Hannover Rück SE
Hannover
Einladung zur Hauptversammlung 2014
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die
am Mittwoch, den 7. Mai 2014, um 11:00 Uhr (Einlass ab 9:30 Uhr)
im HCC Hannover Congress Centrum (Kuppelsaal),
Theodor-Heuss-Platz 1-3 in 30175 Hannover
stattfindet.
Wertpapier-Kenn-Nummer: 840 221, ISIN DE0008402215
Gesamtzahl der Aktien:
120.597.134
Gesamtzahl der Stimmrechte:
120.597.134
Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung
|
1.
|
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses nebst Lagebericht und Konzernlagebericht
für das Geschäftsjahr 2013 und Bericht des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach
§ 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss
festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu fassen.
|
|
2.
|
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013 in Höhe von EUR 456.000.000,00 wie folgt
zu verwenden:
|
Ausschüttung von 3,00 EUR Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie
|
EUR
|
361.791.402,00
|
|
Gewinnvortrag auf neue Rechnung
|
EUR
|
94.208.598,00
|
|
Bilanzgewinn
|
EUR
|
456.000.000,00
|
|
|
3.
|
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
|
|
4.
|
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
|
|
5.
|
Beschlussfassungen über die Neuwahl des Aufsichtsrats
Die Amtszeit des derzeitigen, ersten Aufsichtsrats der Hannover Rück SE endet gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung mit Beendigung
der Hauptversammlung am 7. Mai 2014.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über
das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO), § 17 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 21 Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz
(SEBG), Teil III der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Hannover Rück SE vom 23. Januar 2013 (SE-Vereinbarung)
und § 10 der Satzung der Hannover Rück SE aus neun Mitgliedern zusammen. Von den neun Mitgliedern sind drei Mitglieder von
den Arbeitnehmern zu bestellen (Teil III. § 13 Absatz 2 SE-Vereinbarung, § 10 Absatz 1 der Satzung). Die drei Sitze der Arbeitnehmervertreter
entfallen gemäß Teil III. § 13 Absatz 3 SE-Vereinbarung derzeit auf Deutschland. Die Arbeitnehmervertreter werden entsprechend
den Bestimmungen des SEBG von dem zuständigen Vertretungsorgan gewählt (derzeit dem gemeinsamen Betriebsrat der Hannover Rück
SE und der E+S Rückversicherung AG). Die Bestellung der Arbeitnehmervertreter wird mit der Wahl durch das zuständige Vertretungsorgan
unmittelbar wirksam (§ 10 Absatz 1 der Satzung, Teil III. § 14 Absatz 3 SE-Vereinbarung).
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt (wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt,
nicht mitgerechnet wird), längstens jedoch für sechs Jahre, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen:
a) Herbert K. Haas, Burgwedel
Vorsitzender des Vorstands Talanx AG
Vorsitzender des Vorstands HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G.
Vorsitzender des Aufsichtsrats E+S Rückversicherung AG, Hannover
Vorsitzender des Aufsichtsrats HDI Kundenservice AG, Köln
Vorsitzender des Aufsichtsrats HDI-Gerling Industrie Versicherung AG, Hannover
Vorsitzender des Aufsichtsrats Talanx Deutschland AG, Hannover
Vorsitzender des Aufsichtsrats Talanx International AG, Hannover
Vorsitzender des Aufsichtsrats Talanx Systeme AG, Hannover
Mitglied des Beirats Norddeutsche Landesbank Girozentrale, Hannover
*
b) Dr. Klaus Sturany, Ascona, Schweiz
ehemaliges Mitglied des Vorstands der RWE AG
Mitglied des Aufsichtsrats Bayer AG, Leverkusen
Mitglied des Verwaltungsrats Sulzer AG, Winterthur, Schweiz
*
c) Wolf-Dieter Baumgartl, Berg
ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Talanx AG und des HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G.
