Eurafrica Baugesellschaft mit beschränkter Haftung
Essen
Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Offenlegung/Mitteilung gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 1 und 4 b) HGB
Die Gesellschafter haben der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten des § 264
Abs. 3 HGB für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 im Hinblick auf die Pflicht
zur Offenlegung sowie zur Erstellung eines Anhangs und Lageberichts gemäß § 264 Abs.
1 HGB zugestimmt.
Die Gesellschaft ist nach Maßgabe der Regelungen des § 264 Abs. 3 Nr. 4b) HGB von
der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses gemäß §§ 325 ff. HGB sowie von der
Pflicht zur Erstellung eines Anhangs und Lageberichts gemäß § 264 Abs. 1 HGB für das
Geschäftsjahr 2011 befreit. Mutterunternehmen ist die HOCHTIEF Aktiengesellschaft,
Essen (HRB 279, AG Essen), in deren Konzernabschluss nach den Vorschriften der §§
264 ff. HGB die Gesellschaft einbezogen ist.
Eurafrica Baugesellschaft mit beschränkter Haftung
Die Geschäftsführung
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