HOCHTIEF Aktiengesellschaft

Essen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Jahresabschluss 31.12.2010

Der Jahresabschluss und der Lagebericht der HOCHTIEF Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2010 werden im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Der Lagebericht der HOCHTIEF Aktiengesellschaft ist mit dem Lagebericht des Konzerns zusammengefasst; er ist in unserem Geschäftsbericht 2010 ab Seite 38 dargestellt.

Bilanz
der HOCHTIEF Aktiengesellschaft

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(In Tsd. EUR) Anhang 31.12.2010 31.12.2009
Aktiva


Anlagevermögen (1)

Immaterielle Vermögensgegenstände
13.617 5.715
Sachanlagen
27.456 32.515
Finanzanlagen
2.130.054 1.978.842


2.171.127 2.017.072
Umlaufvermögen


Vorräte (2) 39.948 42.060
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (3) 1.041.323 763.208
Wertpapiere (4) 316.631 560.022
davon in rechtlichem Eigentum des HOCHTIEF Pension Trust e.V.
(-) (195.585)
Flüssige Mittel (5) 274.713 126.233
davon in rechtlichem Eigentum des HOCHTIEF Pension Trust e.V.
(-) (61.185)


1.672.615 1.491.523
Rechnungsabgrenzungsposten (6) 5.884 20.136
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung (9) 78.474 -


3.928.100 3.528.731
Passiva


Eigenkapital (7)

Gezeichnetes Kapital*
197.120 179.200
Eigene Aktien
-8.794 -
Rücklagen
1.597.388 1.219.493
Bilanzgewinn
154.000 105.000


1.939.714 1.503.693
Rückstellungen


Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (9) 233 293.083
Sonstige Rückstellungen (10) 153.103 95.244


153.336 388.327
Verbindlichkeiten (11) 1.835.050 1.636.711


3.928.100 3.528.731


* Zusätzlich besteht bedingtes Kapital im Nennwert von 44.800 Tsd. Euro.


Gewinn- und Verlustrechnung
der HOCHTIEF Aktiengesellschaft

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(In Tsd. EUR)
Anhang 2010 2009
Umsatzerlöse (13) 208.486 211.259
Veränderung des Bestands an nicht abgerechneten Bauarbeiten
- 2.118 9.345
Sonstige betriebliche Erträge (14) 79.684 92.486
Materialaufwand (15) -130.705 -135.428
Personalaufwand (16) -80.573 -105.974
Abschreibungen (17) - 9.754 -3.708
Sonstige betriebliche Aufwendungen (18) -153.545 -115.988
Ergebnis Finanzanlagen (19) 320.282 237.496
Zinsergebnis (20) -65.945 -33.199
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens (21) -1.406 -50.605
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
164.406 105.684
Außerordentliche Erträge (22) 64.774 -
Außerordentliche Aufwendungen (22) -685 -
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (23) - 2.385 -3.207
Jahresüberschuss
226.110 102.477
Gewinnvortrag
5.184 9.799
Veränderung der Gewinnrücklagen (7) - 77.294 -7.276
Bilanzgewinn
154.000 105.000


Entwicklung des Anlagevermögens

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Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen kumuliert Abschreibungen des Geschäftsjahres
(In Tsd. EUR) 1.1.2010 Zugänge Abgänge Umbuchungen

Immaterielle Vermögensgegenstände





Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 18.600 15.040 - - 20.023 7.138

18.600 15.040 - - 20.023 7.138
Sachanlagen





Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 84.054 39 12.545 - 47.460 1.744
Technische Anlagen und Maschinen 3.091 157 96 - 1.740 247
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 10.324 288 1.249 - 7.407 625
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau - - - - - -

97.469 484 13.890 - 56.607 2.616
Finanzanlagen





Anteile an verbundenen Unternehmen 1.470.714 158.000 27 - 235.082 -
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 714.500 - - - - -
Beteiligungen 17.492 - - - 17.490 -
Wertpapiere des Anlagevermögens 28.762 2.496 317 - 8.997 - -
Sonstige Ausleihungen 5 - 2 - - -

2.231.473 160.496 346 - 8.997 252.572 -
Anlagevermögen gesamt 2.347.542 176.020 14.236
- 8.997 329.202 9.754


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Buchwert Buchwert
(In Tsd. EUR) 31.12.2010 31.12.2009
Immaterielle Vermögensgegenstände

Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 13.617 5.715


13.617 5.715
Sachanlagen


Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
24.088 28.679

Technische Anlagen und Maschinen
1.412 1.540

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
1.956 2.296
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau - -

27.456 32.515
Finanzanlagen

Anteile an verbundenen Unternehmen 1.393.605 1.235.605
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 714.500 714.500
Beteiligungen 2 2
Wertpapiere des Anlagevermögens 21.944 28.730
Sonstige Ausleihungen 3 5

2.130.054 1.978.842
Anlagevermögen gesamt 2.171.127 2.017.072


Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht, der mit dem des Konzerns zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.


Essen, 18. Februar 2011

HOCHTIEF Aktiengesellschaft


Der Vorstand

Dr. Lütkestratkötter


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Dr. Lohr Dr. Noé
Dr. Rohr Dr. Stieler


Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung gemäß § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen, den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.


Düsseldorf, 18. Februar 2011

Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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(Dr. Göttgens) (Dr. Reichmann)
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer


Anhang
der HOCHTIEF Aktiengesellschaft

Allgemeine Grundlagen

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die HOCHTIEF Aktiengesellschaft wendet im Geschäftsjahr 2010 erstmals die Bilanzierungs- und Bewertungsregeln des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) an. Diese Erstanwendung führt bei verschiedenen Bilanzposten zu einem geänderten Ausweis beziehungsweise einer geänderten Bewertung. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen werden die Vorjahreswerte nicht an die neuen Vorschriften angepasst. Die wesentlichen Auswirkungen der geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf die einzelnen Posten der Bilanz sind jeweils im Anhang erläutert. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren in Staffelform aufgestellt. Der Jahresabschluss wird in Euro erstellt.

Vorstand und Aufsichtsrat haben eine Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben, die der Öffentlichkeit auf den HOCHTIEF-Internetseiten dauerhaft zugänglich gemacht worden ist. (www.hochtief.de/corporategovernance).

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig abgeschrieben. Sofern der beizulegende Wert eines immateriellen Vermögensgegenstands unter dessen Buchwert liegt, wird zusätzlich eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- beziehungsweise aktivierungspflichtigen Herstellungskosten abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen. Die Abschreibungen auf Zugänge werden seit dem Geschäftsjahr 2010 einheitlich nach der linearen Methode ermittelt. Bei vor dem 1. Januar 2010 angeschafften oder hergestellten Sachanlagen wird die Abschreibung in Ausübung des Beibehaltungswahlrechts gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB im steuerlich möglichen Umfang vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis 150 Euro werden im Zugangsjahr als Aufwand erfasst und nicht aktiviert. Geringwertige Anlagegüter, deren Anschaffungskosten mehr als 150 Euro und weniger als 1.000 Euro betragen, werden in einem Sammelposten zusammengefasst und pauschal über fünf Jahre abgeschrieben.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen und den Beteiligungen werden in Einzelfällen die niedrigeren beizulegenden Werte angesetzt. Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Börsenkursen beziehungsweise niedrigeren beizulegenden Werten aktiviert.

Die Vorräte werden unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit Anschaffungs- beziehungsweise aktivierungspflichtigen Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten der nicht abgerechneten Bauarbeiten umfassen neben den Material-, Fertigungseinzel- und Sonderkosten der Fertigung auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie des fertigungsbedingten Werteverzehrs des Anlagevermögens. Die von den Kunden erhaltenen Anzahlungen werden projektbezogen bis zur Höhe der Herstellungskosten von den Vorräten abgesetzt. Darüber hinausgehende Anzahlungen werden auf der Passivseite ausgewiesen.

Bei der Bewertung der grundsätzlich zum Nennwert angesetzten Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände ist den erkennbaren Risiken angemessen Rechnung getragen. Darüber hinaus ist zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos und wegen Unverzinslichkeit eine pauschale Abwertung erfolgt.

Wertpapiere des Umlaufvermögens werden mit ihren Anschaffungskosten oder niedrigeren Börsenkursen beziehungsweise niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.

Soweit die Anschaffungs- beziehungsweise aktivierungspflichtigen Herstellungskosten über dem Wert liegen, der den Vermögensgegenständen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch eine außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Eigene Aktien werden entsprechend den Neuregelungen des BilMoG als Korrekturposten vom Eigenkapital ausgewiesen. Dabei wird der rechnerische Wert der eigenen Aktien vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt, die verbleibende Differenz zu den Anschaffungskosten wird mit den anderen Gewinnrücklagen verrechnet. Angefallene Transaktionskosten werden erfolgswirksam erfasst.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie die Rückstellungen für Jubiläen und Altersteilzeit werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2005 G von Professor Dr. Klaus Heubeck) ermittelt. Im Geschäftsjahr wurde die Methode zur Bewertung der unmittelbaren Pensionsverpflichtungen durch die geänderten Vorschriften des § 253 Abs. 1 HGB angepasst. Eine Bewertung der Pensionsverpflichtungen nach dem bislang angewandten modifizierten steuerlichen Teilwertverfahren (Abzinsungssatz 3,5 Prozent) ist nicht mehr zulässig. Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nun erstmals nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) bewertet, das auch zukünftig erwartete Gehalts- und Rentensteigerungen berücksichtigt. Bei der Festlegung des Rechnungszinssatzes wurde von dem Wahlrecht nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht. Dabei dürfen Rückstellungen für Altersversorgungen oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen pauschal mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst werden, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Durchschnitt wird aus dem Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre gebildet. Soweit die Änderung des Abzinsungssatzes zum Jahresende nur zu unwesentlichen Änderungen der Pensionsverpflichtungen führt, wird der von der Deutschen Bundesbank ermittelte und veröffentlichte Wert zum 30. September des jeweiligen Geschäftsjahres verwendet. Die Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind überwiegend durch Vermögensgegenstände abgedeckt, die ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen dienen und dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen sind (Deckungsvermögen). Hierzu zählen Vermögensgegenstände, die im HOCHTIEF Pension Trust e.V. im Rahmen eines Contractual-Trust-Arrangement (CTA) treuhänderisch angelegt sind, an Mitarbeiter verpfändete Rückdeckungsversicherungen und erworbene Fondsanteile aus der Entgeltumwandlung (Deferred Compensation). Die Bewertung der Wertpapiere erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Sofern dieser über deren Anschaffungskosten liegt, wird die Ausschüttungssperre beachtet. Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB ist der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens mit den abgedeckten Pensionsverpflichtungen zu verrechnen. Übersteigt dieser Wert die Pensionsverpflichtungen, so wird der Überschuss als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" ausgewiesen. Ebenso werden die Erträge aus dem Deckungsvermögen mit den Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsverpflichtungen und den Aufwendungen beziehungsweise Erträgen aus der Änderung des Abzinsungssatzes saldiert im Zinsergebnis ausgewiesen. Durch die erstmalige Anwendung der neuen handelsrechtlichen Vorschriften nach BilMoG haben sich bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen und des Deckungsvermögens zum 1. Januar 2010 Erträge ergeben, die nach Art. 67 Abs. 7 EGHGB als "außerordentliche Erträge" ausgewiesen werden.

Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen in angemessener Höhe alle erkennbaren Risiken und werden in Höhe der mutmaßlichen Inanspruchnahme gebildet. Dabei werden bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags künftig erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden jeweils mit dem von der Bundesbank ermittelten und bekannt gemachten laufzeitkongruenten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern werden für temporäre Unterschiede zwischen Bilanzansätzen in der Handels- und der Steuerbilanz gebildet. Des Weiteren werden Steuerminderungsansprüche berücksichtigt, die sich innerhalb der nächsten fünf Jahre aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge ergeben und deren Realisierung mit ausreichender Wahrscheinlichkeit gewährleistet ist. Die HOCHTIEF Aktiengesellschaft bilanziert auch sämtliche latenten Steuern ihrer Organgesellschaften. Die Ermittlung des Betrags erfolgt auf Basis eines kombinierten Ertragsteuersatzes von 31,5 Prozent. Der Ausweis von aktiven und passiven latenten Steuern erfolgt saldiert. Im Geschäftsjahr 2010 werden die passiven latenten Steuern durch aktive latente Steuern, die im Wesentlichen aus Wertansätzen von Pensionsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen resultieren, überkompensiert. In Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde auf einen Ansatz aktiver latenter Steuern verzichtet.

Währungsumrechnung

Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden im Jahresabschluss mit dem Tagesmittelkurs zum Zeitpunkt der Ersteinbuchung bewertet. Verluste aus Kursänderungen werden ergebniswirksam berücksichtigt. Bei Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr werden auch sich zum Stichtag ergebende Gewinne aus Kursänderungen ergebniswirksam berücksichtigt.

Sofern Währungsrisiken aus Fremdwährungsposten durch den Abschluss von Derivaten, wie zum Beispiel Devisentermingeschäften, abgesichert worden sind, erfolgt die Umrechnung dieser Posten zum Sicherungskurs.

