HOCHTIEF Aktiengesellschaft

Essen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

JAHRESABSCHLUSS DER HOCHTIEF AKTIENGESELLSCHAFT ZUM 31.12.2022

Bilanz

der HOCHTIEF Aktiengesellschaft

Aktiva

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(In Tsd. EUR) Anhang 31.12.2022 31.12.2021
Anlagevermögen (1)    
Immaterielle Vermögensgegenstände   214 959
Sachanlagen   5.493 7.038
Finanzanlagen   5.037.561 4.940.082
    5.043.268 4.948.079
Umlaufvermögen      
Vorräte (2) 1 3.932
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (3) 1.777.404 977.035
Wertpapiere (4) 1.202 1.343
Flüssige Mittel (5) 275.995 507.727
    2.054.602 1.490.037
Rechnungsabgrenzungsposten (6) 13.229 16.187
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung (9) - 5.217
    7.111.099 6.459.520

Passiva

     
Eigenkapital (7)    
Gezeichnetes Kapital *   198.941 180.856
Eigene Aktien   -6.458 -6.467
Rücklagen   2.734.801 2.361.307
Bilanzgewinn   310.845 134.935
    3.238.129 2.670.631
Rückstellungen      
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (9) 109.438 75.559
Übrige Rückstellungen (10) 151.433 100.334
    260.871 175.893
Verbindlichkeiten (11) 3.605.640 3.612.681
Rechnungsabgrenzungsposten (12) 6.459 315
    7.111.099 6.459.520

* Zusätzlich besteht bedingtes Kapital im Nennwert von 51.200 Tsd. Euro.

Gewinn- und Verlustrechnung

der HOCHTIEF Aktiengesellschaft

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(In Tsd. EUR) Anhang 2022 2021
Umsatzerlöse (14) 101.382 92.899
Veränderung des Bestands an unfertigen Leistungen   -3.932 2
Sonstige betriebliche Erträge (15) 72.064 24.780
Materialaufwand (16) -13.884 -14.233
Personalaufwand (17) -59.960 -35.502
Abschreibungen (18) -1.213 -2.165
Sonstige betriebliche Aufwendungen (19) -129.461 -80.546
Ergebnis Finanzanlagen (20) 413.251 248.070
Zinsergebnis (21) -38.126 -28.260
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens (22) -142 -
Ergebnis vor Steuern   339.979 205.045
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (23) -31.183 -38.987
Ergebnis nach Ertragsteuern   308.796 166.058
Sonstige Steuern (24) -17.585 -8.823
Jahresüberschuss   291.211 157.235
Gewinnvortrag   4.824 9.665
Veränderung der Rücklagen (7) 14.810 -31.965
Bilanzgewinn   310.845 134.935

Anhang

der HOCHTIEF Aktiengesellschaft

Allgemeine Grundlagen

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. HOCHTIEF berücksichtigt im Geschäftsjahr 2022 erstmalig die verpflichtenden Neuregelungen des IDW RH FAB 1.021 "Handelsrechtliche Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen". Darüber hinaus haben sich im Vergleich zum Vorjahr keine Änderungen der Ansatz- und Bewertungsvorschriften ergeben. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren in Staffelform aufgestellt. Der Jahresabschluss wird in Euro erstellt.

Vorstand und Aufsichtsrat haben eine Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben, die der Öffentlichkeit auf den HOCHTIEF-Internetseiten dauerhaft zugänglich gemacht worden ist.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig über drei bis fünf Jahre linear abgeschrieben. Sofern der beizulegende Wert eines immateriellen Vermögensgegenstands voraussichtlich dauerhaft unter dessen Buchwert liegt, wird zusätzlich eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- beziehungsweise aktivierungspflichtigen Herstellungskosten abzüglich planmäßiger und, sofern deren beizulegende Werte voraussichtlich dauerhaft unter ihren Buchwerten liegen, außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen. Die Abschreibungen werden einheitlich nach der linearen Methode ermittelt, wobei Nutzungsdauern bei Gebäuden von bis zu 50 Jahren und bei den übrigen Vermögensgegenständen zwischen drei und zehn Jahren berücksichtigt werden. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis 250 Euro werden im Zugangsjahr als Aufwand erfasst und nicht aktiviert. Geringwertige Anlagegüter, deren Anschaffungskosten mehr als 250 Euro und weniger als 1.000 Euro betragen, werden in einem Sammelposten zusammengefasst und pauschal über fünf Jahre abgeschrieben.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bilanziert, zu denen auch die Nebenkosten und die nachträglichen Anschaffungskosten gehören. Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen und den Beteiligungen werden - sofern eine Wertminderung voraussichtlich dauerhaft ist - die niedrigeren beizulegenden Werte angesetzt. Die Werthaltigkeitsbeurteilung erfolgt bei börsennotierten Gesellschaften auf Basis des Börsenkurses. In Bezug auf die übrigen Anteile an verbundenen Unternehmen wird der jeweilige Beteiligungsbuchwert zum Abschlussstichtag durch die gesetzlichen Vertreter auf Anhaltspunkte für Wertberichtigungsbedarf untersucht. Ergeben sich aufgrund der vorgelagerten Analyse Hinweise auf einen möglichen Abwertungsbedarf, wird eine detaillierte Unternehmensbewertung beispielsweise mittels Discounted-Cashflow-Verfahren durchgeführt. Ist der Grund für eine Wertminderung entfallen, erfolgt eine Wertaufholung bis maximal zu den ursprünglichen Anschaffungskosten. Wertpapiere des Anlagevermögens und Ausleihungen sind zu Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung zu niedrigeren Börsenkursen beziehungsweise niedrigeren beizulegenden Werten aktiviert.

Die Vorräte werden unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit Anschaffungs- beziehungsweise aktivierungspflichtigen Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten umfassen neben den Material-, Fertigungseinzel- und Sonderkosten der Fertigung auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie des fertigungsbedingten Werteverzehrs des Anlagevermögens. Die von den Kunden erhaltenen Anzahlungen werden projektbezogen bis zur Höhe der Herstellungskosten von den Vorräten abgesetzt. Darüber hinausgehende Anzahlungen werden unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen. Soweit die Anschaffungs- beziehungsweise aktivierungspflichtigen Herstellungskosten der Vorräte über dem Wert liegen, der diesen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch eine außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen.

Bei der Bewertung der grundsätzlich zum Nennwert angesetzten Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände ist den erkennbaren Risiken bei Notwendigkeit durch entsprechende Einzelwertberichtigungen angemessen Rechnung getragen. Darüber hinaus erfolgt zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos eine pauschale Abwertung.

Wertpapiere des Umlaufvermögens werden mit ihren Anschaffungskosten oder niedrigeren Börsenkursen beziehungsweise niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.

Flüssige Mittel werden mit dem Nennwert nach Abzug erforderlicher Wertberichtigungen bilanziert. Die auf Fremdwährung lautenden Kassenbestände werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Latente Steuern werden für temporäre Unterschiede zwischen Bilanzansätzen in der Handels- und der Steuerbilanz gebildet. Die HOCHTIEF Aktiengesellschaft bilanziert auch sämtliche latenten Steuern ihrer Organgesellschaften. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt unverändert zum Vorjahr auf Basis eines kombinierten Ertragsteuersatzes von 31,5 Prozent. Der Ausweis von aktiven und passiven latenten Steuern wird saldiert vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2022 werden die passiven latenten Steuern, die sich vorwiegend aus der Marktbewertung des Deckungsvermögens im Rahmen der Bilanzierung der Pensionsrückstellungen ergeben, durch aktive latente Steuern, die im Wesentlichen aus Wertansätzen von Pensionsverpflichtungen und sonstigen Rückstellungen resultieren - wie im Vorjahr - überkompensiert. In Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde analog zum Vorjahr auf einen Ansatz aktiver latenter Steuern verzichtet.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Eigene Aktien werden als Korrekturposten vom Eigenkapital ausgewiesen. Dabei wird der rechnerische Wert der eigenen Aktien vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt; die verbleibende Differenz zu den Anschaffungskosten wird mit den anderen Gewinnrücklagen verrechnet. Angefallene Transaktionskosten werden erfolgswirksam erfasst. Nach der Veräußerung eigener Aktien ist ein den Nennbetrag oder den rechnerischen Wert übersteigender Differenzbetrag aus dem Veräußerungserlös bis zur Höhe des mit den frei verfügbaren Rücklagen verrechneten Betrags in die jeweilige Rücklage einzustellen. Ein darüber hinausgehender Differenzbetrag ist in der Kapitalrücklage zu berücksichtigen. Die Nebenkosten der Veräußerung sind erfolgswirksam zu erfassen.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie die Rückstellungen für Jubiläen und Altersteilzeit werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2018 G von Professor Dr. Klaus Heubeck) ermittelt. Die Bewertung der unmittelbaren Pensionsverpflichtungen erfolgt im Einklang mit den Vorschriften des § 253 Abs. 1 und Abs. 2 HGB. Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden entsprechend nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) bewertet, das auch künftig erwartete Gehalts- und Rentensteigerungen berücksichtigt. Bei der Festlegung des Rechnungszinssatzes wurde von dem Wahlrecht nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht. Dabei dürfen Rückstellungen für Altersversorgungen oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen pauschal mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst werden, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Die Durchschnittsbildung bei Altersversorgungsverpflichtungen erfolgt über einen Zeitraum der vergangenen zehn Jahre, bei pensionsähnlichen und vergleichbar langfristig fälligen Verpflichtungen über einen Zeitraum der vergangenen sieben Jahre. Die Altersversorgungsverpflichtungen werden zusätzlich mit einem Durchschnittszins der vergangenen sieben Jahre bewertet. Der Unterschiedsbetrag zu der Bewertung mit einem zehnjährigen Durchschnittszins ist ausschüttungsgesperrt und beträgt 8.692 Tsd. Euro (Vorjahr 16.297 Tsd. Euro). Grundlage für die Ermittlung des Abzinsungssatzes zum Jahresende ist der von der Deutschen Bundesbank ermittelte und veröffentlichte Wert zum 30. September des jeweiligen Geschäftsjahres. Zusätzlich wird der am 30. September absehbare Effekt aus der Durchschnittsbildung bis zum Bilanzstichtag berücksichtigt. Die Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind überwiegend durch Vermögensgegenstände abgedeckt, die ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen dienen und dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen sind (Deckungsvermögen). Hierzu zählen Vermögensgegenstände, die im Rahmen eines Contractual-Trust-Arrangement (CTA) treuhänderisch angelegt sind, an Mitarbeiter verpfändete Rückdeckungsversicherungen und erworbene Fondsanteile aus der Entgeltumwandlung (Deferred Compensation). Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Dieser Wert wird je nach Art des Deckungsvermögens aus Börsenkursen, Bankauszügen und Versicherungsmitteilungen abgeleitet. Sofern der beizulegende Zeitwert über den Anschaffungskosten liegt, wird die Ausschüttungssperre beachtet. Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB ist der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens mit den abgedeckten Pensionsverpflichtungen zu verrechnen. Die Saldierung erfolgt getrennt nach der Art der Pensionszusage. Je nachdem, ob eine Über- oder Unterdeckung vorliegt, kann es zu einem aktivischen oder passivischen Ausweis in der Bilanz kommen. Übersteigt dieser Wert die Pensionsverpflichtungen, so wird der Überschuss als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" bilanziert. Ebenso werden die Ergebnisse aus dem Deckungsvermögen mit den Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsverpflichtungen und den Aufwendungen beziehungsweise Erträgen aus der Änderung des Abzinsungssatzes saldiert im Zinsergebnis ausgewiesen. HOCHTIEF berücksichtigt im Geschäftsjahr 2022 erstmalig die verpflichtenden Neuregelungen des IDW RH FAB 1.021 "Handelsrechtliche Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen". Danach sind rückgedeckte Pensionsverpflichtungen und die darauf entfallenden Rückdeckungsversicherungen bei Kongruenz künftig in gleicher Höhe zu bewerten. HOCHTIEF wendet dabei das Aktivprimat an, d. h., der steuerliche Aktivwert der Rückdeckungsversicherung bestimmt die Höhe der bilanzierten Pensionsverpflichtung. Nicht kongruent abgedeckte Teile der Pensionsverpflichtungen werden weiterhin zum notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Neuregelung hat im Geschäftsjahr 2022 zu periodenfremden Aufwendungen in Höhe von 11.216 Tsd. Euro geführt, die im Personalaufwand ausgewiesen werden.

Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in angemessener Höhe alle erkennbaren Risiken und werden in Höhe der mutmaßlichen Inanspruchnahme gebildet. Dabei werden bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags künftig erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden jeweils mit dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten und bekannt gemachten laufzeitkongruenten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Für die HGB-Bewertung der LTIP Rückstellungen ist der innere Wert maßgeblich. Der innere Wert entspricht aufgrund der stichtagsbezogenen Betrachtung der Bewertungsparameter - ohne Berücksichtigung der Gewinnlimitierung oder Performancehürden - der Differenz aus dem aktuellen Wert am Bewertungsstichtag und dem Ausgabepreis beziehungsweise für den LTIP Stock Awards dem aktuellen Schlusskurs am Bewertungsstichtag. Die Berechnungen wurden von einem externen Gutachter vorgenommen.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Erträge für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Derivative Finanzinstrumente

Neben dem Ausgleich von Wechselkursschwankungen im Rahmen unserer Auslandsgeschäfte sowie im Finanzierungsbereich werden derivative Finanzinstrumente darüber hinaus zur Absicherung von Zinswährungsrisiken bei Finanzverbindlichkeiten abgeschlossen. Derivate werden ausschließlich zu Sicherungszwecken eingesetzt. Die Nutzung und die getrennte Kontrolle sowie die Verantwortlichkeiten sind durch verbindliche Richtlinien bei allen Konzernunternehmen geregelt. Bei abgeschlossenen Sicherungsbeziehungen (Hedge-Accounting) ist eine Bindung an ein Grundgeschäft gegeben. Vertragspartner sind grundsätzlich Kreditinstitute erster Bonität. Die Bewertung der Derivate erfolgt bei erstmaliger Einbuchung zu Anschaffungskosten, in den Folgeperioden zum beizulegenden Zeitwert unter Beachtung des Imparitätsprinzips, sofern sie nicht in eine Bewertungseinheit einbezogen sind. Die beizulegenden Zeitwerte der Zinswährungsswaps werden am Bewertungsstichtag auf Basis von aktuellen Referenzkursen unter Berücksichtigung von Terminauf- und -abschlägen bestimmt; die entsprechenden Zeitwerte der Fremdwährungsderivate werden auf Basis der am Bewertungsstichtag für die jeweiligen Währungen geltenden Forwardsätze ermittelt. Bewertungseinheiten zwischen Grund- und Sicherungsgeschäften werden gebildet, wenn beide Geschäfte objektiv und gewollt in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen, sodass sich die Gewinne und Verluste aus Grund- und Sicherungsgeschäften mit hoher Wahrscheinlichkeit kompensieren werden. Bei HOCHTIEF dürfen Bewertungseinheiten nur in Form von Micro-Hedges gebildet werden, das heißt, dass das Risiko eines Grundgeschäfts durch ein Sicherungsinstrument abgesichert wird. Die Effektivität der Bewertungseinheit wird mithilfe der Critical-Terms-Match-Methode ermittelt, um deren Wirksamkeit hinsichtlich der Kompensation der zukünftigen Wertänderungen oder Zahlungsströme zu überprüfen. Die retrospektive Effektivitätsmessung erfolgt grundsätzlich mittels der Dollar-Offset-Methode. Sofern sich Ineffektivitäten ergeben, werden diese imparitätisch behandelt und es wird - sofern erforderlich - eine Rückstellung für Bewertungseinheiten gebildet. Im Übrigen erfolgt die bilanzielle Abbildung nach der sogenannten Einfrierungsmethode.

Ermessensspielräume

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses muss das Management der HOCHTIEF Aktiengesellschaft Einschätzungen vornehmen und Annahmen treffen, die sowohl die Ansätze und die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden zum Abschlussstichtag sowie die Aufwendungen und Erträge für den Berichtszeitraum als auch die Angabe von Risiken und Unsicherheiten beeinflussen. Die tatsächlichen Ergebnisse können entsprechend von diesen Einschätzungen abweichen.

Währungsumrechnung

Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden im Jahresabschluss mit dem Devisenkassamittelkurs zum Zeitpunkt der Ersteinbuchung bewertet. Verluste aus Kursänderungen werden zum Abschlussstichtag ergebniswirksam berücksichtigt. Bei Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden auch die sich zum Stichtag ergebenden Gewinne aus Kursänderungen ergebniswirksam erfasst.

Sofern Währungsrisiken aus Fremdwährungsposten durch den Abschluss von Derivaten, wie zum Beispiel Devisentermingeschäften, abgesichert worden sind und Bewertungseinheiten gebildet werden, erfolgt die Umrechnung dieser Posten zum Sicherungskurs.

Erläuterung der Bilanz

1. Anlagevermögen

Entwicklung des Anlagevermögens 2022

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
(In Tsd. EUR) 1.1.2022 Zugänge Abgänge 31.12.2022
Immaterielle Vermögensgegenstände        
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 38.807 - - 38.807
  38.807 - - 38.807
Sachanlagen        
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 20.060 - 4.842 15.218
Technische Anlagen und Maschinen 4.897 - 1.993 2.904
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.519 296 100 6.715
  31.476 296 6.935 24.837
Finanzanlagen        
Anteile an verbundenen Unternehmen 3.557.271 98.500 614 3.655.157
Beteiligungen 1.422.745 - - 1.422.745
Wertpapiere des Anlagevermögens 9.233 2 1.023 8.212
  4.989.249 98.502 1.637 5.086.114
Anlagevermögen gesamt 5.059.532 98.798 8.572 5.149.758
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Abschreibungen kumuliert
(In Tsd. EUR) 1.1.2022 Abschreibungen des Geschäftsjahres Abgänge Zuschreibungen 31.12.2022
Immaterielle Vermögensgegenstände          
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 37.848 745 - - 38.593
  37.848 745 - - 38.593
Sachanlagen          
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 15.968 30 3.215 254 12.529
Technische Anlagen und Maschinen 3.755 238 1.993 - 2.000
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.715 200 100 - 4.815
  24.438 468 5.308 254 19.344
Finanzanlagen          
Anteile an verbundenen Unternehmen 31.677 - 614 - 31.063
Beteiligungen 17.490 - - - 17.490
Wertpapiere des Anlagevermögens - - - - -
  49.167 - 614 - 48.553
Anlagevermögen gesamt 111.453 1.213 5.922 254 106.490
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Buchwert
(In Tsd. EUR) 31.12.2022 31.12.2021
Immaterielle Vermögensgegenstände    
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 214 959
  214 959
Sachanlagen    
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2.689 4.092
Technische Anlagen und Maschinen 904 1.142
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.900 1.804
  5.493 7.038
Finanzanlagen    
Anteile an verbundenen Unternehmen 3.624.094 3.525.594
Beteiligungen 1.405.255 1.405.255
Wertpapiere des Anlagevermögens 8.212 9.233
  5.037.561 4.940.082
Anlagevermögen gesamt 5.043.268 4.948.079

Die Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen die HOCHTIEF Asia Pacific GmbH, Essen, die HOCHTIEF Americas GmbH, Essen, die HOCHTIEF Solutions AG, Essen, sowie die HOCHTIEF Insurance Broking and Risk Management Solutions GmbH, Essen.

Die Beteiligungen betreffen im Wesentlichen die Anteile an der Abertis HoldCo S.A., Madrid. Der Beteiligungsbuchwert an der Gesellschaft beläuft sich unverändert zum Vorjahr auf 1.405.255 Tsd. Euro.

Die Aufstellung der Anteilsbesitzliste der HOCHTIEF Aktiengesellschaft ist auf den Seiten 25 ff. dargestellt.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens entfallen vollständig auf Anteile an Investmentfonds im Zusammenhang mit der Entgeltumwandlung von Mitarbeitern für eine zusätzliche Altersversorgung. Diese Anteile wurden im Auftrag von Tochtergesellschaften erworben und stellen deshalb kein Deckungsvermögen der HOCHTIEF Aktiengesellschaft dar.

2. Vorräte

Die Vorräte betreffen unfertige Leistungen in Höhe von 1 Tsd. Euro (Vorjahr 3.932 Tsd. Euro).

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

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(In Tsd. EUR) 31.12.2022 Davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr 31.12.2021 Davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 798 - 718 -
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.725.796 1.476.212 907.427 683.978
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 4 - 3 -
Sonstige Vermögensgegenstände 50.806 135 68.887 296
  1.777.404 1.476.347 977.035 684.274

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus dem Konzernfinanzverkehr, die den sonstigen Vermögensgegenständen zuzuordnen wären, wenn der Ausweis nicht unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen erfolgt wäre. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr steht im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Gewährung eines Darlehens zur Finanzierung der Zahlungsverpflichtung aus dem Angebot zum Erwerb aller CIMIC-Aktien durch die HOCHTIEF Australia Holdings Limited.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Ansprüche auf Steuererstattungen. Sonstige Vermögensgegenstände unterliegen in Höhe von 135 Tsd. Euro (Vorjahr 296 Tsd. Euro) Verfügungsbeschränkungen.

4. Wertpapiere

Die Wertpapiere bestehen aus Fondsanteilen in Höhe von 1.202 Tsd. Euro (Vorjahr 1.343 Tsd. Euro). Wie im Vorjahr unterliegen die Wertpapiere keinen Verfügungsbeschränkungen.

5. Flüssige Mittel

Es handelt sich im Wesentlichen um Guthaben bei Kreditinstituten; sie unterliegen - unverändert gegenüber dem Vorjahr - keinen Verfügungsbeschränkungen.

6. Rechnungsabgrenzungsposten

In den Rechnungsabgrenzungen sind im Wesentlichen Vorauszahlungen bei Darlehensverbindlichkeiten sowie der Unterschiedsbetrag zwischen Erfüllungs- und Ausgabebetrag bei Verbindlichkeiten in Höhe von 8.243 Tsd. Euro (Vorjahr 9.845 Tsd. Euro) enthalten.

7. Eigenkapital

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(In Tsd. EUR) Stand 1.1.2022 Kapitalerhöhung Dividendenzahlungen Jahresüberschuss Sonstige Veränderungen Stand 31.12.2022
Gezeichnetes Kapital 180.856 18.085 - - - 198.941
Eigene Aktien -6.467 - - - 9 -6.458
Kapitalrücklage 1.711.090 388.129 - - - 2.099.219
Gewinnrücklagen            
Gesetzliche Rücklage 1.492 - - - - 1.492
Andere Gewinnrücklagen 648.725 - - - -14.635 634.090
Rücklagen gesamt 2.361.307 388.129 - - -14.635 2.734.801
Bilanzgewinn 134.935 - -130.111 291.211 14.810 310.845
  2.670.631 406.214 -130.111 291.211 184 3.238.129

Der Vorstand hat am 8. Juni 2022 die Ausgabe von 7.064.593 neuen Aktien aus dem genehmigten Kapital II gegen Bareinlagen und unter vereinfachtem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen. Dem hat der Aufsichtsrat am 8. Juni 2022 zugestimmt. Die Kapitalerhöhung wurde am 10. Juni 2022 durch Eintragung im Handelsregister wirksam.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist nach Ausgabe der neuen Aktien in 77.711.300 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt und beträgt 198.940.928,00 Euro. Der auf die einzelne Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals beträgt 2,56 Euro. Zum 31. Dezember 2022 ergibt sich für die HOCHTIEF Aktiengesellschaft ein Bestand an eigenen Aktien im Sinne von § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG von insgesamt 2.522.676 Stück. Diese Aktien wurden ab dem 7. Oktober 2014 für die in den Hauptversammlungsbeschlüssen vom 7. Mai 2014, 6. Mai 2015 und 28. April 2020 genannten Zwecke und zur Verwendung für alle sonstigen aktienrechtlich zulässigen Zwecke erworben. Der auf diese eigenen Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals beträgt 6.458.050,56 Euro (3,25 Prozent des Grundkapitals).

Zum 31. Dezember 2022 beträgt das gezeichnete Kapital nach Berücksichtigung der noch im Bestand befindlichen eigenen Aktien 192.483 Tsd. Euro (Vorjahr 174.389 Tsd. Euro).

Das am 8. November 2021 beschlossene Aktienrückkaufprogramm wurde planmäßig am 7. November 2022 beendet. Die Anzahl der ausschließlich über das Xetra-Handelssystem erworbenen Aktien beträgt 71.560 Stück (0,092 Prozent des Grundkapitals). Der an der Börse gezahlte Kaufpreis je Aktie betrug durchschnittlich 69,1963 Euro (ohne Erwerbsnebenkosten). Das Aktienrückkaufprogramm basierte auf der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. April 2020, bis zum 27. April 2025 Aktien in Höhe von bis zu zehn Prozent des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals zurückzukaufen. Der Rückkauf wurde durch eine von der Gesellschaft mandatierte Bank und in Übereinstimmung mit Artikel 2 bis 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/​1052 der Kommission vom 8. März 2016 durchgeführt.

3.175 eigene Aktien wurden im April 2022 an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu einem Preis von 57,92 Euro je Aktie mit der Verpflichtung übertragen, sie für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren seit der Übertragung zu halten. Damit wurden bestehende Ansprüche der Übertragungsempfänger auf variable Vergütung getilgt. Der auf diese Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals beträgt 8.128,00 Euro (0,0041 Prozent des Grundkapitals).

Die Kapitalrücklage enthält das Aufgeld aus der Ausgabe von Aktien durch die HOCHTIEF Aktiengesellschaft in Höhe von 2.062.398 Tsd. Euro (Vorjahr 1.674.269 Tsd. Euro), den Buchgewinn aus der Veräußerung eigener Aktien in Höhe von 4.309 Tsd. Euro (Vorjahr 4.309 Tsd. Euro) sowie die auf die eingezogenen Aktien der Geschäftsjahre 2016 (12.824 Tsd. Euro) und 2014 (19.688 Tsd. Euro) entfallenden Beträge des Grundkapitals.

Es ist eine Entnahme in Höhe von 14.810 Tsd. Euro aus den anderen Gewinnrücklagen vorgenommen worden. Im Vorjahr wurde aus dem Jahresüberschuss eine Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 31.965 Tsd. Euro vorgenommen. Zudem wirkte sich bei den anderen Gewinnrücklagen die Verrechnung der Anschaffungskosten aus der Veränderung eigener Aktien mit 211 Tsd. Euro aus. Von den Rücklagen unterliegt ein Betrag in Höhe von 21.193 Tsd. Euro (Vorjahr 29.691 Tsd. Euro) einer Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB. Er betrifft die über die Anschaffungskosten hinausgehende Marktbewertung des Deckungsvermögens zur Finanzierung der Pensionsverpflichtungen. Zudem unterliegt ein Betrag in Höhe von 8.692 Tsd. Euro (Vorjahr 16.297 Tsd. Euro) einer Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 HGB. Dieser betrifft den Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Pensionsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren.

Dem Vorstand sind keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, existieren nicht. Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben.

Gesetzliche Vorschriften über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung finden sich in den §§ 84, 85 AktG beziehungsweise §§ 179, 133 AktG. Nach § 7 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand mindestens aus zwei Personen. § 23 Abs. 1 der Satzung bestimmt, dass die Beschlüsse der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst werden, sofern nicht das Gesetz zwingend etwas anderes bestimmt. Soweit das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals verlangt, genügt nach § 23 Abs. 3 der Satzung die einfache Mehrheit, sofern nicht zwingend eine andere Mehrheit vorgeschrieben ist.

Nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 27. April 2022 und des entsprechend eingefügten § 4 Abs. 5 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 26. April 2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 65.752 Tsd. Euro zu erhöhen (genehmigtes Kapital I). Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus der vorgenannten Satzungsbestimmung.

Nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 7. Mai 2019 und des am 10. Juni 2022 geänderten § 4 Abs. 6 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 6. Mai 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 6.589 Tsd. Euro zu erhöhen (genehmigtes Kapital II). Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus der vorgenannten Satzungsbestimmung.

Nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 27. April 2022 und des insoweit geänderten § 4 Abs. 4 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 51.200 Tsd. Euro, eingeteilt in bis zu 20 Mio. Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Die Einzelheiten ergeben sich aus der vorgenannten Satzungsbestimmung und dem vorgenannten Beschluss. Durch den Beschluss wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26. April 2027 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/​oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 2.000.000.000,00 Euro mit oder ohne Laufzeitbeschränkung auszugeben und den Inhabern oder Gläubigern von Optionsanleihen oder Optionsgenussscheinen oder Optionsgewinnschuldverschreibungen Optionsrechte oder -pflichten oder den Inhabern oder Gläubigern von Wandelanleihen oder Wandelgenussscheinen oder Wandelgewinnschuldverschreibungen Wandlungsrechte oder -pflichten auf bis zu 20 Mio. auf den Inhaber lautende Stückaktien der HOCHTIEF Aktiengesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 51.200.000,00 Euro nach näherer Maßgabe der Bedingungen dieser Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen.

Ermächtigung zum Aktienrückkauf:

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. April 2022 ist die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt worden, eigene Aktien zu erwerben. Diese Ermächtigung gilt bis zum 26. April 2027. Sie ist insgesamt auf einen Anteil von zehn Prozent des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschränkt. Die Ermächtigung kann unmittelbar durch die Gesellschaft oder durch ein von der Gesellschaft abhängiges oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehendes Unternehmen oder durch von der Gesellschaft oder von der Gesellschaft abhängige oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen beauftragte Dritte ausgeübt werden und erlaubt den Erwerb eigener Aktien im ganzen Umfang der Ermächtigung oder in Teilbeträgen sowie den einmaligen oder mehrmaligen Erwerb. Der Erwerb eigener Aktien kann über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder mittels einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder durch die Ausgabe von Andienungsrechten an die Aktionäre erfolgen. Die Bedingungen für den Erwerb werden im Beschluss weiter spezifiziert.

Der Vorstand ist durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 27. April 2022 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bei einer Veräußerung eigener Aktien durch ein Angebot an alle Aktionäre den Inhabern der von der Gesellschaft oder einem ihrer nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegebenen Options- und/​oder Wandelanleihen ein Bezugsrecht auf die Aktien zu gewähren. Der Vorstand ist weiter ermächtigt, eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an sämtliche Aktionäre zu veräußern, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet.

Der Vorstand der HOCHTIEF Aktiengesellschaft ist ferner unter den nachstehenden Voraussetzungen ermächtigt, eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats Dritten in anderer Weise als über die Börse oder mittels Angebot an sämtliche Aktionäre anzubieten und zu übertragen. Dies kann im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen daran oder von Unternehmensteilen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen geschehen. Dies ist außerdem zulässig zur Einführung von Aktien der Gesellschaft an ausländischen Börsen, an denen sie bisher nicht zum Handel zugelassen sind. Außerdem dürfen die Aktien Personen zum Erwerb angeboten werden, die im Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen. Ferner dürfen die Aktien den Inhabern der von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen der Gesellschaft begebenen Schuldverschreibungen bei Ausübung ihrer Options- und/​oder Wandlungsrechte und/​oder -pflichten gewährt werden.

Weiterhin dürfen die Aktien (amtierenden oder ausgeschiedenen) Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft und (amtierenden oder ausgeschiedenen) Mitgliedern von Vorständen und Geschäftsführungen der von der Gesellschaft abhängigen Unternehmen im Sinne von § 17 AktG sowie Personen, die im Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem von der Gesellschaft abhängigen Unternehmen im Sinne von § 17 AktG stehen oder standen, mit der Verpflichtung übertragen werden, sie für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren seit der Übertragung zu halten. Eine solche Übertragung ist nur zulässig, um bestehende Ansprüche des Übertragungsempfängers auf variable Vergütung zu tilgen. Die weiteren Bedingungen der Übertragung werden im Beschluss weiter spezifiziert. Im Fall der Ausgabe der Aktien an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft entscheidet allein der Aufsichtsrat der Gesellschaft über die Ausgabe.

Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 3 und 4 AktG insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen verwendet werden.

Weiterhin ist der Vorstand ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen, ohne dass die Einziehung und ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedürfen.

Die Bedingungen der Bezugsrechtsgewährung, Veräußerung, Übertragung beziehungsweise Einziehung der eigenen Aktien werden in dem Beschluss der Hauptversammlung weiter spezifiziert.

Durch weiteren Beschluss der Hauptversammlung vom 27. April 2022 ist die Gesellschaft zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts ermächtigt worden. Dadurch soll das Volumen an Aktien, das insgesamt erworben werden darf, nicht erhöht werden; es werden lediglich im Rahmen der Höchstgrenze der vorgenannten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und unter Anrechnung auf diese Höchstgrenze weitere Handlungsalternativen zum Erwerb eigener Aktien eröffnet. Der Vorstand ist ermächtigt worden, Optionen zu erwerben, die der Gesellschaft das Recht vermitteln, bei Ausübung der Optionen Aktien der Gesellschaft zu erwerben (Call-Optionen). Der Vorstand ist ferner ermächtigt worden, Optionen zu veräußern, die die Gesellschaft bei Ausübung der Optionen durch deren Inhaber zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft verpflichten (Put-Optionen). Ferner kann der Erwerb unter Einsatz einer Kombination aus Call- und Put-Optionen oder Terminkaufverträgen erfolgen. Die Bedingungen zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts werden in dem Beschluss der Hauptversammlung weiter spezifiziert.

8. Aktienbasierte Vergütungen

Während des Berichtsjahres bestanden folgende aktienbasierte Vergütungssysteme für Führungskräfte der HOCHTIEF Aktiengesellschaft und nachgeordneter verbundener Unternehmen:

Long-Term-Incentive-Plan 2017

Im Geschäftsjahr 2017 wurde für die Mitglieder des Vorstands und für ausgewählte Führungskräfte auf Basis eines Beschlusses des Aufsichtsrats ein Long-Term-Incentive-Plan 2017 (LTIP 2017) aufgelegt. Der Plan basierte auf Performance-Stock-Awards.

Die Planbedingungen sahen vor, dass die Berechtigten von der gewährenden Gesellschaft für jeden Performance-Stock-Award (PSA) nach Ablauf einer Wartezeit von drei Jahren innerhalb des zweijährigen Ausübungszeitraums einen Zahlungsanspruch in Höhe des Börsenschlusskurses der HOCHTIEF-Aktie des letzten Börsenhandelstags vor dem Ausübungstag zuzüglich eines Performance-Bonusses hatten. Die Höhe des Performance-Bonusses war abhängig vom bereinigten Free Cashflow des jeweils letzten abgelaufenen Geschäftsjahres vor der Ausübung.

Der Gewinn war auf 514,62 Euro pro PSA begrenzt.

Der Plan wurde im Jahr 2022 vollständig ausgeübt.

Long-Term-Incentive-Plan 2018

Im Geschäftsjahr 2018 wurde für die Mitglieder des Vorstands und für ausgewählte Führungskräfte auf Basis eines Beschlusses des Aufsichtsrats ein Long-Term-Incentive-Plan 2018 (LTIP 2018) aufgelegt. Der Plan basiert auf Performance-Stock-Awards.

Die Planbedingungen sehen vor, dass die Berechtigten von der gewährenden Gesellschaft für jeden Performance-Stock-Award (PSA) nach Ablauf einer Wartezeit von drei Jahren innerhalb des zweijährigen Ausübungszeitraums einen Zahlungsanspruch in Höhe des Börsenschlusskurses der HOCHTIEF-Aktie des letzten Börsenhandelstags vor dem Ausübungstag zuzüglich eines Performance-Bonusses haben. Die Höhe des Performance-Bonusses ist für die jeweilige Gesellschaft abhängig von der relevanten Cash-Kennzahl des jeweils letzten abgelaufenen Geschäftsjahres vor der Ausübung. Für die Vorstände und Führungskräfte der HOCHTIEF Aktiengesellschaft ist der Performance-Bonus abhängig vom bereinigten Free Cashflow.

Der Gewinn ist auf 533,70 Euro pro PSA begrenzt.

Long-Term-Incentive-Plan 2019

Im Geschäftsjahr 2019 wurde für die Mitglieder des Vorstands und für ausgewählte Führungskräfte auf Basis eines Beschlusses des Aufsichtsrats ein Long-Term-Incentive-Plan 2019 (LTIP 2019) aufgelegt. Der Plan basiert auf Performance-Stock-Awards.

Die Planbedingungen sehen vor, dass die Berechtigten von der gewährenden Gesellschaft für jeden Performance-Stock-Award (PSA) nach Ablauf einer Wartezeit von drei Jahren innerhalb des zweijährigen Ausübungszeitraums einen Zahlungsanspruch in Höhe des Börsenschlusskurses der HOCHTIEF-Aktie des letzten Börsenhandelstags vor dem Ausübungstag zuzüglich eines Performance-Bonusses haben. Die Höhe des Performance-Bonusses ist für die jeweilige Gesellschaft abhängig von der relevanten Cash-Kennzahl des jeweils letzten abgelaufenen Geschäftsjahres vor der Ausübung. Für die Vorstände und Führungskräfte der HOCHTIEF Aktiengesellschaft ist der Performance-Bonus abhängig vom bereinigten Free Cashflow.

Der Gewinn ist auf 477,12 Euro pro PSA begrenzt.

Long-Term-Incentive-Plan 2021

Im Geschäftsjahr 2021 wurde für die Mitglieder des Vorstands und für ausgewählte Führungskräfte auf Basis eines Beschlusses des Aufsichtsrats ein Long-Term-Incentive-Plan 2021 (LTIP 2021) aufgelegt. Der Plan basiert auf Performance-Stock-Awards.

Die Planbedingungen sehen vor, dass die Berechtigten von der gewährenden Gesellschaft für jeden Performance-Stock-Award (PSA) nach Ablauf einer Wartezeit von drei Jahren innerhalb des zweijährigen Ausübungszeitraums einen Zahlungsanspruch in Höhe des Börsenschlusskurses der HOCHTIEF-Aktie des letzten Börsenhandelstags vor dem Ausübungstag zuzüglich eines Performance-Bonusses haben. Die Höhe des Performance-Bonusses ist für die jeweilige Gesellschaft abhängig von der relevanten Cash-Kennzahl der letzten drei Geschäftsjahre vor der Ausübung. Für die Vorstände und Führungskräfte der HOCHTIEF Aktiengesellschaft ist der Performance-Bonus abhängig vom bereinigten Free Cashflow des jeweils letzten abgelaufenen Geschäftsjahres vor der Ausübung.

Der Gewinn ist auf 292,95 Euro pro PSA begrenzt.

Long-Term-Incentive-Plan 2022

Im Geschäftsjahr 2022 wurde für die Mitglieder des Vorstands auf Basis eines Beschlusses des Aufsichtsrats ein Long-Term-Incentive-Plan 2022 (LTIP 2022) aufgelegt. Der Plan basiert auf Performance-Stock-Awards.

Die Planbedingungen sehen vor, dass die Berechtigten für jeden Performance-Stock-Award (PSA) nach Ablauf einer Wartezeit von drei Jahren innerhalb des zweijährigen Ausübungszeitraums einen Zahlungsanspruch in Höhe des Börsenschlusskurses der HOCHTIEF-Aktie des letzten Börsenhandelstags vor dem Ausübungstag zuzüglich eines Performance-Bonusses haben. Die Höhe des Performance-Bonusses ist abhängig vom bereinigten Free Cashflow des jeweils letzten abgelaufenen Geschäftsjahres vor der Ausübung.

Der Gewinn ist auf 261,03 Euro pro PSA begrenzt.

Sonstiges

Die Ausübungsbedingungen aller aufgelegten Pläne sehen vor, dass bei Ausübung - und bei Vorliegen aller anderen hierzu erforderlichen Voraussetzungen - die HOCHTIEF Aktiengesellschaft grundsätzlich ein Wahlrecht hat, anstelle der Auszahlung des Gewinns auch HOCHTIEF-Aktien zu liefern. Soweit die Bezugsberechtigten nicht bei der HOCHTIEF Aktiengesellschaft beschäftigt sind, werden die mit der Ausübung entstehenden Aufwendungen durch das jeweilige verbundene Unternehmen getragen.

Für die vorstehend genannten aktienbasierten Vergütungspläne waren zum Bilanzstichtag Rückstellungen in Höhe von 3.523 Tsd. Euro (Vorjahr 5.959 Tsd. Euro) passiviert. Der Gesamtertrag für die genannten Pläne betrug im Berichtsjahr 1.036 Tsd. Euro (Vorjahr Aufwand 667 Tsd. Euro). Der innere Wert der zum Ende der Berichtsperiode ausübbaren Pläne betrug 1.105 Tsd. Euro (Vorjahr 1.201 Tsd. Euro). Für die Pläne sind bislang die folgenden Stückzahlen ausgegeben, verfallen oder ausgeübt worden:

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Ursprünglich ausgegeben Stand 31.12.2021 2022 neu gewährt 2022 verfallen 2022 ausgeübt/​ abgegolten Stand 31.12.2022
LTIP 2017 - Performance-Stock-Awards 17.231 1.300 - - 1.300 0
LTIP 2018 - Performance-Stock-Awards 17.219 16.719 - - 14.819 1.900
LTIP 2019 - Performance-Stock-Awards 18.635 18.635 - - 500 18.135
LTIP 2021 - Performance-Stock-Awards 10.357 10.357 - - - 10.357
LTIP 2022 - Performance-Stock-Awards - - 3.133 - - 3.133

9. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die betriebliche Altersversorgung bei der HOCHTIEF Aktiengesellschaft ist ein beitragsorientiertes Bausteinsystem. Der jährliche Rentenbaustein hängt vom Einkommen und vom Lebensalter des Beschäftigten ("Verrentungsfaktor") ab sowie von einem allgemeinen Versorgungsbeitrag, der durch die HOCHTIEF Aktiengesellschaft alle drei Jahre geprüft und gegebenenfalls angepasst wird. Die Summe aller erworbenen jährlichen Rentenbausteine ergibt die spätere Versorgungsleistung. Die Leistung umfasst eine Altersrente, eine Invalidenrente sowie eine Hinterbliebenenversorgung.

