HanseYachts AGGreifswaldKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2015 bis zum 30.06.2016Konzernlagebericht der HanseYachts AG, Greifswald, für das Geschäftsjahr 2015 / 20161 Grundlagen des Konzerns 1.1 Konzernportrait 1.2 Organisation und Tochterunternehmen 1.3 Branchenentwicklung und Marktposition 2 Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche Lage 2.2 Geschäftsverlauf 2.3 Steuerungssystem -finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren 2.4 Ertragslage 2.5 Finanzlage 2.6 Vermögenslage 2.7 Investitionen und Abschreibungen 2.8 Forschung und Entwicklung 3 Personal 4 Umwelt 5 Qualitätssicherung und Service 6 Übernahmerelevante Angaben 7 Chancen- und Risikobericht 7.1 Chancenbericht 7.2 Risikomanagement 7.3 Internes Kontrollsystem 7.4 Risikofelder 8 Vergütungsbericht 9 Nachtragsbericht 10 Prognosebericht 1 Grundlagen des Konzerns 1.1 Konzernportrait Der HanseYachts AG Konzern (kurz: „HanseGroup" oder „Konzern") gehört zu den drei weltweit größten Herstellern von hochseetüchtigen Segelyachten mit einer Rumpflänge von ca. 29 bis 67 ft (= 10 - 21 m). Unsere Produkte sind innovativ, marktetabliert und haben eine lange Historie. So sind im Geschäftsfeld der Segelyachten die Marke „Hanse" seit 20 Jahren am Markt, „Dehler seit mehr als 50 Jahren und „Moody" sogar nahezu 80 Jahren. Die Motoryachten der Marken „Fjord" und „Sealine" sind ebenfalls seit mehr als 50 bzw. 40 Jahren am Markt bekannt. Innerhalb der jeweiligen Marken werden verschiedene Yachttypen angeboten, so dass sich das gesamte Produktportfolio auf 31 verschiedene Modelle erstreckt. Die Yachten werden über Vertragshändler und über eigene Vertriebsgesellschaften veräußert. Die Boote werden fast ausschließlich auf Endkundenbestellung, die die Vertragshändler an die HanseGroup weiterleiten, gefertigt. Am produktionsgünstig gelegenen Standort mit Meereszugang zur Ostsee in Greifswald wird auch die Forschung und Entwicklung sowie die zentrale Marketingkoordination inklusive der Media- und Messeplanung vorgenommen. Auch der Zentraleinkauf für die HanseGroup, die Gesamtvertriebssteuerung sowie die administrative Verwaltung erfolgen hier. Ein weiterer Produktionsstandort befindet sich in einer Entfernung von ca. 170 km zu Greifswald in Goleniöw, Polen. Eigenständige Konzern-Vertriebsgesellschaften befinden sich in Deutschland und den USA. Der Verkauf erfolgt weltweit über ein Netzwerk von über 200 Händlern. 1.2 Organisation und Tochterunternehmen Die HanseYachts AG ist die Konzern-Muttergesellschaft. Sie nimmt zentrale Holdingaufgaben wahr und betreibt einen Großteil des operativen Geschäfts der HanseYachts-Gruppe. An allen Tochtergesellschaften ist die HanseYachts AG unmittelbar oder mittelbar zu 100 % beteiligt. Die Tochtergesellschaften sind die Hanse (Deutschland) Vertriebs GmbH & Co. KG mit ihrer Komplementärin, der Verwaltung Hanse (Deutschland) Vertriebs GmbH, die Moody Yachts GmbH, die Dehler Yachts GmbH, die Sealine GmbH, die Hanse Yachts US, LLC, USA, die Technologie Tworzyw Sztucznych Sp.z o.o., Polen (kurz „TTS"), die HanseYachts TVH GmbH, die HanseYachts Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH sowie die Yachtzentrum Greifswald Beteiligungs-GmbH mit ihrer nicht mehr operativ tätigen Tochtergesellschaft Mediterranean Yacht Service Center SARL, Frankreich. Die HanseYachts AG und ihre Tochterunternehmen werden in den Konzernabschluss der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA (vormals ,Aurelius AG"), Grünwald, einbezogen. Die HanseYachts AG ist im Geregelten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. 1.3 Branchenentwicklung und Marktposition Der weltweite Segel- und Motoryachtenmarkt ist von intensivem Wettbewerb geprägt. Weltweit existiert eine Vielzahl von Yachtherstellern, die jährlich jeweils ein- bis zweistellige Stückzahlen produzieren. Es gibt hingegen weltweit nur eine geringe Anzahl von Wettbewerbern, die - wie auch die HanseGroup - eine dreistellige Anzahl von Yachten im Jahr industriell produzieren und mit denen wir erheblich im globalen Wettbewerb stehen. Unverändert durchläuft der Segel- und Motoryachtmarkt aufgrund des starken Wettbewerbs eine Konsolidierung, die von Übernahmen oder sogar Insolvenzen gekennzeichnet ist. Zudem sind die unter Druck geratenen Marktteilnehmer dazu geneigt, ihre Yachten mit deutlichen Preisabschlägen anzubieten, so dass der Preiswettbewerb hoch ist. Dennoch ist das maritime Marktumfeld für die HanseGroup, global gesehen, stabil bis leicht wachsend, trotz der geopolitischen Krisen. Die Motoren des Wachstums sind dabei Europa und Nordamerika. Die Absatzlagen in Asien und Australien sind stabil. Die Belebung im Wassersportmarkt ist in Spanien dabei am deutlichsten. In den USA haben günstige EUR-USD-Wechselkurse zu guten Absätzen geführt. Die HanseGroup begegnet dem Markt mit einer modernen und ständig überarbeiteten Produktpalette, die den Wünschen der Kunden nach Individualität und Variantenvielfalt entgegen kommt, wobei die Kundenwünsche vielfältig und regional sogar sehr unterschiedlich sein können. Nur mit einer seriennahen Fertigung sowie einer modularen Bauweise, die eine hohe Variantenvielfalt abbilden kann, und mit klar positionierten Marken wird sich eine Werft nach unserer Überzeugung erfolgreich und nachhaltig am Markt positionieren können. Unser Umsatzwachstum von 16% in den vergangenen zwölf Monaten bezeugt den Erfolg unserer Strategie und unserer Produkte. Die von der HanseGroup AG hergestellten Marken sind bei den Segelyachten die Marken „Hanse", „Moody", „Dehler" sowie „Varianta" und bei den Motoryachten die Marken „Fjord" und „Sealine". Diese Mehr-Marken-Strategie macht es möglich, klare Abgrenzungen innerhalb der einzelnen Produktgruppen vorzunehmen. Die Produkte sind so klar positioniert und haben innerhalb der Marke eine starke Identität. Hierdurch können wir unterschiedliche Kundenwünsche zielgenau ansprechen und haben ein höheres Anpassungspotenzial für sich ändernde Marktbedingungen. Durch den Einsatz von variabel kombinierbaren Modulen für den Yacht-Innenausbau, Farbgebung, Stoffen, verschiedenen Hölzern und eine breite Vielfalt von Zusatzausrüstung wird dem Endkunden die Möglichkeit geboten, die gewünschte Yacht seinen jeweiligen Bedürfnissen individuell anzupassen. Im Segelbootbereich bieten wir mit der Marke „Hanse" komfortable Familienyachten, mit der Marke „Moody" luxuriöse Decksalon- und Classic-Yachten und mit der Marke „Dehler" hochwertige Performance Cruiser an. Unter der Marke „Varianta" ist das Erlebnis „Segeln" in seiner ursprünglichsten Form zu erfahren. Im Motorbootbereich konzentrieren wir uns mit der Marke „Fjord" bewusst auf eine besondere Marktnische. Die seetüchtigen Motorbootyachten sind als Powerboote insbesondere für den Einsatz in Küstennähe konzipiert, haben ein auffallendes Design und können aber auch für mehrtägige Törns genutzt werden. Seit fast zwei Jahren produziert und vertreibt die Gesellschaft zudem Motoryachten der Marke „Sealine", die mit ihrem eleganten Design hervorragend in das Produktportfolio der HanseGroup passt und eher den praktischen Nutzen in den Vordergrund stellt, ohne dabei die Sportlichkeit und das Design zu vernachlässigen. 2 Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche Lage Der europäische Markt und hier insbesondere Deutschland ist für die HanseGroup der wichtigste Einzelmarkt. Hier hebt sich Deutschland im Euroraum unverändert mit seinem soliden und stetigen Wirtschaftswachstum hervor, wohingegen die Lage der südeuropäischen Länder mit Ausnahme von Spanien keine wesentliche Verbesserung der wirtschaftlichen Situation erkennen lässt. 2.2 Geschäftsverlauf In dem unverändert anspruchsvollen Marktumfeld konnten wir im Geschäftsjahr 2015/16 ein Umsatzwachstum von rund 16 % auf 114,9 Mio. Euro erzielen. Der Umsatzzuwachs resultierte aus dem Motorboot-Geschäft und untermauert die strategisch richtige Entscheidung der jüngsten Vergangenheit, in Motorboote der Marke „Sealine" zu investieren. Zusammen mit den Powerbooten der Marke „Fjord" machen die verkauften Motorboote im Berichtszeitraum einen Umsatzanteil von mittlerweile rund 29 % aus. Durch intensive Vertriebsaktivitäten mit über 200 Händlern konnten wir unsere Yachten in mehr als 35 Länder exportieren. Eine hohe Marktakzeptanz sowohl der neuen als auch der etablierten Schiffe sowie finanzielle Kaufanreize wie Preisnachlässe, attraktive Zubehörpakete oder verbesserte Ausstattung der Schiffe trugen zu dem Umsatzwachstum bei. Im gesamten Geschäftsjahr 2015/16 haben wir mit der Hanse 315, Hanse 675, Dehler 42 und Sealine F530 erneut erheblich in unsere Produktpalette investiert. Weitere Neuentwicklungen bzw. Facelifts für das kommende Geschäftsjahr 2016/2017 sind in Vorbereitung und erfahren mit der Hanse 538, Hanse 588, Dehler 34, Fjord 42 Open, Fjord 42 Coup und Sealine 530 Coup bereits jetzt sehr positive Resonanzen. Einige dieser Modelle sind bereits von Kunden bestellt, obwohl sie nur auf Zeichnungen präsentiert wurden und noch gar nicht auf der Werft oder auf Bootsmessen gezeigt wurden. Dies erfolgt traditionell erstmals auf den wichtigen Herbstmessen und auf den Frühjahrsmessen sowie parallel in der Presse. Zu den Marktaktivitäten der HanseGroup gehört vor allem die regelmäßige Teilnahme an nationalen und internationalen Fachmessen, wie beispielsweise in Düsseldorf, Hamburg und Friedrichshafen sowie den Fachmessen in Cannes (Frankreich), Paris (Frankreich), Annapolis (USA) oder Sydney (Australien). Die Gesellschaft ist in über 40 Ländern auf über 70 Messen jährlich selbst oder über ihre Händler vertreten. 2.3 Steuerungssystem - finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren Wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren sind vornehmlich die Umsatzerlöse und das Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA), die im Rahmen einer kurzfristigen Erfolgsrechnung aggregiert für den HanseYachts-Konzern (IFRS) auf Monatsbasis für den jeweils abgelaufenen Monat sowie kumuliert für das laufende Geschäftsjahr („YTD") an den Vorstand berichtet werden. Dabei werden Abweichungen sowohl zur ursprünglichen Planung als auch zum Vorjahr systematisch analysiert. Das Berichtsformat der kurzfristigen Erfolgsrechnung entspricht grundsätzlich einer produktionsbezogenen Deckungsbeitragsrechnung, die auch weitere Kennziffern wie z.B. Materialeinsatzquote, Fertigungskostenquote und eine Deckungsbeitragsgröße enthält und bestimmte Aufwandsarten nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten abweichend von der HGB- bzw. IFRS-Gliederung zuordnet (z.B. Zuordnung der Aufwendungen für Leiharbeiter zu den Fertigungskosten anstatt zum Materialaufwand/zu den bezogene Leistungen). Das an den Vorstand gerichtete Berichtswesen umfasst darüber hinaus eine Konzern-Bilanz (IFRS) und eine Konzern-Kapitalflussrechnung (IFRS), auf deren Grundlage weitere für die Kapital- und Liquiditätssteuerung wesentliche Kennzahlen (z.B. Eigenkapitalquote, Working Capital, Finanzmittelbestand) regelmäßig überwacht werden. Im Rahmen der laufenden Liquiditätssteuerung werden darüber hinaus täglich die Ein-und Auszahlungen berichtet und wöchentliche Liquiditätsprognosen erstellt und mit dem verfügbaren Finanzmittelrahmen (Bestand der liquiden Mittel zuzüglich der freien Finanzierungsfazilitäten) verglichen. Eine weitergehende Aufteilung der Erlöse und Aufwendungen, des Geschäftsergebnisses, der Vermögenswerte und Schulden sowie der Cashflows auf einzelne Geschäftsbereiche („Segmente") oder eine separate Berichterstattung über einzelne Legaleinheiten des HanseYachts-Konzerns erfolgt im Rahmen der monatlichen Berichterstattung an den Vorstand nicht. Neben finanziellen Leistungsindikatoren steuert und überwacht der Vorstand die Geschäftsentwicklung auch durch eine Reihe von nicht-finanziellen Leistungsindikatoren, die im Rahmen der monatlichen Berichterstattung auf Konzernebene aggregiert werden und bezüglich ihrer Entwicklung im Vergleich zur Planung bzw. zum Vorjahr untersucht werden. Hierzu gehören der Auftragsbestand, die Auftragseingänge für die einzelnen Marken (Stk., TEUR, TEUR/Stk.), die Anzahl der fakturierten und produzierten Schiffe, die Anzahl der im Bestand befindlichen Schiffe sowie die Mitarbeiteranzahl. Bezüglich der Entwicklung der wesentlichen Leistungsindikatoren verweisen wir auf unsere nachfolgenden Erläuterungen. Da das interne Berichtswesen eine produktionsbezogene Sichtweise aufweist, ergeben sich bei den nachfolgenden Ausführungen für einzelne Leistungsindikatoren Abweichungen zum internen Berichtsformat. 2.4 Ertragslage Die HanseGroup hat ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 30. Juni des jeweiligen Folgejahres. Der folgende Vergleich mit dem Vorjahr zeigt die Ergebnisentwicklung im Konzern: scroll
Die Umsatzerlöse sind im Berichtszeitraum um 16 % auf 114,9 Mio. Euro gestiegen. Die Umsatzerlöse entfielen mit rund 68 % überwiegend auf das Segelbootgeschäft (Vorjahr 79 %) und ca. 29 % auf den Motorbootbereich (Vorjahr 19 %). Den wesentlichen Anteil an den Umsatzerlösen machen wie im Vorjahr die Segelyachten der Marke „Hanse" mit 53,9 Mio. Euro aus. Die Umsätze mit Motorbooten in Höhe von 33,3 Mio. Euro entfallen in etwa je zur Hälfte auf die verschiedenen Motorboot-Modelle der beiden Marken „Fjord" und „Sealine". Die erzielten relativen und absoluten Umsatzanteile von Segel- und Motorbooten bewegen sich im Rahmen unserer Erwartungen. Innerhalb des Segel- und Motorbootbereichs gab es Verschiebungen zwischen den Marken und den Modellen, was die Folgen unserer Mehrmarkenstrategie und des Produktmix sind. Bei insgesamt 557 verkauften Neubooten (Vorjahr 499) im Konzern ist der durchschnittliche Erlös je Schiff von TEUR 193 im Vorjahr leicht auf TEUR 200 im Berichtsjahr gestiegen. Der konzernweite Auftragseingang lag für das Geschäftsjahr 2015/16 mit rund 101,6 Mio. Euro ca. 5 % über dem Vorjahreswert. Die Gesamtleistung stieg unter Berücksichtigung der Bestandserhöhung von bestellten, aber am Bilanzstichtag noch nicht ausgelieferten Yachten (1,7 Mio. Euro) und der aktivierten Eigenleistungen (1,9 Mio. Euro) um 15 % auf 118,5 Mio. Euro. Die sonstigen betrieblichen Erträge liegen mit 2,2 Mio. Euro um 0,1 Mio. Euro leicht über dem Vorjahr. Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Wertberichtigungen und der Ausbuchung von Verbindlichkeiten betragen 0,8 Mio. Euro und liegen damit nahezu auf dem Vorjahresniveau (Vorjahr 0,7 Mio. Euro). Bei einem Materialaufwand von 69,5 Mio. Euro (Vorjahr 63,0 Mio. Euro) beträgt die Materialaufwandsquote 59 % (Vorjahr 61%) im Verhältnis zur Gesamtleistung. Insgesamt haben wir einen Rohertrag (Gesamtleistung abzgl. Materialaufwand) von 49,0 Mio. Euro (Vorjahr 40,1 Mio. Euro) erwirtschaftet, der vor allem durch die zusätzlichen erzielten Deckungsbeiträge aufgrund der gestiegenen Gesamtleistung um 22% bzw. 8,9 Mio. Euro über dem Vorjahr liegt. Die absoluten Personalaufwendungen für Lohn- und Gehaltsempfänger in Höhe von 29,5 Mio. Euro sind gegenüber dem Vorjahr (26,3 Mio. Euro) um 3,2 Mio. Euro gestiegen. In Relation zur gestiegenen Gesamtleistung ist der Personalaufwand aber um 1 %-Punkt auf 25 % gesunken. Im Jahresdurchschnitt haben wir ohne Azubis 1.160 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr 1.028). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 16,3 Mio. Euro verringerten sich in Relation zur Gesamtleistung auf 14 % (Vorjahresperiode 15 %). Wesentliche Bestandteile der sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind die Aufwendungen für Werbung und Messeaufritte, Frachten und Verpackungen, Gewährleistungen sowie Lizenzgebühren. Die Einsparungen gegenüber dem Vorjahr betreffen vor allem geringere Rechts- und Beratungsaufwendungen, gesunkene Mietaufwendungen sowie geringere Aufwendungen für Kursdifferenzen. Das Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA) hat sich in Folge der zuvor genannten Effekte um 5,0 Mio. Euro auf 5,4 Mio. Euro verbessert. Der deutliche Ergebnisanstieg im Vergleich zum Vorjahr resultiert hierbei insbesondere aus den zusätzlichen Deckungsbeiträgen aus dem Umsatzzuwachs und der Margensteigerung. Die Abschreibungen sind gegenüber dem Vorjahr mit 5,3 Mio. Euro unverändert. Das Finanzergebnis beträgt -1,6 Mio. Euro. Es enthält vor allem den Zinsaufwand für die emittierten Schuldverschreibungen sowie den planmäßigen Zinsdienst für die sonstigen zinstragenden Verbindlichkeiten. Unter Berücksichtigung der Ertragsteuern beträgt das Konzernjahresergebnis -1,7 Mio. Euro (Vorjahr -6,4 Mio. Euro). Die berichtete verbesserte Geschäftsentwicklung bestätigt die Prognose im Vorjahr, in der ein erneutes deutliches Umsatzwachstum und eine spürbare Ergebnisverbesserung mit einem deutlich positiven EBITDA erwartet wurden. Wie geplant wurde der Umsatz- und Ergebnisanstieg insbesondere durch das verstärkte Engagement auf dem Motorbootmarkt mit den Yachten der Marke „Sealine" und „Fjord" erzielt, sowie durch die geplante Reduzierung der Fertigungskosten durch geringere angefallene Fertigungsstunden pro Boot insbesondere bei den Motorbooten der Marke „Sealine". Der Großteil der Umsatzerlöse wird wie geplant weiterhin mit unseren Segelyachten erzielt. 2.5 Finanzlage Der Cashflow aus laufender betrieblichen Geschäftstätigkeit beträgt + 3,4 Mio. Euro und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr (-0,5 Mio. Euro) um 3,9 Mio. Euro verbessert. Vor allem das deutlich verbesserte Betriebsergebnis vor Abschreibungen führte im Vorjahresvergleich zu einem verbesserten Cashflow im operativen Bereich. Aufgrund der umfangreichen Investitionen in der Vergangenheit waren im Berichtsjahr keine signifikanten Ausgaben in Produktionsanlagen erforderlich. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit von -5,0 Mio. Euro beinhaltet insbesondere Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen (5,8 Mio. Euro), die hauptsächlich Yachten-Neuentwicklungen sowie neue Produktionsformen für Yachten betreffen. In Frankreich wurden durch den Verkauf einer nicht betriebs-notwendigen Immobilie Einzahlungen in Höhe von 0,6 Mio. Euro erzielt. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug insgesamt +2,7 Mio. Euro. Im Berichtsjahr erfolgte eine Kapitalerhöhung und Bankverbindlichkeiten wurden planmäßig zurückgeführt. Zum Abschlussstichtag bestanden Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 4,8 Mio. Euro, die aufgrund der Kapitalerhöhung im Berichtsjahr sowie dem besseren Geschäftsergebnis im Vergleich zum Vorjahr (2,5 Mio. Euro) um 2,3 Mio. Euro höher ausfiel. Von den liquiden Mitteln unterliegen 1,2 Mio. Euro einer Verfügungsbeschränkung (Vorjahr 0,7 Mio. Euro). Zusätzlich bestehen Kontokorrentlinien in Höhe von 4,6 Mio. Euro (Vorjahr 3,7 Mio. Euro), die teilweise durch eine Landesbürgschaft abgesichert sind. Diese Linien wurden zum Stichtag durch Avalkredite (0,5 Mio. Euro) und Euro-Barvorschüsse (3,0 Mio. Euro) in Anspruch genommen (Inanspruchnahme im Vorjahr insgesamt 2,2 Mio. Euro). Der Zahlungsmittelfonds, bestehend aus den liquiden Mitteln (4,8 Mio. Euro) abzüglich der in Anspruch genommenen Euro-Barvorschüsse (3,0 Mio. Euro), erhöhte sich zum Bilanzstichtag auf 1,8 Mio. Euro (Vorjahr 0,8 Mio. Euro). Die darüber hinaus bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen kurz- bis mittelfristige Investitionsdarlehen und sind unter Berücksichtigung der planmäßigen Tilgungen und der im Berichtsjahr erfolgten Finanzierung eines Industrierobotors in Höhe von 0,2 Mio. Euro mit 1,2 Mio. Euro nahezu unverändert. Die Schuldverschreibungen sind im Juni 2019 in Höhe von 13,0 Mio. Euro fällig. Die Anleihe wird mit 8,0 % verzinst. Die Mehrheitsaktionärin AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA hat insgesamt Schuldverschreibungen mit einem Nominalwert von 0,7 Mio. Euro gezeichnet. Zur Unterstützung unserer Vertragshändler bestehen zusätzlich zu den vorstehend beschriebenen Finanzierungsinstrumenten zwei Rahmenverträge mit unabhängigen institutionellen Absatzfinanzierungsgesellschaften. Diese Finanzinstitute ermöglichen den Händlern - bei entsprechender eigener Bonität - sowohl von Kunden bestellte Schiffe als auch Ausstellungs- und Messeboote zu finanzieren. 2.6 Vermögenslage Die Konzernbilanzsumme am 30.06.2016 betrug 64,3 Mio. Euro (Vorjahr 58,8 Mio. Euro). Sie erhöhte sich vor allem durch den höheren Bestand an liquiden Mitteln sowie höheren Vorräten. Die langfristigen Vermögenswerte sind mit 33,0 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr (32,7 Mio. Euro) um 0,3 Mio. Euro gestiegen. Der Anteil des langfristig gebundenen Vermögens an der Bilanzsumme betrug zum Bilanzstichtag insgesamt 51,3 % (Vorjahr 55,6 %). Bei den immateriellen Vermögenswerten und im Sachanlagevermögen standen den Abschreibungen von 5,3 Mio. Euro Investitionen überwiegend in die Produktpalette von 5,8 Mio. Euro gegenüber. Das Vorratsvermögen ist gegenüber dem Vorjahr um 2,2 Mio. Euro auf 20,8 Mio. Euro gestiegen. Hintergrund hierfür ist, dass der Bestand an fertigen, aber noch nicht ausgelieferten Yachten um 1,0 Mio. Euro über dem Vorjahresniveau (3,6 Mio. Euro) liegt. Darüber hinaus haben sich die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe um 0,7 Mio. Euro auf 7,4 Mio. Euro sowie die unfertigen Erzeugnisse um 0,5 Mio. Euro erhöht. Im Gegenzug haben sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem Vorjahr um 2,4 Mio. Euro auf 13,6 Mio. Euro erhöht. Zum Bilanzstichtag betragen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3,8 Mio. Euro (Vorjahr 2,2 Mio. Euro). Der Anstieg ist auf die deutlich höheren Auslieferungen von Neuschiffen an Kunden im Vergleich zu den Vorjahresmonaten zurückzuführen. Das Eigenkapital ist im abgelaufenen Geschäftsjahr um 1,2 Mio. Euro auf 12,8 Mio. Euro gestiegen. Eine unterjährige Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital hat das gezeichnete Kapital in Höhe der 1.498.840 Stück Aktien zu je 1,00 Euro um rund 1,5 Mio. Euro auf 11,1 Mio. Euro erhöht. Die Kapitalrücklage erhöhte sich um das Aufgeld je Aktie ebenfalls um rund 1,5 Mio. Euro. Die Eigenkapitalquote beträgt am Bilanzstichtag 19,9 % der Bilanzsumme (Vorjahr 19,6 %). Die kurz- und langfristigen Finanzschulden (vor allem Darlehens- und Kontokorrentver-bindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten) wurden durch erhöhte Inanspruchnahme von Kontokorrentkrediten um 1,2 Mio. Euro auf 4,2 Mio. Euro erhöht. Die Rückstellungen sind um 0,1 Mio. Euro auf 2,6 Mio. Euro gesunken. 