HanseYachts AGGreifswaldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2016 bis zum 30.06.2017Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016/2017der HanseYachts AG, Greifswald
1 Grundlagen der Gesellschaft und des Konzerns 1.1 Unternehmensportrait Die HanseYachts AG gehört zu den drei weltweit größten Herstellern von hochseetüchtigen Segelyachten mit einer Rumpflänge von ca. 29 bis 67 ft (= 9 – 21 m) und gehört inzwischen auch zu den Top 10 der Motorbootproduzenten mit einer Rumpflänge von ca. 30 bis 54 ft (= 10 – 16 m). Unsere Produkte und Marken sind innovativ, marktetabliert und haben eine lange Historie. So sind im Geschäftsfeld der Segelyachten die Marke „Hanse" seit 25 Jahren am Markt, „Dehler seit mehr als 50 Jahren und „Moody" sogar nahezu 80 Jahren. Die Motoryachten der Marken „Fjord" und „Sealine" sind ebenfalls seit mehr als 50 bzw. 40 Jahren am Markt bekannt. Innerhalb der jeweiligen Marken werden verschiedene Yachttypen angeboten, so dass sich das gesamte Produktportfolio auf 32 verschiedene Modelle erstreckt. Die Yachten werden über Vertragshändler und über eigene Vertriebsgesellschaften veräußert. Die Boote werden auf Endkundenbestellung, die die Vertragshändler an die HanseYachts AG weiterleiten, gefertigt. Am produktionsgünstig gelegenen Standort mit Meereszugang zur Ostsee in Greifswald wird die Forschung und Entwicklung sowie die zentrale Marketingkoordination inklusive der Media- und Messeplanung vorgenommen. Auch der Zentraleinkauf für die HanseYachts AG, die Gesamtvertriebssteuerung sowie die administrative Verwaltung erfolgen hier. Ein weiterer Produktionsstandort befindet sich in einer Entfernung von ca. 170 km zu Greifswald in Goleniów, Polen. Eigenständige Konzern-Vertriebsgesellschaften befinden sich in Deutschland und den USA. Der Verkauf erfolgt weltweit über ein Netzwerk von über 180 Händlern. Zusätzlich zu den bisherigen sechs erfolgreichen Marken werden seit Juni 2017 nun auch Segel- und Motorkatamarane der Marke Privilège über das weltweite Händlernetz der HanseYachts AG verkauft. Hierzu schlossen die HanseYachts AG und die Privilège Marine SAS mit Sitz in Frankreich Kauf- und Lizenzverträge ab. Die HanseYachts AG ist nun im direkten Besitz der Marke „Privilège" und profitiert von den Gebühren aus dem Lizenzvertrag mit einem erfolgreichen Katamaranhersteller in einem stark wachsenden Segment. Diese deutsch-französische Zusammenarbeit ist möglich, nachdem die Muttergesellschaft der HanseYachts AG – die AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA – die Mehrheit der Anteile an der Privilège Marine SAS am 19. Mai 2017 erworben hat. 1.2 Organisation und Tochterunternehmen Die HanseYachts AG ist die Muttergesellschaft der HanseYachts-Gruppe. Sie nimmt zentrale Holdingaufgaben wahr und betreibt einen Großteil des operativen Geschäfts der Hanse-Yachts-Gruppe. An allen Tochtergesellschaften ist die HanseYachts AG unmittelbar oder mittelbar zu 100 % beteiligt. Die Tochtergesellschaften sind die Hanse (Deutschland) Vertriebs GmbH & Co. KG mit ihrer Komplementärin, der Verwaltung Hanse (Deutschland) Vertriebs GmbH, die Moody Yachts GmbH, die Dehler Yachts GmbH, die Sealine Yachts GmbH, die Hanse Yachts US, LLC, USA, die Technologie Tworzyw Sztucznych Sp.z o.o., Polen (kurz „TTS"), die HanseYachts TVH GmbH, die HanseYachts Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH sowie die Yachtzentrum Greifswald Beteiligungs-GmbH mit ihrer nicht mehr operativ tätigen Tochtergesellschaft Mediterranean Yacht Service Center SARL, Frankreich. Die Sealine GmbH ist mit Verschmelzungsvertrag vom 27. September 2016 und Eintragung am 2. März 2017 in das Handelsregister mit Wirkung zum 1. Juli 2016 auf die HanseYachts AG verschmolzen. Das operative Geschäft hat damit die HanseYachts AG übernommen, wodurch interne Prozesse optimiert werden konnten. Die HanseYachts AG und ihre Tochterunternehmen werden in den Konzernabschluss der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA (vormals ,Aurelius AG"), Grünwald, einbezogen. Die HanseYachts AG ist im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. 1.3 Branchenentwicklung und Marktposition Der weltweite Segel- und Motoryachtenmarkt ist von intensivem Wettbewerb geprägt. Weltweit existiert eine Vielzahl von Yachtherstellern, die jährlich jeweils ein- bis zweistellige Stückzahlen produzieren. Es gibt hingegen weltweit nur eine geringe Anzahl von Wettbewerbern, die – wie auch die HanseYachts AG – eine dreistellige Anzahl von Yachten im Jahr industriell produzieren und mit denen wir erheblich im globalen Wettbewerb stehen. Unverändert durchläuft der Segel- und Motoryachtenmarkt aufgrund des starken Wettbewerbs eine Konsolidierung, die von Übernahmen oder sogar Insolvenzen gekennzeichnet ist. Zudem sind die unter Druck geratenen Marktteilnehmer dazu geneigt, ihre Yachten mit deutlichen Preisabschlägen anzubieten, so dass der Preiswettbewerb hoch ist. Dennoch ist das maritime Marktumfeld für die HanseYachts AG, global gesehen, stabil bis leicht wachsend, trotz der geopolitischen Krisen. Die Motoren des Wachstums sind dabei Europa und Nordamerika. Die Belebung des Wassersportmarktes ist in Spanien dabei am deutlichsten. In den USA haben günstige EUR-USD-Wechselkurse zu guten Absätzen geführt. Die Absatzlage in der Türkei und Australien ist leicht rückläufig. Die HanseYachts AG begegnet dem Markt mit einer modernen und ständig überarbeiteten Produktpalette, die den Wünschen der Kunden nach Individualität und Variantenvielfalt entgegen kommt, wobei die Kundenwünsche vielfältig und regional sogar sehr unterschiedlich sein können. Nur mit einer seriennahen Fertigung sowie einer modularen Bauweise, die kostengünstig eine hohe Variantenvielfalt abbilden kann, und mit klar positionierten Marken wird sich eine Werft nach unserer Überzeugung erfolgreich und nachhaltig am Markt positionieren können. Unser stetiges Umsatzwachstum der letzten fünf Jahre bezeugt den Erfolg unserer Strategie und unserer Produkte. Die von der HanseYachts AG hergestellten Marken sind bei den Segelyachten die Marken „Hanse", „Moody" sowie „Dehler und bei den Motoryachten die Marken „Fjord" und „Sealine". Es ist geplant, die Katamarane der Marke „Privilège", deren Eigentümer die HanseYachts AG ist, ab dem Geschäftsjahr 2017/18 über unser Händlernetz zu verkaufen. Hergestellt werden die Yachten weiterhin bei dem französischen Hersteller Privilège Marine SAS an der französischen Atlantikküste. Diese Mehr-Marken-Strategie macht es möglich, klare Abgrenzungen innerhalb der einzelnen Produktgruppen vorzunehmen. Die Produkte sind klar positioniert und haben innerhalb der Marke eine starke Identität. Hierdurch können wir unterschiedliche Kundenwünsche zielgenau ansprechen und haben ein höheres Anpassungspotenzial für sich ändernde Marktbedingungen. Durch den Einsatz von variabel kombinierbaren Modulen für den Yacht-Innenausbau, Farbgebung, Stoffen, verschiedenen Hölzern und eine breite Vielfalt von Zusatzausrüstung wird dem Endkunden die Möglichkeit geboten, die gewünschte Yacht seinen jeweiligen Bedürfnissen individuell anzupassen. Im Segelbootbereich bieten wir mit der Marke „Hanse" komfortable Familienyachten, mit der Marke „Moody" luxuriöse Decksalon- und Classic-Yachten und mit der Marke „Dehler" hochwertige Performance Cruiser an. Im Motorbootbereich konzentrieren wir uns mit der Marke „Fjord" bewusst auf eine besondere Marktnische. Die seetüchtigen Motorbootyachten haben ein auffallendes Design und sind als Powerboote insbesondere für den Einsatz in Küstennähe konzipiert, können aber auch für mehrtägige Törns genutzt werden. Die Motoryachten der Marke „Sealine" stellen hingegen mehr den praktischen Nutzen in den Vordergrund, ohne dabei die Sportlichkeit und das Design zu vernachlässigen. Die Katamarane der Marke „Privilège" sind im Premium Segment angesiedelt und haben seit über 35 Jahren eine hervorragende Reputation für ihre hohen Standards auf dem Markt. Jeder einzelne Katamaran ist einzigartig, wird mit hoher Qualität veredelt und nach Kundenwunsch individuell gefertigt. 2 Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche Lage Der europäische Markt und hier insbesondere Deutschland ist für die HanseYachts AG der wichtigste Einzelmarkt. Hier hebt sich Deutschland im Euroraum unverändert mit seinem soliden und stetigen Wirtschaftswachstum hervor, wohingegen die Lage der südeuropäischen Länder mit Ausnahme von Spanien keine wesentliche Verbesserung der wirtschaftlichen Situation erkennen lassen. 2.2 Geschäftsverlauf In dem unverändert anspruchsvollen Marktumfeld konnten wir durch intensive Vertriebsaktivitäten mit über 184 Händlern in mehr als 56 Ländern und durch Produktinnovationen und pflege im Geschäftsjahr 2016/17 ein Umsatzwachstum von rund 14 % auf 124,3 Mio. Euro erzielen. Der Umsatzzuwachs resultierte insbesondere aus dem europäischen Raum mit den Segelyachten der Marke „Hanse". Im Geschäftsjahr 2016/17 haben wir mit der Dehler 34, „Fjord" 42 Open, Hanse 548, Hanse 588, Sealine C430 und Sealine C530 wie in den Vorjahren erheblich in unsere Produktpalette investiert. Weitere Neuentwicklungen und Facelifts für das kommende Geschäftsjahr 2017/2018 sind in Vorbereitung und erreichen mit der Hanse 348, Hanse 388, Hanse 418, weitere Sealine, „Fjord" 36xpress bereits jetzt ein interessiertes Publikum. Weitere Neuentwicklungen bzw. Facelifts für das kommende Geschäftsjahr 2017/18 und die folgenden Geschäftsjahre sind in Vorbereitung. Zu den Marktaktivitäten der HanseGroup gehört vor allem die regelmäßige Teilnahme an nationalen und internationalen Fachmessen, wie beispielsweise in Düsseldorf, Hamburg und Friedrichshafen sowie den Fachmessen in Cannes (Frankreich), Paris (Frankreich), Annapolis (USA) oder Sydney (Australien). Die Gesellschaft ist auf über 80 Messen in über 28 Ländern jährlich selbst oder über ihre Händler vertreten. 2.3 Steuerungssystem – finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren Wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren sind vornehmlich die Umsatzerlöse, das Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA) sowie das insgesamt erzielte Jahresergebnis, die im Rahmen einer Erfolgsrechnung aggregiert für den HanseYachts-Konzern (IFRS) auf Monatsbasis für den jeweils abgelaufenen Monat sowie kumuliert für das laufende Geschäftsjahr („YTD") an den Vorstand berichtet werden. Dabei werden Abweichungen sowohl zur ursprünglichen Planung als auch zum Vorjahr systematisch analysiert. Das Berichtsformat der kurzfristigen Erfolgsrechnung entspricht grundsätzlich einer produktionsbezogenen Deckungsbeitragsrechnung, die auch weitere Kennziffern, wie z.B. Materialeinsatzquote, Fertigungskostenquote und eine Deckungsbeitragsgröße enthält und bestimmte Aufwandsarten nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten abweichend von der HGB- bzw. IFRS-Gliederung zuordnet (z.B. Zuordnung der Aufwendungen für Leiharbeiter zu den Fertigungskosten anstatt zum Materialaufwand/zu den bezogenen Leistungen). Das an den Vorstand gerichtete Berichtswesen umfasst darüber hinaus eine Konzern-Bilanz (IFRS) und eine Konzern-Kapitalflussrechnung (IFRS), auf deren Grundlage weitere für die Kapital- und Liquiditätssteuerung wesentliche Kennzahlen (z.B. Eigenkapitalquote, Working Capital, Finanzmittelbestand) regelmäßig überwacht werden. Im Rahmen der laufenden Liquiditätssteuerung werden darüber hinaus täglich die Ein- und Auszahlungen berichtet und wöchentliche Liquiditätsprognosen erstellt und mit dem verfügbaren Finanzmittelrahmen (Bestand der liquiden Mittel zuzüglich der freien Finanzierungsfazilitäten) verglichen. Eine weitergehende Aufteilung der Erlöse und Aufwendungen, des Geschäftsergebnisses, der Vermögensgegenstände und Schulden sowie der Cashflows auf einzelne Geschäftsbereiche („Segmente") oder eine separate Berichterstattung über einzelne Legaleinheiten des HanseYachts-Konzerns erfolgt im Rahmen der monatlichen Berichterstattung an den Vorstand nicht. Neben finanziellen Leistungsindikatoren steuert und überwacht der Vorstand die Geschäftsentwicklung auch durch eine Reihe von nicht-finanziellen Leistungsindikatoren, die im Rahmen der monatlichen Berichterstattung auf Konzernebene aggregiert werden und bezüglich ihrer Entwicklung im Vergleich zur Planung bzw. zum Vorjahr untersucht werden. Hierzu gehören der Auftragsbestand, die Auftragseingänge für die einzelnen Marken (Stk., TEUR, TEUR/Stk.), die Anzahl der fakturierten und produzierten Schiffe, die Anzahl der im Bestand befindlichen Schiffe sowie die Mitarbeiteranzahl. Bezüglich der Entwicklung der wesentlichen Leistungsindikatoren verweisen wir auf unsere nachfolgenden Erläuterungen. Da das interne Berichtswesen eine produktionsbezogene Sichtweise aufweist und zudem auf der IFRS-Konzernrechnungslegung des HanseYachts-Konzerns aufsetzt, so dass handelsrechtliche jahresabschlussbezogene Finanzkennziffern nicht im Fokus der Berichterstattung an den Vorstand stehen, ergeben sich bei den nachfolgenden Ausführungen für einzelne Leistungsindikatoren Abweichungen zum internen Berichtsformat. 2.4 Ertragslage Die HanseYachts AG hat ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 30. Juni des jeweiligen Folgejahres. Der folgende Vergleich mit dem Vorjahr zeigt die Ergebnisentwicklung, wobei in der folgenden Darstellung der Effekt aus der Verschmelzung der Sealine GmbH auf die HanseYachts AG in einer Summe in der Position Aufwand/Ertrag aus Ergebnisübernahme enthalten ist. scroll
