HOCHTIEF AktiengesellschaftEssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022JAHRESABSCHLUSS DER HOCHTIEF AKTIENGESELLSCHAFT ZUM 31.12.2022Bilanzder HOCHTIEF AktiengesellschaftAktiva scrollen
* Zusätzlich besteht bedingtes Kapital im
Nennwert von 51.200 Tsd. Euro.
Gewinn- und Verlustrechnungder HOCHTIEF Aktiengesellschaftscrollen
Anhangder HOCHTIEF AktiengesellschaftAllgemeine GrundlagenDer Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. HOCHTIEF berücksichtigt im Geschäftsjahr 2022 erstmalig die verpflichtenden Neuregelungen des IDW RH FAB 1.021 "Handelsrechtliche Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen". Darüber hinaus haben sich im Vergleich zum Vorjahr keine Änderungen der Ansatz- und Bewertungsvorschriften ergeben. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren in Staffelform aufgestellt. Der Jahresabschluss wird in Euro erstellt. Vorstand und Aufsichtsrat haben eine Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben, die der Öffentlichkeit auf den HOCHTIEF-Internetseiten dauerhaft zugänglich gemacht worden ist. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeErworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig über drei bis fünf Jahre linear abgeschrieben. Sofern der beizulegende Wert eines immateriellen Vermögensgegenstands voraussichtlich dauerhaft unter dessen Buchwert liegt, wird zusätzlich eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- beziehungsweise aktivierungspflichtigen Herstellungskosten abzüglich planmäßiger und, sofern deren beizulegende Werte voraussichtlich dauerhaft unter ihren Buchwerten liegen, außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen. Die Abschreibungen werden einheitlich nach der linearen Methode ermittelt, wobei Nutzungsdauern bei Gebäuden von bis zu 50 Jahren und bei den übrigen Vermögensgegenständen zwischen drei und zehn Jahren berücksichtigt werden. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis 250 Euro werden im Zugangsjahr als Aufwand erfasst und nicht aktiviert. Geringwertige Anlagegüter, deren Anschaffungskosten mehr als 250 Euro und weniger als 1.000 Euro betragen, werden in einem Sammelposten zusammengefasst und pauschal über fünf Jahre abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bilanziert, zu denen auch die Nebenkosten und die nachträglichen Anschaffungskosten gehören. Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen und den Beteiligungen werden - sofern eine Wertminderung voraussichtlich dauerhaft ist - die niedrigeren beizulegenden Werte angesetzt. Die Werthaltigkeitsbeurteilung erfolgt bei börsennotierten Gesellschaften auf Basis des Börsenkurses. In Bezug auf die übrigen Anteile an verbundenen Unternehmen wird der jeweilige Beteiligungsbuchwert zum Abschlussstichtag durch die gesetzlichen Vertreter auf Anhaltspunkte für Wertberichtigungsbedarf untersucht. Ergeben sich aufgrund der vorgelagerten Analyse Hinweise auf einen möglichen Abwertungsbedarf, wird eine detaillierte Unternehmensbewertung beispielsweise mittels Discounted-Cashflow-Verfahren durchgeführt. Ist der Grund für eine Wertminderung entfallen, erfolgt eine Wertaufholung bis maximal zu den ursprünglichen Anschaffungskosten. Wertpapiere des Anlagevermögens und Ausleihungen sind zu Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung zu niedrigeren Börsenkursen beziehungsweise niedrigeren beizulegenden Werten aktiviert. Die Vorräte werden unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit Anschaffungs- beziehungsweise aktivierungspflichtigen Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten umfassen neben den Material-, Fertigungseinzel- und Sonderkosten der Fertigung auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie des fertigungsbedingten Werteverzehrs des Anlagevermögens. Die von den Kunden erhaltenen Anzahlungen werden projektbezogen bis zur Höhe der Herstellungskosten von den Vorräten abgesetzt. Darüber hinausgehende Anzahlungen werden unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen. Soweit die Anschaffungs- beziehungsweise aktivierungspflichtigen Herstellungskosten der Vorräte über dem Wert liegen, der diesen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch eine außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen. Bei der Bewertung der grundsätzlich zum Nennwert angesetzten Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände ist den erkennbaren Risiken bei Notwendigkeit durch entsprechende Einzelwertberichtigungen angemessen Rechnung getragen. Darüber hinaus erfolgt zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos eine pauschale Abwertung. Wertpapiere des Umlaufvermögens werden mit ihren Anschaffungskosten oder niedrigeren Börsenkursen beziehungsweise niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Flüssige Mittel werden mit dem Nennwert nach Abzug erforderlicher Wertberichtigungen bilanziert. Die auf Fremdwährung lautenden Kassenbestände werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen. Latente Steuern werden für temporäre Unterschiede zwischen Bilanzansätzen in der Handels- und der Steuerbilanz gebildet. Die HOCHTIEF Aktiengesellschaft bilanziert auch sämtliche latenten Steuern ihrer Organgesellschaften. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt unverändert zum Vorjahr auf Basis eines kombinierten Ertragsteuersatzes von 31,5 Prozent. Der Ausweis von aktiven und passiven latenten Steuern wird saldiert vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2022 werden die passiven latenten Steuern, die sich vorwiegend aus der Marktbewertung des Deckungsvermögens im Rahmen der Bilanzierung der Pensionsrückstellungen ergeben, durch aktive latente Steuern, die im Wesentlichen aus Wertansätzen von Pensionsverpflichtungen und sonstigen Rückstellungen resultieren - wie im Vorjahr - überkompensiert. In Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde analog zum Vorjahr auf einen Ansatz aktiver latenter Steuern verzichtet. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Eigene Aktien werden als Korrekturposten vom Eigenkapital ausgewiesen. Dabei wird der rechnerische Wert der eigenen Aktien vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt; die verbleibende Differenz zu den Anschaffungskosten wird mit den anderen Gewinnrücklagen verrechnet. Angefallene Transaktionskosten werden erfolgswirksam erfasst. Nach der Veräußerung eigener Aktien ist ein den Nennbetrag oder den rechnerischen Wert übersteigender Differenzbetrag aus dem Veräußerungserlös bis zur Höhe des mit den frei verfügbaren Rücklagen verrechneten Betrags in die jeweilige Rücklage einzustellen. Ein darüber hinausgehender Differenzbetrag ist in der Kapitalrücklage zu berücksichtigen. Die Nebenkosten der Veräußerung sind erfolgswirksam zu erfassen. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie die Rückstellungen für Jubiläen und Altersteilzeit werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2018 G von Professor Dr. Klaus Heubeck) ermittelt. Die Bewertung der unmittelbaren Pensionsverpflichtungen erfolgt im Einklang mit den Vorschriften des § 253 Abs. 1 und Abs. 2 HGB. Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden entsprechend nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) bewertet, das auch künftig erwartete Gehalts- und Rentensteigerungen berücksichtigt. Bei der Festlegung des Rechnungszinssatzes wurde von dem Wahlrecht nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht. Dabei dürfen Rückstellungen für Altersversorgungen oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen pauschal mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst werden, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Die Durchschnittsbildung bei Altersversorgungsverpflichtungen erfolgt über einen Zeitraum der vergangenen zehn Jahre, bei pensionsähnlichen und vergleichbar langfristig fälligen Verpflichtungen über einen Zeitraum der vergangenen sieben Jahre. Die Altersversorgungsverpflichtungen werden zusätzlich mit einem Durchschnittszins der vergangenen sieben Jahre bewertet. Der Unterschiedsbetrag zu der Bewertung mit einem zehnjährigen Durchschnittszins ist ausschüttungsgesperrt und beträgt 8.692 Tsd. Euro (Vorjahr 16.297 Tsd. Euro). Grundlage für die Ermittlung des Abzinsungssatzes zum Jahresende ist der von der Deutschen Bundesbank ermittelte und veröffentlichte Wert zum 30. September des jeweiligen Geschäftsjahres. Zusätzlich wird der am 30. September absehbare Effekt aus der Durchschnittsbildung bis zum Bilanzstichtag berücksichtigt. Die Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind überwiegend durch Vermögensgegenstände abgedeckt, die ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen dienen und dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen sind (Deckungsvermögen). Hierzu zählen Vermögensgegenstände, die im Rahmen eines Contractual-Trust-Arrangement (CTA) treuhänderisch angelegt sind, an Mitarbeiter verpfändete Rückdeckungsversicherungen und erworbene Fondsanteile aus der Entgeltumwandlung (Deferred Compensation). Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Dieser Wert wird je nach Art des Deckungsvermögens aus Börsenkursen, Bankauszügen und Versicherungsmitteilungen abgeleitet. Sofern der beizulegende Zeitwert über den Anschaffungskosten liegt, wird die Ausschüttungssperre beachtet. Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB ist der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens mit den abgedeckten Pensionsverpflichtungen zu verrechnen. Die Saldierung erfolgt getrennt nach der Art der Pensionszusage. Je nachdem, ob eine Über- oder Unterdeckung vorliegt, kann es zu einem aktivischen oder passivischen Ausweis in der Bilanz kommen. Übersteigt dieser Wert die Pensionsverpflichtungen, so wird der Überschuss als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" bilanziert. Ebenso werden die Ergebnisse aus dem Deckungsvermögen mit den Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsverpflichtungen und den Aufwendungen beziehungsweise Erträgen aus der Änderung des Abzinsungssatzes saldiert im Zinsergebnis ausgewiesen. HOCHTIEF berücksichtigt im Geschäftsjahr 2022 erstmalig die verpflichtenden Neuregelungen des IDW RH FAB 1.021 "Handelsrechtliche Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen". Danach sind rückgedeckte Pensionsverpflichtungen und die darauf entfallenden Rückdeckungsversicherungen bei Kongruenz künftig in gleicher Höhe zu bewerten. HOCHTIEF wendet dabei das Aktivprimat an, d. h., der steuerliche Aktivwert der Rückdeckungsversicherung bestimmt die Höhe der bilanzierten Pensionsverpflichtung. Nicht kongruent abgedeckte Teile der Pensionsverpflichtungen werden weiterhin zum notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Neuregelung hat im Geschäftsjahr 2022 zu periodenfremden Aufwendungen in Höhe von 11.216 Tsd. Euro geführt, die im Personalaufwand ausgewiesen werden. Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in angemessener Höhe alle erkennbaren Risiken und werden in Höhe der mutmaßlichen Inanspruchnahme gebildet. Dabei werden bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags künftig erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden jeweils mit dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten und bekannt gemachten laufzeitkongruenten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Für die HGB-Bewertung der LTIP Rückstellungen ist der innere Wert maßgeblich. Der innere Wert entspricht aufgrund der stichtagsbezogenen Betrachtung der Bewertungsparameter - ohne Berücksichtigung der Gewinnlimitierung oder Performancehürden - der Differenz aus dem aktuellen Wert am Bewertungsstichtag und dem Ausgabepreis beziehungsweise für den LTIP Stock Awards dem aktuellen Schlusskurs am Bewertungsstichtag. Die Berechnungen wurden von einem externen Gutachter vorgenommen. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Erträge für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen. Derivative FinanzinstrumenteNeben dem Ausgleich von Wechselkursschwankungen im Rahmen unserer Auslandsgeschäfte sowie im Finanzierungsbereich werden derivative Finanzinstrumente darüber hinaus zur Absicherung von Zinswährungsrisiken bei Finanzverbindlichkeiten abgeschlossen. Derivate werden ausschließlich zu Sicherungszwecken eingesetzt. Die Nutzung und die getrennte Kontrolle sowie die Verantwortlichkeiten sind durch verbindliche Richtlinien bei allen Konzernunternehmen geregelt. Bei abgeschlossenen Sicherungsbeziehungen (Hedge-Accounting) ist eine Bindung an ein Grundgeschäft gegeben. Vertragspartner sind grundsätzlich Kreditinstitute erster Bonität. Die Bewertung der Derivate erfolgt bei erstmaliger Einbuchung zu Anschaffungskosten, in den Folgeperioden zum beizulegenden Zeitwert unter Beachtung des Imparitätsprinzips, sofern sie nicht in eine Bewertungseinheit einbezogen sind. Die beizulegenden Zeitwerte der Zinswährungsswaps werden am Bewertungsstichtag auf Basis von aktuellen Referenzkursen unter Berücksichtigung von Terminauf- und -abschlägen bestimmt; die entsprechenden Zeitwerte der Fremdwährungsderivate werden auf Basis der am Bewertungsstichtag für die jeweiligen Währungen geltenden Forwardsätze ermittelt. Bewertungseinheiten zwischen Grund- und Sicherungsgeschäften werden gebildet, wenn beide Geschäfte objektiv und gewollt in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen, sodass sich die Gewinne und Verluste aus Grund- und Sicherungsgeschäften mit hoher Wahrscheinlichkeit kompensieren werden. Bei HOCHTIEF dürfen Bewertungseinheiten nur in Form von Micro-Hedges gebildet werden, das heißt, dass das Risiko eines Grundgeschäfts durch ein Sicherungsinstrument abgesichert wird. Die Effektivität der Bewertungseinheit wird mithilfe der Critical-Terms-Match-Methode ermittelt, um deren Wirksamkeit hinsichtlich der Kompensation der zukünftigen Wertänderungen oder Zahlungsströme zu überprüfen. Die retrospektive Effektivitätsmessung erfolgt grundsätzlich mittels der Dollar-Offset-Methode. Sofern sich Ineffektivitäten ergeben, werden diese imparitätisch behandelt und es wird - sofern erforderlich - eine Rückstellung für Bewertungseinheiten gebildet. Im Übrigen erfolgt die bilanzielle Abbildung nach der sogenannten Einfrierungsmethode. ErmessensspielräumeBei der Aufstellung des Jahresabschlusses muss das Management der HOCHTIEF Aktiengesellschaft Einschätzungen vornehmen und Annahmen treffen, die sowohl die Ansätze und die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden zum Abschlussstichtag sowie die Aufwendungen und Erträge für den Berichtszeitraum als auch die Angabe von Risiken und Unsicherheiten beeinflussen. Die tatsächlichen Ergebnisse können entsprechend von diesen Einschätzungen abweichen. WährungsumrechnungVermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden im Jahresabschluss mit dem Devisenkassamittelkurs zum Zeitpunkt der Ersteinbuchung bewertet. Verluste aus Kursänderungen werden zum Abschlussstichtag ergebniswirksam berücksichtigt. Bei Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden auch die sich zum Stichtag ergebenden Gewinne aus Kursänderungen ergebniswirksam erfasst. Sofern Währungsrisiken aus Fremdwährungsposten durch den Abschluss von Derivaten, wie zum Beispiel Devisentermingeschäften, abgesichert worden sind und Bewertungseinheiten gebildet werden, erfolgt die Umrechnung dieser Posten zum Sicherungskurs. Erläuterung der Bilanz1. AnlagevermögenEntwicklung des Anlagevermögens 2022scrollen
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Die Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen die HOCHTIEF Asia Pacific GmbH, Essen, die HOCHTIEF Americas GmbH, Essen, die HOCHTIEF Solutions AG, Essen, sowie die HOCHTIEF Insurance Broking and Risk Management Solutions GmbH, Essen. Die Beteiligungen betreffen im Wesentlichen die Anteile an der Abertis HoldCo S.A., Madrid. Der Beteiligungsbuchwert an der Gesellschaft beläuft sich unverändert zum Vorjahr auf 1.405.255 Tsd. Euro. Die Aufstellung der Anteilsbesitzliste der HOCHTIEF Aktiengesellschaft ist auf den Seiten 25 ff. dargestellt. Die Wertpapiere des Anlagevermögens entfallen vollständig auf Anteile an Investmentfonds im Zusammenhang mit der Entgeltumwandlung von Mitarbeitern für eine zusätzliche Altersversorgung. Diese Anteile wurden im Auftrag von Tochtergesellschaften erworben und stellen deshalb kein Deckungsvermögen der HOCHTIEF Aktiengesellschaft dar. 2. VorräteDie Vorräte betreffen unfertige Leistungen in Höhe von 1 Tsd. Euro (Vorjahr 3.932 Tsd. Euro). 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenständescrollen
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus dem Konzernfinanzverkehr, die den sonstigen Vermögensgegenständen zuzuordnen wären, wenn der Ausweis nicht unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen erfolgt wäre. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr steht im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Gewährung eines Darlehens zur Finanzierung der Zahlungsverpflichtung aus dem Angebot zum Erwerb aller CIMIC-Aktien durch die HOCHTIEF Australia Holdings Limited. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Ansprüche auf Steuererstattungen. Sonstige Vermögensgegenstände unterliegen in Höhe von 135 Tsd. Euro (Vorjahr 296 Tsd. Euro) Verfügungsbeschränkungen. 4. WertpapiereDie Wertpapiere bestehen aus Fondsanteilen in Höhe von 1.202 Tsd. Euro (Vorjahr 1.343 Tsd. Euro). Wie im Vorjahr unterliegen die Wertpapiere keinen Verfügungsbeschränkungen. 5. Flüssige MittelEs handelt sich im Wesentlichen um Guthaben bei Kreditinstituten; sie unterliegen - unverändert gegenüber dem Vorjahr - keinen Verfügungsbeschränkungen. 6. RechnungsabgrenzungspostenIn den Rechnungsabgrenzungen sind im Wesentlichen Vorauszahlungen bei Darlehensverbindlichkeiten sowie der Unterschiedsbetrag zwischen Erfüllungs- und Ausgabebetrag bei Verbindlichkeiten in Höhe von 8.243 Tsd. Euro (Vorjahr 9.845 Tsd. Euro) enthalten. 7. Eigenkapitalscrollen
