Heidelberger Beteiligungsholding AG

Heidelberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2010

Anzuwendende Rechnungslegungsstandards

Der Einzelabschluss der Heidelberger Beteiligungsholding AG ist nach den Grundsätzen der Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Aktiengesetztes (AktG) aufgestellt. Der nachfolgende Lagebericht bezieht sich auf den nach den nationalen Rechnungslegungsvorschriften des HGB und des AktG aufgestellten Jahresabschluss der Heidelberger Beteiligungsholding.

1. Geschäft und Rahmenbedingungen

1.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die deutsche Wirtschaft befand sich im Berichtsjahr 2010 in Rekordlaune. Das Bruttoinlandsprodukt verzeichnete in diesem Zeitraum preisbereinigt eine Erhöhung um 3,6 % und erreichte damit die höchste jährliche Wachstumsrate seit der deutschen Wiedervereinigung. Auch wenn damit das Niveau vor der Finanzkrise mit ihrem Höhepunkt einer rückläufigen Wirtschaftsentwicklung im Winterhalbjahr 2008/2009 noch nicht erreicht ist, hat der schnelle Aufholprozess die ökonomische Fachwelt überrascht. Dabei spielte die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands im Euroraum eine bedeutende Rolle. Der Anteil des deutschen nominalen Bruttoinlandsprodukts am Bruttoinlandsprodukt der Eurozone betrug im Jahr 2010 nach einer Prognose der EU-Kommission und Berechnungen des Statistischen Bundesamts mit 2.468 Mrd. Euro immerhin 27 %.

Die deutschen Banken, die die Finanzkrise damals zuerst zu spüren bekamen, sehen optimistisch in die Zukunft. Nach einer Studie der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ernst & Young, deren Ergebnisse Anfang 2011 veröffentlicht wurden, kann beinahe jede vierte Bank über eine sehr positive Geschäftslage berichten. Dabei darf jedoch nicht vergessen werden, dass der Staat die deutsche Finanzbranche seit der Finanzkrise über den Sonderfonds für Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) stützt. Der SoFFin wird ab dem Jahresende 2010 keine neuen Leistungen mehr vergeben Der Gesetzgeber hat neben den SoFFin mit der Möglichkeit der Gründung von „Bad Banks“ zur Auslagerung sog. „giftiger“ Wertpapiere eine Bereinigung der Banken um diese Wertpapiere ermöglicht. Außerdem soll ab 2011 durch den Restrukturierungsfonds die Sicherheit des Bankensystems erhalten bleiben.

Die Eurokrise kann weiter für Überraschungen sorgen. Die EU-Kommission, die Europäische Zentralbank (EZB) und etliche Regierungschefs sehen der Entwicklung an den Finanzmärkten wegen des hohen Refinanzierungsbedarfs von Portugal und Spanien in den kommenden Monaten mit Sorge entgegen.

Einer der Profiteure des Wirtschaftsaufschwungs ist die Automobilindustrie. Sicherte 2009 noch die staatliche Abwrackprämie den Automobilabsatz, insbesondere im Klein- und Mittelklassesektor, konnten im Zuge der wirtschaftlichen Erholung 2010 auch die Hersteller von Oberklasse- und Premium-Modellen ihren Absatz wieder deutlich steigern. Insgesamt legten in 2010 die Absatzzahlen der Automobilhersteller weltweit deutlich zu. Ein bedeutender Markt im vergangenen Jahr war der chinesische Automarkt. Die deutschen Automobilhersteller feierten hier Verkaufserfolge.

Die starke konjunkturelle Erholung im Jahr 2010 hat die Arbeitskräftenachfrage deutlich belebt. Nicht nur die jahresdurchschnittliche Erwerbstätigkeit und darunter die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse haben in 2010 zugenommen, sondern auch die jahresdurchschnittliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer hat sich in 2010 wieder erhöht. Ein Grund hierfür ist der Rückgang der noch in 2009 durch die Finanzkrise ausgeweiteten Kurzarbeit. Die Zahl der Arbeitslosen hat sich in 2010 deutlich verringert. So waren im Jahresdurchschnitt 2010 in Deutschland 3.244.000 Menschen arbeitslos gemeldet, was einem Rückgang um rd. 5 % bzw. 179.000 Personen entspricht. Noch deutlicher zeigt sich der Rückgang im Jahresvergleich. Im Dezember 2010 waren 260.000 Menschen (8 %) weniger von Arbeitslosigkeit betroffen als im Vorjahresmonat.

Der deutsche Außenhandelsmotor läuft auf vollen Touren. Im November 2010 erreichten die deutschen Importe den höchsten Stand aller Zeiten. Importiert wurden Waren im Wert von 75,1 Mrd. Euro. Dies entspricht einem Anstieg um 33,3 % gegenüber dem Vorjahresmonat und stellt zugleich den Spitzenwert seit Beginn der Außenhandelsstatistik im Jahr 1950 dar. Dennoch konnte, trotz des Einfuhrrekords, im November 2010 ein Außenhandelsüberschuss von 12,9 Mrd. Euro (kalenderbereinigt: 11,8 Mrd. Euro) erzielt werden, da insgesamt Güter im Wert von 88,0 Mrd. Euro exportiert wurden. Im Vergleich zum November 2009 bedeutet dies einen Anstieg um 21,7 %. Insgesamt summieren sich die Exporte in den ersten elf Monaten des Jahres 2010 somit auf 877,8 Mrd. Euro, was einen Anstieg um fast 20 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum darstellt.

Entsprechend der konjunkturellen Erholung war auch die Entwicklung an den internationalen Wertpapiermärkten im Jahr 2010 positiv. Der US-Aktienmarkt erholte sich in 2010 deutlich. Musste der Dow Jones Index am 9. März 2009 mit 6.440 Punkten seinen Jahrestiefsstand 2009 verkraften, schloss der amerikanische Leitindex am letzten Handelstag des Jahres 2010 mit 11.577 Punkten und damit rd. 80 % höher. Im Kalenderjahr 2010 stieg der Dow Jones immerhin noch um rd. 11%. Im Januar 2011 konnte bereits die 12.000-Punkte-Marke erstmals seit der Finanzkrise wieder geknackt werden.

Eine ähnlich erfolgreiche Entwicklung zeigte sich bei dem deutschen Aktienleitindex DAX, der das Jahr 2010 mit einem Wert von 5.975 Punkten eröffnet hatte. Dieser erreichte am 21. Dezember 2010 mit 7.087 Punkten seinen Jahreshöchststand 2010 und beendete das Jahr 2010 mit einem Schlussstand von knapp unter 7.000 Punkten bei 6.914 Punkten und damit einem Zuwachs im Jahresverlauf von 939 Punkten bzw. knapp 16%.

Auch der Anleihemarkt wies in 2010 steigende Kurse auf. Der von der Deutsche Börse AG herausgegebene Anleiheindex RDAX, in dem die Anleihen der DAX-30-Unternehmen erfasst sind, schloss am 30. Dezember 2010 mit 100,16 Punkten und damit einem Plus von 0,53 Punkten im Vergleich zum Jahresanfang. Mit 103,07 Punkten hatte der RDAX am 24.08.2010 sein Jahreshoch erreicht. Entsprechend sanken die Renditen. Für 10jährige Bundesanleihen gab es am Jahresanfang noch eine Rendite von 3,39%. Diese sank bis zum Jahresende auf 2,95%.

1.2 Geschäftsverlauf

Das Geschäftsjahr 2010 war für die Heidelberger Beteiligungsholding AG ein insgesamt erfolgreiches Geschäftsjahr, in dem wichtige Entscheidungen im Beteiligungsgeschäft getroffen wurden. Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit 2010 lag in der Unterstützung der bestehenden Beteiligungen, insbesondere der Beteiligungen an der Beta Systems Software AG, Berlin, und der Web Financial Group S. A., Madrid, Spanien, die letztlich beide im vierten Quartal 2010 veräußert werden konnten. Daneben bildete das kurzfristige Wertpapiergeschäft ein weiteres Betätigungsfeld im Berichtszeitraum, womit kurzfristig Chancen am Kapitalmarkt identifiziert und genutzt werden konnten. Im Rahmen des kurzfristigen Handels erworbene Wertpapiere werden im Umlaufvermögen bilanziert. Hierbei besteht bei Eingang des Engagements keine Absicht einer längeren Haltedauer. Ergebnisse aus dem kurzfristigen Handel werden im Wesentlichen im Finanzergebnis ausgewiesen und reflektieren einen Großteil der dort ausgewiesenen Beträge. Kurzfristige Umschichtungsergebnisse werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen erfasst. Mögliche kurzfristige Investmentüberlegungen können beispielsweise attraktive Dividendenzahlungen, Übernahmeangebote, kurzfristige Trends oder Marktverwerfungen sein. Der Vorstand entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Investments nach Chance-Risiko-Überlegungen getätigt werden.

Die Heidelberger Beteiligungsholding AG konnte ihr Geschäftsjahr 2010 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von rd. 1.990 TEUR (Vj. Jahresfehlbetrag rd. -6.331 TEUR) abschließen. Zu dem Ergebnis beigetragen haben insbesondere die Verkäufe der beiden Beteiligungen an der Beta Systems Software AG, Berlin, und der Web Financial Group S. A., Madrid, Spanien.

Im November 2010 konnte mit der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, eine Einigung über den Verkauf von rd. 2,7 Mio. Aktien der Beta Systems Software AG zu einem Kaufpreis von 3,00 Euro je Aktie erzielt werden. Aus dem Verkauf resultiert im Geschäftsjahr 2010 ein Ergebnisbeitrag von rd. 1.483 TEUR.

Zudem konnte im Dezember 2010 die rd. 16%-ige Beteiligung an der Web Financial Group S. A. mit einem Ergebnisbeitrag von rd. 461 TEUR erfolgreich an die Deutsche Balaton AG verkauft werden.

Bei beiden Verkäufen konnten weitreichende langjährige Nachbesserungsrechte vereinbart werden. Diese ermöglichen der Heidelberger Beteiligungsholding AG eine Partizipation an möglichen Wertsteigerungen der beiden Gesellschaften.

Nach dem Verkauf der beiden großen Beteiligungen ist die strategische Ausrichtung der Heidelberger Beteiligungsholding AG verstärkt auf die Erzielung von laufenden Einnahmen ausgerichtet. Dementsprechend wurde das Geschäft mit Investments in festverzinsliche Wertpapiere im Geschäftsjahr 2010 erfolgreich aufgebaut und ausgeweitet. So wurden insbesondere Genussscheine, Inhaberschuldverschreibungen und hybride Anleihen erworben. Eine breitere Diversifikation reduziert das Anlagerisiko im Vergleich zum Vorjahr deutlich.

Die Heidelberger Beteiligungsholding AG war im abgelaufenen Geschäftsjahr 2010 von den Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise nicht unmittelbar betroffen. Geschäfte mit den für die Subprimekrise typischen Hypothekendarlehen oder damit verbundenen Finanzprodukten wurden im Berichtszeitraum nicht getätigt.

Durch den Verkauf der zum Vorjahresstichtag noch gehaltenen Beteiligungen der Beta Systems Software AG und der Web Financial Group S.A. standen zum Jahresende an liquide Mittel zur Wiederanlage zur Verfügung. Sukzessive werden diese in aussichtsreiche Investments angelegt.

2. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2010 in Höhe von rd. 1.990 TEUR (Vj. Jahresfehlbetrag in Höhe von rd. 6.331 TEUR) beruht im Wesentlichen auf den Erträgen aus den Verkäufen der Beteiligung an der Beta Systems Software AG in Höhe von rd. 1.483 TEUR sowie der Web Financial Group S.A. in Höhe von rd. 461 TEUR.

Die sonstigen betrieblichen Erträge im Geschäftsjahr 2010 belaufen sich auf rd. 3.121 TEUR. Darin enthalten ist die in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres 2010 vorgenommene Zuschreibung auf die Beteiligung an der Beta Systems Software AG, Berlin, in Höhe von rd. 2.426 TEUR sowie der Ertrag aus dem im Dezember 2010 erfolgten Verkauf der Beteiligung an der Web Financial Group S. A., Madrid, Spanien. Der Zuschreibung auf die in der zweiten Jahreshälfte verkauften Beteiligung an der Beta Systems Software AG zum 30.06.2010 in Höhe von rd. 2.426 TEUR steht in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres 2010 eine Abwertung der Beteiligung in Höhe von 944 TEUR vom Stand zum 30.06.2010 auf den erzielten Verkaufspreis im November 2010 gegenüber, sodass der Gewinn aus dem Verkauf der Beteiligung an der Beta Systems Software AG im gesamten Geschäftsjahr 2010 mit rd. 1.483 TEUR angegeben werden kann. Die weiteren Erträge aus Wertpapierverkäufen betrugen rd. 98 TEUR.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Geschäftsjahr 2010 belaufen sich auf rd. 1.237 TEUR nach rd. 158 TEUR im Vorjahr und enthalten die im vorstehenden Absatz angegebene Position von 944 TEUR. Bereinigt um diese Position, liegen die betrieblichen Aufwendungen im Geschäftsjahr 2010 noch um rd. 135 TEUR über denen des Vorjahres (Vj. rd. 158 TEUR). Der Anstieg geht zum einen auf Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren des Umlaufvermögens (rd. 64 TEUR) sowie die Bildung von Rückstellungen (29 TEUR) zurück. Außerdem liegen die Rechts- und Beratungskosten mit rd. 37 TEUR um rd. 11 TEUR über denen des Vorjahres.

Das Finanzergebnis (berechnet als der Saldo aus sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sowie Zinsen und ähnlichen Aufwendungen) in Höhe von rd. 329 TEUR (Vj. rd. 622 TEUR) ist gesunken. Wie im Vorjahr resultieren diese Erträge einerseits aus kurzfristigen Wertpapiergeschäften und anderseits aus Anleihezinsen und Ausschüttungen aus Genussrechten. Im Finanzergebnis sind somit Zinserträge aus Wertpapieren in Höhe von rd. 160 TEUR enthalten. Zinserträge von rd. 11 TEUR (Vj. rd. 61 TEUR) wurden aus unterjährigen Darlehensforderungen gegen verbundene Unternehmen vereinnahmt. Dem standen Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen von rd. 25 TEUR (Vj. rd. 26 TEUR) gegenüber.