Derivative Finanzinstrumente

Neben dem Ausgleich von Wechselkursschwankungen im Rahmen unserer Auslandsgeschäfte werden derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Zinsschwankungen bei variabel verzinslichen Finanzverbindlichkeiten sowie zur Absicherung unserer aktienbasierten Vergütungspläne abgeschlossen. Derivate werden ausschließlich zu Sicherungszwecken eingesetzt. Die Nutzung und getrennte Kontrolle sowie die Verantwortlichkeiten sind durch verbindliche Richtlinien bei allen Konzernunternehmen geregelt. Eine Bindung an Grundgeschäfte ist zwingend; als Absicherung von Risiken ist nur das sogenannte Hedging erlaubt. Vertragspartner sind grundsätzlich Kreditinstitute erster Bonität. Die Bewertung der Derivate erfolgt bei erstmaliger Einbuchung zu Anschaffungskosten, in den Folgeperioden zum beizulegenden Zeitwert unter Beachtung des Imparitätsprinzips, sofern sie nicht in eine Bewertungseinheit einbezogen sind. Bei negativem beizulegendem Zeitwert eines Derivats wird eine Drohverlustrückstellung gebildet. Die beizulegenden Zeitwerte der Zinsswaps werden anhand der am Bewertungsstichtag geltenden Zinskurven, die der Fremdwährungsderivate auf Basis der am Bewertungsstichtag für die jeweiligen Währungen geltenden Forwardsätze ermittelt. Die Marktwerte der Aktientermin- und Aktienoptionsgeschäfte werden mithilfe der am Bewertungsstichtag geltenden Kurse berechnet.

Bewertungseinheiten zwischen Grund- und Sicherungsgeschäften werden gebildet, wenn beide Geschäfte objektiv und gewollt in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen, sodass sich die Gewinne und Verluste aus Grund- und Sicherungsgeschäft mit hoher Wahrscheinlichkeit kompensieren werden. Bei HOCHTIEF dürfen Bewertungseinheiten nur in Form von Micro-Hedges gebildet werden, das heißt, dass das Risiko eines Grundgeschäfts durch ein Sicherungsinstrument abgesichert wird. Die Effektivität der Bewertungseinheit wird mithilfe der Critical-Terms-Match-Methode ermittelt, um die Wirksamkeit der jeweiligen Bewertungseinheit hinsichtlich der Kompensation der zukünftigen Wertänderungen oder Zahlungsströme zu überprüfen. Die retrospektive Effektivitätsmessung erfolgt mittels der Dollar-Offset-Methode. Sofern sich Ineffektivitäten ergeben, werden diese imparitätisch behandelt und es wird - sofern erforderlich - eine Rückstellung für Bewertungseinheiten gebildet. Im Übrigen erfolgt die bilanzielle Abbildung nach der sogenannten Einfrierungsmethode.

Erläuterung der Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlagepositionen und ihre Entwicklung sind im Anlagespiegel auf den Seiten 6 und 7 dargestellt.

Die Zugänge bei den immateriellen Vermögensgegenständen in Höhe von 15.040 Tsd. Euro betreffen mit 13.706 Tsd. Euro Aval- und Kreditbereitstellungsgebühren, die im Vorjahr unter den Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen wurden.

Die Zugänge bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen in Höhe von 158.000 Tsd. Euro betreffen eine Einzahlung in die Kapitalrücklage der HOCHTIEF Insurance Broking and Risk Management Solutions GmbH, Essen.

Der Bestand der Ausleihungen an verbundene Unternehmen entfällt unverändert mit 504.500 Tsd. Euro auf die HOCHTIEF AirPort GmbH, Essen, und mit 210.000 Tsd. Euro auf die HOCHTIEF Projektentwicklung GmbH, Essen.

Die Aufstellung der wesentlichen Beteiligungen des HOCHTIEF-Konzerns ist auf den Seiten 30 und 31 dargestellt.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens entfallen vollständig auf Anteile an Investmentfonds im Zusammenhang mit der Entgeltumwandlung von Mitarbeitern für eine zusätzliche Altersversorgung. In dem Wert sind Zugänge des Geschäftsjahres zu den Anteilen an den Investmentfonds in Höhe von 2.496 Tsd. Euro enthalten. Der überwiegende Teil der Wertpapiere des Anlagevermögens entfällt auf einen Fonds im Sinne von § 285 Nr. 26 HGB. Bei diesem Fonds handelt es sich um einen Mischfonds, der eine Kapitalabsicherung zu bestimmten Zeitpunkten sowie Kapitalzuwachs anstrebt. Ein Teil der Fondsanteile stellt Deckungsvermögen dar und wird daher zum beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den Pensionsrückstellungen verrechnet (Buchwert = Marktwert: 9.559 Tsd. Euro). Hieraus ergab sich im Berichtsjahr eine Umbuchung in Höhe von 8.997 Tsd. Euro. Die übrigen Wertpapiere werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und der Ausweis verbleibt unter den Wertpapieren des Anlagevermögens (Buchwert: 21.626 Tsd. Euro, Marktwert: 22.220 Tsd. Euro) Der Gesamtbuchwert des Fonds lag somit am 31. Dezember 2010 bei 31.185 Tsd. Euro, der Marktwert bei 31.779 Tsd. Euro. Die auf HOCHTIEF entfallende Ausschüttung für das Geschäftsjahr betrug sieben Tsd. Euro.

2. Vorräte

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(In Tsd. EUR) 31.12.2010 31.12.2009
Nicht abgerechnete Bauarbeiten 39.935 42.054
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 13 6

39.948 42.060


3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

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(In Tsd. EUR) 31.12.2010 Davon
Restlaufzeit
mehr als 1 Jahr
31.12.2009 Davon
Restlaufzeit
mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 22.324 147 22.063 -
Forderungen an Arbeitsgemeinschaften 6.990 - 4.598 -
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 956.244 285.289 643.061 229.551
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 65 - 901 -
Sonstige Vermögensgegenstände 55.700 27.933 92.585 67.421

1.041.323 313.369 763.208 296.972


Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus dem Konzernfinanzverkehr.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Ansprüche auf Steuererstattungen und aus Darlehensforderungen, aktivierte Prämien aus derivativen Finanzinstrumenten, Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen, Ansprüche aus Immobilienverkäufen, Zinsansprüche aus Wertpapieren und Festgeldanlagen, andere Forderungen außerhalb des Lieferungs- und Leistungsverkehrs sowie andere sonstige Vermögensgegenstände.

Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 5.395 Tsd. Euro (Vorjahr 58.809 Tsd. Euro) unterliegen Verfügungsbeschränkungen.

4. Wertpapiere

Die Wertpapiere enthalten Fondsanteile und festverzinsliche Anlagen in Höhe von 304.544 Tsd. Euro (Vorjahr 377.588 Tsd. Euro) sowie Aktien in Höhe von 12.087 Tsd. Euro (Vorjahr 34.534 Tsd. Euro). Im Vorjahr wurden unter dieser Position zudem eigene Aktien in Höhe von 147.900 Tsd. Euro ausgewiesen.

Von den hier ausgewiesenen Wertpapieren befinden sich - Tsd. Euro (Vorjahr 195.585 Tsd. Euro) im rechtlichen Eigentum des HOCHTIEF Pension Trust e.V.

In den Wertpapieren ist ein Spezialfonds enthalten. Dabei handelt es sich um einen reinen Aktienfonds, der der Liquiditätsreserve dient. Der Marktwert dieses Fonds betrug am 31. Dezember 2010 66.929 Tsd. Euro. Er ist mit seinem Buchwert identisch. Im Geschäftsjahr erhielt die HOCHTIEF Aktiengesellschaft eine Ausschüttung aus diesem Fonds in Höhe von 214 Tsd. Euro.

Im Vorjahr wurde unter den Wertpapieren ein zweiter Spezialfonds ausgewiesen, bei dem es sich um einen Mischfonds handelt. Dieser steht im rechtlichen Eigentum des HOCHTIEF Pension Trust e. V. und dient der Kapitalerhaltung, um die künftigen Rentenansprüche der Mitarbeiter erfüllen zu können. Die in diesem Fonds enthaltenen Anteile stellen Deckungsvermögen dar und wurden somit zum beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den Pensionsrückstellungen verrechnet. Der Marktwert dieses Fonds lag am 31. Dezember 2010 bei 200.857 Tsd. Euro. Der Buchwert entsprach an diesem Datum dem Marktwert. Aus dem Fonds erhielt die HOCHTIEF Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr keine Ausschüttung.

5. Flüssige Mittel

Es handelt sich im Wesentlichen um Guthaben bei Kreditinstituten; diese unterliegen in Höhe von 6.346 Tsd. Euro (Vorjahr 10.000 Tsd. Euro) Verfügungsbeschränkungen aufgrund von Ansprüchen von Mitarbeitern aus Altersteilzeit.

6. Rechnungsabgrenzungsposten

Die Rechnungsabgrenzungen ergaben sich im Wesentlichen durch Vorauszahlungen für Kreditbereitstellungsgebühren und Mieten.

7. Eigenkapital

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(In Tsd. EUR) Stand.
31.12.2009
Erstanwendung
BilMoG
Stand
1.1.2010
Kapital-
veränderung
Dividenden-
zahlungen
Jahres-
überschuss
Gezeichnetes Kapital 179.200 -
179.200 17.920 -
-
Eigene Aktien - -8.847 -8.847 53 - -
Kapitalrücklage 400.806 - 400.806 382.336 - -
Gewinnrücklagen





Gesetzliche Rücklage 1.492 -
1.492 -
-
-
Rücklage für eigene Anteile 147.900 -147.900 -
-
-
-
Andere Gewinnrücklagen 669.295 65.676 734.971 489 -
-
Rücklagen gesamt 1.219.493 -82.224 1.137.269 382.825 -
-
Bilanzgewinn 105.000 - 105.000 - - 99.816 226.110

1.503.693 - 91.071 1.412.622 400.798 - 99.816 226.110


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(In Tsd. EUR) Einstellung
Gewinnrücklagen
Stand
31.12.2010
Gezeichnetes Kapital -
197.120
Eigene Aktien - -8.794
Kapitalrücklage - 783.142
Gewinnrücklagen

Gesetzliche Rücklage -
1.492
Rücklage für eigene Anteile -
-
Andere Gewinnrücklagen 77.294 812.754
Rücklagen gesamt 77.294 1.597.388
Bilanzgewinn - 77.294 154.000

- 1.939.714


Das gezeichnete Kapital der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, das in 76 999 999 nennwertlose Stückaktien eingeteilt ist, wurde durch die Ausgabe von 6 999 999 Aktien im Dezember 2010 erhöht und beläuft sich auf nominal 197.120 Tsd. Euro.

Aus der Erstanwendung des BilMoG ergab sich zum 1. Januar 2010 eine offene Absetzung des Bestands eigener Aktien (3 455 685 Stück) in Höhe des auf sie entfallenden anteiligen Betrags des Grundkapitals. Der auf die einzelne Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals beträgt 2,56 Euro. Zum 31. Dezember 2010 beträgt das gezeichnete Kapital nach Berücksichtigung der noch im Bestand befindlichen eigenen Aktien 188.326 Tsd. Euro.

Die Kapitalrücklage enthält das Aufgeld aus der Ausgabe von Aktien durch die HOCHTIEF Aktiengesellschaft in Höhe von 782.684 Tsd. Euro sowie den Buchgewinn aus der Veräußerung eigener Aktien in Höhe von 458 Tsd. Euro.

Die anderen Gewinnrücklagen erhöhten sich durch die Umstellung der Rücklage für eigene Anteile (147.900 Tsd. Euro) infolge der Erstanwendung des BilMoG. Gegenläufig wirkte sich die Verrechnung der Buchwerte des Bestands eigener Aktien (- 82.224 Tsd. Euro) aus.

Aus dem Jahresüberschuss ist eine Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 77.294 Tsd. Euro vorgenommen worden. Von den Rücklagen unterliegt ein Betrag in Höhe von 1.430 Tsd. Euro einer Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB. Er betrifft in voller Höhe die über die Anschaffungskosten hinausgehende Marktbewertung des Deckungsvermögens.

Dem Vorstand sind keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, existieren nicht. Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben.

Gesetzliche Vorschriften über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung finden sich in den §§ 84, 85 AktG beziehungsweise §§ 179, 133 AktG. Nach § 7 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand mindestens aus drei Personen. § 23 Abs. 1 der Satzung bestimmt, dass die Beschlüsse der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst werden, sofern nicht das Gesetz zwingend etwas anderes bestimmt. Soweit das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals verlangt, genügt nach § 23 Abs. 3 der Satzung die einfache Mehrheit, sofern nicht zwingend eine andere Mehrheit vorgeschrieben ist.

Der Vorstand ist gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital bis zum 10. Mai 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 35.840 Tsd. Euro zu erhöhen (genehmigtes Kapital I). Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus der vorgenannten Satzungsbestimmung.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung um bis zu 44.800 Tsd. Euro, eingeteilt in bis zu Stück 17.500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Die Einzelheiten ergeben sich aus der vorgenannten Satzungsbestimmung.

Ermächtigung zum Aktienrückkauf:

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Mai 2010 ist die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt worden, eigene Aktien zu erwerben. Diese Ermächtigung gilt bis zum 10. November 2011. Sie ist insgesamt auf einen Anteil von zehn Prozent des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals beschränkt, wobei eigene Aktien in einem Umfang von höchstens fünf Prozent des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals durch den Einsatz von Call-Optionen erworben werden dürfen. Die Ermächtigung kann unmittelbar durch die Gesellschaft oder durch ein von der Gesellschaft abhängiges oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehendes Unternehmen oder durch von der Gesellschaft oder von der Gesellschaft abhängige oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen beauftragte Dritte ausgeübt werden und erlaubt den Erwerb eigener Aktien im ganzen Umfang oder in Teilbeträgen sowie den einmaligen oder mehrmaligen Erwerb. Der Erwerb eigener Aktien kann über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder mittels einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder durch die Ausgabe von Andienungsrechten an die Aktionäre oder durch den Einsatz von Call-Optionen erfolgen. Die Bedingungen für den Erwerb werden im Beschluss weiter spezifiziert.

