beschäftigten und der Führungskräfte für den Arbeitsschutz zu vertiefen, werden an den Standorten der HHLA-Betriebe regelmäßig Arbeitsschutzkampagnen und Workshops beispielsweise zu den Themen Brandschutz, Gefahrstoffe und Ergonomie durchgeführt. Zur Erstellung einer aussagekräftigen Unfallstatistik werden die Unfälle aller HHLA-Betriebe in Hamburg berücksichtigt und in einem einheitlichen Berichtssystem erfasst. Hierzu zählen auch die Unfälle, die in keinem direkten Zusammenhang mit dem Containerumschlag stehen (z. B. Werkstattbetriebe). Die Ursachen für Veränderungen oder Schwankungen werden sorgfältig analysiert, um rechtzeitig strukturierte Maßnahmen zur Vorbeugung ergreifen zu können.
Im Jahr 2019 ereigneten sich in den Gesellschaften am Standort Hamburg, bei denen die HHLA eine Beteiligung von mehr als 50 % hält, 77 meldepflichtige Unfälle ohne Wegeunfälle (im Vorjahr: 83). Dies entspricht einem Rückgang von 7,2 %.
Im Rahmen der Gesundheitsförderung verfolgt die HHLA das Ziel, betriebliches Gesundheitsmanagement alltags- und praxistauglich zu konzipieren und die Maßnahmen gleichzeitig systematisch in die Unternehmensprozesse einzubinden.
Im Jahr 2019 wurde das Verbundprojekt GESIOP (Gesundheitsmanagement aus interorganisationaler Perspektive) abgeschlossen. Die HHLA engagierte sich aktiv als Praxispartner am vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Projekt MEgA (Maßnahmen und Empfehlungen für die gesunde Arbeit von morgen). Der BMBF-Förderschwerpunkt hat das Ziel, anwendungsorientierte Ansätze für eine präventiv gesundheitsorientierte Arbeitsgestaltung zu entwickeln und in die Praxis zu transferieren. Im Projekt GESIOP werden Konzepte und Tools zur Einschätzung der Qualität des eigenen betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) entwickelt. Gemeinsam mit den anderen Projektpartnern und Universitäten beteiligte sich die HHLA im Anschluss an die aktive Projektarbeit an der Schlusskonferenz und der Abschlusspublikation, um ihre Lernerfahrungen aus dem Projekt einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Im Projektverlauf implementierte die HHLA einen konzernweiten Prozess zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen sowie eine anschließende Wirksamkeitskontrolle von Maßnahmen, die in einem Pilotprojekt überprüft wurde. Die gewonnenen Erkenntnisse flossen in eine konzernweit bindende Verfahrensanweisung ein, die seit 2019 im Konzern gültig ist. Darüber hinaus wurden im Zuge des Projekts weitere Kooperationen mit Unternehmen aus dem Gesundheitssektor vertieft.
Ein weiteres Beispiel für die Gesundheitsförderung der HHLA ist die Kooperation mit dem Start-up 25ways, das eine digitale Mobilitätsplattform entwickelt hat. Mit diesem Pilotprojekt fördert die HHLA die Nutzung gesundheitsorientierter und umweltfreundlicher Verkehrsmittel für den individuellen Weg zur Arbeit. Mit unterschiedlichen Angeboten, wie beispielsweise kostenfreien Testzeiten für verschiedene Fahrradtypen, motiviert sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu neuen, gesundheitsfördernden Verhaltensweisen. Zusätzlich unterstützt das Unternehmen die Kampagne "Mit dem Rad zur Arbeit" der AOK.
Mithilfe gezielter Kommunikations- und Informationsstrategien hat sich die HHLA außerdem für die bestehenden Gesundheitsangebote wie beispielsweise die Sozialberatung oder die Grippeschutzimpfungen engagiert. Dies hat zu einer deutlich gesteigerten Wahrnehmung dieser Angebote seitens der Beschäftigten geführt.
Die bereits an allen Standorten etablierten Gesundheitstage, an denen es immer wechselnde Schwerpunkte und Themen zum Ausprobieren und Informieren gibt, stoßen nach wie vor auf ein großes Interesse.