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Anpassung der Vorjahreszahlen aufgrund der BilRUG Umstellung Die Umsatzerlöse sind im Berichtszeitraum um 14 % auf 124,3 Mio. Euro gestiegen. Die Umsatzerlöse entfielen mit rund 69 % überwiegend auf das Segelbootgeschäft (Vorjahr 69 %) und mit ca. 29 % auf den Motorbootbereich (Vorjahr 30 %). Den wesentlichen Anteil an den Umsatzerlösen machen wie im Vorjahr die Segelyachten der Marke „Hanse" mit 60,2 Mio. Euro aus. Die Umsätze mit Motorbooten in Höhe von 35,9 Mio. Euro entfallen auf die verschiedenen Motorboot-Modelle der beiden Marken „Fjord" und „Sealine". Innerhalb der Segel- und Motorbootbereiche gab es Verschiebungen zwischen den Marken und den Modellen, was die Folgen unserer Mehrmarkenstrategie und des Produktmixes sind. Bei insgesamt 589 verkauften Schiffen (Vorjahr 557) im Konzern ist der durchschnittliche Erlös je Schiff von TEuro 200 auf TEuro 214 gestiegen. Der konzernweite Auftragseingang lag für das Geschäftsjahr 2016/17 mit rund 123,2 Mio. Euro um 21 % deutlich über dem Vorjahreswert. Die Gesamtleistung stieg unter Berücksichtigung des Bestandsabbaus von bestellten, aber am Bilanzstichtag noch nicht ausgelieferten Yachten (-1,6 Mio. Euro) und der aktivierten Eigenleistungen (+1,8 Mio. Euro) um 10 % auf 124,5 Mio. Euro. Bei einem Materialaufwand von 82,6 Mio. Euro (Vorjahr 77,6 Mio. Euro) beträgt die Materialaufwandsquote 66 % (Vorjahr 69 %) im Verhältnis zur Gesamtleistung. Insgesamt haben wir einen Rohertrag (Gesamtleistung abzgl. Materialaufwand) von 41,9 Mio. Euro (Vorjahr 35,4 Mio. Euro) erwirtschaftet, der vor allem durch die zusätzlich erzielten Deckungsbeiträge aus der gestiegenen Gesamtleistung um 18 % bzw. 6,5 Mio. Euro über dem Vorjahr liegt. Die sonstigen betrieblichen Erträge liegen mit 4,3 Mio. Euro um 1,7 Mio. Euro über dem Vorjahr. Die Erträge betreffen mit 2,1 Mio. Euro überwiegend den Ertrag aus dem Verkauf der Marke „Fjord" an die 100%ige Tochtergesellschaft HanseYachts Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH sowie die Weiterbelastung von Marketing- und Messekosten und sonstige Lieferungen und Leistungen im Verbundbereich. In diesem Posten enthalten sind auch die Erträge aus der Auflösung des steuerlichen Sonderpostens (0,3 Mio. Euro) und aus der Auflösung von Rückstellungen/Wertberichtigungen (0,5 Mio. Euro). Die absoluten Personalaufwendungen für Lohn- und Gehaltsempfänger in Höhe von 24,0 Mio. Euro sind gegenüber dem Vorjahr (20,2 Mio. Euro) in Relation zur gestiegenen Gesamtleistung leicht um 1 %-Punkt auf 19 % gestiegen. Im Jahresdurchschnitt haben wir 683 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr 601). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich absolut um 0,4 Mio. Euro auf 13,4 Mio. Euro und in Relation zur Gesamtleistung auf 11 % (Vorjahresperiode 12 %). Wesentliche Bestandteile der sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind die Aufwendungen für Werbung und Messeauftritte, Frachten und Verpackungen, Rechts- und Beratungsaufwendungen sowie Lizenzgebühren. Die Einsparungen gegenüber dem Vorjahr betreffen vor allem geringere Gewährleistungsaufwendungen sowie geringere Aufwendungen für Wertberichtigungen von Forderungen. Das Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA) verzeichnete im Vergleich zum Vorjahr einen erheblichen Anstieg um 4,7 Mio. Euro auf 8,8 Mio. Euro. Die Abschreibungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 0,4 Mio. Euro auf 5,3 Mio. Euro erhöht. Dies ist eine Folge der hohen Investitionen in Entwicklung und Produktionsformen von neuen Yachtmodellen in den vergangenen Geschäftsjahren, die über einen vergleichsweise kurzen Zeitraum von drei bis vier Jahren planmäßig abgeschrieben werden. Das Betriebsergebnis verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 4,3 Mio. Euro auf +3,5 Mio. Euro. Im Zusammenhang mit einer konzerninternen Gestaltungsmaßnahme wurden in Vorjahren Vermögensgegenstände auf jeweils 100%ige Tochtergesellschaften der HanseYachts AG übertragen. In diesem Zusammenhang wurde mit Wirkung ab dem 1. Juli 2012 ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen der HanseYachts AG und der HanseYachts TVH GmbH abgeschlossen. Hieraus resultierten im Geschäftsjahr Erträge von 1,0 Mio. Euro. Darüber hinaus wurden Beteiligungserträge in Höhe von ca. 0,1 Mio. Euro im Zusammenhang mit der Hanse (Deutschland) Vertriebs GmbH & Co. KG vereinnahmt. Die 100%ige Tochtergesellschaft Sealine GmbH wurde im März 2017 mit Rückwirkung zum 1. Juli 2016 auf die HanseYachts AG verschmolzen. Der von der HanseYachts AG zu tragende Verschmelzungsverlust betrug 0,9 Mio. Euro. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen betreffen Ausleihungen an ein verbundenes Unternehmen, die im Rahmen der beabsichtigten Schließung der Gesellschaft nicht werthaltig sind. Das Zinsergebnis beträgt -1,3 Mio. Euro. Es enthält vor allem den zeitanteiligen Zinsaufwand für die emittierten Schuldverschreibungen sowie den planmäßigen Zinsdienst für die sonstigen zinstragenden Verbindlichkeiten. Unter Berücksichtigung der Ertragsteuern beträgt der Jahresüberschuss 2,2 Mio. Euro (Vorjahr Jahresfehlbetrag 0,8 Mio. Euro). Die hier berichtete Geschäftsentwicklung übertrifft in Bezug auf das Umsatzwachstum und das Jahresergebnis die Prognose des Vorjahres. Der moderat geplante Zuwachs im Umsatz konnte insbesondere im Bereich der Segelyachten gegenüber dem Plan stark zulegen, da die allgemeine Marktnachfrage gestiegen ist. Mit einem deutlich positiven EBITDA wurde die Planung des Vorjahres erreicht. Das erwartete ausgeglichene Jahresergebnis konnte deutlich übertroffen werden. Dies resultiert insbesondere aus dem zuvor beschriebenen höheren Umsatz und auch aus dem sonstigen betrieblichen Ertrag in Höhe von 2,1 Mio. Euro aus dem Verkauf der Marke „Fjord" an die 100%ige Tochtergesellschaft HanseYachts Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH. Wie geplant wurde der Umsatz- und Ergebnisanstieg insbesondere durch die verstärkten Investitionen in neue Segelyachten der Marke „Hanse" erzielt, sowie durch die geplante Reduzierung der Fertigungskosten durch geringere angefallene Fertigungsstunden pro Boot. Der Großteil der Umsatzerlöse wurde, wie geplant, weiterhin mit unseren Segelyachten erzielt. 2.5 Finanzlage Der Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit beträgt +10,4 Mio. Euro und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr (+6,6 Mio. Euro) deutlich verbessert. Vor allem das positivere Betriebsergebnis vor Abschreibungen führte im Vorjahresvergleich zu einem verbesserten Cashflow im operativen Bereich. Aufgrund der umfangreichen Investitionen und der regelmäßigen Wartungen in der Vergangenheit waren im Berichtsjahr keine signifikanten Ausgaben in Produktionsanlagen erforderlich. Die Mittelabflüsse aus Investitionstätigkeiten in Höhe von -6,6 Mio. Euro sind vor allem auf Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände (3,2 Mio. Euro) und Sachanlagen (3,5 Mio. Euro) zurückzuführen. Die Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen betreffen hauptsächlich Yachten-Neuentwicklungen sowie neue Produktionsformen für Yachten. Die Auszahlungen im Bereich der immateriellen Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen den Kauf der Marke „Privilège" (2,0 Mio. Euro). Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit war im Berichtsjahr leicht negativ, während im Vorjahr ein Mittelzufluss insbesondere aufgrund einer Kapitalerhöhung zu verzeichnen war. Im Berichtsjahr wurden die Bankverbindlichkeiten planmäßig zurückgeführt. Zum Abschlussstichtag bestanden Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 6,3 Mio. Euro, die im Vergleich zum Vorjahr um 2,3 Mio. Euro höher ausfielen. Im Geschäftsjahr wurden die Kontokorrentlinien deutlich ausgeweitet, so dass zusätzlich zu dem bestehenden Bankguthaben Kontokorrentlinien in Höhe von 6,0 Mio. Euro (Vorjahr 2,1 Mio. Euro) bestehen, die teilweise durch Landesbürgschaften abgesichert sind. Diese Linien wurden zum Stichtag durch Euro-Barvorschüsse (1,0 Mio. Euro) in Anspruch genommen (Inanspruchnahme im Vorjahr 0,8 Mio. Euro). Der Zahlungsmittelfonds – bestehend aus den liquiden Mitteln (6,3 Mio. Euro) abzüglich der in Anspruch genommenen Euro-Barvorschüsse (1,0 Mio. Euro) – erhöhte sich zum Bilanzstichtag auf 5,3 Mio. Euro (Vorjahr 1,5 Mio. Euro). Die darüber hinaus bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber Finanzinstituten betreffen kurz- bis mittelfristige Investitionsdarlehen und sind durch planmäßige Tilgungen um 0,1 Mio. Euro auf 0,4 Mio. Euro zurückgeführt worden. Im Berichtsjahr wurde eine Investitionsfinanzierung in Höhe von 0,2 Mio. Euro aufgenommen. Die Schuldverschreibungen sind im Juni 2019 in Höhe von 13,0 Mio. Euro fällig. Die Anleihe wird mit 8,0 % verzinst. Die Mehrheitsaktionärin AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA hat insgesamt Schuldverschreibungen mit einem Nominalwert von 0,7 Mio. Euro gezeichnet. Zur Unterstützung unserer Vertragshändler bestehen zusätzlich zu den vorstehend beschriebenen Finanzierungsinstrumenten Rahmenverträge mit zwei unabhängigen institutionellen Absatzfinanzierungsgesellschaften. Diese Finanzinstitute ermöglichen den Händlern – bei entsprechender eigener Bonität – sowohl von Kunden bestellte Schiffe als auch Ausstellungs- und Messeboote zu finanzieren. 2.6 Vermögenslage Die Bilanzsumme am 30.06.2017 erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 5,3 Mio. Euro auf 61,8 Mio. Euro (Vorjahr 56,5 Mio. Euro), da insbesondere die Liquidität auf Bankkonten infolge des verbesserten operativen Ergebnisses angestiegen ist. Das Anlagevermögen ist mit 32,4 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr (31,2 Mio. Euro) um 1,2 Mio. Euro gestiegen. Der Anteil des langfristig gebundenen Vermögens an der Bilanzsumme betrug zum Bilanzstichtag insgesamt 52,4 % (Vorjahr 55,3 %). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen und im Sachanlagevermögen standen den ausschließlich planmäßigen Abschreibungen von 5,3 Mio. Euro Investitionen in die Produktpalette von 7,6 Mio. Euro gegenüber, wobei hiervon 3,0 Mio. Euro auf den Erwerb der Marke „Privilège"von dem französischen Katamaranherstellter Privilège Marine SAS entfielen. Die Zugänge bei den Finanzanlagen (0,3 Mio. Euro) betreffen die Verzinsung der Ausleihungen an Tochtergesellschaften. Der Buchwert der Finanzanlagen verringerte sich insbesondere durch die Verschmelzung der Sealine GmbH auf die HanseYachts AG auf 8,0 Mio. Euro (Vorjahr 8,2 Mio. Euro). Das Vorratsvermögen ist gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Mio. Euro auf 12,6 Mio. Euro gesunken. Hintergrund hierfür ist, dass sich der Bestand an fertigen, aber noch nicht ausgelieferten Yachten um 2,3 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahresniveau (2,8 Mio. Euro) abgebaut hat. Im Gegenzug haben sich die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe um 0,6 Mio. Euro auf 7,3 Mio. Euro sowie die unfertigen Erzeugnisse um 0,8 Mio. Euro erhöht. Auch haben sich die erhaltenen Anzahlungen auf bestellte Yachten gegenüber dem Vorjahr um 0,6 Mio. Euro auf 4,3 Mio. Euro reduziert. Zum Bilanzstichtag betragen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1,9 Mio. Euro (Vorjahr 2,4 Mio. Euro). Die Reduktion ist auf die deutlich höheren Auslieferungen von Neuschiffen an Kunden im Vergleich zu den Vorjahresmonaten zurückzuführen. Das Eigenkapital ist im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund des Jahresüberschusses um 2,2 Mio. Euro auf 11,5 Mio. Euro gestiegen. Die Eigenkapitalquote beträgt am Bilanzstichtag 18,6 % der Bilanzsumme (Vorjahr 16,5 %). Die Rückstellungen sind leicht um 0,3 Mio. Euro auf 7,4 Mio. Euro und die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen infolge der Ausweitung des Geschäftsvolumens um 1,4 Mio. Euro auf 11,1 Mio. Euro gestiegen (Vorjahr 9,7 Mio. Euro). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich um 0,2 Mio. Euro auf 1,4 Mio. Euro erhöht. 2.7 Investitionen und Abschreibungen Aufgrund der umfangreichen Investitionen in der Vergangenheit waren im Berichtsjahr außer einer neuen Holzkantenanleim-Maschine keine signifikanten Investitionen in Produktionsanlagen erforderlich. Die Fertigungsstraßen zur Herstellung der Segelyachten in Fließfertigung sowie in der Inselfertigung werden regelmäßig gewartet und instand gehalten. Daher konzentrierten sich die Investitionen im Wesentlichen auf die Entwicklung neuer Schiffstypen sowie die Herstellung und den Erwerb von Produktionsformen. Entwicklungskosten für neue Yachten wurden in Höhe von 0,9 Mio. Euro aktiviert (Vorjahr 1,0 Mio. Euro). Bei den Technischen Anlagen und Maschinen bzw. den Anlagen in Bau beliefen sich die Zugänge insgesamt auf 3,0 Mio. Euro (Vorjahr 2,8 Mio. Euro). Der Großteil dieser Investitionen entfiel auf die neue Sealine C430, zwei neue Modelle der Marke Hanse sowie ein Modell der Marke „Fjord". 