![]() HORNBACH Baumarkt AGBornheim/PfalzKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2018 bis zum 28.02.2019AN DIE AKTIONÄREBrief des VorstandsvorsitzendenSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,2018 feierten wir ein besonderes Jubiläum: 50 Jahre HORNBACH Bau- und Gartenmärkte. Fünf Jahrzehnte zuvor verdiente unsere Firma ihr Geld vorrangig als Hersteller von Haus- und Gemeindekläranlagen aus Stahlbetonfertigteilen im Baukastensystem. Obwohl die Geschäfte damals gut liefen, hatten die Gesellschafter den unternehmerischen Mut, auf etwas ganz Neues zu setzen. Sie investierten die Gewinne aus dem angestammten Geschäft in eine Idee, die sie aus den USA mitgebracht hatten. Und sie investierten 1968 in eine alte Lagerhalle in Bornheim, die zum ersten kombinierten Bau- und Gartenmarkt Europas werden sollte. In seiner Ansprache beim Richtfest sagte mein Vater Otmar auf seine unnachahmliche Art: "Zu der Halle wäre nur so viel zu sagen, dass in ihr die Tradition des alten Hornbach'schen Baustoffhandels, also des Handels mit Zement, Steinen, Ziegeln usw., wie er seit etwa 90 Jahren von Generation zu Generation betrieben wird, fortgesetzt werden soll, wenn auch unter wesentlich veränderten Voraussetzungen. Diese Voraussetzungen sind es aber, die uns dazu berechtigen auszurufen: ,Opas Baustoffhandel ist tot, es lebe Opas Baustoffhandel'." Die Eröffnung des ersten "HORNBACH Bausupermarkts" am 27. September 1968 war Startpunkt einer beeindruckenden Wachstumsstory. Er trug die DNA-Struktur in sich, die unser Handelsgeschäft bis heute prägt. Mittlerweile gehören wir zu den Großen der Baumarktbranche in Europa, mit 158 Bau- und Gartenmärkten sowie Onlineshops in neun Ländern und einem Nettoumsatz von mehr als vier Milliarden Euro (Stand: 28. Februar 2019). Das Jubiläum ist ein guter Zeitpunkt, um mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Herzblut und ihren täglichen Einsatz zu bedanken, mit dem sie immer wieder für begeisterte Kunden sorgen - egal, ob seit vielen Jahren oder erst seit ein paar Wochen. Die Geschichte von HORNBACH wäre ohne dieses großartige Team von inzwischen mehr als 20.000 Beschäftigten im Konzern keine Erfolgsgeschichte. Daran ändert auch nichts, dass das Jubiläum in ein schwieriges Geschäftsjahr fiel. Die wichtigste Erkenntnis, die in der Fülle der Zahlen dieses Geschäftsberichts leicht untergeht, ist für mich: Unser Geschäftsmodell funktioniert! Mit unseren großen und leistungsfähigen Bau- und Gartenmärkten haben wir gegenüber der reinen Internetkonkurrenz einen unschlagbaren Wettbewerbsvorteil, weil wir es verstehen, das Filialnetz vor Ort konsequent kundenorientiert mit dem Onlinegeschäft zu verzahnen. Dank "Interconnected Retail" (ICR) - wie wir das bei uns nennen - schaffen wir für die Kunden einen echten Mehrwert, nicht zuletzt wegen unseres riesigen, im Markt sofort verfügbaren Sortiments und wegen der persönlichen fachlichen Beratung. Die Umsatzperformance im vergangenen Geschäftsjahr spiegelt den Erfolg beim Kunden wider:
Nicht zufrieden sein können wir mit der Gewinnentwicklung im Berichtsjahr. Es gelang uns leider nicht, die Umsatzzuwächse in einen Ertragsanstieg umzumünzen. Das um nicht-operative Sondereffekte bereinigte EBIT ging im Geschäftsjahr 2018/19 um gut ein Viertel auf 82 Mio. € zurück und lag damit deutlich unter dem ursprünglich angepeilten Vorjahresniveau. Dies lag vor allem am stark überproportionalen Anstieg der Personal- und Sachkosten im vierten Quartal 2018/19. Dahinter verbargen sich insbesondere Mehrkosten für die Verbesserung des stationären Marktauftritts wie etwa durch Marktumbauten oder Instandhaltungsmaßnahmen. Somit ist der operative Ertragsrückgang im zurückliegenden Geschäftsjahr in allererster Linie ein Kostenthema, das es in Zukunft besser zu managen gilt, und eben kein Nachfrageproblem. Wir haben uns mit den Zahlen kritisch auseinandergesetzt und haben die Ambition, die Gewinne nachhaltig zu steigern. Die Ertragsschwäche, insbesondere in unserem Heimatmarkt, ist kein neues Thema. Wir haben in den letzten Jahren viele Projekte vorangetrieben, die uns zu dem gemacht haben, was wir heute sind: Der Marktführer im DIY Interconnected Retail in Deutschland. Wir haben uns bewusst dazu entschieden, unseren Onlineshop nicht vom stationären Geschäft zu trennen oder gar in eine eigene Gesellschaft auszulagern, wie es einige Wettbewerber machen. Das hat dazu geführt, dass die Kosten der zentralen Verwaltung von Jahr zu Jahr gestiegen sind. Nicht weil wir mehr Bürokratie produzieren, sondern weil wir die "Filialkosten" unserer Onlineshops schultern und neue digitale Lösungen und Services für unsere Märkte konzipieren. Der konsequente Auf- und Ausbau unseres E-Commerce ist notwendig, damit wir als Handelsunternehmen langfristig attraktiv für unsere Kunden bleiben. Um uns ICR und die weitere Expansion leisten zu können, müssen wir die Profitabilität wieder dringend verbessern - insbesondere in der Region Deutschland. Unsere Kosten dürfen nicht mehr stärker wachsen als die Umsätze. Wir haben bereits im vergangenen Geschäftsjahr unser Projektportfolio kritisch überprüft und diejenigen Projekte ausgewählt, auf die wir uns in Zukunft fokussieren wollen. Darüber hinaus nehmen wir derzeit die organisatorischen Strukturen - vor allem im Zusammenspiel zwischen Unternehmenszentrale und den operativen Regionen genau unter die Lupe, um unsere Schlagkraft zu verbessern und die Kostendisziplin zu erhöhen. Einen kritischen Blick haben wir auch auf unsere Investitionen geworfen: Im vergangenen Jahr haben wir 184 Mio. € investiert, überwiegend in Grundstücke und Gebäude für die weitere Expansion. Dabei wurden auch besondere Gelegenheiten genutzt, die in der ursprünglichen Planung nicht enthalten waren. Die Mittel dafür werden wir im laufenden Geschäftsjahr 2019/20 berücksichtigen und entsprechend weniger investieren. Wir sind zuversichtlich, dass unsere Anstrengungen bereits im laufenden Jahr erste positive Wirkungen zeigen werden. Wir sollten uns auf die Tugenden besinnen, die das Unternehmen in seiner langen Geschichte auszeichneten. Im Fokus steht für mich dabei das Unternehmertum - das langfristige Denken und Handeln, als wäre es das eigene Unternehmen. Dazu gehört in erster Linie die Bereitschaft und Offenheit, das Unternehmen gravierend zu verändern, sich selbst infrage zu stellen und neu zu erfinden. Und es braucht Mut, Beharrlichkeit und Überzeugungskraft. Was die Rahmenbedingungen angeht, stehen die Vorzeichen gut für ein erfolgreiches Jahr. Wir haben uns auf das Frühjahr so intensiv wie wohl noch nie vorbereitet. Die Nachfrage ist da - jetzt liegt es an uns, das Beste daraus zu machen.
Steffen Hornbach, Vorsitzender des Vorstands HORNBACH Baumarkt AG Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Damen und Herren,im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018/19 haben wir uns eingehend mit der Lage, den Perspektiven und der strategischen Ausrichtung der Gesellschaft befasst. Wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten und seine Geschäftsführung entsprechend den nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben überwacht. Der Vorstand hat uns in unseren Sitzungen durch schriftliche und mündliche Berichte regelmäßig, zeitnah und umfassend über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen unterrichtet. In Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat eingebunden. Darüber hinaus habe ich als Vorsitzender des Aufsichtsrats auch außerhalb der Sitzungen regelmäßigen Kontakt mit dem Vorstand und insbesondere mit dem Vorstandsvorsitzenden in wichtigen Fragen gepflegt und wiederholt Arbeitsgespräche geführt. Der HORNBACH Baumarkt AG Konzern hat im Geschäftsjahr seine Umsatzziele erreicht und sich in einem anhaltend preis- und wettbewerbsintensiven Branchenumfeld im In- und Ausland gut behauptet. Marktanteile konnten verteidigt bzw. ausgebaut werden. Seine Ertragsziele konnte der HORNBACH Baumarkt AG Konzern im Wesentlichen aufgrund überplanmäßig gestiegener Personal- und Sachkosten bei einer leicht rückläufigen Rohertragsmarge hingegen nicht erreichen. Das unbereinigte Betriebsergebnis wurde darüber hinaus durch Wertberichtigungen und Rückstellungszuführungen belastet. Insgesamt war die Ertragslage nicht zufriedenstellend. Der Aufsichtsrat hat diese unbefriedigende Entwicklung, die sich auch in der Entwicklung der Kurse der börsennotierten HORNBACH-Gesellschaften widerspiegelte, und deren Ursachen intensiv mit dem Vorstand diskutiert. Der Aufsichtsrat hat einvernehmlich den Vorstand darin bestärkt, die Mehrkanalstrategie des Unternehmens weiterzuverfolgen, das heißt den parallelen Ausbau des Netzes von Baumärkten im Verbreitungsgebiet sowie des Onlineshops voranzutreiben, auch wenn dies besondere Kostenbelastungen zur Zukunftssicherung mit sich bringt. Besondere Schwerpunkte der Diskussion waren notwendige Effizienzsteigerungen und Fokussierung in der Projektumsetzung, Ausgabendisziplin sowie die besondere Bedeutung der Logistikkosten. Der Aufsichtsrat unterstützt nachdrücklich die Strategie der Dauertiefpreisgarantie in den Baumärkten. Sitzungen des AufsichtsratsIm Geschäftsjahr 2018/19 fanden insgesamt fünf Aufsichtsratssitzungen statt. Im Berichtsjahr haben bis auf eine Ausnahme alle Mitglieder an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats bzw. der Ausschüsse, denen sie angehören, teilgenommen. Die durchschnittliche Präsenz bei den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse lag bei 100 % bzw. rund 96 %. Lediglich bei einer Sitzung des Personalausschusses wurde eine Teilnahmequote von 100 % aufgrund der begründeten Verhinderung eines Mitglieds unterschritten. Eine individualisierte Offenlegung der Sitzungsteilnahme der Aufsichtsratsmitglieder ist im Corporate Governance Bericht enthalten. Interessenkonflikte traten im Berichtsjahr nicht auf. In unseren Sitzungen haben wir uns anhand mündlicher und schriftlicher Berichte des Vorstands ausführlich mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens, dem Geschäftsverlauf, der Unternehmensstrategie und Unternehmensplanung, der Investitions- und Finanzpolitik, der Chancen- und Risikolage und dem Risikomanagement sowie Corporate Governance befasst und darüber auch mit dem Vorstand beraten. Der Vorstand berichtete darüber hinaus regelmäßig schriftlich und mündlich über die Situation der Gesellschaft sowie über die Entwicklung der Ertrags- und Finanzlage im Vergleich zum Vorjahr und zur Planung. Planabweichungen wurden erörtert und Maßnahmen diskutiert. In der Bilanzaufsichtsratssitzung im Mai 2018 wie auch im Mai 2019 haben wir uns in Anwesenheit des Abschlussprüfers intensiv mit dem Jahres- und Konzernabschluss befasst. Ferner wurde über die Arbeit und die Ergebnisse der Prüfung des Finanz- und Prüfungsausschusses berichtet. Alle Fragen von Aufsichtsratsmitgliedern wurden von den Wirtschaftsprüfern erschöpfend beantwortet. In der Sitzung wurden außerdem der Bericht des Aufsichtsrats, der gemeinsame Corporate Governance Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat, der Risikobericht und Compliance Bericht beraten bzw. verabschiedet. Die Auswahl der vom Nominierungsausschuss vorgeschlagenen Kandidaten des Aufsichtsrats auf der Anteilseignerseite für die turnusmäßig anstehenden Aufsichtsratswahlen der Hauptversammlung im Juli 2018 wurde erläutert. Anschließend wurde die Tagesordnung der Hauptversammlung einschließlich der Vorschläge zur Beschlussfassung verabschiedet. Weiterhin wurde in der Sitzung im Mai 2018 die Änderung der Geschäftsverteilung im Vorstand zum 1. Juni 2018 beschlossen. In der Sitzung unmittelbar vor der Hauptversammlung im Juli 2018 berichtete der Vorstand über die aktuelle Lage des Konzerns. In der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Aufsichtsrats im Anschluss an die Hauptversammlung wurde zunächst eine Anpassung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats beschlossen. Anschließend wurden der Vorsitzende, seine Stellvertreter sowie die Mitglieder und Vorsitzenden der Ausschüsse gewählt. Die turnusmäßigen Sitzungstermine bis einschließlich Geschäftsjahr 2019/20 wurden ebenfalls in der Sitzung vereinbart. Im Dezember 2018 wurden die aktuelle Geschäftslage, der Risikobericht und der Compliance Bericht erörtert. Auf Empfehlung des Personalausschusses wurde das Vorstandsmitglied Karsten Kühn für eine weitere Amtsperiode von 5 Jahren bis zum 30. September 2024 bestellt. In der gleichen Sitzung diskutierte der neu gewählte Aufsichtsrat die Effizienz der Aufsichtsratstätigkeit und beschloss die aktualisierte Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG. Letztere wurde auf den Internetseiten der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Die HORNBACH Baumarkt AG entsprach und entspricht weitgehend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex mit wenigen Ausnahmen. Weitere Informationen zur Corporate Governance bei der HORNBACH Baumarkt AG sind im gemeinsamen Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat im Kapitel "Corporate Governance" zu finden. Der Aufsichtsrat wird nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie sowie nach Beschlussfassung über eine Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex die Grundsätze der Governance im Unternehmen überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen gemeinsam mit dem Vorstand vornehmen. Im Januar 2019 wurde im Umlaufverfahren dem Abschluss eines Schuldscheindarlehens in Höhe von bis zu 200 Mio. € zugestimmt. In der letzten Sitzung des Aufsichtsrats im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018/19 im Februar 2019 wurde die aktuelle Geschäftslage besprochen sowie die Unternehmensplanung für die Geschäftsjahre 2019/20 bis 2023/24 erörtert. Auf Basis der Empfehlung und Präferenz des Finanz- und Prüfungsausschusses wurde in dieser Sitzung beschlossen, der Hauptversammlung die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Jahresabschlusses der HORNBACH Baumarkt AG für das Geschäftsjahr 2019/20 zur Wahl bzw. Bestellung vorzuschlagen. Der Ausschuss hat insoweit erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 Verordnung (EU) Nr. 537/2014 genannten Art auferlegt wurde. Ausschüsse und deren SitzungenDer Aufsichtsrat hat vier Ausschüsse gebildet. Die derzeitige Zusammensetzung der Ausschüsse finden Sie im Kapitel "Organe der Gesellschaft" des Geschäftsberichts. Der Finanz- und Prüfungsausschuss hat im Berichtsjahr fünfmal getagt. Die Sitzungen fanden in den Monaten Mai, Juni, September, Dezember und Februar statt. Im Mai 2018 hat der Finanz- und Prüfungsausschuss in Gegenwart des Abschlussprüfers sowie den Vorstandsmitgliedern den Jahresabschluss der HORNBACH Baumarkt AG und den Konzernabschluss, die Lageberichte, den Gewinnverwendungsvorschlag und die Prüfungsberichte einschließlich Abhängigkeitsbericht erörtert. Schwerpunkte seiner Beratung waren in dieser Sitzung weiterhin Risiko- und Compliance Berichte des Vorstands, Berichte der Konzernrevision, Berichte des Vorstands zur Finanzlage sowie der Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers. In der Juni-Sitzung wurde die Mitteilung zum ersten Quartal und im September 2018 in Anwesenheit der Abschlussprüfer der Halbjahresfinanzbericht erörtert. Der Ausschuss beschloss in der Septembersitzung die Ausschreibung des Mandats zur Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses spätestens für das Geschäftsjahr 2020/21 und bevollmächtigte die Prüfungsausschussvorsitzende zur umfassenden Begleitung und Steuerung des Auswahlprozesses vorbehaltlich der zu treffenden Beschlüsse des Prüfungsausschusses oder des Aufsichtsrats gemäß der Eckdaten des Verfahrens. Im Dezember 2018 erläuterte die Ausschussvorsitzende gemeinsam mit dem Vorstand den Sachstand des Auswahlverfahrens und beschloss gemeinsam mit den Ausschussmitgliedern die Gewichtung der Auswahlkriterien und das weitere Vorgehen. In der gleichen Sitzung wurden mit den Abschlussprüfern Prüfungsschwerpunkte für die Konzernabschlussprüfung festgelegt. Die Mitteilung zum Dreivierteljahr wurde insbesondere vor dem Hintergrund der am 10. Dezember 2018 veröffentlichten Gewinnwarnung der HORNBACH Baumarkt AG intensiv besprochen und der Risikobericht, der Compliance Bericht und die Finanzlage wurden erörtert. Im Februar 2019 wurde die Unternehmensplanung für die Geschäftsjahre 2019/20 bis 2023/24 ausführlich behandelt. Hinsichtlich der Ausschreibung der Jahres- und Konzernabschlussprüfung wurde der Bericht über die im Verfahren für die Auswahl des Abschlussprüfers gezogenen Schlussfolgerungen intensiv besprochen und an den Aufsichtsrat eine Empfehlung für zwei Prüfungsgesellschaften sowie eine Präferenz für die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erklärt. In derselben Sitzung wurde die Revisionsplanung für das Geschäftsjahr 2018/19 erörtert. Der bzw. die Vorsitzende des Finanz- und Prüfungsausschusses haben in der jeweiligen Plenumssitzung ausführlich über die Arbeit des Ausschusses berichtet. Der Personalausschuss kam im Berichtsjahr zu zwei Sitzungen zusammen. In seiner Sitzung im April 2018 wurde über die zum 1. Juni 2018 umgesetzte Änderung des Geschäftsverteilungsplans im Vorstand beraten. Gegenstand der Sitzung im September 2018 waren die anstehende Vertragsverlängerung des Vorstandsmitglieds Karsten Kühn sowie die Weiterentwicklung der Vorstandsvergütungsstruktur. Der Nominierungsausschuss trat im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Mal zusammen. Es wurde die Auswahl der Kandidaten des Aufsichtsrats auf der Anteilseignerseite für die turnusmäßig anstehenden Aufsichtsratswahlen der Hauptversammlung im Juli 2018 erläutert und eine Empfehlung an den Gesamtaufsichtsrat zum Vorschlag von acht Kandidaten an die Hauptversammlung beschlossen. Bei der Auswahl der Kandidaten berücksichtigte der Ausschuss die vom Aufsichtsrat im Dezember 2017 für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und strebte dabei die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat beschlossenen Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Der Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz musste nicht einberufen werden. Personalia des VorstandsIm Rahmen der Veränderung des Geschäftsverteilungsplans übernahm Herr Karsten Kühn mit Wirkung vom 1. Juni 2018 die Funktion des Arbeitsdirektors von Herrn Wolfger Ketzler. Personalia des AufsichtsratsDie Mitglieder des Aufsichtsrats wurden turnusmäßig neu gewählt. Seitens der Arbeitnehmer wurden Markus Laß, Jörg Manns, Anke Matrose und Johannes Otto neu in den Aufsichtsrat gewählt. Mohamed Elaouch, Christian Garrecht, Brigitte Mauer und Kay Strelow wurden wiedergewählt. Ausgeschieden sind Monika Di Silvestre, Martin Fischer, Kerstin Holfert und Michael Reiland. In der Hauptversammlung am 5. Juli 2018 wurden die Vertreter der Anteilseigner gewählt. Neu in den Aufsichtsrat wurden Vanessa Stützle und Melanie Thomann-Bopp gewählt. Dr. John Feldmann, Erich Harsch, Albrecht Hornbach, Georg Hornbach, Martin Hornbach und Prof. Dr. Jens Wulfsberg wurden wiedergewählt. Ausgeschieden sind Dr. Wolfgang Rupf und Joerg Walter Sost. In der anschließenden konstituierenden Sitzung des neu gewählten Aufsichtsrats wurden Albrecht Hornbach zum Vorsitzenden, Kay Strelow zu seinem Stellvertreter und Dr. John Feldmann zum weiteren Stellvertreter gewählt. Der Aufsichtsrat dankt allen ausgeschiedenen Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihr langjähriges Engagement. Jahres- und KonzernabschlussDie KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main (KPMG), hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der HORNBACH Baumarkt AG zum 28. Februar 2019 sowie den zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht des Geschäftsjahres 2018/19 der HORNBACH Baumarkt AG geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Die KPMG bestätigte ferner, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen, insbesondere zur Einrichtung eines Überwachungssystems, in geeigneter Weise getroffen hat und dass das Überwachungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen. Prüfungsschwerpunkte im Geschäftsjahr 2018/19 waren bezüglich des Jahres- und Konzernabschlusses die Bewertung der Vorräte und die Werthaltigkeit von Märkten sowie bezüglich des Konzernabschlusses die Anhangangaben zu den erwarteten Auswirkungen der Anwendung von IFRS 16. Die Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugestellt. Sie waren Gegenstand intensiver Beratung in der Sitzung des Finanz- und Prüfungsausschusses am 20. Mai 2019 sowie in der anschließenden Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am gleichen Tag. An diesen Erörterungen nahm der Abschlussprüfer teil. Er berichtete über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und stand für ergänzende Auskünfte sowie für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Nach dem Ergebnis der Vorprüfung durch den Prüfungsausschuss und aufgrund unserer eigenen Prüfung der vom Vorstand und Abschlussprüfer vorgelegten Unterlagen erheben wir keine Einwände und schließen uns dem Ergebnis der Abschlussprüfung durch die KPMG an. Wir billigen den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss der HORNBACH Baumarkt AG zum 28. Februar 2019; der Jahresabschluss der HORNBACH Baumarkt AG ist damit festgestellt. Dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands stimmen wir zu. Der Aufsichtsrat hat außerdem den Bericht des Vorstands gemäß § 312 AktG über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüft. Diese Prüfung und auch die Prüfung durch die KPMG haben keinen Anlass zur Beanstandung gegeben. KPMG hat dazu den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss seines Berichts gem. § 312 AktG. Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass das Unternehmen gut aufgestellt ist, die Herausforderungen in einem sich dramatisch verändernden Marktumfeld im Interesse aller Stakeholder nicht nur zu meistern, sondern gestaltend die Entwicklung nachhaltig ertragreich mit zu prägen. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im In- und Ausland für ihr großes Engagement im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Bornheim, im Mai 2019 Der Aufsichtsrat Albrecht Hornbach, Vorsitzender Organe der GesellschaftAufsichtsratAlbrecht HornbachVorsitzender Vorsitzender des Vorstands HORNBACH Management AG Kay Strelow *Stellvertretender Vorsitzender Teilbereichsleiter Markt Berlin-Marzahn Dr. Wolfgang Rupf (bis 5. Juli 2018)Weiterer stellvertretender Vorsitzender Geschäftsführender Gesellschafter Rupf Industries GmbH, Rupf Engineering GmbH und Rupf ATG Casting GmbH Dr. John FeldmannWeiterer stellvertretender Vorsitzender (seit 5. Juli 2018) Vorsitzender des Aufsichtsrats KION Group AG (bis 9. Mai 2019) Ehem. Mitglied des Vorstands BASF SE Monika Di Silvestre * (bis 5. Juli 2018)Landesfachbereichsleiterin Handel bei ver.di Rheinland-Pfalz-Saarland Mohamed Elaouch *Teilbereichsleiter Markt Mainz Martin Fischer * (bis 5. Juli 2018)Profikundenbetreuer Markt Kempten Christian Garrecht *Operativer Leiter Arbeitssicherheit und Brandschutz Erich HarschVorsitzender der Geschäftsführung dm-drogerie markt GmbH & Co. KG Kerstin Holfert * (bis 5. Juli 2018)Teilbereichsleiterin Markt Dresden Georg HornbachLeiter der Stabsabteilung Controlling und Leiter Ressort Finanzen und Beschaffung Universitätsklinikum Köln Martin HornbachGeschäftsführender Gesellschafter Corivus Gruppe GmbH Markus Laß * (seit 5. Juli 2018)Bezirksleiter Jörg Manns * (seit 5. Juli 2018)Mitarbeiter im Verkauf Markt Wiesbaden Anke Matrose * (seit 5. Juli 2018)Kassiererin Markt Bremen Brigitte Mauer *Teilbereichsleiterin Markt Tübingen Johannes Otto * (seit 5. Juli 2018)Marktleiter-Assistent Markt Schwetzingen Michael Reiland * (bis 5. Juli 2018)Verkaufsleiter HORNBACH Compact und Bezirksleiter Joerg Walter Sost (bis 5. Juli 2018)Geschäftsführender Gesellschafter J.S. Consulting GmbH Vanessa Stützle (seit 5. Juli 2018)Geschäftsführerin E-Commerce/Omni-Channel Parfümerie Douglas GmbH Melanie Thomann-Bopp (seit 5. Juli 2018)Chief Financial Officer (CFO) Sonova Retail Deutschland GmbH Prof. Dr.-Ing. Jens P. WulfsbergOrdentlicher Professor für Fertigungstechnik Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg Ausschüsse des AufsichtsratsFinanz- und Prüfungsausschuss (Audit Committee)scroll
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VorstandDie Vorstandsmitglieder und ihre ZuständigkeitsbereicheSteffen HornbachVorsitzender Strategische Entwicklung, Operating Märkte, Verkauf und Services Roland PelkaStellvertretender Vorsitzender Finanzen, Rechnungswesen, Steuern, Controlling, Risikomanagement, Loss Prevention, Investor Relations; Public Relations (bis 31. Mai 2018) Susanne JägerEinkauf, Import, Marktplanung, Store Development, Qualitätssicherung, Umweltfragen Wolfger KetzlerImmobilien, Bau, Technischer Einkauf, Revision, Recht, Compliance; Personal und Arbeitsdirektor (bis 31. Mai 2018) Karsten KühnMarketing, Marktforschung, Interne Kommunikation; Public Relations, Organisationsentwicklung, Personal und Arbeitsdirektor (seit 1. Juni 2018) Ingo LeinerLogistik Dr. Andreas SchobertTechnologie Lebensläufe der OrganmitgliederÜber die Lebensläufe der Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrats informieren wir auf unserer Internetseite: www.hornbach-gruppe.de unter "Investor Relations" in der Rubrik "Corporate Governance" (siehe "Vorstand" bzw. "Aufsichtsrat" in der Artikelübersicht). Corporate-Governance-Bericht mit Erklärung zur UnternehmensführungUnser Handeln wird von den Grundsätzen einer verantwortungsvollen und transparenten Unternehmensführung und -kontrolle (Corporate Governance) geprägt. Gute Corporate Governance hat bei HORNBACH seit jeher einen hohen Stellenwert: Sie ist das Fundament für nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg und hilft uns, das Vertrauen der Kunden, Geschäftspartner, Investoren, Mitarbeiter und der Finanzmärkte in unser Unternehmen zu stärken. Die Anforderungen und Richtlinien, die wir unternehmensintern über die gesetzlichen Vorschriften hinaus befolgen, werden nachfolgend in der Erklärung der Gesellschaft zur Unternehmensführung (§ 289a HGB), die den Corporate-Governance-Bericht (Ziffer 3.10 Deutscher Corporate Governance Kodex) von Vorstand und Aufsichtsrat einschließt, zusammengefasst. 1. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG vom Dezember 2018Vorstand und Aufsichtsrat der HORNBACH Baumarkt AG erklären hiermit gemäß § 161 AktG Folgendes: I. Zukunftsbezogener TeilDen Empfehlungen des "Deutschen Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 7. Februar 2017 - bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 24. April 2017 - wird zukünftig grundsätzlich entsprochen. Nicht angewandt werden die Empfehlungen aus den Ziffern 3.8 Absatz 3, 4.2.3 Absatz 2 Satz 3, 4.2.5 Absatz 3 sowie 5.4.6 Absatz 3 Satz 1. Die genannten Abweichungen von den Empfehlungen beruhen auf folgenden Gründen: a) Ziffer 3.8 Absatz 3:Der Kodex empfiehlt in Ziffer 3.8 Absatz 3, in einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat einen bestimmten Selbstbehalt zu vereinbaren. Ein solcher Selbstbehalt zu Lasten der Aufsichtsratsmitglieder ist nicht vereinbart. Er mindert die Attraktivität der Aufsichtsratstätigkeit und damit auch die Chancen der Gesellschaft im Wettbewerb um qualifizierte Kandidaten. Er trifft zudem Arbeitnehmervertreter unbotmäßig. Der Empfehlung aus Ziffer 3.8 Absatz 3 wird daher nicht entsprochen. b) Ziffer 4.2.3 Absatz 2 Satz 3:Die variablen Vergütungsbestandteile der Vorstandsvergütung sollen gemäß Ziffer 4.2.3 Absatz 2 Satz 3 grundsätzlich eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben, die im Wesentlichen zukunftsbezogen sein soll. Von dieser Empfehlung wird auf der Grundlage der bestehenden Anstellungsverträge abgewichen. Die Anpassung der Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder, die erforderlich ist, um der Empfehlung zu einem späteren Zeitpunkt entsprechen zu können, wird aber vorbereitet. c) Ziffer 4.2.5 Absatz 3:Die Vorstandsvergütung wird nicht für jedes Vorstandsmitglied gesondert dargestellt. Die Hauptversammlung hat am 7. Juli 2016 die Fortführung der zurückhaltenden Berichtspraxis zur Vergütung des Vorstands beschlossen. Aus diesem Grunde werden auch die "Mustertabellen" des "Deutschen Corporate Governance Kodex" nicht genutzt. d) Ziffer 5.4.6 Absatz 3 Satz 1:Der Kodex empfiehlt in Ziffer 5.4.6 Absatz 3 Satz 1, die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Anhang oder im Lagebericht individualisiert, aufgegliedert nach Bestandteilen, auszuweisen. Aufgrund der in der Satzung selbst geregelten Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats halten wir eine individualisierte Angabe für nicht notwendig. II. Vergangenheitsbezogener TeilZeitraum seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom Dezember 2017Den Empfehlungen des "Deutschen Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 7. Februar 2017 - bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 24. April 2017 - wurde im Zeitraum seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2017 mit den oben unter Ziffer I. bereits für die Zukunft genannten und begründeten Abweichungen grundsätzlich entsprochen. Nicht entsprochen wurde darüber hinaus bis zum Ablauf der Hauptversammlung der HORNBACH Baumarkt AG am 5. Juli 2018 der Empfehlung aus Ziffer 5.4.2 Satz 3. Der Kodex empfiehlt in Ziffer 5.4.2 Satz 3, dass dem Aufsichtsrat nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands angehören sollen. Hierdurch soll die Unabhängigkeit der Beratung und Überwachung des Vorstands durch den Aufsichtsrat sichergestellt werden. Der Kodex bestimmt jedoch keine Frist, nach wie vielen Jahren nach dem Ausscheiden aus dem Vorstand ein ehemaliges Vorstandsmitglied unter diesem Gesichtspunkt nicht mehr als solches verhindert ist. Höchst vorsorglich wurde daher, obwohl die Aufsichtsratsmitglieder Herr Dr. Wolfgang Rupf bereits am 31. Oktober 1996, Herr Albrecht Hornbach bereits am 31. Oktober 2001 und Herr Martin Hornbach bereits am 31. Dezember 2001 aus dem Vorstand der HORNBACH Baumarkt AG ausgeschieden waren, eine Abweichung von Ziffer 5.4.2 Satz 3 erklärt. Die Abweichung endete jedenfalls mit dem Ausscheiden von Herrn Dr. Wolfgang Rupf aus dem Aufsichtsrat mit Ablauf der Hauptversammlung der HORNBACH Baumarkt AG am 5. Juli 2018.