Der Vorstand ist durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Mai 2010 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bei einer Veräußerung erworbener eigener Aktien durch ein Angebot an alle Aktionäre den Inhabern der von der Gesellschaft oder einem ihrer nachgeordneten Konzernunternehmen eventuell ausgegebenen Options- und / oder Wandelanleihen ein Bezugsrecht auf die Aktien zu gewähren. Der Vorstand ist weiter ermächtigt, erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an sämtliche Aktionäre zu veräußern, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet.

Der Vorstand der HOCHTIEF Aktiengesellschaft ist ferner unter den nachstehenden Voraussetzungen ermächtigt, erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats Dritten in anderer Weise als über die Börse oder mittels Angebot an sämtliche Aktionäre anzubieten und zu übertragen. Dies kann im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen daran oder von Unternehmensteilen oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen geschehen. Dies ist außerdem zulässig zur Einführung von Aktien der Gesellschaft an ausländischen Börsen, an denen sie bisher nicht zum Handel zugelassen sind. Außerdem dürfen die Aktien Personen zum Erwerb angeboten werden, die im Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen. Außerdem dürfen die Aktien den Inhabern der von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen der Gesellschaft gemäß der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 11. Mai 2010 (TOP 8) begebenen Schuldverschreibungen bei Ausübung ihrer Options- und / oder Wandlungsrechte und / oder -pflichten gewährt werden.

Weiterhin dürfen die Aktien Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft und Mitgliedern von Vorständen und Geschäftsführungen der von der Gesellschaft abhängigen Unternehmen im Sinne von § 17 AktG sowie Personen, die im Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem von der Gesellschaft abhängigen Unternehmen im Sinne von § 17 AktG stehen, mit der Verpflichtung übertragen werden, sie für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren seit der Übertragung zu halten. Eine solche Übertragung ist nur zulässig, um bestehende Ansprüche des Übertragungsempfängers auf variable Vergütung an Erfüllungs statt zu tilgen. Die weiteren Bedingungen der Übertragung werden im Beschluss weiter spezifiziert. Im Fall der Ausgabe der Aktien an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft entscheidet allein der Aufsichtsrat der Gesellschaft über die Ausgabe.

Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 3 und 4 AktG insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß der vorstehenden Ermächtigung verwendet werden.

Weiterhin wird der Vorstand ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen, ohne dass die Einziehung und ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedürfen.

Die Bedingungen der Bezugsrechtsgewährung, Veräußerung, Übertragung beziehungsweise Einziehung der eigenen Aktien werden in dem Beschluss der Hauptversammlung weiter spezifiziert.

Zum 31. Dezember 2010 ergibt sich für die HOCHTIEF Aktiengesellschaft ein Bestand an eigenen Aktien im Sinne von § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG von insgesamt 3 435 075 Stück. Diese Aktien wurden im Laufe des Geschäftsjahres 2008 für die in dem Hauptversammlungsbeschluss vom 8. Mai 2008 genannten Zwecke erworben. Der auf diese eigenen Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals beträgt 8.793.792 Euro (4,46 Prozent des Grundkapitals).

Im Juli wurden letztlich 20 610 eigene Aktien an Personen, die im Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen, zu einem Preis von 24,28 Euro je Aktie veräußert. Der auf diese Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals beträgt 52.762 Euro (0,03 Prozent des Grundkapitals).

Zum 31. Dezember 2010 besteht für den HOCHTIEF Pension Trust e. V. kein Bestand an eigenen Aktien. Wie geplant wurden die 2 100 950 eigenen Aktien im ersten Quartal zur Schaffung von Liquidität über die Börse veräußert. Dabei betrug der Veräußerungserlös bei einem durchschnittlichen Preis von 54,20 Euro je Aktie insgesamt 113.869 Tsd. Euro. Der auf diese Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals liegt bei 5.378.432 Euro (3,00 Prozent des Grundkapitals).

8. Aktienbasierte Vergütungen

Während des Berichtsjahres bestanden folgende konzernweite aktienbasierte Vergütungssysteme für Führungskräfte der HOCHTIEF Aktiengesellschaft und nachgeordneter verbundener Unternehmen:

Top-Executive-Retention-Plan 2004

Im Zusammenhang mit der Veräußerung ihrer Beteiligung an der HOCHTIEF Aktiengesellschaft durch die RWE Aktiengesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2004 für ausgewählte Führungskräfte und für die Mitglieder des Vorstands auf Basis eines Beschlusses des Aufsichtsrats ein Top-Executive-Retention-Plan 2004 (TERP 2004) eingeführt. Damit sollten die Führungskräfte über die bereits bestehenden Maßnahmen hinaus an das Unternehmen gebunden und ihr Know-how dadurch gesichert werden. Dieser Plan basiert auf Stock-Appreciation-Rights (SAR).

Da die ausgegebenen SAR in drei Tranchen zugewachsen sind, lag die Wartezeit zwischen zwei und vier Jahren. Der Ausübungszeitraum liegt - abhängig von der jeweiligen Tranche - zwischen sechs und acht Jahren.

Die SAR können nur ausgeübt werden, wenn der zehntägige Durchschnitt (arithmetisches Mittel) der Börsenschlusskurse der HOCHTIEF-Aktie der zehn dem Ausübungstag vorangehenden Börsenhandelstage im Vergleich zum Ausgabepreis eine bessere Kursperformance (Steigerung) aufweist als der MDAX, gemessen als zehntägiger Durchschnitt der Schlusskurse derselben zehn dem Ausübungstag vorangehenden Börsenhandelstage im Vergleich zum Basispreis dieses Index (relative Erfolgshürde), und zusätzlich der Börsenschlusskurs der HOCHTIEF-Aktie am letzten Börsenhandelstag vor dem Ausübungstag den Ausgabepreis um mindestens 25 Prozent übersteigt (absolute Erfolgshürde). Die relative Erfolgshürde braucht nicht erfüllt zu werden, wenn nach Ablauf der Wartezeit der HOCHTIEF-Durchschnittsbörsenkurs der zehn dem Ausübungstag vorangehenden Börsenhandelstage den Ausgabepreis um mindestens 30 Prozent überstiegen hat.

Die SAR können bei Erreichen der genannten Erfolgsziele nach Ablauf der Wartezeit bis auf kurze Sperrfristen vor Bekanntgabe von Unternehmensdaten täglich ausgeübt werden. Die Anzahl der ausübbaren SAR richtet sich danach, welche Steigerung der HOCHTIEF-Durchschnittsbörsenkurs gegenüber dem Ausgabepreis innerhalb des Ausübungszeitraums der jeweiligen Tranche an zehn aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen erreicht hat. Die SAR können bei einer Steigerung von 35 Prozent insgesamt, bei einer Steigerung von 30 Prozent zu 60 Prozent und bei einer Steigerung von 25 Prozent zu 25 Prozent ausgeübt werden. Nach Ausübung der SAR zahlt die gewährende Gesellschaft den Unterschiedsbetrag zwischen dem aktuellen Börsenkurs und dem Ausgabepreis aus. Während des Ausübungszeitraums ist die Höhe des Unterschiedsbetrags in Abhängigkeit von dem Ausübungstermin unterschiedlich und so zeitabhängig auf einen Bruchteil des maximal möglichen Unterschiedsbetrags beschränkt (Kappungsgrenzen). Am Ende der Laufzeit ist der Unterschiedsbetrag auf 100 Prozent des Ausgabepreises begrenzt.

Long-Term-Incentive-Plan 2005

Im Geschäftsjahr 2005 wurde für obere Führungskräfte der HOCHTIEF Aktiengesellschaft und nachgeordneter verbundener Unternehmen sowie für die Mitglieder des Vorstands auf Basis eines Beschlusses des Aufsichtsrats ein Long-Term-Incentive-Plan 2005 (LTIP 2005) durch die Ausgabe von Stock-Appreciation-Rights (SAR) aufgelegt.

Da der LTIP 2005 mit einer Wartezeit von zwei Jahren und einem anschließenden Ausübungszeitraum von drei Jahren aufgelegt wurde, endete der Plan im Jahr 2010.

Die SAR konnten nur ausgeübt werden, wenn der zehntägige Durchschnitt (arithmetisches Mittel) der Börsenschlusskurse der HOCHTIEF-Aktie bis zum Ausübungstag im Vergleich zum Ausgabepreis an mindestens zehn aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen eine bessere Kursperformance aufwies als der MDAX, gemessen als zehntägiger Durchschnitt der Schlusskurse im Vergleich zum Basispreis dieses Index (relative Erfolgshürde), und zusätzlich die Kapitalrendite RONA (Return on Net Assets) gemäß dem zuletzt gebilligten Konzernabschluss mindestens zehn Prozent betrug (absolute Erfolgshürde). Die relative Erfolgshürde brauchte nicht erfüllt zu werden, wenn nach Ablauf der Wartezeit der HOCHTIEF-Durchschnittsbörsenkurs an zehn aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen den Ausgabepreis um mindestens 20 Prozent überstiegen hat.

Die SAR konnten bei Erreichen der genannten Erfolgsziele nach Ablauf der Wartezeit bis auf kurze Sperrfristen vor Bekanntgabe von Unternehmensdaten vollständig ausgeübt werden Nach Ausübung der SAR wurde von der gewährenden Gesellschaft der Unterschiedsbetrag zwischen dem aktuellen Börsenkurs und dem Ausgabepreis ausgezahlt. Der Unterschiedsbetrag war auf 100 Prozent des Ausgabepreises begrenzt.

Long-Term-Incentive-Plan 2006

Im Geschäftsjahr 2006 wurde für obere Führungskräfte der HOCHTIEF Aktiengesellschaft und nachgeordneter verbundener Unternehmen sowie für die Mitglieder des Vorstands auf Basis eines Beschlusses des Aufsichtsrats ein Long-Term-Incentive-Plan 2006 (LTIP 2006) aufgelegt. Dieser sah neben der Gewährung von Stock-Appreciation-Rights (SAR) die Ausgabe sogenannter Stock-Awards vor.

Da der SAR-Plan nach einer Wartezeit von zwei Jahren ausgeübt werden konnte, wurde er bereits im Geschäftsjahr 2008 vollständig ausgeübt. Die Planbedingungen für die Ausgabe der Stock-Awards sahen vor, dass die Berechtigten nach Ablauf der Wartezeit von drei Jahren innerhalb eines Ausübungszeitraums von zwei Jahren bei Ausübung für jeden Stock-Award nach Wahl der HOCHTIEF Aktiengesellschaft eine HOCHTIEF-Aktie oder einen Barausgleich in Höhe des Börsenschlusskurses der HOCHTIEF-Aktie des letzten Börsenhandelstags vor dem Ausübungstag erhielten. Der Gewinn pro Stock-Award war auf 150 Prozent des Börsenschlusskurses vom Vortag des Ausgabetags begrenzt. Der Plan wurde im Jahr 2010 vollständig ausgeübt.

Long-Term-Incentive-Plan 2007

Im Geschäftsjahr 2007 wurde für obere Führungskräfte der HOCHTIEF Aktiengesellschaft und nachgeordneter verbundener Unternehmen sowie für die Mitglieder des Vorstands auf Basis eines Beschlusses des Aufsichtsrats ein Long-Term-Incentive-Plan 2007 (LTIP 2007) aufgelegt. Dieser sieht wie der LTIP 2006 neben der Gewährung von Stock-Appreciation-Rights (SAR) die Ausgabe sogenannter Stock-Awards vor. Die Planbedingungen für die Gewährung der SAR und Stock-Awards unterscheiden sich bis auf unwesentliche Detailregelungen nicht von den Planbedingungen des LTIP 2006. Zu den Planbedingungen des LTIP 2005 unterscheidet sich der Plan für die SAR nur in zwei Punkten:

1. Die relative Erfolgshürde braucht nicht erfüllt zu werden, wenn nach Ablauf der Wartezeit der HOCHTIEF-Durchschnittsbörsenkurs an zehn aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen den Ausgabepreis um mindestens zehn Prozent übersteigt.

2. Der Gewinn ist auf 50 Prozent des Ausgabepreises begrenzt.

Long-Term-Incentive-Plan 2008

Der für 2008 zur Ausgabe vorgesehene Long-Term-Incentive-Plan wurde bereits im November 2007 für obere Führungskräfte der HOCHTIEF Aktiengesellschaft und nachgeordneter verbundener Unternehmen sowie für die Mitglieder des Vorstands auf Basis eines Beschlusses des Aufsichtsrats als Long-Term-Incentive-Plan 2008 (LTIP 2008) aufgelegt. Die Planbedingungen unterscheiden sich nicht von den Planbedingungen des LTIP 2007. Die Laufzeit des Plans wurde im Vergleich zu den früheren Plänen so verlängert, dass die Ausübungssystematik trotz der vorgezogenen Ausgabe nicht verändert wird.

Retention-Stock-Awards 2008

Der Aufsichtsrat hat im Mai 2008 die Auflage eines aus drei Tranchen bestehenden und insgesamt über einen Zeitraum von sieben Jahren laufenden Retention-Stock-Award-Plans (RSA 2008) für die Mitglieder des Vorstands auf der Basis des LTIP 2008 (Stock-Awards) beschlossen und die erste Tranche gewährt. Die Planbedingungen der ersten Tranche unterscheiden sich vom LTIP 2008 (Stock-Awards) nur in Bezug auf die Kappungsgrenze, die bei der ersten Tranche des RSA 2008 bei 160 Euro pro Stock-Award liegt. Im März 2009 wurde die zweite Tranche gewährt. Die Planbedingungen der zweiten Tranche unterscheiden sich vom LTIP 2008 (Stock-Awards) nur in der um ein Jahr nach hinten verschobenen Laufzeit sowie in Bezug auf die Kappungsgrenze, die bei der zweiten Tranche bei 66,50 Euro pro Stock-Award liegt. Im März 2010 wurde die dritte Tranche gewährt. Die Planbedingungen der dritten Tranche unterscheiden sich vom LTIP 2008 (Stock-Awards) nur in der um zwei Jahre nach hinten verschobenen Laufzeit sowie in Bezug auf die Kappungsgrenze, die bei der dritten Tranche bei 133,12 Euro pro Stock-Award liegt.

