Hamburger Hafen und Logistik AktiengesellschaftHamburgKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021GESCHÄFTSBERICHT 2021 HAMBURGER HAFEN UND LOGISTIK AKTIENGESELLSCHAFTSegmente der HHLAContainerscrollen
Auf den HHLA-Containerterminals werden Schiff, Bahn und Lkw zur effizienten Transportkette verknüpft. Die Hamburger Terminals bilden die wichtigste europäische Drehscheibe zwischen Asien und Mittel- und Osteuropa. Darüber hinaus betreibt die HHLA einen Containerterminal im ukrainischen Odessa, im estnischen Tallinn sowie im italienischen Triest. Intermodalscrollen
Die Bahngesellschaften der HHLA betreiben ein umfassendes Transport- und Terminalnetzwerk für Containertransporte und verbinden Häfen an Nord- und Ostsee sowie der nördlichen Adria mit ihrem Hinterland. Umfuhren per Lkw im Hamburger Hafen runden das Dienstleistungsportfolio ab. Wesentliche Kennzahlenscrollen
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Die HHLA bündelt in diesem Segment eine breite Palette von hafennahen Dienstleistungen wie Massengut-, Fahrzeug- und Fruchtlogistik. Geschäftsaktivitäten zur Prozessautomatisierung, additive Fertigung oder luftgestützte Logistikdienstleitungen ergänzen das Leistungsspektrum. Zudem vermarktet die HHLA ihr Know-how bei Infrastruktur- und Projektentwicklung weltweit. Immobilienscrollen
Mit der langfristig angelegten Entwicklung der denkmalgeschützten Speicherstadt sowie des Fischereihafenareals am Altonaer Elbufer verfolgt die HHLA eine marktgerechte und auf Nachhaltigkeit ausgelegte Quartiersentwicklung. Wesentliche Kennzahlenscrollen
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1 Vor Konsolidierung zwischen den Teilkonzernen
An unsere AktionäreAngela Titzrath Vorstandsvorsitzende Sehr geehrte Damen und Herren,mit dem Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine ist der Krieg nach Europa zurückgekehrt. Auf das Schärfste haben wir diesen völkerrechtswidrigen Akt verurteilt. Als Betreiber einer Terminalanlage im Hafen von Odessa gilt unsere Fürsorge zuallererst unseren Beschäftigten. Für die Versorgung der Ukraine ist der Hafen am Schwarzen Meer von existenzieller Bedeutung. Wir tun deshalb alles, um unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort zu unterstützen und den Betrieb wiederaufzunehmen, sobald dies möglich ist. "Der Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine hat den Krieg nach Europa zurückgebracht. Diesen völkerrechtswidrigen Akt verurteilen wir auf das Schärfste." Als Logistiker sind wir es gewohnt, mit besonderen Herausforderungen umzugehen. In den vergangenen zwei Jahren war es die Coronavirus-Pandemie, die uns viel abverlangte. Umso erfreulicher ist, dass wir das Geschäftsjahr 2021 erfolgreich abschließen konnten. Konzern-Umsatz und Betriebsergebnis (EBIT) liegen mit 1.465,4 Mio. € (+ 12,7 %) bzw. 228,2 Mio. € (+ 84,7 %) nicht nur deutlich über dem Vorjahr, sondern haben sogar auch unsere zuletzt im Oktober 2021 angepasste Jahresprognose übertroffen. Gestützt wurde diese positive Entwicklung durch die unterjährig deutlich erhöhten Lagergelderlöse in Folge von anhaltenden Störungen der globalen Lieferketten mit massiven Schiffsverspätungen. Diese führten zu längeren Verweildauern und zusätzlichen Bewegungen von Containern auf den Hamburger Terminals der HHLA. Eben diese Situation bedurfte einer besonderen gemeinsamen Kraftanstrengung von unseren Mitarbeitern, Mitarbeiterinnen und dem Management. Wichtige Häfen in Asien, Amerika und Europa mussten aufgrund von COVID-19-Infektionen zeitweise ihren Betrieb einstellen, wodurch die globalen Lieferketten massiv gestört wurden. Auf den Anlagen der HHLA war die Betriebsstabilität dagegen jederzeit gewährleistet. Dabei haben unsere Beschäftigten Herausragendes geleistet, wofür ihnen unser Dank gilt. Unsere auf Wachstum, Nachhaltigkeit und Stärkung der Zukunftsfähigkeit ausgerichtete Strategie trägt Früchte. Im vergangenen Jahr haben wir unsere Position im europäischen Wettbewerb weiter stärken können. Beispielhaft steht dafür die Vereinbarung mit COSCO SHIPPING Ports Limited (CSPL), einer Tochter der chinesischen Reederei COSCO, über eine Minderheitsbeteiligung am Container Terminal Tollerort (CTT). Der CTT wird zu einem sogenannten "Preferred Hub" in Europa, also einem bevorzugten Umschlagpunkt von COSCO. Dieser Schritt ist angesichts der Veränderungen notwendig, denen logistische Wertschöpfungsketten heute unterliegen. Weltweit sind Häfen mit immer größer werdenden Schiffen, Preisdruck, steigenden Effizienzanforderung und einem wachsenden regionalen und überregionalen Konkurrenzdruck konfrontiert. Wichtig wie nie zuvor ist deshalb eine stabile Kundenbindung. Durch exzellente Servicequalität, hohe Verlässlichkeit und qualitative, nachhaltige Produkte gilt es mehr denn je, den Erwartungen der Kunden gerecht zu werden. Das wollen wir auch im Hafen von Triest tun, wo wir im vergangenen Jahr den Betrieb auf unserem Terminal aufgenommen haben. Auch die kontinuierliche Erweiterung unseres Netzwerks dient dem Ziel, auf Kundeanforderungen mit passgenauen Angeboten reagieren zu können. Deshalb bauen wir im ungarischen Zalaegerszeg einen weiteren Hub-Terminal für unsere Bahntochter Metrans. Unser europäisches intermodales Netzwerk umfasst damit 17 eigene und weitere assoziierte Terminals und ist ein wichtiger Teil der Seidenstraße. Unser Geschäft beschränkt sich nicht mehr nur auf den Umschlag und den Transport von Containern. Im Sinne unserer strategischen Handlungsfelder haben wir auch im Geschäftsjahr 2021 neue Wachstumsfelder anvisiert. So haben wir das Projekt HHLA Hydrogen Network gestartet, mit dem wir uns aktiv in das bundesweite Netzwerk zur Entwicklung der Wasserstofftechnologie einbringen. Von unseren Ergebnissen im Geschäftsjahr 2021 profitieren auch unsere Aktionärinnen und Aktionäre. Die Zustimmung der Hauptversammlung am 16. Juni 2022 vorausgesetzt, werden wir eine Dividende in Höhe von 75 Cent je A-Aktie ausschütten. Die Folgen des Krieges in der Ukraine, aber auch der Pandemie werden uns im Geschäftsjahr 2022 herausfordern. Unseren Kunden, den Verbrauchern und Unternehmen, und auch Ihnen, unseren Anteilseignern, versichern wir ungeachtet dessen: Auf die HHLA ist auch in schwierigen Zeiten Verlass.
Ihre Angela Titzrath, Vorstandsvorsitzende Mitglieder des VorstandsTorben SeeboldArbeitsdirektorPersonalmanagement Einkauf und Materialwirtschaft Arbeitsschutzmanagement Recht und Versicherung (einschließlich Compliance) Jens HansenChief Operating OfficerContainer Betrieb Container Technik Informationssysteme Angela TitzrathVorstandsvorsitzendeContainer Vertrieb Segment Intermodal Segment Logistik Unternehmensentwicklung Unternehmenskommunikation Nachhaltigkeit Dr. Roland LappinFinanzvorstandFinanzen und Controlling (einschließlich Organisation) Investor Relations Revision Segment Immobilien Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2021 die ihm nach Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung und Deutschem Corporate Governance Kodex (DCGK) zugewiesenen Aufgaben pflichtgemäß mit der gebotenen Sorgfalt wahrgenommen. Wir haben die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht, die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens sowie wesentliche Einzelmaßnahmen beratend begleitet und uns von der Recht-, Ordnungs- und Zweckmäßigkeit der Unternehmensführung sowie des eingerichteten Risikomanagements überzeugt. Zusammenarbeit mit dem VorstandDer Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Der Vorstand informierte uns regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Entwicklungen, insbesondere die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, die Unternehmensplanung, grundsätzliche Fragen der Unternehmenspolitik und der Strategie, Investitionsvorhaben und die Personalsituation. Maßnahmen, die nach Gesetz, Satzung oder der Geschäftsanweisung für den Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats oder eines seiner Ausschüsse bedürfen, wurden jeweils rechtzeitig vorgelegt. Der Aufsichtsrat bzw. die entsprechenden Ausschüsse haben diesen Maßnahmen nach eigener Prüfung und Erörterung mit dem Vorstand jeweils zugestimmt. Als Aufsichtsratsvorsitzender stand ich auch zwischen den Sitzungen in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand, insbesondere der Vorstandsvorsitzenden, und wurde über die Planung und Strategie, die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage, wesentliche Geschäftsvorfälle, die Risikolage und das Risikomanagement sowie die Compliance informiert. Die Arbeit des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2021 vier ordentliche und zwei Sondersitzungen abgehalten. Regelmäßige Gegenstände der ordentlichen Sitzungen sind die laufende Umsatz-, Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung sowie die aktuelle Geschäftslage des Unternehmens und der einzelnen Segmente, jeweils einschließlich der Risikolage, des Risikomanagements sowie der Compliance. Der Vorstand berichtete in den Sitzungen über die wirtschaftliche, finanzielle und strategische Situation der Gesellschaft und des Konzerns, die Strategie des Unternehmens sowie über wesentliche Entwicklungen und Ereignisse. Außerdem haben wir uns im Berichtszeitraum regelmäßig mit den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Betrieb und die Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage des Unternehmens befasst. Die weiteren Schwerpunkte der Sitzungen im Berichtszeitraum lassen sich wie folgt zusammenfassen: Schwerpunkte der Bilanzsitzung am 22. März 2021 waren turnusgemäß die Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses der HHLA einschließlich der Sparteneinzelabschlüsse für die A- und S-Sparte, des Konzernabschlusses einschließlich der Teilkonzernabschlüsse, des zusammengefassten Lageberichts der HHLA und des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats, der Berichte über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und zwischen der A- und der S-Sparte und des gesonderten nichtfinanziellen Berichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2020, sowie die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung 2021 einschließlich des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands und des Wahlvorschlags für die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021. Wie bereits im Vorjahr haben wir dabei - nicht zuletzt aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie - gemeinsam mit dem Vorstand entschieden, der Hauptversammlung am 10. Juni 2021 vorzuschlagen, ein Wahlrecht der A-Aktionäre hinsichtlich des Erhalts ihrer Dividende in bar oder anteilig in neuen A-Aktien (sog. Wahl- oder Aktiendividende) zu beschließen. Vertreter des Abschlussprüfers nahmen an der Sitzung teil, berichteten über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung und standen für Fragen zur Verfügung. Außerdem haben wir uns in dieser Sitzung ausführlich mit der Minderheitsbeteiligung der COSCO SHIPPING Ports Limited an dem Containerterminal Tollerort bzw. der HHLA Container Terminal Tollerort GmbH befasst und dieser nach eingehender Erörterung eine grundsätzliche Zustimmung erteilt. Weitere Themen der Sitzung betrafen Restrukturierungsmaßnahmen im Segment Container, ein Investitionsprojekt im Bereich Intermodal, die Erteilung einer Prokura und Vorstandsangelegenheiten. In unserer zweiten regulären Sitzung am 28. Mai 2021 haben wir uns mit der anstehenden Hauptversammlung und der Vorbereitung der Wahl- oder Aktiendividende befasst. Weitere Schwerpunkte der Sitzung waren die Beteiligung der COSCO SHIPPING Ports Limited am Container Terminal Tollerort, der Stand der Restrukturierungsmaßnahmen im Segment Container, der Abschluss eines Nachtrags zu einem bestehenden Flächenmietvertrag mit der Hamburg Port Authority AöR als Vermieter und eine Beteiligung an der H2Global Stiftung im Zuge der Wasserstoffinitiativen der HHLA. Schließlich haben wir uns in dieser Sitzung mit der Entwicklung der Marktgegebenheiten und deren Auswirkungen auf die HHLA befasst, insbesondere der Entwicklung der Frachtraten und den pandemiebedingten Störungen bzw. Verzögerungen in den globalen Lieferketten. In der Sondersitzung am 2. Juli 2021 haben wir uns schwerpunktmäßig mit der Umsetzung und Abwicklung der Wahl-bzw. Aktiendividende befasst. Schwerpunkte der ordentlichen Sitzung am 31. August 2021 waren neben der Erörterung der aktuellen Geschäftsentwicklung der aktuelle Stand der Beteiligung der COSCO SHIPPING Ports Limited am Container Terminal Tollerort, der Fortgang der Restrukturierungsmaßnahmen im Segment Container und der Stand der Gespräche zu einer möglichen Kooperation mit der EUROGATE-Gruppe und deren Gesellschaftern in der Deutschen Bucht. Außerdem haben wir uns mit einem Beteiligungsprojekt zur Erweiterung des Terminalnetzes der METRANS in Polen befasst. In unserer diesjährigen Strategiesitzung am 27. September 2021 haben wir uns primär mit dem Segment Container und dort insbesondere der Wettbewerbssituation in der Nordrange, der Situation auf Seiten der Reeder und den strategischen Aspekten einer möglichen Kooperation mit der EUROGATE-Gruppe und deren Gesellschaftern in der Deutschen Bucht beschäftigt. Schwerpunkte der letzten regulären Sitzung am 13. Dezember 2021 waren turnusgemäß der Wirtschaftsplan 2022 und die Mittelfristplanung für die Jahre 2023 bis 2026 für den Konzern und die beiden Teilkonzerne, die Ergebnisse der Risiko- und Chanceninventur und die Entsprechenserklärung zum DCGK. Infolge neuer gesetzlicher Vorgaben haben wir in diesem Kontext auch kleinere Anpassungen an der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats und dem Anforderungsprofil für den Aufsichtsrat vorgenommen. Im Rahmen der Planung haben wir den Vorstand für den Teilkonzern Immobilien - auf Empfehlung des Immobilienausschusses - ferner zur Aufnahme von Fremdkapital in Höhe von bis zu 75 Mio. € ermächtigt. Außerdem haben wir in dieser Sitzung der Erweiterung des Terminalnetzes der METRANS in Polen durch den Erwerb eines Intermodalterminals bzw. der Betreibergesellschaft zugestimmt. Schließlich haben wir uns mit Aufsichtsratsangelegenheiten und dem für das Geschäftsjahr 2021 erstmals nach den neuen aktienrechtlichen Vorgaben zu erstellenden Vergütungsbericht befasst. An den ordentlichen Sitzungen nehmen grundsätzlich jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrats und in der Regel auch die Mitglieder des Vorstands teil, wobei der Aufsichtsrat regelmäßig auch ohne den Vorstand tagt, insbesondere, wenn Vorstandsangelegenheiten oder aufsichtsratsinterne Themen erörtert werden. Bei den Berichterstattungen des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat bzw. der Prüfungsausschuss zudem jeweils auch Gelegenheit, Themen in Abwesenheit des Vorstands mit dem Abschlussprüfer zu erörtern. Die Präsenz bei den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Berichtszeitraum lag bei durchschnittlich rund 90,3 %. Die individuellen Teilnahmequoten finden Sie am Ende dieses Berichts. Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern sind im Berichtszeitraum nicht aufgetreten. Bei der Abstimmung über den Nachtrag zum Flächenmietvertrag mit der Hamburg Port Authority AöR hat sich Herr Rieckhof aufgrund seiner Position als Staatsrat der Behörde für Wirtschaft und Innovation vorsorglich der Stimme enthalten. Dem Aufsichtsrat gehören keine ehemaligen Vorstandsmitglieder der Gesellschaft an.
Prof. Dr. Rüdiger Grube, Vorsitzender des Aufsichtsrats Die Arbeit der AusschüsseDer Aufsichtsrat hat mit dem Finanzausschuss, dem Prüfungsausschuss, dem Immobilienausschuss, dem Personalausschuss, dem Nominierungsausschuss und dem Vermittlungsausschuss insgesamt sechs Ausschüsse eingerichtet. Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichten dem Aufsichtsrat in der jeweils nächsten Sitzung über die Ausschussarbeit. Bis auf den Nominierungsausschuss sind alle Ausschüsse paritätisch mit Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt. Erklärung zur Unternehmensführung Der Finanzausschuss hat im Geschäftsjahr 2021 vier Sitzungen abgehalten. Er befasst sich in seinen regulären Sitzungen jeweils mit der Konzernergebnisentwicklung und der allgemeinen Finanz- und Ertragslage des Konzerns sowie - jeweils in der Dezember-Sitzung - mit der Vorprüfung des Wirtschaftsplans für das kommende Jahr und der jeweiligen Mittelfristplanung. Daneben obliegt dem Finanzausschuss die Vorprüfung bedeutender Finanzierungs-, Investitions- und Beteiligungsvorhaben. Schwerpunkte der Arbeit im Berichtszeitraum waren neben den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Vermögens- Finanz- und Ertragslage des Unternehmens verschiedene Beteiligungsprojekte, insbesondere die Beteiligung der COSCO-Gruppe an der HHLA Container Terminal Tollerort GmbH sowie Beteiligungsprojekte der METRANS-Gruppe zur Erweiterung ihres Terminalnetzwerks. Der Prüfungsausschuss hat im Berichtszeitraum fünf Mal getagt. Regelmäßige Gegenstände seiner Arbeit sind vor allem die Prüfung der Rechnungslegung, die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und der Abschlussprüfung sowie die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems und der Compliance einschließlich des Compliance-Management-Systems. Er überwacht die Auswahl des Abschlussprüfers sowie dessen Qualifikation, Effizienz und Unabhängigkeit, die Qualität der Abschlussprüfung und die Zulässigkeit etwaiger vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachter Leistungen (sog. Nichtprüfungsleistungen). Der Prüfungsausschuss hat hierzu einen Katalog nach Art und Umfang grundsätzlich gebilligter Nichtprüfungsleistungen verabschiedet. Der Prüfungsausschuss entscheidet zudem über die externe Prüfung der nichtfinanziellen Erklärungen bzw. Berichte. Zentrale Themen im Berichtszeitraum waren turnusgemäß die Erörterung und Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020, des Halbjahresfinanzberichts 2021 und der Quartalsmitteilungen für das erste und dritte Quartal 2021, die Prüfungstätigkeit der internen Revision, die Festlegung der Prüfungsschwerpunkte für die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2021, die Ergebnisse der Risiko- und Chanceninventur 2021, die Prüfungsplanung der Revision für das Jahr 2022 und die Vorbereitung der Entsprechenserklärung zum DCGK. Darüber hinaus hat sich der Prüfungsausschuss im Berichtszeitraum regelmäßig mit den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Liquiditätssituation des Unternehmens befasst. An den Sitzungen des Prüfungsausschusses nimmt außerdem regelmäßig der Compliance-Beauftragte der HHLA teil und berichtet über seine Tätigkeit sowie aktuelle Entwicklungen. Weitere Teilnehmer, wie z.B. Vertreter des Abschlussprüfers oder der internen Revision, nehmen bei Bedarf an den Sitzungen teil. Der Ausschussvorsitzende steht auch zwischen den Sitzungen in regelmäßigem Kontakt mit dem Abschlussprüfer und dem Finanzvorstand. Der Immobilienausschuss hat im Berichtszeitraum zwei Sitzungen abgehalten. Schwerpunkte seiner Tätigkeit waren -jeweils in Bezug auf den Teilkonzern Immobilien (S-Sparte) - neben der allgemeinen Geschäftsentwicklung die Erörterung und Prüfung des Jahresabschlusses der HHLA einschließlich des Einzelabschlusses der S-Sparte, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020 (März-Sitzung) sowie der Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2022 und die Mittelfristplanung für die Jahre 2023 bis 2026 (Dezember-Sitzung). In diesem Rahmen hat der Immobilienausschuss dem Aufsichtsrat auch empfohlen, einer Ermächtigung zur Aufnahme von Fremdkapital für den Teilkonzern Immobilien in Höhe von bis zu 75 Mio. € zuzustimmen. Der Personalausschuss hat im Berichtszeitraum zwei Mal getagt. Neben der Vorbereitung der anstehenden Personalentscheidungen, insbesondere der Verlängerung der Amtszeit von Herrn Seebold, hat sich der Personalausschuss im Berichtszeitraum - entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den Empfehlungen des DCGK - mit der langfristigen Nachfolgeplanung im Vorstand sowie dem Vergütungssystem für Vorstand und Aufsichtsrat und dem für das Geschäftsjahr 2021 erstmals nach den neuen aktienrechtlichen Vorgaben zu erstellenden Vergütungsbericht befasst. Der Nominierungsausschuss ist im Geschäftsjahr 2021 zwei Mal zusammengetreten, um die anstehenden Neuwahlen der Anteilseignerseite im Aufsichtsrat auf der ordentlichen Hauptversammlung im Juni 2022 vorzubereiten. Wie schon in den Vorjahren bestand im Berichtszeitraum für eine Sitzung des Vermittlungsausschusses kein Anlass. Corporate GovernanceDie Entsprechenserklärung zum DCGK gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) wurde in der Prüfungsausschusssitzung am 8. November 2021 gemeinsam mit dem Vorstand vorbereitet und vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2021 verabschiedet. Die aktuelle Entsprechenserklärung sowie weiterführende Informationen zur Corporate Governance finden Sie in der Erklärung zur Unternehmensführung im Lagebericht. Erklärung zur Unternehmensführung Die aktuelle Entsprechenserklärung und die Erklärungen der Vorjahre sind auch auf der Internetseite der HHLA unter www.hhla.de/corporategovernance zugänglich. Aus- und WeiterbildungDie HHLA unterstützt die Mitglieder des Aufsichtsrats bei der Amtseinführung und bei der Aus- und Weiterbildung. Bei Übernahme des Amts erfolgt in der Regel eine Schulung zur Arbeit des Aufsichtsrats, zu seinen Aufgaben sowie den Rechten und Pflichten der Mitglieder. Je nach Bedarf erfolgen ferner spezielle Einführungen oder Weiterbildungen zur Geschäftstätigkeit der Individuelle Sitzungsteilnahmen der Aufsichtsratsmitglieder 2021scrollen
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HHLA oder zu sonstigen relevanten Themen. Im Rahmen der laufenden Arbeit wird der Aufsichtsrat regelmäßig über relevante aktuelle Themen informiert, z.B. über neue rechtliche Regelungen oder Bilanzierungsstandards. Im Berichtszeitraum betraf dies insbesondere neue rechtliche Vorgaben infolge der Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) und des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (sog. Zweites Führungspositionengesetz - FüPoG II). AbschlussprüfungDie Hauptversammlung vom 10. Juni 2021 hat - im Einklang mit der Empfehlung des Prüfungsausschusses und dem Wahlvorschlag des Aufsichtsrats - die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg (PwC), zum Abschlussprüfer des Jahres- und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 gewählt. Der Prüfungsausschuss hat daraufhin im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und den Empfehlungen des DCGK - insbesondere zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers - den Prüfungsauftrag erteilt und die Prüfungsschwerpunkte vorgegeben. Der Abschlussprüfer hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss der HHLA für das Geschäftsjahr 2021 einschließlich der als Teil des Anhangs dargestellten Sparteneinzelabschlüsse für die A-Sparte (Teilkonzern Hafenlogistik) und die S-Sparte (Teilkonzern Immobilien) nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021 einschließlich der als Teil der Erläuterungen dargestellten Teilkonzernabschlüsse für die A- und die S-Sparte nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den gemäß §315e HGB ergänzend anzuwendenden Vorschriften sowie den zusammengefassten Bericht über die Lage der HHLA und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2021 geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer hat ferner den vom Vorstand der HHLA gemäß § 312 Aktiengesetz (AktG) aufgestellten Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2021 geprüft, über das Ergebnis der Prüfung schriftlich berichtet und den Bericht mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen: "Nach unsererpflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass (1) die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, (2) bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war und (3) bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen." Der Abschlussprüfer hat ferner den vom Vorstand gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung in analoger Anwendung des § 312 AktG erstellten Bericht über die Beziehungen zwischen A- und S-Sparte für das Geschäftsjahr 2021 geprüft, über das Ergebnis der Prüfung schriftlich berichtet und den Bericht mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen: "Nach unsererpflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir,dass (1) dietatsächlichen Angabendes Berichtsrichtig sind, (2) bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war ". Außerdem hat der Abschlussprüfer - wie bereits in den Vorjahren - den zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b ff. bzw. § 315b f. HGB einer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen, über das Ergebnis dieser Prüfung berichtet und einen uneingeschränkten Vermerk erteilt. Schließlich hat der Abschlussprüfer auch den für das Geschäftsjahr 2021 erstmals nach den neuen aktienrechtlichen Vorgaben zu erstellenden Vergütungsbericht über die Anforderungen des § 162 Abs. 3 AktG hinaus einer materiellen Prüfung unterzogen, über das Ergebnis seiner Prüfung berichtet und einen uneingeschränkten Vermerk erteilt. Die genannten Abschlüsse und Berichte sowie die entsprechenden Prüfberichte wurden jeweils unmittelbar nach ihrer Aufstellung und Prüfung allen Mitgliedern des Aufsichtsrats zugänglich gemacht und in den Sitzungen des Prüfungs- und des Immobilienausschusses am 18. März 2022 sowie in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 22. März 2022 jeweils eingehend erörtert. Vertreter des Abschlussprüfers nahmen an den Sitzungen teil, berichteten jeweils über Umfang, Schwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und standen für Fragen zur Verfügung. Sie gingen dabei insbesondere auch auf die im Bestätigungsvermerk beschriebenen besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) und die vorgenommenen Prüfungshandlungen sowie die Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess ein. Schließlich berichteten sie auch über Art und Umfang der sonstigen vom Abschlussprüfer erbrachten Leistungen. Der Prüfungs- und der Immobilienausschuss haben sich im Rahmen der Vorprüfung ausführlich mit dem Prüfungsverlauf, den Prüfungsberichten und den Ergebnissen befasst und dem Plenum nach Abschluss ihrer Prüfung die Billigung der Abschlüsse und Berichte empfohlen. Nach eingehender Auseinandersetzung mit den Prüfungsberichten und -ergebnissen des Abschlussprüfers und den Ergebnissen der Vorprüfung durch die Ausschüsse im Plenum und auf Basis unserer eigenen Prüfung haben wir den Ergebnissen der Abschlussprüfung zugestimmt. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung sind keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss inklusive der Sparteneinzelabschlüsse, den Konzernabschluss inklusive der Teilkonzernabschlüsse sowie den zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 zu erheben. Dementsprechend haben wir den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht in unserer Sitzung am 22. März 2022 gebilligt. Der Jahresabschluss der HHLA für das Geschäftsjahr 2021 ist damit festgestellt. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung sind auch keine Einwendungen gegen die Erklärungen des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Beziehungen zwischen A- und S-Sparte oder gegen den zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht zu erheben. Der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands wurde in den Sitzungen des Prüfungsausschusses - für die A-Sparte - und des Immobilienausschusses -für die S-Sparte- am 18. März 2022 und in der Sitzung des Aufsichtsrats am 22. März 2022 eingehend geprüft und mit dem Vorstand diskutiert. Nach eigener Prüfung - insbesondere unter Berücksichtigung der Ergebnisentwicklung und Finanzplanung sowie der Aktionärsinteressen - werden wir der Hauptversammlung gemeinsam mit dem Vorstand vorschlagen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 eine Dividende von 0,75 € je dividendenberechtigte A-Aktie sowie von 2,10 € je dividendenberechtigte S-Aktie auszuschütten. Personelle VeränderungenIm Vorstand haben wir im Berichtszeitraum die Amtszeit von Herrn Seebold um fünf Jahre verlängert. Ferner hat uns Herr Dr. Lappin darüber informiert, dass er zum 31. Januar 2023 aus dem Vorstand ausscheiden wird. Der Aufsichtsrat hat daraufhin die für eine Nachbesetzung erforderlichen Schritte eingeleitet. Im Aufsichtsrat haben sich im Berichtszeitraum keine personellen Veränderungen ergeben. Erklärung zur Unternehmensführung Abschließend möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich im Namen des Aufsichtsrats bei den Vorstandsmitgliedern und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren tatkräftigen Einsatz in diesem herausfordernden Geschäftsjahr 2021 und bei unseren Aktionären und Geschäftspartnern für das entgegengebrachte Vertrauen zu bedanken.
Hamburg, 22. März 2022 Der Aufsichtsrat Mitglieder des AufsichtsratsProf. Dr. Rüdiger GrubeVorsitzender des AufsichtsratsGeschäftsführender Gesellschafter der Rüdiger Grube International Business Leadership GmbH Berthold BoseStellvertretender VorsitzenderLeiter ver.di-Landesbezirk Hamburg Dr. Norbert KloppenburgBerater für internationale Beteiligungen und Finanzierungen Thomas LütjeDirektor Vertrieb der HHLA Thomas MendrzikAngestellter im technischen Bereich bei der HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH Dr. Isabella NiklasSprecherin der Geschäftsführung der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH Norbert PaulsenVorsitzender des Gemeinschaftsbetriebsrats und des Konzernbetriebsrats der HHLA Sonja PetersenKaufmännische Angestellte am CTB Andreas RieckhofStaatsrat der Behörde für Wirtschaft und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg Dr. Sibylle RoggencampLeiterin des Amtes für Vermögens- und Beteiligungsmanagement in der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg Prof. Dr. Burkhard SchwenkerVorsitzender des Advisory Council der Roland Berger GmbH Maya Schwiegershausen-GüthGewerkschaftssekretärin ver.di Bund Für aktuelle und ausgeschiedene Mitglieder im Berichtszeitraum sowie zur Besetzung der Ausschüsse siehe auch Erklärung zur Unternehmensführung Prof. Dr. Rüdiger GrubeVorsitzender des Aufsichtsrats Die HHLA-AktieWesentliche Kennzahlenscrollen
1 Dividendenvorschlag für 2021
Coronavirus bestimmt das MarktgeschehenTrotz Sorge um Inflation, knapper Rohstoffe und Verwerfungen in den Lieferketten als Folge der Coronavirus-Pandemie zeigten sich die Leitindizes im Börsenjahr 2021 weitgehend unbeeindruckt und erzielten neue Rekordstände. Gleich zu Jahresbeginn sprang der DAX - getragen vom Beginn der Corona-Impfkampagne in Deutschland - über 14.000 Punkte. Auch wenn die Diskussionen um steigende Inflation und weitere Corona-Ansteckungswellen die Stimmung am Kapitelmarkt phasenweise trübten, stieg der DAX beständig weiter an. Im zweiten Quartal etablierte sich der Leitindex oberhalb von 15.000 Punkten. Das Voranschreiten der Impfkampagnen und die Aussicht auf eine wirtschaftliche Erholung gaben den Börsen weiter Auftrieb, so dass der DAX von einem Allzeithoch zum nächsten eilte. Vor dem Hintergrund einer anhaltenden Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) notierte der DAX ungeachtet der im dritten Quartal wieder steigenden Infektionszahlen Mitte November auf einem neuen Allzeithoch von 16.251 Punkten. Die Nachricht über die neue Omikron-Variante des Virus sowie erste Überlegungen seitens der amerikanischen Fed hinsichtlich einer Wende in der Niedrigzinspolitik stoppten den Höhenflug an den Börsen. Zum 31. Dezember 2021 schloss das deutsche Börsenbarometer DAX bei 15.885 Punkten mit einem Plus von 15,8 % gegenüber dem Vorjahr. Auch der SDAX konnte 2021 mit 11,8 % gegenüber dem Vorjahr zweistellig zulegen und schloss bei 14.708 Punkten. HHLA-Aktie von hoher Volatilität geprägtDie HHLA-Aktie entwickelte sich 2021 sehr volatil. Notierte die Aktie Ende Januar noch auf einem Jahrestiefststand von 17,80 €, ernteten die vorläufigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2020 Anfang Februar am Kapitalmarkt Beifall. Der im Zuge der Veröffentlichung der Geschäftsjahreszahlen 2020 gegebene verhaltene Ausblick auf die Geschäftsentwicklung 2021 Ende März führte hingegen zu einem Kurseinbruch. Im Folgenden erholte sich die Aktie und arbeitete sich bis Mitte Juni auf ein Jahreshoch von 22,34 € vor. Die Index-Reform nebst geänderten Kriterien der Deutsche Börse AG führte Anfang September dazu, dass die HHLA aufgrund zu geringer Marktkapitalisierung ihre Zugehörigkeit zum SDAX einbüßte. Dies führte zu einer Reihe von Verkäufen seitens indexgebundener Fonds und brachte die Aktie erneut unter Druck. Bis zur Veröffentlichung der Neunmonatszahlen Mitte November konnte der Kurs zwar wieder etwas zulegen, musste sich zum Jahresende jedoch der allgemeinen Markteintrübung geschlagen geben. Am letzten Handelstag des Jahres schloss die HHLA-Aktie bei 20,56 € und verzeichnete damit noch ein Plus von 11,5 % gegenüber dem Vorjahresschlusskurs. Kursverlauf 2021
Quelle: Datastream Stammdaten HHLA-A-Aktiescrollen
HHLA verlässt den SDAXMit der Umsetzung der DAX-Reform der Deutsche Börse AG änderte sich ab September 2021 auch die Berechnung der Index-Ranglisten. Der Rang basiert damit nur noch auf der Marktkapitalisierung des Streubesitzes eines Unternehmens. Für die Berechnung der HHLA-Marktkapitalisierung werden somit lediglich 31 % der A-Aktien herangezogen. Entsprechend büßte die HHLA-Aktie nach einer ordentlichen Index-Überprüfung der Deutschen Börse am 3. September ihre SDAX-Zugehörigkeit ein. Die HHLA-Aktie hatte sich im Vergleich zu anderen Titeln im SDAX insbesondere im 3. Quartal schwächer entwickelt, war im Marktkapitalisierungs-Rang weiter zurückgefallen und lag zum Verkettungstermin nur noch auf Rang 166 und damit außerhalb des SDAX-Korridors. Die Berichtsanforderungen der HHLA gegenüber der Deutschen Börse und den Anteilseignern ändern sich dadurch nicht. Virtuelle HauptversammlungDie Hauptversammlung fand am 10. Juni 2021 erneut als virtuelle Veranstaltung statt. Die Aktionäre entlasteten Vorstand und Aufsichtsrat der HHLA für das Geschäftsjahr 2020. Zustimmung fand auch der Dividendenvorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand von je 0,45 € je börsennotierte A-Aktie (im Vorjahr: 0,70 €). Die Aktionäre unterstützten zudem erneut den Vorschlag für eine Wahldividende, die den Anteilseignern ermöglicht, ihre Dividende in bar oder in Aktien zu beziehen. Insgesamt schüttete die HHLA an die A-Aktionäre 32,3 Mio. € aus (im Vorjahr: 49,0 Mio. €). Bei der Ermittlung wurde das Ergebnis um die ergebniswirksame Veränderung der Restrukturierungsrückstellung in Höhe von 43 Mio. € bereinigt. Die Ausschüttungsquote lag damit am unteren Ende des Ausschüttungskorridors von 50 bis 70 % des Jahresüberschusses nach Anteilen Dritter. Aufgrund der Bezugsfrist wurde die Dividende an die Aktionäre - in bar oder Aktien - am 6. Juli 2021 dem Depot gutgeschrieben. Insgesamt entschieden sich 75 % der Aktionäre dafür, ihre Dividende in Form von Aktien zu beziehen. Der Bezugspreis lag bei 20,992 €. Auf Basis des Schlusskurses am Tag der Hauptversammlung in Höhe von 21,94 € erzielte die HHLA-Aktie eine Dividendenrendite von 2,1 %. Aktionärsbasis weiter breit gestreutDie Aktionärsbasis der HHLA blieb im Jahr 2021 weitgehend stabil. Bezogen auf die börsennotierten A-Aktien erhöhte sich der Anteil der Freien und Hansestadt Hamburg infolge der bezogenen Aktiendividende auf 69,2 % (vorher: 69,0 %). Sie bleibt somit unverändert größter Anteilseigner. Aktionärsstruktur per 31.12.2021
Der Streubesitz lag zum 31. Dezember 2021 bei 30,8 % (im Vorjahr: 31,0 %). Nach den Stimmrechtsmitteilungen, die der HHLA zum Jahresende 2021 vorlagen, besaß zu diesem Zeitpunkt kein Investor aus dem Streubesitz mehr als 3 % aller ausstehenden Aktien. Unter den täglich gehandelten Titeln blieb der Aktienbesitz zum Stichtag nahezu unverändert. Institutionelle Investoren hielten mit 21,1 % aller Aktien weiterhin den Großteil des Streubesitzes (im Vorjahr: 21,4 %). Der Anteil des Grundkapitals in privaten Depots von 9,6 % blieb weitgehend unverändert. Dialog mit Kapitalmarkt fortgesetztIm volatilen Branchenumfeld 2021 blieben kurze Reaktionszeiten und ein offener Dialog mit Finanzanalysten und Anlegern von wesentlicher Bedeutung für die Investor-Relations-Aktivitäten der HHLA. Um die Informationsbedürfnisse institutioneller Investoren und Privatanleger zu erfüllen und auch während der Coronavirus-Pandemie mit Anlegern und Investoren im Gespräch zu bleiben, nutzte die HHLA zahlreiche digitale Formate. Am 14. Dezember 2021 hatten Vorstand und IR zudem zum dritten Capital Markets Day eingeladen, der aufgrund von pandemiebedingten Restriktionen als virtuelles Event abgehalten wurde. Rund 30 Analysten und institutionelle Investoren nutzten die Gelegenheit, sich über die Unternehmensentwicklung, den Fortschritt im Effizienzprogramm sowie die mittelfristige Ambition des Unternehmens zu informieren. Darüber hinaus erläuterte der Vorstand die Geschäftsentwicklung in quartalsweise stattfindenden Telefonkonferenzen. Überdies bietet die HHLA über die Website, den HTML-Geschäftsbericht und ein individuelles Investorenportal Interessenten und Anlegern verschiedene digitale Möglichkeiten an, sich über die Entwicklung der HHLA-Aktie zu informieren. Verteilung institutioneller Aktienbesitz nach Regionen zum 31.12.2021
Durch seine aktive Kommunikationsarbeit pflegt der Bereich Investor Relations den Dialog mit Anteilseignern und potenziellen Investoren und trägt dabei nicht nur Informationen in die interessierte Öffentlichkeit, sondern spiegelt Themen, die für die Anleger von besonderem Interesse sind, auch zurück ins Unternehmen. 2021 standen die Folgen der Coronavirus-Pandemie im Fokus der Anleger, z.B. die Störungen der globalen Lieferkette und ihre Auswirkungen auf die Auslastung der Terminals, das Effizienzprogramm im Segment Container sowie der Umgang mit geplanten Investitionen. Darüber hinaus waren die Analen Arbeiten der für die HHLA wichtigen Fahrrinnenanpassung der Elbe und die laufenden Gespräche über eine Kooperation der Containerterminals in der Deutschen Bucht wichtige Themen für den Kapitalmarkt. HHLA-Aktie für Analysten weiter interessantDie Zahl der Finanzanalysten, die die Geschäftsentwicklung der HHLA verfolgen und mit Berichten und Empfehlungen begleiten, ging im Laufe des Jahres leicht auf acht Coverages zurück. Zum Stichtag empfahlen drei Analysten die Aktie zum Kauf. Sie betonten insbesondere das überdurchschnittliche Wachstum im Intermodalgeschäft, potenzielles Mengenwachstum aufgrund der abgeschlossenen Fahrrinnenanpassung sowie eine langfristige Proftabilitätssteigerung im Segment Container. Die Analysten, die zum Halten oder Verkauf der Aktie raten, sehen vor allem Risiken in der geringen Kostenflexibilität sowie die zunehmende Wettbewerbsintensität unter den Nord-range-Häfen. Auch die zunehmende Marktmacht der Reedereien stimmte einige Analysten verhalten. Die HHLA legt großen Wert auf eine breite und fundierte Abdeckung ihrer Aktie durch Finanzanalysten, da dies interessierten Investoren die Möglichkeit bietet, sich anhand unabhängiger Analysen mit dem Geschäftsmodell und dem Umfeld der HHLA vertraut zu machen. Vorstand und Investor Relations pflegen daher einen kontinuierlichen Austausch mit allen Finanzanalysten, um ein umfassendes Meinungsbild zu gewährleisten. Analystenempfehlungen zum 31.12.2021
Nachhaltigkeitsberichterstattung und RatingsFür die Bewertung von Unternehmen am Kapitalmarkt spielen neben klassischen finanziellen Aspekten nichtfinanzielle oder auch ESG-Kennzahlen (ESG: Environmental, Social, Governance) zunehmend eine wichtige Rolle. Als verantwortungsvolles Unternehmen berichtet die HHLA bereits seit 2011 umfassend über ihre nichtfinanziellen Leistungen. Die HHLA berichtet dabei über die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben des nichtfinanziellen Berichts hinaus in einem separaten Nachhaltigkeitsbericht und wendet dabei die international anerkannten Berichtsstandards der Global Reporting Initiative (GRI) an. Darüber hinaus unterstützt die HHLA die von den Vereinten Nationen verabschiedeten 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung der Welt, die sogenannten Sustainable Development Goals (SDGs). Basierend auf diesen Informationen wird die HHLA regelmäßig von ESG-Ratingagenturen auf ihre Nachhaltigkeitsleistung hin bewertet, u.a. von MSCI, ISS-oekom, S&P Global Ratings ESG, Gaia sowie dem Carbon Disclosure Project (CDP). Beim CDP-Rating für das Geschäftsjahr 2020 konnte sich die HHLA stark verbessern und sprang im Rating von "D" auf "B". Nachhaltigkeit Dividendenvorschlag für 2021Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 16. Juni 2022 eine Dividende in Höhe von 0,75 € je dividendenberechtigte A-Aktie vorschlagen. Der Gesamtbetrag beträgt somit 54,4 Mio. € (im Vorjahr: 32,3 Mio. €). Damit bestätigt die HHLA ihre Dividendenpolitik, nach Möglichkeit zwischen 50 und 70 % des relevanten Jahresüberschusses des Teilkonzerns Hafenlogistik an ihre Aktionäre auszuschütten. Dividende je börsennotierte A-Aktiein €
Zusammengefasster LageberichtIm zusammengefassten Lagebericht (im Folgenden: Lagebericht) wird der Geschäftsverlauf des HHLA-Konzerns (HHLA) sowie der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (HHLA AG) analysiert. Der Konzern im ÜberblickHolding/Übrigescrollen
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AktionärsstrukturGrundkapital: insgesamt 75.219.438 nennwertlose Namensaktien (Stückaktien)scrollen
KonzernstrukturDie Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) ist ein führendes europäisches Hafen- und Logistikunternehmen. Gesteuert wird der Konzern als strategische Management-Holding und ist in die Teilkonzerne Hafenlogistik und Immobilien gegliedert. Die dem Teilkonzern Hafenlogistik zugeordneten und an der Börse notierten A-Aktien bilden eine Beteiligung am Ergebnis und Vermögen dieser Geschäftsaktivitäten ab. Der Teilkonzern Immobilien umfasst die nicht hafenumschlagspezifischen Immobilien der HHLA. Die Entwicklung und das wirtschaftliche Ergebnis des Teilkonzerns Immobilien, der auch Zielen der Stadtentwicklung Rechnung trägt, werden von den S-Aktien abgebildet. Diese Aktien werden nicht an der Börse gehandelt und befinden sich vollständig im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Im unwahrscheinlichen und bisher nicht vorgekommenen Fall eines Verlusts im Teilkonzern Immobilien würde dieser gemäß einem separat abgeschlossenen Verlustausgleichsvertrag mittelbar durch die FHH übernommen. Das operative Geschäft des HHLA-Konzerns wird von 35 inländischen und 23 ausländischen Tochtergesellschaften und Beteiligungen betrieben. Im Geschäftsjahr 2021 erweiterte die HHLA ihren Konsolidierungskreis zum Ausbau ihres Intermodalnetzwerks, zur Ausweitung ihrer digitalen Aktivitäten und Prozessautomatisierung sowie durch den Erwerb eines weiteren Containerterminals. Konzernanhang, Tz. 3 Zusammensetzung des Konzerns Darüber hinaus wurden keine wesentlichen rechtlichen oder organisatorischen Veränderungen vorgenommen. GeschäftstätigkeitDer Teilkonzern Hafenlogistik erbringt als integrierter Anbieter von Containerumschlag, Transport- und Logistikleistungen Dienstleistungen entlang der logistischen Kette zwischen Überseehäfen und europäischem Hinterland. Der geografische Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit liegt im Hamburger Hafen und in dessen Hinterland. Der Hamburger Hafen ist eine internationale Drehscheibe für den see- und landgebundenen Containertransport mit optimaler Anbindung an die Volkswirtschaften in Mittel- und Osteuropa, in Skandinavien und im baltischen Raum. Das Kerngeschäft wird durch die Segmente Container, Intermodal und Logistik repräsentiert. Das Segment Container bündelt die Aktivitäten des Konzerns im Bereich Containerumschlag und ist gemessen an den Umsatzerlösen der größte Geschäftsbereich. Die Tätigkeit setzt sich im Wesentlichen aus der Abfertigung (dem Laden und Löschen) von Containerschiffen und dem Verladen der Container auf andere Verkehrsträger (Bahn, Lkw, Feeder- oder Binnenschiff) zusammen. Die HHLA betreibt am Standort Hamburg die drei Containerterminals Altenwerder (CTA), Burchardkai (CTB) und Tollerort (CTT) sowie je einen weiteren Containerterminal im ukrainischen Hafen Odessa (CTO), im estnischen Tallinn (TK Estonia) und im italienischen Triest (PLT). Komplementäre Servicedienstleistungen rund um den Container, z. B. die Wartung und Reparatur, runden die Angebotspalette ab. Das Segment Intermodal ist gemessen am Ergebnis das zweitgrößte Segment der HHLA. Als weiteres zentrales Element des vertikal integrierten Geschäftsmodells der HHLA ist es darauf ausgerichtet, ein umfassendes Transport- und Terminalnetzwerk für Container im Seehafenhinterlandverkehr und zunehmend auch im Kontinentalverkehr auf Schiene und Straße anzubieten. Die HHLA-Bahngesellschaften der METRANS bieten regelmäßige Verbindungen mit Direktzügen zwischen den Häfen an Nord- und Ostsee sowie der nördlichen Adria und ihrem Hinterland an. Darüber hinaus wird durch den Betrieb von Inlandterminals ein umfassendes Dienstleistungsangebot für die maritime Logistik bereitgestellt. Neben Umfuhren im Hamburger Hafen transportiert die Lkw-Speditionstochter CTD die Container auf der Straße im Nahbereich sowie im europaweiten Fernverkehr. Das Segment Logistik umfasst eine große Bandbreite von Dienstleistungen in den Bereichen Spezialumschlag, Beratung und weiterer Geschäftsaktivitäten. Das Leistungsspektrum beinhaltet sowohl einzelne als auch komplette Prozessketten für die internationale Beschaffung und Distribution. Dazu zählt der Betrieb von Umschlaganlagen für Massengüter, Kraftfahrzeuge und Früchte. Außerdem bietet das Unternehmen Beratungs- und Managementleistungen für Kunden aus der internationalen Hafen- und Transportwirtschaft an. Geschäftsaktivitäten zur Prozessautomatisierung, additive Fertigung oder luftgestützte Logistikdienstleistungen ergänzen das Angebot. Einen Teil der Tätigkeiten erbringt die HHLA mit Partnerunternehmen. Der Bereich Holding/Übrige ist ebenfalls dem Teilkonzern Hafenlogistik zugeordnet, stellt gemäß internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen (IFRS) jedoch kein eigenständiges Segment dar. Die Aufgaben der Holding liegen in der strategischen Entwicklung des Konzerns, der funktionalen Führung des Segments Container, der Steuerung von Ressourcen und Prozessen und der Erbringung von Dienstleistungen für die operativen Gesellschaften. Dem Bereich sind zudem die hafenumschlagspezifischen Immobilien der HHLA sowie der Betrieb von Schwimmkränen zugeordnet. Das Segment Immobilien entspricht dem Teilkonzern Immobilien. Die Geschäftsaktivitäten umfassen die nachhaltige Quartiers-/Projektentwicklung, die Vermietung sowie die kaufmännische und technische Objektbetreuung von Immobilien am Hamburger Hafenrand. Dazu zählt auch die Hamburger Speicherstadt. Das größte historische Lagerhausquartier der Welt zählt zum UNESCO-Welterbe. Auf rund 300.000 m 2 bietet die HHLA Gewerbeflächen in zentraler Lage an. Weitere hoch wertige Objekte mit rund 63.000 m 2 werden am Fischmarkt Hamburg-Altona im exklusiven Umfeld des Fischereihafenareals am nördlichen Elbufer bewirtschaftet. Markt und WettbewerbMit ihrem börsennotierten Kerngeschäft Hafenlogistik steht die HHLA im Wettbewerb mit anderen Unternehmen im europäischen Markt für Seegüterverkehr. Dieser bietet langfristig Wachstumsperspektiven. Denn wesentliche zentraleuropäische Länder haben ihre Wettbewerbsfähigkeit in den letzten Jahren gestärkt und damit die Voraussetzungen für weiter steigenden Außenhandel und Konsum geschaffen. Auch der osteuropäische Raum bietet Wachstumspotenziale und stabile Prognosen. Ob diese sich positiv entwickeln, hängt u. a. von der Lösung regionaler und geopolitischer Konflikte sowie der Entwicklung der Rohstoff- und Energiepreise ab. Im Jahr 2021 wirkte sich die Coronavirus-Pandemie weiterhin auf die Konjunktur, die Produktion, den Handel und vor allem auf die weltweiten Lieferketten aus. In der Folge kam es in allen großen Häfen der Welt zu Überlastungssituationen in den Lagerbereichen der Terminals, deren Auswirkungen auf das Wachstum jedoch nicht so stark ausfielen wie zu Jahresbeginn 2021 befürchtet. Der Internationale Währungsfonds (IWF) geht für 2021 von einem Wachstum der Weltwirtschaft von 5,9 % aus. Wirtschaftliches Umfeld Infektionsgeschehen und Lieferengpässe werden auch 2022 die gesamtwirtschaftlichen Aktivitäten bremsen, sollen jedoch im Jahresverlauf schrittweise an Einfluss verlieren. Anzeichen einer strukturellen Inflation sind erkennbar. Der Zeitpunkt geldpolitischer Maßnahmen der Europäischen Zentralbank (EZB) bleibt abzuwarten, um die globalen Auswirkung auf die weitere Entwicklung besser beurteilen zu können. Der IWF hat vor diesem Hintergrund im Januar 2022 seine Prognose für das Weltwirtschaftswachstum 2022 auf 4,4 % (zuvor: 4,9 %) nach unten korrigiert. Prognosebericht Der für die HHLA relevante Markt für Hafendienstleistungen an der nordeuropäischen Küste (Nordrange) weist eine hohe Hafendichte auf. Im Wettbewerb stehen insbesondere die vier großen Nordrange-Häfen Hamburg, der Hauptstandort der HHLA, Bremerhaven sowie Rotterdam und Antwerpen. Weitere Umschlagplätze wie Wilhelmshaven oder Zeebrugge sind gemessen an ihrer Kapazität und/oder ihrem derzeitigen Ladungsaufkommen deutlich kleiner. Durch Abfertigungsschwierigkeiten in den britischen Häfen gab es 2021 vorübergehende Ladungsverschiebungen zugunsten von Rotterdam, Zeebrugge und Wilhelmshaven, die ein zusätzliches Wachstum in den Umschlagmengen verzeichnen konnten. Containerumschlag in den Nordrange-HäfenUmschlagvolumen und Marktanteile 2021
Quelle: Port Authorities / Marktanteile eigene Berechnung Die Häfen in der Ostsee werden von vielen Zubringerverkehren (Feeder) bedient, die über die zentralen Bündelungspunkte in der Nordrange agieren. Allerdings stellen Häfen wie z. B. Gdansk (Danzig) oder Göteborg mit Direktanläufen von Überseeschiffen einen zunehmenden Wettbewerb dar. Vor allem Danzig verzeichnet ein starkes Wachstum und entwickelt sich dadurch zu einer ernstzunehmenden Konkurrenz in diesem Verbundsystem. Neben den polnischen Häfen hat sich auch die Adria-Region mit Häfen wie Koper und Triest in den vergangenen Jahren dynamisch entwickelt. Mit einer Mehrheitsbeteiligung am Multifunktionsterminal "Piattaforma Logistica Trieste" (PLT) in Triest positioniert sich die HHLA in einem wachstumsstarken Markt, der gute Entwicklungsmöglichkeiten bietet, um an neuen und sich verändernden Ladungsströmen zu partizipieren und diese aktiv mitzugestalten. Der Terminal verfügt über einen eigenen Bahnanschluss. Zudem verbindet die HHLA-Bahntochter METRANS den Hafen von Triest bereits mit ihrem europäischen Intermodalnetzwerk. Neben der geografischen Lage und der Hinterlandanbindung der Häfen wirkt sich die seeseitige Erreichbarkeit auf die Wettbewerbsposition der Terminalbetreiber aus. Eine hohe Bedeutung hat das lokale Ladungsaufkommen im direkten Einzugsbereich des jeweiligen Hafenstandorts. Als weitere Wettbewerbsfaktoren bestimmen die Zuverlässigkeit und die Geschwindigkeit in der Schiffsabfertigung sowie der Umfang und die Qualität der Dienstleistungen die Marktposition. Zunehmende Bedeutung hat darüber hinaus die Leistungsfähigkeit der schienengebundenen Vor- und Nachlaufsysteme ins Hinterland (u. a. Frequenz, Fahrplantreue, Preis) und damit das Angebot integrierter Transportlösungen. Containerumschlag in den größten Nordrange-Häfenin Mio. TEU
1 Inkl. HHLA / Quelle: Port Authorities
Der Wettbewerb in Nordeuropa ist weiterhin sehr intensiv, wobei die Häfen zunehmend von den sich ändernden Reederkonstellationen bzw. Terminalbeteiligungen beeinflusst sind. Die damit einhergehenden Verlegungen der weniger standortgebundenen Feederverkehre haben einen Effekt auf die Umschlagvolumina. Dagegen ist die Marktposition bei Umschlagvolumina, die landseitig an das natürliche Einzugsgebiet gebunden sind, weitestgehend stabil. Hierbei ist die kürzeste Routenführung für die ungleich teureren Landtransporte von zentraler Bedeutung. Für das Segment Container verfügt der Hamburger Hafen als östlichster Nordseehafen über besonders günstige Voraussetzungen als Verkehrsknotenpunkt für den gesamten Ostseeraum sowie für den Hinterlandtransport von und nach Mittel- und Osteuropa. Zusätzlich fördern die langjährigen Handelsbeziehungen zwischen dem Hamburger Hafen und den asiatischen Märkten die Rolle Hamburgs als bedeutende europäische Containerdrehscheibe. Mit einem Containerumschlag von 8,7 Mio. TEU rangiert Hamburg 2021 weltweit unter den Häfen voraussichtlich auf Platz 19 und ist damit weiterhin der drittgrößte europäische Containerhafen nach Rotterdam und Antwerpen. In Hamburg blieb die HHLA mit einem Umschlagvolumen von 6,5 Mio. TEU im Jahr 2021 das größte Containerumschlagunternehmen und konnte den Marktanteil der HHLA am Umschlag im Hamburger Hafen auf 74,5 % ausbauen (im Vorjahr: 74,2 %). Bedeutendste Fahrtgebiete waren Fernost, Nordamerika sowie Skandinavien und der baltische Raum. Im Segment Intermodal nutzt die HHLA vor allem die Vorteile der Eisenbahninfrastruktur des Hamburger Hafens, der als bedeutendster Schienenknotenpunkt Europas 2,8 Mio. TEU jährlich umschlägt. Darüber hinaus sind weitere an der Nord- und Ostsee sowie an der nördlichen Adria gelegene Häfen in das Intermodalnetzwerk der HHLA eingebunden, das zunehmend auch Kontinentalverkehre beinhaltet. Im Containertransport per Bahn konkurrieren die Gesellschaften mit einer Vielzahl von anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen und Operateuren im Kombinierten Verkehr (KV), aber auch mit anderen Verkehrsträgern, wie dem Lkw und dem Binnen- bzw. Feederschiff. Im Hinblick auf die weitgehend in öffentlichem Besitz befindliche Schieneninfrastruktur überwachen die jeweiligen nationalen Behörden sowohl einen diskriminierungsfreien Zugang als auch die Höhe der Nutzungsentgelte. Neben der Dichte des angebotenen Netzwerks zählen die Abfahrtsfrequenzen, die Bündelungs- und Lagermöglichkeiten im Hinterland, die geografische Distanz zu den Zielpunkten, die Fahrplantreue und die infrastrukturellen Kapazitäten zu den maßgeblichen Wettbewerbsfaktoren, deren Bedeutung im Wettbewerb zwischen den Häfen zunimmt. Containerumschlag nach Fahrtgebieten im Hamburger Hafen 2021
Quelle: Hamburg Hafen Marketing e.V. Wesentliche Bausteine des HHLA-Angebots sind dabei der Betrieb eigener Inlandterminals in Mittel- und Osteuropa, eigene Containertragwagen sowie eigene Traktion (Lokomotiven). All dies ist erforderlich, um Direktzüge mit hoher Abfahrtsfrequenz und Fahrplantreue zu gewährleisten. In der Mehrheit der im Bereich des intermodalen Verkehrs der HHLA erschlossenen Regionen besetzt das Unternehmen relevante Marktpositionen. In der Zustellung bzw. Abholung von Containern per Lkw verfügt die HHLA über eine solide Marktstellung in der Metropolregion Hamburg. Das Segment Logistik bedient unterschiedliche Marktsegmente, die zum Teil stark spezialisiert sind. Im Spezialumschlag ist die HHLA mit ihrem Multifunktionsterminal führend in Hamburg. Über Hansaport ist die HHLA an Deutschlands größtem Seehafenterminal für den Umschlag von Eisenerz und Kohle beteiligt. Mit ihrem Frucht- und Kühl-Zentrum operiert die HHLA als Anbieter von Fruchtumschlag für den nordeuropäischen Raum. Im Beratungsgeschäft wird weltweit an wegweisenden Entwicklungsprojekten gearbeitet. Geschäftsaktivitäten zur Prozessautomatisierung, additive Fertigung oder luftgestützte Logistikdienstleistungen ergänzen das Angebot. Intermodalnetzwerk der HHLAAusgewählte Verbindungen
Für das Segment Immobilien stellt Hamburg mit rund 1,9 Millionen Einwohnern und seiner Bedeutung als Wirtschaftsstandort einen der größten Immobilienmärkte Deutschlands dar. Die besondere Attraktivität des Portfolios in der Hamburger Speicherstadt und am nördlichen Elbufer / Fischereihafenareal wird durch die einzigartige Bausubstanz und die Lagegunst begründet. Das unternehmensintern aufgebaute Entwicklungs- und Realisierungs-Know-how ist auf einen Ausgleich von marktorientierten Mieterbedürfnissen sowie denkmalgerechtem Umgang mit als Welterbe geschützter Bausubstanz ausgerichtet. Dabei stehen die Objekte im Wettbewerb mit nationalen und internationalen Investoren, die hochwertige Objekte in vergleichbarer Lage vermarkten. Kundenstruktur und VertriebDer Kundenstamm in den Segmenten Container und Intermodal setzt sich hauptsächlich aus Reedereien und Speditionen zusammen. Die Dienstleistungen im Segment Logistik richten sich an eine Vielzahl von Kundengruppen: von Stahlunternehmen und Kraftwerken (im Bereich Massengutumschlag) bis hin zu internationalen Betreibern von Häfen und anderen Logistikzentren (im Bereich Hafenberatung). Das Segment Immobilien vermietet seine Büro- und Gewerbeflächen an nationale und internationale Kunden aus unterschiedlichen Branchen: von Logistik- und Handelsunternehmen über Medien-, Beratungs- und Werbeagenturen bis hin zu Modefirmen, Gastronomie- und Hotelbetreibern sowie Unternehmen aus der Kreativwirtschaft und Start-ups. Die umsatzstärksten Kunden der HHLA sind weltweit operierende Containerreedereien. Die HHLA-Containerterminals arbeiten in der Schiffsabfertigung mit Reedereien neutral zusammen ("Multi-User-Prinzip") und sind auf ein breites und hochwertiges Servicespektrum ausgelegt. Der Kundenkreis der HHLA ist durch die Konsolidierungen in den vergangenen Jahren in der Containerschifffahrt und regelmäßige Netzwerkanpassungen weiter in Bewegung, allerdings gab es in den vergangenen zwei Jahren keine weiteren Zusammenschlüsse oder Übernahmen unter den Top-10-Containerreedereien. Im September 2021 haben sich COSCO SHIPPING Ports Limited (CSPL) und die HHLA auf eine Minderheitsbeteiligung an dem HHLA Container Terminal Tollerort (CTT) verständigt. Damit wird der CTT zu einem "Preferred Hub" für COSCO SHIPPING Lines in Europa. Die Genehmigung der zuständigen Bundesbehörden stand zum Jahresende 2021 noch aus. Top-10-Containerreedereien nach Transportkapazität in Tsd. TEU zum 31.12.2021scrollen
Quelle: Alphaliner Monthly Monitor; Januar 2022 Im Berichtsjahr zählten neun der Top-10-Containerreedereien zum Kundenkreis der HHLA. Auf dieser Basis sieht sich die HHLA in der Lage, auch den zukünftigen Anforderungen der Reederkundschaft gerecht zu werden. Prognosebericht Kapazitätsanteil nach AllianzenWöchentliches Fernost-Europa-Aufkommen
Quelle: Alphaliner Monthly Monitor; Januar 2022 Die im Jahr 2017 entstandenen großen Linienallianzen 2M, OCEAN Alliance und THE Alliance bestehen weiterhin. Der Vertrag der OCEAN Alliance hat eine Laufzeit bis 2027, während die Partnerschaft der THE Alliance vertraglich bis 2030 besteht. Im April 2020 ist offiziell HMM als viertes Vollmitglied der THE Alliance beigetreten. Im Berichtsjahr gab es weiterhin verstärkt Neubestellungen von Containerschiffen, jedoch nicht ausschließlich im Segment über 18.000 TEU. Auch im Segment 12.500 bis 18.000 TEU gab es verstärkt Aktivitäten, ebenso im Feedersegment. Viele dieser Schiffe wurden mit Hybridantrieben bestellt und werden 2023/ 2024 ausgeliefert. Die Vertriebsaktivitäten im Segment Container sind als KeyAccount-Management organisiert. In den Segmenten Intermodal und Logistik werden sie in der Regel dezentral durch die Einzelgesellschaften gesteuert. Alle Aktivitäten folgen so weit wie möglich dem strategischen Ansatz der vertikalen Integration im Sinne eines Transport- und Logistikangebots aus einer Hand. Im Segment Immobilien bietet der Vertrieb potenziellen Kunden und Mietern ein breites Dienstleistungsspektrum für die beiden zentralen Quartiere Hamburger Speicherstadt und nördliches Elbufer/Fischereihafenareal wie auch für die Logistikimmobilien im Hamburger Hafen. Umsatzverteilung nach Kunden an den Containerterminals am Hauptstandort Hamburg 2021
Der Anteil der fünf wichtigsten Kunden der HHLA-Containerterminals in Hamburg am Umsatz veränderte sich im Geschäftsjahr 2021 nicht wesentlich auf 75,3 % (im Vorjahr: 75,5 %). Der Umsatzanteil der zehn wichtigsten Kunden an den Hamburger Terminals ging leicht zurück auf nunmehr 95,7 % (im Vorjahr: 97,7 %). Mit der überwiegenden Mehrheit ihrer wichtigsten Kunden unterhält die HHLA bereits seit weit mehr als 20 Jahren Geschäftsbeziehungen. Mit den Reederkunden schließt das Unternehmen Rahmenverträge ab, in denen sowohl das Leistungsspektrum als auch die Entgelte fixiert werden. Der Umfang der Nutzung des Serviceangebots ist dabei nicht fixiert, daher kann bei der Inanspruchnahme spezifischer Leistungen der HHLA nicht von einem Auftragsbestand im klassischen Sinne gesprochen werden. Rechtliche RahmenbedingungenIn ihrem Geschäftsbetrieb unterliegt die HHLA zahlreichen in- und ausländischen Gesetzesbestimmungen und Verordnungen wie z. B. öffentlich-rechtlichen, Handels-, Zoll-, Arbeits-, Kapitalmarkt- und Wettbewerbsregelungen. Die Preisbildung erfolgt über den Markt und ist grundsätzlich nicht reguliert. Das regulatorische Umfeld für die wirtschaftlichen Aktivitäten der HHLA im und am Hamburger Hafen wird wesentlich durch das hamburgische Hafenentwicklungsgesetz (HafenEG) bestimmt. Ziel des HafenEG ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens als internationaler Universalhafen aufrechtzuerhalten, Ladungsaufkommen zu sichern und die öffentliche Infrastruktur möglichst effizient zu nutzen. Der Hamburger Hafen wird dabei nach dem sogenannten LandlordModell bewirtschaftet, bei dem die Hamburg Port Authority (HPA) Eigentümerin der Hafenflächen ist und den Bau, die Entwicklung sowie die Instandhaltung der Infrastruktur übernimmt. Die privaten Hafenbetriebe sind hingegen für die Entwicklung und Unterhaltung der Suprastruktur (Gebäude und Anlagen) verantwortlich. Die HHLA hat die für ihre Geschäftsaktivitäten wesentlichen Hafenflächen langfristig von der HPA gemietet. Die Mietverträge basieren größtenteils auf den allgemeinen Geschäftsbedingungen für Hafenimmobilien (AVB-HI) der HPA. Für die Errichtung, den Betrieb, den Ausbau und die Änderung der Umschlaganlagen ist die HHLA auf die Erteilung und den Fortbestand öffentlich-rechtlicher Genehmigungen angewiesen, insbesondere Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), den jeweiligen Landesbauordnungen und dem Wasserrecht sowie ggf. Planfeststellungsbeschlüsse. Die Konzerngesellschaften der HHLA sind teilweise strengen regulatorischen Anforderungen unterworfen, insbesondere Vorschriften betreffend Umschlag, Lagerung und Transport umweltgefährdender Stoffe und gefährlicher Güter sowie Vorschriften über die technische Sicherheit, zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit sowie Regelungen zum Schutz der Umwelt. Die Sicherheitsanforderungen in Häfen sind im Wesentlichen durch den International Ship and Port Facility Security Code (ISPS-Code) vorgegeben, der im Bereich des Hamburger Hafens durch das Hafensicherheitsgesetz (HafenSG) umgesetzt und konkretisiert wird. Die Betreiber von Hafenanlagen - und damit auch die HHLA - haben danach neben einer strengen Zugangskontrolle zahlreiche weitere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einzuhalten. Das regulatorische Umfeld der Geschäftsaktivitäten im Segment Intermodal wird maßgeblich durch die EU-Richtlinie zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums (RiLi 2012/34/EU) und die nationalen Umsetzungsvorschriften bestimmt. Diese enthalten insbesondere Regelungen zur Zulassung als Eisenbahnunternehmen, zur Nutzung der Bahninfrastruktur und zu den hierfür zu zahlenden Entgelten sowie zum Bahnbetrieb. Die maßgeblichen Regelwerke in Deutschland sind das Allgemeine Eisenbahngesetz, das die Anforderungen an den Bahnbetrieb regelt, sowie das Eisenbahnregulierungsgesetz, das insbesondere Regelungen zum Netzzugang und zur Trassenpreisgestaltung enthält. Ergänzend gelten weitere nationale, europäische und - insbesondere für den grenzüberschreitenden Schienenverkehr - internationale Regelungen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die HHLA unterliegen einem ständigen Wandel und werden auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene fortlaufend angepasst, u. a. an den technischen Fortschritt und das gesteigerte Sicherheitsbedürfnis und Umweltbewusstsein. In Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich im Berichtszeitraum jedoch keine Veränderungen mit substanziellen Auswirkungen auf die operative Geschäftstätigkeit oder die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben. UnternehmensstrategieDie HHLA ist ein führendes europäisches Hafen- und Logistikunternehmen, dessen Aktivitäten über den Hamburger Hafen hinaus in viele Teile Europas reichen. Die HHLA entwickelt mit ihren Kunden logistische und digitale Knotenpunkte entlang der Transportströme der Zukunft. Damit schafft die HHLA die Voraussetzungen für eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes. Der Vorstand der HHLA setzt den bestehenden Transformationsprozess weiter fort. Dieser Prozess verfolgt das Ziel, die Zukunftsfähigkeit und Gestaltungskraft des Unternehmens dauerhaft zu stärken. Die erforderlichen Veränderungen werden über alle Segmente vernetzt und sind durch verschiedene Maßnahmen unterlegt. Die festgelegten Ziele werden konsequent verfolgt. Das Marktumfeld der HHLA verändert sich mit einer beschleunigten Dynamik. Die HHLA will diesen Wandel entschlossen, aufmerksam, schnell und erfolgreich nutzen. Hierzu stärkt die HHLA ihre scrollen
Die HHLA stellt mit hoher Gestaltungskraft die Entwicklung zusätzlicher Werte in den Mittelpunkt. So sollen die Kundenbindung und das Kundenportfolio weiter ausgebaut werden. Die HHLA gestaltet ihre Zukunftsfähigkeit entlang wesentlicher Marksteine. Wir kommen aus Hamburg, sind in Europa zu Hause und bieten als Tor zur Zukunft unseren Kunden den besten Weg, ihre Waren sicher, schnell und effizient zu transportieren. Wir bringen heute die Saat für zusätzliches, nachhaltiges und profitables Wachstum unserer Wertschöpfung aus und sichern so den Unternehmenswert von morgen. Um diese Ziele zu erreichen, wurden vier Initiativen identifiziert: Fit für die Welt von morgenDas Kerngeschäft wird gestärkt, um nachhaltig und profitabel in die Welt von morgen gehen zu können. Hierbei wird ein Zukunftprogramm umgesetzt. Ziel des Proramms ist die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, der Qualität und der Profitabilität. Neue Wachstumsfelder erschließenDie HHLA erschließt Wachstumspotenziale entlang der Transportströme der Zukunft, entlang der logistischen Wertkette sowie in neuen, digitalen Geschäftsmodellen. Organisation und KulturDie Unternehmensorganisation und -kultur werden auf die Welt von morgen ausgerichtet. Dabei wird der Kunde noch stärker als bisher in den Mittelpunkt des Handelns gestellt. Investitionen und FinanzenInvestitionen und Betriebsergebnisse werden weiter auf nachhaltiges und profitables Wachstum ausgerichtet. Die HHLA verfolgt bei ihren strategischen Investitionen einen wertorientierten Ansatz. Wichtigste Investitionskriterien sind die Wachstumsperspektiven und die zu erwartende Kapitalrendite bei Investitionsprojekten. Neben der Weiterentwicklung des Kerngeschäfts und der Erschließung neuer Wachstumsfelder sind Nachhaltigkeit und Klimaschutz integraler Bestandteil des Geschäftsmodells der HHLA. Bis zum Jahr 2040 soll der gesamte Konzern klimaneutral agieren. Als Zwischenziel will die HHLA bis 2030 die absoluten CO 2 -Emissionen gegenüber dem Jahr 2018 halbieren. Damit unterstreicht die HHLA ihren Anspruch, sowohl wirtschaftlich erfolgreich zu sein als auch soziale und ökologische Verantwortung zu übernehmen. Im börsennotierten Teilkonzern Hafenlogistik bestimmen folgende Leitlinien das Handeln zur Festigung und zum Ausbau der Marktpositionierung: Im Segment Container verfolgt die HHLA das Ziel, sich zu einem effizienten, hoch automatisierten und leistungsstarken Hafendienstleister mit starken Hinterlandanbindungen und modernen, digitalen Kundenlösungen zu entwickeln. Grundlage hierfür ist eine konsequente Ausrichtung von Design und Betrieb der HHLA-Containerterminals an der höchstmöglichen Flächenproduktivität und Mitarbeitereffizienz sowie eine kontinuierliche Steigerung der Qualitätsstandards durch den Einsatz innovativer Technologien und Prozesse. Dabei steht zudem die Entwicklung der HHLA zu einem Green Port innerhalb einer nachhaltigen und emissionsfreien Transportkette im Blickpunkt. Das HHLA-ServicenetzwerkDie HHLA verbindet ihre Kunden mit den maritimen und kontinentalen Transportströmen
Im Segment Intermodal strebt die HHLA Qualitäts- und Effizienzführerschaft an und möchte von einer Spitzenposition aus von den Transportströmen der Zukunft profitieren. Die METRANS soll eine relevante Rolle entlang der Knotenpunkte und Verbindungslinien des Logistiknetzwerkes in Europa und darüber hinaus einnehmen. Durch eine effiziente Vernetzung des Segments Intermodal mit den sonstigen Aktivitäten der HHLA-Gruppe wird den Kunden der HHLA ein optimal abgestimmtes Leistungsspektrum angeboten. Das Leistungsspektrum der HHLA zeichnet sich durch den effizienten Intermodaltransport von den Seehafenterminals der HHLA bis hin zum Umschlag im europäischen Hinterland sowie umgekehrt aus. Zusätzlich bietet die HHLA ihren Kunden kontinentale Transporte zwischen europäischen Destinationen. Durch den weiteren Ausbau des europäischen Netzwerks und die Gewinnung von Marktanteilen in Europa verfolgt die HHLA das Ziel, sowohl den Leistungsumfang als auch die Reichweite für ihre Kunden zu vergrößern. Neben der Steigerung von Leistungsumfang und Reichweite verfolgt die HHLA insbesondere eine stärkere Wertschöpfungstiefe. Mit ihrem Segment Logistik bündelt die HHLA eine breite Palette von hafennahen Dienstleistungen wie Massengut-, Fahrzeug- sowie Fruchtlogistik. Diese Geschäftsfelder bilden das Fundament für die zukünftige Entwicklung des Segments. Darüber hinaus werden neue, innovative Geschäftsaktivitäten entlang der materiellen und digitalen logistischen Wertschöpfung im Segment Logistik verfolgt und gefördert. Als Antwort auf die rasanten Entwicklungen im globalen Transport- und Logistiksektor wurde im Jahr 2021 die HHLA Next GmbH gegründet, die zukünftig als zentrale Innovationseinheit der HHLA dienen und die neuen, innovativen Geschäftsaktivitäten bündeln wird. Zudem vermarktet die HHLA ihr Know-how bei der Infrastruktur- und Projektentwicklung weltweit. Über rein organisches Wachstum hinaus prüft die HHLA stets die Möglichkeit von weiteren Zukäufen, um neue Wachstumsfelder entlang der logistischen Wertkette zu erschließen. Im Fokus potenzieller Akquisitionen und Beteiligungen liegen dabei Hafenprojekte und Beteiligungen in attraktiven Wachstumsmärkten. Das Interesse der HHLA orientiert sich an den Verbundvorteilen des bestehenden Netzwerks und damit an Anknüpfungspunkten zur Erschließung weiterer Wachstumspotenziale entlang der Transportströme der Zukunft. In dem nicht börsennotierten Teilkonzern Immobilien verfolgt die HHLA das Ziel, sich zu einem marktfähigen, integrierten Entwickler für Spezialimmobilien zu entwickeln. Die Konzerneinheit HHLA Immobilien soll durch diese klare strategische Ausrichtung und verlässliche Priorisierung Hamburgs Aushängeschild für intelligentes Quartiersmanagement und -entwicklung werden. HHLA wird so zu einem gefragten Know-how-Träger in klar abgegrenzten Kompetenzfeldern. Unternehmenssteuerung und WertmanagementZu den maßgeblichen finanziellen Zielen der HHLA zählt eine langfristige und nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts. Zur Planung, Steuerung und Kontrolle ihrer Geschäftsaktivitäten arbeitet die HHLA mit einem konzernweiten Wertmanagementsystem. Im Geschäftsjahr 2021 wurden an diesem System keine Änderungen vorgenommen. Finanzielle SteuerungsgrößenDie zentralen operativen Steuerungsgrößen im HHLA-Konzern sind das Betriebsergebnis (EBIT) sowie das durchschnittliche Betriebsvermögen (eingesetztes Kapital). Für die unterjährige und kurzfristige Steuerung sind sowohl das EBIT als auch die Investitionen als wesentlicher Treiber des durchschnittlichen Betriebsvermögens maßgeblich. Für die langfristige wertorientierte Steuerung wird die Gesamtkapitalverzinsung (ROCE) ermittelt, die zugleich die Grundlage für den jährlichen Wertbeitrag bildet. Im HHLA-Konzern wird der ROCE als Quotient aus dem Betriebsergebnis und dem eingesetzten durchschnittlichen Betriebsvermögen berechnet. WertmanagementROCE - Bestimmungsgrößen und Einflussfaktoren
Geschäftsaktivitäten gelten grundsätzlich als wertschaffend, wenn die Gesamtkapitalverzinsung die Kapitalkosten übertrifft und ein positiver Wertbeitrag erzielt wird. Dabei entsprechen die Kapitalkosten dem gewichteten Durchschnitt von Eigen- und Fremdkapitalkosten. Im Geschäftsjahr 2021 verwendete die HHLA für die Ermittlung der Wertsteigerung auf Konzernebene wie im Vorjahr einen gewichteten Kapitalkostensatz vor Steuern von 8,5 %. Diese Mindestverzinsung reflektiert den mittel- und langfristigen Verzinsungsanspruch des Vorstands, der sich aus einem ausgewogenen Verhältnis von Eigen- zu Fremdkapital ergibt. Kurzfristige Schwankungen der Zinssätze an den Kapitalmärkten, die die Aussagefähigkeit des Wertmanagementsystems verzerren könnten, werden auf diese Weise vermieden. Trotz der weiterhin erschwerten wirtschaftlichen Bedingungen und der weltweit herrschenden Coronavirus-Pandemie verzeichnete der HHLA-Konzern im Geschäftsjahr 2021 eine Steigerung des EBIT gegenüber dem Vorjahr um 84,7 % auf 228,2 Mio. € (im Vorjahr: 123,6 Mio. €). Ertragslage Das durchschnittliche Betriebsvermögen erhöhte sich um 3,9 % auf 2.162,3 Mio. € (im Vorjahr: 2.081,3 Mio. €). Vermögens- und Finanzlage Daraus resultierend stieg die Rendite auf das eingesetzte Kapital im Vergleich zum Vorjahr um 4,7 Prozentpunkte auf 10,6 % (im Vorjahr: 5,9 %). Die festgesetzte Mindestkapitalverzinsung von 8,5 % wurde um 2,1 Prozentpunkte übertroffen. Damit erzielte der HHLA-Konzern im Berichtszeitraum einen positiven Wertbeitrag in Höhe von 44,4 Mio. € (im Vorjahr: - 53,3 Mio. €). Wertbeitragscrollen
1 davon abweichend 5,0 % für den
Teilkonzern Immobilien