Bornheim bei Landau, im Dezember 2018 HORNBACH Baumarkt AG Der Aufsichtsrat Der Vorstand Die vorstehende Entsprechenserklärung vom Dezember 2018 ist zusammen mit allen früheren Entsprechenserklärungen auf unserer Webseite veröffentlicht und als Download verfügbar. 2. Grundkapital und Ausgestaltung der AktienDas Grundkapital der HORNBACH Baumarkt AG beträgt 95.421.000 € und ist eingeteilt in 31.807.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 3,00 € je Stückaktie. 3. Struktur und Arbeitsweisen der Organe der GesellschaftDie HORNBACH Baumarkt AG mit Sitz in Bornheim bei Landau unterliegt den Vorschriften des deutschen Rechts sowie den Bestimmungen der eigenen Satzung. Entsprechend besteht bei der HORNBACH Baumarkt AG eine dualistische Führungsstruktur, die dem Vorstand die Leitung und dem Aufsichtsrat die Überwachung des Unternehmens zuweist. 3.1 AufsichtsratDer Aufsichtsrat der HORNBACH Baumarkt AG hat sechzehn Mitglieder und setzt sich nach dem deutschen Mitbestimmungsgesetz zu gleichen Teilen aus Aktionärs- und Arbeitnehmervertretern zusammen. Die Lebensläufe der Aufsichtsratsmitglieder sind auf unserer Webseite veröffentlicht. Die Vertreter der Anteilseigner werden durch die Hauptversammlung gewählt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats koordiniert die Arbeit des Aufsichtsrats und nimmt die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr. Bei Abstimmung im Aufsichtsrat hat bei Stimmengleichheit im Falle einer erneuten Stimmengleichheit in einer zweiten Abstimmung der Vorsitzende des Aufsichtsrats die ausschlaggebende Stimme. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten im Interesse des Unternehmens eng zusammen. Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung und begleitet den Vorstand beratend. Er bestellt die Mitglieder des Vorstands, beruft sie ab und ist zuständig für den Abschluss, die Änderung und Beendigung der Anstellungsverträge mit den Mitgliedern des Vorstands. Maßnahmen des Vorstands, die die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Unternehmens grundlegend beeinflussen, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat und den Vorstand enthalten hierzu einen Katalog mit zustimmungspflichtigen Geschäften oder Maßnahmen. Der Kreis der zustimmungsbedürftigen Geschäfte kann durch Beschluss des Aufsichtsrats jederzeit erweitert oder eingeschränkt werden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind allein auf die Wahrung des Unternehmensinteresses verpflichtet. Sie sind weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden. Sie dürfen bei ihren Entscheidungen weder persönliche Interessen verfolgen noch Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich nutzen. Die Aufsichtsratsmitglieder sollen Interessenkonflikte, insbesondere solche, die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern entstehen könnten, dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats gegenüber offenlegen. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte in der Person eines Mitglieds des Aufsichtsrats sollen zur Beendigung des Mandats führen. Interessenkonflikte sind im Geschäftsjahr nicht aufgetreten. Berater- und sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge eines Aufsichtsratsmitglieds mit der Gesellschaft bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Im Geschäftsjahr 2018/19 lagen keine zustimmungspflichtigen Verträge mit Aufsichtsratsmitgliedern der HORNBACH Baumarkt AG vor. Der Aufsichtsrat hat folgende Ausschüsse gebildet:
Die Besetzung der Ausschüsse und die Beschreibung ihrer Arbeitsweisen sind detailliert in den Kapiteln "Organe der Gesellschaft" und "Bericht des Aufsichtsrats" dargestellt. 3.1.1 Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Kompetenzprofil und Diversitätskonzept sowie Art und Weise der UmsetzungDer Aufsichtsrat hat am 19. Dezember 2017 unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß Ziff. 5.4.1 die Ziele für seine Zusammensetzung einschließlich eines Kompetenzprofils für das Gesamtgremium beschlossen. Der entsprechende Beschluss des Aufsichtsrats enthält zugleich das Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat, dessen Ziel es ist, Platz für jüngere Aufsichtsratsmitglieder zu schaffen, ohne erfahrene Mitglieder zu verlieren und durch die im Konzept angelegte Vielfalt in der Zusammensetzung sicherzustellen, dass der Aufsichtsrat durch die damit verbundenen verschiedenen Blickwinkel und Sichtweisen seine Aufgaben bestmöglich erfüllen kann. Gemäß dem Kompetenzprofil muss der Aufsichtsrat der HORNBACH Baumarkt AG die erforderliche Sachkunde zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion sowie zur Beurteilung und Überwachung der Geschäfte, die die Gesellschaft betreibt, besitzen. Dazu müssen die Mitglieder des Aufsichtsrats in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor vertraut sein, in dem die Gesellschaft tätig ist. Dazu gehören insbesondere Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen im Bereich des Betriebs von großflächigen Verkaufsmärkten, insbesondere Baumärkten und Heimwerkerzentralen, mit oder ohne GartenCenter, Fachmärkten und anderen Facheinzelhandelsgeschäften und E-Commerce. Außerdem gehören dazu Sachverstand auf den Gebieten Digitalisierung und Technologie sowie Rechnungslegung, Abschlussprüfung, Finanzierungen und entsprechende Rechtskenntnisse einschließlich steuerrechtlicher Expertise. Vor diesem Hintergrund und zur Ausfüllung des Kompetenzprofils hat der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung folgende konkreten und auf die Unternehmenssituation abgestimmten Ziele benannt:
Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen und werden diese Ziele und das Diversitätskonzept berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. 3.1.2 Stand der Umsetzung (i) der Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, (ii) des Diversitätskonzepts und (iii) des Kompetenzprofils sowie Angaben zur Unabhängigkeit der Anteilseignervertreter im AufsichtsratDie gegenwärtige Besetzung des Aufsichtsrats wird den vorgenannten Zielsetzungen für seine Besetzung gerecht, entspricht dem Diversitätskonzept und füllt das Kompetenzprofil aus. Die Mitglieder des Aufsichtsrats ergänzen sich im Hinblick auf Alter, Bildungs- und Berufshintergrund, Erfahrung und Kenntnisse so, dass das Gesamtgremium auf einen vielfältigen Erfahrungsfundus und ein breites Kompetenzspektrum zurückgreifen kann. Kein Mitglied des Aufsichtsrats der HORNBACH Baumarkt AG übt Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern aus. Die Regelzugehörigkeitsdauer und die Regelaltersgrenzen sind in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats niedergelegt und als Regeldauer bzw. -grenze eingehalten. Unter der Annahme, dass allein die Ausübung des Aufsichtsratsmandats als Arbeitnehmervertreter keine Zweifel an der Erfüllung der Unabhängigkeitskriterien im Sinn von Ziffer 5.4.2 des Kodex begründet, gehören dem Aufsichtsrat aktuell dreizehn unabhängige Mitglieder an, davon fünf Anteilseignervertreter. Dies sind Herr Dr. John Feldmann, Herr Erich Harsch, Frau Vanessa Stützle, Frau Melanie Thomann-Bopp und Herr Prof. Dr. Jens Wulfsberg. 3.1.3 Individualisierte Offenlegung der Sitzungsteilnahmescroll
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3.2 VorstandDer Vorstand der HORNBACH Baumarkt AG hat einen Vorsitzenden sowie einen Stellvertreter und bestand zum Ende des Geschäftsjahres 2018/19 aus sieben Mitgliedern. Der Vorstand hat sich eine Geschäftsordnung gegeben. Er führt die Geschäfte der Gesellschaft in gemeinschaftlicher Verantwortung aller seiner Mitglieder. Die Einhaltung von Recht, Gesetz und unternehmensinternen Richtlinien bildet dabei eine wesentliche Leitungsaufgabe. Der Vorstand tritt gewöhnlich einmal pro Woche oder bei Bedarf ad hoc zusammen. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Unternehmensstrategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Finanz- und Ertragslage sowie der Risikolage und des Risikomanagements. Er legt dem Aufsichtsrat außerdem die Investitions-, Finanz- und Ertragsplanung für den Konzern für das kommende Geschäftsjahr sowie die Mittelfristplanung (fünf Jahre) vor. Über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, unterrichtet der Vorsitzende des Vorstands den Aufsichtsratsvorsitzenden unverzüglich. Geschäfte und Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, werden dem Aufsichtsrat rechtzeitig vorgelegt. Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offen zu legen und die anderen Vorstandsmitglieder hierüber zu informieren. Nebentätigkeiten, insbesondere Aufsichtsratsmandate außerhalb des Konzerns, dürfen Vorstandsmitglieder nur mit Zustimmung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats übernehmen. Die Lebensläufe der Vorstandsmitglieder sind auf unserer Webseite veröffentlicht. Ziele für die Zusammensetzung des Vorstands, Diversitätskonzept sowie Art, Weise und Stand der UmsetzungDer Aufsichtsrat hat am 19. Dezember 2017 die Ziele für die Zusammensetzung des Vorstands und ein Diversitätskonzept für den Vorstand beschlossen. Danach hat die Zusammensetzung des Vorstands den Herausforderungen der konkreten Situation des Unternehmens und einer langfristigen Nachfolgeplanung Rechnung zu tragen. Kriterien sind insbesondere neben der allgemeinen fachlichen Qualifikation von Kandidaten deren Führungsqualitäten und bisherige Leistungen. Es ist auf Vielfalt (Diversity) zu achten, insbesondere hinsichtlich Bildungs- und Berufshintergrund, Geschlecht und Alter:
Das Diversitätskonzept zielt darauf ab, einerseits erfahrene Vorstandsmitglieder zu halten, andererseits Platz für Jüngere zu schaffen und durch die im Konzept angelegte Vielfalt in der Zusammensetzung sicherzustellen, dass durch die damit verbundenen unterschiedlichen Blickwinkel und Sichtweisen das Unternehmen bestmöglich geführt wird. Bei seiner Entscheidung über die Bestellung von Vorstandsmitgliedern soll und wird der Aufsichtsrat diese Ziele berücksichtigen und das Diversitätskonzept umsetzen. Nach unserer Überzeugung sind vorstehend aufgeführte Zielsetzungen im Berichtsjahr vollumfänglich erfüllt und ist das Diversitätskonzept umgesetzt. Insgesamt verfügt der Vorstand, dem eine Frau angehört, über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen. Kein Vorstandsmitglied überschreitet die angestrebte Regelaltersgrenze. 3.3 Frauenanteil in hohen FührungspositionenDas "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" verpflichtet die HORNBACH Baumarkt AG dazu, Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand sowie in den nächsten beiden Führungsebenen zu bestimmen. Im Sommer 2015 wurden erstmals Zielgrößen formuliert, die bis zum 30. Juni 2017 erfüllt werden sollten. Zwischenzeitlich wurden die Zielvorgaben überprüft und bis zum 28. Februar 2022 fortgeschrieben. Bezüglich des Frauenanteils im Aufsichtsrat der HORNBACH Baumarkt AG kommen, da die HORNBACH Baumarkt AG voll mitbestimmt und börsennotiert ist, die gesetzlichen Vorgaben der fixen Mindestquote von 30 % zur Anwendung. Im Einzelnen: 3.3.1 Frauen im Vorstand und im AufsichtsratIn seiner Sitzung am 23. Mai 2017 hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft durch Beschluss gemäß § 111 Abs. 5 AktG die am 8. Juli 2015 festgesetzte, zum 30. Juni 2017 zu erreichende und tatsächlich erreichte Zielgröße des Frauenanteils im Vorstand von mindestens 1/7 zum 28. Februar 2022 statuswahrend mit mindestens 1/7 bestätigt. Dem Aufsichtsrat gehören derzeit (Stand: Mai 2019) vier weibliche Mitglieder an, womit das Mindestanteilsgebot gemäß § 96 Abs. 2 Aktiengesetz erfüllt ist. 3.3.2 Frauen in den beiden Führungsebenen unterhalb des VorstandsIm Mai 2017 hat der Vorstand der HORNBACH Baumarkt AG durch Beschluss gemäß § 76 Abs. 4 AktG die Zielgrößen des Frauenanteils in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands zum 28. Februar 2022 statuswahrend mit mindestens 9 % in der ersten Führungsebene sowie mindestens 13 % in der zweiten Führungsebene festgelegt. 3.4 Die HauptversammlungDie Aktionäre der HORNBACH Baumarkt AG nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Jede Stammaktie der HORNBACH Baumarkt AG gewährt eine Stimme. Die Hauptversammlung entscheidet insbesondere über die Gewinnverwendung, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat und wählt die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat sowie den Abschlussprüfer. Die Aktionäre werden regelmäßig mit einem Finanzkalender, der im Geschäftsbericht, in den Quartalsfinanzberichten sowie auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht wird, über wesentliche Termine unterrichtet. Den Vorsitz der Hauptversammlung führt grundsätzlich der Vorsitzende des Aufsichtsrats. Die HORNBACH Baumarkt AG bietet den Aktionären den Service eines weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreters. 4. Rechnungslegung und AbschlussprüfungDie Rechnungslegung des HORNBACH Baumarkt Konzerns erfolgt nach den Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind. Der Einzelabschluss der HORNBACH Baumarkt AG wird nach dem Deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) aufgestellt. Die Wahl des Abschlussprüfers erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durch die Hauptversammlung. Der Finanz- und Prüfungsausschuss bereitet den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor. Der Abschlussprüfer ist unabhängig. Er übernimmt neben der Prüfung des Konzern- und Einzelabschlusses auch die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des Konzerns. Die HORNBACH Baumarkt AG verfügt über ein Risikomanagementsystem, das kontinuierlich weiterentwickelt und an die sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst wird. Die Einrichtung des Risikofrüherkennungssystems wird von den Abschlussprüfern geprüft. 5. TransparenzDie Aktionäre, sämtliche Teilnehmer am Kapitalmarkt, Finanzanalysten, Investoren, Aktionärsvereinigungen und Medien werden regelmäßig und aktuell über die Lage, die Ergebnisse sowie über wesentliche geschäftliche Veränderungen des Unternehmens informiert. Die Berichterstattung des HORNBACH Baumarkt AG Konzerns erfolgt durch
Die entsprechenden Dokumente sowie die Termine der regelmäßigen Finanzberichterstattung sind auf unserer Webseite veröffentlicht. Neben dieser regelmäßigen Berichterstattung werden nicht öffentlich bekannte Informationen, die bei der HORNBACH Baumarkt AG eingetreten sind und die geeignet sind, den Börsenkurs der HORNBACH Baumarkt-Aktie erheblich zu beeinflussen, im Rahmen der Ad-hoc-Publizität gemäß Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) als Insiderinformation veröffentlicht. Alle Personen, die für das Unternehmen tätig sind und bestimmungsgemäß Zugang zu Insiderinformationen haben, werden über die sich aus dem Insiderrecht ergebenden Pflichten informiert. Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der HORNBACH Baumarkt AG sowie die mit diesen in enger Beziehung stehenden Personen haben Transaktionen mit Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten nach Maßgabe von Artikel 19 der Marktmissbrauchsverordnung (MMVO/MAR) mitzuteilen. Im Berichtsjahr wurden der Gesellschaft keine Transaktionen von Führungspersonen bzw. von Personen, die in enger Beziehung zu den Führungspersonen stehen, gemeldet. 6. Relevante UnternehmensführungspraktikenWir orientieren unser unternehmerisches Handeln an den Rechtsordnungen der verschiedenen Länder, aus denen sich für den Konzern der HORNBACH Baumarkt AG und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im In- und Ausland vielfältige Pflichten ergeben. Über die verantwortungsvolle Unternehmensführung in Übereinstimmung mit den Gesetzen, Verordnungen und sonstigen Richtlinien hinaus haben wir konzerninterne Regelungen aufgestellt, die das Wertesystem und die Führungsprinzipien innerhalb des Konzerns widerspiegeln. Die nachfolgend genannten Informationen haben wir auf unserer Webseite veröffentlicht. 6.1 Unser Wertesystem: das HORNBACH-FundamentHORNBACH ist ein zukunftsorientiertes familiengeführtes Unternehmen und wird geprägt durch ein klares und eindeutiges Wertesystem. Die Eckpfeiler sind Ehrlichkeit, Glaubwürdigkeit, Verlässlichkeit, Klarheit und Vertrauen in die Menschen. Aus diesem über Jahrzehnte gelebten Wertesystem wurde im Jahr 2004 das sogenannte HORNBACH-Fundament abgeleitet. Dieses Leitbild ist die Richtschnur für die Konzernstrategie, für unser tägliches Handeln und unsere unternehmerische Verantwortung. Fest verankert sind darin die Grundwerte für den Umgang mit unseren Kunden, aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untereinander. Darüber hinaus verdeutlicht das Fundament Aktionären, Kunden, der Öffentlichkeit und den Beschäftigten, was die Basis unseres unternehmerischen Erfolges ist. 6.2 ComplianceIm Wettbewerb sind nur solche Unternehmen dauerhaft erfolgreich, die ihre Kunden durch Innovation, Qualität, Zuverlässigkeit, Verlässlichkeit und Fairness nachhaltig überzeugen. Nach unserem Verständnis ist dafür die Einhaltung der gesetzlichen Regeln sowie der unternehmensinternen Richtlinien und ethischen Grundsätze (Compliance) unverzichtbar. Die HORNBACH-Unternehmenskultur ist auf diese Prinzipien ausgerichtet. Bei HORNBACH besteht ein werteorientiertes Compliance-System. Dabei wird vorrangig das Ziel verfolgt, Compliance-Verstöße möglichst im Ansatz zu vermeiden. Das "HORNBACH-Fundament" ist die Grundlage des HORNBACH-Wertesystems. Die im "HORNBACH-Fundament" genannten Leitsätze werden durch die "HORNBACH-Werte" konkretisiert. Dort sind, bezogen auf die Anspruchsgruppen "Staat und Gesellschaft", "Führungskräfte und Mitarbeiter", "Kunden, Lieferanten und Wettbewerber" sowie "Eigen- und Fremdkapitalgeber", Verhaltensmaßstäbe für Führungskräfte und Mitarbeiter niedergeschrieben. Diese betreffen unter anderem das Wahrnehmen der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung, das wertschätzende Miteinander, das Beachten eines fairen Wettbewerbs, das integre Verhalten sowie die Finanzberichterstattung. Die "HORNBACH-Werte" sind in alle konzernweit relevanten Sprachen übersetzt und sämtlichen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt worden. In den Verhaltensgrundsätzen "Annehmen und Gewähren von Zuwendungen" sind Leitsätze formuliert, in denen deutlich gemacht wird, was HORNBACH von den Führungskräften und Mitarbeitern in diesem Zusammenhang erwartet. Die Verhaltensgrundsätze wurden top-down kommuniziert und in Form eines Flyers in der jeweiligen Landessprache an die Mitarbeiter verteilt. Unsere Mitarbeiter werden beim Eintritt ins Unternehmen mit Hilfe der HORNBACH-Werte und der Verhaltensgrundsätze über Compliance-Themen informiert. Compliance liegt in der Gesamtverantwortung des Vorstands. Eine wesentliche Komponente des Compliance-Systems bei HORNBACH ist das Compliance-Komitee, das als oberstes Beratungsgremium der Compliance-Organisation fungiert. Für die Koordinierung der konzernweiten Compliance-Aktivitäten ist der Chief Compliance Officer verantwortlich. Dieser berichtet an den Vorstand und ist verantwortlich für die fortlaufende Optimierung der Compliance-Organisation und -Strukturen im Konzern. Der Chief Compliance Officer wird dabei von dezentral, in allen HORNBACH-Regionen und Fachbereichen tätigen Compliance-Beauftragten unterstützt. Das Compliance-System von HORNBACH wird regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Die Compliance-Aktivitäten sind insbesondere auf die Risiken "Unlauteres Verhalten/Korruption" und "Kartellrechtsverstöße" ausgerichtet. Die Entwicklung dieser Risiken sowie das eventuelle Auftreten neuer Risiken werden in einem halbjährlichen Turnus bei den Compliance-Beauftragten abgefragt. Zur Reduzierung der Risiken sind entsprechende Maßnahmen festgelegt Das Compliance-System wird seit Mitte 2017 durch ein internetbasiertes Hinweisgebersystem ergänzt. Es bietet Mitarbeitern, Dienstleistern und Lieferanten weltweit, eine weitere Möglichkeit, in den Dialog mit dem Chief Compliance Officer zu treten. So können Meldungen zu möglichen Compliance-Verstößen, auf Wunsch auch anonym, abgegeben werden. Meldungen über die bereits bestehenden Kommunikationskanäle - wie beispielsweise durch die Ansprache der direkten Führungskraft oder des Compliance-Beauftragten des Fachbereichs - sowie diejenigen Meldungen aus dem Hinweisgebersystem werden durch den Chief Compliance Officer ausgewertet. Besteht der begründete Verdacht eines Compliance-Verstoßes, ermittelt die Konzernrevision den Sachverhalt. In diesem Zusammenhang werden Maßnahmen festgelegt, um weitere ähnlich gelagerte Compliance-Verstöße im Ansatz zu verhindern. Liegt tatsächlich ein Compliance-Verstoß vor, werden grundsätzlich arbeits-, straf- und zivilrechtliche Maßnahmen ergriffen. Im Berichtsjahr gab es in der HORNBACH-Gruppe eine niedrige zweistellige Anzahl bestätigter Compliance-Verstöße. VergütungsberichtDer Vergütungsbericht stellt die Grundzüge und die Struktur der Vergütungen des Vorstands und des Aufsichtsrats dar. Er ist Bestandteil des Konzernlageberichts und richtet sich mit Ausnahme der individualisierten Offenlegung der Vergütung nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. 1. Vergütung des Vorstands1.1 Vergütungssystem der HORNBACH Baumarkt AGDie Vergütung der Mitglieder des Vorstands wird gemäß den aktienrechtlichen Anforderungen und gemäß den Anforderungen des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) unter Beachtung der marktüblichen Vergütung festgelegt. Die Gesamtvergütung für Mitglieder des Vorstands ergibt sich aus den Vergütungsbestandteilen jährliches Festgehalt und jährliche variable Vergütung zuzüglich markt- und konzernüblicher Nebenleistungen. Die Gesamtvergütung wird vom Aufsichtsrat regelmäßig auf ihre Angemessenheit hin überprüft.