Etwa jeder zehnte Arbeitsplatz in Hamburg ist mit dem Warenumschlag im Hamburger Hafen verbunden. Der Hafen und die damit verflochtenen Wirtschaftszweige sind somit zentrale Arbeitgeber für die Metropolregion Hamburg. Die HHLA wickelt über drei Viertel des Containerumschlags bzw. mehr als die Hälfte des Gesamtumschlags in Tonnen in Hamburg ab. Die HHLA versteht sich daher als integraler Teil der wirtschaftlichen Entwicklung in der Metropolregion Hamburg und ist sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung, auch an allen anderen Standorten, bewusst.
Die HHLA steht in regelmäßigem Austausch mit ihren Interessengruppen. Nachhaltigkeitsstrategie Darüber hinaus fördert das Unternehmen eine Reihe von Bildungsprojekten zu den Themen Hafen und Logistik.
Die Zusammenhänge von Hafen, Logistik und Wasser zu erkennen führt zum Verstehen der weltweiten Arbeitsteilung und der Bedeutung nachhaltigen Handelns. Die HHLA konzentriert sich bei der Unterstützung von Bildungsprojekten auf das von ihr mitinitiierte Bildungsangebot "Hafen-Scouts". Die HHLA, das Hafenmuseum und das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung haben bereits 2015 das Projekt erfolgreich initiiert. Es vermittelt Schülerinnen und Schülern der vierten Klassen den Transport von Gütern rund um die Welt, die Funktionsweise des Hafens und Berufsbilder im Hafen. Im Berichtsjahr kamen mehr als 1.400 Schülerinnen und Schüler durch dieses Bildungsprojekt auf die HHLA-Anlagen.
Neben diesem Bildungsprojekt organisierte die HHLA im Berichtsjahr u. a. die mit hochkarätigen Experten besetzte Veranstaltung "Was kommt neben dem Container? Transportströme im digitalen Wandel".
Der Hamburger Hafen als mit Abstand größter Hafen Deutschlands bietet Arbeitsplätze für insgesamt mehr als 165.000 direkt und indirekt Beschäftigte in der Metropolregion Hamburg. Er ist damit einer der wichtigsten Wirtschaftsfaktoren in ganz Norddeutschland und spielt als Drehscheibe des internationalen Warenverkehrs eine überaus wichtige Rolle für das gesamte ökonomische System Deutschlands. Die HHLA will dauerhaft zum gesellschaftlichen Wohlstand an allen ihren Standorten beitragen.
Die Nettowertschöpfung erhöhte sich im Geschäftsjahr 2019 um 5,9 % auf 715,8 Mio. € (im Vorjahr: 676,0 Mio. €). Die Wertschöpfungsquote lag mit 50,7 % in etwa auf dem Vorjahresniveau (im Vorjahr: 50,8 %).
| in Mio. € | 2019 | 2018 | Veränd. |
| Beschäftigte | 523,3 | 487,1 | 7,4 % |
| Gesellschafter | 137,1 | 138,5 | - 1,0 % |
| Öffentliche Hand | 49,1 | 45,1 | 8,8 % |
| Darlehensgeber | 6,3 | 5,3 | 17,7 % |
| Gesamt | 715,8 | 676,0 | 5,9 % |
Die Nettowertschöpfung dient als Indikator für den volkswirtschaftlichen Mehrwert der Geschäftstätigkeit. Sie errechnet sich aus dem Produktionswert abzüglich sämtlicher Vorleistungen und Abschreibungen. Die Wertschöpfung verteilt sich auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Gesellschafter, öffentliche Hand (Steuern) sowie Darlehensgeber. Der größte Teil entfiel mit 523,3 Mio. € und einem Anteil von 73,1 % auf die Beschäftigten.


Seit ihrer Gründung im Jahr 1885 agiert die HHLA aus dem Selbstverständnis eines Start-ups heraus. Ohne Innovationen und dem Antrieb, sich fortlaufend mit neuen Trends und Technologien auseinander zu setzen, wäre der Weg der HHLA nicht erfolgreich gewesen. Heute beschäftigt sich das Unternehmen im Wesentlichen mit den Möglichkeiten, die sich aus der Automatisierung und Digitalisierung für die moderne Logistik ergeben. Forschung und Entwicklung
Die HHLA strebt in ihren Beziehungen gegenüber Geschäftspartnern ein von Integrität, Fairness, Verantwortung und Nachhaltigkeit geprägtes Verhältnis an. Zur Minimierung von Risiken, die zu Beginn und im Verlauf von Geschäftsbeziehungen auftreten können, führt die HHLA derzeit konzernweit ein Business-Partner-Screening-System ein. Das System ermöglicht eine wiederkehrende risikobasierte Analyse und Bewertung von Geschäftsbeziehungen und möglicher Maßnahmen zur Reduktion von Risiken. Einkauf und Materialwirtschaft
Die HHLA erwartet insbesondere auch von ihren Lieferanten, eine auf den vorstehenden Werten basierende Unternehmenspolitik sicherzustellen und sich an alle zur Anwendung kommenden Gesetzesvorgaben zu halten. Vor diesem Hintergrund führt die HHLA momentan konzernweit einen Supplier Code of Conduct ein, in dem die wesentlichen Verhaltensgrundsätze zusammengefasst werden.
