Hamburger Hafen und Logistik AktiengesellschaftHamburgKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Geschäftsbericht 2022Segment Container55 % UmsatzanteilAuf den HHLA-Containerterminals werden Schiff, Bahn und Lkw zur effizienten Transportkette verknüpft. Die Hamburger Terminals bilden die wichtigste europäische Drehscheibe zwischen Asien und Mittel- und Osteuropa. Darüber hinaus betreibt die HHLA einen Containerterminal im ukrainischen Odessa, im estnischen Hafen Muuga nahe Tallinn sowie im italienischen Triest. Umsatzerlösein Mio. €
Segment Intermodal38 % UmsatzanteilDie Bahngesellschaften der HHLA betreiben ein umfassendes Transport- und Terminalnetzwerk für Containertransporte und verbinden Häfen an Nord- und Ostsee sowie der nördlichen Adria mit ihrem Hinterland. Lkw-Transporte im Nahbereich und im europäischen Fernverkehr sowie Umfuhren im Hamburger Hafen runden das Dienstleistungsportfolio ab. Umsatzerlösein Mio. €
Segment Logistik5 % UmsatzanteilDie HHLA bündelt in diesem Segment eine breite Palette von hafennahen Dienstleistungen wie Massengut-, Fahrzeug- und Fruchtlogistik. Prozessautomatisierung, luftgestützte Logistikdienstleistungen sowie weitere digitale Serviceleistungen für den intermodalen Bereich ergänzen das Leistungsspektrum. Zudem vermarktet die HHLA ihr Know-how bei Infrastruktur- und Projektentwicklung weltweit. Umsatzerlösein Mio. €
Segment Immobilien2 % UmsatzanteilMit der langfristig angelegten Entwicklung der denkmalgeschützten Speicherstadt sowie des Fischereihafenareals am Altonaer Elbufer verfolgt die HHLA eine marktgerechte und auf Nachhaltigkeit ausgelegte Quartiersentwicklung. Umsatzerlösein Mio. €
FinanzkennzahlenHHLA-Konzernscrollen
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HHLA-Teilkonzernescrollen
1 Vor Konsolidierung zwischen den Teilkonzernen
Nichtfinanzielle KennzahlenÖkologiescrollen
Beschäftigtescrollen
1 Bis 2021 CO
2 -Emissionen, ab 2022 CO
2 e-Emissionen
Der Geschäftsbericht wurde am 23. März 2023 als Online-Report veröffentlicht: bericht.hhla.de/geschaeftsbericht-2022 An unsere StakeholderVorwortDas Statement der Vorsitzenden des Vorstands im Online-Geschäftsbericht ansehen. Sehr geehrte Damen und Herren,die Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) ist mit ihrem Netzwerk ein wesentlicher Akteur im europäischen Logistikverbund. Ob in den Häfen von Hamburg, Tallinn, Odessa oder Triest, im Hinterland oder auf der Schiene - die HHLA erfüllt zuverlässig ihren Auftrag als Dienstleister für Unternehmen und Verbraucher in Deutschland und Europa. Diese Aufgabe haben wir auch im Geschäftsjahr 2022 unter herausfordernden Bedingungen gemeistert. Gleich zu Beginn des Jahres mussten wir in Folge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine unseren Terminal im Hafen von Odessa für den wasserseitigen Umschlag schließen. Der landseitige Betrieb konnte jedoch von einem Teil der Beschäftigten aufrechterhalten werden. Mit Hilfe unseres europäischen Netzwerks haben wir eine Landbrücke nach Odessa aufgebaut, um Güter per Bahn aus der bzw. in die Ukraine zu transportieren. Stabilität und Sicherheit sind wichtige Voraussetzungen, damit logistische Leistungen zuverlässig erbracht werden können. Beides war im Jahr 2022 nur bedingt gegeben. In Folge des Krieges stiegen die Energiepreise signifikant an und trieben die Inflation in Deutschland auf ein Rekordniveau. Zudem liefen die globalen Wertschöpfungsketten nach wie vor nicht rund: Corona-Infektionen, Hafenschließungen in Asien und Nordamerika, massive Schiffsverspätungen, Störungen im europäischen Hinterland aufgrund von Unwetter und Baustellen sowie Tarifkonflikte wirkten sich belastend auf die Produktion der Unternehmen aus. Wegen der gestörten Lieferketten war die Verweildauer der Import- und Exportcontainer insbesondere an unseren Hamburger Terminals im Jahr 2022 deutlich erhöht. Die damit einhergehende hohe Lagerauslastung führte auf der einen Seite zu erhöhten Lagergelderlösen, welche sich in Summe steigernd auf die Umsatz- und Ergebnisentwicklung auswirkten. Auf der anderen Seite stellte uns die hohe Lagerlast vor große operative Herausforderungen und Kosten, denen wir uns erfolgreich gestellt haben: Durch den hohen Einsatz von Personal und Technik sowie die Anmietung zusätzlicher Lagerflächen konnten wir zur Entlastung des Gesamtsystems beitragen. Vor dem Hintergrund der beschriebenen Umstände kann die HHLA das Geschäftsjahr 2022 mit einem guten Ergebnis abschließen: Das Konzern-Betriebsergebnis (EBIT) reicht mit 220,4 Mio. Euro zwar nicht ganz an das starke Vorjahresergebnis heran, liegt aber oberhalb unserer Erwartung zu Jahresbeginn von 175 bis 210 Mio. Euro - eine Erwartung, welche die weitreichenden Folgen des Kriegsausbruchs für die globale Wirtschaft nicht beinhalten konnte. Die HHLA schließt damit das dritte Pandemiejahr in Folge mit einem Gewinn ab. Im herausfordernden Geschäftsjahr 2022 hat die HHLA ihre Leistungsfähigkeit und Resilienz unter Beweis gestellt. In den kommenden Jahren werden wir unsere Investitionen in eine nachhaltige und innovative Logistik weiter vorantreiben.
Angela Titzrath, Vorsitzende des Vorstands Damit die HHLA auch in Zukunft wettbewerbsfähig und wirtschaftlich bleibt, arbeiten wir im Segment Container weiter zielgerichtet an der Umsetzung eines umfassenden Effizienzprogramms für die Hamburger Terminals. Dabei investieren wir in die Zukunft des Hamburger Hafens: Am Container Terminal Burchardkai (CTB) wurde das Blocklagerkransystem planmäßig erweitert und zusätzliche Maßnahmen zur Automatisierung des Umschlagbetriebs gestartet. Mit der begonnenen organisatorischen Neuausrichtung stellen wir uns darüber hinaus zukunftsgerichtet auf und sichern nachhaltig Beschäftigung im Hafen. In einem intensiven Wettbewerbsumfeld ist die Zusammenarbeit mit Kunden und weiteren Partnern essenzieller Faktor für den unternehmerischen Erfolg. Wir freuen uns, dass wir mit der Bundesregierung eine Einigung erzielen konnten und uns mit COSCO SHIPPING Ports Limited (CSPL) auf eine Minderheitsbeteiligung unseres langjährigen chinesischen Partners am kleinsten Container Terminal Tollerort (CTT) verständigt haben. Durch diese Beteiligung stärken wir den maritimen Standort Hamburg und den Industriestandort Deutschland und sichern auch hier nachhaltig Beschäftigung. International investieren wir in die Stärkung unseres europäischen Netzwerks. Im Jahr 2022 haben wir unser Netzwerk durch neue Bahnverbindungen zwischen Baltikum und Bosporus erweitert. Im Hafen von Muuga können an unserem Terminal TK Estonia durch die Überführung zweier Containerbrücken vom CTB nun erstmals Schiffe mit einem Ladevolumen von 14.000 Standardcontainern abgefertigt werden. Auch unser Terminal im Hafen von Triest gewinnt zunehmend an Bedeutung und verbindet Ladungsströme zwischen dem östlichen Mittelmeer, der Adria sowie Mittel- und Osteuropa. Wir investieren jedoch nicht nur in Bestehendes. Wir verstehen uns auch als Gestalter von innovativer und nachhaltiger Logistik. Mit HHLA Next verfügen wir seit Ende 2021 über eine eigene Innovationseinheit, die bereits erste Produkte wie zum Beispiel heyport am Markt platziert hat. HHLA Sky wurde im Jahr 2022 für den von ihr entwickelten Drohnenleitstand mit dem "German Innovation Award" ausgezeichnet. Darüber hinaus nehmen wir unsere Verantwortung für Mensch und Umwelt sehr ernst. Die tiefe Verankerung der Nachhaltigkeit in dem Geschäftsmodell der HHLA zeigt sich im hohen Erfüllungsgrad der EU-Taxonomieanforderungen, den wir in diesem Jahr erstmals ausweisen und welcher bei Umsatz, Investitionen und Betriebskosten bei über 80 Prozent liegt. Dieser Ansatz spiegelt sich auch in unserer Berichtsstruktur wider: Wir haben uns dafür entschieden, die Nachhaltigkeitsberichterstattung in den Konzernlagebericht zu überführen. Der Ihnen vorliegende zusammengefasste Lagebericht umfasst erstmals ausführliche Angaben zu den Aspekten Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance). Unser langfristiges Ziel ist es, im gesamten HHLA-Konzern bis 2040 klimaneutral zu produzieren. Dafür arbeiten wir kontinuierlich an der Elektrifizierung von Prozessen und dem Einsatz von erneuerbaren Energien. Am Hamburger Container Terminal Altenwerder (CTA), der 2022 erneut als klimaneutrale Umschlaganlage zertifiziert wurde, stellen wir die AGV-Flotte sowie die Betankungsinfrastruktur weiter auf elektrische Antriebe um. Bereits 85 Prozent der Flotte werden elektrisch betrieben, die vollständige Umstellung wird 2023 abgeschlossen sein. Bei unseren Bahntransporten sparen wir durch den Einsatz von Ökostrom jährlich mehr als 65.000 Tonnen CO 2 -Emissionen ein. Zudem erproben wir den Einsatz wasserstoffbetriebener Geräte in der Hafenlogistik und haben dafür das Innovationscluster "Clean Port & Logistics" gegründet. Gemeinsam mit Partnern entwickeln wir Lösungen, um wasserstoffbetriebene Schwerlastfahrzeuge und Terminalgeräte in kurzer Zeit zur Marktreife zu bringen. Die Auszeichnung mit dem "Sustainable Impact Award" (SIA) in der Kategorie "Impact on Earth" im Herbst 2022 bestätigt uns in unserem Engagement. Gleichzeitig sehen wir die Auszeichnung als Motivation für weitere Anstrengungen in der Zukunft. Unsere Verantwortung für eine nachhaltige Zukunft beschränkt sich nicht nur auf die Entwicklung technischer Lösungen. Für uns steht der Mensch im Mittelpunkt. Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt im Mai 2022 hat der Vorstand sein Engagement für Vielfalt und Inklusion in der Arbeitswelt der HHLA bekräftigt. Seit Beginn des Krieges in der Ukraine gilt unsere große Sorge den Beschäftigten und ihren Angehörigen in Odessa. Durch starken Zusammenhalt, viel Engagement und schnelle Organisation konnten wir in kürzester Zeit einen Hilfsfond einrichten und Beschäftigte sowie deren Familien dabei unterstützen, in Deutschland vorübergehend ein Zuhause zu finden. Bei allen Herausforderungen, die uns im vergangenen Jahr begegnet sind, werden unsere Aktionärinnen und Aktionäre von unseren Ergebnissen im Geschäftsjahr 2022 profitieren. Sofern die Hauptversammlung am 15. Juni 2023 zustimmt, werden wir eine Dividende in Höhe von 75 Cent je A-Aktie ausschütten. Vor uns liegt ein weiteres herausforderndes Jahr 2023. Doch Logistiker zu sein, bedeutet auch immer Volatilität zu managen. In den vergangenen Jahren haben wir die Grundlagen geschaffen, um dieses Jahr mit Zuversicht und Mut anzugehen. Die HHLA gestaltet schon heute die Logistik der Zukunft, und unsere Investitionen in nachhaltige und innovative Geschäftsaktivitäten sind dafür unerlässlich. Wir werden diese weiter vorantreiben und alles daransetzen, um die Werthaltigkeit der HHLA zu steigern.
Ihre Angela Titzrath, Vorsitzende des Vorstands Mitglieder des VorstandsAngela TitzrathVorsitzende des Vorstands scrollen
Tanja DreilichMitglied des Vorstands 1 scrollen
Jens HansenMitglied des Vorstands scrollen
Torben SeeboldMitglied des Vorstands scrollen
Dr. Roland LappinMitglied des Vorstands 3 scrollen
1 seit 1. Januar 2023; seit 1. Februar 2023 mit
Ressortzuständigkeiten
Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2022 die ihm nach Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung und Deutschem Corporate Governance Kodex (DCGK) zugewiesenen Aufgaben pflichtgemäß mit der gebotenen Sorgfalt wahrgenommen. Wir haben die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht, die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens sowie wesentliche Einzelmaßnahmen beratend begleitet und uns von der Recht-, Ordnungs- und Zweckmäßigkeit der Unternehmensführung sowie des eingerichteten internen Kontroll- und Risikomanagementsystems überzeugt. Zusammenarbeit mit dem VorstandDer Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Der Vorstand informierte uns regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Entwicklungen, insbesondere über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, die Unternehmensplanung, grundsätzliche Fragen der Unternehmenspolitik und der Strategie, Investitionsvorhaben und die Personalsituation. Maßnahmen, die nach Gesetz, Satzung oder der Geschäftsanweisung für den Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats oder eines seiner Ausschüsse bedürfen, wurden jeweils rechtzeitig vorgelegt. Der Aufsichtsrat bzw. die entsprechenden Ausschüsse haben diesen Maßnahmen nach eigener Prüfung und Erörterung mit dem Vorstand jeweils zugestimmt. Als Aufsichtsratsvorsitzender stand ich auch zwischen den Sitzungen in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand, insbesondere der Vorsitzenden des Vorstands, und wurde über die Planung und Strategie, die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage, wesentliche Geschäftsvorfälle, die Risikolage und das Risikomanagement sowie die Compliance informiert. Die Arbeit des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2022 vier ordentliche und vier Sondersitzungen abgehalten. Regelmäßige Gegenstände der ordentlichen Sitzungen sind die laufende Umsatz-, Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung sowie die aktuelle Geschäftslage des Unternehmens und der einzelnen Segmente, jeweils einschließlich der Risikolage, des Risikomanagements sowie der Compliance. Der Vorstand berichtete in den Sitzungen über die wirtschaftliche, finanzielle und strategische Situation der Gesellschaft und des Konzerns, die Strategie des Unternehmens sowie über wesentliche Entwicklungen und Ereignisse. In diesem Rahmen werden regelmäßig auch Fragen der Nachhaltigkeit insbesondere hinsichtlich der Überwachung der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit bei der strategischen Ausrichtung und der Unternehmensplanung sowie der IT-Sicherheit erörtert. Regelmäßige Themen im Berichtszeitraum waren zudem der Krieg in der Ukraine und seine Auswirkungen, die Störungen der globalen Lieferketten und die hohe Inflation. Die weiteren Schwerpunkte der Sitzungen im Berichtszeitraum lassen sich wie folgt zusammenfassen: Im Fokus der Bilanzsitzung am 22. März 2022 waren turnusgemäß die Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses der HHLA einschließlich der Sparteneinzelabschlüsse für die A- und S-Sparte, des Konzernabschlusses einschließlich der Teilkonzernabschlüsse, des zusammengefassten Lageberichts der HHLA und des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats, der Berichte über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und zwischen der A- und der S-Sparte, des gesonderten nichtfinanziellen Berichts und des Vergütungsberichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2021, sowie die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung 2022 einschließlich des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands und des Wahlvorschlags für die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022. Vertreter des Abschlussprüfers nahmen an der Sitzung teil, berichteten über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung und standen für Fragen zur Verfügung. Außerdem haben wir uns in dieser Sitzung ausführlich mit dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine und den Auswirkungen auf die HHLA und insbesondere unseren Containerterminal in Odessa befasst. In diesem Zusammenhang haben wir auch der Bereitstellung von Hilfsmaßnahmen zugunsten unserer dortigen Belegschaft und ihren Angehörigen sowie der Bevölkerung in Höhe von bis zu 1 Mio. € zugestimmt. In unserer zweiten regulären Sitzung am 24. Mai 2022 haben wir uns neben der Vorbereitung der anstehenden Hauptversammlung und verschiedenen aktuellen Themen insbesondere mit der Nachbesetzung der Position des Finanzvorstands befasst. Die Sondersitzung am 16. Juni 2022 diente der Neukonstituierung des Aufsichtsrats im Anschluss an die turnusgemäßen Neuwahlen des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung. In einer weiteren Sondersitzung am 4. August 2022 haben wir schließlich auch die Arbeitnehmervertreter in den Ausschüssen - die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung noch nicht feststanden - neu besetzt. In der ordentlichen Sitzung am 29. August 2022 haben wir uns neben der Erörterung der aktuellen Geschäftsentwicklung insbesondere mit der Abfertigungssituation an den Hamburger Terminals im Zusammenhang mit den Verwerfungen in den Lieferketten und der Situation in der Ukraine bzw. unserem Containerterminal in Odessa beschäftigt. Außerdem haben wir in dieser Sitzung der Erteilung von zwei Prokuren zugestimmt und uns mit dem Stand der Beteiligung der COSCO SHIPPING Ports Limited (CSPL) am Container Terminal Tollerort (CTT) und der Nachbesetzung der Position des Finanzvorstands befasst. Schwerpunkte unserer diesjährigen Strategiesitzung am 26. September 2022 waren neben allgemeinen strategischen Herausforderungen und den Fortschritten bei den Restrukturierungsmaßnahmen im Segment Container insbesondere die Themen Nachhaltigkeit und IT. Außerdem haben wir in dieser Sitzung Tanja Dreilich als neues Mitglied des Vorstands der HHLA bestellt. In einer weiteren Sondersitzung am 26. Oktober 2022 haben wir uns - nach der entsprechenden Freigabe unter Auflagen durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz - erneut mit dem Stand der Beteiligung der COSCO SHIPPING Ports Limited (CSPL) am Container Terminal Tollerort (CTT) und dabei insbesondere mit den Auswirkungen der Entscheidung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz beschäftigt. Schwerpunkte der letzten regulären Sitzung am 12. Dezember 2022 waren turnusgemäß der Wirtschaftsplan 2023 und die Mittelfristplanung für die Jahre 2024 bis 2027 für den Konzern und die beiden Teilkonzerne, die Ergebnisse der Risiko- und Chanceninventur und die Entsprechenserklärung zum DCGK. Infolge verschiedener Neuerungen im DCGK haben wir in diesem Kontext auch Anpassungen an der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats, dem Anforderungsprofil für den Aufsichtsrat und dem Diversitätskonzept für den Vorstand vorgenommen. Weitere Themen waren die Zustimmung zu einem Rahmen für konzerninterne Bürgschaften sowie Vorstands- und Aufsichtsratsangelegenheiten. An den ordentlichen Sitzungen nehmen grundsätzlich jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrats und in der Regel auch die Mitglieder des Vorstands teil, wobei der Aufsichtsrat regelmäßig auch ohne den Vorstand tagt, insbesondere, wenn Vorstandsangelegenheiten oder aufsichtsratsinterne Themen erörtert werden. Bei den Berichterstattungen des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat zudem jeweils auch Gelegenheit, Themen in Abwesenheit des Vorstands mit dem Abschlussprüfer zu beraten. Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern sind im Berichtszeitraum nicht aufgetreten. Das Aufsichtsratsmitglied Maya Schwiegershausen-Güth hat im Vorfeld des Antritts eines Aufsichtsratsmandats bei der Eurogate-Gruppe - einem wesentlichen Wettbewerber der HHLA - ihr Aufsichtsratsmandat bei der HHLA zum 30. September 2022 niedergelegt. Dem Aufsichtsrat gehören keine ehemaligen Vorstandsmitglieder der Gesellschaft an. Die Arbeit der AusschüsseDer Aufsichtsrat hat mit dem Finanzausschuss, dem Prüfungsausschuss, dem Immobilienausschuss, dem Personalausschuss, dem Nominierungsausschuss und dem Vermittlungsausschuss insgesamt sechs Ausschüsse eingerichtet. Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichten dem Aufsichtsrat in der jeweils nächsten Sitzung über die Ausschussarbeit. Bis auf den Nominierungsausschuss sind alle Ausschüsse paritätisch mit Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt. Der Finanzausschuss hat im Geschäftsjahr 2022 vier Sitzungen abgehalten. Er befasst sich in seinen regulären Sitzungen jeweils mit der Konzernergebnisentwicklung und der allgemeinen Finanz- und Ertragslage des Konzerns sowie - jeweils in der Dezember-Sitzung - mit der Vorprüfung des Wirtschaftsplans für das kommende Jahr und der jeweiligen Mittelfristplanung. Daneben obliegt dem Finanzausschuss die Vorprüfung bedeutender Finanzierungs-, Investitions- und Beteiligungsvorhaben. Wesentliche Themen im Berichtszeitraum waren verschiedene Beteiligungsprojekte, die Auswirkungen des Ukraine-Krieges, der Verwerfungen in den Lieferketten und der Inflation auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der HHLA sowie die Schaffung eines Rahmens für konzerninterne Bürgschaften im Zusammenhang mit Fördermittelanträgen von Konzerngesellschaften. Der Prüfungsausschuss hat im Berichtszeitraum fünf Mal getagt. Regelmäßige Gegenstände seiner Arbeit sind vor allem die Prüfung der Rechnungslegung, die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und der Abschlussprüfung sowie die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems und der Compliance einschließlich des Compliance-Management-Systems. Er überwacht die Auswahl des Abschlussprüfers sowie dessen Qualifikation, Effizienz und Unabhängigkeit sowie die Qualität der Abschlussprüfung und erörtert mit dem Abschlussprüfer die Einschätzung des Prüfungsrisikos, die Prüfungsstrategie, die Prüfungsplanung und die Prüfungsergebnisse. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses tauscht sich regelmäßig mit dem Abschlussprüfer über den Fortgang der Prüfung aus und berichtet dem Ausschuss darüber. Der Prüfungsausschuss behandelt ferner die Zulässigkeit etwaiger vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachter Leistungen (sog. Nichtprüfungsleistungen); er hat hierzu einen Katalog nach Art und Umfang grundsätzlich gebilligter Nichtprüfungsleistungen verabschiedet. Schließlich entscheidet der Prüfungsausschuss auch über die externe Prüfung der nichtfinanziellen Erklärungen bzw. Berichte. Zentrale Themen im Berichtszeitraum waren turnusgemäß die Erörterung und Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2021, des Halbjahresfinanzberichts 2022 und der Quartalsmitteilungen für das erste und dritte Quartal 2022, die Prüfungstätigkeit der internen Revision, die Festlegung der Prüfungsschwerpunkte für die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 und in diesem Kontext auch die Erörterung von Prüfungsrisiko, -strategie und -planung mit dem Abschlussprüfer, die Ergebnisse der Risiko- und Chanceninventur 2022, der Jahresbericht und die Prüfungsplanung der Revision und die Vorbereitung der Entsprechenserklärung zum DCGK. Darüber hinaus hat sich der Prüfungsausschuss im Berichtszeitraum mit den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, des Ukraine-Krieges und der Inflation bzw. der gestiegenen Energiekosten auf die Vermögens- und Liquiditätslage des Unternehmens befasst. An den Sitzungen des Prüfungsausschusses nimmt ferner regelmäßig der Compliance-Beauftragte der HHLA teil und berichtet über seine Tätigkeit sowie aktuelle Entwicklungen. Weitere Personen, wie z.B. Vertreter des Abschlussprüfers oder der internen Revision, nehmen bei Bedarf an den Sitzungen teil. Der Prüfungsausschuss berät dabei regelmäßig auch ohne den Vorstand mit dem Abschlussprüfer. Der Ausschussvorsitzende steht zudem zwischen den Sitzungen in regelmäßigem Kontakt mit dem Abschlussprüfer und dem Finanzvorstand. Der Immobilienausschuss hat im Berichtszeitraum zwei Sitzungen abgehalten. Schwerpunkte seiner Tätigkeit waren - jeweils in Bezug auf den Teilkonzern Immobilien (S-Sparte) - neben der allgemeinen Geschäftsentwicklung die Erörterung und Prüfung des Jahresabschlusses der HHLA einschließlich des Einzelabschlusses der S-Sparte, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2021 (März-Sitzung) sowie der Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2023 und die Mittelfristplanung für die Jahre 2024 bis 2027 (Dezember-Sitzung). In diesem Rahmen hat sich der Immobilienausschuss auch mit verschiedenen Projektentwicklungen, erforderlichen Sanierungsarbeiten an den Kaimauern sowie der Klimaschutzstrategie für den Teilkonzern Immobilien befasst. Der Personalausschuss hat im Berichtszeitraum zwölf Mal getagt. Schwerpunkt der Sitzungen war die Nachbesetzung der Position des Finanzvorstands mit Blick auf das Ausscheiden von Dr. Roland Lappin zum 31. Januar 2023. In diesem Zusammenhang hat sich der Personalausschuss auch mit der langfristigen Nachfolgeplanung im Vorstand befasst. Der Nominierungsausschuss ist im Geschäftsjahr 2022 ein Mal zusammengetreten, um die anstehenden Neuwahlen der Anteilseignerseite im Aufsichtsrat auf der ordentlichen Hauptversammlung im Juni 2022 vorzubereiten. Wie schon in den Vorjahren bestand im Berichtszeitraum für eine Sitzung des Vermittlungsausschusses kein Anlass. SitzungsteilnahmenDie Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse werden in der Regel als physische Sitzungen abgehalten, wobei jeweils im Interesse einer möglichst hohen Teilnahmequote auch die Möglichkeit der virtuellen Teilnahme besteht. In Ausnahmefällen - insbesondere bei Sitzungen mit überschaubarer Tagesordnung - werden Sitzungen auch rein virtuell (in aller Regel als Videokonferenz) abgehalten. Das betraf im Berichtszeitraum zwei Aufsichtsratssitzungen (am 4. August und am 26. Oktober 2022), acht Personalausschusssitzungen (am 31. Januar, 12., 19. und 28. Februar, 5. und 9. März, 21. April und 2. Mai 2022) und die Sitzung des Nominierungsausschusses am 21. März 2022. Eine telefonische Zuschaltung einzelner Mitglieder erfolgt lediglich in Einzelfällen; eine Sitzung als Telefonkonferenz wurde im Berichtszeitraum nicht abgehalten. Die Präsenz bei den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Berichtszeitraum lag bei durchschnittlich rund 90 %. Die individuellen Teilnahmequoten sind nachstehend tabellarisch aufgeführt. Individuelle Sitzungsteilnahmen der Aufsichtsratsmitglieder 2022scrollen
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Corporate GovernanceDie Entsprechenserklärung zum DCGK gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) wurde in der Prüfungsausschusssitzung am 11. November 2022 gemeinsam mit dem Vorstand vorbereitet und vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2022 verabschiedet. Die aktuelle Entsprechenserklärung sowie weiterführende Informationen zur Corporate Governance finden Sie in der Erklärung zur Unternehmensführung im Lagebericht. Die aktuelle Entsprechenserklärung und die Erklärungen der Vorjahre sind auch auf der Internetseite der HHLA unter www.hhla.de/corporategovernance zugänglich. Aus- und WeiterbildungDie HHLA unterstützt die Mitglieder des Aufsichtsrats bei der Amtseinführung und bei der Aus- und Weiterbildung. Bei Übernahme des Amts erfolgt in der Regel eine Schulung zur Arbeit des Aufsichtsrats, zu seinen Aufgaben sowie den Rechten und Pflichten der Mitglieder. Je nach Bedarf erfolgen ferner spezielle Einführungen oder Weiterbildungen zur Geschäftstätigkeit der HHLA oder zu sonstigen relevanten Themen. Im Rahmen der laufenden Arbeit wird der Aufsichtsrat regelmäßig über relevante aktuelle Themen informiert, z.B. über neue rechtliche Regelungen oder Bilanzierungsstandards. Schwerpunkte im Berichtszeitraum waren die Einführungsschulungen für die neuen Mitglieder sowie eine Weiterbildung für den gesamten Aufsichtsrat im Bereich Nachhaltigkeit (einschließlich Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung), namentlich zu den diesbezüglich geltenden bzw. absehbar in Kraft tretenden Vorgaben und deren Umsetzung. AbschlussprüfungDie Hauptversammlung vom 16. Juni 2022 hat - im Einklang mit der Empfehlung des Prüfungsausschusses und dem Wahlvorschlag des Aufsichtsrats - die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg (PwC), zum Abschlussprüfer des Jahres- und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 gewählt. Der Prüfungsausschuss hat daraufhin im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und den Empfehlungen des DCGK - insbesondere zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers - den Prüfungsauftrag erteilt und die Prüfungsschwerpunkte vorgegeben. Der Abschlussprüfer hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss der HHLA für das Geschäftsjahr 2022 einschließlich der als Teil des Anhangs dargestellten Sparteneinzelabschlüsse für die A-Sparte (Teilkonzern Hafenlogistik) und die S-Sparte (Teilkonzern Immobilien) nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022 einschließlich der als Teil der Erläuterungen dargestellten Teilkonzernabschlüsse für die A- und die S-Sparte nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den gemäß § 315e HGB ergänzend anzuwendenden Vorschriften sowie den zusammengefassten Bericht über die Lage der HHLA und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2022 geprüft und jeweils versehen mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Abschlussprüfer hat ferner den vom Vorstand der HHLA gemäß § 312 Aktiengesetz (AktG) aufgestellten Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2022 geprüft, über das Ergebnis der Prüfung schriftlich berichtet und den Bericht mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass (1) die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, (2) bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war und (3) bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen." Der Abschlussprüfer hat ferner den vom Vorstand gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung in analoger Anwendung des § 312 AktG erstellten Bericht über die Beziehungen zwischen A- und S-Sparte für das Geschäftsjahr 2022 geprüft, über das Ergebnis der Prüfung schriftlich berichtet und den Bericht mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass (1) die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, (2) bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." Außerdem hat der Abschlussprüfer die zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle Erklärung nach §§ 315c i.V.m. §§ 289c bis 289e HGB einer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen, über das Ergebnis dieser Prüfung berichtet und einen uneingeschränkten Vermerk erteilt. Schließlich hat der Abschlussprüfer auch den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 über die Anforderungen des § 162 Abs. 3 AktG hinaus einer materiellen Prüfung unterzogen, über das Ergebnis seiner Prüfung berichtet und einen uneingeschränkten Vermerk erteilt. Die genannten Abschlüsse und Berichte sowie die entsprechenden Prüfberichte wurden jeweils unmittelbar nach ihrer Aufstellung und Prüfung allen Mitgliedern des Aufsichtsrats zugänglich gemacht und in den Sitzungen des Prüfungs- und des Immobilienausschusses am 17. März 2023 sowie in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 21. März 2023 eingehend erörtert. Vertreter des Abschlussprüfers nahmen an den Sitzungen teil, berichteten jeweils über Umfang, Schwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und standen für Fragen zur Verfügung. Sie gingen dabei insbesondere auch auf die im Bestätigungsvermerk beschriebenen besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) und die vorgenommenen Prüfungshandlungen sowie die Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess ein. Schließlich berichteten sie auch über Art und Umfang der sonstigen vom Abschlussprüfer erbrachten Leistungen. Der Prüfungs- und der Immobilienausschuss haben sich im Rahmen der Vorprüfung ausführlich mit dem Prüfungsverlauf, den Prüfungsberichten und den Ergebnissen befasst und dem Plenum nach Abschluss ihrer Prüfung die Billigung der Abschlüsse und Berichte empfohlen. Nach eingehender Auseinandersetzung mit den Prüfungsberichten und -ergebnissen des Abschlussprüfers und den Ergebnissen der Vorprüfung durch die Ausschüsse im Plenum und auf Basis unserer eigenen Prüfung haben wir den Ergebnissen der Abschlussprüfung zugestimmt. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung sind keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss inklusive der Sparteneinzelabschlüsse, den Konzernabschluss inklusive der Teilkonzernabschlüsse sowie den zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 zu erheben. Dementsprechend haben wir den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht in unserer Sitzung am 21. März 2023 gebilligt. Der Jahresabschluss der HHLA für das Geschäftsjahr 2022 ist damit festgestellt. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung sind auch keine Einwendungen gegen die Erklärungen des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Beziehungen zwischen A- und S-Sparte oder gegen den zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle Erklärung zu erheben. Der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands wurde in den Sitzungen des Prüfungsausschusses - für die A-Sparte - und des Immobilienausschusses - für die S-Sparte - am 17. März 2023 und in der Sitzung des Aufsichtsrats am 21. März 2023 geprüft und mit dem Vorstand diskutiert. Nach eigener Prüfung - insbesondere unter Berücksichtigung der Ergebnisentwicklung und Finanzplanung sowie der Aktionärsinteressen - werden wir der Hauptversammlung übereinstimmend mit dem Vorstand vorschlagen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 eine Dividende von 0,75 € je dividendenberechtigte A-Aktie sowie von 2,20 € je dividendenberechtigte S-Aktie auszuschütten. Personelle VeränderungenIm Aufsichtsrat haben im Geschäftsjahr 2022 die turnusgemäßen Neuwahlen stattgefunden. Dabei wurden auf Seiten der Anteilseignervertreter die bisherigen Mitglieder für eine weitere Amtszeit wiedergewählt. Auf Seiten der Arbeitnehmervertreter sind im Zuge der Neuwahlen die bisherigen Mitglieder Thomas Lütje, Thomas Mendrzik, Norbert Paulsen und Sonja Petersen ausgeschieden. An ihrer Stelle hat die Belegschaft als neue Mitglieder Alexander Grant, Holger Heinzel, Stefan Koop und Franziska Reisener in den Aufsichtsrat gewählt. Maya Schwiegershausen-Güth, die im Zuge der Neuwahlen von der Belegschaft für eine weitere Amtszeit gewählt wurde, hat im Vorfeld des Antritts eines Aufsichtsratsmandats bei der Eurogate-Gruppe - einem wesentlichen Wettbewerber der HHLA - ihr Aufsichtsratsmandat bei der HHLA zum 30. September 2022 niedergelegt. An ihrer Stelle hat das Amtsgericht Hamburg durch Beschluss Susana Pereira Ventura zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Im Vorstand gab es im Berichtszeitraum keine personellen Veränderungen. Wie bereits im Jahr 2022 angekündigt ist Dr. Roland Lappin zum 31. Januar 2023 aus dem Vorstand ausgeschieden. Der Aufsichtsrat hatte im Berichtszeitraum die für eine Nachbesetzung erforderlichen Schritte eingeleitet und - nach Vorbereitung durch den Personalausschuss - Tanja Dreilich mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 für zunächst drei Jahre zum Mitglied des Vorstands bestellt. Zum 1. Februar 2023 hat sie die Aufgaben von Dr. Roland Lappin als Finanzvorständin übernommen. Im Namen des gesamten Aufsichtsrats möchten wir uns bei den ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedern für die gute Zusammenarbeit und insbesondere auch bei Dr. Roland Lappin für sein langjähriges, erfolgreiches Wirken für die HHLA bedanken. Abschließend möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich im Namen des Aufsichtsrats bei den Vorstandsmitgliedern und der Belegschaft für ihren tatkräftigen Einsatz im Geschäftsjahr 2022 und bei unseren Aktionären und Geschäftspartnern für das entgegengebrachte Vertrauen zu bedanken.
Hamburg, 21. März 2023 Der Aufsichtsrat Prof. Dr. Rüdiger Grube, Vorsitzender des Aufsichtsrats Mitglieder des AufsichtsratsFür aktuelle und ausgeschiedene Mitglieder im Berichtszeitraum sowie zur Besetzung der Ausschüsse siehe auch Konzernanhang, Tz. 49 Organe und Mandate Prof. Dr. Rüdiger GrubeVorsitzender Geschäftsführender Gesellschafter der Rüdiger Grube International Business Leadership GmbH Holger Heinzel *Direktor Finanzen und Controlling Dr. Isabella NiklasGeschäftsführerin der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH Dr. Sibylle RoggencampLeiterin des Amtes für Vermögens- und Beteiligungsmanagement in der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg Berthold Bose *Stellvertretender Vorsitzender Leiter ver.di-Landesbezirk Hamburg Dr. Norbert KloppenburgBerater für internationale Beteiligungen und Finanzierungen Franziska Reisener *Mitglied des Gemeinschaftsbetriebsrats der HHLA Prof. Dr. Burkhard SchwenkerVorsitzender des Advisory Council der Roland Berger GmbH Alexander Grant *Angestellter im Bereich Informations- und Planungssysteme Stefan Koop *Referent des Konzernbetriebsrats Andreas RieckhofStaatsrat der Behörde für Wirtschaft und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg Susana Pereira Ventura *Leiterin ITF Vertragsbüro Deutschland, ver.di
* Arbeitnehmervertreter/Arbeitnehmervertreterin
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1 Dividendenvorschlag für das
Geschäftsjahr 2022
DAX beendet Börsenjahr mit VerlustDas Börsenjahr 2022 war vor allem durch geopolitische Krisen sowie Zins- und Inflationssorgen geprägt. Die weltweiten Verluste an den Aktienmärkten waren groß und auch für den deutschen Leitindex DAX war es das schlechteste Jahr seit vier Jahren. Ausgelöst wurde diese Entwicklung vor allem durch den russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022. In dessen Folge stiegen die Energiepreise signifikant an und trieben die Inflation in Deutschland auf ein Rekordniveau. Zudem liefen die globalen Wertschöpfungsketten nach wie vor nicht rund: Corona-Infektionen, Lieferprobleme, Materialengpässe und Arbeitskräftemangel bremsten die Produktion der Unternehmen und wirkten sich kostensteigernd aus. Infolgedessen griffen die Zentralbanken ein und hoben die Zinssätze nach einer langen Phase der geldpolitischen Lockerung sukzessive deutlich an. Dies verstärkte die Sorge vor einer Rezession und wirkte sich belastend auf den Aktienmarkt aus. Ende September notierte der deutsche Leitindex auf einem Jahrestiefststand unterhalb von 12.000 Punkten. Zu Beginn des Jahres hatte der DAX noch deutlich oberhalb von 16.000 Punkten gelegen. Zum Jahresende konsolidierte sich das deutsche Börsenbarometer knapp unterhalb von 14.000 Punkten und schloss zum 30. Dezember 2022 mit einem Minus von 12,3 % gegenüber dem Vorjahr. 2021 hatte der DAX noch um 15,8 % zugelegt. Auch der SDAX verlor zweistellig und gab um 27,3 % gegenüber dem Vorjahr nach. HHLA-Aktie vielfach belastetDie HHLA-Aktie startete mit einem Jahreshöchststand von 21,06 € in das Börsenjahr, konnte sich aber im Weiteren dem eingetrübten Marktumfeld nicht entziehen. Die Invasion russischer Truppen in die Ukraine führte am 24. Februar unmittelbar zu Abschlägen. Hintergrund hierfür waren Bedenken der Anleger in Bezug auf das HHLA-eigene Containerterminal in der ukrainischen Hafenstadt Odessa sowie der vermeintlich hohe Anteil russischer Umschlagmengen bei der HHLA, die von den verschärften EU-Sanktionen gegen Russland betroffen waren. Anfang März führte eine Analysteneinschätzung der möglichen negativen Auswirkungen des Russland-Ukraine-Konflikts auf das Geschäft der HHLA in einem stark verunsicherten Marktumfeld zu einem heftigen Kurseinbruch. Die zeitnah veröffentlichte Stellungnahme des Unternehmens konnte die massive Kursreaktion nur teilweise beruhigen. Zusätzlich blieb die Kursentwicklung durch die steigende Inflation belastet. Im Juni verunsicherten Warnstreiks im Zusammenhang mit den laufenden Tarifverhandlungen für die deutschen Seehäfen die Anleger. Anfang Oktober zog die Aktie durch die kritische, teilweise undifferenziert geführte Debatte um eine Minderheitsbeteiligung von COSCO SHIPPING Ports Limited (CSPL) an der Betreibergesellschaft des Hamburger Container Terminal Tollerort (CTT) die Aufmerksamkeit auf sich. Die Aktie notierte in dieser Zeit auf einem Jahrestiefststand von 10,98 €. Der Kompromiss, der Ende Oktober mit der Bundesregierung im Zuge des Investitionsschutzverfahrens gefunden wurde, wurde vom Kapitalmarkt goutiert. Die Aktie zog im sich aufhellenden Marktumfeld wieder etwas an, konnte jedoch nicht an den Jahresauftakt anknüpfen. So schloss die HHLA-Aktie zum 30. Dezember 2022 mit einem Minus von 42,1 % bei 11,90 €. Weitere Informationen zur Kursentwicklung und rund um die HHLA-Aktie sind unter www.hhla.de/investoren zu finden. Kursverlauf 2022
Quelle: Datastream Virtuelle HauptversammlungDie Hauptversammlung fand am 16. Juni 2022 erneut als virtuelle Veranstaltung statt. Die Aktionäre entlasteten Vorstand und Aufsichtsrat der HHLA für das Geschäftsjahr 2021. Zustimmung fand auch der Dividendenvorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand von je 0,75 € je börsennotierte A-Aktie (im Vorjahr: 0,45 €). Insgesamt schüttete die HHLA an die A-Aktionäre 54,4 Mio. € aus (im Vorjahr: 32,3 Mio. €). Die Ausschüttungsquote lag mit 53 % am unteren Ende des Ausschüttungskorridors von 50 bis 70 % des Jahresüberschusses nach Anteilen Dritter. Die Dividende wurde am 21. Juni 2022 an die Aktionäre ausgezahlt. Auf Basis des Schlusskurses am Tag der Hauptversammlung in Höhe von 15,04 € erzielte die HHLA-Aktie eine Dividendenrendite von 5,0 %. Dividendenvorschlag für Geschäftsjahr 2022Vorstand und Aufsichtsrat der HHLA werden der Hauptversammlung am 15. Juni 2023 eine Dividende in Höhe von 0,75 € je dividendenberechtigter A-Aktie vorschlagen. Der Ausschüttungsbetrag liegt mit 54,4 Mio. € auf Vorjahresniveau. Damit bestätigt die HHLA ihre Dividendenpolitik, nach Möglichkeit zwischen 50 und 70 % des relevanten Jahresüberschusses des Teilkonzerns Hafenlogistik an ihre Aktionäre auszuschütten. Dividende je börsennotierte A-Aktiein € / Ausschüttungsquote in %
2022: Dividendenvorschlag Aktionärsbasis weiter breit gestreutDie Aktionärsbasis der HHLA zeigte sich auch im Jahr 2022 weitgehend stabil. Bezogen auf die börsennotierten A-Aktien blieb die Freie und Hansestadt Hamburg mit 69,2 % unverändert größter Anteilseigner. Der Anteil des Streubesitzes lag zum 31. Dezember 2022 bei 30,8 % (im Vorjahr: 30,8 %). Nach den Stimmrechtsmitteilungen, die der HHLA zum Jahresende 2022 vorlagen, besaß zu diesem Zeitpunkt kein Investor aus dem Streubesitz mehr als 3 % aller ausstehenden Aktien. Unter den täglich gehandelten Titeln blieb der Aktienbesitz zum Stichtag nahezu unverändert. Institutionelle Investoren hielten mit 19,2 % aller Aktien weiterhin den Großteil des Streubesitzes (im Vorjahr: 21,1 %). Der Anteil des Grundkapitals in privaten Depots stiegt um 2-Prozentpunkte auf 11,6 % an (im Vorjahr: 9,6 %). Aktionärsstruktur zum 31.12.2022
Quelle: Aktienregister Aktiengattungen der HHLADas Grundkapital des HHLA-Konzerns besteht aus zwei verschiedenen Aktiengattungen: den A-Aktien (für den Teilkonzern Hafenlogistik) und den S-Aktien (für den Teilkonzern Immobilien). Die Aktiengattungen orientieren sich an der Konzernstruktur, die in Vorbereitung auf den Börsengang festgelegt wurde und dem Geschäftsmodell der HHLA folgt. Nur die A-Aktien des Teilkonzerns Hafenlogistik sind zum Börsenhandel zugelassen und können erworben werden. Die S-Aktien des Teilkonzerns Immobilien sind nicht börsennotiert und befinden sich zu 100 % im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Sie werden nicht am Aktienmarkt gehandelt. Grund hierfür ist, dass in der S-Sparte auch Ziele der Stadtentwicklung verfolgt werden (zum Beispiel der Erhalt des UNESCO-Weltkulturerbe-Status), die nur bedingt mit den Anforderungen des Kapitalmarkts vereinbar sind. Dialog mit Kapitalmarkt fortgesetztIm volatilen Branchenumfeld 2022 blieben kurze Reaktionszeiten sowie ein offener Dialog mit Finanzanalysten und Anlegern von wesentlicher Bedeutung für die Investor-Relations-Aktivitäten der HHLA. Um die Informationsbedürfnisse institutioneller Investoren und Privatanleger zu erfüllen und mit Anlegern und Investoren im Gespräch zu bleiben, nutzte die HHLA zahlreiche digitale Formate. Darüber hinaus besuchten der Finanzvorstand und das IR-Team insgesamt zehn Kapitalmarktkonferenzen (im Vorjahr: neun). Die Geschäftsentwicklung erläuterte der Vorstand in quartalsweise stattfindenden Telefonkonferenzen. Überdies bietet die HHLA über die Website, den HTML-Geschäftsbericht und ein individuelles Investorenportal Interessenten und Anlegern verschiedene digitale Möglichkeiten an, sich über die Entwicklung der HHLA-Aktie zu informieren. Durch seine aktive Kommunikationsarbeit pflegt der Bereich Investor Relations den Dialog mit Anteilseignern und potenziellen Investoren und trägt dabei nicht nur Informationen in die interessierte Öffentlichkeit, sondern spiegelt Themen, die für die Anleger von besonderem Interesse sind, auch zurück ins Unternehmen. 2022 waren neben den Fortschritten des Effizienzprogramms im Segment Container und der Automatisierung des Container Terminal Burchardkai (CTB), die Auswirkungen der Inflation, die potenzielle Kooperation der Containerterminals in der Deutschen Bucht, die Beteiligung von COSCO SHIPPING Ports Limited (CSPL) am Container Terminal Tollerort (CTT) sowie die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine wichtige Themen für den Kapitalmarkt. Institutioneller Aktienbesitz nach Regionen zum 31.12.2022
Quelle: HHLA / Shareholder ID HHLA-Aktie für Analysten weiter interessantDie Zahl der Finanzanalysten, die die Geschäftsentwicklung der HHLA verfolgen und mit Berichten und Empfehlungen begleiten, ging im Laufe des Jahres leicht auf sechs aktive Coverages zurück. Zum Stichtag empfahlen zwei Analysten die Aktie zum Kauf. Sie betonten insbesondere das überdurchschnittliche Wachstum im Intermodalgeschäft sowie die langfristige Profitabilitätssteigerung im Segment Container. Die Analysten, die zum Halten der Aktie raten, sehen vor allem Risiken in der geringen Kostenflexibilität und der anhaltenden Wettbewerbsintensität unter den Nordrange-Häfen. Darüber hinaus gehen einige Analysten davon aus, dass sich die Lagergelderlöse, die als Folge der Lieferkettenstörungen angestiegen waren, im Segment Container 2023 vor dem Hintergrund einer schwachen Weltwirtschaft und einer geringen Volumendynamik normalisieren werden. Analystenempfehlungen zum 31.12.2022
Die HHLA legt großen Wert auf eine breite und fundierte Abdeckung ihrer Aktie durch Finanzanalysten, da dies interessierten Investoren die Möglichkeit bietet, sich anhand unabhängiger Analysen mit dem Geschäftsmodell und dem Umfeld der HHLA vertraut zu machen. Vorstand und Investor Relations pflegen daher einen kontinuierlichen Austausch mit allen Finanzanalysten, um ein umfassendes Meinungsbild zu gewährleisten. Nachhaltigkeitsberichterstattung und RatingsFür die Bewertung von Unternehmen am Kapitalmarkt spielen neben klassischen finanziellen Aspekten nichtfinanzielle oder auch ESG-Kennzahlen (ESG: Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung)) zunehmend eine wichtige Rolle. Als verantwortungsvolles Unternehmen berichtet die HHLA bereits seit 2011 umfassend über ihre nichtfinanziellen Leistungen. Um die Relevanz nichtfinanzieller Themen für die HHLA auch in der Berichterstattung zu unterstreichen, berichtet die HHLA ab diesem Jahr die nichtfinanzielle Erklärung als Teil des Konzernlageberichts. Die HHLA berichtet dabei über die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben der nichtfinanziellen Erklärung hinaus und orientiert sich im Wesentlichen an den international anerkannten Berichtsstandards der Global Reporting Initiative (GRI). Darüber hinaus unterstützt die HHLA die von den Vereinten Nationen verabschiedeten 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung der Welt, die sogenannten Sustainable Development Goals (SDGs). Basierend auf diesen Informationen wird die HHLA regelmäßig von ESG-Ratingagenturen auf ihre Nachhaltigkeitsleistung hin bewertet, u.a. von MSCI, ISS-oekom, S&P Global Ratings ESG, Gaia sowie dem Carbon Disclosure Project (CDP). Beim CDP-Rating für das Geschäftsjahr 2021 erzielte die HHLA eine Rating-Bewertung von "C". www.hhla.de/inves-toren/equity-story/nachhaltig-investieren Stammdaten HHLA-A-Aktiescrollen
Zusammengefasster LageberichtÜber diesen BerichtDer Geschäftsbericht der HHLA wird jährlich veröffentlicht, zuletzt am 24. März 2022. Zeitgleich erschien der letzte Nachhaltigkeitsbericht als ein Bestandteil des Geschäftsberichts. Für die Berichterstattung ab dem Geschäftsjahr 2022 wurde der Bericht umstrukturiert und die bisher in einem eigenständigen Nachhaltigkeitsbericht ausgewiesenen nichtfinanziellen Informationen in den zusammengefassten Lagebericht inkludiert. Der zusammengefasste Lagebericht bezieht sich sowohl auf den Geschäftsverlauf des HHLA-Konzerns (HHLA) als auch auf die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (HHLA AG). Sofern nicht anders vermerkt, umfassen die Kennzahlen und Informationen im vorliegenden Bericht den gesamten Konzernkonsolidierungskreis. Der Berichtszeitraum umfasst das Geschäftsjahr 2022 (1. Januar bis 31. Dezember 2022). Die ermittelten Daten beziehen sich in der Regel auf diesen Zeitraum oder auf den Stand am Ende der Berichtsperiode. Falls einzelnen Informationen andere Zeiträume zugrunde liegen, wird dies explizit angegeben. Die Datenerhebung erfolgt durch die fachlich zuständigen Einheiten mit repräsentativen Methoden für den Berichtszeitraum. Die HHLA erstellt den Konzernabschluss und die Zwischenberichte nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Nähere Erläuterungen zu den IFRS enthält dieser Geschäftsbericht im Konzernanhang. Der Einzelabschluss der HHLA AG (AG-Abschluss) folgt den Rechnungslegungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB). Grundlage für die Gewinnverwendung ist allein der HHLA-AG-Abschluss. Der gesamte zusammengefasste Lagebericht wurde - sofern nicht anders vermerkt - mit hinreichender Sicherheit ("reasonable assurance") durch PricewaterhouseCoopers (PwC) geprüft. Darüber hinaus enthält der zusammengefasste Lagebericht die nichtfinanzielle Erklärung (NFE) gemäß §§ 315b, 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB. Diese schließt die Angaben im Rahmen der Taxonomie-Verordnung der Europäischen Union (2020/852) ein. Die Prüfung der Bestandteile der nichtfinanziellen Erklärung, die nicht Bestandteil der gesetzlichen Konzernlageberichtsprüfung sind, erfolgte mit begrenzter Sicherheit ("limited assurance"). Sie sind im Dokument wie folgt gekennzeichnet: In blaue Klammern gesetzte Inhalte sind mit begrenzter Sicherheit ("limited assurance") geprüft. Die nichtfinanzielle Erklärung enthält überdies ergänzende nichtfinanzielle Informationen, die gesetzlich nicht erforderlich, aber aus Gründen der Transparenz Eingang in die nichtfinanzielle Erklärung finden. Diese Abschnitte wurden keiner inhaltlichen Prüfung unterzogen und sind daher im Dokument wie folgt gekennzeichnet: In graue Klammern gesetzte Inhalte wurden keiner inhaltlichen Prüfung unterzogen. Grundlagen des KonzernsKonzernstrukturDie Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) ist ein führender europäischer Hafen- und Logistikkonzern. Gesteuert wird der Konzern als strategische Management-Holding und ist in die Teilkonzerne Hafenlogistik und Immobilien gegliedert. Die dem Teilkonzern Hafenlogistik zugeordneten und an der Börse notierten A-Aktien bilden eine Beteiligung am Ergebnis und Vermögen dieser Geschäftsaktivitäten ab. Der Teilkonzern Immobilien umfasst die nicht hafenumschlagspezifischen Immobilien der HHLA. Die Entwicklung und das wirtschaftliche Ergebnis des Teilkonzerns Immobilien, der auch Zielen der Stadtentwicklung Rechnung trägt, werden von den S-Aktien abgebildet. Diese Aktien werden nicht an der Börse gehandelt und befinden sich vollständig im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Im unwahrscheinlichen und bisher nicht vorgekommenen Fall eines Verlusts im Teilkonzern Immobilien würde dieser gemäß einem separat abgeschlossenen Verlustausgleichsvertrag mittelbar durch die FHH übernommen. Das operative Geschäft des HHLA-Konzerns wird von 36 inländischen und 27 ausländischen Tochtergesellschaften und Beteiligungen betrieben. Im Geschäftsjahr 2022 erweiterte die HHLA ihren Konsolidierungskreis zum Ausbau und zur Optimierung ihres Intermodalgeschäfts sowie zur Ausweitung ihrer digitalen Aktivitäten. Aufgrund eines Insolvenzverfahrens wurde eine Gesellschaft aus dem Segment Logistik entkonsolidiert. Darüber hinaus wurden keine wesentlichen rechtlichen oder organisatorischen Veränderungen vorgenommen. Der Konzern im Überblick
GeschäftstätigkeitDer Teilkonzern Hafenlogistik erbringt als integrierter Anbieter von Containerumschlag, Transport- und Logistikleistungen Dienstleistungen entlang der logistischen Kette zwischen Überseehäfen und europäischem Hinterland. Der geografische Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit liegt im Hamburger Hafen und in dessen Hinterland. Der Hamburger Hafen ist eine internationale Drehscheibe für den see- und landgebundenen Containertransport mit Anbindung an die Volkswirtschaften in Mittel- und Osteuropa, in Skandinavien und im baltischen Raum. Das Kerngeschäft wird durch die Segmente Container, Intermodal und Logistik repräsentiert. Das Segment Container bündelt die Aktivitäten des Konzerns im Bereich Containerumschlag und ist gemessen an den Umsatzerlösen der größte Geschäftsbereich. Die Tätigkeit setzt sich im Wesentlichen aus der Abfertigung (dem Laden und Löschen) von Containerschiffen und dem Verladen der Container auf andere Verkehrsträger (Bahn, Lkw, Feeder- oder Binnenschiff) zusammen. Die HHLA betreibt am Standort Hamburg die drei Containerterminals Altenwerder (CTA), Burchardkai (CTB) und Tollerort (CTT) sowie je einen weiteren Containerterminal im ukrainischen Hafen Odessa (CTO), im estnischen Hafen Muuga nahe Tallinn (TK Estonia) sowie im italienischen Triest (PLT Italy). Komplementäre Servicedienstleistungen rund um den Container, wie z.B. die Wartung und Reparatur, runden die Angebotspalette ab. Das Segment Intermodal ist gemessen an den Umsatzerlösen das zweitgrößte Segment der HHLA. Als weiteres zentrales Element des vertikal integrierten Geschäftsmodells der HHLA ist es darauf ausgerichtet, ein umfassendes Transport- und Terminalnetzwerk für Container im Seehafenhinterlandverkehr und zunehmend auch im Kontinentalverkehr auf Schiene und Straße anzubieten. Die HHLA-Bahngesellschaften der METRANS bieten regelmäßige Verbindungen mit Direktzügen zwischen den Häfen an Nord- und Ostsee sowie der nördlichen Adria und ihrem Hinterland an. Darüber hinaus wird durch den Betrieb von Inlandterminals ein umfassendes Dienstleistungsangebot für die maritime Logistik bereitgestellt. Neben Umfuhren im Hamburger Hafen transportiert die Lkw-Speditionstochter CTD die Container auf der Straße im Nahbereich sowie im europaweiten Fernverkehr. Das Segment Logistik umfasst eine große Bandbreite von Dienstleistungen in den Bereichen Spezialumschlag und Beratung sowie weitere Geschäftsaktivitäten. Das Leistungsspektrum beinhaltet sowohl einzelne als auch komplette Prozessketten für die internationale Beschaffung und Distribution. Dazu zählt der Betrieb von Umschlaganlagen für Massengüter, Kraftfahrzeuge und Früchte. Außerdem bietet das Unternehmen Beratungs- und Managementleistungen für Kunden aus der internationalen Hafen- und Transportwirtschaft an. Neue Geschäftsaktivitäten zur Prozessautomatisierung sowie luftgestützte Logistikdienstleistungen und digitale Serviceleistungen insbesondere für den intermodalen Bereich ergänzen das Angebot. Einen Teil der Tätigkeiten erbringt die HHLA mit Partnerunternehmen. Der Bereich Holding/Übrige ist ebenfalls dem Teilkonzern Hafenlogistik zugeordnet, stellt gemäß internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen (IFRS) jedoch kein eigenständiges Geschäftssegment dar. Die Aufgaben der Holding liegen in der strategischen Entwicklung des Konzerns, der funktionalen Führung des Segments Container, der Steuerung von Ressourcen und Prozessen und der Erbringung von Dienstleistungen für die operativen Gesellschaften. Dem Bereich sind zudem die hafenumschlagspezifischen Immobilien der HHLA sowie der Betrieb von Schwimmkränen zugeordnet. Das Segment Immobilien entspricht dem Teilkonzern Immobilien. Die Geschäftsaktivitäten umfassen die nachhaltige Quartiers-/Projektentwicklung, die Vermietung sowie die kaufmännische und technische Objektbetreuung von Immobilien am Hamburger Hafenrand. Dazu zählt auch die Hamburger Speicherstadt. Das größte historische Lagerhausquartier der Welt zählt zum UNESCO-Welterbe. Auf rund 292 tausend Quadratmeter bietet die HHLA Gewerbeflächen in zentraler Lage an. Weitere Objekte mit rund 64 tausend Quadratmeter werden am Fischmarkt Hamburg-Altona im Umfeld des Fischereihafenareals am nördlichen Elbufer bewirtschaftet. Rechtliche RahmenbedingungenIn ihrem Geschäftsbetrieb unterliegt die HHLA zahlreichen in- und ausländischen Gesetzesbestimmungen und Verordnungen wie z.B. öffentlich-rechtlichen, Handels-, Zoll-, Arbeits-, Kapitalmarkt- und Wettbewerbsregelungen. Die Preisbildung erfolgt über den Markt und ist grundsätzlich nicht reguliert. Das regulatorische Umfeld für die wirtschaftlichen Aktivitäten der HHLA im und am Hamburger Hafen wird wesentlich durch das hamburgische Hafenentwicklungsgesetz (HafenEG) bestimmt. Ziel des HafenEG ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens als internationaler Universalhafen aufrechtzuerhalten, Ladungsaufkommen zu sichern und die öffentliche Infrastruktur möglichst effizient zu nutzen. Der Hamburger Hafen wird dabei nach dem sogenannten Landlord-Modell bewirtschaftet, bei dem die Hamburg Port Authority (HPA) Eigentümerin der Hafenflächen ist und den Bau, die Entwicklung sowie die Instandhaltung der Infrastruktur übernimmt. Die privaten Hafenbetriebe sind hingegen für die Entwicklung und Unterhaltung der Suprastruktur (Gebäude und Anlagen) verantwortlich. Die HHLA hat die für ihre Geschäftsaktivitäten wesentlichen Hafenflächen langfristig von der HPA gemietet. Die Mietverträge basieren größtenteils auf den allgemeinen Geschäftsbedingungen für Hafenimmobilien (AVB-HI) der HPA. Für die Errichtung, den Betrieb, den Ausbau und die Änderung der Umschlaganlagen ist die HHLA auf die Erteilung und den Fortbestand öffentlich-rechtlicher Genehmigungen angewiesen, insbesondere Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), den jeweiligen Landesbauordnungen und dem Wasserrecht sowie ggf. Planfeststellungsbeschlüsse. Die Konzerngesellschaften der HHLA sind teilweise strengen regulatorischen Anforderungen unterworfen, insbesondere Vorschriften betreffend Umschlag, Lagerung und Transport umweltgefährdender Stoffe und gefährlicher Güter sowie Vorschriften über die technische Sicherheit, zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit sowie Regelungen zum Schutz der Umwelt. Die Sicherheitsanforderungen in Häfen sind im Wesentlichen durch den International Ship and Port Facility Security Code (ISPS-Code) vorgegeben, der im Bereich des Hamburger Hafens durch das Hafensicherheitsgesetz (HafenSG) umgesetzt und konkretisiert wird. Die Betreiber von Hafenanlagen - und damit auch die HHLA - haben danach neben einer strengen Zugangskontrolle zahlreiche weitere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einzuhalten. Das regulatorische Umfeld der Geschäftsaktivitäten im Segment Intermodal wird maßgeblich durch die EU-Richtlinie zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums (RiLi 2012/34/EU) und die EU-Richtlinie über Eisenbahnsicherheit (RiLi 2016/798) sowie die jeweiligen Durchführungsverordnungen und nationalen Umsetzungsvorschriften bestimmt. Diese enthalten insbesondere Regelungen zur Zulassung als Eisenbahnunternehmen, zur Nutzung der Bahninfrastruktur und zu den hierfür zu zahlenden Entgelten, zum Bahnbetrieb und zur Sicherheit und Instandhaltung. Die maßgeblichen Regelwerke in Deutschland sind das Allgemeine Eisenbahngesetz, das die Anforderungen an den Bahnbetrieb regelt, sowie das Eisenbahnregulierungsgesetz, das insbesondere Regelungen zum Netzzugang und zur Trassenpreisgestaltung enthält. Ergänzend gelten weitere nationale, europäische und - insbesondere für den grenzüberschreitenden Schienenverkehr - internationale Regelungen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die HHLA unterliegen einem ständigen Wandel und werden auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene fortlaufend angepasst, u.a. an den technischen Fortschritt, das gesteigerte Sicherheitsbedürfnis und Umweltbewusstsein sowie die Sicherstellung der Einhaltung von Menschenrechten entlang der Lieferketten. Markt und WettbewerbMit ihrem börsennotierten Kerngeschäft Hafenlogistik steht die HHLA im Wettbewerb mit anderen Unternehmen im europäischen Markt für Seegüterverkehr. Durch neue Standorte für Umschlagaktivitäten sowohl im Mittelmeer als auch in der Ostsee sowie eine stetige Optimierung und den Ausbau des Intermodalnetzwerks konnte die HHLA an den Wachstumsperspektiven der jeweiligen Märkte in den vergangenen Jahren partizipieren. Wesentliche zentral- und osteuropäische Länder haben in den vergangenen Jahren ihre Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und somit Voraussetzungen für ein Wirtschaftswachstum geschaffen. Im Geschäftsjahr 2022 war die Entwicklung jedoch wesentlich von geopolitischen Konflikten, insbesondere dem Ukraine-Krieg, sowie der Entwicklung der Rohstoff- und Energiepreise beeinflusst. Segment ContainerWettbewerbsfaktorenNeben der geografischen Lage und der Hinterlandanbindung eines Hafens wirkt sich die seeseitige Erreichbarkeit auf die Wettbewerbsposition eines Terminalbetreibers aus. Eine hohe Bedeutung hat das lokale Ladungsaufkommen im direkten Einzugsbereich des jeweiligen Hafenstandorts. Als weitere Wettbewerbsfaktoren bestimmen die Zuverlässigkeit und die Geschwindigkeit in der Schiffsabfertigung sowie der Umfang und die Qualität der Dienstleistungen die Marktposition. Zunehmende Bedeutung hat darüber hinaus die Leistungsfähigkeit der schienengebundenen Vor- und Nachlaufsysteme zwischen Hafen und Hinterland (u.a. Frequenz, Fahrplantreue, Preis) und damit das Angebot integrierter Transportlösungen. Der Wettbewerb in Nordeuropa ist weiterhin sehr intensiv, wobei die Häfen zunehmend von den sich ändernden Reeder- bzw. Allianzkonstellationen und Terminalbeteiligungen beeinflusst sind. Zu unterscheiden ist hierbei zwischen den Überseeverkehren - also Seetransporten aus weiter entfernten Regionen (z.B. Asien oder Nordamerika) nach Nordeuropa - und den Zubringer- und Verteilerverkehren, sogenannten Feederverkehren, die aus den großen Seehäfen der Nordrange beispielsweise in die Ostsee weiterverteilen. Die mit neuen Reeder- bzw. Allianzkonstellationen oder Terminalbeteiligungen einhergehenden Verlegungen der weniger standortgebundenen Feederverkehre haben einen Effekt auf das Umschlagvolumen. Dagegen werden die Umschlagmengen der Überseeverkehre, die landseitig an das natürliche Einzugsgebiet des Hafens gebunden sind, seltener verlagert. Der Wettbewerb im weiter entfernten Hinterland, das beispielsweise per Bahntransport erreicht wird, wird zunehmend intensiver. WettbewerbsumfeldDer für die HHLA wesentliche Markt für Hafendienstleistungen an der nordeuropäischen Küste (Nordrange) weist eine hohe Hafendichte auf. Im Wettbewerb stehen insbesondere die vier großen Nordrange-Häfen Rotterdam, Antwerpen-Brügge, Hamburg - der Hauptstandort der HHLA - und die Bremischen Häfen. Die Häfen Antwerpen und Zeebrügge agieren seit 2022 als gemeinsamer Hafen Antwerpen-Brügge und bilden damit den zweitgrößten Containerhafen Europas. Auch Wilhelmshaven verzeichnete im Geschäftsjahr 2022 eine Veränderung. Hapag-Lloyd hat die Anteile von APM Terminals in Höhe von 30 % am JadeWeserPort in Wilhelmshaven übernommen. Containerumschlag in den Nordrange-HäfenUmschlagvolumen und Marktanteile 1-9 | 2022
Quelle: Port Authorities / Marktanteile eigene Berechnung Als östlichster Nordseehafen verfügt der Hamburger Hafen über besonders günstige Voraussetzungen als Verkehrsknotenpunkt für den gesamten Ostseeraum sowie für den Hinterlandtransport von und nach Mittel- und Osteuropa. Zusätzlich fördern die langjährigen Handelsbeziehungen zwischen dem Hamburger Hafen und den asiatischen Märkten die Rolle Hamburgs als bedeutende europäische Containerdrehscheibe. Mit einem Containerumschlag von 8,3 Mio. TEU rangiert Hamburg 2022 unter den weltweiten Häfen voraussichtlich auf Platz 19 und ist damit weiterhin der drittgrößte europäische Containerhafen nach Rotterdam und Antwerpen-Brügge. Im Hamburger Hafen steht die HHLA insbesondere bei den Überseediensten in direkter Konkurrenz zu Eurogate: Die HHLA betreibt drei Containerterminals in Hamburg und Eurogate ein Containerterminal. Mit einem Umschlagvolumen von 6,2 Mio. TEU im Geschäftsjahr 2022 blieb die HHLA das größte Containerumschlagunternehmen im Hamburger Hafen und konnte den dortigen Marktanteil auf 75,2 % ausbauen (im Vorjahr: 74,5 %). Bedeutendste Fahrtgebiete waren Asien, Nordamerika sowie Skandinavien und der baltische Raum. Containerumschlag in den Nordrange-Häfen
Quelle: Port Authorities;
1 inkl. HHLA,
Containerumschlag nach Fahrtgebieten im Hamburger Hafen 2022