1.2 Verhältnis der Vergütungsbestandteile untereinander:Das Verhältnis zwischen dem Festgehalt und den variablen Vergütungsbestandteilen ist nicht fest vorgegeben. Insbesondere besteht - mit Ausnahme der höhenmäßigen Begrenzung auf maximal 150 % des Festgehalts - keine betragsmäßige Verknüpfung zwischen dem jährlichen Festgehalt und der jährlichen variablen Vergütung. Im Rahmen der jährlichen variablen Vergütung ist sichergestellt, dass der überwiegende Teil der variablen Vergütung (75 %) langfristig orientiert ist und somit der vom Gesetzgeber geforderten überwiegenden Mehrjährigkeit entspricht. Im Einzelfall kann das Vergütungssystem vom Aufsichtsratsplenum unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben angepasst werden, sofern dies unter Berücksichtigung der Aufgaben und der Leistungen des Vorstandsmitglieds für erforderlich erachtet wird. 1.3 Altersversorgung und RuhegehaltszusageDie Mitglieder des Vorstands der HORNBACH Baumarkt AG erhalten einzelvertragliche Ruhegehaltszusagen. Diese bestehen aus einer beitragsorientierten Altersversorgung in Höhe von 25 % des Festgehalts, auszahlbar zu jeweils 50 % zum 31. August bzw. 28./29. Februar des Jahres. Folgende wesentliche Einzelheiten liegen der beitragsorientierten Altersversorgung zugrunde:
1.4 Regelungen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen (Abfindungsregelungen)In den Anstellungsverträgen der Vorstandsmitglieder werden bei Neuverträgen bzw. Vertragsverlängerungen ab Januar 2018 Abfindungsbegrenzungen für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit vorgesehen. Der Empfehlung des Corporate Governance Kodex in Ziffer 4.2.3 Absatz 4 wird damit künftig entsprochen. 1.5 Weitere LeistungenDie Mitglieder des Vorstands der HORNBACH Baumarkt AG erhalten insbesondere die folgenden weiteren Leistungen in markt- und konzernüblicher Art und Weise, die zum Teil als geldwerte Vorteile angesehen und entsprechend versteuert werden:
1.6 Vorstandsbezüge für das Geschäftsjahr 2018/19Die Bezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/19 betragen 5.209 T€ (Vj. 5.535 T€). Dabei entfallen 2.903 T€ (Vj. 2.828 T€) auf die feste Vergütung und 2.306 T€ (Vj. 2.707 T€) auf erfolgsbezogene Komponenten. Für aktive Mitglieder des Vorstands sind im Geschäftsjahr 2018/19 Leistungen nach Beendigung des Dienstverhältnisses (Dotierung Pensionsrückstellung) in Höhe von 689 T€ (Vj. 663 T€) angefallen. Die Pensionsrückstellungen der ehemaligen Vorstandsmitglieder belaufen sich auf insgesamt 1.245 T€ (Vj. T€ 1.246). Sämtlichen Pensionsrückstellungen stehen Wertguthaben gegenüber. Mit Blick auf die Größe und Marktstellung des Unternehmens sind die Gesamtbezüge des Vorstands unseres Erachtens insgesamt angemessen. In der Hauptversammlung 2016 stimmten die Aktionäre mit Dreiviertelmehrheit dafür, bis einschließlich Geschäftsjahr 2020/21 auf eine individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge zu verzichten (Opting-out-Klausel). 2. Vergütung des AufsichtsratsDie Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 15 der Satzung der HORNBACH Baumarkt AG geregelt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen eine feste Vergütung von 20.000 €, die am Tag nach der Hauptversammlung, die den Jahresabschluss für das betreffende Geschäftsjahr entgegennimmt, nachträglich zahlbar ist. Der Vorsitzende erhält das Zweieinhalbfache, sein Stellvertreter das Doppelte der festen Vergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die einem Ausschuss des Aufsichtsrats angehören, erhalten zusätzlich eine feste Ausschussvergütung, die für den Finanz- und Prüfungsausschuss 9.000 €, für den Personalausschuss 6.000 € und für den Vermittlungsausschuss, sofern dieser getagt hat, 4.000 € beträgt, die zusammen mit der festen Vergütung nachträglich zahlbar ist. Aufsichtsratsmitglieder, die in einem Ausschuss des Aufsichtsrats den Vorsitz inne haben, erhalten das Zweieinhalbfache der jeweiligen Ausschussvergütung. Die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/19 beläuft sich auf insgesamt 515 T€ (Vj. 515 T€). Dabei entfallen 390 T€ (Vj. 390 T€) auf die Grundvergütung und 125 T€ (Vj. 125 T€) auf die Ausschusstätigkeit. Die Vergütungen für weitere Aufsichtsratmandate in der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA bzw. in der HORNBACH Management AG belaufen sich für das Geschäftsjahr 2018/19 auf insgesamt 313 T€ (Vj. 362 T€). Davon entfielen 238 T€ (Vj. 245 T€) auf Grundvergütungen und 75 T€ (Vj. 117 T€) auf Ausschussvergütungen. Die HORNBACH Baumarkt-Aktiescroll
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im Xetra-Handel Das Börsenjahr 2018/19Deutlicher AbwärtstrendDas Kalenderjahr 2018 verlief für Aktieninvestoren enttäuschend. Eine restriktivere Geldpolitik der Notenbanken, zunehmende Handelsbarrieren, erfolglose Brexit-Verhandlungen und ein extrem heißer Sommer in Mitteleuropa, der sich negativ auf den Konsum auswirkte, sorgte fast flächendeckend für sinkende Aktienkurse. In Deutschland korrigierte im Jahresverlauf gut jedes dritte Unternehmen seine Prognose nach unten. Der deutsche Leitindex DAX fiel von einem Zwischenhoch im Mai mit 13.204 Punkten auf 10.559 Punkte zum Jahresende. Zum Jahresbeginn 2019 verzeichnete der DAX wieder leichte Zugewinne und schloss Ende Februar bei 11.516 Punkten. Kursentwicklung der HORNBACH Baumarkt-AktieDie HORNBACH Baumarkt-Aktie verzeichnete im Geschäftsjahr 2018/19 (1. März 2018 bis 28. Februar 201) ein Kursminus von 40,1 %. Unter Berücksichtigung der Auszahlung und Reinvestition der Dividende ergab sich ein Minus von 37,9 %. Damit blieb die Aktie hinter den Vergleichsindizes DAX (-7,4 %), SDAX (-11,0 %) und dem PRIME Xetra Retail Index (-23,5 %) zurück. Kurschart 1. März 2018 bis 28. Februar 2019Nach einem Jahreshöchststand mit 31,25 € am 13. März gab die Aktie im Jahresverlauf deutlich nach. Neben dem ungünstigen gesamtwirtschaftlichen Marktumfeld und einer schwachen Kursentwicklung in der gesamten Handelsbranche trug auch die Veröffentlichung der Gewinnwarnung am 10. Dezember zu dem Kursverfall bei. In der Folge markierte die HORNBACH-Baumarkt-Aktie ihren Jahrestiefststand mit 16,82 € am 28. Dezember. Im Januar und Februar 2019 setzte eine leichte Erholung ein und die Aktie schloss zum Stichtag am 28. Februar 2019 bei 18,26 € im Xetra-Handel (Vj. 30,50 €). Die Marktkapitalisierung betrug damit zum Geschäftsjahresende 581 Mio. € (Vj. 970 Mio. €). Die Gewinnwarnung am 20. März 2019 war für die Kurserholung der Aktie zu Beginn des neuen Geschäftsjahres eine schwere Hypothek. Zum Redaktionsschluss Anfang Mai 2019 lag der Kurs bei gut 17 €. Interesse von Value-InvestorenVon den rund 31,8 Millionen ausgegebenen Stammaktien werden nach wie vor 76,4 % von der Muttergesellschaft HORNBACH Holding AG & Co. KGaA gehalten. Der Streubesitz gemäß der Definition der Deutschen Börse lag zum Geschäftsjahresende bei 23,6 %. Diese Anteile sind insbesondere in der Hand internationaler, institutioneller Investoren. Vor allem langfristig orientierte Value-Investoren haben Interesse an der HORNBACH-Aktie, weil sie in dem Geschäftsmodell weiteres nachhaltiges Wachstumspotenzial sehen. Aktienrückkauf für BelegschaftsaktienprogrammDie jährliche Ausgabe von Belegschaftsaktien hat bei HORNBACH Tradition: Seit dem Geschäftsjahr des Börsenganges 1993/94, wird bezugsberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angeboten, durch den Erwerb von kaufpreisbegünstigten HORNBACH Baumarkt-Aktien an der nachhaltigen Geschäftsentwicklung und dem langfristigen Erfolg teilzuhaben. Am letztjährigen Belegschaftsaktienprogramm haben sich insgesamt 2.750 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der HORNBACH-Gruppe beteiligt. Insgesamt wurden 53.650 Aktien übertragen. AnalysteneinstufungenDie HORNBACH Baumarkt-Aktie wird zum Bilanzstichtag 28. Februar 2019 von zwei (Vj. vier) Finanzanalysten in Form von Research-Berichten und Studien regelmäßig kommentiert. Zum Stichtag empfahl ein Analyst zum Kauf, und ein Analyst zum Halten. Das durchschnittliche Kursziel lag bei 24,25 €, das im Vergleich zum Schlusskurs unseres Geschäftsjahres 2018/19 ein Aufwärtspotenzial von 33 % impliziert. Die aktuelle Aufstellung der Bank- und Research-Häuser, die regelmäßig über HORNBACH berichten, sowie die jeweiligen Empfehlungen der Aktie sind auf der Website der HORNBACH-Gruppe einsehbar. DividendenpolitikHORNBACH verfolgt eine auf Kontinuität ausgerichtete Dividendenpolitik, deren Ziel es ist, einen fairen Ausgleich zwischen den Aktionärsinteressen einerseits und der Wachstumsfinanzierung des Unternehmens andererseits zu schaffen. Vorstand und Aufsichtsrat der HORNBACH Baumarkt AG schlagen der Hauptversammlung am 4. Juli 2019 eine Dividende auf Vorjahresniveau von 0,68 € je gewinnberechtigter Stückaktie vor. Die Ausschüttungssumme von 21.629 T€ entspricht einer Ausschüttungsquote von 52,7 % (Vj. 37,0 %) des Ergebnisses je Aktie. FinanzkommunikationIm Rahmen unserer Investor-Relations-Arbeit haben wir im zurückliegenden Geschäftsjahr Aktionäre, Analysten, die Finanzmedien und die Öffentlichkeit zeitnah über die Geschäftsentwicklung des HORNBACH Baumarkt Konzerns informiert. Alle Quartalsmitteilungen, Geschäftsberichte, Pressemitteilungen und weitere Finanzinformationen haben wir auf der Webseite der HORNBACH-Gruppe veröffentlicht. In der Hauptversammlung, der Bilanzpressekonferenz, in Analystenkonferenzen sowie in Investorengesprächen führen wir den Dialog mit dem Kapitalmarkt. Ferner wird auch der persönliche Kontakt zu den Anlegern und Medien genutzt, um die Ziele und Strategie unseres Unternehmens zu erläutern. Stammdaten der HORNBACH Baumarkt-Aktiescroll
FINANZTERMINKALENDER 2019scroll
Investor Relations Axel Müller Telefon (+49) 06348 / 60 2444 Telefax (+49) 06348 / 60 4299 invest@hornbach.com www.hornbach-holding.de ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHTGrundlagen des Konzerns1. Der Konzern im ÜberblickDer HORNBACH Baumarkt AG Konzern (im Folgenden "HORNBACH") ist eines der führenden Do-it-yourself (DIY) Einzelhandelsunternehmen in Europa. Zum Bilanzstichtag 28. Februar 2019 betreibt der Konzern 158 großflächige Bau- und Gartenmärkte mit einem einheitlichen Marktauftritt in neun Ländern. 97 Standorte befinden sich in Deutschland. 61 weitere Standorte liegen im übrigen Europa und verteilen sich auf die Länder Österreich (14), Niederlande (14), Luxemburg (1), Tschechien (10), Schweiz (7), Schweden (6), Slowakei (3) und Rumänien (6). Bei einer Gesamtverkaufsfläche von rund 1,85 Mio. qm beträgt die Durchschnittsgröße eines HORNBACH Bau- und Gartenmarktes mehr als 11.700 qm. HORNBACH verbindet sein stationäres Einzelhandelsgeschäft in allen Ländern seines Verbreitungsgebiets mit seinen Onlineshops (E-Commerce) zum DIY-Mehrkanalhandel, den wir auch als Interconnected Retail bezeichnen. Im Geschäftsjahr 2018/19 (1. März 2018 bis 28. Februar 2019) erzielte der HORNBACH Baumarkt AG Konzern einen Nettoumsatz von rund 4,1 Mrd. €. Damit ist HORNBACH der drittgrößte Handelskonzern der deutschen DIY-Branche und europaweit die Nummer fünf. Zum Bilanzstichtag 28. Februar 2019 beschäftigt der HORNBACH Baumarkt AG Konzern europaweit 20.118 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (einschließlich passiver Beschäftigungsverhältnisse), davon 8.893 außerhalb Deutschlands. Die Grafik auf der folgenden Seite zeigt die aktuelle Konzernstruktur und gibt einen Überblick über die wichtigsten Beteiligungen der HORNBACH Baumarkt AG. Die vollständigen Details zum Konsolidierungskreis und den konsolidierten Beteiligungen werden im Konzernanhang dargestellt. Die HORNBACH Baumarkt AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft. Von den rund 31,8 Mio. Stammaktien der Gesellschaft (ISIN DE0006084403, Prime Standard) hält die Muttergesellschaft HORNBACH Holding AG & Co. KGaA 76,4 %. 23,6 % der Aktien befinden sich im Streubesitz (Stand: 28. Februar 2019). Das Unternehmen wurde im Jahr 1877 gegründet und ist inzwischen in der fünften Generation familiengeführt. 2. Geschäftsmodell des Konzerns2.1 HandelsaktivitätenHORNBACH hat eine jahrzehntelange Erfahrung im Betreiben von großflächigen Bau- und Gartenmärkten in großen regionalen Einzugsgebieten. Das Unternehmen vertraut dabei auf die Stärken des organischen Wachstums. Das Standortportfolio im In- und Ausland ist sehr homogen. Die meisten Märkte im Konzern haben Verkaufsflächen von mehr als 10.000 qm. Dadurch profitiert HORNBACH von Größenvorteilen (Economies of Scale) im Betrieb und der konzeptionellen Weiterentwicklung der Märkte sowie in der Konzernlogistik. Dabei setzt das Unternehmen nicht nur auf das stationäre Einzelhandelsgeschäft, sondern auch auf das Entwicklungspotenzial im E-Commerce. Seit Januar 2018 ist der HORNBACH-Onlineshop als leistungsfähiger virtueller Bau- und Gartenmarkt in allen Ländern präsent, in denen wir stationären DIY-Einzelhandel betreiben. ![]() Bei HORNBACH stehen die Projektkunden im Mittelpunkt. Dies sind einerseits leidenschaftliche Heimwerker und professionelle Kunden, die in Eigenregie umfangreiche Renovierungs- und Bauvorhaben im Haus, in der Wohnung oder im Garten verwirklichen (Do-it-yourself). Das sind andererseits Kunden, die ihre Produkte selbst auswählen, die komplette Abwicklung ihres Projekts einschließlich aller Dienstleistungen jedoch einem leistungsfähigen Partner anvertrauen (Do-it-for-me). Auf diese Zielgruppen sind alle stationären und Online-Aktivitäten des Unternehmens ausgerichtet. So bietet HORNBACH seinen Kunden insbesondere ein breites und tiefes Sortiment in ausreichend großen Mengen und anspruchsvoller Qualität, verlässliche und transparente Dauertiefpreise sowie professionelle Beratung und projektbezogene Services. Nicht zuletzt dank der innovativen Werbung hat sich HORNBACH bei den DIY-Kunden erfolgreich als Marke etabliert und erzielt in Verbraucherbefragungen regelmäßig Bestnoten in der Kundenzufriedenheit. Die Produktpalette der HORNBACH-Filialen umfasst im Durchschnitt rund 50.000 stationär vorrätige Artikel sowie bis zu 170.000 online verfügbare Artikel aus den fünf Warenbereichen Eisenwaren / Elektro, Farben / Tapeten / Bodenbeläge, Baustoffe / Holz / Baufertigteile, Sanitär / Fliesen sowie Garten. 2.2 ImmobilienaktivitätenDer HORNBACH Baumarkt AG Konzern verfügt über einen erheblichen Immobilienbesitz. Hierbei handelt es sich überwiegend um selbst genutzte Einzelhandelsimmobilien. Zum Bilanzstichtag 28. Februar 2019 standen 32 % der Verkaufsflächen im Eigentum des Konzerns. Die HORNBACH Immobilien AG und ihre Tochtergesellschaften halten weitere 27 % der DIY-Verkaufsflächen im Eigentum. Die übergeordnete Strategie ist es, mindestens die Hälfte der für betriebliche Zwecke genutzten Immobilien, gemessen an der Verkaufsfläche, im Eigentum des Gesamtkonzerns HORNBACH Holding AG & Co. KGaA zu halten. 2.3 BerichtssegmenteDie Einteilung der Geschäftsfelder (Segmente) entspricht dem innerbetrieblichen Berichtswesen, das von Vorstand und Management des HORNBACH Baumarkt AG Konzerns zur Steuerung des Unternehmens genutzt wird. Das Segment "Handel" umfasst die 158 (Vj. 156) im HORNBACH Baumarkt AG Konzern zusammengefassten Bau- und Gartenmärkte sowie unsere Handelsaktivitäten im E-Commerce. Die Umsätze im Konzern der HORNBACH Baumarkt AG werden primär im Segment Handel, das heißt im operativen Handelsgeschäft generiert. Das Segment "Immobilien" umfasst die vom HORNBACH Baumarkt AG Konzern gehaltenen Einzelhandelsimmobilien. In diesem Segment werden konzernintern kalkulatorische Mieten zu marktüblichen Konditionen weiterverrechnet. Die Erträge aus der kalkulatorischen Weiterverrechnung von Mieten werden als "Mieterlöse mit verbundenen Unternehmen" in der Segmentberichterstattung vollständig konsolidiert. In der Überleitungsspalte "Zentralbereiche und Konsolidierung" sind die nicht den Segmenten zugeordneten Posten der Verwaltungen sowie Konsolidierungspositionen zusammengefasst. 3. SteuerungssystemDie im Folgenden beschriebenen Steuerungskennzahlen werden sowohl für Zwecke der Steuerung des HORNBACH Baumarkt AG Konzerns als auch der HORNBACH Baumarkt AG verwendet. 3.1 Bedeutsamste SteuerungskennzahlenDer Umsatz ist für ein Handelsunternehmen wie den HORNBACH Baumarkt AG Konzern die zentrale Steuerungsgröße des operativen Geschäfts. Dieser ist der unmittelbare Gradmesser für unseren Erfolg beim Kunden. Die Umsatzentwicklung wird als Netto-Gesamtumsatz in Euro berichtet. Das bereinigte Betriebsergebnis (adjusted EBIT oder operatives Betriebsergebnis) ist seit dem Beginn des Geschäftsjahres 2018/19 die zentrale Ertragskennzahl des Konzerns. Es ist das Ergebnis unbeeinflusst von Zinsen und Steuern (EBIT), bereinigt um nicht-operative Ergebniseffekte. Das EBIT berechnet sich in der Gewinn- und Verlustrechnung aus dem Rohertrag in Euro abzüglich der Kosten (Filial-, Voreröffnungs- und Verwaltungskosten) plus sonstiges Ergebnis. Bei der Bereinigung werden nicht-operative Aufwendungen dem EBIT hinzugerechnet (Beispiele: außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögenswerte, Zuführung zu Rückstellungen für belastende Verträge). Nicht-operative Erträge werden vom EBIT abgezogen (Beispiele: Erträge aus der Veräußerung von Immobilien, Erträge aus Zuschreibungen auf in Vorjahren wertberichtigte Vermögenswerte). Dadurch eignet sich das bereinigte EBIT besonders für Steuerungszwecke und den Vergleich der operativen Ertragsentwicklung im Zeitablauf sowie für Prognosen. 3.2 Alternative LeistungskennzahlenIm vorliegenden Geschäftsbericht verwenden wir zur Erläuterung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zudem alternative Leistungskennzahlen, die nicht nach IFRS definiert sind. Bezogen auf die Bau- und Gartenmärkte (DIY) wird die Veränderungsrate der flächen- und währungskursbereinigten Umsätze als alternative Leistungskennzahl dargestellt. Sie dient zur Performancemessung des operativen Geschäfts und als Indikator für das organische Wachstum unserer Einzelhandelsaktivitäten (stationäre Filialen und Onlineshops). Bei der Berechnung der flächenbereinigten Umsätze werden alle Bau- und Gartenmärkte zugrunde gelegt, die mindestens ein volles Jahr in Betrieb sind, sowie die Umsätze aus dem Onlinegeschäft. Neueröffnungen, Schließungen und Märkte mit wesentlichen Umbaumaßnahmen in den zurückliegenden zwölf Monaten werden dagegen nicht berücksichtigt. Die flächenbereinigten Umsätze werden ohne Mehrwertsteuer (netto) und auf Basis lokaler Währung für den zu vergleichenden Berichtszeitraum ermittelt (währungskursbereinigt). Die flächen- und währungskursbereinigte Veränderungsrate ist somit ein Performanceindikator, unabhängig von Währungseinflüssen. Auf Euro-Basis werden zusätzlich die flächenbereinigten Umsätze einschließlich der Währungskurseffekte in den Nicht-Euro-Ländern unseres europaweiten Filialnetzes ermittelt. Stellschrauben für die Ertragskraft des Konzerns sind die Filial-, Voreröffnungs- und Verwaltungskosten. Als Steuerungsgrößen und zugleich Trendindikatoren für die Kostenentwicklung verwenden wir die in Prozent vom Nettoumsatz errechneten Kostenquoten als alternative Leistungskennzahlen. In den Funktionskosten werden die zuordenbaren nicht-operativen Erträge und Aufwendungen ausgewiesen (zuvor: Ausweis im sonstigen Ergebnis). Bei Bedarf berichten wir zur Kommentierung der operativen Ertragsentwicklung über die um nichtoperative Ergebniseffekte bereinigten Funktionskosten. Die Filialkostenquote ist der Quotient aus Filialkosten und Nettoumsatz. Die Filialkosten beinhalten Kosten, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der stationären Bau- und Gartenmärkte sowie der Onlineshops stehen. Sie beinhalten im Wesentlichen Personal-, Raum- und Werbekosten sowie Abschreibungen und allgemeine Betriebskosten wie beispielsweise Transportkosten, Wartung und Instandhaltung. Die Voreröffnungsquote ist der Quotient aus Voreröffnungskosten und Nettoumsatz. Als Voreröffnungskosten werden Kosten, die im zeitlichen Zusammenhang mit der Errichtung eines neuen stationären Bau- und Gartenmarktes bis zur Neueröffnung stehen, ausgewiesen. Die Voreröffnungskosten bestehen im Wesentlichen aus Personalkosten, Raumkosten und Verwaltungsaufwand. Die Verwaltungskostenquote ist der Quotient aus Verwaltungskosten und Nettoumsatz. In den Verwaltungskosten werden sämtliche Kosten der Verwaltung ausgewiesen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb oder der Einrichtung von stationären Bau- und Gärtenmärkten sowie dem Aufbau und Betrieb des Onlinehandels (E-Business) stehen und diesen nicht direkt zugeordnet werden können. Sie beinhalten im Wesentlichen Personalkosten, Rechts- und Beratungskosten, Abschreibungen, Raumkosten sowie IT-, Reise- und Kraftfahrzeugkosten. Neben den rein administrativen Verwaltungskosten sind darin auch projektbezogene Aufwendungen sowie insbesondere Kosten für Digitalisierung bzw. Interconnected Retail (siehe auch Erläuterungen in "3.1 Umsatzentwicklung" im Wirtschaftsbericht) enthalten. Das EBITDA dient als alternative Leistungskennzahl zur Kommentierung der Ertragsentwicklung im Berichtszeitraum. EBITDA steht für "Earnings before interest, taxes, depreciation and amortization", das heißt das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte. Das EBITDA hat Kapitalfluss-(Cashflow-) Charakter, da die liquiditätsunwirksamen Abschreibungen zum Betriebsergebnis (EBIT) addiert werden. Das EBIT wird in der Darstellung der Ertragslage als alternative Leistungskennzahl kommentiert. Da nichtoperative, außerplanmäßige Sondereffekte zu erheblichen Schwankungen der Kennzahl im Periodenvergleich führen können, wird das EBIT nicht mehr als Steuerungsgröße in der Unternehmensplanung und als zentrale Berichtsgröße für Soll-Ist-Vergleiche sowie für Ertragsprognosen auf Jahresbasis verwendet. Zur Kommentierung der Vermögenslage verwenden wir die Eigenkapitalquote. Sie ist der Quotient aus bilanziellem Eigenkapital und Gesamtkapital (Bilanzsumme). Bezüglich des Eigenkapitals steuert der Konzern keinen definierten Zielwert an. Vielmehr streben wir zur Absicherung unserer finanziellen Stabilität und Unabhängigkeit grundsätzlich eine dauerhaft stabile, hohe bilanzielle Eigenkapitalquote an. Eine alternative Leistungskennzahl zur Kommentierung der Finanzlage sind die Nettofinanzschulden. Berechnet werden sie als Summe der kurzfristigen und langfristigen Finanzschulden abzüglich der flüssigen Mittel und - soweit vorhanden - abzüglich kurzfristiger finanzieller Vermögenswerte (Finanzanlagen). 3.3 Weitere SteuerungskennzahlenAuskunft über den warenwirtschaftlichen Erfolg gibt die Entwicklung der Handelsspanne (Rohertragsmarge). Sie ist definiert als der warenwirtschaftliche Rohertrag (Saldo aus Umsatzerlösen und Kosten der umgesetzten Handelsware) in Prozent vom Nettoumsatz. Diese Steuerungsgröße wird maßgeblich beeinflusst von der Entwicklung der Einkaufs- und Verkaufspreise, von Veränderungen im Sortimentsmix sowie Währungskurseffekten im Zuge des internationalen Einkaufs. Die Steuerung der Finanz- und Vermögenslage des HORNBACH Baumarkt AG Konzerns verfolgt das Ziel, die Liquidität des Konzerns jederzeit sicherzustellen sowie den Finanzierungsbedarf für das nachhaltige Wachstum des Konzerns möglichst kostengünstig zu decken. Zu den weiteren Steuerungsgrößen gehören vor diesem Hintergrund die zahlungswirksamen Investitionen in Grundstücke, Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung für neue und bestehende Bau- und Gartenmärkte sowie in immaterielle Vermögenswerte. Dabei streben wir ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem operativen Cashflow und den geplanten Investitionen an. Für Handelsunternehmen ist die Lagerumschlagshäufigkeit ein wichtiger Indikator für die Effizienz der Warenwirtschaft. Wir definieren den Lagerumschlag als Verhältnis von Materialeinsatz zu den durchschnittlichen Vorräten. Dabei entspricht der Durchschnittsbestand der Vorräte dem arithmetischen Mittel aus Periodenanfangs- und Periodenendbestand. Je höher der Lagerumschlag liegt, umso niedriger sind die Vorratsbestände und dadurch die Liquiditätsbindung. Unser Ziel ist daher, den Lagerumschlag auf einem im Vergleich zum Wettbewerb überdurchschnittlich hohen Niveau nachhaltig zu verbessern und dabei gleichzeitig die Warenverfügbarkeit sicherzustellen. Wirtschaftsbericht1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen1.1 Internationale RahmenbedingungenDie europäische Wirtschaft ist im Kalenderjahr 2018 langsamer gewachsen als im Vorjahr. Nach Angaben des statistischen Amts der Europäischen Union (Eurostat) erhöhte sich das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in der gesamten Europäischen Union (EU28) um 1,9 % und im Euroraum um 1,8 %. Die 2018 erzielten Wachstumsraten des BIP in den neun europäischen Ländern des HORNBACH-Verbreitungsgebiets lagen mehrheitlich ebenfalls unter den Vorjahreswerten, mit Ausnahme von Deutschland jedoch über dem EU-Durchschnitt. Der private Konsum in der EU28 und im Euroraum wuchs um real 1,6 % bzw. 1,3 %. Die jährliche Euroraum-HVPI-Inflationsrate fiel mit 1,8 % im Dezember 2018 deutlich höher aus als im Vorjahr (plus 1,5 %). Das Wachstumstempo der europäischen Bauwirtschaft hat sich im Vergleich zum Vorjahr verringert. Die Produktion im Baugewerbe erhöhte sich nach einer Schätzung von Eurostat im Jahr 2018 um 2,0 % in der EU28 bzw. um 1,7 % im Euroraum. Nach Einschätzung der Euroconstruct-Gruppe ist das europäische Bauvolumen in deren 19 Partnerländern im Jahr 2018 um 2,8 % gestiegen. Insbesondere der Wohnungsbau, auf den zuletzt etwa 48 % der gesamten Baumaßnahmen entfielen, zeigte deutlich Bremsspuren, während der Tiefbausektor an Fahrt aufnahm. Das Einzelhandelsvolumen im Nicht-Nahrungsmittelsektor (ohne Motorkraftstoffe) nahm im Jahr 2018 in der EU28 um 2,6 % und im Euroraum um 1,8 % zu. Bezogen auf das HORNBACH-Verbreitungsgebiet erzielte der Einzelhandel in allen Ländern mit Ausnahme von Luxemburg und der Schweiz Umsatzzuwächse. Rumänien, die Tschechische Republik und die Slowakei bewegten sich deutlich über dem europäischen Durchschnitt. Die Umsatzzuwächse im Do-it-yourself-Einzelhandel (DIY) lagen nach Angaben der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) im Kalenderjahr 2018 in Deutschland bei 1,6 %, in Österreich bei 1,4 %, in der Schweiz bei 1,9 %, in den Niederlanden bei 4,5 % und in der Tschechischen Republik bei 11,2 %. Für die übrigen Länder des HORNBACH-Verbreitungsgebiets lagen keine Daten vor. Wachstumsraten des Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Verbreitungsgebiet der HORNBACH Bau- und Gartenmärktescroll
