HanseYachts AGGreifswaldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2017 bis zum 30.06.2018Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017/2018der HanseYachts AG, Greifswald1 Grundlagen der Gesellschaft und des Konzerns 1.1 Unternehmensportrait 1.2 Organisation und Tochterunternehmen 1.3 Branchenentwicklung und Marktposition 2 Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche Lage 2.2 Geschäftsverlauf 2.3 Steuerungssystem – finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren 2.4 Ertragslage 2.5 Finanzlage 2.6 Vermögenslage 2.7 Investitionen und Abschreibungen 2.8 Forschung und Entwicklung 3 Personal 4 Umwelt 5 Gesetzliche Vorschriften 6 Qualitätssicherung und Service 7 Übernahmerelevante Angaben 8 Chancen- und Risikobericht 8.1 Chancenbericht 8.1.1 Wachstum durch Motorboote 8.1.2 Erträge durch Katamarane 8.1.3 Starke etablierte Marken und breites Produktportfolio 8.1.4 Produktinnovationen 8.1.5 Regionale Ausbreitung 8.1.6 Risikomanagement 8.2 Internes Kontrollsystem 8.3 Risikofelder 8.3.1 Gesamtwirtschaft und Branche 8.3.2 Operative Geschäftsrisiken 8.3.3 Beschaffungs- und Einkaufsrisiken 8.3.4 Finanzrisiken 8.3.5 Liquiditätsrisiken 8.3.6 Compliance Risiken 8.3.7 Personelle Risiken 8.3.8 Cyberkriminalität 27 8.4 Gesamtaussage des Vorstands zur Risiko- und Chancensituation der Gesellschaft 9 Vergütungsbericht 10 Erklärung zur Unternehmensführung 11 Nichtfinanzielle Berichterstattung 12 Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit 13 Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen 14 Prognosebericht 1 Grundlagen der Gesellschaft und des Konzerns1.1 Unternehmensportrait Die HanseYachts AG ist weltweit der zweitgrößte Hersteller von Segelyachten mit einer Rumpflänge von 29 bis 67 ft (9 – 21 m) und gehört zu den Top 10 der Motorbootproduzenten mit einer Rumpflänge von 30 bis 54 ft (10 – 16 m). Die Produkte und Marken der HanseYachts AG sind innovativ, marktetabliert und haben eine lange Historie. Innerhalb der jeweiligen Marken werden verschiedene Yachttypen angeboten. Die konsequente Ausweitung der Produktpalette ist Teil der Mehrmarkenstrategie, so dass sich das gesamte Produktportfolio auf mittlerweile 35 verschiedene Modelle erstreckt. Die Yachten werden über Vertragshändler und über eigene Vertriebsgesellschaften veräußert. Alle Boote werden ausschließlich auf Endkundenbestellung gefertigt. Zusätzlich zu den bisherigen sechs erfolgreichen Marken werden seit Juni 2017 nun auch Segel- und Motorkatamarane der Marke Privilège über das weltweite Händlernetz der HanseYachts AG verkauft. Hierzu schlossen die HanseYachts AG und die Privilège Marine SAS mit Sitz in Frankreich Verkaufs- und Lizenzverträge ab. Die HanseYachts AG ist im Besitz der Marke „Privilège" und profitiert von den Gebühren aus dem Lizenzvertrag mit einem erfolgreichen Katamaranhersteller in einem stark wachsenden Segment. Am produktionsgünstig gelegenen Standort mit Meereszugang zur Ostsee in Greifswald wird die Forschung und Entwicklung sowie die zentrale Marketingkoordination inklusive der Media- und Messeplanung der HanseYachts AG vorgenommen. Auch der Zentraleinkauf, die Gesamtvertriebssteuerung sowie die administrative Verwaltung erfolgen hier. Ein weiterer Produktionsstandort befindet sich in einer Entfernung von ca. 170 km zu Greifswald in Goleniów, Polen. Eigenständige Konzern-Vertriebsgesellschaften befinden sich in Deutschland und den USA. Der Verkauf erfolgt weltweit über ein Netzwerk von 228 Händlern. 1.2 Organisation und Tochterunternehmen Die HanseYachts AG ist die Muttergesellschaft der HanseYachts-Gruppe. Sie nimmt zentrale Holdingaufgaben wahr und betreibt einen Großteil des operativen Geschäfts der Hanse-Yachts-Gruppe. An allen Tochtergesellschaften ist die HanseYachts AG unmittelbar oder mittelbar zu 100 % beteiligt. Die Tochtergesellschaften sind die Hanse (Deutschland) Vertriebs GmbH & Co. KG mit ihrer Komplementärin, der Verwaltung Hanse (Deutschland) Vertriebs GmbH, die Moody Yachts GmbH, die Dehler Yachts GmbH, die Sealine Yachts GmbH, die Hanse Yachts US, LLC, USA, die Technologie Tworzyw Sztucznych Sp.z o.o., Polen (kurz „TTS"), die HanseYachts TVH GmbH, die HanseYachts Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH sowie die Yachtzentrum Greifswald Beteiligungs-GmbH mit ihrer nicht mehr operativ tätigen Tochtergesellschaft Mediterranean Yacht Service Center SARL, Frankreich. Die HanseYachts AG und ihre Tochterunternehmen werden in den Konzernabschluss der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA (vormals „Aurelius AG"), Grünwald, einbezogen. Die HanseYachts AG ist im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. 1.3 Branchenentwicklung und Marktposition Der weltweite Segel- und Motoryachtenmarkt ist von intensivem Wettbewerb geprägt. Weltweit existiert eine Vielzahl von Yachtherstellern, die jährlich jeweils ein- bis zweistellige Stückzahlen produzieren. Es gibt hingegen weltweit nur eine geringe Anzahl von Wettbewerbern, die – wie auch die HanseYachts AG – eine dreistellige Anzahl von Yachten im Jahr industriell produzieren und mit denen wir erheblich im globalen Wettbewerb stehen. Unverändert durchläuft der Segel- und Motoryachtmarkt eine starke Konsolidierung. Das Marktumfeld ist somit unverändert anspruchsvoll. Das globale maritime Marktumfeld ist für die HanseYachts AG wachsend. Stärkste Absätze erzielen wir in Deutschland, England, Spanien, Frankreich und Italien. In den USA bestand trotz eines leichten Umsatzrückgangs eine weiterhin gute Absatzlage, während in der Türkei leichte Rücklaufe aufgrund der dortigen Währungsturbulenzen zu verzeichnen waren. Dem Branchenumfeld begegnet HanseYachts AG mit stetigen Investitionen in Yacht-Neuentwicklungen und einer ständig überarbeiteten Produktpalette, die den Wünschen der Kunden nach Individualität und Variantenvielfalt entgegen kommt, wobei die Kundenwünsche vielfältig und regional sogar sehr unterschiedlich sein können. Nur mit einer seriennahen Fertigung sowie einer modularen Bauweise, die kostengünstig eine hohe Variantenvielfalt abbilden kann, und mit klar positionierten Marken wird sich eine Werft nach unserer Überzeugung erfolgreich und nachhaltig am Markt positionieren können. Das stetige Umsatzwachstum der letzten sechs Jahre bezeugt den Erfolg der Strategie und der Produkte der HanseYachts AG. Die von der Gesellschaft hergestellten Yachten sind bei den Segelyachten die Marken „Hanse", „Moody, „Varianta" sowie „Dehler und bei den Motoryachten die Marken „Fjord" und „Sealine". Die jüngste Aufnahme der Katamaran-Marke „Privilège" in das Vertriebsnetzwerk ergänzt die Markenvielfalt. Diese Mehr-Marken-Strategie macht es möglich, klare Abgrenzungen innerhalb der einzelnen Produktgruppen vorzunehmen. Die Produkte sind klar positioniert und haben innerhalb der Marke eine starke Identität. Hierdurch können wir unterschiedliche Kundenwünsche zielgenau ansprechen und haben ein höheres Anpassungspotenzial für sich ändernde Marktbedingungen. Durch den Einsatz von variabel kombinierbaren Modulen für den Yacht-Innenausbau, Farbgebung, Stoffen, verschiedenen Hölzern und eine breite Vielfalt von Zusatzausrüstung wird dem Endkunden die Möglichkeit geboten, die gewünschte Yacht seinen jeweiligen Bedürfnissen individuell anzupassen. Im Segelbootbereich bieten wir mit der Marke „Hanse" komfortable Familienyachten, mit der Marke „Moody" luxuriöse Decksalon- und Classic-Yachten und mit der Marke „Dehler" hochwertige Performance Cruiser an. Im Motorbootbereich bieten wir unter der Marke „Fjord" Boote mit besonders eigenständigem Design und viel Power an und unter ,der Marke „Sealine" vermarkten wir gleitende Motorboote mit viel Platz und besonders viel natürlichem Licht. Die Katamarane der Marke „Privilège" sind im Premium Segment angesiedelt und haben seit über 35 Jahren eine hervorragende Reputation für ihre hohen Standards auf dem Markt. Jeder einzelne Katamaran ist einzigartig, wird mit hoher Qualität veredelt und nach Kundenwunsch individuell gefertigt. Sie eigenen sich zudem besonders für Weltumsegelungen. 2 Wirtschaftsbericht2.1 Gesamtwirtschaftliche Lage Der europäische Markt und hier insbesondere Deutschland ist für die HanseYachts AG der wichtigste Einzelmarkt. Hier hebt sich Deutschland im Euroraum unverändert mit seinem soliden und stetigen Wirtschaftswachstum hervor. Starker Privatkonsum sowie eine hohe Nachfrage aus dem Ausland sorgten im Jahr 2017 für ein BIP-Plus von 2,2 Prozent. Gute Wachstumsraten erzielten wir nicht nur wie in den Vorjahren in Nordeuropa und hier insbesondere in Deutschland, sondern wieder auch im Mittelmeerraum. Besonders positiv war die Entwicklung in Frankreich und in Italien. 2.2 Geschäftsverlauf In dem unverändert anspruchsvollen Marktumfeld konnten wir durch intensive Vertriebsaktivitäten mit 228 Händlern in 61 Ländern und durch Produktinnovationen und -pflege im Geschäftsjahr 2017/18 ein Umsatzwachstum von rund 10 % auf 137,1 Mio. Euro erzielen. Der Umsatzzuwachs resultierte insbesondere aus dem europäischen Raum mit den Segelyachten der Marke „Hanse" und den Motoryachten der Marke „Fjord". Im Geschäftsjahr 2017/18 haben wir mit der Hanse 348, Hanse 388, Hanse 418, Hanse 458, Hanse 508, Sealine F430, Sealine C430, Fjord 36' xpress wie in den Vorjahren erheblich in unsere Produktpalette investiert. Weitere Neuentwicklungen und Facelifts für das kommende Geschäftsjahr 2018/2019 sind in Vorbereitung und erreichen mit der Fjord 44 open, Fjord 44 cruiser, Fjord 44 Coupe, Fjord 52 open, Sealine S330v, Sealine C 390 bereits jetzt ein interessiertes Publikum. Weitere Neuentwicklungen bzw. Facelifts für die folgenden Geschäftsjahre sind in Vorbereitung. Zu den Marktaktivitäten der HanseGroup gehört vor allem die regelmäßige Teilnahme an nationalen und internationalen Fachmessen, wie beispielsweise in Düsseldorf, Friedrichshafen sowie den Fachmessen in Cannes (Frankreich), Paris (Frankreich), Annapolis (USA) oder Sydney (Australien). Die Gesellschaft ist auf 83 Messen in 29 Ländern jährlich selbst oder über ihre Händler vertreten. 2.3 Steuerungssystem – finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren Wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren sind vornehmlich die Umsatzerlöse, das Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA) sowie das insgesamt erzielte Jahresergebnis, die im Rahmen einer Erfolgsrechnung aggregiert für den HanseYachts-Konzern (IFRS) auf Monatsbasis für den jeweils abgelaufenen Monat sowie kumuliert für das laufende Geschäftsjahr („YTD") an den Vorstand berichtet werden. Dabei werden Abweichungen sowohl zur Planung als auch zum Vorjahr systematisch analysiert. Das Berichtsformat der kurzfristigen Erfolgsrechnung entspricht grundsätzlich einer produktionsbezogenen Deckungsbeitragsrechnung, die auch weitere Kennziffern, wie z.B. Materialeinsatzquote, Fertigungskostenquote und eine Deckungsbeitragsgröße enthält und bestimmte Aufwandsarten nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten abweichend von der HGB-bzw. IFRS-Gliederung zuordnet (z.B. Zuordnung der Aufwendungen für Leiharbeiter zu den Fertigungskosten anstatt zum Materialaufwand/zu den bezogenen Leistungen). Das an den Vorstand gerichtete Berichtswesen umfasst darüber hinaus eine Konzern-Bilanz (IFRS) und eine Konzern-Kapitalflussrechnung (IFRS), auf deren Grundlage weitere für die Kapital- und Liquiditätssteuerung wesentliche Kennzahlen (z.B. Eigenkapitalquote, Working Capital, Finanzmittelbestand) regelmäßig überwacht werden. Im Rahmen der laufenden Liquiditätssteuerung werden darüber hinaus täglich die Ein- und Auszahlungen berichtet und wöchentliche Liquiditätsprognosen erstellt und mit dem verfügbaren Finanzmittelrahmen (Bestand der liquiden Mittel zuzüglich der freien Finanzierungsfazilitäten) verglichen. Eine weitergehende Aufteilung der Erlöse und Aufwendungen, des Geschäftsergebnisses, der Vermögensgegenstände und Schulden sowie der Cashflows auf einzelne Geschäftsbereiche („Segmente") oder eine separate Berichterstattung über einzelne Legaleinheiten des HanseYachts-Konzerns erfolgt im Rahmen der monatlichen Berichterstattung an den Vorstand nicht. Neben finanziellen Leistungsindikatoren steuert und überwacht der Vorstand die Geschäftsentwicklung auch durch eine Reihe von nicht-finanziellen Leistungsindikatoren, die im Rahmen der monatlichen Berichterstattung auf Konzernebene aggregiert werden und bezüglich ihrer Entwicklung im Vergleich zur Planung bzw. zum Vorjahr untersucht werden. Wesentliche nicht-finanzielle Leistungsindikatoren sind hierbei die Auftragseingänge sowie die Anzahl der fakturierten und produzierten Schiffe. Bezüglich der Entwicklung der wesentlichen Leistungsindikatoren verweisen wir auf unsere nachfolgenden Erläuterungen. Da das interne Berichtswesen eine produktionsbezogene Sichtweise aufweist und zudem auf der IFRS-Konzernrechnungslegung des HanseYachts-Konzerns aufsetzt, so dass handelsrechtliche jahresabschlussbezogene Finanzkennziffern nicht im Fokus der Berichterstattung an den Vorstand stehen, ergeben sich bei den nachfolgenden Ausführungen für einzelne Leistungsindikatoren Abweichungen zum internen Berichtsformat. 2.4 Ertragslage Die HanseYachts AG hat ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 30. Juni des jeweiligen Folgejahres. Der folgende Vergleich zeigt die Ergebnisentwicklung im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr. scroll