Vorsitzender des Aufsichtsrats Talanx AG, Hannover
Vorsitzender des Aufsichtsrats HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G., Hannover
Mitglied des Beirats E+S Rückversicherung AG, Hannover
*
Mitglied des Verwaltungsrats HDI Assicurazioni S.p.A., Rom, Italien
*
d) Dr. Andrea Pollak, Wien, Österreich
Selbständige Unternehmensberaterin
Vorsitzende des Beirats der Kuchen-Peter Backwaren GmbH, Hagenbrunn, Österreich
*
e) Dr. Immo Querner, Celle
Mitglied des Vorstands Talanx AG
Mitglied des Vorstands HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G.
Vorsitzender des Aufsichtsrats Talanx Asset Management GmbH, Köln
*
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats AmpegaGerling Investment GmbH, Köln
*
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats Talanx Immobilien Management GmbH, Köln
*
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats Talanx Reinsurance Broker AG, Hannover
Mitglied des Aufsichtsrats E+S Rückversicherung AG, Hannover
Mitglied des Aufsichtsrats Talanx Finanz (Luxembourg) S.A., Luxemburg
*
Mitglied des Aufsichtsrats Talanx International AG, Hannover
Mitglied des Aufsichtsrats Talanx Service AG, Hannover
Mitglied des Aufsichtsrats Talanx Systeme AG, Hannover
Mitglied des Aufsichtsrats Tertia Handelsbeteiligungsgesellschaft mbH, Köln
*
Member of the Board of Directors Talanx Re (Ireland) Limited, Dublin, Irland
*
f) Dr. Erhard Schipporeit, Hannover
ehemaliges Mitglied des Vorstands der E.ON SE
Mitglied des Aufsichtsrats BDO AG, Hamburg
Mitglied des Aufsichtsrats Deutsche Börse AG, Frankfurt am Main
Mitglied des Aufsichtsrats Fuchs Petrolub SE, Mannheim
Mitglied des Aufsichtsrats SAP AG, Walldorf
Mitglied des Aufsichtsrats Talanx AG, Hannover
Mitglied des Aufsichtsrats HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G., Hannover
Member of the Board of Directors Fidelity Funds SICAV, Luxemburg
*
Member of the Board of Directors TUI Travel, PLC, London, Großbritannien
*
Die Hauptversammlung ist an diese Wahlvorschläge nicht gebunden.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelwahl über die Wahlen zum Aufsichtsrat abstimmen zu lassen.
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, Herrn Herbert K. Haas im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat als
Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen.
(Die vorgenannten Aufsichtsratsmitgliedschaften sind solche im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5, erster Halbsatz AktG.
Die mit
*
gekennzeichneten Angaben sind solche zu vergleichbaren Kontrollgremien anderer in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen
nach § 125 Abs.1 Satz 5, zweiter Halbsatz AktG.)
|
|
6.
|
Beschlussfassung über die Änderung eines Gewinnabführungsvertrags
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, der am 11. März 2014 vereinbarten Änderung des zwischen der Hannover Rück SE (vormals
‘Hannover Rückversicherung AG’) und der Hannover Rück Beteiligung Verwaltungs-GmbH am 7. April 2003 abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrages
(zuletzt geändert am 21. November 2005) zuzustimmen.
Mit dieser Änderung sollen § 1 (‘Gewinnabführung’) und § 2 (‘Verlustübernahme’) des Gewinnabführungsvertrages im Hinblick
auf die neuere steuerrechtliche Würdigung der Vorschriften des §§ 301 und 302 AktG angepasst werden. In diesem Zusammenhang
soll zudem die in § 3 (‘Wirksamwerden und Dauer’) des Gewinnabführungsvertrages bestimmte Laufzeit neu geregelt werden. Auch
soll berücksichtigt werden, dass die Hannover Rückversicherung AG am 19. März 2013 in die Hannover Rück SE umgewandelt wurde.