Die Höhe der Rückstellung wird nach versicherungsmathematischen Methoden berechnet, für die Schätzungen unumgänglich sind. Als biometrische Rechnungsgrundlagen werden die Richttafeln 2018 G von Professor Dr. Klaus Heubeck verwendet. Des Weiteren liegen der Berechnung folgende versicherungsmathematische Prämissen zugrunde:

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(In Prozent) 2022 2021
Abzinsungsfaktor 1,79 1,87
Gehaltssteigerungsrate 2,75 2,75
Rentensteigerungsrate 2,25 1,75

Zur Finanzierung von Pensionszahlungen wurde bei der HOCHTIEF Aktiengesellschaft ein Contractual-Trust-Arrangement (CTA) gegründet. Die übertragenen Vermögensgegenstände werden durch einen externen Treuhänder verwaltet und dienen ausschließlich der Finanzierung der inländischen Pensionsverpflichtungen. Übertragene Barmittel werden am Kapitalmarkt nach Maßgabe der im Treuhandvertrag vereinbarten Anlagegrundsätze investiert. Anteile an einem Spezialfonds, bei dem es sich um einen Mischfonds handelt, hatten zum 31. Dezember 2022 einen Marktwert, der zugleich dem Buchwert entspricht, von 107.051 Tsd. Euro (Vorjahr 124.965 Tsd. Euro). Aus dem Fonds erhielt die HOCHTIEF Aktiengesellschaft - wie im Vorjahr - keine Ausschüttung. Die Vermögensgegenstände des Pensionsfonds erfüllen genauso wie die an die Mitarbeiter verpfändeten Rückdeckungsversicherungen und Fondsanteile aus der Entgeltumwandlung der Mitarbeiter die Anforderungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB. Demnach sind der beizulegende Zeitwert der Vermögensgegenstände mit dem Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen und die Erträge und Aufwendungen aus diesen Vermögensgegenständen mit den Zinsaufwendungen der Pensionsverpflichtungen zu verrechnen.

In der Bilanz wurden folgende Verrechnungen vorgenommen:

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31.12.2022 31.12.2021
(In Tsd. EUR) Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Gesamt Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
Erfüllungsbetrag der Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen - -290.943 -290.943 -66.028
Beizulegender Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) - 181.505 181.505 71.245
Saldo - -109.438 -109.438 5.217
Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) - 160.312 160.312 71.245
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31.12.2021
(In Tsd. EUR) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Gesamt
Erfüllungsbetrag der Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen -204.661 -270.689
Beizulegender Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) 129.102 200.347
Saldo -75.559 -70.342
Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) 99.412 170.657

Im Geschäftsjahr 2022 wurde erstmalig der IDW Rechnungslegungshinweis zur Bewertung von rückgedeckten Pensionsverpflichtungen (IDW RH FAB 1.021) angewendet. Hierdurch ist der bislang bestehende aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung entfallen. Die Pensionszahlungen beliefen sich im Berichtsjahr auf 18.100 Tsd. Euro (Vorjahr 18.649 Tsd. Euro).

Der Aufwand aus Pensionsverpflichtungen setzt sich wie folgt zusammen:

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(In Tsd. EUR) 2022 2021
Aufwand für Altersversorgung 30.738 7.955
Personalaufwand 30.738 7.955
Zinsaufwand aus der Aufzinsung und der Änderung des Abzinsungssatzes 7.734 18.399
Verrechnete Erträge (-)/​Aufwendungen (+) aus dem Deckungsvermögen (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) 3.611 -10.135
Zinsergebnis 11.345 8.264
Gesamtaufwand 42.083 16.219

Der Aufwand für Altersversorgung enthält im Geschäftsjahr 2022 Aufwendungen in Höhe von 11.216 Tsd. Euro aus der erstmaligen Anwendung des IDW Rechnungslegungshinweises zur Bewertung von rückgedeckten Pensionsverpflichtungen (IDW RH FAB 1.021). Zudem wirkte sich die Anhebung der Rentensteigerungsrate zur Berechnung der Pensionsverpflichtungen aufwandserhöhend aus. Der Zinsaufwand enthält 2.491 Tsd. Euro (Vorjahr 12.535 Tsd. Euro) Aufwendungen aus der Änderung des Abzinsungssatzes.

10. Übrige Rückstellungen

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(In Tsd. EUR) 31.12.2022 31.12.2021
Steuerrückstellungen 121.562 77.990
Sonstige Rückstellungen 29.871 22.344
  151.433 100.334

Die Steuerrückstellungen enthalten mit 59.032 Tsd. Euro (Vorjahr 53.800 Tsd. Euro) eine Risikovorsorge im Zusammenhang mit Rückforderungsansprüchen ausländischer Steuerbehörden.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen unter anderem Personalrückstellungen (im Wesentlichen aktienbasierte und erfolgsorientierte Vergütung sowie Urlaubsrückstellungen), Jahresabschlusskosten, Risiken im Immobilienbereich sowie Prozessrisiken.

11. Verbindlichkeiten

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(In Tsd. EUR) 31.12.2022 Davon Restlaufzeit bis zu 1 Jahr Davon Restlaufzeit größer 1 Jahr bis zu 5 Jahren 31.12.2021 Davon Restlaufzeit bis zu 1 Jahr Davon Restlaufzeit größer 1 Jahr bis zu 5 Jahren
Anleihen 1.958.337 10.193 1.044.583 1.958.337 10.193 544.583
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 821.594 187.094 601.000 750.801 184.301 523.000
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.930 1.930 - 2.653 2.653 -
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 813.635 720.314 93.321 879.756 879.756 -
Sonstige Verbindlichkeiten 10.144 10.144 - 21.134 21.134 -
davon aus Steuern 4.404 4.404 - 16.335 16.335 -
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 13 13 - 17 17 -
  3.605.640 929.675 1.738.904 3.612.681 1.098.037 1.067.583

Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 937 Mio. Euro mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (Vorjahr 1.447 Mio. Euro). Diese betreffen Anleihen in Höhe von 904 Mio. Euro (Vorjahr 1.404 Mio. Euro) und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 33 Mio. Euro (Vorjahr 43 Mio. Euro).

Die Position "Anleihen" der HOCHTIEF Aktiengesellschaft setzt sich wie folgt zusammen:

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Buchwert 31.12.2022
(in Tsd. EUR)
Buchwert 31.12.2021
(in Tsd. EUR)
Nominalwert 31.12.2022
(in Tsd.)
Zinssatz
in Prozent
Ursprüngliche Laufzeit
(in Jahren)
Fälligkeit
Anleihe HOCHTIEF AG (2021) 502.140 502.140 500.000 EUR 0,63 8 April 2029
Anleihe HOCHTIEF AG (2019) 50.788 50.788 50.000 EUR 2,3 15 April 2034
Anleihe HOCHTIEF AG (2019) 251.027 251.027 250.000 EUR 1,25 12 September 2031
Anleihe HOCHTIEF AG (2019) 104.435 104.435 1.000.000 NOK 1,7 10 Juli 2029
Anleihe HOCHTIEF AG (2019) 500.822 500.822 500.000 EUR 0,5 8 September 2027
Anleihe HOCHTIEF AG (2019) 44.762 44.762 50.000 CHF 0,77 6 Juni 2025
Anleihe HOCHTIEF AG (2018) 504.363 504.363 500.000 EUR 1,75 7 Juli 2025
  1.958.337 1.958.337        

Zur Finanzierung der Zahlungsverpflichtung aus dem außerbörslichen Übernahmeangebot zum Erwerb aller CIMIC-Aktien hat HOCHTIEF eine Transaktionsfazilität mit einem Bankenkonsortium am 23. Februar 2022 mit einem Betrag von bis zu 1 Mrd. Euro mit einer Laufzeit von einem Jahr inklusive zweier zusätzlicher Verlängerungsoptionen für jeweils sechs Monate abgeschlossen. Nach einer erfolgten Teilrückzahlung am 17. Juni 2022 über einen Betrag von 406 Mio. Euro nach der Kapitalerhöhung der HOCHTIEF Aktiengesellschaft vom 8. Juni 2022, der Emission eines Schuldscheindarlehens im Oktober 2022 und mit eigener Liquidität konnte die Fazilität im Oktober 2022 vollständig zurückgeführt werden.

Im Oktober 2022 begab die HOCHTIEF Aktiengesellschaft ein Schuldscheindarlehen über insgesamt 246 Mio. Euro. Das Darlehen hat gestaffelte Laufzeiten über drei, fünf, sieben und zehn Jahre. Durch die Emission konnte das Fälligkeitenprofil der HOCHTIEF-Finanzierungen weiter diversifiziert werden. Die Emissionserlöse werden für allgemeine Unternehmenszwecke inklusive der langfristigen Finanzierung des Erwerbs der CIMIC-Minderheitsanteile genutzt.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren unverändert im Wesentlichen aus dem Konzernfinanzverkehr.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen Steuerverbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung enthalten.

12. Rechnungsabgrenzungsposten

Die Rechnungsabgrenzungen ergaben sich im Geschäftsjahr 2022 im Wesentlichen durch die Aufnahme eines Fremdwährungsdarlehens, das durch ein entsprechendes Währungsderivat über die Laufzeit abgesichert wurde. Im Vorjahr enthielt die Position im Wesentlichen Vorauszahlungen von Nutzungsentgelten für Grundstücke.

13. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Haftungsverhältnisse waren überwiegend zur Sicherung aufgenommener Bankkredite, für Vertragserfüllungen, Gewährleistungsverpflichtungen und Vorauszahlungen gegeben. Die HOCHTIEF Aktiengesellschaft bürgte am Bilanzstichtag im Wesentlichen für Beteiligungsgesellschaften und Arbeitsgemeinschaften.

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(In Tsd. EUR) 31.12.2022 31.12.2021
Verpflichtungen aus Bürgschaften und Garantien 10.932.972 9.421.822
davon für verbundene Unternehmen 10.927.244 9.415.794

In den Verpflichtungen der HOCHTIEF Aktiengesellschaft ist eine zugunsten amerikanischer Versicherungsgesellschaften ausgelegte unbegrenzte Garantie für Verpflichtungen der Turner- und der Flatiron-Gruppe im Rahmen des sogenannten Bondings enthalten. Die Ausnutzung dieses Bondingvolumens beträgt zum 31. Dezember 2022 9.858 Mio. US-Dollar (Vorjahr 8.907 Mio. US-Dollar).

Darin enthalten sind Garantien, mit denen die HOCHTIEF Aktiengesellschaft für Verpflichtungen, Kreditrahmen und Joint-Venture-Garantien der Flatiron Construction Corporation, bei Letzteren höchstens in Höhe der Auftragswerte, haftet. Diese lagen zum 31. Dezember 2022 bei 1.189.391 Tsd. Euro (Vorjahr 1.046.894 Tsd. Euro). Die Haftungssumme aus den jeweiligen Kreditrahmen bemisst sich nach den ausstehenden finanziellen Verpflichtungen, die unter den jeweiligen Rahmen ausgereicht sind.

Im Zuge der Veräußerung der 50-Prozent-Beteiligung an Thiess zum 31. Dezember 2020 wurde dem Erwerber (Elliott) eine Put-Option seitens CIMIC gewährt. Der Ausübungszeitraum liegt grundsätzlich zwischen dem 31. Dezember 2023 und 31. Dezember 2026. Bei Ziehung der Option wäre CIMIC zum Rückkauf aller oder eines Teils der veräußerten Class A Preference Shares oder Ordinary Shares an Thiess verpflichtet. Der Ausübungspreis beliefe sich dabei höchstens auf den von Elliott ursprünglich gezahlten Kaufpreis (maximal 1,1 Mrd. australische Dollar) und eventuell nicht durch Thiess ausgeschüttete Mindestdividenden der sechs auf den Transaktionsabschluss folgenden Jahre (maximal 180 Mio. australische Dollar pro Jahr). HOCHTIEF hat dabei eine Garantie für die finanziellen Verpflichtungen von CIMIC gegenüber Elliott aus der Put-Option übernommen. Darüber würde HOCHTIEF bei einem Zahlungsausfall von CIMIC in dessen Vertragsposition treten. In den Folgejahren wird keine Vermögensbelastung erwartet, da ein Zahlungsausfall von CIMIC insbesondere aufgrund des Ratings BBB- von S&P äußerst unwahrscheinlich ist und HOCHTIEF die Anteile von Thiess übernehmen würde. Zum 31. Dezember 2022 ist die Put-Option im HOCHTIEF-Konzernabschluss mit einem Betrag von 2,77 Mio. Euro angesetzt.