Der nachhaltige Erfolg eines Unternehmens setzt verantwortungsbewusstes und rechtlich einwandfreies Verhalten voraus. Compliance, d. h. die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien, ist daher ein wesentlicher Bestandteil der HHLA-Corporate-Governance. Erklärung zur Unternehmensführung Dies wird als primäres Ziel bei der HHLA durch Errichtung, Koordination und fortlaufende Weiterentwicklung eines konzernweiten Compliance-Management-Systems (CMS) angestrebt. Ein weiteres Ziel ist es dabei, die wesentlichen Compliance-Risiken zu identifizieren, fortlaufend zu bewerten und durch Implementierung geeigneter Maßnahmen und Prozesse zu minimieren. Darüber hinaus setzt sich das CMS zum Ziel, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des HHLA-Konzerns für die Beachtung der in ihrem Arbeitsbereich einschlägigen Rechtsvorschriften und internen Richtlinien zu sensibilisieren und damit auch ein entsprechendes Risikobewusstsein bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu schaffen. Hierdurch soll Compliance-Verstößen vorgebeugt werden.
Die Funktionen im HHLA-CMS werden zentral durch einen Konzern-Compliance-Beauftragten wahrgenommen, der an das für Compliance zuständige Vorstandsmitglied - derzeit der Arbeitsdirektor bzw. Personalvorstand - und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats berichtet, sowie dezentral durch lokale Compliance-Ansprechpartner und -Beauftragte, die an den Konzern-Compliance-Beauftragten berichten.
Kern des HHLA-CMS ist ein Verhaltenskodex, der übergeordnete Grundsätze zu Compliance-relevanten Themen, z. B. faires Verhalten im Wettbewerb sowie Umgang mit Interessenkonflikten und sensiblen Unternehmensinformationen, über gesetzliche Standards hinaus formuliert. Der Verhaltenskodex der HHLA ist online unter www.hhla.de/compliance abrufbar.
Ein weiteres wesentliches Themengebiet im Verhaltenskodex ist die Vermeidung von Korruption. Die HHLA ist im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Geschäftspartnern und Amtsträgern der unterschiedlichsten Ebenen vor allem in Deutschland sowie in Zentral- und Osteuropa und Asien in fortlaufendem Kontakt. Ziel der das Thema Antikorruption weiter vertiefenden Richtlinie ist es, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Hilfestellung zur Beurteilung von möglichen Situationen mit einer potenziellen Korruptionsrelevanz in ihrem täglichen Arbeitsleben zu geben und damit einen wirksamen Beitrag zur Prävention von korrupten Handlungen und den damit verbundenen Folgen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie das Unternehmen zu leisten. Mit der Antikorruptionsrichtlinie wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das notwendige Wissen über die Annahme und Gewährung von Vorteilen gegenüber Geschäftspartnern und Amtsträgern vermittelt und anhand von praktischen Beispielen veranschaulicht.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gemäß dem Verhaltenskodex verpflichtet, Hinweise auf Fehlverhalten im Unternehmen weiterzugeben. Auch für Dritte besteht die Möglichkeit, Hinweise über die Compliance-Hotline zu geben. Alle Mitteilungen werden vertraulich behandelt und können anonym erfolgen. Darüber hinaus wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch gemäß der Antikorruptionsrichtlinie erwartet, bei Zweifeln oder Verdachtsmomenten Rat einzuholen bzw. Verstöße zu melden.
Durch Schulungen und unternehmensinterne Medien werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fortlaufend wichtige Inhalte des Verhaltenskodex sowie auch weiterführende Themen wie z. B. die Korruptionsvermeidung und das von ihnen erwartete Verhalten im Rahmen der Antikorruptionsrichtlinie vermittelt. Im Berichtszeitraum wurden schwerpunktmäßig HHLA-Beschäftigte mit internationaler Beratungstätigkeit sowie im Einkauf zum Thema Korruptionsvermeidung geschult.
