HanseYachts AG

Greifswald

Veröffentlichung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG

Veröffentlichung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 30.06.2019 der HanseYachts AG, Greifswald, fehlerhaft ist:

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Ein im Geschäftsjahr erfolgter wesentlicher Unternehmenserwerb, der zu einem Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 17 Mio. EUR führte, wurde im Anhang nicht gemäß IAS 24 als Transaktion mit nahestehenden Unternehmen dargestellt. Dies verstößt gegen IAS 24.18 i.V.m. IAS 24.19(b), da der Veräußerer ein Tochterunternehmen der Muttergesellschaft des HanseYachts- Konzerns war (IAS 24.9b).