Nichtfinanzielle SteuerungsgrößenWesentliche nichtfinanzielle Steuerungsgrößen sind die Containerumschlag- und Containertransportmengen. Als Frühindikatoren für die Mengenentwicklung und für das operative Geschäft nutzt die HHLA - neben dem kontinuierlichen Dialog mit ihren Kunden - vor allem makroökonomische Prognosen, wie die erwartete Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts wichtiger Handelspartner, und daraus abgeleitete Schätzungen für Außenhandel, Im- und Exportströme sowie Containerverkehre auf relevanten Fahrtrelationen sowie die Entwicklung der Korrelation zwischen Bruttoinlandsprodukt und containerisiertem Handelsvolumen. Forschung und EntwicklungEine strategische Zielsetzung der HHLA besteht darin, die Effizienz ihrer operativen Systeme und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit durch die Entwicklung anwendungsorientierter Technologien stetig zu verbessern. Durch eine enge Kooperation mit technischen Hochschulen, Instituten sowie Industriepartnern und Bundesbehörden werden Verbundprojekte in Arbeitskreisen geplant, gesteuert und weiterentwickelt. Containerterminal 4.0Der Container Terminal Altenwerder (CTA) ist einer der weltweit am höchsten automatisierten Containerterminals. Seit seiner Inbetriebnahme im Jahr 2002 wird fortwährend an einer Verbesserung und Ausweitung der Automatisierung geforscht und gearbeitet. Das anfangs zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit zugrunde gelegte Paradigma der Separierung und Isolation automatisierter Arbeitsräume, die für den Zutritt von Personen gesperrt sind, hat dabei stets seine Gültigkeit behalten. Heute steht dieses Paradigma einer Ausweitung automatisierter Prozesse entgegen, weil es zwingend von Menschen zu nutzende Anlagenbereiche ausschließt. Im Rahmen des Förderprogramms IHATEC (gefördert durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr) wird das Forschungsprojekt "Containerterminal 4.0 - ein Paradigmenwechsel in der Automatisierung von Containerterminals durch Interaktion statt Separierung von Mensch und Maschine" durchgeführt werden. Das zentrale Ziel des Vorhabens ist es, für unterschiedliche am Terminal eingesetzte Containerkransysteme Lösungen für die Automatisierung in von Mensch und Maschine gemeinsam genutzten Arbeitsräumen zu erarbeiten und prototypisch umzusetzen. Mit den hierbei gewonnenen Erfahrungen, Kenntnissen und Nachweisen sollen zugleich entscheidende Grundlagen für die Etablierung notwendiger Sicherheitsstandards geschaffen werden, welche zukünftigen Automatisierungsvorhaben einen verlässlichen Rahmen bieten. Hamburg TruckPilotMit dem Praxistest "Hamburg TruckPilot" führten MAN Truck & Bus und die HHLA ein hochinnovatives Forschungs- und Erprobungsprojekt zur Entwicklung von Automatisierungslösungen im Straßentransport durch. Ziel war es, realitätsnah die Anforderungen für den kundenspezifischen Einsatz sowie die Integration autonom fahrender Lkws in den automatischen Containerumschlagprozess zu analysieren und auf Machbarkeit zu prüfen. Die mit den entsprechenden elektronischen Automatisierungssystemen ausgestatteten Prototypen-Trucks sind innerhalb des CTA automatisch gefahren. Das Projekt gliederte sich in drei Phasen: Die Vorbereitungsphase, die bis Ende 2018 dauerte, diente dazu, die technischen Rahmenbedingungen zu definieren. Die Testphase, die bis Juni 2020 terminiert war, konnte trotz der Einschränkungen durch die Coronavirus-Pandemie weitestgehend durchgeführt werden. Sie umfasste die technische Entwicklung des Systems auf dem Prüfgelände von MAN in München gemäß den spezifischen Anforderungen, die sich in der Vorbereitungsphase ergeben hatten. Der geplante Erprobungsbetrieb zwischen Juli und Dezember 2020 konnte nur eingeschränkt stattfinden. 2021 wurde ein Pilotbetrieb im kundennahen Einsatz erfolgreich durchgeführt. Dabei wurden Container der Spedition Weets GmbH automatisiert im Blocklager des CTA eingelagert. AeroInspektDie Lagerkräne der automatisierten Containerlager stellen das Herzstück der modernen und leistungsfähigen Containerterminals der HHLA dar. Die Kranschienen unterliegen dabei hohen Anforderungen hinsichtlich ihrer Lage und Höhe. Die geomorphologische Beschaffenheit des Baugrunds im Hafen führt jedoch fortlaufend zu signifikanten Setzungen und Spuränderungen der Schienenanlage, die regelmäßig überprüft, millimetergenau vermessen und nachgebessert werden müssen. Die Vermessungsaktivitäten führen zu erheblichen betrieblichen Störungen. Im Rahmen des IHATEC-Förderprojekts AeroInspekt, das die HHLA zusammen mit der Technischen Universität Braunschweig betreibt, soll eine Software entwickelt werden, mit deren Hilfe diese Vermessungsarbeiten zukünftig per Drohne durchgeführt werden können. Im Oktober 2020 wurde das Projekt erfolgreich abgeschlossen: Mehrere Testflüge mit verschiedenen Kameraobjektiven, Softwareeinstellungen, Wetterbedingungen etc. haben bestätigt, dass die geforderte Genauigkeit (~ 2 Millimeter) bei einer Flughöhe von 30 Metern erreicht und gleichzeitig die Einschränkungen für den Betrieb reduziert werden. Die zukünftige Herausforderung wird die Übertragung der gewonnenen Erkenntnisse und entwickelten Tools in den Regelbetrieb sein. Hyperloop-TransportsystemGemeinsam mit dem US-amerikanischen Forschungs- und Entwicklungsunternehmen Hyperloop Transportation Technologies (HyperloopTT) arbeitet die HHLA seit Dezember 2018 zusammen, um die Einsatzmöglichkeiten der Hyperloop-Technologie zum Transport von Seecontainern zu prüfen und technische Lösungen zu entwickeln. Gemeinsam mit HyperloopTT hat die HHLA ein technisches, operatives und kommerzielles Lösungskonzept für einen Hyperport für Seecontainer entwickelt. Dazu wurden das Layout und die operativen Abläufe simuliert, Modelle zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit und verschiedene Betreibermodelle aufgestellt und Zielmärkte evaluiert. Zur Verdeutlichung des Prinzips des Hyperports wurde im Juli 2021 ein Konzeptvideo veröffentlicht. Die Entwicklungsergebnisse wurden ausführlich im Oktober 2021 auf dem ITS World Congress in Hamburg präsentiert. FRESHDer Nutzung verbraucherseitiger Flexibilität im Energiebedarf wird ein wichtiger Beitrag zum Gelingen der Energiewende zugesprochen. Das Projekt FRESH (Flexibilitätsmanagement und Regelenergiebereitstellung von Schwerlastfahrzeugen im Hafen, gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) stellt eine Verbindung von einer elektrisch betriebenen Nutzfahrzeugflotte mit dem Energiemarkt in der Praxis her und erschließt so das Flexibilitätspotenzial. Am CTA erfolgt der Transport zwischen den Kaikränen und den Blocklagern vollständig automatisiert mit fahrerlosen Transportfahrzeugen (Automated Guided Vehicles, kurz: AGVs). Die komplette Flotte dieser Schwerlastfahrzeuge wird derzeit auf Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antriebsstrang mit Lithiumlonen-Batterietechnik und Energieversorgung über vollautomatische Ladestationen umgestellt. Im Durchschnitt verbringt ein AGV allerdings etwa ein Drittel seiner Einsatzzeit in einer Warteposition. In dieser Zeit ist es möglich, Ladevorgänge zu verschieben, zu unterbrechen oder die Ladeleistung zu variieren bzw. sogar Strom ins Netz zurückzuspeisen. Die Herausforderung besteht darin, die demnächst geforderten Transportleistungen der Fahrzeuge kontinuierlich zu prognostizieren und mögliche Batteriekapazitäten und Zuweisungen von Ladestationen zu Fahrzeugen zu planen, um damit eine Grundlage für die optimierte Nutzung der verfügbaren Flexibilität zu schaffen. HITS-MoniIn Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Informatik der Universität Hamburg und DAKOSY führt die HHLA bis Februar 2022 das IHATEC-geförderte Projekt Harbour-IT-Security-Monitoring (HITS-Moni) durch. Die Ziele des Forschungsprojekts sind eine hafenunternehmensspezifische Risikoanalyse und die Konzeption von Methoden und Regeln zur Erkennung und Abwehr von Cyberangriffen auf IT-Systeme sowie deren Umsetzung in einem Demonstrator. Dabei wird auch die unternehmensübergreifende Verknüpfung von IT-Sicherheitstools in der Hafenwirtschaft konzeptionell erarbeitet. Angriffe sollen rechtzeitig und automatisch erkannt und eskaliert werden. Die Etablierung innovativer IT-Sicherheitskonzepte und Technologien in autonomen Systemen soll zu einer Steigerung der Produktivität und Effizienz führen, indem das Risiko möglicher Systemausfälle oder Datenmanipulationen durch Cyberangriffe verringert wird. UniPort 4.0Hansaport hat u. a. mit der Brunsbüttel Ports GmbH das IHATEC-Projekt UniPort 4.0 aufgelegt. Die Digitalisierung im Bereich der Universalhäfen befindet sich noch in einem frühen Stadium. Die sehr häufig konventionelle Arbeitsweise und der vergleichsweise geringe Reifegrad bei Organisations- und Informationstechnologien in Universalhäfen sind ein spürbares Hindernis. Während die Digitalisierung bei den Containerhäfen durch das weltweite Wachstum von Konsumgütern und die Standardisierung durch den Container zügig voranschreitet, ist das Kerngeschäft eines Universalhafens der Umgang mit verschiedensten Stückgütern, Massengütern oder massenhaften Stückgütern. Diese stellen die Häfen vor Herausforderungen hinsichtlich der Umschlagtechnologie, in Bezug auf unterschiedliche Formen, Gewichte, Anzahl und Partiegrößen, sowie der Lagerung, der Sicherheitsbestimmungen und der benötigten Transportmodi. Die Abläufe in einem Universalhafen sind bei ständig wechselnden Gütern, Produktgrößen und -gewichten anspruchsvoll zu planen und bieten aus Digitalisierungssicht zumeist noch großes Optimierungspotenzial. Mit UniPort 4.0 soll das Thema Digitalisierung vollumfänglich auf die involvierten Häfen angewendet werden. Künstliche Intelligenz und Machine LearningMit der Initiative für Künstliche Intelligenz (KI) verfolgt die HHLA drei zentrale Geschäftsziele: zusätzliche Geschäftspotenziale erschließen, die Kundenbindung und die Produktivität der Terminals steigern. Zusätzlich sieht die HHLA durch KI große Potenziale im Bereich der Steigerung von Arbeitssicherheit für die Beschäftigten. Die ersten KI-Piloten wurden erfolgreich abgeschlossen: Durch eine KI-basierte Vorhersage zur Containerabholzeit und des ausgehenden Verkehrsträgers wird die Lagerproduktivität erhöht. Zertifizierung der LeistungsfähigkeitZur Dokumentation seiner Leistungsfähigkeit führte der Container Terminal Altenwerder (CTA) im Berichtsjahr erneut die Zertifizierung nach dem Standard Container Terminal Quality Indicator (CTQI) durch. Der vom Global Institute of Logistics und vom Germanischen Lloyd entwickelte Standard prüft Kriterien wie die Sicherheit, das Leistungsniveau und die Effizienz eines Terminals auf der Wasser- und der Landseite sowie dessen Anbindung an Vor- und Nachlaufsysteme. Mit der erfolgreichen Zertifizierung konnte der Terminal abermals ein hohes Leistungsniveau und die Einhaltung aller Qualitätsstandards bestätigen. ABC-InspektContainerbrücken, die die Schiffe be- und entladen, sind eines der wichtigsten Elemente auf dem Containerterminal. Für die Aufrechterhaltung des unterbrechungsfreien und ganztägigen Einsatzes der Containerbrücken (24 Stunden / 365 Tage) in einem Seehafen ist die Durchführung von qualifizierten Inspektionen der Brücken außerordentlich wichtig. Derzeit müssen die neuralgischen Stellen einer Containerbrücke durch qualifizierte Fachkräfte einzeln in Augenschein genommen werden. Durchführung und Auswertung werden bei stetig größer werdenden Containerbrücken immer schwieriger und die zu prüfende Bilddatenmenge umfangreicher. Um die Effizienz und die Qualität der Auswertung der Fotos zu steigern, die Arbeitssicherheit zu stärken und letztendlich die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der Containerbrücken zu erhöhen, soll mit Hilfe eines selbstlernenden, automatischen Bilderkennungssystems auf Grundlage eines KI-Ansatzes eine Auswertung von Bildmaterial vorgenommen werden. Über einen längeren Zeitraum erfolgt ein automatischer Abgleich von Veränderungen derselben Flächen und Bereiche der Containerbrücken. Das vom IHATEC-Programm geförderte Forschungsprojekt ABC-Inspekt wird gemeinsam mit der TU Braunschweig durchgeführt und hat zum Ziel, ein intelligentes Bilderkennungssystem zu entwickeln, wobei auf Grundlage eines selbstlernenden Bilderkennungssystems (KI) eine automatische Auswertung des Bildmaterials der neuralgischen Stellen von Containerbrücken ermöglicht wird. CookieDas von dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr geförderte IHATEC-Projekt "Cookie" hat sich zum Ziel gesetzt, die Abläufe der Schadensidentifikation und -bewertung im Leercontainerdepot mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz und 3DDigital-Container-Twins zu optimieren. Der Projektname Cookie steht hierbei für "COntainerdienstleistungen Optimiert durch Künstliche IntelligEnz". In Zusammenarbeit mit dem Forschungspartner Fraunhofer-Center für Maritime Logistik in Hamburg-Harburg soll in diesem Rahmen ein lernfähiger Algorithmus für Bilderkennungsverfahren entwickelt werden. Mit Hilfe von Methoden des maschinellen Lernens (speziell "deep learning") und der expliziten Verknüpfung von syntaxunterworfenen CEDEX-Codes in Kombination mit den 3D-Digital-Twins soll der Inspektionsvorgang bei der Schadensidentifikation und -bewertung an Leercontainern maßgeblich revolutioniert werden. Durch die Integration einer KI-basierten Identifikation von Beschädigungen soll die Fehleranfälligkeit verringert, die Uniformität der Schadensbeurteilung erhöht und die Prozessgeschwindigkeit verbessert werden, um insgesamt eine Effizienzsteigerung und eine verlässliche Verfügbarkeitsplanung der Container in den Abläufen des Leercontainerdepots zu erreichen. Drohnensystem BVLOSHHLA Sky hat ein weltweit skalierbares End-to-End-Drohnensystem entwickelt, das den sicheren Betrieb von Drohnen außerhalb der Sichtweite (BVLOS) erlaubt. Die Industriedrohnen sind extrem robust, sehr leicht und mit verfügbarer Sicherheitstechnik ausgerüstet. Die Lösung kann vom Kunden in eigene Geschäftsprozesse integriert oder von HHLA Sky als Service betrieben werden. Darüber hinaus hat HHLA Sky eine Software und begleitende Informationssysteme entwickelt. Die Software von HHLA Sky kann zur lizenzierten Nutzung erworben werden. Der Leitstand wird u.a. für Drohnenflüge zur Inspektion der Containerkräne auf den Terminals der HHLA operativ genutzt. HHLA Sky bringt seine Kompetenzen im Forschungsprojekt UDVeo (Urbaner Drohnenverkehr effizient organisiert) ein. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) 2020 bis 2022 unter der Konsortialführerschaft der Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg gefördert. Ziel des Projektes ist es, die Grundlagen für ein Drohnenmanagementsystem für den effizienten und sicheren Verkehr im dichtbesiedelten urbanen Raum zu entwickeln. Der Entwicklungsfokus lag 2021 auf der Entwicklung eines Prototyps für einen U-Space Service Provider, der auf der ITS 21 in Hamburg der Öffentlichkeit gezeigt wurde. Ferner hat HHLA Sky an dem U-Space Reallabor Hamburg in der Rolle als kommerzieller Drohnenbetreiber teilgenommen. Die HHLA Sky GmbH hat den renommierten Deutschen Innovationspreis 2021 (eine Initiative von Accenture, EnBW und Wirtschaftswoche unter der Schirmherrschaft des Bundeswirtschaftsministers) in der Kategorie Start-up erhalten. Buchungsportal modilityAuf Initiative der HHLA wurde gemeinsam mit elf Partnern aus der Transport- und Speditionsbranche ein neues Buchungsportal für den Kombinierten Verkehr (KV) entwickelt. Als digitaler Matchmaker zwischen Anbietern und Nachfragern intermodaler Transporte in Europa - aktuell mit Fokus auf die Verkehrsträger Straße und Schiene - soll modility zum zentralen Zugangspunkt zum KV werden und Unternehmen den Umstieg auf klimafreundlichere Transporte erleichtern. Operateure können ihre Transportkapazitäten über das Portal vermarkten, während Spediteure diese wie in einer Suchmaschine unkompliziert finden und bei Bedarf direkt online buchen können. Bis August 2021 wurde modility in einer neunmonatigen Pilotierungsphase, gefördert vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), unter Alltagsbedingungen validiert. Im Fokus stand dabei neben dem Ausbau des europäischen Netzwerks und der bedarfsgerechten Weiterentwicklung des Portals vor allem die Etablierung der Lösung im operativen Alltag der Disponenten sowie die aktive Vermittlung erster Transporte. Fortan schafft modility als Einstiegstor in die Welt des Schienengüterverkehrs, beim Finden passender Partner für den Transport und bei der Unterstützung in Kommunikation und Abwicklung spürbare Mehrwerte. PortSkill 4.0Die zunehmende Digitalisierung und Automatisierung im Arbeitsleben der Hafenwirtschaft hat vielschichtige Auswirkungen auf Prozesse, Arbeitsanforderungen und Formen der Zusammenarbeit. Bestehende Jobprofile verändern sich und dadurch auch die Anforderungen an die Kompetenzen und Qualifikationen aller Beschäftigten. Hierbei reicht die Spannweite von mittelfristigen Anpassungsbedarfen bis hin zu völlig neu zu entwickelnden Kompetenzprofilen für die Beschäftigten in der Hafenwirtschaft. Genau dort setzt das IHATEC-geförderte Verbundprojekt "PortSkill 4.0" an, das gemeinsam mit Unternehmen der deutschen Hafenwirtschaft und den Sozialpartnern der maritimen Wirtschaft initiiert wurde. Im Zentrum dieses Forschungsvorhabens stehen die Veränderungen der Hafenarbeit sowie daraus resultierende Auswirkungen auf die Qualifikationsanforderungen der Beschäftigten. Dabei liegt der Fokus auf den operativen Tätigkeiten sowie nahestehenden technischen und administrativen Funktionen. Ziel ist die Analyse und Erforschung der für die Hafenarbeit der Zukunft notwendigen Kompetenzen und Qualifkationen. Dies mündet in der Entwicklung innovativer Lernkonzepte und -umgebungen, die in einem digitalen Test- und Trainingscenter zunächst erprobt und anschließend in neue Aus- und Weiterbildungsangebote überführt werden sollen. Flankierend dazu werden die sozioökonomischen Auswirkungen der digitalen Transformation in den deutschen Hafenbetrieben untersucht und Handlungsempfehlungen ermittelt. RymaxAls assoziierter Partner ist die HHLA Teil des Projektes "Rymax-One Quantum Optimizer". Das Projekt hat eine Laufzeit von fünf Jahren und wird mit 29,0 Mio. € durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Quantencomputer versprechen für bestimmte Aufgabenstellungen erhebliche Vorteile gegenüber klassischen digitalen Rechnern. Bislang ist es jedoch aufgrund der hohen technischen Komplexität noch nicht gelungen, einen praxistauglichen Quantencomputer mit einer ausreichenden Zahl von Quanten-Bits (Qubits) herzustellen. Der hier verfolgte Ansatz beruht auf dem Prinzip des sogenannten Quanten-Annealers. Dieser ist weniger komplex und daher im Hinblick auf das Erzielen eines Quantenvorteils weniger universell als ein gatterbasierter Ansatz. Er verspricht dafür jedoch ein früheres Erreichen der Schwelle zur Praxistauglichkeit - speziell für Optimierungsprobleme. Der Verbund verfolgt das Ziel, einen entsprechenden Demonstrator bis Projektende fertigzustellen, in eine High-Performance-Computing-Umgebung einzubinden und interessierten Anwendern über einen Cloud-Zugang zu einem HPC-Quantencomputer Hybridbetrieb zugänglich zu machen. Im Erfolgsfall kann der Rymax-Quanten-Annealer mittelfristig zu praxisrelevanten Größen skaliert und für eine Verwendung zur Lösung konkreter Problemstellungen der Industrie kommerziell verwertet werden. Längerfristig können dann einzelne Hardwarekomponenten und Komplettsysteme am Markt angeboten werden. In enger Zusammenarbeit mit den Partnern Fraunhofer ITWM und Universität Hamburg wird die HHLA herausfordernde Anwendungsfälle aus dem Bereich der Logistik bereitstellen, die sich bestens für die Quantenoptimierung eignen. Fraunhofer ITWM und Universität Hamburg werden diese Probleme auf den Quantencomputer übertragen und mit den besten klassischen Ansätzen vergleichen. Die HHLA wird dann die Anwendbarkeit der Lösungen auf ihren realen Betrieb bewerten. Wasserstoff-Leitprojekt TransHyDEDas Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wird zur Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie erhebliche Fördersummen für drei Wasserstoff-Leitprojekte freigeben. Sie sollen über vier Jahre den Einstieg Deutschlands in eine Wasserstoffwirtschaft erleichtern. Dabei geht es um die serienmäßige Herstellung großskaliger Wasser-Elektrolyseure (H 2 Giga), die Erzeugung von Wasserstoff und Folgeprodukten auf hoher See (H2Mare) sowie Technologien für den Transport von Wasserstoff (TransHyDE). In den Wasserstoff-Leitprojekten arbeiten über 240 Partner aus Wissenschaft und Industrie zusammen. Die HHLA ist Teil dieser Partnerschaft und beteiligt sich am Leitprojekt TransHyDE. Da Wasserstoff nur selten dort genutzt wird, wo er hergestellt wird, will sich TransHyDE diesem Problem widmen und einen übergreifenden Ansatz zu Erzeugung, Transport und Nutzung von Wasserstoff entwickeln. Die HHLA untersucht in diesem Zusammenhang gemeinsam mit weiteren Partnern die unterschiedlichen Transportmöglichkeiten und ist an den Trans-HyDE-Projekten "Mukran" auf Rügen und "Helgoland" auf der gleichnamigen Insel beteiligt, bei denen der Transport von Wasserstoff in Hochdruckbehältern sowie über das Trägermedium LOHC (Liquid Organic Hydrogen Carriers) getestet wird. Bionic ProductionMobile 3D-Druck-Fabrik - Mobile Smart Factory Die wachsende globale Vernetzung in der industriellen Fertigung auf dem See-, Land- und Luftweg erzeugt enorme CO 2 -Belastungen. Die Versorgung von Fabriken mit Komponenten, die per Flugzeug kurzfristig beschafft werden, die Lagerhaltung von zig Millionen unnötig produzierten Sicherheitsbeständen an Bauteilen oder die Entsorgung von Millionen Tonnen Metall in Form von Rohren und anderen technischen Komponenten, die durch eine 3D-Druck-Reparatur wiederverwendet werden könnten, verschwenden in hohem Maße die Ressourcen der Natur. Die von Bionic Production GmbH entwickelte Mobile Smart Factory ist die weltweit erste mobile 3D-Druck-Fabrik, die autonom und dezentral dringende Bedarfe an Bauteilen produziert und große Bauteile reparieren kann. In der Mobile Smart Factory können sowohl Ersatzteile aus Metall als auch aus Kunststoff bedarfsgerecht und in kürzester Zeit hergestellt und repariert werden. Logistikströme können damit grundlegend vermieden werden. Darüber hinaus werden ausschließlich Teile produziert, die auch tatsächlich benötigt werden. Damit trägt die Mobile Smart Factory maßgeblich zur Ressourcenschonung bei. DeMa Token BlockchainDeMa Token Blockchain bietet eine Netzwerklösung zur dezentralen Fertigung durch den Verkauf von mengenbasierten NFT-Tokens und den Erhalt einer DeMa-nativen Kryptowährung. Dabei werden die Fertigungsdateien der Ersatzteile auf einer Blockchain tokenisiert, wodurch ein eindeutiger digitaler Zwilling des Bauteils erzeugt wird. Dieser digitale Zwilling ist als UtilityToken einzelstückbasiert verkäuflich, handelbar und ermöglicht dem Zulieferer die vollständige Kontrolle über die Anzahl von dezentral ausgedruckten sowie gefertigten Ersatzteilen. Part Screening 3D-DruckBionic Production bietet eine Lösung zur Identifikation von potenziellen 3D-Druck-Bauteilen. Ziel der Software-Anwendung ist es, konventionelle Bauteile zu bewerten, das Potenzial für die additive Fertigung zu bestimmen sowie einen Kostenvergleich durchzuführen. Klimaneutrales Welterbe SpeicherstadtDas vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderte Projekt zielt darauf, an einem Referenzspeicher in der Hamburger Speicherstadt anwendungsbezogen zu ermitteln, ob Klimaneutralität in denkmalgeschützten Gebäuden erzielt werden kann. Erforscht werden soll beispielsweise, wie die für den Immobilienbetrieb notwendige Energie im Objekt selbst erzeugt, gespeichert und genutzt werden kann. Projektbeteiligte sind neben der HHLA Immobilien das Institut für Werkstoffe im Bauwesen (IWB) an der Universität Stuttgart, die HafenCity Universität Hamburg (BIMLab) und die Universität RWTH Aachen (EONERC). Einkauf und MaterialwirtschaftDer Einkauf des HHLA-Konzerns ist zentral in der Management-Holding in Hamburg organisiert. Der HHLA-Konzerneinkauf unterstützt die Konzernstrategie durch ein professionelles Management der Beschaffungsaktivitäten. Ziel ist eine konsolidierte Lieferantenbasis, die sich durch höchste Wertschöpfung, beste Qualität und optimale Lebenszykluskosten auszeichnet. Die Lieferketten der HHLA umfassen sowohl Investitionsgüter (wie Hafenumschlaggeräte) als auch Verbrauchsgüter und sonstige Dienstleistungen (wie Instandhaltungen). Die Lieferanten stammen zum überwiegenden Teil aus Deutschland und aus Ländern innerhalb Europas. Der strategische Einkauf unterstützt und berät die Konzerngesellschaften im Rahmen eines ganzheitlichen Warengruppen-, Lieferanten- und Vertragsmanagements, so dass die Anforderungen der internen Kunden an Service und Leistung bestmöglich erfüllt werden. In enger Zusammenarbeit mit Betrieb und Technik werden die Marktentwicklungen bzgl. neuer Technologien, Innovationen und die Servicefähigkeit spezifischer Lieferanten berücksichtigt. Nach weitgehendem Abschluss der Transformation des Bereiches ist der Einkauf als strategischer Partner im Konzern etabliert und übernimmt durch frühzeitige Einbindung bei Beschaffungsvorhaben eine wertschöpfende Supportfunktion und Expertenrolle für Markt-, Lieferanten- und Innovationsentwicklungen. In diesem Rahmen stellt der Einkauf sicher, dass alle Konzernvorgaben für die Beschaffungsprozesse laut Rahmenrichtlinie eingehalten werden. Die Vorgaben sind für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbindlich. Zur Entwicklung von zukunftsfähigen Lösungen für die Hafeninfrastruktur setzt die HHLA unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten weiter auf strategische und partnerschaftliche Kooperationen mit ausgewählten Lieferanten. Produkte, Anlagen und Prozesse werden durch die Möglichkeiten der Digitalisierung systematisch weiterentwickelt. Bei der Auswahl der Partner wird auf Zuverlässigkeit, Qualität, Innovationskraft, Kostenstruktur, wirtschaftliche Stabilität, Nachhaltigkeit und Compliance geachtet. Die Erfüllung dieser Kriterien wird durch ein IT-basiertes Lieferantenmanagement nachgehalten. In der Folge ermöglicht dies auch eine kontinuierliche Überprüfung des Erfüllungsgrads und der Lieferantenbasis. Im Jahr 2021 wurde ein umfangreiches Projekt zur Konsolidierung der bestehenden Warengruppen initiiert. Ergebnis ist, dass künftig drei Hauptwarengruppen bestehen. Diese sind die Bereiche Technischer Einkauf (im Wesentlichen aus den vorher bestehenden Bereichen Anlagen & Energie und Instandhaltung gebildet), Baueinkauf sowie Informationstechnologie (IT) und indirekter Einkauf. Das verantwortete Beschaffungsvolumen verteilte sich 2021 konzernweit zu 43,9 % auf die Warengruppe Technik, zu 25,4 % auf den Bereich IT, indirekte Dienstleistungen und Materialien sowie zu 30,7 % auf Bau. Das verantwortete Einkaufsvolumen beträgt in Summe rund 232 Mio. €. Den Herausforderungen im Rahmen der Pandemie, wie Preissteigerungen und Kapazitätsengpässen, konnte durch präventives Risikomanagement im Konzern bisher gut begegnet werden. Es wurde bei Bedarf zum Beispiel frühzeitig auf Alternativlieferanten zurückgegriffen bzw. wurden diese aufgebaut. Für die Deckung des täglichen Bedarfes ist die Automatisierung der Einkaufsprozesse weiter vorangetrieben worden. So konnten im Berichtszeitraum 56,5 % (im Vorjahr: 48,1 %) aller Einkaufsprozesse vollautomatisiert über die Systeme abgewickelt werden. Im Wesentlichen konnte eine Steigerung bei der Automatisierung der beschafften Lagermaterialien erreicht werden. Dies dient der Straffung der Prozesse und sichert einen unbürokratischen Ablauf sowie die Einhaltung der Prozessstandards. Durch die konsequente Fortführung der Optimierungsmaßnahmen und Automatisierungen besteht auch für das Jahr 2022 weiteres Automatisierungspotenzial, welches speziell durch ein aktualisiertes E-Procurement-System, das Anfang 2022 produktiv genommen wird, gegeben ist. Die Automatisierung der Prozesse wird auch im Bereich Materialwirtschaft vorangetrieben. So wurde ein System ausgerollt, das das mobile Arbeiten unterstützt. Im ersten Schritt sind die Inventurprozesse abgebildet worden. Weitere Tätigkeiten wie Wareneingänge und -ausgänge sollen sukzessive umgestellt werden. Im Bereich der Prozessoptimierungen konnte 2021 zum Beispiel im Fuhrparkmanagement eine Verbesserung erzielt werden. Die bisher dezentral organisierten Strukturen konnten in einem durch Mitarbeiter des Bereiches verantworteten Projekt überarbeitet und zentralisiert werden. Ein weiteres Beispiel ist die Optimierung der Gebäudereinigungsleistungen. Hierfür konnten einheitliche Konzernstandards realisiert werden, was den Beginn der Standardisierungen im Bereich Facility-Management markiert. Nachdem sich der Einkauf in den Jahren 2019 und 2020 im Wesentlichen auf die Optimierung der wichtigsten Beschaffungsthemen konzentriert hatte, lag der Fokus 2021 beschaffungsseitig weiter auf der Modellierung der gesamten Prozesskette und der strategischen Ausrichtung. Im Zentrum stand das Thema Warengruppenmanagement. Für die Top-Warengruppen wurde dies umgesetzt. Das Konzept wird in den nächsten Jahren auf weitere Warengruppen ausgerollt. Ein anderer Schwerpunkt ist das Thema Lieferantenmanagement. Geplant ist unter anderem das Tool, das heute für das Lieferantenmanagement genutzt wird, im Jahr 2022 abzulösen. Ziel ist es, ein im Zuge des überarbeiteten Katalogtools einheitliches und integriertes System einzusetzen. Auch die Zentralisierung, und damit die Abbildung der Konzernstandards, ist weiter im Fokus des Bereiches. Ziel für die Folgejahre ist hier die engere Anbindung ausländischer Beteiligungen. Nachhaltige LeistungsindikatorenDer direkte und indirekte Energieverbrauch der HHLA und ihrer Gesellschaften stellt sich für das Geschäftsjahr wie folgt dar: Energieverbrauch und -einspeisungscrollen
Energieverbrauch 2021 für Heizöl, Erdgas und Fahrstrom geschätzt (vorläufig)
1 Strom ohne Fahrstrom
Weiterführende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit finden sich im Abschnitt Nachhaltigkeit des Geschäftsberichts. Nichtfinanzieller BerichtDie HHLA berichtet über den Konzern sowie über die AG in Form eines zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts. Der nichtfinanzielle Bericht dient der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen, die sich für die HHLA gemäß dem Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung von Unternehmen in Lage- und Konzernlageberichten (kurz: CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) ergeben. Darüber hinaus erfüllt er die regulatorischen Anforderungen, die aus der EU-Taxonomie-Verordnung resultieren, die Mitte 2020 in Kraft getreten ist. Sie legt als einheitliches und rechtsverbindliches Klassifizierungssystem fest, welche Wirtschaftstätigkeiten in der Europäischen Union als "ökologisch nachhaltig" gelten. Alle Inhalte des nichtfinanziellen Berichts sind in den Abschnitt Nachhaltigkeit des Geschäftsberichts eingebettet. Zudem steht der nichtfinanzielle Bericht als eigenständiges PDF im Download-Center des Online-Geschäftsberichts zur Verfügung. bericht.hhla.de/nichtfinanzieller-bericht E PersonalEntwicklung des PersonalbestandsDie Personalstrategie der HHLA umfasst fünf Handlungsfelder: "Wunsch Arbeitgeber", "Weiter Entwickeln", "Zusammen Wirken", "Ressourcen Management" und "Mit Bestimmung". Die strategische Planung richtet sich an der zukünftigen Entwicklung der unterschiedlichen Unternehmensbereiche aus und soll zukünftig dazu beitragen, frühzeitig auf die qualitativen und quantitativen Personalbedarfe der HHLA reagieren zu können. Schwerpunkte im Rahmen des Handlungsfelds "Wunsch Arbeitgeber" sind zum Beispiel die Optimierung des Recruitings und die Weiterentwicklung der Arbeitgebermarke HHLA. Ziel ist es, die Dienstleistungen überwiegend mit eigenem Personal zu erbringen. Zur Abdeckung operativer Personalbedarfsspitzen werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft (GHB) in den Gesellschaften des Containerumschlags am Standort Hamburg eingesetzt. Die Personalbeschaffungsprozesse in den Einzelgesellschaften der HHLA AG werden durch die HHLA-Personal-Arbeitsgruppe (Personal-AG) überwacht. Die Schaffung zusätzlicher Stellen wird hinsichtlich ihrer Berücksichtigung in der Wirtschaftsplanung, ihrer Betriebsnotwendigkeit und anderer innerbetrieblicher Besetzungs- und Handlungsmöglichkeiten überprüft. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sich die Beschaffungsprozesse im Rahmen der durch den Vorstand genehmigten strategischen Personalbedarfsplanungen der Einzelgesellschaften bewegen und mit den Personalbestandsentwicklungen der übrigen Gesellschaften synchronisiert und ggf. Synergien geschaffen werden können. Beschäftigte im HHLA-Konzern zum 31.12.
Zum Jahresende 2021 beschäftigte die HHLA insgesamt 6.444 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die Zahl um 132 Personen bzw. um 2,1 %. Darüber hinaus setzte die HHLA im Jahresmittel durchschnittlich 624 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft ein (im Vorjahr: 549). Beschäftigte nach SegmentenIm Segment Container ist die Anzahl der Beschäftigten zum 31. Dezember 2021 auf 3.149 gestiegen. Insgesamt waren dort im Berichtszeitraum 17 Personen mehr beschäftigt als im Vorjahr (im Vorjahr: 3.132). Dies entspricht einem Zuwachs von 0,5 %. Das Segment Intermodal verstärkte sich im Rahmen der weiteren Leistungsausweitung und Erhöhung der Wertschöpfungstiefe um insgesamt 31 Beschäftigte auf 2.310 (im Vorjahr: 2.279). Auch die Beschäftigtenzahl im Segment Logistik erhöhte sich im Berichtszeitraum auf 253 (im Vorjahr: 186). Dies entspricht einem Zuwachs von 36,0 % und ist unter anderem auf den Aufbau weiterer Geschäftsfelder und damit verbunden die Aufnahme weiterer Gesellschaften in den Konsolidierungskreis zurückzuführen. Die Belegschaft der strategischen Management-Holding erhöhte sich um 2,7 % auf 645 Beschäftigte (im Vorjahr: 628). Die Anzahl der Beschäftigten im Segment Immobilien lag zum 31. Dezember 2021 bei 87 Beschäftigten (im Vorjahr: 87). Die Anzahl enthält die Beschäftigten der Management-Holding, die dem Bereich Immobilien zugeordnet sind. Beschäftigtescrollen
Beschäftigte nach RegionenDer geografische Schwerpunkt lag mit 3.674 Beschäftigten (im Vorjahr: 3.632) in Deutschland, von denen die überwiegende Zahl am Standort Hamburg tätig war. Dies entspricht einem Anteil von 57,0 % (im Vorjahr: 57,5 %) und ist - bei einem gleichzeitig leichten Anstieg der Anzahl der Arbeitsplätze im Ausland um 3,4 % auf 2.770 (im Vorjahr: 2.680) - auf den Aufbau neuer Geschäftsfelder im Ausland zurückzuführen. In Zentraleuropa ist die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit 1.774 im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen (im Vorjahr: 1.752), während sich in Estland die Belegschaft auf 212 verringert hat (im Vorjahr: 224). In der Ukraine erhöhte sich die Belegschaft um 0,9 % auf 473 Beschäftigte (im Vorjahr: 469). Beschäftigte nach RegionenAnzahl der Beschäftigten zum 31.12.2021: 6.444
1 Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien
NeueinstellungenVon den 147 neu eingestellten Beschäftigten, die vorher nicht über die Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft mbH Hamburg (GHB) o.Ä. bei der HHLA in Deutschland eingesetzt waren, waren 43,5 % unter 30 Jahre alt. Neueinstellungen 2021scrollen
Seit 2013 setzt die HHLA in Deutschland ein eigens entwickeltes strukturiertes Auswahlverfahren (Assessment Center) ein, das neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch Diversity-Aspekte berücksichtigt. Die Verfahren werden seit Ende 2013 im gewerblichen Bereich eingesetzt und seit 2014 in der Holding sowie an allen Containerterminals am Standort Hamburg einheitlich angewendet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Auswahlgremien werden speziell geschult. Außerdem nimmt bei allen Auswahlverfahren, bei denen Frauen im Bewerberpool vertreten sind, mindestens eine Frau im Auswahlgremium teil. In den ausländischen Gesellschaften der HHLA wurden im Berichtsjahr 351 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt. 77,8 % der Neueinstellungen entfallen auf das Segment Intermodal. Der Frauenanteil der 351 Neueinstellungen liegt bei 26,8 %, der Anteil der unter 30-Jährigen bei 52,4 %. Die Fluktuationsquote (ohne konzerninterne Wechsel) in Deutschland ist mit 4,4 % im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken (im Vorjahr: 4,8 %). 41,9 % der insgesamt 160 Austritte waren altersbedingt (im Vorjahr: 42,2 %). Im Ausland lag die Fluktuationsquote im Berichtsjahr bei 11,7 % (im Vorjahr: 11,1%). Der Anteil der altersbedingten Austritte war mit 0,3 % (im Vorjahr: 2,7 %) vergleichsweise sehr gering. PersonalstrukturDer überwiegende Teil der Arbeitsplätze bei der HHLA befindet sich in einem Segment des Arbeitsmarkts, in dem traditionell Männer beschäftigt und Frauen unterdurchschnittlich vertreten sind. Der Anteil der bei der HHLA in Deutschland beschäftigten Frauen (inkl. Auszubildender) lag bei 15,7 % (im Vorjahr: 15,2 %). In den ausländischen Gesellschaften lag die Frauenquote im Berichtsjahr bei durchschnittlich 21,5 % (im Vorjahr: 22,2 %). Für die Geschlechterverteilung im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands gelten die Vorgaben des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen sowie die vom Aufsichtsrat bzw. vom Vorstand beschlossenen Ziele. Erklärung zur Unternehmensführung AltersstrukturDas Durchschnittsalter der Belegschaft in Deutschland lag im Berichtszeitraum bei 45,2 Jahren (im Vorjahr: 45,1). Das Durchschnittsalter der Männer betrug 45,8 Jahre, während die Frauen durchschnittlich 42,4 Jahre alt waren. Über die Hälfte aller Beschäftigten ist zwischen 30 und 50 Jahre alt. Das Durchschnittsalter der Beschäftigten in den ausländischen Gesellschaften lag bei 42,0 Jahren. Altersstruktur der Beschäftigtenscrollen
Die Betriebszugehörigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland liegt durchschnittlich bei 15,5 Jahren, im Ausland dagegen bei 7,1 Jahren. Durchschnittliche Betriebszugehörigkeit der Beschäftigtenscrollen
Die Beschäftigungsquote von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Schwerbehinderung (inkl. Gleichgestellter) in Deutschland lag zum Ende des Berichtszeitraums bei 8,2 % (im Vorjahr: 8,4 %). PersonalentwicklungIm Jahr 2021 investierte die HHLA am Standort Hamburg insgesamt 5,0 Mio. € (im Vorjahr: 5,3 Mio. €) in die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Zum 31. Dezember 2021 wurden in Deutschland 54 Auszubildende in zehn unterschiedlichen Berufen und 28 Studierende in sieben dualen Studiengängen ausgebildet. 28,1 % aller 82 Auszubildenden und Studierenden waren Frauen. Bei den Studierenden lag der Frauenanteil 2021 bei 39,3 % (im Vorjahr: 33,3 %). Am Containerterminal in Estland konnten im Berichtszeitraum zudem acht junge Auszubildende (sechs gewerbliche und zwei kaufmännische) Praktikumseinsätze im Rahmen der Berufsausbildung an der beruflichen Sekundarschule absolvieren. Von den 15 Auszubildenden, die im Jahresverlauf ihre Ausbildung erfolgreich abschlossen, wurden 15 in ein Arbeitsverhältnis übernommen. Insgesamt wurden am Standort Hamburg 21 neue Ausbildungsverträge im Ausbildungsjahr 2021 geschlossen, der Frauenanteil lag bei 33,3 %. Im kaufmännischen Bereich lag die Quote der weiblichen Auszubildenden für den Ausbildungsbeginn 2021 bei 25,0 %, im gewerblichen Bereich bei 33,3 % und in der dualen Ausbildung bei 57,1 %. Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 642 ein- bis mehrtägige Veranstaltungen realisiert, von denen ein Teil aufgrund der Coronavirus-Pandemie in einem digitalen Format durchgeführt wurde. Von den angebotenen Aus- und Weiterbildungen wurden 490 Qualifizierungen durch eigene Ausbilderinnen und Ausbilder als interne gewerbliche Weiterbildungen mit 2.322 Ausbildungstagen durchgeführt. Im Rahmen des internen segmentübergreifenden Seminarangebots wurden zusätzlich 152 ein- bis mehrtägige Veranstaltungen mit über 1.654 Teilnehmertagen organisiert. Der Frauenanteil lag bei 38,6 %. Weiterführende personalbezogene Informationen zu strategischem Personalmanagement, Personalentwicklung, Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung sowie Verträgen, Vergütungen und Zusatzleistungen werden ausführlich im Geschäftsberichtsteil Nachhaltigkeit/Soziales/Arbeitswelt erläutert. Wirtschaftliches UmfeldGesamtwirtschaftliche EntwicklungNach einem dynamischen Start in das Jahr 2021 geriet die Erholung der Weltwirtschaft im Jahresverlauf zunehmend ins Stocken. In vielen Teilen der Welt bremste das erneut zunehmende Infektionsgeschehen die wirtschaftliche Expansion. Die Infektionswellen, Maßnahmen und damit verbundenen konjunkturellen Auswirkungen verliefen dabei immer weniger synchron. In Ländern mit hohen Impfquoten wurden beispielsweise höhere Inzidenzen toleriert sowie auf umfassende Eindämmungsmaßnahmen verzichtet, die die wirtschaftlichen Aktivitäten stark eingeschränkt hätten. Nach Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) im Januar 2022 wird das Wachstum der weltweiten Wirtschaftsleistung für das Gesamtjahr 2021 insgesamt 5,9 % betragen. Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (BIP)scrollen
Quelle: Internationaler Währungsfonds (IWF); Januar 2022 Neben neuen Virusvarianten belastete die vor allem im zweiten Halbjahr ansteigende Inflation die Wirtschaft. Die Preise für fossile Brennstoffe verdoppelten sich fast im Berichtszeitraum, was vor allem in Europa die Energiekosten in die Höhe trieb. Darüber hinaus behinderten 2021 Kapazitätsprobleme im Logistiksystem und Lieferengpässe den Aufschwung der Industrieproduktion, während die hohe Nachfrage nach Waren - insbesondere in den USA - zu einem zunehmenden Preisdruck führte. Gleichwohl prognostiziert der IWF einen deutlichen Nachholeffekt im Handelsvolumen nach dem pandemiebedingten Einbruch und geht von einem Wachstum von 9,3 % im Jahr 2021 aus. In den fortgeschrittenen Volkswirtschaften stieg die gesamtwirtschaftliche Leistung im Gesamtjahr 2021 um 5,0 %. Die US-amerikanische Wirtschaft erholte sich schnell vom Einbruch zum Beginn der Pandemie und expandierte kräftig um 5,6 %. Der Aufschwung in der weltgrößten Volkswirtschaft ging mit einer stark gestiegenen Inflation einher. Auch in Europa wurde ein breiter Aufschwung durch Versorgungsengpässe und neue Infektionswellen gebremst. Der IWF erwartet, dass das Bruttoinlandsprodukt (BIP) des Euroraums 2021 um 5,2 % expandierte. In den aufstrebenden Volkswirtschaften wurde eine starke konjunkturelle Erholung ebenfalls durch die Delta-Variante gedämpft. Nach Einschätzung des IWF liegt das Wirtschaftswachstum für den Berichtszeitraum bei 6,5 %. Neben neuen Coronavirus-Ausbrüchen haben in China Unterbrechungen der Industrieproduktion durch Stromausfälle, rückläufige Immobilieninvestitionen und ein schneller als erwartetet stattfindender Rückzug der öffentlichen Investitionen in der zweiten Jahreshälfte zu einer Verlangsamung der Konjunktur beigetragen. Gleichwohl expandierte die zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt 2021 um 8,1 %. Auch die russische Wirtschaft hatte nach der Erholung im ersten Halbjahr 2021 mit Gegenwind zu kämpfen. Einen weiteren Aufschwung bremsten Einschränkungen der Produktion als Folge neuer Coronavirus-Wellen. Die hohen Rohstoffpreise sind hingegen ein stimulierender Faktor. Für das russische BIP rechnen die Experten für 2021 mit einem Wachstum von 4,5 %. Nach seinen jüngsten Einschätzungen aus Oktober 2021 erwartet der IWF für die Ukraine dagegen eine geringere wirtschaftliche Dynamik mit einem Plus von 3,5 %, wobei neben der Pandemie vor allem der schwelende Konflikt mit Russland die Konjunktur dämpft. Die Volkswirtschaft in Estland wird 2021 dagegen voraussichtlich kräftig um 8,5 % expandieren. Auch die Länder der Europäischen Union verzeichneten einen Aufschwung und expandierten um 5,2 %. Noch stärker wuchs das BIP Mittel- und Osteuropas, es legte um 6,5 % zu. Die konjunkturelle Erholung der deutschen Wirtschaft verlief im internationalen Vergleich nur schwach und fiel mit 2,7 % geringer aus als ursprünglich erwartet. Im vierten Quartal ist das BIP nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sogar gesunken. BranchenumfeldDer weltweite Containerumschlag hat sich 2021 von den pandemiebedingten Einbrüchen mehr als erholt. Allerdings fiel das Wachstum nach jüngsten Schätzungen von Drewry im Gesamtjahr mit 6,5 % nicht so stark aus, wie noch zur Jahresmitte 2021 erwartet, als eine Zunahme des weltweiten Umschlags um 8,2 % für möglich gehalten wurde. Als Ursache des gedämpften Wachstums nennen die Experten neben neuen Virusvarianten und einer steigenden Inflation insbesondere die anhaltenden Störungen in den Lieferketten und die Engpasssituation in den Häfen weltweit. Entwicklung des Containerumschlags nach Fahrtgebietenscrollen
Quelle: Drewry Maritime Research; Dezember 2021 Die spürbare Belebung der Umschlagaktivitäten schlug sich in allen Fahrtgebieten nieder, wenngleich in unterschiedlicher Ausprägung. Im weltweit umschlagstärksten Fahrtgebiet Asien lag die Wachstumsdynamik bei einem Plus von 5,4 %. Die chinesischen Häfen verzeichneten mit 5,2 % ein geringfügig schwächeres Wachstum aufgrund von Verspätungen, überlasteter Häfen und neuer COVID-19-Ausbrüche. In Europa stieg das Containeraufkommen in den Häfen insgesamt um 4,6 %, wobei die Wachstumsimpulse mit einem Plus von 6,4 % insbesondere von den nordwesteuropäischen Containerhäfen ausgingen. Angesichts der Engpässe in den führenden Häfen profitierten Wilhelmshaven, Zeebrugge und Dunkerque als wertvolle Ausweichhäfen von der hohen Nachfrage nach Umschlagkapazitäten. Containerumschlag in den führenden Häfen Nordeuropasscrollen
Quelle: Port Authorities Die Entwicklung in den großen Containerhäfen der Nordrange sowie den größten Häfen der Ostsee verlief uneinheitlich. Im Hamburger Hafen lag das Umschlagaufkommen im Berichtszeitraum mit 8,7 Mio. TEU leicht über dem Vorjahr (im Vorjahr: 8,5 Mio. TEU). Im größten Containerhafen Europas, in Rotterdam, wurden 2021 15,3 Mio. TEU und damit 6,6 % mehr Container als im Vorjahr umgeschlagen. In Antwerpen stagnierte der Containerumschlag angesichts der Pandemie bei 12 Mio. TEU. Die Bremischen Häfen hingegen erholten sich und schlugen 5,2 % mehr Container gegenüber 2020 um. Güterverkehr in Deutschland nach Verkehrsträgernscrollen
Quelle: Gleitende Mittelfristprognose für den Güter- und Personenverkehr im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur; November 2021 Nach jüngsten Schätzungen aus November 2021 - zu diesem Zeitpunkt waren die Auswirkungen der vierten Corona-Infektionswelle noch nicht vollumfänglich absehbar - zeichnet sich für 2021 im gesamtmodalen Güterverkehr in Deutschland durch die gesamtwirtschaftliche Belebung eine spürbare Aufholbewegung ab. Das Transportaufkommen soll gegenüber dem Vorjahresniveau um 2,1 % wachsen, die Transportleistung - als Produkt aus Transportmenge und Transportentfernung -sogar um 4,6 % steigen. Der Wiederanstieg spiegelt sich in allen Verkehrsträgern. Im Straßenverkehr wurden voraussichtlich 1,7 % mehr Güter als im Vorjahr transportiert. Die Transportleistung soll mit einem Plus von 4,5 % im Vorjahresvergleich noch stärker zulegen. Das Transportaufkommen im Eisenbahnverkehr soll kräftig um 6,3 % steigen. Die Transportleistung wird wahrscheinlich noch stärker, und zwar um 7,1 %, zunehmen. Für den Kombinierten Verkehr wird ebenfalls ein kräftiger Zuwachs erwartet. Das Aufkommen würde somit um 6,4 % und die Leistung um 5,8 % höher als im Vorjahr ausfallen. Geschäftsverlauf und wirtschaftliche LageWesentliche Kennzahlenscrollen
Gesamtaussage zum GeschäftsverlaufDer HHLA-Konzern hat sich 2021 ungeachtet der andauernden Coronavirus-Pandemie erfolgreich entwickelt. Darüber hinaus waren im Mitteilungszeitraum grundsätzlich weder im Umfeld der HHLA noch innerhalb des Konzerns besondere Ereignisse und Geschäfte mit wesentlicher Auswirkung auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage zu verzeichnen. Die im Geschäftsbericht 2020 gegebene Prognose für das Jahr 2021 wurde mit Veröffentlichung der Halbjahresergebnisse bereits für den Containertransport und die Umsatzerlöse im Teilkonzern Hafenlogistik und den Konzern angehoben. Im Oktober wurde die Erwartung für das Geschäftsjahr 2021 in nahezu allen Kennzahlen angepasst. Die Umsatz-Entwicklung für den Teilkonzern Hafenlogistik sowie den Konzern wurden in dem Zuge auf einen Bereich von 1.410 Mio. € bzw. 1.450 Mio. € konkretisiert (vormals: jeweils deutlicher Anstieg). Das Konzern-EBIT wurde auf einen Bereich von 205 Mio. € (vormals: 153 bis 178 Mio. €) und das EBIT für den Teilkonzern Hafenlogistik auf einen Bereich von 190 Mio. € angehoben (vormals: 140 bis 165 Mio. €). Außerdem wurde das Investitionsvolumen aufgrund von Verzögerungen von geplanten Anlagenzugängen von vormals 250 bis 280 Mio. € im Konzern auf rund 200 Mio. € reduziert. Soll-Ist-Vergleichscrollen
Während der Containerumschlag zum Jahresende nur einen leichten Anstieg im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen konnte (erwartet: moderater Anstieg), bestätigten sich bzw. übertrafen alle anderen Kennzahlen die zuletzt gegebene Prognose. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 stellte sich die wirtschaftliche und finanzielle Lage der HHLA im Geschäftsjahr 2021 stabil dar. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich um 3,3 Prozentpunkte auf 25,2 % (im Vorjahr: 21,9 %). Der dynamische Verschuldungsgrad veränderte sich deutlich von 5,1 auf 3,6. Zum Bilanzstichtag bestand kein weiterer Refinanzierungsbedarf. Hinweise zur BerichterstattungDie Entwicklung der langfristigen Zinsen führte zu einer Erhöhung des für die Ermittlung der Pensionsverpflichtungen relevanten Zinssatzes. Die Pensionsrückstellungen reduzierten sich entsprechend, das Eigenkapital erhöhte sich durch die zinssatzinduzierte Reduzierung der versicherungsmathematischen Effekte. Im Berichtsjahr erwarb die HHLA 50,01 % der Anteile an der Piattaforma Logistica Trieste S.r.l., Triest/Italien (nach Umfirmierung: HHLA PLT Italy S.r.l.). Die Gesellschaft wurde erstmals zum 31. März 2021 in den Konsolidierungskreis der HHLA als vollkonsolidierte Gesellschaft aufgenommen und dem Segment Container zugeordnet. Außerdem erfolgte der Erwerb von 80,0 % der Anteile an der iSAM AG mit Sitz in Mülheim an der Ruhr sowie ihrer drei Tochterunternehmen. Die Gesellschaften wurden erstmals zum 31. März 2021 in den Konsolidierungskreis der HHLA als vollkonsolidierte Gesellschaft aufgenommen und dem Segment Logistik zugeordnet. Der Inanspruchnahme von Umschlag- und Transportleistungen gehen aufgrund der branchenüblich hohen Anforderungen an die Flexibilität in der Regel keine mehrmonatigen Bestellungen oder Garantien voraus. Daher stellen Auftragsbestand und Auftragsentwicklung entgegen ihrer Bedeutung für andere Branchen keine Berichtsgrößen dar. Der Konzernabschluss 2021 wurde nach den in der Europäischen Union anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) unter Berücksichtigung der Interpretationen des International Financial Reporting Interpretation Committee (IFRIC) erstellt. Der Konzernlagebericht wurde unter Berücksichtigung der Anforderungen des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 20 (DRS 20) aufgestellt. ErtragslageIm Jahr 2021 war in der Entwicklung der Leistungsdaten der HHLA ein Anstieg zu verzeichnen. Beim Containerumschlag vollzog sich ein leichter Anstieg um 2,5 % gegenüber dem Vorjahr auf 6.943 Tsd. TEU (im Vorjahr: 6.776 Tsd. TEU). Die positive Entwicklung der Ladungsmenge in den Fahrtgebieten Fernost sowie Nord- und Südamerika sowie der Gewinn eines zusätzlichen Zubringerdienstes (Feeder) für den Ostseeraum im September 2021 hatten daran maßgeblichen Anteil. Bei den drei Hamburger Terminals betrug der Anstieg 2,2 %. Bei den internationalen Terminals war hingegen ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Das Transportvolumen erhöhte sich um 10,0 % auf 1.690 Tsd. TEU gegenüber dem Vorjahr (im Vorjahr: 1.536 Tsd. TEU). Der Anstieg resultierte ausschließlich aus den Schienentransporten. Die Straßentransporte lagen in einem anhaltend schwierigen Marktumfeld auf dem Niveau des Vorjahres. Vor diesem Hintergrund stiegen die Umsatzerlöse des HHLA-Konzerns im Berichtszeitraum um 12,7 % auf 1.465,4 Mio. € (im Vorjahr: 1.299,8 Mio. €). Die Ursache für die starke Zunahme sind neben der Entwicklung der Leistungsdaten temporär stark erhöhte Lagergelderlöse aufgrund anhaltender Schiffsverspätungen. Eine mit dem HHLA-Konzern nahezu übereinstimmende Entwicklung zeigte sich im börsennotierten Teilkonzern Hafenlogistik, der mit den Segmenten Container, Intermodal und Logistik einen Umsatzanstieg um 13,1 % auf 1.435,8 Mio. € (im Vorjahr: 1.269,3 Mio. €) verzeichnete. Im nicht börsennotierten Teilkonzern Immobilien blieben die Umsatzerlöse unverändert zum Vorjahr bei 38,1 Mio. € (im Vorjahr: 38,1 Mio. €). Der Teilkonzern Immobilien trug damit 2,0 % zum Konzernumsatz bei. Umsatzerlösein Mio. €
Die Bestandsveränderungen betrugen im aktuellen Jahr 3,1 Mio. € (im Vorjahr: 0,1 Mio. €). Die aktivierten Eigenleistungen verringerten sich auf 4,2 Mio. € (im Vorjahr: 4,6 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich leicht um 2,2 % auf 51,9 Mio. € (im Vorjahr: 50,8 Mio. €). In den operativen Aufwendungen war eine deutliche Erhöhung um 5,3 % auf 1.296,4 Mio. € (im Vorjahr: 1.231,7 Mio. €) zu verzeichnen. Während der Materialaufwand und die Abschreibungen deutlich anstiegen, verzeichneten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen einen starken Anstieg. Im Personalaufwand wurde hingegen nur eine leichte Zunahme verzeichnet. AufwandsstrukturOperative Aufwendungen 2021: 1.296 Mio. €
Der Materialaufwand erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr deutlich um 6,8 % auf 404,8 Mio. € (im Vorjahr: 379,1 Mio. €). Der Rückgang der Materialaufwandsquote auf 27,6 % (im Vorjahr: 29,2 %) hing mit dem überproportionalen Anstieg der Umsatzerlöse im Verhältnis zu den Leistungsdaten zusammen. Der Personalaufwand erhöhte sich um 1,2 % auf 554,4 Mio. € (im Vorjahr: 548,1 Mio. €). Neben den Tariferhöhungen und den getätigten Akquisitionen wirkten sich insbesondere die Mengenentwicklung im Schienentransport sowie das zusätzliche Containerhandling resultierend aus der erhöhten Lagerlast an den Containerterminals aus. Die Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Durchführung eines Zukunftsprogramms zur Steigerung der Effizienz im Segment Container wurden im Jahresverlauf weiter aufgebaut. Der daraus resultierende Aufwand war aber erheblich geringer als der Zuführungsaufwand des Vorjahres. Die Personalaufwandsquote verringerte sich daher stark auf 37,8 % (im Vorjahr: 42,2 %). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Berichtsjahr stark um 14,4% auf 158,7 Mio. € (im Vorjahr: 138,7 Mio. €) angestiegen. Ursächlich waren unter anderem erhöhte Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Transformation im Segment Container. Das Verhältnis zum erwirtschafteten Umsatz beträgt 10,8 % (im Vorjahr: 10,7 %). Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen stieg das Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) um 40,5 % auf 406,7 Mio. € (im Vorjahr: 289,4 Mio. €). Entsprechend stark fel der Anstieg der EBITDA-Marge auf 27,8 % (im Vorjahr: 22,3 %) aus. Beim Abschreibungsaufwand gab es mit 178,5 Mio. € eine deutliche Erhöhung um 7,6 % gegenüber dem Vorjahr (im Vorjahr: 165,8 Mio. €). Hier wirkten sich neben einer weiteren Wertberichtigung des Geschäfts- oder Firmenwerts der Bionic Production GmbH auch die Investition in weitere Umschlaggeräte, Transportfahrzeuge und Blocklagersysteme an den Hamburger Containerterminals, die Geschäftsausweitung in den Bahnverkehren und die Inbetriebnahme des Containerterminals in Triest aus. Das Betriebsergebnis (EBIT) stieg im laufenden Jahr stark um 84,7 % auf 228,2 Mio. € (im Vorjahr: 123,6 Mio. €) an. Die wesentlichen Einflussfaktoren dafür sind die Entwicklung der Leistungsdaten, temporär stark erhöhte Lagergelderlöse aufgrund anhaltender Schiffsverspätungen und die im Vergleich zum Vorjahr erheblich reduzierten Zuführungen zur Restrukturierungsrückstellung im Zusammenhang mit der Durchführung eines Effzienzprogramms im Segment Container. Die EBIT-Marge lag mit 15,6 % (im Vorjahr: 9,5 %) deutlich über dem Vorjahr. Der Teilkonzern Hafenlogistik verzeichnete einen EBIT-Anstieg um 92,7 % auf 212,6 Mio. € (im Vorjahr: 110,3 Mio. €). Er erwirtschaftete damit im Berichtsjahr 93,2 % (im Vorjahr: 89,3 %) des operativen Konzernergebnisses. Im Teilkonzern Immobilien wurde ein EBIT-Anstieg um 18,0 % auf 15,3 Mio. € (im Vorjahr: 12,9 Mio. €) erzielt. Hier wurden 6,8 % (im Vorjahr: 10,7 %) des operativen Konzernergebnisses erwirtschaftet. Betriebsergebnis (EBIT)in Mio. €, EBIT-Marge in %
Der Nettoaufwand aus dem Finanzergebnis erhöhte sich um 12,1 Mio. € bzw. 49,5 % auf 36,6 Mio. € (im Vorjahr: 24,5 Mio. €). Hierzu trug im Wesentlichen ein Aufwand aus der Neubewertung einer Ausgleichsverbindlichkeit für die Ergebnisabführung eines Tochterunternehmens mit Minderheitsgesellschafter in Höhe von 10,1 Mio. € (im Vorjahr: Ertrag in Höhe von 5,9 Mio. €) bei. Die effektive Steuerquote des Konzerns lag mit 30,6 % oberhalb des Vorjahres (im Vorjahr: 25,2 %). Der Konzernjahresüberschuss nach Anteilen anderer Gesellschafter erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 163,9 % auf 112,3 Mio. € (im Vorjahr: 42,6 Mio. €). Der nicht beherrschende Anteil betrug im Geschäftsjahr 2021 20,6 Mio. € (im Vorjahr: 31,6 Mio. €). Wirtschaftlich werden dieser Position die im Finanzergebnis genannten Ergebnisse aus der Neubewertung der Ausgleichsverpflichtung gegenüber einem nicht beherrschenden Gesellschafter zugerechnet. Das Ergebnis je Aktie erhöhte sich um 163,9 % auf 1,50 € (im Vorjahr: 0,58 €). Der börsennotierte Teilkonzern Hafenlogistik erzielte hierbei ein um 192,3 % höheres Ergebnis je Aktie von 1,43 € (im Vorjahr: 0,50 €). Der nicht börsennotierte Teilkonzern Immobilien lag mit einem Ergebnis je Aktie von 3,41 € ebenfalls über dem Vorjahr (im Vorjahr: 2,70 €). Wie im Vorjahr gab es auch 2021 keinen Unterschied zwischen unverwässertem und verwässertem Ergebnis je Aktie. Die Rendite auf das eingesetzte Kapital (ROCE) erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 4,7 Prozentpunkte auf 10,6 % (im Vorjahr: 5,9 %). Unternehmenssteuerung und Wertmanagement Die Gewinnverwendung der HHLA orientiert sich wie im Vorjahr an der Ergebnisentwicklung des HHLA-Konzerns im abgelaufenen Geschäftsjahr. Der Bilanzgewinn und die stabile Finanzlage der HHLA stellen dabei die Grundlage für eine Fortsetzung der kontinuierlichen Ausschüttungspolitik dar. Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 16. Juni 2022 auf dieser Basis vorschlagen, je dividendenberechtigte börsennotierte A-Aktie eine Bardividende in Höhe von 0,75 € auszuschütten (im Vorjahr: 0,45 €). Für die nicht börsennotierten S-Aktien werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung wie im Vorjahr eine Bardividende in Höhe von 2,10 € vorschlagen. Der Ausschüttungsbetrag der S-Aktien würde damit wie im Vorjahr 5,7 Mio. € betragen. Vermögens- und Finanzlage BilanzanalyseDie Bilanzsumme des HHLA-Konzerns hat sich zum 31. Dezember 2021 gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 210,8 Mio. € auf 2.801,9 Mio. € erhöht. Bilanzstrukturscrollen
Auf der Aktivseite der Bilanz erhöhten sich die langfristigen Vermögenswerte um 143,1 Mio. €. Die Veränderung resultierte im Wesentlichen aus dem Sachanlagevermögen, welches sowohl durch die Erstkonsolidierung der neuen Gesellschaften als auch investitionsbedingt angestiegen ist. Gegenläufig wirkten die planmäßigen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen. Das kurzfristige Vermögen erhöhte sich um 67,6 Mio. € auf 507,9 Mio. € (im Vorjahr: 440,2 Mio. €). Der Anstieg resultierte im Wesentlichen aus einer Zunahme der Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristigen Einlagen um 28,7 Mio. € auf 155,5 Mio. € (im Vorjahr: 126,9 Mio. €) sowie einer Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 21,4 Mio. € auf 188,3 Mio. € (im Vorjahr: 166,9 Mio. €). Auf der Passivseite hat sich das Eigenkapital gegenüber dem Jahresende 2020 um 138,2 Mio. € auf 705,2 Mio. € erhöht (im Vorjahr: 567,0 Mio. €). Erhöhend wirkten im Wesentlichen das positive Ergebnis der Berichtsperiode in Höhe von 132,9 Mio. € sowie eine Sacheinlage im Rahmen einer Kapitalerhöhung durch Aktiendividendenansprüche in das gezeichnete Kapital und in die Kapitalrücklage. Des Weiteren wirkten sich die zinsinduzierte Veränderung der versicherungsmathematischen Gewinne inklusive des erfolgsneutralen Steuereffekts und die Erhöhung der nicht beherrschenden Anteile durch die Erstkonsolidierung der neuen Gesellschaften erhöhend aus. Gegenläufig wirkte die Ausschüttung der Dividenden sowie die Umgliederung der möglichen Verpflichtung aus einer Put-Option in die finanziellen Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Erstkonsolidierung der HHLA PLT Italy. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich auf 25,2 % (im Vorjahr: 21,9 %). Eigenkapitalin Mio. €
Die langfristigen Schulden erhöhten sich um 5,5 Mio. € auf 1.730,2 Mio. € (im Vorjahr: 1.724,7 Mio. €). Der Anstieg resultierte im Wesentlichen aus der Erhöhung der langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten um 55,0 Mio. €. Gegenläufig dazu wirkte die Reduzierung der Pensionsrückstellungen in Höhe von insgesamt 41,8 Mio. €. Die Zunahme der kurzfristigen Schulden um 67,1 Mio. € auf 366,5 Mio. € (im Vorjahr: 299,4 Mio. €) resultierte im Wesentlichen aus dem Anstieg der kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten, der kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen, der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen nicht-finanziellen Verbindlichkeiten. InvestitionsanalyseDas Investitionsvolumen lag im Geschäftsjahr 2021 bei 231,6 Mio. € (im Vorjahr: 196,3 Mio. €). Hierin sind nicht unmittelbar zahlungswirksame Zugänge aus Nutzungsrechten (Miete und Leasing) in Höhe von 43,4 Mio. € enthalten (im Vorjahr: 7,7 Mio. €). Der Schwerpunkt der Investitionen lag auf dem Ausbau der Hamburger Containerterminals und der Erweiterung der intermodalen Transportkapazitäten. Die Finanzierung der Investitionsprojekte wurde aus dem operativen Cashflow des Geschäftsjahres abgedeckt. Investitionen und Abschreibungenin Mio. €
Von den getätigten Investitionen entfielen 197,8 Mio. € auf Sachanlagen (im Vorjahr: 167,6 Mio. €), 11,0 Mio. € auf immaterielle Vermögenswerte (im Vorjahr: 7,9 Mio. €) und 22,8 Mio. € auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (im Vorjahr: 20,8 Mio. €). Im Segment Container wurden Investitionen im Gesamtwert von 100,5 Mio. € getätigt (im Vorjahr: 85,9 Mio. €). Investiert wurde vor allem in die Beschaffung von Umschlaggeräten und in Lagerkapazitäten auf den Hamburger Containerterminals. Das Investitionsvolumen im Segment Intermodal betrug 93,4 Mio. € (im Vorjahr: 82,7 Mio. €). Dabei investierte hauptsächlich die METRANS-Gruppe insbesondere in Waggons und Lokomotiven sowie die Entwicklung von bestehenden und neuen Hinterlandterminals. Die Investitionssumme im Segment Logistik belief sich auf 4,8 Mio. € (im Vorjahr: 7,0 Mio. €). Im Pro-forma-Segment Holding/Übrige wurden insgesamt 8,8 Mio. € für Investitionen aufgewendet (im Vorjahr: 5,2 Mio. €). Im Segment Immobilien betrugen die Investitionen insgesamt 24,2 Mio. € (im Vorjahr: 17,7 Mio. €). Investiert wurde überwiegend in die Entwicklung der Speicherstadt. Investitionen nach SegmentenInvestitionsvolumen 2021: 232 Mio. €
Der Investitionsschwerpunkt im Segment Container zielt darauf ab, die Produktivität auf bestehenden Terminalflächen durch den Einsatz modernster Umschlagtechnologie zu steigern sowie Liegeplätze der Schiffsgrößenentwicklung folgend bedarfsgerecht auszubauen. Im Segment Intermodal zielen die Investitionen insbesondere darauf ab, das ansteigende Transportvolumen mit ausreichend Waggons und Lokomotiven zu unterlegen und die Leistungsfähigkeit und Reichweite der Hinterlandverbindungen weiter zu steigern. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten bestehen zum Geschäftsjahresende für offene Bestellungen in Höhe von 128,3 Mio. € (im Vorjahr: 125,0 Mio. €). Darin enthalten sind 122,6 Mio. € (im Vorjahr: 85,0 Mio. €) für Aktivierungen im Sachanlagevermögen. LiquiditätsanalyseDer Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr von 291,2 Mio. € auf 315,9 Mio. €. Dieser Anstieg um 24,7 Mio. € ist im Wesentlichen auf ein im Vergleich zum Vorjahr um 104,6 Mio. € höheres EBIT zurückzuführen. Gegenläufig wirkten die im Vergleich zum Vorjahr um 40,0 Mio. € höheren Ertragsteuerzahlungen, die Veränderung der Rückstellungen, die im Vergleich zum Vorjahr um 34,4 Mio. € niedriger waren, sowie die Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und anderer Aktiva um 27,0 Mio. €. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit (Mittelabfluss) lag mit 227,4 Mio. € über dem Vorjahreswert von 177,3 Mio. €. Zu dieser Erhöhung des Zahlungsmittelabflusses um 50,1 Mio. € trugen im Wesentlichen die Auszahlung für kurzfristige Einlagen (im Vorjahr: Einzahlung) und die im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gestiegenen Auszahlungen für den Erwerb von Anteilen an konsolidierten Unternehmen bei. Der Free Cashflow als Summe der Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit und Investitionstätigkeit reduzierte sich auf 88,5 Mio. € (im Vorjahr: 113,9 Mio. €). Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit (Mittelabfluss) betrug im Berichtszeitraum 84,9 Mio. € (im Vorjahr: 150,9 Mio. €) und lag damit um 66,0 Mio. € unter dem Vorjahreswert, im Wesentlichen bedingt durch die im Berichtszeitraum neu aufgenommenen langfristigen Finanzkredite, die im Vergleich zum Vorjahr geringere Tilgung von Finanzkrediten sowie eine geringere Auszahlung von Ergebnisanteilen an nicht beherrschende Anteilseigner und an die Aktionäre des Mutterunternehmens. Der HHLA-Konzern verfügte zum Jahresende 2021 über ausreichend Liquidität. Im Verlauf des Geschäftsjahres traten keine Liquiditätsengpässe auf. Der Finanzmittelfonds betrug per 31. Dezember 2021 insgesamt 173,0 Mio. € (zum 31. Dezember 2020: 168,8 Mio. €). Einschließlich aller kurzfristigen Einlagen erreichte die verfügbare Liquidität des Konzerns zum Jahresende 2021 einen Bestand von insgesamt 238,0 Mio. € (im Vorjahr: 208,8 Mio. €). Liquiditätsanalysescrollen
FinanzierungsanalyseDas Finanzmanagement des HHLA-Konzerns wird zentral gesteuert und folgt dem übergeordneten Ziel, die finanzielle Stabilität und Flexibilität des Konzerns nachhaltig zu gewährleisten. Durch das Konzern-Clearing werden die finanziellen Ressourcen des Konzerns gebündelt, das Zinsergebnis optimiert und die Abhängigkeit von externen Finanzierungsquellen wesentlich reduziert. Derivative Finanzinstrumente können zur Reduzierung des Zinsänderungsrisikos sowie in geringem Umfang zur Reduzierung des Währungs- sowie Rohstoffpreisrisikos eingesetzt werden. Das Geschäftsmodell der HHLA ist von einem großen Anteil an Sachanlagevermögen mit langjährigen Nutzungsdauern geprägt. Daher setzt die HHLA zur fristenkongruenten Finanzierung insbesondere mittel- und langfristige Darlehen sowie Leasingverhältnisse ein. Darüber hinaus stehen Pensionsrückstellungen für die langfristige Innenfinanzierung zur Verfügung. Zum Berichtsstichtag lagen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit 334,6 Mio. € oberhalb des Werts des Vorjahres von 295,1 Mio. €. Der Konzern nahm im Geschäftsjahr 2021 Finanzierungen in Höhe von 34,0 Mio. € (im Vorjahr: keine) in Anspruch. Die im Berichtsjahr erfolgten Tilgungen in Höhe von 24,3 Mio. € lagen aufgrund von Sondertilgungen im Vorjahr unter dem Vergleichswert (im Vorjahr: 37,2 Mio. €). Aufgrund der vereinbarten Laufzeiten der Darlehen und einer stabilen Liquiditätsbasis bestand kein wesentlicher Refinanzierungsbedarf. Die Darlehensverbindlichkeiten sind zum Bilanzstichtag fast ausschließlich in Euro abgeschlossen. Konditioniert sind diese zu etwa 85 % mit fixen und zu etwa 15 % mit variablen Zinssätzen. Im Rahmen der Fremdfinanzierung bestanden für einzelne Konzerngesellschaften Kreditauflagen (Covenants), die an bilanzielle Kennzahlen gebunden sind. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die Erfüllung einer Mindesteigenkapitalquote bzw. um die Einhaltung eines maximalen Verschuldungsgrades. Covenants bestanden bei etwa 25 % der Bankdarlehen. Im Berichtsjahr wurden die Kreditauflagen zu allen vereinbarten Prüfungszeitpunkten erfüllt. Fälligkeiten der Bankdarlehennach Jahren in Mio. €
Zum Bilanzstichtag weist die HHLA langfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen in Höhe von 442,8 Mio. € aus (im Vorjahr: 457,1 Mio. €), die im Wesentlichen aus der Passivierung der Leasingverbindlichkeit gegenüber der Hamburg Port Authority (HPA) resultieren. Die Leasingverhältnisse basieren in erster Linie auf langfristigen Verträgen des HHLA-Konzerns mit der Freien und Hansestadt Hamburg bzw. der HPA über die Anmietung von Flächen und Kaimauern im Hamburger Hafen sowie in der Speicherstadt. Die im Wesentlichen bei der Holding zentral gehaltenen Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristigen Einlagen beliefen sich zum Berichtsstichtag auf insgesamt 155,5 Mio. € (im Vorjahr: 126,9 Mio. €). Sie sind in Sichteinlagen und Tages- sowie kurzfristigen Termingeldern hauptsächlich bei inländischen Kreditinstituten mit ausgewiesen hoher Bonitätseinstufung angelegt. Der Konzern verfügte zum Bilanzstichtag über nicht genutzte Kreditlinien in Höhe von 9,8 Mio. € (im Vorjahr: 54,3 Mio. €). Der Ausnutzungsgrad der Kreditlinie beträgt 33,1 %. Der Rückgang resultiert aus der Beendigung der im Geschäftsjahr 2020 vorsorglich abgeschlossenen und nicht in Anspruch genommenen Kreditlinie in Höhe von 50,0 Mio. €. Vom gesamten Zahlungsmittelbestand unterlagen zum Berichtsstichtag 4,4 Mio. € (im Vorjahr: 3,7 Mio. €) Devisenausfuhrbeschränkungen in der Ukraine. Da der HHLA auch außerhalb des Kapitalmarkts zahlreiche Möglichkeiten der Fremdfinanzierung zur Verfügung stehen, sieht der Konzern für ein externes Rating aktuell keinen Bedarf. Vielmehr wird durch umfassende Information bestehender und potenzieller Kreditgeber sichergestellt, dass diese zu angemessenen internen Bonitätseinstufungen kommen können. Darüber hinaus wurde die Notenbankfähigkeit durch die Deutsche Bundesbank erneut bestätigt. Der Umfang öffentlicher Fördermittel, die vereinzelt für Entwicklungsprojekte gewährt werden und spezifischen Förderbedingungen unterliegen, ist auf Konzernebene als nachrangig einzustufen. Unternehmenserwerbe, -Veräußerungen und sonstige Änderungen im KonsolidierungskreisMit Datum vom 28. September 2020 unterzeichnete die HHLA International GmbH, Hamburg, eine Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung zum Erwerb von 50,01 % der Anteile an der Piattaforma Logistica Trieste S.r.l., Triest/Italien (PLT). Die Gesellschaft wurde am 7. Januar 2021 in HHLA PLT Italy S.r.l. umfirmiert. Der Gesellschaftszweck des Unternehmens sind die Planung, der Bau, die Instandhaltung und die Verwaltung der Logistikplattform zwischen Scalo Legnami und dem ehemaligen Stahlwerk Italsider im Hafenzentrum Triest. Dazu gehören unter anderem die Ausübung einer Geschäftstätigkeit als Hafenunternehmen, die Lagerung von Materialien und Waren im Auftrag Dritter zu lagern sowie die Förderung, Organisation, Verwaltung und Vermarktung aller Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Austausch von Gütern, insbesondere des intermodalen Austauschs per Schiff, Zug und auf dem Landweg, sowie die Nutzung von Terminals, die für den Transport von Gütern und Logistik jeglicher Art und Beschaffenheit ausgerüstet sind. Die Gesellschaft wurde dem Segment Container zugeordnet. Mit Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung vom 16. Dezember 2020 erwarb die HHLA AG 80,0 % der Anteile an der iSAM AG mit Sitz in Mülheim an der Ruhr sowie ihrer drei Tochterunternehmen. Gesellschaftszweck des Unternehmens sind die Entwicklung von EDV-Software sowie deren Vertrieb, der Vertrieb von EDV-Hardware, die Beratung bei der Entwicklung innerbetrieblicher EDV-Konzepte sowie die Erarbeitung von Systemlösungen und deren Realisierung und die Beratung, Entwicklung und Erstellung von Konzepten der Automatisierung in Produktions-, Handels- und Dienstleistungsbetrieben. Die Gesellschaft wurde dem Segment Logistik zugeordnet. Mit Gesellschaftsvertrag vom 14. Dezember 2020 und Umfirmierung errichtete die HHLA AG die Gesellschaft HHLA Digital Next GmbH mit Sitz in Hamburg. Gegenstand des Unternehmens sind die Entwicklung, die Ausgründung, die Beteiligung bzw. der Erwerb, das Halten und die Verwaltung sowie die Veräußerung von Unternehmen bzw. Beteiligungen in den Bereichen Transport und Logistik, insbesondere Start-up-Unternehmen aus dem "Trade and Transport Tech"-Umfeld. Die Gesellschaft wurde dem Segment Logistik zugeordnet. Mit Gesellschaftsvertrag vom 16. Dezember 2021 errichtete die METRANS a.s., Prag/Tschechien, die Gesellschaft METRANS Zalaegerszeg Kft. mit Sitz in Budapest/Ungarn. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb eines Grundstücks. Die Gesellschaft wurde dem Segment Intermodal zugeordnet. Konzernanhang, Tz. 3 Zusammensetzung des Konzerns Darüber hinaus gab es im Geschäftsjahr 2021 keine wesentlichen Erwerbe, Veränderungen von Anteilen an Tochterunternehmen oder Änderungen im Konsolidierungskreis. Für nach dem Bilanzstichtag getätigte Unternehmenskäufe siehe Nachtragsbericht. SegmententwicklungSegment ContainerWesentliche Kennzahlenscrollen
Im Berichtsjahr 2021 erhöhte sich der Containerumschlag an den HHLA-Containerterminals im Vergleich zum Vorjahr insgesamt leicht um 2,5 % auf 6.943 Tsd. Standardcontainer (TEU) (im Vorjahr: 6.776 Tsd. TEU). Das Umschlagvolumen der drei Hamburger Containerterminals lag dabei mit 6.328 Tsd. TEU um 2,2 % über dem Vergleichswert des Vorjahres (im Vorjahr: 6.193 Tsd. TEU). Zur positiven Entwicklung der Ladungsmenge trugen maßgeblich die Fahrtgebiete Fernost sowie Nord- und Südamerika bei. Die pandemiebedingten Mengenrückgänge des Vorjahres sowie der Verlust eines Fernostdienstes im Mai 2020 wurden dadurch mehr als ausgeglichen. Nach deutlich rückläufigen Mengen im ersten Quartal trug der Gewinn eines zusätzlichen Zubringerdienstes (Feeder) für den Ostseeraum im September 2021 dazu bei, dass die Mengen in den Zubringerverkehren im Berichtszeitraum nunmehr im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls ein leichtes Wachstum ausweisen. Die Feederquote am wasserseitigen Umschlag erhöhte sich im Berichtszeitraum geringfügig auf 20,4 % (im Vorjahr: 20,2 %). Die internationalen Containerterminals verzeichneten einen deutlichen Zuwachs im Umschlagvolumen von 5,3 % auf 615 Tsd. TEU (im Vorjahr: 584 Tsd. TEU). Der Containerumschlag übertrifft damit geringfügig das Vor-Pandemie-Niveau von 2019 um 0,4 %. Dies ist im Wesentlichen auf die Mengenzuwächse in Odessa und Tallinn zurückzuführen. Am Terminal in Triest wurden bis einschließlich November 2021 nur RoRo-Schiffe abgefertigt. Der Startschuss für den Containerumschlag fiel im Dezember. Containerumschlagin Tsd. TEU