Die Änderungsvereinbarung lautet wie folgt:
‘ÄNDERUNGSVEREINBARUNG ZUM GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG vom 7. April 2003 (zuletzt geändert am 21. November 2005)
zwischen
Hannover Rück SE
Karl-Wiechert-Allee 50
30625 Hannover (nachfolgend ‘HR SE’)
und
Hannover Rück Beteiligung Verwaltungs-GmbH
Karl-Wiechert-Allee 50
30625 Hannover (nachfolgend ‘HR BV’)
(im Folgenden einzeln ‘Vertragspartei’ und gemeinsam ‘Vertragsparteien’ genannt)
Präambel:
Die Parteien vereinbaren § 1 (‘Gewinnabführung’), § 2 (‘Verlustübernahme’) und § 3 (‘Wirksamwerden und Dauer’) des Gewinnabführungsvertrages
vom 7. April 2003 (zuletzt geändert am 21. November 2005) mit Wirkung zum 1. Januar 2014 zu ändern und diesen wie folgt neu
zu fassen:
§ 1 Gewinnabführung
(1) Die HR BV verpflichtet sich, ihren gesamten Gewinn an die HR SE abzuführen; § 301 AktG in seiner jeweiligen Fassung ist
entsprechend zu beachten.
(2) Die HR
BV kann mit Zustimmung der HR SE Teile ihres Jahresüberschusses in Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen, sofern dies
handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer
dieses Vertrages gebildete Gewinnrücklagen sind auf Verlangen der HR SE aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages
zu verwenden oder als Gewinn abzuführen. Die Abführung von Beträgen aus der Auflösung von Gewinnrücklagen, die vor Beginn
des Inkrafttretens dieses Vertrages gebildet wurden, ist ausgeschlossen.
§ 2 Verlustübernahme
Für die Verlustübernahme durch die HR SE gelten die Vorschriften des § 302 AktG in ihrer jeweils gültigen Fassung entsprechend.
§ 3 Wirksamwerden und Dauer
(1) Dieser Vertrag wird unter dem Vorbehalt der Zustimmungen der Gesellschafterversammlung der HR BV und der Hauptversammlung
der HR SE auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
(2) Dieser Vertrag wird mit der Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der HR BV wirksam und gilt – auch nach der Eintragung
rückwirkend – für die Zeit ab dem 01. Januar 2014.
(3) Dieser Vertrag kann erstmals zum Ablauf des 31. Dezember 2018 und dann jeweils zum Ablauf des 31. Dezember eines jeden
Jahres gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 6 (sechs) Monate. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Für die
Einhaltung der Frist kommt es auf den Zeitpunkt des Zugangs des Kündigungsschreibens bei der anderen Vertragspartei an.
(4) Das Recht zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung der Kündigungsfrist bleibt unberührt. Die HR
SE ist insbesondere zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn sie die Mehrheit der Stimmrechte an der HR BV veräußert.
§ 4 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, auch dieser Klausel, bedürfen der Schriftform, so weit nicht gesetzlich eine
strengere Form vorgesehen ist.
(2) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftig in ihm aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam
oder durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, soll hierdurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag
eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll
eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben
würden, wenn sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme der Bestimmungen den Punkt bedacht hätten.
Das gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit
(Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem Gewollten möglichst nahe kommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung
oder Zeit als vereinbart gelten.
|
Hannover, den 11. März 2014
|
|
Hannover Rück Beteiligung Verwaltungs-GmbH
|
Hannover Rück SE’
|
Diese Änderung des Gewinnabführungsvertrages bedarf der Zustimmung sowohl der Gesellschafterversammlung der Hannover Rück
Beteiligung Verwaltungs-GmbH wie auch der Hauptversammlung der Hannover Rück SE. Die Gesellschafterversammlung der Hannover
Rück Beteiligung Verwaltungs-GmbH hat der Änderung des Gewinnabführungsvertrages am 17. März 2014 zugestimmt. Der Zustimmungsbeschluss
der Hauptversammlung der Hannover Rück SE bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung
vertretenen Grundkapitals umfasst.
Die Änderung wird mit der Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der Hannover Rück Beteiligung Verwaltungs-GmbH wirksam
und gilt – auch nach der Eintragung rückwirkend – für die Zeit ab dem 1. Januar 2014.
