HOCHTIEF Aktiengesellschaft

Essen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Jahresabschluss der HOCHTIEF Aktiengesellschaft zum 31.12.2014

Der Jahresabschluss und der Lagebericht der HOCHTIEF Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2014 werden im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Der Lagebericht der HOCHTIEF Aktiengesellschaft ist mit dem Lagebericht des Konzerns zusammengefasst; er ist in unserem Konzernbericht 2014 ab Seite 30 dargestellt.

Bilanz der HOCHTIEF Aktiengesellschaft

Aktiva

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(In Tsd. EUR) Anhang 31.12.2014 31.12.2013
Anlagevermögen (1)    
Immaterielle Vermögensgegenstände   10.774 9.234
Sachanlagen   19.509 20.770
Finanzanlagen   2.486.692 1.981.636
    2.516.975 2.011.640
Umlaufvermögen      
Vorräte (2) 16.925 17.369
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (3) 681.715 715.895
Wertpapiere (4) 279.553 543.852
Flüssige Mittel (5) 205.958 202.675
    1.184.151 1.479.791
Rechnungsabgrenzungsposten (6) 16.092 18.200
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung (9) 19.732 17.636
    3.736.950 3.527.267

Passiva

     
(In Tsd. EUR) Anhang 31.12.2014 31.12.2013
Eigenkapital (7)    
Gezeichnetes Kapital*   177.432 197.120
Eigene Aktien   -2.159 -19.688
Rücklagen   1.266.021 1.278.270
Bilanzgewinn   131.688 115.500
    1.572.982 1.571.202
Rückstellungen      
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (9) 15.567 12.473
Sonstige Rückstellungen (10) 45.973 61.570
    61.540 74.043
Verbindlichkeiten (11) 2.101.938 1.882.022
Rechnungsabgrenzungsposten (12) 490 -
    3.736.950 3.527.267

* Zusätzlich besteht bedingtes Kapital im Nennwert von 49.280 Tsd. Euro.

Gewinn- und Verlustrechnung

der HOCHTIEF Aktiengesellschaft

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(In Tsd. EUR) Anhang 2014 2013
Umsatzerlöse (14) 49.872 37.216
Veränderung des Bestands an nicht abgerechneten Bauarbeiten   -432 -2.317
Sonstige betriebliche Erträge (15) 53.942 63.498
Materialaufwand (16) -16.633 -16.758
Personalaufwand (17) -27.073 -29.260
Abschreibungen (18) -3.984 -5.247
Sonstige betriebliche Aufwendungen (19) -93.653 -184.831
Ergebnis Finanzanlagen (20) 275.682 434.108
Zinsergebnis (21) -81.534 -74.166
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens (22) -2.953 -1.944
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit   153.234 220.299
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (23) 809 -941
Jahresüberschuss   154.043 219.358
Gewinnvortrag   11.536 3.387
Veränderung der Gewinnrücklagen (7) -33.891 -107.245
Ertrag aus der Kapitalherabsetzung (7) 19.688 -
Einstellung in die Kapitalrücklage (7) -19.688 -
Bilanzgewinn   131.688 115.500

Entwicklung des Anlagevermögens

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  Anschaffungs- und Herstellungskosten
(In Tsd. EUR) 1.1.2014 Zugänge Abgänge Umbuchungen
Immaterielle Vermögensgegenstände        
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 34.094 5.001 1.437 -
  34.094 5.001 1.437 -
Sachanlagen        
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 62.969 10 2.713 123
Technische Anlagen und Maschinen 2.799 - - -
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.922 84 350 -
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 123 - - -123
  72.813 94 3.063 -
Finanzanlagen        
Anteile an verbundenen Unternehmen 2.060.521 610.430 632 -
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 138.959 - 102.643 -
Beteiligungen 17.492 - - -
Wertpapiere des Anlagevermögens 19.720 21.100 22.275 -
  2.236.692 631.530 125.550 -
Anlagevermögen gesamt 2.343.599 636.625 130.050 -
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  Abschreibungen
(In Tsd. EUR) kumuliert des Geschäftsjahres
Immaterielle Vermögensgegenstände    
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 26.884 3.189
  26.884 3.189
Sachanlagen    
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 42.441 425
Technische Anlagen und Maschinen 2.118 100
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.776 270
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau - -
  50.335 795
Finanzanlagen    
Anteile an verbundenen Unternehmen 238.490 924
Ausleihungen an verbundene Unternehmen - -
Beteiligungen 17.490 -
Wertpapiere des Anlagevermögens - -
  255.980 924
Anlagevermögen gesamt 333.199 4.908
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  Buchwert
(In Tsd. EUR) 31.12.2014 31.12.2013
Immaterielle Vermögensgegenstände    
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 10.774 9.234
  10.774 9.234
Sachanlagen    
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 17.948 18.796
Technische Anlagen und Maschinen 681 780
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 880 1.071
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau - 123
  19.509 20.770
Finanzanlagen    
Anteile an verbundenen Unternehmen 2.431.829 1.822.955
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 36.316 138.959
Beteiligungen 2 2
Wertpapiere des Anlagevermögens 18.545 19.720
  2.486.692 1.981.636
Anlagevermögen gesamt 2.516.975 2.011.640

Anhang der HOCHTIEF Aktiengesellschaft

Allgemeine Grundlagen

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich keine Änderungen der Ansatz- und Bewertungsmethoden ergeben. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren in Staffelform aufgestellt. Der Jahresabschluss wird in Euro erstellt.

Vorstand und Aufsichtsrat haben eine Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben, die der Öffentlichkeit auf den HOCHTIEF-Internetseiten dauerhaft zugänglich gemacht worden ist.*

* Weitere Informationen zur Corporate Governance bei HOCHTIEF finden Sie im Internet unter www.hochtief.de/corporategovernance.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig linear abgeschrieben. Sofern der beizulegende Wert eines immateriellen Vermögensgegenstands voraussichtlich dauerhaft unter dessen Buchwert liegt, wird zusätzlich eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- beziehungsweise aktivierungspflichtigen Herstellungskosten abzüglich planmäßiger und, sofern deren beizulegende Werte voraussichtlich dauerhaft unter ihren Buchwerten liegen, außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen. Die Abschreibungen auf Zugänge werden einheitlich nach der linearen Methode ermittelt, wobei Nutzungsdauern von bis zu zehn Jahren berücksichtigt werden. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis 150 Euro werden im Zugangsjahr als Aufwand erfasst und nicht aktiviert. Geringwertige Anlagegüter, deren Anschaffungskosten mehr als 150 Euro und weniger als 1.000 Euro betragen, werden in einem Sammelposten zusammengefasst und pauschal über fünf Jahre abgeschrieben.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen und den Beteiligungen werden in Einzelfällen - und sofern eine Wertminderung voraussichtlich dauerhaft ist - die niedrigeren beizulegenden Werte angesetzt. Wertpapiere des Anlagevermögens und Ausleihungen sind zu Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung zu niedrigeren Börsenkursen beziehungsweise niedrigeren beizulegenden Werten aktiviert.

Die Vorräte werden unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit Anschaffungsbeziehungsweise aktivierungspflichtigen Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten der nicht abgerechneten Bauarbeiten umfassen neben den Material-, Fertigungseinzel- und Sonderkosten der Fertigung auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie des fertigungsbedingten Werteverzehrs des Anlagevermögens. Die von den Kunden erhaltenen Anzahlungen werden projektbezogen bis zur Höhe der Herstellungskosten von den Vorräten abgesetzt. Darüber hinausgehende Anzahlungen werden auf der Passivseite ausgewiesen.

Bei der Bewertung der grundsätzlich zum Nennwert angesetzten Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände ist den erkennbaren Risiken bei Notwendigkeit durch entsprechende Einzelwertberichtigungen angemessen Rechnung getragen. Darüber hinaus ist zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos und wegen teilweiser Unverzinslichkeit eine pauschale Abwertung erfolgt.

Wertpapiere des Umlaufvermögens werden mit ihren Anschaffungskosten oder niedrigeren Börsenkursen beziehungsweise niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.

Soweit die Anschaffungs- beziehungsweise aktivierungspflichtigen Herstellungskosten über dem Wert liegen, der den Vermögensgegenständen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch eine außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Eigene Aktien werden als Korrekturposten vom Eigenkapital ausgewiesen. Dabei wird der rechnerische Wert der eigenen Aktien vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt; die verbleibende Differenz zu den Anschaffungskosten wird mit den anderen Gewinnrücklagen verrechnet. Angefallene Transaktionskosten werden erfolgswirksam erfasst.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie die Rückstellungen für Jubiläen und Altersteilzeit werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2005 G von Professor Dr. Klaus Heubeck) ermittelt. Die Bewertung der unmittelbaren Pensionsverpflichtungen erfolgt im Einklang mit den Vorschriften des § 253 Abs. 1 und Abs. 2 HGB. Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden entsprechend nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) bewertet, das auch künftig erwartete Gehalts- und Rentensteigerungen berücksichtigt. Bei der Festlegung des Rechnungszinssatzes wurde von dem Wahlrecht nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht. Dabei dürfen Rückstellungen für Altersversorgungen oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen pauschal mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst werden, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Durchschnitt wird aus dem Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre gebildet. Soweit die Änderung des Abzinsungssatzes zum Jahresende nur zu unwesentlichen Änderungen der Pensionsverpflichtungen führt, wird der von der Deutschen Bundesbank ermittelte und veröffentlichte Wert zum 30. September des jeweiligen Geschäftsjahres verwendet. Aufgrund der stark rückläufigen Kapitalmarktzinsen wurde im Geschäftsjahr 2014 der zum 30. September absehbare Effekt aus der Durchschnittsbildung des Zinssatzes zum 31. Dezember 2014 zusätzlich berücksichtigt. Die Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind überwiegend durch Vermögensgegenstände abgedeckt, die ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen dienen und dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen sind (Deckungsvermögen). Hierzu zählen Vermögensgegenstände, die im HOCHTIEF Pension Trust e. V. im Rahmen eines Contractual-Trust-Arrangement (CTA) treuhänderisch angelegt sind, an Mitarbeiter verpfändete Rückdeckungsversicherungen und erworbene Fondsanteile aus der Entgeltumwandlung (Deferred Compensation). Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Dieser Wert wird je nach Art des Deckungsvermögens aus Börsenkursen, Bankauszügen und Versicherungsmitteilungen abgeleitet. Sofern der beizulegende Zeitwert über den Anschaffungskosten liegt, wird die Ausschüttungssperre beachtet. Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB ist der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens mit den abgedeckten Pensionsverpflichtungen zu verrechnen. Übersteigt dieser Wert die Pensionsverpflichtungen, so wird der Überschuss als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" bilanziert. Ebenso werden die Erträge aus dem Deckungsvermögen mit den Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsverpflichtungen und den Aufwendungen beziehungsweise Erträgen aus der Änderung des Abzinsungssatzes saldiert im Zinsergebnis ausgewiesen.

Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen in angemessener Höhe alle erkennbaren Risiken und werden in Höhe der mutmaßlichen Inanspruchnahme gebildet. Dabei werden bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags künftig erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden jeweils mit dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten und bekannt gemachten, laufzeitkongruenten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern werden für temporäre Unterschiede zwischen Bilanzansätzen in der Handels- und der Steuerbilanz gebildet. Des Weiteren werden Steuerminderungsansprüche berücksichtigt, die sich innerhalb der nächsten fünf Jahre aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge ergeben und deren Realisierung mit ausreichender Wahrscheinlichkeit gewährleistet ist. Die HOCHTIEF Aktiengesellschaft bilanziert auch sämtliche latenten Steuern ihrer Organgesellschaften. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt unverändert zum Vorjahr auf Basis eines kombinierten Ertragsteuersatzes von 31,5 Prozent. Der Ausweis von aktiven und passiven latenten Steuern wird saldiert vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2014 werden die passiven latenten Steuern durch aktive latente Steuern, die im Wesentlichen aus Wertansätzen von Pensionsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen resultieren, wie im Vorjahr überkompensiert. In Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde auf einen Ansatz aktiver latenter Steuern verzichtet.

Währungsumrechnung

Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden im Jahresabschluss mit dem Devisenkassamittelkurs zum Zeitpunkt der Ersteinbuchung bewertet. Verluste aus Kursänderungen werden ergebniswirksam berücksichtigt. Bei Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr werden auch sich zum Stichtag ergebende Gewinne aus Kursänderungen ergebniswirksam erfasst.

Sofern Währungsrisiken aus Fremdwährungsposten durch den Abschluss von Derivaten, wie zum Beispiel Devisentermingeschäften, abgesichert worden sind und Bewertungseinheiten gebildet werden, erfolgt die Umrechnung dieser Posten zum Sicherungskurs.