Die Umsatzerlöse im Segment erhöhten sich im Geschäftsjahr 2021 gegenüber dem Vorjahr stark um 14,2 % auf 841,9 Mio. € (im Vorjahr: 737,5 Mio. €). Der leichte Mengenzuwachs von 2,5 % wurde dabei von dem Anstieg der Durchschnittserlöse deutlich übertroffen. Die Erlöse je wasserseitig umgeschlagenen Container stiegen gegenüber dem Vorjahreszeitraum stark um 11,4 % an. Ursache hierfür ist ein temporär starker Anstieg der Lagergelder aufgrund anhaltender, zum Teil extremer Schiffsverspätungen. Neben pandemiebedingten Verspätungen von Schiffsabfahrten weltweit trug auch die Blockade des Sueskanals im März zu längeren Verweildauern bei, die sich steigernd auf die Lagergelder auswirkten. Darüber hinaus wurden im Berichtsjahr erstmals die Umsatzerlöse des Containerterminals in Triest berücksichtigt. Die EBIT-Kosten erhöhten sich im Berichtszeitraum leicht um 2,1 % gegenüber dem Vorjahr. Neben geplant stark ansteigendem Projektaufwand für das Effizienzprogramm resultierten die Mehraufwendungen gegenüber dem Vorjahr insbesondere aus der erhöhten Lagerlast, die sowohl einen verstärkten Personaleinsatz als auch einen steigenden Materialaufwand zur Folge hatte. Zudem wirkten sich weitere Rückstellungen für die in Umsetzung befindlichen Restrukturierungsmaßnahmen, Tariferhöhungen, steigende Energiepreise und die Anlaufkosten im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme des Containerterminals in Triest belastend aus. Das Betriebsergebnis (EBIT) hat sich vor dem Hintergrund der lagergeldbedingt gestiegenen Durchschnittserlöse und der pandemiebedingt schwachen Vergleichsbasis aus dem Vorjahr trotz des geschilderten Mehraufwands mehr als verdoppelt und stieg um 137,4 % auf 155,3 Mio. € (im Vorjahr: 65,4 Mio. €). Die EBIT-Marge stieg um 9,5 Prozentpunkte und belief sich mit 18,4 % wieder leicht über dem Vor-Pandemie-Niveau (im Vorjahr: 8,9 % / 2019: 17,7 %). Die HHLA setzte im Jahr 2021 die Investitionen in klimafreundliche Umschlaggeräte weiter fort. So übernahm das Container Terminal Tollerort (CTT) acht sowie der Container Terminal Burchardkai (CTB) insgesamt zehn neue Hybrid-Transportfahrzeuge mit deutlich reduzierten Verbrauchswerten im Vergleich zu dieselbetriebenen herkömmlich angetriebenen Geräten. Der CTB trug außerdem durch die Erweiterung und schrittweise Umrüstung seines Blocklagersystems zur kontinuierlichen Modernisierung und Effizienzsteigerung der Anlage bei und begann mit zusätzlichen Investitionen in die kontinuierliche Verbesserung der Bahninfrastruktur zur weiteren Steigerung des zukünftigen Bahntransports. Am Container Terminal Altenwerder (CTA) erhielt die Flotte weitere schadstoffärmere, batteriebetriebene automatische Transportfahrzeuge (AGVs). Zudem wurden elf weitere Fahrzeuge mit Liefertermin 2023 bestellt. In diesem Zusammenhang wurde auch die Energieinfrastruktur erweitert. Nach deren Inbetriebnahme stehen der AGV-Flotte insgesamt 18 automatische Stromtankstellen zur Verfügung. Zusätzlich wurde die erste batteriebetriebene Zugmaschine in Betrieb genommen. Die Erfahrungen aus diesem Pilotprojekt werden in die geplante Elektrifizierung der gesamten Zugmaschinenflotte einfließen. Auch die internationalen HHLA-Containerterminals investierten in den Flächenausbau und die Implementierung energie effzienterer Geräte. So übernahm beispielsweise der Containerterminal in Tallinn zwei Containerbrücken vom CTB. Segment IntermodalWesentliche Kennzahlenscrollen
Im wettbewerbsintensiven Markt der Containerverkehre im Seehafenhinterland verzeichneten die HHLA-Transportgesellschaften 2021 einen deutlichen Anstieg. Der Containertransport erhöhte sich um 10,0 % auf 1.690 Tsd. Standardcontainer (TEU) (im Vorjahr: 1.536 Tsd. TEU). Dabei profitierten die Bahntransporte weiterhin stärker von der im zweiten Halbjahr 2020 einsetzenden Erholung des Ladungsaufkommens als die Straßentransporte. Die Bahntransporte stiegen im Vergleich zum Vorjahr um starke 12,8% auf 1.379 Tsd. TEU (im Vorjahr: 1.222 Tsd. TEU), wobei sich der Anstieg im dritten und vierten Quartal durch die bereits starke Mengenerholung in den Vorjahresquartalen abschwächte. Das im Gesamtjahr erzielte Mengenwachstum resultierte sowohl aus den Verkehren mit den nordeuropäischen Häfen als auch aus starken Zuwächsen bei den kontinentalen Transportmengen. Die Straßentransporte lagen in einem anhaltend schwierigen Marktumfeld mit einer Transportmenge von 312 Tsd. TEU auf dem Niveau des Vorjahres (im Vorjahr: 314 Tsd. TEU). Gegenläufig zur allgemeinen Mengenerholung waren die Transporte im Raum Hamburg weiter rückläufig. Die Umsatzerlöse lagen mit 519,4 Mio. € um 8,9 % über dem Vorjahreswert (im Vorjahr: 476,8 Mio. €). Gleichwohl blieb der Anstieg hinter der Entwicklung der Transportmenge zurück. Obwohl der vorteilhafte Bahnanteil am Gesamtaufkommen der HHLA-Intermodaltransporte von 79,6 % auf 81,6 % gesteigert werden konnte, verringerten sich die durchschnittlichen Umsatzerlöse je TEU leicht aufgrund einer veränderten Struktur der Ladungsströme. Containertransportin Tsd. TEU
Vor dem Hintergrund der positiven Mengen- und Umsatzentwicklung stieg das Betriebsergebnis (EBIT) im Mitteilungszeitraum um 18,2 % auf 104,3 Mio. € (im Vorjahr: 88,3 Mio. €). Hierin enthalten ist eine im dritten Quartal rückwirkend gewährte höhere Trassenpreisförderung in Höhe von 11 Mio. €. Die EBIT-Marge liegt mit 20,1 % um 1,6 Prozentpunkte über dem Wert des Vorjahres (im Vorjahr: 18,5 %). Die HHLA investiert weiter bedarfsgerecht in den Ausbau ihres Intermodalnetzwerkes. Die Mitte 2018 umgesetzte Senkung der Trassenpreise im deutschen Schienengüterverkehr unterstützt die Weiterentwicklung des intermodalen Leistungsspektrums. Mit der Inbetriebnahme von sieben neuen Mehrsystemlokomotiven im Laufe des Jahres 2021 verfügt die HHLA-Bahntochter METRANS über rund 130 Rangier- und Streckenlokomotiven sowie über eine Flotte von mehr als 3.200 Containertragwagen. Das Netzwerk besteht aus insgesamt 17 Terminals im Hinterland, von denen fünf als große HubTerminals fungieren. Konzern im Überblick/Geschäftstätigkeit Segment LogistikWesentliche Kennzahlenscrollen
In den Finanzkennzahlen des Segments Logistik sind die Geschäftsbereiche Fahrzeuglogistik und Beratung sowie Geschäftsaktivitäten enthalten, mit denen die HHLA neue Wachstumsfelder erschließen will. Im ersten Quartal 2021 wurde die iSAM AG (inklusive ihrer drei Tochterunternehmen), ein Spezialist für Automatisierungstechnik, in den Konsolidierungskreis aufgenommen. Die Ergebnisse von Massengut- und Fruchtlogistik werden im Equity-Beteiligungsergebnis erfasst. Die Umsatzerlöse der konsolidierten Gesellschaften übertrafen im Geschäftsjahr 2021 mit 71,3 Mio. € den Vorjahreswert um 38,8 % (im Vorjahr: 51,4 Mio. €). Der neu konsolidierte Bereich Automatisierungstechnik sowie ein starker Umsatzanstieg in der Fahrzeuglogistik trugen maßgeblich zu dieser Entwicklung bei. Das Betriebsergebnis (EBIT) wies im Berichtszeitraum einen Verlust von 3,0 Mio. € aus (im Vorjahr: - 3,9 Mio. €). Hierfür waren Anlaufverluste in Zusammenhang mit den neuen Aktivitäten ursächlich. Die Fahrzeuglogistik konnte ihr Ergebnis stark steigern. Die im Equity-Beteiligungsergebnis abgebildeten Gesellschaften verzeichneten einen insgesamt starken Umsatzanstieg. Das Equity-Beteiligungsergebnis stieg im Geschäftsjahr 2021 auf 3,9 Mio. € (im Vorjahr: 3,4 Mio. €). Segment ImmobilienWesentliche Kennzahlenscrollen
Der Hamburger Markt für Büroflächen bestätigte im vierten Quartal die deutlichen Erholungstendenzen der Vorquartale. So wurde im Jahr 2021 laut dem aktuellen Marktbericht von Grossmann & Berger mit einem Büroflächenumsatz von 490.000 m 2 der pandemiebedingt sehr schwache Vorjahreswert um 44,1 % übertroffen. Die Leerstandsquote in Hamburg stieg dagegen gegenüber dem Vorjahreszeitraum leicht auf 3,8 % (im Vorjahr: 3,5 %) an. Bei den HHLA-Immobilien in der historischen Speicherstadt und auf dem Fischmarktareal, die von den starken Marktschwankungen während der COVID-19-Pandemie weit geringer betroffen waren, war auch im vierten Quartal bei einer annähernden Vollvermietung weiter eine konstante Entwicklung zu verzeichnen. Die Umsatzerlöse wiesen im Jahr 2021 eine stabile Entwicklung aus und bestätigten mit 38,1 Mio. € somit den Wert des Vorjahres. Die pandemiebedingt erst im Jahresverlauf wieder einsetzenden Umsatzmietvereinbarungen sowie ein geplanter Erlösrückgang im Zuge der Revitalisierung einer Immobilie konnten durch gestiegene Mieterlöse einzelner Objekte kompensiert werden. Das kumulierte Betriebsergebnis (EBIT) stieg per Ende des Geschäftsjahres bei einem moderat gesunkenen Instandhaltungsvolumen stark um 18,0% auf 15,3 Mio. € (im Vorjahr: 12,9 Mio. €). Der wesentliche Grund hierfür waren vor allem sonstige betriebliche Erträge aus der Korrektur im Vorjahr im Zuge der COVID-19-Pandemie wertberichtigter Forderungen. NachtragsberichtDie HHLA AG und die COSCO SHIPPING Ports Limited (CSPL), einem an der Börse in Hongkong notierten Terminalbetreiber und Mitglied der COSCO Shipping-Gruppe, haben am 21. September 2021 einen Vertrag über eine strategische Minderheitsbeteiligung von CSPL in Höhe von 35,0 % an der HHLA Container Terminal Tollerort GmbH (CTT), einer 100-%igen Tochtergesellschaft der HHLA AG, unterzeichnet. Der Vollzug der Transaktion steht weiterhin unter dem Vorbehalt verschiedener wettbewerbs- und außenwirtschaftsrechtlicher Genehmigungen (aufschiebenden Bedingungen), die bis zur Verabschiedung dieses Konzernabschlusses durch den Vorstand noch nicht erfüllt wurden. Der Aufsichtsrat der HHLA AG hat der Minderheitsbeteiligung bereits zugestimmt. Die METRANS a.s, Prag/Tschechien, erwirbt mit Anteilskaufund Übertragungsvertrag vom 16. Dezember 2021 direkt und mit Anteilskauf- und Übertragungsvertrag vom 16. Dezember 2021 indirekt über den Erwerb der Anteile an der CL EUROPORT s.r.o. mit Sitz in Plzen/Tschechien 100 % der Anteile an der CL EUROPORT Sp. z o.o. mit Sitz in Malaszewicze/Polen. Der Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben eines Containerterminals mit dem Angebot intermodaler Dienstleistungen rund um die Abwicklung von Containerzügen, Straßentransport und Containerlagerung. Die Erstkonsolidierung der Gesellschaften erfolgt zum Erwerbszeitpunkt am 4. Januar 2022. Die Gesellschaft wird dem Segment Intermodal zugeordnet sein. Die Aufnahme beider Gesellschaften in den Konsolidierungskreis der HHLA erfolgt zum 31. März 2022. Konzernanhang, Tz. 3 Zusammensetzung des Konzerns Nach dem Abschlussstichtag hat sich in der Ukraine die Auseinandersetzung um die politische Zukunft des Landes dramatisch zugespitzt. Mit dem Beginn der Invasion durch russische Truppen am 24. Februar 2022 muss davon ausgegangen werden, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der konjunkturelle Verlauf in der Ukraine weiter verschlechtern. Darüber hinaus können Auswirkungen angekündigter Sanktionen und möglicher Gegenreaktionen auf die weltwirtschaftliche Entwicklung nicht abschließend bewertet werden. Aufgrund der skizzierten Entwicklung sind Effekte möglich, die die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des HHLA-Konzerns negativ beeinflussen können. Anpassungen von Wertansätzen sind zukünftig nicht auszuschließen. Risiko- und Chancenbericht Die HHLA ist in der Lage, diese Risiken zu tragen. Der Fortbestand des Konzerns ist hierdurch nicht gefährdet. PrognoseberichtGesamtwirtschaftlicher AusblickNach dem pandemiebedingten Rückgang 2020 kehrte die Weltwirtschaft 2021 wieder auf einen Wachstumspfad zurück. Gleichwohl erlitt die konjunkturelle Erholung zuletzt einige Dämpfer, so dass sich die Ausgangslage für das Jahr 2022 leicht eingetrübt hat. Infektionsgeschehen und Lieferengpässe werden auch 2022 die gesamtwirtschaftlichen Aktivitäten bremsen, sollen jedoch im Jahresverlauf schrittweise an Einfluss verlieren. Anzeichen einer strukturellen Inflation sind erkennbar. Der Zeitpunkt geldpolitischer Maßnahmen der Europäischen Zentralbank (EZB) bleibt abzuwarten, um die Auswirkungen auf die weitere Entwicklung besser beurteilen zu können. Nach jüngsten Einschätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) im Januar 2022 soll die Weltwirtschaft 2022 um 4,4 % expandieren. Die Erwartungen liegen 0,5 Prozentpunkte unter der vorherigen Prognose und spiegeln damit die nachlassende konjunkturelle Dynamik in der zweiten Hälfte 2021 wider. Wirtschaftliches Umfeld Erwartetes Bruttoinlandsprodukt (BIP)scrollen
Quelle: Internationaler Währungsfonds (IWF); Januar 2022 Die Dynamik des Welthandels wird sich 2022 im Zuge des abnehmenden konjunkturellen Expansionstempos etwas abschwächen. Jedoch werden eine erneut rückläufige Nachfrage und die erwartete Abschwächung der Pandemie dazu beitragen, Ungleichgewichte in den globalen Lieferketten zu verringern. Nach Schätzungen des IWF wird das weltweite Handelsvolumen in diesem Jahr um 6,0 % steigen. Die Aussichten für die Wirtschaftsregionen, die für die HHLA besondere Bedeutung haben, sind für 2022 heterogen. So rechnet der IWF für China mit einem nachlassenden Wirtschaftswachstum und hat seinen aktualisierten Konjunkturausblick für die zweitgrößte Volkswirtschaft um 0,8 Prozentpunkte auf 4,8 % gesenkt (Stand: Januar 2022). Insbesondere die anhaltenden Probleme im chinesischen Immobiliensektor, die Null-COVID-Politik und die langsamer als erwartet verlaufende Erholung des privaten Verbrauchs schränken die wirtschaftlichen Aktivitäten ein. Dagegen wird die Erholung ölexportierender Länder wie Russland angesichts hoher Ölpreise grundsätzlich anhalten. Gleichwohl wurden die Wachstumserwartungen für die russische Wirtschaft aufgrund schlechter Ernten und einer unerwartet schlimmen Infektionswelle geringfügig nach unten revidiert. In den aufstrebenden Ländern Mittel- und Osteuropas wird die Wirtschaftskraft voraussichtlich um 3,5 % expandieren. In der Ukraine wird für 2022 eine Erholung mit einem Plus von 3,6 % erwartet, was jedoch neben der erfolgreichen Bekämpfung der Pandemie von der weiteren Entwicklung des geopolitischen Konfliktes mit Russland abhängig ist (IWF, Oktober 2021). Die gesamtwirtschaftlichen Aktivitäten des Euroraums werden durch die aktuelle Infektionswelle, die Unsicherheiten im Hinblick auf neue Virusvarianten und die erneuten Maßnahmen zur Eindämmung belastet und dürften im Winterhalbjahr voraussichtlich leicht zurückgehen. Mit rückläufigem Infektionsgeschehen, Aufhebung der Mobilitätseinschränkungen und zunehmender Stabilisierung der Lieferketten dürfte die industrielle Wertschöpfung wieder an Geschwindigkeit zunehmen. Dennoch wird sich damit die erwartete vollständige wirtschaftliche Erholung weiter verzögern. Das estnische BIP wird sich nach letzten Schätzungen des IWF aus Oktober 2021 mit einem Plus von 4,2 % kräftig ausdehnen. Die Wirtschaftsleistung Italiens wird um 3,8 % steigen. Für die deutsche Wirtschaft erwartet der IWF gegenüber 2021 ein beschleunigtes Wachstum (+3,8 %). Gleichwohl wurde die Prognose um 0,8 Prozentpunkte gesenkt, was hauptsächlich auf die Anfälligkeit der exportorientierten Wirtschaft für die Störungen in den Lieferketten zurückzuführen ist. Ausblick auf das BranchenumfeldDie Stärke und die Geschwindigkeit des Umschlagwachstums infolge der konjunkturellen Erholung sowie die anhaltenden Schiffsverspätungen haben 2021 zu einer starken Überlastung der Häfen geführt. Die Terminalbetreiber waren mit stark verspäteten, außerplanmäßigen Schiffsanläufen, steigenden Verweildauern der Container, Engpässen in der landseitigen Transportkette sowie Personalmangel durch Coronavirus Ausbrüche konfrontiert. Auch 2022 werden die Störungen in den Lieferketten und die Engpasssituation vor allem in den Vorhäfen eine hohe Umschlagdynamik beeinträchtigen. Aus diesem Grund hat das Marktforschungsinstitut Drewry seine Prognose für den Weltcontainerumschlag im Vergleich zu September nach unten angepasst und erwartet für 2022 eine Zuwachsrate von 4,6 % (vormals: 8,2 %). Für China, das wichtigste Fahrtgebiet für den Hamburger Hafen, erwartet Drewry 2022 einen Anstieg des Containerumschlags von 4,8 %. Die Aussichten für die europäischen Häfen deuten für 2022 auf ein beschleunigtes Wachstum. Nach Schätzungen der Experten soll das Fahrtgebiet Europa im laufenden Geschäftsjahr um 6,0 % wachsen. Der Aufschwung schlägt sich in fast allen europäischen Fahrtgebieten nieder, nur für die nordwesteuropäischen Häfen wird gegenüber 2021 eine nachlassende Umschlagdynamik erwartet. Erwarteter Containerumschlag nach Fahrtgebietenscrollen
Quelle: Drewry Maritime Research; Dezember 2021 Angesichts der vorhandenen Containerterminalkapazitäten in der Nordrange und der Ostsee wird der intensive Wettbewerb zwischen den Häfen anhalten. Von den Engpässen in den führenden Häfen der Nordrange durch die gestörten Lieferketten profitieren kleinere Häfen wie Wilhelmshaven, Zeebrugge und Dunkerque. Auch die Lage auf dem Containerschifffahrtsmarkt bleibt angespannt. In der Vergangenheit waren die hohe Bestellaktivität der Reeder und die aufgebauten Überkapazitäten in der Containerschiffflotte Ursache für diese Situation. Angesichts der deutlichen wirtschaftlichen Imbalancen infolge der Pandemie kommt es jedoch zu erheblichen Kapazitätsengpässen in der Containerschifffahrt. Schiffe und Container sind wegen der hohen Transportnachfrage Mangelware und haben die Frachtraten insbesondere im Spotmarkt auf Rekordhöhen geführt. Gleichzeitig hat die Termintreue der Linienreeder spürbar abgenommen. Das Marktforschungsinstitut AXS Alphaliner geht davon aus, dass die Gesamtstellplatzkapazität der Flotte im Prognosezeitraum auf 26,0 Mio. TEU ansteigen wird. Für 2022 wird die Auslieferung von 185 Schiffen mit einer Stellplatzkapazität von rund 1,1 Mio. TEU erwartet. Davon werden zehn Schiffe der 18.000 - 24.000-TEU-Klasse angehören. Im Hinblick auf das ungebrochene Schiffsgrößenwachstum und das damit verbundene erhöhte Mengenaufkommen pro Schiffsanlauf wird der Druck auf die Terminals und die Hinterlandtransportsysteme anhalten. Zudem werden die Herausforderungen aktuell durch den weltweit stark gestörten Containerlinienverkehr erhöht. Infolge stark unregelmäßiger Schiffsanläufe und veränderter Rotationen und von Hafenauslassungen steigen die durchschnittlichen Anlaufmengen, so dass die Umschlagspitzen zunehmen und die Häfen und die gesamte Logistikkette weiterhin belasten. Erwarteter Güterverkehr in Deutschland nach Verkehrsträgernscrollen
Quelle: Gleitende Mittelfristprognose für den Güter- und Personenverkehr im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur; November 2021 Die zuletzt im November 2021 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur herausgegebene Mittelfristprognose für den Güter- und Personenverkehr in Deutschland sieht für das Jahr 2022 eine fortwährende Erholung im gesamten deutschen Güterverkehrsmarkt. Die Experten rechnen für den gesamtmodalen Güterverkehr gegenüber dem Vorjahr mit einer kräftigen Steigerung des Transportaufkommens. In der Transportleistung - als Produkt aus Transportmenge und Transportentfernung - wird sich hingegen eine von den Experten erwartete Abschwächung des Außenhandels in geringeren Wachstumsraten bemerkbar machen. Für den Straßengüterverkehr wird für 2022 im Transportaufkommen ein Zuwachs von 3,0 % und in der Transportleistung von 3,5 % prognostiziert. Im Eisenbahngüterverkehr wird sich der außerordentlich starke Anstieg der Massenguttransporte im Jahr 2022 nicht wiederholen. Im Güteraufkommen auf der Schiene verringert sich die Zuwachsrate auf 4,2 %, gleichzeitig wird auch die Transportleistung mit 4,8 % in 2022 langsamer steigen. Hingegen wird der Kombinierte Verkehr im laufenden Jahr voraussichtlich kaum an Tempo verlieren. Das Aufkommen wird um 5,3 % und die Leistung um 5,7 % zulegen. Erwartete Konzernentwicklung Vergleich zur VorjahresprognoseDie im Geschäftsbericht 2020 gegebene Prognose für das Jahr 2021 wurde mit Veröffentlichung der Halbjahresergebnisse bereits für den Containertransport und die Umsatzerlöse im Teilkonzern Hafenlogistik und den Konzern angehoben. Im Oktober wurde die Erwartung für das Geschäftsjahr 2021 für nahezu alle Kennzahlen angepasst. Die Umsatzentwicklung für den Teilkonzern Hafenlogistik sowie den Konzern wurden in dem Zuge auf einen Bereich von 1.410 Mio. € bzw. 1.450 Mio. € konkretisiert (vormals: jeweils deutlicher Anstieg). Das Konzern-EBIT wurde auf einen Bereich von 205 Mio. € (vormals: 153 bis 178 Mio. €) und das EBIT für den Teilkonzern Hafenlogistik auf einen Bereich von 190 Mio. € angehoben (vormals: 140 bis 165 Mio. €). Außerdem wurde das Investitionsvolumen aufgrund von Verzögerungen von geplanten Anlagenzugängen von vormals 250 bis 280 Mio. € im Konzern auf rund 200 Mio. € reduziert. Während der Containerumschlag zum Jahresende nur einen leichten Anstieg im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen konnte (erwartet: moderater Anstieg), bestätigten sich bzw. übertrafen alle anderen Kennzahlen die zuletzt gegebene Prognose. Erwartete ErtragslageDurch die Eskalation des Russland-Ukraine-Konflikts haben sich die bestehenden Unsicherheiten im gesamtwirtschaftlichen Umfeld verstärkt. Für das unmittelbar vom Kriegsgeschehen betroffene HHLA-Containerterminal in Odessa muss davon ausgegangen werden, dass die Geschäftstätigkeit zumindest temporär zum Erliegen kommt. Die weitere Entwicklung ist in Abhängigkeit von der Gesamtsituation in der Region derzeit nicht prognostizierbar. Weiterhin ist zu erwarten, dass der Russland-Ukraine-Konflikt insbesondere durch die Auswirkungen angekündigter Sanktionen und möglicher Gegenreaktionen zu noch nicht einzuschätzenden Beeinträchtigungen der konjunkturellen Entwicklung in Europa und darüber hinaus führen kann. Vor dem Hintergrund der beschriebenen Unsicherheiten ist eine verlässliche Prognose aktuell nicht möglich. Daher geht die HHLA in ihrem Ausblick 2022 der erwarteten Mengen- und Umsatzentwicklung von den gegenwärtig absehbaren Rahmenbedingungen aus. Neben der zuvor beschriebenen Erwartung für den Containerterminal Odessa (CTO) wird angenommen, dass sich die Lagergelderlöse im Segment Container im Verlauf des zweiten Halbjahres sukzessive normalisieren. Die Angaben zu einer möglichen EBIT-Entwicklung erfolgen in Bandbreiten, die den zuvor genannten Unsicherheiten soweit absehbar Rechnung tragen. Mögliche Berichtigungen der Vermögenswertansätze betreffend den Container Terminal Odessa (CTO) und mittelbar Impairment betroffener Gesellschaften sind aufgrund der noch nicht bewertbaren Rahmenbedingungen über den weiteren Verlauf des Konflikts nicht im Ausblick berücksichtigt. Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage; Nachtragsbericht; Risiko- und Chancenbericht Im Teilkonzern Hafenlogistik wird sowohl für den Containerumschlag als auch den Containertransport mit einem moderaten Anstieg gegenüber dem Vorjahr gerechnet. Für die Umsatzerlöse wird insgesamt von einem moderaten Anstieg gegenüber dem Vorjahr ausgegangen. Nachdem das operative Betriebsergebnis (EBIT) im Geschäftsjahr 2021 durch deutlich erhöhte Lagergelderlöse und eine rückwirkend gewährte höhere Trassenpreisförderung positiv beeinflusst war, wird vor dem Hintergrund der bestehenden Risiken für das aktuelle Geschäftsjahr für den Teilkonzern Hafenlogistik ein EBIT in einer Bandbreite von 160 bis 195 Mio. € für möglich gehalten. Dabei wird innerhalb dieser Spanne im Segment Container ein starker Rückgang und im Segment Intermodal ein moderater Anstieg des jeweiligen Segment-EBIT für möglich gehalten. Für den Teilkonzern Immobilien wird für Umsatz und EBIT ein moderater Anstieg gegenüber dem Vorjahr erwartet. Auf Konzernebene wird mit einem moderaten Umsatzanstieg und einem Betriebsergebnis (EBIT) in einer Bandbreite von 175 bis 210 Mio. € gerechnet. Erwartete Vermögens- und FinanzlageAuf Basis der zum 31. Dezember 2021 verfügbaren Liquidität geht die HHLA davon aus, dass die Finanzmittel jederzeit ausreichen werden, um den fälligen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Zur weiteren Steigerung der Produktivität und Erhöhung der Kapazität in den Segmenten Container und Intermodal ist für das Jahr 2022 von Investitionen auf Konzernebene in einer Bandbreite von 300 bis 350 Mio. € auszugehen. Davon entfallen 270 bis 320 Mio. € auf den Teilkonzern Hafenlogistik. Die Investitionsschwerpunkte liegen im Segment Container auf der effizienten Nutzung der bestehenden Terminalflächen im Hamburger Hafen sowie der Erweiterung der ausländischen Terminals und im Segment Intermodal insbesondere auf der Erweiterung der eigenen Transport- und Umschlagskapazitäten. Die Prognose der Investitionen steht unter dem Vorbehalt, dass es zu keinen ungeplanten Verzögerungen bei den Anlagenzugängen aufgrund von Materialengpässen oder andauernder Störungen in den Lieferketten kommt. Die HHLA achtet soweit erforderlich weiter auf die Skalierbarkeit ihrer Investitionen und wird diese an die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung anpassen, um die finanzielle Stabilität des Konzerns zu sichern. Die HHLA wird alles in ihrer Macht Stehende unternehmen, um Leib und Leben aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Ukraine zu schützen. Ein weiterer Fokus der Steuerung liegt auf dem Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Aufrechterhaltung des Betriebs der systemrelevanten kritischen Infrastrukturen in den Segmenten Container und Intermodal. Es bleibt das Ziel der HHLA, ihre ertragsorientierte Ausschüttungspolitik, die eine Auszahlung zwischen 50 und 70 % des Jahresüberschusses nach Anteilen Dritter als Dividende vorsieht, fortzusetzen. Risiko- und ChancenberichtRisiko- und ChancenmanagementJedes unternehmerische Handeln ist untrennbar mit Risiken und Chancen verbunden. Die HHLA sieht ein wirksames Management von Risiken und Chancen als einen bedeutenden Erfolgsfaktor zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts an. Die Steuerung von Risiken und Chancen ist im HHLA-Konzern integraler Bestandteil der Unternehmensführung. Wesentliche Eckpfeiler des Risiko- und Chancenmanagements sind der Planungs- und Controlling-Prozess, das Berichtswesen und die Organe der Konzerngesellschaften. Um eine erfolgreiche Geschäftsentwicklung sicherzustellen, überprüft der Vorstand der HHLA regelmäßig Strategie, Ziele und Steuerungsmaßnahmen unter Berücksichtigung des Risiko- und Chancenprofils. Das Risiko- und Chancenmanagement der HHLA fördert den bewussten Umgang mit unternehmerischen Risiken und Chancen. Es zielt darauf ab, Risiken rechtzeitig zu erkennen sowie Maßnahmen zur Risikobewältigung oder -vermeidung zu ergreifen und Chancen zu nutzen, eine Bestandsgefährdung des HHLA-Konzerns jedoch zu vermeiden. Die Förderung unternehmerischen Denkens und eigenverantwortlichen Handelns ist dabei ein bedeutender Baustein. Risiko- und ChancenmanagementsystemDas Risiko- und Chancenmanagementsystem ist ein wesentlicher Teil des Governance-Systems der HHLA und orientiert sich in seiner Ausgestaltung am internationalen Risikomanagementstandard "COSO Enterprise Risk Management (2013)". Wesentliche Elemente des Risikomanagementsystems sind: Identifizierung, Bewertung, Steuerung, Überwachung und Berichterstattung der Risiken, klare Verantwortlichkeiten der Prozessbeteiligten (Vorstand bzw. Geschäftsführung von Konzerngesellschaften, interne Revision, Konzerncontrolling), Einbeziehung sämtlicher Mehrheitsgesellschaften sowie at equity konsolidierten Gesellschaften in den Risikokonsolidierungskreis. Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung und behandelt und bewertet die Berichte zum Risikomanagement quartalsweise. Risiken werden im Rahmen des jährlich durchzuführenden Planungsprozesses inventarisiert. Identifizierte Risiken werden eindeutig beschrieben und entsprechend den definierten Risikofeldern klassifiziert. Kategorisierung der Eintrittswahrscheinlichkeitscrollen
Kategorisierung der Schadenshöhescrollen
Ein Risiko wird durch die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos und die mögliche Schadenshöhe bewertet. Die Schadenshöhe spiegelt die bei Risikoeintritt zu erwartende Minderung des operativen Ergebnisses oder des Cashflows vor Steuern wider. Die Risikobewertung erfolgt unter Einbeziehung von gegebenen bzw. realistisch anzunehmenden Umständen. Dabei können neben Schätzungen und wirtschaftlichen oder mathematischstatistischen Ableitungen auch aus der Planung abgeleitete Sensitivitäten herangezogen werden. Um konzernweit eine konsistente Darstellung und Bewertung identifizierter Risiken sicherzustellen, erfolgt eine fortlaufende Abstimmung zwischen den Konzerngesellschaften, Bereichen bzw. Stabsabteilungen und dem zentralen, in der Holding angesiedelten Risikomanagement. Aufbauend auf der Risikoidentifizierung und der Risikobewertung werden Steuerungsmaßnahmen definiert, die die Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder Schadenshöhe zielgerichtet reduzieren sollen. Hierdurch erfolgt eine Unterscheidung zwischen Bruttorisiko (ohne Berücksichtigung von Maßnahmen) und Nettorisiko (unter Berücksichtigung von Maßnahmen). Aufbauend auf den Vorgaben gem. FISG (Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität) bzgl. der Angemessenheit und Wirksamkeit von Risikomanagementsystemen erfolgen Konkretisierungen bei der systematischen Wirksamkeitsprüfung risikosteuernder Maßnahmen. Anschließend erfolgt eine systematische Risikoaggregation zur Ermittlung der Konzernrisiken. Im Vergleich zum Vorjahr wurde hierbei eine Weiterentwicklung der Systematisierung im Rahmen der Tragfähigkeitsanalyse vorgenommen. Die Risiken werden laufend beobachtet und wesentliche Veränderungen quartalsweise berichtet und dokumentiert. Darüber hinaus wird bei Auftreten, Wegfall oder Änderung wesentlicher Risiken ad hoc berichtet. Die Risikoberichterstattung erfolgt nach konzernweit einheitlichen Berichtsformaten, um ein konsistentes Gesamtbild der Risiken entwickeln zu können. Mit dem Risikomanagement korrespondiert das Chancenmanagement. Die Identifikation von Chancen und die Planung von Maßnahmen erfolgen systematisiert im jährlichen Planungsprozess. Auf eine Quantifizierung wird bei der Identifikation der Chancen verzichtet. Grundlage des Chancenmanagements sind die Beobachtung und Analyse der individuellen Märkte sowie die frühzeitige Erkennung und Bewertung von Trends, aus denen sich die Identifikation der Chancen ableitet. Dabei werden sowohl gesamtwirtschaftliche, branchenspezifische als auch regionale oder lokale Entwicklungen einbezogen. Zu den Aufgaben der Konzerngesellschaften gehört es, strategische Chancen in ihren Kernmärkten wahrzunehmen. Durch den Vorstand der HHLA wird der strategische Rahmen, u. a. in Form der Stärkung des Kerngeschäfts und der Erschließung zusätzlicher Wachstumsfelder, gesetzt. Der Vorstand der HHLA nutzt für die Planung, Steuerung und Kontrolle von segmentspezifischen oder -übergreifenden strategischen Projekten im Wesentlichen eigene, in der Holding angesiedelte Ressourcen. Die wesentlichen Elemente des Risiko- und Chancenmanagementsystems und der Risiko- und Chancenberichterstattung sind in einer Konzernrichtlinie beschrieben. Rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem (IKS)Aufbau des SystemsDas interne Kontrollsystem der HHLA soll sicherstellen, dass die unternehmensweiten (Rechnungslegungs-)Prozesse einheitlich, transparent und zuverlässig sowie im Einklang mit den gesetzlichen Normen und den unternehmensinternen Handlungsanweisungen erfolgen. Es umfasst Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Risikoreduzierung sowie zur Sicherung der Wirksamkeit und Ordnungsmäßigkeit der Prozessabläufe. Risiko- und Chancenmanagement und internes Kontrollsystem der Rechnungslegung
Risiko- und ChancenmanagementHHLA-VorstandGesamtverantwortung für das Risiko- und Chancenmanagementsystem Zentrales Risiko- und Chancenmanagementscrollen
Risiko- und Chancenmanagement in den Konzerngesellschaften, Bereichen und StabsabteilungenVerantwortung für die Identifizierung, Bewertung, Steuerung, Überwachung und Berichterstattung der Risiken und Chancen Auf Basis von dokumentierten Prozessen, Risiken und Kontrollen wird das interne Kontrollsystem regelmäßig überwacht sowie bewertet und schafft so Transparenz hinsichtlich Aufbau und Funktionsfähigkeit für die interne und externe Berichterstattung. Das interne Kontrollsystem und Risiko- und Chancenmanagement der Rechnungslegung basieren auf den Kriterien, die in dem vom Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) herausgegebenen Arbeitspapier "Internal Control - Integrated Framework" festgelegt sind. Prozessabläufe der Rechnungslegung werden dahingehend beurteilt, ob Risiken der Sicherstellung von Existenz, Vollständigkeit, Genauigkeit, Bewertung, Eigentum und Ausweis von Geschäftsvorfällen entgegenstehen. Darüber hinaus erfolgt eine Risikobeurteilung hinsichtlich der Möglichkeit von dolosen Handlungen. Spezifische Risiken der Rechnungslegung können aus dem Abschluss ungewöhnlicher oder komplexer Geschäfte entstehen. Zudem ist die Verarbeitung von nicht routinemäßigen Geschäftsvorfällen einem latenten Fehlerrisiko unterworfen. Bei Ansatz und Bewertung von Bilanzpositionen werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern notwendigerweise Ermessensspielräume zugestanden, woraus weitere Risiken entstehen können. Angemessene und wirksame Kontrollen sollen sicherstellen, dass Risiken der Rechnungslegung reduziert und Geschäftsvorfälle bilanziell richtig erfasst, aufbereitet und gewürdigt, dokumentiert sowie zeitnah und korrekt buchhalterisch in die Finanzberichterstattung übernommen werden. Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen sind Kontrollen installiert. Die Überwachung des internen Kontrollsystems der Rechnungslegung obliegt der Revision im Rahmen von Einzelprüfungen. Darüber hinaus nimmt der Abschlussprüfer im Rahmen der Prüfung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Stichproben vor. Dem internen Kontrollsystem und Risiko- und Chancenmanagement der Rechnungslegung sind Grenzen gesetzt, unabhängig davon, wie sorgfältig es ausgestaltet ist. Als Konsequenz kann mit absoluter Sicherheit weder gewährleistet werden, dass die Ziele der Rechnungslegung erreicht, noch, dass Falschaussagen vermieden oder aufgedeckt werden. Wesentliche Regelungen und KontrollaktivitätenDie Aufgaben und Funktionen der Rechnungslegung sind im Konzern eindeutig abgegrenzt. So existieren klare Funktionstrennungen zwischen Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung, Einzelabschluss- und Konzernabschlusserstellung sowie zwischen diesen Abteilungen und der jeweiligen Segmentbuchhaltung. Die Trennung von Ausführungs-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen und deren Wahrnehmung durch verschiedene Personen reduziert die Möglichkeit von dolosen Handlungen. Konzernweit wurden mehrstufige Genehmigungs- und Freigabewertgrenzen für Bestellwesen, Zahlungsverkehr sowie Buchhaltung festgelegt. Diese beinhalten insbesondere auch ein Vier-Augen-Prinzip. Das konzernweit geltende Bilanzierungshandbuch regelt die einheitliche Anwendung und Dokumentation der Bilanzierungsregeln. Darüber hinaus existieren weitere rechnungslegungsrelevante Richtlinien, die wie das Bilanzierungshandbuch regelmäßig überprüft und ggf. aktualisiert werden. Die Erfassung buchhalterischer Vorgänge erfolgt im Wesentlichen durch Buchhaltungssysteme des Herstellers SAP. Zur Aufstellung des Konzernabschlusses der HHLA werden durch die Konzerngesellschaften die jeweiligen Einzelabschlüsse durch weitere Informationen zu standardisierten Berichtspaketen ergänzt, die dann für sämtliche Konzerngesellschaften in das Konsolidierungsmodul SAP ECCS eingestellt werden. Die IT-Systeme sind gegen unberechtigten Zugriff geschützt. Zugriffsberechtigungen werden funktionsbezogen vergeben. Lediglich die für die Abbildung der Geschäftsvorfälle verantwortlichen Bereiche sind mit einem sogenannten Schreibzugriff ausgestattet. Bereiche, die Informationen weiterverarbeiten, verwenden einen Lesezugriff. Die Grundsätze der funktionsbezogenen Berechtigungen sind in einer SAP-Berechtigungsrichtlinie festgehalten. Diese ist Bestandteil einer umfassenden IT-Sicherheitsrichtlinie, welche den generellen Zugang zu den IT-Systemen regelt. Externe Dienstleister werden für Pensionsgutachten, steuerrechtliche Sachverhalte sowie anlassbezogen für Gutachten und Projekte eingesetzt. Im Rahmen des Konzernabschlusses sind die konkreten formalen Anforderungen an den Konsolidierungsprozess klar geregelt. Neben der Festlegung des Konsolidierungskreises ist auch die verbindliche Verwendung eines standardisierten und vollständigen Berichtspakets durch die Konzerngesellschaften im Detail festgelegt. Darüber hinaus erfolgen konkrete Vorgaben zur Abbildung und Abwicklung des Konzernverrechnungsverkehrs und der darauf aufbauenden Saldenabstimmungen oder zur Ermittlung des beizulegenden Werts von Beteiligungen. Im Rahmen der Konsolidierung erfolgt durch das Konzernrechnungswesen eine Analyse und ggf. Korrektur der durch die Konzerngesellschaften übermittelten Einzelabschlüsse. Auf Grundlage bereits systemtechnisch in SAP ECCS festgelegter Kontrollmechanismen bzw. durch systemtechnische Plausibilitätskontrollen werden fehlerhafte Daten identifiziert und ggf. korrigiert. Unabhängige ÜberwachungDie Revision prüft die Risikomanagementprozesse und die prozessintegrierten Kontrollen im Rahmen ihrer Einzelprüfungen. Der Aufsichtsrat der HHLA befasst sich mit der Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems, des internen Kontrollsystems, des Compliance-Management-Systems und des internen Revisionssystems. Der Abschlussprüfer nimmt im Auftrag des Aufsichtsrats im Rahmen der Konzernabschlussprüfung eine Beurteilung des Risikofrüherkennungs- und -überwachungssystems vor. Gesamtdarstellung der Risiken und ChancenDie Risiko- und Chancenlage des HHLA-Konzerns bildet mögliche positive oder negative Abweichungen von der dargestellten Prognose ab. Die Risikolage des HHLA-Konzerns ist v. a. durch Marktrisiken geprägt. Wesentliche Einflussfaktoren für die Risiko- und Chancensituation sind die weltwirtschaftliche Entwicklung - vor allem unter den Vorzeichen der weiter anhaltenden Coronavirus-Pandemie -, weiterhin bestehende geopolitische Spannungen und die Entwicklung des Markt- und Wettbewerbsumfelds. Die Entwicklung dieser Faktoren wird genau beobachtet und beeinflussbare Kosten sowie die Investitionen werden - soweit skalierbar - flexibel an die absehbare Entwicklung angepasst. Zudem werden IT-Sicherheitsrisiken zunehmend relevant und führen zu einer weiteren Intensivierung der entsprechenden Schutzmaßnahmen. Des Weiteren steigen Risiken aus Klimaveränderungen, vor allem in Form von Extremwetterereignissen, in ihrer Bedeutung. In der nachfolgenden Übersicht sind die wesentlichen Einzelrisiken des HHLA-Konzerns entsprechend den Risikofeldern zusammengefasst und nach ihrer Bedeutung absteigend geordnet. Ranking der wesentlichen Risiken des HHLA-Konzernsscrollen
Da die konjunkturellen Aussichten und die Bewertung der kunden- und wettbewerbsseitigen Marktrisiken einer Prognoseunsicherheit unterliegen, stellen die beschriebenen Risiken und Chancen eine Momentaufnahme dar. Über Veränderungen der Risiko- und Chancenlage des HHLA-Konzerns wird fortlaufend im Rahmen des Halbjahresfinanzberichts und - sofern bedeutsam - im Rahmen der Quartalsmitteilungen im ersten und dritten Quartal informiert. Aus heutiger Sicht zeichnen sich aus der Gegenüberstellung der Risiken und der Tragfähigkeit des Konzerns keine den Fortbestand der HHLA gefährdenden Risiken ab. Der Vorstand der HHLA ist davon überzeugt, die sich bietenden Chancen auch in der Zukunft nutzen zu können, ohne dabei unvertretbar hohe Risiken einzugehen. Die nachfolgenden Ausführungen beschreiben die wesentlichen auf Konzernebene identifizierten Risiken und Chancen unter Berücksichtigung von Maßnahmen. Darüber hinaus sind keine weiteren wesentlichen Risiken erkennbar oder sie sind durch Versicherungen weitgehend abgedeckt. Die Eskalation des Russland-Ukraine-Konflikts führt zu einem Anstieg der die Geschäftsaktivitäten in der Ukraine und die gesamtweltwirtschaftliche Entwicklung betreffenden Risiken. Die HHLA ist in der Lage, diese Risiken zu tragen. Der Fortbestand des Konzerns wird hierdurch nicht gefährdet. Risiken und Chancen1. MarktumfeldEntwicklung von Containerumschlag, Transportvolumen und LogistikdienstleistungenEine wesentliche Voraussetzung für die zukünftige Entwicklung von Containerumschlag, Transportvolumen und Logistikdienstleistungen ist die Wachstumsdynamik der Volkswirtschaften, für deren Warenströme die HHLA Dienstleistungen erbringt. Nach der durch die Coronavirus-Pandemie 2020 bedingten Rezession verzeichnete die Weltwirtschaft 2021 ein Wachstum in Höhe von 5,9 %. Gleichwohl geriet die Erholung der Weltwirtschaft im Jahresverlauf zunehmend ins Stocken, so dass sich die Ausgangslage für das Jahr 2022 leicht eintrübte. Nach jüngsten Einschätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) im Januar 2022 soll die Weltwirtschaft 2022 um 4,4 % expandieren. Die Erwartungen liegen 0,5 Prozentpunkte unter der vorherigen Prognose. Neben den Auswirkungen der anhaltenden Coronavirus-Pandemie, vor allem in Form von gestörten Lieferketten und daraus resultierenden Ungleichgewichten bei Angebot und Nachfrage, einer möglichen strukturellen Inflation sowie angebots-, geo- und klimapolitisch bedingter Energiepreissteigerungen in Europa lassen auch die sich verschärfenden weltwirtschaftlichen und geopolitischen Spannungen -derzeit insbesondere durch die Eskalation des Russland-Ukraine-Konflikts seit dem 24. Februar 2022 - diese Prognose unter Vorbehalt stehen. Zudem ist die zukünftige Entwicklung der Welthandelsströme als Folge protektionistischer Tendenzen, die sich u. a. in den Handelskonflikten der USA mit China zeigen, weiterhin mit Unsicherheiten behaftet. Hinzu kommen weitere bzw. verlängerte Sanktionen gegenüber Russland sowie Währungskrisen und die Volatilität der Öl- und Gaspreise. Prognosebericht/ Gesamtwirtschaftlicher Ausblick Für China, das wichtigste Fahrtgebiet für den Hamburger Hafen, wurde die Wachstumsprognose gegenüber der letzten Prognose für 2022 um 0,8 Prozentpunkte auf 4,8 % gesenkt. Ausschlaggebend sind insbesondere ein geschwächter Immobiliensektor, die Folgen der Null-COVID-19-Strategie und die langsamer als erwartet verlaufende Erholung des privaten Konsums. Wirtschaftliches Umfeld Chancen einer höheren Mengendynamik ergeben sich aus den Wachstumspotenzialen mittel- und osteuropäischer Volkswirtschaften wie z. B. Polen, Tschechien, Slowakei und Ungarn, die einen nicht zu vernachlässigenden Teil ihres interkontinentalen Warenaustauschs über den Hamburger Hafen abwickeln. Es besteht dabei die Chance, von einer über den Erwartungen liegenden Konjunkturentwicklung sowie einer damit einhergehenden stärkeren Mengendynamik durch die Realisierung von Skaleneffekten in der Abfertigung und ein höheres Mengenaufkommen in den nachlaufenden Transportsystemen ergebniswirksam profitieren zu können. Die Implikationen der anhaltenden Coronavirus-Pandemie stehen dem aktuell jedoch weiterhin gegenüber. Angesichts der Unsicherheiten hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Coronavirus-Pandemie liegen diese Chancen jedoch weiterhin im unwahrscheinlichen Bereich, auch wenn die Möglichkeit auf einen Übergang der Pandemie zu einer Endemie besteht. Der zeitliche Verlauf lässt sich zum Zeitpunkt der Berichterstellung jedoch noch nicht verlässlich abschätzen. Mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 ist die Krisensituation in der Ukraine eskaliert. Die Sanktionen westlicher Staaten gegenüber Russland werden derzeit verschärft. Letztjährige Chancen bzgl. einer schrittweisen Aufhebung von Sanktionen sind damit auszuschließen. Das Marktforschungsinstitut Drewry hat seine Prognose für den Weltcontainerumschlag 2022 zuletzt nach unten angepasst und erwartet nunmehr eine Zuwachsrate von 4,6 %. Auch diese Einschätzung unterliegt angesichts der anhaltenden Störungen in den Lieferketten, der Inflationsgefahren und des derzeit eskalierten Russland-Ukraine-Konflikts einer erhöhten Unsicherheit. Hierauf basierende Mengen- und Auslastungsrisiken bleiben weiter für die HHLA relevant, werden jedoch zunächst weiterhin als unwahrscheinlich eingestuft. Prognosebericht/Ausblick auf das Branchenumfeld Zur Früherkennung werden die Umschlag- und Transportmengen in den für die HHLA relevanten Märkten intensiv beobachtet. Die beeinflussbaren Kosten sowie die Investitionen, z. B. zum weiteren Ausbau der Containerterminals, werden, soweit skalierbar, flexibel an die absehbare Nachfrage angepasst. Mit der Eskalation des Russland-Ukraine-Konflikts ist mit einem (Teil-)Verlust von russlandbezogenen Transport- bzw. Umschlagsmengen in den Segmenten Container und Intermodal zu rechnen. Prognosebericht/Konzernentwicklung WettbewerbsumfeldDas Wettbewerbsumfeld an der nordeuropäischen Küste ist durch Fragmentierung einerseits und den zunehmenden Einfluss der Reeder auf Terminals anderseits zu charakterisieren. Die Wettbewerbsintensität ist unverändert hoch. Entscheidend für die aktive Positionierung der Containerterminals in Hamburg sind Zuverlässigkeit und hohe wasserseitige Produktivität auch unter Corona-Bedingungen, attraktive Dienstleistungen rund um den Container sowie marktfähige Preise. Im Rahmen von Transformationsprozessen wurden klare Ziele zur Erhöhung der Produktivität sowie Verbesserung der Betriebskostenbasis definiert. Die schrittweise Umsetzung soll bis 2025 erfolgen. Zudem wirken sich die geografische Lage, die Reichweite und Qualität der jeweiligen Hinterlandanbindung sowie die seeseitige Erreichbarkeit der Häfen auf die Wettbewerbsposition der Terminalbetreiber aus. Die Wettbewerbsintensität im schienengebundenen Containertransport bleibt im Zuge der vielfältig zu beobachtenden Bewegungen am Markt, wie z. B. der Ankündigung von Reedern und Logistikunternehmen, eigene Verkehre zu etablieren, weiter hoch. Die entsprechenden Mengenverlagerungs- und Erlösrisiken bei den intermodalen Tochtergesellschaften der HHLA steigen daher im Vergleich zum Vorjahr weiter an. Die Wettbewerbsfähigkeit der HHLA wird durch die Weiterentwicklung von Servicequalität und betrieblichem Leistungsvermögen stetig gesteigert. In der Schiffsabfertigung konzentrieren sich die Aktivitäten vor allem darauf, die Effizienz der Umschlagleistungen zu erhöhen und auf die zunehmenden Spitzenlasten bei der Abfertigung von Großcontainerschiffen auszurichten. Um ihre Position in der Umschlagtechnologie weiter auszubauen, arbeitet die HHLA an Systeminnovationen und Prozessoptimierungen. Im Segment Intermodal sind deshalb die Zuverlässigkeit und Fahrplantreue der Zugverbindungen, die Skalierbarkeit des Shuttlesystems, der Ausbau des Terminalnetzwerks und eine wettbewerbsfähige Kostenbasis notwendige Voraussetzungen, um erwartetes Wachstum auf der Schiene auch weiterhin zu ermöglichen. Investitionen in eigene Hub-Terminals, wie den Baubeginn für einen weiteren Hub-Terminal in Ungarn im September 2021 sowie die Beteiligung an dem Logistiker CL EUROPORT in Malaszewicze Anfang Januar 2022, stärken die Leistungsfähigkeit des Hinterlandnetzwerks der HHLA zusätzlich. Darüber hinaus können ordnungspolitische Maßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs im intermodalen Wettbewerb steigern. KundenstrukturDie Reederkunden der HHLA stehen in der Containerlinienschifffahrt in einem starken Wettbewerb. Als Ursachen hierfür galten jahrelang im Wesentlichen strukturelle Überkapazitäten sowie niedrige Frachtraten. Im Verlauf der Coronavirus-Pandemie und angesichts der in einigen Fahrtgebieten sprunghaft angestiegenen Nachfrage kam es zu einem starken Wettbewerb um Schiffstransportkapazitäten, der die Frachtraten stark nach oben trieb. Hiervon profitierten die Reederkunden in erheblichem Maße. Sie erzielen derzeit Rekordergebnisse. Hierdurch ist die HHLA weiterhin Risiken und Chancen durch temporäre oder strukturelle Verlagerungen von Diensten zwischen den Häfen der Nordrange ausgesetzt. Aufgrund der mit dem Schiffsgrößenwachstum einhergehenden höheren Mengen je Dienst und Schiffsanlauf steigen zudem die Auswirkungen auf die Auslastungssituation der Seehafenterminals. Risiken aus wesentlichen Änderungen der aktuellen Dienstestruktur erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr weiter und liegen im möglichen Bereich. Die HHLA arbeitet in der Schiffsabfertigung mit vielen Reedereien auf neutraler Basis zusammen ("Multi-User-Prinzip"). Dies versetzt die HHLA grundsätzlich in die Lage, auf Veränderungen in der Containerlinienschifffahrt flexibel einzugehen. Für den CTT kann durch die beabsichtigte Minderheitsbeteiligung von CSPL in Höhe von 35 %, wodurch der Tollerort ein bevorzugter Hub für COSCO-Verkehre in Europa wird, langfristig Planungs- und Beschäftigungssicherheit geschaffen werden. Hier steht derzeit die Genehmigung der Bundesbehörden noch aus. Darüber hinaus soll der Mehrwert für den Kunden durch den Ausbau der Großschiffsabfertigung, die Weiterentwicklung von Servicequalität und betrieblichem Leistungsvermögen sowie die Optimierung kundenspezifischer Prozesse weiter gesteigert werden. Je nach Kundenstruktur kann es auch in kleineren Konzerngesellschaften zur Abhängigkeit von einzelnen Kunden kommen. Dieser Abhängigkeit wird z. B. durch die Optimierung der Servicequalität begegnet. Gleichzeitig wird die Akquisition von Neukunden angestrebt. EnergiepreissteigerungenFossile Energieträger sind durch geo- und umweltpolitische Maßnahmen Beschaffungspreisrisiken ausgesetzt, die sich in den energieintensiven Segmenten Container und Intermodalergebnis belastend auswirken können. Mit der Eskalation des Russland-Ukraine-Konflikts verstärkt sich das Risiko steigender Energiepreise. Prognosebericht/Gesamtwirtschaftlicher Ausblick Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie eine strategisch ausgerichtete Beschaffungspolitik für Strom aus vorrangig klimaneutraler Produktion bestimmen daher das Handeln der HHLA. Traktions-/TrassenkostenDie im Segment Intermodal operierenden HHLA-Gesellschaften haben für die Schienennetznutzung Trassenentgelte an die jeweiligen Staatsbahnen bzw. Netzbetreiber zu entrichten und kaufen darüber hinaus Traktionsleistungen ein. Grundsätzlich werden der diskriminierungsfreie Zugang und die verkehrsträgerneutralen Trassenentgelte der weitgehend in öffentlichem Besitz befindlichen Schieneninfrastruktur in Deutschland durch die Bundesnetzagentur bzw. das Eisenbahn-Bundesamt sowie auf EU-Ebene durch entsprechende Behörden im Ausland überwacht. Zudem erfolgten 2021 Beschlüsse der Bundesregierung, die Trassenkosten zu senken. Darüber hinaus sollen in den kommenden Jahren weitere Maßnahmen zur Steigerung des Anteils der Schienentransporte im Modalsplit getroffen werden. Etwaige Risiken, dass die Profitabilität der Bahngesellschaften durch eine nicht verkehrsträger- und wettbewerbsneutrale Trassenentgeltpolitik beeinträchtigt wird und es folglich zu erhöhten Traktions-/Trassenkosten kommen könnte, stellen daher derzeit keine wesentlichen Risiken für die HHLA dar. Risiken und Chancen/1. Marktumfeld; 3. Sonstige Risiko- und Chancenfaktoren; 7. Strategisches Umfeld Um die Abhängigkeit von Traktionsleistungen der Staatsbahnen zu verringern und die Produktionsqualität zu erhöhen, wird der bedarfsgerechte Ausbau eigener Anlagen und des Bestands an eigenem rollenden Material und eigenen Lokomotiven weiter vorangetrieben. Der durchgängige Transport mit eigenem Betriebsvermögen gewährleistet eine hohe Qualität in der Prozesskette. Ziel der HHLA ist es, ihren Kunden eine Logistikkette von höchster Qualität und Zuverlässigkeit anzubieten. Damit wird der Standort Hamburg weiter gestärkt: Leistungsfähige Seehafenterminals fördern Chancen der Mengenentwicklung im Hinterland, intelligente Transportsysteme mit niedriger Kostenstruktur das Containeraufkommen im Hafen. 2. FinanzrisikenWerthaltigkeit von BeteiligungenEine hinter den Erwartungen zurückbleibende wirtschaftliche Entwicklung kann zu Wertberichtigungsbedarf bei Vermögenswerten führen. So besteht z. B. aufgrund der Fixkostenintensität des Geschäftsmodells das Risiko, dass auslastungsbedingte Ergebnisabweichungen kurzfristig nur eingeschränkt kompensiert werden können, wenn sich die Nachfrage nach den Dienstleistungen der HHLA nicht wie erwartet entwickelt. Die HHLA prüft regelmäßig die Werthaltigkeit der Vermögenswerte und nimmt falls erforderlich Korrekturen vor. Durch die Eskalation des Russland-Ukraine-Konflikts ist das Risiko von Auswirkungen auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage nicht auszuschließen. Im Sinne eines risikoadäquaten Handelns hat HHLA entsprechende Risiken wo möglich durch Abschluss von Versicherungen oder Bundesgarantien Rechnung getragen. Die Risikobewertung bleibt aufgrund der anhaltend hohen Wettbewerbsintensität im Hamburger Hafen, der Start-Up-charakteristisch nur eingeschränkt prognostizierbaren Geschäftsentwicklung von neuen Geschäftsaktivitäten und der unsicheren Folgen aus dem eskalierten Russland-Ukraine-Konflikt sowie inflationserwartungsinduziert steigender Diskontierungszinssätze für die Durchführung von Werthaltigkeitstests unverändert im Bereich einer mittleren Schadenshöhe. Ein Risikoeintritt wird als möglich angesehen. WechselkursrisikenDie HHLA erbringt ihre Leistungen schwerpunktmäßig in Europa und fakturiert damit weitgehend in Euro. In den Segmenten Intermodal und Logistik werden grenzüberschreitende Leistungen erbracht, darüber hinaus wird in der Ukraine ein Containerterminal betrieben. Hier wird im Wesentlichen euro- oder dollarbasiert fakturiert. Währungs- oder Transferrisiken bestehen daher insbesondere durch Kursschwankungen der zentral- und osteuropäischen Währungen. So kann vor allem das Risiko einer Abwertung der ukrainischen Währung Hrywnja - insbesondere angesichts des eskalierten Russland-Ukraine-Konflikts - gegenüber dem Planansatz nicht ausgeschlossen werden. Die entsprechenden Wechselkursrisiken unterliegen gestiegenen Unsicherheiten im Zuge der zukünftigen Entwicklung der weltweiten Coronavirus-Pandemie und insbesondere aufgrund der Eskalation des Russland-Ukraine-Konflikts zum Zeitpunkt des Berichts. Des Weiteren bestehen u. a. Wechselkursrisiken aus der Bewertung von Euro-Darlehen bei Gesellschaften, deren Ausschüttung in lokaler Währung ausgezahlt wird. Die Höhe dieser Risiken wird sowohl durch Kursentwicklungen als auch durch die Entwicklung des Darlehensbestands beeinflusst. Derzeit liegen die Risiken unter dem Vorjahresniveau, mittelfristig können die Risiken vor allem vor dem Hintergrund des geplanten Ausbaus der Intermodalaktivitäten wieder ansteigen. Sämtliche HHLA-Gesellschaften, die mit Fremdwährungen operieren, reduzieren das Risiko von Währungsschwankungen durch regelmäßige Kursüberwachungen und sofern möglich durch den Transfer freier Liquidität in Lokalwährung auf Hartwährungskonten. ForderungsausfälleDie Liquiditäts- und Ergebnislage der Reeder hat sich 2021 trotz der Unsicherheiten in den Märkten im Zuge der Coronavirus-Pandemie weiter verbessert. Risiken und Chancen/ 1. Marktumfeld So wird das Risiko einer Kundeninsolvenz mit entsprechenden Umschlag- und Forderungsverlusten im Containersegment derzeit als sehr unwahrscheinlich angesehen, entsprechende Risiken liegen daher für den Betrachtungszeitraum im unwesentlichen Bereich. Entsprechend sinken die potenziellen Schadenshöhen für Forderungsausfallrisiken stark. Unsicherheiten bezüglich etwaiger weiterer pandemiebedingter Wirtschaftseinbrüche, der Entwicklung der Bunkerkosten und der volatilen Frachtraten bleiben jedoch bestehen, so dass das Risiko weiter beobachtet wird. Bedingt durch die Coronavirus-Pandemie ergeben sich Mietausfallrisiken und damit Risiken durch gegebenenfalls entstehende Kosten für erforderliche Um- bzw. Rückbauten auf Mietflächen bei den Logistikimmobilien und in der Speicherstadt. Gewährte Mietstundungen sollen Mieter unterstützen, die wirtschaftlich schwierige Zeit zu überstehen. Die HHLA steht in engem Kontakt mit den Mietern, um zügig gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen zu können. Etwaige Risikoeintritte werden daher als unwahrscheinlich bewertet (im Vorjahr: möglich). Die HHLA setzt zur Reduzierung von Delkredererisiken Bonitätsprüfungen ein. Durch ein aktives Forderungsmanagement wird die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Zahlungsziele überwacht. PensionsverpflichtungenDie geldpolitischen Entscheidungen der Europäischen Zentralbank können zu einem weiteren Absinken des für die Barwertermittlung der Pensionsverpflichtung relevanten Referenzzinssatzes führen. Ein Absinken des geplanten Niveaus kann eine erneute Erhöhung des versicherungsmathematischen Verlusts verbunden mit einer sinkenden Eigenkapitalquote bewirken. Angesichts der aktuellen Zinsentwicklungen wird im Rahmen der Risikobewertung von einer geringeren Wahrscheinlichkeit eines erneuten Absenkens des aktuellen Zinsniveaus ausgegangen, so dass sich die potenzielle Schadenshöhe stark gegenüber dem Vorjahr verringert. Vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie und der hiermit verbundenen Auswirkungen auf die Geldpolitik ist ein Risikoeintritt nicht auszuschließen, wird jedoch als unwahrscheinlich angesehen. Die Risikobewertung entspricht damit im Wesentlichen dem Vorjahresstand. Die HHLA überwacht die Entwicklung des Zinsniveaus, um gegebenenfalls die Rückstellungshöhe anzupassen. Weitere Informationen zu nachgelagerten Ausfallrisiken, Liquiditätsrisiken, Zins- und Währungsrisiken einschließlich der risikobegrenzenden Maßnahmen und des Managements dieser Risiken finden sich im Konzernanhang im Rahmen der Berichterstattung zu Finanzinstrumenten. Konzernanhang, Tz. 47 Management von Finanzrisiken 3. Sonstige Risiko- und Chancenfaktoren HochwasserAufgrund der baulichen Gegebenheiten und des notwendigerweise wassernahen Betriebs der Hamburger Hafenanlagen und Gebäude der HHLA besteht grundsätzlich ein Sturmflutrisiko. Die Maßnahmen zum Hochwasserschutz der HHLA und der Freien und Hansestadt Hamburg haben in den vergangenen Jahren jedoch zu einer deutlichen Verringerung dieses Risikos geführt. Das verbleibende Risiko bleibt im Wesentlichen unverändert gegenüber der Vorjahresbetrachtung. Für den Fall des Risikoeintritts gibt es umfangreiche Notfallprogramme der Behörden, der Hafenunternehmen und in der Speicherstadt, um mögliche Schäden gering zu halten. Zudem sind die Sachschadenrisiken über Versicherungen in angemessenem Umfang abgedeckt. ExtremwetterereignisseIm Zuge des Klimawandels ist weltweit ein Anstieg von Extremwetterereignissen zu beobachten. Außergewöhnlich schwere Stürme oder Starkregenereignisse können auch in Europa sowohl die Hafeninfrastruktur als auch die Bahnnetzwerke beschädigen. Insbesondere im Intermodalverkehr können hierdurch Betriebsabläufe infolge witterungsbedingt gesperrter Gleisabschnitte beeinträchtigt werden. Um schienengebundene Containertransporte aufrechtzuerhalten, ist eine hohe Flexibilität von Betriebsmitteln und des operativen Personals erforderlich. Darauf wird der Betrieb im Segment Intermodal konsequent ausgerichtet, um das kundenseitig vereinbarte Leistungsversprechen auch bei herausfordernden Witterungsbedingungen zu gewährleisten. Temporär steigende Mehrkosten können ereignisabhängig nicht ausgeschlossen werden. BeteiligungsoptionenÜber ein rein organisches Wachstum hinaus prüft und bewertet die HHLA im Rahmen ihrer Wachstums- und Innovationsstrategie systematisch Akquisitionsoptionen. Im Fokus potenzieller Beteiligungen stehen dabei Hafenprojekte in perspektivisch attraktiven Wachstumsmärkten sowie innovative Technologieunternehmen und Start-ups im Verkehrs- und Logistiksektor. Maßgebliche Entscheidungskriterien sind neben strategischen Aspekten und Synergien mit vorhandenen HHLA-Aktivitäten vor allem die Wachstumsperspektiven, die zu erwartende Rendite auf das eingesetzte Kapital sowie die Bewertung des unternehmerischen Chancen- und Risikoprofils. Die HHLA ist finanziell solide aufgestellt. Damit sind die finanziellen Voraussetzungen für weitere Akquisitionen gegeben. So wurde am 7. Januar 2021 die mehrheitliche Übernahme des Multifunktionsterminals PLT im italienischen Seehafen Triest vollzogen, wodurch das Hafen- und Intermodalnetzwerk der HHLA strategisch erweitert wird. Des Weiteren beteiligte sich die HHLA Anfang 2021 mehrheitlich an der iSAM AG, einem weltweit tätigen Spezialisten für Automatisierungstechnik, u. a. für den Hafenumschlag. Zudem wurden Anfang Januar 2022 Mehrheitsanteile an dem Logistiker CL EUROPORT in Malaszewicze in der Nähe der weißrussischen Grenze erworben, wodurch das Güterverkehrsnetz um einen Knotenpunkt innerhalb Mittel- und Osteuropas, aber auch für euroasiatische Transporte erweitert wurde. Nachtragsbericht Technologische Innovationen und DigitalisierungDie HHLA verfolgt u. a. das Ziel, mit innovativen und nachhaltigen Lösungen die Verkehrsinfrastruktur im und um den Hamburger Hafen zu entlasten und die Kapazitäten ihrer Terminalanlagen noch effizienter zu nutzen. Hierfür setzt die HHLA z. B. maschinelles Lernen am CTA und am CTB ein, um die Positionierung von Containern im Lager zu optimieren und hierdurch die Produktivität zu steigern. Darüber hinaus hat die HHLA neue Geschäftseinheiten gegründet und beteiligt sich an zukunftsträchtigen Start-ups, um technologischen und unternehmerischen Innovationspotenzialen in der Logistik, vor allem im Bereich der innovativen Geschäftsaktivitäten entlang der materiellen und digitalen logistischen Wertschöpfung, den notwendigen Raum zu geben. Ein Beispiel hierfür ist das Buchungsportal modility, über dessen Plattform der Zugang zum Kombinierten Verkehr vereinfacht wird. Durch die innovative Weiterentwicklung des Kerngeschäfts und die Erschließung neuer Wachstumstreiber können sich zukünftig zusätzliche Chancen zur Effizienzsteigerung und zu entsprechender Wertschöpfung ergeben. Gleichzeitig sind sie mit gewissen Anlaufkosten und einem unternehmerischen Risiko verbunden, das wohlbedacht und entsprechend den Chancen austariert ist. Forschung und Entwicklung 4. IT-RisikenDie Geschäftsprozesse der HHLA sind in hohem Maße abhängig von der Verfügbarkeit und Sicherheit von IT-Anwendungen. Bei einem Cyberangriff können zeitweise Einschränkungen oder Ausfälle von IT-Anwendungen, u. a. durch die Zerstörung von Daten, weiterhin nicht ausgeschlossen werden. Umfangreiche Maßnahmen, wie z. B. Prävention, u. a. durch spezifische Filtermechanismen, das Vorhalten von Back-up-Systemen, vor allem für den Austausch von Daten und Informationen, und eine enge Kommunikation mit den Geschäftspartnern dienen jedoch der Abwehr von Angriffen bzw. der deutlichen Reduzierung etwaiger Schadensauswirkungen. Angesichts der Zunahme von Cyberangriffen auf Unternehmen, insbesondere vor dem Hintergrund des eskalierten Russland-Ukraine-Konflikts, steigt auch das Risiko für die HHLA, von einem schadenverursachenden Angriff betroffen zu sein. 5. Risiken der LeistungserstellungDie Risiken der Leistungserstellung verstärken sich im Vergleich zum Vorjahr vor allem aufgrund der Verschlechterung externer Rahmenbedingungen im Bauwesen und der fortschreitenden internen Transformationsprozesse. Aufgrund der gegenwärtigen Baukonjunktur und des globalen Baustoffmangels bestehen derzeit Preiskalkulationsrisiken für Bauprojekte in der Speicherstadt, bei denen Bauleistungen noch nicht vergeben worden sind. Maßnahmen wie die enge Einbindung des Einkaufs in die Projekte dienen der Kostenoptimierung. Dennoch gilt ein Risikoeintritt derzeit als wahrscheinlich. Konflikte bei Tarifverhandlungen oder im Zusammenhang mit Transformationsprozessen können zu Unterbrechungen oder Verzögerungen im Betriebsablauf mit den entsprechenden Ergebnisauswirkungen vor allem im Container- und Intermodalsegment führen. Da im Intermodalsegment externe Streiks relevant sind, stellen Kommunikation mit Kunden und Flexibilität im Routing wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der potenziellen Schadenshöhen dar. Im Containersegment können interne Arbeitskampfmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden. Diesen wird mit umfangreicher Kommunikation zu den Prozessschritten und einer intensiven Einbindung des Betriebsrats begegnet. Des Weiteren könnten sich Transformationsprozesse und damit die Erreichung von geplanten Projektzielen möglicherweise zeitlich verzögern. Auch hier erfolgen umfassende Kommunikationsmaßnahmen und eine enge Einbindung aller Beteiligten, um etwaigen Verzögerungen zu begegnen. Des Weiteren kann unverändert nicht ausgeschlossen werden, dass Anlagen, die aufgrund unerwarteter Marktentwicklungen nicht mehr bedarfsgerecht eingesetzt werden können oder sich nachträglich als ungeeignet erweisen, abgeschrieben werden müssen. Durch Maßnahmen, vor allem in Form von Tests und Analysen im Vorfeld der Beschaffung, liegt ein Risikoeintritt im unwahrscheinlichen Bereich. Pandemien können neben konjunkturbedingten Auswirkungen auch dazu führen, dass durch Erkrankungsfälle Betriebsabläufe im HHLA-Konzern gestört oder unterbrochen werden. Die HHLA hat im Zuge der derzeitigen Coronavirus-Pandemie umfangreiche Maßnahmen umgesetzt, um den Schutz der Beschäftigten und die Durchführung der Betriebsabläufe zu gewährleisten. Die Risikosituation wird laufend überprüft, Maßnahmen werden entsprechend angepasst. In der momentanen Bewertung liegen Leistungsrisiken durch Pandemien im unwesentlichen Bereich. 6. Rechtliche Risiken Compliance-VorfälleDas Fundament integren Handelns bilden gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Zusammenarbeit im Konzern ist von sozialer Verantwortung gegenüber den Beschäftigten geprägt. Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist eine enge, verantwortungsvolle und aktive Einbindung der Arbeitnehmervertretungen innerhalb des Konzerns. Dolose Handlungen sowie generell Rechts- und Wettbewerbsverstöße durch Beschäftigte im Rahmen ihrer Tätigkeit können dennoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Zudem können etwaige Zuwiderhandlungen in bestimmten Rechtsgebieten (z. B. Wettbewerb, Datenschutz) zu Bußgeldern führen, die auf Konzernkennzahlen fußen und somit unter Umständen wesentliche Größenordnungen erreichen. Zur Risikoreduzierung verfügt die HHLA u. a. neben Richt- und Leitlinien, dem Vier-Augen-Prinzip, prozessimmanenten Kontrollen und der Durchführung von Stichproben im Rahmen des Compliance-Management-Systems über einen Verhaltenskodex, der sich an sämtliche Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Konzerns richtet. Zu den Regelungen des Verhaltenskodex sowie zu weiteren Spezialthemen wie der Vermeidung von Korruption und dem Verhalten im Wettbewerb werden dem aktuellen Risikoprofil entsprechend regelmäßig Schulungen durchgeführt. Hinzu kommen weitere begleitende Kommunikationsmaßnahmen u. a. im Intranet der HHLA und in der HHLA-Team-App. Zudem bestehen für Mitarbeiter und Dritte Möglichkeiten, Hinweise zu Verstößen zu geben (Whistleblower-Hotline). Auf Compliance-Verstöße wird gegebenenfalls mit konkreten Prozessanpassungen zur künftigen Prävention reagiert. So werden zum Beispiel in Fällen von Diebstahl entsprechende Sicherungsmaßnahmen geprüft und gegebenenfalls auch eingeführt, um das Abhandenkommen der betreffenden Gegenstände möglichst zu vermeiden. Darüber hinaus tragen die regelmäßig wiederkehrende Analyse von Compliance-Risiken und das systembasierte Business-Partner-Screening, mit dem konzernweit die einheitliche risikoorientierte Überprüfung von Geschäftspartnern der HHLA umgesetzt wird, ebenfalls zur frühzeitigen Erkennung von Compliance-Risiken und damit zur Risikominimierung bei. Dies gilt auch für den mittlerweile konzernweit zur Anwendung kommenden HHLA-Lieferantenkodex. ProzessrisikenDurch Veränderung von Ausgangsprämissen oder Rahmenbedingungen kann es in Projekten zu einer wesentlichen Unterschreitung der hinterlegten Wirtschaftlichkeitsrechnung kommen. Dies kann die Auflösung langfristiger Verträge notwendig machen und ggf. Rechtsstreitigkeiten zur Folge haben. Die HHLA ergreift vorbeugend Maßnahmen, u.a. in Form des Einsatzes juristischer Expertise, um entsprechende Streitigkeiten zu vermeiden bzw. beizulegen. Neue behördliche RegularienGesetzesänderungen, Reformen von Regularien oder die Anpassung von Auflagen können Veränderungen bei HHLA-internen Prozessen oder an Bestandsanlagen erforderlich machen oder zu Kostensteigerungen führen. Ständige Informationsbeschaffung und eine enge Zusammenarbeit mit den entsprechenden Behörden ermöglichen dabei rechtzeitige HHLA-interne Vorbereitungen und vorausschauende Investitionen, welche dazu dienen, die hiermit verbundenen Kosten, sofern möglich, zu reduzieren. Umgekehrt können sich Chancen aus neuen Regularien entwickeln, die im Wesentlichen die Marktpotenziale von technologischen Innovationen erhöhen. 7. Strategisches Umfeld InfrastrukturDie Wettbewerbsfähigkeit der HHLA ist maßgeblich von den infrastrukturellen Rahmenbedingungen des Hafen- und Logistikstandorts Hamburg abhängig. Die seewärtigen, die landseitigen und regionalen Verkehrsnetze Hamburgs müssen den Anforderungen der Warenströme und ihrer Verkehrsträger gewachsen sein. Als infrastrukturnahes Unternehmen ist die HHLA ebenso wie ihre Gesellschaften darauf angewiesen, dass die häufig zu ihren eigenen Investitionen komplementären öffentlichen Investitionen und Leistungen rechtzeitig und im geplanten Umfang erfolgen. Defizite bei infrastrukturellen Rahmenbedingungen könnten dazu führen, dass Spitzenlasten bei der Schiffsabfertigung, die sich aus dem anhaltenden Trend einer steigenden Anzahl immer größerer Containerschiffe ergeben, nicht von allen Verkehrsträgern im gleichen Maße verlässlich bewältigt werden können. Dies könnte wiederum dazu führen, dass sich Umschlag- und Transportmengen an den Standorten der HHLA vorbeientwickeln. Zum Erhalt und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens sowie zur Optimierung der Abläufe für den hinterlandseitigen Zu- und Ablauf der Warenströme sind die Modernisierung und der Ausbau der regionalen Straßen- und Schieneninfrastruktur erforderlich. So können im Intermodalsegment Mehrkosten oder Verspätungen durch Engpässe im Bahnnetz, u. a. aufgrund mangelhafter Bahninfrastruktur oder von Behinderungen durch Baumaßnahmen, auftreten. Die Flexibilität durch eigenes rollendes Material trägt u. a. dazu bei, dass etwaige Ergebnisauswirkungen derzeit nicht zu den für den HHLA-Konzern wesentlichen Risiken zählen. Für die HHLA mittelfristig besonders wichtige Projekte sind jedoch der künftige Ersatz der Köhlbrandbrücke durch einen Tunnel bis voraussichtlich Ende 2034, der Bau der Hafenpassage (A 26) und der Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals einschließlich der Schleusen. Die HHLA arbeitet bei entsprechenden Projekten eng mit den zuständigen öffentlichen Institutionen zusammen. Darüber hinaus vertritt sie ihre Interessen über die Mitarbeit in entsprechenden Gremien, die Mitwirkung in Verbänden sowie durch eine aktive Öffentlichkeitsarbeit. Erklärung zur UnternehmensführungDer folgende Abschnitt beinhaltet die gemeinsame Erklärung zur Unternehmensführung von Vorstand und Aufsichtsrat für die HHLA und den Konzern gemäß § 289f HGB bzw. § 315d i.Vm. § 289f HGB. Umsetzung des DCKG und EntsprechenserklärungEine verantwortungsvolle, transparente und auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung ist seit jeher eine wesentliche Grundlage für den geschäftlichen Erfolg der HHLA. Die HHLA unterstützt den Deutschen Corporate Governance Kodex (im Folgenden "Kodex" oder "DCGK") und die damit verfolgten Ziele daher ausdrücklich. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich auch im Geschäftsjahr 2021 sorgfältig mit den Empfehlungen und Anregungen des DCGK befasst und am 13. Dezember 2021 ihre jährliche Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben. Die Unternehmensführung und Unternehmenskultur der HHLA und des Konzerns entspricht danach - bis auf die nachfolgend beschriebenen Ausnahmen - den Empfehlungen sowie größtenteils auch den Anregungen des DCGK. Die aktuelle Entsprechenserklärung - die wie die Entsprechenserklärungen der Vorjahre auch unter www.hhla.de/corporatego-vernance zugänglich ist - lautet wie folgt: "Vorstand und Aufsichtsrat der Hamburger Hafen und Logistik AG erklären nach pflichtgemäßer Prüfung, dass seit dem 11. Dezember 2020 (Abgabe der letzten Entsprechenserklärung) den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (,Kodex' oder ,DCGK') in der Fassung vom 16. Dezember 2019 mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und zukünftig entsprochen wird: a) Die Mandatsgrenzen nach den Empfehlungen C.4 und C.5 DCGK werden derzeit nicht von allen Aufsichtsrats- und Vorstandsmitgliedern eingehalten. Der Aufsichtsrat und der Nominierungsausschuss achten bei der Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten für Vorstand und Aufsichtsrat seit jeher darauf, dass diesen für die Wahrnehmung ihres Mandats genügend Zeit zur Verfügung steht. Dies beinhaltet in der Regel auch die Einhaltung der Mandatsgrenzen nach den Empfehlungen C.4 und C.5. Der Aufsichtsrat ist jedoch der Ansicht, dass die Frage, ob ein Mitglied genügend Zeit für sein Mandat aufbringen kann, jeweils anhand der Umstände des Einzelfalls beurteilt werden muss. Die Anzahl der Mandate kann dabei eine Indikation, sollte aber kein allein entscheidendes Kriterium sein, zumal die Wahrnehmung externer Mandate auch einen Mehrwert für die HHLA bieten kann. Der Aufsichtsrat hält es deshalb für vertretbar, wenn Aufsichtsrats- oder Vorstandsmitglieder diese Mandatsgrenzen in Einzelfällen überschreiten. b) Hinsichtlich der Ausgestaltung der Vorstandsvergütung empfiehlt der Kodex unter anderem, dass die Leistungskriterien für die variablen Vergütungsbestandteile sich überwiegend an strategischen Zielsetzungen orientieren sollen und dass die variable Vergütung aus kurz- und langfristigen Anteilen bestehen soll, wobei die variable Vergütung, die sich aus dem Erreichen langfristig orientierter Ziele ergibt, den Anteil aus kurzfristig orientierten Zielen übersteigen soll (G.1 zweiter Spiegelstrich, G.6 und G.7). Die dem Vorstandsmitglied gewährten langfristig variablen Vergütungsbeträge sollen von ihm überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden. Über die langfristig variablen Gewährungsbeträge soll das Vorstandsmitglied erst nach vier Jahren verfügen können (G.10). In begründeten Fällen soll eine variable Vergütung einbehalten oder zurückgefordert werden können (G.11 Satz 2). Im Falle einer Beendigung eines Vorstandsvertrages soll die Auszahlung noch offener variabler Vergütungsbestandteile, die auf die Zeit bis zur Vertragsbeendigung entfallen, nach den ursprünglich vereinbarten Zielen und Vergleichsparametern und nach den im Vertrag festgelegten Fälligkeitszeitpunkten oder Haltedauern erfolgen (G.12). Diesen Empfehlungen entspricht das Vergütungssystem für den Vorstand der HHLA nur eingeschränkt. Die variable Vergütung des HHLA-Vorstands bemisst sich im Wesentlichen an der Erreichung bestimmter Kennzahlen bzw. Zielgrößen -nämlich insbesondere EBIT, ROCE und weitere ESG-Ziele - für den Drei-Jahres-Durchschnitt des aktuellen und der beiden vorherigen Geschäftsjahre und sieht insoweit keine Unterteilung in kurz- und langfristige Komponenten vor. Aktienbasierte Bestandteile und Haltefristen sowie Einbehalts- und Rückforderungsrechte sind nicht vorgesehen. Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass die variable Vergütung des HHLA-Vorstands auch in ihrer derzeitigen Ausgestaltung hinreichend auf eine langfristige Unternehmensentwicklung ausgerichtet ist. Sofern bei vorzeitiger Vertragsbeendigung eine Abfindung erfolgt, wird diese grundsätzlich im Zeitpunkt des Ausscheidens fällig. Dies ermöglicht eine klare Trennung und vermeidet spätere Auseinandersetzungen. Die Hauptversammlung vom 10. Juni 2021 hat das Vergütungssystem für den Vorstand mit großer Mehrheit (95,8 % der abgegebenen Stimmen) gebilligt. c) Nach Empfehlung G.3 soll der Aufsichtsrat zur Beurteilung der Üblichkeit der konkreten Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder im Vergleich zu anderen Unternehmen eine geeignete Vergleichsgruppe anderer Unternehmen heranziehen, deren Zusammensetzung er offenlegt. Die Offenlegung der Vergleichsgruppe wird voraussichtlich erstmals im Rahmen des nach § 162 AktG zu erstellenden Vergütungsberichts im Vorfeld der ordentlichen Hauptversammlung 2022 erfolgen.
