![]() Hapag-Lloyd AktiengesellschaftHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019JAHRESABSCHLUSS 2019DER HAPAG-LLOYD AKTIENGESELLSCHAFTZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2019Der Lagebericht der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft und der Konzernlagebericht sind nach § 315 Abs. 5 HGB i.V.m. § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst und im Hapag-Lloyd Geschäftsbericht 2019 veröffentlicht. Der Jahresabschluss und der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht der Hapag-Lloyd AG für das Geschäftsjahr 2019 werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Jahresabschluss der Hapag-Lloyd AG sowie der Geschäftsbericht des Konzerns für das Geschäftsjahr sind auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht: https://www.hapag-lloyd.com/de/ir/publications/financial-report.html Disclaimer: Der vorliegende Jahresabschluss enthält Aussagen, die die zukünftige Entwicklung von Hapag-Lloyd betreffen. Aufgrund von Marktschwankungen, der Entwicklung der Wettbewerbssituation und der Weltmarktpreise für Rohstoffe sowie Veränderungen der Wechselkurse und des wirtschaftlichen Umfelds können die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den erwarteten abweichen. Es ist weder beabsichtigt, noch übernimmt Hapag-Lloyd eine gesonderte Verpflichtung, zukunftsbezogene Aussagen zu aktualisieren, um diese an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Datum dieses Berichts anzupassen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde im April 2020 veröffentlicht. BILANZ zum 31. Dezember 2019der Hapag-Lloyd AktiengesellschaftAktiva scroll
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaftscroll
ANHANG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft, HamburgALLGEMEINE ANGABENDie Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 97937 eingetragen. Der Jahresabschluss der Hapag-Lloyd AG wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung der ergänzenden Regelungen des Aktiengesetzes aufgestellt. Der Jahresabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gegeben. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Der Jahresabschluss, der die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang umfasst, wird in Euro (EUR) aufgestellt; die Beträge werden in Millionen Euro (Mio. EUR) angegeben. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung werden einzelne Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und im Anhang aufgegliedert und erläutert. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Gliederung der Bilanz sind im Geschäftsjahr unverändert beibehalten worden. Im Vorjahr wurden neben der erstmaligen Anwendung des Aktivierungswahlrechts von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen gemäß § 248 Abs. 2 HGB auch erstmalig Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB im Zusammenhang mit variabel verzinslichen Verbindlichkeiten und den zugehörigen Zinsswaps gebildet. WährungsumrechnungForderungen, sonstige Vermögensgegenstände, liquide Mittel, Verbindlichkeiten, Rückstellungen sowie Haftungsverhältnisse in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls erfasst. Kurzfristige Währungspositionen sind gemäß § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bilanziert. Langfristige Währungspositionen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls umgerechnet, soweit unter Berücksichtigung des Niederst- / Höchstwertprinzips nicht ein niedrigerer / höherer Stichtagskurs zur Anwendung kommt. Die Anschaffungskosten der in Fremdwährung beschafften Anlagegüter - im Wesentlichen in US-Dollar fakturierte Schiffe und Container - werden durch Umrechnung mit den im Zugangszeitpunkt gültigen Devisenkassamittelkursen ermittelt. AnlagevermögenImmaterielle VermögensgegenständeEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt, planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer zwischen 5 bis 8 Jahren abgeschrieben und im Jahr der vollständigen Abschreibung als Abgang erfasst. Markenrechte unterliegen aufgrund der voraussichtlich unbegrenzten Nutzung keiner planmäßigen Abschreibung. Für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände wurde das Aktivierungswahlrecht nach § 248 Abs. 2 HGB im Vorjahr in Anspruch genommen. Die aktivierten Herstellungskosten werden auf Grundlage von Einzelkosten ermittelt. Der in der Bilanz ausgewiesene Betrag für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ist grundsätzlich ausschüttungsgesperrt, d. h. Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens den insgesamt angesetzten Beträgen abzüglich der hierfür gebildeten passiven latenten Steuern entsprechen. Die derivativen Geschäfts- oder Firmenwerte werden zum einen über eine Nutzungsdauer von 20 Jahren als auch über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren linear abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer von 20 Jahren begründet sich durch die Langlebigkeit des Kundenportfolios sowie der erwarteten Synergiepotenziale aus den Erwerben der Geschäftsbetriebe der Containerlinienreedereien Compañía Sud Americana de Vapores S.A. (CSAV) in 2014 und United Arab Shipping Company Ltd. (UASC) in 2017. Über 10 Jahre werden die durch Verschmelzungen zugegangenen Geschäfts- oder Firmenwerte abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer orientiert sich an den Restnutzungsdauern der durch die Verschmelzungen übernommenen Schiffe. SachanlagevermögenDas Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen und gegebenenfalls außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. Planmäßige Abschreibungen erfolgen linear über die geschätzte betriebliche Nutzungsdauer eines Vermögensgegenstands bis zur Höhe eines erwarteten Rest- bzw. Schrottwerts. Die planmäßigen Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Die Restwertschätzung basiert auf dem gegenwärtig erzielbaren Veräußerungswert eines vergleichbaren Vermögensgegenstands, der das Ende seiner Nutzungsdauer bereits erreicht hat und unter ähnlichen Bedingungen eingesetzt wurde. Die Abschreibung der Schiffe erfolgt unter Berücksichtigung von Schrottwerten über die wirtschaftliche Nutzungsdauer von 25 Jahren. Container werden über eine wirtschaftliche Nutzungsdauer von 13 Jahren auf einen Restwert von je nach Containertyp 10 bzw. 20 % der Anschaffungskosten abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen. Sofern die Hapag-Lloyd AG als Leasingnehmer alle wesentlichen Chancen und Risiken aus einem Leasingverhältnis trägt, werden die Leasinggegenstände in der Bilanz im Zugangszeitpunkt zum Barwert der Mindestleasingzahlungen aktiviert. Die Abschreibung erfolgt linear über die Laufzeit des Leasingvertrags oder über die längere wirtschaftliche Nutzungsdauer des Leasinggegenstands, sofern bereits bei Beginn des Leasingverhältnisses der Übergang des rechtlichen Eigentums am Leasinggegenstand zum Ende der Vertragslaufzeit hinreichend sicher ist. Geringwertige Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als 250 EUR und bis zu 1.000 EUR betragen, werden nach § 6 Abs. 2a EStG in einem jährlichen Sammelposten erfasst, der in jedem Geschäftsjahr mit 20 % abgeschrieben wird. FinanzanlagenAnteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Abschreibungen auf einen niedrigeren Wert am Bilanzstichtag werden vorgenommen, wenn die Wertminderung als voraussichtlich dauerhaft angesehen wird. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots werden maximal bis zu den Anschaffungskosten vorgenommen, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen. Ausleihungen werden grundsätzlich zu Nennwerten bilanziert. Risikobehafteten Posten wird durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. UmlaufvermögenRoh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Die Bewertung der Treibstoffbestände erfolgt zum gleitenden Durchschnittspreis. Eine Abwertung der Treibstoffbestände zum Bilanzstichtag erfolgt, wenn der Marktpreis unter dem Buchwert liegt. Die Bewertung der noch nicht beendeten Schiffsreisen erfolgt auf Basis der Einzelkosten zuzüglich von Gemeinkosten entsprechend dem handelsrechtlichen Mindestumfang; Fremdkapitalzinsen werden nicht einbezogen. Bei Verlustreisen werden die aktivierten Aufwendungen für noch nicht beendete Schiffsreisen um die erwarteten Verluste korrigiert. Erhaltene Anzahlungen werden von den Vorräten abgesetzt. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und flüssige Mittel werden zu Nennwerten bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken bei Forderungen werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Derivate und SicherungsinstrumenteAufgrund der für den Konzernabschluss geltenden funktionalen Währung US-Dollar infolge der überwiegenden Abwicklung des operativen Geschäfts in US-Dollar werden Devisentermingeschäfte eingesetzt, um sich gegen Währungsrisiken des Euro aus operativen Auszahlungen sowie aus Finanzierungstätigkeiten abzusichern. In dem in EUR aufgestellten Jahresabschluss besteht diesbezüglich kein Währungsrisiko. Darüber hinaus werden Preisrisiken aus Einkäufen von Bunkeröl durch den Einsatz von Rohstoffderivaten abgesichert. Zu diesem Zweck kommen Optionsgeschäfte zum Bezug von Bunker zum Einsatz. Des Weiteren werden zur Absicherung des Zinsrisikos Zinsswaps eingesetzt. Für negative beizulegende Werte derivativer Finanzinstrumente werden unter Anwendung des Imparitäts- und Realisationsprinzips Rückstellungen gebildet, soweit für diese Geschäfte keine Bewertungseinheit nach § 254 HGB gebildet wird. Hinsichtlich der für Bunkeroptionsgeschäfte gezahlten Optionsprämien kommt das strenge Niederstwertprinzip zum Ansatz. Demnach werden Optionen auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben, sofern der beizulegende Zeitwert am Bilanzstichtag unter die Einstandskosten gefallen ist. Der Ausweis der Optionsprämien erfolgt unter den sonstigen Vermögensgegenständen. Zur bilanziellen Darstellung der derivativen Zinssicherung werden Bewertungseinheiten gebildet. Die Abbildung erfolgt auf Basis der Einfrierungsmethode. Realisierte und unrealisierte Gewinne und Verluste aus Devisentermingeschäften sowie die Bewertung von Bunkeroptionen werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen. Realisierte Gewinne und Verluste aus Optionsgeschäften zum Bezug von Bunkeröl werden in den Transportaufwendungen ausgewiesen. Die Zinsabgrenzungen aus Zinsswaps sowie die realisierten Gewinne und Verluste aus den Zinsswaps werden im Zinsergebnis erfasst. Die Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten bzw. die Ermittlung der Marktwerte erfolgt in Abhängigkeit von der Art der Instrumente. Devisentermingeschäfte werden mit ihren marktgehandelten Terminkursen am Abschlussstichtag bewertet. Der Marktwert der Bunkeroptionsgeschäfte wird anhand des Modells von Black & Scholes bzw. des modifizierten Modells von Turnbull & Wakeman auf Basis der aktuellen Devisenkurse, Rohstoffpreise, Devisen- und Rohstoffpreisvolatilitäten, Zinsstrukturkurven und Terminkurse ermittelt. Der beizulegende Zeitwert der Zinsswaps wird als Barwert der geschätzten künftigen Cashflows ermittelt. Schätzungen der künftigen Cashflows aus variablen Zinszahlungen basieren auf notierten Swapsätzen und Interbankenzinssätzen. Die zum Stichtag begebene Anleihe beinhaltet eine Option auf frühzeitige Rückzahlung ("Rückkaufoption") seitens der Gesellschaft. Da die so strukturierte Anleihe im Verhältnis zu einer Anleihe ohne Rückkaufoption (Basisvertrag) andersartige Risiken und Chancen aufweist, wird diese getrennt voneinander als einzelner Vermögensgegenstand und Verbindlichkeit entsprechend den jeweils maßgeblichen handelsrechtlichen Grundsätzen bilanziert. Dementsprechend erfolgt eine getrennte Bilanzierung der Rückkaufoption als eingebettetes Derivat. Mit Zugang der Anleihe erfolgte die Aktivierung der in der Anleihe enthaltenen Rückkaufoption mit dem Marktwert im Zeitpunkt des