Der Vorstand hat am 8. Juni 2022 die Ausgabe von 7.064.593 neuen Aktien aus dem genehmigten Kapital II gegen Bareinlagen und unter vereinfachtem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen. Dem hat der Aufsichtsrat am 8. Juni 2022 zugestimmt. Die Kapitalerhöhung wurde am 10. Juni 2022 durch Eintragung im Handelsregister wirksam. Das Grundkapital der Gesellschaft ist nach Ausgabe der neuen Aktien in 77.711.300 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt und beträgt 198.940.928,00 Euro. Der auf die einzelne Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals beträgt 2,56 Euro. Zum 31. Dezember 2022 ergibt sich für die HOCHTIEF Aktiengesellschaft ein Bestand an eigenen Aktien im Sinne von § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG von insgesamt 2.522.676 Stück. Diese Aktien wurden ab dem 7. Oktober 2014 für die in den Hauptversammlungsbeschlüssen vom 7. Mai 2014, 6. Mai 2015 und 28. April 2020 genannten Zwecke und zur Verwendung für alle sonstigen aktienrechtlich zulässigen Zwecke erworben. Der auf diese eigenen Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals beträgt 6.458.050,56 Euro (3,25 Prozent des Grundkapitals). Zum 31. Dezember 2022 beträgt das gezeichnete Kapital nach Berücksichtigung der noch im Bestand befindlichen eigenen Aktien 192.483 Tsd. Euro (Vorjahr 174.389 Tsd. Euro). Das am 8. November 2021 beschlossene Aktienrückkaufprogramm wurde planmäßig am 7. November 2022 beendet. Die Anzahl der ausschließlich über das Xetra-Handelssystem erworbenen Aktien beträgt 71.560 Stück (0,092 Prozent des Grundkapitals). Der an der Börse gezahlte Kaufpreis je Aktie betrug durchschnittlich 69,1963 Euro (ohne Erwerbsnebenkosten). Das Aktienrückkaufprogramm basierte auf der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. April 2020, bis zum 27. April 2025 Aktien in Höhe von bis zu zehn Prozent des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals zurückzukaufen. Der Rückkauf wurde durch eine von der Gesellschaft mandatierte Bank und in Übereinstimmung mit Artikel 2 bis 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 durchgeführt. 3.175 eigene Aktien wurden im April 2022 an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu einem Preis von 57,92 Euro je Aktie mit der Verpflichtung übertragen, sie für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren seit der Übertragung zu halten. Damit wurden bestehende Ansprüche der Übertragungsempfänger auf variable Vergütung getilgt. Der auf diese Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals beträgt 8.128,00 Euro (0,0041 Prozent des Grundkapitals). Die Kapitalrücklage enthält das Aufgeld aus der Ausgabe von Aktien durch die HOCHTIEF Aktiengesellschaft in Höhe von 2.062.398 Tsd. Euro (Vorjahr 1.674.269 Tsd. Euro), den Buchgewinn aus der Veräußerung eigener Aktien in Höhe von 4.309 Tsd. Euro (Vorjahr 4.309 Tsd. Euro) sowie die auf die eingezogenen Aktien der Geschäftsjahre 2016 (12.824 Tsd. Euro) und 2014 (19.688 Tsd. Euro) entfallenden Beträge des Grundkapitals. Es ist eine Entnahme in Höhe von 14.810 Tsd. Euro aus den anderen Gewinnrücklagen vorgenommen worden. Im Vorjahr wurde aus dem Jahresüberschuss eine Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 31.965 Tsd. Euro vorgenommen. Zudem wirkte sich bei den anderen Gewinnrücklagen die Verrechnung der Anschaffungskosten aus der Veränderung eigener Aktien mit 211 Tsd. Euro aus. Von den Rücklagen unterliegt ein Betrag in Höhe von 21.193 Tsd. Euro (Vorjahr 29.691 Tsd. Euro) einer Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB. Er betrifft die über die Anschaffungskosten hinausgehende Marktbewertung des Deckungsvermögens zur Finanzierung der Pensionsverpflichtungen. Zudem unterliegt ein Betrag in Höhe von 8.692 Tsd. Euro (Vorjahr 16.297 Tsd. Euro) einer Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 HGB. Dieser betrifft den Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Pensionsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren. Dem Vorstand sind keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, existieren nicht. Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben. Gesetzliche Vorschriften über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung finden sich in den §§ 84, 85 AktG beziehungsweise §§ 179, 133 AktG. Nach § 7 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand mindestens aus zwei Personen. § 23 Abs. 1 der Satzung bestimmt, dass die Beschlüsse der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst werden, sofern nicht das Gesetz zwingend etwas anderes bestimmt. Soweit das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals verlangt, genügt nach § 23 Abs. 3 der Satzung die einfache Mehrheit, sofern nicht zwingend eine andere Mehrheit vorgeschrieben ist. Nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 27. April 2022 und des entsprechend eingefügten § 4 Abs. 5 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 26. April 2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 65.752 Tsd. Euro zu erhöhen (genehmigtes Kapital I). Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus der vorgenannten Satzungsbestimmung. Nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 7. Mai 2019 und des am 10. Juni 2022 geänderten § 4 Abs. 6 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 6. Mai 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 6.589 Tsd. Euro zu erhöhen (genehmigtes Kapital II). Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus der vorgenannten Satzungsbestimmung. Nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 27. April 2022 und des insoweit geänderten § 4 Abs. 4 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 51.200 Tsd. Euro, eingeteilt in bis zu 20 Mio. Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Die Einzelheiten ergeben sich aus der vorgenannten Satzungsbestimmung und dem vorgenannten Beschluss. Durch den Beschluss wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26. April 2027 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 2.000.000.000,00 Euro mit oder ohne Laufzeitbeschränkung auszugeben und den Inhabern oder Gläubigern von Optionsanleihen oder Optionsgenussscheinen oder Optionsgewinnschuldverschreibungen Optionsrechte oder -pflichten oder den Inhabern oder Gläubigern von Wandelanleihen oder Wandelgenussscheinen oder Wandelgewinnschuldverschreibungen Wandlungsrechte oder -pflichten auf bis zu 20 Mio. auf den Inhaber lautende Stückaktien der HOCHTIEF Aktiengesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 51.200.000,00 Euro nach näherer Maßgabe der Bedingungen dieser Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen. Ermächtigung zum Aktienrückkauf: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. April 2022 ist die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt worden, eigene Aktien zu erwerben. Diese Ermächtigung gilt bis zum 26. April 2027. Sie ist insgesamt auf einen Anteil von zehn Prozent des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschränkt. Die Ermächtigung kann unmittelbar durch die Gesellschaft oder durch ein von der Gesellschaft abhängiges oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehendes Unternehmen oder durch von der Gesellschaft oder von der Gesellschaft abhängige oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen beauftragte Dritte ausgeübt werden und erlaubt den Erwerb eigener Aktien im ganzen Umfang der Ermächtigung oder in Teilbeträgen sowie den einmaligen oder mehrmaligen Erwerb. Der Erwerb eigener Aktien kann über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder mittels einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder durch die Ausgabe von Andienungsrechten an die Aktionäre erfolgen. Die Bedingungen für den Erwerb werden im Beschluss weiter spezifiziert. Der Vorstand ist durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 27. April 2022 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bei einer Veräußerung eigener Aktien durch ein Angebot an alle Aktionäre den Inhabern der von der Gesellschaft oder einem ihrer nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegebenen Options- und/oder Wandelanleihen ein Bezugsrecht auf die Aktien zu gewähren. Der Vorstand ist weiter ermächtigt, eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an sämtliche Aktionäre zu veräußern, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Der Vorstand der HOCHTIEF Aktiengesellschaft ist ferner unter den nachstehenden Voraussetzungen ermächtigt, eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats Dritten in anderer Weise als über die Börse oder mittels Angebot an sämtliche Aktionäre anzubieten und zu übertragen. Dies kann im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen daran oder von Unternehmensteilen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen geschehen. Dies ist außerdem zulässig zur Einführung von Aktien der Gesellschaft an ausländischen Börsen, an denen sie bisher nicht zum Handel zugelassen sind. Außerdem dürfen die Aktien Personen zum Erwerb angeboten werden, die im Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen. Ferner dürfen die Aktien den Inhabern der von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen der Gesellschaft begebenen Schuldverschreibungen bei Ausübung ihrer Options- und/oder Wandlungsrechte und/oder -pflichten gewährt werden. Weiterhin dürfen die Aktien (amtierenden oder ausgeschiedenen) Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft und (amtierenden oder ausgeschiedenen) Mitgliedern von Vorständen und Geschäftsführungen der von der Gesellschaft abhängigen Unternehmen im Sinne von § 17 AktG sowie Personen, die im Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem von der Gesellschaft abhängigen Unternehmen im Sinne von § 17 AktG stehen oder standen, mit der Verpflichtung übertragen werden, sie für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren seit der Übertragung zu halten. Eine solche Übertragung ist nur zulässig, um bestehende Ansprüche des Übertragungsempfängers auf variable Vergütung zu tilgen. Die weiteren Bedingungen der Übertragung werden im Beschluss weiter spezifiziert. Im Fall der Ausgabe der Aktien an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft entscheidet allein der Aufsichtsrat der Gesellschaft über die Ausgabe. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 3 und 4 AktG insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen verwendet werden. Weiterhin ist der Vorstand ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen, ohne dass die Einziehung und ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedürfen. Die Bedingungen der Bezugsrechtsgewährung, Veräußerung, Übertragung beziehungsweise Einziehung der eigenen Aktien werden in dem Beschluss der Hauptversammlung weiter spezifiziert. Durch weiteren Beschluss der Hauptversammlung vom 27. April 2022 ist die Gesellschaft zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts ermächtigt worden. Dadurch soll das Volumen an Aktien, das insgesamt erworben werden darf, nicht erhöht werden; es werden lediglich im Rahmen der Höchstgrenze der vorgenannten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und unter Anrechnung auf diese Höchstgrenze weitere Handlungsalternativen zum Erwerb eigener Aktien eröffnet. Der Vorstand ist ermächtigt worden, Optionen zu erwerben, die der Gesellschaft das Recht vermitteln, bei Ausübung der Optionen Aktien der Gesellschaft zu erwerben (Call-Optionen). Der Vorstand ist ferner ermächtigt worden, Optionen zu veräußern, die die Gesellschaft bei Ausübung der Optionen durch deren Inhaber zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft verpflichten (Put-Optionen). Ferner kann der Erwerb unter Einsatz einer Kombination aus Call- und Put-Optionen oder Terminkaufverträgen erfolgen. Die Bedingungen zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts werden in dem Beschluss der Hauptversammlung weiter spezifiziert. 8. Aktienbasierte VergütungenWährend des Berichtsjahres bestanden folgende aktienbasierte Vergütungssysteme für Führungskräfte der HOCHTIEF Aktiengesellschaft und nachgeordneter verbundener Unternehmen: Long-Term-Incentive-Plan 2017Im Geschäftsjahr 2017 wurde für die Mitglieder des Vorstands und für ausgewählte Führungskräfte auf Basis eines Beschlusses des Aufsichtsrats ein Long-Term-Incentive-Plan 2017 (LTIP 2017) aufgelegt. Der Plan basierte auf Performance-Stock-Awards. Die Planbedingungen sahen vor, dass die Berechtigten von der gewährenden Gesellschaft für jeden Performance-Stock-Award (PSA) nach Ablauf einer Wartezeit von drei Jahren innerhalb des zweijährigen Ausübungszeitraums einen Zahlungsanspruch in Höhe des Börsenschlusskurses der HOCHTIEF-Aktie des letzten Börsenhandelstags vor dem Ausübungstag zuzüglich eines Performance-Bonusses hatten. Die Höhe des Performance-Bonusses war abhängig vom bereinigten Free Cashflow des jeweils letzten abgelaufenen Geschäftsjahres vor der Ausübung. Der Gewinn war auf 514,62 Euro pro PSA begrenzt. Der Plan wurde im Jahr 2022 vollständig ausgeübt. Long-Term-Incentive-Plan 2018Im Geschäftsjahr 2018 wurde für die Mitglieder des Vorstands und für ausgewählte Führungskräfte auf Basis eines Beschlusses des Aufsichtsrats ein Long-Term-Incentive-Plan 2018 (LTIP 2018) aufgelegt. Der Plan basiert auf Performance-Stock-Awards. Die Planbedingungen sehen vor, dass die Berechtigten von der gewährenden Gesellschaft für jeden Performance-Stock-Award (PSA) nach Ablauf einer Wartezeit von drei Jahren innerhalb des zweijährigen Ausübungszeitraums einen Zahlungsanspruch in Höhe des Börsenschlusskurses der HOCHTIEF-Aktie des letzten Börsenhandelstags vor dem Ausübungstag zuzüglich eines Performance-Bonusses haben. Die Höhe des Performance-Bonusses ist für die jeweilige Gesellschaft abhängig von der relevanten Cash-Kennzahl des jeweils letzten abgelaufenen Geschäftsjahres vor der Ausübung. Für die Vorstände und Führungskräfte der HOCHTIEF Aktiengesellschaft ist der Performance-Bonus abhängig vom bereinigten Free Cashflow. Der Gewinn ist auf 533,70 Euro pro PSA begrenzt. Long-Term-Incentive-Plan 2019Im Geschäftsjahr 2019 wurde für die Mitglieder des Vorstands und für ausgewählte Führungskräfte auf Basis eines Beschlusses des Aufsichtsrats ein Long-Term-Incentive-Plan 2019 (LTIP 2019) aufgelegt. Der Plan basiert auf Performance-Stock-Awards. Die Planbedingungen sehen vor, dass die Berechtigten von der gewährenden Gesellschaft für jeden Performance-Stock-Award (PSA) nach Ablauf einer Wartezeit von drei Jahren innerhalb des zweijährigen Ausübungszeitraums einen Zahlungsanspruch in Höhe des Börsenschlusskurses der HOCHTIEF-Aktie des letzten Börsenhandelstags vor dem Ausübungstag zuzüglich eines Performance-Bonusses haben. Die Höhe des Performance-Bonusses ist für die jeweilige Gesellschaft abhängig von der relevanten Cash-Kennzahl des jeweils letzten abgelaufenen Geschäftsjahres vor der Ausübung. Für die Vorstände und Führungskräfte der HOCHTIEF Aktiengesellschaft ist der Performance-Bonus abhängig vom bereinigten Free Cashflow. Der Gewinn ist auf 477,12 Euro pro PSA begrenzt. Long-Term-Incentive-Plan 2021Im Geschäftsjahr 2021 wurde für die Mitglieder des Vorstands und für ausgewählte Führungskräfte auf Basis eines Beschlusses des Aufsichtsrats ein Long-Term-Incentive-Plan 2021 (LTIP 2021) aufgelegt. Der Plan basiert auf Performance-Stock-Awards. Die Planbedingungen sehen vor, dass die Berechtigten von der gewährenden Gesellschaft für jeden Performance-Stock-Award (PSA) nach Ablauf einer Wartezeit von drei Jahren innerhalb des zweijährigen Ausübungszeitraums einen Zahlungsanspruch in Höhe des Börsenschlusskurses der HOCHTIEF-Aktie des letzten Börsenhandelstags vor dem Ausübungstag zuzüglich eines Performance-Bonusses haben. Die Höhe des Performance-Bonusses ist für die jeweilige Gesellschaft abhängig von der relevanten Cash-Kennzahl der letzten drei Geschäftsjahre vor der Ausübung. Für die Vorstände und Führungskräfte der HOCHTIEF Aktiengesellschaft ist der Performance-Bonus abhängig vom bereinigten Free Cashflow des jeweils letzten abgelaufenen Geschäftsjahres vor der Ausübung. Der Gewinn ist auf 292,95 Euro pro PSA begrenzt. Long-Term-Incentive-Plan 2022Im Geschäftsjahr 2022 wurde für die Mitglieder des Vorstands auf Basis eines Beschlusses des Aufsichtsrats ein Long-Term-Incentive-Plan 2022 (LTIP 2022) aufgelegt. Der Plan basiert auf Performance-Stock-Awards. Die Planbedingungen sehen vor, dass die Berechtigten für jeden Performance-Stock-Award (PSA) nach Ablauf einer Wartezeit von drei Jahren innerhalb des zweijährigen Ausübungszeitraums einen Zahlungsanspruch in Höhe des Börsenschlusskurses der HOCHTIEF-Aktie des letzten Börsenhandelstags vor dem Ausübungstag zuzüglich eines Performance-Bonusses haben. Die Höhe des Performance-Bonusses ist abhängig vom bereinigten Free Cashflow des jeweils letzten abgelaufenen Geschäftsjahres vor der Ausübung. Der Gewinn ist auf 261,03 Euro pro PSA begrenzt. SonstigesDie Ausübungsbedingungen aller aufgelegten Pläne sehen vor, dass bei Ausübung - und bei Vorliegen aller anderen hierzu erforderlichen Voraussetzungen - die HOCHTIEF Aktiengesellschaft grundsätzlich ein Wahlrecht hat, anstelle der Auszahlung des Gewinns auch HOCHTIEF-Aktien zu liefern. Soweit die Bezugsberechtigten nicht bei der HOCHTIEF Aktiengesellschaft beschäftigt sind, werden die mit der Ausübung entstehenden Aufwendungen durch das jeweilige verbundene Unternehmen getragen. Für die vorstehend genannten aktienbasierten Vergütungspläne waren zum Bilanzstichtag Rückstellungen in Höhe von 3.523 Tsd. Euro (Vorjahr 5.959 Tsd. Euro) passiviert. Der Gesamtertrag für die genannten Pläne betrug im Berichtsjahr 1.036 Tsd. Euro (Vorjahr Aufwand 667 Tsd. Euro). Der innere Wert der zum Ende der Berichtsperiode ausübbaren Pläne betrug 1.105 Tsd. Euro (Vorjahr 1.201 Tsd. Euro). Für die Pläne sind bislang die folgenden Stückzahlen ausgegeben, verfallen oder ausgeübt worden: scrollen
9. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenDie betriebliche Altersversorgung bei der HOCHTIEF Aktiengesellschaft ist ein beitragsorientiertes Bausteinsystem. Der jährliche Rentenbaustein hängt vom Einkommen und vom Lebensalter des Beschäftigten ("Verrentungsfaktor") ab sowie von einem allgemeinen Versorgungsbeitrag, der durch die HOCHTIEF Aktiengesellschaft alle drei Jahre geprüft und gegebenenfalls angepasst wird. Die Summe aller erworbenen jährlichen Rentenbausteine ergibt die spätere Versorgungsleistung. Die Leistung umfasst eine Altersrente, eine Invalidenrente sowie eine Hinterbliebenenversorgung. Die Höhe der Rückstellung wird nach versicherungsmathematischen Methoden berechnet, für die Schätzungen unumgänglich sind. Als biometrische Rechnungsgrundlagen werden die Richttafeln 2018 G von Professor Dr. Klaus Heubeck verwendet. Des Weiteren liegen der Berechnung folgende versicherungsmathematische Prämissen zugrunde: scrollen
Zur Finanzierung von Pensionszahlungen wurde bei der HOCHTIEF Aktiengesellschaft ein Contractual-Trust-Arrangement (CTA) gegründet. Die übertragenen Vermögensgegenstände werden durch einen externen Treuhänder verwaltet und dienen ausschließlich der Finanzierung der inländischen Pensionsverpflichtungen. Übertragene Barmittel werden am Kapitalmarkt nach Maßgabe der im Treuhandvertrag vereinbarten Anlagegrundsätze investiert. Anteile an einem Spezialfonds, bei dem es sich um einen Mischfonds handelt, hatten zum 31. Dezember 2022 einen Marktwert, der zugleich dem Buchwert entspricht, von 107.051 Tsd. Euro (Vorjahr 124.965 Tsd. Euro). Aus dem Fonds erhielt die HOCHTIEF Aktiengesellschaft - wie im Vorjahr - keine Ausschüttung. Die Vermögensgegenstände des Pensionsfonds erfüllen genauso wie die an die Mitarbeiter verpfändeten Rückdeckungsversicherungen und Fondsanteile aus der Entgeltumwandlung der Mitarbeiter die Anforderungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB. Demnach sind der beizulegende Zeitwert der Vermögensgegenstände mit dem Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen und die Erträge und Aufwendungen aus diesen Vermögensgegenständen mit den Zinsaufwendungen der Pensionsverpflichtungen zu verrechnen. In der Bilanz wurden folgende Verrechnungen vorgenommen: scrollen
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Im Geschäftsjahr 2022 wurde erstmalig der IDW Rechnungslegungshinweis zur Bewertung von rückgedeckten Pensionsverpflichtungen (IDW RH FAB 1.021) angewendet. Hierdurch ist der bislang bestehende aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung entfallen. Die Pensionszahlungen beliefen sich im Berichtsjahr auf 18.100 Tsd. Euro (Vorjahr 18.649 Tsd. Euro). Der Aufwand aus Pensionsverpflichtungen setzt sich wie folgt zusammen: scrollen
Der Aufwand für Altersversorgung enthält im Geschäftsjahr 2022 Aufwendungen in Höhe von 11.216 Tsd. Euro aus der erstmaligen Anwendung des IDW Rechnungslegungshinweises zur Bewertung von rückgedeckten Pensionsverpflichtungen (IDW RH FAB 1.021). Zudem wirkte sich die Anhebung der Rentensteigerungsrate zur Berechnung der Pensionsverpflichtungen aufwandserhöhend aus. Der Zinsaufwand enthält 2.491 Tsd. Euro (Vorjahr 12.535 Tsd. Euro) Aufwendungen aus der Änderung des Abzinsungssatzes. 10. Übrige Rückstellungenscrollen
Die Steuerrückstellungen enthalten mit 59.032 Tsd. Euro (Vorjahr 53.800 Tsd. Euro) eine Risikovorsorge im Zusammenhang mit Rückforderungsansprüchen ausländischer Steuerbehörden. Die sonstigen Rückstellungen betreffen unter anderem Personalrückstellungen (im Wesentlichen aktienbasierte und erfolgsorientierte Vergütung sowie Urlaubsrückstellungen), Jahresabschlusskosten, Risiken im Immobilienbereich sowie Prozessrisiken. 11. Verbindlichkeitenscrollen
Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 937 Mio. Euro mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (Vorjahr 1.447 Mio. Euro). Diese betreffen Anleihen in Höhe von 904 Mio. Euro (Vorjahr 1.404 Mio. Euro) und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 33 Mio. Euro (Vorjahr 43 Mio. Euro). Die Position "Anleihen" der HOCHTIEF Aktiengesellschaft setzt sich wie folgt zusammen: scrollen
Zur Finanzierung der Zahlungsverpflichtung aus dem außerbörslichen Übernahmeangebot zum Erwerb aller CIMIC-Aktien hat HOCHTIEF eine Transaktionsfazilität mit einem Bankenkonsortium am 23. Februar 2022 mit einem Betrag von bis zu 1 Mrd. Euro mit einer Laufzeit von einem Jahr inklusive zweier zusätzlicher Verlängerungsoptionen für jeweils sechs Monate abgeschlossen. Nach einer erfolgten Teilrückzahlung am 17. Juni 2022 über einen Betrag von 406 Mio. Euro nach der Kapitalerhöhung der HOCHTIEF Aktiengesellschaft vom 8. Juni 2022, der Emission eines Schuldscheindarlehens im Oktober 2022 und mit eigener Liquidität konnte die Fazilität im Oktober 2022 vollständig zurückgeführt werden. Im Oktober 2022 begab die HOCHTIEF Aktiengesellschaft ein Schuldscheindarlehen über insgesamt 246 Mio. Euro. Das Darlehen hat gestaffelte Laufzeiten über drei, fünf, sieben und zehn Jahre. Durch die Emission konnte das Fälligkeitenprofil der HOCHTIEF-Finanzierungen weiter diversifiziert werden. Die Emissionserlöse werden für allgemeine Unternehmenszwecke inklusive der langfristigen Finanzierung des Erwerbs der CIMIC-Minderheitsanteile genutzt. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren unverändert im Wesentlichen aus dem Konzernfinanzverkehr. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen Steuerverbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung enthalten. 12. RechnungsabgrenzungspostenDie Rechnungsabgrenzungen ergaben sich im Geschäftsjahr 2022 im Wesentlichen durch die Aufnahme eines Fremdwährungsdarlehens, das durch ein entsprechendes Währungsderivat über die Laufzeit abgesichert wurde. Im Vorjahr enthielt die Position im Wesentlichen Vorauszahlungen von Nutzungsentgelten für Grundstücke. 13. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenDie Haftungsverhältnisse waren überwiegend zur Sicherung aufgenommener Bankkredite, für Vertragserfüllungen, Gewährleistungsverpflichtungen und Vorauszahlungen gegeben. Die HOCHTIEF Aktiengesellschaft bürgte am Bilanzstichtag im Wesentlichen für Beteiligungsgesellschaften und Arbeitsgemeinschaften. scrollen
In den Verpflichtungen der HOCHTIEF Aktiengesellschaft ist eine zugunsten amerikanischer Versicherungsgesellschaften ausgelegte unbegrenzte Garantie für Verpflichtungen der Turner- und der Flatiron-Gruppe im Rahmen des sogenannten Bondings enthalten. Die Ausnutzung dieses Bondingvolumens beträgt zum 31. Dezember 2022 9.858 Mio. US-Dollar (Vorjahr 8.907 Mio. US-Dollar). Darin enthalten sind Garantien, mit denen die HOCHTIEF Aktiengesellschaft für Verpflichtungen, Kreditrahmen und Joint-Venture-Garantien der Flatiron Construction Corporation, bei Letzteren höchstens in Höhe der Auftragswerte, haftet. Diese lagen zum 31. Dezember 2022 bei 1.189.391 Tsd. Euro (Vorjahr 1.046.894 Tsd. Euro). Die Haftungssumme aus den jeweiligen Kreditrahmen bemisst sich nach den ausstehenden finanziellen Verpflichtungen, die unter den jeweiligen Rahmen ausgereicht sind. Im Zuge der Veräußerung der 50-Prozent-Beteiligung an Thiess zum 31. Dezember 2020 wurde dem Erwerber (Elliott) eine Put-Option seitens CIMIC gewährt. Der Ausübungszeitraum liegt grundsätzlich zwischen dem 31. Dezember 2023 und 31. Dezember 2026. Bei Ziehung der Option wäre CIMIC zum Rückkauf aller oder eines Teils der veräußerten Class A Preference Shares oder Ordinary Shares an Thiess verpflichtet. Der Ausübungspreis beliefe sich dabei höchstens auf den von Elliott ursprünglich gezahlten Kaufpreis (maximal 1,1 Mrd. australische Dollar) und eventuell nicht durch Thiess ausgeschüttete Mindestdividenden der sechs auf den Transaktionsabschluss folgenden Jahre (maximal 180 Mio. australische Dollar pro Jahr). HOCHTIEF hat dabei eine Garantie für die finanziellen Verpflichtungen von CIMIC gegenüber Elliott aus der Put-Option übernommen. Darüber würde HOCHTIEF bei einem Zahlungsausfall von CIMIC in dessen Vertragsposition treten. In den Folgejahren wird keine Vermögensbelastung erwartet, da ein Zahlungsausfall von CIMIC insbesondere aufgrund des Ratings BBB- von S&P äußerst unwahrscheinlich ist und HOCHTIEF die Anteile von Thiess übernehmen würde. Zum 31. Dezember 2022 ist die Put-Option im HOCHTIEF-Konzernabschluss mit einem Betrag von 2,77 Mio. Euro angesetzt. Im laufenden Geschäftsjahr hat Thiess alle Stammaktien der MACA Limited erworben. Das Angebot wurde durch die Thiess-Anteilseigner CIMIC und Elliott unterstützt, die sich bereit erklärten, Eigenkapital zur Finanzierung bereitzustellen. CIMIC und Elliott haben die Übernahme durch Zeichnung von neuen Vorzugsaktien ("Class C Preference Shares") an Thiess finanziert. CIMIC investierte 191,3 Mio. australische Dollar (126,2 Mio. Euro). Diese Vorzugsaktien wurden an beide Investoren zu gleichen Bedingungen ausgegeben und bieten eine Kuponrendite, die im Rang allen anderen Eigenkapitalinstrumenten vorgeht. Im Zuge der Ausgabe der neuen Vorzugsaktien wurde Elliott eine Option auf fremdes Eigenkapital an der nicht vollkonsolidierten Thiess ("Thiess-Option" oder "Class C Shares Option") seitens CIMIC gewährt. Bei Ziehung der