Hamburg, 13. Dezember 2021 Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft Der Vorstand Der Aufsichtsrat" Vergütungsbericht und VergütungssystemDer Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 nebst dem Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG, das geltende Vergütungssystem gemäß § 87a Abs. 1 und 2 Satz 1 AktG und der letzte Vergütungsbeschluss gemäß § 113 Abs. 3 AktG werden unter www.hhla.de/corporategovernance öffentlich zugänglich gemacht. Angaben zu Unternehmensführungspraktiken Konzernaufbau und KonzernsteuerungDie HHLA fungiert als strategische Management-Holding des Konzerns. Das operative Geschäft wird im Wesentlichen durch in- und ausländische Tochtergesellschaften und Beteiligungen betrieben. Konzernstruktur Die operativen Tätigkeiten werden durch den Vorstand und die bei der HHLA eingerichteten Zentralabteilungen wie z. B. Einkauf, Finanzen, Recht und Personal gesteuert und überwacht. Die Einhaltung der Vorgaben der Unternehmensführung wird durch unternehmensinterne Richtlinien sowie Regelungen in den Satzungen und Geschäftsanweisungen der Tochtergesellschaften und Beteiligungen sichergestellt. Die meisten Tochtergesellschaften verfügen zudem über einen eigenen Aufsichts- oder Beirat, der die jeweilige Geschäftsführung überwacht und beratend begleitet. ComplianceDie Einhaltung für die Unternehmenstätigkeit relevanter gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien (nachfolgend auch "Compliance") wird bei der HHLA als wesentlicher Teil der Corporate Governance verstanden. Zur Führungsaufgabe in allen Konzerneinheiten gehört daher auch die Pflicht, für die Einhaltung der in dem jeweiligen Aufgaben- und Verantwortungsbereich einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu sorgen und auf deren Beachtung hinzuwirken. Arbeitsabläufe und Prozesse sind im Einklang mit diesen Regelungen zu gestalten. Herzstück des Compliance-Management-Systems (CMS) der HHLA ist ein Verhaltenskodex, der übergeordnete Grundsätze zu besonders Compliance-relevanten Themen wie z. B. Verhalten im Wettbewerb, Vermeidung von Korruption, Diskriminierung und Interessenkonflikten sowie dem Umgang mit sensiblen Unternehmensinformationen und dem Datenschutz unterliegenden Daten formuliert, siehe www.hhla.de/compliance EJ Darüber hinaus ist die Möglichkeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Dritte vorgesehen, Hinweise auf Fehlverhalten im Unternehmen zu geben. Der Verhaltenskodex wird ergänzt durch weiterführende Konzernrichtlinien, u. a. zu den Themen Korruptionsvermeidung und Verhalten im Wettbewerb. Ein weiteres Element des CMS bilden die systematische, fortlaufende Analyse von Compliance-Risiken und die Verknüpfung mit entsprechenden Maßnahmen, wie z. B. Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Prozessanpassungen zur Minimierung der entsprechenden Risiken. Weiterhin tragen das konzernweit in der Implementierung befindliche Business-Partner-Screening-System im Rahmen einer risikoorientierten Überprüfung von Geschäftspartnern sowie ein Lieferantenkodex zur Reduktion von Compliance-Risiken bei. Die übergeordnete Koordination des CMS obliegt dem Konzern-Compliance-Beauftragten, der direkt an den Vorstand berichtet und sich im Rahmen seiner Tätigkeit u. a. mit der internen Revision und dem Risikomanagement abstimmt. Auch in den einzelnen Konzerneinheiten im In- und Ausland gibt es Ansprechpartner bzw. Beauftragte für Compliance. Den Compliance-Beauftragten obliegt primär auch die Beratung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Compliance-relevanten Themen sowie die weitere Aufklärung bei Hinweisen auf Verstöße. Der Prüfungsausschuss hat im Berichtszeitraum durch entsprechende regelmäßige Berichterstattung des Vorstands und des Konzern-Compliance-Beauftragten die Wirksamkeit des CMS überwacht. Das CMS wurde in 2020/2021 einer Wirksamkeitsprüfung nach IDW PS 980 unter Berücksichtigung der Anforderungen von ISO 19600 durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, unterzogen und die Wirksamkeit bestätigt. Das System wird auch künftig fortlaufend weiterentwickelt und an etwaige Veränderungen der Risikolandschaft angepasst. NachhaltigkeitNachhaltiges Handeln prägt seit Bestehen des Unternehmens das Geschäftsmodell der HHLA. Nachhaltigkeit oder www.hhla.de/nachhaltigkeit RisikomanagementDas Risikomanagementsystem des HHLA-Konzerns ist eingehend im Risiko- und Chancenbericht als Teil des Lageberichts dargestellt. Risiko- und Chancenbericht TransparenzDie zeitnahe Information der Aktionärinnen und Aktionäre und der interessierten Öffentlichkeit über wichtige Themen ist für die HHLA integraler Bestandteil guter Corporate Governance. Informationen über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens sowie wesentliche Geschäftsereignisse erfolgen insbesondere durch die Finanzberichte (Geschäftsbericht, Halbjahresfinanzbericht und Quartalsmitteilungen), Analysten- und Bilanzpressekonferenzen, Analysten- und Pressegespräche, Presse- und ggf. Ad-hoc-Mitteilungen sowie in den Hauptversammlungen. Ein ständig nutzbares und aktuelles Kommunikationsmedium ist die Internetseite www.hhla.de, die alle relevanten Informationen in deutscher und englischer Sprache verfügbar macht. Neben Informationen zum HHLA-Konzern und zur HHLA-Aktie ist dort auch der Finanzkalender zu finden, der einen Überblick über wichtige Termine bietet. Darüber hinaus steht die Investor-Relations-Abteilung als Ansprechpartner für Fragen von Aktionären, Investoren und Analysten zur Verfügung. Der Vorstand der HHLAArbeitsweise des VorstandsEntsprechend den Vorgaben des Aktienrechts verfügt die HHLA über ein duales Führungssystem mit dem Vorstand als Leitungs- und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Er bestimmt die unternehmerischen Ziele, die grundsätzliche strategische Ausrichtung sowie die Konzernpolitik und -organisation. Dazu gehören insbesondere die Steuerung des Konzerns, die Konzernfinanzierung, die Personalstrategie, die Besetzung der Führungspositionen unter Beachtung der Diversität, die Führungskräfteentwicklung sowie die Präsentation des Konzerns gegenüber dem Kapitalmarkt und der Öffentlichkeit. Er trägt außerdem die Verantwortung für angemessene und wirksame Kontrollsysteme (Risiko- und Chancenmanagement, Compliance-Management-System und internes Kontrollsystem einschließlich Revision). Der Vorstand nimmt seine Aufgaben als Kollegialorgan wahr. Die Mitglieder des Vorstands arbeiten kollegial zusammen und unterrichten sich laufend über wichtige Vorgänge in ihren Ressorts. Ungeachtet der Gesamtverantwortung für die Geschäftsführung führen die einzelnen Vorstandsmitglieder die ihnen nach Maßgabe des Geschäftsverteilungsplans zugewiesenen Ressorts im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Grundsätzliche Fragen der Organisation, der Geschäftspolitik und der Unternehmensplanung sowie Maßnahmen von größerer Bedeutung werden im Gesamtvorstand erörtert und entschieden. Die Vorstandsvorsitzende koordiniert die Arbeit des Vorstands. Die Einzelheiten sind in einer Geschäftsanweisung für den Vorstand näher geregelt. Der Vorstand arbeitet zum Wohle des Unternehmens vertrauensvoll mit dem Aufsichtsrat zusammen. Er informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle unternehmensrelevanten Fragen. Das umfasst, jeweils für die Gesellschaft und den Konzern, insbesondere die Rentabilität, die Lage und den Gang der Geschäfte, die Strategie, die Planung, die aktuelle Risikolage, das Risikomanagement und die Compliance. Bestimmte, besonders weitreichende Maßnahmen und Geschäfte wie z. B. die Festlegung des jährlichen Budgets, die Aufnahme neuer Tätigkeitsbereiche, der Erwerb oder die Veräußerung von Unternehmen sowie Investitionen oder Finanzierungsmaßnahmen ab bestimmten Größenordnungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Grundsätzliche und wichtige Angelegenheiten, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung oder für die Leitung der Gesellschaft oder des Konzerns von wesentlicher Bedeutung sind, sind auch zwischen den Sitzungen unverzüglich dem Aufsichtsratsvorsitzenden mitzuteilen. Der Aufsichtsratsvorsitzende steht auch zwischen den Sitzungen mit dem Vorstand, insbesondere der Vorstandsvorsitzenden, regelmäßig in Kontakt zu wichtigen Themen und aktuellen Vorgängen, insbesondere zu Fragen der Strategie, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens. Die Vorstandsmitglieder sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet und unterliegen für die Dauer ihres Mandats einem umfassenden Wettbewerbsverbot. Kein Mitglied des Vorstands darf bei seinen Entscheidungen persönliche Interessen verfolgen oder Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich nutzen. Nebentätigkeiten, insbesondere Aufsichtsratsmandate in konzernfremden Gesellschaften, bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Wesentliche Geschäfte zwischen den Konzernunternehmen einerseits und den Vorstandsmitgliedern sowie ihnen nahestehenden Personen oder Unternehmungen andererseits bedürfen ebenfalls der Zustimmung des Aufsichtsrats und müssen marktüblichen Bedingungen entsprechen. Interessenkonflikte von Vorstandsmitgliedern sind unverzüglich dem Aufsichtsratsvorsitzenden offenzulegen. Die anderen Vorstandsmitglieder sind darüber zu informieren. Entsprechende Geschäfte oder Interessenkonflikte sind im Berichtsjahr nicht aufgetreten. Für die Mitglieder des Vorstands besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung), die den Vorgaben des § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG entspricht. Zusammensetzung und DiversitätDer Vorstand der HHLA besteht gemäß § 8 der Satzung aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat bestellt. Dieser sorgt zusammen mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung und achtet bei der Zusammensetzung des Vorstands auch auf Diversität. Im Interesse einer näheren Konturierung der Diversitätsaspekte hat der Aufsichtsrat das folgende Diversitätskonzept für den Vorstand verabschiedet. Zielsetzung des DiversitätskonzeptsDer Vorstand spielt eine zentrale Rolle bei der Weiterentwicklung der HHLA und des Konzerns. Der Aufsichtsrat ist insoweit der Ansicht, dass für die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens neben den fachlichen Fähigkeiten und Erfahrungen der Vorstandsmitglieder auch Diversitätsaspekte eine wichtige Rolle spielen. Unterschiedliche Persönlichkeiten, Erfahrungen und Kenntnisse vermeiden Gruppendenken, ermöglichen ganzheitlichere Betrachtungen und bereichern so die Arbeit des Vorstands. DiversitätsaspekteDer Aufsichtsrat strebt eine Zusammensetzung des Vorstands an, bei der sich die Mitglieder im Hinblick auf ihren persönlichen und beruflichen Hintergrund, ihre Erfahrungen und ihre Fachkenntnisse ergänzen, damit der Vorstand als Gesamtgremium auf ein möglichst breites Spektrum unterschiedlicher Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten zurückgreifen kann. Frauenanteil im VorstandDer Aufsichtsrat orientiert sich bei der Besetzung des Vorstands am Leitbild der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern und fördert dieses Ziel aktiv, z. B. durch die gezielte Suche nach Kandidatinnen für die Mitgliedschaft im Vorstand. Angesichts der überschaubaren Größe des Vorstands und des in der Regel begrenzten Kreises geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten kann eine paritätische Besetzung mit Frauen und Männern gleichwohl nicht stets gewährleistet werden. Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat als Zielquote für den Frauenanteil im HHLA-Vorstand einen Anteil von 25 % und als Frist für die Zielerreichung den 30. Juni 2022 festgelegt. Bildungs- und BerufshintergrundDie Vielfalt (Diversity) im Vorstand spiegelt sich auch im individuellen Ausbildungs- und beruflichen Werdegang sowie im unterschiedlichen Erfahrungshorizont seiner Mitglieder (z. B. Branchenerfahrung) wider. Unterschiedliche Bildungs-, Berufs- und Erfahrungshintergründe sind daher ausdrücklich erwünscht. Jedes Vorstandsmitglied muss allerdings aufgrund seiner persönlichen und fachlichen Kompetenzen und Erfahrungen in der Lage sein, die Aufgaben eines Vorstandsmitglieds in einem international tätigen, börsennotierten Unternehmen wahrzunehmen und das Ansehen des HHLA-Konzerns in der Öffentlichkeit zu wahren. Die Mitglieder des Vorstands sollten zudem über ein vertieftes Verständnis des Geschäfts der HHLA und in der Regel über mehrjährige Führungserfahrung verfügen. Der aktuelle Vorstand der HHLAscrollen
1 Ohne Immobilien, für die Segmente
Intermodal und Logistik in Abstimmung mit der Vorsitzenden
Darüber hinaus sollte mit Blick auf das Geschäftsmodell der HHLA jeweils zumindest ein Mitglied über besondere Expertise in den folgenden Bereichen verfügen: scrollen
InternationalitätMit Blick auf die internationale Ausrichtung der Aktivitäten des Konzerns sollte zumindest ein Teil der Mitglieder über nennenswerte internationale Erfahrung verfügen. AlterDie Altersgrenze für Vorstandsmitglieder liegt bei 67 Jahren. Ein Mindestalter existiert nicht. Allerdings sollten Vorstandsmitglieder im Zeitpunkt ihrer Bestellung in der Regel über mehrjährige Führungserfahrung verfügen, was eine gewisse Berufserfahrung voraussetzt. Innerhalb dieses Rahmens wird - aus Gründen der Diversität und im Interesse einer langfristigen Nachfolgeplanung - eine heterogene Altersstruktur innerhalb des Vorstands angestrebt, wobei dem Alter im Vergleich zu den anderen Kriterien keine zentrale Bedeutung beigemessen wird. Stand der UmsetzungIn der derzeitigen Zusammensetzung des Vorstands sind die vorstehenden Ziele erfüllt. Der Vorstand setzt sich gegenwärtig aus vier Personen mit unterschiedlichem beruflichem Werdegang, Erfahrungshorizont und unterschiedlicher Expertise zusammen, darunter auch Mitglieder mit nennenswerter internationaler Erfahrung. Der Frauenanteil von 25 % ist erreicht. Die Altersgrenze wird von keinem Mitglied überschritten. Langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand Der Aufsichtsrat sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für dessen langfristige Nachfolgeplanung. Auf Seiten des Aufsichtsrats wird diese Aufgabe primär vom Personalausschuss wahrgenommen. Ausgehend von den im Diversitätskonzept beschriebenen Zielsetzungen für die Zusammensetzung und die Kompetenzen der Mitglieder ergeben sich jeweils Anforderungsprofile für die einzelnen Vorstandspositionen. Die Anforderungsprofile, der Ressortzuschnitt und die Leistungen der Vorstandsmitglieder werden vom Personalausschuss - nach Rücksprache mit dem Vorstand bzw. einzelnen Vorstandsmitgliedern - regelmäßig mit Blick auf das aktuelle Umfeld, die Geschäftsentwicklung, die Unternehmensstrategie und die im Vorstand vorhandenen Kompetenzen überprüft. Ein wesentlicher Baustein der langfristigen Nachfolgeplanung ist zudem die Identifizierung und Weiterentwicklung interner Kandidatinnen und Kandidaten für künftige Managementaufgaben. Dem Vorstand obliegt dabei die frühzeitige Identifizierung potenzieller Kandidatinnen und Kandidaten, die sodann durch die Übernahme von Aufgaben mit wachsender Verantwortung und bedarfsgerechten Weiterbildungen systematisch weiterentwickelt werden sollen, so dass bei anstehenden Neubesetzungen im Idealfall immer auch interne Kandidatinnen bzw. Kandidaten in die engere Auswahl einbezogen werden können. Im Rahmen konkreter Besetzungsprozesse werden der Personalausschuss und der Aufsichtsrat neben den genannten Diversitätszielen jeweils auch alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigen. Dabei wird der Aufsichtsrat bei Bedarf auch unterstützend auf die Dienste von Personalberatern zurückgreifen. Der Aufsichtsrat der HHLAArbeitsweise des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat bestimmt über die Zusammensetzung des Vorstands, überwacht die Geschäftsführung durch den Vorstand, berät ihn bei der Unternehmensführung und ist in grundsätzliche und wichtige Entscheidungen eingebunden. Maßnahmen und Geschäfte von grundlegender Bedeutung bedürfen gemäß der Geschäftsanweisung für den Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats. Weitere wesentliche Aufgaben sind die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses. Die Aufgaben und die interne Organisation des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ergeben sich aus dem Gesetz sowie der Satzung und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats, die auf der Internetseite der HHLA unter www.hhla.de/corpo-rategovernance bzw. www.hhla.de/aufsichtsrat zugänglich sind. Darüber hinaus enthält der Kodex Empfehlungen zur Arbeit des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat und nimmt die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr. Die Aufsichtsratsmitglieder sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Kein Mitglied des Aufsichtsrats darf bei seinen Entscheidungen persönliche Interessen verfolgen oder Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich nutzen. Interessenkonflikte sind unverzüglich dem Aufsichtsratsvorsitzenden offenzulegen. Über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung informiert der Aufsichtsrat in seinem Bericht an die Hauptversammlung. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte eines Aufsichtsratsmitglieds sollen zur Beendigung des Mandats führen. Berater- und sonstige Dienst- oder Werkverträge eines Aufsichtsratsmitglieds mit der Gesellschaft bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Solche Verträge bestanden im Geschäftsjahr 2021 nicht. Für die Mitglieder des Aufsichtsrats besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung), die einen Selbstbehalt in Anlehnung an § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG vorsieht. AusschüsseDie Arbeit des Aufsichtsrats findet sowohl im Plenum als auch in Ausschüssen statt. Die einzelnen Ausschüsse und ihre Zuständigkeiten sind in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats niedergelegt. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten dem Aufsichtsrat regelmäßig in der nächsten Sitzung über die Arbeit ihres Ausschusses. Derzeit bestehen mit dem Finanz-, dem Prüfungs-, dem Personal-, dem Nominierungs-, dem Vermittlungs- und dem Immobilienausschuss insgesamt sechs Ausschüsse. FinanzausschussMitglieder: Dr. Sibylle Roggencamp (Vors.), Thomas Mendrzik (stellv. Vors.), Dr. Norbert Kloppenburg, Norbert Paulsen, Sonja Petersen, Prof. Dr. Burkhard Schwenker Zuständigkeit: Der Finanzausschuss bereitet die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats vor, die finanziell von wesentlicher Bedeutung sind, z. B. Beteiligungserwerbe oder -veräußerungen, Beschlussfassungen über wesentliche Kreditaufnahmen und -gewährungen, Haftungsübernahmen für fremde Verbindlichkeiten sowie Finanzanlage- und sonstige Finanzgeschäfte. Darüber hinaus befasst er sich mit den quartalsweisen Berichten über den Gang der Geschäfte und mit Planungs- und Investitionsthemen wie z. B. dem Wirtschaftsplan und der Mittelfristplanung. PrüfungsausschussMitglieder: Dr. Norbert Kloppenburg (Vors.), Norbert Paulsen (stellv. Vors.), Thomas Mendrzik, Dr. Isabella Niklas, Sonja Petersen, Prof. Dr. Burkhard Schwenker Zuständigkeit: Der Prüfungsausschuss befasst sich vor allem mit der Prüfung der Rechnungslegung und der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems und der Compliance. Er überwacht die Abschlussprüfung und ihre Wirksamkeit, einschließlich der Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und etwaiger Nichtprüfungsleistungen, und beurteilt regelmäßig die Qualität der Abschlussprüfung. Er ist außerdem verantwortlich für die Vorbereitung der Wahl des Abschlussprüfers (inkl. etwaiger Auswahlverfahren) und die Entscheidung über die externe Prüfung der nichtfinanziellen Erklärungen bzw. Berichte. ImmobilienausschussMitglieder: Dr. Isabella Niklas (Vors.), Norbert Paulsen (stellv. Vors.), Thomas Lütje, Thomas Mendrzik, Dr. Sibylle Roggencamp, Prof. Dr. Burkhard Schwenker Zuständigkeit: Der Immobilienausschuss ist für alle Fragen, Berichte und Entscheidungen zuständig, die sich vollständig oder überwiegend auf den Teilkonzern Immobilien (S-Sparte) beziehen. Dies beinhaltet insbesondere die Entscheidungen über zustimmungsbedürftige Geschäfte, die Prüfung und die Vorbereitung der Entscheidung des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses sowie den Gewinnverwendungsvorschlag, soweit diese sich auf den Teilkonzern Immobilien beziehen. PersonalausschussMitglieder: Prof. Dr. Rüdiger Grube (Vors.), Berthold Bose (stellv. Vors.), Thomas Mendrzik, Norbert Paulsen, Dr. Sibylle Roggencamp, Andreas Rieckhof Zuständigkeit: Der Personalausschuss bereitet die dem Aufsichtsrat obliegenden Personalentscheidungen vor und sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung. Er bereitet die Beschlussfassung des Plenums über das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder und die Festsetzung der Vergütung der einzelnen Mitglieder vor, vertritt die Gesellschaft im Rahmen des rechtlich Zulässigen bei sonstigen Rechtsgeschäften mit Vorstandsmitgliedern und entscheidet über die Zustimmung zur Bestellung von Prokuristen. NominierungsausschussMitglieder: Prof. Dr. Rüdiger Grube (Vors.), Andreas Rieckhof, Dr. Sibylle Roggencamp Zuständigkeit: Der Nominierungsausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, der Vorgaben der Geschäftsordnung, der Empfehlungen des Kodex, des Anforderungs- bzw. Kompetenzprofils für den Aufsichtsrat und der für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele Vorschläge für geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung. VermittlungsausschussMitglieder: Prof. Dr. Rüdiger Grube, Berthold Bose, Norbert Paulsen, Andreas Rieckhof Zuständigkeit: Der Vermittlungsausschuss nimmt die in § 31 Abs. 3 MitbestG genannten Aufgaben wahr, d. h., er unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern, falls im ersten Wahlgang die gesetzlich erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Aufsichtsratsmitglieder nicht erreicht wird. Zusammensetzung des Aufsichtsrats und DiversitätNach der Satzung der Gesellschaft, den §§ 95 und 96 AktG und § 7 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) setzt sich der Aufsichtsrat aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern der Anteilseigner sowie sechs Mitgliedern der Arbeitnehmer, die gemäß den Vorgaben des MitbestG gewählt werden, zusammen. Mit Blick auf die verschiedenen Vorgaben und Empfehlungen zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats hat der Aufsichtsrat der HHLA im Dezember 2021 sein Anforderungsprofil für den Aufsichtsrat wie nachfolgend ersichtlich aktualisiert. Das Anforderungsprofil enthält neben wesentlichen gesetzlichen Vorgaben und Empfehlungen des DCGK zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats die Zielsetzungen des Aufsichtsrats für seine Zusammensetzung und das Kompetenzprofil für das Gesamtgremium im Sinne des DCGK sowie das Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat einschließlich der Angaben nach § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB. Zielsetzung des AnforderungsprofilsDer Aufsichtsrat strebt eine Zusammensetzung an, die jederzeit eine qualifizierte Kontrolle und Beratung des Vorstands gewährleistet. Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass für eine effektive Arbeit des Aufsichtsrats - und damit für die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens - neben fachlichen und persönlichen Anforderungen auch Diversitätsaspekte eine wichtige Rolle spielen. Unterschiedliche Persönlichkeiten, Erfahrungen und Kenntnisse vermeiden Gruppendenken, ermöglichen ganzheitlichere Betrachtungen und bereichern so die Arbeit des Aufsichtsrats. Die folgenden Zielsetzungen dienen insoweit als Leitlinie bei der langfristigen Nachfolgeplanung und der Auswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten und schaffen Transparenz im Hinblick auf die wesentlichen Besetzungskriterien. Anforderungen an die einzelnen Mitglieder Allgemeine AnforderungenJedes Aufsichtsratsmitglied soll aufgrund seiner persönlichen und fachlichen Kompetenzen und Erfahrungen in der Lage sein, die Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds in einem international tätigen, börsennotierten Unternehmen wahrzunehmen und das Ansehen des HHLA-Konzerns in der Öffentlichkeit zu wahren. Im Hinblick darauf sollte jedes Aufsichtsratsmitglied folgende Anforderungen erfüllen: scrollen
Zeitliche VerfügbarkeitJedes Aufsichtsratsmitglied stellt sicher, dass ihm die für die Wahrnehmung des Aufsichtsratsmandats erforderliche Zeit zur Verfügung steht. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass in der Regel vier bis sechs Aufsichtsratssitzungen jährlich stattfinden, die jeweils angemessener Vorbereitung bedürfen. Abhängig von der Mitgliedschaft in einem oder mehreren Ausschüssen entsteht zusätzlicher Zeitaufwand für die Vorbereitung und die Teilnahme an den Ausschusssitzungen. Zur Behandlung von Sonderthemen können schließlich zusätzliche außerordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats oder der Ausschüsse erforderlich werden. MandatsgrenzenAufsichtsratsmitglieder der HHLA, die dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehören, sollen in der Regel nicht mehr als zwei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen und keinen Aufsichtsratsvorsitz in einer konzernexternen börsennotierten Gesellschaft wahrnehmen. Aufsichtsratsmitglieder der HHLA, die keinem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehören, sollen in der Regel insgesamt nicht mehr als fünf solcher externen Mandate wahrnehmen, wobei insoweit ein Aufsichtsratsvorsitz doppelt zählt. Vergleichbare Funktionen sind dabei insbesondere Mandate in Kontrollgremien ausländischer börsennotierter Gesellschaften oder Mandate in Kontrollgremien von Gesellschaften, die der gesetzlichen Mitbestimmung unterliegen. Demgegenüber ist der mit der Mitgliedschaft in Aufsichts- oder Beiräten kleinerer Unternehmen verbundene (zeitliche) Aufwand regelmäßig deutlich geringer, weshalb derartige Mandate grundsätzlich nicht als vergleichbare Funktionen angesehen werden. Altersgrenze und ZugehörigkeitsdauerZur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats sollen in der Regel nur Personen vorgeschlagen werden, die zum Zeitpunkt der Wahl das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat soll in der Regel drei volle Amtszeiten nicht überschreiten. Anforderungen und Ziele für das GesamtgremiumIm Hinblick auf die Zusammensetzung des Gesamtgremiums strebt der Aufsichtsrat - auch im Interesse der Diversität - eine Zusammensetzung an, bei der sich die Mitglieder im Hinblick auf ihren persönlichen und beruflichen Hintergrund, ihre Erfahrungen und ihre Fachkenntnisse ergänzen, damit das Gesamtgremium auf ein möglichst breites Spektrum unterschiedlicher Erfahrungen und Spezialkenntnisse zurückgreifen kann. Allgemeine AnforderungenDer Aufsichtsrat der HHLA muss jederzeit so zusammengesetzt sein, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben des Aufsichtsrats erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats müssen ferner in ihrer Gesamtheit mit den Sektoren Transport und Logistik, insbesondere den Bereichen Hafenlogistik und Intermodal, sowie dem Immobiliensektorvertraut sein; und mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats muss über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und ein weiteres Mitglied über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung verfügen. Spezifische Kenntnisse und ErfahrungenDer Aufsichtsrat der HHLA soll in seiner Gesamtheit alle Kompetenzfelder abdecken, die für eine effektive Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlich sind. Das beinhaltet -entsprechend dem Geschäftsmodell des Unternehmens -insbesondere vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen: scrollen
Der Aufsichtsrat strebt eine Besetzung an, bei der für jeden der vorstehend genannten Aspekte zumindest ein Mitglied als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht. Unabhängigkeit und InteressenkonflikteUnter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Situation der HHLA und der Eigentümerstruktur erachtet es der Aufsichtsrat als angemessen, dass mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter - darunter der Aufsichtsratsvorsitzende, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses und der Vorsitzende des Personalausschusses - unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sind. Darüber hinaus sollen dem Aufsichtsrat auf Seiten der Anteilseigner mindestens zwei Mitglieder -darunter der Vorsitzende des Prüfungsausschusses - angehören, die zudem unabhängig vom kontrollierenden Aktionär sind (vgl. Empfehlungen C.6 bis C.10 DCGK). Zur Vermeidung potenzieller Interessenkonflikte sollen dem Aufsichtsrat nicht mehr als zwei ehemalige Vorstandsmitglieder und außerdem keine Personen angehören, die Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens ausüben oder die in einer persönlichen Beziehung zu einem wesentlichen Wettbewerber stehen. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte eines Aufsichtsratsmitglieds sollen zur Beendigung des Mandats führen. Vielfalt (Diversität)Der Aufsichtsrat der HHLA setzt sich zu jeweils mindestens 30 % aus Frauen und Männern zusammen. Darüber hinaus verfolgt der Aufsichtsrat das Ziel, mittelfristig einen Frauenanteil der Anteilseignervertreter von 50 % zu erreichen. Daneben spiegelt sich die Vielfalt (Diversität) im Aufsichtsrat u. a. im individuellen beruflichen Werdegang und Tätigkeitsbereich sowie im unterschiedlichen Erfahrungshorizont seiner Mitglieder (z. B. Ausbildung, Branchenerfahrung) wider. Der Aufsichtsrat strebt insoweit im Interesse der Diversität eine Zusammensetzung an, bei der sich die Mitglieder im Hinblick auf ihren Hintergrund, ihre Erfahrungen und ihre Fachkenntnisse ergänzen. Dabei wird auch angestrebt, dass ein Teil der Mitglieder über einen internationalen Erfahrungshorizont verfügt. Stand der Umsetzung und künftige BerücksichtigungIn der derzeitigen Zusammensetzung des Aufsichtsrats sind die vorstehenden Ziele erfüllt. Der Aufsichtsrat setzt sich aus Personen mit unterschiedlichem beruflichem Werdegang, Erfahrungshorizont und unterschiedlicher Expertise zusammen, darunter auch Mitglieder mit nennenswerter internationaler Erfahrung. Der Frauenanteil von 30 % wird erfüllt. Die Altersgrenze wurde bei der jeweiligen Wahl von keinem Mitglied überschritten. Kein Aufsichtsratsmitglied gehört dem Aufsichtsrat länger als zwölf Jahre an. Die Mandatsgrenzen werden von den meisten Mitgliedern eingehalten. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind grundsätzlich alle Anteilseignervertreter unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand, wobei der Aufsichtsrat vorsorglich darauf hinweist, dass die HHLA wesentliche geschäftliche Beziehungen zur Hamburg Port Authority AöR unterhält, die als Anstalt öffentlichen Rechts der Aufsicht der Finanzbehörde und der Behörde für Wirtschaft und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg unterliegt, in denen wiederum auch die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Sibylle Roggencamp und Andreas Rieckhof tätig sind. Der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Prof. Dr. Grube, der Prüfungsausschussvorsitzende Herr Dr. Kloppenburg und Herr Prof. Dr. Schwenker sind darüber hinaus auch unabhängig vom kontrollierenden Aktionär. Herr Dr. Kloppenburg verfügt zudem über besonderen Sachverstand und Erfahrungen auf den Gebieten Rechnungslegung, Abschlussprüfung und interne Kontrollverfahren und erfüllt damit die Anforderungen der §§ 100 Abs. 5 und 107 Abs. 4 AktG (in der bisherigen, bis zum 30. Juni 2021 gültigen Fassung) sowie der Empfehlung D.4 DCGK. Herr Prof. Dr. Schwenker verfügt zudem über besonderen Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung, so dass auch bereits die Anforderungen der §§ 100 Abs. 5 und 107 Abs. 4 AktG in der seit dem 1. Juli 2021 geltenden Fassung erfüllt sind. Der Nominierungsausschuss und der Aufsichtsrat werden die vorstehenden Anforderungen und Ziele bei der Nachfolgeplanung, der Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten und ihren Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern an die Hauptversammlung berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl allerdings nicht an das Anforderungsprofil oder die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats gebunden. Die Arbeitnehmervertreter werden durch die Belegschaft gewählt, die ebenfalls nicht an das Anforderungsprofil gebunden sind. Der Aufsichtsrat hat insoweit auch kein Vorschlagsrecht. SelbstbeurteilungDie letzte Selbstbeurteilung mit externer Unterstützung wurde im Sommer 2018 mit Hilfe eines unabhängigen Beraters durchgeführt. Die Zusammenarbeit wurde insgesamt als sehr gut und effizient bewertet. Darüber hinaus arbeitet der Aufsichtsrat kontinuierlich an der weiteren Verbesserung der Effizienz seiner Tätigkeit. Weitere InformationenWeitere Informationen zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats, zur Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sowie zur Zusammenarbeit mit dem Vorstand im Berichtszeitraum finden sich im Bericht des Aufsichtsrats. Auf der Website des Unternehmens unter www.hhla.de sind zudem die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats und Lebensläufe der amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats veröffentlicht, die auch Informationen zum Werdegang und zu weiteren Mandaten bzw. wesentlichen Tätigkeiten enthalten und jährlich aktualisiert werden. Angaben nach § 289f Abs. 2 Nr. 4 und 5 HGBDer Aufsichtsrat der HHLA setzt sich nach § 96 Abs. 2 AktG zu jeweils mindestens 30 % aus Frauen und Männern zusammen. Derzeit gehören dem Aufsichtsrat vier Frauen an, von denen zwei der Anteilseignerseite und zwei der Arbeitnehmerseite zuzurechnen sind. Der Frauenanteil im Aufsichtsrat sowie auf Seiten der Anteilseigner und der Arbeitnehmer beträgt somit jeweils 33,3 %. Die gesetzlichen Vorgaben sind mithin erfüllt. Für den Frauenanteil im Vorstand hat der Aufsichtsrat bis zum 30. Juni 2022 eine Zielgröße von 25 % festgelegt. Diese Zielgröße ist erfüllt. Nach dem durch das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (sog. Zweites Führungspositionengesetz - FüPoG II) eingefügten § 76 Abs. 3a AktG müssen dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft, für die das Mitbestimmungsgesetz gilt, künftig mindestens jeweils ein Mann und eine Frau angehören, sofern der Vorstand aus mehr als drei Personen besteht. Die HHLA hat diese künftige Vorgabe im Berichtszeitraum bereits eingehalten. Im Hinblick auf die Zielvorgaben für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands hat der Vorstand für beide Führungsebenen eine Zielgröße von 30 % und als Frist für die Zielerreichung jeweils den 30. Juni 2022 festgelegt. Zum 31. Dezember 2021 betrug der Frauenanteil in beiden Führungsebenen jeweils 25 %. Aktionäre und HauptversammlungDie Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Die Hauptversammlung findet innerhalb der ersten acht Monate eines jeden Geschäftsjahres statt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Aktien mit Mehrfachstimmrechten oder Vorzugsaktien sowie Höchststimmrechte bestehen nicht. Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst auszuüben oder es durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen. Der Vorstand ist darüber hinaus nach Maßgabe der Satzung ermächtigt, den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung einzelner oder aller Aktionärsrechte auch ohne Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung und ohne einen Bevollmächtigten im Wege elektronischer Kommunikation (Online-Teilnahme) bzw. den Aktionären die Ausübung ihres Stimmrechts auch schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation zu ermöglichen (Briefwahl). In der Einladung zur Hauptversammlung werden insbesondere die Teilnahmebedingungen, das Verfahren für die Stimmabgabe (auch durch Bevollmächtigte) und die Rechte der Aktionäre erläutert. Außerdem hat die Gesellschaft eine Hotline für Fragen der Aktionäre eingerichtet. Die vom Gesetz für die Hauptversammlung verlangten Berichte und Unterlagen einschließlich des Geschäftsberichts werden zusammen mit der Tagesordnung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hhla.de/hauptversammlung veröffentlicht. Im Anschluss an die Hauptversammlung finden sich dort auch die Präsenz- und die Abstimmungsergebnisse. Rechnungslegung und AbschlussprüfungDer Einzelabschluss der HHLA (AG-Abschluss) wird nach den Rechnungslegungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellt. Der Konzernabschluss und die Zwischenberichte folgen den Regeln der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den nach §315e Abs. 1 HGB ergänzend anzuwendenden Vorschriften des HGB. Nähere Erläuterungen zu den IFRS enthält dieser Geschäftsbericht im Konzernanhang, Allgemeine Erläuterungen. Grundlage für die Gewinnverwendung ist allein der AG-Abschluss. Die Abschlussprüfung wird mit einer Erweiterung der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) durchgeführt. Hierzu sind im Rahmen der Jahresabschlussprüfung die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse zu prüfen und zu beurteilen. Die Auswahl des Abschlussprüfers, seine Beauftragung, die Überwachung seiner Unabhängigkeit sowie der von ihm zusätzlich erbrachten Leistungen erfolgen im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben. Darüber hinaus wurde mit dem Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021, der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, vereinbart, dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses unverzüglich über während der Prüfung auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe unterrichtet wird, soweit diese nicht unverzüglich beseitigt werden. Der Abschlussprüfer soll ferner unverzüglich über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse berichten, die bei der Durchführung der Abschlussprüfung zu seiner Kenntnis gelangen. Außerdem hat der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat zu informieren bzw. im Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er bei der Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der nach § 161 AktG abgegebenen Entsprechenserklärung ergeben. Weitere Angaben zu den Organmitgliedern und ihren MandatenDer Vorstand und seine MandateAngela TitzrathVorstandsvorsitzende Wirtschaftswissenschaftlerin (M. A.), Hamburg Erstbestellung: 2016 Laufende Bestellung: bis 30.09.2024 Weitere Mandate 1 scrollen
Jens HansenChief Operating Officer Dipl.-Ingenieur, Dipl.-Kaufmann, Elmshorn Erstbestellung: 2017 Laufende Bestellung: bis 31.03.2025 Weitere Mandate 1 scrollen
Dr. Roland LappinFinanzvorstand Dipl.-Wirtschaftsingenieur, Hamburg Erstbestellung: 2003 Laufende Bestellung: bis 30.04.2026 Weitere Mandate 1 scrollen
Torben SeeboldArbeitsdirektor Diplom-Jurist, Hamburg Erstbestellung: 2019 Laufende Bestellung: bis 31.03.2027 Weitere Mandate 1 scrollen
Der Aufsichtsrat und seine MandateProf. Dr. Rüdiger Grube (Vorsitzender)Dipl.-Ingenieur, Hamburg Geschäftsführender Gesellschafter der Rüdiger Grube International Business Leadership GmbH Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2017 Weitere Mandate 1 scrollen
Berthold Bose (stellvertretender Vorsitzender)Kfz-Elektriker, Hamburg Leiter ver.di Landesbezirk Hamburg Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2017 Weitere Mandate 1 scrollen
Dr. Norbert KloppenburgDipl.-Ingenieur agr., Hamburg Berater für internationale Beteiligungen und Finanzierungen Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2012 Weitere Mandate 1 scrollen
Thomas LütjeSchifffahrtskaufmann, Jork Direktor Vertrieb bei der Hamburger Hafen und Logistik AG Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2017 Weitere Mandate 1 scrollen
Thomas MendrzikElektromaschinenbauer, Hamburg Angestellter im technischen Bereich bei der HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2017 Weitere Mandate 1 scrollen
Dr. Isabella NiklasDr. jur., Hamburg Sprecherin der Geschäftsführung der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2018 Weitere Mandate 1 scrollen
Norbert PaulsenDipl.-Ingenieur, Hamburg Vorsitzender des Konzern- und des Gemeinschaftsbetriebsrats der Hamburger Hafen und Logistik AG Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2012 Weitere Mandate 1 scrollen
Sonja PetersenDipl.-Kauffrau (FH), Norderstedt Kaufmännische Angestellte HHLA Container Terminal Burchardkai GmbH Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2017 Weitere Mandate 1 scrollen
Andreas RieckhofM.A. in Geschichte, Politischen Wissenschaften und Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Hamburg Staatsrat der Behörde für Wirtschaft und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg Aufsichtsratsmitglied seit: August 2020 Weitere Mandate 1 scrollen
Dr. Sibylle RoggencampDipl.-Volkswirtin, Molfsee Leiterin des Amtes für Vermögens- und Beteiligungsmanagement in der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2012 Weitere Mandate 1 scrollen
Prof. Dr. Burkhard SchwenkerDipl.-Kaufmann, Hamburg Vorsitzender des Advisory Council der Roland Berger GmbH Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2019 Weitere Mandate 1 scrollen
Maya Schwiegershausen-GüthM.A. in Politikwissenschaft, Soziologie, Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Berlin Leiterin Bundesfachgruppe Maritime Wirtschaft, ver.di Bund Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2017 Weitere Mandate 1 scrollen
1 Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen
Übernahmerechtliche Angaben und erläuternder Bericht1. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt 75.219.438,00 €. Es ist eingeteilt in 75.219.438 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von jeweils 1,00 €, davon 72.514.938 A-Aktien und 2.704.500 S-Aktien (Aktiengattungen). Die S-Aktien vermitteln eine Beteiligung allein am Ergebnis und Vermögen der S-Sparte, während die A-Aktien allein eine Beteiligung am Ergebnis und Vermögen der A-Sparte vermitteln. Die S-Sparte umfasst den Teil des Unternehmens, der sich mit dem Erwerb, dem Halten, der Veräußerung, der Vermietung, der Verwaltung und der Entwicklung von nicht hafenumschlagspezifischen Immobilien befasst (Teilkonzern Immobilien). Sämtliche übrigen Teile des Unternehmens bilden die A-Sparte (Teilkonzern Hafenlogistik). Die Dividendenberechtigung der Inhaber von S-Aktien richtet sich nach der Höhe des der S-Sparte zuzurechnenden Teils des Bilanzgewinns, die Dividendenberechtigung der Inhaber von A-Aktien richtet sich nach der Höhe des verbleibenden Teils des Bilanzgewinns (§ 4 Abs. 1 der Satzung). Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme (§ 20 Abs. 1 der Satzung) und vermittelt die üblichen durch das AktG und die Satzung verbrieften Rechte und Pflichten. Sofern das Gesetz die Fassung eines Sonderbeschlusses durch Aktionäre einer Gattung vorschreibt, sind nur die Inhaber von Aktien dieser Gattung stimmberechtigt. 2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch solche aus Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern, bestehen nach Kenntnis des Vorstands nicht. 3. Für Angaben zu direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital, die zehn vom Hundert der Stimmrechte überschreiten, siehe Konzernanhang, Tz. 35 Eigenkapital und Konzernanhang, Tz. 48 Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen 4. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht. 5. Arbeitnehmer, die am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind, üben ihre Aktionärsrechte nach freiem Ermessen aus; es besteht keine Stimmrechtskontrolle. 6.1 Gemäß § 8 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand aus zwei oder mehr Personen. Die Ernennung und die Abberufung der Vorstandsmitglieder erfolgen nach Maßgabe von § 84 AktG in Verbindung mit § 31 MitbestG und § 8 der Satzung durch den Aufsichtsrat. 6.2 Die Satzung kann durch Beschluss der Hauptversammlung geändert werden. Die Hauptversammlung beschließt gemäß §§ 179, 133 AktG und § 22 der Satzung über Satzungsänderungen mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Soweit gesetzlich für bestimmte Satzungsänderungen zwingend eine größere Stimmen- bzw. Kapitalmehrheit vorgeschrieben ist, gilt die gesetzlich geforderte Mehrheit. Nach § 11 Abs. 4 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur ihre Fassung betreffen. Sofern durch eine Satzungsänderung bei einer Kapitalerhöhung oder bei Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz das Verhältnis zwischen A- und S-Aktien geändert werden soll, ist jeweils ein Sonderbeschluss der betroffenen A- bzw. S-Aktionäre gemäß § 138 AktG erforderlich. Änderungen der Satzung werden mit Eintragung in das Handelsregister wirksam. 7.1 Der Vorstand ist gemäß § 3 Abs. 4 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. Juni 2022 durch Ausgabe von bis zu 32.558.313 neuen, auf den Namen lautenden A-Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu 32.558.313,00 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I, vgl. § 3 Abs. 4 der Satzung). Dabei ist das gesetzliche Bezugsrecht der S-Aktionäre ausgeschlossen. Darüber hinaus ist der Vorstand berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch das gesetzliche Bezugsrecht der A-Aktionäre in den im Beschluss näher definierten Fällen auszuschließen, z.B. bei der Ausgabe gegen Sacheinlagen oder bei der Ausgabe gegen Bareinlagen, sofern der Ausgabepreis den Börsenpreis der bereits notierten A-Aktien im Zeitpunkt der Ausgabe nicht wesentlich unterschreitet und der auf die neuen A-Aktien entfallende Anteil am Grundkapital nicht mehr als 10 % beträgt. Die Ausgabe neuer A-Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der A-Aktionäre ist ferner insgesamt auf 20 % des auf die A-Aktien entfallenden Grundkapitals begrenzt, wobei für Zwecke der 20 %-Grenze auch sämtliche A-Aktien anzurechnen sind, die unter anderen Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden oder auszugeben sind. 7.2 Der Vorstand ist darüber hinaus gemäß § 3 Abs. 5 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. Juni 2022 durch Ausgabe von bis zu 1.352.250 neuen, auf den Namen lautenden S-Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu 1.352.250,00 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II, vgl. § 3 Abs. 5 der Satzung). Dabei ist das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von A-Aktien ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von S-Aktien auszuschließen, soweit es zum Ausgleich von Spitzenbeträgen erforderlich ist. 7.3 Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 18. Juni 2019 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 17. Juni 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen oder Kombinationen dieser Instrumente (im Folgenden zusammenfassend auch "Schuldverschreibungen") zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte auf bis zu 10.000.000 neue, auf den Namen lautende A-Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils 1,00 € nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren. Der Gesamtnennbetrag der im Rahmen dieser Ermächtigung auszugebenden Schuldverschreibungen darf insgesamt 300.000.000,00 € nicht übersteigen. Die Schuldverschreibungen werden in jeweils gleichberechtigte und gleichrangige Teilschuldverschreibungen eingeteilt. Die jeweiligen Bedingungen der Schuldverschreibungen können auch eine Options- bzw. Wandlungspflicht sowie ein Andienungsrecht des Emittenten zur Lieferung von A-Aktien der Gesellschaft zum Ende der Laufzeit oder zu einem früheren Zeitpunkt vorsehen. Das Bezugsrecht der S-Aktionäre ist ausgeschlossen. Darüber hinaus kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch das Bezugsrecht der A-Aktionäre auf die Schuldverschreibungen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, um Spitzenbeträge auszugleichen, zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber bzw. Gläubiger von ausstehenden Optionsrechten bzw. Schuldverschreibungen und sofern Schuldverschreibungen gegen bar ausgegeben werden, wobei auf die Schuldverschreibungen mit einem Wandlungs- bzw. Optionsrecht bzw. einer Wandlungspflicht oder einem Andienungsrecht des Emittenten auf A-Aktien nicht mehr als ein anteiliger Betrag von 10 % des auf die A-Aktien entfallenden Grundkapitals entfallen darf. Die Ausgabe unter Ausschluss des Bezugsrechts der A-Aktionäre ist ferner insgesamt auf 10 % des auf die A-Aktien entfallenden Grundkapitals begrenzt, wobei für Zwecke der 10 %-Grenze auch sämtliche A-Aktien anzurechnen sind, die unter anderen Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden oder auszugeben sind. Für die Bedienung der Wandlungs- und Optionsrechte bzw. -pflichten sowie etwaiger Andienungsrechte steht ein bedingtes Kapital von 10.000.000,00 € zur Verfügung, das die Ausgabe von bis zu 10.000.000 neuen, auf den Namen lautenden A-Aktien ermöglicht (vgl. § 3 Abs. 6 der Satzung). 7.4 Der Vorstand wurde in der Hauptversammlung am 10. Juni 2021 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 9. Juni 2026 zu jedem zulässigen Zweck eigene A-Aktien im Umfang von insgesamt bis zu 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung - oder, falls dieser Betrag geringer ist, des im Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung - auf die A-Aktien entfallenden Teils des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstands über die Börse, mittels eines an sämtliche A-Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen. Der Vorstand wurde weiterhin ermächtigt, A-Aktien der Gesellschaft, die aufgrund vorstehender oder vorheriger Ermächtigungen erworben werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats neben der Veräußerung über die Börse oder durch Angebot an alle A-Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken zu verwenden. Zulässig sind danach insbesondere auch die Veräußerung gegen Barleistung zu einem Preis, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet, die Verwendung zur Erfüllung von Umtauschrechten oder -pflichten von Inhabern bzw. Gläubigern aus von der Gesellschaft oder von mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen ausgegebenen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die Übertragung auf bzw. das Angebot zum Erwerb an Mitarbeiter der Gesellschaft oder an Mitarbeiter oder Organmitglieder eines im Sinne der §§ 15 ff. AktG mit ihr verbundenen Unternehmens, die Veräußerung gegen Sachleistungen sowie die Einziehung, auch im vereinfachten Verfahren gemäß § 237 Abs. 3-5 AktG. In den genannten Fällen - mit Ausnahme der Einziehung -ist zudem das Andienungs- bzw. Bezugsrecht der A-Aktionäre auf die eigenen Aktien ausgeschlossen; das Andienungs- bzw. Bezugsrecht der S-Aktionäre ist generell ausgeschlossen. Mit Ausnahme der Veräußerung gegen Sachleistungen sowie der Einziehung gilt dabei jeweils, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußerten bzw. verwendeten A-Aktien insgesamt höchstens 10 % des auf die A-Aktien entfallenden Teils des Grundkapitals ausmachen dürfen. Die weiteren Einzelheiten der in Ziffer 7.1 bis 7.4 genannten Ermächtigungen, insbesondere die Konditionen des Erwerbs bzw. der Ausgabe von Aktien, die Möglichkeiten zum Bezugsrechtsausschluss sowie deren Grenzen, ergeben sich aus den jeweiligen Ermächtigungsbeschlüssen und - für die in Ziffer 7.1 bis 7.3 genannten Ermächtigungen - aus § 3 der Satzung. 7.5 Die Gesellschaft ist gemäß § 6 der Satzung und § 237 Abs. 1 AktG ermächtigt, A- oder S-Aktien gegen Zahlung eines angemessenen Einziehungsentgelts einzuziehen, sofern und soweit diejenigen Aktionäre, deren Aktien eingezogen werden sollen, ihre Zustimmung hierzu erteilen. 8. Die folgenden wesentlichen Vereinbarungen enthalten Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels, wie er unter anderem infolge eines Übernahmeangebots eintreten kann: Die Gesellschaft hat im September 2015 mehrere Schuldscheindarlehen mit einem Gesamtvolumen von 53 Mio. € aufgenommen sowie Namensschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 22 Mio. € ausgegeben. Die Schuldscheindarlehen und die Namensschuldverschreibungen sind jeweils in Teilbeträgen in der Zeit vom 30. September 2022 bis zum 30. September 2025 bzw. in der Zeit vom 30. September 2027 bis zum 30. September 2030 zur Rückzahlung fällig. Im Oktober 2018 hat die Gesellschaft weitere Schuldscheindarlehen mit einem Gesamtvolumen von 80 Mio. € aufgenommen und weitere Namensschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 20 Mio. € ausgegeben. Die einzelnen Schuldscheindarlehen sind in der Zeit vom 5. Oktober 2025 bis zum 5. Oktober 2028 zur Rückzahlung fällig. Die Namensschuldverschreibungen sind am 5. Oktober 2033 zur Rückzahlung fällig. Im Falle eines Kontrollwechsels bei der HHLA sind die Anleihegläubiger der Namensschuldverschreibungen sowie die Gläubiger der Schuldscheindarlehen bzw. der jeweiligen Tranchen zur vorzeitigen Fälligstellung berechtigt, im Fall der Schuldverschreibungen und Darlehen bzw. der jeweiligen Tranchen aus dem Jahr 2015 allerdings vorbehaltlich der Unzumutbarkeit der Fortführung für den jeweiligen Anleihe- oder Darlehensgläubiger. Ein Kontrollwechsel liegt dabei jeweils vor, wenn die Freie und Hansestadt Hamburg direkt oder mittelbar weniger als 50,1 % der Stimmrechte am Kapital der HHLA hält. Die Gesellschaft hat ferner im September 2021 einen Darlehensvertrag über ein Darlehen in Höhe von 60 Mio. € zur Finanzierung der Sanierung und Entwicklung von Gebäuden der Hamburger Speicherstadt abgeschlossen. Im Falle eines Kontrollwechsels bei der HHLA ist die Darlehensgeberin zur sofortigen Kündigung des Vertrages berechtigt. Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn die Beteiligungsquote der Freien und Hansestadt Hamburg (unter Einbeziehung mittelbarer Beteiligungen) am Grundkapital der HHLA auf unter 50 % sinkt. Ferner enthalten die Dienstverträge der Mitglieder des Vorstands eine Regelung, der zufolge sie im Falle eines Verlusts des Vorstandsmandats aufgrund einer Änderung der Mehrheitsverhältnisse (Change of Control) und vergleichbarer Sachverhalte einen Abfindungsanspruch haben. Ziffer 9 9. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder enthalten eine Regelung, die im Falle eines Verlusts des Vorstandsmandats ohne wichtigen Grund - einschließlich einer Beendigung aufgrund eines Kontrollwechsels (Change of Control), z.B. infolge eines Übernahme- oder Pflichtangebots - die Zahlung einer Abfindung an das jeweilige Vorstandsmitglied vorsieht. Die Abfindung ist dabei jeweils auf maximal zwei Jahresvergütungen (einschließlich Nebenleistungen) und zudem auf die Gesamtvergütung für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags begrenzt. Die dargestellten Regelungen sind bei vergleichbaren börsennotierten Unternehmen üblich. Sie dienen nicht dem Zweck der Erschwerung etwaiger Übernahmeversuche. Erläuterungen zum Einzelabschluss der HHLA auf Basis HGBDer Jahresabschluss der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (HHLA AG) wird im Gegensatz zum Konzernabschluss nicht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), sondern nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Gesellschaft im ÜberblickStruktur und GeschäftstätigkeitDie HHLA AG ist ein führender Hafenlogistikkonzern in Europa. Die HHLA AG ist die Muttergesellschaft des HHLA-Konzerns und steuert den Konzern als strategische ManagementHolding. Das operative Geschäft wird von 35 inländischen und 23 ausländischen Tochtergesellschaften und Beteiligungen betrieben. Im Geschäftsjahr 2021 erweiterte die HHLA ihren Konsolidierungskreis zum Ausbau ihres Intermodalnetzwerks, zur Ausweitung ihrer digitalen Aktivitäten und Prozessautomatisierung sowie durch den Erwerb eines weiteren Containerterminals. Darüber hinaus wurden keine wesentlichen rechtlichen oder organisatorischen Veränderungen vorgenommen. Die rechtlich selbstständige HHLA AG wurde im Rahmen des Börsengangs am 2. November 2007 in die beiden Teile A-Sparte und S-Sparte aufgeteilt. Die A-Sparte repräsentiert den Teilkonzern Hafenlogistik. Die an der Börse notierten A-Aktien vermitteln eine Beteiligung allein am Ergebnis und Vermögen dieser Geschäftsaktivitäten. Die Entwicklung und das wirtschaftliche Ergebnis des Teilkonzerns Immobilien werden der S-Sparte zugerechnet. Die S-Aktien werden nicht an der Börse gehandelt und befinden sich vollständig im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Im unwahrscheinlichen und bisher nicht vorgekommenen Fall eines Verlusts im Teilkonzern Immobilien würde dieser gemäß einem separat abgeschlossenen Verlustausgleichsvertrag mittelbar durch die FHH übernommen. PersonalDie Anzahl der Beschäftigten in der HHLA AG betrug am 31. Dezember 2021 insgesamt 1.027 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (im Vorjahr: 1.043). Davon waren 234 Lohnempfänger (im Vorjahr: 253), 721 Gehaltsempfänger (im Vorjahr: 721) sowie 72 Auszubildende (im Vorjahr: 69). Von den 1.027 Beschäftigten wurden im Berichtsjahr 389 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Gesellschaften innerhalb des HHLA-Konzerns entsandt. Wirtschaftliches UmfeldDie Entwicklungen der Branche und der Gesamtwirtschaft entsprechen im Wesentlichen denen des HHLA-Konzerns. ErtragslageWesentliche Kennzahlenscrollen
Die Umsatzerlöse der HHLA AG resultierten im Wesentlichen aus der Weiterbelastung von Personalkosten für entsandtes Personal der Holding an die ausgegliederten Unternehmensbereiche in den Segmenten Container und Logistik sowie aus der Verrechnung administrativer Dienstleistungen und Leistungen für IT-Systeme, die in der HHLA AG gebündelt sind. Im Berichtsjahr betrugen die Umsatzerlöse 143,1 Mio. € (im Vorjahr: 133,5 Mio. €). Der Anstieg um 9,6 Mio. € resultierte im Wesentlichen aus Dienstleistungsverrechnungen mit Tochtergesellschaften der HHLA AG. Die sonstigen Erträge und Aufwendungen entlasten das Ergebnis im Vorjahresvergleich um zusätzlich 10,0 Mio. €. Dies resultierte im Wesentlichen aus im Vorjahr erhöhten Aufwendungen im Zuge von Restrukturierungsmaßnahmen im Segment Container. Die leichte Verbesserung des Finanzergebnisses gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf höhere Zinserträge im Rahmen des Konzernclearings mit Tochtergesellschaften zurückzuführen. Die Entwicklung des Beteiligungsergebnisses ist im Wesentlichen auf die Geschäftsentwicklung des Segments Intermodal und den im Segment Container im Vorjahr erhöhten Aufwendungen im Zuge von Restrukturierungsmaßnahmen zurückzuführen. Die ergebniswirksam vereinnahmten Jahresüberschüsse aus den Tochtergesellschaften und Beteiligungen der HHLA AG haben sich im Vorjahresvergleich um 62,6 Mio. € auf 157,5 Mio. € erhöht (im Vorjahr: 94,9 Mio. €). Der Anstieg der Ertragsteuern um 31,4 Mio. € resultierte überwiegend aus dem verbesserten Jahresergebnis vor Steuern. Der Jahresüberschuss der Gesellschaft betrug im Berichtsjahr 62,0 Mio. € (im Vorjahr: 10,9 Mio. €). Davon entfallen auf die A-Sparte ein Jahresüberschuss von 53,8 Mio. € (im Vorjahr: 4,9 Mio. €) und auf die S-Sparte 8,2 Mio. € (im Vorjahr: 6,0 Mio. €). Soll-Ist-Vergleichscrollen
Die prognostizierte Entwicklung des Jahresergebnisses ist wie erwartet eingetreten. VermögenslageBilanzstrukturscrollen
Die Restbuchwerte der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens betrugen zum Bilanzstichtag 31,5 Mio. € (im Vorjahr: 32,5 Mio. €). Die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen betrugen im Berichtsjahr 5,3 Mio. € (im Vorjahr: 4,9 Mio. €). Der Investitionsschwerpunkt lag dabei auf dem Ausbau der IT-Landschaft. Das Finanzanlagevermögen erhöhte sich um insgesamt 18,7 Mio. € auf 460,4 Mio. € infolge der eingangs beschriebenen Erweiterung des Konsolidierungskreises, der Begebung von Ausleihungen sowie gegensätzlichen Wertberichtigungen. Das Eigenkapital hat sich gegenüber dem Jahresende 2020 um 41,1 Mio. € erhöht. Der Anstieg begründet sich im Wesentlichen aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 62,0 Mio. €. Gegenläufig wirkte die Ausschüttung der Bardividende in Höhe von 20,8 Mio. €. Entwicklung der Pensionsrückstellungenscrollen
Die HHLA AG bewertet die Ansprüche aus bestehenden Pensionsverpflichtungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren "Projected Unit Credit Method". Dabei erfolgt die Zuordnung künftiger Leistungen im Verhältnis der bereits zurückgelegten zu der bis zum Eintritt des jeweiligen Versorgungsfalles möglichen Dienstzeit. Zusätzlich werden die künftig zu erwartenden Renten- und Entgeltsteigerungen berücksichtigt. Für das Berichtsjahr wird ein von der Deutschen Bundesbank vorgegebener durchschnittlicher Marktzins der vergangenen zehn Jahre von 1,87 % (im Vorjahr: 2,30 %) angewandt. Dabei wird gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei der Pensionsrückstellung pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Die Pensionsrückstellung betrug zum Bilanzstichtag 342,7 Mio. € (im Vorjahr: 334,8 Mio. €). FinanzlageLiquiditätsanalysescrollen
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit betrug im Berichtsjahr 18,0 Mio. € (im Vorjahr: 67,0 Mio. €). Er war wesentlich durch das Betriebsergebnis und vereinnahmte Beteiligungsergebnisse geprägt. Die Finanzierung der Investitionen erfolgte mittels Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit sowie der Aufnahme von Fremdkapital. Der Finanzmittelfonds setzte sich im Rahmen bestehender Cash-Pool-Verträge aus Forderungen gegenüber Tochtergesellschaften in Höhe von 260,9 Mio. € (im Vorjahr: 291,9 Mio. €), liquiden Mitteln in Form von Bankguthaben in Höhe von 103,3 Mio. € (im Vorjahr: 92,8 Mio. €), davon kurzfristige Einlagen bei Kreditinstituten in Höhe von 65,0 Mio. € (im Vorjahr: 40,0 Mio. €), sowie Clearing-Forderungen gegenüber der Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg (HGV), in Höhe von 82,5 Mio. € (im Vorjahr: 82,0 Mio. €) zusammen. Die HHLA AG ist mit der S-Sparte in das Cash-Clearing-System der HGV einbezogen. Die A-Sparte nutzt darüber hinaus die Möglichkeit, Liquiditätsüberschüsse bei der HGV anzulegen, soweit dies für die HHLA AG vorteilhaft ist. Risiko- und ChancenberichtDie Geschäftsentwicklung der HHLA AG unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie die des HHLA-Konzerns. An den Risiken ihrer Tochterunternehmen und Beteiligungen partizipiert die HHLA AG grundsätzlich entsprechend ihrer jeweiligen Beteiligungsquote. Die HHLA AG als Mutterunternehmen des HHLA-Konzerns ist in das konzernweite Risiko- und Chancenmanagementsystem eingebunden. Im Kapitel Risiko- und Chancenbericht des zusammengefassten Lageberichts erfolgt die nach § 289 Abs. 5 HGB erforderliche Beschreibung des internen Kontrollsystems. Risiko- und Chancenbericht Prognosebericht AusblickDie Erwartungen für die HHLA AG spiegeln sich aufgrund ihrer Verflechtungen mit den Konzerngesellschaften und ihres Gewichts im Konzern in der Prognose des Konzerns wider. Es wird erwartet, dass die für den HHLA-Konzern getroffenen Aussagen zur Markt- und Umsatzentwicklung sich im Wesentlichen in den Umsatzerlösen der HHLA AG widerspiegeln werden. Darüber hinaus wird das Ergebnis der HHLA AG im nächsten Jahr durch einen Buchgewinn aus dem erwarteten Vollzug eines Anteilsverkaufs bestimmt. Durch die Beendigung eines Ergebnisabführungsvertrages aufgrund von Steuerrechtsänderungen wird im Jahr 2022 der betroffene Gewinn nicht vereinnahmt, wodurch das Beteiligungsergebnis der HHLA AG im Vergleich zum Vorjahr geringer ausfallen wird. Nach dem Jahr 2022 erfolgt dann eine phasenverschobene Vereinnahmung der Gewinne. Prognosebericht Erwartete Ertragslage 2022Auf Basis der im Prognosebericht des Konzerns erwarteten Ertragslage des HHLA-Konzerns und der vorherigen Ausführungen geht die HHLA AG insgesamt von einem Jahresüberschuss auf Vorjahresniveau aus. Auch für die HHLA AG ist eine verlässliche Prognose aufgrund der im Prognosebericht des Konzerns beschriebenen unsicheren Rahmenbedingungen weiterhin nicht möglich. Erwartete Vermögens- und Finanzlage 2022Auf Basis der im Prognosebericht des Konzerns beschrieben liquiditätssteuernden Maßnahmen geht die HHLA AG von einer weiterhin stabilen Finanzlage aus. DividendeDie Gewinnverwendung der HHLA AG orientiert sich wie im Vorjahr an der Ergebnisentwicklung des abgelaufenen Geschäftsjahres. Der Bilanzgewinn und eine stabile Finanzlage stellen dabei die Grundlage für eine Fortsetzung der kommunizierten Ausschüttungspolitik dar. Erklärung des VorstandsNach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die im Abhängigkeitsbericht gemäß §312 AktG über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, hat die Gesellschaft bei den Rechtsgeschäften eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden. Gemäß § 4 der Satzung hat der Vorstand in analoger Anwendung der Regelungen des § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zwischen der A-Sparte und der S-Sparte zu erstellen. Nach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die im Bericht über die Beziehungen zwischen der A-Sparte und der S-Sparte aufgeführten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, haben beide Sparten eine angemessene Gegenleistung erhalten. Aufwendungen und Erträge, die nicht einer Sparte direkt zugeordnet werden können, sind entsprechend der Satzung auf die Sparten aufgeteilt worden. Es wurden keine Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse der jeweils anderen Sparte getroffen oder unterlassen.