2.7 Investitionen und Abschreibungen Aufgrund der umfangreichen Investitionen in der Vergangenheit waren im Berichtsjahr außer einem neuen Fräsroboter keine signifikanten Investitionen in Produktionsanlagen erforderlich. Die Fertigungsstraßen zur Herstellung der Segelyachten in Fließfertigung sowie in der Inselfertigung werden regelmäßig gewartet und instand gehalten. Daher konzentrierten sich die Investitionen im Wesentlichen auf die Entwicklung neuer Schiffstypen sowie die Herstellung und den Erwerb von Produktionsformen. Entwicklungskosten für neue Yachten wurden in Höhe von 1,0 Mio. Euro aktiviert (Vorjahr 0,7 Mio. Euro). Bei den Technischen Anlagen und Maschinen bzw. den Anlagen in Bau beliefen sich die Zugänge insgesamt auf 4,2 Mio. Euro (Vorjahr 5,7 Mio. Euro). Der Großteil dieser Investitionen entfiel auf die neue Sealine F530, zwei neue Modelle der Marke Hanse sowie zwei neue Modelle der Marke Dehler. 2.8 Forschung und Entwicklung Unsere Entwicklungsarbeit konzentriert sich auf die Entwicklung neuer, innovativer Yachten unter der Verwendung modernster Werkstoffe und Fertigungsverfahren. In diese Entwicklung fließen die im Rahmen der laufenden Prozessoptimierung gewonnenen Erkenntnisse ein. Die umfangreichen Erfahrungen der eigenen Mitarbeiter werden dabei durch die Zusammenarbeit mit international anerkannten Konstruktionsbüros und Yachtdesignern erweitert. Der Einsatz der Konstruktionssoftware Catia V5 ermöglicht uns, den gesamten Ent-wicklungs- und Fertigungsprozess vom ersten Design bis zur Ansteuerung von Produktionsmaschinen abzubilden. Neben Hard- und Softwarekosten fallen dabei Aufwendungen für die Schulung unserer Mitarbeiter und den Einsatz externer Spezialisten an. Der Schwerpunkt unserer Entwicklungstätigkeit lag im Berichtsjahr in der Entwicklung neuer Modelle für die Marken Hanse, Dehler, Fjord und Sealine. Dabei handelt es sich neben der Weiterentwicklung des Außen- und Innenlayouts für bestehende Modelle insbesondere um die Entwicklung neuer Designs und Konzepte sowie die Festlegung von Konstruktions- und Produktionsstandards. Die für den Bereich Forschung und Entwicklung in der Kostenrechnung separat erfassten Aufwendungen belaufen sich im Berichtsjahr auf 3,0 Mio. Euro (Vorjahr 3,1 Mio. Euro). Enthalten sind vor allem Personalaufwendungen und bezogene Leistungen. Sofern die Ansatzvoraussetzungen für immaterielle Vermögenswerte („Entwicklungskosten") bzw. Technische Anlagen und Maschinen/Anlagen in Bau („Produktionsformen") erfüllt waren, erfolgte über die aktivierten Eigenleistungen eine entsprechende Aktivierung (1,7 Mio. Euro, Vorjahr 1,6 Mio. Euro). In Summe werden damit für Forschung und Entwicklung 1,3 Mio. Euro (Vorjahr 1,5 Mio. Euro) als Aufwand zu Lasten des Periodenergebnisses erfasst. 3 Personal Wir verfügen über gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Die Sicherung ihrer Arbeitsplätze ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Unternehmenspolitik. Dabei geht es uns nicht nur darum, ihre fachliche Expertise für die Werft zu erhalten, sondern uns auch als der größte private Arbeitgeber am Standort Greifswald der sozialen Verantwortung zu stellen. Deswegen bieten wir unseren Mitarbeitern ein attraktives Arbeitsumfeld, flexible Arbeitszeitmodelle und betriebliche Ausbildungen an. Seit Januar 2016 sind die zwischen der HanseYachts AG und der IG Metall geschlossenen neuen Tarifverträge wirksam. Hierin werden Entgelteingruppierungen, Arbeitszeiten, Urlaubstage und sonstige arbeitnehmerrelevante Punkte geregelt. Im Geschäftsjahr beschäftigten wir 1.194 (Vorjahr 1.056) Mitarbeiter, davon 34 Auszubildende (Vorjahr 28). Die Berufsausbildung in technischen und kaufmännischen Berufen ist dabei eine wichtige Säule unserer Personalentwicklung. Nahezu alle Auszubildenden werden nach der Ausbildung übernommen und können ihren gelernten Beruf bei der HanseGroup ausüben. Alle Mitarbeiter unterstützen wir bei einer gewünschten Fortbildung, sofern unsere betrieblichen Möglichkeiten und unser Bedarf dies erlauben. Mit dem Betriebsrat pflegen wir ein sachliches und faires Miteinander. Die Zusammenarbeit beinhaltet die zeitgerechte gegenseitige Information sowie einen offenen Dialog zwischen allen Beteiligten. Zwei Mitglieder aus dem Betriebsrat sind in dem Aufsichtsrat der HanseYachts AG vertreten, der insgesamt aus sechs Mitgliedern besteht. Die HanseYachts AG strebt eine angemessene Beteiligung von Frauen in Aufsichtsrat, Vorstand und bei den Führungskräften an. Wir verweisen auf unsere Ausführungen unter https://www.hansegroup.com/de/home/corporate-governance/diversity.html. Eine angemessene „Diversity" ist der Gesellschaft wichtig. 4 Umwelt Ein effizienter Einsatz von Rohstoffen und Energie sind nicht nur Ausdruck unseres Kostenbewusstseins, sondern auch Bestandteil unserer Umweltstrategie mit dem Ziel der Reduktion von Emissionen. Im Berichtsjahr erfolgte eine umfassende Erfassung aller Energieverbraucher mit dem Ziel, durch eine gezielte Analyse der Energieverbräuche zukünftig die Energieeffizienz gezielt zu verbessern. 5 Qualitätssicherung und Service Wir haben im Berichtsjahr unsere Prozesse zur Qualitätssicherung unserer Produkte und unseres Service gegenüber unseren Händlern und deren Kunden weiterhin verbessert. Die Prüfung der Qualität begleitet die Fertigung über die verschiedenen Fertigungsstufen von dem Wareneingang angelieferter Waren, über die Sichtung der Arbeitsergebnisse in den unterschiedlichen Stationen der modernen industriellen Produktion bis hin zu einer Endprüfung nach Durchlauf aller einzelnen Produktionsstationen. Der Service für unsere Händler und deren Endkunden nach der erfolgten Auslieferung der Yachten erfolgt über eine separate Abteilung und gewährleistet eine schnelle Unterstützung. Die HanseYachts AG hat hierzu ein elektronisches Informationssystem mit den Händlern implementiert, über das entsprechende Anfragen geprüft und bearbeitet werden. Die hohen Produktionszahlen der vergangenen Jahre führen zu einem entsprechenden Bestand an Schiffen im Markt, die betreut werden. Die entstehenden Kosten werden gemäß den zwischen der HanseYachts AG und den Händlern geschlossenen vertraglichen Regelungen teils von den Händlern und teils durch die HanseYachts AG getragen. 6 Übernahmerelevante Angaben Das gezeichnete Kapital in Höhe von 11.091.430,00 Euro ist eingeteilt in 11.091.430 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Es wurden ausnahmslos gleichberechtigte Stammaktien ausgegeben, wobei jede Aktie eine Stimme gewährt. Am Grundkapital bestehen zum Bilanzstichtag, einschließlich der bis zum Abschluss der Erstellung dieses Lageberichts zugegangenen Mitteilungen und Informationen, folgende Beteiligungen über 10 % des Grundkapitals: die HY Beteiligungs GmbH hält 51,14 % und die AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA 23,46 % der Anteile der HanseYachts AG. Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands ist in den §§ 84, 85 AktG sowie in § 7 der Satzung in der Fassung vom 29. Januar 2015 geregelt. Gemäß § 7 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens einer Person, im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Anzahl der Vorstandsmitglieder. Die Änderung der Satzung erfolgt nach den §§ 179, 133 AktG sowie § 23 der Satzung in der Fassung vom 29. Januar 2015; nach letzterer Vorschrift ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, soweit diese nur die Fassung betreffen. Der Vorstand wurde auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 14. Januar 2014 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu nominal 4.796.295,00 Euro durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 13. Januar 2019 einmalig oder mehrfach zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Aus dem genehmigten Kapital wurden im Geschäftsjahr 2015/16 Stück 1.498.840 Aktien mit einem Nennwert von Euro 1,00 je Aktie zu einem Bezugspreis von Euro 2,00 je Aktie ausgegeben. Das verbleibende genehmigte Kapital beträgt zum 30. Juni 2016 somit 3.297.455,00 Euro. Das Grundkapital ist um bis zu 3.500.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 3.500.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2012). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Dezember 2012 von der Gesellschaft bis zum 10. Dezember 2017 begeben werden, von ihrem Wandel- bzw. Optionsrecht Gebrauch machen. Den finanzierenden Kreditinstituten sowie dem Hauptgesellschafter stehen zum Teil Kündigungsrechte für die langfristigen Darlehen für den Fall eines Kontrollwechsels zu. Den Inhabern der Schuldverschreibungen stehen Kündigungsrechte für den Fall eines Kontrollwechsels von mehr als 50 % der Stimmrechte der HanseYachts AG zu. Das Recht auf vorzeitige Rückzahlung einer Schuldverschreibung hat der Anleihegläubiger nur, wenn Anleihegläubiger im Nennbetrag von 25 % der emittierten Anleihe von dem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Die HanseYachts AG ist frühestens zum 3. Juni 2017 berechtigt, ausstehende Schuldverschreibungen ganz oder teilweise zu kündigen und vorzeitig zum vereinbarten Rückzahlungsbetrag zurückzuzahlen. Den Vorstandsmitgliedern wurde ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Fall eingeräumt, dass ein Aktionär die Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte erlangt. Im Fall der Ausübung dieses Kündigungsrechts steht dem Vorstandsmitglied eine Abfindung in Höhe der Festvergütung zu, auf die bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit noch ein Anspruch besteht, begrenzt auf die Festvergütung eines Jahres. 7 Chancen- und Risikobericht 7.1 Chancenbericht Chancen ergeben sich, wenn die tatsächliche Geschäftsentwicklung die geplante Entwicklung übertrifft oder wenn sich die Prognose infolge einer positiven Entwicklung verbessert. Dies ist insbesondere der Fall bei Marktentwicklungen mit positiver Wirkung auf das Ergebnis sowie bei Produktentwicklungen. 7.1.1 Wachstum durch Motorboote Nach unserer Ansicht besteht in dem Umsatz mit Motorbooten ein deutliches Wachstumspotenzial, da der weltweite Werftumsatz mit Motoryachten deutlich größer ist als der im Segelbootmarkt. Der Umsatz mit Motorbooten hat in der Vergangenheit nur einen geringen Anteil an unserem Umsatz ausgemacht. Hier hatten wir in der Vergangenheit mit den Motorbooten der Marke „Fjord" einen sehr kleinen Nischengeschäftsbereich der sogenannten Powerboote abgedeckt. Aus diesem Grund haben wir unsere Produktpalette um die Marke „Sealine" ergänzt, die mit einem eleganten Design den praktischen Nutzen in den Vordergrund stellt, ohne dabei die Sportlichkeit zu vernachlässigen. In diesem Zusammenhang haben wir im März 2014 die Sealine GmbH erworben und mit dem Markenrechtsinhaber einen langfristigen Lizenzvertrag bis Ende 2019 zur Produktion und zum Vertrieb von Yachten unter der Marke „Sealine" abgeschlossen. Wir planen die Marke „Sealine" unter Ausnutzung von Synergieeffekten in der Produktion und im Vertrieb über unser Händlernetzwerk wieder auf das Umsatzniveau zu bringen, das die seit mehr als 40 Jahren am Markt etablierte Marke „Sealine" ursprünglich einmal hatte. Insoweit rechnen wir ähnlich wie im Berichtsjahr mit substanziellen Wachstumsimpulsen für die HanseGroup aus dem Geschäft mit Motorbooten der Marke „Sealine". 7.1.2 Starkes Produktportfolio Wir verfügen über starke und bekannte Marken im Markt für Segel- und Motoryachten. Die von uns produzierten bzw. vertriebenen unterschiedlichen Yachten unter den sechs Marken „Hanse", „Dehler, „Moody", „Varianta", „Fjord" und „Sealine" existieren zum Teil schon sehr lange Zeit. So werden Yachten unter der Marke „Moody" seit dem 19. Jahrhundert am Wassersportmarkt vertrieben. Die Yachten jeder Marke haben darüber hinaus ihre eigenen besonderen Eigenschaften, ein voneinander abgrenzbares Design und bedienen daher unterschiedliche Kundeninteressen und Kundengruppen. Die Yachten heben sich zudem am Markt durch kontinuierliche Innovationen hervor, die den Kundennutzen der Produkte erhöhen. Hier kommt uns zugute, dass wir einen eigenen Abteilungsbereich für Forschung und Entwicklung haben, in dem neben Fahr-und technischen Eigenschaften der Yachten insbesondere die Bereiche Design und Raumgestaltung im Fokus stehen. Gerade in diesem Bereich setzen wir immer wieder neue Trends und überarbeiten und erweitern unsere Produktpalette laufend. Dadurch tragen wir sich ändernden Marktgegebenheiten Rechnung und reagieren schnell und flexibel auf Änderungen der Kundenwünsche. Nach Auffassung des Vorstands ist die HanseGroup durch die differenzierte Mehr-Marken-Strategie im Vergleich zum Wettbewerb gut positioniert und verfügt damit über die Grundlagen, zukünftig stärker als der Gesamtmarkt zu wachsen. 7.2 Risikomanagement Grundsätzlich verfolgt der Vorstand der HanseGroup das Ziel, Risiken möglichst zu vermeiden oder wo möglich entsprechend abzusichern. Die allgemeinen Risiken, wie der Untergang von Produktionsstätten z. B. durch Feuer, sind durch Sicherungsvorkehrungen, aber auch durch entsprechende Versicherungen mit risikoadäquaten Deckungssummen abgedeckt. Das interne Risikofrüherkennungssystem ist auf entwicklungsbeeinträchtigende und bestandsgefährdende Risiken fokussiert. Wesentliche Risiken werden hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und der Bedeutung für das Unternehmen beurteilt. Die systematische Darstellung und Beschreibung der Risikogruppen, Schadenszenarien und etwaiger Gegenmaßnahmen, die relevanten Kontrollmechanismen und die Kommunikationswege durch die Risikoverantwortlichen an das Risikomanagement sind in einem Risikohandbuch geregelt. Darin sind auch die risikopolitischen Grundsätze, die Struktur des Risikomanagements und die Risikokommunikation festgeschrieben. Die relevanten Risikopositionen werden aus den jeweiligen Geschäftsbereichen direkt an den Vorstand kommuniziert. Zum Risikomanagement gehört neben der regelmäßigen internen Berichterstattung über den Geschäftsverlauf auch ein gruppeneinheitlicher Planungs- und Budgetierungsprozess. In einer Kurz- und Mittelfristplanung sind die Vorgaben für die HanseGroup und die Unternehmensgruppe aggregiert. Dies sind neben den modellbezogenen Absatzerwartungen im Wesentlichen die kritischen erfolgsbestimmenden Faktoren wie die Materialaufwandsquote, die Personaleinsatzquote sowie das Marketing-und Vertriebsbudget. Investitionen und Liquidität werden ebenfalls geplant. Über ein regelmäßiges Reporting wird sichergestellt, dass die Planvorgaben eingehalten werden. Abweichungen zur Planung bzw. zum Vorjahr werden systematisch auf Monatsbasis analysiert sowie Maßnahmen festgelegt und eingeleitet. 7.3 Internes Kontrollsystem Der Vorstand hat für die vielfältigen organisatorischen, technischen und kaufmännischen Abläufe im Unternehmen ein internes Kontrollsystem eingerichtet. Wesentlicher Bestandteil ist das Prinzip der Funktionstrennung, das gewährleisten soll, dass vollziehende (z. B. die Abwicklung von Einkäufen), verbuchende (z.B. Finanzbuchhaltung) und verwaltende (z. B. Lagerverwaltung) Tätigkeiten, die innerhalb eines Unternehmensprozesses vorgenommen werden, nicht in einer Hand vereint sind. Dies wird durch die ERP-Software proAlpha unter Berücksichtigung eines Berechtigungskonzepts unterstützt. Mitarbeiter haben nur auf solche Prozesse und Daten Zugriff, die sie für ihre Arbeit benötigen. Durch das Vier-Augen-Prinzip wird gewährleistet, dass kein wesentlicher Vorgang ohne Kontrolle bleibt. Für unterschiedliche Prozesse im Unternehmen existieren Sollkonzepte und Anweisungen, wodurch beurteilt werden kann, ob Mitarbeiter konform zu diesem Sollkonzept arbeiten. Die Mitarbeiter des Rechnungswesens der HanseGroup sind bereits langjährig im Unternehmen tätig und daher sehr sicher und erfahren im Umgang mit den Routinegeschäftsvorfällen und Transaktionen, welche die Geschäftstätigkeit des HanseYachts Konzerns mit sich bringt. Das Risikomanagement-System stellt sicher, dass kritische Informationen und Daten direkt an die Geschäftsleitung gegeben werden. Zur Sicherstellung der bilanziell richtigen Erfassung und Würdigung von unternehmerischen Sachverhalten finden regelmäßig enge Abstimmungen zwischen Vorstand und kaufmännischer Leitung statt. Hinsichtlich gesetzlicher Neuregelungen und neuartiger oder ungewöhnlicher Geschäftsvorfälle besteht auch unterjährig ein enger Kontakt mit unserem Abschlussprüfer. Problemfälle werden im Vorwege analysiert, diskutiert und mit dem Abschlussprüfer einer kritischen Würdigung unterzogen. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt mittels der zertifizierten Konsolidierungssoftware LucaNet zentral durch eigene Mitarbeiter der HanseGroup mit langjähriger Erfahrung und spezieller Expertise für Konsolidierungsfragen und die IFRS-Rechnungslegung. Für die Berichterstattung der wesentlichen ausländischen Tochtergesellschaft TTS an die Muttergesellschaft verwenden wir ein standardisiertes Reporting-Package, das alle Angaben für einen vollständigen IFRS-Konzernabschluss enthält. Darüber hinaus unterliegen die HanseGroup und ihre Tochtergesellschaften auch der internen Revision der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA, in deren Konzernabschluss die HanseYachts AG und ihre Tochtergesellschaften einbezogen werden. 7.4 Risikofelder 7.4.1 Gesamtwirtschaft und Branche HanseYachts ist in einem internationalen Marktumfeld tätig und dabei intensivem Wettbewerb ausgesetzt. Bei unseren Produkten handelt es sich um Luxusgüter, deren Nachfrage stark von der gesamtwirtschaftlichen Situation und der damit einhergehenden Konsumfreudigkeit der Kunden in unterschiedlichen Märkten abhängt. Veränderte gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen in wesentlichen Absatzmärkten können trotz der breiten regionalen Streuung des internationalen Händlernetzes nur zum Teil abgefedert werden. Die militärischen Auseinandersetzungen im Mittleren Osten sowie in der Ukraine haben nur in wenigen Ausnahmefällen Auswirkungen auf unseren Absatz. Jedoch könnten diese Konflikte einen stärkeren negativen Einfluss auf die Konjunktur in Europa entwickeln mit negativen Folgen für unseren Absatzmarkt. Darüber hinaus stellt die Staatsschuldenkrise in vielen Mittelmeeranrainerstaaten sowie der erwartete Ausstieg Englands aus der Europäischen Union ein Risiko für die konjunkturelle Entwicklung dar. Es besteht ein generelles Absatzrisiko durch vergleichbare Konkurrenzprodukte, die preisaggressiv von Wettbewerbern vermarktet werden. Dem begegnet das Unternehmen insbesondere durch kurze Entwicklungszyklen und innovative Produkte, aber teilweise ebenfalls mit Preisnachlässen oder verbesserten Ausstattungen. Zudem wird die Produktpalette über den Ausbau von vormals kleinen Geschäftsbereichen, wie jüngst der Ausweitung des Geschäftsbereichs der Motoryachten durch die Aufnahme der Produktion von Yachten der Marke „Sealine", und damit der Kreis der möglichen Kunden auch regional breiter. 7.4.2 Operative Geschäftsrisiken Yachten sind technisch anspruchsvolle Luxusgüter, die ein hohes Maß an Fachkenntnis des Verkäufers erfordern. Daher stellt der erfolgreiche Vertrieb von Yachten hohe Anforderungen an den jeweiligen Verkäufer. Das Vertriebskonzept und die Wachstumsperspektiven von HanseYachts beruhen ganz maßgeblich auf einem Netz von unabhängigen Vertragshändlern und sind von deren Anzahl, Leistungsfähigkeit und Qualität abhängig. Der Wegfall von Vertragshändlern oder eine Verschlechterung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit hätte in dem jeweiligen Marktgebiet eine lückenhafte Vermarktung unserer Produkte zur Folge. Die Designgestaltung unserer Yachten ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Erfolgs. Änderungen des Kundengeschmacks oder die Entwicklung neuer Typen, welche den Kundengeschmack nicht treffen, könnten erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Absatz unserer Yachten haben. Ferner besteht, neben der Chance neue Marktgebiete zu erreichen, ein generelles Risiko, dass neu entwickelte Modelle nicht vom Markt angenommen werden und sich die Entwicklungskosten nicht amortisieren. Die von der HanseGroup hergestellten Yachten müssen höchsten Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen genügen. Trotz der angewendeten Sorgfalt und der bestehenden Qualitätssicherungssysteme lassen sich Qualitätsmängel nicht völlig ausschließen. Produkthaftpflichtfälle und Unfälle mit Yachten, die von HanseYachts hergestellt wurden, sowie Rückrufaktionen wegen Produktrisiken können zu erheblichen finanziellen Belastungen und Reputationsverlust führen. Die Handhabung von Yachten ist anspruchsvoll und setzt ein hohes Maß an Erfahrung voraus. Insbesondere in kritischen Situationen kann es bei Navigations- oder Bedienungsfehlern zu Gefahren für Leib und Leben der Besatzung kommen. Auch wenn die HanseGroup in solchen Fällen rechtlich nicht für die Unfälle oder Schäden verantwortlich ist, besteht das Risiko, dass die HanseGroup einen Imageschaden erleidet. Bei der Fertigung unserer Yachten besteht das Risiko, dass die geplanten externen und internen logistischen Abläufe der Produktion nicht eingehalten werden können. So können unerwartet Lieferengpässe, Logistikprobleme oder Qualitätsabweichungen bei Lieferanten und Zulieferern von Rohstoffen, Einzelteilen oder Komponenten auftreten, die nicht kurzfristig behebbar sind. Aber auch intern kann es aufgrund von Maschinenschäden, Unfällen oder sonstigen Ereignissen wie z.B. Naturkatastrophen (Überschwemmungen), Feuer etc. zu einer Unterbrechung der Produktion sowie zu Schäden an Menschen, Eigentum Dritter und der Umwelt kommen. Die von der HanseGroup abgeschlossenen Versicherungen können bei Elementarschäden entstandene Verluste ausgleichen, Schäden durch organisatorische Mängel aber nur bedingt kompensieren. 