Die Anzahl aufgetretener Fälle wird fortlaufend anhand eines internen Berichtssystems im Rahmen des CMS dokumentiert und überwacht, um ggf. z. B. bei einem Anstieg die Risikobewertung entsprechend anzupassen und mit geeigneten Maßnahmen, wie verstärkter Kommunikation und Prozessanpassungen im internen Kontrollsystem, reagieren zu können.
Die Verantwortung jedes Einzelnen bei der Einhaltung von behördlichen, berufsgenossenschaftlichen und gesetzlichen Bestimmungen im eigenen Unternehmen und bei den Vertragspartnern ist zusätzlich in den intern gültigen HHLA-Einkaufsrichtlinien in Kombination mit den extern gültigen HHLA-Einkaufsbedingungen geregelt. Im Vordergrund stehen dabei die Analyse und die Bewertung der Lieferantenbeziehungen hinsichtlich Zuverlässigkeit, Qualität, Innovationskraft, Kostenstruktur, wirtschaftlicher Stabilität, Arbeitssicherheit, Nachhaltigkeit und Compliance. Durch die hierauf basierende Auswahl der Lieferanten wird auch ein Beitrag zur Korruptionsprävention geleistet. Einkauf und Materialwirtschaft
Im Berichtszeitraum wurde mit der Einführung eines IT-basierten Business-Partner-Screening-Systems begonnen, mit dem eine risikobasierte Prüfung von Geschäftspartnern der HHLA u. a. hinsichtlich integren Verhaltens im internationalen Geschäftsverkehr ermöglicht wird. Geschäftspartner
Rechtmäßiges und von Integrität geleitetes Handeln unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beinhaltet auch die Wahrung der Menschenrechte. Die HHLA ist ausschließlich mit Standorten in Europa vertreten und über 95 % der Lieferanten der HHLA kommen aus Staaten der Europäischen Union, in denen die Einhaltung der Menschenrechte oberstes Gebot und durch lokale und europäische Gesetze geregelt ist. Darüber hinaus finden die Prinzipien des UN Global Compact ihren Niederschlag im Verhaltenskodex und in den weiterführenden Richtlinien der HHLA, wie z. B. der Arbeitsschutzrichtlinie. Der Verhaltenskodex als übergeordnetes Regelwerk greift u. a. die folgenden Prinzipien auf:
| ― |
Integrität als zentraler Wert sowie das Bekenntnis zur Vielfalt und die Ablehnung jeglicher Form von Diskriminierung im Umgang miteinander |
| ― |
Vorgaben zum rechtmäßigen Verhalten, insbesondere zur Vermeidung von Korruption gegenüber Geschäftspartnern und Amtsträgern |
| ― |
Schutz der Gesundheit der Beschäftigten und ihre Sicherheit am Arbeitsplatz. Arbeitssicherheit wird bei der HHLA großgeschrieben und wir haben den Anspruch, hierbei auch in Zukunft führend zu sein |
| ― |
Schutz der Umwelt und nachhaltiges Wirtschaften, Förderung des Umweltbewusstseins und Beschleunigung der Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien durch die Nachhaltigkeitsstrategie der HHLA. Nachhaltigkeitsstrategie |
Weiterhin fördert die HHLA aktiv die Gestaltung der betrieblichen Mitbestimmung und wahrt dabei die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen.
Das von der HHLA derzeit im Bereich Third Party Compliance eingeführte Business-Partner-Screening-System zur risikoorientierten Prüfung von Geschäftspartnern trägt auch im Bereich Menschenrechte zur frühzeitigen Erkennung möglicher Risiken bei. Bei der ebenfalls anlaufenden Einführung eines Lieferantenkodex ist ausdrücklich auch die Einhaltung der Menschenrechte mit umfasst.
Wir haben den zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach §§ 289b Abs. 3 und 315b Abs. 3 HGB der HHLA AG, Hamburg, (im Folgenden die "Gesellschaft") für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 (im Folgenden der "nichtfinanzielle Bericht") einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des nichtfinanziellen Berichts in Übereinstimmung mit §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB.
Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur nichtfinanziellen Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen nichtfinanziellen Angaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines nichtfinanziellen Berichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Angaben ist.
