HanseYachts AG

Greifswald

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019/​2020

1 Grundlagen der Gesellschaft und des Konzerns

1.1 Unternehmensportrait

1.2 Organisation und Tochterunternehmen

1.3 Branchenentwicklung und Marktposition

1.4 Steuerungssystem - finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

1.5 Forschung und Entwicklung

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche Lage

2.2 Geschäftsverlauf

2.3 Ertragslage

2.4 Finanzlage

2.5 Vermögenslage

2.6 Investitionen und Abschreibungen

3 Übernahmerelevante Angaben

4 Chancen- und Risikobericht

4.1 Chancenbericht

4.1.1 Corona-Pandemie

4.1.2 Wachstum durch Motorboote

4.1.3 Starke etablierte Marken und breites Produktportfolio

4.1.4 Produktinnovationen

4.1.5 Regionale Ausbreitung

4.1.6 Prozess- und Kostenoptimierung

4.1.7 Risikomanagement

4.2 Internes Kontrollsystem

4.3 Risikofelder

4.3.1 Risiken aus der Corona-Pandemie

4.3.2 Gesamtwirtschaft und Branche

4.3.3 Operative Geschäftsrisiken

4.3.4 Beschaffungs- und Einkaufsrisiken

4.3.5 Finanzrisiken

4.3.6 Risiken aus Planabweichungen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

4.3.7 Financial Covenant - Risiko

4.3.8 Compliance Risiken

4.3.9 Personelle Risiken

4.3.10 Cyberkriminalität

4.4 Gesamtaussage des Vorstands zur Risiko- und Chancensituation der Gesellschaft

5 Vergütungsbericht

6 Erklärung zur Unternehmensführung

7 Nichtfinanzielle Berichterstattung

8 Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit

9 Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

10 Prognosebericht

1 Grundlagen der Gesellschaft und des Konzerns

1.1 Unternehmensportrait

Die Hanse Yachts AG ist weltweit der zweitgrößte Hersteller von Segelyachten mit einer Rumpflänge von 29 bis 67 ft (9 - 21 m) und gehört zu den Top 10 der Motorbootproduzenten mit einer Rumpflänge von 30 bis 54 ft (10 - 16 m). Mit Wirkung zum 28. Juni 2019 wurden 100% der Anteile an der Privilège Marine Holding GmbH und deren in Frankreich produzierender Tochtergesellschaft Privilège Marine SAS erworben, die Segel- und Motorkatamarane der Marke Privilège herstellt und vertreibt. Das Produktportfolio konnte hierdurch um einen attraktives Element erweitert werden. In Folge dessen wurde die seit 2017 bestehende wirtschaftliche Zusammenarbeit in den Bereichen Einkauf, Vertrieb und Produktion im Geschäftsjahr 2019/​20 weiter vertieft und langfristig gesichert.

Die Produkte und Marken der HanseYachts AG sind innovativ, marktetabliert und haben eine lange Historie. Innerhalb der jeweiligen Marken werden verschiedene Yachttypen angeboten. Die konsequente Ausweitung der Produktpalette ist Teil der Mehrmarkenstrategie, so dass sich das gesamte Produktportfolio auf mittlerweile 48 verschiedene Modelle erstreckt. Die Yachten werden über Vertragshändler und über eigene Vertriebsgesellschaften veräußert. Alle Boote werden ausschließlich auf Endkundenbestellung gefertigt.

Am produktionsgünstig gelegenen Standort mit Meereszugang zur Ostsee in Greifswald wird die Forschung und Entwicklung sowie die zentrale Marketingkoordination inklusive der Media- und Messeplanung der HanseYachts AG vorgenommen. Auch der Zentraleinkauf, die Gesamtvertriebssteuerung sowie die administrative Verwaltung erfolgen hier. Ein weiterer Produktionsstandort befindet sich in einer Entfernung von ca. 170 km zu Greifswald in Goleniów, Polen. Die Katamarane werden am Atlantik, an der französischen Westküste in der Bucht von Biskaya, gebaut. Eigenständige Konzern-Vertriebsgesellschaften befinden sich in Deutschland und den USA. Der Verkauf erfolgt weltweit über ein Netzwerk von 189 Händlern.

1.2 Organisation und Tochterunternehmen

Die HanseYachts AG ist die Muttergesellschaft der HanseYachts-Gruppe. Sie nimmt zentrale Holdingaufgaben wahr und betreibt einen Großteil des operativen Geschäfts der HanseYachts-Gruppe. An fast allen Tochtergesellschaften ist die HanseYachts AG unmittelbar oder mittelbar zu 100 % beteiligt. Die Tochtergesellschaften sind die Hanse (Deutschland) Vertriebs GmbH & Co. KG mit ihrer Komplementärin, der Verwaltung Hanse (Deutschland) Vertriebs GmbH, die Moody Yachts GmbH, die Dehler Yachts GmbH, die Sealine Yachts GmbH, die Hanse Yachts US, LLC, USA, die Technologie Tworzyw Sztucznych Sp.z o.o., Polen, (kurz "TTS"), die Yachtzentrum Greifswald Beteiligungs-GmbH mit ihrer nicht mehr operativ tätigen Tochtergesellschaft Mediterranean Yacht Service Center SARL, Frankreich, sowie die Privilège Marine Holding GmbH mit ihrer französischen Tochtergesellschaft Privilège Marine SAS, Frankreich.

Die Hanse Yachts AG und ihre Tochterunternehmen werden in den Konzernabschluss der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA, Grünwald, einbezogen.

Die Hanse Yachts AG ist im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.

1.3 Branchenentwicklung und Marktposition

Der weltweite Segel- und Motoryachtenmarkt ist von intensivem Wettbewerb geprägt. Es existiert eine Vielzahl von Yachtherstellern, die jährlich jeweils ein- bis zweistellige Stückzahlen produzieren. Es gibt hingegen weltweit nur wenige Wettbewerber, die - wie auch die HanseYachts AG - eine dreistellige Anzahl von Yachten im Jahr industriell produzieren und mit denen wir erheblich im globalen Wettbewerb stehen.

Unverändert durchläuft der Segel- und Motoryachtmarkt eine Konsolidierung. Das Marktumfeld ist somit anhaltend anspruchsvoll.

Das globale maritime Marktumfeld ist für die HanseYachts AG im allgemein langfristigen Trend leicht wachsend. Derzeit gibt es aber temporär starke Veränderungen durch die weltweite Covid-19 Epidemie. Während der Zeit des ersten Corona - bedingten weltweiten Lock-Downs pausierte der Markt. Nach den Lockerungen gab es hingegen viele Kunden, die sehr gerne die Sicherheit des eigenen Schiffes nutzen wollten und es kam zu hohen Nachfragen ähnlich wie bei der Nachfrage nach Camping-Fahrzeugen. Stärkste Absätze erzielt die HanseYachts AG in Deutschland, Spanien, Frankreich, USA, Italien und England.

Dem Branchenumfeld begegnet HanseYachts AG mit Investitionen in Yacht-Neuentwicklungen und einer ständig überarbeiteten Produktpalette, die den Wünschen der Kunden nach Individualität und Variantenvielfalt entgegenkommt, wobei die Kundenwünsche vielfältig und regional unterschiedlich sein können. Nur mit einer seriennahen Fertigung sowie einer modularen Bauweise, die kostengünstig eine hohe Variantenvielfalt abbilden kann, und mit klar positionierten Marken wird sich eine Werft nach unserer Überzeugung erfolgreich und nachhaltig am Markt positionieren können. Das stetige Umsatzwachstum in den letzten Jahren vor dem Lock-Down bezeugt den Erfolg der Strategie und der Produkte der HanseYachts AG.

Die von der Gesellschaft hergestellten Yachten sind bei den Segelyachten die Marken "Hanse", "Moody" sowie "Dehler" und bei den Motoryachten die Marken "Fjord" und "Sealine". Zusätzlich stellt die Tochtergesellschaft Privilège Marine SAS Segel- und Motor-Katamarane der Marke "Privilège" her. Diese Mehr-Marken-Strategie macht es möglich, klare Abgrenzungen innerhalb der einzelnen Produktgruppen vorzunehmen. Die Produkte sind klar positioniert und haben innerhalb der Marke eine starke Identität. Hierdurch können unterschiedliche Kundenwünsche zielgenau angesprochen werden und haben ein höheres Anpassungspotenzial für sich ändernde Marktbedingungen. Durch den Einsatz von variabel kombinierbaren Modulen für den Yacht-Innenausbau, Farbgebung, Stoffen, verschiedenen Hölzern und eine breite Vielfalt von Zusatzausrüstung wird dem Endkunden die Möglichkeit geboten, die gewünschte Yacht seinen jeweiligen Bedürfnissen individuell anzupassen.

Im Segelbootbereich bieten wir mit der Marke "Hanse" komfortable Familienyachten, mit der Marke "Moody" luxuriöse Decksalon- und Classic-Yachten und mit der Marke "Dehler" hochwertige Performance Cruiser an. Im Motorbootbereich bieten wir unter der Marke "Fjord" Boote mit besonders eigenständigem Design und viel Power an und unter der Marke "Sealine" vermarkten wir gleitende Motorboote mit viel Platz und besonders viel natürlichem Licht. Die Katamarane der Marke "Privilège" sind im Premium Segment angesiedelt und haben eine hervorragende Reputation für ihre hohen Standards auf dem Markt. Jeder einzelne Katamaran ist einzigartig, wird mit hoher Qualität veredelt und nach Kundenwunsch individuell gefertigt. Sie eigenen sich zudem besonders für Weltumsegelungen.

1.4 Steuerungssystem - finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren sind vornehmlich die Umsatzerlöse, das Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA) sowie das insgesamt erzielte Jahresergebnis, die im Rahmen einer Erfolgsrechnung aggregiert für den HanseYachts-Konzern (IFRS) auf Monatsbasis für den jeweils abgelaufenen Monat sowie kumuliert für das laufende Geschäftsjahr ("YTD") an den Vorstand berichtet werden. Dabei werden Abweichungen sowohl zur Planung, als auch zum Vorjahr systematisch analysiert. Das Berichtsformat der kurzfristigen Erfolgsrechnung entspricht grundsätzlich einer produktionsbezogenen Deckungsbeitragsrechnung, die auch weitere Kennziffern, wie z.B. Materialeinsatzquote, Fertigungskostenquote und eine Deckungsbeitragsgröße enthält und bestimmte Aufwandsarten nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten abweichend von der HGB- bzw. IFRS-Gliederung zuordnet (z.B. Zuordnung der Aufwendungen für Leiharbeiter zu den Fertigungskosten anstatt zu den bezogenen Leistungen im Materialaufwand). Das an den Vorstand gerichtete Berichtswesen umfasst darüber hinaus eine Konzern-Bilanz (IFRS) und eine Konzern-Kapitalflussrechnung (IFRS), auf deren Grundlage weitere für die Kapital- und Liquiditätssteuerung wesentliche Kennzahlen (z.B. Eigenkapitalquote, Working Capital, Finanzmittelbestand) regelmäßig überwacht werden.

Im Rahmen der laufenden Liquiditätssteuerung werden darüber hinaus täglich die Ein- und Auszahlungen berichtet und wöchentliche Liquiditätsprognosen erstellt und mit dem verfügbaren Finanzmittelrahmen (Bestand der liquiden Mittel zuzüglich der freien Finanzierungsfazilitäten) verglichen.

Eine weitergehende Aufteilung der Erlöse und Aufwendungen, des Geschäftsergebnisses, der Vermögensgegenstände und Schulden sowie der Cashflows auf einzelne Geschäftsbereiche ("Segmente") oder eine separate Berichterstattung über einzelne Legaleinheiten des Hanse Yachts-Konzerns erfolgt im Rahmen der monatlichen Berichterstattung an den Vorstand nicht.

Neben finanziellen Leistungsindikatoren steuert und überwacht der Vorstand die Geschäftsentwicklung auch durch eine Reihe von nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die im Rahmen der monatlichen Berichterstattung auf Konzernebene aggregiert werden und bezüglich ihrer Entwicklung im Vergleich zur Planung bzw. zum Vorjahr untersucht werden. Wesentliche nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind hierbei die Auftragseingänge sowie die Anzahl der fakturierten und produzierten Schiffe.

Bezüglich der Entwicklung der wesentlichen Leistungsindikatoren verweisen wir auf unsere nachfolgenden Erläuterungen. Da das interne Berichtswesen eine produktionsbezogene Sichtweise aufweist und zudem auf der IFRS-Konzernrechnungslegung des HanseYachts-Konzerns aufsetzt, so dass handelsrechtliche jahresabschlussbezogene Finanzkennziffern nicht im Fokus der Berichterstattung an den Vorstand stehen, ergeben sich bei den nachfolgenden Ausführungen für einzelne Leistungsindikatoren Abweichungen zum internen Berichtsformat.

1.5 Forschung und Entwicklung

Unsere Entwicklungsarbeit konzentriert sich auf die Entwicklung neuer, innovativer Yachten unter der Verwendung modernster Werkstoffe und Fertigungsverfahren. In diese Entwicklung fließen die im Rahmen der laufenden Prozessoptimierungen gewonnenen Erkenntnisse ein. Die umfangreichen Erfahrungen der eigenen Mitarbeiter werden dabei durch die Zusammenarbeit mit international anerkannten Konstruktionsbüros und Yachtdesignern erweitert sowie durch technische Neuerungen bei Lieferanten für lieferbares Zubehör und Waren ergänzt.

Der Einsatz der Konstruktionssoftware Catia ermöglicht uns, den gesamten Entwicklungs- und Fertigungsprozess vom ersten Design bis zur Ansteuerung von Produktionsmaschinen abzubilden. Neben Hard- und Softwarekosten fallen dabei Aufwendungen für die Schulung unserer Mitarbeiter und den Einsatz externer Spezialisten an.

Der Schwerpunkt unserer Entwicklungstätigkeit lag im Berichtsjahr in der Entwicklung neuer Modelle für sämtliche Marken. Dabei handelt es sich neben der Weiterentwicklung des Außen- und Innenlayouts für bestehende Modelle insbesondere um die Entwicklung neuer Designs und Konzepte sowie die Festlegung von Konstruktions- und Produktionsstandards.

Die für den Bereich Forschung und Entwicklung in der Kostenrechnung separat erfassten Aufwendungen beliefen sich im Berichtsjahr wie im Vorjahr auf 4,1 Mio. Euro. Enthalten sind vor allem Personalaufwendungen und Abschreibungen. Sofern die Ansatzvoraussetzungen für immaterielle Vermögensgegenstände ("Entwicklungskosten") bzw. technische Anlagen und Maschinen/​Anlagen im Bau ("Produktionsformen") erfüllt waren, erfolgte über die aktivierten Eigenleistungen eine entsprechende Aktivierung (2,1 Mio. Euro, Vorjahr 1,7 Mio. Euro). In Summe wurden damit für Forschung und Entwicklung 2,0 Mio. Euro (Vorjahr 2,4 Mio. Euro) als Aufwand zu Lasten des Periodenergebnisses erfasst.

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche Lage

Die Corona-Pandemie hat zu erheblichen finanziellen Auswirkungen im Geschäftsjahr 2019/​20 bei der HanseYachts AG geführt. Hierzu wird auf die entsprechenden Ausführungen zum Geschäftsverlauf sowie auf den Risikobericht und Prognosebericht verwiesen.

Der europäische Markt und hier insbesondere Deutschland ist für die Hanse Yachts AG der wichtigste Einzelmarkt. Hier hebt sich Deutschland im Euroraum auch aufgrund der sehr umfangreichen staatlichen Hilfsprogramme im Kalenderjahr 2020 zwar positiv ab, dennoch ist der Rückgang des BIP in Höhe von -2% im ersten und -10% im zweiten Quartal 2020 massiv und historisch einzigartig. Der Rückgang betraf sowohl die privaten Konsumausgaben als auch den Export.

Aber auch schon in 2019 hatte sich die Wirtschaftsentwicklung im Euroraum spürbar eingetrübt. Die deutsche Konjunktur war 2019 zweigeteilt. Einerseits rutschte die exportorientierte Industrie in eine Rezession. Andererseits blieben die binnenwirtschaftlich starken Konsum- und Dienstleistungsbereiche wie auch die florierende Bauwirtschaft im Aufschwung. Das reale BIP-Wachstum der deutschen Wirtschaft insgesamt war in 2019 mit lediglich 0,6 % nach 1,5 % im Vorjahr sehr schwach.

Der Privatkonsum legte preisbereinigt mit 1,6 % allerdings noch stärker zu als in den beiden Vorjahren (jeweils +1,3 %). Gestützt wurde er durch niedrige Zinsen sowie die höhere Beschäftigung und steigende Löhne und Gehälter.

2.2 Geschäftsverlauf

Nach einer Umsatzsteigerung bei der HanseYachts AG sieben Jahre in Folge war im Geschäftsjahr 2019/​20 ein starker Umsatzrückgang zu verzeichnen. Bereits vor dem Ausbruch der Lungenkrankheit COVID-19 waren geringere Auftragseingänge und folglich geringere Umsätze als in den Vorjahren für möglich erachtet worden. Hintergrund hierfür sind anstehende Produktinnovationen und Facelifts - insbesondere von Motorbooten die eine Kaufzurückhaltung der Kunden hinsichtlich der alten Modelle auslösten. Darüber hinaus wurde im Geschäftsjahr 20219/​20 ein Trend zu eher kleineren und damit günstigeren Yachten beobachtet. Trotz eines bereits deutlichen unter Vorjahr liegenden Umsatzniveaus per Ende Februar 2020 hoffte der Vorstand für die HanseYachts Gruppe aufgrund der erstmalig einbezogenen Katamaran-Umsätze noch auf einen Umsatz auf Vorjahresniveau.

Dann breitete sich die Lungenkrankheit COVID-19 - ausgelöst durch das Coronavirus SARS-CoV-2 - weltweit aus und am 25. März 2020 stellte der Bundestag eine "epidemische Lage von nationaler Tragweite" fest. Aufgrund der Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf die HanseYachts AG verlangsamte sich die Produktion an allen Standorten. Grund dafür waren unter anderem die Krisenmaßnahmen der jeweiligen Staaten und das damit verbundene Fehlen von einigen Mitarbeitern zum Abarbeiten vorhandener Aufträge sowie das teilweise Ausbleiben der Zulieferungen von für die Produktion erforderlichen Teilen. Dennoch konnte die HanseYachts AG als eine der wenigen Werften in Europa die Produktion im Frühjahr bis Sommer 2020 komplett aufrechterhalten. So schaffte es die HanseYachts AG in dem zusätzlich von der Pandemie belasteten anspruchsvollen Marktumfeld dank kreativer Maßnahmen und intensiver Vertriebsaktivitäten, einen Umsatz von 124,3 Mio. Euro (Vorjahr 146,7 Mio. Euro) erzielen.

Mit Facelifts und Neuentwicklungen haben wir im Geschäftsjahr 2019/​20 mit der Dehler 30, Dehler 38SQ, Moody 41DS, Sealine C390, Sealine S430, Fjord 38xpress, Fjord 41 XL, Privilège 510 und Privilège 580 wie in den Vorjahren erheblich in unsere Produktpalette investiert.

Weitere Neuentwicklungen und Facelifts auf sehr ähnlichem Niveau für das kommende Geschäftsjahr 2020/​21 sind in Vorbereitung - insbesondere bei Motorbootmodellen.

Zu den Marktaktivitäten der HanseGroup gehört vor allem die regelmäßige Teilnahme an nationalen und internationalen Fachmessen, wie beispielsweise in Düsseldorf, Cannes (Frankreich), Palma de Mallorca (Spanien), Miami (USA), Annapolis (USA) oder Sydney (Australien). Die Gesellschaft ist normalerweise auf ca. 79 Messen in 27 Ländern jährlich selbst oder über ihre Händler vertreten. Im Geschäftsjahr 2019/​20 wurden aufgrund der Pandemie und der damit einhergehenden Reisewarnungen sowie Kontaktverboten einzelne Bootsmessen abgesagt.

2.3 Ertragslage

Die HanseYachts AG hat ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 30. Juni des jeweiligen Folgejahres. Der folgende Vergleich zeigt die Ergebnisentwicklung im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr.

scrollen
EUR Juli 19 bis Jun 20 Juli 18 bis Jun 19 Diff abs. Diff %
Umsatzerlöse 124.343 146.691 -22.348 -15%
Bestandsveränderung 1.191 356 835 235%
Andere aktivierte Eigenleistungen 2.133 1.676 457 27%
Gesamtleistung 127.667 148.723 -21.056 -14%
Materialaufwand -82.479 -99.392 16.913 -17%
Materialaufwand in % der Gesamtleistung -64,6% -86,8% 2,2% -Pkte.
Rohertrag 45.188 49.331 -4.143 -8%
Rohmarge in % der Gesamtleistung 35% 33% 2% -Pkte.
Sonstige betriebliche Erträge 3.685 3.329 356 11%
Personalaufwand -28.174 -28.848 674 -2%
Personalaufwand in % der Gesamtleistung -22% -19% -3% -Pkte.
Sonstige betriebliche Aufwendungen -15.552 -15.415 -137 1%
sonstige betriebliche Aufwendungen in % der Gesamtleistung -12% -10% 2% -Pkte.
EBITDA 5.147 8.397 -3.250 -39%
Abschreibungen -5.447 5.220 -227 -4%
Abschreibungen auf Finanzanlagen -13.884 0 -13.884 100%
Betriebsergebnis -14.184 3.177 -17.361 -546%
Betriebsergebnis in % der Gesamtleistung -11% 2% -13% Pkte.
Verlust /​ Ertrag aus Ergebnisübernahme; Beteiligungsergebnis -1.806 763 -2.569 337%
Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 206 155 51 -33%
Zinsergebnis -1.137 -1.635 498 -30%
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -16.921 2.460 -19.381 788%
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 115 -105 220 210%
Jahresfehlbetrag /​-überschuss -16.806 2.355 -19.161 814%

Die Umsatzerlöse sind im Berichtszeitraum Juli 2019 bis Juni 2020 um 15% auf 124,3 Mio. Euro gesunken. Der Rückgang entfiel zu wesentlichen Teilen auf den Umsatz mit Motorbooten. Die Umsatzerlöse entfielen mit rund 64 % überwiegend auf das Segelbootgeschäft (Vorjahr 59 %) und mit ca. 34 % auf den Motorbootbereich (Vorjahr 39 %). Den wesentlichen Anteil an den Umsatzerlösen machen wie im Vorjahr die Segelyachten der Marke "Hanse" mit 67,3 Mio. Euro aus. Die im Vorjahr abgegebene Prognose eines Umsatzes auf dem Niveau des Berichtsjahres 2018/​19 konnte aus den im Kapitel "2.2 Geschäftsverlauf" genannten Gründen somit nicht eingehalten werden.