Top-Executive-Retention-Plan 2008

Der Vorstand hat darüber hinaus im Juni 2008 für ausgewählte Führungskräfte die Auflage eines Top-Executive-Retention-Plans (TERP 2008) beschlossen.

Auch dieser Plan basiert auf Stock-Awards und besteht aus drei Tranchen. Im Juli 2008 wurde die erste Tranche, im Juli 2009 die zweite Tranche und im Juli 2010 die dritte Tranche gewährt.

Die Laufzeit des Plans beträgt insgesamt zehn Jahre. Die Wartezeit liegt nach Zuteilung der jeweiligen Tranche bei drei Jahren. Der Ausübungszeitraum liegt - abhängig von der jeweiligen Tranche - zwischen fünf und sieben Jahren.

Die Planbedingungen sehen vor, dass die Berechtigten für jeden Stock-Award nach Ablauf der jeweiligen Wartezeit und nach Wahl der HOCHTIEF Aktiengesellschaft eine HOCHTIEF-Aktie oder einen Barausgleich in Höhe des Börsenschlusskurses der HOCHTIEF-Aktie des letzten Börsenhandelstags vor dem Ausübungstag erhalten. Der Gewinn ist in den einzelnen Jahren des Ausübungszeitraums auf eine Kappungsgrenze beschränkt. Diese Kappungsgrenze steigt jährlich an und ist am Ende der Laufzeit auf einen Maximalgewinn begrenzt. Der Maximalgewinn wurde für die erste Tranche auf 160 Euro, für die zweite Tranche auf 81,65 Euro und für die dritte Tranche auf 166,27 Euro pro Stock-Award festgelegt.

Long-Term-Incentive-Plan 2009

Im Geschäftsjahr 2009 wurde für obere Führungskräfte der HOCHTIEF Aktiengesellschaft und nachgeordneter verbundener Unternehmen sowie für die Mitglieder des Vorstands auf Basis eines Beschlusses des Aufsichtsrats ein Long-Term-Incentive-Plan 2009 (LTIP 2009) aufgelegt. Die Planbedingungen unterscheiden sich bis auf unwesentliche Detailregelungen nicht von den Planbedingungen des LTIP 2008. Der Gewinn pro Stock-Award ist auf 40,10 Euro begrenzt.

Long-Term-Incentive-Plan 2010

Im Geschäftsjahr 2010 wurde für obere Führungskräfte der HOCHTIEF Aktiengesellschaft und nachgeordneter verbundener Unternehmen sowie für die Mitglieder des Vorstands auf Basis eines Beschlusses des Aufsichtsrats ein Long-Term-Incentive-Plan 2010 (LTIP 2010) aufgelegt. Die Planbedingungen unterscheiden sich - bis auf die Verlängerung der Wartezeit bei den SAR von zwei auf vier Jahren - nicht wesentlich von den Planbedingungen des LTIP 2009. Der Gewinn pro Stock-Award ist auf 81,83 Euro begrenzt.

Sonstiges

Die Ausübungsbedingungen aller aufgelegten Pläne sehen vor, dass bei Ausübung der SAR oder Stock-Awards - und bei Vorliegen aller anderen hierzu erforderlichen Voraussetzungen - die HOCHTIEF Aktiengesellschaft grundsätzlich ein Wahlrecht hat, anstelle der Auszahlung des Gewinns auch HOCHTIEF-Aktien zu liefern. Soweit die Bezugsberechtigten nicht bei der HOCHTIEF Aktiengesellschaft beschäftigt sind, werden die mit der Ausübung entstehenden Aufwendungen durch das jeweilige verbundene Unternehmen getragen.

Für die vorstehend genannten aktienbasierten Vergütungspläne waren zum Bilanzstichtag Rückstellungen in Höhe von 34.994 Tsd. Euro (Vorjahr 20.423 Tsd. Euro) passiviert. Der Gesamtaufwand für die genannten Pläne betrug im Berichtsjahr 21.045 Tsd. Euro (Vorjahr 23.356 Tsd. Euro) Der innere Wert der zum Ende der Berichtsperiode ausübbaren SAR belief sich auf 1.088 Tsd. Euro (Vorjahr 3.042 Tsd. Euro).

Für die Pläne sind bislang die folgenden Stückzahlen an SAR beziehungsweise Stock-Awards ausgegeben worden, verfallen oder ausgeübt worden:

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Ursprünglich ausgegeben Stand 31.12.2009 2010 neu gewährt 2010 verfallen 2010 ausgeübt Stand 31.12.2010
TERP 2004 1 853 901 147 567 - - 138 600 8 967
LTIP 2005 885 150 2 700 - 1 700 1 000 -
LTIP 2006 - Stock-Awards 165 243 28 957 - - 28 957 -
LTIP 2007 - SAR 430 450 365 050 - 500 137 350 227 200
LTIP 2007 - Stock-Awards 110 650 99 350 - 200 65 700 33 450
LTIP 2008 - SAR 304 575 276 120 - 3 375 - 272 745
LTIP 2008 - Stock-Awards 101 985 93 610 - 1 300 - 92 310
TERP 2008 erste Tranche 130 900 121 300 - - - 121 300
TERP 2008 zweite Tranche 359 000 346 400 - 17 100 - 329 300
TERP 2008 dritte Tranche 174 100 - 174 100 - - 174 100
RSA 2008 erste Tranche 122 012 122 012 - - - 122 012
RSA 2008 zweite Tranche 347 478 347 478 - - - 347 478
RSA 2008 dritte Tranche 146 884 - 146 884 - - 146 884
LTIP 2009 - SAR 414 000 406 500 - 3 900 - 402 600
LTIP 2009 - Stock-Awards 273 400 266 500 - 7 300 - 259 200
LTIP 2010 - SAR 353 200 - 353 200 2 300 - 350 900
LTIP 2010 - Stock-Awards 166 000 - 166 000 1 100 - 164 900


9. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die betriebliche Altersversorgung bei der HOCHTIEF Aktiengesellschaft setzt sich aus einer Basisversorgung in Form eines beitragsorientierten Bausteinsystems und einer unter-nehmenserfolgsabhängigen Aufbauversorgung zusammen. Der Rentenbaustein für die Basisversorgung hängt vom Einkommen ab und vom Lebensalter des Beschäftigten ("Verrentungsfaktor") sowie von einem allgemeinen Versorgungsbeitrag, der durch die HOCHTIEF Aktiengesellschaft alle drei Jahre geprüft wird. Der Rentenbaustein für die Aufbauversorgung ist abhängig von der Entwicklung des Ergebnisses nach Steuern gemäß IFRS. Hieraus können bis 20 Prozent der Basisversorgung zusätzlich erzielt werden. Die bis zum 31. Dezember 1999 geltende Versorgungsregelung sah tarifabhängige Leistungsgruppenbeträge vor. Diese wurden in Form von "Initialbausteinen" in das neue Versorgungssystem integriert. Die Leistung umfasst eine Altersrente, eine Invalidenrente sowie eine Hinterbliebenenrente.

Die Höhe der Rückstellung wird nach versicherungsmathematischen Methoden berechnet, für die Schätzungen unumgänglich sind. Als biometrische Rechnungsgrundlagen werden die Richttafeln 2005 G von Professor Dr. Klaus Heubeck verwendet. Des Weiteren liegen der Berechnung folgende versicherungsmathematischen Prämissen zugrunde:

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(In Prozent) 2010
Abzinsungsfaktor 5,17
Gehaltssteigerungsrate 2,75
Rentensteigerungsrate 1,75


Zur Finanzierung von Pensionszahlungen wurde bei der HOCHTIEF Aktiengesellschaft ein Contractual-Trust-Arrangement (CTA) gegründet. Die übertragenen Vermögensgegenstände werden treuhänderisch durch den HOCHTIEF Pension Trust e. V. verwaltet und dienen ausschließlich der Finanzierung der Pensionsverpflichtungen. Übertragene Barmittel werden am Kapitalmarkt nach Maßgabe der im Treuhandvertrag vereinbarten Anlagegrundsätze investiert. Die Vermögensgegenstände des Pensionsfonds erfüllen genauso wie an die Mitarbeiter verpfändete Rückdeckungsversicherungen und Fondsanteile aus der Entgeltumwandlung der Mitarbeiter die Anforderungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB. Demnach sind der beizulegende Zeitwert der Vermögensgegenstände mit dem Wert der Pensionsverpflichtungen und die Erträge aus diesen Vermögensgegenständen mit den Aufwendungen der Pensionsverpflichtungen zu saldieren. Die Saldierung erfolgt getrennt nach der Art der Pensionszusage. Je nachdem, ob eine Über- oder Unterdeckung vorliegt, kann es zu einem aktivischen oder passivischen Ausweis in der Bilanz kommen.

In der Bilanz zum 31. Dezember 2010 wurde folgende Verrechnung vorgenommen:

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(In Tsd. EUR) Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Gesamt
Erfüllungsbetrag der Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen - 274.823 - 9.792 - 284.615
Beizulegender Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände
(§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB)
353.297 9.559 362.856
Saldo 78.474 - 233 78.241
Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände
(§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB)
354.818 9.334 364.152


Der Aufwand aus Pensionsverpflichtungen setzt sich wie folgt zusammen:

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(In Tsd. EUR) 2010
Aufwand für Altersversorgung 5.165
Personalaufwand 5.165
Zinsaufwand aus der Aufzinsung und der Änderung des Abzinsungssatzes 16.407
Verrechnete Erträge aus dem Deckungsvermögen (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) -10.145
Zinsergebnis 6.262
Gesamtaufwand 11.427


Die verrechneten Erträge aus dem Deckungsvermögen enthalten mit 1.324 Tsd. Euro Erträge aus einer über die Anschaffungskosten hinausgehenden Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Dieser Wert wird je nach Art des Deckungsvermögens aus Börsenkursen, Bankauszügen und Versicherungsmitteilungen abgeleitet.

Die laufenden Leistungen für die Pensionszahlungen beliefen sich im Berichtsjahr auf 22.452 Tsd. Euro (Vorjahr 22.278 Tsd. Euro).

10. Sonstige Rückstellungen

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(In Tsd. EUR) 31.12.2010 31.12.2009
Steuerrückstellungen 11.871 11.952
Übrige sonstige Rückstellungen 141.232 83.292

153.103 95.244


Die sonstigen Rückstellungen betreffen unter anderem Risiken im Immobilien- und Beteiligungsbereich, nicht an anderer Stelle berücksichtigte drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, interne und externe Jahresabschlusskosten, Stock-Appreciation-Rights (SAR) sowie Stock-Awards, ausstehenden Urlaub von Mitarbeitern, Kosten der Altersteilzeit, Schadensersatzleistungen und andere ungewisse Verbindlichkeiten.

11. Verbindlichkeiten

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(In Tsd. EUR) 31.12.2010 Davon
Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr
31.12.2009 Davon
Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr
Verbindlichkeiten.gegenüber Kreditinstituten 1.300.002 33.002 1.096.189 69.189
Erhaltene Anzahlungen - - 19.252 19.252
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 32.130 31.181 3.029 3.029
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 456.385 456.017 475.115 474.655
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.172 1.172 1.172 1.172
Sonstige Verbindlichkeiten 45.361 42.432 41.954 38.641
davon aus Steuern (24.540) (24.540) (17.094) (17.094)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (72) (72) (70) (70)

1.835.050 563.804 1.636.711 605.938


Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten mit 240.000 Tsd. Euro ein am 26. Mai 2010 von HOCHTIEF am Markt platziertes Schuldscheindarlehen, das aus zwei Tranchen zu 59.500 Tsd. Euro und zu 180.500 Tsd. Euro besteht. Das Darlehen hat eine fünfjährige Laufzeit und wird mit dem Sechs-monats-EURIBOR zuzüglich einer angemessenen Marge verzinst. Im Vorjahr hat HOCHTIEF insgesamt vier Schuldscheindarlehen mit einem Gesamtvolumen von 300.000 Tsd. Euro und hälftig aufgeteilten Laufzeiten von drei und fünf Jahren mit zum Teil fixer und zum Teil variabler Verzinsung abgeschlossen. Die Verzinsung der einzelnen Schuldscheindarlehen entspricht dabei den zum Zeitpunkt des Abschlusses geltenden Marktbedingungen. Des Weiteren sind in dieser Position mit 250.000 Tsd. Euro zwei weitere im Jahr 2008 aufgenommene Schuldscheindarlehen enthalten. Davon hat ein Darlehen einen Nominalwert von 200.000 Tsd. Euro mit einer Laufzeit von fünf Jahren, das zweite beläuft sich auf nominal 50.000 Tsd. Euro und hat eine Laufzeit von sieben Jahren. Beide Darlehen werden mit dem Sechsmonats-EURIBOR zuzüglich einer angemessenen Marge verzinst.

Im Jahr 2005 hat die HOCHTIEF Aktiengesellschaft mit einem internationalen Bankenkonsortium eine syndizierte Barkreditlinie über 600.000 Tsd. Euro abgeschlossen. Die Inanspruchnahme beläuft sich unverändert zum Vorjahr auf 477.000 Tsd. Euro. Die Verzinsung beruht auf dem jeweiligen, von der Laufzeit der Ziehung abhängigen EURIBOR zuzüglich einer angemessenen Marge. Die Barkreditlinie läuft bis zum 22. November 2012.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus dem Konzernfinanzverkehr.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Steuerverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung, Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit sowie andere Verbindlichkeiten außerhalb des Lieferungs- und Leistungsverkehrs und andere Verpflichtungen.