Hamburg, den 7. März 2022 Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft Der Vorstand Angela Titzrath Jens Hansen Dr. Roland Lappin Torben Seebold Einige der im Lagebericht enthaltenen Angaben, einschließlich der Aussagen zu Umsatz- und Ergebnisentwicklungen sowie zu möglichen Veränderungen in der Branche oder zur Finanzlage, enthalten zukunftsbezogene Aussagen. Diese Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen der Gesellschaft. Der Eintritt oder Nichteintritt eines unsicheren Ereignisses könnte dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse einschließlich der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der HHLA wesentlich von denjenigen abweichen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden. Gewinn- und VerlustrechnungHHLA-Konzernscrollen
Gesamtergebnisrechnung HHLA-Konzernscrollen
Gewinn- und Verlustrechnung HHLA-Teilkonzernescrollen
Gesamtergebnisrechnung HHLA-Teilkonzernescrollen
Gewinn- und Verlustrechnung HHLA-Teilkonzernescrollen
Gesamtergebnisrechnung HHLA-Teilkonzernescrollen
BilanzHHLA-Konzernscrollen
Bilanz HHLA-Teilkonzernescrollen
Bilanz HHLA-Teilkonzernescrollen
Kapitalflussrechnung HHLA-Konzernscrollen
Kapitalflussrechnung HHLA-Teilkonzernescrollen
Kapitalflussrechnung HHLA-Teilkonzernescrollen
Eigenkapitalveränderungsrechnung HHLA-Konzernscrollen
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Eigenkapitalveränderungsrechnung - HHLA-Teilkonzern Hafenlogistik (A-Sparte)scrollen
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Eigenkapitalveränderungsrechnung - HHLA-Teilkonzern Immobilien (S-Sparte) in T€; Anlage zum Konzernanhangscrollen
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Segmentberichterstattung HHLA-Konzernscrollen
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KonzernanhangAllgemeine Erläuterungen1. Grundsätzliche Informationen über den KonzernDas oberste Mutterunternehmen des Konzerns (im Folgenden auch: HHLA oder HHLA-Konzern) ist die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, Bei St. Annen 1,20457 Hamburg (HHLA AG), eingetragen im Handelsregister Hamburg unter der Nummer HRB 1902. Das oberste, dem Konzern übergeordnete Mutterunternehmen ist die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg (HGV). Gegenstand des Unternehmens ist zuvorderst die Leitung von und die Beteiligung an Unternehmen, die sich mit Geschäften und der Erbringung von Leistungen in den Bereichen Transport und Logistik befassen, insbesondere in den Geschäftsfeldern Seehafenverkehrswirtschaft und Hinterlandverkehre, sowie der Erwerb, das Halten, die Veräußerung, die Vermietung, die Verwaltung und die Entwicklung von Immobilien, insbesondere die Immobilien der Hamburger Speicherstadt und am Hamburger Fischmarkt. Die Gesellschaft ist zur Unterstützung des beschriebenen Kerngeschäfts außerdem berechtigt, in diesen und in den Bereichen additive Fertigung und Informationstechnologie sowie jeweils damit zusammenhängenden Bereichen Dienstleistungen, Entwicklung und Fertigung von Produkten, Systemen, Anlagen und Lösungen (einschließlich Software) und damit verbundene Anwendungen anzubieten und zu erbringen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, alle mit dem Gegenstand des Unternehmens im Zusammenhang stehenden Hilfs- und Nebengeschäfte durchzuführen. Seit 1. Januar 2007 besteht der Konzern aus dem Teilkonzern Hafenlogistik (A-Sparte) und dem Teilkonzern Immobilien (S-Sparte). Der Teil des Konzerns, der sich mit den Immobilien der Hamburger Speicherstadt und am Hamburger Fischmarkt befasst, wird dem Teilkonzern Immobilien (S-Sparte) zugeordnet. Alle übrigen Teile des Unternehmens werden gemeinsam dem Teilkonzern Hafenlogistik (A-Sparte) zugeordnet. Für Zwecke der Ermittlung der jeweiligen Dividendenberechtigung der Aktionäre werden Sparteneinzelabschlüsse erstellt, die satzungsgemäß Bestandteil des Anhangs zum Jahresabschluss des Mutterunternehmens sind. Informationen zu den Segmenten, in denen der HHLA-Konzern tätig ist, sind unter Textziffer 44 ausgewiesen. Aufwendungen und Erträge der HHLA, die nicht einem Teilkonzern direkt zugeordnet werden können, werden für die Ermittlung der Dividendenberechtigung der Aktionäre der jeweiligen Teilkonzerne entsprechend ihrem Anteil an den Umsatzerlösen aufgeteilt. Sämtliche Verrechnungspreise für Leistungen zwischen den beiden Teilkonzernen werden dabei wie unter fremden Dritten festgelegt. Ein Austausch liquider Mittel zwischen beiden Teilkonzernen ist marktkonform zu verzinsen. Zur Verteilung der geleisteten Steuern wird für jeden Teilkonzern ein fiktives steuerliches Ergebnis ermittelt. Die sich ergebende fiktive Steuerbelastung stellt dabei die Belastung dar, die sich ergäbe, wenn jeder der beiden Teilkonzerne ein eigenständiges Steuersubjekt wäre. Zur Verdeutlichung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Teilkonzerne sind diesem Konzernanhang die Gewinn- und Verlustrechnung, die Gesamtergebnisrechnung, die Bilanz, die Kapitalflussrechnung sowie die Eigenkapitalveränderungsrechnung der beiden Teilkonzerne als Anlage vorangestellt. Der Konzernabschluss der HHLA für das Geschäftsjahr 2021 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Dabei wurden zusätzlich die Regelungen des §315e Abs. 1 HGB sowie die ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt. Die Anforderungen der IFRS wurden vollständig erfüllt und führen zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns. Die Bilanzierung und Bewertung sowie die Erläuterungen und Angaben zum Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021 basieren grundsätzlich auf denselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die auch dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 zugrunde lagen. Ausnahmen bilden hier die unter Textziffer 5 aufgeführten Auswirkungen von neuen Rechnungslegungsstandards nach IFRS, die vom Konzern zum 1. Januar 2021 verpflichtend anzuwenden sind. Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind unter Textziffer 6 erläutert. Das Geschäftsjahr der HHLA und ihrer einbezogenen Tochterunternehmen entspricht dem Kalenderjahr. Der Konzernabschluss und die Anhangangaben werden in Euro aufgestellt. Sofern nicht anders angegeben, sind alle Beträge in Tausend Euro (T€) angeführt. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen nicht genau zu angegebenen Summen aufaddieren. Der vorliegende Konzernabschluss der HHLA für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2021 wurde am 7. März 2022 durch den Vorstand zur Vorlage an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er diesen billigt. 2. KonsolidierungsgrundsätzeDer Konzernabschluss umfasst den Abschluss der HHLA und ihrer wesentlichen Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die Vermögenswerte und Schulden der in den Konzernabschluss voll bzw. at-equity einbezogenen inländischen und ausländischen Unternehmen werden nach den für den HHLA-Konzern einheitlich geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angesetzt. Zum Erwerbszeitpunkt erfolgt die Kapitalkonsolidierung durch Verrechnung der Anschaffungskosten der Beteiligung mit dem anteiligen beizulegenden Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden der Tochterunternehmen. Dabei werden auch bisher nicht bilanzierte immaterielle Vermögenswerte, die nach IFRS 3 i. V m. IAS 38 bilanzierungsfähig sind, sowie Eventualschulden mit ihren beizulegenden Zeitwerten aktiviert bzw. passiviert. Ein entstehender positiver Unterschiedsbetrag, der sich im Rahmen der Erstkonsolidierung ergibt, wird als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert und einem jährlichen Impairment-Test unterworfen. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird nach einer kritischen Überprüfung erfolgswirksam vereinnahmt. Erläuterungen zum Impairment-Test befinden sich unter Textziffer 6 und Textziffer 7. Auf konzernfremde Dritte entfallende Anteile am Eigenkapital werden in der Bilanz unter "Nicht beherrschende Anteile" innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen, siehe auch Textziffer 3 und Textziffer 35. Nicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet. Änderungen des Anteils des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert. Mehr- bzw. Mindererlöse aus dem Verkauf von nicht beherrschenden Anteilen an konsolidierten Gesellschaften werden ebenfalls erfolgsneutral direkt über das Eigenkapital ausgebucht, soweit die Transaktion zu keinem Beherrschungsverlust führt. Kommt es zum Beherrschungsverlust, sind die verbliebenen Anteile zum beizulegenden Zeitwert oder gegebenenfalls at-equity zu bewerten. Die Auswirkungen konzerninterner Geschäftsvorfälle werden vollständig eliminiert. 3. Zusammensetzung des KonzernsKonsolidierungskreisZum Konsolidierungskreis der HHLA zählen insgesamt 35 inländische und 23 ausländische Gesellschaften. Für eine detaillierte Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß §313 Abs. 2 HGB siehe auch Textziffer 48. Hierin sind die geforderten Angaben gemäß IFRS 12.10 und 12.21 enthalten. Konsolidierungskreisscrollen
TochterunternehmenDer Konzernabschluss umfasst den Abschluss der HHLA AG und ihrer wesentlichen Tochterunternehmen. Tochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und er seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen. Insbesondere beherrscht die HHLA AG ein Beteiligungsunternehmen dann, und nur dann, wenn sie alle in IFRS 10.7 aufgeführten Eigenschaften besitzt. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen scrollen
Finanzinformationen zu Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilenscrollen
Anteile an GemeinschaftsunternehmenDer Konzern ist an Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) beteiligt. Ein Gemeinschaftsunternehmen unterliegt gem. IFRS 11 einer gemeinsamen vertraglichen Vereinbarung von zwei oder mehreren Parteien zur Durchführung einer wirtschaftlichen Tätigkeit, die einer gemeinschaftlichen Führung unterliegt. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte Aufteilung der Führung dieser Vereinbarung und ist nur dann gegeben, wenn die mit dieser Geschäftstätigkeit verbundenen Entscheidungen die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern. Bei den Gesellschaften HHLA Frucht- und Kühl-Zentrum GmbH, Ulrich Stein Gesellschaft mit beschränkter Haftung und HVCC Hamburg Vessel Coordination Center GmbH hält der HHLA-Konzern mehr als die Hälfte der Stimmrechte, hat jedoch keine Beherrschung, da sie faktisch gemeinschaftlich geführt werden. Dies begründet sich grundsätzlich mit der paritätischen Besetzung der wesentlichen Gesellschaftsorgane (Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat und/oder Geschäftsführung). Zusammengefasste Finanzinformationen zu einzeln nicht wesentlichen Gemeinschaftsunternehmenscrollen
Es bestanden weder im Berichtsjahr noch kumuliert nicht erfasste Verluste von Gemeinschaftsunternehmen. Buchwerte der Konzernanteile an Gemeinschaftsunternehmenscrollen
Anteile an assoziierten UnternehmenBei Unternehmen, welche als assoziierte Unternehmen bestimmt sind, verfügt der Anteilseigner über einen maßgeblichen Einfluss. Gleichzeitig liegt weder ein Tochterunternehmen noch ein Anteil an einem Gemeinschaftsunternehmen vor. Ein maßgeblicher Einfluss wird unterstellt, wenn die Möglichkeit besteht, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, ohne jedoch beherrschenden Einfluss auszuüben. Dies ist im Wesentlichen durch mittel- oder unmittelbare Stimmrechtsanteile von 20 bis 50 % gegeben. Auf die Angabe von Informationen zu assoziierten Unternehmen gem. IFRS 12 verzichtet die HHLA, da die betreffenden Gesellschaften einen insgesamt untergeordneten Stellenwert für den Konzern besitzen. Die HHLA sieht hierdurch die Aussage über die Wesensart der Anteile an anderen Unternehmen und damit einhergehender Risiken nicht beeinträchtigt. Die Auswirkungen dieser Anteile auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des HHLA-Konzerns sind unbedeutend. Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten UnternehmenDie Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen erfolgt unter Anwendung der EquityMethode. Bei der Equity-Methode werden die Anteile am Gemeinschaftsunternehmen bzw. am assoziierten Unternehmen zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt. Ein bei der erstmaligen Bilanzierung gegebenenfalls innerhalb des Beteiligungsbuchwerts bilanzierter Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht planmäßig abgeschrieben, sondern es wird eine Werthaltigkeitsprüfung des gesamten Buchwerts der Beteiligung vorgenommen, wenn Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Nach dem Erwerbszeitpunkt wird der Anteil der HHLA am Ergebnis des Gemeinschaftsunternehmens bzw. des assoziierten Unternehmens in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns erfasst, der Anteil an erfolgsneutralen Veränderungen des Eigenkapitals wird unmittelbar im Eigenkapital berücksichtigt. Diese kumulativen Veränderungen wirken sich auf die Höhe des Beteiligungsbuchwerts des Gemeinschaftsunternehmens bzw. des assoziierten Unternehmens aus. Sobald jedoch der Anteil der HHLA an den Verlusten des Unternehmens den Beteiligungsbuchwert übersteigt, erfasst die HHLA keine weiteren Verlustanteile, es sei denn, die HHLA ist Verpflichtungen eingegangen oder hat Zahlungen für das Gemeinschaftsunternehmen bzw. das assoziierte Unternehmen geleistet. Wesentliche Ergebnisse aus Geschäftsvorfällen zwischen der HHLA und dem Gemeinschaftsunternehmen bzw. dem assoziierten Unternehmen werden entsprechend dem Anteil am Unternehmen eliminiert. Unternehmenserwerbe, -Veräußerungen und sonstige Änderungen im KonsolidierungskreisMit Datum vom 28. September 2020 unterzeichnete die HHLA International GmbH, Hamburg, eine Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung zum Erwerb von 50,01 % der Anteile an der Piattaforma Logistica Trieste S.r.l., Triest/Italien (PLT). Der Gesellschaftszweck des Unternehmens ist die Planung, der Bau, die Instandhaltung und die Verwaltung der Logistikplattform zwischen Scalo Legnami und dem ehemaligen Stahlwerk Italsider im Hafenzentrum Triest. Dazu gehören unter anderem eine Geschäftstätigkeit als Hafenunternehmen auszuüben, Materialien und Waren im Auftrag Dritter zu lagern sowie die Förderung, Organisation, Verwaltung und Vermarktung aller Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Austausch von Gütern, insbesondere des intermodalen Austauschs per Schiff, Zug und auf dem Landweg sowie die Nutzung von Terminals, die für den Transport von Gütern und Logistik jeglicher Art und Beschaffenheit ausgerüstet sind. Der Vollzug der Transaktion (entspricht dem Erwerbszeitpunkt) war an verschiedene Vollzugsvoraussetzungen gebunden und erfolgte am 7. Januar 2021. Die Gesellschaft wurde mit gleichem Datum in HHLA PLT Italy S.r.l. umfirmiert. Die Erstkonsolidierung der Gesellschaft erfolgt zum Erwerbszeitpunkt. Die Gesellschaft wurde somit erstmals zum 31. März 2021 vollkonsolidiert. Der Kaufpreis (übertragene Gegenleistung) wurde in Euro beglichen. In Zusammenhang mit dem Erwerb der Anteile erfolgte eine Kapitalerhöhung in Höhe von 12.008 T€. Die Verträge sehen darüber hinaus verschiedene Optionen, sowohl auf Käuferseite als auch auf Verkäuferseite, vor, die sich teilweise gegenseitig bedingen. Für die HHLA PLT Italy S.r.l. bestehen mittelfristig verschiedene Optionen zum Ausbau der vorhandenen Infrastruktur und damit einhergehend die Möglichkeit der HHLA, die Beteiligung sukzessive durch Übernahme von Anteilen der Altgesellschafter in Verbindung mit weiteren Kapitalerhöhungen aufzustocken. Werden diese Optionen zum Ausbau nicht wahrgenommen, haben die Altgesellschafter die Option, ihre verbliebenen Anteile für 21.000 T€ an die HHLA zu verkaufen oder den Status quo beizubehalten. Da nicht auszuschließen ist, dass die Altgesellschafter die Verkaufsoption ausüben, wurde im Rahmen der Erstkonsolidierung eine abgezinste Finanzverbindlichkeit erfolgsneutral passiviert. Die Wahrnehmung der Optionen zum Ausbau und damit deren Eintritt stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrats der HHLA. Die folgenden Übersichten stellen die für den Unternehmenserwerb übertragene Gegenleistung sowie die Werte der zum Erwerbszeitpunkt identifizierten Vermögenswerte und übernommenen Schulden auf Basis des Erwerbs von 50,01 % der Anteile dar: Zusammensetzung der übertragenen Gegenleistungscrollen
Beizulegender Zeitwert der Vermögenswerte und Schulden (identifizierbares Reinvermögen) und Ableitung des Geschäfts- oder Firmenwerts der HHLA PLT Italy S.r.l.scrollen
Der abgeleitete Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 8.487 T€ auf Basis des Erwerbs von 50,01 % der Anteile reflektiert die künftige Entwicklung des neu errichteten Terminals sowie der bestehenden General-Cargo-Aktivitäten und den damit einhergehenden Auf- und Ausbau der Kundenbeziehungen. Die HHLA kann neben der Teilnahme am Wachstum der Aktivitäten perspektivisch auch das Bahngeschäft im Segment Intermodal im Mittelmeerraum weiter ausbauen und den Kunden ganzheitliche Transportlösungen bieten. Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde dem Segment Container zugeordnet. Es wird nicht erwartet, dass ein Teil des erfassten Geschäfts- oder Firmenwerts steuerlich abzugsfähig ist. Die erworbenen Kundenbeziehungen in Höhe von 871 T€ betreffen den General Cargo Bereich. Der beizulegende Zeitwert von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beläuft sich auf 1.688 T€ und ist in voller Höhe einbringlich. Das anteilige Nettovermögen der im Zuge des Unternehmenserwerbs erfassten nicht beherrschenden Anteile beträgt auf Basis des Erwerbs von 50,01% der Anteile 3.015 T€. Der Bewertung liegen dieselben Parameter zugrunde, die auch bei der Bewertung der erworbenen Vermögenswerte und Schulden angewandt wurden. Zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2021 trug der erworbene Geschäftsbetrieb Umsatzerlöse in Höhe von 8.842 T€ und Anlaufverluste in Höhe von 6.114 T€ zum Ergebnis des HHLA-Konzerns bei. Mit Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung vom 16. Dezember 2020 erwarb die HHLA AG 80,0 % der Anteile an der iSAM AG mit Sitz in Mülheim an der Ruhr sowie ihrer Tochterunternehmen. Gesellschaftszweck des Unternehmens ist die Entwicklung von EDV-Software sowie deren Vertrieb und der Vertrieb von EDV-Hardware; die Beratung bei der Entwicklung innerbetrieblicher EDVKonzepte sowie die Erarbeitung von Systemlösungen und deren Realisierung und die Beratung, Entwicklung und Erstellung von Konzepten der Automatisierung in Produktions-, Handels- und Dienstleistungsbetrieben. Der Vollzug der Transaktion (entspricht dem Erwerbszeitpunkt) war an verschiedene Vollzugsvoraussetzungen gebunden und erfolgte am 19. Januar 2021. Die Erstkonsolidierung der Gesellschaften erfolgt zum Erwerbszeitpunkt. Die Gesellschaften wurde somit erstmals zum 31. März 2021 vollkonsolidiert. Für den Fall, dass Altgesellschafter Anteile an der Gesellschaft veräußern wollen, hat die HHLA ein Vorerwerbs- und Mitveräußerungsrecht. Die folgende Übersicht stellt die Werte der zum Erwerbszeitpunkt identifizierten Vermögenswerte und übernommenen Schulden dar: Beizulegender Zeitwert der Vermögenswerte und Schulden (identifizierbares Reinvermögen) und Ableitung des Geschäfts- oder Firmenwerts der iSAM AGscrollen
Der abgeleitete Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 6.458 T€ reflektiert die Chancen auf Teilhabe an der künftigen Entwicklung der Gruppe sowie der Hebung von Synergien für das eigene Geschäft der HHLA (Prozessoptimierungen beim Containerhandling, Intensivierung der Kundenbindung, Cross-Selling-Potentiale). Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde dem Segment Logistik zugeordnet. Es wird nicht erwartet, dass ein Teil des erfassten Geschäfts- oder Firmenwerts steuerlich abzugsfähig ist. Die erworbenen Technologien in Höhe von 1.791 T€ betreffen die von der Gesellschaft entwickelten und vertriebenen Softwarelösungen zur Automatisierung von Prozessketten in verschiedenen Industrien (Stahlindustrie, Transport- und Logistik und Luftfahrt). Kundenbeziehungen bestehen zu namhaften Unternehmen der verschiedenen Industrien Logistik, Rohstoff, Bergbau und Luftfahrt. Die seit 2002 unter der Marke iSAM vertriebenen Softwarelösungen und korrespondierenden Hardwarelösungen für die Automatisierung von Prozessketten sind auf Grund der langen Historie des Unternehmens seit 1983 in den einschlägigen Industrien ein fester Begriff. Steuerlich nutzbare Verlustvorträge sind auf Grund einer vorläufigen Einschätzung gemäß § 8 c Abs. 1 Satz 7 KStG ansetzbar. Der beizulegende Zeitwert von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beläuft sich auf 750 T€ und ist in voller Höhe einbringlich. Der beizulegende Zeitwert der im Zuge des Unternehmenserwerbs erfassten nicht beherrschenden Anteile beträgt 1.986 T€. Der Bewertung liegen dieselben Parameter zugrunde, die auch bei der Bewertung der erworbenen Vermögenswerte und Schulden angewandt wurden. Zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2021 trug der erworbene Geschäftsbetrieb Umsatzerlöse in Höhe von 9.486 T€ und einen Gewinn in Höhe von 1.376 T€ zum Ergebnis des HHLA-Konzerns bei. Mit Gesellschaftsvertrag vom 14. Dezember 2020 errichtete die HHLA AG die Gesellschaft HHLA Digital NeXt GmbH, mit Sitz in Hamburg. Die Gesellschaft wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 6. August 2021 in HHLA Digital Next GmbH umfirmiert. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, die Ausgründung, die Beteiligung bzw. der Erwerb, das Halten und die Verwaltung sowie die Veräußerung von Unternehmen bzw. Beteiligungen in den Bereichen Transport und Logistik, insbesondere Start-up-Unternehmen aus dem "Trade and Transport Tech"- Umfeld. Die Aufnahme in den Konsolidierungskreis der HHLA erfolgte zum 31. Dezember 2021 als vollkonsolidiertes Tochterunternehmen. Die Gesellschaft wurde dem Segment Logistik zugeordnet. Mit Gesellschaftsvertrag vom 16. Dezember 2021 errichtete die METRANSa.s., Prag/Tschechien, die Gesellschaft METRANS Zalaegerszeg Kft. mit Sitz in Budapest/Ungarn. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb eines Grundstücks. Die Aufnahme in den Konsolidierungskreis der HHLA erfolgte zum 31. Dezember 2021 als vollkonsolidiertes Tochterunternehmen. Die Gesellschaft wurde dem Segment Intermodal zugeordnet. Mit Anteilskauf- und Übertragungsvertrag vom 16. Dezember 2021 erwarb die METRANS a.s., Prag/Tschechien, 100 % der Anteile an der CL EUROPORT s.r.o. mit Sitz in Plzen/Tschechien. Das Unternehmen hält 79,2 % der Anteile an der CL EUROPORT Sp. z o.o. mit Sitz in Malaszewicze/Polen. Der Vollzug der Transaktion (entspricht dem Erwerbszeitpunkt) ist an verschiedene Vollzugsvoraussetzungen gebunden und erfolgte nach dem Bilanzstichtag am 4. Januar 2022. Die Erstkonsolidierung der Gesellschaft erfolgt zum Erwerbszeitpunkt. Der Kaufpreis (übertragene Gegenleistung) wurde in Euro beglichen. Mit Anteilskauf- und Übertragungsvertrag vom 16. Dezember 2021 erwarb die METRANS a.s., Prag/Tschechien, 20,8 % der Anteile an der CL EUROPORT Sp. zo.o. mit Sitz in Malaszewicze/Polen. Die METRANSa.s erwirbt mit dieser und der oben genannten Transaktion 100 % der Anteile an der CL EUROPORT Sp. z o.o. Der Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben eines Containerterminals mit dem Angebot intermodaler Dienstleistungen rund um die Abwicklung von Containerzügen, Straßentransport und Containerlagerung. Der Vollzug der Transaktion (entspricht dem Erwerbszeitpunkt) ist an verschiedene Vollzugsvoraussetzungen gebunden und erfolgte nach dem Bilanzstichtag am 4. Januar 2022. Die Erstkonsolidierung der Gesellschaft erfolgt zum Erwerbszeitpunkt. Der Kaufpreis (übertragene Gegenleistung) wurde in Euro beglichen. Die folgenden Übersichten stellen die für den Unternehmenserwerb übertragene Gegenleistung sowie die Werte der zum Erwerbszeitpunkt identifizierten Vermögenswerte und übernommenen Schulden auf Basis des Erwerbs von 100 % der Anteile dar: Zusammensetzung der übertragenen Gegenleistungscrollen
Die folgende Übersicht stellt die Werte der zum Erwerbszeitpunkt identifizierten Vermögenswerte und übernommenen Schulden dar: Vorläufiger beizulegender Zeitwert der Vermögenswerte und Schulden (identifizierbares Reinvermögen) und Ableitung des somit vorläufigen Geschäfts- oder Firmenwertsscrollen
Die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Verbindlichkeiten wurden nur vorläufig ermittelt. Die endgültige Bewertung ist noch nicht abgeschlossen und können zu Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Vermögenswerte und Schulden führen. Hieraus würde sich eine Veränderung des Geschäfts- oder Firmenwerts ergeben. Der vorläufig abgeleitete Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 4.758 T€ reflektiert die Chancen einer weiteren Expansion und somit die künftige Entwicklung des Containerterminals sowie der Hebung von Synergien und neuer Einstiegspunkte für das bestehende Netzwerk der METRANS-Gruppe. Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde dem Segment Intermodal, hier der zahlungsmittelgenerierenden Einheit METRANS, zugeordnet. Es wird nicht erwartet, dass ein Teil des erfassten Geschäfts- oder Firmenwerts steuerlich abzugsfähig ist. Der beizulegende Zeitwert von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beläuft sich auf 523 T€ und ist in voller Höhe einbringlich. Darüber hinaus gab es keine wesentliche Erwerbe, Veränderungen von Anteilen an Tochterunternehmen oder Änderungen im Konsolidierungskreis. 4. FremdwährungsumrechnungIn den in lokaler Währung aufgestellten Einzelabschlüssen der konsolidierten Gesellschaften werden monetäre Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung zum Stichtagskurs bewertet. Die hieraus resultierenden Währungsdifferenzen werden im Periodenergebnis erfasst. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nicht monetäre Posten, die mit ihrem Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwerts gültig war. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Kursgewinne/-verluste auf Fremdwährungsposten führten im Geschäftsjahr zu einem Ertrag in Höhe von 1.638 T€, der im Wesentlichen durch die Kursentwicklung des Tschechischen Krone entstand (im Vorjahr: Aufwand in Höhe von 619 T€ im Wesentlichen durch die Kursentwicklung des Polnischen Zloty). Das Konzept der funktionalen Währung nach IAS 21 findet bei der Umrechnung aller in fremder Währung erstellten Jahresabschlüsse der ausländischen Konzerngesellschaften Anwendung. Da grundsätzlich die betreffenden Tochterunternehmen ihr Geschäft finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch selbstständig betreiben, ist dies die jeweilige Landeswährung. Zum Bilanzstichtag werden die Vermögenswerte und Schulden dieser Tochterunternehmen zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Erträge und Aufwendungen werden zum gewichteten Durchschnittskurs des Geschäftsjahres umgerechnet. Eigenkapitalkomponenten werden zum jeweils historischen Kurs bei Entstehung umgerechnet. Die bei der Umrechnung entstehenden Umrechnungsdifferenzen werden als separater Bestandteil des Eigenkapitals ergebnisneutral erfasst. Scheiden Konzernunternehmen aus dem Konsolidierungskreis aus, wird die betreffende Währungsumrechnungsdifferenz erfolgswirksam ausgebucht. Das Eigenkapital erhöhte sich im Anteil der Aktionäre des Mutterunternehmens erfolgsneutral um 5.647 T€ (im Vorjahr: Verringerung um 16.131 T€) im Wesentlichen aufgrund der Aufwertung der ukrainischen Währung in Höhe von 5.003 T€ (im Vorjahr: Abwertung 14.367 T€). Fremdwährungskursescrollen
5. Auswirkungen von neuen RechnungslegungsstandardsÜberarbeitete und neue Standards sowie Interpretationen des IASB/IFRIC, die im Geschäftsjahr erstmals verpflichtend angewendet wurden. scrollen
Änderungen von Standards, die für das Geschäftsjahr freiwillig angewendet werden können. Die HHLA macht hiervon keinen Gebrauch. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss wären unwesentlich. scrollen
Standards und Interpretationen, die vom IASB beschlossen sind, aber von der EU noch nicht übernommen wurden und die die HHLA nicht anwendet. Eine frühzeitige Anwendung würde jedoch ein EU-Endorsement voraussetzen. scrollen
6. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDen Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Im Einzelnen werden die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze angewendet. Immaterielle VermögenswerteImmaterielle Vermögenswerte werden aktiviert, wenn die Vermögenswerte identifizierbar sind, einen künftigen Nutzenzufluss erwarten lassen und die Anschaffungs- und Herstellungskosten verlässlich ermittelt werden können. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Immaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer werden planmäßig linear über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Der Konzern überprüft zu jedem Bilanzstichtag die zugrunde gelegten Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern seiner immateriellen Vermögenswerte mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer. Bei den immateriellen Vermögenswerten mit einer unbestimmten Nutzungsdauer wird ein Werthaltigkeitstest mindestens einmal jährlich durchgeführt. Gegebenenfalls erfolgen Wertanpassungen entsprechend den zukünftigen Erwartungen. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer lagen im Berichtszeitraum mit Ausnahme der derivativen Geschäfts- oder Firmenwerte nicht vor. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden mit den Kosten aktiviert, die in der Entwicklungsphase nach dem Zeitpunkt der Feststellung der technologischen und wirtschaftlichen Realisierbarkeit bis zur Fertigstellung entstanden sind. Die Herstellungskosten umfassen dabei alle direkt zurechenbaren Kosten der Entwicklungsphase. Der aktivierte Betrag der Entwicklungskosten wird einmal jährlich auf Wertminderung überprüft, wenn der Vermögenswert noch nicht genutzt wird oder, wenn unterjährig Indikatoren für eine Wertminderung vorliegen. Nutzungsdauer von immateriellen Vermögenswertenscrollen
SachanlagenDie Bilanzierung von Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die kumulierten Abschreibungen und Wertberichtigungen. Kosten der laufenden Instandhaltung werden sofort aufwandswirksam erfasst. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten angemessene Anteile der zurechenbaren Fertigungsgemeinkosten. Abbruchverpflichtungen werden in Höhe des Barwerts der Verpflichtung zum Zeitpunkt ihrer Entstehung als Bestandteil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten berücksichtigt und gleichzeitig in entsprechender Höhe zurückgestellt. Die Neubewertungsmethode kommt im HHLA-Konzern nicht zur Anwendung. Die Buchwerte der Sachanlagen werden auf das Vorliegen einer Wertminderung überprüft, sobald Indikatoren dafür vorliegen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode über die wirtschaftliche Nutzungsdauer. Es werden hauptsächlich folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt: Nutzungsdauer von Sachanlagevermögenscrollen
FremdkapitalkostenFremdkapitalkosten, die gemäß IAS 23 direkt der Anschaffung oder Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugerechnet werden können, werden als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des betreffenden Vermögenswerts aktiviert. Nicht direkt zurechenbare, mit der Aufnahme von Fremdkapital anfallende Kosten werden im Zeitpunkt ihres Anfalls als Aufwand erfasst. Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienAls Finanzinvestition gehaltene Immobilien umfassen Gebäude, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden und nicht für die Lieferung von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen, für Verwaltungszwecke oder für den Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit genutzt werden. Gemäß IAS 40 werden als Finanzinvestition gehaltene Immobilien zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Nachträgliche Aufwendungen werden aktiviert, wenn diese zu einer Erhöhung des Nutzungswerts der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie führen. Die für die Abschreibungen zugrunde gelegten Nutzungsdauern entsprechen denen der selbst genutzten Sachanlagen. Die Zeitwerte dieser Immobilien werden gesondert im Anhang unter Textziffer 24 angegeben. Die Buchwerte der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden auf Wertminderung überprüft, sobald Indikatoren dafür vorliegen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Wertminderung von VermögenswertenDer Konzern beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist wie im Falle von Geschäfts- oder Firmenwerten eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Wertminderung erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor. Dieser ermittelt sich als der höhere der beiden Beträge aus dem Zeitwert eines Vermögenswerts abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. In diesem Fall ist der erzielbare Betrag der kleinsten zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) zu ermitteln. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert als wertgemindert betrachtet und auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt bei der HHLA grundsätzlich auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder des Vermögenswerts unter Anwendung der Discounted-Cashflow-Methode. Dazu werden die geschätzten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes nach Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Die folgende Tabelle zeigt den Abzinsungssatz je zahlungsmittelgenerierender Einheit: Abzinsungssatz je zahlungsmittelgenerierender Einheitscrollen
Zur Ermittlung der künftigen Cashflows werden die in der aktuellen Konzernplanung für die nächsten in der Regel fünf Jahre prognostizierten Zahlungsströme herangezogen. Liegen zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung neue Erkenntnisse vor, werden diese berücksichtigt. Dabei kommt im Berichtsjahr ein Wachstumsfaktor von 1,0 % (im Vorjahr: 1,0 %) zur Anwendung. Die Konzernplanung bezieht bei der Prognose der Zahlungsströme neben den künftigen Markt- und Branchenerwartungen auch die Erfahrungen der Vergangenheit mit ein. Im Wesentlichen werden die Cashflows durch die Mengen- und Erlöserwartung sowie durch die Kostenstruktur, die sich durch die erreichte Auslastung unter Berücksichtigung der angewandten Technologie ergibt, bestimmt. An jedem Berichtsstichtag wird geprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Wertminderungsaufwand, der in früheren Berichtsperioden erfasst worden ist, nicht länger besteht oder sich vermindert haben könnte. Liegt ein solcher Indikator vor, wird der erzielbare Betrag geschätzt. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand ist dann aufzuheben, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung in den Schätzungen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Wenn dies der Fall ist, ist der Buchwert des Vermögenswerts auf seinen erzielbaren Betrag zu erhöhen. Dieser erhöhte Buchwert darf nicht den Buchwert übersteigen, der sich nach Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibungen ergeben würde, wenn in den früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine solche Wertaufholung ist sofort im Periodenergebnis zu erfassen. Nachdem eine Wertaufholung vorgenommen wurde, ist der Abschreibungsaufwand in künftigen Berichtsperioden anzupassen, um den berichtigten Buchwert des Vermögenswerts, abzüglich eines etwaigen Restbuchwerts, systematisch auf seine Restnutzungsdauer zu verteilen. Wertaufholungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht vorgenommen. Finanzielle VermögenswerteIn Abhängigkeit vom Geschäftsmodell, in dessen Rahmen Vermögenswerte gehalten werden, und von der Zusammensetzung der mit ihnen verbundenen Zahlungsströme werden finanzielle Vermögenswerte entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert. GeschäftsmodelleNach IFRS 9 wird zwischen drei Geschäftsmodellen unterschieden: HaltenDie Zielsetzung dieses Modells besteht darin, die Schuldinstrumente zu halten und die vertraglichen Cashflows (z. B. Zinserträge) zu erwirtschaften und bei Fälligkeit den Nominalwert zu vereinnahmen. Die Folgebewertung in diesem Geschäftsmodell erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Halten und VerkaufenWerden Schuldinstrumente im Rahmen dieses Geschäftsmodells gehalten, besteht dessen Zielsetzung darin, die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen oder die Schuldinstrumente zu veräußern. Die Schuldinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet, Marktwertschwankungen werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. HandelWerden Schuldinstrumente gehalten, um vorwiegend kurzfristige Kursgewinne zu realisieren, sind sie diesem Geschäftsmodell zuzuordnen. Darüber hinaus werden hierunter auch finanzielle Vermögenswerte erfasst, die nicht den Anforderungen der beiden erst genannten Geschäftsmodelle entsprechen. In der Folge werden die Schuldinstrumente erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Charakter der ZahlungsströmeNeben dem Geschäftsmodell sind auch die Charakteristika der vertraglichen Cashflows maßgebend. Diese sollen nur den Zeitwert des Geldes sowie das Kreditrisiko der Gegenpartei widerspiegeln. Erfüllen die Zinszahlungen diese Kriterien nicht, dann werden die betreffenden Schuldinstrumente dem Geschäftsmodell Handel zugeordnet. Klassifizierung der finanziellen VermögenswerteKlassifizierung nach IFRS 9scrollen
Wertminderung finanzieller VermögenswerteGemäß IFRS 9 sind nicht mehr nur eingetretene, sondern auch bereits erwartete Verluste zu erfassen, abhängig davon, ob sich das Ausfallrisiko finanzieller Vermögenswerte seit ihrem Zugang wesentlich verschlechtert hat oder nicht. Liegt eine wesentliche Verschlechterung vor und ist das Ausfallrisiko am Stichtag nicht als niedrig einzustufen, sind ab diesem Zeitpunkt sämtliche erwarteten Verluste über die gesamte Laufzeit zu erfassen. Andernfalls sind nur die über die Laufzeit des Instruments erwarteten Verluste zu berücksichtigen, die aus künftigen, möglichen Verlustereignissen innerhalb der nächsten zwölf Monate resultieren. Ausnahmeregelungen bestehen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Leasingforderungen. Für diese Vermögenswerte müssen (wenn diese keine wesentlichen Finanzierungskomponenten beinhalten) bzw. dürfen (wenn diese wesentliche Finanzierungskomponenten beinhalten) unabhängig von der Veränderung des Ausfallrisikos sämtliche erwarteten Verluste über die gesamte Laufzeit berücksichtigt werden. Der Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder eines Portfolios vorliegt. Die ausführliche Beschreibung dieser Vorgehensweise ist in Textziffer 47 dargestellt. VorräteVorräte umfassen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Leistungen sowie fertige Erzeugnisse und Waren. Der erstmalige Ansatz erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die Bewertung zum Bilanzstichtag erfolgt mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert. Die gängigen Verbrauchsfolgeverfahren kommen bei der Bewertung nicht zur Anwendung. Unfertige Leistungen werden über einen durch den jeweiligen Vertrag festgelegten Zeitraum erbracht. Bei der Bestimmung des Leistungsfortschritts werden inputbasierte Methoden verwendet. Demnach erfasst die HHLA Umsätze auf Basis der Anstrengungen oder Inputs des Unternehmens zur Erfüllung der Leistungsverpflichtung (z.B. aufgewendete Arbeitsstunden und entstandene Kosten) im Verhältnis zu den insgesamt zur Erfüllung dieser Leistungsverpflichtung erwarteten Inputs. Die HHLA erfasst den Erlös einer über einen bestimmten Zeitraum erfüllten Leistungsverpflichtung nur dann, wenn es den Fortschritt im Hinblick auf die vollständige Erfüllung der Leistungsverpflichtung angemessen messen kann. VerbindlichkeitenEs sind grundsätzlich alle finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten, unter Anwendung der Effektivzinsmethode, bewertet zu klassifizieren. Sobald die HHLA Vertragspartei wird, sind finanzielle Verbindlichkeiten anzusetzen. Die Ausbuchung einer Verbindlichkeit erfolgt im Zuge der Tilgung, des Rückkaufs oder des Schuldenerlasses. Im Zugangszeitpunkt erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert wobei die Anschaffungskosten den am besten geeigneten Bewertungsmaßstab darstellen. Die Folgebewertung von finanziellen Verbindlichkeiten ist zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode vorzunehmen. Umschlagmengenabhängiger Ergebnisanteil für einen nicht beherrschenden Gesellschafter SachverhaltZwischen den Gesellschaften HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH, Hamburg (CTA) und der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, Hamburg bestand seit dem Geschäftsjahr 2010 bis zum 31. Dezember 2021 ein Ergebnisabführungsvertrag. Auf Basis dieses Vertrages verpflichtet sich die HHLA AG für die Dauer der Laufzeit des Vertrages zur Leistung einer Ausgleichszahlung an den nicht beherrschenden Anteilseigner der CTA-Gruppe. Die Berechnung der Ausgleichszahlung erfolgt im Wesentlichen in Abhängigkeit von dem Ergebnis und der erbrachten Umschlagmenge. Bei entsprechender Umschlagmenge ist es möglich, dass der Anteil der Ausgleichszahlung am Ergebnis den Anteil übersteigt, der sich gemäß dem Verhältnis an den Geschäftsanteilen des nicht beherrschenden Gesellschafters ergeben würde. Klassifizierung als zusammengesetztes FinanzinstrumentBis zum Vorjahr war der Anteil des nicht beherrschenden Gesellschafters aufgrund des Abschlusses des Ergebnisabführungsvertrages als zusammengesetztes Finanzinstrument im Sinne des IAS 32.28 zu klassifizieren, da dieser sowohl eine Fremdkapitalkomponente als auch eine Eigenkapitalkomponente umfasst. Diese Komponenten sind zu trennen und nach ihrer Klassifikation als Eigen- oder Fremdkapital zu bilanzieren. ZugangsbewertungDie Ermittlung des auszuweisenden Eigenkapitals bei den nicht beherrschenden Anteilen erfolgte beim erstmaligen Ansatz im Jahr 2010 durch Abzug des beizulegenden Zeitwerts der Fremdkapitalkomponente. Der beizulegende Zeitwert der Fremdkapitalkomponente in Form dieser Ausgleichszahlung ergab sich durch Diskontierung der daraus erwarteten Zahlungsmittelabflüsse während der ursprünglichen Laufzeit des Ergebnisabführungsvertrages. Die erstmalige Erfassung dieser Fremdkapitalkomponente unter den finanziellen Verbindlichkeiten Textziffer 38 erfolgte erfolgsneutral und reduzierte entsprechend die nicht beherrschenden Anteile im Eigenkapital Textziffer 35. Mit Datum 7. Dezember 2021 wurde der Ergebnisabführungsvertrag gekündigt. Dadurch entfällt eine Verpflichtung zur Leistung einer Ausgleichszahlung ab dem Jahr 2022. FolgebewertungDie finanziellen Verbindlichkeiten, die aus der Verpflichtung zur Ausgleichszahlung entstehen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Änderungen, die sich bei den erwarteten Zahlungsmittelabflüssen ergeben, werden erfolgswirksam erfasst. Die Änderungen ergeben sich durch Anpassung an die tatsächlichen Ergebnisanteile der CTA-Gruppe sowie durch veränderte Einschätzungen zur zukünftigen Entwicklung der CTA-Gruppe. Im Vorjahr wurde für die Erfassung der zu erwartenden Ausgleichszahlung für das Jahr 2021 bei der Diskontierung ein Zinssatz von 6,72 % zugrunde gelegt. Der im Berichtsjahr erfolgswirksam erfasste Aufwand in Höhe von 10.057 T€ (im Vorjahr: Ertrag in Höhe von 5.909 T€) wird im Finanzergebnis Textziffer 16 ausgewiesen und wirkt sich ausschließlich auf die nicht beherrschenden Anteile der CTA-Gruppe aus. Dieser Betrag beinhaltet einen Aufwand in Höhe von 8.486 T€ (im Vorjahr: Ertrag in Höhe von 7.961 T€) durch die Anpassung an den tatsächlichen Ergebnisanteil und einen Aufwand aus der Diskontierung der im Vorjahr erfassten Zahlungsverpflichtung in Höhe von 1.571 T€ (im Vorjahr: 2.052 T€). Entwicklung der nicht beherrschenden Anteile der CTA-Gruppescrollen
Entwicklung der finanziellen Verbindlichkeiten aus Ausgleichsverpflichtungenscrollen
RückstellungenEine Rückstellung wird dann gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Der Ansatz der Rückstellung erfolgt in Höhe des erwarteten Erfüllungsbetrags, der auch die zukünftigen Preis- und Kostensteigerungen beinhaltet. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert nur dann erfasst, wenn die Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Abzug der Erstattung ausgewiesen. Ist die Wirkung des Zinseffekts wesentlich, werden langfristige Rückstellungen zu einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Zinsaufwand erfasst. Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses PensionsverpflichtungenDie Pensionen und ähnliche Verpflichtungen umfassen die Versorgungsverpflichtungen des Konzerns aus leistungsorientierten Altersversorgungssystemen (defined benefit obligation). Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden gemäß IAS 19 (revised 2011) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method) bewertet. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden nach Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im kumulierten übrigen Eigenkapital erfasst. Der erfolgswirksame Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand ausgewiesen, der Zinsanteil der Rückstellungszuführung im Finanzergebnis. Zur Bewertung der Pensionsverpflichtungen werden jährlich versicherungsmathematische Gutachten eingeholt. AltersteilzeitverpflichtungenDie in der Freistellungsphase des sogenannten Blockmodells zu zahlenden Arbeitsentgelte werden als Rückstellungen für Altersteilzeit bilanziert. Der Ansatz erfolgt ratierlich über den Zeitraum der aktiven Phase, über den sich der Erfüllungsrückstand aufbaut. Seit dem 1. Januar 2013 werden gemäß IAS 19 (revised 2011) die Rückstellungen für Aufstockungsbeträge nur noch ratierlich über den Zeitraum der abzuleistenden Dienstzeit, die regelmäßig mit Beginn der Passivphase endet, angesammelt. Zur Bewertung der Verpflichtungen für das Arbeitsentgelt in der Freistellungsphase des Blockmodells und der Aufstockungsbeträge werden jährlich versicherungsmathematische Gutachten eingeholt. Sofern die Verpflichtungen zur Leistung aufgrund eines Erfüllungsrückstands im Blockmodell oder von Aufstockungsbeträgen erst nach Ablauf von zwölf Monaten fällig werden, werden diese mit dem Barwert angesetzt. LeasingverhältnisseEin Leasingverhältnis ist ein Vertrag, der gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung eines identifizierbaren Vermögenswerts berechtigt. Als LeasingnehmerGemäß IFRS 16 bilanziert der Konzern grundsätzlich für alle Leasingverhältnisse in der Bilanz Vermögenswerte für die Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen und Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu Barwerten. Über die Dauer des Nutzungszeitraums des geleasten Vermögenswerts leistet der Leasingnehmer folgende Zahlungen: scrollen
Leasingzahlungen werden mit dem Zinssatz abgezinst, der dem Leasingverhältnis zugrunde liegt, sofern er bestimmbar ist. Andernfalls fließt in die Abzinsung der Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers (HHLA-Konzern) ein. Im Zuge der erstmaligen Bewertung werden Nutzungsrechte am Bereitstellungsdatum zu Anschaffungskosten bewertet. Hierzu zählen: scrollen
Basis der Folgebewertung sind die fortgeführten Anschaffungskosten. Die Abschreibungen auf Nutzungsrechte werden dabei linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer bzw. über die kürzere Laufzeit des Leasingvertrags erfasst. Leasingverbindlichkeiten werden zu fortgeführten Buchwerten unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Leasingraten aus kurzfristigen Leasingverhältnissen, Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte sowie variable Leasingzahlungen werden periodengerecht linear als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Als LeasinggeberDer HHLA-Konzern vermietet Immobilien im und am Hamburger Hafen sowie Bürogebäude und sonstige Gewerbeflächen und Lagerhallen. Die Mietverträge sind als Operating-Leasingverhältnisse zu klassifizieren, da die wesentlichen Risiken und Chancen für die Immobilien bei dem Konzern verbleiben. Die Immobilien werden daher unter den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden linear über die Laufzeit der Leasingverhältnisse erfasst. Ertrags- und AufwandserfassungErträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen an den Konzern fließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Darüber hinaus müssen zur Realisation der Erträge die folgenden Ansatzkriterien erfüllt sein: Verkauf von Waren und ErzeugnissenAnhand eines Fünf-Schritte-Modells, in dem der Vertrag mit einem Kunden, die Leistungsverpflichtung und der Transaktionspreis gewürdigt werden, wird gemäß IFRS 15 bestimmt, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe Umsatzerlöse zu erfassen sind. Das Modell legt fest, dass Umsatzerlöse zum Zeitpunkt des Übergangs der Kontrolle über Güter oder Dienstleistungen vom Unternehmen auf den Käufer mit dem Betrag zu bilanzieren sind, auf den das Unternehmen erwartungsgemäß Anspruch hat (Erlangung der Verfügungsmacht). Erbringung von DienstleistungenErträge aus Dienstleistungen werden nach Maßgabe des Leistungsfortschritts über einen Zeitraum oder falls nichtzutreffend zu einem Zeitpunkt als Ertrag erfasst. Bei der Erfassung über einen Zeitraum erfolgt die Ermittlung des Leistungsfortschritts nach Maßgabe der bis zum Bilanzstichtag angefallenen Arbeitsstunden als Prozentsatz der für das jeweilige Projekt insgesamt geschätzten Arbeitsstunden. Ist das Ergebnis eines Dienstleistungsgeschäfts nicht verlässlich schätzbar, sind Erträge nur in dem Ausmaß zu erfassen, in dem die angefallenen Aufwendungen erstattungsfähig sind. ZinsenZinserträge und Zinsaufwendungen werden bei Entstehung erfasst. DividendenErträge werden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs des Konzerns auf Zahlung erfolgswirksam erfasst. Davon ausgenommen sind Dividenden, die von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen ausgeschüttet werden. Erträge und AufwendungenBetriebliche Aufwendungen werden mit der Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung erfolgswirksam erfasst. Erträge und Aufwendungen, die jeweils aus identischen Transaktionen oder Ereignissen resultieren, werden in der gleichen Periode erfasst. Mietaufwendungen werden linear über die Laufzeit der Leasingverhältnisse erfasst. Zuwendungen der öffentlichen HandZuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Im Falle von aufwandsbezogenen Zuwendungen werden diese planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Bezieht sich die Zuwendung auf einen Vermögenswert, wird diese grundsätzlich von den Anschaffungskosten des Vermögenswerts abgesetzt und durch eine Verminderung der Abschreibungen über die Nutzungsdauer des betreffenden Vermögenswerts linear erfolgswirksam erfasst. Die Förderbedingungen umfassen u.a. die Verpflichtung, die geförderten Anlagen über eine sogenannte Vorhaltefrist von fünf bis 20 Jahren zu betreiben, bestimmte Betriebsregeln einzuhalten und der fördernden Behörde Nachweise über die Verwendung der Fördermittel zur Verfügung zu stellen. Für Zuwendungen der öffentlichen Hand besteht in Höhe von 61.083 T€, die im Zeitraum 2001 bis 2021 an den HHLA-Konzern ausgezahlt wurden, hinreichende Sicherheit, dass sämtliche Förderbedingungen erfüllt sind oder werden. Die Zuwendungen wurden von den Anschaffungskosten der geförderten Investitionen abgesetzt. Im Berichtsjahr flossen 2.589 T€ aus Zuwendungen der öffentlichen Hand an den HHLA-Konzern. SteuernLaufende Steuererstattungsansprüche und SteuerschuldenDie laufenden Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für das Geschäftsjahr und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die am Bilanzstichtag gelten. Latente SteuernDie Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode auf alle zum Bilanzstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz sowie auf steuerliche Verlustvorträge. Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst. Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede und noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge verwendet werden können. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht. Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze (und Steuervorschriften) zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag durch den Gesetzgeber bereits erlassen sind. Ertragsteuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden ebenso erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Latente Steueransprüche und -schulden werden nur saldiert, sofern sich die latenten Steuern auf Steuern vom Einkommen und Ertrag beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden, und die laufenden Steuern gegeneinander verrechnet werden können. Derivative Finanzinstrumente und SicherungsgeschäfteDer Konzern hatte im Berichtszeitraum weder Sicherungsgeschäfte zur Absicherung eines Zeitwerts, noch zur Absicherung der Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb getätigt. Es wurden Währungssicherungsgeschäfte zur Sicherung zukünftiger Zahlungsströme abgeschlossen. Darüber hinaus bestehen Zinsswaps im Rahmen des Zinsmanagements. Die Instrumente werden zum Fair-Value bewertet. 7. Wesentliche Ermessensentscheidungen und SchätzungenDie Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert Einschätzungen und Ermessen einzelner Sachverhalte durch das Management. Die vorgenommenen Schätzungen wurden auf der Basis von Erfahrungswerten und weiteren relevanten Faktoren unter Berücksichtigung der Prämisse der Unternehmensfortführung vorgenommen. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von den Beträgen, die sich aus Schätzungen und Annahmen ergeben, abweichen. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind unter Textziffer 6 erläutert. Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen betreffen folgende Sachverhalte: UnternehmenszusammenschlüsseDie bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbenen Vermögenswerte, die übernommenen Schulden und Eventualschulden bedürfen Schätzungen hinsichtlich ihrer beizulegenden Zeitwerte. Hierzu stützt sich die HHLA auf Gutachten von unabhängigen externen Sachverständigen oder berechnet intern anhand geeigneter Berechnungsmodelle den beizulegenden Zeitwert. In der Regel dienen dabei diskontierte Cashflows als Basis. Abhängig von der Art der Vermögenswerte bzw. der Verfügbarkeit von Informationen kommen marktpreis-, kapitalwert- und kostenorientierte Bewertungsverfahren zur Anwendung. Geschäfts- oder FirmenwerteDer Konzern überprüft mindestens einmal jährlich, ob die Geschäfts- oder Firmenwerte wertgemindert sind. Dies erfordert eine Schätzung des bei der HHLA grundsätzlich herangezogenen beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Zur Schätzung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten muss der Konzern die voraussichtlichen künftigen Cashflows aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit schätzen und darüber hinaus einen angemessenen Abzinsungssatz wählen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln. Dabei können unvorhersehbare Veränderungen dazu führen, dass die in der Planung verwendeten Annahmen nicht mehr angemessen sind und eine Planungsanpassung erfordern, die zu einem Wertminderungsaufwand führen könnte. Weitere Informationen sind unter Textziffer 22 aufgeführt. Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienFür als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind im Anhang Zeitwerte anzugeben. Zur Ermittlung der Zeitwerte dieser Immobilien führt die HHLA eigene Berechnungen durch. Dabei werden branchenübliche Discounted-Cashflow-Verfahren angewendet. Den Berechnungen liegen Annahmen über die Höhe der erwarteten künftigen Cashflows, die anzuwendenden Zinssätze und den Zeitraum des Zuflusses von erwarteten Cashflows zugrunde, die diese Vermögenswerte erzielen können. Detaillierte Angaben sind unter Textziffer 24 aufgeführt. PensionsrückstellungenFür die Ermittlung des Aufwands für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden jährlich versicherungsmathematische Gutachten eingeholt. In die Berechnungen fließen Annahmen über demografische Entwicklungen, Gehalts- und Rentensteigerungen sowie Zinssätze, Inflations- und Fluktuationsraten ein. Da diese Annahmen langfristiger Natur sind, ist von wesentlichen Unsicherheiten bei den Betrachtungen auszugehen. Nähere Erläuterungen finden sich unter Textziffer 36. AbbruchverpflichtungenDie Rückstellungen für Abbruchverpflichtungen ergeben sich aus Verpflichtungen, die im Rahmen von langfristigen Mietverträgen mit der FHH zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeiten zu erfüllen sind. Alle Unternehmen des HHLA-Konzerns im Hamburger Hafen sind verpflichtet, bei Beendigung des Mietverhältnisses das Mietobjekt geräumt von den in ihrem Eigentum stehenden Baulichkeiten zurückzugeben. Bei der Ermittlung der Rückstellungen wurde mit Ausnahme der unter Denkmalschutz stehenden Bauten in der Hamburger Speicherstadt von einer vollen Inanspruchnahme aus der Verpflichtung für alle Mietobjekte ausgegangen. In die Berechnungen gehen Annahmen über die Höhe des Rückbaubedarfs, des Zinssatzes sowie der Inflationsrate ein. Nähere Erläuterungen sind unter Textziffer 37 aufgeführt. RestrukturierungsrückstellungenDie HHLA hat für die Durchführung von Restrukturierungsmaßnahmen im Zuge eines Effizienzprogramms im Segment Container Rückstellungen gebildet. Die in der Rückstellung abgebildeten Maßnahmen umfassen den Abschluss von Altersteilzeitverträgen mit einer Freistellung noch in der Aktivphase. Der Beginn der Aktivphase setzt eine Mindestbetriebszugehörigkeit von 5 Jahren voraus. Die Bewertung der Rückstellung wird wesentlich durch die Anzahl der zu berücksichtigenden Mitarbeiter, den Gesamtraum des als Blockmodel strukturierten Alterszeitmodells sowie den Freistellungszeitraum in der Aktivphase bestimmt. Auf Basis der Bekanntmachungen und der Umsetzungspläne hat die HHLA hierzu Einschätzungen vorgenommen. Weitere Erläuterungen finden sich unter der Textziffer 37. AltersteilzeitrückstellungenFür den Ansatz und die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit werden alle Mitarbeiter berücksichtigt, die eine Vereinbarung unterzeichnet haben oder für die eine Unterzeichnung erwartet wird. Die Anzahl der erwarteten Fälle ist eine Schätzung. Darüberhinausgehend werden den Bewertungsgutachten versicherungsmathematische Annahmen zugrunde gelegt. Nähere Erläuterungen sind unter Textziffer 37 aufgeführt. LeasingverhältnisseEinige Leasingverträge enthalten Verlängerungsoptionen. Bei der Bestimmung von Vertragslaufzeiten werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen bieten. Laufzeitänderungen aus der Ausübung solcher Optionen werden bei der Vertragslaufzeit berücksichtigt, wenn sie hinreichend sicher sind. Nähere Erläuterungen sind unter Textziffer 45 aufgeführt. Lang- und kurzfristige finanzielle VerbindlichkeitenHierunter sind neben Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen auch Ausgleichszahlungsverpflichtungen gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern an konsolidierten Tochterunternehmen enthalten. Diese Verbindlichkeiten entstehen, da die HHLA einen Gewinnabführungsvertrag mit einem Tochterunternehmen bis zum 31. Dezember 2021 geschlossen hat, bei dem mit nicht beherrschenden Anteilseignern ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen vereinbart wurde, siehe Textziffer 6. Die für die Ermittlung dieses Betrags verwendeten Parameter unterliegen wesentlichen Unsicherheiten, die zu entsprechenden Schwankungen führen können. Weitere Erläuterungen finden sich unter Textziffer 38. Bestimmung der beizulegenden ZeitwerteDie Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wird regelmäßig durch den Konzern überprüft. Ebenso führt der Konzern eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren sowie Bewertungsanpassungen durch. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendet der Konzern soweit möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedlichen Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet: Fair-Value-Hierarchiescrollen
Der Konzern erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist. Einzelheiten zu den verwendeten Bewertungstechniken und Eingangsparametern bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte der verschiedenen Vermögenswerte und Schulden können Textziffer 24 und Textziffer 47 entnommen werden. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung8. UmsatzerlöseDie Aufteilung der Umsatzerlöse nach Segmenten sowie die intersegmentären Umsätze sind in der Segmentberichterstattung dargestellt. Die regionale Verteilung der Umsatzerlöse ist in den Erläuterungen zur Segmentberichterstattung unter Textziffer 44 angegeben. Hierunter finden sich auch segmentbezogene Erläuterungen zur Art der Umsatzerlöse. 9. BestandsveränderungBestandsveränderungenscrollen
Die Bestandsveränderungen betreffen die Veränderung des Bestands an fertigen Erzeugnissen und unfertigen Leistungen. Der Anstieg ist im Wesentlichen durch noch nicht fertig gestellte Projekte bei einer neu im Konsolidierungskreis der HHLA aufgenommenen Gesellschaft verursacht. 10. Aktivierte EigenleistungenAktivierte Eigenleistungenscrollen
Die aktivierten Eigenleistungen resultieren wie im Vorjahr im Wesentlichen aus Entwicklungsaktivitäten sowie aus technischen Eigenleistungen, die im Rahmen von Baumaßnahmen aktiviert wurden. 11. Sonstige betriebliche ErträgeSonstige betriebliche Erträgescrollen
Die Erträge aus Erstattungen resultieren wie im Vorjahr überwiegend aus Weiterbelastungen im Rahmen von Mietverhältnissen. Im Berichtsjahr sind außerdem im Vergleich zur Vorjahresperiode wesentlich geringere erstattete Fördermittel enthalten. Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus Personalüberlassungen in Höhe von 5.664 T€ (im Vorjahr: 5.212 T€), Erträge aus Personalverpflegung in Höhe von 2.173 T€ (im Vorjahr: 2.592 T€) sowie einen Ertrag aus der erfolgswirksamen Ausbuchung der Verbindlichkeit aus einer bedingten Gegenleistung, die im Zuge des Erwerbs der Anteile an der Bionic Prodution GmbH, Lüneburg, in Höhe von 2.064 T€ (im Vorjahr: 4.327 T€) entstanden ist. Diese Verbindlichkeit aus der bedingten Gegenleistung wurde ausgebucht, da der Eintritt der Bedingungen nicht wahrscheinlich ist. Der Sachverhalt steht im wirtschaftlichen Kontext zu der unter Textziffer 22 beschriebenen Entwicklung und dem daraus resultierenden Wertminderungsaufwand. In den übrigen sonstigen betrieblichen Erträgen sind außerdem im Vergleich zum Vorjahr gestiegene Erträge aus der Ausbuchung in Vorperioden bilanzierter Verbindlichkeiten enthalten. Darüber hinaus enthalten die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge eine Vielzahl von kleineren Einzelsachverhalten. 12. MaterialaufwandMaterialaufwandscrollen
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beinhalten überwiegend Aufwendungen aus dem Zukauf von Bahnleistungen sowie aus Leistungen im Straßen-Transport im Segment Intermodal. Weitere Angaben zu Leasingverhältnissen befinden sich unter Textziffer 45. 13. PersonalaufwandPersonalaufwandscrollen
Für das Geschäftsjahr 2021 beträgt die direkte Vergütung der Mitglieder des Vorstands 3.200 T€ (im Vorjahr: 3.182 T€). Nähere Erläuterungen zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats befinden sich unter Textziffer 48. Die im Berichtsjahr gestiegenen Personalaufwendungen resultieren im Wesentlichen aus Tariferhöhungen sowie durch die Aufnahme neuer Gesellschaften in den Konsolidierungskreis. Aufgrund der im Vorjahr geringeren Auslastung der Hamburger Containerterminals, im Wesentlichen verursacht durch die Coronavirus-Pandemie, erhöhte sich der Aufwand für die Gestellung von Mitarbeitern. Die sozialen Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung enthielten im Vorjahr eine erheblich höhere Zuführung zu einer Rückstellung für die Durchführung von Restrukturierungsmaßnahmen im Zuge eines Effizienzprogramms. Die sozialen Abgaben enthalten Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung in Höhe von 32.463 T€ (im Vorjahr: 30.509 T€) sowie Aufwendungen für den Pensionssicherungsverein. Der Dienstzeitaufwand enthält die Leistungen aus leistungsorientierten Pensionszusagen sowie für pensionsähnliche Verpflichtungen, siehe Textziffer 36. Durchschnittliche Mitarbeiterzahl der vollkonsolidierten Unternehmenscrollen
Darüber hinaus setzte der Konzern im Jahresmittel durchschnittlich 624 (im Vorjahr: 549) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft m.b.H., Hamburg (GHB), ein. 14. Sonstige betriebliche AufwendungenSonstige betriebliche Aufwendungenscrollen
Die Aufwendungen für Beratung, Dienstleistung, Versicherung und Prüfungskosten stiegen im Wesentlichen aufgrund eines erhöhten projektbezogenen Beratungsbedarfs. Die Aufwendungen für Fremdleistungen für Instandhaltung reduzierten sich aufgrund im Vorjahr höherer immobilienbezogener Wartungsaufwendungen und eines im Vorjahr höheren Wartungsbedarfs der IT-Infrastruktur. Der HHLA-Konzern betrachtet die oben aufgeführten Wertminderungsaufwendungen auf finanzielle Vermögenswerte als nicht wesentlich und verzichtet daher auf einen separaten Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten eine Vielzahl von kleineren Einzelsachverhalten. 15. AbschreibungenAbschreibungenscrollen
Eine Klassifikation der Abschreibungen nach Anlagenklassen ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, siehe Textziffer 22, Textziffer 23 und Textziffer 24. 16. FinanzergebnisFinanzergebnisscrollen
Das Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen betrifft die anteiligen Jahresergebnisse der Gemeinschaftsunternehmen und der assoziierten Unternehmen, siehe auch Textziffer 25. Zu den Aufwendungen (im Vorjahr: Erträge) aus der Anpassung von Ausgleichsverpflichtungen gegenüber nicht beherrschenden Anteilen siehe Textziffer 6. Zu den im Zusammenhang mit Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stehenden Zinskonditionen siehe Textziffer 38. 17. Aufwendungen für Forschung und EntwicklungIm Geschäftsjahr 2021 entstanden Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in Höhe von 2.389 T€ (im Vorjahr: 4.412 T€). Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Forschung im Rahmen des Förderprogramms für Innovative Hafentechnologien (IHATEC) sowie hinsichtlich Technologien für den Transport von Wasserstoff (TransHyDE) und um die Entwicklung luftgestützter Logistikdienstleistungen. 18. ErtragsteuernAls Ertragsteuern werden die gezahlten oder geschuldeten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie die latenten Steuern ausgewiesen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und aus Gewerbesteuer zusammen. Bei in Deutschland ansässigen Kapitalgesellschaften fallen eine Körperschaftsteuer in Höhe von 15,0 % sowie ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der geschuldeten Körperschaftsteuer an. Zusätzlich unterliegen diese Gesellschaften sowie in Deutschland ansässige Tochterunternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft der Gewerbesteuer, deren Höhe sich nach den gemeindespezifischen Hebesätzen bestimmt. Die Gewerbesteuer mindert bei Kapitalgesellschaften nicht die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer. Ertragsteuernscrollen
Im Ertragsteueraufwand sind periodenfremde Steueraufwendungen in Höhe von - 35 T€ (im Vorjahr: 1.189 T€) enthalten. Die aktiven latenten Steueransprüche und die passiven latenten Steuerschulden ergeben sich aus den temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen. Latente Steuern in der Bilanzscrollen
Überleitungsrechnung zwischen den Ertragsteuern und dem hypothetischen Steueraufwand auf Basis des IFRS-Ergebnisses und des anzuwendenden Steuersatzes des Konzernsscrollen
Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in Deutschland gelten bzw. zum Realisationszeitpunkt erwartet werden. Der Berechnung wurde sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr ein Steuersatz von 32,28 % zugrunde gelegt, der sich aus dem Körperschaftsteuersatz von 15,0 %, dem Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % von der Körperschaftsteuer und dem in Hamburg geltenden Gewerbesteuersatz von 16,45 % zusammensetzt. Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft unterliegen der Gewerbesteuer. Die grundstücksverwaltenden Gesellschaften unterliegen aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer. Im Rahmen der Mindestbesteuerung sind die steuerlichen Verlustvorträge in Deutschland nur eingeschränkt nutzbar. Danach ist eine positive steuerliche Bemessungsgrundlage bis zu 1 Mio. € unbeschränkt, darüberhinausgehende Beträge bis maximal 60 % sind um einen vorhandenen Verlustvortrag zu kürzen. Die permanenten Differenzen enthalten lediglich solche Sachverhalte, auf die, aufgrund des permanenten Charakters, keine latenten Steuern gebildet werden. Die Veränderung zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Verzinsung eines aus einem EAV bestehenden Anspruches auf Ausgleichszahlung. Die Auswirkungen abweichender Steuersätze für in- und ausländische Steuern vom Steuersatz der Konzernobergesellschaft sind in der Überleitungsrechnung unter den Steuersatzdifferenzen ausgewiesen. Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge und temporäre Differenzen werden bilanziert, sofern deren Realisierung in der nahen Zukunft hinreichend gesichert erscheint. Im Konzern liegen körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 2.381 T€ (im Vorjahr: 0 T€) vor, auf die aktive latente Steuern in Höhe von 860 T€ (im Vorjahr: 0 T€) bilanziert werden. Auf ausländische steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 6.008 T€ (im Vorjahr: 2.138 T€) werden latente Steuern in Höhe von 1.515 T€ (im Vorjahr: 406 T€) aktiviert. Auf inländische körperschaftsteuerliche Verlustvorträge von 14.612 T€ (im Vorjahr: 7.955 T€), inländische gewerbesteuerliche Verlustvorträge von 36.318 T€ (im Vorjahr: 23.956 T€) und ausländische steuerliche Verlustvorträge von 32.119 T€ (im Vorjahr: 20.950 T€) werden keine aktiven latenten Steuern bilanziert. Die Vortragsfähigkeit der steuerlichen Verlustvorträge im Inland ist nach derzeitiger Rechtslage unbeschränkt möglich. Die im Eigenkapital erfolgsneutral gebuchten aktiven latenten Steuern in Höhe von 28.045 T€ (im Vorjahr: 43.459 T€) stammen aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus der Bewertung von Pensionsrückstellungen sowie aus unrealisierten Gewinnen/Verlusten aus zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanziellen Vermögenswerten. Latente Steuern in der Gesamtergebnisrechnungscrollen
19. Ergebnisanteile nicht beherrschender GesellschafterDen nicht beherrschenden Gesellschaftern zustehende Gewinne in Höhe von 20.557 T€ (im Vorjahr: 31.558 T€) entfallen im Wesentlichen auf nicht beherrschende Anteilseigner der HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH, Hamburg (CTA). Dieser Ergebnisanteil verringerte sich aufgrund eines Zinsaufwands (im Vorjahr: Zinsertrag) aus der Bewertung einer dem nicht beherrschenden Gesellschafter zuzurechnenden Ausgleichsverpflichtung. Gegenläufig wirkte ein höherer tatsächlicher Ergebnisanteil der CTA. 20. Ergebnis je AktieUnverwässertes Ergebnis je Aktie in €scrollen
Im Geschäftsjahr erfolgte eine Kapitalerhöhung im Zusammenhang mit der Dividendenausschüttung an die Aktionäre der A-Aktien gegen Sacheinlage. Im Zuge dessen wurden 814.723 neue auf den Namen lautende nennwertlose A-Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 € an Aktionäre der A-Aktien ausgegeben. Im gewichteten Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Stammaktien des Gesamtkonzerns und des Teilkonzerns Hafenlogistik wurde dies in den Werten des Berichtsjahres entsprechend berücksichtigt. Weitere Informationen befinden sich unter Textziffer 21. Die im September 2020 vollzogene Kapitalerhöhung im Zusammenhang mit der Dividendenausschüttung an die Aktionäre der A-Aktien gegen Sacheinlage führte zu einer Erhöhung der Anzahl der im Umlauf befindlichen Stammaktien um 1.651.381 Stück. Diese Veränderung ist in der vorstehenden Tabelle berücksichtigt und ergab keine nennenswerten Auswirkungen auf das Ergebnis je Aktie. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird nach IAS 33 mittels Division des den Aktionären des Mutterunternehmens zuzurechnenden Konzernjahresüberschusses durch die durchschnittliche Anzahl der Aktien ermittelt. Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem unverwässerten Ergebnis je Aktie, da im Geschäftsjahr keine Wandel- oder Optionsrechte im Umlauf waren. 21. Dividende je AktieDie Dividendenberechtigung der Aktiengattungen richtet sich nach der Höhe des nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) ermittelten Bilanzgewinns der jeweiligen Sparte. Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Juni 2021 wurde beschlossen, einen Teil des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020 durch die Zahlung einer Dividende auf Stammaktien in Höhe von 0,45 € pro A-Aktie und in Höhe von 2,10 € pro S-Aktie auszuschütten. Den A-Aktionären wurde dabei auf Basis eines Bezugsangebots an alle A-Aktionäre das Recht eingeräumt, ihre durch den Gewinnverwendungsbeschluss entstandenen Dividendenansprüche anteilig in Höhe von 0,32 € (anteiliger Dividendenanspruch) als Sacheinlage gegen Gewährung neuer A-Aktien aus einer Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital I (§ 3 Abs. 4 der Satzung) einzubringen (Aktiendividende). Der restliche Anteil der Dividende in Höhe von 0,13 € wurde - unabhängig von der Ausübung des Wahlrechts durch die A-Aktionäre - in bar geleistet. Den S-Aktionären wurde kein entsprechendes Wahlrecht eingeräumt. Das Wahlrecht zugunsten der Aktiendividende wurde für insgesamt 53.445.828 A-Aktien ausgeübt. Unter Zugrundelegung von Bezugsverhältnis und Bezugspreis und den weiteren Regelungen zur Aktiendividende wurden insgesamt 814.723 neue A-Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von je 1,00 € ausgegeben, die aus dem Genehmigten Kapital I geschaffen wurden. Das Grundkapital der HHLA AG beträgt nun 75.219.438 Aktien, davon 72.514.938 A-Aktien und unverändert 2.704.500 S-Aktien. Weitere Informationen befinden sich unter Textziffer 35. Die Barauszahlung der Dividende in Höhe von insgesamt 15.162 T€ erfolgte nach Ablauf der Bezugsfrist am 6. Juli 2021. Der verbleibende, nicht ausgeschüttete Gewinn wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Für das Berichtsjahr werden Vorstand und Aufsichtsrat auf der Hauptversammlung am 16. Juni 2022 vorschlagen, je dividendenberechtigter börsennotierter A-Aktie eine Bardividende in Höhe von 0,75 € und je nicht börsennotierter S-Aktie eine Bardividende in Höhe von 2,10 € auszuschütten. Basierend auf der Anzahl der dividendenberechtigten Aktien zum 31. Dezember 2021 folgt hieraus eine Ausschüttungssumme von 54.386 T€ für den Teilkonzern Hafenlogistik und 5.679 T€ für den Teilkonzern Immobilien. Erläuterungen zur Bilanz22. Immaterielle VermögenswerteEntwicklung der immateriellen Vermögenswertescrollen
Buchwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte je Segmentscrollen
Dem Segment Container sind die Geschäfts- oder Firmenwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) CTT/Rosshafen in Höhe von 35.525 T€, der ZGE HHLA TK Estonia in Höhe von 7.587 T€, der ZGE HCCR in Höhe von 1.893 T€ zugeordnet. Der neu im Segment Container erfasste Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 8.487 T€ resultiert aus dem Erwerb der HHLA PLT Italy S.r.l., Triest/Italien, siehe Textziffer 3. Der neu im Segment Logistik erfasste Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 6.458 T€ resultiert aus dem Erwerb der iSAM AG, Mülheim an der Ruhr, sowie ihrer drei in den Konsolidierungskreis des Konzerns einbezogenen Tochterunternehmen, siehe Textziffer 3. Der dem Segment Logistik zugeordnete Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Erwerb der Bionic Production GmbH, Lüneburg (kurz: Bionic) wurde im zweiten Quartal 2021 aufgrund der weltweit schlechteren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf Werthaltigkeit untersucht. Dabei wurde vom Vorstand der HHLA AG für die ZGE Bionic ein erzielbarer Betrag in Höhe von 14.098 T€ berechnet. Die Berechnung führte im zweiten Quartal zur Erfassung eines Wertminderungsaufwandes in Höhe von 994 T€ und reduzierte den Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwertes dieser ZGE auf 3.988 T€ (31. Dezember 2020: 4.982 T€). Zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2021 wurde im Rahmen der jährlichen Überprüfung des Geschäfts- oder Firmenwertes für die ZGE Bionic erneut der erzielbare Betrag ermittelt. Bedingt durch die anhaltend schwierige Situation ergab sich im Vergleich zum zweiten Quartal 2021 für den erzielbaren Betrag ein deutlich reduzierter Wert in Höhe von 5.857 T€. Der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwertes zum 30. Juni 2021 in Höhe von 3.988 T€ wurde aufgrund dessen komplett wertberichtigt. Im Kontext mit dieser Wertberichtigung wurde eine bedingte Kaufpreisverbindlichkeit in Höhe von 2.064 T€ ertragswirksam ausgebucht, da der Eintritt der Bedingungen nicht wahrscheinlich ist, siehe auch Textziffer 11. Sowohl im zweiten Quartal als auch zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2021 wurde der erzielbare Betrag unter Verwendung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Kosten der Veräußerung ermittelt. Die Bewertung gilt als Stufe 3 der Zeitwerthierarchie aufgrund der bei der Bewertung verwendeten nicht beobachtbaren Inputfaktoren. Der Management-Ansatz und die wesentlichen Annahmen zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Kosten der Veräußerungscrollen
Zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2021 wurde im Rahmen der jährlichen Überprüfung des Geschäfts- oder Firmenwertes für die erstmals im Jahr 2021 in den Konsolidierungskreis aufgenommene ZGE PLT der erzielbare Betrag als beizulegender Wert abzüglich Veräußerungskosten durch Anwendung der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Der verwendete Abzinsungssatz nach Steuern beträgt 7,0 %. Es wurde ein Wachstumsfaktor von 1,0 % angesetzt. Der erzielbare Betrag für die ZGE PLT liegt auf Basis der verwendeten Schätzung rund 3,1 Mio. € oberhalb des bewertungsrelevanten Buchwerts. Aufgrund der Nähe zum Buchwert hält das Management eine Veränderung von wesentlichen Annahmen, die zum Übersteigen des Buchwerts über den erzielbaren Betrag führen würde, für möglich. Die folgende Übersicht zeigt die notwendige Änderung der jeweiligen wesentlichen Bewertungsparameter, die zu einer Gleichheit von erzielbarem Betrag und Buchwert führen würde: Bewertungsparameterscrollen
1 Veränderung gilt für die
Detailplanung der ersten 10 Jahre und den
Fortführungswert.
