HOCHTIEF Global One GmbHEssenBekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Offenlegung/Mitteilung gemäß § 264 Abs. 3 Nrn. 1 und 4 b) HGB Die Gesellschafter haben der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 HGB für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 im Hinblick auf die Pflicht zur Offenlegung zugestimmt. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe der Regelungen des § 264 Abs. 3 Nr. 4b) HGB von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses gemäß §§ 325 ff. HGB für das Geschäftsjahr 2011 befreit. Mutterunternehmen ist die HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen (HRB 279, AG Essen), in deren Konzernabschluss nach den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB die Gesellschaft einbezogen ist.
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