Zugangs. Der Marktwert des eingebetteten Derivats wird mit einem Hull-White-Modell in Verbindung mit einem trinominalen Entscheidungsbaum basierend auf aktuellen Marktwerten berechnet. Die Rückkaufoption wird in der Folge mit ihren Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Marktwert am Bilanzstichtag angesetzt und unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen, wobei Wertänderungen im Zinsergebnis erfasst werden. Der bei der Aktivierung der Rückkaufoption spiegelbildlich passivierte Gegenposten, der nach § 250 HGB als Rechnungsabgrenzungsposten über den Zeitraum bis zum Ablauf der Rückkaufoption linear aufgelöst wird, stellt ein Zinsregulativ zur laufenden Verzinsung der Anleihe dar. Aktive RechnungsabgrenzungspostenAls aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. RückstellungenDie Pensionsverpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf Basis des Anwartschaftsbarwertverfahrens unter Verwendung der Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Für die Abzinsung wird der jeweilige durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre verwendet, den die Deutsche Bundesbank für eine Restlaufzeit von 15 Jahren veröffentlicht. Der positive Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen 10 Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen 7 Geschäftsjahren ist grundsätzlich ausschüttungsgesperrt, sofern die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags nicht mindestens dem Unterschiedsbetrag entsprechen. Für die Bewertung zum 31. Dezember 2019 wird der entsprechende Zinssatz auf Basis der zum 31. Oktober 2019 veröffentlichten Zinsinformationen auf den 31. Dezember 2019 prognostiziert. Dieser beträgt 2,71 % p. a. (Vorjahr: 3,21 % p. a.). Folgende weitere Annahmen liegen der Bewertung zugrunde: Gehaltstrend 2,5 % p. a. (Vorjahr: 2,5 % p. a.), Rententrend 5,5 % alle 3 Jahre (Vorjahr: 5,5 % alle 3 Jahre), Fluktuationsrate 1,0 % p. a. (Vorjahr: 1,0 % p. a.). Davon abweichend werden für die Niederlassung in den Niederlanden Rentensteigerungen von 2,0 % p. a. (Vorjahr: 2,0 % p. a.) und eine Fluktuationsrate in Abhängigkeit vom Alter der Mitarbeiter zwischen 0 und 10 % p. a. (Vorjahr: 0 bis 10 %) zugrunde gelegt. Für einen Teil der Pensionsverpflichtungen existieren Rückdeckungsversicherungsverträge, welche an die Pensionäre verpfändet sind. Entsprechend werden die Verpflichtungen und der Gegenwert der Rückdeckungsversicherung nach § 246 Abs. 2 HGB saldiert ausgewiesen. Für einen weiteren Teil von Pensionsverpflichtungen sowie für Verpflichtungen aus Altersteilzeitverträgen der Mitarbeiter sind entsprechende Mittel in Spezialfonds angelegt, die dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen sind. Das Deckungsvermögen wird zum beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den jeweils zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der Wertpapiere die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung auf der Aktivseite der Bilanz. Soweit der Zeitwert des Deckungsvermögens über den historischen Anschaffungskosten liegt, unterliegen die daraus resultierenden Erträge gemäß § 268 Abs. 8 Satz 3 HGB der Ausschüttungssperre. Die Ergebniskomponenten des bestehenden Deckungsvermögens werden einheitlich im Zinsergebnis erfasst und mit dem Zinsanteil der Altersversorgungsverpflichtungen verrechnet. Die Steuerrückstellungen sowie die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Bei der Bemessung dieser Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken angemessen Rechnung getragen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind abzuzinsen mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich aus den vergangenen 7 Geschäftsjahren ergibt. Die von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen fristenkongruenten Zinssätze für die Abzinsung der sonstigen Rückstellungen betragen für 2019 je nach Restlaufzeit zwischen 0,63 und 1,59 %. Im Zusammenhang mit Rückstellungen für Transportschäden mindern die Ersatzansprüche gegen die Versicherung den zu passivierenden Verpflichtungsüberhang, sodass eine Rückstellung nur in Höhe des Selbstbehalts ausgewiesen wird. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. In den Fällen, in denen der Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit höher als der Ausgabebetrag ist, wird der Unterschiedsbetrag in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und pro rata temporis über die Laufzeit der Verbindlichkeit erfolgswirksam verteilt. In den Fällen, in denen der Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit niedriger ist als der Ausgabebetrag, wird der Unterschiedsbetrag in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und pro rata temporis über die Laufzeit der Verbindlichkeit erfolgswirksam verteilt. Wenn der Hapag-Lloyd AG als Leasingnehmer ein Leasinggegenstand wirtschaftlich zugerechnet wird, ist dieser in der Bilanz zu aktivieren. Gleichzeitig wird eine Leasingverbindlichkeit passiviert, die in ihrer Höhe dem Buchwert des Leasinggegenstands im Zugangszeitpunkt entspricht. Jede Leasingrate wird in einen Zins- und einen Tilgungsanteil aufgeteilt. Der Zinsanteil wird ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, der Tilgungsanteil verringert die angesetzte Leasingverbindlichkeit. Passive RechnungsabgrenzungspostenAls passive Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Latente SteuernFür Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich wieder ausgleichen, werden latente Steuern nach dem bilanzorientierten Konzept ermittelt. Bei der Berechnung von aktiven latenten Steuern werden steuerliche Verlustvorträge in Höhe der innerhalb der nächsten Jahre zu erwartenden Verlustverrechnungen berücksichtigt. Da die Hapag-Lloyd AG zur Tonnagebesteuerung optiert hat und daher temporäre Bewertungsunterschiede keinen Einfluss auf die Besteuerung haben, werden grundsätzlich keine latenten Steuern berechnet. Für inländische Einkünfte, die nicht der Tonnagebesteuerung unterliegen, erfolgte in den Jahren 2019 sowie 2018 die Berechnung der latenten Steuern auf Basis des kombinierten Ertragssteuersatzes von 32,3 %. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird wie im Vorjahr kein Gebrauch gemacht. Im Geschäftsjahr 2019 ergab sich insgesamt eine nicht bilanzierte aktive latente Steuer. Diese resultiert aus einem körperschaftsteuerlichen Verlustvortrag. UmsatzrealisierungUmsatzerlöse werden nach dem Reiseendeprinzip realisiert. Eine Umsatzrealisierung erfolgt erst dann, wenn die Schiffe die vordefinierten Reiseende- bzw. Reisewendehäfen erreicht haben. Die Umsatzrealisierung erfolgt auf Basis der Reisen und nicht auf Grundlage einzelner Containertransporte. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ(1) AnlagevermögenUnter den immateriellen Vermögensgegenständen in Höhe von 1.045,5 Mio. EUR sind im Wesentlichen Geschäfts- oder Firmenwerte aus den Erwerben der Geschäftsbetriebe der Containerlinienreedereien CSAV in 2014 und UASC in 2017 ausgewiesen. Die planmäßigen Abschreibungen betragen 74,1 Mio. EUR (Vorjahr: 74,7 Mio. EUR). Die in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr 2019 sind im Anlagenspiegel als Anlage I zum Anhang dargestellt. (2) FinanzanlagenUnter den Finanzanlagen wird neben Anteilen an verbundenen Unternehmen und den Beteiligungen auch ein langfristiges Darlehen gegenüber einem verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Die wesentlichen mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen der Hapag-Lloyd AG sind in der Anlage II zum Anhang aufgeführt. (3) Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen gegen verbundene Unternehmen umfassen im Wesentlichen ein Gesellschafterdarlehen an die Hapag-Lloyd Special Finance DAC ("Hapag-Lloyd Special Finance"), Dublin, Irland, in Höhe von 606,8 Mio. EUR (Vorjahr: 401,9 Mio. EUR) im Zusammenhang mit einer bestehenden Forderungsverbriefung. scroll
Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten unter anderem gezahlte Prämien für Bunkeroptionsgeschäfte zur Absicherung von Treibstoffrisiken. Des Weiteren ist in dem Posten eine Rückkaufoption für die zum Bilanzstichtag begebene Anleihe enthalten. Diese wird getrennt von der Anleihe bilanziert. Der Buchwert der Rückkaufoption betrug zum Bilanzstichtag 2,3 Mio. EUR (Vorjahr: 3,7 Mio. EUR). Derivative FinanzinstrumenteZum Bilanzstichtag bestanden folgende derivative Finanzinstrumente mit positivem Marktwert: scroll
Die Laufzeit des eingebetteten Derivates beträgt mehr als ein Jahr. Hapag-Lloyd kann die entsprechende Rückkaufoption jedoch vorzeitig ab 15. Juli 2020 ausüben. (4) Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und SchecksDer Posten umfasst Kassenbestände, Bankguthaben und sonstige Geldanlagen, die jederzeit in festgelegte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können. Ausgenutzte Kontokorrentkredite werden nicht von den Kassenbeständen abgesetzt, sondern als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen. (5) RechnungsabgrenzungspostenDer Posten enthält für Charter-, Schiffsmanagement-, Miet- und Pachtverträge im Voraus geleistete Zahlungen, die erst im Folgejahr aufwandswirksam erfasst werden. Darüber hinaus werden unter dem Posten im Voraus gezahlte Bankgebühren und Versicherungsprämien ausgewiesen. (6) Gezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital der Hapag-Lloyd AG beträgt 175,8 Mio. EUR (Vorjahr: 175,8 Mio. EUR). Es ist in 175,8 Mio. auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien (Vorjahr: 175,8 Mio. Stückaktien) mit gleichen Rechten eingeteilt. Auf jede Stückaktie entfällt ein Anteil von 1,00 EUR am Grundkapital (Vorjahr: 1,00 EUR). Angaben zu Beteiligungen am Kapital der Hapag-Lloyd AGDer Gesellschaft lagen folgende Angaben zu mitteilungspflichtigen Beteiligungen gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung vor. Die nachfolgenden Stimmrechtsmitteilungen berücksichtigen nicht die zum Schluss des Berichtszeitraums aktuelle Gesamtzahl der Stimmrechte: Die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg, Deutschland, hat uns am 6. November 2015 gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Hapag-Lloyd AG, Ballindamm 25, 20095 Hamburg, Deutschland, am 4. November 2015 71,56 % (entsprechend 84.524.291 Stimmrechten) betrug. 20,63 % der Stimmrechte (entsprechend 24.363.475 der Stimmrechte) werden von der Gesellschaft direkt gehalten. 50,94 % der Stimmrechte (entsprechend 60.160.816 der Stimmrechte) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 2 WpHG von der CSAV Germany Container Holding GmbH und der Kühne Maritime GmbH zuzurechnen. Die Luksburg Stiftung, Vaduz, Fürstentum Liechtenstein, hat uns am 5. November 2015 gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Hapag-Lloyd AG, Ballindamm 25, 20095 Hamburg, Deutschland, am 4. November 2015 71,56 % (entsprechend 84.524.291 Stimmrechten) betrug. 40,21 % der Stimmrechte (entsprechend 47.491.548 der Stimmrechte) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 2 WpHG von der Kühne Maritime GmbH und der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH zuzurechnen. 31,35 % der Stimmrechte (entsprechend 37.032.743 der Stimmrechte) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG von der CSAV Germany Container Holding GmbH, der Compañía Sud Americana de Vapores S.A., der Quinenco S.A., der Andsberg Inversiones Limitada, der Ruana Copper AG Agencia Chile und der Inversiones Orengo S.A. zuzurechnen, von denen jeweils 3 % oder mehr zugerechnet werden. Die Inversiones Orengo S.A., Santiago, Chile, hat uns am 5. November 2015 gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Hapag-Lloyd AG, Ballindamm 25, 20095 Hamburg, Deutschland, am 4. November 2015 71,56 % (entsprechend 84.524.291 Stimmrechten) betrug. 40,21 % der Stimmrechte (entsprechend 47.491.548 der Stimmrechte) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 2 WpHG von der Kühne Maritime GmbH und der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH zuzurechnen. 