Quelle: Hamburg Hafen Marketing e.V. Die Häfen in der Ostsee werden von vielen Zubringerverkehren (Feeder) bedient, die über die zentralen Bündelungspunkte in der Nordrange agieren. Allerdings werden Häfen wie z.B. Gdansk (Danzig) oder Göteborg ebenfalls von Überseeschiffen angelaufen. Vor allem Danzig hat - zeitweilig unterbrochen von einem schwachen Jahr 2022 - ein starkes Wachstum verzeichnet und stellt eine ernstzunehmende Konkurrenz in diesem Verbundsystem dar. Der Ausbau des Hafenstandortes wird zudem weiter fortgesetzt. Seit 2018 betreibt die HHLA mit HHLA TK Estonia in der Nähe von Tallinn eines der wichtigsten Multifunktionsterminals Estlands. Durch das breite Angebot von Containerumschlag, die Abfertigung von RoRo-Verkehren sowie Stück- und Schüttgut ist das Terminal sehr gut aufgestellt. Um den Containerumschlag weiter zu stärken, wurden 2022 zwei größere Containerbrücken, die vorher am Container Terminal Burchardkai (CTB) im Einsatz waren, in den Hafen Muuga transportiert und dort in Betrieb genommen. Des Weiteren ist HHLA TK Estonia aktiv an dem Projekt "Amber Train" beteiligt, um Intermodalverkehre deutlich zu stärken und einen neuen Eisenbahnkorridor zwischen Nord- und Westeuropa durch die baltischen Staaten zu schaffen. Auch die Adria-Region hat sich mit Häfen wie Koper und Triest in den vergangenen Jahren dynamisch entwickelt. Mit einer Mehrheitsbeteiligung am Multifunktionsterminal "Piattaforma Logistica Trieste" (PLT) in Triest hat sich die HHLA 2021 in einem wachstumsstarken Markt positioniert, der gute Entwicklungsmöglichkeiten bietet, um an neuen und sich verändernden Ladungsströmen zu partizipieren und diese aktiv mitzugestalten. Der Terminal verfügt über einen eigenen Bahnanschluss. Zudem verbindet die HHLA-Bahntochter METRANS den Hafen von Triest bereits mit ihrem europäischen Intermodalnetzwerk. Im vergangenen Jahr konnten zwei Containerdienste gewonnen werden, die regelmäßig Volumen nach Triest gebracht haben. Der am Schwarzen Meer befindliche Container Terminal Odessa (CTO) ist als der größte Containerterminal der Ukraine von zentraler Bedeutung. Er wird seit 2001 vom HHLA-Konzern betrieben und schlug neben Containern auch Schüttgüter, Stückgut und Projektladung um. Mit dem Ausbruch des Ukraine-Krieges im Februar 2022 kam der wasserseitige Containerumschlag am CTO zum Erliegen. Lediglich die partielle Teilbeladung von Getreideschiffen im Rahmen der internationalen Abmachungen war möglich. Zusätzlich wurden alternative intermodale Logistikwege im Hinterland aufgebaut. Eine Einschätzung des Marktumfeldes ist aufgrund der aktuellen geopolitischen Lage und der eingeschränkten Geschäftstätigkeit weiterhin schwierig. Segment IntermodalWettbewerbsfaktorenNeben der Dichte des angebotenen Netzwerks zählen die Abfahrtsfrequenzen, die Bündelungs- und Lagermöglichkeiten im Hinterland, die geografische Distanz zu den Zielpunkten, die Fahrplantreue und die infrastrukturellen Kapazitäten zu den maßgeblichen Wettbewerbsfaktoren für den intermodalen Transport, deren Bedeutung im Wettbewerb zwischen den Häfen zunimmt. WettbewerbsumfeldIm Containertransport per Bahn konkurrieren die staatlichen Eisenbahnunternehmen mit einer Vielzahl von privaten Eisenbahnverkehrsunternehmen und Operateuren im Kombinierten Verkehr (KV), aber auch mit anderen Verkehrsträgern, wie dem Lkw und dem Binnen- bzw. Feederschiff. Im Hinblick auf die weitgehend in öffentlichem Besitz befindliche Schieneninfrastruktur überwachen die jeweiligen nationalen Behörden sowohl einen diskriminierungsfreien Zugang als auch die Höhe der Nutzungsentgelte. Intermodalnetzwerk der HHLAAusgewählte Verbindungen
Wesentliche Bausteine des HHLA-Angebots sind der Betrieb eigener Inlandterminals in Mittel- und Osteuropa, eigene Containertragwagen sowie eigene Traktion (Lokomotiven). All dies ist erforderlich, um Direktzüge mit hoher Abfahrtsfrequenz und Fahrplantreue zu gewährleisten. In der Mehrheit der im Bereich des intermodalen Verkehrs der HHLA erschlossenen Regionen besetzt das Unternehmen relevante Marktpositionen. In der Zustellung bzw. Abholung von Containern per Lkw verfügt die HHLA über eine solide Marktstellung in der Metropolregion Hamburg. Segment LogistikDas Segment Logistik bedient unterschiedliche Marktsegmente, die zum Teil stark spezialisiert sind. Im Spezialumschlag ist die HHLA mit ihrem Multifunktionsterminal Unikai führend in Hamburg. Über Hansaport ist die HHLA an Deutschlands größtem Seehafenterminal für den Umschlag von Eisenerz und Kohle beteiligt. Mit ihrem Frucht- und Kühl-Zentrum operiert die HHLA als Anbieter von Fruchtumschlag für den nordeuropäischen Raum. Darüber hinaus zählen Beratungs- und Managementdienstleistungen für Kunden aus der internationalen Hafen- und Transportwirtschaft zum Portfolio. Neue Geschäftsaktivitäten zur Prozessautomatisierung sowie luftgestützte Logistikdienstleistungen oder digitale Serviceleistungen insbesondere für den intermodalen Bereich ergänzen das Angebot. Segment ImmobilienFür das nicht börsennotierte Segment Immobilien stellt Hamburg mit rund 1,9 Millionen Einwohnern und seiner Bedeutung als Wirtschaftsstandort einen der größten Immobilienmärkte Deutschlands dar. Die besondere Attraktivität des Portfolios in der Hamburger Speicherstadt und am nördlichen Elbufer/Fischereihafenareal wird durch die einzigartige Bausubstanz und die Lagegunst begründet. Das unternehmensintern aufgebaute Entwicklungs- und Realisierungs-Know-how ist auf einen Ausgleich von marktorientierten Mieterbedürfnissen sowie denkmalgerechtem Umgang mit als Welterbe geschützter Bausubstanz ausgerichtet. Dabei stehen diese Objekte im Wettbewerb mit nationalen und internationalen Investoren, die hochwertige Objekte in vergleichbarer Lage vermarkten. Geschäftspartner und KundenDie HHLA strebt in ihren Beziehungen gegenüber Geschäftspartnern ein von Integrität, Fairness, Verantwortung und Nachhaltigkeit geprägtes Verhältnis an. Zur Minimierung von Risiken, die zu Beginn und im Verlauf von Geschäftsbeziehungen auftreten können, nutzt die HHLA konzernweit ein Business-Partner-Screening-System. Das System ermöglicht eine wiederkehrende risikobasierte Analyse und Bewertung von Geschäftsbeziehungen und möglicher Maßnahmen zur Reduktion von Risiken. Risiko- und Chancenmanagement Kapazitätsanteil nach AllianzenFernost-Europa-Aufkommen zum 31.12.2022
Quelle: Alphaliner Monthly Monitor, Januar 2023 KundenstrukturDer Kundenstamm im Segment Container besteht hauptsächlich aus Reedereien und Speditionen. Die umsatzstärksten Kunden sind weltweit operierende Containerreedereien. Neben regelmäßigen Netzwerkanpassungen war die Kundenstruktur im Segment Container in den vergangenen Jahren durch die Konsolidierungen in der Containerschifffahrt geprägt. Seit ihrer Bildung im Jahr 2017 dominieren die großen Schifffahrtslinienallianzen OCEAN Alliance, 2M und THE Alliance den Markt. Im April 2020 trat die südkoreanische Reederei HMM als viertes Vollmitglied der THE Alliance bei. Ansonsten gab es in den vergangenen Jahren keine weiteren Zusammenschlüsse oder Übernahmen unter den Top-10-Containerreedereien. Die Reedereien der 2M-Allianz, APM-Maersk und MSC, haben im Januar 2023 bekannt gegeben, dass sie ihren Vertrag nicht verlängern werden und ihre Zusammenarbeit somit 2025 enden wird. Der Vertrag der OCEAN Alliance hat eine Laufzeit bis 2027, während die Partnerschaft der THE Alliance vertraglich noch bis 2030 besteht. Im Berichtsjahr zählten alle Top-10-Containerreedereien zum Kundenkreis der HHLA. Top-10-Containerreedereien nach Transportkapazitätscrollen
Quelle: Alphaliner Monthly Monitor; Januar 2023 Im Berichtsjahr gab es weiterhin viele Neubestellungen von Containerschiffen, wenngleich die Anzahl im Vergleich zu 2021 zurückging. Die Hälfte der 2022 bestellten Schiffe wurde mit alternativen Antriebsarten bestellt. Im Jahr zuvor galt dies noch für deutlich weniger Schiffe. Die Bestellungen verteilen sich über alle Größenklassen. Jedoch wird 2023 insbesondere die Stückzahl für das Größensegment über 18.000-TEU-Kapazität, das überwiegend auf dem für Hamburg wichtigen Fahrtgebiet Fernost - Nordeuropa eingesetzt wird, deutlich steigen: Für 2023 werden 32 neue Schiffe erwartet, für 2024 und 2025 stehen weitere 21 Schiffe dieser Größenklasse in den Bestellbüchern der Werften. Die HHLA-Containerterminals sind auf ein breites und hochwertiges Servicespektrum ausgelegt und arbeiten in der Schiffsabfertigung mit Reedereien prinzipiell neutral zusammen ("Multi-User-Prinzip"). Die HHLA hat an zwei Terminals Minderheitsbeteiligungen von Reedern. Die Reederei Hapag-Lloyd hält mit einer Minderheitsbeteiligung von 25,1 % Anteile am HHLA Container Terminal Altenwerder (CTA). Eine weitere Reederbeteiligung gibt es am HHLA-Multifunktionsterminal Unikai, das dem Segment Logistik zugeordnet ist. Dort ist die Grimaldi-Gruppe mit 49 % beteiligt. Im Rahmen einer geplanten Partnerschaft zwischen der HHLA und der Reederei China Ocean Shipping Company (COSCO) strebt COSCO SHIPPING Ports Limited (CSPL), Mitglied der COSCO-Shipping-Gruppe, eine Minderheitsbeteiligung am HHLA Container Terminal Tollerort (CTT) an. Damit würde der CTT zu einem "Preferred Hub" für COSCO SHIPPING Lines in Europa werden. Nachdem sich HHLA und COSCO im Rahmen einer üblichen Investitionsprüfung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz über die inhaltliche Ausgestaltung der Beteiligungsrechte von COSCO verständigt haben, streben die Parteien nun eine zeitnahe Finalisierung der Transaktion an. Solche Beteiligungen von Reedereien an Containerterminals sind in der Branche weit verbreitet und gängige Praxis. Sie haben zum Ziel, langfristig Frachtmengen an den Hafenstandort zu binden, die Auslastung der Anlagen zu optimieren und Lieferketten zu stärken. Auch im Segment Intermodal sind Reedereien und Spediteure die Hauptkunden. Als einer der führenden Anbieter von intermodalen Transporten agiert die HHLA-Bahntochter METRANS neutral im Markt für Kombinierte Verkehre, der durch eine etablierte Anzahl von staatlichen und privaten Anbietern gekennzeichnet ist. Die Dienstleistungen im Segment Logistik richten sich an eine Vielzahl von Kundengruppen: von Stahlunternehmen und Kraftwerken (im Bereich Massengutumschlag) bis hin zu internationalen Betreibern von Häfen und anderen Logistikzentren (im Bereich Hafenberatung). Das Segment Immobilien vermietet seine Büro- und Gewerbeflächen in Hamburg an nationale und internationale Kunden aus unterschiedlichen Branchen: von Logistik- und Handelsunternehmen über Medien-, Beratungs- und Werbeagenturen bis hin zu Modefirmen, Gastronomie- und Hotelbetreibern sowie Unternehmen aus der Kreativwirtschaft. VertriebsaktivitätenAlle Vertriebsaktivitäten der HHLA folgen so weit wie möglich dem strategischen Ansatz der vertikalen Integration im Sinne eines Transport- und Logistikangebots aus einer Hand. Dieser strategische Ansatz wird durch einen intensiven segmentübergreifenden Austausch der Vertriebsorganisationen, gemeinsame Kundenbesuche sowie Präsenz bei Veranstaltungen im Hinterland der Seehäfen verfolgt. Die Vertriebsaktivitäten im Segment Container sind als Key-Account-Management organisiert. Der Anteil der fünf wichtigsten Kunden der HHLA-Containerterminals in Hamburg am Umsatz veränderte sich im Geschäftsjahr 2022 unwesentlich auf 75,1 % (im Vorjahr: 75,3 %). Der Umsatzanteil der zehn wichtigsten Kunden an den Hamburger Terminals stieg leicht auf nunmehr 96,1 % (im Vorjahr: 95,7 %). Mit der überwiegenden Mehrheit ihrer wichtigsten Kunden unterhält die HHLA bereits seit weit mehr als 20 Jahren Geschäftsbeziehungen. Mit den Reederkunden schließt das Unternehmen mehrjährige Rahmenverträge ab, in denen sowohl das Leistungsspektrum als auch die Entgelte fixiert werden. Der Umfang der Nutzung des Serviceangebots ist dabei nicht fixiert, daher kann bei der Inanspruchnahme spezifischer Leistungen der HHLA nicht von einem Auftragsbestand im klassischen Sinne gesprochen werden. In den Segmenten Intermodal und Logistik werden die Vertriebsaktivitäten in der Regel dezentral durch die Einzelgesellschaften gesteuert. Grundsätzlich werden keine Verträge über Transportleistungen abgeschlossen, sondern der aktuelle Transport- bzw. Servicebedarf nach Auftrag abgedeckt. Im Segment Immobilien bietet der Vertrieb potenziellen Kunden und Mietern ein breites Dienstleistungsspektrum für die beiden zentralen Quartiere Hamburger Speicherstadt und nördliches Elbufer/Fischereihafenareal wie auch für die Logistikimmobilien im Hamburger Hafen. Umsatzverteilung nach Kunden an den Containerterminals am Hauptstandort Hamburg 2022
Beschaffung und LieferantenmanagementAufgabe und strategische ZielsetzungDer HHLA-Konzerneinkauf unterstützt die Konzernstrategie durch ein professionelles Management der Beschaffungsaktivitäten. Der Einkauf ist als strategischer Partner im Konzern etabliert und erfüllt durch frühzeitige Einbindung bei Beschaffungsvorhaben eine wertschöpfende Funktion und Expertenrolle. Er ist zentral in der Management-Holding in Hamburg organisiert und übernimmt die Beschaffung für den Großteil der inländischen Mehrheitsbeteiligungen. Darüber hinaus unterstützt und berät er die Konzerngesellschaften im Rahmen eines ganzheitlichen Warengruppen-, Lieferanten- und Vertragsmanagements, so dass die Anforderungen der internen Kunden an Service und Leistung bestmöglich erfüllt werden. In enger Zusammenarbeit mit Betrieb und Technik werden zukunftsfähige Lösungen für den Konzern entwickelt. Die HHLA setzt dabei auf strategische und partnerschaftliche Kooperationen mit ausgewählten Geschäftspartnern. Ziel ist eine konsolidierte Lieferantenbasis, die sich durch höchste Wertschöpfung, beste Qualität und optimale Lebenszykluskosten auszeichnet. Neben den wirtschaftlichen Aspekten wird großer Wert auf eine nachhaltige Beschaffung gelegt, die mit der gewissenhaften Auswahl der Lieferanten startet. So weisen die Lieferanten in einem Qualifizierungsprozess mittels einer Selbstauskunft nach, dass sie die Qualitätsstandards der HHLA in den Bereichen Nachhaltigkeit, Compliance, Beschaffung und Arbeitsschutz erfüllen. Warengruppen und VolumenDas Portfolio umfasst ein breites Spektrum, das in drei Hauptwarengruppen eingeteilt wird. Dies sind die Bereiche technischer Einkauf, Baueinkauf sowie Informationstechnologie (IT) & indirekter Einkauf. Der technische Einkauf befasst sich mit der Beschaffung von Hafenumschlagsgeräten und Energieerzeugnissen und deckt sowohl die Materialbeschaffung als auch die Beschaffung von Dienstleistungen zur Instandsetzung und Instandhaltung der Anlagen und technischen Komponenten ab. Der Fachbereich Bau ist verantwortlich für die Warengruppen Hoch-, Tief- und Gleisbau sowie Facility-Management. Zu diesen Bereichen gehören neben den Projektsteuerungsleistungen auch die Planungs- und Ingenieurleistungen sowie Wartungs- und Instandhaltungsleistungen. Die wesentlichen Themen des Fachbereichs IT & indirekter Einkauf sind im Bereich Informationstechnologie Dienstleistungen sowie Software-, Hardware- und Telekommunikationsprodukte. Mit dem indirekten Bereich werden u.a. Beratungs-, Marketing- und Personaldienstleistungen oder Büromaterialien und Arbeitsschutzmaterial abgedeckt. Beschaffungsvolumen im HHLA-Konzern 2022
Im Jahr 2022 verteilte sich das verantwortete Beschaffungsvolumen des HHLA-Konzerns in Höhe von rund 376 Mio. € (im Vorjahr: 232 Mio. €) auf die genannten Gruppen. Aufgrund eines hohen Anteils an Investitionsprojekten lag das Volumen deutlich über den Vorjahren. Auswahl von Lieferanten und DienstleisternBei der Auswahl der Partner wird neben wirtschaftlicher Stabilität, Qualität, Zuverlässigkeit und Innovationskraft ein Schwerpunkt auf die Themen Nachhaltigkeit und Compliance gelegt. So verpflichtet die HHLA Zulieferer und Dienstleister zur Einhaltung des geltenden Lieferantenkodex, der auf der Internetseite der HHLA verfügbar ist. Er umfasst die Themen Menschenrechte, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie das Verhalten im Geschäftsumfeld. Im Jahr 2022 wurden so 79,4 % des Beschaffungsvolumens bei Lieferanten platziert, die sich zur Einhaltung der Regelungen verpflichtet haben. Insgesamt verteilte sich im Berichtszeitraum das Beschaffungsvolumen auf 1.965 aktive Lieferanten. Rund 34 % des beauftragten Volumens wurde bei Lieferanten platziert, die direkt aus Hamburg stammen. Rund 69 % des Beschaffungsvolumens verteilen sich auf Geschäftspartner in Deutschland. Grundsätzlich ist die Lieferantenstruktur stark abhängig vom Bedarf. Als Folge von hochwertigen Investitionsbeschaffungen im Rahmen des Transformationsprozesses hat sich die Lieferantenstruktur 2022 deutlich zugunsten außereuropäischer Lieferanten und Dienstleistern verlagert. Auch die Berücksichtigung nachhaltiger Standards findet zunehmend Eingang in die Anforderungen der Tochtergesellschaften und Fachabteilungen. So ist in der Firmenwagenrichtlinie mittelfristig das Ziel eines emissionsfreien Fuhrparks verankert oder werden umweltfreundliche Antriebstechnologien beim Hafen-Equipment zur Optimierung des CO 2 -Ausstoßes erprobt. Die Bedeutung des Themas Nachhaltigkeit spiegelt sich ebenfalls in der Gesetzgebung wider. In Vorarbeit auf das 2023 in Kraft tretende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz definierte die HHLA in einem Projekt ein Konzept mit weitergehenden Maßnahmen, um die Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen. Neben den Bereichen Nachhaltigkeit und Einkauf ist der Bereich Compliance federführend eingebunden. Auf der Basis verschiedener Faktoren wird künftig turnusmäßig eine Risikoanalyse durchgeführt, um Lieferantenrisiken zu identifizieren und so Maßnahmen zur Senkung und Vermeidung der Risiken zu treffen. Die Ergebnisse werden 2023 im Konzern umgesetzt. Ein bereits bestehender Baustein im Rahmen des Lieferanten- und Risikomanagements ist ein Business-Partner-Screening, mit dessen Hilfe unter anderem regelmäßig Einträge verschiedener Sanktionslisten geprüft werden, bzw. die Verpflichtung der Lieferanten zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Die Erfüllung dieser Kriterien wird durch ein IT-basiertes Lieferantenmanagement nachgehalten. Dies ermöglicht auch eine kontinuierliche Überprüfung des Erfüllungsgrads und der Lieferantenbasis. Operative und strategische SchwerpunkteAuch das Jahr 2022 war geprägt von den Folgen politischer Krisen und den Auswirkungen der Pandemie, die sich in volatilen Preisen, Kapazitätsengpässen und disruptiven Lieferketten zeigten. Entsprechend lag der operative Fokus im Berichtszeitraum beschaffungsseitig auf der Sicherung des Bedarfs und der Konditionen. So wurde durch präventives Risikomanagement und engen Austausch mit den Fachabteilungen bei Bedarf frühzeitig auf Alternativlieferanten zurückgegriffen bzw. diese aufgebaut, Lagerbestände für kritische Materialien abgesichert oder Konditionen langfristig vereinbart, wie z.B. für die Stromversorgung. Im Berichtszeitraum konnte außerdem die Integration der internationalen Beteiligungen im Bereich Beschaffung ausgebaut werden. Der Einkauf unterstützte bei Großprojekten mit Prozess-Know-how sowie beim Auf- bzw. Ausbau der lokalen Einkaufsabteilungen und übernahm die funktionale Führung des strategischen Einkaufs. Durch diese crossfunktionale Arbeitsweise können Prozessstandards der HHLA z.B. im Bereich Sourcing und Lieferantenmanagement effizient und effektiv realisiert werden. Aus strategischer Perspektive bleiben für den Einkauf die Themen Lieferanten- und Risikomanagement bestimmend. Vor dem Hintergrund des 2023 in Kraft tretenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes wird es unerlässlich sein, für die Top-Warengruppen und Lieferanten die Prozesse konsequent zu vereinheitlichen und zu strukturieren. Ebenso bleibt die zunehmende Zentralisierung der Beschaffungsaktivitäten und damit die Abbildung der Konzernstandards im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen im Fokus des Bereichs. Eine weitere Herausforderung besteht in der systematischen Weiterentwicklung der digitalen Prozesse, um den Aufwand für wiederkehrende Aktivitäten zu optimieren. Der Grundstein für diesen Transformationsprozess wurde mit der Einführung eines neuen Katalogsystems gelegt, das seit 2021 in Betrieb ist. Das System optimiert auf der einen Seite die Prozesse der Bedarfsträger und steigert auf der anderen Seite die Automatisierungsquote. So wurden im Berichtszeitraum 61,2 % aller Einkaufsprozesse vollautomatisiert abgewickelt (im Vorjahr: 56,5 %). Dies trägt zur Straffung der Prozesse bei und sichert die Einhaltung der Prozessstandards. InnovationSich verändernde Erwartungen von Kunden, Mitarbeitenden und anderen Interessengruppen machen es erforderlich, dass auch Unternehmen mit etablierten Geschäftsmodellen ihr Handeln fortlaufend überprüfen, weiterentwickeln und verbessern. Um in dem dynamischen und mitunter hoch-volatilen Logistiksektor auch langfristig erfolgreich zu agieren, verfolgt die HHLA das Ziel, durch die kontinuierliche Verbesserung und Weiterentwicklung von Strukturen und Prozessen den unterschiedlichen Bedürfnissen von Kunden und Mitarbeitenden bestmöglich zu entsprechen. Die HHLA betreibt dafür Forschung und Entwicklung im engeren Sinne in nur sehr geringem Umfang. Gleichwohl ist sie stets bestrebt, innovative Logistiklösungen in Eigeninitiative zu entwickeln oder am Markt erfolgreich erprobte Produktinnovationen bzw. anwendungsorientierte Technologien zeitnah zu integrieren. Im Mittelpunkt steht dabei die kontinuierliche Beobachtung von Märkten und Technologien, um vielversprechende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Durch enge Kooperationen mit technischen Hochschulen, Instituten sowie Industriepartnern und Bundesbehörden, aber auch Start-up-Unternehmen werden (Verbund-)Projekte in Arbeitskreisen geplant, gesteuert und weiterentwickelt. Die strategische Zielsetzung der HHLA besteht u.a. darin, das Kerngeschäft "fit für die Welt von morgen" zu machen sowie "neue Wachstumsfelder" entlang der Logistikkette zu erschließen. Dabei fokussiert sich das Unternehmen insbesondere auf die Möglichkeiten, die sich aus der Automatisierung und Digitalisierung von Logistikprozessen ergeben. Fit für die Welt von morgenIn ihrer Unternehmensstrategie hat sich die HHLA zu einem Transformationsprozess bekannt, der die Zukunftsfähigkeit und Gestaltungskraft des Unternehmens nachhaltig stärken soll. Zur Umsetzung hat die HHLA 2021 ein auf mindestens fünf Jahre ausgelegtes, umfassendes Programm zur Effizienzsteigerung für die Hamburger Containerterminals gestartet. Mittels des Effizienzprogramms soll es mittelfristig noch besser gelingen, die Volumenführerschaft und eine optimierte Auslastung bestehender Strukturen im Hamburger Hafen herzustellen sowie die eigene Preisposition durch Kostensynergien zu verbessern. Die Steigerung der Effizienz und Leistungsfähigkeit soll mittelfristig zu einer Stärkung der Markt- und Wettbewerbsposition führen und langfristig Standort und Beschäftigung sichern. Operative Effizienz zählt zu den wesentlichen Kundenanforderungen und bildet die Grundlage für Kundenzufriedenheit und -bindung. Sie trägt daher maßgeblich zum nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens bei. Der Fokus liegt auf der Zentralisierung und Digitalisierung von Planungs-, Administrations- und Führungsaufgaben, der umfangreichen Anlagenautomatisierung sowie der stringent KPI-(Key Performance Indicators)-basierten Steuerung von End-to-End-optimierten Leistungserstellungsprozessen. Anpassung der OrganisationsstrukturEine neue Organisationsstruktur soll zukünftig eine stringentere End to End prozessoptimierende Führung und Steuerung des Umschlagbetriebs in Hamburg ermöglichen. Die weitgehende terminalübergreifende Standardisierung von Prozessen, Anlagen und Systemen bei gleichzeitiger Neugestaltung der Führungsrollen und Erhöhung der Mitarbeiterqualifikationen schafft die Grundlage für eine schneller lernende und sich permanent weiterentwickelnde Organisation. Die terminalübergreifende Mitarbeitereinsatzplanung an den Hamburger Terminals bildet perspektivisch die Grundlage, um der zunehmend geforderten Flexibilität und Planungssicherheit bei der Abfertigung größer werdender Schiffe nachkommen zu können. Neue Schichtmodelle sollen durch ein modernes Workforce-Management-System digital operationalisiert werden. Automatisierung der AnlagenDie Automatisierung von Anlagen und Prozessschritten senkt nicht nur die Umschlagkosten, sondern erhöht sowohl die Prozesszuverlässigkeit als auch die Arbeitssicherheit. Exemplarisch sind hier Automatisierungsvorhaben wie die Einführung von AGVs (Automated Guided Vehicles) am Container Terminal Burchardkai (CTB) zum horizontalen Transport von Containern und das Automatic Truck Handling zur effizienteren Abfertigung von Lkws zu nennen. Durch die Umstellung auf das neue Lagerkransystem wird nicht nur die Flächeneffizienz deutlich erhöht, sondern auch die Produktivität des Containerterminals verbessert. Zudem sind die elektrifizierten Lagerkräne eine weitere Investition in die nachhaltige Zukunft der HHLA, da CO 2 -Emissionen durch den Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien verringert werden. Das Projekt wird gefördert mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Ausbau der Digitalisierung zur ProzessoptimierungDie Digitalisierungsmaßnahmen der HHLA zielen darauf ab, prozessrelevante Informationen und Steuerungsgrößen auf übergreifend genutzten digitalen Plattformen zu bündeln und verfügbar zu machen, um die Prozessgeschwindigkeit und Leistungsfähigkeit zu erhöhen und so einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit zu leisten. Darüber hinaus dienen die Digitalisierungsinitiativen der Schaffung und Vereinfachung von Schnittstellen zu den Kunden des Unternehmens und ermöglichen die Optimierung der Abfertigungsqualität. Digitalisierungsmaßnahmen werden partizipativ identifiziert und umgesetzt und sind auf die Wertschöpfung des Konzerns ausgerichtet. Die Kernbereiche der Digitalisierungsopportunitäten werden regelmäßig analysiert und der mögliche Wertbeitrag quantifiziert. Hieraus ergibt sich die Priorisierung für die geplante Umsetzung der Maßnahmen. Neue Wachstumsfelder erschließenDie im Jahr 2021 gegründete Innovationseinheit HHLA Next verbindet die Expertise des Konzerns mit der Agilität eines Start-ups, um innovative, digitale Ideen zu fördern und den Transport der Zukunft aktiv mitzugestalten. Der Schwerpunkt der Aktivitäten liegt auf der Generierung neuer Wachstumsfelder und dabei insbesondere auf den Bereichen der digitalen End-to-End-Logistikprozesse, autonomen Lösungen, der nachhaltigen Logistik, des automatisierten Umschlags sowie intelligenter und nachhaltiger Lagerlösungen. Die Geschäftsmodelle und Produkte werden dabei sowohl aus der HHLA selbst heraus als auch in Kooperation mit Partnern oder in Form von Beteiligungen an Unternehmen aus dem maritimen Logistik-Ökosystem entwickelt. Zu den innovativen Produkten und Geschäftsmodellen, die auf diese Weise bereits entwickelt und als eigenständige Unternehmen ausgegründet wurden, zählen unter anderem HHLA Sky und modility. HHLA SkyHHLA Sky hat ein skalierbares End-to-End-Drohnensystem entwickelt, das den sicheren Betrieb von Drohnen außerhalb der Sichtweite (BVLOS) erlaubt. Diese Industriedrohnen sind extrem robust, sehr leicht und mit verfügbarer Sicherheitstechnik ausgerüstet. Die Lösung kann vom Kunden in eigene Geschäftsprozesse integriert oder von HHLA Sky als Service betrieben werden. Darüber hinaus hat HHLA Sky eine Software und begleitende Informationssysteme entwickelt. Die Software von HHLA Sky kann zur lizenzierten Nutzung erworben werden. Der Leitstand wird u.a. für Drohnenflüge zur Inspektion der Containerkräne auf den Terminals der HHLA operativ genutzt. HHLA Sky hat 2022 ihre Kompetenzen im Forschungsprojekt UDVeo (Urbaner Drohnenverkehr effizient organisiert) eingebracht. Das Projekt wurde vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) 2020 bis 2022 unter der Konsortialführerschaft der Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg gefördert. Ziel des Projektes war es, die Grundlagen für ein Drohnenmanagementsystem für den effizienten und sicheren Verkehr zu entwickeln. modilitymodility ist ein online-basiertes Buchungs- und Vermittlungsportal für intermodale Transporte in Europa - aktuell mit Fokus auf den Verkehrsträgern Straße und Schiene. Das Portal bietet Operateuren die Möglichkeit, ihre Transportkapazitäten auf einem virtuellen Marktplatz für Kombinierten Verkehr (KV) zu vermarkten, und ermöglicht Spediteuren eine einfache und schnelle Suche sowie eine direkte Buchung von Transporten. modility möchte so zum zentralen Zugangspunkt im Kombinierten Verkehr werden und den Umstieg auf klimafreundlichere KV-Transporte erleichtern. Die technische Weiterentwicklung wird seit November 2022 im Rahmen des Bundesprogramms "Zukunft Schienengüterverkehr" durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) gefördert. Die Mittel sollen der Entwicklung und Integration neuer Funktionen sowie der Erschließung von weiteren Nutzergruppen auf Angebots- und Nachfrageseite dienen. Weitere Entwicklungs- und FörderprojekteDarüber hinaus beteiligt sich die HHLA in verschiedenen Förderprojekten an der Entwicklung innovativer Technologien und Logistiklösungen. Neben effizienteren Logistikketten und einer optimierten Vernetzung von Produktion und Logistik haben die Innovationen und neuen Hafentechnologien auch klimaneutrale Logistiklösungen zum Ziel. Projektübersicht: Segment Containerscrollen
Projektübersicht: Segment Intermodalscrollen
Projektübersicht: Segment Logistikscrollen
Projektübersicht: Holding & Immobilienscrollen
Strategie und SteuerungUnternehmens- und NachhaltigkeitsstrategieDie HHLA ist ein führender europäischer Hafen- und Logistikkonzern, dessen Aktivitäten über den Hamburger Hafen hinaus in viele Teile Zentral- und Osteuropas reichen. Die HHLA entwickelt mit ihren Kunden logistische und digitale Knotenpunkte entlang der Transportströme der Zukunft. Nachhaltiges Wirtschaften ist fest im Geschäftsmodell der HHLA verankert, sie verknüpft Hafenterminals mit Hinterlandnetzwerken zu klimaschonenden Logistikketten. Durch die Verknüpfung werden signifikante Transportvolumen ökologisch vorteilhaft bewegt und gleichzeitig ein ökonomischer Mehrwert für die HHLA erzielt. Ihren Anspruch, ökologische, soziale und wirtschaftliche Verantwortung in Einklang zu bringen, unterstreicht die HHLA mit der Umsetzung ihrer Nachhaltigkeitsstrategie unter dem Leitmotiv "Balanced Logistics". Damit schafft die HHLA die Voraussetzungen für eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes. TransformationsprozessDas Marktumfeld der HHLA verändert sich mit einer beschleunigten Dynamik. Die HHLA will diesen Wandel entschlossen, aufmerksam, schnell und erfolgreich nutzen. Hierzu stärkt die HHLA ihre scrollen
Die HHLA stellt mit Gestaltungskraft die Entwicklung zusätzlicher Werte in den Mittelpunkt. So sollen die Kundenbindung und das Kundenportfolio weiter ausgebaut werden. Ihre Zukunftsfähigkeit gestaltet die HHLA entlang wesentlicher Meilensteine. Um diese Ziele zu erreichen, wurden vier Initiativen identifiziert: Fit für die Welt von morgenDas Kerngeschäft wird gestärkt, um nachhaltig und profitabel in die Welt von morgen gehen zu können. Hierbei wird ein Zukunftprogramm umgesetzt. Ziel des Programms ist die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, der Qualität und der Profitabilität. Investitionen und FinanzenInvestitionen und Betriebsergebnisse werden weiter auf nachhaltiges und profitables Wachstum ausgerichtet. Die HHLA verfolgt bei ihren strategischen Investitionen einen wertorientierten Ansatz. Wichtigste Investitionskriterien sind die Wachstumsperspektiven und die zu erwartende Kapitalrendite bei Investitionsprojekten. Neue Wachstumsfelder erschließenDie HHLA erschließt Wachstumspotenziale entlang der Transportströme der Zukunft, entlang der logistischen Wertkette sowie in neuen, digitalen Geschäftsmodellen. Organisation und KulturDie Unternehmensorganisation und -kultur werden auf die Welt von morgen ausgerichtet. Dabei wird der Kunde noch stärker als bisher in den Mittelpunkt des Handelns gestellt. MarktpositionIm börsennotierten Teilkonzern Hafenlogistik bestimmen die nachfolgenden Leitlinien das Handeln zur Festigung und zum Ausbau der Marktpositionierung. Im Segment Container verfolgt die HHLA das Ziel, sich zu einem effizienten, hoch automatisierten und leistungsstarken Hafendienstleister mit starken Hinterlandanbindungen und modernen, digitalen Kundenlösungen zu entwickeln. Grundlage hierfür ist eine konsequente Ausrichtung von Design und Betrieb der HHLA-Containerterminals an der höchstmöglichen Flächenproduktivität und Mitarbeitereffizienz sowie eine kontinuierliche Steigerung der Qualitätsstandards durch den Einsatz innovativer Technologien und Prozesse. Dabei werden die Terminals als effiziente Schnittstellen innerhalb einer nachhaltigen und emissionsfreien Transportkette entwickelt. Im Segment Intermodal strebt die HHLA Qualitäts- und Effizienzführerschaft an und möchte von einer Spitzenposition aus von den Transportströmen der Zukunft profitieren. Die METRANS soll eine relevante Rolle entlang der Knotenpunkte und Verbindungslinien des Logistiknetzwerkes in Europa und darüber hinaus einnehmen. Durch eine effiziente Vernetzung des Segments Intermodal mit den sonstigen Aktivitäten der HHLA-Gruppe wird den Kunden der HHLA ein optimal abgestimmtes Leistungsspektrum angeboten. Das Leistungsspektrum zeichnet sich durch den effizienten Intermodaltransport von den Seehafenterminals der HHLA bis hin zum Umschlag im europäischen Hinterland sowie umgekehrt aus. Zusätzlich bietet die HHLA ihren Kunden kontinentale Transporte zwischen europäischen Destinationen. Durch den weiteren Ausbau des europäischen Netzwerks, die Gewinnung von Marktanteilen und das Angebot klimafreundlicher Services in Europa verfolgt die HHLA das Ziel, sowohl den Leistungsumfang als auch die Reichweite für ihre Kunden zu vergrößern. Neben der Steigerung von Leistungsumfang und Reichweite setzt die HHLA insbesondere auf eine stärkere Wertschöpfungstiefe. Mit ihrem Segment Logistik bündelt die HHLA eine breite Palette von hafennahen Dienstleistungen wie Massengut-, Fahrzeug- sowie Fruchtlogistik. Diese Geschäftsfelder bilden das Fundament für die zukünftige Entwicklung des Segments. Zudem vermarktet die HHLA ihr Know-how bei der Infrastruktur- und Projektentwicklung weltweit. Darüber hinaus werden neue, innovative Geschäftsaktivitäten entlang der materiellen und digitalen logistischen Wertschöpfung im Segment Logistik verfolgt und gefördert. Als Antwort auf die rasanten Entwicklungen im globalen Transport- und Logistiksektor wurde im Jahr 2021 die HHLA Next GmbH gegründet, die als zentrale Innovationseinheit der HHLA dient und die innovative und nachhaltige Geschäftsaktivitäten bündelt. Über rein organisches Wachstum hinaus prüft die HHLA stets die Möglichkeit von weiteren Zukäufen, um neue Wachstumsfelder entlang der logistischen Wertkette zu erschließen. Das Interesse der HHLA orientiert sich an den Verbundvorteilen des bestehenden Netzwerks und damit an Anknüpfungspunkten zur Erschließung weiterer Wachstumspotenziale entlang der Transportströme der Zukunft. In dem nicht börsennotierten Teilkonzern Immobilien verfolgt die HHLA das Ziel, sich zu einem marktfähigen, integrierten Entwickler für Spezialimmobilien zu entwickeln. Die Konzerneinheit HHLA Immobilien soll durch diese klare strategische Ausrichtung und verlässliche Priorisierung Hamburgs Aushängeschild für intelligentes Quartiersmanagement und -entwicklung werden. HHLA wird so zu einem gefragten Know-how-Träger in klar abgegrenzten Kompetenzfeldern. Das HHLA-ServicenetzwerkDie HHLA verbindet ihre Kunden mit den maritimen und kontinentalen Transportströmen
Nachhaltigkeit als integraler Bestandteil der UnternehmensstrategieNeben der Weiterentwicklung des Kerngeschäfts und der Erschließung neuer Wachstumsfelder sind Nachhaltigkeit und Klimaschutz integraler Bestandteil des Geschäftsmodells der HHLA. Verantwortungsvolle Unternehmensführung bildet die Grundlage für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie. Diese ist in neun Handlungsfelder unterteilt, die Schwerpunkte liegen neben klimafreundlichen Logistikketten auf Flächenschonung sowie auf Klimaschutz und Energieeffizienz: Die HHLA hat sich zum Ziel gesetzt, ihre absoluten CO 2 -Emissionen bis 2030 zu halbieren und bis 2040 klimaneutral zu wirtschaften. Als Basisjahr dient das Jahr 2018. Im September 2015 verabschiedeten die Vereinten Nationen die Agenda 2030. Es wurden 17 Ziele für die nachhaltige Entwicklung der Welt formuliert, bei denen die wirtschaftliche Entwicklung unter Berücksichtigung sozialer Gerechtigkeit und der ökologischen Bedingungen der Erde gestaltet wird. Im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie unterstützt die HHLA alle Ziele, von denen insbesondere hochwertige Bildung (SDG 4), bezahlbare und saubere Energie (SDG 7), menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum (SDG 8), Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) sowie Maßnahmen zum Klimaschutz (SDG 13) den gesellschaftlichen Aktivitäten der HHLA entsprechen. Nachhaltigkeitsstrategie "Balanced Logistics"scrollen
Unternehmenssteuerung und WertmanagementZu den maßgeblichen finanziellen Zielen der HHLA zählt eine langfristige und nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts. Zur Planung, Steuerung und Kontrolle ihrer Geschäftsaktivitäten arbeitet die HHLA mit einem konzernweiten Wertmanagementsystem. Im Geschäftsjahr 2022 wurden an diesem System keine Änderungen vorgenommen. Finanzielle SteuerungsgrößenDie zentralen operativen Steuerungsgrößen im HHLA-Konzern sind das Betriebsergebnis (EBIT) sowie das durchschnittliche Betriebsvermögen (eingesetztes Kapital). Für die unterjährige und kurzfristige Steuerung sind sowohl das EBIT als auch die Investitionen als wesentliche Treiber des durchschnittlichen Betriebsvermögens maßgeblich. Für die langfristige wertorientierte Steuerung wird die Gesamtkapitalverzinsung (ROCE) ermittelt, die zugleich die Grundlage für den jährlichen Wertbeitrag bildet. Im HHLA-Konzern wird der ROCE als Quotient aus dem EBIT und dem eingesetzten durchschnittlichen Betriebsvermögen berechnet. Geschäftsaktivitäten gelten grundsätzlich als wertschaffend, wenn die Gesamtkapitalverzinsung die Kapitalkosten übertrifft und ein positiver Wertbeitrag erzielt wird. Dabei entsprechen die Kapitalkosten dem gewichteten Durchschnitt von Eigen- und Fremdkapitalkosten. Im Geschäftsjahr 2022 verwendete die HHLA für die Ermittlung der Wertsteigerung auf Konzernebene wie im Vorjahr einen gewichteten Kapitalkostensatz vor Steuern von 8,5 %. Diese Mindestverzinsung reflektiert den mittel- und langfristigen Verzinsungsanspruch des Vorstands, der sich aus einem ausgewogenen Verhältnis von Eigen- zu Fremdkapital ergibt. Kurzfristige Schwankungen der Zinssätze an den Kapitalmärkten, die die Aussagefähigkeit des Wertmanagementsystems verzerren könnten, werden auf diese Weise vermieden. Unter weiterhin erschwerten wirtschaftlichen Bedingungen verzeichnete der HHLA-Konzern im Geschäftsjahr 2022 gegenüber dem Vorjahr einen moderaten EBIT-Rückgang um 3,4 % auf 220,4 Mio. € (im Vorjahr: 228,2 Mio. €). Das durchschnittliche Betriebsvermögen stieg um 5,0 % auf 2.271,1 Mio. € (im Vorjahr: 2.162,3 Mio. €). Im Vergleich zum Vorjahr ging die Rendite auf das eingesetzte Kapital geringfügig um 0,9 Prozentpunkte auf 9,7 % zurück (im Vorjahr: 10,6 %). Die festgesetzte Mindestkapitalverzinsung von 8,5 % wurde um 1,2 Prozentpunkte übertroffen. Der positive Wertbeitrag betrug im Geschäftsjahr 2022 27,4 Mio. € (im Vorjahr: 44,4 Mio. €). WertmanagementROCE - Bestimmungsgrößen und Einflussfaktoren
Wertbeitragscrollen
1 Abweichend 5,0 % für den Teilkonzern
Immobilien
Nichtfinanzielle SteuerungsgrößenWesentliche nichtfinanzielle Steuerungsgrößen sind die Containerumschlag- und Containertransportmengen. Als Frühindikatoren für die Mengenentwicklung und für das operative Geschäft nutzt die HHLA - neben dem kontinuierlichen Dialog mit ihren Kunden - vor allem makroökonomische Prognosen, wie die erwartete Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts wichtiger Handelspartner und daraus abgeleitete Schätzungen für Außenhandel, Im- und Exportströme sowie Containerverkehre auf relevanten Fahrtrelationen sowie die Entwicklung der Korrelation zwischen Bruttoinlandsprodukt und containerisiertem Handelsvolumen. Weitere nichtfinanzielle Kennzahlen wie die Anzahl der Beschäftigten, der schienengebundenen Containertransportmenge und absolute CO 2 -Emissionen werden auf monatlicher Basis bzw. jährlich im internen Managementinformationssystem erfasst und ausgewertet. Die nachhaltigen Leistungsindikatoren sind aus der HHLA-Unternehmens- und -Nachhaltigkeitsstrategie abgeleitet. Nachhaltige Leistungsindikatorenscrollen
WirtschaftsberichtWirtschaftliches UmfeldGesamtwirtschaftliche EntwicklungEntwicklung des Bruttoinlandsprodukts (BIP)scrollen
Quelle: Internationaler Währungsfonds (IWF); Januar 2023 Die Weltwirtschaft schwächte sich im Laufe des Jahres unter dem Einfluss des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, hoher Energiepreise, einer restriktiveren Geldpolitik und eines Wiederauflebens der Coronavirus-Pandemie in China ab. Zusätzlich belasteten verschiedene Sonderfaktoren und große Unsicherheiten die Konjunktur. Dennoch verstärkte sich die Weltproduktion im dritten Quartal 2022 nach einem schwachen ersten Halbjahr vorübergehend. Wesentliche Impulse kamen dabei von nachlassenden Lieferengpässen, einer starken Nachfrage und der fortschreitenden Normalisierung der von der Pandemie besonders betroffenen Wirtschaftsbereiche. Zudem entfielen im dritten Quartal dämpfende Einflüsse wie ein temporär kräftiger Lagerabbau in den Vereinigten Staaten. Die wirtschaftliche Entwicklung war in einigen fortgeschrittenen und wichtigen aufstrebenden Volkswirtschaften überraschend stark. Zum Jahresende dürfte sich dieser Aufschwung jedoch in den meisten - wenn auch nicht in allen - großen Volkswirtschaften merklich verringert haben. Nach Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) betrug das Wachstum der Weltwirtschaft für das Gesamtjahr 2022 insgesamt 3,4 %. In den fortgeschrittenen Volkswirtschaften hat sich die Konjunktur in der Grundtendenz abgeschwächt. Die gesamtwirtschaftliche Leistung stieg im Gesamtjahr 2022 um 2,7 %. Die großen Notenbanken haben auf den starken Anstieg der Inflation recht spät, dann aber mit einer historisch sehr steilen Anhebung der Leitzinsen reagiert. Die US-amerikanische Wirtschaft zeigte sich - angetrieben von Verbraucherausgaben und einer niedrigen Arbeitslosenquote - überraschend kräftig und expandierte um 2,0 %. Auch in Europa war die Wirtschaft widerstandsfähiger als erwartet und hat die negativen Auswirkungen des Ukraine-Kriegs gut verkraftet. Diese Widerstandsfähigkeit resultiert zum Teil aus der staatlichen Unterstützung in Höhe von etwa 1,2 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der Europäischen Union für die von der Energiekrise betroffenen Haushalte und Unternehmen sowie den Nachholeffekten der wieder anlaufenden Volkswirtschaften. Außerdem hat eine Entspannung bei den Preisen vor allem für Gas der Region geholfen. Der IWF geht davon aus, dass das BIP des Euroraums 2022 um 3,5 % zunehmen wird. Auch die aufstrebenden Volkswirtschaften konnten sich trotz schwieriger Bedingungen insgesamt gut behaupten. Nach Einschätzung des IWF lag das Wirtschaftswachstum 2022 bei 3,9 %. Gleichwohl hat die Pandemie den konjunkturellen Abschwung von China verschärft. Die Null-COVID-Politik Pekings, begleitet von umfangreichen pandemiebedingten Lockdowns, hat die gesamtwirtschaftlichen Aktivitäten verlangsamt. Nach mehreren großen COVID-19-Ausbrüchen haben die Behörden anfänglich mit Lockerungen und im Dezember schließlich mit der Abkehr von der Null-COVID-Strategie reagiert. Nach Einschätzung des IWF expandierte die zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt 2022 um 3,0 %. Nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine hat der Westen mehrere Sanktionspakete verabschiedet. Zudem ziehen sich immer mehr westliche Unternehmen freiwillig aus dem Land zurück, legen ihre Werke dort still oder liefern nicht mehr nach Russland. Das russische BIP schrumpfte nach Ansicht des IWF 2022 um 2,2 %. In der Ukraine ist die Wirtschaft durch den russischen Angriffskrieg nach Einschätzung des IWF aus Oktober 2022 um mehr als ein Drittel eingebrochen (- 35,0 %). Vor allem die Energieinfrastruktur ist Ziel der russischen Angriffe. Die estnische Volkswirtschaft ist 2022 nach Ansichten der Experten um 1,0 % expandiert (IWF, Oktober 2022). Die deutsche Wirtschaft ist trotz Inflation, Ukraine-Krieg und anhaltender Lieferprobleme im vergangenen Jahr gewachsen, wobei Impulse vor allem von Corona-Nachholeffekten ausgingen. Auch der Außenhandel nahm ungeachtet starker Preisanstiege im Jahr 2022 zu. Trotz abflauender konjunktureller Dynamik zum Jahresende dehnte sich die deutsche Wirtschaftsleistung im Gesamtjahr 2022 um 1,9 % aus. BranchenumfeldEntwicklung des Containerumschlags nach Fahrtgebietenscrollen
Quelle: Drewry Maritime Research; Dezember 2022 Nach einer schwachen Entwicklung in der ersten Jahreshälfte hat sich der weltweite Containerumschlag im dritten Quartal 2022 etwas belebt. Nach jüngsten Schätzungen von Drewry waren die Umschlagmengen im vierten Quartal jedoch wieder deutlich rückläufig. Für das Gesamtjahr 2022 rechnet das Marktforschungsinstitut mit einem leichten Umschlagrückgang von 0,5 %. Durch die stark nachlassende Nachfrage entspannte sich die Engpasssituation in den Häfen, die durch gestörte Lieferketten, außerplanmäßige Schiffsanläufe, steigende Verweildauern der Container und Engpässe in der landseitigen Transportkette entstanden war. Der Rückgang der Umschlagaktivitäten zum Jahresende schlug sich nach Einschätzung von Drewry in fast allen Fahrtgebieten nieder, wenngleich in unterschiedlicher Ausprägung. In der weltweit umschlagstärksten Region Asien wurde, so die Einschätzung, trotz der nachlassenden Wachstumsdynamik im vierten Quartal ein leichtes Plus von 0,2 % für das Gesamtjahr 2022 erreicht. In China stieg das Aufkommen in den Containerhäfen - gebremst durch umfangreiche pandemiebedingte Lockdowns in wichtigen Produktions- und Exportzentren - im Jahr 2022 nach jüngsten Schätzungen um 1,3 %. Am stärksten ist der Umschlagrückgang in Europa spürbar. Nach Einschätzung von Drewry sank das Containeraufkommen im Jahr 2022 in den europäischen Häfen insgesamt um 2,8 %, wobei insbesondere die Häfen in Skandinavien und dem Baltikum von einem starken Mengeneinbruch von 13,7 % betroffen waren. Containerumschlag in den führenden Häfen Nordeuropasscrollen
Quelle: Port Authorities Die Entwicklung in den großen Containerhäfen der Nordrange sowie den größten Häfen der Ostsee verlief uneinheitlich. Im Hamburger Hafen lag das Umschlagaufkommen im Berichtszeitraum mit 8,3 Mio. TEU um 5,1 % unter dem Vorjahr (im Vorjahr: 8,7 Mio. TEU). Hamburg konnte damit seinen dritten Platz im Ranking der europäischen Containerhäfen behaupten. Im größten Containerhafen Europas, in Rotterdam, wurden 2022 14,5 Mio. TEU und damit 5,5 % weniger Container als im Vorjahr umgeschlagen. Der Containerumschlag im fusionierten Hafen Antwerpen-Brügge sank im vergangenen Jahr um 5,2 % auf 13,5 Mio. TEU. In den Bremischen Häfen brach der Containerverkehr mit einem Umschlagrückgang von 8,9 % regelrecht ein. Der JadeWeserPort in Wilhelmshaven meldete hingegen für die ersten drei Quartale 2022 ein kräftiges Umschlagplus von 7,0 % auf 519 Tsd. TEU gegenüber dem Vergleichszeitraum 2021. Der polnische Hafen Gdansk verzeichnete mit einem Minus von 2,2 % gegenüber dem Vorjahr eine leicht rückläufige Umschlagmenge von 2,1 Mio. TEU. In den russischen Ostseehäfen brach der Containerumschlag infolge des russischen Angriffskrieges und der damit verbundenen Sanktionen um 54 % ein. Dies führte wiederum zu geringeren Transshipment-Mengen in den Häfen Nordeuropas. Güterverkehr in Deutschland nach Verkehrsträgernscrollen
Quelle: Gleitende Mittelfristprognose für den Güter- und Personenverkehr (Bundesministerium für Digitales und Verkehr); Oktober 2022 Die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr in Auftrag gegebene Studie für den Güter- und Personenverkehr wurde zuletzt auf Basis der Daten vom Oktober 2022 veröffentlicht, vorbehaltlich der Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung Deutschlands. Die Erhebung weist aus, dass sich 2022 für den gesamtmodalen Güterverkehr in Deutschland eine spürbare rückläufige Entwicklung abzeichnet. Das Transportaufkommen soll gegenüber dem Vorjahresniveau um 0,4 % zurückgehen, die Transportleistung - als Produkt aus Transportmenge und Transportentfernung - mit einem Rückgang um 0,1 % nahezu stagnieren. Die nachlassende Nachfrage betrifft alle Verkehrsträger. Im Straßenverkehr werden 0,4 % weniger Güter als im Vorjahr transportiert. Die Transportleistung soll mit einem Minus von 0,2 % im Vorjahresvergleich nicht ganz so stark ausfallen. Das Transportaufkommen im Eisenbahnverkehr wird nach einem kräftigen Zuwachs im Vorjahr stagnieren. Die Transportleistung wird noch leicht um 0,4 % zunehmen. Für den Kombinierten Verkehr wird ebenfalls eine deutlich nachlassende Wachstumsdynamik erwartet. Das Aufkommen wird um 0,7 % und die Leistung um 1,3 % höher als im Vorjahr ausfallen. Gesamtaussage zum GeschäftsverlaufDer HHLA-Konzern hat sich im Geschäftsjahr 2022 trotz vielfacher negativer Einflussfaktoren wie dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, hoher Energiepreise, einer restriktiveren Geldpolitik und eines Wiederauflebens der Coronavirus-Pandemie in China erfolgreich entwickelt. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 stellte sich die wirtschaftliche und finanzielle Lage der HHLA stabil dar. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich um 6,3 Prozentpunkte auf 31,5 % (im Vorjahr: 25,2 %). Der dynamische Verschuldungsgrad veränderte sich von 3,6 auf 3,4. Zum Bilanzstichtag bestand kein weiterer Refinanzierungsbedarf. Darüber hinaus waren im Berichtszeitraum grundsätzlich weder im Umfeld der HHLA noch innerhalb des Konzerns besondere Ereignisse und Geschäfte mit wesentlicher Auswirkung auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage zu verzeichnen. Wesentliche Kennzahlenscrollen
Die im Geschäftsbericht 2021 gegebene Prognose für das Jahr 2022 wurde mit Veröffentlichung der Halbjahresergebnisse bereits für den Containerumschlag gesenkt und für die Umsatzerlöse sowie das EBIT im Teilkonzern Immobilien angehoben. Mit Veröffentlichung der Quartalsmitteilung Januar bis September 2022 wurde die Prognose nochmals für den Containerumschlag sowie erstmals in diesem Geschäftsjahr für den Containertransport gesenkt. Außerdem wurden die Erwartungen für die Umsatzentwicklung für den Teilkonzern Hafenlogistik sowie den Konzern angehoben. Auch das Investitionsvolumen wurde aufgrund von Verzögerungen von geplanten Anlagenzugängen von vormals 300 bis 350 Mio. € im Konzern auf 210 bis 260 Mio. € reduziert. Damit einhergehend wurden die Investitionen für den Teilkonzern Hafenlogistik auf 180 bis 230 Mio. € abgesenkt (vormals: 270 bis 320 Mio. €). Während die Investitionen auf Konzernebene zum Jahresende nur leicht unter der zuletzt gegebenen Prognose blieben, bestätigten bzw. übertrafen alle anderen Kennzahlen diese. Soll-Ist-Vergleichscrollen
Hinweise zur BerichterstattungMit Erwerbszeitpunkt vom 4. Januar 2022 wurde die Erstkonsolidierung von je 100 % der Anteile an den Gesellschaften CL EUROPORT s.r.o. mit Sitz in Plzen/Tschechien und CL EUROPORT Sp. z o.o. mit Sitz in Malaszewicze/Polen vorgenommen. Die Gesellschaften wurden zum 31. März 2022 in den Konsolidierungskreis der HHLA als vollkonsolidierte Gesellschaften aufgenommen. Mit dem Beginn der Invasion durch russische Truppen am 24. Februar 2022 haben sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der konjunkturelle Verlauf in der Ukraine verschlechtert. Die weiteren zukünftigen Auswirkungen auf die weltwirtschaftliche Entwicklung können auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend bewertet werden, so dass Effekte möglich sind, die die zukünftige Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des HHLA-Konzerns negativ beeinflussen. Die Entwicklung der langfristigen Zinsen führte zu einer Erhöhung des für die Ermittlung der Pensionsverpflichtungen relevanten Zinssatzes. Die Pensionsrückstellungen reduzierten sich entsprechend, das Eigenkapital erhöhte sich durch die zinssatzinduzierte Reduzierung der versicherungsmathematischen Effekte. Der Inanspruchnahme von Umschlag- und Transportleistungen gehen aufgrund der branchenüblich hohen Anforderungen an die Flexibilität in der Regel keine mehrmonatigen Bestellungen oder Garantien voraus. Daher stellen Auftragsbestand und Auftragsentwicklung entgegen ihrer Bedeutung für andere Branchen keine Berichtsgrößen dar. Der Konzernabschluss 2022 wurde nach den in der Europäischen Union anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) unter Berücksichtigung der Interpretationen des International Financial Reporting Interpretation Committee (IFRIC) erstellt. Der Konzernlagebericht wurde unter Berücksichtigung der Anforderungen des Deutschen Rechnungslegungs Standards Nr. 20 (DRS 20) aufgestellt. ErtragslageIm Jahr 2022 war die Entwicklung der Leistungsdaten der HHLA durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und das Wiederaufleben der COVID-19-Pandemie in China belastet. Beim Containerumschlag vollzog sich ein deutlicher Rückgang um 7,9 % gegenüber dem Vorjahr auf 6.396 Tsd. TEU (im Vorjahr: 6.943 Tsd. TEU). Bei den drei Hamburger Terminals betrug der Rückgang 4,1 %. Dies hing vor allem mit dem Fahrtgebiet Fernost sowie dem Einbruch der russlandgebundenen Mengen seit Kriegsbeginn zusammen. Bei den internationalen Terminals war aufgrund der kriegsbedingten Einstellung des seeseitigen Umschlags am Terminal in Odessa ein starker Rückgang zu verzeichnen. Das Transportvolumen erhöhte sich geringfügig um 0,2 % auf 1.694 Tsd. TEU gegenüber dem Vorjahr (im Vorjahr: 1.690 Tsd. TEU). Der Anstieg resultierte ausschließlich aus den Schienentransporten. Die Straßentransporte verzeichneten im Vergleich zum Vorjahr einen deutlichen Rückgang. Trotz der beschriebenen Entwicklung der Leistungsdaten stiegen die Umsatzerlöse des HHLA-Konzerns im Berichtszeitraum um 7,7 % auf 1.578,4 Mio. €(im Vorjahr: 1.465,4 Mio. €). Ursächlich hierfür waren der temporäre starke Anstieg der Lagergelderlöse an den Containerterminals in Hamburg, Tallinn und Triest als Folge der gestörten Lieferketten sowie temporäre Preiszuschläge im Bahntransport, die zur anteiligen Kompensation der stark gestiegenen Energiepreise erforderlich waren. Eine mit dem HHLA-Konzern nahezu übereinstimmende Entwicklung zeigte sich im börsennotierten Teilkonzern Hafenlogistik, der mit den Segmenten Container, Intermodal und Logistik einen Umsatzanstieg um 7,4 % auf 1.542,3 Mio. € (im Vorjahr: 1.435,8 Mio. €) verzeichnete. Im nicht börsennotierten Teilkonzern Immobilien gab es einen Anstieg der Umsatzerlöse um 15,9 % auf 44,1 Mio. € (im Vorjahr: 38,1 Mio. €). Der Teilkonzern Immobilien trug damit 2,3 % zum Konzernumsatz bei. Umsatzerlösein Mio. €
Die Bestandsveränderungen betrugen im aktuellen Jahr 3,3 Mio. € (im Vorjahr: 3,1 Mio. €). Die aktivierten Eigenleistungen erhöhten sich auf 6,1 Mio. € (im Vorjahr: 4,2 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Erträge gingen um 10,7 % auf 46,4 Mio. € (im Vorjahr: 51,9 Mio. €) zurück. Bei den operativen Aufwendungen war eine deutliche Erhöhung um 9,1 % auf 1.413,8 Mio. € (im Vorjahr: 1.296,4 Mio. €) zu verzeichnen. Während der Materialaufwand und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stark anstiegen, verzeichnete der Personalaufwand einen leichten Anstieg. Die Abschreibungen gingen hingegen leicht zurück. Der Materialaufwand erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 19,7 % auf 484,6 Mio. € (im Vorjahr: 404,8 Mio. €). Der starke Anstieg der Materialaufwandsquote auf 30,7 % (im Vorjahr: 27,6 %) hing mit den hohen Energiepreisen sowie starken operativen Beeinträchtigungen durch anhaltende Störungen in den Lieferketten bei den Bahnverkehren zusammen. AufwandsstrukturOperative Aufwendungen 2022: 1.414 Mio. €
Der Personalaufwand erhöhte sich um 2,9 % auf 570,5 Mio. € (im Vorjahr: 554,4 Mio. €). Neben den Tariferhöhungen wirkten sich insbesondere die Geschäftsausweitung bei den Bahnverkehren sowie die hohe Lagerlast an den Containerterminals aus. Die Personalaufwandsquote verringerte sich auf 36,1 % (im Vorjahr: 37,8 %). Während im Vorjahr noch Zuführungen zur Restrukturierungsrückstellung enthalten waren, reduzierte im Betrachtungszeitraum eine vor allem zinssatzinduzierte Teilauflösung die Restrukturierungsrückstellungen. Zudem wirkte sich die gestörte Lieferkette an den Containerterminals stärker in den Lagergelderlösen als im lagerlastbedingt zusätzlichen Personalaufwand aus. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen im Berichtsjahr um 15,2 % auf 182,8 Mio. € (im Vorjahr: 158,7 Mio. €) an. Ursächlich waren unter anderem erhöhte Instandhaltungsaufwendungen sowie erhöhter Leasingaufwand in den Bahnverkehren. Das Verhältnis zum erwirtschafteten Umsatz beträgt 11,6 % (im Vorjahr: 10,8 %). Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen ging das Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) um 2,6 % auf 396,3 Mio. €(im Vorjahr: 406,7 Mio. €) zurück. Die EBITDA-Marge verringerte sich auf 25,1 % (im Vorjahr: 27,8 %). Beim Abschreibungsaufwand gab es mit 175,9 Mio. € einen leichten Rückgang um 1,5 % gegenüber dem Vorjahr (im Vorjahr: 178,5 Mio. €). Betriebsergebnis (EBIT)in Mio. €, EBIT-Marge in %
Das Betriebsergebnis (EBIT) reduzierte sich im laufenden Jahr um 3,4 % auf 220,4 Mio. €(im Vorjahr: 228,2 Mio. €). Die wesentlichen Einflussfaktoren dafür sind operative Beeinträchtigungen und eine im Vorjahr rückwirkend gewährte höhere Trassenpreisförderung jeweils in den Bahnverkehren, ein starker Anstieg der Energiekosten sowie Verluste im Zusammenhang mit den neuen Logistikaktivitäten. Die EBIT-Marge ging mit 14,0 % (im Vorjahr: 15,6 %) gegenüber dem Vorjahr stark zurück. Der Teilkonzern Hafenlogistik verzeichnete einen EBIT-Rückgang um 5,2 % auf 201,6 Mio. € (im Vorjahr: 212,6 Mio. €). Er erwirtschaftete damit im Berichtsjahr 91,5 % (im Vorjahr: 93,2 %) des operativen Konzernergebnisses. Im Teilkonzern Immobilien wurde hingegen ein EBIT-Anstieg um 20,9 % auf 18,4 Mio. € (im Vorjahr: 15,3 Mio. €) erzielt. Hier wurden 8,5 % (im Vorjahr: 6,8 %) des operativen Konzernergebnisses erwirtschaftet. Der Nettoaufwand aus dem Finanzergebnis reduzierte sich um 10,3 Mio. € bzw. 28,3 % auf 26,2 Mio. € (im Vorjahr: 36,6 Mio. €). Die Veränderung resultierte im Wesentlichen aus dem im Vorjahr erfassten Aufwand aus der Neubewertung einer Ausgleichsverbindlichkeit für die Ergebnisabführung eines Tochterunternehmens mit Minderheitsgesellschafter in Höhe von 10,1 Mio. €. Die effektive Steuerquote des Konzerns lag mit 31,5 % oberhalb des Vorjahres (im Vorjahr: 30,6 %). Der Konzernjahresüberschuss nach Anteilen anderer Gesellschafter reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr um 17,5 % auf 92,7 Mio. € (im Vorjahr: 112,3 Mio. €). Der nicht beherrschende Anteil betrug im Geschäftsjahr 2022 40,4 Mio. € (im Vorjahr: 20,6 Mio. €). Wirtschaftlich wurden im Vorjahr dieser Position die im Finanzergebnis genannten Ergebnisse aus der Neubewertung der Ausgleichsverpflichtung gegenüber einem nicht beherrschenden Gesellschafter zugerechnet. Das Ergebnis je Aktie reduzierte sich um 17,5 % auf 1,23 € (im Vorjahr: 1,50 €). Der börsennotierte Teilkonzern Hafenlogistik erzielte hierbei ein um 20,4 % niedrigeres Ergebnis je Aktie von 1,13 € (im Vorjahr: 1,43 €). Der nicht börsennotierte Teilkonzern Immobilien lag mit einem Ergebnis je Aktie von 3,93 € über dem Vorjahr (im Vorjahr: 3,41 €). Wie im Vorjahr gab es auch 2022 keinen Unterschied zwischen unverwässertem und verwässertem Ergebnis je Aktie. Die Rendite auf das eingesetzte Kapital (ROCE) verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 0,9 Prozentpunkte auf 9,7 % (im Vorjahr: 10,6 %). Die Gewinnverwendung der HHLA orientiert sich an der Ergebnisentwicklung des HHLA-Konzerns im abgelaufenen Geschäftsjahr. Der Bilanzgewinn und die stabile Finanzlage der HHLA stellen dabei die Grundlage für eine Fortsetzung der kontinuierlichen Ausschüttungspolitik dar. Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 15. Juni 2023 auf dieser Basis vorschlagen, je dividendenberechtigte börsennotierte A-Aktie wie im Vorjahr eine Bardividende in Höhe von 0,75 € auszuschütten. Die Zustimmung der Hauptversammlung vorausgesetzt, würde der Ausschüttungsbetrag der A-Aktien damit wie im Vorjahr 54,4 Mio. € betragen. Für die nicht börsennotierten S-Aktien werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung eine Bardividende in Höhe von 2,20 € (im Vorjahr: 2,10 €) vorschlagen. Der Ausschüttungsbetrag der S-Aktien würde damit 5,9 Mio. € (im Vorjahr: 5,7 Mio. €) betragen. Finanz- und VermögenslageBilanzanalyseDie Bilanzsumme des HHLA-Konzerns hat sich zum 31. Dezember 2022 gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 31,0 Mio. € auf 2.770,9 Mio. € reduziert. BilanzstrukturAktiva scrollen
Auf der Aktivseite der Bilanz reduzierten sich die langfristigen Vermögenswerte um 15,6 Mio. € auf 2.278,4 Mio. € (im Vorjahr: 2.294,0 Mio. €). Die Veränderung resultierte im Wesentlichen aus dem Rückgang latenter Steueransprüche um 53,8 Mio. € auf 74,1 Mio. € (im Vorjahr: 127,9 Mio. €) im Zusammenhang mit der zinssatzinduzierten Veränderung versicherungsmathematischer Gewinne. Gegenläufig erhöhte sich das Sachanlagevermögen und die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien sowohl durch die Erstkonsolidierung der neuen Gesellschaften als auch investitionsbedingt (reduziert um planmäßige Abschreibungen) und die langfristigen finanziellen Vermögenswerte. Das kurzfristige Vermögen reduzierte sich um 15,4 Mio. € auf 492,5 Mio. € (im Vorjahr: 507,9 Mio. €). Der Rückgang resultierte im Wesentlichen aus einer Reduzierung der Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristigen Einlagen um 39,1 Mio. € auf 116,4 Mio. € (im Vorjahr: 155,5 Mio. €). Gegenläufig wirkte ein Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 17,9 Mio. € auf 206,1 Mio. € (im Vorjahr: 188,3 Mio. €). Eigenkapitalin Mio. €
Auf der Passivseite hat sich das Eigenkapital gegenüber dem Jahresende 2021 um 168,1 Mio. € auf 873,3 Mio. € erhöht (im Vorjahr: 705,2 Mio. €). Erhöhend wirkten im Wesentlichen das positive Ergebnis der Berichtsperiode in Höhe von 133,1 Mio. € sowie die zinssatzinduzierte Veränderung der versicherungsmathematischen Gewinne inklusive des erfolgsneutralen Steuereffekts. Gegenläufig wirkte die Ausschüttung der Dividenden. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich auf 31,5 % (im Vorjahr: 25,2 %). Die langfristigen Schulden reduzierten sich um 158,3 Mio. € auf 1.571,9 Mio. € (im Vorjahr: 1.730,2 Mio. €). Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die zinssatzinduzierte Veränderung der Pensionsrückstellungen in Höhe von insgesamt 152,6 Mio. € zurückzuführen. Ebenfalls reduzierten sich die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen, und zwar um 11,4 Mio. €. Gegenläufig dazu wirkte die Erhöhung der langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten um 9,6 Mio. €. Der Rückgang der kurzfristigen Schulden um 40,7 Mio. € auf 325,7 Mio. € (im Vorjahr: 366,5 Mio. €) resultierte im Wesentlichen aus dem Rückgang der kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten um 28,0 Mio. € auf 81,4 Mio. € (im Vorjahr: 109,4 Mio. €), der Zahlungsverpflichtungen aus Ertragsteuern um 11,7 Mio. € auf 1,8 Mio. € (im Vorjahr: 13,5 Mio. €) sowie der kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen um 8,3 Mio. € auf 50,0 Mio. €(im Vorjahr: 58,3 Mio. €). InvestitionsanalyseDas Investitionsvolumen lag im Geschäftsjahr 2022 bei 203,1 Mio. € (im Vorjahr: 231,6 Mio. €). Hierin sind nicht unmittelbar zahlungswirksame Zugänge aus Nutzungsrechten (Miete und Leasing) in Höhe von 18,8 Mio. € enthalten (im Vorjahr: 43,4 Mio. €). Der Schwerpunkt der Investitionen lag auf dem Ausbau der Hamburger Containerterminals und der Erweiterung der intermodalen Transportkapazitäten. Die Finanzierung der Investitionsprojekte wurde im Wesentlichen aus dem operativen Cashflow des Geschäftsjahres abgedeckt. Von den getätigten Investitionen entfielen 168,0 Mio. € auf Sachanlagen (im Vorjahr: 197,8 Mio. €), 13,6 Mio. € auf immaterielle Vermögenswerte (im Vorjahr: 11,0 Mio. €) und 21,5 Mio. € auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (im Vorjahr: 22,8 Mio. €). Im Segment Container wurden Investitionen im Gesamtwert von 80,4 Mio. € getätigt (im Vorjahr: 100,5 Mio. €). Investiert wurde vor allem in die Beschaffung von Umschlaggeräten und in Lagerkapazitäten auf den Hamburger Containerterminals. Das Investitionsvolumen im Segment Intermodal betrug 82,6 Mio. € (im Vorjahr: 93,4 Mio. €). Dabei investierte hauptsächlich die METRANS-Gruppe insbesondere in Containertragwagen und Lokomotiven sowie die Entwicklung von bestehenden und neuen Inlandterminals. Die Investitionssumme im Segment Logistik belief sich auf 14,1 Mio. € (im Vorjahr: 4,8 Mio. €). Im Pro-forma-Segment Holding/Übrige wurden insgesamt 4,1 Mio. € für Investitionen aufgewendet (im Vorjahr: 8,8 Mio. €). Im Segment Immobilien betrugen die Investitionen insgesamt 22,7 Mio. € (im Vorjahr: 24,2 Mio. €). Investiert wurde überwiegend in die Entwicklung der Speicherstadt. Der Investitionsschwerpunkt im Segment Container besteht darin, die Produktivität auf bestehenden Terminalflächen durch den Einsatz modernster Umschlagtechnologie zu steigern sowie Liegeplätze der Schiffsgrößenentwicklung folgend bedarfsgerecht auszubauen. Im Segment Intermodal zielen die Investitionen insbesondere darauf ab, das ansteigende Transportvolumen mit ausreichend Wagen und Lokomotiven zu unterlegen und die Leistungsfähigkeit und Reichweite der Hinterlandverbindungen weiter zu steigern. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten bestehen zum Geschäftsjahresende für offene Bestellungen in Höhe von 225,0 Mio. € (im Vorjahr: 167,9 Mio. €). Darin enthalten sind 155,6 Mio. € (im Vorjahr: 122,7 Mio. €) für Aktivierungen im Sachanlagevermögen. Investitionen und Abschreibungenin Mio. €
Investitionen nach SegmentenInvestitionsvolumen 2022: 203 Mio. €
Liquiditätsanalysescrollen
Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr von 315,9 Mio. € auf 279,3 Mio. €. Dieser Rückgang um 36,5 Mio. € ist im Wesentlichen auf die Veränderung der Rückstellungen, die im Vergleich zum Vorjahr um 21,0 Mio. € niedriger waren, die im Vergleich zum Vorjahr um 11,7 Mio. € höheren Ertragsteuerzahlungen und ein im Vergleich zum Vorjahr um 7,8 Mio. € niedrigeres EBIT zurückzuführen. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit (Mittelabfluss) lag mit 152,6 Mio. € unter dem Vorjahreswert von 227,4 Mio. €. Zu dieser Reduzierung des Zahlungsmittelabflusses um 74,8 Mio. € trugen im Wesentlichen die Einzahlungen für kurzfristige Einlagen (im Vorjahr: Auszahlungen) bei. Der Free Cashflow als Summe der Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit und Investitionstätigkeit erhöhte sich auf 126,7 Mio. € (im Vorjahr: 88,5 Mio. €). Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit (Mittelabfluss) betrug im Berichtszeitraum 127,9 Mio. € (im Vorjahr: 84,9 Mio. €) und lag damit um 43,0 Mio. € über dem Vorjahreswert, im Wesentlichen bedingt durch eine um 49,0 Mio. € höhere Auszahlung von Ergebnisanteilen an nicht beherrschende Anteilseigner und an die Aktionäre des Mutterunternehmens sowie die im Vergleich zum Vorjahr um 25,7 Mio. € höhere Tilgung von Finanzkrediten. Gegenläufig wirkten die im Berichtszeitraum neu aufgenommenen langfristigen Finanzkredite in Höhe von 33,2 Mio. €. Der HHLA-Konzern verfügte zum Jahresende 2022 über ausreichend Liquidität. Im Verlauf des Geschäftsjahres traten keine Liquiditätsengpässe auf. Der Finanzmittelfonds betrug per 31. Dezember 2022 insgesamt 171,5 Mio. € (zum 31. Dezember 2021: 173,0 Mio. €). Einschließlich aller kurzfristigen Einlagen erreichte die verfügbare Liquidität des Konzerns zum Jahresende 2022 einen Bestand von insgesamt 191,5 Mio. € (im Vorjahr: 238,0 Mio. €). FinanzierungsanalyseDas Finanzmanagement des HHLA-Konzerns wird zentral gesteuert und folgt dem übergeordneten Ziel, die finanzielle Stabilität und Flexibilität des Konzerns nachhaltig zu gewährleisten. Durch das Konzern-Clearing werden die finanziellen Ressourcen des Konzerns gebündelt, das Zinsergebnis optimiert und die Abhängigkeit von externen Finanzierungsquellen wesentlich reduziert. Derivative Finanzinstrumente können zur Reduzierung des Zinsänderungsrisikos sowie in geringem Umfang zur Reduzierung des Währungs- sowie Rohstoffpreisrisikos eingesetzt werden. Das Geschäftsmodell der HHLA ist von einem großen Anteil an Sachanlagevermögen mit langjährigen Nutzungsdauern geprägt. Daher setzt die HHLA zur fristenkongruenten Finanzierung insbesondere mittel- und langfristige Darlehen sowie Leasingverhältnisse ein. Darüber hinaus stehen Pensionsrückstellungen für die langfristige Innenfinanzierung zur Verfügung. Zum Berichtsstichtag lagen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit 354,8 Mio. € oberhalb des Werts des Vorjahres von 334,6 Mio. €. Der Konzern nahm im Geschäftsjahr 2022 Finanzierungen in Höhe von 67,3 Mio. € (im Vorjahr: 34,0 Mio. €) in Anspruch. Die im Berichtsjahr erfolgten Tilgungen lagen bei 50,0 Mio. € (im Vorjahr: 24,3 Mio. €). Aufgrund eines diversifizierten Fälligkeitsprofils der Darlehen und einer stabilen Liquiditätsbasis bestand kein wesentlicher Refinanzierungsbedarf. Die Darlehensverbindlichkeiten sind zum Bilanzstichtag fast ausschließlich in Euro abgeschlossen. Im Rahmen der Fremdfinanzierung bestanden für einzelne Konzerngesellschaften Kreditauflagen (Covenants), die an bilanzielle Kennzahlen gebunden sind. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die Erfüllung einer Mindesteigenkapitalquote bzw. um die Einhaltung eines maximalen Verschuldungsgrades. Covenants bestanden bei etwa 39 % der Bankdarlehen. Im Berichtsjahr wurden die Kreditauflagen zu allen vereinbarten Prüfungszeitpunkten erfüllt. Zum Bilanzstichtag weist die HHLA langfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen in Höhe von 431,4 Mio. € aus (im Vorjahr: 442,8 Mio. €), die im Wesentlichen aus der Passivierung der Leasingverbindlichkeit gegenüber der Hamburg Port Authority (HPA) resultieren. Die Leasingverhältnisse basieren in erster Linie auf langfristigen Verträgen des HHLA-Konzerns mit der Freien und Hansestadt Hamburg bzw. der HPA über die Anmietung von Flächen und Kaimauern im Hamburger Hafen sowie in der Speicherstadt. Fälligkeit der Bankdarlehennach Jahren in Mio. €
Die im Wesentlichen bei der Holding zentral gehaltenen Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristigen Einlagen beliefen sich zum Berichtsstichtag auf insgesamt 116,4 Mio. € (im Vorjahr: 155,5 Mio. €). Sie sind in Sichteinlagen und Tages- sowie kurzfristigen Termingeldern hauptsächlich bei inländischen Kreditinstituten mit ausgewiesen hoher Bonitätseinstufung angelegt. Der Konzern verfügte zum Bilanzstichtag über nicht genutzte Kreditfazilitäten in Höhe von 171,3 Mio. € (im Vorjahr: 9,8 Mio. €). Der Ausnutzungsgrad dieser Kreditfazilitäten beträgt 6,9 %. Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr resultiert aus dem Abschluss von Rahmenkreditverträgen in Höhe von 165,0 Mio. €, welche bisher in Höhe von 5,0 Mio. € in Anspruch genommen wurden. Vom gesamten Zahlungsmittelbestand unterlagen zum Berichtsstichtag 0,3 Mio. € (im Vorjahr: 4,4 Mio. €) Devisenausfuhrbeschränkungen in der Ukraine. Da der HHLA auch außerhalb des Kapitalmarkts zahlreiche Möglichkeiten der Fremdfinanzierung zur Verfügung stehen, sieht der Konzern für ein externes Rating aktuell keinen Bedarf. Vielmehr wird durch umfassende Information bestehender und potenzieller Kreditgeber sichergestellt, dass diese zu angemessenen internen Bonitätseinstufungen kommen können. Darüber hinaus wurde die Notenbankfähigkeit durch die Deutsche Bundesbank erneut bestätigt. Der Umfang öffentlicher Fördermittel, die vereinzelt für Entwicklungsprojekte gewährt werden und spezifischen Förderbedingungen unterliegen, ist auf Konzernebene als nachrangig einzustufen. Unternehmenserwerbe, -veräußerungen und sonstige Änderungen im KonsolidierungskreisMit Anteilskauf- und Übertragungsvertrag vom 16. Dezember 2021 erwarb die METRANS a.s., Prag/Tschechien, 100 % der Anteile an der CL EUROPORT s.r.o. mit Sitz in Plzen/ Tschechien. Das Unternehmen hält 79,2 % der Anteile an der CL EUROPORT Sp. z o.o. mit Sitz in Malaszewicze/Polen. Der Vollzug der Transaktion (entspricht dem Erwerbszeitpunkt) war an verschiedene Voraussetzungen gebunden und erfolgte am 4. Januar 2022. Die Erstkonsolidierung der Gesellschaft erfolgte zum Erwerbszeitpunkt. Die Gesellschaft ist dem Segment Intermodal zugeordnet. Die Aufnahme der Gesellschaft in den Konsolidierungskreis der HHLA erfolgte zum 31. März 2022. Mit Anteilskauf- und Übertragungsvertrag vom 16. Dezember 2021 erwarb die METRANS a.s., Prag/Tschechien, 20,8 % der Anteile an der CL EUROPORT Sp. z o.o. mit Sitz in Malaszewicze/Polen. Die METRANS a.s. erwarb mit dieser und der oben genannten Transaktion 100 % der Anteile an der CL EUROPORT Sp. z o.o. Der Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben eines Containerterminals mit dem Angebot intermodaler Dienstleistungen rund um die Abwicklung von Containerzügen, Straßentransport und Containerlagerung. Der Vollzug der Transaktion (entspricht dem Erwerbszeitpunkt) war an verschiedene Voraussetzungen gebunden und erfolgte am 4. Januar 2022. Die Erstkonsolidierung der Gesellschaft erfolgte zum Erwerbszeitpunkt. Die Gesellschaft ist dem Segment Intermodal zugeordnet. Die Aufnahme der Gesellschaft in den Konsolidierungskreis der HHLA erfolgte zum 31. März 2022. Mit Anteilskauf- und Übertragungsvertrag vom 9. Mai 2022 wurde der Anteil der METRANS a.s., Prag/Tschechien, an der METRANS Rail Profi Austria GmbH, Krems a. d. Donau/Österreich, von 80,0 % auf 100 % erhöht, da die METRANS a.s. die verbleibenden Anteile von dem Minderheitsgesellschafter erwarb. Der Kaufpreis für diese Anteile wurde entsprechend dem Entity Concept unter entsprechender Minderung der nicht beherrschenden Anteile erfolgsneutral im Eigenkapital verrechnet. Zum 31. März beziehungsweise 30. Juni 2022 wurden die im Geschäftsjahr 2021 neu gegründeten Gesellschaften METRANS Szeged Kft. mit Sitz in Budapest/Ungarn mit einer Zuordnung zum Segment Intermodal sowie die HHLA Next GmbH mit Sitz in Hamburg und die omoqo GmbH mit Sitz in Hamburg, beide mit einer Zuordnung zum Segment Logistik, in den Konsolidierungskreis der HHLA aufgenommen. Mit Gesellschaftsvertrag vom 26. Oktober 2022 gründete die HHLA AG die Gesellschaft CERP Solution a.s., Prag/Tschechien, und übernahm sämtliche Anteile an diesem Unternehmen. Zum Gegenstand des Unternehmens zählen unter anderem die Vermietung von Grundstücken sowie die Vermietung und der Verleih von Mobilien. Die Aufnahme in den Konsolidierungskreis der HHLA erfolgte mit Zuordnung zum Segment Logistik zum 31. Dezember 2022 als vollkonsolidiertes Tochterunternehmen. Mit Beschluss des Amtsgerichts Lüneburg vom 21. Oktober 2022 wurde auf Antrag der Bionic Production GmbH, Lüneburg, über deren Vermögen das Insolvenzantragsverfahren angeordnet. Infolgedessen hat die HHLA die Beherrschung über diese Gesellschaft verloren, die Entkonsolidierung erfolgte zum Zeitpunkt des Beherrschungsverlustes. Darüber hinaus gab es im Geschäftsjahr 2022 keine wesentlichen Erwerbe, Veränderungen von Anteilen an Tochterunternehmen oder Änderungen im Konsolidierungskreis. Für nach dem Bilanzstichtag getätigte Unternehmenskäufe siehe Nachtragsbericht. SegmententwicklungSegment ContainerWesentliche Kennzahlenscrollen
Im Berichtsjahr 2022 reduzierte sich der Containerumschlag an den HHLA-Containerterminals im Vergleich zum Vorjahr insgesamt deutlich um 7,9 % auf 6.396 Tsd. Standardcontainer (TEU) (im Vorjahr: 6.943 Tsd. TEU). Containerumschlagin Tsd. TEU
Dabei lag das Umschlagsvolumen an den Hamburger Containerterminals mit 6.071 Tsd. TEU um 4,1 % unter dem Vorjahresvergleichswert (im Vorjahr: 6.328 Tsd. TEU). Die rückläufige Entwicklung lag im Wesentlichen am Rückgang der Ladungsmengen im Fahrtgebiet Fernost, insbesondere China. Der Gewinn zweier Zubringerdienste zum ersten Quartal 2022 sowie der Anstieg bei polnischer sowie skandinavischer Ladung konnten den Einbruch der russlandgebundenen Mengen infolge der nach Kriegsbeginn verhängten EU-Sanktionen gegen Russland nicht vollständig kompensieren. Die Feederquote am wasserseitigen Umschlag lag mit 19,8 % geringfügig unter dem Niveau des Vorjahres (im Vorjahr: 20,4 %). Die internationalen Containerterminals verzeichneten einen starken Rückgang im Umschlagvolumen von 47,1 % auf 326 Tsd. TEU (im Vorjahr: 615 Tsd. TEU). Ursache hierfür war der starke Rückgang der Ladungsmengen am Terminal in Odessa, nachdem dort Ende Februar der seeseitige Umschlag infolge des russischen Angriffskriegs auf behördliche Anweisung eingestellt worden war. Auch ein starker Mengenzuwachs am Containerterminal TK Estonia, bedingt durch die verstärkte Nutzung des Terminals als Alternative zu russischen Häfen, und zusätzliche Umschlagmengen seit der Abfertigung des ersten Containerschiffs im Dezember 2021 bei PLT Italy konnten dies nur teilweise kompensieren. Trotz deutlich geringerer Menge erhöhten sich die Umsatzerlöse im Segment im Geschäftsjahr 2022 gegenüber dem Vorjahr leicht um 2,6 % auf 864,2 Mio. € (im Vorjahr: 841,9 Mio. €). Grund hierfür war im Wesentlichen der temporäre starke Anstieg der Lagergelderlöse an den Containerterminals in Hamburg, Tallinn und Triest. Hier wirkten sich längere Verweildauern als Folge der gestörten Lieferkette steigernd auf die Lagerumsätze aus. Die EBIT-Kosten erhöhten sich im Berichtszeitraum um 3,2 % gegenüber dem Vorjahr. Die Mehraufwendungen resultierten zum einen aus einem stark erhöhten Materialaufwand aufgrund von erhöhtem Stromverbrauch und gestiegener Treibstoffpreise sowie zum anderen aus zusätzlichem Personalaufwand, hervorgerufen durch die sehr hohe Lagerlast und die im dritten Quartal 2022 vereinbarte Tariflohnerhöhung. Außerdem war der Dienstleistungs- und Beratungsaufwand sowie die Aufwendungen für Fremdleistungen für Instandhaltung erhöht. Die EBIT-Kosten des Terminals in Triest stiegen durch den vollumfänglichen Anlauf des Geschäftsbetriebs im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ebenfalls deutlich. Gegenläufig wirkte sich neben der verringerten Menge insbesondere die Einstellung des wasserseitigen Umschlags am Terminal in Odessa aus. Das Betriebsergebnis (EBIT) stieg vor dem Hintergrund der lagergeldbedingt gestiegenen Durchschnittserlöse um 1,3 % auf 157,3 Mio. € (im Vorjahr: 155,3 Mio. €). Darüber hinaus trugen auch die internationalen Terminals TK Estonia und PLT Italy dazu bei, die Einstellung des Geschäftsbetriebs am Container Terminals Odessa (CTO) zu kompensieren. Die EBIT-Marge sank geringfügig um 0,2 Prozentpunkte auf 18,2 % (im Vorjahr: 18,4 %). Im Jahr 2022 führte die HHLA ihre Investitionen in klimafreundliche Umschlaggeräte und Containerterminals fort. Das Container Terminal Altenwerder (CTA) bestellte zusätzliche Batteriezugmaschinen, so dass sich nun insgesamt neun Batteriezugmaschinen im Zulauf befinden und Fördermittelanträge für zehn weitere Batteriezugmaschinen sowie zugehörige Energieinfrastruktur gestellt wurden. Der Abschluss der Elektrifizierung der Flotte automatischer Schwerlastfahrzeuge (AGVs) ist für die erste Jahreshälfte 2023 geplant. Diese werden bei Bedarf von insgesamt 18 Stromtankstellen vollautomatisch betankt. Am Container Terminal Tollerort (CTT) wurden acht weitere Hybrid-Transportfahrzeuge bestellt. Diese haben im Vergleich zu dieselbetriebenen Geräten deutlich reduzierte Verbrauchswerte. Im dritten Quartal wurde die Erweiterung des Kohlenschiffhafens um zusätzliche Lagerfläche abgeschlossen. Sie wird seitdem als solche genutzt, darüber hinaus wird auf einem Teil der Fläche zukünftig eine Wasserstofftankstelle entstehen. Der Container Terminal Burchardkai (CTB) trieb planmäßig den Ausbau des Blocklagersystems weiter voran und trug so zur Modernisierung und Effizienzsteigerung bei. Segment IntermodalWesentliche Kennzahlenscrollen
Im wettbewerbsintensiven Markt der Containerverkehre im Seehafenhinterland verzeichneten die HHLA-Transportgesellschaften 2022 einen geringfügigen Mengenanstieg. Der Containertransport erhöhte sich insgesamt um 0,2 % auf 1.694 Tsd. Standardcontainer (TEU) (im Vorjahr: 1.690 Tsd. TEU). Containertransport
Die Bahntransporte stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 2,2 % auf 1.409 Tsd. TEU (im Vorjahr: 1.379 Tsd. TEU). Neben einem leichten Wachstum bei den Verkehren mit den norddeutschen Seehäfen trugen ein starker Anstieg in den polnischen Verkehren und ein moderater Anstieg in der DACH-Region zu dieser Entwicklung bei. Die Transporte mit den adriatischen Seehäfen blieben dagegen leicht unter dem Vorjahresniveau. Die Straßentransporte verzeichneten im Vergleich zum Vorjahr einen deutlichen Rückgang. Die Transportmenge ging um 8,7 % auf 285 Tsd. TEU zurück (im Vorjahr: 312 Tsd. TEU). Insbesondere ein Rückgang der Transporte im Raum Hamburg trug zu dieser Entwicklung bei. Die Umsatzerlöse lagen mit 595,4 Mio. € um 14,6 % über dem Vorjahreswert (im Vorjahr: 519,4 Mio. €) und nahmen damit wesentlich stärker zu als die Transportmenge. Hintergrund hierfür waren der weiter von 81,6 % auf 83,2 % gestiegene Bahnanteil am Gesamtaufkommen der HHLA-Intermodaltransporte sowie temporäre Preiszuschläge im Bahntransport, die zur anteiligen Kompensation der stark gestiegenen Energiepreise erforderlich waren. Das Betriebsergebnis (EBIT) belief sich im Mitteilungszeitraum auf 95,3 Mio. € (im Vorjahr: 104,3 Mio. €) und sank somit um 8,6 %. Die EBIT-Marge ging um 4,1 Prozentpunkte auf 16,0 % (im Vorjahr: 20,1 %) zurück. Operative Beeinträchtigungen durch anhaltende Störungen in den Lieferketten sowie ein starker Anstieg der Energiekosten belasteten das Ergebnis, konnten jedoch zeitversetzt an den Markt weitergegeben werden. Im dritten Quartal des Vorjahres war zudem eine rückwirkend gewährte höhere Trassenpreisförderung in Höhe von 11 Mio. € enthalten. Die HHLA investiert weiter bedarfsgerecht in den Ausbau ihres Intermodalnetzwerkes. Die Mitte 2018 umgesetzte Senkung der Trassenpreise im deutschen Schienengüterverkehr unterstützt die Weiterentwicklung des intermodalen Leistungsspektrums. Zum Ende des Jahres 2022 verfügt die HHLA-Bahntochter METRANS über rund 130 Rangier- und Streckenlokomotiven sowie über eine Flotte von mehr als 3.600 Containertragwagen. Das Netzwerk besteht aus insgesamt 16 Terminals im Hinterland, von denen sieben als große Hub-Terminals fungieren. Segment LogistikWesentliche Kennzahlenscrollen
In den Finanzkennzahlen des Segments Logistik sind die Geschäftsbereiche Fahrzeuglogistik, Beratung und digitale Dienstleistungen sowie Geschäftsaktivitäten enthalten, mit denen die HHLA neue Wachstumsfelder erschließen will. Die Ergebnisse von Massengut- und Fruchtlogistik werden im Equity-Beteiligungsergebnis erfasst. Die Umsatzerlöse der konsolidierten Gesellschaften übertrafen im Geschäftsjahr 2022 mit 77,6 Mio. € den Vorjahreswert um 8,8 % (im Vorjahr: 71,3 Mio. €). Die Beratungsaktivitäten und digitale Dienstleistungen sowie die Fahrzeuglogistik trugen maßgeblich zu dieser positiven Entwicklung bei. Das Betriebsergebnis (EBIT) wies im Berichtszeitraum einen Verlust von 6,9 Mio. € aus (im Vorjahr: - 3,0 Mio. €). Hierfür waren Verluste in Zusammenhang mit den neuen Aktivitäten ursächlich. Die Beratung und die Fahrzeuglogistik konnten ihren Ergebnisbeitrag hingegen steigern. Die im Equity-Beteiligungsergebnis abgebildeten Gesellschaften verzeichneten einen insgesamt leichten Umsatzrückgang. Das Equity-Beteiligungsergebnis stieg bei teils gegenläufigen Ergebnisentwicklungen in einzelnen Geschäftsaktivitäten auf 4,2 Mio. € im Geschäftsjahr 2022 an (im Vorjahr: 3,9 Mio. €). Segment ImmobilienWesentliche Kennzahlenscrollen
Obwohl das vierte Quartal auf dem Hamburger Markt für Büroflächen deutlich hinter den Erwartungen zurückblieb, konnte laut dem aktuellen Mark Obwohl das vierte Quartal auf dem Hamburger Markt für Büroflächen deutlich hinter den Erwartungen zurückblieb, konnte laut dem aktuellen Marktbericht von Grossmann & Berger im Gesamtjahr 2022 mit einem Büroflächenumsatz von 565.000 m 2 das Vorjahr um 15 % übertroffen werden. Die Leerstandsquote in Hamburg belief sich Ende 2022 auf 4,0 % und wies damit einen moderaten Anstieg gegenüber der Vorjahresquote von 3,8 % auf. Die HHLA-Immobilien in der historischen Speicherstadt und auf dem Fischmarktareal verzeichneten im Jahr 2022 eine positive Entwicklung bei annähernder Vollvermietung. Die Umsatzerlöse stiegen im Berichtszeitraum stark um 15,9 % auf 44,1 Mio. € (im Vorjahr: 38,1 Mio. €). Neben gestiegenen Erlösen aus Umsatzmietvereinbarungen trugen hierzu vor allem auch höhere Mieterlöse aus neu entwickelten Objekten in der Speicherstadt bei. Das kumulierte Betriebsergebnis (EBIT) stieg im Berichtszeitraum um 20,9 % auf 18,4 Mio. € (im Vorjahr: 15,3 Mio. €). Für die fortgesetzt positive Ergebnisentwicklung waren bei einem reduzierten Instandhaltungsvolumen vorrangig die generierten Umsatzzuwächse maßgeblich. Um den wirtschaftlichen Erfolg des Segments sicherzustellen, wird die HHLA auch in Zukunft im Rahmen ihrer wertorientierten Bestandsentwicklung der Quartiere in Hamburg die Investitionen in das Immobilienportfolio fortsetzen. NachtragsberichtDie HHLA AG und die COSCO SHIPPING Ports Limited (CSPL), ein an der Börse in Hongkong notierter Terminalbetreiber und Mitglied der COSCO Shipping-Gruppe, hatten am 21. September 2021 einen unter Vorbehalt wettbewerbs- und außenwirtschaftsrechtlicher Genehmigungen (aufschiebender Bedingungen) geschlossenen Vertrag über eine Minderheitsbeteiligung von CSPL in Höhe von 35,0 % an der HHLA Container Terminal Tollerort GmbH (CTT), einer 100%igen Tochtergesellschaft der HHLA AG, unterzeichnet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat mit Bescheid vom 31. Oktober 2022 den Erwerb dieser Minderheitsbeteiligung unter Auflagen freigegeben. Zu den Auflagen zählt insbesondere, dass der Stimmrechtsanteil unter 25,0 % liegen muss und CSPL auch nicht in anderer Weise eine wirksame Beteiligung an der Kontrolle am CTT erlangt, die über den durch einen Stimmrechtsanteil unterhalb von 25,0 % vermittelten Einfluss hinausgeht. Eine abschließende Unterzeichnung der entsprechend anzupassenden Verträge ist noch ausstehend. Mit Anteilskauf- und Übertragungsvertrag vom 22. Dezember 2022 erwarb die HHLA Next GmbH 51,0 % der Anteile an der Survey Compass GmbH, Treben. Der Gegenstand des Unternehmens sind die Bereitstellung von Inhalten im Internet, die Überlassung von Soft- und Hardware sowie die Beratung im Logistik- und Transportgewerbe (mit Schwerpunkt im Bereich Bahn, Schiff, Flugzeug und Lkw) sowie mit diesen verbundenen Gewerben. Der Vollzug der Transaktion (entspricht dem Erwerbszeitpunkt) ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden und erfolgte nach dem Bilanzstichtag am 17. Januar 2023. Die Gesellschaft wird dem Segment Logistik zugeordnet sein. Die Aufnahme der Gesellschaft in den Konsolidierungskreis der HHLA erfolgt zum 31. März 2023. Weitere Ausführungen befinden sich unter Konzernanhang, Tz. 3 Zusammensetzung des Konzerns. Dr. Roland Lappin ist zum 31. Januar 2023 aus dem Vorstand ausgeschieden. Tanja Dreilich wurde mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 zum Mitglied des Vorstands bestellt. Zum 1. Februar 2023 hat sie die Aufgaben von Dr. Roland Lappin als Finanzvorständin übernommen. Weitere Ereignisse von wesentlicher Bedeutung traten nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 nicht ein. Erläuterungen zur HHLA AG auf Basis HGBDer Jahresabschluss der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (HHLA AG) wird im Gegensatz zum Konzernabschluss nicht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), sondern nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Gesellschaft im ÜberblickStruktur und GeschäftstätigkeitDie Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) ist ein führender europäischer Hafen- und Logistikkonzern. Die HHLA AG ist die Muttergesellschaft des HHLA-Konzerns und steuert den Konzern als strategische Management-Holding. Das operative Geschäft wird von 36 inländischen und 27 ausländischen Tochtergesellschaften und Beteiligungen betrieben. Im Geschäftsjahr 2022 erweiterte die HHLA ihren Konsolidierungskreis zum Ausbau und zur Optimierung ihres Intermodalgeschäfts und zur Ausweitung ihrer digitalen Aktivitäten. Aufgrund eines Insolvenzverfahrens wurde eine Gesellschaft aus dem Segment Logistik entkonsolidiert. Darüber hinaus wurden keine wesentlichen rechtlichen oder organisatorischen Veränderungen vorgenommen. Die rechtlich selbstständige HHLA AG wurde im Rahmen des Börsengangs am 2. November 2007 in die beiden Teile A-Sparte und S-Sparte aufgeteilt. Die A-Sparte repräsentiert den Teilkonzern Hafenlogistik. Die an der Börse notierten A-Aktien vermitteln eine Beteiligung allein am Ergebnis und Vermögen dieser Geschäftsaktivitäten. Die Entwicklung und das wirtschaftliche Ergebnis des Teilkonzerns Immobilien werden der S-Sparte zugerechnet. Die S-Aktien werden nicht an der Börse gehandelt und befinden sich vollständig im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Im unwahrscheinlichen und bisher nicht vorgekommenen Fall eines Verlusts im Teilkonzern Immobilien würde dieser gemäß einem separat abgeschlossenen Verlustausgleichsvertrag mittelbar durch die FHH übernommen. PersonalDie Anzahl der Beschäftigten in der HHLA AG betrug am 31. Dezember 2022 insgesamt 1.014 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (im Vorjahr: 1.027). Davon waren 218 Lohnempfänger (im Vorjahr: 234), 726 Gehaltsempfänger (im Vorjahr: 721) sowie 70 Auszubildende (im Vorjahr: 72). Von den 1.014 Beschäftigten wurden im Berichtsjahr 364 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Gesellschaften innerhalb des HHLA-Konzerns entsandt. Wirtschaftliches UmfeldDie Entwicklungen der Branche und der Gesamtwirtschaft entsprechen im Wesentlichen denen des HHLA-Konzerns. ErtragslageWesentliche Kennzahlenscrollen
Die Umsatzerlöse der HHLA AG resultierten im Wesentlichen aus der Weiterbelastung von Personalkosten für entsandtes Personal der Holding an die ausgegliederten Unternehmensbereiche in den Segmenten Container und Logistik sowie aus der Verrechnung administrativer Dienstleistungen und Leistungen für IT-Systeme, die in der HHLA AG gebündelt sind. Im Berichtsjahr betrugen die Umsatzerlöse 138,5 Mio. € (im Vorjahr: 143,1 Mio. €). Die Reduzierung um 4,6 Mio. € resultierte im Wesentlichen aus Dienstleistungsverrechnungen mit Tochtergesellschaften der HHLA AG. Die sonstigen Erträge und Aufwendungen entlasten das Ergebnis im Vorjahresvergleich um zusätzlich 14,3 Mio. €. Dies resultierte im Wesentlichen aus im Vorjahr erhöhten Wertberichtigungen auf Finanzanlagevermögen sowie im Berichtsjahr verminderten planmäßigen Abschreibungen des Sachanlagevermögens. Die Verbesserung des Finanzergebnisses gegenüber dem Vorjahr ist vor allem auf zinsinduzierte Rückstellungsveränderungen zurückzuführen. Die Entwicklung des Beteiligungsergebnisses ist im Wesentlichen auf die Beendigung eines Ergebnisabführungsvertrages aufgrund von Steuerrechtsänderungen zurückzuführen. Die ergebniswirksam vereinnahmten Jahresüberschüsse aus den Tochtergesellschaften und Beteiligungen der HHLA AG haben sich im Vorjahresvergleich um 42,6 Mio. € auf 114,9 Mio. € reduziert (im Vorjahr: 157,5 Mio. €). Die ausgewiesenen Ertragsteuern werden maßgeblich durch die Beendigung eines Ergebnisabführungsvertrages aufgrund von Steuerrechtsänderungen bestimmt. Der Jahresüberschuss ist als Ausschüttungsbemessungsgrundlage die wesentliche Steuerungsgröße für die HHLA AG und betrug im Berichtsjahr 47,2 Mio. € (im Vorjahr: 62,0 Mio. €). Davon entfallen auf die A-Sparte 38,1 Mio. € (im Vorjahr: 53,8 Mio. €) und auf die S-Sparte 9,1 Mio. €(im Vorjahr: 8,2 Mio. €). Das von der Prognose abweichende Jahresergebnis begründet sich im Wesentlichen durch das Ausbleiben eines Buchgewinns aus dem erwarteten Vollzug eines Anteilsverkaufs. Soll-Ist-Vergleichscrollen
VermögenslageBilanzstrukturAktiva scrollen
Die Restbuchwerte der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens betrugen zum Bilanzstichtag 33,3 Mio. € (im Vorjahr: 31,5 Mio. €). Die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen betrugen im Berichtsjahr 5,6 Mio. € (im Vorjahr: 5,3 Mio. €). Der Investitionsschwerpunkt lag dabei auf dem Ausbau der IT-Landschaft. Das Finanzanlagevermögen erhöhte sich im Wesentlichen infolge der eingangs beschriebenen Erweiterung des Konsolidierungskreises, der Begebung von Ausleihungen sowie gegenläufiger Wertberichtigungen um insgesamt 9,4 Mio. € auf 469,8 Mio. €. Das Eigenkapital hat sich gegenüber dem Jahresende 2021 um 12,9 Mio. € vermindert. Die Reduzierung ist auf die Ausschüttung der Bardividende in Höhe von 60,1 Mio. € sowie dem Jahresüberschuss in Höhe von 47,2 Mio. € zurückzuführen. Entwicklung der Pensionsrückstellungenscrollen
Die HHLA AG bewertet die Ansprüche aus bestehenden Pensionsverpflichtungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren "Projected Unit Credit Method". Dabei erfolgt die Zuordnung künftiger Leistungen im Verhältnis der bereits zurückgelegten zu der bis zum Eintritt des jeweiligen Versorgungsfalles möglichen Dienstzeit. Zusätzlich werden die künftig zu erwartenden Renten- und Entgeltsteigerungen berücksichtigt. Für das Berichtsjahr wird ein von der Deutschen Bundesbank vorgegebener durchschnittlicher Marktzins der vergangenen zehn Jahre von 1,78 % (im Vorjahr: 1,87 %) angewandt. Dabei wird gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei der Pensionsrückstellung pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Die Pensionsrückstellung betrug zum Bilanzstichtag 334,8 Mio. € (im Vorjahr: 342,7 Mio. €). FinanzlageDer Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit betrug im Berichtsjahr 117,0 Mio. € (im Vorjahr: 18,0 Mio. €). Er war wesentlich durch das Betriebsergebnis und vereinnahmte Beteiligungsergebnisse geprägt. Der Cashflow reichte im Berichtsjahr aus, um die Investitionen zu finanzieren. Der Finanzmittelfonds setzte sich im Rahmen bestehender Cash-Pool-Verträge aus Forderungen gegenüber Tochtergesellschaften in Höhe von 374,5 Mio. € (im Vorjahr: 260,9 Mio. €), liquiden Mitteln in Form von Bankguthaben in Höhe von 59,7 Mio. € (im Vorjahr: 103,3 Mio. €), davon kurzfristige Einlagen bei Kreditinstituten in Höhe von 20,0 Mio. € (im Vorjahr: 65,0 Mio. €), sowie Clearing-Forderungen gegenüber der Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg (HGV), in Höhe von 75,0 Mio. € (im Vorjahr: 82,5 Mio. €) zusammen. Die HHLA AG ist mit der S-Sparte in das Cash-Clearing-System der HGV einbezogen. Die A-Sparte nutzt darüber hinaus die Möglichkeit, Liquiditätsüberschüsse bei der HGV anzulegen, soweit dies für die HHLA AG vorteilhaft ist. Liquiditätsanalysescrollen
Risiko- und ChancenberichtDie Geschäftsentwicklung der HHLA AG unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie die des HHLA-Konzerns. An den Risiken ihrer Tochterunternehmen und Beteiligungen partizipiert die HHLA AG grundsätzlich entsprechend ihrer jeweiligen Beteiligungsquote. Die HHLA AG als Mutterunternehmen des HHLA-Konzerns ist in das konzernweite Risiko- und Chancenmanagementsystem eingebunden. Im Kapitel Risiko- und Chancenmanagement des zusammengefassten Lageberichts erfolgt die nach § 289 Abs. 4 HGB erforderliche Beschreibung des internen Kontrollsystems. PrognoseberichtAusblickDie Erwartungen für die HHLA AG spiegeln sich aufgrund ihrer Verflechtungen mit den Konzerngesellschaften und ihres Gewichts im Konzern in der Prognose des Konzerns wider. Es wird erwartet, dass die für den HHLA-Konzern getroffenen Aussagen zur Markt- und Umsatzentwicklung sich im Wesentlichen in den Umsatzerlösen der HHLA AG widerspiegeln werden. Darüber hinaus wird das Ergebnis der HHLA AG im nächsten Jahr durch einen Buchgewinn aus dem erwarteten Vollzug eines Anteilsverkaufs bestimmt. Erwartete Ertragslage 2023Auf Basis der im Prognosebericht des Konzerns erwarteten Ertragslage des HHLA-Konzerns und der vorherigen Ausführungen geht die HHLA AG insgesamt von einem Jahresüberschuss auf Vorjahresniveau aus. Auch für die HHLA AG ist eine verlässliche Prognose aufgrund der im Prognosebericht des Konzerns beschriebenen unsicheren Rahmenbedingungen weiterhin nicht möglich. Erwartete Vermögens- und Finanzlage 2023Auf Basis der im Prognosebericht des Konzerns beschriebenen liquiditätssteuernden Maßnahmen geht die HHLA AG von einer weiterhin stabilen Finanzlage aus. DividendeDie Gewinnverwendung der HHLA AG orientiert sich wie im Vorjahr an der Ergebnisentwicklung des abgelaufenen Geschäftsjahres. Der Bilanzgewinn und eine stabile Finanzlage stellen dabei die Grundlage für eine Fortsetzung der kommunizierten Ausschüttungspolitik dar. Risiken, Chancen und PrognoseRisiko- und ChancenmanagementJedes unternehmerische Handeln ist untrennbar mit Risiken und Chancen verbunden. Die HHLA sieht ein wirksames Management von Risiken und Chancen als einen bedeutenden Erfolgsfaktor zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts an. Die Steuerung von Risiken und Chancen ist im HHLA-Konzern integraler Bestandteil der Unternehmensführung. Wesentliche Eckpfeiler des Risiko- und Chancenmanagements sind der Planungs- und Controlling-Prozess, das Berichtswesen und die Organe der Konzerngesellschaften. Um eine erfolgreiche Geschäftsentwicklung sicherzustellen, überprüft der Vorstand der HHLA regelmäßig Strategie, Ziele und Steuerungsmaßnahmen unter Berücksichtigung des Risiko- und Chancenprofils. Das Risiko- und Chancenmanagement der HHLA fördert den bewussten Umgang mit unternehmerischen Risiken und Chancen. Es zielt darauf ab, Risiken rechtzeitig zu erkennen sowie Maßnahmen zur Risikobewältigung oder -vermeidung zu ergreifen und Chancen zu nutzen, eine Bestandsgefährdung des HHLA-Konzerns jedoch zu vermeiden. Die Förderung unternehmerischen Denkens und eigenverantwortlichen Handelns ist dabei ein bedeutender Baustein. Risiko- und ChancenmanagementsystemAufbau des SystemsDas Risiko- und Chancenmanagementsystem ist ein wesentlicher Teil des Governance-Systems der HHLA und orientiert sich in seiner Ausgestaltung am internationalen Risikomanagementstandard "COSO Enterprise Risk Management (2013)". Wesentliche Elemente des Risikomanagementsystems sind: Identifizierung, Bewertung, Steuerung, Überwachung und Berichterstattung der Risiken, klare Verantwortlichkeiten der Prozessbeteiligten (Vorstand bzw. Geschäftsführung von Konzerngesellschaften, interne Revision, Konzerncontrolling), Einbeziehung sämtlicher Mehrheitsgesellschaften sowie at equity konsolidierten Gesellschaften in den Risikokonsolidierungskreis. Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung und behandelt und bewertet die Berichte zum Risikomanagement quartalsweise. Risiken werden im Rahmen des jährlich durchzuführenden Planungsprozesses inventarisiert. Identifizierte Risiken werden eindeutig beschrieben und entsprechend den definierten Risikofeldern klassifiziert. Ein Risiko wird anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos und der möglichen Schadenshöhe bewertet. Die Schadenshöhe spiegelt die bei Risikoeintritt zu erwartende Minderung des operativen Ergebnisses oder des Cashflows vor Steuern wider. Kategorisierung der Eintrittswahrscheinlichkeitscrollen
Kategorisierung der Schadenshöhe gemessen am Konzerneigenkapital 1 (Tragfähigkeit)scrollen
Die Risikobewertung erfolgt unter Einbeziehung von gegebenen bzw. realistisch anzunehmenden Umständen. Dabei können neben Schätzungen und wirtschaftlichen oder mathematisch-statistischen Ableitungen auch aus der Planung abgeleitete Sensitivitäten herangezogen werden. Um konzernweit eine konsistente Darstellung und Bewertung identifizierter Risiken sicherzustellen, erfolgt eine fortlaufende Abstimmung zwischen den Konzerngesellschaften, Bereichen bzw. Stabsabteilungen und dem zentralen, in der Holding angesiedelten Risikomanagement. Aufbauend auf der Risikoidentifizierung und der Risikobewertung werden Steuerungsmaßnahmen definiert, die die Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder Schadenshöhe zielgerichtet reduzieren sollen. Hierdurch erfolgt eine Unterscheidung zwischen Bruttorisiko (ohne Berücksichtigung von Maßnahmen) und Nettorisiko (unter Berücksichtigung von Maßnahmen). Aufbauend auf den Vorgaben gemäß FISG (Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität) bezüglich der Angemessenheit und Wirksamkeit von Risikomanagementsystemen findet eine systematische Wirksamkeitsprüfung risikosteuernder Maßnahmen statt. Zur Ermittlung der Konzernrisiken erfolgt eine systematische Risikoaggregation unter Berücksichtigung von etwaigen Wechselwirkungen mit risikoverstärkenden oder -ausschließenden Effekten. Die Risiken werden laufend beobachtet und wesentliche Veränderungen quartalsweise berichtet und dokumentiert. Darüber hinaus wird bei Auftreten, Wegfall oder Änderung wesentlicher Risiken ad hoc berichtet. Die Risikoberichterstattung erfolgt in konzernweit einheitlichen Berichtsformaten, um ein konsistentes Gesamtbild der Risiken entwickeln zu können. Ergänzend zum etablierten Risikomanagementsystem findet ab 2022 eine jährliche Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung nach den Vorgaben der EU-Taxonomie statt. Hierbei werden spezifische temperatur-, wind-, wasser- und feststoffbezogene Klimarisiken für relevante Geschäftstätigkeiten und deren Standorte hinsichtlich ihrer Relevanz, potenziellen Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Der Risikobewertung werden aktuelle Klimadaten auf Basis der Treibhausgaskonzentrationspfade RCP 2.6, RCP 4.5, RCP 6.0 und RCP 8.5 für den Zeitraum bis 2050 zugrunde gelegt. Für wesentliche Klimarisiken werden entsprechende Anpassungspläne definiert. Die Berichterstattung erfolgt einmal im Jahr. Mit dem Risikomanagement korrespondiert das Chancenmanagement. Die Identifikation von Chancen und die Planung von Maßnahmen erfolgen systematisiert im jährlichen Planungsprozess. Auf eine Quantifizierung wird bei der Identifikation der Chancen verzichtet. Grundlage des Chancenmanagements sind die Beobachtung und Analyse der individuellen Märkte sowie die frühzeitige Erkennung und Bewertung von Trends, aus denen sich die Identifikation der Chancen ableitet. Dabei werden sowohl gesamtwirtschaftliche, branchenspezifische als auch regionale oder lokale Entwicklungen einbezogen. Zu den Aufgaben der Konzerngesellschaften gehört es, strategische Chancen in ihren Kernmärkten wahrzunehmen. Durch den Vorstand der HHLA wird der strategische Rahmen, u.a. in Form der Stärkung des Kerngeschäfts und der Erschließung zusätzlicher Wachstumsfelder, gesetzt. Der Vorstand der HHLA nutzt für die Planung, Steuerung und Kontrolle von segmentspezifischen oder -übergreifenden strategischen Projekten im Wesentlichen eigene, in der Holding angesiedelte Ressourcen. Die wesentlichen Elemente des Risiko- und Chancenmanagementsystems und der Risiko- und Chancenberichterstattung sind in einer Konzernrichtlinie beschrieben. Prüfung und Überwachung der Angemessenheit und Wirksamkeit des RisikomanagementsystemsDie interne Revision prüft die Risikomanagementprozesse im Rahmen ihrer Einzelprüfungen. Bei signifikanten strukturellen Änderungen oder wesentlichen Feststellungen im Rahmen der Einzelprüfungen führt die interne Revision eine Angemessenheits- und Wirksamkeitsprüfung des Risikomanagementsystems durch. Der Aufsichtsrat der HHLA befasst sich mit der Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems. Der Abschlussprüfer nimmt im Auftrag des Aufsichtsrats im Rahmen der Konzernabschlussprüfung eine Beurteilung des Risikofrüherkennungs- und -überwachungssystems nach IDW PS 340 vor. Ergänzend hierzu erfolgt eine regelmäßige Angemessenheits- und Wirksamkeitsprüfung des Risikomanagementsystems gemäß IDW PS 981. So wurde das Risikomanagementsystem im Jahr 2022 gemäß IDW PS 981 geprüft. Zum Zeitpunkt der Berichterstellung war die Prüfung noch nicht abgeschlossen, aber aus der Prüfungstätigkeit haben sich keine wesentlichen Feststellungen ergeben. Risiko- und Chancenmanagement
Internes Kontrollsystem (IKS)Aufbau des SystemsDas interne Kontrollsystem der HHLA soll sicherstellen, dass die unternehmensweiten strategischen, operativen und rechnungslegungsbezogenen Prozesse einheitlich, transparent und zuverlässig sowie im Einklang mit den gesetzlichen Normen und den unternehmensinternen Richtlinien und Vorgaben erfolgen. Es umfasst Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Risikoreduzierung sowie zur Sicherung der Wirksamkeit und Ordnungsmäßigkeit der Prozessabläufe. Auf Basis von dokumentierten Prozessen, Risiken und Kontrollen wird das interne Kontrollsystem regelmäßig überwacht sowie bewertet und schafft so Transparenz hinsichtlich Aufbau und Funktionsfähigkeit für die interne und externe Berichterstattung. Das interne Kontrollsystem basiert auf den Kriterien, die in dem vom Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) herausgegebenen Arbeitspapier "Internal Control - Integrated Framework" festgelegt sind. Das interne Kontrollsystem wird auf Basis der Kontrolldokumentation regelmäßig überwacht und hinsichtlich Aufbau und Funktionsfähigkeit für die Geschäftstätigkeit bewertet. Prozessabläufe der Rechnungslegung werden dahingehend beurteilt, ob Risiken der Sicherstellung von Existenz, Vollständigkeit, Genauigkeit, Bewertung, Eigentum und Ausweis von Geschäftsvorfällen entgegenstehen. Darüber hinaus erfolgt eine Risikobeurteilung hinsichtlich der Möglichkeit von dolosen Handlungen. Spezifische Risiken der Rechnungslegung können aus dem Abschluss ungewöhnlicher oder komplexer Geschäfte entstehen. Zudem besteht bei der Verarbeitung von nicht routinemäßigen Geschäftsvorfällen ein latentes Fehlerrisiko. Bei Ansatz und Bewertung von Bilanzpositionen werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern notwendigerweise Ermessensspielräume zugestanden, woraus weitere Risiken entstehen können. Die auf die Einhaltung sonstiger gesetzlicher Vorschriften (Compliance) gerichteten Teile des internen Kontrollsystems sind für die Abschlussprüfung insoweit von Bedeutung, als sich daraus üblicherweise Rückwirkungen auf den geprüften Abschluss und Lagebericht ergeben können. Angemessene und wirksame Kontrollen sollen sicherstellen, dass unternehmensweite Risiken reduziert und Geschäftsvorfälle ordnungsgemäß abgewickelt werden. Geschäftsvorfälle sollen bilanziell richtig erfasst, aufbereitet und gewürdigt, dokumentiert sowie zeitnah und korrekt buchhalterisch in die Finanzberichterstattung übernommen werden. Bei allen relevanten Geschäftsprozessen sind Kontrollen installiert. Die Überwachung des internen Kontrollsystems erfolgt durch die Prüfungstätigkeit der internen Revision, die hierüber dem Vorstand und dem Aufsichtsrat berichtet. Darüber hinaus nimmt der Abschlussprüfer im Rahmen der Prüfung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Stichproben vor. Dem internen Kontrollsystem sind Grenzen gesetzt, unabhängig davon, wie sorgfältig es ausgestaltet ist. Als Konsequenz kann mit absoluter Sicherheit weder gewährleistet werden, dass die Unternehmensziele erreicht, noch, dass Falschaussagen vermieden oder aufgedeckt werden. Wesentliche Regelungen und KontrollaktivitätenDie Aufgaben und Funktionen der Geschäftsprozesse sind im Konzern eindeutig abgegrenzt. Die Trennung von Ausführungs-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen und deren Wahrnehmung durch verschiedene Personen reduziert die Möglichkeit von Fehlern und dolosen Handlungen. Konzernweit wurden mehrstufige Genehmigungs- und Freigabewertgrenzen für Bestellwesen, Zahlungsverkehr sowie Buchhaltung festgelegt. Diese beinhalten insbesondere auch ein Vier-Augen-Prinzip. Das konzernweit geltende Bilanzierungshandbuch regelt die einheitliche Anwendung und Dokumentation der Bilanzierungsregeln. Darüber hinaus existieren weitere strategische und operative Richtlinien, die wie das Bilanzierungshandbuch regelmäßig überprüft und ggf. aktualisiert werden. Die Erfassung von Geschäftsvorfällen erfolgt im Wesentlichen durch ERP-Systeme des Herstellers SAP. Zur Aufstellung des Konzernabschlusses der HHLA werden durch die Konzerngesellschaften die jeweiligen Einzelabschlüsse durch weitere Informationen zu standardisierten Berichtspaketen ergänzt, die dann für sämtliche Konzerngesellschaften in das Konsolidierungsmodul SAP ECCS eingestellt werden. Die IT-Systeme werden gegen unberechtigten Zugriff geschützt. Die Grundsätze der Vergabe der funktionsbezogenen Berechtigungen sind in der HHLA-SAP-Berechtigungsrichtlinie festgehalten. Diese ist Bestandteil einer umfassenden IT-Sicherheitsrichtlinie, welche den generellen Zugang zu den IT-Systemen regelt. Im Rahmen des Konzernabschlusses sind die konkreten formalen Anforderungen an den Konsolidierungsprozess klar geregelt. Neben der Festlegung des Konsolidierungskreises ist auch die verbindliche Verwendung eines standardisierten und vollständigen Berichtspakets durch die Konzerngesellschaften im Detail festgelegt. Darüber hinaus erfolgen konkrete Vorgaben zur Abbildung und Abwicklung des Konzernverrechnungsverkehrs und der darauf aufbauenden Saldenabstimmungen oder zur Ermittlung des beizulegenden Werts von Beteiligungen. Im Rahmen der Konsolidierung erfolgt durch das Konzernrechnungswesen eine Analyse und ggf. Korrektur der durch die Konzerngesellschaften übermittelten Einzelabschlüsse. Auf Grundlage bereits systemtechnisch in SAP ECCS festgelegter Kontrollmechanismen bzw. durch systemtechnische Plausibilitätskontrollen werden fehlerhafte Daten identifiziert und ggf. korrigiert. Überwachung des internen KontrollsystemsDie Wirksamkeit des internen Kontrollsystems wird systematisch bewertet. Zu Beginn erfolgt eine Risikoanalyse, die dazu dient, maßgebliche Risiken für die wesentlichen Prozesse des Unternehmens in den relevanten Gesellschaften, organisatorischen Einheiten und Konzernfunktionen zu identifizieren und zu bewerten sowie für risikobehaftete Prozesse geeignete Kontrollen festzulegen und zu implementieren. Die erforderlichen Kontrollen werden gemäß den konzernweiten Vorgaben dokumentiert und überwacht. Auf der Grundlage der turnusmäßig erfolgenden Risikoinventur, gegebenenfalls auch anlassbezogen, wird mindestens einmal jährlich das IKS durch die jeweils verantwortliche Geschäftsführung oder Bereichsleitung bewertet. Das Ergebnis wird konzerneinheitlich dokumentiert und umfasst Aussagen zu Aktualität und Vollständigkeit der Dokumentation sowie zur Angemessenheit und Wirksamkeit des IKS im laufenden Geschäftsjahr. Über das Ergebnis der Selbsteinschätzung berichten die Geschäftsführungen von Konzerngesellschaften an ihre jeweiligen Kontrollgremien. Für Funktionen der Holding erfolgt die Erörterung auf der Grundlage der Berichterstattung des zentralen IKS-Beauftragten durch den Vorstand. Die Ergebnisse der Wirksamkeitsprüfung des IKS werden durch den Vorstand im Prüfungsausschuss der HHLA berichtet. Der Prüfungsausschuss berichtet hierzu seinerseits dem Aufsichtsrat. Prüfung der Angemessenheit und Wirksamkeit des IKSEine systemunabhängige Beurteilung der Angemessenheit und Wirksamkeit des IKS erfolgt durch die Revision im Zusammenhang mit ihren Prüfungsaufträgen. Die interne Revision prüft im Rahmen ihres risikoorientierten Prüfungsansatzes standardmäßig die Angemessenheit des internen Kontrollsystems bei jeder Prüfung. Zudem wird auf Grundlage geeigneter Prüfungshandlungen beurteilt, ob die einzelnen internen Kontrollen auch wirksam sind. Aufbauend auf den dabei gewonnenen Erkenntnissen erarbeitet die Revision gemeinsam mit den jeweils verantwortlichen Bereichen zukunftsorientierte Maßnahmen zur Beseitigung etwaiger Schwachstellen bzw. zur Optimierung der Prozessabläufe. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung nimmt der Abschlussprüfer im Rahmen der Prüfung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen IKS Prüfungshandlungen unter Berücksichtigung der hierfür spezialisierten IDW PS 261 n.F und IDW PS 330 überwiegend auf der Basis von Stichproben vor. Gesamtdarstellung der Risiken und ChancenDie Risiko- und Chancenlage des HHLA-Konzerns bildet mögliche positive oder negative Abweichungen von der dargestellten Prognose ab. Die Risikolage des HHLA-Konzerns ist v.a. durch Marktrisiken geprägt. Wesentliche Einflussfaktoren für die Risiko- und Chancensituation sind die weltwirtschaftliche Entwicklung, weiterhin bestehende geopolitische Spannungen und die Entwicklung des Markt- und Wettbewerbsumfelds. Die Entwicklung dieser Faktoren wird genau beobachtet und beeinflussbare Kosten sowie die Investitionen werden - soweit skalierbar - flexibel an die absehbare Entwicklung angepasst. Zudem werden Leistungsrisiken einhergehend mit den geplanten Transformationsprojekten zunehmend relevant und führen zu einer Intensivierung der risikosteuernden Maßnahmen, z.B. in Form von umfassenden Kommunikationsmaßnahmen. Des Weiteren steigen strategische Risiken in Form von Restriktionen bei der Schiffbarkeit der Elbe wieder in ihrer Bedeutung. In der nachfolgenden Übersicht sind die wesentlichen Einzelrisiken des HHLA-Konzerns entsprechend den Risikofeldern zusammengefasst und nach ihrer Bedeutung absteigend geordnet. Ranking der wesentlichen Risiken des HHLA-Konzernsscrollen
Da die konjunkturellen Aussichten und die Bewertung der kunden- und wettbewerbsseitigen Marktrisiken einer Prognoseunsicherheit unterliegen, stellen die beschriebenen Risiken und Chancen eine Momentaufnahme dar. Über Veränderungen der Risiko- und Chancenlage des HHLA-Konzerns wird fortlaufend im Rahmen des Halbjahresfinanzberichts und - sofern bedeutsam - im Rahmen der Quartalsmitteilungen im ersten und dritten Quartal informiert. Aus heutiger Sicht zeichnen sich aus der Gegenüberstellung der Risiken und der Tragfähigkeit des Konzerns keine den Fortbestand der HHLA gefährdenden Risiken ab. Der Vorstand der HHLA ist davon überzeugt, die sich bietenden Chancen auch in der Zukunft nutzen zu können, ohne dabei unvertretbar hohe Risiken einzugehen. Die nachfolgenden Ausführungen beschreiben die wesentlichen auf Konzernebene identifizierten Risiken und Chancen unter Berücksichtigung von Maßnahmen. Darüber hinaus sind keine weiteren wesentlichen Risiken erkennbar oder sie sind durch Versicherungen weitgehend abgedeckt. Der Krieg in der Ukraine führt zu einem Anstieg der die Geschäftsaktivitäten in der Ukraine und die gesamtweltwirtschaftliche Entwicklung betreffenden Risiken. Die HHLA ist in der Lage, diese Risiken zu tragen. Der Fortbestand des Konzerns wird hierdurch nicht gefährdet. Risiken und Chancen1. MarktumfeldEntwicklung von Containerumschlag, Transportvolumen und LogistikdienstleistungenEine wesentliche Voraussetzung für die zukünftige Entwicklung von Containerumschlag, Transportvolumen und Logistikdienstleistungen ist die Wachstumsdynamik der Volkswirtschaften, für deren Warenströme die HHLA Dienstleistungen erbringt. Die zahlreichen Krisen im Jahr 2022, vor allem der Krieg in der Ukraine, führten zu wiederholten Anpassungen der Prognosen für das globale BIP und den Welthandel. Derzeit erwartet der IWF eine Abschwächung des Weltwirtschaftswachstums auf geschätzt 3,4 % für 2022 und 2,9 % für 2023. Wegen der anhaltenden weltwirtschaftlichen und -politischen Spannungen sind diese Werte weiterhin mit Unsicherheit behaftet. Für China, das wichtigste Fahrtgebiet für den Hamburger Hafen, liegt die Wachstumsprognose für 2022 bei 3,0 % und damit unter dem weltweiten Durchschnitt, für 2023 wird ein Wirtschaftswachstum von 5,2 % prognostiziert. Ausschlaggebend sind insbesondere ein geschwächter Immobiliensektor, die Folgen der aktuell starken Verbreitung von COVID-19 nach Beendigung der Null-COVID-Strategie und die langsamer als erwartet verlaufende Erholung des privaten Konsums. Chancen einer höheren Mengendynamik ergeben sich aus den Wachstumspotenzialen mittel- und osteuropäischer Volkswirtschaften wie z.B. Polen, Tschechien, Slowakei und Ungarn, die einen nicht zu vernachlässigenden Teil ihres interkontinentalen Warenaustauschs über den Hamburger Hafen abwickeln. Es besteht dabei die Chance, von einer über den Erwartungen liegenden Konjunkturentwicklung sowie einer damit einhergehenden stärkeren Mengendynamik durch die Realisierung von Skaleneffekten in der Abfertigung und ein höheres Mengenaufkommen in den nachlaufenden Transportsystemen ergebniswirksam profitieren zu können. Die vielfältigen genannten Herausforderungen und Unsicherheiten stehen dem jedoch gegenüber, so dass ein Eintritt dieser Chancen im kommenden Jahr wenig wahrscheinlich ist. Das Marktforschungsinstitut Drewry prognostiziert nunmehr ein negatives Wachstum des Weltcontainerumschlags 2022 von - 0,5 % und erwartet für 2023 eine geringe Zuwachsrate von 0,8 %. Auch diese Einschätzung unterliegt angesichts der anhaltenden geopolitischen Spannungen und Inflationsentwicklungen Unsicherheiten. Hierauf basierende Mengen- und Auslastungsrisiken bleiben weiter für die HHLA relevant, werden jedoch zunächst weiterhin als unwahrscheinlich eingestuft. Zur Früherkennung werden die Umschlag- und Transportmengen in den für die HHLA relevanten Märkten intensiv beobachtet. Die beeinflussbaren Kosten sowie die Investitionen, z.B. zum weiteren Ausbau der Containerterminals, werden, soweit skalierbar, flexibel an die absehbare Nachfrage angepasst. WettbewerbsumfeldDas Wettbewerbsumfeld an der nordeuropäischen Küste ist durch Fragmentierung einerseits und den zunehmenden Einfluss der Reeder auf Terminals anderseits gekennzeichnet. Die Wettbewerbsintensität ist unverändert hoch. Entscheidend für die aktive Positionierung der Containerterminals in Hamburg sind Zuverlässigkeit und hohe wasserseitige Produktivität, attraktive Dienstleistungen rund um den Container sowie marktfähige Preise. Im Rahmen von Transformationsprozessen, die schrittweise umgesetzt werden, sind klare Ziele zur Erhöhung der Produktivität sowie zur Verbesserung der Betriebskostenbasis definiert. Die schrittweise Umsetzung soll bis 2025 erfolgen. Zudem wirken sich die geografische Lage, die Reichweite und Qualität der jeweiligen Hinterlandanbindung sowie die seeseitige Erreichbarkeit der Häfen auf die Wettbewerbsposition der Terminalbetreiber aus. Die Preissensibilität der Reederkunden könnte sich sowohl bei den Übersee- als auch bei den Transshipment-Verkehren bei, so die Erwartungen, im Jahr 2023 nur noch schwachem Anstieg des containerisierten Welthandels verstärken, wodurch Mengen zu Wettbewerbern abwandern könnten. Die Wettbewerbsintensität im schienengebundenen Containertransport bleibt im Zuge der vielfältig zu beobachtenden Bewegungen am Markt, wie z.B. der Ankündigung von Reedern und Logistikunternehmen, eigene Verkehre zu etablieren, weiter hoch. Die entsprechenden Mengenverlagerungs- und Erlösrisiken bei den intermodalen Tochtergesellschaften der HHLA steigen im Vergleich zum Vorjahr. Die Wettbewerbsfähigkeit der HHLA wird durch die Weiterentwicklung von Servicequalität und betrieblichem Leistungsvermögen stetig gesteigert. In der Schiffsabfertigung konzentrieren sich die Aktivitäten vor allem darauf, die Effizienz der Umschlagleistungen zu erhöhen und auf die zunehmenden Spitzenlasten bei der Abfertigung von Großcontainerschiffen auszurichten. Um ihre Position in der Umschlagtechnologie weiter auszubauen, arbeitet die HHLA an Systeminnovationen und Prozessoptimierungen. Im Segment Intermodal sind die Zuverlässigkeit und Fahrplantreue der Zugverbindungen, die Skalierbarkeit des Shuttlesystems, der Ausbau des Terminalnetzwerks und eine wettbewerbsfähige Kostenbasis notwendige Voraussetzungen, um erwartetes Wachstum auf der Schiene auch weiterhin zu ermöglichen. Investitionen in eigene Hub-Terminals, die Erweiterung des Netzwerks durch den Bau oder die Akquisition weiterer Terminals (Neubau eines weiteren Hub-Terminals in Ungarn, Erwerb eines Terminals in Malaszewicze 2022) stärken die Leistungsfähigkeit des Hinterlandnetzwerks der HHLA zusätzlich. Darüber hinaus können ordnungspolitische Maßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs im intermodalen Wettbewerb steigern. KundenstrukturDie HHLA ist durch den hohen Wettbewerbsdruck weiterhin Risiken und Chancen durch temporäre oder strukturelle Verlagerungen von Diensten der Reederkunden zwischen den Häfen der Nordrange und im Hamburger Hafen ausgesetzt. Aufgrund der mit dem Schiffsgrößenwachstum einhergehenden höheren Mengen je Dienst und Schiffsanlauf steigen zudem die Auswirkungen auf die Auslastungssituation der Seehafenterminals. Risiken aus wesentlichen Änderungen der aktuellen Dienstestruktur sinken im Vergleich zum Vorjahr, liegen jedoch unverändert im möglichen Bereich. Die HHLA arbeitet in der Schiffsabfertigung mit vielen Reedereien auf neutraler Basis zusammen ("Multi-User-Prinzip"). Dies versetzt die HHLA grundsätzlich in die Lage, auf Veränderungen in der Containerlinienschifffahrt flexibel einzugehen. Für den CTT kann durch eine Minderheitsbeteiligung von CSPL, wodurch der Tollerort ein bevorzugter Hub für COSCO-Verkehre in Europa werden soll, langfristig Planungs- und Beschäftigungssicherheit geschaffen werden. Die Bundesregierung hat inzwischen einer Beteiligung unter Auflagen, vor allem einer Begrenzung des Stimmrechtsanteils auf 24,99 %, zugestimmt. Darüber hinaus soll der Mehrwert für den Kunden durch den Ausbau der Großschiffsabfertigung, die Weiterentwicklung von Servicequalität und betrieblichem Leistungsvermögen sowie die Optimierung kundenspezifischer Prozesse weiter gesteigert werden. Je nach Kundenstruktur kann es in kleineren Konzerngesellschaften zur Abhängigkeit von einzelnen Kunden kommen. Dieser Abhängigkeit wird z.B. durch die Optimierung der Servicequalität begegnet. Gleichzeitig wird die Akquisition von Neukunden angestrebt. EnergiepreissteigerungenFossile Energieträger sind durch geopolitische Spannungen und umweltpolitische Ziele Beschaffungspreisrisiken ausgesetzt, die sich in den energieintensiven Segmenten Container und Intermodal ergebnisbelastend auswirken können. Auch unter Berücksichtigung der zunächst für 2023 von der Bundesregierung beschlossenen Strompreisbremse bleibt das Risiko steigender Energiepreise weiter wesentlich. Ein Risikoeintritt liegt unverändert im möglichen Bereich. Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie eine strategisch ausgerichtete Beschaffungspolitik für Strom aus vorrangig klimaneutraler Produktion bestimmen daher das Handeln der HHLA. Die Weitergabe der Kostensteigerungen an den Markt, soweit durchsetzbar, ist erforderlich. Traktions-/TrassenkostenDie im Segment Intermodal operierenden HHLA-Gesellschaften haben für die Schienennetznutzung Trassenentgelte an die jeweiligen Staatsbahnen bzw. Netzbetreiber zu entrichten und kaufen darüber hinaus Traktionsleistungen ein. Grundsätzlich werden der diskriminierungsfreie Zugang und die Trassenentgelte der weitgehend in öffentlichem Besitz befindlichen Schieneninfrastruktur in Deutschland durch die Bundesnetzagentur bzw. das Eisenbahn-Bundesamt sowie auf EU-Ebene durch entsprechende Behörden im Ausland überwacht. Zudem beschloss die Bundesregierung 2021 Trassenpreisreduzierungen, um einer verkehrsträgerneutralen Infrastrukturkostenanlastung näher zu kommen. Dies, um das politische Ziel eines Modalsplits Schiene/Straße von 25/75 % bis 2030 zu erreichen. Das Risiko erhöhter Traktions-/Trassenkosten ist daher für die HHLA weiterhin nicht wesentlich. Um die Abhängigkeit von Traktionsleistungen der Staatsbahnen zu verringern und die Produktionsqualität zu erhöhen, wird der bedarfsgerechte Ausbau eigener Anlagen und des Bestands an eigenem rollenden Material weiter vorangetrieben. Der durchgängige Transport mit eigenem Betriebsvermögen gewährleistet eine hohe Qualität in der Prozesskette. Ziel der HHLA ist es, ihren Kunden eine Logistikkette von höchster Qualität und Zuverlässigkeit anzubieten. Damit wird der Standort Hamburg weiter gestärkt: Leistungsfähige Seehafenterminals fördern Chancen der Mengenentwicklung im Hinterland, intelligente Transportsysteme mit niedriger Kostenstruktur das Containeraufkommen im Hafen. 2. FinanzrisikenWerthaltigkeit von BeteiligungenEine hinter den Erwartungen zurückbleibende wirtschaftliche Entwicklung kann zu Wertberichtigungsbedarf bei Vermögenswerten führen. So besteht z.B. aufgrund der Fixkostenintensität von weiten Teilen des Geschäftsmodells der HHLA das Risiko, dass auslastungsbedingte Ergebnisabweichungen kurzfristig nur eingeschränkt kompensiert werden können, wenn sich die Nachfrage nach den Dienstleistungen der HHLA nicht wie erwartet entwickelt. Durch den Krieg in der Ukraine ist das Terminal in Odessa gefährdet. Auswirkungen auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage sind möglich. Wesentliche Risiken (Enteignung, Zerstörung, Vertragsbruch) werden durch Bundesgarantien zu einem erheblichen Teil abgesichert. Die Veränderung der Zinssätze, ausgelöst durch Inflation und eine restriktive Geldpolitik, führt tendenziell zu einem Absinken der Barwerte bei Durchführung von Werthaltigkeitstests. Die HHLA überprüft regelmäßig die Werthaltigkeit der Vermögenswerte und führt, wo erforderlich, Anpassungen durch. Werthaltigkeitsrisiken liegen wie im Vorjahr im Bereich einer mittleren Schadenshöhe, ein Risikoeintritt wird weiterhin als möglich angesehen. WechselkursrisikenDie HHLA erbringt ihre Leistungen schwerpunktmäßig in Europa und fakturiert damit weitgehend in Euro. In den Segmenten Intermodal und Logistik werden grenzüberschreitende Leistungen erbracht, darüber hinaus wird in der Ukraine ein Containerterminal betrieben. Hier wird im Wesentlichen euro- oder dollarbasiert fakturiert. Währungs- oder Transferrisiken bestehen daher insbesondere durch Kursschwankungen der zentral- und osteuropäischen Währungen. So kann vor allem das Risiko einer Abwertung der ukrainischen Währung Hrywnja - insbesondere angesichts des Krieges in der Ukraine - gegenüber dem Planansatz nicht ausgeschlossen werden. Die entsprechenden Wechselkursrisiken unterliegen damit in ihrer Bewertung hohen Unsicherheiten. Des Weiteren bestehen u.a. Wechselkursrisiken aus der Bewertung von Euro-Darlehen bei Gesellschaften, deren Ausschüttung in lokaler Währung erfolgt. Die Höhe dieser Risiken wird sowohl durch Kursentwicklungen als auch durch die Entwicklung des Darlehensbestands beeinflusst. Derzeit liegen die Risiken über dem Vorjahresniveau, mittelfristig können die Risiken vor allem vor dem Hintergrund des geplanten Ausbaus der Intermodalaktivitäten weiter ansteigen. Sämtliche HHLA-Gesellschaften, die mit Fremdwährungen operieren, reduzieren das Risiko von Währungsschwankungen durch regelmäßige Kursüberwachungen und sofern möglich durch den Transfer freier Liquidität in Lokalwährung auf Hartwährungskonten. ForderungsausfälleIm Verlauf der Coronavirus-Pandemie und angesichts der in einigen Fahrtgebieten sprunghaft angestiegenen Nachfrage kam es zu einem starken Wettbewerb um Schiffstransportkapazitäten, der die Frachtraten stark nach oben trieb. Hiervon profitieren die Reederkunden weiterhin in erheblichem Maße. Sie erzielten 2022 trotz der Unsicherheiten in den Märkten im Zuge der Coronavirus-Pandemie und der steigenden geopolitischen Spannungen hohe Ergebnisse. Für 2023 stehen die Zeichen aufgrund nun sinkender Frachtraten und von Überkapazitäten an Schiffsraum auf Abkühlung. Risiken einer Kundeninsolvenz mit den Folgen eines Umschlag- und Forderungsverlusts im Containersegment werden aufgrund der zuletzt hohen Ergebnisse der Reederkunden weiterhin als sehr unwahrscheinlich angesehen und liegen daher für den Betrachtungszeitraum im unwesentlichen Bereich. Unsicherheiten bezüglich inflationsbedingter Nachfrageeinbrüche, der Entwicklung der Bunkerkosten und der 2023 voraussichtlich weiter sinkenden Frachtraten, beeinflusst durch das Kapazitätsmanagement der Reeder, bleiben jedoch bestehen, so dass das Risiko weiter beobachtet wird. Bei den Logistikimmobilien und in der Speicherstadt ergeben sich weiterhin Mietausfallrisiken und damit Risiken durch gegebenenfalls entstehende Kosten für erforderliche Um- bzw. Rückbauten auf Mietflächen. Die HHLA steht in engem Kontakt mit den Mietern, um gegebenenfalls zügig Maßnahmen ergreifen zu können. Etwaige Risikoeintritte werden derzeit analog zur Vorjahresbetrachtung als unwahrscheinlich bewertet. Die HHLA setzt zur Reduzierung von Delkredererisiken Bonitätsprüfungen ein. Durch ein aktives Forderungsmanagement wird die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Zahlungsziele überwacht. PensionsverpflichtungenDie Beendigung der quantitativen Lockerung durch die EZB führt zu einer ersten Normalisierung des für die Barwertermittlung der Pensionsverpflichtung relevanten Referenzzinssatzes. Weitere Zinsschritte sind zu erwarten, um der Verstetigung der Inflation zu begegnen. Das Risiko einer zinssenkungsinduzierten Erhöhung der Pensionsrückstellung ist gegenüber dem Vorjahresstand weiter gesunken, ein Risikoeintritt liegt im unwahrscheinlichen Bereich. Die HHLA überwacht die Entwicklung des Zinsniveaus, um gegebenenfalls die Rückstellungshöhe anzupassen. Weitere Informationen zu nachgelagerten Ausfallrisiken, Liquiditätsrisiken, Zins- und Währungsrisiken einschließlich der risikobegrenzenden Maßnahmen und des Managements dieser Risiken finden sich im Konzernanhang im Rahmen der Berichterstattung zu Finanzinstrumenten. 3. Sonstige Risiko- und ChancenfaktorenKlimarisikenDie Ergebnisse der 2022 erstmals durchgeführten Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung nach Vorgaben der EU-Taxonomie zeigen, dass sich die bereits als wesentlich identifizierten Klimarisiken Hochwasser und Erdrutsche als Folge von Extremwetterereignissen im Betrachtungszeitraum bis 2050 auf Basis aktueller Klimadaten voraussichtlich nicht wesentlich verändern werden. Darüber hinaus liegen derzeit keine zusätzlichen wesentlichen Klimarisiken vor. Es sind damit nach aktuellem Stand keine weiteren Anpassungslösungen bzw. keine Modifikation der vorhandenen Maßnahmen erforderlich. HochwasserAufgrund der baulichen Gegebenheiten und des notwendigerweise wassernahen Betriebs der Hamburger Hafenanlagen und Gebäude der HHLA besteht grundsätzlich ein Sturmflutrisiko. Die Maßnahmen zum Hochwasserschutz der HHLA und der Freien und Hansestadt Hamburg haben in den vergangenen Jahren jedoch zu einer deutlichen Verringerung dieses Risikos geführt. Das verbleibende Risiko bleibt im Wesentlichen unverändert gegenüber der Vorjahresbetrachtung. Für den Fall des Risikoeintritts gibt es umfangreiche Notfallprogramme der Behörden, der Hafenunternehmen und in der Speicherstadt, um mögliche Schäden gering zu halten. Zudem sind die Sachschadenrisiken über Versicherungen in angemessenem Umfang abgedeckt. ExtremwetterereignisseIm Zuge des Klimawandels ist auch in Europa ein Anstieg von Extremwetterereignissen zu beobachten. Insbesondere wetterungsbedingte Erdrutsche können im Intermodalverkehr zu Gleissperrungen führen und die Betriebsabläufe beeinträchtigen. Um schienengebundene Containertransporte aufrechtzuerhalten, ist eine hohe Flexibilität von Betriebsmitteln und des operativen Personals erforderlich. Darauf wird der Betrieb im Segment Intermodal konsequent ausgerichtet, um das kundenseitig vereinbarte Leistungsversprechen auch bei herausfordernden Witterungsbedingungen zu gewährleisten. Wie in der Vorjahresbetrachtung können temporär steigende Mehrkosten ereignisabhängig nicht ausgeschlossen werden. BeteiligungsoptionenÜber ein rein organisches Wachstum hinaus prüft und bewertet die HHLA im Rahmen ihrer Wachstums- und Innovationsstrategie systematisch Akquisitionsoptionen. Im Fokus stehen dabei Beteiligungen zur Erweiterung bzw. Ergänzung des Portfolios in den Kernsegmenten Container und Intermodal sowie innovative Technologieunternehmen und Start-ups im Verkehrs- und Logistiksektor. Maßgebliche Entscheidungskriterien sind neben strategischen Aspekten und Synergien mit vorhandenen HHLA-Aktivitäten vor allem die Wachstumsperspektiven, die zu erwartende Rendite auf das eingesetzte Kapital sowie die Bewertung des unternehmerischen Chancen- und Risikoprofils. Die HHLA ist finanziell solide aufgestellt. Damit sind die finanziellen Voraussetzungen für weitere Akquisitionen gegeben. So erwarb die HHLA 2022 die CL EUROPORT in Malaszewicze in der Nähe der weißrussischen Grenze, wodurch das Güterverkehrsnetz um einen bedeutenden Knotenpunkt innerhalb Mittel- und Osteuropas, aber auch für euroasiatische Transporte erweitert wurde. Technologische Innovationen und DigitalisierungDie HHLA verfolgt u.a. das Ziel, mit innovativen und nachhaltigen Lösungen die Verkehrsinfrastruktur im und um den Hamburger Hafen zu entlasten und die Kapazitäten ihrer Terminalanlagen noch effizienter zu nutzen. Hierfür setzt die HHLA z.B. maschinelles Lernen am CTB ein, um die Positionierung von Containern im Lager zu optimieren und hierdurch die Produktivität zu steigern. Darüber hinaus hat die HHLA neue Geschäftseinheiten gegründet und beteiligt sich an zukunftsträchtigen Start-ups, um technologischen und unternehmerischen Innovationspotenzialen in der Logistik, vor allem im Bereich der innovativen Geschäftsaktivitäten entlang der materiellen und digitalen logistischen Wertschöpfung, den notwendigen Raum zu geben. Ein Beispiel hierfür ist das Buchungsportal modility, über dessen Plattform der Zugang zum Kombinierten Verkehr vereinfacht wird. Durch die innovative Weiterentwicklung des Kerngeschäfts und die Erschließung neuer Wachstumstreiber können sich zukünftig zusätzliche Chancen zur Effizienzsteigerung und zu entsprechender Wertschöpfung ergeben. Gleichzeitig sind sie mit gewissen Anlaufkosten und einem unternehmerischen Risiko verbunden, das sorgfältig zu prüfen und den Chancen entsprechend auszutarieren ist. 4. IT-RisikenDie Geschäftsprozesse der HHLA sind in hohem Maße abhängig von der Verfügbarkeit und Sicherheit von IT-Anwendungen. Bei einem Cyberangriff können zeitweise Einschränkungen oder Ausfälle von IT-Anwendungen, u.a. durch die Zerstörung von Daten, weiterhin nicht ausgeschlossen werden. Zudem könnten erhebliche Forderungen für die Freigabe von Daten gestellt werden. Umfangreiche Schutzmaßnahmen für eingehende Daten und Kommunikation sowie Bekämpfungsmaßnahmen, z.B. das Vorhalten sicherer Back-ups, dienen jedoch der Abwehr von Angriffen bzw. der deutlichen Reduzierung etwaiger Schadensauswirkungen. Angesichts der Zunahme von Cyberangriffen auf Unternehmen, insbesondere vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine, liegt das Risiko für die HHLA, von einem schadenverursachenden Angriff betroffen zu sein, unverändert im mittleren Bereich. 