HOCHTIEF AktiengesellschaftEssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025Der Jahresabschluss und der Lagebericht der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen, ("HOCHTIEF") für das Geschäftsjahr 2025 werden im Unternehmensregister bekannt gemacht. Der Lagebericht der HOCHTIEF Aktiengesellschaft ist mit dem Lagebericht des Konzerns zusammengefasst. BilanzAktiva
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Zusätzlich besteht unverändert zum Vorjahr bedingtes Kapital im Nennwert von 51.200
Tsd. Euro Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine GrundlagenDer Jahresabschluss der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen, Deutschland, Amtsgericht Essen, Handelsregisternummer HRB 279, ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich keine Änderungen der Ansatz- und Bewertungsvorschriften ergeben. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren in Staffelform aufgestellt. Der Jahresabschluss wird in Euro erstellt. Vorstand und Aufsichtsrat haben eine Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben, die der Öffentlichkeit auf den HOCHTIEF-Internetseiten dauerhaft zugänglich gemacht worden ist. www.hochtief.de/corporate-governance Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeErworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig über drei bis fünf Jahre linear abgeschrieben. Sofern der beizulegende Wert eines immateriellen Vermögensgegenstands voraussichtlich dauerhaft unter dessen Buchwert liegt, wird zusätzlich eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- beziehungsweise aktivierungspflichtigen Herstellungskosten abzüglich planmäßiger und, sofern deren beizulegende Werte voraussichtlich dauerhaft unter ihren Buchwerten liegen, außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen. Die Abschreibungen werden einheitlich nach der linearen Methode ermittelt, wobei Nutzungsdauern bei Gebäuden von bis zu 50 Jahren und bei den übrigen Posten des Sachanlagevermögens zwischen drei und zehn Jahren berücksichtigt werden. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis 250 Euro werden im Zugangsjahr als Aufwand erfasst und nicht aktiviert. Geringwertige Anlagegüter, deren Anschaffungskosten mehr als 250 Euro und weniger als 1.000 Euro betragen, werden in einem Sammelposten zusammengefasst und pauschal über fünf Jahre abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bilanziert, zu denen auch die Nebenkosten und die nachträglichen Anschaffungskosten gehören. Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen und den Beteiligungen werden - sofern eine Wertminderung voraussichtlich dauerhaft ist - die niedrigeren beizulegenden Werte angesetzt. Dabei wird der jeweilige Beteiligungsbuchwert zum Abschlussstichtag durch die gesetzlichen Vertreter auf Anhaltspunkte für Wertberichtigungsbedarf untersucht. Ergeben sich aufgrund der vorgelagerten Analyse Hinweise auf einen möglichen Abwertungsbedarf, wird eine detaillierte Unternehmensbewertung beispielsweise mittels Discounted-Cashflow-Verfahren durchgeführt. Ist der Grund für eine Wertminderung entfallen, erfolgt eine Wertaufholung bis maximal zu den ursprünglichen Anschaffungskosten. Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung zu niedrigeren Börsenkursen beziehungsweise niedrigeren beizulegenden Werten aktiviert. Die Vorräte werden unter Beachtung des Mitarbeiter mit Anschaffungskosten bewertet. Soweit die Anschaffungskosten der Vorräte über dem Wert liegen, der diesen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch eine außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen. Bei der Bewertung der grundsätzlich zum Nennwert angesetzten Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände ist den erkennbaren Risiken bei Notwendigkeit durch entsprechende Einzelwertberichtigungen angemessen Rechnung getragen. Darüber hinaus erfolgt zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos eine pauschale Abwertung. Wertpapiere des Umlaufvermögens werden mit ihren Anschaffungskosten oder niedrigeren Börsenkursen beziehungsweise niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Flüssige Mittel werden mit dem Nennwert bilanziert. Die auf Fremdwährung lautenden Kassenbestände werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen. Latente Steuern werden für temporäre Unterschiede zwischen Bilanzansätzen in der Handels- und der Steuerbilanz gebildet. HOCHTIEF bilanziert auch sämtliche latenten Steuern ihrer Organgesellschaften. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des anwendbaren Steuersatzes im Zeitpunkt der erwarteten Umkehrung der jeweiligen temporären Differenzen. Hieraus ergibt sich vor dem Hintergrund der Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 15 Prozent auf 10 Prozent in fünf Schritten um jeweils 1-Prozent-Punkt in den Veranlagungszeiträumen 2028 bis 2032 ein durchschnittlicher Ertragsteuersatz von 30 Prozent. Der Ausweis von aktiven und passiven latenten Steuern wird saldiert vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2025 werden die passiven latenten Steuern, die sich vorwiegend aus der Marktbewertung des Deckungsvermögens im Rahmen der Bilanzierung der Pensionsrückstellungen ergeben, durch aktive latente Steuern, die im Wesentlichen aus Wertansätzen von Pensionsverpflichtungen und sonstigen Rückstellungen resultieren - wie im Vorjahr - überkompensiert. In Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde analog zum Vorjahr auf den Ansatz des die passiven latenten Steuern übersteigenden Betrages der aktiven latenten Steuern verzichtet. Die mit Wirkung zum Geschäftsjahr 2024 in Kraft getretenen Regelungen zu Pillar 2 sehen eine globale Mindeststeuer von 15 Prozent vor, die für multinationale Konzerne mit einem weltweiten Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro gilt. ACS Actividades de Construcción y Servicios, S.A., Madrid, Spanien, ("ACS") fällt in den Anwendungsbereich von Pillar 2 und bildet die oberste Muttergesellschaft einer Mindeststeuergruppe. HOCHTIEF gilt im Jahr 2025 entsprechend den Pillar-2-Regelungen als reguläre Geschäftseinheit (constituent entity) dieser Mindeststeuergruppe. Für HOCHTIEF sowie ihre in- und ausländischen Tochtergesellschaften und Beteiligungen wird gegenwärtig erwartet, dass keine oder keine wesentlichen lokalen Ergänzungssteuern anfallen werden. Eine vollständige Ermittlung der Pillar-2-Effekte erfolgt auf Ebene von ACS. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Eigene Aktien werden als Korrekturposten vom Eigenkapital ausgewiesen. Dabei wird der rechnerische Wert der eigenen Aktien vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt; die verbleibende Differenz zu den Anschaffungskosten wird mit den anderen Gewinnrücklagen verrechnet. Angefallene Transaktionskosten werden erfolgswirksam erfasst. Nach der Veräußerung eigener Aktien ist ein den Nennbetrag oder den rechnerischen Wert übersteigender Differenzbetrag aus dem Veräußerungserlös bis zur Höhe des mit den frei verfügbaren Rücklagen verrechneten Betrags in die jeweilige Rücklage einzustellen. Ein darüber hinausgehender Differenzbetrag ist in der Kapitalrücklage zu berücksichtigen. Die Nebenkosten der Veräußerung sind erfolgswirksam zu erfassen. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie die Rückstellungen für Jubiläen und Altersteilzeit werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2018 G von Professor Dr. Klaus Heubeck) ermittelt. Die Bewertung der unmittelbaren Pensionsverpflichtungen erfolgt im Einklang mit den Vorschriften des § 253 Abs. 1 und Abs. 2 HGB. Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden entsprechend nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) bewertet, das auch künftig erwartete Gehalts- und Rentensteigerungen berücksichtigt. Bei der Festlegung des Rechnungszinssatzes wurde von dem Wahlrecht nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht. Dabei dürfen Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen pauschal mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst werden, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Die Durchschnittsbildung bei Altersversorgungsverpflichtungen erfolgt über einen Zeitraum der vergangenen zehn Jahre, bei pensionsähnlichen und vergleichbar langfristig fälligen Verpflichtungen über einen Zeitraum der vergangenen sieben Jahre. Die Altersversorgungsverpflichtungen werden zusätzlich mit einem Durchschnittszins der vergangenen sieben Jahre ermittelt. Der Unterschiedsbetrag zu der Bewertung mit einem zehnjährigen Durchschnittszins beträgt -2.788 Tsd. Euro (Vorjahr -1.433 Tsd. Euro). Aufgrund der negativen Differenz ergibt sich - wie im Vorjahr - keine Ausschüttungssperre. Grundlage für die Ermittlung des Abzinsungssatzes zum Jahresende ist der von der Deutschen Bundesbank ermittelte und veröffentlichte Wert zum 30. September des jeweiligen Geschäftsjahres. Zusätzlich wird der am 30. September absehbare Effekt aus der Durchschnittsbildung bis zum Bilanzstichtag berücksichtigt. Die Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind überwiegend durch Vermögensgegenstände abgedeckt, die ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen dienen und dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen sind (Deckungsvermögen). Hierzu zählen Vermögensgegenstände, die im Rahmen eines Contractual-Trust-Arrangement (CTA) treuhänderisch angelegt sind, an Mitarbeiter verpfändete Rückdeckungsversicherungen und erworbene Fondsanteile aus der Entgeltumwandlung (Deferred Compensation). Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Dieser Wert wird je nach Art des Deckungsvermögens aus Börsenkursen, Bankauszügen und Versicherungsmitteilungen abgeleitet. Sofern der beizulegende Zeitwert über den Anschaffungskosten liegt, wird die Ausschüttungssperre beachtet. Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB ist der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens mit den abgedeckten Pensionsverpflichtungen zu verrechnen. Die Saldierung erfolgt getrennt nach der Art der Pensionszusage. Je nachdem, ob eine Über- oder Unterdeckung vorliegt, kann es zu einem aktivischen oder passivischen Ausweis in der Bilanz kommen. Übersteigt dieser Wert die Pensionsverpflichtungen, so wird der Überschuss als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" bilanziert. Die Ergebnisse aus dem Deckungsvermögen werden mit den Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsverpflichtungen und den Aufwendungen beziehungsweise Erträgen aus der Änderung des Abzinsungssatzes saldiert im Zinsergebnis ausgewiesen. HOCHTIEF berücksichtigt zudem die Regelungen des IDW RH FAB 1.021 "Handelsrechtliche Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen". Danach sind rückgedeckte Pensionsverpflichtungen und die darauf entfallenden Rückdeckungsversicherungen bei Kongruenz in gleicher Höhe zu bewerten. HOCHTIEF wendet dabei das Aktivprimat an, d.h., der beizulegende Zeitwert der Rückdeckungsversicherung bestimmt die Höhe der bilanzierten Pensionsverpflichtung. Nicht kongruent abgedeckte Teile der Pensionsverpflichtungen werden weiterhin zum notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in angemessener Höhe alle erkennbaren Risiken und werden in Höhe der mutmaßlichen Inanspruchnahme gebildet. Dabei werden bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags künftig erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden jeweils mit dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten und bekannt gemachten laufzeitkongruenten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Für die HGB-Bewertung der Long-Term-Incentive-Plan (LTIP) Rückstellungen ist der innere Wert maßgeblich. Der innere Wert entspricht aufgrund der stichtagsbezogenen Betrachtung der Bewertungsparameter - ohne Berücksichtigung der Gewinnlimitierung oder Performancehürden - dem aktuellen Schlusskurs der HOCHTIEF-Aktie am Bewertungsstichtag. Die Berechnungen wurden von einem externen Gutachter vorgenommen. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Erträge für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen. Derivative FinanzinstrumenteNeben dem Ausgleich von Wechselkursschwankungen im Rahmen der Auslandsgeschäfte sowie im Finanzierungsbereich werden derivative Finanzinstrumente darüber hinaus zur Absicherung von Zins- und Zinswährungsrisiken bei Finanzverbindlichkeiten abgeschlossen. Derivate werden ausschließlich zu Sicherungszwecken eingesetzt. Die Nutzung und die getrennte Kontrolle sowie die Verantwortlichkeiten sind durch verbindliche Richtlinien bei allen Konzernunternehmen geregelt. Bei abgeschlossenen Sicherungsbeziehungen (Hedge-Accounting) ist eine Bindung an ein Grundgeschäft gegeben. Vertragspartner sind grundsätzlich Kreditinstitute erster Bonität. Die Bewertung der Derivate erfolgt bei erstmaliger Einbuchung zu Anschaffungskosten, in den Folgeperioden zum beizulegenden Zeitwert unter Beachtung des Imparitätsprinzips, sofern sie nicht in eine Bewertungseinheit einbezogen sind. Die beizulegenden Zeitwerte der Zinswährungsswaps werden am Bewertungsstichtag auf Basis von aktuellen Referenzkursen unter Berücksichtigung von Terminauf- und -abschlägen sowie aktueller Marktzinssätze bestimmt; die entsprechenden Zeitwerte der Fremdwährungsderivate werden auf Basis der am Bewertungsstichtag für die jeweiligen Währungen geltenden Forwardsätze ermittelt. Der beizulegende Zeitwert der Zinsswaps entspricht dem Betrag, der sich aus der Abzinsung aller zukünftigen vertraglichen Zahlungsströme unter Berücksichtigung aktueller Marktzinssätze ergibt. Bewertungseinheiten zwischen Grund- und Sicherungsgeschäften werden gebildet, wenn beide Geschäfte objektiv und gewollt in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen, sodass sich die Gewinne und Verluste aus Grund- und Sicherungsgeschäften mit hoher Wahrscheinlichkeit kompensieren werden. Bei HOCHTIEF dürfen Bewertungseinheiten nur in Form von Micro-Hedges gebildet werden, das heißt, dass das Risiko eines Grundgeschäfts durch ein Sicherungsinstrument abgesichert wird. Die Effektivität der Bewertungseinheit wird mithilfe der Critical-Terms-Match-Methode ermittelt, um deren Wirksamkeit hinsichtlich der Kompensation der zukünftigen Wertänderungen oder Zahlungsströme zu überprüfen. Sofern sich Ineffektivitäten ergeben, werden diese imparitätisch behandelt und es wird - sofern erforderlich - eine Rückstellung für Bewertungseinheiten gebildet. Im Übrigen erfolgt die bilanzielle Abbildung nach der sogenannten Einfrierungsmethode. ErmessensspielräumeBei der Aufstellung des Jahresabschlusses muss der Vorstand von HOCHTIEF Einschätzungen vornehmen und Annahmen treffen, die sowohl die Ansätze und die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden zum Abschlussstichtag sowie die Aufwendungen und Erträge für den Berichtszeitraum als auch die Angabe von Risiken und Unsicherheiten beeinflussen. Die tatsächlichen Ergebnisse können entsprechend von diesen Einschätzungen abweichen. WährungsumrechnungVermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden im Jahresabschluss mit dem Devisenkassamittelkurs zum Zeitpunkt der Ersteinbuchung bewertet. Verluste aus Kursänderungen werden zum Abschlussstichtag ergebniswirksam berücksichtigt. Bei Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden auch die sich zum Stichtag ergebenden Gewinne aus Kursänderungen ergebniswirksam erfasst. Sofern Währungsrisiken aus Fremdwährungsposten durch den Abschluss von Derivaten, wie zum Beispiel Devisentermingeschäften, abgesichert worden sind und Bewertungseinheiten gebildet werden, erfolgt die Umrechnung dieser Posten zum Sicherungskurs. Erläuterung der Bilanz1. AnlagevermögenEntwicklung des Anlagevermögens 2025
Die Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen die HOCHTIEF Asia Pacific GmbH, Essen, die HOCHTIEF Americas GmbH, Essen, die HOCHTIEF Europe GmbH, Essen, sowie die HOCHTIEF Insurance Broking and Risk Management Solutions GmbH, Essen. Der Zugang im Berichtsjahr resultiert im Wesentlichen aus einer Kapitalerhöhung bei der HOCHTIEF Asia Pacific GmbH, Essen und daneben aus der Neugründung der HOCHTIEF Lithium Holding GmbH, Essen. Die Beteiligungen betreffen im Wesentlichen die Anteile an der Abertis HoldCo S.A., Madrid. Der Beteiligungsbuchwert an der Gesellschaft erhöhte sich aufgrund einer Kapitalerhöhung bei der Gesellschaft um 80.000 Tsd. Euro auf 1.745.255 Tsd. Euro (Vorjahr 1.665.255 Tsd. Euro). Die Aufstellung der Anteilsbesitzliste von HOCHTIEF ist auf den Seiten 25 ff. dargestellt. Die Wertpapiere des Anlagevermögens entfallen vollständig auf Anteile an Investmentfonds im Zusammenhang mit der Entgeltumwandlung von Mitarbeitern für eine zusätzliche Altersversorgung. Diese Anteile wurden im Auftrag von Tochtergesellschaften erworben und stellen deshalb kein Deckungsvermögen von HOCHTIEF dar. 2. VorräteDie Vorräte betreffen unverändert gegenüber dem Vorjahr Waren in Höhe von 9 Tsd. Euro. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren unverändert zum Vorjahr aus dem Konzernfinanzverkehr, die den sonstigen Vermögensgegenständen zuzuordnen wären, wenn der Ausweis nicht unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen oder unter den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, erfolgen würde. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Ansprüche auf Steuererstattungen und unterliegen wie im Vorjahr keinen Verfügungsbeschränkungen. 4. WertpapiereDie Wertpapiere bestehen aus Fondsanteilen in Höhe von 1.429 Tsd. Euro (Vorjahr 1.360 Tsd. Euro). Wie im Vorjahr unterliegen die Wertpapiere keinen Verfügungsbeschränkungen. 5. Flüssige MittelEs handelt sich im Wesentlichen um Guthaben bei Kreditinstituten; sie unterliegen - unverändert gegenüber dem Vorjahr - keinen Verfügungsbeschränkungen. 6. RechnungsabgrenzungspostenIn den Rechnungsabgrenzungen sind im Wesentlichen Vorauszahlungen bei Darlehensverbindlichkeiten sowie der Unterschiedsbetrag zwischen Erfüllungs- und Ausgabebetrag bei Verbindlichkeiten in Höhe von 5.702 Tsd. Euro (Vorjahr 7.584 Tsd. Euro) enthalten. 7. Eigenkapital