Derivative Finanzinstrumente

Neben dem Ausgleich von Wechselkursschwankungen im Rahmen unserer Auslandsgeschäfte werden derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Zinsschwankungen bei variabel verzinslichen Finanzverbindlichkeiten sowie zur Absicherung unserer aktienbasierten Vergütungspläne abgeschlossen. Derivate werden ausschließlich zu Sicherungszwecken eingesetzt. Die Nutzung und die getrennte Kontrolle sowie die Verantwortlichkeiten sind durch verbindliche Richtlinien bei allen Konzernunternehmen geregelt. Eine Bindung an Grundgeschäfte ist zwingend; als Absicherung von Risiken ist nur das sogenannte Hedging erlaubt. Vertragspartner sind grundsätzlich Kreditinstitute erster Bonität. Die Bewertung der Derivate erfolgt bei erstmaliger Einbuchung zu Anschaffungskosten, in den Folgeperioden zum beizulegenden Zeitwert unter Beachtung des Imparitätsprinzips, sofern sie nicht in eine Bewertungseinheit einbezogen sind. Bei negativem beizulegendem Zeitwert eines Derivats wird eine Drohverlustrückstellung gebildet. Die beizulegenden Zeitwerte der Zinsswaps werden anhand der am Bewertungsstichtag geltenden Zinskurven bestimmt; die entsprechenden Zeitwerte der Fremdwährungsderivate werden auf Basis der am Bewertungsstichtag für die jeweiligen Währungen geltenden Forwardsätze ermittelt. Die Marktwerte der Aktientermin- und Aktienoptionsgeschäfte werden mithilfe der am Bewertungsstichtag geltenden Kurse berechnet.

Bewertungseinheiten zwischen Grund- und Sicherungsgeschäften werden gebildet, wenn beide Geschäfte objektiv und gewollt in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen, sodass sich die Gewinne und Verluste aus Grund- und Sicherungsgeschäft mit hoher Wahrscheinlichkeit kompensieren werden. Bei HOCHTIEF dürfen Bewertungseinheiten nur in Form von Micro-Hedges gebildet werden, das heißt, dass das Risiko eines Grundgeschäfts durch ein Sicherungsinstrument abgesichert wird. Die Effektivität der Bewertungseinheit wird mithilfe der Critical-Terms-Match-Methode ermittelt, um die Wirksamkeit der jeweiligen Bewertungseinheit hinsichtlich der Kompensation der zukünftigen Wertänderungen oder Zahlungsströme zu überprüfen. Die retrospektive Effektivitätsmessung erfolgt grundsätzlich mittels der Dollar-Offset-Methode. Sofern sich Ineffektivitäten ergeben, werden diese imparitätisch behandelt und es wird - sofern erforderlich - eine Rückstellung für Bewertungseinheiten gebildet. Im Übrigen erfolgt die bilanzielle Abbildung nach der sogenannten Einfrierungsmethode.

Ermessensspielräume

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses muss das Management der HOCHTIEF Aktiengesellschaft Einschätzungen vornehmen und Annahmen treffen, die die Ansätze und die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden zum Abschlussstichtag sowie die Aufwendungen und Erträge für den Berichtszeitraum und die Angabe von Risiken und Unsicherheiten beeinflussen. Die tatsächlichen Ergebnisse können entsprechend von diesen Einschätzungen abweichen.

Erläuterung der Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlagepositionen und ihre Entwicklung sind im Anlagespiegel auf den Seiten 6 und 7 dargestellt.

Die Zugänge bei den immateriellen Vermögensgegenständen in Höhe von 5.001 Tsd. Euro betreffen im Wesentlichen Aval- und Kreditbereitstellungsgebühren.

Die Zugänge bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen in Höhe von 610.430 Tsd. Euro betreffen mit 610.300 Tsd. Euro Einzahlungen in die Kapitalrücklage der HOCHTIEF Asia Pacific GmbH, Essen, im Zusammenhang mit der Erhöhung der Beteiligungsquote an Leighton Holdings Ltd. von 57,94 Prozent auf 69,62 Prozent.

Der Bestand der Ausleihungen an verbundene Unternehmen betrifft die HOCHTIEF Projektentwicklung GmbH, Essen. Er verminderte sich im Berichtszeitraum aufgrund von Tilgungen im Zusammenhang mit dem Verkauf der aurelis Real Estate GmbH & Co. KG von 138.959 Tsd. Euro auf 36.316 Tsd. Euro.

Die Aufstellung der wesentlichen Beteiligungen der HOCHTIEF Aktiengesellschaft ist auf der Seite 34 dargestellt.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens entfallen vollständig auf Anteile an Investmentfonds im Zusammenhang mit der Entgeltumwandlung von Mitarbeitern für eine zusätzliche Altersversorgung. Diese Anteile wurden im Auftrag von Tochtergesellschaften erworben und stellen deshalb kein Deckungsvermögen der HOCHTIEF Aktiengesellschaft dar.

2. Vorräte

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(In Tsd. EUR) 31.12.2014 31.12.2013
Nicht abgerechnete Bauarbeiten 16.925 17.356
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe - 13
  16.925 17.369

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

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(In Tsd. EUR) 31.12.2014 Davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr 31.12.2013 Davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.376 - 7.318 -
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 596.501 279.269 677.460 324.366
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 67 - 17 -
Sonstige Vermögensgegenstände 82.771 6.399 31.100 9.558
  681.715 285.668 715.895 333.924

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus dem Konzernfinanzverkehr.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Ansprüche auf Steuererstattungen, aktivierte Prämien aus derivativen Finanzinstrumenten, Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen, Ansprüche aus Immobilienverkäufen, Zinsansprüche aus Wertpapieren und Festgeldanlagen, andere Forderungen außerhalb des Lieferungs- und Leistungsverkehrs sowie andere sonstige Vermögensgegenstände.

Sonstige Vermögensgegenstände unterliegen in Höhe von 3.120 Tsd. Euro (Vorjahr 4.012 Tsd. Euro) Verfügungsbeschränkungen.

4. Wertpapiere

Die Wertpapiere enthalten festverzinsliche Anlagen und Fondsanteile in Höhe von 279.553 Tsd. Euro (Vorjahr 543.852 Tsd. Euro).

5. Flüssige Mittel

Es handelt sich im Wesentlichen um Guthaben bei Kreditinstituten; diese unterliegen - unverändert gegenüber dem Vorjahr - keinen Verfügungsbeschränkungen.

6. Rechnungsabgrenzungsposten

Die Rechnungsabgrenzungen ergaben sich im Wesentlichen durch Vorauszahlungen bei Darlehensverbindlichkeiten, für Nutzungsentgelte sowie für Mieten. Der Unterschiedsbetrag zwischen Erfüllungs- und Ausgabebetrag bei Verbindlichkeiten beträgt 7.885 Tsd. Euro (Vorjahr 6.685 Tsd. Euro).

7. Eigenkapital

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(In Tsd. EUR) Stand 1.1.2014 Kapital-
herabsetzung
Stand nach Kapital-
herabsetzung
Dividenden-
zahlungen
Jahres-
überschuss
Veränderung Kapital / Rücklagen Stand 31.12.2014
Gezeichnetes Kapital 197.120 -19.688 177.432 - - - 177.432
Eigene Aktien -19.688 19.688 - - - -2.159 -2.159
Kapitalrücklage 784.326 19.688 804.014 - - 4 804.018
Gewinnrücklagen              
Gesetzliche Rücklage 1.492 - 1.492 - - - 1.492
Andere Gewinnrücklagen 492.452 -19.688 472.764 - - -12.253 460.511
Rücklagen gesamt 1.278.270 - 1.278.270 - - -12.249 1.266.021
Bilanzgewinn 115.500 - 115.500 -103.964 154.043 -33.891 131.688
  1.571.202 - 1.571.202 -103.964 154.043 -48.299 1.572.982

Unter Ausnutzung der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. Mai 2013 zur Einziehung eigener und nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworbener Aktien hat der Vorstand am 24. Februar 2014 beschlossen, alle 7 690 565 eigenen Aktien einzuziehen. Der Aufsichtsrat hat der Einziehung zugestimmt. Durch die Einziehung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 69 309 434 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Zusammen mit der Einziehung wurde das Grundkapital der Gesellschaft auf 177.432.151,04 Euro herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung erfolgte im Wege der Einziehung eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 6 AktG im vereinfachten Einziehungsverfahren (§ 237 Abs. 3 Nr. 2 AktG). Der auf die einzelne Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals beträgt unverändert 2,56 Euro.

Zum 31. Dezember 2014 ergibt sich für die HOCHTIEF Aktiengesellschaft ein Bestand an eigenen Aktien im Sinne von § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG von insgesamt 843 189 Stück. Diese Aktien wurden ab dem 7. Oktober 2014 für die im Hauptversammlungsbeschluss vom 7. Mai 2014 genannten Zwecke und zur Verwendung für alle sonstigen aktienrechtlich zulässigen Zwecke zu einem Preis von insgesamt 48.303.535 Euro (Durchschnittskurs 57,29 Euro je Aktie) erworben. Der auf diese eigenen Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals beträgt 2.158.564 Euro (1,22 Prozent des Grundkapitals).

Zum 31. Dezember 2014 beträgt das gezeichnete Kapital nach Berücksichtigung der noch im Bestand befindlichen eigenen Aktien 175.273 Tsd. Euro (Vorjahr 177.432 Tsd. Euro).

Die Kapitalrücklage enthält das Aufgeld aus der Ausgabe von Aktien durch die HOCHTIEF Aktiengesellschaft unverändert gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 782.684 Tsd. Euro, den Buchgewinn aus der Veräußerung eigener Aktien in Höhe von 1.646 Tsd. Euro (Vorjahr 1.642 Tsd. Euro) sowie den auf die eingezogenen Aktien entfallenden Betrag des Gezeichneten Kapitals in Höhe von 19.688 Tsd. Euro (Vorjahr - Tsd. Euro).

Aus dem Jahresüberschuss ist eine Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 33.891 Tsd. Euro vorgenommen worden (Vorjahr 107.245 Tsd. Euro). Gegenläufig wirkte sich bei den anderen Gewinnrücklagen die Verrechnung der Anschaffungskosten aus dem Erwerb eigener Aktien mit -46.144 Tsd. Euro aus. Von den Rücklagen unterliegt ein Betrag in Höhe von 26.035 Tsd. Euro (Vorjahr 16.586 Tsd. Euro) einer Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB. Er betrifft in voller Höhe die über die Anschaffungskosten hinausgehende Marktbewertung des Deckungsvermögens.

Dem Vorstand sind keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, existieren nicht. Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben.

Gesetzliche Vorschriften über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung finden sich in den §§ 84, 85 AktG beziehungsweise §§ 179, 133 AktG. Nach § 7 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand mindestens aus zwei Personen. § 23 Abs. 1 der Satzung bestimmt, dass die Beschlüsse der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst werden, sofern nicht das Gesetz zwingend etwas anderes bestimmt. Soweit das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals verlangt, genügt nach § 23 Abs. 3 der Satzung die einfache Mehrheit, sofern nicht zwingend eine andere Mehrheit vorgeschrieben ist.

Der Vorstand ist gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital bis zum 10. Mai 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 35.840 Tsd. Euro zu erhöhen (genehmigtes Kapital I). Ein entsprechendes genehmigtes Kapital II in Höhe von 23.296 Tsd. Euro mit einer Laufzeit bis zum 11. Mai 2016 besteht gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus den vorgenannten Satzungsbestimmungen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung um bis zu 49.280 Tsd. Euro, eingeteilt in bis zu 19 250 000 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Die Einzelheiten ergeben sich aus der vorgenannten Satzungsbestimmung.

Ermächtigung zum Aktienrückkauf:

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Mai 2014 ist die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt worden, eigene Aktien zu erwerben. Diese Ermächtigung gilt bis zum 6. Mai 2019. Sie ist insgesamt auf einen Anteil von zehn Prozent des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschränkt, wobei eigene Aktien in einem Umfang von höchstens fünf Prozent des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals durch den Einsatz von Call-Optionen erworben werden dürfen. Die Ermächtigung kann unmittelbar durch die Gesellschaft oder durch ein von der Gesellschaft abhängiges oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehendes Unternehmen oder durch von der Gesellschaft oder von der Gesellschaft abhängige oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen beauftragte Dritte ausgeübt werden und erlaubt den Erwerb eigener Aktien im ganzen Umfang oder in Teilbeträgen sowie den einmaligen oder mehrmaligen Erwerb. Der Erwerb eigener Aktien kann über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder mittels einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder durch die Ausgabe von Andienungsrechten an die Aktionäre oder durch Einsatz von Call-Optionen erfolgen. Die Bedingungen für den Erwerb werden im Beschluss weiter spezifiziert.