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit im Geschäftsjahr 2010 beträgt rd. 1.976 TEUR (Vj. - 6.336 TEUR) und entspricht aufgrund der geringen Steuerlast fast dem Jahresüberschuss.

Die Heidelberger Beteiligungsholding AG verfügt zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2010 über langfristig gehaltene Wertpapiere im Finanzanlagevermögen im Umfang von rd. 3.151 TEUR (Vj. rd. 8.281 TEUR). Der starke Rückgang des Werts der Finanzanlagen beruht auf den Verkäufen der beiden Beteiligungen Beta Systems Software AG und Web Financial Group S. A. im Berichtszeitraum. Die Bewertungsmethoden für die Finanzanlagen wurden zur besseren Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gegenüber dem Vorjahr umgestellt. Bei Wertpapieren des Anlagevermögens wurde bisher auch bei nur vorübergehender Wertminderung eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Eine außerplanmäßige Abschreibung auf Finanzanlagen wird nur noch bei einer dauernden Wertminderung vorgenommen. Die Differenz zwischen Buchwert und beizulegendem Zeitwert im Berichtsjahr von TEUR 417 (Vj. EUR 0) wird als vorübergehend eingestuft.

Das Umlaufvermögen zum 31. Dezember 2010 in Höhe von rd. 11.739 TEUR (Vj. 4.652 TEUR) setzt sich insbesondere aus Wertpapieren in Höhe von rd. 9.031 TEUR (Vj. 0 EUR) sowie Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von rd. 2.186 TEUR (Vj. rd. 2.158 TEUR) zusammen. Der Anstieg bei den sonstigen Wertpapieren geht auf das ausgebaute Geschäft in Investments mit verzinslichen Wertpapieren zurück.

Das Finanzmanagement konzentriert sich auf die Überwachung der Liquiditäts- und Kreditposition der Heidelberger Beteiligungsholding AG. Das Liquiditätsmanagement stellt sicher, dass Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllt werden können. Das Kreditmanagement überwacht die Kreditinanspruchnahmen sowie die Einhaltung der Beleihungsgrenzen bei den Banken.

Die Finanzierung der Investments in Wertpapiere erfolgt im Wesentlichen über Eigenkapital und zum Stichtag bei mehreren Banken bestehenden Kreditlinien, die variabel in Anspruch genommen werden können. Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von rd. 31 TEUR, die kurzfristig fällig sind. Die Verzinsung erfolgt zu Geldmarktsätzen zuzüglich einer üblichen Marge.

Das zum 31. Dezember 2010 ausgewiesene Eigenkapital der Heidelberger Beteiligungsholding AG beträgt rd. 14.813 TEUR (Vj. rd. 12.882 TEUR). Darin ist der Bilanzverlust zum 31. Dezember 2010 von rd. 27 TEUR (Vj. rd. 2.293 TEUR) enthalten. Zum Bilanzstichtag hielt die Gesellschaft Stück 31.787 (Vj. Stück 0) eigene Aktien, deren rechnerischer Wert des anteiligen Grundkapitals in einer Vorspalte offen vom gezeichneten Kapital als „eigene Anteile“ abgesetzt dargestellt ist. Der den rechnerischen Wert übersteigende Teil des Kaufpreises für die eigenen Aktien mindert in Höhe von rd. 27 TEUR das Bilanzergebnis.

Rückstellungen und Verbindlichkeiten bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von insgesamt rd. 140 TEUR (Vj. 122 TEUR). Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2010 hat sich gegenüber dem Vorjahresstichtag von rd. 13.005 TEUR auf rd. 14.957 TEUR erhöht. Hieraus errechnet sich eine gegenüber dem Vorjahr unveränderte Eigenkapitalquote von etwas über 99 %. Die Gesellschaft konnte ihren Zahlungsverpflichtungen im Geschäftsjahr 2010 jederzeit nachkommen. Die Liquidität ist durch Eigenkapital und Kreditlinien auch im bisherigen Verlauf des Geschäftsjahres 2011 ausreichend, um allen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts stellt sich die wirtschaftliche Lage der Heidelberger Beteiligungsholding AG entsprechend der Kapitalmarktlage positiv dar. Im laufenden Geschäftsjahr 2011 konnten bereits Gewinnrealisierungen vorgenommen werden.

3. Chancen- und Risikobericht

Die Heidelberger Beteiligungsholding AG ist in ihrer Geschäftstätigkeit einer Vielzahl interner und externer Risiken ausgesetzt. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG definiert Risiken nicht nur als den Unternehmensbestand gefährdende, sondern auch als den Geschäftserfolg bedeutsam beeinflussende Ereignisse und Entwicklungen. Einzelrisiken können sich gegenseitig verstärken bzw. können sich teilweise kompensieren. Diese wechselseitigen Abhängigkeiten berücksichtigt die Heidelberger Beteiligungsholding AG bei den für sie bedeutsamen Einzelrisiken, die in externe Risiken, Finanzrisiken, operative Risiken und Risiken aus Corporate Governance unterteilt sind.

Im Rahmen der Risikosteuerung bildet das bei der Heidelberger Beteiligungsholding AG eingerichtete interne Kontrollsystem (IKS) einen integralen Bestandteil des Risikomanagements. Die Steuerung von Chancen und Risiken ist bei der Heidelberger Beteiligungsholding AG nicht einer bestimmten organisatorischen Einheit zugeordnet, sondern im Rahmen des IKS als ein integraler Bestandteil der Unternehmensführung eingerichtet. Daher verantwortet der Vorstand der Heidelberger Beteiligungsholding AG unmittelbar den Umfang und die Ausrichtung der eingerichteten Systeme für die Heidelberger Beteiligungsholding AG. Anhand der unternehmensspezifischen Anforderungen der Heidelberger Beteiligungsholding AG legt der Vorstand der Heidelberger Beteiligungsholding AG den Umfang und die Ausrichtung der eingerichteten Kontrollsysteme in eigener Verantwortung anhand der unternehmensspezifischen Anforderungen fest und bestimmt deren Ausgestaltung.

Funktionsfähig eingerichtete angemessene Systeme zur Risikosteuerung ermöglichen ein frühzeitiges Erkennen von Risiken und einen sorgsamen Umgang mit erkannten Risiken. Dennoch bleibt unternehmerisches Handeln stets mit Risiken verbunden. Das Ziel der Heidelberger Beteiligungsholding AG ist daher der bewusste Umgang mit potenziellen Risiken und eine verbesserte Kontrolle von Einzelrisiken sowie der konsequente Umgang mit auftretenden Risiken.

Mit dem Risikomanagement eng verknüpft ist bei der Heidelberger Beteiligungsholding AG das Chancenmanagement. Aus einer aktiven Kontrolle der Risiken können Ziele und Strategien der Geschäftspolitik abgeleitet und für ein angemessenes Chancen-Risiko-Verhältnis gesorgt werden. Wie das Risikomanagement obliegt die Verantwortung zum frühzeitigen und regelmäßigen Identifizieren, Analysieren und Managen von Chancen unmittelbar dem Vorstand, der sich intensiv mit Markt- und Kursanalysen, branchenspezifischen Rahmendaten, Marktentwicklungen und -szenarien sowie dem politischen und steuerlichen Unternehmensumfeld befasst. Hieraus leitet der Vorstand konkrete unternehmensspezifische Chancenpotenziale ab.

Zielsetzungen

Das Risikomanagement der Heidelberger Beteiligungsholding AG hat das Ziel, wesentliche Risiken aus der Geschäftstätigkeit zu identifizieren, zu messen und zu steuern. Dabei ist es das Ziel des Risikomanagementsystems, jederzeit einen Überblick über die Risiken zu gewährleisten und so im Rahmen einer Risikovermeidung bzw. Risikominimierung durch eine angemessene Chancen-/Risikoverteilung den Unternehmenserfolg zu optimieren. Hierbei ist für den Vorstand die Rendite auf das eingesetzte Kapital neben dem Wert je Aktie die zentrale Steuerungsgröße.

Das aktive Risikomanagement dient der Sicherung des Fortbestandes des Unternehmens, d. h. der zukünftigen Entwicklung und Ertragskraft der Heidelberger Beteiligungsholding AG. Zugleich sollen Einzelrisiken reduziert werden, die eine Verletzung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der verwendeten oder enthaltenen Informationen und Daten im Rahmen der Ausführung von Tätigkeiten zur Folge haben. Im Rahmen des Risikomanagements sollen außerdem Abweichungen von den Unternehmenszielen erfasst werden, um ein rechtzeitiges Gegensteuern zu ermöglichen.

Erkannte Risiken werden hinsichtlich ihres Einflusses auf die Heidelberger Beteiligungsholding AG oder Beteiligungen der Heidelberger Beteiligungsholding AG untersucht und ihr mögliches Risikopotential ermittelt. In Einzelfällen erfolgt bereits auf dieser Ebene die unterstützende Einschaltung externer Berater.

Organisatorischer Aufbau

Das Kontroll- und Risikomanagementsystem der Heidelberger Beteiligungsholding AG ist an der Geschäftstätigkeit und der Organisation der Heidelberger Beteiligungsholding AG ausgerichtet.

Die Heidelberger Beteiligungsholding AG verfügt derzeit über keine Mitarbeiter. Der Vorstand nimmt die Überwachungsaufgaben derzeit alleine wahr. Dabei bedient sich der Vorstand zur Erfüllung organisatorischer Aufgaben auch der Unterstützung externer Berater und Dienstleister. Die Überwachung der Berater und Dienstleister basiert grundsätzlich auf den bei der Heidelberger Beteiligungsholding AG für Mitarbeiter bestimmte organisatorische Regelungen. Die Dienstleister und Berater sind zu einer unverzüglichen Ad-hoc Berichterstattung von aufgetretenen oder möglichen Risiken, die während ihrer Auftragsbearbeitung entstehen oder auffallen, angehalten. Darüber hinaus findet ein regelmäßiger Informationsaustausch statt, der eine Erkennung und Behandlung von Risiken ermöglicht.

Die Heidelberger Beteiligungsholding AG ist in den Deutsche Balaton-Konzern eingebunden. In diesem erfolgt die Risikosteuerung, ungeachtet der fortbestehenden und durch das Risikokontrollsystem unangetasteten Verantwortung der Heidelberger Beteiligungsholding AG, grundsätzlich eigenständig auf Ebene der jeweiligen Konzernunternehmen. Im Rahmen der konzernweiten Risikobeobachtung unterstützt die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft die Heidelberger Beteiligungsholding AG als Konzernunternehmen bei der Wahrnehmung der Aufgaben des Risikocontrollings. Im Rahmen der Risikokontrolle steht der Vorstand der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft in einem regelmäßigen Austausch mit dem Vorstand der Heidelberger Beteiligungsholding AG.

Die Heidelberger Beteiligungsholding AG bedient sich im Einzelfall außerdem externer Berater zur Unterstützung des Risikoprozesses.

Die Identifizierung von Risiken erfolgt im Rahmen des auf Ebene der Unternehmensleitung angesiedelten Risikomonitorings, das eine zentrale Aufgabe des Risikomanagements darstellt. Bestandteile des Risikomonitoringprozesses sind unter anderem die Liquiditätsplanung sowie eine wöchentliche Vermögensaufstellung, die auch eine Aufstellung über die Veränderungen der Portfoliozusammensetzung und des Portfoliowertes beinhaltet. Aus diesen Unterlagen lassen sich Frühwarnindikatoren in Bezug auf einzelne Risiken ableiten, anhand derer sich Prognosen in Bezug auf Unternehmensrisiken erstellen lassen, die vom Vorstand durch verschiedene Szenarioanalysen ergänzt werden. Die Unternehmensleitung entscheidet auf Basis dieser Informationen, gegebenenfalls unter Hinzuziehung externer Spezialisten, ob und in welchem Umfang Maßnahmen zur Risikobewältigung zu ergreifen sind.

Der Vorstand erstattet dem Aufsichtsrat im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen Berichte in Bezug auf die Entwicklung einzelner Portfoliounternehmen sowie die Unternehmensentwicklung. Der Aufsichtsrat hat außerdem zu Beginn des Geschäftsjahres 2011 eine Geschäftsordnung für den Vorstand beschlossen, die auch einen angepassten Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte enthält, die der Vorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vornehmen darf.

Durch die Ansiedelung des Risikomanagements auf Ebene der Unternehmensleitung ist eine laufende Überwachung der eingeleiteten Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit durch den Vorstand sichergestellt.

Der Vorstand sieht bei der Heidelberger Beteiligungsholding AG derzeit keine „den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen“.

Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den (Konzern-) Rechnungslegungsprozess (Bericht gem. §§ 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB)

Bei der Heidelberger Beteiligungsholding AG ist ein internes Kontroll- und Risikomanagementsystem in Bezug auf den (Konzern-) Rechnungslegungsprozess (IKS-RP) eingerichtet. Die Ausgestaltung des IKS-RP orientiert sich an dem Geschäftsumfang und der Art der bei der Heidelberger Beteiligungsholding AG vorkommenden Geschäftsvorfälle.

Die Verantwortung für die Erstellung und Richtigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Heidelberger Beteiligungsholding AG obliegt dem Vorstand der Heidelberger Beteiligungsholding AG. Dieser hat den Einzelabschluss zum 31. Dezember 2010 nach den nationalen Rechnungslegungsbestimmungen des deutschen Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt.

Darüber hinaus fällt die Unterhaltung und laufende Überwachung eines angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess in den Verantwortungsbereich des Vorstands. Zu den Grundlagen des internen Kontrollsystems gehören neben der laufenden internen Abstimmung von Vorgängen die Trennung von Funktionen sowie die Einhaltung von Arbeitsanweisungen. Die Steuerung des Rechnungslegungsprozesses bei der Heidelberger Beteiligungsholding AG obliegt dem Vorstand.