Im laufenden Geschäftsjahr hat Thiess alle Stammaktien der MACA Limited erworben. Das Angebot wurde durch die Thiess-Anteilseigner CIMIC und Elliott unterstützt, die sich bereit erklärten, Eigenkapital zur Finanzierung bereitzustellen. CIMIC und Elliott haben die Übernahme durch Zeichnung von neuen Vorzugsaktien ("Class C Preference Shares") an Thiess finanziert. CIMIC investierte 191,3 Mio. australische Dollar (126,2 Mio. Euro). Diese Vorzugsaktien wurden an beide Investoren zu gleichen Bedingungen ausgegeben und bieten eine Kuponrendite, die im Rang allen anderen Eigenkapitalinstrumenten vorgeht. Im Zuge der Ausgabe der neuen Vorzugsaktien wurde Elliott eine Option auf fremdes Eigenkapital an der nicht vollkonsolidierten Thiess ("Thiess-Option" oder "Class C Shares Option") seitens CIMIC gewährt. Bei Ziehung der Thiess-Option wäre CIMIC zum Kauf aller neuen Vorzugsaktien verpflichtet. Der Ausübungspreis beliefe sich dabei höchstens auf den von Elliott ursprünglich gezahlten Kaufpreis (maximal 200 Mio. australische Dollar) und eventuell nicht erhaltener Zinsen. HOCHTIEF hat dabei eine Garantie für die finanziellen Verpflichtungen von CIMIC gegenüber Elliott aus der Thiess-Option übernommen. Darüber würde HOCHTIEF bei einem Zahlungsausfall von CIMIC in dessen Vertragsposition treten. Im Rahmen der von CIMIC getätigten Investition in die neuen Vorzugsaktien an Thiess schlossen die Parteien eine Vereinbarung über eine Thiess-Option, wonach Elliott die Option hat, seine Vorzugsaktien innerhalb einer Frist von 42 Monaten an CIMIC zu verkaufen, beginnend sechs Monate nach Ablauf der Ausübungsfrist für die Put-Option oder sechs Monate ab dem Datum, zu dem Elliott keine Class A Preference Shares oder Ordinary Shares mehr besitzt oder die Ausübung von Optionen für alle verbleibenden Class A Preference Shares oder Ordinary Shares bekannt gibt. CIMIC hat die Option, innerhalb von 42 Monaten die neuen Vorzugsaktien von Elliott zu erwerben, beginnend mit dem Ablauf der Ausübungsfrist für die Put-Option beziehungsweise dem Datum, zu dem Elliott keine Class A Preference Shares oder Ordinary Shares mehr besitzt. Die Ausgabe der neuen Vorzugsaktien und der damit verbundenen Kauf- und Verkaufsoptionen hat an der zugrunde liegenden Einschätzung der gemeinsamen Beherrschung von Thiess nichts geändert. Die Thiess-Option weist im HOCHTIEF Konzernabschluss zum Bilanzstichtag einen Betrag von 1,07 Mio. Euro aus.

Eine Inanspruchnahme aus den durch die HOCHTIEF Aktiengesellschaft übernommenen Garantien ist in der Vergangenheit nicht erfolgt und wird aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse auch nicht für die Zukunft erwartet.

Im Rahmen der sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen Abnahmeverpflichtungen aus langfristigen Liefer- und Leistungsverträgen in Höhe von 17.015 Tsd. Euro (Vorjahr 21.165 Tsd. Euro). Dabei handelt es sich um Verpflichtungen aus langfristigen Mietverträgen. Ihnen stehen teilweise Eigennutzungen und erwartete Mieterträge in Höhe von 8.285 Tsd. Euro (Vorjahr 14.981 Tsd. Euro) gegenüber.

Derivative Finanzinstrumente

Zur Absicherung von Währungs- und Zinsrisiken aus Fremdwährungspositionen und Finanzierungsvorgängen werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt. In der nachfolgenden Tabelle sind die bestehenden derivativen Finanzinstrumente dargestellt:

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31.12.2022 Nominalvolumen Beizulegender Zeitwert Restlaufzeit
(In Tsd. EUR) extern konzernintern extern konzernintern in Monaten
Devisenderivate          
Devisentermingeschäft - 93.321 - -3.264 46
Zinswährungsswaps 148.144 - 7.404 - 30 bis 79
  148.144 93.321 7.404 -3.264  
Zinsswaps 246.500 - -1.170 - 5 bis 82
  394.644 93.321 6.234 -3.264  

Schuldscheindarlehen mit einem Nominalvolumen von 246.500 Tsd. Euro (Vorjahr 0 Tsd. Euro) wurden gegen Zinsschwankungen abgesichert, bei denen Grund- und Sicherungsgeschäft jeweils eine bilanzielle Bewertungseinheit bilden und sich für das Devisentermingeschäft insgesamt ein beizulegender Zeitwert von -1.170 Tsd. Euro (Vorjahr 0 Tsd. Euro) ergibt.

Eine Fremdwährungsverbindlichkeit gegenüber einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft mit einem Nominalvolumen von 93.321 Tsd. Euro (Vorjahr 0 Tsd. Euro) wurde gegen Währungsschwankungen abgesichert. Der beizulegende Zeitwert des Währungsderivats liegt bei -3.264 Tsd. Euro (Vorjahr 0 Tsd. Euro).

Zur Absicherung der in Schweizer Franken und norwegischen Kronen begebenen Unternehmensanleihen wurden Zinswährungsswaps abgeschlossen. Das Nominalvolumen der Anleihen liegt bei 148.144 Tsd. Euro und der beizulegende Zeitwert der Währungsderivate beträgt saldiert 7.404 Tsd. Euro (Vorjahr -3.145 Tsd. Euro).

Im Vorjahr bestand zur Absicherung des Währungsrisikos einer in US-Dollar denominierten Konzernforderung über 157.739 Tsd. Euro ein Devisentermingeschäft, das der betrags- und fristenkongruenten Sicherung diente. Der Marktwert des Devisentermingeschäfts lag bei 331 Tsd. Euro.

Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung

14. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse der HOCHTIEF Aktiengesellschaft stehen im Zusammenhang mit der Ausübung der Holdingfunktion. Sie umfassen sowohl inländische Umsatzerlöse in Höhe von 24.547 Tsd. Euro (Vorjahr 25.679 Tsd. Euro) als auch ausländische Umsatzerlöse in Höhe von 76.835 Tsd. Euro (Vorjahr 67.220 Tsd. Euro). In den Umsatzerlösen sind Mieterlöse in Höhe von 9.389 Tsd. Euro (Vorjahr 18.028 Tsd. Euro) enthalten. Darüber hinaus sind Umlagen aus Dienstleistungen mit einem Betrag von 84.785 Tsd. Euro (Vorjahr 74.690 Tsd. Euro) ausgewiesen.

15. Sonstige betriebliche Erträge

Diese Position enthält im Wesentlichen Erträge aus Derivaten zur Sicherung von Fremdwährungstransaktionen in Höhe von 45.316 Tsd. Euro (Vorjahr 0 Tsd. Euro) sowie Erträge aus Währungskursgewinnen in Höhe von 5.064 Tsd. Euro (Vorjahr 7.375 Tsd. Euro). Des Weiteren wurden Erträge aus Lizenzvereinbarungen in Höhe von 12.895 Tsd. Euro (Vorjahr 12.831 Tsd. Euro) sowie periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 1.262 Tsd. Euro (Vorjahr 3.536 Tsd. Euro) erfasst.

16. Materialaufwand

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(In Tsd. EUR) 2022 2021
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 99 77
Aufwendungen für bezogene Leistungen 13.785 14.156
  13.884 14.233

17. Personalaufwand

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(In Tsd. EUR) 2022 2021
Löhne und Gehälter 26.901 25.362
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung 2.091 2.103
Aufwendungen für Altersversorgung 30.968 8.037
  59.960 35.502

Die höheren Aufwendungen für Altersversorgung stehen im Zusammenhang mit der erstmaligen verpflichtenden Anwendung des IDW Rechnungslegungshinweises zur handelsrechtlichen Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen (IDW RH FAB 1.021). Zudem wirkte sich die Anhebung der Rentensteigerungsrate zur Berechnung der Pensionsverpflichtungen aufwandserhöhend aus.

Mitarbeiter

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(Jahresdurchschnitt) 2022 2021
Gewerbliche Arbeitnehmer 3 3
Angestellte 155 158
  158 161

18. Abschreibungen

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(In Tsd. EUR) 2022 2021
Immaterielle Vermögensgegenstände 746 1.147
Sachanlagen 467 1.018
  1.213 2.165

Die Abschreibungen betreffen planmäßige Abschreibungen.

19. Sonstige betriebliche Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Währungskursverluste in Höhe von 53.318 Tsd. Euro (Vorjahr 41 Tsd. Euro) enthalten. Diese resultieren im Geschäftsjahr 2022 im Wesentlichen aus der Bewertung einer Fremdwährungsforderung zum Stichtagskurs per 31. Dezember 2022. Des Weiteren enthält diese Position mit 20.513 Tsd. Euro (Vorjahr 32.864 Tsd. Euro) Abschreibungen auf Forderungen sowie periodenfremde Aufwendungen aus der Weiterverrechnung von auf Tochtergesellschaften entfallenden Erstattungsansprüchen in Höhe von 13.245 Tsd. Euro (Vorjahr 9.052 Tsd. Euro) sowie im Wesentlichen Aufwendungen für Mieten und Pachten, Gerichts-, Anwalts- und Notarkosten, Versicherungsbeiträge, Jahresabschlusskosten, Beratungskosten, Aufsichtsratsvergütungen, Umlagen, EDV-Kosten sowie Kosten für Werbemaßnahmen.

20. Ergebnis Finanzanlagen

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(In Tsd. EUR) 2022 2021
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 326.273 309.866
Aufwendungen aus Verlustübernahmen -31.767 -180.566
Erträge aus Beteiligungen 118.738 118.738
davon von assoziierten Unternehmen 118.738 118.738
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 7 32
  413.251 248.070

Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen entfallen im Wesentlichen auf die Beteiligungen HOCHTIEF Americas GmbH (193.209 Tsd. Euro; Vorjahr 146.577 Tsd. Euro) und HOCHTIEF Asia Pacific GmbH (132.100 Tsd. Euro; Vorjahr 152.346 Tsd. Euro). Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen betreffen im Wesentlichen die HOCHTIEF Solutions AG (31.121 Tsd. Euro; Vorjahr 179.558 Tsd. Euro).

Die Erträge aus Beteiligungen in Höhe von 118.738 Tsd. Euro entfallen unverändert zum Vorjahr vollständig auf die Abertis HoldCo S.A.

21. Zinsergebnis

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(In Tsd. EUR) 2022 2021
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 51.591 42.542
davon von verbundenen Unternehmen 50.637 27.187
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -89.717 -70.802
davon an verbundene Unternehmen -5.583 -57
  -38.126 -28.260

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten mit 11.345 Tsd. Euro (Vorjahr 8.264 Tsd. Euro) den Saldo aus Zinsaufwendungen aus Pensionsverpflichtungen und dem Ergebnis aus dem für diese Verpflichtungen bestehenden Deckungsvermögen. Außerdem enthalten die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen die Aufwendungen aus der Aufzinsung von sonstigen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 6 Tsd. Euro (Vorjahr 12 Tsd. Euro). Zudem waren im Vorjahr in den Zinserträgen periodenfremde Zinsen aus Umsatzsteuererstattungsansprüchen in Höhe von 10.011 Tsd. Euro ausgewiesen.

22. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens

Diese Position enthält Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens in Höhe von 142 Tsd. Euro (Vorjahr 0 Tsd. Euro).

23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Diese Position enthält im Wesentlichen Gewerbeertrag- und Körperschaftsteuern. Im Vorjahr entfielen davon 37.400 Tsd. Euro auf die Zuführung zu Risikovorsorgen im Zusammenhang mit Rückforderungsansprüchen ausländischer Steuerbehörden.

24. Sonstige Steuern

Die Position enthält im Wesentlichen die Abwertung von Forderungen gegen die Finanzverwaltung aus Umsatzsteuererstattungsansprüchen sowie Umsatzsteuern. Darin ist ein periodenfremder Steueraufwand in Höhe von 13.752 Tsd. Euro (Vorjahr 1.048 Tsd. Euro) enthalten.

25. Gesamtbezüge des Vorstands und Aufsichtsrats gem. § 285 (1) Nr. 9 HGB

Die Gesamtbezüge der aktiven Mitglieder des Vorstands belaufen sich im Geschäftsjahr 2022 auf 13.038 Tsd. Euro (Vorjahr 4.105 Tsd. Euro).

In den Gesamtbezügen des Vorstands ist die für das Geschäftsjahr gewährte aktienbasierte Vergütung mit einem beizulegenden Zeitwert von 3.218 Tsd. Euro (Vorjahr 348 Tsd. Euro) enthalten. Die entsprechende Anzahl der gewährten Performance Stock Awards (PSA) für das Geschäftsjahr 2022 wird erst im kommenden Geschäftsjahr ermittelt (Vorjahr 3.133 PSA).

An frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen wurden Beträge in Höhe von 6.104 Tsd. Euro (Vorjahr 4.560 Tsd. Euro) gezahlt. Die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern und ihren Hinterbliebenen betrugen gemäß HGB 108.948 Tsd. Euro (Vorjahr 77.925 Tsd. Euro).

Die Gesamtbezüge für die Festvergütung und die Sitzungsgelder der Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen 1.971 Tsd. Euro (Vorjahr 1.929 Tsd. Euro).

Im Geschäftsjahr 2022 wie auch im Vorjahr wurden keine Vorschüsse und Kredite an die Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder gewährt.

26. Nachtragsbericht

Im Wertaufhellungszeitraum haben sich keine berichtspflichtigen Sachverhalte ereignet.

27. Honorare des Abschlussprüfers

Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das Geschäftsjahr 2022, das als Aufwand erfasst wurde, gliedert sich in Abschlussprüfungsleistungen, andere Bestätigungsleistungen und Steuerberatungsleistungen. Die HOCHTIEF Aktiengesellschaft macht in ihrem Jahresabschluss von dem Wahlrecht des § 285 Nr. 17 HGB Gebrauch und verzichtet auf die individuelle Angabe der erfassten Honorare. Sie ist in der entsprechenden Angabe des Konzernabschlusses enthalten. In den Honoraren für Abschlussprüfungen sind neben den Honoraren für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts durch den Konzernabschlussprüfer KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auch dessen Honorare für die Prüfung der Jahresabschlüsse der HOCHTIEF Aktiengesellschaft und ihrer Tochterunternehmen im Inland sowie die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2022 enthalten. Vom Abschlussprüfer wurden für die HOCHTIEF Aktiengesellschaft andere Bestätigungsleistungen im Wesentlichen im Rahmen der Beauftragung zweier Comfort Letter, von Untersuchungshandlungen nach ISAE 3000 im Zusammenhang mit der Prüfung des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts und des Nachhaltigkeitsberichts sowie die Prüfung des Vergütungsberichts erbracht. Im Vorjahr enthielten die Steuerberatungsleistungen die steuerliche Betreuung ausländischer Mitarbeiter.