1.2 Rahmenbedingungen in Deutschland1.2.1 Gesamtwirtschaftliches UmfeldIn Deutschland ließ die konjunkturelle Dynamik im Jahresverlauf deutlich nach. Den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes zufolge erhöhte sich das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahresdurchschnitt 2018 um 1,4 % (Vj. plus 2,2 %) nach einer leicht rückläufigen bzw. stagnierenden Entwicklung im dritten und vierten Kalenderquartal. Die Wachstumsbeiträge kamen ausschließlich aus dem Inland, wobei sich insbesondere höhere Bau- und Ausrüstungsinvestitionen auswirkten. Der private Konsum (plus 1,0 %) profitierte von der günstigen Arbeitsmarktlage und steigenden Löhnen und Gehältern. Die real verfügbaren Einkommen erhöhten sich um 3,5 %. 1.2.2 Bautätigkeit und BaugewerbeDie insgesamt positiven gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die starke Nachfrage nach Immobilien und niedrige Kreditzinsen haben im vergangenen Jahr den Bausektor weiter angetrieben. Wachstumsmotor war angesichts des anhaltend günstigen Zinsumfelds weiterhin der private Wohnungsneubau. Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) stieg das Wohnungsbauvolumen im Jahr 2018 nominal um 8,6 %, wobei das Neubauvolumen mit 10,1 % überproportional zunahm. Die für die Baumarktbranche relevanteren Sanierungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Gebäudebestand wuchsen um 7,9 %. Der Anteil der Bauleistungen an bestehenden Gebäuden lag im Jahr 2018 bei rund 68 %. Die hohe Auslastung der Bauwirtschaft sowie gestiegene Materialkosten schlugen sich in steigenden Preisen für Bauleistungen nieder. Real ergab sich für das Bauhauptgewerbe im Jahr 2018 eine Wachstumsrate von 3,0 %, während das Ausbaugewerbe um 3,5 % zulegte. 1.2.3 Einzelhandel und DIYNach den Angaben des Handelsverbandes Deutschland (HDE) wuchs der Netto-Gesamtumsatz im deutschen Einzelhandel im Jahr 2018 auf 525,0 Mrd. € an. Damit setzte die Branche nominal 2,3 % bzw. real 1,0 % mehr um als im Jahr 2017. Der Onlinehandel (E-Commerce) wuchs weiterhin kräftig um 9,7 % auf 53,6 Mrd. € (Vj. 48,9 Mrd. €). Damit hatten die Onlineumsätze im Jahr 2018 einen Anteil von 10,2 % (Vj. 9,5 %) am gesamten Einzelhandelsvolumen. Nach Angaben des BHB - Handelsverband Heimwerken, Bauen und Garten steigerten die großflächigen Baumärkte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 1.000 qm im Kalenderjahr 2018 die Bruttoumsätze um nominal 1,6 % auf 18,75 Mrd. € (Vj. 18,45 Mrd. €). Flächenbereinigt - das heißt ohne Berücksichtigung von Neueröffnungen, Schließungen oder wesentlichen Umbaumaßnahmen im Berichtsjahr - verzeichnete die Branche mit 1,3 % ein leichtes Wachstum. Die Bruttoumsätze der kleinflächigen Baumärkte (Baumarktshops, bis 1.000 qm Verkaufsfläche) erhöhten sich um 2,9 % auf 4,03 Mrd. € (Vj. 3,92 Mrd. €). Damit stieg das Marktvolumen aller Bau- und Heimwerkermärkte 2018 um 1,8 % auf 22,78 Mrd. €. Wesentlich dynamischer wuchs der E-Commerce mit Heimwerker-, Baustoff- und Gartensortimenten. 2018 setzten die Onlineshops der stationären Händler, der Versandhandel und die reinen Onlinehändler in Deutschland nach Angaben der Marktforscher von Teipel Research & Consulting brutto 3,68 Mrd. € (Vj. 3,29 Mrd. €) mit DIY-Sortimenten um. Das bedeutet eine Steigerung gegenüber 2017 um 12,4 %. Zu den Wachstumstreibern zählten hier insbesondere die stationär tätigen Baumarktunternehmen, die ihre Onlineumsätze mit einem Wachstum von rund 17 % auf mehr als 700 Mio. € überproportional steigerten. 2. Überblick über den Geschäftsverlauf 2018/192.1 Gesamtbeurteilung der wirtschaftlichen Lage des KonzernsDas Geschäftsjahr 2018/19 (1. März 2018 bis 28. Februar 2019) war geprägt von erhöhter politischer Unsicherheit, die sich im gesamten europäischen Verbreitungsgebiet des HORNBACH Baumarkt Konzerns in geringeren Wachstumsraten der Gesamtwirtschaft, der Bauwirtschaft und des Einzelhandels niederschlug. Im DIY-Einzelhandel herrschte ein unvermindert intensiver Wettbewerb, der durch die zunehmende Onlinekonkurrenz weiter angeheizt wurde. Die digitale Transformation belastete zudem die Ertragslage vieler Einzelhandelsunternehmen. In diesem Kontext verlief das Berichtsjahr für den HORNBACH Baumarkt AG Konzern operativ zweigeteilt: Wir haben mehr Umsatz gemacht, gleichzeitig aber wegen höherer Kosten auch weniger verdient als vor Jahresfrist. Umsatzprognose 2018/19 erfüllt...HORNBACH hat im Geschäftsjahr 2018/19 die kundenorientierte Verknüpfung des Onlinegeschäfts mit dem stationären Handelsgeschäft (Interconnected Retail, abgekürzt: ICR) konsequent vorangetrieben. Die Kunden honorierten unsere ICR-Strategie, unsere Sortimentskompetenz sowie die weiter verbesserte Ansprechbarkeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer nochmals gestiegenen Nachfrage. Unsere Umsatzziele haben wir erreicht - trotz teilweise extremer Witterungsbedingungen im Frühjahr und Sommer. So erhöhte der HORNBACH Baumarkt Konzern den Nettoumsatz im Geschäftsjahr 2018/19 um 5,3 % auf 4.096 Mio. €. Flächen- und währungskursbereinigt lag die Zuwachsrate mit 4,2 % über dem Vorjahresniveau, wozu sowohl die Region Deutschland als auch in besonderem Maße die Region übriges Europa beitrugen. Der Anteil der Auslandsfilialen am Konzernumsatz nahm von 46,8 % auf 48,3 % zu. Der durchschnittliche Jahresumsatz eines HORNBACH Bau- und Gartenmarkts erhöhte sich im Berichtsjahr von 24,9 Mio. € auf 25,9 Mio. €. Die Flächenproduktivität, das heißt der gewichtete Nettoumsatz je Quadratmeter Verkaufsfläche, stieg von 2.135 auf 2.210 Euro je qm (plus 3,5 %). Der Onlinehandel, den wir mit unserem stationären Handel eng verknüpfen, trug mit einer durchschnittlichen Wachstumsrate von rund 25 % zur Gesamtperformance im Konzern bei. ... aber Kostensteigerungen drücken Erträge deutlich unter VorjahresniveauUm die Wettbewerbsposition zu stärken, schulterte HORNBACH im Berichtsjahr erhebliche Mehrkosten für Interconnected Retail, die Verbesserung des stationären Marktauftritts sowie die Vorbereitung des Saisongeschäfts im Folgejahr. Die dafür als notwendig erachteten Aktivitäten führten im Wesentlichen zu einem überproportionalen Anstieg der Personal- und Sachkosten, der durch das Rohertragswachstum nicht kompensiert wurde. Das um nicht-operative Sondereffekte bereinigte EBIT - der Gradmesser für die operative Ertragskraft - ging vor diesem Hintergrund trotz des erfreulichen Umsatzwachstums um 25,6 % auf 81,9 Mio. € (Vj. 110,0 Mio. €) zurück. Das Konzernbetriebsergebnis verringerte sich um 34,5 % auf 67,2 Mio. €. Im Betriebsergebnis enthalten sind nicht-operative, außerplanmäßige Ergebnisbelastungen im Zusammenhang mit Rückstellungen für belastende Verträge (gemäß IAS 37) sowie Wertberichtigungen nach IAS 36, die sich per Saldo von 7,5 Mio. € im Geschäftsjahr 2017/18 auf 14,7 Mio. € im Berichtsjahr 2018/19 nahezu verdoppelten. Der Konzernjahresüberschuss sank um 30,2 % auf 40,9 Mio. €. Insgesamt war die Ertragslage im Geschäftsjahr 2018/19 nicht zufriedenstellend. Im Berichtsjahr hat der Konzern die Investitionen von 129 Mio. € auf 184 Mio. € erhöht. Rund 70 % davon entfielen auf Grundstücke und Gebäude, überwiegend für die Expansion. Dabei wurden auch besondere Gelegenheiten genutzt, die in der ursprünglichen Planung nicht enthalten waren. So erwarben wir ein attraktives Grundstück mit Gebäude in einem der wichtigsten Einzugsgebiete der Schweiz. Überdies kauften wir zwei exzellente HORNBACH Bau- und Gartenmärkte im Großraum Berlin sowie einen weiteren Standort in Bielefeld von Investoren zurück. Die Mietverträge dieser Märkte standen zur Verlängerung an. Wir entschieden uns aufgrund der attraktiven Refinanzierungsbedingungen an den Kapitalmärkten, die Rückkaufsoptionen zu nutzen. Die Rückkäufe wurden durch die Aufnahme zwei neuer Schuldscheindarlehen der HORNBACH Holding B.V. über 52 Mio. € (Laufzeit: 5 Jahre) und 43 Mio. € (7 Jahre) finanziert. Dadurch sicherten wir uns einerseits ertragsstarke Vermögenswerte und andererseits Mittel für die künftige Expansion in den Niederlanden. Schließlich nutzten wir im Februar 2019 das günstige Zinsniveau für die Emission zwei weiterer Schuldscheindarlehen der HORNBACH Baumarkt AG über 126 Mio. € (5 Jahre) und 74 Mio. € (7 Jahre). Damit wurden bereits ein Jahr vor Fälligkeit der Unternehmensanleihe im Februar 2020 Mittel für deren Refinanzierung sowie die allgemeine Wachstumsfinanzierung gewonnen. Durch die intensiven Finanzierungsaktivitäten hat sich die Bruttofinanzverschuldung des HORNBACH Baumarkt AG Konzerns im Stichtagsvergleich von 424 Mio. € auf 762 Mio. € erhöht. Die Bilanzsumme hat sich zum 28. Februar 2019 nicht nur wegen der Zunahme der Sachanlagen durch die gesteigerte Investitionstätigkeit bzw. durch den Anstieg der flüssigen Mittel aus der Finanzierungstätigkeit gegenüber dem Vorjahresstichtag signifikant um 340 Mio. € auf 2,34 Mrd € erhöht. Hinzu kam auch eine strategische Komponente: HORNBACH bereitete sich im vierten Quartal 2018/19 noch intensiver als in der Vergangenheit auf die kommende Frühjahrssaison (erstes Quartal 2019/20) vor. Im Fokus stand dabei nicht nur die Rekrutierung zusätzlicher Fachverkäufer, sondern auch eine höhere Warenverfügbarkeit. Letzteres führte zu einem deutlichen Anstieg der Vorräte. In diesem Kontext verringerte sich die Eigenkapitalquote zum Bilanzstichtag von 52,5 % auf 45,7 %. Damit liegt die Kennzahl aber immer noch auf einem zufriedenstellend hohen Niveau. Angesichts des breiten Spektrums an Finanzierungsquellen verfügen wir über ein ausreichendes Maß an Sicherheit und Flexibilität für die künftige Wachstumsfinanzierung. 2.2 Wesentliche Ereignisse2.2.1 Entwicklung des stationären HORNBACH-FilialnetzesIm März 2018 eröffneten wir einen neuen großflächigen Bau- und Gartenmarkt in Zwolle, den insgesamt 14. HORNBACH-Standort in den Niederlanden. Im April 2018 nahmen wir in Affoltern unseren siebten Bau- und Gartenmarkt in der Schweiz in Betrieb. Beide Märkte verfügen über eine Fläche von rund 12.000 qm. Im September eröffnete in Boras unser sechster Standort in Schweden mit knapp 6.000 qm. Ein kleinflächiger Baumarkt (HORNBACH compact) in Alzey (Rheinland-Pfalz) wurde aufgrund der fehlenden Entwicklungsperspektiven im April geschlossen. Darüber hinaus wurden bestehende Märkte im Rahmen des üblichen Modernisierungsprogramms um- und ausgebaut. Unter anderem wurden weitere Märkte um einen Drive-In ergänzt sowie an den meisten Standorten in Deutschland Selbstbedienungskassen installiert. Unter Berücksichtigung der Neueröffnungen und Schließungen im Berichtsjahr betreiben wir zum 28. Februar 2019 konzernweit 158 Einzelhandelsfilialen (28. Februar 2018: 156), davon 97 (98) in Deutschland sowie 61 (58) im übrigen Europa. Die Gesamtverkaufsfläche im HORNBACH Baumarkt AG Konzern beläuft sich zum 28. Februar 2019 auf rund 1,85 Mio. qm (28. Februar 2018: rund 1,82 Mio. qm). 2.2.2 Entwicklung des Interconnected RetailIm Geschäftsjahr 2018/19 wurde Interconnected Retail im gesamten europäischen Verbreitungsgebiet des Konzerns weiter ausgebaut und alle Onlineshops um zusätzliche Artikel ergänzt. In Luxemburg bieten wir seit Oktober 2018 neben Click&Collect auch den Direktversand von Artikeln an. In allen anderen Regionen war der Direktversand bereits seit dem Start des Onlineshops möglich. In einigen Märkten in Deutschland bieten wir ein Self-Scan-Verfahren über die HORNBACH-App an. Der Kunde kann Artikel direkt beim Einkauf scannen und spart damit Zeit an der Kasse. Darüber hinaus wurde die App um eine Bilderkennung erweitert, die auf Basis eines Fotos von dem benötigten Produkt Artikel aus dem HORNBACH-Sortiment vorschlägt, sowie um eine Funktion zur elektronischen Verwaltung von Kassenbons. Das stationär und online geltende Dauertiefpreisversprechen wurde im Berichtsjahr um eine weitere Komponente ergänzt: Wird innerhalb von 30 Tagen nach dem Einkauf ein Artikel im Preis gesenkt, schreibt HORNBACH die Differenz gut. Die Voraussetzung hierfür ist die Eröffnung eines Kundenkontos. Der Kunde kann das Guthaben dann beim nächsten Einkauf im Markt oder Onlineshop einlösen. 2.3 Zielerreichung 2018/19Der Vergleich des tatsächlichen Geschäftsverlaufs mit dem prognostizierten Geschäftsverlauf ist in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. 2.3.1 Ziele und Ergebnisse des HORNBACH Baumarkt AG Konzerns im Geschäftsjahr 2018/19scroll
Hinweis: Beim Umsatz bezeichnet "auf Vorjahresniveau" eine Veränderung von -1 % bis +1 %, während wir als "leicht" Veränderungen von 2-5 % betrachten. Zur besseren Differenzierung innerhalb der Kategorie "leicht" verwenden wir zudem "im unteren einstelligen Prozentbereich" bei Veränderungen von 2-3 % sowie "im mittleren einstelligen Prozentbereich" bei Veränderungen von 4-5 %. "Deutlich" entspricht Veränderungen ab 6 %. Bei Ergebnisgrößen bezeichnet "auf Vorjahresniveau" eine Veränderung von -1 % bis +1 %. "Leicht" entspricht Veränderungen von 2-10 %, während "deutlich" gleichbedeutend für Veränderungsraten ab 11 % ist. 2.3.2 Soll-Ist-Abgleich für den Einzelabschluss nach HGBIm Einzelabschluss der HORNBACH Baumarkt AG, der durch die Geschäftsentwicklung der deutschen HORNBACH Bau- und Gartenmärkte geprägt wird, rechneten wir in unserer Umsatzprognose für das Geschäftsjahr 2018/19 mit einer Zunahme der Umsätze im unteren bis mittleren einstelligen Prozentbereich. Dieses Ziel haben wir mit einem Anstieg von 3,5 % auf 2.603 Mio. € erreicht. Unter der Annahme einer deutlich höheren Ergebnisabführung der HORNBACH International GmbH gingen wir auf Ebene der HORNBACH Baumarkt AG von einem signifikanten Anstieg des Jahresüberschusses aus. Mit 9,1 Mio. € lag der Jahresüberschuss -hauptsächlich bedingt durch außerplanmäßige Abschreibungen auf eine Baumarktimmobilie in Höhe von 4,6 Mio. € - im Geschäftsjahr 2018/19 jedoch unter dem Wert des Geschäftsjahres 2017/18 in Höhe von 14,0 Mio. €. Umsatzerlöse und Wachstum nach Quartalen
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1. Quartal (Q1): minus 1,5 Verkaufstage |
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2. Quartal (Q2): plus 1,3 Verkaufstage |
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3. Quartal (Q3): plus 0,5 Verkaufstage |
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4. Quartal (Q4): plus 0,3 Verkaufstage |
Die Witterungseffekte wirkten sich im Berichtsjahr 2018/19 im europaweiten Verbreitungsgebiet von HORNBACH tendenziell negativ auf das DIY-Einzelhandelsgeschäft aus. Das erste Quartal war geprägt von einem deutlich verspäteten Saisonstart durch einen ungewöhnlich frostigen März. Der Rückstand konnte trotz sommerlicher Witterungsbedingungen im April nur zum Teil aufgeholt werden. Der Sommer 2018 brachte vielerorts Hitzerekorde und regional extreme Dürre, was sich ebenfalls nachteilig auf die Umsetzung von Garten-, Bau- und Renovierungsprojekten auswirkte. Vergleichsweise günstiger war die Witterung in der umsatzschwächeren zweiten Jahreshälfte: Der Herbst bot mit wenig Niederschlag bei moderaten Temperaturen vorwiegend gute Bedingungen. Das Winterquartal fiel im Dezember und Januar zwar überdurchschnittlich nass aus, der milde und größtenteils trockene Februar erlaubte jedoch einen frühen Start in die Frühjahrssaison.
Der HORNBACH Baumarkt AG Konzern erhöhte den Nettoumsatz im Geschäftsjahr 2018/19 um 5,3 % auf 4.096 Mio. € (Vj. 3.891 Mio. €). Die Nettoumsätze in der Region Deutschland stiegen im Berichtszeitraum um 2,3 % auf 2.119 Mio. € (Vj. 2.071 Mio. €). Außerhalb Deutschlands (Region übriges Europa) verzeichneten wir einschließlich der Neueröffnung von drei großflächigen Baumärkten einen Umsatzzuwachs von 8,6 % auf 1.977 Mio. € (Vj. 1.820 Mio. €). Der Anteil der Auslandsfilialen am Konzernumsatz nahm wegen des im Vergleich zu Deutschland stärkeren Wachstums von 46,8 % auf 48,3 % zu.
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die Entwicklung der flächen- und währungskursbereinigten Umsätze im HORNBACH Baumarkt AG Konzern, bei der Neueröffnungen oder Schließungen in den zurückliegenden zwölf Monaten unberücksichtigt bleiben. Rund ein Zehntel des flächenbereinigten Umsatzvolumens im Konzern generierten wir zuletzt aus dem Onlinegeschäft bzw. dessen Verknüpfung mit dem stationären DIY-Einzelhandelsgeschäft (Interconnected Retail, abgekürzt: ICR). Darunter fallen alle Umsätze aus dem OnlineDirektversand, Click & Collect ("Online reservieren & Abholen im Markt") sowie weitere Onlinetransaktionen mit Marktkontakt. ICR-Umsätze fließen vollumfänglich in die Berechnung der flächenbereinigten Umsatzentwicklung mit ein.
Im Geschäftsjahr 2018/19 stieg der flächen- und währungskursbereinigte Konzernumsatz um 4,2 % (mit Währungskurseffekten: 3,8 %). Wie in der nachfolgenden Tabelle zu erkennen ist, hat sich das Wachstum in der zweiten Jahreshälfte im Vergleich zu den ersten beiden Quartalen deutlich beschleunigt. Aus geografischer Sicht haben sowohl die Region Deutschland als auch die Region übriges Europa die flächenbereinigten Umsätze weiter gesteigert. Die kräftigsten Wachstumsimpulse kamen wie im Vorjahr aus unserem Filialnetz außerhalb Deutschlands. Bezüglich der Vorjahreswerte verweisen wir auf die tabellarische Quartalsübersicht.
| Geschäftsjahr 2018/19 Geschäftsjahr 2017/18 | 1. Quartal | 2. Quartal | 3. Quartal | 4. Quartal | Gesamt |
| Konzern | 2,3 | 3,4 | 6,2 | 5,9 | 4,2 |
| 5,4 | 2,6 | 2,7 | 3,3 | 3,6 | |
| Deutschland | -0,2 | 1,2 | 4,4 | 4,7 | 2,2 |
| 3,8 | 0,3 | 0,5 | 0,9 | 1,5 | |
| Übriges Europa | 5,2 | 5,8 | 8,2 | 7,1 | 6,5 |
| 7,5 | 5,3 | 5,4 | 6,2 | 6,1 |
| ― |
Deutschland |
Im Geschäftsjahr 2018/19 steigerten die HORNBACH Bau- und Gartenmärkte die flächenbereinigten Umsätze in der Region Deutschland um 2,2 % (Vj. 1,5 %). Im Berichtsjahr standen 0,9 Verkaufstage mehr zur Verfügung als im Jahr zuvor.
HORNBACH hat im Jahr 2018 insbesondere dank der Umsatzbeschleunigung ab dem Herbst erneut besser abgeschnitten als der Durchschnitt der Do-it-yourself-Branche in Deutschland. Die Umsatzperformance der deutschen Bau- und Gartenmärkte bezogen auf den Kalenderjahreszeitraum ermittelt die GfK im Auftrag des Branchenverbands BHB im Rahmen des DIY-Total-Store-Reports. Danach stiegen die flächenbereinigten Umsätze der DIY-Branche im Zeitraum Januar bis Dezember 2018 im Durchschnitt um 1,3 %. Im direkten Vergleich erzielte HORNBACH eine Zuwachsrate von 1,6 %. Setzt man das Kalenderjahr 1998 als Indexwert 100 %, so steigerte HORNBACH die flächenbereinigten Umsätze in Deutschland bis 2018 auf 138 %. Demgegenüber erreichte die Gesamtbranche im Jahr 2018 einen Indexstand von 90 %.

Die erfreuliche Umsatzdynamik ist zunehmend auf die Bedeutung von Interconnected Retail zurückzuführen. Ziel ist es dabei, den Kunden an jedem Punkt ihrer Customer Journey das zu bieten, was sie für ihre Bau- oder Renovierungsprojekte gerade suchen und benötigen. Sie können sich beispielsweise online über Artikel, deren Preise und Verfügbarkeit informieren sowie Artikel vergleichen. Überdies können sie sich ihre Artikel per Direktversand nach Hause liefern lassen und den Service "Online reservieren & Abholen im Markt" nutzen. Insbesondere Profikunden sehen es als Vorteil, dass spätestens zwei Stunden nach der Reservierung alle im Markt gelagerten Artikel zum Abholen in der gewünschten HORNBACH-Filiale bereitstehen. In Deutschland sind im Geschäftsjahr 2018/19 die ICR-Umsätze weiterhin schneller gestiegen als die Nettoumsätze der Region insgesamt. Im Vergleich zum Vorjahr konnten wir das Wachstumstempo spürbar erhöhen.
Zur positiven Umsatzentwicklung trägt weiterhin die große Beliebtheit der HORNBACH Bau- und Gartenmärkte bei den deutschen Heimwerkern und Bauprofis bei. Beim Kundenmonitor Deutschland, der renommiertesten Verbraucherstudie für den deutschen Einzelhandel, hat HORNBACH im Jahr 2018 erneut Spitzenergebnisse erzielt und belegte in insgesamt 28 Bewertungskategorien sechsmal den ersten Platz und 15-mal den zweiten Platz. Bestnoten gaben uns die Kunden unter anderem in den Einzelkriterien "Auswahl und Angebotsvielfalt" sowie "Qualität der Waren und Produkte". Mit Blick auf den Wettbewerbsvergleich sehen die deutschen Baumarktkunden bei den Kriterien "Produktangebot" und "Preise" ebenfalls HORNBACH ganz vorne.
Unsere Marktposition in Bezug auf die Bruttoumsätze der Baumarktbranche in Deutschland (inklusive der Onlineumsätze des stationären DIY-Wettbewerbs) haben wir im Kalenderjahr 2018 ohne Neueröffnung stationärer Märkte gut behauptet. Nach einer Standortschließung ging die Anzahl der Filialen von 98 auf 97 zurück. Durch Erweiterungen und Umbauten stieg unsere Verkaufsfläche in Deutschland geringfügig um 0,1 %.
Unser Marktanteil in Bezug auf die Gesamtumsätze aller Bau- und Gartenmärkte (2018: rund 22,8 Mrd. €) wuchs von 11,0 % auf 11,1 %. Im Segment der Bau- und Gartenmärkte mit mehr als 1.000 qm Verkaufsfläche in Deutschland (2018: 18,7 Mrd. €) haben wir einen Marktanteil in Höhe von gut 13,4 %.
| ― |
Übriges Europa |
In unserem internationalen Verbreitungsgebiet steuerten wir auch im Berichtsjahr 2018/19 auf Wachstumskurs. Die Zuwachsraten der Region übriges Europa waren weiterhin signifikant höher als in der Region Deutschland und übertrafen das Vorjahresniveau zum sechsten Mal in Folge. So steigerten die HORNBACH Bau- und Gartenmärkte in den acht Ländern außerhalb Deutschlands die flächen- und währungskursbereinigten Umsätze im Geschäftsjahr 2018/19 um 6,5 % (Vj. 6,1 %). Einschließlich der Währungskurseffekte stiegen die flächenbereinigten Umsätze um 5,6 % (Vj. 5,6 %).
HORNBACH hat im abgelaufenen Geschäftsjahr seine Marktposition in wichtigen Ländermärkten weiter gestärkt. Dies wird im Vergleich unserer Umsatzentwicklung mit der Branchenperformance auf Landesebene deutlich. Nach den uns vorliegenden Umsatzindikationen für vier Länder unseres Verbreitungsgebiets außerhalb Deutschlands schnitten wir im Kalenderjahr 2018 größtenteils deutlich besser ab als der jeweilige Durchschnitt der DIY-Branche.
Dies liegt zum einen an der weiter hohen Popularität unserer etablierten stationären Bau- und Gartenmärkte, die in einigen Ländern mit weniger vielschichtigen und spezialisierten Vertriebsstrukturen als in Deutschland oftmals die Rolle des Fachhändlers übernehmen. Hier erschließen sich damit für uns Potenziale, an der Konjunktur der Bauwirtschaft stärker bzw. unmittelbarer zu partizipieren als in Deutschland. Vor allem bei größeren Bestandsmaßnahmen bzw. Renovierungsvorhaben rund um Haus, Wohnung und Garten genießt HORNBACH als Projektpartner in seinem internationalen Verbreitungsgebiet ein hohes Ansehen bei den Kunden. Eine Reihe internationaler Verbraucherstudien, wie beispielsweise der Kundenmonitor Österreich und sein Pendant für die Schweiz, belegen auch für das Berichtsjahr 2018/19 das hohe Maß an Kundenzufriedenheit mit der Marke HORNBACH. Dabei prägen beispielsweise Spitzenbewertungen bei den Beurteilungskriterien "Globalzufriedenheit", "Auswahl und Angebotsvielfalt", "Produktqualität" oder "Preis-Leistungs-Verhältnis" die Studienergebnisse der letzten Jahre.
Immer stärkeren Einfluss auf die Umsatzentwicklung nehmen auch im internationalen Kontext unsere Interconnected Retail-Aktivitäten. Den letzten Baustein einer flächendeckenden Onlinepräsenz mit komplettem Leistungsumfang fügten wir im Oktober 2018 in unsere ICR-Gesamtarchitektur ein: In Luxemburg können sich unsere Kunden seitdem ihre Ware nicht nur über Reservieren & Abholen bzw. Bestellungen in den Markt, sondern auch direkt nach Hause liefern lassen. Die ICR-Wachstumsraten außerhalb Deutschlands waren im Geschäftsjahr 2018/19 signifikant höher als im Inland. Dabei profitierten wir auch von den Best-Practice-Erfahrungen, die wir in Deutschland und anderen Ländern in vergleichbaren Entwicklungsstadien gemacht haben.
| Kennzahl (Mio. €, sofern nicht anders angegeben) | 2018/19 | 2017/18 | Veränderung |
| Nettoumsatz | 4.096 | 3.891 | 5,3 % |
| EBITDA | 159,1 | 182,7 | -12,9 % |
| EBIT | 67,2 | 102,5 | -34,5 % |
| Bereinigtes EBIT | 81,9 | 110,0 | -25,6 % |
| Konzernergebnis vor Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 51,6 | 80,9 | -36,2 % |
| Konzernjahresüberschuss | 40,9 | 58,7 | -30,2 % |
| EBITDA-Marge | 3,9 % | 4,7 % | |
| EBIT-Marge | 1,6 % | 2,6 % | |
| Steuerquote | 20,7 % | 27,5 % |
(Differenzen durch Rundung in Mio. €)
Im Geschäftsjahr 2018/19 lagen die operativen Ergebniskennzahlen deutlich unter den Vergleichswerten des Vorjahres. Es gelang uns nicht, in unserem Einzelhandelsgeschäft (Segment Handel) den aus dem erfreulichen flächenbereinigten Umsatzwachstum der HORNBACH Bau- und Gartenmärkte (währungsbereinigt plus 4,2 %) gewonnenen Rohertragsanstieg in eine Verbesserung der Ertragskraft des HORNBACH Baumarkt AG Konzerns umzumünzen. Grund dafür war im Wesentlichen der im Vergleich zum Umsatzwachstum überproportionale Anstieg der Filial-, Voreröffnungs- und Verwaltungskosten. Von dem Ergebnisrückgang 2018/19 war in erster Linie die Region Deutschland betroffen, während sich die Region übriges Europa vergleichsweise stabil entwickelte.
Das Ergebnis unbeeinflusst von Abschreibungen bzw. Zuschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA) gab im Konzern um 12,9 % auf 159,1 Mio. € (Vj. 182,7 Mio. €) nach. Die EBITDA-Marge (in Prozent vom Nettoumsatz) ging von 4,7 % auf 3,9 % zurück. Das bereinigte EBIT, das heißt das Betriebsergebnis vor nicht-operativen Sondereinflüssen, verringerte sich um 25,6 % auf 81,9 Mio. € (Vj. 110,0 Mio. €). Die bereinigte EBIT-Marge wird mit 2,0 % (Vj. 2,8 %) ausgewiesen. Die nicht-operativen Ergebnisbelastungen haben sich im Berichtsjahr 2018/19 von 7,5 Mio. € auf 14,7 Mio. € nahezu verdoppelt. Das Betriebsergebnis (EBIT) einschließlich der außerplanmäßigen, nicht-operativen Ergebniseffekte gab daher deutlich um 34,5 % auf 67,2 Mio. € (Vj. 102,5 Mio. €) nach.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung vom Konzernbetriebsergebnis (EBIT) auf das um nicht-operative Sondereinflüsse bereinigte EBIT.
| 2018/19 in Mio. € 2017/18 in Mio. € |
Segment Handel | Segment Immobilien | Zentralbereiche und Konsolidierung | HORNBACH Baumarkt AG Konzern |
| Betriebsergebnis (EBIT) | 6,5 | 71,6 | -10,9 | 67,2 |
| 40,4 | 74,3 | -12,2 | 102,5 | |
| Nicht-operative Ergebniseffekte | 11,6 | 3,1 | 0,0 | 14,7 |
| 7,6 | -0,1 | 0,0 | 7,5 | |
| Bereinigtes EBIT | 18,0 | 74,7 | -10,9 | 81,9 |
| 48,0 | 74,3 | -12,2 | 110,0 |
(Differenzen durch Rundung in Mio. €)
Das Finanzergebnis verbesserte sich im Geschäftsjahr 2018/19 von minus 21,6 Mio. € im Vorjahr auf minus 15,5 Mio. € im Berichtsjahr. Ausschlaggebend hierfür waren im Wesentlichen positive Währungseffekte, die von minus 4,8 Mio. € im Vorjahr auf 0,8 Mio. € im Berichtsjahr drehten. Das Zinsergebnis verbesserte sich leicht auf minus 16,3 Mio. € (Vj. minus 16,8 Mio. €). Das Ergebnis vor Steuern sank um 36,2 % auf 51,6 Mio. € (Vj. 80,9 Mio. €).
Der Konzernjahresüberschuss ging um 30,2 % auf 40,9 Mio. € (Vj. 58,7 Mio. €) zurück. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag verringerten sich von 22,2 Mio. € auf 10,7 Mio. €. Der effektive Steuersatz auf Konzernebene ermäßigte sich von 27,5 % auf 20,7 %. Darin spiegelt sich insbesondere die unbefriedigende Ertragsentwicklung in Deutschland wider, die hier im Berichtsjahr zu einer drastisch gesunkenen Steuerbelastung sowie deutlich höheren latenten Steuern geführt hat. Die Umsatzrendite nach Steuern reduzierte sich konzernweit von 1,5 % auf 1,0 %. Das Ergebnis je Baumarkt-Aktie wird mit 1,29 € (Vj. 1,84 €) ausgewiesen.
Das Segment Handel umfasst das operative Einzelhandelsgeschäft innerhalb des Konzerns. Zum Bilanzstichtag 28. Februar 2019 betreiben wir insgesamt 158 (Vj. 156) DIY-Einzelhandelsfilialen sowie Onlinehandel in den neun Ländern unseres europaweiten Verbreitungsgebiets.
Die Nettoumsätze des Segments erhöhten sich im Geschäftsjahr 2018/19 um 5,2 % auf 4.092 Mio. € (Vj. 3.889 Mio. €). Im Gegensatz dazu gaben die operativen Ergebniskennzahlen empfindlich nach und prägten damit die Ertragslage im Konzern. Überdies belasteten signifikante nicht-operative Ergebniseffekte die Gewinnentwicklung des Segments Handel im Geschäftsjahr 2018/19. Grund für die nicht-operativen Ergebnisbelastungen in Höhe von insgesamt 11,6 Mio. € (Vj. 7,6 Mio. €) waren im Wesentlichen Rückstellungen für belastende Verträge (gemäß IAS 37) sowie in geringem Ausmaß außerplanmäßige Abschreibungen auf werbenahe Assets (gemäß IAS 36).
| ― |
Rohertragsmarge: |
Der warenwirtschaftliche Rohertrag erhöhte sich im Geschäftsjahr 2018/19 um 3,5 % und damit unterproportional zum Umsatzanstieg auf 1.499,4 Mio. € (Vj. 1.448,7 Mio. €). Die Rohertragsmarge (Handelsspanne) sank auf 36,6 % (Vj. 37,2 %). Der Spannenrückgang resultierte überwiegend aus ungünstigeren Einkaufskonditionen. Darin spiegeln sich vor allem konjunkturell bedingte Preissteigerungen wider, die unter anderem auf höhere Rohstoffpreise und fehlende Produktionskapazitäten zurückzuführen sind. Wettbewerbsbedingt konnten wir die Preiserhöhungen nur teilweise über Verkaufspreisanpassungen an die Kunden weitergeben. Ferner beeinträchtigten zu einem geringeren Teil witterungsbedingt höhere Abschriften sowie negative Währungskurseffekte die Rohertragsentwicklung im Berichtsjahr. Daneben wirkte der steigende Umsatzanteil unserer Onlineshops strukturell verwässernd auf die Entwicklung der Handelsspanne, da die durchschnittliche Spanne der Warenkörbe im ICR - bei identischer Artikelspanne - niedriger ist als im stationären Handelsgeschäft. Die negativen Spanneneffekte im Berichtsjahr konnten wir dank des weiter auf rund 24,0 % gestiegenen Eigenmarkenanteils (Vj. 23,4 %) abmildern.
| Kennzahl (Mio. €, sofern nicht anders angegeben) | 2018/19 | 2017/18 | Veränderung |
| Nettoumsatz | 4.092 | 3.889 | 5,2 % |
| davon in Deutschland | 2.118 | 2.071 | 2,3 % |
| davon im europäischen Ausland | 1.974 | 1.818 | 8,5 % |
| Umsatzwachstum vergleichbare Fläche | 4,2 % | 3,6 % | |
| EBITDA | 48,7 | 79,9 | -39,0 % |
| EBIT | 6,5 | 40,4 | -84,0 % |
| Bereinigtes EBIT | 18,0 | 48,0 | -62,4 % |
| EBIT-Marge | 0,2 % | 1,0 % | |
| Bereinigte EBIT-Marge | 0,4 % | 1,2 % | |
| Handelsspanne | 36,6 % | 37,2 % | |
| Filialkosten in % vom Nettoumsatz | 31,6 % | 31,4 % | |
| Voreröffnungskosten in % vom Nettoumsatz | 0,1 % | 0,1 % | |
| Verwaltungskosten in % vom Nettoumsatz | 5,1 % | 5,0 % |
(Differenzen durch Rundung in Mio. €)
| ― |
Filial-, Voreröffnungs- und Verwaltungskosten: |
Die Filialkosten im Segment Handel stiegen überproportional zum Umsatzwachstum um 5,6 % auf 1.291,4 Mio. € (Vj. 1.222,6 Mio. €). Die Filialkostenquote stieg von 31,4 % auf 31,6 %. Dies lag im Wesentlichen am überproportionalen Anstieg der Personalkosten (ohne Prämie). Diese erhöhten sich zum einen expansionsbedingt durch die im Vergleich zum Vorjahr größere Zahl an Neueröffnungen. Zum anderen wurden auf der bestehenden Verkaufsfläche - schwerpunktmäßig in Deutschland - gezielt Personalkapazitäten aufgebaut, um noch stärker für Kunden verfügbar zu sein und beraten zu können. Der operative Personalaufbau konzentrierte sich auf das vierte Geschäftsquartal 2018/19 und ist im Zusammenhang mit der Vorbereitung auf die für das Gesamtjahresergebnis besonders wichtige Frühjahrssaison 2019/20 zu sehen. Die stärkere Präsenz in den Märkten wirkte sich umsatzseitig bereits im vierten Quartal 2018/19 positiv aus.