Die Umsätze mit Motorbooten in Höhe von 42,7 Mio. Euro entfallen auf die verschiedenen Modelle der beiden Marken "Fjord" und "Sealine". Innerhalb der Segel- und Motorbootbereiche gab es Verschiebungen zwischen den Marken und den Modellen, was die Folgen unserer Mehrmarkenstrategie und des Produktmixes sind.

Bei insgesamt 506 produzierten und 499 fakturierten Schiffen (Vorjahr 570 und 575) im Konzern ist der durchschnittliche Erlös je Schiff von TEUR 249 (Vorjahr: TEUR 250) auf Vorjahresniveau. Hinsichtlich der Anzahl der fakturierten und auch produzierten Schiffe wurde die Prognose eines jeweiligen leichten Anstiegs gegenüber Vorjahr somit nicht eingehalten. Die Gründe für diese Abweichung entsprechen denen der Plan Verfehlung der Umsatzerlöse. Insbesondere im letzten Quartal des Geschäftsjahres konnte nach Ausbreitung der Covid-19 Pandemie aufgrund von fehlenden Mitarbeitern und verspäteten Warenlieferungen die Yachten nicht wie geplant produziert werden und zum anderen die fertig gestellten Schiffe nicht fakturiert werden, da Kunden die Schiffe aufgrund des Kontakt- und Reiseverbots nicht abnehmen konnten.

In den Umsatzerlösen sind Lizenzerlöse und erbrachte Dienstleistungen an Privilège Marine SAS, Frankreich, (kurz "Privilège") in Höhe von TEUR 1.745 (Vorjahr 2,2 Mio. Euro) enthalten.

Der konzernweite Auftragseingang lag für das Geschäftsjahr 2019/​20 mit rund 120,9 Mio. Euro um 2 % leicht über dem Vorjahreswert. Vor dem Hintergrund des bereits im Vorjahr niedrigen Auftragseingangs hat sich die Corona-Pandemie und die daraus resultierende Kaufzurückhaltung im Vorjahresvergleich nicht so stark ausgewirkt. Der Vorstand geht vor dem Hintergrund des bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses bereits beobachtbaren Auftragseingänge im Geschäftsjahr 2020/​21 davon aus, dass es sich bei dem im Vergleich zu den Vorjahren geringeren Niveau der Auftragseingänge lediglich um eine zeitliche Verschiebung der Bestellungen handelt.

Die Gesamtleistung ging unter Berücksichtigung des Bestandsaufbaus von bestellten, aber am Bilanzstichtag noch nicht ausgelieferten Yachten (+1,2 Mio. Euro) und der aktivierten Eigenleistungen (+2,1 Mio. Euro) um 14 % auf 127,7 Mio. Euro zurück.

Bei einem Materialaufwand von 82,5 Mio. Euro (Vorjahr 99,4 Mio. Euro) ist die Materialaufwandsquote (64,6 %) im Verhältnis zur Gesamtleistung um 2,2 %-Punkte besser als im Vorjahr. Durchgeführte Maßnahmen zur Verringerung der Materialintensität und Reduzierung von Einkaufspreisen, ein veränderter Produktmix aber auch durchgeführte Preiserhöhungen bei unseren Produkten und eine geringere Inanspruchnahme von Leiharbeitern führten zu einer Verringerung der Materialaufwandsquote.

Insgesamt haben wir einen Rohertrag (Gesamtleistung abzgl. Materialaufwand) von 45,2 Mio. Euro (Vorjahr 49,3 Mio. Euro) erwirtschaftet, der aufgrund der aus den genannten Gründen ausgebliebener Deckungsbeiträge infolge der niedrigeren Gesamtleistung um 4,1 Mio. Euro unter dem Vorjahr liegt.

Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen mit 3,7 Mio. Euro leicht um 0,4 Mio. Euro über dem Vorjahr und enthalten mit 1,2 Mio. Euro im Wesentlichen Erträge aus der Weiterbelastung von Marketing- und Messekosten und sonstige Leistungen im Verbundbereich mit 0,6 Mio. Euro.

Die Personalaufwendungen für Lohn- und Gehaltsempfänger in Höhe von 28,2 Mio. Euro sind gegenüber dem Vorjahr (28,8 Mio. Euro) in Relation zur gesunkenen Gesamtleistung infolge der abgeschlossenen Tarifverhandlungen und den damit verbundenen Lohnerhöhungen um 3 %-Punkte auf 22 % gestiegen. Im Jahresdurchschnitt haben wir 721 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr 775).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um 2 % bzw. 0,1 Mio. Euro auf 15,5 Mio. Euro (Vorjahr 15,4 Mio. Euro). Während insbesondere die Rechts- und Beratungskosten sowie die Vertriebs- und Werbekosten angestiegen sind, konnten gesunkene Aufwendungen für Gewährleistungen, Fracht sowie Lizenzgebühren den Anstieg nicht völlig kompensieren, weshalb die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Relation zur gesunkenen Gesamtleistung von 10 % auf 12 % gestiegen sind.

In Folge der zuvor genannten Entwicklungen verzeichnete das Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA) im Vergleich zum Vorjahr eine deutliche Ergebnisverschlechterung um 3,3 Mio. Euro auf 5,1 Mio. Euro. Das EBITDA lag somit wie prognostiziert deutlich unter dem Vorjahresniveau.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind gegenüber dem Vorjahr mit 5,4 Mio. Euro nahezu unverändert. Die Höhe der Abschreibungen ist eine Folge der hohen Investitionen in Entwicklung und Produktionsformen von neuen Yachtmodellen in den vergangenen Geschäftsjahren, die über einen vergleichsweisen kurzen Zeitraum von drei bis vier Jahren planmäßig abgeschrieben werden.

Die Abschreibungen auf das Finanzanlagevermögen betreffen in voller Höhe die Abschreibung des Beteiligungsbuchwertes an der Privilège Marine Holding GmbH auf nunmehr 3,8 Mio. Euro. Hintergrund hierfür ist neben einer kurzfristigen Verschlechterung der Ertragsaussichten infolge der Corona-Pandemie sowie eines gestiegenen Abzinsungssatzes (siehe Abschnitt im Anhangs der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019/​20) auch die langfristig leicht gesunkenen Ertragsaussichten dieser Gesellschaft. Der Vorstand der HanseYachts AG unternimmt aktuell intensive Anstrengungen, um durch gezielte Maßnahmen die Fertigungs- und Materialeinsatzquoten zu verringern. Dies umfasst insbesondere ein in 2020 eingeführtes sehr engmaschiges Controlling der Produktionsstunden und einen hierauf aufbauenden Maßnahmenplan zu Reduzierung der Fertigungsstunden. Der Vorstand ist auf Grundlage der Erfahrungen bei der erfolgreichen Reduzierung der Fertigungsstunden von großen Yachten am Standort Greifswald optimistisch, die in der Planung unterstellte Reduzierung der Fertigungsstunden erreichen zu können.

Das Betriebsergebnis verschlechterte sich entsprechend dem EBITDA gegenüber dem Vorjahr um -17,4 Mio. Euro auf -14,2 Mio. Euro.

Im Zusammenhang mit einer konzerninternen Gestaltungsmaßnahme wurden in Vorjahren Vermögensgegenstände auf jeweils 100 %-ige Tochtergesellschaften der HanseYachts AG übertragen. Diese Gestaltungsmaßnahme wurde mit Wirkung ab dem 1. Juli 2019 insofern rückabgewickelt, als dass die HanseYachts TVH GmbH auf die HanseYachts AG verschmolzen wurden. Hieraus resultierte im Geschäftsjahr 2019/​20 ein Verlust von 1,8 Mio. Euro.

Das Zinsergebnis betrug -1,1 Mio. Euro (Vorjahr -1,6 Mio. Euro). Es enthält vor allem den planmäßigen Zinsdienst für die zinstragenden Verbindlichkeiten. Die Verbesserung resultiert insbesondere aus der im Vorjahr angefallenen Abzinsung von langfristigen Forderungen.

Der Jahresfehlbetrag beträgt -16,9 Mio. Euro (Vorjahr Jahresüberschuss +2,4 Mio. Euro). Die Prognose eines positiven Jahresergebnisses konnte somit vor dem Hintergrund des geringeren EBITDA und der Abschreibungen auf das Finanzanlagevermögens somit nicht eingehalten werden.

2.4 Finanzlage

Zum Abschlussstichtag bestanden Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 6,8 Mio. Euro (Vorjahr 4,1 Mio. Euro), die im Vergleich zum Vorjahr insbesondere aufgrund der Inanspruchnahme einer zusätzlich gewährten Kontokorrentlinie um 2,7 Mio. Euro höher sind. Die gewährte Kreditlinie steht im Zusammenhang mit den beantragten und nach dem Stichtag abgeschlossenen Kreditverträgen in Höhe von insgesamt 13,0 Mio. Euro unter Inanspruchnahme von staatlichen Bürgschaften.

Diese bis zum 30. August 2020 bestandene Zwischenfinanzierung wurde mit den im Rahmen der Darlehensgewährung auszuzahlenden Darlehen verrechnet. Wir verweisen hierzu auf den Nachtragsbericht im Anhang.

Zusätzlich zu bestehenden Bankguthaben standen zum Bilanzstichtag Kontokorrentlinien in Höhe von 9,0 Mio. Euro (Vorjahr 6,0 Mio. Euro) zur Verfügung, die teilweise durch Landesbürgschaften abgesichert sind. Diese Linien wurden zum Stichtag in Höhe von 8,5 Mio. Euro in Anspruch genommen (Inanspruchnahme im Vorjahr 5,5 Mio. Euro).

Die darüber hinaus bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber Finanzinstituten betrafen kurz- bis mittelfristige Investitionsdarlehen.

Zur Unterstützung unserer Vertragshändler besteht zusätzlich zu den vorstehend beschriebenen Finanzierungsinstrumenten ein Rahmenvertrag mit einer unabhängigen institutionellen Absatzfinanzierungsgesellschaft. Dies ermöglicht den Händlern - bei entsprechender eigener Bonität - sowohl von Kunden bestellte Schiffe als auch Ausstellungs- und Messeboote zu finanzieren.

2.5 Vermögenslage

Die Bilanzsumme am 30. Juni 2020 verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 8,2 Mio. Euro auf 62,2 Mio. Euro (Vorjahr 70,4 Mio. Euro). Hintergrund hierfür ist insbesondere die im Geschäftsjahr 2019/​20 durchgeführte Verschmelzung der HanseYachts TVH GmbH auf die HanseYachts AG und die damit einhergehende Reduzierung der Forderungen und Verbindlichkeiten. Wir verweisen hierzu auf Kapitel 3 des Anhangs der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019/​20.

Das Anlagevermögen ist mit 38,7 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr um 3,8 Mio. Euro höher. Hintergrund hierfür ist insbesondere der Anstieg der Anteile an verbundenen Unternehmen. Diese hatte sich in Folge von Schuldübernahmen und Forderungseinbringungen zur Eigenkapitalstärkung bei der Privilège Marine Holding und dann bei deren Tochtergesellschaft Privilège Marine SAS zunächst um insgesamt 16,6 Mio. Euro erhöht haben. Aus den in Kapitel 2.3 genannten Gründen musste der Beteiligungsbuchwert zum 30. Juni 2020 in Höhe von 13,9 Mio. Euro abgeschrieben werden, so dass der Buchwert der Beteiligung nun bei 3,8 Mio. Euro liegt (Vorjahr 1,1 Mio. Euro). Der Anteil des langfristig gebundenen Vermögens an der Bilanzsumme betrug zum Bilanzstichtag insgesamt 62,2 % (Vorjahr 49,6 %).

Bei den immateriellen Vermögensgegenständen und im Sachanlagevermögen standen den planmäßigen Abschreibungen von 5,4 Mio. Euro Investitionen in die Produktpalette von 4,9 Mio. Euro gegenüber. Darüber hinaus werden infolge der im Geschäftsjahr 2019/​20 durchgeführten Verschmelzung die Rechte an der Marke Fjord in Höhe von 2,7 Mio. Euro nunmehr im Anlagevermögen der HanseYachts AG ausgewiesen.

Das Vorratsvermögen ist gegenüber dem Vorjahr um 1,0 Mio. Euro auf 13,5 Mio. Euro gesunken. Hintergrund für den Rückgang ist, dass aufgrund des beschriebenen Rückgangs der Auftragseingänge, die Bestellungen von Material für neu zu produzierende Yachten reduziert wurden, so dass sich die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe um 1,6 Mio. Euro auf 7,8 Mio. Euro reduziert haben. Die unfertigen Erzeugnisse lagen mit 9,1 Mio. Euro um 0,3 Mio. Euro unter dem Vorjahresstichtag. Im Gegenzug hat sich der Bestand an fertigen, aber noch nicht ausgelieferten Yachten um 1,5 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahresniveau (auf 1,7 Mio.) erhöht, da Kunden aufgrund des Corona bedingten Reise- und Kontaktverbots die fertigen Schiffe nicht abholen konnten. Die - aktivisch abgesetzten - erhaltenen Anzahlungen auf bestellte Yachten erhöhten sich um 0,5 Mio. Euro auf 5,3 Mio. Euro.

Eine im Berichtsjahr vom Hauptgesellschafter durchgeführte Sachkapitalerhöhung hat das gezeichnete Kapital um 0,9 Mio. Euro und die Kapitalrücklage um 4,6 Mio. Euro erhöht. Eine Barkapitalerhöhung hat die Sachkapitalerhöhung begleitet, wodurch das gezeichnete Kapital um 0,1 Mio. Euro und die Kapitalrücklage um 0,6 Mio. Euro erhöht wurden. Die Kapitalerhöhungen konnten den im Berichtsjahr erwirtschafteten Jahresfehlbetrag von 16,8 Mio. Euro jedoch nicht ausgeglichen, wodurch das Eigenkapital im abgelaufenen Geschäftsjahr um 10,5 Mio. Euro auf 2,4 Mio. Euro gesunken ist. Die Eigenkapitalquote beträgt am Bilanzstichtag 3,9 % der Bilanzsumme (Vorjahr 18,4 %).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich um 1,1 Mio. Euro auf 19,9 Mio. Euro erhöht (Vorjahr 18,8 Mio. Euro). Den planmäßigen Tilgungen der Darlehen steht die Neuaufnahme einer Zwischenfinanzierung in Höhe von 3,0 Mio. Euro gegenüber, die im Vorgriff auf neue Bankdarlehen valutiert wurde. Wir verweisen auf die Ausführungen zur Finanzlage sowie auf den Nachtragsbericht im Anhang der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019/​20.

2.6 Investitionen und Abschreibungen

Aufgrund der umfangreichen Investitionen in der Vergangenheit waren im Berichtsjahr mit Ausnahme des Ausbaus der Produktionsfläche für den Möbelbau keine signifikanten Investitionen in Produktionsanlagen erforderlich. Die Fertigungsstraßen zur Herstellung der Segel- und Motoryachten in Fließfertigung sowie in der Inselfertigung werden regelmäßig gewartet und instandgehalten.

Daher konzentrierten sich die Investitionen im Wesentlichen auf die Entwicklung neuer Schiffstypen sowie die Herstellung und den Erwerb von Produktionsformen. Entwicklungskosten für neue Yachten wurden in Höhe von 1,2 Mio. Euro aktiviert (Vorjahr 0,8 Mio. Euro). Bei den technischen Anlagen und Maschinen bzw. den Anlagen in Bau beliefen sich die Zugänge auf insgesamt auf 3,5 Mio. Euro (Vorjahr 3,5 Mio. Euro).

3 Übernahmerelevante Angaben

Das gezeichnete Kapital in Höhe von 12.154.927,00 € ist eingeteilt in 12.154.927 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Es wurden ausnahmslos gleichberechtigte Stammaktien ausgegeben, wobei jede Aktie eine Stimme gewährt.

Am Grundkapital bestehen zum Bilanzstichtag einschließlich der bis zum Abschluss der Erstellung dieses Lageberichts zugegangenen Mitteilungen und Informationen, folgende Beteiligungen über 10 % des Grundkapitals: die HY Beteiligungs GmbH hält 47,43 % und die AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA 29,34 % der Anteile an der Hanse Yachts AG. Der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA sind 47,43 % der Stimmrechte über die HY Beteiligungs GmbH und 29,34 % der Anteile der HanseYachts AG direkt zuzurechnen.

Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands ist in den §§ 84, 85 AktG sowie in § 7 der Satzung der HanseYachts AG geregelt. Gemäß § 7 der Satzung besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Mitglieder des Vorstands bestimmt der Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Auch wenn das Grundkapital mehr als 10,0 Mio. Euro beträgt, kann der Aufsichtsrat bestimmen, dass der Vorstand nur aus einer Person besteht. Es können auch stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden; diese haben in Bezug auf die Vertretung der Gesellschaft nach außen dieselben Rechte wie die ordentlichen Mitglieder des Vorstandes. Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Aufsichtsrat für höchstens fünf Jahre bestellt.

Die Änderung der Satzung erfolgt nach den §§ 179, 133 AktG in Verbindung mit § 19 Abs. 1 der Satzung. Die Satzung hat nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, weitere Erfordernisse für Satzungsänderungen aufzustellen. Beschlüsse der Hauptversammlung werden, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas Abweichendes bestimmen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Soweit das Gesetz außerdem zur Beschlussfassung eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals vorschreibt, genügt, soweit dies gesetzlich zulässig ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Kapitals. Gem. § 23 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, soweit diese nur die Fassung betreffen.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Dezember 2016 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf des 14. Dezember 2021 unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) eigene Aktien der Gesellschaft bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft erworben hat und noch besitzt oder ihr nach den §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien neben einer Veräußerung über die Börse oder mittels eines Angebots an alle Aktionäre zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken zu verwenden. Er ist weiter ermächtigt, in bestimmten Fällen das Andienungsrecht beim Erwerb und das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Verwendung auszuschließen. Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung bislang keinen Gebrauch gemacht.

Auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 14. Dezember 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt nominal 5.545.715,00 € durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 13. Dezember 2022 einmalig oder mehrfach zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Zudem wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen, wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage ausgegeben werden und bestimmte weitere in § 6 der Satzung festgelegte Voraussetzungen gegeben sind oder bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage.

Am 27. Juni 2019 hat der Vorstand der HanseYachts AG von seiner satzungsmäßigen Ermächtigung zur Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2017 Gebrauch gemacht und beschlossen das Grundkapital durch Ausgabe von bis zu 1.232.381 neuen Aktien im Wege einer Sach- und einer Barkapitalerhöhung zu erhöhen.

Im Rahmen der Sachkapitalerhöhung wurden Zahlungsansprüche der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA sowie der HY Beteiligungs GmbH im Wesentlichen aus Darlehensverträgen nebst Zinsansprüchen daraus im Marktwert von insgesamt EUR 5.558.869 in die Hanse Yachts AG gegen Ausgabe von 933.162 neuen Aktien eingebracht. Die Kapitalerhöhungen wurden im Zeitraum Juli - September 2019 durchgeführt. Die Sachkapitalerhöhung wurde am 20. September 2019 in das Handelsregister eingetragen. Das Gezeichnete Kapital erhöhte sich hierdurch um 933.162€, der darüber hinaus eingebrachte Betrag in Höhe von EUR 4,6 Mio. wurde in die Kapitalrücklage Nr. 4 eingestellt.

Die Eintragung der Barkapitalerhöhung durch Ausgabe von 130.335 neuen Aktien in das Handelsregister ist am 30. Oktober 2019 erfolgt. Das dafür vereinnahmte Entgelt hat EUR 749.426 betragen. Das Gezeichnete Kapital erhöhte sich hierdurch um EUR 130.355, der darüber hinaus eingebrachte Betrag in Höhe von EUR 0,6 Mio. wurde in die Kapitalrücklage Nr. 1 eingestellt.

Auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 5. Dezember 2019 wurde das nach der durchgeführten Sach- und Barkapitalerhöhung noch verbliebene genehmigte Kapital 2017 aufgehoben und der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu nominal EUR 6.012.296 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 4. Dezember 2024 einmalig oder mehrfach zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019).

Zudem wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen, wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage ausgegeben werden und bestimmte weitere in § 6 der Satzung festgelegte Voraussetzungen gegeben sind oder bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage oder um potentielle Options- bzw. Wandlungsrechte von Gläubigern bedienen zu können. Aktuell sind keine Options- und /​ oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben.

Die Handelsregistereintragung des genehmigten Kapitals 2019 erfolgte am 11. März 2020.

Den Vorstandsmitgliedern wurde ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Fall eingeräumt, dass ein Aktionär die Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte erlangt. Im Fall der Ausübung dieses Kündigungsrechts steht dem Vorstandsmitglied eine Abfindung in Höhe der Festvergütung zu, auf die bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit noch ein Anspruch besteht, begrenzt auf die Festvergütung eines Jahres.