7.4.3 Beschaffungs- und Einkaufsrisiken Die HanseGroup bezieht die zur Herstellung der Yachten erforderlichen Rohstoffe, Vorprodukte und Bauteile von einer Vielzahl von Lieferanten. Da sich das Beschaffungsvolumen wertmäßig auf rund 60% der Gesamtleistung bemisst, hat die Lieferantenbeziehung und die Abwendung von damit verbundenen Risiken bei uns eine große Bedeutung. Die Absicherung von Einkaufspreisrisiken wird im Wesentlichen dadurch gewährleistet, dass mit den Lieferanten möglichst Rahmenvereinbarungen geschlossen werden, die insbesondere den Bezugspreis der Waren jeweils für das Produktionsjahr festschreiben. Erfolgskritische Komponenten werden vorzugsweise bei größeren, international agierenden Lieferanten bezogen. Ein wichtiger Lieferant ist die 100%ige Tochtergesellschaft TTS, die an die HanseYachts AG den überwiegenden Anteil der glasfaserverstärkten Kunststoffteile liefert. Die termingerechte Lieferung sowie die Qualität der von TTS sowie den übrigen Lieferanten gelieferten Teile sind wesentlich für den Produktionsablauf. Ein gegenseitiger kontinuierlicher Informationsaustausch sowie die zeitnahe Umsetzung von Verbesserungsvorschlägen gewährleisten eine taktgesteuerte Herstellung der Yachten. Sowohl die termingerechte Lieferung wie auch die Qualität der zugelieferten Teile unterliegen einem permanenten Monitoring durch die HanseYachts AG. Dem Einkaufsrisiko, z. B. durch Wegfall einzelner Lieferanten oder Lieferverzögerungen, wird dadurch begegnet, dass für Kaufteile möglichst alternative Lieferanten zur Verfügung stehen. Schwankungen in den Rohstoffpreisen können zu Preisveränderungen in wesentlichen Zulieferteilen führen. Dieses Risiko lässt sich nur zum Teil durch längerfristige Preisvereinbarungen abmildern. 7.4.4 Finanzrisiken Da die Yachten fast ausschließlich auf Kunden- bzw. Endkundenbestellung gebaut werden und von den Kunden für die Yachten bis zum Beginn der Endmontage Anzahlungen zu leisten sind, wird das Risiko eines Ausfalls des Kunden oder Endkunden deutlich reduziert. Die geleisteten Anzahlungen reichen aus, um das Vermarktungsrisiko zu decken. Darüber hinaus wird eine Yacht nur an den Kunden bzw. seinen Frachtführer übergeben, wenn sie vollständig bezahlt wurde bzw. eine verbindliche Zusage der Absatzfinanzierung vorliegt. Ausnahmen von diesem Grundsatz bedürfen der Genehmigung durch den Vorstand. Daher besteht nur ein geringes Ausfallrisiko hinsichtlich der Forderungen aus Yachtverkäufen. Aus den mit zwei institutionellen Absatzfinanzierungsgesellschaften geschlossenen Rahmenverträgen besteht für den Fall des Ausfalls eines Händlers eine Vermarktungsverpflichtung und im Extremfall eine Rückkaufverpflichtung des betreffenden Schiffes durch die HanseGroup. Für diese Schiffe werden von der HanseGroup Anzahlungen vereinnahmt und von den Händlern gegenüber der Finanzierungsgesellschaft laufende Tilgungen geleistet, die zusammen das Verwertungsrisiko nahezu eliminieren. Dem Währungsrisiko wird dadurch begegnet, dass möglichst weitgehend in Euro fakturiert wird. Ansonsten werden bei Bedarf Verkäufe in Fremdwährungen durch Devisen-terminverkäufe gesichert, wenn aus Kursentwicklungen wesentliche Ergebniseinflüsse erwartet werden. HanseYachts wurden öffentliche Zuwendungen unter bestimmten Nebenbestimmungen gewährt. Bei Verstoß gegen diese Nebenbestimmungen kann es zu Rückforderungen der gezahlten Mittel kommen. Zudem kann es im Fall von Verstößen gegen europäisches Beihilferecht zu Rückforderungen kommen. Für Zinsänderungsrisiken bei bestehenden Euribor-Krediten wurden ursprünglich Swap-Geschäfte abgeschlossen, die jedoch nach einer Neufestsetzung der Zinskonditionen in Vorjahren und aufgrund von Sondertilgungen die Voraussetzungen für eine Bewertungseinheit nicht mehr erfüllen. Die langfristigen Darlehensverträge mit den Hausbanken sehen vor, dass bestimmte Finanzkennzahlen, wie dynamischer und statischer Verschuldungsgrad, eingehalten werden. Eine Verletzung der Finanzkennzahlen würde ein außerordentliches Kündigungsrecht der Kreditgeber auslösen, die in diesem Fall zur sofortigen Fälligstellung des Kredits berechtigt wären. Dies hätte möglicherweise zur Folge, dass sich die Finanzierung verteuert oder eine bestandsgefährdende Finanzierungslücke auftritt. Wie im Vorjahr konnten diese Covenants für alle Kredite, für die eine Kreditbedingung existiert, nicht eingehalten werden. Die betreffenden finanzierenden Kreditinstitute wurden frühzeitig anhand von Planungsrechnungen über eine mögliche Nichteinhaltung der Kriterien informiert. Die finanzierenden Kreditinstitute haben bis zum Bilanzstichtag erklärt, aus der Nichteinhaltung der Covenants keine weiteren Konsequenzen zu ziehen. Die HanseGroup hat am 3. Juni 2014 die fünfjährige Schuldverschreibung 2014/2019 im Gesamtnennbetrag von 13,0 Mio. Euro emittiert. Die Inhaber der Schuldverschreibungen haben das Recht, im Falle eines Kontrollwechsels sowie in anderen Fällen, wie bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung oder Drittverzug die Rückzahlung von Schuldverschreibungen zu verlangen. Zudem wurde die Einhaltung einer unterjährigen Konzern-Eigenkapitalquote zugesichert. Auf Basis der Planung ist eine Verletzung der Covenants nicht absehbar. Dennoch besteht aufgrund der Saisonalität des Geschäftsmodells in den vertriebsschwachen Wintermonaten jedoch regelmäßig das Risiko, dass die vereinbarte Konzern-Eigenkapitalquote nicht eingehalten wird. Die HanseYachts AG hat von der Hauptaktionärin HY Beteiligungs GmbH ein Darlehen in Höhe von 2,0 Mio. Euro erhalten, das für einen Teilbetrag von 1,6 Mio. Euro erst nach vollständiger Tilgung der Schuldverschreibung 2014/2019 zur Rückzahlung fällig ist. Das Darlehen ist an dem Tag kündbar, an dem der Darlehensgeber seine Beteiligung an dem Darlehensnehmer in einem Umfang veräußert, dass er anschließend insgesamt (unmittelbar und mittelbar über verbundene Unternehmen i.S.d. §15 AktG analog) weniger als 25 % der Stimmrechte des Darlehensnehmers hält. Entsprechend der Saisonalität unserer Geschäftstätigkeit besteht über das Geschäftsjahr hinweg eine sehr unterschiedliche Mittelbindung bezüglich des Working Capital. Daher besteht in den Wintermonaten ein höherer Liquiditätsbedarf als in den Sommermonaten. Zur Deckung dieses Bedarfes stehen uns neben dem Bestand an liquiden Mitteln auf Basis einer gezielten Working Capital-Steuerung (z.B. Ausnutzung von Zahlungszielen und Lieferantenkrediten) auch die teilweise landesverbürgten Kontokorrentlinien unser betreuenden Kreditinstitute zur Verfügung. Darüber hinaus besteht ein zusätzlicher Finanzmittelrahmen durch die Möglichkeit zur Aufstockung der Schuldverschreibungen 2014/19 um bis zu 7,0 Mio. Euro auf ein Volumen von dann 20,0 Mio. Euro, sofern in entsprechendem Umfang potenzielle Anleihe-Investoren gewonnen werden können. Der Saisonalität des Geschäfts folgend, werden die wesentlichen Ergebnisbeiträge erst in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres realisiert, während in der ersten Geschäftsjahreshälfte Fehlbeträge anfallen. Unsere Planung sieht eine Einhaltung der vertraglichen Mindesteigenkapitalausstattungsvorschriften vor. Inhärente Planungsunsicherheiten bestehen bezüglich unserer Unternehmensplanung vor allem bezüglich der Absatzmengen, des Produktabsatzmixes und der Umsatzerlöse, da ein Großteil der Kundenbestellungen regelmäßig erst auf den Herbstmessen im Spätherbst/Winter - und damit nach Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses bzw. der Unternehmensplanung - abgegeben wird. Inwieweit der Austritt Englands aus der Europäischen Union negative Auswirkungen auf den Absatz haben wird, ist derzeit vom Vorstand nur schwer abzuschätzen. Aufgrund unvorhersehbarer Entwicklungen kann der tatsächliche Geschäftsverlauf von unseren Erwartungen abweichen. 7.4.5 Umweltrisiken Die Herstellung von glasfaserverstärkten Kunststoffen (GfK) führt u.a. zur Emission von Aceton und Styrol, für die umweltrechtlich zulässige Grenzwerte einzuhalten sind. Wir achten streng auf die Einhaltung dieser Grenzwerte. Einschränkungen in der Verwendung von Styrol und Aceton in unserer Fertigung könnten zu Produktionsausfällen führen. 7.4.6 Personelle Risiken Der zukünftige Erfolg der HanseGroup hängt wie bei anderen mittelständischen Unternehmen in erheblichem Umfang von der Verfügbarkeit ausreichender Arbeitskräfte zu wirtschaftlich tragfähigen Entlohnungskonditionen, der weiteren Mitwirkung unserer Führungskräfte, leitenden Mitarbeitern und Mitarbeitern in sonstigen Schlüsselpositionen ab. Ob wir in der Lage sein werden, unsere Wachstumspläne umzusetzen, wird auch davon abhängen, ob und inwieweit wir in der Lage sein werden, die vorhandenen Schlüsselpersonen zu halten sowie zusätzlich hoch qualifizierte Mitarbeiter und Führungskräfte mit Branchenerfahrung zu gewinnen und dauerhaft an uns zu binden. Wir beschäftigen im Konzern Mitarbeiter verschiedener Nationalitäten, die teilweise für verschiedene Konzernunternehmen Aufgaben ausüben. Darüber hinaus sind eine Reihe selbständiger Unternehmer für uns tätig. Eine vollständige Freizügigkeit ist auch innerhalb Europas noch nicht gegeben. Ein Verstoß gegen sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen oder Vorschriften des deutschen Entsendegesetzes könnte zu einer vom aktuellen Status abweichenden Einstufung und zu entsprechenden Belastungen mit Sozialabgaben führen. 7.4.7 Versicherungsrisiken Die HanseGroup entscheidet über Art und Umfang des Versicherungsschutzes auf der Grundlage einer kaufmännischen Kosten-Nutzen-Analyse, um so die aus ihrer Sicht wesentlichen Risiken abzudecken. Wir können jedoch nicht gewährleisten, dass uns keine Verluste entstehen oder dass keine Ansprüche erhoben werden, die nicht über den Umfang des bestehenden Versicherungsschutzes hinausgehen oder dass die bestehenden Versicherungen nach Art und/oder Umfang nicht sämtliche Schäden abdecken. Zur Überprüfung des Versicherungsumfangs und der jeweiligen Versicherungshöhe erfolgen regelmäßige Überprüfungen auch im gemeinsamen Gespräch mit dem betreuenden Versicherungsmakler. 8 Vergütungsbericht Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 17. Dezember 2015 beschlossen, dass die Vergütung der Vorstandsmitglieder für die nächsten fünf Jahre nicht individualisiert offen gelegt wird. Die Festlegung der Vergütung der Mitglieder des Vorstands erfolgt durch den Aufsichtsrat, der die Angemessenheit der Vergütung regelmäßig überprüft. Die Vergütung umfasst fixe und variable Bestandteile. Die variablen Bestandteile sind abhängig von der Erreichung von jährlich festzulegenden Zielen, die sich an bestimmten Indikatoren orientieren (z.B. Umsatz, EBITDA, Vertriebs-, Einkaufs-, Fertigungsbezogene Ziele, Qualität). Die Höhe der variablen Bestandteile ist nach oben begrenzt. Die Auszahlung des variablen Vergütungsanteils erfolgt einmal jährlich in Abhängigkeit von den Ergebnissen des abgelaufenen Geschäftsjahres und nach Maßgabe der jeweils vereinbarten Zielerreichung. Der Aufsichtsrat kann dem Vorstand darüber hinaus im Falle außerordentlicher Leistungen eine Sondervergütung gewähren, die ebenfalls nach oben begrenzt ist. Pensionsregelungen bestehen nicht. Für das abgelaufene Geschäftsjahr erhält der Vorstand einen variablen Vergütungsbestandteil. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wird durch die Hauptversammlung festgelegt und ist in § 14 der Satzung der HanseYachts AG geregelt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen zunächst eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung von jährlich 6.000,00 Euro. Daneben erhält jedes Aufsichtsratsmitglied eine variable Vergütung in Höhe von 50,00 Euro für jeden Cent, um den der Konzernüberschuss je Aktie den Betrag von 1,30 Euro übersteigt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache, sein Vertreter und Vorsitzende von Ausschüssen das Zweifache der festen und variablen Vergütung. Für das abgelaufene Geschäftsjahr hat der Aufsichtsrat, wie auch bereits in den Vorjahren, keine variablen Vergütungsbestandteile erhalten. 9 Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag ereigneten sich keine Geschäftsvorfälle mit einem wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 10 Prognosebericht Für den Euroraum wird für die Jahre 2016 und 2017 ein moderates Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 1,7% und 1,9% erwartet, wohingegen für die Weltwirtschaft sogar mit einem Wachstum für das Jahr 2017 von 3,5%1 gerechnet wird. Den für uns relevanten weltweiten Bootsmarkt sehen wir dabei stabil bis leicht wachsend. Als Motoren des Wachstums erwarten wir Nordamerika und Asien. In absoluten Zahlen ist unser Hauptabsatzmarkt Europa, wobei die Absatzlage in den europäischen Ländern sehr uneinheitlich ist: Während Deutschland unverändert ein starker Markt ist und wir aus Spanien und auch den Niederlanden angesichts des besseren Konjunkturumfeldes sogar eine leichte Belebung im Wassersportmarkt beobachten können, erfahren wir aus Italien, Portugal und Griechenland keine bemerkenswerte Nachfragesteigerung. Die Folgen der Entscheidung der britischen Wähler, die Europäische Union zu verlassen („Brexit"), sind noch nicht absehbar. Wir rechnen zwar mit vereinzelter Kaufzurückhaltung englischer Kunden im kommenden Geschäftsjahr 2016/17, die aber für unser kommendes Ergebnis nicht wesentlich sein werden. Mit unserem stetig wachsenden Vertriebsnetz, dem verstärkten finanziellen Engagement in Motoryachten, den laufenden Produktinnovationen sowie der positiven Kundenresonanz sehen wir uns im Wassersportmarkt gut positioniert. Die Präsentation unserer Segel- und Motorboot-Marken und der breiten Modellpalette auf allen wichtigen Bootsmessen sowie weitere Neuentwicklungen werden wieder den Grundstein für unseren Vertriebserfolg der kommenden Saison bilden. Nach einer erneuten Umsatzsteigerung von 16 % im Geschäftsjahr 2015/16 und vor dem Hintergrund des Auftragsbestandes an bestellten Yachten am Ende des Geschäftsjahres rechnen wir im kommenden Geschäftsjahr 2016/17 mit einer moderaten Fortsetzung des Umsatzwachstums. Auf dieser Grundlage erwarten wir eine erneute Ergebnisverbesserung mit einem deutlich positiven operativen Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA). Das Umsatzwachstum wird nach unseren Erwartungen dabei insbesondere von dem Verkauf von Motoryachten der Marken „Sealine" getrieben.
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Kieler Konjunkturberichte Nr. 19 Der Großteil der Umsatzerlöse wird aber mit rund 70 % weiterhin mit unseren Segelyachten erzielt werden. Nach Berücksichtigung des Finanzergebnisses und der Abschreibungen rechnen wir mit einem nahezu ausgeglichenen Jahresergebnis im Geschäftsjahr 2016/17. Entsprechend der geplanten Umsatzausweitung erwarten wir insgesamt einen üblichen Bestandsaufbau in den Vorräten, wobei die Mittelbindung im Working Capital entsprechend der Saisonalität unserer Geschäftstätigkeit vor allem in den Wintermonaten zunehmen wird. Das geplante Wachstum wird in einem bestimmten Umfang weitere Investitionen in unsere Modellpalette sowie vereinzelte Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen erfordern. Zur Finanzierung des Wachstums prüft die Gesellschaft den Ausbau weiterer Finanzierungsmöglichkeiten in Form der Aufnahme zusätzlicher Banken-Kontokorrentlinien.
Greifswald, 16. September 2016
Der Vorstand Dr. Jens Gerhardt Sven Göbel Konzern - Bilanz (IFRS) zum 30. Juni 2016scroll
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiges Konzernergebnis (IFRS) für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2015 bis zum 30. Juni 2016scroll
KONZERN - KAPITALFLUSSRECHNUNG (IFRS) FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JULI 2015 BIS ZUM 30. JUNI 2016scroll
KONZERN - EIGENKAPITALSPIEGEL (IFRS) FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JULI 2015 BIS ZUM 30. JUNI 2016scroll
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Konzern - Anhang (IFRS) der HanseYachts AG, Greifswald, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2015 bis 30. Juni 20161. Allgemeine Angaben 2. Rechnungslegungsgrundsätze 3. Konsolidierungsgrundsätze 3.1. Konsolidierungskreis 3.2. Konsolidierungsmethoden 3.3. Währungsumrechnung 4. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 4.1. Allgemeine Grundsätze 4.2. Umsatzrealisierung 4.3. Produktbezogene Aufwendungen 4.4. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung 4.5. Sicherungsgeschäfte 4.6. Finanzergebnis 4.7. Ertragsteuern 4.8. Kosten der Eigenkapitalbeschaffung 4.9. Immaterielle Vermögenswerte 4.10. Geschäfts- oder Firmenwert 4.11. Wertminderung von Vermögenswerten 4.12. Sachanlagen 4.13. Finanzierungsleasing 4.14. Vorräte 4.15. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten 4.16. Zuwendungen der öffentlichen Hand 4.17. Übrige Verbindlichkeiten 4.18. Rückstellungen 4.19. Latente Steuern 4.20. Tatsächliche Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden 4.21. Annahmen und Schätzungen 4.22. Währungsumrechnung 4.23. Konzernkapitalflussrechnung 4.24. Segmentberichterstattung 4.25. Zur Veräußerung bestimmte langfristige Vermögenswerte 5. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 5.1. Umsatzerlöse, Bestandsveränderung und aktivierte Eigenleistungen 5.2. Sonstige betriebliche Erträge 5.3. Materialaufwand 5.5. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.7. Finanzergebnis 5.8. Ertragsteuern 5.9. Ergebnis je Aktie 5.10. Forschung und Entwicklung 6. Erläuterungen zur Konzernbilanz 6.1. Immaterielle Vermögenswerte 6.2. Sachanlagevermögen 6.4. Vorräte 6.5. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 6.6. Sonstige Vermögenswerte 6.7. Flüssige Mittel 6.8. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögensgegenstände 6.9. Eigenkapital 6.10. Sonstige Rückstellungen 6.11. Anleihen 6.12. Übrige Finanzschulden 6.13. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 6.14. Übrige Verbindlichkeiten 7. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung 8. Erläuterungen zur Segmentberichterstattung 9. Management der finanzwirtschaftlichen Risiken 9.1. Ausfall- und Kreditrisiken 9.2. Liquiditätsrisiko 9.3. Zinsänderungsrisiko 9.4. Währungsrisiko 9.5. Beizulegende Zeitwerte 9.6. Kapitalmanagement 9.7. Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten 10. Haftungsverhältnisse, Eventualverbindlichkeiten, sonstige finanzielle Verpflichtungen und Rechtstreitigkeiten 10.1. Haftungsverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten 10.2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen 10.3. Rechtsstreitigkeiten 11. Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen 12. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Codex 13. Honorar für den Abschlussprüfer (Angabe gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB) 14. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 15. Freigabe zur Veröffentlichung 1. Allgemeine Angaben Die HanseYachts AG mit Sitz in Greifswald, Deutschland, ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft und oberste Muttergesellschaft des HanseYachts-Konzerns. Die Aktien der Gesellschaft werden am Geregelten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Die Geschäftstätigkeit der Unternehmen des HanseYachts-Konzerns umfasst im Wesentlichen die Entwicklung, die Produktion und den Vertrieb von Segelyachten unter den Markennamen HANSE, MOODY, DEHLER und VARIANTA sowie von Motorbooten unter den Markennamen FJORD und SEALINE. Der Konzern entfaltete seine Geschäftsaktivitäten im Jahr 2015/16 im Wesentlichen an den Produktionsstandorten in Greifswald und Polen sowie durch zwei operative Vertriebsgesellschaften in Greifswald und in den USA. Der Konzernabschluss der HanseYachts AG wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge gerundet in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Bei Abweichungen von bis zu einer Einheit (TEUR, %) handelt es sich um rechentechnisch begründete Rundungsdifferenzen. Der Konzern hat ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 30. Juni des jeweiligen Folgejahres. Damit wird dem saisonalen Geschäftszyklus der Gesellschaft Rechnung getragen. Die HanseYachts AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stralsund unter HRB 7035 eingetragen. Die Anschrift der Gesellschaft ist Ladebower Chaussee 11, 17493 Greifswald. 2. Rechnungslegungsgrundsätze Der Konzernabschluss 2015/16 steht im Einklang mit den am Abschlussstichtag gültigen Standards und Interpretationen des IASB, London, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a HGB anzuwendenden Vorschriften. Dabei wurden alle zum 30. Juni 2016 verabschiedeten und verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen beachtet. Im Geschäftsjahr 2015/2016 waren keine neuen Standards erstmals anzuwenden. Anpassungen in den Rechnungslegungsnormen aus der erstmaligen Anwendung von Annual Improvements hatten keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz und Ertragslage und werden daher nicht einzeln dargestellt. Die folgenden Standards bzw. Interpretationen wurden vom IASB bzw. IFRIC verabschiedet, jedoch nicht im Konzernabschluss zum 30. Juni 2016 angewendet, da diese erst in den folgenden Geschäftsjahren verpflichtend anzuwenden sind bzw. das Endorsement durch die Europäische Kommission noch nicht erfolgt ist.