2.8 Forschung und Entwicklung Unsere Entwicklungsarbeit konzentriert sich auf die Entwicklung neuer, innovativer Yachten unter der Verwendung modernster Werkstoffe und Fertigungsverfahren. In diese Entwicklung fließen die im Rahmen der laufenden Prozessoptimierung gewonnenen Erkenntnisse ein. Die umfangreichen Erfahrungen der eigenen Mitarbeiter werden dabei durch die Zusammenarbeit mit international anerkannten Konstruktionsbüros und Yachtdesignern erweitert. Der Einsatz der Konstruktionssoftware Catia V5 ermöglicht uns, den gesamten Entwick-lungs- und Fertigungsprozess vom ersten Design bis zur Ansteuerung von Produktionsmaschinen abzubilden. Neben Hard- und Softwarekosten fallen dabei Aufwendungen für die Schulung unserer Mitarbeiter und den Einsatz externer Spezialisten an. Der Schwerpunkt unserer Entwicklungstätigkeit lag im Berichtsjahr in der Entwicklung neuer Modelle für die Marken Hanse, Dehler, „Fjord" und Sealine. Dabei handelt es sich neben der Weiterentwicklung des Außen- und Innenlayouts für bestehende Modelle insbesondere um die Entwicklung neuer Designs und Konzepte sowie die Festlegung von Konstruktions- und Produktionsstandards. Die für den Bereich Forschung und Entwicklung in der Kostenrechnung separat erfassten Aufwendungen belaufen sich im Berichtsjahr auf 3,4 Mio. Euro (Vorjahr 3,0 Mio. Euro). Enthalten sind vor allem Personalaufwendungen und bezogene Leistungen. Sofern die Ansatzvoraussetzungen für immaterielle Vermögensgegenstände („Entwicklungskosten") bzw. Technische Anlagen und Maschinen/Anlagen in Bau („Produktionsformen") erfüllt waren, erfolgte über die aktivierten Eigenleistungen eine entsprechende Aktivierung (1,8 Mio. Euro, Vorjahr 1,7 Mio. Euro). In Summe werden damit für Forschung und Entwicklung 1,6 Mio. Euro (Vorjahr 1,3 Mio. Euro) als Aufwand zu Lasten des Periodenergebnisses erfasst. 3 Personal Wir verfügen über gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Die Attraktivität des jeweiligen Arbeitsplatzes und auch die Sicherung ihrer Arbeitsplätze ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Unternehmenspolitik. Dabei geht es uns nicht nur darum, ihre fachliche Expertise für die Werft zu erhalten, sondern uns auch als der größte private Arbeitgeber am Standort Greifswald der sozialen Verantwortung zu stellen. Deswegen bieten wir unseren Mitarbeitern ein attraktives Arbeitsumfeld, flexible Arbeitszeitmodelle und betriebliche Ausbildungen an. In den zwischen der HanseYachts AG und der IG Metall geschlossenen Tarifverträge werden Entgelteingruppierungen, Arbeitszeiten, Urlaubstage und sonstige arbeitnehmerrelevante Punkte geregelt. Am Bilanzstichtag beschäftigen wir 726 (Vorjahr 691) Mitarbeiter, davon 27 Auszubildende (Vorjahr 32). Die Berufsausbildung in technischen und kaufmännischen Berufen ist dabei eine wichtige Säule unserer nachhaltigen Personalentwicklung. Nahezu alle Auszubildenden werden nach der Ausbildung übernommen und können ihren gelernten Beruf bei der HanseYachts AG ausüben. Alle Mitarbeiter unterstützen wir bei einer gewünschten Fortbildung, sofern unsere betrieblichen Möglichkeiten und unser Bedarf dies erlauben. Unser Unternehmen lebt zu 80 % vom Export unserer Yachten in das Ausland. Wir sind direkt oder über unsere Händler weltweit in mehr als 56 Länder vertreten. Die Wertschätzung unserer Kunden und unserer Mitarbeiter unabhängig von deren Herkunft ist für uns daher selbstverständlich und jede Form von Fremdenfeindlichkeit oder Diskriminierung absolut unerwünscht. Mit dem Betriebsrat pflegen wir ein sachliches und faires Miteinander. Die Zusammenarbeit beinhaltet die zeitgerechte gegenseitige Information sowie einen offenen Dialog zwischen allen Beteiligten. Zwei Mitglieder aus dem Betriebsrat sind in dem Aufsichtsrat der HanseYachts AG vertreten, der insgesamt aus sechs Mitgliedern besteht. 4 Umwelt Ein effizienter und behutsamer Einsatz von Rohstoffen und Energie sind nicht nur Ausdruck unseres Kostenbewusstseins, sondern auch Bestandteil unserer Umweltstrategie mit dem Ziel der Reduktion von Emissionen, Schonung der Umwelt und der Arbeitssicherheit unserer Mitarbeiter. So heizen wir die Produktionshalle nur mit Holzabfällen vom Verschnitt der eigenen Möbelproduktion und wir sind einziger Hersteller weltweit mit einem Serienschiff mit dem emotor – erudder drive. 5 Gesetzliche Vorschriften Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und internen Compliance-Regeln hat für die HanseYachts AG höchste Priorität. Verstöße dagegen müssen frühzeitig erkannt werden, um entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten und mögliche Schäden für Kunden, Mitarbeiter, Geschäftspartner und der Gesellschaft abzuwenden. Die HanseYachts AG hat ein Hinweisgebersystem eingerichtet, das die Möglichkeit gibt, über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Compliance Regeln zu informieren und somit zu deren Aufdeckung beizutragen. 6 Qualitätssicherung und Service Wir haben im Berichtsjahr unsere Prozesse zur Qualitätssicherung unserer Produkte und unseres Services gegenüber unseren Händlern und deren Kunden weiterhin verbessert. Die seit stetige Fokussierung auf Qualitätsverbesserungsmaßnahmen steigert einerseits die Kundenzufriedenheit aber auch den deutlichen Rückgang von Gewährleistungsaufwendungen. Die Prüfung der Qualität begleitet die Fertigung über die verschiedenen Fertigungsstufen von dem Wareneingang über die Sichtung der Arbeitsergebnisse in den unterschiedlichen Stationen der modernen industriellen Produktion bis hin zu einer Endprüfung nach Durchlauf aller einzelnen Produktionsstationen. Der Service für unsere Händler und deren Endkunden nach der erfolgten Auslieferung der Yachten erfolgt über eine separate Abteilung und gewährleistet eine schnelle Unterstützung. Die HanseYachts AG hat hierzu ein elektronisches Informationssystem mit den Händlern implementiert, über das entsprechende Anfragen geprüft und bearbeitet werden. Die hohen Produktionszahlen der vergangenen Jahre führen zu einem entsprechenden Bestand an Schiffen im Markt, die betreut werden. Die entstehenden Kosten werden gemäß den zwischen der HanseYachts AG und den Händlern geschlossenen vertraglichen Regelungen teils von den Händlern und teils durch die HanseYachts AG getragen. 7 Übernahmerelevante Angaben Das gezeichnete Kapital in Höhe von 11.091.430,00 Euro ist eingeteilt in 11.091.430 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Es wurden ausnahmslos gleichberechtigte Stammaktien ausgegeben, wobei jede Aktie eine Stimme gewährt. Am Grundkapital bestehen zum Bilanzstichtag einschließlich der bis zum Abschluss der Erstellung dieses Lageberichts zugegangenen Mitteilungen und Informationen, folgende Beteiligungen über 10 % des Grundkapitals: die HY Beteiligungs GmbH hält 51,14 % und die AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA 23,46 % der Anteile der HanseYachts AG. Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands ist in den §§ 84, 85 AktG sowie in § 7 der Satzung in der Fassung vom 19. Oktober 2015 geregelt. Gemäß § 7 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens einer Person, im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Anzahl der Vorstandsmitglieder. Die Änderung der Satzung erfolgt nach den §§ 179, 133 AktG sowie § 23 der Satzung in der Fassung vom 19. Oktober 2015; nach letzterer Vorschrift ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, soweit diese nur die Fassung betreffen. Der Vorstand wurde auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 14. Januar 2014 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu nominal 4.796.295,00 Euro durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 13. Januar 2019 einmalig oder mehrfach zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Aus dem genehmigten Kapital wurden im Geschäftsjahr 2015/16 Stück 1.498.840 Aktien mit einem Nennwert von Euro 1,00 je Aktie zu einem Bezugspreis von Euro 2,00 je Aktie ausgegeben. Das verbleibende genehmigte Kapital beträgt zum 30. Juni 2017 somit 3.297.455,00 Euro. Das Grundkapital ist um bis zu EUR 3.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 3.500.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2012). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, sofern Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Dezember 2012 emittiert werden und deren Inhaber von ihrem Wandel- bzw. Optionsrecht Gebrauch machen. Bisher wurde von der Ermächtigung kein Gebrauch gemacht. Den Inhabern der Schuldverschreibungen stehen Kündigungsrechte für den Fall eines Kontrollwechsels von mehr als 50 % der Stimmrechte der HanseYachts AG zu. Das Recht auf vorzeitige Rückzahlung einer Schuldverschreibung hat der Anleihegläubiger nur, wenn Anleihegläubiger im Nennbetrag von 25 % der emittierten Anleihe von dem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Die HanseYachts AG ist seit dem 3. Juni 2017 berechtigt, ausstehende Schuldverschreibungen ganz oder teilweise zu kündigen und vorzeitig zum vereinbarten Rückzahlungsbetrag zurückzuzahlen. Den Vorstandsmitgliedern wurde ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Fall eingeräumt, dass ein Aktionär die Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte erlangt. Im Fall der Ausübung dieses Kündigungsrechts steht dem Vorstandsmitglied eine Abfindung in Höhe der Festvergütung zu, auf die bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit noch ein Anspruch besteht, begrenzt auf die Festvergütung eines Jahres. Die Kontokorrentkredite unserer betreuenden Kreditinstitute könnten außerordentlich gekündigt werden, falls AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA nicht mehr direkt oder indirekt die HanseYachts AG kontrolliert und sofern mit den Kreditinstituten keine Einigung über die Fortsetzung der Kreditverhältnisse erzielt wird. 8 Chancen- und Risikobericht 8.1 Chancenbericht Chancen ergeben sich, wenn die tatsächliche Geschäftsentwicklung die geplante Entwicklung übertrifft oder wenn sich die Prognose infolge einer positiven Entwicklung verbessert. Dies ist insbesondere der Fall bei Marktentwicklungen mit positiver Wirkung auf das Ergebnis sowie bei Produktentwicklungen. 8.1.1 Wachstum durch Motorboote Nach unserer Ansicht besteht in dem Umsatz mit Motorbooten ein deutliches Wachstumspotenzial, da der weltweite Werftumsatz mit Motoryachten deutlich größer ist als der im Segelbootmarkt. Bei der HanseYachts AG macht der Umsatz mit Motorbooten in Relation zu dem Umsatz mit Segelyachten hingegen einen geringeren Anteil am erzielten Umsatz aus. Wir konnten in der Vergangenheit diesen Anteil zwar schon mit der Ergänzung durch die Motorboote der Marke „Sealine" zu den Motorbooten der Marke „Fjord" ausbauen, sehen aber noch weitere Wachstumsmöglichkeiten. Hierzu planen wir die Marke „Sealine" durch stetige Investitionen in neue Produkte und Ausbau des Händlernetzwerkes wieder auf das Umsatzniveau zu bringen, das die seit mehr als 40 Jahren am Markt etablierte Marke „Sealine" ursprünglich einmal hatte. Die Powerboote der Marke „Fjord" erfreuen sich in den letzten vier Jahren eines stetigen Nachfragezuwachses. Investitionen in die Fjord-Produktpalette und eine stetige Ausweitung der Modelle werden den Umsatzanteil auch in der Zukunft steigen lassen. Wir rechnen in der Zukunft durch die Motorboote der Marken „Fjord" und Sealine mit Wachstumsimpulsen für die HanseYachts AG. 8.1.2 Erträge durch Katamarane Der Katamaranmarkt ist im Markt der Freizeitboote derjenige mit den höchsten Wachstumsraten in der jüngsten Vergangenheit. Über den im Juni 2017 mit Privilège Marine SAS abgeschlossenen Lizenzvertrag profitiert die HanseYachts AG von dem erwarteten Erfolg mit einem etablierten Katamaranhersteller in einem stark wachsenden Segment. Hierzu schlossen die HanseYachts AG und die Privilège Marine SAS Kauf- und Lizenzverträge über die Marke „Privilège" ab. Darüber ist geplant im Geschäftsjahr 2017/18 eine Vertriebs- und Einkaufsvereinbarung abzuschließen. Die französische Gesellschaft bekommt dadurch Zugang zu dem weltweiten Händlernetz der HanseYachts AG und ermöglicht sich die Zusammenarbeit mit langjährigen Lieferanten der HanseYachts AG. Diese deutsch-französische Zusammenarbeit ist möglich, nachdem die Muttergesellschaft der HanseYachts AG – die AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA – die Mehrheit der Anteile an der Privilège Marine SAS am 19. Mai 2017 erworben hat. Die Privilège Marine SAS ist ein Premium-Katamaranersteller mit Sitz in Les Sables-d'Olonne an der französischen Atlantikküste. 8.1.3 Starke etablierte Marken und breites Produktportfolio Wir verfügen über starke und bekannte Marken im Markt für Segel- und Motoryachten. Die von uns produzierten bzw. vertriebenen Yachten unter den Marken „Hanse", „Dehler", „Moody", „Fjord" und „Sealine" existieren zum Teil schon sehr lange Zeit. So werden Yachten unter der Marke „Moody" seit Anfang des 20. Jahrhundert am Wassersportmarkt vertrieben. Die Yachten jeder Marke haben darüber hinaus ihre eigenen besonderen Eigenschaften, ein voneinander abgrenzbares Design und bedienen daher unterschiedliche Kundeninteressen und Kundengruppen. Zusätzlich zu den bestehenden erfolgreichen Marken ist geplant, ab dem Geschäftsjahr 2017/18 auch Segel- und Motorkatamarane der Marke Privilège über das weltweite Händlernetz der HanseYachts AG zu verkaufen. Seit über 20 Jahren genießen Privilège Katamarane eine hervorragende Reputation für ihre hohen Standards auf dem Katamaranmarkt. Der Yachtbau bei der Privilège Marine SAS steht für Sicherheit, Komfort, Zuverlässigkeit und Fahrspaß. Seit Gründung des Unternehmens wurden über 800 Privilège Yachten mit einer Länge von 12 bis 23 m gebaut. Die Philosophie von Privilège ist stark kundenorientiert. Jede einzelne Yacht in den verschiedenen Modellreihen ist einzigartig und wird mit hoher Qualität veredelt und nach Kundenwunsch gefertigt. Nach Auffassung des Vorstands ist die HanseYachts AG durch die differenzierte Mehr-Marken-Strategie im Vergleich zum Wettbewerb gut positioniert und verfügt damit über die Grundlagen, zukünftig stärker als der Gesamtmarkt zu wachsen. 