31,35 % der Stimmrechte (entsprechend 37.032.743 der Stimmrechte) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG von der CSAV Germany Container Holding GmbH, der Compañía Sud Americana de Vapores S.A. und der Quinenco S.A. zuzurechnen, von denen jeweils 3 % oder mehr zugerechnet werden. Die Ruana Copper A. G. Agencia Chile, Santiago, Chile, hat uns am 5. November 2015 gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Hapag-Lloyd AG, Ballindamm 25, 20095 Hamburg, Deutschland am 4. November 2015 71,56 % (entsprechend 84.524.291 Stimmrechten) betrug. 40,21 % der Stimmrechte (entsprechend 47.491.548 der Stimmrechte) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 2 WpHG von der Kühne Maritime GmbH und der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH zuzurechnen. 31,35 % der Stimmrechte (entsprechend 37.032.743 der Stimmrechte) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG von der CSAV Germany Container Holding GmbH, der Compañía Sud Americana de Vapores S.A. und der Quinenco S.A. zuzurechnen, von denen jeweils 3 % oder mehr zugerechnet werden. Die Quinenco S.A., Santiago, Chile, hat uns am 5. November 2015 gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Hapag-Lloyd AG, Ballindamm 25, 20095 Hamburg, Deutschland, am 4. November 2015 71,56 % (entsprechend 84.524.291 Stimmrechten) betrug. 40,21 % der Stimmrechte (entsprechend 47.491.548 der Stimmrechte) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 2 WpHG von der Kühne Maritime GmbH und der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH zuzurechnen. 31,35 % der Stimmrechte (entsprechend 37.032.743 der Stimmrechte) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG von der CSAV Germany Container Holding GmbH und der Compañía Sud Americana de Vapores S.A. zuzurechnen, von denen jeweils 3 % oder mehr zugerechnet werden. Die Compañía Sud Americana de Vapores S.A., Santiago, Chile, hat uns am 5. November 2015 gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Hapag-Lloyd AG, Ballindamm 25, 20095 Hamburg, Deutschland, am 4. November 2015 71,56 % (entsprechend 84.524.291 Stimmrechten) betrug. 40,21 % der Stimmrechte (entsprechend 47.491.548 der Stimmrechte) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 2 WpHG von der Kühne Maritime GmbH und der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH zuzurechnen. 31,35 % der Stimmrechte (entsprechend 37.032.743 der Stimmrechte) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG von der CSAV Germany Container Holding GmbH zuzurechnen, von denen jeweils 3 % oder mehr zugerechnet werden. Die CSAV Germany Container Holding GmbH, Hamburg, Deutschland, hat uns am 5. November 2015 gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Hapag-Lloyd AG, Ballindamm 25, 20095 Hamburg, Deutschland, am 4. November 2015 71,56 % (entsprechend 84.524.291 Stimmrechten) betrug. 31,35 % der Stimmrechte (entsprechend 37.032.743 der Stimmrechte) werden von der Gesellschaft direkt gehalten. 40,21 % der Stimmrechte (entsprechend 47.491.548 der Stimmrechte) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 2 WpHG von der Kühne Maritime GmbH und der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH zuzurechnen. Die Andsberg Inversiones Limitada, Santiago, Chile, hat uns am 5. November 2015 gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Hapag-Lloyd AG, Ballindamm 25, 20095 Hamburg, Deutschland, am 4. November 2015 71,56 % (entsprechend 84.524.291 Stimmrechten) betrug. 40,21 % der Stimmrechte (entsprechend 47.491.548 der Stimmrechte) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 2 WpHG von der Kühne Maritime GmbH und der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH zuzurechnen. 31,35 % der Stimmrechte (entsprechend 37.032.743 der Stimmrechte) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG von der CSAV Germany Container Holding GmbH, der Compañía Sud Americana de Vapores S.A. und der Quinenco S.A. zuzurechnen, von denen jeweils 3 % oder mehr zugerechnet werden. Herr Klaus-Michael Kühne, Schweiz, hat uns am 6. November 2015 gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Hapag-Lloyd AG, Ballindamm 25, 20095 Hamburg, Deutschland, am 4. November 2015 72,20 % (entsprechend 85.274.291 Stimmrechten) betrug. 51,98 % der Stimmrechte (entsprechend 61.396.218 der Stimmrechte) sind Herrn Kühne gemäß § 22 Abs. 2 WpHG von der CSAV Germany Container Holding GmbH und der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH zuzurechnen. 20,22 % der Stimmrechte (entsprechend 23.878.073 der Stimmrechte) sind ihm gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG von der Kühne Holding AG und der Kühne Maritime GmbH zuzurechnen, von denen jeweils 3 % oder mehr zugerechnet werden. Die Kühne Holding AG, Schindellegi, Schweiz, hat uns am 6. November 2015 gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Hapag-Lloyd AG, Ballindamm 25, 20095 Hamburg, Deutschland, am 4. November 2015 72,20 % (entsprechend 85.274.291 Stimmrechten) betrug. 51,98 % der Stimmrechte (entsprechend 61.396.218 der Stimmrechte) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 2 WpHG von der CSAV Germany Container Holding GmbH und der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH zuzurechnen. 19,58 % der Stimmrechte (entsprechend 23.128.073 der Stimmrechte) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG von der Kühne Maritime GmbH zuzurechnen, von der 3 % oder mehr zugerechnet wird. Die Freie und Hansestadt Hamburg, Hamburg, Deutschland, hat uns am 6. November 2015 gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Hapag-Lloyd AG, Ballindamm 25, 20095 Hamburg, Deutschland, am 4. November 2015 71,56 % (entsprechend 84.524.291 Stimmrechten) betrug. 50,94 % der Stimmrechte (entsprechend 60.160.816 der Stimmrechte) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 2 WpHG von der Kühne Maritime GmbH und der CSAV Germany Container Holding GmbH zuzurechnen. 20,63 % der Stimmrechte (entsprechend 24.363.475 der Stimmrechte) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG von der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH zuzurechnen, von der 3 % oder mehr zugerechnet wird. Die Kühne Maritime GmbH, Hamburg, Deutschland, hat uns am 6. November 2015 gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Hapag-Lloyd AG, Ballindamm 25, 20095 Hamburg, Deutschland, am 4. November 2015 71,56 % (entsprechend 84.524.291 Stimmrechten) betrug. 19,58 % der Stimmrechte (entsprechend 23.128.073 der Stimmrechte) werden von der Gesellschaft direkt gehalten. 51,98 % der Stimmrechte (entsprechend 61.396.218 der Stimmrechte) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 2 WpHG von der CSAV Germany Container Holding GmbH und der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH zuzurechnen. Der Public Investment Fund of the Kingdom of Saudi Arabia, Riad, Saudi-Arabien, hat uns am 24. Mai 2017 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Hapag-Lloyd AG, Ballindamm 25, 20095 Hamburg, Deutschland, am 24. Mai 2017 10,14 % (entsprechend 16.637.197 Stimmrechten) betrug. Der State of Qatar, handelnd durch die Qatar Investment Authority, Doha, Qatar, hat uns am 24. Mai 2017 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Hapag-Lloyd AG, Ballindamm 25, 20095 Hamburg, Deutschland, am 24. Mai 2017 14,43 % (entsprechend 23.663.648 Stimmrechten) betrug. Sämtliche vorgenannte Stimmrechte sind dem State of Qatar, handelnd durch die Qatar Investment Authority, Doha, Qatar, nach § 22 Abs. 1 WpHG zuzurechnen. Die Unternehmen, über die die Stimmrechte gehalten werden, sind (beginnend mit der obersten Tochtergesellschaft): Qatar Holding LLC, Doha, Qatar, Qatar Holding Luxembourgh II S. à.r. l., Luxembourg, Qatar Holding Netherlands B. V., Amsterdam, Niederlande, Qatar Holding Germany GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland. Genehmigtes KapitalMit Beschluss der Hauptversammlung am 29. Mai 2017 wurde die Satzung in Bezug auf das genehmigte Kapital geändert. Der Vorstand ist demnach ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 30. April 2022 um bis zu 23,0 Mio. EUR gegen Bar- und / oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 23.000.000 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Die Eintragung der Satzungsänderung erfolgte am 20. Juli 2017. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen. Durch Beschluss des Vorstands vom 28. September 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 27. September 2017 ist unter Ausnutzung des am 20. Juli 2017 eingetragenen Genehmigten Kapitals 2017 das Grundkapital um 11.717.353,00 EUR auf 175.760.293,00 EUR erhöht worden. Die Kapitalerhöhung wurde am 17. Oktober 2017 durchgeführt und ins Handelsregister eingetragen. Das Genehmigte Kapital gemäß Ermächtigung vom 29. Mai 2017 (Genehmigtes Kapital 2017) beträgt nach Teilausnutzung zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 weiterhin 11.282.647,00 EUR. (7) Kapitalrücklage und BilanzgewinnDie Kapitalrücklage beträgt zum 31. Dezember 2019 unverändert gegenüber dem Vorjahr 2.497,9 Mio. EUR. Im Jahresabschluss der Hapag-Lloyd AG ergibt sich unter Berücksichtigung des vorgetragenen Gewinns aus 2018 in Höhe von 208,8 Mio. EUR und eines Jahresüberschusses in Höhe von 222,9 Mio. EUR ein Bilanzgewinn von 431,7 Mio. EUR. Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn in Höhe von 431,7 Mio. EUR für die Ausschüttung einer Dividende von 1,10 EUR je dividendenberechtigter Aktie zu verwenden und den nach der Ausschüttung in Höhe von insgesamt 193,3 Mio. EUR verbleibenden Bilanzgewinn von 238,4 Mio. EUR auf neue Rechnung vorzutragen. (8) Angabe zu ausschüttungsgesperrten BeträgenAus dem Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem zum Zeitwert bewerteten Deckungsvermögen von Pensionsverpflichtungen ergab sich ein ausschüttungsgesperrter Betrag in Höhe von 3,3 Mio. EUR (Vorjahr: 1,4 Mio. EUR). Aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (abzüglich der darauf gebildeten passiven latenten Steuern) ergibt sich ein ausschüttungsgesperrter Betrag in Höhe von 8,8 Mio. EUR (Vorjahr: 2,8 Mio. EUR). Der Unterschiedsbetrag, der sich zum Stichtag 31. Dezember 2019 als Differenz aus dem Ansatz der Rückstellungen, abgezinst mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen 10 Jahre (Zinssatz 2,71 % bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren), und dem Ansatz der Rückstellungen, abgezinst mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen 7 Jahre (Zinssatz 1,97 % bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren) ermittelt, beträgt 36,4 Mio. EUR. Diesen ausschüttungsgesperrten Beträgen in Höhe von insgesamt 48,5 Mio. EUR stehen frei verfügbare Rücklagen in Höhe von 1.514,1 Mio. EUR gegenüber. Frei verfügbare Rücklagen setzen sich aus der Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB zusammen. (9) RückstellungenIn den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind Pensionsverpflichtungen in Höhe von 24,6 Mio. EUR (Vorjahr: 23,0 Mio. EUR) enthalten, für die die Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen zum beizulegenden Zeitwert in Höhe von 10,2 Mio. EUR (Vorjahr: 10,3 Mio. EUR) an die Pensionäre verpfändet sind. Bei verpfändeten Rückdeckungsversicherungen entsprechen die fortgeführten Anschaffungskosten dem beizulegenden Zeitwert. Den Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsverpflichtungen in Höhe von 0,7 Mio. EUR (Vorjahr: 0,8 Mio. EUR) stehen Erträge aus der Marktbewertung des Deckungsvermögens in Höhe von 0,4 Mio. EUR (Vorjahr: 0,4 Mio. EUR) gegenüber. Der Erfüllungsbetrag der Rückstellungen zum 31. Dezember 2019, die mit dem übrigen Deckungsvermögen verrechnet wurden, betrug 49,6 Mio. EUR (Vorjahr: 44,3 Mio. EUR). Die Anschaffungskosten der gesamten verrechneten Vermögensgegenstände betragen 36,9 Mio. EUR (Vorjahr: 34,6 Mio. EUR), während der beizulegende Zeitwert bei 40,2 Mio. EUR (Vorjahr: 35,9 Mio. EUR) liegt. Den Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsverpflichtungen in Höhe von 1,4 Mio. EUR (Vorjahr: 1,4 Mio. EUR) stehen Erträge aus der Marktbewertung des Deckungsvermögens in Höhe von 0,6 Mio. EUR (Vorjahr: 0,6 Mio. EUR) gegenüber. Die sich aus der Änderung des Diskontierungszinssatzes und aus der Anwendung der neuen Heubeck-Richttafeln 2018G ergebenden Aufwendungen wurden im operativen Ergebnis (Personalaufwand) erfasst. Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 778,1 Mio. EUR (Vorjahr: 794,9 Mio. EUR) beinhalten Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 471,0 Mio. EUR (Vorjahr: 449,4 Mio. EUR), für Personalkosten in Höhe von 71,0 Mio. EUR (Vorjahr: 63,1 Mio. EUR), für Instandhaltung von geleasten Containern in Höhe von 67,5 Mio. EUR (Vorjahr: 59,5 Mio. EUR) sowie für nicht versicherte Kasko- bzw. Ladungsschäden in Höhe von 18,1 Mio. EUR (Vorjahr: 22,4 Mio. EUR). Ebenfalls sind Rückstellungen für sonstige Risiken in Höhe von 147,9 Mio. EUR (Vorjahr: 199,3 Mio. EUR) enthalten, die unter anderem länderspezifische Risiken (73,2 Mio. EUR; Vorjahr: 78,4 Mio. EUR) sowie Verpflichtungen aus einer Garantie gegenüber einer Tochtergesellschaft für dort bestehende Pensionsverpflichtungen (13,6 Mio. EUR; Vorjahr: 10,8 Mio. EUR) umfassen. In den sonstigen Rückstellungen sind zum Bilanzstichtag auch Rückstellungen für drohende Verluste aus Devisentermingeschäften enthalten: Drohverluste aus Devisentermingeschäftscroll