Thiess-Option wäre CIMIC zum Kauf aller neuen Vorzugsaktien verpflichtet. Der Ausübungspreis beliefe sich dabei höchstens auf den von Elliott ursprünglich gezahlten Kaufpreis (maximal 200 Mio. australische Dollar) und eventuell nicht erhaltener Zinsen. HOCHTIEF hat dabei eine Garantie für die finanziellen Verpflichtungen von CIMIC gegenüber Elliott aus der Thiess-Option übernommen. Darüber würde HOCHTIEF bei einem Zahlungsausfall von CIMIC in dessen Vertragsposition treten. Im Rahmen der von CIMIC getätigten Investition in die neuen Vorzugsaktien an Thiess schlossen die Parteien eine Vereinbarung über eine Thiess-Option, wonach Elliott die Option hat, seine Vorzugsaktien innerhalb einer Frist von 42 Monaten an CIMIC zu verkaufen, beginnend sechs Monate nach Ablauf der Ausübungsfrist für die Put-Option oder sechs Monate ab dem Datum, zu dem Elliott keine Class A Preference Shares oder Ordinary Shares mehr besitzt oder die Ausübung von Optionen für alle verbleibenden Class A Preference Shares oder Ordinary Shares bekannt gibt. CIMIC hat die Option, innerhalb von 42 Monaten die neuen Vorzugsaktien von Elliott zu erwerben, beginnend mit dem Ablauf der Ausübungsfrist für die Put-Option beziehungsweise dem Datum, zu dem Elliott keine Class A Preference Shares oder Ordinary Shares mehr besitzt. Die Ausgabe der neuen Vorzugsaktien und der damit verbundenen Kauf- und Verkaufsoptionen hat an der zugrunde liegenden Einschätzung der gemeinsamen Beherrschung von Thiess nichts geändert. Die Thiess-Option weist im HOCHTIEF Konzernabschluss zum Bilanzstichtag einen Betrag von 1,07 Mio. Euro aus. Eine Inanspruchnahme aus den durch die HOCHTIEF Aktiengesellschaft übernommenen Garantien ist in der Vergangenheit nicht erfolgt und wird aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse auch nicht für die Zukunft erwartet. Im Rahmen der sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen Abnahmeverpflichtungen aus langfristigen Liefer- und Leistungsverträgen in Höhe von 17.015 Tsd. Euro (Vorjahr 21.165 Tsd. Euro). Dabei handelt es sich um Verpflichtungen aus langfristigen Mietverträgen. Ihnen stehen teilweise Eigennutzungen und erwartete Mieterträge in Höhe von 8.285 Tsd. Euro (Vorjahr 14.981 Tsd. Euro) gegenüber. Derivative FinanzinstrumenteZur Absicherung von Währungs- und Zinsrisiken aus Fremdwährungspositionen und Finanzierungsvorgängen werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt. In der nachfolgenden Tabelle sind die bestehenden derivativen Finanzinstrumente dargestellt: scrollen
Schuldscheindarlehen mit einem Nominalvolumen von 246.500 Tsd. Euro (Vorjahr 0 Tsd. Euro) wurden gegen Zinsschwankungen abgesichert, bei denen Grund- und Sicherungsgeschäft jeweils eine bilanzielle Bewertungseinheit bilden und sich für das Devisentermingeschäft insgesamt ein beizulegender Zeitwert von -1.170 Tsd. Euro (Vorjahr 0 Tsd. Euro) ergibt. Eine Fremdwährungsverbindlichkeit gegenüber einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft mit einem Nominalvolumen von 93.321 Tsd. Euro (Vorjahr 0 Tsd. Euro) wurde gegen Währungsschwankungen abgesichert. Der beizulegende Zeitwert des Währungsderivats liegt bei -3.264 Tsd. Euro (Vorjahr 0 Tsd. Euro). Zur Absicherung der in Schweizer Franken und norwegischen Kronen begebenen Unternehmensanleihen wurden Zinswährungsswaps abgeschlossen. Das Nominalvolumen der Anleihen liegt bei 148.144 Tsd. Euro und der beizulegende Zeitwert der Währungsderivate beträgt saldiert 7.404 Tsd. Euro (Vorjahr -3.145 Tsd. Euro). Im Vorjahr bestand zur Absicherung des Währungsrisikos einer in US-Dollar denominierten Konzernforderung über 157.739 Tsd. Euro ein Devisentermingeschäft, das der betrags- und fristenkongruenten Sicherung diente. Der Marktwert des Devisentermingeschäfts lag bei 331 Tsd. Euro. Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung14. UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse der HOCHTIEF Aktiengesellschaft stehen im Zusammenhang mit der Ausübung der Holdingfunktion. Sie umfassen sowohl inländische Umsatzerlöse in Höhe von 24.547 Tsd. Euro (Vorjahr 25.679 Tsd. Euro) als auch ausländische Umsatzerlöse in Höhe von 76.835 Tsd. Euro (Vorjahr 67.220 Tsd. Euro). In den Umsatzerlösen sind Mieterlöse in Höhe von 9.389 Tsd. Euro (Vorjahr 18.028 Tsd. Euro) enthalten. Darüber hinaus sind Umlagen aus Dienstleistungen mit einem Betrag von 84.785 Tsd. Euro (Vorjahr 74.690 Tsd. Euro) ausgewiesen. 15. Sonstige betriebliche ErträgeDiese Position enthält im Wesentlichen Erträge aus Derivaten zur Sicherung von Fremdwährungstransaktionen in Höhe von 45.316 Tsd. Euro (Vorjahr 0 Tsd. Euro) sowie Erträge aus Währungskursgewinnen in Höhe von 5.064 Tsd. Euro (Vorjahr 7.375 Tsd. Euro). Des Weiteren wurden Erträge aus Lizenzvereinbarungen in Höhe von 12.895 Tsd. Euro (Vorjahr 12.831 Tsd. Euro) sowie periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 1.262 Tsd. Euro (Vorjahr 3.536 Tsd. Euro) erfasst. 16. Materialaufwandscrollen
17. Personalaufwandscrollen
Die höheren Aufwendungen für Altersversorgung stehen im Zusammenhang mit der erstmaligen verpflichtenden Anwendung des IDW Rechnungslegungshinweises zur handelsrechtlichen Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen (IDW RH FAB 1.021). Zudem wirkte sich die Anhebung der Rentensteigerungsrate zur Berechnung der Pensionsverpflichtungen aufwandserhöhend aus. Mitarbeiterscrollen
18. Abschreibungenscrollen
Die Abschreibungen betreffen planmäßige Abschreibungen. 19. Sonstige betriebliche AufwendungenIn den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Währungskursverluste in Höhe von 53.318 Tsd. Euro (Vorjahr 41 Tsd. Euro) enthalten. Diese resultieren im Geschäftsjahr 2022 im Wesentlichen aus der Bewertung einer Fremdwährungsforderung zum Stichtagskurs per 31. Dezember 2022. Des Weiteren enthält diese Position mit 20.513 Tsd. Euro (Vorjahr 32.864 Tsd. Euro) Abschreibungen auf Forderungen sowie periodenfremde Aufwendungen aus der Weiterverrechnung von auf Tochtergesellschaften entfallenden Erstattungsansprüchen in Höhe von 13.245 Tsd. Euro (Vorjahr 9.052 Tsd. Euro) sowie im Wesentlichen Aufwendungen für Mieten und Pachten, Gerichts-, Anwalts- und Notarkosten, Versicherungsbeiträge, Jahresabschlusskosten, Beratungskosten, Aufsichtsratsvergütungen, Umlagen, EDV-Kosten sowie Kosten für Werbemaßnahmen. 20. Ergebnis Finanzanlagenscrollen
Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen entfallen im Wesentlichen auf die Beteiligungen HOCHTIEF Americas GmbH (193.209 Tsd. Euro; Vorjahr 146.577 Tsd. Euro) und HOCHTIEF Asia Pacific GmbH (132.100 Tsd. Euro; Vorjahr 152.346 Tsd. Euro). Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen betreffen im Wesentlichen die HOCHTIEF Solutions AG (31.121 Tsd. Euro; Vorjahr 179.558 Tsd. Euro). Die Erträge aus Beteiligungen in Höhe von 118.738 Tsd. Euro entfallen unverändert zum Vorjahr vollständig auf die Abertis HoldCo S.A. 21. Zinsergebnisscrollen
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten mit 11.345 Tsd. Euro (Vorjahr 8.264 Tsd. Euro) den Saldo aus Zinsaufwendungen aus Pensionsverpflichtungen und dem Ergebnis aus dem für diese Verpflichtungen bestehenden Deckungsvermögen. Außerdem enthalten die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen die Aufwendungen aus der Aufzinsung von sonstigen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 6 Tsd. Euro (Vorjahr 12 Tsd. Euro). Zudem waren im Vorjahr in den Zinserträgen periodenfremde Zinsen aus Umsatzsteuererstattungsansprüchen in Höhe von 10.011 Tsd. Euro ausgewiesen. 22. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des UmlaufvermögensDiese Position enthält Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens in Höhe von 142 Tsd. Euro (Vorjahr 0 Tsd. Euro). 23. Steuern vom Einkommen und vom ErtragDiese Position enthält im Wesentlichen Gewerbeertrag- und Körperschaftsteuern. Im Vorjahr entfielen davon 37.400 Tsd. Euro auf die Zuführung zu Risikovorsorgen im Zusammenhang mit Rückforderungsansprüchen ausländischer Steuerbehörden. 24. Sonstige SteuernDie Position enthält im Wesentlichen die Abwertung von Forderungen gegen die Finanzverwaltung aus Umsatzsteuererstattungsansprüchen sowie Umsatzsteuern. Darin ist ein periodenfremder Steueraufwand in Höhe von 13.752 Tsd. Euro (Vorjahr 1.048 Tsd. Euro) enthalten. 25. Gesamtbezüge des Vorstands und Aufsichtsrats gem. § 285 (1) Nr. 9 HGBDie Gesamtbezüge der aktiven Mitglieder des Vorstands belaufen sich im Geschäftsjahr 2022 auf 13.038 Tsd. Euro (Vorjahr 4.105 Tsd. Euro). In den Gesamtbezügen des Vorstands ist die für das Geschäftsjahr gewährte aktienbasierte Vergütung mit einem beizulegenden Zeitwert von 3.218 Tsd. Euro (Vorjahr 348 Tsd. Euro) enthalten. Die entsprechende Anzahl der gewährten Performance Stock Awards (PSA) für das Geschäftsjahr 2022 wird erst im kommenden Geschäftsjahr ermittelt (Vorjahr 3.133 PSA). An frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen wurden Beträge in Höhe von 6.104 Tsd. Euro (Vorjahr 4.560 Tsd. Euro) gezahlt. Die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern und ihren Hinterbliebenen betrugen gemäß HGB 108.948 Tsd. Euro (Vorjahr 77.925 Tsd. Euro). Die Gesamtbezüge für die Festvergütung und die Sitzungsgelder der Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen 1.971 Tsd. Euro (Vorjahr 1.929 Tsd. Euro). Im Geschäftsjahr 2022 wie auch im Vorjahr wurden keine Vorschüsse und Kredite an die Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder gewährt. 