5. Risiken der LeistungserstellungPreiskalkulationsrisiken in der SpeicherstadtAufgrund der noch hohen Auslastung des Bausektors und des fortbestehenden globalen Baustoffmangels bestehen derzeit Preiskalkulationsrisiken für Bauprojekte in der Speicherstadt, bei denen Bauleistungen noch nicht vergeben worden sind. Maßnahmen wie die enge Einbindung des Einkaufs in die Projekte dienen der Kostenoptimierung. Aufgrund hoher Eintrittswahrscheinlichkeiten sind diese planerisch berücksichtigt. Etwaige weitere Risiken werden derzeit nicht identifiziert. StreikrisikenKonflikte bei Tarifverhandlungen oder im Zusammenhang mit Transformationsprozessen können möglicherweise zu Unterbrechungen oder Verzögerungen im Betriebsablauf mit den entsprechenden Ergebnisauswirkungen vor allem im Container- und Intermodalsegment führen. Da im Intermodalsegment externe Streiks relevant sind, stellen Kommunikation mit Kunden und Flexibilität im Routing wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der potenziellen Schadenshöhen dar. Im Containersegment können interne Arbeitskampfmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden. Diesen wird mit umfangreicher Kommunikation zu Transformationsprozessen und einer intensiven Einbindung des Betriebsrats begegnet. Weitere LeistungsrisikenDes Weiteren könnten sich Transformationsprozesse und damit die Erreichung von geplanten Projektzielen möglicherweise zeitlich verzögern. Umfassende Kommunikationsmaßnahmen und eine enge Einbindung aller Beteiligten dienen dazu, etwaigen Verzögerungen zu begegnen. Vor dem Hintergrund eventueller Personalengpässe verstärkt sich dieses Risiko jedoch gegenüber dem Vorjahr. Für die Gebäude der Speicherstadt können aufgrund der besonderen Baukonstruktionen und des Alters des Ensembles kurzfristige Sanierungsbedarfe über die Planungen hinaus nicht ausgeschlossen werden und möglicherweise zu ungeplanten Zusatzkosten führen. Statische Gutachten und Expertenbewertungen führen zu einer frühzeitigen Erkennbarkeit etwaiger Risikoeintritte. Das Risiko liegt aufgrund steigender Baukosten nun im wesentlichen Bereich. Des Weiteren kann unverändert nicht ausgeschlossen werden, dass Anlagen, die aufgrund unerwarteter Marktentwicklungen nicht mehr bedarfsgerecht eingesetzt werden können oder sich nachträglich als ungeeignet erweisen, abgeschrieben werden müssen. Durch Maßnahmen, vor allem in Form von Tests und Analysen im Vorfeld der Beschaffung, liegt das Risiko im unwesentlichen Bereich. Pandemien können neben konjunkturbedingten Auswirkungen auch dazu führen, dass durch Erkrankungsfälle Betriebsabläufe im HHLA-Konzern gestört oder unterbrochen werden. Die HHLA hat im Zuge der Coronavirus-Pandemie umfangreiche Maßnahmen umgesetzt, um den Schutz der Beschäftigten und die Durchführung der Betriebsabläufe zu gewährleisten. Das pandemische Geschehen geht laut dem Robert Koch-Institut (RKI) allmählich in ein endemisch-wellenförmiges Geschehen über. Nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes bestehen zum Berichtszeitpunkt keine die HHLA betreffenden Regelungen mehr. In der momentanen Bewertung liegen Leistungsrisiken durch Pandemien weiterhin im unwesentlichen Bereich. 6. Strategisches UmfeldInfrastrukturDie Wettbewerbsfähigkeit der HHLA ist maßgeblich von den infrastrukturellen Rahmenbedingungen des Hafen- und Logistikstandorts Hamburg abhängig. Die seewärtigen, landseitigen und regionalen Verkehrsnetze Hamburgs müssen den Anforderungen der Warenströme und ihrer Verkehrsträger gewachsen sein. Als infrastrukturnahes Unternehmen ist die HHLA ebenso wie ihre Gesellschaften darauf angewiesen, dass die häufig zu ihren eigenen Investitionen komplementären öffentlichen Investitionen und Leistungen rechtzeitig und im geplanten Umfang erfolgen, damit der Standort nicht gefährdet wird. Defizite bei infrastrukturellen Rahmenbedingungen wie die aktuell bestehenden Restriktionen für die Schiffbarkeit der Elbe aufgrund von Verschlickungen könnten dazu führen, dass sich Umschlag- und Transportmengen an den Standorten der HHLA vorbeientwickeln. Die Behebung der Restriktionen in der Elbe ist derzeit in der Umsetzung. Wie sich diese Risiken mittel- und langfristig entwickeln werden, ist momentan noch ungewiss. Zum Erhalt und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens sowie zur Optimierung der Abläufe für den hinterlandseitigen Zu- und Ablauf der Warenströme sind die Modernisierung und der Ausbau der regionalen Straßen- und Schieneninfrastruktur erforderlich. So können im Intermodalsegment Mehrkosten oder Verspätungen durch Engpässe im Bahnnetz, u.a. aufgrund mangelhafter Bahninfrastruktur oder von Behinderungen durch Baumaßnahmen, auftreten. Die Flexibilität durch eigenes rollendes Material trägt u.a. dazu bei, dass etwaige Ergebnisauswirkungen unwahrscheinlich sind und weiterhin nicht zu den für den HHLA-Konzern wesentlichen Risiken zählen. Für die HHLA mittelfristig besonders wichtige Projekte sind der künftige Ersatz der Köhlbrandbrücke, der Bau der Hafenpassage (A 26) und der Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals einschließlich der Schleusen. Die HHLA arbeitet bei entsprechenden Projekten eng mit den zuständigen öffentlichen Institutionen zusammen. Darüber hinaus vertritt sie ihre Interessen über die Mitarbeit in entsprechenden Gremien, die Mitwirkung in Verbänden sowie durch eine aktive Öffentlichkeitsarbeit. 7. Rechtliche RisikenCompliance-VorfälleDas Fundament integren Handelns bilden gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Zusammenarbeit im Konzern ist von sozialer Verantwortung gegenüber den Beschäftigten geprägt. Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist eine enge, verantwortungsvolle und aktive Einbindung der Arbeitnehmervertretungen innerhalb des Konzerns. Dolose Handlungen sowie generell Rechts- und Wettbewerbsverstöße durch Beschäftigte im Rahmen ihrer Tätigkeit können dennoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Zudem können etwaige Zuwiderhandlungen in bestimmten Rechtsgebieten (z.B. Wettbewerb, Datenschutz) zu Bußgeldern führen, die auf Konzernkennzahlen fußen und somit unter Umständen wesentliche Größenordnungen erreichen. Zur Risikoreduzierung verfügt die HHLA u.a. neben Richt- und Leitlinien, dem Vier-Augen-Prinzip, prozessimmanenten Kontrollen und der Durchführung von Stichproben im Rahmen des Compliance-Management-Systems über einen Verhaltenskodex, der sich an sämtliche Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Konzerns richtet. Zu den Regelungen des Verhaltenskodex sowie zu weiteren Spezialthemen wie der Vermeidung von Korruption und dem Verhalten im Wettbewerb werden dem aktuellen Risikoprofil entsprechend regelmäßig Schulungen durchgeführt. Hinzu kommen weitere begleitende Kommunikationsmaßnahmen u.a. im Intranet der HHLA. Zudem bestehen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Dritte Möglichkeiten, Hinweise zu Verstößen zu geben (Whistleblower-Hotline). Auf Compliance-Verstöße wird gegebenenfalls mit konkreten Prozessanpassungen zur künftigen Prävention reagiert. So werden zum Beispiel in Fällen von Diebstahl entsprechende Sicherungsmaßnahmen geprüft und gegebenenfalls auch eingeführt, um das Abhandenkommen der betreffenden Gegenstände möglichst zu vermeiden. Darüber hinaus tragen die regelmäßig wiederkehrende Analyse von Compliance-Risiken und das IT-basierte Business-Partner-Screening-System, mit dem eine risikobasierte Prüfung von Geschäftspartnern der HHLA ermöglicht wird, zur frühzeitigen Erkennung von Compliance-Risiken und damit zur Risikominimierung bei. Dies gilt auch für den mittlerweile konzernweit zur Anwendung kommenden HHLA-Lieferantenkodex. ProzessrisikenDurch Veränderung von Ausgangsprämissen oder Rahmenbedingungen kann es in Projekten zu einer wesentlichen Unterschreitung der hinterlegten Wirtschaftlichkeitsrechnung kommen. Dies kann die Auflösung langfristiger Verträge notwendig machen und ggf. Rechtsstreitigkeiten zur Folge haben. Die HHLA ergreift vorbeugend Maßnahmen, u.a. in Form des Einsatzes juristischer Expertise, um entsprechende Streitigkeiten zu vermeiden bzw. beizulegen. Neue behördliche RegularienGesetzesänderungen, Reformen von Regularien oder die Anpassung von Auflagen können Veränderungen bei HHLA-internen Prozessen oder an Bestandsanlagen erforderlich machen oder zu Kostensteigerungen führen. Ständige Informationsbeschaffung und eine enge Zusammenarbeit mit den entsprechenden Behörden ermöglichen dabei rechtzeitige HHLA-interne Vorbereitungen und vorausschauende Investitionen, welche dazu dienen, die hiermit verbundenen Kosten, sofern möglich, zu reduzieren. Vor diesem Hintergrund liegen etwaige Risiken derzeit unter der Vorjahresbewertung und im unwesentlichen Bereich. Umgekehrt können sich Chancen aus neuen Regularien entwickeln, die im Wesentlichen die Marktpotenziale von technologischen Innovationen erhöhen. PrognoseberichtGesamtwirtschaftlicher AusblickErwartetes Bruttoinlandsprodukt (BIP)scrollen
Quelle: Internationaler Währungsfonds (IWF); Januar 2023 Die Weltkonjunktur wird 2023 weiter vom Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und von der hohen Inflation belastet bleiben. Jedoch könnten die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie - insbesondere durch die Abkehr Chinas von seiner Null-COVID-Strategie - im Jahresverlauf an Einfluss verlieren. Insgesamt gibt es positive Signale für die Weltwirtschaft, denn zahlreiche Volkswirtschaften zeigten zuletzt eine unerwartet hohe Widerstandsfähigkeit. Allen Anzeichen nach entfaltet die straffere Geldpolitik ihre Wirkung. Die weltweite Gesamtinflation scheint ihren Höhepunkt im dritten Quartal 2022 erreicht zu haben. Angesichts der besseren Aussichten erwartet der Internationale Währungsfonds (IWF) in diesem Jahr kein Abrutschen der Weltwirtschaft in die Rezession, ein Szenario, welches in der Herbstprognose 2022 noch nicht ausgeschlossen worden war. Der IWF blickt nun optimistischer auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und hat seine aktuelle Prognose zur Weltwirtschaft im laufenden Jahr um 0,2 Prozentpunkte auf eine Zuwachsrate von 2,9 % leicht angehoben. Gleichwohl liegt das globale Wachstum im Vergleich zu den vergangenen zwei Jahrzehnten nach wie vor unter dem "historischen Durchschnitt". Die Prognose des IWF für ein geringes Wachstum 2023 reflektiert die rasche Anhebung der Zentralbankzinsen zur Bekämpfung der Inflation - insbesondere in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften -sowie die Unsicherheiten durch den Krieg in der Ukraine. Die konjunkturelle Verlangsamung im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr geht von den fortgeschrittenen Volkswirtschaften aus. In den Schwellen- und Entwicklungsländern hat das Wachstum hingegen im Jahr 2022 voraussichtlich seinen Tiefpunkt bereits erreicht. Der Welthandel wird sich 2023 einhergehend mit dem abnehmenden konjunkturellen Expansionstempo abschwächen. Die nachlassende Güternachfrage und die erwartete Abschwächung der Pandemie in China werden dazu beitragen, Ungleichgewichte und Probleme in den globalen Lieferketten weiter zu verringern. Nach Schätzungen des IWF wird das weltweite Handelsvolumen im Prognosezeitraum um 2,4 % steigen. Die Aussichten für die Wirtschaftsregionen, die für die HHLA besondere Bedeutung haben, sind für 2023 heterogen. So rechnet der IWF für China mit einem beschleunigten Wirtschaftswachstum und hat seinen Konjunkturausblick für die zweitgrößte Volkswirtschaft deutlich um 0,8 Prozentpunkte auf 5,2 % angehoben. Insbesondere die Abkehr von der Null-COVID-Strategie und die rasch verbesserte Mobilität sollten eine schnellere konjunkturelle Erholung ermöglichen. Die deutlich verbesserten wirtschaftlichen Aussichten zeigen sich auch im Einkaufsmanagerindex PMI, der als Stimmungsbarometer für die zweitgrößte Volkswirtschaft gilt. In Russland scheint die Kontraktion der Wirtschaft 2022 ihren Tiefpunkt erreicht zu haben. Das von der Europäischen Union eingesetzte Ölembargo gegen Russland und der gemeinsam mit den G7-Staaten beschlossene Preisdeckel auf russisches Öl zeigen nicht die gewünschte Wirkung. Rohölexporte aus Russland werden in Länder, die keine Sanktionen erhoben haben, verlagert. 2023 erwartet der IWF eine leichte Expansion der russischen Wirtschaftsleistung um 0,3 %. Die Aussichten für die ukrainische Volkswirtschaft sind abhängig von der Entwicklung des Krieges und völlig ungewiss. Daher hat der IWF im Rahmen seiner Oktoberprognose 2022 keine Schätzung für die wirtschaftliche Entwicklung der Ukraine abgegeben. In den aufstrebenden Ländern Mittel- und Osteuropas wird die Wirtschaftskraft nach Einschätzung der Experten voraussichtlich um 1,5 % expandieren. Die jüngsten Entwicklungen in der Eurozone machen angesichts einer unerwarteten Widerstandsfähigkeit Hoffnung. Der IWF erwartet daher, dass sich die gesamtwirtschaftlichen Aktivitäten des Euroraums 2023 mit einer Wachstumsrate von 0,7 % ausdehnen werden. Das estnische BIP wird nach jüngsten Schätzungen des IWF aus Oktober 2022 mit einem Plus von 1,8 % steigen. Die Wirtschaftsleistung Italiens wird um 0,6 % zulegen und damit wie die deutsche Wirtschaft eine vom IWF zuvor erwartete Rezession 2023 vermutlich vermeiden. Gleichwohl sind die Wachstumserwartungen für Deutschland mit einem Zuwachs von 0,1 % gering. Ausblick auf das BranchenumfeldDas Marktforschungsinstitut Drewry hat seine Prognose für den Weltcontainerumschlag angesichts des gesamtwirtschaftlichen Ausblicks nach unten angepasst und erwartet für 2023 einen geringen Zuwachs im Containeraufkommen der weltweiten Häfen von 0,8 %. Für China, das wichtigste Fahrtgebiet für den Hamburger Hafen, erwartet Drewry 2023 nur einen geringfügigen Anstieg des Containerumschlags von 0,3 %. Eine nicht einschätzbare Unsicherheit im Ausblick Chinas liegt nach Einschätzung des Marktforschungsinstituts in dem Ende der Null-COVID-Politik Pekings im Dezember 2022. Die Aussichten für die europäischen Häfen deuten für 2023 auf eine verhaltene Erholung. Nach Schätzungen der Experten soll das Fahrtgebiet Europa im laufenden Jahr mit einer Rate von 2,1 % wachsen. Der Aufschwung schlägt sich in fast allen Teilgebieten nieder. Auch für die nordwesteuropäischen Häfen wird gegenüber 2022 eine leichte Erholung von 2,1 % im Containerumschlag erwartet. Erwarteter Containerumschlag nach Fahrtgebietenscrollen
Quelle: Drewry Maritime Research; Dezember 2022 Nachdem der Containerschifffahrtsmarkt durch die Pandemie eine turbulente Entwicklung genommen hat und vor allem in den vergangenen zwei Jahren durch außergewöhnlich hohe Frachtraten infolge hoher Transportnachfrage bei gleichzeitig erheblichen Kapazitäts- und Lieferengpässen geprägt war, wird die Branche nach Einschätzung von Drewry wieder in alte Verhaltensmuster fallen. Entgegen der Hoffnung, dass Konsolidierungen und die Allianzen dazu führen würden, dass die Reeder ihre Schiffskapazitäten proaktiv steuern würden, bevor der Containermarkt aus dem Ruder läuft, zeigte sich, dass die Branche nur dann auf die Kapazitäten einwirkt, wenn sie durch schwere Verluste dazu gezwungen wird. Nun, da die Nachfrage abflaut und sich die Situation im Containerverkehr entspannt, erscheint die Rekordauftragsflut der Jahre 2021 und 2022 noch übertriebener. Das Marktforschungsinstitut AXS Alphaliner erwartet, dass die Gesamtstellplatzkapazität der Flotte im Prognosezeitraum auf 28,1 Mio. TEU ansteigen wird (+ 8,2 %). Für 2023 wird die Auslieferung von 362 Schiffen mit einer Stellplatzkapazität von rund 2,5 Mio. TEU erwartet. Davon werden 32 Schiffe der 18.000+-TEU-Klasse angehören. Angesichts nachlassender Nachfrage bei gleichzeitig massiven Kapazitätserweiterungen und dadurch weiter fallenden Frachtraten erwartet Drewry eine geringere Profitabilität bei den Reedern 2023. Während die Branche 2022 voraussichtlich 290 Mrd. US$ erwirtschaftet hat, geht man für das Jahr 2023 noch von einem kumulierten operativen Gewinn in Höhe von 15 Mrd. US$ aus. Im Hinblick auf das weiterhin ungebrochene Schiffsgrößenwachstum und das damit verbundene erhöhte Mengenaufkommen pro Schiffsanlauf wird der Druck auf die Terminals und die Hinterlandtransportsysteme durch die Umschlagspitzen weiter zunehmen. Hingegen wird sich die durch den weltweit stark gestörten Containerlinienverkehr hervorgerufene Engpasssituation in den Häfen zusehends entspannen. Infolgedessen erwartet Drewry, dass sich die Produktivität in den Häfen weltweit in den kommenden Monaten spürbar verbessern wird. Erwarteter Güterverkehr in Deutschland nach Verkehrsträgernscrollen
Quelle: Gleitende Mittelfristprognose für den Güter- und Personenverkehr (Bundesministerium Digitales und Verkehr); Oktober 2022 Die jüngste Mittelfristprognose für den Güter- und Personenverkehr in Deutschland, die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr auf der Grundlage der Daten vom Oktober 2022 herausgegeben wurde, sieht aufgrund der ungünstigen gesamtwirtschaftlichen Perspektiven für das Jahr 2023 eine annähernde Stagnation des gesamten deutschen Güterverkehrsaufkommen (nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine waren die Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung Deutschlands weder absehbar noch prognostizierbar und konnten deshalb nicht berücksichtigt werden). In der Transportleistung - als Produkt aus Transportmenge und Transportentfernung - wird sich hingegen ein von den Experten erwartete leichter Anstieg in Höhe von 0,6 % bemerkbar machen. Mit Blick auf die einzelnen Verkehrsträger wird für den Straßengüterverkehr für 2023 im Transportaufkommen ein leichter Rückgang von 0,2 % und in der Transportleistung ein geringer Zuwachs von 0,4 % prognostiziert. Das Güteraufkommen auf der Schiene wird nahezu stagnieren. Die Transportleistung im Eisenbahnverkehr wird hingegen in 2023 mit 1,0 % wachsen. Gleichzeitig wird der Kombinierte Verkehr im laufenden Jahr voraussichtlich an Tempo gewinnen. Das Aufkommen wird um 2,2 % und die Leistung um 2,7 % zulegen. Erwartete KonzernentwicklungVergleich zur VorjahresprognoseDie im Geschäftsbericht 2021 gegebene Prognose für das Jahr 2022 wurde mit Veröffentlichung der Halbjahresergebnisse bereits für den Containerumschlag gesenkt und für die Umsatzerlöse sowie das EBIT im Teilkonzern Immobilien angehoben. Mit Veröffentlichung der Quartalsmitteilung Januar bis September 2022 wurde die Prognose nochmals für den Containerumschlag sowie erstmals in diesem Geschäftsjahr für den Containertransport gesenkt. Außerdem wurden die Erwartungen für die Umsatzentwicklung für den Teilkonzern Hafenlogistik sowie den Konzern angehoben. Auch das Investitionsvolumen wurde aufgrund von Verzögerungen von geplanten Anlagenzugängen von vormals 300 bis 350 Mio. € im Konzern auf 210 bis 260 Mio. € reduziert. Damit einhergehend wurden die Investitionen für den Teilkonzern Hafenlogistik auf 180 bis 230 Mio. € abgesenkt (vormals: 270 bis 320 Mio. €). Während die Investitionen auf Konzernebene zum Jahresende nur leicht unter der zuletzt gegebenen Prognose blieben, bestätigten bzw. übertrafen alle anderen Kennzahlen diese. Erwartete ErtragslageHinweis: Unter der zum Zeitpunkt der Berichtserstellung noch ungewissen weiteren Entwicklung der Durchschnittserlöse und konjunkturellen Entwicklungen unterliegt die nachfolgende Prognose einer hohen Unsicherheit. Dies betrifft insbesondere auch die Entwicklung der geopolitischen Lage und deren Ausstrahleffekte auf Inflation und wirtschaftliche Sanktionsmaßnahmen. Für den Containerterminal in der Ukraine (CTO) wurde kein Wertberichtigungsbedarf unterstellt. Weiterhin geht die HHLA davon aus, dass die Lagergelderlöse im Segment Container bereits mit Beginn des Jahres deutlich sinken. Für 2023 wird im Teilkonzern Hafenlogistik sowohl beim Containerumschlag als auch Containertransport mit einem moderaten Anstieg gegenüber dem Vorjahr gerechnet. Nachdem die Umsatz- und Betriebsergebnisentwicklung (EBIT) im Geschäftsjahr 2022 von deutlich erhöhten Lagergelderlösen positiv beeinflusst war, werden für das aktuelle Geschäftsjahr für den Teilkonzern Hafenlogistik Umsatzerlöse auf dem Niveau des Vorjahres erwartet. Dabei wird gegenüber Vorjahr ein leichter Rückgang der Umsatzerlöse im Segment Container sowie ein deutlicher Anstieg im Segment Intermodal angenommen. Darüber hinaus wird für den Teilkonzern Hafenlogistik ein Betriebsergebnis (EBIT) in der Bandbreite von 145 bis 175 Mio. € für möglich gehalten. Dabei wird innerhalb dieser Spanne im Segment Container ein starker Rückgang und im Segment Intermodal ein moderater Anstieg des jeweiligen Segment-EBIT erwartet. Für den Teilkonzern Immobilien wird mit Umsatzerlösen auf dem Niveau des Vorjahres gerechnet sowie mit einem deutlichen Rückgang im Betriebsergebnis (EBIT). In Summe wird auf Konzernebene von einer Umsatzentwicklung auf dem Niveau des Vorjahres und einem Betriebsergebnis (EBIT) in einer Bandbreite von 160 bis 190 Mio. € ausgegangen. Erwartete Vermögens- und FinanzlageAuf Basis der zum 31. Dezember 2022 verfügbaren Liquidität geht die HHLA davon aus, dass die Finanzmittel jederzeit ausreichen werden, um den fälligen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Zur weiteren Steigerung der Effizienz und Erhöhung der Kapazität in den Segmenten Container und Intermodal ist für das Jahr 2023 von Investitionen auf Konzernebene in einer Bandbreite von 250 bis 300 Mio. € auszugehen. Davon entfallen 220 bis 270 Mio. € auf den Teilkonzern Hafenlogistik. Die Investitionsschwerpunkte liegen im Segment Container auf der effizienten Nutzung der bestehenden Terminalflächen im Hamburger Hafen sowie der Erweiterung der ausländischen Terminals und im Segment Intermodal auf der Erweiterung der eigenen Transport- und Umschlagskapazitäten. Die Prognose für die Investitionen steht unter dem Vorbehalt, dass es zu keinen ungeplanten Verzögerungen bei den Anlagenzugängen kommt. Gleichzeitig achtet die HHLA weiter auf die Skalierbarkeit ihrer Investitionen und wird diese - soweit erforderlich - an die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung anpassen, um die finanzielle Stabilität des Konzerns zu sichern. Es bleibt das Ziel der HHLA, ihre ertragsorientierte Ausschüttungspolitik, die eine Auszahlung zwischen 50 und 70 % des Jahresüberschusses nach Anteilen Dritter als Dividende vorsieht, fortzusetzen. Nichtfinanzielle ErklärungNichtfinanzielle BerichterstattungIm Rahmen der nichtfinanziellen Erklärung orientiert sich die HHLA an den Standards der Global Reporting Initiative (GRI) "GRI 1: Grundlagen 2021", "GRI 2: Allgemeine Angaben 2021" und Angaben gemäß der GRI-Themenstandards für jedes nach den HGB-Anforderungen als wesentlich erhobene Thema. Zudem dienen die Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen als Rahmen für die Bestimmung und Ausrichtung der Nachhaltigkeitsaktivitäten. Die nichtfinanzielle Erklärung gliedert sich grob in die Abschnitte Ökologie, EU-Taxonomie, Soziales und Corporate Governance. Nicht Bestandteil der nichtfinanziellen Erklärung sind hingegen die Unterkapitel "Personalbestand und -struktur" sowie die "Erklärung zur Unternehmensführung". Beide Unterkapitel wurden jedoch aufgrund ihrer thematischen Nähe dem Abschnitt "Soziales" im Kapitel "Arbeitswelt und Beschäftigung" bzw. dem Abschnitt "Corporate Governance" strukturell zugeordnet. Sie sind Bestandteil der Konzernlageberichtsprüfung und wurden mit hinreichender Sicherheit geprüft. Zur Ermittlung der wesentlichen nichtfinanziellen Themen führt die HHLA regelmäßig eine Wesentlichkeitsanalyse durch, zuletzt im November 2021. Für die Analyse wurde der zum damaligen Zeitpunkt gültige GRI-Standard "GRI 101: Grundlagen 2016" berücksichtigt. Vor dem Hintergrund der zu erwartenden neuen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) hat die HHLA 2022 darauf verzichtet, eine neue Wesentlichkeitsanalyse nach dem GRI-Standard "GRI 3: Wesentliche Themen 2021" zu initiieren, um die neuen Anforderungen aus der CSRD bei der nächsten Erhebung einbeziehen zu können. Im Anschluss wurden die Ergebnisse dieser Analyse - soweit dazu passend - den in § 289c HGB genannten Aspekten Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung zugeordnet. Die Überleitung der zu berichtenden Aspekte gemäß § 289c HGB auf die seitens der HHLA als wesentlich klassifizierten Themen wird im Folgenden tabellarisch dargestellt. Überleitung der berichtspflichtigen Mindestaspekte gemäß CSR-RUG auf die für die HHLA wesentlichen Aspekte und Sachverhaltescrollen
Der GRI Content Index bietet zudem eine weitere Übersicht zu als wesentlich bewerteten Berichtsinhalten. https://bericht.hhla.de/gri WesentlichkeitsanalyseDie HHLA steht in regelmäßigem Austausch mit ihren externen Interessengruppen, zu denen Kunden (z.B. Reedereien), Kunden von Kunden (z.B. Versender), Beschäftigte, Lieferanten, potenzielle und bestehende Aktionäre und Investoren, Verbände und Institutionen, wissenschaftliche Einrichtungen, politische Entscheidungsträger, Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Anwohner sowie die interessierte Öffentlichkeit zählen. Prozess der Wesentlichkeitsanalyse
Prozess und Ergebnis der Stakeholder-UmfrageUm ein aktuelles Bild der Erwartungen und Anforderungen der Stakeholder zu erhalten, führte die HHLA im November 2021 erneut eine Wesentlichkeitsanalyse durch, in der die potenziell relevanten Nachhaltigkeitsthemen der internen und externen Stakeholder untersucht wurden. Zunächst wurden dafür die für die HHLA wesentlichen Stakeholder von den Fachabteilungen identifiziert. Ausgangspunkt hierfür waren interne Quellen, wie z.B. Aufstellungen der größten Kunden. Als wesentliche Stakeholder wurden Kunden, Kunden von Kunden, Beschäftigte, Lieferanten, potenzielle und bestehende Aktionäre, ESG-Rating-Agenturen, Verbände und Institutionen, wissenschaftliche Einrichtungen, politische Entscheidungsträger, NGOs sowie Nachbarn der Terminals in Hamburg identifiziert. Im zweiten Schritt wurde eine Bestandsaufnahme der sowohl für die externen als auch für die internen Stakeholder relevanten Themen erstellt und diese anhand der zentralen Handlungsfelder der HHLA-Nachhaltigkeitsstrategie strukturiert. Anschließend wurde anhand eines einheitlichen Fragebogens eine internationale vierwöchige Online-Befragung durchgeführt, an der externe Stakeholder aus allen Interessengruppen sowie Führungskräfte aus verschiedenen Funktionen des Unternehmens teilgenommen haben. Insgesamt bewerteten rund 60 Personen die für die HHLA potenziell relevanten Themen, insbesondere Kunden, Geschäftspartner, Lieferanten, Investoren sowie Beschäftigte der HHLA. Darüber hinaus hatten die Stakeholder die Möglichkeit, die Themen zu gewichten, zu ergänzen und zu kommentieren. Kombiniert wurde diese digitale Befragung mit qualitativen Experten-Interviews. An den 60-minütigen Interviews nahmen insgesamt 15 Vertreterinnen und Vertreter aus den Bereichen Kunden, Investoren, ESG-Rating, NGOs und Verbände teil. Alle Teilnehmenden wurden zu den Handlungsfeldern der HHLA befragt. Ergebnis der Stakeholder-Umfrage und MaterialitätsprüfungDie Ergebnisse der durchgeführten Stakeholder-Befragung decken sich zu großen Teilen mit den Ergebnissen der vorherigen Stakeholder-Befragungen. Keines der als potenziell relevant abgefragten Themen wurde als unwesentlich bzw. kaum wesentlich bewertet. Die in der Stakeholder-Befragung als wesentlich bzw. sehr wesentlich ermittelten Themenschwerpunkte der HHLA wurden von einem internen Fachgremium sowohl mit Blick auf die ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen der HHLA auf das jeweilige Thema als auch mit Blick auf die Relevanz des Themas für den unternehmerischen Erfolg im Sinne der doppelten Wesentlichkeit nach § 289c Abs. 3 HGB geprüft. Die HHLA nimmt ihre Verantwortung im Umgang mit den Sozialbelangen von Geschäftspartnern, Anteilseignern und der Öffentlichkeit sehr ernst. Ebenso werden die Themen Compliance, Datenschutz, Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung als fundamentale Voraussetzung für eine nachhaltige Unternehmensführung angesehen. Gemäß § 289c Abs. 3 HGB ist jedoch aufgrund mangelnder Geschäftsrelevanz keines dieser Themen für die HHLA wesentlich. Aus Gründen der Transparenz hat sich die HHLA jedoch dazu entschieden, auf freiwilliger Basis Angaben zu diesen Themen zu berichten. Ergebnisse der Stakeholder-Befragung und anschließende Beurteilung der HHLA im Sinne der doppelten Wesentlichkeit nach § 289c Abs. 3 HGBscrollen
Die Ergebnisse wurden intern analysiert und dem Vorstand vorgestellt. Sie flossen zudem in die Weiterentwicklung der HHLA-Nachhaltigkeitsstrategie unter dem Leitmotiv "Balanced Logistics" und in die Ausarbeitung der Handlungsfelder ein. WesentlichkeitsmatrixWesentliche Themen der HHLA nach doppeltem Wesentlichkeitsvorbehalt gemäß § 289c Abs. 3 HGB
NachhaltigkeitsmanagementZur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie berichtet die Stabsabteilung Nachhaltigkeit an den Vorstand. Für die einzelnen Themenfelder der Nachhaltigkeitsstrategie sind Verantwortliche benannt, die übergreifend von der Stabsabteilung Nachhaltigkeit koordiniert werden. Die strategische Bedeutung nachhaltiger Themen findet sich auch als Komponente der variablen Vorstandsvergütung wieder. Als Bestandteile der mit dem Vorstand vereinbarten Zielvorgaben gehen der Drei-Jahres-Durchschnitt der jährlichen spezifischen CO 2 -Emissionsentwicklung, der Drei-Jahres-Durchschnitt der jährlichen Beschäftigungsentwicklung sowie der Drei-Jahres-Durchschnitt der jährlichen Entwicklung des Aufwands für Erstausbildungen, betriebliche Qualifizierungen und Weiterbildung im Verhältnis zur Beschäftigtenzahl in die Vorstandsvergütung ein. Dabei wurde jeweils ein Zielkorridor festgelegt, dessen Erreichen eine entsprechende Tantieme auslöst. ÖkologieKlimawandel und KlimaschutzMit einem Anteil von rund einem Fünftel an den gesamten CO 2 -Emissionen innerhalb der Europäischen Union (EU) zählt der Verkehrssektor zu den wesentlichen CO 2 -Emittenten. Denn die Verkehrsleistung ist in den vergangenen Dekaden deutlich gestiegen und die Prognosen zur Verkehrsleistungsentwicklung sehen weiteres Wachstum voraus. Dadurch steigen häufig die CO 2 -Emissionen, da fossile Energieträger als Antriebsquelle derzeit noch deutlich den Lkw-Landtransport und den Schiffsverkehr dominieren. Dabei entfallen auf den Seeverkehr, der über 90 % des weltweiten Warenaustausches befördert, vergleichsweise niedrige 2,9 % der Emissionen. Großcontainerschiffe weisen aufgrund der enormen Transportkapazität von bis zu 24.000 Standardcontainern die beste CO 2 -Bilanz pro beförderter Tonne aus. Der Bahnverkehr gilt als ökologisch vorteilhaftester Verkehrsträger auf dem Land, da dieser sehr energieeffizient und CO 2 -neutral betrieben werden kann. Der Immobiliensektor stellt nach der Energiewirtschaft, der Industrie und dem Verkehrssektor den viertgrößten Treibhausgasemissionen verursachenden Sektor Deutschlands dar. Im Portfolio des HHLA-Immobilienbereichs ist die durch die UNESCO zum Weltkulturerbe ernannte historische Speicherstadt in Hamburg der wesentliche Immobilienbesitz. Bei der energetischen Weiterentwicklung der Speicherstadt sind entsprechend hohe Denkmalschutzstandards zu berücksichtigen Klimafreundliche LogistikkettenMit ihrem Geschäftsmodell der Verknüpfung der ökologisch vorteilhaften Verkehrsträger Seeschiff und Eisenbahn zu klimafreundlichen Logistikketten leistet die HHLA ihren wichtigsten Beitrag für Nachhaltigkeit, Klima- und Umweltschutz. Dieses zeigt sich auch in der seit 2021 geltenden EU-Taxonomie-Verordnung, in der die Hauptaktivitäten der HHLA als taxonomiekonform klassifiziert werden. Durch die HHLA und deren Bahntochter METRANS werden nordeuropäische und Adriahäfen durch ein hocheffizientes Intermodalnetzwerk mit Mittel- und Osteuropa verknüpft. Die Verbindung von Überseeschiff mit Feederschiff, Binnenschiff, Barge und Bahn bedeutet nichts anderes als die Organisation vorbildlicher multimodaler Transportketten. Diese Transportketten sparen Energie und Infrastruktur und verursachen zudem vergleichsweise wenig Lärm und Unfälle. Hinzu kommt der Lagevorteil Hamburgs tief im Binnenland, der im ökologischen Transportweg Elbe begründet ist. Die HHLA bindet weitere Akteure bei der Gestaltung klimafreundlicher Logistikketten ein: Das HVCC Hamburg Vessel Coordination Center als zentrale, neutrale, überbetriebliche Koordinationsstelle für Großschiffs-, Feeder- und Binnenschiffsverkehre im Hamburger Hafen bietet den Terminals und Reedern betriebliche Koordinierungsleistungen für einen emissionsoptimierten Zu- und Ablauf der Schiffe an. Die Hamburg Port Authority (HPA) plant und baut im Rahmen des Projektes Landstrom in Hamburg (LiH) auf den HHLA-Containerterminals Burchardkai und Tollerort Anlagen zur Landstromversorgung von Containerschiffen. Die HHLA unterstützt dieses Projekt, indem bestehende Anlagenteile der HHLA entgeltlich mitgenutzt werden können, Bauabläufe koordiniert und Flächen zur Verfügung gestellt werden. Nach Abschluss des Projektes werden am Container Terminal Burchardkai (CTB) drei Landstromanschlüsse und am Container Terminal Tollerort (CTT) ein Landstromanschluss zur Verfügung stehen. Am Container Terminal Altenwerder (CTA) wurde mit den Planungen für Landstromanschlüsse begonnen. Mit dem Produkt HHLA Pure bietet die HHLA ihren Kunden einen nach TÜV Nord Standard TN-CC-020 zertifiziert klimaneutralen Containertransport und Containerumschlag für alle Hamburger Containerterminals und die meisten Transportrelationen im METRANS-Netzwerk an. FlächenschonungDie Inanspruchnahme von Flächen für Verkehr, Gewerbe und Siedlungen zählt zu den großen Umweltbelastungen, denn Flächen sind eine wertvolle, nur begrenzt zur Verfügung stehende Ressource. Die effiziente Nutzung von Hafen- und Logistikflächen durch eine hohe Flächenproduktivität und eine erhöhte Lagerkapazität auf bestehenden Flächen sind daher Maßnahmen der HHLA zur Senkung des Flächenverbrauchs für Verkehr, Gewerbe und Siedlungen. Bei den Investitionen zum nachfrageorientierten Ausbauprogramm der Hafenterminals handelt die HHLA nach der Leitlinie, die knappen Hafen- und Logistikflächen so effizient wie möglich zu nutzen. Bei der effizienten Flächennutzung der Hafenflächen konzentriert sich die HHLA neben der Erhöhung der Lagerkapazitäten auf die Steigerung der wasserseitigen Umschlagkapazität. Die Erhöhung der Lagerkapazitäten erfolgt z.B. am Container Terminal Burchardkai (CTB) durch den flächenschonenden Ausbau des Lagerkransystems. Im Berichtsjahr wurden am CTB die Arbeiten für den Bau weiterer vier Lagerblöcke fortgesetzt, die im Laufe des Jahres 2023 den Betrieb aufnehmen. Drei zusätzliche Lagerblöcke wurden im Berichtsjahr neu bestellt. Durch eine Verdichtung der Containerstellplätze wird so auf bestehender Fläche die Lagerkapazität nachfrageorientiert deutlich erhöht. Neben einer Erhöhung der Lagerkapazität durch eine verdichtete und damit flächenschonende Lagerung der Container ist die Erhöhung der wasserseitigen Umschlagkapazität ein wichtiger Baustein für eine effiziente Flächennutzung auf den Terminals. Die HHLA hat durch ihr umfangreiches Ausbauprogramm, u.a. durch hochmoderne Tandem-Containerbrücken, die gleichzeitig bis zu vier 20-Fuß-Container bewegen können, die wasserseitige Leistungsfähigkeit deutlich erhöht. Im Berichtsjahr wurden für den CTB weitere fünf neue Großcontainerbrücken bestellt. Durch diese Steigerung der Kaimauerproduktivität auf bestehenden Flächen können mehr Container abgefertigt werden. Neben flächeneffizienten Lagerkransystemen und effizienten Umschlaggeräten leisten wirkungsvolle Prozesse einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Leistungsfähigkeit auf bestehenden Flächen. Dieses Zusammenspiel von Lagerkapazitätserhöhung sowie effizienten Geräten und Prozessen ermöglicht die Abwicklung von Spitzenlasten auf bestehenden Flächen. Die HHLA-Tochter METRANS nutzt in ihrem Netzwerk zwischen den Seehäfen sowie ost- und südosteuropäischen Inlandterminals Waggons, die speziell für die maritime Logistik entwickelt wurden. Diese 80-Fuß-Waggons bieten ein optimales Verhältnis zwischen Waggon- bzw. Zuglänge und Stellplatzkapazität. Dadurch können mit einem Ganzzug im Shuttleverkehr bis zu 100 Standardcontainer transportiert werden - mehr als mit vergleichbaren Waggons. Durch diese hohe Stellplatzkapazität auf einem Zug wird die vorhandene Infrastruktur auf den Seehafen- und Inlandterminals sowie den Gleisanlagen optimal ausgenutzt. EmissionenZum wirkungsvollen Schutz des Klimas fokussiert sich die HHLA auf die Senkung der absoluten CO 2 -Äquivalente (CO 2e). Die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien am Energieträgermix der HHLA sollen kontinuierlich erhöht werden, damit eine Entkopplung von Umschlag- und Transportvolumen einerseits und CO 2 e-Emissionen andererseits erreicht wird. Bei der Berechnung der CO 2 e-Emissionen orientiert sich die HHLA am Greenhouse Gas Protocol Corporate Standard (Revised Edition), einem internationalen Standard zur Erfassung von Treibhausgasemissionen. Bei der Berechnung werden Tank-to-Wheel-Emissionen für die Treibstoffe und marktbasierte Emissionsfaktoren berücksichtigt. Die Emissionsfaktoren für die fossilen Energieträger sind dem Global Logistics Emissions Council (GLEC) Framework entnommen. Die Emissionsfaktoren für Strom, bei denen keine marktbasierten Emissionsfaktoren vorliegen, wurden von der IEA (International Energy Agency) veröffentlicht. Im Berichtsjahr wurde auf die Berechnung der CO 2 -Äquivalente (CO 2e) umgestellt, so dass neben der Klimawirkung von reinen CO 2-Emissionen auch die Klimawirkung von weiteren Treibhausgasen (wie N 2 O) in der Erhebung der CO 2 -Äquivalenten Berücksichtigung findet. Diese Werte sind nahezu vergleichbar. Auf eine rückwirkende Anpassung der Treibhausgasbilanz wurde verzichtet. Die maßgeblichen Treibhausgase konzentrieren sich im HHLA-Konzern auf den Ausstoß von CO 2. Dieser wird vor allem von den Umschlagmengen auf den Hafen- und Inlandterminals, den Bahntransportvolumen sowie dem Anteil des Strombezugs aus erneuerbaren Energien beeinflusst. Der separate Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien wurde nach Maßgabe des Greenhouse Gas Protocols bei der Berechnung der spezifischen Emissionen als lokal emissionsfrei klassifiziert. Bei der Berechnung der absoluten Emissionen wird die CO 2 e-Emissionsmenge, die durch den Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien weniger emittiert wird, separat ausgewiesen. Der Energiebedarf eines Hafenterminals hängt maßgeblich von den wasserseitig umgeschlagenen und mit den Verkehrsträgern Bahn und Lkw landseitig transportierten Containern ab. Als Bezugsgröße zur Bestimmung der spezifischen CO 2 e-Emissionen verwendet die HHLA im Einklang mit den Empfehlungen der EEEG-Arbeitsgruppe (European Economics Environment Group) die aussagekräftige wasser- und landseitige Umschlagleistung in Containern. Die Empfehlungen der EEEG-Arbeitsgruppe werden ebenfalls im Global Logistics Emissions Council (GLEC) Framework 2.0 berücksichtigt. Die herausragende Bedeutung verringerter absoluter CO 2e-Emissionen findet im Klimaschutzziel der HHLA ihren Ausdruck: Bis 2030 sollen die absoluten CO 2 e-Emissionen um mindestens 50 % gesenkt werden, bis 2040 möchte die HHLA klimaneutral wirtschaften (in Bezug auf Scope 1 und Scope 2). Als Basisjahr wurde 2018 festgelegt. Im Vergleich zwischen Basisjahr und Berichtsjahr verringerten sich die absoluten Scope 1 und Scope 2 CO 2 e-Emissionen um 30,6 % auf 118.241 t (2018: 170.346 t). Absolute CO 2 e-Emissionenin Tonnen
Bis 2021 CO 2 -Emissionen, ab 2022 CO 2e-EmissionenUnter Berücksichtigung des Einsatzes von Strom aus erneuerbaren Energien, der zu einer Verminderung der CO 2 e-Emissionen um 87.888 t führte, sanken die absoluten CO 2 e-Emissionen um 5,0 % auf 118.241 t (im Vorjahr: 124.418 t). Die CO 2e-Emissionen wurden insbesondere durch drei Entwicklungen beeinflusst: scrollen
Der Gasverbrauch des Konzerns reduzierte sich im Geschäftsjahr 2022 signifikant um 77,5 % von 75 auf 17 Gigawattstunden (GWh), da der Betrieb eines Blockheizkraftwerkes nicht fortgeführt wird. Damit wurde auch die zusätzliche Beschaffung von Strom aus erneuerbaren Energien zur Kompensation der höheren CO 2 e-Emissionen des Blockheizkraftwerks eingestellt. Auf diese Weise sank der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Stromverbrauch auf 53,4 % (im Vorjahr: 60,0 %), während der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch leicht auf 31,3 % stieg (im Vorjahr: 31,0 %). Während im Jahr 2021 Strom aus erneuerbaren Energien im Volumen von 205,4 Gigawattstunden (GWh) beschafft wurde, verringerte sich diese Menge auf 190,4 GWh im Berichtsjahr. Die durch den Einsatz von Elektrolokomotiven traktionsbedingten CO 2e-Emissionen sanken im Berichtsjahr um 13,8 % auf 33.239 t (im Vorjahr: 38.581 t). Im Berichtsjahr wurde Strom aus erneuerbaren Energien für folgende Bereiche eingesetzt: scrollen
Direkte und indirekte CO 2 e-Emissionenin Tsd. Tonnen
Bis 2021 CO 2 -Emissionen, ab 2022 CO 2e-EmissionenDie absoluten CO 2 e-Emissionen der vier von der HHLA betriebenen reinen Containerterminals sanken im Vorjahresvergleich um 3.324 t auf 50.258 t. Gegenüber dem Basisjahr 2008 verringerten sich die spezifischen CO 2 e-Emissionen um 41,6 %. Durch Dritte veranlasste und durchgeführte Tätigkeiten, die auf den Anlagen der HHLA CO 2 e emittieren, werden nicht erfasst. Als Bestandteil der mit dem Vorstand vereinbarten Zielvorgaben geht der Drei-Jahres-Durchschnitt der jährlichen spezifischen CO 2 -Emissionsentwicklung in die Vorstandsvergütung ein. Dabei wurde ein Zielkorridor festgelegt, dessen Erreichen eine entsprechende Tantieme auslöst. Entwicklung spezifischer CO 2 e-EmissionenSpezifische CO 2 e-Emissionen gegenüber 2008in %
Zertifizierte KlimaneutralitätDer CTA in Hamburg ist die weltweit erste zertifiziert klimaneutrale Umschlaganlage für Container. Der Betrieb erfolgt überwiegend elektrifiziert mit Strom aus erneuerbaren Energien. Für Terminalprozesse, die heute noch CO 2 e-Emissionen verursachen, wird die Umstellung auf elektrifizierten Betrieb aktuell erprobt beziehungsweise bereits sukzessive umgesetzt. Im Berichtsjahr wurden die CO 2 e-Emissionen des CTA durch den TÜV Nord gemäß DIN ISO 14064-3:2000 ermittelt und die Klimaneutralität durch den Standard TN-CC-020 (dieser berücksichtigt hier Emissionen aus stationärer und mobiler Verbrennung (Erdgas, Diesel), aus importiertem Strom, Emissionen des Pendler-Berufsverkehrs sowie Vorketten der eingesetzten Energieträger) zertifiziert. Dabei wurden alle nicht vermeidbaren CO 2 e-Emissionen in Höhe von 11.836 t (im Vorjahr: 16.073 t), die durch den Containerumschlag (einschließlich der berechneten Scope-3-Emissionen) entstehen, durch Kompensationsprojekte nach Gold Standard ausgeglichen. Die durch den TÜV Nord als unabhängige Zertifizierungsstelle verifizierten CO 2 e-Emissionen für den Transport eines Standardcontainers von und nach Hamburg, Bremerhaven und Koper innerhalb des METRANS-Netzes bilden die Basis für das klimaneutrale Produkt HHLA Pure. HHLA Pure steht für klimaneutralen Containertransport und -umschlag (gemäß TÜV Nord Standard TN-CC-020, dieser umfasst die Emissionen aus stationärer und mobiler Verbrennung (Erdgas, Diesel) sowie aus importiertem Strom). Nach Maßgabe dieses Standards wurden Emissionen soweit wie möglich reduziert, die unvermeidbaren CO 2 e-Emissionen in Höhe von 49.457 t (im Vorjahr: 45.118 t) wurden durch Klimaschutz-Kompensationsprojekte nach Gold Standard ausgeglichen. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 917.152 Standardcontainer (TEU) klimaneutral mit HHLA Pure transportiert (im Vorjahr: 911.975 TEU). Maßnahmen zur Senkung der CO 2 e-EmissionenEin umfassendes Programm zur Energieeffizienzsteigerung und damit zur Senkung der CO 2 e-Emissionen innerhalb einzelner HHLA-Gesellschaften wurde im Berichtsjahr durch verschiedene Maßnahmen weitergeführt. Hierzu gehören unter anderem die Um- und Ausrüstung mit energieeffizienteren Technologien wie z.B. der Ausbau der batteriebetriebenen Automated Guided Vehicles Flotte am CTA um weitere zehn Einheiten oder die weitere Umstellung der Flächenbeleuchtungen auf LED. EnergieEnergieverbrauch und -einspeisungscrollen
Energieverbrauch 2022 für Heizöl, Erdgas und Fahrstrom geschätzt (vorläufig)Das Klimaschutzziel der HHLA ist durch die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Energiemix des Konzerns zu erreichen. Für substanzielle CO 2 e-Reduzierungen setzt die HHLA auf eine weitere Elektrifizierung ihrer Geräte und Maschinen auf den Terminals und damit auf die Substitution von fossilen Energieträgern durch erneuerbare Energien. Damit werden die Anlagen nicht nur emissions- und lärmärmer, sondern benötigen auch weniger Wartungsaufwand. Durch das Klimaschutzziel des Unternehmens strategisch vorgegeben, setzt die HHLA auf energieeffiziente Geräte, Anlagen, Maschinen und Prozesse. Diese fortschrittlichen Technologien senken nicht nur die lokalen Emissionen, sondern führen auch zu ökonomischen Vorteilen, die vor dem Hintergrund steigender Energiekosten an Bedeutung gewinnen. Hier wurden im Berichtszeitraum einige Projekte erfolgreich umgesetzt: scrollen
Die Wirksamkeit des bestehenden nach DIN ISO 50001:2018 zertifizierten Energiemanagementsystems, welches alle HHLA-Gesellschaften mit nennenswertem Energieverbrauch in Deutschland umfasst, wurde im Berichtsjahr erneut bestätigt. Darüber hinaus ist die HHLA stets auf der Suche nach weiteren Optionen, die das Unternehmen bei dem Ziel unterstützen, bis 2040 klimaneutral zu werden. Wasserstoff als Energieträger kann eine wichtige Rolle bei der Dekarbonisierung insbesondere auch im Hafenumschlag und in der Schwergutlogistik spielen. Deshalb hat die HHLA mit dem "Clean Port & Logistics" Innovationscluster eine Plattform gegründet, in der Technologien für den Hafenumschlag und den Schwerlastverkehr vor allem mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb erprobt und zur Marktreife geführt werden. An dem Cluster beteiligen sich mehr als 35 weitere Unternehmen aus Europa, Asien, Nord- und Südamerika. Der Betrieb wurde im Oktober 2022 aufgenommen. Gegenwärtig wird die notwendige Infrastruktur aufgebaut und Konzepte für die Umstellung entwickelt. Erste Tests sind für die zweite Jahreshälfte 2023 geplant. Weiterhin engagiert sich die HHLA aktiv in der H2Global Foundation und beteiligt sich mit insgesamt 240 Partnern aus Wissenschaft und Industrie am Projekt TransHyDE. Sie beschäftigt sich in diesem Zusammenhang intensiv mit dem Import und der Distribution von Wasserstoff und seinen Derivaten. In diesem Zusammenhang konnten gemeinsam mit Partnern im Jahr 2022 erste Probelieferungen von CO 2 -reduziertem Ammoniak in Hamburg an dem klimaneutralen HHLA-Terminal Altenwerder umgeschlagen und u.a. mit der Bahn ins europäische Hinterland weitertransportiert werden. Die dabei gewonnenen Erfahrungen sollen die Skalierung des Imports beschleunigen und unterstützen. WasserverbrauchDer Einsatz von Frischwasser beschränkt sich im HHLA-Konzern hauptsächlich auf die Nutzung zur Reinigung von Großgeräten und Containern sowie für die Hygiene der Beschäftigten und die Kantinenbewirtschaftung. Der Wasserverbrauch des operativen Betriebs lag 2022 in Deutschland, Estland, Georgien, Italien, Österreich, Polen, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik, der Ukraine und Ungarn bei 106.693 m 3 (im Vorjahr: 95.791 m 3 ). Wasser wird an den HHLA-Standorten aus dem öffentlichen Versorgungsnetz bezogen. Wasserverbrauchin dam 3
HHLA-Standorte: Deutschland, Estland, Georgien, Italien, Österreich, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ukraine und Ungarn Ressourcennutzung und KreislaufwirtschaftAbfälleRessourcenschonendes Handeln der HHLA zeigt sich beim Abfallmanagement und beim Einsatz von recyceltem Baumaterial für die Instandhaltung der Terminalflächen. Beim Abfallmanagement setzt die HHLA so weit wie möglich auf Abfallvermeidung und Abfalltrennung, um wiederverwendbare Abfälle dem Ressourcenkreislauf zuzuführen. Die Menge einzelner Abfallarten kann dabei aufgrund unterschiedlicher Umschlagmengen an den verschiedenen Terminals der HHLA von Jahr zu Jahr stark variieren. Die gesamte Abfallmenge stieg im Berichtsjahr an den Standorten in Deutschland um 17,5 % auf 8.635 t (im Vorjahr: 7.350 t). Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf eine deutlich gestiegene Menge von Fruchtabfällen zurückzuführen. Nicht gefährliche AbfälleDie Fruchtabfälle, die mit 39 % den größten Anteil an den Abfällen stellen, stiegen im Geschäftsjahr 2022 um 74,6 % auf 3.369 t (im Vorjahr: 1.929 t). Bei dieser Abfallart handelt es sich um nicht mehr zum Verzehr oder zur Weiterverarbeitung geeignete Fruchtabfälle wie Bananen oder Ananas. Auf diese Mengenentwicklung hat die HHLA keinen Einfluss, da die Früchte bereits für den Vertrieb ungeeignet in Hamburg ankommen und entsorgt werden müssen. Der größte Anteil davon in Höhe von 2.804 t (im Vorjahr: 1.451 t) wurde in einer externen Biogasanlage für die Stromproduktion genutzt. Auf diese Weise wurden im Berichtszeitraum 538.002 kWh Strom CO 2 -frei produziert. Im Berichtsjahr stellen die gemischten Metalle die zweitgrößte Abfallart dar, deren Menge um 21 % auf 734 t gesunken ist (im Vorjahr: 954 t). Dabei handelt es sich z.B. um nicht mehr einsatzfähige Stahlseile von Containerbrücken oder Lagerkränen. Diese Abfallart wird vollständig in den Recyclingkreislauf zurückgeführt. Die viertgrößte Abfallart, Verpackungen aus Papier, Pappe, Karton und Mischpapier, verzeichnete im Berichtsjahr einen leichten Anstieg um 2,2 % auf 527 t (im Vorjahr: 516 t). Gewerbeabfall zur Vorbehandlung und gemischte Verpackungen stellten die fünftgrößte Abfallart dar. Die Mengen sind im Jahr 2022 um 16,9 % auf 500 t (im Vorjahr: 601 t) gesunken. Abfallmengein Tsd. Tonnen
Gefährliche AbfälleDie mengenmäßig größte Abfallart die als gefährlich klassifiziert ist, waren Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern. Die Menge sank um 0,2 % auf 557 t (im Vorjahr: 559 t). Diese Abfallart entsteht primär bei der Reinigung von Portalhubwagen (Van-Carriern) und anderen Großgeräten mit Hochdruckreinigern und stellt insgesamt die drittgrößte Abfallart dar. Die Abfallart Glas, Kunststoff und Holz mit gefährlichen Stoffen, die z.B. bei Gleisbauarbeiten auf den Hafenterminals entsteht, verzeichnete einen Anstieg um 140,3 % auf 469 t (im Vorjahr: 195 t). Diese Abfallart stellt die insgesamt sechstgrößte Abfallart dar. RecyclingDer größte direkte Materialeinsatz ohne Investitionen in Geräte und Maschinen der HHLA ist nach dem Einsatz von Energie der von Baustoffen. Hier werden zur Instandhaltung vorhandener Terminalflächen und zur Ertüchtigung bestehender Flächen, die einer anderen Verwendung zugeführt werden, auch recycelte Baustoffe eingesetzt. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Menge der eingesetzten recycelten Baustoffe um 73,5 % auf 37.547 t (im Vorjahr: 21.646 t). Dieser Anstieg ist auf die Vorbereitung und den Bau von Landstromanlagen sowie die Sanierung von Bahnvorstauplätzen am Container Terminal Burchardkai (CTB) im Berichtsjahr zurückzuführen. Auf diese Bautätigkeiten entfällt auch der größte Anteil am Einsatz recycelter Baustoffe: Mit 42,9 % bzw. 16.118 t (im Vorjahr: 676 t) ist dies die Elektroofenschlacke. Den zweitgrößten Anteil mit 26,0 % bzw. 9.763 t stellte die Verwendung von mit Zement gebundener Müllverbrennungsschlacke dar. Diese wurde für den Ausbau der Lagerkranblöcke am CTB eingesetzt. Mit einem Anteil von 23,6 % und einem Materialeinsatz von 8.850 t wurde Asphaltrecycling im Wesentlichen bei Flächensanierungen am CTA, CTB und CTT sowie zur Blocklagersanierung am CTA eingesetzt. Für die Blocklagersanierung am CTB wurden außerdem insgesamt 2.816 t reiner Schlacke aus der Müllverbrennung (7,5 %) eingebracht. Der Einsatz von recycelten Baustoffen minimiert den Ressourcenverbrauch und senkt die Treibhausgasemissionen. Die Verwendung runderneuerter Reifen für Umschlaggeräte und Container Chassis oder die Vor-Ort-Reinigung von verwendeten Ölen und deren Wiedereinsatz verbessern ebenfalls die Ressourcennutzung und werden von verschiedenen Bereichen realisiert. EU-TaxonomieRahmen und Anwendung der EU-TaxonomieZielsetzung der EU-TaxonomieDie Europäische Union (EU) hat sich als Staatengemeinschaft das Ziel gesetzt, bis 2050 klimaneutral zu werden. Im Rahmen des Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums (EU Action Plan on Sustainable Finance) ist die Umlenkung von Kapitalströmen in nachhaltige Investitionen dabei eine wesentliche Zielsetzung. Zur Unterstützung dieser Zielsetzung ist Mitte 2020 die EU-Taxonomie-Verordnung (Taxonomie-VO) in Kraft getreten, die als einheitliches und rechtsverbindliches Klassifizierungssystem festlegt, welche Wirtschaftstätigkeiten in der EU als "ökologisch nachhaltig" gelten. Über die Ergebnisse dieser Klassifikation ist unternehmensspezifisch jährlich zu berichten. Im Juni 2021 wurden die finalen Klassifizierungen für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten für die ersten beiden der sechs Umweltziele veröffentlicht. In Artikel 9 der Taxonomie-VO werden die folgenden sechs Umweltziele genannt: scrollen
Die EU hat aktuell für die zwei Umweltziele "Klimaschutz" und "Anpassung an den Klimawandel" Vorgaben zu nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der EU-Taxonomie (EU-Katalog) veröffentlicht. Durch die Beschreibung der Wirtschaftstätigkeit in den delegierten Rechtsakten ist festgelegt, welche Wirtschaftstätigkeiten grundsätzlich in Betracht gezogen werden können. Definition von nachhaltigen WirtschaftstätigkeitenIm Hinblick auf die Klassifizierung einer Wirtschaftstätigkeit als "ökologisch nachhaltig" im Sinne der EU-Taxonomie ist eine Unterscheidung zwischen Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität erforderlich. Im ersten Schritt ist zu prüfen, ob eine Wirtschaftstätigkeit im delegierten Rechtsakt beschrieben und somit taxonomiefähig ist. Ausschließlich taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten können dann als taxonomiekonform und somit nachhaltig ausgewiesen werden. Dazu müssen diese Wirtschaftstätigkeiten drei Bedingungen erfüllen: Sie müssen einen Beitrag zu einem der sechs Umweltziel leisten und dürfen keines der Umweltziele erheblich beeinträchtigen, diese also negativ beeinflussen. Darüber hinaus müssen diese Aktivitäten vorgegebene Mindestschutzkriterien erfüllen, wie beispielsweise die Einhaltung von Menschenrechten. Anwendung der EU-TaxonomieAufgrund von § 315b (1) HGB und Art. 8 (1) Taxonomie-VO ist die HHLA dazu verpflichtet, die Regulatorik der Taxonomie-VO anzuwenden. Nach Vorgaben der Taxonomie-VO wurden im Berichtsjahr 2021 bereits die Anteile der taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten an den Umsatzerlösen sowie den Investitionen und Betriebsausgaben berichtet. Für das Berichtsjahr 2022 sind erstmalig die Anteile der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten offenzulegen. In diese Betrachtung werden grundsätzlich alle vollkonsolidierten Konzerngesellschaften der HHLA einbezogen. Analyse der Wirtschaftsaktivitäten der HHLATaxonomiefähige WirtschaftstätigkeitenDie Definitionen der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten ("eligibility") für die Umweltziele "Klimaschutz" und "Anpassung an den Klimawandel" finden sich in den Anhängen der Delegierten Verordnung der EU-Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852. Nach Prüfung der Definitionen der Wirtschaftstätigkeiten nach der Delegierten Verordnung sind die taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten der HHLA dem Umweltziel "Klimaschutz" zuzuordnen: Taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeitenscrollen
Die taxonomiefähigen Aktivitäten des Containertransports mit der Bahn und dem Lkw einschließlich der Inlandterminals werden von den Intermodalgesellschaften der HHLA durchgeführt. Auch die wirtschaftlichen Aktivitäten des Konzerns im Bereich Containerumschlag und der Betrieb von HHLA-Seehafenterminals wurden als taxonomiefähig klassifiziert, da diese Aktivitäten einen CO 2 -armen Seetransport ermöglichen. Im Bereich Immobilien wurde das Eigentum bzw. der Erwerb von Eigentum als taxonomiefähig klassifiziert. Bei den im Eigentum der HHLA stehenden vermieteten Immobilien handelt es sich hauptsächlich um die historische, denkmalgeschützte und zum UNESCO-Weltkulturerbe zählende Hamburger Speicherstadt und den Fischmarkt Hamburg. Als nicht taxonomiefähig wurden im Wesentlichen Tätigkeiten in den Bereichen Beratung, Automatisierung, Containerreparatur und Projektlogistik eingestuft. Die HHLA ist nicht im Bereich der Wirtschaftsaktivitäten nach Punkt 4.26-4.31 des ergänzenden delegierten Rechtsakts EU 2022/1214 (Gas und Nuklear Rechtsakt) tätig. Daher finden die entsprechenden Vorlagen aus dem genannten delegierten Rechtsakt keine Anwendung. Prüfung der Taxonomiekonformität der WirtschaftstätigkeitenDie Prüfung der Taxonomiekonformität ("alignment") wurde in einem dreistufigen Prozess durchgeführt: 1. die Prüfung eines wesentlichen Beitrags zum Umweltziel "Klimaschutz"; 2. die Prüfung der Nicht-Beeinträchtigung der übrigen Umweltziele und 3. die Prüfung der Einhaltung der Mindestschutzkriterien. Wesentlicher Beitrag zum Umweltziel "Klimaschutz"Die Definitionen der entsprechenden technischen Bewertungskriterien für das Umweltziel "Klimaschutz" sind den Anhängen der Delegierten Verordnung (EU) der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852 zu entnehmen. Diese dienten als Grundlage der Prüfung. Jede als taxonomiefähig identifizierte Wirtschaftstätigkeit der HHLA wurde auf die Einhaltung der technischen Bewertungskriterien für einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz überprüft. Die Wirtschaftstätigkeit "6.2 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr" leistet einen wesentlichen Beitrag, da die Züge und Güterwagen, die die HHLA einsetzt, weitgehend keine direkten CO 2 -Abgasemissionen verursachen. Die Wirtschaftstätigkeiten "6.14 Schienenverkehrsinfrastruktur und "6.16 Infrastruktur für eine CO 2 -arme Schifffahrt" ermöglichen die Umladung von Gütern zwischen den Verkehrsträgern und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz. Für die Ergebnisse siehe Meldebögen zur EU-Taxonomie Nicht-Beeinträchtigung der UmweltzieleDie Definitionen der entsprechenden DNSH-Kriterien für das Umweltziel "Klimaschutz" finden sich ebenfalls in den Anhängen und Anlagen der Delegierten Verordnung (EU) der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852 inklusive deren Anlagen. Die Überprüfung der DNSH-Kriterien wurde auf Ebene der Wirtschaftstätigkeiten durchgeführt. Der Intermodalbereich der HHLA mit seinem umfassenden Terminalnetzwerk in Zentral- und Osteuropa führte zu umfangreichen Untersuchungen der technischen Bewertungskriterien auf Standortebene, gleiches gilt für die Seehafenterminals. Die Erfüllung der DNSH-Kriterien wird durch die Einhaltung europäischer und nationaler Gesetze, sowie zum Beispiel freiwilliger Umweltmanagementzertifizierungen sichergestellt. Die robuste Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung wurde auf Basis der aktuellsten, verfügbaren Klimadaten (unter Verwendung der RCP-Szenarien 2.6, 4.5 und 8.5) und auf der kleinsten geeigneten Skala durchgeführt. Für die Ergebnisse siehe Meldebögen zur EU-Taxonomie. Für die Ergebnisse der robusten Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung siehe Risiko- und Chancenmanagement. Einhaltung der MindestschutzkriterienDie Mindestschutzkriterien sind in Artikel 18 der Taxonomie-VO geregelt und beziehen sich auf die Einhaltung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, einschließlich der Grundprinzipien und Rechte aus den acht Kernübereinkommen, die in der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit festgelegt sind sowie auf die Internationale Charta der Menschenrechte. Die taxonomiefähigen Tätigkeiten der HHLA beschränken sich auf Europa. Über 95 % der Lieferanten der HHLA kommen aus Staaten der Europäischen Union, in denen die Einhaltung von Menschenrechten und den weiteren, in den Mindestschutzkriterien genannten Bereichen, durch lokale und europäische Gesetze geregelt ist. Wichtige Aspekte der internationalen Standards in den vorgenannten Richtlinien und Normen sind beispielsweise in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert, insbesondere das Verbot von Sklaverei und Zwangsarbeit sowie der Grundsatz der Nichtdiskriminierung. Zudem sind im Unionsrecht in vielen Fällen strengere Anforderungen in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit sowie soziale Nachhaltigkeit verankert. Als verantwortungsvoll agierendes Unternehmen gehört ein von Rechtmäßigkeit und Integrität geleitetes Handeln zum Grundverständnis der HHLA. Die HHLA hält sich nicht nur an die geltenden Gesetze, sondern achtet insbesondere auch die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden Prinzipien und Standards. Daran angelehnt legen konzerninterne Dokumente und Maßnahmen die Leitlinien der Aktivitäten verbindlich fest und unterstützen somit die Achtung und Einhaltung der sich aus Artikel 18 Taxonomie-VO ergebenden wesentlichen Kriterien-Bereiche: scrollen
Die Einhaltung der Mindestschutzkriterien wurde auf Konzernebene bewertet, um die Einhaltung dieser Anforderungen auf der Ebene der wirtschaftlichen Tätigkeit zu prüfen. Hintergrund ist, dass die entsprechenden Managementsysteme auf Konzernebene verankert sind und somit für alle Geschäftstätigkeiten gelten. Nach Überprüfung aller zuvor genannten Kriterien des Mindestschutzes sind keine Abweichungen festzustellen. Die implementierten Management- und Präventionssysteme stellen die Einhaltung von Artikel 18 sicher, so dass die Einhaltung der Mindestschutzkriterien im Sinne der Taxonomie-VO bestätigt wurde. Taxonomiekonforme WirtschaftstätigkeitenDie Wirtschaftstätigkeiten der HHLA, die als taxonomiekonform identifiziert wurden, konzentrieren sich auf: Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeitenscrollen
Der Containertransport mit der Bahn, der mit elektrisch betriebenen Lokomotiven durchgeführt wird und nicht dem Transport von fossilen Brennstoffen dient, wurde als taxonomiekonform klassifiziert. Die Tätigkeit "6.14 Schienenverkehrsinfrastruktur" (Inlandterminals) sowie der Güterumschlag auf Seehafenterminals im Rahmen der Tätigkeit "6.16 Infrastruktur für eine CO 2 -arme Schifffahrt" wurden als taxonomiekonform klassifiziert. Diese drei Tätigkeiten entsprechen den technischen Bewertungskriterien. Taxonomiefähige, aber nicht -konforme Wirtschaftstätigkeitenscrollen
Als taxonomiefähig, aber nicht taxonomiekonform wurden geringe Anteile der Tätigkeit "6.2 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr" bewertet. Hierbei handelt es sich um Gütertransporte wie Rangierfahrten, die auf nicht elektrifizierten Schienentrassen von dieselbetriebenen Lokomotiven durchgeführt werden. Als taxonomiefähig, aber nicht taxonomiekonform wurde die Tätigkeit "6.6 Güterbeförderung im Straßenverkehr" bewertet. Die technischen Bewertungskriterien der Taxonomie-VO ermöglichen es der HHLA nicht, den durch Lkws durchgeführten Containertransport im Straßenverkehr als taxonomiekonform zu bewerten. Hauptgrund ist der noch ausstehende Markthochlauf für emissionsarme oder emissionsfreie Sattelzugmaschinen. Als taxonomiefähig, aber nicht taxonomiekonform wurde die Tätigkeit "7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden" bewertet. Die technischen Bewertungskriterien der Taxonomie-VO ermöglichen es nicht, den Immobilienbereich der HHLA, der im Wesentlichen aus den historischen, denkmalgeschützten und zum UNESCO-Weltkulturerbe zählenden Gebäuden der Hamburger Speicherstadt besteht, als taxonomiekonform zu bewerten. Bei energetischen Maßnahmen sind daher stets die Anforderungen des Denkmalschutzes zu berücksichtigen. Die HHLA arbeitet an energieeffizienzsteigernden Projekten, die durch denkmalgerechte und bautechnische Innovationen erreicht werden sollen. Für die Ergebnisse siehe Meldebögen zur EU-Taxonomie. Erhebung der Kennzahlen nach EU-TaxonomieGemäß § 315e Abs. 1 HGB ist der Konzernabschluss der HHLA zum Abschlussdatum nach den IFRS aufgestellt worden. Die für die Berechnung der jeweiligen Kennzahl zu den Umsatzerlösen (Umsatzkennzahl), Investitionen (CapEx-Kennzahl) und Betriebsausgaben (OpEx-Kennzahl) genutzten Beträge basieren entsprechend auf den im Konzernabschluss berichteten Zahlen, um Doppelzählungen über Wirtschaftstätigkeiten hinweg zu vermeiden. Für die notwendige Kennzahlenerhebung und -berechnungen deren Daten in anderen HHLA-IT-Systemen vorhanden sind, wurde durch Kontrollmechanismen (Vier-Augen-Prinzip) und Plausibilitätsprüfungen die Datenqualität sichergestellt. Basierend auf der vollständigen Analyse der Wirtschaftsaktivitäten auf Taxonomiefähigkeit und -konformität erfolgt die Angabe des Anteils der taxonomiefähigen beziehungsweise taxonomiekonformen Umsatzerlöse, Investitionen (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) der HHLA an den jeweiligen Gesamtsummen des Geschäftsjahres 2022. UmsatzkennzahlDefinitionDie Umsatzerlöse umfassen die gemäß § 82a International Accounting Standard (IAS) 1 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 ausgewiesenen Einnahmen. Die Umsatzkennzahl ergibt sich aus dem Quotienten des wie folgt definierten Zählers und Nenners: scrollen