Das Kontroll- und Risikomanagementsystem hat die Ordnungsgemäßheit und Verlässlichkeit der internen sowie der externen Rechnungslegung zum Ziel und ist darauf ausgerichtet, die Darstellung und Richtigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts und die darin jeweils gemachten Angaben zu gewährleisten. Hierzu hat der Vorstand auf Ebene der Heidelberger Beteiligungsholding AG verschiedene Überwachungsmaßnahmen eingerichtet. Sämtliche buchhaltungsrelevanten Geschäftsvorfälle unterliegen im Rahmen des Rechnungslegungsprozesses einem Vier-Augen-Prinzip. Der Vorstand überwacht außerdem rechnungslegungsrelevante Prozesse durch Stichproben. Sämtliche neu eingegangenen Vertragsbeziehungen werden systematisch erfasst und laufend kontrolliert und überwacht.

Die Heidelberger Beteiligungsholding AG verfügt über eine klare und übersichtliche Führungs- und Unternehmensstruktur. Bereichsübergreifende Schlüsselfunktionen werden vom Vorstand der Heidelberger Beteiligungsholding AG gesteuert.

In Bezug auf den Rechnungslegungsprozess sind die Funktionen der externen Dienstleister klar nach Verantwortungsbereichen gegliedert. Sämtliche Dienstleister, die mit Aufgaben im Rahmen des Rechnungslegungsprozesses betraut sind, verfügen über die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten und sind mit der für die ordnungsgemäße Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Ressourcen in qualitativer und quantitativer Hinsicht ausgestattet.

Die Rechnungslegung erfolgt bei der Heidelberger Beteiligungsholding AG, soweit dies möglich ist, unter Einsatz von Standardsoftware des Herstellers DATEV. Der Zugang zu den rechnungslegungsbezogenen EDV-Systemen ist durch Zugriffsbeschränkungen geschützt.

Buchungsdaten, die von der Heidelberger Beteiligungsholding AG im Rahmen der Rechnungslegung an externe Dienstleister weitergegeben werden oder welche die Heidelberger Beteiligungsholding AG von Dritten erhält, werden in Stichproben auf ihre Richtigkeit überprüft. Im Rahmen des EDV-gestützten Rechnungslegungsprozesses finden außerdem Plausibilitätskontrollen statt.

Im Rahmen der Konzernrechnungslegung bestehen interne Vorgaben der Muttergesellschaft über die Bilanzierung von Geschäftsvorfällen, die eine einheitliche Rechnungslegung sicherstellen sollen. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG erstellt ihre Abschlüsse, die Grundlage der Konzernrechnungslegung des Deutsche Balaton-Konzerns sind, lokal und leitet diese, unter Berücksichtigung der maßgeblichen Rechnungslegungsbestimmungen und internen Anweisungen zur Rechnungslegung, zur Konsolidierung an die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft als Konzernmuttergesellschaft weiter. Die Verantwortung für die Einhaltung der maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften sowie den ordnungsgemäßen und zeitgerechten Ablauf des Rechnungslegungsprozesses verbleibt dabei bei der Heidelberger Beteiligungsholding AG und wird durch vom Vorstand der Heidelberger Beteiligungsholding erstellte Zeitvorgaben erreicht. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG wird während des gesamten Konzernrechnungslegungsprozesses durch zentrale Ansprechpartner bei der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft unterstützt.

Einzelrisiken

Der Vorstand sieht als Risiken, die im Zusammenhang mit dem Beteiligungsgeschäft der Heidelberger Beteiligungsholding AG stehen, insbesondere Marktpreisrisiken, branchen- und unternehmensspezifische Risiken, steuerrechtliche Risiken sowie Liquiditätsrisiken. Die Verantwortung für die Risikomanagementaktivitäten in Bezug auf die Risiken in den vorgenannten Bereichen obliegt dem Vorstand, der auch für die Planung, Steuerung und Kontrolle der zuvor genannten Risiken verantwortlich ist.

Der Vorstand sieht bei der Heidelberger Beteiligungsholding AG derzeit keine „den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen“.

Rechtliche Risiken

Rechtliche und regulatorische Risiken können die Geschäftstätigkeit der Heidelberger Beteiligungsholding AG negativ beeinflussen.

Als Unternehmen ist die Heidelberger Beteiligungsholding AG einer Vielzahl von rechtlichen Risiken ausgesetzt. Hierzu zählen insbesondere Risiken aus den Bereichen des Steuerrechts, Gesellschaftsrechts und Wertpapierhandelsrechts. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren können oft nicht mit Sicherheit vorausgesehen werden, sodass aufgrund von gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen oder der Vereinbarung von Vergleichen Aufwendungen entstehen können, die Auswirkungen auf das Geschäft der Heidelberger Beteiligungsholding AG und ihre Ergebnisse haben können.

Die Veränderung steuerrechtlicher Rahmenbedingungen kann nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft der Heidelberger Beteiligungsholding AG und den wirtschaftlichen Erfolg einzelner Projekte haben. Eine Änderung der steuerlichen Gesetzgebung, insbesondere hinsichtlich der Nutzung bestehender oder künftiger steuerlicher Verlustvorträge oder die Änderung der steuerlichen Belastung auf Ebene der Ertrags- und Verbrauchsteuern können hierfür beispielsweise ursächlich sein. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG versucht dem Risiko auf steuerrechtlicher Ebene entgegenzuwirken, indem eine laufende steuerliche Überwachung eingerichtet ist.

Die Heidelberger Beteiligungsholding AG ist als börsennotiertes Beteiligungsunternehmen außerdem verschiedenen regulatorischen Risiken ausgesetzt. Hierbei sind insbesondere Risiken aus der Regulierung des Wertpapierhandels, des Handels- und Bilanzrechts und des Aktienrechts zu erwähnen. Weiter unterliegt die Gesellschaft verschiedenen passiven Klagerisiken. Entsprechende Risiken können aus einer Änderung der Gesetzgebung oder unterlassenen oder falschen Mitteilungen nach WpHG und AktG herrühren. Die Realisierung entsprechender Risiken kann zu einem Stimmrechtsverlust bei Beteiligungen, der Nichtdurchführbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen oder einem Schadensersatzrisiko führen. Die Gesellschaft begegnet diesem Risiko durch die laufende Überwachung von Stimmrechtsmitteilungen und einem laufenden Screening von Ad-hoc-Meldungen. Darüber hinaus erfolgt eine laufende Überwachung von Stimmrechtsschwellen. In Zweifelsfällen werden fallweise externe Rechtsanwaltskanzleien insbesondere in den Bereichen des WpHG und AktG in die Entscheidungsfindung und Risikoabwehr eingebunden.

Politische Risiken

Zu den politischen Risiken, denen die Heidelberger Beteiligungsholding AG ausgesetzt ist, zählen gesetzgeberische oder behördliche Maßnahmen, Aufruhr, kriegerische Ereignisse oder Revolution im Ausland, welche die Realisierung von Forderungen oder die Durchsetzung von Gesellschafter- und Teilhaberechte verhindern. Daneben fällt die Möglichkeit der Nichtkonvertierung und Nichttransferierung von in Landeswährung eingezahlten Beträgen infolge von Beschränkungen des zwischenstaatlichen Zahlungsverkehrs unter die politischen Risiken, denen sich die Heidelberger Beteiligungsholding AG ausgesetzt sieht. Außerdem besteht die Gefahr, dass die Heidelberger Beteiligungsholding AG aufgrund politischer Ursachen ihr an sich zustehende Ansprüche nicht durchsetzen kann.

Die Heidelberger Beteiligungsholding AG beobachtet daher die politische Entwicklung der Länder, in denen Beteiligungen bestehen, regelmäßig und holt gegebenenfalls vor Ort Informationen über die Entwicklung der politischen Verhältnisse ein.

Markt- und Emittentenrisiken

Die Heidelberger Beteiligungsholding AG erwirbt und veräußert laufend Wertpapiere, die überwiegend börsengehandelt sind. Dabei verfolgt die Gesellschaft unterschiedliche Anlagehorizonte. Neben den mit mittel- bis langfristigem Horizont erworbenen Wertpapieren erwirbt die Heidelberger Beteiligungsholding auch Wertpapiere zur Nutzung kurzfristiger Chancen an den Wertpapiermärkten, bei denen die beabsichtigte Haltedauer meist nur wenige Wochen beträgt. Bei diesen Geschäften unterliegt die Gesellschaft insbesondere Risken in Bezug auf Marktpreise (allgemeine Marktpreisrisiken), branchenspezifischen Beteiligungsrisiken und unternehmensspezifischen Emittentenrisiken sowie Liquiditätsrisiken in Bezug auf Wertpapiere. Unter Emittentenrisiko versteht die Heidelberger Beteiligungsholding AG das Risiko in Bezug auf die geschäftliche Entwicklung einzelner Emittenten von Wertpapieren. Das Emittentenrisiko kann dazu führen, dass einzelne Emittenten keine Ausschüttungen vornehmen können oder Rückzahlungen auf von ihnen emittierte Wertpapiere entfallen. Hierdurch kann die Liquidität und Ertragslage der Heidelberger Beteiligungsholding AG beeinträchtigt werden. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG ist bemüht, das Emittentenrisiko durch eine Diversifikation des Beteiligungsportfolios zu begrenzen.

Die vorgenannten Risiken unterliegt die Gesellschaft unabhängig von der Art des Investments, also unabhängig davon, ob die Investition in Aktien eines Emittenten oder in andere von dem Emittenten ausgegebene Wertpapiere, beispielsweise Genussrechte, Inhaberschuldverschreibungen oder Pfandbriefe, erfolgt.

Allgemeine Marktpreisrisiken

Die von der Heidelberger Beteiligungsholding AG gehaltenen börsengehandelten Wertpapiere unterliegen dem Risiko von Wertschwankungen. Solche Wertschwankungen können aus sich ändernden Marktpreisen aufgrund einer allgemeinen Tendenz an den Wertpapiermärkten resultieren. Diese können ihre Ursache beispielsweise in konjunkturellen Faktoren haben. Außerdem können auch marktpsychologische Umstände zu Kursschwankungen und damit Marktpreisveränderungen bei den börsengehandelten Wertpapieren führen. Dieses allgemeine Marktrisiko kann durch eine Diversifikation der Wertpapiere nach Art, Gattung und Emittent sowie ein aktives Portfoliomanagement nur bedingt ausgeschlossen werden, da alle Wertpapiere dem Marktpreisrisiko gleichermaßen ausgesetzt sind. Die regelmäßige Beobachtung der Börsendaten sowie der Unternehmens- und Börsennachrichten gibt dem Vorstand die Möglichkeit marktpreisrelevante Ereignisse zu erfassen und in der konkreten Situation geeignete Maßnahmen zur Schadensminimierung treffen zu können. Der Vorstand überwacht regelmäßig die Wertanteile der Einzelpositionen der einzelnen Wertpapiere und ihres Anteils am Gesamtdepotwert. Darüber hinaus kontrolliert der Vorstand laufend die Risiken, die sich aus der Investition in verschiedene Wertpapiere des gleichen Emittenten oder mit diesem verbundene Unternehmen ergeben.

Die Heidelberger Beteiligungsholding AG war in der Vergangenheit und im Geschäftsjahr 2010 auf Grund gesunkener Marktpreise gezwungen, teilweise Abschreibungen auf den jeweils niedrigeren beizulegenden Wert von ihr gehaltener Vermögensgegenstände und Beteiligungen an anderen Gesellschaften vorzunehmen. Solche Wertberichtigungen können auch für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden.

Branchenspezifische Beteiligungsrisiken

Das Geschäftsmodell der Heidelberger Beteiligungsholding AG sieht die Investition in Wertpapiere verschiedener Art und unterschiedlicher Emittenten vor. Neben allgemeinen Marktpreisrisiken bestehen daher auch Risiken, die sich in einzelnen Unternehmensbranchen realisieren können. So können sich bei Emittenten von Wertpapieren wirtschaftliche, rechtliche, technologische oder wettbewerbsspezifische Rahmenbedingungen verändern. Der Beteiligungsansatz der Heidelberger Beteiligungsholding AG ist grundsätzlich nicht branchenspezifisch. Die Unternehmensbranchen, in welche die Heidelberger Beteiligungsholding AG durch den Erwerb von Wertpapieren investiert, sind nur ein Kriterium für die Auswahl einzugehender Investments. Der Vorstand ist bestrebt, eine gewisse Diversifikation des Portfolios beizubehalten. Die nicht auf bestimmte Branchen begrenzte Streuung des Beteiligungsportfolios bietet dem Vorstand die Chance, Veränderungen branchenspezifischer Rahmenbedingungen nach Abwägung der Chancen und Risiken für neue Investments zu nutzen.

Unternehmensspezifische Emittentenrisiken

Unter unternehmensspezifischen Risiken versteht der Vorstand das Risiko einer rückläufigen Entwicklung des Marktpreises von Wertpapieren, die ursächlich auf unmittelbar oder mittelbar bei dem Beteiligungsunternehmen vorhandene Faktoren zurückgeht. Sollten sich unternehmensspezifische Risiken einschließlich technologischer Entwicklungen, welche für das jeweilige Beteiligungsunternehmen von Bedeutung sind, realisieren, könnte die Heidelberger Beteiligungsholding AG einen beabsichtigten Veräußerungsgewinn nicht erzielen und müsste gegebenenfalls sogar einen Verlust bis hin zum Totalausfall hinnehmen. Dies könnte negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Heidelberger Beteiligungsholding AG haben. Ebenso können sich bei Wertpapieren, deren Wert mittel- oder unmittelbar auch von dem Ergebnis des Emittenten oder einem Dritten abhängig ist, unternehmensspezifische Risiken dazu führen, dass der Wert des Wertpapiers sinkt. So kann sich der Wert von Wertpapieren, deren Rückzahlungswert von dem Ergebnis des Emittenten abhängt, wie oftmals bei der Investition in Genussrechten, aufgrund negativer Entwicklung des Emittentenergebnisses verringern bzw. können Rückzahlungen in seltenen Fällen ganz ausfallen. Ebenso können Zinsansprüche aus verzinslichen Wertpapieren in Fällen, bei denen die Höhe der Zinszahlung oder die Zinszahlung selbst von Unternehmenskennzahlen abhängig ist, sich verringern oder entfallen.