Verbindlichkeiten in Höhe von - Tsd. Euro (Vorjahr 50.000 Tsd. Euro) haben eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

12. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

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(In Tsd. EUR) 31.12.2010 31.12.2009
Verpflichtungen aus Bürgschaften und Patronatserklärungen 1.140.920 1.165.639
davon für verbundene Unternehmen (1.091.776) (1.120.419)


Die Haftungsverhältnisse waren überwiegend zur Sicherung aufgenommener Bankkredite, für Vertragserfüllungen, Gewährleistungsverpflichtungen und Vorauszahlungen gegeben. Die HOCHTIEF Aktiengesellschaft bürgte am Bilanzstichtag im Wesentlichen für Beteiligungsgesellschaften und Arbeitsgemeinschaften. Nach unserer Einschätzung können alle Gesellschaften ihre zugrunde liegenden Verpflichtungen erfüllen, sodass die HOCHTIEF Aktiengesellschaft voraussichtlich nicht in Anspruch genommen wird.

Im Geschäftsjahr 2009 wurden 400 Mio. Euro des 2007 abgeschlossenen syndizierten Avalkredits über zwei Mrd. Euro der HOCHTIEF Aktiengesellschaft in eine Barkreditlinie umgewandelt und ein Teilbetrag in Höhe von 100 Mio. Euro der ursprünglichen Darlehensvaluta an das Bankenkonsortium zurückgegeben, wodurch das Gesamtvolumen auf 1,9 Mrd. Euro sowie das für Avale nutzbare Volumen auf 1,5 Mrd. Euro reduziert wurde. Diese Barkreditlinie ist bis zum 31. Dezember 2010 nicht in Anspruch genommen worden. Zudem besteht für die HOCHTIEF Aktiengesellschaft die Option zur Umwandlung dieser Barkreditlinie in eine Avalkreditlinie in gleicher Höhe. Der Kreditrahmen ermöglicht die Bereitstellung von Bürgschaften für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit vornehmlich der Unternehmensbereiche HOCHTIEF Europe, HOCHTIEF Concessions und HOCHTIEF Real Estate. Der syndizierte Avalkredit hat eine Ursprungslaufzeit von fünf Jahren, die am 24. Oktober 2012 endet, und wurde zum 31. Dezember 2010 mit 1,21 Mrd. Euro (Vorjahr 1,07 Mrd. Euro) in Anspruch genommen.

Daneben bestehen für die HOCHTIEF Aktiengesellschaft weitere Avalkreditlinien mit einem Gesamtbetrag von 1,14 Mrd. Euro (Vorjahr 0,93 Mrd. Euro) bei Versicherungsgesellschaften und Banken. Diese sind zum 31. Dezember 2010 mit 0,68 Mrd. Euro (Vorjahr 0,67 Mrd. Euro) in Anspruch genommen.

Die HOCHTIEF Aktiengesellschaft hat zugunsten amerikanischer Versicherungsgesellschaften eine unbegrenzte Garantie für Verpflichtungen der Turner- und der Flatiron-Gruppe im Rahmen des sogenannten Bondings ausgelegt. Dieses in den USA gesetzlich vorgesehene Sicherungsmittel garantiert die Erfüllung von Projekten der öffentlichen Hand. Weiterhin kommt es bei ausgewählten sonstigen Kunden zum Einsatz. Das gesamte Bondingvolumen beläuft sich auf 6.256 Mio. US-Dollar (Vorjahr 5.236 Mio. US-Dollar). Die Ausnutzung des Bondingvolumens betrug im Berichtsjahr 4.084 Mio. US-Dollar (Vorjahr 4.628 Mio. US-Dollar). Eine Inanspruchnahme aus dieser HOCHTIEF-Garantie ist in der Vergangenheit nicht erfolgt und wird zurzeit für die Zukunft auch nicht erwartet.

Darüber hinaus haftet die HOCHTIEF Aktiengesellschaft für Joint-Venture-Garantien der Flatiron Construction Corp. höchstens in Höhe der Auftragswerte. Diese betrugen zum 31. Dezember 2010 916.667 Tsd. Euro (Vorjahr 621.165 Tsd. Euro).

Wie im Vorjahr unterliegen die Wertpapiere des Umlaufvermögens keinen Verfügungsbeschränkungen.

Im Rahmen der sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen Abnahmeverpflichtungen aus langfristigen Lieferungs- und Leistungsverträgen in Höhe von 175.070 Tsd. Euro (Vorjahr 205.294 Tsd. Euro) Dabei handelt es sich um Verpflichtungen aus langfristigen Mietverträgen. Diesen stehen erwartete Mieterträge in Höhe von 130.713 Tsd. Euro (Vorjahr 148.962 Tsd. Euro) gegenüber.

Derivative Finanzinstrumente

Darlehensverbindlichkeiten mit einem Nominalvolumen von 1.126.500 Tsd. Euro (Vorjahr 958.500 Tsd. Euro) werden durch insgesamt 19 (Vorjahr 16) Zinsswaps besichert und bilden mit diesen bilanziell eine Bewertungseinheit. Die Höhe des Nominalvolumens erlaubt Rückschlüsse auf den Umfang des Einsatzes von Derivaten, gibt aber nicht das Risiko aus dem Einsatz von Derivaten wieder. Aufgrund der überwiegenden Übereinstimmung der "Critical Terms" in den Verträgen der jeweiligen Grund- und Sicherungsgeschäfte ist das Risiko annähernd vollständig abgesichert. Der beizulegende Zeitwert der Zinsswaps berechnet sich aus den - auf Basis der am Bewertungsstichtag geltenden Zinskurve - erwarteten abgezinsten zukünftigen Zahlungsströmen. Der Ausgleich der gegenläufigen Zahlungsströme erfolgt je nach Restlaufzeit des Grund- und des zugehörigen Sicherungsgeschäfts in den folgenden drei bis 54 Monaten. Drei der Zinsswaps wurden mit identischer Ausgestaltung gegenläufig mit einem verbundenen Unternehmen abgeschlossen. Diese haben zum 31. Dezember 2010 einen positiven Marktwert in Höhe von 17.373 Tsd. Euro (Vorjahr 16.504 Tsd. Euro). Des Weiteren wurde in einem Fall eine mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Darlehensverlängerung in eine Bewertungseinheit einbezogen.

Zur Absicherung unserer aktienbasierten Vergütungspläne bestehen jeweils acht Aktientermingeschäfte und Aktienoptionen. Der Marktwert der Aktientermingeschäfte belief sich zum 31. Dezember 2010 saldiert auf 46.281 Tsd. Euro (Vorjahr 40.320 Tsd. Euro); der der Aktienoptionsgeschäfte betrug saldiert 2.887 Tsd. Euro (Vorjahr 933 Tsd. Euro) Der Buchwert der Aktienoptionsgeschäfte beträgt saldiert 4.227 Tsd. Euro (Vorjahr 1.449 Tsd. Euro) und ist in den sonstigen Vermögensgegenständen beziehungsweise sonstigen Verbindlichkeiten enthalten. Für Aktientermingeschäfte und Aktienoptionen, die am 31. Dezember 2010 einen negativen Marktwert aufweisen, wurden Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in Höhe von 3.513 Tsd. Euro (Vorjahr 2.778 Tsd. Euro) gebildet. Die im Zusammenhang mit diesen Derivaten entstandenen Aufwendungen und Erträge werden im Personalaufwand ausgewiesen.

Zur Absicherung von Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten wurden Devisentermingeschäfte in derselben Währung und mit der gleichen Laufzeit wie das jeweilige Grundgeschäft abgeschlossen. Der Marktwert der zur Fremdwährungskurssicherung abgeschlossenen Devisentermingeschäfte ergibt sich jeweils als Barwert der unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Terminkurse beziehungsweise des Terminkurses am Bilanzstichtag ermittelten Zahlungsströme. Der saldierte Marktwert der Devisentermingeschäfte lag zum Bilanzstichtag bei 862 Tsd. Euro (Vorjahr - Tsd. Euro). Für Devisentermingeschäfte mit negativem Marktwert wurden Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in Höhe von 320 Tsd. Euro (Vorjahr - Tsd. Euro) gebildet. Des Weiteren wurden Fremdwährungsverbindlichkeiten mit einem Nominalvolumen von 16.095 Tsd. Euro (Vorjahr 37.170 Tsd. Euro) gegen Währungsschwankungen abgesichert, bei denen Grund- und Sicherungsgeschäft jeweils eine bilanzielle Bewertungseinheit bilden. Der Ausgleich der gegenläufigen Wertänderungen beziehungsweise Zahlungsströme erfolgt je nach Restlaufzeit des Grund- und des zugehörigen Sicherungsgeschäfts in den folgenden fünf bis 18 Monaten.

Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung

13. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse der HOCHTIEF Aktiengesellschaft stehen im Zusammenhang mit der Ausübung der Holdingfunktion. Außerdem werden hier noch Umsatzerlöse aus Bauprojekten in Höhe von 128.855 Tsd. Euro (Vorjahr 131.521 Tsd. Euro) ausgewiesen, die im Zusammenhang mit der Ausgliederung des Baugeschäfts in die rechtlich selbstständige HOCHTIEF Construction AG aus organisatorischen Gründen bei der HOCHTIEF Aktiengesellschaft abgewickelt werden. Von den Umsatzerlösen wurden 128.484 Tsd. Euro (Vorjahr 118.532 Tsd. Euro) im Ausland erzielt.

14. Sonstige betriebliche Erträge

Diese Position enthält hauptsächlich Erträge aus der Wertaufholung abgeschriebener Forderungen, der Auflösung von Rückstellungen, der Zuschreibung von Wertpapieren des Umlaufvermögens, dem Abgang von Gegenständen des Sachanlagevermögens sowie Konzernumlagen. Des Weiteren werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen 12.029 Tsd. Euro Währungskursgewinne ausgewiesen. Im Vorjahr waren in dieser Position zusätzlich Erträge aus dem Verkauf eigener Aktien enthalten.

15. Materialaufwand

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(In Tsd. EUR) 2010 2009
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 1.518 7.495
Aufwendungen für bezogene Leistungen 129.187 127.933

130.705 135.428


16. Personalaufwand

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(In Tsd. EUR) 2010 2009
Löhne und Gehälter 68.286 79.292
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung 6.734 6.895
Aufwendungen für Altersversorgung 5.553 19.787

80.573 105.974


Mitarbeiter

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(Jahresdurchschnitt) 2010 2009
Gewerbliche Arbeitnehmer 8 8
Angestellte 620 627

628 635


17. Abschreibungen

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(In Tsd. EUR) 2010 2009
Immaterielle Vermögensgegenstände 7.138 1.844
Sachanlagen 2.616 1.864

9.754 3.708


Die Abschreibungen betreffen mit 8.477 Tsd. Euro (Vorjahr 3.668 Tsd. Euro) planmäßige und mit 1.277 Tsd. Euro (Vorjahr 40 Tsd. Euro) außerplanmäßige Abschreibungen. Die außerplanmäßigen Abschreibungen entfallen mit 250 Tsd. Euro (Vorjahr 40 Tsd. Euro) auf immaterielle Vermögensgegenstände und mit 1.027 Tsd. Euro (Vorjahr - Tsd. Euro) auf Sachanlagen.

18. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen überwiegend Zuführungen zu Rückstellungen für Risiken im Beteiligungsbereich, Mieten und Pachten, Beratungskosten, Gerichts-, Anwalts- und Notarkosten, Reise- und Werbungskosten, Forschungs- und Entwicklungskosten, Versicherungsprämien, Jahresabschlusskosten sowie weitere, nicht an anderer Stelle auszuweisende Sozialleistungen. Des Weiteren enthält diese Position mit 1.943 Tsd. Euro Währungsverluste. Die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesenen sonstigen Steuern belaufen sich auf 3.307 Tsd. Euro (Vorjahr 2.081 Tsd. Euro).

19. Ergebnis Finanzanlagen

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(In Tsd. EUR) 2010 2009
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 318.550 157.334
Erträge aus Beteiligungen 3 74.079
davon von verbundenen Unternehmen (3) (74.078)
Aufwendungen aus Verlustübernahmen -35.929 -30.091
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 37.658 36.174
davon von verbundenen Unternehmen (37.651) (36.168)

320.282 237.496


20. Zinsergebnis

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(In Tsd. EUR) 2010 2009
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 41.637 49.362
davon von verbundenen Unternehmen (34.117) (34.728)
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -107.582 -82.561
davon an verbundene Unternehmen (-19.376) (-16.420)
davon aus der Aufzinsung langfristiger Rückstellungen (-7.306) (-)

-65.945 - 33.199


21. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens

Diese Position in Höhe von 1.406 Tsd. Euro (Vorjahr 50.605 Tsd. Euro) enthält Abschreibungen auf sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens. Im Vorjahr waren hier auch Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen ausgewiesen.

22. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen

Das außerordentliche Ergebnis in Höhe von 64.089 Tsd. Euro resultiert aus der Erstanwendung des BilMoG. Dabei entfallen die außerordentlichen Erträge mit 55.782 Tsd. Euro auf die Marktbewertung von Deckungsvermögen und mit 8.958 Tsd. Euro auf die Änderung der Bewertung der Pensionsrückstellungen. Des Weiteren ergaben sich außerordentliche Erträge in Höhe von 34 Tsd. Euro aus der Bewertungsänderung der Rückstellung für Altersteilzeit. Demgegenüber sind die außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von 685 Tsd. Euro auf die geänderte Abzinsung langfristiger Rückstellungen mit dem von der Deutschen Bundesbank vorgeschriebenen durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre zurückzuführen.