8.1.4 Produktinnovationen Unsere Yachten heben sich am Markt durch kontinuierliche Innovationen hervor, die den Kundennutzen der Produkte erhöhen. Wir investieren jedes Jahr erhebliche Beträge in die Verbesserung unserer bestehenden Produkte und auch in neue Produkte. Der Erfolg spiegelt sich nicht nur in Produktauszeichnungen durch Fachjournalisten sondern auch in unserem Umsatz wider. Hier kommt uns zugute, dass wir eine eigene Abteilung für Forschung und Entwicklung haben, in dem neben Fahr- und technischen Eigenschaften der Yachten insbesondere die Bereiche Design und Raumgestaltung im Fokus stehen. Gerade in diesen Bereichen setzen wir immer wieder neue Trends und überarbeiten und erweitern unsere Produktpalette laufend. Dadurch tragen wir den sich ändernden Marktgegebenheiten Rechnung und können schnell auf Änderungen der Kundenwünsche reagieren. 8.1.5 Regionale Ausbreitung Unsere produzierten Yachten werden über unsere Händler und deren Unterhändler in über 56 Ländern verkauft. Mit der Übernahme großer Marken wie im Jahr 2014 „Sealine" und im Jahr 2017 „Privilège" sowie durch den stetigen Ausbau vorhandener Vertriebsstrukturen wächst das Händlernetzwerk der HanseYachts AG stetig an. Unsere weltweite Präsenz wird erweitert und somit auch die Möglichkeit, zusätzliche Schiffe durch eine verstärkte regionale Ausbreitung in neuen, aber auch bestehenden Ländern durch zusätzliche Händler zu verkaufen. 8.2 Risikomanagement Grundsätzlich verfolgt der Vorstand der HanseYachts AG das Ziel, Risiken möglichst zu vermeiden oder, wo möglich, entsprechend abzusichern. Die allgemeinen Risiken, wie der Untergang von Produktionsstätten, z.B. durch Feuer, sind durch Sicherungsvorkehrungen, aber auch durch entsprechende Versicherungen mit risikoadäquaten Deckungssummen abgedeckt. Das interne Risikofrüherkennungssystem ist auf entwicklungsbeeinträchtigende und bestandsgefährdende Risiken fokussiert. Wesentliche Risiken werden hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und der Bedeutung für das Unternehmen beurteilt. Die systematische Darstellung und Beschreibung der Risikogruppen, Schadenszenarien und etwaiger Gegenmaßnahmen, die relevanten Kontrollmechanismen und die Kommunikationswege durch die Risikoverantwortlichen an das Risikomanagement sind in einem Risikohandbuch geregelt. Darin sind auch die risikopolitischen Grundsätze, die Struktur des Risikomanagements und die Risikokommunikation festgeschrieben. Die relevanten Risikopositionen werden aus den jeweiligen Geschäftsbereichen direkt an den Vorstand kommuniziert. Zum Risikomanagement gehört neben der regelmäßigen internen Berichterstattung über den Geschäftsverlauf auch ein gruppeneinheitlicher Planungs- und Budgetierungsprozess. In einer Kurz- und Mittelfristplanung sind die Vorgaben für die HanseYachts AG und die Unternehmensgruppe aggregiert. Dies sind neben den modellbezogenen Absatzerwartungen im Wesentlichen die kritischen erfolgsbestimmenden Faktoren wie die Materialaufwandsquote, die Personaleinsatzquote sowie das Marketing- und Vertriebsbudget. Investitionen und Liquidität werden ebenfalls geplant. Über ein regelmäßiges Reporting wird sichergestellt, dass die Planvorgaben eingehalten werden. Abweichungen zur Planung bzw. zum Vorjahr werden systematisch auf Monatsbasis analysiert sowie Maßnahmen festgelegt und eingeleitet. 8.3 Internes Kontrollsystem Der Vorstand hat für die vielfältigen organisatorischen, technischen und kaufmännischen Abläufe im Unternehmen ein internes Kontrollsystem eingerichtet. Wesentlicher Bestandteil ist das Prinzip der Funktionstrennung, das gewährleisten soll, dass vollziehende (z.B. die Abwicklung von Einkäufen), verbuchende (z.B. Finanzbuchhaltung) und verwaltende (z.B. Lagerverwaltung) Tätigkeiten, die innerhalb eines Unternehmensprozesses vorgenommen werden, nicht in einer Hand vereint sind. Dies wird durch die ERP-Software proAlpha unter Berücksichtigung eines Berechtigungskonzepts unterstützt. Mitarbeiter haben nur auf solche Prozesse und Daten Zugriff, die sie für ihre Arbeit benötigen. Durch das Vier-Augen-Prinzip wird gewährleistet, dass kein wesentlicher Vorgang ohne Kontrolle bleibt. Für unterschiedliche Prozesse im Unternehmen existieren Sollkonzepte und Anweisungen, wodurch beurteilt werden kann, ob Mitarbeiter konform zu diesem Sollkonzept arbeiten. Die Mitarbeiter des Rechnungswesens der HanseYachts AG sind bereits langjährig im Unternehmen tätig und daher sehr sicher und erfahren im Umgang mit den Routinegeschäftsvorfällen und Transaktionen, welche die Geschäftstätigkeit des HanseYachts-Konzerns mit sich bringt. Das Risikomanagement-System stellt sicher, dass kritische Informationen und Daten direkt an die Geschäftsleitung gegeben werden. Zur Sicherstellung der bilanziell richtigen Erfassung und Würdigung von unternehmerischen Sachverhalten finden regelmäßig enge Abstimmungen zwischen Vorstand und kaufmännischer Leitung statt. Hinsichtlich gesetzlicher Neuregelungen und neuartiger oder ungewöhnlicher Geschäftsvorfälle besteht auch unterjährig ein enger Kontakt mit unserem Abschlussprüfer. Problemfälle werden im Vorwege analysiert, diskutiert und mit dem Abschlussprüfer einer kritischen Würdigung unterzogen. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt mittels der zertifizierten Konsolidierungssoftware LucaNet zentral durch eigene Mitarbeiter der HanseYachts AG mit langjähriger Erfahrung und spezieller Expertise für Konsolidierungsfragen und die IFRS-Rechnungslegung. Für die Berichterstattung der wesentlichen ausländischen Tochtergesellschaft TTS an die Muttergesellschaft verwenden wir ein standardisiertes Reporting-Package, das alle Angaben für einen vollständigen IFRS-Konzernabschluss enthält. Darüber hinaus unterliegen die HanseYachts AG und ihre Tochtergesellschaften auch der internen Revision der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA, in deren Konzernabschluss die HanseYachts AG und ihre Tochtergesellschaften einbezogen werden. 8.4 Risikofelder 8.4.1 Gesamtwirtschaft und Branche HanseYachts ist in einem internationalen Marktumfeld tätig und dabei intensivem Wettbewerb ausgesetzt. Bei unseren Produkten handelt es sich um Luxusgüter, deren Nachfrage stark von der gesamtwirtschaftlichen Situation und der damit einhergehenden Konsumfreudigkeit der Kunden in unterschiedlichen Märkten abhängt. Veränderte gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen in wesentlichen Absatzmärkten können trotz der breiten regionalen Streuung des internationalen Händlernetzes nur zum Teil abgefedert werden. Die militärischen Auseinandersetzungen im Mittleren Osten sowie in der Ukraine, haben nur in wenigen Einzelfällen Auswirkungen auf unseren Absatz. Jedoch könnten diese Konflikte einen stärkeren negativen Einfluss auf die Konjunktur in Europa entwickeln, mit negativen Folgen für unseren Absatzmarkt. Darüber hinaus stellt die Staatsschuldenkrise in vielen Mittelmeeranrainerstaaten sowie der erwartete Ausstieg Englands aus der Europäischen Union ein Risiko für die konjunkturelle Entwicklung dar. Es besteht ein generelles Absatzrisiko durch vergleichbare Konkurrenzprodukte, die preisaggressiv von Wettbewerbern vermarktet werden. Dem begegnet das Unternehmen insbesondere durch kurze Entwicklungszyklen und innovative Produkte, aber teilweise ebenfalls mit Preisnachlässen oder verbesserten Ausstattungen. Zudem wird die Produktpalette über den Ausbau von vormals kleinen Geschäftsbereichen, wie der Ausweitung des Geschäftsbereichs der Motoryachten durch die Ausweitung der Produktpalette mit der Marke „Sealine" und dem Ausbau von Nischenprodukten wie den Fjord-Powerbooten, und damit der Kreis der möglichen Kunden auch regional breiter. 8.4.2 Operative Geschäftsrisiken Yachten sind technisch anspruchsvolle Luxusgüter, die ein hohes Maß an Fachkenntnis des Verkäufers erfordern. Daher stellt der erfolgreiche Vertrieb von Yachten hohe Anforderungen an den jeweiligen Verkäufer. Das Vertriebskonzept und die Wachstumsperspektiven von HanseYachts beruhen ganz maßgeblich auf einem Netz von unabhängigen Vertragshändlern und sind von deren Anzahl, Leistungsfähigkeit und Qualität abhängig. Der Wegfall von Vertragshändlern oder eine Verschlechterung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit hätte in dem jeweiligen Marktgebiet eine lückenhafte Vermarktung unserer Produkte zur Folge. Die Designgestaltung unserer Yachten ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Erfolgs. Änderungen des Kundengeschmacks oder die Entwicklung neuer Typen, welche den Kundengeschmack nicht treffen, könnten erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Absatz unserer Yachten haben. Ferner besteht neben der Chance neue Marktgebiete zu erreichen, ein generelles Risiko, dass neu entwickelte Modelle nicht vom Markt angenommen werden und sich die Entwicklungskosten nicht amortisieren. Die von der HanseYachts AG hergestellten Yachten müssen höchsten Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen genügen. Trotz der angewendeten Sorgfalt und der bestehenden Qualitätssicherungssysteme lassen sich Qualitätsmängel nicht völlig ausschließen. Produkt-haftpflichtfälle und Unfälle mit Yachten, die von HanseYachts hergestellt wurden, sowie Rückrufaktionen wegen Produktrisiken können zu erheblichen finanziellen Belastungen und Reputationsverlust führen. Die Handhabung von Yachten ist anspruchsvoll und setzt ein hohes Maß an Erfahrung voraus. Insbesondere in kritischen Situationen kann es bei Navigations- oder Bedienungsfehlern zu Gefahren für Leib und Leben der Besatzung kommen. Auch wenn die HanseGroup in solchen Fällen rechtlich nicht für die Unfälle oder Schäden verantwortlich ist, besteht das Risiko, dass die HanseGroup einen Imageschaden erleidet. Bei der Fertigung unserer Yachten besteht das Risiko, dass die geplanten externen und internen logistischen Abläufe der Produktion nicht eingehalten werden können. So können unerwartet Lieferengpässe, Logistikprobleme oder Qualitätsabweichungen bei Lieferanten und Zulieferern von Rohstoffen, Einzelteilen oder Komponenten auftreten, die nicht kurzfristig behebbar sind. Aber auch intern kann es aufgrund von Maschinenschäden, Unfällen oder sonstigen Ereignissen, wie z.B. Naturkatastrophen (Überschwemmungen), Feuer etc., zu einer Unterbrechung der Produktion sowie zu Schäden an Menschen, Eigentum Dritter und der Umwelt kommen. Die von der HanseYachts AG abgeschlossenen Versicherungen können bei Elementarschäden entstandene Verluste ausgleichen, Schäden durch organisatorische Mängel aber nur bedingt kompensieren. 8.4.3 Beschaffungs- und Einkaufsrisiken Die HanseYachts AG bezieht die zur Herstellung der Yachten erforderlichen Rohstoffe, Vorprodukte und Bauteile von einer Vielzahl von Lieferanten. Da sich das Beschaffungsvolumen wertmäßig auf rund 63 % der Gesamtleistung bemisst, hat die Lieferantenbeziehung und die Abwendung von damit verbundenen Risiken bei uns eine große Bedeutung. Die Absicherung von Einkaufspreisrisiken wird im Wesentlichen dadurch gewährleistet, dass mit den Lieferanten möglichst Rahmenvereinbarungen geschlossen werden, die insbesondere den Bezugspreis der Waren jeweils für das Produktionsjahr festschreiben. Erfolgskritische Komponenten werden vorzugsweise bei größeren, international agierenden Lieferanten bezogen. Ein wichtiger Lieferant ist die 100%ige Tochtergesellschaft TTS, die an die HanseYachts AG den überwiegenden Anteil der glasfaserverstärkten Kunststoffteile liefert. Die termingerechte Lieferung sowie die Qualität der von TTS sowie den übrigen Lieferanten gelieferten Teile sind wesentlich für den Produktionsablauf. Ein gegenseitiger kontinuierlicher Informationsaustausch sowie die zeitnahe Umsetzung von Verbesserungsvorschlägen gewährleisten eine taktgesteuerte Herstellung der Yachten. Die im Geschäftsjahr 2016/17 erfolgte Einführung derselben ERP-Komplettlösung proALPHA bei TTS wie die HanseYachts AG sie nutzt, und die Schaffung von Schnittstellen optimierten die Bestell- und Lieferprozesse. Sowohl die termingerechte Lieferung wie auch die Qualität der zugelieferten Teile unterliegen einem permanenten Monitoring durch die HanseYachts AG. Dem Einkaufsrisiko, z. B. durch Wegfall einzelner Lieferanten oder Lieferverzögerungen, wird dadurch begegnet, dass für Kaufteile möglichst alternative Lieferanten zur Verfügung stehen. Schwankungen in den Rohstoffpreisen können zu Preisveränderungen in wesentlichen Zulieferteilen führen. Dieses Risiko lässt sich nur zum Teil durch längerfristige Preisvereinbarungen abmildern. 