Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Ordentliche Hauptversammlung der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft vom 13.06.2024

hier:

Auszug aus dem Protokoll des Hamburgischen Notars Dr. Florian Möhrle - UVZ.Nr. 2721/​2024 M - zur Veröffentlichung des Gewinnverwendungsbeschlusses im Bundesanzeiger

Aufruf der Beschlussvorschläge

Der Vorsitzende erklärte, dass die Tagesordnungspunkte mit den ausführlichen Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat in der Einberufung dieser Hauptversammlung, die am 29. April 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden sei, enthalten seien. Der vollständige Wortlaut der einzelnen BeSchlussvorschläge sei - so der Vorsitzende - mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht worden.

Zu Tagesordnungspunkt 2 wies der Vorsitzende darauf hin, dass sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien seit der Einberufung nicht verändert habe. Es bleibe deshalb bei dem bekannt gemachten Gewinnverwendungsvorschlag.

Alsdann stellte der Vorsitzende - entsprechend dem Verlangen des Aktionärs Dr. Giebel, die Beschlussfassung für jeden Beschluss gemäß § 130 Abs. 2 Satz 3 AktG umfassend festzustellen - die Abstimmungsergebnisse zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7 fest und verkündete die gefassten Beschlüsse wie folgt:

TOP 2

"Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023"

Bei 67.112.378 Aktien, für die - einschließlich der Briefwahlstimmen - gültige Stimmen abgegeben worden sind, dies entspricht 89,22 % des eingetragenen Grundkapitals, hat die Abstimmung ergeben:

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JA-Stimmen 66.994.311
dies entspricht 99,82 % der abgegebenen Stimmen
NEIN-Stimmen 118.067
Enthaltungen 68.272

Der Vorsitzende stellte fest und verkündete, dass damit der Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023 - wie in der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger vom 29. April 2024 unter Tagesordnungspunkt 2 von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagen - mit der erforderlichen Mehrheit gefasst worden ist.