Ein weiterer wesentlicher Grund für die höhere Filialkostenquote war der deutlich überproportionale Anstieg der Betriebskosten. Operativ geprägt war dieser vor allem durch Umbau- und Renovierungsmaßnahmen sowie Aktualisierungen von Sortimentspräsentationen in den stationären Märkten, während die Kosten für Mieten, Werbung und Versorgung weniger stark stiegen als der Umsatz. Zudem gingen im Vergleich zum Vorjahr signifikant höhere nicht-operative Sondereffekte zu Lasten der Betriebskosten. In den Filialkosten enthalten sind nicht-operative Ergebniseffekte in Höhe von rund 11,6 Mio. € (Vj. 7,7 Mio. €). Dabei handelt es sich überwiegend um Drohverlustrückstellungen für langfristige Mietverträge an fünf Baumarktstandorten (gemäß IAS 37). Die um diese Effekte bereinigte Filialkostenquote war im Geschäftsjahr 2018/19 mit 31,3 % nahezu auf Vorjahresniveau.
Die Voreröffnungskosten gingen im Geschäftsjahr 2018/19 von 5,5 Mio. € auf 4,9 Mio. € zurück. Die Voreröffnungskostenquote erreichte 0,1 % (Vj. 0,1 %).
Die Verwaltungskosten nahmen um 8,6 % von 192,6 Mio. € auf 209,0 Mio. € zu. Die Verwaltungskostenquote erhöhte sich von 5,0 % auf 5,1 %. Ausschlaggebend für den überproportionalen Anstieg sind insbesondere die höheren zukunftsbezogenen Aufwendungen für Interconnected Retail und weitere Innovationsprojekte. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Kosten für den Betrieb des Onlinehandels, das Kundenservicecenter und die für ICR notwendige technologische Infrastruktur. Demgegenüber entwickelten sich die Kosten der rein administrativen plus der für die operativen Kernprozesse notwendigen Verwaltungstätigkeiten deutlich degressiv zum Umsatzwachstum.
| ― |
EBITDA, bereinigtes EBIT und EBIT: |
Aufgrund der im Vergleich zum Rohertragswachstum überproportionalen Kostensteigerungen lagen die operativen Erträge des Segments Handel signifikant unter den Vorjahreswerten. Das EBITDA sank im Geschäftsjahr 2018/19 um 39,0 % auf 48,7 Mio. € (Vj. 79,9 Mio. €). Das entsprach einer EBITDA-Marge von 1,2 % (Vj. 2,1 %). Das um nicht-operative Ergebniseffekte bereinigte EBIT des Segments wird mit 18,0 Mio. € (Vj. 48,0 Mio. €) ausgewiesen. Die bereinigte EBIT-Marge belief sich auf 0,4 % (Vj. 1,2 %). Das Betriebsergebnis (EBIT) einschließlich der nicht-operativen Sondereffekte gab von 40,4 Mio. € auf 6,5 Mio. € nach. Daraus resultierte eine EBIT-Marge in Höhe von 0,2 % (Vj. 1,0 %).
| Kennzahl (Mio. €, sofern nicht anders angegeben) | 2018/19 | 2017/18 | Veränderung |
| Mieterträge | 178,4 | 172,8 | 3,2 % |
| Immobilienkosten | 105,8 | 99,0 | 6,9 % |
| Ergebnis aus Vermietung | 72,6 | 73,7 | -1,5 % |
| Veräußerungsgewinne/-verluste | 0,8 | 0,0 | - |
| Immobilienergebnis | 73,4 | 73,7 | -0,4 % |
| EBITDA | 111,0 | 106,0 | 4,7 % |
| EBIT | 71,6 | 74,3 | -3,6 % |
| Bereinigtes EBIT | 74,7 | 74,3 | 0,6 % |
(Differenzen durch Rundung in Mio. €)
Im Segment Immobilien sind sämtliche Immobilienaktivitäten des HORNBACH Baumarkt AG Konzerns gebündelt. Hauptgeschäft ist der Bau und die anschließende konzerninterne Vermietung von Baumarktimmobilien, die entweder im Eigentum von Gesellschaften des Konzerns stehen oder nach der Errichtung an einen externen Investor verkauft und zurückgemietet wurden. Dem Segment Handel werden die jeweiligen Baumarktimmobilien zu einem vergleichbaren Mietzins und zu marktüblichen Konditionen weiterverrechnet. Die Erträge im Segment Immobilien entwickelten sich im Wesentlichen stabil.
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Ergebnis aus Vermietung und Immobilienergebnis: |
Die Mieterträge im Segment Immobilien, die zu 99 % aus internen Mieterträgen bestehen, haben sich im Berichtsjahr expansionsbedingt um 3,2 % auf 178,4 Mio. € (Vj. 172,8 Mio. €) erhöht. Demgegenüber wuchsen die Immobilienkosten mit einem Plus von 6,9 % auf 105,8 Mio. € (Vj. 99,0 Mio. €) deutlich überproportional. Grund dafür waren in erster Linie nicht-operative Ergebniseffekte in Höhe von per Saldo 3,1 Mio. €. Diese sind hauptsächlich bedingt durch außerplanmäßige Abschreibungen (Impairments gemäß IAS 36) auf eine Baumarktimmobilie, die nur zum Teil durch sonstige nicht-operative Erträge kompensiert wurden. Das Ergebnis aus Vermietung verringerte sich im Geschäftsjahr 2018/19 um 1,5 % auf 72,6 Mio. € (Vj. 73,7 Mio. €). Aufgrund von Gewinnen aus Immobilienveräußerungen in Höhe von 0,8 Mio. € erreichte das Immobilienergebnis mit 73,4 Mio. € nahezu den Vorjahreswert (73,7 Mio. €).
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EBITDA, bereinigtes EBIT und EBIT: |
Das Ergebnis unbeeinflusst von Abschreibungen bzw. Zuschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA) stieg im Berichtszeitraum 1. März 2018 bis 28. Februar 2019 um 4,7 % auf 111,0 Mio. € (Vj. 106,0 Mio. €). Das um nicht-operative Sondereffekte bereinigte EBIT erhöhte sich um 0,6 % auf 74,7 Mio. € (Vj. 74,3 Mio. €). Das EBIT im Segment Immobilien reduzierte sich um 3,7 % auf 71,6 Mio. € (Vj. 74,3 Mio. €).
Im Geschäftsjahr 2018/19 haben in den Regionen Deutschland und übriges Europa stark unterschiedlich ausgeprägte Ergebnisentwicklungen zum konzernweiten Gewinnrückgang geführt. In Deutschland war das bereinigte EBIT im Vergleich zum Vorjahr deutlich rückläufig und drehte in die Verlustzone. Demgegenüber lag das bereinigte Betriebsergebnis im übrigen Europa nur leicht unter dem Vorjahreswert. Damit ist die Bedeutung der internationalen Aktivitäten für die Gewinnentwicklung im Konzern im Vergleich zum Vorjahr abermals gestiegen.
Das EBITDA ging in Deutschland um rund ein Drittel auf 32,7 Mio. € (Vj. 51,5 Mio. €) zurück. Der inländische Anteil am EBITDA des Konzerns gab von 28 % auf 21 % nach. Das EBIT der Region Deutschland reduzierte sich von 3,9 Mio. € auf minus 22,1 Mio. €. Darin sind im Berichtsjahr nicht-operative Ergebnisbelastungen im Wesentlichen durch Rückstellungen für belastende Verträge bzw. Wertberichtigungen nach IAS 36 in Höhe von per Saldo 8,7 Mio. € (Vj. 7,5 Mio. €) enthalten, die knapp 60 % (Vj. 99 %) der nicht-operativen Sondereffekte im Konzern ausmachen. Der Inlandsanteil auf Ebene des Betriebsergebnisses stand bei minus 33 % (Vj. plus 4 %), was zu einer EBIT-Marge von minus 1,0 % (Vj. plus 0,2 %) führte. Das um nicht-operative Ertragsfaktoren bereinigte EBIT der Region Deutschland verringerte sich im Geschäftsjahr 2018/19 von 11,4 Mio. € auf minus 13,4 Mio. €. Die bereinigte EBIT-Marge in Deutschland betrug damit minus 0,6 % nach plus 0,6 % im Vorjahr.
Auf das übrige Europa entfielen im Berichtszeitraum mit 126,5 Mio. € (Vj. 131,1 Mio. €) rund 80 % (Vj. 72 %) des EBITDA im HORNBACH Baumarkt AG Konzern. Das EBIT außerhalb Deutschlands verminderte sich um 9,3 % auf 89,3 Mio. € (Vj. 98,5 Mio. €). Der Auslandsanteil am EBIT betrug zuletzt 133 % (Vj. 96 %). Die EBIT-Marge im übrigen Europa wird mit 4,5 % (Vj. 5,4 %) ausgewiesen. Die nicht-operativen Ergebniseffekte, die im Geschäftsjahr 2017/18 noch vernachlässigbar waren, beliefen sich im Berichtsjahr 2018/19 per Saldo auf 6,0 Mio. €, ganz wesentlich verursacht durch Rückstellungen für einen belastenden Mietvertrag (gemäß IAS 37). Das bereinigte EBIT außerhalb Deutschlands ging um 3,2 % auf 95,4 Mio. € (Vj. 98,5 Mio. €) zurück; die bereinigte EBIT-Marge erreichte einen Wert von 4,8 % (Vj. 5,4 %).
Vorstand und Aufsichtsrat der HORNBACH Baumarkt AG werden der Hauptversammlung am 4. Juli 2019 eine gleichbleibende Dividende in Höhe von 0,68 € je gewinnberechtigter Stückaktie vorschlagen. Es wird damit trotz der unbefriedigenden Ertragsentwicklung 2018/19 am Grundsatz der Dividendenkontinuität festgehalten. Vorbehaltlich des Beschlusses der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns erreicht die Ausschüttungsquote (Ausschüttungssumme im Verhältnis zum Konzernjahresüberschuss) im Geschäftsjahr 2018/19 dann 53 % (Vj. 37 %). Die Gesellschaft leistet damit einen Beitrag zu der Ausschüttungspolitik auf Ebene der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA, in der die Zielmarke einer Ausschüttungsquote von 30 % gilt.
Finanzierungsmaßnahmen werden durch das Konzerntreasury der HORNBACH Baumarkt AG, in enger Abstimmung mit der jeweils finanzierenden Konzerngesellschaft, verantwortet. Durch die zentrale Organisation des Finanzmanagements sind ein einheitlicher Auftritt der HORNBACH-Gruppe an den Finanzmärkten und ein konzerneinheitliches Liquiditätsmanagement gewährleistet. Finanzierungshilfen in Form von Garantien und Patronatserklärungen werden von der HORNBACH Baumarkt AG nur für Tochtergesellschaften gewährt.
Die für ein effizientes Liquiditätsmanagement erforderlichen Informationen werden durch eine alle relevanten Gesellschaften berücksichtigende, monatlich aktualisierte, rollierende Konzernfinanzplanung mit einem Planungshorizont von zwölf Monaten sowie einer täglich aktualisierten kurzfristigen Finanzvorschau sichergestellt. Auf Basis der zur Verfügung stehenden Informationen wird zunächst der Finanzierungsbedarf einzelner Konzerneinheiten durch Liquiditätsüberschüsse anderer Konzerngesellschaften in Form eines Cash Poolings ausgeglichen und auf Basis konzerninterner Verrechnungsvereinbarungen marktgerecht verzinst. Soweit langfristiger Finanzierungsbedarf intern bereitgestellt wird, erfolgt dies auf Basis langfristiger interner Darlehensverträge, mit einer markt- und fristgerechten Verzinsung.
Der externe Finanzierungsbedarf wird durch Kreditaufnahmen bei Banken und am Kapitalmarkt gedeckt. Weiterhin wurden bisher Baumarktimmobilien nach ihrer Fertigstellung an Investoren verkauft und die Nutzung durch Mietverträge sichergestellt (Sale & Leaseback). Hierbei wurde die Klassifizierung als "Operating Lease" gemäß IAS 17 angestrebt. In Folge von Vertragsverlängerungen bestehender Sale & Leaseback-Verträge wurden in den Geschäftsjahren 2015/16 und 2016/17 einzelne Standorte in "Finance Lease" Verträge umklassifiziert. Aufgrund der bevorstehenden Neuerungen bei der Leasingbilanzierung nach IFRS 16 und dem Wegfall der Klassifizierung "Operating Lease" werden Leasinggeschäfte, ab dem Geschäftsjahr 2019/20, grundsätzlich vergleichbar mit den Finance Lease-Verhältnissen gemäß IAS 17 ausgewiesen.
Externe Finanzierungen erfolgen üblicherweise in Form nicht besicherter Kredite sowie gegebenenfalls durch Immobilienverkäufe (Sale & Leaseback). Aufgrund der vorausschauenden Finanzpolitik von HORNBACH werden fällige Finanzverbindlichkeiten bei Bedarf frühzeitig refinanziert.
Gemäß den internen Risikogrundsätzen werden derivative Finanzinstrumente ausschließlich zu Sicherungszwecken gehalten. Im Anhang sind in den Erläuterungen zur Konzernbilanz die Nominalwerte sowie die Bewertungen der bestehenden derivativen Finanzinstrumente dargestellt.
Zum Bilanzstichtag 28. Februar 2019 bestehen im HORNBACH Baumarkt AG Konzern Finanzschulden in Höhe von 762,1 Mio. € (Vj. 424,1 Mio. €). Die Nettofinanzschulden sind von 321,9 Mio. € auf 519,6 Mio. € gestiegen. Dabei erhöhten sich die flüssigen Mittel von 102,1 Mio. € im Vorjahr auf 242,5 Mio. € im Berichtsjahr.
Im Zuge der Niedrigzinspolitik der EZB wurden in den vorvergangenen Geschäftsjahren Investitionen nicht extern finanziert und bestehende externe Finanzierungen bei Fälligkeit ohne Refinanzierung zurückgeführt. Daraus resultierte eine deutliche Reduzierung der Bruttofinanzschulden sowie des Liquiditätsniveaus. Anlässlich der bevorstehenden Anleihefälligkeit und der geplanten zukünftigen Expansion, wurden hingegen im vergangenen Geschäftsjahr, im Rahmen einer vorausschauenden Finanzpolitik, wieder neue Finanzschulden aufgenommen und damit das Liquiditätsniveau wieder erhöht. Ebenso wurden die neuen Finanzmittel genutzt, um drei, bislang von fremden Investoren gemietete Märkte, zurückzukaufen. Auch dadurch sind die Finanzschulden gestiegen, aber im Gegenzug die Mietaufwendungen gesunken, wodurch insgesamt ein Vorteil resultiert. Die detaillierte Zusammensetzung der Finanzschulden zeigt die nachfolgende Tabelle.
| Art der Finanzierung | Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten | |||||
| in Mio. € | bis 1 Jahr | 1-2 Jahre | 2-3 Jahre | 3-4 Jahre | 4-5 Jahre | über 5 Jahre |
| Kurzfristige Bankverbindlichkeiten 1) | 1,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Hypothekendarlehen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Sonstige Darlehen 2), 3) | 52,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 177,5 | 116,7 |
| Anleihen 2) | 249,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Negative Marktwerte derivativer Finanzinstrumente | 0,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Finanzierungsleasing | 10,8 | 11,3 | 11,8 | 12,3 | 12,8 | 105,1 |
| Summe Finanzschulden | 314,8 | 11,3 | 11,8 | 12,3 | 190,3 | 221,8 |
| Flüssige Mittel | ||||||
| Nettofinanzschulden | ||||||
| Art der Finanzierung | 28.2.2019 | 28.2.2018 |
| in Mio. € | Gesamt | Gesamt |
| Kurzfristige Bankverbindlichkeiten 1) | 1,0 | 0,4 |
| Hypothekendarlehen | 0,0 | 0,6 |
| Sonstige Darlehen 2), 3) | 347,1 | 0,0 |
| Anleihen 2) | 249,5 | 248,8 |
| Negative Marktwerte derivativer Finanzinstrumente | 0,5 | 0,1 |
| Finanzierungsleasing | 164,0 | 174,1 |
| Summe Finanzschulden | 762,1 | 424,1 |
| Flüssige Mittel | 242,5 | 102,1 |
| Nettofinanzschulden | 519,6 | 321,9 |
(Differenzen durch Rundung in Mio. €)
1)
Kontokorrentverbindlichkeiten, Terminkredite sowie Zinsabgrenzungen
2)
Nicht durch Hypotheken gesicherte Darlehen
3)
Die Kosten im Zusammenhang mit der Aufnahme werden anteilig auf die jeweilige Laufzeit
verteilt.
Die kurzfristigen Finanzschulden (bis 1 Jahr) in Höhe von 314,8 Mio. € (Vj. 11,4 Mio. €) setzen sich aus dem kurzfristig fälligen Anteil aus Darlehen und Anleihen in Höhe von 302,4 Mio. € (Vj. 0,6 Mio. €), Finanzierungsleasing in Höhe von 10,8 Mio. € (Vj. 10,3 Mio. €), Zinsabgrenzungen in Höhe von 1,0 Mio. € (Vj. 0,4 Mio. €) sowie aus der Bewertung derivativer Finanzinstrumente in Höhe von 0,5 Mio. € (Vj. 0,1 Mio. €) zusammen. Die deutliche Erhöhung der kurzfristigen Finanzschulden stammt im Wesentlichen aus der Umgliederung der im Februar 2020 fälligen Anleihe der HORNBACH Baumarkt AG in die kurzfristigen Finanzschulden sowie aus der Aufnahme eines kurzfristigen Darlehens der HORNBACH Baumarkt (Schweiz) AG zur Zwischenfinanzierung der weiteren Expansion.
Bei Finanzierungen genießt HORNBACH große Flexibilität und nutzt bei Bedarf ein breites Spektrum von unterschiedlichen Finanzierungsinstrumenten. Zum Bilanzstichtag 28. Februar 2019 bestehen folgende wesentliche Finanzierungen:
| ― |
die Unternehmensanleihe der HORNBACH Baumarkt AG über 250 Mio. € mit einer Laufzeit bis zum 15. Februar 2020 und einem Zinssatz von 3,875 % |
| ― |
zwei neue Schuldscheindarlehen der HORNBACH Holding B.V. über 52 und 43 Mio. € mit Laufzeiten bis zum 13. September 2023 und 15. September 2025 |
| ― |
zwei neue Schuldscheindarlehen der HORNBACH Baumarkt AG über 126 und 74 Mio. € mit Laufzeiten bis zum 22. Februar 2024 und 23. Februar 2026 |
| ― |
ein neues kurzfristiges Darlehen der HORNBACH Baumarkt (Schweiz) AG über 60 Mio. CHF (53 Mio. €) mit einer Laufzeit bis zum 21. November 2019 |
Im HORNBACH Baumarkt AG Konzern bestehen zum Stichtag keine grundbuchlich besicherte Finanzierungen mehr (Vj. 0,6 Mio. €). Im Berichtsjahr waren keine Grundschulden als Sicherheit (Vj. 12,5 Mio. €) eingetragen.
Zum Bilanzstichtag 28. Februar 2019 verfügt der HORNBACH Baumarkt AG Konzern über 380,4 Mio. € (Vj. 418,1 Mio. €) freie Kreditlinien zu marktüblichen Konditionen. Diese beinhalten eine bisher ungenutzte syndizierte Kreditlinie der HORNBACH Baumarkt AG in Höhe von 350 Mio. €, mit einer Laufzeit bis zum 22. Dezember 2023. Zur Gewährleistung einer möglichst umfangreichen Flexibilität haben alle wesentlichen Konzerngesellschaften die Möglichkeit, über ergänzende bilaterale Darlehensverträge in Höhe von bis zu 70 Mio. €, der syndizierten Kreditlinie der HORNBACH Baumarkt AG beizutreten.
Bei den Kreditlinien, den Schuldscheindarlehen sowie der Anleihe sind keine Sicherheiten in Form von Vermögenswerten eingebunden. Die Vertragsvereinbarungen erfordern aber die Einhaltung banküblicher Verpflichtungen (Covenants), deren Nichteinhaltung die Pflicht zur vorzeitigen Rückzahlung zur Folge haben kann. Diese betreffen regelmäßig "pari passu"- und "negative pledge"-Erklärungen sowie bei wesentlichen Finanzierungen auch "cross default"-Vereinbarungen.
Bei der syndizierten Kreditlinie der HORNBACH Baumarkt AG müssen zusätzlich bestimmte Finanzrelationen eingehalten werden. Diese Finanzkennzahlen werden auf Basis des HORNBACH Baumarkt AG Konzerns ermittelt und erfordern einen Zinsdeckungsgrad in Höhe von mindestens 2,25 und eine Eigenkapitalquote in Höhe von mindestens 25 %. Außerdem wurden Höchstgrenzen für grundbuchlich besicherte Finanzierungen sowie Finanzierungen durch Tochterunternehmen vereinbart. Entsprechend der Definition im Konsortialvertrag werden Leasingverbindlichkeiten, deren Klassifizierung gemäß den vor dem 1. Januar 2019 geltenden IFRS Grundsätzen als "Operating Lease" erfolgte, nicht als Finanzverbindlichkeiten behandelt. Dadurch bleiben diese Verpflichtungen unter anderem bei der Berechnung der Finanzkennzahlen - für die Laufzeit der Kreditlinie - unberücksichtigt.
Auch bei den Schuldscheindarlehen wurden für grundbuchlich besicherte Finanzierungen sowie Finanzierungen durch Tochterunternehmen mit dem Konsortialkredit vergleichbare Obergrenzen vereinbart.
Im Rahmen des internen Risikomanagements werden regelmäßig der Zinsdeckungsgrad, der dynamische Verschuldungsgrad, die Eigenkapitalquote, die vereinbarten Finanzierungshöchstgrenzen sowie die Unternehmensliquidität (flüssige Mittel plus freie bestätigte Kreditlinien) überwacht. Quartalsweise werden weitere Kennzahlen berechnet. Bei Unterschreitung bestimmter Sollgrößen werden frühzeitig entsprechende Gegenmaßnahmen getroffen. Sämtliche Covenants wurden im Berichtsjahr stets eingehalten. Weitere Informationen zu den Finanzschulden finden sich im Konzernanhang.
In Folge der weiterhin expansiven Zinspolitik der EZB ist es zunehmend schwieriger, bei einer für den Ausweis von flüssigen Mitteln erforderlichen Begrenzung der Anlagedauer auf maximal drei Monate, negative Einlagezinsen zu vermeiden.
Zur Sicherung der weiteren Expansion wurden im vergangenen Geschäftsjahr, trotz der damit verbundenen verschärften Anlageproblematik, die flüssigen Mittel durch die Aufnahme neuer Finanzschulden von 102,1 Mio. € im Vorjahr auf 242,5 Mio. € zum Bilanzstichtag erhöht. Durch die breite Streuung der Unternehmensliquidität konnten bisher wesentliche negative Anlagesätze oder auch relevante "Verwahrentgelte" auf laufenden Konten - ohne Änderung der sicherheitsorientierten Anlagestrategie - vermieden werden.
| Kennzahl | Definition | 28.2.2019 | 28.2.2018 | |
| Nettofinanzschulden | Kurzfristige Finanzschulden + langfristige Finanzschulden - Flüssige Mittel | Mio. € | 519,6 | 321,9 |
| Zinsdeckungsgrad | Adjusted (*) EBITDA / Bruttozinsaufwand | 9,69 | 11,0 | |
| Dynamischer Verschuldungsgrad | Nettofinanzschulden / Adjusted (*) EBITDA | 3,1 | 1,7 |
(Differenzen durch Rundung in Mio. €)
Im Geschäftsjahr 2018/19 wurden im Konzern der HORNBACH Baumarkt AG insgesamt 183,6 Mio. € (Vj. 128,7 Mio. €) überwiegend in Grundstücke, den Rückkauf bisher gemieteter Märkte, Gebäude sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung für bestehende sowie im Bau befindliche Bau- und Gartenmärkte investiert. Die Mittel für die zahlungswirksamen Investitionen in Höhe von 183,6 Mio. € (Vj. 128,7 Mio. €) wurden im Wesentlichen durch neue Finanzschulden abgedeckt. Für neue Immobilien einschließlich in Bau befindlicher Objekte wurden rund 70,1 % der Investitionssumme ausgegeben. Rund 29,9 % der Investitionssumme wurden im Wesentlichen für Ersatz und Erweiterung der Betriebs- und Geschäftsausstattung aufgebracht. Dabei entfielen auf das Segment Handel 45,2 Mio. € (Vj. 43,8 Mio. €) im Wesentlichen für Ersatz und Erweiterung der Betriebs- und Geschäftsausstattung, auf das Segment Immobilien 128,6 Mio. € (Vj. 71,1 Mio. €) für neue Immobilien einschließlich in Bau befindlicher Objekte sowie auf die Zentralbereiche und Konsolidierung 9,7 Mio. € (Vj. 13,7 Mio. €).
Die bedeutendsten Investitionsprojekte betrafen den Rückkauf von drei bislang von externen Investoren gemieteten Märkten, den Erwerb von Grundstücken für die weitere Expansion, Bauleistungen für Bau- und Gartenmärkte, die im abgelaufenen Geschäftsjahr eröffnet wurden oder in den folgenden Geschäftsjahren eröffnet werden, den Umbau und die Erweiterung bestehender Märkte, Investitionen in die Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie in immaterielle Vermögenswerte, insbesondere Software.
| Kapitalflussrechnung (verkürzt) in Mio. € |
2018/19 | 2017/18 |
| Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit | 3,7 | 134,1 |
| davon "Funds from Operations" 1) | 128,8 | 145,3 |
| davon Veränderung Working Capital 2) | -125,1 | -11,2 |
| Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit | -179,6 | -96,2 |
| Mittelzufluss/-abfluss aus Finanzierungstätigkeit | 316,3 | -47,7 |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands | 140,4 | -9,8 |
(Differenzen durch Rundung in Mio. €)
1)
Konzernergebnis nach Steuern plus Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens
plus Veränderungen der Rückstellungen minus Gewinne/plus Verluste aus dem Abgang von
Anlagevermögen plus/minus sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen/Erträge
2)
Differenz aus "Veränderungen der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sowie anderer Aktiva" und "Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen sowie anderer Passiva"
Der Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit reduzierte sich im Geschäftsjahr 2018/19 gegenüber dem Vorjahr von 134,1 Mio. € auf 3,7 Mio. €. Der Mittelzufluss aus dem operativen Geschäft ("Funds from operations") reduzierte sich dabei auf 128,8 Mio. € (Vj. 145,3 Mio. €). Dies ist zum einen Folge der unter Vorjahr liegenden operativen Ergebniskennzahlen aufgrund erhöhter Filial-, Voreröffnungs- und Verwaltungskosten sowie einer zurückgehenden Rohertragsmarge. Zum anderen erhöhte sich der Abfluss aus sonstigen nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträgen von 2,3 Mio. € auf 11,4 Mio. €. Aus der Veränderung des Working Capitals ergab sich ein Mittelabfluss von 125,1 Mio. € (Vj. 11,2 Mio. €). Dieser resultiert zum einen aus dem deutlichen Aufbau der Vorräte für die intensive Vorbereitung auf die Frühjahrssaison im Folgejahr, zum anderen aus einem Stichtagseffekt bei der wöchentlichen Begleichung der Lieferantenverbindlichkeiten.
Der Zahlungsmittelabfluss aus der Investitionstätigkeit erhöhte sich von 96,2 Mio. € auf 179,6 Mio. €. Den um 54,9 Mio. € auf 183,6 Mio. € gestiegenen Investitionen standen dabei Einzahlungen aus Abgängen des Anlagevermögens in Höhe von 3,9 Mio. € (Vj. 2,4 Mio. €) gegenüber. Im Berichtszeitraum gab es keine Bewegungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition, wohingegen im Vorjahr 30,0 Mio. € zugeflossen sind.
Der Zahlungsmittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit summierte sich im Geschäftsjahr 2018/19 auf 316,3 Mio. € nach einem Abfluss in Höhe von 47,7 Mio. € im Vorjahr. Dabei standen den planmäßigen Tilgungen langfristiger Finanzschulden in Höhe von 0,6 Mio. € Neuaufnahmen von langfristigen Krediten in Höhe von 295,0 Mio. € gegenüber. Die kurzfristigen Finanzkredite und Finanzierungsleasing-Verbindlichkeiten erhöhten sich um 44,4 Mio. €, nach einer Reduzierung in Höhe von 23,0 Mio. € im Vorjahr. Die gezahlten Dividenden an Gesellschafter in Höhe von 21,6 Mio. € blieben auf Vorjahresniveau.