8.4.4 Finanzrisiken Da die Yachten fast ausschließlich auf Kunden- bzw. Endkundenbestellung gebaut werden und von den Kunden für die Yachten bis zum Beginn der Endmontage Anzahlungen zu leisten sind, wird das Risiko eines Ausfalls des Kunden oder Endkunden deutlich reduziert. Die geleisteten Anzahlungen reichen aus, um das Vermarktungsrisiko zu decken. Darüber hinaus wird eine Yacht nur an den Kunden bzw. seinen Frachtführer übergeben, wenn sie vollständig bezahlt wurde bzw. eine verbindliche Zusage der Absatzfinanzierung vorliegt. Ausnahmen von diesem Grundsatz bedürfen der Genehmigung durch den Vorstand. Daher besteht nur ein geringes Ausfallrisiko hinsichtlich der Forderungen aus Yachtverkäufen. Aus den mit zwei institutionellen Absatzfinanzierungsgesellschaften geschlossenen Rahmenverträgen besteht für den Fall des Ausfalls eines Händlers eine Vermarktungsverpflichtung und im Extremfall eine Rückkaufverpflichtung des betreffenden Schiffes durch die HanseYachts AG. Für diese Schiffe werden von der HanseYachts AG Anzahlungen vereinnahmt und von den Händlern gegenüber der Finanzierungsgesellschaft laufende Tilgungen geleistet, die zusammen das Verwertungsrisiko nahezu eliminieren. Dem Währungsrisiko wird dadurch begegnet, dass möglichst weitgehend in Euro fakturiert wird. Ansonsten werden bei Bedarf Verkäufe in Fremdwährungen durch Devisenterminverkäufe gesichert, wenn aus Kursentwicklungen wesentliche Ergebniseinflüsse erwartet werden. HanseYachts wurden öffentliche Zuwendungen unter bestimmten Nebenbestimmungen gewährt. Bei Verstoß gegen diese Nebenbestimmungen kann es zu Rückforderungen der gezahlten Mittel kommen. Zudem kann es im Fall von Verstößen gegen europäisches Beihilferecht zu Rückforderungen kommen. Für Zinsänderungsrisiken bei bestehenden Euribor-Krediten wurden ursprünglich Swap-Geschäfte abgeschlossen, die jedoch nach einer Neufestsetzung der Zinskonditionen in Vorjahren und aufgrund von Sondertilgungen die Voraussetzungen für eine Bewertungseinheit nicht mehr erfüllen. Die HanseYachts AG hat am 3. Juni 2014 die fünfjährige Schuldverschreibung 2014/2019 im Gesamtnennbetrag von 13,0 Mio. Euro emittiert. Die Inhaber der Schuldverschreibungen haben das Recht, im Falle eines Kontrollwechsels sowie in anderen Fällen, wie bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung oder Drittverzug die Rückzahlung von Schuldverschreibungen zu verlangen. Zudem wurde die Einhaltung einer unterjährigen Konzern-Eigenkapitalquote zugesichert. Auf Basis der Planung ist eine Verletzung der Covenants nicht absehbar. Dennoch besteht aufgrund der Saisonalität des Geschäftsmodells in den vertriebsschwachen Wintermonaten jedoch regelmäßig das Risiko, dass die vereinbarte Konzern-Eigenkapitalquote nicht eingehalten wird. Entsprechend der Saisonalität unserer Geschäftstätigkeit besteht über das Geschäftsjahr hinweg eine sehr unterschiedliche Mittelbindung bezüglich des Working Capital. Daher besteht in den Wintermonaten ein höherer Liquiditätsbedarf als in den Sommermonaten. Zur Deckung dieses Bedarfes stehen uns neben dem Bestand an liquiden Mitteln auf Basis einer gezielten Working Capital-Steuerung (z.B. Ausnutzung von Zahlungszielen und Lieferantenkrediten) auch die teilweise landesverbürgten Kontokorrentlinien unserer betreuenden Kreditinstitute zur Verfügung, wobei die Finanzierunglinien im Berichtsjahr mehr als verdoppelt wurden. Darüber hinaus besteht ein zusätzlicher Finanzmittelrahmen durch die Möglichkeit zur Aufstockung der Schuldverschreibungen 2014/19 um bis zu 7,0 Mio. Euro auf ein Volumen von dann 20,0 Mio. Euro, sofern in entsprechendem Umfang potenzielle Anleihe-Investoren gewonnen werden können. Der Saisonalität des Geschäfts folgend, werden die wesentlichen Ergebnisbeiträge erst in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres realisiert, während in der ersten Geschäftsjahreshälfte Fehlbeträge anfallen. Unsere Planung sieht eine Einhaltung der vertraglichen Mindesteigenkapitalausstattungsvorschriften vor. Inhärente Planungsunsicherheiten bestehen bezüglich unserer Unternehmensplanung vor allem bezüglich der Absatzmengen, des Produktabsatzmixes und der Umsatzerlöse, da ein Großteil der Kundenbestellungen regelmäßig erst auf den Herbstmessen im Spätherbst/Winter – und damit nach Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses bzw. der Unternehmensplanung – abgegeben wird. Inwieweit der sich abzeichnende Protektionismus einiger G20-Nationen sowie der Austritt Englands aus der Europäischen Union negative Auswirkungen auf den Absatz haben wird, ist derzeit vom Vorstand nur schwer abzuschätzen. Aufgrund unvorhersehbarer Entwicklungen kann der tatsächliche Geschäftsverlauf von unseren Erwartungen abweichen. 8.4.5 Umweltrisiken Die Herstellung von glasfaserverstärkten Kunststoffen (GfK) führt u.a. zur Emission von Aceton und Styrol, für die umweltrechtlich zulässige Grenzwerte einzuhalten sind. Wir achten streng auf die Einhaltung dieser Grenzwerte. Einschränkungen in der Verwendung von Styrol und Aceton in unserer Fertigung könnten zu Produktionsausfällen führen. 8.4.6 Personelle Risiken Der zukünftige Erfolg der HanseGroup hängt wie bei anderen mittelständischen Unternehmen in erheblichem Umfang von der Verfügbarkeit ausreichender Arbeitskräfte zu wirtschaftlich tragfähigen Entlohnungskonditionen, der weiteren Mitwirkung unserer Führungskräfte, leitenden Mitarbeitern und Mitarbeitern in sonstigen Schlüsselpositionen ab. Ob wir in der Lage sein werden, unsere Wachstumspläne umzusetzen, wird auch davon abhängen, ob und inwieweit wir in der Lage sein werden, die vorhandenen Schlüsselpersonen zu halten, sowie zusätzlich hoch qualifizierte Mitarbeiter und Führungskräfte mit Branchenerfahrung zu gewinnen und dauerhaft an uns zu binden. Wir beschäftigen im Konzern Mitarbeiter verschiedener Nationalitäten, die teilweise für verschiedene Konzernunternehmen Aufgaben ausüben. Darüber hinaus sind eine Reihe selbständiger Unternehmer für uns tätig. Eine vollständige Freizügigkeit ist auch innerhalb Europas noch nicht gegeben. Ein Verstoß gegen sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen oder Vorschriften des deutschen Entsendegesetzes könnten zu einer vom aktuellen Status abweichenden Einstufung und zu entsprechenden Belastungen mit Sozialabgaben führen. 8.4.7 Versicherungsrisiken Die HanseYachts AG entscheidet über Art und Umfang des Versicherungsschutzes auf der Grundlage einer kaufmännischen Kosten-Nutzen-Analyse, um so die aus ihrer Sicht wesentlichen Risiken abzudecken. Wir können jedoch nicht gewährleisten, dass uns keine Verluste entstehen oder dass keine Ansprüche erhoben werden, die nicht über den Umfang des bestehenden Versicherungsschutzes hinausgehen oder dass die bestehenden Versicherungen nach Art und/oder Umfang nicht sämtliche Schäden abdecken. Zur Überprüfung des Versicherungsumfangs und der jeweiligen Versicherungshöhe erfolgen regelmäßige Überprüfungen auch im gemeinsamen Gespräch mit dem betreuenden Versicherungsmakler. 8.5 Gesamtaussage des Vorstands zur Risiko- und Chancensituation der Gesellschaft Insgesamt haben sich hinsichtlich der Risikosituation des Konzerns im Berichtsjahr 2016/17 keine wesentlichen Veränderungen im Vergleich zu 2015/16 ergeben. Möglicherweise wurden nicht alle zukünftigen Risiken in diesem Bericht berücksichtigt. Durch die Schaffung von organisatorischen Strukturen und Prozessen wird eine frühzeitige Identifikation und Bewertung der Risiken ermöglicht und somit auch der Einsatz von angemessenen Maßnahmen zur Gegensteuerung. Die Einschätzung des Gesamtrisikos und der -chancen erfolgt auf der Grundlage des Risiko- und Chancenmanagementsystems in Verbindung mit den eingesetzten Planungs-, Steuerungs- und Kontrollsystemen. Die Beurteilung der Risiken erfolgt unabhängig von der Beurteilung der Chancen, die sich für das Unternehmen ergeben könnten. Unter Ermittlung der Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkungen aller beschriebenen Risiken stellen die Risiken bis zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts aus Sicht des Vorstands weder einzeln noch in ihrer aggregierten Form eine Gefährdung des Fortbestands der HanseYachts AG in den nächsten zwölf Monaten dar. 9 Vergütungsbericht Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 17. Dezember 2015 beschlossen, dass die Vergütung der Vorstandsmitglieder für die nächsten fünf Jahre nicht individualisiert offen gelegt wird. Die Festlegung der Vergütung der Mitglieder des Vorstands erfolgt durch den Aufsichtsrat, der die Angemessenheit der Vergütung regelmäßig überprüft. Die Vergütung umfasst fixe und variable Bestandteile. Die variablen Bestandteile sind abhängig von der Erreichung von jährlich festzulegenden Zielen, die sich an bestimmten Indikatoren orientieren (z.B. Umsatz, EBITDA, Vertriebs-, Einkaufs-, Fertigungsbezogene Ziele, Qualität). Die Höhe der variablen Bestandteile ist nach oben begrenzt. Die Auszahlung des variablen Vergütungsanteils erfolgt einmal jährlich in Abhängigkeit von den Ergebnissen des abgelaufenen Geschäftsjahres und nach Maßgabe der jeweils vereinbarten Zielerreichung. Der Aufsichtsrat kann dem Vorstand darüber hinaus im Falle außerordentlicher Leistungen eine Sondervergütung gewähren, die ebenfalls nach oben begrenzt ist. Pensionsregelungen bestehen nicht. Für das abgelaufene Geschäftsjahr erhält der Vorstand einen variablen Vergütungsbestandteil. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wird durch die Hauptversammlung festgelegt und ist in § 14 der Satzung der HanseYachts AG geregelt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen zunächst eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung von jährlich 6.000,00 Euro. Daneben erhält jedes Aufsichtsratsmitglied eine variable Vergütung in Höhe von 50,00 Euro für jeden Cent, um den der Konzernüberschuss je Aktie den Betrag von 1,30 Euro übersteigt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache, sein Vertreter und Vorsitzende von Ausschüssen das Zweifache der festen und variablen Vergütung. Für das abgelaufene Geschäftsjahr hat der Aufsichtsrat, wie auch bereits in den Vorjahren, keine variablen Vergütungsbestandteile erhalten. 10 Erklärung zur Unternehmensführung Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB haben wir auf unserer Internet Homepage unter www.yachts.group/de/corporate-governance/deutscher-corporate-governance-kodex.html veröffentlicht. 11 Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen Der Vorstand hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über Beziehungen der HanseYachts AG zu verbundenen Unternehmen erstellt. Der Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen enthält die folgende Schlusserklärung: „Der Vorstand hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über Beziehungen der HanseYachts AG zu verbundenen Unternehmen erstellt. Die Gesellschaft hat bei jedem im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäft nach den Umständen, die dem Vorstand in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen wurde, eine angemessene Gegenleistung erhalten. Andere berichtspflichtige Maßnahmen wurden nicht getroffen oder unterlassen.” 12 Prognosebericht Für den Euroraum wird für die Jahre 2017 und 2018 ein moderates Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 2,0 % und 1,9 % erwartet, wohingegen für die Weltwirtschaft sogar mit einem Wachstum für das Jahr 2018 von 3,7 %1 gerechnet wird. Den für uns relevanten weltweiten Bootsmarkt sehen wir dabei stabil bis leicht wachsend. Als Motoren des Wachstums erwarten wir Europa und Nordamerika. In absoluten Zahlen ist unser Hauptabsatzmarkt Europa, wobei die Absatzlage in den europäischen Ländern sehr uneinheitlich ist: Während Deutschland unverändert ein starker Markt ist und wir aus Spanien angesichts des besseren Konjunkturumfeldes sogar eine Belebung im Wassersportmarkt beobachten können, erfahren wir aus Frankreich, Italien, Portugal und Griechenland keine bemerkenswerte Nachfragesteigerung. Die Folgen der Entscheidung der britischen Wähler, die Europäische Union zu verlassen („Brexit"), sind noch nicht absehbar. Eine Kaufzurückhaltung englischer Kunden konnten wir im Geschäftsjahr 2016/17 nicht bemerken. Auch erwarten wir von dort zukünftig keine für unser kommendes Ergebnis wesentlichen negativen Auswirkungen.
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Kieler Konjunkturberichte Nr. 31 Mit unserem stetig wachsenden Vertriebsnetz, dem verstärkten finanziellen Engagement in Motoryachten, den laufenden Produktinnovationen sowie der positiven Kundenresonanz sehen wir uns im Wassersportmarkt gut positioniert. Die Präsentation unserer Segel- und Motorboot-Marken und der breiten Modellpalette auf allen wichtigen Bootsmessen sowie weitere Neuentwicklungen werden wieder den Grundstein für unseren Vertriebserfolg der kommenden Saison bilden. Nach einer erneuten Umsatzsteigerung von 14 % im Geschäftsjahr 2016/17 und vor dem Hintergrund des vorhandenen Auftragsbestands an bestellten Yachten am Ende des Geschäftsjahres rechnen wir im kommenden Geschäftsjahr 2017/18 mit einer gegenüber dem Geschäftsjahr 2016/17 moderaten Fortsetzung des Umsatzwachstums wobei die Anzahl der fakturierten und produzierten Schiffe leicht über dem Vorjahr liegen soll. Das Umsatzwachstum wird nach unseren Erwartungen dabei von dem Verkauf von Motoryachten der Marken „Sealine", den neuen Hanse-Yachten sowie den Fjord-Modellen getrieben. Der Großteil der Umsatzerlöse wird aber mit unseren Segelyachten erzielt werden. Bereinigt um den hohen diesjährigen Sonderertrag aus dem Verkauf der Marke „Fjord" (2,1 Mio. Euro) erwarten wir einen moderaten Anstieg des operativen Ergebnisses vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA). Nach Berücksichtigung des Finanzergebnisses und der Abschreibungen rechnen wir mit einem erneuten Jahresüberschuss im Geschäftsjahr 2017/18, der nach Bereinigung des oben genannten Einmaleffekts sowie nach Bereinigung des Verschmelzungsverlusts (0,9 Mio. Euro) gegenüber dem Berichtsjahr 2016/17 trotz der tariflich vereinbarten Lohnerhöhungen leicht steigen wird. Entsprechend der geplanten Umsatzausweitung erwarten wir insgesamt einen üblichen Bestandsaufbau in den Vorräten, wobei die Mittelbindung im Working Capital entsprechend der Saisonalität unserer Geschäftstätigkeit vor allem in den Wintermonaten zunehmen wird. Das geplante Wachstum wird in einem bestimmten Umfang weitere Investitionen in unsere Modellpalette sowie vereinzelte Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen erfordern. Zur Finanzierung des Wachstums prüft die Gesellschaft den Ausbau weiterer Finanzierungsmöglichkeiten. Auch die Möglichkeit der Umfinanzierung der Anleihe 2014/2019 ist seit dem 3. Juni 2017 gegeben und wird Gegenstand der Finanzierungsplanung sein.