Der Vorstand ist durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Mai 2014 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bei einer Veräußerung eigener Aktien durch ein Angebot an alle Aktionäre den Inhabern der von der Gesellschaft oder einem ihrer nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegebenen Options- und/oder Wandelanleihen ein Bezugsrecht auf die Aktien zu gewähren. Der Vorstand ist weiter ermächtigt, eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an sämtliche Aktionäre zu veräußern, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet.

Der Vorstand der HOCHTIEF Aktiengesellschaft ist ferner unter den nachstehenden Voraussetzungen ermächtigt, eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats Dritten in anderer Weise als über die Börse oder mittels Angebot an sämtliche Aktionäre anzubieten und zu übertragen. Dies kann im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen daran oder von Unternehmensteilen oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen geschehen. Dies ist außerdem zulässig zur Einführung von Aktien der Gesellschaft an ausländischen Börsen, an denen sie bisher nicht zum Handel zugelassen sind. Außerdem dürfen die Aktien Personen zum Erwerb angeboten werden, die im Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen. Außerdem dürfen die Aktien den Inhabern der von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen der Gesellschaft gemäß der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 12. Mai 2011 (TOP 8) begebenen Schuldverschreibungen bei Ausübung ihrer Options- und / oder Wandlungsrechte und / oder -pflichten gewährt werden.

Weiterhin dürfen die Aktien (amtierenden oder ausgeschiedenen) Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft und (amtierenden oder ausgeschiedenen) Mitgliedern von Vorständen und Geschäftsführungen der von der Gesellschaft abhängigen Unternehmen im Sinne von § 17 AktG sowie Personen, die im Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem von der Gesellschaft abhängigen Unternehmen im Sinne von § 17 AktG stehen oder standen, mit der Verpflichtung übertragen werden, sie für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren seit der Übertragung zu halten. Eine solche Übertragung ist nur zulässig, um bestehende Ansprüche des Übertragungsempfängers auf variable Vergütung an Erfüllungs statt zu tilgen. Die weiteren Bedingungen der Übertragung werden im Beschluss weiter spezifiziert. Im Fall der Ausgabe der Aktien an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft entscheidet allein der Aufsichtsrat der Gesellschaft über die Ausgabe.

Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 3 und 4 AktG insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen verwendet werden.

Weiterhin ist der Vorstand ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen, ohne dass die Einziehung und ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedürfen.

Die Bedingungen der Bezugsrechtsgewährung, Veräußerung, Übertragung beziehungsweise Einziehung der eigenen Aktien werden in dem Beschluss der Hauptversammlung weiter spezifiziert.

Die HOCHTIEF Aktiengesellschaft hat unter Ausnutzung der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. Mai 2014 im Zeitraum vom 12. Mai 2014 bis zum 23. Mai 2014 eine Anzahl von 13 991 Aktien der HOCHTIEF Aktiengesellschaft zu einem Preis von insgesamt 924.205 Euro (Durchschnittskurs 66,06 Euro je Aktie) erworben. Der auf diese Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals beträgt 35.817 Euro (0,02 Prozent des Grundkapitals).

13 991 eigene Aktien wurden im Mai 2014 an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und Mitglieder des Vorstands der HOCHTIEF Solutions AG zu einem Preis von 66,35 Euro je Aktie mit der Verpflichtung übertragen, sie für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren seit der Übertragung zu halten. Damit wurden bestehende Ansprüche der Übertragungsempfänger auf variable Vergütung an Erfüllungs statt getilgt. Der auf diese Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals beträgt 35.817 Euro (0,02 Prozent des Grundkapitals).

8. Aktienbasierte Vergütungen

Während des Berichtsjahres bestanden folgende konzernweite aktienbasierte Vergütungssysteme für Führungskräfte der HOCHTIEF Aktiengesellschaft und nachgeordneter verbundener Unternehmen:

Retention-Stock-Awards 2008

Der Aufsichtsrat hatte im Mai 2008 die Auflage eines aus drei Tranchen bestehenden und insgesamt über einen Zeitraum von sieben Jahren laufenden Retention-Stock-Award-Plans (RSA 2008) für die Mitglieder des Vorstands beschlossen und die erste Tranche gewährt. Die Planbedingungen für die Ausgabe der Stock-Awards der ersten Tranche sahen vor, dass die Berechtigten nach Ablauf der Wartezeit von drei Jahren innerhalb eines Ausübungszeitraums von zwei Jahren bei Ausübung für jeden Stock-Award nach Wahl der HOCHTIEF Aktiengesellschaft eine HOCHTIEF-Aktie oder einen Barausgleich in Höhe des Börsenschlusskurses der HOCHTIEF-Aktie des letzten Börsenhandelstags vor dem Ausübungstag erhielten. Der Gewinn pro Stock-Award war auf 160 Euro begrenzt.

Im März 2009 wurde die zweite Tranche gewährt. Die Planbedingungen der zweiten Tranche unterscheiden sich von der ersten Tranche nur in der um ein Jahr nach hinten verschobenen Laufzeit sowie in Bezug auf die Kappungsgrenze, die bei der zweiten Tranche bei 66,50 Euro pro Stock-Award lag. Im März 2010 wurde die dritte Tranche gewährt. Die Planbedingungen der dritten Tranche unterschieden sich von der ersten Tranche nur in der um zwei Jahre nach hinten verschobenen Laufzeit sowie in Bezug auf die Kappungsgrenze, die bei der dritten Tranche bei 133,12 Euro pro Stock-Award lag.

Die erste Tranche wurde bereits 2011 vollständig von den Mitgliedern des Vorstands ausgeübt. Die zweite und dritte Tranche wurden 2014 vollständig ausgeübt beziehungsweise abgegolten.

Top-Executive-Retention-Plan 2008

Der Vorstand hat darüber hinaus im Juni 2008 für ausgewählte Führungskräfte die Auflage eines Top-Executive-Retention-Plans (TERP 2008) beschlossen.

Auch dieser Plan basiert auf Stock-Awards und besteht aus drei Tranchen. Im Juli 2008 wurde die erste Tranche, im Juli 2009 die zweite Tranche und im Juli 2010 die dritte Tranche gewährt.

Die Laufzeit des Plans beträgt insgesamt zehn Jahre. Die Wartezeit liegt nach Zuteilung der jeweiligen Tranche bei drei Jahren. Der Ausübungszeitraum liegt - abhängig von der jeweiligen Tranche - zwischen fünf und sieben Jahren.

Die Planbedingungen sehen vor, dass die Berechtigten für jeden Stock-Award nach Ablauf der jeweiligen Wartezeit und nach Wahl der HOCHTIEF Aktiengesellschaft eine HOCHTIEF-Aktie oder einen Barausgleich in Höhe des Börsenschlusskurses der HOCHTIEF-Aktie des letzten Börsenhandelstags vor dem Ausübungstag erhalten. Der Gewinn ist in den einzelnen Jahren des Ausübungszeitraums auf eine Kappungsgrenze beschränkt. Diese Kappungsgrenze steigt jährlich an und ist am Ende der Laufzeit auf einen Maximalgewinn begrenzt. Der Maximalgewinn wurde für die erste Tranche auf 160 Euro, für die zweite Tranche auf 81,65 Euro und für die dritte Tranche auf 166,27 Euro pro Stock-Award festgelegt.

Long-Term-Incentive-Plan 2009

Im Geschäftsjahr 2009 wurde für obere Führungskräfte der HOCHTIEF Aktiengesellschaft und nachgeordneter verbundener Unternehmen sowie für die Mitglieder des Vorstands auf Basis eines Beschlusses des Aufsichtsrats ein Long-Term-Incentive-Plan 2009 (LTIP 2009) aufgelegt. Dieser sah neben der Gewährung von Stock-Appreciation-Rights (SAR) die Ausgabe von Stock-Awards vor. Die SAR konnten nur ausgeübt werden, wenn der zehntägige Durchschnitt (arithmetisches Mittel) der Börsenschlusskurse der HOCHTIEF-Aktie bis zum Ausübungstag im Vergleich zum Ausgabepreis an mindestens zehn aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen eine bessere Kursperformance als der MDAX aufwies, gemessen als zehntägiger Durchschnitt der Schlusskurse im Vergleich zum Basispreis dieses Index (relative Erfolgshürde), und wenn zusätzlich die Kapitalrendite RONA (Return on Net Assets) gemäß dem zuletzt gebilligten Konzernabschluss mindestens zehn Prozent betragen hat (absolute Erfolgshürde). Die relative Erfolgshürde brauchte nicht erfüllt zu werden, wenn nach Ablauf der Wartezeit der HOCHTIEF-Durchschnittsbörsenkurs an zehn aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen den Ausgabepreis um mindestens zehn Prozent überstiegen hatte.

Die SAR konnten bei Erreichen der genannten Erfolgsziele nach einer Wartezeit von zwei Jahren bis auf kurze Sperrfristen vor Bekanntgabe von Unternehmensdaten vollständig ausgeübt werden. Nach Ausübung der SAR wurde von der gewährenden Gesellschaft der Unterschiedsbetrag zwischen dem aktuellen Börsenkurs und dem Ausgabepreis ausgezahlt. Der Unterschiedsbetrag war auf 50 Prozent des Ausgabepreises begrenzt.

Die Planbedingungen für die Ausgabe der Stock-Awards sahen vor, dass die Berechtigten nach Ablauf der Wartezeit von drei Jahren innerhalb eines Ausübungszeitraums von zwei Jahren bei Ausübung für jeden Stock-Award nach Wahl der HOCHTIEF Aktiengesellschaft eine HOCHTIEF-Aktie oder einen Barausgleich in Höhe des Börsenschlusskurses der HOCHTIEF-Aktie des letzten Börsenhandelstags vor dem Ausübungstag erhielten. Der Gewinn pro Stock-Award war auf 40,10 Euro begrenzt.

Der Plan wurde vollständig ausgeübt.

Long-Term-Incentive-Plan 2010

Im Geschäftsjahr 2010 wurde für obere Führungskräfte der HOCHTIEF Aktiengesellschaft und nachgeordneter verbundener Unternehmen sowie für die Mitglieder des Vorstands auf Basis eines Beschlusses des Aufsichtsrats ein Long-Term-Incentive-Plan 2010 (LTIP 2010) aufgelegt. Die Planbedingungen unterscheiden sich - bis auf die Verlängerung der Wartezeit bei den SAR von zwei auf vier Jahre - nicht wesentlich von den Planbedingungen des LTIP 2009. Der Gewinn ist auf 27,28 Euro pro SAR und auf 81,83 Euro pro Stock Award begrenzt.

Long-Term-Incentive-Plan 2011

Im Geschäftsjahr 2011 wurde für obere Führungskräfte der HOCHTIEF Aktiengesellschaft und nachgeordneter verbundener Unternehmen sowie für die Mitglieder des Vorstands auf Basis eines Beschlusses des Aufsichtsrats ein Long-Term-Incentive-Plan 2011 (LTIP 2011) aufgelegt. Die Planbedingungen unterscheiden sich nicht wesentlich von den Planbedingungen des LTIP 2010. Der Gewinn ist auf 32,67 Euro pro SAR und auf 98,01 Euro pro Stock Award begrenzt.

Long-Term-Incentive-Plan 2012

Im Geschäftsjahr 2012 wurde für obere Führungskräfte der HOCHTIEF Aktiengesellschaft und nachgeordneter verbundener Unternehmen sowie für die Mitglieder des Vorstands auf Basis eines Beschlusses des Aufsichtsrats ein Long-Term-Incentive-Plan 2012 (LTIP 2012) aufgelegt. Von den Planbedingungen des LTIP 2011 unterscheidet sich der Plan in zwei Punkten:

1. Die Kapitalrendite RONA (Return on Net Assets) gemäß dem zuletzt gebilligten Konzernabschluss muss mindestens 15 Prozent betragen.

2. Die Wartezeit bei den Stock-Awards wurde von drei auf vier Jahre und die Laufzeit entsprechend von fünf auf sechs Jahre verlängert.

Der Gewinn ist auf 25,27 Euro pro SAR und auf 75,81 Euro pro Stock Award begrenzt.

Long-Term-Incentive-Plan 2013

Im Geschäftsjahr 2013 wurde für die Mitglieder des Vorstands auf Basis eines Beschlusses des Aufsichtsrats ein Long-Term-Incentive-Plan 2013 (LTIP 2013) aufgelegt. Von den Planbedingungen des LTIP 2012 unterscheidet sich der Plan nur in einem Punkt:

Die Anzahl der ausübbaren SAR richtet sich danach, ob der geplante Wertebereich für den bereinigten Free Cashflow erreicht wurde. Dieser Wertebereich wird im Rahmen des Business-Plans für das jeweilige Ausübungsjahr festgelegt.

Der Gewinn ist auf 24,61 Euro pro SAR und auf 73,83 Euro pro Stock Award begrenzt.