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Amendments (Änderung eines bestehenden Standards/einer bestehenden Interpretation) Diese Standards und Interpretationen werden von der HanseYachts AG erst angewendet, wenn die Anwendung verpflichtend ist und das Endorsement durch die Europäische Kommission erfolgt ist. Nach derzeitiger Einschätzung ergeben sich aus der zukünftigen Anwendung mit Ausnahme des IFRS 16 keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der noch nicht im Rahmen des Komitologieverfahrens von der EU übernommene IFRS 16 wird einen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des HanseYachts-Konzerns haben. IFRS 16 behandelt Leasingverträge und ist in der EU frühestens für Geschäftsjahre anzuwenden, die am 1. Januar 2019 beginnen. Ein Endorsement innerhalb der EU ist bisher nicht erfolgt, sodass ggf. eine Anwendung auch in späteren Perioden möglich ist. Die HanseYachts AG wird die Änderung frühestens im Geschäftsjahr 2019/2020 anwenden. Der Standard ist ggf. unter Nutzung von Übergangserleichterungen grundsätzlich rückwirkend anzuwenden. Gemäß IFRS 16 liegt ein Leasingverhältnis vor, wenn dem Leasingnehmer vom Leasinggeber vertraglich das Recht zur Beherrschung eines identifizierten Vermögenswertes für einen festgelegten Zeitraum eingeräumt wird und der Leasinggeber im Gegenzug eine Gegenleistung vom Leasingnehmer erhält. Der Leasingnehmer hat zukünftig ein Nutzungsrecht an dem Leasinggegenstand zu aktivieren und die aus dem Leasingvertrag resultierende Zahlungsverpflichtung zu passivieren. Die Leasingverbindlichkeit wird in Höhe des Barwertes der zukünftigen Leasingzahlungen angesetzt. Je nach Ausgestaltung des Leasingvertrages erfolgt eine degressive oder lineare Aufwandsverteilung über die Mietdauer. Dies führt zu einer Neuklassifizierung sämtlicher eingegangener Miet- und Leasingverträge, unabhängig von einer ggf. bisher erfolgten Bilanzierung als Finance-Lease. Die im IFRS 16 festgelegten Erleichterungsvorschriften (Bilanzierung von Leasingverträgen mit einem Auftragswert < TEUR 5) werden zu keinen wesentlichen Erleichterungen führen. Im Konzern der HanseYachts AG sind bisher als Operate Leasing-Verträge mit einem Volumen von EUR 1,1 Mio. zum 30. Juni 2016 kontrahiert (siehe Textziffer 10.2). Ein erstmaliger Ansatz dieser Leasingverträge erfolgt mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, so dass sich die Bilanzsumme des HanseYachts-Konzerns um einen etwas geringeren Betrag als das Volumen der kontrahierten Operate Leasing-Verträge erhöhen würde. Dieser nach IFRS aufgestellte Konzernabschluss hat befreiende Wirkung für die Aufstellung eines Konzernabschlusses nach HGB, da die Voraussetzungen des § 315a HGB erfüllt sind. Der Konzernabschluss wird beim Betreiber des Bundesanzeigers, der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Köln, eingereicht und von diesem Unternehmen im Bundesanzeiger elektronisch bekannt gemacht. 3. Konsolidierungsgrundsätze 3.1. Konsolidierungskreis Oberste Konzerngesellschaft ist die HanseYachts AG. In den Konzernabschluss sind neben der HanseYachts AG acht (Vorjahr: acht) Gesellschaften mit Sitz im Inland sowie vier (Vorjahr: vier) Gesellschaften mit Sitz im Ausland einbezogen. scroll
Die Powerboat 2013 Ltd wurde am 19.01.2016 liquidiert. Befreiungsvorschriften für Konzerngesellschaften Durch die Einbeziehung in den Konzernabschluss der HanseYachts AG nimmt die Hanse (Deutschland) Vertriebs GmbH & Co. KG unter den weiteren Voraussetzungen des § 264 b HGB die Offenlegungserleichterungen in Anspruch. Die Dehler Yachts GmbH, die Verwaltung Hanse (Deutschland) Vertriebs GmbH, die HanseYachts TVH GmbH, die Yachtzentrum Greifswald Beteiligungs-GmbH, die Sealine GmbH, die Moody Yachts GmbH und die HanseYachts Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH nehmen unter den weiteren Voraussetzungen des § 264 Abs. 3 HGB die Offenlegungserleichterungen in Anspruch. Einbeziehung in einen übergeordneten Konzernabschluss Die HanseYachts AG und ihre unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften werden in den Konzernabschluss der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA (vormals Aurelius AG), Grünwald, einbezogen, der bei dem Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und über die Internetseite des Unternehmensregisters veröffentlicht wird. 3.2. Konsolidierungsmethoden In den Konzernabschluss zum 30. Juni 2016 sind neben der HanseYachts AG grundsätzlich alle in- und ausländischen Unternehmen einbezogen, die entsprechend den Anforderungen des IFRS 10 vom HanseYachts-Konzern beherrscht werden. Der HanseYachts-Konzern beherrscht in diesem Sinne Konzernunternehmen, wenn ihm durch die Verbindung mit dem Konzernunternehmen die variablen Rückflüsse aus dem Konzernunternehmen zustehen und der HanseYachts-Konzern darüber hinaus die Möglichkeit besitzt, seine Entscheidungsmacht zur Beeinflussung der variablen Rückflüsse einzusetzen. Die Entscheidungsmacht über ein Konzernunternehmen liegt vor, wenn der HanseYachts-Konzern aufgrund der bestehenden Rechte die Möglichkeit hat, die maßgeblichen Tätigkeiten des Konzernunternehmens zu bestimmen. Diese Voraussetzung ist im Regelfall gegeben, wenn die HanseYachts AG unmittelbar oder mittelbar über die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschaft verfügt oder ähnliche Rechte besitzt. Bei der Bestimmung eines Beherrschungsverhältnisses werden auch potentielle Stimmrechte, die gegenwärtig ausgeübt oder umgewandelt werden können, berücksichtigt. Die Abschlüsse der Tochtergesellschaften werden vom Tag der Erlangung der Beherrschung bis zur Beendigung der Beherrschung in den Konzernabschluss einbezogen. Alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften stellen einen Jahres- bzw. Zwischenabschluss auf den Stichtag des Einzelabschlusses der HanseYachts AG auf, der der Stichtag des Konzernabschlusses ist. Der Konzernabschluss wurde auf Basis einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß den IFRS aufgestellt. Sofern erforderlich werden die Abschlüsse der Tochterunternehmen angepasst, um die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden an die im Konzern angewandten Grundsätze anzugleichen. Die Erstkonsolidierung erfolgt nach IFRS 3 unter Anwendung der Erwerbsmethode durch Verrechnung der Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit den im Zeitpunkt des Erwerbs neu bewerteten anteiligen Vermögenswerten sowie Schulden und Eventualschulden der Tochterunternehmen. Ein nach einer Kaufpreisallokation verbleibender positiver Unterschiedsbetrag wird entsprechend IFRS 3 unter den immateriellen Vermögenswerten als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert. Aktuell gibt es keine Minderheitengesellschaftern zuzurechnenden Anteile am Eigenkapital bzw. Jahresergebnis. Konzerninterne Gewinne und Verluste, Umsatzerlöse, Aufwendungen und Erträge sowie zwischen konsolidierten Gesellschaften bestehende Forderungen und Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen werden eliminiert. Zwischenergebnisse im Anlagevermögen und im Vorratsvermögen aus konzerninternen Lieferungen werden eliminiert. Bürgschaften und Garantien, die die HanseYachts AG zu Gunsten konsolidierter Tochtergesellschaften übernimmt, werden eliminiert, da die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten im Konzernabschluss passiviert sind. 3.3. Währungsumrechnung Die Umrechnung der in fremder Währung aufgestellten Jahresabschlüsse der einbezogenen Konzernunternehmen erfolgt auf der Grundlage des Konzepts der funktionalen Währung (IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse). Der Abschluss der als selbständige wirtschaftliche Einheit anzusehenden Tochtergesellschaft Hanse US, USA, wurde gemäß IAS 21 nach der modifizierten Stichtagskursmethode in Euro umgerechnet. Funktionale Währung ist der US-Dollar. Die Umrechnung der Vermögenswerte und Schulden erfolgt zum Mittelkurs am Bilanzstichtag; die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden monatlich mit dem jeweiligen Durchschnittskurs umgerechnet. Die entstehenden Differenzen aus der Anwendung der unterschiedlichen Fremdwährungskurse in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung werden erfolgsneutral behandelt und unter der Rücklage aus Fremdwährungsumrechnung gesondert ausgewiesen. Funktionale Währung der polnischen Tochtergesellschaft TTS ist der Euro, da der Liefer- und Leistungsverkehr im Wesentlichen mit der HanseYachts AG in Euro abgewickelt wird. Währungsdifferenzen sind entsprechend erfolgswirksam im Konzernabschluss zu behandeln. Da bei der TTS die wesentlichen Investitionen und die Refinanzierung abgeschlossen sind, werden dem Konzept der funktionalen Währung folgend die nichtmonetären Posten des Abschlusses der TTS zu den historischen Umrechnungskursen bewertet. Hinsichtlich der verwendeten Umrechnungskurse verweisen wir auf unsere Ausführungen unter 4.22. 4. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 4.1. Allgemeine Grundsätze Der Konzernabschluss wurde auf Basis des historischen Anschaffungskostenprinzips erstellt, mit Ausnahme von bestimmten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten derivativen Finanzinstrumenten. Die zu Veräußerungszwecken gehaltenen Vermögenswerte werden nach IFRS 5 (Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche) mit ihrem Buchwert oder mit dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet, sofern dieser niedriger ist. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. 4.2. Umsatzrealisierung Die Umsatzerlöse stammen überwiegend aus dem Verkauf von Segelyachten und Motorbooten. Diese Umsatzerlöse werden mit dem Eigentums- bzw. Gefahrenübergang auf den Kunden erfasst, wenn ein Preis vereinbart oder bestimmbar ist und von dessen Bezahlung ausgegangen werden kann. Die Umsatzerlöse sind abzüglich Skonti, Preisnachlässen, Kundenboni und Rabatten ausgewiesen. 4.3. Produktbezogene Aufwendungen Aufwendungen für Werbung und Absatzförderung sowie sonstige absatzbezogene Aufwendungen werden zum Zeitpunkt ihres Anfalls erfolgswirksam erfasst. Rückstellungen für mögliche Inanspruchnahmen aus geschäftsüblichen Gewährleistungsverpflichtungen für bereits verkaufte Produkte werden auf der Grundlage von Erfahrungswerten sowie unter Berücksichtigung gesetzlicher und vertraglicher Fristen gebildet. Darüber hinaus werden für identifizierte Einzelfälle zusätzlich Rückstellungen gebildet. 4.4. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung Entwicklungskosten werden in der Bilanz aktiviert, wenn sämtliche Kriterien erfüllt werden, die zu einem Ansatz von selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten führen. Die Herstellungskosten der selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte umfassen alle direkt zurechenbaren Kosten der vom Management genehmigten und budgetierten Entwicklungsprojekte (Segel- oder Motoryachttypen). Die Abschreibungen werden wie im Vorjahr linear zeitanteilig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren vorgenommen. Soweit die Entwicklungskosten zu aktivierungspflichtigen Vermögenswerten des Sachanlagevermögens führen, werden diese im Sachanlagevermögen aktiviert und über die voraussichtliche Nutzungszeit linear abgeschrieben. Hierbei werden insbesondere selbst erstellte Produktionsformen mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und wie im Vorjahr über eine voraussichtliche Nutzungsdauer zwischen drei bis fünf Jahren linear abgeschrieben. Forschungskosten werden bei Anfall ergebniswirksam behandelt. 4.5. Sicherungsgeschäfte Derivative Finanzinstrumente werden im HanseYachts-Konzern grundsätzlich zu Sicherungszwecken eingesetzt, um Währungs- und Zinsrisiken aus dem operativen Geschäft bzw. die daraus resultierenden Finanzierungserfordernisse zu reduzieren. Nach IAS 39 werden alle derivativen Finanzinstrumente, wie z. B. Zinsswaps, zum Marktwert bilanziert. Alle Derivate, die im HanseYachts-Konzern nach betriebswirtschaftlichen Kriterien der Zins- oder Währungssicherung dienen, erfüllen die strengen Kriterien des Hedge Accounting gemäß IAS 39 nicht. Sie werden in die Kategorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Schulden" eingeordnet und dementsprechend behandelt. 4.6. Finanzergebnis Im Finanzergebnis werden Zinserträge aus Geldanlagen und Zinsaufwendungen aus Krediten sowie Aufwendungen und Erträge aus etwaigen Zinsabsicherungen (laufende Ausgleichszahlungen sowie Marktwertänderungen) ausgewiesen. Sie werden zum Zeitpunkt der Entstehung erfasst. Darüber hinaus werden finanzierungsbedingte Fremdwährungsgewinne und -verluste, die mit den von der TTS getätigten Investitionen sowie mit deren Refinanzierung in Zusammenhang stehen, im Finanzergebnis erfasst. 4.7. Ertragsteuern Unter den Ertragsteuern werden zum einen die aufgrund steuerlicher Ergebnisse entstehenden Zahlungsverpflichtungen ausgewiesen. Zum anderen werden nach IAS 12 (Ertragsteuern) aktive und passive latente Steuern für alle temporären Unterschiede zwischen Konzern- und den jeweiligen Steuerbilanzwerten gebildet. Siehe auch 4.19 und 4.20. 4.8. Kosten der Eigenkapitalbeschaffung Die mit der Ausgabe von Eigenkapital direkt verbundenen Kosten sind gemäß IAS 32.37 nicht als Aufwand zu berücksichtigen, sondern unmittelbar vom zugegangenen Eigenkapital unter Berücksichtigung der steuerlichen Abzugsfähigkeit zu kürzen. Die im Berichtsjahr durchgeführte Kapitalerhöhung erfolgte aus dem Genehmigten Kapital, so dass mit der Aktienausgabe nur in untergeordnetem Umfang direkte Kosten verbunden waren. 4.9. Immaterielle Vermögenswerte Einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten eines immateriellen Vermögenswerts, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, entsprechen seinem geschätzten Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Nach erstmaligem Ansatz werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungskosten, abzüglich kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden aktiviert, sofern die Aktivierungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die übrigen Kosten werden erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Für die immateriellen Vermögenswerte ist zunächst festzustellen, ob sie eine begrenzte oder unbestimmte Nutzungsdauer haben. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer linear und zeitanteilig abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung untersucht, wann immer es einen Anhaltspunkt dafür gibt, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsperiode und die Abschreibungsmethode werden für einen immateriellen Vermögenswert mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Hat sich die erwartete Nutzungsdauer des Vermögenswerts oder der erwartete Abschreibungsverlauf des Vermögenswerts geändert, wird ein anderer Abschreibungszeitraum oder eine andere Abschreibungsmethode gewählt. Derartige Änderungen werden als Änderungen einer Schätzung behandelt. Die Nutzungsdauern der immateriellen Vermögenswerte mit begrenzten Nutzungsdauern betragen wie im Vorjahr zwischen drei und acht Jahren. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich für den einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der kleinsten Zahlungsmittel generierenden Einheit ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Diese immateriellen Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswerts mit unbestimmter Nutzungsdauer wird einmal jährlich dahingehend überprüft, ob die Einschätzung einer unbestimmten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der Einschätzung von einer unbestimmten Nutzungsdauer zur begrenzten Nutzungsdauer auf prospektiver Basis vorgenommen. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer sind unverändert zum Vorjahr die ausgewiesenen Firmenwerte (Restbuchwert EUR 2,0 Mio.) und die Markenrechte (Restbuchwert EUR 1,6 Mio.). 4.10. Geschäfts- oder Firmenwert Ein Geschäfts- oder Firmenwert ist der aktivische Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem Zeitwert von erworbenen Vermögenswerten und Schulden im Rahmen eines Unternehmenserwerbes. Der Geschäfts- oder Firmenwert unterliegt keiner planmäßigen Abschreibung, vielmehr erfolgt mindestens einmal jährlich ein Werthaltigkeitstest (Impairment Test) zur Bestimmung eines möglichen außerplanmäßigen Abschreibungsbedarfs. 4.11. Wertminderung von Vermögenswerten Der HanseYachts-Konzern überprüft die Werthaltigkeit immaterieller Vermögenswerte und Sachanlagen, sobald Hinweise auf eine mögliche Wertminderung bekannt werden. Die Werthaltigkeit wird durch den Vergleich des Buchwerts mit dem erzielbaren Betrag beurteilt. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren der beiden Werte aus dem Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten und dem Barwert der zurechenbaren künftigen Cashflows durch die fortgeführte Nutzung des Vermögenswertes. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert um die sich ergebende Differenz außerplanmäßig abgeschrieben. Sofern die Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen, werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. Der jährliche Werthaltigkeitstest für den Geschäfts- oder Firmenwert aus der Erstkonsolidierung und der Markenrechte erfolgt auf Ebene der für den Test relevanten Zahlungsmittel generierenden Einheit (Cash Generating Unit). Die Werthaltigkeit wird durch Gegenüberstellung des Buchwerts der Cash Generating Unit einschließlich des zuzurechnenden Geschäfts- oder Firmenwerts bzw. der Markenrechte und des erzielbaren Betrags für die Cash Generating Unit bestimmt. Der erzielbare Betrag für diese Betrachtung ist der auf der Basis der diskontierten Zahlungsmittelüberschüsse vor Steuern ermittelte Nutzungswert. Übersteigt der Buchwert den erzielbaren Betrag des Geschäftsbereichs, liegt in Höhe der Differenz eine erfolgswirksam zu erfassende Wertminderung vor. Ein außerplanmäßig abgeschriebener Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht wieder durch Zuschreibungen berichtigt. Der erwartete Zahlungsmittelüberschuss der Cash Generating Unit wird aus der Mittelfristplanung des HanseYachts-Konzerns abgeleitet. Hinsichtlich der Geschäftsbereiche des HanseYachts-Konzerns verweisen wir auf unsere Ausführungen unter 4.24. (Segmentberichterstattung). Demgemäß entsprechen die Cash Generating Units den Legaleinheiten bzw. Kombinationen von Legaleinheiten im Konzern, da auf dieser Basis unternehmerische Dispositionen getroffen werden. Die Planung umfasst einen Zeithorizont von zwei Jahren (Vorjahr: zwei Jahre). Für die sich daran anschließenden Zeiträume wurde der Zahlungsmittelüberschuss unter Berücksichtigung der jeweils erwarteten Wachstumsrate extrapoliert. Diese durchschnittlich angewendete Wachstumsrate für die ewige Rente lag wie im Vorjahr bei 1 %. Der Planung liegen insbesondere Annahmen hinsichtlich der Entwicklung der Umsatzerlöse, der Materialeinsatz- und Fertigungskostenquote sowie der geplanten Investitionen zugrunde. Die im Geschäftsjahr 2015/16 für die Diskontierung der Zahlungsmittelüberschüsse verwendeten Vorsteuerzinssätze betragen zwischen 7,9 % und 9,75 % (Vorjahr: 10,5 % und 11,0 %). Die verwendeten Beta-Faktoren lagen in der Bandbreite zwischen 1,0 und 1,5 (Vorjahr: 1,1 und 1,5). Dem Werthaltigkeitstest wurden Firmenwerte von EUR 2,0 Mio. (Vorjahr: EUR 2,0 Mio.) und nicht der planmäßigen Abschreibung unterliegende Marken von EUR 1,6 Mio. (Vorjahr: EUR 1,6 Mio.) unterzogen. Da die erzielbaren Beträge für die überprüften Zahlungsmittel generierenden Einheiten jeweils deren Buchwerte deutlich übersteigen, wurde auf weitergehende Sensitivitätsanalysen verzichtet. 4.12. Sachanlagen Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß IAS 16 abzüglich planmäßiger und ggf. außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Reparaturen und Instandhaltungskosten werden zum Zeitpunkt der Entstehung als Aufwand gebucht. Wesentliche Erneuerungen und Verbesserungen werden aktiviert. Finanzierungskosten werden aktiviert, soweit die Voraussetzungen des IAS 23 vorliegen. Die Nutzungsdauern der Gegenstände des Sachanlagevermögens werden nach der voraussichtlichen Nutzbarkeit für das Unternehmen definiert. Erhaltene Investitionszuschüsse und Investitionszulagen mindern die Anschaffungskosten der relevanten Vermögenswerte. Die Abschreibungen erfolgen unverändert linear und pro rata temporis im Wesentlichen aufgrund folgender geschätzter wirtschaftlicher Nutzungsdauern: scroll