Die Umsatzerlöse sind im Berichtszeitraum Juli 2017 bis Juni 2018 um 10 % auf 137,1 Mio. Euro gestiegen. Die Umsatzerlöse entfielen mit rund 66 % überwiegend auf das Segelbootgeschäft (Vorjahr 69 %) und mit ca. 31 % auf den Motorbootbereich (Vorjahr 29 %). Den wesentlichen Anteil an den Umsatzerlösen machen wie im Vorjahr die Segelyachten der Marke „Hanse" mit 67,5 Mio. Euro aus. Die Umsätze mit Motorbooten in Höhe von 42,5 Mio. Euro entfallen auf die verschiedenen Motorboot-Modelle der beiden Marken „Fjord" und „Sealine". Innerhalb der Segel- und Motorbootbereiche gab es Verschiebungen zwischen den Marken und den Modellen, was die Folgen unserer Mehrmarkenstrategie und des Produktmixes sind. Bei insgesamt 573 produzierten und 564 fakturierten Schiffen (Vorjahr 575 und 589) im Konzern ist der durchschnittliche Erlös je Schiff von Teuro 214 auf Teuro 239 gestiegen. Hinsichtlich der Anzahl der fakturierten und produzierten Schiffe konnte die Prognose nicht eingehalten werden. Ursprünglich wurde eine leicht über dem Vorjahr liegende Anzahl an fakturierten und produzierten Schiffen angenommen, die allerdings mit 564 bzw. 573 Stück im Geschäftsjahr 2017/2018 leicht unter den im Vorjahr fakturierten bzw. produzierten Schiffen von 589 bzw. 575 Stück liegt. Darüber hinaus sind in den Umsatzerlösen erstmalig Lizenzerlöse und erbrachte Dienstleistungen an Privilège Marine SAS, Frankreich (Privilège ) in Höhe von TEuro 1.867 enthalten. Der konzernweite Auftragseingang lag für das Geschäftsjahr 2017/18 mit rund 142,7 Mio. Euro um 16 % deutlich über dem Vorjahreswert. Die Gesamtleistung stieg unter Berücksichtigung des Bestandsabbaus von bestellten, aber am Bilanzstichtag noch nicht ausgelieferten Yachten (-0,3 Mio. Euro) und der aktivierten Eigenleistungen (+1,9 Mio. Euro) um 11 % auf 138,6 Mio. Euro. Bei einem Materialaufwand von 93,3 Mio. Euro (Vorjahr 82,6 Mio. Euro) ist die Materialaufwandsquote (67 %) im Verhältnis zur Gesamtleistung um 1 %-Punkt höher als im Vorjahr. Hintergrund hierfür waren überdurchschnittlich viele Produktionsanläufe von neuen Yachtmodellen im Geschäftsjahr, die zu erheblich höheren Materialaufwendungen führten. Zudem ist der Anstieg der Materialaufwandsquote in den im Materialaufwand als bezogene Leistungen erfassten Leiharbeitern begründet, die einerseits zur Bewältigung des gestiegenen Produktionsvolumens notwendig waren, aber auch beschäftigt wurden, um den ungewohnt hohen grippewellenbedingten Personalausfall in den Monaten Februar bis März 2018 auszugleichen. Ein weiterer wesentlicher Grund für die gestiegene Materialaufwandsquote ist die teilweise extreme Witterung in den Wintermonaten, die zu witterungsbedingten Lieferschwierigkeiten bei Zulieferern und in der Folge zu Produktionsverzögerungen und Verschiebungen geführt hat. Insgesamt haben wir einen Rohertrag (Gesamtleistung abzgl. Materialaufwand) von 45,3 Mio. Euro (Vorjahr 41,9 Mio. Euro) erwirtschaftet, der vor allem durch die zusätzlich erzielten Deckungsbeiträge aus der gestiegenen Gesamtleistung und den Erlösen aus der Kooperation mit Privilège Marine SAS um 3,5 Mio. Euro über dem Vorjahr liegt. Die sonstigen betrieblichen Erträge liegen mit 2,6 Mio. Euro um 1,8 Mio. Euro deutlich unter dem Vorjahr, wobei das Vorjahr einen Sondereffekt in Höhe von 2,1 Mio. Euro aus dem Verkauf der Marke „Fjord" an die 100%ige Tochtergesellschaft HanseYachts Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH enthielt. In diesem Geschäftsjahr enthält der Posten Erträge aus der Weiterbelastung von Marketing- und Messekosten und sonstige Leistungen im Verbundbereich. Darüber hinaus werden Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens aus Investitionszuschüssen (0,3 Mio. Euro), aus der Auflösung von Rückstellungen / Wertberichtigungen (0,4 Mio. Euro) sowie aus der Kooperationsvereinbarung mit der französischen Privilège Marine SAS (0,1 Mio. Euro) in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Die absoluten Personalaufwendungen für Lohn- und Gehaltsempfänger in Höhe von 27,4 Mio. Euro sind gegenüber dem Vorjahr (24,0 Mio. Euro) in Relation zur gestiegenen Gesamtleistung leicht um 1 %-Punkt auf 20 % gestiegen. Im Jahresdurchschnitt haben wir 759 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr 683). Ursächlich für den Anstieg der Personalaufwendungen sind im Wesentlichen die gestiegenen Mitarbeiterzahlen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich absolut um 2,2 Mio. Euro auf 15,5 Mio. Euro, sind aber in Relation zur Gesamtleistung unverändert bei 11 % (Vorjahresperiode 11 %). Wesentliche Bestandteile der sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind die Aufwendungen für Werbung und Messeauftritte, Frachten und Verpackungen, Rechts- und Beratungsaufwendungen sowie Lizenzgebühren. Die Mehrausgaben gegenüber dem Vorjahr betreffen vor allem höhere Aufwendungen für Werbung und wertigere Messeauftritte sowie Rechts- und Beratungsaufwendungen, die insbesondere im Zusammenhang mit einem italienischen Plagiatsvorfall angefallen sind. In Folge der genannten Entwicklungen verzeichnete das Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA) im Vergleich zum Vorjahr einen deutlichen Rückgang um 3,8 Mio. Euro auf 5,0 Mio. Euro. Die Abschreibungen sind gegenüber dem Vorjahr mit 5,2 Mio. Euro nahezu unverändert. Die Höhe der Abschreibungen sind eine Folge der hohen Investitionen in Entwicklung und Produktionsformen von neuen Yachtmodellen in den vergangenen Geschäftsjahren, die über einen vergleichsweise kurzen Zeitraum von drei bis vier Jahren planmäßig abgeschrieben werden. Das Betriebsergebnis verringerte sich somit entsprechend dem Rückgang des EBITDA gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 3,7 Mio. Euro auf -0,2 Mio. Euro. Im Zusammenhang mit einer konzerninternen Gestaltungsmaßnahme wurden in Vorjahren Vermögensgegenstände auf jeweils 100%ige Tochtergesellschaften der HanseYachts AG übertragen. In diesem Zusammenhang wurde mit Wirkung ab dem 1. Juli 2012 ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen der HanseYachts AG und der HanseYachts TVH GmbH abgeschlossen. Hieraus resultierten im Geschäftsjahr Erträge von 0,8 Mio. Euro. Das Zinsergebnis beträgt -1,4 Mio. Euro. Es enthält vor allem den zeitanteiligen Zinsaufwand für die emittierten Schuldverschreibungen sowie den planmäßigen Zinsdienst für die sonstigen zinstragenden Verbindlichkeiten. Der Jahresfehlbetrag beträgt -0,9 Mio. Euro (Vorjahr Jahresüberschuss 2,2 Mio. Euro). Die hier berichtete Geschäftsentwicklung übertrifft in Bezug auf das Umsatzwachstum die Prognose des Vorjahres leicht. Das Umsatzwachstum im Bereich der Segelyachten ist entsprechend der Planung moderat ausgefallen. Im Bereich der Motorboote konnten die Umsatzerlöse hingegen stärker als geplant gesteigert werden, da auch die allgemeine Marktnachfrage gestiegen ist. Der Großteil der Umsatzerlöse wurde aber, wie geplant, weiterhin mit unseren Segelyachten erzielt. Darüber hinaus ist der Umsatzanstieg mit 1,9 Mio. Euro auf Erlöse aus Lizenzvereinbarungen und aus erbrachten Dienstleistungen an Privilège zurückzuführen, die in diesem Geschäftsjahr erstmalig angefallen sind. In Bezug auf das operative Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA) sowie das Jahresergebnis konnte die Prognose nicht eingehalten werden. Dies resultiert insbesondere aus der zuvor beschriebenen höheren Materialeinsatzquote und den höheren Fertigungskosten infolge der produzierten Neuentwicklungen im Geschäftsjahr. Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten wurden in die Wege geleitet, konnten in diesem Geschäftsjahr aber nicht mehr voll zur Wirkung kommen. 2.5 Finanzlage Der Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit beträgt +3,0 Mio. Euro und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr (+10,4 Mio. Euro) negativ verändert. Vor allem das negative Betriebsergebnis vor Abschreibungen führte im Vorjahresvergleich zu einem schlechteren Cashflow im operativen Bereich. Hinzu kommen eine um 2,7 Mio. Euro höhere Zunahme der Forderungen gegen verbundene Unternehmen, um 2,1 Mio. Euro höhere Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der um 1,4 Mio. Euro höhere Bestandsaufbau der Vorräte. Gegenläufig erhöhten sich die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um 0,6 Mio. Euro, während sie im Vorjahr noch um 0,3 Mio. Euro zurückgegangen sind. Aufgrund der umfangreichen Investitionen in der Vergangenheit und der regelmäßigen Wartungen waren im Berichtsjahr, mit Ausnahme von Investitionen in Produktionsformen (1,5 Mio. Euro) und in ein zusätzliches CNC-gestützten Holzbearbeitungszentrum (0,5 Mio. Euro), keine signifikanten Ausgaben in Produktionsanlagen erforderlich. Die Mittelabflüsse aus Investitionstätigkeiten in Höhe von -6,6 Mio. Euro sind vor allem auf Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände (1,3 Mio. Euro) und Sachanlagen (4,5 Mio. Euro) zurückzuführen. Die Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen betreffen hauptsächlich Yachten-Neuentwicklungen, neue Produktionsformen für Yachten sowie gebrauchte Produktionsformen für Katamarane der Marke „Privilège". Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit liegt mit 12,9 Mio. Euro deutlich über dem des Vorjahres. Dieses ist auf die Auszahlung der langfristigen Darlehen zur vorzeitigen Ablöse der Anleihe zurückzuführen. Zum Abschlussstichtag bestanden Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 20,1 Mio. Euro, die im Vergleich zum Vorjahr um 13,8 Mio. Euro deutlich höher ausfielen. Der Zuwachs resultierte insbesondere aus der Auszahlung von langfristen Darlehen vor dem Bilanzstichtag zur vorzeitigen Ablöse der Anleihe 2014/19 am 6. Juli 2018. Im vergangenen Geschäftsjahr wurden die Kontokorrentlinien deutlich ausgeweitet, so dass zusätzlich zu bestehenden Bankguthaben Kontokorrentlinien in Höhe von 6,0 Mio. Euro zur Verfügung stehen, die teilweise durch Landesbürgschaften abgesichert sind. Diese Linien wurden zum Stichtag durch Euro-Barvorschüsse (5,5 Mio. Euro) in Anspruch genommen (Inanspruchnahme im Vorjahr 1,0 Mio. Euro). Der Zahlungsmittelfonds – bestehend aus den liquiden Mitteln (20,1 Mio. Euro) abzüglich der in Anspruch genommenen Euro-Barvorschüsse (5,5 Mio. Euro) – erhöhte sich zum Bilanzstichtag auf 14,6 Mio. Euro (Vorjahr 5,3 Mio. Euro). Die darüber hinaus bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber Finanzinstituten betreffen kurz- bis mittelfristige Investitionsdarlehen sowie langfristige Darlehen in Höhe von 13,0 Mio. Euro zur Umfinanzierung und Ablöse der fälligen Inhaberschuldverschreibungen. Die kurz- bis mittelfristige Darlehen sind durch planmäßige Tilgungen um 0,1 Mio. Euro auf 0,3 Mio. Euro zurückgeführt worden. Im Berichtsjahr wurde eine Investitionsfinanzierung in eine zusätzliche computergestützte Holz-Fräs-Maschine Höhe (0,3 Mio. Euro) aufgenommen und ein neuer Messestand für Bootsausstellung finanziert (0,2 Mio. Euro). Die Schuldverschreibungen in Höhe von 13,0 Mio. Euro wurden von HanseYachts AG am 01. Juni 2018 gekündigt und am 06. Juli 2018 vorzeitig zurückgezahlt. Zur Finanzierung hat die Gesellschaft bei drei Banken fünfjährige landesverbürgte Darlehen über 13,0 Mio. Euro zu ca. 3,1 % aufgenommen, die bis auf 30%ige Restbeträge über die Laufzeit getilgt werden. Die Darlehen sind in ihrer Höhe teilweise durch Landesbürgschaften abgesichert. Ziel der vorzeitigen Kündigung der Unternehmensanleihe ist es die Finanzierungsstruktur der HanseYachts AG zu einer deutlich günstigeren Verzinsung gegenüber der begebenen Unternehmensanleihe weiter zu optimieren. Zur Unterstützung unserer Vertragshändler bestehen zusätzlich zu den vorstehend beschriebenen Finanzierungsinstrumenten Rahmenverträge mit zwei unabhängigen institutionellen Absatzfinanzierungsgesellschaften. Diese Finanzinstitute ermöglichen den Händlern – bei entsprechender eigener Bonität – sowohl von Kunden bestellte Schiffe als auch Ausstellungs- und Messeboote zu finanzieren. 2.6 Vermögenslage Die Bilanzsumme am 30.06.2018 erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 20,8 Mio. Euro auf 82,6 Mio. Euro (Vorjahr 61,8 Mio. Euro), da insbesondere die Guthaben bei Kreditinstituten nach Auszahlung der Darlehen vor dem Bilanzstichtag 30.06.2018 zur Ablöse der Anleihe am 06. Juli 2018 angestiegen sind. Das Anlagevermögen ist mit 34,1 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr (32,4 Mio. Euro) um 1,7 Mio. Euro gestiegen. Der Anteil des langfristig gebundenen Vermögens an der Bilanzsumme betrug zum Bilanzstichtag insgesamt 41,3 % (Vorjahr 52,4 %). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen und im Sachanlagevermögen standen den planmäßigen Abschreibungen von 5,2 Mio. Euro Investitionen in die Produktpalette von 5,8 Mio. Euro gegenüber. Das Vorratsvermögen ist gegenüber dem Vorjahr um 1,1 Mio. Euro auf 13,7 Mio. Euro gestiegen. Hintergrund hierfür ist, dass sich die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe insbesondere aufgrund der größeren Produktvielfalt- und Ausstattungsvariantentum 1,5 Mio. Euro auf 8,8 Mio. Euro erhöht haben. Im Gegenzug haben sich der Bestand an fertigen, aber noch nicht ausgelieferten Yachten um 0,2 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahresniveau (0,5 Mio. Euro) sowie die unfertigen Erzeugnisse um 0,2 Mio. Euro reduziert. Die erhaltenen Anzahlungen auf bestellte Yachten haben sich gegenüber dem Vorjahr um 0,1 Mio. Euro auf 4,4 Mio. Euro erhöht. Zum Bilanzstichtag betragen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3,4 Mio. Euro (Vorjahr 1,9 Mio. Euro). Der Anstieg ist auf die deutlich höheren Fertigstellungen von Neuschiffen in den letzten Monaten des Geschäftsjahres 2017/18 im Vergleich zu den letzten Monaten des Vorjahres zurückzuführen. Das Eigenkapital ist im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund des Jahresfehlbetrages um 0,9 Mio. Euro auf 10,6 Mio. Euro gesunken. Die Eigenkapitalquote beträgt am Bilanzstichtag 12,8 % der Bilanzsumme (Vorjahr 18,6 %). Der Rückgang gegenüber Vorjahr resultiert neben dem Fehlbetrag auch aus dem Anstieg der Bilanzsumme in Folge der Auszahlung von Bankdarlehen vor dem Bilanzstichtag zur Ablöse der Anleihe 2014/2019 kurz nach dem Bilanzstichtag. Hiervon bereinigt ergibt sich eine Eigenkapitalquote von 15,2 %. Die Rückstellungen sind leicht um 0,9 Mio. Euro auf 8,3 Mio. Euro und die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen infolge der Ausweitung des Geschäftsvolumens um 1,1 Mio. Euro auf 12,2 Mio. Euro gestiegen (Vorjahr 11,1 Mio. Euro). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich nach der im Geschäftsjahr erfolgten Umfinanzierung der Schuldverschreibungen durch Bankdarlehen um 17,3 Mio. Euro auf 18,7 Mio. Euro erhöht. Die Schuldverschreibungen in Höhe von 13,0 Mio. Euro wurden von HanseYachts AG am 01. Juni 2018 gekündigt und am 06. Juli 2018 vorzeitig zurückgezahlt. Wir verweisen hierzu auf unsere Ausführungen im Risikobericht sowie auf den Nachtragsbericht im Anhang. 2.7 Investitionen und Abschreibungen Aufgrund der umfangreichen Investitionen in der Vergangenheit waren im Berichtsjahr außer einem zusätzlichen CNC-gestützten Holzbearbeitungszentrum und zusätzlichen Produktionsformen keine signifikanten Investitionen in Produktionsanlagen erforderlich. Die Fertigungsstraßen zur Herstellung der Segel- und Motoryachten in Fließfertigung sowie in der Inselfertigung werden regelmäßig gewartet und instand gehalten. Zur Hervorhebung unserer Produkte auf Bootsmessen wurde in einen neuen modularen Messestand investiert. Daher konzentrierten sich die Investitionen im Wesentlichen auf die Entwicklung neuer Schiffstypen sowie die Herstellung und den Erwerb von Produktionsformen. Entwicklungskosten für neue Yachten wurden in Höhe von 1,0 Mio. Euro aktiviert (Vorjahr 0,9 Mio. Euro). Bei den technischen Anlagen und Maschinen bzw. den Anlagen in Bau beliefen sich die Zugänge insgesamt auf 3,8 Mio. Euro (Vorjahr 3,0 Mio. Euro). Der Großteil dieser Investitionen entfiel auf Modelle der Marke Hanse sowie auf Modelle der Marken Sealine und Fjord. Von der Privilège Marine SAS, Frankreich, wurden Produktionsformen zur Herstellung der Katamarane erworben und mittels Lizenzvereinbarung dem französischen Katamaranhersteller entgeltlich zur Verfügung gestellt. 2.8 Forschung und Entwicklung Unsere Entwicklungsarbeit konzentriert sich auf die Entwicklung neuer, innovativer Yachten unter der Verwendung modernster Werkstoffe und Fertigungsverfahren. In diese Entwicklung fließen die im Rahmen der laufenden Prozessoptimierungen gewonnenen Erkenntnisse ein. Die umfangreichen Erfahrungen der eigenen Mitarbeiter werden dabei durch die Zusammenarbeit mit international anerkannten Konstruktionsbüros und Yachtdesignern erweitert sowie durch technische Neuerungen bei Lieferanten für lieferbares Zubehör und Waren ergänzt. Der Einsatz der Konstruktionssoftware Catia V5 ermöglicht uns, den gesamten Entwicklungs- und Fertigungsprozess vom ersten Design bis zur Ansteuerung von Produktionsmaschinen abzubilden. Neben Hard- und Softwarekosten fallen dabei Aufwendungen für die Schulung unserer Mitarbeiter und den Einsatz externer Spezialisten an. Der Schwerpunkt unserer Entwicklungstätigkeit lag im Berichtsjahr in der Entwicklung neuer Modelle für die Marken Hanse, Dehler, Fjord und Sealine. Dabei handelt es sich neben der Weiterentwicklung des Außen- und Innenlayouts für bestehende Modelle insbesondere um die Entwicklung neuer Designs und Konzepte sowie die Festlegung von Konstruktions- und Produktionsstandards. Die für den Bereich Forschung und Entwicklung in der Kostenrechnung separat erfassten Aufwendungen beliefen sich im Berichtsjahr auf 4,0 Mio. Euro (Vorjahr 3,4 Mio. Euro). Enthalten sind vor allem Personalaufwendungen und bezogene Leistungen. Sofern die Ansatzvoraussetzungen für immaterielle Vermögensgegenstände („Entwicklungskosten") bzw. technische Anlagen und Maschinen/Anlagen im Bau („Produktionsformen") erfüllt waren, erfolgte über die aktivierten Eigenleistungen eine entsprechende Aktivierung (1,9 Mio. Euro, Vorjahr 1,8 Mio. Euro). In Summe wurden damit für Forschung und Entwicklung 2,1 Mio. Euro (Vorjahr 1,6 Mio. Euro) als Aufwand zu Lasten des Periodenergebnisses erfasst. 