Wir haben die deutschen berufsrechtlichen Vorschriften zur Unabhängigkeit sowie weitere berufliche Verhaltensanforderungen eingehalten.
Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen - insbesondere der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) sowie des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen IDW Qualitätssicherungsstandards 1 "Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis" (ID QS 1)-an und unterhält dementsprechend ein umfangreiches Qualitätssicherungssystem, das dokumentierte Regelungen und Maßnahmen in Bezug auf die Einhaltung beruflicher Verhaltensanforderungen, beruflicher Standards sowie maßgebender gesetzlicher und anderer rechtlicher Anforderungen umfasst.
Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über die Angaben in dem nichtfinanziellen Bericht abzugeben.
Nicht Gegenstand unseres Auftrags ist die Beurteilung von externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen, auf die im nichtfinanziellen Bericht verwiesen wird.
Wir haben unsere betriebswirtschaftliche Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): "Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information", herausgegeben vom IAASB, durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit begrenzter Sicherheit beurteilen können, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass der nichtfinanzielle Bericht der Gesellschaft für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB aufgestellt worden ist.
Bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt:
| ― |
Verschaffung eines Verständnisses über die Struktur der Nachhaltigkeitsorganisation und über die Einbindung von Stakeholdern |
| ― |
Befragung relevanter Mitarbeiter, die in die Aufstellung des nichtfinanziellen Berichts einbezogen wurden, über den Aufstellungsprozess, über das auf diesen Prozess bezogene interne Kontrollsystem sowie über Angaben im nichtfinanziellen Bericht |
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Identifikation wahrscheinlicher Risiken wesentlicher falscher Angaben in dem nichtfinanziellen Bericht |
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Analytische Beurteilung von Angaben im nichtfinanziellen Bericht |
| ― |
Abgleich von Angaben mit den entsprechenden Daten im Konzernabschluss und Konzernlagebericht |
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Beurteilung der Darstellung der Angaben |
Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass der nichtfinanzielle Bericht der Gesellschaft für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB aufgestellt worden ist.
Wir erteilen diesen Vermerk auf Grundlage des mit der Gesellschaft geschlossenen Auftrags. Die Prüfung wurde für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt und der Vermerk ist nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt.
Der Vermerk ist nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-)Entscheidungen treffen. Unsere Verantwortung besteht allein der Gesellschaft gegenüber. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung.
Frankfurt, den 23. März 2020
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Nicolette Behncke
ppa. Meike Beenken
Wirtschaftsprüfer
Großschiff, das mindestens 330 Meter lang und/oder 45 Meter breit ist. Dieser Schiffstyp nimmt besonders auf den Relationen zwischen Fernost und Nordeuropa immer stärker zu.
Vollautomatisches, fahrerloses Transportfahrzeug, das auf dem HHLA Container Terminal Altenwerder die Container zwischen den Containerbrücken an der Wasserseite und dem Blocklager bewegt.
Bei der HHLA werden auf den Containerterminals Altenwerder und Burchardkai automatisierte Blocklager zur kompakten und effizienten Stapelung von Containern eingesetzt. Diese bestehen aus mehreren Lagerblöcken. Transport und Stauen der Boxen übernehmen Portalkräne.
Schiff, das sowohl Container als auch rollende Ladung (siehe RoRo) transportieren kann.
Krananlage zum Be- und Entladen von Containerschiffen; um die stetig größer werdenden Schiffe abzufertigen, sind auch die jeweils neuen Containerbrücken in Höhe und Länge ihrer Ausleger deutlich gewachsen.
Zubringerschiff, das kleinere Mengen von Containern auf Häfen weiterverteilt. Von Hamburg aus wird vor allem die Ostseeregion mit Feedern bedient.
bezeichnet das Einzugsgebiet eines Hafens.
Terminal, der als Umschlagknotenpunkt Ladung bündelt und weiterverteilt. Solche Hub-Terminals betreiben die Bahngesellschaften der HHLA in Budapest, Ceska Trebova, Dunajska Streda, Posen und Prag.
Transport unter Nutzung mehrerer Verkehrsträger (Wasser Schiene, Straße), der die jeweils spezifischen Vorteile kombiniert.
Nordeuropäische Küste, an der im weiteren geografischen Sinn alle nordeuropäischen Überseehäfen von Le Havre bis Hamburg liegen. Zu den vier größten Häfen zählen Hamburg, Bremerhaven, Rotterdam und Antwerpen.