Sobald Indikationen dafür vorliegen, dass der Buchwert einer Sachanlage seinen erzielbaren Betrag übersteigt, erfolgt ein Wertminderungstest. 4.13. Finanzierungsleasing Das wirtschaftliche Eigentum an Leasinggegenständen ist in Übereinstimmung mit IAS 17 (Leasingverhältnisse) dem Leasingnehmer zuzurechnen, wenn dieser alle wesentlichen mit dem Gegenstand verbundenen Chancen und Risiken trägt (Finanzierungsleasing). Alle Leasinggegenstände, die betragsmäßig wesentlich sind und die als Finanzierungsleasing zu qualifizieren sind, werden mit ihrem Marktwert bzw. mit dem niedrigeren Barwert der Leasingraten aktiviert. Die Abschreibungen erfolgen planmäßig über die Nutzungsdauer bzw. über die Laufzeit des Leasingvertrages. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen werden unter den Verbindlichkeiten gesondert ausgewiesen und mit dem beizulegenden Zeitwert des Leasingobjektes oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist, passiviert. Die Leasingzahlungen werden so in ihre Bestandteile Finanzierungsaufwendungen und Tilgung der Leasingschuld aufgeteilt, dass der verbleibende Restbuchwert der Leasingschuld mit einem konstanten Zinssatz verzinst wird. Entsprechend der Laufzeit des Leasingvertrages erfolgt die Aufteilung in kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten. 4.14. Vorräte Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt grundsätzlich zu durchschnittlichen Anschaffungskosten oder den niedrigeren Zeitwerten. Unfertige und fertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten, höchstens jedoch zu ihren voraussichtlichen Veräußerungserlösen, abzüglich noch anfallender Kosten, bewertet. Grundlage für die Bewertung sind die aus dem betrieblichen Rechnungswesen übernommenen auftragsbezogenen Einzelkosten. Diese Einzelkosten betreffen Fertigungslöhne und Materialaufwendungen. Über die Gemeinkosten im Material- und Fertigungsbereich hinaus wurden angemessene Teile der allgemeinen Verwaltungskosten in die Herstellungskosten einbezogen. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert, da die Vorräte aufgrund ihres kurzen Fertigungszeitraums keine qualifizierten Vermögenswerte darstellen. Eine Teilgewinnrealisierung gemäß der Percentage-of-Completion-Methode wird für die unfertigen und fertigen Erzeugnisse nicht vorgenommen, da die hierfür notwendigen Voraussetzungen aufgrund der Serienfertigung der Segelyachten und Motorboote nicht vorliegen. Handelswaren und Gebrauchtboote werden zum jeweils niedrigeren Betrag aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. 4.15. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten Originäre Finanzinstrumente Originäre Finanzinstrumente umfassen im HanseYachts-Konzern Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Teile der sonstigen Verbindlichkeiten. Originäre Finanzinstrumente werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet; bei finanziellen Vermögenswerten zuzüglich und bei finanziellen Verbindlichkeiten abzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten. Forderungen werden im Rahmen der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Möglichen Ausfallrisiken wird durch Wertberichtigungen Rechnung getragen. Einzelwertberichtigungen erfolgen, falls Hinweise auf Wertminderungen wie Zahlungsverzug oder Informationen über erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Vertragspartners vorliegen und der Barwert der noch erwarteten künftigen Zahlungen zuzüglich etwaiger Einzahlungen aus der Verwertung von Sicherheiten oder sonstiger ausfallrisikomindernder Vereinbarungen unter dem Buchwert liegt. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Im Rahmen der Folgebewertung werden finanzielle Verbindlichkeiten gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wobei der Zinsaufwand entsprechend dem Effektivzinssatz erfasst wird. Die fortgeführten Anschaffungskosten entsprechen den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Rückzahlungen und der Amortisation von Disagien bzw. Transaktionskosten im Zusammenhang mit Anleihe-Emissionen. In den kurzfristigen Finanzschulden ist regelmäßig auch jener Anteil an langfristigen Darlehen enthalten, dessen Restlaufzeit höchstens ein Jahr beträgt. Finanzschulden werden nur dann als langfristig ausgewiesen, wenn der Konzern das uneingeschränkte Recht hat, die Erfüllung der Verpflichtung um mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag zu verschieben. Im HanseYachts-Konzern sind keine originären Finanzinstrumente als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Instrumente klassifiziert worden. Derivative Finanzinstrumente Zur Absicherung von Risikopositionen aus Währungs- und Zinsschwankungen werden auch derivative Finanzinstrumente wie Devisentermingeschäfte und Zinsswaps eingesetzt. Die Sicherungsgeschäfte decken Finanzrisiken aus gebuchten Grundgeschäften und bei Währungsrisiken darüber hinaus auch Risiken aus schwebenden Liefer- und Leistungsgeschäften ab. Nach IAS 39 (Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung) werden alle derivativen Finanzinstrumente bei ihrer erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Zeitwerte sind auch für die Folgebewertungen relevant. Der beizulegende Zeitwert gehandelter derivativer Finanzinstrumente entspricht dem Marktwert. Dieser Wert kann positiv oder negativ sein. Liegen keine Marktwerte vor, müssen die Zeitwerte mittels anerkannter finanzmathematischer Modelle berechnet werden. Der beizulegende Zeitwert von Derivaten entspricht dem Barwert der geschätzten zukünftigen Zahlungsströme (Cashflows). Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes von Devisentermingeschäften wird der Devisenterminkurs am Bilanzstichtag zugrunde gelegt. Da die Voraussetzungen für die Designierung als Sicherungsinstrument im Rahmen des Hedge Accounting nicht erfüllt sind, werden die derivativen Finanzinstrumente des HanseYachts-Konzerns in die Kategorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" eingestuft, so dass Wertänderungen der derivativen Finanzinstrumente unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. 4.16. Zuwendungen der öffentlichen Hand Zuwendungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht, werden aktiviert, wenn am Abschlussstichtag feststeht, dass die an die Gewährung geknüpften Bedingungen mit angemessener Sicherheit erfüllt werden bzw. diese bereits erfüllt wurden und die Zuwendungen bei der gewährenden Institution bis zur Abschlussaufstellung beantragt wurden bzw. sichergestellt ist, dass der Antrag gestellt wird. Zuwendungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht, d.h. deren Gewährung von Ermessensausübungen einer Behörde abhängt, werden als Forderung aktiviert, wenn der Bewilligungsbescheid der gewährenden Behörde vorliegt und am Bilanzstichtag mit angemessener Sicherheit feststeht, dass die an die Zuwendung geknüpften Bedingungen erfüllt werden. Die erhaltenen Zuwendungen werden als Minderung der Anschaffungs- und Herstellungskosten für die erworbenen Vermögenswerte gebucht, sofern die bezuschussten Vermögenswerte am Bilanzstichtag bereits betrieblich genutzt werden. Im Berichtsjahr wurden wie im Vorjahr keine Zuwendungen von den Anschaffungs- und Herstellungskosten erworbener Vermögenswerte abgesetzt. Zuwendungen der öffentlichen Hand, die als Ausgleich für bereits angefallene Aufwendungen oder Verluste oder zur sofortigen finanziellen Unterstützung ohne künftig damit verbundenen Aufwand gezahlt werden, werden im Periodenergebnis in der Periode erfasst, in der der entsprechende Anspruch entsteht. Im Jahr 2015/16 sind Zuwendungen in Höhe von TEUR 77 (Vorjahr: TEUR 83) sofort ergebniswirksam vereinnahmt worden. Erhaltene Zuwendungen, die an die Erfüllung bestimmter Bedingungen gebunden sind, werden als Rückstellung bzw. Verbindlichkeit ausgewiesen, wenn die Nichteinhaltung der Förderbedingungen am Bilanzstichtag wahrscheinlich ist. 4.17. Übrige Verbindlichkeiten Die übrigen Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag bzw. zum Barwert angesetzt worden. 4.18. Rückstellungen Eine Rückstellung wird gebildet, wenn aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten entstanden ist, es darüber hinaus wahrscheinlich ist (d.h. mehr dafür als dagegen spricht), dass zur Erfüllung der Verpflichtung ein Abfluss von Ressourcen erforderlich ist, und der Abfluss zuverlässig schätzbar ist. Rückstellungen werden für die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe des wahrscheinlichen Erfüllungsbetrages bewertet und nicht mit Rückgriffsan-sprüchen verrechnet. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die am Bilanzstichtag zu berücksichtigenden Kostensteigerungen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten werden mit einem risikoadäquaten Marktzins abgezinst. Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen werden unter Berücksichtigung des bisherigen bzw. des geschätzten zukünftigen Schadensverlaufs gebildet. Gewährleistungsrückstellungen werden in Höhe der geschätzten Kosten zum Zeitpunkt des Verkaufs des jeweiligen Produktes gebildet bzw. bei Kenntniserlangung über einen konkreten Schadensfall. Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen werden gebildet, soweit ein detaillierter, formaler Restrukturierungsplan erstellt und dieser den betroffenen Parteien mitgeteilt wurde. Soweit die Möglichkeit eines Mittelabflusses nicht überwiegend wahrscheinlich, jedoch auch nicht unwahrscheinlich ist (Eventualschulden), erfolgt statt eines bilanziellen Ausweises unter den Rückstellungen eine Beschreibung im Konzernanhang. 4.19. Latente Steuern Aktive und passive latente Steuern werden entsprechend IAS 12 unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitenmethode auf temporäre Differenzen zwischen den IFRS-Bilanzansätzen und den steuerlichen Wertansätzen unter Verwendung der Steuersätze gebildet, die zum Zeitpunkt ihrer Umkehrung als wahrscheinlich gelten. Die aktiven latenten Steuern umfassen auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge und Steuergutschriften in Folgejahren ergeben. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwartet werden. Aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen sowie auf steuerliche Verlustvorträge werden nur angesetzt, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass die daraus resultierenden Steuerminderungen in Zukunft tatsächlich eintreten werden. Der Buchwert der aktiven latenten Steuern wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht. 4.20. Tatsächliche Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und für frühere Perioden werden mit dem Betrag bewertet, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung der Beträge werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die am Bilanzstichtag gelten. 4.21. Annahmen und Schätzungen Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind Annahmen getroffen und Schätzungen verwandt worden, die sich auf Ausweis und Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen ausgewirkt haben. Insbesondere werden Annahmen und Schätzungen beim Werthaltigkeitstest für immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und aktive latente Steuern, bei der konzerneinheitlichen Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern, der Einschätzung von Verwertungsrisiken im Vorratsvermögen (insbesondere bei den Gebrauchtbooten) sowie der Beurteilung der Einbringlichkeit von Forderungen und bei der Bewertung von Rückstellungen verwendet. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses unterlagen die der Bewertung der Vermögenswerte und Schulden zu Grunde liegenden Ermessensentscheidungen und Schätzungen keinen bedeutenden Risiken, so dass im folgenden Geschäftsjahr nicht von einer wesentlichen Anpassung der in der Konzernbilanz ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden auszugehen ist. Obwohl die vorgenannten Annahmen und Schätzungen nach bestem Wissen des Managements basierend auf den gegenwärtigen Ereignissen und Maßnahmen erfolgen, kann es bei den tatsächlichen Ergebnissen zu Abweichungen von diesen Schätzungen kommen. 4.22. Währungsumrechnung Die Währungsumrechnung für ausländische Tochtergesellschaften im Rahmen der Aufstellung des Konzernabschlusses ist unter den Konsolidierungsgrundsätzen (3.3.) erläutert. In den Einzelabschlüssen der Gesellschaften werden Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit dem Umrechnungskurs am Bilanzstichtag bewertet. Gewinne und Verluste, die sich aus der Umrechnung ergeben, werden erfolgswirksam unter den sonstigen betrieblichen Erträgen oder Aufwendungen erfasst. Die bedeutenden Fremdwährungen für HanseYachts sind der US-Dollar und der polnische Zloty. Für die Währungsumrechnung werden die Euro-Referenzkurse der Europäischen Zentralbank verwendet. Die Wechselkurse haben sich wie folgt entwickelt: scroll
4.23. Konzernkapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung ist in Übereinstimmung mit den Vorschriften von IAS 7 erstellt worden. Sie zeigt die Herkunft und Verwendung von Geldströmen. In der Kapitalflussrechnung sind die Zahlungsströme in die Bereiche Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit, Cashflow aus Investitionstätigkeit und Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aufgeteilt. Dabei werden die Folgen einer Veränderung des Konsolidierungskreises in den einzelnen Positionen eliminiert. Der Finanzmittelfonds enthält die in der Bilanz ausgewiesenen Bankguthaben, den Kassenbestand sowie die Kontokorrentverbindlichkeiten. Im Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit sind die nicht zahlungswirksamen operativen Aufwendungen und Erträge sowie das Ergebnis aus Anlageverkäufen eliminiert. Diesem Bereich sind die Zinseinnahmen, die Zinsausgaben und die gezahlten Ertragsteuern zugeordnet. Die Ermittlung des Cashflows aus betrieblicher Geschäftstätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit enthält die zahlungswirksamen Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und in Sachanlagen. Die Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen können von den bei der Entwicklung des Anlagevermögens gezeigten Zugängen abweichen, wenn die Gegenstände finanziert werden oder wenn Zuwendungen als Minderung der Anschaffungs- und Herstellungskosten für die erworbenen Vermögenswerte gebucht werden, sofern die bezuschussten Vermögenswerte im Zeitpunkt des Entstehens eines Anspruchs auf die Zuwendungen bereits betrieblich genutzt werden. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit setzt sich aus den Aufnahmen und Tilgungen von Finanzverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten für das Finanzierungsleasing sowie aus Einzahlungen durch Kapitalerhöhungen zusammen. 4.24. Segmentberichterstattung Nach IFRS 8 basiert die Identifikation von berichtspflichtigen operativen Segmenten auf dem „Management Approach". Danach erfolgt die externe Segmentberichterstattung auf Basis der internen Finanzberichterstattung an das oberste Führungsgremium. Im HanseYachts-Konzern ist der Vorstand der HanseYachts AG verantwortlich für die Bewertung und Steuerung des Geschäftserfolgs und gilt als oberstes Führungsgremium im Sinne des IFRS 8. Der HanseYachts-Konzern nimmt intern lediglich eine Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Produktlinien vor. Insgesamt entfallen ca. 68 % der Umsatzerlöse auf die Herstellung und den Vertrieb von Segelyachten (Vorjahr 79 %). Die Umsätze mit Motorbooten sind mit einem Umsatzanteil von ca. 29 % deutlich gestiegen (Vorjahr 19 %). Wir verweisen auf unsere Ausführungen unter 5.1. Die weitere interne Berichterstattung erfolgt ausschließlich auf konsolidierter Basis. Eine Angabe der übrigen nach IFRS 8 geforderten Angaben zur Segment-berichterstattung nach Geschäftsbereichen erfolgt mangels direkter Zuordnung und mangels verlässlicher Schlüsselgrößen nicht. So können die Größen Ergebnis, Vermögen, Schulden, Abschreibungen und Investitionen des HanseYachts-Konzerns nicht verlässlich auf die Produktlinien Segelyachten, Motorboote und Übrige aufgeteilt werden, da Segelyachten und Motorboote in einer Fertigungslinie produziert werden. Eine Schlüsselung auf Basis der Umsatzerlöse oder der Anzahl produzierter Boote wäre willkürlich und liefert keine entscheidungsnützlichen Informationen. Eine direkte Zuordnung ist ebenfalls nicht möglich. Eine Aufteilung in die Geschäftssegmente Segelyachten, Motorboote und Übrige wird auch intern nicht als Steuerungsgröße an das Management kommuniziert bzw. verwendet. Hinsichtlich der Segmentierung nach geographischen Segmenten verweisen wir auf Abschnitt 8. Die Angaben beziehen sich auf Deutschland (Inland), EU-Länder und Drittländer als die derzeit relevanten geografischen Märkte des Konzerns. Die Zuordnung der Außenumsätze orientiert sich nach dem Standort der jeweiligen Kunden. Die Zuordnung der Vermögenswerte zu den Regionen wird nach dem Standort des betreffenden Vermögens vorgenommen. Den Bewertungsgrundsätzen für die Segmentberichterstattung liegen die im Konzernabschluss verwendeten IFRS-Grundsätze zu Grunde. 4.25. Zur Veräußerung bestimmte langfristige Vermögenswerte Zur Veräußerung bestimmte langfristige Vermögenswerte werden als solche klassifiziert und gesondert in der Bilanz ausgewiesen, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft innerhalb von zwölf Monaten und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Diese Vermögenswerte werden mit ihrem Buchwert oder mit dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet und nicht mehr planmäßig abgeschrieben. Wertminderungen werden erfolgswirksam vorgenommen, falls der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten unterhalb des Buchwerts liegt. Etwaige Zuschreibungen aufgrund der Erhöhung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten sind auf die für die jeweiligen Vermögenswerte zuvor erfassten Wertminderungen begrenzt. 5. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Dem operativen Geschäftsbetrieb zurechenbare Währungsgewinne und -verluste werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen. Die einzelnen Positionen setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen: 5.1. Umsatzerlöse, Bestandsveränderung und aktivierte Eigenleistungen scroll
Andere aktivierte Eigenleistungen betreffen durch den HanseYachts-Konzern selbst erstellte Produktionsformen für Segelyachten und Motorboote sowie selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte (Entwicklungskosten). 5.2. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Wechselkursgewinne und -verluste resultieren vor allem aus der Umrechnung von Geschäftsvorfällen, die in US-Dollar bzw. polnischen Zloty abgerechnet wurden. Die Erträge aus Devisentermingeschäften sind das Ergebnis aus der Absicherung gegen Dollarkursschwankungen. Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden Wechselkursverluste von TEUR 361 (Vorjahr: TEUR 248), Aufwendungen aus Devisentermingeschäften von TEUR 49 (Vorjahr: TEUR 283) und im Finanzergebnis ein Wechselkursertrag von TEUR 12 (Vorjahr: Ertrag TEUR 25) ausgewiesen. Das Gesamtergebnis aus Wechselkursdifferenzen beträgt unter Berücksichtigung der Erträge/Aufwendungen aus Devisentermingeschäften damit TEUR -60 (Vorjahr: TEUR -170). 5.3. Materialaufwand scroll
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen enthalten zum Großteil die Aufwendungen für Leiharbeiter. Hinsichtlich der im Materialaufwand erfassten Wertminderungen verweisen wir auf Abschnitt 6.4. (Vorräte). 5.4. Personalaufwand scroll
In der Position Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung sind Beiträge an Rentenversicherungsträger (beitragsorientierte Versorgungspläne) in Höhe von TEUR 2.080 (Vorjahr: TEUR 1.830) enthalten. Im Jahresdurchschnitt beschäftigte der Konzern 1.160 (Vorjahr: 1.027) Mitarbeiter ohne Auszubildende: scroll
5.5. Sonstige betriebliche Aufwendungen scroll
5.6. Abschreibungen Die Zusammensetzung der Abschreibungen ergibt sich aus der Entwicklung des Anlagevermögens und ist im Anlagenspiegel (vgl. 6.1. und 6.2.) ersichtlich: scroll
Die Absetzung von in den Vorjahren erhaltener Zuwendungen von den Anschaffungskosten für Gegenstände des Anlagevermögens führte in der Berichtsperiode zu einer Verminderung der Abschreibungen von TEUR 426 (Vorjahr: TEUR 469). 5.7. Finanzergebnis scroll
Die Zinsaufwendungen stammen vornehmlich aus dem Zinsdienst für die aufgenommenen Anleihen, die Bankdarlehen und das Absatzfinanzierungsprogramm sowie aus Wertänderungen und laufenden Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit den Zinssicherungsgeschäften, die unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung mit ihren Marktwerten erfasst werden. Aus den erfolgswirksam im Konzernabschluss zu behandelnden Währungsdifferenzen aus der Währungsumrechnung der TTS resultiert im Geschäftsjahr 2015/2016 ein Wechselkursgewinn in Höhe von TEUR 12 (Vorjahr: TEUR 25). Diese Differenz wurde dem Finanzergebnis zugewiesen, da sie im Wesentlichen finanzierungsbedingt und nicht der operativen Geschäftstätigkeit zuzurechnen ist. 5.8. Ertragsteuern Zusammensetzung der Ertragsteuern: scroll
Aufgrund der Verlustsituation fielen laufende Ertragsteuern in Summe nur in geringem Umfang an. Latente Steuern resultierten im Wesentlichen aus unterschiedlichen steuerlichen und handelsrechtlichen Wertansätzen. Aus der Bewertung der aktiven latenten Steuern für steuerliche Verlustvorträge bzw. steuerliche Fördermaßnahmen resultierten im Geschäftsjahr Erträge in Höhe von TEUR 25 (Vorjahr: TEUR 250). Diesbezüglich verweisen wir auch auf unsere Ausführungen in Abschnitt 6.3. Zum 30. Juni 2016 bestehen im Konzern körperschaftsteuerliche Verlustvorträge von rund EUR 40,4 Mio. (Vorjahr: EUR 37,1 Mio.) und gewerbesteuerliche Verlustvorträge von rund EUR 39,8 Mio. (Vorjahr: EUR 36,6 Mio.). Berücksichtigt werden ausschließlich Verluste, die nach dem Anteilseignerwechsel im November 2011 angefallen sind. Die Verlustvorträge wurden in Höhe von rund EUR 39,0 Mio. (Körperschaftsteuer, Vorjahr: EUR 35,3 Mio.) bzw. rund EUR 38,4 Mio. (Gewerbesteuer, Vorjahr: EUR 34,8 Mio.) nicht für die Aktivierung von latenten Steuern auf Verlustvorträge berücksichtigt, da die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen. Verluste ausländischer Tochtergesellschaften, deren Geschäftsbetrieb nicht fortgeführt werden soll, sind in den vorgenannten Angaben nicht berücksichtigt, da mit einer Nutzung nicht mehr zu rechnen ist. Temporäre Differenzen, für die mangels Vorliegen der Voraussetzungen keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden, bestanden am Bilanzstichtag wie im Vorjahr nicht. Die polnische Tochtergesellschaft ist in einer Sonderwirtschaftszone tätig. Dort werden steuerliche Verluste nicht anerkannt. Im Gegenzug können Steuergutschriften, die ebenfalls zu einer Nichtbelastung des steuerlichen Gewinns mit Ertragsteuern führen, geltend gemacht werden. Die Bewertung dieser Vorteile führte im Geschäftsjahr 2015/16 zu einem Aufwand von TEUR 196 (Vorjahr: Ertrag TEUR 256). Der Vorteil aus zukünftigen Steuergutschriften in der Sonderwirtschaftszone beträgt insgesamt rund EUR 2,1 Mio. (Vorjahr: EUR 2,2 Mio.), von denen bisher etwa EUR 1,7 Mio. (Vorjahr: EUR 1,7 Mio.) nicht angesetzt wurden. Die steuerliche Förderung in Polen ist bis zum Jahr 2026 (Vorjahr: bis zum Jahr 2026) zeitlich begrenzt. Der durchschnittlich für das Geschäftsjahr 2015/16 unterstellte Steuersatz beträgt unverändert 29,7 % (Vorjahr: 29,7 %). Der auf Basis des durchschnittlichen Steuersatzes erwartete Steueraufwand leitet sich wie folgt zum tatsächlichen Steueraufwand über: scroll
Steuersatzabweichungen betreffen die Unterschiede aus den jeweils für die ausländischen Tochtergesellschaften anzuwendenden durchschnittlichen Steuersätzen. Der wesentliche Effekt ergibt sich in der Überleitungsrechnung wie in den Vorjahren aus dem Nichtansatz von aktiven latenten Steuern auf die im Berichtsjahr angefallenen Fehlbeträge. Dies führt zu einer entsprechenden Erhöhung des Ertragsteueraufwands bzw. zu keiner Entlastung des Ertragsteueraufwands. Im Berichtsjahr wurden mit Ausnahme einer Tochtergesellschaft aufgrund der derzeitigen Verlustsituation nur bis zu der Höhe aktive latente Steuern auf die angefallenen Fehlbeträge gebildet, bis zu der aufrechenbare passive latente Steuern bei den jeweiligen Gesellschaften bestehen. 5.9. Ergebnis je Aktie Das Ergebnis je Aktie ist aus dem Ergebnisanteil der Aktionäre der HanseYachts AG und der Zahl der im Jahresdurchschnitt im Umlauf befindlichen Aktien ermittelt und stellt sich wie folgt dar: scroll
Verwässernde Aktien bestehen nicht, so dass das unverwässerte Ergebnis je Aktie mit dem verwässerten Ergebnis je Aktie identisch ist. 5.10. Forschung und Entwicklung Die für den Bereich Forschung und Entwicklung in der Kostenrechnung separat erfassten Aufwendungen belaufen sich im Berichtsjahr auf TEUR 3.024 (Vorjahr: TEUR 3.073). Enthalten sind vor allem Personalaufwendungen und bezogene Leistungen. Sofern die Ansatzvoraussetzungen für immaterielle Vermögensgegenstände („Entwicklungskosten") bzw. Technische Anlagen und Maschinen/ Anlagen in Bau („Produktionsformen") erfüllt waren, erfolgte über die aktivierten Eigenleistungen eine entsprechende Aktivierung (TEUR 1.701, Vorjahr: TEUR 1.561). In Summe werden damit für Forschung und Entwicklung TEUR 1.323 (Vorjahr: TEUR 1.512) als Aufwand zu Lasten des Periodenergebnisses erfasst. 6. Erläuterungen zur Konzernbilanz 6.1. Immaterielle Vermögenswerte Die immateriellen Vermögenswerte entwickelten sich wie folgt: scroll