28. Angaben zum Bestehen von mitgeteilten Beteiligungen gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Die nachfolgenden gemäß § 40 Abs. 1 WpHG, § 33 Abs. 1 WpHG veröffentlichungspflichtigen Änderungen der Aktionärsstruktur der HOCHTIEF Aktiengesellschaft bestanden beziehungsweise haben sich im Geschäftsjahr 2022 ergeben. Im Falle eines mehrfachen Erreichens, Über- oder Unterschreitens der in dieser Vorschrift genannten Schwellenwerte durch einen Meldepflichtigen wird grundsätzlich nur die zeitlich jeweils letzte Mitteilung aufgeführt, die zu einer Über- oder Unterschreitung beziehungsweise Erreichung der Schwellenwerte geführt hat. Weitere Informationen finden Sie in den Einzelveröffentlichungen der erhaltenen Stimmrechtsmitteilungen unter www.hochtief.de.

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Aktionäre Zurechnung Stimmrechte
Datum der Veröffentlichung Veränderung Schwellenwerte Einreichen der Stimmrechtsanteile am in % absolut
ACS, Actividades de Construcción y Servicios, S.A., Madrid, Spanien 17.06.2011 50% 16.06.2011 direkt und indirekt 50,16 38.619.868
Atlantia S.p.A., Rom, Italien 19.09.2022 10, 5, 3% 15.09.2022 direkt 0 0
BlackRock Inc., Wilmington, USA 30.07.2019 3% 25.07.2019 indirekt 3,3 2.251.645

Der Anteil des HOCHTIEF-Aktionärs ACS, Actividades de Construcción y Servicios, S.A., Madrid, Spanien, lag zum 31. Dezember 2022 bei 68,01 Prozent (Vorjahr 50,41 Prozent).

29. Anteilsbesitzliste der HOCHTIEF Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2022

Die vollständige Anteilsliste ist auf unserer Internetseite www.hochtief.de/​anteilsliste2022 veröffentlicht.

In der folgenden Tabelle sind die vollkonsolidierten Beteiligungsgesellschaften aufgeführt:

Vollkonsolidierte Beteiligungsgesellschaften

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Name der Gesellschaft, Sitz der Gesellschaft Anteil am Kapital
in Prozent
Währung Eigenkapital in Tsd. Landeswährung Ergebnis des Jahres in Tsd. Landeswährung
Division HOCHTIEF Americas        
Flatiron Construction Corp., Wilmington, USA 100 USD 427.428 -11.714 2)
HOCHTIEF Americas GmbH, Essen, Deutschland 100 EUR 1.218.999 -
HOCHTIEF USA Inc., Delaware, USA 100 USD 400.117 2) 143.139 2)
The Turner Corporation, Dallas, USA 100 USD 657.661 2) 216.147 2)
Turner Surety & Insurance Brokerage Inc., New Jersey, USA 100 USD 71.375 2) 10.243 2)
Division HOCHTIEF Asia Pacific        
CIMIC Group Ltd., Victoria, Australien 100 AUD 1.079.200 2) 404.000 2)
HOCHTIEF Asia Pacific GmbH, Essen, Deutschland 100 EUR 2.295.949 2) - 1)
HOCHTIEF Australia Holdings Ltd., Sydney, Australien 100 AUD 3.800.243 2) 247.809 2)
Division HOCHTIEF Europe        
A.L.E.X.-Bau GmbH, Essen, Deutschland 100 EUR 2.815 2) - 1)
EDGITAL GmbH, Herne, Deutschland 100 EUR 25 2) - 1)
HOCHTIEF BePo Hessen Bewirtschaftung GmbH, Essen, Deutschland 100 EUR 100 2) - 1)
Deutsche Bau- und Siedlungs-Gesellschaft mbH, Essen, Deutschland 100 EUR 17.527 2) - 1)
Deutsche Baumanagement GmbH, Essen, Deutschland 100 EUR 50 2) - 1)
HOCHTIEF Bau und Betrieb GmbH, Essen, Deutschland 100 EUR 200 2) - 1)
HOCHTIEF BePo Hessen GmbH, Essen, Deutschland 100 EUR 100 2) - 1)
HOCHTIEF CZ a.s., Prag, Tschechien 100 CZK 977.010 2) 59.098 2)
HOCHTIEF Engineering GmbH, Essen, Deutschland 100 EUR 3.867 2) - 1)
HOCHTIEF Infrastructure GmbH, Essen, Deutschland 100 EUR 195.511 2) - 1)
HOCHTIEF OBK Vermietungsgesellschaft mbH, Essen, Deutschland 100 EUR 25 2) - 1)
HOCHTIEF Offshore Crewing GmbH, Essen, Deutschland 100 EUR 28 2) - 1)
HOCHTIEF ÖPP Projektgesellschaft mbH, Essen, Deutschland 100 EUR 25 2) - 1)
HOCHTIEF PPP Operations GmbH, Essen, Deutschland 100 EUR 300 2) - 1)
HOCHTIEF PPP Schulpartner Braunschweig GmbH, Braunschweig, Deutschland 100 EUR 25 2) - 1)
HOCHTIEF PPP Solutions GmbH, Essen, Deutschland 100 EUR 32.540 2) - 1)
HOCHTIEF PPP Transport Westeuropa GmbH, Essen, Deutschland 100 EUR 25 2) - 1)
HOCHTIEF Projektentwicklung GmbH, Essen, Deutschland 100 EUR 8.541 2) - 1)
HOCHTIEF Solarpartner GmbH, Essen, Deutschland 100 EUR 25 2) - 1)
HOCHTIEF Solutions AG, Essen, Deutschland 100 EUR 222.023 2) - 1)
HOCHTIEF Solutions Real Estate GmbH, Essen, Deutschland 100 EUR 25 2) - 1)
HOCHTIEF Soziale Infrastruktur Europa GmbH, Essen, Deutschland 100 EUR 184 2) - 1)
HOCHTIEF ViCon GmbH, Essen, Deutschland 100 EUR 811 2) - 1)
HTP Immo GmbH, Essen, Deutschland 100 EUR 1.003 2) - 1)
I. B.G. Immobilien- und Beteiligungsgesellschaft Thüringen-Sachsen mbH, Essen, Deutschland 100 EUR 51 2) - 1)
Projektgesellschaft Konrad-Adenauer-Ufer Köln GmbH & Co. KG, Essen, Deutschland 100 EUR 23.570 2) -16 2)
synexs GmbH, Essen, Deutschland 100 EUR 23 2) - 1)
TRINAC GmbH, Essen, Deutschland 100 EUR 31.659 2) - 1)
ViA6West Service GmbH, Bad Rappenau, Deutschland 100 EUR 887 2) - 1)
Konzernzentrale        
Eurafrica Baugesellschaft mbH, Essen, Deutschland 100 EUR 43.849 2) - 1)
HOCHTIEF Insurance Broking and Risk Management Solutions GmbH, Essen, Deutschland 100 EUR 257.497 2) - 1)
Steinfort Multi-Asset Fund SICAV-SIF, Luxemburg, Luxemburg 100 USD 885.644 2) 28.152 2)
Stonefort Insurance Holdings S.A., Steinfort, Luxemburg 100 USD 330.433 2) -4.465 2)
Stonefort Insurance S.A., Steinfort, Luxemburg 100 USD 55.739 2) 531 2)
Stonefort Reinsurance S.A., Luxemburg, Luxemburg 100 USD 352.000 2) - 2)

1) Ergebnisabführungsvertrag
2) Zahlen des Geschäftsjahres 2021

Außerdem wurden folgende Gemeinschaftsunternehmen anteilmäßig in den Konzernabschluss einbezogen:

Gemeinschaftsunternehmen

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Name der Gesellschaft, Sitz der Gesellschaft Anteil am Kapital
in Prozent
Division HOCHTIEF Americas  
Blachard Turner JV LLC, New Jersey, USA 50
CGT Industrial, New Brunswick, Kanada 30
Dragados/​Flatiron JV, Costa Mesa, USA 50
Dragados/​Flatiron LLC, Wilmington, USA 50
Dragados/​Flatiron/​Sukut JV, Sacramento, USA 30
E.E. Cruz/​NAB/​Frontier, Holmdel, USA 54
E.E. Cruz/​Nicholson JV LLC, Holmdel, USA 51
E.E. Cruz/​Nicholson LLC, Holmdel, USA 50
E.E. Cruz/​Tully Construction LLC, Holmdel, USA 50
FCI/​Fluor/​Parsons, La Mirada, USA 45
Flatiron/​Kiewit JV, Longmont, USA 65
Flatiron-Zachry JV, Firestone, USA 55
Kiewit/​FCI/​Manson, Oakland, USA 27
Kiewit/​Flatiron General Partnership, Richmond, USA 28
Kiewit-Turner JV, Colorado, USA 50
Lendlease Turner JV, New York, USA 50
McKissack Turner Velez a Tri Venture, New York, USA 49
Nicholson/​E.E. Cruz LLC, Holmdel, USA 50
Palmetto Bridge Constructors, Virginia Beach, USA 40
Signature on the Saint Lawrence Construction G.P., Montreal, Kanada 25
Sukut/​Flatiron JV, Santa Ana, USA 45
Tidewater Skanska/​Flatiron, Milton, USA 40
Tishman Turner JV III, New York, USA 50
Tishman-Turner JV I (WTC Transportation HUB), New York, USA 50
TMA JV III, Virginia, USA 50
Topgrade/​Flatiron, Livermore, USA 28
Topgrade/​Flatiron/​Gallagher, Livermore, USA 22
Tully Construction/​E.E. Cruz LLC, New York, USA 50
Turner - Kiewit JV, Orlando, USA 25
Turner - PCL - Flatiron, Kalifornien, USA 57
Turner/​Devcon, Kalifornien, USA 60
Turner/​Plaza, New York, USA 66
Turner/​STV, New York, USA 50
Division HOCHTIEF Asia Pacific  
Adelaide Metro Operations Pty. Ltd., South Australia, Australien 50
Auckland One Rail Ltd., Neuseeland 50
Australian Terminal Operations Management Pty. Ltd., Victoria, Australien 50
Canberra Metro Operations Pty. Ltd., Australian Capital Territory, Australien 50
CIP Holdings General Partner Ltd., Neuseeland 40
Cornerstone Infrastructure Partners Holdings LP, Neuseeland 40
GSJV Guyana Inc., Guyana 50
GSJV SCC, Barbados 50
IC Integrity Pty. Ltd., Australien 49
Kings Square No. 4 Unit Trust, New South Wales, Australien 50
Kings Square Pty. Ltd., New South Wales, Australien 50
Leighton Abigroup JV, Queensland, Australien 50
Leighton-Infra 13 JV, Indien 50
Leighton-Ose JV, Indien 50
Momentum Trains Holding Pty. Ltd., Victoria, Australien 49
Momentum Trains Holding Trust, Victoria, Australien 49
Mpeet Pty. Ltd., New South Wales, Australien 50
Mulba Mia Leighton Broad JV, Western Australia, Australien 50
Pulse Partners Agent Pty. Ltd., New South Wales, Australien 49
Pulse Partners Holding Pty. Ltd., New South Wales, Australien 49
Pulse Partners Holding Trust, New South Wales, Australien 49
Spark NEL DC Workforce Pty. Ltd., Victoria, Australien 33
Thiess Group Holdings Pty. Ltd., New South Wales, Australien 50
U-Go Mobility Pty. Ltd., New South Wales, Australien 50
Wallan Project Pty. Ltd., Queensland, Australien 49
Wallan Project Trust, Queensland, Australien 49
WSO M7 Stage 3 JV, New South Wales, Australien 50
Division HOCHTIEF Europe  
Aegean Motorway S.A., Larissa, Griechenland 39
Constructora Nuevo Maipo S.A., Santiago de Chile, Chile 70
FHB Plateau GmbH & Co. KG, Oststeinbek, Deutschland 50
Herrentunnel Lübeck GmbH & Co. KG, Lübeck, Deutschland 50
HKP Dahlemer Weg Objekt 1 tertius PE GmbH & Co. KG, Essen, Deutschland 50
HKP Dahlemer Weg Objekt 2 ETW PE GmbH & Co. KG, Essen, Deutschland 50
HOCHTIEF PANDION Oettingenstraße GmbH & Co. KG, Essen, Deutschland 50
HOCHTIEF PPP 1. Holding GmbH & Co. KG, Essen, Deutschland 50
HTP PSP Ltd., Swindon, Großbritannien 50
Konsortium Herrenwald GbR, Frankfurt am Main, Deutschland 50
LAX Integrated Express Solutions LLC, Wilmington, USA 18
Lusail HOCHTIEF Q.S.C., Doha, Katar 49
Olympia Odos Concession Company S.A., Athen, Griechenland 17
Olympia Odos Operation Company S.A., Athen, Griechenland 17
ÖPP Mauerstraße Berlin GmbH & Co. oHG, Berlin, Deutschland 50
PANSUEVIA Service GmbH & Co. KG, Jettingen-Scheppach, Deutschland 50
PPAC GmbH & Co. KG, Essen, Deutschland 46
SAAone Holding B.V., Vianen, Niederlande 20
SAAone Maintenance B.V., Vianen, Niederlande 35
Schools Public/​Private Partnership (Ireland) Ltd., Dublin, Irland 50
Via Solutions Nord Service GmbH & Co. KG, Nützen, Deutschland 83
ViA6West GmbH & Co. KG, Essen, Deutschland 40