Die Änderungsvereinbarung zum Gewinnabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der Hannover Rück Beteiligung Verwaltungs-GmbH,
die Jahresabschlüsse und Lageberichte der vertragschließenden Gesellschaften für die letzten drei Geschäftsjahre sowie der
gemeinsame Bericht des Vorstands der Gesellschaft und der Geschäftsführung der Hannover Rück Beteiligung Verwaltungs-GmbH
zur Änderung des Gewinnabführungsvertrags sind über Internet verfügbar (www.hannover-rueck.de/ir/events/hv/index.html) und
werden auch in der Hauptversammlung der Gesellschaft ausliegen.
|
Angaben zu den Rechten der Aktionäre
nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 Aktiengesetz
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss an den Vorstand gerichtet sein und der Gesellschaft unter
der unten im Absatz
‘Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG’
angegebenen Adresse spätestens am
6. April 2014, 24:00 Uhr
zugegangen sein.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG
Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern sind bis spätestens zum
22. April 2014, 24:00 Uhr
(eingehend) ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten:
|
* postalisch oder per Fax
|
* elektronisch
|
Hannover Rück SE
Investor Relations
Hauptversammlung
Karl-Wiechert-Allee 50
30625 Hannover
Fax: +49 511 5604 1648
|
info@hannover-re.com
|
Die zugänglich gemachten Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären finden Sie ausschließlich im Internet unter:
http://www.hannover-rueck.de/ir/events/hv/index.html
Liegen keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge vor, finden Sie einen entsprechenden Vermerk im Internet.
Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich
der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist.
Hinweise zur Teilnahme
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich
spätestens bis 30. April 2014, 24:00 Uhr
(eingehend) am Sitz der Gesellschaft
|
* Schriftlich unter der Postadresse:
|
*
oder unter:
|
Hannover Rück SE
Postfach 61 03 69
30603 Hannover
|
Hannover Rück SE
Aktionärsservice
Postfach 14 60
61365 Friedrichsdorf
|
|
* Per Fax unter der Nummer:
|
|
|
+49 69 22 22 34 287
|
|
|
|
|
|
* Elektronisch unter der Internet-Adresse:
|
|
(ab dem 11. April 2014)
https://netvote.hannover-rueck.de oder unter dem Link www.hannover-rueck.de/ir/events/hv/index.html
|
|
|
|
|
|
* Elektronisch unter der E-Mail-Adresse:
|
|
|
hannoverrueck.hv@rsgmbh.com
|
|
angemeldet haben und zum Zeitpunkt der Hauptversammlung für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind. Zwischen
dem Ablauf der Anmeldefrist und dem Ende der Hauptversammlung finden keine Umschreibungen im Aktienregister mehr statt.
Verfahren für die Stimmabgabe
Falls Sie nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können, haben Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die
Möglichkeit, Ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben zu lassen. Zusätzlich hat die Gesellschaft gemäß § 16 Abs.
3 der Satzung Stimmrechtsvertreter benannt. Diese sind Frau Julia Hartmann, Investor Relations, Hannover, und Herr Rainer
Filitz, Group Legal Services, Hannover. Sie können die Stimmrechtsvertreter oder einen von Ihnen zu benennenden Bevollmächtigten
per E-Mail, postalisch oder per Fax unter Verwendung des der Einladung beigefügten Antwortformulars an die oben unter ‘
Hinweise zur Teilnahme
‘ genannten Anschriften, E-Mail-Adresse bzw. Telefax-Nummer zur Ausübung Ihres Stimmrechts bevollmächtigen, wenn Sie rechtzeitig,
also
bis spätestens 30. April 2014, 24:00 Uhr
(eingehend), zur Teilnahme an der Hauptversammlung angemeldet sind. Außerdem steht Ihnen unser Internet-Service netVote zur
Verfügung.
Nachweise über die Bestellung eines Bevollmächtigten können auch an folgende E-Mail-Adresse elektronisch übermittelt werden:
hannoverrueck.hv@rsgmbh.com
.
