Corporate | 29 October 2009 14:36
telegate AG / Rechtssache
29.10.2009
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Planegg-Martinsried, 29. Oktober 2009 - Das Bundesverwaltungsgericht
(BVerwG) in Leipzig hat in einem heute veröffentlichten Beschluss (BVerwG 6
C 20.08 - 28. Oktober 2009) einen Beschluss der Bundesnetzagentur
bestätigt, wonach Telekommunikationsunternehmen verpflichtet sind, auch
konkurrierenden Anbietern von Teilnehmerverzeichnissen und
Auskunftsdiensten alle bei ihnen vorhandenen und von ihnen selbst zur
Veröffentlichung vorgesehenen Teilnehmerdaten bereit zu stellen. Die
Deutsche Telekom AG, die gegen diesen Beschluss der Bundesnetzagentur
geklagt hatte, ist hierdurch verpflichtet, sämtliche in ihrem Konzern zur
Veröffentlichung vorgesehenen Teilnehmerdaten herauszugeben - und nicht nur
die von ihr selbst erhobenen Teilnehmerdaten ihrer eigenen Telefonkunden.
Damit ist insbesondere eine Veröffentlichung von Teilnehmerdaten exklusiv
nur in den Verzeichnissen und Auskunftsdiensten des Ex-Monopolisten aus
Wettbewerbsgründen unzulässig. Die Frage der Pflicht zur Überlassung von
Daten alternativer Netzbetreiber wird das BVerwG dem Europäischen
Gerichtshof zur Überprüfung vorlegen. Solange ist das Verfahren ausgesetzt.
Nach Ansicht des BVerwG können nur so tragfähige Wettbewerbsstrukturen auf
den Märkten für Teilnehmerverzeichnisse und Auskunftsdienstleistungen
sichergestellt werden. Die von der Deutschen Telekom vorgenommenen
Einschränkungen bei der Bereitstellung der Teilnehmerdaten würden dieses
Ziel gefährden und sich nicht auf tragfähige Gründe stützen. Damit
bestätigt das BVerwG in der Argumentation die Auslegung des deutschen
Telekommunikationsgesetzes durch die Bundesnetzagentur und das
Verwaltungsgericht Köln.
Die telegate AG sieht in dem aktuellen Beschluss ein wichtiges Signal für
faire und diskriminierungsfreie Wettbewerbsbedingungen. Dr. Andreas
Albath, Vorstandsvorsitzender der telegate AG, sagt: 'Wir begrüßen die
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Denn damit ist eindeutig
festgestellt worden, dass alleine der Teilnehmer entscheidet, ob und wie er
seine Telefonnummer veröffentlichen möchte. Damit ist aber auch klar
geworden, dass die Teilnehmerdaten nicht der Deutsche Telekom gehören, die
bisher die Veröffentlichung durch unliebsame Wettbewerber verhindern
konnte. Der Ex-Monopolist sollte endlich akzeptieren, dass Verbraucher
immer stärker die neuen Lokale-Suche-Services der neuen Anbieter nutzen und
seine Monopolisierungsstrategien nicht aufgehen.'
Jörg Kiveris
telegate AG
Head of Public Relations Department
Fraunhofer Str. 12a
82152 Planegg-Martinsried
Tel.: 089/ 8954-1188
Fax: 089/ 8954-1189
E-Mail: presse@telegate.com
29.10.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: telegate AG
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Fax: +49 089 - 89 54 10 10
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