Die Zugänge der Berichtsperiode der selbst erstellten Software betreffen im Wesentlichen die Migration einer neuen Terminalsteuerungssoftware. Die Verpflichtungen aus offenen Bestellungen für Investitionen in die immateriellen Vermögenswerte sind unter Textziffer 46 ausgewiesen. 23. SachanlagenEntwicklung des Sachanlagevermögensscrollen
Hinsichtlich der bestehenden Verfügungsbeschränkungen im Rahmen von Leasingverhältnissen wird auf die Ausführungen unter Textziffer 45 verwiesen. Die Zugänge der Berichtsperiode umfassen im Wesentlichen Investitionen für die Beschaffung von Umschlaggeräten und die Erweiterung von Lagerkapazitäten auf den Hamburger Containerterminals sowie Investitionen der METRANS-Gruppe in die Anschaffung von Lokomotiven und Wagen und die Entwicklung von bestehenden und neuen Hinterlandterminals. Die Abgänge der Berichtsperiode betreffen im Wesentlichen den Verkauf bzw. die Verschrottung von Umschlaggeräten. Die Veränderungen des Konsolidierungskreises im Berichtsjahr betreffen die erstmals einbezogenen Tochterunternehmen HHLA PLT Italy S.r.l., Triest/Italien und iSAM AG, Mülheim an der Ruhr, inklusive ihrer drei in den Konsolidierungskreis des Konzerns einbezogenen Tochterunternehmen, siehe Textziffer 3. Die Effekte aus Wechselkursänderungen beinhalten im Wesentlichen Wechselkursänderungen der ukrainischen Währung. Im Berichtsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen vorgenommen (im Vorjahr: 423 T€). Gebäude, Flächenbefestigungen und mobile Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Buchwert von 76.561 T€ (im Vorjahr: 4.755 T€) wurden im Zusammenhang mit Darlehen von Konzerngesellschaften sicherungsübereignet. Die Veränderung zum Vorjahr resultiert aus dem Zugang erstkonsolidierter Gesellschaften. Die Verpflichtungen aus offenen Bestellungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen sind unter Textziffer 46 ausgewiesen. Entwicklung der im Sachanlagevermögen enthaltenen Nutzungsrechtescrollen
24. Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienEntwicklung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilienscrollen
Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien betreffen im Wesentlichen zu Bürogebäuden ausgebaute Lagerspeicher und sonstige Gewerbeimmobilien in der Hamburger Speicherstadt sowie Logistikhallen und befestigte Flächen. Die Zugänge der Berichtsperiode resultieren im Wesentlichen aus Umbaukosten im Zusammenhang mit Nutzungsänderungen. Die Mieterlöse aus den zum jeweiligen Geschäftsjahresende als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien beliefen sich im Geschäftsjahr auf 52.425 T€ (im Vorjahr: 51.847 T€). Die direkten betrieblichen Aufwendungen der zum jeweiligen Jahresende bilanzierten Immobilien, die sämtlich den Mieterlösen zuzurechnen sind, beliefen sich im Berichtsjahr auf 15.077 T€ (im Vorjahr: 17.988 T€). Durch den Unternehmensbereich Immobilien der HHLA erfolgt eine jährliche Ermittlung und Bewertung der beizulegenden Zeitwerte. In der Bewertungshierarchie werden diese Zeitwerte der Stufe 3 zugeordnet, siehe Textziffer 7. Entwicklung des beizulegenden Zeitwertsscrollen
Bewertungstechnik, die bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien verwendet wurde, sowie die verwendeten wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktorenscrollen
Hinsichtlich der bestehenden Verfügungsbeschränkungen an den Gebäuden bzw. deren Nutzung im Zusammenhang mit der Anmietung der zugehörigen Grundstücke von der Freien und Hansestadt Hamburg wird auf die Ausführungen zu den Leasingverhältnissen unter Textziffer 45 verwiesen. 25. Nach der Equity-Methode bilanzierte UnternehmenNach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmenscrollen
Unter den Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen sind die Gesellschaften Hansaport Hafenbetriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, HHLA Frucht- und Kühl-Zentrum GmbH, Ulrich Stein Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ARS-UNIKAI GmbH, Kombi-Transeuropa Terminal Hamburg GmbH, HVCC Hamburg Vessel Coordination Center GmbH, Spherie UG (haftungsbeschränkt), Third Element Aviation GmbH und die Hyperport Cargo Solutions GmbH i. G. ausgewiesen. Unter den Anteilen an assoziierten Unternehmen befinden sich die Anteile an der CuxPort GmbH sowie die Anteile an der DHU Gesellschaft Datenverarbeitung Hamburger Umschlagsbetriebe mbH. Der gegenüber dem Vorjahr geringere Ausweis der Anteile ist im Wesentlichen auf die im Finanzergebnis erfasste Abwertung der Anteile an einem Gemeinschaftsunternehmen zurückzuführen. Gegenläufig wirkten die ebenfalls im Finanzergebnis erfassten Ergebnisse der einzelnen Equity-Gesellschaften abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen, siehe Textziffer 16. Weitere Informationen sind unter Textziffer 3 aufgeführt. 26. Langfristige finanzielle VermögenswerteLangfristige finanzielle Vermögenswertescrollen
Im Berichtsjahr sind, wie auch im Vorjahr, die Wertpapiere zur Insolvenzsicherung der Altersteilzeitguthaben mit den entsprechenden Altersteilzeitverpflichtungen saldiert worden, da sie die Voraussetzungen von Planvermögen gemäß IAS 19 (revised 2011) erfüllen. Die im Geschäftsjahr als Planvermögen zu berücksichtigenden Wertpapierbestände betragen 2.499 T€ (im Vorjahr: 143 T€), siehe Textziffer 37. Vor Saldierung ergeben sich demnach Wertpapierbestände in Höhe von 5.965 T€ (im Vorjahr: 5.922 T€). Unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen werden die Anteile an Gesellschaften ausgewiesen, die aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns nicht konsolidiert werden. Unter den sonstigen Beteiligungen werden Anteile an Gesellschaften ausgewiesen, die aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung bei einer Beteiligung von in der Regel bis zu 50 %, weder als verbundenes Unternehmen noch nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen werden. Die Veränderung zum Vorjahr ist auf Transaktionen zurückzuführen die im Zusammenhang mit Erstkonsolidierungen des Berichtsjahres stehen. Die übrigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen Forderungen aus Staffelmiete in Höhe von 4.163 T€ (im Vorjahr: 3.687 T€) sowie Forderungen gegenüber Unterstützungskassen in Höhe von 2.614 T€ (im Vorjahr: 2.614 T€). 27. VorräteVorrätescrollen
Der Betrag der Wertminderungen von Vorräten, der als Aufwand erfasst worden ist, beläuft sich auf 1.091 T€ (im Vorjahr: 1.616 T€). Dieser Aufwand ist unter dem Materialaufwand erfasst, siehe Textziffer 12. 28. Forderungen aus Lieferungen und LeistungenForderungen aus Lieferungen und Leistungenscrollen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen gegenüber Kunden, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erbracht werden. Sie sind beim überwiegenden Anteil der Kunden in der Regel innerhalb von 30 Tagen fällig und werden daher als kurzfristig eingestuft. Im Berichtsjahr und im Vorjahr wurden keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als Sicherheiten für Finanzverbindlichkeiten abgetreten. In geringem Umfang werden Sicherheiten für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gehalten (z. B. Mietbürgschaften). Die Ausführungen zur Struktur und zu den Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen befinden sich unter Textziffer 47. 29. Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und PersonenForderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personenscrollen
Die Forderungen gegen die HGV enthalten 82.500 T€ aus bestehendem Cash-Clearing (im Vorjahr: 82.000 T€). 30. Kurzfristige finanzielle VermögenswerteKurzfristige finanzielle Vermögenswertescrollen
31. Sonstige nicht finanzielle VermögenswerteSonstige nicht finanzielle Vermögenswertescrollen
Die kurzfristigen Forderungen gegen das Finanzamt erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen aufgrund höherer Umsatzsteuerforderungen. 32. Erstattungsansprüche aus ErtragsteuernErstattungsansprüche aus Ertragsteuernscrollen
Die Erstattungsansprüche aus Ertragsteuern resultieren aus Steuerforderungen infolge von Veranlagung sowie aus geleisteten Steuervorauszahlungen. 33. Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristige EinlagenZahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristige Einlagenscrollen
Bei den Zahlungsmitteln, Zahlungsmitteläquivalenten und kurzfristigen Einlagen handelt es sich um Kassenbestände sowie Guthaben bei verschiedenen Banken in unterschiedlicher Währung. Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen in Höhe von 4.425 T€ (im Vorjahr: 3.679 T€) unterliegen Devisenausfuhrbeschränkungen. Zum Bilanzstichtag verfügte der Konzern über nicht in Anspruch genommene Kreditlinien in Höhe von 9.797 T€ (im Vorjahr: 54.309 T€), für deren Inanspruchnahme alle notwendigen Bedingungen erfüllt sind. Der Rückgang resultiert aus der Beendigung der im Geschäftsjahr 2020 vorsorglich abgeschlossenen Kreditlinie in Höhe von 50.000 T€. 34. Zur Veräußerung gehaltene langfristige VermögenswerteEs bestanden weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte. 35. EigenkapitalDie Entwicklung der einzelnen Komponenten des Eigenkapitals für das Berichtsjahr und das Vorjahr ist in den Eigenkapitalveränderungsrechnungen dargestellt. Gezeichnetes KapitalDas Grundkapital der HHLA AG besteht zum Bilanzstichtag aus zwei verschiedenen Aktiengattungen, den A-Aktien und den S-Aktien. Das gezeichnete Kapital beträgt insgesamt 75.220 T€ (zum 31. Dezember 2020: 74.405 T€) und ist in 72.514.938 A-Aktien (zum 31. Dezember 2020: 71.700.215 A-Aktien) und 2.704.500 S-Aktien der Gesellschaft eingeteilt, jeweils mit einem rechnerischen auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 €. Das Grundkapital ist voll eingezahlt. Im Rahmen des Börsengangs am 2. November 2007 wurden 22.000.000 A-Aktien am Kapitalmarkt platziert. Dies entspricht einem Streubesitz von ca. 30 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Die Freie und Hansestadt Hamburg hält zum Bilanzstichtag über die Gesellschaft HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg, 70,35 % der Stimmrechte (zum 31. Dezember 2020: 70,11 %). Im Geschäftsjahr erfolgte eine Kapitalerhöhung im Zusammenhang mit der Dividendenausschüttung an die A-Aktionäre. Weitere Informationen befinden sich unter Textziffer 21. Der verbleibende, nicht ausgeschüttete Gewinn wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Im Juli 2021 wurden hieraus aus dem genehmigten Kapital I Dividendenansprüche der Aktionäre in Höhe von 17.103 T€ eingebracht. Genehmigte KapitaliaZum Bilanzstichtag verfügt die Gesellschaft über ein Genehmigtes Kapital I zur Ausgabe von A-Aktien und ein Genehmigtes Kapital II zur Ausgabe von S-Aktien. Genehmigtes Kapital IUnter dem Genehmigten Kapital I (vgl. § 3 Abs. 4 der Satzung) ist der Vorstand - nach der teilweisen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals I im Zusammenhang mit der Aktiendividende - noch ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. Juni 2022 durch Ausgabe von bis zu 32.558.313 neuen, auf den Namen lautenden A-Aktien gegen Bar-und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu 32.558.313,00 € zu erhöhen. Dabei ist das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von S-Aktien ausgeschlossen. Darüber hinaus ist der Vorstand berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von A-Aktien in den im Beschluss näher definierten Fällen auszuschließen, z. B. bei der Ausgabe gegen Sacheinlagen. Die Ausgabe neuer A-Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der A-Aktionäre ist ferner insgesamt auf 20 % des auf die A-Aktien entfallenden Grundkapitals begrenzt, wobei für Zwecke der 20 %-Grenze sämtliche A-Aktien anzurechnen sind, die unter anderen Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden oder auszugeben sind. Genehmigtes Kapital IIUnter dem Genehmigten Kapital II (vgl. § 3 Abs. 5 der Satzung) ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. Juni 2022 durch Ausgabe von bis zu 1.352.250 neuen, auf den Namen lautenden S-Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu 1.352.250,00 € zu erhöhen. Dabei ist das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von A-Aktien ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von S-Aktien auszuschließen, soweit es zum Ausgleich von Spitzenbeträgen erforderlich ist. Sonstige ErmächtigungenDie ordentliche Hauptversammlung der HHLA AG vom 18. Juni 2019 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 17. Juni 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen oder Kombinationen dieser Instrumente (im Folgenden zusammenfassend auch "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 300.000.000,00 € zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte auf bis zu 10.000.000 neue, auf den Namen lautende A-Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils 1,00 € nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren. Die jeweiligen Bedingungen können auch eine Options- bzw. Wandlungspflicht sowie ein Andienungsrecht des Emittenten zur Lieferung von A-Aktien der Gesellschaft zum Ende der Laufzeit oder zu einem früheren Zeitpunkt vorsehen. Die Schuldverschreibungen können nach näherer Maßgabe des Beschlusses auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden. Für die Bedienung der Wandlungs- und Optionsrechte bzw. -pflichten sowie etwaiger Andienungsrechte steht gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung ein bedingtes Kapital von 10.000.000,00 € zur Verfügung, das sich aus 10.000.000 neuen, auf den Namen lautenden A-Aktien zusammensetzt. Die ordentliche Hauptversammlung vom 10. Juni 2021 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 9. Juni 2026 eigene A-Aktien im Umfang von insgesamt bis zu 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung - oder, falls dieser Betrag geringer ist, des im Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung - auf die A-Aktien entfallenden Teils des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben und die aufgrund dieser Ermächtigung oder vorheriger Ermächtigungen erworbenen eigenen A-Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats - neben der Veräußerung über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten - nach näherer Maßgabe des Beschlusses unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu verwenden und/oder ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise einzuziehen. Die Ermächtigung darf zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken, nicht aber zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden. Die HHLA AG verfügt derzeit über keine eigenen Aktien. Pläne zum Rückkauf von Aktien bestehen nicht. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage des Konzerns enthält Agien aus der Ausgabe von Aktien, aus Kapitalerhöhungen bei Tochterunternehmen mit nicht beherrschenden Anteilen, aus einer Rücklagenerhöhung durch ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm sowie aus Kapitalerhöhungen im Rahmen von Dividendenausschüttungen mit Wahlrecht auf Wiedereinlage als Sacheinlage von A-Aktien. Die damit verbundenen Emissionskosten, wurden von der Kapitalrücklage abgezogen. Verursacht durch eine Kapitalerhöhung im Zusammenhang mit der Dividendenausschüttung an die A-Aktionäre veränderte sich die Kapitalrücklage auf 179.718 T€ (im Vorjahr: 164.599 T€). Weitere Informationen befinden sich im Absatz zum gezeichneten Kapital sowie unter Textziffer 21. Erwirtschaftetes EigenkapitalDas erwirtschaftete Eigenkapital enthält die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden, sowie die zum 1. Januar 2006 (Übergangszeitpunkt) bestehenden Unterschiede zwischen HGB und IFRS. Kumuliertes übriges EigenkapitalGemäß derzeit gültigem IAS 19 (revised 2011) beinhaltet das kumulierte übrige Eigenkapital sämtliche versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Pensionsplänen. Weiterhin werden hierunter die Veränderungen des Zeitwerts von zu Sicherungszwecken eingesetzten Finanzinstrumenten (Cashflow-Hedges) sowie die hierauf jeweils entfallenden steuerlichen Effekte ausgewiesen. Der Ausgleichsposten aus der Fremdwährungsumrechnung dient der Erfassung von Differenzen aufgrund der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Tochterunternehmen. Nicht beherrschende AnteileDie nicht beherrschenden Anteile umfassen die Fremdanteile am konsolidierten Eigenkapital der einbezogenen Gesellschaften. Die nicht beherrschenden Anteile erhöhten sich im Berichtsjahr im Wesentlichen durch die Zurechnung des laufenden Gesamtergebnisses sowie durch die Erstkonsolidierung und die Kapitalerhöhung von Anteilen an verbundenen Unternehmen. Angaben zum KapitalmanagementDas Kapitalmanagement des HHLA-Konzerns ist darauf ausgerichtet, die finanzielle Stabilität und Flexibilität des Konzerns nachhaltig zu gewährleisten, um das Wachstum des Konzerns finanziell abzusichern und die Aktionäre angemessen am Erfolg des Konzerns teilhaben zu lassen. Maßgebend hierfür ist das bilanzielle Eigenkapital. Die zentrale wertorientierte Steuerungsgröße im HHLA-Konzern ist die Gesamtkapitalverzinsung (ROCE). Zur Gewährleistung einer stabilen Kapitalstruktur wird darüber hinaus die Eigenkapitalquote überwacht. Eigenkapitalquotescrollen
Der Erhöhung des Eigenkapitals begründet sich im Wesentlichen aus dem im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen Jahresüberschuss der Berichtsperiode in Höhe von 132.897 T€, der Kapitalerhöhung aus der Dividendenausschüttung gegen Sacheinlage in Höhe von 16.862 T€ sowie der zinssatzinduzierten Veränderung der versicherungsmathematischen Verluste inklusive erfolgsneutralem Steuereffekt in Höhe von 32.337 T€. Gegenläufig wirkte die Ausschüttung von Dividenden in Höhe von 38.816 T€ und die an nicht beherrschenden Anteile gewährte Put-Option in Höhe von 20.870 T€. Hinsichtlich externer Mindestkapitalanforderungen, die im Berichtsjahr zu allen vereinbarten Prüfungszeitpunkten erfüllt wurden, wird auf Textziffer 38 verwiesen. 36. PensionsrückstellungenPensionsrückstellungenDie Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden für Verpflichtungen aus Anwartschaften und aus laufenden Leistungen an berechtigte aktive und ehemalige Mitarbeiter von inländischen Gesellschaften des HHLA-Konzerns sowie gegebenenfalls deren Hinterbliebene gebildet. Für die betriebliche Altersversorgung wird dabei grundsätzlich zwischen leistungs- und beitragsorientierten Versorgungsplänen unterschieden. Leistungsorientierte PensionspläneBei leistungsorientierten Versorgungsplänen (defined benefit plans) besteht die Verpflichtung des Konzerns darin, die zugesagten Leistungen an aktive und frühere Mitarbeiter zu erfüllen, wobei die HHLA ein rückstellungs- und fondsfinanziertes Versorgungssystem besitzt. Für die Gewährung der betrieblichen Altersversorgung gibt es verschiedene Anspruchsgrundlagen. Neben Einzelzusagen ist dies in erster Linie der Betriebsrenten-Tarifvertrag (BRTV). Im Rahmen der Harmonisierung der bestehenden Altersversorgungssysteme wurde darüber hinaus der Tarifvertrag HHLA-Kapitalplan mit Wirkung zum 1. Januar 2018 eingeführt. Beim BRTV handelt es sich um eine Gesamtversorgung. Dabei sagt die HHLA den begünstigten Arbeitnehmern eine Versorgung in einer bestimmten Höhe zu, die sich aus gesetzlicher Rente und betrieblicher Altersversorgung zusammensetzt. Die Höhe der Gesamtversorgung ergibt sich aus einem dienstzeitabhängigen Prozentsatz eines fiktiv ermittelten Nettoentgelts der letzten Lohn-bzw. Gehaltsgruppe auf Basis der anzuwendenden Beitragssätze der Sozialversicherungsdaten des Jahres 1999, wohingegen stets die aktuell gültige Beitragsbemessungsgrenze zugrunde gelegt wird. Mit dem HHLA-Kapitalplan steht den Arbeitnehmern ein einheitliches und transparentes Altersversorgungssystem zur Verfügung. Er bietet eine hohe Flexibilität sowohl bei der Einzahlung als auch in der Auszahlungs-/Leistungsphase. Einzahlungen in den HHLA-Kapitalplan werden aus dem Bruttoeinkommen finanziert (Entgeltumwandlung). Dabei verzichten die Beschäftigten zum Einbringungszeitpunkt auf einen Teil des unversteuerten Einkommens, zugunsten eines späteren Alterskapitals. Für die im Rahmen der Entgeltumwandlung eingebrachten Beiträge wird eine Aufstockung von 27,50 % geleistet. Darüber hinaus wird eine Verzinsung der Beiträge von jährlich 3,00 % garantiert. Auf Basis dieser Pensionspläne bildete der Konzern Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen für die in Zukunft zu erwartenden Leistungen in Form von Alters- und Hinterbliebenenrenten beziehungsweise Alters- und Hinterbliebenenkapital. Unter Verwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens ermittelten externe Gutachter die Höhe dieser Verpflichtung. Erfasste Beträge für Versorgungszusagenscrollen
PensionsverpflichtungenIn der Bilanz wird jeweils der volle Barwert der Pensionsverpflichtungen einschließlich versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste ausgewiesen. Die ausgewiesene Pensionsverpflichtung stellt einen nicht finanzierten Plan dar. Entwicklung des Barwerts der Pensionsverpflichtungenscrollen
Verteilung des Barwerts der Pensionsverpflichtung auf die einzelnen Gruppen von Versorgungsberechtigtenscrollen
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung beläuft sich zum 31. Dezember 2021 auf 13,1 bzw. 16,9 Jahre (im Vorjahr: 13,4 bzw. 17,4 Jahre). Darüber hinaus bestehen Erstattungsansprüche (Reimbursement Rights) in Höhe von 2.426 T€ (im Vorjahr: 2.672 T€), die zur Abdeckung der entsprechenden Pensionsverpflichtungen abgeschlossen wurden. Die erwarteten Erträge aus diesen Erstattungsansprüchen belaufen sich im Berichtsjahr auf 5 T€, wohingegen die tatsächlichen Erträge -115 T€ betragen. Im Geschäftsjahr 2021 wurden 131 T€ aus den Erstattungsansprüchen heraus gezahlt. Erfolgswirksam erfasste Beträge aus Pensionsverpflichtungenscrollen
Entwicklung der versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste aus Pensionsverpflichtungenscrollen
Wesentliche versicherungsmathematische Annahmen zur Berechnung des Barwerts der Pensionsverpflichtungenscrollen
Hinsichtlich der biometrischen Grundlagen wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Die zur Diskontierung verwendeten Zinssätze leitet die HHLA für kürzere Laufzeiten von hochwertigen Unternehmensanleihen ab. Für höhere Laufzeiten wird eine Fortschreibung der Zinskurve gemäß dem Verlauf der Zinskurve der Bundesbank für deutsche Staatsanleihen vorgenommen. In der Vergangenheit erfolgte die Fortschreibung konstant ab dem neunten Jahr. Die Laufzeiten für hochwertige Unternehmensanleihen sind im Schnitt gestiegen, sodass das Verfahren zur Fortschreibung angepasst wurde. Infolge dieser Änderung fällt der Abzinsungssatz (HHLA-Kapitalplan) um 20 Basispunkte und der Abzinsungssatz (Übrige) um 10 Basispunkte höher aus, was zu einer Reduzierung der Pensionsverpflichtungen um rd. 8,4 Mio. € geführt hat. Sensitivitätsanalyse: Pensionsverpflichtungenscrollen
Die von den Versicherungsmathematikern durchgeführten Berechnungen wurden für die als wesentlich eingestuften Bewertungsparameter isoliert vorgenommen, d. h., bei einer gleichzeitigen Änderung mehrerer Parameter können die einzelnen Auswirkungen aufgrund von Korrelationseffekten nicht aufsummiert werden. Aus den angegebenen Sensitivitäten kann bei einer Änderung der Parameter keine lineare Entwicklung für die leistungsorientierte Verpflichtung abgeleitet werden. Zahlungen für PensionsverpflichtungenIm Geschäftsjahr 2021 leistete die HHLA Pensionszahlungen für Pläne in Höhe von 20.123 T€ (im Vorjahr: 20.053 T€). In den nächsten fünf Jahren erwartet die HHLA folgende Zahlungen für Pensionspläne. Erwartete Zahlungen für Pensionsplänescrollen
Verpflichtungen aus LebensarbeitszeitIm Geschäftsjahr 2006 haben sich die inländischen Konzerngesellschaften aufgrund tarifvertraglicher Regelungen zur Einrichtung von Lebensarbeitszeitkonten verpflichtet. Bis zum 31. Dezember 2013 konnten die Mitarbeiter Zeit- und Entgeltbestandteile durch den Konzern in Geldmarkt- oder Investmentfonds einzahlen lassen. Seit dem 1. Januar 2014 erfolgt die Kapitalanlage unternehmensintern. Der Abbau des angesparten Wertguthabens erfolgt im Rahmen einer bezahlten Freistellung vor Eintritt in den Ruhestand. Der Vergütungsanspruch der Mitarbeiter bemisst sich nach der jeweiligen Höhe des Wertguthabens in Abhängigkeit von der Kursentwicklung des Fondsvermögens im Modell für Einbringungen bis zum 31. Dezember 2013 und für Einbringungen ab dem 1. Januar 2014 unter Berücksichtigung der tarifvertraglich zugesagten Garantieverzinsung von 3,00 %, jeweils zuzüglich weiterer vertraglich vereinbarter Sozialleistungen während der Freistellungsphase. Der durch die Wertguthaben gedeckte Teil der Verpflichtung wird mit dem Zeitwert des Wertguthabens angesetzt. Die nicht durch die Wertguthaben gedeckten tarifvertraglichen Zusatzleistungen werden mit dem vollen Barwert der Verpflichtung einschließlich versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste bewertet. Im Zuge der im Jahr 2018 vollzogenen Harmonisierung der bestehenden Altersversorgungssysteme wurden bestehende Wertguthaben aus den Lebensarbeitszeitkonten zum großen Teil in den HHLA-Kapitalplan überführt. Die sich aus den verbleibenden Wertguthaben ergebenden Verpflichtungen werden sich im Zeitablauf stetig reduzieren, sodass aus Wesentlichkeitsgründen relevante Angaben folgen. Dotierung der Versorgungszusagen aus Lebensarbeitszeitscrollen
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung beläuft sich zum 31. Dezember 2021 auf 4,0 Jahre (im Vorjahr: 5,9 Jahre). Das Planvermögen enthält ausschließlich Geldmarkt- und Investmentfondsanteile. Beitragsorientierte PensionspläneBei beitragsorientierten Versorgungsplänen (defined contribution plans) leisten die betreffenden Unternehmen lediglich Beitragszahlungen an zweckgebundene Fonds. Darüberhinausgehende Verpflichtungen ergeben sich nicht. Finanzielle oder aktuarielle Risiken trägt die HHLA aus diesen Zusagen nicht. Der Aufwand im Zusammenhang mit Pensionsfonds, die als beitragsorientierte Pensionspläne zu betrachten sind, beträgt im Berichtsjahr 2.885 T€ (im Vorjahr: 3.196 T€). Als Arbeitgeberanteil an die gesetzliche Rentenversicherung führte die HHLA einen Betrag in Höhe von 32.446 T€ (im Vorjahr: 30.509 T€) ab. 37. Sonstige lang- und kurzfristige RückstellungenSonstige lang- und kurzfristige Rückstellungenscrollen
AbbruchverpflichtungenDie Verpflichtungen aus Abbruchkosten betreffen die HHLA-Segmente Container, Logistik und Immobilien und werden mit einem Zinssatz von 2,0 % p.a. (im Vorjahr: 1,5 % p.a.) diskontiert. Der Effekt aus der Zinssatzänderung wurde unter den Zuführungen abgebildet. Im Berichtsjahr ist die bei der Berechnung der ausgewiesenen Rückstellungsbeträge zugrundeliegende erwartete Preissteigerung, die aus dem Baukostenindex abgeleitet wird, mit 2,0 % (im Vorjahr: 2,0 %) berücksichtigt. Mit dem Abfluss der Ressourcen wird in den Jahren 2025 bis 2045 gerechnet. RestrukturierungsrückstellungenDie Restrukturierungsrückstellungen betreffen die Reorganisation im Segment Logistik sowie den Organisationsumbau im Segment Container. Auf Basis der aktuellen Umsetzungsstände hat die HHLA für den Organisationsumbau im Segment Container eine Neueinschätzung der Restrukturierungsrückstellung zum 31. Dezember 2021 vorgenommen. Aufgrund dieser Neueinschätzung hat sich die Rückstellung im Vergleich zu den ursprünglichen Annahmen zur Umsetzung um rd. 1 Mio. € reduziert. Die im Zusammenhang mit der Restrukturierungsrückstellung bestehenden Wertpapierguthaben stellen Planvermögen im Sinne des IAS 19 (revised 2011) dar. Sie wurden deshalb mit den in den Rückstellungen enthaltenen Verpflichtungen saldiert. Der entsprechende Betrag über 1.721 T€ (im Vorjahr: 0 T€) mindert somit den Rückstellungsausweis, siehe Textziffer 26. Bei der Berechnung wurde ein Diskontierungszinssatz von 0,1 % bis - 0,1 % p.a. (im Vorjahr: - 0,1 % bis - 0,2 % p.a.) zugrunde gelegt. Die Zeitpunkte der Mittelabflüsse liegen in den Jahren 2022 bis 2031. Tantiemen und EinmalzahlungenDie Rückstellungen für Tantiemen und Einmalzahlungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte. Der Mittelabfluss für den kurzfristigen Anteil erfolgt im Geschäftsjahr 2022. Bei einem Tochterunternehmen werden der Geschäftsführung Wertsteigerungsrechte gewährt. Dabei partizipiert die Geschäftsführung prozentual in einer Bandbreite von 0,5 % bis 1,0 % an der langfristigen Unternehmensentwicklung soweit ein bestimmter Schwellenwert überschritten wird. Der Schwellenwert ist der Unternehmenswert zum Zusagezeitpunkt. Die Wertsteigerungsrechte werden durch Barausgleich gewährt. Die HHLA geht von einer Laufzeit bis 2030 aus. Die Zahlung ist unverfallbar, soweit die vertraglichen Bestimmungen eingehalten werden. Bei der Bewertung der Wertsteigerungsrechte wird ein Optionspreismodell (Binomialmodell) verwendet. Für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts dieser Wertsteigerungsrechte werden dabei die Unternehmensentwicklung sowie der Schwellenwert unter Berücksichtigung einer erwarteten Volatilität und eines risikolosen Zinssatzes entsprechend der Restlaufzeit der Wertsteigerungsrechte herangezogen. Erwartete Dividenden wurden bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts nicht berücksichtigt. Für die Ermittlung der aufgrund der Gewährung der Wertsteigerungsrechte anzusetzenden Rückstellung wurde die anteilig erbrachte Dienstleistung zugrunde gelegt. Der Betrag ist in den langfristigen Rückstellungen für Tantiemen und Einmalzahlungen enthalten. Selbstbehalte in SchadensfällenDie Verpflichtung umfasst die überwiegend bei der Konzernmutter gebildeten Rückstellungen für eventuell eintretende Schadensfälle, die nicht durch einen Versicherungsschutz gedeckt sind. Der Mittelabfluss erfolgt im Geschäftsjahr 2022. JubiläenDie Rückstellungen für Jubiläen berücksichtigen die den Mitarbeitern des Konzerns vertraglich zugesicherten Ansprüche auf den Erhalt von Jubiläumszuwendungen. Grundlage für die Bilanzierung bilden versicherungsmathematische Gutachten. Bei der Berechnung wurde ein Diskontierungszinssatz von 0,80 % p.a. (im Vorjahr: 0,20 % p.a.) zugrunde gelegt. Mit dem Abfluss der Ressourcen ist in den Jahren 2022 bis 2061 zu rechnen. Rechts- und ProzesskostenSowohl zum Bilanzstichtag als auch zum Vorjahresstichtag werden im Wesentlichen Verpflichtungen aus der Vorsorge für rechtliche Risiken aus schwebenden Verfahren ausgewiesen. Der Abfluss der Ressourcen wird im Geschäftsjahr 2022 erwartet. AltersteilzeitDie Rückstellungen für Altersteilzeit beinhalten die Verpflichtungen der HHLA aus dem während der aktiven Phase der Anspruchsberechtigten aufgebauten Erfüllungsrückstand sowie einen zeitanteilig zugeführten Aufstockungsbetrag. Die im Zusammenhang mit Altersteilzeitverträgen bestehenden Wertpapierguthaben stellen Planvermögen im Sinne des IAS 19 (revised 2011) dar. Sie wurden deshalb mit den in den Rückstellungen enthaltenen Altersteilzeitverpflichtungen saldiert. Der entsprechende Betrag über 116 T€ (im Vorjahr: 143 T€) mindert somit den Rückstellungsausweis, siehe Textziffer 26. Darüber hinaus dienen verpfändete Bankguthaben zur Abdeckung der zum Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtungen. Die Ermittlung des Rückstellungsbetrags erfolgte unter Ansatz eines Diskontierungszinssatzes in Höhe von - 0,1 % p.a. (im Vorjahr: - 0,2 % p.a.). Mit dem Abfluss der Ressourcen wird in den Jahren 2022 bis 2026 gerechnet. ÜbrigeDie übrigen sonstigen Rückstellungen betreffen mit einem wesentlichen Anteil Verpflichtungen aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarungen mit Mitarbeitern. Die im Zusammenhang mit den übrigen Rückstellungen bestehenden Wertpapierguthaben stellen Planvermögen im Sinne des IAS 19 (revised 2011) dar. Sie wurden deshalb mit den in den übrigen Rückstellungen enthaltenen Verpflichtungen saldiert. Der entsprechende Betrag über 662 T€ (im Vorjahr: 0 T€) mindert somit den Rückstellungsausweis, siehe Textziffer 26. Der überwiegende Anteil des Mittelabflusses erfolgt in den Jahren 2022 bis 2028. Entwicklung der sonstigen lang- und kurzfristigen Rückstellungenscrollen
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38. Lang- und kurzfristige finanzielle VerbindlichkeitenLang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2021scrollen
Lang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2020scrollen
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten zum Bilanzstichtag abgegrenzte Zinsen in Höhe von 694 T€ (im Vorjahr: 938 T€). Die Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen stellen den diskontierten Wert zukünftiger Zahlungen für mobile Gegenstände des Anlagevermögens dar. Nähere Angaben zur Ausgleichsverpflichtung sind in Textziffer 6 enthalten. Als sonstige Darlehen sind im Wesentlichen von Gesellschaften mit nicht beherrschenden Anteilen erhaltene Darlehen in Höhe von 6.831 T€ (im Vorjahr: 5.500 T€) sowie an andere Kreditgeber begebene Schuldscheindarlehen in Höhe von 9.500 T€ (im Vorjahr: 9.500 T€) ausgewiesen. Zur Besicherung von verzinslichen Darlehen wurden Gebäude, Grundstücke, Flächenbefestigungen und mobile Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Buchwert in Höhe von 76.561 T€ (im Vorjahr: 4.755 T€) sicherungsübereignet. Die Veränderung zum Vorjahr resultiert aus dem Zugang erstkonsolidierter Gesellschaften. Die Sicherungsverträge sind derart ausgestaltet, dass die entsprechenden Vermögenswerte bis zur vollständigen Rückzahlung der besicherten Darlehen sowie der Zinsen auf die Kreditinstitute übergehen und diese ein Recht auf Verwertung haben, sofern der Kreditnehmer mit seinen zu erbringenden Zins- und Tilgungsleistungen in Verzug gerät. Die Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern enthalten im Wesentlichen Löhne und Gehälter. In den übrigen lang- und kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ist eine mögliche Verpflichtung in Höhe von 20.870 T€ aus einer Put-Option enthalten, die im Zusammenhang mit Erstkonsolidierung der HHLA PLT Italy S.r.l., Triest/Italien, steht. Konditionen der Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitutenscrollen
1 TWE = Tausend Währungseinheiten
Bei den variablen Zinssätzen handelt es sich um EURIBOR-Sätze mit Laufzeiten von einem bis zu sechs Monaten. Finanzielle Verbindlichkeiten, bei denen die Zeitwerte nicht den Buchwerten entsprechenscrollen
Für die Ermittlung der Zeitwerte der festverzinslichen Darlehen wurden Zinssätze von 1,2 bis 2,9 % p.a. (im Vorjahr: 1,5 bis 2,4 % p.a.) verwendet. Die Zinssätze resultieren aus dem risikofreien Zinssatz in Abhängigkeit von der Laufzeit zuzüglich eines dem Kreditrating und der Laufzeit entsprechenden Aufschlags und stellen somit Marktzinsen dar. Der durchschnittliche Zinssatz für die ausgewiesenen Darlehensverbindlichkeiten betrug im Berichtsjahr 1,6 % (im Vorjahr: 1,6 %). Im Rahmen der Fremdfinanzierung bestehen für einzelne Konzerngesellschaften Kreditauflagen (Covenants), die an bilanzielle Kennzahlen und Sicherheiten gebunden sind. Ein Verstoß gegen diese Auflagen berechtigt den jeweiligen Kreditgeber, zusätzliche Sicherheiten, eine Anpassung der Konditionen oder die Rückzahlung des Kredits zu verlangen. Zur Vermeidung derartiger Maßnahmen überwacht die HHLA laufend die Einhaltung der Covenants und leitet bei Bedarf Maßnahmen ein, um die Erfüllung der Kreditbedingungen sicherzustellen. Das entsprechende Kreditvolumen betrug zum Bilanzstichtag 85.001 T€ (im Vorjahr: 45.601 T€). Fälligkeiten der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitutenscrollen
Angaben zum Liquiditätsrisiko sind unter Textziffer 47 aufgeführt. 39. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenVerbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungenscrollen
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen des Geschäftsjahres bestehen ausschließlich gegenüber Dritten. Wie im Vorjahr ist der Gesamtbetrag innerhalb eines Jahres fällig. 40. Lang- und kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und PersonenLang- und kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen zum 31. Dezember 2021scrollen
Lang- und kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen zum 31. Dezember 2020scrollen
Der Rückgang der ausgewiesenen Leasingverbindlichkeiten ist im Wesentlichen durch planmäßige Tilgung der Leasingverbindlichkeiten sowie durch Zeitablauf begründet. Der Ausweis der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen gegenüber dem Sondervermögen "Stadt und Hafen" resultiert aus Vertragsübertragungen im Berichtsjahr von der HPA, deren Verbindlichkeiten sich entsprechend reduzierten. Weitere Einzelheiten siehe auch Textziffer 45 und Textziffer 48. Angaben zum Liquiditätsrisiko sind unter Textziffer 47 aufgeführt. 41. Sonstige nicht finanzielle VerbindlichkeitenSonstige nicht finanzielle Verbindlichkeitenscrollen
In den Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern werden unter anderem Verpflichtungen aus nicht genommenem Urlaub ausgewiesen. Sämtliche sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. 42. Zahlungsverpflichtungen aus ErtragsteuernZahlungsverpflichtungen aus Ertragsteuernscrollen
Die Zahlungsverpflichtungen aus Ertragsteuern resultieren aus erwarteten Nachzahlungen zur Körperschaftsteuer, zum Solidaritätszuschlag und zur Gewerbesteuer. Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses werden unter Zugrundelegung der im Abschlusszeitpunkt bekannten steuerrechtlichen Sachverhalte und der gültigen Rechtslage für die Körperschaftsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer entsprechende Rückstellungen gebildet. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung43. Erläuterungen zur KapitalflussrechnungFree CashflowDer Saldo aus dem Mittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit und dem Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit bildet den Free Cashflow. Hierdurch ist eine Aussage darüber möglich, wie viele liquide Mittel für Dividendenzahlungen oder für die Tilgung bestehender Schulden zur Verfügung stehen. Der Free Cashflow reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr um 25.408 T€ auf 88.501 T€. Wesentliche Veränderungen resultierten sowohl aus dem operativen Cashflow als auch aus dem Cashflow aus Investitionstätigkeit. Der operative Cashflow stieg im Wesentlichen aufgrund des im Vergleich zum Vorjahr höheren operativen Ergebnisses (EBIT). Gegenläufig wirkten Vergleich zum Vorjahr höhere Ertragsteuerzahlungen, eine geringere Veränderung der Rückstellungen sowie die Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und anderer Aktiva. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit weist einen im Vergleich zum Vorjahr höheren Zahlungsmittelabfluss aus. Zu dieser Steigerung trugen im Wesentlichen die Auszahlung für kurzfristige Einlagen (im Vorjahr: Einzahlungen) und höhere Auszahlungen für den Erwerb von Anteilen an konsolidierten Unternehmen bei. Veränderung der Verbindlichkeiten aus FinanzierungstätigkeitenDer Saldo aus Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-)Krediten sowie aus Auszahlungen für die Tilgung von (Finanz-)Krediten bildet die Veränderung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten gemäß IAS 7. Im Berichtsjahr kam es im Konzern zur Auszahlung für die Tilgung von (Finanz-)Krediten in Höhe von 24.298 T€ (im Vorjahr: 37.211 T€). In Höhe von 34.041 T€ (im Vorjahr: 0 T€) erfolgten Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-) Krediten. Die im Berichtsjahr erfolgten Erstkonsolidierungen der HHLA PLT Italy S.r.l. und der iSAM AG sowie ihrer drei Tochterunternehmen trugen zu einem Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 34.225 T€ bei. Diese Veränderung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten zeigt sich im Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 39.468 T€ (im Vorjahr: Rückgang in Höhe von 36.687 T€) wie auch im Anstieg der Verbindlichkeiten aus sonstigen Darlehen in Höhe von 4.260 T€ (im Vorjahr: Rückgang in Höhe von 126 T€), siehe auch Textziffer 38. Wechselkurseffekte und sonstige Effekte sind zu vernachlässigen. FinanzmittelfondsDer Finanzmittelfonds beinhaltet den Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von nicht mehr als drei Monaten sowie Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der HGV. Die Forderungen gegen die HGV betreffen täglich fällige Tagesgeldguthaben. Die angesetzten Werte entsprechen den Nennbeträgen. Zusammensetzung des Finanzmittelfondsscrollen
Erläuterungen zur Segmentberichterstattung44. Erläuterungen zur SegmentberichterstattungDie Segmentberichterstattung wird als Anlage des Konzernanhangs dargestellt. Die Segmentberichterstattung des Konzerns erfolgt nach den Vorschriften des IFRS 8 und verlangt eine Berichterstattung auf Basis der internen Berichtsmeldung an den Vorstand zum Zwecke der Steuerung der Unternehmensaktivitäten. Als Segmentergebnisgröße wird die international gebräuchliche Kennzahl EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) verwendet, die der Erfolgsmessung je Segment und damit der internen Steuerung dient. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze des internen Reportings stimmen mit den für den Konzern angewandten und unter der Textziffer 6 "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" beschriebenen Grundsätzen überein. In Anlehnung an die Berichterstattungsstruktur des Konzerns für Managementzwecke und gemäß der Definition des IFRS 8 wurden folgende vier eigenständig organisierte und geführte Segmente identifiziert: ContainerDas Segment Container bündelt die Aktivitäten des Konzerns im Bereich Containerumschlag. Die Dienstleistung in diesem Segment besteht im Wesentlichen aus der Abfertigung von Containerschiffen und dem Umladen von Containern auf andere Verkehrsträger wie z. B. Bahn, Lkw und Feederschiffe. Die HHLA betreibt am Standort Hamburg drei Containerterminals (Altenwerder, Burchardkai und Tollerort) sowie je einen weiteren Containerterminal in Odessa/Ukraine, in Tallinn/Estland und in Triest/Italien. Komplementäre Dienstleistungen rund um den Container, z. B. die Wartung und Reparatur von Containern durch das Tochterunternehmen HCCR, runden die Angebotspalette ab. Das Segment Container erzielt zu einem überwiegenden Teil zeitpunktbezogene Umschlagerlöse. Daneben fallen zeitraumbezogene Mieterlöse an. Einzelne HHLA-Kunden haben darüber hinaus aus zeitpunktbezogenen Erlösen vertragliche Rückvergütungsansprüche. IntermodalDas Segment Intermodal ist als Kernelement des entlang der Transportkette vertikal integrierten Geschäftsmodells der HHLA darauf ausgerichtet, ein umfassendes Netzwerk im Seehafenhinterlandverkehr per Bahn und Lkw anzubieten. Die Bahngesellschaft METRANS sowie das Lkw-Fuhrunternehmen CTD füllen dieses Dienstleistungsportfolio der HHLA aus. Die Umsatzerlöse dieses Segments sind als Transporterlöse den zeitpunktbezogenen Erlösen zuzuordnen. Es existieren darüber hinaus Rückvergütungsverpflichtungen gegenüber einzelnen Kunden. LogistikDas Segment Logistik umfasst Dienstleistungen in den Bereichen Spezialumschlag, digitale Geschäftsaktivitäten und Beratung. Das Leistungsspektrum beinhaltet einzelne Logistikdienstleistungen sowie komplette Prozessketten für die internationale Beschaffung und Distribution von Waren. Zudem werden Beratungs- und Managementleistungen für Kunden aus der internationalen Hafen- und Transportwirtschaft angeboten. Geschäftsaktivitäten zur Prozessautomatisierung, additive Fertigung und luftgestützte Logistikdienstleistungen runden die Angebotspalette ab. Die aus dem Bereich Spezialumschlag resultierenden Umschlagerlöse zählen zu den zeitpunktbezogenen Umsätzen. Daneben erzielt dieses Segment zeitraumbezogene Erlöse überwiegend aus Beratungs- und Vermietungsleistungen. Gegenüber einzelnen Kunden bestehen nur unwesentliche Rückvergütungsverpflichtungen. ImmobilienDie Geschäftsaktivitäten dieses Segments, das gleichzeitig dem Teilkonzern Immobilien entspricht, umfassen Dienstleistungen wie die Entwicklung, Vermietung und Verwaltung von Immobilien. Hierzu gehören die Quartiere Speicherstadt und nördliches Elbufer (Fischereihafenareal). Darüber hinaus werden die dem Bereich "Holding/Übrige" zugeordneten gewerblichen Logistikobjekte und -flächen im Gebiet des Hamburger Hafens betreut. Die Umsatzerlöse dieses Segments bestehen aus zeitraumbezogenen Mieterlösen. Der in der Segmentberichterstattung enthaltene Bereich "Holding/Übrige" stellt kein eigenständiges Geschäftssegment im Sinne des IFRS 8 dar, wurde aber aus Gründen der Vollständigkeit und Übersichtlichkeit den Geschäftssegmenten des Teilkonzerns Hafenlogistik zugeordnet. Bedingt durch die Struktur des Konzerns ist eine umfangreiche Leistungsverrechnung zwischen den Segmenten erforderlich. Sie umfasst im Wesentlichen die Bereiche Überlassung von Immobilien, IT-Leistungen, administrative Leistungen, Werkstattleistungen sowie die Personalentsendung durch die Holding. Die Bewertung der Leistungen erfolgt generell zu Selbstkosten. Die Obergrenze des Verrechnungspreises bildet der für die Leistung anzusetzende Marktpreis. Setzt die leistende Gesellschaft die betreffende Leistung überwiegend am konzernexternen Markt ab, kann die Verrechnung zum Marktpreis erfolgen, auch wenn die Selbstkosten geringer sind. Die Überleitungen der Segmentgrößen auf die jeweiligen Konzerngrößen ergeben sich wie folgt: ErgebnisIn der Überleitung der Segmentgröße EBIT auf das Konzernergebnis vor Steuern (EBT) sind konsolidierungspflichtige Sachverhalte zwischen den Segmenten sowie den Teilkonzernen, der Anteil der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen, das Zinsergebnis sowie das sonstige Finanzergebnis enthalten. Überleitung der Segmentergebnisse (EBIT) auf das Konzernergebnis vor Steuern (EBT)scrollen
SegmentvermögenIn der Überleitung des Segmentvermögens zum Konzernvermögen sind neben konsolidierungspflichtigen Sachverhalten und Finanzanlagen insbesondere Ansprüche aus laufenden und latenten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie der Finanzmittelfonds enthalten, die nicht dem Segmentvermögen zuzuordnen sind. Überleitung des Segmentvermögens auf das Konzernvermögenscrollen
Sonstige SegmentinformationenDie Überleitung zu den Konzerninvestitionen von -162 T€ (im Vorjahr: - 2.126 T€) enthält die Eliminierung interner Leistungsverrechnungen für die Erstellung immaterieller Vermögenswerte zwischen den Segmenten. Bezogen auf die Überleitung der Abschreibungen von -2.110 T€ (im Vorjahr: - 2.160 T€) entfällt der gesamte Betrag auf die Zwischenergebniseliminierung zwischen den Segmenten und den Teilkonzernen. Die Überleitung der nicht zahlungswirksamen Posten beträgt - 68 T€ (im Vorjahr: 66 T€). Informationen über geografische GebieteFür die Informationen nach Regionen werden die Segmenterlöse und die Angaben zum langfristigen Segmentvermögen nach dem Standort der Konzerngesellschaften segmentiert. Informationen über geografische Gebietescrollen
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In der Überleitung des langfristigen Segmentvermögens zum Konzernvermögen sind neben konsolidierungspflichtigen Sachverhalten zwischen den Segmenten insbesondere kurzfristige Vermögenswerte, Finanzanlagen sowie Ansprüche aus laufenden und latenten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten. Informationen über wichtige KundenDie Umsatzerlöse in Höhe von 249.891 T€ (im Vorjahr: 216.888 T€) mit einem Kunden übersteigen 10 % des Konzernumsatzes und betreffen die Segmente Container und Intermodal. Sonstige Erläuterungen45. LeasingverhältnisseLeasingverhältnisse als LeasingnehmerWeitere Informationen über Leasingverhältnisse des HHLA-Konzerns finden sich auch in den Textziffern 6, 12, 14, 16, 23, 38, 40. Grundsätzliche Berücksichtigung von LeasingverhältnissenGemäß IFRS 16 sind grundsätzlich alle Leasingverhältnisse in der Bilanz zu erfassen. Folgende wesentliche Mietverhältnisse bestehen derzeit im HHLA Konzern: Der Konzern hat für einige Immobilien, verschiedene technische Anlagen sowie für Betriebs- und Geschäftsausstattung Leasingverträge abgeschlossen. Gegenstand dieser Verträge sind u. a. Flächen, Kaimauern, Hebe- und Flurförderfahrzeuge, Containertragwagen und -chassis sowie EDV-Hardware. Die Verträge beinhalten teilweise Verlängerungsoptionen und Andienungsrechte. Die Verlängerungsoption hat jeweils der Leasingnehmer; das Andienungsrecht kann gegebenenfalls durch den jeweiligen Leasinggeber ausgeübt werden. Leasingverhältnisse, deren Passivwerte unter den Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen ausgewiesen werdenDer Konzern mietet Großschiffsliegeplätze von der Eigentümerin der Hafenflächen, der Hamburg Port Authority (HPA), einem nahestehenden Unternehmen, an, siehe Textziffer 48. Die feste Anmietung erfolgt zunächst bis zum Jahr 2036, die HHLA geht jedoch davon aus, dass die Anmietung dieser Vermögenswerte (entsprechend den bisherigen Usancen) über 50 Jahre erfolgt. Die Verträge sehen Regelungen zur Haftungsverteilung bei Nichtigkeit und damit verbundener vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages als Folge von EU-Rechtskollisionen vor. Der Vorstand der HHLA schätzt derzeit das Risiko einer EU-Rechtskollision als sehr gering ein. Im Berichtsjahr erfolgten Anpassungen an den Leasingverpflichtungen für die Großschiffsliegeplätze aus der vertraglich fixierten Änderung der Refinanzierungszinssätze. Zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg bzw. der HPA und dem HHLA-Konzern bestehen Verträge über die Anmietung von Flächen und Kaimauern im Hamburger Hafen sowie in der Speicherstadt durch die Gesellschaften des HHLA-Konzerns. Die Laufzeit der wesentlichen Verträge endet in den Jahren 2025 bis 2036. Die Vertragsbestimmungen sehen in der Regel in einem Turnus von fünf Jahren Mietzinsüberprüfungen auf Grundlage der Mietpreisentwicklung in den relevanten Wettbewerbshäfen bzw. auf Grundlage entsprechender Mietpreisindizes vor. Die erwarteten Mietzinserhöhungen für die abgelaufenen Perioden sowie die erwarteten Mietzinserhöhungen bis 2026 sind im vorliegenden Konzernabschluss entsprechend berücksichtigt. Die Leasingaufwendungen aus der Anmietung der Flächen in der Speicherstadt sind zum Teil an die Entwicklung der Erlöse des Konzerns aus der Vermietung der zugehörigen Gebäude gekoppelt. Ohne vorherige Zustimmung des Vermieters dürfen die gemieteten Flächen nicht weitervermietet und die aufstehenden Gebäude der HHLA weder veräußert noch vermietet werden. Wesentliche Veränderungen der Vertragskonditionen aus Untermietverträgen bedürfen ebenfalls der vorherigen Zustimmung der Vermieterin. Leasingverhältnisse, deren Passivwerte unter den lang- und kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen werdenEs existieren Mietverhältnisse von Immobilien und Mobilien bei HHLA PLT Italy S.r.l., Triest/Italien. Die hier zu entrichtenden Mietzinsen sind grundsätzlich fix und verändern sich im Laufe des Mietverhältnisses ggf. nur im Rahmen der zukünftigen Inflationsentwicklung. Kaufoptionen am Ende der Laufzeiten der Mietverhältnisse bestehen nicht. Die Restlaufzeiten der betreffenden Mietverträge liegen in einem Zeitraum von fünf bis 31 Jahren. Weiterhin existieren Mietverhältnisse von Immobilien und Mobilien am Containerterminal in Odessa/Ukraine. Die hier zu entrichtenden Mietzinsen sind grundsätzlich fix und verändern sich im Laufe des Mietverhältnisses nur im Rahmen der zukünftigen Inflationsentwicklung. Kaufoptionen am Ende der Laufzeiten der Mietverhältnisse bestehen nicht. Die Laufzeiten der betreffenden Mietverträge liegen in einem Zeitraum von einem bis 33 Jahren. Zudem bestehen wesentliche Mietverhältnisse von Immobilien am Containerterminal in Tallinn/Estland. Die hier zu entrichtenden Mietzinsen sind grundsätzlich fix und verändern sich im Laufe des Mietverhältnisses nur im Rahmen der zukünftigen Inflationsentwicklung. Kaufoptionen am Ende der Laufzeiten der Mietverhältnisse bestehen nicht. Die Laufzeiten der betreffenden Mietverträge enden im Jahre 2062. Die METRANS-Gruppe hat für verschiedene Kraftfahrzeuge und technische Anlagen Leasingvereinbarungen abgeschlossen. Diese Leasingverträge haben eine durchschnittliche Laufzeit zwischen drei und zehn Jahren und enthalten teilweise Verlängerungsoptionen. Die für einzelne Immobilien bestehenden Leasingverträge haben eine Laufzeit bis zu 30 Jahren und enthalten ebenfalls teilweise Verlängerungsoptionen. Dem Leasingnehmer werden keinerlei Verpflichtungen bei Abschluss dieser Leasingverhältnisse auferlegt. Darüber hinaus mietet die METRANS-Gruppe eine Terminalfläche im Rahmen eines Konzessionsvertrags über eine Laufzeit von 30 Jahren an. Kurzfristige Leasingverträge und Leasingverhältnisse über geringwertige VermögenswerteDer Konzern mietet technische Ausrüstung, Kraftfahrzeuge, IT-Ausstattung, Büromöbel etc. mit einer Laufzeit zwischen einem und drei Jahren. Diese Leasingvereinbarungen sind entweder kurzfristig oder (bzw. und) ihnen liegen Gegenstände von geringem Wert zugrunde. In diesen Fällen erfasst die HHLA weder Nutzungsrechte noch Leasingverbindlichkeiten. Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkungen der Leasingverhältnisse in der Gewinn- und Verlustrechnung: Leasingverhältnisse in der Gewinn- und Verlustrechnungscrollen
Zukünftige nicht bilanzierte ZahlungsmittelabflüsseDie nachfolgende Tabelle zeigt die künftigen Zahlungsmittelabflüsse, zu denen es beim Leasingnehmer kommen könnte, die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit unberücksichtigt geblieben sind: Zukünftige nicht bilanzierte Zahlungsmittelabflüssescrollen
Leasingverhältnisse als LeasinggeberDer Konzern hat Leasingverträge zur gewerblichen Vermietung seiner als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, siehe Textziffer 24, abgeschlossen. Die HHLA hat diese Leasingverhältnisse als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft, da diese im Wesentlichen nicht alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen übertragen. Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien umfassen die nicht selbst genutzten Büroräume, Anlagen und eine Gewerbeimmobilie. Diese Leasingverhältnisse haben unkündbare Restmietlaufzeiten zwischen einem und 13 Jahren. Nach Ablauf der unkündbaren Grundmietzeit gewähren einige Verträge den Mietern die Option zur Verlängerung des Mietvertrags um Zeiträume zwischen zwei Jahren und maximal dreimal fünf Jahren. Einige Leasingverträge enthalten eine Klausel, nach der die Miete auf der Grundlage der jeweiligen Marktkonditionen nach oben angepasst werden kann. Im Geschäftsjahr wurden Erlöse aus der Vermietung von Sachanlagen und von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in Höhe von 61.122 T€ (im Vorjahr: 58.504 T€) vereinnahmt. Die folgende Tabelle stellt eine Fälligkeitsanalyse der Forderungen aus Operating-Leasingverhältnissen dar und zeigt die nach dem Bilanzstichtag zu erhaltenden nicht diskontierten Leasingzahlungen. Fälligkeiten der Forderungen aus Operating-Leasingverhältnissenscrollen
Aus Leasinggebersicht bestehen keine Leasingvereinbarungen, die als Finanzierungs-Leasingverhältnisse eingestuft werden. 46. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenFür folgende Haftungsverhältnisse wurden keine Rückstellungen gebildet, weil das Risiko der Inanspruchnahme als wenig wahrscheinlich eingeschätzt wird. Haftungsverhältnissescrollen
Ab dem 31. Dezember 2021 kann die HHLA innerhalb von einem Jahr bis zu einem Höchstbetrag von 53.318 T€ aus den bestehenden Bürgschaften in Anspruch genommen werden. Am Abschlussstichtag lagen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen vor: Sonstige finanzielle Verpflichtungenscrollen
Von den Verpflichtungen aus offenen Bestellungen entfallen 122.610 T€ (im Vorjahr: 85.030 T€) auf Investitionen in das Sachanlagevermögen und 3.074 T€ (im Vorjahr: 3.425 T€) auf Investitionen in die immateriellen Vermögenswerte. 47. Management von FinanzrisikenIm Rahmen der Finanzierung seiner Geschäftstätigkeit setzt der Konzern kurz-, mittel- und langfristige Bankdarlehen, Leasing- und Mietkaufverträge sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen ein. Der Konzern verfügt über verschiedene weitere finanzielle Vermögenswerte und Schulden wie z. B. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die unmittelbar im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit entstehen. Zins- und MarktpreisrisikoIm Rahmen seiner Finanzierungstätigkeit ist der Konzern einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt, welches hauptsächlich aus den mittel- und langfristigen Finanzschulden mit variablem Zinssatz resultiert. Die Steuerung der Zinsaufwendungen des Konzerns erfolgt je nach Marktlage durch eine Kombination von festverzinslichem und variabel verzinslichem Fremdkapital. Zum Bilanzstichtag existieren bei zwei vollkonsolidierten Gesellschaften Zinsswaps zur Absicherung variabel verzinslicher Kredite. Aufgrund des geringen Umfangs dieser Instrumente wird das Risiko als unbedeutend eingestuft. Zum Bilanzstichtag waren 85,5 % der Darlehensaufnahmen des Konzerns festverzinslich (im Vorjahr: 82,4 %). Die festverzinslichen Finanzinstrumente werden nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanziert und unterliegen daher keinen bilanziellen Marktpreisrisiken. Im Übrigen können Marktpreisrisiken insbesondere die Wertpapiere und Beteiligungen betreffen. Eine Veränderung des variablen Zinsniveaus wirkt auf die Zinsaufwendungen aus variabel verzinslichen Darlehen und auf die Zinserträge aus Tages- und Termingeldanlagen. Ein um 0,5 Prozentpunkte höheres variables Zinsniveau zum Bilanzstichtag hätte eine Erhöhung des Zinsaufwands aus variabel verzinslichen Darlehen um 243 T€ p.a. (im Vorjahr: 259 T€ p.a.) und eine Erhöhung der Zinserträge aus Tages- und Termingeldanlagen um bis zu 1.195 T€ p.a. (im Vorjahr: 1.038 T€ p.a.) zur Folge. Es bestehen keine sich erfolgsneutral auf das Eigenkapital auswirkende Effekte. WährungsrisikoInfolge der Investitionen in Ländern außerhalb des Euroraums können sich Änderungen der Wechselkurse auf die Bilanz auswirken. Fremdwährungsrisiken aus einzelnen Transaktionen werden fallbezogen durch Devisentermingeschäfte oder Devisenoptionen abgesichert, sofern die Einschätzung der Marktlage dies erfordert. Die entsprechenden Sicherungsgeschäfte lauten auf die gleichen Währungen wie das gesicherte Grundgeschäft. Der Konzern schließt Devisenterminkontrakte erst dann ab, wenn feste Ansprüche bzw. Verpflichtungen entstanden sind oder mit hinreichender Sicherheit erwartet werden. Zum Bilanzstichtag bestanden Kurssicherungsgeschäfte mit einem Volumen von 32.000 T€ (im Vorjahr: 26.000 T€) und Laufzeiten von bis zu 24 Monaten. Am 31. Dezember 2021 betrug der Marktwert 625 T€ (im Vorjahr: 249 T€). Im Berichtsjahr wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung Wertänderungen aus diesen Kurssicherungsgeschäften, welche erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten darstellen, erfasst. Nach IFRS 9 stellen diese Geschäfte keine effektiven Sicherungsbeziehungen dar. Umsätze werden im HHLA-Konzern überwiegend in Euro bzw. in den Landeswährungen der europäischen Konzerngesellschaften fakturiert. Investitionen in diesen Ländern werden überwiegend in Euro finanziert. RohstoffpreisrisikoEinem Rohstoffpreisrisiko ist der Konzern insbesondere bei der Beschaffung von Kraftstoffen ausgesetzt. In Abhängigkeit von der Marktsituation kann der Konzern für eine Teilmenge des Kraftstoffbedarfs Preissicherungsgeschäfte abschließen. Dies war weder zum Bilanzstichtag noch zum 31. Dezember 2020 der Fall. Neben den genannten Marktrisiken bestehen im Bereich der Finanzrisiken Kredit- und Liquiditätsrisiken. Kreditrisiko/AusfallrisikoDer Konzern geht Geschäftsbeziehungen auf Kreditbasis ausschließlich mit anerkannten, kreditwürdigen Dritten ein. Kunden, die mit dem Konzern Geschäfte auf Kreditbasis abschließen möchten, werden einer Bonitätsprüfung unterzogen. Zudem werden die Forderungsbestände laufend überwacht und bei erkennbaren Risiken Wertberichtigungen gebildet, so dass der Konzern darüber hinaus im Bereich der Forderungen keinem wesentlichen Ausfallrisiko ausgesetzt ist. Das maximale Ausfallrisiko der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen finanziellen Forderungen besteht theoretisch in Höhe des jeweiligen Buchwerts der Forderungen. Eine wesentliche Konzentration von Ausfallrisiken durch Einzelkunden gibt es nicht. Für einige Forderungen erlangt der Konzern möglicherweise Sicherheiten in Form von Bürgschaften oder Garantien, auf die bei Zahlungsverzug des Kontrahenten im Rahmen der Vertragsmodalitäten zurückgegriffen werden kann. Der Konzern wendet den vereinfachten Ansatz nach IFRS 9 an, um die erwarteten Kreditverluste zu bemessen, demzufolge werden bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste herangezogen. Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte auf Basis gemeinsamer Kreditrisikomerkmale und Überfälligkeitstage zusammengefasst. Bei der HHLA bestehen Vertragsvermögenswerte in unbedeutendem Umfang.Die erwarteten Verlustquoten basieren auf den Zahlungsprofilen der Umsätze über eine Periode von 12 Monaten vor dem 31. Dezember 2021 und den entsprechenden historischen Ausfällen in dieser Periode. Zusätzlich bezieht die HHLA zu erwartende Änderungen des wirtschaftlichen Umfelds in die Ermittlung dieser Verlustquoten mit ein. Aufgrund der unsicheren Rahmenbedingungen hatte die HHLA im Geschäftsjahr 2020 bei der Ermittlung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen die bestehende erwartete Verlustquote der Bandbreite 91-180 Tage um 30 % angehoben. Die HHLA sieht auf Basis der Entwicklung im Geschäftsjahr 2021 das Fortbestehen dieser Anhebung als nicht mehr notwendig an. Die HHLA geht auch davon aus, dass der zum 31. Dezember 2021 im Vergleich zum Vorjahr höhere Bestand an älteren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Teilen bedient wird. Darüber hinaus hat die HHLA Forderungen aus Lieferungen und Leistungen individuell beobachtet und ggfs. wertberichtigt. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss sind unwesentlich. Auf dieser Grundlage wurde die Wertberichtigung im Hinblick auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2021 und zum 31. Dezember 2020 wie folgt ermittelt: Ermittlung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2021scrollen
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Ermittlung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2020scrollen
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Die Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zeigt folgende Entwicklung: Entwicklung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungenscrollen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ausgebucht, wenn nach angemessener Einschätzung keine Realisierbarkeit mehr gegeben ist. Zu den Indikatoren, wonach nach angemessener Einschätzung keine Realisierbarkeit mehr gegeben ist, zählen unter anderem das Versäumnis eines Schuldners, sich zu einem Rückzahlungsplan gegenüber dem Konzern zu verpflichten und, soweit keine gegenteiligen Erkenntnisse vorliegen, das Versäumnis, nach 360 Tagen Zahlungsverzug, vertragliche Zahlungen zu leisten. Wertminderungsaufwendungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden im Betriebsergebnis als sonstige betriebliche Aufwendungen dargestellt. In Folgeperioden erzielte, früher bereits abgeschriebene Beträge werden als sonstige betriebliche Erträge erfasst. Das Ausfallrisiko aus den derivativen Finanzinstrumenten sowie aus den Zahlungsmitteln, Zahlungsmitteläquivalenten und kurzfristigen Einlagen besteht theoretisch im Ausfall eines Vertragspartners und entspricht daher den jeweiligen Buchwerten der Instrumente. Da der Konzern derivative Finanzgeschäfte sowie die Anlage liquider Mittel regelmäßig nur mit Adressen guter Bonität eingeht, ist das tatsächliche Ausfallrisiko sehr gering. Darüber hinaus können Kreditrisiken aus einer Inanspruchnahme aus den unter Textziffer 46 aufgeführten Haftungsverhältnissen resultieren. LiquiditätsrisikoMithilfe einer mittelfristigen Liquiditätsplanung, der Streuung der Fristen der in Anspruch genommenen Darlehen und Leasingverhältnisse sowie durch bestehende Kreditlinien und Finanzierungszusagen stellt der Konzern sicher, dass die Liquidität jederzeit gewährleistet ist. Sofern für einzelne Darlehen Kreditauflagen vereinbart sind, wird deren Einhaltung laufend überwacht. Bei Bedarf leitet die HHLA Maßnahmen ein, um die Erfüllung der Auflagen sicherzustellen. Bezüglich der Fristigkeiten der finanziellen Verbindlichkeiten und der Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen wird auf die Restlaufzeitengliederung der lang- und kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten unter Textziffer 38 bzw. der lang- und kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen Textziffer 40 verwiesen. Erwartete Liquiditätsabflüsse aufgrund zukünftiger Zinszahlungen für Darlehen und für Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissenscrollen
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Zum Bilanzstichtag existieren bei zwei vollkonsolidierten Gesellschaften Zinsswaps. Aufgrund des geringen Umfangs dieser Instrumente wird das Risiko als unbedeutend eingestuft. Finanzinstrumente Buchwerte und beizulegende ZeitwerteDie nachstehenden Tabellen zeigen Buchwerte und beizulegende Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten einschließlich ihrer Stufen in der Fair-Value-Hierarchie, siehe auch Textziffer 6 und Textziffer 7. Für nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten erfolgt keine Angabe des beizulegenden Zeitwerts in der Stufenhierarchie, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt. Finanzielle Vermögenswerte zum 31. Dezember 2021scrollen
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Finanzielle Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2021 scrollen
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Finanzielle Vermögenswerte zum 31. Dezember 2020scrollen
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Finanzielle Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2020scrollen
Bestehen bei den aufgeführten langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten, die eine Information über den beizulegenden Zeitwert enthalten, keine wesentlichen Unterschiede zwischen den Buchwerten und den beizulegenden Zeitwerten der Finanzinstrumente, erfolgt die Angabe des Buchwertes. Anderenfalls ist der beizulegende Zeitwert angegeben. Aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten saldiert in Höhe von 625 T€ (im Vorjahr: 249 T€) wurden Wertveränderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung im Finanzergebnis Textziffer 16 erfasst. Bewertungstechniken und wesentliche nicht beobachtbare Inputfaktoren zur Bestimmung der beizulegenden ZeitwerteDie nachstehende Tabelle zeigt die Bewertungstechniken, die bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte der Stufe 2 und Stufe 3 verwendet wurden, sowie die verwendeten wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren. Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumentescrollen
Im Berichtsjahr wurde keine Umgliederung zwischen den einzelnen Bewertungsstufen vorgenommen. 48. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und PersonenAls nahestehende Unternehmen und Personen gemäß IAS 24 gelten für den Konzern die Unternehmen und Personen, die direkt oder indirekt den Konzern beherrschen, von ihm beherrscht werden oder unter gemeinsamer Beherrschung stehen bzw. einen maßgeblichen Einfluss auf diesen ausüben oder durch den Konzern maßgeblich beeinflusst werden. Dementsprechend werden der Gesellschafter HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg (kurz: HGV), sowie die Freie und Hansestadt Hamburg (kurz: FHH) als deren Gesellschafterin, die durch den Gesellschafter oder die Freie und Hansestadt Hamburg beherrschten oder maßgeblich beeinflussten Unternehmen, die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der HHLA sowie die Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen des Konzerns als nahestehende Unternehmen und Personen definiert. Die HGV ist das oberste Mutterunternehmen der HHLA, das einen Konzernabschluss veröffentlicht. Diese Veröffentlichung erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger unter HRB 16106. Die HHLA AG ist das oberste Mutterunternehmen im Konzern. Transaktionen mit nicht vollkonsolidierten nahestehenden Unternehmen und Personenscrollen
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Die Forderungen gegen Unternehmen mit beherrschendem Einfluss betreffen im Wesentlichen Forderungen aus dem Cash-Clearing mit der HGV, siehe auch Textziffer 29. Forderungen der HHLA wurden im Berichtsjahr mit 0,00 % p.a. (im Vorjahr: 0,00 % p.a.) verzinst. Die Transaktionen mit Gemeinschaftsunternehmen resultieren aus Geschäftsvorfällen mit den nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen. Im Wesentlichen sind die Gesellschaften HHLA Frucht- und Kühl-Zentrum GmbH und Kombi-Transeuropa Terminal Hamburg GmbH betroffen. Unter den sonstigen Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen im Wesentlichen über die Anmietung von Flächen und Kaimauern von der Hamburg Port Authority (HPA) ausgewiesen. Weitere Einzelheiten siehe auch Textziffer 40 und Textziffer 45. Des Weiteren haben die HGV sowie die FHH als nahestehende Unternehmen und Personen der HHLA verschiedene Patronatserklärungen und Bürgschaften zur Absicherung von Darlehensverbindlichkeiten von Gesellschaften des Konzerns gegenüber den finanzierenden Banken abgegeben. Die entsprechenden Darlehensverbindlichkeiten weisen einen Nominalbetrag von 103.000 T€ (im Vorjahr: 103.000 T€) auf und valutieren zum Bilanzstichtag noch in Höhe von rund 34.661 T€ (im Vorjahr: 40.453 T€) zuzüglich Zinsen. Mit Datum vom 18. Oktober 2007 wurde ein Teilverlustausgleichsvertrag zwischen der HHLA und der HGV geschlossen. Die HGV verpflichtet sich darin gegenüber der HHLA, jeden während der Vertragsdauer entstehenden handelsrechtlichen Jahresfehlbetrag des Teilkonzerns Immobilien der HHLA auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass dem Gewinnvortrag, den anderen Gewinnrücklagen oder der Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB des Teilkonzerns Immobilien Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer als Gewinn vorgetragen bzw. in diese Rücklagen eingestellt worden sind. Aufwendungen und Erträge von nahestehenden Unternehmen und Personen erfolgen zu marktüblichen Konditionen. Die zum Geschäftsjahresende bestehenden offenen Posten sind nicht besichert und mit Ausnahme der Tagesgeldanlagen im Rahmen des Clearings unverzinslich. Die HHLA hat am 28. Dezember 2020 zwei Vereinbarungen zu seitens der HHLA von der HPA gemietete Flächen am O'Swaldkai abgeschlossen. Es handelt sich zum einen um eine dreiseitige Vereinbarung mit der HPA und der FHH ("Trilaterale Vereinbarung") und zum anderen um einen Änderungsvertrag zu einem bestehenden Mietvertrag zwischen HHLA und HPA ("Änderungsvertrag"). Der Aufsichtsrat der HHLA hat dem Abschluss der Trilateralen Vereinbarung und des Änderungsvertrags zugestimmt. Die Trilaterale Vereinbarung und der Änderungsvertrag regeln im Kern Folgendes: Vor dem Hintergrund der durch die FHH beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung des sogenannten Grasbrook und zur langfristigen Standortsicherung für die HHLA werden die von der HHLA gemieteten Flächen am O'Swaldkai im Umfang verändert und im Ergebnis verkleinert; dafür wird der Mietvertrag für die verbleibenden Flächen vorzeitig bis 2049 verlängert. In diesem Zuge kommt es auch zu einer teilweise rückwirkenden und zukünftigen Anpassung der Jahresnettokaltmiete. Der Barwert der Mietzahlungen für die Laufzeit des geänderten Mietvertrags beträgt - unter Berücksichtigung der Flächenreduzierung - 99,1 Mio. €. Die HHLA erhält einen finanziellen Ausgleich insbesondere für die vorzeitige Rückgabe von Teilflächen und zur Durchführung von notwendigen Umbaumaßnahmen, damit der betriebliche Status quo am O'Swaldkai aufrechterhalten werden kann. Der Ausgleich ist auf maximal 120 Mio. € inklusive Umsatzsteuer begrenzt. Unter bestimmten Umständen kann sich dieser Betrag um bis zu 10 Mio. € inklusive Umsatzsteuer erhöhen. Der konkrete Betrag wird durch einen unabhängigen Gutachter festgelegt. Trilaterale Vereinbarung und Änderungsvertrag stehen unter dem Vorbehalt des Eintritts aufschiebender Bedingungen. Kredite oder vergleichbare Leistungen wurden den Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr gewährt. Aufstellung des Anteilsbesitzes der HHLA nach Geschäftsfeldern zum 31. Dezember 2021scrollen