Seit 2004 wird die Bonität des HORNBACH Baumarkt AG Konzerns von den international führenden Ratingagenturen Standard & Poor's und Moody's Investors Service bewertet. Aufgrund der Gewinnwarnung vom 10. Dezember 2018 wurde die Bonität bei beiden Agenturen um eine Stufe gesenkt. In den letztaktuellen Publikationen wird der HORNBACH Baumarkt AG Konzern von Standard & Poor's mit "BB" und von Moody's mit "Ba2" bei jeweils stabilem Ausblick bewertet.
| Mio. € | 28.2.2019 | 28.2.2018 | Veränderung |
| Langfristiges Vermögen | 1.261,5 | 1.173,2 | 7,5 % |
| Kurzfristiges Vermögen | 1.076,4 | 824,5 | 30,5 % |
| Vermögenswerte | 2.337,9 | 1.997,7 | 17,0 % |
| Eigenkapital | 1.068,6 | 1.048,8 | 1,9 % |
| Langfristige Schulden | 531,4 | 496,3 | 7,1 % |
| Kurzfristige Schulden | 737,9 | 452,6 | 63,0 % |
| Eigen- und Fremdkapital | 2.337,9 | 1.997,7 | 17,0 % |
(Differenzen durch Rundung in Mio. €)
Die Konzernbilanzsumme erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr von 1.997,7 Mio. € um 340,2 Mio. € auf 2.337,9 Mio. € (plus 17,0 %). Das bilanzielle Eigenkapital im Konzern wird zum Ende des Geschäftsjahres mit 1.068,6 Mio. € (Vj. 1.048,8 Mio. €) ausgewiesen. Die Eigenkapitalquote sinkt von 52,5 % im Vorjahr auf 45,7 % zum Ende des Geschäftsjahres 2018/19.
Das langfristige Vermögen beträgt zum Bilanzstichtag 1.261,5 Mio. € (Vj. 1.173,2 Mio. €) und damit rund 54 % (Vj. 59 %) der Bilanzsumme. Die Sachanlagen und fremdvermieteten Immobilien und Vorratsgrundstücke steigen um 89,2 Mio. € von 1.139,1 Mio. € auf 1.228,3 Mio. € (plus 7,8 %). Dabei stehen den Sachanlagezugängen in Höhe von 179,2 Mio. € Abschreibungen in Höhe von 87,8 Mio. €, Umbuchungen in Höhe von minus 1,4 Mio. € sowie Anlageabgänge in Höhe von 2,8 Mio. € gegenüber. Durch Währungskursanpassung vermindern sich die Sachanlagen und fremdvermieteten Immobilien und Vorratsgrundstücke um 0,4 Mio. €.
Die übrigen langfristigen Forderungen und Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen die Abgrenzung der Kosten der Kreditlinie. Die Veränderung der aktiven latenten Steuern resultiert im Wesentlichen aus der Anpassung temporärer Bewertungsunterschiede bei Verlustvorträgen und der Bildung von Rückstellungen.
Das kurzfristige Vermögen erhöht sich um 30,5 % von 824,5 Mio. € auf 1.076,4 Mio. € bzw. rund 46 % (Vj. 41 %) der Bilanzsumme. Dabei steigen die Vorräte expansionsbedingt und aus Gründen der Saisonvorbereitung von 657,8 Mio. € auf 755,7 Mio. €. Die flüssigen Mittel erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr von 102,1 Mio. € um 140,4 Mio. € auf 242,5 Mio. € im Berichtsjahr. Trotz des Anstiegs der Vorräte konnte der Lagerumschlag mit 3,85 nahezu auf unverändert hohem Vorjahresniveau (3,84) gehalten werden. Die kurzfristigen Forderungen, Vertragsvermögenswerte und sonstigen Vermögenswerte (einschließlich Forderungen aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag) erhöhen sich um 13,6 Mio. € auf 78,2 Mio. €. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der übrigen kurzfristigen Vermögenswerte sowie kurzfristigen Steuerforderungen vom Einkommen und vom Ertrag.
Die Verbindlichkeiten inklusive der Rückstellungen betragen zum Bilanzstichtag 1.269,3 Mio. € gegenüber 948,9 Mio. € im Vorjahr. Die langfristigen Schulden erhöhen sich von 496,3 Mio. € auf 531,4 Mio. €. Dies ist in erster Linie auf den Anstieg der langfristigen Finanzschulden von 412,6 Mio. € auf 447,4 Mio. € und sonstigen langfristigen Schulden von 46,9 Mio. € auf 52,4 Mio. € zurückzuführen. Die langfristigen Finanzschulden bestehen im Wesentlichen gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 294,2 Mio. € (Vj. 0) sowie in Leasingverbindlichkeiten gemäß IAS 17 in Höhe von 153,2 Mio. € (Vj. 163,8 Mio. €). Die Anleihe der HORNBACH Baumarkt AG, die im Vorjahr in den langfristigen Finanzschulden ausgewiesen war, wurde nun in den kurzfristigen Bereich umgegliedert. Die Rückstellungen für Pensionen erhöhen sich von 10,8 Mio. € im Vorjahr auf 14,2 Mio. €. Gegenläufig entwickeln sich die in den langfristigen Schulden enthaltenen passiven latenten Steuern, die im Stichtagsvergleich von 26,0 Mio. € auf 17,5 Mio. € sinken. Die kurzfristigen Schulden erhöhen sich von 452,6 Mio. € auf 737,9 Mio. €. Der deutliche Zuwachs resultiert hauptsächlich aus dem Anstieg der kurzfristigen Finanzschulden von 11,4 Mio. € im Vorjahr auf 314,8 Mio. €. Er ist bedingt durch die Umgliederung der im Februar 2020 fälligen Anleihe der HORNBACH Baumarkt AG in die kurzfristigen Finanzschulden sowie durch die Aufnahme eines kurzfristigen Darlehens durch die HORNBACH Baumarkt (Schweiz) AG als Zwischenfinanzierung im Rahmen der Expansion. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten und übrige Verbindlichkeiten belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 328,2 Mio. € gegenüber 341,7 Mio. € im Vorjahr. Die sonstigen Rückstellungen und abgegrenzten Schulden sinken um 1,9 Mio. € von 87,8 Mio. € im Vorjahr auf 85,9 Mio. €, in erster Linie wegen geringerer Rückstellungen für Mitarbeiterprämien. Die Nettoverschuldung im HORNBACH Baumarkt AG Konzern, das heißt die Finanzschulden abzüglich der flüssigen Mittel, nimmt um 197,7 Mio. € von 321,9 Mio. € auf 519,6 Mio. € zu.
Neben den im Eigentum des HORNBACH Baumarkt AG Konzerns stehenden Bau- und Gartenmärkten und 11 (Vj. 11) im Rahmen von Finance Lease genutzten Bau- und Gartenmärkten sind 43 (Vj. 43) Märkte sowie ein Logistikzentrum von der Schwestergesellschaft HORNBACH Immobilien AG oder deren Tochtergesellschaften sowie 54 (Vj. 57) Bau- und Gartenmärkte von fremden Dritten gemietet. Außerdem bestehen in geringerem Umfang weitere Erbpacht-, Pacht- und Mietverträge für Grundstücke.
Bei den Verpflichtungen aus Miet-, Pacht-, Erbbaurechts- und Leasingverträgen handelt es sich ausschließlich um solche Mietverträge, bei denen die Unternehmen des HORNBACH Baumarkt AG Konzerns nach den IFRS-Rechnungslegungsstandards nicht wirtschaftlicher Eigentümer der gemieteten Vermögenswerte sind (Operating Lease). Mietverträge bestehen im Wesentlichen für Bau- und Gartenmärkte im In- und Ausland. Die Laufzeit der Mietverträge beträgt üblicherweise 15 Jahre, mit anschließenden Mietverlängerungsoptionen. Es bestehen Mietanpassungsklauseln.
Zum 28. Februar 2019 betragen die Verpflichtungen aus Miet-, Pacht-, Erbbaurechts- und Leasingverträgen 1.039,3 Mio. € (Vj. 985,0 Mio. €).
| Kennzahl | Definition | 28.2.2019 | 28.2.2018 | |
| Eigenkapitalquote | Eigenkapital / Bilanzsumme | % | 45,7 | 52,5 |
| Eigenkapitalrendite | Jahresüberschuss / durchschnittliches Eigenkapital | % | 3,9 | 5,7 |
| Gesamtkapitalrendite | NOPAT 1) / durchschnittliches Gesamtkapital 2) | % | 3,2 | 5,3 |
| Verschuldungskoeffizient (Gearing) | Nettoverschuldung / Eigenkapital | % | 48,6 | 30,7 |
| Zugänge Anlagevermögen inklusive Anzahlungen auf Grundstücke | Zugänge Anlagevermögen inklusive Anzahlungen auf Grundstücke | Mio. € | 183,6 | 128,7 |
| Net Working Capital | Vorräte und Forderungen abzgl. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | Mio. € | 606,8 | 468,7 |
| Lagerumschlagshäufigkeit | Materialeinsatz / durchschnittliche Vorräte | 3,9 | 3,8 |
1)
"Net operating profit after tax", definiert als EBIT minus standardisierte Steuerquote
im HORNBACH-Konzern von unverändert 30 %
2)
Durchschnittliches Gesamtkapital definiert als durchschnittliches Eigenkapital plus
durchschnittliche Nettoverschuldung
| T€ | 2018/19 | 2017/18 |
| Umsatzerlöse | 2.602.595 | 2.514.096 |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 278 | 622 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 22.690 | 14.090 |
| Materialaufwand | 1.777.952 | 1.702.936 |
| Rohergebnis | 847.611 | 825.872 |
| Personalaufwand | 430.770 | 414.974 |
| Abschreibungen | 43.850 | 37.630 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 393.251 | 370.823 |
| Betriebliches Ergebnis | -20.260 | 2.445 |
| Finanzergebnis | 36.271 | 15.180 |
| Steuern | 5.961 | 2.592 |
| Ergebnis nach Steuern | 10.050 | 15.033 |
| Sonstige Steuern | 979 | 1.004 |
| Jahresüberschuss | 9.071 | 14.029 |
| Entnahme aus Gewinnrücklagen | 12.558 | 7.600 |
| Bilanzgewinn | 21.629 | 21.629 |
Die HORNBACH Baumarkt AG mit Sitz in Bornheim bei Landau (Pfalz) stellt ihren Jahresabschluss nach den Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) auf. Sie ist das Mutterunternehmen des HORNBACH Baumarkt AG Konzerns. Die HORNBACH Baumarkt AG enthält das operative Einzelhandelsgeschäft der HORNBACH Bau- und Gartenmärkte in Deutschland sowie die Zentralfunktionen des Konzerns wie zum Beispiel Finanz- und Rechnungswesen, Informationstechnologie, Steuern, Recht und Personal.
Die gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen für unser operatives Geschäft in Deutschland sind im Kapitel "1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen" dieses Wirtschaftsberichts ausführlich beschrieben.
Im Berichtsjahr 2018/19 hat HORNBACH in Deutschland keinen neuen Bau- und Gartenmarkt eröffnet. Ein kleinflächiger Baumarkt (HORNBACH compact) in Alzey (Rheinland-Pfalz) wurde aufgrund der fehlenden Entwicklungsperspektiven im April geschlossen. Damit betreiben wir zum 28. Februar 2019 deutschlandweit 97 Einzelhandelsfilialen (28. Februar 2018: 98). Die Verkaufsfläche in Deutschland beläuft sich auf rund 1.053.000 qm (Vj. 1.052.000 qm).
Der Nettoumsatz (ohne Umsatzsteuer) der HORNBACH Baumarkt AG stieg im Berichtsjahr 2018/19 von 2.514 Mio. € um 3,5 % auf 2.603 Mio. €. In den Umsatzerlösen sind 421 Mio. € (Vj. 378 Mio. €) aus Lieferungen der HORNBACH-Logistikzentren an unsere ausländischen Tochtergesellschaften enthalten. Maßgeblich für den Geschäftsverlauf der HORNBACH Baumarkt AG war die Entwicklung der inländischen flächenbereinigten Umsätze, die wir im Kapitel "3.1.3 Flächenbereinigte Umsätze" im Detail erläutern.
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen sonstigen betrieblichen Erträge sind um 8,6 Mio. € auf 22,7 Mio. € (Vj. 14,1 Mio. €) gestiegen. Diese betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, Währungsgewinnen sowie aus Schadenersatzleistungen und aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten.
Der Materialaufwand ist um 4,4 % auf 1.778,0 Mio. € (Vj. 1.702,9 Mio. €) gewachsen. Das Rohergebnis betrug 847,6 Mio. € bzw. 32,6 % der Nettoumsätze im Vergleich zu 825,9 Mio. € bzw. 32,8 % im Vorjahr. Die Personalaufwendungen sind leicht überproportional zum Nettoumsatz von 415,0 Mio. € um 3,8 % auf 430,8 Mio. € gestiegen. Die Abschreibungen lagen mit 43,9 Mio. € um 16,5 % über dem Niveau des Vorjahres (37,6 Mio. €). Wesentlicher Grund dafür war die außerplanmäßige Abschreibung einer Baumarktimmobilie auf Basis eines Verkehrswertgutachtens in Höhe von 4,6 Mio. €.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich von 370,8 Mio. € im Vorjahr auf 393,3 Mio. € erhöht. Dies resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Instandhaltungsaufwendungen sowie höheren externen Beratungs- und Dienstleistungskosten.
Das betriebliche Ergebnis lag mit minus 20,3 Mio. € deutlich unter dem Vorjahresniveau (plus 2,4 Mio. €). Ursächlich hierfür waren im Wesentlichen gestiegene sonstige betriebliche Aufwendungen (plus 22,4 Mio. €) und höhere Personalkosten (plus 15,8 Mio. €) sowie höhere Abschreibungen (plus 6,2 Mio. €).
Das Finanzergebnis (inklusive Beteiligungsergebnis) ist um 21,1 Mio. € auf 36,3 Mio. € im Berichtsjahr gestiegen (Vj. 15,2 Mio. €). Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus einem von 24,6 Mio. € auf 45,4 Mio. € gestiegenen Beteiligungsergebnis infolge einer höheren Ergebnisabführung der HORNBACH International GmbH. Im Vorjahr war die HORNBACH International GmbH von der ertragswirksamen Abschreibung des Beteiligungsbuchwerts an der schwedischen Tochtergesellschaft HORNBACH Byggmarknad AB in Höhe von 25,7 Mio. € belastet, was die Ergebnisabführung an die HORNBACH Baumarkt AG entsprechend verminderte.
Im Geschäftsjahr 2018/19 haben die HORNBACH Holding B.V, Niederlande, die HORNBACH Baumarkt CS spol s.r.o., Tschechien, die HORNBACH Baumarkt SK spol s.r.o., Bratislava, die HORNBACH Baumarkt GmbH, Österreich, sowie die HORNBACH Baumarkt Luxemburg SARL, Luxemburg, Gewinnausschüttungen in Höhe von insgesamt 47,1 Mio. € an die HORNBACH International GmbH vorgenommen. Im Vorjahr betrugen die Gewinnausschüttungen 49,1 Mio. €.
Die Zinserträge und Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens stiegen von 3,2 Mio. € auf 3,6 Mio. €. Die Zinsaufwendungen des Berichtsjahres lagen mit 12,7 Mio. € auf dem Niveau des Vorjahres.
Vor dem Hintergrund der beschriebenen Einflussfaktoren sowie der höheren Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 6,0 Mio. € (Vj. 2,6 Mio. €) - nach Ausbuchung aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge (5,5 Mio. €) - sank der Jahresüberschuss im Geschäftsjahr 2018/19 von 14,0 Mio. € auf 9,1 Mio. €.
Aktiva
| T€ | 28.2.2019 | 28.2.2018 |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 12.421 | 13.935 |
| Sachanlagen | 339.633 | 291.338 |
| Finanzanlagen | 239.416 | 277.922 |
| Anlagevermögen | 591.470 | 583.195 |
| Vorräte | 481.565 | 416.903 |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 132.212 | 143.042 |
| Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 188.884 | 58.159 |
| Umlaufvermögen | 802.661 | 618.104 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 4.838 | 5.295 |
| Aktive latente Steuern | 0 | 5.421 |
| Bilanzsumme | 1.398.969 | 1.212.015 |
|
Passiva |
||
| T€ | 28.2.2019 | 28.2.2018 |
| Eigenkapital | 595.887 | 608.639 |
| Rückstellungen | 65.283 | 66.842 |
| Verbindlichkeiten | 730.284 | 527.300 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 7.491 | 9.234 |
| Passive latente Steuern | 24 | 0 |
| Bilanzsumme | 1.398.969 | 1.212.015 |
Mit 1.399,0 Mio. € liegt die Bilanzsumme zum 28. Februar 2019 um 187,0 Mio. € bzw. 15,4 % über dem Vorjahreswert (1.212,0 Mio. €).
Das Anlagevermögen beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 591,5 Mio. € bzw. 42,3 % der Bilanzsumme (Vj. 583,2 Mio. € bzw. 48,1 %). Die Sachanlagen steigen im Wesentlichen durch Investitionen in Höhe von 88,1 Mio. € bei gleichzeitigen Abschreibungen in Höhe von 38,6 Mio. € und Buchwertabgängen in Höhe von 1,6 Mio. € auf 339,6 Mio. € (Vj. 291,3 Mio. €).
Die Finanzanlagen reduzieren sich durch die planmäßige und außerplanmäßige Tilgung langfristiger konzerninterner Darlehen in Höhe von 38,5 Mio. € und belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 239,4 Mio. € (Vj. 277,9 Mio. €).
Das Umlaufvermögen beträgt zum Bilanzstichtag 802,7 Mio. € (Vj. 618,1 Mio. €). Im Zuge der Expansion und Saisonvorbereitung steigen die Vorräte um 15,5 % bzw. 64,7 Mio. € auf 481,6 Mio. € (Vj. 416,9 Mio. €). Der Lagerumschlag liegt im Geschäftsjahr 2018/19 mit 4,0 unter dem Vorjahresniveau von 4,2. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen vermindern sich um 17,9 Mio. € auf 82,1 Mio. € (Vj. 100,0 Mio. €). Der Rückgang der Forderungen im Geschäftsjahr 2018/19 resultiert im Wesentlichen aus der im Vergleich zum Vorjahr gesunkenen kurzfristigen Finanzierung der Konzerngesellschaften. Aufgrund der bevorstehenden Anleihefälligkeit und der geplanten zukünftigen Expansion wurden im Rahmen einer vorausschauenden Finanzpolitik neue Finanzschulden aufgenommen und damit das Liquiditätsniveau erhöht. Die flüssigen Mittel steigen somit im Vorjahresvergleich um 130,7 Mio. € von 58,2 Mio. € auf 188,9 Mio. €.
Zum Geschäftsjahresende bestehen keine aktiven latenten Steuern (Vj. 5,4 Mio. €).
Das Eigenkapital liegt zum 28. Februar 2019 mit 595,9 Mio. € um 2,1 % unter dem Niveau des Vorjahres (608,6 Mio. €). Die Eigenkapitalquote wird mit 42,6 % (Vj. 50,2 %) ausgewiesen. Die Rückstellungen reduzieren sich zum Bilanzstichtag von 66,8 Mio. € auf 65,3 Mio. €. Dies ist im Wesentlichen auf geringere Rückstellungen für Prämien zurückzuführen.
Die Verbindlichkeiten werden zum Bilanzstichtag mit 730,3 Mio. € um 203,0 Mio. € deutlich über dem Niveau des Vorjahres (527,3 Mio. €) ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhen sich bedingt durch die Aufnahme neuer Finanzierungsmittel von 0,4 Mio. € im Vorjahr auf 200,5 Mio. € im Berichtsjahr. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen liegen stichtagsbedingt mit 154,9 Mio. € unter dem Vorjahresniveau von 174,9 Mio. €. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, die im Wesentlichen aus der Konzernfinanzierung resultieren, haben sich im Geschäftsjahr 2018/19 von 60,1 Mio. € auf 77,5 Mio. € erhöht.
Hinsichtlich der Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements, der Erläuterung der Finanzschulden und Kapitalstruktur verweisen wir auf Kapitel 4.1.
Das Eigenkapital (nach avisierter Dividendenausschüttung) deckt rund 97 % des Anlagevermögens. Im Geschäftsjahr 2018/19 wurden in der HORNBACH Baumarkt AG insgesamt 92,5 Mio. € (Vj. 44,3 Mio. €) in immaterielle Vermögensgegenstände, Grundstücke, Gebäude sowie in Betriebs- und Geschäftsausstattung investiert. Die Investitionen in Grundstücke und Gebäude beliefen sich auf 61,9 Mio. €. Weitere 26,3 Mio. € wurden für Ersatz und Erweiterung der Betriebs- und Geschäftsausstattung verwendet. 4,3 Mio. € (Vj. 7,3 Mio. €) des Investitionsvolumens entfielen auf entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände. Die Finanzanlagen haben sich bedingt durch planmäßige und außerplanmäßige Tilgung konzerninterner Darlehen um 38,5 Mio. € von 277,9 Mio. € auf 239,4 Mio. € verringert.
Trotz einer positiven Umsatzperformance ist das betriebliche Ergebnis der HORNBACH Baumarkt AG im Geschäftsjahr 2018/19 deutlich zurückgegangen. Dies resultiert im Wesentlichen aus den gestiegenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen, höheren Personalkosten sowie außerplanmäßigen Abschreibungen. Durch das gestiegene Beteiligungsergebnis infolge einer höheren Ergebnisabführung der HORNBACH International GmbH konnte dieser Effekt partiell kompensiert werden. Der Rückgang des Jahresüberschusses konnte somit von 14,0 Mio. € auf 9,1 Mio. € begrenzt werden. Das Anlagevermögen und rund 23 % des Umlaufvermögens sind langfristig durch Eigenkapital (nach avisierter Dividendenausschüttung) sowie langfristiges Fremdkapital finanziert. In der Gesamtschau stellt sich die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft insgesamt befriedigend dar.
Die HORNBACH Baumarkt AG hat das Geschäftsjahr 2018/19 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 9.070.666,09 € abgeschlossen.
Der Vorstand schlägt nach Entnahme von 12.558.093,91 € aus den anderen Gewinnrücklagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 21.628.760,00 € wie folgt zu verwenden:
| ― |
0,68 € Dividende je Aktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 3,00 € auf 31.807.000 Stammaktien |
| ― |
Dividendenausschüttung: 21.628.760,00 € |
Jedes unternehmerische Handeln ist unmittelbar mit Chancen und Risiken verbunden. Daher ist ein wirksames Management der Chancen und Risiken ein bedeutender Erfolgsfaktor zur nachhaltigen Sicherung des Unternehmenswertes. Der Vorstand der HORNBACH Baumarkt AG bekennt sich in diesem Zusammenhang zu einer risikobewussten Unternehmensführung, bei der die Sicherung des Fortbestands des Gesamtunternehmens und seiner Beteiligungsgesellschaften immer höchste Priorität hat. Durch das vom Vorstand implementierte Risikomanagementsystem (RMS) soll die Risikofrüherkennung mit dem Ziel der proaktiven Risikosteuerung kontinuierlich verbessert sowie eine stetige Optimierung des Chancen-Risiko-Profils erreicht werden. Davon abgeleitet hat der Vorstand Grundsätze verabschiedet.
Die Erzielung eines wirtschaftlichen Erfolgs ist zwangsweise mit Risiken verbunden. Keine Handlung oder Entscheidung darf aber ein existenzielles Risiko, das heißt ein den Fortbestand des Unternehmens oder eines Teilbetriebs gefährdendes Risiko nach sich ziehen. Risiken, die sich weder auf Kern- noch auf Unterstützungsprozesse beziehen, werden vom Konzern grundsätzlich nicht eingegangen. Kernprozesse sind hierbei die Entwicklung und Umsetzung der jeweiligen Geschäftsmodelle, die Beschaffung der Waren und Dienstleistungen, Standortentscheidungen, die Sicherstellung der Liquidität sowie die Entwicklung von Fach- und Führungskräften. Eingegangene Ertragsrisiken müssen durch die erwartete Rendite angemessen prämiert werden. Maßgebliche Kennziffern hierbei basieren auf der Verzinsung des eingesetzten Kapitals. Nicht vermeidbare Risiken sind - soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll - zu versichern. Restrisiken müssen mit dem Instrumentarium des Risikomanagements gesteuert werden.
Das im HORNBACH Baumarkt AG Konzern bestehende Risikomanagementsystem ist integraler Bestandteil der Unternehmenssteuerung. Es setzt sich dabei aus den zentralen Bestandteilen Risikofrüherkennung, Controlling- und Planungsprozesse, dem Berichtswesen sowie einem Internen Kontrollsystem (IKS) zusammen. Es wird kontinuierlich weiterentwickelt und optimiert. Die Verantwortung für die Einrichtung, Ausgestaltung und Aufrechterhaltung eines angemessenen und zielgerichteten Risikomanagementsystems und insbesondere des Internen Kontrollsystems liegt beim Vorstand. Bei der Ausgestaltung und Aufrechterhaltung des Systems wird er durch den Leiter Konzerncontrolling/Risikomanagement unterstützt.
Der Vorstand hat in den in- und ausländischen Teilbereichen des Konzerns Risikoverantwortliche benannt, die die Aufgabe haben, Risiken ihres Verantwortungsbereiches zu identifizieren, zu melden und durch geeignete Maßnahmen zu steuern. Diese Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sind im Konzern eindeutig geregelt und spiegeln unsere Unternehmensstruktur wider. Bei der Risikoidentifikation, Risikobewertung und auch der Festlegung geeigneter Maßnahmen zur Steuerung der Risiken werden die Risikoverantwortlichen von einem zentralen Risikocontroller unterstützt, dem die Koordination des Risikomanagementprozesses obliegt.
| Eintrittswahrscheinlichkeit | Mögliche Auswirkung (in €) |
||
| unwahrscheinlich | ≤ 1 % | gering | ≤5,0 Mio. |
| selten | > 1 % - ≤ 5 % | moderat | > 5,0 Mio. - ≤ 10,0 Mio. |
| gelegentlich | > 5 % - ≤ 20 % | spürbar | > 10,0 Mio. - ≤ 50,0 Mio. |
| möglich | > 20 % - ≤ 50 % | schwerwiegend | > 50,0 Mio. - ≤ 100,0 Mio. |
| häufig | > 50 % | kritisch | > 100,0 Mio. |
Die Ergebnisrisiken werden mit Hilfe einer Risikomatrix analysiert. Dabei werden zum einen die Eintrittswahrscheinlichkeit und zum anderen die potenzielle Schadenshöhe erfasst. So können wir ableiten, ob und in welchem Umfang Handlungsbedarf besteht. Soweit die Risiken nicht quantitativ messbar sind, werden sie hinsichtlich ihrer Auswirkung qualitativ eingeschätzt. Entsprechende Grundsätze und Festlegungen zum Risikomanagementsystem sind in einem Risikomanagementhandbuch dokumentiert. Die notwendigen aufbau- und ablauforganisatorischen Grundlagen für die Risikofrüherkennung sind darin konzernweit festgelegt. Zur Unterstützung des Risikomanagementprozesses ist eine konzernweit implementierte Standard-Softwarelösung im Einsatz, mit deren Hilfe Risiken und zugehörige Steuerungsmaßnahmen erfasst und dokumentiert werden.
Die Risiken werden vierteljährlich aktualisiert und an den Vorstand berichtet. Der Aufsichtsrat sowie sein Finanz- und Prüfungsausschuss beraten im halbjährlichen Rhythmus die aktuelle Risikolage. Neben dieser turnusmäßigen Berichterstattung ist auch ein Ad-hoc-Meldeverfahren für unerwartet auftretende Risiken definiert und im Risikomanagementprozess implementiert.
Das derzeitige Interne Kontrollsystem basiert auf einer konzerneinheitlich strukturierten Dokumentation der Kontrollen bei Prozessen und der damit verbundenen Risiken, die einen wesentlichen Einfluss auf die Finanzberichterstattung haben könnten. Als Basis für das Interne Kontrollsystem stehen die entsprechenden Arbeitsanweisungen und Handbücher im Intranet des Konzerns zur Verfügung.
Die Konzernrevision kontrolliert im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmäßig die Funktionsfähigkeit des bestehenden Risikomanagementsystems. Der Abschlussprüfer beurteilt im Rahmen seiner Jahresabschlussprüfung, ob das Risikofrüherkennungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können, frühzeitig zu erkennen.
Ziel des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse ist die Identifizierung und Bewertung von Risiken, die dem Ziel der Regelungskonformität des Konzernabschlusses entgegenstehen können. Den identifizierten Risiken sind entsprechende Kontrollschritte und klare Verantwortlichkeiten zugeordnet. Dies soll eine hinreichende Sicherheit gewährleisten, so dass trotz der identifizierten Risiken regelkonforme Abschlüsse für den Gesamtkonzern und die Tochtergesellschaften erstellt werden können.
Im HORNBACH Baumarkt AG Konzern ist das bestehende rechnungslegungsbezogene Interne Kontrollsystem und die dazugehörige Risikomatrix konzernweit dokumentiert. Von Konzernprozessen abweichende länderspezifische Besonderheiten werden jeweils durch die Tochtergesellschaften beschrieben und in der Dokumentation ergänzt. Durch die in den Landesgesellschaften und in der Muttergesellschaft benannten IKS-Verantwortlichen wird sichergestellt, dass wesentliche Prozessänderungen dokumentiert und entsprechende Kontrollen implementiert werden. Hierüber wird eine jährliche Entsprechenserklärung durch die IKS-Verantwortlichen abgegeben. Das bestehende IKS wird hierbei ständig weiterentwickelt.
Wesentliche Elemente des Internen Kontrollsystems sind neben definierten Kontrollmechanismen, wie z. B. systemtechnischen und manuellen Abstimmprozessen, die Trennung von Funktionen sowie das Vorhandensein bzw. die Einhaltung der Richtlinien und Arbeitsanweisungen. Im gesamten Rechnungslegungsprozess wird das Vier-Augen-Prinzip angewandt, wobei entsprechende Freigabeprozesse durchlaufen werden müssen. Eine klare Unternehmens- und Führungsstruktur, die klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten und adäquate Zugriffsregelungen auf Basis eines konzerneinheitlichen Berechtigungskonzepts in den abschlussrelevanten Informations- und Rechnungslegungssystemen dienen der weiteren Risikosteuerung und Kontrolle. Diese wesentlichen Kontrollen sind in die rechnungslegungsbezogenen Prozesse integriert.