UmsatzkennzahlTaxonomiefähiger bzw. taxonomiekonformer Konzernumsatz ÷ Gesamter KonzernumsatzDie in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der HHLA ausgewiesenen Umsatzerlöse wurden über alle Konzerngesellschaften hinweg daraufhin untersucht, ob sie mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten gemäß Annex I (Wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz) der Delegierten Verordnung (EU) 2020/852 erzielt wurden. Durch eine Detailanalyse der in den Umsatzerlösen enthaltenen Posten erfolgt die Zuordnung des jeweiligen Umsatzerlöses zu den taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten. UmsatzkennzahlenDie ermittelten Umsatzkennzahlen für das Geschäftsjahr 2022 sind nachfolgend dargestellt: Umsatz-Kennzahlenscrollen
2021 wurde von einer von der EU gewährten Erleichterung Gebrauch gemacht und nur die Anteile der taxonomiefähigen und nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten offengelegt. Die HHLA erwirtschaftet den größten Teil der Umsatzerlöse durch ihre Seehafenterminals und intermodalen Containertransporte in Zentral- und Osteuropa. Insgesamt wurden 95,6 % der Umsatzerlöse durch taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten erwirtschaftet. Dieser Anteil entspricht in etwa dem Vorjahreswert. Die wesentlichen Anteile an den taxonomiefähigen Umsatzerlösen stellten die Wirtschaftstätigkeiten "6.16 Infrastruktur für eine CO 2 -arme Schifffahrt" mit 55,8 % und "6.2 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr" mit 21,0 % dar. Weitere Anteile sind in den Meldebögen zur EU-Taxonomie detailliert aufgeführt. Für das Geschäftsjahr 2022 wird erstmals die Konformität ausgewiesen. Der Anteil der taxonomiekonformen Tätigkeiten der HHLA liegt im Berichtsjahr bei 80,7%. Die wesentlichen beitragenden Tätigkeiten waren "6.16 Infrastruktur für eine CO 2 -arme Schifffahrt" mit 55,8 % und "6.2 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr" mit 20,4 %. Die Umsatzerlöse wurden zum überwiegenden Teil aus Kundenverträgen aus Containerumschlag und -transporten erwirtschaftet. Lediglich 14,9 % der Umsatzerlöse der HHLA sind im Berichtsjahr 2022 taxonomiefähig, aber nicht taxonomiekonform. Investitionsausgaben (CapEx)DefinitionBasis der Investitionsausgaben sind die Zugänge an Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten während des betrachteten Geschäftsjahres vor Abschreibungen und etwaigen Neubewertungen für das betreffende Geschäftsjahr und ohne Änderungen des beizulegenden Zeitwerts. Außerdem umfassen sie auch Zugänge zu Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, die aus Unternehmenszusammenschlüssen resultieren (Anwendung von IFRS (IAS 16, 38, 40, 41, IFRS 16). Erworbene Firmenwerte werden dabei nicht berücksichtigt. Investitionen in langfristige Vermögenswerte, die als zur Veräußerung oder zur Ausschüttung gehalten klassifiziert sind, werden nur bis zum erstmaligen Zeitpunkt der entsprechenden Klassifikation berücksichtigt. Die CapEx-Kennzahl ergibt sich aus dem Quotienten des wie folgt definierten Zählers und Nenners: scrollen
Die CapEx-Kennzahl gibt den Anteil der Investitionsausgaben (CapEx) an, der mit einer taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit verbunden ist. Die Zugänge erfolgen entweder in voll taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Einzelgesellschaften oder sind direkt taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten nach einer Analyse bezüglich der Taxonomiefähigkeit bzw. -konformität und einem Abgleich mit Annex I CapEx-KennzahlTaxonomiefähige bzw. taxonomiekonforme Investitionsausgaben ÷ Gesamte Investitionsausgaben (gemäß EU-Taxonomie Verordnung) (Wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz) der Delegierten Verordnung (EU) 2020/852 zuzuordnen. Überleitung von Investitionen zur CapEx-Kennzahlscrollen
CapEx-KennzahlenDie ermittelten Kennzahlen für den Anteil der taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Investitionen sind nachfolgend dargestellt: CapEx-Kennzahlenscrollen
2021 wurde von einer von der EU gewährten Erleichterung Gebrauch gemacht und nur die Anteile der taxonomiefähigen und nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten offengelegt. Im Geschäftsjahr 2022 entsprachen 92,2 % der Investitionen dem Anwendungsbereich der EU-Taxonomie und konnten somit der Taxonomiefähigkeit zugeordnet werden. Dies entspricht dem gleichen Niveau wie im Vorjahr. Die meisten taxonomiefähigen Investitionen waren auch taxonomiekonform. Die größten taxonomiekonformen Investitionen entfielen auf die Wirtschaftsaktivitäten "6.16 Infrastruktur für eine CO 2 -arme Schifffahrt" mit 36,7 % und "6.2 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr" mit 24,4 %. Die absolute Veränderung gegenüber dem Vorjahr ist auf den hohen Zugang im Sachanlagevermögen durch Unternehmenserwerb im Jahr 2021 zurückzuführen. Weiterhin sieht die EU-Taxonomie-Verordnung vor, dass Investitionsausgaben auch dann als taxonomiekonform klassifiziert werden können, wenn sie scrollen
Die Investitionsausgaben in den beiden genannten Kategorien sind von untergeordneter Bedeutung (< 1 % der gesamten Investitionsausgaben) und daher nicht wesentlich. Betriebsausgaben (OpEx)DefinitionDie Basis für die Betriebsausgaben stellen die direkten, nicht aktivierten Kosten für Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristige Leasingverhältnisse (Short-Term-Leasing), Wartung und Instandhaltung sowie alle anderen direkten Ausgaben für die laufende Instandhaltung von Sachanlagen durch das Unternehmen oder durch Dritte dar, die notwendig sind, um die fortlaufende und wirksame Funktionsfähigkeit dieser Anlagen zu gewährleisten. Die OpEx-Kennzahl ergibt sich aus dem Quotienten des wie folgt definierten Zählers und Nenners: scrollen
OpEx-KennzahlTaxonomiefähige bzw. taxonomiekonforme Betriebsausgaben ÷ Direkte, nicht-aktivierte Kosten (F&E, Gebäudesanierung, Leasing, Wartung und Instandhaltung) Die OpEx-Kennzahl gibt den Anteil der Betriebsausgaben im Sinne der EU-Taxonomie an, der mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden ist. Der Zähler ergibt sich aus einer Analyse der mit den auf den oben genannten Konten erfassten Ausgaben in Zusammenhang stehenden Vermögenswerten bezüglich ihrer Taxonomiefähigkeit bzw. Taxonomiekonformität anhand von Annex I (Wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz) der Delegierten Verordnung (EU) 2020/852 Zur Ermittlung des Nenners wurden die Konten, welche die direkten, nicht-aktivierten Kosten für Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing sowie Wartungs- und Instandhaltungsaufwendungen widerspiegeln, betrachtet und überprüft. OpEx-KennzahlenDie ermittelten Kennzahlen für die Betriebsausgaben sind nachfolgend dargestellt: OpEx-Kennzahlenscrollen
2021 wurde von einer von der EU gewährten Erleichterung Gebrauch gemacht und nur die Anteile der taxonomiefähigen und nicht taxonomie-fähigen Wirtschaftstätigkeiten offengelegt. Im Geschäftsjahr 2022 lagen die Betriebsausgaben nach Definition der EU-Taxonomie bei 174,4 Mio. €. Dies umfasst schwerpunktmäßig Werkstattleistungen für die Containerterminals und beinhaltet kurzfristige Leasing-Aufwendungen, nicht-aktivierte Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen sowie Personalaufwendungen, die im Rahmen von Instandhaltungsleistungen entstanden sind. Insgesamt wurden 92,1 % der OpEx-Aufwendungen als taxonomiefähig klassifiziert. Dies entspricht dem gleichen Niveau wie im Vorjahr und liegt auf ähnlich hohem Niveau wie auch die CapEx-Kennzahl. Die meisten taxonomiefähigen Betriebsausgaben waren auch taxonomiekonform. Die größten taxonomiekonformen Betriebsausgaben entfielen auf die Wirtschaftsaktivität "6.16 Infrastruktur für eine CO 2 -arme Schifffahrt" mit 70,9 %. Weiterhin sieht die EU-Taxonomie-VO vor, dass Betriebsausgaben auch dann als taxonomiekonform klassifiziert werden können, wenn sie scrollen
Die Betriebsausgaben in den beiden genannten Kategorien sind von untergeordneter Bedeutung (< 1 % der gesamten Investitionsausgaben) und daher nicht wesentlich. Ergebnis der Bewertungen nach EU-TaxonomieDie sehr hohen prozentualen Anteile der taxonomiekonformen Umsatz-, CapEx- und OpEx-Kennzahlen bestätigen die Ausrichtung des Geschäftsmodells auf nachhaltige Aktivitäten gem. Taxonomie-VO-Definition. Meldebogen: Anteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sindscrollen
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Meldebogen: CapEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sindscrollen
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Meldebogen: OpEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sindscrollen
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SozialesArbeitswelt und BeschäftigungStrategisches PersonalmanagementMensch und Organisation stehen im Zentrum der Personalarbeit. Kompetente und leistungsstarke Führungskräfte und Beschäftigte sind die Basis des Erfolgs. Langfristige qualitative und quantitative Personalplanungs- und Personalentwicklungsstrategien sind am Standort Hamburg gesellschaftsübergreifend angelegt. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Fach-, Führungs- und Projektkarrieren und der mögliche Wechsel zwischen den unterschiedlichen Karrierepfaden sind ein zentrales Ziel der Personalstrategie. Ebenso bilden die vielfältigen Optionen zur lebensphasenorientierten Gestaltung des Verhältnisses von Privat- zu Berufsleben sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung der Arbeitszeitsysteme eine wesentliche Grundlage der dauerhaften Betriebszugehörigkeit der HHLA-Beschäftigten. Mitarbeitergewinnung und -bindung Das Personalmanagement ist auf Vorstandsebene verankert und wird dort als zentrale Ressortfunktion wahrgenommen. Diese Organisationsstruktur stellt sicher, dass konzernweit strategische Vorgaben auch personalwirtschaftlich abgedeckt werden können. Die Förderung und Entwicklung der Leistungsfähigkeit der Fach- und Führungskräfte erfolgt dabei systematisch und wird kontinuierlich durch das Personalmanagement begleitet. Gleiches gilt für alle Organisationsentwicklungsmaßnahmen. Handlungsfelder der PersonalstrategieDie Personalstrategie der deutschen HHLA-Gesellschaften umfasst fünf Handlungsfelder: "Wunsch Arbeitgeber", "Weiter Entwickeln", "Zusammen Wirken", "Ressourcen Management" und "Mit Bestimmung". Die Handlungsfelder orientieren sich entlang der Human Resources End-to-End-Prozesse: Wunsch ArbeitgeberWir finden und binden Mitarbeiter, die die HHLA nach vorne bringen. Wir bieten attraktive Arbeitsbedingungen.Weiter EntwickelnWir erschließen und entwickeln zielgerichtet Potenziale und Perspektiven. Zusammen WirkenWir initiieren Vernetzung und schaffen Räume für Verantwortung und Agilität. Ressourcen ManagementWir nutzen innovative Technologien und streben nach nachhaltiger Effizienz. Mit BestimmungWir gestalten mit unseren betrieblichen und tariflichen Partnern zukunftgerichtete Rahmenbedingungen. Die strategischen Zielsetzungen beinhalten Schwerpunktthemen wie beispielsweise im Bereich Personalbeschaffung die Entwicklung neuer Recruiting-Strategien und die Weiterentwicklung der Arbeitgebermarke HHLA. Mit den Mitbestimmungspartnern, Führungskräften und Beschäftigten werden zudem die beteiligungsorientierten Mitbestimmungsprozesse weiterentwickelt, um zukunftsfähige Rahmenbedingungen für den unternehmerischen Erfolg der HHLA zu gestalten. Darüber hinaus sollen mit Hilfe innovativer Technologien, Methoden und Konzepte bestehende Ressourcen im Bereich Personal zukünftig optimal ausgerichtet und das Leistungsangebot kontinuierlich erweitert werden. Die Maßnahmen der Personalentwicklung tragen mit den Handlungsfeldern "Weiter Entwickeln" und "Zusammen Wirken" dazu bei, die Beschäftigten der HHLA für die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen ihrer Tätigkeiten kompetent aufzustellen. Erfolgskritische Kompetenzfelder, strukturelle Vernetzung und eine konnektive Unternehmenskultur stehen im zentralen Blickfeld. 2022 wurde insbesondere Wert auf die Stärkung von Führungsrolle und Führungskompetenzen im Hinblick auf die ausstehenden Transformationen gelegt. Herausforderungen durch Digitalisierung, Innovationsdruck und die Transformation von Arbeits- und Rahmenbedingungen wurden im Netzwerk erörtert und Maßnahmen abgeleitet. Sicherung von BeschäftigungDer im Jahr 2021 im Zuge eines Effizienzprogramms gestartete Transformationsprozess für die Hamburger Containerterminals umfasst vor allem das Projekt CTX. Im Rahmen des Projektes ist auch die Umsetzung von sozialverträglichen Personalmaßnahmen vorgesehen. Dazu gehören beispielsweise beschleunigter Renteneintritt, Altersteilzeitprogramme, umfangreiche Qualifizierungsangebote und flexiblerer Mitarbeiteraustausch. Ausbildung und PersonalentwicklungIm Jahr 2022 investierte die HHLA am Standort Hamburg insgesamt 5,1 Mio. € (im Vorjahr: 5,0 Mio. €) in die Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten. Als integraler Bestandteil der Personalstrategie der HHLA werden durch die Personalentwicklungsstrategie wesentliche Impulse für die Handlungsfelder "Weiter Entwickeln" und "Zusammen Wirken" gesteuert. Im Fokus stehen dafür vier Handlungsschwerpunkte: scrollen
Ein zentrales Ziel der HHLA-Personalentwicklung ist es, kurz-, mittel- und langfristig sicherzustellen, dass die Beschäftigten über benötigte Kompetenzen verfügen. Um dies zu erreichen, ist der richtige Personalaufbau durch Ausbildung, die passende Qualifizierung durch zielgruppen- und bedarfsgerechte Weiterbildung sowie die Etablierung lernförderlicher Rahmenbedingungen notwendig. Im Jahr 2022 hat die HHLA-Personalentwicklung ihre Funktion als strategischer Partner aller Unternehmensteile weiter ausgebaut und insbesondere ihre Aktivitäten im Bereich der Führungskräfteentwicklung intensiviert. Gleichzeitig wurde im Bereich der Berufsausbildung eine Fokussierung auf zukunftssichere Berufsbilder vorgenommen. Mit dem Start des Verbundprojekts "PortSkill 4.0 - Bildungshub der deutschen Hafenbetriebe - Aufbau eines digitalen Test- und Trainingscenters (DTTC) für die Unternehmen und Beschäftigten der deutschen Hafenwirtschaft" wurde der Grundstein für die Qualifizierung zukünftiger Kompetenz- und Jobprofile im gewerblich-technischen Bereich gelegt. Insbesondere im Qualifikationsmanagement wurde im Jahr 2022 die Implementierung eines SAP-basierten Learning-Management-Systems für den HHLA-Konzern vorbereitet. Durch die Integration von digitalen, mehrsprachigen und kollaborativen Angeboten wird eine HHLA-weite Lernplattform geschaffen, die die flexible und bedarfsgerechte Steuerung von Angeboten ermöglicht und ein niedrigschwelliges Qualifizierungsangebot - auch unter Einbindung der internationalen Gesellschaften - als "neues Normal" etabliert. Der Rollout ist für 2023 geplant. Ausbildung und Studium bei der HHLAZum 31. Dezember 2022 wurden in Deutschland 54 Auszubildende in 11 unterschiedlichen Berufen und 26 Studierende in neun dualen Studiengängen ausgebildet. 28,8 % aller 80 Auszubildenden und Studierenden waren Frauen. Bei den Studierenden lag der Frauenanteil 2022 bei 46,2 % (im Vorjahr: 39,3 %). Dabei wurde insbesondere das Angebot von Ausbildungsberufen und Studiengängen im technischen und IT-Bereich erhöht und neue Ausbildungsgänge, wie z.B. die Ausbildung "Kaufmann/Kauffrau für Digitalisierungsmanagement" und das duale Studium "Marketing und digitale Medien" etabliert. Von den 20 Auszubildenden, die im Jahresverlauf ihre Ausbildung erfolgreich abschlossen, wurden 19 in ein Arbeitsverhältnis übernommen. Insgesamt wurden am Standort Hamburg 21 neue Ausbildungsverträge im Ausbildungsjahr 2022 geschlossen, der Frauenanteil lag bei 42,9 %. Im kaufmännischen Bereich lag die Quote der weiblichen Auszubildenden für den Ausbildungsbeginn 2022 bei 66,7 %, im gewerblichen Bereich bei 16,7 % und in der dualen Ausbildung bei 83,3 %. Neben dem Erwerb der fachlichen Qualifikation legt die HHLA großen Wert auf den Erwerb sozialer und überfachlicher Kompetenzen im Zuge der Ausbildung und ermöglicht es ihren Auszubildenden und dual Studierenden, sich in unterschiedlichen Projekten einzubringen. Lernen und Weiterbildung bei der HHLADas zunehmende Maß an Veränderungsintensität und der kontinuierliche Bedarf an Komplexitätsmanagement fordern Führungskräfte und Beschäftigte gleichermaßen. Fach- und Führungskompetenzen müssen entsprechend fortwährend erweitert und angepasst werden. Bei den Qualifizierungsangeboten wurden im Berichtszeitraum insgesamt 745 ein- bis mehrtägige Veranstaltungen realisiert. Davon wurden durch die eigenen Ausbilderinnen und Ausbilder 550 Qualifizierungen als interne gewerbliche Weiterbildungen mit 3.238 Ausbildungstagen durchgeführt. Im Rahmen des internen segmentübergreifenden Seminarangebots wurden zusätzlich 195 ein- bis mehrtägige Veranstaltungen mit über 1.600 Teilnehmertagen organisiert. Der Frauenanteil lag bei 27,4 %. Die HHLA hat 2022 das Angebot der Führungskräfteentwicklung weiter ausgebaut und damit mehr als 50 % ihrer Führungskräfte durch Qualifizierungsangebote erreicht. Gleichzeitig konzentrieren sich die Angebote inhaltlich auf Kompetenz-Cluster, die zur Bewältigung aktueller und zukünftiger Herausforderungen erfolgskritisch sind, sowie auf die Grundlagenfähigkeiten. Das Portfolio der Angebote umfasst neben bewährten Trainingsangeboten wie Sprachkursen, IT-Schulungen und branchenspezifischem Wissen vorrangig die Themen "Change, Projekte & Strategieentwicklung", "Lern- und Problemlösekompetenz", "Kommunikation und Zusammenarbeit", "Digitale Kompetenz" und "Führung". Grundsätzlich benötigen die heterogenen Beschäftigtengruppen der HHLA auf die Zielgruppen bedarfsgerecht zugeschnittene Qualifizierungsangebote. Während für die gewerblich-technische Weiterbildung inklusive GHB (Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft, Personaldienstleister für den Hamburger Hafen) in bewährtem Maße betriebliche und operative Qualifizierungsmaßnahmen über die HHLA-Fachschule konzipiert und umgesetzt werden, widmet sich die strategische Personalentwicklung vorrangig der Talent- und Führungskräfteentwicklung sowie dem Auf- und Ausbau professioneller Weiterbildungsprozesse und -strukturen. Zusätzlich werden durch die HHLA-Personalentwicklung alle großen Transformationsprogramme begleitet und alle daraus folgenden Personalentwicklungsmaßnahmen verantwortet. So stellt das Unternehmen sicher, dass die interne Kompetenzentwicklung der gemeinsamen strategischen Zielsetzung entspricht. Um der zunehmenden Internationalisierung der HHLA Rechnung zu tragen, wurde 2022 erstmals ein International-Leadership-Programm für junge Führungskräfte der internationalen HHLA-Standorte entwickelt. Die Teilnehmenden kamen dabei von den HHLA-Gesellschaften aus Italien, Estland, Georgien und der Ukraine. Aufgrund der sehr positiven Ergebnisse wird ein solches Programm auch im Jahr 2023 fortgesetzt. Um die internationale Vernetzung weiter zu fördern, hat die HHLA ihre Angebote für Sprachkurse an den deutschen Standorten in den vergangenen drei Jahren mehr als verdoppelt. Mitarbeitergewinnung und -bindungStrategische MaßnahmenDer Wettbewerb um Fach- und Führungskräfte hat in den vergangenen Jahren signifikant zugenommen. Insbesondere hochqualifizierte Beschäftigte haben die Wahl und stellen ihre Anforderungen und Bedingungen an die Unternehmen. Auch die HHLA befindet sich in einer Konkurrenzsituation um geeignete Talente und ist gleichzeitig bestrebt, die bereits im Unternehmen tätigen Beschäftigten zu halten. Der Fokus bei der Personalsuche liegt derzeit insbesondere bei stark spezialisierten Fach- und Führungskräften mit mehrjähriger Berufserfahrung und fundierten Kenntnissen in der Projektsteuerung u.a. in den Bereichen Digitalisierung, Logistik und IT. Aber auch Berufseinsteiger und Personen mit ersten Erfahrungen werden gesucht und eingestellt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der internen und externen Arbeitgebermarke der HHLA. Durch die strategische Nutzung und den Ausbau der Arbeitgebermarke werden neue Zielgruppen erschlossen und Vakanzen nachhaltig schneller und mit weniger zeitlichem Aufwand besetzt. Zudem kann so auch die Verbundenheit der bestehenden Beschäftigten mit dem Unternehmen gestärkt und somit die Fluktuation auf einem gleichbleibend niedrigen Niveau gehalten werden. Neueinstellungen und FluktuationIm Geschäftsjahr 2022 wurden insgesamt 185 Beschäftigte neu eingestellt. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Altersverteilung sowie den Frauenanteil bei den Neueinstellungen in den deutschen HHLA-Gesellschaften. Neueinstellungen 2022scrollen
Seit 2013 setzt die HHLA in Deutschland ein eigens entwickeltes strukturiertes Auswahlverfahren (Assessment Center) ein, das neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch Diversity-Aspekte berücksichtigt. Die Beschäftigten in den Auswahlgremien werden dafür speziell geschult. Außerdem nimmt an allen Auswahlverfahren, bei denen Frauen im Bewerberpool vertreten sind, mindestens eine Frau im Auswahlgremium teil. In den ausländischen Gesellschaften der HHLA wurden im Berichtsjahr 449 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt. 84,2 % der Neueinstellungen entfielen auf das Segment Intermodal. Der Frauenanteil unter den Neueinstellungen lag bei 26,3 %, der Anteil der Neueinstellungen der unter 30-Jährigen bei 41,6 %. Die Fluktuationsquote (ohne konzerninterne Wechsel) in Deutschland ist mit 5,4 % im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen (im Vorjahr: 4,4 %). 38,7 % der insgesamt 199 Austritte waren altersbedingt (im Vorjahr: 41,9 %). Im Ausland lag die Fluktuationsquote im Berichtsjahr bei 10,0 % (im Vorjahr: 11,7 %). Der Anteil der altersbedingten Austritte war mit 0,5 % (im Vorjahr: 0,3 %) vergleichsweise gering. Verträge, Vergütungen und ZusatzleistungenTarifverträgeFür 82,9 % der Beschäftigten in Deutschland waren die Entgelt- und Arbeitsbedingungen in Tarifverträgen geregelt (im Vorjahr: 84,5 %). Der Anteil unbefristeter Arbeitsverträge (exkl. Berufsausbildungsverträgen) lag bei 96,3 % (im Vorjahr: 96,5 %). In den ausländischen Gesellschaften betrug der Anteil der Beschäftigten, deren Entgelt- und Arbeitsbedingungen in Tarifverträgen geregelt waren 26,0 % (im Vorjahr: 28,4 %). 89,6 % aller Arbeitsverträge waren unbefristet (im Vorjahr: 91,7 %). Beurteilungs- und VergütungssystemeDie Beurteilungssysteme in den deutschen Gesellschaften bestehen aus Bottom-up- und Top-down-Komponenten. Sie sind zum Teil durch Tarifverträge geregelt, enthalten variable Vergütungsbestandteile und sind mit Qualifizierungsverpflichtungen für das Unternehmen und die Beschäftigten verbunden. Das Beurteilungssystem für die Führungskräfte der HHLA wurde im Jahr 2020 neu ausgerichtet, in ein Performance-Management-System überführt und im Berichtsjahr erstmals angewendet: Zusätzlich zu bereits bestehenden variablen Vergütungsbestandteilen wie dem ROCE (Rendite auf das eingesetzte Kapital) und dem operativen Betriebsergebnis (EBIT) wurden bereichs- und gesellschaftsspezifische Kennzahlen als neue Zielkategorien aufgenommen. Ziel der Neuausrichtung des variablen Vergütungssystems ist die Förderung der crossfunktionalen Zusammenarbeit einhergehend mit einer stärkeren Vernetzung und ressortübergreifender Prozessorientierung, um so den Kulturwandel bei der HHLA nachhaltig zu unterstützen. Flexible ArbeitszeitmodelleDie Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten, wird zunehmend von allen Beschäftigtengruppen und Hierarchieebenen in Deutschland in Anspruch genommen, um die individuelle Arbeitszeit an die unterschiedlichen Lebensphasen anzupassen. Teilzeit ist damit ein wesentliches Instrument zur Bindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Unternehmen. Die Anpassung der Arbeitszeit unterstützt die Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Pflege von nahen Angehörigen oder beim Ausüben von ehrenamtlichen Tätigkeiten. Teilzeitbeschäftigte in Deutschlandzum 31.12., Teilzeitquote in %
Im Jahr 2022 wurde von insgesamt 308 Beschäftigten die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung in Anspruch genommen (im Vorjahr: 287). Die Teilzeitquote in der HHLA in Deutschland erhöhte sich somit zum Jahresende 2022 auf 8,4 % (im Vorjahr: 7,8 %). Der Anteil der Männer mit einer Teilzeitbeschäftigung stieg auf 39,3 % (im Vorjahr: 38,0 %). In der kaufmännisch geprägten Holding (ohne Auszubildende) betrug der Anteil an Teilzeitkräften 17,4 % (im Vorjahr: 18,0 %). Die Teilzeitquote in den ausländischen Gesellschaften der HHLA lag im Berichtsjahr bei 1,0 % (im Vorjahr: 0,7 %). AltersvorsorgeMit der grundlegenden Neuausrichtung und Weiterentwicklung der betrieblichen Altersvorsorge im Jahr 2018 haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei der Planung ihrer Lebensarbeitszeit erhalten. Sowohl individuelle Vorruhestandslösungen als auch verschiedene Optionen für Kapitalauszahlungen zum Ruhestand steigern die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung aus Sicht der Beschäftigten. Bestehende Ansprüche aus Modellen wie beispielsweise dem Lebensarbeitszeitkonto und der sogenannten Hafenrente wurden in den HHLA-Kapitalplan überführt. Durch die Bündelung dieser Ansprüche in einem System kommt die HHLA den gestiegenen Anforderungen der Beschäftigten an das Thema Transparenz entgegen. Im Jahr 2022 nutzen bereits 69,3 % (im Vorjahr: 64,9 %) der berechtigten Beschäftigten diese Regelung zur Altersvorsorge. Diversität und InklusionDie Arbeitsgruppe "Diversität & Inklusion" (D&I) hat 2022 den Grundstein für eine erste strategische Positionierung des Themas im Unternehmen gelegt. Zur strategischen Verankerung wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2023 eine Stabsstelle für Vielfalt und Inklusion eingerichtet, die direkt dem Vorstand berichtet. Erste Maßnahmen der Arbeitsgruppe waren u.a. die Bestandsaufnahme zu D&I-relevanten Aktivitäten im Konzern. Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt 2022 bekräftigte der Vorstand der HHLA das Engagement des Unternehmens für Vielfalt und Inklusion im Arbeitsumfeld und verpflichtete sich, Diversity-&-Inclusion-Management im Unternehmen aktiv zu betreiben. In dem Zusammenhang wurde die Kommunikation zum Thema in den verschiedenen internen und externen Kommunikationskanälen des Unternehmens verstärkt. Aktuell werden vor allem Daten zur Geschlechterverteilung, der Anteil der Menschen mit Behinderung sowie die Anzahl der bei der HHLA in Deutschland vertretenen Nationalitäten erhoben. Der Anteil der bei der HHLA in Deutschland beschäftigten Frauen (inkl. Auszubildender) lag bei 16,2 % (im Vorjahr: 15,7 %). In den ausländischen Gesellschaften lag die Frauenquote im Berichtsjahr bei durchschnittlich 22,1 % (im Vorjahr: 21,5 %). Für die Geschlechterverteilung im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands gelten die Vorgaben des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen sowie die vom Aufsichtsrat bzw. vom Vorstand beschlossenen Ziele. Die Beschäftigungsquote von Beschäftigten mit Schwerbehinderung (inkl. Gleichgestellter) in Deutschland lag zum Ende des Berichtszeitraums bei 8,6 % (im Vorjahr: 8,2 %). Ende Dezember 2022 waren bei der HHLA in Deutschland 44 verschiedene Nationalitäten beschäftigt. Personalbestand und -strukturDie Personalbeschaffung in den deutschen Einzelgesellschaften der HHLA wird durch die HHLA-Personal-Arbeitsgruppe (Personal-AG) überwacht. Die Schaffung zusätzlicher Stellen wird dabei hinsichtlich ihrer Berücksichtigung in der Planung, ihrer Notwendigkeit und anderer innerbetrieblicher Besetzungs- und Handlungsmöglichkeiten überprüft. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sich die Beschaffungsprozesse im Rahmen der durch den Vorstand genehmigten strategischen Personalbedarfsplanungen der Einzelgesellschaften bewegen und konzerninterne Synergien genutzt werden. BeschäftigtenzahlZum Jahresende 2022 beschäftigte die HHLA insgesamt 6.641 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die Zahl um 197 Personen bzw. um 3,1 %. Darüber hinaus setzte die HHLA im Jahresmittel durchschnittlich 705 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft ein (im Vorjahr: 624). Als Bestandteil der mit dem Vorstand vereinbarten Zielvorgaben geht der Drei-Jahres-Durchschnitt der jährlichen Beschäftigungsentwicklung in die Vorstandsvergütung ein. Dabei wurde ein Zielkorridor festgelegt, dessen Erreichen eine entsprechende Tantieme auslöst. Beschäftigte im HHLA-Konzernzum 31.12.
Beschäftigte nach SegmentenIm Segment Container sank die Anzahl der Beschäftigten zum 31. Dezember 2022 auf 3.072. Insgesamt waren dort im Berichtszeitraum 77 Personen weniger beschäftigt als im Vorjahr (im Vorjahr: 3.149). Dies entsprach einer Reduzierung um 2,4 %. Das Segment Intermodal verstärkte sich im Rahmen der weiteren Leistungsausweitung und Erhöhung der Wertschöpfungstiefe um insgesamt 245 Beschäftigte auf 2.555 (im Vorjahr: 2.310). Auch die Beschäftigtenzahl im Segment Logistik erhöhte sich im Berichtszeitraum auf 271 (im Vorjahr: 253). Dies entsprach einem Zuwachs von 7,1 %. Die Belegschaft der strategischen Management-Holding erhöhte sich um 1,1 % auf 652 Beschäftigte (im Vorjahr: 645). Die Anzahl der Beschäftigten im Segment Immobilien lag zum 31. Dezember 2021 bei 91 Beschäftigten (im Vorjahr: 87). Die Anzahl enthält die Beschäftigten der Management-Holding, die dem Bereich Immobilien zugeordnet sind. Beschäftigte nach Segmentenscrollen
Beschäftigte nach RegionenDer geografische Schwerpunkt lag mit 3.682 Beschäftigten (im Vorjahr: 3.674) in Deutschland, von denen die überwiegende Zahl am Standort Hamburg tätig war. Dies entspricht einem Anteil von 55,4 % (im Vorjahr: 57,0 %). Die Anzahl der Arbeitsplätze im Ausland stieg um 6,8 % auf 2.959 (im Vorjahr: 2.770). In Zentraleuropa stieg die Zahl der Beschäftigten mit 1.899 im Vergleich zum Vorjahr um 7,0 % (im Vorjahr: 1.774). In Estland hat sich die Belegschaft geringfügig auf 208 verringert (im Vorjahr: 212) in der Ukraine auf 412 (im Vorjahr: 473). Beschäftigte nach RegionenAnzahl der Beschäftigtenzum 31.12.2022: 6.641
1 Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien
AltersstrukturDas Durchschnittsalter der Belegschaft in Deutschland lag im Berichtszeitraum bei 45,5 Jahren (im Vorjahr: 45,2). Das Durchschnittsalter der Männer betrug 46,1 Jahre, während die Frauen durchschnittlich 42,6 Jahre alt waren. Über die Hälfte aller Beschäftigten war zwischen 30 und 50 Jahre alt. Das Durchschnittsalter der Beschäftigten in den ausländischen Gesellschaften lag wie im Vorjahr bei 42,0 Jahren. Altersstruktur der Beschäftigtenscrollen
BetriebszugehörigkeitDie Betriebszugehörigkeit der Beschäftigten in Deutschland lag durchschnittlich bei 15,8 Jahren, im Ausland bei 7,9 Jahren. Durchschnittliche Betriebszugehörigkeit der Beschäftigtenscrollen
Dialog mit ArbeitnehmervertreternBetriebliche Mitbestimmung im HHLA-KonzernDie HHLA fördert aktiv die Gestaltung der betrieblichen Mitbestimmung. Neben der Hamburger Hafen und Logistik AG sind 13 weitere HHLA-Tochtergesellschaften in Deutschland mitbestimmt geführt. Diese sind durch insgesamt acht Betriebsratsgremien sowie den Konzernbetriebsrat vertreten. Hinzu kommt die Arbeitnehmervertretung (auch die der leitenden Angestellten) im Aufsichtsrat sowie die Vertretung der Schwerbehinderten auf Unternehmens- bzw. Konzernebene. Zusätzlich stehen die HHLA und deren Tochtergesellschaften als tarifgebundene Unternehmen in regelmäßigem Dialog und in Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft ver.di. Als Mitgliedsunternehmen des ZDS (Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe) ist für die HHLA das Recht auf Vereinigungsfreiheit sowie Kollektivverhandlungen selbstverständlich. Tarifpolitik hat in der HHLA eine lange Tradition und zeigt sich in diversen Flächen- und Haustarifverträgen. Zum 31. Dezember 2022 waren 82,9 % (im Vorjahr: 84,5 %) der Beschäftigten in Deutschland tariflich gebunden. Im Berichtszeitraum haben intensive Lohntarifverhandlungen für die deutschen Seehäfen stattgefunden. Nach mehreren Verhandlungsrunden konnte im September 2022 eine Einigung mit einer Laufzeit von 24 Monaten geschlossen werden. Auf internationaler Ebene bestehen an den Standorten in Odessa und Triest tarifliche Sozialpartnerschaften mit verschiedenen lokalen Gewerkschaften. Am Standort in Estland wurde von den Beschäftigten eine Vertrauensperson gewählt, die alle belegschaftsrelevanten Interessen mit dem Unternehmen verhandelt. Mitbestimmungsrechte spielen insbesondere im Hinblick auf aktuelle Transformationsprozesse - als Folge veränderter Markanforderungen und erforderlicher Digitalisierungsprozesse - eine zentrale Rolle. Gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretungen und der Gewerkschaft ver.di will die HHLA die Zukunft des Konzerns gestalten und eine Arbeitswelt für die Beschäftigung von morgen schaffen. Mit der Kündigung des Tarifvertrages zur Betriebsverfassung aus dem Jahr 1970 strebt die HHLA seit 2022 eine zeitgemäße sozialpartnerschaftliche Zusammenarbeit an, in der die Gestaltung der betrieblichen Mitbestimmung hinsichtlich großer Anpassungsfähigkeit an sich ändernde Rahmenbedingungen, Offenheit für neue Technologien, fairen und transparenten Interessenausgleichs und lebensphasengerechte Arbeitszeitmodelle aktiv gefördert wird. Im Hinblick auf übergreifende Themen, wie z.B. die HHLA-Transformationsprojekte, ist üblicherweise der Konzernbetriebsrat eingebunden. Als Basis für eine beteiligungsorientierte Zusammenarbeit stehen den Beschäftigten diverse Angebote zur Verfügung. Hier bietet die HHLA zahlreiche Informationsformate, wie zum Beispiel das Social Intranet, Info-Bildschirme in den Kantinen, FAQs oder regelmäßige Informationsveranstaltungen zu den Zielbildern der Einzelgesellschaften. Das Ziel ist es, die Beschäftigten in die Lage zu versetzen, die Gründe für bevorstehende Veränderungen zu verstehen und sich aktiv in die Gestaltung der Transformation einzubringen. Damit die Beschäftigten in einen besseren Austausch untereinander und mit der Unternehmensleitung kommen, wurde eine Workshop-Reihe entwickelt, die HHLA-Zukunftslabore. In diesem Dialogformat nehmen die Beschäftigten in Kleingruppen teil und diskutieren gemeinsam über verschiedene Themen und Fragestellungen. Die Echo-Workshops sowie viele Projektteams und Arbeitsgruppen sind beteiligungsorientiert angelegt und ermöglichen Führungskräften und Beschäftigten konkrete Themen gemeinsam zu entwickeln. Arbeits- und GesundheitsschutzArbeitsschutzDie körperliche Unversehrtheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Beschäftigten von Fremdfirmen sowie der Kunden, Lieferanten und Gäste ist vorrangiges Anliegen der HHLA und wird durch umfangreiche Präventionsmaßnahmen und -richtlinien sichergestellt. Durch den Einsatz moderner Technologien wird die Arbeitssicherheit bei der HHLA kontinuierlich verbessert. Bei der Einführung neuer Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren an den Standorten der HHLA-Betriebe wird die betriebliche Arbeitsschutzorganisation eng in die Planungsprozesse einbezogen, um diese an die sich verändernden betrieblichen Gegebenheiten und die neusten sicherheitstechnischen Erkenntnisse anzupassen. Zur Überprüfung der Arbeitsschutzziele und -maßnahmen wird ein softwaregestütztes Arbeitsschutzmanagementsystem genutzt. Die HHLA setzt Maßnahmen um, die eine sicherheitsbewusste Haltung, ein sicherheitsgerechtes Verhalten und die Sicherheitskultur nachhaltig fördern. Hierzu wurde im Berichtsjahr das Pilotprojekt zur Förderung des Sicherheitsbewusstseins und zur Entwicklung einer verhaltensorientierten Sicherheitskultur an einem der Hamburger Containerterminals trotz Einschränkungen durch die Coronavirus-Pandemie fortgeführt. Aufgrund der pandemiebedingten Restriktionen wurde auf Präsenzkampagnen zum Arbeitsschutz in den HHLA-Betrieben weitestgehend verzichtet. Stattdessen wurden die Beschäftigten in Online-Kursen aktiv über Themen zur Arbeitssicherheit, gefährliche Güter und Ergonomie im Homeoffice geschult und ihnen praktische Hilfestellungen an die Hand gegeben. Im Jahr 2022 ereigneten sich in den Gesellschaften am Standort Hamburg, bei denen die HHLA eine Beteiligung von mehr als 50 % hält, 89 meldepflichtige Unfälle ohne Wegeunfälle (im Vorjahr: 91). Für das Geschäftsjahr 2022 hat die HHLA erstmals die Lost Time Injury Rate (Anzahl von Arbeitsunfällen mit mehr als drei Ausfalltagen bezogen auf 1 Millionen Arbeitsstunden) erhoben. Sie betrug für Deutschland im Jahr 2022 11,8. Die Ursachen für Veränderungen oder Schwankungen werden sorgfältig analysiert, um rechtzeitig strukturierte Maßnahmen zur Vorbeugung ergreifen zu können. GesundheitsschutzIm Rahmen der Gesundheitsförderung verfolgt die HHLA das Ziel, betriebliches Gesundheitsmanagement alltags- und praxistauglich zu konzipieren und die Maßnahmen gleichzeitig systematisch in die Unternehmensprozesse einzubinden. Mit Hilfe gezielter Kommunikations- und Informationsstrategien hat sich die HHLA darüber hinaus für die bestehenden Gesundheitsangebote wie beispielsweise die Sozialberatung oder die Grippeschutzimpfungen engagiert. Dies hat zu einer deutlich gesteigerten Wahrnehmung dieser Angebote durch die Beschäftigten geführt. Auch im Jahr 2022 gab es für den Gesundheitsschutz der HHLA aufgrund der weiterhin bestehenden Coronavirus-Pandemie besondere Herausforderungen. Der 2020 eingerichtete Corona-Krisenstab unter Führung des Vorstands und ein in der Management-Holding angesiedelter Corona-Arbeitsstab setzten die Vorgaben aus den Eindämmungsverordnungen, dem Infektionsschutzgesetz und den jeweils gültigen BMAS-Regelungen innerhalb der HHLA um. Aufgrund der schnellen, konsequenten und über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Corona-Schutzmaßnahmen wurde ein innerbetriebliches Infektionsgeschehen vermieden und die Betriebsfähigkeit auf den Anlagen der HHLA konnte bewahrt werden. Dies belegt die Wirksamkeit der Maßnahmenpakete. Gesellschaftliches EngagementRegionale VerantwortungAls mit Abstand größter Hafen Deutschlands ist der Hamburger Hafen einer der wichtigsten Wirtschaftsfaktoren in ganz Norddeutschland und spielt als Drehscheibe des internationalen Warenverkehrs eine überaus wichtige Rolle für das gesamte ökonomische System Deutschlands und Europas. Laut einer von der Hamburger Port Authority (HPA) in Auftrag gegebenen und 2021 veröffentlichten Studie sichert der Hamburger Hafen deutschlandweit rund 607.000 Arbeitsplätze. Davon befinden sich etwa 124.000 in der Metropolregion Hamburg. Direkt abhängig vom Hafen sind laut der Studie rund 114.000 Arbeitsplätze. Der Hafen und die damit verflochtenen Wirtschaftszweige sind somit zentrale Arbeitgeber für die Metropolregion Hamburg. Als ein wesentliches im Hamburger Hafen operierendes Unternehmen versteht sich die HHLA als integraler Teil der wirtschaftlichen Entwicklung in der Metropolregion Hamburg und ist sich hier sowie an allen anderen Standorten ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. WertschöpfungDie Nettowertschöpfung dient als Indikator für den volkswirtschaftlichen Mehrwert der Geschäftstätigkeit. Sie errechnet sich aus dem Produktionswert abzüglich sämtlicher Vorleistungen und Abschreibungen. Die Wertschöpfung verteilt sich auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Gesellschafter, öffentliche Hand (Steuern) sowie Darlehensgeber. Der größte Teil entfiel mit 574,6 Mio. € und einem Anteil von 74,2 % auf die Beschäftigten. Entstehung der WertschöpfungProduktionswert 2022: 1.618 Mio. €
Verwendung der WertschöpfungNettowertschöpfung 2022: 775 Mio. €
Die Nettowertschöpfung entwickelte sich im Geschäftsjahr 2022 trotz anhaltender Einflüsse aus dem Pandemiegeschehen und gestörter Lieferketten positiv und stieg gegenüber dem Vorjahr um 2,9 % auf 774,7 Mio. € an (im Vorjahr: 752,8 Mio. €). Die Wertschöpfungsquote lag mit 47,9 % leicht unter dem Vorjahresniveau (im Vorjahr: 50,4 %). Wertschöpfung im HHLA-Konzernscrollen
Gesellschaftlicher Dialog und VerantwortungDie HHLA steht in regelmäßigem Austausch mit ihren Interessengruppen. Darüber hinaus fördert das Unternehmen eine Reihe von Bildungsprojekten zu den Themen Hafen und Logistik und engagiert sich so in der Wissensvermittlung. Hilfe für OdessaDer russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und die Folgen für die Beschäftigten der HHLA am Containerterminal im ukrainischen Odessa prägten das Engagement der HHLA und ihrer Beschäftigten im Berichtsjahr in besonderem Maße: Seit der Schließung des Terminals im Hafen von Odessa (CTO) hat die HHLA verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die ukrainischen Beschäftigten und ihre Angehörigen bestmöglich zu unterstützen. 140 Beschäftigte des CTO und Angehörige in eigens gecharterten Bussen von Rumänien nach Hamburg geholt und vorübergehend von HHLA-Beschäftigten der Hamburger Standorte aufgenommen. Bei der anschließenden Wohnungssuche und -ausstattung wurden die ukrainischen Familien unter Koordination der Personalabteilung unterstützt. Darüber hinaus organisiert die Personalabteilung fortlaufende Deutschlernangebote, die von Auszubildenden und dual Studierenden der HHLA durchgeführt werden. Die HHLA-Beschäftigten spendeten zudem rund 70.000 €. Diese Summe stockte der HHLA-Vorstand mit Mitteln aus einem Hilfsfonds, in den das Unternehmen Ende März 2022 1 Mio. € eingezahlt hat, auf 150.000 € auf. Von diesen Spenden wurden dringend benötigte medizinische Hilfsgüter wie OP-Handschuhe und Verbandsmaterial besorgt und nach Odessa versendet. In einer weiteren Hilfsaktion hat sich die HHLA zusammen mit der German Food Bridge und Unilever an einer Lebensmittellieferung in die Ukraine beteiligt. Bildungsangebot "Hafen-Scouts"Die Zusammenhänge von Hafen, Logistik und Wasser zu erkennen führt zum Verstehen der weltweiten Arbeitsteilung und der Bedeutung nachhaltigen Handelns. Die HHLA konzentriert sich bei der Unterstützung von Bildungsprojekten auf das von ihr mitinitiierte Bildungsangebot "Hafen-Scouts" in Hamburg. Die HHLA, das Hafenmuseum und das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung haben bereits 2015 das Projekt erfolgreich initiiert. Es vermittelt Schülerinnen und Schülern der vierten Klassen den Transport von Gütern rund um die Welt, die Funktionsweise des Hafens und Berufsbilder im Hafen. Nach coronabedingt niedrigeren Teilnehmerzahlen in den zwei vorangegangenen Berichtsjahren konnte mit 1.467 Teilnehmern im Jahr 2022 (im Vorjahr: 685) ein neuer Höchstwert seit Beginn des Projektes verzeichnet werden. AlsterPort - Kooperation mit der Evangelischen Stiftung Alsterdorf (ESA)Die im September 2021 begonnene Kooperation "AlsterPort" der HHLA mit der Evangelischen Stiftung Alsterdorf (ESA) führte auch im Berichtsjahr zu zahlreichen Aktionen. Diese reichten von Terminaltouren bei der HHLA über Graffiti-Workshops und den ESA-Spendenlauf "Stark für Hamburg" sowie der Weihnachts-Wunschbaumaktion für das Kinder-Wohnen und ein gemeinsames Weihnachtsbasteln bis hin zu vielen weiteren Veranstaltungen bei der ESA. Corporate GovernanceGeschäftsethik und IntegritätDemokratische Grundsätze und internationale StandardsAls verantwortungsvoll agierendes Unternehmen gehört ein von Rechtmäßigkeit und Integrität geleitetes Handeln zum Grundverständnis der HHLA. Entsprechend ist es für sie als europäisches, börsennotiertes Unternehmen selbstverständlich, in allen Ländern, in denen die HHLA tätig ist, die jeweiligen Gesetze und regulatorischen Vorgaben für die Geschäftstätigkeit zu respektieren und einzuhalten. Dazu gehören Gesetze und Vorschriften zu Umweltfragen, Korruptionsbekämpfung, Geldwäscheprävention, Datenschutz, Informationssicherheit, Sanktionen und Embargos, Steuerfragen, aber auch die Marktmissbrauchsverordnung, das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) oder das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Ebenso sind für HHLA-Beschäftigte wesentliche Themen wie die Versammlungsfreiheit oder Gestaltung der betrieblichen Mitbestimmung (u.a. Mitteilungsfristen) vom Gesetzgeber im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt und werden von der HHLA aktiv gefördert bzw. eingehalten. Neben der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen sind internationale Grundsätze wesentliche Grundlagen für das Handeln und die Unternehmenskultur der HHLA. So lehnt die HHLA ihr Handeln an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN) sowie die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UNGP) an. Zudem sind weitere internationale Standards und Abkommen wie die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC) sowie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) grundlegend für das unternehmerische Handeln und die Unternehmenskultur. Mit der Unterzeichnung der Grundsatzerklärung zu Vielfalt und gegen jede Form von Rassismus im Juni 2020 sowie der Charta der Vielfalt im Mai 2022 hat der HHLA-Vorstand zudem seine Haltung zu Vielfalt und einem vorurteilsfreien Arbeitsumfeld bekräftigt. Vor diesem Hintergrund legt die HHLA Wert darauf, wirksame Compliance-Programme im Konzern zu etablieren. Dementsprechend hat die HHLA ein eigenes Compliance-Management-System mit dem Verhaltenskodex als Herzstück aufgebaut. Der Verhaltenskodex der HHLA und weitere konzerninterne Dokumente legen die Leitlinien der Aktivitäten verbindlich fest und unterstützen somit auch die Achtung und Einhaltung international anerkannter Standards. Die HHLA erwartet von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, alle geltenden Gesetze und international anerkannte Grundsätze einzuhalten. Zur fortlaufenden Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden regelmäßig Schulungen zum Verhaltenskodex, zur Korruptionsvermeidung und zu weiteren relevanten Themen, wie dem Arbeitsschutz durchgeführt. Achtung der MenschenrechteRechtmäßiges und von Integrität geleitetes Handeln der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beinhaltet auch die Wahrung der Menschenrechte. Die HHLA ist nahezu ausschließlich mit Standorten in Europa vertreten und über 95 % der Lieferanten der HHLA kommen aus Staaten der Europäischen Union, in denen die Einhaltung der Menschenrechte oberstes Gebot und durch lokale und europäische Gesetze geregelt ist. Darüber hinaus finden die Prinzipien des UN Global Compact ihren Niederschlag im Verhaltenskodex (Code of Conduct) und in den weiterführenden Richtlinien der HHLA, wie z.B. der Arbeitsschutzrichtlinie. Der Verhaltenskodex als übergeordnetes Regelwerk greift u.a. die folgenden Prinzipien auf: scrollen
Weiterhin fördert die HHLA aktiv die Gestaltung der betrieblichen Mitbestimmung und wahrt dabei die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen. Auch das von der HHLA im Bereich Third Party Compliance eingesetzte Business-Partner-Screening-System zur risikoorientierten Prüfung von Geschäftspartnern trägt u.a. im Bereich Menschenrechte zur frühzeitigen Erkennung möglicher Risiken bei. Im von der HHLA gegenüber ihren Lieferanten verwendeten Lieferantenkodex ist ebenfalls ausdrücklich die Einhaltung der Menschenrechte mit umfasst. Auf der Grundlage des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte hat die HHLA eine Grundsatzerklärung zur Achtung und Einhaltung der Menschenrechte sowie für Vielfalt und die Verurteilung jeder Form von Diskriminierung und Rassismus abgegeben. Im Jahr 2022 lag der Schwerpunkt der Weiterentwicklung in der Konzeption und Entwicklung einer Strategie für Diversity-Management, der Einrichtung einer neuen Stelle für Diversity und Inklusion sowie eines Projektes zur Umsetzung der Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Die HHLA hat die Charta der Vielfalt unterzeichnet und ihr damit verbundenes Bekenntnis u.a. zu Chancengleichheit im Unternehmen am Tag der Vielfalt erneut bekräftigt. Im Mittelpunkt der Kommunikation im Berichtszeitraum standen die Themen Diversity, Inklusion und Arbeitsschutz. Bekämpfung von Korruption und BestechungDer nachhaltige Erfolg eines Unternehmens setzt verantwortungsbewusstes und rechtlich einwandfreies Verhalten voraus. Compliance, d.h. die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien, ist daher ein wesentlicher Bestandteil der HHLA-Corporate-Governance. Dies wird als primäres Ziel bei der HHLA durch Errichtung, Koordination und fortlaufende Weiterentwicklung eines konzernweiten Compliance-Management-Systems (CMS) angestrebt. Ein weiteres Ziel ist es dabei, die wesentlichen Compliance-Risiken zu identifizieren, fortlaufend zu bewerten und durch Implementierung geeigneter Maßnahmen und Prozesse zu minimieren. Darüber hinaus setzt sich das CMS zum Ziel, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des HHLA-Konzerns für die Beachtung der in ihrem Arbeitsbereich einschlägigen Rechtsvorschriften und internen Richtlinien zu sensibilisieren und damit auch ein entsprechendes Risikobewusstsein bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu schaffen. Hierdurch soll Compliance-Verstößen vorgebeugt werden. Die Funktionen im HHLA-CMS werden zentral durch einen Konzern-Compliance-Beauftragten wahrgenommen, der an das für Compliance zuständige Vorstandsmitglied - derzeit der Arbeitsdirektor bzw. Personalvorstand - und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats berichtet, sowie dezentral durch lokale Compliance-Ansprechpartner und -Beauftragte, die an den Konzern-Compliance-Beauftragten berichten. Kern des HHLA-CMS ist ein Verhaltenskodex, der übergeordnete Grundsätze zu Compliance-relevanten Themen, z.B. faires Verhalten im Wettbewerb sowie Umgang mit Interessenkonflikten und sensiblen Unternehmensinformationen, über gesetzliche Standards hinaus ausformuliert. Der Verhaltenskodex der HHLA ist online unter www.hhla.de/compliance abrufbar. Ein weiteres wesentliches Themengebiet im Verhaltenskodex ist die Vermeidung von Korruption. Die HHLA ist im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Geschäftspartnern und Amtsträgern der unterschiedlichsten Ebenen vor allem in Deutschland sowie in Zentral- und Osteuropa und Asien in fortlaufendem Kontakt. Ziel der das Thema Antikorruption weiter vertiefenden Richtlinie ist es, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Hilfestellung zur Beurteilung von möglichen Situationen mit einer potenziellen Korruptionsrelevanz in ihrem täglichen Arbeitsleben zu geben und damit einen wirksamen Beitrag zur Prävention von korrupten Handlungen und den damit verbundenen Folgen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie das Unternehmen zu leisten. Mit der Antikorruptionsrichtlinie wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das notwendige Wissen über die Annahme und Gewährung von Vorteilen gegenüber Geschäftspartnern und Amtsträgern vermittelt und anhand von praktischen Beispielen veranschaulicht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gemäß dem Verhaltenskodex verpflichtet, Hinweise auf Fehlverhalten im Unternehmen weiterzugeben. Auch für Dritte besteht die Möglichkeit, Hinweise über die Compliance-Hotline (Whistleblower-Hotline) zu geben. Alle Mitteilungen werden vertraulich behandelt und können anonym erfolgen. Darüber hinaus wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch gemäß der Antikorruptionsrichtlinie erwartet, bei Zweifeln oder Verdachtsmomenten Rat einzuholen bzw. Verstöße zu melden. Durch Schulungen und unternehmensinterne Medien werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fortlaufend wichtige Inhalte des Verhaltenskodex sowie weiterführende Themen wie z.B. die Korruptionsvermeidung und das von ihnen erwartete Verhalten im Rahmen der Antikorruptionsrichtlinie vermittelt. Im Berichtszeitraum wurden per E-Learning Beschäftigte mit regelmäßigem Kontakt zu Geschäftspartnern und Amtsträgern zum Thema Korruptionsvermeidung geschult. Die Anzahl aufgetretener Fälle wird fortlaufend anhand eines internen Berichtssystems im Rahmen des CMS dokumentiert und überwacht, um ggf. z.B. bei einem Anstieg die Risikobewertung entsprechend anzupassen bzw. um weitere Risikoszenarien zu ergänzen und mit geeigneten Maßnahmen, wie verstärkter Kommunikation und Prozessanpassungen im internen Kontrollsystem, reagieren zu können. Die Verantwortung jedes Einzelnen bei der Einhaltung von behördlichen, berufsgenossenschaftlichen und gesetzlichen Bestimmungen im eigenen Unternehmen und bei den Vertragspartnern ist zusätzlich in den intern gültigen HHLA-Einkaufsrichtlinien in Kombination mit den extern gültigen HHLA-Einkaufsbedingungen geregelt. Im Vordergrund stehen dabei die Analyse und die Bewertung der Lieferantenbeziehungen hinsichtlich Zuverlässigkeit, Qualität, Innovationskraft, Kostenstruktur, wirtschaftlicher Stabilität, Arbeitssicherheit, Nachhaltigkeit und Compliance. Durch die hierauf basierende Auswahl der Lieferanten wird auch ein Beitrag zur Korruptionsprävention geleistet. Weiterhin verwendet die HHLA einen Verhaltenskodex für Lieferanten. Dieser ist in den Einkaufsrichtlinien verankert. Der Lieferantenkodex enthält u.a. auch Regelungen zum Schutz vor Korruption. Zur Vermeidung von Korruption trägt auch das IT-basierte Business-Partner-Screening-System der HHLA bei, mit dem eine risikobasierte Prüfung von Geschäftspartnern der HHLA u.a. hinsichtlich integren Verhaltens im internationalen Geschäftsverkehr ermöglicht wird. Das CMS und insbesondere auch der Bereich Korruptionsvermeidung wurde zuletzt 2020/ 2021 einer Wirksamkeitsprüfung nach IDW PS 980 unter Berücksichtigung der Anforderungen der ISO 19600 durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, unterzogen und die Wirksamkeit bestätigt. LieferketteAls Hafen- und Transportlogistikkonzern sowie Dienstleistungsunternehmen arbeitet die HHLA innerhalb der Transportketten ihrer Kunden. Eigene Lieferketten der HHLA beschränken sich auf den Einkauf von Investitions-, Anlage- und Verbrauchsgütern (z.B. Lokomotiven, Hafenumschlaggeräte), die zum ganz überwiegenden Teil aus Ländern innerhalb Europas stammen. Ein von Integrität, Fairness, Verantwortung und Nachhaltigkeit geprägtes Verhältnis strebt die HHLA auch gegenüber Lieferanten an und erwartet von diesen, dass diese sich von bestimmten Grundsätzen in ihren geschäftlichen Beziehungen leiten lassen. Hierfür hat die HHLA einen Lieferantenkodex entwickelt, der diese Grundsätze beschreibt und die klare Erwartungshaltung gegenüber den Lieferanten formuliert, dass sie die Gesetze einhalten und ihre Aktivitäten unter Achtung international anerkannter Grundsätze durchführen. Zur Überprüfung integren Verhaltens von Geschäftspartnern trägt auch das IT-basierte Business-Partner-Screening-System der HHLA bei, mit dem eine risikobasierte Prüfung von Geschäftspartnern der HHLA u.a. hinsichtlich Compliance- und Menschenrechtskomponenten, wie z.B. Standards bei Arbeitssicherheit, Korruptionsvermeidung und Umweltschutz/ Nachhaltigkeit ermöglicht wird. Die Ausrichtung auf Nachhaltigkeit und Compliance entlang der Lieferkette ist ein fortlaufender Prozess und die HHLA entwickelt Richtlinien und Abläufe dahingehend stetig weiter. Dabei stellt die HHLA sicher, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und entsprechende Maßnahmen umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang hat die HHLA im Berichtszeitraum ein Projekt zur Umsetzung der Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz durchgeführt. SteuernSteueransatzIntegrität und rechtmäßiges Handeln sind in der HHLA fest verankert. Dies gilt auch für die Erfüllung ihrer Steuerpflichten. Als international tätiges Unternehmen unterliegt die HHLA den Steuergesetzen der jeweiligen nationalen Rechtsordnungen, in denen sie tätig ist. Die anfallenden Steuern entrichtet die HHLA entsprechend den geltenden gesetzlichen Regelungen der Staaten, in denen das Unternehmen operiert. Dazu unterhält der Konzern Strukturen und Prozesse, die eine kontinuierliche Kontrolle und Einhaltung der steuergesetzlichen Vorgaben gewährleisten und pflegt einen transparenten und offenen Dialog mit den jeweiligen Steuerbehörden. Im Jahr 2022 lag die effektive Steuerquote des Konzerns bei 31,5 % (im Vorjahr: 30,6 %). Der Ertragsteueraufwand für den HHLA-Konzern belief sich im Jahr 2022 auf insgesamt 61,1 Mio. € (im Vorjahr: 58,7 Mio. €), wovon 72 % (im Vorjahr 66 %) auf Deutschland und rund 28 % (im Vorjahr: 34 %) auf das Ausland entfielen. Tax-Compliance-Management-System (TCMS)Ein gut aufgestelltes Team von Steuerexperten in Hamburg und in den Tochtergesellschaften vor Ort stellt sicher, dass mögliche steuerliche Risiken frühzeitig erkannt werden. Der Kontrollprozess zur Einhaltung steuerlicher Vorschriften ist im internen Kontrollsystem (IKS) hinterlegt. Steuerliche Risiken können sich für die HHLA aus Steuerprüfungen, Änderungen von Steuergesetzen oder anderen Einflussfaktoren ergeben, die sich auf den effektiven Steuersatz und die Liquidität auswirken können. Werden von der Unternehmensseite Steuerbelastungen erwartet, werden diese - soweit sie quantifizierbar sind - durch Bildung entsprechender Rückstellungen berücksichtigt. Um möglichen steuerlichen Risiken vorzubeugen, werden künftig die steuerlichen Prozesse der HHLA durch ein Tax-Compliance-Management-System (TCMS) überwacht und kontrolliert. Mit der Implementierung des TCMS hat die HHLA 2019 begonnen, sie wurde 2022 teilweise abgeschlossen. Mit einer vollständigen Integration des Systems ist voraussichtlich 2023 zu rechnen. Damit erfüllt der HHLA-Konzern die Forderung des deutschen Steuerrechts, das die Unternehmen verpflichtet, zum Schutz des Unternehmens und seiner gesetzlichen Vertreter ein solches Compliance-Management-System einzuführen. Reporting-StandardsAls international tätiges Unternehmen mit einem Konzernumsatz von größer 750 Mio. € unterliegt die HHLA der Meldepflicht hinsichtlich bestimmter landesspezifischer Unternehmenskennzahlen, dem sogenannten Country-by-Country-Reporting, das auf die Initiative der Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD) zurückgeht. Die HHLA AG übermittelt hierfür jährlich für alle im Ausland ansässigen Konzerngesellschaften im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen steuerliche Angaben wie z.B. Umsatzerlöse, Ergebnisse vor Steuern, Ertragsteuerzahlungen und die entstandenen Steuern vom Einkommen und Ertrag an das Bundeszentralamt für Steuern und berichtet somit transparent über alle Unternehmensergebnisse und Steuerzahlungen in den Ländern, in denen sie mit ihren verbundenen Unternehmen tätig ist. Auch den Berichts- und Transparenzanforderungen des von der Europäischen Union (EU) eingeführten DAC6-Reportings kommt die HHLA vollumfänglich nach und hat dafür entsprechende technische Lösungen implementiert. Mitgliedschaften und LobbyingDie Interessen der HHLA werden u.a. über Mitgliedschaften in Verbänden und Vereinen wahrgenommen, darunter der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS), Hafen Hamburg Marketing (HHM), Unternehmensverband Hafen Hamburg (UVHH), Logistik-Initiative Hamburg (LIHH) und Industrieverband Hamburg (IVH). DatenschutzDie HHLA nimmt den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst und bekennt sich zur Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung jedes Einzelnen. In diesem Rahmen verarbeitet die HHLA personenbezogene Daten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und anderen Geschäftspartnern unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze. Datenschutz setzt ein verantwortungsbewusstes Verhalten voraus, daher hat die HHLA ein Datenschutz-Management-System implementiert, welches auf die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften sowie unternehmensinternen Richtlinien hinwirkt. Der Bereich Datenschutz ist dabei für die Implementierung und Weiterentwicklung des Datenschutz-Management-Systems der HHLA verantwortlich. Kernelemente sind die Beratung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen datenschutzrelevanten Fragen sowie die Sensibilisierung zu Datenschutzthemen. Das Datenschutz-Management-System wird auch künftig fortlaufend weiterentwickelt und an etwaige Veränderungen angepasst. Erklärung zur UnternehmensführungDer folgende Abschnitt beinhaltet die gemeinsame Erklärung zur Unternehmensführung von Vorstand und Aufsichtsrat für die HHLA und den Konzern gemäß § 289f bzw. § 315d HGB i.V.m. § 289f HGB. Umsetzung des DCKG und EntsprechenserklärungEine verantwortungsvolle, transparente und auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung ist seit jeher eine wesentliche Grundlage für den geschäftlichen Erfolg der HHLA. Die HHLA unterstützt den Deutschen Corporate Governance Kodex (im Folgenden "Kodex" oder "DCGK") und die damit verfolgten Ziele daher ausdrücklich. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich auch im Geschäftsjahr 2022 sorgfältig mit den Empfehlungen und Anregungen des DCGK befasst und am 12. Dezember 2022 ihre jährliche Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben. Die Unternehmensführung und Unternehmenskultur der HHLA und des Konzerns entspricht danach - bis auf die nachfolgend beschriebenen Ausnahmen - den Empfehlungen sowie größtenteils auch den Anregungen des DCGK. Die aktuelle Entsprechenserklärung - die wie die Entsprechenserklärungen der Vorjahre auch unter www.hhla.de/corporategovernance zugänglich ist - lautet wie folgt: "Vorstand und Aufsichtsrat der Hamburger Hafen und Logistik AG erklären nach pflichtgemäßer Prüfung, dass seit dem 13. Dezember 2021 (Zeitpunkt der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung) den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (,Kodex' oder ,DCGK') in der Fassung vom 16. Dezember 2019 bzw. ab deren Geltung in der Fassung vom 28. April 2022 mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und zukünftig entsprochen wird: 1. Die Mandatsgrenzen nach den Empfehlungen C.4 und C.5 DCGK werden derzeit nicht von allen Aufsichtsrats- und Vorstandsmitgliedern eingehalten. Der Aufsichtsrat und der Personal- bzw. Nominierungsausschuss achten bei der Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten für Vorstand und Aufsichtsrat seit jeher darauf, dass diesen für die Wahrnehmung ihres Mandats genügend Zeit zur Verfügung steht. Dies beinhaltet in der Regel auch die Einhaltung der Mandatsgrenzen nach den Empfehlungen C.4 und C.5. Der Aufsichtsrat ist jedoch der Ansicht, dass die Frage, ob ein Mitglied genügend Zeit für sein Mandat aufbringen kann, jeweils anhand der Umstände des Einzelfalls beurteilt werden muss. Die Anzahl der Mandate kann dabei eine Indikation, sollte aber kein allein entscheidendes Kriterium sein, zumal die Wahrnehmung externer Mandate auch einen Mehrwert für die HHLA bieten kann. Der Aufsichtsrat hält es deshalb für vertretbar, wenn Aufsichtsrats- oder Vorstandsmitglieder diese Mandatsgrenzen in Einzelfällen überschreiten. 2. Hinsichtlich der Ausgestaltung der Vorstandsvergütung empfiehlt der Kodex unter anderem, dass die Leistungskriterien für die variablen Vergütungsbestandteile sich überwiegend an strategischen Zielsetzungen orientieren sollen und dass die variable Vergütung aus kurz- und langfristigen Anteilen bestehen soll, wobei die variable Vergütung, die sich aus dem Erreichen langfristig orientierter Ziele ergibt, den Anteil aus kurzfristig orientierten Zielen übersteigen soll (G.1 zweiter Spiegelstrich, G.6 und G.7). Die dem Vorstandsmitglied gewährten langfristig variablen Vergütungsbeträge sollen von ihm überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden. Über die langfristig variablen Gewährungsbeträge soll das Vorstandsmitglied erst nach vier Jahren verfügen können (G.10). In begründeten Fällen soll eine variable Vergütung einbehalten oder zurückgefordert werden können (G.11 Satz 2). Im Falle einer Beendigung eines Vorstandsvertrages soll die Auszahlung noch offener variabler Vergütungsbestandteile, die auf die Zeit bis zur Vertragsbeendigung entfallen, nach den ursprünglich vereinbarten Zielen und Vergleichsparametern und nach den im Vertrag festgelegten Fälligkeitszeitpunkten oder Haltedauern erfolgen (G.12). Diesen Empfehlungen entspricht das Vergütungssystem für den Vorstand der HHLA nur eingeschränkt. Die variable Vergütung des HHLA-Vorstands bemisst sich im Wesentlichen an der Erreichung bestimmter Kennzahlen bzw. Zielgrößen - nämlich insbesondere EBIT, ROCE und weitere ESG-Ziele - für den Drei-Jahres-Durchschnitt des aktuellen und der beiden vorherigen Geschäftsjahre und sieht insoweit keine Unterteilung in kurz- und langfristige Komponenten vor. Aktienbasierte Bestandteile und Haltefristen sowie Einbehalts- und Rückforderungsrechte sind nicht vorgesehen. Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass die variable Vergütung des HHLA-Vorstands auch in ihrer derzeitigen Ausgestaltung hinreichend auf eine langfristige Unternehmensentwicklung ausgerichtet ist. Sofern bei vorzeitiger Vertragsbeendigung eine Abfindung erfolgt, wird diese grundsätzlich im Zeitpunkt des Ausscheidens fällig. Dies ermöglicht eine klare Trennung und vermeidet spätere Auseinandersetzungen. Die Hauptversammlung vom 10. Juni 2021 hat das Vergütungssystem für den Vorstand mit großer Mehrheit (95,8 % der abgegebenen Stimmen) gebilligt. 3. Die nach Empfehlung G.3 empfohlene Offenlegung der Zusammensetzung der zur Beurteilung der Üblichkeit der konkreten Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder herangezogenen Vergleichsgruppe ist im Rahmen des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021 erfolgt. Seitdem wird dieser Empfehlung mithin entsprochen.