Die Devisentermingeschäfte haben grundsätzlich eine Laufzeit von unter einem Jahr. (10) Verbindlichkeitenscroll
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Unter den bestehenden Verträgen zur Finanzierung von Gegenständen des Anlagevermögens, insbesondere von Schiffen und Containern, hat sich die Hapag-Lloyd AG zur Einhaltung bestimmter marktüblicher Restriktionen in Bezug auf Verfügungen über die finanzierten Vermögensgegenstände verpflichtet. Der Gesamtbetrag der besicherten Verbindlichkeiten beläuft sich auf 2.335,0 Mio. EUR (Vorjahr: 2.296,0 Mio. EUR). Von den im Eigentum der Hapag-Lloyd AG befindlichen Schiffen sind 15 Schiffe zum Stichtag nicht belastet und frei von Rechten Dritter. An den übrigen im Eigentum der Gesellschaft befindlichen Schiffen wurden Hypotheken bestellt. Für sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 886,0 Mio. EUR (Vorjahr: 697,7 Mio. EUR) wurden die finanzierten Container den Gläubigern zur Sicherheit übereignet. Für sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 417,4 Mio. EUR (Vorjahr: 358,5 Mio. EUR) wurden die finanzierten Containerschiffe den Gläubigern zur Sicherheit übereignet. Da die Hapag-Lloyd AG wirtschaftliche Eigentümerin der Container und der Containerschiffe ist, werden sie bei der Hapag-Lloyd AG bilanziert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen neben Verbindlichkeiten aus laufender Geschäftstätigkeit gegenüber Tochtergesellschaften eine Verbindlichkeit gegenüber der Hapag-Lloyd Special Finance in Höhe von 700,3 Mio. EUR (Vorjahr: 660,3 Mio. EUR). Diese steht im Zusammenhang mit dem Programm zur Verbriefung von Forderungen. Hapag-Lloyd unterliegt Zinsrisiken, insbesondere aus Finanzschulden, die auf variablen Zinssätzen basieren. Um das Zinsrisiko zu minimieren, wird ein ausgewogenes Verhältnis von variabel verzinslichen und festverzinslichen Verbindlichkeiten angestrebt. Darüber hinaus designiert Hapag-Lloyd zur Absicherung des Zinsrisikos seit dem Geschäftsjahr 2018 Zinsswaps auf den variablen Teil der Zinszahlungen des Grundgeschäfts. Einige Zinsswaps sichern lediglich einen Teil des gesamten Nominalvolumens ab. In den Finanzverbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten in Höhe von 0,5 Mio. EUR zur Absicherung des Zinsrisikos von variabel verzinslichen Finanzverbindlichkeiten mit Nominalvolumen in Höhe von 678,3 Mio. EUR enthalten. Die prospektive Beurteilung der Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen erfolgt anhand einer Sensitivitätsanalyse. Die retrospektive Beurteilung der Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen erfolgt anhand der hypothetischen Derivatemethode. Die Zinsswaps haben eine Laufzeit von bis zu 7 Jahren und weisen einen negativen Marktwert in Höhe von 14,6 Mio. EUR zum Stichtag aus. Es handelt sich um Microhedges. (11) RechnungsabgrenzungspostenAuf der Passivseite beinhaltet der Rechnungsabgrenzungsposten einen Unterschiedsbetrag aus der Anleihe in Höhe von 1,5 Mio. EUR (Vorjahr: 8,9 Mio. EUR). Davon entfallen 1,5 Mio. EUR (Vorjahr: 5,9 Mio. EUR) auf die getrennt vom Basisinstrument bilanzierte Rückkaufoption. Der Unterschiedsbetrag wird linear über die gesamte Laufzeit der Anleihe verteilt. Zudem enthielt der passive Rechnungsabgrenzungsposten im Vorjahr Agio-Beträge in Höhe von 2,9 Mio. EUR. (12) Haftungsverhältnissescroll
Die Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen resultieren im Wesentlichen aus Darlehen bei Banken, die durch Tochtergesellschaften der Hapag-Lloyd AG überwiegend zur Finanzierung von Containern und Schiffen aufgenommen wurden und für die die Hapag-Lloyd AG einsteht. Sie resultieren in Höhe von 2.146,7 Mio. EUR aus der Übernahme der UASC. Ein Großteil der Darlehen ist durch Sicherungsübereignung an Schiffen und Containern sowie durch Schiffshypotheken besichert. Die Gegenwerte dieser Sicherheiten übersteigen die ausstehenden Darlehensbeträge der Schiffsfinanzierungen und die Erlöse aus einer möglichen Verwertung dieser Sicherheiten sind grundsätzlich ausreichend, um etwaige ausstehende Schulden zu tilgen. Aus diesem Grund ist von einer Inanspruchnahme aus den Bürgschaften nicht auszugehen. Im Rahmen der Kooperation THE Alliance wurde insbesondere für den Insolvenzfall einer der beteiligten Partnerreedereien ein Treuhandfond aufgesetzt. Im Zusammenhang mit der Einrichtung des Treuhandfonds haben sich alle beteiligten Parteien dazu verpflichtet, Sicherheiten zu hinterlegen. Für Hapag-Lloyd beträgt der Anteil an den Sicherheiten 15,9 Mio. USD. Hapag-Lloyd hat in diesem Zusammenhang eine Barzahlung an den Treuhandfond in Höhe von 0,9 Mio. EUR (1 Mio. USD) geleistet. Darüber hinaus wurde eine Garantie in Höhe von 14,9 Mio. USD beigebracht. Ferner ist im Zusammenhang mit der Einrichtung des Treuhandfonds eine grundsätzliche Nachschussverpflichtung der beteiligten Reedereien vereinbart worden, die insbesondere dann zum Tragen kommt, wenn im Zusammenhang mit einem Entschädigungsfall die von der betroffenen Reederei hinterlegten Sicherheiten aufgebraucht sind. Die Wahrscheinlichkeit des Insolvenzfalls einer Partnerreederei wird gegenwärtig als sehr gering eingeschätzt und somit ist nach derzeitigem Kenntnisstand von einer Inanspruchnahme der im Treuhandfond hinterlegten Sicherheiten sowie einer Inanspruchnahme im Zusammenhang mit der darüber hinaus gehenden Nachschussverpflichtung nicht auszugehen. Patronatserklärungen / GarantienEntsprechend der Konzernstruktur erfolgt die Kapitalallokation zentral über die Hapag-Lloyd AG, die die Konzerngesellschaften mit Liquidität versorgt und die Vergabe von Garantien und Patronatserklärungen für Konzerngesellschaften steuert. Die Hapag-Lloyd AG hat für die ausländischen Tochtergesellschaften Hapag-Lloyd (Malaysia) Sdn. Bhd., Kuala Lumpur, Malaysia, Hapag-Lloyd Ships Ltd., Barking, Großbritannien, sowie Hapag-Lloyd Ships (No. 2) Ltd., Barking, Großbritannien, jeweils eine Patronatserklärung abgegeben, damit die Tochtergesellschaften jederzeit in der Lage sind, ihre vertraglichen Verbindlichkeiten erfüllen zu können. Die Laufzeit der Patronatserklärungen erstreckt sich auf mindestens 12 Monate ab dem Bilanzstichtag der Gesellschaft. Im Zusammenhang mit dem Kauf von Minderheitenanteilen durch eine Tochtergesellschaft wurde durch die Hapag-Lloyd AG zudem eine Garantie abgegeben. Aus den von der Hapag-Lloyd AG übernommenen Patronatserklärungen und der Garantie werden keine Inanspruchnahmen erwartet, da davon ausgegangen wird, dass die Unternehmen die zugrundeliegenden Verbindlichkeiten erfüllen werden. (13) Sonstige finanzielle Verpflichtungenscroll
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen enthalten Charter- und Leasingverpflichtungen für Schiffe sowie Leasing- und Mietverpflichtungen für Container. Die Klassifikationskosten resultieren aus zukünftigen Verpflichtungen durch gesetzlich geforderte Großreparaturen. Diese umfassen Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an eigenen betriebsnotwendigen Schiffen, die routinemäßig bzw. aufgrund eines Wartungsplans erfolgen, um diese funktionsfähig zu halten. In den übrigen finanziellen Verpflichtungen waren zum Bilanzstichtag im Wesentlichen Verpflichtungen gegenüber Unternehmen aus der IT-Branche sowie Mietverpflichtungen im Zusammenhang mit Geschäftsgebäuden enthalten. Das Bestellobligo erwächst aus bestellten, noch nicht ausgelieferten Containern sowie Umbauprojekten für Scrubber, LNG und übrige. Die daraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen werden vollständig im Jahr 2020 fällig. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG(14) Umsatzerlöse 1Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt auf die Fahrtgebiete auf: Umsatzerlöse nach Fahrtgebietscroll
1
Aufgrund von organisatorischen Veränderungen werden zum einen die Transportvolumina
von/ nach Djibouti, Sudan und Eritrea seit dem 1. Januar 2019 dem Fahrtgebiet EMA
zugeordnet. Seit dem dritten Quartal 2019 werden zudem die Transportvolumina von /
nach Ozeanien dem Fahrtgebiet Fernost zugewiesen. Die Vorjahresangaben wurden entsprechend
angepasst. (15) Andere aktivierte EigenleistungenDer Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten des Geschäftsjahres betrug 26,3 Mio. EUR, der davon auf die nach § 248 Abs. 2 HGB aktivierten selbst geschaffenen i immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens entfallende Betrag beläuft sich auf 6,0 Mio. EUR (Vorjahr: 2,8 Mio. EUR). (16) Sonstige betriebliche Erträgescroll
In den Kursgewinnen sind Erträge aus der Währungsumrechnung (481,9 Mio. EUR; Vorjahr: 626,8 Mio. EUR) sowie aus realisierten Kursgewinnen und der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten (13,2 Mio. EUR; Vorjahr: 41,3 Mio. EUR) enthalten. Die in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthaltenen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens sowie aus der Auflösung der Wertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von insgesamt 87,8 Mio. EUR (Vorjahr: 89,1 Mio. EUR) sind periodenfremd. (17) Transportaufwendungenscroll
Erhaltene Rabatte für Hafen-, Kanal- und Terminalkosten sowie für Containertransportkosten werden von den entsprechenden Transportkosten abgesetzt. In Höhe von insgesamt 4,2 Mio. EUR (Vorjahr: 6,3 Mio. EUR) betreffen diese Rabatte die Vorjahre und sind als periodenfremd zu klassifizieren. Zudem sind Aufwendungen aus der Slotcharterabrechnung in Höhe von 4,2 Mio. EUR (Vorjahr: Aufwand in Höhe von 7,2 Mio. EUR) enthalten, die das Vorjahr betreffen und somit als periodenfremd zu klassifizieren sind. (18) Personalaufwendungen / Mitarbeiterscroll
Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter entwickelte sich wie folgt: scroll
(19) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagenscroll
(20) Sonstige betriebliche Aufwendungenscroll
In den Kursverlusten sind 562,8 Mio. EUR (Vorjahr: 776,2 Mio. EUR) aus der Währungsumrechnung sowie 61,7 Mio. EUR (Vorjahr: 103,2 Mio. EUR) aus realisierten Kursverlusten und der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten enthalten. (21) Finanzergebnisscroll