3 PersonalWir verfügen über gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Die Attraktivität des jeweiligen Arbeitsplatzes und auch die Sicherung der Arbeitsplätze ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Unternehmenspolitik. Dabei geht es der HanseYachts AG nicht nur darum, fachliche Expertise für die Werft zu erhalten, sondern sich auch als der größte private Arbeitgeber am Standort Greifswald der sozialen Verantwortung zu stellen. Deswegen bietet die HanseYachts AG den Mitarbeitern ein attraktives Arbeitsumfeld, flexible Arbeitszeitmodelle und betriebliche Ausbildungen an. In den mit der IG Metall geschlossenen Tarifverträgen werden Entgelteingruppierungen, Arbeitszeiten, Urlaubstage und sonstige arbeitnehmerrelevante Punkte geregelt. Am Bilanzstichtag beschäftigten wir 795 (Vorjahr 726) Mitarbeiter, davon 26 Auszubildende (Vorjahr 27). Die Berufsausbildung in handwerklichen, technischen und kaufmännischen Berufen ist dabei eine wichtige Säule unserer nachhaltigen Personalentwicklung. Nahezu alle Auszubildenden werden nach der Ausbildung übernommen und können ihren gelernten Beruf bei der HanseYachts AG ausüben. Alle Mitarbeiter unterstützen wir bei einer gewünschten Fortbildung, sofern unsere betrieblichen Möglichkeiten und unser Bedarf dies erlauben. Unser Unternehmen lebt zu ca. 80 % vom Export unserer Yachten in das Ausland. Wir sind direkt oder über unsere Händler weltweit in mehr als 61 Ländern vertreten. Die Wertschätzung unserer Kunden und unserer Mitarbeiter unabhängig von deren Herkunft ist für uns daher selbstverständlich und jede Form von Fremdenfeindlichkeit oder Diskriminierung absolut unerwünscht. Mit dem Betriebsrat pflegen wir ein sachliches und faires Miteinander. Die Zusammenarbeit beinhaltet die zeitgerechte gegenseitige Information sowie einen offenen Dialog zwischen allen Beteiligten. Zwei Mitglieder aus dem Betriebsrat sind in dem Aufsichtsrat der HanseYachts AG vertreten, der zum 30. Juni 2018 aus insgesamt sechs Mitgliedern besteht. 4 UmweltEin effizienter und verantwortungsvoller Einsatz von Rohstoffen und Energie sind nicht nur Ausdruck unseres Kostenbewusstseins, sondern auch Bestandteil unserer Handlungen mit dem Ziel der Reduktion von Emissionen, Schonung der Umwelt und der Arbeitssicherheit unserer Mitarbeiter. 5 Gesetzliche VorschriftenDie Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und internen Compliance-Regeln hat für die HanseYachts AG höchste Priorität. Verstöße dagegen müssen frühzeitig erkannt werden, um entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten und mögliche Schäden für Kunden, Mitarbeiter, Geschäftspartner und der Gesellschaft abzuwenden. Die HanseYachts AG hat ein Hinweisgebersystem eingerichtet, das die Möglichkeit gibt, über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Compliance Regeln zu informieren und somit zu deren Aufdeckung beizutragen. 6 Qualitätssicherung und ServiceWir haben im Berichtsjahr unsere Prozesse zur Qualitätssicherung unserer Produkte und unsere Services gegenüber unseren Händlern und deren Kunden weiterhin verbessert. Bereits früh im Entwicklungsprozess, noch während die ersten Überlegungen zu einer neuen Yacht entstehen, sind die Mitarbeiter der Qualitätssicherung eingebunden und liefern ihre Erfahrungen zu den Konzepten. So wird der gesamte Entwicklungsprozess kontinuierlich von der Qualitätssicherung begleitet – immer mit dem Ziel, Erfahrungen und Gelerntes einfließen zu lassen. Die frühe und stetige Fokussierung auf Qualitätsverbesserungsmaßnahmen steigert einerseits die Kundenzufriedenheit, aber auch den nachweislich deutlichen Rückgang von Gewährleistungsaufwendungen. Die Qualitätsabteilung arbeitet als Stabsstelle in der Gesellschaft und berichtet direkt an den Vorstand. Die Prüfung der Qualität begleitet die Fertigung über die verschiedenen Fertigungsstufen von dem Wareneingang über die Sichtung der Arbeitsergebnisse in den unterschiedlichen Stationen der modernen industriellen Produktion bis hin zu einer Endprüfung nach Durchlauf aller einzelnen Produktionsstationen. Der Service für unsere Händler und deren Endkunden nach der erfolgten Auslieferung der Yachten erfolgt über eine separate Abteilung und gewährleistet eine schnelle Unterstützung. Die HanseYachts AG hat hierzu ihr elektronisches Informationssystem mit den weltweiten Händlern weiter ausgebaut, über das entsprechende Anfragen geprüft und bearbeitet werden. Kurze interne Wege der über das System eingehenden Informationen stellen sicher, dass Kundenzufriedenheit und Qualität immer im Fokus des Interesses stehen und Entscheidungen schnell und nachhaltig getroffen werden können. Die hohen Produktionszahlen der vergangenen Jahre führen zu einem entsprechenden Bestand an Schiffen im Markt, die betreut werden. Die entstehenden Kosten werden gemäß den zwischen der HanseYachts AG und den Händlern geschlossenen vertraglichen Regelungen teils von den Händlern und teils durch die HanseYachts AG getragen. 7 Übernahmerelevante AngabenDas gezeichnete Kapital in Höhe von 11.091.430,00 Euro ist eingeteilt in 11.091.430 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Es wurden ausnahmslos gleichberechtigte Stammaktien ausgegeben, wobei jede Aktie eine Stimme gewährt. Am Grundkapital bestehen zum Bilanzstichtag einschließlich der bis zum Abschluss der Erstellung dieses Lageberichts zugegangenen Mitteilungen und Informationen, folgende Beteiligungen über 10 % des Grundkapitals: die HY Beteiligungs GmbH hält 51,14 % und die AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA 24,58 % der Anteile an der HanseYachts AG. Der Aurelius Equity Opportunities SE & Co. KGaA sind 51,14 % der Stimmrechte über die HY Beteiligungs GmbH und 24,58 % der Anteile der HanseYachts AG direkt zuzurechnen. Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands ist in den §§ 84, 85 AktG sowie in § 7 der Satzung in der Fassung vom 19. Oktober 2015 geregelt. Gemäß § 7 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens einer Person, im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Anzahl der Vorstandsmitglieder. Die Änderung der Satzung erfolgt nach den §§ 179, 133 AktG sowie § 23 der Satzung in der Fassung vom 19. Oktober 2015; nach letzterer Vorschrift ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, soweit diese nur die Fassung betreffen. Auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 14. Dezember 2017 wurde das Genehmigte Kapital 2014 aufgehoben. Im Gegenzug wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt nominal 5.545.715,00 Euro durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 13. Dezember 2022 einmalig oder mehrfach zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Zudem wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen, wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage ausgegeben werden und bestimmte weitere in § 6 der Satzung festgelegte Voraussetzungen gegeben sind oder bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage. Die Ermächtigung, das Grundkapital über die Emission von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen durch Ausgabe von bis zu 3.500.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2012), lief bis zum 10. Dezember 2017 und wurde nicht in Anspruch genommen. Den Vorstandsmitgliedern wurde ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Fall eingeräumt, dass ein Aktionär die Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte erlangt. Im Fall der Ausübung dieses Kündigungsrechts steht dem Vorstandsmitglied eine Abfindung in Höhe der Festvergütung zu, auf die bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit noch ein Anspruch besteht, begrenzt auf die Festvergütung eines Jahres. Ein Kontokorrentkredit eines unserer betreuenden Kreditinstitute könnte außerordentlich gekündigt werden, falls AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA bzw. mit Aurelius verbundene Unternehmen nicht mehr direkt oder indirekt die HanseYachts AG kontrolliert und sofern mit dem Kreditinstitut keine Einigung über die Fortsetzung der Kreditverhältnisse erzielt wird. Ein Kontokorrentkredit einer unserer betreuenden Banken und die Darlehen, die zur Umfinanzierung der Anleihe in Höhe von 13 Mio. Euro aufgenommen wurden, beinhalten ebenfalls Change of Control Klauseln. Diese treten ein, wenn die Kontrolle über den Kreditnehmer, die Hanse Yachts AG, von einer anderen Person übernommen wird, eine andere Person die Kontrolle erwirbt oder festgestellt wird, dass eine andere Person die Kontrolle ausübt. Bei einem Change of Control ist die Bank berechtigt, die Bestellung bzw. die Verstärkung von bankmäßigen Sicherheiten zur Absicherung der Ansprüche der Bank aus diesem Kreditvertrag zu verlangen. Wird dieser Nachbesicherungspflicht nicht innerhalb einer angemessenen, von der Bank gesetzten Frist nachgekommen, so wäre die Bank zu einer fristlosen Kündigung berechtigt. Die Banken behalten sich das Recht vor, die Fortsetzung der Darlehensverträge zu veränderten Konditionen durchzuführen. Den Inhabern der Schuldverschreibungen standen Kündigungsrechte für den Fall eines Kontrollwechsels von mehr als 50 % der Stimmrechte der HanseYachts AG zu. Das Recht auf vorzeitige Rückzahlung einer Schuldverschreibung hatte der Anleihegläubiger nur, wenn Anleihegläubiger im Nennbetrag von 25 % der emittierten Anleihe von dem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Die HanseYachts AG war seit dem 3. Juni 2017 berechtigt, ausstehende Schuldverschreibungen ganz oder teilweise zu kündigen und vorzeitig zum vereinbarten Rückzahlungsbetrag zurückzuzahlen. Die Anleihe wurde von der Hanse Yachts AG am 1. Juni 2018 gekündigt und vorzeitig am 6. Juli 2018 abgelöst. 8 Chancen- und Risikobericht8.1 Chancenbericht Chancen ergeben sich, wenn die tatsächliche Geschäftsentwicklung die geplante Entwicklung übertrifft oder wenn sich die Prognose infolge einer positiven Entwicklung verbessert. Dies ist insbesondere der Fall bei Marktentwicklungen mit positiver Wirkung auf das Ergebnis sowie bei Produktentwicklungen. 8.1.1 Wachstum durch Motorboote Nach unserer Ansicht besteht in dem Umsatz mit Motorbooten ein deutliches Wachstumspotenzial. Bei der HanseYachts AG macht der Umsatz mit Motorbooten in Relation zu dem Umsatz mit Segelyachten hingegen immer noch einen geringeren Anteil am gesamten erzielten Umsatz aus. Wir konnten in der Vergangenheit diesen Anteil zwar schon mit der Ergänzung durch die Motorboote der Marke Sealine zu den Motorbooten der Marke Fjord ausbauen, sehen aber noch weitere Wachstumsmöglichkeiten. Hierzu planen wir die Produktpalette der Marke Sealine und der Marke Fjord durch stetige Investitionen auszuweiten und das Händlernetzwerk regional auszubauen bzw. zu intensivieren. Wir rechnen in der Zukunft durch die Motorboote der Marken Fjord und Sealine mit Wachstumsimpulsen für die HanseYachts AG. 8.1.2 Erträge durch Katamarane Der Katamaranmarkt ist im Markt der Freizeitboote derjenige mit den höchsten Wachstumsraten in der jüngsten Vergangenheit. Über den im Juni 2017 mit Privilège Marine SAS abgeschlossenen Lizenzvertrag profitiert die HanseYachts AG von dem erwarteten Erfolg mit einem etablierten Katamaranhersteller in einem stark wachsenden Segment. Hierzu schlossen die HanseYachts AG und die Privilège Marine SAS Kauf- und Lizenzverträge über die Marke Privilège ab. Im Berichtsjahr wurden eine Vertriebs- und Einkaufsvereinbarung abgeschlossen, wodurch die französische Gesellschaft Zugang zu dem weltweiten Händlernetz der HanseYachts AG bekommt und die Zusammenarbeit mit langjährigen Lieferanten der HanseYachts AG ermöglicht wird. Im Gegenzug profitiert die HanseYachts AG von jedem verkauften Katamaran und von generierten Einkaufsvorteilen über prozentuale Beteiligungen am jeweiligen Erfolg. Diese deutsch-französische Zusammenarbeit ist möglich, nachdem die Muttergesellschaft der HanseYachts AG – die AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA – die Mehrheit der Anteile an der Privilège Marine SAS am 19. Mai 2017 erworben hat. 8.1.3 Starke etablierte Marken und breites Produktportfolio Wir verfügen über starke und bekannte Marken im Markt für Segel- und Motoryachten. Die von uns produzierten bzw. vertriebenen Yachten unter den Marken Hanse, Dehler, Moody, Fjord und Sealine existieren zum Teil schon sehr lange Zeit. So werden Yachten unter der Marke Moody seit Anfang des 20. Jahrhundert am Wassersportmarkt vertrieben. Die Yachten jeder Marke haben darüber hinaus ihre eigenen besonderen Eigenschaften, ein voneinander abgrenzbares Design und bedienen daher unterschiedliche Kundeninteressen und Kundengruppen. Seit Juli 2017 vertreibt HanseYachts AG auch Segel- und Motorkatamarane der Marke Privilège über das weltweite Händlernetz. Seit über 20 Jahren genießen Privilège Katamarane eine hervorragende Reputation für ihre hohen Standards auf dem Katamaranmarkt. Der Yachtbau bei der Privilège Marine SAS steht für Sicherheit, Komfort, Zuverlässigkeit und Fahrspaß. Seit Gründung des Unternehmens wurden über 800 Privilège Yachten mit einer Länge von 12 bis 23 m gebaut. Die Philosophie von Privilège ist stark kundenorientiert. Jede einzelne Yacht in den verschiedenen Modellreihen ist einzigartig und wird mit hoher Qualität veredelt und nach Kundenwunsch gefertigt. Nach Auffassung des Vorstands ist die HanseYachts AG durch die differenzierte Mehr-Marken-Strategie im Vergleich zum Wettbewerb gut positioniert und verfügt damit über die Grundlagen, zukünftig stärker als der Gesamtmarkt zu wachsen. 8.1.4 Produktinnovationen Unsere Yachten heben sich am Markt durch kontinuierliche Innovationen hervor, die den Kundennutzen der Produkte erhöhen. Wir investieren jedes Jahr erhebliche Beträge in die Verbesserung unserer bestehenden Produkte und auch in neue Produkte. Der Erfolg spiegelt sich nicht nur in Produktauszeichnungen durch Fachjournalisten, sondern auch in unserem Umsatz wider. Hier kommt uns zugute, dass wir eine eigene Abteilung für Forschung und Entwicklung haben, in der neben fahr- und technischen Eigenschaften der Yachten insbesondere die Bereiche Design und Raumgestaltung im Fokus stehen. Gerade in diesen Bereichen setzen wir immer wieder neue Trends und überarbeiten und erweitern unsere Produktpalette laufend. Dadurch tragen wir den sich ändernden Marktgegebenheiten Rechnung und können schnell auf Änderungen der Kundenwünsche reagieren. 8.1.5 Regionale Ausbreitung Unsere produzierten Yachten werden über unsere Händler und deren Unterhändler in über 60 Ländern verkauft. Mit der Übernahme großer Marken, wie im Jahr 2014 Sealine und im Jahr 2017 Privilège, sowie durch den stetigen Ausbau vorhandener Vertriebsstrukturen wächst das Händlernetzwerk der HanseYachts AG stetig an. Unsere weltweite Präsenz wird erweitert und somit auch die Möglichkeit, zusätzliche Schiffe durch eine verstärkte regionale Ausbreitung in neuen, aber auch bestehenden Ländern durch zusätzliche Händler zu verkaufen. 