Greifswald, den 20. September 2017
Der Vorstand Dr. Jens Gerhardt Sven Göbel Bilanz zum 30. Juni 2017der HanseYachts AG, GreifswaldAktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017der HanseYachts AG, Greifswaldscroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2016/2017der HanseYachts AG, Greifswald1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 2016/2017 2. Verschmelzung Sealine GmbH und deren Ergebnisauswirkung 3. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 4. Erläuterungen zur Bilanz 5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 6. Sonstige Angaben 1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 2016/2017 Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2017 der HanseYachts AG, Greifswald (Amtsgericht Stralsund, HRB 7035) wurde nach den Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften sowie des Aktiengesetzes aufgestellt. Im Berichtsjahr wurden die durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (kurz: BilRUG) geänderten Vorschriften des HGB erstmals angewandt. Die Änderungen betreffen insbesondere die Anwendung des geänderten Gliederungsschemas für die Gewinn- und Verlustrechnung sowie Umgliederungen von wenigen Posten aus den sonstigen betrieblichen Erträgen in die Umsatzerlöse. Im Übrigen entsprechen Darstellung und Gliederung des Jahresabschlusses den Vorjahresgrundsätzen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft hat ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 30. Juni des jeweiligen Folgejahres. Damit wird dem saisonalen Geschäftszyklus der Gesellschaft Rechnung getragen. Der Jahresabschluss wurde in Euro aufgestellt. 2. Verschmelzung Sealine GmbH und deren Ergebnisauswirkung Im Geschäftsjahr 2016/2017 wurde die Sealine GmbH mit Wirkung zum 1. Juli 2016 ohne Kapitalerhöhung auf die HanseYachts AG zu Buchwerten verschmolzen. Die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister erfolgte am 2. März 2017. Im Rahmen der Verschmelzung wurden folgende Vermögensgegenstände und Schulden von der Sealine GmbH übernommen: scroll
Die Sealine GmbH hatte vor der Verschmelzung zum 1. Juli 2016 Verbindlichkeiten gegenüber der HanseYachts AG in Höhe von TEUR 2.440. Der Betrag wurde im Rahmen der Verschmelzung mit Forderungen der HanseYachts AG in gleicher Höhe verrechnet. Vor dem Hintergrund des negativen Eigenkapitals in Höhe von TEUR 550 ist bei der Durchführung der Verschmelzung ein Verschmelzungsverlust in Höhe von TEUR 850 entstanden, der unter dem Beteiligungsergebnis ausgewiesen wird. Die Gesellschaft hat das Wahlrecht in Anspruch genommen, die bis zum Verschmelzungsstichtag vorgenommen Rechtsgeschäfte in einem Saldo zu erfassen. Der bis zum Verschmelzungsstichtag angefallene Verlust in Höhe von TEUR 89 wird unter dem Posten „Vom übertragenen Rechtsträger für fremde Rechnung erwirtschaftetes Ergebnis" ausgewiesen. 3. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Herstellungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Teile zugehöriger Gemeinkosten. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und bei dauernder Wertminderung um außerplanmäßige Abschreibungen, angesetzt. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode über die voraussichtliche Nutzungsdauer vorgenommen. Im Zugangsjahr werden die Abschreibungen zeitanteilig berechnet. Geringwertige Vermögensgegenstände des beweglichen Sachanlagevermögens i. S. d. § 6 Abs. 2 EStG, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 150 EUR betragen, werden im Zugangsjahr jeweils voll abgeschrieben. Sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten über 150 EUR und bis 1.000 EUR liegen, wurde handelsrechtlich – in Anlehnung an § 6 Abs. 2a EStG – ein Sammelposten gebildet, der entsprechend im Jahr der Bildung und in den folgenden 4 Geschäftsjahren aufgelöst wird. Im Geschäftsjahr 2016/17 wurde die Nutzungsdauer der aktivierten Negative für Bootsformen von drei auf vier Jahren umgestellt. Der sich aus der verlängerten Nutzungsdauer ergebende Bewertungseffekt beträgt TEUR 74. Eine außerplanmäßige Abschreibung ist gemäß § 253 (3) S.5 HGB dann vorzunehmen, wenn der beizulegende Wert am Abschlussstichtag niedriger als der Buchwert ist. Die Beurteilung des beizulegenden Zeitwertes der im Geschäftsjahr 2016/17 entgeltlich erworbenen Marke Privilège wird auf Basis geplanter Lizenzerträge vorgenommen, deren Einschätzung inhärenten Planungsrisiken unterliegt und mit Schätzunsicherheiten verbunden ist. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert worden. Der beizulegende Wert der Beteiligungen wird aus dem Ertragswert abgeleitet, der auf der Unternehmensplanung der jeweiligen Beteiligung beruht. Die Unternehmensplanung unterliegt inhärenten Planungsrisiken und ist mit Schätzunsicherheiten verbunden. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt grundsätzlich zu durchschnittlichen Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten. Für bestimmte Kleinteile ist gemäß § 240 Abs. 3 HGB ein Festwert angesetzt worden. Unfertige und fertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten, höchstens jedoch zu ihren voraussichtlichen Veräußerungserlösen abzüglich noch anfallender Kosten, bewertet. Die Bewertung erfolgt zu Material- und Fertigungseinzelkosten zuzüglich der angefallenen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der Sonderkosten der Fertigung. Darüber hinaus wurden angemessene Teile der allgemeinen Verwaltungskosten in die Herstellungskosten einbezogen. Bei den unfertigen Erzeugnissen wird der Fertigstellungsgrad auf einer typisierten Grundlage berücksichtigt. Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen werden bis zu der Höhe offen von den Vorräten abgesetzt, in der den erhaltenen Anzahlungen in den unfertigen und fertigen Erzeugnissen aktivierte Beträge gegenüberstehen. Sofern noch keine Aktivierung unfertiger und fertiger Erzeugnisse erfolgt ist, werden erhaltene Anzahlungen unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel werden mit dem Nominal- bzw. Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine Pauschalwertberichtigung von 1 % auf die nicht einzelwertberichtigten Forderungen gebildet. Das in dem Rechnungsabgrenzungsposten enthaltene Disagio wird linear über den Zeitraum der Zinsbindung des entsprechenden Darlehens abgeschrieben. Erhaltene bzw. bewilligte Investitionszuschüsse und Investitionszulagen auf Sachanlagen wurden in den Sonderposten für Investitionszuschüsse und -zulagen eingestellt und über die Nutzungsdauer der geförderten Anlagengüter ertragswirksam vereinnahmt, sofern die betreffenden Anlagengüter im Berichtsjahr bereits betrieblich genutzt wurden. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Die Ermittlung der pauschalen Gewährleistungsrückstellung erfolgt auf Basis des durchschnittlichen Gewährleistungsaufwands der vergangenen Geschäftsjahre im Verhältnis zum garantiebehafteten Umsatz. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sowie die darauf entfallenden Aufwendungen und Erträge werden zum Devisenkurs des Entstehungstages erfasst und zum Abschlussstichtag zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Buchgewinne und -verluste durch Kursänderungen werden zum Bilanzstichtag nach Maßgabe des § 256a HGB erfolgswirksam berücksichtigt. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen ermittelt. Zeitliche Unterschiede resultieren wie im Vorjahr ausschließlich aus selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen sowie aus Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragssteuersatzes von derzeit 29,7 %. Der kombinierte Ertragssteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. Im Falle eines Überhangs aktiver latenter Steuern würde in Ausübung des Wahlrechts aus § 274 Absatz 1 Satz 2 HGB keine Aktivierung erfolgen. 4. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die in der Anlage 4 gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs. Insgesamt werden unter den immateriellen Vermögensgegenständen zum 30. Juni 2017 selbst geschaffene Rechte und Werte (Entwicklungskosten) in Höhe von TEUR 2.353 ausgewiesen. Die Zugänge des Berichtsjahres beliefen sich auf TEUR 885. Korrespondierend zu den zum Bilanzstichtag ausgewiesenen selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen wurden passive latente Steuern in Höhe von TEUR 699 gebildet. Die Abgänge in Höhe von TEUR 858 bei den entgeltlich erworbenen Rechten und Werten resultieren aus dem Verkauf der Marke „Fjord" an die 100%ige Tochtergesellschaft HanseYachts Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH. Die Zugänge zu den Finanzanlagen von TEUR 277 betreffen aufgelaufene Zinsen für Ausleihungen an Tochtergesellschaften. Die Abgänge aus Verschmelzung bei Anteilen an verbundenen Unternehmen betreffen die Sealine GmbH, die mit Verschmelzungsvertrag vom 27. September 2016 mit Wirkung zum 1. Juli 2016 auf die HanseYachts AG verschmolzen wurde. Derivative Finanzinstrumente und Bewertungseinheiten Die Gesellschaft hält am Bilanzstichtag folgende derivative Finanzinstrumente: scroll
Die Ermittlung der Marktwerte erfolgte nach der Mark-to-Market-Methode durch Abzinsung von Zahlungsströmen unter Berücksichtigung marktgerechter Zinsstrukturkurven. Die ursprünglich zur Absicherung von Zinsrisiken abgeschlossenen Zinsswaps bilden mit den Bankdarlehen keine Bewertungseinheit mehr, da die Verzinsungsmodalitäten im Jahr 2012/13 neu ausgehandelt wurden und darüber hinaus für die Darlehen Sondertilgungen geleistet wurden. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und liquide Mittel Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen werden Forderungen gegen eine Tochtergesellschaft aus dem Verkauf von Finanzanlagevermögen im Geschäftsjahr 2011/12 (TEUR 4.407, Vorjahr TEUR 4.407) sowie Forderungen gegen diese Gesellschaft aus einem Ergebnisabführungsvertrag (TEUR 2.156; Vorjahr TEUR 1.132) ausgewiesen. Hierbei wird von einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ausgegangen. Die liquiden Mittel der HanseYachts AG betragen TEUR 6.289 (Vorjahr TEUR 2.316) und bestehen aus jederzeit fälligen Sichteinlagen und Tagesgeldern. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Enthalten sind Disagien in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr TEUR 7) aus der Aufnahme von Bankdarlehen. Latente Steuern Für die in der Vergangenheit entstandenen steuerlichen Verluste wurden keine aktive latenten Steuern gebildet, da deren Nutzbarkeit durch die Nachhaltigkeit des erwirtschafteten Jahresüberschusses in den kommenden Wirtschaftsjahren noch aufzuzeigen ist. Lediglich in Höhe eines bestehenden Überhangs passiver Latenzen wurden latente Steuern für steuerliche Verluste aktiviert. scroll
Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Das voll eingezahlte Grundkapital der HanseYachts AG beträgt zum 30. Juni 2017 EUR 11.091.430,00 (Vorjahr EUR 11.091.430,00) und ist in 11.091.430 (Vorjahr 11.091.430) nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von je EUR 1,00 aufgeteilt. Sämtliche Aktien sind Inhaberaktien. Genehmigtes Kapital Das genehmigte Kapital setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Der Vorstand wurde auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 14. Januar 2014 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu nominal EUR 4.796.295,00 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 13. Januar 2019 einmalig oder mehrfach zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Das Genehmigte Kapital hat sich im Berichtsjahr nicht verändert. Im Vorjahr wurde eine Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 2.997.680 vorgenommen, die jeweils hälftig dem gezeichneten Kapital sowie der Kapitalrücklage zugeführt wurde. Bedingtes Kapital Das Grundkapital ist um bis zu EUR 3.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 3.500.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2012). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, sofern Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Dezember 2012 von der HanseYachts AG bis zum 10 Dezember 2017 emittiert werden und deren Inhaber von ihrem Wandel- bzw. Optionsrecht Gebrauch machen. Bisher wurde von der Ermächtigung kein Gebrauch gemacht. Kapitalrücklage Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag eine Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB aus, die sich im Geschäftsjahr 2016/17 wie folgt entwickelt hat: scroll
Bilanzergebnis Das Bilanzergebnis entwickelte sich wie folgt: scroll
Ausschüttungsgesperrte Beträge Die ausschüttungsgesperrten Beträge gemäß § 268 Abs. 8 HGB setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Sonderposten für Investitionszuschüsse und Investitionszulagen Der Sonderposten für Investitionszuschüsse und -zulagen entwickelte sich im Geschäftsjahr 2016/17 wie folgt: scroll
Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: scroll
Verbindlichkeiten, Besicherung Die Verbindlichkeiten haben folgende Fälligkeiten: scroll