Ein Kontokorrentkredit eines unserer betreuenden Kreditinstitute könnte außerordentlich gekündigt werden, falls AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA bzw. ein mit der Aurelius SE verbundenes Unternehmen nicht mehr direkt oder indirekt die Hanse Yachts AG kontrolliert und sofern mit dem Kreditinstitut keine Einigung über die Fortsetzung der Kreditverhältnisse erzielt wird.

Ein weiterer Kontokorrentkredit einer unserer betreuenden Banken und die Darlehen beinhalten Change of Control Klauseln. Diese treten ein, wenn die Kontrolle über den Kreditnehmer, die Hanse Yachts AG, von einer anderen Person übernommen wird, eine andere Person die Kontrolle erwirbt oder festgestellt wird, dass eine andere Person die Kontrolle ausübt. Bei einem Change of Control ist die Bank berechtigt, die Bestellung bzw. die Verstärkung von bankmäßigen Sicherheiten zur Absicherung der Ansprüche der Bank aus diesem Kreditvertrag zu verlangen.

Wird dieser Nachbesicherungspflicht nicht innerhalb einer angemessenen, von der Bank gesetzten Frist nachgekommen, so wäre die Bank zu einer fristlosen Kündigung berechtigt.

Die Banken behalten sich das Recht vor, die Fortsetzung der Darlehensverträge zu veränderten Konditionen durchzuführen.

4 Chancen- und Risikobericht

4.1 Chancenbericht

Chancen ergeben sich, wenn die tatsächliche Geschäftsentwicklung die geplante Entwicklung übertrifft oder wenn sich die Prognose infolge einer positiven Entwicklung verbessert.

4.1.1 Corona-Pandemie

Für die HanseYachts AG haben sich aus dem infolge der Corona-Pademie eingetretenen Digitalisierungssprung Chancen ergeben. Derzeit fallen die meisten Boat Shows weltweit aus. Die Hersteller und Kunden werden aktuell daran gewöhnt, virtuelle Messen zu begehen. Diese werden langfristig viel günstiger zu betreiben sein als reale Messen und Kaufentscheidungen müssten nicht mehr auf bestimmte Messen warten, womit eine bessere Verteilung der Aufträge über das Jahr einhergehen dürfte.

Darüber hinaus ergibt sich eine Chance aus dem Wunsch der potentiellen Kunden, weiterhin nicht auf luxuriöse Urlaube trotz eines erhöhten Infektionsrisikos zu verzichten. Dieser Wunsch kann zum Beispiel durch einen Individualurlaub auf Segel- und Motoryachten erfüllt werden, da man auf einem Boot einen sehr luxuriösen Urlaub mit der ganzen Familie erleben kann und trotzdem isoliert und auf dem Meer sicher vor Infektionen ist. Darüber hinaus fallen potentielle Wettbewerber wie Kreuzfahrtschiffe und Long Distance Flights als Möglichkeit hochwertigen Urlaub zu machen erstmal aus.

4.1.2 Wachstum durch Motorboote

Nach unserer Ansicht besteht in dem Umsatz mit Motorbooten ein deutliches Wachstumspotenzial. Bei der HanseYachts AG macht der Umsatz mit Motorbooten in Relation zu dem Umsatz mit Segelyachten hingegen einen deutlich geringeren Anteil am gesamten erzielten Umsatz aus, als das im Markt der Fall ist. Wir konnten in der Vergangenheit diesen Anteil zwar schon mit der Ergänzung durch die Motorboote der Marke Sealine zu den Motorbooten der Marke Fjord ausbauen, sehen aber noch weitere Wachstumsmöglichkeiten.

Hierzu planen wir, die Produktpalette der Marke Sealine und der Marke Fjord durch stetige Investitionen auszuweiten und das Händlernetzwerk regional auszubauen bzw. zu intensivieren. Wir rechnen in der Zukunft durch die Motorboote der Marken Fjord und Sealine mit Wachstumsimpulsen für die Hanse Yachts AG.

4.1.3 Starke etablierte Marken und breites Produktportfolio

Wir verfügen über starke und bekannte Marken im Markt für Segel- und Motoryachten, die zum Teil schon sehr lange Zeit existieren. So werden Yachten unter der Marke Moody sogar schon seit Anfang des 20. Jahrhundert gebaut. Die Segel- und Motorkatamarane der Marke Privilège genießen ihrerseits eine hervorragende Reputation für ihre hohen Standards auf dem Katamaran-Markt. Seit Gründung des Unternehmens 1985 wurden über 800 Privilège Yachten gebaut. Auch die Yachten unserer übrigen Marken haben jeweils ihre eigenen besonderen Eigenschaften, ein voneinander abgrenzbares Design und bedienen damit unterschiedlichste Kundeninteressen bzw. Kundengruppen.

Nach Auffassung des Vorstands ist die HanseYachts AG durch die differenzierte Mehr-Marken-Strategie im Vergleich zum Wettbewerb gut positioniert und verfügt damit über die Grundlagen, auch zukünftig stärker als der Gesamtmarkt zu wachsen.

4.1.4 Produktinnovationen

Unsere Yachten heben sich am Markt durch kontinuierliche Innovationen hervor, die den Kundennutzen der Produkte erhöhen. Wir investieren jedes Jahr erhebliche Beträge in die Verbesserung unserer bestehenden Produkte und auch in neue Produkte. Der Erfolg spiegelt sich nicht nur in Produktauszeichnungen durch Publikum und Fachjournalisten, sondern auch in unserem Umsatz wider. Hier kommt uns zugute, dass wir eine eigene Abteilung für Forschung und Entwicklung haben, in der neben nautischen und technischen Eigenschaften der Yachten insbesondere die Bereiche Design und Raumgestaltung im Fokus stehen. Gerade in diesen Bereichen setzen wir immer wieder neue Trends und überarbeiten und erweitern unsere Produktpalette laufend. Dadurch tragen wir den sich ändernden Marktgegebenheiten Rechnung und können schnell auf Änderungen der Kundenwünsche reagieren.

4.1.5 Regionale Ausbreitung

Unsere produzierten Yachten werden über unsere Händler und deren Unterhändler in über 45 Ländern verkauft. Mit der Übernahme großer Marken, wie im Jahr 2014 Sealine und im Jahr 2017 Privilège, sowie durch den stetigen Ausbau vorhandener Vertriebsstrukturen wächst das Händlernetzwerk der HanseYachts AG stetig an.

Unsere weltweite Präsenz wird erweitert und somit auch die Möglichkeit, zusätzliche Schiffe durch eine verstärkte regionale Ausbreitung in neuen, aber auch bestehenden Ländern durch zusätzliche Händler zu verkaufen.

Auch das Auftauchen neuer Länder auf dem Markt stellt eine Chance dar, zum Beispiel wenn sich Schwellenländer entwickeln. Beispiele für Länder, bei denen gerade erste Bootsbestellungen vermehrt auftreten, sind zu finden an der afrikanischen Mittelmeerküste, dem Nahen Osten und im Norden Südamerikas. Auch können Nationen auf den Markt zurückkommen, wenn Krisen gelöst werden. Dies kann derzeit in England und Griechenland beobachtet werden.

4.1.6 Prozess- und Kostenoptimierung

Chancen ergeben sich auch aus der Optimierung der Kosten. Werden die Boote neu entwickelt, so dass weniger Material oder Arbeitsstunden hineinfließt, ohne dass die Qualität gesenkt wird, dann werden margenseitige Potentiale gehoben. Dies könnte auch durch neue Prozesse, neue Maschinen oder andere Technologiesprünge geschehen. Eine andere Möglichkeit ist die Ausnutzung von höherer Marktmacht durch Wachstum und einhergehend Verbesserungen im Einkauf.

4.1.7 Risikomanagement

Grundsätzlich verfolgt der Vorstand der HanseYachts AG das Ziel, Risiken möglichst zu vermeiden oder, wo möglich, entsprechend abzusichern.

Die allgemeinen Risiken, wie der Untergang von Produktionsstätten, z.B. durch Feuer, sind durch Sicherungsvorkehrungen, aber auch durch entsprechende Versicherungen mit risikoadäquaten Deckungssummen abgedeckt.

Das interne Risikofrüherkennungssystem ist auf entwicklungsbeeinträchtigende und bestandsgefährdende Risiken fokussiert. Wesentliche Risiken werden hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und der Bedeutung für das Unternehmen beurteilt. Die systematische Darstellung und Beschreibung der Risikogruppen, Schadenszenarien und etwaige Gegenmaßnahmen, die relevanten Kontrollmechanismen und die Kommunikationswege durch die Risikoverantwortlichen an das Risikomanagement sind in einem Risikohandbuch geregelt. Darin sind auch die risikopolitischen Grundsätze, die Struktur des Risikomanagements und die Risikokommunikation festgeschrieben. Die relevanten Risikopositionen werden aus den jeweiligen Geschäftsbereichen direkt an den Vorstand kommuniziert. Die oben dargestellten Chancen werden über das Risikomanagement-System nicht erfasst.

Zum Risikomanagement gehört neben der regelmäßigen internen Berichterstattung über den Geschäftsverlauf auch ein gruppeneinheitlicher Planungs- und Budgetierungsprozess. In einer Kurz- und Mittelfristplanung sind die Vorgaben für die HanseYachts AG und die Unternehmensgruppe aggregiert. Dies sind neben den modellbezogenen Absatzerwartungen im Wesentlichen die kritischen erfolgsbestimmenden Faktoren wie die Materialaufwandsquote, die Personaleinsatzquote sowie das Marketing- und Vertriebsbudget. Investitionen und Liquidität werden ebenfalls geplant. Über ein regelmäßiges Reporting wird sichergestellt, dass die Planvorgaben eingehalten werden. Abweichungen zur Planung bzw. zum Vorjahr werden systematisch auf Monatsbasis analysiert sowie Maßnahmen festgelegt und eingeleitet.

4.2 Internes Kontrollsystem

Der Vorstand hat für die vielfältigen organisatorischen, technischen und kaufmännischen Abläufe im Unternehmen ein internes Kontrollsystem eingerichtet. Wesentlicher Bestandteil ist das Prinzip der Funktionstrennung, das gewährleisten soll, dass vollziehende (z.B. die Abwicklung von Einkäufen), verbuchende (z.B. Finanzbuchhaltung) und verwaltende (z.B. Lagerverwaltung) Tätigkeiten, die innerhalb eines Unternehmensprozesses vorgenommen werden, nicht in einer Hand vereint sind. Dies wird durch die ERP-Software proAlpha unter Berücksichtigung eines Berechtigungskonzepts unterstützt. Mitarbeiter haben nur auf solche Prozesse und Daten Zugriff, die sie für ihre Arbeit benötigen. Durch das Vier-Augen-Prinzip wird gewährleistet, dass kein wesentlicher Vorgang ohne Kontrolle bleibt. Für unterschiedliche Prozesse im Unternehmen existieren Sollkonzepte und Anweisungen, wodurch beurteilt werden kann, ob Mitarbeiter konform zu diesem Sollkonzept arbeiten. Die Mitarbeiter des Rechnungswesens der Hanse Yachts AG sind bereits langjährig im Unternehmen tätig und daher sehr sicher und erfahren im Umgang mit den Routinegeschäftsvorfällen und Transaktionen, welche die Geschäftstätigkeit des HanseYachts-Konzerns mit sich bringen.

Das Risikomanagement-System stellt sicher, dass kritische Informationen und Daten direkt an die Geschäftsleitung gegeben werden. Zur Sicherstellung der bilanziell richtigen Erfassung und Würdigung von unternehmerischen Sachverhalten finden regelmäßig enge Abstimmungen zwischen Vorstand und kaufmännischer Leitung statt. Hinsichtlich gesetzlicher Neuregelungen und neuartiger oder ungewöhnlicher Geschäftsvorfälle besteht auch unterjährig ein enger Kontakt mit unserem Abschlussprüfer. Problemfälle werden im Vorwege analysiert, diskutiert und mit dem Abschlussprüfer einer kritischen Würdigung unterzogen. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt mittels der zertifizierten Konsolidierungssoftware LucaNet zentral durch eigene Mitarbeiter der HanseYachts AG mit langjähriger Erfahrung und spezieller Expertise für Konsolidierungsfragen und die IFRS-Rechnungslegung.

Für die Berichterstattung der wesentlichen ausländischen Tochtergesellschaft TTS und Privilège Marine SAS an die Muttergesellschaft wird ein standardisiertes Reporting-Package verwendet, das alle notwendigen Angaben für die Erstellung eines vollständigen IFRS-Konzernabschlusses der HanseYachts AG enthält.

Darüber hinaus unterliegen die HanseYachts AG und ihre Tochtergesellschaften auch der internen Revision der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA, in deren Konzernabschluss die HanseYachts AG und ihre Tochtergesellschaften einbezogen werden.

4.3 Risikofelder

Wir haben uns bei der Darstellung der folgenden Risiken im Wesentlichen auf die Risiken beschränkt, die aus Sicht des Vorstandes eine Eintrittswahrscheinlichkeit von 10 % oder höher haben.

4.3.1 Risiken aus der Corona-Pandemie

Seit Ende 2019 verbreitetet sich das Coronavirus weltweit immer weiter und führt zu vielfältigen wirtschaftlichen Einschnitten, Unsicherheiten und Risiken sowohl in den Beschaffungsmärkten als auch in den relevanten Absatzmärkten der HanseYachts AG. Auch wenn der weitere Verlauf der Pandemie noch nicht absehbar ist, ist schon jetzt sicher, dass diese Pandemie einen erheblichen negativen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage in Europa hat. Neben dem Risiko von erneuten flächendeckend staatlich angeordneten Kontaktbeschränkungen, besteht das Risiko einer tiefgreifenden Rezession mit negativen Folgen auf das Konsumverhalten auf der gesamten Welt. Unterbrechungen in der Logistikkette aufgrund von Schließungen innereuropäischen Grenzen können zu weiteren Verzögerungen und /​ oder höheren Kosten führen.

Darüber hinaus kann die Corona-Pandemie negative Auswirkungen auf die Auslastung der Produktion infolge geringerer Auftragseingänge und auf die Höhe der Forderungsausfälle der Händler haben. Selbst wenn die HanseYachts AG die Yachten erst dann an die Händler herausgibt, wenn die Zahlungen zu 100% geleistet wurden, besteht das Risiko eines Anstiegs der fertiggestellten Yachten, für die es aufgrund der wirtschaftlichen Schieflage der Händler keine Abnehmer mehr gibt und für die die HanseYachts AG das Verwertungsrisiko tragen muss.

Weitere Risiken bestehen in dem erneuten Bruch von Financial Covenants in den abgeschlossenen Kreditverträgen. Bereits zum 30. Juni 2020 konnte die HanseYachts AG die Covenants nicht einhalten. Hinsichtlich der erteilten Zusagen der Banken, hieraus keine Konsequenzen zu ziehen, verweisen wir auf den Nachtragsbericht und Abschnitt 4.3.7.

Zusätzlich besteht das Risiko, dass eigene Mitarbeiter erkranken und es zu einer vermehrten Quarantäne oder einer Schließung des Werks der HanseYachts AG kommen könnte.

Die Hanse Yachts AG hat trotz der weiterhin bestehenden Risiken und Unsicherheiten die zurzeit erwarteten wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus in ihrer Finanzprognose abgebildet und diese im Prognosebericht hinsichtlich der erwarteten Entwicklung der finanziellen Leistungsindikatoren näher erläutert. Dabei wurde davon ausgegangen, dass es zu keinem erneuten umfassenden Lockdown in Deutschland und den anderen Kernmärkten kommen wird.

4.3.2 Gesamtwirtschaft und Branche

HanseYachts ist in einem internationalen Marktumfeld tätig und dabei intensivem Wettbewerb ausgesetzt. Bei unseren Produkten handelt es sich um Luxusgüter, deren Nachfrage im Wesentlichen von der wirtschaftlichen Situation des individuellen Kunden und damit aber auch indirekt von der gesamtwirtschaftlichen Situation in den unterschiedlichen Märkten abhängt. Veränderte gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen in wesentlichen Absatzmärkten können somit trotz der breiten regionalen Streuung des internationalen Händlernetzes Auswirkungen auf die Nachfrage unserer Produkte haben.

Die militärischen Auseinandersetzungen im Mittleren Osten haben nur in wenigen Einzelfällen Auswirkungen auf unseren Absatz. Jedoch stellt der Ausstieg Englands aus der Europäischen Union und die weiterhin bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich der zukünftigen wirtschaftlichen Beziehungen, der Werteverfall der türkischen Lira sowie der Protektionismus der USA ein gewisses Risiko dar.

Es besteht ein generelles Absatzrisiko durch vergleichbare Konkurrenzprodukte, die preisaggressiv von Wettbewerbern vermarktet werden. Dem begegnet das Unternehmen insbesondere durch kurze Entwicklungszyklen und innovative Produkte, aber teilweise ebenfalls mit Preisnachlässen oder verbesserten Ausstattungen. Außerdem werden über den Ausbau der Produktpalette, insbesondere im Bereich der Motorboote der Marken "Fjord" und "Sealine" und im Katamaranbereich der Marke "Privilège", einerseits ein größerer Kreis an Kunden angesprochen und andererseits auch zusätzliche Regionen erschlossen.

Aufgrund der derzeitigen Marktsituation sowie vor dem Hintergrund des aktuellen Auftragseingangs wird die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos zusammen mit dem daraus resultierenden Umsatzausfallrisiko als mittel eingestuft.

Die aktuelle Marktentwicklung und die damit verbundene pauschal vorsichtigere Einschätzung der Marktteilnehmer hinsichtlich der Ertrags- und Liquiditätslage sämtlicher Branchenmitglieder könnte auch bei der HanseYachts AG zu negativen Auswirkungen auf die notwendige Gewährung von Sicherheiten für geleistete Anzahlungen und Warenlieferungen führen. Sofern seitens der Händler keine Sicherheiten für die geleisteten Anzahlungen gewährt werden können, könnten sich negative Auswirkungen auf die Absatzzahlen der HanseYachts AG ergeben.

4.3.3 Operative Geschäftsrisiken

Yachten sind technisch anspruchsvolle Luxusgüter, die ein hohes Maß an Fachkenntnis des Verkäufers erfordern. Daher stellt der erfolgreiche Vertrieb von Yachten hohe Anforderungen an den jeweiligen Verkäufer. Das Vertriebskonzept und die Wachstumsperspektiven von HanseYachts beruhen ganz maßgeblich auf einem Netz von unabhängigen Vertragshändlern und sind von deren Anzahl, Leistungsfähigkeit und Qualität abhängig. Der Wegfall von Vertragshändlern oder eine Verschlechterung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit hätte in dem jeweiligen Marktgebiet eine lückenhafte Vermarktung unserer Produkte zur Folge. Dieses Risiko wird allerdings bei dem derzeitigen Vertriebsnetzwerk als gering eingeschätzt.

Die Designgestaltung unserer Yachten ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Erfolgs. Änderungen des Kundengeschmacks oder die Entwicklung neuer Typen, welche den Kundengeschmack nicht treffen, könnten erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Absatz unserer Yachten haben. Der Erfolg des Designs am Markt birgt aber auch das Risiko der Designkopierung durch Wettbewerber, wogegen sich die HanseYachts AG bereits juristisch erfolgreich gewehrt hat.

Ferner besteht neben der Chance, neue Marktgebiete zu erreichen, ein generelles Risiko, dass neu entwickelte Modelle nicht vom Markt angenommen werden und sich die Entwicklungskosten nicht amortisieren. Das Risikoausmaß ist als wesentlich, die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos erfahrungsgemäß hingegen als gering einzustufen.

Die von der Hanse Yachts AG hergestellten Yachten müssen höchsten Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen genügen. Trotz der angewendeten Sorgfalt und der bestehenden Qualitätssicherungssysteme lassen sich Qualitätsmängel nicht völlig ausschließen. Produkthaftpflichtfälle und Unfälle mit Yachten, die von Hanse Yachts hergestellt wurden, sowie Rückrufaktionen wegen Produktrisiken können zu erheblichen finanziellen Belastungen und Reputationsverlust führen. Identifizierte Risiken werden durch die Bildung von Rückstellungen bilanziell bereits berücksichtigt. Vor dem Hintergrund einer weiteren Verbesserung der Qualitätssicherung ist dieses Risiko daher als gering bis mittel einzustufen.

Bei der Fertigung unserer Yachten besteht das Risiko, dass die geplanten externen und internen logistischen Abläufe der Produktion nicht eingehalten werden können. So können unerwartet Lieferengpässe, Logistikprobleme oder Qualitätsabweichungen bei Lieferanten und Zulieferern von Rohstoffen, Einzelteilen oder Komponenten auftreten, die nicht kurzfristig behebbar sind.

Aber auch intern kann es aufgrund von Maschinenschäden, der Zerstörung von Produktionsformen, Funktionsstörungen der IT, Stromausfällen, Unfällen oder sonstigen Ereignissen, wie z.B. Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Kältewellen), Feuer etc., zu einer Unterbrechung der Produktion sowie zu Schäden an Menschen, Eigentum Dritter und der Umwelt kommen.

Das Risiko eines Ausfalls von nicht kurzfristig ersetzbaren Maschinen wird unter Berücksichtigung der getroffenen Maßnahmen als mittel eingestuft. Die Wahrscheinlichkeit eines Produktionsausfalls in Folge der übrigen genannten Risiken wird als gering bis mittel eingestuft. Das Schadensausmaß eines etwaigen Produktionsausfalls wird als wesentlich betrachtet.