Hamburg, 12. Dezember 2022 Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft Der Vorstand Der Aufsichtsrat" Vergütungsbericht und VergütungssystemDer Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 nebst dem Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG, das geltende Vergütungssystem gemäß § 87a Abs. 1 und 2 Satz 1 AktG und der letzte Vergütungsbeschluss gemäß § 113 Abs. 3 AktG werden unter www.hhla.de/ corporategovernance öffentlich zugänglich gemacht. Angaben zu UnternehmensführungspraktikenKonzernaufbau und KonzernsteuerungDie HHLA AG fungiert als strategische Management-Holding des Konzerns. Das operative Geschäft wird im Wesentlichen durch in- und ausländische Tochtergesellschaften und Beteiligungen betrieben. Die Einhaltung der Vorgaben der Unternehmensführung wird durch unternehmensinterne Richtlinien sowie Regelungen in den Satzungen und Geschäftsanweisungen der Tochtergesellschaften und Beteiligungen sichergestellt. Die meisten Tochtergesellschaften verfügen zudem über einen eigenen Aufsichts- oder Beirat, der die jeweilige Geschäftsführung überwacht und beratend begleitet. Governance-SystemeDie HHLA verfügt über interne Kontroll-, Risiko- und Compliance-Management-Systeme, die der Größe des Unternehmens, dem Umfang seiner Geschäftstätigkeit und seiner Risikolage gerecht werden und auf das kontinuierliche und systematische Management unternehmerischer Risiken und Chancen ausgerichtet sind. Governance-Systeme der HHLAKonzeptioneller Aufbau und Überblick
ComplianceDie Einhaltung für die Unternehmenstätigkeit relevanter gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien (nachfolgend auch "Compliance") wird bei der HHLA als wesentlicher Teil der Corporate Governance verstanden. Herzstück des Compliance-Management-Systems (CMS) der HHLA ist ein Verhaltenskodex, der übergeordnete Grundsätze zu besonders Compliance-relevanten Themen wie z.B. Verhalten im Wettbewerb, Vermeidung von Korruption, Diskriminierung und Interessenkonflikten sowie dem Umgang mit sensiblen Unternehmensinformationen und dem Datenschutz unterliegenden Daten formuliert. Der Verhaltenskodex wird ergänzt durch weiterführende Konzernrichtlinien, u.a. zu den Themen Korruptionsvermeidung und Verhalten im Wettbewerb, ein konzernweites Business-Partner-Screening-System sowie einen Lieferantenkodex zur Reduktion von Compliance-Risiken. Risikomanagementsystem und internes KontrollsystemDas Risikomanagementsystem (RMS) und das interne Kontrollsystem (IKS) sind Bestandteil des gesamten Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesses. Damit soll sichergestellt werden, dass die Unternehmensleitung geschäftsrelevante Risiken frühzeitig erkennt und Maßnahmen zur Gegensteuerung rechtzeitig einleiten kann. Die interne Revision kontrolliert die Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen und von Unternehmensstandards mit zielgerichteten Prüfungen und initiiert bei Bedarf angemessene Maßnahmen. Die für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten Teile des IKS werden zudem im Rahmen der Abschlussprüfung vom externen Wirtschaftsprüfer geprüft. Des Weiteren erfolgt im Rahmen der Konzernabschlussprüfung eine Beurteilung des Risikofrüherkennungs- und -überwachungssystems durch den externen Wirtschaftsprüfer. Das Risikomanagementsystem und das interne Kontrollsystem des HHLA-Konzerns sind eingehend im Risiko- und Chancenmanagement dargestellt. Erklärung zur Angemessenheit und Wirksamkeit der Governance-Systeme 1Vorstand und Aufsichtsrat der HHLA halten die eingerichteten internen Kontroll-, Risiko- und Compliance-Management-Systeme für angemessen und wirksam. Im Rahmen der Tätigkeit der internen Revision, die turnusgemäß alle wesentlichen Geschäftsvorfälle überprüft, sind keine Anhaltspunkte bekannt geworden, die zu der Annahme veranlassen, dass scrollen
Die Angemessenheit und Wirksamkeit wird zudem durch die externen Prüfungen der einzelnen Systembestandteile nach den entsprechenden IDW-Standards bestätigt. Das CMS wurde in der Berichtsperiode 2021 geprüft und für angemessen und wirksam befunden. In der zurückliegenden Berichtsperiode wurde das RMS gemäß IDW PS 981 geprüft. Zum Zeitpunkt der Berichterstellung war die Prüfung noch nicht abgeschlossen, aber aus der Prüfungstätigkeit haben sich keine wesentlichen Feststellungen ergeben. Die turnusmäßige Wirksamkeitsprüfung des IKS gemäß IDW PS 982 ist für die Berichtsperiode 2023 vorgesehen. NachhaltigkeitNachhaltiges Handeln prägt seit Bestehen des Unternehmens das Geschäftsmodell der HHLA. Die zeitnahe Information der Aktionärinnen und Aktionäre und der interessierten Öffentlichkeit über wichtige Themen ist für die HHLA integraler Bestandteil guter Corporate Governance. Informationen über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens sowie wesentliche Geschäftsereignisse erfolgen insbesondere durch die Finanzberichte (Geschäftsbericht, Halbjahresfinanzbericht und Quartalsmitteilungen), Analysten- und Bilanzpressekonferenzen, Analysten- und Pressegespräche, Presse- und ggf. Ad-hoc-Mitteilungen sowie in den Hauptversammlungen. Ein ständig nutzbares und aktuelles Kommunikationsmedium ist die Internetseite www.hhla.de, die alle relevanten Informationen in deutscher und englischer Sprache verfügbar macht. Neben Informationen zum HHLA-Konzern und zur HHLA-Aktie ist dort auch der Finanzkalender zu finden, der einen Überblick über wichtige Termine bietet. Darüber hinaus steht die Investor-Relations-Abteilung als Ansprechpartner für Fragen von Aktionären, Investoren und Analysten zur Verfügung. Der Vorstand der HHLAArbeitsweise des VorstandsEntsprechend den Vorgaben des Aktienrechts verfügt die HHLA über ein duales Führungssystem mit dem Vorstand als Leitungs- und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Er bestimmt die unternehmerischen Ziele und die Unternehmensstrategie sowie die Konzernpolitik und -organisation. Dazu gehören insbesondere die Steuerung des Konzerns, die Konzernplanung und -finanzierung, die Personalstrategie, die Besetzung der Führungspositionen unter Beachtung der Diversität, die Führungskräfteentwicklung sowie die Präsentation des Konzerns gegenüber dem Kapitalmarkt und der Öffentlichkeit. Er trägt außerdem die Verantwortung für angemessene und wirksame Kontrollsysteme (Risiko- und Chancenmanagement, Compliance-Management-System und internes Kontrollsystem einschließlich Revision). Die Unternehmensstrategie wie auch die Planung beinhalten dabei neben wirtschaftlichen bzw. finanziellen Zielen jeweils auch ökologische und soziale Ziele. Der Vorstand nimmt seine Aufgaben als Kollegialorgan wahr. Die Mitglieder des Vorstands arbeiten kollegial zusammen und unterrichten sich laufend über wichtige Vorgänge in ihren Ressorts. Ungeachtet der Gesamtverantwortung für die Geschäftsführung führen die einzelnen Vorstandsmitglieder die ihnen nach Maßgabe des Geschäftsverteilungsplans zugewiesenen Ressorts im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Grundsätzliche Fragen der Organisation, der Geschäftspolitik und der Unternehmensplanung sowie Maßnahmen von größerer Bedeutung werden im Gesamtvorstand erörtert und entschieden. Die Vorstandsvorsitzende koordiniert die Arbeit des Vorstands. Die Einzelheiten sind in einer Geschäftsanweisung für den Vorstand näher geregelt. Der Vorstand arbeitet zum Wohle des Unternehmens vertrauensvoll mit dem Aufsichtsrat zusammen und informiert ihn regelmäßig über alle relevanten Fragen. Das umfasst, jeweils für die Gesellschaft und den Konzern, insbesondere die Rentabilität, die Lage und den Gang der Geschäfte, die Strategie, die Planung, die aktuelle Risikolage, das Risikomanagement und die Compliance. Bestimmte, besonders weitreichende Maßnahmen und Geschäfte wie z.B. die Festlegung des jährlichen Budgets, die Aufnahme neuer Tätigkeitsbereiche, der Erwerb oder die Veräußerung von Unternehmen sowie Investitionen oder Finanzierungsmaßnahmen ab bestimmten Größenordnungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Grundsätzliche und wichtige Angelegenheiten, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung oder für die Leitung der Gesellschaft oder des Konzerns von wesentlicher Bedeutung sind, sind auch zwischen den Sitzungen unverzüglich dem Aufsichtsratsvorsitzenden mitzuteilen. Der Aufsichtsratsvorsitzende steht auch zwischen den Sitzungen mit dem Vorstand, insbesondere der Vorstandsvorsitzenden, regelmäßig in Kontakt zu wichtigen Themen und aktuellen Vorgängen, insbesondere zu Fragen der Strategie, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens. Die Vorstandsmitglieder sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet und unterliegen für die Dauer ihres Mandats einem umfassenden Wettbewerbsverbot. Kein Mitglied des Vorstands darf bei seinen Entscheidungen persönliche Interessen verfolgen oder Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich nutzen. Nebentätigkeiten, insbesondere Aufsichtsratsmandate in konzernfremden Gesellschaften, bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Wesentliche Geschäfte zwischen den Konzernunternehmen einerseits und den Vorstandsmitgliedern sowie ihnen nahestehenden Personen oder Unternehmungen andererseits bedürfen ebenfalls der Zustimmung des Aufsichtsrats und müssen marktüblichen Bedingungen entsprechen. Interessenkonflikte von Vorstandsmitgliedern sind unverzüglich dem Aufsichtsratsvorsitzenden offenzulegen. Die anderen Vorstandsmitglieder sind darüber zu informieren. Entsprechende Geschäfte oder Interessenkonflikte sind im Berichtsjahr nicht aufgetreten. Für die Mitglieder des Vorstands besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung), die den Vorgaben des § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG entspricht. Zusammensetzung und DiversitätDer Vorstand der HHLA besteht gemäß § 8 der Satzung aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat bestellt. Dieser sorgt zusammen mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung und achtet bei der Zusammensetzung des Vorstands auch auf Diversität. Im Interesse einer näheren Konturierung der Diversitätsaspekte hat der Aufsichtsrat das folgende Diversitätskonzept für den Vorstand verabschiedet. Der aktuelle Vorstand der HHLAscrollen
1 seit 1. Januar 2023; seit 1. Februar 2023 mit
Ressortzuständigkeiten
Zielsetzung des DiversitätskonzeptsDer Vorstand spielt eine zentrale Rolle bei der Weiterentwicklung der HHLA und des Konzerns. Der Aufsichtsrat ist insoweit der Ansicht, dass für die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens neben den fachlichen Fähigkeiten und Erfahrungen der Vorstandsmitglieder auch Diversitätsaspekte eine wichtige Rolle spielen. Unterschiedliche Persönlichkeiten, Erfahrungen und Kenntnisse vermeiden Gruppendenken, ermöglichen ganzheitlichere Betrachtungen und bereichern so die Arbeit des Vorstands. DiversitätsaspekteDer Aufsichtsrat strebt eine Zusammensetzung des Vorstands an, bei der sich die Mitglieder im Hinblick auf ihren persönlichen und beruflichen Hintergrund, ihre Erfahrungen und ihre Fachkenntnisse ergänzen, damit der Vorstand als Gesamtgremium auf ein möglichst breites Spektrum unterschiedlicher Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten zurückgreifen kann. FRAUENANTEIL IM VORSTANDDa der Vorstand der HHLA aus mehr als drei Personen besteht, müssen dem Vorstand nach § 76 Abs. 3a AktG mindestens eine Frau und ein Mann angehören. Jenseits davon orientiert sich der Aufsichtsrat bei der Besetzung des Vorstands am Leitbild der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern und fördert dieses Ziel aktiv, z.B. durch die gezielte Suche nach Kandidatinnen für die Mitgliedschaft im Vorstand. BILDUNGS- UND BERUFSHINTERGRUNDDie Vielfalt (Diversität) im Vorstand spiegelt sich auch im individuellen Ausbildungs- und beruflichen Werdegang sowie im unterschiedlichen Erfahrungshorizont seiner Mitglieder (z.B. Branchenerfahrung) wider. Unterschiedliche Bildungs-, Berufs- und Erfahrungshintergründe sind daher ausdrücklich erwünscht. Jedes Vorstandsmitglied muss allerdings aufgrund seiner persönlichen und fachlichen Kompetenzen und Erfahrungen in der Lage sein, die Aufgaben eines Vorstandsmitglieds in einem international tätigen, börsennotierten Unternehmen wahrzunehmen und das Ansehen des HHLA-Konzerns in der Öffentlichkeit zu wahren. Die Mitglieder des Vorstands sollten zudem über ein vertieftes Verständnis des Geschäfts der HHLA und in der Regel über mehrjährige Führungserfahrung verfügen. Darüber hinaus sollte mit Blick auf das Geschäftsmodell der HHLA jeweils zumindest ein Mitglied über besondere Expertise in den folgenden Bereichen verfügen: scrollen
INTERNATIONALITÄTMit Blick auf die internationale Ausrichtung der Aktivitäten des Konzerns sollte zumindest ein Teil der Mitglieder über nennenswerte internationale Erfahrung verfügen. ALTERDie Altersgrenze für Vorstandsmitglieder liegt bei 67 Jahren. Ein Mindestalter existiert nicht. Allerdings sollten Vorstandsmitglieder im Zeitpunkt ihrer Bestellung in der Regel über mehrjährige Führungserfahrung verfügen, was eine gewisse Berufserfahrung voraussetzt. Innerhalb dieses Rahmens wird - aus Gründen der Diversität und im Interesse einer langfristigen Nachfolgeplanung - eine heterogene Altersstruktur innerhalb des Vorstands angestrebt, wobei dem Alter im Vergleich zu den anderen Kriterien keine zentrale Bedeutung beigemessen wird. Stand der UmsetzungIn der derzeitigen Zusammensetzung des Vorstands sind die vorstehenden Ziele erfüllt. Der Vorstand setzt sich gegenwärtig aus vier Personen mit unterschiedlichem beruflichem Werdegang, Erfahrungshorizont und unterschiedlicher Expertise zusammen, darunter auch Mitglieder mit nennenswerter internationaler Erfahrung. Der Frauenanteil betrug zum 31. Dezember 2022 25 % und liegt nunmehr - nach dem Amtsantritt von Tanja Dreilich zum 1. Januar 2023 und dem Ausscheiden von Dr. Roland Lappin zum Ablauf des 31. Januar 2023 - bei 50 %. Die Altersgrenze wird von keinem Mitglied überschritten. Langfristige Nachfolgeplanung für den VorstandDer Aufsichtsrat sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für dessen langfristige Nachfolgeplanung. Auf Seiten des Aufsichtsrats wird diese Aufgabe primär vom Personalausschuss wahrgenommen. Ausgehend von den im Diversitätskonzept beschriebenen Zielsetzungen für die Zusammensetzung und die Kompetenzen der Mitglieder ergeben sich jeweils Anforderungsprofile für die einzelnen Vorstandspositionen. Die Anforderungsprofile, der Ressortzuschnitt und die Leistungen der Vorstandsmitglieder werden vom Personalausschuss - nach Rücksprache mit dem Vorstand bzw. einzelnen Vorstandsmitgliedern - regelmäßig mit Blick auf das aktuelle Umfeld, die Geschäftsentwicklung, die Unternehmensstrategie und die im Vorstand vorhandenen Kompetenzen überprüft. Ein wesentlicher Baustein der langfristigen Nachfolgeplanung ist zudem die Identifizierung und Weiterentwicklung interner Kandidatinnen und Kandidaten für künftige Managementaufgaben. Dem Vorstand obliegt dabei die frühzeitige Identifizierung potenzieller Kandidatinnen und Kandidaten, die sodann durch die Übernahme von Aufgaben mit wachsender Verantwortung und bedarfsgerechten Weiterbildungen systematisch weiterentwickelt werden sollen, so dass bei anstehenden Neubesetzungen im Idealfall immer auch interne Kandidatinnen bzw. Kandidaten in die engere Auswahl einbezogen werden können. Im Rahmen konkreter Besetzungsprozesse werden der Personalausschuss und der Aufsichtsrat neben den genannten Diversitätszielen jeweils auch alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigen. Dabei wird der Aufsichtsrat bei Bedarf auch unterstützend auf die Dienste von Personalberatern zurückgreifen. Der Aufsichtsrat der HHLAArbeitsweise des AufsichtsratDer Aufsichtsrat bestimmt über die Zusammensetzung des Vorstands, überwacht die Geschäftsführung durch den Vorstand, berät ihn bei der Unternehmensführung und ist in grundsätzliche und wichtige Entscheidungen eingebunden. Maßnahmen und Geschäfte von grundlegender Bedeutung bedürfen gemäß der Geschäftsanweisung für den Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats. Weitere wesentliche Aufgaben sind die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses. Die Aufgaben und die interne Organisation des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ergeben sich aus dem Gesetz sowie der Satzung und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats, die auf der Internetseite der HHLA unter www.hhla.de/corporategovernance bzw. www.hhla.de/aufsichtsrat zugänglich sind. Darüber hinaus enthält der DCGK Empfehlungen zur Arbeit des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat und nimmt die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr. Die Aufsichtsratsmitglieder sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Kein Mitglied des Aufsichtsrats darf bei seinen Entscheidungen persönliche Interessen verfolgen oder Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich nutzen. Interessenkonflikte sind unverzüglich dem Aufsichtsratsvorsitzenden offenzulegen. Über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung informiert der Aufsichtsrat in seinem Bericht an die Hauptversammlung. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte eines Aufsichtsratsmitglieds sollen zur Beendigung des Mandats führen. Berater- und sonstige Dienst- oder Werkverträge eines Aufsichtsratsmitglieds mit der Gesellschaft bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Solche Verträge bestanden im Geschäftsjahr 2022 nicht. Für die Mitglieder des Aufsichtsrats besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung), die einen Selbstbehalt in Anlehnung an § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG vorsieht. AusschüsseDie Arbeit des Aufsichtsrats findet sowohl im Plenum als auch in Ausschüssen statt. Die einzelnen Ausschüsse und ihre Zuständigkeiten sind in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats niedergelegt. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten dem Aufsichtsrat regelmäßig in der nächsten Sitzung über die Arbeit ihres Ausschusses. Derzeit bestehen mit dem Finanz-, dem Prüfungs-, dem Personal-, dem Nominierungs-, dem Vermittlungs- und dem Immobilienausschuss insgesamt sechs Ausschüsse. FinanzausschussMitglieder: Dr. Sibylle Roggencamp (Vors.), Stefan Koop (stellv. Vors.), Alexander Grant, Dr. Norbert Kloppenburg, Susana Pereira Ventura, Prof. Dr. Burkhard Schwenker Zuständigkeit: Der Finanzausschuss bereitet die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats vor, die finanziell von wesentlicher Bedeutung sind, z.B. Beteiligungserwerbe oder -veräußerungen, Beschlussfassungen über wesentliche Kreditaufnahmen und -gewährungen, Haftungsübernahmen für fremde Verbindlichkeiten sowie Finanzanlage- und sonstige Finanzgeschäfte. Darüber hinaus befasst er sich mit den quartalsweisen Berichten über den Gang der Geschäfte und mit Planungs- und Investitionsthemen wie z.B. dem Wirtschaftsplan und der Mittelfristplanung. PrüfungsausschussMitglieder: Dr. Norbert Kloppenburg (Vors.), Alexander Grant (stellv. Vors.), Stefan Koop, Dr. Isabella Niklas, Susana Pereira Ventura, Prof. Dr. Burkhard Schwenker Zuständigkeit: Der Prüfungsausschuss befasst sich vor allem mit der Prüfung der Rechnungslegung und der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems und der Compliance. Er überwacht die Abschlussprüfung und ihre Wirksamkeit, einschließlich der Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und etwaiger Nichtprüfungsleistungen, und beurteilt regelmäßig die Qualität der Abschlussprüfung. Er ist außerdem verantwortlich für die Vorbereitung der Wahl des Abschlussprüfers (inkl. etwaiger Auswahlverfahren) und die Entscheidung über die externe Prüfung der nichtfinanziellen Erklärungen bzw. Berichte. ImmobilienausschussMitglieder: Dr. Isabella Niklas (Vors.), Franziska Reisener (stellv. Vors.), Alexander Grant, Holger Heinzel, Dr. Sibylle Roggencamp, Prof. Dr. Burkhard Schwenker Zuständigkeit: Der Immobilienausschuss ist für alle Fragen, Berichte und Entscheidungen zuständig, die sich vollständig oder überwiegend auf den Teilkonzern Immobilien (S-Sparte) beziehen. Dies beinhaltet insbesondere die Entscheidungen über zustimmungsbedürftige Geschäfte, die Prüfung und die Vorbereitung der Entscheidung des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses sowie den Gewinnverwendungsvorschlag, soweit diese sich auf den Teilkonzern Immobilien beziehen. PersonalausschussMitglieder: Prof. Dr. Rüdiger Grube (Vors.), Berthold Bose (stellv. Vors.), Stefan Koop, Franziska Reisener, Andreas Rieckhof, Dr. Sibylle Roggencamp Zuständigkeit: Der Personalausschuss bereitet die dem Aufsichtsrat obliegenden Personalentscheidungen vor und sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung. Er bereitet die Beschlussfassung des Plenums über das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder und die Festsetzung der Vergütung der einzelnen Mitglieder vor, vertritt die Gesellschaft im Rahmen des rechtlich Zulässigen bei sonstigen Rechtsgeschäften mit Vorstandsmitgliedern und entscheidet über die Zustimmung zur Bestellung von Prokuristen. NominierungsausschussMitglieder: Prof. Dr. Rüdiger Grube (Vors.), Andreas Rieckhof (stellv. Vors.), Dr. Sibylle Roggencamp Zuständigkeit: Der Nominierungsausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, der Vorgaben der Geschäftsordnung, der Empfehlungen des Kodex, des Anforderungs- bzw. Kompetenzprofils für den Aufsichtsrat und der für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele Vorschläge für geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung. VermittlungsausschussMitglieder: Prof. Dr. Rüdiger Grube (Vors.), Berthold Bose (stellv. Vors.), Stefan Koop, Andreas Rieckhof Zuständigkeit: Der Vermittlungsausschuss nimmt die in § 31 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) genannten Aufgaben wahr, d.h., er unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern, falls im ersten Wahlgang die gesetzlich erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Aufsichtsratsmitglieder nicht erreicht wird. Zusammensetzung und DiversitätNach der Satzung der Gesellschaft, den §§ 95 und 96 AktG und § 7 (MitbestG) setzt sich der Aufsichtsrat aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern der Anteilseigner sowie sechs Mitgliedern der Arbeitnehmer, die gemäß den Vorgaben des MitbestG gewählt werden, zusammen. Mit Blick auf die verschiedenen Vorgaben und Empfehlungen zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats hat der Aufsichtsrat der HHLA im Dezember 2022 sein Anforderungsprofil für den Aufsichtsrat wie nachfolgend ersichtlich aktualisiert. Das Anforderungsprofil enthält neben wesentlichen gesetzlichen Vorgaben und Empfehlungen des DCGK zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats die Zielsetzungen des Aufsichtsrats für seine Zusammensetzung und das Kompetenzprofil für das Gesamtgremium im Sinne des DCGK sowie das Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat einschließlich der Angaben nach § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB. AnforderungsprofilZielsetzung des AnforderungsprofilsDer Aufsichtsrat strebt eine Zusammensetzung an, die jederzeit eine qualifizierte Kontrolle und Beratung des Vorstands gewährleistet. Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass für eine effektive Arbeit des Aufsichtsrats - und damit für die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens - neben fachlichen und persönlichen Anforderungen auch Diversitätsaspekte eine wichtige Rolle spielen. Unterschiedliche Persönlichkeiten, Erfahrungen und Kenntnisse vermeiden Gruppendenken, ermöglichen ganzheitlichere Betrachtungen und bereichern so die Arbeit des Aufsichtsrats. Die folgenden Zielsetzungen dienen insoweit als Leitlinie bei der langfristigen Nachfolgeplanung und der Auswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten und schaffen Transparenz im Hinblick auf die wesentlichen Besetzungskriterien. Anforderungen an die einzelnen MitgliederALLGEMEINE ANFORDERUNGENJedes Aufsichtsratsmitglied soll aufgrund seiner persönlichen und fachlichen Kompetenzen und Erfahrungen in der Lage sein, die Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds in einem international tätigen, börsennotierten Unternehmen wahrzunehmen und das Ansehen des HHLA-Konzerns in der Öffentlichkeit zu wahren. Im Hinblick darauf sollte jedes Aufsichtsratsmitglied folgende Anforderungen erfüllen: scrollen
ZEITLICHE VERFÜGBARKEITJedes Aufsichtsratsmitglied stellt sicher, dass ihm die für die Wahrnehmung des Aufsichtsratsmandats erforderliche Zeit zur Verfügung steht. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass in der Regel vier bis sechs Aufsichtsratssitzungen jährlich stattfinden, die jeweils angemessener Vorbereitung bedürfen. Abhängig von der Mitgliedschaft in einem oder mehreren Ausschüssen entsteht zusätzlicher Zeitaufwand für die Vorbereitung und die Teilnahme an den Ausschusssitzungen. Zur Behandlung von Sonderthemen können schließlich zusätzliche außerordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats oder der Ausschüsse erforderlich werden. MANDATSGRENZENAufsichtsratsmitglieder der HHLA, die dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehören, sollen in der Regel nicht mehr als zwei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen und keinen Aufsichtsratsvorsitz in einer konzernexternen börsennotierten Gesellschaft wahrnehmen. Aufsichtsratsmitglieder der HHLA, die keinem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehören, sollen in der Regel insgesamt nicht mehr als fünf solcher externen Mandate wahrnehmen, wobei insoweit ein Aufsichtsratsvorsitz doppelt zählt. Vergleichbare Funktionen sind dabei insbesondere Mandate in Kontrollgremien ausländischer börsennotierter Gesellschaften oder Mandate in Kontrollgremien von Gesellschaften, die der gesetzlichen Mitbestimmung unterliegen. Demgegenüber ist der mit der Mitgliedschaft in Aufsichts- oder Beiräten kleinerer Unternehmen verbundene (zeitliche) Aufwand regelmäßig deutlich geringer, weshalb derartige Mandate grundsätzlich nicht als vergleichbare Funktionen angesehen werden. ALTERSGRENZE UND ZUGEHÖRIGKEITSDAUERZur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats sollen in der Regel nur Personen vorgeschlagen werden, die zum Zeitpunkt der Wahl das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat soll in der Regel drei volle Amtszeiten nicht überschreiten. Anforderungen und Ziele für das GesamtgremiumIm Hinblick auf die Zusammensetzung des Gesamtgremiums strebt der Aufsichtsrat - auch im Interesse der Diversität - eine Zusammensetzung an, bei der sich die Mitglieder im Hinblick auf ihren persönlichen und beruflichen Hintergrund, ihre Erfahrungen und ihre Fachkenntnisse ergänzen, damit das Gesamtgremium auf ein möglichst breites Spektrum unterschiedlicher Erfahrungen und Spezialkenntnisse zurückgreifen kann. ALLGEMEINE ANFORDERUNGENDer Aufsichtsrat der HHLA muss jederzeit so zusammengesetzt sein, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben des Aufsichtsrats erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats müssen ferner in ihrer Gesamtheit mit den Sektoren Transport und Logistik, insbesondere den Bereichen Hafenlogistik und Intermodal, sowie dem Immobiliensektor vertraut sein; und mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats muss über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und ein weiteres Mitglied über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung verfügen. SPEZIFISCHE KENNTNISSE UND ERFAHRUNGENDer Aufsichtsrat der HHLA soll in seiner Gesamtheit alle Kompetenzfelder abdecken, die für eine effektive Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlich sind. Das beinhaltet - entsprechend dem Geschäftsmodell des Unternehmens - insbesondere vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen: scrollen
Der Aufsichtsrat strebt eine Besetzung an, bei der für jeden der vorstehend genannten Aspekte zumindest ein Mitglied als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht. UNABHÄNGIGKEIT UND INTERESSENKONFLIKTEUnter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Situation der HHLA und der Eigentümerstruktur erachtet es der Aufsichtsrat als angemessen, dass mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter - darunter der Aufsichtsratsvorsitzende, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses und der Vorsitzende des Personalausschusses - unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sind. Darüber hinaus sollen dem Aufsichtsrat auf Seiten der Anteilseigner mindestens zwei Mitglieder - darunter der Vorsitzende des Prüfungsausschusses - angehören, die zudem unabhängig vom kontrollierenden Aktionär sind (vgl. Empfehlungen C.6 bis C.10 DCGK). Zur Vermeidung potenzieller Interessenkonflikte sollen dem Aufsichtsrat nicht mehr als zwei ehemalige Vorstandsmitglieder und außerdem keine Personen angehören, die Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens ausüben oder die in einer persönlichen Beziehung zu einem wesentlichen Wettbewerber stehen. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte eines Aufsichtsratsmitglieds sollen zur Beendigung des Mandats führen. VIELFALT (DIVERSITÄT)Der Aufsichtsrat der HHLA setzt sich zu jeweils mindestens 30 % aus Frauen und Männern zusammen. Darüber hinaus verfolgt der Aufsichtsrat das Ziel, mittelfristig einen Frauenanteil der Anteilseignervertreter von 50 % zu erreichen. Daneben spiegelt sich die Vielfalt (Diversität) im Aufsichtsrat u.a. im individuellen beruflichen Werdegang und Tätigkeitsbereich sowie im unterschiedlichen Erfahrungshorizont seiner Mitglieder (z.B. Ausbildung, Branchenerfahrung) wider. Der Aufsichtsrat strebt insoweit im Interesse der Diversität eine Zusammensetzung an, bei der sich die Mitglieder im Hinblick auf ihren Hintergrund, ihre Erfahrungen und ihre Fachkenntnisse ergänzen. Dabei wird auch angestrebt, dass ein Teil der Mitglieder über einen internationalen Erfahrungshorizont verfügt. Stand der UmsetzungIn der derzeitigen Zusammensetzung des Aufsichtsrats sind die vorstehenden Ziele erfüllt. Der Aufsichtsrat setzt sich aus Personen mit unterschiedlichem beruflichem Werdegang, Erfahrungshorizont und unterschiedlicher Expertise zusammen, darunter auch Mitglieder mit nennenswerter internationaler Erfahrung. Der Frauenanteil von 30 % wird erfüllt. Die Altersgrenze wurde bei der letzten Wahl lediglich von Prof. Dr. Rüdiger Grube überschritten. Kein Aufsichtsratsmitglied gehört dem Aufsichtsrat länger als zwölf Jahre an. Die Mandatsgrenzen werden von den meisten Mitgliedern eingehalten. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind grundsätzlich alle Anteilseignervertreter unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand, wobei der Aufsichtsrat vorsorglich darauf hinweist, dass die HHLA wesentliche geschäftliche Beziehungen zur Hamburg Port Authority AöR unterhält, die als Anstalt öffentlichen Rechts der Aufsicht der Finanzbehörde und der Behörde für Wirtschaft und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg unterliegt, in denen wiederum auch die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Sibylle Roggencamp und Andreas Rieckhof tätig sind. Der Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Dr. Rüdiger Grube, der Prüfungsausschussvorsitzende Dr. Norbert Kloppenburg und Prof. Dr. Burkhard Schwenker sind darüber hinaus auch unabhängig vom kontrollierenden Aktionär. Bedeutsame Nachhaltigkeitsthemen im HHLA-Konzern sind insbesondere die Vermeidung bzw. Reduzierung von CO 2 -Emissionen, gute und sichere Arbeitsbedingungen und die Sicherstellung von Compliance. Entsprechende Kompetenzen sind bei verschiedenen Aufsichtsratsmitgliedern vorhanden; diese wurden im Rahmen einer im Berichtszeitraum durchgeführten Nachhaltigkeitsschulung nochmals vertieft. Die Kompetenzen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder sind in der folgenden Qualifikationsmatrix dargestellt. Qualifikationsmatrix - Kompetenzen und Erfahrungen der Mitglieder des Aufsichtsratsscrollen
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1 Unabhängigkeit im Sinne von Empfehlungen
C.6 Abs. 2, d.h. unabhängig von der Gesellschaft, vom
Vorstand und vom kontrollierenden Aktionär.
Selbstbeurteilung und weitere InformationenDie letzte Selbstbeurteilung mit externer Unterstützung wurde im Sommer 2018 mit Hilfe eines unabhängigen Beraters durchgeführt. Die Zusammenarbeit wurde insgesamt als sehr gut und effizient bewertet. Darüber hinaus arbeitet der Aufsichtsrat kontinuierlich an der weiteren Verbesserung der Effizienz seiner Tätigkeit. Weitere InformationenWeitere Informationen zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats, zur Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sowie zur Zusammenarbeit mit dem Vorstand im Berichtszeitraum finden sich im Bericht des Aufsichtsrats. Auf der Website des Unternehmens unter www.hhla.de sind zudem die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats und die Lebensläufe der amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats veröffentlicht, die auch Informationen zum Werdegang und zu weiteren Mandaten bzw. wesentlichen Tätigkeiten enthalten und jährlich aktualisiert werden. Angaben nach § 289f Abs. 2 Nr. 4 und 5 HGBDer Aufsichtsrat der HHLA setzt sich nach § 96 Abs. 2 AktG zu jeweils mindestens 30 % aus Frauen und Männern zusammen. Derzeit gehören dem Aufsichtsrat vier Frauen an, von denen zwei der Anteilseignerseite und zwei der Arbeitnehmerseite zuzurechnen sind. Der Frauenanteil im Aufsichtsrat insgesamt sowie auf Seiten der Anteilseigner und der Arbeitnehmer beträgt somit jeweils 33,3 %. Die gesetzlichen Vorgaben - also mindestens jeweils 30 % Männer und Frauen bzw. gerundet jeweils vier - sind mithin erfüllt. Für den Frauenanteil im Vorstand hatte der Aufsichtsrat bis zum 30. Juni 2022 eine Zielgröße von 25 % festgelegt. Diese Zielgröße wurde erfüllt. Nach dem durch das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (sog. Zweites Führungspositionengesetz - FüPoG II) eingefügten § 76 Abs. 3a AktG müssen dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft, für die das Mitbestimmungsgesetz gilt, nunmehr mindestens jeweils ein Mann und eine Frau angehören, sofern der Vorstand aus mehr als drei Personen besteht. Die HHLA hat diese Vorgabe bereits im gesamten Berichtszeitraum eingehalten. Seit dem Ausscheiden von Dr. Roland Lappin zum Ablauf des 31. Januar 2023 beträgt der Frauenanteil im Vorstand 50 %. Im Hinblick auf die Zielvorgaben für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands hatte der Vorstand für beide Führungsebenen eine Zielgröße von 30 % und als Frist für die Zielerreichung jeweils den 30. Juni 2022 festgelegt. Zum 30. Juni 2022 lag der Frauenanteil in der ersten Führungsebene bei 25 % und in der zweiten Führungsebene bei 26 %. Die Nichterreichung der Ziele beruhte im Wesentlichen darauf, dass den beiden Führungsebenen nur relativ wenige Personen angehören und es in dem festgelegten Zeitraum für die Zielerreichung bis zum 30. Juni 2022 nur relativ wenige Nachbesetzungen gab. Als neue Zielgrößen für den Frauenanteil hat der Vorstand für die erste Führungsebene eine Zielgröße von vier Frauen (das entspricht bei aktuell 13 Personen rund 30 %) und für die zweite Führungsebene eine Zielgröße von zehn Frauen (das entspricht bei aktuell 30 Personen rund 33,3 %) festgelegt. Die Frist für die Zielerreichung ist jeweils der 31. Dezember 2026. Zum 31. Dezember 2022 gehörten der ersten Ebene drei Frauen und der zweiten Führungsebene acht Frauen an. Aktionäre und HauptversammlungDie Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Die Hauptversammlung findet innerhalb der ersten acht Monate eines jeden Geschäftsjahres statt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Aktien mit Mehrfachstimmrechten oder Vorzugsaktien sowie Höchststimmrechte bestehen nicht. Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst auszuüben oder es durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen. Der Vorstand ist darüber hinaus nach Maßgabe der Satzung ermächtigt, den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung einzelner oder aller Aktionärsrechte auch ohne Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung und ohne einen Bevollmächtigten im Wege elektronischer Kommunikation (Online-Teilnahme) bzw. den Aktionären die Ausübung ihres Stimmrechts auch schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation zu ermöglichen (Briefwahl). In der Einladung zur Hauptversammlung werden insbesondere die Teilnahmebedingungen, das Verfahren für die Stimmabgabe (auch durch Bevollmächtigte) und die Rechte der Aktionäre erläutert. Außerdem hat die Gesellschaft eine Hotline für Fragen der Aktionäre eingerichtet. Die vom Gesetz für die Hauptversammlung verlangten Berichte und Unterlagen einschließlich des Geschäftsberichts werden zusammen mit der Tagesordnung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hhla.de/hauptversammlung veröffentlicht. Im Anschluss an die Hauptversammlung finden sich dort auch die Präsenz- und die Abstimmungsergebnisse. Rechnungslegung und AbschlussprüfungDer Einzelabschluss der HHLA (AG-Abschluss) wird nach den Rechnungslegungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellt. Der Konzernabschluss und die Zwischenberichte folgen den Regeln der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den nach § 315e Abs. 1 HGB ergänzend anzuwendenden Vorschriften des HGB. Nähere Erläuterungen zu den IFRS enthält dieser Geschäftsbericht im Konzernanhang, Allgemeine Erläuterungen. Grundlage für die Gewinnverwendung ist allein der AG-Abschluss. Die Abschlussprüfung wird mit einer Erweiterung der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) durchgeführt. Hierzu sind im Rahmen der Jahresabschlussprüfung die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse zu prüfen und zu beurteilen. Die Auswahl des Abschlussprüfers, seine Beauftragung, die Überwachung seiner Unabhängigkeit sowie der von ihm zusätzlich erbrachten Leistungen erfolgen im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben. Darüber hinaus wurde mit dem Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022, der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, vereinbart, dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses unverzüglich über während der Prüfung auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe unterrichtet wird, soweit diese nicht unverzüglich beseitigt werden. Der Abschlussprüfer soll ferner unverzüglich über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse berichten, die bei der Durchführung der Abschlussprüfung zu seiner Kenntnis gelangen. Außerdem hat der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat zu informieren und im Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er bei der Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der nach § 161 AktG abgegebenen Entsprechenserklärung ergeben. Übernahmerechtliche Angaben und erläuternder Bericht1. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt 75.219.438,00 €. Es ist eingeteilt in 75.219.438 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von jeweils 1,00 €, davon 72.514.938 A-Aktien und 2.704.500 S-Aktien (Aktiengattungen). Die S-Aktien vermitteln eine Beteiligung allein am Ergebnis und Vermögen der S-Sparte, während die A-Aktien allein eine Beteiligung am Ergebnis und Vermögen der A-Sparte vermitteln. Die S-Sparte umfasst den Teil des Unternehmens, der sich mit dem Erwerb, dem Halten, der Veräußerung, der Vermietung, der Verwaltung und der Entwicklung von nicht hafenumschlagspezifischen Immobilien befasst (Teilkonzern Immobilien). Sämtliche übrigen Teile des Unternehmens bilden die A-Sparte (Teilkonzern Hafenlogistik). Die Dividendenberechtigung der Inhaber von S-Aktien richtet sich nach der Höhe des der S-Sparte zuzurechnenden Teils des Bilanzgewinns, die Dividendenberechtigung der Inhaber von A-Aktien richtet sich nach der Höhe des verbleibenden Teils des Bilanzgewinns (§ 4 Abs. 1 der Satzung). Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme (§ 20 Abs. 1 der Satzung) und vermittelt die üblichen durch das AktG und die Satzung verbrieften Rechte und Pflichten. Sofern das Gesetz die Fassung eines Sonderbeschlusses durch Aktionäre einer Gattung vorschreibt, sind nur die Inhaber von Aktien dieser Gattung stimmberechtigt. 2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch solche aus Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern, bestehen nach Kenntnis des Vorstands nicht. 3. Für Angaben zu direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital, die zehn vom Hundert der Stimmrechte überschreiten, siehe Konzernanhang, Tz. 35 Eigenkapital und Konzernanhang, Tz. 48 Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen. 4. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht. 5. Arbeitnehmer, die am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind, üben ihre Aktionärsrechte nach freiem Ermessen aus; es besteht keine Stimmrechtskontrolle. 6.1 Gemäß § 8 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand aus zwei oder mehr Personen. Die Ernennung und die Abberufung der Vorstandsmitglieder erfolgen nach Maßgabe von § 84 AktG in Verbindung mit § 31 MitbestG und § 8 der Satzung durch den Aufsichtsrat. 6.2 Die Satzung kann durch Beschluss der Hauptversammlung geändert werden. Die Hauptversammlung beschließt gemäß §§ 179, 133 AktG und § 22 der Satzung über Satzungsänderungen mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Soweit gesetzlich für bestimmte Satzungsänderungen zwingend eine größere Stimmen- bzw. Kapitalmehrheit vorgeschrieben ist, gilt die gesetzlich geforderte Mehrheit. Nach § 11 Abs. 4 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur ihre Fassung betreffen. Sofern durch eine Satzungsänderung bei einer Kapitalerhöhung oder bei Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz das Verhältnis zwischen A- und S-Aktien geändert werden soll, ist jeweils ein Sonderbeschluss der betroffenen A- bzw. S-Aktionäre gemäß § 138 AktG erforderlich. Änderungen der Satzung werden mit Eintragung in das Handelsregister wirksam. 7.1 Der Vorstand ist gemäß § 3 Abs. 4 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. Juni 2027 durch Ausgabe von bis zu 36.257.469 neuen, auf den Namen lautenden A-Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu 36.257.469,00 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I, vgl. § 3 Abs. 4 der Satzung). Dabei ist das gesetzliche Bezugsrecht der S-Aktionäre ausgeschlossen. Darüber hinaus ist der Vorstand berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch das gesetzliche Bezugsrecht der A-Aktionäre in den im Beschluss näher definierten Fällen auszuschließen, z.B. bei der Ausgabe gegen Sacheinlagen oder bei der Ausgabe gegen Bareinlagen, sofern der Ausgabepreis den Börsenpreis der bereits notierten A-Aktien im Zeitpunkt der Ausgabe nicht wesentlich unterschreitet und der auf die neuen A-Aktien entfallende Anteil am Grundkapital nicht mehr als 10 % beträgt. Die Ausgabe neuer A-Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der A-Aktionäre ist ferner insgesamt auf 10 % des auf die A-Aktien entfallenden Grundkapitals begrenzt, wobei für Zwecke der 10 %-Grenze auch sämtliche A-Aktien anzurechnen sind, die unter anderen Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden oder auszugeben sind. 7.2 Der Vorstand ist darüber hinaus gemäß § 3 Abs. 5 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. Juni 2027 durch Ausgabe von bis zu 1.352.250 neuen, auf den Namen lautenden S-Aktien gegen Bar- und/ oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu 1.352.250,00 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II, vgl. § 3 Abs. 5 der Satzung). Dabei ist das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von A-Aktien ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von S-Aktien auszuschließen, soweit es zum Ausgleich von Spitzenbeträgen erforderlich ist. 7.3 Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 18. Juni 2019 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 17. Juni 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen oder Kombinationen dieser Instrumente (im Folgenden zusammenfassend auch "Schuldverschreibungen") zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte auf bis zu 10.000.000 neue, auf den Namen lautende A-Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils 1,00 € nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren. Der Gesamtnennbetrag der im Rahmen dieser Ermächtigung auszugebenden Schuldverschreibungen darf insgesamt 300.000.000,00 € nicht übersteigen. Die Schuldverschreibungen werden in jeweils gleichberechtigte und gleichrangige Teilschuldverschreibungen eingeteilt. Die jeweiligen Bedingungen der Schuldverschreibungen können auch eine Options- bzw. Wandlungspflicht sowie ein Andienungsrecht des Emittenten zur Lieferung von A-Aktien der Gesellschaft zum Ende der Laufzeit oder zu einem früheren Zeitpunkt vorsehen. Das Bezugsrecht der S-Aktionäre ist ausgeschlossen. Darüber hinaus kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch das Bezugsrecht der A-Aktionäre auf die Schuldverschreibungen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, um Spitzenbeträge auszugleichen, zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber bzw. Gläubiger von ausstehenden Optionsrechten bzw. Schuldverschreibungen und sofern Schuldverschreibungen gegen bar ausgegeben werden, wobei auf die Schuldverschreibungen mit einem Wandlungs- bzw. Optionsrecht bzw. einer Wandlungspflicht oder einem Andienungsrecht des Emittenten auf A-Aktien nicht mehr als ein anteiliger Betrag von 10 % des auf die A-Aktien entfallenden Grundkapitals entfallen darf. Die Ausgabe unter Ausschluss des Bezugsrechts der A-Aktionäre ist ferner insgesamt auf 10 % des auf die A-Aktien entfallenden Grundkapitals begrenzt, wobei für Zwecke der 10 %-Grenze auch sämtliche A-Aktien anzurechnen sind, die unter anderen Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden oder auszugeben sind. Für die Bedienung der Wandlungs- und Optionsrechte bzw. -pflichten sowie etwaiger Andienungsrechte steht ein bedingtes Kapital von 10.000.000,00 € zur Verfügung, das die Ausgabe von bis zu 10.000.000 neuen, auf den Namen lautenden A-Aktien ermöglicht (vgl. § 3 Abs. 6 der Satzung). 7.4 Der Vorstand wurde in der Hauptversammlung am 10. Juni 2021 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 9. Juni 2026 zu jedem zulässigen Zweck eigene A-Aktien im Umfang von insgesamt bis zu 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung - oder, falls dieser Betrag geringer ist, des im Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung - auf die A-Aktien entfallenden Teils des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstands über die Börse, mittels eines an sämtliche A-Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen. Der Vorstand wurde weiterhin ermächtigt, A-Aktien der Gesellschaft, die aufgrund vorstehender oder vorheriger Ermächtigungen erworben werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats neben der Veräußerung über die Börse oder durch Angebot an alle A-Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken zu verwenden. Zulässig sind danach insbesondere auch die Veräußerung gegen Barleistung zu einem Preis, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet, die Verwendung zur Erfüllung von Umtauschrechten oder -pflichten von Inhabern bzw. Gläubigern aus von der Gesellschaft oder von mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen ausgegebenen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die Übertragung auf bzw. das Angebot zum Erwerb an Mitarbeiter der Gesellschaft oder an Mitarbeiter oder Organmitglieder eines im Sinne der §§ 15 ff. AktG mit ihr verbundenen Unternehmens, die Veräußerung gegen Sachleistungen sowie die Einziehung, auch im vereinfachten Verfahren gemäß § 237 Abs. 3-5 AktG. In den genannten Fällen - mit Ausnahme der Einziehung - ist zudem das Andienungs- bzw. Bezugsrecht der A-Aktionäre auf die eigenen Aktien ausgeschlossen; das Andienungs- bzw. Bezugsrecht der S-Aktionäre ist generell ausgeschlossen. Mit Ausnahme der Veräußerung gegen Sachleistungen sowie der Einziehung gilt dabei jeweils, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußerten bzw. verwendeten A-Aktien insgesamt höchstens 10 % des auf die A-Aktien entfallenden Teils des Grundkapitals ausmachen dürfen. Die weiteren Einzelheiten der in Ziffer 7.1 bis 7.4 genannten Ermächtigungen, insbesondere die Konditionen des Erwerbs bzw. der Ausgabe von Aktien, die Möglichkeiten zum Bezugsrechtsausschluss sowie deren Grenzen, ergeben sich aus den jeweiligen Ermächtigungsbeschlüssen und - für die in Ziffer 7.1 bis 7.3 genannten Ermächtigungen - aus § 3 der Satzung. 7.5 Die Gesellschaft ist gemäß § 6 der Satzung und § 237 Abs. 1 AktG ermächtigt, A- oder S-Aktien gegen Zahlung eines angemessenen Einziehungsentgelts einzuziehen, sofern und soweit diejenigen Aktionäre, deren Aktien eingezogen werden sollen, ihre Zustimmung hierzu erteilen. 8. Die folgenden wesentlichen Vereinbarungen enthalten Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels, wie er unter anderem infolge eines Übernahmeangebots eintreten kann: Die Gesellschaft hat im September 2015 mehrere Schuldscheindarlehen mit einem Gesamtvolumen von 53 Mio. € aufgenommen sowie Namensschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 22 Mio. € ausgegeben. Nachdem die Gesellschaft im September 2022 insgesamt 18 Mio. € der Schuldscheindarlehen getilgt hat, sind die verbleibenden Schuldscheindarlehen und die Namensschuldverschreibungen jeweils in Teilbeträgen in der Zeit vom 29. September 2023 bis zum 30. September 2025 bzw. in der Zeit vom 30. September 2027 bis zum 30. September 2030 zur Rückzahlung fällig. Im Oktober 2018 hat die Gesellschaft weitere Schuldscheindarlehen mit einem Gesamtvolumen von 80 Mio. € aufgenommen und weitere Namensschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 20 Mio. € ausgegeben. Die einzelnen Schuldscheindarlehen sind in der Zeit vom 5. Oktober 2025 bis zum 5. Oktober 2028 zur Rückzahlung fällig. Die Namensschuldverschreibungen sind am 5. Oktober 2033 zur Rückzahlung fällig. Im Falle eines Kontrollwechsels bei der HHLA sind die Anleihegläubiger der Namensschuldverschreibungen sowie die Gläubiger der Schuldscheindarlehen bzw. der jeweiligen Tranchen zur vorzeitigen Fälligstellung berechtigt, im Fall der Schuldverschreibungen und Darlehen bzw. der jeweiligen Tranchen aus dem Jahr 2015 allerdings vorbehaltlich der Unzumutbarkeit der Fortführung für den jeweiligen Anleihe- oder Darlehensgläubiger. Ein Kontrollwechsel liegt dabei jeweils vor, wenn die Freie und Hansestadt Hamburg direkt oder mittelbar weniger als 50,1 % der Stimmrechte am Kapital der HHLA hält. Im September 2021 hat die Gesellschaft einen Darlehensvertrag über ein Darlehen in Höhe von 60 Mio. €zur Finanzierung der Sanierung und Entwicklung von Gebäuden der Hamburger Speicherstadt abgeschlossen. Im Falle eines Kontrollwechsels bei der HHLA ist die Darlehensgeberin zur sofortigen Kündigung des Vertrages berechtigt. Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn die Beteiligungsquote der Freien und Hansestadt Hamburg (unter Einbeziehung mittelbarer Beteiligungen) am Grundkapital der HHLA auf unter 50 % sinkt. Im September 2022 hat die Gesellschaft einen Darlehensvertrag über ein Darlehen in Höhe von 90 Mio. € zur Finanzierung von Investitionen im Teilkonzern Hafenlogistik abgeschlossen. Im Falle eines Kontrollwechsels bei der HHLA ist die Darlehensgeberin zur sofortigen Kündigung des Vertrages berechtigt. Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn die Freie und Hansestadt Hamburg direkt oder mittelbar weniger als 50,1 % der Aktien oder der Stimmrechte an der HHLA hält. Ferner enthalten die Dienstverträge der Mitglieder des Vorstands eine Regelung, der zufolge sie im Falle eines Verlusts des Vorstandsmandats aufgrund einer Änderung der Mehrheitsverhältnisse (Change of Control) und vergleichbarer Sachverhalte einen Abfindungsanspruch haben. Ziffer 9 9. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder enthalten eine Regelung, die im Falle eines Verlusts des Vorstandsmandats ohne wichtigen Grund - einschließlich einer Beendigung aufgrund eines Kontrollwechsels (Change of Control), z.B. infolge eines Übernahme- oder Pflichtangebots - die Zahlung einer Abfindung an das jeweilige Vorstandsmitglied vorsieht. Die Abfindung ist dabei jeweils auf maximal zwei Jahresvergütungen (einschließlich Nebenleistungen) und zudem auf die Gesamtvergütung für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags begrenzt. Die dargestellten Regelungen sind bei vergleichbaren börsennotierten Unternehmen üblich. Sie dienen nicht dem Zweck der Erschwerung etwaiger Übernahmeversuche. Erklärung des VorstandsNach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die im Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, hat die Gesellschaft bei den Rechtsgeschäften eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden. Gemäß § 4 der Satzung hat der Vorstand in analoger Anwendung der Regelungen des § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zwischen der A-Sparte und der S-Sparte zu erstellen. Nach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die im Bericht über die Beziehungen zwischen der A-Sparte und der S-Sparte aufgeführten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, haben beide Sparten eine angemessene Gegenleistung erhalten. Aufwendungen und Erträge, die nicht einer Sparte direkt zugeordnet werden können, sind entsprechend der Satzung auf die Sparten aufgeteilt worden. Es wurden keine Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse der jeweils anderen Sparte getroffen oder unterlassen.
Hamburg, den 6. März 2023 Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft Der Vorstand Angela Titzrath Tanja Dreilich Jens Hansen Torben Seebold Einige der im Lagebericht enthaltenen Angaben, einschließlich der Aussagen zu Umsatz- und Ergebnisentwicklungen sowie zu möglichen Veränderungen in der Branche oder zur Finanzlage, enthalten zukunftsbezogene Aussagen. Diese Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen der Gesellschaft. Der Eintritt oder Nichteintritt eines unsicheren Ereignisses könnte dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse einschließlich der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der HHLA wesentlich von denjenigen abweichen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden. KonzernabschlussGewinn- und VerlustrechnungHHLA-Konzernscrollen
GesamtergebnisrechnungHHLA-Konzernscrollen
Gewinn- und VerlustrechnungHHLA-Teilkonzernescrollen
GesamtergebnisrechnungHHLA-Teilkonzernescrollen
Gewinn- und VerlustrechnungHHLA-Teilkonzernescrollen
GesamtergebnisrechnungHHLA-Teilkonzernescrollen
BilanzHHLA-KonzernAKTIVA scrollen
Bilanz HHLA-TeilkonzerneAKTIVA scrollen
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KapitalflussrechnungHHLA-Konzernscrollen
KapitalflussrechnungHHLA-Teilkonzernescrollen
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EigenkapitalveränderungsrechnungHHLA-Konzernin T€ scrollen
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Eigenkapitalveränderungsrechnung - HHLA-Teilkonzern Hafenlogistik (A-Sparte)in T€; Anlage zum Konzernanhang scrollen
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Eigenkapitalveränderungsrechnung - HHLA-Teilkonzern Immobilien (S-Sparte)in T€; Anlage zum Konzernanhang scrollen
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Segmentberichterstattung HHLA-Konzernscrollen
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KonzernanhangAllgemeine Erläuterungen1. Grundsätzliche Informationen über den KonzernDas oberste Mutterunternehmen des Konzerns (im Folgenden auch: HHLA oder HHLA-Konzern) ist die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, Bei St. Annen 1, 20457 Hamburg (HHLA AG), eingetragen im Handelsregister Hamburg unter der Nummer HRB 1902. Das oberste, dem Konzern übergeordnete Mutterunternehmen ist die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg (HGV). Gegenstand des Unternehmens ist zuvorderst die Leitung von und die Beteiligung an Unternehmen, die sich mit Geschäften und der Erbringung von Leistungen in den Bereichen Transport und Logistik befassen, insbesondere in den Geschäftsfeldern Seehafenverkehrswirtschaft und Hinterlandverkehre, sowie der Erwerb, das Halten, die Veräußerung, die Vermietung, die Verwaltung und die Entwicklung von Immobilien, insbesondere die Immobilien der Hamburger Speicherstadt und am Hamburger Fischmarkt. Die Gesellschaft ist zur Unterstützung des beschriebenen Kerngeschäfts außerdem berechtigt, in diesen und in den Bereichen additive Fertigung und Informationstechnologie sowie jeweils damit zusammenhängenden Bereichen Dienstleistungen, Entwicklung und Fertigung von Produkten, Systemen, Anlagen und Lösungen (einschließlich Software) und damit verbundene Anwendungen anzubieten und zu erbringen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, alle mit dem Gegenstand des Unternehmens im Zusammenhang stehenden Hilfs- und Nebengeschäfte durchzuführen. Seit 1. Januar 2007 besteht der Konzern aus dem Teilkonzern Hafenlogistik (A-Sparte) und dem Teilkonzern Immobilien (S-Sparte). Der Teil des Konzerns, der sich mit den Immobilien der Hamburger Speicherstadt und am Hamburger Fischmarkt befasst, wird dem Teilkonzern Immobilien (S-Sparte) zugeordnet. Alle übrigen Teile des Unternehmens werden gemeinsam dem Teilkonzern Hafenlogistik (A-Sparte) zugeordnet. Für Zwecke der Ermittlung der jeweiligen Dividendenberechtigung der Aktionäre werden Sparteneinzelabschlüsse erstellt, die satzungsgemäß Bestandteil des Anhangs zum Jahresabschluss des Mutterunternehmens sind. Informationen zu den Segmenten, in denen der HHLA-Konzern tätig ist, sind unter Textziffer 44 ausgewiesen. Aufwendungen und Erträge der HHLA, die nicht einem Teilkonzern direkt zugeordnet werden können, werden für die Ermittlung der Dividendenberechtigung der Aktionäre der jeweiligen Teilkonzerne entsprechend ihrem Anteil an den Umsatzerlösen aufgeteilt. Sämtliche Verrechnungspreise für Leistungen zwischen den beiden Teilkonzernen werden dabei wie unter fremden Dritten festgelegt. Ein Austausch liquider Mittel zwischen beiden Teilkonzernen ist marktkonform zu verzinsen. Zur Verteilung der geleisteten Steuern wird für jeden Teilkonzern ein fiktives steuerliches Ergebnis ermittelt. Die sich ergebende fiktive Steuerbelastung stellt dabei die Belastung dar, die sich ergäbe, wenn jeder der beiden Teilkonzerne ein eigenständiges Steuersubjekt wäre. Zur Verdeutlichung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Teilkonzerne sind diesem Konzernanhang die Gewinn- und Verlustrechnung, die Gesamtergebnisrechnung, die Bilanz, die Kapitalflussrechnung sowie die Eigenkapitalveränderungsrechnung der beiden Teilkonzerne als Anlage vorangestellt. Der Konzernabschluss der HHLA für das Geschäftsjahr 2022 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Dabei wurden zusätzlich die Regelungen des § 315e Abs. 1 HGB sowie die ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt. Die Anforderungen der IFRS wurden vollständig erfüllt und führen zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns. Die Bilanzierung und Bewertung sowie die Erläuterungen und Angaben zum Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022 basieren grundsätzlich auf denselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die auch dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021 zugrunde lagen. Ausnahmen bilden hier die unter Textziffer 5 aufgeführten Auswirkungen von neuen Rechnungslegungsstandards nach IFRS, die vom Konzern zum 1. Januar 2022 verpflichtend anzuwenden sind. Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind unter Textziffer 6 erläutert. Das Geschäftsjahr der HHLA und ihrer einbezogenen Tochterunternehmen entspricht dem Kalenderjahr. Der Konzernabschluss und die Anhangangaben werden in Euro aufgestellt. Sofern nicht anders angegeben, sind alle Beträge in Tausend Euro (T€) angeführt. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen nicht genau zu angegebenen Summen aufaddieren. Der vorliegende Konzernabschluss der HHLA für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2022 wurde am 6. März 2023 durch den Vorstand zur Vorlage an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er diesen billigt. 2. KonsolidierungsgrundsätzeDer Konzernabschluss umfasst den Abschluss der HHLA und ihrer wesentlichen Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die Vermögenswerte und Schulden der in den Konzernabschluss voll bzw. at-equity einbezogenen inländischen und ausländischen Unternehmen werden nach den für den HHLA-Konzern einheitlich geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angesetzt. Zum Erwerbszeitpunkt erfolgt die Kapitalkonsolidierung durch Verrechnung der Anschaffungskosten der Beteiligung mit dem anteiligen beizulegenden Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden der Tochterunternehmen. Dabei werden auch bisher nicht bilanzierte immaterielle Vermögenswerte, die nach IFRS 3 i.V.m. IAS 38 bilanzierungsfähig sind, sowie Eventualschulden mit ihren beizulegenden Zeitwerten aktiviert bzw. passiviert. Ein entstehender positiver Unterschiedsbetrag, der sich im Rahmen der Erstkonsolidierung ergibt, wird als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert und einem jährlichen Impairment-Test unterworfen. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird nach einer kritischen Überprüfung erfolgswirksam vereinnahmt. Erläuterungen zum Impairment-Test befinden sich unter Textziffer 6 und Textziffer 7. Auf konzernfremde Dritte entfallende Anteile am Eigenkapital werden in der Bilanz unter "Nicht beherrschende Anteile" innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen, siehe auch Textziffer 3 und Textziffer 35. Nicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet. Änderungen des Anteils des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert. Mehr- bzw. Mindererlöse aus dem Verkauf von nicht beherrschenden Anteilen an konsolidierten Gesellschaften werden ebenfalls erfolgsneutral direkt über das Eigenkapital ausgebucht, soweit die Transaktion zu keinem Beherrschungsverlust führt. Kommt es zum Beherrschungsverlust, sind die verbliebenen Anteile zum beizulegenden Zeitwert oder gegebenenfalls at-equity zu bewerten. Die Auswirkungen konzerninterner Geschäftsvorfälle werden vollständig eliminiert. 3. Zusammensetzung des KonzernsKonsolidierungskreisZum Konsolidierungskreis der HHLA zählen insgesamt 36 inländische und 27 ausländische Gesellschaften. Für eine detaillierte Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 313 Abs. 2 HGB siehe auch Textziffer 48. Hierin sind die geforderten Angaben gemäß IFRS 12.10 und 12.21 enthalten. Konsolidierungskreisscrollen
TochterunternehmenDer Konzernabschluss umfasst den Abschluss der HHLA AG und ihrer wesentlichen Tochterunternehmen. Tochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und er seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen. Insbesondere beherrscht die HHLA AG ein Beteiligungsunternehmen dann, und nur dann, wenn sie alle in IFRS 10.7 aufgeführten Eigenschaften besitzt. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilenscrollen
Finanzinformationen zu Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilenscrollen
Anteile an GemeinschaftsunternehmenDer Konzern ist an Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) beteiligt. Ein Gemeinschaftsunternehmen unterliegt gem. IFRS 11 einer gemeinsamen vertraglichen Vereinbarung von zwei oder mehreren Parteien zur Durchführung einer wirtschaftlichen Tätigkeit, die einer gemeinschaftlichen Führung unterliegt. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte Aufteilung der Führung dieser Vereinbarung und ist nur dann gegeben, wenn die mit dieser Geschäftstätigkeit verbundenen Entscheidungen die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern. Weitere Erläuterungen finden sich unter Textziffer 25. Anteile an assoziierten UnternehmenBei Unternehmen, welche als assoziierte Unternehmen bestimmt sind, verfügt der Anteilseigner über einen maßgeblichen Einfluss. Gleichzeitig liegt weder ein Tochterunternehmen noch ein Anteil an einem Gemeinschaftsunternehmen vor. Ein maßgeblicher Einfluss wird unterstellt, wenn die Möglichkeit besteht, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, ohne jedoch beherrschenden Einfluss auszuüben. Dies ist im Wesentlichen durch mittel- oder unmittelbare Stimmrechtsanteile von 20 bis 50 % gegeben. Auf die Angabe von Informationen zu assoziierten Unternehmen gem. IFRS 12 verzichtet die HHLA, da die betreffenden Gesellschaften einen insgesamt untergeordneten Stellenwert für den Konzern besitzen. Die HHLA sieht hierdurch die Aussage über die Wesensart der Anteile an anderen Unternehmen und damit einhergehender Risiken nicht beeinträchtigt. Die Auswirkungen dieser Anteile auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des HHLA-Konzerns sind unbedeutend. Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten UnternehmenDie Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen erfolgt unter Anwendung der Equity-Methode. Bei der Equity-Methode werden die Anteile am Gemeinschaftsunternehmen bzw. am assoziierten Unternehmen zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt. Ein bei der erstmaligen Bilanzierung gegebenenfalls innerhalb des Beteiligungsbuchwerts bilanzierter Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht planmäßig abgeschrieben, sondern es wird eine Werthaltigkeitsprüfung des gesamten Buchwerts der Beteiligung vorgenommen, wenn Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Nach dem Erwerbszeitpunkt wird der Anteil der HHLA am Ergebnis des Gemeinschaftsunternehmens bzw. des assoziierten Unternehmens in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns erfasst, der Anteil an erfolgsneutralen Veränderungen des Eigenkapitals wird unmittelbar im Eigenkapital berücksichtigt. Diese kumulativen Veränderungen wirken sich auf die Höhe des Beteiligungsbuchwerts des Gemeinschaftsunternehmens bzw. des assoziierten Unternehmens aus. Sobald jedoch der Anteil der HHLA an den Verlusten des Unternehmens den Beteiligungsbuchwert übersteigt, erfasst die HHLA keine weiteren Verlustanteile, es sei denn, die HHLA ist Verpflichtungen eingegangen oder hat Zahlungen für das Gemeinschaftsunternehmen bzw. das assoziierte Unternehmen geleistet. Wesentliche Ergebnisse aus Geschäftsvorfällen zwischen der HHLA und dem Gemeinschaftsunternehmen bzw. dem assoziierten Unternehmen werden entsprechend dem Anteil am Unternehmen eliminiert. Unternehmenserwerbe, -veräußerungen, Veränderungen von Anteilen an Tochterunternehmen und sonstige Änderungen im KonsolidierungskreisMit Anteilskauf- und Übertragungsvertrag vom 16. Dezember 2021 erwarb die METRANS a.s., Prag/Tschechien, 100 % der Anteile an der CL EUROPORT s.r.o. mit Sitz in Plzen/Tschechien. Das Unternehmen hält 79,2 % der Anteile an der CL EUROPORT Sp. Z o.o. mit Sitz in Malaszewicze/Polen. Der Vollzug der Transaktion (entspricht dem Erwerbszeitpunkt) ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden und erfolgte am 4. Januar 2022. Die Erstkonsolidierung der Gesellschaft erfolgte zum Erwerbszeitpunkt. Die Gesellschaft ist dem Segment Intermodal zugeordnet. Die Aufnahme der Gesellschaft in den Konsolidierungskreis der HHLA erfolgte zum 31. März 2022. Mit Anteilskauf- und Übertragungsvertrag vom 16. Dezember 2021 erwarb die METRANS a.s., Prag/Tschechien, 20,8 % der Anteile an der CL EUROPORT Sp. z o.o. mit Sitz in Malaszewicze/Polen. Die METRANS a.s erwarb mit dieser und der oben genannten Transaktion 100 % der Anteile an der CL EUROPORT Sp. z o.o. Der Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben eines Containerterminals mit dem Angebot intermodaler Dienstleistungen rund um die Abwicklung von Containerzügen, Straßentransport und Containerlagerung. Der Vollzug der Transaktion (entspricht dem Erwerbszeitpunkt) ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden und erfolgte am 4. Januar 2022. Die Erstkonsolidierung der Gesellschaft erfolgte zum Erwerbszeitpunkt. Die Gesellschaft ist dem Segment Intermodal zugeordnet. Die Aufnahme der Gesellschaft in den Konsolidierungskreis der HHLA erfolgte zum 31. März 2022. Die folgenden Übersichten stellen die für den Unternehmenserwerb übertragene Gegenleistung sowie die Werte der zum Erwerbszeitpunkt identifizierten Vermögenswerte und übernommenen Schulden auf Basis des Erwerbs von 100 % der Anteile dar: Zusammensetzung der übertragenen Gegenleistungin T€ scrollen
Beizulegender Zeitwert der Vermögenswerte und Schulden (identifizierbares Reinvermögen) und Ableitung des Geschäfts- oder Firmenwertsscrollen
Der abgeleitete Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 1.780 T€ reflektiert die Chancen einer weiteren Expansion und somit die künftige Entwicklung des Containerterminals sowie der Hebung von Synergien und neuer Einstiegspunkte für das bestehende Netzwerk der METRANS-Gruppe. Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde dem Segment Intermodal, hier der zahlungsmittelgenerierenden Einheit METRANS, zugeordnet. Es wird nicht erwartet, dass ein Teil des erfassten Geschäfts- oder Firmenwerts steuerlich abzugsfähig ist. Der beizulegende Zeitwert von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beläuft sich auf 520 T€ und ist in voller Höhe einbringlich. Zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2022 trug der erworbene Geschäftsbetrieb Umsatzerlöse in Höhe von 6.663 T€ und einen Gewinn in Höhe von 1.355 T€ zum Ergebnis nach Steuern des HHLA-Konzerns bei. Die mit dem Erwerb in Zusammenhang stehenden Transaktionskosten waren nicht wesentlich. Mit Anteilskauf- und Übertragungsvertrag vom 22. Dezember 2022 erwarb die HHLA Next GmbH 51,0 % der Anteile an der Survey Compass GmbH, Treben. Der Gegenstand des Unternehmens ist die Bereitstellung von Inhalten im Internet, die Überlassung von Soft- und Hardware sowie die Beratung im Logistik- und Transportgewerbe (mit Schwerpunkt im Bereich Bahn, Schiff, Flugzeug und LKW) sowie mit diesen verbundenen Gewerben. Der Vollzug der Transaktion (entspricht dem Erwerbszeitpunkt) ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden und erfolgte nach dem Bilanzstichtag am 17. Januar 2023. Die Erstkonsolidierung der Gesellschaft erfolgt zum Erwerbszeitpunkt. Der Kaufpreis (übertragene Gegenleistung) wurde in Euro beglichen. In Zusammenhang mit dem Erwerb der Anteile erfolgte eine Kapitalerhöhung in das gezeichnete Kapital und in die Kapitalrücklage in Höhe von 2.000 T€. Die folgenden Übersichten stellen die für den Unternehmenserwerb übertragene Gegenleistung sowie die Werte der zum Erwerbszeitpunkt identifizierten Vermögenswerte und übernommenen Schulden auf Basis des Erwerbs von 51,0 % der Anteile dar: Zusammensetzung der übertragenen Gegenleistungin T€ scrollen
Die Höhe der bedingten Gegenleistung mit Maximalbetrag in Höhe von 1.500 T€ richtet sich nach der Erreichung von einzelnen voneinander unabhängigen Zielen (Meilensteinen) bewertet mit einem jeweiligen Teilbetrag. Der beizulegende Zeitwert der bedingten Gegenleistung wurde mit einem Diskontierungssatz von 12,5 bis 12,8 % abgezinst und beträgt in Summe 1.131 T€. Die folgende Übersicht stellt die Werte der zum Erwerbszeitpunkt identifizierten Vermögenswerte und übernommenen Schulden dar: Vorläufiger beizulegender Zeitwert der Vermögenswerte und Schulden (identifizierbares Reinvermögen) und Ableitung des somit vorläufigen Geschäfts- oder Firmenwertsscrollen
Die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Verbindlichkeiten wurden nur vorläufig ermittelt. Die endgültige Bewertung ist noch nicht abgeschlossen und kann zu Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Vermögenswerte und Schulden führen. Hieraus würde sich eine Veränderung des Geschäfts- oder Firmenwerts ergeben. Der vorläufig abgeleitete Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 3.623 T€ reflektiert die Chancen einer weiteren Expansion und somit die künftige Entwicklung der Gesellschaft sowie der Hebung von Synergien für das eigene Geschäft der HHLA Next GmbH. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird dem Segment Logistik zugeordnet. Es wird nicht erwartet, dass ein Teil des erfassten Geschäfts- oder Firmenwerts steuerlich abzugsfähig ist. Die erworbenen immateriellen Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen die von der Gesellschaft entwickelten Softwarelösungen im Rahmen eines Container Asset Managements. Der beizulegende Zeitwert von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beläuft sich auf 54 T€ und ist in voller Höhe einbringlich. Das anteilige Nettovermögen der im Zuge des Unternehmenserwerbs erfassten nicht beherrschenden Anteile beträgt auf Basis des Erwerbs von 51,0 % der Anteile 1.339 T€. Der Bewertung liegen dieselben Parameter zugrunde, die auch bei der Bewertung der erworbenen Vermögenswerte und Schulden angewendet wurden. Die mit dem Erwerb in Zusammenhang stehenden Transaktionskosten waren nicht wesentlich. Mit Anteilskauf- und Übertragungsvertrag vom 9. Mai 2022 wurde der Anteil der METRANS a.s., Prag/Tschechien, an der METRANS Rail Profi Austria GmbH, Krems a. d. Donau/Österreich, von 80,0 % auf 100 % erhöht, da die METRANS a.s. die verbleibenden Anteile von dem Minderheitsgesellschafter erworben hat. Der Kaufpreis für diese Anteile wurde entsprechend dem Entity Concept unter entsprechender Minderung der nicht beherrschenden Anteile erfolgsneutral im Eigenkapital verrechnet. Zum 31. März beziehungsweise 30. Juni 2022 wurden die im Geschäftsjahr 2021 neu gegründeten Gesellschaften METRANS Szeged Kft. mit Sitz in Budapest/Ungarn mit einer Zuordnung zum Segment Intermodal sowie die HHLA Next GmbH mit Sitz in Hamburg und die omoqo GmbH mit Sitz in Hamburg, beide mit einer Zuordnung zum Segment Logistik, in den Konsolidierungskreis der HHLA aufgenommen. Mit Gesellschaftsvertrag vom 26. Oktober 2022 gründete die HHLA AG die Gesellschaft CERP Solution a.s., Prag/Tschechien und übernimmt sämtliche Anteile an diesem Unternehmen. Zum Gegenstand des Unternehmens zählen unter anderem die Vermietung von Grundstücken sowie die Vermietung und der Verleih von Mobilien. Die Aufnahme in den Konsolidierungskreis der HHLA erfolgte mit Zuordnung zum Segment Logistik zum 31. Dezember 2022 als vollkonsolidiertes Tochterunternehmen. Mit Beschluss des Amtsgerichts Lüneburg vom 21. Oktober 2022 wurde auf Antrag der Bionic Production GmbH, Lüneburg, über deren Vermögen das Insolvenzantragsverfahren angeordnet. Infolgedessen hat die HHLA die Beherrschung über diese Gesellschaft verloren, die Entkonsolidierung erfolgte zum Zeitpunkt des Beherrschungsverlustes. Hieraus entstand ein erfolgsneutraler Verlust im Eigenkapital in Höhe von 1.517 T€. Außerdem wurde in den sonstigen betrieblichen Erträgen ein erfolgswirksamer Ertrag in Höhe von 126 T€ erfasst. In diesem Zusammenhang auftretende Wertminderungseffekte werden unter Textziffer 6 erläutert. Darüber hinaus gab es keine wesentlichen Unternehmenserwerbe, -veräußerungen, Veränderungen von Anteilen an Tochterunternehmen oder sonstige Änderungen im Konsolidierungskreis. 4. FremdwährungsumrechnungIn den in lokaler Währung aufgestellten Einzelabschlüssen der konsolidierten Gesellschaften werden monetäre Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung zum Stichtagskurs bewertet. Die hieraus resultierenden Währungsdifferenzen werden im Periodenergebnis erfasst. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nicht monetäre Posten, die mit ihrem Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwerts gültig war. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Kursgewinne/-verluste auf Fremdwährungsposten führten im Geschäftsjahr zu einem Ertrag in Höhe von 1.268 T€ (im Vorjahr: 1.638 T€), der im Wesentlichen durch die Kursentwicklung der Tschechischen Krone entstand. Das Konzept der funktionalen Währung nach IAS 21 findet bei der Umrechnung aller in fremder Währung erstellten Jahresabschlüsse der ausländischen Konzerngesellschaften Anwendung. Da grundsätzlich die betreffenden Tochterunternehmen ihr Geschäft finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch selbstständig betreiben, ist dies die jeweilige Landeswährung. Zum Bilanzstichtag werden die Vermögenswerte und Schulden dieser Tochterunternehmen zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Erträge und Aufwendungen werden zum gewichteten Durchschnittskurs des Geschäftsjahres umgerechnet. Eigenkapitalkomponenten werden zum jeweils historischen Kurs bei Entstehung umgerechnet. Die bei der Umrechnung entstehenden Umrechnungsdifferenzen werden als separater Bestandteil des Eigenkapitals ergebnisneutral erfasst. Scheiden Konzernunternehmen aus dem Konsolidierungskreis aus, wird die betreffende Währungsumrechnungsdifferenz erfolgswirksam ausgebucht. Das Eigenkapital reduzierte sich im Anteil der Aktionäre des Mutterunternehmens erfolgsneutral um 8.232 T€ (im Vorjahr: Erhöhung um 5.647 T€) im Wesentlichen aufgrund der Abwertung der ukrainischen Währung in Höhe von 8.260 T€ (im Vorjahr: Aufwertung der ukrainischen Währung in Höhe von 5.003 T€). Fremdwährungskursescrollen
5. Auswirkungen von neuen RechnungslegungsstandardsÜberarbeitete und neue Standards sowie Interpretationen des IASB/IFRIC, die im Geschäftsjahr erstmals verpflichtend angewendet wurden. Auf den Konzernabschluss ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen aus der Erstanwendung. Amendments zu IFRS 3, IAS 16, IAS 37, Annual Improvements 2018-2020Das IASB hat am 14. Mai 2020 ein Paket von eng gefassten Änderungen an drei Standards sowie die jährlichen Verbesserungen verabschiedet, bei denen es sich um Änderungen handelt, die den Wortlaut klarstellen oder geringfügige Folgen, Versehen oder Konflikte zwischen Anforderungen in den Standards korrigieren. scrollen
Alle Änderungen treten am 1. Januar 2022 in Kraft. Änderungen von Standards, die für das Geschäftsjahr freiwillig angewendet werden können. Die HHLA macht hiervon keinen Gebrauch. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss wären unwesentlich. scrollen
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6. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDen Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Im Einzelnen werden die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze angewendet. Immaterielle VermögenswerteImmaterielle Vermögenswerte werden aktiviert, wenn die Vermögenswerte identifizierbar sind, einen künftigen Nutzenzufluss erwarten lassen und die Anschaffungs- und Herstellungskosten verlässlich ermittelt werden können. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Immaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer werden planmäßig linear über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Der Konzern überprüft zu jedem Bilanzstichtag die zugrunde gelegten Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern seiner immateriellen Vermögenswerte mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer. Bei den immateriellen Vermögenswerten mit einer unbestimmten Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Gegebenenfalls erfolgen Wertanpassungen entsprechend den zukünftigen Erwartungen. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer lagen im Berichtszeitraum mit Ausnahme der derivativen Geschäfts- oder Firmenwerte nicht vor. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden mit den Kosten aktiviert, die in der Entwicklungsphase nach dem Zeitpunkt der Feststellung der technologischen und wirtschaftlichen Realisierbarkeit bis zur Fertigstellung entstanden sind. Die Herstellungskosten umfassen dabei alle direkt zurechenbaren Kosten der Entwicklungsphase. Der aktivierte Betrag der Entwicklungskosten wird einmal jährlich auf Wertminderung überprüft, wenn der Vermögenswert noch nicht genutzt wird oder, wenn unterjährig Indikatoren für eine Wertminderung vorliegen. Nutzungsdauer von immateriellen Vermögenswertenscrollen
SachanlagenDie Bilanzierung von Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen. Kosten der laufenden Instandhaltung werden sofort aufwandswirksam erfasst. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten angemessene Anteile der zurechenbaren Fertigungsgemeinkosten. Abbruchverpflichtungen werden in Höhe des Barwerts der Verpflichtung zum Zeitpunkt ihrer Entstehung als Bestandteil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten berücksichtigt und gleichzeitig in entsprechender Höhe zurückgestellt. Die Neubewertungsmethode kommt im HHLA-Konzern nicht zur Anwendung. Die Buchwerte der Sachanlagen werden auf das Vorliegen einer Wertminderung überprüft, sobald Indikatoren dafür vorliegen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode über die wirtschaftliche Nutzungsdauer. Es werden hauptsächlich folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt: Nutzungsdauer von Sachanlagevermögenscrollen
Grundstücke haben eine unbestimmte Nutzungsdauer. Es erfolgen ggf. nur außerplanmäßige Wertanpassungen. FremdkapitalkostenFremdkapitalkosten, die gemäß IAS 23 direkt der Anschaffung oder Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugerechnet werden können, werden als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des betreffenden Vermögenswerts aktiviert. Nicht direkt zurechenbare, mit der Aufnahme von Fremdkapital anfallende Kosten werden im Zeitpunkt ihres Anfalls als Aufwand erfasst. Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienAls Finanzinvestition gehaltene Immobilien umfassen Gebäude, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden und nicht für die Lieferung von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen, für Verwaltungszwecke oder für den Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit genutzt werden. Gemäß IAS 40 werden als Finanzinvestition gehaltene Immobilien zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Nachträgliche Aufwendungen werden aktiviert, wenn diese zu einer Erhöhung des Nutzungswerts der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie führen. Die für die Abschreibungen zugrunde gelegten Nutzungsdauern entsprechen denen der selbst genutzten Sachanlagen. Die Zeitwerte dieser Immobilien werden gesondert im Anhang unter Textziffer 24 angegeben. Die Buchwerte der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden auf Wertminderung überprüft, sobald Indikatoren dafür vorliegen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Wertminderung von VermögenswertenDer Konzern beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist wie im Falle von Geschäfts- oder Firmenwerten eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Wertminderung erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor. Dieser ermittelt sich als der höhere der beiden Beträge aus dem Zeitwert eines Vermögenswerts abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. In diesem Fall ist der erzielbare Betrag der kleinsten zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) zu ermitteln. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert als wertgemindert betrachtet und auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt bei der HHLA grundsätzlich auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder des Vermögenswerts unter Anwendung der Discounted-Cashflow-Methode. Dazu werden die geschätzten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Diskontierungssatzes nach Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Die folgende Tabelle zeigt den Diskontierungssatz je zahlungsmittelgenerierender Einheit: Diskontierungssatz je zahlungsmittelgenerierender Einheitscrollen
Zur Ermittlung der künftigen Cashflows werden die in der aktuellen Konzernplanung für die nächsten in der Regel fünf Jahre prognostizierten Zahlungsströme herangezogen. Liegen zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung neue Erkenntnisse vor, werden diese berücksichtigt. Dabei kommt im Berichtsjahr ein Wachstumsfaktor von 1,0 % (im Vorjahr: 1,0 %) zur Anwendung. Die Konzernplanung bezieht bei der Prognose der Zahlungsströme neben den künftigen Markt- und Branchenerwartungen auch die Erfahrungen der Vergangenheit mit ein. Im Wesentlichen werden die Cashflows durch die Mengen- und Erlöserwartung sowie durch die Kostenstruktur, die sich durch die erreichte Auslastung unter Berücksichtigung der angewandten Technologie ergibt, bestimmt. Die Überprüfung, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung von Vermögenswerten vorliegen könnten, ergab für einzelne ZGEs folgendes Bild: Das Management hat zum 31. Dezember 2022 eine Werthaltigkeitsprüfung der Vermögenswerte der CL EUROPORT Sp. Z o.o. mit Sitz in Malaszewicze/Polen (ZGE EUROPORT) ergänzend durchgeführt, da die Ergebnisentwicklung hinter den ursprünglichen Erwartungen bei Erwerb der Gesellschaft, insbesondere bedingt durch den Russland-Ukraine-Krieg, lag. Unter Verwendung der aktuellen Planung ergibt sich kein Wertberichtigungsbedarf und der erzielbare Betrag liegt ausreichend oberhalb des bewertungsrelevanten Buchwerts. Bei der Werthaltigkeitsprüfung wurde ein Zinssatz von 7,2 % angesetzt. Zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2021 wurde für die zahlungsmittelgenerierende Einheit HHLA PLT Italy S.r.l., Triest/Italien (ZGE PLT), im Rahmen der jährlichen Überprüfung des Geschäfts- oder Firmenwertes ein erzielbarer Betrag ermittelt, der rund 3,1 Mio. € oberhalb des bewertungsrelevanten Buchwerts lag. Aufgrund der Nähe zum Buchwert hielt das Management zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2021 eine Veränderung von wesentlichen Annahmen, die zum Übersteigen des Buchwerts über den erzielbaren Betrag führen würde, für möglich. Eine Veränderung, die dabei zu einer Gleichheit von erzielbarem Betrag und Buchwert geführt hätte, wäre ein Anstieg des Diskontierungssatzes um 0,15 PP gewesen. Zum Bewertungsstichtag 30. Juni 2022 war ein Anstieg des Diskontierungssatzes von 7,0 auf 8,0 % zu beobachten. Das Management hatte diesen Anstieg daher zum Anlass genommen, für die ZGE PLT erneut einen Werthaltigkeitstest zum Bewertungsstichtag 30. Juni 2022 durchzuführen. Die Schätzung der Cashflows im Detailplanungszeitraum wurde auf Basis neuer Erkenntnisse aktualisiert. Bei einem unverändert gebliebenen Wachstumsfaktor von 1,0 % lag der erzielbare Betrag zum 30. Juni 2022 noch rund 0,9 Mio. € oberhalb des bewertungsrelevanten Buchwerts. Aufgrund der Nähe des erzielbaren Betrages zum bewertungsrelevanten Buchwert hätte bereits eine geringfügige Änderung der Bewertungsparameter zu einer Gleichheit des erzielbaren Betrages mit dem bewertungsrelevanten Buchwert geführt. Zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2022 wurde im Rahmen der jährlichen Überprüfung des Geschäfts- oder Firmenwertes für die ZGE PLT der erzielbare Betrag als beizulegender Wert abzüglich Veräußerungskosten durch Anwendung der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Der verwendete Abzinsungssatz nach Steuern beträgt 8,7 %. Der erzielbare Betrag für die ZGE PLT liegt auf Basis der verwendeten Schätzung rund 9,1 Mio. € oberhalb des bewertungsrelevanten Buchwerts. Aufgrund der Nähe zum Buchwert hält das Management eine Veränderung von wesentlichen Annahmen, die zum Übersteigen des Buchwerts über den erzielbaren Betrag führen würde, für möglich. Die folgende Übersicht zeigt die notwendige Änderung der jeweiligen wesentlichen Bewertungsparameter, die zu einer Gleichheit von erzielbarem Betrag und Buchwert führen würde: Bewertungsparameterscrollen
1 Veränderung gilt für die
Detailplanung der ersten 10 Jahre und den
Fortführungswert.