Der Vorstand versucht, dieses Risiko durch eine dem potenziellen Investment angemessene Voranalyse zu minimieren und wägt die erwarteten Chancen und Risiken eines Beteiligungsinvestments vor Eingehen eines Investments gegeneinander ab. Weiterhin gibt die regelmäßige Beobachtung der Börsen- und Finanzdaten sowie der Unternehmens- und Börsennachrichten dem Vorstand die Möglichkeit, unternehmensspezifische Ereignisse zu erfassen und geeignete Maßnahmen zur Schadensminimierung treffen zu können. Der Vorstand überwacht regelmäßig die Wertanteile der Einzelpositionen der im Portfolio gehaltenen Wertpapiere.

Liquiditätsrisiken in Bezug auf Wertpapiere

Liquiditätsrisiken in Bezug auf die Marktliquidität börsengehandelter Wertpapiere können aufgrund einer nur geringen Liquidität der im Portfolio der Heidelberger Beteiligungsholding AG gehaltenen Wertpapiere bestehen. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG beteiligt sich auch an Unternehmen, deren an einer Börse gehandelte Wertpapiere nur eine geringe Marktliquidität aufweisen, aber kurz- bis mittelfristig ein vorteilhaftes Chance-/Risiko-Verhältnis aufweisen können. Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen mit einer geringen Handelsliquidität bergen jedoch oftmals auch das Risiko in sich, dass ein Verkauf der Wertpapiere über die Börse nur schwer oder gar nicht möglich ist. Dieses Risiko ist auch Beteiligungen, die nicht an einer Börse gehandelt werden, immanent. Die Veräußerung von nicht börsengehandelten Wertpapieren ist oftmals nur im Rahmen eines aufwändigen, strukturierten Verkaufsprozesses möglich.

Der Vorstand versucht, dieses Risiko durch eine Voranalyse potenzieller Beteiligungsobjekte zu minimieren und wägt die erwarteten Chancen und Risiken eines Beteiligungsinvestments vor Eingehen eines Investments gegeneinander ab.

Steuerrechtliche Risiken

Die Veränderung steuerlicher Rahmenbedingungen kann sich nachteilig auf das Geschäft der Heidelberger Beteiligungsholding AG auswirken.

Die Heidelberger Beteiligungsholding AG geht davon aus, dass die Gesellschaft aufgrund von Verlustvorträgen nicht oder nur teilweise zu Steuerzahlungen verpflichtet ist, solange und soweit der steuerliche Verlustvortrag nicht durch erzielte Jahresüberschüsse aufgebraucht ist. Aktuell sind die bestehenden Verlustvorträge wirtschaftlich allerdings nur in begrenztem Umfang nutzbar. Sollten die von der Gesellschaft ermittelten steuerlichen Verlustvorträge nicht oder nicht in der errechneten Höhe von der Finanzverwaltung akzeptiert werden, führte dies nach Ansicht der Gesellschaft zu einer Verringerung der bestehenden Verlustvorträge. In diesem Fall könnten Steuernachzahlungen möglich sein.

Änderungen im Steuerrecht bergen das Risiko, dass die steuerliche Belastung der Heidelberger Beteiligungsholding AG zunimmt. Eine höhere steuerliche Belastung der Heidelberger Beteiligungsholding AG mit direkten oder indirekten Steuern führt zu einer Verringerung des Jahresergebnisses und damit des wirtschaftlichen Erfolgs. In der Folge könnten sich hieraus nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Heidelberger Beteiligungsholding AG ergeben.

Informationstechnologische Risiken

Die Heidelberger Beteiligungsholding AG identifiziert im Bereich informationstechnologischer Risiken neben Risiken in Form von Datenverlusten und Systemausfallzeiten auch das Risiko des Missbrauchs informationstechnischer Anlagen.

Das Risiko von Datenverlusten wird durch regelmäßige Sicherungen der elektronisch verfügbaren Unternehmensdaten minimiert, insbesondere der Unternehmensdatenbanken, der Finanzbuchhaltung und der Rechnungslegungsdaten. Außerdem werden alle innerhalb der Server-Client-Umgebung der Heidelberger Beteiligungsholding AG erstellten oder importierten Dateien ebenfalls gesichert. Für die Datensicherungen werden werktäglich separate Festplatten verwendet. Die Aufbewahrung der Datensicherungsplatten erfolgt an sicheren, gegen Brand geschützten Orten.

Der Zugriff auf elektronische Dokumente und zu den EDV-Systemen ist durch Benutzerzugriffsrechte geschützt.

Systemausfallzeiten werden durch den Einsatz von sachkundigen Dienstleistern auf ein geringes Maß reduziert. Gegen schädliche Computerprogramme wird aktuelle Schutzsoftware eingesetzt.

Geschäftsvorfälle und Transaktionen sind durch den Vorstand über EDV-Anlagen auslösbar. Die Freigabe von vorbereiteten elektronisch auszuführenden Transaktionen und Geschäftsvorfällen muss durch den Vorstand mittels separater TAN-Freigabe erfolgen.

Finanzmarktrisiken

Die Heidelberger Beteiligungsholding AG ist als Unternehmen, dessen Unternehmensgegenstand den Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften zum Gegenstand hat und die außerdem berechtigt ist, ihr eigenes Vermögen zu verwalten und hierzu alle Arten von Finanzgeschäften und Geschäften mit Finanzinstrumenten vorzunehmen, für die eine Erlaubnis nach KWG nicht erforderlich ist, von der Stabilität der Finanzmarktsysteme, insbesondere den Börsen und Banken, abhängig. Darüber hinaus bestehen für die Heidelberger Beteiligungsholding AG Finanzmarktrisiken in Form von Zinsschwankungen sowie der Änderung von Wechselkursen, Aktienkursen und Rohstoffpreisen. Die Finanzmarktrisiken können einen negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Heidelberger Beteiligungsholding AG haben. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG steuert und überwacht Finanzmarktrisiken überwiegend im Rahmen der operativen Geschäfts- und Finanzierungsaktivitäten und bei Bedarf durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente.

Die Heidelberger Beteiligungsholding AG ist aufgrund ihrer Tätigkeit Kursschwankungen an den Wertpapiermärkten ausgesetzt. Insbesondere Wertpapiere, die eine geringe Marktliquidität aufweisen, bergen ein Risiko des Wertverlustes. Durch die regelmäßige Beobachtung der Börsenentwicklung ist eine angemessene Risikosteuerung durch den Vorstand gewährleistet. Der Vorstand trifft in der konkreten Situation, unter Beachtung des Anlagehorizonts, geeignete Maßnahmen zur Schadensminderung.

Wechselkursrisiken bestehen in Bezug auf ausländische Wertpapiere und Forderungen bzw. Verbindlichkeiten. Der Vorstand ist bemüht, den Einfluss von Wechselkursschwankungen gering zu halten. Forderungen und Verbindlichkeiten in ausländischen Währungen spielen eine eher untergeordnete Rolle im Geschäft der Heidelberger Beteiligungsholding AG. In Einzelfällen erfolgt eine Absicherung des Wechselkursrisikos durch Währungssicherungsgeschäfte.

Forderungsrisiken

Die Heidelberger Beteiligungsholding AG ist im Zusammenhang mit der Finanzierung ihrer Beteiligungen und dem Verkauf von Beteiligungen an Dritte dem Risiko des Ausfalls von Forderungen ausgesetzt. Hierdurch entsteht die Gefahr, dass kurzfristig fällig werdende Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht vollständig fristgerecht erfüllt werden können.

Im Rahmen der Finanzierung von Beteiligungsunternehmen erfolgt die Zurverfügungstellung von Mitteln ausschließlich nach Durchführung einer Chancen-/Risiko-Analyse. In Abhängigkeit von der prognostizierten Ausfallwahrscheinlichkeit wird die Zurverfügungstellung von Finanzmitteln von der Stellung liquider Sicherheiten abhängig gemacht.

Entsprechendes gilt in Bezug auf gestundete Kaufpreiszahlungen.

Darüber hinaus bestehen Forderungsrisiken aus Investitionen in Genussscheine und Anleihen. In Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Lage des jeweiligen Emittenten können die Zinszahlung und auch die Rückzahlung von Forderungen aus Anleihen und Genussrechten eingeschränkt sein oder ausfallen. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG betreibt zur Risikominimierung eine regelmäßige Chance-/Risikoanalyse.

Liquiditätsrisiken (Finanzrisiken)

Im Bereich der Finanzrisiken ist die Heidelberger Beteiligungsholding AG dem Risiko ausgesetzt, kurzfristig fällig werdende Forderungen nicht oder nicht vollständig rechtzeitig bedienen zu können. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG steuert diese Liquiditätsrisiken durch die Begrenzung der Inanspruchnahme von Lombardkrediten, die wertmäßig auf den jeweiligen Beleihungswert begrenzt sind. Auf Basis der Depotwerte und Beleihungswerte erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Kreditlimite durch den Vorstand. Im Rahmen einer Liquiditätsplanung erfasst der Vorstand die Liquiditätsrisiken und trifft Maßnahmen zur Minimierung dieser Risiken.

Verschiedene Banken haben der Heidelberger Beteiligungsholding AG laufende Kreditrahmen in unterschiedlicher Höhe eingeräumt. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG nimmt aus den eingeräumten Kreditrahmen laufend Kredit in Anspruch. Die jeweils in Anspruch genommenen Kreditlinien sind in ihrer jeweiligen Höhe mit börsennotierten und von den jeweiligen Banken als beleihbar akzeptierten Wertpapieren ausreichend zu besichern. Das allgemeine Marktpreisrisiko sinkender Wertpapierpreise börsennotierter Wertpapiere kann dazu führen, dass eine ausreichende Besicherung der in Anspruch genommenen Kredite nicht mehr dargestellt werden kann und die Bank den Kredit zur sofortigen Rückzahlung fällig stellt. Außerdem kann die Prolongation von Krediten erschwert oder unmöglich sein oder die Bank kann laufende Kredite, die bis auf weiteres oder kurzfristig gewährt sind, kündigen. Zudem kann die Bank die jeweils zugrunde gelegten Beleihungswerte einseitig zum Nachteil der Heidelberger Beteiligungsholding AG anpassen und das zur Verfügung stehende Kreditvolumen hierdurch verringern.

Der Vorstand versucht, dieses Risiko durch eine vorausschauende und vorsichtige Planung der Kreditinanspruchnahmen zu minimieren. Zur weiteren Verminderung von Kreditbeschaffungsrisiken erfolgt die Inanspruchnahme von Krediten auf mehrere Banken verteilt.

Personalwirtschaftliche Risiken

Personalrisiken ergeben sich, bezogen auf Mitarbeiter der Gesellschaft, im gegenwärtigen Organisationsaufbau nicht, da neben dem Vorstand keine Mitarbeiter beschäftigt sind. Die Entwicklung der Gesellschaft ist deshalb auf die Kenntnisse und Fähigkeiten des Vorstands angewiesen. Der überraschende Ausfall eines Vorstandsmitglieds kann dazu führen, dass die durch das Vorstandsmitglied zur Verfügung stehenden Kompetenzen und Geschicke der Gesellschaft nicht mehr zur Verfügung stehen und sich dies negativ auf den Geschäftsverlauf auswirken kann. Der Aufsichtsrat versucht, dieses Risiko durch eine vorausschauende und begleitende Tätigkeit zu minimieren.

Managementrisiken

Unter Managementrisiken verstehen wir die Möglichkeit, dass die Unternehmensführung eine grundlegende strategische Fehlentscheidung trifft, die bei den vorhandenen Informationen eigentlich vermeidbar wäre.

Managementrisiken werden daher unter Berücksichtigung derjenigen Informationen bewertet, die dem Management zum Entscheidungszeitpunkt zur Verfügung stehen oder mit vertretbarem Aufwand beschafft werden können. Bei wirtschaftlich bedeutsamen Entscheidungen ist neben dem Vorstand auch der Aufsichtsrat beratend in die Entscheidungsfindung einbezogen.

Im Rahmen der Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats hat dieser eine Geschäftsordnung für den Vorstand beschlossen, die auch einen Katalog von Geschäften enthält, die der Vorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vornehmen darf. Bestandteil des Katalogs ist auch eine Budgetplanung, die vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats jährlich vorzunehmen ist. Rechtsgeschäfte, die aufgrund des Zustimmungskatalogs der Zustimmung durch den Aufsichtsrat bedürfen bzw. nicht in der jeweiligen, vom Aufsichtsrat genehmigten jährlichen Budgetplanung beinhaltet sind, legt der Vorstand dem Aufsichtsrat zur vorherigen Zustimmung vor.

Risikomanagement als Chance

Risiko- und Chancenmanagement sind bei der Heidelberger Beteiligungsholding AG eng miteinander verknüpft.

Aus einer aktiven Kontrolle der Risiken leiten wir Ziele und Strategien der Geschäftspolitik ab und sorgen so für ein angemessenes Chancen-Risiko-Verhältnis. Wie das Risikomanagement obliegt die Verantwortung zum frühzeitigen und regelmäßigen Identifizieren, Analysieren und Managen von Chancen unmittelbar dem Vorstand. Der Vorstand beschäftigt sich intensiv mit Markt- und Kursanalysen, branchenspezifischen Rahmendaten, Marktentwicklungen und -szenarien sowie dem politischen und steuerlichen Unternehmensumfeld. Hieraus leitet der Vorstand konkrete unternehmensspezifische Chancenpotenziale ab. Chancenpotenziale ergeben sich u. a. aus möglichen Börsenkurssteigerungen von Wertpapieren sowie Zins-, Dividenden und ähnlichen Erträgen aus Wertpapieren. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG kann durch die Möglichkeit des institutionellen Zugangs zum Kapitalmarkt diese Chancenpotenziale in geeigneter Weise nutzen. Des Weiteren eröffnen sich durch die juristische Wahrnehmung von Rechten Chancenpotenziale. Hier sind beispielsweise Spruchstellenverfahren bei Squeeze-Outs zu nennen.

Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht

Die Heidelberger Beteiligungsholding AG ist gemäß §§ 311 ff. AktG verpflichtet, einen Abhängigkeitsbericht über die Beziehungen zu den in Bezug auf die Heidelberger Beteiligungsholding AG herrschenden Unternehmen und den mit diesen Unternehmen verbundenen Unternehmen aufzustellen. Im Rahmen der Schlusserklärung zu diesem Abhängigkeitsbericht hat der Vorstand der Heidelberger Beteiligungsholding AG folgende Erklärung abgegeben:

Im Laufe des Geschäftsjahres wurden Rechtsgeschäfte zwischen der Heidelberger Beteiligungsholding AG und der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, einem in Bezug auf die Heidelberger Beteiligungsholding AG herrschenden Unternehmen, abgeschlossen. Dabei hat die Gesellschaft nach den Umständen, die dem Vorstand in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft jeweils vorgenommen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Auf Veranlassung eines herrschenden Unternehmens oder eines mit einem herrschenden Unternehmen verbundenen Unternehmens wurden im Berichtszeitraum Maßnahmen weder getroffen noch unterlassen.

4. Nachtragsbericht

Es haben sich keine berichtspflichtigen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag ergeben.

5. Grundzüge des Vergütungssystems der Gesellschaft für die in § 285 Satz 1 Nr. 9 HGB genannten Gesamtbezüge

Die Vorstandsmitglieder erhalten eine Festvergütung ohne variable Bestandteile. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine Festvergütung ohne variable Bestandteile, wobei der Vorsitzende das Doppelte der Grundvergütung erhält. Nach der Satzung wird die auf die Aufsichtsratsvergütung zu zahlende Umsatzsteuer von der Gesellschaft erstattet, soweit die Aufsichtsratsmitglieder berechtigt sind, die Umsatzsteuer der Gesellschaft gesondert in Rechnung zu stellen und sie dieses Recht ausüben.

6. Übernahmerechtliche Angaben

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Hinsichtlich der Einteilung und Zusammensetzung des Gezeichneten Kapitals wird auf die im Anhang zum Jahresabschluss der Heidelberger Beteiligungsholding AG gemachten Angaben verwiesen.

Direkte oder indirekte Beteiligungen

Hinsichtlich direkter und indirekter Beteiligungen am Kapital der Heidelberger Beteiligungsholding AG, die zehn Prozent übersteigen, wird auf die im Anhang zum Jahresabschluss der Heidelberger Beteiligungsholding AG gemachten Angaben verwiesen.

Gesetzliche Vorschriften und Satzungsbestimmungen über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und über die Änderung der Satzung

Der Vorstand der Heidelberger Beteiligungsholding AG besteht gem. § 5 der Satzung aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Mitglieder des Vorstands bestimmt der Aufsichtsrat. Werden mehrere Personen zu Vorstandsmitgliedern bestellt, kann der Aufsichtsrat gemäß § 84 Abs. 2 AktG ein Mitglied zum Vorsitzenden des Vorstandes ernennen. Mitglieder des Vorstands können für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren bestellt werden. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstandsmitglied widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund ist namentlich grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung oder Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung, es sei denn, dass das Vertrauen aus offenbar unsachlichen Gründen entzogen worden ist. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben, wenn nicht die Satzung den Erlass der Geschäftsordnung dem Aufsichtsrat übertragen hat oder der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlässt. Der Aufsichtsrat hat nach Ende des Geschäftsjahres 2010 im Januar 2011 eine Geschäftsordnung für den Vorstand beschlossen, die auch einen Katalog von Geschäften enthält, die der Vorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vornehmen darf. Im Geschäftsjahr 2010 existierte keine Geschäftsordnung für den Vorstand; zustimmungspflichtige Geschäfte hatte der Aufsichtsrat durch einen Beschluss festgelegt.

Jede Satzungsänderung bedarf eines Beschlusses der Hauptversammlung. Der Beschluss der Hauptversammlung bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Gemäß § 179 Abs. 2 Satz 2 AktG kann die Satzung eine andere Kapitalmehrheit, für eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens jedoch nur eine größere Kapitalmehrheit bestimmen. Nach der Satzung der Heidelberger Beteiligungsholding AG fasst die Hauptversammlung, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ihre Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen und – sofern das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt – mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals.

Erwerb eigener Aktien, genehmigtes und bedingtes Kapital

Die ordentliche Hauptversammlung vom 26. August 2009 hatte den Vorstand ermächtigt, befristet bis zum 25. Februar 2011 eigene Aktien zurückzukaufen. Unter Aufhebung der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 26. August 2009, soweit der Vorstand ermächtigt wurde, Aktien zu erwerben, hat die Hauptversammlung der Heidelberger Beteiligungsholding AG am 30. August 2010 die Gesellschaft dazu ermächtigt, bis zum 29. August 2015 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des Grundkapitals zu erwerben mit der Maßgabe, dass auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien genutzt werden.

Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder mittels einer an alle Aktionäre gerichtete Verkaufsaufforderung. Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Börsentagen vor Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb eigener Aktien um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. Erfolgt der Erwerb über ein an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichtetes öffentliches Erwerbsangebot, darf der Gegenwert für den Erwerb der Aktien je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) der Heidelberger Beteiligungsholding AG das arithmetische Mittel der Schlusskurse der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Börsentagen, die der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Erwerbsangebots vorangehen, nicht um mehr als 20 % über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung des an alle Aktionäre gerichteten Angebots nicht unerhebliche Abweichungen des maßgeblichen Werts, so kann das Angebot angepasst werden; dann ist anstelle des arithmetischen Mittels der entsprechende Kurs des letzten Börsenhandelstags vor der Veröffentlichung der Anpassung maßgeblich; der Erwerbspreis darf diesen Kurs nicht um mehr als 20 % über- oder unterschreiten. Das Angebot kann weitere Bedingungen und die Möglichkeit zur Präzisierung des Kaufpreises oder der Kaufpreisspanne während der Angebotsfrist vorsehen. Das öffentliche Angebot kann weitere Bedingungen vorsehen. Das Angebot kann außerdem die Möglichkeit zur Anpassung des Kaufpreises oder einer Kaufpreisspanne für den Fall vorsehen, dass sich nach Veröffentlichung des Angebots erhebliche Kursbewegungen bei der Aktie der Heidelberger Beteiligungsholding AG ergeben.

Im Fall der Abgabe einer Verkaufsaufforderung wird der Kaufpreis beziehungsweise die Kaufpreisspanne aus den der Heidelberger Beteiligungsholding AG unterbreiteten Verkaufsangeboten ermittelt. Der Kaufpreis bzw. die Kaufpreisspanne darf in diesem Fall das arithmetische Mittel der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Börsentagen vor dem Tag, an dem die Verkaufsangebote von der Heidelberger Beteiligungsholding AG angenommen werden, um nicht mehr als 20 % über- oder unterschreiten (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten). Die Verkaufsaufforderung kann Kaufpreisspannen, Annahmefristen, Bedingungen und weitere Vorgaben vorsehen. Die Verkaufsaufforderung kann insbesondere die Möglichkeit zur Anpassung des Kaufpreises oder einer Kaufpreisspanne für den Fall vorsehen, dass sich nach Veröffentlichung der Verkaufsaufforderung erhebliche Kursbewegungen bei der Aktie der Heidelberger Beteiligungsholding AG ergeben.

Im Geschäftsjahr 2010 hat die Gesellschaft insgesamt Stück 31.787 eigene Aktien im Rahmen eines am 10. September 2010 veröffentlichten Aktienrückkaufangebots zu einem Erwerbspreis von 1,85 Euro je Aktie, mithin zu einem Gesamterwerbspreis von 58.805,95 Euro, erworben. Zum Bilanzstichtag hält die Gesellschaft Stück 31.787 eigene Aktien. Die eigenen Aktien sind in Höhe ihres auf das Grundkapital entfallenden rechnerischen Anteils von 31.787,00 Euro vom Grundkapital abgesetzt ausgewiesen. Für den übersteigenden Teil des Kaufpreises von 27.018,965 Euro wurde zulasten des Bilanzverlusts ein Betrag in entsprechender Höhe in die Gewinnrücklagen eingestellt.

Genehmigtes Kapital

Die ordentliche Hauptversammlung der Emittentin hat am 31. August 2006 den Vorstand ermächtigt, in der Zeit bis zum 30. August 2011 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 4.295.784 EUR durch Ausgabe von bis zu 4.295.784 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital).

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:

a)

Um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen.

b)

Soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern von Optionsscheinen, Wandelschuldverschreibungen oder Optionsanleihen, die von der Gesellschaft oder ihr nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben wurden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einräumen zu können, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung der Wandlungspflicht zustehen würde.

c)

Wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft mit gleicher Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Zahl sind Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben wurden oder auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 S. 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden. Auf die Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals ist ferner die Veräußerung eigener Aktien anzurechnen, wenn die Veräußerung aufgrund einer im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des genehmigten Kapitals gültigen Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien unter Bezugsrechtsausschluss erfolgt.

d)

Wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen erfolgt.

e)

Soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut ist, die neuen Aktien zeichnet und sichergestellt ist, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals oder nach Ablauf dieser Ermächtigungsfrist neu zu fassen.

Diese Satzungsänderung wurde am 2. Oktober 2006 in das Handelsregister eingetragen. Das genehmigte Kapital ist noch nicht ausgenutzt und steht vollständig zur Verfügung.

Bedingtes Kapital

Die Hauptversammlung hat den Vorstand am 8. August 2007 ermächtigt, bis zum 7. August 2012 einmalig oder mehrmalig sowohl auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen mit Wandlungsrechten (Wandelanleihen) oder Optionsrechten (Optionsanleihen) auf insgesamt bis zu 4.295.784 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Nennwert von je 1,00 EUR mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu gewähren. Der Gesamtnennbetrag der gewährten Schuldverschreibungen darf 200.000.000 EUR und die Laufzeit der gewährten Schuldverschreibungen darf zehn Jahre nicht überschreiten. Den Aktionären steht grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen, (i) um Spitzenbeträge auszugleichen; (ii) soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut i. S. d. § 186 Abs. 5 AktG ist, die Wandelanleihen oder Optionsanleihen zeichnet und sicherstellt, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird; und/oder (iii) um den Inhabern von Wandel- oder Optionsanleihen ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung des Options- beziehungsweise Wandlungsrechts oder in Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde.

Im Falle der Ausgabe von Wandelanleihen werden diese in Wandelschuldverschreibungen verbrieft, die dem Inhaber nach Maßgabe der Anleihebedingungen berechtigen, ihre Wandelschuldverschreibungen in neue Aktien der Gesellschaft umzutauschen. In den Anleihebedingungen kann das Wandlungsverhältnis auf ganze Zahlen gerundet und/oder eine in Geld zu leistende Zuzahlung festgelegt werden. Schließlich können die Anleihebedingungen auch eine Wandlungspflicht zum Ende der Laufzeit oder zu einem anderen Zeitpunkt begründen.

Im Falle der Ausgabe von Optionsanleihen werden jeder Schuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber nach Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Optionsbedingungen zum Bezug von neuen Aktien der Gesellschaft berechtigen. Die Laufzeit des Optionsrechts darf höchstens zehn Jahre betragen.

Der festzusetzende Wandlungs- oder Optionspreis („Ausgabebetrag“) für eine Aktie muss auch bei einem variablen Wandlungsverhältnis 125 % entweder (i) des durchschnittlichen Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft im Parketthandel an der Frankfurter Wertpapierbörse („Wertpapierbörse“) an den letzten zehn Börsentagen vor dem Tag der Beschlussfassung durch den Vorstand über die Begebung der Wandelanleihen oder Optionsanleihen oder (ii) des durchschnittlichen Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft an der Wertpapierbörse während der Tage, an denen die Bezugsrechte an der Wertpapierbörse gehandelt werden, mit Ausnahme der beiden letzten Börsentage des Bezugsrechtshandels, entsprechen. § 9 Abs. 1 AktG bleibt unberührt. Im Übrigen können die Anleihebedingungen vorsehen, dass Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden.

Der Ausgabebetrag wird aufgrund einer Verwässerungsschutzklausel ermäßigt, wenn die Gesellschaft während der Laufzeit von Wandelanleihen oder Optionsanleihen unter Einräumung eines Bezugsrechts an ihre Aktionäre das Grundkapital erhöht oder weitere Wandelanleihen oder Optionsanleihen gewährt und den Inhabern von Wandelanleihen oder Optionsanleihen kein Bezugsrecht einräumt, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- beziehungsweise Optionsrechts zustehen würde. § 9 Abs. 1 AktG bleibt unberührt. Im Fall von Kapitalherabsetzungen erhöht sich der Ausgabebetrag entsprechend.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Emissionen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Bezugsverhältnis sowie den Wandlungs- beziehungsweise Optionszeitraum und die Voraussetzungen und Konditionen einer etwaigen Wandlungspflicht festzusetzen.

Zur Gewährung von Wandlungs- oder Optionsrechten und/oder zur Begründung von Wandlungspflichten nach Maßgabe der jeweiligen Anleihebedingungen für die Inhaber der von der Gesellschaft gemäß dem Hauptversammlungsbeschluss vom 8. August 2007 bis zum 7. August 2012 ausgegebenen Wandelanleihen sowie zur Gewährung von Optionsrechten nach Maßgabe der jeweiligen Optionsbedingungen an die Inhaber der von der Gesellschaft gemäß dem Hauptversammlungsbeschluss vom 8. August 2007 bis zum 7. August 2012 ausgegebenen Wandel- oder Optionsanleihen wurde das Grundkapital der Gesellschaft durch Beschluss der Hauptversammlung vom 8. August 2007 gemäß § 192 Absatz 2 Nr. 1 AktG um bis zu 4.295.784,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 4.295.784 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 8. August 2007 festzusetzenden Wandlungs- beziehungsweise Optionspreis (Ausgabebetrag) und Bezugsverhältnis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als Inhaber der vorbezeichneten Wandelanleihen oder Optionsanleihen von ihrem Wandlungs- beziehungsweise Optionsrecht Gebrauch machen beziehungsweise zur Wandlung verpflichtete Inhaber von Wandelanleihen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen. Die neuen Aktien nehmen – sofern sie durch Ausübung bis zum Beginn der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft entstehen – von Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres, ansonsten jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, weitere Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen. Das bedingte Kapital wurde am 17. August 2007 in das Handelsregister eingetragen. Das von der Hauptversammlung durch Beschluss vom 11. November 2005 geschaffene bedingte Kapital wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 8. August 2007 aufgehoben; die Eintragung der Aufhebung im Handelsregister ist am 17. August 2007 erfolgt.