Die von der HanseYachts AG abgeschlossenen Versicherungen können bei Elementarschäden entstandene Verluste ausgleichen, Schäden durch organisatorische Mängel aber nur bedingt kompensieren.

4.3.4 Beschaffungs- und Einkaufsrisiken

Die HanseYachts AG bezieht die zur Herstellung der Yachten erforderlichen Rohstoffe, Vorprodukte und Bauteile von einer Vielzahl von Lieferanten. Da sich das Beschaffungsvolumen (Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren) wertmäßig auf rund 66 % der Gesamtleistung bemisst, hat die Lieferantenbeziehung und die Abwendung von damit verbundenen Risiken bei uns eine große Bedeutung. Die Absicherung von Einkaufspreisrisiken wird im Wesentlichen dadurch gewährleistet, dass mit den Lieferanten möglichst Rahmenvereinbarungen geschlossen werden, die insbesondere den Bezugspreis der Waren jeweils für das Produktionsjahr festschreiben. Erfolgskritische Komponenten werden vorzugsweise bei größeren, international agierenden Lieferanten bezogen.

Ein wichtiger Lieferant ist die polnische 100%ige Tochtergesellschaft TTS, die an die HanseYachts AG den überwiegenden Anteil der glasfaserverstärkten Kunststoffteile liefert. Die termingerechte Lieferung sowie die Qualität der von TTS sowie den übrigen Lieferanten gelieferten Teile sind wesentlich für den Produktionsablauf. Ein gegenseitiger kontinuierlicher Informationsaustausch sowie die zeitnahe Umsetzung von Verbesserungsvorschlägen gewährleisten eine taktgesteuerte Herstellung der Yachten.

Die Nutzung einer miteinander vernetzten ERP-Komplettlösung proALPHA bei TTS und bei HanseYachts AG optimiert die Bestell- und Lieferprozesse. Sowohl die termingerechte Lieferung als auch die Qualität der zugelieferten Teile unterliegen einem permanenten Monitoring durch die HanseYachts AG.

Dem Einkaufsrisiko, z. B. durch Wegfall einzelner Lieferanten oder Lieferverzögerungen, wird dadurch begegnet, dass für Kaufteile möglichst alternative Lieferanten zur Verfügung stehen.

Schwankungen in den Rohstoffpreisen können zu Preisveränderungen in wesentlichen Zulieferteilen führen. Dieses Risiko lässt sich nur zum Teil durch längerfristige Preisvereinbarungen abmildern und wird daher als wesentlich und die Eintrittswahrscheinlichkeit als gering bis mittel eingestuft.

4.3.5 Finanzrisiken

Da die Yachten fast ausschließlich auf Kunden- bzw. Endkundenbestellung gebaut werden und von den Kunden für die Yachten bis zum Beginn der Endmontage Anzahlungen zu leisten sind, wird das Risiko eines Ausfalls des Kunden oder Endkunden deutlich reduziert. Die geleisteten Anzahlungen reichen aus, um das Vermarktungsrisiko zu decken. Darüber hinaus wird eine Yacht nur dann an den Kunden bzw. seinen Frachtführer übergeben, wenn sie vollständig bezahlt wurde bzw. eine verbindliche Zusage der Absatzfinanzierung vorliegt. Ausnahmen von diesem Grundsatz bedürfen der Genehmigung durch den Vorstand. Daher besteht nur ein geringes Ausfallrisiko hinsichtlich der Forderungen aus Yachtverkäufen.

Aus dem mit einer institutionellen Absatzfinanzierungsgesellschaft geschlossenen Rahmenvertrag besteht für den Fall des Ausfalls eines Händlers eine Vermarktungsverpflichtung und im Extremfall eine Rückkaufverpflichtung des betreffenden Schiffes durch die HanseYachts AG. Für diese Schiffe werden von der HanseYachts AG Anzahlungen vereinnahmt und von den Händlern gegenüber der Finanzierungsgesellschaft laufende Tilgungen geleistet, die zusammen das Verwertungsrisiko nahezu eliminieren.

Der Saisonalität des Geschäfts folgend, werden die wesentlichen Ergebnisbeiträge erst in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres realisiert, während in der ersten Geschäftsjahreshälfte Fehlbeträge anfallen. Das Schadensausmaß ist aufgrund strenger Eigenkapitalerhaltungsvorschriften und Vorgaben durch die finanzierenden Banken zwar als wesentlich, das hieraus resultierende Risiko vor dem Hintergrund der möglichen Unterstützung durch den Mehrheitsgesellschafter aber als mittel einzustufen.

Inhärente Planungsunsicherheiten bestehen aufgrund unseres Geschäftsmodells bezüglich unserer Unternehmensplanung vor allem bezüglich der Absatzmengen, des Produktabsatzmixes und der Umsatzerlöse, da ein Großteil der Kundenbestellungen regelmäßig erst auf den Herbstmessen im Spätherbst/​Winter - und damit nach Aufstellung

des Jahres- und Konzernabschlusses bzw. der Unternehmensplanung - abgegeben wird. Etwaige Planabweichungen aufgrund einer unsicheren Auftragslage können daher zu künftigen positiven oder negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen. Inwieweit der anhaltende Handelsstreit einiger G20-Nationen sowie der Austritt Englands aus der Europäischen Union negative Auswirkungen auf den Absatz haben wird, ist derzeit vom Vorstand nur schwer abzuschätzen.

Aufgrund unvorhersehbarer Entwicklungen kann der tatsächliche Geschäftsverlauf von unseren Erwartungen abweichen.

Die Währungsrisiken der HanseYachts AG resultieren im Wesentlichen aus Fremdwährungsforderungen, bei denen es sich insbesondere um USD-Forderungen gegenüber der amerikanischen Vertriebstochter handelt. Mit eventuellen Wechselkursschwankungen sind sowohl Risiken als auch Chancen verbunden. Da ein Teil dieser Forderungen durch den Abschluss von Devisentermingeschäften hinsichtlich Wertschwankungen abgesichert wurden, wird das hieraus resultierende Risiko als gering bis mittel eingeschätzt.

4.3.6 Risiken aus Planabweichungen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die Unternehmensplanung der Hanse Yachts AG ist Grundlage für wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsfragen sowie für die aus der Ertrags- und Bilanzplanung abgeleitete Liquiditätsplanung der Gesellschaft. Über die einer Unternehmensplanung inhärente Unsicherheit und darin enthaltene ermessensbehaftete Annahmen hinaus ist die Hanse Yachts AG als Hersteller von luxuriösen Konsumgütern in besonderem Maße von der konjunkturellen Entwicklung in Europa und den USA abhängig. Vor diesem Hintergrund ist die Erreichung der in der Unternehmensplanung prognostizierten Leistungsindikatoren im kommenden Geschäftsjahr mit höheren Unsicherheiten, zum Beispiel aus zurückgehenden Auftragseingängen, und damit unmittelbar ableitbaren Risiken für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft verbunden.

Die HanseYachts AG hält direkt und indirekt mehrheitliche Beteiligungen an 11 Gesellschaften. Eine Verschlechterung der Profitabilität bzw. der Geschäftsaussichten kann für einzelne Beteiligungsansätze oder andere in diesem Zusammenhang bilanzierte Vermögenswerte zu außerplanmäßigen Abschreibungen oder Wertberichtigungen führen.

So hat insbesondere die Verfehlung der geplanten Geschäftsentwicklung von Privilège zu signifikanten Auswirkungen auf bei der HanseYachts AG bilanzierte Vermögenswerte geführt. Trotz der im Geschäftsjahr 2019/​20 erfolgten Wertberichtigung des Beteiligungsbuchwertes bilanziert die HanseYachts AG in Verbindung mit Privilège per 30. Juni 2020 das Markenrecht (2,8 Mio. Euro), Formen (1,0 Mio. Euro), den Beteiligungsbuchwert (3,8 Mio. Euro), Darlehensforderungen (1,3 Mio. Euro) sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (0,4 Mio. Euro). Die Werthaltigkeit dieser Aktivwerte ist von der nachhaltig positiven Entwicklung der Privilège Marine SAS abhängig und auch weiterhin mit Risiken verbunden.

Die positive mittel- bis langfristige Planung für die Privilège Marine SAS unterstellt auf Basis von im Wesentlichen bereits abgeschlossenen sowie zukünftig erwarteten Aufträgen deutlich steigende Umsätze. Darüber hinaus wird basierend auf geplanten und bereits eingeleiteten Maßnahmen mit einer sinkenden Materialeinsatz- und Fertigungskostenquote gerechnet. Obwohl die Planungen auf Grundlage der gegenwärtigen Erkenntnisse des Managements erfolgen, kann es bei der tatsächlichen Entwicklung (insbesondere der unterstellten Entwicklung von Umsatzerlösen, Materialeinsatz- und Fertigungskostenquote) zu Abweichungen kommen, die negative Auswirkungen auf die genannten Vermögensgegenstände haben können. Das Risiko wird insgesamt als mittel eingestuft.

Entsprechend der Saisonalität unserer Geschäftstätigkeit über das Geschäftsjahr hinweg besteht eine sehr unterschiedliche Mittelbindung bezüglich des Working Capital. In den Wintermonaten besteht ein höherer Liquiditätsbedarf als in den Sommermonaten. Zur Deckung dieses Bedarfes stehen uns neben dem Bestand an liquiden Mitteln auf Basis einer gezielten Working Capital-Steuerung (z.B. Ausnutzung von Zahlungszielen und Lieferantenkrediten) auch die teilweise landesverbürgten Kontokorrentlinien unserer betreuenden Kreditinstitute zur Verfügung. Die zum Bilanzstichtag zur Verfügung stehenden Kontokorrentlinien in Höhe von insgesamt 9,0 Mio. Euro sind zum Stichtag in Höhe von 8,5 Mio. Euro in Anspruch genommen worden, so dass unter Berücksichtigung der liquiden Mittel freie Finanzmittel in Höhe von rund 7,3 Mio. Euro (Vorjahr rund 4,6 Mio. Euro) zum Stichtag zur Verfügung standen.

Die Liquidität des Konzerns steht aufgrund der Planungsunsicherheiten, des Wachstums und des damit verbundenen Liquiditätsbedarfs im Working Capital sowie der Saisonalität unter stetiger Beobachtung und Steuerung des Vorstands. In den Sommermonaten besteht infolge der Auslieferung der fertigen Erzeugnisse und einer reduzierten Produktionsintensität eine gegenüber den Wintermonaten vergleichsweise geringe Mittelbindung. In den Wintermonaten werden die Bestände an unfertigen und fertigen Erzeugnissen deutlich aufgebaut und die Produktion erreicht ihren maximalen Auslastungsgrad. Infolge dessen verringert sich die vorhandene Liquidität in den Wintermonaten im Vergleich zu den Sommermonaten deutlich, da die von den Kunden zu leistenden Anzahlungen nicht vollständig gleichlaufend mit dem Produktionsfortschritt in Rechnung gestellt werden.

Die vom Vorstand aufgestellte Liquiditätsplanung sieht für das gesamte Geschäftsjahr 2020/​21 eine ausreichende Liquidität vor. Wesentliche Annahmen für diese Einschätzung sind:

scrollen

Plangemäße Auftragseingänge und hieraus resultierende Anzahlungen

Verringerung der Mittelbindung im Working Capital durch gezielte Liquiditätssteuerungsmaßnahmen und Aufschub nicht betriebsnotwendiger Investitionen

Bereitstellung einer landesverbürgten Finanzierung in Gestalt von Tilgungsdarlehen durch die Hausbanken in Höhe von 13,0 Mio. Euro (siehe Nachtragsbericht)

Abrufbare bedingte Kreditzusage der Aurelius Equity Opportunities SE & Co. KGaA (über Tochterunternehmen) in Höhe von 1,5 Mio. Euro

Einhaltung der Ertragsziele der Privilège Marine SAS

Unter Voraussetzung, dass es zu keinem zweiten umfassenden "Lock-down" infolge eines wieder an Dynamik gewinnenden Pandemie-Verlaufs kommt, ist das Liquiditätsrisiko vor dem Hintergrund der genannten Annahmen für das kommende Geschäftsjahr mit "gering" damit deutlich niedriger als im Vorjahr (mittel bis hoch) einzustufen.

4.3.7 Financial Covenant - Risiko

Die HanseYachts AG verfügt bei drei Banken über fünfjährige landesverbürgte Darlehen in Höhe von nominal 13,0 Mio. Euro mit einer Verzinsung von durchschnittlich 3,1 % p.a. Zwei der drei Darlehen der Kreditinstitute sind abhängig von der Einhaltung der vertraglich definierten finanziellen Kennzahl Nettoverschuldung/​bereinigtes EBITDA, für deren Berechnung der nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) aufgestellte Konzernabschluss der HanseYachts AG die Ausgangsbasis bildet. Eine Verletzung der Kennzahl ("Financial Covenant") könnte ein außerordentliches Kündigungsrecht der Darlehensgeber auslösen. Der jährlich zu ermittelnde Financial Covenant wurde zum 30. Juni 2020 nicht eingehalten und die Nichteinhaltung zeitlich nach dem Bilanzstichtag insofern geheilt, dass die Banken zugesichert haben, keine Konsequenzen aus den Vertragsbrüchen zu ziehen.

4.3.8 Compliance Risiken

Die HanseYachts AG betreibt die effiziente Steuerung einzelner Compliance-Risiken durch die jeweiligen Risikoverantwortlichen in den einzelnen Abteilungen. Unter Compliance wird die Einhaltung von Gesetzen und internen Richtlinien verstanden. Potentielle finanzielle Auswirkungen von Compliance-Verstößen wären Klagen, Reputationsverluste und /​ oder Geldbußen für die HanseYachts AG. Das Risiko von Compliance Verstößen wird als gering bis mittel eingestuft. Weitere Erläuterungen dazu finden sich im nichtfinanziellen Bericht der HanseYachts AG. Wir verweisen auf den Abschnitt "Nichtfinanzielle Berichterstattung".

4.3.9 Personelle Risiken

Der zukünftige Erfolg der HanseGroup hängt wie bei anderen mittelständischen Unternehmen in erheblichem Umfang von der Verfügbarkeit ausreichender Arbeitskräfte zu wirtschaftlich tragfähigen Entlohnungskonditionen, der weiteren Mitwirkung unserer Führungskräfte, leitenden Mitarbeitern und Mitarbeitern in sonstigen Schlüsselpositionen ab.

Ob wir in der Lage sein werden, unsere Wachstumspläne umzusetzen, wird auch davon abhängen, ob und inwieweit wir in der Lage sein werden, die vorhandenen Schlüsselpersonen zu halten sowie zusätzlich hoch qualifizierte Mitarbeiter und Führungskräfte mit Branchenerfahrung zu gewinnen und dauerhaft an uns zu binden.

Wir beschäftigen im Konzern Mitarbeiter verschiedener Nationalitäten, die teilweise für verschiedene Konzernunternehmen Aufgaben ausüben. Darüber hinaus sind eine Reihe selbständiger Unternehmer für uns tätig. Eine vollständige Freizügigkeit ist auch innerhalb Europas noch nicht gegeben. Ein Verstoß gegen sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen oder Vorschriften des deutschen Entsendegesetzes könnten zu einer vom aktuellen Status abweichenden Einstufung und zu entsprechenden Belastungen mit Sozialabgaben führen.

Die personellen Risiken, insbesondere das Finden von qualifizierten Fachkräften sowie eine mögliche Personalfluktuation, werden als mittel eingestuft.

4.3.10 Cyberkriminalität

Cyberkriminalität ist ein weltweites wachsendes Phänomen, das überall dort stattfindet, wo Menschen Computer und andere IT-Geräte benutzen. Die Sensibilisierung der Mitarbeiter und Händler der HanseYachts AG beim Umgang mit dem Internet vor möglichen Gefahren sowie Investitionen in den Schutz der Computer und Server verringern den Erfolg von Betrugsversuchen. Das Risiko wird allerdings weiterhin als mittel bis hoch eingestuft.

4.4 Gesamtaussage des Vorstands zur Risiko- und Chancensituation der Gesellschaft

Das Risiko eines Auftragsrückgangs wird auf Grundlage der aktuellen allgemeinen Eintrübung der Wirtschaftslage und möglichen Auswirkungen des geplanten Brexits höher eingeschätzt als im Vorjahr. Sollte das Risiko eines deutlichen Auftragsrückgangs eintreten und wir dem Rückgang durch Maßnahmen nicht entgegensteuern können, besteht ein Risiko, dass die im Rahmen des Prognoseberichts kommunizierte Entwicklung nicht eingehalten werden kann.

Darüber hinaus hat die wirtschaftliche Entwicklung des Katamaranherstellers Privilège Marine SAS nach dem Erwerb der Anteile an dieser Gesellschaft am 28. Juni 2019 eine noch stärkere Bedeutung für die künftige Risiko- und Chancensituation der HanseYachts AG.

Die dynamische Entwicklung in Rahmen der Corona Pandemie erschwert derzeit Prognosen. Während im Lock-Down die Aufträge rückläufig waren, stiegen sie nach dem Stichtag im Aufstellungszeitraum über das Vorjahresniveau an. Derzeit sieht es so aus, als wäre die Bootsbau - Branche mittelfristig ein möglicher Profiteur der Epidemie. Dies kann aber mit kurzfristigen Rückschlägen einhergehen, in Abhängigkeit von den Maßnahmen gegen Infektionen in den wichtigen Absatzländern oder den Ländern, aus denen wir Waren beziehen.

Die Liquiditätsrisiken werden abweichend zum Vorjahr mit gering und damit deutlich geringer eingestuft. Dieses Risiko ist aber ebenso wie der gesamte Geschäftsverlauf der HanseYachts AG im Geschäftsjahr 2019/​20 von dem weiteren Verlauf der Corona-Pandemie abhängig. Weitere wesentliche Veränderungen hinsichtlich der Chancen- und Risikosituation der Gesellschaft im Berichtsjahr 2019/​20 im Vergleich zu 2018/​19 haben sich nicht ergeben.

Möglicherweise wurden nicht alle zukünftigen Risiken in diesem Bericht berücksichtigt. Durch die Schaffung von organisatorischen Strukturen und Prozessen wird jedoch eine frühzeitige Identifikation und Bewertung der Risiken ermöglicht und somit auch der Einsatz von angemessenen Maßnahmen zur Gegensteuerung.

Die Einschätzung des Gesamtrisikos und der Chancen erfolgt auf der Grundlage des Risiko- und Chancenmanagementsystems in Verbindung mit den eingesetzten Planungs-, Steuerungs- und Kontrollsystemen. Die Beurteilung der Risiken erfolgt unabhängig von der Beurteilung der Chancen, die sich für das Unternehmen ergeben könnten.

Unter Ermittlung der Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkungen aller beschriebenen Risiken stellen die Risiken bis zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts aus Sicht des Vorstands weder einzeln noch in ihrer aggregierten Form eine Gefährdung des Fortbestands der HanseYachts AG in den nächsten zwölf Monaten dar.

5 Vergütungsbericht

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 17. Dezember 2015 beschlossen, dass die Vergütung der Vorstandsmitglieder für die nächsten fünf Jahre nicht individualisiert offengelegt wird.

Die Festlegung der Vergütung der Mitglieder des Vorstands erfolgt durch den Aufsichtsrat, der die Angemessenheit der Vergütung regelmäßig überprüft. Die Vergütung umfasst fixe und variable Bestandteile. Die variablen Bestandteile sind abhängig von der Erreichung von jährlich festzulegenden Zielen, die sich an bestimmten Indikatoren orientieren (z.B. Umsatz, EBITDA, vertriebs-, einkaufs-, fertigungsbezogene Ziele, Qualität). Die Höhe der variablen Bestandteile ist nach oben begrenzt. Die Auszahlung des variablen Vergütungsanteils erfolgt einmal jährlich in Abhängigkeit von den Ergebnissen des abgelaufenen Geschäftsjahres und nach Maßgabe der jeweils vereinbarten Zielerreichung. Der Aufsichtsrat kann dem Vorstand darüber hinaus im Falle außerordentlicher Leistungen eine Sondervergütung gewähren, die ebenfalls nach oben begrenzt ist. Pensionsregelungen bestehen nicht. Für das abgelaufene Geschäftsjahr erhält der Vorstand einen variablen Vergütungsbestandteil.

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wird durch die Hauptversammlung festgelegt und ist in § 14 der Satzung der HanseYachts AG geregelt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen zunächst eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung von jährlich 6.000,00 Euro. Daneben erhält jedes Aufsichtsratsmitglied eine variable Vergütung in Höhe von 50,00 Euro für jeden Cent, um den der Konzernüberschuss je Aktie den Betrag von 1,30 Euro übersteigt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache, sein Vertreter und Vorsitzende von Ausschüssen das Zweifache der festen und variablen Vergütung. Für das abgelaufene Geschäftsjahr hat der Aufsichtsrat, wie auch bereits in den Vorjahren, keine variablen Vergütungsbestandteile erhalten.

6 Erklärung zur Unternehmensführung

Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315 d HGB i.V.m 289 f HGB wurde auf unserer Internet Homepage unter https:/​/​www.yachts.group/​de/​hansegroup/​corporate-governance/​deutscher-corporate- governance-kodex.html veröffentlicht.

7 Nichtfinanzielle Berichterstattung

Aus den Anforderungen des deutschen CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes leitet sich für die HanseYachts AG die Pflicht zur Veröffentlichung einer nichtfinanziellen Erklärung ab. Diese Erklärung wird gemeinsam für die HanseYachts AG und den Konzern als zusammengefasster gesonderter nichtfinanzieller Bericht (im Folgenden nichtfinanzieller Bericht) erstellt. Der nichtfinanzielle Bericht wird im Internet unter https:/​/​www.yachts.group/​de/​publikationen/​nichtfinanzielleberichte.html veröffentlicht.