Das Grundkapital der Gesellschaft ist in 77.711.300 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt und beträgt 198.940.928,00 Euro. Der auf die einzelne Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals beträgt 2,56 Euro. Zum 31. Dezember 2025 ergibt sich für HOCHTIEF ein Bestand an eigenen Aktien im Sinne von § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG von insgesamt 2.469.695 Stück. Diese Aktien wurden ab dem 7. Oktober 2014 für die in den Hauptversammlungsbeschlüssen vom 7. Mai 2014, 6. Mai 2015 und 28. April 2020 genannten Zwecke und zur Verwendung für alle sonstigen aktienrechtlich zulässigen Zwecke erworben. Der auf diese eigenen Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals beträgt 6.322.419,20 Euro (3,18 Prozent des Grundkapitals). Zum 31. Dezember 2025 beträgt das gezeichnete Kapital nach Berücksichtigung der noch im Bestand befindlichen eigenen Aktien 192.619 Tsd. Euro (Vorjahr 192.592 Tsd. Euro). 10.426 eigene Aktien wurden im Mai 2025 an Mitglieder und ehemalige Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu einem Preis von 166,00 Euro je Aktie mit der Verpflichtung übertragen, sie für einen Zeitraum von mindestens zwei beziehungsweise von mindestens drei Jahren seit Übertragung zu halten. Damit wurden bestehende Ansprüche der Übertragungsempfänger auf variable Vergütung getilgt. Der auf diese Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals beträgt 26.690,56 Euro (0,0134 Prozent des Grundkapitals). Die Kapitalrücklage enthält das Aufgeld aus der Ausgabe von Aktien durch HOCHTIEF in Höhe von unverändert gegenüber dem Vorjahr 2.062.398 Tsd. Euro, den Buchgewinn aus der Veräußerung eigener Aktien in Höhe von 6.043 Tsd. Euro (Vorjahr 5.032 Tsd. Euro) sowie die auf die eingezogenen Aktien der Geschäftsjahre 2016 (12.824 Tsd. Euro) und 2014 (19.688 Tsd. Euro) entfallenden Beträge des Grundkapitals. Die Veränderung im Geschäftsjahr 2025 in Höhe von 1.011 Tsd. Euro betrifft den Buchgewinn aus der Übertragung von 10.426 eigenen Aktien an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft. Es ist eine Einstellung in Höhe von 157.611 Tsd. Euro (Vorjahr 42.954 Tsd. Euro) in die anderen Gewinnrücklagen vorgenommen worden. Zudem wirkte sich bei den anderen Gewinnrücklagen die Verrechnung der Anschaffungskosten aus der Veränderung eigener Aktien mit 692 Tsd. Euro aus. Von den Rücklagen unterliegt ein Betrag in Höhe von 28.566 Tsd. Euro (Vorjahr 27.775 Tsd. Euro) einer Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB. Der Betrag betrifft die über die Anschaffungskosten hinausgehende Marktbewertung des Deckungsvermögens zur Finanzierung der Pensionsverpflichtungen. Dem Vorstand sind keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, existieren nicht. Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben. Gesetzliche Vorschriften über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung finden sich in den §§ 84, 85 AktG beziehungsweise §§ 179, 133 AktG. Nach § 7 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand mindestens aus zwei Personen. § 23 Abs. 1 der Satzung bestimmt, dass die Beschlüsse der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst werden, sofern nicht das Gesetz zwingend etwas anderes bestimmt. Soweit das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals verlangt, genügt nach § 23 Abs. 3 der Satzung die einfache Mehrheit, sofern nicht zwingend eine andere Mehrheit vorgeschrieben ist. Nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 27. April 2022 und des entsprechend eingefügten § 4 Abs. 5 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 26. April 2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 65.752 Tsd. Euro zu erhöhen (genehmigtes Kapital I). Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus der vorgenannten Satzungsbestimmung. Nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 26. April 2023 und des insoweit geänderten § 4 Abs. 6 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 25. April 2028 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 33.718 Tsd. Euro zu erhöhen (genehmigtes Kapital II). Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus der vorgenannten Satzungsbestimmung. Nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 27. April 2022 und des insoweit geänderten § 4 Abs. 4 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 51.200 Tsd. Euro, eingeteilt in bis zu 20 Mio. Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Die Einzelheiten ergeben sich aus der vorgenannten Satzungsbestimmung und dem vorgenannten Beschluss. Durch den Beschluss wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26. April 2027 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 2.000.000.000,00 Euro mit oder ohne Laufzeitbeschränkung auszugeben und den Inhabern oder Gläubigern von Optionsanleihen oder Optionsgenussscheinen oder Optionsgewinnschuldverschreibungen Optionsrechte oder -pflichten oder den Inhabern oder Gläubigern von Wandelanleihen oder Wandelgenussscheinen oder Wandelgewinnschuldverschreibungen Wandlungsrechte oder -pflichten auf bis zu 20 Mio. auf den Inhaber lautende Stückaktien von HOCHTIEF mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 51.200.000,00 Euro nach näherer Maßgabe der Bedingungen dieser Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen. Ermächtigung zum Aktienrückkauf: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. April 2022 ist die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt worden, eigene Aktien zu erwerben. Diese Ermächtigung gilt bis zum 26. April 2027. Sie ist insgesamt auf einen Anteil von zehn Prozent des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschränkt. Die Ermächtigung kann unmittelbar durch die Gesellschaft oder durch ein von der Gesellschaft abhängiges oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehendes Unternehmen oder durch von der Gesellschaft oder von der Gesellschaft abhängige oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen beauftragte Dritte ausgeübt werden und erlaubt den Erwerb eigener Aktien im ganzen Umfang der Ermächtigung oder in Teilbeträgen sowie den einmaligen oder mehrmaligen Erwerb. Der Erwerb eigener Aktien kann über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder mittels einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder durch die Ausgabe von Andienungsrechten an die Aktionäre erfolgen. Die Bedingungen für den Erwerb werden im Beschluss weiter spezifiziert. Der Vorstand ist durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 27. April 2022 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bei einer Veräußerung eigener Aktien durch ein Angebot an alle Aktionäre den Inhabern der von der Gesellschaft oder einem ihrer nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegebenen Options- und/oder Wandelanleihen ein Bezugsrecht auf die Aktien zu gewähren. Der Vorstand ist weiter ermächtigt, eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an sämtliche Aktionäre zu veräußern, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Der Vorstand von HOCHTIEF ist ferner unter den nachstehenden Voraussetzungen ermächtigt, eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats Dritten in anderer Weise als über die Börse oder mittels Angebot an sämtliche Aktionäre anzubieten und zu übertragen. Dies kann im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen daran oder von Unternehmensteilen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen geschehen. Dies ist außerdem zulässig zur Einführung von Aktien der Gesellschaft an ausländischen Börsen, an denen sie bisher nicht zum Handel zugelassen sind. Außerdem dürfen die Aktien Personen zum Erwerb angeboten werden, die im Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen. Ferner dürfen die Aktien den Inhabern der von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen der Gesellschaft begebenen Schuldverschreibungen bei Ausübung ihrer Options- und/oder Wandlungsrechte und/oder -pflichten gewährt werden. Weiterhin dürfen die Aktien (amtierenden oder ausgeschiedenen) Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft und (amtierenden oder ausgeschiedenen) Mitgliedern von Vorständen und Geschäftsführungen der von der Gesellschaft abhängigen Unternehmen im Sinne von § 17 AktG sowie Personen, die im Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem von der Gesellschaft abhängigen Unternehmen im Sinne von § 17 AktG stehen oder standen, mit der Verpflichtung übertragen werden, sie für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren seit der Übertragung zu halten. Eine solche Übertragung ist nur zulässig, um bestehende Ansprüche des Übertragungsempfängers auf variable Vergütung zu tilgen. Die weiteren Bedingungen der Übertragung werden im Beschluss weiter spezifiziert. Im Fall der Ausgabe der Aktien an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft entscheidet allein der Aufsichtsrat der Gesellschaft über die Ausgabe. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 3 und 4 AktG insoweit ausgeschlossen, als diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen verwendet werden. Weiterhin ist der Vorstand ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen, ohne dass die Einziehung und ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedürfen. Die Bedingungen der Bezugsrechtsgewährung, Veräußerung, Übertragung beziehungsweise Einziehung der eigenen Aktien werden in dem Beschluss der Hauptversammlung weiter spezifiziert. Durch weiteren Beschluss der Hauptversammlung vom 27. April 2022 ist die Gesellschaft zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts ermächtigt worden. Dadurch soll das Volumen an Aktien, das insgesamt erworben werden darf, nicht erhöht werden; es werden lediglich im Rahmen der Höchstgrenze der vorgenannten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und unter Anrechnung auf diese Höchstgrenze weitere Handlungsalternativen zum Erwerb eigener Aktien eröffnet. Der Vorstand ist ermächtigt worden, Optionen zu erwerben, die der Gesellschaft das Recht vermitteln, bei Ausübung der Optionen Aktien der Gesellschaft zu erwerben (Call-Optionen). Der Vorstand ist ferner ermächtigt worden, Optionen zu veräußern, die die Gesellschaft bei Ausübung der Optionen durch deren Inhaber zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft verpflichten (Put-Optionen). Ferner kann der Erwerb unter Einsatz einer Kombination aus Call- und Put-Optionen oder Terminkaufverträgen erfolgen. Die Bedingungen zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts werden in dem Beschluss der Hauptversammlung weiter spezifiziert. 8. Aktienbasierte VergütungenWährend des Berichtsjahres bestanden folgende aktienbasierte Vergütungssysteme für Führungskräfte von HOCHTIEF und nachgeordneter verbundener Unternehmen: Long-Term-Incentive-Plan 2021Im Geschäftsjahr 2021 wurde für die Mitglieder des Vorstands und für ausgewählte Führungskräfte auf Basis eines Beschlusses des Aufsichtsrats ein Long-Term-Incentive-Plan 2021 (LTIP 2021) aufgelegt. Der Plan basierte auf Performance-Stock-Awards. Die Planbedingungen sahen vor, dass die Berechtigten von der gewährenden Gesellschaft für jeden Performance-Stock-Award (PSA) nach Ablauf einer Wartezeit von drei Jahren innerhalb des zweijährigen Ausübungszeitraums einen Zahlungsanspruch in Höhe des Börsenschlusskurses der HOCHTIEF-Aktie des letzten Börsenhandelstags vor dem Ausübungstag zuzüglich eines Performance-Bonusses hatten. Die Höhe des Performance-Bonusses war für die jeweilige Gesellschaft abhängig von der relevanten Cash-Kennzahl der letzten drei Jahre vor der Ausübung. Für die Vorstände und Führungskräfte von HOCHTIEF war der Performance-Bonus abhängig vom bereinigten Free Cashflow des jeweils letzten abgelaufenen Geschäftsjahres vor der Ausübung. Der Gewinn war auf 292,95 Euro pro PSA begrenzt. Der Plan wurde im Geschäftsjahr 2025 vollständig ausgeübt. Long-Term-Incentive-Plan 2022Im Geschäftsjahr 2022 wurde für die Mitglieder des Vorstands auf Basis eines Beschlusses des Aufsichtsrats ein Long-Term-Incentive-Plan 2022 (LTIP 2022) aufgelegt. Der Plan basierte auf Performance-Stock-Awards. Die Planbedingungen sahen vor, dass die Berechtigten für jeden Performance-Stock-Award (PSA) nach Ablauf einer Wartezeit von drei Jahren innerhalb des zweijährigen Ausübungszeitraums einen Zahlungsanspruch in Höhe des Börsenschlusskurses der HOCHTIEF-Aktie des letzten Börsenhandelstags vor dem Ausübungstag zuzüglich eines Performance-Bonusses hatten. Die Höhe des Performance-Bonusses war abhängig vom bereinigten Free Cashflow des jeweils letzten abgelaufenen Geschäftsjahres vor der Ausübung. Der Gewinn war auf 261,03 Euro pro PSA begrenzt. Der Plan wurde im Geschäftsjahr 2025 vollständig ausgeübt. Long-Term-Incentive-Plan 2023Im Geschäftsjahr 2023 wurde für die Mitglieder des Vorstands auf Basis eines Beschlusses des Aufsichtsrats ein Long-Term-Incentive-Plan 2023 (LTIP 2023) aufgelegt. Der Plan basiert auf Performance-Stock-Awards. Die Planbedingungen sehen vor, dass die Berechtigten für jeden Performance-Stock-Award (PSA) nach Ablauf einer Wartezeit von drei Jahren innerhalb des zweijährigen Ausübungszeitraums einen Zahlungsanspruch in Höhe des Börsenschlusskurses der HOCHTIEF-Aktie des letzten Börsenhandelstags vor dem Ausübungstag zuzüglich eines Performance-Bonusses haben. Die Höhe des Performance-Bonusses ist abhängig vom bereinigten Free Cashflow des jeweils letzten abgelaufenen Geschäftsjahres vor der Ausübung. Der Gewinn ist auf 262,08 Euro pro PSA begrenzt. Long-Term-Incentive-Plan 2024Im Geschäftsjahr 2024 wurde für die Mitglieder des Vorstands auf Basis eines Beschlusses des Aufsichtsrats ein Long-Term-Incentive-Plan 2024 (LTIP 2024) aufgelegt. Der Plan basiert auf Performance-Stock-Awards. Die Planbedingungen sehen vor, dass die Berechtigten für jeden Performance-Stock-Award (PSA) nach Ablauf einer Wartezeit von drei Jahren innerhalb des zweijährigen Ausübungszeitraums einen Zahlungsanspruch in Höhe des Börsenschlusskurses der HOCHTIEF-Aktie des letzten Börsenhandelstags vor dem Ausübungstag zuzüglich eines Performance-Bonusses haben. Die Höhe des Performance-Bonusses ist abhängig vom bereinigten Free Cashflow des jeweils letzten abgelaufenen Geschäftsjahres vor der Ausübung. Der Gewinn ist auf 463,32 Euro pro PSA begrenzt. Long-Term-Incentive-Plan 2025Im Geschäftsjahr 2025 wurde für die Mitglieder des Vorstands auf Basis eines Beschlusses des Aufsichtsrats ein Long-Term-Incentive-Plan 2025 (LTIP 2025) aufgelegt. Der Plan basiert auf Performance-Stock-Awards. Die Planbedingungen sehen vor, dass die Berechtigten für jeden Performance-Stock-Award (PSA) nach Ablauf einer Wartezeit von drei Jahren innerhalb des zweijährigen Ausübungszeitraums einen Zahlungsanspruch in Höhe des Börsenschlusskurses der HOCHTIEF-Aktie des letzten Börsenhandelstags vor dem Ausübungstag zuzüglich eines Performance-Bonusses haben. Die Höhe des Performance-Bonusses ist abhängig vom bereinigten Free Cashflow des jeweils letzten abgelaufenen Geschäftsjahres vor der Ausübung. Der Gewinn ist auf 627,75 Euro pro PSA begrenzt. SonstigesDie Ausübungsbedingungen aller aufgelegten Pläne sehen vor, dass bei Ausübung - und bei Vorliegen aller anderen hierzu erforderlichen Voraussetzungen - HOCHTIEF grundsätzlich ein Wahlrecht hat, anstelle der Auszahlung des Gewinns auch HOCHTIEF-Aktien zu liefern. Soweit die Bezugsberechtigten nicht bei HOCHTIEF beschäftigt sind, werden die mit der Ausübung entstehenden Aufwendungen durch das jeweilige verbundene Unternehmen getragen. Für die vorstehend genannten aktienbasierten Vergütungspläne waren zum Bilanzstichtag Rückstellungen in Höhe von 11.047 Tsd. Euro (Vorjahr 5.464 Tsd. Euro) passiviert. Der Gesamtaufwand für die genannten Pläne betrug im Berichtsjahr 6.635 Tsd. Euro (Vorjahr 5.481 Tsd. Euro). Der innere Wert der zum Ende der Berichtsperiode ausübbaren Pläne betrug 0 Euro (Vorjahr 78 Tsd. Euro). Für die Pläne sind bislang die folgenden Stückzahlen ausgegeben, verfallen oder ausgeübt worden:
ACS Long-Term-Incentive-Plan 2Im Rahmen des durch den Hauptaktionär ACS aufgelegten Long-Term-Incentive-Plans 2023-28 wurden einigen Vorstandsmitgliedern und bestimmten Führungskräften von HOCHTIEF Aktienoptionen durch ACS gewährt. Da die Muttergesellschaft ACS den Führungskräften von HOCHTIEF die aktienbasierte Vergütung schuldet, ist HOCHTIEF nicht zum Ausgleich der aktienbasierten Vergütung verpflichtet. 9. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenDie betriebliche Altersversorgung bei HOCHTIEF ist ein beitragsorientiertes Bausteinsystem. Der jährliche Rentenbaustein hängt vom Einkommen und vom Lebensalter des Beschäftigten ("Verrentungsfaktor") ab sowie von einem allgemeinen Versorgungsbeitrag, der durch HOCHTIEF alle drei Jahre geprüft und gegebenenfalls angepasst wird. Die Summe aller erworbenen jährlichen Rentenbausteine ergibt die spätere Versorgungsleistung. Die Leistung umfasst eine Altersrente, eine Invalidenrente sowie eine Hinterbliebenenversorgung. Die Höhe der Rückstellung wird nach versicherungsmathematischen Methoden berechnet, für die Schätzungen unumgänglich sind. Als biometrische Rechnungsgrundlagen werden die Richttafeln 2018 G von Professor Dr. Klaus Heubeck verwendet. Des Weiteren liegen der Berechnung folgende versicherungsmathematische Prämissen zugrunde:
Zur Finanzierung von Pensionszahlungen wurde bei HOCHTIEF ein Contractual-Trust-Arrangement (CTA) gegründet. Die übertragenen Vermögensgegenstände werden durch einen externen Treuhänder verwaltet und dienen ausschließlich der Finanzierung der inländischen Pensionsverpflichtungen. Übertragene Barmittel werden am Kapitalmarkt nach Maßgabe der im Treuhandvertrag vereinbarten Anlagegrundsätze investiert. Anteile an einem Spezialfonds, bei dem es sich um einen Mischfonds handelt, hatten zum 31. Dezember 2025 einen Marktwert, der zugleich dem Buchwert entspricht, von 87.218 Tsd. Euro (Vorjahr 93.297 Tsd. Euro). Aus dem Fonds erhielt HOCHTIEF - wie im Vorjahr - keine Ausschüttung. Die Vermögensgegenstände des Pensionsfonds erfüllen genauso wie die an die Mitarbeiter verpfändeten Rückdeckungsversicherungen und Fondsanteile aus der Entgeltumwandlung der Mitarbeiter die Anforderungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB. Demnach sind der beizulegende Zeitwert der Vermögensgegenstände mit dem Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen und die Erträge und Aufwendungen aus diesen Vermögensgegenständen mit den Zinsaufwendungen der Pensionsverpflichtungen zu verrechnen. In der Bilanz wurden folgende Verrechnungen vorgenommen:
Die Pensionszahlungen beliefen sich im Berichtsjahr auf 18.033 Tsd. Euro (Vorjahr 18.182 Tsd. Euro). Der Aufwand aus Pensionsverpflichtungen setzt sich wie folgt zusammen:
Die Reduzierung des Personalaufwands gegenüber dem Vorjahr steht im Zusammenhang mit der im Mai 2025 vorgenommenen Betriebsrentenanpassung, die unter den in den Vorjahren getroffenen Bewertungsannahmen lag. Der Zinsaufwand enthält 3.951 Tsd. Euro Erträge (Vorjahr 1.888 Tsd. Euro) aus der Änderung des Abzinsungssatzes. 10. Übrige Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen enthalten mit 66.848 Tsd. Euro (Vorjahr 64.652 Tsd. Euro) eine Risikovorsorge im Zusammenhang mit Rückforderungsansprüchen ausländischer Steuerbehörden. Die sonstigen Rückstellungen betreffen unter anderem Personalrückstellungen (im Wesentlichen aktienbasierte und erfolgsorientierte Vergütung sowie Abfindungen), Jahresabschlusskosten und Risiken im Immobilienbereich. 11. Verbindlichkeiten
Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 534 Mio. Euro mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (Vorjahr 992 Mio. Euro). Diese betreffen Anleihen in Höhe von 492 Mio. Euro (Vorjahr 950 Mio. Euro) und unverändert gegenüber dem Vorjahr Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 42 Mio. Euro. Der Posten "Anleihen" von HOCHTIEF setzt sich wie folgt zusammen:
Das gesamte Anleihevolumen von HOCHTIEF belief sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 auf 2.270 Mio. Euro (Vorjahr 2.527 Mio. Euro). Mit Wertstellung 24. Juni 2025 erfolgte die planmäßige Rückzahlung einer im Juni 2019 begebenen Anleihe über 50 Mio. Schweizer Franken. Am 03. Juli 2025 erfolgte die fristgerechte Rückzahlung einer im Geschäftsjahr 2018 begebenen Anleihe über 403 Mio. Euro. Zum 15. Juli 2025 wurde die Term Loan-Tranche der syndizierten Fazilität in Höhe von 300 Mio. Euro mit der ursprünglichen Fälligkeit im März 2026 frühzeitig refinanziert und um 50 Mio. Euro erhöht. Der neue Gesamtbetrag beläuft sich auf 350 Mio. Euro. Die Laufzeit des neuen Term Loans endet im März 2030. Mit Wertstellung 30. September 2025 hat HOCHTIEF eine Anleihe über 180 Mio. Schweizer Franken mit einer Laufzeit von 7 Jahren und einem Kupon in Höhe von 1,5125% per annum am internationalen Kapitalmarkt platziert. Mit Valuta 16. Oktober 2025 begab HOCHTIEF ein Schuldscheindarlehen über insgesamt 210 Mio. Euro. Das Darlehen ist mit einer Laufzeit von fünf Jahren ausgestattet. Mit Wertstellung 27. Oktober 2025 erfolgte die planmäßige Rückzahlung zweier Schuldscheintranchen über insgesamt 153 Mio. Euro. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren unverändert aus dem Konzernfinanzverkehr. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 bestehen unverändert gegenüber dem Vorjahr keine Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen Steuerverbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung enthalten. 12. RechnungsabgrenzungspostenDie Rechnungsabgrenzungen betreffen im Wesentlichen ein Fremdwährungsdarlehen, das durch ein entsprechendes Währungsderivat über die Laufzeit abgesichert wurde. 13. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenDie Haftungsverhältnisse waren überwiegend zur Sicherung aufgenommener Bankkredite, für Vertragserfüllungen, Gewährleistungsverpflichtungen und Vorauszahlungen gegeben. HOCHTIEF bürgte am Bilanzstichtag im Wesentlichen für verbundene Unternehmen und Arbeitsgemeinschaften.
In den Verpflichtungen von HOCHTIEF ist eine zugunsten amerikanischer Versicherungsgesellschaften ausgelegte unbegrenzte Garantie für Verpflichtungen der Turner- und der damaligen Flatiron-Gruppe im Rahmen des sogenannten Bondings enthalten. Die Ausnutzung dieses Bondingvolumens beträgt zum 31. Dezember 2025 15.796 Mio. US-Dollar (Vorjahr 14.227 Mio. US-Dollar). Im Zuge der Flatiron-Dragados-Transaktion Anfang 2025 wurden die Bondingverträge neu strukturiert, so dass die Linie für Flatiron-Projekte entsprechend dem Projektfortschritt sukzessive ausläuft. Darin enthalten sind Garantien, mit denen HOCHTIEF für Verpflichtungen und Joint-Venture-Garantien der damaligen Flatiron-Gruppe, bei Letzteren höchstens in Höhe der Auftragswerte, haftet. Diese lagen zum 31. Dezember 2025 bei 32.265 Tsd. Euro (Vorjahr 1.305.705 Tsd. Euro). Im Zuge der Veräußerung der 50-Prozent-Beteiligung an der Thiess Group Holdings Pty. Ltd., New South Wales, Australien, ("Thiess") zum 31. Dezember 2020 wurde dem Erwerber, Fonds beraten von Elliott Advisors (UK) Ltd ("Elliott"), eine Put-Option seitens der CIMIC Group Ltd., New South Wales, Australien ("CIMIC") gewährt. Bei Ziehung der Option wäre CIMIC zum Rückkauf aller oder eines Teils der veräußerten Vorzugsaktien ("Class A Preference Shares") oder Stammaktien an Thiess verpflichtet ("Put-Option"). Am 23. April 2024 erwarb CIMIC 10 Prozent der Anteile an Thiess, die zuvor von Elliott gehalten wurden. Durch den Erwerb hält CIMIC nunmehr eine 60-prozentige Beteiligung an Thiess. Die Beteiligung von Elliott an Thiess reduzierte sich dementsprechend auf 40 Prozent. Gemäß den Bedingungen der Transaktion vom 23. April 2024 kann Elliott die Put-Option jetzt von April 2025 bis Dezember 2026 ausüben. Im Zusammenhang mit der Akquisition von MACA Limited, Western Australia, Australien, durch Thiess im Jahr 2022 wurden neue Vorzugsaktien ("Class C Preference Shares") an Elliott und CIMIC ausgegeben. Im Zuge der Ausgabe der neuen Vorzugsaktien wurde Elliott eine Option ("Thiess-Option") seitens CIMIC gewährt. Bei Ziehung der Thiess-Option wäre CIMIC zum Kauf aller Class C Preference Shares von Elliott verpflichtet. Elliott hat die Möglichkeit, seine Vorzugsaktien innerhalb einer Frist von 42 Monaten an CIMIC zu verkaufen, beginnend sechs Monate nach Ablauf der Ausübungsfrist für die Put-Option oder sechs Monate ab dem Datum, zu dem Elliott keine Class A Preference Shares oder Stammaktien mehr besitzt oder die Ausübung von Optionen für alle verbleibenden Class A Preference Shares oder Stammaktien bekannt gibt. CIMIC hat die Option, innerhalb von 42 Monaten die Class C Preference Shares von Elliott zu erwerben, beginnend mit dem Ablauf der Ausübungsfrist für die Put-Option beziehungsweise dem Datum, zu dem Elliott keine Class A Preference Shares oder Stammaktien mehr besitzt. HOCHTIEF und HOCHTIEF Australia Holdings Limited haben im Dezember 2025 eine feste Eigenkapitalzusage (Firm Equity Commitment Letter) zugunsten von CIMIC abgegeben. Diese sieht eine unwiderrufliche Bereitstellung von Eigenkapitalmitteln zur Finanzierung des Erwerbs von Thiess-Anteilen vor, einschließlich Käufen unter den Optionen. Die Mittel dürfen ausschließlich zur Zahlung der Kaufpreisgegenleistung verwendet werden, können in Tranchen abgerufen werden und werden nach Anforderung durch CIMIC bereitgestellt, vorbehaltlich marktüblicher Bedingungen wie dem Abschluss endgültiger Transaktionsdokumente sowie dem Erhalt erforderlicher australischer Genehmigungen. Die Zusage endet mit dem vollständigen Erwerb der betreffenden Anteile oder zu dem vertraglich festgelegten Enddatum. Zum 31. Dezember 2025 sind die Put-Option und die Thiess-Option im HOCHTIEF-Konzernabschluss als eine Option auf nicht beherrschende Anteile (Minderheitsgesellschaftern gewährte Andienungsrechte) zum Barwert des Brutto-Rückkaufbetrags bilanziert. Die finanzielle Verbindlichkeit beträgt für die Class A Preference Shares und Stammaktien 522,7 Mio. Euro (Vorjahr 550,0 Mio. Euro) sowie für die Class C Preference Shares 86,9 Mio. Euro (Vorjahr 91,5 Mio. Euro) - insgesamt somit 609,6 Mio. Euro (Vorjahr 641,5 Mio. Euro). Im Rahmen der sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen Abnahmeverpflichtungen aus langfristigen Liefer- und Leistungsverträgen in Höhe von 32.079 Tsd. Euro (Vorjahr 8.715 Tsd. Euro). Dabei handelt es sich um Verpflichtungen aus langfristigen Mietverträgen. Ihnen stehen teilweise Eigennutzungen und erwartete Mieterträge in Höhe von 10.369 Tsd. Euro (Vorjahr 4.390 Tsd. Euro) gegenüber. Derivative FinanzinstrumenteZur Absicherung von Währungs- und Zinsrisiken aus Fremdwährungspositionen und Finanzierungsvorgängen werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt. In der nachfolgenden Tabelle sind die bestehenden derivativen Finanzinstrumente dargestellt:
Die Barkreditlinie ist in Höhe von 350.000 Tsd. Euro (Vorjahr 300.000 Tsd. Euro) vollständig gezogen und in Term Loans in entsprechender Höhe dargestellt. Die Term Loans wurden gegen Zinsschwankungen abgesichert, bei denen Grund- und Sicherungsgeschäft jeweils eine bilanzielle Bewertungseinheit bilden und sich für die Zinsswaps insgesamt ein beizulegender Zeitwert von 2.102 Tsd. Euro (Vorjahr -3.405 Tsd. Euro) ergibt. Schuldscheindarlehen mit einem Nominalvolumen von 652.500 Tsd. Euro (Vorjahr 462.500 Tsd. Euro) wurden gegen Zinsschwankungen abgesichert, bei denen Grund- und Sicherungsgeschäft jeweils eine bilanzielle Bewertungseinheit bilden und sich für die Zinsswaps insgesamt ein beizulegender Zeitwert von -3.818 Tsd. Euro (Vorjahr -10.124 Tsd. Euro) ergibt. Fremdwährungsverbindlichkeiten gegenüber 100-prozentigen Tochtergesellschaften mit einem Nominalvolumen von 154.271 Tsd. Euro (Vorjahr 359.685 Tsd. Euro) wurden gegen Währungsschwankungen abgesichert. Der beizulegende Zeitwert der Währungsderivate liegt bei -9.651 Tsd. Euro (Vorjahr -4.646 Tsd. Euro). Zur Absicherung der in Schweizer Franken und norwegischen Kronen begebenen Unternehmensanleihen wurden Zinswährungsswaps abgeschlossen. Das Nominalvolumen der Anleihen liegt bei 295.868 Tsd. Euro (Vorjahr 148.144 Tsd. Euro) und der beizulegende Zeitwert der Währungsderivate beträgt saldiert -17.931 Tsd. Euro (Vorjahr -10.552 Tsd. Euro). Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung14. UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse von HOCHTIEF stehen im Zusammenhang mit der Ausübung der Holdingfunktion. Sie umfassen sowohl inländische Umsatzerlöse in Höhe von 9.695 Tsd. Euro (Vorjahr 10.277 Tsd. Euro) als auch ausländische Umsatzerlöse in Höhe von 103.974 Tsd. Euro (Vorjahr 115.482 Tsd. Euro). In den Umsatzerlösen werden Leistungen im Rahmen des Bondings mit einem Betrag von 103.974 Tsd. Euro (Vorjahr 115.482 Tsd. Euro) ausgewiesen. Darüber hinaus sind darin Mieterlöse in Höhe von 6.537 Tsd. Euro (Vorjahr 7.548 Tsd. Euro) enthalten. 15. Sonstige betriebliche ErträgeDer Posten enthält im Wesentlichen Erträge aus Lizenzvereinbarungen in Höhe von 12.739 Tsd. Euro (Vorjahr 9.908 Tsd. Euro) und Erträge aus der Kostenverrechnung an verbundene Unternehmen in Höhe von 8.818 Tsd. Euro (Vorjahr 7.588 Tsd. Euro) sowie periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 1.346 Tsd. Euro (Vorjahr 964 Tsd. Euro). Die Erträge aus der Währungsumrechnung beliefen sich im Berichtsjahr auf 77 Tsd. Euro (Vorjahr 14.443 Tsd. Euro). Zudem enthielt der Posten im Vorjahr Erträge aus vertraglichen Ausgleichsansprüchen in Höhe von 8.267 Tsd. Euro. 16. Materialaufwand
17. Personalaufwand
Mitarbeiter
18. Abschreibungen
Die Abschreibungen betreffen planmäßige Abschreibungen. 19. Sonstige betriebliche AufwendungenIn den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Währungskursverluste in Höhe von 22.451 Tsd. Euro (Vorjahr 23.425 Tsd. Euro) enthalten. Diese resultierten im Geschäftsjahr 2025 - wie auch im Vorjahr - im Wesentlichen aus der Bewertung von Fremdwährungsforderungen zum jeweiligen Stichtagskurs. Des Weiteren enthält der Posten mit 15.792 Tsd. Euro (Vorjahr 20.607 Tsd. Euro) Abschreibungen auf Forderungen sowie im Wesentlichen EDV-Kosten, Umlagen, Abfindungen, Aufwendungen für Mieten und Pachten, Beratungskosten, Jahresabschlusskosten und Aufsichtsratsvergütungen, Gerichts-, Anwalts- und Notarkosten sowie Versicherungsbeiträge. 20. Ergebnis Finanzanlagen
Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen entfallen im Wesentlichen auf die Beteiligungen HOCHTIEF Americas GmbH (929.090 Tsd. Euro; Vorjahr 161.694 Tsd. Euro) und HOCHTIEF Europe GmbH (34.842 Tsd. Euro; Vorjahr 70.466 Tsd. Euro). Hiervon entfallen 21.411 Tsd. Euro (Vorjahr 0 Tsd. Euro) auf periodenfremde Erträge. Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen betreffen im Wesentlichen die HOCHTIEF Asia Pacific GmbH (310.684 Tsd. Euro; Vorjahr Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 27.723 Tsd. Euro) im Zusammenhang mit einer bei der Gesellschaft vorgenommenen Abschreibung auf Anteile an einem verbundenen ausländischen Unternehmen. Die Erträge aus Beteiligungen in Höhe von 118.738 Tsd. Euro entfallen unverändert zum Vorjahr vollständig auf die Abertis HoldCo S.A. 21. Zinsergebnis
Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge enthalten im Wesentlichen Zinserträge aus dem Konzernfinanzverkehr. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Rückführung von Darlehen an verbundene Unternehmen. Zudem resultierte aus der Saldierung der Zinsaufwendungen aus Pensionsverpflichtungen mit dem für diese Verpflichtungen bestehenden Deckungsvermögen ein Ertrag in Höhe von 5.162 Tsd. Euro (Vorjahr 6.149 Tsd. Euro). Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Zinsaufwendungen aus Bank- und Kapitalmarktfinanzierungen von HOCHTIEF. Außerdem enthalten die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen die Aufwendungen aus der Aufzinsung von sonstigen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 11 Tsd. Euro (Vorjahr 4 Tsd. Euro). 22. Steuern vom Einkommen und vom ErtragDer Posten enthält im Wesentlichen Gewerbeertrag- und Körperschaftsteuern. Der im Geschäftsjahr 2025 ausgewiesene Steueraufwand (Vorjahr Steuerertrag) enthält Zuführungen zu Rückstellungen für Gewerbeertrag- und Körperschaftsteuern sowie Nachzahlungen aus Betriebsprüfungen für Vorjahre. 23. Sonstige SteuernDer Posten enthält im Geschäftsjahr 2025 im Wesentlichen periodenfremde Steuererträge aus Umsatzsteuern sowie Aufwendungen für Abzugssteuern. Im Vorjahr enthielt der Posten im Wesentlichen Aufwendungen für Quellensteuer auf ausländische Zinserträge sowie periodenfremde Steuererträge aus Umsatzsteuern. 24. Gesamtbezüge des Vorstands und Aufsichtsrats gem. § 285 (1) Nr. 9 HGBDie Gesamtbezüge der aktiven Mitglieder des Vorstands belaufen sich im Geschäftsjahr 2025 auf 12.233 Tsd. Euro (Vorjahr 11.348 Tsd. Euro). In den Gesamtbezügen des Vorstands ist die für das Geschäftsjahr 2025 gewährte aktienbasierte Vergütung mit einem beizulegenden Zeitwert von 2.884 Tsd. Euro (Vorjahr 2.722 Tsd. Euro) enthalten. Die entsprechende Anzahl der gewährten Performance Stock Awards (PSA) für das Geschäftsjahr 2025 wird erst im kommenden Geschäftsjahr ermittelt (Vorjahr 10.592 PSA). An frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen wurden Beträge in Höhe von 6.056 Tsd. Euro (Vorjahr 6.244 Tsd. Euro) gezahlt. Die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern und ihren Hinterbliebenen betrugen 118.178 Tsd. Euro (Vorjahr 111.908 Tsd. Euro). Die Gesamtbezüge für die Festvergütung und die Sitzungsgelder der Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen 2.405 Tsd. Euro (Vorjahr 1.976 Tsd. Euro). Im Geschäftsjahr 2025 wie auch im Vorjahr wurden keine Vorschüsse und Kredite an die Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder gewährt. 25. NachtragsberichtIm Wertaufhellungszeitraum haben sich keine berichtspflichtigen Sachverhalte ereignet. 26. Honorare des AbschlussprüfersDas Gesamthonorar des Abschlussprüfers Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das Geschäftsjahr 2025, das als Aufwand erfasst wurde, gliedert sich in Abschlussprüfungsleistungen und andere Bestätigungsleistungen. HOCHTIEF macht in ihrem Jahresabschluss von dem Wahlrecht des § 285 Nr. 17 HGB Gebrauch und verzichtet auf die individuelle Angabe der erfassten Honorare. Sie ist in der entsprechenden Angabe des Konzernabschlusses enthalten. In den Honoraren für Abschlussprüfungen sind neben den Honoraren für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts durch den Konzernabschlussprüfer Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auch dessen Honorare für die Prüfung der Jahresabschlüsse von HOCHTIEF und ihrer Tochterunternehmen im Inland sowie die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2025 und andere Abschlussprüfungsleistungen enthalten. Vom Abschlussprüfer wurden für HOCHTIEF andere Bestätigungsleistungen im Rahmen von Untersuchungshandlungen nach ISAE 3000 im Zusammenhang mit der Prüfung der Nachhaltigkeitserklärung und der Prüfung des Vergütungsberichts erbracht. Weitere andere Bestätigungsleistungen betreffen eine Prüfung nach § 32 Abs. 1 WpHG. 27. Angaben zum Bestehen von mitgeteilten Beteiligungen gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktGDie nachfolgenden gemäß § 40 Abs. 1 WpHG, § 33 Abs. 1 WpHG veröffentlichungspflichtigen Änderungen der Aktionärsstruktur von HOCHTIEF bestanden beziehungsweise haben sich im Geschäftsjahr 2025 ergeben. Im Falle eines mehrfachen Erreichens, Über- oder Unterschreitens der in dieser Vorschrift genannten Schwellenwerte durch einen Meldepflichtigen wird grundsätzlich nur die zeitlich jeweils letzte Mitteilung aufgeführt, die zu einer Über- oder Unterschreitung beziehungsweise Erreichung der Schwellenwerte geführt hat. Bei der Angabe der Stimmrechte des Aktionärs BlackRock Inc. sind der Vollständigkeit halber auch Stimmrechte aus Finanzinstrumenten gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 1 und 2 WpHG berücksichtigt (81.207 Stimmrechte aus "Lent Securities" und 134.079 Stimmrechte aus "Contract for Difference").