Änderungen der Bevollmächtigung bzw. der Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter können ebenfalls per Post, Fax,
E-Mail oder netVote noch
bis spätestens 6. Mai 2014, 24:00 Uhr
(eingehend) vorgenommen werden. Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang. Bei
persönlicher Teilnahme an der Hauptversammlung erlischt die im Vorfeld der Hauptversammlung erteilte Bevollmächtigung bzw.
Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.
Darüber hinaus
können Aktionäre, die in der Hauptversammlung erschienen sind, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bzw.
Dritte auch noch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl
Im Aktienregister der Gesellschaft eingetragene Aktionäre können ihre Stimme auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen
per Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen am Tag der Hauptversammlung
im Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig, also bis
spätestens 30. April 2014, 24:00 Uhr
(eingehend), postalisch oder per Fax unter Verwendung des der Einladung beigefügten Antwortformulars an die oben unter
‘Hinweise zur Teilnahme
‘ genannten Anschriften bzw. Telefax-Nummer, angemeldet sind. Außerdem steht Ihnen auch hier unser Internet-Service netVote
zur Verfügung.
Änderungen der Briefwahlstimmen können ebenfalls per Post, Fax, Email oder netVote noch
bis spätestens 6. Mai 2014, 24:00 Uhr
(eingehend) vorgenommen werden. Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang.
Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder eines bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt automatisch als
Widerruf der zuvor abgegebenen Briefwahlstimmen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden,
ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt
auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Bitte beachten Sie, dass Sie ansonsten – auch bei
Nutzung des Internet-Service netVote – keine Briefwahlstimme für mögliche Abstimmungen über eventuelle, erst in der Hauptversammlung
vorgebrachte Gegenanträge oder Wahlvorschläge oder sonstige, nicht im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte Anträge einschließlich
Verfahrensanträge abgeben können.
Ebenso wenig können im Vorfeld oder während der Hauptversammlung durch Briefwahl Wortmeldungen, Fragen, Anträge oder Wahlvorschläge
entgegengenommen bzw. vorgebracht oder Widersprüche gegen Hauptversammlungsbeschlüsse eingelegt werden.
Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte Personen
oder Institutionen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten,
können sich der Briefwahl bedienen.
Elektronischer Hauptversammlungsservice netVote – Eintrittskartenbestellung via Internet
Als eingetragener Aktionär der Hannover Rück können Sie über das Internet Eintrittskarten für die Hauptversammlung bestellen,
den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft Vollmacht und Weisung zur Ausübung Ihres Stimmrechts erteilen oder Ihr Stimmrecht
per Briefwahl ausüben. Detailinformationen hierzu entnehmen Sie bitte dem beigefügten Antwortformular sowie unserer Website
unter:
www.hannover-rueck.de/ir/events/hv/index.html
Hinweis zur Aktionärshotline für Aktionäre und Banken
Bei Fragen zu unserer Hauptversammlung können sich die Kreditinstitute und Aktionäre per E-Mail an
hannoverrueck.hv@rsgmbh.com
wenden. Zusätzlich steht Ihnen
ab 11. April 2014
werktags zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr die Aktionärshotline unter der Telefonnummer +49 1803 525 002 (0,09 EUR/min. aus
dem deutschen Festnetz) zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet unter www.hannover-rueck.de/ir/events/hv/index.html
Bereitstellung von Informationen
Die Informationen nach § 124a AktG, insbesondere die Unterlagen nach § 175 Abs. 2 Sätze 1 und 3 AktG sowie die Unterlagen
nach § 293f Abs. 1 AktG, sind über folgende Internetseite zugänglich: www.hannover-rueck.de/ir/events/hv/index.html
Organisatorische Hinweise
Um eine geordnete und zügige Durchführung der Hauptversammlung zu gewährleisten, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Sicherheitsmaßnahmen
Im Interesse aller Teilnehmer werden wir auch in diesem Jahr umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen durchführen. Wir bitten Sie
in diesem Zusammenhang, keine gefährlichen Gegenstände, wie z.B. Messer oder Scheren, mitzubringen. Diese müssen von uns solange
in Verwahrung genommen werden bis Sie die Hauptversammlung wieder verlassen. Bitte verzichten Sie auch auf das Mitbringen
eigener Getränke oder sonstiger Flüssigkeiten. Vor Ort werden Getränke für Sie bereitgestellt.