Aufgrund des Russland-Ukraine-Kriegs hatte das Management zum 30. Juni 2022 eine Werthaltigkeitsprüfung der Vermögenswerte der SC Container Terminal Odessa, Odessa/ Ukraine (ZGE CTO), durchgeführt. Hierzu hatte das Management, ausgehend von der ursprünglichen Planung, Szenarien erarbeitet. Die Szenarien gingen dabei von der Fortführung des Containerterminals aus. Eine Aufnahme des seeseitigen Containerumschlags wurde für beide Szenarien für das Jahr 2022 nicht mehr angenommen. In den Folgejahren unterstellte ein Szenario eine mittelfristige Erholung und Angleichung an die ursprüngliche, vor dem Russland-Ukraine-Krieg geplante Mengenentwicklung. Im anderen Szenario wurde eine Erholung im kurzfristigen Zeitraum unterstellt. Beide Szenarien beschrieben nach damaligem Kenntnisstand den oberen und unteren Punkt möglicher Entwicklungen und wurden für die Werthaltigkeitsprüfung daher gleichwahrscheinlich angesetzt. Die gewichteten Cashflows wurden mit einem Zinssatz von 10,9 % diskontiert. Auf Basis der Werthaltigkeitsprüfung lag der erzielbare Betrag um rd. 8 Mio. € oberhalb des bewertungsrelevanten Buchwerts. Eine Erhöhung des Diskontierungssatzes um rd. 1,2 Prozentpunkte hätte zu einer Gleichheit des erzielbaren Betrages mit dem bewertungsrelevanten Buchwert geführt. Das Management hat zum 31. Dezember 2022 erneut eine Werthaltigkeitsprüfung der Vermögenswerte der Gesellschaft durchgeführt. Die aktuelle Planung geht dabei von einer Aufnahme des seeseitigen Containerumschlags im kurzfristigen Zeitraum aus, an der sich die Erholung und Angleichung an die ursprüngliche, vor dem Russland-Ukraine-Krieg erwartete Mengenentwicklung in den Folgejahren anschließt. Ein zusätzlich erarbeitetes Szenario nimmt eine zeitversetzte Aufnahme des seeseitigen Containerumschlags und der sich anschließenden Erholung an. Aktuelle Planung und das zusätzliche Szenario beschreiben nach jetzigem Kenntnisstand den oberen und unteren Punkt möglicher Entwicklungen und werden für die Werthaltigkeitsprüfung daher gleichwahrscheinlich angesetzt. Die gewichteten Cashflows wurden mit einem Zinssatz von 13,8 % diskontiert. Unter Verwendung der beschriebenen Annahmen ergibt sich kein Wertberichtigungsbedarf und der erzielbare Betrag liegt ausreichend oberhalb des bewertungsrelevanten Buchwerts. Für die Bionic Production GmbH, Lüneburg (ZGE Bionic), wurde bereits zum 30. Juni 2022 der erzielbare Betrag als beizulegender Zeitwert für die immateriellen Vermögenswerte und das Sachanlagevermögen ermittelt. Hieraus resultierte eine Wertminderung in Höhe von rd. 4 Mio. €. Zum 21. Oktober 2022 wurde die Gesellschaft entkonsolidiert; siehe Textziffer 3. An jedem Berichtsstichtag wird geprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Wertminderungsaufwand, der in früheren Berichtsperioden erfasst worden ist, nicht länger besteht oder sich vermindert haben könnte. Liegt ein solcher Indikator vor, wird der erzielbare Betrag geschätzt. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand ist dann aufzuheben, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung in den Schätzungen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Wenn dies der Fall ist, ist der Buchwert des Vermögenswerts auf seinen erzielbaren Betrag zu erhöhen. Dieser erhöhte Buchwert darf nicht den Buchwert übersteigen, der sich nach Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibungen ergeben würde, wenn in den früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine solche Wertaufholung ist sofort im Periodenergebnis zu erfassen. Nachdem eine Wertaufholung vorgenommen wurde, ist der Abschreibungsaufwand in künftigen Berichtsperioden anzupassen, um den berichtigten Buchwert des Vermögenswerts, abzüglich eines etwaigen Restbuchwerts, systematisch auf seine Restnutzungsdauer zu verteilen. Wertaufholungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht vorgenommen. Finanzielle VermögenswerteIn Abhängigkeit vom Geschäftsmodell, in dessen Rahmen wesentliche Teile der Vermögenswerte gehalten werden, und von der Zusammensetzung der mit ihnen verbundenen Zahlungsströme werden finanzielle Vermögenswerte entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert. GeschäftsmodelleNach IFRS 9 wird zwischen drei Geschäftsmodellen unterschieden: HALTENDie Zielsetzung dieses Modells besteht darin, die Schuldinstrumente zu halten und die vertraglichen Cashflows (z. B. Zinserträge) zu erwirtschaften und bei Fälligkeit den Nominalwert zu vereinnahmen. Die Folgebewertung in diesem Geschäftsmodell erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. HALTEN UND VERKAUFENWerden Schuldinstrumente im Rahmen dieses Geschäftsmodells gehalten, besteht dessen Zielsetzung darin, die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen oder die Schuldinstrumente zu veräußern. Die Schuldinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet, Marktwertschwankungen werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. HANDELWerden Schuldinstrumente gehalten, um vorwiegend kurzfristige Kursgewinne zu realisieren, sind sie diesem Geschäftsmodell zuzuordnen. Darüber hinaus werden hierunter auch finanzielle Vermögenswerte erfasst, die nicht den Anforderungen der beiden erst genannten Geschäftsmodelle entsprechen. In der Folge werden die Schuldinstrumente erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Charakter der ZahlungsströmeNeben dem Geschäftsmodell sind auch die Charakteristika der vertraglichen Cashflows maßgebend. Bestehen diese nicht ausschließlich aus Zinsen und Tilgung - und spiegeln daher nicht nur den Zeitwert des Geldes sowie das Kreditrisiko der Gegenpartei wider - werden die betreffenden Schuldinstrumente erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Diese Schuldinstrumente werden automatisch dem Geschäftsmodell "Handel" zugeordnet. Klassifizierung der finanziellen VermögenswerteDie folgende Tabelle stellt die seitens der HHLA bilanzierten finanziellen Vermögenswerte und ihre zugeordneten Geschäftsmodelle dar, aus welchen sich die entsprechenden Bewertungskategorien ergeben. Die Zahlungsströme sämtlicher den Geschäftsmodellen "Halten" und "Halten und Verkaufen" zugehörigen finanziellen Vermögenswerten bestehen ausschließlich aus Zinsen und Tilgung. Klassifizierung nach IFRS 9scrollen
Wertminderung finanzieller VermögenswerteGemäß IFRS 9 sind nicht mehr nur eingetretene, sondern auch bereits erwartete Verluste zu erfassen, abhängig davon, ob sich das Ausfallrisiko finanzieller Vermögenswerte seit ihrem Zugang wesentlich verschlechtert hat oder nicht. Liegt eine wesentliche Verschlechterung vor und ist das Ausfallrisiko am Stichtag nicht als niedrig einzustufen, sind ab diesem Zeitpunkt sämtliche erwarteten Verluste über die gesamte Laufzeit zu erfassen. Andernfalls sind nur die über die Laufzeit des Instruments erwarteten Verluste zu berücksichtigen, die aus künftigen, möglichen Verlustereignissen innerhalb der nächsten zwölf Monate resultieren. Ausnahmeregelungen bestehen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Leasingforderungen. Für diese Vermögenswerte müssen (wenn diese keine wesentlichen Finanzierungskomponenten beinhalten) bzw. dürfen (wenn diese wesentliche Finanzierungskomponenten beinhalten) unabhängig von der Veränderung des Ausfallrisikos sämtliche erwarteten Verluste über die gesamte Laufzeit berücksichtigt werden. Der Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder eines Portfolios vorliegt. Die ausführliche Beschreibung dieser Vorgehensweise ist in Textziffer 47 dargestellt. VorräteVorräte umfassen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Leistungen sowie fertige Erzeugnisse und Waren. Der erstmalige Ansatz erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die Bewertung zum Bilanzstichtag erfolgt mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert. Die gängigen Verbrauchsfolgeverfahren kommen bei der Bewertung nicht zur Anwendung. Unfertige Leistungen werden über einen durch den jeweiligen Vertrag festgelegten Zeitraum erbracht. Bei der Bestimmung des Leistungsfortschritts werden inputbasierte Methoden verwendet. Demnach erfasst die HHLA Umsätze auf Basis der Anstrengungen oder Inputs des Unternehmens zur Erfüllung der Leistungsverpflichtung (z. B. aufgewendete Arbeitsstunden und entstandene Kosten) im Verhältnis zu den insgesamt zur Erfüllung dieser Leistungsverpflichtung erwarteten Inputs. Die HHLA erfasst den Erlös einer über einen bestimmten Zeitraum erfüllten Leistungsverpflichtung nur dann, wenn es den Fortschritt im Hinblick auf die vollständige Erfüllung der Leistungsverpflichtung angemessen bestimmen kann. Finanzielle VerbindlichkeitenGrundsätzlich sind finanziellen Verbindlichkeiten nach Bewertungskategorien zu klassifizieren. Sobald die HHLA Vertragspartei wird, sind finanzielle Verbindlichkeiten anzusetzen. Im Zugangszeitpunkt erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, wobei die Anschaffungskosten den am besten geeigneten Bewertungsmaßstab darstellen. Die Folgebewertung von finanziellen Verbindlichkeiten ist zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode vorzunehmen. Die Ausbuchung einer Verbindlichkeit erfolgt im Zuge der Tilgung, des Rückkaufs oder des Schuldenerlasses. Soweit die Gesellschaft aufgrund geschriebener Put-Optionen zum Rückkauf der Anteile konzernfremder Gesellschafter verpflichtet werden kann, wird die potenzielle Kaufpreisverbindlichkeit gemäß den vertraglichen Regelungen mit dem Barwert des Ausübungspreises der Put-Option am Bilanzstichtag bewertet und in den finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. In entsprechender Höhe wird ein Ausgleichsposten im Eigenkapital erfasst. RückstellungenEine Rückstellung wird dann gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Der Ansatz der Rückstellung erfolgt in Höhe des erwarteten Erfüllungsbetrags, der auch die zukünftigen Preis- und Kostensteigerungen beinhaltet. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert nur dann erfasst, wenn die Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Abzug der Erstattung ausgewiesen. Ist die Wirkung des Zinseffekts wesentlich, werden langfristige Rückstellungen zu einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Zinsaufwand erfasst. Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses PensionsverpflichtungenDie Pensionen und ähnliche Verpflichtungen umfassen die Versorgungsverpflichtungen des Konzerns aus leistungsorientierten Altersversorgungssystemen (defined benefit obligation). Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden gemäß IAS 19 (revised 2011) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method) bewertet. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden nach Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im kumulierten übrigen Eigenkapital erfasst. Der erfolgswirksame Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand ausgewiesen, der Zinsanteil der Rückstellungszuführung im Finanzergebnis. Zur Bewertung der Pensionsverpflichtungen werden jährlich versicherungsmathematische Gutachten eingeholt. AltersteilzeitverpflichtungenDie in der Freistellungsphase des sogenannten Blockmodells zu zahlenden Arbeitsentgelte werden als Rückstellungen für Altersteilzeit bilanziert. Der Ansatz erfolgt ratierlich über den Zeitraum der aktiven Phase, über den sich der Erfüllungsrückstand aufbaut. Seit dem 1. Januar 2013 werden gemäß IAS 19 (revised 2011) die Rückstellungen für Aufstockungsbeträge nur noch ratierlich über den Zeitraum der abzuleistenden Dienstzeit, die regelmäßig mit Beginn der Passivphase endet, angesammelt. Zur Bewertung der Verpflichtungen für das Arbeitsentgelt in der Freistellungsphase des Blockmodells und der Aufstockungsbeträge werden jährlich versicherungsmathematische Gutachten eingeholt. Sofern die Verpflichtungen zur Leistung aufgrund eines Erfüllungsrückstands im Blockmodell oder von Aufstockungsbeträgen erst nach Ablauf von zwölf Monaten fällig werden, werden diese mit dem Barwert angesetzt. LeasingverhältnisseEin Leasingverhältnis ist ein Vertrag, der gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung eines identifizierbaren Vermögenswerts berechtigt. Als LeasingnehmerGemäß IFRS 16 bilanziert der Konzern grundsätzlich für alle Leasingverhältnisse in der Bilanz Vermögenswerte für die Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen und Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu Barwerten. Über die Dauer des Nutzungszeitraums des geleasten Vermögenswerts leistet der Leasingnehmer folgende Zahlungen: scrollen
Leasingzahlungen werden mit dem Zinssatz abgezinst, der dem Leasingverhältnis zugrunde liegt, sofern er bestimmbar ist. Andernfalls fließt in die Abzinsung der Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers (HHLA-Konzern) ein. Im Zuge der erstmaligen Bewertung werden Nutzungsrechte am Bereitstellungsdatum zu Anschaffungskosten bewertet. Hierzu zählen: scrollen
Basis der Folgebewertung sind die fortgeführten Anschaffungskosten. Die Abschreibungen auf Nutzungsrechte werden dabei linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer bzw. über die kürzere Laufzeit des Leasingvertrags erfasst. Leasingverbindlichkeiten werden zu fortgeführten Buchwerten unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Leasingraten aus kurzfristigen Leasingverhältnissen, Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte sowie variable Leasingzahlungen werden periodengerecht linear als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Als LeasinggeberDer HHLA-Konzern vermietet Immobilien im und am Hamburger Hafen sowie Bürogebäude und sonstige Gewerbeflächen und Lagerhallen. Die Mietverträge sind als Operating-Leasingverhältnisse zu klassifizieren, da die wesentlichen Risiken und Chancen für die Immobilien bei dem Konzern verbleiben. Die Immobilien werden daher unter den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden linear über die Laufzeit der Leasingverhältnisse erfasst. Ertrags- und AufwandserfassungErträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen an den Konzern fließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Darüber hinaus müssen zur Realisation der Erträge die folgenden Ansatzkriterien erfüllt sein: Erbringung von DienstleistungenErträge aus Dienstleistungen werden nach Maßgabe des Leistungsfortschritts über einen Zeitraum oder falls nichtzutreffend zu einem Zeitpunkt als Ertrag erfasst. Bei der Erfassung über einen Zeitraum erfolgt die Ermittlung des Leistungsfortschritts nach Maßgabe der bis zum Bilanzstichtag angefallenen Arbeitsstunden als Prozentsatz der für das jeweilige Projekt insgesamt geschätzten Arbeitsstunden. Ist das Ergebnis eines Dienstleistungsgeschäfts nicht verlässlich schätzbar, sind Erträge nur in dem Ausmaß zu erfassen, in dem die angefallenen Aufwendungen erstattungsfähig sind. Die ausführliche Beschreibung der Erbringung von Dienstleistungen der jeweiligen Segmente ist in Textziffer 44 dargestellt. Verkauf von Waren und ErzeugnissenAnhand eines Fünf-Schritte-Modells, in dem der Vertrag mit einem Kunden, die Leistungsverpflichtung und der Transaktionspreis gewürdigt werden, wird gemäß IFRS 15 bestimmt, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe Umsatzerlöse zu erfassen sind. Das Modell legt fest, dass Umsatzerlöse zum Zeitpunkt des Übergangs der Kontrolle über Güter oder Dienstleistungen vom Unternehmen auf den Käufer mit dem Betrag zu bilanzieren sind, auf den das Unternehmen erwartungsgemäß Anspruch hat (Erlangung der Verfügungsmacht). Der Verkauf von Waren und Erzeugnissen erfolgt im HHLA-Konzern nur im geringen Umfang. ZinsenZinserträge und Zinsaufwendungen werden bei Entstehung erfasst. DividendenErträge werden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs des Konzerns auf Zahlung erfolgswirksam erfasst. Davon ausgenommen sind Dividenden, die von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen ausgeschüttet werden. Erträge und AufwendungenBetriebliche Aufwendungen werden mit der Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung erfolgswirksam erfasst. Erträge und Aufwendungen, die jeweils aus identischen Transaktionen oder Ereignissen resultieren, werden in der gleichen Periode erfasst. Mietaufwendungen werden linear über die Laufzeit der Leasingverhältnisse erfasst. Zuwendungen der öffentlichen HandZuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Im Falle von aufwandsbezogenen Zuwendungen werden diese planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Bezieht sich die Zuwendung auf einen Vermögenswert, wird diese grundsätzlich von den Anschaffungskosten des Vermögenswerts abgesetzt und durch eine Verminderung der Abschreibungen über die Nutzungsdauer des betreffenden Vermögenswerts linear erfolgswirksam erfasst. Die Förderbedingungen umfassen u. a. die Verpflichtung, die geförderten Anlagen über eine sogenannte Vorhaltefrist von fünf bis 20 Jahren zu betreiben, bestimmte Betriebsregeln einzuhalten und der fördernden Behörde Nachweise über die Verwendung der Fördermittel zur Verfügung zu stellen. Für Zuwendungen der öffentlichen Hand besteht in Höhe von 63.729 T€, die im Zeitraum 2001 bis 2022 an den HHLA-Konzern ausgezahlt wurden, hinreichende Sicherheit, dass sämtliche Förderbedingungen erfüllt sind oder werden. Die Zuwendungen wurden von den Anschaffungskosten der geförderten Investitionen abgesetzt. Im Berichtsjahr flossen 1.536 T€ aus Zuwendungen der öffentlichen Hand an den HHLA-Konzern. SteuernLaufende Steuererstattungsansprüche und SteuerschuldenDie laufenden Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für das Geschäftsjahr und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die am Bilanzstichtag gelten. Latente SteuernDie Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode auf alle zum Bilanzstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz sowie auf steuerliche Verlustvorträge. Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst. Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede und noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge verwendet werden können. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht. Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze (und Steuervorschriften) zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag durch den Gesetzgeber bereits erlassen sind. Ertragsteuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden ebenso erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Latente Steueransprüche und -schulden werden nur saldiert, sofern sich die latenten Steuern auf Steuern vom Einkommen und Ertrag beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden, und die laufenden Steuern gegeneinander verrechnet werden können. Derivative Finanzinstrumente und SicherungsgeschäfteDer Konzern hat wie im Vorjahr Währungssicherungsgeschäfte zur Sicherung zukünftiger Zahlungsströme in Fremdwährung abgeschlossen. Da sich diese nicht in einer Sicherungsbeziehung gemäß IFRS 9 befinden, wurden die Instrumente erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Darüber hinaus wurden im Berichtszeitraum Forward-Zinsswaps zur Absicherung des Zinsniveaus für die geplante Aufnahme von Festzinsdarlehen zur Investitionsfinanzierung abgeschlossen. Diese Sicherungsgeschäfte wurden im Hedge Accounting nach IFRS 9 designiert. Somit werden die effektiven Änderungen des beizulegenden Zeitwerts zunächst im Kumulierten Übrigen Eigenkapital erfasst. Ein etwaiger ineffektiver Teil wäre erfolgswirksam zu buchen. Der im Eigenkapital kumulierte Betrag aus dem Sicherungsgeschäft bleibt solange im Eigenkapital, bis die zukünftigen Cash Flows eintreten. Die erfolgswirksame Umgliederung in die Zinsaufwendungen findet mit Eintritt des Grundgeschäfts statt. Sicherungsgeschäfte zur Absicherung eines Zeitwerts oder zur Absicherung der Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb wurden dagegen nicht getätigt. 7. Wesentliche Ermessensentscheidungen und SchätzungenDie Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert Einschätzungen und Ermessen einzelner Sachverhalte durch das Management. Die vorgenommenen Schätzungen wurden auf der Basis von Erfahrungswerten und weiteren relevanten Faktoren unter Berücksichtigung der Prämisse der Unternehmensfortführung vorgenommen. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von den Beträgen, die sich aus Schätzungen und Annahmen ergeben, abweichen. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind unter Textziffer 6 erläutert. Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen betreffen folgende Sachverhalte: UnternehmenszusammenschlüsseDie bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbenen Vermögenswerte, die übernommenen Schulden und Eventualschulden bedürfen Schätzungen hinsichtlich ihrer beizulegenden Zeitwerte. Hierzu stützt sich die HHLA auf Gutachten von unabhängigen externen Sachverständigen oder berechnet intern anhand geeigneter Berechnungsmodelle den beizulegenden Zeitwert. In der Regel dienen dabei diskontierte Cashflows als Basis. Abhängig von der Art der Vermögenswerte bzw. der Verfügbarkeit von Informationen kommen marktpreis-, kapitalwert- und kostenorientierte Bewertungsverfahren zur Anwendung. Geschäfts- oder FirmenwerteDer Konzern überprüft mindestens einmal jährlich, ob die Geschäfts- oder Firmenwerte wertgemindert sind. Dies erfordert eine Schätzung des bei der HHLA grundsätzlich herangezogenen beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Zur Schätzung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten muss der Konzern die voraussichtlichen künftigen Cashflows aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit schätzen und darüber hinaus einen angemessenen Diskontierungssatz wählen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln. Dabei können unvorhersehbare Veränderungen dazu führen, dass die in der Planung verwendeten Annahmen nicht mehr angemessen sind und eine Planungsanpassung erfordern, die zu einem Wertminderungsaufwand führen könnte. Weitere Informationen sind unter Textziffer 22 aufgeführt. Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienFür als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind im Anhang Zeitwerte anzugeben. Zur Ermittlung der Zeitwerte dieser Immobilien führt die HHLA eigene Berechnungen durch. Dabei werden branchenübliche Discounted-Cashflow-Verfahren angewendet. Den Berechnungen liegen Annahmen über die Höhe der erwarteten künftigen Cashflows, die anzuwendenden Zinssätze und den Zeitraum des Zuflusses von erwarteten Cashflows zugrunde, die diese Vermögenswerte erzielen können. Detaillierte Angaben sind unter Textziffer 24 aufgeführt. PensionsrückstellungenFür die Ermittlung des Aufwands für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden jährlich versicherungsmathematische Gutachten eingeholt. In die Berechnungen fließen Annahmen über demografische Entwicklungen, Gehalts- und Rentensteigerungen sowie Zinssätze, Inflations- und Fluktuationsraten ein. Da diese Annahmen langfristiger Natur sind, ist von wesentlichen Unsicherheiten bei den Betrachtungen auszugehen. Nähere Erläuterungen finden sich unter Textziffer 36. AbbruchverpflichtungenDie Rückstellungen für Abbruchverpflichtungen ergeben sich aus Verpflichtungen, die im Rahmen von langfristigen Mietverträgen mit der FHH zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeiten zu erfüllen sind. Alle Unternehmen des HHLA-Konzerns im Hamburger Hafen sind verpflichtet, bei Beendigung des Mietverhältnisses das Mietobjekt geräumt von den in ihrem Eigentum stehenden Baulichkeiten zurückzugeben. Bei der Ermittlung der Rückstellungen wurde mit Ausnahme der unter Denkmalschutz stehenden Bauten in der Hamburger Speicherstadt von einer vollen Inanspruchnahme aus der Verpflichtung für alle Mietobjekte ausgegangen. In die Berechnungen gehen Annahmen über die Höhe des Rückbaubedarfs, des Zinssatzes sowie der Inflationsrate ein. Nähere Erläuterungen sind unter Textziffer 37 aufgeführt. RestrukturierungsrückstellungenDie HHLA hat für die Durchführung von Restrukturierungsmaßnahmen im Zuge eines Effizienzprogramms im Segment Container Rückstellungen gebildet. Die in der Rückstellung abgebildeten Maßnahmen umfassen den Abschluss von Altersteilzeitverträgen mit einer Freistellung noch in der Aktivphase. Der Beginn der Aktivphase setzt eine Mindestbetriebszugehörigkeit von 5 Jahren voraus. Die Bewertung der Rückstellung wird wesentlich durch die Anzahl der zu berücksichtigenden Mitarbeiter, den Gesamtraum des als Blockmodel strukturierten Alterszeitmodells sowie den Freistellungszeitraum in der Aktivphase bestimmt. Auf Basis der Bekanntmachungen und der Umsetzungspläne hat die HHLA hierzu Einschätzungen vorgenommen. Weitere Erläuterungen finden sich unter der Textziffer 37. AltersteilzeitrückstellungenFür den Ansatz und die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit werden alle Mitarbeiter berücksichtigt, die eine Vereinbarung unterzeichnet haben oder für die eine Unterzeichnung erwartet wird. Die Anzahl der erwarteten Fälle ist eine Schätzung. Darüberhinausgehend werden den Bewertungsgutachten versicherungsmathematische Annahmen zugrunde gelegt. Nähere Erläuterungen sind unter Textziffer 37 aufgeführt. LeasingverhältnisseEinige Leasingverträge enthalten Verlängerungsoptionen. Bei der Bestimmung von Vertragslaufzeiten werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen bieten. Laufzeitänderungen aus der Ausübung solcher Optionen werden bei der Vertragslaufzeit berücksichtigt, wenn sie hinreichend sicher sind. Nähere Erläuterungen sind unter Textziffer 45 aufgeführt. Lang- und kurzfristige finanzielle VerbindlichkeitenHierunter sind Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen enthalten. Im Vorjahr enthielt der Ausweis daneben Ausgleichszahlungsverpflichtungen gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern konsolidierter Tochterunternehmen. Diese Verbindlichkeiten entstanden, da die HHLA einen Ergebnisabführungsvertrag mit einem Tochterunternehmen bis zum 31. Dezember 2021 geschlossen hatte, bei dem mit nicht beherrschenden Anteilseignern ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen vereinbart wurde. Die für die Ermittlung dieses Betrags verwendeten Parameter unterlagen wesentlichen Unsicherheiten, die zu entsprechenden Schwankungen führten. Weitere Erläuterungen finden sich unter Textziffer 38. Bestimmung der beizulegenden ZeitwerteDie Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wird regelmäßig durch den Konzern überprüft. Ebenso führt der Konzern eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren sowie Bewertungsanpassungen durch. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendet der Konzern soweit möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedlichen Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet: Fair-Value-Hierarchiescrollen
Der Konzern erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist. Einzelheiten zu den verwendeten Bewertungstechniken und Eingangsparametern bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte der verschiedenen Vermögenswerte und Schulden können Textziffer 24 und Textziffer 47 entnommen werden. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung8. UmsatzerlöseDie Aufteilung der Umsatzerlöse nach Segmenten sowie die intersegmentären Umsätze sind in der Segmentberichterstattung dargestellt. Die regionale Verteilung der Umsatzerlöse ist in den Erläuterungen zur Segmentberichterstattung unter Textziffer 44 angegeben. Hierunter finden sich auch segmentbezogene Erläuterungen zur Art der Umsatzerlöse. 9. BestandsveränderungBestandsveränderungenscrollen
Die Bestandsveränderungen betreffen die Veränderung des Bestands an fertigen Erzeugnissen und unfertigen Leistungen. 10. Aktivierte EigenleistungenAktivierte Eigenleistungenscrollen
Die aktivierten Eigenleistungen resultieren wie im Vorjahr im Wesentlichen aus Entwicklungsaktivitäten sowie aus technischen Eigenleistungen, die im Rahmen von Baumaßnahmen aktiviert wurden. 11. Sonstige betriebliche ErträgeSonstige betriebliche Erträgescrollen
Die Erträge aus Erstattungen resultieren wie im Vorjahr überwiegend aus Weiterbelastungen im Rahmen von Mietverhältnissen. Der Rückgang aus den Erträgen aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen ergibt sich daraus, dass ab dem Geschäftsjahr 2022 im Wesentlichen die Auflösung von Rückstellungen für Restrukturierungen sowie für Tantiemen und Einmalzahlungen im Personalaufwand erfasst werden. Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus Personalüberlassungen in Höhe von 5.888 T€ (im Vorjahr: 5.664 T€) sowie Erträge aus Personalverpflegung in Höhe von 3.015 T€ (im Vorjahr: 2.173 T€). Im Vergleich zum Vorjahr sind geringere Erträge aus der Ausbuchung in Vorperioden bilanzierter Verbindlichkeiten enthalten. Darüber hinaus enthalten die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge eine Vielzahl von kleineren Einzelsachverhalten. 12. MaterialaufwandMaterialaufwandscrollen
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beinhalten überwiegend Aufwendungen aus dem Zukauf von Bahnleistungen sowie aus Leistungen im Straßentransport im Segment Intermodal. Weitere Angaben zu Leasingverhältnissen befinden sich unter Textziffer 45. 13. PersonalaufwandPersonalaufwandscrollen
Nähere Erläuterungen für das Berichtsjahr und das Vorjahr bezüglich der direkten Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats befinden sich unter Textziffer 48. Die im Berichtsjahr gestiegenen Löhne und Gehälter resultieren im Wesentlichen aus Tariferhöhungen sowie durch die Aufnahme neuer Gesellschaften in den Konsolidierungskreis. Aufgrund der im Berichtsjahr höheren Lagerlast an den Hamburger Containerterminals erhöhte sich der Aufwand für die Gestellung von Mitarbeitern. Die sozialen Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung enthalten eine erhebliche Auflösung (im Vorjahr: Zuführung) einer Rückstellung für die Durchführung von Restrukturierungsmaßnahmen im Zuge eines Effizienzprogramms. Die sozialen Abgaben enthalten Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung in Höhe von 33.729 T€ (im Vorjahr: 32.463 T€) sowie Aufwendungen für den Pensionssicherungsverein. Der Dienstzeitaufwand enthält die Leistungen aus leistungsorientierten Pensionszusagen sowie für pensionsähnliche Verpflichtungen, siehe Textziffer 36. Durchschnittliche Mitarbeiterzahl der vollkonsolidierten Unternehmenscrollen
Darüber hinaus setzte der Konzern im Jahresmittel durchschnittlich 705 (im Vorjahr: 624) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft m. b. H., Hamburg (GHB), ein. 14. Sonstige betriebliche AufwendungenSonstige betriebliche Aufwendungenscrollen
Die Aufwendungen für Fremdleistungen für Instandhaltung erhöhten sich aufgrund höherer immobilienbezogener Wartungsaufwendungen sowie eines höheren Wartungsaufwands für Geräte, Anlagen und der IT-Infrastruktur. Zu den Leasingaufwendungen siehe Textziffer 45. Der HHLA-Konzern betrachtet die oben aufgeführten Wertminderungsaufwendungen auf finanzielle Vermögenswerte als nicht wesentlich und verzichtet daher auf einen separaten Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten eine Vielzahl von kleineren Einzelsachverhalten. 15. AbschreibungenAbschreibungenscrollen
Eine Klassifikation der Abschreibungen nach Anlagenklassen ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, siehe Textziffer 22, Textziffer 23 und Textziffer 24. 16. FinanzergebnisFinanzergebnisscrollen
Das Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen betrifft die anteiligen Jahresergebnisse der Gemeinschaftsunternehmen und der assoziierten Unternehmen, siehe auch Textziffer 25. Zu dem im Zusammenhang mit den Leasingraten enthaltenen Zinsanteil, siehe Textziffer 45. Zu den im Zusammenhang mit Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stehenden Verbindlichkeiten, siehe Textziffer 38. Zu dem in den sonstigen Rückstellungen enthaltenen Zinsanteil, siehe Textziffer 37. Zu den im Vorjahr ausgewiesenen Aufwendungen aus der Anpassung von Ausgleichsverpflichtungen gegenüber nicht beherrschenden Anteilen, siehe Textziffer 38. 17. Aufwendungen für Forschung und EntwicklungIm Geschäftsjahr 2022 entstanden Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in Höhe von 932 T€ (im Vorjahr: 2.389 T€). Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Forschung hinsichtlich Technologien für den Transport von Wasserstoff (TransHyDE) sowie Forschung im Rahmen des Förderprogramms für Innovative Hafentechnologien (IHATEC). 18. ErtragsteuernAls Ertragsteuern werden die gezahlten oder geschuldeten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie die latenten Steuern ausgewiesen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und aus Gewerbesteuer zusammen. Bei in Deutschland ansässigen Kapitalgesellschaften fallen eine Körperschaftsteuer in Höhe von 15,0 % sowie ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der geschuldeten Körperschaftsteuer an. Zusätzlich unterliegen diese Gesellschaften sowie in Deutschland ansässige Tochterunternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft der Gewerbesteuer, deren Höhe sich nach den gemeindespezifischen Hebesätzen bestimmt. Die Gewerbesteuer mindert bei Kapitalgesellschaften nicht die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer. Ertragsteuernscrollen
Im Ertragsteueraufwand sind periodenfremde Steueraufwendungen in Höhe von 554 T€ (im Vorjahr: - 35 T€) enthalten. Die aktiven latenten Steueransprüche und die passiven latenten Steuerschulden ergeben sich aus den temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen. Latente Steuern in der Bilanzscrollen
Überleitungsrechnung zwischen den Ertragsteuern und dem hypothetischen Steueraufwand auf Basis des IFRS-Ergebnisses und des anzuwendenden Steuersatzes des Konzernsscrollen
Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in Deutschland gelten bzw. zum Realisationszeitpunkt erwartet werden. Der Berechnung wurde sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr ein Steuersatz von 32,28 % zugrunde gelegt, der sich aus dem Körperschaftsteuersatz von 15,0 %, dem Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % von der Körperschaftsteuer und dem in Hamburg geltenden Gewerbesteuersatz von 16,45 % zusammensetzt. Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft unterliegen der Gewerbesteuer. Die grundstücksverwaltenden Gesellschaften unterliegen aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer. Im Rahmen der Mindestbesteuerung sind die steuerlichen Verlustvorträge in Deutschland nur eingeschränkt nutzbar. Danach ist eine positive steuerliche Bemessungsgrundlage bis zu 1 Mio. € unbeschränkt, darüberhinausgehende Beträge bis maximal 60 % sind um einen vorhandenen Verlustvortrag zu kürzen. Die permanenten Differenzen enthalten lediglich solche Sachverhalte, auf die, aufgrund des permanenten Charakters, keine latenten Steuern gebildet werden. Die Veränderung zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus Effekten der Endkonsolidierung. Die Auswirkungen abweichender Steuersätze für in- und ausländische Steuern vom Steuersatz der Konzernobergesellschaft sind in der Überleitungsrechnung unter den Steuersatzdifferenzen ausgewiesen. Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge und temporäre Differenzen werden bilanziert, sofern deren Realisierung in der nahen Zukunft hinreichend gesichert erscheint. Im Konzern liegen körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 0 T€ (im Vorjahr: 2.381 T€) vor, auf die aktive latente Steuern in Höhe von 0 T€ (im Vorjahr: 860 T€) bilanziert werden. Auf ausländische steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 0 T€ (im Vorjahr: 6.008 T€) werden latente Steuern in Höhe von 0 T€ (im Vorjahr: 1.515 T€) aktiviert. Auf inländische körperschaftsteuerliche Verlustvorträge von 15.601 T€ (im Vorjahr: 14.612 T€), inländische gewerbesteuerliche Verlustvorträge von 55.357 T€ (im Vorjahr: 36.318 T€) und ausländische steuerliche Verlustvorträge von 28.328 T€ (im Vorjahr: 32.119 T€) werden keine aktiven latenten Steuern bilanziert. Die Vortragsfähigkeit der steuerlichen Verlustvorträge im Inland ist nach derzeitiger Rechtslage unbeschränkt möglich. Die im Eigenkapital erfolgsneutral gebuchten aktiven latenten Steuern in Höhe von - 22.924 T€ (im Vorjahr: 28.045 T€) stammen aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus der Bewertung von Pensionsrückstellungen, Cashflow-Hedges, sowie aus unrealisierten Gewinnen/Verlusten aus zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanziellen Vermögenswerten. Latente Steuern in der Gesamtergebnisrechnungscrollen
19. Ergebnisanteile nicht beherrschender GesellschafterDen nicht beherrschenden Gesellschaftern zustehende Gewinne in Höhe von 40.375 T€ (im Vorjahr: 20.557 T€) entfallen im Wesentlichen auf nicht beherrschende Anteilseigner der HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH, Hamburg (CTA). Dieser Ergebnisanteil erhöhte sich, da im Vorjahr ein Zinsaufwand aus der Bewertung einer dem nicht beherrschenden Gesellschafter zuzurechnenden Ausgleichsverpflichtung enthalten war. Ebenfalls erhöhend wirkte ein höherer tatsächlicher Ergebnisanteil der CTA. 20. Ergebnis je AktieUnverwässertes Ergebnis je Aktiein € scrollen
Die im Juli 2021 vollzogene Kapitalerhöhung im Zusammenhang mit der Dividendenausschüttung an die Aktionäre der A-Aktien gegen Sacheinlage führte zu einer Erhöhung der Anzahl der im Umlauf befindlichen Stammaktien um 814.723 Stück. Diese Veränderung ist in der vorstehenden Tabelle berücksichtigt und ergab keine nennenswerten Auswirkungen auf das Ergebnis je Aktie. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird nach IAS 33 mittels Division des den Aktionären des Mutterunternehmens zuzurechnenden Konzernjahresüberschusses durch die durchschnittliche Anzahl der Aktien ermittelt. Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem unverwässerten Ergebnis je Aktie, da im Geschäftsjahr keine Wandel- oder Optionsrechte im Umlauf waren. 21. Dividende je AktieDie Dividendenberechtigung der Aktiengattungen richtet sich nach der Höhe des nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) ermittelten Bilanzgewinns der jeweiligen Sparte. Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 16. Juni 2022 stimmten die Aktionäre dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu, an die Aktionäre des Teilkonzerns Hafenlogistik eine Dividende je Aktie in Höhe von 0,75 € und an die Aktionäre des Teilkonzerns Immobilien eine Dividende je Aktie in Höhe von 2,10 € auszuschütten. Die Dividende in Höhe von insgesamt 60.066 T€ wurde entsprechend am 21. Juni 2022 ausgezahlt. Weitere Informationen befinden sich unter Textziffer 35. Der verbleibende, nicht ausgeschüttete Gewinn wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Für das Berichtsjahr werden Vorstand und Aufsichtsrat auf der Hauptversammlung am 15. Juni 2023 vorschlagen, je dividendenberechtigter börsennotierter A-Aktie eine Bardividende in Höhe von 0,75 € und je nicht börsennotierter S-Aktie eine Bardividende in Höhe von 2,20 € auszuschütten. Basierend auf der Anzahl der dividendenberechtigten Aktien zum 31. Dezember 2022 folgt hieraus eine Ausschüttungssumme von 54.386 T€ für den Teilkonzern Hafenlogistik und 5.950 T€ für den Teilkonzern Immobilien. Erläuterungen zur Bilanz22. Immaterielle VermögenswerteEntwicklung der immateriellen Vermögenswertescrollen
Buchwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte je Segmentscrollen
Dem Segment Container sind die Geschäfts- oder Firmenwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) CTT/Rosshafen in Höhe von 35.525 T€, der ZGE PLT in Höhe von 8.487 T€, der ZGE HHLA TK Estonia in Höhe von 7.587 T€, der ZGE HCCR in Höhe von 1.893 T€ zugeordnet. Der neu im Segment Intermodal erfasste Geschäfts- oder Firmenwert resultiert aus dem Erwerb der Anteile an CL EUROPORT s.r.o. mit Sitz in Plzen/Tschechien bzw. an der CL EUROPORT Sp. Z o.o. mit Sitz in Malaszewicze/Polen in Höhe von 1.780 T€, siehe Textziffer 3. Der im Segment Logistik erfasste Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 6.458 T€ resultiert aus dem Erwerb Anteile an der iSAM AG, Mülheim an der Ruhr, sowie ihrer drei in den Konsolidierungskreis des Konzerns einbezogenen Tochterunternehmen. Der auch diesem Segment zugeordnete Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Erwerb der Bionic Production GmbH, Lüneburg, wurde im Berichtsjahr 2021 zum 30. Juni wie auch zum 31. Dezember aufgrund der weltweit schlechteren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf Werthaltigkeit untersucht. Aufgrund dessen wurde der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwertes zu diesen beiden Stichtagen insgesamt in Höhe von 4.982 T€ wertberichtigt. Die Zugänge der Berichtsperiode der selbst erstellten Software und der geleisteten Anzahlungen betreffen im Wesentlichen die Migration einer neuen Terminalsteuerungs- und Terminalverwaltungssoftware. Die Verpflichtungen aus offenen Bestellungen für Investitionen in die immateriellen Vermögenswerte sind unter Textziffer 46 ausgewiesen. 23. SachanlagenEntwicklung des Sachanlagevermögensscrollen
Hinsichtlich der bestehenden Verfügungsbeschränkungen im Rahmen von Leasingverhältnissen wird auf die Ausführungen unter Textziffer 45 verwiesen. Die Zugänge der Berichtsperiode umfassen im Wesentlichen Investitionen für die Beschaffung von Umschlaggeräten und die Erweiterung von Lagerkapazitäten auf den Hamburger Containerterminals sowie Investitionen der METRANS-Gruppe in die Anschaffung von Lokomotiven und Containertragwagen sowie die Entwicklung von bestehenden und neuen Hinterlandterminals. Die Abgänge der Berichtsperiode betreffen im Wesentlichen die Beendigung von Leasingverträgen für Grundstücke, Gebäude und Bauten sowie die Verschrottung von technischen Anlagen und Maschinen. Die Veränderungen des Konsolidierungskreises im Berichtsjahr betreffen die erstmals einbezogenen Tochterunternehmen CL EUROPORT s.r.o. mit Sitz in Plzen/Tschechien und CL EUROPORT Sp. z o.o. mit Sitz in Malaszewicze/Polen, beide 100%ige Tochterunternehmen der METRANS a.s, Prag/Tschechien, sowie die Entkonsolidierung der Bionic Production GmbH, Lüneburg, siehe Textziffer 3. Die Effekte aus Wechselkursänderungen beinhalten im Wesentlichen Wechselkursänderungen der ukrainischen Währung. Im Berichtsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von 1.916 T€ (im Vorjahr: 0 T€) vorgenommen. Gebäude, Flächenbefestigungen und mobile Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Buchwert von 58.051 T€ (im Vorjahr: 76.561 T€) wurden im Zusammenhang mit Darlehen von Konzerngesellschaften sicherungsübereignet. Die Verpflichtungen aus offenen Bestellungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen sind unter Textziffer 46 ausgewiesen. Entwicklung der im Sachanlagevermögen enthaltenen Nutzungsrechtescrollen
24. Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienEntwicklung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilienscrollen
Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien betreffen im Wesentlichen zu Bürogebäuden ausgebaute Lagerspeicher und sonstige Gewerbeimmobilien in der Hamburger Speicherstadt sowie Logistikhallen und befestigte Flächen. Die Zugänge der Berichtsperiode resultieren im Wesentlichen aus Umbaukosten im Zusammenhang mit Nutzungsänderungen. Die Mieterlöse aus den zum jeweiligen Geschäftsjahresende als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien beliefen sich im Geschäftsjahr auf 58.477 T€ (im Vorjahr: 52.425 T€). Die direkten betrieblichen Aufwendungen der zum jeweiligen Jahresende bilanzierten Immobilien, die sämtlich den Mieterlösen zuzurechnen sind, beliefen sich im Berichtsjahr auf 15.851 T€ (im Vorjahr: 15.077 T€). Durch den Unternehmensbereich Immobilien der HHLA erfolgt eine jährliche Ermittlung und Bewertung der beizulegenden Zeitwerte. In der Bewertungshierarchie werden diese Zeitwerte der Stufe 3 zugeordnet, siehe Textziffer 7. Entwicklung des beizulegenden Zeitwertsscrollen
Bewertungstechnik, die bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien verwendet wurde, sowie die verwendeten wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktorenscrollen
Hinsichtlich der bestehenden Verfügungsbeschränkungen an den Gebäuden bzw. deren Nutzung im Zusammenhang mit der Anmietung der zugehörigen Grundstücke von der Freien und Hansestadt Hamburg wird auf die Ausführungen zu den Leasingverhältnissen unter Textziffer 45 verwiesen. 25. Nach der Equity-Methode bilanzierte UnternehmenNach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmenscrollen
Unter den Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen sind die Gesellschaften Hansaport Hafenbetriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, ARS-UNIKAI GmbH, Kombi-Transeuropa Terminal Hamburg GmbH, Spherie GmbH (vormals: Spherie UG (haftungsbeschränkt)), Third Element Aviation GmbH und die Hyperport Cargo Solutions GmbH i. G. ausgewiesen. Außerdem sind hier auch die Gesellschaften HHLA Frucht- und Kühl-Zentrum GmbH, Ulrich Stein Gesellschaft mit beschränkter Haftung und HVCC Hamburg Vessel Coordination Center GmbH ausgewiesen. Bei diesen Gesellschaften hält der HHLA-Konzern mehr als die Hälfte der Stimmrechte, hat jedoch keine Beherrschung, da sie faktisch gemeinschaftlich geführt werden. Dies begründet sich grundsätzlich mit der paritätischen Besetzung der wesentlichen Gesellschaftsorgane (Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat und/oder Geschäftsführung). Unter den Anteilen an assoziierten Unternehmen befinden sich die Anteile an der CuxPort GmbH sowie die Anteile an der DHU Gesellschaft Datenverarbeitung Hamburger Umschlagsbetriebe mbH. Zusammengefasste Finanzinformationen zu einzeln nicht wesentlichen Gemeinschaftsunternehmenscrollen
Weder im Berichtsjahr noch kumuliert bestehen wesentliche nicht erfasste Verluste von Gemeinschaftsunternehmen. Der gegenüber dem Vorjahr höhere Ausweis der Anteile ist im Wesentlichen auf die im Finanzergebnis erfassten Ergebnisse der einzelnen Equity-Gesellschaften abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen zurückzuführen, siehe Textziffer 16. 26. Langfristige finanzielle VermögenswerteLangfristige finanzielle Vermögenswertescrollen
Im Berichtsjahr sind die Wertpapiere zur Insolvenzsicherung von Altersteilzeit- sowie Lebensarbeitszeitguthaben mit den entsprechenden Verpflichtungen saldiert worden, da sie die Voraussetzungen von Planvermögen gemäß IAS 19 (revised 2011) erfüllen. Die im Geschäftsjahr als Planvermögen zu berücksichtigenden Wertpapierbestände betragen 2.665 T€ (im Vorjahr: 2.499 T€), siehe Textziffer 37. Vor Saldierung ergeben sich demnach Wertpapierbestände in Höhe von 6.126 T€ (im Vorjahr: 5.965 T€). Unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen werden die Anteile an Gesellschaften ausgewiesen, die aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns nicht konsolidiert werden. Unter den sonstigen Beteiligungen werden Anteile an Gesellschaften ausgewiesen, die aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung bei einer Beteiligung von in der Regel bis zu 50 %, weder als verbundenes Unternehmen noch nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen werden. Die übrigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen Forderungen aus Staffelmiete in Höhe von 4.795 T€ (im Vorjahr: 4.163 T€), Forderungen gegenüber Unterstützungskassen in Höhe von 2.015 T€ (im Vorjahr: 2.614 T€) sowie ein Wandeldarlehen in Höhe von 2.000 T€ (im Vorjahr: 0 T€). 27. VorräteVorrätescrollen
Der Betrag der Wertminderungen von Vorräten, der als Aufwand erfasst worden ist, beläuft sich auf 1.098 T€ (im Vorjahr: 1.091 T€). Dieser Aufwand ist unter dem Materialaufwand erfasst, siehe Textziffer 12. 28. Forderungen aus Lieferungen und LeistungenForderungen aus Lieferungen und Leistungenscrollen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen gegenüber Kunden, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erbracht werden. Sie sind beim überwiegenden Anteil der Kunden in der Regel innerhalb von 30 Tagen fällig und werden daher als kurzfristig eingestuft. Im Berichtsjahr und im Vorjahr wurden keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als Sicherheiten für Finanzverbindlichkeiten abgetreten. In geringem Umfang werden Sicherheiten für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gehalten (z. B. Mietbürgschaften). Die Ausführungen zur Struktur und zu den Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen befinden sich unter Textziffer 47. 29. Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und PersonenForderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personenscrollen
Die Forderungen gegen die HGV enthalten 75.000 T€ aus bestehendem Cash-Clearing (im Vorjahr: 82.500 T€). Die Forderungen gegen die FHH enthalten im Wesentlichen Forderungen aus einer trilateralen Vereinbarung für die Durchführung von notwendigen Umbaumaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Status quo am O'Swaldkai in Höhe von 8.308 T€, näheres siehe Textziffer 48. 30. Kurzfristige finanzielle VermögenswerteKurzfristige finanzielle Vermögenswertescrollen
31. Sonstige nicht finanzielle VermögenswerteSonstige nicht finanzielle Vermögenswertescrollen
32. Erstattungsansprüche aus ErtragsteuernErstattungsansprüche aus Ertragsteuernscrollen
Die Erstattungsansprüche aus Ertragsteuern resultieren aus Steuerforderungen infolge von Veranlagung sowie aus geleisteten Steuervorauszahlungen. 33. Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristige EinlagenZahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristige Einlagenscrollen
Bei den Zahlungsmitteln, Zahlungsmitteläquivalenten und kurzfristigen Einlagen handelt es sich um Kassenbestände sowie Guthaben bei verschiedenen Banken in unterschiedlicher Währung. Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen in Höhe von 264 T€ (im Vorjahr: 4.425 T€) unterliegen Devisenausfuhrbeschränkungen. Zum Bilanzstichtag verfügte der Konzern über nicht in Anspruch genommene Kreditfazilitäten in Höhe von 171.339 T€ (im Vorjahr: 9.797 T€), für deren Inanspruchnahme alle notwendigen Bedingungen erfüllt sind. Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr resultiert aus dem Abschluss von Rahmenkreditverträgen in Höhe von 165.000 T€, welche bisher in Höhe von 5.000 T€ in Anspruch genommen wurden. 34. Zur Veräußerung gehaltene langfristige VermögenswerteEs bestanden weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte. 35. EigenkapitalDie Entwicklung der einzelnen Komponenten des Eigenkapitals für das Berichtsjahr und das Vorjahr ist in den Eigenkapitalveränderungsrechnungen dargestellt. Gezeichnetes KapitalDas Grundkapital der HHLA AG besteht zum Bilanzstichtag aus zwei verschiedenen Aktiengattungen, den A-Aktien und den S-Aktien. Das gezeichnete Kapital beträgt insgesamt 75.220 T€ (zum 31. Dezember 2021: 75.220 T€) und ist in 72.514.938 A-Aktien (zum 31. Dezember 2021: 72.514.938 A-Aktien) und 2.704.500 S-Aktien der Gesellschaft eingeteilt, jeweils mit einem rechnerischen auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 €. Das Grundkapital ist voll eingezahlt. Im Rahmen des Börsengangs am 2. November 2007 wurden 22.000.000 A-Aktien am Kapitalmarkt platziert. Dies entspricht einem Streubesitz von ca. 30 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Die Freie und Hansestadt Hamburg hält zum Bilanzstichtag über die Gesellschaft HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg, 70,35 % der Stimmrechte (zum 31. Dezember 2021: 70,35 %). Genehmigte KapitaliaZum Bilanzstichtag verfügt die Gesellschaft über ein Genehmigtes Kapital I zur Ausgabe von A-Aktien und ein Genehmigtes Kapital II zur Ausgabe von S-Aktien. Genehmigtes Kapital IUnter dem Genehmigten Kapital I (vgl. § 3 Abs. 4 der Satzung) ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. Juni 2027 durch Ausgabe von bis zu 36.257.469 neuen, auf den Namen lautenden A-Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu 36.257.469,00 € zu erhöhen. Dabei ist das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von S-Aktien ausgeschlossen. Darüber hinaus ist der Vorstand berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von A-Aktien in den im Beschluss näher definierten Fällen auszuschließen, z. B. bei der Ausgabe gegen Sacheinlagen. Die Ausgabe neuer A-Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der A-Aktionäre ist ferner insgesamt auf 10 % des auf die A-Aktien entfallenden Grundkapitals begrenzt, wobei für Zwecke der 10 %-Grenze sämtliche A-Aktien anzurechnen sind, die unter anderen Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden oder auszugeben sind. Genehmigtes Kapital IIUnter dem Genehmigten Kapital II (vgl. § 3 Abs. 5 der Satzung) ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. Juni 2027 durch Ausgabe von bis zu 1.352.250 neuen, auf den Namen lautenden S-Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu 1.352.250,00 € zu erhöhen. Dabei ist das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von A-Aktien ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von S-Aktien auszuschließen, soweit es zum Ausgleich von Spitzenbeträgen erforderlich ist. Sonstige ErmächtigungenDie ordentliche Hauptversammlung der HHLA AG vom 18. Juni 2019 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 17. Juni 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen oder Kombinationen dieser Instrumente (im Folgenden zusammenfassend auch "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 300.000.000,00 € zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte auf bis zu 10.000.000 neue, auf den Namen lautende A-Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils 1,00 € nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren. Die jeweiligen Bedingungen können auch eine Options- bzw. Wandlungspflicht sowie ein Andienungsrecht des Emittenten zur Lieferung von A-Aktien der Gesellschaft zum Ende der Laufzeit oder zu einem früheren Zeitpunkt vorsehen. Die Schuldverschreibungen können nach näherer Maßgabe des Beschlusses auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden. Für die Bedienung der Wandlungs- und Optionsrechte bzw. -pflichten sowie etwaiger Andienungsrechte steht gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung ein bedingtes Kapital von 10.000.000,00 € zur Verfügung, das sich aus 10.000.000 neuen, auf den Namen lautenden A-Aktien zusammensetzt. Die ordentliche Hauptversammlung vom 10. Juni 2021 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 9. Juni 2026 eigene A-Aktien im Umfang von insgesamt bis zu 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung - oder, falls dieser Betrag geringer ist, des im Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung - auf die A-Aktien entfallenden Teils des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben und die aufgrund dieser Ermächtigung oder vorheriger Ermächtigungen erworbenen eigenen A-Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats - neben der Veräußerung über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten - nach näherer Maßgabe des Beschlusses unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu verwenden und/oder ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise einzuziehen. Die Ermächtigung darf zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken, nicht aber zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden. Die HHLA AG verfügt derzeit über keine eigenen Aktien. Pläne zum Rückkauf von Aktien bestehen nicht. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage des Konzerns enthält Agien aus der Ausgabe von Aktien, aus Kapitalerhöhungen bei Tochterunternehmen mit nicht beherrschenden Anteilen, aus einer Rücklagenerhöhung durch ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm sowie aus Kapitalerhöhungen im Rahmen von Dividendenausschüttungen mit Wahlrecht auf Wiedereinlage als Sacheinlage von A-Aktien. Die damit verbundenen Emissionskosten, wurden von der Kapitalrücklage abgezogen. Erwirtschaftetes EigenkapitalDas erwirtschaftete Eigenkapital enthält die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden, sowie die zum 1. Januar 2006 (Übergangszeitpunkt) bestehenden Unterschiede zwischen HGB und IFRS. Kumuliertes übriges EigenkapitalGemäß derzeit gültigem IAS 19 (revised 2011) beinhaltet das kumulierte übrige Eigenkapital sämtliche versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Pensionsplänen. Weiterhin werden hierunter die Veränderungen des Zeitwerts von zu Sicherungszwecken eingesetzten Finanzinstrumenten (Cashflow-Hedges) sowie die hierauf jeweils entfallenden steuerlichen Effekte ausgewiesen. Der Ausgleichsposten aus der Fremdwährungsumrechnung dient der Erfassung von Differenzen aufgrund der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Tochterunternehmen. Nicht beherrschende AnteileDie nicht beherrschenden Anteile umfassen die Fremdanteile am konsolidierten Eigenkapital der einbezogenen Gesellschaften. Die nicht beherrschenden Anteile erhöhten sich im Berichtsjahr im Wesentlichen durch die Zurechnung des laufenden Gesamtergebnisses sowie durch die Entkonsolidierung von Anteilen an verbundenen Unternehmen. Angaben zum KapitalmanagementDas Kapitalmanagement des HHLA-Konzerns ist darauf ausgerichtet, die finanzielle Stabilität und Flexibilität des Konzerns nachhaltig zu gewährleisten, um das Wachstum des Konzerns finanziell abzusichern und die Aktionäre angemessen am Erfolg des Konzerns teilhaben zu lassen. Maßgebend hierfür ist das bilanzielle Eigenkapital. Die zentrale wertorientierte Steuerungsgröße im HHLA-Konzern ist die Gesamtkapitalverzinsung (ROCE). Zur Gewährleistung einer stabilen Kapitalstruktur wird darüber hinaus die Eigenkapitalquote überwacht. Eigenkapitalquotescrollen
Die Erhöhung des Eigenkapitals begründet sich im Wesentlichen aus dem Jahresüberschuss der Berichtsperiode in Höhe von 133.059 T€ sowie der zinssatzinduzierten Veränderung der versicherungsmathematischen Gewinne inklusive des erfolgsneutralen Steuereffekts in Höhe von 107.112 T€. Gegenläufig wirkte die Ausschüttung von Dividenden in Höhe von 61.871 T€. Hinsichtlich externer Mindestkapitalanforderungen, die im Berichtsjahr zu allen vereinbarten Prüfungszeitpunkten erfüllt wurden, wird auf Textziffer 38 verwiesen. 36. PensionsrückstellungenPensionsrückstellungenDie Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden für Verpflichtungen aus Anwartschaften und aus laufenden Leistungen an berechtigte aktive und ehemalige Mitarbeiter von inländischen Gesellschaften des HHLA-Konzerns sowie gegebenenfalls deren Hinterbliebene gebildet. Für die betriebliche Altersversorgung wird dabei grundsätzlich zwischen leistungs- und beitragsorientierten Versorgungsplänen unterschieden. Leistungsorientierte PensionspläneBei leistungsorientierten Versorgungsplänen (defined benefit plans) besteht die Verpflichtung des Konzerns darin, die zugesagten Leistungen an aktive und frühere Mitarbeiter zu erfüllen, wobei die HHLA ein rückstellungs- und fondsfinanziertes Versorgungssystem besitzt. Für die Gewährung der betrieblichen Altersversorgung gibt es verschiedene Anspruchsgrundlagen. Neben Einzelzusagen ist dies in erster Linie der Betriebsrenten-Tarifvertrag (BRTV). Im Rahmen der Harmonisierung der bestehenden Altersversorgungssysteme wurde darüber hinaus der Tarifvertrag HHLA-Kapitalplan mit Wirkung zum 1. Januar 2018 eingeführt. Beim BRTV handelt es sich um eine Gesamtversorgung. Dabei sagt die HHLA den begünstigten Arbeitnehmern eine Versorgung in einer bestimmten Höhe zu, die sich aus gesetzlicher Rente und betrieblicher Altersversorgung zusammensetzt. Die Höhe der Gesamtversorgung ergibt sich aus einem dienstzeitabhängigen Prozentsatz eines fiktiv ermittelten Nettoentgelts der letzten Lohn- bzw. Gehaltsgruppe auf Basis der anzuwendenden Beitragssätze der Sozialversicherungsdaten des Jahres 1999, wohingegen stets die aktuell gültige Beitragsbemessungsgrenze zugrunde gelegt wird. Mit dem HHLA-Kapitalplan steht den Arbeitnehmern ein einheitliches und transparentes Altersversorgungssystem zur Verfügung. Er bietet eine hohe Flexibilität sowohl bei der Einzahlung als auch in der Auszahlungs-/Leistungsphase. Einzahlungen in den HHLA-Kapitalplan werden aus dem Bruttoeinkommen finanziert (Entgeltumwandlung). Dabei verzichten die Beschäftigten zum Einbringungszeitpunkt auf einen Teil des unversteuerten Einkommens, zugunsten eines späteren Alterskapitals. Für die im Rahmen der Entgeltumwandlung eingebrachten Beiträge wird eine Aufstockung von 27,50 % geleistet. Darüber hinaus wird eine Verzinsung der Beiträge von jährlich 3,00 % garantiert. Auf Basis dieser Pensionspläne bildete der Konzern Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen für die in Zukunft zu erwartenden Leistungen in Form von Alters- und Hinterbliebenenrenten beziehungsweise Alters- und Hinterbliebenenkapital. Unter Verwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens ermittelten externe Gutachter die Höhe dieser Verpflichtung. Erfasste Beträge für Versorgungszusagenscrollen
PensionsverpflichtungenIn der Bilanz wird jeweils der volle Barwert der Pensionsverpflichtungen einschließlich versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste ausgewiesen. Die ausgewiesene Pensionsverpflichtung stellt einen nicht finanzierten Plan dar. Entwicklung des Barwerts der Pensionsverpflichtungenscrollen
Verteilung des Barwerts der Pensionsverpflichtung auf die einzelnen Gruppen von Versorgungsberechtigtenscrollen
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung beläuft sich zum 31. Dezember 2022 auf 9,6 bzw. 12,1 Jahre (im Vorjahr: 13,1 bzw. 16,9 Jahre). Darüber hinaus bestehen Erstattungsansprüche (Reimbursement Rights) in Höhe von 1.676 T€ (im Vorjahr: 2.426 T€), die zur Abdeckung der entsprechenden Pensionsverpflichtungen abgeschlossen wurden. Die erwarteten Erträge aus diesen Erstattungsansprüchen belaufen sich im Berichtsjahr auf 19 T€, wohingegen die tatsächlichen Erträge - 627 T€ betragen. Im Geschäftsjahr 2022 wurden 123 T€ aus den Erstattungsansprüchen heraus gezahlt. Erfolgswirksam erfasste Beträge aus Pensionsverpflichtungenscrollen
Entwicklung der versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste aus Pensionsverpflichtungenscrollen
Die versicherungsmathematischen Verluste aus der Änderung demografischer Annahmen resultieren aus dem einheitlichen Ansatz eines Pensionsendalters von 63 Jahren beim HHLA-Kapitalplan. Wesentliche versicherungsmathematische Annahmen zur Berechnung des Barwerts der Pensionsverpflichtungenscrollen
Hinsichtlich der biometrischen Grundlagen wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Im Zuge des Wechsels des externen Gutachters wurde zum Berichtsstichtag eine veränderte Zinsstrukturkurve zu Grunde gelegt. Für die Bewertungen nach internationalen Rechnungslegungsstandards ist der Zinssatz gemäß der Fristigkeit der Verbindlichkeit auf Basis von "high quality corporate bonds" zu ermitteln. Für "high quality corporate bonds" werden daher von Standardsettern, Wirtschaftsprüfern und Aktuaren üblicherweise Firmenanleihen mit AA-Ratings herangezogen. Vom Gutachterbüro Mercer wird im Euroraum eine "Spot Rate Yield Curve" auf Basis der Anleihen aus den Indizes von Refinitiv erstellt. Da der Zinssatz nach IAS 19.78 nur den "Zeitwert des Geldes" ("time value of money") darstellen soll, der definitionsgemäß keine größeren Ausfallrisiken beinhalten kann, werden dementsprechend nur Anleihen verwendet, die keine Zins verzerrenden Optionen besitzen, wie es z. B. bei Call- oder Put-Optionen der Fall wäre. Ferner werden Anleihen, die im Vergleich zu den anderen Anleihen in ihrer Risikoeinstufung viel höhere oder niedrigere Zinsen bieten, ebenfalls nicht berücksichtigt. Im Vergleich zur bisher angewandten Zinsstrukturkurve fallen die Zinssätze um 40 Basispunkte höher aus, was neben der allgemeinen Reduzierung der Pensionsverpflichtung durch die Erhöhung des Abzinsungssatzes zu einer weiteren Reduzierung der Pensionsverpflichtungen in Höhe von rd. 13 Mio. € geführt hat. Sensitivitätsanalyse: Pensionsverpflichtungenscrollen
Die von den Versicherungsmathematikern durchgeführten Berechnungen wurden für die als wesentlich eingestuften Bewertungsparameter isoliert vorgenommen, d. h., bei einer gleichzeitigen Änderung mehrerer Parameter können die einzelnen Auswirkungen aufgrund von Korrelationseffekten nicht aufsummiert werden. Aus den angegebenen Sensitivitäten kann bei einer Änderung der Parameter keine lineare Entwicklung für die leistungsorientierte Verpflichtung abgeleitet werden. Zahlungen für PensionsverpflichtungenIm Geschäftsjahr 2022 leistete die HHLA Pensionszahlungen für Pläne in Höhe von 20.420 T€ (im Vorjahr: 20.123 T€). In den nächsten fünf Jahren erwartet die HHLA folgende Zahlungen für Pensionspläne: Erwartete Zahlungen für Pensionsplänenach Jahren in T€ scrollen
Verpflichtungen aus LebensarbeitszeitIm Geschäftsjahr 2006 haben sich die inländischen Konzerngesellschaften aufgrund tarifvertraglicher Regelungen zur Einrichtung von Lebensarbeitszeitkonten verpflichtet. Bis zum 31. Dezember 2013 konnten die Mitarbeiter Zeit- und Entgeltbestandteile durch den Konzern in Geldmarkt- oder Investmentfonds einzahlen lassen. Seit dem 1. Januar 2014 erfolgt die Kapitalanlage unternehmensintern. Der Abbau des angesparten Wertguthabens erfolgt im Rahmen einer bezahlten Freistellung vor Eintritt in den Ruhestand. Der Vergütungsanspruch der Mitarbeiter bemisst sich nach der jeweiligen Höhe des Wertguthabens in Abhängigkeit von der Kursentwicklung des Fondsvermögens im Modell für Einbringungen bis zum 31. Dezember 2013 und für Einbringungen ab dem 1. Januar 2014 unter Berücksichtigung der tarifvertraglich zugesagten Garantieverzinsung von 3,00 %, jeweils zuzüglich weiterer vertraglich vereinbarter Sozialleistungen während der Freistellungsphase. Der durch die Wertguthaben gedeckte Teil der Verpflichtung wird mit dem Zeitwert des Wertguthabens angesetzt. Die nicht durch die Wertguthaben gedeckten tarifvertraglichen Zusatzleistungen werden mit dem vollen Barwert der Verpflichtung einschließlich versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste bewertet. Im Zuge der im Jahr 2018 vollzogenen Harmonisierung der bestehenden Altersversorgungssysteme wurden bestehende Wertguthaben aus den Lebensarbeitszeitkonten zum großen Teil in den HHLA-Kapitalplan überführt. Die sich aus den verbleibenden Wertguthaben ergebenden Verpflichtungen werden sich im Zeitablauf stetig reduzieren, sodass aus Wesentlichkeitsgründen relevante Angaben folgen. Dotierung der Versorgungszusagen aus Lebensarbeitszeitscrollen
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung beläuft sich zum 31. Dezember 2022 auf 3,0 Jahre (im Vorjahr: 4,0 Jahre). Das Planvermögen enthält ausschließlich Geldmarkt- und Investmentfondsanteile. Beitragsorientierte PensionspläneBei beitragsorientierten Versorgungsplänen (defined contribution plans) leisten die betreffenden Unternehmen lediglich Beitragszahlungen an zweckgebundene Fonds. Darüberhinausgehende Verpflichtungen ergeben sich nicht. Finanzielle oder aktuarielle Risiken trägt die HHLA aus diesen Zusagen nicht. Der Aufwand im Zusammenhang mit Pensionsfonds, die als beitragsorientierte Pensionspläne zu betrachten sind, beträgt im Berichtsjahr 2.785 T€ (im Vorjahr: 2.885 T€). Als Arbeitgeberanteil an die gesetzliche Rentenversicherung führte die HHLA einen Betrag in Höhe von 33.729 T€ (im Vorjahr: 32.446 T€) ab. 37. Sonstige lang- und kurzfristige RückstellungenSonstige lang- und kurzfristige Rückstellungenscrollen
AbbruchverpflichtungenDie Verpflichtungen aus Abbruchkosten betreffen die HHLA-Segmente Container, Logistik und Immobilien und werden mit einem Zinssatz von 4,0 % p. a. (im Vorjahr: 2,0 % p. a.) diskontiert. Im Berichtsjahr ist die bei der Berechnung der ausgewiesenen Rückstellungsbeträge zugrundeliegende erwartete Preissteigerung, die aus dem Baukostenindex abgeleitet wird, mit 2,8 % (im Vorjahr: 2,0 %) berücksichtigt. Diese Änderungseffekte wurden unter den Zuführungen abgebildet. Mit dem Abfluss der Ressourcen wird in den Jahren 2025 bis 2045 gerechnet. RestrukturierungenDie Rückstellungen für Restrukturierungen betreffen die Reorganisation im Segment Logistik sowie den Organisationsumbau im Segment Container. Auf Basis der Umsetzungsstände zum Bilanzstichtag hat die HHLA für den Organisationsumbau im Segment Container eine Neueinschätzung dieser Rückstellung vorgenommen. Aufgrund dieser Neueinschätzung hat sich der Rückstellungsbetrag im Vergleich zu den Annahmen zum 31. Dezember 2021 um rd. 7 Mio. € reduziert. Darüber hinaus ergab sich eine Reduzierung aufgrund von Änderungen bei dem zu verwendenden Abzinsungssatz um rd. 9 Mio. €. Die in diesem Zusammenhang bestehenden Wertpapierguthaben stellen Planvermögen im Sinne des IAS 19 (revised 2011) dar. Sie wurden deshalb mit den im Rückstellungsbetrag enthaltenen Verpflichtungen saldiert. Der entsprechende Betrag über 1.886 T€ (im Vorjahr: 1.721 T€) mindert somit den Rückstellungsausweis, siehe Textziffer 26. Bei der Berechnung wurde ein Diskontierungszinssatz von 3,7 % p. a. (im Vorjahr: 0,1 bis - 0,1 % p. a.) zugrunde gelegt. Die Zeitpunkte der Mittelabflüsse liegen in den Jahren 2023 bis 2031. Tantiemen und EinmalzahlungenDie kurzfristigen Rückstellungen für Tantiemen und Einmalzahlungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte. Der Mittelabfluss für den kurzfristigen Anteil erfolgt im Geschäftsjahr 2023. Die langfristigen Rückstellungen für Tantiemen und Einmalzahlungen enthalten der Geschäftsführung eines Tochterunternehmens gewährte Wertsteigerungsrechte. Dabei partizipiert die Geschäftsführung prozentual in einer Bandbreite von 0,5 % bis 1,0 % an der langfristigen Unternehmensentwicklung soweit ein bestimmter Schwellenwert überschritten wird. Der Schwellenwert ist der Unternehmenswert zum Zusagezeitpunkt. Die Wertsteigerungsrechte werden durch Barausgleich gewährt. Die Zahlung ist unverfallbar, soweit die vertraglichen Bestimmungen eingehalten werden. Bei der Bewertung der Wertsteigerungsrechte wird ein Optionspreismodell (Binomialmodell) verwendet. Für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts dieser Wertsteigerungsrechte werden dabei die Unternehmensentwicklung sowie der Schwellenwert unter Berücksichtigung einer erwarteten Volatilität und eines risikolosen Zinssatzes entsprechend der Restlaufzeit der Wertsteigerungsrechte herangezogen. Erwartete Dividenden wurden bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts nicht berücksichtigt. Für die Ermittlung der aufgrund der Gewährung der Wertsteigerungsrechte anzusetzenden Rückstellung wurde die anteilig erbrachte Dienstleistung zugrunde gelegt. Die HHLA geht von einer Laufzeit bis 2030 aus. Selbstbehalte in SchadensfällenDie Verpflichtung umfasst die überwiegend bei der Konzernmutter gebildeten Rückstellungen für eventuell eintretende Schadensfälle, die nicht durch einen Versicherungsschutz gedeckt sind. Der Mittelabfluss erfolgt im Geschäftsjahr 2023. JubiläenDie Rückstellungen für Jubiläen berücksichtigen die den Mitarbeitern des Konzerns vertraglich zugesicherten Ansprüche auf den Erhalt von Jubiläumszuwendungen. Grundlage für die Bilanzierung bilden versicherungsmathematische Gutachten. Bei der Berechnung wurde ein Diskontierungszinssatz von 4,1 % p. a. (im Vorjahr: 0,8 % p. a.) zugrunde gelegt. Mit dem Abfluss der Ressourcen ist in den Jahren 2023 bis 2062 zu rechnen. Rechts- und ProzesskostenDie Rückstellungen für Rechts- und Prozesskosten umfassen im Wesentlichen Verpflichtungen aus der Vorsorge für rechtliche Risiken aus schwebenden Verfahren. Der Abfluss der Ressourcen wird im Geschäftsjahr 2023 erwartet. AltersteilzeitDie Rückstellungen für Altersteilzeit beinhalten die Verpflichtungen der HHLA aus dem während der aktiven Phase der Anspruchsberechtigten aufgebauten Erfüllungsrückstand sowie einen zeitanteilig zugeführten Aufstockungsbetrag. Die im Zusammenhang mit Altersteilzeitverträgen bestehenden Wertpapierguthaben stellen Planvermögen im Sinne des IAS 19 (revised 2011) dar. Sie wurden deshalb mit den im Rückstellungsbetrag enthaltenen Altersteilzeitverpflichtungen saldiert. Der entsprechende Betrag über 202 T€ (im Vorjahr: 116 T€) mindert somit den Rückstellungsausweis, siehe Textziffer 26. Darüber hinaus dienen verpfändete Bankguthaben zur Abdeckung der zum Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtungen. Die Ermittlung des Rückstellungsbetrags erfolgte unter Ansatz eines Diskontierungszinssatzes in Höhe von 3,6 % p. a. (im Vorjahr: - 0,1 % p. a.). Mit dem Abfluss der Ressourcen wird in den Jahren 2023 bis 2026 gerechnet. ÜbrigeDie übrigen sonstigen Rückstellungen betreffen mit einem wesentlichen Anteil Verpflichtungen aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarungen mit Mitarbeitern. Die in diesem Zusammenhang bestehenden Wertpapierguthaben stellen Planvermögen im Sinne des IAS 19 (revised 2011) dar. Sie wurden deshalb mit den im Rückstellungbetrag enthaltenen Verpflichtungen saldiert. Der entsprechende Betrag über 502 T€ (im Vorjahr: 662 T€) mindert somit den Rückstellungsausweis, siehe Textziffer 26. Der überwiegende Anteil des Mittelabflusses erfolgt in den Jahren 2023 bis 2028. Entwicklung der sonstigen lang- und kurzfristigen Rückstellungenscrollen
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38. Lang- und kurzfristige finanzielle VerbindlichkeitenLang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2022scrollen
Lang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2021scrollen
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten zum Bilanzstichtag abgegrenzte Zinsen in Höhe von 73 T€ (im Vorjahr: 694 T€) und sind fast ausschließlich in Euro abgeschlossen. Der Anteil dieser Verbindlichkeiten mit festverzinslichen Darlehenskonditionen beträgt 307.702 T€; der Anteil mit variablen Darlehenskonditionen beträgt 47.012 T€. Fälligkeiten der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitutenin T€ scrollen
Im Rahmen der Fremdfinanzierung bestehen für einzelne Konzerngesellschaften Kreditauflagen (Covenants), die an bilanzielle Kennzahlen und Sicherheiten gebunden sind. Ein Verstoß gegen diese Auflagen berechtigt den jeweiligen Kreditgeber, zusätzliche Sicherheiten, eine Anpassung der Konditionen oder die Rückzahlung des Kredits zu verlangen. Zur Vermeidung derartiger Maßnahmen überwacht die HHLA laufend die Einhaltung der Covenants und leitet bei Bedarf Maßnahmen ein, um die Erfüllung der Kreditbedingungen sicherzustellen. Das entsprechende Kreditvolumen betrug zum Bilanzstichtag 138.706 T€ (im Vorjahr: 85.001 T€). Die Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen stellen den diskontierten Wert zukünftiger Zahlungen für Gegenstände des Anlagevermögens dar. Weitere Angaben sind unter Textziffer 45 aufgeführt. Der Vorjahresausweis zu den Verbindlichkeiten aus Ausgleichsverpflichtungen enthielt Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern an konsolidierten Tochterunternehmen, die aufgrund eines bis zum 31. Dezember 2021 bestehenden Ergebnisabführungsvertrages entstanden. Mit dem nicht beherrschenden Anteilseigner war ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen vereinbart. Die für die Ermittlung dieses Betrags verwendeten Parameter unterlagen wesentlichen Unsicherheiten, die zu entsprechenden Schwankungen führen konnten. Der daraus resultierende Anpassungsbetrag wurde im Vorjahr erfolgswirksam im Finanzergebnis erfasst, siehe Textziffer 16. Als sonstige Darlehen sind von Gesellschaften mit nicht beherrschenden Anteilen erhaltene Darlehen in Höhe von 6.565 T€ (im Vorjahr: 6.831 T€) sowie an andere Kreditgeber begebene Schuldscheindarlehen in Höhe von 9.500 T€ (im Vorjahr: 9.500 T€) ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern enthalten im Wesentlichen Löhne und Gehälter. In den übrigen lang- und kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ist eine mögliche Verpflichtung in Höhe von 20.970 T€ (im Vorjahr: 20.870 T€) aus einer Put-Option enthalten, die im Zusammenhang mit der im Vorjahr erfolgten Erstkonsolidierung der HHLA PLT Italy S.r.l., Triest/Italien, steht. Zur Besicherung von verzinslichen Darlehen wurden Gebäude, Grundstücke, Flächenbefestigungen und mobile Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Buchwert in Höhe von 58.051 T€ (im Vorjahr: 76.561 T€) sicherungsübereignet. Die Sicherungsverträge sind derart ausgestaltet, dass die entsprechenden Vermögenswerte bis zur vollständigen Rückzahlung der besicherten Darlehen sowie der Zinsen auf die Kreditinstitute übergehen und diese ein Recht auf Verwertung haben, sofern der Kreditnehmer mit seinen zu erbringenden Zins- und Tilgungsleistungen in Verzug gerät. Finanzielle Verbindlichkeiten, bei denen die Zeitwerte nicht den Buchwerten entsprechenscrollen