8.1.6 Risikomanagement Grundsätzlich verfolgt der Vorstand der HanseYachts AG das Ziel, Risiken möglichst zu vermeiden oder, wo möglich, entsprechend abzusichern. Die allgemeinen Risiken, wie der Untergang von Produktionsstätten, z.B. durch Feuer, sind durch Sicherungsvorkehrungen, aber auch durch entsprechende Versicherungen mit risikoadäquaten Deckungssummen abgedeckt. Das interne Risikofrüherkennungssystem ist auf entwicklungsbeeinträchtigende und bestandsgefährdende Risiken fokussiert. Wesentliche Risiken werden hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und der Bedeutung für das Unternehmen beurteilt. Die systematische Darstellung und Beschreibung der Risikogruppen, Schadenszenarien und etwaiger Gegenmaßnahmen, die relevanten Kontrollmechanismen und die Kommunikationswege durch die Risikoverantwortlichen an das Risikomanagement sind in einem Risikohandbuch geregelt. Darin sind auch die risikopolitischen Grundsätze, die Struktur des Risikomanagements und die Risikokommunikation festgeschrieben. Die relevanten Risikopositionen werden aus den jeweiligen Geschäftsbereichen direkt an den Vorstand kommuniziert. Die oben dargestellten Chancen werden über das Risikomanagement-System nicht erfasst. Zum Risikomanagement gehört neben der regelmäßigen internen Berichterstattung über den Geschäftsverlauf auch ein gruppeneinheitlicher Planungs- und Budgetierungsprozess. In einer Kurz- und Mittelfristplanung sind die Vorgaben für die HanseYachts AG und die Unternehmensgruppe aggregiert. Dies sind neben den modellbezogenen Absatzerwartungen im Wesentlichen die kritischen erfolgsbestimmenden Faktoren wie die Materialaufwandsquote, die Personaleinsatzquote sowie das Marketing- und Vertriebsbudget. Investitionen und Liquidität werden ebenfalls geplant. Über ein regelmäßiges Reporting wird sichergestellt, dass die Planvorgaben eingehalten werden. Abweichungen zur Planung bzw. zum Vorjahr werden systematisch auf Monatsbasis analysiert sowie Maßnahmen festgelegt und eingeleitet. 8.2 Internes Kontrollsystem Der Vorstand hat für die vielfältigen organisatorischen, technischen und kaufmännischen Abläufe im Unternehmen ein internes Kontrollsystem eingerichtet. Wesentlicher Bestandteil ist das Prinzip der Funktionstrennung, das gewährleisten soll, dass vollziehende (z.B. die Abwicklung von Einkäufen), verbuchende (z.B. Finanzbuchhaltung) und verwaltende (z.B. Lagerverwaltung) Tätigkeiten, die innerhalb eines Unternehmensprozesses vorgenommen werden, nicht in einer Hand vereint sind. Dies wird durch die ERP-Software proAlpha unter Berücksichtigung eines Berechtigungskonzepts unterstützt. Mitarbeiter haben nur auf solche Prozesse und Daten Zugriff, die sie für ihre Arbeit benötigen. Durch das Vier-Augen-Prinzip wird gewährleistet, dass kein wesentlicher Vorgang ohne Kontrolle bleibt. Für unterschiedliche Prozesse im Unternehmen existieren Sollkonzepte und Anweisungen, wodurch beurteilt werden kann, ob Mitarbeiter konform zu diesem Sollkonzept arbeiten. Die Mitarbeiter des Rechnungswesens der HanseYachts AG sind bereits langjährig im Unternehmen tätig und daher sehr sicher und erfahren im Umgang mit den Routinegeschäftsvorfällen und Transaktionen, welche die Geschäftstätigkeit des HanseYachts-Konzerns mit sich bringen. Das Risikomanagement-System stellt sicher, dass kritische Informationen und Daten direkt an die Geschäftsleitung gegeben werden. Zur Sicherstellung der bilanziell richtigen Erfassung und Würdigung von unternehmerischen Sachverhalten finden regelmäßig enge Abstimmungen zwischen Vorstand und kaufmännischer Leitung statt. Hinsichtlich gesetzlicher Neuregelungen und neuartiger oder ungewöhnlicher Geschäftsvorfälle besteht auch unterjährig ein enger Kontakt mit unserem Abschlussprüfer. Problemfälle werden im Vorwege analysiert, diskutiert und mit dem Abschlussprüfer einer kritischen Würdigung unterzogen. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt mittels der zertifizierten Konsolidierungssoftware LucaNet zentral durch eigene Mitarbeiter der HanseYachts AG mit langjähriger Erfahrung und spezieller Expertise für Konsolidierungsfragen und die IFRS-Rechnungslegung. Für die Berichterstattung der wesentlichen ausländischen Tochtergesellschaft TTS an die Muttergesellschaft wird ein standardisiertes Reporting-Package verwendet, das alle notwendigen Angaben für die Erstellung eines vollständigen IFRS-Konzernabschlusses der HanseYachts AG enthält. Darüber hinaus unterliegen die HanseYachts AG und ihre Tochtergesellschaften auch der internen Revision der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA, in deren Konzernabschluss die HanseYachts AG und ihre Tochtergesellschaften einbezogen werden. 8.3 Risikofelder Wir haben uns bei der Darstellung der folgenden Risiken im Wesentlichen auf die Risiken beschränkt, die aus Sicht des Vorstandes eine Eintrittswahrscheinlichkeit von 10 % oder höher haben. 8.3.1 Gesamtwirtschaft und Branche HanseYachts ist in einem internationalen Marktumfeld tätig und dabei intensivem Wettbewerb ausgesetzt. Bei unseren Produkten handelt es sich um Luxusgüter, deren Nachfrage stark von der gesamtwirtschaftlichen Situation und der damit einhergehenden Konsumfreudigkeit der Kunden in unterschiedlichen Märkten abhängt. Veränderte gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen in wesentlichen Absatzmärkten können trotz der breiten regionalen Streuung des internationalen Händlernetzes nur zum Teil abgefedert werden. Die militärischen Auseinandersetzungen im Mittleren Osten sowie in der Ukraine, haben nur in wenigen Einzelfällen Auswirkungen auf unseren Absatz. Jedoch könnten diese Konflikte einen stärkeren negativen Einfluss auf die Konjunktur in Europa entwickeln, mit negativen Folgen für unseren wesentlichen Absatzmarkt. Darüber hinaus stellt die unverändert schwache Wirtschaft in vielen Mittelmeeranrainerstaaten, der Ausstieg Englands aus der Europäischen Union, der Werteverfall der türkischen Lira sowie der Protektionismus der USA ein Risiko für die bisherige positive konjunkturelle Entwicklung dar. Es besteht ein generelles Absatzrisiko durch vergleichbare Konkurrenzprodukte, die preisaggressiv von Wettbewerbern vermarktet werden. Dem begegnet das Unternehmen insbesondere durch kurze Entwicklungszyklen und innovative Produkte, aber teilweise ebenfalls mit Preisnachlässen oder verbesserten Ausstattungen. Über den Ausbau der Produktpalette von vormals kleinen zu größeren Geschäftsbereichen, wie der Bereich der Motoryachten durch die Verbreiterung der Produktpalette an Sealine- und Fjord Motorbooten, werden einerseits ein größerer Kreis an Kunden angesprochen und andererseits auch zusätzliche Regionen erschlossen. Ein zusätzlicher Geschäftsbereich wurde im Berichtsjahr über die Vermarktung von Katamaranen der Marke Privilège aufgenommen. Trotz der derzeitigen Marktsituation wird die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risiko zusammen mit dem daraus resultierenden Umsatzausfallrisiko vor dem Hintergrund der getroffenen Maßnahmen als gering bis mittel eingestuft. Die aktuelle Marktentwicklung und die damit verbundene pauschale vorsichtigere Einschätzung der Marktteilnehmer hinsichtlich der Ertrags- und Liquiditätslage sämtlicher Branchenmitglieder könnte auch bei der HanseYachts AG zu negativen Auswirkungen in Bezug auf die notwendige Gewährung von Sicherheiten für geleistete Anzahlungen oder Warenlieferungen führen. Sofern seitens der Händler keine Sicherheiten für die geleisteten Anzahlungen gewährt werden können, könnten sich negative Auswirkungen auf die Absatzzahlen der HanseYachts AG ergeben. 8.3.2 Operative Geschäftsrisiken Yachten sind technisch anspruchsvolle Luxusgüter, die ein hohes Maß an Fachkenntnis des Verkäufers erfordern. Daher stellt der erfolgreiche Vertrieb von Yachten hohe Anforderungen an den jeweiligen Verkäufer. Das Vertriebskonzept und die Wachstumsperspektiven von HanseYachts beruhen ganz maßgeblich auf einem Netz von unabhängigen Vertragshändlern und sind von deren Anzahl, Leistungsfähigkeit und Qualität abhängig. Der Wegfall von Vertragshändlern oder eine Verschlechterung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit hätte in dem jeweiligen Marktgebiet eine lückenhafte Vermarktung unserer Produkte zur Folge. Dieses Risiko wird allerdings bei dem derzeitigen Vertriebsnetzwerk als gering eingeschätzt. Die Designgestaltung unserer Yachten ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Erfolgs. Änderungen des Kundengeschmacks oder die Entwicklung neuer Typen, welche den Kundengeschmack nicht treffen, könnten erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Absatz unserer Yachten haben. Ferner besteht neben der Chance neue Marktgebiete zu erreichen, ein generelles Risiko, dass neu entwickelte Modelle nicht vom Markt angenommen werden und sich die Entwicklungskosten nicht amortisieren. Das Risikoausmaß ist als wesentlich, die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos hingegen als gering einzustufen. Die von der HanseYachts AG hergestellten Yachten müssen höchsten Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen genügen. Trotz der angewendeten Sorgfalt und der bestehenden Qualitätssicherungssysteme lassen sich Qualitätsmängel nicht völlig ausschließen. Produkthaft-pflichtfälle und Unfälle mit Yachten, die von HanseYachts hergestellt wurden, sowie Rückrufaktionen wegen Produktrisiken können zu erheblichen finanziellen Belastungen und Reputationsverlust führen. Identifizierte Risiken werden durch die Bildung von Rückstellungen bilanziell bereits berücksichtigt. Vor dem Hintergrund einer weiteren Verbesserung der Qualitätssicherung im Geschäftsjahr 2017/18 ist dieses Risiko daher als gering bis mittel einzustufen. Bei der Fertigung unserer Yachten besteht das Risiko, dass die geplanten externen und internen logistischen Abläufe der Produktion nicht eingehalten werden können. So können unerwartet Lieferengpässe, Logistikprobleme oder Qualitätsabweichungen bei Lieferanten und Zulieferern von Rohstoffen, Einzelteilen oder Komponenten auftreten, die nicht kurzfristig behebbar sind. Aber auch intern kann es aufgrund von Maschinenschäden, der Zerstörung von Produktionsformen, Funktionsstörungen der IT, Stromausfällen, Unfällen oder sonstigen Ereignissen, wie z.B. Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Kältewellen), Feuer etc., zu einer Unterbrechung der Produktion sowie zu Schäden an Menschen, Eigentum Dritter und der Umwelt kommen. Das Risiko eines Ausfalls von nicht kurzfristig ersetzbaren Maschinen wird unter Berücksichtigung der getroffenen Maßnahmen als mittel eingestuft. Die Wahrscheinlichkeit eines Produktionsausfalls in Folge der übrigen genannten Risiken wird als gering bis mittel eingestuft. Das Schadensausmaß eines etwaigen Produktionsausfalls wird als wesentlich betrachtet. Die von der HanseYachts AG abgeschlossenen Versicherungen können bei Elementarschäden entstandene Verluste ausgleichen, Schäden durch organisatorische Mängel aber nur bedingt kompensieren. 8.3.3 Beschaffungs- und Einkaufsrisiken Die HanseYachts AG bezieht die zur Herstellung der Yachten erforderlichen Rohstoffe, Vorprodukte und Bauteile von einer Vielzahl von Lieferanten. Da sich das Beschaffungsvolumen wertmäßig auf rund 65 % der Gesamtleistung bemisst, hat die Lieferantenbeziehung und die Abwendung von damit verbundenen Risiken bei uns eine große Bedeutung. Die Absicherung von Einkaufspreisrisiken wird im Wesentlichen dadurch gewährleistet, dass mit den Lieferanten möglichst Rahmenvereinbarungen geschlossen werden, die insbesondere den Bezugspreis der Waren jeweils für das Produktionsjahr festschreiben. Erfolgskritische Komponenten werden vorzugsweise bei größeren, international agierenden Lieferanten bezogen. Ein wichtiger Lieferant ist die 100%ige Tochtergesellschaft TTS, die an die HanseYachts AG den überwiegenden Anteil der glasfaserverstärkten Kunststoffteile liefert. Die termingerechte Lieferung sowie die Qualität der von TTS sowie den übrigen Lieferanten gelieferten Teile sind wesentlich für den Produktionsablauf. Ein gegenseitiger kontinuierlicher Informationsaustausch sowie die zeitnahe Umsetzung von Verbesserungsvorschlägen gewährleisten eine taktgesteuerte Herstellung der Yachten. Die Nutzung einer miteinander vernetzten ERP-Komplettlösung proALPHA bei TTS und bei HanseYachts AG optimiert die Bestell- und Lieferprozesse. Sowohl die termingerechte Lieferung als auch die Qualität der zugelieferten Teile unterliegen einem permanenten Monitoring durch die HanseYachts AG. Dem Einkaufsrisiko, z. B. durch Wegfall einzelner Lieferanten oder Lieferverzögerungen, wird dadurch begegnet, dass für Kaufteile möglichst alternative Lieferanten zur Verfügung stehen. Schwankungen in den Rohstoffpreisen können zu Preisveränderungen in wesentlichen Zulieferteilen führen. Dieses Risiko lässt sich nur zum Teil durch längerfristige Preisvereinbarungen abmildern und wird daher als wesentlich und die Eintrittswahrscheinlichkeit als gering bis mittel eingestuft. 8.3.4 Finanzrisiken Da die Yachten fast ausschließlich auf Kunden- bzw. Endkundenbestellung gebaut werden und von den Kunden für die Yachten bis zum Beginn der Endmontage Anzahlungen zu leisten sind, wird das Risiko eines Ausfalls des Kunden oder Endkunden deutlich reduziert. Die geleisteten Anzahlungen reichen aus, um das Vermarktungsrisiko zu decken. Darüber hinaus wird eine Yacht nur an den Kunden bzw. seinen Frachtführer übergeben, wenn sie vollständig bezahlt wurde bzw. eine verbindliche Zusage der Absatzfinanzierung vorliegt. Ausnahmen von diesem Grundsatz bedürfen der Genehmigung durch den Vorstand. Daher besteht nur ein geringes Ausfallrisiko hinsichtlich der Forderungen aus Yachtverkäufen. Aus den mit zwei institutionellen Absatzfinanzierungsgesellschaften geschlossenen Rahmenverträgen besteht für den Fall des Ausfalls eines Händlers eine Vermarktungsverpflichtung und im Extremfall eine Rückkaufverpflichtung des betreffenden Schiffes durch die HanseYachts AG. Für diese Schiffe werden von der HanseYachts AG Anzahlungen vereinnahmt und von den Händlern gegenüber der Finanzierungsgesellschaft laufende Tilgungen geleistet, die zusammen das Verwertungsrisiko nahezu eliminieren. Dem Währungsrisiko wird dadurch begegnet, dass möglichst weitgehend in Euro fakturiert wird. Ansonsten werden bei Bedarf Verkäufe in Fremdwährungen durch Devisenterminverkäufe gesichert, wenn aus Kursentwicklungen wesentliche Ergebniseinflüsse erwartet werden, sodass dieses Risiko als gering einzustufen ist. Für Zinsänderungsrisiken bei bestehenden Euribor-Krediten wurden ursprünglich Swap-Geschäfte abgeschlossen, die jedoch nach einer Neufestsetzung der Zinskonditionen in Vorjahren und aufgrund von Sondertilgungen die Voraussetzungen für eine Bewertungseinheit nicht mehr erfüllen. Die Schuldverschreibungen in Höhe von 13,0 Mio. Euro wurden von der HanseYachts AG am 01. Juni 2018 gekündigt und am 06. Juli 2018 vorzeitig zurückgezahlt. Zur Finanzierung hat die Gesellschaft bei drei Banken fünfjährige Darlehen über 13,0 Mio. Euro aufgenommen, die bis auf 30%ige Restbeträge über die Laufzeit getilgt werden. Der Zinssatz beträgt unter Berücksichtigung von zu zahlenden Bürgschaftsgebühren an das Land Mecklenburg-Vorpommern ca. 3,1 %. Wir verweisen auf unsere Ausführungen zu den Liquiditätsrisiken. Der Saisonalität des Geschäfts folgend, werden die wesentlichen Ergebnisbeiträge erst in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres realisiert, während in der ersten Geschäftsjahreshälfte Fehlbeträge anfallen. Unsere Planung sieht eine Einhaltung der vertraglichen Mindesteigenkapitalausstattungsvorschriften vor. Das Schadensausmaß ist aufgrund strenger Eigenkapitalerhaltungsvorschriften und Vorgaben durch die finanzierenden Banken zwar als wesentlich, das Risiko als niedrig einzustufen. Inhärente Planungsunsicherheiten bestehen bezüglich unserer Unternehmensplanung vor allem bezüglich der Absatzmengen, des Produktabsatzmixes und der Umsatzerlöse, da ein Großteil der Kundenbestellungen regelmäßig erst auf den Herbstmessen im Spätherbst/Winter – und damit nach Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses bzw. der Unternehmensplanung – abgegeben wird. Inwieweit der sich abzeichnende Protektionismus einiger G20-Nationen sowie der Austritt Englands aus der Europäischen Union negative Auswirkungen auf den Absatz haben wird, ist derzeit vom Vorstand nur schwer abzuschätzen. Aufgrund unvorhersehbarer Entwicklungen kann der tatsächliche Geschäftsverlauf von unseren Erwartungen abweichen. Die Währungsrisiken der HanseYachts AG resultieren im Wesentlichen aus Fremdwährungsforderungen, bei denen es sich insbesondere um USD-Forderungen gegenüber der amerikanischen Vertriebstochter handelt. Mit eventuellen Wechselkursschwankungen sind sowohl Risiken als auch Chancen verbunden. Da ein Großteil dieser Forderungen durch den Abschluss von Devisentermingeschäften hinsichtlich Wertschwankungen abgesichert wurden, wird das hieraus resultierende Risiko als gering bis mittel eingeschätzt. 