Aus der vorzeitigen Ablösung einer EUR-Anleihe resultierten Einmaleffekte für Ablösegebühren, den Abgang des damit verbundenen Derivats sowie Agio-Beträge, die mit insgesamt 21,8 Mio. EUR in den Zinsaufwendungen sowie in Höhe von 6,5 Mio. EUR in den Zinserträgen erfasst wurden. Der Zinsaufwand aus den Altersversorgungsverpflichtungen beläuft sich auf 6,8 Mio. EUR (Vorjahr: 6,9 Mio. EUR). Das positive Ergebnis aus dem Deckungsvermögen beträgt 1,0 Mio. EUR (Vorjahr: 0,8 Mio. EUR). Durch die Aufzinsung von Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr ergibt sich ein Zinsaufwand in Höhe von 0,3 Mio. EUR (Vorjahr: 0,7 Mio. EUR). Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Hapag-Lloyd Grundstücksholding GmbH, Hamburg, Deutschland, in Höhe von 3,1 Mio. EUR (Vorjahr: 3,0 Mio. EUR) und aus der Hamburg-Amerika Linie GmbH, Hamburg, Deutschland, in Höhe von 1,1 Mio. EUR (Vorjahr: 1,1 Mio. EUR). Die Abschreibungen auf Finanzanlagen betrafen eine ausländische Tochtergesellschaft und erfolgten aufgrund mangelnder positiver Ertragsaussichten. (22) Steuern vom Einkommen und vom ErtragAls Ertragsteuern werden die Körperschaftsteuer, der Solidaritätszuschlag, die Gewerbesteuer und gezahlte Quellensteuern ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2019 fallen, wie im Vorjahr, eine Körperschaftsteuer in Höhe von 15,0 % sowie ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der geschuldeten Körperschaftsteuer an. Der Gewerbeertragsteuersatz, dessen Höhe sich entsprechend aus dem gemeindespezifischen Hebesatz ergibt, beläuft sich in den Jahren 2019 sowie 2018 auf 16,5 % bzw. 3,3 %, soweit es sich um Einkünfte aus dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr handelt. Die Hapag-Lloyd AG hat als Linienreederei für die Besteuerung nach der Tonnage optiert. Bei der Tonnagebesteuerung wird die Steuerschuld nicht nach den tatsächlich erwirtschafteten Gewinnen, sondern nach Nettotonnage und Betriebstagen der Schiffsflotte des Unternehmens berechnet. In den tatsächlichen Steuern vom Einkommen und Ertrag sind periodenfremde Steueraufwendungen in Höhe von 0,4 Mio. EUR (Vorjahr: Steuerertrag 0,9 Mio. EUR) enthalten. Im Steuerergebnis sind keine latenten Steuern enthalten. Im Geschäftsjahr 2019 ergab sich insgesamt eine (nicht bilanzierte) aktive latente Steuer. Diese resultiert aus einem körperschaftsteuerlichen Verlustvortrag. SONSTIGE ERLÄUTERUNGEN(23) Geschäfte mit nahestehenden PersonenSowohl im Geschäftsjahr als auch im Vorjahr wurden keine wesentlichen Geschäfte mit nahestehenden Personen getätigt, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind. (24) KonzernzugehörigkeitDie Hapag-Lloyd AG ist Mutterunternehmen für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen, für die ein Konzernabschluss aufgestellt wird. Der Konzernabschluss der Hapag-Lloyd AG, Hamburg, Deutschland, zum 31. Dezember 2019 soll im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden. (25) Bezüge des Vorstands und des AufsichtsratsDie im Geschäftsjahr den aktiven Vorstandsmitgliedern gewährten Gesamtbezüge betragen 7,4 Mio. EUR (Vorjahr: 6,8 Mio. EUR). Dies umfasst aktienbasierte Vergütungen mit einem beizulegenden Zeitwert in Höhe von 2,6 Mio. EUR (Vorjahr: 2,5 Mio. EUR) zum Zeitpunkt der Gewährung. Insgesamt wurden den aktiven Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 86.800 Stück (Vorjahr: 72.744 Stück) virtuelle Aktien gewährt. Die Gesamtbezüge für frühere Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf 0,9 Mio. EUR (Vorjahr: 1,1 Mio. EUR). Die Bezüge aktiver Mitglieder des Aufsichtsrats belaufen sich auf 1,4 Mio. EUR (Vorjahr: 1,2 Mio. EUR). Die Höhe der Pensionsrückstellungen gegenüber ehemaligen Vorstandsmitgliedern beträgt 22,8 Mio. EUR (Vorjahr: 19,7 Mio. EUR). Bezüglich der Angaben zu den Grundzügen der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung und der Höhe der individualisierten Bezüge wird auf den Vergütungsbericht als integraler Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts des Konzerns verwiesen. Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind in den Anlagen III und IV zum Anhang angegeben. Die Mitgliedschaft in anderen Aufsichtsräten und Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind in Anlage V zum Anhang aufgeführt. (26) Entsprechenserklärung nach § 161 AktGDie nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung wurde vom Vorstand und Aufsichtsrat im Juni 2019 abgegeben und ist den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft www.hapag-lloyd.de in der Rubrik "Investor Relations" unter "Corporate Governance" https://www.hapag-lloyd.com/de/ir/corporate-governance/compliance-statement.html dauerhaft zugänglich gemacht worden. (27) Gesamthonorar des AbschlussprüfersIm Geschäftsjahr 2019 wurden folgende Honorare an den Abschlussprüfer KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geleistet: scroll
Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bezog sich vor allem auf die Prüfung des Konzernabschlusses und des Jahresabschlusses der Hapag-Lloyd AG einschließlich gesetzlicher Auftragserweiterungen. Zudem erfolgten prüfungsintegrierte Tätigkeiten im Zusammenhang mit prüferischen Durchsichten von Zwischenabschlüssen und Leistungen im Zusammenhang mit einem Enforcement-Verfahren. Andere Bestätigungsleistungen betrafen vereinbarte Untersuchungshandlungen zu Financial Covenants sowie EMIR-Prüfungen gem. § 20 WpHG a. F. bzw. § 32 WpHG n. F. Die sonstigen Leistungen betrafen qualitätssichernde Unterstützungsleistungen. (28) NachtragsberichtEs haben sich nach Schluss des Geschäftsjahres 2019 keine Vorgänge ereignet, die für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft von besonderer Bedeutung sind.
Hamburg, 10. März 2020 Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft Der Vorstand Rolf Habben Jansen Mark Frese Dr. Maximilian Rothkopf Joachim Schlotfeldt ANLAGE IAnlagenspiegel für das Geschäftsjahr 2019der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaftscroll
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ANLAGE IIAnteilsbesitzliste der Hapag-Lloyd AG zum 31. Dezember 2019scroll
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Weitere 51,00 % werden treuhänderisch für den Hapag-Lloyd Konzern gehalten. ANLAGE IIIVorstandsmitglieder der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2019Rolf Habben JansenVorsitzender des Vorstands / Chief Executive Officer (CEO), Hamburg Nicolás Burr (bis zum 29. Februar 2020)Mitglied des Vorstands / Chief Financial Officer (CFO), Hamburg Mark Frese (seit 25. November 2019)Mitglied des Vorstands (seit 1. März 2020 Chief Financial Officer (CFO)), Hamburg Dr. Maximilian Rothkopf (seit 1. Mai 2019)Mitglied des Vorstands / Chief Operating Officer (COO), Hamburg Joachim SchlotfeldtMitglied des Vorstands / Chief Personnel and Global Procurement Officer (CPO), Hamburg Anthony Firmin (bis 30. Juni 2019)Mitglied des Vorstands / Chief Operating Officer (COO), Hamburg ANLAGE IVMitglieder des Aufsichtsrats der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2019Michael Behrendt(Vorsitzender des Aufsichtsrats) Klaus SchroeterTarifkoordinator, Bundesdivision für Verkehr, ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Berlin (Erster Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) Karl GernandtPräsident des Verwaltungsrats Kühne Holding AG, Schindellegi, Schweiz (Zweiter Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) Felix Albrecht (seit 11. März 2019)Seebetriebsrat Hapag-Lloyd AG, Hamburg S. E. Scheich Ali bin Jassim Al-ThaniBerater des CEO Qatar Investment Authority, Qatar Turqi AlnowaiserHead of International Investments Public Investment Fund, Königreich Saudi Arabien Jutta DiekampSeebetriebsrat Hapag-Lloyd AG, Hamburg Nicola GehrtDirector Head of Group Investor Relations TUI Group, Hannover Oscar Eduardo Hasbún MartínezVorstandsvorsitzender Compañía Sud Americana de Vapores S.A., Santiago de Chile, Chile Dr. Rainer Klemmt-NissenEhemaliger Geschäftsführer HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg Joachim Kramer (bis 28. Februar 2019)Seebetriebsrat Hapag-Lloyd AG, Hamburg Annabell KrögerKaufmännische Angestellte Hapag-Lloyd AG, Hamburg Arnold LipinskiLeiter Personal See Hapag-Lloyd AG, Hamburg Sabine NieswandVorsitzende des Betriebsrats Hapag-Lloyd AG, Hamburg José Francisco Pérez MackennaVorsitzender des Vorstands Quiñenco S.A., Santiago de Chile, Chile Maya Schwiegershausen-GüthLeiterin Vertragsbüro der ITF Billigflaggenkampagne, Bundesfachgruppe Maritime Wirtschaft, ver.di Bundesverwaltung, Berlin Uwe ZimmermannKaufmännischer Angestellter Hapag-Lloyd AG, Düsseldorf ANLAGE VMandate von Mitgliedern des Vorstands in Aufsichtsräten und anderen vergleichbaren Kontrollgremien von WirtschaftsunternehmenRolf Habben JansenStolt-Nielsen Limited W orld Shipping Council Anthony J. Firmin (bis zum 30. Juni 2019)HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH (bis 18. April 2019) SCA Service Center Altenwerder GmbH (bis 18. April 2019) FRANK Beteiligungsgesellschaft mbH The Britannia Steam Ship Insurance Association Ltd. - Stellvertretender Vorsitzender Dr. Maximilian RothkopfThe Britannia Steam Ship Insurance Association Ltd. Joachim SchlotfeldtHHLA Container Terminal Altenwerder GmbH (seit 18. April 2019) Mandate von Mitgliedern des Aufsichtsrats in anderen Aufsichtsräten und anderen vergleichbaren Kontrollgremien von WirtschaftsunternehmenS. E. Scheich Ali bin Jassim Al-ThaniSCI Elysees 26 Libyan Qatari Bank - Stellvertretender Vorsitzender Qatar Holding LLC Al Rayan Bank Turqi AlnowaiserLucid Motors (seit 2. April 2019) Noon Investment Saudi Information Technology Company (SITCO) Michael BehrendtBarmenia Versicherungen a. G. - Stellvertretender Vorsitzender (ab 2. September 2019) Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG - Stellvertretender Vorsitzender Barmenia Krankenversicherung AG - Stellvertretender Vorsitzender Barmenia Lebensversicherung a. G. - Stellvertretender Vorsitzender ESSO Deutschland GmbH (bis 30. April 2019) EXXON Mobil Central Europe Holding GmbH MAN SE MAN Energy Solutions SE MAN Truck & Bus SE Renk AG Nicola GehrtTUI Deutschland GmbH Karl GernandtKühne + Nagel International AG - Stellvertretender Vorsitzender Kühne Holding AG - Präsident / Vorsitzender Kühne + Nagel (AG & Co.) KG - Vorsitzender Kühne & Nagel A.G, Luxemburg - Vorsitzender Kühne Invest AG, Schweiz (bis 22. Juli 2019) Kühne Holding (Management) AG - Vorsitzender Kühne Logistics University - Vorsitzender Kühne Real Estate AG - Vorsitzender Hochgebirgsklinik Davos AG - Präsident Oscar Eduardo Hasbún MartínezFlorida International Terminal LLC Invexans S.A. Nexans S.A. San Antonio Terminal Internacional S.A. San Vicente Terminal Internacional S.A. SM-SAAM S.A. - Vorsitzender Sociedad Portuaria De Caldera (SPC) S.A. Sociedad Portuaria Granelera De Caldera (SPGC) S.A. Dr. Rainer Klemmt-NissenHSH Beteiligungsmanagement GmbH (bis 22. Januar 2019) José Francisco Pérez MackennaBanchile Corredores de Seguros Limitada Banco de Chile Compañía Cervecerías Unidas S.A. Compañía Cervecerías Unidas Argentina S.A. Cervecera CCU Limitada Central Cervecera de Colombia SAS Compañía Pisquera de Chile S.A. Compañía Sud Americana de Vapores S.A. Embotelladoras Chilenas Unidas S.A. Empresa Nacional de Energía ENEX S.A. - Vorsitzender Invexans S.A. - Vorsitzender Invexans Ltd. Inversiones IRSA Limitada Inversiones LQ-SM Limitada Inversiones y Rentas S.A. LQ Inversiones Financieras S.A. Nexans S.A. Sociedad Matríz SAAM S.A. Tech Pack S.A. - Vorsitzender Viña San Pedro Tarapacá S.A. Zona Franca Central Cervecera S.A.S Maya Schwiegershausen-GüthHHLA Hamburger Hafen und Logistik AG Die vorstehend nicht genannten Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder haben keine Ämter in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen inne. VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETERVERSICHERUNG NACH §§264 ABS. 2, 289 ABS. 1 HGB
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und |
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vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf den Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - Anlagevermögen - Finanzanlagen" im Anhang.