Deutsche Bau-ARGEN, die in den Konzernabschluss einbezogen wurden, sind die folgenden:

Deutsche Bau-ARGEN

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Name der Gesellschaft, Sitz der Gesellschaft Anteil am Kapital
in Prozent
A5 Baulos 5, Walterskirchen, Österreich 50
Amalia Harbour - Civil Works Package, Amstelveen, Niederlande 50
Amalia Harbour - General Works Package, Rotterdam, Niederlande 40
ARGE A7 Tunnel Altona, Hamburg, Deutschland 65
ARGE BAUARGE A6 West, Heilbronn, Deutschland 60
ARGE Demontage Sicherheitsbeh. Krümmel, Geesthacht, Deutschland 38
ARGE Ersatzneubau K30, Hamburg, Deutschland 75
ARGE Fuhle 101, Hamburg, Deutschland 50
ARGE Haus der Statistik, Berlin, Deutschland 50
ARGE Ingenieurbau A4 Hörselberge, Eisenach, Deutschland 75
ARGE Kaiserschleuse, Bremerhaven, Deutschland 47
ARGE Kanalbau Limburger Straße, Köln, Deutschland 50
ARGE KKB Demontage Systeme MH, Brunsbüttel, Deutschland 50
ARGE KKB Sicherheitsbehälter, Brunsbüttel, Deutschland 33
ARGE Lindenstraße Berlin, Deutschland 50
ARGE RABS 1, Neckarwestheim, Deutschland 50
ARGE S-Bahn Berlin, S21 Neubau; VE02.1;VE02.2, Berlin, Deutschland 50
ARGE SBT 1.1 Tunnel Gloggnitz, Gloggnitz, Österreich 40
ARGE Tunnel Rastatt, Ötigheim, Deutschland 50
ARGE Tunnel Schlüchtern, Schlüchtern, Deutschland 50
ARGE Tunnel Trimberg, Wehretal, Deutschland 50
ARGE U2/​22 x U5/​2 Rathaus/​Frankplatz, Wien, Österreich 33
ARGE U-Bahn Nürnberg U3 SW BA 2.2, Nürnberg, Deutschland 50
ARGE VE41 Hp Marienhof, München, Deutschland 50
BAB A100, 16. Bauabschnitt, Berlin, Deutschland 50
Bečva, Hranice - Rek. jezu a rybí přech, Bečva, Tschechien 50
Bratislava - Most SNP - lávka, Bratislava, Slowakei 40
Bratislava - Údržba komunikácií BA II, Bratislava, Slowakei 50
Brno - Kas. Černá pole - logistické cent, Brno, Tschechien 55
Brno - Svratka PPO, Brno, Tschechien 30
Citylink, Danderyd, Schweden 50
CRSH1 - Sydhavn, Kopenhagen, Dänemark 50
Dach-ARGE Kö-Bogen II, 1. Bauabschnitt, Düsseldorf, Deutschland 70
Forth Road Bridge, Queensferry, Großbritannien 28
London Power Tunnels Phase 2, London, Großbritannien 50
London Power Tunnels Phase 2 - Package 5, London, Großbritannien 50
Louny - Novostavba budovy SOkA, Louny, Tschechien 50
Maliakos Kleidi CJV (Umbrella), Itea-Gonnoi, Griechenland 40
Maliakos Kleidi OJV (Sub-JV), Itea-Gonnoi, Griechenland 67
Opava - Přestupní terminál Skladištní, Opava, Tschechien 50
ÖPP ARGE Betrieb SK Braunschweig, Braunschweig, Deutschland 70
Ostrava - Organica, Ostrava, Tschechien 50
Ostrava - VŠB-TUO Nová budova EkF - př.H, Ostrava, Tschechien 50
Petřvald - Kanalizace Podlesí 1.et., Petřvald, Tschechien 50
Praha - Modernizace eskalátorů Anděl, Prag, Tschechien 60
Praha - Modernizace osv. a roz. Kač-Háje, Prag, Tschechien 50
Praha - Modernizace schodů -Karl.nám., Prag, Tschechien 60
Praha - Modernizace výtahu Karl. nám., Prag, Tschechien 55
Praha - Pojezdová dráha TWY+stání OP Jih, Prag, Tschechien 40
Praha - Prodloužení podchodů Praha hl.n., Prag, Tschechien 50
Stadtbahn Köln, Los Nord, ARGE Ing.-Bau, Köln, Deutschland 75
Stuttgart 21 PFA 1. Los 3 Bad Cannstatt, Stuttgart, Deutschland 40
Třebovice-Č. Tř. - Třebovka úprava toku, Třebovice, Tschechien 65
Tvrdošín - Nižná - R3, Tvrdošín - Nižná, Slowakei 80
Unibauten Bremen - Instandsetzung, Bremen, Deutschland 51
ViA15 (A12/​A15), Utrecht, Niederlande 25
VW Standard Factory Salzgitter, Salzgitter, Deutschland 50
Y-ARGE Ingeneurbau PPP Ostregion, Österreich 50
Zuidasdok, Amsterdam, Niederlande 43

Gemeinschaftliche Tätigkeiten, die in den Konzernabschluss einbezogen wurden, sind die folgenden:

Gemeinschaftliche Tätigkeiten

scrollen
Name der Gesellschaft, Sitz der Gesellschaft Anteil am Kapital
in Prozent
Acciona Construction Australia Pty. Ltd. & CPB Contractors Pty. Ltd., Australien 50
Acciona Infrastructure & CPB Contractors JV, New South Wales, Australien 50
AECOM Turner NBA JV, Inglewood, USA 50
Aecon-Flatiron-Dragados-EBC, Kanada 28
Baulderstone Leighton JV, Victoria, Australien 50
Bintai - Leighton JV, Singapur 49
Branch Civil-Flatiron JV, Roanoke, USA 40
CH2-UGL JV, New South Wales, Australien 50
CPB & BMD JV, New South Wales, Australien 50
CPB & Bombardier JV, New South Wales, Australien 50
CPB & JHG JV, Victoria, Australien 50
CPB & United Infrastructure JV, New South Wales, Australien 75
CPB Bam Ghella UGL JV, Queensland, Australien 54
CPB Black & Veatch JV, Victoria, Australien 50
CPB Contractors & Georgiou Group, Australien 50
CPB Contractors & Spotless Facilities Services, New South Wales, Australien 50
CPB Downer EDI JV, New South Wales, Australien 67
CPB Dragados Samsung JV, New South Wales, Australien 40
CPB Ghella UGL JV, New South Wales, Australien 78
CPB John Holland Dragados JV, New South Wales, Australien 50
CPB Samsung John Holland JV, New South Wales, Australien 33
CPB Seymour Whyte JV, New South Wales, Australien 50
CPB Southbase JV, Neuseeland 60
Dragados-VINCI-Flatiron-DCB, New York, USA 25
Flatiron/​United JV, Broomfield, USA 67
Flatiron Drill Tech, Broomfield, USA 50
Flatiron/​Aecom LLC, Broomfield, USA 70
Flatiron/​Dragados/​Sukut JV, Benicia, USA 35
Flatiron/​Lane I-405, Renton, USA 60
Flatiron/​Myers JV, Broomfield, USA 70
Fluor/​Balfour/​Flatiron/​Dragados, Greenville, USA 20
Gammon - Leighton JV, Hongkong 50
GE Betz Pty. Ltd. & Mcconnell Dowell Constructors (Aust) Pty. Ltd. & United Group Infrastructure Pty. Ltd., New South Wales, Australien 50
Gilbane Turner JV, New York, USA 50
GTBB JV, Albany, USA 55
HYLC JV, South Australia, Australien 50
IEC Boardwalk JV, Hongkong 34
JH & CPB & Ghella JV, New South Wales, Australien 45
John Holland and UGL Infrastructure, Australien 50
John Holland Pty. Ltd., UGL Engineering Pty. Ltd. and GHD Pty. Ltd. Trading as Malabar Alliance, Victoria, Australien 50
McKissack Turner JV DE, Philadelphia, USA 49
Leighton - Able JV, Hongkong 51
Leighton - China State - Van Oord JV, Hongkong 45
Leighton - China State JV (BN 55223875-000), Hongkong 51
Leighton - China State JV (BN 55653767-000), Hongkong 51
Leighton - Chubb E&M JV, Hongkong 50
Leighton - Chun Wo JV (BN 54933910-000), Hongkong 84
Leighton - Chun Wo JV (BN 55479511-000), Hongkong 60
Leighton - Chun Wo JV (BN 56113156-000), Hongkong 70
Leighton - Gammon JV, Hongkong 50
Leighton - HEB JV, Neuseeland 80
Leighton - Total JO, Indonesien 67
Leighton China State JV (Wynn Resort), Macao 50
Leighton Contractors Downer JV, Victoria, Australien 50
Leighton Fulton Hogan JV (Sapphire to Woolgoolga), New South Wales, Australien 50
Leighton Fulton Hogan JV (Sh16 Causeway Upgrade), Neuseeland 50
Leighton John Holland JV, Singapur 50
Leighton M&E - Southa JV, Hongkong 50
Leighton Yongnam JV, Singapur 70
Leighton York JV, South Australia, Australien 75
LINXS Operators, Wilmington, USA 13
LLECPB Crossing Removal JV, Victoria, Australien 50
Manidis Roberts Pty. Ltd. & MWH Australia Pty. Ltd. & PB Australia Pty. Ltd. & United Group Infrastructure Pty. Ltd., New South Wales, Australien 60
Martin Harris-Turner JV, Las Vegas, USA 51
Metropolitan Road Improvement Alliance, Western Australia, Australien 71
Mitsubishi Electric Australia Pty. Ltd. & Hyundai Rotem Company & UGL Rail Services Pty. Ltd., New South Wales, Australien 14
Murray & Roberts Marine Malaysia - Leighton Contractors Malaysia JV, Malaysia 50
NRT - Design & Delivery JV, Australien 50
NRT - Infrastructure JV, New South Wales, Australien 50
NRT Systems JV, New South Wales, Australien 40
OWP JV (Optus Wireless JV), New South Wales, Australien 50
Parsons Brinckerhoff Australia Pty Ltd. & RPS Manidis Roberts Pty. Ltd. & Seymour Whyte Constructions Pty. Ltd. & UGL Engineering Pty. Ltd., New South Wales, Australien 33
PTA Radio, New South Wales, Australien 44
Pulice /​ FNF /​ Flatiron JV, Scottsdale, USA 30
Rizzani CPB JV, Australien 50
Saturn Partner LLC, Ohio, USA 49
Spark NEL DC JV, Victoria, Australien 28
Structure Tone - Turner JV, New York, USA 45
Turner - Walsh, Boston, USA 75
Turner AECOM-Hunt JCIHOFV JV, Ohio, USA 55
Turner Barringer JV, North Carolina, USA 50
Turner Clayco JV (UIUC E15 Parking Garage), Illinois, USA 50
Turner MCN St. Elizabeths New Hospital JV, Washington D.C., USA 70
Turner Mosites JV, Pittsburgh, USA 70
Turner Paschen Aviation Partners, Chicago, USA 55
Turner Pike JV, New York, USA 51
Turner Smoot JV Columbus Crew, Ohio, USA 70
Turner Smoot JV Hilton Columbus, Ohio, USA 70
Turner Source, Texas, USA 75
Turner UJAMAA Atlanta Airport JV, Atlanta, USA 80
Turner-Kokosing JV, Westerville, USA 60
Turner-McKissack JV II, New York, USA 60
Turner-Walsh-Smoot JV, Columbus, USA 50
Turner-Yates-Kokosing LLC, Cincinnati, USA 33
UGL Cape, Western Australia, Australien 50
UGL Kentz, Western Australia, Australien 50
Valley Transit Partners, Alameda, USA 40
Veolia Water - Leighton - John Holland JV, Hongkong 24
Walsh - Turner JV II, Illinois, USA 45
Walsh/​Turner JV, Ohio, USA 40
WSP Australia Pty Limited & UG Engineering Pty Ltd., New South Wales, Australien 50

Assoziierte Unternehmen, die im Konzernabschluss nach der Equity-Methode berücksichtigt wurden, sind die folgenden:

Assoziierte Unternehmen

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Name der Gesellschaft, Sitz der Gesellschaft Anteil am Kapital
in Prozent
Abertis HoldCo S.A., Madrid, Spanien 20
Canberra Metro Holdings Pty. Ltd., Australien 38
Canberra Metro Holdings Trust, Australien 30
Canberra Metro Trust, Australien 38
Metro Trains Australia Pty. Ltd., Victoria, Australien 20
Metro Trains Melbourne Pty. Ltd., Victoria, Australien 20
Metro Trains Sydney Pty. Ltd., New South Wales, Australien 20
On Talent Pty. Ltd., Australien 30
P.T. Ballast Indonesia Construction, Jakarta, Indonesien 47
Spark North East Link Holding Pty. Ltd., Victoria, Australien 20
Spark North East Link Pty. Ltd., New South Wales, Australien 20
Torrens Connect Pty. Ltd., South Australia, Australien 23

Konzernzugehörigkeit

Der Jahresabschluss der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen, Deutschland, Amtsgericht Essen, Handelsregisternummer HRB 279, wird in den Konzernabschluss der HOCHTIEF Aktiengesellschaft einbezogen, die diesen als eigenständiger börsennotierter Konzern veröffentlicht und der gleichzeitig in den Konzernabschluss der ACS Actividades de Construcción y Servicios, S.A., Madrid, Spanien, konsolidiert wird. Der Konzernabschluss der HOCHTIEF Aktiengesellschaft wird im Bundesanzeiger, der Konzernabschluss von ACS im Verzeichnis der Comision Nacional del Mercado de Valores veröffentlicht.

Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands

Der Vorstand schlägt vor, zu beschließen:

Der Bilanzgewinn der HOCHTIEF Aktiengesellschaft des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von 310.845.200,00 Euro wird zur Ausschüttung einer Dividende von 4,00 Euro je Stückaktie auf das Grundkapital von 198.940.928,00 Euro, eingeteilt in 77.711.300 Stückaktien, verwendet.

Die Dividende ist am 7. Juli 2023 fällig.

Der Betrag, der auf die am Tage der Hauptversammlung im Besitz der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien auszuschütten wäre und der gemäß § 71b AktG von der Ausschüttung auszuschließen ist, wird auf neue Rechnung vorgetragen. Am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses, 21. Februar 2023, ergibt sich für die HOCHTIEF Aktiengesellschaft ein Bestand an eigenen Aktien von insgesamt 2.522.676 Stück, womit ein Betrag in Höhe von 10.090.704,00 Euro auf neue Rechnung vorzutragen wäre. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der für das Geschäftsjahr 2022 dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von 4,00 Euro je für das Geschäftsjahr 2022 dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet.

30. Gremien

Aufsichtsrat

Pedro López Jiménez

Madrid, Vorsitzender des Aufsichtsrats der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Member of the Board, Vice Chairman of the Executive Committee and Member of the Nomination Committee of ACS, Actividades de Construcción y Servicios, S.A., Madrid

b) Abertis Infraestructuras, S.A.

ACS Servicios y Concesiones, S.L. (Chairman) 1

CIMIC Group Limited 1

Dragados, S.A. (Vice-Chairman) 1

Matthias Maurer *

Hamburg, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats HOCHTIEF Infrastructure GmbH

b) Medizinischer Dienst/​Mecklenburg-Vorpommern (Vorsitzender des Verwaltungsrats)

Fritz Bank *

Kreuzau, stellvertretender Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der HOCHTIEF Aktiengesellschaft

Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Beate Bell

Köln, Unternehmensberaterin

Christoph Breimann *

Lüdinghausen, Leiter Technisches Büro Building der HOCHTIEF Infrastructure GmbH

Carsten Burckhardt *

Dortmund, Mitglied des Bundesvorstands der IG Bauen-Agrar-Umwelt

a) Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG

Zusatzversorgungskasse Steine & Erden (ZVK Bayern)

Zusatzversorgungskasse des Dachdeckerhandwerks VVaG

Zusatzversorgungskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk VVaG

Zusatzversorgungskasse des Gerüstbaugewerbes VVaG

b) Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit

Vorstand des XertifiX e.V. (NGO)

José Luis del Valle Pérez

Madrid, Member, Director and Secretary of the Board of ACS, Actividades de Construcción y Servicios, S.A., and General Secretary of the ACS Group, Madrid

b) Abertis Infraestructuras, S.A.

ACS Servicios y Concesiones, S.L. 1

CIMIC Group Limited 1

Dragados, S.A. 1

Natalie Drews *

Seligenstadt, freigestellte Betriebsratsvorsitzende, HOCHTIEF Infrastructure GmbH am Standort

Frankfurt am Main

Ángel García Altozano

Madrid, Corporate General Manager von ACS, Actividades de Construcción y Servicios, S.A., Madrid

b) Abertis Infraestructuras, S.A.

ACS Servicios y Concesiones, S.L. 1

Dragados, S.A. 1

GED Capital

Dr. rer. pol. h. c. Francisco Javier García Sanz

Madrid, ehem. Mitglied des Vorstands der Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg, im Ruhestand

b) Acerinox, S.A. 2

INDRA S.A. 2

TUBACEX

WP StB Dipl. oec. Patricia Geibel-Conrad

Leonberg, Wirtschaftsprüfung/​Steuerberatung in eigener Praxis/​Unternehmensberatung

(bis 19.10.2022)

a) CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburg 2

DEUTZ AG, Köln 2

NEMETSCHEK SE, München 2

Luis Nogueira Miguelsanz

Madrid, Secretary-General, Dragados, S.A.

Nikolaos Paraskevopoulos *

Bottrop, Mitglied des Konzernbetriebsrats der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Vorsitzender Betriebsrat

Essen der TRINAC GmbH

Nicole Simons *

Niddatal, Rechtsanwältin und Mitglied des Bundesvorstands der IG Bauen-Agrar-Umwelt

(stellvertretende Bundesvorsitzende)

a) SOKA-BAU Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG

Zusatzversorgungskasse des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks VVaG (ZVK Steinmetz) (alternierende Vorsitzende)

b) DGB-Rechtsschutz GmbH

facts - Die Infoline GmbH (Vorsitzende)

Prof. Dr. Mirja Steinkamp

Hamburg, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin

(ab 19.10.2022)

a) BarthHass GmbH & Co. KG, Nürnberg (stellvertretende Vorsitzende)

Basler AG 2

SÜSS MicroTec2

Klaus Stümper *

Lohmar, Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der HOCHTIEF Aktiengesellschaft

Dipl.-Geol. MBA Christine Wolff

Hamburg, Unternehmensberaterin

a) SIEVERT SE

b) Sweco AB 2

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Prüfungs-/​Nachhaltigkeitsausschuss

Dr. Francisco Javier García Sanz (Mitglied und Vorsitzender ab 11.07.2022)

Fritz Bank

Christoph Breimann (ab 11.07.2022)

José Luis del Valle Pérez

Ángel García Altozano (Vorsitzender bis 23.05.2022)

Patricia Geibel-Conrad (bis 19.10.2022)

Matthias Maurer

Luis Nogueira Miguelsanz

Nicole Simons

Prof. Dr. Mirja Steinkamp (ab 03.11.2022)

Klaus Stümper (stellv.)

Personalausschuss

Pedro López Jiménez (Vorsitzender)

Beate Bell

Carsten Burckhardt

Natalie Drews

José Luis del Valle Pérez

Klaus Stümper

Christine Wolff

Nominierungsausschuss

Pedro López Jiménez (Vorsitzender)

José Luis del Valle Pérez

Christine Wolff

Vermittlungsausschuss (§ 27 Abs. 3 MitbestG)

Pedro López Jiménez (Vorsitzender)

Beate Bell

Matthias Maurer

Nikolaos Paraskevopoulos

a) Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (Stand: 31. Dezember 2022)
b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Stand: 31. Dezember 2022)
* Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer
1 Konzerninternes Mandat
2 Börsennotierte Gesellschaft

Vorstand

Juan Santamaría Cases

Madrid, Vorsitzender des Vorstands der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen (ab 20.07.2022), und Chief Executive

Officer (CEO) von ACS, Actividades de Construcción y Servicios, S.A., Madrid

b) CIMIC Group Limited (Executive Chairman) 1

Thiess Group Finance Pty. Ltd.

Thiess Group Finance USA Pty. Ltd.

Thiess Group Holdings Pty. Ltd.

The Turner Corporation (Member of the Board of Directors) 1

Marcelino Fernandez Verdes

Madrid, ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen (bis 19.07.2022; Angaben zu Mitgliedschaften unter b) zum Stichtag 19.07.2022)

b) Abertis Infraestructuras, S.A. (President)

Flatiron Holding, Inc. 1

The Turner Corporation (Member of the Board of Directors) 1

Peter Sassenfeld

Düsseldorf, Mitglied des Vorstands (Chief Financial Officer - CFO) der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen, und Mitglied des Vorstands der HOCHTIEF Solutions AG, Essen

b) CIMIC Group Limited 1

Flatiron Holding, Inc. 1

HOCHTIEF AUSTRALIA HOLDINGS Ltd. 1

The Turner Corporation 1

José Ignacio Legorburo Escobar

Düsseldorf, Mitglied des Vorstands und Chief Operating Officer (COO) der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen, und der HOCHTIEF Solutions AG, Essen

Nikolaus Graf von Matuschka

Aldenhoven/​Jüchen, Mitglied des Vorstands der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen, und Vorsitzender des Vorstands der HOCHTIEF Solutions AG, Essen

a) HOCHTIEF Infrastructure GmbH (Vorsitzender) 1

Malteser Deutschland gGmbH 3

Martina Steffen

Velbert, Mitglied des Vorstands und Arbeitsdirektorin der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen, und Mitglied des Vorstands und Arbeitsdirektorin der HOCHTIEF Solutions AG, Essen

a) HOCHTIEF Infrastructure GmbH1

b) Mitglied des Kuratoriums der Kinderstiftung Essen

a) Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (Stand: 31. Dezember 2022)
b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Stand: 31. Dezember 2022)
1 Konzerninternes Mandat
3 Gemeinnütziges Unternehmen

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht, der mit dem des Konzerns zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Essen, 21. Februar 2023

HOCHTIEF Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Juan Santamaria Cases

Peter Sassenfeld

José Ignacio Legorburo Escobar

Nikolaus Graf von Matuschka

Martina Steffen

Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

Als Ergebnis unserer Prüfung haben wir den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (im Folgenden "zusammengefasster Lagebericht") der HOCHTIEF Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Der zusammengefasste Lagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

scrollen

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und

vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts. Der zusammengefasste Lagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen und der Beteiligungen

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Erläuterungen zu "Finanzanlagen" in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und "Anlagevermögen" in den Erläuterungen zur Bilanz jeweils im Anhang des Jahresabschlusses.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Im Jahresabschluss der HOCHTIEF Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2022 werden unter den Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 3.624 Mio und Beteiligungen in Höhe von EUR 1.405 Mio ausgewiesen. Die Summe der Anteile an verbundenen Unternehmen und der Beteiligungen an der Bilanzsumme beläuft sich auf insgesamt 71 % und hat somit einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögenslage der Gesellschaft.

Außerplanmäßige Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2022 nicht vorgenommen.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten beziehungsweise bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Für eine Tochtergesellschaft, deren Anteile bis zum 6. Mai 2022 an der Börse gehandelt wurden und an der die HOCHTIEF Aktiengesellschaft mittelbar beteiligt ist, wurde die Werthaltigkeitsbeurteilung anhand des letztverfügbaren Börsenkurses zum Bilanzstichtag durchgeführt.

Die Werthaltigkeitsbeurteilung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen ist in hohem Maße von Einschätzungen und Beurteilungen der Gesellschaft abhängig.

Es besteht das Risiko für den Jahresabschluss, dass die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen nicht werthaltig sind.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Zunächst haben wir uns durch Erläuterungen des Controllings und des Konzernrechnungswesens sowie Würdigung der Dokumentationen ein Verständnis über den Prozess der Gesellschaft zur Beurteilung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen und der Beteiligungen verschafft. Dabei haben wir uns intensiv mit dem Vorgehen der Gesellschaft zur Bestimmung möglicher wertgeminderter Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen auseinandergesetzt und anhand der im Rahmen unserer Prüfung gewonnenen Informationen beurteilt, ob Anhaltspunkte für von der Gesellschaft nicht identifizierten Abschreibungsbedarf bestehen.

In diesem Zusammenhang haben wir uns mit der Prognose der künftigen Umsatz- und Ergebnisentwicklung der einzelnen Gesellschaften beschäftigt. Die prognostizierten Beträge haben wir mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Außerdem haben wir Abstimmungen mit anderen intern verfügbaren Prognosen, z. B. für steuerliche Zwecke, und der vom Vorstand genehmigten sowie vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommenen Planung für die HOCHTIEF-Gruppe vorgenommen.

Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben.

Für die Gesellschaft, deren Anteile bis zum 6. Mai 2022 an der Börse gehandelt wurden und an der die HOCHTIEF Aktiengesellschaft mittelbar beteiligt ist, haben wir den aus dem letztverfügbaren Börsenkurs abgeleiteten beizulegenden Wert mit dem Beteiligungsbuchwert verglichen und zum Bilanzstichtag anhand der Prognose der künftigen Umsatz- und Ergebnisentwicklung beurteilt, ob Anhaltspunkte für die Wertminderung bestehen.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die Annahmen und Einschätzungen der Gesellschaft sowie die der Werthaltigkeitsbeurteilung bei der ehemals börsennotierten Tochtergesellschaft zugrunde liegende Bewertungsmethode sind insgesamt angemessen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts:

scrollen

die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung der Gesellschaft und des Konzerns, auf die im zusammengefassten Lagebericht Bezug genommen wird,

die in den zusammengefassten Lagebericht integrierten und als ungeprüft gekennzeichneten Nachhaltigkeitsinformationen und

die im zusammengefassten Lagebericht enthaltenen lageberichtsfremden und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem:

scrollen

den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht, der zusammen mit dem zusammengefassten Lagebericht offengelegt wird, und

die übrigen Teile des Geschäftsberichts.

Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Jahresabschluss, die inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

scrollen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Auftragsgemäß haben wir eine gesonderte betriebswirtschaftliche Prüfung des nichtfinanziellen Konzernberichts durchgeführt. In Bezug auf Art, Umfang und Ergebnisse dieser betriebswirtschaftlichen Prüfung weisen wir auf unseren Prüfungsvermerk vom 23. Februar 2023 hin.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergabe des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der bereitgestellten Datei "AG_​Bericht_​2022_​ESEF_​KPMG_​20230221.zip" (SHA256-Hashwert: d755a4f4f3e40c73bb51e013265674ebdb4d8305036928d26973c67658c54a) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF- Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist nachstehend weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.

beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende bereitgestellte Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.

beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 27. April 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 3. November 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2019 als Abschlussprüfer der HOCHTIEF Aktiengesellschaft tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Sonstiger Sachverhalt - Verwendung des Bestätigungsvermerks

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Charlotte Salzmann.

 

Essen, den 23. Februar 2023

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Ufer, Wirtschaftsprüfer

gez. Salzmann, Wirtschaftsprüferin

Impressum

Herausgeber:

HOCHTIEF Aktiengesellschaft

Alfredstraße 236, 45133 Essen Tel.: 0201824-0, Fax: 0201824-2777 info@hochtief.de, www.hochtief.de

Bildnachweis:

GettyImages/​Davie Gan

Dieser Jahresabschluss liegt auch in englischer Sprache vor.