Für die Ermittlung der Zeitwerte der festverzinslichen Darlehen wurden risiko- und laufzeitadäquate Zinssätze verwendet. Diese basieren auf dem risikofreien Zinssatz in Abhängigkeit von der Laufzeit zuzüglich eines dem Kreditrating und der Laufzeit entsprechenden Aufschlags. Angaben zum Liquiditätsrisiko sind unter Textziffer 47 aufgeführt.39. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenVerbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungenscrollen
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen des Geschäftsjahres bestehen ausschließlich gegenüber Dritten. Wie im Vorjahr ist der Gesamtbetrag innerhalb eines Jahres fällig. 40. Lang- und kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und PersonenLang- und kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen zum 31. Dezember 2022scrollen
Lang- und kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen zum 31. Dezember 2021scrollen
Der Rückgang der ausgewiesenen Leasingverbindlichkeiten ist im Wesentlichen durch planmäßige Tilgung der Leasingverbindlichkeiten sowie durch Zeitablauf begründet. Weitere Einzelheiten siehe auch Textziffer 45 und Textziffer 48. Angaben zum Liquiditätsrisiko sind unter Textziffer 47 aufgeführt.41. Sonstige nicht finanzielle VerbindlichkeitenSonstige nicht finanzielle Verbindlichkeitenscrollen
In den Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern werden unter anderem Verpflichtungen aus nicht genommenem Urlaub ausgewiesen. Sämtliche sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. 42. Zahlungsverpflichtungen aus ErtragsteuernZahlungsverpflichtungen aus Ertragsteuernscrollen
Die Zahlungsverpflichtungen aus Ertragsteuern resultieren aus erwarteten Nachzahlungen zur Körperschaftsteuer, zum Solidaritätszuschlag und zur Gewerbesteuer. Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses werden unter Zugrundelegung der im Abschlusszeitpunkt bekannten steuerrechtlichen Sachverhalte und der gültigen Rechtslage für die Körperschaftsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer entsprechende Rückstellungen gebildet. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung43. Erläuterungen zur KapitalflussrechnungFree CashflowDer Saldo aus dem Mittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit und dem Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit bildet den Free Cashflow. Hierdurch ist eine Aussage darüber möglich, wie viele liquide Mittel für Dividendenzahlungen oder für die Tilgung bestehender Schulden zur Verfügung stehen. Der Free Cashflow erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 38.239 T€ auf 126.740 T€. Wesentliche Veränderungen resultierten sowohl aus dem operativen Cashflow als auch aus dem Cashflow aus Investitionstätigkeit. Der operative Cashflow sank im Wesentlichen aufgrund einer im Vergleich zum Vorjahr niedrigeren Veränderung der Rückstellungen, höheren Ertragsteuerzahlungen und ein im Vergleich zum Vorjahr niedrigerem operativen Ergebnisses (EBIT). Der Cashflow aus Investitionstätigkeit weist ebenfalls einen im Vergleich zum Vorjahr niedrigeren Zahlungsmittelabfluss aus. Zu dieser Reduzierung trugen im Wesentlichen die Einzahlungen für kurzfristige Einlagen (im Vorjahr: Auszahlungen) bei. Veränderung der Verbindlichkeiten aus FinanzierungstätigkeitenDer Saldo aus Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-) Krediten sowie aus Auszahlungen für die Tilgung von (Finanz-)Krediten bildet die Veränderung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten gemäß IAS 7. Im Berichtsjahr kam es im Konzern zur Auszahlung für die Tilgung von (Finanz-)Krediten in Höhe von 50.022 T€ (im Vorjahr: 24.298 T€). In Höhe von 67.290 T€ (im Vorjahr: 34.041 T€) erfolgten Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-)Krediten. Diese Veränderung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten zeigt sich im Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 20.219 T€ (im Vorjahr: 39.468 T€) und ein Rückgang der Verbindlichkeiten aus sonstigen Darlehen in Höhe von 3.851 T€ (im Vorjahr: Anstieg in Höhe von 4.260 T€), siehe auch Textziffer 38. Wechselkurseffekte und sonstige Effekte sind zu vernachlässigen. FinanzmittelfondsDer Finanzmittelfonds beinhaltet den Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von nicht mehr als drei Monaten sowie Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der HGV. Die Forderungen gegen die HGV betreffen täglich fällige Tagesgeldguthaben. Die angesetzten Werte entsprechen den Nennbeträgen. Zusammensetzung des Finanzmittelfondsscrollen
Erläuterungen zur Segmentberichterstattung44. Erläuterungen zur SegmentberichterstattungDie Segmentberichterstattung wird als Anlage des Konzernanhangs dargestellt. Die Segmentberichterstattung des Konzerns erfolgt nach den Vorschriften des IFRS 8 und verlangt eine Berichterstattung auf Basis der internen Berichtsmeldung an den Vorstand zum Zwecke der Steuerung der Unternehmensaktivitäten. Als Segmentergebnisgröße wird die international gebräuchliche Kennzahl EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) verwendet, die der Erfolgsmessung je Segment und damit der internen Steuerung dient. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze des internen Reportings stimmen mit den für den Konzern angewandten und unter der Textziffer 6 "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" beschriebenen Grundsätzen überein. In Anlehnung an die Berichterstattungsstruktur des Konzerns für Managementzwecke und gemäß der Definition des IFRS 8 wurden folgende vier eigenständig organisierte und geführte Segmente identifiziert: ContainerDas Segment Container bündelt die Aktivitäten des Konzerns im Bereich Containerumschlag. Die Dienstleistung in diesem Segment besteht im Wesentlichen aus der Abfertigung von Containerschiffen und dem Umladen von Containern auf andere Verkehrsträger wie z. B. Bahn, Lkw und Feederschiffe. Die HHLA betreibt am Standort Hamburg drei Containerterminals (Altenwerder, Burchardkai und Tollerort) sowie je einen weiteren Containerterminal in Odessa/Ukraine, in Tallinn/Estland und in Triest/Italien. Komplementäre Dienstleistungen rund um den Container, z. B. die Wartung und Reparatur von Containern durch das Tochterunternehmen HCCR, runden die Angebotspalette ab. Das Segment Container erzielt zu einem überwiegenden Teil zeitpunktbezogene Umschlagerlöse. Daneben fallen zeitraumbezogene Mieterlöse an. Einzelne HHLA-Kunden haben darüber hinaus aus zeitpunktbezogenen Erlösen vertragliche Rückvergütungsansprüche. IntermodalDas Segment Intermodal ist als Kernelement des entlang der Transportkette vertikal integrierten Geschäftsmodells der HHLA darauf ausgerichtet, ein umfassendes Netzwerk im Seehafenhinterlandverkehr und zunehmend auch im Kontinentalverkehr per Bahn und Lkw anzubieten. Die Bahngesellschaft METRANS sowie das Lkw-Fuhrunternehmen CTD füllen dieses Dienstleistungsportfolio der HHLA aus. Die Umsatzerlöse dieses Segments sind als Transporterlöse den zeitpunktbezogenen Erlösen zuzuordnen. Es existieren darüber hinaus Rückvergütungsverpflichtungen gegenüber einzelnen Kunden. LogistikDas Segment Logistik umfasst Dienstleistungen in den Bereichen Spezialumschlag, digitale Geschäftsaktivitäten und Beratung. Das Leistungsspektrum beinhaltet einzelne Logistikdienstleistungen sowie komplette Prozessketten für die internationale Beschaffung und Distribution von Waren. Zudem werden Beratungs- und Managementleistungen für Kunden aus der internationalen Hafen- und Transportwirtschaft angeboten. Geschäftsaktivitäten zur Prozessautomatisierung, digitale oder luftgestützte Logistikdienstleistungen sowie Serviceleistungen insbesondere für den Intermodalbereich runden die Angebotspalette ab. Die aus dem Bereich Spezialumschlag resultierenden Umschlagerlöse zählen zu den zeitpunktbezogenen Umsätzen. Daneben erzielt dieses Segment zeitraumbezogene Erlöse überwiegend aus Beratungs- und Vermietungsleistungen. Gegenüber einzelnen Kunden bestehen nur unwesentliche Rückvergütungsverpflichtungen. ImmobilienDie Geschäftsaktivitäten dieses Segments, das gleichzeitig dem Teilkonzern Immobilien entspricht, umfassen Dienstleistungen wie die Entwicklung, Vermietung und Verwaltung von Immobilien. Hierzu gehören die Quartiere Speicherstadt und nördliches Elbufer (Fischereihafenareal). Darüber hinaus werden die dem Bereich "Holding/Übrige" zugeordneten gewerblichen Logistikobjekte und -flächen im Gebiet des Hamburger Hafens betreut. Die Umsatzerlöse dieses Segments bestehen aus zeitraumbezogenen Mieterlösen. Der in der Segmentberichterstattung enthaltene Bereich "Holding/Übrige" stellt kein eigenständiges Geschäftssegment im Sinne des IFRS 8 dar, wurde aber aus Gründen der Vollständigkeit und Übersichtlichkeit den Geschäftssegmenten des Teilkonzerns Hafenlogistik zugeordnet. Bedingt durch die Struktur des Konzerns ist eine umfangreiche Leistungsverrechnung zwischen den Segmenten erforderlich. Sie umfasst im Wesentlichen die Bereiche Überlassung von Immobilien, IT-Leistungen, administrative Leistungen, Werkstattleistungen sowie die Personalentsendung durch die Holding. Die Bewertung der Leistungen erfolgt generell zu Selbstkosten. Die Obergrenze des Verrechnungspreises bildet der für die Leistung anzusetzende Marktpreis. Setzt die leistende Gesellschaft die betreffende Leistung überwiegend am konzernexternen Markt ab, kann die Verrechnung zum Marktpreis erfolgen, auch wenn die Selbstkosten geringer sind. Die Überleitungen der Segmentgrößen auf die jeweiligen Konzerngrößen ergeben sich wie folgt: ErgebnisIn der Überleitung der Segmentgröße EBIT auf das Konzernergebnis vor Steuern (EBT) sind konsolidierungspflichtige Sachverhalte zwischen den Segmenten sowie den Teilkonzernen, der Anteil der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen, das Zinsergebnis sowie das sonstige Finanzergebnis enthalten. Überleitung der Segmentergebnisse (EBIT) auf das Konzernergebnis vor Steuern (EBT)scrollen
SegmentvermögenIn der Überleitung des Segmentvermögens zum Konzernvermögen sind neben konsolidierungspflichtigen Sachverhalten und Finanzanlagen insbesondere Ansprüche aus laufenden und latenten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie der Finanzmittelfonds enthalten, die nicht dem Segmentvermögen zuzuordnen sind. Überleitung des Segmentvermögens auf das Konzernvermögenscrollen
Sonstige SegmentinformationenDie Überleitung zu den Konzerninvestitionen von - 926 T€ (im Vorjahr: - 162 T€) enthält die Eliminierung interner Leistungsverrechnungen für die Erstellung immaterieller Vermögenswerte zwischen den Segmenten. Bezogen auf die Überleitung der Abschreibungen von - 1.967 T€ (im Vorjahr: - 2.110 T€) entfällt der gesamte Betrag auf die Zwischenergebniseliminierung zwischen den Segmenten und den Teilkonzernen. Die Überleitung der nicht zahlungswirksamen Posten beträgt 172 T€ (im Vorjahr: - 68 T€). Informationen über geografische GebieteFür die Informationen nach Regionen werden die Segmenterlöse und die Angaben zum langfristigen Segmentvermögen nach dem Standort der Konzerngesellschaften segmentiert. Informationen über geografische Gebietescrollen
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In der Überleitung des langfristigen Segmentvermögens zum Konzernvermögen sind neben konsolidierungspflichtigen Sachverhalten zwischen den Segmenten insbesondere kurzfristige Vermögenswerte, Finanzanlagen sowie Ansprüche aus laufenden und latenten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten. Informationen über wichtige KundenDie Umsatzerlöse in Höhe von 276.062 T€ (im Vorjahr: 249.891 T€) mit einem Kunden übersteigen 10 % des Konzernumsatzes und betreffen die Segmente Container und Intermodal. Sonstige Erläuterungen45. LeasingverhältnisseLeasingverhältnisse als LeasingnehmerWeitere Informationen über Leasingverhältnisse des HHLA-Konzerns finden sich auch in der Textziffer 6, Textziffer 12, Textziffer 14, Textziffer 16, Textziffer 23, Textziffer 38, Textziffer 40. Grundsätzliche Berücksichtigung von LeasingverhältnissenGemäß IFRS 16 sind grundsätzlich alle Leasingverhältnisse in der Bilanz zu erfassen. Folgende wesentliche Mietverhältnisse bestehen derzeit im HHLA Konzern: Der Konzern hat für einige Immobilien, verschiedene technische Anlagen sowie für Betriebs- und Geschäftsausstattung Leasingverträge abgeschlossen. Gegenstand dieser Verträge sind u.a. Flächen, Kaimauern, Hebe- und Flurförderfahrzeuge, Containertragwagen und -chassis sowie EDV-Hardware. Die Verträge beinhalten teilweise Verlängerungsoptionen und Andienungsrechte. Die Verlängerungsoption hat jeweils der Leasingnehmer; das Andienungsrecht kann gegebenenfalls durch den jeweiligen Leasinggeber ausgeübt werden. LEASINGVERHÄLTNISSE, DEREN PASSIVWERTE UNTER DEN VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN AUSGEWIESEN WERDENDer Konzern mietet Großschiffsliegeplätze von der Eigentümerin der Hafenflächen, der Hamburg Port Authority (HPA), einem nahestehenden Unternehmen, an, siehe Textziffer 48. Die feste Anmietung erfolgt zunächst bis zum Jahr 2036, die HHLA geht jedoch davon aus, dass die Anmietung dieser Vermögenswerte (entsprechend den bisherigen Usancen) über 50 Jahre erfolgt. Die Verträge sehen Regelungen zur Haftungsverteilung bei Nichtigkeit und damit verbundener vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages als Folge von EU-Rechtskollisionen vor. Der Vorstand der HHLA schätzt derzeit das Risiko einer EU-Rechtskollision als sehr gering ein. Sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr erfolgten Anpassungen an den Leasingverpflichtungen für Großschiffsliegeplätze aus der vertraglich fixierten Änderung der Refinanzierungszinssätze. Zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg bzw. der HPA und dem HHLA-Konzern bestehen Verträge über die Anmietung von Flächen und Kaimauern im Hamburger Hafen sowie in der Speicherstadt durch die Gesellschaften des HHLA-Konzerns. Die Laufzeit der wesentlichen Verträge endet in den Jahren 2025 bis 2036. Die Vertragsbestimmungen sehen in der Regel in einem Turnus von fünf Jahren Mietzinsüberprüfungen auf Grundlage der Mietpreisentwicklung in den relevanten Wettbewerbshäfen bzw. auf Grundlage entsprechender Mietpreisindizes vor. Die erwarteten Mietzinserhöhungen für die abgelaufenen Perioden sowie die erwarteten Mietzinserhöhungen bis 2026 sind im vorliegenden Konzernabschluss entsprechend berücksichtigt. Die Leasingaufwendungen aus der Anmietung der Flächen in der Speicherstadt sind zum Teil an die Entwicklung der Erlöse des Konzerns aus der Vermietung der zugehörigen Gebäude gekoppelt. Ohne vorherige Zustimmung des Vermieters dürfen die gemieteten Flächen nicht weitervermietet und die aufstehenden Gebäude der HHLA weder veräußert noch vermietet werden. Wesentliche Veränderungen der Vertragskonditionen aus Untermietverträgen bedürfen ebenfalls der vorherigen Zustimmung der Vermieterin. LEASINGVERHÄLTNISSE, DEREN PASSIVWERTE UNTER DEN LANG- UND KURZFRISTIGEN FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN AUSGEWIESEN WERDENEs existieren Mietverhältnisse von Immobilien und Mobilien bei HHLA PLT Italy S.r.l., Triest/ Italien. Die hier zu entrichtenden Mietzinsen sind grundsätzlich fix und verändern sich im Laufe des Mietverhältnisses ggf. nur im Rahmen der zukünftigen Inflationsentwicklung. Kaufoptionen am Ende der Laufzeiten der Mietverhältnisse bestehen nicht. Die Restlaufzeiten der betreffenden Mietverträge liegen in einem Zeitraum von vier bis 32 Jahren. Weiterhin existieren Mietverhältnisse von Immobilien und Mobilien am Containerterminal in Odessa/Ukraine. Die hier zu entrichtenden Mietzinsen sind grundsätzlich fix und verändern sich im Laufe des Mietverhältnisses nur im Rahmen der zukünftigen Inflationsentwicklung. Kaufoptionen am Ende der Laufzeiten der Mietverhältnisse bestehen nicht. Die Laufzeiten der betreffenden Mietverträge liegen in einem Zeitraum von einem bis 33 Jahren. Zudem bestehen wesentliche Mietverhältnisse von Immobilien am Containerterminal in Tallinn/Estland. Die hier zu entrichtenden Mietzinsen sind grundsätzlich fix und verändern sich im Laufe des Mietverhältnisses nur im Rahmen der zukünftigen Inflationsentwicklung. Kaufoptionen am Ende der Laufzeiten der Mietverhältnisse bestehen nicht. Die Laufzeiten der betreffenden Mietverträge enden im Jahre 2062. Die METRANS-Gruppe hat für verschiedene Mobilien Leasingvereinbarungen abgeschlossen. Diese Leasingverträge haben eine durchschnittliche Laufzeit zwischen drei und zehn Jahren und enthalten teilweise Verlängerungsoptionen. Die für einzelne Immobilien bestehenden Leasingverträge haben eine Laufzeit bis zu 30 Jahren und enthalten ebenfalls teilweise Verlängerungsoptionen. Dem Leasingnehmer werden keinerlei Verpflichtungen bei Abschluss dieser Leasingverhältnisse auferlegt. Darüber hinaus mietet die METRANS-Gruppe eine Terminalfläche im Rahmen eines Konzessionsvertrags über eine Laufzeit von 30 Jahren an. Kurzfristige Leasingverträge und Leasingverhältnisse über geringwertige VermögenswerteDer Konzern mietet technische Ausrüstung, Kraftfahrzeuge, IT-Ausstattung, Büromöbel etc. mit einer Laufzeit zwischen einem und drei Jahren. Diese Leasingvereinbarungen sind entweder kurzfristig oder (bzw. und) ihnen liegen Gegenstände von geringem Wert zugrunde. In diesen Fällen erfasst die HHLA weder Nutzungsrechte noch Leasingverbindlichkeiten. Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkungen der Leasingverhältnisse in der Gewinn- und Verlustrechnung: Leasingverhältnisse in der Gewinn- und Verlustrechnungscrollen
Zukünftige nicht bilanzierte ZahlungsmittelabflüsseDie nachfolgende Tabelle zeigt die künftigen Zahlungsmittelabflüsse, zu denen es beim Leasingnehmer kommen könnte, die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit unberücksichtigt geblieben sind: Zukünftige nicht bilanzierte Zahlungsmittelabflüssescrollen
Leasingverhältnisse als LeasinggeberDer Konzern hat Leasingverträge zur gewerblichen Vermietung seiner als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, siehe Textziffer 24, abgeschlossen. Die HHLA hat diese Leasingverhältnisse als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft, da diese im Wesentlichen nicht alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen übertragen. Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien umfassen die nicht selbst genutzten Büroräume, Anlagen und eine Gewerbeimmobilie. Diese Leasingverhältnisse haben unkündbare Restmietlaufzeiten zwischen einem und zwölf Jahren. Nach Ablauf der unkündbaren Grundmietzeit gewähren einige Verträge den Mietern die Option zur Verlängerung des Mietvertrags um Zeiträume zwischen zwei Jahren und maximal dreimal fünf Jahren. Einige Leasingverträge enthalten eine Klausel, nach der die Miete auf der Grundlage der jeweiligen Marktkonditionen nach oben angepasst werden kann. Im Geschäftsjahr wurden Erlöse aus der Vermietung von Sachanlagen und von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in Höhe von 66.021 T€ (im Vorjahr: 61.122 T€) vereinnahmt. Die folgende Tabelle stellt eine Fälligkeitsanalyse der Forderungen aus Operating-Leasingverhältnissen dar und zeigt die nach dem Bilanzstichtag zu erhaltenden nicht diskontierten Leasingzahlungen. Fälligkeiten der Forderungen aus Operating-Leasingverhältnissenscrollen
Aus Leasinggebersicht bestehen keine Leasingvereinbarungen, die als Finanzierungs-Leasingverhältnisse eingestuft werden. 46. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenFür folgende Haftungsverhältnisse wurden keine Rückstellungen gebildet, weil das Risiko der Inanspruchnahme als wenig wahrscheinlich eingeschätzt wird. Haftungsverhältnissescrollen
Ab dem 31. Dezember 2022 kann die HHLA innerhalb von einem Jahr bis zu einem Höchstbetrag von 58.299 T€ aus den bestehenden Bürgschaften in Anspruch genommen werden. Am Abschlussstichtag lagen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen vor: Sonstige finanzielle Verpflichtungenscrollen
Von den Verpflichtungen aus offenen Bestellungen entfallen 155.627 T€ (im Vorjahr: 122.704 T€) auf Investitionen in das Sachanlagevermögen und 3.830 T€ (im Vorjahr: 3.074 T€) auf Investitionen in die immateriellen Vermögenswerte. 47. Management von FinanzrisikenIm Rahmen der Finanzierung seiner Geschäftstätigkeit setzt der Konzern kurz-, mittel- und langfristige Bankdarlehen, Leasing- und Mietkaufverträge sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen ein. Der Konzern verfügt über verschiedene weitere finanzielle Vermögenswerte und Schulden wie z. B. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die unmittelbar im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit entstehen. Zins- und MarktpreisrisikoIm Rahmen seiner Finanzierungstätigkeit ist der Konzern einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt, welches hauptsächlich aus den mittel- und langfristigen Finanzschulden mit variablem Zinssatz resultiert. Die Steuerung der Zinsaufwendungen des Konzerns erfolgt je nach Marktlage durch eine Kombination von festverzinslichem und variabel verzinslichem Fremdkapital. Im Berichtszeitraum wurden Forward-Zinsswaps zur Absicherung des Zinsniveaus für die geplante Aufnahme von Festzinsdarlehen zur Investitionsfinanzierung abgeschlossen. Diese Sicherungsgeschäfte wurden im Hedge Accounting nach IFRS 9 designiert. Die Sicherungsquote beträgt 100 %, da das vollständige Volumen der Sicherungsgeschäfte zur Absicherung der Grundgeschäfte in entsprechender Höhe dient. Das Ausfallrisiko hat keinen dominanten Einfluss auf die Wertänderungen. Es bestehen keine erwarteten Ineffektivitäten. Die Marktwertänderungen der Sicherungsgeschäfte wurden vollständig erfolgsneutral im kumulierten übrigen Eigenkapital erfasst. Mit der Konditionsfixierung der entsprechenden Darlehen im Jahr 2022 wurden die Zinsswaps per Ausgleichszahlung aufgelöst. Zum Bilanzstichtag existieren bei zwei vollkonsolidierten Gesellschaften Zinsswaps zur Absicherung variabel verzinslicher Kredite. Aufgrund des geringen Umfangs dieser Instrumente wird das Risiko als unbedeutend eingestuft. Zum Bilanzstichtag waren 86,7 % der Darlehensaufnahmen des Konzerns festverzinslich (im Vorjahr: 85,5 %). Die festverzinslichen Finanzinstrumente werden nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanziert und unterliegen daher keinen bilanziellen Marktpreisrisiken. Im Übrigen können Marktpreisrisiken insbesondere die Wertpapiere und Beteiligungen betreffen. Eine Veränderung des variablen Zinsniveaus wirkt auf die Zinsaufwendungen aus variabel verzinslichen Darlehen und auf die Zinserträge aus Tages- und Termingeldanlagen. Ein um 0,5 Prozentpunkte höheres variables Zinsniveau zum Bilanzstichtag hätte eine Erhöhung des Zinsaufwands aus variabel verzinslichen Darlehen um 235 T€ p. a. (im Vorjahr: 243 T€ p. a.) und eine Erhöhung der Zinserträge aus Tages- und Termingeldanlagen um bis zu 953 T€ p. a. (im Vorjahr: 1.195 T€ p. a.) zur Folge. WährungsrisikoInfolge der Investitionen in Ländern außerhalb des Euroraums können sich Änderungen der Wechselkurse auf die Bilanz auswirken. Fremdwährungsrisiken aus einzelnen Transaktionen werden fallbezogen durch Devisentermingeschäfte oder Devisenoptionen abgesichert, sofern die Einschätzung der Marktlage dies erfordert. Die entsprechenden Sicherungsgeschäfte lauten auf die gleichen Währungen wie das gesicherte Grundgeschäft. Der Konzern schließt Devisenterminkontrakte erst dann ab, wenn feste Ansprüche bzw. Verpflichtungen entstanden sind oder mit hinreichender Sicherheit erwartet werden. Zum Bilanzstichtag bestanden Kurssicherungsgeschäfte mit einem Volumen von 40.500 T€ (im Vorjahr: 32.000 T€) und Laufzeiten von bis zu 18 Monaten. Am 31. Dezember 2022 betrug der Marktwert 2.228 T€ (im Vorjahr: 625 T€). Im Berichtsjahr wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung Wertänderungen aus diesen Kurssicherungsgeschäften, welche erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten darstellen, erfasst. Diese Geschäfte befinden sich nicht im Hedge Accounting gemäß IFRS 9. Umsätze werden im HHLA-Konzern überwiegend in Euro bzw. in den Landeswährungen der europäischen Konzerngesellschaften fakturiert. Investitionen in diesen Ländern werden überwiegend in Euro finanziert. RohstoffpreisrisikoEinem Rohstoffpreisrisiko ist der Konzern insbesondere bei der Beschaffung von Kraftstoffen ausgesetzt. In Abhängigkeit von der Marktsituation kann der Konzern für eine Teilmenge des Kraftstoffbedarfs Preissicherungsgeschäfte abschließen. Dies war weder zum Bilanzstichtag noch zum 31. Dezember 2021 der Fall. Neben den genannten Marktrisiken bestehen im Bereich der Finanzrisiken Kredit- und Liquiditätsrisiken. Kreditrisiko/AusfallrisikoDer Konzern geht Geschäftsbeziehungen auf Kreditbasis ausschließlich mit anerkannten, kreditwürdigen Dritten ein. Kunden, die mit dem Konzern Geschäfte auf Kreditbasis abschließen möchten, werden einer Bonitätsprüfung unterzogen. Zudem werden die Forderungsbestände laufend überwacht und bei erkennbaren Risiken Wertberichtigungen gebildet, so dass der Konzern darüber hinaus im Bereich der Forderungen keinem wesentlichen Ausfallrisiko ausgesetzt ist. Das maximale Ausfallrisiko der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen finanziellen Forderungen besteht theoretisch in Höhe des jeweiligen Buchwerts der Forderungen. Eine wesentliche Konzentration von Ausfallrisiken durch Einzelkunden gibt es nicht. Für einige Forderungen erlangt der Konzern möglicherweise Sicherheiten in Form von Bürgschaften oder Garantien, auf die bei Zahlungsverzug des Kontrahenten im Rahmen der Vertragsmodalitäten zurückgegriffen werden kann. Der Konzern wendet den vereinfachten Ansatz nach IFRS 9 an, um die erwarteten Kreditverluste zu bemessen, demzufolge werden bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste herangezogen. Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte auf Basis gemeinsamer Kreditrisikomerkmale und Überfälligkeitstage zusammengefasst. Bei der HHLA bestehen Vertragsvermögenswerte in unbedeutendem Umfang. Die erwarteten Verlustquoten basieren auf den Zahlungsprofilen der Umsätze über eine Periode von 12 Monaten vor dem 31. Dezember 2022 und den entsprechenden historischen Ausfällen in dieser Periode. Zusätzlich bezieht die HHLA zu erwartende Änderungen des wirtschaftlichen Umfelds in die Ermittlung dieser Verlustquoten mit ein. Die HHLA geht auch davon aus, dass der zum 31. Dezember 2022 im Vergleich zum Vorjahr höhere Bestand an älteren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Teilen bedient wird. Darüber hinaus hat die HHLA Forderungen aus Lieferungen und Leistungen individuell beobachtet und ggfs. wertberichtigt. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss sind unwesentlich. Auf dieser Grundlage wurde die Wertberichtigung im Hinblick auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag und zum 31. Dezember 2021 wie folgt ermittelt: Ermittlung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2022scrollen
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Ermittlung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2021scrollen
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Die Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zeigt folgende Entwicklung: Entwicklung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungenscrollen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ausgebucht, wenn nach angemessener Einschätzung keine Realisierbarkeit mehr gegeben ist. Zu den Indikatoren, wonach nach angemessener Einschätzung keine Realisierbarkeit mehr gegeben ist, zählen unter anderem das Versäumnis eines Schuldners, sich zu einem Rückzahlungsplan gegenüber dem Konzern zu verpflichten und, soweit keine gegenteiligen Erkenntnisse vorliegen, das Versäumnis, nach 360 Tagen Zahlungsverzug, vertragliche Zahlungen zu leisten. Wertminderungsaufwendungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden im Betriebsergebnis als sonstige betriebliche Aufwendungen dargestellt. In Folgeperioden erzielte, früher bereits abgeschriebene Beträge werden als sonstige betriebliche Erträge erfasst. Das Ausfallrisiko aus den derivativen Finanzinstrumenten sowie aus den Zahlungsmitteln, Zahlungsmitteläquivalenten und kurzfristigen Einlagen besteht theoretisch im Ausfall eines Vertragspartners und entspricht daher den jeweiligen Buchwerten der Instrumente. Da der Konzern derivative Finanzgeschäfte sowie die Anlage liquider Mittel regelmäßig nur mit Adressen guter Bonität eingeht und deren Bonitätseinstufung einer regelmäßigen Überwachung unterliegt, ist das tatsächliche Ausfallrisiko sehr gering. Darüber hinaus können Kreditrisiken aus einer Inanspruchnahme aus den unter Textziffer 46 aufgeführten Haftungsverhältnissen resultieren. LiquiditätsrisikoMithilfe einer mittelfristigen Liquiditätsplanung, der Streuung der Fristen der in Anspruch genommenen Darlehen und Leasingverhältnisse sowie durch bestehende Kreditlinien und Finanzierungszusagen stellt der Konzern sicher, dass die Liquidität jederzeit gewährleistet ist. Sofern für einzelne Darlehen Kreditauflagen vereinbart sind, wird deren Einhaltung laufend überwacht. Bei Bedarf leitet die HHLA Maßnahmen ein, um die Erfüllung der Auflagen sicherzustellen. Bezüglich der Fristigkeiten der finanziellen Verbindlichkeiten und der Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen wird auf die Restlaufzeitengliederung der lang- und kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten unter Textziffer 38 bzw. der lang- und kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen Textziffer 40 verwiesen. Erwartete Liquiditätsabflüsse aufgrund zukünftiger Zinszahlungen für Darlehen und für Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissenscrollen
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Zum Bilanzstichtag existieren bei zwei vollkonsolidierten Gesellschaften Zinsswaps. Aufgrund des geringen Umfangs dieser Instrumente wird das Risiko als unbedeutend eingestuft. FinanzinstrumenteBuchwerte und beizulegende ZeitwerteDie nachstehenden Tabellen zeigen Buchwerte und beizulegende Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten einschließlich ihrer Stufen in der Fair-Value-Hierarchie, siehe auch Textziffer 6 und Textziffer 7. Für nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten erfolgt keine Angabe des beizulegenden Zeitwerts in der Stufenhierarchie, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt. Finanzielle Vermögenswerte zum 31. Dezember 2022scrollen
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Finanzielle Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2022scrollen
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Finanzielle Vermögenswerte zum 31. Dezember 2021scrollen
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Finanzielle Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2021scrollen
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Bestehen bei den aufgeführten langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten, die eine Information über den beizulegenden Zeitwert enthalten, keine wesentlichen Unterschiede zwischen den Buchwerten und den beizulegenden Zeitwerten der Finanzinstrumente, erfolgt die Angabe des Buchwertes. Anderenfalls ist der beizulegende Zeitwert angegeben. Aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten saldiert in Höhe von 2.228 T€ (im Vorjahr: 625 T€) wurden Wertveränderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung im Finanzergebnis Textziffer 16 erfasst. Bewertungstechniken und wesentliche nicht beobachtbare Inputfaktoren zur Bestimmung der beizulegenden ZeitwerteDie nachstehende Tabelle zeigt die Bewertungstechniken, die bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte der Stufe 2 und Stufe 3 verwendet wurden, sowie die verwendeten wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren. Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumentescrollen
Im Berichtsjahr wurde keine Umgliederung zwischen den einzelnen Bewertungsstufen vorgenommen. 48. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und PersonenAls nahestehende Unternehmen und Personen gemäß IAS 24 gelten für den Konzern die Unternehmen und Personen, die direkt oder indirekt den Konzern beherrschen, von ihm beherrscht werden oder unter gemeinsamer Beherrschung stehen bzw. einen maßgeblichen Einfluss auf diesen ausüben oder durch den Konzern maßgeblich beeinflusst werden. Dementsprechend werden der Gesellschafter HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg (kurz: HGV), sowie die Freie und Hansestadt Hamburg (kurz: FHH) als deren Gesellschafterin, die durch den Gesellschafter oder die Freie und Hansestadt Hamburg beherrschten oder maßgeblich beeinflussten Unternehmen, die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der HHLA sowie die Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen des Konzerns als nahestehende Unternehmen und Personen definiert. Die HGV ist das oberste Mutterunternehmen der HHLA, das einen Konzernabschluss veröffentlicht. Diese Veröffentlichung erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger unter HRB 16106. Die HHLA AG ist das oberste Mutterunternehmen im Konzern. Transaktionen mit nicht vollkonsolidierten nahestehenden Unternehmen und Personenscrollen
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Die Forderungen gegen Unternehmen mit beherrschendem Einfluss auf den Konzern betreffen im Wesentlichen Forderungen aus dem Cash-Clearing mit der HGV, siehe auch Textziffer 29. Forderungen der HHLA wurden im Berichtsjahr bis August mit 0,00 % p. a. und ab September mit dem Referenzzins €STR + 0,20 % p. a. (im Vorjahr: 0,00 % p. a.) verzinst. Die Transaktionen mit Gemeinschaftsunternehmen resultieren aus Geschäftsvorfällen mit den nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen. Im Wesentlichen sind die Gesellschaften HHLA Frucht- und Kühl-Zentrum GmbH und Kombi-Transeuropa Terminal Hamburg GmbH betroffen. Unter den sonstigen Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen im Wesentlichen über die Anmietung von Flächen und Kaimauern von der Hamburg Port Authority (HPA) ausgewiesen. Weitere Einzelheiten siehe auch Textziffer 40 und Textziffer 45. Des Weiteren haben die HGV sowie die FHH als nahestehende Unternehmen und Personen der HHLA verschiedene Patronatserklärungen und Bürgschaften zur Absicherung von Darlehensverbindlichkeiten von Gesellschaften des Konzerns gegenüber den finanzierenden Banken abgegeben. Die entsprechenden Darlehensverbindlichkeiten weisen einen Nominalbetrag von 60.000 T€ (im Vorjahr: 103.000 T€) auf und valutieren zum Bilanzstichtag noch in Höhe von 30.000 T€ (im Vorjahr: 34.661 T€) zuzüglich Zinsen. Mit Datum vom 18. Oktober 2007 wurde ein Teilverlustausgleichsvertrag zwischen der HHLA und der HGV geschlossen. Die HGV verpflichtet sich darin gegenüber der HHLA, jeden während der Vertragsdauer entstehenden handelsrechtlichen Jahresfehlbetrag des Teilkonzerns Immobilien der HHLA auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass dem Gewinnvortrag, den anderen Gewinnrücklagen oder der Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB des Teilkonzerns Immobilien Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer als Gewinn vorgetragen bzw. in diese Rücklagen eingestellt worden sind. Aufwendungen und Erträge von nahestehenden Unternehmen und Personen erfolgen zu marktüblichen Konditionen. Die zum Geschäftsjahresende bestehenden offenen Posten sind nicht besichert und mit Ausnahme der Tagesgeldanlagen im Rahmen des Clearings unverzinslich. Die HHLA hat am 28. Dezember 2020 zwei Vereinbarungen zu seitens der HHLA von der HPA gemietete Flächen am O'Swaldkai abgeschlossen. Es handelt sich zum einen um eine dreiseitige Vereinbarung mit der HPA und der FHH ("Trilaterale Vereinbarung") und zum anderen um einen Änderungsvertrag zu einem bestehenden Mietvertrag zwischen HHLA und HPA ("Änderungsvertrag"). Der Aufsichtsrat der HHLA hat dem Abschluss der Trilateralen Vereinbarung und des Änderungsvertrags zugestimmt. Die Trilaterale Vereinbarung und der Änderungsvertrag regeln im Kern folgendes: Vor dem Hintergrund der durch die FHH beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung des sogenannten Grasbrook und zur langfristigen Standortsicherung für die HHLA werden die von der HHLA gemieteten Flächen am O'Swaldkai im Umfang verändert und im Ergebnis verkleinert; dafür wird der Mietvertrag für die verbleibenden Flächen vorzeitig bis 2049 verlängert. In diesem Zuge kommt es auch zu einer teilweise rückwirkenden und zukünftigen Anpassung der Jahresnettokaltmiete. Der Barwert der Mietzahlungen für die Laufzeit des geänderten Mietvertrags beträgt - unter Berücksichtigung der Flächenreduzierung scrollen
Kredite oder vergleichbare Leistungen wurden den Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr gewährt. Anteilsbesitzliste der HHLA nach Geschäftsfeldern zum 31. Dezember 2022scrollen
1 Beherrschte Unternehmen.
Vergütung der Personen in Schlüsselpositionen des ManagementsDie gemäß IAS 24 angabepflichtige Vergütung des Managements in Schlüsselpositionen umfasst die Vergütung des aktiven Vorstands und des Aufsichtsrats. Außer den nachfolgend aufgeführten Angaben gab es im Geschäftsjahr 2022 keine berichtspflichtigen Geschäfte mit nahestehenden Personen und deren nahen Familienangehörigen. Weitere Angaben zur individualisierten Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats siehe Vergütungsbericht. Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsratsscrollen
Die Auszahlung der erfolgsabhängigen Vergütung des Vorstands steht zum Bilanzstichtag noch aus. Im Geschäftsjahr 2022 beträgt die kurzfristig fällige Leistung an den Aufsichtsrat 328 T€ (im Vorjahr: 309 T€), davon entfallen 200 T€ (im Vorjahr: 196 T€) auf das Fixum, 75 T€ (im Vorjahr: 78 T€) auf die Vergütung für Ausschusstätigkeit und 53 T€ (im Vorjahr: 35 T€) auf Sitzungsgelder. Als Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird der aus den Pensionsrückstellungen für die aktiven Vorstandsmitglieder resultierende Dienstzeitaufwand ausgewiesen. Die entsprechende Verpflichtung beträgt zum Stichtag 6.705 T€ (im Vorjahr: 12.735 T€). Die individuellen Versorgungsansprüche der Vorstandsmitglieder nach HGB stellen sich wie folgt dar: Individuelle Versorgungsansprüche der Vorstandsmitglieder nach HGBscrollen
Ehemalige Mitglieder des VorstandsBezüge früherer Mitglieder des Vorstands und ihrer Hinterbliebenen belaufen sich auf 1.162 T€ (im Vorjahr: 1.157 T€). Der nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen ermittelte Verpflichtungsumfang für laufende Pensionen beträgt 21.732 T€ (im Vorjahr: 27.563 T€). 49. Organe und MandateDer Vorstand und seine MandateANGELA TITZRATHVorsitzende des Vorstands Wirtschaftswissenschaftlerin (M. A.), Hamburg Erstbestellung: 2016 Laufende Bestellung: bis 30.09.2024 Weitere Mandate 1 scrollen
JENS HANSENMitglied des Vorstands Dipl.-Ingenieur, Dipl.-Kaufmann, Elmshorn Erstbestellung: 2017 Laufende Bestellung: bis 31.03.2025 Weitere Mandate 1 scrollen
TANJA DREILICHMitglied des Vorstands (ab 01.02.2023) Dipl.-Kauffrau, International Executive Master of Business Administration, Wien Erstbestellung: 2023 Laufende Bestellung: bis 31.12.2025 Weitere Mandate 1 scrollen
DR. ROLAND LAPPINMitglied des Vorstands (bis 31.01.2023) Dipl.-Wirtschaftsingenieur, Hamburg Erstbestellung: 2003 Laufende Bestellung: bis 31.01.2023 Weitere Mandate 1 scrollen
TORBEN SEEBOLDMitglied des Vorstands Diplom-Jurist, Hamburg Erstbestellung: 2019 Laufende Bestellung: bis 31.03.2027 Weitere Mandate 1 scrollen
Der Aufsichtsrat und seine MandatePROF. DR. RÜDIGER GRUBE (VORSITZENDER)Dipl.-Ingenieur, Hamburg Geschäftsführender Gesellschafter der Rüdiger Grube International Business Leadership GmbH Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2017 Weitere Mandate 1 scrollen
BERTHOLD BOSE (STELLV. VORSITZENDER)Kfz-Elektriker, Hamburg Leiter ver.di Landesbezirk Hamburg Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2017 Weitere Mandate 1 scrollen
ALEXANDER GRANTFachinformatiker, Welle IT-Anwendungsentwickler Aufsichtsratsmitglied seit: Juli 2022 Weitere Mandate 1 scrollen
HOLGER HEINZELDipl.-Kaufmann, Seevetal Direktor Finanzen und Controlling, HHLA Aufsichtsratsmitglied seit: Juli 2022 Weitere Mandate 1 scrollen
DR. NORBERT KLOPPENBURGDipl.-Ingenieur agr., Hamburg Berater für internationale Beteiligungen und Finanzierungen Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2012 Weitere Mandate 1 scrollen
STEFAN KOOPM. Sc. Wirtschaftswissenschaften, Hamburg Referent des Konzernbetriebsrats der HHLA Aufsichtsratsmitglied seit: Juli 2022 Weitere Mandate 1 scrollen
DR. ISABELLA NIKLASDr. jur., Hamburg Sprecherin der Geschäftsführung der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2018 Weitere Mandate 1 scrollen
FRANZISKA REISENERHafenfachwirtin, Tiste Kaiarbeiterin, Mitglied des Gemeinschaftsbetriebsrats der HHLA Aufsichtsratsmitglied seit: Juli 2022 Weitere Mandate 1 scrollen
ANDREAS RIECKHOFM.A. in Geschichte, Politischen Wissenschaften und Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Hamburg Staatsrat der Behörde für Wirtschaft und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg Aufsichtsratsmitglied seit: August 2020 Weitere Mandate 1 scrollen
PROF. DR. BURKHARD SCHWENKERDipl.-Kaufmann, Hamburg Vorsitzender des Advisory Council der Roland Berger GmbH Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2019 Weitere Mandate 1 scrollen
SUSANA PEREIRA VENTURAJournalistin, Berlin Leiterin Vertragsbüro der ITF-Billigfliegerkampagne, Bundesfachgruppe Maritime Wirtschaft, ver.di Bund Aufsichtsratsmitglied seit: Oktober 2022 Weitere Mandate 1 scrollen
DR. SIBYLLE ROGGENCAMPDipl.-Volkswirtin, Molfsee Leiterin des Amtes für Vermögens- und Beteiligungsmanagement in der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2012 Weitere Mandate 1 scrollen
Im Geschäftsjahr 2022 ausgeschiedene MitgliederTHOMAS LÜTJESchifffahrtskaufmann, Jork Direktor Vertrieb bei der Hamburger Hafen und Logistik AG Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2017 Ausgeschieden am: 25.07.2022 Weitere Mandate 1 scrollen
THOMAS MENDRZIKElektromaschinenbauer, Hamburg Angestellter im technischen Bereich bei der HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2017 Ausgeschieden am: 25.07.2022 Weitere Mandate 1 scrollen
NORBERT PAULSENDipl.-Ingenieur, Hamburg Technischer Angestellter Hamburger Hafen und Logistik AG Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2012 Ausgeschieden am: 25.07.2022 Weitere Mandate 1 scrollen
SONJA PETERSENDipl.-Kauffrau (FH), Norderstedt Kaufmännische Angestellte HHLA Container Terminal Burchardkai GmbH Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2017 Ausgeschieden am: 25.07.2022 Weitere Mandate 1 scrollen
MAYA SCHWIEGERSHAUSEN-GÜTHM.A. in Politikwissenschaft, Soziologie, Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Berlin Leiterin Bundesfachgruppe Maritime Wirtschaft, ver.di Bund Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2017 Ausgeschieden am: 30.09.2022 Weitere Mandate 1 scrollen
1 Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen
50. Corporate Governance KodexDie HHLA hat die Corporate Governance im Unternehmen an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (Kodex) in der Fassung vom 16. Dezember 2019 bzw. ab deren Geltung in der Fassung des Kodex vom 28. April 2022 ausgerichtet. Im Jahr 2022 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Themen der Corporate Governance erörtert und am 12. Dezember 2022 die Entsprechenserklärung 2022 gemäß § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite www.hhla.de/corporategovernance dauerhaft zugänglich gemacht. Informationen zur Corporate Governance im Unternehmen sowie ein ausführlicher Bericht zu Höhe und Struktur der Vergütung von Aufsichtsrat und Vorstand werden auf der Internetseite unter www.hhla.de/corporategovernance öffentlich zugänglich gemacht. 51. Honorar des AbschlussprüfersDie Honorare für Abschlussprüfungsleistungen umfassen sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr vor allem die Honorare für die Konzernabschlussprüfung sowie für die Prüfung der Abschlüsse der HHLA AG und ihrer inländischen Tochterunternehmen sowie die prüferische Durchsicht von Zwischenabschlüssen. Die anderen Bestätigungsleistungen umfassen im Wesentlichen die Prüfung des Compliance-Management-Systems, die Prüfung des nichtfinanziellen Berichts nach ISAE 3000 (revised), die Prüfung des Vergütungsberichts sowie die Prüfung von Finanzinformationen insbesondere nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 wie auch für das Vorjahr wurde die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt. Honorar des Abschlussprüfersscrollen
52. Ereignisse nach dem BilanzstichtagDie HHLA AG und die COSCO SHIPPING Ports Limited (CSPL), ein an der Börse in Hongkong notierter Terminalbetreiber und Mitglied der COSCO Shipping-Gruppe, hatten am 21. September 2021 einen unter Vorbehalt wettbewerbs- und außenwirtschaftsrechtlicher Genehmigungen (aufschiebender Bedingungen) geschlossenen Vertrag über eine Minderheitsbeteiligung von CSPL in Höhe von 35,0 % an der HHLA Container Terminal Tollerort GmbH (CTT), einer 100 %igen Tochtergesellschaft der HHLA AG, unterzeichnet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat mit Bescheid vom 31. Oktober 2022 den Erwerb dieser Minderheitsbeteiligung unter Auflagen freigegeben. Zu den Auflagen zählt insbesondere, dass der Stimmrechtsanteil unter 25,0 % liegen muss und CSPL auch nicht in anderer Weise eine wirksame Beteiligung an der Kontrolle am CTT erlangt, die über den durch einen Stimmrechtsanteil unterhalb von 25,0 % vermittelten Einfluss hinausgeht. Eine abschließende Unterzeichnung der entsprechend anzupassenden Verträge ist noch ausstehend. Mit Anteilskauf- und Übertragungsvertrag vom 22. Dezember 2022 erwarb die HHLA Next GmbH 51,0 % der Anteile an der Survey Compass GmbH, Treben. Der Gegenstand des Unternehmens ist die Bereitstellung von Inhalten im Internet, die Überlassung von Soft- und Hardware sowie die Beratung im Logistik- und Transportgewerbe (mit Schwerpunkt im Bereich Bahn, Schiff, Flugzeug und LKW) sowie mit diesen verbundenen Gewerben. Der Vollzug der Transaktion (entspricht dem Erwerbszeitpunkt) ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden und erfolgte nach dem Bilanzstichtag am 17. Januar 2023. Die Gesellschaft wird dem Segment Logistik zugeordnet sein. Die Aufnahme der Gesellschaft in den Konsolidierungskreis der HHLA erfolgt zum 31. März 2023. Weitere Ausführungen befinden sich unter Textziffer 3. Dr. Roland Lappin ist zum 31. Januar 2023 aus dem Vorstand ausgeschieden. Tanja Dreilich wurde mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 zum Mitglied des Vorstands bestellt. Zum 1. Februar 2023 hat sie die Aufgaben von Dr. Roland Lappin als Finanzvorständin übernommen. Weitere Ereignisse von wesentlicher Bedeutung traten nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 nicht ein.
Hamburg, 6. März 2023 Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft Der Vorstand Angela Titzrath Tanja Dreilich Jens Hansen Torben Seebold Versicherung der gesetzlichen VertreterNach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Berichterstattung der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im kommenden Geschäftsjahr beschrieben sind.
Hamburg, den 6. März 2023 Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft Der Vorstand Angela Titzrath Tanja Dreilich Jens Hansen Torben Seebold Jahresabschluss der HHLA AGDer Jahresabschluss und der zusammengefasste Lagebericht der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, Hamburg, für das Geschäftsjahr 2022 sind nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt und vom Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022scrollen
Bilanz zum 31. Dezember 2022AKTIVA scrollen
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, HamburgVermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, Hamburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Bilanz HHLA-Konzern zum 31. Dezember 2022, der Gesamtergebnisrechnung HHLA-Konzern, der Gewinn- und Verlustrechnung HHLA-Konzern, der Eigenkapitalveränderungsrechnung HHLA-Konzern und der Kapitalflussrechnung HHLA-Konzern für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung: 1. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte 2. Ansatz und Bewertung von Pensionsverpflichtungen und anderen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie Planvermögen 3. Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: 1. Sachverhalt und Problemstellung 2. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse 3. Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte1. In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden Geschäfts- oder Firmenwerte mit einem Betrag von insgesamt T€ 63.242 (2,3 % der Bilanzsumme) unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" ausgewiesen. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal jährlich oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Die Werthaltigkeitstests erfolgen auf Ebene der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der jeweilige Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Im Rahmen der Werthaltigkeitstests wird der Buchwert der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten inklusive des Geschäfts- oder Firmenwerts dem entsprechenden erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt grundsätzlich auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Kosten der Veräußerung. Grundlage der Bewertung ist dabei regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die Barwerte werden mittels Discounted-Cash-Flow Modellen ermittelt. Dabei bildet die verabschiedete Mittelfristplanung des Konzerns den Ausgangspunkt, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben wird. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Als Ergebnis des Werthaltigkeitstests wurde kein Wertminderungsbedarf festgestellt. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, des verwendeten Diskontierungssatzes, der Wachstumsrate sowie weiteren Annahmen abhängig und dadurch mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. 2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen. Nach Abgleich der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse mit der verabschiedeten Mittelfristplanung des Konzerns haben wir die Angemessenheit der Berechnung insbesondere durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. Zudem haben wir auch die sachgerechte Berücksichtigung der Kosten von Konzernfunktionen beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit der bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Um den bestehenden Prognoseunsicherheiten Rechnung zu tragen, haben wir die von der Gesellschaft erstellte Sensitivitätsanalyse nachvollzogen. Dabei haben wir festgestellt, dass die Buchwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten inklusive des zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen ausreichend durch die diskontierten künftigen Cashflows gedeckt sind. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein und liegen auch innerhalb der aus unserer Sicht vertretbaren Bandbreiten. 3. Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind im Abschnitt "Immaterielle Vermögenswerte" des Konzernanhangs enthalten. 2. Ansatz und Bewertung von Pensionsverpflichtungen und anderen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie Planvermögen1. In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten "Pensionsrückstellungen" Verpflichtungen aus Pensionszusagen, Kapitalzusagen und Lebensarbeitszeit in Höhe von T€ 336.735 (12,2 % der Bilanzsumme) ausgewiesen, die sich als Saldo aus Verpflichtungen aus verschiedenen Pensionsplänen und Verpflichtungen aus Kapitalplan und Lebensarbeitszeit in Höhe von T€ 336.810 und dem beizulegenden Zeitwert des Planvermögens in Höhe von T€ 75 zusammensetzen. Der überwiegende Anteil entfällt davon auf Alters- und Übergangsversorgungszusagen in Deutschland. Die Bewertung der Verpflichtungen aus leistungsorientierten Plänen erfolgt nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method). Dabei sind insbesondere Annahmen über den langfristigen Gehalts- und Rententrend, die durchschnittliche Lebenserwartung und die Fluktuation zu treffen. Für die durchschnittliche Lebenserwartung werden zum 31. Dezember 2022 die Richttafeln der Heubeck-Richttafeln-GmbH (Heubeck-Richttafeln RT 2018 G) verwendet. Ferner ist der Abzinsungssatz aus der Rendite hochwertiger, währungskongruenter Unternehmensanleihen mit vergleichbaren Laufzeiten abzuleiten. Dabei müssen regelmäßig Extrapolationen vorgenommen werden, da langfristige Unternehmensanleihen im hohen Laufzeitbereich nicht in ausreichender Anzahl existieren. Die Bewertung des Planvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, der wiederum mit Schätzungsunsicherheiten verbunden ist. Aus unserer Sicht waren diese Sachverhalte im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung, da der Ansatz und die Bewertung dieses betragsmäßig bedeutsamen Postens in einem wesentlichen Maß auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft basieren. 2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem die eingeholten versicherungsmathematischen Gutachten und die fachliche Qualifikation der externen Gutachter gewürdigt. Ferner haben wir uns unter anderem mit den spezifischen Besonderheiten der versicherungsmathematischen Berechnungen befasst und das Mengengerüst, die versicherungsmathematischen Parameter, sowie das den Bewertungen zugrundeliegende Bewertungsverfahren auf Standardkonformität und Angemessenheit überprüft. Zudem wurde die Entwicklung der Verpflichtung und der Aufwandskomponenten gemäß versicherungsmathematischem Gutachten vor dem Hintergrund der eingetretenen Änderungen in den Bewertungsparametern und im Mengengerüst analysiert und plausibilisiert. Für die Prüfung des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens haben wir Bank- und Fondsbestätigungen eingeholt. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen begründet und hinreichend dokumentiert sind. 3. Die Angaben zu den Pensionsverpflichtungen und anderen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie Planvermögen sind im Abschnitt "Pensionsrückstellungen" des Konzernanhangs enthalten. 3. Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen1. Im Zuge eines Effizienzprogramms zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020 Restrukturierungsmaßnahmen beschlossen und erstmalig aufwandswirksam erfasst. Daher werden im Konzernabschluss unter dem Bilanzposten "Sonstige Rückstellungen" für diese Maßnahmen Restrukturierungsrückstellungen in Höhe von T€ 48.652 (1,8 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Im Rahmen dieses Effizienzprogramms sollen die Personalkosten dauerhaft gesenkt werden. Unter anderem soll in diesem Zusammenhang die Anzahl der Mitarbeiter reduziert werden. Die von der Gesellschaft angestrebte sozialverträgliche Umsetzung des Programms erfolgt mittels Altersteilzeitregelungen. Diese Altersteilzeitregelungen mit anteiliger Freistellung noch in der Aktivphase bilden die Grundlage für den angestrebten Stellenabbau der Gesellschaft. Voraussetzung für den Ansatz einer Restrukturierungsrückstellung ist, dass die allgemeinen Ansatzkriterien für Rückstellungen gem. IAS 37.14 erfüllt sind, die für Restrukturierungsmaßnahmen i.S.v. IAS 37.10 durch die Regelungen in IAS 37.70ff. weiter konkretisiert werden. Für die Bewertung, der der Restrukturierung zugrundeliegenden Altersteilzeitregelungen, sind die Vorschriften des IAS 19.153ff. anzuwenden. Aus unserer Sicht war dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung, da die Bilanzierung von Restrukturierungsrückstellungen in einem hohen Maße auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter beruht und diese einen bedeutsamen Einfluss auf die Bildung bzw. Höhe gegebenenfalls zu bildender Rückstellungen haben. 2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir das Vorliegen der einzelnen Ansatzkriterien sowie die sachgerechte Bewertung der Restrukturierungsrückstellung beurteilt. Hierzu haben wir uns entsprechende Nachweise von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft vorlegen lassen und diese gewürdigt. Darüber hinaus haben wir die von der Gesellschaft durchgeführten Bewertungen der einzelnen Rückstellungsbestandteile in Bezug auf deren Eignung, Methodik und Nachvollziehbarkeit der Wertermittlung gewürdigt. Damit einhergehend haben wir uns ein Verständnis über die zugrunde liegenden Ausgangsdaten, Wertparameter und getroffenen Annahmen verschafft, diese kritisch gewürdigt und beurteilt, ob sie innerhalb einer vertretbaren Bandbreite liegen. Darüber hinaus haben wir die Ordnungsmäßigkeit der in die Berechnungen eingehenden Ausgangsdaten in Stichproben untersucht. Hierbei konnten wir uns davon überzeugen, dass dieser Sachverhalt sowie die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen für den Ansatz und die Bewertung der Restrukturierungsrückstellung hinreichend dokumentiert und begründet sind. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein und liegen auch innerhalb von aus unserer Sicht vertretbaren Bandbreiten. 3. Die Angaben zu den Restrukturierungsrückstellungen sind im Abschnitt "Sonstige lang- und kurzfristige Rückstellungen" des Konzernanhangs enthalten. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts: scrollen
Die sonstigen Informationen umfassen zudem alle übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scrollen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenVermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGBPrüfungsurteilWir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei HHLA_AG_KA_ESEF-2022-12-31.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-UnterlagenDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-UnterlagenUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 16. Juni 2022 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 30. September 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016 als Konzernabschlussprüfer der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, Hamburg, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt - Verwendung des BestätigungsvermerksUnser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Konzernlageberichtsowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und Konzernlagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB" und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Marko Schipper.
Hamburg, den 16. März 2023 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Marko Schipper, Wirtschaftsprüfer ppa. Sebastian Hoffmann, Wirtschaftsprüfer PrüfungsvermerkVermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über eine betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der nichtfinanziellen BerichterstattungAn die Hamburger Hafen Logistik und Aktiengesellschaft (HHLA), HamburgWir haben die in verschiedenen Abschnitten des zusammengefassten Lageberichts enthaltene und kenntlich gemachte zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der HHLA AG, Hamburg, (im Folgenden die "Gesellschaft") für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 (im Folgenden die "zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung") einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen. Nicht Gegenstand unserer Prüfung sind die in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung genannten externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen sowie die als ungeprüft gekennzeichneten freiwilligen Zusatzinformationen. Verantwortung der gesetzlichen VertreterDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung in Übereinstimmung mit den §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB und Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 Des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (im Folgenden die "EU-Taxonomieverordnung") und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie mit deren eigenen in Abschnitt EU-Taxonomie der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung dargestellten Auslegung der in der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten enthaltenen Formulierungen und Begriffe. Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur nichtfinanziellen Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen nichtfinanziellen Angaben der Gesellschaft, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung einer zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (Manipulation der nichtfinanziellen Erklärung) oder Irrtümern ist. Die EU-Taxonomieverordnung und die hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte enthalten Formulierungen und Begriffe, die noch erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch nicht in jedem Fall Klarstellungen veröffentlicht wurden. Daher haben die gesetzlichen Vertreter ihre Auslegung der EU-Taxonomieverordnung und der hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte im Abschnitt EU-Taxonomie der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung niedergelegt. Sie sind verantwortlich für die Vertretbarkeit dieser Auslegung. Aufgrund des immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, ist die Rechtskonformität der Auslegung mit Unsicherheiten behaftet. Unabhängigkeit und Qualitätssicherung der WirtschaftsprüfungsgesellschaftWir haben die deutschen berufsrechtlichen Vorschriften zur Unabhängigkeit sowie weitere berufliche Verhaltensanforderungen eingehalten. Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen - insbesondere der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) sowie des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen IDW Qualitätssicherungsstandards 1 "Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis" (IDW QS 1) - an und unterhält dementsprechend ein umfangreiches Qualitätssicherungssystem, das dokumentierte Regelungen und Maßnahmen in Bezug auf die Einhaltung beruflicher Verhaltensanforderungen, beruflicher Standards sowie maßgebender gesetzlicher und anderer rechtlicher Anforderungen umfasst. Verantwortung des WirtschaftsprüfersUnsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung abzugeben. Wir haben unsere betriebswirtschaftliche Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): "Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information", herausgegeben vom IAASB, durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit begrenzter Sicherheit beurteilen können, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft, mit Ausnahme der in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung genannten externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen, in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB und der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie der in Abschnitt EU-Taxonomie der zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung dargestellten Auslegung durch die gesetzlichen Vertreter aufgestellt worden ist. Bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir u.a. folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt: scrollen
Die gesetzlichen Vertreter haben bei der Ermittlung der Angaben gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomieverordnung unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen. Aufgrund des immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, sind die Rechtskonformität der Auslegung und dementsprechend unsere diesbezügliche Prüfung mit Unsicherheiten behaftet. PrüfungsurteilAuf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB und der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie der in Abschnitt EU-Taxonomie der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung dargestellten Auslegung durch die gesetzlichen Vertreter aufgestellt worden ist. Wir geben kein Prüfungsurteil zu den in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung genannten externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen ab. Verwendungsbeschränkung für den VermerkWir weisen darauf hin, dass die Prüfung für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt wurde und der Vermerk nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt ist. Folglich ist er möglicherweise für einen anderen als den vorgenannten Zweck nicht geeignet. Somit ist der Vermerk nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-) Entscheidungen treffen. Unsere Verantwortung besteht allein der Gesellschaft gegenüber. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung. Unser Prüfungsurteil ist in dieser Hinsicht nicht modifiziert.
Frankfurt am Main, den 16. März 2023 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Nicolette Behncke, Wirtschaftsprüferin ppa. Meike Beenken Weitere InformationenMehrjahresübersichtscrollen
GlossarFachbegriffeAußergewöhnlich Großes Fahrzeug (AGF)Großschiff, das mindestens 330 Meter lang und/oder 45 Meter breit ist. Dieser Schiffstyp nimmt besonders auf den Relationen zwischen Fernost und Nordeuropa immer stärker zu. Automated Guided Vehicle (AGV)Vollautomatisches, fahrerloses Transportfahrzeug, das auf dem HHLA Container Terminal Altenwerder die Container zwischen den Containerbrücken an der Wasserseite und dem Blocklager bewegt. BlocklagerBei der HHLA werden auf den Containerterminals Altenwerder und Burchardkai automatisierte Blocklager zur kompakten und effizienten Stapelung von Containern eingesetzt. Diese bestehen aus mehreren Lagerblöcken. Transport und Stauen der Boxen übernehmen Portalkräne. CO 2 e (CO 2 equivalent - Kohlenstoffdioxid-Äquivalent)CO 2 e sind eine Masseeinheit der Klimawirkung verschiedener Treibhausgase. Neben dem dominierenden Treibhausgas CO 2 umfasst CO 2 e weitere Gase mit Klimawirkung wie z.B. Methan (CH4) und Lachgas (N2O). Die Werte zwischen CO 2 und CO 2 e sind durch die bei der HHLA eingesetzten Energieträger nahezu vergleichbar. ConRo-SchiffSchiff, das sowohl Container als auch rollende Ladung RoRo transportieren kann. ContainerbrückeKrananlage zum Be- und Entladen von Containerschiffen; um die stetig größer werdenden Schiffe abzufertigen, sind auch die jeweils neuen Containerbrücken in Höhe und Länge ihrer Ausleger deutlich gewachsen. Feeder / FeederschiffZubringerschiff, das kleinere Mengen von Containern auf Häfen weiterverteilt. Von Hamburg aus wird vor allem die Ostseeregion mit Feedern bedient. Hinterlandbezeichnet das Einzugsgebiet eines Hafens. Hub-Terminal (Hinterland)Terminal, der als Umschlagknotenpunkt Ladung bündelt und weiterverteilt. Solche Hub-Terminals betreiben die Bahngesellschaften der HHLA in Budapest, Ceska Trebova, Dunajska Streda, Posen und Prag. Intermodal / IntermodalsystemeTransport unter Nutzung mehrerer Verkehrsträger (Wasser, Schiene, Straße), der die jeweils spezifischen Vorteile kombiniert. NordrangeNordeuropäische Küste, an der im weiteren geografischen Sinn alle nordeuropäischen Überseehäfen von Le Havre bis Hamburg liegen. Zu den vier größten Häfen zählen Hamburg, Bremerhaven, Rotterdam und Antwerpen. Portalkran (auch Bahnkran oder Lagerkran)Kran, der seinen Arbeitsbereich wie ein Portal überspannt. Wird er im Blocklager eingesetzt, heißt er auch Lagerkran oder im Bahnumschlag Bahnkran. RoRoDie Abkürzung steht für "roll-on/roll-off" und bezeichnet ein Ladeverfahren für Güter, die in ein oder von einem Schiff gerollt bzw. gefahren werden. Bei der rollenden Ladung handelt es sich meist um Kraftfahrzeuge oder Lkws, aber auch Projektladungen werden rollend auf speziellen Aufliegern transportiert. ShuttlezugZug, der mit einer gleichbleibenden Wagengarnitur auf derselben Strecke hin- und herpendelt, aufwändiges Rangieren entfällt. Die HHLA-Bahngesellschaften setzen Shuttlezüge zwischen den Seehäfen und den Hub-Terminals (Hinterland) ein. SpreaderTonnenschweres Greifwerkzeug einer Containerbrücke oder eines Krans, mit dem ein Container angehoben oder abgesetzt wird. StandardcontainerTEU TandembrückeEine hocheffiziente Containerbrücke, die in einer einzigen Bewegung zwei 40- oder vier 20-Fuß-Container gleichzeitig löschen oder laden kann. Die HHLA setzt solche Brücken am Container Terminal Burchardkai ein. TerminalIn der maritimen Logistik versteht man darunter eine Anlage für den Umschlag von Gütern auf verschiedene Verkehrsträger. TEU (Twenty Foot Equivalent Unit)Genormter 20-Fuß-Standardcontainer, der als Maßeinheit zur Zählung von Containermengen dient. Ein 20-Fuß-Standardcontainer ist 6,06 Meter lang, 2,44 Meter breit und 2,59 Meter hoch. TraktionFortbewegung von Zügen durch Lokomotiven. TransportleistungLeistungskennziffer im Bahnverkehr, die sich aus dem Produkt von transportierter Menge und zurückgelegter Strecke ergibt. Van-Carrier (auch VC oder Straddle-Carrier)Fahrzeug zum Transport von Containern auf den Terminals. Der Fahrer bewegt seinen Van-Carrier über den Container, hebt diesen an und kann ihn in bis zu vier Lagen übereinanderstapeln. FinanzbegriffeDBO (Defined Benefit Obligation)Leistungsorientierte Pensionsverpflichtung der am Stichtag erdienten und bewerteten Pensionsansprüche von aktiven und ausgeschiedenen Mitarbeitern inklusive wahrscheinlicher künftiger Änderung von Renten und Gehältern. Durchschnittliches BetriebsvermögenDurchschnittliches langfristiges Nettoanlagevermögen (immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagevermögen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) + durchschnittliches kurzfristiges Nettoumlaufvermögen (Vorräte + Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen). Dynamischer VerschuldungsgradWirtschaftliche Finanzschulden (Pensionsrückstellungen + lang- und kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen + lang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten - Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente, kurzfristige Einlagen und Forderungen gegenüber der HGV (Cash Pool)) / EBITDA. EBITErgebnis vor Zinsen und Steuern. EBITDAErgebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen. EBTErgebnis vor Steuern. EigenkapitalquoteEigenkapital / Bilanzsumme. Equity-BeteiligungsergebnisAnteiliger Jahresüberschuss eines Gemeinschaftsunternehmens oder eines assoziierten Unternehmens, geht in das Finanzergebnis in der Gewinn- und Verlustrechnung ein EU-TaxonomieDie EU-Taxonomie ist ein geregeltes Klassifizierungssystem, das verbindlich definiert, welche Wirtschaftsaktivitäten eines Unternehmens als nachhaltig gelten. Verbunden damit sind konkrete Anforderungen an die Durchführung der Geschäftstätigkeiten und die Berechnungsmethoden verschiedener Kennzahlen. Ziel ist es, mehr Investitionen in nachhaltige Unternehmen und Technologien zu lenken und so das Klimaneutralitätsziel 2050 der Europäischen Union zu unterstützen. FinanzergebnisZinserträge - Zinsaufwand +/- Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen +/- sonstiges Finanzergebnis. IASInternational Accounting Standards. IFRSInternational Financial Reporting Standards. Impairment-TestWerthaltigkeitstest nach IFRS. InvestitionenAuszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sowie in immaterielle Vermögenswerte. KapitalkostenAufwendungen, die erbracht werden müssen, um finanzielle Mittel als Eigenkapital oder Fremdkapital in Anspruch nehmen zu können. Operativer CashflowGemäß Literatur IFRS-Kennzahlen: EBIT - Steuern + Abschreibungen - Zuschreibungen +/- Veränderung langfristige Rückstellungen (exkl. Zinsanteil) +/- Gewinn/Verlust aus Abgang des Sachanlagevermögens + Veränderung Working Capital. ROCE (Gesamtkapitalrentabilität vor Steuern)EBIT / Ø Betriebsvermögen. SkaleneffektÖkonomisches Gesetz, das besagt, dass Produktionssteigerungen mit Verringerungen der Stückkosten einhergehen. UmsatzerlöseErlöse aus dem Verkauf, der Vermietung oder Verpachtung und aus erbrachten Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und Umsatzsteuer. WertschöpfungProduktionswert - Vorleistungen (Materialaufwand, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen); die erzielte Wertschöpfung verteilt sich auf die Anspruchsberechtigten des HHLA-Konzerns wie die Beschäftigten, Gesellschafter, Darlehensgeber oder die Kommune. Redaktionelle AnmerkungenZukunftsgerichtete AussagenSofern nicht anders vermerkt, umfassen Kennzahlen und Informationen im vorliegenden Bericht den gesamten Konzern einschließlich der Beteiligungsgesellschaften mit Mehrheitsbeteiligungen. Einige Angaben enthalten zukunftsbezogene Aussagen. Diese Einschätzungen und Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Zukünftige globale Wirtschaftsbedingungen, gesetzliche Vorschriften, Marktbedingungen, Aktivitäten der Mitbewerber und andere Faktoren liegen außerhalb der Kontrolle der HHLA. Inklusive SpracheAusschließlich im Interesse der besseren Lesbarkeit wird an vielen Stellen im Bericht auf geschlechtsspezifische Doppelnennungen wie "Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" verzichtet. Auch bei Verwendung der männlichen Form sind jedoch ausdrücklich alle Geschlechter gemeint. Rundungen und AbweichungenDie im Bericht erfassten Kennzahlen sind kaufmännisch gerundet. Rundungen können in Einzelfällen dazu führen, dass sich Werte in diesem Bericht nicht exakt zur angegebenen Summe aufaddieren und Prozentangaben sich nicht aus den dargestellten Werten ergeben. VeröffentlichungDieser Geschäftsbericht wurde am 23. März 2023 veröffentlicht. Er ist auf Deutsch und Englisch verfügbar. Im Falle von Abweichungen zwischen den Versionen ist das deutsche Dokument maßgebend. Finanzkalender23. März 2023Berichterstattung Gesamtjahr 2022, Analysten-Telefonkonferenz 15. Mai 2023Quartalsmitteilung Januar - März 2023, Analysten-Telefonkonferenz 15. Juni 2023Hauptversammlung 15. August 2023Halbjahresfinanzbericht Januar - Juni 2023, Analysten-Telefonkonferenz 14. November 2023Quartalsmitteilung Januar - September 2023, Analysten-Telefonkonferenz ImpressumHerausgeberHamburger Hafen und Logistik AG Bei St. Annen 1 20457 Hamburg Telefon +49 40 3088 - 0 info@hhla.de www.hhla.de Investor RelationsTelefon +49 40 3088 - 3100 investor-relations@hhla.de UnternehmenskommunikationTelefon +49 40 3088 - 3520 unternehmenskommunikation@hhla.de NachhaltigkeitTelefon +49 40 3088 - 8453 nachhaltigkeit@hhla.de Design und Umsetzungnexxar gmbh, Wien www.nexxar.com FotografieThies Rätzke Rechtlicher HinweisDieses Dokument enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Einschätzungen der Unternehmensleitung der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (HHLA) beruhen. Mit der Verwendung von Wörtern wie erwarten, beabsichtigen, planen, vorhersehen, davon ausgehen, glauben, schätzen und ähnlichen Formulierungen werden zukunftsgerichtete Aussagen gekennzeichnet. Diese Aussagen sind nicht als Garantien dafür zu verstehen, dass sich diese Erwartungen auch als richtig erweisen. Die zukünftige Entwicklung sowie die von der HHLA und ihren verbundenen Unternehmen tatsächlich erreichten Ergebnisse sind abhängig von einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten und können daher wesentlich von den zukunftsbezogenen Aussagen abweichen. Verschiedene dieser Faktoren liegen außerhalb des Einflussbereichs der HHLA und können nicht präzise vorausgesagt werden, wie z. B. das künftige wirtschaftliche Umfeld sowie das Verhalten von Wettbewerbern und anderen Marktteilnehmern. Eine Aktualisierung der zukunftsbezogenen Aussagen ist weder geplant, noch übernimmt die HHLA hierzu eine gesonderte Verpflichtung. Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft Bei St. Annen 1, 20457 Hamburg Telefon: +49 40 3088-0, Fax: +49 40 3088-3355, www.hhla.de, info@hhla.de |
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