8 Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit

Um den gesetzlichen Anforderungen des Entgelttransparenzgesetzes zu entsprechen, haben wir in 2017/​18 einen separaten Bericht abgegeben. Der Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit war kein Bestandteil des geprüften Lageberichts. Der aktualisierte Bericht wird als Anlage zum Lagebericht für das Geschäftsjahr beim Bundesanzeiger eingereicht und offengelegt.

9 Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Der Vorstand hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über Beziehungen der HanseYachts AG zu verbundenen Unternehmen erstellt. Der Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen enthält die folgende Schlusserklärung:

"Der Vorstand hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über Beziehungen der Hanse Yachts AG zu verbundenen Unternehmen erstellt. Die Gesellschaft hat bei jedem im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäft nach den Umständen, die dem Vorstand in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen wurde, eine angemessene Gegenleistung erhalten. Andere berichtspflichtige Maßnahmen wurden nicht getroffen oder unterlassen."

10 Prognosebericht

Die Wirtschaft wird derzeit von den COVID-19-Eindämmungsmaßnahmen und deren Folgen beherrscht. Das Wachstum im Euroraum hat sich ins Minus gedreht. Mit einem für das Jahr 2020 erwarteten Rückgang von 7,1 Prozent 1 in der EU gegenüber dem Vorjahr gemessen am Bruttoinlandsprodukt ist eine tiefe pandemiebedingte Rezession eingetreten. In den USA wird die Rezession noch stärker ausfallen.

Für das kommende Jahr 2021 wird hingegen mit einem Zuwachs von ca. 5,3 Prozent und für das Jahr 2022 von 2,6% des BIP gerechnet. Damit wird das Niveau von vor der Corona-Krise wohl erst im Verlauf des Jahres 2022 wieder hergestellt.

Auch die im Herbst anstehende Präsidentschaftswahl in den USA beruhigt nicht die globale Unsicherheit über die zukünftigen wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen und die Befürchtungen über eine weitere Zuspitzung der bestehenden Handelskonflikte und deren Ausweitungen auf die Handelsbeziehungen mit der Europäischen Union.

1 Kieler Konjunkturberichte Euroraum, Nr. 70 (2020 | Q3)

Mit unserem stetig wachsenden Vertriebsnetz, dem verstärkten finanziellen Engagement in Motoryachten, der Aufnahme von Katamaranen in das Produktsortiment, den laufenden Produktinnovationen sowie der positiven Kundenresonanz sehen wir uns im Wassersportmarkt gut positioniert. Die digitale Präsentation unserer Segel- und Motorboot-Marken und die breite Modellpalette sowie weitere Neuentwicklungen werden wieder den Grundstein für unseren Vertriebserfolg der kommenden Saison bilden. Die geplante Entwicklung wird weitere Investitionen in unsere Modellpalette sowie vereinzelte Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen erfordern.

Die dynamische Entwicklung der Corona - Pandemie macht es derzeit weder für kurzfristige noch mittelfristige Markttendenzen möglich, verlässliche Prognosen abzugeben. Während Schließungen von Häfen und gesperrte Grenzen sich negativ auf den Markt ausgewirkt haben, zeigte die darauffolgende Öffnung eine positive Wirkung auf den Markt, die deutlich über vergleichbaren Monaten der Vorjahre rangiert. Die Schließung der Messen scheint kurzfristig keine Kaufrückhaltung auszulösen, wir kennen aber deren Langzeitwirkung noch nicht. Die Digitalisierung, die Verringerungen der Messen und von Reisen haben derzeit positive Wirkung auf unsere Kostenlage. Fehlteile durch erschwerte Belieferung aus dem Ausland und Mitarbeiter in Quarantäne oder bei der Organisation der Betreuung ihrer Kinder haben dagegen negative Auswirkungen auf unsere Kosten. Unter Berücksichtigung sämtlicher positiver wie negativer Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Geschäft der HanseYachts AG rechnet der Vorstand mit einem Umsatz moderat unter Vorjahr, einem EBITDA deutlich unter Vorjahr sowie einem deutlich über dem Vorjahr liegenden Jahresergebnis aufgrund der im Jahresfehlbetrag 2019/​20 enthaltenen Abschreibung auf das Finanzanlagevermögen. Die Anzahl der fakturierten und produzierten Yachten wird ebenfalls moderat unter Vorjahr liegen.

Hierbei ist der Vorstand von der Annahme ausgegangen, dass es zu keinem zweiten flächendeckenden europaweiten "Lock-down" wie zu Beginn des Jahres 2020 kommen wird. Der allgemeine Langfristtrend in dem relevanten weltweiten Bootsmarkt bleibt nach unserer Einschätzung wachsend.

 

Greifswald, 30. September 2020

Der Vorstand

Dr. Jens Gerhardt

Sven Göbel

Bilanz zum 30. Juni 2020

Aktiva

scrollen
30.6.2020 30.6.2019
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 3.012.636,56 2.637.139,34
2. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 6.607.136,76 4.192.043,00
3. Geschäfts- oder Firmenwert 1,00 1,00
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 24.936,00 0,00
9.644.710,32 6.829.183,34
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 9.507.370,87 9.589.172,87
2. Technische Anlagen und Maschinen 5.316.827,78 5.444.797,70
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 714.737,00 790.340,00
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 697.805,76 1.822.267,50
16.236.741,41 17.646.578,07
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 9.393.291,20 6.718.291,20
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3.394.743,14 3.692.607,12
12.788.034,34 10.410.898,32
38.669.486,07 34.886.659,73
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 7.849.301,61 9.424.114,27
2. Unfertige Erzeugnisse 9.113.595,97 9.457.191,03
3. Fertige Erzeugnisse und Waren 1.723.304,68 188.636,66
4. Geleistete Anzahlungen 29.887,51 68.522,25
5. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen -5.257.481,15 -4.722.686,14
13.458.608,62 14.415.778,07
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.041.948,41 3.545.526,87
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 502.981,15 11.651.483,75
3. Sonstige Vermögensgegenstände 435.879,52 348.337,27
1.980.809,08 15.545.347,89
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 6.827.558,53 4.087.863,06
22.266.976,23 34.048.989,02
C. Rechnungsabgrenzungsposten 330.291,57 637.456,91
D. Aktive latente Steuern 894.754,00 783.231,00
62.161.507,87 70.356.336,66

Passiva

scrollen
30.6.2020 30.6.2019
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 12.154.927,00 11.091.430,00
II. Kapitalrücklage 10.608.803,98 5.364.005,86
III. Bilanzverlust -20.344.097,91 -3.494.325,61
2.419.633,07 12.961.110,25
B. Sonderposten für Investitionszuschüsse und -zulagen 1.973.460,15 2.266.091,15
C. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 305.604,00 209.435,98
2. Sonstige Rückstellungen 7.754.478,23 8.215.202,88
8.060.082,23 8.424.638,86
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 19.922.527,95 18.770.138,12
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 3.468.013,55 2.357.694,84
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.186.245,20 9.682.821,35
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 17.178.726,54 14.165.611,23
5. Sonstige Verbindlichkeiten 1.058.065,18 944.999,86
48.813.578,42 45.921.265,40
E. Passive latente Steuern 894.754,00 783.231,00
62.161.507,87 70.356.336,66

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020

scrollen
2019/​20 2018/​19
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 124.343.339,65 146.691.218,08
2. Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 1.191.072,96 355.670,85
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 2.132.540,33 1.675.976,20
4. Sonstige betriebliche Erträge 3.684.504,01 3.328.896,41
131.351.456,95 152.051.761,54
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 80.743.230,88 96.327.712,05
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 1.735.950,74 3.064.532,11
82.479.181,62 99.392.244,16
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 23.418.305,05 24.032.079,52
b) Soziale Abgaben 4.755.254,53 4.815.718,51
28.173.559,58 28.847.798,03
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 5.446.660,33 5.219.969,64
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 15.551.810,52 15.368.810,23
-299.755,10 3.222.939,48
9. Verschmelzungsergebnis -1.805.889,82 0,00
10. Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen 0,00 762.616,06
11. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 205.869,48 155.101,06
12. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 187.876,79 133.186,75
13. Abschreibungen auf Finanzanlagen 13.884.393,96 0,00
14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.324.831,78 1.767.816,10
15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 114.928,94 -105.381,25
16. Ergebnis nach Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -16.806.195,45 2.400.646,00
17. Sonstige Steuern 43.576,85 45.236,85
18. Jahresfehlbetrag (Vj. Jahresüberschuss) -16.849.772,30 2.355.409,15
19. Verlustvortrag -3.494.325,61 -5.849.734,76
20. Bilanzverlust -20.344.097,91 -3.494.325,61

Anhang für das Geschäftsjahr 2019/​2020

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 2019/​2020

2. Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die HanseYachts AG

3. Verschmelzung HanseYachts TVH GmbH

4. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

5. Erläuterungen zur Bilanz

6. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

7. Sonstige Angaben

8. Nachtragsbericht

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 2019/​2020

Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2020 der HanseYachts AG, Greifswald (Amtsgericht Stralsund, HRB 7035) wurde nach den Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften sowie des Aktiengesetzes aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft hat ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 30. Juni des jeweiligen Folgejahres. Damit wird dem saisonalen Geschäftszyklus der Gesellschaft Rechnung getragen.Der Jahresabschluss wurde in Euro aufgestellt.

2. Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die HanseYachts AG

Der Ausbruch des Coronavirus und die dadurch ausgelöste Pandemie haben weltweit zu erheblichen Auswirkungen geführt und haben sich auch auf die wirtschaftliche Entwicklung und Geschäftsprozesse der HanseYachts AG in vielerlei Hinsicht ausgewirkt. So haben die Reisebeschränkungen polnischer Leiharbeiter, Kontaktverbote, notwendige Mindestabstände sowie die mangelnde Betreuung der Kinder der Mitarbeiter durch Schul- und Kindergartenschließungen die Arbeitsfähigkeit der eigenen Arbeitnehmer in den Monaten April und Mai 2020 eingeschränkt und damit die Produktion am Standort Greifswald sehr stark negativ beeinflusst. Darüber hinaus sind in den Monaten April bis Juni 2020 die Aufträge des Geschäftsjahres deutlich eingebrochen. Auch Transportbarrieren an den innereuropäischen Grenzen sowie Werkschließungen bei ausländischen Lieferanten führten zu den zeitlich verzögerten Versorgungen mit den notwendigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und behinderten hierdurch die zeitlich geplante Abfolge der Produktion. Dennoch wurde die Produktion zunächst unverändert, aber mit starken Einschränkungen und geringerer Produktivität fortgeführt.

So kam es infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie im vierten Quartal des Geschäftsjahres zu deutlichen Rückgängen der Gesamtleistung und folglich auch zu einem starken Rückgang des EBITDA. Als Reaktion auf das geringere operative Ergebnis und auf die sinkende Liquidität infolge des gesunkenen Ergebnisses und der (aufgrund des Auftragseinbruchs) geringeren erhaltenen Anzahlungen hat die Gesellschaft diverse Maßnahmen ergriffen. So wurden neben der Beantragung von Kurzarbeit in den Monaten Juni bis September 2020 unter Inanspruchnahme staatlicher Bürgschaftszusagen mit den finanzierenden deutschen Banken im September 2020 zusätzliche Darlehensverträge im Gesamtvolumen von EUR 13,0 Mio. abgeschlossen. Zudem haben die deutschen Hausbanken die bestehenden Kontokorrentlinien fortgeführt und die bestehenden

Investitionsdarlehen für ein Jahr tilgungsfrei gesetzt. Die neuen Darlehen haben eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2026, sind für zwei Jahre tilgungsfrei und sind dann in vierteljährlichen Raten bis auf die vereinbarten Schlussraten zu tilgen. Auch der Hauptgesellschafter hat eine bedingte Finanzierungszusage von TEUR 1.500 Mio. ausgesprochen, die bei Bedarf abgerufen werden kann. Darüber hinaus haben die beiden ausländischen Tochterunternehmen Darlehensverträge zur Sicherstellung der eigenen Finanzierung abgeschlossen (TTS in Höhe von EUR 1,1 Mio. und Privilège Marine SAS in Höhe von EUR 2,0 Mio.).

Die Gesellschaft geht davon aus, dass bei einer sich wieder normalisierenden wirtschaftlichen Gesamtsituation ("wie vor der Krise") unter Berücksichtigung der abgeschlossenen Darlehensverträge und des sehr hohen Auftragseingangs in den Monaten Juli, August und September 2020 für den Prognosehorizont ausreichende Liquidität besteht.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch Unternehmensplanungen, die die Auswirkungen der Corona-Pandemie bereits berücksichtigen, mit einer hohen Unsicherheit behaftet sind. Die weitere dynamische Entwicklung der weltweiten Corona-Pandemie sowie deren Auswirkungen auf das Unternehmen (Ausmaß, Intensität, zeitliche Dauer) und das Kundenverhalten lassen sich derzeit nicht verlässlich einschätzen.

3. Verschmelzung HanseYachts TVH GmbH

Mit Vertrag vom 17. Dezember 2019 ist die Hanse Yachts Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH, Greifswald mit der Hanse Yachts TVH GmbH rückwirkend zum 1. Juli 2019 verschmolzen worden. Mit gleichem Datum wurde die Hanse Yachts TVH GmbH auf die Hanse Yachts AG ebenfalls rückwirkend auf den 1. Juli 2019 verschmolzen. Wirksam wurden die Verschmelzungen mit der Eintragung in das Handelsregister am 12. Februar 2020 (HanseYachts Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH) und 21. Februar 2020. Durch die Verschmelzungen sind alle Vermögenswerte und Schulden der übertragenden Gesellschaften auf die Hanse Yachts AG übergegangen. Im Vorjahr hatte die Hanse Yachts AG gegenüber den verschmolzenen Gesellschaften einen Beteiligungsansatz in Höhe von TEUR 25, Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 8.113 sowie Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 3.574 bilanziert, die zum aktuellen Bilanzstichtag durch Aufrechnung untergegangen sind.

In der Ertragslage wurden im Vorjahr sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 897 sowie Erträge aus der Gewinnabführung in Höhe von TEUR 763 ausgewiesen. Im aktuellen Geschäftsjahr wurde ein Verschmelzungsverlust in Höhe von TEUR 1.806 realisiert.

4. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Unternehmensplanung der HanseYachts AG ist Grundlage für wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsfragen sowie für die aus der Ertrags- und Bilanzplanung abgeleitete Liquiditätsplanung der Gesellschaft. Über die einer Unternehmensplanung inhärenten Unsicherheit und darin enthaltene ermessensbehaftete Annahmen hinaus ist die HanseYachts AG als Hersteller von luxuriösen Konsumgütern in besonderem Maße von der konjunkturellen Entwicklung sowie den negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie in Europa und den USA abhängig. Vor diesem Hintergrund ist die Erreichung der in der Unternehmensplanung prognostizierten Leistungsindikatoren im kommenden Geschäftsjahr mit höheren Unsicherheiten und daraus ableitbaren Risiken für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft verbunden. Hinsichtlich weiterführender Erläuterungen verweisen wir auf Kapitel "4.3.5 Risiken aus Planabweichungen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage" im Risikobericht des Lageberichts.

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Herstellungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Teile zugehöriger Gemeinkosten. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und bei dauernder Wertminderung um außerplanmäßige Abschreibungen, angesetzt. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten der Sachanlagen einbezogen.

Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode über die voraussichtliche Nutzungsdauer vorgenommen. Im Zugangsjahr werden die Abschreibungen zeitanteilig berechnet. Geringwertige Vermögensgegenstände des beweglichen Sachanlagevermögens i. S. d. § 6 Abs. 2 EStG, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 250 betragen, werden im Zugangsjahr jeweils voll abgeschrieben.

Sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten über EUR 250 und bis EUR 1.000 liegen, wurde handelsrechtlich - in Anlehnung an § 6 Abs. 2a EStG - ein Sammelposten gebildet, der entsprechend im Jahr der Bildung und in den folgenden 4 Geschäftsjahren aufgelöst wird.

Eine außerplanmäßige Abschreibung ist gemäß § 165 Absatz 3 Satz 5 HGB dann vorzunehmen, wenn der beizulegende Wert am Abschlussstichtag niedriger als der Buchwert ist. Die Beurteilung des beizulegenden Zeitwertes der im Geschäftsjahr 2016/​17 entgeltlich erworbenen Marke Privilège wird auf Basis geplanter Lizenzerträge vorgenommen, deren Einschätzung inhärenten Planungsrisiken unterliegt und mit Schätzungs-unsicherheiten verbunden ist.

Finanzlagen sind zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet. Es wird zum jeweiligen Bilanzstichtag unter Anwendung der Regelungen des IDW RS HFA 10 geprüft, ob der beizulegende Zeitwert der bilanzierten Finanzanlagen i.S.d. § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB den bilanzierten Buchwert voraussichtlich dauerhaft überschreitet. Der hierfür berechnete Ertragswert ist im Wesentlichen von der zugrunde gelegten Unternehmensplanung und dem angewandten Diskontierungszins abhängig. Der Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen wurde die vom Vorstand erstellte Unternehmensplanung zugrunde gelegt. Die Ertragswerte sind somit maßgeblich von den zukünftigen Ergebnissen der Privilège Marine Holding GmbH sowie ihres Tochterunternehmens der Privilège Marine SAS und den bei der Schätzung der Ergebnisse zugrunde liegenden Annahmen abhängig. Im Berichtsjahr waren außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von EUR 13,9 Mio. erforderlich.

Obwohl diese ermessensbehafteten Schätzungen auf Grundlage der gegenwärtigen Erkenntnisse des Managements erfolgten, kann es bei der tatsächlichen Entwicklung der Beteiligungsunternehmen zu Abweichungen von diesen Schätzungen kommen.

Der Diskontierungszins zur Bewertung der Anteile an der Privilège Marine Holding GmbH betrug 8,15 % (Vj. 6,13 %).

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt grundsätzlich zu durchschnittlichen Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten.

Unfertige und fertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten, höchstens jedoch zu ihren voraussichtlichen Veräußerungserlösen abzüglich noch anfallender Kosten, bewertet. Die Bewertung erfolgt zu Material- und Fertigungseinzelkosten zuzüglich der angefallenen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der Sonderkosten der Fertigung. Darüber hinaus wurden angemessene Teile der allgemeinen Verwaltungskosten in die Herstellungskosten einbezogen. Bei den unfertigen Erzeugnissen wird der Fertigstellungsgrad auf einer typisierten Grundlage berücksichtigt.

Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen werden bis zu der Höhe offen von den Vorräten abgesetzt, in der den erhaltenen Anzahlungen in den unfertigen und fertigen Erzeugnissen aktivierte Beträge gegenüberstehen. Sofern noch keine Aktivierung unfertiger und fertiger Erzeugnisse erfolgt ist, werden erhaltene Anzahlungen unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel werden mit dem Nominal- bzw. Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine Pauschalwertberichtigung von 1 % auf die nicht einzelwertberichtigten Forderungen gebildet.

Erhaltene bzw. bewilligte Investitionszuschüsse und Investitionszulagen auf Sachanlagen wurden in den Sonderposten für Investitionszuschüsse und -zulagen eingestellt und über die Nutzungsdauer der geförderten Anlagengüter ertragswirksam vereinnahmt, sofern die betreffenden Anlagengüter im Berichtsjahr bereits betrieblich genutzt wurden.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.

Die Ermittlung der pauschalen Gewährleistungsrückstellung erfolgt auf Basis des durchschnittlichen Gewährleistungsaufwands der vergangenen Geschäftsjahre im Verhältnis zum garantiebehafteten Umsatz.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sowie die darauf entfallenden Aufwendungen und Erträge werden zum Devisenkurs des Entstehungstages erfasst und zum Abschlussstichtag zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Buchgewinne und -verluste durch Kursänderungen werden zum Bilanzstichtag nach Maßgabe des § 256a HGB erfolgswirksam berücksichtigt.

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen ermittelt. Zeitliche Unterschiede resultieren ausschließlich aus selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen.

Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragssteuersatzes von derzeit 29,7 %. Der kombinierte Ertragssteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. Aktive latente Steuern werden nur bis zur Höhe der bestehenden passiven latenten Steuern bilanziert. Im Falle eines Überhangs aktiver latenter Steuern würde in Ausübung des Wahlrechts aus § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB keine Aktivierung erfolgen. Gemäß § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB werden aktive und passive latente Steuern unverrechnet angesetzt.

5. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die in der Anlage 4 gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs.

Insgesamt werden unter den immateriellen Vermögensgegenständen zum 30. Juni 2020 selbst geschaffene Rechte und Werte (Entwicklungskosten) in Höhe von TEUR 3.013 ausgewiesen. Die Zugänge des Berichtsjahres beliefen sich auf TEUR 1.223. Korrespondierend zu den zum Bilanzstichtag ausgewiesenen selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen wurden passive latente Steuern in Höhe von TEUR 895 gebildet.

Die für den Bereich Forschung und Entwicklung in der Kostenrechnung separat erfassten Aufwendungen belaufen sich im Berichtsjahr auf 4,1 Mio. Euro (Vorjahr 4,1 Mio. Euro). Darin enthalten sind vor allem Personalaufwendungen und bezogene Leistungen. Sofern die Ansatzvoraussetzungen für immaterielle Vermögensgegenstände ("Entwicklungskosten") bzw. technische Anlagen und Maschinen/​Anlagen im Bau ("Produktionsformen") erfüllt waren, erfolgte über die aktivierten Eigenleistungen eine entsprechende Aktivierung (Euro 2,1 Mio., Vorjahr Euro 1,7 Mio.). In Summe wurden damit für Forschung und Entwicklung 2,0 Mio. Euro (Vorjahr Euro 2,4 Mio.) als Aufwand zu Lasten des Periodenergebnisses erfasst.