8.3.5 Liquiditätsrisiken Entsprechend der Saisonalität unserer Geschäftstätigkeit besteht über das Geschäftsjahr hinweg eine sehr unterschiedliche Mittelbindung bezüglich des Working Capital. Daher besteht in den Wintermonaten ein höherer Liquiditätsbedarf als in den Sommermonaten. Zur Deckung dieses Bedarfes stehen uns neben dem Bestand an liquiden Mitteln auf Basis einer gezielten Working Capital-Steuerung (z.B. Ausnutzung von Zahlungszielen und Lieferantenkrediten) auch die teilweise landesverbürgten Kontokorrentlinien unserer betreuenden Kreditinstitute zur Verfügung, wobei die Finanzierungslinien im Vorjahr mehr als verdoppelt wurden. Die zur Verfügung stehenden Kontokorrentlinien in Höhe von insgesamt 6,0 Mio. Euro sind zum Stichtag in Höhe von 5,5 Mio. Euro in Anspruch genommen worden. Von der zum Stichtag bestehenden Liquidität in Höhe von 20,1 Mio. Euro werden unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Vorfälligkeitsentschädigung EUR 13,4 Mio. für die Ablöse der Anleihe am 6. Juli 2018 benötigt Das Liquiditätsrisiko ist vor dem Hintergrund der gegenüber dem Vorjahr geringeren freien Kontokorrentlinien bei nahezu vergleichbaren Guthaben bei Kreditinstituten (unter Bereinigung der kurzfristig fälligen Verbindlichkeiten zur Ablösung der Anleihe in Höhe von EUR 13,4 Mio.). zum Stichtag insgesamt höher als im Vorjahr und somit als mittel bis hoch einzustufen. Die Liquidität des Konzerns wird nach den Investitionen und dem operativen Verlust im Berichtsjahr unter stetiger Beobachtung und Steuerung des Vorstands liegen. Die vom Vorstand aufgestellte Liquiditätsplanung sieht für das gesamte Geschäftsjahr 2018/19 eine ausreichende Liquidität vor. Darüber hinaus ist die Gesellschaft nach Einschätzung des Vorstands in der Lage durch weitere in der aktuellen Liquiditätsplanung nicht berücksichtigte Maßnahmen kurzfristig zusätzliche Liquidität zu beschaffen. Die Schuldverschreibungen in Höhe von 13,0 Mio. Euro wurden von der HanseYachts AG am 1. Juni 2018 gekündigt und am 6. Juli 2018 vorzeitig zurückgezahlt. Zur Finanzierung hat die Gesellschaft bei drei Banken fünfjährige landesverbürgte Darlehen über 13,0 Mio. Euro mit einer Verzinsung von durchschnittlich 3,1 % p.a. aufgenommen, die bis auf 30%ige Restbeträge über die Laufzeit getilgt werden. Die Darlehensgewährung der Kreditinstitute ist abhängig von der Einhaltung finanzieller Kennzahlen (im Wesentlichen bereinigte Nettoverschuldung/bereinigtes EBITDA), für deren Berechnung der nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) aufgestellte Konzernabschluss der HanseYachts AG die Ausgangsbasis bildet. Eine Verletzung der Bankkennzahlen („Financial Covenants") würde bei zwei der drei finanzierenden Institute ein außerordentliches Kündigungsrecht der Darlehensgeber auslösen. Die Financial Covenants müssen bei diesen beiden Kreditinstituten erstmalig zum 30. Juni 2019 eingehalten werden. Die mit dem dritten Finanzinstitut vereinbarten Financial Covenants konnten zum Stichtag 30. Juni 2018 nicht eingehalten werden. Aus der Nichteinhaltung der Financial Covenants kann das Kreditinstitut, abgesehen von der Einforderung zusätzlicher Sicherheiten, keine weiteren Rechte herleiten. 8.3.6 Compliance Risiken Die HanseYachts AG betreibt die effiziente Steuerung einzelner Compliance-Risiken durch die jeweiligen Risikoverantwortlichen in den einzelnen Abteilungen. Unter Compliance wird die Einhaltung von Gesetzen und internen Richtlinien verstanden. Potentielle finanzielle Auswirkungen von Compliance-Verstößen wären Klagen, Reputationsverluste und/oder Geldbußen für die HanseYachts AG. Das Risiko von Compliance Verstößen wird als gering bis mittel eingestuft. Weitere Erläuterungen dazu finden sich im nichtfinanziellen Bericht der HanseYachts AG. Wir verweisen auf den Abschnitt „Nichtfinanzielle Berichterstattung". 8.3.7 Personelle Risiken Der zukünftige Erfolg der HanseGroup hängt wie bei anderen mittelständischen Unternehmen in erheblichem Umfang von der Verfügbarkeit ausreichender Arbeitskräfte zu wirtschaftlich tragfähigen Entlohnungskonditionen, der weiteren Mitwirkung unserer Führungskräfte, leitenden Mitarbeitern und Mitarbeitern in sonstigen Schlüsselpositionen ab. Ob wir in der Lage sein werden, unsere Wachstumspläne umzusetzen, wird auch davon abhängen, ob und inwieweit wir in der Lage sein werden, die vorhandenen Schlüsselpersonen zu halten sowie zusätzlich hoch qualifizierte Mitarbeiter und Führungskräfte mit Branchenerfahrung zu gewinnen und dauerhaft an uns zu binden. Wir beschäftigen im Konzern Mitarbeiter verschiedener Nationalitäten, die teilweise für verschiedene Konzernunternehmen Aufgaben ausüben. Darüber hinaus sind eine Reihe selbständiger Unternehmer für uns tätig. Eine vollständige Freizügigkeit ist auch innerhalb Europas noch nicht gegeben. Ein Verstoß gegen sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen oder Vorschriften des deutschen Entsendegesetzes könnten zu einer vom aktuellen Status abweichenden Einstufung und zu entsprechenden Belastungen mit Sozialabgaben führen. Die personellen Risiken, insbesondere die Personalfindung von qualifizierten Fachkräften sowie eine mögliche Personalfluktuation, werden als mittel eingestuft. 8.3.8 Cyberkriminalität Cyberkriminalität ist ein weltweites wachsendes Phänomen, das überall dort stattfindet, wo Menschen Computer und andere IT-Geräte benutzen. Die Sensibilisierung der Mitarbeiter und Händler der HanseYachts AG beim Umgang mit dem Internet vor möglichen Gefahren sowie Investitionen in den Schutz der Computer und Server verringern den Erfolg von Betrugsversuchen. Das Risiko wird allerdings weiterhin als mittel bis hoch eingestuft. 8.4 Gesamtaussage des Vorstands zur Risiko- und Chancensituation der Gesellschaft Insgesamt haben sich hinsichtlich der Chancen- und Risikosituation des Konzerns im Berichtsjahr 2017/18 mit Ausnahme der folgenden Ausführungen keine wesentlichen Veränderungen im Vergleich zu 2016/17 ergeben. Die Liquiditätsrisiken haben sich gegenüber dem Vorjahr von niedrig auf mittel bis hoch erhöht. Die Liquidität des Konzerns wird nach den Investitionen und dem operativen Verlust im Berichtsjahr unter stetiger Beobachtung und Steuerung des Vorstands liegen. Möglicherweise wurden nicht alle zukünftigen Risiken in diesem Bericht berücksichtigt. Durch die Schaffung von organisatorischen Strukturen und Prozessen wird jedoch eine frühzeitige Identifikation und Bewertung der Risiken ermöglicht und somit auch der Einsatz von angemessenen Maßnahmen zur Gegensteuerung. Die Einschätzung des Gesamtrisikos und der -chancen erfolgt auf der Grundlage des Risiko- und Chancenmanagementsystems in Verbindung mit den eingesetzten Planungs-, Steuerungs- und Kontrollsystemen. Die Beurteilung der Risiken erfolgt unabhängig von der Beurteilung der Chancen, die sich für das Unternehmen ergeben könnten. Unter Ermittlung der Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkungen aller beschriebenen Risiken stellen die Risiken bis zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts aus Sicht des Vorstands weder einzeln noch in ihrer aggregierten Form eine Gefährdung des Fortbestands der HanseYachts AG in den nächsten zwölf Monaten dar. 9 VergütungsberichtDie Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 17. Dezember 2015 beschlossen, dass die Vergütung der Vorstandsmitglieder für die nächsten fünf Jahre nicht individualisiert offen gelegt wird. Die Festlegung der Vergütung der Mitglieder des Vorstands erfolgt durch den Aufsichtsrat, der die Angemessenheit der Vergütung regelmäßig überprüft. Die Vergütung umfasst fixe und variable Bestandteile. Die variablen Bestandteile sind abhängig von der Erreichung von jährlich festzulegenden Zielen, die sich an bestimmten Indikatoren orientieren (z.B. Umsatz, EBITDA, Vertriebs-, Einkaufs-, Fertigungsbezogene Ziele, Qualität). Die Höhe der variablen Bestandteile ist nach oben begrenzt. Die Auszahlung des variablen Vergütungsanteils erfolgt einmal jährlich in Abhängigkeit von den Ergebnissen des abgelaufenen Geschäftsjahres und nach Maßgabe der jeweils vereinbarten Zielerreichung. Der Aufsichtsrat kann dem Vorstand darüber hinaus im Falle außerordentlicher Leistungen eine Sondervergütung gewähren, die ebenfalls nach oben begrenzt ist. Pensionsregelungen bestehen nicht. Für das abgelaufene Geschäftsjahr erhält der Vorstand einen variablen Vergütungsbestandteil. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wird durch die Hauptversammlung festgelegt und ist in § 14 der Satzung der HanseYachts AG geregelt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen zunächst eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung von jährlich 6.000,00 Euro. Daneben erhält jedes Aufsichtsratsmitglied eine variable Vergütung in Höhe von 50,00 Euro für jeden Cent, um den der Konzernüberschuss je Aktie den Betrag von 1,30 Euro übersteigt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache, sein Vertreter und Vorsitzende von Ausschüssen das Zweifache der festen und variablen Vergütung. Für das abgelaufene Geschäftsjahr hat der Aufsichtsrat, wie auch bereits in den Vorjahren, keine variablen Vergütungsbestandteile erhalten. 10 Erklärung zur UnternehmensführungDie Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315 d HGB i.V.m 289 f HGB haben wir auf unserer Internet Homepage unter https://www.yachts.group/de/hansegroup/corporate-governance/deutscher-corporate-governance-kodex.html veröffentlicht. 11 Nichtfinanzielle BerichterstattungAus den Anforderungen des deutschen CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes leitet sich für die HanseYachts AG für das Berichtsjahr 2017/2018 erstmals die Pflicht zur Veröffentlichung einer nichtfinanziellen Erklärung ab. Diese Erklärung wird gemeinsam für die HanseYachts AG und den Konzern als zusammengefasster gesonderter nichtfinanzieller Bericht (im Folgenden nichtfinanzieller Bericht) veröffentlicht. Der nichtfinanzielle Bericht findet sich im Internet unter https://www.yachts.group/de.html veröffentlicht. 12 Bericht zur Gleichstellung und EntgeltgleichheitUm den neuen gesetzlichen Anforderungen des Entgelttransparenzgesetzes zu entsprechen, haben wir einen separaten Bericht abgegeben. Der Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit ist kein Bestandteil des geprüften Lageberichts. 13 Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen UnternehmenDer Vorstand hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über Beziehungen der HanseYachts AG zu verbundenen Unternehmen erstellt. Der Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen enthält die folgende Schlusserklärung: „Der Vorstand hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über Beziehungen der HanseYachts AG zu verbundenen Unternehmen erstellt. Die Gesellschaft hat bei jedem im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäft nach den Umständen, die dem Vorstand in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen wurde, eine angemessene Gegenleistung erhalten. Andere berichtspflichtige Maßnahmen wurden nicht getroffen oder unterlassen." 14 PrognoseberichtDas Wachstum im Euroraum entwickelt sich zunehmend zu einem Aufschwung und hat die Erwartungen im vergangenen Jahr übertroffen1. Mit ca. 2,4 Prozent Zuwachs gegenüber dem Vorjahr gemessen am Bruttoinlandsprodukt ist sowohl der Euroraum als auch die EU im Jahr 2017 so deutlich gewachsen wie seit vielen Jahren nicht mehr. Das robuste Wachstum dürfte sich in den Jahren 2018 und 2019 im Euroraum mit 2,4 bzw. 2,1 Prozent fortsetzen2. Für die Weltwirtschaft wird sogar mit einem Wachstum für das Jahr 2018 von 4,0 Prozent3 gerechnet.
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Europäische Kommission, Winterprognose 2018 vom 07.02.2018 Den für uns relevanten weltweiten Bootsmarkt sehen wir dabei ebenfalls wachsend. Als Motoren des Wachstums erwarten wir Europa und Nordamerika. In absoluten Zahlen ist unser Hauptabsatzmarkt Europa. Die Folgen der Entscheidung der britischen Wähler, die Europäische Union zu verlassen („Brexit"), sind durch Kaufzurückhaltung englischer Kunden spürbar. Die Rezession der türkischen Wirtschaft führt zu einem leichten Nachfragerückgang. Wir erwarten allerdings aufgrund verstärkter Vertriebsaktivitäten in anderen Ländern keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf unser kommendes Ergebnis. Mit unserem stetig wachsenden Vertriebsnetz, dem verstärkten finanziellen Engagement in Motoryachten, der Aufnahme von Katamaranen in das Produktsortiment, den laufenden Produktinnovationen sowie der positiven Kundenresonanz sehen wir uns im Wassersportmarkt gut positioniert. Die Präsentation unserer Segel- und Motorboot-Marken und der breiten Modellpalette auf allen wichtigen Bootsmessen sowie weitere Neuentwicklungen werden wieder den Grundstein für unseren Vertriebserfolg der kommenden Saison bilden. Nach einer erneuten Umsatzsteigerung im Geschäftsjahr 2017/18 im sechsten Jahr in Folge und vor dem Hintergrund des stark angestiegenen Auftragsbestands an bestellten Yachten am Ende des Geschäftsjahres im Vergleich zum Ende des Vorjahres, sowie den erwarteten Auftragseingängen, die insgesamt leicht über dem Vorjahr liegen sollen, rechnen wir im kommenden Geschäftsjahr 2018/19 mit einer gegenüber dem Geschäftsjahr 2017/18 moderaten Fortsetzung des Umsatzwachstums, wobei auf Basis des geplanten Produktmixes die Anzahl der fakturierten und produzierten Schiffe leicht über dem Vorjahr liegen soll. Das Umsatzwachstum wird nach unseren Erwartungen dabei von dem Verkauf von Motoryachten der Marken „Sealine" sowie den Fjord-Modellen getrieben. Der Großteil der Umsatzerlöse wird aber weiterhin mit unseren Segelyachten erzielt werden. Wir erwarten darüber hinaus einen starken Anstieg des operativen Ergebnisses vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA) sowie ein positives Jahresergebnis im einstelligen Millionen-Euro-Bereich. Entsprechend der geplanten Umsatzausweitung erwarten wir insgesamt einen üblichen Bestandsaufbau in den Vorräten, wobei die Mittelbindung im Working Capital entsprechend der Saisonalität unserer Geschäftstätigkeit vor allem in den Wintermonaten zunehmen wird. Das geplante Wachstum wird in einem bestimmten Umfang weitere Investitionen in unsere Modellpalette sowie vereinzelte Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen erfordern. Zur Finanzierung des Wachstums prüft die Gesellschaft den Ausbau weiterer Finanzierungsmöglichkeiten.