In dem Posten selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden die Herstellungskosten der vom Management genehmigten und budgetierten Entwicklungsprojekte (Segel- oder Motoryachttypen) ausgewiesen. In dem Posten „Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte" werden vor allem Lizenzen für die im Konzern in der Fertigung und in der Verwaltung eingesetzte Software sowie Markenwerte bzw. Nutzungsrechte an Markenwerten ausgewiesen. Im Rahmen der Erstkonsolidierung der Sealine GmbH ist das befristete Nutzungsrecht an dem Markennamen „Sealine" zugegangen, das der Sealine GmbH im Rahmen einer separaten Lizenzvereinbarung eingeräumt wurde, die erstmals zum 31. Dezember 2019 gekündigt werden kann. Das Markennutzungsrecht wird planmäßig linear über die Mindestlaufzeit der Lizenzvereinbarung abgeschrieben. Die in der Konzernbilanz erfassten Markenwerte („Fjord", „Moody" und „Dehler") unterliegen einer unbestimmten Nutzungsdauer und werden daher nicht planmäßig abgeschrieben. Die Markenwerte „Fjord", „Dehler" und „Moody" werden unverändert zum Vorjahr mit ihren ursprünglichen bzw. fortgeführten Anschaffungskosten von TEUR 1.647 (Vorjahr: TEUR 1.647) ausgewiesen. Der der TTS zugeordnete Goodwill beträgt zum Bilanzstichtag unverändert TEUR 2.000. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Ausführungen unter 4.10. bis 4.12. Der HanseYachts-Konzern ist neben den vorgenannten Markenrechten auch Inhaber der Rechte an den Marken „Hanse" und „Varianta". An den Marken „Hanse", „Dehler", „Moody", „Varianta" und „Fjord" wurden Pfandrechte zur Besicherung der Schuldverschreibungen 2014/19 bestellt. Der Buchwert der bilanzierten und als Sicherheit dienenden Markenrechte beträgt wie vorstehend ausgeführt TEUR 1.647 (Vorjahr: TEUR 1.647). 6.2. Sachanlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Sachanlagevermögens ist im nachfolgenden Anlagenspiegel dargestellt. scroll
Grundstücke und Bauten Die Zugänge im Geschäftsjahr 2015/16 betreffen Erhaltungs- und Neuinvestitionen an Gebäuden. Im Berichtsjahr sind dem Konzern keine Zuwendungen zugeflossen, sodass von den Anschaffungskosten der im Berichtsjahr zugegangenen Vermögenswerte keine Beträge abgesetzt worden sind. Insgesamt mindern vereinnahmte Zuwendungen der Vorjahre den Restbuchwert der ausgewiesenen Gebäude zum 30. Juni 2016 in Höhe von TEUR 3.140 (Vorjahr: TEUR 3.465). An den im Eigentum des Konzerns stehenden Grundstücken und Bauten bestehen übliche Sicherungsrechte, die den Kreditgebern der HanseGroup als Sicherheit für die eingeräumten Darlehen dienen. Der Buchwert der als Sicherheit dienenden Vermögenswerte beträgt TEUR 16.804 (Vorjahr: TEUR 17.186). Technische Anlagen und Maschinen Unter Berücksichtigung von Umgliederungen belaufen sich die Investitionen in technische Anlagen und Maschinen auf insgesamt TEUR 3.778 (Vorjahr: TEUR 3.831). Sie entfallen im Wesentlichen auf Rumpf- und Deckformen für neue Schiffsmodelle. In Vorjahren vereinnahmte Zuwendungen mindern den Restbuchwert der ausgewiesenen Technischen Anlagen und Maschinen zum 30. Juni 2016 insgesamt in Höhe von TEUR 66 (Vorjahr: TEUR 178). Der Restbuchwert der durch Finanzierungsleasing finanzierten Gegenstände beträgt TEUR 212 (Vorjahr: TEUR 41). An den technischen Anlagen und Maschinen bestehen ebenfalls übliche Sicherungsrechte für die eingeräumten Darlehen. Der Buchwert der als Sicherheit dienenden Vermögenswerte beträgt TEUR 336 (Vorjahr: TEUR 390). Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Zugänge im Berichtsjahr betreffen übliche Investitionen in IT- und Geschäftsausstattung. Enthalten sind Anlagegüter mit Anschaffungskosten unter EUR 150,00, die im Berichtsjahr voll abgeschrieben wurden und für die ein Anlagenabgang im Berichtsjahr unterstellt wird, mit insgesamt TEUR 47 (Vorjahr: TEUR 51). Anlagen im Bau Anlagen im Bau betreffen überwiegend die noch nicht abgenommenen oder noch nicht im betriebsbereiten Zustand befindlichen Maschinen und Anlagen (vor allem Produktionsformen). 6.3. Latente Steuern und Ertragsteuern Die bilanzierten latenten Steuern betreffen folgende Bilanzposten: scroll
Aktive latente Steuern auf immaterielle Vermögenswerte resultieren aus der unterschiedlichen Bewertung der Markenrechte in der Steuerbilanz und der Handelsbilanz. Passive latente Steuern auf immaterielle Vermögenswerte entfallen ausschließlich auf die aktivierten Entwicklungskosten. Passive latente Steuern auf Sachanlagen betreffen vor allem eine nach wirtschaftlichen Grundsätzen abweichende Nutzungsdauereinschätzung sowie die Umrechnung des Anlagevermögens zu historischen Umrechnungskursen der als „integrierte Einheit" angesehenen polnischen Tochtergesellschaft. Aktive latente Steuern auf steuerliche Fördermaßnahmen betreffen die Sonderwirtschaftszone in Polen. Latente Steuern für zukünftige Steuergutschriften wurden nur in der Höhe aktiviert, bis zu der passive latente Steuern angesetzt wurden bzw. bis zu der die zukünftige Nutzbarkeit hinreichend sicher erscheint. Der für die Beurteilung der Nutzbarkeit angewendete Planungszeitraum beträgt 3 Jahre (Vorjahr: 3 Jahre). Aktive latente Steuern auf angefallene Verluste des Geschäftsjahres 2015/16 wurden bei gesellschaftsbezogener Betrachtung ausschließlich in Höhe eines Überhangs passiver Latenzen gebildet. Soweit bei den einbezogenen Gesellschaften latente Steueransprüche und -verpflichtungen jeweils gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen, wurde eine Saldierung vorgenommen. Die aktiven und passiven latenten Steuern haben die folgenden erwarteten Fristigkeiten: scroll
Für die auf kurzfristige Vermögenswerte (Forderungen, Termingeschäfte, Vorräte) und auf die Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen entfallenden latenten Steuern wird mit einer Umkehrung der zugrunde liegenden temporären Differenzen innerhalb eines Jahres gerechnet. Die unter den Verbindlichkeiten ausgewiesenen Verpflichtungen aus Ertragsteuern betreffen die erwartete Steuerbelastung für noch nicht veranlagte Geschäftsjahre. Die erwartete Fristigkeit beträgt unter einem Jahr. Die Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern untergliedern sich wie folgt: scroll
6.4. Vorräte scroll
Unter den unfertigen Erzeugnissen werden in Produktion befindliche Schiffe sowie bereits auftragsbezogen bearbeitete Kunststoff- und Möbelteile ausgewiesen. Die fertigen Erzeugnisse und Waren betreffen Schiffe, die sich noch im Eigentum des Konzerns befinden. Sämtliche Schiffe sind auf Bestellung oder als Messe- bzw. Ausstellungsboote gefertigt. Die Waren betreffen Gebrauchtboote. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Vorräte im üblichen Geschäftsgang innerhalb von 12 Monaten umschlagen. Die für die einzelnen Posten des Vorratsvermögens erfassten Wertberichtigungen gliedern sich wie folgt auf: Vorräte scroll
Abwertungen auf die Nettoveräußerungswerte betreffen Gängigkeitsabschreibungen auf die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Abschreibungen auf unfertige Erzeugnisse und Waren (Gebrauchtboote) zur Berücksichtigung möglicher Verwertungsrisiken. Die Veränderung der Abwertungen - als Saldogröße aus Zuführung, Auflösung und Verbrauch - wird im Materialaufwand erfasst. Dies führte im Berichtsjahr zu einer Entlastung („Ertrag") des Materialaufwands in Höhe von TEUR 770 (Vorjahr: Aufwand TEUR 286). Mit den Hausbanken und einer Absatzfinanzierungsgesellschaft bestehen übliche Sicherungsvereinbarungen (z.B. Raumsicherungsübereignung, Sicherungsübereignung von Schiffen, etc.) hinsichtlich der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, der unfertigen und fertigen Erzeugnisse sowie der Gebrauchtboote. Der Buchwert der als Sicherheit dienenden Vorräte beträgt TEUR 18.172 (Vorjahr: TEUR 15.331). 6.5. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen scroll
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wie im Vorjahr sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr und sind durch Schiffe besichert, die bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung nicht ausgeliefert werden. Der Buchwert der Forderungen entspricht ihrem beizulegenden Zeitwert. Aufwendungen für Forderungsverluste und Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich für die Berichtsperiode insgesamt auf TEUR 225 (Vorjahr: TEUR 134). Die nicht wertgeminderten Forderungen setzen sich nach Zeitbändern wie folgt zusammen: scroll
Die Wertberichtigungen für Ausfallrisiken in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt: scroll
Diese Wertberichtigungen wurden aufgrund von Vergangenheitserfahrungen mit Zahlungsausfällen und der Altersstruktur des Forderungsbestands berechnet. Die eingeräumten Bankdarlehen sind durch eine Globalzession eines Teils des Forderungsbestands besichert. Der Buchwert der als Sicherheit dienenden Vermögenswerte beträgt TEUR 2.358 (Vorjahr: TEUR 1.416). 6.6. Sonstige Vermögenswerte Die sonstigen Vermögenswerte haben wie im Vorjahr sämtlich eine Restlaufzeit von voraussichtlich unter einem Jahr. scroll
Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält insbesondere Vorauszahlungen auf Messebeteiligungen, Versicherungen und Lizenzgebühren. Die Einzelwertberichtigung wurde auf zweifelhafte Erstattungsansprüche betreffend ausländischer Vorsteuer gebildet. 6.7. Flüssige Mittel scroll
Der Buchwert der flüssigen Mittel entspricht ihrem beizulegenden Zeitwert. Sie bestehen aus jederzeit fälligen Sichteinlagen und Tagesgeldern. In Höhe von TEUR 1.195 (Vorjahr: TEUR 711) unterliegen die flüssigen Mittel einer Verfügungsbeschränkung durch Kreditinstitute. 6.8. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögensgegenstände Die zur Veräußerung gehaltene Betriebsimmobilie der französischen Tochtergesellschaft wurden unterjährig zum Buchwert verkauft. 6.9. Eigenkapital Die Entwicklung des Eigenkapitals ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung (Anlage 4) dargestellt. Gezeichnetes Kapital Das voll eingezahlte Grundkapital der HanseYachts AG beträgt zum 30. Juni 2016 EUR 11.091.430,00 (Vorjahr: EUR 9.592.590,00) und ist in 11.091.430 (Vorjahr: 9.592.590) nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von je EUR 1,00 aufgeteilt. Sämtliche Aktien sind Inhaberaktien. Genehmigtes Kapital Das genehmigte Kapital hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Der Vorstand wurde auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 14. Januar 2014 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu nominal EUR 4.796.295,00 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 13. Januar 2019 einmalig oder mehrfach zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Im September 2015 wurden 1.498.840,00 Stück zu EUR 2,00 je Aktie emittiert. Bedingtes Kapital Das Grundkapital ist um bis zu EUR 3.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 3.500.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2012). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Dezember 2012 von der Gesellschaft bis zum 10. Dezember 2017 begeben werden, von ihrem Wandel- bzw. Optionsrecht Gebrauch machen. Kapitalrücklage Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag eine Kapitalrücklage aus, die sich im Geschäftsjahr 2015/16 wie folgt entwickelt hat: scroll
Die Kapitalrücklage unterliegt den Restriktionen des § 150 AktG. 6.10. Sonstige scroll
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Die Rückstellungen für Gewährleistungen betreffen Gewährleistungsarbeiten an Schiffen, die im Gewährleistungszeitraum verkauft worden sind, sowie Prozesskosten im Zusammenhang mit Gewährleistungsfällen. Rückstellungen werden sowohl für konkret bekannte Einzelsachverhalte als auch aufgrund von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit gebildet. Die Bewertung der Rückstellungen für Gewährleistungssachverhalte für bekannt gewordene Einzelsachverhalte basiert auf den in der Vergangenheit angefallenen Kosten für vergleichbare Sachverhalte oder auf aktuellen Kostenschätzungen (z.B. Kostenvoranschläge von Gutachtern). Die Bewertung von Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten richtet sich bei entsprechender Konkretisierung nach Vergleichsangeboten bzw. Gerichtsurteilen oder nach der Beurteilung der betreuenden Rechtsanwälte bzw. der Mitarbeiter der Gesellschaft. Die Rückstellung für Drohverluste berücksichtigte im Vorjahr die verlustfreie Bewertung von Produktionsaufträgen von neu im Programm aufgenommenen Yachten. Die Rückstellungen für Restrukturierung betreffen zum 30. Juni 2016 noch mögliche Rückzahlungsverpflichtungen für in Vorjahren erhaltene Zuwendungen, bei denen die Einhaltung der Förderbedingungen aufgrund der umgesetzten Restrukturierungsmaßnahmen nicht mehr hinreichend sicher ist (TEUR 120, Vorjahr: TEUR 120). Sämtliche Verpflichtungen haben grundsätzlich eine voraussichtliche Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Aufgrund des kurzfristigen Charakters waren keine Kostensteigerungen bzw. Zinseffekte zu berücksichtigen. In der Spalte „Verbrauch" der vorstehenden Rückstellungsspiegel sind jeweils in untergeordnetem Umfang auch Wechselkursdifferenzen enthalten. 6.11. Anleihen scroll
Die Anleihe 2014/19 betrifft mit einem Nominalwert von TEUR 13.000 festverzinsliche Schuldverschreibungen, die mit 8,0 % verzinst werden und eine Laufzeit bis zum 3. Juni 2019 aufweisen. Diese Anleihen sind durch Pfandrechte an den Marken „Hanse", „Dehler, „Moody", „Varianta" und „Fjord" besichert (vgl. Abschnitt 6.1.). Die bis zum Bilanzstichtag aufgelaufenen Zinsverpflichtungen für die jährlich am 3. Juni fälligen Zinsen sind in den sonstigen Verbindlichkeiten (TEUR 75, Vorjahr: TEUR 75) bzw. den kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Personen und Unternehmen (TEUR 4, Vorjahr: TEUR 4) enthalten. Die den Anleihe-Emissionen direkt zurechenbaren Transaktionskosten (TEUR 504) wurden von den Nominalbeträgen abgesetzt und werden über die Laufzeit der Anleihen nach der Effektivzinsmethode amortisiert. Der noch nicht amortisierte Anteil der Transaktionskosten betrug zum Bilanzstichtag TEUR 242 (Vorjahr: TEUR 325). Die Anleihen sind zum Handel im Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse im Segment Entry Standard für Anleihen) zugelassen. Die Anleihen wurden im Nominalwert von TEUR 700 (Vorjahr: TEUR 700) durch Gesellschaften der AURELIUS-Unternehmensgruppe gezeichnet. Wir verweisen auch auf die Erläuterungen in Abschnitt 11. Es besteht die Möglichkeit zur Aufstockung der Schuldverschreibungen 2014/19 um bis zu nominal TEUR 7.000 auf ein Nominalvolumen von dann TEUR 20.000, sofern in entsprechendem Umfang potenzielle Anleihe-Investoren gewonnen werden können. Hinsichtlich der erwarteten Liquiditätsabflüsse verweisen wir auf Abschnitt 9.2, hinsichtlich der beizulegenden Zeitwerte verweisen wir auf Abschnitt 9.5. und hinsichtlich vereinbarter Covenants verweisen wir auf unsere Ausführungen in Abschnitt 9.6. 6.12. Übrige Finanzschulden Unter den übrigen Finanzschulden werden die zu verzinsenden Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten und sonstigen externen Darlehensgebern ausgewiesen. Insgesamt gliedern sich die Finanzschulden nach ihrer Fristigkeit zum Bilanzstichtag wie folgt: scroll
Zum Bilanzstichtag bestanden Bankverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 4.027 (Vorjahr: TEUR 2.976). Sie resultierten aus festverzinslichen Darlehen (TEUR 1.194, Vorjahr: TEUR 1.144), den negativen Marktwerten der Zinssicherungsgeschäfte (TEUR 40, Vorjahr: TEUR 85) sowie den in Anspruch genommenen Kontokorrentkreditlinien (TEUR 2.961, Vorjahr: TEUR 1.747). Die Finanzschulden gegenüber nahe stehenden Personen und Unternehmen werden in Abschnitt 11 erläutert. Hinsichtlich der erwarteten Liquiditätsabflüsse verweisen wir auf Abschnitt 9.2, hinsichtlich der Zinssicherung verweisen wir auf Abschnitt 9.3., hinsichtlich der beizulegenden Zeitwerte verweisen wir auf Abschnitt 9.5. und hinsichtlich der Fristigkeit bzw. vereinbarter Covenants verweisen wir auf unsere Ausführungen in Abschnitt 9.6. Bezüglich der für Finanzschulden als Sicherheit dienenden Vermögenswerte verweisen wir auf die Ausführungen in den Abschnitten 6.2., 6.4., 6.5. und 6.7. 6.13. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing werden mit dem Barwert der zukünftigen Leasingraten angesetzt. Leasinggegenstände sind Vermögenswerte des Sachanlagevermögens. Die Mindestleasingzahlungen leiten sich wie folgt aus dem Barwert ab: scroll
Die Zunahme der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing resultiert aus der Investition in einen Industrieroboter. 6.14. Übrige Verbindlichkeiten Sämtliche nachfolgend aufgeführten Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. scroll
Die erhaltenen Anzahlungen betreffen Vorauszahlungen auf bestellte Segelyachten und Motorboote. Die Verbindlichkeiten des Personalbereichs betreffen im Wesentlichen übliche Verpflichtungen für Lohn und Gehalt mit TEUR 574 (Vorjahr: TEUR 400) sowie ausstehende Urlaubsansprüche und Überstunden mit TEUR 1.532 (Vorjahr: TEUR 1.497). Bezüglich der Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Personen und Unternehmen verweisen wir auf die Ausführungen in Abschnitt 11. 7. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung Die im operativen Cashflow saldiert ausgewiesenen Zinszahlungen betreffen fast ausschließlich Zinsauszahlungen und nur in unbedeutender Größenordnung Zinseinzahlungen. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit enthält die zahlungswirksamen Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen. Die Investition in einen Industrieroboter mittels Finanzierungsleasing (TEUR 175) wurde als nicht zahlungswirksam aus den Investitionen in Sachanlagen eliminiert. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beinhaltet die Tilgung bestehender Darlehen bzw. Finanzierungsleasingverbindlichkeiten. Im Anschluss an die Kapitalflussrechnung wird die Zusammensetzung des Finanzmittelfonds aufgegliedert. Bezüglich der Bankguthaben, die einer Verfügungsbeschränkung unterliegen, verweisen wir auf unsere Ausführungen in Abschnitt 6.7. und Abschnitt 10.1. 8. Erläuterungen zur Segmentberichterstattung Mit ca. 68 % (Vorjahr: 79 %) entfällt der größte Anteil der Umsatzerlöse auf den Vertrieb von Segelyachten. Hinsichtlich der Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Produktbereichen verweisen wir auf unsere Darstellung unter 5.1. Eine weitere Segmentberichterstattung nach Geschäftsbereichen erfolgt unter Berücksichtigung der in Abschnitt 4.24 genannten Gründe nicht. Nachfolgend werden Aufgliederungen nach geographischen Gesichtspunkten vorgenommen. Für die Segmentinformationen nach Regionen werden die Umsatzerlöse nach dem Sitz der Kunden, die übrigen Angaben nach dem Sitz der Gesellschaften bestimmt. scroll
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9. Management der finanzwirtschaftlichen Risiken 9.1. Ausfall- und Kreditrisiken Unter dem Ausfall- bzw. Kreditrisiko versteht man das Risiko der Zahlungsunfähigkeit eines Vertragspartners sowie Kreditrisiken bei Geldanlagen oder derivativen Finanzinstrumenten. Der HanseYachts-Konzern unterliegt im Wesentlichen nur dem Risiko der Zahlungsunfähigkeit von Händlern sowie deren Endkunden. Zur Minimierung dieses Ausfallrisikos erhebt der Konzern grundsätzlich bis zur Fertigstellung einer bestellten Segel- oder Motoryacht von den Händlern bzw. deren Endkunden Abschlagszahlungen, die auf den vereinbarten Kaufpreis angerechnet werden. Die physische Auslieferung einer Yacht - unbenommen der zeitgleichen oder vorher erfolgten Umsatzrealisation - erfolgt grundsätzlich erst nach dem vollständigen Eingang des Kaufpreises. Ausnahmen hiervon bedürfen der Zustimmung des Vorstands. Die wesentlichen sonstigen finanziellen Vermögenswerte bestehen gegen Behörden. Die Bankguthaben bestehen bei bonitätsstarken Banken. Bei derivativen Finanzinstrumenten ist der HanseYachts-Konzern einem Kreditrisiko ausgesetzt, das durch die Nichterfüllung der vertraglichen Vereinbarungen seitens der Vertragspartner entsteht. Dieses Kreditrisiko wird dadurch minimiert, dass Geschäfte nur mit Vertragspartnern erstklassiger Bonität abgeschlossen werden. Das maximale Ausfallrisiko zum Bilanzstichtag entspricht wie im Vorjahr den in der Bilanz ausgewiesenen Buchwerten der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Forderungen gegen nahe stehende Unternehmen, der sonstigen Vermögenswerte sowie der liquiden Mittel. 9.2. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass der Konzern nicht in der Lage ist, seine finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit zu erfüllen. Zur Steuerung und Kontrolle der Liquidität verfügt der HanseYachts-Konzern über eine kurz- bis mittelfristige Finanzplanung. Mit Unterstützung dieses Instrumentariums konnte auf Basis des operativen Cashflows und der durch die Banken zur Verfügung gestellten Kontokorrentlinien sowie der Finanzmittelbestände die kurzfristige Liquidität jederzeit gewährleistet werden. Über die kurzfristige Finanzplanung stellt der Konzern sicher, dass ausreichend Mittel auf Abruf bereitstehen, um die erwarteten Auszahlungen einschließlich der zur Bedienung der finanziellen Verpflichtungen benötigten Beträge zu decken. Die undiskontierten Brutto-Zahlungsmittelabflüsse (Zins- und Tilgungszahlungen) für die finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Bedeutende Zinsanteile enthalten die Zahlungsmittelabflüsse aus den Anleihen und den Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Unternehmen aufgrund der enthaltenen Darlehensverpflichtungen. Darüber hinaus sind in geringem Umfang Zinsanteile bei den Zahlungsmittelabflüssen aus den übrigen Finanzschulden und den Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing enthalten. Wenn Zinszahlungen auf variablen Kenngrößen basieren, wurde der undiskontierte Betrag auf Basis der Zinsstrukturkurve am Ende der Berichtsperiode ermittelt. Für die in Anspruch genommenen Kontokorrentlinien (TEUR 2.961, Vorjahr: TEUR 1.747) wird grundsätzlich eine kurzfristige Rückzahlung unterstellt. Für die in den Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen enthaltenen Darlehensverpflichtungen wurde unterstellt, dass eine Rückführung spätestens im Zusammenhang mit der Refinanzierung der Anleihe-Verbindlichkeiten erfolgen wird. Abweichend von dem Fristigkeitsausweis in der Konzernbilanz wurde daher für diese Darlehen eine Rückzahlung innerhalb von ein bis fünf Jahren unterstellt. 9.3. Zinsänderungsrisiko Die Fremdkapitalfinanzierung des HanseYachts-Konzerns erfolgt aufgrund der Anleihe 2014/2019 nunmehr im Wesentlichen zu einem festen Zinssatz von 8,0 %. Auch die durch die Mehrheitsaktionärin gewährten Darlehen sehen fixe Zinsvereinbarungen vor. Ein Zinsänderungsrisiko besteht bezüglich dieser Finanzierungen nicht. Die verbliebenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sehen zum Teil noch variable Zinssätze vor, die aufgrund von Konditionsanpassungen und Sondertilgungen durch die ursprünglich abgeschlossenen Zinssicherungsvereinbarungen nicht mehr in bedeutendem Umfang kongruent gedeckt sind. Da sich die Restlaufzeiten der als „Übrige Finanzschulden" ausgewiesenen Bankverbindlichkeiten sukzessive verringern, bestehen bezüglich dieser Verbindlichkeiten jedoch keine bedeutenden Zinsänderungsrisiken mehr. Finanzinstrumente der Kategorien „Kredite und Forderungen", ,Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten" und „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Verbindlichkeiten/Vermögenswerte" führten in der Berichtsperiode insgesamt zu Zinsaufwendungen von TEUR 1.688 (Vorjahr: TEUR 1.946). In diesem Betrag nicht enthalten ist der Ertrag aus der Marktbewertung der Zinsswapgeschäfte zum Bilanzstichtag von TEUR 40 (Vorjahr: Ertrag TEUR 48). Zinserträge sind wie im Vorjahr nur in unbedeutendem Umfang angefallen. Zinssensitivitätsanalyse Im Folgenden werden die Ergebnisse einer Sensitivitätsanalyse bezüglich des Zinsrisikos von derivativen und nicht derivativen Finanzinstrumenten zum Bilanzstichtag dargestellt. Finanzinstrumente mit einer festen Verzinsung werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und unterliegen daher keiner Zinssensitivität im Sinne des IFRS 7. Für variabel verzinsliche Verbindlichkeiten wird die Analyse unter der Annahme erstellt, dass der Betrag der ausstehenden Verbindlichkeit zum Bilanzstichtag für das gesamte Jahr ausstehend war. Im Rahmen der Abschätzung des Zinsänderungsrisikos wird ein Anstieg bzw. ein Absinken des Zinses von 100 Basispunkten unterstellt. Dies stellt die Einschätzung der Geschäftsleitung hinsichtlich einer begründeten, möglichen Änderung der Zinsen dar. Eine solche Erhöhung würde zu einem zusätzlichen Zinsertrag für den Konzern aus den bestehenden Grundgeschäften und den Zinsswapvereinbarungen von TEUR 5 p.a. (Vorjahr: TEUR 7 p.a.) führen. Eine Verminderung des Zinses um 100 Basispunkte würde zu einem Zinsaufwand von TEUR 5 p.a. (Vorjahr: TEUR 7 p.a.) führen. Da die Erträge und Aufwendungen aller in die Betrachtung einfließenden Finanzinstrumente in der Erfolgsrechnung erfasst werden, ergäbe sich für das Eigenkapital kein zusätzlicher Effekt. Zinsswapverträge Bei den abgeschlossenen Zinsswap-Geschäften tauscht der HanseYachts-Konzern variable gegen fixe Zinszahlungen, die auf Basis von vereinbarten Nominalbeträgen berechnet wurden. Der beizulegende Zeitwert von Zinsswaps zum Stichtag wird durch Diskontierung künftiger Cashflows unter Verwendung der Zinsstrukturkurven zum Stichtag und der mit den Verträgen verbundenen Kreditrisiken nach der Mark-to-Market-Methode bestimmt (Verfahren, bei denen sämtliche Input-Parameter, die sich wesentlich auf den beizulegenden Zeitwert auswirken, entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind (Stufe 2 i.S.d. IFRS 7.27a)). Die folgende Tabelle zeigt die Nominalbeträge und die Marktwerte der bestehenden Zinsswapvereinbarungen am Stichtag: scroll