23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

In dieser Position sind Ertragsteuern auf ausländische Gewinnanteile enthalten. Die sonstigen Steuern werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

24. Gesamtbezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats

Bezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Das System der Vorstandsvergütung ist auf eine langfristige und nachhaltige Unternehmensführung ausgerichtet. Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat festgesetzt. Auch das Vergütungssystem für den Vorstand wird vom Aufsichtsrat beschlossen und regelmäßig überprüft. Der Personalausschuss des Aufsichtsrats bereitet die entsprechenden Beschlussfassungen des Aufsichtsratsplenums vor.

Das Vergütungssystem wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 11. Mai 2010 mit großer Mehrheit gebilligt.

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus festen und variablen, erfolgsorientierten Bezügen. Die festen Bezüge werden als leistungsunabhängige Grundvergütung monatlich als Gehalt ausgezahlt; darüber hinaus erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen. Diese bestehen hauptsächlich aus dem nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Wert der privaten Nutzung der Dienstwagen und vermögenswerter Vorteile.

Die erfolgsorientierten Bezüge sind abhängig vom Konzerngewinn und von der persönlichen Leistung der Vorstandsmitglieder.

Bei einer Zielerreichung von 100 Prozent setzen sich die Gesamtbarbezüge zu jeweils etwa 50 Prozent aus den festen und den erfolgsorientierten Bezügen zusammen. Die erfolgsorientierten Bezüge bestehen aus der Unternehmenstantieme (Anteil 60 Prozent) und einer individuellen Tantieme (Anteil 40 Prozent) - bei einer angenommenen Zielerreichung von jeweils 100 Prozent. Die Kappungsgrenze der erfolgsorientierten Bezüge liegt bei 200 Prozent.

Ferner gehören zur Vergütung der Vorstandsmitglieder Pensionszusagen und sonstige Zusagen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit sowie die Beteiligung an variablen Vergütungskomponenten des Konzerns mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter.

Bezüge des Vorstands für frühere Geschäftsjahre

Für die Wahrnehmung konzerninterner Mandate sind im Geschäftsjahr Bezüge in Höhe von 35 Tsd. Euro an Dr. Noe sowie weitere nachberechnete erfolgsorientierte Bezüge für das Geschäftsjahr 2009 in Höhe von 719 Tsd. Euro (davon an Dr. Lütkestratkötter 314 Tsd. Euro, Dr. Lohr 126 Tsd. Euro, Dr. Noé 126 Tsd. Euro, Dr. Rohr 83 Tsd. Euro und Dr. Stieler 70 Tsd. Euro) gewährt worden.

Gesamtbarbezüge für das Geschäftsjahr 2010 (2009)

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(In Tsd. EUR) Feste Bezüge Erfolgsorientierte Bezüge Sachbezüge
Dr. Lütkestratkötter 816 (785) 1. 065 (819) 46 (62)
Dr. Lohr 544 (523) 710 (546) 36 (35)
Dr. Noé 544 (523) 710 (546) 42 (61)
Dr. Rohr 544 (523) 710 (546) 28 (29)
Dr. Stieler 544 (436) 710 (455) 25 (20)
Vorstand gesamt 2.992 (2.790)* 3.905 (2.912)* 177 (207)*


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(In Tsd. EUR) Gesamt
Dr. Lütkestratkötter 1.927 (1.666)
Dr. Lohr 1.290 (1.104)
Dr. Noé 1.296 (1.130)
Dr. Rohr 1.282 (1.098)
Dr. Stieler 1.279 (911)
Vorstand gesamt 7.074 (5.909)*


* Vorjahreswerte ohne Werte für das im Geschäftsjahr 2009 ausgeschiedene Vorstandsmitglied Albrecht Ehlers (gesamt: 242 Tsd. Euro)


Variable Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter

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LTIP 2010 RSA 2008 dritte Tranche

Stock-Appreciation-Rights Stock-Awards



Anzahl Wert in Tsd. EUR* Anzahl Wert in Tsd. EUR* Anzahl Wert in Tsd. EUR*
Dr. Lütkestratkötter 18 800 161 9 800 392 40 060 1.871
Dr. Lohr 12 500 107 6 500 260 26 706 1.247
Dr. Noé 12 500 107 6 500 260 26 706 1.247
Dr. Rohr 12 500 107 6 500 260 26 706 1.247
Dr. Stieler 12 500 107 6 500 260 26 706 1.247
Vorstand gesamt 68 800 589 35 800 1.432 146 884 6.859


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Aufwand 2010 (2009) aus Long-Term-Incentive-Planen

Wert in Tsd. EUR
Dr. Lütkestratkötter 3.786 (4.312)
Dr. Lohr 2.444 (1.612)
Dr. Noé 2.610 (2.561)
Dr. Rohr 2.503 (3.033)
Dr. Stieler 1.725 (767)
Vorstand gesamt 13.068 (12.285)**


* Wert zum Gewährungszeitpunkt laut finanzmathematischem Gutachten
** Vorjahreswerte ohne Werte für das im Geschäftsjahr 2009 ausgeschiedene Vorstandsmitglied Albrecht Ehlers (1.767 Tsd. Euro)
*** Vorjahreswerte ohne Werte für das im Geschäftsjahr 2009 ausgeschiedene Vorstandsmitglied Albrecht Ehlers (242 Tsd. Euro)
**** Vorjahreswerte ohne Werte für das im Geschäftsjahr 2009 ausgeschiedene Vorstandsmitglied Albrecht Ehlers (1.489 Tsd. Euro)


Variable Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter

Zur Vergütung der Vorstandsmitglieder gehört außerdem die Teilnahme an den Long-Term-Incentive-Plänen (LTIP) der Gesellschaft. Dabei handelt es sich um die Gewährung von sogenannten Stock-Appreciation-Rights (Wertsteigerungsrechte) und Stock-Awards (virtuelle Aktienrechte).

Die Stock-Appreciation-Rights 2010 gewähren den Mitgliedern des Vorstands bei Erreichung der Ausübungshürden nach Ablauf der Wartezeit von vier Jahren innerhalb des jeweiligen dreijährigen Ausübungszeitraums einen Zahlungsanspruch gegen die Gesellschaft. Dessen Höhe hängt von der Entwicklung des Börsenkurses innerhalb der Warte- und Ausübungszeit ab. Ferner müssen relative sowie absolute Erfolgshürden, deren nachträgliche Änderung ausgeschlossen ist, erfüllt sein.

Die Planbedingungen der Stock-Awards 2010 sehen vor, dass die Berechtigten für jeden Stock-Award nach Ablauf der Wartezeit von jeweils drei Jahren innerhalb des jeweiligen zweijährigen Ausübungszeitraums einen Zahlungsanspruch in Höhe des Börsenschlusskurses der HOCHTIEF-Aktie des letzten Börsenhandelstags vor dem Ausübungstag haben.

Die dritte und letzte Tranche des im Mai 2008 aufgelegten Retention-Stock-Award-Plans (RSA 2008) wurde - wie 2008 bereits beschlossen - 2010 gewährt. Die erste Tranche wurde bereits 2008 und die zweite Tranche 2009 gewährt.

Die Ansprüche sind für alle Long-Term-Incentive-Pläne auf einen Maximalwert begrenzt, damit die Höhe auch im Fall von außerordentlichen beziehungsweise nicht vorhersehbaren Entwicklungen angemessen bleibt.

Im Rahmen der aufgelegten Pläne haben auch obere Führungskräfte Stock-Appreciation-Rights und Stock-Awards erhalten.

Der Anhang enthält auf den Seiten 16 bis 19 zusätzliche Einzelheiten zu den Plänen.

Im Geschäftsjahr 2010 wurden die Stock-Awards aus dem LTIP 2007 von allen Mitgliedern des Vorstands vollständig ausgeübt. Die Auszahlung betrug 1.740 Tsd. Euro (davon an Dr. Lütkestratkötter 609 Tsd. Euro, Dr. Lohr 329 Tsd. Euro, Dr. Noé 401 Tsd. Euro und Dr. Rohr 401 Tsd. Euro). Darüber hinaus wurden die noch nicht ausgeübten Stock-Appreciation-Rights aus dem LTIP 2007 in Höhe von 606 Tsd. Euro (davon an Dr. Lütkestratkötter 257 Tsd. Euro, Dr. Noé 161 Tsd. Euro und Dr. Rohr 188 Tsd. Euro) ausgeübt. Die noch nicht ausgeübten Stock-Appreciation-Rights des TERP 2004 wurden 2010 ebenfalls vollständig ausgeübt. Die Auszahlung betrug 2.415 Tsd. Euro (davon an Dr. Lütkestratkötter 652 Tsd. Euro und Dr. Noé 1.763 Tsd. Euro).

Der Vorstand erhielt für das Geschäftsjahr 2010 feste Bezüge von insgesamt 2.992 Tsd. Euro, erfolgsorientierte Bezüge von insgesamt 3.905 Tsd. Euro und Sachbezüge von insgesamt 177 Tsd. Euro. Außerdem wurden für das Geschäftsjahr 2010 langfristige Bezüge im Rahmen des LTIP 2010 mit einem Ausgabezeitwert von insgesamt 2.021 Tsd. Euro zugeteilt. Dies führt zu einer Gesamtvergütung für das Geschäftsjahr 2010 von 9.095 Tsd. Euro (Vorjahr 8.201*** Tsd. Euro).

Unter Einbeziehung der Gewährung der dritten Tranche des Retention-Stock-Award-Plans (RSA 2008) erhöht sich der Betrag außerordentlich um einen rechnerischen Marktwert dieser dritten Tranche in Höhe von 6.859 Tsd. Euro, sodass für das Geschäftsjahr 2010 eine Gesamtvergütung in Höhe von 15.954 Tsd. Euro (Vorjahr 15.060**** Tsd. Euro) auszuweisen ist. Der aus insgesamt drei Tranchen bestehende RSA 2008 läuft über einen Zeitraum von sieben Jahren, wobei die einzelnen Tranchen allerdings bereits bei der Zuteilung der jeweiligen Tranche mit dem Marktwert zum Zeitpunkt der Gewährung auszuweisen sind. Dieser Wert wird dabei auf der Grundlage der Bewertung nach Black/Scholes zum Gewährungsstichtag ermittelt. Der vom Wert zum Gewährungszeitpunkt zu unterscheidende Wert zum Zeitpunkt nach Ablauf der Wartezeit ist von der künftigen Entwicklung des Kurses der HOCHTIEF-Aktie abhängig.

Pensionen

Alle Mitglieder des Vorstands haben einzelvertragliche Pensionszusagen erhalten, die eine Inanspruchnahme der Pension frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres vorsehen. Die Höhe der Pension eines Vorstandsmitglieds bemisst sich an den festen Bezügen. Dabei wird ein prozentualer Anteil der festen Bezüge als Pension gewährt, der mit der Bestelldauer des Vorstandsmitglieds steigt. Als Höchstbetrag erhalten die Vorstandsmitglieder 65 Prozent der letzten festen Bezüge. Die Hinterbliebenenversorgung beträgt 60 Prozent des Pensionsanspruchs eines Vorstandsmitglieds.

Bei Nichtverlängerung beziehungsweise vorzeitiger Auflösung des Dienstvertrags vor Vollendung des 50. Lebensjahres erhält der jeweilige Vorstand bis zur Inanspruchnahme der regulären Pension ein Übergangsgeld in Höhe von 50 Prozent und im Falle des Ausscheidens nach Vollendung des 50. Lebensjahres ein Übergangsgeld in Höhe von 75 Prozent des bis zum Austritt erworbenen Pensionsanspruchs, gegebenenfalls unter teilweiser Anrechnung anderweitiger Einkünfte.

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(In Tsd. EUR) Zuführung zur Pensionsrückstellung 2010 (2009) Voraussichtliche Höhe der Pension
(Stand 31.12.2010)
Dr. Lütkestratkötter 446 (1.182) 388
Dr. Lohr 203 (348) 190
Dr. Noé 435 (513) 272
Dr. Rohr 441 (528) 272
Dr. Stieler 257 (323) 190
Vorstand gesamt 1.782 (2.894)* 1.312



* Vorjahreswerte ohne Werte für das im Geschäftsjahr 2009 ausgeschiedene Vorstandsmitglied Albrecht Ehlers (713 Tsd. Euro)



Für ihre Tätigkeit im Board von Leighton haben Dr. Lütkestratkötter, Dr. Lohr und Dr. Noé Pensionszusagen erhalten. Hierfür wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr 2009/2010 von Leighton für Dr. Lütkestratkötter, Dr. Lohr und Dr. Noé jeweils zehn Tsd. Euro aufgewendet.

Der Barwert der Pensionszusagen an aktive und ehemalige Vorstandsmitglieder beträgt 51.048 Tsd. Euro (Vorjahr 55.639 Tsd. Euro).

An frühere Mitglieder des Vorstands oder deren Hinterbliebene wurden Beträge in Höhe von 3.699 Tsd. Euro (Vorjahr 12.613 Tsd. Euro) gezahlt.

Für die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern und ihren Hinterbliebenen sind 32.949 Tsd. Euro (Vorjahr 36.406 Tsd. Euro) zurückgestellt.