Die Konzerngesellschaften erstellen ihre Abschlüsse lokal. Sie sind für die Beachtung lokaler Vorschriften und die Einhaltung der konzernweit gültigen Richtlinien in Form von Arbeitsanweisungen und Bilanzierungs- und Organisationshandbüchern ebenso verantwortlich wie für die korrekte Überleitung der lokalen Einzelabschlüsse zu den nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellten IFRS-Abschlüssen. Insbesondere das Bilanzierungshandbuch soll durch eindeutige Vorgaben den Ermessensspielraum der Mitarbeiter bei Ansatz, Bewertung und Ausweis von Vermögenswerten und Schulden einschränken und somit das Risiko konzernuneinheitlicher Rechnungslegungspraktiken verringern.
Die für die Bilanzierung und Bewertung der Sachverhalte Verantwortlichen der einzelnen Konzerngesellschaften bestätigen vierteljährlich im Rahmen einer konzerninternen Vollständigkeitserklärung die Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit des jeweiligen Einzelabschlusses. Auf Konzernebene werden innerhalb des Konzernrechnungswesens und des Konzerncontrollings die in die Abschlüsse eingegangenen Buchungsdaten nochmals plausibilisiert und auf ihre Ordnungsmäßigkeit überprüft. Der Prozess der Konzernabschlusserstellung wird zentral über einen vorgegebenen Termin- und Aktivitätenplan koordiniert und sowohl zentral als auch dezentral überwacht. Im gesamten Rechnungslegungsprozess werden die Tochtergesellschaften durch zentrale Ansprechpartner unterstützt.
Wesentliche Änderungen der Rechnungslegungsprozesse aufgrund von neuen Gesetzen, Gesetzesänderungen oder Änderungen der internen Prozesse werden im Rahmen von u. a. internationalen Finanzkonferenzen mit allen wesentlich am Konzernrechnungslegungsprozess Beteiligten vor Umsetzungsbeginn besprochen. Spezielle Bilanzierungs- und Rechnungslegungsfragen oder komplexe Sachverhalte, die entweder besondere Risiken betreffen oder besonderes Know-how erfordern, werden zentral überwacht und bearbeitet. Externe Experten wie z. B. sachverständige Gutachter werden insbesondere zur Beurteilung der Verkehrswerte von Immobilien im Rahmen von Werthaltigkeitsüberprüfungen oder bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen hinzugezogen.
Alle für die Rechnungslegung wesentlichen Prozesse sind konzernweit einheitlich in einem gemeinsamen IT-System abgebildet. Durch diese vollständige Integration aller wesentlichen Finanzsysteme in einem einheitlichen IT-System ist die Datenintegrität bezogen auf die Einzelabschlüsse und den Konzernabschluss sichergestellt. Durch Verwendung eines konzernweit gültigen, einheitlichen Kontenplans und die zentrale Pflege des Kontenrahmens wird in Zusammenhang mit dem konzernweit gültigen Bilanzierungshandbuch eine einheitliche Bilanzierung gleichartiger Geschäftsvorfälle gewährleistet. Dies dient auch als Basis für eine regelungskonforme Konzernkonsolidierung. Die Konsolidierungsmaßnahmen und notwendigen Abstimmtätigkeiten erfolgen zentral durch das Konzernrechnungswesen. Die in den Konsolidierungsprozessen wie z. B. der Schulden- oder der Aufwands- und Ertragskonsolidierung durchzuführenden Kontrollen erfolgen sowohl automatisch durch das IT-System als auch manuell.
Durch die zentrale Steuerung und Überwachung aller wesentlichen rechnungslegungsrelevanten IT-Systeme und regelmäßigen Systemsicherungen wird das Risiko von Systemausfällen bzw. Datenverlust minimiert.
Die interne Revision als integraler Bestandteil des Internen Kontrollsystems überprüft auf Basis eines risikoorientierten Prüfungsplans im Rahmen ihrer Prüfungstätigkeiten regelmäßig stichprobenartig die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystems. Dennoch können auch angemessene und funktionsfähige Systeme keine absolute Sicherheit zur Identifikation und Steuerung der Risiken gewährleisten.
| Eintrittswahrscheinlichkeit | Mögliche Auswirkung | |
| Finanzwirtschaftliche Risiken | ||
| Währungsrisiken | möglich | moderat |
| Liquiditätsrisiken | selten | kritisch |
| Kreditrisiken | gelegentlich | moderat |
| Externe Risiken | ||
| Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Risiken | häufig | spürbar |
| Elementarrisiken | unwahrscheinlich | schwerwiegend |
| Operative Risiken | ||
| Standort- und Absatzrisiken | möglich | spürbar |
| Beschaffungsrisiken | gelegentlich | moderat |
| Rechtliche Risiken | ||
| Gesetzliche und regulatorische Risiken | gelegentlich | schwerwiegend |
| Risiken aus Rechtsstreitigkeiten | möglich | gering |
| Führungs- und Organisationsrisiken | ||
| IT Risiken | unwahrscheinlich | kritisch |
| Personalrisiken | möglich | gering |
Die finanzwirtschaftlichen Risiken im Konzern bestehen aus Währungskurs-, Liquiditäts- und Kreditrisiken. Die Steuerung dieser Risiken obliegt der Abteilung Treasury.
Grundsätzlich unterliegt HORNBACH durch seine Tätigkeit in Ländern, in denen eine andere Währung als der Euro existiert, dem Risiko von Währungskursänderungen. Hierbei handelt es sich um die Währungen Schweizer Franken, Tschechische Kronen, Schwedische Kronen und Rumänische Lei sowie Hong Kong Dollar. Die Abwertung einer ausländischen Währung gegenüber dem Euro kann bei der Umrechnung einzelner Abschlüsse ausländischer Tochtergesellschaften in die Konzernwährung Euro zu einem niedrigeren Konzernergebnis führen. Eine Absicherung dieser Risiken im Konzern erfolgt nicht. Darüber hinaus führt die zunehmende internationale Geschäftstätigkeit des Konzerns zu einem steigenden Devisenbedarf sowohl bei der Abwicklung des internationalen Wareneinkaufs als auch bei der Finanzierung von Investitionsobjekten in Fremdwährung. Aus einer Veränderung des Wechselkurses der jeweiligen Landeswährung gegenüber den Einkaufswährungen (hauptsächlich gegenüber dem EUR und dem USD) können direkte negative Ergebniseffekte resultieren. Offene Fremdwährungspositionen in USD werden durch Hedginggeschäfte (USD-Fest- und Termingelder) zu großen Teilen abgesichert. Die externe langfristige Finanzierung von Investitionen erfolgt nach Möglichkeit in der funktionalen Währung der jeweiligen Landeswährung (Natural Hedging). Eine Absicherung der im Konzern entstehenden offenen EUR-Fremdwährungspositionen, die im Wesentlichen durch die in EUR abgewickelten konzerninternen Lieferungen und Leistungen und konzerninternen EUR-Darlehen entstehen, erfolgt nicht.
Die Akquisition von Grundstücken, Investitionen in Bau- und Gartenmärkte sowie der Einkauf großer Warenmengen erfordern die jederzeitige Bereithaltung einer hohen Liquiditätsreserve. Bilaterale Bankkredite und -kreditlinien, eine syndizierte Kreditlinie in Höhe von 350 Mio. € mit einer Laufzeit bis zum 22. Dezember 2023, zwei neue Schuldscheindarlehen der HORNBACH Holding B.V. über insgesamt 95 Mio. € mit Laufzeiten bis 2023 und 2025, zwei neue Schuldscheindarlehen der HORNBACH Baumarkt AG über insgesamt 200 Mio. € mit Laufzeiten bis 2024 und 2026 und die im Februar 2013 emittierte Anleihe der HORNBACH Baumarkt AG in Höhe von 250 Mio. € mit einer Laufzeit bis zum 15. Februar 2020 sichern neben den Mittelzuflüssen aus dem operativen Cashflow die Finanzierung der weiteren Expansion.
Risiken, längerfristige Finanzierungen von neuen Standorten über Banken oder Sale & Leaseback-Transaktionen aufgrund der Finanzierungsbedingungen an den Kapitalmärkten nicht mehr tätigen zu können, begegnet HORNBACH durch eine flexible Anpassung der Investitionen sowie Bereithaltung eines hohen Liquiditätsspielraums in Form von flüssigen Mitteln und freien Kreditlinien. Im Zusammenhang mit der Anleihe, der syndizierten Kreditlinie der HORNBACH Baumarkt AG sowie den Schuldscheindarlehen sind keine Sicherheiten in Form von Vermögenswerten eingebunden. Die Vertragsvereinbarungen erfordern aber die Einhaltung bestimmter banküblicher Verpflichtungen (Covenants), andernfalls droht unter Umständen die sofortige Rückzahlung der aufgenommenen Mittel. Im Ergebnis wäre eine Anschlussfinanzierung erforderlich, die lediglich unter erschwerten Refinanzierungsbedingungen durchgeführt werden könnte.
Bei der syndizierten Kreditlinie der HORNBACH Baumarkt AG wurden neben allgemeinen Verpflichtungen, wie zum Beispiel "pari passu", "negative pledge" sowie "cross default", zusätzlich sogenannte "financial covenants" vereinbart. Diese erfordern die Einhaltung einer auf Basis des HORNBACH Baumarkt AG Konzerns ermittelten Eigenkapitalquote von mindestens 25 % und einen Zinsdeckungsgrad (adjusted EBITDA/ Bruttozinsaufwand) von mindestens 2,25. Daneben wurden Höchstgrenzen für grundbuchlich besicherte Finanzverbindlichkeiten und Finanzverbindlichkeiten von Tochtergesellschaften vereinbart. Bei den Schuldscheindarlehen der HORNBACH Baumarkt AG sowie der HORNBACH Holding B.V. wurden vergleichbare Höchstgrenzen vereinbart. Daneben bestehen nur allgemeine Verpflichtungen wie zum Beispiel "pari passu", "negative pledge" und "cross default". Zum 28. Februar 2019 betragen die Eigenkapitalquote 45,7 % (Vj. 52,5 %) und der Zinsdeckungsgrad 9,7 (Vj. 10,9).
Bei der Anleihe bestehen nur allgemeine Verpflichtungen wie zum Beispiel "pari passu", "negative pledge" und "cross default" aber keine "financial covenants". Die Überprüfung dieser Covenants erfolgt kontinuierlich. Während des Geschäftsjahres 2018/19 wurden sämtliche Verpflichtungen stets eingehalten.
Die für ein effizientes Liquiditätsmanagement erforderlichen Informationen werden durch eine monatlich aktualisierte, rollierende Konzern-Finanzplanung mit einem Planungshorizont von zwölf Monaten sowie durch eine tägliche Finanzvorschau sichergestellt. Im Konzern bestehen zurzeit keine Risiken im Zusammenhang mit einer eventuell notwendigen Anschlussfinanzierung für fällig werdende Finanzverbindlichkeiten. Derzeit sind keine Liquiditätsrisiken erkennbar.
Durch Auswahl von Vertragspartnern mit ausschließlich guter Bonität bzw. durch Auswahl von Banken, für die Einlagensicherungseinrichtungen bestehen, werden bei Finanzanlagen und derivativen Finanzinstrumenten die Risiken eines finanziellen Verlustes begrenzt. Zudem wurden Bankeinlagen auf mehrere Kreditinstitute verteilt, um das Ausfasllrisiko von Bankeinlagen zu reduzieren. Diese Vorgehensweise wurde auch im Geschäftsjahr 2018/19 beibehalten. Das Risiko von Forderungsausfällen im operativen Bereich ist aufgrund des Handelsformats (cash & carry) bereits erheblich reduziert.
Weitere Detailinformationen und Sensitivitätsanalysen zu den finanzwirtschaftlichen Risiken werden im Konzernanhang dargestellt.
Die Abhängigkeit der HORNBACH Bau- und Gartenmärkte von der allgemeinen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und dem verfügbaren Einkommen der Haushalte kann sich in Phasen mit geringem Wirtschaftswachstum durch eine Kaufzurückhaltung der Kunden äußern. Es könnten sich aber auch die Konjunkturaussichten in Europa unter dem Einfluss von weltweiten sich negativ entwickelnden politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen schlechter als erwartet darstellen.
Ungeachtet dessen ist eine wesentliche Abhängigkeit von der Konjunkturentwicklung in Deutschland festzustellen. Mit der weiteren Expansion in das europäische Ausland soll eine stetige Risikodiversifizierung erfolgen. Darüber hinaus wird ein wesentlicher Teil der Umsätze mit saisonalen Artikeln erzielt, deren Absatz stark von externen Faktoren wie z. B. den Witterungsbedingungen beeinflusst wird. So könnte die Frühjahrssaison durch einen lang anhaltenden Winter zeitlich kurz ausfallen und sich in niedrigeren Umsätzen innerhalb des Gartenbereichs im wichtigen ersten Quartal des Geschäftsjahres niederschlagen.
Der Wandel des Konsumverhaltens insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung birgt Risiken in sich. Um hier zukunftsorientiert aufgestellt zu sein und diesem Risiko entgegenzuwirken, haben wir unsere Onlineaktivitäten im Sinne einer integrierten Mehrkanalstrategie sukzessive ausgebaut.
Der weltweit festzustellende Klimawandel hat auch direkten Einfluss auf HORNBACH-Standorte in Deutschland und dem europäischen Ausland. Neben möglichen Naturkatastrophen (z. B. Stürme, Hochwasser) ist der Konzern auch Risiken durch Feuer und Explosionen ausgesetzt. Durch konzernweite Versicherungen sind die wesentlichen versicherbaren Elementarrisiken und eine damit möglicherweise verbundene Betriebsunterbrechung abgedeckt.
Investitionen in nicht geeignete Standorte können erheblichen negativen Einfluss auf die Ertragskraft des Konzerns haben. Zur Risikominimierung werden deshalb Investitionen in neue Standorte auf der Grundlage von detaillierten Marktforschungsanalysen vorbereitet und Investitionsentscheidungen auf der Basis von dynamischen Investitionsrechnungen und Sensitivitätsanalysen getroffen. Dennoch kann das Risiko einer nicht zufriedenstellenden Umsatzentwicklung aufgrund zusätzlich existierender Einflussfaktoren wie dem Kundenverhalten und der lokalen Wettbewerbssituation nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Insbesondere in Ländern mit geringem Marktwachstum und starkem Wettbewerb müssen zur Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit daher kontinuierlich Investitionen in Standorte und den Ausbau des Kundenservice sowie neuer Konzepte getätigt werden.
HORNBACH ist als Handelsunternehmen auf externe Lieferanten und Hersteller angewiesen. Bei der Auswahl dieser Lieferanten gehen wir mit größter Sorgfalt vor. Insbesondere bei der Selektion unserer Eigenmarkenlieferanten achten wir auf die Verlässlichkeit in Bezug auf hohe Produktqualität und die stete Einhaltung von Sicherheits- und Sozialstandards in den jeweiligen Unternehmen. Um den Ausfall von bedeutenden Lieferanten zu vermeiden, wurde ein effizientes Frühwarnsystem entwickelt, das die Lieferanten auf Basis von verschiedenen quantitativen und qualitativen Kriterien kontinuierlich bewertet. Durch eine frühzeitige Sondierung des Marktes hinsichtlich alternativer Ersatzquellen und einer Mehrlieferantenstrategie werden die Auswirkungen eines möglichen Lieferantenausfalls weiter reduziert. Bei einer Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Situation kann allerdings nicht immer ausgeschlossen werden, dass Lieferanten ausfallen, deren Produkte kurzfristig nicht anderweitig beschafft werden können.
Zur Senkung des Risikos einer Unterbrechung der Logistikkette und zur Optimierung der Warenversorgung stehen mehrere Verteilzentren für den Gesamtkonzern zur Verfügung. Bei der Beschaffung der Ware unterliegt HORNBACH unter anderem dem Risiko steigender Einkaufspreise für Artikel mit einem hohen Anteil an Rohöl, Kupfer oder Stahl aufgrund der auf den internationalen Rohstoffmärkten volatilen Preise. Daneben könnten Preissteigerungen für eher energieintensiv hergestellte Artikel zu weiteren insgesamt höheren Beschaffungskosten führen, die unter Umständen nur teilweise oder zeitverzögert an die Kunden weitergegeben werden können.
Der HORNBACH Baumarkt AG Konzern unterliegt aufgrund seiner internationalen Geschäftstätigkeit diversen nationalen Gesetzen und Bestimmungen. Änderungen von Gesetzen können deshalb zu höheren Kosten führen. Neben den hier beispielhaft genannten Risiken von Schadenersatzklagen aufgrund von Patent- und Schutzrechtsverletzungen oder Umwelt- und Produkthaftungsschäden könnte speziell auch eine Verschärfung der nationalen Baugesetze oder Vorschriften zum Erwerb von Grundstücken negative Auswirkungen auf die künftige Ertragslage des Konzerns haben. Zur Vermeidung etwaiger Vertragsverletzungen und unvorteilhafter Vereinbarungen überwachen wir fortlaufend die Einhaltung unserer vertraglichen Verpflichtungen und ziehen bei Vertragsangelegenheiten interne und externe Rechtsexperten hinzu.
Die Gesellschaften des HORNBACH Baumarkt AG Konzerns müssen sich im Zuge ihres Geschäftsbetriebes naturgemäß mit gerichtlichen und außergerichtlichen Ansprüchen Dritter auseinandersetzen. Für bestehende Risiken aus Rechtsstreitigkeiten wird daher bilanzielle Vorsorge durch Bildung von entsprechenden Rückstellungen getroffen. Zurzeit ist HORNBACH in keine laufenden oder absehbaren Gerichts- oder Schiedsverfahren involviert, die einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Konzerns haben könnten.
Die Steuerung des Konzerns ist maßgeblich von einer leistungsfähigen Informationstechnologie (IT) abhängig. Die ständige Aufrechterhaltung und Optimierung der IT-Systeme erfolgt durch hochqualifizierte interne und externe Experten. Unberechtigtem Datenzugriff, Datenmissbrauch und Datenverlust wird durch Einsatz entsprechender aktueller Virensoftware, Firewalls, adäquater Zugangs- und Zugriffskonzepte und vorhandener Back-up-Systeme vorgebeugt. Für unerwartete IT-Systemausfälle existieren entsprechende Notfallpläne.
Der Einsatz hochmotivierter und -qualifizierter Mitarbeiter ist eine der Grundlagen für den Erfolg von HORNBACH. Dieser Pfeiler der Unternehmenskultur hat deshalb einen großen Stellenwert für den Gesamtkonzern. Die Mitarbeiterqualifikation wird durch geeignete Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen ständig verbessert. Prämienmodelle unterstützen die Erreichung der Unternehmensziele. Darüber hinaus führen alle Führungskräfte jährlich individuelle Jahresgespräche mit ihren Mitarbeitern, in denen die vergangene Leistung bewertet und zukünftige Entwicklungsmaßnahmen vereinbart werden. Allerdings ist HORNBACH bei der Rekrutierung und Mitarbeiterbindung von hochqualifiziertem Fach- und Führungspersonal von vielfältigen externen Faktoren wie z. B. der allgemeinen Arbeitsmarkt- und Branchenentwicklung abhängig und unterliegt ebenfalls den jeweiligen länderspezifischen Effekten des demografischen Wandels.
Die Beurteilung der Gesamtrisikosituation hat ergeben, dass im Geschäftsjahr 2018/19 keine für den HORNBACH Baumarkt AG Konzern bestandsgefährdenden Risiken existierten. Auch für die Zukunft sind aus heutiger Sicht keine Risiken zu erkennen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden oder die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage nachhaltig beeinträchtigen könnten.
Die europäische Do-it-yourself-Branche bietet HORNBACH auch in Zukunft Wachstumschancen, die im Zusammenhang mit den im Risikobericht geschilderten Risiken sowie den im Prognosebericht erläuterten Einschätzungen der künftigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu beurteilen sind. Vor diesem Hintergrund entwickelt das Unternehmen sein Handelsformat und die Unternehmensstrategie mit dem Anspruch auf Kontinuität, Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit konsequent weiter, um die potenziellen Chancen für künftiges Wachstum bestmöglich zu nutzen.
Für die Betreiber von Bau- und Gartenmärkten spielen der wachsende Modernisierungsbedarf und Verbrauchertrends eine bedeutende Rolle, die in den einzelnen Ländermärkten in unterschiedlicher Ausprägung Potenzial für eine steigende Nachfrage nach Produkten und Serviceleistungen rund um das Thema Bauen, Renovieren und Garten bieten. Insbesondere in wettbewerbsintensiven Regionen wie Deutschland und Österreich bestehen zudem Chancen durch die Konsolidierung des Marktes.
Das Bauen im Bestand (Sanierungs-, Modernisierungs- bzw. Renovierungsmarkt) ist für die Geschäftsentwicklung der Bau- und Gartenmärkte von herausgehobener Bedeutung. Mehr als die Hälfte der gesamten Wohnungsbauinvestitionen in Europa entfällt auf diesen Sektor. Nachdem in den vergangenen Jahren der Wohnungsneubau die treibende Kraft für die europäische Baukonjunktur war, rechnet das europäische Forschungs- und Beratungsnetzwerk Euroconstruct damit, dass das Bauen im Bestand in den kommenden Jahren relativ zum Wohnungsneubau wieder stärker wachsen wird.
In Deutschland übersteigt der Umsatz durch Bestandsmaßnahmen seit 1998 das Neubauvolumen. Im Jahr 2018 entfielen nach Hochrechnungen des DIW zwei Drittel des Wohnungsbauvolumens in Höhe von rund 230 Mrd. € auf Bauleistungen an bestehenden Gebäuden. Die nachlassende Dynamik bei den Wohnungsneubauten setzt nach und nach wieder Kapazitäten insbesondere im Handwerk frei, die künftig wieder vermehrt für Sanierungs- und Modernisierungsaktivitäten von Wohnungseigentümern genutzt werden. Bereits im Jahr 2017 haben sich Bestandsmaßnahmen deutlich dynamischer entwickelt als in den Vorjahren und weiter Fahrt aufgenommen.
Darüber hinaus profitieren Bau- und Gartenmärkte, wenn der Neubau von Einfamilienhäusern ganz oder teilweise in Eigenregie erfolgt. In Deutschland liegt der Anteil der Eigenleistungen an den Bauinvestitionen bei rund 14 % mit einem Volumen von 48,6 Mrd. € im Jahr 2018. Folgende Wachstumstreiber sollten die Geschäftsentwicklung der DIY-Branche langfristig positiv beeinflussen:
| ― |
Die Altersstruktur der Immobilien signalisiert einen steigenden Instandhaltungs- und Modernisierungsbedarf. So sind beispielsweise in Deutschland mehr als 80 % der Wohnungen älter als 30 Jahre. Fast jedes dritte Einfamilienhaus in Deutschland ist renovierungsbedürftig. Jedes zweite der zwischen 1949 und 1960 errichteten Eigenheime ist bislang nicht umfassend saniert worden und entspricht mit Blick auf die Energieeffizienz nicht mehr dem heutigen Stand der Technik. Da ohne Renovierungsmaßnahmen der Immobilienwert und die Attraktivität auf dem Wohnungsmarkt sinken, wird der Bedarf an Bauleistungen und Baumaterialien tendenziell zunehmen. Die im langjährigen Vergleich immer noch niedrigen Bauzinsen begünstigen weiterhin die finanziellen Spielräume der Privathaushalte. |
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Impulse dürften auch wieder verstärkt von energetischen Sanierungsmaßnahmen ausgehen. Diese gewinnen vor dem Hintergrund langfristig steigender Energiekosten und des Klimaschutzes nachhaltig an Bedeutung - nicht zuletzt auch angeschoben durch eine Vielzahl von Gesetzen, Richtlinien, Verordnungen oder Fördermaßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene. Durch energieeffizientes Bauen und Sanieren lassen sich bis zu drei Viertel der Energiekosten eines Wohngebäudes einsparen und die Betriebskosten über den Lebenszyklus einer Immobilie hinweg nachhaltig senken. Gleichzeitig leistet die energetische Sanierung einen wichtigen Beitrag zur Senkung des CO2-Ausstoßes. Energieeffizienz gehört daher zu den Topthemen der europäischen DIY-Branche. |
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Barrierefreies Bauen ist angesichts der demografischen Entwicklungen in Europa eine Herausforderung für die Anpassung bestehenden Wohnraums und der städtischen Infrastruktur, damit ältere Menschen möglichst lange unabhängig und selbstbestimmt in ihrer vertrauten Umgebung leben können. Der Bedarf an Lösungen für das altersgerechte Bauen wie etwa barrierefreie Gebäude- und Wohnungszugänge, Einbau von Aufzügen, Türverbreiterungen oder der Umbau von Sanitärräumen wird immer mehr zunehmen. |
Die Veränderungen der Lebens- und Konsumgewohnheiten durch Megatrends wie Digitalisierung, Individualisierung und Nachhaltigkeit bieten Chancen für die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle sowie zur Differenzierung vom Wettbewerb. Die Baumarktbranche kann hier durch entsprechende Konzepte, neue Technologien und innovative Produkte neue Marktchancen nutzen.
Der Onlinehandel weist innerhalb des gesamten Einzelhandels die mit Abstand stärksten Wachstumsraten auf, wobei sich DIY-Sortimente überdurchschnittlich entwickeln. In Deutschland sollen die Onlineumsätze der typischen Baumarktproduktgruppen nach Expertenschätzungen im Jahr 2019 um rund 8 % auf rund 4,0 Mrd. € zulegen, während der Branchenverband BHB für die Baumarktbranche ein Umsatzwachstum von 1,5 % prognostizierte. Im Interconnected Retail wird es zunehmend darauf ankommen, Onlinebestellungen für den Kunden so bequem und schnell wie möglich abzuwickeln und gleichzeitig den Einkauf im Markt durch individuelle Beratung und Events zu einem inspirierenden Erlebnis zu machen. Dies erfordert Investitionen in eine leistungsfähige IT-Infrastruktur und Logistik genauso wie in die Weiterentwicklung des stationären Filialnetzes sowie der Beratungs- und Serviceangebote.
Durch die Digitalisierung getrieben ist auch der Trend zur Heimautomatisierung. Einer Umfrage des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (Bitkom) besaßen im Jahr 2018 bereits 26 % der Deutschen mindestens eine Smart-Home-Anwendung. Weitere 37 % planen die Anschaffung eines Smart-Home-Geräts. Für Bau- und Gartenmärkte ergeben sich Chancen durch den Ausbau des Angebots an Smart-Home-Produkten, Installationsservices oder eigenen Lösungen wie "Smart Home by HORNBACH".
Die zunehmende Nutzung von digitaler Technik im Alltag sorgt gleichzeitig für eine Rückbesinnung auf den Wert von realen Erlebnissen und manuellen Tätigkeiten. Heimwerken zur kreativen Selbstverwirklichung in den eigenen vier Wänden liegt weiterhin im Trend. Hierauf zielt unter anderem das wachsende Angebot an Selbstbaumöbeln ab. HORNBACH bietet beispielsweise im Rahmen der Werkstück-Serie hochwertige Designermöbel zum Nachbauen sowie über die Eigenmarke BUILDIFY Materialien und Anleitungen für Möbel aus Paletten, Kisten und Gerüstelementen.
Darüber hinaus legen unsere Kunden immer mehr Wert auf ökologisch und ökonomisch nachhaltige Produkte. Eine entsprechende Sortimentsauswahl, die Zertifizierung von Produkten und transparente Produktinformationen und Beratung sind hier ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Vor allem die Gruppe der lifestyleorientierten Kunden, die ihren Lebensstil an Gesundheit und Nachhaltigkeit ausrichten, gewinnt in diesem Zusammenhang an Bedeutung. Diese Zielgruppe verfügt meist über ein überdurchschnittliches Einkommen, konsumiert bewusst und kritisch. Sie legt großen Wert auf Qualität, Marke und Design.
Eine Vielzahl unterschiedlicher Vertriebsformen konkurriert im europäischen DIY-Markt um die Gunst der Heimwerker, Bauherren und Gartenliebhaber. Durch entsprechende Kundenorientierung und Fachhandelskonzepte können Baumarktbetreiber zusätzliche Marktanteile zu Lasten der anderen Vertriebsformen gewinnen. Die Potenziale sind umso größer, je geringer der Anteil der Baumärkte am DIY-Gesamtmarkt in einem Land ist.
Deutschland ist der größte europäische Do-it-yourself-Markt. Jedoch haben die Bau- und Heimwerkermärkte in Deutschland ihr Kundenpotenzial erst zum Teil ausgeschöpft. Dieser Vertriebsweg deckt in Deutschland nur rund die Hälfte des DIY-Kernmarktes ab, der ein Marktvolumen von rund 46 Mrd. € erreicht. Die andere Hälfte des Marktvolumens erzielen Fachmärkte (wie zum Beispiel Fliesen-, Raumausstattungs-, Leuchten- oder Sanitärfachmärkte), der Baustoff- oder Holzfachhandel. In anderen europäischen Ländern liegt der Baumarkt-Anteil zum Teil deutlich höher. Hinzu kommt eine wachsende Konkurrenz von reinen Onlinehändlern, die kontinuierlich Marktanteile im DIY-Segment gewinnen und den Wettbewerbsdruck erhöhen. Vor diesem Hintergrund ist eine weitere Konsolidierung zu erwarten, von der vor allem diejenigen Unternehmen profitieren dürften, die einen leistungsfähigen stationären Handel mit dem E-Commerce zum Mehrkanalhandel verknüpfen.
Unser Ziel ist es, die Marktposition von HORNBACH im europäischen Do-it-yourself-Markt durch organisches Wachstum kontinuierlich auszubauen. Umsatz und Profitabilität sollen durch die Expansion eines international erfolgreichen Handelsformats nachhaltig gesteigert werden. Im Mittelpunkt stehen dabei einerseits die strategische Weiterentwicklung unseres Konzepts und der Ausbau unseres Filialnetzes an Standorten mit überdurchschnittlichem Wachstumspotenzial im In- und Ausland. Andererseits soll der Onlinehandel in Deutschland und im übrigen Europa weiter forciert werden, um so unsere Wettbewerbsposition als Omnichannel Retailer nachhaltig zu stärken.
Die Unternehmensstrategie konzentriert sich auf den Projektgedanken. HORNBACH kann sich mit diesem Ansatz, der sich in der Sortiments-, Service- und Preispolitik widerspiegelt, zunehmend von seinen Wettbewerbern differenzieren. Die gute Finanzausstattung, das öffentliche Unternehmensrating und die Flexibilität bei der Refinanzierung über den Kapitalmarkt versetzen uns in die Lage, auch in Zukunft in die Differenzierung des HORNBACH-Formats erhebliche Mittel investieren zu können.