Das Finanzanlagevermögen enthält neben Ausleihungen an verbundenen Unternehmen die Beteiligungsansätze an den Tochterunternehmen. Die beiden wesentlichen Beteiligungsansätze betreffen mit TEUR 3.800 (Vorjahr TEUR 1.100) die Beteiligung an der Privilège Marine Holding GmbH und mit TEUR 5.510 (Vorjahr TEUR 5.510) die Beteiligung an der Technologie Tworzyw Sztucznych Sp. Z o.o.

Der Beteiligungsansatz an der Privilège Marine Holding GmbH hatte sich im Laufe des Geschäftsjahres 2019/​20 infolge der im Folgenden beschriebenen Maßnahmen zunächst auf TEUR 17.684 erhöht:

1. Mit Datum vom 1. Juli 2019 hat die HanseYachts AG eine Schuldübernahmeerklärung gegenüber der Privilège Marine Holding GmbH (ursprüngliche Schuldnerin) sowie gegenüber den Gläubigern (AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA sowie HY Beteiligungs GmbH) abgegeben. Auf Grundlage dieser Erklärung hatte die HanseYachts AG Verbindlichkeiten gegenüber den genannten Gläubigern in Höhe von insgesamt TEUR 5.502 übernommen und korrespondierend den Beteiligungsbuchwert erhöht.

2. Aufgrund der negativen Eigenkapitalsituation der französischen Gesellschaft Privilège Marine SAS wurden im Laufe des Geschäftsjahres 2019/​20 insgesamt zwei Kapitalerhöhungen seitens der Privilège Marine Holding GmbH durch die Einlage von Forderungen in Höhe von insgesamt TEUR 11.082 durchgeführt.

Diese Forderungen bestanden zunächst seitens der HanseYachts AG infolge der abgeschlossenen Dienstleistungsverträge, Lizenzverträge, des bestehenden Liefer- und Leistungsverkehrs sowie infolge von ausgereichten Darlehen. Diese Forderungen wurden an die Privilège Marine Holding GmbH abgetreten und haben den Beteiligungsbuchwert in entsprechender Höhe erhöht.

Der nach Durchführung der beschriebenen Maßnahmen auf TEUR 17.684 gestiegene Beteiligungsbuchwert musste im Geschäftsjahr 2019/​20 in Höhe von TEUR 13.884 auf TEUR 3.800 abgeschrieben werden. Hintergrund hierfür sind neben einer kurzfristigen Verschlechterung der Ertragsaussichten infolge der Corona-Pandemie sowie eines gestiegenen Abzinsungssatzes (siehe Abschnitt 4) auch die langfristig leicht gesunkenen Ertragsaussichten der Gesellschaft. Der Vorstand der HanseYachts AG unternimmt aktuell intensive Anstrengungen, um durch gezielte Maßnahmen die Fertigungs- und Materialeinsatzquoten zu verringern. Dies umfasst insbesondere ein in 2020 eingeführtes sehr engmaschigen Controlling der Produktionsstunden und einen hierauf aufbauenden Maßnahmenplan zu Reduzierung der Fertigungsstunden.

Der Vorstand ist auf Grundlage der Erfahrungen bei der erfolgreichen Reduzierung der Fertigungsstunden von großen Yachten am Standort Greifswald optimistisch, die in der Planung unterstellte Reduzierung der Fertigungsstunden erreichen zu können.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Latente Steuern

Die passiven latenten Steuern resultieren aus den selbsterstellten immateriellen Vermögenswerten, die steuerrechtlich nicht aktivierungsfähig sind. In Höhe des bestehenden Überhangs passiver Latenzen wurden aktive latente Steuern auf Verlustvorträge gebildet. Auf eine darüber hinausgehende Aktivierung latenter Steuern auf Verlustvorträge wurde in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB verzichtet.

scrollen
01.07.2019 Veränderung 30.06.2020
TEUR TEUR TEUR
Aktive latente Steuern 783 112 895
Passive latente Steuern -783 -112 -895
0 0 0

Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Aufgrund der in § 6 der Satzung der Gesellschaft enthaltenen Ermächtigungen (Genehmigtes Kapital 2017) hat der Vorstand am 14. August 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tage beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 11.091.430,00 gegen Sacheinlage um einen Betrag von EUR 933.162,00 auf EUR 12.024.592,00 durch Ausgabe von 933.162 auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats ferner beschlossen, dass zur Zeichnung dieser neuen Stückaktien alleine die AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. LGaA und die HY Beteiligungs GmbH zugelassen wurden und die Bezugsrechte der übrigen Aktionäre ausgeschlossen wurden.

Um den Ausschluss der Bezugsrechte der übrigen Aktionäre zu kompensieren, wurde eine Barkapitalerhöhung kurzfristig anschließend an die Sachkapitalerhöhung durchgeführt. Im Rahmen dieser Barkapitalerhöhung wurde den übrigen Aktionären die Möglichkeit zu einem - das bisherige Verhältnis ihrer Beteiligungen wahrenden - Bezug von neuen Aktien gegeben. Folgerichtig haben die AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA und die HY Beteiligungs GmbH jeweils mit Schreiben vom 27. Juni 2019 zugunsten der anderen Aktionäre auf ihre Bezugsrechte auf die neuen Aktien aus der Barkapitalerhöhung verzichtet.

Daher hat der Vorstand am 14. August 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das nach Eintragung der Sachkapitalerhöhung erhöhte Grundkapital der Gesellschaft von EUR 12.024.592 durch eine Barkapitalerhöhung zusätzlich um bis zu EUR 299.219,00 auf bis zu insgesamt EUR 12.323.811,00 durch Ausgabe von bis zu 299.219 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen.

Die neuen Aktien wurden zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie den Aktionären im Verhältnis 9:1 zum Bezugspreis von EUR 5,75 je Aktie zu den Ausgabebedingungen provisionsfrei zum Bezug angeboten. Von diesen angebotenen Aktien wurden insgesamt 130.335 gezeichnet. Das voll eingezahlte Grundkapital der HanseYachts AG beträgt somit zum 30. Juni 2020 EUR 12.154.927,00 (Vorjahr EUR 11.091.430,00) und ist in 12.154.927 (Vorjahr 11.091.430) nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von je EUR 1,00 aufgeteilt. Sämtliche Aktien sind Inhaberaktien.

Genehmigtes Kapital

Das genehmigte Kapital setzt sich wie folgt zusammen:

scrollen
Beschluss der Hauptversammlung vom Genehmigtes Kapital in TEUR
Genehmigtes Kapital (2019) 5. Dezember 2019 6.012

Auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 5. Dezember 2019 wurde das Genehmigte Kapital 2017 aufgehoben und der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu nominal EUR 6.012.296 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 4. Dezember 2024 einmalig oder mehrfach zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Das genehmigte Kapital zum 30. Juni 2020 beträgt unverändert EUR 6.012.296.

Zudem wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen, wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage ausgegeben werden und bestimmte weitere in § 6 der Satzung festgelegte Voraussetzungen gegeben sind oder bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage oder um potentielle Options- bzw. Wandlungsrechte von Gläubigern bedienen zu können. Aktuell sind keine Options- und /​ oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben.

Die Handelsregistereintragung des genehmigten Kapitals 2019 erfolgte am 11. März 2020.

Kapitalrücklage

Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag eine Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB aus, die sich ausgehend vom Vorjahresbetrag in Höhe von TEUR 5.364 zum einen infolge der in 2019 durchgeführten Barkapitalerhöhung um TEUR 619 erhöht hat.

Darüber hinaus wurden im Rahmen der in 2019 durchgeführten Barkapitalerhöhung TEUR 462 in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB eingestellt.

Bilanzergebnis

Das Bilanzergebnis entwickelte sich wie folgt:

scrollen
2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
Bilanzergebnis zu Beginn des Geschäftsjahres -3.495 -5.850
Jahresfehlbetrag /​ - überschuss des Geschäftsjahres -16.849 2.355
Bilanzergebnis am Ende des Geschäftsjahres -20.344 -3.495

Ausschüttungsgesperrte Beträge

Die ausschüttungsgesperrten Beträge gemäß § 268 Abs. 8 HGB setzen sich wie folgt zusammen:

scrollen
2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
Buchwert selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände 3.013 2.637
Aktive latente Steuern 895 783
./​. Passive latente Steuern -895 -783
3.013 2.637

Sonderposten für Investitionszuschüsse und Investitionszulagen

Der Sonderposten für Investitionszuschüsse und -zulagen entwickelte sich im Geschäftsjahr 2019/​20 wie folgt:

scrollen
2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
Sonderposten zu Beginn des Geschäftsjahres 2.266 2.564
Auflösungen der Sonderposten -293 -298
Sonderposten am Ende des Geschäftsjahres 1.973 2.266

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

scrollen
2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
Ausstehende Eingangsrechnungen und ungewisse Abrechnungsverpflichtungen 3.798 3.969
Personalbezogene Verpflichtungen 2.151 2.441
Gewährleistungen 1.659 1.803
Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften 146 2
7.754 8.215

Verbindlichkeiten, Besicherung

Die Verbindlichkeiten haben folgende Fälligkeiten:

scrollen
Erwartete Restlaufzeiten davon besichert
bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Betrag Art
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 19.923 17.041 2.882 0 19.901 GS *, GZ *
(Vorjahr) (18.770) (8.234) (10.536) (0) (17.115) *, P *
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 3.468 3.468 0 0
(Vorjahr) (2.358) (2.358) (0) (0)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.186 7.186 0 0
(Vorjahr) (9.682) (9.682) (0) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 17.179 12.079 5.100 0
(Vorjahr) (14.166) (9.421) (0) (4.745)
Sonstige Verbindlichkeiten 1.058 1.058 0 0
(Vorjahr) (945) (945) (0) (0)
48.814 40.832 7.982 0
(Vorjahr) (45.921) (30.640) (10.536) (4.745)

* GS=Grundschulden, GZ=Globalzession der Forderungen; P= Pfandrecht an Marken SÜ=Sicherungsübereignung von Vorräten, Maschinen

Die aktivisch abgesetzten erhaltenen Anzahlungen haben wie im Vorjahr sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die Darlehensgewährung der Kreditinstitute ist bei zwei Banken abhängig von der Einhaltung der finanziellen Kennzahl Nettoverschuldung/​ bereinigtes EBITDA, für deren Berechnung der nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) aufgestellte Konzernabschluss per 30. Juni der HanseYachts AG die Ausgangsbasis bildet. Eine Verletzung der Bankkennzahl ("Financial Covenant") könnte nach einer 3-Monats-Heilungsfrist ein außerordentliches Kündigungsrecht der Darlehensgeber auslösen. Die Bankkennzahlen wurden zum 30. Juni 2020 nicht eingehalten. Die Kreditinstitute haben daher mit Datum vom 11. August bzw. 24. September 2020 erklärt, die Vereinbarung eines Nettoverschuldungsgrads auszusetzen bzw. die Nichteinhaltung der Covenants zu dulden und hieraus keine Rechte herzuleiten.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Darlehen nebst aufgelaufenen Zinsen (TEUR 10.936, Vorjahr TEUR 5.246), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 6.484, Vorjahr TEUR 7.967) und erhaltene Anzahlungen (TEUR 837, Vorjahr TEUR 1.422). Die Verbindlichkeiten werden saldiert ausgewiesen mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 1.079, Vorjahr TEUR 469).

Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen TEUR 11.540 (Vorjahr TEUR 6.697) auf Unternehmen der AURELIUS-Unternehmensgruppe.

Sonstige Verbindlichkeiten

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 607 (Vorjahr TEUR 546) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit von TEUR 27 (Vorjahr TEUR 31) enthalten.

6. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt nach Produkten und Absatzregionen auf:

scrollen
Motorboote Segelboote Übrige Gesamt
TEUR TEUR TEUR TEUR
Deutschland 14.617 21.217 780 36.614
USA 4.456 8.764 32 13.252
Frankreich 6.235 3.534 1.860 11.629
Spanien 9.107 2.352 132 11.591
United Kingdom 1.164 5.489 76 6.729
sonstiges Europa 4.853 27.672 1.861 34.386
sonstiges Weltweit (exkl. Europa) 2.240 7.895 7 10.142
42.672 76.923 4.748 124.343

Die Umsatzerlöse stammen überwiegend aus dem Verkauf von Segelyachten und Motorbooten. Diese Umsatzerlöse werden mit dem Eigentums- bzw. Gefahrenübergang auf den Kunden erfasst, wenn ein Preis vereinbart oder bestimmbar ist und von dessen Bezahlung ausgegangen werden kann. Die Umsatzerlöse sind abzüglich Skonti, Preisnachlässen, Kundenboni und Rabatten ausgewiesen.

Die in der Absatzregion Frankreich erwirtschafteten Umsatzerlöse der Kategorie "Übrige" enthalten in Höhe von TEUR 1.748 (Vorjahr TEUR 2.160) Erlöse gegenüber dem verbundenen Unternehmen Privilège und resultieren insbesondere aus Beratungsleistungen, Lizenzentgelten und der Kooperation bei Einkäufen sowie Vertriebswegen.

Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 1.663 (Vorjahr TEUR 1.373), die sich im Wesentlichen aus Schadensersatzleistungen in Höhe von TEUR 263 (Vorjahr TEUR 698), der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 682 (Vorjahr TEUR 468), der Herabsetzung von Wertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von TEUR 232 (Vorjahr TEUR 0) sowie der Stornierung der Abzinsung einer ursprünglich langfristigen Forderung gegen ein verbundenes Unternehmen in Höhe von TEUR 272 (Vorjahr TEUR 0) zusammensetzen.

Weiterhin enthalten sind Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für steuerbare Investitionszuschüsse mit TEUR 179 (Vorjahr TEUR 181) und aus der Auflösung nicht steuerbarer Investitionszulagen mit TEUR 114 (Vorjahr TEUR 117). In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 77 (Vorjahr TEUR 46) enthalten.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 138 (Vorjahr TEUR 146) erfasst. Periodenfremde Aufwendungen sind in Höhe von TEUR 213 (Vorjahr TEUR 0) angefallen.

Verschmelzungsergebnis

In Anwendung des §265 Abs. 6 HGB wurde aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit der Gewinn- und Verlustrechnung der Posten "Verschmelzungsergebnis" in den GuV aufgenommen. In 2019/​2020 wurde die Hanse Yachts TV GmbH auf die Hanse Yachts TVH GmbH und diese unmittelbar im Anschluss auf die Hanse Yachts AG verschmolzen. Die Verschmelzungen erfolgten mit Rückwirkung auf den 1. Juli 2019. Aus diesem Vorgang resultierte ein einmaliger Verschmelzungsverlust in Höhe von TEUR 1.806, der unter dem Posten Verschmelzungsergebnis wird. Wir verweisen auf unsere Ausführungen unter Punkt 2.

Periodenfremde Zinsen

Die Zinsen und ähnlichen Erträge enthalten periodenfremde Zinsen in Höhe von TEUR 60 (Vorjahr TEUR 0).

Verbundene Unternehmen

Im Berichtsjahr wurde der Jahresüberschuss der Hanse (Deutschland) Vertriebs GmbH & Co. KG thesauriert.

Die Erträge aus Ergebnisabführungserträgen des Vorjahres enthielten den aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages zu übernehmenden Gewinn der HanseYachts TVH GmbH in Höhe von TEUR 763 (2019/​20: TEUR 0).

Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens in Höhe von TEUR 206 (Vorjahr TEUR 155) betreffen die Verzinsung von Ausleihungen an verbundene Unternehmen.

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge entfallen in Höhe von TEUR 128 (Vorjahr TEUR 131) auf verbundene Unternehmen.

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen entfallen mit TEUR 710 (Vorjahr TEUR 748) auf verbundene Unternehmen. Im Vorjahr waren Aufwendungen aus der Abzinsung von Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 407 enthalten.

Abschreibungen auf Finanzanlagen

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen betreffen in voller Höhe die Abschreibung des Beteiligungsbuchwerts Privilège Marine Holding GmbH. Wir verweisen hierzu auf unsere Ausführungen in Punkt 5 dieses Anhangs.

Außergewöhnliche Erträge und Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind außergewöhnliche Erträge aus Schadensersatzleistungen in Höhe von TEUR 263 (Vorjahr TEUR 698) enthalten.

Außergewöhnliche Aufwendungen entstanden aus der einmaligen Erfassung des Verschmelzungsverlustes in Höhe von TEUR 1.806. Darüber hinaus handelt es sich bei den Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von EUR 13,9 Mio. um außergewöhnliche Aufwendungen.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Aus der Auflösung von in Vorjahren gebildeten Steuerrückstellungen resultieren periodenfremde Steuererträge in Höhe von TEUR 115 (Vorjahr TEUR 0).

7. Sonstige Angaben

Aufstellung des Anteilbesitzes

scrollen
Bezeichnung Anteil Währung Eigenkapital Jahresergebnis
unmittelbar:
1. Dehler Yachts GmbH, Greifswald 100% TEUR -1.242 -4
2. Hanse (Deutschland) Vertriebs GmbH & Co. KG, Greifswald 100% TEUR 2.727 420
3. Verwaltung Hanse (Deutschland) Vertriebs GmbH, Greifswald 100% TEUR 51 2
4. Yachtzentrum Greifswald Beteiligungs-GmbH, Greifswald 100% TEUR -6.501 -239
5. Hanse Yachts US, LLC, 100% TUSD 335 96
Savannah, USA TEUR 299 86
6. Technologie Tworzyw 100% TPLN 31.151 8.744
Sztucznych Sp. Z o.o., Goleniów, Polen TEUR 6.991 1.997
7. Moody Yachts GmbH, Greifswald 100% TEUR 14 -2
8. Sealine Yachts GmbH, Greifswald 100% TEUR 21 -1
9. Privilège Marine Holding GmbH, Grünwald 100% TEUR 17.417 257
mittelbar:
über Nr. 4.
10. Mediterranean Yacht Service Center SARL, Canet en Roussillon, Frankreich 100% TEUR -2.689 2
über Nr. 9.
11. Privilège Marine SAS, Les Sables d'Olonne, Frankreich 97% TEUR -5.574 -6.246

Die HanseYachts TVH GmbH sowie die HanseYachts Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH wurden mit Vertrag vom 17. Dezember 2019 rückwirkend auf den 1. Juli 2019 auf die HanseYachts AG verschmolzen. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 12. Februar 2020 bzw. am 21. Februar 2020.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen und außerbilanzielle Geschäfte

Es bestehen die folgenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen ausschließlich gegenüber Dritten, die vornehmlich aus Investitionsvorhaben, Leasing-, Miet-, Pacht- und Dienstleistungsverträgen resultieren. Es werden jeweils die vereinbarten bzw. die erwarteten Laufzeiten der Vertragsverhältnisse berücksichtigt.

scrollen
Gesamt davon bis 1 Jahr davon über 1 Jahr
TEUR TEUR TEUR
Sonstige finanzielle Verpflichtungen 958 205 753

Darüber hinaus bestehen unbefristete und kurzfristig kündbare Mietverträge mit einer jährlichen Verpflichtung von TEUR 39.

Neben den vorgenannten finanziellen Verpflichtungen bestehen kurzfristig kündbare Dienstleistungsverträge mit einzelnen Gesellschaften der AURELIUS-Unternehmensgruppe in München.

Wesentliche außerbilanzielle Geschäfte, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen darüber hinaus nicht.

Darüber hinaus besteht ein Bestellobligo in Höhe von TEUR 1.815, das im Wesentlichen auf die Beschaffung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen entfällt.

Haftungsverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten

Die Gesellschaft hat gegenüber einem polnischen Kreditinstitut selbstschuldnerische Bürgschaften bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt TEUR 4.700 (Vorjahr TEUR 4.000) für die Technologie Tworzyw Sztucznych Sp. Z o.o. (im Folgenden kurz "TTS") übernommen. Die selbstschuldnerischen Bürgschaften beziehen sich auf Ansprüche des Kreditinstituts aus einem der TTS eingeräumten Kontokorrentkredit, der zum Bilanzstichtag mit TEUR 2.814 valutiert, sowie einem Investitionsdarlehen in Höhe von TEUR 782.

Darüber hinaus hat die HanseYachts AG eine Patronatserklärung für die TTS abgegeben. Die dadurch abgedeckten Verbindlichkeiten der TTS belaufen sich zum Stichtag auf TEUR 2.006. Die Patronatserklärung galt bis zum 23. Juli 2020 und wurde nicht verlängert.

Das Risiko einer Inanspruchnahme aus den Bürgschaften für die Tochtergesellschaft wird ausgehend von der Unternehmensplanung des gesamten HanseYachts-Konzerns für das Geschäftsjahr 2020/​21 und unter Berücksichtigung üblicher inhärenter Planungsrisiken als unwahrscheinlich eingestuft.

Mit einer unabhängigen Absatzfinanzierungsgesellschaft besteht ein Finanzierungsprogramm im Gesamtvolumen von TEUR 14.140 (Vorjahr TEUR 15.150), über das Händler den Erwerb ihrer Schiffe von der HanseYachts AG finanzieren können. Das Finanzierungsprogramm wurde von den Händlern zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 4.076 (Vorjahr TEUR 4.893) in Anspruch genommen (davon in Höhe von TEUR 792 durch verbundene Unternehmen (Vorjahr TEUR 683)). Unter bestimmten Voraussetzungen besteht bei einer Absatzfinanzierungsgesellschaft eine Rückkaufverpflichtung durch die HanseYachts AG für die mittels des Finanzierungsprogramms finanzierten Schiffe, sofern die teilnehmenden Händler ihren Verpflichtungen gegenüber der Absatzfinanzierungsgesellschaft nicht nachkommen. Aus dem Vertrag mit der Absatzfinanzierungsgesellschaft besteht unter bestimmten Voraussetzungen außerdem die Pflicht zum Ausgleich der ausgefallenen Forderung, sofern das finanzierte Schiff nicht mehr gesichert werden kann und der Händler ausfällt.