28. Anteilsbesitzliste der HOCHTIEF Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2025In der folgenden Tabelle sind die vollkonsolidierten Beteiligungsgesellschaften aufgeführt: Vollkonsolidierte Beteiligungsgesellschaften
Gemeinschaftsunternehmen, die im Konzernabschluss nach der Equity-Methode berücksichtigt wurden, sind die folgenden: Gemeinschaftsunternehmen
2)
Zahlen des Geschäftsjahres 2024
4)
Gesellschaften, die in dem übergeordneten Teilkonzern berücksichtigt sind Bau-ARGEN, die in den Konzernabschluss einbezogen wurden, sind die folgenden: Bau-ARGEN
2)
Zahlen des Geschäftsjahres 2024
4)
Gesellschaften, die in dem übergeordneten Teilkonzern berücksichtigt sind Gemeinschaftliche Tätigkeiten, die anteilmäßig in den Konzernabschluss einbezogen wurden, sind die folgenden: Gemeinschaftliche Tätigkeiten
2)
Zahlen des Geschäftsjahres 2024
4)
Gesellschaften, die in dem übergeordneten Teilkonzern berücksichtigt sind Assoziierte Unternehmen, die im Konzernabschluss nach der Equity-Methode berücksichtigt wurden, sind die folgenden: Assoziierte Unternehmen
2)
Zahlen des Geschäftsjahres 2024
4)
Gesellschaften, die in dem übergeordneten Teilkonzern berücksichtigt sind 29. GremienAufsichtsratPedro López JiménezMadrid, Vorsitzender des Aufsichtsrats der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Vice-Chairman of the Board of Directors of ACS, Actividades de Construcción y Servicios, S.A., Madrid b) Abertis Infraestructuras, S.A. ACS Servicios y Concesiones, S.L. (Chairman)1 CIMIC Group Limited1 Dragados, S.A. (Chairman)1 Nicole Simons*Niddatal, stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats, Rechtsanwältin und Mitglied des Bundesvorstands der IG Bauen-Agrar-Umwelt (stellvertretende Bundesvorsitzende) a) SOKA-BAU Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG Zusatzversorgungskasse des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks VVaG (ZVK Steinmetz) (alternierende Vorsitzende) b) DGB-Rechtsschutz GmbH facts - Die Infoline GmbH (Vorsitzende) Cristina Aldamiz-Echevarría González de DuranaMadrid, Director of Operations, Investees and Sustainability of ACS, Actividades de Construcción y Servicios, S.A., Madrid b) Melia Hotels International2 Fritz Bank*Kreuzau, Bauingenieur/freigestelltes Betriebsratsmitglied der HOCHTIEF Infrastructure GmbH Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Beate BellKöln, Unternehmensberaterin José Luis del Valle PérezMadrid, Member, Director and Secretary of the Board of ACS, Actividades de Construcción y Servicios, S.A., and General Secretary of the ACS Group, Madrid b) Abertis Infraestructuras, S.A. ACS Servicios y Concesiones, S.L.1 CIMIC Group Limited1 Dragados, S.A.1 Birgit Feldkamp*Mülheim/Ruhr, Senior Sachbearbeiter Buchhaltung (ab 01.11.2025)
a)
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (Stand: 31. Dezember
2025)
*
Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer Ángel García AltozanoMadrid, Corporate General Manager von ACS, Actividades de Construcción y Servicios, S.A., Madrid b) Abertis Infraestructuras, S.A. ACS Servicios y Concesiones, S.L.1 Buenavista Dragados, S.A.1 Dr. rer. pol. h. c. Francisco Javier García SanzMadrid, ehem. Mitglied des Vorstands der Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg, im Ruhestand b) Acerinox, S.A.2 INDRA S.A.2 Arno Gellweiler*Oberhausen, Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der HOCHTIEF Aktiengesellschaft (ab 01.11.2025); Vorsitzender des Betriebsrats Nord und Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der HOCHTIEF Engineering GmbH Jörg Laue*Pulheim, CFO (Management HOCHTIEF Infrastructure GmbH), Diplom-Wirtschaftsingenieur (Fachrichtung Bauingenieurwesen) Natalie Moser*Seligenstadt, stellvertretende Vorsitzende des Konzernbetriebsrats der HOCHTIEF Aktiengesellschaft (ab 03.11.2025); freigestellte Betriebsratsvorsitzende, HOCHTIEF Infrastructure GmbH am Standort Frankfurt am Main Nikolaos Paraskevopoulos*Bottrop, Mitglied des Konzernbetriebsrats der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Vorsitzender Betriebsrat Essen der TRINAC GmbH Prof. Dr. Mirja SteinkampHamburg, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin a) Basler AG, Arensburg2 SUSS MicroTec SE, Garching b. München2 b) BarthHaas GmbH & Co. KG, Nürnberg (stellvertretende Vorsitzende) Klaus Stümper*Lohmar, Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der HOCHTIEF Aktiengesellschaft (bis 31.10.2025) Dipl.-Geol. MBA Christine WolffHamburg, Unternehmensberaterin a) K+S Aktiengesellschaft2 SIEVERT SE Björn Wißuwa*Unna, Leiter der Region Westfalen in der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)
a)
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (Stand: 31. Dezember
2025)
*
Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer Ausschüsse des AufsichtsratsPrüfungs-/NachhaltigkeitsausschussDr. Francisco Javier García Sanz (Vorsitzender) Cristina Aldamiz-Echevarría González de Durana Fritz Bank José Luis del Valle Pérez Ángel García Altozano Birgit Feldkamp (ab 06.11.2025) Arno Gellweiler Jörg Laue Nicole Simons (stellv. Vorsitzende, ab 06.11.2025) Prof. Dr. Mirja Steinkamp Klaus Stümper (stellv. Vorsitzender, bis 31.10.2025) PersonalausschussPedro López Jiménez (Vorsitzender) Beate Bell José Luis del Valle Pérez Arno Gellweiler (ab 06.11.2025) Natalie Moser Klaus Stümper (bis 31.10.2025) Björn Wißuwa Christine Wolff NominierungsausschussPedro López Jiménez (Vorsitzender) José Luis del Valle Pérez Christine Wolff Vermittlungsausschuss (§ 27 Abs. 3 MitbestG)Pedro López Jiménez (Vorsitzender) Beate Bell Nikolaos Paraskevopoulos Nicole Simons VorstandJuan Santamaría CasesMadrid, Vorsitzender des Vorstands der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen und Vorsitzender des Vorstands der ACS, Actividades de Construcción y Servicios, S.A., Madrid b) Abertis Infraestructuras, S.A. (Chairman) CIMIC Group Limited (Executive Chairman)1 Thiess Group Finance Pty. Ltd. (Member of the Board of Directors)1 Thiess Group Finance USA Pty. Ltd. (Member of the Board of Directors)1 Thiess Group Holdings Pty. Ltd. (Member of the Board of Directors)1 The Turner Corporation (Member of the Board of Directors)1 Christa AndreskyStamford, Connecticut, USA, Mitglied des Vorstands (ab 23. Juni 2025) (Chief Financial Officer - CFO, ab 1. Juli 2025) der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen, sowie Executive Vice President und Chief Financial Officer der The Turner Corporation b) CIMIC Group Limited (seit 9. Dezember 2025)1 HOCHTIEF AUSTRALIA HOLDINGS Ltd. (ab 30. Juni 2025)1 Stonefort Insurance Holdings S.A. (ab 18. September 2025)1 Peter SassenfeldDüsseldorf, Mitglied des Vorstands (Chief Financial Officer - CFO) der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen (bis 30. Juni 2025) b) CIMIC Group Limited (bis 30. Juni 2025)1 HOCHTIEF AUSTRALIA HOLDINGS Ltd. (bis 30. Juni 2025)1 Stonefort Insurance Holdings S.A. (bis 30. Juni 2025)1 The Turner Corporation (bis 30. Juni 2025)1 Ángel Muriel BernalMadrid, Mitglied des Vorstands und Chief Operating Officer (COO) der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen a) HOCHTIEF Infrastructure GmbH (Vorsitzender)1 b) Abertis HoldCo, S.A. (Board Member) Flatiron Dragados Engineering and Construction, S.L. (Board Member)1 Flatiron Dragados USA, Inc. (Board Member)1 Flatiron Dragados Canada, Inc. (Board Member)1 Thiess Group Finance Pty. Ltd. (Alternate Director)1 Thiess Group Finance USA Pty. Ltd. (Alternate Director)1 Thiess Group Holdings Pty. Ltd. (Alternate Director)1 Turner Construction Company, Inc. (Member of the Board of Directors)1 Martina SteffenVelbert, Mitglied des Vorstands und Arbeitsdirektorin der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen und Chief Human Resources Officer der ACS, Actividades de Construcctón y Servicios, S.A., Madrid a) HOCHTIEF Infrastructure GmbH1 b) Flatiron Dragados Engineering and Construction, S.L. (Board Member)1 Mitglied des Kuratoriums der Kinderstiftung Essen3
a)
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (Stand: 31. Dezember