Die aktivisch ausgewiesenen erhaltenen Anzahlungen haben wie im Vorjahr sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Anleihen betreffen mit EUR 13,0 Mio. festverzinsliche Anleihen, die mit 8,0 % verzinst werden und eine ursprüngliche Laufzeit von fünf Jahren aufweisen (Schuldverschreibung 2014/2019). Die Anleihen sind durch Pfandrechte an den Marken „Hanse", „Dehler", „Moody", „Varianta" und „Fjord" besichert. Die Anleihen sind zum Handel im Basic Board der Deutsche Börse AG zugelassen. Die Anleihen wurden im Nominalwert von TEUR 700 (Vorjahr TEUR 700) durch eine Gesellschaft der AURELIUS-Unternehmensgruppe gezeichnet. Es handelt sich insoweit bei diesen Anleiheverbindlichkeiten um Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Anleihebedingungen sehen die Einhaltung einer Eigenkapitalquote vor, die die HanseYachts AG anhand eines monatlichen Konzernabschlusses zu ermitteln hat. Bei einer Verletzung der vereinbarten Eigenkapitalquote sind die Anleihegläubiger zu einer sofortigen Fälligstellung der Anleihe berechtigt, sofern die Eigenkapitalquote nicht an den zwei darauffolgenden Monatsstichtagen wieder geheilt wird. Auf Basis der Planung ist eine Verletzung der Covenants nicht absehbar, die erwartete Restlaufzeit entspricht daher dem ursprünglich vereinbarten Tilgungsplan. Aufgrund der Saisonalität des Geschäftsmodells besteht in den vertriebsschwachen Wintermonaten jedoch das Risiko, dass die vereinbarte Eigenkapitalquote nicht eingehalten wird. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Darlehen nebst aufgelaufenen Zinsen (TEUR 4.429, Vorjahr TEUR 4.949), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 4.334, Vorjahr TEUR 5.384) und erhaltene Anzahlungen (TEUR 2.051, Vorjahr TEUR 659). Die Verbindlichkeiten werden saldiert ausgewiesen mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 421, Vorjahr TEUR 369) sowie Darlehensforderungen (TEUR 63, Vorjahr TEUR 0). Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen TEUR 5.735 (Vorjahr TEUR 4.949) auf Unternehmen der AURELIUS-Unternehmensgruppe. Sonstige Verbindlichkeiten In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 201 (Vorjahr TEUR 324) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit von TEUR 24 (Vorjahr TEUR 14) enthalten. 5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Änderungen durch BilRUG bei Ausweis und Gliederung Darstellung und Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurden im Berichtsjahr an die durch das BilRUG geänderten Vorschriften des HGB angepasst. Infolge der geänderten Gliederungsvorschriften des § 275 HGB sind die im Vorjahr noch ausgewiesenen Posten „Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" (TEUR -674) entfallen. Außerordentliche Aufwendungen bestanden nicht. Neu eingefügt wurde im Berichtsjahr der Posten „Ergebnis nach Steuern". Infolge der Neudefinition der Umsatzerlöse in § 277 Abs. 1 HGB durch das BilRUG wurden bislang unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesene Erträge im Berichtsjahr in den Umsatzerlösen ausgewiesen. Die Vorjahreszahlen wurden für Zwecke der Vergleichbarkeit durch Umgliederungen in Höhe von TEUR 769 entsprechend angepasst. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt nach Produkten und Absatzregionen auf: scroll
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 503 (Vorjahr TEUR 891), die mit TEUR 470 (Vorjahr TEUR 630) im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen resultieren. Weiterhin enthalten sind Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für steuerbare Investitionszuschüsse mit TEUR 201 (Vorjahr TEUR 225) und der Auflösung nicht steuerbare Investitionszulagen mit TEUR 139 (Vorjahr TEUR 202). In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 207 (Vorjahr TEUR 208) enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 371 (Vorjahr TEUR 271) erfasst. Verbundene Unternehmen Die Abschreibungen auf Finanzanlagen betreffen vollständig verbundene Unternehmen. Das Beteiligungsergebnis setzt sich aus dem für das Geschäftsjahr 2016/2017 übernommenen Jahresüberschuss der Hanse (Deutschland) Vertriebs GmbH & Co. KG in Höhe von TEUR 63 sowie aus dem Verschmelzungsverlust aus der Verschmelzung der Sealine GmbH auf die HanseYachts AG mit Wirkung zum 1. Juli 2016 in Höhe von TEUR 850 zusammen. In Bezug auf die Verschmelzung verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Nr. 2. Die Erträge aus Gewinnübernahmen enthalten den aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages zu übernehmenden Gewinn der HanseYachts TVH GmbH in Höhe von TEUR 1.020 (Vorjahr TEUR 1.115). Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens in Höhe von TEUR 221 (Vorjahr TEUR 220) betreffen die Verzinsung von Ausleihungen an verbundene Unternehmen. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen entfallen mit TEUR 411 (Vorjahr TEUR 428) auf verbundene Unternehmen. Aufwendungen und Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung und Bedeutung Im Geschäftsjahr sind außergewöhnliche Aufwendungen im Rahmen der Verschmelzung der Sealine GmbH auf die HanseYachts AG entstanden (TEUR 939; Vj. EUR 0,00). Dieser werden in Höhe von TEUR 850 im Beteiligungsergebnis sowie in Höhe von TEUR 89 in vom übertragenden Rechtsträger für fremde Rechnung erwirtschafteten Ergebnis ausgewiesen. Des Weiteren sind im Berichtsjahr außergewöhnliche Erträge in Höhe von TEUR 2.141 im Rahmen des Verkaufs der Marke „Fjord" an die 100%ige Tochtergesellschaft HanseYachts Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH angefallen, die in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen werden. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Da in Höhe der passiven latenten Steuern für die bestehenden steuerlichen Verlustvorträge aktive latente Steuern angesetzt werden, gleichen sich die latenten Steueraufwendungen und -erträge im Berichtsjahr aus. 6. Sonstige Angaben Aufstellung des Anteilsbesitzes scroll
Mit Wirkung ab dem 1. Juli 2012 bestehen Ergebnisabführungsverträge zwischen der HanseYachts AG und der HanseYachts TVH GmbH sowie zwischen der HanseYachts TVH GmbH und der HanseYachts Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH, in denen sich das jeweils herrschende Unternehmen zur Übernahme eines angefallenen Verlustes entsprechend § 302 AktG verpflichtet hat. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und außerbilanzielle Geschäfte Es bestehen die folgenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen ausschließlich gegenüber Dritten, die vornehmlich aus Investitionsvorhaben, Leasing-, Miet-, Pacht- und Dienstleistungsverträgen resultieren. Es werden jeweils die vereinbarten bzw. die erwarteten Laufzeiten der Vertragsverhältnisse berücksichtigt. scroll
Darüber hinaus bestehen unbefristete und kurzfristig kündbare Mietverträge mit einer jährlichen Verpflichtung von TEUR 48. Neben den vorgenannten finanziellen Verpflichtungen bestehen kurzfristig kündbare Dienstleistungsverträge mit einzelnen Gesellschaften der AURELIUS-Unternehmensgruppe in München. Es werden im Zusammenhang mit den Dienstleistungsverträgen mit diesen verbundenen Unternehmen aber keine wesentlichen wiederkehrenden Aufwendungen im folgenden Geschäftsjahr erwartet. Wesentliche außerbilanzielle Geschäfte, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind, bestehen darüber hinaus nicht. Haftungsverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten Die Gesellschaft hat gegenüber einem polnischen Kreditinstitut selbstschuldnerische Bürgschaften bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt TEUR 3.000 (Vorjahr TEUR 2.500) für die Technologie Tworzyw Sztucznych Sp. Z o.o. (im Folgenden kurz „TTS") übernommen. Die selbstschuldnerischen Bürgschaften beziehen sich auf Ansprüche aus einem der TTS eingeräumten Kontokorrentkredit, der zum Bilanzstichtag mit TEUR 2.285 valutiert. Das Risiko einer Inanspruchnahme aus den Bürgschaften für die Tochtergesellschaft wird ausgehend von der Unternehmensplanung des gesamten HanseYachts-Konzerns für das Geschäftsjahr 2017/18 und unter Berücksichtigung üblicher inhärenter Planungsrisiken als unwahrscheinlich eingestuft. Mit zwei unabhängigen Absatzfinanzierungsgesellschaften besteht ein Finanzierungsprogramm im Gesamtvolumen von TEUR 11.145 (Vorjahr TEUR 3.689), über das Händler den Erwerb ihrer Schiffe von der HanseYachts AG finanzieren können. Das Finanzierungsprogramm wurde von den Händlern zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 1.388 (Vorjahr TEUR 1.035) in Anspruch genommen (davon in Höhe von TEUR 223 durch verbundene Unternehmen (Vorjahr TEUR 807)). Unter bestimmten Voraussetzungen besteht bei einer Absatzfinanzierungsgesellschaft eine Rückkaufverpflichtung durch die HanseYachts AG für die mittels des Finanzierungsprogramms finanzierten Schiffe, sofern die teilnehmenden Händler ihren Verpflichtungen gegenüber der Absatzfinanzierungsgesellschaft nicht nachkommen. Aus dem Vertrag mit der anderen Absatzfinanzierungsgesellschaft besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Pflicht zum Ausgleich der ausgefallenen Forderung, sofern das finanzierte Schiff nicht mehr gesichert werden kann und der Händler ausfällt. Da die Verträge mit den Absatzfinanzierungsgesellschaften zunächst eine Verwertungsphase der von den Händlern zur Sicherheit an die Absatzfinanzierungsgesellschaft übereigneten Schiffe vorsehen und jeweils nur ein Teil des Kaufpreises für ein Schiff auf diesem Weg finanziert wird, wird von einem geringen Risiko der Inanspruchnahme aus möglichen Rückkaufverpflichtungen bzw. den Ausfallgarantien für die Tochtervertriebsgesellschaften ausgegangen. Die von den Absatzfinanzierungsgesellschaften übernommenen Forderungen werden daher nach erfolgter Zahlung durch die Absatzfinanzierungsgesellschaften in voller Höhe ausgebucht. Das Gesamtvolumen des Finanzierungsprogramm beinhaltet zugunsten der Absatzfinanzierungsgesellschaften Ausfallgarantien für die Tochtervertriebsgesellschaften in Höhe von TEUR 1.815 (Vorjahr: TEUR 1.524). Vorstand / Aufsichtsrat Mitglieder des Vorstands der HanseYachts AG waren im Geschäftsjahr:
Die Bezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/17 belaufen sich auf TEUR 898. Darin enthalten sind variable Gehaltsbestandteile von TEUR 288, die im abgelaufenen Geschäftsjahr noch nicht zur Auszahlung gelangt sind. Bezüglich der Angabe der Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds wird aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung von der Befreiung gem. § 286 Abs. 5 HGB Gebrauch gemacht. Der Aufsichtsrat bestand im Geschäftsjahr aus den folgenden Mitgliedern:
Der Aufsichtsrat erhielt in der Berichtsperiode Bezüge in Höhe von TEUR 60. Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen Als nahe stehend gelten Personen beziehungsweise Unternehmen, die vom berichtenden Unternehmen maßgeblich beeinflusst werden können bzw. auf das Unternehmen maßgeblichen Einfluss nehmen können. Als nahe stehende Personen der HanseYachts AG kommen grundsätzlich die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates in Betracht. Darüber hinaus kommen als nahe stehende Personen auch die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA, Grünwald, in Betracht, in deren Konzernabschluss die HanseYachts AG einbezogen wird. Nahe stehende Unternehmen sind daher insbesondere die Unternehmen des Konzernkreises der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA. Leistungsbeziehungen zu Tochtergesellschaften, an denen die HanseYachts AG unmittelbar oder mittelbar 100 % der Anteile hält, werden nicht angegeben. Neben den im vorangegangenen Abschnitt dargestellten Vergütungen der Organmitglieder bestanden im Geschäftsjahr die nachfolgend aufgeführten Geschäftsbeziehungen zu Gesellschaften der Aurelius-Unternehmensgruppe sowie zu weiteren nahe stehenden Personen aus diesem Kreis: scroll
Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus Kostenweiterbelastung bzw. der Abrechnung von Beratungsleistungen enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Verbindlichkeiten aus Darlehen bzw. Schuldverschreibungen enthalten auch anteilig aufgelaufene Zinsen. Hinsichtlich der Konditionen der Schuldverschreibung verweisen wir auf die Ausführungen in Abschnitt 4 - Erläuterungen zur Bilanz (Verbindlichkeiten, Besicherung). Sofern die Darlehensverbindlichkeiten keiner Besicherung unterliegen und gegebenenfalls ein Rangrücktritt erklärt wurde, richtete sich die Verzinsung der Darlehen nach den Konditionen vergleichbarer Neuaufnahmen von Fremdmitteln. Sofern die Darlehensverbindlichkeiten einer Besicherung unterliegen, richtete sich die Verzinsung nach den Zinskonditionen der durch Banken eingeräumten Kreditlinien. Die bestehenden Darlehensverbindlichkeiten wurden im Geschäftsjahr mit Zinssätzen von 8,0 % verzinst. In Ergänzung zu den vorstehenden Angaben weist die Gesellschaft gegebenenfalls freiwillig darauf hin, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats sowie die Mitglieder des Vorstands Anteilseigner einer Gesellschaft in Deutschland sind, deren Geschäftszweck die Vercharterung von Segel- und Motorbooten ist. Die zur Vercharterung vorgesehenen Schiffe werden von einem externen Händler der HanseYachts AG erworben, der die Schiffe über die HanseYachts AG bezieht und gleichzeitig gegen eine Gebühr die Vercharterung der Schiffe betreibt. Der Händler hat Schiffe für TEUR 250 von der HanseYachts AG im Berichtsjahr erworben. Honorar für den Abschlussprüfer Die Angabe gemäß § 285 Nr. 17 HGB erfolgt im Konzernabschluss. Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 683 Mitarbeiter, davon 144 Angestellte und 539 gewerbliche Arbeitnehmer. Wiedergabe der Mitteilungen nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG Der Gesellschaft lagen folgende Angaben zu mitteilungspflichtigen Beteiligungen nach §§ 21 ff. WpHG vor (Stand 30. Juni 2017). Bei jedem Meldepflichtigen wird die Angabe beschränkt auf die jeweils zuletzt eingegangene Mitteilung.
Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Codex Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ist abgegeben und als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB den Aktionären durch Veröffentlichung auf unserer Homepage (www.hansegroup.com unter Corporate Governance) dauerhaft zugänglich gemacht worden. Konzernabschluss Die Gesellschaft stellt zum 30. Juni 2017 einen Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards gemäß § 315a HGB auf, der bei dem Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und über die Internetseite des Unternehmensregisters veröffentlicht wird. Darüber hinaus wird die Gesellschaft in den Konzernabschluss der AURELIUS EQUITY OPPORTUNITIES SE & CO. KGAA, Grünwald, einbezogen, der bei dem Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und über die Internetseite des Unternehmensregisters veröffentlicht wird. Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag ereigneten sich keine Geschäftsvorfälle mit einem wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Ergebnisverwendung Der Bilanzgewinn wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.