Kran, der seinen Arbeitsbereich wie ein Portal überspannt. Wird er im Blocklager eingesetzt, heißt er auch Lagerkran oder im Bahnumschlag Bahnkran.
Die Abkürzung steht für "roll-on/roll-off" und bezeichnet ein Ladeverfahren für Güter, die in ein oder von einem Schiff gerollt bzw. gefahren werden. Bei der rollenden Ladung handelt es sich meist um Kraftfahrzeuge oder Lkws, aber auch Projektladungen werden rollend auf speziellen Aufliegern transportiert.
Zug, der mit einer gleichbleibenden Wagengarnitur auf derselben Strecke hin- und herpendelt, aufwändiges Rangieren entfällt. Die HHLA-Bahngesellschaften setzen Shuttlezüge zwischen den Seehäfen und den Hub-Terminals(Hinterland) ein.
Tonnenschweres Greifwerkzeug einer Containerbrücke oder eines Krans, mit dem ein Container angehoben oder abgesetzt wird.
siehe TEU
Eine hocheffiziente Containerbrücke, die in einer einzigen Bewegung zwei 40- oder vier 20-Fuß-Container gleichzeitig löschen oder laden kann. Die HHLA setzt solche Brücken am Container Terminal Burchardkai ein.
In der maritimen Logistik versteht man darunter eine Anlage für den Umschlag von Gütern auf verschiedene Verkehrsträger.
Genormter 20-Fuß-Standardcontainer, der als Maßeinheit zur Zählung von Containermengen dient. Ein 20-Fuß-Standardcontainer ist 6,06 Meter lang, 2,44 Meter breit und 2,59 Meter hoch.
Fortbewegung von Zügen durch Lokomotiven
Leistungskennziffer im Bahnverkehr, die sich aus dem Produkt von transportierter Menge und zurückgelegter Strecke ergibt
Fahrzeug zum Transport von Containern auf den Terminals. Der Fahrer bewegt seinen Van-Carrier über den Container, hebt diesen an und kann ihn in bis zu vier Lagen übereinanderstapeln
Leistungsorientierte Pensionsverpflichtung der am Stichtag erdienten und bewerteten Pensionsansprüche von aktiven und ausgeschiedenen Mitarbeitern inklusive wahrscheinlicher künftiger Änderung von Renten und Gehältern.
Durchschnittliches langfristiges Nettoanlagevermögen (immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagevermögen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) + durchschnittliches kurzfristiges Nettoumlaufvermögen (Vorräte + Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen).
Wirtschaftliche Finanzschulden (Pensionsrückstellungen + lang- und kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen + lang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten - Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente, kurzfristige Einlagen und Forderungen gegenüber der HGV (Cash Pool)) / EBITDA.
Ergebnis vor Zinsen und Steuern.
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen.
Ergebnis vor Steuern.
Eigenkapital / Bilanzsumme.
Anteiliger Jahresüberschuss eines Gemeinschaftsunternehmens oder eines assoziierten Unternehmens, geht in das Finanzergebnis in der Gewinn- und Verlustrechnung ein.
Zinserträge - Zinsaufwand +/- Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen +/- sonstiges Finanzergebnis.
International Accounting Standards.
International Financial Reporting Standards.
Werthaltigkeitstest nach IFRS.
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sowie in immaterielle Vermögenswerte.
Aufwendungen, die erbracht werden müssen, um finanzielle Mittel als Eigenkapital oder Fremdkapital in Anspruch nehmen zu können.
Gemäß Literatur IFRS-Kennzahlen: EBIT - Steuern + Abschreibungen - Zuschreibungen +/- Veränderung langfristige Rückstellungen (exkl. Zinsanteil) +/- Gewinn/Verlust aus Abgang des Sachanlagevermögens + Veränderung Working Capital.
EBIT / ø Betriebsvermögen.
Ökonomisches Gesetz, das besagt, dass Produktionssteigerungen mit Verringerungen der Stückkosten einhergehen.
Erlöse aus dem Verkauf, der Vermietung oder Verpachtung und aus erbrachten Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und Umsatzsteuer.
Produktionswert - Vorleistungen (Materialaufwand, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen); die erzielte Wertschöpfung verteilt sich auf die Anspruchsberechtigten des HHLA-Konzerns wie die Beschäftigten, Gesellschafter, Darlehensgeber oder die Kommune.