2025) KonzernzugehörigkeitDie HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen, Deutschland, wird in den Konzernabschluss der ACS Actividades de Construcción y Servicios, S.A., Madrid, Spanien, einbezogen. Diese stellt den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Der Konzernabschluss der ACS Actividades de Construcción y Servicios, S.A., Madrid, Spanien, wird im Verzeichnis der Comisión Nacional del Mercado de Valores veröffentlicht. Gewinnverwendungsvorschlag des VorstandsDer Vorstand schlägt vor, zu beschließen: Der Bilanzgewinn der HOCHTIEF Aktiengesellschaft des Geschäftsjahres 2025 in Höhe von 512.894.580,00 Euro wird zur Ausschüttung einer Dividende von 6,60 Euro je Stückaktie auf das Grundkapital von 198.940.928,00 Euro, eingeteilt in 77.711.300 Stückaktien, verwendet. Die Dividende ist am 7. Juli 2026 fällig. Der Betrag, der auf die am Tage der Hauptversammlung im Besitz der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien auszuschütten wäre und der gemäß § 71b AktG von der Ausschüttung auszuschließen ist, wird auf neue Rechnung vorgetragen. Am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses, 18. Februar 2026, ergibt sich für die HOCHTIEF Aktiengesellschaft ein Bestand an eigenen Aktien von insgesamt 2.469.695 Stück, womit ein Betrag in Höhe von 16.299.987,00 Euro auf neue Rechnung vorzutragen wäre. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der für das Geschäftsjahr 2025 dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von 6,60 Euro je für das Geschäftsjahr 2025 dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet.
Essen, 18. Februar 2026 HOCHTIEF Aktiengesellschaft Der Vorstand Juan Santamaría Cases Christa Andresky Ángel Muriel Bernal Martina Steffen Wiedergabe des BestätigungsvermerksBestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2025 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lagebericht der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB, auf die in einer Fußnote im Kapitel "Konzernstruktur und Geschäftstätigkeit, Geschäftsmodell und Steuerungssystem" des zusammengefassten Lageberichts Bezug genommen wird, und die im zusammengefassten Lagebericht enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung nach §§ 315b und 315c haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Zudem haben wir die als ungeprüft gekennzeichneten lageberichtsfremden Bestandteile im zusammengefassten Lagebericht nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und dem International Code of Ethics for Professional Accountants (including International Independence Standards) des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA Code) und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen und dem IESBA Code erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir mit der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert: a) Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Jahresabschluss) b) Prüferisches Vorgehen Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungena) Im Jahresabschluss der HOCHTIEF Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2025 werden unter den Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von Mio. EUR 5.020,2 (d.s. 56,6 % der Bilanzsumme) sowie Beteiligungen in Höhe von Mio. EUR 1.745,3 (d.s. 19,7 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen die Anteile an den Tochtergesellschaften HOCHTIEF Americas GmbH, Essen, HOCHTIEF Asia Pacific GmbH, Essen, HOCHTIEF Europe GmbH, Essen, sowie HOCHTIEF Insurance Broking and Risk Management Solutions GmbH, Essen. Unter den im Jahresabschluss ausgewiesenen Beteiligungen wird im Wesentlichen eine Beteiligung von 20 % minus einer Aktie an der Abertis HoldCo S.A., Madrid, Spanien, ausgewiesen. Diese wiederum hält 100 % der Anteile am spanischen Mautstraßenbetreiber Abertis Infraestructuras S.A., Madrid, Spanien (Abertis). Das Management untersucht im Rahmen einer Analyse der verbundenen Unternehmen und Beteiligungen, ob sich Anhaltspunkte für Wertberichtigungen zum Abschlussstichtag ergeben. In diese Betrachtung fließen im Wesentlichen die aktuelle Unternehmensplanung sowie die Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des jeweiligen Unternehmens ein. Sofern sich aus dieser vorgelagerten Analyse Hinweise auf einen möglichen Abwertungsbedarf ergeben, wird auf der Grundlage der Unternehmensplanung eine detaillierte Unternehmensbewertung mittels Discounted-Cashflow-Verfahren durchgeführt. Im Berichtsjahr wurde seitens des Managements kein Wertminderungsbedarf festgestellt. Die Werthaltigkeitsbeurteilung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen ist in hohem Maße davon abhängig, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsströme einschätzen, welche Diskontierungszinssätze zur Anwendung kommen und welche weiteren ermessensbehafteten Einschätzungen und Beurteilungen durch die gesetzlichen Vertreter vorgenommen werden. Vor diesem Hintergrund und angesichts der wesentlichen Bedeutung der Posten für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der HOCHTIEF Aktiengesellschaft war die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und der Beteiligungen bei unserer Abschlussprüfung von besonderer Bedeutung. Die Angaben der gesetzlichen Vertreter zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen und den Beteiligungen sind im Anhang in den Kapiteln "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze", dort unter "Finanzanlagen", und "Erläuterung der Bilanz", dort unter "1. Anlagevermögen", enthalten. b) Im Rahmen der Prüfung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen haben wir uns einen Überblick und ein Verständnis über den Prozess der Gesellschaft zur Beurteilung der Werthaltigkeit von Beteiligungen verschafft. Hierzu haben wir Gespräche mit dem Management sowie mit Mitarbeitern des Konzernrechnungswesens und des Konzerncontrollings geführt und uns dabei eingehend mit dem Vorgehen zur Ermittlung eines möglichen Wertberichtigungsbedarfs auseinandergesetzt. Dabei haben wir uns unter anderem eingehend mit der durch das Management vorgenommenen Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslagen der oben genannten Unternehmen beschäftigt. Darüber hinaus haben wir uns von der bisherigen Planungstreue überzeugt sowie eigene Analysen vorgenommen, indem wir Unternehmensplanungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert und untersucht haben. Die Angemessenheit der bei den Analysen des Managements verwendeten künftigen Zahlungsströme haben wir durch Abstimmung ausgewählter Planannahmen mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen unter Berücksichtigung der erwarteten Inflationsentwicklung beurteilt. In Zusammenhang mit vom Management vorgenommenen Schätzungen haben wir die angewandten Methoden, die getroffenen Annahmen und die verwendeten Daten hinsichtlich deren Vertretbarkeit beurteilt. Anhand der im Rahmen unserer Prüfung gewonnenen Informationen haben wir beurteilt, ob Anhaltspunkte für einen von den gesetzlichen Vertretern nicht identifizierten Wertberichtigungsbedarf bestehen. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und, sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENVermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGBPrüfungsurteilWir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei, die den SHA-256-Wert 804e7c34872da059caa4c21dfe1872f5189d05e09a1fedf67bbaef906bedfef3 aufweist, enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen der IDW Qualitätsmanagementstandards angewendet. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-UnterlagenDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-UnterlagenUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 29. April 2025 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 29. April 2025 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2023 als Abschlussprüfer der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. SONSTIGER SACHVERHALT - VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKSUnser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere sind der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Michael Pfeiffer.
Düsseldorf, den 18. Februar 2026 Deloitte GmbH gez. André Bedenbecker, Wirtschaftsprüfer gez. Michael Pfeiffer, Wirtschaftsprüfer Versicherungen der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht, der mit dem des Konzerns zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Essen, 18. Februar 2026 HOCHTIEF Aktiengesellschaft Der Vorstand Juan Santamaría Cases Christa Andresky Ángel Muriel Bernal Martina Steffen ImpressumHerausgeber: HOCHTIEF Aktiengesellschaft Alfredstraße 236, 45133 Essen Tel.: 0201824-0, Fax: 0201824-2777 info@hochtief.de, www. hochtief.de Bildnachweis/Cover: © HOCHTIEF/AI-generated Dieser Jahresabschluss liegt auch in englischer Sprache vor. |
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