Long-Term-Incentive-Plan 2014

Im Geschäftsjahr 2014 wurde für die Mitglieder des Vorstands auf Basis eines Beschlusses des Aufsichtsrats ein Long-Term-Incentive-Plan 2014 (LTIP 2014) aufgelegt. Die Planbedingungen unterscheiden sich nicht wesentlich von den Planbedingungen des LTIP 2013.

Der Gewinn ist auf 30,98 Euro pro SAR und auf 92,93 Euro pro Stock Award begrenzt.

Sonstiges

Kapitalrenditekonzept RONA

Das Kapitalrenditekonzept Return on Net Assets (RONA)* gibt an, wie erfolgreich sich das Vermögen von HOCHTIEF verzinst hat, und misst somit die Rentabilität des HOCHTIEF-Konzerns. Hierzu wird das erzielte Ergebnis ins Verhältnis zum Nettovermögen gesetzt. Das erzielte Ergebnis setzt sich aus dem in der Ergebnisrechnung abgeleiteten betrieblichen Ergebnis/EBITA und den Zinserträgen auf das Finanzvermögen zusammen. Das Nettovermögen spiegelt den zu verzinsenden Kapitaleinsatz wider.

Im Berichtsjahr 2014 lag die Kapitalrendite (RONA) für den HOCHTIEF-Konzern bei 20,3 Prozent (Vorjahr 15,6** Prozent). Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich somit eine Steigerung der Kapitalrendite von 4,7 Prozentpunkten.

Die Ausübungsbedingungen aller aufgelegten Pläne sehen vor, dass bei Ausübung der SAR oder Stock-Awards - und bei Vorliegen aller anderen hierzu erforderlichen Voraussetzungen - die HOCHTIEF Aktiengesellschaft grundsätzlich ein Wahlrecht hat, anstelle der Auszahlung des Gewinns auch HOCHTIEF-Aktien zu liefern. Soweit die Bezugsberechtigten nicht bei der HOCHTIEF Aktiengesellschaft beschäftigt sind, werden die mit der Ausübung entstehenden Aufwendungen durch das jeweilige verbundene Unternehmen getragen.

Für die vorstehend genannten aktienbasierten Vergütungspläne waren zum Bilanzstichtag Rückstellungen in Höhe von 7.219 Tsd. Euro (Vorjahr 10.668 Tsd. Euro) passiviert. Der Gesamtaufwand für die genannten Pläne betrug im Berichtsjahr 1.024 Tsd. Euro (Vorjahr 7.064 Tsd. Euro). Der innere Wert der zum Ende der Berichtsperiode ausübbaren Optionen belief sich auf 3.305 Tsd. Euro (Vorjahr 6.213 Tsd. Euro).

* Detaillierte Informationen zum Kapitalrenditekonzept finden Sie im Internet unter www.hochtief.de/ rona.
** Angepasst

Für die Pläne sind bislang die folgenden Stückzahlen an SAR beziehungsweise Stock-Awards ausgegeben worden, verfallen oder ausgeübt worden:

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  Ursprünglich ausgegeben Stand 31.12.2013 2014 neu gewährt 2014 verfallen 2014 ausgeübt/ abgegolten Abgang/ Verkauf Stand 31.12.2014
TERP 2008 - erste Tranche 130 900 4 800 - - - - 4 800
TERP 2008 - zweite Tranche 359 000 85 500 - 12 600 55 950 - 16 950
TERP 2008 - dritte Tranche 174 100 26 900 - - 4 600 - 22 300
RSA 2008 - zweite Tranche 347 478 80 188 - - 80 188 - -
RSA 2008 - dritte Tranche 146 884 40 060 - - 40 060 - -
LTIP 2009 - Stock-Awards 273 400 500 - 500 - - -
LTIP 2010 - SAR 353 200 202 500 - 6 100 146 850 500 49 050
LTIP 2010 - Stock-Awards 166 000 10 600 - 500 6 300 - 3 800
LTIP 2011 - SAR 275 250 180 250 - 13 350 - 9 850 157 050
LTIP 2011 - Stock-Awards 124 850 72 300 - 1 100 55 450 - 15 750
LTIP 2012 - SAR 457 406 340 506 - 30 550 - 19 250 290 706
LTIP 2012 - Stock-Awards 82 991 54 829 - 5 135 - 2 880 46 814
LTIP 2013 - SAR 38 288 38 288 - - - - 38 288
LTIP 2013 - Stock-Awards 9 297 9 297 - - - - 9 297
LTIP 2014 - SAR - - 83 554 - - - 83 554
LTIP 2014 - Stock-Awards - - 19 664 - - - 19 664

9. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die betriebliche Altersversorgung bei der HOCHTIEF Aktiengesellschaft setzt sich aus einer Basisversorgung in Form eines beitragsorientierten Bausteinsystems und einer unternehmenserfolgsabhängigen Aufbauversorgung zusammen. Der Rentenbaustein für die Basisversorgung hängt vom Einkommen und vom Lebensalter des Beschäftigten ("Verrentungsfaktor") ab sowie von einem allgemeinen Versorgungsbeitrag, der durch die HOCHTIEF Aktiengesellschaft alle drei Jahre geprüft wird. Der Rentenbaustein für die Aufbauversorgung ist abhängig von der Entwicklung des Ergebnisses nach Steuern gemäß IFRS. Hieraus können zusätzlich bis zu 20 Prozent der Basisversorgung erzielt werden. Die Leistung umfasst eine Altersrente, eine Invalidenrente sowie eine Hinterbliebenenrente.

Die Höhe der Rückstellung wird nach versicherungsmathematischen Methoden berechnet, für die Schätzungen unumgänglich sind. Als biometrische Rechnungsgrundlagen werden die Richttafeln 2005 G von Professor Dr. Klaus Heubeck verwendet. Des Weiteren liegen der Berechnung folgende versicherungsmathematische Prämissen zugrunde:

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(In Prozent) 2014 2013
Abzinsungsfaktor 4,55 4,91
Gehaltssteigerungsrate 3,00 3,25
Rentensteigerungsrate 1,75 2,00

Zur Finanzierung von Pensionszahlungen wurde bei der HOCHTIEF Aktiengesellschaft ein Contractual-Trust-Arrangement (CTA) gegründet. Die übertragenen Vermögensgegenstände werden treuhänderisch durch den HOCHTIEF Pension Trust e. V. verwaltet und dienen ausschließlich der Finanzierung der Pensionsverpflichtungen. Übertragene Barmittel werden am Kapitalmarkt nach Maßgabe der im Treuhandvertrag vereinbarten Anlagegrundsätze investiert. Anteile an einem Spezialfonds, bei dem es sich um einen Mischfonds handelt, hatten zum 31. Dezember 2014 einen Marktwert, der zugleich dem Buchwert entspricht, von 186.223 Tsd. Euro (Vorjahr 194.304 Tsd. Euro). Aus dem Fonds erhielt die HOCHTIEF Aktiengesellschaft - wie im Vorjahr - keine Ausschüttung. Die Vermögensgegenstände des Pensionsfonds erfüllen genauso wie an die Mitarbeiter verpfändete Rückdeckungsversicherungen und Fondsanteile aus der Entgeltumwandlung der Mitarbeiter die Anforderungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB. Demnach sind der beizulegende Zeitwert der Vermögensgegenstände mit dem Wert der Pensionsverpflichtungen und die Erträge aus diesen Vermögensgegenständen mit den Aufwendungen der Pensionsverpflichtungen zu saldieren. Die Saldierung erfolgt getrennt nach der Art der Pensionszusage. Je nachdem, ob eine Über- oder Unterdeckung vorliegt, kann es zu einem aktivischen oder passivischen Ausweis in der Bilanz kommen.

In der Bilanz zum 31. Dezember 2014 wurde folgende Verrechnung vorgenommen:

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  31.12.2014   31.12.2013  
(In Tsd. EUR) Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Gesamt Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Gesamt
Erfüllungsbetrag der Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen -46.849 -230.838 -277.687 -44.063 -234.275 -278.338
Beizulegender Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) 66.581 215.271 281.852 61.699 221.802 283.501
Saldo 19.732 -15.567 4.165 17.636 -12.473 5.163
Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) 66.581 191.890 258.471 61.699 207.870 269.569

Die laufenden Leistungen für die Pensionszahlungen beliefen sich im Berichtsjahr auf 22.432 Tsd. Euro (Vorjahr 22.285 Tsd. Euro).

Der Aufwand aus Pensionsverpflichtungen setzt sich wie folgt zusammen:

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(In Tsd. EUR) 2014 2013
Aufwand für Altersversorgung -57 7.364
Personalaufwand -57 7.364
Zinsaufwand aus der Aufzinsung und der Änderung des Abzinsungssatzes 21.712 17.092
Verrechnete Erträge/Aufwendungen aus dem Deckungsvermögen (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) -15.029 -9.118
Zinsergebnis 6.683 7.974
Gesamtaufwand 6.626 15.338

Der negative Aufwand für Altersversorgung im Geschäftsjahr 2014 resultiert aus der Absenkung der Gehalts- und Rentensteigerungsrate bei der Berechnung der Pensionsverpflichtungen.

10. Sonstige Rückstellungen

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(In Tsd. EUR) 31.12.2014 31.12.2013
Steuerrückstellungen 2.852 3.757
Übrige sonstige Rückstellungen 43.121 57.813
  45.973 61.570

Die sonstigen Rückstellungen betreffen unter anderem Personalrückstellungen, Risiken im Immobilien- und Beteiligungsbereich, nicht an anderer Stelle berücksichtigte drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, Jahresabschlusskosten, Schadensersatzleistungen sowie andere ungewisse Verbindlichkeiten.

11. Verbindlichkeiten

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(In Tsd. EUR) 31.12.2014 Davon Restlaufzeit bis zu 1 Jahr 31.12.2013 Davon Restlaufzeit bis zu 1 Jahr
Anleihen 1.801.897 51.897 1.294.094 44.094
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 92.606 42.606 411.086 37.586
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.546 3.546 9.301 9.301
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 136.153 136.153 149.496 130.896
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.172 1.172 1.187 1.187
Sonstige Verbindlichkeiten 66.564 66.473 16.858 16.668
davon aus Steuern (11.140) (11.140) (8.717) (8.717)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (12) (12) (12) (12)
  2.101.938 301.847 1.882.022 239.732

Auf eine im Mai des Jahres 2014 emittierte Inhaberschuldverschreibung der HOCHTIEF Aktiengesellschaft mit einem Nominalvolumen von 500.000 Tsd. Euro entfällt ein Buchwert von 507.803 Tsd. Euro. Die Anleihe ist im Mai 2019 endfällig. Der Nominalzins beträgt 2,625 Prozent pro Jahr. Die Zinszahlungen erfolgen jeweils zum 28. Mai eines jeden Jahres. Auf eine im März des Jahres 2013 emittierte Inhaberschuldverschreibung der HOCHTIEF Aktiengesellschaft mit einem Nominalvolumen von 750.000 Tsd. Euro entfällt ein Buchwert von 772.772 Tsd. Euro. Die Anleihe ist im März 2020 endfällig. Der Nominalzins beträgt 3,875 Prozent pro Jahr. Die Zinszahlungen erfolgen jeweils zum 20. März eines jeden Jahres. Auf eine im März des Jahres 2012 emittierte Inhaberschuldverschreibung der HOCHTIEF Aktiengesellschaft mit einem Nominalvolumen von 500.000 Tsd. Euro entfällt ein Buchwert von 521.322 Tsd. Euro. Die Anleihe ist im März 2017 endfällig. Der Nominalzins beträgt 5,50 Prozent pro Jahr. Die Zinszahlungen erfolgen jeweils zum 23. März eines jeden Jahres.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten einen Anteil eines am 13. Dezember 2012 aufgenommenen bilateralen Schuldscheindarlehens in Höhe von 50.000 Tsd. Euro. Das Darlehen hat eine ursprüngliche Laufzeit von vier Jahren und ist mit einer fixen Verzinsung ausgestattet. Eine vormals in dieser Position aufgeführte Verbindlichkeit in Höhe von 44.500 Tsd. Euro, resultierend aus einem über ursprünglich 120.600 Tsd. Euro am 25. November 2011 aufgenommenen Schuldscheindarlehen, wurde vorzeitig getilgt und zum 26. Mai 2014 zurückgezahlt. Darüber hinaus wurde ein von HOCHTIEF im Geschäftsjahr 2010 aufgelegtes Schuldscheindarlehen mit 240.000 Tsd. Euro, das sich aus zwei Tranchen zu 59.500 Tsd. Euro und zu 180.500 Tsd. Euro zusammensetzt, ebenfalls vorzeitig getilgt und zum 26. Mai 2014 zurückgezahlt. Von den im Geschäftsjahr 2009 insgesamt aufgenommenen vier Schuldscheindarlehen mit einem Gesamtvolumen von 300.000 Tsd. Euro und hälftig aufgeteilten Laufzeiten von drei und fünf Jahren mit zum Teil fixer und zum Teil variabler Verzinsung wurde der noch ausstehende Darlehensbetrag in Höhe von 30.000 Tsd. Euro planmäßig bei Laufzeitende zum 26. Mai 2014 zurückgezahlt. Von den beiden im Jahr 2008 aufgenommenen Schuldscheindarlehen ist in dieser Position ein mit einer Ursprungslaufzeit von sieben Jahren ausgestattetes Darlehen enthalten. Das Schuldscheindarlehen hat einen Nominalwert von 39.000 Tsd. Euro und wird mit dem Sechsmonats-EURIBOR zuzüglich einer angemessenen Kreditmarge verzinst.