Greifswald, 2. Oktober 2018
Der Vorstand Dr. Jens Gerhardt Sven Göbel Bilanz zum 30. Juni 2018der HanseYachts AG, GreifswaldAktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018der HanseYachts AG, Greifswaldscroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2017/2018der HanseYachts AG, Greifswald1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 2017/2018 2. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 3. Erläuterungen zur Bilanz 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 5. Sonstige Angaben 1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 2017/2018Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2018 der HanseYachts AG, Greifswald (Amtsgericht Stralsund, HRB 7035) wurde nach den Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften sowie des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft hat ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 30. Juni des jeweiligen Folgejahres. Damit wird dem saisonalen Geschäftszyklus der Gesellschaft Rechnung getragen. Der Jahresabschluss wurde in Euro aufgestellt. 2. Angewandte Bilanzierungs- und BewertungsmethodenSelbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Herstellungskosten, vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen, bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Teile zugehöriger Gemeinkosten. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und bei dauernder Wertminderung um außerplanmäßige Abschreibungen, angesetzt. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode über die voraussichtliche Nutzungsdauer vorgenommen. Im Zugangsjahr werden die Abschreibungen zeitanteilig berechnet. Geringwertige Vermögensgegenstände des beweglichen Sachanlagevermögens i. S. d. § 6 Abs. 2 EStG, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 150 EUR betragen, werden im Zugangsjahr jeweils voll abgeschrieben. Sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten über 150 EUR und bis 1.000 EUR liegen, wurde handelsrechtlich – in Anlehnung an § 6 Abs. 2a EStG – ein Sammelposten gebildet, der entsprechend im Jahr der Bildung und in den folgenden 4 Geschäftsjahren aufgelöst wird. Eine außerplanmäßige Abschreibung ist gemäß § 253 (3) S. 5 HGB dann vorzunehmen, wenn der beizulegende Wert am Abschlussstichtag niedriger als der Buchwert ist. Die Beurteilung des beizulegenden Zeitwertes der im Geschäftsjahr 2016/17 entgeltlich erworbenen Marke Privilège wird auf Basis geplanter Lizenzerträge vorgenommen, deren Einschätzung inhärenten Planungsrisiken unterliegt und mit Schätzungsunsicherheiten verbunden ist. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert worden. Der beizulegende Wert der Beteiligungen wird aus dem Ertragswert abgeleitet, der auf der Unternehmensplanung der jeweiligen Beteiligung beruht. Die Unternehmensplanung unterliegt inhärenten Planungsrisiken und ist mit Schätzunsicherheiten verbunden. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt grundsätzlich zu durchschnittlichen Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten. Für bestimmte Kleinteile ist gemäß § 240 Abs. 3 HGB ein Festwert angesetzt worden. Unfertige und fertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten, höchstens jedoch zu ihren voraussichtlichen Veräußerungserlösen abzüglich noch anfallender Kosten, bewertet. Die Bewertung erfolgt zu Material- und Fertigungseinzelkosten zuzüglich der angefallenen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der Sonderkosten der Fertigung. Darüber hinaus wurden angemessene Teile der allgemeinen Verwaltungskosten in die Herstellungskosten einbezogen. Bei den unfertigen Erzeugnissen wird der Fertigstellungsgrad auf einer typisierten Grundlage berücksichtigt. Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen werden bis zu der Höhe offen von den Vorräten abgesetzt, in der den erhaltenen Anzahlungen in den unfertigen und fertigen Erzeugnissen aktivierte Beträge gegenüberstehen. Sofern noch keine Aktivierung unfertiger und fertiger Erzeugnisse erfolgt ist, werden erhaltene Anzahlungen unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel werden mit dem Nominal- bzw. Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine Pauschalwertberichtigung von 1 % auf die nicht einzelwertberichtigten Forderungen gebildet. Erhaltene bzw. bewilligte Investitionszuschüsse und Investitionszulagen auf Sachanlagen wurden in den Sonderposten für Investitionszuschüsse und -zulagen eingestellt und über die Nutzungsdauer der geförderten Anlagengüter ertragswirksam vereinnahmt, sofern die betreffenden Anlagengüter im Berichtsjahr bereits betrieblich genutzt wurden. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Die Ermittlung der pauschalen Gewährleistungsrückstellung erfolgt auf Basis des durchschnittlichen Gewährleistungsaufwands der vergangenen Geschäftsjahre im Verhältnis zum garantiebehafteten Umsatz. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sowie die darauf entfallenden Aufwendungen und Erträge werden zum Devisenkurs des Entstehungstages erfasst und zum Abschlussstichtag zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Buchgewinne und -verluste durch Kursänderungen werden zum Bilanzstichtag nach Maßgabe des § 256a HGB erfolgswirksam berücksichtigt. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen ermittelt. Zeitliche Unterschiede resultieren wie im Vorjahr ausschließlich aus selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen sowie aus Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragssteuersatzes von derzeit 29,7 %. Der kombinierte Ertragssteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. Aktive latente Steuern werden nur bis zur Höhe der bestehenden passiven latenten Steuern bilanziert. Im Falle eines Überhangs aktiver latenter Steuern würde in Ausübung des Wahlrechts aus § 274 Absatz 1 Satz 2 HGB keine Aktivierung erfolgen. Gemäß § 274 Absatz 1 Satz 3 HGB werden aktive und passive latente Steuern unverrechnet angesetzt. 3. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen Die in der Anlage 4 gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs. Insgesamt werden unter den immateriellen Vermögensgegenständen zum 30. Juni 2018 selbst geschaffene Rechte und Werte (Entwicklungskosten) in Höhe von TEUR 2.715 ausgewiesen. Die Zugänge des Berichtsjahres beliefen sich auf TEUR 961. Korrespondierend zu den zum Bilanzstichtag ausgewiesenen selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen wurden passive latente Steuern in Höhe von TEUR 806 gebildet. Die für den Bereich Forschung und Entwicklung in der Kostenrechnung separat erfassten Aufwendungen belaufen sich im Berichtsjahr auf 4,0 Mio. Euro (Vorjahr 3,4 Mio. Euro). Enthalten sind vor allem Personalaufwendungen und bezogene Leistungen. Sofern die Ansatzvoraussetzungen für immaterielle Vermögensgegenstände („Entwicklungskosten") bzw. technische Anlagen und Maschinen/Anlagen im Bau („Produktionsformen") erfüllt waren, erfolgte über die aktivierten Eigenleistungen eine entsprechende Aktivierung (1,9 Mio. Euro, Vorjahr 1,8 Mio. Euro). In Summe wurden damit für Forschung und Entwicklung 2,1 Mio. Euro (Vorjahr 1,6 Mio. Euro) als Aufwand zu Lasten des Periodenergebnisses erfasst. Derivative Finanzinstrumente und Bewertungseinheiten Die Gesellschaft hält am Bilanzstichtag folgende derivative Finanzinstrumente: scroll
Die Ermittlung der Marktwerte erfolgte nach der Mark-to-Market-Methode durch Abzinsung von Zahlungsströmen unter Berücksichtigung marktgerechter Zinsstrukturkurven. Die ursprünglich zur Absicherung von Zinsrisiken abgeschlossenen Zinsswaps bilden mit den Bankdarlehen keine Bewertungseinheit mehr, da die Verzinsungsmodalitäten im Jahr 2012/13 neu ausgehandelt wurden und darüber hinaus für die Darlehen Sondertilgungen geleistet wurden. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und liquide Mittel Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen werden Forderungen gegen eine Tochtergesellschaft aus dem Verkauf von Finanzanlagevermögen im Geschäftsjahr 2011/12 (TEUR 4.407, Vorjahr TEUR 4.407) sowie Forderungen gegen diese Gesellschaft aus einem Ergebnisabführungsvertrag (TEUR 2.938; Vorjahr TEUR 2.156) ausgewiesen. Die liquiden Mittel der HanseYachts AG betragen TEUR 20.065 (Vorjahr TEUR 6.289) und bestehen aus jederzeit fälligen Sichteinlagen sowie ausgezahlten Bankdarlehen (TEUR 13.000) zur vorzeitigen Ablöse der Anleihe 2014/19 am 06. Juli 2018. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Bearbeitungsgebühren in Höhe von TEUR 25 (Vorjahr TEUR 1) aus der Aufnahme von Bankdarlehen enthalten. Latente Steuern Für die in der Vergangenheit entstandenen steuerlichen Verluste wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet, da deren Nutzbarkeit durch erwirtschaftete Jahresüberschüsse in den kommenden Wirtschaftsjahren noch aufzuzeigen ist. Lediglich in Höhe eines bestehenden Überhangs passiver Latenzen wurden latente Steuern für steuerliche Verluste aktiviert. scroll
Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Das voll eingezahlte Grundkapital der HanseYachts AG beträgt zum 30. Juni 2018 EUR 11.091.430,00 (Vorjahr EUR 11.091.430,00) und ist in 11.091.430 (Vorjahr 11.091.430) nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von je EUR 1,00 aufgeteilt. Sämtliche Aktien sind Inhaberaktien. Genehmigtes Kapital Das genehmigte Kapital setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 14. Dezember 2017 wurde das Genehmigte Kapital 2014 aufgehoben und der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu nominal EUR 5.545.715,00 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 13. Dezember 2022 einmalig oder mehrfach zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Zudem wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen, wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage ausgegeben werden und bestimmte weitere in § 6 der Satzung festgelegte Voraussetzungen gegeben sind oder bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage. Die Handelsregistereintragung des genehmigten Kapitals 2017 erfolgte am 19. Juli 2018. Bedingtes Kapital Das Grundkapital war um bis zu EUR 3.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 3.500.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2012). Die bedingte Kapitalerhöhung hätte nur insoweit durchgeführt werden können, sofern Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Dezember 2012 von der HanseYachts AG bis zum 10. Dezember 2017 emittiert worden wären und deren Inhaber von ihrem Wandel- bzw. Optionsrecht Gebrauch gemacht hätten. Das bedingte Kapital 2012 wurde nicht in Anspruch genommen und besteht zum 30. Juni 2018 nicht mehr. Kapitalrücklage Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag eine Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB aus, die in Höhe von TEUR 5.364 im Vergleich zum Vorjahr unverändert ist. Bilanzergebnis Das Bilanzergebnis entwickelte sich wie folgt: scroll
Ausschüttungsgesperrte Beträge Die ausschüttungsgesperrten Beträge gemäß § 268 Abs. 8 HGB setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Sonderposten für Investitionszuschüsse und Investitionszulagen Der Sonderposten für Investitionszuschüsse und -zulagen entwickelte sich im Geschäftsjahr 2017/18 wie folgt: scroll
Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: scroll
Verbindlichkeiten, Besicherung Die Verbindlichkeiten haben folgende Fälligkeiten: scroll
Die aktivisch abgesetzten erhaltenen Anzahlungen haben wie im Vorjahr sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Anleihen betreffen vollumfänglich festverzinsliche Anleihen, die mit 8,0 % verzinst werden, eine ursprüngliche Laufzeit von fünf Jahren aufweisen (Schuldverschreibung 2014/2019) und auf Basis der am 1. Juni 2018 erfolgten Kündigung am 6. Juli 2018 vorzeitig zurückbezahlt wurden. Die Rückzahlungen werden über gewährte Bankenkredite finanziert. Die Anleihen wurden im Nominalwert von TEUR 700 (Vorjahr TEUR 700) durch eine Gesellschaft der AURELIUS-Unternehmensgruppe gezeichnet. Es handelt sich insoweit bei diesen Anleiheverbindlichkeiten um Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Schuldverschreibungen in Höhe von 13,0 Mio. Euro wurden von der HanseYachts AG am 1. Juni 2018 gekündigt und am 6. Juli 2018 vorzeitig zurückgezahlt. Zur Finanzierung hat die Gesellschaft bei drei Banken fünfjährige landesverbürgte Darlehen über 13,0 Mio. Euro mit einer Verzinsung von durchschnittlich 3,1 % p.a. aufgenommen, die bis auf 30%ige Restbeträge über die Laufzeit getilgt werden. Die Darlehensgewährung der Kreditinstitute ist abhängig von der Einhaltung finanzieller Kennzahlen (im Wesentlichen bereinigte Nettoverschuldung/bereinigtes EBITDA), für deren Berechnung der nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) aufgestellte Konzernabschluss der HanseYachts AG die Ausgangsbasis bildet. Eine Verletzung der Bankkennzahlen („Financial Covenants") würde bei zwei der drei finanzierenden Institute ein außerordentliches Kündigungsrecht der Darlehensgeber auslösen. Die Financial Covenants müssen bei diesen beiden Kreditinstituten erstmalig zum 30. Juni 2019 eingehalten werden. Die mit dem dritten Finanzinstitut vereinbarten Financial Covenants konnten zum Stichtag 30. Juni 2018 nicht eingehalten werden. Aus der Nichteinhaltung der Financial Covenants kann das Kreditinstitut, abgesehen von der Einforderung zusätzlicher Sicherheiten, keine weiteren Rechte herleiten. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Darlehen nebst aufgelaufenen Zinsen (TEUR 4.589, Vorjahr TEUR 4.429), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 5.651, Vorjahr TEUR 4.334) und erhaltene Anzahlungen (TEUR 1.553 , Vorjahr TEUR 2.051). Die Verbindlichkeiten werden saldiert ausgewiesen mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 878, Vorjahr TEUR 421). Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen TEUR 5.268 (Vorjahr TEUR 5.735) auf Unternehmen der AURELIUS-Unternehmensgruppe. Sonstige Verbindlichkeiten In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 227 (Vorjahr TEUR 201) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit von TEUR 15 (Vorjahr TEUR 24) enthalten. Des Weiteren bestehen Umsatzsteuerverbindlichkeiten in der Höhe von TEUR 315 (Vorjahr TEUR 358 Umsatzsteuerforderungen). 4. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöse Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt nach Produkten und Absatzregionen auf: scroll
Die Umsatzerlöse stammen überwiegend aus dem Verkauf von Segelyachten und Motorbooten. Diese Umsatzerlöse werden mit dem Eigentums- bzw. Gefahrenübergang auf den Kunden erfasst, wenn ein Preis vereinbart oder bestimmbar ist und von dessen Bezahlung ausgegangen werden kann. Die Umsatzerlöse sind abzüglich Skonti, Preisnachlässen, Kundenboni und Rabatten ausgewiesen. Die unter den übrigen Umsatzerlösen erfassten TEUR 3.113 gegenüber der Absatzregion Frankreich betreffen vor allem Erlöse gegenüber dem nahe stehenden Unternehmen Privilège und resultieren insbesondere aus Erlösen durch Beratungsleistungen, Lizenzentgelten, Leasing und Kooperation bei Einkäufen sowie Vertriebswegen. Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 488 (Vorjahr TEUR 503), die mit TEUR 415 (Vorjahr TEUR 470) im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen resultieren. Des Weiteren umfassen die sonstigen betrieblichen Erträge TEUR 161 aus Zuschreibungen auf das Sachanlagevermögen aufgrund der Anpassung von Nutzungsdauern. Weiterhin enthalten sind Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für steuerbare Investitionszuschüsse mit TEUR 188 (Vorjahr TEUR 201) und aus der Auflösung nicht steuerbarer Investitionszulagen mit TEUR 122 (Vorjahr TEUR 139). In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 214 (Vorjahr TEUR 207) enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 271 (Vorjahr TEUR 371) erfasst. Verbundene Unternehmen Die Abschreibungen auf Finanzanlagen betreffen vollständig verbundene Unternehmen. Das Beteiligungsergebnis für das Geschäftsjahr 2017/2018 beträgt TEUR 0 (Vorjahr TEUR 63). Im Berichtsjahr wurde der Jahresüberschuss der Hanse (Deutschland) Vertriebs GmbH & Co. KG abweichend zum Vorjahr thesauriert. Darüber hinaus war im Vorjahr der Verschmelzungsverlust aus der Verschmelzung der Sealine GmbH auf die HanseYachts AG mit Wirkung zum 1. Juli 2016 in Höhe von TEUR 850 Bestandteil des Beteiligungsergebnisses. Die Erträge aus Gewinnübernahmen enthalten den aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages zu übernehmenden Gewinn der HanseYachts TVH GmbH in Höhe von TEUR 780 (Vorjahr TEUR 1.020). Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens in Höhe von TEUR 254 (Vorjahr TEUR 221) betreffen die Verzinsung von Ausleihungen an verbundene Unternehmen. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen entfallen mit TEUR 382 (Vorjahr TEUR 411) auf verbundene Unternehmen. Aufwendungen und Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung und Bedeutung Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Berichtsjahr keine außergewöhnlichen Erträge und Aufwendungen. Im Vorjahr entfiel mit TEUR 2.141 ein wesentlicher Teil der sonstigen betrieblichen Erträge auf den Verkauf der Marke „Fjord" an die 100%ige Tochtergesellschaft HanseYachts Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH. Außerdem ergaben sich im Vorjahr außergewöhnliche Aufwendungen im Rahmen der Verschmelzung der Sealine GmbH auf die HanseYachts AG über TEUR 939. Diese wurden in Höhe von TEUR 850 im Beteiligungsergebnis sowie in Höhe von TEUR 89 in vom übertragenden Rechtsträger für fremde Rechnung erwirtschafteten Ergebnis ausgewiesen. 5. Sonstige AngabenAufstellung des Anteilsbesitzes scroll
Mit Wirkung ab dem 1. Juli 2012 bestehen Ergebnisabführungsverträge zwischen der HanseYachts AG und der HanseYachts TVH GmbH sowie zwischen der HanseYachts TVH GmbH und der HanseYachts Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH, in denen sich das jeweils herrschende Unternehmen zur Übernahme eines angefallenen Verlustes entsprechend § 302 AktG verpflichtet hat. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und außerbilanzielle Geschäfte Es bestehen die folgenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen ausschließlich gegenüber Dritten, die vornehmlich aus Investitionsvorhaben, Leasing-, Miet-, Pacht- und Dienstleistungsverträgen resultieren. Es werden jeweils die vereinbarten bzw. die erwarteten Laufzeiten der Vertragsverhältnisse berücksichtigt. scroll
