telegate Media AGEssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 01. Januar 2008 – 31. Dezember 2008der telegate Media AG, Essenan die Hauptversammlung Das Geschäftsjahr 2008 war für die telegate Media AG im Hinblick auf die weitere Geschäftsentwicklung ein sehr erfolgreiches Jahr. Im Fokus stand die strategische Entwicklung des Werbevertriebsgeschäftes. Der Aufsichtsrat hat die Führung der Geschäfte des Vorstands in Erfüllung seiner gesetzlichen Beratungs- und Aufsichtsfunktion intensiv begleitet. Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2008.Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2008 seine im Gesetz und in der Satzung festgelegten Aufgaben wahrgenommen. Er beriet den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens kontinuierlich und überwachte die Geschäftsführung. Der Vorstand erstattete regelmäßig, mindestens monatlich erläuternden Bericht, so dass der Aufsichtsrat stets über den Geschäftsverlauf, die wichtigsten Finanzdaten, die wesentlichen Fragen der Unternehmensführung und die Risikolage unterrichtet war. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der verabschiedeten Planung wurden ebenso wie wichtige Geschäftsvorfälle dargestellt, detailliert erläutert und mit dem Aufsichtsrat beraten. Die strategischen Vorhaben wurden ausführlich mit dem Vorstand diskutiert und abgestimmt. Sitzungen und Teilnahme.Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2008 in jedem Quartal mindestens eine Sitzung abgehalten. Insgesamt haben 6 Aufsichtsratssitzungen stattgefunden. Die Aufsichtsratsmitglieder Herr Felder und Herr Reinhardt konnten aufgrund des Wechsels im Aufsichtsrat nur an einer Sitzung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2008 teilnehmen; Herr Dr. Albath und Herr Grüßhaber aus gleichem Grund nur an 5 Sitzungen teilnehmen. Weitere berichtspflichtige Vorgänge in Bezug auf die Häufigkeit der Sitzungsteilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats liegen nicht vor. Zusammensetzung und Personalia Aufsichtsrat.Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat gemäß Ziffer 8 (1) der Satzung drei Mitglieder. Auf Antrag des Vorstandes wurden als Mitglieder des Aufsichtsrates Herr Albath und Herr Grüßhaber durch Beschluss des Amtsgerichts, Essen am 18.04.2008 bestellt. Jahresabschlussprüfung 2008.Der handelsrechtliche Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2008 der telegate Media AG sind durch die Ernst & Young AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, unter Einbeziehung der Buchführung geprüft worden. Der Abschlussprüfer hat die Prüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Der Abschlussprüfer hat keine Einwendungen erhoben und sowohl dem Jahresabschluss als auch dem Konzernabschluss den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss der telegate Media AG und den Lagebericht geprüft. Der handelsrechtliche Jahresabschluss einschließlich Lagebericht und die Berichte des Abschlussprüfers wurden allen Mitgliedern des Aufsichtsrates rechtzeitig zugesandt und intensiv geprüft. Von dem Ergebnis des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat zustimmend Kenntnis genommen. Er billigt den vom Vorstand vorgelegten Lagebericht und den Jahresabschluss 2008 der telegate Media AG, der damit festgestellt ist. Abhängigkeitsbericht.Die Ernst & Young AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, hat ebenfalls den vom Vorstand nach § 312 Aktiengesetz erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen („Abhängigkeitsbericht“) geprüft. Der Abhängigkeitsbericht wurde mit dem folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen: „Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
Der Abhängigkeitsbericht wurde den Mitgliedern des Aufsichtsrates zur Prüfung zur Verfügung gestellt. Der Aufsichtsrat hat den Bericht für in Ordnung befunden. Er stimmt darüber hinaus dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu und erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen gegen die im Bericht enthaltene Schlusserklärung des Vorstands. Risikomanagementsystem.Das Gremium hat sich ebenfalls mit dem Risikomanagementsystem des Unternehmens auseinandergesetzt. Er stimmt dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu. Des Weiteren beurteilte der Abschlussprüfer das Risikomanagementsystem. Abschließend stellte er fest, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen getroffen hat, um Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, frühzeitig zu erkennen. Schlusserklärung.Das Ergebnis des Abschlussprüfers haben wir zustimmend zur Kenntnis genommen und erheben nach unseren eigenen Prüfungen von Jahresabschluss und Lagebericht, keine Einwendungen. Wir billigen den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, der damit festgestellt ist.
Essen, im Juni 2009 Dr. Andreas Albath, Vorsitzender des Aufsichtsrates |
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