Ein internationales Bankenkonsortium hat HOCHTIEF im Dezember 2011 eine Fünf-Jahres-Kreditlinie, die eine Avaltranche in Höhe von 1,5 Mrd. Euro sowie eine Bartranche in Höhe von 500.000 Tsd. Euro beinhaltet, zu marktgerechten Konditionen bereitgestellt. Diese syndizierte Fazilität wurde im April des Berichtsjahres 2014 bis zum 30. April 2019 vorzeitig und zu marktgerechten Konditionen verlängert. Die Bartranche ist zum Stichtag - wie im Vorjahr -nicht in Anspruch genommen worden.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus dem Konzernfinanzverkehr.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Steuerverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung, Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit sowie andere Verbindlichkeiten außerhalb des Lieferungs- und Leistungsverkehrs sowie andere Verpflichtungen.

Neben der im Geschäftsjahr 2013 emittierten Inhaberschuldverschreibung der HOCHTIEF Aktiengesellschaft mit einem Nominalvolumen von 750.000 Tsd. Euro bestehen - wie im Vorjahr - keine weiteren Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

12. Rechnungsabgrenzungsposten

Die Rechnungsabgrenzungen ergaben sich im Wesentlichen aus Vorauszahlungen von Nutzungsentgelten für Grundstücke.

13. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

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(In Tsd. EUR) 31.12.2014 31.12.2013
Verpflichtungen aus Bürgschaften und Patronatserklärungen 1.275.359 833.217
davon für verbundene Unternehmen (1.200.996) (768.735)

Die Haftungsverhältnisse waren überwiegend zur Sicherung aufgenommener Bankkredite, für Vertragserfüllungen, Gewährleistungsverpflichtungen und Vorauszahlungen gegeben. Die HOCHTIEF Aktiengesellschaft bürgte am Bilanzstichtag im Wesentlichen für Beteiligungsgesellschaften und Arbeitsgemeinschaften. Nach unserer Einschätzung können alle Gesellschaften ihre zugrunde liegenden Verpflichtungen erfüllen, sodass die HOCHTIEF Aktiengesellschaft voraussichtlich nicht in Anspruch genommen wird.

Im Zusammenhang mit einer konzerninternen Umstrukturierung hat die HOCHTIEF Aktiengesellschaft - unverändert gegenüber dem Vorjahr - für eine Beteiligung eine Wertgarantie auf den begrenzten Zeitraum von ursprünglich fünf Jahren übernommen.

Der im Dezember 2011 abgeschlossene und im April 2014 verlängerte syndizierte Aval- und Barkredit in Höhe von zwei Mrd. Euro bildet weiterhin ein zentrales langfristiges Finanzierungsinstrument der HOCHTIEF Aktiengesellschaft. Diese syndizierte Fazilität hat eine Tranche für Avalziehungen im Volumen von 1,5 Mrd. Euro, die zum 31. Dezember 2014 mit 0,947 Mrd. Euro (Vorjahr 1,02 Mrd. Euro) in Anspruch genommen worden ist, und enthält eine Barlinie in Höhe von 500.000 Tsd. Euro, die zum 31. Dezember 2014 - wie im Vorjahr - nicht gezogen worden ist. Der Kreditrahmen ermöglicht die Bereitstellung von Bürgschaften für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit vornehmlich der Division HOCHTIEF Europe. Der angesprochene Aval- und Barkredit hatte eine ursprüngliche Laufzeit von fünf Jahren und wurde im April 2014 bis zum 30. April 2019 verlängert.

Daneben bestehen für die HOCHTIEF Aktiengesellschaft weitere Avalkreditlinien mit einem Gesamtbetrag von 1.191.348 Tsd. Euro (Vorjahr 983.086 Tsd. Euro) bei Versicherungsgesellschaften und Banken. Diese sind zum 31. Dezember 2014 mit 791.642 Tsd. Euro (Vorjahr 477.236 Tsd. Euro) in Anspruch genommen worden.

Die HOCHTIEF Aktiengesellschaft hat zugunsten amerikanischer Versicherungsgesellschaften eine unbegrenzte Garantie für Verpflichtungen der Turner- und der Flatiron-Gruppe im Rahmen des sogenannten Bondings ausgelegt. Dieses in den USA gesetzlich vorgesehene Sicherungsmittel garantiert die Erfüllung von Projekten der öffentlichen Hand. Weiterhin kommt es bei ausgewählten sonstigen Kunden zum Einsatz. Das gesamte Bondingvolumen beläuft sich unverändert zum Vorjahr auf 6.500 Mio. US-Dollar. Die Ausnutzung des Bondingvolumens beträgt zum 31. Dezember 2014 5.032 Mio. US-Dollar (Vorjahr 4.027 Mio. US-Dollar). Eine Inanspruchnahme aus dieser HOCHTIEF-Garantie ist in der Vergangenheit nicht erfolgt und wird zurzeit auch für die Zukunft nicht erwartet.

Darüber hinaus haftet die HOCHTIEF Aktiengesellschaft für Joint-Venture-Garantien der Flatiron Construction Corporation höchstens in Höhe der Auftragswerte. Diese betrugen zum 31. Dezember 2014 787.496 Tsd. Euro (Vorjahr 786.704 Tsd. Euro).

Wie im Vorjahr unterliegen die Wertpapiere des Umlaufvermögens keinen Verfügungsbeschränkungen.

Im Rahmen der sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen Abnahmeverpflichtungen aus langfristigen Liefer- und Leistungsverträgen in Höhe von 103.137 Tsd. Euro (Vorjahr 112.354 Tsd. Euro). Dabei handelt es sich um Verpflichtungen aus langfristigen Mietverträgen. Diesen stehen erwartete Mieterträge in Höhe von 96.317 Tsd. Euro (Vorjahr 105.383 Tsd. Euro) gegenüber.

Derivative Finanzinstrumente

Darlehensverbindlichkeiten mit einem Nominalvolumen von 39.000 Tsd. Euro (Vorjahr 323.500 Tsd. Euro), die einer variablen Verzinsung unterliegen, werden durch insgesamt einen (Vorjahr neun) Zinsswap besichert. Die als Zinssicherung für die am 26. Mai 2014 vorzeitig getilgten Schuldscheindarlehen dienenden Zinsswaps wurden in entsprechender Höhe terminiert. Die Höhe des ausstehenden Nominalvolumens erlaubt Rückschlüsse auf den Umfang des Einsatzes von Derivaten, gibt aber nicht das Risiko aus dem Einsatz von Derivaten wieder. Der beizulegende Zeitwert des Zinsswaps berechnet sich aus den - auf Basis der am Bewertungsstichtag geltenden Zinskurve - erwarteten abgezinsten zukünftigen Zahlungsströmen. Der Ausgleich der gegenläufigen Zahlungsströme erfolgt je nach Restlaufzeit des Grund- und des zugehörigen Sicherungsgeschäfts in den folgenden sieben Monaten (Vorjahr fünf bis 35 Monate). Der saldierte beizulegende Zeitwert des Zinsswaps lag zum Bilanzstichtag bei -2.461 Tsd. Euro (Vorjahr -14.712 Tsd. Euro).

Zur Absicherung unserer aktienbasierten Vergütungspläne, die mittels Barausgleich erfüllt werden, bestehen -wie im Vorjahr - sechs Aktienoptions- und vier Aktientermingeschäfte. Der beizulegende Zeitwert der Aktienoptionsgeschäfte betrug saldiert 4.982 Tsd. Euro (Vorjahr 7.915 Tsd. Euro). Der Buchwert der Aktienoptionsgeschäfte beträgt saldiert 3.017 Tsd. Euro (Vorjahr 4.818 Tsd. Euro) und ist in den sonstigen Vermögensgegenständen beziehungsweise sonstigen Verbindlichkeiten enthalten. Der beizulegende Zeitwert der Aktientermingeschäfte belief sich zum 31. Dezember 2014 saldiert auf 2.399 Tsd. Euro (Vorjahr 6.276 Tsd. Euro). Für Aktienoptions- und Aktientermingeschäfte, die am 31. Dezember 2014 einen negativen beizulegenden Zeitwert aufwiesen, wurden Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in Höhe von 156 Tsd. Euro (Vorjahr 539 Tsd. Euro) gebildet, da diese nicht in einer Bewertungseinheit mit den aktienbasierten Vergütungsplänen stehen. Die im Zusammenhang mit diesen Derivaten entstandenen Aufwendungen und Erträge werden im Personalaufwand ausgewiesen.

Zur Absicherung von Fremdwährungsgeschäften mit einem Nominalvolumen von 2 Tsd. Euro (Vorjahr 87.261 Tsd. Euro) wurden Devisentermingeschäfte in derselben Währung und mit der gleichen Laufzeit wie das jeweilige Grundgeschäft abgeschlossen und als Bewertungseinheiten abgebildet. Der beizulegende Zeitwert der zur Fremdwährungskurssicherung abgeschlossenen Devisentermingeschäfte ergibt sich als Differenz der Barwerte der Zahlungsströme auf Basis des vertraglich vereinbarten Terminkurses sowie des Terminkurses zum Bilanzstichtag. Der saldierte beizulegende Zeitwert der Devisentermingeschäfte lag zum Bilanzstichtag bei -2 Tsd. Euro (Vorjahr 3.944 Tsd. Euro). Für Devisentermingeschäfte mit negativem beizulegendem Zeitwert wurden - wie im Vorjahr - keine Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Der Ausgleich der gegenläufigen Wertänderungen beziehungsweise Zahlungsströme erfolgt je nach Restlaufzeit des Grund- und des zugehörigen Sicherungsgeschäfts in den folgenden sieben Monaten (Vorjahr drei bis 19 Monate).

Die beizulegenden Zeitwerte von Derivaten, die nicht mit deren beizulegendem Zeitwert bewertet worden sind, da sie in einer Bewertungseinheit designiert waren oder einen positiven Marktwert aufwiesen, betrugen zum 31. Dezember 2014 saldiert 7.627 Tsd. Euro (Vorjahr 8.911 Tsd. Euro).

Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung

14. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse der HOCHTIEF Aktiengesellschaft stehen im Zusammenhang mit der Ausübung der Holdingfunktion. In den Umsatzerlösen sind Mieterträge in Höhe von 23.624 Tsd. Euro (Vorjahr 24.510 Tsd. Euro) enthalten.

15. Sonstige betriebliche Erträge

Diese Position enthält hauptsächlich Erträge aus Konzernumlagen, der Auflösung von Rückstellungen, der Veräußerung von Wertpapieren des Umlaufvermögens und dem Abgang von Gegenständen des Sachanlagevermögens. Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 11.306 Tsd. Euro (Vorjahr 23.196 Tsd. Euro) stellen periodenfremde Erträge dar. Des Weiteren werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen 6.924 Tsd. Euro (Vorjahr 4.135 Tsd. Euro) Währungskursgewinne ausgewiesen.

16. Materialaufwand

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(In Tsd. EUR) 2014 2013
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 669 897
Aufwendungen für bezogene Leistungen 15.964 15.861
  16.633 16.758

17. Personalaufwand

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(In Tsd. EUR) 2014 2013
Löhne und Gehälter 24.532 19.716
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung 2.352 1.857
Aufwendungen für Altersversorgung 189 7.687
  27.073 29.260

Mitarbeiter

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(Jahresdurchschnitt) 2014 2013
Gewerbliche Arbeitnehmer 5 6
Angestellte 216 175
  221 181

Die im Berichtsjahr gestiegene Zahl der Mitarbeiter resultiert aus dem Restrukturierungsprogramm der HOCHTIEF Solutions AG, im Zuge dessen Mitarbeiter der Abteilungen Recht, Projektfinanzierung sowie Kommunikation der HOCHTIEF Solutions AG den entsprechenden Konzernabteilungen der HOCHTIEF Aktiengesellschaft zugeordnet wurden.

18. Abschreibungen

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(In Tsd. EUR) 2014 2013
Immaterielle Vermögensgegenstände 3.189 4.316
Sachanlagen 795 931
  3.984 5.247

Die Abschreibungen betreffen planmäßige Abschreibungen.

19. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen überwiegend Mieten und Pachten, Beratungskosten, Zuführungen zu Rückstellungen für Projektrisiken, Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen und Gegenständen des Umlaufvermögens, Aufsichtsratsvergütungen, Gerichts-, Anwalts- und Notarkosten, Abfindungen, Kosten des Post- und Zahlungsverkehrs, Reise- und Werbungskosten, Jahresabschlusskosten sowie weitere, nicht an anderer Stelle auszuweisende Sozialleistungen. Des Weiteren enthält diese Position mit 2.970 Tsd. Euro (Vorjahr 8.026 Tsd. Euro) Währungsverluste. Die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesenen sonstigen Steuern belaufen sich auf 276 Tsd. Euro (Vorjahr 279 Tsd. Euro). Im Vorjahr waren die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stark beeinflusst durch die im Zusammenhang mit der Veräußerung unserer Airportaktivitäten entstandenen Abgangsverluste und die Transaktionskosten. Dem stand eine Ergebnisübernahme von der HOCHTIEF AirPort GmbH gegenüber.

20. Ergebnis Finanzanlagen

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(In Tsd. EUR) 2014 2013
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 282.870 490.161
Erträge aus Beteiligungen 3 2.491
davon von verbundenen Unternehmen (3) (2.491)
Aufwendungen aus Verlustübernahmen -9.168 -85.713
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 1.977 27.169
davon von verbundenen Unternehmen (1.842) (27.164)
  275.682 434.108

Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen entfallen im Wesentlichen auf HOCHTIEF Asia Pacific GmbH (174.744 Tsd. Euro; Vorjahr 127.589 Tsd. Euro), HOCHTIEF Projektentwicklung GmbH (58.328 Tsd. Euro; Vorjahr 12.892 Tsd. Euro), HOCHTIEF Solutions AG (37.085 Tsd. Euro; Vorjahr Verlustübernahme -72.658 Tsd. Euro) sowie HOCHTIEF Americas GmbH (10.703 Tsd. Euro; Vorjahr Verlustübernahme -9.345 Tsd. Euro). Im Vorjahr waren unter dieser Position auch noch die Erträge aus dem Gewinnabführungsvertrag mit der HOCHTIEF Airport GmbH in Höhe von 198.548 Tsd. Euro enthalten, die im Wesentlichen aus der Veräußerung unserer Airportaktivitäten resultierten. Daneben wirkten sich im Vorjahr die höheren Erträge aus dem Gewinnabführungsvertrag mit der HOCHTIEF Insurance Broking and Risk Management Solutions GmbH (1.089 Tsd. Euro; Vorjahr 149.789 Tsd. Euro) aus, die durch konzerninterne Übertragungen von Beteiligungen aufgrund der Neuordnung des Versicherungsbereichs geprägt waren.

21. Zinsergebnis

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(In Tsd. EUR) 2014 2013
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 33.503 45.852
davon von verbundenen Unternehmen (30.112) (43.530)
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -115.037 -120.018
davon an verbundene Unternehmen (-2.693) (-6.142)
  -81.534 -74.166

Der Aufwand aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen in Höhe von 21.712 Tsd. Euro (Vorjahr 17.092 Tsd. Euro) wird im Zinsergebnis mit den Erträgen beziehungsweise Aufwendungen des für die Pensionsverpflichtungen bestehenden Deckungsvermögens in Höhe von 15.029 Tsd. Euro (Vorjahr 9.118 Tsd. Euro) verrechnet. Ein positiver Saldo wird unter den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen, ein negativer Saldo unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ausgewiesen. Außerdem enthalten die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen die Aufwendungen aus der Aufzinsung von sonstigen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 197 Tsd. Euro (Vorjahr 156 Tsd. Euro).

22. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens

Diese Position enthält in Höhe von 2.029 Tsd. Euro (Vorjahr 1.819 Tsd. Euro) Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens und in Höhe von 924 Tsd. Euro (Vorjahr 125 Tsd. Euro) Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen.

23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Diese Position enthält inländische Körperschaftsteuer, Ertragsteuern auf ausländische Gewinnanteile sowie Erstattungen von inländischen Ertragsteuern. Die sonstigen Steuern werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

24. Gesamtbezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats

Bezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Das System der Vorstandsvergütung ist auf eine langfristige und nachhaltige Unternehmensführung ausgerichtet. Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat festgesetzt. Auch das Vergütungssystem für den Vorstand wird vom Aufsichtsrat beschlossen und regelmäßig überprüft. Der Personalausschuss des Aufsichtsrats bereitet die entsprechenden Beschlussfassungen des Aufsichtsratsplenums vor.

Die Vergütung der Vorstände setzt sich für das Geschäftsjahr 2014 zusammen aus

1. einer Festvergütung,

2. Nebenleistungen,

3. einer variablen Vergütung sowie

4. einer Altersversorgung.

1. Die Festvergütung wird in gleichen monatlichen Raten ausgezahlt.

2. Zu den Nebenleistungen zählt der nach steuerlichen Richtlinien anzusetzende Wert der privaten Nutzung des Dienstwagens und vermögenswerter Vorteile.

3. Die Berechnung der variablen Vergütung erfolgt auf der Basis der folgenden gleich gewichteten Komponenten: bereinigter Free Cashflow, Konzerngewinn absolut und Konzerngewinn Delta zum Vorjahr. Für alle drei Komponenten kann die Zielerfüllung bei null bis 200 Prozent des budgetierten Betrags liegen. Zusätzlich zu den wirtschaftlichen Zielen legt der Aufsichtsrat jährlich bis zu vier strategische Ziele fest, die einheitlich für alle Mitglieder des Vorstands Gültigkeit haben. Der Aufsichtsrat hat das Recht, den Gesamtzielerreichungsgrad, der sich aus der Erreichung der wirtschaftlichen Ziele ergibt, unter Würdigung der Zielerreichung dieser strategischen Ziele zu erhöhen oder zu vermindern. Die erreichte variable Vergütung wird jeweils zu einem Drittel wie folgt erfüllt:

a. Barzahlung (Short-Term-Incentive-Komponente),

b. durch Übertragung von Aktien der HOCHTIEF Aktiengesellschaft in Höhe des Nettobetrags mit einer Sperrfrist von zwei Jahren (Long-Term-Incentive-Komponente I) und

c. durch Gewährung eines jährlich aufzulegenden Long-Term-Incentive-Plans (Long-Term-Incentive-Komponente II).

4. Alle Mitglieder des Vorstands haben als betriebliche Altersversorgung einzelvertragliche Pensionszusagen erhalten, die eine Inanspruchnahme der Pension frühestens ab Vollendung des 65. Lebensjahres vorsehen. Die Höhe der Pension bemisst sich an den festen Bezügen. Dabei wird ein prozentualer Anteil der festen Bezüge als Pension gewährt, der mit der Bestelldauer steigt. Als Höchstbetrag erhält das Vorstandsmitglied 65 Prozent der letzten festen Bezüge. Die Hinterbliebenenversorgung beträgt 60 Prozent des Pensionsanspruchs.

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Gewährte Zuwendung Fernández Verdes Vorstandsvorsitzender Eintritt: 15.04.2012   Legorburo Vorstandsmitglied Eintritt: 07.05.2014 Legorburo Vorstandsmitglied Eintritt: 07.05.2014
  20131) 2014 2013 2014 2014
(In Tsd. EUR)   gewährt Minimum Maximum   gewährt Minimum Maximum
Festvergütung 900 1.008 1.008 1.008 - 195 195 195
Nebenleistungen 64 46 46 46 - 79 79 79
Summe 964 1.054 1.054 1.054 - 274 274 274
Einjährige variable Vergütung 846 1.048 0 1.300 - 184 0 228
Mehrjährige variable Vergütung                
Long-Term-Incentive-Komponente I2) 846 886 0 1.100 - 184 0 228
Long-Term-Incentive-Komponente II3)                
LTIP Stock-Awards (Laufzeit 6 Jahre) 423 4434) 0 550 - 924) 0 114
LTIP Stock- Appreciation-Rights (Laufzeit 7 Jahre) 423 4434) 0 550 - 924) 0 114
Summe 3.502 3.874 1.054 4.554 - 826 274 958
Versorgungsaufwand 804 452 452 452 - 118 118 118
Gesamtvergütung 4.306 4.326 1.506 5.006 - 944 392 1.076
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Gewährte Zuwendung   von Matuschka Vorstandsmitglied Eintritt: 07.05.2014   Sassenfeld Vorstandsmitglied Eintritt: 01.11.2011
  2013 2014 2013 2014
(In Tsd. EUR)   gewährt Minimum Maximum   gewährt Minimum Maximum
Festvergütung - 228 228 228 600 600 600 600
Nebenleistungen - 12 12 12 233 22 22 22
Summe - 240 240 240 833 622 622 622
Einjährige variable Vergütung - 210 0 261 564 564 0 700
Mehrjährige variable Vergütung                
Long-Term-Incentive-Komponente I2) - 210 0 261 564 564 0 700
Long-Term-Incentive-Komponente II3)                
LTIP Stock-Awards (Laufzeit 6 Jahre) - 1054) 0 131 282 2824) 0 350
LTIP Stock- Appreciation-Rights (Laufzeit 7 Jahre) - 1054) 0 131 282 2824) 0 350
Summe - 870 240 1.024 2.525 2.314 622 2.722
Versorgungsaufwand - 160 160 160 317 290 290 290
Gesamtvergütung - 1.030 400 1.184 2.842 2.604 912 3.012

1) ohne nachträgliche Anpassung (siehe Bezüge für frühere Geschäftsjahre)
2) Auszahlung in Aktien mit einer zweijährigen Sperrfrist
3) Gewährung als Long-Term-Incentive-Plan
4) Wert zum Gewährungszeitpunkt

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Zugeflossene Zuwendung Fernández Verdes Vorstandsvorsitzender Legorburo Vorstandsmitglied von Matuschka Vorstandsmitglied Sassenfeld Vorstandsmitglied
  Eintritt: 15.04.2012 Eintritt: 07.05.2014 Eintritt: 07.05.2014 Eintritt: 01.11.2011
(In Tsd. EUR) 2014 20131) 2014 2013 2014 2013 2014 2013
Festvergütung 1.008 900 195 - 228 - 600 600
Nebenleistungen 46 64 79 - 12 - 22 233
Summe 1.054 964 274 - 240 - 622 833
Einjährige variable Vergütung 1.048 846 184 - 210 - 564 564
Mehrjährige variable Vergütung                
Long-Term-Incentive-Komponente I2) 886 846 184 - 210 - 564 564
Long-Term-Incentive-Komponente II 0 0 0 - 0 - 0 0
Summe 2.988 2.656 642 - 660 - 1.750 1.961
Versorgungsaufwand 452 804 118 - 160 - 290 317
Gesamtvergütung 3.440 3.460 760 - 820 - 2.040 2.278

1) ohne nachträgliche Anpassung (siehe Bezüge für frühere Geschäftsjahre)
2) Auszahlung in Aktien mit einer zweijährigen Sperrfrist

Regelungen im Falle der Beendigung des Dienstvertrags

Bei Nichtverlängerung des Dienstvertrags erhalten die Vorstandsmitglieder eine Abfindung in Höhe eines festen Jahresgehalts. Die Abfindung setzt voraus, dass das Vorstandsmitglied bei Ende des Anstellungsvertrags mindestens in der zweiten Amtsperiode dem Vorstand angehörte und noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet hat. Bei einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit werden Abfindungszahlungen an die Vorstände den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und es wird nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrags vergütet.

Der Barwert der Pensionszusagen an aktive und ehemalige Vorstandsmitglieder beträgt 70.049 Tsd. Euro (Vorjahr 65.883 Tsd. Euro).

An frühere Mitglieder des Vorstands oder deren Hinterbliebene wurden Beträge in Höhe von 7.676 Tsd. Euro (Vorjahr 17.011 Tsd. Euro) gezahlt. Die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern und ihren Hinterbliebenen betragen 65.494 Tsd. Euro (Vorjahr 63.726 Tsd. Euro).

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(In Tsd. EUR)   Barwert der Pensionszusagen
Fernández Verdes 2014 3.281
  2013 1.451
Legorburo 2014 118
  2013 -
von Matuschka 2014 160
  2013 -
Sassenfeld 2014 996
  2013 706
Vorstand gesamt 2014 4.555
  2013 2.157

Bezüge des Vorstands für frühere Geschäftsjahre

Vom Aufsichtsrat wurde für das Geschäftsjahr 2013 für Herrn Fernández Verdes aufgrund der außergewöhnlichen Geschäftsvorfälle und der Leistung von Herrn Fernández Verdes sein Gesamtzielerreichungsgrad für die STIP-, LTIP-I- und LTIP-II-Komponente von 161,16 Prozent auf 200 Prozent festgesetzt. Daraus resultierend wurden 204 Tsd. Euro Short-Term-Incentive, 204 Tsd. Euro Long-Term-Incentive-I und 204 Tsd. Euro Long-Term-Incentive-II gewährt. Im Zusammenhang mit der Anpassung des Pensionsvertrags von Herrn Fernández Verdes sind für 2013 im Jahr 2014 nachträgliche Dienstzeitaufwendungen in Höhe von 1.378 Tsd. Euro entstanden.

Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat 2014 zur Erfüllung der Long-Term-Incentive-Komponente II aus dem Jahr 2013 einen Long-Term-Incentive-Plan 2014 (LTIP 2014) für Herrn Fernández Verdes und Herrn Sassenfeld beschlossen. Dabei handelt es sich um die Gewährung von sogenannten Stock-Appreciation-Rights (Wertsteigerungsrechte) und Stock-Awards (virtuelle Aktienrechte). Die Stock-Appreciation-Rights 2014 gewähren den Vorständen bei Erreichung der Ausübungshürden nach Ablauf der Wartezeit von vier Jahren innerhalb des dreijährigen Ausübungszeitraums einen Zahlungsanspruch gegen die Gesellschaft. Dessen Höhe hängt von der Entwicklung des Börsenkurses innerhalb der Warte- und Ausübungszeit ab. Ferner müssen relative sowie absolute Erfolgshürden, deren nachträgliche Änderung ausgeschlossen ist, erfüllt sein. Die Planbedingungen der Stock-Awards 2014 sehen vor, dass die Berechtigten für jeden Stock-Award nach Ablauf der Wartezeit von vier Jahren innerhalb des zweijährigen Ausübungszeitraums einen Zahlungsanspruch in Höhe des Börsenschlusskurses der HOCHTIEF-Aktie des letzten Börsenhandelstags vor dem Ausübungstag haben. Die Ansprüche sind für den Long-Term-Incentive-Plan 2014 auf einen Maximalwert (50 Prozent Aktienkurssteigerung) begrenzt, damit die Höhe auch im Fall von außerordentlichen beziehungsweise nicht vorhersehbaren Entwicklungen angemessen bleibt. Herrn Fernández Verdes wurden 47 797 Stock-Appreciation-Rights und 11 249 Stock-Awards mit einem Wert zum Zeitpunkt der Gewährung in Höhe von jeweils 525 Tsd. Euro gewährt. Herrn Sassenfeld wurden 25 676 Stock-Appreciation-Rights und 6 043 Stock-Awards mit einem Wert zum Zeitpunkt der Gewährung in Höhe von jeweils 282 Tsd. Euro gewährt. Der Anhang zum Konzernabschluss enthält auf den Seiten 212 bis 215 zusätzliche Einzelheiten zu den Plänen.

Die an die Vorstandsmitglieder in den letzten Jahren zugeteilten Long-Term-Incentive-Pläne führten zu folgendem Aufwand:

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(In Tsd. EUR)   Aufwand aus Long-Term-Incentive-Plänen
  2014 325
Fernández Verdes 2013 75
  2014 0
Legorburo 2013 -
  2014 153
von Matuschka 2013 -
  2014 282
Sassenfeld 2013 130
  2014 760
Vorstand gesamt 2013 205

Bezüge des Vorstands für Tätigkeiten in Konzerngesellschaften

Für ihre Tätigkeit im Board von Leighton haben die Vorstände aufgrund gesetzlicher Vorgaben in Australien Pensionszusagen erhalten. Hierfür wurden von Leighton für Herrn Fernández Verdes drei Tsd. Euro und für Herrn Sassenfeld zwölf Tsd. Euro aufgewendet.

Für seine Tätigkeit in Australien als Vorstandsvorsitzender der Leighton Holding Limited erhielt Herr Fernández Verdes für 2014 eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 251 Tsd. Euro* . Darüber hinaus wurde Herrn Fernández Verdes für die Restrukturierung des Unternehmens und die strategische Neuausrichtung ein einmaliger Sonderbonus in Form eines Long-Term-Incentive-Plans gewährt. Dabei handelt es sich um einen Stock-Appreciation-Rights-Plan (Wertsteigerungsrechte). Nur im Falle einer Aktienkurssteigerung erhält Herr Fernández Verdes eine Zahlung, die bei einem Aktienkurs der Leighton-Aktie in Höhe von 50 australischen Dollar begrenzt ist. Nach einer Wartezeit von zwei Jahren können die Stock-Appreciation-Rights drei Jahre lang ausgeübt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass pro Jahr maximal 40 Prozent der Stock-Appreciation-Rights ausgeübt werden können. Der Wert zum Zeitpunkt der Gewährung beträgt 3,2 Mio. Euro* . Sollte der Aktienkurs von Leighton im Ausübungszeitraum nicht über 17,71 australischen Dollar liegen, ist der Plan wertlos. Bei einer Aktienkurssteigerung um 182 Prozent würden maximal 5,3 Mio. Euro* pro Jahr der fünfjährigen Laufzeit fällig. Dies setzt eine Unternehmenswertsteigerung in Höhe von 7.426 Mio. Euro* voraus.

Weitere Vergütungen für die Wahrnehmung von Mandaten in Gremien anderer Unternehmen, an denen HOCHTIEF unmittelbar oder mittelbar eine Beteiligung hält, werden nicht an die Vorstände ausgezahlt beziehungsweise auf die Vorstandsvergütung angerechnet.

* Der Eurobetrag ist abhängig vom Wechselkurs.

Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird durch die Hauptversammlung festgelegt und ist in § 18 der Satzung geregelt. Die Vergütung für das Geschäftsjahr 2014 auf Basis der der Hauptversammlung im Mai 2015 zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Gewinnverwendung ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle.

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(In EUR) Feste Vergütung Variable Vergütung Sitzungsgeld Insgesamt
Pedro López Jiménez 22.500 168.750 13.500 204.750
Thomas Eichelmann 27.000 202.500 7.000 236.500
Gregor Asshoff 24.000 180.000 15.000 219.000
Ángel García Altozano 24.000 180.000 15.000 219.000
Abdulla Abdulaziz Turki Al-Subaie 12.000 90.000 7.500 109.500
Carsten Burckhardt 18.000 135.000 9.000 162.000
José Luis del Valle Pérez 18.000 135.000 15.000 168.000
Dr. Michael Frenzel 18.000 135.000 13.500 166.500
Dr. rer. pol. h. c. Francisco Javier Garcia Sanz 18.000 135.000 7.500 160.500
Dr. Thomas Krause 12.000 90.000 10.500 112.500
Matthias Maurer 18.000 135.000 16.500 169.500
Udo Paech 18.000 135.000 10.500 163.500
Nikolaos Paraskevopoulos 18.000 135.000 15.000 168.000
Klaus Stümper 18.000 135.000 10.500 163.500
Olaf Wendler 18.000 135.000 13.500 166.500
Dr. Jan Martin Wicke 18.000 135.000 15.000 168.000
Christine Wolff 2.900 21.750 1.500 26.150
Aufsichtsrat gesamt 304.400 2.283.000 196.000 2.783.400

25. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Die im Geschäftsjahr zwischen der HOCHTIEF Aktiengesellschaft und ihr nahestehenden Unternehmen und Personen abgeschlossenen Geschäfte wurden ausschließlich zu marktüblichen Bedingungen abgewickelt.

26. Honorare des Abschlussprüfers

Die HOCHTIEF Aktiengesellschaft macht von dem Wahlrecht des § 285 Nr. 17 HGB Gebrauch und verzichtet auf die individuelle Offenlegung der im Geschäftsjahr 2014 als Aufwand erfassten Honorare an den Abschlussprüfer Deloitte &Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die Offenlegung des Gesamtaufwands erfolgt im Konzernanhang des Konzernabschlusses 2014 des HOCHTIEF-Konzerns.

27. Angaben zur Aktionärsstruktur gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Folgende gemäß § 26 WpHG, § 21 Abs. 1 WpHG veröffentIichungspflichtige Änderungen der Aktionärsstruktur der HOCHTIEF Aktiengesellschaft bestanden beziehungsweise haben sich im Geschäftsjahr 2014 ergeben:

ACS Actividades de Construcción y Servicios, S.A. ("ACS"), Madrid, Spanien, hat uns am 17. Juni 2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen, Deutschland am 16. Juni 2011 die Schwelle von 50 % überschritten hat und an diesem Tag 50,16 %, entsprechend 38 619 868 von 76 999 999 Stimmrechten, an der HOCHTIEF Aktiengesellschaft betrug.

Von diesen Stimmrechten würden ihr 35 502 869 Stimmrechte, entsprechend 46,11 % der Stimmrechte an der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über folgende Tochterunternehmen im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG zugerechnet (darunter sind 3 435 075 Stimmrechte, entsprechend 4,46 % der Stimmrechte der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, aus eigenen Aktien der HOCHTIEF Aktiengesellschaft):

Cariátide S.A., Madrid, Spanien,

Major Assets S.L., Madrid, Spanien,

Corporate Statement S.L., Madrid, Spanien,

HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen, Deutschland.

CARIÁTIDE S.A. ("Cariátide"), Spanien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24. September 2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen, Deutschland am 19. September 2012 die Schwelle von 30 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 30,69 % (das entspricht 23 634 501 Stimmrechten) betragen hat.

Major Assets, S.L., Madrid, Spanien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24. März 2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen, Deutschland, am 19. März 2014 die Schwelle von 20 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 20,13 % (das entspricht 13 948 778 Stimmrechten) betragen hat.

Corporate Statement, S.L., Madrid, Spanien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 25. Juli 2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen, Deutschland, am 23. Juli 2012 die Schwelle von 10% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 9,32 % (das entspricht 7 172 778 Stimmrechten) betragen hat.

Gartmore Investment Management Ltd of Gartmore House, London, Großbritannien, hat uns am 31. Juli 2007 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt: Wir teilen hiermit gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass unser Stimmrechtsanteil an der HOCHTIEF Aktiengesellschaft am 24. Juli 2007 die Schwelle von 3 % überschritten hat und an diesem Tag 3,091 % betrug (entspricht 2 163 632 Aktien). 3,091 % der Stimmrechte (entspricht 2 163 632 Aktien) sind nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG uns zuzurechnen.

Herr O. Mason Hawkins, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 30. April 2014 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen, Deutschland am 28. April 2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,98 % (das entspricht 2 066 601 Stimmrechten) betragen hat. 2,98 % Stimmrechte (das entspricht 2 066 601 Stimmrechten) sind Herrn Hawkins gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

Die Southeastern Asset Management, Inc., Memphis, Tennessee, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 30. April 2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen, Deutschland am 28. April 2014 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,98 % (das entspricht 2 066 601 Stimmrechten) betragen hat. 2,98 % der Stimmrechte (das entspricht 2 066 601 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.

Im Namen und in Vollmacht der nachfolgend in Ziffern (1), (2) und (3) genannten juristischen Personen und Gesellschaften wurde uns am 23. März 2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:

(1) Hiermit teilen wir gemäß § 21 Abs. 1 WpHG im Auftrag des Staates Katar, vertreten durch die Qatar Investment Authority, Doha, Katar, mit, dass der Stimmrechtsanteil des Staates Katar an der HOCHTIEF Aktiengesellschaft am 23. März 2011 die Schwelle von 10 % überschritten hat und zu diesem Tag 10,000001 % (7 700 001 Stimmrechte) beträgt. Davon sind dem Staat Katar alle Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende vom Staat Katar kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der HOCHTIEF Aktiengesellschaft jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten:

(a) Qatar Investment Authority, Doha, Katar;

(b) Qatar Holding LLC, Doha, Katar.

(2) Hiermit teilen wir gemäß § 21 Abs. 1 WpHG im Auftrag der Qatar Investment Authority, Doha, Katar, mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der HOCHTIEF Aktiengesellschaft am 23. März 2011 die Schwelle von 10 % überschritten hat und zu diesem Tag 10,000001 % (7 700 001 Stimmrechte) beträgt. Davon sind der Qatar Investment Authority alle Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über die von der Qatar Investment Authority kontrollierte Qatar Holding LLC, Doha, Katar, gehalten, deren Stimmrechtsanteil an der HOCHTIEF Aktiengesellschaft 3 % oder mehr beträgt.

(3) Hiermit teilen wir gemäß § 21 Abs. 1 WpHG im Auftrag der Qatar Holding LLC, Doha, Katar, mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der HOCHTIEF Aktiengesellschaft am 23. März 2011 die Schwelle von 10 % überschritten hat und zu diesem Tag 10,000001 % (7 700 001 Stimmrechte) beträgt.

Qatar Holding Luxembourg II S.à r.l., Luxemburg hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 29. September 2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen, Deutschland, am 28. September 2011 die Schwellen von 3 %, 5 % und 10 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 10,000001 % (das entspricht 7 700 001 Stimmrechten) betragen hat.