Darüber hinaus bestehen unbefristete und kurzfristig kündbare Mietverträge mit einer jährlichen Verpflichtung von TEUR 78. Neben den vorgenannten finanziellen Verpflichtungen bestehen kurzfristig kündbare Dienstleistungsverträge mit einzelnen Gesellschaften der AURELIUS-Unternehmensgruppe in München. Wesentliche außerbilanzielle Geschäfte, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind, bestehen darüber hinaus nicht. Haftungsverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten Die Gesellschaft hat gegenüber einem polnischen Kreditinstitut selbstschuldnerische Bürgschaften bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt TEUR 4.000 (Vorjahr TEUR 3.000) für die Technologie Tworzyw Sztucznych Sp. Z o.o. (im Folgenden kurz „TTS") übernommen. Die selbstschuldnerischen Bürgschaften beziehen sich auf Ansprüche des Kreditinstituts aus einem der TTS eingeräumten Kontokorrentkredit, der zum Bilanzstichtag mit TEUR 2.763 valutiert sowie einem Investitionsdarlehen in Höhe von TEUR 824. Das Risiko einer Inanspruchnahme aus den Bürgschaften für die Tochtergesellschaft wird ausgehend von der Unternehmensplanung des gesamten HanseYachts-Konzerns für das Geschäftsjahr 2018/19 und unter Berücksichtigung üblicher inhärenter Planungsrisiken als unwahrscheinlich eingestuft. Mit zwei unabhängigen Absatzfinanzierungsgesellschaften besteht ein Finanzierungsprogramm im Gesamtvolumen von TEUR 12.459 (Vorjahr TEUR 11.145), über das Händler den Erwerb ihrer Schiffe von der HanseYachts AG finanzieren können. Das Finanzierungsprogramm wurde von den Händlern zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 2.138 (Vorjahr TEUR 1.388) in Anspruch genommen (davon in Höhe von TEUR 639 durch verbundene Unternehmen (Vorjahr TEUR 223)). Unter bestimmten Voraussetzungen besteht bei einer Absatzfinanzierungsgesellschaft eine Rückkaufverpflichtung durch die HanseYachts AG für die mittels des Finanzierungsprogramms finanzierten Schiffe, sofern die teilnehmenden Händler ihren Verpflichtungen gegenüber der Absatzfinanzierungsgesellschaft nicht nachkommen. Aus dem Vertrag mit der anderen Absatzfinanzierungsgesellschaft besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Pflicht zum Ausgleich der ausgefallenen Forderung, sofern das finanzierte Schiff nicht mehr gesichert werden kann und der Händler ausfällt. Da die Verträge mit den Absatzfinanzierungsgesellschaften zunächst eine Verwertungsphase der von den Händlern zur Sicherheit an die Absatzfinanzierungsgesellschaft übereigneten Schiffe vorsehen und jeweils nur ein Teil des Kaufpreises für ein Schiff auf diesem Weg finanziert wird, wird von einem geringen Risiko der Inanspruchnahme aus möglichen Rückkaufverpflichtungen bzw. den Ausfallgarantien für die Tochtervertriebsgesellschaften ausgegangen. Die von den Absatzfinanzierungsgesellschaften übernommenen Forderungen werden daher nach erfolgter Zahlung durch die Absatzfinanzierungsgesellschaften in voller Höhe ausgebucht. Das Gesamtvolumen des Finanzierungsprogramms beinhaltet gegenüber der Absatzfinanzierungsgesellschaften Ausfallgarantien zugunsten die Tochtervertriebsgesellschaften in Höhe von TEUR 1.809 (Vorjahr: TEUR 1.815). Vorstand / Aufsichtsrat Mitglieder des Vorstands der HanseYachts AG waren im Geschäftsjahr:
Die Bezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/18 belaufen sich auf TEUR 989. Darin enthalten sind variable Gehaltsbestandteile von TEUR 144, die im abgelaufenen Geschäftsjahr noch nicht zur Auszahlung gelangt sind. Bezüglich der Angabe der Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds wird aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung von der Befreiung gem. § 286 Abs. 5 HGB Gebrauch gemacht. Der Aufsichtsrat bestand im Geschäftsjahr aus den folgenden Mitgliedern:
Der Aufsichtsrat erhielt in der Berichtsperiode Bezüge in Höhe von TEUR 60. Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen Als nahe stehend gelten Personen beziehungsweise Unternehmen, die vom berichtenden Unternehmen maßgeblich beeinflusst werden können bzw. auf das Unternehmen maßgeblichen Einfluss nehmen können. Als nahe stehende Personen der HanseYachts AG kommen grundsätzlich die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates in Betracht. Darüber hinaus kommen als nahe stehende Personen auch die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA, Grünwald, in Betracht, in deren Konzernabschluss die HanseYachts AG einbezogen wird. Nahe stehende Unternehmen sind daher insbesondere die Unternehmen des Konzernkreises der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA. Leistungsbeziehungen zu Tochtergesellschaften, an denen die HanseYachts AG unmittelbar oder mittelbar 100 % der Anteile hält, werden nicht angegeben. Neben den im vorangegangenen Abschnitt dargestellten Vergütungen der Organmitglieder bestanden im Geschäftsjahr die nachfolgend aufgeführten Geschäftsbeziehungen zu Gesellschaften der Aurelius-Unternehmensgruppe sowie zu weiteren nahe stehenden Personen aus diesem Kreis: scroll
Beratungsleistungen (inkl. Reisekosten) Die Erträge aus Beratungsleistungen und die hieraus resultierenden Forderungen sind auf Leistungen zurückzuführen, die durch den HanseYachts AG an die Privilège Marine SAS erbracht und entsprechend dem Beratervertrag vom 01. Juli 2017 zu üblichen Stundensätzen abgerechnet werden. Die Aufwendungen für Beratungsleistungen betreffen in voller Höhe die von der AURELIUS Beteiligungsberatungs AG erbrachten Beratungsleistungen an die HanseYachts AG. Lizenzgebühren und sonstige Leistungen Die HanseYachts AG ist Eigentümer der Marke „Privilège" und lizensiert die Marke an die Privilège Marine SAS mit Vertrag vom 29. Juni 2017 zur weiteren Nutzung zurück. Die Markenrechte wurden im Vorjahr zu einem Kaufpreis von EUR 3,0 Mio. erworben. Aus dem Kaufvertrag bestand am 30. Juni 2017 noch eine offene Kaufpreisverbindlichkeit in Höhe von TEUR 1.018. Von dem französischen Katamaranhersteller Privilège Marine SAS wurden ausgewählte Bootsformen mit Kaufvertrag vom 19. Oktober 2017 zu einem Kaufpreis von 1,1 Mio. Euro erworben und die Formen an die Privilège Marine SAS zur weiteren Nutzung zurück vermietet. Darüber hinaus wurde mit Vertrag vom 01. April 2018 vereinbart. dass die HanseYachts AG Bootsformen im Auftrag von Privilège herstellt und nach Fertigstellung die Formen zu entgeltlichen Nutzung zur Verfügung gestellt. Die AURELIUS Active Management GmbH stellt der HanseYachts AG Formen zur Herstellung von speziellen Schiffstypen der Marke „Sealine" sowie den Markennamen „Sealine" und Produktions-Know-how zur Verfügung. Dies geschieht im Rahmen eines Lizenzvertrages, der zu den dargestellten Aufwendungen und den korrespondierenden Verbindlichkeiten aus Lizenzgebühren führt. Privilège bezieht mit Hilfe der Kooperationsvereinbarung mit der HanseYachts AG vom 02. August 2017 Waren von Lieferanten zu geringeren Einkaufpreisen und darf über das weltweite Händlemetzwerk der HanseYachts AG seine Produkte verkaufen. Die HanseYachts AG berechnet an Privilège einen Teil der gewonnenen Einkaufs- sowie Vertriebsvorteile weiter. Hierzu berechnet die Gesellschaft Privilège 50 % der Einkaufsersparnisse des Geschäftsjahres. Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus Kostenweiterbelastungen bzw. der Abrechnung von Beratungsleistungen und Lizenzgebühren enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sind jeweils kurzfristig. Darlehen und Schuldverschreibungen Die Darlehensforderungen in Höhe von TEUR 900 bestehen gegenüber Privilège Marine SAS. Der HanseYachts AG sind im Geschäftsjahr 2017/18 Zinserträge gegenüber Privilège in Höhe von TEUR 49 entstanden. Die Verbindlichkeiten aus Darlehen bzw. Schuldverschreibungen enthalten in der oben genannten Darstellung neben den Nominalbeträgen auch anteilig aufgelaufene Zinsen. Die von der AURELIUS-Unternehmensgruppe gezeichneten Schuldverschreibungen werden in der Bilanz mit ihren Nominalbeträgen entsprechend ihrer Fristigkeit in dem Verbindlichkeitsposten „Anleihe" ausgewiesen. Die für die Schuldverschreibungen aufgelaufenen Zinsen werden unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Personen und Unternehmen ausgewiesen. Hinsichtlich der Konditionen der Schuldverschreibungen verweisen wir auf die Ausführungen in Abschnitt 6.10. Sofern die Darlehensverbindlichkeiten keiner Besicherung unterliegen und gegebenenfalls ein Rangrücktritt erklärt wurde, richtete sich die Verzinsung der Darlehen nach den Konditionen vergleichbarer Neuaufnahmen von Fremdmitteln. Die bestehenden Darlehensverbindlichkeiten wurden im Geschäftsjahr mit 8,0 % verzinst. In Ergänzung zu den vorstehenden Angaben weist die Gesellschaft gegebenenfalls freiwillig darauf hin, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats sowie die Mitglieder des Vorstands Anteilseigner einer Gesellschaft in Deutschland sind, deren Geschäftszweck die Vercharterung von Segel- und Motorbooten ist. Die zur Vercharterung vorgesehenen Schiffe werden von einem externen Händler der HanseYachts AG erworben, der die Schiffe über die HanseYachts AG bezieht und gleichzeitig gegen eine Gebühr die Vercharterung der Schiffe betreibt. Der Händler hat Schiffe für TEUR 310 von der HanseYachts AG im Berichtsjahr erworben. Die HanseYachts AG hat im Berichtsjahr Umsatzerlöse aus dem Verkauf einer Yacht Dehler 38 an ein Mitglied des Vorstands in Höhe von TEUR 135 erzielt und im Gegenzug eine Dehler 29 für TEUR 60 in Zahlung genommen. Honorar für den Abschlussprüfer Die Angabe gemäß § 285 Nr. 17 HGB erfolgt im Konzernabschluss. Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 759 Mitarbeiter, davon 155 Angestellte und 644 gewerbliche Arbeitnehmer. Wiedergabe der Mitteilungen nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG Zum Bilanzstichtag bestehen Beteiligungen an der Gesellschaft, die nach § 33 Abs. 1 WpHG n. F. (§ 21 Abs. 1 WpHG a. F.) mitgeteilt und mit folgendem Inhalt nach § 40 Abs. 1 WpHG n. F. (§ 26 Abs. 1 WpHG a. F.) veröffentlicht worden sind:
Bei den vorhergehend genannten Stimmrechtsanteilen können sich nach den angegebenen Zeitpunkten Veränderungen ergeben haben, die der Gesellschaft gegenüber nicht meldepflichtig waren. Da die Aktien der Gesellschaft Inhaberaktien sind, werden der HanseYachts AG Veränderungen beim Aktienbesitz grundsätzlich nur bekannt, sofern sie meldepflichtig sind. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Codex Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ist abgegeben und als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB den Aktionären durch Veröffentlichung auf unserer Homepage (www.hansegroup.com unter Corporate Governance) dauerhaft zugänglich gemacht worden. Konzernabschluss Die Gesellschaft stellt zum 30. Juni 2018 einen Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards gemäß § 315e HGB auf, der bei dem Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und über die Internetseite des Unternehmensregisters veröffentlicht wird. Darüber hinaus wird die Gesellschaft in den Konzernabschluss der AURELIUS EQUITY OPPORTUNITIES SE & CO. KGAA, Grünwald, einbezogen, der bei dem Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und über die Intemetseite des Unternehmensregisters veröffentlicht wird. Nachtragsbericht Die HanseYachts AG hat am 1. Juni 2018 die Anleihe 2014/2019 gekündigt und die Rückzahlungen an die Anleiheinvestoren nach dem Bilanzstichtag am 6. Juli 2018 vorgenommen. Zur Finanzierung der vorzeitigen Rückzahlung wurden Darlehen bei Kreditinstituten aufgenommen, die per 30. Juni 2018 bereits ausgezahlt wurden und unter den Guthaben bei Kreditinstituten ausgewiesen werden. Darüber hinaus ereigneten sich keine Geschäftsvorfälle mit einem wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Greifswald, 2. Oktober 2018 HanseYachts AG Der Vorstand Dr. Jens Gerhardt Sven Göbel Entwicklung des Anlagevermögens für die Zeit vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018der HanseYachts AG, Greifswaldscroll
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Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des unabhängigen AbschlussprüfersZum Jahresabschluss zum 30. Juni 2018 sowie zum Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017/18 haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird: „An die HanseYachts AG, Greifswald Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der HanseYachts AG, Greifswald – bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der HanseYachts AG, Greifswald, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018 geprüft. Den auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichten, mit dem gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht (im Folgenden „nichtfinanzieller Bericht"), auf den im Abschnitt „Nichtfinanzielle Berichterstattung" des Lageberichts verwiesen wird, und die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB, auf die in Abschnitt „Erklärung zur Unternehmensführung" des Lageberichts verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
Zu 1) Umsatzerlösrealisation und Periodenabgrenzung a) Das Risiko für den Abschluss Im Geschäftsjahr vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 hat die HanseYachts AG Umsatzerlöse in Höhe von EUR 137,1 Mio. erwirtschaftet. Diese wurden überwiegend aus dem Verkauf von Segelyachten und Motorbooten erzielt und werden mit dem Eigentums- bzw. Gefahrenübergang auf den Kunden erfasst, wenn ein Preis vereinbart oder bestimmbar ist und von dessen Bezahlung ausgegangen werden kann. Die Beurteilung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist für jeden einzelnen Verkauf gesondert vorzunehmen. Hierzu hat die Gesellschaft Prozesse implementiert, die sicherstellen, dass die Umsatzerlösrealisation für jeden Verkauf individuell und sachgerecht beurteilt werden kann. Die Angaben der Gesellschaft zur erfolgten Umsatzerlösrealisierung und Periodenabgrenzung sind im Abschnitt 4 des Anhangs sowie im Kapitel zur Ertragslage im Wirtschaftsbericht des Lageberichts enthalten. Aufgrund der notwendigen individuellen Beurteilung des sachgerechten Zeitpunkts der Umsatzerlösrealisation sowie des bei höherwertigen Segelyachten und Motorbooten wesentlichen Betrags einzelner Transaktionen ist das Risiko wesentlicher Fehler bezüglich der Umsatzerlösrealisation im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen Ausgehend von einer Systemaufnahme haben wir die Angemessenheit der eingerichteten Prozesse und der implementierten Kontrollen zur Sicherstellung der korrekten Umsatzerlösrealisation beurteilt. Darauf aufbauend haben wir im Rahmen unserer Prüfung die aus unserer Sicht wesentlichen Kontrollen stichprobenhaft hinsichtlich ihrer Wirksamkeit geprüft (Funktionsprüfung). Dabei haben wir erstens geprüft, ob die eingerichteten Prozesse den Nachweis der Umsatzerlösrealisation dem Grunde nach garantieren und zweitens, ob die vom Vorstand eingerichteten Prozesse eine ordnungsgemäße Periodenabgrenzung der Umsatzerlösrealisation verlässlich sicherstellen können. Dazu haben wir für jedes einzelne Stichprobenelement geprüft, ob die Prozesse auf Basis der vertraglichen Grundlagen, des Produktionsplans, der bereits geleisteten Abschlags- und Kaufpreiszahlungen, der Qualitätssicherungsprotokolle, der durch die Käufer unterschriebenen Übergabeprotokolle sowie der Schlussrechnung die Erreichung der genannten Ziele sicherstellen können. Unsere Aufbau- und Funktionsprüfung hat gezeigt, dass die von der Gesellschaft implementierten Prozesse eine sachgerechte Umsatzerlösrealisation dem Grunde nach sicherstellt und die von uns geprüften Kontrollen wirksam waren. Im Rahmen der von uns durchgeführten Prüfung haben wir keine wesentlichen Fehler bei der Umsatzrealisation und der Periodenabgrenzung festgestellt. Zu 2) Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse a) Das Risiko für den Abschluss Die Gesellschaft weist zum 30. Juni 2018 ein Vorratsvermögen in Höhe von EUR 13,7 Mio. aus, das sich im Wesentlichen aus Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen von EUR 8,8 Mio. sowie aus mit erhaltenen Anzahlungen saldierten unfertigen bzw. fertigen Erzeugnissen und Waren von EUR 4,9 Mio. zusammensetzt. Bei den unfertigen und fertigen Erzeugnissen handelt es sich um noch in Bau befindliche bzw. bereits fertiggestellte Segelyachten und Motorboote. Die unfertigen und fertigen Schiffe werden zu Herstellungskosten, höchstens jedoch zu ihren voraussichtlichen Veräußerungserlösen abzüglich noch anfallender Kosten bewertet. Zur Berücksichtigung der bis zur Veräußerung anfallenden Kosten (insbesondere für Marketing und Vertrieb) werden die unfertigen und fertigen Schiffe maximal in Höhe von 95 % des voraussichtlichen Verkaufspreises bewertet. Die Ermittlung der Herstellungskosten erfolgt auf pauschalierter Basis je Modelltyp für den Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis zum 31. Mai 2018, da eine im Zeitablauf weitgehend konstante Kostenstruktur unterstellt werden kann. Bei der Ermittlung werden die Materialeinzelkosten grundsätzlich anhand der bewerteten Stückliste eines Standardschiffes ohne Sonderausstattung sowie geschätzte Materialkosten für Sonderausstattungen herangezogen. Zuschläge für Materialgemeinkosten werden berücksichtigt. Die Fertigungszeiten je Schiffstyp werden anhand von Stundenzetteln und im Fall der Serienfertigung in Montagebändern („Bandfertigung") über ein System zur Erfassung der durchschnittlichen Produktionszeiten ermittelt und für die Bewertung herangezogen. Fertigungsgemeinkosten für die Produktionsanlagen sowie die Leitung des Fertigungsbereiches werden angesetzt. Für die Kosten der allgemeinen Verwaltung wird, soweit sie den Produktionsbereich betreffen, ein Verwaltungsgemeinkostenzuschlag berücksichtigt. Zusätzlich wird für die unfertigen Schiffe, die im Rahmen der Bandfertigung produziert werden, ein typisierter Fertigstellungsgrad anhand des Fertigungstakts, in dem sich ein unfertiges Schiff am Bilanzstichtag befindet, berücksichtigt. Die typisierten Fertigstellungsgrade je Fertigungstakt sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Bestimmte Schiffstypen werden aufgrund ihrer Fertigungstiefe und der Komplexität der Produktion außerhalb der Bandfertigung hergestellt. Für diese im Rahmen einer sogenannten „Inselfertigung" hergestellten Schiffe wird der Fertigstellungsgrad zum Bilanzstichtag auf Basis der abgeschlossenen Produktionsschritte geschätzt. Im Vergleich zur Bandfertigung unterliegt der Fertigstellungsgrad für Schiffe im Rahmen der Inselfertigung einem erhöhten Ermessensspielraum. Die Angaben der Gesellschaft zur Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse sind im Abschnitt 2 des Anhangs enthalten. Aus unserer Sicht ist die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse von besonderer Bedeutung, da die Festlegung des Fertigstellungsgrades und die Ermittlung der zu berücksichtigenden Gemeinkosten von Ermessensentscheidungen abhängig ist. b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen Bei unserer Prüfung haben wir u.a. zur Beurteilung des Fertigstellungsgrades an der Inventur beobachtend teilgenommen und anhand von Kostenträgerauswertungen die ordnungsgemäße Bewertung zum Bilanzstichtag geprüft. In diesem Zusammenhang haben wir die angefallenen Einzel- und Gemeinkosten je Yacht- bzw. Bootstyp analysiert und geprüft, ob die Bewertung der zum 30. Juni 2018 bilanzierten fertigen und unfertigen Segelyachten und Motorboote unter Berücksichtigung des geschätzten Fertigstellungsgrades im Vergleich zu den angefallenen Ist-Kosten plausibel abgeleitet wurde. Im Rahmen der von uns durchgeführten Prüfung haben wir die Angemessenheit der zugrunde gelegten Annahmen beurteilt und keine wesentlichen Feststellungen im Rahmen der Bewertung der unfertigen und fertigen Segelyachten und Motorboote zum 30. Juni 2018 getroffen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die von uns vor dem Datum dieses Vermerks des Abschlussprüfers erlangten Informationen:
und die uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellten übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 14. Dezember 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 26. Juni 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2009/2010 als Abschlussprüfer der HanseYachts AG, Greifswald, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Thomas Wülfing."