Speisen und Getränke
Am Veranstaltungstag werden für alle Teilnehmer Speisen und Getränke kostenfrei bereitgehalten.
Sprache
Die Versammlung wird in deutscher Sprache abgehalten. Wir möchten alle Teilnehmer darauf hinweisen, dass eine Simultanübersetzung
der Veranstaltung in englischer oder einer anderen Sprache nicht vorgesehen ist.
Wortmeldungen
Falls Sie zu einem Punkt der Tagesordnung sprechen möchten, bitten wir Sie, möglichst frühzeitig Ihre Wortmeldung am Wortmeldetisch
vor der Bühne abzugeben. Wortmeldeformulare liegen am Wortmeldetisch aus. Der Versammlungsleiter wird Ihnen dann zu gegebener
Zeit das Wort erteilen.
Damit die Ausführungen der Redner von allen Versammlungsteilnehmern gehört werden können, bitten wir Sie, nur vom Rednerpult
aus zu sprechen, das vor der Bühne aufgestellt ist.
Abstimmungsverfahren
Der Beginn der Abstimmung wird über Lautsprecher angekündigt, die auch außerhalb des Sitzungssaals in der gesamten Präsenzzone
installiert sind. Um einen reibungslosen Abstimmungsvorgang zu gewährleisten, bitten wir Sie, die Hauptversammlung während
der Abstimmung nur zu verlassen, wenn Sie entweder einen Dritten bevollmächtigen oder Ihre Stimmkarte an einem der Schalter
‘Abmeldung Aktionäre’ abgegeben haben.
Verlassen der Hauptversammlung
Wollen Sie die Hauptversammlung vorübergehend verlassen, halten Sie bitte Ihre Stimmkarte(n) bereit und melden sich an einem
der Schalter ‘Abmeldung Aktionäre’. Dort werden unsere Mitarbeiter Ihre Stimmen für die Zeit Ihrer Abwesenheit aus der Präsenz
ausbuchen. Bei Wiederbetreten der Hauptversammlung melden Sie sich bitte erneut an einem der Schalter ‘Anmeldung Aktionäre’,
um Ihre Stimmen wieder einbuchen zu lassen.
Wollen Sie die Versammlung endgültig vor dem Ende der letzten Abstimmung verlassen, bitten wir Sie ebenfalls, Ihre Stimmkarte(n)
abzugeben. Sofern Sie keinen anderen Teilnehmer mit Ihrer Vertretung bevollmächtigen, werden die Stimmen von der Präsenz abgezogen.
Bevollmächtigen Sie jedoch eine andere Person mit Ihrer Vertretung, bitten wir Sie, an einem der Schalter ‘Abmeldung Aktionäre’
die Übertragung Ihrer Stimmrechte anzugeben.
Vertreter der von Aktionären bevollmächtigten Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen bitten wir zu beachten, dass sie
für Aktien, die ihnen nicht gehören, Dritte, die nicht Angestellte der Kreditinstitute bzw. Aktionärsvereinigungen sind, keine
Untervollmacht erteilen dürfen, sofern nicht die Vollmacht ein Unterbevollmächtigung ausdrücklich gestattet (§ 135 Abs. 3
AktG).
Um eine gleichbleibende Anwesenheit während des Abstimmungsvorgangs zu gewährleisten, bitten wir Sie, während der jeweiligen
Abstimmung die Hauptversammlung nicht zu verlassen.
Live-Internetübertragung
Der Vortrag des Vorstands wird live in Bild und Ton auf der Internetseite der Hannover Rück SE unter www.hannover-rueck.de/ir/events/hv/index.html
übertragen. Eine Videoaufzeichnung ist im Nachgang an die Hauptversammlung unter derselben Adresse abrufbar. Wortbeiträge
der Hauptversammlungs-Teilnehmer werden nicht aufgezeichnet, so dass Ihr Persönlichkeitsrecht durch diese Übertragung nicht
verletzt wird. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Hannover, im März 2014
Der Vorstand
|