28. Wesentliche Beteiligungen der HOCHTIEF Aktiengesellschaft zum 31.12.2014

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  Anteil am Kapital Eigenkapital Ergebnis des Jahres
  in Prozent in Tsd. Landeswährung in TSD. EUR in TSD. EUR
I. Verbundene Unternehmen          
Division HOCHTIEF Americas          
HOCHTIEF Americas GmbH, Essen 100     610.159 -1)
The Turner Corporation, Dallas/USA 1002) USD 596.209 491.074 75.9293)
Clark Builders Partnership Corporation, Alberta/Kanada 512) CAD 69.4324) 49.3724) 23.6944)
Flatiron Construction Corp., Wilmington/USA 1002) USD 203.870 167.920 -17.8283)
E. E. Cruz and Company Inc., Holmdel/USA 1002) USD 71.3995) 58.8095) 3.0035)
Division HOCHTIEF Asia Pacific          
HOCHTIEF Asia Pacific GmbH, Essen 100     2.198.305 -1)
HOCHTIEF Australia Holdings Ltd., Sydney/Australien 1002) AUD 3.630.042 2.447.919 170.648
Leighton Holdings Limited, Sydney/Australien 702) AUD 3.753.589 2.531.233 460.8933)
Division HOCHTIEF Europe          
HOCHTIEF Solutions AG, Essen 100     225.743 -1)
HOCHTIEF Building GmbH, Essen 1002)     44.727 -1)
HOCHTIEF Engineering GmbH, Essen 1002)     3.842 -1)
HOCHTIEF Infrastructure GmbH, Essen 1002)     150.771 -1)
HOCHTIEF PPP Solutions GmbH, Essen 1002)     32.540 -1)
HOCHTIEF Projektentwicklung GmbH, Essen 100     7.909 -1)
Konzernzentrale          
HOCHTIEF Insurance Broking and Risk Management Solutions GmbH, Essen 100     257.497 -1)
Builders Reinsurance S.A., Steinfort/Luxemburg 1002) USD 362.067 298.220 118.583
II. Übrige Finanzanlagen          
Division HOCHTIEF Asia Pacific          
Al Habtoor Engineering Enterprises Co. LLC, Dubai/ Vereinigte Arabische Emirate6) 452) AUD     0

1) Ergebnisabführungsvertrag
2) Mittelbare Beteiligung
3) Konsolidiertes Ergebnis der Gruppe
4) Konsolidiert in Turner
5) Konsolidiert in Turner/Flatiron
6) Ausweis erfolgt wie bei Leighton Holdings

Konzernzugehörigkeit

Der Jahresabschluss der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen, Deutschland, wird in den Konzernabschluss der HOCHTIEF Aktiengesellschaft einbezogen, die diesen als eigenständiger börsennotierter Konzern veröffentlicht und der gleichzeitig in den Konzernabschluss der ACS Actividades de Construcción y Servicios, S.A., Madrid, Spanien, konsolidiert wird. Der Konzernabschluss der HOCHTIEF Aktiengesellschaft wird im Bundesanzeiger, der Konzernabschluss von ACS im Verzeichnis der Comisión Nacional del Mercado de Valores veröffentlicht.

Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands

Der Vorstand schlägt vor, zu beschließen:

Der Bilanzgewinn der HOCHTIEF Aktiengesellschaft des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von 131.687.924,60 Euro wird zur Ausschüttung einer Dividende von 1,90 Euro je für das Geschäftsjahr 2014 dividendenberechtigter Stückaktie verwendet, insgesamt 129.307.560,90 Euro, und der aus dem Bilanzgewinn auf nicht dividendenberechtigte Aktien entfallende Betrag, das sind 2.380.363,70 Euro, wird auf neue Rechnung vorgetragen. In dem vorgenannten Betrag von 1,90 Euro ist eine Sonderdividende in Höhe von 0,20 Euro im Zusammenhang mit der Veräußerung der John Holland Group und der Teilveräußerung des Servicegeschäfts durch Leighton Holdings Limited enthalten.

Die Dividende ist am Tag nach der Hauptversammlung zahlbar.

Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausschüttung und den Gewinnvortrag sind die 68 056 611 zur Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags vorhandenen, für das Geschäftsjahr 2014 dividendenberechtigten Stückaktien berücksichtigt. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der für das Geschäftsjahr 2014 dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von 1,90 Euro je für das Geschäftsjahr 2014 dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet.

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht, der mit dem des Konzerns zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Essen, 24. Februar 2015

HOCHTIEF Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Marcelino Fernández Verdes

Peter Sassenfeld

Nikolaus Graf von Matuschka

José Ignacio Legorburo

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lagebericht der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung gemäß § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen, den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Düsseldorf, 25. Februar 2015

Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Schlereth, Wirtschaftsprüfer

Bedenbecker, Wirtschaftsprüfer

Gremien

Aufsichtsrat

Pedro López Jiménez

Madrid, Vorsitzender des Aufsichtsrats der HOCHTIEF Aktiengesellschaft (seit 01.10.2014), Member of the Board and of the Executive Committee of ACS, Actividades de Construcción y Servicios, S.A., Madrid

b) ACS Servicios y Concesiones, S.L. (Vice-Chairman)

ACS Servicios, Comunicaciones y Energía, S.L. (Vice-Chairman) Dragados, S.A. (Chairman-in-Office)

Leighton Holdings Limited

Gregor Asshoff*

Frankfurt am Main, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, Rechtsanwalt, Leiter der Hauptabteilung Politik und Grundsatzfragen des Bundesvorstands der IG Bauen-Agrar-Umwelt

a) Zusatzversorgungskasse des Gerüstbaugewerbes VvaG

Abdulla Abdulaziz Turki Al-Subaie

Doha, Geschäftsführer Qatar Railways

b) Barwa Bank

Qatar Construction & Engineering Company

Qatar Rail

Ángel García Altozano

Madrid, Corporate General Manager von ACS, Actividades de Construcción y Servicios, S.A., Madrid

b) ACS Servicios y Concesiones, S.L.

ACS Servicios, Comunicaciones y Energía, S.L.

Dragados, S.A.

Xfera Móviles, S.A. (Chairman)

Carsten Burckhardt*

Dortmund, Mitglied des Bundesvorstands der IG Bauen-Agrar-Umwelt

a) Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG

b) Dein Plus GmbH

DGB Rechtsschutz GmbH

Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK)

José Luis del Valle Pérez

Madrid, Member and Secretary of the Board of ACS, Actividades de Construcción y Servicios, S.A., and General Secretary of the ACS Group, Madrid

b) ACS Servicios y Concesiones, S.L.

ACS Servicios, Comunicaciones y Energía, S.L.

Cobra Gestión de Infraestructuras, S.A.

Dragados, S.A.

Leighton Holdings Limited

Thomas Eichelmann

München, Vorsitzender des Aufsichtsrats der HOCHTIEF Aktiengesellschaft (bis 30.09.2014), Hauptgeschäftsführer der ATON GmbH, München

a) EDAG Engineering AG (Vorsitz)

FFT GmbH & Co. KGaA

HAEMA AG

V-Bank AG

Wüstenrot & Württembergische AG

b) ATON US, Inc. Bankhaus Ellwanger & Geiger KG (Vorsitz)

OrthoScan, Inc.

J.S. Redpath Holdings, Inc.

Dr. Michael Frenzel

Burgdorf, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Tourismuswirtschaft e. V.

a) AXA Konzern AG

Dr. rer. pol. h. c. Francisco Javier Garcia Sanz

Braunschweig, Mitglied des Vorstands der Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg

a) AUDI AG

Dr. Ing. h. c. F. Porsche Aktiengesellschaft

b) CAIXAHOLDING, S.A.

FAW-Volkswagen Automotive Company, Ltd.

Porsche Holding Stuttgart GmbH

Scania AB

Scania CV AB SEAT, S.A.

Shanghai-Volkswagen Automotive Company Ltd.

VfL Wolfsburg-Fußball GmbH

Volkswagen (China) Investment Company Ltd.

Volkswagen Group of America, Inc.

Dr. Thomas Krause*

Bremen, Executive Vice President der HOCHTIEF Infrastructure GmbH International

Matthias Maurer*

Hamburg, Betriebsrat HOCHTIEF Infrastructure GmbH

Udo Paech*

Berlin, Betriebsrat der HOCHTIEF Building GmbH (Bereich Nordost)

Nikolaos Paraskevopoulos*

Bottrop, Mitglied des Konzernbetriebsrats der HOCHTIEF Aktiengesellschaft

Klaus Stümper*

Lohmar, Betriebsratsvorsitzender der HOCHTIEF Infrastructure GmbH (Bereich West)

Olaf Wendler*

Sülzetal, Leiter Personalkoordination Rohbau/Industriebau (HOCHTIEF Building GmbH)

Dr. Jan Martin Wicke

Stuttgart, Vorsitzender des Vorstands der Talanx Deutschland AG, Hannover

a) HDI Lebensversicherung AG

HDI Versicherung AG

HDI Vertriebs AG

PB Lebensversicherung AG

PB Versicherung AG

Talanx Service AG

Talanx Systeme AG

TARGO Lebensversicherung AG

TARGO Versicherung AG

Christine Wolff

Hamburg, Unternehmensberaterin (ab 10.10.2014)

a) Berliner Wasserbetriebe A. ö. R.

KSBG Kommunale Verwaltungsgesellschaft GmbH

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Prüfungsausschuss

Ángel García Altozano (Vorsitzender)

Gregor Asshoff (stellv.)

José Luis del Valle Pérez

Matthias Maurer (bis 19.12.2014)

Udo Paech (ab 20.12.2014)

Nikolaos Paraskevopoulos

Dr. Jan Martin Wicke

Personalausschuss

Pedro López Jiménez (Vorsitzender) (ab 01.10.2014)

Thomas Eichelmann (Vorsitzender) (bis 30.09.2014)

José Luis del Valle Pérez (ab 19.12.2014)

Dr. Michael Frenzel

Matthias Maurer

Klaus Stümper (ab 19.12.2014)

Olaf Wendler

Christine Wolff (ab 19.12.2014)

Nominierungsausschuss

Pedro López Jiménez (Vorsitzender) (ab 01.10.2014)

Thomas Eichelmann (Vorsitzender) (bis 30.09.2014)

Dr. Michael Frenzel

Christine Wolff (ab 19.12.2014)

Vermittlungsausschuss (§ 27 Abs. 3 MitbestG)

Pedro López Jiménez (Vorsitzender) (ab 01.10.2014)

Thomas Eichelmann (Vorsitzender) (bis 30.09.2014)

Gregor Asshoff

Carsten Burckhardt

Dr. Michael Frenzel

Vorstand

Marcelino Fernández Verdes

Düsseldorf, Vorsitzender des Vorstands der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen

b) Flatiron Holding, Inc.

HOCHTIEF AUSTRALIA Holdings Ltd.

Leighton Holdings Limited (Executive Chairman)

The Turner Corporation

Peter Sassenfeld

Duisburg, Mitglied des Vorstands und Arbeitsdirektor der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen

b) Flatiron Holding, Inc.

HOCHTIEF AUSTRALIA HOLDINGS Ltd.

Leighton Holdings Limited

The Turner Corporation

José Ignacio Legorburo Escobar

Düsseldorf, Mitglied des Vorstands und Chief Operating Officer (COO) der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen, und der HOCHTIEF Solutions AG, Essen

a) HOCHTIEF Building GmbH

HOCHTIEF Infrastructure GmbH

Nikolaus Graf von Matuschka

Aldenhoven/Jüchen, Mitglied des Vorstands der HOCHTIEF

Aktiengesellschaft, Essen, und Vorsitzender des Vorstands der HOCHTIEF Solutions AG, Essen

a) HOCHTIEF Building GmbH

HOCHTIEF Infrastructure GmbH

* Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer
a) Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (Stand: 31. Dezember 2014)
b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Stand: 31. Dezember 2014)

Stichtag für die Angabe zu Mitgliedschaften: 31.12.2014; bei unterjährig ausgeschiedenen Gremienmitgliedern: Tag des Ausscheidens

Impressum

Herausgeber:

HOCHTIEF Aktiengesellschaft

Opernplatz 2, 45128 Essen

Tel.: 0201 824-0, Fax: 0201 824-2777

info@hochtief.de, www.hochtief.de

Bildnachweise:

Johnny Greig (oben links)

Oli Keinath

Bildbearbeitung, Satz und Druckvorstufe:

Creafix GmbH, Solingen

Druck:

Druckpartner, Essen

Der Jahresabschluss ist auf dem umweltfreundlichen Bilderdruckpapier Maxi Silk gedruckt. Es ist nach den Regeln des Forest Stewardship Council (FSC) zertifiziert.

Dieser Jahresabschluss liegt auch in englischer Sprache vor.