Zusagen an Vorstandsmitglieder für den Fall der Beendigung der Tätigkeit

Falls Aktionäre die Kontrolle über die HOCHTIEF Aktiengesellschaft im Sinne der §§ 29, 30 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz erwerben, haben alle Vorstände das Recht, ihr Vorstandsmandat mit einer Frist von sechs Monaten niederzulegen und den Dienstvertrag zum gleichen Zeitpunkt zu kündigen. Gemäß der Stimmrechtsmitteilung von ACS vom 9. Februar 2011, nach dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot insgesamt 33,49 Prozent (der Aktien beziehungsweise) der Stimmrechte der HOCHTIEF Aktiengesellschaft zu halten, sind die Voraussetzungen für die Ausübung des vorgenannten Rechts durch die Vorstandsmitglieder erfüllt worden. Dieses Recht steht den jeweiligen Vorstandsmitgliedern auch in weiteren übernahmeähnlichen Fällen zu, die vertraglich im Einzelnen festgelegt sind (insbesondere bei Erwerb der Mehrheit der Stimmrechte in der Hauptversammlung). Weiterhin besteht dieses Recht auch für den Fall, dass das jeweilige Vorstandsmitglied einem nachhaltigen und substanziellen Druck durch Aktionäre ausgesetzt wird, die seinen Rücktritt oder die Vornahme bestimmter Handlungen fordern, die das jeweilige Vorstandsmitglied nicht mit der eigenen Verantwortung für die Führung seines Amts vereinbaren kann. Im Fall der Kündigung oder der einvernehmlichen Beendigung des Dienstvertrags beziehungsweise der Beendigung durch Zeitablauf innerhalb von neun Monaten nach einer Übernahme erhält das jeweilige Vorstandsmitglied als Entschädigung für die Beendigung des Dienstvertrags eine Abfindung von zweieinhalb Jahresbezügen, bestehend aus den festen Jahresbezügen und den erfolgsorientierten Jahresbezügen, in gemäß Dienstvertrag budgetierter Höhe. Hätte der Dienstvertrag ab Wirksamwerden der Beendigung noch länger als zweieinhalb Jahre fortbestanden, so erhöht sich die Abfindung angemessen. Frühestens nach Ablauf von zweieinhalb Jahren nach Beendigung des jeweiligen Dienstvertrags erhält das ausgeschiedene Vorstandsmitglied ein vertragliches Übergangsgeld nach Maßgabe der Regelungen des mit ihm geschlossenen Pensionsvertrags. Im Hinblick auf die Rechte aus dem Pensionsvertrag wird das ausgeschiedene Vorstandsmitglied so behandelt, als ob das Dienstverhältnis über den Beendigungszeitpunkt hinaus für weitere drei Jahre bestehen würde. Im Hinblick auf eventuelle Rechte aus Long-Term-Incentive-Plänen der Gesellschaft steht dem ausscheidenden Vorstandsmitglied der Anspruch auf Abfindung der Rechte aus den laufenden Plänen zu. Macht das ausscheidende Vorstandsmitglied von dem Abfindungsrecht keinen Gebrauch, wird es im Rahmen der Pläne so behandelt, als ob das Dienstverhältnis über den Beendigungszeitpunkt hinaus für weitere drei Jahre bestehen würde. Diese Zusagen haben alle amtierenden Mitglieder des Vorstands erhalten, die vor 2008 in den Vorstand eingetreten sind. Die Zusage zugunsten von Dr. Stieler, der 2009 zum Vorstandsmitglied bestellt worden ist, wurde nach Maßgabe der Empfehlungen in Ziff. 4. 2. 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 6. Juni 2008 angepasst. Dies hat zur Folge, dass seine Abfindungsansprüche auf den Wert von zwei Jahresvergütungen begrenzt sind und nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrags vergütet wird. Bei Abfindungsansprüchen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels (Change of Control) gilt eine Obergrenze von drei Jahresvergütungen ohne Berücksichtigung der Restlaufzeit des Dienstvertrags.

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(In Tsd. EUR) Feste Vergütung Variable Vergütung Sitzungsgeld Insgesamt
Dr. Martin Kohlhaussen 13 104 4 121
Detlev Bremkamp 31 251 10 292
Gerhard Peters 24 190 10 224
Ángel García Altozano 22 173 8 203
Gregor Asshoff 16 125 10 151
Alois Binder 18 143 10 171
Lutz Kalkofen 12 95 10 117
Prof. Dr. Hans-Peter Keitel 18 143 8 169
Raimund Neubauer 18 143 10 171
Udo Paech 16 125 10 151
Gerrit Pennings 16 125 10 151
Prof. Dr. Heinrich von Pierer 16 125 10 151
Prof. Dr. Wilhelm Simson 14 112 8 134
Tilman Todenhöfer 16 125 10 151
Marcelino Fernández Verdes 16 125 6 147
Manfred Wennemer 11 91 4 106
Klaus Wiesehügel 18 143 8 169
Aufsichtsrat gesamt 295 2.338 146 2.779


Anpassung des Vergütungssystems für den Vorstand für das Geschäftsjahr 2011

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung im November 2010 beschlossen, aufgrund des Wegfalls des Retention-Stock-Award-Plans (langfristige Vergütungskomponente) im Jahr 2011 das Vergütungssystem wie folgt anzupassen: Der Aufsichtsrat ist berechtigt, den Nettobetrag der erfolgsorientierten Bezüge zu 50 Prozent durch Übertragung von Aktien der HOCHTIEF Aktiengesellschaft - mit einer Sperrfrist von zwei Jahren - zu erfüllen.

Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird durch die Hauptversammlung festgelegt und ist in § 18 der Satzung geregelt. Die Vergütung für das Geschäftsjahr 2010 auf Basis der der Hauptversammlung im Mai 2011 zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Dividende ergibt sich aus der oben stehenden Tabelle.

25. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Die im Geschäftsjahr zwischen der HOCHTIEF Aktiengesellschaft und ihr nahestehenden Unternehmen und Personen abgeschlossenen Geschäfte wurden ausschließlich zu marktüblichen Bedingungen abgewickelt.

26. Honorare des Abschlussprüfers

Die HOCHTIEF Aktiengesellschaft macht von dem Wahlrecht des § 285 Nr. 17 HGB Gebrauch und verzichtet auf die individuelle Offenlegung der im Geschäftsjahr 2010 als Aufwand erfassten Honorare an den Abschlussprüfer Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die Offenlegung des Gesamtaufwands erfolgt im Konzernanhang des Konzernabschlusses 2010 des HOCHTIEF-Konzerns.

27. Angabe zur Aktionärsstruktur gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Folgende gemäß § 26 WpHG, § 21 Abs. 1 WpHG veröffentlichungspflichtige Änderungen der Aktionärsstruktur der HOCHTIEF Aktiengesellschaft bestanden beziehungsweise haben sich im Geschäftsjahr 2010 oder im Aufhellungszeitraum ergeben:

CARIÁTIDE S.A. ("Cariátide") mit eingetragenem Sitz in Madrid, Spanien, hat uns am 25. April 2007 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt: Am 24. April 2007 überschritt der Anteil der Stimmrechtsaktien an der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Opernplatz 2, D-45128 Essen, der direkt von Cariátide gehalten wird, die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 % und 25 % und beträgt 25,08 % der Stimmrechte (17 554 000 Stimmrechte)

ACS Actividades de Construcción y Servicios, S.A. ("ACS"), Madrid, Spanien, hat uns am 25. April 2007 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt: Am 24. April 2007 überschritt der Anteil der stimmberechtigten Aktien an der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Opernplatz 2, D-45128 Essen, der indirekt von ACS gehalten wird, die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 % und 25 % und beträgt 25,08 % der Stimmrechte (17 554 000 Stimmrechte). Alle diese Stimmrechte sind nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG ACS zuzurechnen. Die Stimmrechte werden indirekt über die ACS-Tochtergesellschaft CARIÁTIDE S. A. gehalten.

Ergänzend weisen wir - zum besseren Verständnis - darauf hin, dass ACS nach den Angaben in ihrem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot vom 1. Dezember 2010 über ihre Tochtergesellschaft CARIÁTIDE S.A. 29,98 Prozent der seinerzeit bestehenden Aktien und Stimmrechte an der HOCHTIEF Aktiengesellschaft gehalten hat.

Gartmore Investment Management Ltd of Gartmore House, London, Großbritannien, hat uns am 31. Juli 2007 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt: Wir teilen hiermit gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass unser Stimmrechtsanteil an der HOCHTIEF Aktiengesellschaft am 24. Juli 2007 die Schwelle von 3 % überschritten hat und an diesem Tag 3,091 % betrug (entspricht 2 163 632 Aktien). 3,091 % der Stimmrechte (entspricht 2 163 632 Aktien) sind nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG uns zuzurechnen.

BlackRock, Inc., New York, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 26. Oktober 2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen, Deutschland, ISIN: DE0006070006, WKN: 607000, am 20. Oktober 2010 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,005 % (das entspricht 2 103 325 Stimmrechten) betragen hat. 3,005 % der Stimmrechte (das entspricht 2 103 325 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

Herr O. Mason Hawkins, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 13. Dezember 2010 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen, Deutschland, ISIN: DE0006070006, WKN: 607000, am 10. Dezember 2010 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 4,84 % (das entspricht 3 725100 Stimmrechten) betragen hat. Die Veränderung wurde durch eine Kapitalerhöhung verursacht, bei der die HOCHTIEF Aktiengesellschaft 6 999 999 neue Aktien an die Qatar Holding LLC ausgegeben hat. 4,84 % der Stimmrechte (das entspricht 3 725100 Stimmrechten) sind Herrn Hawkins gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

Southeastern Asset Managemet, Inc., Memphis, Tennessee, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 13. Dezember 2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen, Deutschland, ISIN: DE0006070006, WKN: 607000, am 10. Dezember 2010 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 4,84 % (das entspricht 3 725100 Stimmrechten) betragen hat. Die Veränderung wurde durch eine Kapitalerhöhung verursacht, bei der die HOCHTIEF Aktiengesellschaft 6 999 999 neue Aktien an die Qatar Holding LLC ausgegeben hat. 4,84 % der Stimmrechte (das entspricht 3 725 100 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.

Im Namen und in Vollmacht der nachfolgend in Ziffern (1), (2) und (3) genannten juristischen Personen und Gesellschaften wurde uns am 15. Dezember 2010 gemäß §§ 21 Abs. 2, 22 Abs 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:

(1) Hiermit teilen wir gemäß § 21 Abs. 1 WpHG im Auftrag des Staates Katar, vertreten durch die Qatar Investment Authority, P.O. Box: 23224, Doha, Katar, mit, dass der Stimmrechtsanteil des Staates Katar an der HOCHTIEF Aktiengesellschaft am 10. Dezember 2010 die Schwellen von 3 % und 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 9,09 % (6 999 999 Stimmrechte) beträgt. Davon sind dem Staat Katar alle Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende vom Staat Katar kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der HOCHTIEF Aktiengesellschaft jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten:

(a) Qatar Investment Authority, P.O. Box: 23224, Doha, Katar;
(b) Qatar Holding LLC, Qatar Finance Centre, 8th Floor, Q-Tel Tower, Corniche Street, West Bay, Doha, Katar.

(2) Hiermit teilen wir gemäß § 21 Abs. 1 WpHG im Auftrag der Qatar Investment Authority, P.O. Box: 23224, Doha, Katar, mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der HOCHTIEF Aktiengesellschaft am 10. Dezember 2010 die Schwellen von 3 % und 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 9,09 % (6 999 999 Stimmrechte) beträgt. Davon sind der Qatar Investment Authority alle Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über die von der Qatar Investment Authority kontrollierten Qatar Holding LLC, Qatar Finance Centre, 8th Floor, Q-Tel Tower, Corniche Street, West Bay, Doha, Katar, gehalten, deren Stimmrechtsanteil an der HOCHTIEF Aktiengesellschaft 3 % oder mehr beträgt.

(3) Hiermit teilen wir gemäß § 21 Abs. 1 WpHG im Auftrag der Qatar Holding LLC, Qatar Finance Centre, 8th Floor, Q-Tel Tower, Corniche Street, West Bay, Doha, Katar, mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der HOCHTIEF Aktiengesellschaft am 10. Dezember 2010 die Schwellen von 3 % und 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 9,09 % (6 999 999 Stimmrechte) beträgt.

28. Wesentliche Beteiligungen des HOCHTIEF-Konzerns zum 31.12.2010

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Anteil am Kapital in % in Tsd Landeswährung Eigenkapital
in Tsd. EUR Ergebnis des Jahres in Tsd. EUR
I. Verbundene Unternehmen, die in den Konzernabschluss einbezogen sind




Unternehmensbereich HOCHTIEF Americas




HOCHTIEF Americas GmbH, Essen 100

547.336 -1)
The Turner Corporation, Dallas / USA 1002) USD 532.458 398.486 43.1363)
Flatiron Construction Corp. , Delaware / USA 1002) USD 201.392 150.720 48.8073)
E. E. Cruz and Company Inc. , Holmdel / USA 1002)
-5) -5) -5)
Unternehmensbereich HOCHTIEF Asia Pacific




HOCHTIEF Asia Pacific GmbH, Essen 100

1.126.040 -1)
Leighton Holdings Limited, Sydney /Australien 54,212) AUD 2.469.923 1.880.278 378.5213)
Unternehmensbereich HOCHTIEF Concessions




HOCHTIEF Concessions AG, Essen 100

191.170 -1)
HOCHTIEF AirPort




HOCHTIEF AirPort GmbH, Essen 1002)

135.000 -1)
Airport Partners GmbH, Düsseldorf 402)

140.602 18.988
HAP Hamburg Airport Partners GmbH & Co. KG, Hamburg 712)

395.190 22.304
Sydney Airport Intervest GmbH, Essen 46,302)

258.893 28.969
HOCHTIEF AirPort Capital Verwaltungs GmbH & Co. KG, Essen 1002)

1.205 4.962
HOCHTIEF PPP Solutions




HOCHTIEF PPP Solutions GmbH, Essen 1002)

32.352 -1)
HOCHTIEF PPP Solutions Chile Limitada, Santiago de Chile / Chile 1002) CLP 40.486.388 65.183 1.992
HOCHTIEF PPP Solutions (UK) Limited, Swindon / Großbritannien 1002) GBP 4.718 5.481 -1.477
Unternehmensbereich HOCHTIEF Europe




