Eurafrica Baugesellschaft mit beschränkter Haftung

Essen

Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Offenlegung/Mitteilung gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 1 und 4 b) HGB

Die Gesellschafter haben der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 HGB für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 im Hinblick auf die Pflicht zur Offenlegung sowie zur Erstellung eines Anhangs und Lageberichts gemäß § 264 Abs. 1 HGB zugestimmt.

Die Gesellschaft ist nach Maßgabe der Regelungen des § 264 Abs. 3 Nr. 4b) HGB von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses gemäß §§ 325 ff. HGB sowie von der Pflicht zur Erstellung eines Anhangs und Lageberichts gemäß § 264 Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2013 befreit. Mutterunternehmen ist die HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen (HRB 279, AG Essen), in deren Konzernabschluss nach den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB die Gesellschaft einbezogen ist.

 

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Die Geschäftsführung