Im Geschäftsjahr 2017 hat die Hapag-Lloyd AG 100 % der Anteile an der United Arab Shipping Company Ltd, Dubai / Vereinigte Arabische Emirate (UASC), erworben. Die Anteile an UASC stellen in der Bilanz der Hapag-Lloyd AG im Finanzanlagevermögen einen Großteil des Postens Anteile an verbundenen Unternehmen dar, der zum 31. Dezember 2019 insgesamt EUR 1.491 Mio beträgt.
Zum Stichtag 31. Dezember 2019 war die Werthaltigkeit der Anteile an UASC zu überprüfen. Hierzu wird der Buchwert der Anteile mit dem beizulegenden Wert verglichen. Liegt der beizulegende Wert unter dem Buchwert und ist die Wertminderung voraussichtlich von Dauer, sind die Anteile auf den niedrigeren beizulegenden Wert abzuschreiben. Zum Abschlussstichtag hat die Hapag-Lloyd AG keine Wertminderung erfasst.
Die Überprüfung, ob zum Abschlussstichtag der beizulegende Wert der Anteile unter ihrem Buchwert liegt, ist komplex und beruht insbesondere auf den folgenden Annahmen: Entwicklung Chartererlöse, erwartete Betriebskosten, Kapitalkosten und Planungsperiode. Eine wesentliche Annahme ist die Schätzung der zukünftigen Charterraten, die die Grundlage für die zukünftigen Chartererlöse darstellen.
Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass eine zum Abschlussstichtag bestehende Wertminderung der Anteile an UASC nicht erkannt wurde und der Wertansatz der Anteile an UASC somit nicht werthaltig ist.
Die Ermittlung des beizulegenden Werts der Anteile an UASC zum Abschlussstichtag haben wir unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten beurteilt. Hierzu haben wir unter anderem die vom Vorstand der Hapag-Lloyd AG verabschiedete Planung für die UASC gewürdigt, mit den im Rahmen unserer Abschlussprüfung gewonnenen Erkenntnissen und öffentlich verfügbaren Daten zum Abschlussstichtag verglichen und das Analyseergebnis mit den Planungsverantwortlichen diskutiert. Wir haben die dem Kapitalkostensatz zugrunde liegenden Annahmen und Parameter, insbesondere den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie, den Betafaktor und die Länderrisikoprämie, mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten zum Abschlussstichtag verglichen. Schließlich haben wir die Berechnungsmethode beurteilt.
Die der Überprüfung der Werthaltigkeit der Anteile zugrunde liegende Berechnungsmethode ist sachgerecht und steht im Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen. Die einfließenden Annahmen sind konsistent und sind insgesamt angemessen.
Zu den angewandten Bilanzierungsmethoden verweisen wir auf die Angaben im Anhang im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - Umlaufvermögen".
Die bis zum Abschlussstichtag angefallenen Transportaufwendungen für noch nicht beendete Schiffsreisen werden von Hapag-Lloyd in den Vorräten als noch nicht beendete Schiffsreisen aktiviert. Bereits erfasste Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Umsatzerlöse aus Transportaufträgen, die den noch nicht beendeten Schiffsreisen zuzurechnen sind, werden storniert. Erwartete Verluste aus nicht beendeten Schiffsreisen mindern die aktivierten Aufwendungen im Rahmen der verlustfreien Bewertung.
Die Bestimmung der bis zum Stichtag angefallenen Transportaufwendungen im Zusammenhang mit den nicht beendeten Schiffsreisen sowie der für die erwarteten Verluste maßgeblichen Marge unterliegt einer hohen Komplexität.
Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass die Umsatzerlöse und Transportaufwendungen für noch nicht beendete Schiffsreisen nicht stichtagsgenau abgegrenzt sind und die Bewertung der nicht beendeten Schiffsreisen nicht angemessen ist.
Wir haben Aufbau, Einrichtung und Wirksamkeit der Kontrollen, mit denen die stichtagsgenaue Abgrenzung der Umsatzerlöse und Transportaufwendungen sichergestellt werden soll, beurteilt. Zudem haben wir untersucht, ob die von Hapag-Lloyd definierten Richtlinien zur Periodenabgrenzung angemessen ausgestaltet sind, um eine periodengerechte Erfassung der Umsatzerlöse und Transportaufwendungen zu gewährleisten. Die Verlässlichkeit der für die Periodenabgrenzung maßgeblichen Auswertungen aus dem Buchhaltungssystem haben wir beurteilt, indem wir für repräsentativ ausgewählte Stichproben die begründenden Unterlagen und die tatsächlichen Reisedaten untersucht haben. Wir haben die Methode zur Ermittlung der für die Bewertung der nicht beendeten Schiffsreisen maßgeblichen Marge und des Abgrenzungsbedarfs zum Stichtag gewürdigt und das Modell auf rechnerische Richtigkeit untersucht.
Die Vorgehensweise der Hapag-Lloyd bei der Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse und Transportaufwendungen ist insgesamt sachgerecht.
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts:
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die Erklärung zur Unternehmensführung, auf die im zusammengefassten Lagebericht Bezug genommen wird und |
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den uns zur Verfügung zu stellenden gesonderten nichtfinanziellen Bericht, auf den im zusammengefassten Lagebericht Bezug genommen wird. |
Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Jahresabschluss, die inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
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anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist es, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 12. Juni 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 5. August 2019 vom Vorsitzenden des Prüfungs- und Finanzausschusses des Aufsichtsrates beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 als Abschlussprüfer der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft, Hamburg, als kapitalmarktorientiertes Unternehmen tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Dr. Victoria Röhricht.
Hamburg, den 11. März 2020
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Madsen, Wirtschaftsprüfer
Dr. Röhricht, Wirtschaftsprüferin
Hapag-Lloyd AG
Ballindamm 25
20095 Hamburg
Telefon: +49 40 3001 - 2896
E-Mail: ir@hlag.com
Telefon: +49 40 3001 - 2529
E-Mail: presse@hlag.com
Hapag-Lloyd Konzernkommunikation
Silvester Group, Hamburg
www.silvestergroup.com
www.hapag-lloyd.com
im Geschäftsjahr 2019 hat der Aufsichtsrat der Hapag-Lloyd AG alle Aufgaben, für die er nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung verantwortlich ist, ordnungsgemäß und gewissenhaft wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens überwacht und ihn sorgfältig und regelmäßig beratend begleitet. Die Wahrung der Interessen der Hapag-Lloyd AG, der für die Konzernentwicklung maßgeblichen operativen Einheit, stand dabei stets im Mittelpunkt.
Der Vorstand hat den Aufsichtsrat im abgelaufenen Geschäftsjahr regelmäßig, umfassend und unverzüglich über das Wettbewerbsumfeld, die geplante Geschäftspolitik und alle strategischen und herausragenden operativen Entscheidungen sowie das Risikomanagement informiert. In gleicher Weise erörterte der Vorstand mit dem Aufsichtsrat die wichtigsten Finanzkennzahlen als Grundlage der Beurteilung der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft. Schwerpunkte der Berichterstattung und der Beratungen bildeten die Unternehmensplanung, die Umsetzung der Hapag-Lloyd Strategy 2023 sowie die Flottenplanung unter Berücksichtigung der Implikationen der ab 1. Januar 2020 geltenden neuen Vorschriften der internationalen Schifffahrtsorganisation zur Verringerung der Meeresverschmutzung (IMO 2020).
In den Sitzungen des Aufsichtsrats hat der Vorstand mündlich und schriftlich berichtet, in diesem Zuge wurden alle Fragen des Aufsichtsrats vollumfänglich beantwortet. Auch außerhalb der Sitzungen ist durch regelmäßige Berichte zur wirtschaftlichen Entwicklung des Konzerns und zu den wichtigsten Vorgängen in der Hapag-Lloyd AG die Information an den Aufsichtsrat sichergestellt worden. Des Weiteren ist die Zusammenarbeit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und des Vorsitzenden des Vorstands von einem regelmäßigen Austausch zur aktuellen Geschäftslage geprägt. Folglich war die unverzügliche Information des Aufsichtsrats zu jeder Zeit gegeben. Die Berichterstattung des Vorstands wurde den vom Gesetz, von den Grundsätzen guter Corporate Governance und vom Aufsichtsrat gestellten Anforderungen gerecht.
Der Vorstand hat den Aufsichtsrat frühzeitig in Entscheidungen mit bedeutendem Einfluss auf die Lage und Entwicklung des Unternehmens eingebunden. Dabei hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung durch den Vorstand jederzeit auf Grundlage von Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit überwacht.
Der Aufsichtsrat hielt im Berichtszeitraum fünf Sitzungen ab. Sie fanden am 21. März 2019, 12. Juni 2019 (zwei Sitzungen), 11. September 2019 und 13. November 2019 statt. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats haben an allen Sitzungen des Aufsichtsrats und zu mehr als 90% auch an den Sitzungen der Ausschüsse teilgenommen, denen sie jeweils angehörten. Die durchschnittliche Präsenzquote stellte sich wie folgt dar:
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Sitzungen des Aufsichtsrats: 100 % |
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Sitzungen des Präsidial- und Personalausschusses: 100 % |
| ― |
Sitzungen des Prüfungs- und Finanzausschusses: 94 % |
Der Nominierungsausschuss sowie der Vermittlungsausschuss hielten im Berichtszeitraum keine Sitzungen ab.
| Sitzung | Sitzungen des Aufsichtsrats | Sitzungen des Präsidial- und Personalausschusses | ||||
| Name | 21.3.2019 | 12.6.2019 I | 12.6.2019 II | 11.9.2019 | 13.11.2019 | 21.3.2019 |
| Albrecht | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | □ |
| Alnowaiser | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | □ |
| Al-Thani | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Behrendt | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Diekamp | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Gehrt | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | □ |
| Gernandt | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Hasbún | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | □ |
| Klemmt-Nissen | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Kröger | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | □ |
| Lipinski | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Nieswand | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Pérez | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Schroeter | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Schwiegershausen-Güth | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | □ |
| Zimmermann | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Sitzung | Sitzungen des Präsidial- und Personalausschusses | Sitzungen des Prüfungs- und Finanzausschusses | ||||
| Name | 11.9.2019 | 8.10.2019 | 13.11.2019 | 20.3.2019 | 8.5.2019 | 6.8.2019 |
| Albrecht | □ | □ | □ | □ | □ | □ |
| Alnowaiser | □ | □ | □ | ✓ | ✓ | O |
| Al-Thani | ✓ | ✓ | ✓ | □ | □ | □ |
| Behrendt | ✓ | ✓ | ✓ | □ | □ | □ |
| Diekamp | ✓ | ✓ | ✓ | □ | □ | □ |
| Gehrt | □ | □ | □ | □ | □ | □ |
| Gernandt | ✓ | ✓ | ✓ | O | ✓ | ✓ |
| Hasbún | □ | □ | □ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Klemmt-Nissen | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Kröger | □ | □ | □ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Lipinski | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Nieswand | ✓ | ✓ | ✓ | □ | □ | □ |
| Pérez | ✓ | ✓ | ✓ | □ | □ | □ |
| Schroeter | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Schwiegershausen-Güth | □ | □ | □ | □ | □ | □ |
| Zimmermann | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Sitzung Name | Sitzungen des Prüfungs- und Finanzausschusses 12.11.2019 |
| Albrecht | □ |
| Alnowaiser | ✓ |
| Al-Thani | □ |
| Behrendt | □ |
| Diekamp | □ |
| Gehrt | □ |
| Gernandt | ✓ |
| Hasbún | ✓ |
| Klemmt-Nissen | ✓ |
| Kröger | ✓ |
| Lipinski | ✓ |
| Nieswand | □ |
| Pérez | □ |
| Schroeter | ✓ |
| Schwiegershausen-Güth | □ |
| Zimmermann | ✓ |
✓ Teilnahme an der Sitzung
O Keine Teilnahme an der Sitzung
□ Zum Zeitpunkt der Sitzung nicht Aufsichtsrats- bzw. Ausschussmitglied
Zu Beginn der Sitzung hieß der Aufsichtsrat Herrn Felix Albrecht willkommen, nachdem er im Zuge des aus Altersgründen ausgeschiedenen Herrn Joachim Kramer durch das Amtsgericht Hamburg mit Wirkung zum 11. März 2019 als neues Mitglied des Aufsichtsrats bestellt worden war. In seiner Sitzung am 21. März 2019 beschäftigte sich der Aufsichtsrat schwerpunktmäßig mit dem Jahresabschluss und billigte auf Empfehlung des Prüfungs- und Finanzausschusses sowie nach der von ihm vorgenommenen eigenen Prüfung den Jahresabschluss nebst Lagebericht sowie den Konzernabschluss nebst Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018. Hiernach stimmte der Aufsichtsrat der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 12. Juni 2019 zu und verabschiedete seine Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten. Insbesondere beschloss der Aufsichtsrat, diesbezüglich der Empfehlung des Prüfungs- und Finanzausschusses hinsichtlich des Vorschlags zur Wahl des Jahres- und Konzernabschlussprüfers zu folgen und der Hauptversammlung Herrn Michael Behrendt als Vertreter der Anteilseigener zur Wiederwahl als Aufsichtsratsmitglied vorzuschlagen, da dessen Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats turnusgemäß mit Ablauf der Hauptversammlung 2019 endete. Ferner beschloss der Aufsichtsrat, der Hauptversammlung vorzuschlagen, eine Dividende auszuschütten. Zudem befasste sich der Aufsichtsrat mit der Prüfung des in Übereinstimmung mit §§ 289 b Abs. 3 und 315 b Abs. 3 HGB erstellten nichtfinanziellen Berichts und verabschiedete diesen und beriet im Anschluss über die aktuelle Geschäftslage.