HOCHTIEF Construction AG, Essen 100

203.665 -1)
Streif Baulogistik GmbH, Essen 1002)

31.659 -1)
HOCHTIEF (UK) Construction Ltd. , Swindon / Großbritannien 1002) GBP 7.943 9.228 491
HOCHTIEF CZ a. s. , Prag / Tschechien 1002) CZK 965.336 38.517 307
HOCHTIEF Polska S.A. , Warschau / Polen 1002) PLN 135.460 34.078 8.932
OOO HOCHTIEF, Moskau / Russland 1002) RUB 340.946 8.353 3.860
HOCHTIEF Construction Qatar W.L.L. , Doha / Katar 492) QAR 243.551 50.376 61.264
Unternehmensbereich HOCHTIEF Real Estate




Deutsche Bau- und Siedlungs-Gesellschaft mbH, Essen 100

17.490 -1)
HOCHTIEF Projektentwicklung GmbH, Essen 100

7.670 -1)
HOCHTIEF Aurestis Beteiligungsgesellschaft mbH, Essen 1002)

6.570 -1)
Unternehmensbereich HOCHTIEF Services




HOCHTIEF Facility Management GmbH, Essen 100

6.071 -1)
HOCHTIEF Energy Management GmbH, Essen 1002)

17.018 -1)
Unternehmensbereich Unternehmenszentrale




HOCHTIEF Insurance Broking and Risk Management Solutions GmbH, Essen 100

158.779 -1)
Builders' Credit Reinsurance Company S.A., Steinfort / Luxemburg 1002) USD 203.97 152.653 -1.533
II. At Equity bewertete Finanzanlagen




Unternehmensbereich HOCHTIEF Concessions




HOCHTIEF AirPort




Budapest Airport Zrt. , Budapest / Ungarn 49,672)

259.6894) - 35.4034)
Flughafen Düsseldorf GmbH, Düsseldorf 502)

146.0384) 38.6754)
Flughafen Hamburg GmbH, Hamburg 492)

63.7604) -1)
Athens International Airport S.A., Athen / Griechenland 26,672)

508.0744) 181.7404)
Tirana International Airport SHPK, Tirana / Albanien 472)

33.3134) 3.2464)
HOCHTIEF PPP Solutions




Herrentunnel Lübeck GmbH & Co. KG, Lübeck 502)

- 6.3984) -1.4404)
Sociedad Concesionaria Autopista Vespucio Norte Express S.A., Santiago de Chile / Chile 17,952) CLP 76.905.0104) 123.8174) 19.3524)
Sociedad Concesionaria Tünel San Cristobal S.A., Santiago de Chile / Chile 502) CLP 7.358.3494) 11.8474) - 3344)
Unternehmensbereich HOCHTIEF Real Estate




aurelis Real Estate GmbH & Co. KG, Eschborn 502)

130.7634) 38.9743)4)
III. Sonstige Unternehmen




Unternehmensbereich HOCHTIEF Concessions




HOCHTIEF AirPort




Southern Cross Airports Corporation Holdings Limited, Sydney / Australien 12,112) AUD 2.104.6594) 1.602.2144) 243.5824)


1) Ergebnisabführungsvertrag
2) Mittelbare Beteiligung
3) Konsolidiertes Ergebnis der Gruppe
4) Zahlen aus Geschäftsjahr 2009
5) Konsolidiert in Turner/ Flatiron


Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Der Bilanzgewinn der HOCHTIEF Aktiengesellschaft des Geschäftsjahres 2010 in Höhe von 153.999.998,- Euro wird zur Ausschüttung einer Dividende von zwei Euro je dividendenberechtigter Stückaktie verwendet, und der aus dem Bilanzgewinn auf nicht dividendenberechtigte Aktien entfallende Betrag, das sind 6.870.150,- Euro, wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Dividende ist am Tag nach der Hauptversammlung zahlbar.

Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von zwei Euro je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet.

Gremien

* Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer
a) Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (Stand: 31. Dezember 2010)
b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Stand: 31. Dezember 2010)


Aufsichtsrat

Detlev Bremkamp

München, Vorsitzender (ab 11.05.2010)
Unternehmensberater, ehem. Mitglied des Vorstands der Allianz AG, München

a) Asea Brown Boveri AG
HSH Nordbank AG
SSI AG-Sun Shine Investments

b) Allianz Lebensversicherungs AG
Mondial Assistance S.A.S.

Gerhard Peters*

Bad Nauheim, stellvertretender Vorsitzender, Mitglied der Geschäftsleitung der Zentralabteilung Personal der HOCHTIEF Aktiengesellschaft

a) HOCHTIEF Construction AG

Ángel García Altozano

Madrid, Director General Corporativo, ACTIVIDADES DE CONSTRUCCIÓN Y SERVICIOS, S.A., Madrid

b) Abertis Infraestructuras, S.A.
Abertis Telecom, S.A.
ACS Servicios y Concesiones, S.L.
ACS Servicios, Comunicaciones y Energía, S.L.
Admirabilia, S.L. (Chairman)
Clece, S.A.
Dragados, S.A.
Energías Ambientales de Somozas, S.A. (Chairman)
Energías Ambientales de Novo, S.A. (Chairman)
Energías Ambientales de Vimianzo, S.A. (Chairman)
Energías Ambientales EASA, S.A. (Chairman)
Iridium Concesiones de Infraestructuras, S.A.
Publimedia Sistemas Publicitarios, S.L.
Saba Aparcamientos, S.A.
Societat Eolica de L'Enderrocada, S.A. (Chairman)
Trebol International B.V.
Urbaser, S.A.
Xfera Moviles, S.A. (Chairman)

Gregor Asshoff*

Frankfurt am Main, Rechtsanwalt und Leiter der Hauptabteilung Politik und Grundsatzfragen der IG Bauen-Agrar-Umwelt

a) HOCHTIEF Construction AG
Zusatzversorgungskasse des Gerüstbaugewerbes VvaG

Alois Binder*

Wyhl, Betriebsrat HOCHTIEF Construction AG, Bereich Südwest

Lutz Kalkofen*

Essen, Leitender Angestellter HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen

b) Builders' Credit Reinsurance Company S.A.

Professor Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Hans-Peter Keitel

Essen, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e.V., ehem. Vorsitzender des Vorstands der HOCHTIEF Aktiengesellschaft

a) Commerzbank AG
National-Bank AG
ThyssenKrupp AG

b) EQT Infrastructure Limited
RAG-Stiftung

Dr. rer. pol. h. c. Martin Kohlhaussen

Bad Homburg, Vorsitzender (bis 11.05.2010)
Bankdirektor i. R., ehem. Vorsitzender des Vorstands der Commerzbank AG, Frankfurt am Main

Raimund Neubauer*

Essen, Betriebsratsvorsitzender der HOCHTIEF Construction AG, Bereich West

Udo Paech*

Berlin, Betriebsrat der HOCHTIEF Construction AG, Bereich Nordost

Gerrit Pennings*

Kirchheim, Betriebsratsvorsitzender der HOCHTIEF Facility Management GmbH, Region Süd

Professor Dr. jur. Dr.-Ing. E. h. Heinrich v. Pierer

Erlangen, Geschäftsführer der Pierer Consulting GmbH, Erlangen

a) Georgsmarienhütte Holding GmbH

b) Koc Holding A.S.

Professor Dr. rer. nat. Dipl.-Chem. Wilhelm Simson

München, Diplom-Chemiker, ehem. Vorsitzender des Vorstands der E.ON AG, Düsseldorf

a) E.ON AG

b) Freudenberg & Co. Kommanditgesellschaft

Tilman Todenhöfer

Madrid, Geschäftsführender Gesellschafter der Robert Bosch Industrietreuhand KG, Stuttgart

a) Deutsche Bank AG
Robert Bosch GmbH

b) Robert Bosch Internationale Beteiligungen AG (Präsident)

Marcelino Fernández Verdes

Madrid, CEO of the Construction, Concessions and Environment and Logistics Areas of ACS Group

b) ACS Servicios y Concesiones, S.L. (Chairman and CEO)
AVASA
Clece, S.A.
Dragados, S.A. (Chairman and CEO)
Iridium Concesiones de Infraestructuras, S.A.
Urbaser, S.A.

Manfred Wennemer

Bensheim, Mitglied des Aufsichtsrats der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, ehem. Vorsitzender des Vorstands der Continental Aktiengesellschaft, Hannover
(ab 11.05.2010)

a) Allianz Deutschland AG
Knorr-Bremse AG
KION Group GmbH (Vorsitzender)
Peguform GmbH

b) Charter International plc
NV BEKAERT SA
Springer Science + Business Media SA (Vorsitzender)

Klaus Wiesehügel*

Königswinter, Bundesvorsitzender der IG Bauen-Agrar-Umwelt, Frankfurt am Main

a) Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (Vorsitzender)

b) Landwirtschaftliche Rentenbank

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Ad-hoc-Ausschuss (ab 21.09.2010)

Detlev Bremkamp (Vorsitzender)
Gerhard Peters (stellv.)
Professor Dr. -Ing. Dr. -Ing. E. h. Hans-Peter Keitel
Raimund Neubauer
Professor Dr. jur. Dr. -Ing. E. h. Heinrich v. Pierer
Klaus Wiesehügel

Nominierungsausschuss

Detlev Bremkamp (Vorsitzender, ab 11.05.2010)
Professor Dr. -Ing. Dr. -Ing. E. h. Hans-Peter Keitel
Dr. rer. pol. h. c. Martin Kohlhaussen (Vorsitzender, bis 11.05.2010)
Professor Dr. rer. nat. Dipl. -Chem. Wilhelm Simson (bis 11.05.2010)
Marcelino Fernández Verdes (ab 11.05.2010)

Personalausschuss

Detlev Bremkamp (Vorsitzender, ab 11.05.2010)
Gerhard Peters (stellv.)
Alois Binder
Professor Dr. -Ing. Dr. -Ing. E. h. Hans-Peter Keitel
Dr. rer. pol. h. c. Martin Kohlhaussen (Vorsitzender, bis 11.05.2010)
Professor Dr. rer. nat. Dipl. -Chem. Wilhelm Simson (bis 11.05.2010)
Marcelino Fernández Verdes (ab 11.05.2010)

Prüfungsausschuss

Ángel García Altozano (Vorsitzender, ab 11.05.2010)
Detlev Bremkamp (Vorsitzender, bis 11.05.2010)
Gerhard Peters (stellv.)
Alois Binder
Dr. rer. pol. h. c. Martin Kohlhaussen (bis 11.05.2010)
Raimund Neubauer
Professor Dr. jur. Dr. -Ing. E. h. Heinrich v. Pierer (ab 11.05.2010)
Tilman Todenhöfer (ab 11.05.2010)

Strategieausschuss (ab 11.05.2010)

Detlev Bremkamp (Vorsitzender)
Gerhard Peters (stellv.)
Ángel García Altozano
Gregor Asshoff
Professor Dr. -Ing. Dr. -Ing. E. h. Hans-Peter Keitel
Raimund Neubauer
Udo Paech
Gerrit Pennings
Professor Dr. jur. Dr. -Ing. E. h. Heinrich v. Pierer
Manfred Wennemer

Vermittlungsausschuss (§ 27 Abs. 3 MitbestG)

Detlev Bremkamp (Vorsitzender, ab 11.05.2010)
Gerhard Peters
Professor Dr. -Ing. Dr. -Ing. E. h. Hans-Peter Keitel
Dr. rer. pol. h. c. Martin Kohlhaussen (Vorsitzender, bis 11.05.2010)
Klaus Wiesehügel

Vorstand

Dr.-Ing. Herbert Lütkestratkötter

Essen, Vorsitzender des Vorstands der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen

a) HOCHTIEF Concessions AG (Vorsitzender bis 31.12.2010)
HOCHTIEF Construction AG
HOCHTIEF Facility Management GmbH
HeidelbergCement AG
TÜV Rheinland Holding AG

b) Leighton Holdings Limited

Dr. rer. pol. Burkhard Lohr

Haltern am See, Mitglied des Vorstands und Arbeitsdirektor der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen

a) HOCHTIEF Concessions AG
HOCHTIEF Construction AG

b) Leighton Holdings Limited

Dr. rer. pol. Peter Noé

Essen, Mitglied des Vorstands der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen

a) Flughafen Düsseldorf GmbH (Vorsitzender)

b) Athens International Airport S.A.
HOCHTIEF AUSTRALIA HOLDINGS Ltd.
Leighton Holdings Limited (Deputy Chairman)

Professor Dr.-Ing. Martin Rohr

Düsseldorf, Mitglied des Vorstands der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen

a) Flughafen Hamburg GmbH (stellv. Vorsitzender)
HOCHTIEF Construction AG

b) Flatiron Holding, Inc.
The Turner Corporation

Dr. Frank Stieler

Eppstein, Mitglied des Vorstands der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen

a) HOCHTIEF Construction AG (Vorsitzender)
HOCHTIEF Facility Management GmbH (Vorsitzender)

b) Builders' Credit Reinsurance Company S.A.
The Turner Corporation

Generalbevollmächtigter

RA Hartmut Paulsen, Düsseldorf

Impressum

Herausgeber:

HOCHTIEF Aktiengesellschaft
Opernplatz 2, 45128 Essen
Tel. : 0201 824-0, Fax: 0201 824-2777
info@hochtief. de, www.hochtief. de

Bildbearbeitung, Satz und Druckvorstufe:

Creafix GmbH, Solingen

Druck:

Druckpartner, Essen

Der Jahresabschluss ist auf dem umweltfreundlichen Bilderdruckpapier Maxi Silk gedruckt. Es ist nach den Regeln des Forest Stewardship Council (FSC) zertifiziert.

Dieser Jahresabschluss liegt auch in englischer Sprache vor.