HDP G250 Beteiligungs GmbHLadenburg
Gesellschafterbeschluss derHDP G250 Beteiligungs GmbHDie Heidelberg Pharma AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 728735, ist alleinige Gesellschafterin der HDP G250 Beteiligungs GmbH, Ladenburg („Gesellschaft“), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB°750303. Vertretungsberechtigtes Organ der Heidelberg Pharma AG ist der Vorstand, gemeinsam vertreten durch den Sprecher des Vorstands Prof. Dr. Andreas Pahl und den Vorstand für Finanzen Dipl. Kfm. Walter Miller. Die Heidelberg Pharma AG hat sich gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 bereit erklärt, für die von der HDP G250 Beteiligungs GmbH bis zum 30.11.2024 eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die Heidelberg Pharma AG stellt als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach deutschem Recht auf, in den der Jahresabschluss der Gesellschaft einbezogen wird. Dieser Konzernabschluss, der Konzernlagebericht sowie der Bestätigungsvermerk zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Dies vorausgeschickt, beschließt die Heidelberg Pharma AG als Alleingesellschafterin der Gesellschaft unter Verzicht auf alle Form- und Fristvorschriften für die Einberufung von Gesellschafterversammlungen der Gesellschafter der HDP G250 Beteiligungs GmbH was folgt: Die Gesellschaft macht von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Absatz 3 HGB hinsichtlich der genannten Aufstellungspflichten, sowie der Pflicht zur Prüfung (§§ 316 ff. HGB) und zur Offenlegung (§§ 325 ff. HGB) für den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2024 Gebrauch. Die alleinige Gesellschafterin der Gesellschaft stimmt dem durch Gesellschafterbeschluss zu.
Ladenburg, den 27.11.2024 Heidelberg Pharma AG Prof. Dr. Andreas Pahl, Sprecher des Vorstands Dipl. Kfm. Walter Miller, Vorstand für Finanzen |
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