Durch eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren hat der Aufsichtsrat am 18. April 2019 beschlossen, die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Juni 2019 um einen weiteren Beschlussvorschlag zu ergänzen, der die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und die entsprechende Satzungsänderung zum Inhalt hatte.
Vor der Hauptversammlung beschloss der Aufsichtsrat, Herrn Michael Behrendt - für den Fall seiner Wiederwahl als Mitglied des Aufsichtsrats durch die im Anschluss stattfindende Hauptversammlung - als Kandidat für den Vorsitz des Aufsichtsrats vorzuschlagen und dies den Aktionären bekanntzugeben. Danach ließ sich der Aufsichtsrat vom Vorstand über die aktuelle Geschäftslage informieren und erörterte diese mit ihm. Die Ergebnisprognosen für das erste und zweite Quartal 2019 unter Berücksichtigung der Auswirkungen der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 sowie Einsparziele für den weiteren Geschäftsverlauf standen ebenso im Mittelpunkt der Beratungen wie die Diskussion über Treibstoffalternativen hinsichtlich der neuen IMO 2020 Vorschriften. Des Weiteren ließ sich der Aufsichtsrat einen Überblick über den aktuellen Stand zum Prozess der Umsetzung der Hapag-Lloyd Strategy 2023 geben und befasste sich abschließend mit den Vorbereitungen zu der im Anschluss stattfindenden Hauptversammlung der Gesellschaft.
Auf der der Hauptversammlung nachfolgenden Aufsichtsratssitzung erfolgte die Wiederwahl von Herrn Michael Behrendt zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Anschließend wurde die Erklärung der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet.
In der Sitzung am 11. September 2019 befasste sich der Aufsichtsrat mit der Berichterstattung des Vorstands zur aktuellen Geschäftslage. Hierbei berichtete der Vorstand insbesondere über die Zielerreichungsgrade von Kostensenkungsprogrammen sowie den Fortgang der Umsetzung der Hapag-Lloyd Strategy 2023. Im Mittelpunkt der weiteren Beratungen standen die zweite Hochrechnung des Jahres 2019 sowie die Flottenplanung unter Einbeziehung insbesondere der neuen Anforderungen bei den Treibstoffqualitäten ab 2020.
Zu Beginn der Sitzung beschloss der Aufsichtsrat auf Empfehlung des Präsidial- und Personalausschusses die Bestellung von Herrn Mark Frese zum neuen Vorstandsmitglied mit Wirkung zum 25. November 2019. Herr Mark Frese ist als CFO dem am 29. Februar 2020 ausgeschiedenen CFO Nicolás Burr nachgefolgt. Im Zentrum dieser Sitzung stand anschließend neben der Erörterung der aktuellen Geschäftslage, das Jahresbudget 2020 einschließlich des Businessplans der Hapag-Lloyd AG. Der Vorstand stellte die entsprechenden Planungen ausführlich vor und ging detailliert auf die zugrunde liegenden Planungsprämissen ein. Der Aufsichtsrat stimmte auf Empfehlung des Prüfungs- und Finanzausschusses dem Jahresbudget 2020 des Vorstands zu.
Die Arbeit des Aufsichtsrats wurde durch seine Ausschüsse vorbereitet und unterstützt. Folgende Ausschüsse mit den nachstehend genannten Mitgliedern waren im Berichtsjahr eingesetzt:
Präsidial- und Personalausschuss: Michael Behrendt (Vorsitz), Scheich Ali bin Jassim Al-Thani, Jutta Diekamp, Karl Gernandt, Dr. Rainer Klemmt-Nissen, Arnold Lipinski, Sabine Nieswand, José Francisco Pérez Mackenna, Klaus Schroeter, Uwe Zimmermann.
Prüfungs- und Finanzausschuss: Oscar Hasbún Martínez (Vorsitz), Turqi Alnowaiser, Karl Gernandt, Dr. Rainer Klemmt-Nissen, Annabell Kröger, Arnold Lipinski, Klaus Schroeter, Uwe Zimmermann.
Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz: Michael Behrendt (Vorsitz), Jutta Diekamp, José Francisco Pérez Mackenna, Klaus Schroeter.
Nominierungsausschuss: Michael Behrendt (Vorsitz), Scheich Ali bin Jassim Al-Thani, Karl Gernandt, Dr. Rainer Klemmt-Nissen, José Francisco Pérez Mackenna.
Die diesen Ausschüssen zugewiesenen Aufgaben sind im Einzelnen im Rahmen des gemeinsamen Berichts des Vorstands und des Aufsichtsrats zur Corporate Governance (Corporate-Governance-Bericht) beschrieben.
Der Präsidial- und Personalausschuss tagte 2019 in vier Sitzungen, und zwar am 21. März 2019, 11. September 2019, 8. Oktober 2019 und 13. November 2019. Neben der jeweiligen Befassung mit der Vorbereitung der Plenumssitzung des Aufsichtsrats am selben Tage, befasste sich der Präsidial- und Personalausschuss am 21. März 2019 zusätzlich mit der Anpassung der Aufsichtsratsvergütung. In seiner Sitzung am 8. Oktober befasste sich der Präsidial- und Personalausschuss ausführlich mit der Nachbesetzung der ab 1. März 2020 vakanten CFO-Position und beschloss dem Aufsichtsrat zu empfehlen, Herrn Mark Frese als neues Vorstandsmitglied für das Ressort CFO zu bestellen.
Der Prüfungs- und Finanzausschuss trat im Geschäftsjahr zu vier Sitzungen zusammen.
In der Sitzung am 20. März 2019 standen die Jahresabschlussthemen mit dem Bericht des Abschlussprüfers zum Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 im Mittelpunkt der Beratung (siehe dazu auch "Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2018" im Geschäftsbericht 2018). Der Abhängigkeitsbericht sowie der Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers wurden erörtert und es wurde ein entsprechender Vorschlag an den Aufsichtsrat beschlossen (siehe dazu auch "Prüfung des Berichts des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen" im Geschäftsbericht 2018). Zudem befasste sich der Prüfungs- und Finanzausschuss mit den Implikationen der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 auf das Budget 2019, Einsparungszielen und der Flottenplanung unter Berücksichtigung der neuen Vorschriften durch IMO 2020.
Die zweite Sitzung am 8. Mai 2019 war geprägt von der Beratung über den Finanzbericht über das erste Quartal und der Vorschau auf das zweite Quartal, einer Erörterung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (IKS) sowie der Risikosituation im Konzern.
In der Sitzung am 6. August 2019 standen die Befassung mit dem Halbjahresfinanzbericht sowie die Vorschau auf das zweite Halbjahr im Vordergrund der Beratungen. Zudem befasste sich der Prüfungs- und Finanzausschuss mit dem Bericht der Konzernrevision und dem Bericht über die Sicherungsgeschäfte des Konzerns.
In seiner vierten Sitzung am 12. November 2019 stand das vorgelegte Jahresbudget 2020 einschließlich des Businessplans der Hapag-Lloyd AG im Mittelpunkt der Beratungen. Der Ausschluss diskutierte die Ziele und Maßnahmen ausführlich mit dem Vorstand. Er beschloss, dem Aufsichtsrat zu empfehlen, der Planung des Vorstands zuzustimmen. Der Quartalsfinanzbericht über das dritte Quartal wurde ebenso erörtert wie die Prüfungsschwerpunkte im Rahmen der Abschlussprüfung.
Der Vermittlungsausschuss und der Nominierungsausschuss hielten im Berichtszeitraum keine Sitzungen ab.
Herr Joachim Kramer als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat hat das Unternehmen aus Altersgründen am 28. Februar 2019 verlassen. Das Amtsgericht Hamburg hat mit Wirkung zum 11. März 2019 Herrn Felix Albrecht als neuen Vertreter der Arbeitnehmer des Aufsichtsrats bestellt.
Gemäß Beschluss des Aufsichtsrats vom 17. Dezember 2018 wurde Herr Dr. Maximilian Rothkopf zum neuen Vorstandsmitglied mit Wirkung zum 1. Mai 2019 bestellt. Herr Dr. Maximilian Rothkopf trat als neuer COO die Nachfolge des am 30. Juni 2019 ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds Anthony J. Firmin an.
Gemäß Beschlussfassung des Aufsichtsrats vom 13. November 2019 erfolgte die Bestellung von Herrn Mark Frese zum neuen Vorstandsmitglied mit Wirkung zum 25. November 2019. Herr Mark Frese ist als CFO dem am 29. Februar 2020 ausgeschiedenen CFO Nicolás Burr nachgefolgt.
Der Aufsichtsrat bekennt sich zu den Grundsätzen einer guten Unternehmensführung und befasste sich im Geschäftsjahr 2019 kontinuierlich hiermit. Eine wesentliche Grundlage bildet dabei die Anerkennung der Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) auf Grundlage der Fassung vom 7. Februar 2017 (seit Bekanntmachung am 24. April 2017 und in der berichtigten Fassung vom 19. Mai 2017). Dies schließt nicht aus, in einzelnen begründeten Aspekten von den Empfehlungen des Kodex abzuweichen. Als börsennotiertes Unternehmen unterliegt die Hapag-Lloyd AG der Pflicht, nach § 161 des Aktiengesetzes zu erklären, inwieweit den Empfehlungen des DCGK entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden, und Abweichungen von Empfehlungen zu begründen (Entsprechenserklärung). Vorstand und Aufsichtsrat haben im Juni 2019 eine Entsprechenserklärung beschlossen, die auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich ist. Weitere Details zur Corporate Governance sind dem gemeinsamen Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats zur Corporate Governance (Corporate-Governance-Bericht) zu entnehmen.
Die Aufsichtsratsmitglieder der Hapag-Lloyd AG sind verpflichtet, etwaige Interessenkonflikte, insbesondere solche, die durch Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten auftreten könnten, dem Aufsichtsrat offenzulegen. Entsprechend der Empfehlung des DCGK informiert der Aufsichtsrat in seinem Bericht an die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung. Im Geschäftsjahr 2019 hat es keine Hinweise auf tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte gegeben.
Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht der Hapag-Lloyd AG sowie seinen Gewinnverwendungsvorschlag fristgerecht vorgelegt.