Greifswald, den 20. September 2017 HanseYachts AG Der Vorstand Dr. Jens Gerhardt Sven Göbel Entwicklung des Anlagevermögens für die Zeit vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017der HanseYachts AG, Greifswaldscroll
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Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersZum Jahresabschluss zum 30. Juni 2017 sowie zum Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016/2017 erteilen wir folgenden Bestätigungsvermerk: An die HanseYachts AG, Greifswald Vermerk über die Prüfung des JahresabschlussesPrüfungsurteil zum Jahresabschluss Wir haben den Jahresabschluss der HanseYachts AG, Greifswald – bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2017, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der dort dargestellten Bilanzierungs- und Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz HGB erklären wir, dass nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. Juni 2017 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017 vermittelt. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 erster Halbsatz HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil zum Jahresabschluss Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU Ab-schlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO erklären wir, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von dem Unternehmen gewahrt haben. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
1. Umsatzerlösrealisation und Periodenabgrenzung a) Risiko für den Abschluss Im Geschäftsjahr vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017 hat die HanseYachts AG Umsatzerlöse in Höhe von EUR 124,3 Mio. erwirtschaftet. Diese wurden überwiegend aus dem Verkauf von Segelyachten und Motorbooten erzielt und werden mit dem Eigentums- bzw. Gefahrenübergang auf den Kunden erfasst, wenn ein Preis vereinbart oder bestimmbar ist und von dessen Bezahlung ausgegangen werden kann. Die Beurteilung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist für jeden einzelnen Verkauf gesondert vorzunehmen. Hierzu hat die Gesellschaft Prozesse implementiert, die sicherstellen, dass die Umsatzerlösrealisation für jeden Verkauf individuell und sachgerecht beurteilt werden kann. Die Angaben der Gesellschaft zur erfolgten Umsatzerlösrealisierung und Periodenabgrenzung sind im Abschnitt 5 des Anhangs sowie im Kapitel zur Ertragslage im Wirtschaftsbericht des Lageberichts enthalten Aufgrund der notwendigen individuellen Beurteilung des sachgerechten Zeitpunkts der Umsatzerlösrealisation sowie des bei höherwertigen Segelyachten und Motorbooten wesentlichen Betrags einzelner Transaktionen ist das Risiko wesentlicher Fehler bezüglich der Umsatzerlösrealisation im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen Ausgehend von einer Systemaufnahme haben wir die Angemessenheit der eingerichteten Prozesse und der implementierten Kontrollen zur Sicherstellung der korrekten Umsatzerlösrealisation beurteilt. Darauf aufbauend haben wir im Rahmen unserer Prüfung die aus unserer Sicht wesentlichen Kontrollen stichprobenhaft hinsichtlich ihrer Wirksamkeit geprüft (Funktionsprüfung). Dabei haben wir erstens geprüft, ob die eingerichteten Prozesse den Nachweis der Umsatzerlösrealisation dem Grunde nach garantieren und zweitens, ob die vom Vorstand eingerichteten Prozesse eine ordnungsgemäße Periodenabgrenzung der Umsatzerlösrealisation verlässlich sicherstellen können. Dazu haben wir für jedes einzelne Stichprobenelement geprüft, ob die Prozesse auf Basis der vertraglichen Grundlagen, des Produktionsplans, der bereits geleisteten Abschlags- und Kaufpreiszahlungen, der Qualitätssicherungsprotokolle, der durch die Käufer unterschriebenen Übergabeprotokolle sowie der Schlussrechnung die Erreichung der genannten Ziele sicherstellen können. Unsere Aufbau- und Funktionsprüfung hat gezeigt, dass die von der Gesellschaft implementierten Prozesse eine sachgerechte Umsatzerlösrealisation dem Grunde nach sicherstellt und die von uns geprüften Kontrollen wirksam waren. Im Rahmen der von uns durchgeführten Prüfung haben wir keine wesentlichen Fehler bei der Umsatzrealisation und der Periodenabgrenzung festgestellt. 2. Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse a) Risiko für den Abschluss Die Gesellschaft weist zum 30. Juni 2017 ein Vorratsvermögen in Höhe von EUR 12,6 Mio. aus, das sich im Wesentlichen aus Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen von EUR 7,3 Mio. sowie aus mit erhaltenen Anzahlungen saldierten unfertigen sowie fertigen Erzeugnissen und Waren von EUR 5,3 Mio. zusammensetzt. Bei den unfertigen und fertigen Erzeugnissen handelt es sich um noch in Bau befindliche oder bereits fertiggestellte Segelyachten und Motorboote. Die unfertigen und fertigen Schiffe werden zu Herstellungskosten, höchstens jedoch zu ihren voraussichtlichen Veräußerungserlösen abzüglich noch anfallender Kosten bewertet. Zur Berücksichtigung der bis zur Veräußerung anfallenden Kosten (insbesondere für Marketing und Vertrieb) werden die unfertigen und fertigen Schiffe maximal in Höhe von 95 % des voraussichtlichen Verkaufspreises bewertet. Die Ermittlung der Herstellungskosten erfolgt auf pauschalierter Basis je Modelltyp für den Zeitraum vom 1. Juli 2016 bis zum 31. Mai 2017, da eine im Zeitablauf weitgehend konstante Kostenstruktur unterstellt werden kann. Bei der Berechnung werden die Materialeinzelkosten grundsätzlich anhand der bewerteten Stückliste eines Standardschiffes ohne Extras sowie geschätzte Materialkosten für Sonderausstattungen herangezogen. Zuschläge für Materialgemeinkosten werden berücksichtigt. Die Fertigungszeiten je Schiffstyp werden anhand von Stundenzetteln und im Fall der Serienfertigung in Montagebändern („Bandfertigung") über ein System zur Erfassung der durchschnittlichen Produktionszeiten ermittelt und für die Bewertung herangezogen. Fertigungsgemeinkosten für die Produktionsanlagen sowie die Leitung des Fertigungsbereiches werden angesetzt. Für die Kosten der allgemeinen Verwaltung wird, soweit sie den Produktionsbereich betreffen, ein Verwaltungsgemeinkostenzuschlag berücksichtigt. Zusätzlich wird für die unfertigen Schiffe, die im Rahmen der Bandfertigung produziert werden, ein typisierter Fertigstellungsgrad anhand des Fertigungstakts, in dem sich ein unfertiges Schiff am Bilanzstichtag befindet, berücksichtigt. Die typisierten Fertigstellungsgrade je Fertigungstakt sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Bestimmte Schiffstypen werden aufgrund ihrer Fertigungstiefe und der Komplexität der Produktion außerhalb der Bandfertigung hergestellt. Für diese im Rahmen einer sogenannten „Inselfertigung" hergestellten Schiffe wird der Fertigstellungsgrad zum Bilanzstichtag auf Basis der abgeschlossenen Produktionsschritte geschätzt. Im Vergleich zur Bandfertigung unterliegt der Fertigstellungsgrad für Schiffe im Rahmen der Inselfertigung einem erhöhten Ermessensspielraum. Die Angaben der Gesellschaft zur Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse sind im Abschnitt 3 des Anhangs sowie im Kapitel zur Vermögenslage im Wirtschaftsbericht des Lageberichts enthalten Aus unserer Sicht ist die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse von besonderer Bedeutung, da die Festlegung des Fertigstellungsgrades und die Ermittlung der zu berücksichtigenden Gemeinkosten von und Ermessensentscheidungen abhängig ist. b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen Bei unserer Prüfung haben wir u.a. zur Beurteilung des Fertigstellungsgrades an der Inventur beobachtend teilgenommen und anhand von Kostenträgerauswertungen die ordnungsgemäße Bewertung zum Bilanzstichtag geprüft. In diesem Zusammenhang haben wir die angefallenen Einzel- und Gemeinkosten je Yacht- bzw. Bootstyp zugrunde gelegt und geprüft, ob die Bewertung der zum 30. Juni 2017 bilanzierten fertigen und unfertigen Segelyachten und Motorboote unter Berücksichtigung des geschätzten Fertigstellungsgrades im Vergleich zu den angefallenen Ist-Kosten plausibel abgeleitet wurde. Im Rahmen der von uns durchgeführten Prüfung haben wir die Angemessenheit der zugrunde gelegten Annahmen beurteilt und keine wesentlichen Feststellungen im Rahmen der Bewertung der unfertigen und fertigen Segelyachten und Motorboote zum 30. Juni 2017 getroffen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsorgans für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Angaben ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, sofern einschlägig, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzugeben sowie dafür, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Angaben ist, und einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Angabe stets aufdeckt. Falsche Angaben können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Aufsichtsorgan unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsorgan eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsorgan erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenVermerk über die Prüfung des LageberichtsPrüfungsurteil zum Lagebericht Wir haben den Lagebericht der HanseYachts AG, Greifswald, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Lageberichts geführt. Grundlage für das Prüfungsurteil zum Lagebericht Wir haben unsere Prüfung des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 2 HGB und unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichtsprüfung durchgeführt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsorgans für den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um angemessene und ausreichende Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, und einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Lagebericht beinhaltet. Im Rahmen einer Abschlussprüfung prüfen wir den Lagebericht in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 2 HGB unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichtsprüfung. In diesem Zusammenhang heben wir hervor:
Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 15. Dezember 2016 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 22. August 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2009/2010 als Abschlussprüfer der HanseYachts AG, Greifswald, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Thomas Wülfing.
Hamburg, den 20. September 2017 Ebner Stolz GmbH & Co. KG Thomas Götze, Wirtschaftsprüfer Thomas Wülfing, Wirtschaftsprüfer Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss der HanseYachts AG ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Greifswald, den 20. September 2017
Der Vorstand Dr. Jens Gerhardt Sven Göbel Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2017 wurde in der Aufsichtsratssitzung am 27. September 2017 durch den Aufsichtsrat festgestellt. Bericht des AufsichtsratesSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, der Aufsichtsrat hat sich im Berichtszeitraum vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017 regelmäßig und intensiv mit der Lage und Entwicklung der Gesellschaft beschäftigt und die ihm nach Gesetz, Satzung der Gesellschaft und Geschäftsordnung des Aufsichtsrats obliegenden Aufgaben und Befugnisse zur Beratung und Überwachung des Vorstands uneingeschränkt und gewissenhaft wahrgenommen. Hierzu gehören der regelmäßige Informationsaustausch mit dem Vorstand und die Überwachung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Die Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat ist durch einen sehr intensiven Informations- und Meinungsaustausch gekennzeichnet. Der Aufsichtsrat wurde in alle wesentlichen Entscheidungen des Vorstands einbezogen. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen regelmäßig in mündlichen und schriftlichen Berichten, insbesondere über die Umsatz- und Ertragsentwicklung, die Finanzlage der Gesellschaft, die Risikolage und das Risikomanagement sowie die strategische Ausrichtung des Konzerns, die Marken- und Modellpolitik sowie über personelle Fragen. Diese Aspekte wurden mit dem Vorstand in den Aufsichtsratssitzungen besprochen und diskutiert. Die Informationen an den Aufsichtsrat über die laufende Geschäftsentwicklung erfolgten monatlich. Soweit es Abweichungen vom geplanten Geschäftsverlauf gab, wurden diese vom Vorstand erläutert und begründet. Im Geschäftsjahr 2016/2017 fanden vier Sitzungen des Gesamtaufsichtsrats als Präsenzsitzungen oder Telefonkonferenzen statt, daneben wurden Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst. Schwerpunkte der Beratungen des Aufsichtsrats im Berichtsjahr waren die laufende Geschäftsentwicklung der HanseYachts AG sowie ihrer Tochtergesellschaften, die Begleitung der Finanzierungsstrategie der Unternehmensgruppe, der Gestaltung der Markenpolitik sowie die Unternehmensplanung. Die erste Aufsichtsratssitzung im Geschäftsjahr 2016/2017 am 21. September 2016 hatte als Gegenstand die Beratungen über den Jahres- und Konzernabschluss der HanseYachts AG für das vorangegangene Geschäftsjahr 2015/2016 sowie den Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) im Geschäftsjahr 2015/2016. Im Oktober 2016 hat der Aufsichtsrat die gemeinsame Erklärung von Aufsichtsrat und Vorstand zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG und die Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung 2016 einschließlich der darin enthaltenen Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung verabschiedet. Durch Umlaufbeschlüsse vom November und Dezember 2016 stimmte der Aufsichtsrat dem Verkauf der Marke Fjord an die HanseYachts Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der HanseYachts AG, dem Abschluss eines Lizenzvertrags über die Nutzung der Marke Fjord, den Abschlüssen neuer Kontokorrentkreditvereinbarungen unter Ablösung bestehender Kontokorrentkredite und der Beantragung einer Bürgschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie der Gründung der Sealine Yachts GmbH zu. In der Aufsichtsratssitzung am 15. Dezember 2016 berichtete der Vorstand dem Aufsichtsrat insbesondere über die aktuelle Eigenkapitalquote und deren geplante Entwicklung sowie die Auswirkungen auf Finanzierungsauflagen. Im Januar 2017 befasste sich der Aufsichtsrat mit der Marke Varianta und stimmte per Umlaufbeschluss der Einstellung der Vermarktung der Produkte der Marke Varianta zu. Gegenstand der Sitzung am 06. April 2017 waren insbesondere der Bericht über die Geschäftsentwicklung, die Analyse der positiven wie auch negativen Planabweichungen, der aktuelle Stand bei den geplanten neuen landesverbürgten Kontokorrent-krediten, die Standortplanungen, die Kapitalmarkt-Compliance und die Aussichten auf das verbleibende Geschäftsjahr. In der Aufsichtsratssitzung vom 27. April 2017 hat sich der Aufsichtsrat mit einer möglichen Beteiligung an und einer möglichen Vertriebskooperation mit der Privilège Marine SAS, einem französischen Katamaran Hersteller mit Sitz in Les Sables d'Olonne, Frankreich, befasst. Im Juni 2017 hat der Aufsichtsrat der Gewährung eines Darlehens an die Schwestergesellschaft Privilège Marine SAS zu marktüblichen Konditionen sowie dem Kauf der Marke Privilège von der Schwestergesellschaft Privilège Marines SAS und der Rücklizensierung der Marke zugestimmt. Der Kaufpreis für die Marke wurde von einem unabhängigen Sachverständigen im Wege der Lizenzpreisanalogiemethode ermittelt. Zusätzlich zur regelmäßigen monatlichen Berichterstattung wurde der Aufsichtsrat auch in den Präsenzsitzungen über die laufende Geschäftsentwicklung informiert. Zwischen den Sitzungen hielt der Aufsichtsratsvorsitzende mit dem Vorstand regelmäßig Kontakt und wurde über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie die Leitung der HanseYachts AG von wesentlicher Bedeutung waren, unverzüglich informiert. Der Gesamtaufsichtsrat wurde anschließend entsprechend unterrichtet. Dem Aufsichtsrat der HanseYachts AG gehörten im abgelaufenen Geschäftsjahr sechs Mitglieder an und zwar Herr Gert Purkert, Herr Dr. Luzi Rageth, Herr Dr. Frank Forster, Herr Fritz Seemann, Herr Alexander Herbst und Herr Ronny Riechert. Herr Purkert ist Vorsitzender und Herr Dr. Forster stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sind Herr Alexander Herbst und Herr Ronny Riechert. Herr Dr. Rageth ist Vorsitzender des Prüfungsausschusses, dem darüber hinaus die Herren Purkert, Seemann und Dr. Forster als weitere Mitglieder angehören. Dem Prüfungsausschuss obliegen neben der Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Rechnungslegung, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagement- und internen Revisionssystems und der Compliance insbesondere die Vorprüfung des Jahresabschlusses sowie die Vorbereitung der Beschlussfassung des Aufsichtsrates zur Feststellung des Jahresabschlusses. Weitere Ausschüsse des Aufsichtsrates bestehen nicht. Der Prüfungsausschuss hat im Geschäftsjahr 2016/2017 einmal am 21. September 2016 getagt. In der Sitzung hat sich der Ausschuss über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung der Rechnungslegungsunterlagen 2015/2016 durch den Abschlussprüfer berichten lassen und seine Beschlussempfehlungen an den Aufsichtsrat verabschiedet. Die Festlegung der Prüfungsschwerpunkte und die Vorbesprechung der Ergebnisse der Abschlussprüfung erfolgten stellvertretend für den Prüfungsausschuss durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und den Abschlussprüfer in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss. Darüber hinaus war Gegenstand der Sitzung des Prüfungsausschusses auch die Beratung über den Beschlussvorschlag an die Hauptversammlung zur Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016/2017. Mit Ausnahme von zwei Aufsichtsratsmitgliedern, die an einer Sitzung des Aufsichtsrats im Berichtszeitraum entschuldigt persönlich nicht teilnehmen konnten, haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats persönlich an allen Sitzungsterminen des Aufsichtsrats teilgenommen. An der Sitzung des Prüfungsausschusses haben alle Ausschussmitglieder persönlich teilgenommen. Interessenkonflikte sind im Geschäftsjahr 2016/2017 im Aufsichtsrat nicht aufgetreten. Im Berichtszeitraum bestand der Vorstand aus den Herren Dr. Jens Gerhard (Vertrieb, Qualität) und Sven Göbel (Finanzen, Produktion). In der Hauptversammlung vom 15. Dezember 2016 wurde die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer gewählt und anschließend durch den Aufsichtsrat beauftragt. Der nach den Regeln des Deutschen Handelsgesetzbuches aufgestellte Jahresabschluss der HanseYachts AG für den Zeitraum 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017 sowie der nach den Regeln der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellte Konzernabschluss für den Zeitraum 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017 sowie die dazugehörigen Lageberichte wurden von der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss haben sich in der Sitzung vom 27. September 2017 über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung durch den Abschlussprüfer mit Schwerpunkt auf besonders wichtigen Prüfungssachverhalten (Key Audit Matters) berichten lassen. Der Abschlussprüfer berichtete ferner über seine Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess, die keine wesentlichen Schwächen ergaben, und stand für ergänzende Fragen zur Verfügung. Die Abschlussunterlagen und die Prüfberichte für das Geschäftsjahr 2016/2017 wurden vom Prüfungsausschuss und Aufsichtsrat umfassend diskutiert. Der Aufsichtsrat hat in Kenntnis der Prüfungsberichte der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss zum 30. Juni 2017 mit den jeweiligen Lageberichten geprüft und dabei keine Einwendungen gegen die Feststellungen des Prüfers oder den Jahres- und Konzernabschluss erhoben. Der Aufsichtsrat hat der Empfehlung des Prüfungsausschusses folgend und auf der Grundlage seiner eigenen Prüfung den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss der Gesellschaft zum 30. Juni 2017 mit den jeweiligen Lageberichten am 27. September 2017 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Der Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2016/2017 wurde ebenfalls vom Abschlussprüfer geprüft und mit dem uneingeschränkten Vermerk versehen, dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war. Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Vorstands insbesondere auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung hat sich der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer angeschlossen. Gegen die im Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen enthaltene Schlusserklärung des Vorstands sind keine Einwendungen zu erheben. Die Mitglieder des Aufsichtsrates danken den Mitgliedern des Vorstandes für die konstruktive Zusammenarbeit und den Aktionären für das entgegengebrachte Vertrauen. Der Aufsichtsrat spricht allen Beteiligten, insbesondere den Mitarbeitern, seinen Dank für das große Engagement und die geleistete Arbeit aus.
Greifswald, den 24. Oktober 2017
Gert Purkert, Aufsichtsratsvorsitzender |
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