Die Zinsswaps werden halbjährlich ausgeglichen. Die ausgewiesenen Marktwerte entsprechen dem Preis, zu dem Dritte die Rechte oder Pflichten aus den Finanzinstrumenten übernehmen würden. Die Marktwerte sind die Tageswerte der derivativen Finanzinstrumente ohne Berücksichtigung gegenläufiger Wertentwicklungen aus den Grundgeschäften. Die Bewertung der derivativen Finanzinstrumente erfolgt erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert, da die strengen Anforderungen des Hedge-Accountings nach IAS 39 nicht erfüllt werden. Die Marktwerte der derivativen Finanzinstrumente werden in der Bilanz aus diesem Grund unter den kurzfristigen Finanzschulden ausgewiesen. Die Anpassung an den Marktwert zum Stichtag wird im Finanzergebnis des Konzerns ausgewiesen. 9.4. Währungsrisiko Unter Währungsrisiko wird das Risiko von wechselkursinduzierten Wertänderungen von Bilanzposten verstanden. Dieses Risiko besteht für den HanseYachts-Konzern insbesondere im Lieferungs- und Leistungsverkehr mit Händlern außerhalb des EURO-Raumes aus Zahlungsmittelzuflüssen in US-Dollar. Auf Basis einer Planung über erwartete US-Dollar-Zuflüsse verkauft HanseYachts bei Bedarf gezielt US-Dollar auf Termin zu den jeweils erwarteten Zuflusszeitpunkten, um etwaige negative Wechselkurseffekte abzusichern. Zum Bilanzstichtag 30. Juni 2016 bestanden folgende schwebende USD-Termingeschäfte mit einer Laufzeit bis zu zwei Monaten: scroll
Der beizulegende Zeitwert der Devisentermingeschäfte zum Stichtag wird durch Diskontierung künftiger Cashflows unter Verwendung der Zinsstrukturkurven zum Stichtag nach der Mark-to-Market-Methode bestimmt (Verfahren, bei denen sämtliche Input-Parameter, die sich wesentlich auf den beizulegenden Zeitwert auswirken, entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind (Stufe 2 i.S.d. IFRS 7.27a)). Aufgrund des geringen Kontraktvolumens und der kurzen Laufzeit führt eine Änderung des Wechselkurses nur in untergeordnetem Umfang zu einer Änderung des Marktwerts der Devisentermingeschäfte. Entsprechend gering ist der Einfluss auf das Konzernergebnis bzw. das Eigenkapital, so dass auf eine Angabe verzichtet wird. Die Fremdwährungsforderungen aus Lieferungen und Leistungen betrugen zum Bilanzstichtag TEUR 549 (Vorjahr: TEUR 585). Dies entspricht einem Anteil an den gesamten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 15 % (Vorjahr: 27 %). Die Forderungen bestehen in den folgenden Währungen: scroll
Eine 10 %-ige Auf- bzw. Abwertung der Fremdwährungsforderungen gegenüber dem Euro zum Bilanzstichtag hätte eine Auswirkung auf das Konzernergebnis bzw. auf das Eigenkapital in Höhe von TEUR 61 (Vorjahr: TEUR 65) bzw. TEUR -50 (Vorjahr: TEUR -53) gehabt. Darüber hinaus ist die polnische Tochtergesellschaft einem Währungsrisiko ausgesetzt, das aus den in Euro abgerechneten Geschäftsbeziehungen zur HanseYachts AG resultiert. Hinsichtlich der Fremdwährungsverbindlichkeiten bestehen zum Bilanzstichtag Verpflichtungen in folgenden Währungen: scroll
Eine 10 %-ige Auf- bzw. Abwertung der Fremdwährungsverbindlichkeiten gegenüber dem Euro zum Bilanzstichtag hätte eine Auswirkung auf das Konzernergebnis bzw. auf das Eigenkapital in Höhe von TEUR -68 (Vorjahr: TEUR -67) bzw. TEUR 56 (Vorjahr: TEUR 56) gehabt. 9.5. Beizulegende Zeitwerte Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der in der Konzernbilanz ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte und Schulden erfolgt grundsätzlich unter Bezugnahme auf zur Verfügung stehende Marktinformationen. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Zinsswapkontrakten und Devisentermingeschäften erfolgt unter Anwendung anerkannter mathematischer Verfahren auf der Basis der zum Berechnungszeitpunkt vorliegenden Marktdaten. Für die Anleiheverbindlichkeiten stehen Börsenkursinformationen zur Verfügung. scroll
lar = loans and receivables (Ausgereichte Kredite und Forderungen) flac = financial liability at cost (Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten) fikpl = fair value through profit and loss (Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeit) Auf Grund der kurzen Laufzeiten entsprechen die Buchwerte der kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte und Schulden den Zeitwerten. Bei den langfristigen finanziellen Vermögenswerten und Schulden entsprechen die Zinssätze den marktüblichen Zinsen bzw. die Volumina sind von vergleichsweise überschaubarer Größe, sodass auch hier die Zeitwerte weitgehend den Buchwerten entsprechen. Lediglich für die Anleiheverbindlichkeiten ergeben sich über die verfügbaren Börsenkurse von den Buchwerten abweichende Zeitwerte. In aggregierter Form stellen sich die finanziellen Vermögenswerte und Schulden wie folgt dar: scroll
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigten Nettoergebnisse der finanziellen Vermögenswerte und Schulden setzen sich wie folgt zusammen: scroll
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lar = loans and receivables (Ausgereichte Kredite und Forderungen) flac = financial liabilityat cost (Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanielle Verbindlichkeiten) fvtpl = fair value through profit and loss (Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeit) 9.6. Kapitalmanagement Grundsatz des Vorstands ist es, eine stabile Kapitalbasis aufrecht zu erhalten und jederzeit eine ausreichende Liquiditätsversorgung zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang wurde das Eigenkapital des HanseYachts-Konzerns im aktuellen Geschäftsjahr durch eine Kapitalerhöhung gestärkt und der Fokus der weiteren Aktivitäten im Berichtsjahr auf das Management der Liquidität gelegt. Wichtigste Kennzahl in diesem Zusammenhang ist das Net Working Capital (Umlaufvermögen abzüglich Lieferantenverbindlichkeiten). Zur Kapital- und Liquiditätssteuerung verfügt der HanseYachts-Konzern über ein internes monatliches Berichtswesen. Das an den Vorstand gerichtete Berichtswesen umfasst eine kurzfristige Konzern-Erfolgsrechnung, Konzern-Bilanz und Konzern-Kapitalflussrechnung, auf deren Grundlage die für die Kapital- und Liquiditätssteuerung wesentlichen Kennzahlen (z.B. Eigenkapitalquote, Working Capital, Finanzmittel-bestand) überwacht werden. Aus der integrierten Unternehmensplanung wird darüber hinaus eine kurz- bis mittelfristige Finanzplanung abgeleitet. Über diese Finanzplanung stellt der Konzern sicher, dass jederzeit ausreichend liquide Mittel auf Abruf bereitstehen, um die erwarteten bzw. fälligen Auszahlungen zu decken. Im Rahmen der Liquiditätssteuerung werden durch den Finanzbereich darüber hinaus täglich die Ein- und Auszahlungen überwacht, wöchentliche Liquiditätsprognosen erstellt, der verfügbare Finanzmittelrahmen (Bestand der liquiden Mittel zuzüglich der freien Finanzierungsfazilitäten) analysiert sowie fällige Kundenforderungen überwacht. Bezüglich der weiteren Ausgestaltung des internen Steuerungssystems verweisen wir auch auf die Ausführungen in Kapitel 2.3 des Konzernlageberichts. Mit Banken abgeschlossene Darlehensverträge sehen die Einhaltung bestimmter finanzwirtschaftlicher Kennzahlen vor, die die HanseYachts AG und ihre Tochtergesellschaften anhand ihrer Jahresabschlüsse nachzuweisen haben. Als Kennzahlen stehen bei den Verträgen der dynamische und statische Verschuldungsgrad im Mittelpunkt, die somit Zielgrößen des Kapitalmanagements sind und regelmäßig beobachtet werden. Eine Verletzung dieser Finanzkennzahlen würde ein außerordentliches Kündigungsrecht der Kreditgeber auslösen, die in diesem Fall zur sofortigen Fälligstellung des Kredits berechtigt wären. Dies hätte möglicherweise zur Folge, dass sich die Finanzierung verteuert oder ein nicht antizipierter Finanzierungsbedarf auftritt. Wie im Vorjahr konnten diese Covenants für alle Kredite, für die eine Kreditbedingung existiert, nicht eingehalten werden. Die betreffenden finanzierenden Kreditinstitute wurden frühzeitig anhand von Planungsrechnungen über eine mögliche Nichteinhaltung der Kriterien informiert. Die finanzierenden Kreditinstitute haben bis zum Bilanzstichtag erklärt, aus der Nichteinhaltung der Covenants keine weiteren Konsequenzen zu ziehen. Den Inhabern der am 6. Juni 2014 emittierten Schuldverschreibungen (Anleihe 2014/19) wurde ebenfalls ein Kündigungsrecht eingeräumt, sofern ein Kontrollwechsel erfolgt („change of control") und mind. 25% der Anleihegläubiger dieses Kündigungsrecht ausüben oder die Konzerneigenkapitalquote auf Basis der IFRS-Rechnungslegung während der Laufzeit der Schuldverschreibungen weniger als 15 % beträgt, wobei laut Anleihebedingungen ein Gesellschafterdarlehen mit Nachrang dem bilanziellen Eigenkapital zuzurechnen ist. Unsere Konzernplanung sieht eine Einhaltung der vertraglichen Mindesteigenkapitalausstattungsvorschriften im Geschäftsjahr 2016/17 vor. Wir verweisen diesbezüglich auch auf unsere Ausführungen im Konzernlagebericht (Risikobericht/Finanzrisiken, Nachtragsbericht). 9.7. Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten Wertminderungen von kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten entfallen ausschließlich auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Es handelt sich jeweils um Einzelwertberichtigungen. Wir verweisen auf unsere Ausführungen in dem Abschnitt 6.5. 10. Haftungsverhältnisse, Eventualverbindlichkeiten, sonstige finanzielle Verpflichtungen und Rechtstreitigkeiten 10.1. Haftungsverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten Mit einer unabhängigen Absatzfinanzierungsgesellschaft besteht ein Finanzierungsprogramm im Gesamtvolumen von TEUR 3.689 (Vorjahr: TEUR 2.211), über das Händler den Erwerb ihrer Schiffe von der HanseYachts AG finanzieren können. Das Finanzierungsprogramm wurde von den Händlern zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 1.035 (Vorjahr: TEUR 387) in Anspruch genommen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht eine Rückkaufverpflichtung durch die HanseYachts AG für die mittels des Finanzierungsprogramms finanzierten Schiffe, sofern die teilnehmenden Händler ihren Verpflichtungen gegenüber der Absatzfinanzierungsgesellschaft nicht nachkommen. Zur Besicherung etwaiger Rückkaufverpflichtungen der HanseYachts AG wurden durch die Hausbanken Zahlungsgarantien in Höhe von TEUR 1.675 (Vorjahr: TEUR 947) bereitgestellt, für die in Höhe von TEUR 1.195 (Vorjahr: TEUR 550) liquide Mittel als Sicherheiten hinterlegt sind. Da die Verträge mit der Absatzfinanzierungsgesellschaft zunächst eine Verwertungsphase der von den Händlern zur Sicherheit an die Absatzfinanzierungsgesellschaft übereigneten Schiffe vorsehen und jeweils nur ein Teil des Kaufpreises für ein Schiff auf diesem Weg finanziert wird, wird von einem geringen Risiko der Inanspruchnahme aus möglichen Rückkaufverpflichtungen ausgegangen. Aus weiteren Bürgschaftsverhältnissen haftet die HanseYachts AG in Höhe von bis zu TEUR 21 (Vorjahr: TEUR 21). Sonstige Haftungsverhältnisse und sonstige Eventualverbindlichkeiten gegenüber Dritten bestehen nicht. 10.2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen die folgenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen, vornehmlich aus Leasing-, Miet- und Pachtverträgen sowie Dienstleistungsverträgen. Es werden jeweils die vereinbarten bzw. die erwarteten Laufzeiten der Vertragsverhältnisse berücksichtigt. scroll
Von den vorgenannten finanziellen Verpflichtungen resultieren TEUR 420 (davon TEUR 120 innerhalb eines Jahres fällig) aus Verträgen mit Unternehmen der AURELIUS-Unternehmensgruppe. Zusätzlich zu den vorgenannten finanziellen Verpflichtungen bestehen kurzfristig kündbare Dienstleistungsverträge mit einzelnen Gesellschaften der AURELIUS-Unternehmensgruppe. Weitere Erläuterungen finden sich im Abschnitt zu den Geschäften mit nahe stehenden Personen (Abschnitt 11). Im Geschäftsjahr 2015/16 belief sich der Aufwand aus Operate-Lease-Kontrakten auf TEUR 164 (Vorjahr: TEUR 117). 10.3. Rechtsstreitigkeiten Die HanseYachts AG oder eine ihrer Konzerngesellschaften sind im Rahmen ihrer laufenden Geschäftstätigkeit in Rechtsstreite sowohl mit Lieferanten als auch mit Kunden verwickelt. Rechtsstreite mit Kunden zielen üblicherweise auf Schadensersatzzahlungen für Mängel und Nutzungsausfallentschädigen ab oder haben die Rückabwicklung von Kaufverträgen zum Ziel. Die Streitwerte der Rechtsstreite mit Kunden orientieren sich unter anderem an den Kaufpreisen der jeweiligen Schiffe, die in einer Bandbreite von ca. EUR 0,1 Mio. bis ca. EUR 1,2 Mio. liegen. Die für Rechtsstreite gebildeten Rückstellungen sind in der Regel deutlich niedriger als die angesetzten Streitwerte. Der Konzern ist aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit der Auffassung, dass durch die gebildeten Rückstellungen das Risiko aus möglichen Inanspruchnahmen aus Rechtsstreitigkeiten vollständig abgedeckt ist. In einem Einzelfall ist die HanseYachts AG von einem Gericht in einem Land außerhalb der Europäischen Union und anderer westlicher Staatenbündnisse, mit dem kein völkerrechtlicher Vertrag zur gegenseitigen Anerkennung von Gerichtsurteilen besteht, zu einer Zahlung von rund EUR 1,1 Mio. verurteilt worden. Der Konzern hält das Urteil für offenkundig rechtswidrig und somit nichtig. Es wird mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen, dass eine Inanspruchnahme des Konzerns (z.B. in Folge von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) aufgrund des Urteils nicht erfolgen wird. Aus diesem Grund wurde für den Sachverhalt keine weitere Risikovorsorge getroffen. Bezüglich der Bewertung der Rückstellungen verweisen wir auf unsere Ausführungen in Abschnitt 6.10. 11. Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen Nach IAS 24 müssen Personen oder Unternehmen, die vom berichtenden Unternehmen maßgeblich beeinflusst werden bzw. die auf das Unternehmen einen maßgeblichen Einfluss nehmen können, angegeben werden, soweit sie nicht bereits als konsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen werden. Als nahe stehende Personen des HanseYachts-Konzerns kommen grundsätzlich die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates in Betracht. Darüber hinaus kommen als nahe stehende Personen auch die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA, Grünwald, in Betracht, in deren Konzernabschluss die HanseYachts AG einbezogen wird. Nahe stehende Unternehmen sind daher insbesondere die Unternehmen des Konzernkreises der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA. Die Festlegung der Verrechnungspreise für konzerninterne Umsätze und Leistungen erfolgt marktorientiert. Die HanseYachts AG hat nach den Umständen, die im Zeitpunkt der Vornahme der Rechtsgeschäfte bekannt waren, eine angemessene Gegenleistung erhalten. Wie im Vorjahr waren in der Berichtsperiode keine Forderungen gegen nahe stehende Personen bzw. Unternehmen zweifelhaft oder uneinbringlich. Vorstand Mitglieder des Vorstands der HanseYachts AG waren im Geschäftsjahr 2015/16: • Dr. Jens Gerhardt, Hamburg, Vorstand Vertrieb und Qualität • Sven Göbel, Naumburg, Vorstand Finanzen und Produktion Die Bezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015/16 belaufen sich auf TEUR 771 (Vorjahr: TEUR 614). Sie betreffen mit TEUR 547 (Vorjahr: TEUR 505) fixe Gehaltskomponenten und mit TEUR 226 (Vorjahr: TEUR 109) variable Gehaltsbestandteile. Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 17. Dezember 2015 wurde die Gesellschaft von der Pflicht zur individualisierten Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands und der Leistungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses befreit. Die Befreiung ist befristet auf fünf Jahre. Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat bestand im Geschäftsjahr 2015/16 aus den folgenden Mitgliedern:
Der Aufsichtsrat erhielt in der Berichtsperiode Bezüge in Höhe von TEUR 60 (Vorjahr: TEUR 46). Neben den zuvor dargestellten Vergütungen der Organmitglieder bestanden die nachfolgend aufgeführten Geschäftsbeziehungen zu Gesellschaften der Aurelius-Unternehmensgruppe: scroll
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Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus Kostenweiterbelastungen bzw. der Abrechnung von Beratungsleistungen und Lizenzgebühren enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sind jeweils kurzfristig. Die Verbindlichkeiten aus Darlehen bzw. Schuldverschreibungen enthalten in der oben genannten Darstellung neben den Nominalbeträgen auch anteilig aufgelaufene Zinsen. Die von der AURELIUS-Unternehmensgruppe gezeichneten Schuldverschreibungen werden in der Bilanz mit ihren Nominalbeträgen entsprechend ihrer Fristigkeit in dem Verbindlichkeitsposten „Anleihe" ausgewiesen. Die für die Schuldverschreibungen aufgelaufenen Zinsen werden unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Personen und Unternehmen ausgewiesen. Hinsichtlich der Konditionen der Schuldverschreibungen verweisen wir auf die Ausführungen in Abschnitt 6.11. Sofern die Darlehensverbindlichkeiten keiner Besicherung unterliegen und gegebenenfalls ein Rangrücktritt erklärt wurde, richtete sich die Verzinsung der Darlehen nach den Konditionen vergleichbarer Neuaufnahmen von Fremdmitteln. Sofern die Darlehensverbindlichkeiten einer Besicherung unterliegen, richtete sich die Verzinsung nach den Zinskonditionen der durch Banken eingeräumten Kreditlinien. Von den Darlehensverbindlichkeiten wurde ein Betrag von TEUR 1.600 den langfristigen Verbindlichkeiten zugeordnet. In Höhe von TEUR 3.452 wurden die Darlehensverbindlichkeiten inklusive aufgelaufener Zinsen den kurzfristigen Verbindlichkeiten zugeordnet. Die bestehenden Darlehensverbindlichkeiten wurden im Geschäftsjahr mit Zinssätzen in einer Bandbreite von 8,0 % bis 9,5 % verzinst. In Ergänzung zu den vorstehenden Angaben weist die Gesellschaft gegebenenfalls freiwillig darauf hin, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats sowie die Mitglieder des Vorstands Anteilseigner einer Gesellschaft in Deutschland sind, deren Geschäftszweck die Vercharterung von Segel- und Motorbooten ist. Die zur Vercharterung vorgesehenen Schiffe werden von einem externen Händler der HanseYachts AG erworben, der die Schiffe über die HanseYachts AG bezieht und gleichzeitig gegen eine Gebühr die Vercharterung der Schiffe betreibt. Der Händler hat im Berichtsjahr ein Schiff für TEUR 100 von der HanseYachts AG erworben. Die Bestellung dieses Schiffes erfolgte bereits im Vorjahr. Darüber hinaus wurde im Geschäftsjahr 2015/16 durch den Händler ein weiteres Schiff im Volumen von TEUR 152 bestellt, das im nachfolgenden Geschäftsjahr 2016/17 ausgeliefert werden soll. 12. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Codex Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ist abgegeben und als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB den Aktionären durch Veröffentlichung auf unserer Homepage (www.hansegroup.com) unter Corporate Governance dauerhaft zugänglich gemacht worden. 13. Honorar für den Abschlussprüfer (Angabe gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB) Das Honorar für den Abschlussprüfer setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Die Abschlussprüfungsleistungen betreffen jeweils die Jahres- und Konzernabschlussprüfung der HanseYachts AG (inklusive Auslagen). Andere Bestätigungsleistungen betreffen die Zwischenabschlussprüfung zum 31. Dezember 2015 für Zwecke der Einbeziehung des HanseYachts-Konzernabschlusses in den übergeordneten Konzernabschluss der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA. 14. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Es ereigneten sich nach dem Bilanzstichtag keine Geschäftsvorfälle mit einem wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 15. Freigabe zur Veröffentlichung Der Vorstand der HanseYachts AG hat den Konzernabschluss am 16. September 2016 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt.