Hamburg, 2. Oktober 2018 Ebner Stolz GmbH & Co. KG Thomas Götze, Wirtschaftsprüfer Thomas Wülfing, Wirtschaftsprüfer Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss der HanseYachts AG ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Greifswald, 2. Oktober 2018
Der Vorstand Dr. Jens Gerhardt Sven Göbel Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2018 wurde in der Aufsichtsratssitzung am 09. Oktober 2018 durch den Aufsichtsrat festgestellt. Bericht des AufsichtsratesSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, der Aufsichtsrat hat sich im Berichtszeitraum vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 regelmäßig und intensiv mit der Lage und Entwicklung der Gesellschaft beschäftigt und die ihm nach Gesetz, Satzung der Gesellschaft und Geschäftsordnung des Aufsichtsrats obliegenden Aufgaben und Befugnisse zur Beratung und Überwachung des Vorstands uneingeschränkt und gewissenhaft wahrgenommen. Hierzu gehören der regelmäßige Informationsaustausch mit dem Vorstand und die Überwachung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Die Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat ist durch einen sehr intensiven Informations- und Meinungsaustausch gekennzeichnet. Der Aufsichtsrat wurde in alle wesentlichen Entscheidungen des Vorstands einbezogen. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen regelmäßig in mündlichen und schriftlichen Berichten, insbesondere über die Umsatz- und Ertragsentwicklung, die Finanzlage der Gesellschaft, die Risikolage und das Risikomanagement sowie die strategische Ausrichtung des Konzerns, die Marken- und Modellpolitik sowie über personelle Fragen. Diese Aspekte wurden mit dem Vorstand in den Aufsichtsratssitzungen besprochen und diskutiert. Die Informationen an den Aufsichtsrat über die laufende Geschäftsentwicklung erfolgten monatlich. Soweit es Abweichungen vom geplanten Geschäftsverlauf gab, wurden diese vom Vorstand erläutert und begründet. Im Geschäftsjahr 2017/2018 fanden fünf Sitzungen des Gesamtaufsichtsrats als Präsenzsitzungen statt, daneben wurden Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst. Schwerpunkte der Beratungen des Aufsichtsrats im Berichtsjahr waren die laufende Geschäftsentwicklung der HanseYachts AG sowie ihrer Tochtergesellschaften, die Begleitung der Finanzierungsstrategie der Unternehmensgruppe und die vorzeitige Rückzahlung der Unternehmensanleihe 2014/2019, die Gestaltung der Markenpolitik sowie die Unternehmensplanung. Die erste Aufsichtsratssitzung im Geschäftsjahr 2017/2018 am 05. Juli 2017 hatte als Gegenstand insbesondere den Bericht des Vorstands an den Aufsichtsrat über die aktuelle Situation am Wassersportmarkt, den Vertriebserfolg der HanseYachts AG, die Ergebnisentwicklung bis einschließlich Mai 2017 und das insgesamt für das Geschäftsjahr 2016/2017 erwartete Ergebnis. Neuerungen für den Jahresabschluss wie den im Wortlaut geänderten Bestätigungsvermerk wurden von den verantwortlichen Wirtschaftsprüfern präsentiert. Die Planung für das kommende Geschäftsjahr 2017/2018 wurde mit dem Vorstand besprochen und vom Aufsichtsrat genehmigt. In der Bilanzsitzung am 27. September 2017 wurde über den Jahres- und Konzernabschluss der HanseYachts AG für das vorangegangene Geschäftsjahr 2016/2017 sowie den Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) im Geschäftsjahr 2016/2017 beraten und der Konzern- und Jahresabschluss 2016/2017 der HanseYachts AG festgestellt. Die bisherigen erwirtschafteten Ergebnisse im neuen Geschäftsjahr 2017/2018 aus Juli und August 2017 wurden diskutiert und die geplante Entwicklung des Produktionsstandortes am Stammsitz in Greifswald präsentiert. Außerdem wurden die neuen Yachtmodelle dem Aufsichtsrat vorgestellt. Durch Umlaufbeschlüsse im Oktober 2017 und November 2017 hat der Aufsichtsrat die gemeinsame Erklärung von Aufsichtsrat und Vorstand zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG verabschiedet, Zielquoten für den Anteil von Frauen im Vorstand von 33,3 % und im Aufsichtsrat von 16,6 % jeweils bis zum 30. Juni 2022 bestätigt, dem Verkauf einer Yacht der Marke Dehler 38 an den Vorstand Sven Göbel zu einem rabattierten Preis zugestimmt, die Gewährung eines verzinsliches Darlehens durch die HanseYachts AG an die Privilège Marine SAS genehmigt und die Tagesordnungspunkte für die Hauptversammlung am 14. Dezember 2017 festgelegt. In der Aufsichtsratssitzung am 14. Dezember 2017 berichtete der Vorstand dem Aufsichtsrat insbesondere über die aktuelle Vertriebssituation, die derzeitige und geplante Ergebnisentwicklung, laufende Kreditverhandlungen und damit verbundene Überlegungen zu einer möglichen Umfinanzierung der Unternehmensanleihe 2014/2019, den Status der Kooperation mit Privilège Marine SAS sowie die Personalplanung. Der Aufsichtsrat genehmigte die geplante Verschlankung der Konzernstruktur. Einer möglichen vorzeitige Ablösung und Umfinanzierung der Unternehmensanleihe 2014/2019 sowie weiteren Finanzierungsmaßnahmen, für den Fall dass diese zustande kommen, stimmte der Aufsichtsrat am 26. März 2018 im Wege eines Umlaufbeschlusses zu. Gegenstand der Sitzung am 12. April 2018 waren insbesondere der Bericht über die Geschäftsentwicklung, die Analyse der positiven wie auch negativen Planabweichungen, der aktuelle Stand der Bankengespräche zur Umfinanzierung der Unternehmensanleihe 2014/2019, geplante Preiserhöhungen, mögliche Kosteneinsparungen sowie mit Lieferanten getroffenen Vereinbarungen. Die letzte Aufsichtsratssitzung im Geschäftsjahr 2017/2018 am 19. Juni 2018 befasste sich mit der für die HanseYachts AG relevanten Bootsmarktsituation, dem aktuellen und geplanten Vertrieb sowie der Ergebnissituation bis einschließlich Mai 2018. Die Amtsniederlegung von Aufsichtsratsmitglied Dr. Luzi Rageth zum 30. Juni 2018 wurde besprochen und ihm für seine langjährige Mitarbeit gedankt. Zusätzlich zur regelmäßigen monatlichen Berichterstattung wurde der Aufsichtsrat auch in den Präsenzsitzungen über die laufende Geschäftsentwicklung informiert. Zwischen den Sitzungen hielt der Aufsichtsratsvorsitzende mit dem Vorstand regelmäßig Kontakt und wurde über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie die Leitung der HanseYachts AG von wesentlicher Bedeutung waren, unverzüglich informiert. Der Gesamtaufsichtsrat wurde anschließend entsprechend unterrichtet. Dem Aufsichtsrat der HanseYachts AG gehörten im abgelaufenen Geschäftsjahr 2017/2018 sechs Mitglieder an und zwar Herr Gert Purkert, Herr Dr. Luzi Rageth, Herr Dr. Frank Forster, Herr Fritz Seemann, Herr Alexander Herbst und Herr Ronny Riechert. Herr Purkert ist Vorsitzender und Herr Dr. Forster stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sind Herr Alexander Herbst und Herr Ronny Riechert. Dr. Rageth hat sein Amt mit Wirkung zum 30. Juni 2018 niedergelegt. Herr Dr. Rageth war bis zum 30. Juni 2018, also während des gesamten Geschäftsjahrs 2017/2018 Vorsitzender des Prüfungsausschusses, dem darüber hinaus die Herren Purkert, Seemann und Dr. Forster als weitere Mitglieder angehören. Dem Prüfungsausschuss obliegen neben der Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Rechnungslegung, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagement- und internen Revisionssystems und der Compliance insbesondere die Vorprüfung des Jahresabschlusses sowie die Vorbereitung der Beschlussfassung des Aufsichtsrates zur Feststellung des Jahresabschlusses. Weitere Ausschüsse des Aufsichtsrates bestehen nicht. Der Prüfungsausschuss hat im Geschäftsjahr 2017/2018 einmal am 27. September 2017 getagt. In der Sitzung hat sich der Ausschuss über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung der Rechnungslegungsunterlagen 2016/2017 durch den Abschlussprüfer berichten lassen und seine Beschlussempfehlungen an den Aufsichtsrat verabschiedet. Die Festlegung der Prüfungsschwerpunkte und die Vorbesprechung der Ergebnisse der Abschlussprüfung erfolgten stellvertretend für den Prüfungsausschuss durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und den Abschlussprüfer in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss. Darüber hinaus war Gegenstand der Sitzung des Prüfungsausschusses auch die Beratung über den Beschlussvorschlag an die Hauptversammlung zur Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/2018. Mit Ausnahme eines Aufsichtsratsmitglieds, das an einer Sitzung des Aufsichtsrats im Berichtszeitraum entschuldigt persönlich nicht teilnehmen konnte, haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats persönlich an allen Sitzungsterminen des Aufsichtsrats teilgenommen. An der Sitzung des Prüfungsausschusses haben alle Ausschussmitglieder persönlich teilgenommen. Interessenkonflikte sind im Geschäftsjahr 2017/2018 im Aufsichtsrat nicht aufgetreten. Im Berichtszeitraum bestand der Vorstand aus den Herren Dr. Jens Gerhard (Vertrieb, Qualität) und Sven Göbel (Finanzen, Produktion). In der Hauptversammlung vom 14. Dezember 2017 wurde die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer gewählt und anschließend durch den Aufsichtsrat beauftragt. Der nach den Regeln des Deutschen Handelsgesetzbuches aufgestellte Jahresabschluss der HanseYachts AG für den Zeitraum 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018 sowie der nach den Regeln der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellte Konzernabschluss für den Zeitraum 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018 sowie die dazugehörigen Lageberichte wurden von der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss haben sich in der Sitzung vom 27. September 2018 über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung durch den Abschlussprüfer mit Schwerpunkt auf besonders wichtigen Prüfungssachverhalten (Key Audit Matters) berichten lassen. Der Abschlussprüfer berichtete ferner über seine Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess, die keine wesentlichen Schwächen ergaben, und stand für ergänzende Fragen zur Verfügung. Die Abschlussunterlagen und die Prüfberichte für das Geschäftsjahr 2017/2018 wurden vom Prüfungsausschuss und Aufsichtsrat umfassend diskutiert. Der Aufsichtsrat hat in Kenntnis der Prüfungsberichte der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss zum 30. Juni 2018 mit den jeweiligen Lageberichten geprüft und dabei keine Einwendungen gegen die Feststellungen des Prüfers oder den Jahres- und Konzernabschluss erhoben. Der Aufsichtsrat hat der Empfehlung des Prüfungsausschusses folgend und auf der Grundlage seiner eigenen Prüfung den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss der Gesellschaft zum 30. Juni 2018 mit den jeweiligen Lageberichten am 09. Oktober 2018 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Der Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2017/2018 wurde ebenfalls vom Abschlussprüfer geprüft, er hat über das Ergebnis schriftlich berichtet und den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Vorstands insbesondere auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung hat sich der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer angeschlossen. Gegen die im Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen enthaltene Schlusserklärung des Vorstands sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat hat sich ferner mit dem vom Vorstand erstmals erstellten zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht zum 30. Juni 2018 befasst; der Aufsichtsrat hatte nach seiner Prüfung keine Einwendungen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates danken den Mitgliedern des Vorstandes für die konstruktive Zusammenarbeit und den Aktionären für das entgegengebrachte Vertrauen. Der Aufsichtsrat spricht allen Beteiligten, insbesondere den Mitarbeitern, seinen Dank für das große Engagement und die geleistete Arbeit aus.
Greifswald, 9. Oktober 2018
Gert Purkert, Aufsichtsratsvorsitzender Bericht zur Gleichstellung und EntgeltgleichheitMaßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern Am 06. Juli 2017 ist das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz – EntTranspG) in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, sofern sie zur Aufstellung eines Lageberichts nach den §§ 264 und 289 HGB verpflichtet sind, einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit zu erstellen. In diesem Bericht sollen Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und deren Wirkungen sowie Maßnahmen zur Herstellung der Entgeltgleichheit für Frauen und Männern dargestellt werden. Der Bericht muss nach Geschlecht aufgeschlüsselte Angaben zur durchschnittlichen Gesamtzahl der Beschäftigten sowie zur durchschnittlichen Zahl der Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten enthalten. Dieser gesetzlichen Verpflichtung kommen wir im Folgenden nach. Maßnahmen zur Förderung von Entgeltgleichheit und deren Wirkung Unsere Mitarbeiter werden grundsätzlich auf der Grundlage ihrer Qualifikation und ihrer Fähigkeiten ausgesucht, eingestellt und gefördert. Bei der Festlegung der individuellen Entlohnung von Beschäftigten wird bei der HanseYachts AG nicht nach Geschlecht differenziert. Im Rahmen des Entgelttransparenzgesetzes haben wir Führungskräfte, Personaler und Betriebsräte aktiv über die gesetzlichen Änderungen und damit verbundenen Pflichten informiert. Die HanseYachts AG hat einen Haustarif mit der IG-Metall abgeschlossen und dieser wird uneingeschränkt angewendet. Die Eingruppierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt ausschließlich geschlechtsneutral und ist an die Tätigkeit geknüpft. Es gilt bei der HanseYachts AG der Grundsatz: „gleiches Entgelt bei gleicher Arbeit". Maßnahmen zur Förderung von Gleichstellung und deren Wirkung Frauen sind bei der HanseYachts AG unterpräsentiert. Deshalb liegt ein Schwerpunkt der Personalstrategie in der Entwicklung von Frauen mit Führungspotenzial, um langfristig mehr (qualifizierte und erfahrene) Frauen in Führungspositionen zu bringen. Wir unterstützen unsere Mitarbeiter bei dem Thema: „Familie und Beruf" in dem die Mitarbeiter entsprechende Arbeitszeitmodelle in Anspruch nehmen können. Eine Berufsausbildung in Teilzeit ermöglichen wir unseren Auszubildenden. Statistische Angaben scroll
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