Ad-hoc | 16 March 1998 17:31
Ad hoc-Service: Henkel KGaA
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Ad hoc-Service: Henkel KGaA
Mitteilung gemäß Paragraph 15 WpHG übermittelt von der DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist allein der Emittent verantwortlich.
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Die persönlich haftenden Gesellschafter, der
Gesellschafterausschuß und der Aufsichtsrat der Henkel KGaA
werden der Hauptversammlung am 4. Mai 1998 vorschlagen, die
Dividende je Stammaktie auf DM 1,35 (1996: DM 1,20) und je
Vorzugsaktie auf DM 1,45 (1996: DM 1,30) je Aktie im Nennwert
von DM 5 zu erhöhen.
Anders als im Vorjahr wird in diesem Jahr die gesamte
ausgeschüttete Dividende wieder mit einer vollen
Körperschaftssteuergutschrift verbunden sein. Für den
anrechnungsberechtigten, unbeschränkt steuerpflichtigen
Aktionär erhöht sich danach die Bruttoausschüttung, d.h. die
Bardividende zuzüglich der Steuergutschrift, auf DM 1,92 je
Stammaktie (1996: DM 1,57) und auf DM 2,07 je Vorzugsaktie
(1996: DM 1,70).
Der Geschäftsbericht der Henkel KGaA mit den genauen
Ergebnissen wird anläßlich der am 19. März 1998 stattfindenden
Bilanzpressekonferenz und Analystenkonferenz veröffentlicht.
Mit den Ergebnissen des vergangenen Geschäftsjahres 1997 ist
die Geschäftsführung der Henkel KGaA sehr zufrieden und
erwartet auch für das laufende Jahr eine weiterhin positive
Entwicklung.
Ende der Mitteilung