26. NachtragsberichtIm Wertaufhellungszeitraum haben sich keine berichtspflichtigen Sachverhalte ereignet. 27. Honorare des AbschlussprüfersDas Gesamthonorar des Abschlussprüfers KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das Geschäftsjahr 2022, das als Aufwand erfasst wurde, gliedert sich in Abschlussprüfungsleistungen, andere Bestätigungsleistungen und Steuerberatungsleistungen. Die HOCHTIEF Aktiengesellschaft macht in ihrem Jahresabschluss von dem Wahlrecht des § 285 Nr. 17 HGB Gebrauch und verzichtet auf die individuelle Angabe der erfassten Honorare. Sie ist in der entsprechenden Angabe des Konzernabschlusses enthalten. In den Honoraren für Abschlussprüfungen sind neben den Honoraren für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts durch den Konzernabschlussprüfer KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auch dessen Honorare für die Prüfung der Jahresabschlüsse der HOCHTIEF Aktiengesellschaft und ihrer Tochterunternehmen im Inland sowie die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2022 enthalten. Vom Abschlussprüfer wurden für die HOCHTIEF Aktiengesellschaft andere Bestätigungsleistungen im Wesentlichen im Rahmen der Beauftragung zweier Comfort Letter, von Untersuchungshandlungen nach ISAE 3000 im Zusammenhang mit der Prüfung des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts und des Nachhaltigkeitsberichts sowie die Prüfung des Vergütungsberichts erbracht. Im Vorjahr enthielten die Steuerberatungsleistungen die steuerliche Betreuung ausländischer Mitarbeiter. 28. Angaben zum Bestehen von mitgeteilten Beteiligungen gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktGDie nachfolgenden gemäß § 40 Abs. 1 WpHG, § 33 Abs. 1 WpHG veröffentlichungspflichtigen Änderungen der Aktionärsstruktur der HOCHTIEF Aktiengesellschaft bestanden beziehungsweise haben sich im Geschäftsjahr 2022 ergeben. Im Falle eines mehrfachen Erreichens, Über- oder Unterschreitens der in dieser Vorschrift genannten Schwellenwerte durch einen Meldepflichtigen wird grundsätzlich nur die zeitlich jeweils letzte Mitteilung aufgeführt, die zu einer Über- oder Unterschreitung beziehungsweise Erreichung der Schwellenwerte geführt hat. Weitere Informationen finden Sie in den Einzelveröffentlichungen der erhaltenen Stimmrechtsmitteilungen unter www.hochtief.de. scrollen
Der Anteil des HOCHTIEF-Aktionärs ACS, Actividades de Construcción y Servicios, S.A., Madrid, Spanien, lag zum 31. Dezember 2022 bei 68,01 Prozent (Vorjahr 50,41 Prozent). 29. Anteilsbesitzliste der HOCHTIEF Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2022Die vollständige Anteilsliste ist auf unserer Internetseite www.hochtief.de/anteilsliste2022 veröffentlicht. In der folgenden Tabelle sind die vollkonsolidierten Beteiligungsgesellschaften aufgeführt: Vollkonsolidierte Beteiligungsgesellschaftenscrollen
1) Ergebnisabführungsvertrag
Außerdem wurden folgende Gemeinschaftsunternehmen anteilmäßig in den Konzernabschluss einbezogen: Gemeinschaftsunternehmenscrollen
Deutsche Bau-ARGEN, die in den Konzernabschluss einbezogen wurden, sind die folgenden: Deutsche Bau-ARGENscrollen
Gemeinschaftliche Tätigkeiten, die in den Konzernabschluss einbezogen wurden, sind die folgenden: Gemeinschaftliche Tätigkeitenscrollen
Assoziierte Unternehmen, die im Konzernabschluss nach der Equity-Methode berücksichtigt wurden, sind die folgenden: Assoziierte Unternehmenscrollen
KonzernzugehörigkeitDer Jahresabschluss der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen, Deutschland, Amtsgericht Essen, Handelsregisternummer HRB 279, wird in den Konzernabschluss der HOCHTIEF Aktiengesellschaft einbezogen, die diesen als eigenständiger börsennotierter Konzern veröffentlicht und der gleichzeitig in den Konzernabschluss der ACS Actividades de Construcción y Servicios, S.A., Madrid, Spanien, konsolidiert wird. Der Konzernabschluss der HOCHTIEF Aktiengesellschaft wird im Bundesanzeiger, der Konzernabschluss von ACS im Verzeichnis der Comision Nacional del Mercado de Valores veröffentlicht. Gewinnverwendungsvorschlag des VorstandsDer Vorstand schlägt vor, zu beschließen: Der Bilanzgewinn der HOCHTIEF Aktiengesellschaft des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von 310.845.200,00 Euro wird zur Ausschüttung einer Dividende von 4,00 Euro je Stückaktie auf das Grundkapital von 198.940.928,00 Euro, eingeteilt in 77.711.300 Stückaktien, verwendet. Die Dividende ist am 7. Juli 2023 fällig. Der Betrag, der auf die am Tage der Hauptversammlung im Besitz der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien auszuschütten wäre und der gemäß § 71b AktG von der Ausschüttung auszuschließen ist, wird auf neue Rechnung vorgetragen. Am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses, 21. Februar 2023, ergibt sich für die HOCHTIEF Aktiengesellschaft ein Bestand an eigenen Aktien von insgesamt 2.522.676 Stück, womit ein Betrag in Höhe von 10.090.704,00 Euro auf neue Rechnung vorzutragen wäre. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der für das Geschäftsjahr 2022 dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von 4,00 Euro je für das Geschäftsjahr 2022 dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet. 30. GremienAufsichtsratPedro López JiménezMadrid, Vorsitzender des Aufsichtsrats der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Member of the Board, Vice Chairman of the Executive Committee and Member of the Nomination Committee of ACS, Actividades de Construcción y Servicios, S.A., Madrid b) Abertis Infraestructuras, S.A. ACS Servicios y Concesiones, S.L. (Chairman) 1 CIMIC Group Limited 1 Dragados, S.A. (Vice-Chairman) 1 Matthias Maurer *Hamburg, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats HOCHTIEF Infrastructure GmbH b) Medizinischer Dienst/Mecklenburg-Vorpommern (Vorsitzender des Verwaltungsrats) Fritz Bank *Kreuzau, stellvertretender Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der HOCHTIEF Aktiengesellschaft Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Beate BellKöln, Unternehmensberaterin Christoph Breimann *Lüdinghausen, Leiter Technisches Büro Building der HOCHTIEF Infrastructure GmbH Carsten Burckhardt *Dortmund, Mitglied des Bundesvorstands der IG Bauen-Agrar-Umwelt a) Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG Zusatzversorgungskasse Steine & Erden (ZVK Bayern) Zusatzversorgungskasse des Dachdeckerhandwerks VVaG Zusatzversorgungskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk VVaG Zusatzversorgungskasse des Gerüstbaugewerbes VVaG b) Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit Vorstand des XertifiX e.V. (NGO) José Luis del Valle PérezMadrid, Member, Director and Secretary of the Board of ACS, Actividades de Construcción y Servicios, S.A., and General Secretary of the ACS Group, Madrid b) Abertis Infraestructuras, S.A. ACS Servicios y Concesiones, S.L. 1 CIMIC Group Limited 1 Dragados, S.A. 1 Natalie Drews *Seligenstadt, freigestellte Betriebsratsvorsitzende, HOCHTIEF Infrastructure GmbH am Standort Frankfurt am Main Ángel García AltozanoMadrid, Corporate General Manager von ACS, Actividades de Construcción y Servicios, S.A., Madrid b) Abertis Infraestructuras, S.A. ACS Servicios y Concesiones, S.L. 1 Dragados, S.A. 1 GED Capital Dr. rer. pol. h. c. Francisco Javier García SanzMadrid, ehem. Mitglied des Vorstands der Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg, im Ruhestand b) Acerinox, S.A. 2 INDRA S.A. 2 TUBACEX WP StB Dipl. oec. Patricia Geibel-ConradLeonberg, Wirtschaftsprüfung/Steuerberatung in eigener Praxis/Unternehmensberatung (bis 19.10.2022) a) CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburg 2 DEUTZ AG, Köln 2 NEMETSCHEK SE, München 2 Luis Nogueira MiguelsanzMadrid, Secretary-General, Dragados, S.A. Nikolaos Paraskevopoulos *Bottrop, Mitglied des Konzernbetriebsrats der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Vorsitzender Betriebsrat Essen der TRINAC GmbH Nicole Simons *Niddatal, Rechtsanwältin und Mitglied des Bundesvorstands der IG Bauen-Agrar-Umwelt (stellvertretende Bundesvorsitzende) a) SOKA-BAU Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG Zusatzversorgungskasse des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks VVaG (ZVK Steinmetz) (alternierende Vorsitzende) b) DGB-Rechtsschutz GmbH facts - Die Infoline GmbH (Vorsitzende) Prof. Dr. Mirja SteinkampHamburg, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin (ab 19.10.2022) a) BarthHass GmbH & Co. KG, Nürnberg (stellvertretende Vorsitzende) Basler AG 2 SÜSS MicroTec2 Klaus Stümper *Lohmar, Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der HOCHTIEF Aktiengesellschaft Dipl.-Geol. MBA Christine WolffHamburg, Unternehmensberaterin a) SIEVERT SE b) Sweco AB 2 Ausschüsse des AufsichtsratsPrüfungs-/NachhaltigkeitsausschussDr. Francisco Javier García Sanz (Mitglied und Vorsitzender ab 11.07.2022) Fritz Bank Christoph Breimann (ab 11.07.2022) José Luis del Valle Pérez Ángel García Altozano (Vorsitzender bis 23.05.2022) Patricia Geibel-Conrad (bis 19.10.2022) Matthias Maurer Luis Nogueira Miguelsanz Nicole Simons Prof. Dr. Mirja Steinkamp (ab 03.11.2022) Klaus Stümper (stellv.) PersonalausschussPedro López Jiménez (Vorsitzender) Beate Bell Carsten Burckhardt Natalie Drews José Luis del Valle Pérez Klaus Stümper Christine Wolff NominierungsausschussPedro López Jiménez (Vorsitzender) José Luis del Valle Pérez Christine Wolff Vermittlungsausschuss (§ 27 Abs. 3 MitbestG)Pedro López Jiménez (Vorsitzender) Beate Bell Matthias Maurer Nikolaos Paraskevopoulos
a) Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten (Stand: 31. Dezember 2022)
VorstandJuan Santamaría CasesMadrid, Vorsitzender des Vorstands der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen (ab 20.07.2022), und Chief Executive Officer (CEO) von ACS, Actividades de Construcción y Servicios, S.A., Madrid b) CIMIC Group Limited (Executive Chairman) 1 Thiess Group Finance Pty. Ltd. Thiess Group Finance USA Pty. Ltd. Thiess Group Holdings Pty. Ltd. The Turner Corporation (Member of the Board of Directors) 1 Marcelino Fernandez VerdesMadrid, ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen (bis 19.07.2022; Angaben zu Mitgliedschaften unter b) zum Stichtag 19.07.2022) b) Abertis Infraestructuras, S.A. (President) Flatiron Holding, Inc. 1 The Turner Corporation (Member of the Board of Directors) 1 Peter SassenfeldDüsseldorf, Mitglied des Vorstands (Chief Financial Officer - CFO) der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen, und Mitglied des Vorstands der HOCHTIEF Solutions AG, Essen b) CIMIC Group Limited 1 Flatiron Holding, Inc. 1 HOCHTIEF AUSTRALIA HOLDINGS Ltd. 1 The Turner Corporation 1 José Ignacio Legorburo EscobarDüsseldorf, Mitglied des Vorstands und Chief Operating Officer (COO) der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen, und der HOCHTIEF Solutions AG, Essen Nikolaus Graf von MatuschkaAldenhoven/Jüchen, Mitglied des Vorstands der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen, und Vorsitzender des Vorstands der HOCHTIEF Solutions AG, Essen a) HOCHTIEF Infrastructure GmbH (Vorsitzender) 1 Malteser Deutschland gGmbH 3 Martina SteffenVelbert, Mitglied des Vorstands und Arbeitsdirektorin der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen, und Mitglied des Vorstands und Arbeitsdirektorin der HOCHTIEF Solutions AG, Essen a) HOCHTIEF Infrastructure GmbH1 b) Mitglied des Kuratoriums der Kinderstiftung Essen
a) Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten (Stand: 31. Dezember 2022)
Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht, der mit dem des Konzerns zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Essen, 21. Februar 2023 HOCHTIEF Aktiengesellschaft Der Vorstand Juan Santamaria Cases Peter Sassenfeld José Ignacio Legorburo Escobar Nikolaus Graf von Matuschka Martina Steffen Wiedergabe des BestätigungsvermerksAls Ergebnis unserer Prüfung haben wir den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die HOCHTIEF Aktiengesellschaft, EssenVermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (im Folgenden "zusammengefasster Lagebericht") der HOCHTIEF Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Der zusammengefasste Lagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen und der BeteiligungenZu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Erläuterungen zu "Finanzanlagen" in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und "Anlagevermögen" in den Erläuterungen zur Bilanz jeweils im Anhang des Jahresabschlusses. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSSIm Jahresabschluss der HOCHTIEF Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2022 werden unter den Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 3.624 Mio und Beteiligungen in Höhe von EUR 1.405 Mio ausgewiesen. Die Summe der Anteile an verbundenen Unternehmen und der Beteiligungen an der Bilanzsumme beläuft sich auf insgesamt 71 % und hat somit einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögenslage der Gesellschaft. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2022 nicht vorgenommen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten beziehungsweise bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Für eine Tochtergesellschaft, deren Anteile bis zum 6. Mai 2022 an der Börse gehandelt wurden und an der die HOCHTIEF Aktiengesellschaft mittelbar beteiligt ist, wurde die Werthaltigkeitsbeurteilung anhand des letztverfügbaren Börsenkurses zum Bilanzstichtag durchgeführt. Die Werthaltigkeitsbeurteilung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen ist in hohem Maße von Einschätzungen und Beurteilungen der Gesellschaft abhängig. Es besteht das Risiko für den Jahresabschluss, dass die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen nicht werthaltig sind. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNGZunächst haben wir uns durch Erläuterungen des Controllings und des Konzernrechnungswesens sowie Würdigung der Dokumentationen ein Verständnis über den Prozess der Gesellschaft zur Beurteilung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen und der Beteiligungen verschafft. Dabei haben wir uns intensiv mit dem Vorgehen der Gesellschaft zur Bestimmung möglicher wertgeminderter Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen auseinandergesetzt und anhand der im Rahmen unserer Prüfung gewonnenen Informationen beurteilt, ob Anhaltspunkte für von der Gesellschaft nicht identifizierten Abschreibungsbedarf bestehen. In diesem Zusammenhang haben wir uns mit der Prognose der künftigen Umsatz- und Ergebnisentwicklung der einzelnen Gesellschaften beschäftigt. Die prognostizierten Beträge haben wir mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Außerdem haben wir Abstimmungen mit anderen intern verfügbaren Prognosen, z. B. für steuerliche Zwecke, und der vom Vorstand genehmigten sowie vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommenen Planung für die HOCHTIEF-Gruppe vorgenommen. Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. Für die Gesellschaft, deren Anteile bis zum 6. Mai 2022 an der Börse gehandelt wurden und an der die HOCHTIEF Aktiengesellschaft mittelbar beteiligt ist, haben wir den aus dem letztverfügbaren Börsenkurs abgeleiteten beizulegenden Wert mit dem Beteiligungsbuchwert verglichen und zum Bilanzstichtag anhand der Prognose der künftigen Umsatz- und Ergebnisentwicklung beurteilt, ob Anhaltspunkte für die Wertminderung bestehen. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGENDie Annahmen und Einschätzungen der Gesellschaft sowie die der Werthaltigkeitsbeurteilung bei der ehemals börsennotierten Tochtergesellschaft zugrunde liegende Bewertungsmethode sind insgesamt angemessen. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts: scrollen
Die sonstigen Informationen umfassen zudem: scrollen
Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Jahresabschluss, die inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scrollen
Auftragsgemäß haben wir eine gesonderte betriebswirtschaftliche Prüfung des nichtfinanziellen Konzernberichts durchgeführt. In Bezug auf Art, Umfang und Ergebnisse dieser betriebswirtschaftlichen Prüfung weisen wir auf unseren Prüfungsvermerk vom 23. Februar 2023 hin. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenVermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergabe des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGBWir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der bereitgestellten Datei "AG_Bericht_2022_ESEF_KPMG_20230221.zip" (SHA256-Hashwert: d755a4f4f3e40c73bb51e013265674ebdb4d8305036928d26973c67658c54a) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF- Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist nachstehend weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 27. April 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 3. November 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2019 als Abschlussprüfer der HOCHTIEF Aktiengesellschaft tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Sonstiger Sachverhalt - Verwendung des BestätigungsvermerksUnser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDie für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Charlotte Salzmann.
Essen, den 23. Februar 2023 KPMG
AG
gez. Ufer, Wirtschaftsprüfer gez. Salzmann, Wirtschaftsprüferin ImpressumHerausgeber:HOCHTIEF Aktiengesellschaft Alfredstraße 236, 45133 Essen Tel.: 0201824-0, Fax: 0201824-2777 info@hochtief.de, www.hochtief.de Bildnachweis:GettyImages/Davie Gan Dieser Jahresabschluss liegt auch in englischer Sprache vor. |
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