Eurafrica Baugesellschaft mit beschränkter Haftung

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Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB
zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12. 2016

Offenlegung/Mitteilung gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 i.V. m. Nr. 5a) und 5b) HGB

Die Gesellschafter haben der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 HGB für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 im Hinblick auf die Pflicht zur Erstellung eines Anhangs und Lageberichts gemäß § 264 Abs. 1 HGB sowie zur Offenlegung gemäß §§ 325 ff. HGB zugestimmt.

Zwischen der HOCHTIEF Aktiengesellschaft und der Eurafrica Baugesellschaft mit beschränkter Haftung besteht ein Ergebnisabführungsvertrag i.S.d. § 302 AktG.

 

Eurafrica Baugesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Geschäftsführung