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, hat den vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 sowie den gemäß § 315 e HGB auf der Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellten Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Abschlussprüfer hat vor der Beschlussfassung des Prüfungs- und Finanzausschusses über dessen Empfehlung an den Aufsichtsrat betreffend den Wahlvorschlag an die Hauptversammlung erklärt, dass keine geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer und seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen können. Im Rahmen dieser Erklärung wurde auch angegeben, in welchem Umfang im vorausgegangenen Geschäftsjahr andere Leistungen für das Unternehmen erbracht wurden bzw. für das folgende Jahr vertraglich vereinbart waren. In diesem Rahmen wurde vom Prüfungs- und Finanzausschuss geprüft und bestätigt, dass die erforderliche Unabhängigkeit gegeben ist. Über das Ergebnis der Prüfung ist der Aufsichtsrat vor seiner Beschlussfassung zum Wahlvorschlag an die Hauptversammlung informiert worden.
Den Prüfungsauftrag für die Jahresabschlüsse der Gesellschaft und des Konzerns hat der Vorsitzende des Prüfungs- und Finanzausschusses des Aufsichtsrats entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Juni 2019 erteilt.
Die Unterlagen betreffend den Jahres- und Konzernabschluss und die Verwendung des Bilanzgewinns wurden in der Sitzung des Prüfungs- und Finanzausschusses am 18. März 2020 zur Vorbereitung der Prüfung und Behandlung dieser Unterlagen im Aufsichtsrat im Beisein des Abschlussprüfers, der über die Ergebnisse seiner Prüfung berichtete, sowie im Beisein des Vorstands intensiv behandelt und erörtert; dies schloss die Befragung des Abschlussprüfers zu Art und Umfang der Prüfung sowie zum Prüfungsergebnis ein. Der Prüfungs- und Finanzausschuss konnte sich dabei von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfung und des Prüfungsberichts überzeugen. Er gelangte insbesondere auch zu der Überzeugung, dass der Prüfungsbericht - wie auch die vom Abschlussprüfer durchgeführte Prüfung selbst - den gesetzlichen Anforderungen entspricht. In diesem Rahmen bestätigte der Abschlussprüfer dem Prüfungs- und Finanzausschuss auch, dass keine Umstände vorliegen, die zu einer Befangenheit führen würden. Darüber hinaus ließ sich der Prüfungs- und Finanzausschuss vom Abschlussprüfer über die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems berichten, wobei der Abschlussprüfer erklärte, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 Aktiengesetz geforderten Maßnahmen zur Einrichtung eines Risikofrüherkennungssystems in geeigneter Form getroffen hat und dass das Risikofrüherkennungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen. Diese Einschätzung wurde vom Prüfungs- und Finanzausschuss geteilt. Der Prüfungsund Finanzausschuss hat dem Aufsichtsrat empfohlen, das Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und, da nach seiner eigenen Beurteilung keine Einwendungen gegen die Vorlagen von Jahres- und Konzernabschluss nebst zusammengefasstem Lagebericht des Vorstands zu erheben sind, den Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss nebst zusammengefasstem Lagebericht zu billigen.
Die genannten Abschlussunterlagen, der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zur Vorbereitung auf die Sitzung des Aufsichtsrats am 19. März 2020 zugeleitet.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 19. März 2020 das Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer und die Empfehlung des Prüfungs- und Finanzausschusses behandelt und seiner eigenen eingehenden Prüfung - nach Erläuterung dieser Vorlagen durch den Vorstand -unterzogen. An dieser Sitzung hat auch der Abschlussprüfer teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet sowie Fragen des Aufsichtsrats hinsichtlich der Art und des Umfangs der Prüfung sowie der Prüfungsergebnisse beantwortet. Die Erörterung bezog sich auch auf das Risikofrüherkennungssystem. Der Aufsichtsrat teilt die Auffassung des Prüfungs- und Finanzausschusses zur Wirksamkeit dieses Systems und ließ sich vom Prüfungs- und Finanzausschuss auch über dessen Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers unter Berücksichtigung der erbrachten prüfungsfremden Leistungen und dessen Einschätzung berichten, dass der Abschlussprüfer nach wie vor die erforderliche Unabhängigkeit besitzt. Insbesondere seine erweiterten Überwachungsaufgaben bezüglich der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat anhand seiner entsprechenden Richtlinie zur Genehmigung von Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers vollumfänglich befolgt.
Der Aufsichtsrat konnte sich davon überzeugen, dass die Prüfung durch den Abschlussprüfer ordnungsgemäß durchgeführt worden ist und dass die Prüfung wie auch die Prüfungsberichte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Nach eigener eingehender Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Konzernabschlusses nebst zusammengefasstem Lagebericht (einschließlich der Erklärung zur Unternehmensführung) erklärt der Aufsichtsrat, dass er keine Einwendungen gegen den Jahres- und Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht erhebt. Der Empfehlung des Prüfungs- und Finanzausschusses folgend, hat der Aufsichtsrat das Ergebnis des Abschlussprüfers zustimmend zur Kenntnis genommen. Damit hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss in seiner Sitzung am 19. März 2020 gebilligt. Der Jahresabschluss der Hapag-Lloyd AG ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat stimmt in seiner Einschätzung der Lage von Gesellschaft und Konzern mit der vom Vorstand im zusammengefassten Lagebericht zum Ausdruck gebrachten Einschätzung überein. Den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns, der eine Dividende in Höhe von 1,10 EUR je dividendenberechtigter Aktie vorsieht, hat der Aufsichtsrat unter den Gesichtspunkten der Ausschüttungspolitik und unter Berücksichtigung der Aktionärsinteressen erörtert. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 238,4 Mio. EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Aufsichtsrat stimmte dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns am 19. März 2020 zu.
Der Vorstand hat den von ihm aufgestellten Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2019 (Abhängigkeitsbericht) dem Aufsichtsrat fristgerecht vorgelegt.
Der Abschlussprüfer hat den Abhängigkeitsbericht geprüft und folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."
Auch der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers wurde dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Abhängigkeitsbericht und der Prüfungsbericht hierzu wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern zur Vorbereitung auf die Beratung in der Aufsichtsratssitzung am 19. März 2020 rechtzeitig übermittelt.
Zur Vorbereitung der Prüfung und Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat hat sich zunächst der Prüfungs- und Finanzausschuss eingehend mit den vorgenannten Unterlagen befasst. In seiner Sitzung am 18. März 2020 ließ sich der Prüfungs- und Finanzausschuss den Abhängigkeitsbericht eingehend von den Mitgliedern des Vorstands erläutern. Ferner wurden Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet. Der an der Sitzung ebenfalls teilnehmende Abschlussprüfer hat darüber hinaus über seine Prüfung, insbesondere seine Prüfungsschwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung, berichtet sowie seinen Prüfungsbericht erläutert. Die Mitglieder des Prüfungs- und Finanzausschusses haben den Prüfungsbericht und den Bestätigungsvermerk zur Kenntnis genommen, kritisch gewürdigt und diese Unterlagen ebenso wie die Prüfung selbst mit dem Abschlussprüfer diskutiert, was die Befragung zu Art und Umfang der Prüfung sowie zu den Prüfungsergebnissen einschloss. Dabei konnte sich der Prüfungs- und Finanzausschuss von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfung und des Prüfungsberichts überzeugen. Er gelangte insbesondere zu der Überzeugung, dass der Prüfungsbericht - wie auch die vom Abschlussprüfer durchgeführte Prüfung selbst - den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Prüfungs- und Finanzausschuss hat dem Aufsichtsrat empfohlen, dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zuzustimmen und, da nach seiner Beurteilung keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands zum Abhängigkeitsbericht zu erheben sind, eine entsprechende Beurteilung zu beschließen.
Die abschließende Prüfung durch den Aufsichtsrat erfolgte in der Aufsichtsratssitzung am 19. März 2020 unter Berücksichtigung des Beschlusses und der Empfehlung des Prüfungs- und Finanzausschusses sowie des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers. Der Vorstand erläuterte in dieser Sitzung den Abhängigkeitsbericht und beantwortete die Fragen der Aufsichtsratsmitglieder. Der Abschlussprüfer nahm an dieser Sitzung ebenfalls teil, berichtete über seine Prüfung des Abhängigkeitsberichts und seine wesentlichen Prüfungsergebnisse, erläuterte seinen Prüfungsbericht und beantwortete Fragen der Aufsichtsratsmitglieder, insbesondere zu Art und Umfang der Prüfung des Abhängigkeitsberichts und zu den Prüfungsergebnissen. Auf dieser Grundlage hat der Aufsichtsrat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften geprüft, ob nach den Umständen, die im Zeitpunkt ihrer Vornahme bekannt waren, die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind. Dazu hat er sich insbesondere die Rechtsgeschäfte von wesentlicher Bedeutung erläutern lassen, nach welchen Grundsätzen die Leistungen der Gesellschaft und die dafür erhaltenen Gegenleistungen festgesetzt worden sind. Hierdurch und auf der Grundlage des vom Prüfungs- und Finanzausschuss erstatteten Berichts konnte sich der Aufsichtsrat von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfung des Abhängigkeitsberichts und des Prüfungsberichts überzeugen. Er gelangte insbesondere zu der Überzeugung, dass der Prüfungsbericht -wie auch die vom Abschlussprüfer durchgeführte Prüfung selbst - den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht insbesondere auf Richtigkeit geprüft und hat sich dabei auch vergewissert, dass der Kreis der verbundenen Unternehmen mit der gebotenen Sorgfalt festgestellt und notwendige Vorkehrungen zur Erfassung der berichtspflichtigen Rechtsgeschäfte und Maßnahmen getroffen wurden. Anhaltspunkte für Beanstandungen des Abhängigkeitsberichts sind bei dieser Prüfung nicht ersichtlich geworden. Der Empfehlung des Prüfungs- und Finanzausschusses folgend hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer zugestimmt. Nach dem abschließenden Ergebnis der vom Aufsichtsrat durchgeführten eigenen Prüfung des Abhängigkeitsberichts sind keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands zum Abhängigkeitsbericht zu erheben.
Der Aufsichtsrat hat damit den Abhängigkeitsbericht des Vorstands und den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers seinerseits geprüft.
Der Vorstand hat den Mitgliedern des Aufsichtsrats den zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht der Hapag-Lloyd AG (im Folgenden der "nichtfinanzielle Bericht") rechtzeitig zur Vorbereitung der eigenen Prüfung vorgelegt. Der Aufsichtsrat hat eine externe inhaltliche Prüfung des nichtfinanziellen Berichts im Rahmen einer Limited Assurance beauftragt. Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, hat eine externe inhaltliche Prüfung des nichtfinanziellen Berichts nach dem International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) im Rahmen einer Limited Assurance durchgeführt und einen uneingeschränkten Vermerk erteilt. Der Aufsichtsrat hatte nach seiner eigenständigen Prüfung des nichtfinanziellen Berichts 2019 keine Einwendungen.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 19. März 2020 das Ergebnis der Prüfung des nichtfinanziellen Berichts behandelt und seiner eingehenden Prüfung - nach Erläuterung der Vorlage durch den Vorstand und im Beisein des Prüfers, der über die Ergebnisse seiner Prüfung berichtete - unterzogen. Der Aufsichtsrat konnte sich dabei von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfung und des Prüfungsberichts überzeugen, nahm das Ergebnis des Prüfers zustimmend zur Kenntnis und verabschiedete den nichtfinanziellen Bericht in seiner Sitzung am 19. März 2020.
Der Aufsichtsrat erteilte in ebendieser Sitzung den Prüfungsauftrag für den nichtfinanziellen Bericht des laufenden Geschäftsjahres an PricewaterhouseCoopers GmbH.
Für die im vergangenen Geschäftsjahr erbrachten Leistungen und das dabei gezeigte große persönliche Engagement möchten wir dem Vorstand und allen Mitarbeitern des Hapag-Lloyd Konzerns unseren herzlichen Dank aussprechen.
Der Aufsichtsrat hat diesen Bericht mit Beschluss vom 19. März 2020 gemäß § 171 Abs. 2 AktG verabschiedet.
Hamburg, den 19. März 2020
Für den Aufsichtsrat
Michael Behrendt, Vorsitzender des Aufsichtsrats