1 Beherrschte Unternehmen.
Vergütung der Personen in Schlüsselpositionen des ManagementsDie gemäß IAS 24 angabepflichtige Vergütung des Managements in Schlüsselpositionen umfasst die Vergütung des aktiven Vorstands und des Aufsichtsrats. Außer den nachfolgend aufgeführten Angaben gab es im Geschäftsjahr 2021 keine berichtspflichtigen Geschäfte mit nahestehenden Personen und deren nahen Familienangehörigen. Weitere Angaben zur individualisierten Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats siehe Vergütungsbericht. Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands und des AufsichtsratsVergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsratsscrollen
Die Auszahlung der erfolgsabhängigen Vergütung des Vorstands steht zum Bilanzstichtag noch aus. Im Geschäftsjahr 2021 beträgt die kurzfristig fällige Leistung an den Aufsichtsrat 309 T€ (im Vorjahr: 312 T€), davon entfallen 196 T€ (im Vorjahr: 197 T€) auf das Fixum, 78 T€ (im Vorjahr: 77 T€) auf die Vergütung für Ausschusstätigkeit und 35 T€ (im Vorjahr: 38 T€) auf Sitzungsgelder. Als Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird der aus den Pensionsrückstellungen für die aktiven Vorstandsmitglieder resultierende Dienstzeitaufwand ausgewiesen. Die entsprechende Verpflichtung beträgt zum Stichtag 12.735 T€ (im Vorjahr: 11.471 T€). Die individuellen Versorgungsansprüche der Vorstandsmitglieder nach HGB stellen sich wie folgt dar: Individuelle Versorgungsansprüche der Vorstandsmitglieder nach HGBscrollen
Ehemalige Mitglieder des VorstandsBezüge früherer Mitglieder des Vorstands und ihrer Hinterbliebenen belaufen sich auf 1.157 T€ (im Vorjahr: 1.139 T€). Der nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen ermittelte Verpflichtungsumfang für laufende Pensionen beträgt 27.563 T€ (im Vorjahr: 30.329 T€). 49. Organe und MandateDie Mitglieder der Organe und ihre Mandate sind im zusammengefassten Lagebericht unter Corporate Governance in der Erklärung zur Unternehmensführung aufgeführt. 50. Corporate Governance KodexDie HHLA hat die Corporate Governance im Unternehmen an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (Kodex) in der Fassung vom 16. Dezember 2019 ausgerichtet. Informationen zur Corporate Governance im Unternehmen sowie ein ausführlicher Bericht zu Höhe und Struktur der Vergütung von Aufsichtsrat und Vorstand finden sich im zusammengefassten Lagebericht sowie unter Textziffer 48 dieses Berichts. Im Jahr 2021 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Themen der Corporate Governance erörtert und am 13. Dezember 2021 die Entsprechenserklärung 2021 gemäß § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite www.hhla.de dauerhaft zugänglich gemacht. 51. Honorar des AbschlussprüfersDie Honorare für Abschlussprüfungsleistungen umfassen sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr vor allem die Honorare für die Konzernabschlussprüfung sowie für die Prüfung der Abschlüsse der HHLA AG und ihrer inländischen Tochterunternehmen sowie die prüferische Durchsicht von Zwischenabschlüssen. Die anderen Bestätigungsleistungen umfassen im Wesentlichen die Prüfung des Compliance-Management-Systems, die Prüfung des Vergütungsberichts, die Prüfung des nichtfinanziellen Berichts nach ISAE 3000 (revised) sowie die Prüfung von Finanzinformationen insbesondere nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Die Steuerberatungsleistungen im Vorjahreszeitraum umfassen Schulungsleistungen zu Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit internationaler Steuergestaltung. Zudem wurden sonstige Leistungen in Form von Workshops im Zusammenhang mit strategischen Projekten erbracht. Als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 wie auch für das Vorjahr wurde die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt. Honorar des Abschlussprüfersscrollen
52. Ereignisse nach dem BilanzstichtagDie HHLA AG und die COSCO SHIPPING Ports Limited (CSPL), einem an der Börse in Hongkong notierten Terminalbetreiber und Mitglied der COSCO Shipping-Gruppe, haben am 21. September 2021 einen Vertrag über eine strategische Minderheitsbeteiligung von CSPL in Höhe von 35,0 % an der HHLA Container Terminal Tollerort GmbH (CTT), einer 100%igen Tochtergesellschaft der HHLA AG, unterzeichnet. Der Vollzug der Transaktion steht weiterhin unter dem Vorbehalt verschiedener Wettbewerbs- und außenwirtschaftsrechtlicher Genehmigungen (aufschiebenden Bedingungen), die bis zur Verabschiedung dieses Konzernabschlusses durch den Vorstand noch nicht erfüllt wurden. Der Aufsichtsrat der HHLA AG hat der Minderheitsbeteiligung bereits zugestimmt. Die METRANS a.s, Prag/Tschechien, erwirbt mit Anteilskauf- und Übertragungsvertrag vom 16. Dezember 2021 direkt und mit Anteilskauf- und Übertragungsvertrag vom 16. Dezember 2021 indirekt über den Erwerb der Anteile an der CL EUROPORT s.r.o. mit Sitz in Plzen/Tschechien 100 % der Anteile an der CL EUROPORT Sp. z o.o. mit Sitz in Malaszewicze/Polen. Der Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben eines Containerterminals mit dem Angebot intermodaler Dienstleistungen rund um die Abwicklung von Containerzügen, Straßentransport und Containerlagerung. Die Erstkonsolidierung der Gesellschaften erfolgt zum Erwerbszeitpunkt am 4. Januar 2022. Die Gesellschaft wird dem Segment Intermodal zugeordnet sein. Die Aufnahme beider Gesellschaften in den Konsolidierungskreis der HHLA erfolgt zum 31. März 2022. Weitere Ausführungen befinden sind unter Textziffer 3. Nach dem Abschlussstichtag hat sich in der Ukraine die Auseinandersetzung um die politische Zukunft des Landes dramatisch zugespitzt. Mit dem Beginn der Invasion durch russische Truppen am 24. Februar 2022 muss davon ausgegangen werden, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der konjunkturelle Verlauf in der Ukraine weiter verschlechtern. Darüber hinaus können Auswirkungen angekündigter Sanktionen und möglicher Gegenreaktionen auf die weltwirtschaftliche Entwicklung nicht abschließend bewertet werden. Aufgrund der skizzierten Entwicklung sind Effekte möglich, die die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des HHLA-Konzerns negativ beeinflussen können. Anpassungen von Wertansätzen sind zukünftig nicht auszuschließen. Die HHLA ist in der Lage, diese Risiken zu tragen. Der Fortbestand des Konzerns ist hierdurch nicht gefährdet. Weitere Ereignisse von wesentlicher Bedeutung traten nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 nicht ein.
Hamburg, 7. März 2022 Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft Der Vorstand Angela Titzrath Jens Hansen Dr. Roland Lappin Torben Seebold Jahresabschluss der HHLA AGDer Jahresabschluss und der zusammengefasste Lagebericht der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, Hamburg, für das Geschäftsjahr 2021 sind nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt und vom Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021scrollen
Bilanz zum 31. Dezember 2021scrollen
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersDer nachfolgend wiedergegebene Bestätigungsvermerk umfasst auch einen "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Abschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB" ("ESEF-Vermerk"). Der dem ESEF Vermerk zugrunde liegende Prüfungsgegenstand (zu prüfende ESEF-Unterlagen) ist nicht beigefügt. Die geprüften ESEF-Unterlagen können im Bundesanzeiger eingesehen bzw. aus diesem abgerufen werden. An die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, HamburgVermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, Hamburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung: 1. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte 2. Ansatz und Bewertung von Pensionsverpflichtungen und anderen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie Planvermögen 3. Restrukturierungsmaßnahmen Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: 1. Sachverhalt und Problemstellung 2. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse 3. Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte 1. In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden Geschäfts- oder Firmenwerte mit einem Betrag von insgesamt T€ 61.462 (2,2 % der Bilanzsumme) unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" ausgewiesen. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal jährlich oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Die Werthaltigkeitstests erfolgen auf Ebene der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der jeweilige Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Im Rahmen der Werthaltigkeitstests wird der Buchwert der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten inklusive des Geschäfts- oder Firmenwerts dem entsprechenden erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt grundsätzlich auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Kosten der Veräußerung. Grundlage der Bewertung ist dabei regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die Barwerte werden mittels Discounted-Cash-Flow Modellen ermittelt. Dabei bildet die verabschiedete Mittelfristplanung des Konzerns den Ausgangspunkt, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben wird. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren sowie die erwarteten Auswirkungen der anhaltenden Corona-Krise auf die Geschäftstätigkeit des Konzerns berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Als Ergebnis der Werthaltigkeitstests kam es bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Bionic zu Wertminderungen von insgesamt T€ 4.982. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, des verwendeten Diskontierungssatzes, der Wachstumsrate sowie weiteren Annahmen abhängig und dadurch, auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Krise, mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. 2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen. Nach Abgleich der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse mit der verabschiedeten Mittelfristplanung des Konzerns haben wir die Angemessenheit der Berechnung insbesondere durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. In dem Zusammenhang haben wir auch die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Auswirkungen der Corona-Krise auf die Geschäftstätigkeit des Konzerns gewürdigt und deren Berücksichtigung bei der Ermittlung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse nachvollzogen. Zudem haben wir auch die sachgerechte Berücksichtigung der Kosten von Konzernfunktionen beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit der bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Um den bestehenden Prognoseunsicherheiten Rechnung zu tragen, haben wir die von der Gesellschaft erstellte Sensitivitätsanalyse nachvollzogen. Für die zahlungsmittelgenerierende Einheit PLT, bei der eine für möglich gehaltene Änderung einer Annahme zu einem erzielbaren Betrag unterhalb des Buchwerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheit inklusive des zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts führen würde, haben wir uns davon vergewissert, dass die erforderlichen Anhangangaben gemacht wurden. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein und liegen auch innerhalb der aus unserer Sicht vertretbaren Bandbreiten. 3. Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind im Abschnitt "Immaterielle Vermögenswerte" des Konzernanhangs enthalten. 2. Ansatz und Bewertung von Pensionsverpflichtungen und anderen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie Planvermögen1. In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten "Pensionsrückstellungen" Verpflichtungen aus Pensionszusagen, Kapitalzusagen und Lebensarbeitszeit in Höhe von T€ 489.300 (17,5 % der Bilanzsumme) ausgewiesen, die sich als Saldo aus Verpflichtungen aus verschiedenen Pensionsplänen und Verpflichtungen aus Kapitalplan und Lebensarbeitszeit in Höhe von T€ 489.479 und dem beizulegenden Zeitwert des Planvermögens in Höhe von T€ 179 zusammensetzen. Der überwiegende Anteil entfällt davon auf Alters- und Übergangsversorgungszusagen in Deutschland. Die Bewertung der Verpflichtungen aus leistungsorientierten Plänen erfolgt nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method). Dabei sind insbesondere Annahmen über den langfristigen Gehalts- und Rententrend, die durchschnittliche Lebenserwartung und die Fluktuation zu treffen. Für die durchschnittliche Lebenserwartung werden zum 31. Dezember 2021 die Richttafeln der Heubeck-Richttafeln-GmbH (Heubeck-Richttafeln RT 2018 G) verwendet. Ferner ist der Abzinsungssatz aus der Rendite hochwertiger, währungskongruenter Unternehmensanleihen mit vergleichbaren Laufzeiten abzuleiten. Dabei müssen regelmäßig Extrapolationen vorgenommen werden, da langfristige Unternehmensanleihen im hohen Laufzeitbereich nicht in ausreichender Anzahl existieren. Die Bewertung des Planvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, der wiederum mit Schätzungsunsicherheiten verbunden ist. Aus unserer Sicht waren diese Sachverhalte im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung, da der Ansatz und die Bewertung dieses betragsmäßig bedeutsamen Postens in einem wesentlichen Maß auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft basieren. 2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem die eingeholten versicherungsmathematischen Gutachten und die fachliche Qualifikation der externen Gutachter gewürdigt. Ferner haben wir uns unter anderem mit den spezifischen Besonderheiten der versicherungsmathematischen Berechnungen befasst und das Mengengerüst, die versicherungsmathematischen Parameter, sowie das den Bewertungen zugrundeliegende Bewertungsverfahren auf Standardkonformität und Angemessenheit überprüft. Zudem wurde die Entwicklung der Verpflichtung und der Aufwandskomponenten gemäß versicherungsmathematischem Gutachten vor dem Hintergrund der eingetretenen Änderungen in den Bewertungsparametern und im Mengengerüst analysiert und plausibilisiert. Für die Prüfung des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens haben wir Bank- und Fondsbestätigungen eingeholt. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen begründet und hinreichend dokumentiert sind. 3. Die Angaben zu den Pensionsverpflichtungen und anderen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie Planvermögen sind im Abschnitt "Pensionsrückstellungen" des Konzernanhangs enthalten. 3. Restrukturierungsmaßnahmen1. Im Zuge eines Effizienzprogramms zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020 Restrukturierungsmaßnahmen beschlossen und erstmalig aufwandswiksam erfasst. Daher werden im Konzernabschluss unter dem Bilanzposten "Sonstige Rückstellungen" für diese Maßnahmen Restrukturierungsrückstellungen in Höhe von T€ 52.554 (1,9 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Im Rahmen dieses Effizienzprogramms sollen die Personalkosten dauerhaft gesenkt werden. Unter anderem soll in diesem Zusammenhang die Anzahl der Mitarbeiter reduziert werden. Die von der Gesellschaft angestrebte sozialverträgliche Umsetzung des Programms erfolgt mittels Altersteilzeitregelungen. Diese Altersteilzeitregelungen mit anteiliger Freistellung noch in der Aktivphase bilden die Grundlage für den angestrebten Stellenabbau der Gesellschaft. Voraussetzung für den Ansatz einer Restrukturierungsrückstellung ist, dass die allgemeinen Ansatzkriterien für Rückstellungen gem. IAS 37.14 erfüllt sind, die für Restrukturierungsmaßnahmen i.S.v. IAS 37.10 durch die Regelungen in IAS 37.70ff. weiter konkretisiert werden. Für die Bewertung, der der Restrukturierung zugrundeliegenden Altersteilzeitregelungen, sind die Vorschriften des IAS 19.153ff. anzuwenden. Aus unserer Sicht war dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung, da die Bilanzierung von Restrukturierungsrückstellungen in einem hohen Maße auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter beruht und diese einen bedeutsamen Einfluss auf die Bildung bzw. Höhe gegebenenfalls zu bildender Rückstellungen haben. 2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir das Vorliegen der einzelnen Ansatzkriterien sowie die sachgerechte Bewertung der Restrukturierungsrückstellung beurteilt. Hierzu haben wir uns entsprechende Nachweise von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft vorlegen lassen und diese gewürdigt. Darüber hinaus haben wir die von der Gesellschaft durchgeführten Bewertungen der einzelnen Rückstellungsbestandteile in Bezug auf deren Eignung, Methodik und Nachvollziehbarkeit der Wertermittlung gewürdigt. Damit einhergehend haben wir uns ein Verständnis über die zugrunde liegenden Ausgangsdaten, Wertparameter und getroffenen Annahmen verschafft, diese kritisch gewürdigt und beurteilt, ob sie innerhalb einer vertretbaren Bandbreite liegen. Darüber hinaus haben wir die Ordnungsmäßigkeit der in die Berechnungen eingehenden Ausgangsdaten in Stichproben untersucht. Hierbei konnten wir uns davon überzeugen, dass dieser Sachverhalt sowie die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen für den Ansatz und die Bewertung der Restrukturierungsrückstellung hinreichend dokumentiert und begründet sind. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein und liegen auch innerhalb von aus unserer Sicht vertretbaren Bandbreiten. 3. Die Angaben zu den Restrukturierungsrückstellungen sind im Abschnitt "Sonstige lang- und kurzfristige Rückstellungen" des Konzernanhangs enthalten. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Konzernlageberichts. Die sonstigen Informationen umfassen zudemscrollen
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scrollen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenVermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGBPrüfungsurteilWir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei hhlaag_KA_ESEF-2021-12-31.ZIP enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (10.2021)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-UnterlagenDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des §328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-UnterlagenUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 10. Juni 2021 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 23. Dezember 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016 als Konzernabschlussprüfer der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, Hamburg, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt - Verwendung des BestätigungsvermerksUnser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Konzernlagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und Konzernlagebericht - auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach §317 Abs. 3a HGB" und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Christoph Fehling.
Hamburg, den 11. März 2022 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Christoph Fehling, Wirtschaftsprüfer ppa. Martin Kleinfeldt, Wirtschaftsprüfer Versicherung der gesetzlichen VertreterNach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Berichterstattung der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im kommenden Geschäftsjahr beschrieben sind.
Hamburg, 7. März 2022 Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft Der Vorstand Angela Titzrath Jens Hansen Dr. Roland Lappin Torben Seebold NachhaltigkeitAngela TitzrathVorstandsvorsitzendeSehr geehrte Damen und Herren, nachhaltiges Wirtschaften gehört seit vielen Jahrzehnten zur DNA der Hamburger Hafen und Logistik AG. Unter dem Leitmotiv "Balanced Logistics" findet unsere Nachhaltigkeitsstrategie Eingang in die Entwicklung unseres Geschäftsmodells. Über unsere Aktivitäten berichten wir seit vielen Jahren transparent und systematisch gemäß den international anerkannten Standards der Global Reporting Initiative (GRI) und dokumentieren, wie unsere unternehmerischen Entscheidungen auf die globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) der Vereinten Nationen einzahlen. Zu unserem Anspruch an Transparenz gehört auch ein offener, vertrauensvoller und regelmäßiger Dialog mit unseren Anspruchs- und Interessengruppen. Um unsere Nachhaltigkeitsberichterstattung weiterzuentwickeln, haben wir 2021 erneut eine umfassende Stakeholder-Befragung durchgeführt und soziale, ökologische und ökonomische Themen ermittelt, die für die HHLA und für Sie - unsere Stakeholder - wichtig sind. Auf dieser Grundlage haben wir die testierten Angaben für den nichtfinanziellen Bericht noch einmal erweitert. Das Geschäftsjahr 2021 hat uns abermals vor Augen geführt, wie wichtig es ist, wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte in Einklang zu bringen. Wir tun dies auch unter den Bedingungen der Coronavirus-Pandemie. Diese Krise führt uns vor Augen, wie verletzlich unsere Lebensgrundlagen sind. Ermutigend aber ist die Erfahrung, welche Möglichkeiten zur Eindämmung bestehen, wenn die entsprechenden Schutzmaßnahmen konsequent angewendet werden. Unser langfristiges Ziel ist es, im gesamten HHLA-Konzern bis 2040 klimaneutral zu produzieren. Bereits bis 2030 wollen wir die CO 2 -Emissionen im Vergleich zu 2018 halbieren. Der Bereich Verkehr und Logistik ist für 20 Prozent des CO 2-Ausstoßes in Deutschland verantwortlich, europaweit sind es sogar 25 Prozent. Die Europäische Union hat sich im Rahmen des "European Green Deal" ambitionierte Ziele gesetzt, um die Netto-Treibhausgasemissionen in Europa bis 2050 auf null zu senken. Im Güterverkehr sollen dazu die Ausstöße um 90 Prozent reduziert werden. Die HHLA leistet ihren Beitrag, damit Absichtserklärungen in konkretem Handeln münden. So hat die HHLA ihre Bahntransporte seit 2018 um über 40 Prozent gesteigert. Denn die Verlagerung von Verkehren von der Straße auf die Schiene ist ein entscheidender Hebel für die Verbesserung des Klimas. Aus dem Hamburger Hafen werden inzwischen mehr Güter auf der Schiene transportiert als in den Häfen in Rotterdam, Antwerpen und Bremerhaven zusammen. Die Züge unserer Bahntochter Metrans fahren seit Anfang 2021 in Deutschland mit Ökostrom. Dadurch werden jährlich fast 50.000 Tonnen CO 2 -Emissionen eingespart. Darüber hinaus kompensieren wir freiwillig die nicht vermeidbaren CO 2 -Emissionen auf allen Metrans-Relationen von / nach Hamburg, Koper und Bremerhaven. Klimaneutrale Lieferketten beginnen bei der HHLA bereits beim Umschlag an der Kaikante. Unser Container Terminal Altenwerder ist auch im Jahr 2021 als klimaneutral zertifiziert worden. Nach wie vor gibt es weltweit keine andere Umschlaganlage, die einen so hohen Grad an Klimaneutralität aufweist. Diesen Standard wollen wir auch auf unseren anderen Anlagen erreichen, indem wir im laufenden Betrieb unsere Terminalprozesse weiter automatisieren und digitalisieren. Innovationen und technische Exzellenz sind für uns zentrale Schlüssel, um nachhaltige Lösungen zu entwickeln, mit denen wir ökologisch handeln und erfolgreich wirtschaften können. Unser Engagement wird von unabhängiger Stelle anerkannt: Ende 2021 stufte die international anerkannte Initiative CDP (früher: Carbon Disclosure Project) unsere Aktivitäten in die zweithöchste Kategorie (B) ihres Klima-Rankings ein. In diesem Sinne beschäftigen wir uns auch mit dem Thema Wasserstoff. Als Energieträger kann Wasserstoff einen wesentlichen Beitrag zur Dekarbonisierung des Unternehmens leisten. Wir haben dazu das Projekt HHLA Hydrogen Network gestartet. Durch unser Netzwerk, das von verschiedenen Häfen bis in das europäische Hinterland reicht, sind wir hervorragend positioniert, um die Chancen im Bereich Wasserstoffimport und -transport zu ergreifen. Ich lade Sie ein, im Nachhaltigkeitsbericht 2021 mehr über diese und andere Themen nachzulesen, um sich einen vollständigen Überblick über unsere Ziele und Maßnahmen zu verschaffen.
Ihre Angela Titzrath, Vorstandsvorsitzende Balanced Logistics - für nachhaltige LösungenAls Unternehmen mit einer langen Tradition und einem reichen Erfahrungsschatz setzt sich die HHLA mit gesellschaftlichen Entwicklungen intensiv auseinander. Nachhaltigkeit ist daher seit langem im Unternehmen fest verankert. Die HHLA hat den Anspruch, sowohl wirtschaftlich erfolgreich zu sein als auch sozial und ökologisch verantwortlich zu handeln. Diese Ambition wurde mit "Balanced Logistics" auch unter den herausfordernden Bedingungen im Jahr 2021 tatkräftig umgesetzt. Mit der Umsetzung ihrer Nachhaltigkeitsstrategie unter dem Leitmotiv "Balanced Logistics" bekräftigt die HHLA ihren Anspruch, ökologische, soziale und wirtschaftliche Verantwortung in Einklang zu bringen. Dabei ist das eine Voraussetzung für das andere: Durch wirtschaftlichen Erfolg werden die Mittel und Möglichkeiten geschaffen, um gezielt in die Belange der Beschäftigten sowie klimafreundliche Technologien zu investieren und der Verpflichtung zum verantwortlichen Handeln gegenüber Gesellschaft und Umwelt nachzukommen. Entsprechend ihrem Selbstverständnis als "Tor zur Zukunft" versteht die HHLA Innovationen und Prozesseffizienz als zentrale Faktoren, um nachhaltige Lösungen zu entwickeln sowie erfolgreich ökologisch handeln und wirtschaften zu können. Für die systematische Umsetzung ihrer Ziele hat die HHLA ihre Maßnahmen in neun verschiedene Handlungsfelder geordnet und jeweils entsprechende Leitlinien und Ziele formuliert. Um die verschiedenen Interessen der Stakeholder in Einklang zu bringen und gegenseitiges Verständnis zu entwickeln, ist ein offener Dialog von grundlegender Bedeutung. Für eine nachhaltige Entwicklung der Logistik braucht es Impulse und konstruktive Beiträge von vielen Seiten. Die HHLA hat ihre Nachhaltigkeitsstrategie auch unter den besonderen Bedingungen der Coronavirus-Pandemie konsequent umgesetzt und verfolgt das Ziel, bis 2040 ein klimaneutraler Konzern zu sein. So wurde beispielsweise die Infrastruktur für die autonom fahrenden und batteriebetriebenen Containertransporter (AGV) auf dem Container Terminal Altenwerder (CTA) weiter ausgebaut. Insgesamt sechs neue Ökostromtankstellen versorgen nunmehr die AGV-Flotte. Der Anteil der AGV mit Lithium-Ionen-Batterien konnte in diesem Jahr zudem auf 80 % gesteigert werden. Bis Ende 2022 sollen alle 100 Fahrzeuge der Flotte auf den klimafreundlichen Antrieb umgestellt werden. Handlungsfelder der HHLA und ihr Beitrag zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten NationenIm September 2015 verabschiedeten die Vereinten Nationen die Agenda 2030. Es wurden 17 Ziele für die nachhaltige Entwicklung der Welt formuliert, bei denen die wirtschaftliche Entwicklung unter Berücksichtigung sozialer Gerechtigkeit und der ökologischen Beschränkungen der Erde gestaltet wird. Im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie unterstützt die HHLA alle Ziele, von denen insbesondere hochwertige Bildung (SDG 4), bezahlbare und saubere Energie (SDG 7), menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum (SDG 8), Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) sowie Maßnahmen zum Klimaschutz (SDG 13) den gesellschaftlichen Aktivitäten der HHLA entsprechen. Klimafreundliche Logistikketten
Flächenschonung
Klimaschutz und Energieeffizienz
Umwelt- und Ressourcenschutz
Arbeitswelt
Gesundheits- und Arbeitsschutz
Gesellschaftliches Engagement
Wertschöpfung und Innovation
Geschäftspartner
Mehr Informationen über aktuelle Initiativen und Nachhaltigkeitsprojekte der HHLA finden Sie online unter: hhla.de/unternehmen/verantwortung/berichterstattung/aktuell NachhaltigkeitsstrategieNachhaltiges Wirtschaften ist fest im Geschäftsmodell der HHLA verankert. Als ein führendes europäisches Logistikunternehmen verknüpft die HHLA Hafenterminals mit Hinterlandnetzwerken zu klimaschonenden Logistikketten. Durch die Verknüpfung werden signifikante Transportvolumina ökologisch vorteilhaft bewegt und gleichzeitig ein ökonomischer Mehrwert für die HHLA erzielt. Mit der Umsetzung der HHLA-Nachhaltigkeitsstrategie unter dem Leitmotiv "Balanced Logistics" unterstreicht die HHLA ihren Anspruch, ökologische, soziale und wirtschaftliche Verantwortung in Einklang zu bringen. Der Konzern im Überblick/Geschäftstätigkeit Verantwortungsvolle Unternehmensführung bildet die Grundlage für die Umsetzung der Handlungsfelder. Die Nachhaltigkeitsstrategie wird in neun Handlungsfeldern umgesetzt. Schwerpunkte liegen neben klimafreundlichen Logistikketten auf Flächenschonung sowie auf Klimaschutz und Energieeffizienz, was sich in den Zielen des Unternehmens widerspiegelt. Die HHLA möchte ihre absoluten CO 2 -Emissionen bis 2030 halbieren und bis 2040 klimaneutral wirtschaften. Als Basisjahr dient das Jahr 2018. Compliance, Datenschutz, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung werden als fundamentale Voraussetzung für eine nachhaltige Geschäftstätigkeit angesehen. Nachhaltigkeitsorganisation und DialogAuf Konzernebene berichtet die Stabsstelle Nachhaltigkeit direkt an die Vorstandsvorsitzende. Im Rahmen monatlich geplanter Termine wird über den Stand aktueller Projekte berichtet. Für die einzelnen Themenfelder sind Verantwortliche benannt, die übergreifend von der Stabsstelle Nachhaltigkeit koordiniert werden. In verschiedenen Arbeitsgruppen werden konzernweit nachhaltigkeitsrelevante Themen und Maßnahmen diskutiert und verabschiedet sowie die bestehende Stakeholder-Struktur regelmäßig geprüft und aktualisiert. Die HHLA steht in regelmäßigem Austausch mit ihren Interessengruppen, zu denen Kunden (z. B. Reedereien), Kunden von Kunden (z. B. Versender), Beschäftigte, Lieferanten, potenzielle und bestehende Aktionäre und Investoren, Verbände und Institutionen, wissenschaftliche Einrichtungen, politische Entscheidungsträger, NGOs, Nachbarn der Terminals sowie die interessierte Öffentlichkeit zählen. Der Geschäftsbericht ergänzt als etabliertes Medium den regelmäßigen Dialog und berücksichtigt die Interessen der Anspruchsgruppen. Wesentlichkeitsanalyse Nachhaltigkeitsstrategie "Balanced Logistics"scrollen
Grundsätze und BerichtsstandardsDie HHLA gestaltet ihr Engagement für Nachhaltigkeit verbindlich, transparent, mess- und vergleichbar. Der Nachhaltigkeitsbericht dokumentiert die ökologische, soziale und wirtschaftliche Leistung des Unternehmens und verdeutlicht, wie Nachhaltigkeit zum langfristigen Unternehmenserfolg beiträgt und welche Werte die HHLA für ihre Kunden, Beschäftigten, Aktionäre, Geschäftspartner und die Öffentlichkeit schafft. Ziele für nachhaltige Entwicklung - Sustainable Development Goals (SDGs)Die von den Vereinten Nationen verabschiedeten 17 Ziele für die nachhaltige Entwicklung der Welt - die sogenannten Sustainable Development Goals (SDGs) - werden von der HHLA unterstützt. Die folgenden nachhaltigen Entwicklungsziele entsprechen am besten unseren geschäftlichen Aktivitäten und leisten einen Beitrag zur Lösung globaler Herausforderungen: scrollen
Die Geschäftsaktivitäten der HHLA wirken auf die nachfolgenden SDGs in begrenztem Umfang ein: scrollen
Hinweise zur Berichterstattung nach GRIDie HHLA wendet die Berichtsstandards der Global Reporting Initiative (GRI) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung an, die in diesem Zusammenhang weltweit meistverbreiteten Standards. Dadurch sorgt die HHLA auch im internationalen Maßstab für Vergleichbarkeit. Dieser Bericht wurde in Übereinstimmung mit der Option "umfassend" erstellt. Bestimmung der BerichtsinhalteDer Nachhaltigkeitsbericht ist Teil des HHLA-Geschäftsberichts, dessen inhaltliche Struktur grundsätzlich durch die vom deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) festgelegte Publizitätspflicht für Kapitalgesellschaften geregelt ist. Das Konzept eines integrierten Berichts umfasst die jährliche Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung. Es verdeutlicht die Wechselwirkungen zwischen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Faktoren und ihre Bedeutung für den langfristigen Unternehmenserfolg. Dabei orientiert sich die Nachhaltigkeitsberichterstattung an den Handlungsfeldern der Nachhaltigkeitsstrategie "Balanced Logistics". Nachhaltigkeitsstrategie Zur Ermittlung der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen führte die HHLA im November 2021 erneut eine Wesentlichkeitsanalyse in Form einer internationalen Online-Befragung von Stakeholdern durch. Im Kontext einer Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie wurden dafür Anpassungen in den zuletzt 2019 abgefragten Handlungsfeldern vorgenommen. Die Ergebnisse der Umfrage wurden mit den inhaltlichen Schwerpunkten der Nachhaltigkeitsberichterstattung verprobt. Wesentlichkeitsanalyse Datenerhebung und Berechnungsmethoden Abschlüsse und BerichteSämtliche Daten und Informationen wurden von den jeweils fachlich zuständigen Einheiten mit repräsentativen Methoden für den Berichtszeitraum erhoben. Die HHLA erstellt den Konzernabschluss und die Zwischenberichte nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Nähere Erläuterungen zu den IFRS enthält dieser Geschäftsbericht im Konzernanhang. Konzernanhang/Tz. 2 Konsolidierungsgrundsätze Der Einzelabschluss der HHLA AG (AG-Abschluss) folgt den Rechnungslegungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB). Grundlage für die Gewinnverwendung ist allein der AG-Abschluss. Jahresabschluss der HHLA AG Nachhaltige LeistungsindikatorenNachhaltigkeitsrelevante Kennzahlen werden auf monatlicher Basis in das interne Managementinformationssystem eingepflegt und ausgewertet. Der Vorstand erhält dazu einen Bericht. Jährlich werden die Leistungsindikatoren der Nachhaltigkeit berechnet und im durch Wirtschaftsprüfer attestierten Lagebericht des Geschäftsberichts veröffentlicht. Dadurch ist eine Zuverlässigkeit der Daten gegeben. Eine Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten ist durch die Beachtung gängiger internationaler Berichtsstandards gewährleistet (z. B. Greenhouse Gas Protocol). Nachhaltige Leistungsindikatoren Risiko- und ChancenmanagementDie Chancen und Risiken werden durch ein umfangreiches Risikomanagementsystem analysiert. Die Einhaltung der relevanten und anerkannten branchenspezifischen, nationalen und internationalen Standards sowie unternehmensinterner Richtlinien wird bei der HHLA als wesentlicher Teil der Corporate Governance verstanden. Arbeitsabläufe und Prozesse sind im Einklang mit diesen Regelungen gestaltet. Externe Audits in verschiedenen HHLA-Gesellschaften (u. a. zu ISO 14001, ISO 9001, ISO 50001, TN-CC 020, CTQI [Container Terminal Quality Indicator]) bestätigen die Einhaltung anerkannter internationaler Standards. Risiko- und Chancenbericht Zukunftsbezogene AussagenSofern nicht anders vermerkt, umfassen Kennzahlen und Informationen im vorliegenden Bericht den gesamten Konzern einschließlich der Beteiligungsgesellschaften mit Mehrheitsbeteiligungen. Einige Angaben enthalten zukunftsbezogene Aussagen. Diese Einschätzungen und Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Zukünftige globale Wirtschaftsbedingungen, gesetzliche Vorschriften, Marktbedingungen, Aktivitäten der Mitbewerber und andere Faktoren liegen außerhalb der Kontrolle der HHLA. Externe PrüfungDer zusammengefasste Lagebericht von HHLA-Konzern und HHLA AG sowie der Konzernabschluss und -anhang wurden von PricewaterhouseCoopers (PwC) geprüft. Bestätigungsvermerk Darüber hinaus wurden die Bestandteile des Nachhaltigkeitsberichts, die dem nichtfinanziellen Bericht zuzuordnen sind, ebenfalls geprüft. Prüfungsvermerk GRI Content IndexDer Geschäftsbericht 2021 wurde in Übereinstimmung mit den internationalen Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI) nach den GRI-Standards: Option "umfassend" erstellt. Der GRI-Index verweist auf die Stellen innerhalb dieses Geschäftsberichts bzw. auf der HHLA-Website, an denen Auskunft zu den einzelnen GRI-Indikatoren gegeben wird, und ist ausschließlich online unter bericht.hhla.de/gri abrufbar. Hinweise zum nichtfinanziellen Bericht BerichtsrahmenDie HHLA berichtet über den HHLA-Konzern sowie über die HHLA AG in Form eines zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts (im Folgenden "nichtfinanzieller Bericht"), dessen Inhalte in den Nachhaltigkeitsbericht eingebettet sind. Der nichtfinanzielle Bericht dient der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen, die sich für die HHLA gemäß dem Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung von Unternehmen in Lage- und Konzernlageberichten (kurz: CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz; im Folgenden: CSR-RUG) ergeben. Zu den prüfungsrelevanten Pflichtbestandteilen des nichtfinanziellen Berichts gehören die nachfolgenden Abschnitte: scrollen
Darüber hinaus erfüllt der nichtfinanzielle Bericht die regulatorischen Anforderungen, die aus der EU-Taxonomie-Verordnung resultieren, die Mitte 2020 in Kraft getreten ist. Sie legt als einheitliches und rechtsverbindliches Klassifizierungssystem fest, welche Wirtschaftstätigkeiten in der Europäischen Union als "ökologisch nachhaltig" gelten. Alle Pflichtbestandteile des nichtfinanziellen Berichts sind zusätzlich im Online-Geschäftsbericht mit dem Hinweis "Teil des nichtfinanziellen Berichts" gekennzeichnet. Eine Zusammenfassung aller für den nichtfinanziellen Bericht relevanten Inhalte steht zudem als PDF im Download-Center des Online-Geschäftsberichts zur Verfügung: bericht.hhla.de/nichtfinanzieller-bericht Der Berichtszeitraum umfasst das Geschäftsjahr 2021 (1. Januar bis 31. Dezember 2021). Die ermittelten Daten beziehen sich in der Regel auf diesen Zeitraum oder auf den Stand am Ende der Berichtsperiode. Falls einzelnen Informationen andere Zeiträume zugrunde liegen, wird dies explizit angegeben. Der Bericht wird jährlich veröffentlicht. Der letzte Nachhaltigkeitsbericht erschien am 25. März 2021 als ein Bestandteil des Geschäftsberichts. Sofern nicht anders vermerkt, umfassen die Kennzahlen und Informationen im vorliegenden Bericht den gesamten Konzernkonsolidierungskreis. Verwendung von RahmenwerkenFür Zwecke der nichtfinanziellen Berichterstattung orientiert sich die HHLA an den inhaltlichen Vorgaben der Global Reporting Initiative (GRI). In die Beschreibung der vom HGB geforderten Konzepte wurde für die Wesentlichkeitsanalyse der GRI-Standard "GRI 101: Grundlagen" berücksichtigt. Für alle im Sinne der doppelten Wesentlichkeit nach § 289c Abs. 3 HGB relevanten Berichtsteile findet der GRI-Standard "GRI 103: Managementansatz" Anwendung. Diese Berichtsteile werden im GRI Content Index gegenübergestellt. bericht.hhla.de/gri Bestimmung der Inhalte des nichtfinanziellen BerichtsZur Ermittlung der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen führt die HHLA regelmäßig eine Wesentlichkeitsanalyse durch. Dazu fand im November 2021 erneut eine internationale OnlineBefragung von Stakeholdern statt. Aus den Ergebnissen der Umfrage wurden die inhaltlichen Schwerpunkte der Nachhaltigkeitsberichterstattung abgeleitet. Sie greift alle als wesentlich identifizierten Themen auf. Wesentlichkeitsanalyse Für Zwecke der Erstellung des nichtfinanziellen Berichts gemäß CSR-RUG wurden die nach GRI ermittelten wesentlichen Handlungsfelder mit den HGB-Anforderungen gespiegelt. Die Überleitung der Aspekte auf die für die HHLA wesentlichen Handlungsfelder wird tabellarisch dargestellt. Als Hafen- und Transportlogistikkonzern arbeitet die HHLA als Dienstleistungsunternehmen innerhalb der Transportketten ihrer Kunden. Eigene Lieferketten der HHLA beschränken sich auf den Einkauf von Investitions-, Anlage- und Verbrauchsgütern (z.B. Lokomotiven, Hafenumschlaggeräte), die zum ganz überwiegenden Teil aus Ländern innerhalb Europas stammen. Einkauf und Materialwirtschaft Geschäftsmodell gemäß CSR-RUGDie Hamburger Hafen und Logistik AG ist ein führender europäischer Hafen- und Transportlogistikkonzern. Sie betreibt Containerterminals in den Häfen von Hamburg, Tallinn (Muuga), Odessa und Triest. Die Intermodalgesellschaften der HHLA bieten leistungsfähige Transportsysteme und verfügen über Überleitung der berichtspflichtigen Mindestaspekte auf die für die HHLA wesentlichen Aspekte und Sachverhaltescrollen
eigene Terminals im Binnenland. Das Segment Logistik bündelt eine große Bandbreite von Hafen- und Beratungsdienstleistungen. Konzern im Überblick/Geschäftstätigkeit Berichtspflichtige Risiken gemäß CSR-RUGDie HHLA verfügt über ein umfangreiches Risikomanagementsystem und internes Kontrollsystem. Risiko- und Chancenbericht/Risiko- und Chancenmanagement Nach Anwendung der Nettomethode bei der Ermittlung berichtspflichtiger Risiken gemäß CSR-RUG sind der HHLA keine berichtspflichtigen nichtfinanziellen Risiken bekannt, die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die berichtspflichtigen Aspekte haben oder haben werden. Vor dem Hintergrund des eskalierten Russland-Ukraine-Konflikts könnten potenziell nicht-finanzielle Risiken entstehen, die zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht abschließend bewertet werden konnten. Risiko- und Chancenbericht/ Risiken und Chancen Zusammenhänge mit den Beträgen des Jahres-bzw. KonzernabschlussesFür das Verständnis erforderliche wesentliche Zusammenhänge mit den Beträgen des Jahres- bzw. Konzernabschlusses wurden nicht festgestellt. Externe Prüfung des nichtfinanziellen BerichtsDer vorliegende nichtfinanzielle Bericht wurde einer betriebswirtschaftlichen Prüfung nach ISAE 3000 (Revised) mit begrenzter Prüfungssicherheit unterzogen und von der unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) mit einem uneingeschränkten Vermerk versehen. Prüfungsvermerk VerweiseVerweise auf Angaben außerhalb des zusammengefassten Lageberichts sind weiterführende Informationen und nicht Bestandteil des nichtfinanziellen Berichts. WesentlichkeitsanalyseDie HHLA ist inmitten einer Vielzahl von Interessengruppen mit unterschiedlichen Erwartungen und Anforderungen unternehmerisch tätig. Um ein aktuelles Bild dieser Erwartungen und Anforderungen zu erhalten, führte die HHLA im November2021 erneut eine Wesentlichkeitsanalyse durch, in der die potenziell relevanten Nachhaltigkeitsthemen der internen und externen Stakeholder untersucht wurden. Der Prozess der Datenerhebung und Bewertung orientierte sich dabei an den Vorgaben der Global Reporting Initiative (GRI) (GRI 101: Grundlagen 2016). Prozess der Stakeholder-UmfrageZunächst wurden die für die HHLA wesentlichen Stakeholder von den Fachabteilungen identifiziert. Ausgangspunkt hierfür waren interne Quellen, wie z. B. Aufstellungen der größten Kunden. Als wesentliche Stakeholder wurden Kunden (z. B. Reedereien), Kunden von Kunden (z. B. Versender), Beschäftigte, Lieferanten, potenzielle und bestehende Aktionäre, ESG-Rating-Agenturen, Verbände und Institutionen, wissenschaftliche Einrichtungen, politische Entscheidungsträger, NonGovernmental Organizations (NGOs) sowie Nachbarn der Terminals identifiziert. Prozess der Wesentlichkeitsanalyse
Im zweiten Schritt wurde eine Bestandsaufnahme der sowohl für die externen als auch für die internen Stakeholder relevanten Themen erstellt und diese anhand der zentralen Handlungsfelder der HHLA-Nachhaltigkeitsstrategie strukturiert. Nachhaltigkeitsstrategie Anschließend wurde anhand eines einheitlichen Fragebogens eine internationale vierwöchige Online-Befragung durchgeführt, an der externe Stakeholder aus allen Interessengruppen sowie Führungskräfte aus verschiedenen Funktionen des Unternehmens teilgenommen haben. Insgesamt bewerteten rund 60 Personen die für die HHLA potenziell relevanten Themen, insbesondere Kunden, Geschäftspartner, Lieferanten, Investoren sowie Beschäftigte der HHLA. Darüber hinaus hatten die Stakeholder die Möglichkeit, die Themen zu gewichten, zu ergänzen und zu kommentieren. Kombiniert wurde diese digitale Befragung mit qualitativen Experten-Interviews. An den 60-minütigen Interviews nahmen insgesamt 15 Vertreterinnen und Vertretern aus den Bereichen Kunden, Investoren, ESG-Rating, NGO und Verbänden teil. Alle Teilnehmenden wurden zu den Handlungsfeldern der HHLA befragt. Die Ergebnisse der Stakeholder-Befragung wurden intern analysiert und dem Vorstand vorgestellt. Sie flossen zudem in die Weiterentwicklung der HHLA-Nachhaltigkeitsstrategie unter dem Leitmotiv "Balanced Logistics" und in die Ausarbeitung der Handlungsfelder ein. Ergebnisse der Stakeholder-BefragungDie Ergebnisse der zuletzt durchgeführten Stakeholder-Befragung decken sich zu großen Teilen mit den Ergebnissen der vorherigen Stakeholder-Befragungen. Als bedingt wesentlich wurden die Themen "Aktives Diversity Management" und "Senkung von Lärmemissionen" eingeschätzt. Keines der als potenziell relevant abgefragten Themen wurde als unwesentlich bzw. kaum wesentlich bewertet. Die Ergebnisse sind in der nachfolgenden Übersicht tabellarisch aufbereitet. Ergebnisse der Stakeholder-Befragungscrollen
Ergebnisse der WesentlichkeitsanalyseDie in der Stakeholder-Befragung als wesentlich bzw. sehr wesentlich ermittelten Themenschwerpunkte der HHLA wurden intern von einem Fachgremium sowohl mit Blick auf die ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen der HHLA auf das jeweilige Thema als auch auf die Relevanz des Themas für den unternehmerischen Erfolg geprüft. Damit entspricht die Wesentlichkeitsanalyse sowohl den Berichtsanforderungen der Global Reporting Initiative (GRI) als auch dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG). Hinweise zum nichtfinanziellen Bericht/Bestimmung der Inhalte des nichtfinanziellen Berichts WesentlichkeitsmatrixWesentliche Themen der HHLA nach doppeltem Wesentlichkeitsvorbehalt nach § 289c Abs. 3 HGB
ÖkologieKlimafreundliche LogistikkettenMit einem Anteil von rund einem Fünftel an den gesamten CO 2 -Emissionen innerhalb der Europäischen Union (EU) zählt der Verkehrssektor zu den wesentlichen CO 2 -Emittenten. Denn die Verkehrsleistung ist in den vergangenen Dekaden deutlich gestiegen und die Prognosen zur Verkehrsleistungsentwicklung sehen weiteres Wachstum voraus. Dadurch steigen häufig die CO 2 -Emissionen, da fossile Energieträger als Antriebsquelle derzeit noch deutlich den Lkw-Landtransport und den Schiffsverkehr dominieren. Dabei entfallen auf den Seeverkehr, der über 90 % des weltweiten Warenaustausches befördert, vergleichsweise niedrige 2,9 % der Emissionen. Großcontainerschiffe weisen aufgrund der enormen Transportkapazität von bis zu 24.000 Standardcontainern die beste CO 2 -Bilanz pro beförderter Tonne aus. Der Bahnverkehr gilt als ökologisch vorteilhaftester Verkehrsträger auf dem Land, da er sehr energieeffizient und CO 2 -neutral betrieben werden kann. Mit ihrem Geschäftsmodell der Verknüpfung der ökologisch vorteilhaften Verkehrsträger Seeschiff und Eisenbahn zu klimafreundlichen Logistikketten leistet die HHLA ihren wichtigsten Beitrag für Nachhaltigkeit, Klima- und Umweltschutz. Dieses zeigt sich auch in der seit 2021 geltenden EU-Taxonomie-Verordnung, in der die Hauptaktivitäten der HHLA als Taxonomie-fähig klassifiziert werden. Durch die HHLA und die METRANS werden nordeuropäische und Adriahäfen durch ein hocheffizientes Intermodalnetzwerk mit Mittel- und Osteuropa verknüpft. Die Verbindung von Überseeschiff mit Feederschiff, Binnenschiff, Barge und Bahn bedeutet nichts anderes als die Organisation vorbildlicher multimodaler Transportketten. Diese Transportketten sparen Energie und Infrastruktur und verursachen zudem vergleichsweise wenig Lärm und Unfälle. Hinzu kommen die Lagevorteile Hamburgs tief im Binnenland, die dem ökologischen Transportweg Elbe zu verdanken sind. Die HHLA bindet weitere Akteure bei der Gestaltung klimafreundlicher Logistikketten ein: Das HVCC Hamburg Vessel Coordination Center als zentrale, neutrale, überbetriebliche Koordinationsstelle für Großschiffs-, Feeder- und Binnenschiffsverkehre im Hamburger Hafen bietet den Terminals und Reedern betriebliche Koordinierungsleistungen für einen emissionsoptimierten Zu- und Ablauf der Schiffe an. Mit dem Produkt HHLA Pure bietet die HHLA ihren Kunden einen zertifiziert klimaneutralen Containertransport und Containerumschlag für alle Hamburger Containerterminals und die meisten Transportrelationen im METRANS-Netzwerk an. FlächenschonungDie Inanspruchnahme von Flächen für Verkehr, Gewerbe und Siedlungen zählt zu den großen Umweltbelastungen, denn Flächen sind eine wertvolle, nur begrenzt zur Verfügung stehende Ressource. Die effiziente Nutzung von Hafen- und Logistikflächen durch eine hohe Flächenproduktivität und eine erhöhte Lagerkapazität auf bestehenden Flächen sind daher Maßnahmen der HHLA zur Senkung des Flächenverbrauchs für Verkehr, Gewerbe und Siedlungen. Bei den Investitionen zum nachfrageorientierten Ausbauprogramm der Hafenterminals handelt die HHLA nach der Leitlinie, die knappen Hafen- und Logistikflächen so effizient wie möglich zu nutzen. Bei der effizienten Flächennutzung der Hafenflächen konzentriert sich die HHLA neben der Erhöhung der Lagerkapazitäten auf die Steigerung der wasserseitigen Umschlagkapazität. Die Erhöhung der Lagerkapazitäten erfolgt z. B. am Container Terminal Burchardkai (CTB) durch den flächenschonenden Ausbau des Lagerkransystems. Durch eine Verdichtung der Containerstellplätze wird so auf bestehender Fläche die Lagerkapazität nachfrageorientiert deutlich erhöht. Neben einer Erhöhung der Lagerkapazität durch eine verdichtete und damit flächenschonende Lagerung der Container ist die Erhöhung der wasserseitigen Umschlagkapazität ein wichtiger Baustein für eine effiziente Flächennutzung auf den Terminals. Die HHLA hat durch ihr umfangreiches Ausbauprogramm, u. a. durch hochmoderne Tandem-Containerbrücken, die gleichzeitig bis zu vier 20-Fuß-Container bewegen können, die wasserseitige Leistungsfähigkeit deutlich erhöht. Durch diese Steigerung der Kaimauerproduktivität auf bestehenden Flächen können mehr Container abgefertigt werden. Neben flächeneffizienten Lagerkransystemen und effizienten Umschlaggeräten leisten wirkungsvolle Prozesse einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Leistungsfähigkeit auf bestehenden Flächen. Dieses Zusammenspiel von Lagerkapazitätserhöhung sowie effizienten Geräten und Prozessen ermöglicht die Abwicklung von Spitzenlasten auf bestehenden Flächen. Die HHLA-Tochter METRANS nutzt in ihrem Netzwerk zwischen den Seehäfen sowie ost- und südosteuropäischen Inlandterminals Waggons, die für die maritime Logistik entwickelt wurden. Diese 80-Fuß-Waggons bieten ein optimales Verhältnis zwischen Waggon- bzw. Zuglänge und Stellplatzkapazität. Dadurch können mit einem Ganzzug im Shuttleverkehr bis zu 100 Standardcontainer transportiert werden - mehr als mit vergleichbaren Waggons. Durch diese hohe Stellplatzkapazität auf einem Zug wird die vorhandene Infrastruktur auf den Seehafen und Inlandterminals sowie den Gleisanlagen optimal ausgenutzt. Klimaschutz und EnergieeffizienzZum wirkungsvollen Schutz des Klimas fokussiert sich die HHLA auf die Senkung der absoluten CO 2 -Emissionen. Die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien am Energieträgermix der HHLA sollen kontinuierlich erhöht werden, damit eine Entkopplung von Umschlag- und Transportvolumen einerseits und CO 2 -Emissionen andererseits erreicht wird. Bereits seit 2008 berichtet die HHLA regelmäßig im Rahmen des CDP (früher: Carbon Disclosure Project) über die CO 2 -Bilanz. Das CDP ist eine gemeinnützige Initiative, die im Namen institutioneller Investoren eine der weltweit größten Datenbanken für unternehmensbezogene Treibhausgasemissionen führt und diese Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. Das CDP stufte die HHLA im Berichtsjahr in die Kategorie B ein. Von den weltweit 13.126 teilnehmenden Unternehmen wurden nur 5,5 % mit einem besseren Score (A oder A-) bewertet. Bei der Berechnung der CO 2 -Emissionen orientiert sich die HHLA am Greenhouse Gas Protocol Corporate Standard (Revised Edition), einem internationalen Standard zur Erfassung von Treibhausgasemissionen. Die maßgeblichen Treibhausgase konzentrieren sich im HHLA-Konzern auf den Ausstoß von CO 2. Dieser wird vor allem von den Umschlagmengen auf den Hafen- und Inlandterminals, den Bahntransportvolumina sowie dem Anteil des Strombezugs aus erneuerbaren Energien beeinflusst. Der separate Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien wurde nach Maßgabe des Greenhouse Gas Protocols bei der Berechnung der spezifischen Emissionen als emissionsfrei klassifziert. Bei der Berechnung der absoluten Emissionen wird die CO 2 -Emissionsmenge, die durch den Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien weniger emittiert wird, separat ausgewiesen. Der Energiebedarf eines Hafenterminals hängt maßgeblich von den wasserseitig umgeschlagenen und mit den Verkehrsträgern Bahn und Lkw landseitig transportierten Containern ab. Als Bezugsgröße zur Bestimmung der spezifschen CO 2 -Emissionen verwendet die HHLA im Einklang mit den Empfehlungen der EEEG-Arbeitsgruppe (European Economics Environment Group) die aussagekräftige wasser- und landseitige Umschlagleistung in Containern. Die Empfehlungen der EEEG-Arbeitsgruppe werden ebenfalls im Global Logistics Emission Council (GLEC) Framework 2.0 berücksichtigt. Die herausragende Bedeutung verringerter absoluter CO 2-Emissionen findet im Klimaschutzziel der HHLA ihren Ausdruck: Bis 2030 sollen die absoluten CO 2 -Emissionen um mindestens 50 % gesenkt werden, bis 2040 möchte die HHLA klimaneutral wirtschaften. Als Basisjahr wurde 2018 festgelegt. Im Vergleich zwischen Basisjahr und Berichtsjahr verringerten sich die absoluten CO 2 -Emissionen um 27,0 % auf 124.418 t (2018: 170.346 t). Absolute CO 2 -Emissionenin t
Unter Berücksichtigung des Einsatzes von Strom aus erneuerbaren Energien, der zu einer Verminderung der CO 2 -Emissionen um 71.522 t führte, sanken die absoluten CO 2 -Emissionen um 19,7 % auf 124.418 t (im Vorjahr: 154.954 t). Die Entwicklung der CO 2 -Emissionen wurde im Berichtsjahr maßgeblich durch den deutlichen Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien beeinflusst. Während im Jahr 2020 Strom aus erneuerbaren Energien im Volumen von 86,2 Gigawattstunden (GWh) beschafft wurde, stieg dieser Wert auf 205,4 GWh im Berichtsjahr. Maßgeblichen Anteil an dieser Steigerung hatte die Umstellung auf Strom aus erneuerbaren Energien für die elektrisch betriebenen Züge in Deutschland. Entsprechend erhöhte sich der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Stromverbrauch der HHLA im Berichtsjahr auf 60,0 % (im Vorjahr 27,9 %). Die durch den Einsatz von Elektrolokomotiven traktionsbedingten CO 2 -Emissionen sanken im Berichtsjahr um 41,6 % auf 38.581 t. Im Berichtsjahr wurde Strom aus erneuerbaren Energien zusätzlich für folgende Bereiche eingesetzt: scrollen
Trotz einer Erhöhung der Umschlagleistung auf den vier von der HHLA betriebenen reinen Containerterminals sanken die CO 2-Emissionen weiter. Im Berichtsjahr wurden mit 53.583 t insgesamt 4,7 % weniger CO 2 als im Vorjahr emittiert (im Vorjahr: 54.548 t). Durch Dritte veranlasste und durchgeführte Tätigkeiten, die auf den Anlagen der HHLA CO 2 -emittieren, werden nicht erfasst. Entwicklung spezifischer CO 2 -EmissionenSpezifische CO 2 -Emissionen gegenüber 2008 in %
Als Bestandteil der mit dem Vorstand vereinbarten Zielvorgaben geht der Drei-Jahres-Durchschnitt der jährlichen spezifischen CO 2 -Emissionsentwicklung in die Vorstandsvergütung ein. Dabei wurde ein Zielkorridor festgelegt, dessen Erreichen eine entsprechende Tantieme auslöst. Erklärung zur Unternehmensführung/Vergütungsbericht Zertifizierte KlimaneutralitätDer HHLA Container Terminal Altenwerder (CTA) in Hamburg ist die weltweit erste zertifiziert klimaneutrale Umschlaganlage für Container. Der Betrieb erfolgt überwiegend elektrifiziert mit Strom aus erneuerbaren Energien. Für Terminalprozesse, die heute noch CO 2 -Emissionen verursachen, wird die Umstellung auf elektrifizierten Betrieb aktuell erprobt beziehungsweise bereits sukzessive umgesetzt. Im Berichtsjahr wurden die CO 2 -Emissionen des CTA durch den TÜV Nord gemäß DIN ISO 14064-3:2000 ermittelt und die Klimaneutralität durch den TN-CC-020 Standard zertifiziert. Dabei wurden alle nicht vermeidbaren CO 2 -Emissionen in Höhe von 16.073 t (im Vorjahr: 19.619 t), die durch den Containerumschlag (einschl. Scope 3) entstehen, durch Kompensationsprojekte nach Gold Standard ausgeglichen. Direkte und indirekte CO 2 -Emissionenin Tsd. t
Die durch den TÜV Nord als unabhängige Zertifizierungsstelle verifizierten CO 2 -Emissionen für den Transport eines Standardcontainers von / nach: Hamburg, Bremerhaven und Koper innerhalb des METRANS-Netzes bilden die Basis für das klimaneutrale Produkt HHLA Pure. HHLA Pure steht für klimaneutralen Containertransport und -umschlag. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 911.975 Standardcontainer (TEU) damit transportiert. Die dabei entstandenen und verifizierten CO 2 -Emissionen in Höhe von 45.118 t wurden durch Klimaschutz Kompensationsprojekte nach Gold Standard ausgeglichen. Maßnahmen zur Senkung der CO 2 -Emissionen Ein umfassendes Programm zur Energieeffizienzsteigerung und damit zur Senkung der CO 2 -Emissionen innerhalb einzelner HHLA-Gesellschaften wurde im Berichtsjahr durch verschiedene Maßnahmen weitergeführt. Hierzu gehören unter anderem die Umrüstung auf energieeffizientere Technologien wie z. B. die weitere Umstellung der Flächenbeleuchtung auf LED, die Verkürzung der Fahrtwege durch verbesserte Yardplanung, die Erhöhung der Quote der im Tandembetrieb umgeschlagenen Container und die die Erhöhung der Anteile der Fahrten, bei denen zwei Container gleichzeitig transportiert werden. Energieverbrauch und -einspeisungscrollen
Energieverbrauch 2021 für Heizöl, Erdgas und Fahrstrom geschätzt (vorläufig)
1 Strom ohne Fahrstrom
Das Klimaschutzziel der HHLA ist durch die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Energiemix des Konzerns zu erreichen. Für substanzielle CO 2 -Reduzierungen setzt die HHLA auf eine weitere Elektrifizierung ihrer Geräte und Maschinen auf den Terminals und damit auf die Substitution von fossilen Energieträgern durch erneuerbare Energien. Damit werden die Anlagen nicht nur emissions- und lärmärmer, sondern benötigen auch weniger Wartungsaufwand. Durch unser Klimaschutzziel strategisch vorgegeben, setzt die HHLA auf energieeffiziente Geräte, Anlagen, Maschinen und Prozesse. Diese fortschrittlichen Technologien senken nicht nur die lokalen Emissionen, sondern führen auch zu ökonomischen Vorteilen, die vor dem Hintergrund steigender Energiekosten an Bedeutung gewinnen. Hier wurden im Berichtszeitraum einige Projekte erfolgreich umgesetzt: scrollen
Das bestehende nach DIN ISO 50001:2018 zertifizierte Energiemanagementsystem, welches alle HHLA-Gesellschaften mit nennenswertem Energieverbrauch in Deutschland umfasst, wurde im Berichtsjahr erfolgreich rezertifziert. Wasserstoff als EnergieträgerDarüber hinaus ist die HHLA stets auf der Suche nach weiteren Optionen, die das Unternehmen bei dem Ziel unterstützen, bis 2040 klimaneutral zu werden. Wasserstoff als Energieträger kann eine wichtige Rolle bei der Dekarbonisierung eines Unternehmens spielen. Deshalb engagiert sich die HHLA aktiv in der neu gegründeten H2Global Foundation und beteiligt sich mit insgesamt 240 Partnern aus Wissenschaft und Industrie am Projekt TransHyDE. Anders als grauer Wasserstoff wird grüner Wasserstoff selten dort genutzt, wo er produziert wird. TransHyDE geht diese Herausforderung an, indem es einen übergreifenden Ansatz für den Import, die Verteilung und die Nutzung von Wasserstoff entwickelt. Gemeinsam mit anderen Partnern untersucht die HHLA die verschiedenen Transport- und Speichermöglichkeiten von Wasserstoff in Hochdruckbehältern und über das Trägermedium LOHC, also flüssige organische Wasserstoffträger. Umwelt- und Ressourcenschutz AbfälleRessourcenschonendes Handeln der HHLA zeigt sich beim Abfallmanagement und beim Einsatz von recyceltem Baumaterial für die Instandhaltung der Terminalflächen. Beim Abfallmanagement setzt die HHLA so weit wie möglich auf Abfallvermeidung und Abfalltrennung, um wiederverwendbare Abfälle in den Ressourcenkreislauf zurückzugeben. Die Menge einzelner Abfallarten kann dabei aufgrund unterschiedlicher Umschlagmengen an den verschiedenen Terminals der HHLA von Jahr zu Jahr stark variieren. Die gesamte Abfallmenge sank im Berichtsjahr an den Standorten in Deutschland deutlich um 26,1 % auf 7.350 t (im Vorjahr: 9.940 t). Dieser Rückgang ist fast ausschließlich auf eine deutlich verringerte Menge von Fruchtabfällen zurückzuführen. Entwicklung der Abfallmengein Tsd. t
Nicht gefährliche AbfälleDie Fruchtabfälle, die mit rund 26 % den größten Anteil an den Abfällen stellen, verringerten sich im Geschäftsjahr 2021 um 51 % auf 1.929 t (im Vorjahr: 3.975 t) und lagen damit sogar unter dem Niveau von 2019. Bei dieser Abfallart handelt es sich um nicht mehr zum Verzehr oder zur Weiterverarbeitung geeignete Fruchtabfälle wie Bananen oder Ananas. Auf diese Mengenentwicklung hat die HHLA keinen Einfluss, da die Früchte bereits für den Vertrieb ungeeignet in Hamburg ankommen und entsorgt werden müssen. Der größte Anteil davon in Höhe von 1.451 t (im Vorjahr: 2.441 t) wurde in einer externen Biogasanlage für die Stromproduktion genutzt. Auf diese Weise wurden im Berichtszeitraum 278.377 kWh Strom CO 2 -frei produziert. Die Abfallart gemischte Metalle stellte im Berichtsjahr mit einem leichten Anstieg um 0,8 % auf 954 t mengenmäßig die zweitgrößte Abfallart dar (im Vorjahr: 946 t). Bei dieser Abfallart handelt es sich z. B. um nicht mehr einsatzfähige Stahlseile von Containerbrücken oder Lagerkränen. Diese Abfallart wird vollständig in den Recyclingkreislauf zurückgeführt. Für die Menge des Gewerbeabfalls zur Vorbehandlung und gemischte Verpackungen ist im Jahr 2021 ein leichter Anstieg um 6 % auf 601 t zu verzeichnen. Diese Menge stellte die drittgrößte Abfallart dar. Verpackungen aus Papier, Pappe, Karton und Mischpapier stellten mit einem Rückgang um 21,3 % auf 516 t im Vergleich zu 2020 die fünftgrößte Abfallmenge der nicht gefährlichen Abfälle (im Vorjahr: 655 t). Restmüll, der über die öffentliche Müllabfuhr eingesammelt wird, stellte mit 252 t und einem leichten Anstieg um 2,8 % den insgesamt siebtgrößten Anteil der nicht gefährlichen Abfälle. Gefährliche AbfälleDie mengenmäßig größte Abfallart die als gefährlich klassifiziert ist, waren Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern. Die Menge stieg um 9,5 % auf 559 t (im Vorjahr: 510 t). Diese Abfallart entsteht primär bei der Reinigung von Portalhubwagen (Van-Carriern) und anderen Großgeräten mit Hochdruckreinigern und stellt insgesamt die viertgrößte Abfallart dar. Die Abfallart andere Emulsionen, die z.B. bei der Beseitigung von Ölspuren entsteht, verzeichnete einen Anstieg um 24,3 % auf 515 t. (im Vorjahr 414 t). RecyclingDer größte direkte Materialeinsatz ohne Investitionen in Geräte und Maschinen der HHLA ist nach dem Energieeinsatz der Einsatz von Baustoffen. Hier werden zur Instandhaltung bestehender Terminalflächen und zur Flächenertüchtigung bestehender Flächen, die einer anderen Verwendung zugeführt werden auch recycelte Baustoffe eingesetzt. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Menge der eingesetzten recycelten Baustoffe auf den Hamburger Containerterminals um 41 % auf 21.646 t (im Vorjahr: 36.695 t). Dieser Rückgang ist auf die verringerte Notwendigkeit von Flächensanierungen im Berichtsjahr zurückzuführen. Den größten Anteil am Einsatz recycelter Baustoffe verzeichnete mit 54,2 % bzw. 11.740 t (im Vorjahr: 4.440 t) die mit Zement gebundene Müllverbrennungsschlacke, die für den Ausbau des Lagerkransystems am Container Terminal Burchardkai (CTB) eingesetzt wurde. Den zweitgrößten Anteil mit 31,0 % (6.720 t) stellte die Verwendung von Asphaltrecycling dar. Davon wurden u.a. 1.820 t für die nachhaltige Flächensanierung am Container Terminal Altenwerder (CTA) und 1.2361 für die Flächenbefestigung der neuen Lagerkranblöcke am CTB eingesetzt. Mit einem Anteil von 11,6 % und einem Materialeinsatz von 2.510 t wurde ebenfalls Müllverbrennungsanlagen-Schlacke beim Bau der Lagerkranblöcke am CTB eingesetzt. Für die Blocklagersanierung am CTA wurden insgesamt 676 t Elektroofenschlacke eingebracht. Der Einsatz von recycelten Baustoffen minimiert den Ressourcenverbrauch und senkt die Treibhausgasemissionen. WasserverbrauchDer Einsatz von Frischwasser beschränkt sich im HHLA-Konzern hauptsächlich auf die Nutzung zur Reinigung von Großgeräten und Containern sowie für die Hygiene der Beschäftigten und die Kantinenbewirtschaftung. Der Wasserverbrauch des operativen Betriebs lag 2021 in Deutschland, Estland, Italien, Österreich, Polen, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik, der Ukraine und Ungarn bei 95.791 m 3 (im Vorjahr: 92.727 m 3 , ohne Italien, Slowenien und Ungarn). Dieser im Vergleich zur Vor-Pandemie-Zeiten niedrige Verbrauch ist an den meisten Standorten auf die geringere Präsenz von Beschäftigten vor Ort zurückzuführen, da auch 2021 viele Mitarbeiter im Homeoffice gearbeitet haben. Wasser wird an den HHLA-Standorten aus dem öffentlichen Versorgungsnetz bezogen. Wasserverbrauchin dam 3