Der Vorstand hat von der ihm durch Beschluss der Hauptversammlung vom 8. August 2007 erteilten Ermächtigung im Berichtszeitraum keinen Gebrauch gemacht.

7. Erklärung gemäß § 289a HGB

7.1 Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz

Vorstand und Aufsichtsrat der Heidelberger Beteiligungsholding AG haben im Geschäftsjahr 2010 die nachfolgende Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben:

„Deutscher Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG für das Geschäftsjahr 2010

Vorstand und Aufsichtsrat der Heidelberger Beteiligungsholding AG haben die vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" bisher nicht angewendet und werden diese bis auf weiteres nicht anwenden.

Vorstand und Aufsichtsrat sehen wie schon im Vorjahr die Empfehlungen des Corporate Governance Kodex auf große Publikumsgesellschaften mit den entsprechend komplexen Strukturen zugeschnitten. Eine ordnungsgemäße Unternehmensführung ist nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat auch ohne Anwendung der Empfehlungen des Corporate Governance Kodex durch die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen möglich.

 

Heidelberg, im November 2010

Heidelberger Beteiligungsholding AG

Vorstand und Aufsichtsrat“

7.2 Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus angewandt werden

Die Gesellschaft wird durch den Vorstand vertreten und in eigener Verantwortung geleitet. Der Vorstand handelt unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den Bestimmungen des deutschen Aktien- und Handelsrechts. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat überwacht und in Wahrnehmung seiner Leitungsaufgaben beraten.

Zu den Aufgaben des Vorstands gehört die Unternehmensplanung, insbesondere die strategische Planung sowie die Koordination und Kontrolle der Planung im Unternehmen.

Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus werden bei der Heidelberger Beteiligungsholding keine Unternehmensführungspraktiken angewendet.

7.3 Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen

Der Vorstand der Heidelberger Beteiligungsholding bestand vom 16. August 2010 bis zum 31. August 2010 aus zwei Personen. Während der anderen Zeiträume des Kalenderjahres bestand der Vorstand aus nur einer Person. Angaben zu den beiden Vorstandsmitgliedern sind im Anhang zum Jahresabschluss der Heidelberger Beteiligungsholding gemacht. Eine Geschäftsordnung für den Vorstand wurde vom Aufsichtsrat im Januar 2011 beschlossen und enthält neben Bestimmungen zur Arbeitsweise des Vorstands, zur Zusammenarbeit des Vorstands (sofern der Vorstand aus mehr als einer Person besteht) auch einen Katalog von Geschäften, die der Vorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vornehmen darf. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat die Berichtspflichten des Vorstands in der Geschäftsordnung in angemessenem Umfang geregelt. Solange der Vorstand aus einer Person besteht, finden keine regelmäßigen förmlichen Vorstandssitzungen statt. Beschlussfassungen des Alleinvorstands erfolgen ohne Einhaltung einer besonderen Form und Frist und ohne Einberufung und Abhaltung einer förmlichen Sitzung des Vorstandes.

Der Vorstand steht im Rahmen seiner Unternehmensführung auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen in ständiger und enger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat, insbesondere dem Aufsichtsratsvorsitzenden. Er berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig insbesondere über die Entwicklung des Beteiligungsportfolios und den Stand der Verbindlichkeiten und Forderungen. Darüber hinaus erfolgt eine enge Abstimmung einzelner Geschäftsvorfälle mit dem Aufsichtsrat auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen. Der Vorstand erstattet dem Aufsichtsratsvorsitzenden auch über die gesetzlichen Berichtspflichten hinaus schriftlich oder mündlich Bericht in Angelegenheiten, die für die Gesellschaft von besonderem Gewicht oder besonderer Bedeutung sind.

Der Aufsichtsrat der Heidelberger Beteiligungsholding besteht satzungsgemäß aus drei Mitgliedern. Die Heidelberger Beteiligungsholding unterliegt keinen gesetzlichen Vorschriften, die eine Mitbestimmung im Aufsichtsrat vorsehen. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats sind Vertreter der Anteilseigner. Eine Geschäftsordnung, welche die Arbeit im Aufsichtsrat regelt, existiert nicht.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2010 sind im Anhang zum Jahresabschluss angegeben.

Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in Sitzungen und, bei Eilbedürftigkeit, außerhalb von Sitzungen im Parallelverfahren gefasst. Die Sitzungen werden durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, bei dessen Verhinderung, durch seinen Stellvertreter einberufen.

Der Aufsichtsrat befasst sich entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung, hier insbesondere der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Im Zusammenhang mit der Abschlussprüfung steht der Aufsichtsrat in engem Kontakt mit dem Abschlussprüfer und überwacht auch dessen Tätigkeit im Unternehmen.

Der Aufsichtsrat berichtet der Hauptversammlung jährlich in seinem Bericht an die Hauptversammlung über seine Arbeit.

8. Ausblick

Die Ergebnisentwicklung der Heidelberger Beteiligungsholding AG hängt im Geschäftsjahr 2011 neben Beiträgen aus Veräußerungen von Wertpapieren anders als im Vorjahr verstärkt von Zinseinnahmen ab, da das Portfolio nun wesentlich diversifizierter ist und überwiegend aus festverzinslichen Wertpapieren besteht. So erwarten wir im Vergleich zum Vorjahr deutlich höhere Zinserträge. Dazu werden auch insbesondere Ausschüttungen aus Genussscheinen beitragen.

Neben den Wertpapieren mit festen Ausschüttungen erwarten wir bei Sondersituationen ebenfalls markante Zuflüsse. So sind beispielsweise Rückzahlungen von in Liquidation befindlichen Investments zu erwarten.

Im Januar des laufenden Geschäftsjahres 2011 konnten bereits Erträge beispielsweise durch die vollumfängliche Rückzahlung einer Anleihe einer ausländischen Bank erzielt werden, die unter pari erworben wurde.

Die zufließenden Mittel werden wieder in aussichtsreiche Wertpapieranlagen investiert. Hierzu wird der Markt beobachtet und Analysen werden durchgeführt. Letztlich müssen wir aber auch abwarten, welche Gelegenheiten der Markt bietet.

Die weltweiten Wertpapiermärkte werden auch in 2011 von den Nachwirkungen der Finanzkrise und der Verschuldungskrise einiger europäischer Staaten geprägt sein. Diese unsicheren Rahmenbedingungen stellen nicht unerhebliche Risiken dar, können aber auch interessante Chancen bieten. In diesem Spannungsfeld gilt es ein angemessenes Chance-Risiko-Verhältnis zu wahren.

Durch Marktpreisschwankungen kann das Ergebnis wie in den Vorjahren aufgrund von Auf- und Abwertungen von Wertpapieren beeinflusst werden. Allerdings dürften die Effekte aufgrund der wesentlich breiteren Diversifikation deutlich geringer ausfallen als in der Vergangenheit.

Eine konkrete Ertragsprognose ist aufgrund der Marktpreisschwankungen und der zum heutigen Zeitpunkt noch nicht bekannten Neuinvestments des laufenden Geschäftsjahres nicht möglich. Mit dem diversifiziertem Portfolio wird gegenüber dem Geschäftsjahr 2010 voraussichtlich ein erhöhter Aufwand verbunden sein wird.

Unter der Voraussetzung, dass es nicht zu weiteren allgemeinen Marktverwerfungen kommt und keine größeren Abschreibungen im Portfolio vorgenommen werden müssen, gehen wir von einem positiven Jahresergebnis in 2011 aus. Die Finanzlage der Heidelberger Beteiligungsholding AG wird weiterhin durch eine angemessenen Eigenkapitalquote geprägt sein, obwohl zukünftig auch bei Bedarf vermehrt Fremdkapital zur Finanzierung von Wertpapierinvestments genutzt werden soll. Wir erwarten eine Fortsetzung dieses positiven Trends auch für das Jahr 2012, sofern es keine weiteren Turbulenzen an den Finanzmärkten, beispielsweise durch die noch nicht vollständig überwundene Finanzkrise, gibt.

Die Strategie der Heidelberger Beteiligungsholding AG ist auf eine nachhaltige Steigerung des Unternehmensvermögens ausgerichtet.

 

Heidelberg, 09. März 2011

Heidelberger Beteiligungsholding AG

Der Vorstand

Bilanz zum 31. Dezember 2010

AKTIVA

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EUR 31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 66.979,10 72.029,30
II. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 0,00 6.604.959,90
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 3.150.814,27 1.675.902,00
3.150.814,27 8.280.861,90
3.217.793,37 8.352.891,20
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 1.607.850,30
2. Sonstige Vermögensgegenstände 522.655,27 885.576,40
522.655,27 2.493.426,70
II. Wertpapiere
1. Sonstige Wertpapiere 9.030.679,65 0,00
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 2.185.506,19 2.158.374,76
11.738.841,11 4.651.801,46
C. Rechnungsabgrenzungsposten 250,00 0,00
250,00 0,00
14.956.884,48 13.004.692,66

PASSIVA

EUR 31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 7.750.000,00 7.750.000,00
Nennbetrag eigener Anteile - 31.787,00
Ausgegebenes Kapital 7.718.213,00
II. Kapitalrücklage 7.121.939,09 7.425.595,96
III. Bilanzverlust - 27.018,95 - 2.293.180,19
14.813.133,14 12.882.415,77
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Sonstige Rückstellungen 63.000,00 107.000,00
63.000,00 107.000,00
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 31.340,22 0,00
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr TEUR 31 (Vj.: EUR 0)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 23.285,71 8.330,00
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr TEUR 23 (Vj.: TEUR 8)
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 20.534,66 0,00
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr TEUR 20 (Vj.: EUR 0)
4. Sonstige Verbindlichkeiten 1.756,20 6.946,89
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
davon aus Steuern EUR 0 (Vj.: TEUR 3)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit TEUR 2 (Vj.: TEUR 4)
76.916,79 15.276,89
D. Rechnungsabgrenzungsposten 3.834,55 0,00
3.834,55 0,00
14.956.884,48 13.004.692,66

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2010

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01.01. - 31.12.2010
EUR
01.01. - 31.12.2009
EUR
1. Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen 464.192,93 4.718,06
2. Zuschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens 2.436.448,97 750,00
3. Verlust aus dem Abgang von Finanzanlagen 943.565,00 0,00
4. Abschreibungen auf Finanzanlagen 0,00 6.859.418,79
5. Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 114.441,33 0,00
6. Sonstige betriebliche Erträge 220.418,75 174.870,30
7. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 112.174,29 112.000,00
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 4.493,44 2.565,83
8. Abschreibungen auf Sachanlagen 6.636,82 6.625,20
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen 293.090,52 158.029,93
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.648.240,09 2.539.466,82
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.318.751,66 1.917.191,79
12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 1.976.147,68 - 6.336.026,36
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag - 13.375,64 - 4.933,60
14. Jahresüberschuss / i. Vj. Jahresfehlbetrag 1.989.523,32 - 6.331.092,76
15. Verlustvortrag / i.Vj. Gewinnvortrag - 2.293.180,19 4.009.481,53
16. Entnahme aus der Kapitalrücklage 303.656,87 0,00
17. Entnahmen aus Gewinnrücklagen für eigene Aktien 0,00 28.431,04
18. Einstellung in Gewinnrücklagen für eigene Aktien 27.018,95 0,00
19. Bilanzverlust - 27.018,95 - 2.293.180,19

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 264 ff. HGB sowie ergänzenden Regelungen des Aktiengesetzes aufgestellt. Gemäß § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB gilt die Gesellschaft als große Kapitalgesellschaft.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Bilanzierungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten worden. Die eigenen Anteile wurden entsprechend dem Bilanzmodernisierungsgesetz vom Eigenkapital abgesetzt.

Die Bewertungsmethoden für die Finanzanlagen wurden zur besseren Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gegenüber dem Vorjahr umgestellt. Bei Wertpapieren des Anlagevermögens wurde bisher auch bei nur vorübergehender Wertminderung eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Im Berichtsjahr wird das Wahlrecht nach § 253 Abs.3 S.4 HGB nicht mehr ausgeübt. Eine außerplanmäßige Abschreibung auf Finanzanlagen wird nur noch bei einer dauernden Wertminderung vorgenommen. Als das Kriterium für außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung der Wertpapiere des Anlagevermögens gilt die bisherige Dauer einer bereits eingetretenen Wertminderung;

a)

liegt in den dem Abschlussstichtag vorausgehenden 6 Monaten der Börsenkurs des Wertpapiers bzw. der Net-Asset-Value des Fondsanteils permanent über 20 % unter dem Buchwert, so wird die Wertminderung als dauernd angesehen;

b)

dasselbe gilt, wenn der Durchschnittswert des täglichen Börsenkurses bzw. der Net-Asset-Value in den letzten 12 Monaten über 10 % unter dem Buchwert liegt.

Die Wertminderung im Berichtsjahr in Höhe von TEUR 417 (Vj. EUR 0) wird als vorübergehend eingestuft.

Nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB sind einige Posten der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen, um die Klarheit der Darstellung zu vergrößern.

Im Interesse der Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz beziehungsweise Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt.

Der Jahresabschluss der Heidelberger Beteiligungsholding AG zum 31. Dezember 2010 wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Anlagevermögen

Die Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen unter Berücksichtigung von § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB bewertet. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden grundsätzlich im Zugangsjahr im Bruttoanlagenspiegel als Abgang ausgewiesen.

Die Finanzanlagen sind nach dem Grundsatz der Einzelbewertung mit den Anschaffungskosten bilanziert. Voraussichtlich dauernden Wertminderungen von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wird durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.

Wertaufholungen (Zuschreibungen auf Finanzanlagen) werden, soweit die Gründe für in Vorjahren vorgenommene Abschreibungen am Bilanzstichtag nicht mehr bestehen, höchstens bis zu den historischen Anschaffungskosten vorgenommen.

Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Eigenkapital

Gem. § 272 Abs. 1a HGB n.F. wird der Nennbetrag der erworbenen Anteile offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Der darüber hinausgehende Teil des Kaufpreises wird mit den frei verfügbaren Rücklagen verrechnet.

Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um erkennbare Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten abzudecken.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Währungsumrechnungen

Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sind zum Kurs am Transaktionstag in Euro bewertet; zum Bilanzstichtag wurden die auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet (§ 256a S. 1 HGB).