Da der Vertrag mit der Absatzfinanzierungsgesellschaft zunächst eine Verwertungsphase der von den Händlern zur Sicherheit an die Absatzfinanzierungsgesellschaft übereigneten Schiffe vorsieht und jeweils nur ein Teil des Kaufpreises für ein Schiff auf diesem Weg finanziert wird, wird von einem geringen Risiko der Inanspruchnahme aus möglichen Rückkaufverpflichtungen bzw. den Ausfallgarantien für die Tochtervertriebsgesellschaften ausgegangen.

Die von der Absatzfinanzierungsgesellschaft übernommenen Forderungen werden daher nach erfolgter Zahlung durch die Absatzfinanzierungsgesellschaft in voller Höhe ausgebucht.

Das Gesamtvolumen des Finanzierungsprogramms beinhaltet gegenüber der Absatzfinanzierungsgesellschaft Ausfallgarantien zugunsten der Tochtervertriebsgesellschaften in Höhe von TEUR 2.500 (Vorjahr TEUR 2.500).

Vorstand /​ Aufsichtsrat

Mitglieder des Vorstands der HanseYachts AG waren im Geschäftsjahr:

scrollen

Dr. Jens Gerhardt, Hamburg, Vorstand Vertrieb und Qualität

Sven Göbel, Naumburg, Vorstand Finanzen und Produktion

Die Bezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019/​20 belaufen sich auf TEUR 658. Darin enthalten sind variable Gehaltsbestandteile von TEUR 339, die im abgelaufenen Geschäftsjahr noch nicht zur Auszahlung gelangt sind. Darüber hinaus sind Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen von nicht mehr zur Auszahlung kommenden Vergütungen für Vorjahre in Höhe von TEUR 281 enthalten.

Bezüglich der Angabe der Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds wird aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung von der Befreiung gem. § 286 Abs. 5 HGB Gebrauch gemacht.

Der Aufsichtsrat bestand im Geschäftsjahr 2019/​20 aus den folgenden Mitgliedern:

• Gert Purkert, München, Vorstand der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA, Aufsichtsratsvorsitzender

Weitere Mandate:

scrollen

Aurelius Beteiligungsberatungs AG, München (Vorsitzender),

Aurelius Portfolio Management AG, München (Vorsitzender),

Aurelius Transaktionsberatungs AG, München (Vorsitzender),

AUREPA Management AG, München (Vorsitzender),

• Dr. Frank Forster, München, Syndikusanwalt der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender

Weitere Mandate:

scrollen

Aurelius Portfolio Management AG, München,

• Fritz Seemann, Düsseldorf, Vorstand der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA

Weitere Mandate:

scrollen

Aurelius Portfolio Management AG, München (stellvertretender Vorsitzender),

Aurelius Beteiligungsberatungs AG, München

• Dr. Martin Schoefer, München, Vorstand der AURELIUS Beteiligungsberatungs AG

• Alexander Herbst, Trassenheide, Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat,

• Ronny Riechert, Greifswald, Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat (bis zum 9. Januar 2020).

• Rene Oestreich, Mölschow, Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat (seit dem 9. Januar 2020)

Der Aufsichtsrat erhielt in der Berichtsperiode Bezüge in Höhe von TEUR 55.

Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

Als nahe stehend gelten Personen beziehungsweise Unternehmen, die vom berichtenden Unternehmen maßgeblich beeinflusst werden können bzw. auf das Unternehmen maßgeblichen Einfluss nehmen können.

Als nahe stehende Personen der HanseYachts AG kommen grundsätzlich die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates in Betracht. Darüber hinaus kommen als nahe stehende Personen auch die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA, Grünwald, in Betracht, in deren Konzernabschluss die HanseYachts AG einbezogen wird. Nahe stehende Unternehmen sind daher insbesondere die Unternehmen des Konzernkreises der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA.

Leistungsbeziehungen zu Tochtergesellschaften, an denen die HanseYachts AG unmittelbar oder mittelbar 100 % der Anteile hält, werden nicht angegeben. Neben den im vorangegangenen Abschnitt dargestellten Vergütungen der Organmitglieder bestanden im Geschäftsjahr die nachfolgend aufgeführten Geschäftsbeziehungen zu Gesellschaften der Aurelius-Unternehmensgruppe sowie zu weiteren nahe stehenden Personen aus diesem Kreis:

scrollen
Ertrag Aufwand Ford. 30.06.2020 Vbk. 30.06.2020
TEUR TEUR TEUR TEUR
Beratungsleistungen (inkl. Reisekosten), Lizenzgebühren und sonst. Leistungen 592 448 1.237
Darlehen 704 1.319 10.299

Beratungsleistungen (inkl. Reisekosten)

Die Aufwendungen für Beratungsleistungen betreffen die von der AURELIUS Beteiligungsberatungs AG erbrachten Beratungsleistungen an die HanseYachts AG.

Lizenzgebühren und sonstige Leistungen

Die AURELIUS Active Management GmbH stellt der HanseYachts AG Formen zur Herstellung von speziellen Schiffstypen der Marke "Sealine" sowie den Markennamen "Sealine" und Produktions-Know-how zur Verfügung. Dies geschieht im Rahmen eines Lizenzvertrages, der zu den dargestellten Aufwendungen und den korrespondierenden Verbindlichkeiten aus Lizenzgebühren führt.

Verbindlichkeiten aus der Abrechnung von Beratungsleistungen und Lizenzgebühren sind jeweils kurzfristig.

Darlehen

Die Verbindlichkeiten aus Darlehen enthalten in der oben genannten Darstellung (siehe Verbindlichkeiten, Besicherung) neben den Nominalbeträgen auch anteilig aufgelaufene Zinsen.

Sofern Darlehensverbindlichkeiten keiner Besicherung unterliegen und eine Zins- und Darlehensbelassungserklärung erklärt wurde, richtete sich die Verzinsung der Darlehen nach den Konditionen vergleichbarer Neuaufnahmen von Fremdmitteln. Die bestehenden Darlehensverbindlichkeiten wurden im Geschäftsjahr mit 8,0 % bzw. 10 % verzinst.

Freiwillige Angaben zu nahestehenden Personen

In Ergänzung zu den vorstehenden Angaben weist die Gesellschaft freiwillig darauf hin, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats sowie die Mitglieder des Vorstands Anteilseigner einer Gesellschaft in Deutschland sind, deren Geschäftszweck die Vercharterung von Segel- und Motorbooten ist. Die zur Vercharterung vorgesehenen Schiffe werden von einem externen Händler der HanseYachts AG erworben, der die Schiffe über die HanseYachts AG bezieht und gleichzeitig gegen eine Gebühr die Vercharterung der Schiffe betreibt. Der Händler hat im Geschäftsjahr 2019/​20 kein Schiff (Vorjahr ein Schiff für TEUR 230) von der HanseYachts AG erworben.

Zusätzlich hat ein Vorstandsmitglied eine atypische stille Beteiligung von 10 % an einer weiteren Chartergesellschaft mit einem identischen Geschäftsmodell wie vorstehend beschrieben. Über den externen Händler wurden von der HanseYachts AG Schiffe im Wert von TEUR 2.323 erworben.

Honorar für den Abschlussprüfer

Das Honorar des Abschlussprüfers im Geschäftsjahr 2019/​20 betrug TEUR 251. Dies betrifft in Höhe von TEUR 236 Abschlussprüfungsleistungen, dafür für Vorjahre TEUR 50, und in Höhe von TEUR 15 andere Bestätigungsleistungen.

Es wurden keine Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht des geprüften Unternehmens angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht. Die Abschlussprüfungsleistungen betreffen auch die Zwischenabschlussprüfung zum 31. Dezember 2019 für Zwecke der Einbeziehung des HanseYachts-Konzernabschlusses in den übergeordneten Konzernabschluss der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA.

Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 724 Mitarbeiter, davon 171 Angestellte und 553 gewerbliche Arbeitnehmer.

Wiedergabe der Mitteilungen nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Zum Bilanzstichtag bestehen Beteiligungen an der Gesellschaft, die nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt und mit folgendem Inhalt nach § 40 Abs. 1 WpHG veröffentlicht worden sind:

scrollen

Herr Rainer Vesting, Deutschland, hat uns am 30. Dezember 2019 mitgeteilt, dass der von ihm gehaltene Stimmrechtsanteil an der HanseYachts AG, Ladebower Chaussee 11, 17493 Greifswald, am 27. Dezember 2019 die Schwelle von 3 % überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil an diesem Tag 5,9 % betrug (das entspricht 717.269 Stimmrechten). 5,9 % der Stimmrechte (das entspricht 717.269 Stimmrechten) sind der Vesting Holding AG zuzurechnen

Invesco Limited, Hamilton, Bermuda, hat uns am 10. Dezember 2019 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der HanseYachts AG, Greifswald, am 6. Dezember 2019 durch Aktien die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und nunmehr 2,94 % (das entspricht 356.928 Stimmrechten) beträgt. 2,94 % der Stimmrechte (das entspricht 356.928 Stimmrechten) sind der Invesco Asset Management Limited zuzurechnen.

Die AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA, Grünwald, Deutschland, hat uns am 26. September 2019 freiwillig mitgeteilt, dass der von ihr gehaltene Stimmrechtsanteil an der HanseYachts AG, Ladebower Chaussee 11, 17493 Greifswald, an diesem Tag 77,60 % (das entspricht 9.331.621 Stimmrechten) betrug. 47,95 % der Stimmrechte (das entspricht 5.765.616 Stimmrechten) sind ihr direkt zuzurechnen. Die ihr zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgendes von ihr kontrolliertes Unternehmen gehalten, dessen Stimmrechtsanteil 3 % oder mehr beträgt: HY Beteiligungs GmbH.

Bei den vorhergehend genannten Stimmrechtsanteilen können sich nach den angegebenen Zeitpunkten Veränderungen ergeben haben, die der Gesellschaft gegenüber nicht meldepflichtig waren. Da die Aktien der Gesellschaft Inhaberaktien sind, werden der HanseYachts AG Veränderungen beim Aktienbesitz grundsätzlich nur bekannt, sofern sie meldepflichtig sind.

Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Codex

Die nach § 161 AktG vorgeschriebene jährlichen Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ist letztmals im Oktober 2019 abgegeben und als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289 f HGB den Aktionären durch Veröffentlichung auf unserer Homepage (www.hansegroup.com unter Investor Relations /​ Corporate Governance) dauerhaft zugänglich gemacht worden.

Konzernabschluss

Die Gesellschaft stellt zum 30. Juni 2020 einen Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards gemäß § 315 e HGB auf, der bei dem Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und über die Internetseite des Unternehmensregisters veröffentlicht wird.

Darüber hinaus wird die Gesellschaft in den Konzernabschluss der AURELIUS Equity Opportunities SE & CO. KGaA, Grünwald, einbezogen, der bei dem Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und über die Internetseite des Unternehmensregisters veröffentlicht wird.

8. Nachtragsbericht

Abschluss einer durch staatliche Bürgschaften gesicherten Finanzierung zur Abwendung von durch die Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsrisiken

Die HanseYachts AG hat unmittelbar nach Ausbruch der Corona Pandemie in Deutschland Anfang April die möglichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die kurz- bis langfristige Liquiditätssituation analysiert und dann bei den deutschen Hausbanken Kreditanträge gestellt nachdem das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern die Bereitschaft erklärte, den Banken für die HanseYachts AG Bürgschaften zu gewähren. Anfang September 2020 wurden alle Kreditauflagen erfüllt und es lagen alle verbindlichen Zusagen der an der Finanzierung beteiligten deutschen Hausbanken über die Gewährung von Krediten in Höhe von insgesamt 13,0 Mio. Euro zur Stabilisierung des operativen Geschäftsbetriebs der Gesellschaft und des Konzerns vor.

Am 23. September 2020 waren alle Kredite an die Hanse Yachts AG ausgezahlt. Die Kredite werden zu marktüblichen Konditionen und über eine Laufzeit von bis zu 72 Monaten gewährt und von einer 90%igen Bürgschaftszusage des Landes Mecklenburg-Vorpommern begleitet. Zusätzlich beteiligt sich die Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft, die Aurelius Equity Opportunities SE & Co. KGaA, über deren Tochtergesellschaften mit

weiteren 1,5 Mio. Euro an der Finanzierung in Form einer abrufbaren bedingten Kreditzusage. Die ausgezahlten Darlehen einschließlich der Finanzierungszusage in Höhe von insgesamt 14,5 Mio. Euro gewährleisten für die HanseYachts AG die Stabilisierung des Geschäftsbetriebs, der durch temporäre Covid-19-Eindämmungsmaßnahmen lokal aber auch international beeinträchtigt werden kann. Die ausländischen produzierenden Tochtergesellschaften haben darüber hinaus Kreditanträge in Höhe von insgesamt EUR 3,1 Mio. gestellt und auch bereits überwiegend ausbezahlt bekommen.

Verlust der Hälfte des Grundkapitals, Einberufung außerordentliche Hauptversammlung und eingeleitete Maßnahmen zu Stärkung des Eigenkapitals

Der Vorstand der HanseYachts AG hat im Zuge der Arbeiten zur Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019/​2020 festgestellt, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Maßgeblich ursächlich hierfür ist die außerordentliche und nicht zahlungswirksame Abschreibung auf die Beteiligung an der Pri- vilege Marine Holding GmbH, die die Mehrheit an Privilège Marine SAS hält.

Die vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie durchgeführte Überprüfung der Werthaltigkeit des Vermögensportfolios führt zu einer Wertminderung des in der Bilanz ausgewiesenen Beteiligungsbuchwerts um 13,9 Mio. EUR sowie im Konzern zu einer Wertminderung des im Rahmen der Erstkonsolidierung aufgedeckten Firmenwertes (Goodwill) von 11,7 Mio. EUR. Die Wertminderung belastet das Ergebnis im Einzel- und Konzernabschluss, führt aber nicht zu Liquiditätsabflüssen. Gründe hierfür liegen im Wesentlichen darin, dass sich bedingt durch die Corona-Pandemie die ursprünglichen Geschäftserwartungen in die Zukunft verschoben haben und sich der für Zwecke der Bewertung herangezogene Abzinsungsfaktor WACC nach Steuern im Vorjahresvergleich stark erhöht hat. Schließlich konnten die bei Privilège Marine SAS eingeleiteten Maßnahmen zur Kostensenkung noch nicht in vollem Umfang umgesetzt werden, weswegen die langfristen Ertragsaussichten leicht negativer eingeschätzt werden als im Vorjahr.

Zur Heilung des Verlustes in Höhe der Hälfte des Grundkapitals und Stärkung der Eigenkapitalsituation beabsichtigt der Vorstand vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung des Aufsichtsrats, eine Sachkapitalerhöhung gegen Einlage von Zahlungsansprüchen aus Darlehen der Aurelius-Gruppe sowie eine kompensierende Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht der übrigen Aktionäre jeweils aus dem genehmigten Kapital durchzuführen.

Die Aurelius Equity Opportunities SE & Co. KGaA und HY Beteiligungs GmbH haben sich bereit erklärt, Darlehensrückzahlungsansprüche gegenüber der HanseYachts AG im Nennwert von ca. EUR 12 Mio. gegen Ausgabe neuer Aktien in die Gesellschaft einzubringen. Mit der Durchführung einer kompensierenden Barkapitalerhöhung, bezüglich derer die Aurelius Equity Opportunities SE & Co. KGaA und HY Beteiligungs GmbH auf die Ausübung von Bezugsrechten verzichten werden, soll den übrigen Aktionären die Möglichkeit gegeben werden, ebenfalls neue Aktien zu denselben oder günstigeren Konditionen zu zeichnen und ihre Beteiligungsquote aufrecht zu erhalten.

Die Details zu den beabsichtigten Kapitalerhöhungen werden gesondert bekanntgemacht, sobald diese feststehen.

Darüber hinaus ereigneten sich keine Geschäftsvorfälle mit einem wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

 

Greifswald, 30. September 2020

HanseYachts AG

Der Vorstand

Dr. Jens Gerhardt

Sven Göbel

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020

scrollen
Anschaffungs-/​Herstellungskosten
1.7.2019 Zugänge Umbuchungen Abgänge 30.6.2020
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 5.844.911,72 1.223.420,26 0,00 0,00 7.068.331,98
2. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 7.102.374,45 2.877.404,53 0,00 0,00 9.979.778,98
3. Geschäfts- oder Firmenwert 14.704,23 0,00 0,00 0,00 14.704,23
4. Geleistete Anzahlungen 0,00 24.936,00 0,00 0,00 24.936,00
12.961.990,40 4.125.760,79 0,00 0,00 17.087.751,19
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 24.350.190,94 93.461,27 756.154,61 0,00 25.199.806,82
2. Technische Anlagen und Maschinen 27.462.623,45 642.401,21 2.888.657,32 1.850.305,46 29.143.376,52
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.897.106,82 220.231,80 0,00 183.310,53 3.934.028,09
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.822.267,50 2.524.841,27 -3.644.811,93 4.491,08 697.805,76
57.532.188,71 3.480.935,55 0,00 2.038.107,07 58.975.017,19
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 9.643.291,20 16.559.393,96 0,00 0,00 26.202.685,16
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 7.203.520,76 4.965.391,76 0,00 5.263.255,74 6.905.656,78
16.846.811,96 21.524.785,72 0,00 5.263.255,74 33.108.341,94
87.340.991,07 29.131.482,06 0,00 7.301.362,81 109.171.110,32
scrollen
Kumulierte Abschreibungen
1.7.2019 Zugänge Abgänge 30.6.2020
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 3.207.772,38 847.920,04 -3,00 4.055.695,42
2. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 2.910.331,45 462.310,77 0,00 3.372.642,22
3. Geschäfts- oder Firmenwert 14.703,23 0,00 0,00 14.703,23
4. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00
6.132.807,06 1.310.230,81 -3,00 7.443.040,87
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 14.761.018,07 931.417,88 0,00 15.692.435,95
2. Technische Anlagen und Maschinen 22.017.825,75 2.803.419,47 994.696,48 23.826.548,74
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.106.766,82 292.237,39 179.713,12 3.219.291,09
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
39.885.610,64 4.027.074,74 1.174.409,60 42.738.275,78
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.925.000,00 13.884.393,96 0,00 16.809.393,96
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3.510.913,64 0,00 0,00 3.510.913,64
6.435.913,64 13.884.393,96 0,00 20.320.307,60
52.454.331,34 19.221.699,51 1.174.406,60 70.501.624,25
scrollen
Buchwerte
30.6.2020 30.6.2019
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 3.012.636,56 2.637.139,34
2. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 6.607.136,76 4.192.043,00
3. Geschäfts- oder Firmenwert 1,00 1,00
4. Geleistete Anzahlungen 24.936,00 0,00
9.644.710,32 6.829.183,34
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 9.507.370,87 9.589.172,87
2. Technische Anlagen und Maschinen 5.316.827,78 5.444.797,70
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 714.737,00 790.340,00
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 697.805,76 1.822.267,50
16.236.741,41 17.646.578,07
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 9.393.291,20 6.718.291,20
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3.394.743,14 3.692.607,12
12.788.034,34 10.410.898,32
38.669.486,07 34.886.659,73

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die HanseYachts AG, Greifswald

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der HanseYachts AG, Greifswald, - bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der HanseYachts AG, Greifswald, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 geprüft. Den gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht, von dem vorgesehen ist, ihn auf der Internetseite der Gesellschaft zu veröffentlichen, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

scrollen

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. Juni 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 und

scrollen

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf die Inhalte des auf der Internetseite der Gesellschaft zur Veröffentlichung vorgesehenen zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts, auf den in Abschnitt "Nichtfinanzielle Berichterstattung" des Lageberichts verwiesen wird, und auch nicht auf die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f, auf die in Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" des Lageberichts verwiesen wird.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

scrollen
1)

Umsatzerlösrealisation und Periodenabgrenzung

2)

Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse

3)

Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen

Zu 1) Umsatzerlösrealisation und Periodenabgrenzung

a) Das Risiko für den Abschluss

Im Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 hat die HanseYachts AG Umsatzerlöse in Höhe von EUR 124,3 Mio. erwirtschaftet. Diese wurden überwiegend aus dem Verkauf von Segelyachten und Motorbooten erzielt und werden mit dem Eigentums- bzw. Gefahrenübergang auf den Kunden erfasst, wenn ein Preis vereinbart oder bestimmbar ist und von dessen Bezahlung ausgegangen werden kann. Die Beurteilung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist für jeden einzelnen Verkauf gesondert vorzunehmen. Hierzu hat die Gesellschaft Prozesse implementiert, die sicherstellen, dass die Umsatzerlösrealisation für jeden Verkauf individuell und sachgerecht beurteilt werden kann.

Die Angaben der Gesellschaft zur erfolgten Umsatzerlösrealisierung und Periodenabgrenzung sind im Abschnitt 5 des Anhangs sowie im Kapitel 2.3 zur Ertragslage im Wirtschaftsbericht des Lageberichts enthalten.

Aufgrund der notwendigen individuellen Beurteilung des sachgerechten Zeitpunkts der Umsatzerlösrealisation sowie des bei höherwertigen Segelyachten und Motorbooten wesentlichen Betrags einzelner Transaktionen ist das Risiko wesentlicher Fehler bezüglich der Umsatzerlösrealisation im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Ausgehend von einer Systemaufnahme haben wir die Angemessenheit der eingerichteten Prozesse und der implementierten Kontrollen zur Sicherstellung der korrekten Umsatzerlösrealisation beurteilt. Darauf aufbauend haben wir im Rahmen unserer Prüfung die aus unserer Sicht wesentlichen Kontrollen stichprobenhaft hinsichtlich ihrer Wirksamkeit geprüft (Funktionsprüfung). Dabei haben wir erstens geprüft, ob die eingerichteten Prozesse den Nachweis der Umsatzerlösrealisation dem Grunde nach garantieren und zweitens, ob die vom Vorstand eingerichteten Prozesse eine ordnungsgemäße Periodenabgrenzung der Umsatzerlösrealisation verlässlich sicherstellen können.