Greifswald, 16. September 2016
Der Vorstand Dr. Jens Gerhardt Sven Göbel Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den von der HanseYachts AG, Greifswald, aufgestellten Konzernabschluss zum 30. Juni 2016 - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiges Konzern-Ergebnis, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel und Anhang - sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2015 bis zum 30. Juni 2016 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Hamburg, 16. September 2016 Ebner Stolz GmbH & Co. KG Dirk Schützenmeister, Wirtschaftsprüfer Tim Sichting, Wirtschaftsprüfer Versicherung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Greifswald, 16. September 2016
Der Vorstand Dr. Jens Gerhardt Sven Göbel Der Konzernabschluss zum 30. Juni 2016 wurde in der Aufsichtsratssitzung am 21. September 2016 durch den Aufsichtsrat gebilligt. Bericht des AufsichtsratesSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, der Aufsichtsrat hat sich im Berichtszeitraum vom 1. Juli 2015 bis zum 30. Juni 2016 regelmäßig und intensiv mit der Lage und Entwicklung der Gesellschaft beschäftigt und die ihm nach Gesetz und Satzung der Gesellschaft obliegenden Aufgaben und Befugnisse zur Beratung und Überwachung des Vorstands uneingeschränkt wahrgenommen. Hierzu gehören der regelmäßige Informationsaustausch mit dem Vorstand und die Überwachung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Die Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat ist durch einen sehr intensiven Informations- und Meinungsaustausch gekennzeichnet. Der Aufsichtsrat wurde in alle wesentlichen Entscheidungen des Vorstands einbezogen. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen regelmäßig in mündlichen und schriftlichen Berichten, insbesondere über die Umsatz- und Ertragsentwicklung, die Finanzlage der Gesellschaft, die Risikolage und das Risikomanagement sowie die strategische Ausrichtung des Konzerns, die Marken- und Modellpolitik sowie über personelle Fragen. Diese Aspekte wurden mit dem Vorstand in den Aufsichtsratssitzungen besprochen und diskutiert. Im Geschäftsjahr 2015/16 fanden 6 Sitzungen des Gesamtaufsichtsrats als Präsenzsitzungen oder Telefonkonferenzen statt, daneben wurden 4 Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst. Auch zwischen den Sitzungen wurde der Aufsichtsrat über Vorgänge von besonderer Bedeutung informiert. Die Informationen an den Aufsichtsrat über die laufende Geschäftsentwicklung erfolgten monatlich. Schwerpunkte der Beratungen von Aufsichtsrat und Vorstand waren die laufende Geschäftsentwicklung der HanseYachts AG sowie ihrer Tochtergesellschaften, die Begleitung der Finanzierungsstrategie der Unternehmensgruppe, der Gestaltung der Markenpolitik sowie die Unternehmensplanung. Die erste Aufsichtsratssitzung im Geschäftsjahr 2015/2016 am 03. September 2015 hatte als Gegenstand die Konstituierung des Aufsichtsrates. Herr Purkert wurde zum Aufsichtsratsvorsitzenden und Dr. Forster zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Dr. Rageth wurde zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und Herr Purkert sowie Dr. Forster zu weiteren Mitgliedern des Prüfungsausschusses gewählt. In der Sitzung wurde auch über eine Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2014 beraten und dazu die Zustimmung erteilt. Gegenstand der Sitzung des Aufsichtsrats vom 30. September 2015 waren die Beratungen über den Jahres- und Konzernabschluss der HanseYachts AG für das vorangegangene Geschäftsjahr 2014/2015 sowie den Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht). Zudem beschloss der Aufsichtsrat die Genehmigung des Budgets für das Geschäftsjahr 2015/16 und stimmte auch dem Verkauf einer Immobilie in Frankreich zu. Der Aufsichtsrat setzte eine Zielquote von 1 weiblichen Mitglied des Aufsichtsrates bis zum 30. Juni 2017 fest. Sobald der Vorstand um ein weiteres Mitglied erweitert wird, soll 1 weibliches Mitglied gewonnen werden. Dies entspricht einer Zielquote von 33%. In seinen Sitzungen vom 14. Oktober 2015 und 03. November 2015 wurde über die Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2014 erneut gesprochen und die entsprechende Satzungsänderung beschlossen. Die gemeinsame Erklärung zum Corporate Governance Kodex von Aufsichtsrat und Vorstand gemäß § 161 AktG wurde am 23. Oktober 2015 beschlossen und der Öffentlichkeit auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. In der Sitzung am 04. November 2015 befasste sich der Aufsichtsrat mit der Hauptversammlung und hat die Einladung zur Hauptversammlung sowie sämtliche darin enthaltenen Erklärungen bewilligt. Am 17. Dezember 2015 berichtete der Vorstand dem Aufsichtsrat über die Ergebnisverbesserung im Vergleich zum Vorjahr und die positive Entwicklung beim Auftragseingang. Die Vertiefung des Flusses Ryck unmittelbar am Firmensitz der HanseYachts AG durch das Wasser- und Schifffahrtsamt war ebenso Gegenstand der Beratung wie auch ein Anhörungsschreiben der BaFin und der neue für die HanseYachts AG geltende Haustarifvertrag. Die bestehende Finanzierungstruktur und deren Verbesserungsmöglichkeiten wurden besprochen. Die Verlängerung der Vorstandsverträge wurde einstimmig beschlossen und der Aufsichtsratsvorsitzende beauftragt, innerhalb der besprochenen Rahmenparameter mit den Vorständen zu verhandeln. Schwerpunkte der Sitzung vom 24. März 2016 waren der Vertriebsbericht, das laufende Betriebsergebnis sowie der Ausblick auf das zukünftige Ergebnis. Die Verschmelzung der 100%igen Tochtergesellschaft Sealine GmbH auf die HanseYachts AG wurde ebenso genehmigt wie auch die Liquidierung der nicht mehr operativ tätigen französischen Tochtergesellschaft Mediterranean Yacht Service Center SARL. Die Aufsichtsratssitzung vom 16. Juni 2016 hatte einen Bericht des Vorstands über den Geschäftsverlauf und eine Beratung hierüber zum Gegenstand. Zudem wurde beschlossen, Herrn Fritz Seemann zum Mitglied des Prüfungsausschusses zu benennen. Dem Aufsichtsrat der HanseYachts AG gehörten im abgelaufenen Geschäftsjahr sechs Mitglieder an. Die Aufsichtsratsmitglieder Gert Purkert, Dr. Frank Forster und Dr. Luzi Rageth wurden durch die Hauptversammlung vom 29. Januar 2015 für eine weitere Amtszeit und Herr Fritz Seemann als neues Aufsichtsratsmitglied gewählt. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Alexander Herbst und Ronny Riechert wurden durch die Belegschaft der HanseYachts AG am 20. Mai 2015 gewählt. Herr Purkert ist Vorsitzender und Herr Dr. Fors-ter stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates. Herr Dr. Rageth ist Vorsitzender des Prüfungsausschusses, dem darüber hinaus die Herren Purkert, Seemann und Dr. Forster als weitere Mitglieder angehören. Dem Prüfungsausschuss obliegen die Vorprüfung des Jahresabschlusses sowie die Vorbereitung der Beschlussfassung des Aufsichtsrates zur Feststellung des Jahresabschlusses. Weitere Ausschüsse des Aufsichtsrates bestehen nicht. Der Prüfungsausschuss hat im Geschäftsjahr 2015/2016 zweimal getagt. In der ersten Sitzung vom 30. September 2015 hat sich der Ausschuss die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung durch den Abschlussprüfer berichten lassen und eigene Prüfungshandlungen vorgenommen. Die Abstimmung der Prüfungsschwerpunkte und die Vorbesprechung der Ergebnisse der Abschlussprüfung erfolgten stellvertretend für den Prüfungsausschuss durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und den Abschlussprüfer. In der zweiten Sitzung ebenfalls am 30. September 2015 war Gegenstand der Sitzung des Prüfungsausschusses die Beratung über den Beschlussvorschlag an die Hauptversammlung zur Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/2016. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats nahmen persönlich an den Sitzungsterminen und Konferenzen teil. Im Berichtszeitraum bestand der Vorstand aus den Herren Dr. Jens Gerhard (Vertrieb, Qualität) und Sven Göbel (Finanzen, Produktion). In der Hauptversammlung vom 17. Dezember 2015 wurde die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer gewählt und anschließend durch den Aufsichtsrat beauftragt. Der nach den Regeln des Deutschen Handelsgesetzbuches aufgestellte Jahresabschluss der HanseYachts AG für den Zeitraum 1. Juli 2015 bis 30. Juni 2016 sowie der nach den Regeln des International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellte Konzernabschluss für den Zeitraum 1. Juli 2015 bis 30. Juni 2016 sowie die dazugehörigen Lageberichte wurden von der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss haben sich in der Sitzung vom 21. September 2016 die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung durch den Abschlussprüfer berichten lassen. Der Aufsichtsrat hat in Kenntnis der Prüfungsberichte der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss zum 30. Juni 2016 mit den jeweiligen Lageberichten geprüft und dabei keine Einwendungen gegen die Feststellungen des Prüfers oder den Jahresabschluss festgestellt. Der Aufsichtsrat hat daraufhin den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss der Gesellschaft zum 30. Juni 2016 mit den jeweiligen Lageberichten am 21. September 2016 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Der Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2015/2016 wurde ebenfalls vom Abschlussprüfer geprüft und mit dem uneingeschränkten Vermerk versehen, dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war. Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Vorstands insbesondere auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung hat sich der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer angeschlossen. Gegen die im Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen enthaltene Schlusserklärung des Vorstands sind keine Einwendungen zu erheben. Die Mitglieder des Aufsichtsrates danken den Mitgliedern des Vorstandes für die konstruktive Zusammenarbeit und den Aktionären für das entgegengebrachte Vertrauen. Der Aufsichtsrat spricht allen Beteiligten, insbesondere den Mitarbeitern, seinen Dank für das große Engagement und die geleistete Arbeit aus.
Greifswald, 24. Oktober 2016
Gert Purkert, Aufsichtsratsvorsitzender ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG DER HANSEYACHTS AG GEMÄß § 289a HGB Die Erklärung zur Unternehmensführung enthält die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex (kurz „DCGK"), Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und die Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat. Die HanseYachts AG verfolgt dabei das Ziel, die Darstellung der Unternehmensführung übersichtlich und prägnant zu halten. Vorstand und Aufsichtsrat der HanseYachts AG bekennen sich zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und identifizieren sich mit den Zielen des Kodex, eine gute, verantwortungsvolle und am Nutzen der Anteilseigner, Mitarbeiter und Kunden orientierte Unternehmensführung zu fördern. Dies kommt zum Ausdruck in einer verantwortungsvollen, am Maßstab der Wertschöpfung ausgerichteten Leitung und Überwachung des Unternehmens sowie in einer transparenten Darstellung der Grundsätze des Unternehmens und dessen geschäftlicher Entwicklung, um das Vertrauen der Kunden, Geschäftspartner und Investoren in das Unternehmen zu gewährleisten und zu stärken. Parameter der guten Unternehmensführung sind weiterhin eine enge und effiziente Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat, die Achtung der Aktionärsinteressen, eine offene Unternehmenskommunikation, eine ordnungsgemäße Rechnungslegung und Abschlussprüfung sowie ein verantwortungsbewusster Umgang mit Risiken. Die HanseYachts AG versteht Corporate Governance als einen fortlaufenden Prozess und wird auch künftige Entwicklungen aufmerksam verfolgen und umsetzen. ERKLÄRUNG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX (DCGK) NACH § 161 AKTG Die HanseYachts AG hat im Berichtszeitraum seit der letzten Entsprechenserklärung am 23. Oktober 2015 den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 05. Mai 2015 mit Ausnahme der nachfolgenden Abweichungen entsprochen und wird dies mit Ausnahme der nachfolgenden Abweichung auch künftig tun:
ANGABEN ZUR VIELFALT (DIVERSITY) Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats richtet sich am Unternehmensinteresse aus und muss die effektive Überwachung und Beratung des Vorstands gewährleisten. Deshalb berücksichtigt der Aufsichtsrat bei seiner Zusammensetzung insbesondere die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung dieser Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen. Daneben soll die Zusammensetzung des Aufsichtsrats insgesamt nach Auffassung des Aufsichtsrats den Grundsätzen der Vielfalt („Diversity") entsprechen. In diesem Zusammenhang strebt der Aufsichtsrat auch eine angemessene Beteiligung von Frauen an. Dementsprechend hat der Aufsichtsrat für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2017 eine Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat von 16,6 % festgelegt. Bei der Prüfung potenzieller Kandidaten für den Aufsichtsrat sollen qualifizierte Frauen in den Auswahlprozess einbezogen und bei den Wahlvorschlägen angemessen berücksichtigt werden. Bei gleicher Qualifikation mehrerer Kandidaten ist zu prüfen, ob einer Kandidatin im Hinblick auf eine angemessene Beteiligung von Frauen der Vorzug zu geben ist. Der Aufsichtsrat hält eine Beteiligung von Frauen mit Blick auf die Zusammensetzung der sonstigen Führungskräfte der Gesellschaft und mit Blick auf andere Unternehmen der Branche für wünschenswert und die definierte Zielgröße bis zum 30. Juni 2017 für angemessen. Im Vorstand der HanseYachts AG sind zum 30. Juni 2016 keine Frauen vertreten. Für den Vorstand setzt der Aufsichtsrat ebenfalls das Ziel fest, bei Erweiterung des Organs auf drei Mitglieder, ein weibliches Vorstandsmitglied zu bestellen. Dies entspricht einer Zielquote von 33,3%, die bis zum 30. Juni 2017 angestrebt wird. Für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands liegt der Anteil der weiblichen Führungskräfte bei 15 %. Ein Anteil von 21 % soll bis zum 30. Juni 2017 erreicht werden. ANGABEN ZU UNTERNEHMENSFÜHRUNGSPRAKTIKEN Die Gesellschaft wendet alle gesetzlich vorgeschriebenen Unternehmensführungspraktiken an. Weitere unternehmensweit gültige Standards wie ethische Standards, Arbeits- und Sozialstandards existieren nicht. ARBEITSWEISE VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT Vorstand und Aufsichtsrat der HanseYachts AG arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen. Alle relevanten Fragen der Geschäftslage und -entwicklung, der Finanzierung sowie der Strategie und Planung werden zwischen den beiden Führungsgremien besprochen. Der Aufsichtsrat berät und kontrolliert den Vorstand bei der Führung des Unternehmens und prüft alle bedeutenden Geschäftsvorfälle durch Einsichtnahme in die betreffenden Unterlagen auf Grundlage des Aktiengesetzes und der Satzung. Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung gewählt. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat bestellt. Der Aufsichtsrat entscheidet hinsichtlich der Anzahl der Vorstandsmitglieder und des Vorsitzenden. In der Geschäftsordnung für den Vorstand legt der Aufsichtsrat einen Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte sowie einen Geschäftsverteilungsplan fest. Der Aufsichtsrat agiert auf Basis einer eigenen Geschäftsordnung. Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss fest und billigt den Konzernabschluss. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeiten des Aufsichtsrats in seinem Bericht an die Aktionäre und in der Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat der HanseYachts AG besteht aus sechs Mitgliedern. Es besteht ein Prüfungsausschuss, der aus drei Mitgliedern des Aufsichtsrates gebildet wurde. Seine Aufgaben umfassen neben der Beratung über die Prüfung des Jahresabschlusses die Erörterung der Unternehmensplanung. Der Vorstand besteht zurzeit aus zwei Mitgliedern. Der Vorstand leitet das Unternehmen unter eigener Verantwortung. Die Zuständigkeitsbereiche ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan. Die Leiter der Geschäftsbereiche berichten über die Unternehmensbereiche an den Vorstand und tragen die Ergebnisverantwortung für ihren jeweiligen Bereich. Regelmäßig, zeitnah und umfassend berichtet der Vorstand schriftlich sowie in den turnusmäßigen Sitzungen über die Planung, die Geschäftsentwicklung sowie über die Lage des Konzerns einschließlich des Risikomanagements an den Aufsichtsrat. Der Vorstand nimmt an allen Sitzungen des Aufsichtsrats teil, berichtet schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen und beantwortet die Fragen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder. Die Beschlussanträge werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats vor den jeweiligen Sitzungen schriftlich mitgeteilt. Von der Möglichkeit, Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren zu fassen, wird insbesondere in Fällen Gebrauch gemacht, die besonders eilbedürftig sind. VORSTANDSVERGÜTUNG (VERGÜTUNGSBERICHT) GEMÄSS ZIFFER 4.2.5 DCGK Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat in angemessener Höhe festgelegt. Kriterien für die Angemessenheit bilden sowohl die Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt. Die Festlegung der Vergütung der Mitglieder des Vorstands erfolgt durch den Aufsichtsrat, der die Angemessenheit der Vergütung regelmäßig überprüft. Die Vergütung umfasst fixe und variable Bestandteile. Die variablen Bestandteile sind abhängig von der Erreichung von jährlich festzulegenden Zielen. Die Höhe der variablen Bestandteile ist nach oben begrenzt. Die Auszahlung des variablen Vergütungsanteils erfolgt einmal jährlich in Abhängigkeit von den Ergebnissen des abgelaufenen Geschäftsjahres und nach Maßgabe der jeweils vereinbarten Zielerreichung. Der Aufsichtsrat kann dem Vorstand darüber hinaus im Falle außerordentlicher Leistungen eine Sondervergütung gewähren, die ebenfalls nach oben begrenzt ist. Für das abgelaufene Geschäftsjahr hat der Vorstand noch keinen variablen Vergütungsbestandteil erhalten, da eine Beschlussfassung des Aufsichtsrates hierüber noch aussteht. Pensionsregelungen bestehen nicht. Im vergangenen Geschäftsjahr endend zum 30. Juni 2016 beliefen sich die Bezüge des Gesamtvorstands einschließlich der Überlassung von Dienstwagen und Versicherungsprämien auf TEUR 771 (Vorjahr: TEUR 614). Sie betreffen mit TEUR 547 (Vorjahr: TEUR 505) fixe Gehaltskomponenten und mit TEUR 226 (Vorjahr: TEUR 109) variable Gehaltsbestandteile, wobei es sich bei Letzteren um Rückstellungen handelt, da eine Beschlussfassung des Aufsichtsrates hierüber noch nicht erfolgt ist. Der Aufsichtsrat prüft in zweijährigem Abstand die jeweiligen Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder insbesondere unter Berücksichtigung der Ertragssituation der HanseYachts AG und der individuell erbrachten Leistungen und passt die Gesamtbezüge angemessen an. Weiterhin hat die HanseYachts AG zugunsten der Vorstandsmitglieder eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für Directors and Officers (D&O Versicherung) mit Selbstbeteiligung abgeschlossen. Für den Fall des Widerrufs der Bestellung eines Vorstandsmitglieds endet der Anstellungsvertrag und damit die Zahlung der Bezüge und die Gewährung sonstiger Leistungen durch die HanseYachts AG mit dem Tag des Zugangs des Widerrufs. Erlischt bzw. entfällt das Amt als Vorstandsmitglied aufgrund oder infolge einer Umwandlungs- und/oder Umstrukturierungsmaßnahme, besteht für die HanseYachts oder eine Rechts-nachfolgerin u.a. das Wahlrecht, den Anstellungsvertrag der Vorstandsmitglieder mit einer Frist von 6 Monaten zu kündigen. Kündigt ein Vorstandsmitglied in einem solchen Fall, ist eine Abfindungszahlung auf das Einkommen von 6 Monaten beschränkt. Im Falle eines Kontrollwechsels ("Change of Control") ist der Vorstand berechtigt, innerhalb von 2 Monaten nach Rechtswirksamkeit des Kontrollwechsels mit einer Frist von 1 Monat zu kündigen und sein Amt zum Kündigungstermin niederzulegen sowie als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung in Höhe von 12 Monatsgehältern zu verlangen, begrenzt auf die bis zum regulären Vertragsende maximal zur Auszahlung gelangende (Fest-)Vergütung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats informiert die Hauptversammlung der HanseYachts AG zudem über die Grundzüge des Vergütungssystems und deren Veränderungen. AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG GEMÄSS ZIFFER 5.4.6 DCGK Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wird durch die Hauptversammlung festgelegt und ist in § 14 der Satzung der HanseYachts AG geregelt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen zunächst eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung von jährlich 6.000,00 Euro. Daneben erhält jedes Aufsichtsratsmitglied eine variable Vergütung in Höhe von 50 Euro für jeden Cent, um den der Konzernüberschuss je Aktie den Betrag von 1,30 Euro übersteigt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache, sein Vertreter und Vorsitzende von Ausschüssen das Zweifache der festen und variablen Vergütung. Für das abgelaufene Geschäftsjahr hat der Aufsichtsrat, wie auch bereits in den Vorjahren, keine variablen Vergütungsbestandteile erhalten. AKTIENBESITZ VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT GEMÄSS ZIFFER 6.2 DCGK Die jeweiligen Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der HanseYachts AG halten direkt keinen im Sinne von Ziffer 6.2 DCGK zu veröffentlichenden Aktienbesitz von über 1% der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien. Der Gesamtbesitz beider Vorstandsmitglieder und des Aufsichtsratsmitglieds Dr. Luzi Rageth an den von der HanseYachts AG ausgegebenen Aktien beträgt 1,39%, wobei der Vorstand Sven Göbel und der Vorstand Dr. Jens Gerhardt mit jeweils 0,64% gleich viele Aktien halten. Die HanseYachts AG informiert ausführlich über den Aktienbesitz und die Aktiengeschäfte von Vorstand und Aufsichtsrat. Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte nach Art. 19 Marktmissbrauchsverordnung, die so genannten Directors' Dealings, werden stets ordnungsgemäß auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht. WEITERE INFORMATIONEN ZUR CORPORATE GOVERNANCE Transparenz und der Anspruch, die Aktionäre und die Öffentlichkeit schnell und umfassend zu informieren, haben für die HanseYachts AG eine hohe Priorität. Daher werden aktuelle Entwicklungen und wichtige Unternehmensinformationen auf der Webseite der HanseYachts AG (http://www.hansegroup.com) zur Verfügung gestellt. Neben Erläuterungen zur Corporate Governance werden dort weitergehende Informationen zu Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung, die gesetzlich vorgesehenen Berichte des Unternehmens (Jahresabschluss, Halbjahresfinanzbericht sowie Unternehmensmitteilungen der Geschäftsleitung), ein Finanzkalender zu allen wesentlichen Terminen sowie Ad-hoc-Meldungen und meldepflichtige Wertpapiergeschäfte (Directors' Dealings) veröffentlicht.
Greifswald, den 24. Oktober 2016 HanseYachts AG Der Aufsichtsrat Der Vorstand |
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