HHLA-Standorte: Deutschland, Estland, Italien, Österreich, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ukraine und Ungarn SozialesArbeitsweltStrategisches Personalmanagement Organisation und SteuerungDas Personalmanagement ist auf Vorstandsebene verankert und wird dort als zentrale Ressortfunktion wahrgenommen. Diese Organisationsstruktur stellt sicher, dass konzernweit strategische Vorgaben auch personalwirtschaftlich abgedeckt werden können. Die Förderung und Entwicklung der Leistungsfähigkeit der Fach- und Führungskräfte erfolgt dabei systematisch und wird kontinuierlich durch das Personalmanagement begleitet. Gleiches gilt für alle Organisationsentwicklungsmaßnahmen. PersonalstrategieDie Personalstrategie der HHLA umfasst fünf Handlungsfelder: "Wunsch Arbeitgeber", "Weiter Entwickeln", "Zusammen Wirken", "Ressourcen Management" und "Mit Bestimmung". Die strategischen Zielsetzungen beinhalten beispielsweise im Bereich Personalbeschaffung die Entwicklung neuer Recruiting-Strategien und die Weiterentwicklung der Arbeitgebermarke HHLA. Darüber hinaus sollen mit Hilfe innovativer Technologien, Methoden und Konzepte bestehende Ressourcen im Bereich Personal zukünftig noch besser ausgerichtet und das Leistungsangebot kontinuierlich erweitert werden. Mit den Mitbestimmungspartnern, Führungskräften und Beschäftigten werden zudem die beteiligungsorientierten Mitbestimmungsprozesse weiterentwickelt, um zukunftsfähige Rahmenbedingungen für den unternehmerischen Erfolg der HHLA zu gestalten. Der Personalentwicklung kommt neben der Weiterentwicklung vorhandener Potenziale und der Schaffung einer wirksamen Lernkultur im Unternehmen auch die Rolle zu, einen entscheidenden Beitrag zur Weiterentwicklung der Unternehmensorganisation und -kultur zu leisten. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der strategischen Planung ist daher die gezielte Förderung der digitalen Vernetzung und der Zusammenarbeit unter allen Mitwirkenden im Konzern. So wird Wissensaustausch gefördert und die Kulturentwicklung nachhaltig vorangetrieben. Diversity-ManagementDas Diversity-Management ist seit mehreren Jahren im strategischen Personalmanagement verankert. Die HHLA ist überzeugt, dass ein ausgewogenes Verhältnis der verschiedenen Kulturen, Geschlechter und Altersgruppen die Voraussetzung für ein erfolgreiches unternehmerisches Handeln bildet. Ziel ist es, diese Vielfalt in allen Gesellschaften abzubilden. Dies gilt insbesondere auch bei der Bildung von temporären gesellschaftsübergreifenden Arbeits- bzw. Projektgruppen. Seit 2013 setzt die HHLA in Deutschland ein eigens entwickeltes strukturiertes Auswahlverfahren (Assessment Center) ein, das neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch Diversity-Aspekte berücksichtigt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Auswahlgremien werden speziell geschult. Außerdem nimmt bei allen Auswahlverfahren, bei denen Frauen im Bewerberpool vertreten sind, mindestens eine Frau im Auswahlgremium teil. Die HHLA nimmt als Pilotfirma an dem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderten Projekt "Innoklusio" teil. Ziel des im Berichtsjahr startenden, dreijährigen Programms ist die Inklusion von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Geplant ist u.a. an einem HHLA-Standort gegen Projektende eine Informationsmesse durchzuführen. Auf dieser können sich die Beschäftigten und Führungskräfte informieren, wie ein moderner Inklusionsansatz aussehen kann. Sicherung der ArbeitsplätzeDer im Jahr 2021 im Zuge eines Effizienzprogramms gestartete Transformationsprozess im Segment Container umfasst vor allem das Projekt CTX. Für das Projekt wurden im Jahr 2020 Rückstellungen in Höhe von 43 Mio. € gebildet, um sozialverträgliche Personalmaßnahmen umzusetzen. So sind beispieslweise beschleunigter Renteneintritt, Altersteilzeitprogramme, umfangreiche Qualifizierungsangebote und flexiblerer Mitarbeiteraustausch geplant. Des Weiteren wurden mit der Gewerkschaft ver.di Gespräche über den HHLA-Zukunftsvertrag zur Gestaltung einer modernen Mitbestimmung gestartet. Ziel ist es eine tragfähige Lösung zu erreichen, die schnelle Anpassungsfähigkeit fördert, Offenheit für neue Technologien erzeugt und zukunftsfähige Arbeitsplätze schafft. PersonalbestandZum Jahresende 2021 beschäftigte die HHLA insgesamt 6.444 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die Zahl um 132 Personen bzw. um 2,1 %. Darüber hinaus setzte die HHLA im Jahresmittel durchschnittlich 624 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft ein (im Vorjahr: 549). Weitere Angaben zur Entwicklung des Personalbestands werden ausführlich im Lagebericht erläutert. Personal Als Bestandteil der mit dem Vorstand vereinbarten Zielvorgaben geht der Drei-Jahres-Durchschnitt der jährlichen Beschäftigungsentwicklung in die Vorstandsvergütung ein. Dabei wurde ein Zielkorridor festgelegt, dessen Erreichen eine entsprechende Tantieme auslöst. Erklärung zur Unternehmensführung/ Vergütungsbericht PersonalentwicklungIm Jahr 2021 investierte die HHLA am Standort Hamburg insgesamt 5,0 Mio. € (im Vorjahr: 5,3 Mio. €) in die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Weitere Angaben zur Personalentwicklung und -struktur werden ausführlich im Lagebericht erläutert. Personal Als Bestandteil der mit dem Vorstand vereinbarten Zielvorgaben geht der Drei-Jahres-Durchschnitt der jährlichen Entwicklung des Aufwands für Erstausbildungen, betriebliche Qualifizierungen und Weiterbildung im Verhältnis zur Beschäftigtenzahl in die Vorstandsvergütung ein. Dabei wurde ein Zielkorridor festgelegt, dessen Erreichen eine entsprechende Tantieme auslöst. Erklärung zur Unternehmensführung/Vergütungsbericht WeiterbildungIm Jahr 2021 wurden die Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten bei der HHLA verstärkt auf "Zukunftskompetenzen" fokussiert und mit neuen Formaten angereichert. Mit der Definition von Zukunftskompetenzen wird in den Weiterbildungsangeboten ein Schwerpunkt in der Aus- und Weiterbildung auf überfachlichen Kompetenzen sichergestellt, die für den langfristigen Erfolg der HHLA von besonderer Bedeutung sind. Im Berichtszeitraum wurden insgesamt über 642 ein- bis mehrtägige Veranstaltungen realisiert. Davon wurden durch die eigenen Ausbilderinnen und Ausbilder über 490 Qualifizierungen als interne gewerbliche Weiterbildungen mit 2.322 Ausbildungstagen durchgeführt. Im Rahmen des internen segmentübergreifenden Seminarangebots wurden zusätzlich 152 ein- bis mehrtägige Veranstaltungen mit über 1.654 Teilnehmertagen organisiert. Der Frauenanteil lag bei 39 %. Die Personalentwicklungsstrategie versteht sich als Teil der HHLA-Unternehmensstrategie und soll kontinuierliches Lernen und Wissenstransfer zu einer tragenden Säule des strategischen Transformationsprozesses machen. Passend zu den aktuellen und zukünftigen Anforderungen werden bereits erfolgreich implementierte Qualifizierungsangebote der Fach- und Führungskräfteentwicklung fortgeführt, weitere Qualifizierungsangebote entwickelt und die Reichweite der Angebote im Konzern erhöht. Potenzial- und Know-how Träger werden gezielt gefördert und in Zusammenarbeit mit den Führungskräften passgenaue Maßnahmen für einzelne Bereiche entwickelt. HHLA-LernplattformUm eine Basis für an der Unternehmensstrategie ausgerichtete und wirtschaftlich überprüfbare Qualifizierungen zu legen, wurde 2020 eine digitale Lernplattform ausgewählt und im Berichtszeitraum der Implementierungsprozess vorbereitet. Nach ihrer Einführung ermöglicht die Software eine effiziente und zielgruppenspezifische Bereitstellung von Weiterbildungsinhalten und die Anbindung aller Konzerngesellschaften an eine strategische und konzernweite Personalentwicklung. Für die Übergangszeit wurde eigenständig eine Sharepoint-Seite entwickelt, auf der die unterschiedlichen Angebote und Informationen konzernweit verfügbar gemacht werden. Darüber hinaus wurde mit bestehenden Methoden ein umfassendes Controlling aufgebaut. Microsoft 365Im Zuge der Einführung von Microsoft 365 als Kommunikations- und Kollaborationstool der HHLA wird seitens der Personalentwicklung die Herausarbeitung eines gemeinsam getragenen Verständnisses dieser durch das Tool digital möglichen Zusammenarbeit unterstützt sowie eine unternehmensweite Qualifikationsstrategie aufgesetzt. Programme für NachwuchsführungskräfteZwei neue Entwicklungsprogramme begleiten seit Ende 2021 Nachwuchsführungskräfte dabei, in ihre Führungsrolle hineinzuwachsen und im Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen gemeinsam zu lernen. Trotz pandemiebedingter Einschränkungen wurde das erste "International Leadership Program" als internationales Entwicklungsprogramm bei der HHLA gestartet, an dem zehn Nachwuchsführungskräfte aus sechs internationalen Tochtergesellschaften der HHLA teilnehmen. Ein weiteres, zweijähriges Nachwuchsprogramm für Beschäftigte mit Führungspotenzial wurde standortübergreifend in Hamburg pilotiert und wird in den Folgejahren konzernweit durchgeführt. Fit4Future-Lotsen für NAVIS N4Die Einführung der einheitlichen Terminal Operating Software NAVIS N4 an allen HHLA-Terminals am Standort Hamburg wurde mit verschiedenen Weiterbildungsmaßnahmen begleitet. Nach einer coronabedingten Pause endete im November 2021 die von der Agentur für Arbeit auf Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes geförderte Reihe "Fit4Future-Lotsen". In vier einwöchigen Modulen wurden 54 Beschäftigte aller vier Terminals in grundlegenden Themen des Change-Managements zu Multiplikatoren ausgebildet. Nach Abschluss der Maßnahme können die Teilnehmer den Kollegen vor Ort bei Veränderungen von Prozessen durch digitale Transformation als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und sie unterstützen. Um die fachliche Qualifizierung von Nutzern der Software zu optimieren, wurden außerdem mehr als 15 Trainer mit einer umfassenden "Train the Trainer"-Ausbildung dafür qualifiziert, Remote- und Präsenzschulungen durchzuführen. Lernen2Go und Führung2GoMit dem neuen Lernformat "Lernen2Go" haben interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seit diesem Jahr die Möglichkeit, in einstündigen Online-Live-Vorträgen Neues zu einem Thema zu lernen und sich im Anschluss für ein vertiefendes Training zu entscheiden. Die monatlich stattfindenden Veranstaltungen mit Titeln wie "Resilienz stärken", "Teamwork und Vertrauen" oder "Die Magie der Veränderung" fördern vor allem Kompetenzen, die in der modernen Arbeitswelt zusehends an Bedeutung gewinnen. Das Format stößt auf sehr positive Resonanz und wird 2022 fortgesetzt. An den bisher sechs Terminen haben jeweils zwischen 170 und 330 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilgenommen. In einem ähnlichen Format wurde ebenso ein thematisch auf Führungskräfte zugeschnittenes Format aufgesetzt und erprobt; auch dieses wird 2022 fortgeführt. Berufsausbildung und StudiumDas Angebot an Ausbildungsplätzen und dualen Studienplätzen orientiert sich an der Personalplanung der Gesellschaften am Standort Hamburg und den sich wandelnden Anforderungen der Arbeitswelt durch Digitalisierung und Automatisierung. Neben den technischen und gewerblichen Berufsfeldern in der Ausbildung, wurde mit der Einstellung von zwei Speditionskauffrauen und einem Kaufmann für Groß- und Außenhandel auch die kaufmännische Ausbildung wiederaufgenommen. Mit der neuen IT-Ausbildung zum Kaufmann Digitalisierungsmanagement und dem dualen Studium "Technische Informatik" sowie "Marketing & Digitale Medien" wurden drei neue Ausbildungs- und Studiengänge im Konzern etabliert und daneben bei den dualen Studiengängen sowohl Abschlüsse im betriebswirtschaftlichen Bereich als auch im technischen und IT-Bereich angeboten. Im Jahr 2021 haben dual Studierende ihre interkulturelle Kompetenz wieder vermehrt in Auslandssemestern oder Projekteinsätzen in unseren Auslandsgesellschaften erhöhen können. Die bestehenden Kooperationen mit Berufsschulen, Fachgymnasien und Stadtteilschulen wurden auch 2021 genutzt, um geeignete Bewerberinnen und Bewerber in den sogenannten MINT-Berufen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) zu gewinnen. Damit sich der Anteil der weiblichen Auszubildenden in den MINT-Berufen weiter erhöht, wurden in den technischen Ausbildungsberufen insbesondere Praktikumsplätze für Schülerinnen angeboten. Die Berufsfelder wurden auf Ausbildungsmessen und Berufsorientierungsveranstaltungen in Schulklassen durch ein Projektteam von Auszubildenden und dual Studierenden vorgestellt. Da aufgrund der Einschränkungen durch die Coronavirus-Pandemie viele Vor-Ort-Besuche nicht möglich waren, fanden zahlreiche Veranstaltungen in digitaler Form statt. So konnten im Jahr 2021 insgesamt 19 Messen und Berufsorientierungsveranstaltungen im Großraum Hamburg durchgeführt werden. Zur Vorbereitung auf zukünftige Anforderungen in den Arbeitsfeldern der HHLA ist es notwendig, die Ausbildung durch ausbildungsbegleitende Angebote zu unterstützen. Auszubildende und dual Studierende übernehmen in unterschiedlichen Projekten Verantwortung und erweiterten dabei ihre Projekt- und Digitalkompetenzen. Im Rahmen crossfunktionaler Teams gestalten sie u. a. das Employer Branding und den Social-Media-Auftritt der Karriereseite für ihre eigene Zielgruppe. Mit einem Letter of Interest hat der HHLA-Vorstand die Ernsthaftigkeit der Kooperation der HHLA mit der Evangelischen Stiftung Alsterdorf (ESA) unterstrichen. Auszubildende und dual Studierende engagieren sich in unterschiedlichsten Projekten und bringen sich aktiv in das Wirken der ESA ein. Sowohl Jugend- und Freizeitprojekte als auch schulische Bildung werden unterstützt, die Auszubildenden und Dual Studierenden können dafür betriebliche Anwesenheitszeiten nutzen, teilweise bringen sie sich darüber hinaus in ihrer Freizeit ein. Verträge, Vergütungen und Zusatzleistungen TarifverträgeFür 84,5 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland sind die Entgelt- und Arbeitsbedingungen in Tarifverträgen geregelt (im Vorjahr: 86,4 %). Der Anteil unbefristeter Arbeitsverträge (exkl. Berufsausbildungsverträgen) lag bei 96,5 % (im Vorjahr: 96,4 %). Im Juni einigten sich die Tarifvertragsparteien - der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e. V (ZDS) und die Gewerkschaft ver.di - auf tabellenwirksame Anhebungen ab 1. Juni 2021 um 3,0 % bei einer zwölfmonatigen Laufzeit für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe. Abschlüsse ähnlicher Größenordnung wurden auch für weitere Entgelttarifverträge des HHLA-Konzerns in Deutschland geschlossen. In den ausländischen Gesellschaften beträgt der Anteil der Beschäftigten, deren Entgelt- und Arbeitsbedingungen in Tarifverträgen geregelt sind 28,4 % (im Vorjahr: 26,3 %). 91,7% aller Arbeitsverträge sind unbefristet (im Vorjahr: 92,6 %). Beurteilungs- und VergütungssystemeDie Beurteilungssysteme in den deutschen Gesellschaften bestehen aus Bottom-up- und Top-down-Komponenten. Sie sind zum Teil durch Tarifverträge geregelt, enthalten variable Vergütungsbestandteile und sind mit Qualifizierungsverpflichtungen für das Unternehmen und die Beschäftigten verbunden. Das Beurteilungssystem für die Führungskräfte der HHLA wurde im Jahr 2020 neu ausgerichtet, in ein Performance-Management-System überführt und im Berichtsjahr erstmalig angewendet: Zusätzlich zu bereits bestehenden variablen Vergütungsbestandteilen wie dem ROCE, der Rendite auf das eingesetzte Kapital, und dem EBIT wurden bereichs- und gesellschaftsspezifische Kennzahlen als neue Zielkategorie aufgenommen. Zudem wurde die Beurteilung der individuellen Leistung der Führungskräfte um neu definierte Führungsprinzipien erweitert. Ziel der Neuausrichtung des variablen Vergütungssystems ist die Förderung der crossfunktionalen Zusammenarbeit einhergehend mit einer stärkeren Vernetzung und ressortübergreifender Prozessorientierung, um so den Kulturwandel bei der HHLA nachhaltig zu unterstützen. Flexible ArbeitszeitmodelleDie Möglichkeit in Teilzeit zu arbeiten, wird zunehmend von allen Beschäftigtengruppen und Hierarchieebenen in Deutschland in Anspruch genommen, um die individuelle Arbeitszeit an die unterschiedlichen Lebensphasen anzupassen. Teilzeit ist damit ein wesentliches Instrument zur Bindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Unternehmen. Die Anpassung der Arbeitszeit unterstützt die Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Pflege von nahen Angehörigen oder beim Ausüben von ehrenamtlichen Tätigkeiten. HHLA-Beschäftigte in Teilzeit in Deutschland zum 31.12./Teilzeitquote in %
Im Jahr 2021 wurde von insgesamt 287 Beschäftigten die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung in Anspruch genommen (im Vorjahr: 254). Die Teilzeitquote in der HHLA in Deutschland erhöhte sich somit zum Jahresende 2021 auf 7,8 % (zum 31. Dezember 2020: 7,0 %). Der Anteil der Männer mit einer Teilzeitbeschäftigung ist auf 38,0 % gestiegen (im Vorjahr: 35,8 %). In der kaufmännisch geprägten Holding (ohne Auszubildende) betrug der Anteil an Teilzeitkräften 18,0 % (im Vorjahr: 17,8 %). Die Teilzeitquote in den ausländischen Gesellschaften der HHLA lag im Berichtsjahr bei 0,7 % (im Vorjahr: 1,0%). AltersvorsorgeMit der grundlegenden Neuausrichtung und Weiterentwicklung der betrieblichen Altersvorsorge im Jahr 2018 haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland noch mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei der Planung ihrer Lebensarbeitszeit erhalten. Sowohl individuelle Vorruhestandslösungen als auch verschiedene Optionen für Kapitalauszahlungen zum Ruhestand steigern die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung aus Sicht der Beschäftigten deutlich. Bestehende Ansprüche aus Modellen wie beispielsweise dem Lebensarbeitszeitkonto und der sogenannten Hafenrente wurden in den HHLA-Kapitalplan überführt. Durch die Bündelung dieser Ansprüche in einem System wird die HHLA zudem den gestiegenen Anforderungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Thema Transparenz noch gerechter. Im Jahr 2021 profitierten bereits 64,9 % der berechtigten Beschäftigten von dieser Regelung zur Altersvorsorge. Weitere personalbezogene Angaben werden ausführlich im zusammengefassten Konzernlagebericht unter dem Abschnitt Personal erläutert. Gesundheits- und Arbeitsschutz ArbeitsschutzDie körperliche Unversehrtheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Beschäftigten von Fremdfirmen sowie der Kunden, Lieferanten und Gäste ist vorrangiges Anliegen der HHLA und wird durch umfangreiche Präventionsmaßnahmen und -richtlinien sichergestellt. Durch den Einsatz moderner Technologien wird die Arbeitssicherheit bei der HHLA kontinuierlich verbessert. Bei der Einführung neuer Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren an den Standorten der HHLA-Betriebe wird die betriebliche Arbeitsschutzorganisation eng in die Planungsprozesse einbezogen, um diese an die sich verändernden betrieblichen Gegebenheiten und die neusten sicherheitstechnischen Erkenntnisse anzupassen. Zur Überprüfung der Arbeitsschutzziele und -maßnahmen wird ein softwaregestütztes Arbeitsschutzmanagementsystem genutzt. Die HHLA setzt Maßnahmen um, die eine sicherheitsbewusste Haltung, ein sicherheitsgerechtes Verhalten und die Sicherheitskultur nachhaltig fördern. Hierzu wurde im Berichtsjahr das Pilotprojekt zur Förderung des Sicherheitsbewusstseins und zur Entwicklung einer verhaltensorientierten Sicherheitskultur an einem der Hamburger Containerterminals trotz Einschränken durch die Coronavirus-Pandemie fortgeführt. Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen wurde auf Präsenzkampagnen zum Arbeitsschutz in den HHLA-Betrieben weitestgehend verzichtet. Stattdessen wurden die Beschäftigten in Online-Kursen aktiv über Themen zur Arbeitssicherheit und Ergonomie im Homeoffice geschult und ihnen praktische Hilfestellungen an die Hand gegeben. Zur Erstellung einer aussagekräftigen Unfallstatistik werden die Unfälle aller HHLA-Betriebe in Hamburg berücksichtigt und in einem einheitlichen Berichtssystem erfasst. Hierzu zählen auch die Unfälle, die in keinem direkten Zusammenhang mit dem Containerumschlag stehen (z. B. Werkstattbetriebe). Die Ursachen für Veränderungen oder Schwankungen werden sorgfältig analysiert, um rechtzeitig strukturierte Maßnahmen zur Vorbeugung ergreifen zu können. Im Jahr 2021 ereigneten sich in den Gesellschaften am Standort Hamburg, bei denen die HHLA eine Beteiligung von mehr als 50 % hält, 91 meldepflichtige Unfälle ohne Wegeunfälle (im Vorjahr: 79). Darüber hinaus gab es im Berichtszeitraum neun meldepflichtige Coronavirus-Infektionen, die als Arbeitsunfälle gelten, weil sich die Beschäftigten nachweislich am Arbeitsplatz infiziert haben. GesundheitsschutzIm Rahmen der Gesundheitsförderung verfolgt die HHLA das Ziel, betriebliches Gesundheitsmanagement alltags- und praxistauglich zu konzipieren und die Maßnahmen gleichzeitig systematisch in die Unternehmensprozesse einzubinden. Mit Hilfe gezielter Kommunikations- und Informationsstrategien hat sich die HHLA darüber hinaus für die bestehenden Gesundheitsangebote wie beispielsweise die Sozialberatung oder die Grippeschutzimpfungen engagiert. Dies hat zu einer deutlich gesteigerten Wahrnehmung dieser Angebote durch die Beschäftigten geführt. Darüber hinaus stellte das Jahr 2021 den Gesundheitsschutz der HHLA aufgrund der Coronavirus-Pandemie weiterhin vor besondere Herausforderungen. Um diesen zu begegnen, wurden ein Corona-Krisenstab unter Führung des Vorstands und ein in der Management-Holding angesiedelter Corona-Arbeitsstab eingerichtet. Das 2020 gemeinsam erarbeitete Hygienekonzept, das u.a. klassische Abstands- und Hygieneregelungen, Maskenpflicht und zusätzliche Reinigungsintervalle beinhaltet, wurde auch 2021 weiter aktiv umgesetzt. Des Weiteren wurden Maßnahmen ergriffen, die auf die Besonderheiten der verschiedenen Arbeitsumgebungen der HHLA abgestimmt sind. Um die Anzahl der Kontakte gering zu halten, sieht das Konzept im gewerblichen Bereich beispielsweise vor, dass die übliche Schichtüberlappung entfällt und die Beschäftigten in festen Arbeitsgruppen und in kleineren Teams arbeiten als zuvor. Darüber hinaus wurden an allen Standorten in Deutschland Quarantäne-Manager installiert, die im Infektionsfall schnell und direkt eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Darüber hinaus bot der betriebsärztliche Dienst der HHLA in Hamburg betriebsinterne COVID-19-Schutzimpfungen für Beschäftigte und deren Angehörige an. Die bereits Ende 2019 und somit vor Beginn der Coronavirus-Pandemie abgeschlossene Homeoffice-Regelung diente als Grundlage für eine schnelle und konsequente Umsetzung weiterer Homeoffice-Regelungen während der Pandemie. Aufgrund der schnellen, konsequenten und über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Corona-Schutzmaßnahmen konnte das innerbetriebliche Infektionsgeschehen in allen Unternehmensbereichen der HHLA in Deutschland gering gehalten und die Betriebsfähigkeit auf den Anlagen der HHLA während beider Lockdown-Phasen komplett erhalten werden. Dies belegt die Wirksamkeit der Maßnahmenpakete. Der Corona-Arbeitsstab hat darüber hinaus gemeinsam mit dem Konzernbetriebsrat Regelungen zur Festlegung der zeitlichen Lage von Freizeitansprüchen ergriffen, um in Phasen geringer Auslastung der gewerblichen Betriebe gezielt Freizeit vergeben zu können. Zudem wurde neben den Homeoffice-Regelungen mehrschichtiges Arbeiten in den administrativen Bereichen wie beispielsweise der Management-Holding ermöglicht. Gesellschaftliches Engagement Regionale VerantwortungEtwa jeder zehnte Arbeitsplatz in Hamburg ist mit dem Warenumschlag im Hamburger Hafen verbunden. Der Hafen und die damit verflochtenen Wirtschaftszweige sind somit zentrale Arbeitgeber für die Metropolregion Hamburg. Die HHLA wickelt über drei Viertel des Containerumschlags bzw. mehr als die Hälfte des Gesamtumschlags in Tonnen in Hamburg ab. Die HHLA versteht sich daher als integraler Teil der wirtschaftlichen Entwicklung in der Metropolregion Hamburg und ist sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung, auch an allen anderen Standorten, bewusst. Gesellschaftlicher DialogDie HHLA steht in regelmäßigem Austausch mit ihren Interessengruppen. Nachhaltigkeitsstrategie Darüber hinaus fördert das Unternehmen eine Reihe von Bildungsprojekten zu den Themen Hafen und Logistik. Die Zusammenhänge von Hafen, Logistik und Wasser zu erkennen führt zum Verstehen der weltweiten Arbeitsteilung und der Bedeutung nachhaltigen Handelns. Die HHLA konzentriert sich bei der Unterstützung von Bildungsprojekten auf das von ihr mitinitiierte Bildungsangebot "Hafen-Scouts". Die HHLA, das Hafenmuseum und das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung haben bereits 2015 das Projekt erfolgreich initiiert. Es vermittelt Schülerinnen und Schülern der vierten Klassen den Transport von Gütern rund um die Welt, die Funktionsweise des Hafens und Berufsbilder im Hafen. Im Berichtsjahr wurde dieses Bildungsprojekt coronabedingt erst wieder nach den Sommerferien durchgeführt. Die Teilnehmeranzahl stieg auf 685 im Jahr 2021 (im Vorjahr: 482). WirtschaftWertschöpfung und InnovationDer Hamburger Hafen als mit Abstand größter Hafen Deutschlands bietet Arbeitsplätze für insgesamt mehr als 165.000 direkt und indirekt Beschäftigte in der Metropolregion Hamburg. Er ist damit einer der wichtigsten Wirtschaftsfaktoren in ganz Norddeutschland und spielt als Drehscheibe des internationalen Warenverkehrs eine überaus wichtige Rolle für das gesamte ökonomische System Deutschlands. Die HHLA will nachhaltig zum gesellschaftlichen Wohlstand an allen ihren Standorten beitragen. WertschöpfungDie Nettowertschöpfung entwickelte sich im Geschäftsjahr 2021 trotz anhaltender Einflüsse aus dem Pandemiegeschehen positiv und stieg gegenüber dem Vorjahr um 14,8 % auf 752,8 Mio. € an (im Vorjahr: 656,0 Mio. €). Die Wertschöpfungsquote lag mit 50,4 % leicht unter dem Vorjahresniveau (im Vorjahr: 49,0 %). Wertschöpfung im HHLA-Konzernscrollen
Die Nettowertschöpfung dient als Indikator für den volkswirtschaftlichen Mehrwert der Geschäftstätigkeit. Sie errechnet sich aus dem Produktionswert abzüglich sämtlicher Vorleistungen und Abschreibungen. Die Wertschöpfung verteilt sich auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Gesellschafter, öffentliche Hand (Steuern) sowie Darlehensgeber. Der größte Teil entfiel mit 555,6 Mio. € und einem Anteil von 73,8 % auf die Beschäftigten. InnovationSeit ihrer Gründung im Jahr 1885 agiert die HHLA aus dem Selbstverständnis eines Start-ups heraus. Ohne Innovationen und den Antrieb, sich fortlaufend mit neuen Trends und Technologien auseinanderzusetzen, wäre der Weg der HHLA nicht erfolgreich gewesen. Heute beschäftigt sich das Unternehmen im Wesentlichen mit den Möglichkeiten, die sich aus der Automatisierung und Digitalisierung für die moderne Logistik ergeben. Forschung und Entwicklung Steigerung der EffizienzIn ihrer Unternehmensstrategie hat sich die HHLA zu einem Transformationsprozess bekannt, der die Zukunftsfähigkeit und Gestaltungskraft des Unternehmens nachhaltig stärken soll. Die Steigerung der Effizienz und Vernetzung ist eines von vier Zielen. Zur Umsetzung hat die HHLA ein umfassendes Programm zur Effizienzsteigerung in den operativen Bereichen gestartet. Die Steigerung der Effizienz soll durch die Stärkung der Marktposition und der Leistungsfähigkeit langfristig Standorte und Beschäftigung sichern. Operative Effizienz zählt zu den wesentlichen Kundenanforderungen und bildet die Grundlage für Kundenzufriedenheit und -bindung. Sie trägt daher maßgeblich zum nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens bei. Umsetzung und MaßnahmenDas Effizienzprogramm wird zusammen mit den Beschäftigten in den operativen Bereichen erarbeitet und eingeführt. Die HHLA-Führungskräfte werden bei dem Programm durch externe Berater unterstützt. Im Fokus des Programms stehen der Hafenumschlagbetrieb sowie die unterstützenden Servicebereiche und -prozesse innerhalb des Konzerns. Das Programm zur Steigerung der Effizienz konzentriert sich insbesondere auf konsequente Prozessoptimierung, den Ausbau der Systemunterstützung (Automatisierung und Digitalisierung) und die Weiterentwicklung der Mitarbeiter. Die Einführung von Performance-Management-Ansätzen erfolgt partizipativ gemeinsam mit allen Beteiligten und umfasst sowohl Steuerungsinstrumente als auch erweiterte Steuerungsabläufe. Entstehung der WertschöpfungProduktionswert 2021: 1.495 Mio. €
Verwendung der WertschöpfungNettowertschöpfung 2021: 753 Mio. €
Ein Element des Programms ist die Weiterentwicklung der täglichen Betriebsbesprechungen, in denen die aktuelle operative Leistung, wesentliche Faktoren der Leistungserbringung und Maßnahmen zu deren Verbesserung in den Teams abgestimmt werden. Ausbau der Digitalisierung zur ProzessoptimierungDie HHLA setzt auf wertschöpfende Digitalisierung, um Prozesse in allen internen Organisationseinheiten, die an der Kette der Leistungserbringung beteiligt sind, und an der Schnittstelle zu externen Parteien wie Kunden zu optimieren. Die Digitalisierungsmaßnahmen der HHLA zielen darauf ab, prozessrelevante Informationen und Steuerungsgrößen auf übergreifend genutzten digitalen Plattformen zu bündeln und verfügbar zu machen, um die Prozessgeschwindigkeit und Leistungsfähigkeit zu erhöhen und so einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit zu leisten. Darüber hinaus dienen die Digitalisierungsinitiativen der Schaffung und Vereinfachung von Schnittstellen zu den Kunden des Unternehmens und ermöglichen die Optimierung der Abfertigungsqualität. Umsetzung und MaßnahmenDigitalisierungsmaßnahmen werden partizipativ identifiziert und umgesetzt und sind auf die Wertschöpfung des Konzerns ausgerichtet. Die Kernbereiche der Digitalisierungsopportunitäten werden regelmäßig analysiert und der mögliche Wertbeitrag quantifiziert. Hieraus ergibt sich die Reihenfolge für die geplante Umsetzung der Maßnahmen. Ein Beispiel dafür ist die weitere Digitalisierung aller Schnittstellen zu Reederkunden sowie an den landseitigen Schnittstellen für Bahngesellschafts- und Fuhrunternehmerkunden. Die Einführung und automatische Prüfung eines verpflichtenden Datenaustausches ermöglicht verbesserte Visibilität und Planbarkeit der Abfertigung. Die gewonnene Datenqualität und Effizienz spiegelt sich in verbesserter Kundenperformance wider. Die zukunftsgerichtete Kooperation mit den Kunden wird direkt aus dem operativen Geschäft initiiert und auch geleitet. Die Abstimmung mit den anderen Unternehmensteilen ist aus der Projektstruktur gegeben. SteuernSteueransatzIntegrität und rechtmäßiges Handeln sind in der HHLA fest verankert. Dies gilt auch für die Erfüllung ihrer Steuerpflichten. Als international tätiges Unternehmen unterliegt die HHLA den Steuergesetzen der jeweiligen nationalen Rechtsordnungen, in denen sie tätig ist. Die anfallenden Steuern entrichtet die HHLA entsprechend den geltenden gesetzlichen Regelungen der Staaten, in denen das Unternehmen operiert. Dazu unterhält der Konzern Strukturen und Prozesse, die eine kontinuierliche Kontrolle und Einhaltung der steuergesetzlichen Vorgaben gewährleisten und pflegt einen transparenten und offenen Dialog mit den jeweiligen Steuerbehörden. Im Jahr 2021 lag die effektive Steuerquote des Konzerns bei 30,6 % (im Vorjahr: 25,2 %). Der Ertragsteueraufwand für den HHLA-Konzern belief sich im Jahr 2021 auf insgesamt 58,7 Mio. € (im Vorjahr: 24,9 Mio. €), wovon wie im Vorjahr rund 34 % auf Deutschland und rund 66 % auf das Ausland entfielen. Tax-Compliance-Management-System (TCMS)Ein gut aufgestelltes Team von Steuerexperten in Hamburg und in den Tochtergesellschaften vor Ort stellt sicher, dass mögliche steuerliche Risiken frühzeitig erkannt werden. Der Kontrollprozess zur Einhaltung steuerlicher Vorschriften ist im internen Kontrollsystem (IKS) hinterlegt. Risiko- und Chancenmanagementsystem Steuerliche Risiken können sich für die HHLA aus Steuerprüfungen, Änderungen von Steuergesetzen oder anderen Einflussfaktoren ergeben, die sich auf den effektiven Steuersatz und die Liquidität auswirken können. Werden von der Unternehmensseite Steuerbelastungen erwartet, werden diese - soweit sie quantifizierbar sind - durch Bildung entsprechender Rückstellungen berücksichtigt. Um möglichen steuerlichen Risiken vorzubeugen, werden künftig die steuerlichen Prozesse der HHLA durch ein Tax-Compliance-Management-System (TCMS) überwacht und kontrolliert. Mit der Implementierung des TCMS hat die HHLA 2019 begonnen. Die vollständige Integration des Systems wird voraussichtlich 2022 abgeschlossen sein. Damit erfüllt der HHLA-Konzern die Forderung des deutschen Steuerrechts, das die Unternehmen verpflichtet, zum Schutz des Unternehmens und seiner gesetzlichen Vertreter ein solches Compliance-Management-System einzuführen. Reporting-StandardsAls international tätiges Unternehmen mit einem Konzernumsatz von größer 750 Mio. € unterliegt die HHLA der Meldepflicht hinsichtlich bestimmter, landesspezifischer Unternehmenskennzahlen, dem sogenannten Country-by-Country Reporting, das auf die Initiative der Organisation for Economic Cooperation and Development (OECD) zurückgeht. Die HHLA AG übermittelt hierfür jährlich für alle im Ausland ansässigen Konzerngesellschaften im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen steuerliche Angaben wie z. B. Umsatzerlöse, Ergebnisse vor Steuern, Ertragssteuerzahlungen und die entstandenen Steuern vom Einkommen und Ertrag an das Bundeszentralamt für Steuern und berichtet somit transparent über alle Unternehmensergebnisse und Steuerzahlungen in den Ländern, in denen sie mit ihren verbundenen Unternehmen tätig ist. Auch den Berichts- und Transparenzanforderungen des von der Europäischen Union (EU) eingeführten DAC6-Reportings kommt die HHLA vollumfänglich nach und hat dafür entsprechende technische Lösungen implementiert. GeschäftspartnerDie HHLA strebt in ihren Beziehungen gegenüber Geschäftspartnern ein von Integrität, Fairness, Verantwortung und Nachhaltigkeit geprägtes Verhältnis an. Zur Minimierung von Risiken, die zu Beginn und im Verlauf von Geschäftsbeziehungen auftreten können, führt die HHLA derzeit konzernweit ein Business-Partner-Screening-System ein. Das System ermöglicht eine wiederkehrende risikobasierte Analyse und Bewertung von Geschäftsbeziehungen und möglicher Maßnahmen zur Reduktion von Risiken. Einkauf und Materialwirtschaft Die HHLA erwartet insbesondere auch von ihren Lieferanten, eine auf den vorstehenden Werten basierende Unternehmenspolitik sicherzustellen und sich an alle zur Anwendung kommenden Gesetzesvorgaben zu halten. Vor diesem Hintergrund hat die HHLA konzernweit einen Lieferantenkodex (Supplier Code of Conduct) eingeführt, in dem die wesentlichen Verhaltensgrundsätze zusammengefasst werden. Der Lieferantenkodex ist auf der Website des Unternehmens frei zugänglich veröffentlicht. UnternehmensführungGeschäftsethik und IntegritätBekämpfung von Korruption und BestechungDer nachhaltige Erfolg eines Unternehmens setzt verantwortungsbewusstes und rechtlich einwandfreies Verhalten voraus. Compliance, d. h. die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien, ist daher ein wesentlicher Bestandteil der HHLA-Corporate-Governance. Erklärung zur Unternehmensführung Dies wird als primäres Ziel bei der HHLA durch Errichtung, Koordination und fortlaufende Weiterentwicklung eines konzernweiten Compliance-Management-Systems (CMS) angestrebt. Ein weiteres Ziel ist es dabei, die wesentlichen Compliance-Risiken zu identifizieren, fortlaufend zu bewerten und durch Implementierung geeigneter Maßnahmen und Prozesse zu minimieren. Darüber hinaus setzt sich das CMS zum Ziel, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des HHLA-Konzerns für die Beachtung der in ihrem Arbeitsbereich einschlägigen Rechtsvorschriften und internen Richtlinien zu sensibilisieren und damit auch ein entsprechendes Risikobewusstsein bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu schaffen. Hierdurch soll Compliance-Verstößen vorgebeugt werden. Die Funktionen im HHLA-CMS werden zentral durch einen Konzern-Compliance-Beauftragten wahrgenommen, der an das für Compliance zuständige Vorstandsmitglied - derzeit der Arbeitsdirektor bzw. Personalvorstand - und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats berichtet, sowie dezentral durch lokale Compliance-Ansprechpartner und -Beauftragte, die an den Konzern-Compliance-Beauftragten berichten. Kern des HHLA-CMS ist ein Verhaltenskodex, der übergeordnete Grundsätze zu Compliance-relevanten Themen, z. B. faires Verhalten im Wettbewerb sowie Umgang mit Interessenkonflikten und sensiblen Unternehmensinformationen, über gesetzliche Standards hinaus ausformuliert. Der Verhaltenskodex der HHLA ist online unter www.hhla.de/compli-ance abrufbar. Ein weiteres wesentliches Themengebiet im Verhaltenskodex ist die Vermeidung von Korruption. Die HHLA ist im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Geschäftspartnern und Amtsträgern der unterschiedlichsten Ebenen vor allem in Deutschland sowie in Zentral- und Osteuropa und Asien in fortlaufendem Kontakt. Ziel der das Thema Antikorruption weiter vertiefenden Richtlinie ist es, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Hilfestellung zur Beurteilung von möglichen Situationen mit einer potenziellen Korruptionsrelevanz in ihrem täglichen Arbeitsleben zu geben und damit einen wirksamen Beitrag zur Prävention von korrupten Handlungen und den damit verbundenen Folgen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie das Unternehmen zu leisten. Mit der Antikorruptionsrichtlinie wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das notwendige Wissen über die Annahme und Gewährung von Vorteilen gegenüber Geschäftspartnern und Amtsträgern vermittelt und anhand von praktischen Beispielen veranschaulicht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gemäß dem Verhaltenskodex verpflichtet, Hinweise auf Fehlverhalten im Unternehmen weiterzugeben. Auch für Dritte besteht die Möglichkeit, Hinweise über die Compliance-Hotline (Whistleblower Hotline) zu geben. Alle Mitteilungen werden vertraulich behandelt und können anonym erfolgen. Darüber hinaus wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch gemäß der Antikorruptionsrichtlinie erwartet, bei Zweifeln oder Verdachtsmomenten Rat einzuholen bzw. Verstöße zu melden. Durch Schulungen und unternehmensinterne Medien werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fortlaufend wichtige Inhalte des Verhaltenskodex sowie weiterführende Themen wie z. B. die Korruptionsvermeidung und das von ihnen erwartete Verhalten im Rahmen der Antikorruptionsrichtlinie vermittelt. Im Berichtszeitraum wurden per E-Learning Beschäftigte mit regelmäßigem Kontakt zu Geschäftspartnern und Amtsträgern zum Thema Korruptionsvermeidung geschult. Die Anzahl aufgetretener Fälle wird fortlaufend anhand eines internen Berichtssystems im Rahmen des CMS dokumentiert und überwacht, um ggf. z. B. bei einem Anstieg die Risikobewertung entsprechend anzupassen bzw. um weitere Risikoszenarien zu ergänzen und mit geeigneten Maßnahmen, wie verstärkter Kommunikation und Prozessanpassungen im internen Kontrollsystem, reagieren zu können. Die Verantwortung jedes Einzelnen bei der Einhaltung von behördlichen, berufsgenossenschaftlichen und gesetzlichen Bestimmungen im eigenen Unternehmen und bei den Vertragspartnern ist zusätzlich in den intern gültigen HHLA-Einkaufsrichtlinien in Kombination mit den extern gültigen HHLA-Einkaufsbedingungen geregelt. Im Vordergrund stehen dabei die Analyse und die Bewertung der Lieferantenbeziehungen hinsichtlich Zuverlässigkeit, Qualität, Innovationskraft, Kostenstruktur, wirtschaftlicher Stabilität, Arbeitssicherheit, Nachhaltigkeit und Compliance. Durch die hierauf basierende Auswahl der Lieferanten wird auch ein Beitrag zur Korruptionsprävention geleistet. Einkauf und Materialwirtschaft Weiterhin verwendet die HHLA einen Verhaltenskodex für Lieferanten. Dieser ist in den Einkaufsrichtlinien verankert. Der Lieferantenkodex enthält u.a. auch Regelungen zum Schutz vor Korruption. Im Berichtszeitraum wurde die Umsetzung des IT-basierten Business-Partner-Screening-Systems fortgeführt, mit dem eine risikobasierte Prüfung von Geschäftspartnern der HHLA u. a. hinsichtlich integren Verhaltens im internationalen Geschäftsverkehr ermöglicht wird. Geschäftspartner Das CMS und insbesondere auch der Bereich Korruptionsvermeidung wurde in 2020/2021 einer Wirksamkeitsprüfung nach IDW PS 980 unter Berücksichtigung der Anforderungen des ISO 19600 durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, unterzogen und die Wirksamkeit bestätigt. Achtung der MenschenrechteRechtmäßiges und von Integrität geleitetes Handeln unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beinhaltet auch die Wahrung der Menschenrechte. Die HHLA ist ausschließlich mit Standorten in Europa vertreten und über 95 % der Lieferanten der HHLA kommen aus Staaten der Europäischen Union, in denen die Einhaltung der Menschenrechte oberstes Gebot und durch lokale und europäische Gesetze geregelt ist. Darüber hinaus finden die Prinzipien des UN Global Compact ihren Niederschlag im Verhaltenskodex (Code of Conduct) und in den weiterführenden Richtlinien der HHLA, wie z. B. der Arbeitsschutzrichtlinie. Der Verhaltenskodex als übergeordnetes Regelwerk greift u. a. die folgenden Prinzipien auf: scrollen
Weiterhin fördert die HHLA aktiv die Gestaltung der betrieblichen Mitbestimmung und wahrt dabei die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen. Das von der HHLA derzeit im Bereich Third Party Compliance weiter umgesetzte Business-Partner-Screening-System zur risikoorientierten Prüfung von Geschäftspartnern trägt auch im Bereich Menschenrechte zur frühzeitigen Erkennung möglicher Risiken bei. Auch im von der HHLA gegenüber ihren Lieferanten verwendeten Lieferantenkodex ist ausdrücklich auch die Einhaltung der Menschenrechte mit umfasst. Auf der Grundlage des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte hat die HHLA eine Grundsatzerklärung zur Achtung und Einhaltung der Menschenrechte sowie für Vielfalt und der Verurteilung jeder Form von Diskriminierung und Rassismus abgegeben. Im Jahr 2021 lag der Schwerpunkt der Weiterentwicklung in der Initiierung eines Projektes zur weiteren Entwicklung von Diversity-Management sowie eines Projektes zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Der Schwerpunkt der Kommunikation lag bei den Themen Korruptionsvermeidung und Arbeitsschutz. EU-TaxonomieZielsetzung der EU-TaxonomieDie Europäische Union (EU) hat sich als Staatengemeinschaft das Ziel gesetzt, bis 2050 klimaneutral zu werden. Im Rahmen des Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums (EU Action Plan on Sustainable Finance) ist die Umlenkung von Kapitalströmen in nachhaltige Investitionen dabei eine wesentliche Zielsetzung. Zur Unterstützung dieser Zielsetzung ist Mitte 2020 die EU-Taxonomie-Verordnung (Taxonomie-VO) in Kraft getreten, die als einheitliches und rechtsverbindliches Klassifizierungssystem festlegt, welche Wirtschaftstätigkeiten in der EU als "ökologisch nachhaltig" gelten. Über die Ergebnisse dieser Klassifikation ist unternehmensspezifisch jährlich zu berichten. Im Juni 2021 wurden die finalen Klassifizierungen für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten für die ersten beiden der sechs Umweltziele veröffentlicht. In Artikel 9 der Taxonomie-VO werden die folgenden sechs Umweltziele genannt: scrollen
Die EU hat aktuell für die zwei Umweltziele "Klimaschutz" und "Anpassung an den Klimawandel" Vorgaben zu nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der EU-Taxonomie (EU-Katalog) veröffentlicht. Durch die Beschreibung der Wirtschaftstätigkeit in den delegierten Rechtsakten ist festgelegt, welche Wirtschaftstätigkeiten grundsätzlich in Betracht gezogen werden können. Klassifizierung der WirtschaftstätigkeitenIm Hinblick auf die Klassifizierung einer Wirtschaftstätigkeit als "ökologisch nachhaltig" im Sinne der EU-Taxonomie ist eine Unterscheidung zwischen Taxonomie-Fähigkeit und Taxonomie-Konformität erforderlich. Im ersten Schritt ist zu prüfen, ob eine Wirtschaftstätigkeit im delegierten Rechtsakt beschrieben und somit Taxonomie-fähig ist. Ausschließlich Taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten können bei Erfüllung bestimmter Kriterien als "ökologisch nachhaltig" gelten. Entsprechend ist im zweiten Schritt zu evaluieren, ob die genannten technischen Bewertungskriterien erfüllt sind, um als Taxonomie-konform klassifiziert zu werden. Für das Berichtsjahr 2021 sind gemäß einer von der EU gewährten Erleichterung lediglich die Anteile der Taxonomiefähigen und nicht Taxonomie-fähigen Wirtschaftstätigkeiten an den Umsatzerlösen sowie den Investitionen und Betriebsausgaben offenzulegen. In diese Betrachtung werden grundsätzlich alle vollkonsolidierten Konzerngesellschaften einbezogen. Definition der Umsatzerlöse nach Taxonomie-VODie Umsatzerlöse umfassen die gemäß International Accounting Standard (IAS) 1, Paragraf 82(a) in der Fassung der Verordnung (EG)Nr. 1126/2008 ausgewiesenen Einnahmen. Definition der Investitionsausgaben (CapEx) nach Taxonomie-VOBasis der Investitionsausgaben sind die Zugänge an Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten während des betrachteten Geschäftsjahres vor Abschreibungen und etwaigen Neubewertungen für das betreffende Geschäftsjahr und ohne Änderungen des beizulegenden Zeitwerts. Außerdem umfassen sie auch Zugänge zu Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, die aus Unternehmenszusammenschlüssen resultieren (Anwendung von IFRS (IAS 16, 38, 40, 41, IFRS 16) sowie nationalen Rechnungslegungsmethoden). Erworbene Firmenwerte werden dabei nicht berücksichtigt. Investitionen in langfristige Vermögenswerte, die als zur Veräußerung oder zur Ausschüttung klassifiziert sind, werden nur bis zum erstmaligen Zeitpunkt der entsprechenden Klassifikation berücksichtigt. Definition der Betriebsausgaben (OpEx) nach Taxonomie-VODie Basis für die Betriebsausgaben stellen die direkten, nicht aktivierten Kosten für Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristige Leasingverhältnisse (ShortTerm-Leasing), Wartung und Instandhaltung sowie alle anderen direkten Ausgaben für die laufende Instandhaltung von Sachanlagen durch das Unternehmen oder durch Dritte dar, die notwendig sind, um die fortlaufende und wirksame Funktionsfähigkeit dieser Anlagen zu gewährleisten. Taxonomie-fähige Wirtschaftstätigkeiten des HHLA-KonzernsAnalyse der WirtschaftsaktivitätenAufgrund von § 289b (1) HGB ist die Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) dazu verpflichtet, die Regulatorik der Taxonomie-VO anzuwenden. Gemäß § 315e Abs. 1 HGB ist der Konzernabschluss der HHLA zum Abschlussdatum nach den IFRS aufgestellt worden. Die für die Berechnung der jeweiligen Kennzahl zu den Umsatzerlösen (Umsatz-Kennzahl), Investitionen (CapEx-Kennzahl) und Betriebsausgaben (OpEx-Kennzahl) genutzten Beträge basieren entsprechend auf den im Konzernabschluss berichteten Zahlen. Die Taxonomie-fähigen Wirtschaftstätigkeiten für die Umweltziele "Klimaschutz" und "Anpassung an den Klimawandel" finden sich in den Anhängen der Delegierten Verordnung (EU) der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852. Die Wirtschaftstätigkeiten der HHLA, die als Taxonomie-fähig bestimmt wurden, sind dem Umweltziel Klimaschutz zuzuordnen und konzentrieren sich auf: scrollen
Die Taxonomie-fähigen Aktivitäten des Containertransports mit der Bahn und dem Lkw einschließlich der Inlandterminals werden von den Intermodalgesellschaften der HHLA durchgeführt. Auch die wirtschaftlichen Aktivitäten des Konzerns im Bereich Containerumschlag und der Betrieb von HHLA-Seehafenterminals wurden als Taxonomie-fähig klassifiziert, da diese Aktivitäten einen CO 2 -armen Seetransport ermöglichen. Im Bereich Immobilien wurde das Eigentum bzw. der Erwerb von Eigentum als Taxonomie-fähig klassifiziert. Bei den im Eigentum der HHLA stehenden vermieteten Immobilien handelt es sich hauptsächlich um die historische Speicherstadt und den Fischmarkt Hamburg. Als nicht Taxonomie-fähig wurden im Wesentlichen Tätigkeiten in den Bereichen Beratung, Automatisierung, Containerreparatur und Projektlogistik eingestuft. KennzahlenerhebungBasierend auf dieser vollständigen Analyse der Wirtschaftsaktivitäten erfolgt die Angabe des Anteils der Taxonomie-fähigen Umsatzerlöse, Investitionen (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) der HHLA an den jeweiligen Gesamtsummen des Geschäftsjahres 2021. Im Zuge der Kennzahlenerhebung wurden bzgl. der Berücksichtigung einzelner Wirtschaftstätigkeiten Wesentlichkeitsgrenzen festgelegt. Kennzahlen zur Taxonomie-Fähigkeit des HHLA-Konzernsscrollen
Die ermittelten Kennzahlen zeigen, dass die wirtschaftlichen Aktivitäten der HHLA einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten können. Ab dem Geschäftsjahr 2022 werden noch weitergehende Analysen zur Erfüllung bestimmter Kriterien in Bezug auf die identifizierten Wirtschaftstätigkeiten notwendig. Hierzu zählt neben der Evaluierung hinsichtlich der Konformitätskriterien auch die Beurteilung, ob die Taxonomie-fähigen Wirtschaftstätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu einem von der Taxonomie-VO definierten Umweltziel leisten und ob kein anderes Umweltziel wesentlich beeinträchtigt ist. Zudem muss die Erfüllung von sozialen Mindeststandards entsprechend den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, ILO-Kernarbeitsnormen und der Internationalen Menschenrechtscharta sichergestellt werden. Umsatzerlöse: Taxonomie-fähiger Umsatzanteil Die ermittelte Kennzahl für den Anteil der Taxonomie-fähigen Umsatzerlöse lag im Geschäftsjahr 2021 bei 96,0 %. Die Umsatzkennzahl ergibt sich aus dem Quotienten des wie folgt definierten Zählers und Nenners: scrollen
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Die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der HHLA ausgewiesenen Umsatzerlöse wurden über alle Konzerngesellschaften hinweg daraufhin untersucht, ob sie mit Taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten gemäß Annex I (Wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz) und Annex II (Wesentlicher Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel) der Delegierten Verordnung (EU) 2020/852 erzielt wurden. Durch eine Detailanalyse der in den Umsatzerlösen enthaltenen Posten erfolgt die Zuordnung des jeweiligen Umsatzerlöses zu den Taxonomie-fähigen Wirtschaftstätigkeiten. Investitionen: Taxonomie-fähiger CapEx-AnteilDie ermittelte Kennzahl für den Anteil der Taxonomie-fähigen Investitionen lag im Geschäftsjahr 2021 bei 92,4 %. Die CapEx-Kennzahl ergibt sich aus dem Quotienten des wie folgt definierten Zählers und Nenners: Der Zähler der CapEx-Kennzahl bildet die Summe der Investitionsausgaben, die Taxonomie-fähig sind. Der Nenner der CapEx-Kennzahl beinhaltet die gesamten Investitionsausgaben (CapEx) nach Taxonomie-VO. Er entspricht der Summe der in der Investitionsanalyse im Rahmen der Finanz- und Vermögenslage dargestellten Investitionsausgaben sowie den im Konzernanhang dargestellten immateriellen Vermögenswerten und Zugängen an Sachanlagen. Konzernanhang, Tz. 22 Immateriellen Vermögenswerte und Tz. 23 Sachanlagen scrollen
Die CapEx-Kennzahl gibt damit den Anteil der Investitionsausgaben (CapEx) an, der mit einer Taxonomie-fähigen Wirtschaftstätigkeit verbunden ist. Die Zugänge erfolgen entweder in voll Taxonomie-fähigen Einzelgesellschaften oder sind direkt Taxonomie-fähigen Wirtschaftstätigkeiten nach einer Analyse bezüglich der Taxonomie-Fähigkeit und einem Abgleich mit Annex I (Wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz) und Annex II (Wesentlicher Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel) der Delegierten Verordnung (EU) 2020/852 zuzuordnen. Betriebsausgaben: Taxonomie-fähiger OpEx-AnteilDie ermittelte Kennzahl für den Anteil der Taxonomie-fähigen Betriebsausgaben lag im Geschäftsjahr 2021 bei 92,3 %. Die OpEx-Kennzahl ergibt sich aus dem Quotienten des wie folgt definierten Zählers und Nenners: scrollen
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Die OpEx-Kennzahl gibt den Anteil der Betriebsausgaben im Sinne der EU-Taxonomie an, der mit Taxonomie-fähigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden ist. Der Zähler ergibt sich aus einer Analyse der mit den auf den oben genannten Konten erfassten Ausgaben in Zusammenhang stehenden Vermögenswerte bezüglich ihrer Taxonomie-Fähigkeit anhand von Annex I (Wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz) und Annex II (Wesentlicher Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel) der Delegierten Verordnung (EU) 2020/852. Zur Ermittlung des Nenners wurden die Konten, welche die direkten, nicht aktivierten Kosten für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing sowie Wartungs- und Instandhaltungsaufwendungen widerspiegeln, betrachtet. PrüfungsvermerkVermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über eine betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der nichtfinanziellen BerichterstattungAn die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (HHLA), HamburgWir haben den zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht der HHLA AG, Hamburg, (im Folgenden die "Gesellschaft") für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 (im Folgenden der "zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle Bericht") einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen. Nicht Gegenstand unserer Prüfung sind die in dem zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht genannten externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen, die als ungeprüft gekennzeichnet sind. Verantwortung der gesetzlichen VertreterDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts in Übereinstimmung mit den §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB und Artikel 8 der VERORDNUNG (EU) 2020/852 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (im Folgenden die "EU-Taxonomieverordnung") und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie mit deren eigenen in Abschnitt EU-Taxonomie des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts dargestellten Auslegung der in der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten enthaltenen Formulierungen und Begriffe. Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur nichtfinanziellen Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen nichtfinanziellen Angaben der Gesellschaft, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (Manipulation des nichtfinanziellen Berichts) oder Irrtümern ist. Die EU-Taxonomieverordnung und die hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte enthalten Formulierungen und Begriffe, die noch erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch nicht in jedem Fall Klarstellungen veröffentlicht wurden. Daher haben die gesetzlichen Vertreter ihre Auslegung der EU-Taxonomieverordnung und der hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte im Abschnitt EU-Taxonomie des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts niedergelegt. Sie sind verantwortlich für die Vertretbarkeit dieser Auslegung. Aufgrund des immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, ist die Rechtskonformität der Auslegung mit Unsicherheiten behaftet. Unabhängigkeit und Qualitätssicherung der WirtschaftsprüfungsgesellschaftWir haben die deutschen berufsrechtlichen Vorschriften zur Unabhängigkeit sowie weitere berufliche Verhaltensanforderungen eingehalten. Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen - insbesondere der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) sowie des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen IDW Qualitätssicherungsstandards 1 "Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis" (IDW QS 1) - an und unterhält dementsprechend ein umfangreiches Qualitätssicherungssystem, das dokumentierte Regelungen und Maßnahmen in Bezug auf die Einhaltung beruflicher Verhaltensanforderungen, beruflicher Standards sowie maßgebender gesetzlicher und anderer rechtlicher Anforderungen umfasst. Verantwortung des WirtschaftsprüfersUnsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über den zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht abzugeben. Wir haben unsere betriebswirtschaftliche Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): "Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information", herausgegeben vom IAASB, durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit begrenzter Sicherheit beurteilen können, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass der zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle Bericht der Gesellschaft, mit Ausnahme der in dem zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht genannten externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen, in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§315c i.V.m. 289c bis 289e HGB und der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie der in Abschnitt EU-Taxonomie des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts dargestellten Auslegung durch die gesetzlichen Vertreter aufgestellt worden ist. Bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir u.a. folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt: scrollen
Die gesetzlichen Vertreter haben bei der Ermittlung der Angaben gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomieverordnung unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen. Aufgrund des immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, sind die Rechtskonformität der Auslegung und dementsprechend unsere diesbezügliche Prüfung mit Unsicherheiten behaftet. PrüfungsurteilAuf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass der zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle Bericht der Gesellschaft für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§315c i.V.m. 289c bis 289e HGB und der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie der in Abschnitt EU-Taxonomie des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts dargestellten Auslegung durch die gesetzlichen Vertreter aufgestellt worden ist. Wir geben kein Prüfungsurteil zu den in dem zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht genannten externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen ab. Verwendungsbeschränkung für den VermerkWir weisen darauf hin, dass die Prüfung für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt wurde und der Vermerk nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt ist. Folglich ist er möglicherweise für einen anderen als den vorgenannten Zweck nicht geeignet. Somit ist der Vermerk nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-) Entscheidungen treffen. Unsere Verantwortung besteht allein der Gesellschaft gegenüber. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung. Unser Prüfungsurteil ist in dieser Hinsicht nicht modifiziert.
Frankfurt am Main, den 11. März 2022 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Nicolette Behncke ppa. Meike Beenken Wirtschaftsprüferin GlossarFachbegriffeAußergewöhnlich Großes Fahrzeug (AGF)Großschiff, das mindestens 330 Meter lang und/oder 45 Meter breit ist. Dieser Schiffstyp nimmt besonders auf den Relationen zwischen Fernost und Nordeuropa immer stärker zu. Automated Guided Vehicle (AGV)Vollautomatisches, fahrerloses Transportfahrzeug, das auf dem HHLA Container Terminal Altenwerder die Container zwischen den Containerbrücken an der Wasserseite und dem Blocklager bewegt. BlocklagerBei der HHLA werden auf den Containerterminals Altenwerder und Burchardkai automatisierte Blocklager zur kompakten und effizienten Stapelung von Containern eingesetzt. Diese bestehen aus mehreren Lagerblöcken. Transport und Stauen der Boxen übernehmen Portalkräne. ConRo-SchiffSchiff, das sowohl Container als auch rollende Ladung RoRo transportieren kann. ContainerbrückeKrananlage zum Be- und Entladen von Containerschiffen; um die stetig größer werdenden Schiffe abzufertigen, sind auch die jeweils neuen Containerbrücken in Höhe und Länge ihrer Ausleger deutlich gewachsen. Feeder / FeederschiffZubringerschiff, das kleinere Mengen von Containern auf Häfen weiterverteilt. Von Hamburg aus wird vor allem die Ostseeregion mit Feedern bedient. Hinterlandbezeichnet das Einzugsgebiet eines Hafens Hub-Terminal (Hinterland) Terminal, der als Umschlagknotenpunkt Ladung bündelt und weiterverteilt. Solche Hub-Terminals betreiben die Bahngesellschaften der HHLA in Budapest, Ceska Trebova, Dunajska Streda, Posen und Prag. Intermodal / IntermodalsystemeTransport unter Nutzung mehrerer Verkehrsträger (Wasser, Schiene, Straße), der die jeweils spezifschen Vorteile kombiniert. NordrangeNordeuropäische Küste, an der im weiteren geografischen Sinn alle nordeuropäischen Überseehäfen von Le Havre bis Hamburg liegen. Zu den vier größten Häfen zählen Hamburg, Bremerhaven, Rotterdam und Antwerpen. Portalkran (auch Bahnkran oder Lagerkran)Kran, der seinen Arbeitsbereich wie ein Portal überspannt. Wird er im Blocklager eingesetzt, heißt er auch Lagerkran oder im Bahnumschlag Bahnkran. RoRoDie Abkürzung steht für "roll-on/roll-off" und bezeichnet ein Ladeverfahren für Güter, die in ein oder von einem Schiff gerollt bzw. gefahren werden. Bei der rollenden Ladung handelt es sich meist um Kraftfahrzeuge oder Lkws, aber auch Projektladungen werden rollend auf speziellen Aufliegern transportiert. ShuttlezugZug, der mit einer gleichbleibenden Wagengarnitur auf derselben Strecke hin- und herpendelt, aufwändiges Rangieren entfällt. Die HHLA-Bahngesellschaften setzen Shuttlezüge zwischen den Seehäfen und den Hub-Terminals (Hinterland) ein. SpreaderTonnenschweres Greifwerkzeug einer Containerbrücke oder eines Krans, mit dem ein Container angehoben oder abgesetzt wird. Standardcontainer TEU TandembrückeEine hocheffziente Containerbrücke, die in einer einzigen Bewegung zwei 40- oder vier 20-Fuß-Container gleichzeitig löschen oder laden kann. Die HHLA setzt solche Brücken am Container Terminal Burchardkai ein. TerminalIn der maritimen Logistik versteht man darunter eine Anlage für den Umschlag von Gütern auf verschiedene Verkehrsträger. TEU (Twenty Foot Equivalent Unit)Genormter 20-Fuß-Standardcontainer, der als Maßeinheit zur Zählung von Containermengen dient. Ein 20-Fuß-Standardcontainer ist 6,06 Meter lang, 2,44 Meter breit und 2,59 Meter hoch. TraktionFortbewegung von Zügen durch Lokomotiven. TransportleistungLeistungskennziffer im Bahnverkehr, die sich aus dem Produkt von transportierter Menge und zurückgelegter Strecke ergibt. Van-Carrier (auch VC oder Straddle-Carrier)Fahrzeug zum Transport von Containern auf den Terminals. Der Fahrer bewegt seinen Van-Carrier über den Container, hebt diesen an und kann ihn in bis zu vier Lagen übereinanderstapeln. FinanzbegriffeDBO (Defined Benefit Obligation)Leistungsorientierte Pensionsverpflichtung der am Stichtag erdienten und bewerteten Pensionsansprüche von aktiven und ausgeschiedenen Mitarbeitern inklusive wahrscheinlicher künftiger Änderung von Renten und Gehältern. Durchschnittliches BetriebsvermögenDurchschnittliches langfristiges Nettoanlagevermögen (immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagevermögen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) + durchschnittliches kurzfristiges Nettoumlaufvermögen (Vorräte + Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen). Dynamischer VerschuldungsgradWirtschaftliche Finanzschulden (Pensionsrückstellungen + lang- und kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen + lang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten - Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente, kurzfristige Einlagen und Forderungen gegenüber der HGV (Cash Pool)) / EBITDA. EBITErgebnis vor Zinsen und Steuern. EBITDAErgebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen. EBTErgebnis vor Steuern. EigenkapitalquoteEigenkapital / Bilanzsumme. Equity-BeteiligungsergebnisAnteiliger Jahresüberschuss eines Gemeinschaftsunternehmens oder eines assoziierten Unternehmens, geht in das Finanzergebnis in der Gewinn- und Verlustrechnung ein. EU-TaxonomieEinheitliches und rechtsverbindliches System, welches Wirtschaftstätigkeiten als "ökologisch nachhaltig" klassifiziert. FinanzergebnisZinserträge - Zinsaufwand +/- Ergebnis der nach der EquityMethode bilanzierten Unternehmen +/- sonstiges Finanzergebnis. IASInternational Accounting Standards. IFRSInternational Financial Reporting Standards. Impairment-TestWerthaltigkeitstest nach IFRS. InvestitionenAuszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sowie in immaterielle Vermögenswerte. KapitalkostenAufwendungen, die erbracht werden müssen, um finanzielle Mittel als Eigenkapital oder Fremdkapital in Anspruch nehmen zu können. Operativer CashflowGemäß Literatur IFRS-Kennzahlen: EBIT - Steuern + Abschreibungen - Zuschreibungen +/- Veränderung langfristige Rückstellungen (exkl. Zinsanteil) +/- Gewinn/Verlust aus Abgang des Sachanlagevermögens + Veränderung Working Capital. ROCE (Gesamtkapitalrentabilität vor Steuern)EBIT / 0 Betriebsvermögen. SkaleneffektÖkonomisches Gesetz, das besagt, dass Produktionssteigerungen mit Verringerungen der Stückkosten einhergehen. UmsatzerlöseErlöse aus dem Verkauf, der Vermietung oder Verpachtung und aus erbrachten Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und Umsatzsteuer. WertschöpfungProduktionswert - Vorleistungen (Materialaufwand, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen); die erzielte Wertschöpfung verteilt sich auf die Anspruchsberechtigten des HHLA-Konzerns wie die Beschäftigten, Gesellschafter, Darlehensgeber oder die Kommune. Finanzkalender24. März 2022Berichterstattung Gesamtjahr 2021 Analysten-Telefonkonferenz 12. Mai 2022Quartalsmitteilung Januar - März 2022 Analysten-Telefonkonferenz 16. Juni 2022Hauptversammlung 10. August 2022Halbjahresfinanzbericht Januar - Juni 2022 Analysten-Telefonkonferenz 14. November 2022Quartalsmitteilung Januar - September 2022 Analysten-Telefonkonferenz ImpressumHerausgeberHamburger Hafen und Logistik AG Bei St. Annen 1 20457 Hamburg Telefon +49 40 3088 - 0 Fax +49 40 3088 - 3355 info@hhla.de www.hhla.de Investor RelationsTelefon +49 40 3088 - 3100 Fax +49 40 3088 - 55 3100 investor-relations@hhla.de UnternehmenskommunikationTelefon +49 40 3088 - 3520 Fax +49 40 3088 - 3355 unternehmenskommunikation@hhla.de Design und Umsetzungnexxar gmbh, Wien www.nexxar.com FotografieNele Martensen Anmerkung der RedaktionIm Interesse einer besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, bei Fehlen einer geschlechtsneutralen Formulierung sowohl die männliche als auch weitere Formen anzuführen. Die gewählten männlichen Formulierungen gelten deshalb uneingeschränkt auch für die weiteren Geschlechter. Rechtlicher HinweisDieses Dokument enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Einschätzungen der Unternehmensleitung der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (HHLA) beruhen. Mit der Verwendung von Wörtern wie erwarten, beabsichtigen, planen, vorhersehen, davon ausgehen, glauben, schätzen und ähnlichen Formulierungen werden zukunftsgerichtete Aussagen gekennzeichnet. Diese Aussagen sind nicht als Garantien dafür zu verstehen, dass sich diese Erwartungen auch als richtig erweisen. Die zukünftige Entwicklung sowie die von der HHLA und ihren verbundenen Unternehmen tatsächlich erreichten Ergebnisse sind abhängig von einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten und können daher wesentlich von den zukunftsbezogenen Aussagen abweichen. Verschiedene dieser Faktoren liegen außerhalb des Einflussbereichs der HHLA und können nicht präzise vorausgesagt werden, wie z. B. das künftige wirtschaftliche Umfeld sowie das Verhalten von Wettbewerbern und anderen Marktteilnehmern. Eine Aktualisierung der zukunftsbezogenen Aussagen ist weder geplant, noch übernimmt die HHLA hierzu eine gesonderte Verpflichtung. Mehrjahresübersichtscrollen
HAMBURGER HAFEN UND LOGISTIK AKTIENGESELLSCHAFT Bei St. Annen 1,20457 Hamburg Telefon: +49 40 3088-0, Fax: +49 40 3088-3355, www.hhla.de, info@hhla.de |
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