Dazu haben wir für jedes einzelne Stichprobenelement geprüft, ob die Prozesse auf Basis der vertraglichen Grundlagen, des Produktionsplans, der bereits geleisteten Abschlags- und Kaufpreiszahlungen, der Qualitätssicherungsprotokolle, der durch die Käufer unterschriebenen Übergabeprotokolle sowie der Schlussrechnung die Erreichung der genannten Ziele sicherstellen können.

Unsere Aufbau- und Funktionsprüfung hat gezeigt, dass die von der Gesellschaft implementierten Prozesse eine sachgerechte Umsatzerlösrealisation dem Grunde nach sicherstellt und die von uns geprüften Kontrollen wirksam waren.

Im Rahmen der von uns durchgeführten Prüfung haben wir keine wesentlichen Fehler bei der Umsatzrealisation und der Periodenabgrenzung festgestellt.

Zu 2) Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse

a) Das Risiko für den Abschluss

Die Gesellschaft weist zum 30. Juni 2020 ein Vorratsvermögen in Höhe von EUR 13,5 Mio. aus, das sich im Wesentlichen aus Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen von EUR 7,8 Mio. sowie aus mit erhaltenen Anzahlungen saldierten unfertigen bzw. fertigen Erzeugnissen und Waren von EUR 5,6 Mio. zusammensetzt. Bei den unfertigen und fertigen Erzeugnissen handelt es sich um noch in Bau befindliche bzw. bereits fertiggestellte Segelyachten und Motorboote.

Die unfertigen und fertigen Schiffe werden zu Herstellungskosten, höchstens jedoch zu ihren voraussichtlichen Veräußerungserlösen abzüglich noch anfallender Kosten bewertet.

Zur Berücksichtigung der bis zur Veräußerung anfallenden Kosten (insbesondere für Marketing und Vertrieb) werden die unfertigen und fertigen Schiffe maximal in Höhe von 95 % des voraussichtlichen Verkaufspreises bewertet.

Die Ermittlung der Herstellungskosten erfolgt auf pauschalierter Basis je Modelltyp für den Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis zum 31. Mai 2020, da eine im Zeitablauf weitgehend konstante Kostenstruktur unterstellt werden kann. Bei der Ermittlung werden die Materialeinzelkosten grundsätzlich anhand der bewerteten Stückliste eines Standardschiffes ohne Sonderausstattung sowie geschätzte Material kosten für Sonderausstattungen herangezogen. Zuschläge für Materialgemeinkosten werden berücksichtigt. Die Fertigungszeiten je Schiffstyp werden anhand von Stundenzetteln und im Fall der Serienfertigung in Montagebändern ("Bandfertigung") über ein System zur Erfassung der durchschnittlichen Produktionszeiten ermittelt und für die Bewertung herangezogen. Fertigungsgemeinkosten für die Produktionsanlagen sowie die Leitung des Fertigungsbereiches werden angesetzt. Für die Kosten der allgemeinen Verwaltung wird, soweit sie den Produktionsbereich betreffen, ein Verwaltungsgemeinkostenzuschlag berücksichtigt.

Zusätzlich wird für die unfertigen Schiffe, die im Rahmen der Bandfertigung produziert werden, ein typisierter Fertigstellungsgrad anhand des Fertigungstakts, in dem sich ein unfertiges Schiff am Bilanzstichtag befindet, berücksichtigt. Die typisierten Fertigstellungsgrade je Fertigungstakt sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Bestimmte Schiffstypen werden aufgrund ihrer Fertigungstiefe und der Komplexität der Produktion außerhalb der Bandfertigung hergestellt. Für diese im Rahmen einer sogenannten "Inselfertigung" hergestellten Schiffe wird der Fertigstellungsgrad zum Bilanzstichtag auf Basis der abgeschlossenen Produktionsschritte geschätzt. Im Vergleich zur Bandfertigung unterliegt der Fertigstellungsgrad für Schiffe im Rahmen der Inselfertigung einem erhöhten Ermessensspielraum.

Die Angaben der Gesellschaft zur Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse sind im Abschnitt 3 des Anhangs enthalten.

Aus unserer Sicht ist die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse von besonderer Bedeutung, da die Festlegung des Fertigstellungsgrades und die Ermittlung der zu berücksichtigenden Gemeinkosten von Ermessensentscheidungen abhängig ist.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Bei unserer Prüfung haben wir u.a. zur Beurteilung des Fertigstellungsgrades an der Inventur beobachtend teilgenommen und anhand von Kostenträgerauswertungen die ordnungsgemäße Bewertung zum Bilanzstichtag geprüft. In diesem Zusammenhang haben wir die angefallenen Einzel- und Gemeinkosten je Yacht- bzw. Bootstyp analysiert und geprüft, ob die Bewertung der zum 30. Juni 2020 bilanzierten fertigen und unfertigen Segelyachten und Motorboote unter Berücksichtigung des geschätzten Fertigstellungsgrades im Vergleich zu den angefallenen Ist-Kosten plausibel abgeleitet wurde.

Im Rahmen der von uns durchgeführten Prüfung haben wir die Angemessenheit der zugrunde gelegten Annahmen beurteilt und keine wesentlichen Feststellungen im Rahmen der Bewertung der unfertigen und fertigen Segelyachten und Motorboote zum 30. Juni 2020 getroffen.

Zu 3) Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen

a) Das Risiko für den Abschluss

Zum 30. Juni 2020 werden im Jahresabschluss der HanseYachts AG, Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 9,4 Mio. ausgewiesen. Die Anteile betreffen im Wesentlichen die Privilège Marine Holding GmbH, Deutschland, sowie die Technologie Tworzyw Sztucznych Sp. Z o.o., Polen. Die Privilège Marine Holding GmbH hält 99,7% der Anteile an der operativ tätigen Privilège Marine SAS. Die handelsrechtliche Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen richtet sich nach den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert.

Die beizulegenden Zeitwerte der Anteile an den verbundenen Unternehmen wird mittels Ertragswertverfahren beurteilt. Grundlage hierfür waren die sensitivierten Planungsrechnungen der gesetzlichen Vertreter. Auf Basis dieser Berechnungen der Gesellschaft ergab sich für das Geschäftsjahr 2019/​20 ein Abwertungsbedarf von insgesamt EUR 13,9 Mio. auf die Anteile an der Privilège Marine Holding GmbH.

Die Angaben der Gesellschaft zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen und den notwendigen Abschreibungen im Geschäftsjahr 2019/​20 sind in den Abschnitten 4 und 5 im Anhang sowie in den Kapiteln 2.3 zur Ertragslage und Vermögenslage im Wirtschaftsbericht des Lageberichts enthalten.

Das Risiko für den Abschluss besteht in einer nicht sachgerechten Ermittlung des Ertragswertes, in dessen Folge die Beteiligungen mit einem fehlerhaften Buchwert bilanziert werden. Das Ergebnis der Ertragswertberechnung ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Nettozuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher in hohem Maße mit Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und angesichts der wesentlichen Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage der HanseYachts AG war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Ausgehend von einem Buchwert der Beteiligung an der Privilège Marine Holding GmbH von EUR 1,1 Mio. zu Beginn des Geschäftsjahres war der Beteiligungsbuchwert durch eine Schuldübernahme von EUR 5,5 Mio. und Forderungsabtretungen in Höhe von EUR 11,1 Mio. unterjährig auf EUR 17,7 Mio. gestiegen und wurde im Jahr 2020 um EUR 13,9 Mio. auf EUR 3,8 Mio. abgeschrieben.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Bei unserer Prüfung haben wir beurteilt, ob die beizulegenden Zeitwerte der Anteile an verbundenen Unternehmen sachgerecht mittels Ertragswertverfahren unter Beachtung der relevanten berufsständischen Bewertungsstandards ermittelt wurden. Hierzu haben wir beurteilt, ob die zugrundeliegenden künftigen Zahlungsmittelzuflüsse und die angesetzten Kapitalkosten insgesamt eine sachgerechte Grundlage darstellen. Der Schwerpunkt unserer Prüfung lag auf der kritischen Auseinandersetzung mit der Bewertung der Beteiligung an der Privilège Marine Holding GmbH. Bei unserer Einschätzung haben wir uns insbesondere auf die vorgenommene Sensitivierung der Planungsrechnungen, die allgemeine und branchenspezifische Markterwartungen sowie die umfangreichen Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter gestützt.

Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sind aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen sachgerecht vorzunehmen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen umfassen:

scrollen

die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB, auf die in Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" des Lageberichts verwiesen wird,

den Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex,

die Versicherung nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB zum Jahresabschluss und die Versicherung nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Lagebericht.

Der gesonderte nichtfinanzielle Bericht i. S. des § 289b Abs. 3 HGB, auf den im Lagebericht Bezug genommen wird, wird uns ebenso wie die übrigen Teile des Geschäftsberichts (aber nicht den Jahresabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Lageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk) nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks voraussichtlich zur Verfügung gestellt.

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichten Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen - sobald sie verfügbar sind - zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

scrollen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns, zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

scrollen

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

scrollen

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 5. Dezember 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 20. Juli 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2009/​2010 als Abschlussprüfer der HanseYachts AG, Greifswald, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Thomas Wülfing.

 

Hamburg, 30. September 2020

Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Thomas Götze, Wirtschaftsprüfer

Thomas Wülfing, Wirtschaftsprüfer

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss 2019/​2020 der Hanse Yachts AG ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

 

Greifswald, 30. September 2020

Der Vorstand

Dr. Jens Gerhardt

Sven Göbel

Bericht des Aufsichtsrates

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

der Aufsichtsrat hat sich im Berichtszeitraum vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 regelmäßig und intensiv mit der Lage und Entwicklung der Gesellschaft beschäftigt und die ihm nach Gesetz, Satzung der Gesellschaft und Geschäftsordnung des Aufsichtsrats obliegenden Aufgaben und Befugnisse zur Beratung und Überwachung des Vorstands uneingeschränkt und gewissenhaft wahrgenommen. Hierzu gehören der regelmäßige Informationsaustausch mit dem Vorstand und die Überwachung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Die Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat ist durch einen sehr intensiven Informations- und Meinungsaustausch gekennzeichnet. Der Aufsichtsrat wurde in alle wesentlichen Entscheidungen des Vorstands einbezogen.

Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen regelmäßig in mündlichen und schriftlichen Berichten, insbesondere über die Umsatz- und Ertragsentwicklung, die Finanzlage der Gesellschaft, die Risikolage und das Risikomanagement sowie die strategische Ausrichtung des Konzerns, die Marken- und Modellpolitik sowie über personelle Angelegenheiten. Diese Aspekte wurden mit dem Vorstand in den Aufsichtsratssitzungen besprochen und diskutiert. Die Informationen an den Aufsichtsrat über die laufende Geschäftsentwicklung erfolgten monatlich. Soweit es Abweichungen vom geplanten Geschäftsverlauf gab, wurden diese vom Vorstand erläutert und begründet.

Im Geschäftsjahr 2019/​2020 fanden sechs Sitzungen des Gesamtaufsichtsrats als Präsenzsitzungen oder Telefonkonferenzen statt, daneben wurden Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst.

Schwerpunkte der Beratungen des Aufsichtsrats im Berichtsjahr waren die laufende Geschäftsentwicklung der HanseYachts AG sowie ihrer Tochtergesellschaften, die Begleitung der Finanzierung einschließlich Kapitalerhöhungen, der Vertrieb, die Unternehmensplanung sowie der Status der Integration der Privilège Marine Holding GmbH und deren operativer Tochtergesellschaft Privilège Marine SAS. Im letzten Quartal des Geschäftsjahres 2019/​2020 erfolgte ein intensiver Austausch über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Geschäftsbetrieb der HanseYachts AG und des Konzerns sowie angemessener Maßnahmen.

Der erste Beschluss des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019/​2020 am 14. August 2019 betraf die Zustimmung, das Grundkapital der HanseYachts AG durch eine Sachkapitalerhöhung gegen Einbringung von Zahlungsansprüchen durch die AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA und die HY Beteiligungs GmbH sowie durch eine anschließende kompensierende Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht der restlichen Aktionäre, jeweils unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals, zu erhöhen. Im Umlaufverfahren erteilte der Aufsichtsrat am 1. Oktober 2019 die Zustimmung, das Grundkapital um die endgültig bezogene Anzahl der Aktien aus der Barkapitalerhöhung zu erhöhen und die Satzung dahingehend zu anzupassen.

In der Sitzung am 24. September 2019 beriet der Aufsichtsrat über den Jahres- und Konzernabschluss der Hanse Yachts AG für das am 30. Juni 2019 endende Geschäftsjahr 2018/​2019 sowie den Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) im Geschäftsjahr 2018/​2019. Das Budget für das neue Geschäftsjahr 2019/​2020 und Folgejahre wurde diskutiert und genehmigt. Die aktuellen Vertriebszahlen und auch das aktuelle erwirtschaftete Ergebnis wurden vom Vorstand präsentiert und anschließend diskutiert.

Durch Umlaufbeschlüsse im Oktober und Dezember 2019 hat der Aufsichtsrat die Neuaufnahme von zwei Darlehen in Höhe von insgesamt EUR 5,7 Mio. gebilligt.

In der Sitzung am 23. Oktober 2019 hat der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss der Hanse Yachts AG für das vorangegangene Geschäftsjahr 2018/​2019 gebilligt bzw. festgestellt und den Abhängigkeitsbericht 2018/​2019 gebilligt. Auch der nicht finanzielle Bericht wurde vom Aufsichtsrat gebilligt. Der Aufsichtsrat ist der begründeten Empfehlung und Präferenz des Prüfungsausschusses nach Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens für die Abschlussprüfung 2019/​2020 gefolgt und beschloss, der kommenden ordentlichen Hauptversammlung vorzuschlagen, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019/​2020 zu wählen.

Die konstituierende Aufsichtsratssitzung am 5. Dezember 2019 wählte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter und beschloss einstimmig die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat. Auf der Sitzung berichtete der Vorstand dem Aufsichtsrat über die aktuelle Vertriebsentwicklung, die derzeitige Ergebnissituation, über weitere geplante Finanzierungsmaßnahmen sowie über geplante konzerninterne Verschmelzungen von Tochtergesellschaften.

Gegenstand der Sitzung am 11. März 2020 waren insbesondere der Bericht über die Geschäftsentwicklung der HanseYachts AG, die Vertriebszahlen und die Eigenkapitalsituation bei Privilège Marine SAS.

Über die Effekte der Corona-Pandemie auf die Hanse Yachts AG wurde intensiv auf der letzten Sitzung im Geschäftsjahr 2019/​2020 am 23. Juni 2020 diskutiert und über die in diesem Zusammenhang laufenden Gespräche mit den Hausbanken über die Gewährung von landesverbürgten Darlehen zur Absicherung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit während der Corona-Pandemie. Zudem wurden die Auftragslage, die Ergebnissituation der Hanse Yachts AG sowie deren Tochtergesellschaft Privilège Marine SAS besprochen. Eine mögliche Investition der polnischen Tochtergesellschaft in ein Grundstück wurde präsentiert.

Zusätzlich zur regelmäßigen monatlichen Berichterstattung wurde der Aufsichtsrat auch in den Sitzungen über die laufende Geschäftsentwicklung durch den Vorstand informiert. Zwischen den Sitzungen hielt der Aufsichtsratsvorsitzende mit dem Vorstand regelmäßig Kontakt und wurde über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie die Leitung der HanseYachts AG von wesentlicher Bedeutung waren, unverzüglich informiert. Der Gesamtaufsichtsrat wurde anschließend entsprechend unterrichtet.

Dem Aufsichtsrat der HanseYachts AG gehörten im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/​2020 vorübergehend vier und seit der Nachwahl der Arbeitnehmervertreter wieder sechs Mitglieder und zwar Herr Gert Purkert, Herr Dr. Frank Forster, Herr Fritz Seemann, Herr Dr. Martin Schoefer, Herr Alexander Herbst und Herr Rene Oestreich. Die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat wurden durch die Hauptversammlung am 5. Dezember 2019 erneut in den Aufsichtsrat gewählt. Herr Purkert als Vorsitzender und Herr Dr. Forster als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates wurden vom Aufsichtsrat im Anschluss an die Hauptversammlung wiedergewählt. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sind Herr Alexander Herbst und Herr Rene Oestreich.

Herr Dr. Frank Forster ist Vorsitzender des Prüfungsausschusses, dem darüber hinaus die Herren Purkert, Seemann und Dr. Martin Schoefer als weitere Mitglieder angehören. Dem Prüfungsausschuss obliegen neben der Überwachung der Abschlussprüfung, hier insbesondere der Auswahl und der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Überwachung der Rechnungslegung, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagement- und internen Revisionssystems und der Compliance insbesondere auch die Vorprüfung des Jahresabschlusses sowie die Vorbereitung der Beschlussfassung des Aufsichtsrates zur Feststellung des Jahresabschlusses. Weitere Ausschüsse des Aufsichtsrates bestehen nicht.

Der Prüfungsausschuss hat im Geschäftsjahr 2019/​2020 zweimal am 24. September 2019 und 23. Oktober 2019 getagt. In den Sitzungen hat sich der Ausschuss über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung der Rechnungslegungsunterlagen 2018/​2019 durch den Abschlussprüfer berichten lassen und seine Beschlussempfehlungen an den Aufsichtsrat verabschiedet. Die Festlegung der Prüfungsschwerpunkte und die Vorbesprechung der Ergebnisse der Abschlussprüfung erfolgten durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und den Abschlussprüfer in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss. Da die HanseYachts AG gesetzlich verpflichtet war, das Abschlussprüfungsmandat 2019/​2020 öffentlich auszuschreiben, führte der Prüfungsausschuss im Zeitraum September und Oktober 2019 eine entsprechende Ausschreibung durch. Als Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens legte der Ausschuss dem Aufsichtsratsplenum eine begründete Empfehlung mit drei Vorschlägen für den vom Aufsichtsrat zu fassendem Beschluss über den an die Hauptversammlung zu richtendem Wahlvorschlag in Bezug auf den Abschlussprüfer vor. Im Rahmen dieser Vorschläge wurde vom Prüfungsausschuss der gesetzlichen Regelung folgend auch eine begründete Präferenz abgegeben und zwar zugunsten des bisherigen Abschlussprüfers Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg.

Mit Ausnahme eines Aufsichtsratsmitglieds (Herrn Oestrich) das an einer Sitzung des Aufsichtsrats im Berichtszeitraum entschuldigt nicht teilnehmen konnte, haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats an allen Sitzungsterminen des Aufsichtsrats teilgenommen. An den Sitzungen des Prüfungsausschusses haben alle Ausschussmitglieder teilgenommen.

Interessenkonflikte sind im Geschäftsjahr 2019/​2020 im Aufsichtsrat nicht aufgetreten.

Im Berichtszeitraum bestand der Vorstand aus den Herren Dr. Jens Gerhardt (Vertrieb, Qualität) und Sven Göbel (Finanzen, Produktion).

In der Hauptversammlung vom 5. Dezember 2019 wurde die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer gewählt und anschließend durch den Aufsichtsrat beauftragt.

Der nach den Regeln des Deutschen Handelsgesetzbuches aufgestellte Jahresabschluss der HanseYachts AG für den Zeitraum 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 sowie der nach den Regeln der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellte Konzernabschluss für den Zeitraum 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 sowie die dazugehörigen Lageberichte wurden von der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss haben sich in ihren Sitzungen am 30. September 2020 über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung durch den Abschlussprüfer mit Schwerpunkt auf besonders wichtigen Prüfungssachverhalten (Key Audit Matters) berichten lassen. Der Abschlussprüfer berichtete ferner über seine Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess, die keine wesentlichen Schwächen ergaben, und stand für ergänzende Fragen zur Verfügung. Die Abschlussunterlagen und die Prüfberichte für das Geschäftsjahr 2019/​2020 wurden vom Prüfungsausschuss und Aufsichtsrat umfassend diskutiert.

Der Aufsichtsrat hat in Kenntnis der Prüfungsberichte der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss zum 30. Juni 2020 mit den jeweiligen Lageberichten geprüft und dabei keine Einwendungen gegen die Feststellungen des Prüfers oder den Jahres- und Konzernabschluss erhoben. Der Aufsichtsrat hat der Empfehlung des Prüfungsausschusses folgend und auf der Grundlage seiner eigenen Prüfung den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss der Gesellschaft zum 30. Juni 2020 mit den jeweiligen Lageberichten am 30. September 2020 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Auch den nichtfinanziellen Bericht hat der Aufsichtsrat geprüft und gebilligt. Der Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2019/​2020 wurde ebenfalls vom Abschlussprüfer geprüft, er hat über das Ergebnis schriftlich berichtet und den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistungen der Gesellschaften nicht unangemessen hoch waren."

Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Vorstands insbesondere auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung hat sich der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer angeschlossen. Gegen die im Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen enthaltene Schlusserklärung des Vorstands sind keine Einwendungen zu erheben.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates danken den Mitgliedern des Vorstandes für die konstruktive Zusammenarbeit und den Aktionären für das entgegengebrachte Vertrauen. Der Aufsichtsrat spricht allen Beteiligten, insbesondere den Mitarbeitern, seinen Dank für das große Engagement und die geleistete Arbeit aus.

 

Greifswald, 19. Oktober 2020

Gert Purkert, Aufsichtsratsvorsitzender