Berichterstattung Gesamtjahr 2019 Analysten-Telefonkonferenz
Quartalsmitteilung Januar - März 2020 Analysten-Telefonkonferenz
Hauptversammlung
Halbjahresfinanzbericht Januar - Juni 2020 Analysten-Telefonkonferenz
Quartalsmitteilung Januar - September 2020 Analysten-Telefonkonferenz
Hamburger Hafen und Logistik AG
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Thies Rätzke
Oliver Lassen
| in Mio. € | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 |
| Umsatzerlöse | |||||
| Teilkonzern Hafenlogistik | 1.111,0 | 1.146,0 | 1.220,3 | 1.258,5 | 1.350,0 |
| Teilkonzern Immobilien | 36,5 | 37,0 | 37,9 | 39,3 | 40,2 |
| Konsolidierung | - 5,7 | - 6,0 | - 6,4 | - 6,6 | - 7,6 |
| HHLA-Konzern | 1.141,8 | 1.177,7 | 1.251,8 | 1.291,1 | 1.382,6 |
| EBITDA | |||||
| Teilkonzern Hafenlogistik | 261,2 | 265,3 | 274,5 | 297,8 | 358,7 |
| Teilkonzern Immobilien | 20,2 | 21,1 | 21,3 | 20,7 | 23,9 |
| Konsolidierung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| HHLA-Konzern | 281,4 | 286,4 | 295,8 | 318,5 | 382,6 |
| EBITDA-Marge in % | 24,6 | 24,3 | 23,6 | 24,7 | 27,7 |
| EBIT | |||||
| Teilkonzern Hafenlogistik | 141,1 | 147,6 | 156,6 | 188,4 | 204,4 |
| Teilkonzern Immobilien | 15,2 | 16,0 | 16,3 | 15,5 | 16,5 |
| Konsolidierung | 0,3 | 0,3 | 0,3 | 0,3 | 0,3 |
| HHLA-Konzern | 156,5 | 164,0 | 173,2 | 204,2 | 221,2 |
| EBIT-Marge in % | 13,7 | 13,9 | 13,8 | 15,8 | 16,0 |
| Konzernjahresüberschuss | 95,8 | 105,1 | 105,9 | 138,5 | 137,1 |
| Konzernjahresüberschuss nach Anteilen anderer Gesellschafter | 66,7 | 73,0 | 81,1 | 112,3 | 103,3 |
| Cashflow/Investitionen/Abschreibungen | |||||
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | 195,3 | 234,6 | 275,5 | 232,7 | 322,7 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | - 130,2 | - 48,9 | - 131,2 | - 203,4 | - 193,8 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | - 82,7 | - 122,4 | - 119,0 | - 31,5 | - 176,9 |
| Investitionen | 145,5 | 138,3 | 142,6 | 141,3 | 224,9 |
| Abschreibungen | 124,9 | 122,4 | 122,6 | 114,2 | 161,4 |
| Vermögen und Schulden | |||||
| Langfristiges Vermögen | 1.305,8 | 1.329,0 | 1.348,0 | 1.446,9 | 2.124,4 |
| Kurzfristiges Vermögen | 444,6 | 483,9 | 487,3 | 526,0 | 485,7 |
| Eigenkapital | 580,6 | 570,8 | 602,4 | 614,8 | 578,9 |
| Eigenkapitalquote in % | 33,2 | 31,5 | 32,8 | 31,2 | 22,2 |
| Pensionsrückstellungen | 415,6 | 460,5 | 448,9 | 448,9 | 503,2 |
| Sonstige langfristige Schulden | 563,6 | 567,6 | 544,9 | 665,7 | 1.246,6 |
| Kurzfristige Schulden | 190,6 | 214,0 | 239,1 | 243,4 | 281,3 |
| Dynamischer Verschuldungsgrad | 2,7 | 2,6 | 2,3 | 2,5 | 4,0 |
| Bilanzsumme | 1.750,4 | 1.812,9 | 1.835,3 | 1.972,9 | 2.610,0 |
| Personal | |||||
| Beschäftigtenzahl per 31. Dezember | 5.345 | 5.528 | 5.581 | 5.937 | 6.296 |
| Leistungsdaten | |||||
| Containerumschlag in Mio. TEU | 6,6 | 6,7 | 7,2 | 7,3 | 7,6 |
| Containertransport in Mio. TEU | 1,3 | 1,4 | 1,5 | 1,5 | 1,6 |
HAMBURGER HAFEN UND LOGISTIK AKTIENGESELLSCHAFT
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