Dividendenerträge

Dividendeneinnahmen werden in dem Jahr, in welchem der Gewinnverwendungsbeschluss gefasst wird, als Ertrag erfasst.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Aufgliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in der Anlage 1 zum Anhang dargestellt. Bei zwei Wertpapieren des Anlagevermögens liegt der Buchwert (TEUR 3.091) über dem beizulegenden Zeitwert (TEUR 2.673). Die Wertminderung in Höhe von TEUR 417 wird als vorübergehend eingestuft (siehe Tz. 2 Anlagevermögen).

Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

In den zum Bilanzstichtag ausgewiesenen sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. Es bestehen keine Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen (Vj. TEUR 1.607) aus kurzfristigen Finanzdarlehen, denen Sicherheiten im Rahmen eines Wertpapierdepots entgegenstehen. Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 523 (Vj. TEUR 869) enthalten im Wesentlichen Steuererstattungsansprüche (TEUR 443; Vj. TEUR 816), Forderungen gegen Personal (TEUR 55; Vj. TEUR 53) sowie Stückzinsen (TEUR 25; Vj. TEUR 0).

Eigenkapital

Die Entwicklung des Eigenkapitals ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung als Anlage 2 des Anhangs dargestellt.

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital der Heidelberger Beteiligungsholding AG betrug zum Bilanzstichtag EUR 7.750.000,00 und war in 7.750.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie eingeteilt. Das Grundkapital ist in Höhe von EUR 7.750.000,00 vollständig eingezahlt.

Die Gesellschaft war gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 30. August 2010 ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Dabei wurde der Vorstand auch ermächtigt, die eigenen Aktien ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung, jedoch nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats, einzuziehen. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien genutzt werden. Im Geschäftsjahr 2010 wurden von der Gesellschaft aufgrund obiger Ermächtigung der Hauptversammlung 31.787 (Vj. keine) eigene Aktien erworben.

Der Nennbetrag der erworbenen eigenen Anteile in Höhe von EUR 31.787 wurde offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt.

Die Aktien sind an der Frankfurter Wertpapierbörse und an der Bayerischen Börse München zum Handel im Regulierten Markt (General Standard) zugelassen und an den Wertpapierbörsen Berlin, Düsseldorf und Stuttgart jeweils in den Freiverkehr einbezogen.

Die Anzahl der Aktien hat sich im Berichtszeitraum wie folgt entwickelt:

scroll
Geschäftsjahr 2010 Geschäftsjahr 2009
Stand Geschäftsjahresbeginn 7.750.000 7.750.000
Eigene Anteile - 31.787 0
Stand Geschäftsjahresende 7.718.213 7.750.000

Genehmigtes Kapital

Die ordentliche Hauptversammlung der Heidelberger Beteiligungsholding AG hat am 31. August 2006 den Vorstand ermächtigt, in der Zeit bis zum 30. August 2011 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 4.295.784,00 durch Ausgabe von bis zu 4.295.784 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital).

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:

a)

Um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen.

b)

Soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern von Optionsscheinen, Wandelschuldverschreibungen oder Optionsanleihen, die von der Gesellschaft oder ihr nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben wurden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einräumen zu können, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung der Wandlungspflicht zustehen würde.

c)

Wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft mit gleicher Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Zahl sind Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben wurden oder auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 S. 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden. Auf die Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals ist ferner die Veräußerung eigener Aktien anzurechnen, wenn die Veräußerung auf Grund eines im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des genehmigten Kapitals gültigen Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien unter Bezugsrechtsausschluss erfolgt.

d)

Wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen erfolgt.

e)

Soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut ist, die neuen Aktien zeichnet und sichergestellt ist, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals oder nach Ablauf dieser Ermächtigungsfrist neu zu fassen.

Diese Satzungsänderung wurde am 2. Oktober 2006 in das Handelsregister eingetragen. Das genehmigte Kapital ist noch nicht ausgenutzt und steht vollständig zur Verfügung.

Bedingtes Kapital

Zur Gewährung von Wandlungs- oder Optionsrechten und/oder zur Begründung von Wandlungspflichten nach Maßgabe der jeweiligen Anleihebedingungen für die Inhaber der von der Gesellschaft gemäß dem Hauptversammlungsbeschluss vom 8. August 2007 bis zum 7. August 2012 ausgegebenen Wandelanleihen sowie zur Gewährung von Optionsrechten nach Maßgabe der jeweiligen Optionsbedingungen an die Inhaber der von der Gesellschaft gemäß dem Hauptversammlungsbeschluss vom 8. August 2007 bis zum 7. August 2012 ausgegebenen Wandel- oder Optionsanleihen wurde das Grundkapital der Gesellschaft durch Beschluss der Hauptversammlung vom 8. August 2007 gemäß § 192 Absatz 2 Nr. 1 AktG um bis zu EUR 4.295.784,00 durch Ausgabe von bis zu 4.295.784 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital I).

Eigene Anteile

Die Gesellschaft hält zum Bilanzstichtag 31.787 Stück eigene Aktien. Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr 31.787 Stück eigene Aktien zu einem Erwerbspreis von 1,85 € ohne Nebenkosten erworben. Die eigenen Anteile werden offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage umfasst die Beträge, die bei der Ausgabe von Aktien über den Nennbetrag erzielt worden sind. Nach der Verrechnung mit dem Bilanzverlust in Höhe von TEUR 304 beträgt die Kapitalrücklage zum Bilanzstichtag TEUR 7.122 (Vj. 7.426).

Gewinnrücklagen

Im Berichtszeitraum bestanden wie im Vorjahr keine Gewinnrücklagen.

Bilanzverlust

Nach Berücksichtigung der Verrechnung mit der Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 304 beträgt der Bilanzverlust des Geschäftsjahres 2010 TEUR 27. Der Bilanzverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Stimmrechtsmeldungen

Uns liegen folgende Meldungen über das Bestehen einer Beteiligung, die uns nach § 20 Abs. 1 oder Abs. 4 AktG oder nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 1 a WpHG bzw. § 41 Abs. 2 Satz 1 WpHG mitgeteilt worden sind, vor:

Die Heidelberger Beteiligungsholding AG hat am 23.10.2008 folgende Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG der ABC Beteiligungen AG, Heidelberg, Deutschland, erhalten:

Der Stimmrechtsanteil der ABC Beteiligungen AG an der Heidelberger Beteiligungsholding AG hat am 22.10.2008 die Stimmrechtsschwelle von 75 % überschritten und beträgt zu diesem Tag 79,18 % (entsprechend 6.802.547 Stimmrechten). Hiervon werden der ABC Beteiligungen AG insgesamt Stimmrechte mit einem Stimmrechtsanteil in Höhe von 9,997 % (entsprechend 858.904 Stimmrechten) aus von der Heidelberger Beteiligungsholding AG gehaltenen eigenen Aktien nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.

Die Heidelberger Beteiligungsholding AG hat am 23.10.2008 folgende Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG der Deutsche Balaton AG, Heidelberg, Deutschland, erhalten:

Der Stimmrechtsanteil der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft an der Heidelberger Beteiligungsholding AG hat am 22.10.2008 die Stimmrechtsschwelle von 75 % überschritten und beträgt zu diesem Tag 79,59 % (6.838.047 Stimmrechte). Hiervon werden der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft insgesamt Stimmrechte mit einem Stimmrechtsanteil in Höhe von 79,18 % (6.802.547 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.

Von den vorgenannten nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechneten Stimmrechten werden der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft insgesamt 5.943.643 Stimmrechte (entsprechend einem Stimmrechtsanteil von 69,18%), die von der ABC Beteiligungen AG unmittelbar gehalten werden, über die ABC Beteiligungen AG, deren Stimmrechtsanteil an der Heidelberger Beteiligungsholding AG 3 % oder mehr beträgt, zugerechnet.

Weitere 858.904 der vorgenannten nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft zugerechneten Stimmrechte (entsprechend einem Stimmrechtsanteil von 9,997%), werden von der Heidelberger Beteiligungsholding AG als eigene Aktien gehalten. Die Kette der kontrollierten Unternehmen ist dabei wie folgt, in absteigender Reihenfolge:

ABC Beteiligungen AG - Heidelberger Beteiligungsholding AG.

Die Heidelberger Beteiligungsholding AG hat am 23.10.2008 folgende Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG der VV Beteiligungen AG, Heidelberg, Deutschland, erhalten:

Der Stimmrechtsanteil der VV Beteiligungen AG an der Heidelberger Beteiligungsholding AG hat am 22.10.2008 die Stimmrechtsschwelle von 75 % überschritten und beträgt zu diesem Tag 79,59 % (6.838.047 Stimmrechte). Die vorgenannten Stimmrechte werden der VV Beteiligungen AG vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.

Von den vorgenannten nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechneten Stimmrechten werden der VV Beteiligungen AG insgesamt 5.943.643 Stimmrechte (entsprechend einem Stimmrechtsanteil von 69,18%), die von der ABC Beteiligungen AG unmittelbar gehalten werden, über folgende Kette von Gesellschaften, deren Stimmrechtsanteil an der Heidelberger Beteiligungsholding AG 3 % oder mehr beträgt, zugerechnet (in absteigender Reihenfolge):

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft - ABC Beteiligungen AG.

Weitere 858.904 der vorgenannten nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG der VV Beteiligungen AG zugerechneten Stimmrechte (entsprechend einem Stimmrechtsanteil von 9,997%), werden von der Heidelberger Beteiligungsholding AG als eigene Aktien gehalten. Die Kette der kontrollierten Unternehmen ist dabei wie folgt, in absteigender Reihenfolge:

Deutsche Balaton AG - ABC Beteiligungen AG - Heidelberger Beteiligungsholding AG.

Die VV Beteiligungen AG hält selbst keine Aktien der Heidelberger Beteiligungsholding AG.

Die Heidelberger Beteiligungsholding AG hat am 23.10.2008 folgende Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG der DELPHI Unternehmensberatung AG, Heidelberg, Deutschland, erhalten:

Der Stimmrechtsanteil der DELPHI Unternehmensberatung AG an der Heidelberger Beteiligungsholding AG hat am 22.10.2008 die Stimmrechtsschwelle von 75 % überschritten und beträgt zu diesem Tag 79,59 % (6.838.047 Stimmrechte). Die vorgenannten Stimmrechte werden der DELPHI Unternehmensberatung AG vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.

Von den vorgenannten nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechneten Stimmrechten werden der DELPHI Unternehmensberatung AG insgesamt 5.943.643 Stimmrechte (entsprechend einem Stimmrechtsanteil von 69,18%), die von der ABC Beteiligungen AG unmittelbar gehalten werden, über folgende Kette von Gesellschaften, deren Stimmrechtsanteil an der Heidelberger Beteiligungsholding AG 3 % oder mehr beträgt, zugerechnet (in absteigender Reihenfolge):

VV Beteiligungen AG - Deutsche Balaton Aktiengesellschaft - ABC Beteiligungen AG.

Weitere 858.904 der vorgenannten nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG der DELPHI Unternehmensberatung AG zugerechneten Stimmrechte, werden von der Heidelberger Beteiligungsholding AG als eigene Aktien gehalten. Die Kette der kontrollierten Unternehmen, ist dabei wie folgt, in absteigender Reihenfolge:

VV Beteiligungen AG - Deutsche Balaton Aktiengesellschaft - ABC Beteiligungen AG - Heidelberger Beteiligungsholding AG.

Die DELPHI Unternehmensberatung AG hält selbst keine Aktien der Heidelberger Beteiligungsholding AG.

Die Heidelberger Beteiligungsholding AG hat am 23.10.2008 folgende Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG des Herrn Wilhelm Konrad Thomas Zours, Deutschland, erhalten:

Der Stimmrechtsanteil des Herrn Wilhelm Konrad Thomas Zours an der Heidelberger Beteiligungsholding AG hat am 22.10.2008 die Stimmrechtsschwelle von 75 % überschritten und beträgt zu diesem Tag 79,59 % (6.838.047 Stimmrechte). Die vorgenannten Stimmrechte werden Herrn Wilhelm Konrad Thomas Zours vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.

Von den vorgenannten nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechneten Stimmrechten werden Herrn Wilhelm Konrad Thomas Zours insgesamt 5.943.643 Stimmrechte (entsprechend einem Stimmrechtsanteil von 69,18%), die von der ABC Beteiligungen AG unmittelbar gehalten werden, über folgende Kette von Gesellschaften deren Stimmrechtsanteil an der Heidelberger Beteiligungsholding AG 3 % oder mehr beträgt, zugerechnet (in absteigender Reihenfolge),:

DELPHI Unternehmensberatung AG - VV Beteiligungen AG - Deutsche Balaton Aktiengesellschaft - ABC Beteiligungen AG.

Weitere 858.904 der vorgenannten nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG Herrn Wilhelm Konrad Thomas Zours zugerechneten Stimmrechte, werden von der Heidelberger Beteiligungsholding AG als eigene Aktien gehalten. Die Kette der kontrollierten Unternehmen, ist dabei wie folgt, in absteigender Reihenfolge:

DELPHI Unternehmensberatung AG - VV Beteiligungen AG - Deutsche Balaton Aktiengesellschaft - ABC Beteiligungen AG - Heidelberger Beteiligungsholding AG.

Herr Wilhelm Konrad Thomas Zours hält selbst keine Aktien der Heidelberger Beteiligungsholding AG.

Die Axxion S.A., Luxemburg, hat uns mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gesellschaft am 23. Oktober 2008 die Schwelle von 10 % unterschritten und 9,30 % (799.213 Stimmrechte) betragen habe.

Die IPConcept Fund Management S. A. mit Sitz in Luxemburg (Staat: Luxemburg) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Heidelberger Beteiligungsholding AG (Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg), am 09.05.2006 die Schwelle von 10 % unterschritten hat und zu diesem Tag 7,31 % (627.665 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 7,31 % (627.665 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.

Von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der Heidelberger Beteiligungsholding AG 3 % oder mehr beträgt, werden ihr dabei Stimmrechte zugerechnet: Multiadvisor SICAV

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 63 (Vj. TEUR 107) enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Reisekosten des Vorstands in Höhe von TEUR 24 (Vj. TEUR 50), Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses in Höhe von TEUR 25 (Vj. TEUR 35), Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 5 (Vj. TEUR 10) sowie Kosten für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen in Höhe von TEUR 4 (Vj. TEUR 4).

Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 2 (Vj. TEUR 7). Es bestehen zum Bilanzstichtag, wie im Vorjahr, keine Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit.

Alle Verbindlichkeiten sind kurzfristig fällig. Es bestehen, wie im Vorjahr, keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Erträge/Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen

Die Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen erfassen den Differenzbetrag zwischen erzielten Erlösen und Buchwerten, soweit die Erlöse höher sind als die Buchwerte. Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen erfassen Differenzbeträge zwischen erzielten Erlösen und Buchwerten, soweit die Erlöse unter den Buchwerten liegen. Im Berichtsjahr wurden Erträge in Höhe von TEUR 464 (Vj. TEUR 5) und Verluste in Höhe von TEUR 944 (Vj. TEUR 0) erfasst.

Zuschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens

Die Zuschreibungen auf Finanzanlagen belaufen sich auf TEUR 2.429 (Vj. TEUR 1) und die Zuschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens belaufen sich auf TEUR 8 (Vj. TEUR 0).

Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von TEUR 0 (Vj. TEUR 6.859) und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens in Höhe von TEUR 114 (Vj. TEUR 0) betreffen ausschließlich Abschreibungen infolge eines niedrigeren beizulegenden Wertes.

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf TEUR 220 (Vj. TEUR 175) und enthalten im Wesentlichen Erträge aus Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 88 (Vj. TEUR 22), Erträge aus dem Abgang von Wertpapieren des Umlaufvermögens von TEUR 84 (Vj. TEUR 139) und sonstige Beratungserträge in Höhe von TEUR 40 (Vj. TEUR 13).

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf TEUR 293 (Vj. TEUR 158) und enthalten im Wesentlichen Verluste aus dem Abgang von Wertpapieren des Umlaufvermögens in Höhe von TEUR 64 (Vj. TEUR 0), der Einstellung in Rückstellungen für Reisekosten in Höhe von TEUR 24 (Vj. TEUR 50), Kosten für die Hauptversammlung und Investor Relations in Höhe von TEUR 37 (Vj. TEUR 44), Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 37 (Vj. TEUR 27), Mieten für Büroräume in Höhe von TEUR 31 (Vj. TEUR 31), Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von TEUR 16 (Vj. TEUR 13) und Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von TEUR 8 (Vj. TEUR 34).

Zinsähnliche Erträge und sonstige Zinsen

Der Posten enthält sonstige Zinsen und ähnliche Erträge sowie zinsähnliche Erträge gegenüber Dritten in Höhe von TEUR 1.477 (Vj. TEUR 2.479), Zinserträge aus Wertpapieren des Umlaufvermögens in Höhe von TEUR 160 (Vj. TEUR 0) sowie Zinsen von verbundenen Unternehmen von TEUR 11 (Vj. TEUR 61).

Zinsähnliche Aufwendungen und Zinsen

Der Posten enthält kurzfristige Zinsähnliche Aufwendungen gegenüber Dritten in Höhe von TEUR 1.294 (Vj. TEUR 1.891) sowie kurzfristige Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen von TEUR 25 (Vj. TEUR 26).

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich aus der Körperschaftsteuererstattung in Höhe von TEUR 8 (Vj. TEUR 6) sowie einer Gewerbesteuererstattung Vorjahre TEUR 6 (Vj. TEUR 0) zusammen.

5. Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, Haftung, Treuhandverhältnisse

Es bestehen nach § 285 Nr. 3a HGB sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 16, wovon TEUR 16 innerhalb eines Jahres fällig sind. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen vollumfänglich gegenüber verbundenen Unternehmen.

Im Berichtsjahr wurden unter anderem zur Diversifizierung der Vermögenswerte Finanzanlagen an ein verbundenes Unternehmen veräußert. Dabei wurden weitreichende Nachbesserungen auf den Kaufpreis vereinbart. Etwaige Nachbesserungen können bei einem Weiterverkauf der Beteiligung durch das verbundene Unternehmen bis zum 31.12.2013 bzw. bis zum 31.12.2015 oder, sofern ein solcher nicht erfolgt, in Abhängigkeit von der Kurs- oder Konzerneigenkapitalentwicklung zukünftig anfallen.

Weitergehende Haftungsverhältnisse und finanzielle Verpflichtungen bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Mitglieder der Organe im Geschäftsjahr 2010 waren:

Vorstand

 

Diplom-Volkswirt Ralph Bieneck, Seeheim-Jugenheim

Vorstand (ab 16.08.2010)

 

Herr Ralph Bieneck nimmt keine Aufsichtsratsmandate wahr.

 

Dipl.-Kfm. Sebastian Leser, MBA – Diplômé de l’ESSEC, Karlsruhe

Vorsitzender des Vorstandes (bis 31.08.2010)

Vorsitzender des Vorstandes ABC Beteiligungen AG, Heidelberg

Vorstand der Fidelitas Deutsche Industrie Holding AG, Heidelberg

 

Vorstand der Fortuna Maschinenbau Holding AG, Bad Staffelstein

 

Geschäftsführer der Fortuna Technology GmbH, Krems/ Donau

 

Vorstandsvorsitzender der Papierwerke Lenk AG, Kappelrodeck

 

Geschäftsführer der PL Verwaltungs GmbH, Kappelrodeck

 

Geschäftsführer der PL Industrie-Verwaltung GmbH, Kappelrodeck

Mitglied im Aufsichtsrat folgender Gesellschaften:

 

Beta Systems Software AG, Berlin, Vorsitzender des Aufsichtsrates (bis 16.08.2010)

Herrn Sebastian Leser wurde im Juli 2008 ein Vorschuss über Aufwandsentschädigungen in Höhe von TEUR 50 ausbezahlt. Die Abrechnung erfolgt im Jahr 2011.

Aufsichtsrat

 

Prof. Dr. Lothar Weinland, Heidelberg

Vorsitzender des Aufsichtsrats

Professor für Betriebswirtschaftslehre an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg-Mannheim

Mitglied im Aufsichtsrat folgender Gesellschaften:

 

Fidelitas Deutsche Industrie Holding AG, Heidelberg, Stv. Vorsitzender

 

Fortuna Maschinenbau Holding AG, Bad Staffelstein, Stv. Vorsitzender

 

Papierwerke Lenk AG, Kappelrodeck

 

Dipl.-Kfm. Volker Wöhrle, Rheinstetten

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 30.08.2010)

Vorstand der Fortuna Maschinenbau Holding AG, Bad Staffelstein

Mitglied im Aufsichtsrat folgender Gesellschaften:

 

Beta Systems Software AG, Berlin (bis 16.08.2010)

 

Papierwerke Lenk AG, Kappelrodeck, Stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats

 

Dr. Stefan Klein, Köln

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats (ab 30.08.2010)

Mitglied des Aufsichtsrats (bis 30.08.2010)

Senior Asset Manager, Hochtief AG, Essen

 

Herr Dr. Stefan Klein nimmt keine weiteren Aufsichtsratsmandate wahr.

 

Dipl.-Kfm.Philip Hornig, Mannheim (ab 30.08.2010)

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender:

 

Deutsche Balaton AG, Heidelberg

CornerstoneCapital AG, Frankfurt am Main

VV Beteiligungen AG, Heidelberg

CornerstoneCapital Verwaltungs AG (seit 1. Januar 2010)

Aufsichtsratsvorsitzender:

 

DELPHI Unternehmensberatung AG, Heidelberg

Dem Vorstand wurden für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2010 insgesamt Bezüge in Höhe von TEUR 117 (Vj. TEUR 97) gewährt. Die Hauptversammlung hat am 31. August 2006 durch entsprechenden Beschluss den Vorstand von der Angabepflicht der Individualbezüge befreit.

Die Bezüge des Aufsichtsrats für seine Tätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr 2010 betragen insgesamt TEUR 16 (Vj. TEUR 13).

Im Berichtsjahr wurde neben dem Vorstand kein weiterer Mitarbeiter beschäftigt.

Abschlussprüferhonorar

Auf die Angabe des Honorars des Abschlussprüfers im Einzelabschluss wird gemäß § 285 Nr. 17 letzter Satzteil HGB verzichtet. Die Angabe wird im Konzernabschluss der Deutsche Balaton AG, Heidelberg, zusammengefasst für alle Konzernunternehmen gemacht.

Entsprechenserklärung

Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben die gemäß § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung im Dezember 2010 abgegeben und den Aktionären dauerhaft auf der Internetseite der Heidelberger Beteiligungsholding AG zugänglich gemacht.

6. Konzernzugehörigkeit

Die Heidelberger Beteiligungsholding AG wird in den Konzernabschluss der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, einbezogen. Der Konzernabschluss ist bei der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft erhältlich und wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

 

Heidelberg, 09. März 2011

Heidelberger Beteiligungsholding AG

Der Vorstand

Entwicklung des Anlagevermögens 2010

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Anschaffungskosten
01.01.2010
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Umbuchungen
EUR
31.12.2010
EUR
I. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 85.772,81 1.586,62 0,00 0,00 87.359,43
Summe Sachanlagen 85.772,81 1.586,62 0,00 0,00 87.359,43
II. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 13.464.378,69 0,00 13.464.371,99 - 6,70 0,00
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 1.892.677,28 3.534.216,37 2.276.086,08 6,70 3.150.814,27
Summe Finanzanlagen 15.357.055,97 3.534.216,37 15.740.458,07 0,00 3.150.814,27
Summe Anlagevermögen 15.442.828,78 3.535.802,99 15.740.458,07 0,00 3.238.173,70
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Kumulierte Abschreibungen
01.01.2010
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Zuschreibungen
EUR
31.12.2010
EUR
I. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 13.743,51 6.636,82 0,00 0,00 20.380,33
Summe Sachanlagen 13.743,51 6.636,82 0,00 0,00 20.380,33
II. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 6.859.418,79 0,00 4.433.106,99 2.426.311,80 0,00
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 216.775,28 0,00 214.425,28 2.350,00 0,00
Summe Finanzanlagen 7.076.194,07 0,00 4.647.532,27 2.428.661,80 0,00
Summe Anlagevermögen 7.089.937,58 6.636,82 4.647.532,27 2.428.661,80 20.380,33
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Buchwerte
31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
I. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 66.979,10 72.029,30
Summe Sachanlagen 66.979,10 72.029,30
II. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 0,00 6.604.959,90
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 3.150.814,27 1.675.902,00
Summe Finanzanlagen 3.150.814,27 8.280.861,90
Summe Anlagevermögen 3.217.793,37 8.352.891,20

Kapitalflussrechnung

Die Veränderung des Finanzmittelfonds wird anhand der Kapitalflussrechnung (nach der so genannten indirekten Methode, DRS 2) aufgezeigt.

Kapitalflussrechnung der Heidelberger Beteiligungsholding AG

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2010
TEUR
2009
TEUR
Periodenergebnis 1.990 - 6.331
Abschreibungen+/-Zuschreibungen - 2.422 6.865
Zunahme+/-Abnahme der Rückstellungen - 44 - 22
Gewinn (-)/Verlust (+) aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 479 - 5
Zunahme-/+Abnahme anderer Aktiva - 7.063 1.329
Zunahme+/-Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva 16 6
Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit - 7.044 1.842
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen - 2 0
Einzahlungen aus Abgängen von Finanzanlagevermögen - 479 25
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 7.559 0
Einzahlungen a. Grund v. Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzmitteldisposition 0 11.125
Auszahlungen a. Grund v. Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzmitteldisposition 0 - 10.986
Cash Flow aus der Investitionstätigkeit 7.078 164
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen (Verkauf eigener Anteile) 0 35
Auszahlungen an Anteilseigner (Erwerb eigener Anteile) (-) - 59 0
Einzahlungen aus Begebung v. Anleihe, Krediten (+) 7.000 0
Auszahlungen Tilgung v. Anleihen, Krediten (-) - 6-979 0
Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit - 38 35
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds - 4 2.041
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 2.158 117
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 2.154 2.158

Entwicklung des Eigenkapitals vom 01. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2010

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Gezeichnetes Kapital
TEUR
Kapitalrücklage
TEUR
Rücklage für Eigene Anteile
TEUR
erwirtschaftetes Eigenkapital Gesamteigenkapital
TEUR
Gewinnrücklagen
TEUR
Bilanzgewinn
TEUR
Stand 01.01.2009 7.750 7.426 28 0 4.010 19.214
Aktienverkauf 2009 0 0 - 28 0 28 0
Jahresfehlbetrag 2009 0 0 0 0 - 6.331 - 6.331
Stand 31.12.2009 7.750 7.426 0 0 - 2.293 12.883
Aktienrückkauf 2010 - 32 0 0 0 - 27 - 59
Jahresüberschuss 2010 0 0 0 0 1.989 1.989
Entnahme aus Kapitalrücklage 2010 0 - 304 0 0 304 0
Stand 31.12.2010 7.718 7.122 0 0 - 27 14.813

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Heidelberger Beteiligungsholding AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Frankfurt am Main, 22. März 2011

PKF Deutschland GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

M. Jüngling, Wirtschaftsprüfer

T. Drosch, Wirtschaftsprüfer

Hinweis:

Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir weisen insbesondere auf § 328 HGB hin.

Versicherung des gesetzlichen Vertreters

Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Heidelberg, 09.03.2011

Ralph Bieneck, Vorstand

Deutscher Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG für das Geschäftsjahr 2010

Aufsichtsrat und Vorstand der Heidelberger Beteiligungsholding AG haben die vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der ‚Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex’ bisher nicht angewendet und werden diese bis auf Weiteres nicht anwenden.

Aufsichtsrat und Vorstand der Heidelberger Beteiligungsholding AG sehen wie in den Vorjahren die Empfehlungen des Corporate Governance Kodex auf große Publikumsgesellschaften mit den entsprechend komplexen Strukturen zugeschnitten. Eine ordnungsgemäße Unternehmensführung ist nach Auffassung von Aufsichtsrat und Vorstand auch weiterhin ohne Anwendung der Empfehlungen des Corporate Governance Kodex durch die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen möglich.

 

Heidelberg, im November 2010

Heidelberger Beteiligungsholding AG

Vorstand und Aufsichtsrat