Unverrückbarer Bestandteil unserer konzernweit einheitlichen Strategie ist eine verlässliche Dauertiefpreispolitik. Wir glauben, dass wir Kunden auf lange Sicht besser an HORNBACH binden können, wenn wir diesen dauerhaft über das komplette Sortiment den besten Marktpreis garantieren, der sowohl stationär als auch in unserem Onlineshop identisch ist. Unsere Dauertiefpreisstrategie gilt nicht nur für Preise stationärer Wettbewerber, sondern auch für Online-Angebote. Gerade unsere Hauptzielgruppe der Projektkunden, die oft größere Renovierungsarbeiten durchführen, will langfristig kalkulieren. Mit zeitlich befristeten Rabattaktionen ist dies nicht möglich.
Mit unserer Fokussierung auf Qualität und Nachhaltigkeit der Sortimente in Verbindung mit professioneller Beratung können wir den steigenden Anforderungen unserer Kunden besonders gerecht werden. Bei unseren Eigenmarken legen wir großen Wert auf eine verantwortungsbewusste Beschaffung, nachhaltige Produkteigenschaften sowie die umweltgerechte Verpackung und Entsorgung der Produkte. So sind wir zum Beispiel in der DIY-Branche führend beim Handel mit FSC-zertifizierten Holzprodukten. Zudem arbeiten wir daran, Verpackungen soweit wie möglich zu reduzieren und achten auf die Recyclingfähigkeit des Materials.
Wir sehen HORNBACH als Partner für Renovierungs- und Modernisierungsprojekte auch mit Blick auf die gestiegenen gesetzlichen Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden erstklassig in der Branche positioniert. Auch in Zukunft werden wir komplexe Projekte wie die Fassadendämmung, den Austausch von Fenstern und Türen oder Smart-Home-Konzepte als Projektschau in den Märkten präsentieren. Über unsere Onlineshops stellen wir zudem ausführliche Anleitungen bereit, die Heimwerkerprojekte Schritt für Schritt erklären. Durch unser Sortimentsangebot haben die Kunden die Möglichkeit, beim Bauen und Renovieren auf emissionsarme Produkte zurückzugreifen, um so Schadstoffbelastungen im Wohn- und Lebensumfeld möglichst gering zu halten. Überdies bieten wir Produkte zum Energie- und Wassersparen.
Weitere Umsatzimpulse können überdies die öffentlichen Förderprogramme für die energiesparende oder seniorengerechte Altbausanierung auslösen. Vor diesem Hintergrund bieten wir auf unserer Internetseite eine umfangreiche Fördermittel-Datenbank an.
Unser Service-, Informations- und Beratungsangebot bauen wir kontinuierlich aus, um neue Kundengruppen für HORNBACH zu begeistern. Dazu zählen Heimwerkervorführungen in den Märkten, die zum Selbermachen animieren sollen, oder spezielle Frauenworkshops (Women at Work). Unterstützt werden diese Maßnahmen durch die fachliche Förderung des Marktpersonals mit dem Ziel, das Produkt-Know-how sowie die Beratungskompetenz und damit die Kundenzufriedenheit weiter zu erhöhen. Zunehmend interessanter werden unsere großen Bau- und Gartenmärkte auch für professionelle Kunden. Dank großzügiger Öffnungszeiten, der Bevorratung auch großer Mengen und der schnellen Abwicklung in unseren Drive-in-Märkten bzw. Baustoffzentren oder der unbürokratischen Rücknahme von Restmengen ist HORNBACH eine attraktive Alternative zu den traditionellen Bezugsquellen des Facheinzelhandels oder Großhandels. Da wir mit unserem Handelsformat zunehmend Profikunden an HORNBACH binden, können wir auch Hersteller für uns gewinnen, die sonst nur den professionellen Fachhandel beliefern.
Vielversprechende Wachstumschancen sehen wir im Marktsegment des sogenannten Do-it-for-me (DIFM), auch im Zusammenhang mit der alternden Bevölkerung in Deutschland und anderen Teilen Europas. Darunter versteht man jene Zielgruppe der Kunden, die nach Lösungen für ihre Heimwerkerprojekte suchen, die dazugehörenden Sortimente selbst einkaufen, die Arbeiten aber lieber einem Fachmann überlassen wollen. Auf dieses Potenzial zielt unser Handwerkerservice. HORNBACH kooperiert an allen Standorten mit regionalen Handwerksbetrieben, die Projekte für unsere Kunden zum Festpreis umsetzen und übernimmt die Gewährleistung für diese Projekte. Der Kunde erhält somit die komplette Leistung aus einer Hand.
In den vergangenen neun Jahren hat der HORNBACH Baumarkt AG Konzern einen signifikanten dreistelligen Millionenbetrag für die Digitalisierung des Geschäftsmodells sowie den Aufbau des Onlinehandels gestemmt. Dank dieser Anstrengungen haben wir unsere Wettbewerbsposition innerhalb der DIY-Branche nachhaltig gestärkt und das gesamte Unternehmen zukunftsfähig ausgerichtet.
Gemessen am Onlineumsatz der stationären Baumarktketten sehen wir uns in Deutschland als Marktführer im DIY-Onlinehandel. Seit dem Start im Dezember 2010 in Deutschland (www.hornbach.de) haben wir unseren Onlineshop zu einem leistungsfähigen virtuellen Bau- und Gartenmarkt entwickelt, den wir mit unserem stationären Einzelhandelsgeschäft zum sogenannten Interconnected Retail verknüpfen. Inzwischen haben wir unsere E-Commerce-Aktivitäten im gesamten HORNBACH-Verbreitungsgebiet ausgerollt und bieten allen Kunden die Möglichkeit, ihre Projekte kanalübergreifend umzusetzen.
Zentrales Element für den Webauftritt ist die direkte Beziehung unserer Kunden zu ihrer bevorzugten HORNBACH-Filiale. Unsere Kunden können sich online über Artikel, deren Preise und Verfügbarkeit informieren sowie Artikel vergleichen. Eine Vielzahl von Anleitungen in Schrift und Bild bieten Anregung und Hilfestellung bei der Vorbereitung und Umsetzung der Projekte. Überdies können sie sich ihre Artikel per Direktversand nach Hause liefern lassen und den Service "Online reservieren und abholen im Markt" nutzen. Bereits ab zwei Stunden nach der Reservierung stehen alle im Markt gelagerten Artikel zum Abholen in der gewünschten HORNBACH-Filiale bereit. Gerade für unsere Profikunden ist dieser Service ein echter Zeitsparer. Mit einem Sortiment von bis zu 170.000 Artikeln bietet der Onlineshop zudem deutlich mehr Auswahl als die begrenzte Ausstellungsfläche. Durch den Einsatz von Virtual Reality (VR) kann das zusätzliche Sortiment künftig auch auf der Fläche präsentiert werden. HORNBACH setzt VR in einigen Märkten bereits bei der Badgestaltung ein.
Über den Direktversand können wir zudem auch außerhalb des Einzugsgebiets unseres Filialnetzes neue Kunden gewinnen und für die Marke HORNBACH begeistern. Die Verknüpfung mit Social Media ist ein weiterer Baustein für die Intensivierung der Kundenbeziehungen, beispielsweise über den Austausch von Erfahrungsberichten über Projekte, Produkte, Preise oder auch Leistungen bei Service und Qualität. Die Digitalisierung ermöglicht überdies eine zunehmend personalisierte Kundenansprache, die sich sowohl auf die Kundenzufriedenheit als auch auf die Nachfrage positiv auswirken kann.
Darüber hinaus versprechen wir uns von der Digitalisierung der Marktorganisation, im Verkauf sowie der Verzahnung mit dem Einkauf und der Logistik nachhaltig positive Effekte für die Umsatz- und Ergebnisentwicklung im Konzern. Bei der Digitalisierung der Lieferketten steht die Reduktion bzw. Abschaffung manueller Arbeitsschritte durch die automatisierte Beschaffung, Bereitstellung und Verarbeitung von Daten im Fokus. In unseren Märkten werden beispielsweise durch die Ausrüstung der Verkäufer mit mobilen Multifunktionsgeräten manuelle Arbeitsschritte und Laufwege deutlich reduziert, so dass mehr Zeit für die Beratung der Kunden bleibt. Das gleiche Ziel verfolgen unsere Selbstbedienungskassen sowie die im Geschäftsjahr 2018 eingeführte HORNBACH Self-Scanning-App, mit der die Kunden ihre Artikel bereits während des Einkaufs erfassen können und der Bezahlvorgang an der Kasse insbesondere bei großen Warenkörben wesentlich beschleunigt wird.
Durch den Ausbau der Kundenkonten und die Erfassung aller Online- und Offline-Transaktionen bieten wir unseren Kunden eine transparente Übersicht über ihre Einkäufe. Gleichzeitig können wir unser Produkt- und Serviceangebot noch besser auf unsere Kunden abstimmen. Zudem ermöglicht das Kundenkonto die Teilnahme an dem im Berichtsjahr eingführten Fairpreis. Dabei profitieren Kunden noch einen Monat nach Kauf eines Artikels von eventuellen Preissenkungen durch HORNBACH.
Im Bereich Smart Home bietet HORNBACH eine neutrale, offene Plattform für Kunden und Lieferanten, die kontinuierlich um neue Sortimente und Funktionen erweitert wird. Dadurch können wir unsere Handelskompetenz in den klassischen DIY-Sortimenten mit digitalen Lösungen verknüpfen. So bieten wir dem Projektkunden nicht allein Technikequipment, sondern können beispielsweise auch gleich mechanische Schlösser oder Türen anbieten, die miteinander funktionieren.
Die Expansion ins Ausland bietet uns auch in Zukunft zusätzliche Wachstumsperspektiven durch ein höheres Umsatzpotenzial, eine höhere Rentabilität als im gesättigten deutschen Markt sowie eine bessere Streuung von regionalen Marktrisiken. Die Internationalisierung des Konzerneinkaufs sichert uns einen breiten Zugang zu den globalen Beschaffungsmärkten sowie die strategische und langfristige Partnerschaft mit den Lieferanten und der Industrie. Von dieser Partnerschaft profitieren beide Seiten. Wir bieten jedem Lieferanten die Chance, jeden unserer Märkte so effizient wie möglich zu beliefern. Es sind sowohl Direktbelieferungen an jedem Standort möglich als auch die indirekte Belieferung über unsere zentralen Umschlagsplätze. So bieten wir auch regionalen Herstellern die Chance, über ihr bisheriges Vertriebsgebiet hinaus zu wachsen und in weitere Länder zu liefern. Durch die Nähe unserer Lieferanten zu den Einkaufsorganisationen in den Ländern können wir die Produktauswahl bestmöglich auf die regionalen Bedürfnisse in den Ländern anpassen und über Größenvorteile Margenverbesserungen erzielen.
Zusätzliche Ertragspotenziale heben wir durch die zunehmende partnerschaftliche Entwicklung von Eigenmarken, mit denen wir unseren Kunden ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis bieten und uns gleichzeitig vom Wettbewerb differenzieren. Weitere Vorteile sind die Unabhängigkeit von Herstellermarken in Bezug auf Innovation und Qualität, Markenführung, die Steuerung des Produktlebenszyklus und nicht zuletzt eine höhere Rohertragsmarge. Derzeit verfügt HORNBACH über ein Portfolio von rund 50 Eigenmarken, die im Geschäftsjahr 2018/19 einen Umsatzanteil von 24 % erreichten. Mittelfristig ist ein Anstieg des Eigenmarkenanteils auf rund 30 % geplant.
Die im HORNBACH Baumarkt AG Konzern dargestellten Risiken und Chancen entsprechen im Wesentlichen denen der HORNBACH Baumarkt AG.
Von zentraler Bedeutung für die Geschäftsaussichten im HORNBACH Baumarkt AG Konzern ist die künftige Entwicklung der Konsumnachfrage sowie der Bau- und Renovierungstätigkeit in den Ländern, in denen wir operativ tätig sind. Der private Konsum wird entscheidend geprägt von der Entwicklung der Beschäftigung, der Inflation sowie der verfügbaren Einkommen. Auf die Zukunft gerichtete Parameter wie die Konjunktur- und Einkommenserwartung oder auch die Anschaffungsneigung der Verbraucher laufen als Stimmungsindikatoren für das Konsumklima den realwirtschaftlichen Daten voraus. Chancen und Risiken für Konjunktur und Konsumneigung bergen insbesondere politische Veränderungen. Überdies können sich außergewöhnliche Witterungsverhältnisse empfindlich auf das Konsumverhalten und unser Saisongeschäft auswirken, wenngleich diese Einflussgröße in der Vorausplanung nicht abgebildet werden kann.
Nach Einschätzung der Europäischen Kommission im Februar 2019 wird sich das Wirtschaftswachstum in der EU28 im Kalenderjahr 2019 auf 1,5 % und im Euroraum auf 1,3 % verlangsamen. Die Prognose ist jedoch aufgrund der Unsicherheit über den Brexit und die anhaltenden internationalen Handelskonflikte mit erheblichen Risiken behaftet. Positiv wird die gute Situation an den Arbeitsmärkten beurteilt, welche die Inlandsnachfrage stützen sollte.
Während sich die Wachstumsraten des Bruttoinlandprodukts in den osteuropäischen Ländern des HORNBACH-Verbreitungsgebiets weiterhin auf einem hohen Niveau bewegen und - wenn überhaupt - nur leicht zurückgehen, ist in allen westeuropäischen HORNBACH-Regionen mit einer deutlich nachlassenden Dynamik zu rechnen.
Das Forschungs- und Beratungsnetzwerk Euroconstruct rechnet in seiner Prognose vom November 2018 mit einem Anstieg des europäischen Bauvolumens um 2,0 % im Kalenderjahr 2019 nach 2,8 % im Vorjahr. In der Tschechischen Republik, der Slowakei und den Niederlanden werden deutlich überdurchschnittliche Wachstumsraten erwartet. In den übrigen HORNBACH-Regionen wird ein leichtes Wachstum bzw. in Schweden ein Rückgang des Bauvolumens vorhergesagt. Im Wohnungsbau sollte der Bestandssektor den Neubausektor als Wachstumsmotor im Jahr 2019 ablösen.
Für Deutschland erwarten die führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute im Kalenderjahr 2019 mit Blick auf Brexit & Co. eine Verlangsamung des Wirtschaftswachstums auf 0,8 %. Gleichwohl wird erwartet, dass die Arbeitslosenquote weiter fällt und die Arbeitseinkommen moderat steigen. Daraus resultieren höhere - auch reale - Lohnzuwächse. Für die privaten Konsumausgaben wird ein reales Wachstum von 1,3 % erwartet.
Die anhaltend gute Konsumlaune in Deutschland wird sich laut Konjunkturexperten voraussichtlich auch 2019 in weiteren steigenden Einzelhandelsumsätzen niederschlagen. Für das laufende Jahr erwartet der Handelsverband Deutschland (HDE) ein Umsatzwachstum von nominal 2,0 % auf insgesamt netto 535,5 Mrd. €. Dabei wachsen der stationäre Einzelhandel um 1,2 % und der Online-Handel um 9,1 %, der damit auf 58,5 Mrd. € zulegt und einen Anteil am Gesamthandelsvolumen von fast elf Prozent erreicht.
Das Wachstum im Wohnungsbau wird sich nach Einschätzung des DIW in den kommenden Jahren fortsetzen. Im Jahr 2019 erwarten die Wirtschaftsforscher eine nominale Steigerung von 7,6 % (Vj. 8,6 %). Im Modernisierungsmarkt wird ein Wachstum von 7,7 % (Vj. 7,9 %) erwartet, während die Zuwächse beim Neubauvolumen mit 7,4 % hinter der hohen Steigerungsrate des Vorjahres (10,1 %) zurückbleiben. Für 2020 rechnet das DIW mit einer Wachstumsrate von nur noch 5,8 % im Neubausektor und 7,2 % bei Bestandsleistungen.
Insbesondere vom Anstieg der Bestandsmaßnahmen dürften auch das Handwerk und der DIY-Einzelhandel profitieren. Der BHB prognostiziert für 2019 eine nominale Umsatzsteigerung in der deutschen Baumarktbranche von 1,5 %. Bei flächenbereinigter Betrachtung wird mit einem Umsatzwachstum von 1,3 % gerechnet. Potenzial für Umsatzzuwächse 2019 in der Baumarktbranche sieht der BHB insbesondere auf dem Gebiet des privaten Renovierungs- und Wohnungsbaus, der nach wie vor starken Bauwirtschaft sowie dem starken Privatkonsum, bedingt durch eine gute Arbeitsmarktsituation mit sicheren Jobs und Löhnen. Eine deutlich höhere Wachstumsdynamik ist bei den E-Commerce-Umsätzen mit DIY-Sortimenten (Heimwerker-, Baustoff- und Gartensortimente) zu erwarten. Marktforscher rechnen hier mit einem Zuwachs von 8,3 % auf knapp 4,0 Mrd. €.
Die Umsatzentwicklung der Baumarktbranche in den ersten drei Kalendermonaten 2019 fiel aufgrund der im Vergleich zum Vorjahr wesentlich günstigeren Witterungsbedingungen deutlich positiv aus. Laut BHB/GfK verzeichnete die deutsche DIY-Branche im ersten Kalenderquartal ein flächenbereinigtes Umsatzplus in Höhe von 9,9 %.
Die für das Jahr 2019 prognostizierte Steigerung der Konsumnachfrage in Europa und die branchenbezogenen Rahmenbedingungen werden sich im Geschäftsjahr 2019/20 nach unserer Einschätzung positiv auf die Umsatz- und Ertragsentwicklung im Konzern der HORNBACH Baumarkt AG auswirken. Sollte es jedoch im Verlauf des Prognosezeitraums beispielsweise durch politische und handelspolitische Krisen, Terrorgefahr oder durch Preisschocks an den Rohstoff- und Energiemärkten zu erheblichen konjunkturellen Verwerfungen kommen und sich das Konsumklima spürbar eintrüben, drohen Abwärtsrisiken für die Umsatz- und Ertragsentwicklung.
Die Aussagen zur erwarteten Entwicklung des HORNBACH Baumarkt AG Konzerns im Geschäftsjahr 2019/20 werden aus der mittelfristigen Unternehmensplanung abgeleitet, die einen Planungshorizont von fünf Jahren hat und jährlich fortgeschrieben wird. Die Planung für die Geschäftsjahre 2019/20 bis 2023/24 und die darin integrierte Jahresplanung 2019/20 wurden vom Vorstand Ende Januar 2019 verabschiedet und fanden Ende Februar 2019 die Zustimmung des Aufsichtsrats.
Die Erstanwendung der neuen Leasingbilanzierung nach IFRS 16 führt ab dem Geschäftsjahr 2019/20 zu Veränderungen im Bilanzausweis sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung des HORNBACH Baumarkt AG Konzerns. Durch IFRS 16 sind künftig grundsätzlich alle Leasingverhältnisse bilanzwirksam zu erfassen. Dies betrifft bei HORNBACH insbesondere die bisher als "Operating Lease" klassifizierten Immobilien-Mietverträge für unsere Handelsimmobilien im In- und Ausland. Infolge der bilanziellen Berücksichtigung werden sich künftig das Anlagevermögen sowie die Finanzschulden wesentlich erhöhen. Innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung waren bisher die Mietzahlungen aus Operating-Lease-Verträgen im Wesentlichen als Aufwand in den Filialkosten enthalten. Künftig werden Abschreibungen auf das Nutzungsrecht (Filialkosten) sowie Zinsaufwendungen für die Finanzschuld (Finanzergebnis) anstelle der aktuellen Erfassung eines Mietaufwandes ausgewiesen. Dadurch wird das EBIT wesentlich steigen. Gleichzeitig wird das Finanzergebnis durch die künftige Erfassung von Zinsaufwendungen wesentlich belastet. Ausführliche Erläuterungen zu den Effekten auf Basis der Datenlage zum 1. März 2019 geben wir im Konzernanhang.
In der auf das bereinigte EBIT bezogenen Ertragsprognose 2019/20 sind die aus der neuen Leasingbilanzierung resultierenden, positiven Ergebniseffekte berücksichtigt.
Im einjährigen Prognosezeitraum setzen wir weiterhin auf den Ausbau und die Modernisierung unseres Filialnetzes im bisherigen Verbreitungsgebiet. Je nach Fortschritt in der Baugenehmigungs- und Bauplanungsphase sind Verschiebungen zwischen den Jahren möglich.
Angesichts der Branchenherausforderungen im E-Commerce konzentrieren wir uns im stationären Einzelhandelsgeschäft noch stärker als in der Vergangenheit auf selektives Wachstum an Premiumstandorten. Das gilt insbesondere für Neueröffnungen in Deutschland. Hier wird auf Sicht der nächsten fünf Jahre die Zahl der HORNBACH Baumärkte, auch aufgrund geplanter Schließungen für neue Ersatzstandorte, nur geringfügig steigen. Unser mittelfristiger Expansions- und Investitionsschwerpunkt liegt außerhalb Deutschlands.
In der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres 2019/20 sind bis zu drei internationale Neueröffnungen großflächiger Bau- und Gartenmärkte in Schweden (Kristiansstad), der Slowakei (Presov) sowie den Niederlanden (Duiven) geplant. In Deutschland wird die Zahl der Filialen voraussichtlich konstant bleiben. Per Saldo wird die Anzahl der HORNBACH Standorte bis 29. Februar 2020 konzernweit auf bis zu 161 (28. Februar 2019: 158) steigen, davon 64 im übrigen Europa.
Das geplante Bruttoinvestitionsvolumen im Konzern der HORNBACH Baumarkt AG wird im Geschäftsjahr 2019/20 voraussichtlich zwischen 100 und 120 Mio. € liegen. Der überwiegende Teil der Mittel wird in den Bau neuer Märkte, die Geschäftsausstattung neuer und bestehender Filialen, den Umbau und die Erweiterung bestehender Märkte sowie in IT-Infrastruktur fließen.
Bei der Finanzierung der Investitionen genießt HORNBACH große Flexibilität. Neben dem operativen Cashflow ist dank der flüssigen Mittel, freier Kreditlinien sowie der im Geschäftsjahr 2018/19 aufgenommenen Schuldscheindarlehen (Gesamtvolumen: 295 Mio. €) ein hohes Maß an Liquidität vorhanden. Die Zuflüsse der 2018/19 begebenen Schuldscheinfinanzierungen sowie aus der im Geschäftsjahr 2019/20 geplanten Kreditaufnahme sind zur Refinanzierung der im Februar 2020 fälligen Anleihe sowie der weiteren Wachstumsfinanzierung vorgesehen. Sale & Leaseback-Transaktionen sind im Geschäftsjahr 2019/20 nicht geplant.
Im Geschäftsjahr 2019/20 gehen wir davon aus, dass der Konzernumsatz aufgrund der Expansion, Wachstumssteigerungen der bestehenden Filialen sowie wachsender Onlineumsätze den Wert des Berichtsjahres 2018/19 (4.096 Mio. €) übertreffen wird. Der Umsatzanteil der ausländischen Regionen (2018/19: 48,3 %) steigt durch das überproportionale organische Wachstum und die Neueröffnungen weiter an. Wir rechnen damit, dass der Nettoumsatz einschließlich Neueröffnungen, Schließungen und Erweiterungsmaßnahmen im Geschäftsjahr 2019/20 im mittleren einstelligen Prozentbereich wachsen wird.
Vor dem Hintergrund der geschilderten gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen erwarten wir für die flächen- und währungskursbereinigten Umsätze des Konzerns ein Wachstum im unteren bis mittleren einstelligen Prozentbereich. In geografischer Hinsicht gehen wir davon aus, dass sich im Geschäftsjahr 2019/20 die flächenbereinigten Umsatzzuwächse in Deutschland erneut unterhalb des Konzerndurchschnitts bewegen, während die Wachstumsraten der flächen- und währungskursbereinigten Umsätze im übrigen Europa voraussichtlich über dem Konzerndurchschnitt liegen werden.
Im Segment Handel wird die operative Ertragsentwicklung wesentlich von der Veränderungsrate der flächenbereinigten Umsätze, der Handelsspanne und der Kostenentwicklung geprägt. Aus der Leasingbilanzierung nach IFRS 16 erwarten wir im Segment Handel keine wesentlichen Ergebniseffekte: Die bislang direkt dem Segment Handel belasteten, externen Mieten werden ab dem Geschäftsjahr 2019/20 durch kalkulatorische Mietaufwendungen in gleicher Höhe ersetzt, die nunmehr vom Segment Immobilien an das Segment Handel weiterbelastet werden.
Die Handelsspanne wird sich nach unseren Erwartungen im Geschäftsjahr 2019/20 in etwa auf Vorjahreshöhe bewegen. Die Entwicklung der Rohertragsmarge ist durch den intensiven Wettbewerb im stationären DIY-Einzelhandel und Onlinehandel geprägt. Der E-Commerce gewinnt in unserem gesamten europaweiten Verbreitungsgebiet sukzessiv an Bedeutung und bietet den Konsumenten eine größtmögliche Preistransparenz. HORNBACH positioniert sich hier mit einer konsequent umgesetzten Dauertiefpreisstrategie und bietet den Kunden sowohl online als auch stationär identische Artikelpreise. Aufgrund des abweichenden Sortimentsmix erzielen wir im Onlinehandel im Vergleich zum stationären Handelsgeschäft eine geringere Rohertragsmarge. Zudem wird die Spanne im Onlinehandel dadurch belastet, dass die Frachtkosten nur zum Teil durch Frachterlöse gedeckt sind. Stabilisierend wirkt jedoch der Umsatzanstieg der spannenstärkeren internationalen Regionen am Onlinehandel des Konzerns. Um die Handelsspanne langfristig zu stützen, wollen wir unter anderem unseren Eigenmarkenanteil am Umsatz kontinuierlich erhöhen.
Die Filialkosten werden entsprechend der Jahresplanung 2019/20 voraussichtlich unterproportional zum Umsatz ansteigen. Bedingt durch erwartete Tarifsteigerungen und den Fachkräftemangel auf den regionalen Arbeitsmärkten innerhalb des HORNBACH-Verbreitungsgebiets ist erneut mit höheren Personalkosten zu rechnen, der Anstieg soll aber flacher verlaufen als das Umsatzwachstum. Die Mieten werden sich in etwa auf Vorjahreshöhe bewegen. Die Werbeaufwendungen werden im Planjahr 2019/20 voraussichtlich leicht sinken. Bei den allgemeinen Betriebskosten werden zum einen der logistische Aufwand durch den wachsenden Direktversand, zum anderen Neueröffnungen und Instandhaltungsmaßnahmen an Gebäuden sowie die kontinuierliche Überarbeitung der Sortimentspräsentation Mehraufwendungen nach sich ziehen. Jedoch sollen eine stärkere Kostendisziplin und die strengere Priorisierung von Maßnahmen in den Märkten zu einer Verlangsamung des Kostenanstiegs beitragen.
Die Voreröffnungskosten werden sich 2019/20 voraussichtlich leicht über dem Niveau des Vorjahreszeitraums bewegen.
Die Verwaltungskosten sollen der Planung 2019/20 zufolge deutlich langsamer wachsen als die Umsätze. Dies soll durch einen Maßnahmenkatalog sichergestellt werden, der unter der Überschrift "Konzentration auf das Wesentliche" steht. Dazu zählen vor allem Effizienzverbesserungen im Zusammenspiel zwischen Unternehmenszentrale und den operativen Regionen. Besonderer Fokus liegt dabei auf einer strukturellen Reorganisation in der Region Deutschland. Hier sollen unter anderem auch eine restriktive Einstellungspolitik und die Ausnutzung der natürlichen Fluktation zu einer deutlichen Verbesserung der Ertragslage beitragen. Darüber hinaus wurden die in der Vergangenheit angestoßenen strategischen Projekte auf ihre Kundenrelevanz und Wirtschaftlichkeit hin analysiert und priorisiert. Die Zahl der für den Prognosezeitraum ursprünglich geplanten Projekte wurde auf ein Drittel reduziert und zur besseren Steuerung zentralseitig gebündelt. In regelmäßigen Abständen werden die Projekte vom Vorstand hinsichtlich Ausrichtung, Zielfortschritt und Kosten überwacht und gegebenenfalls angepasst. Desweiteren wird an einer schrittweisen Reduktion externer Dienstleistungen gearbeitet.
Vor diesem Hintergrund soll das um nicht-operative Ergebniseffekte bereinigte EBIT im Segment Handel im einjährigen Prognosezeitraum den Vorjahreswert (18,0 Mio. €) deutlich übertreffen.
Die erstmalige Anwendung des IFRS 16 führt zu markanten Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung des Segments Immobilien. Anlässlich der Einführung des IFRS 16 wird die Darstellung von Mietaufwendungen und -erträgen im Rahmen der internen Berichterstattung mit Wirkung zum 1. März 2019 angepasst. Ab dem Geschäftsjahr 2019/20 beinhalten die Mieterträge auch kalkulatorische Mieten von Märkten, die von Dritten angemietet sind und deren Mieten bislang direkt dem Segment Handel belastet wurden. Die Mieterträge werden sich dadurch im Geschäftsjahr 2019/20 um voraussichtlich rund 100 Mio. € erhöhen (2018/19: 178 Mio. €). Gegenläufig erhöhen sich in den Immobilienkosten die Abschreibungen, da durch die neue Leasingbilanzierung die Mietaufwendungen als Abschreibungen auf Nutzungsrechte erfasst werden. Da sich bedingt durch IFRS 16 die Mieterträge stärker erhöhen als die Immobilienkosten, erwarten wir im Segment Immobilien im Geschäftsjahr 2019/20 einen deutlichen Anstieg des bereinigten EBIT (2018/19: 74,7 Mio. €).
Die zentralen Verwaltungskosten werden im Geschäftsjahr 2019/20 voraussichtlich leicht steigen. Im Planjahr sind Kosten für die umfassende Sanierung und Modernisierung des alten Verwaltungsgebäudes am Standort Bornheim berücksichtigt; die Maßnahmen sollen voraussichtlich im Jahr 2020 abgeschlossen werden. Im Segment Zentralbereiche und Konsolidierung ist mit einem deutlichen Rückgang des bereinigten EBIT (2018/19: minus 10,9 Mio. €) zu rechnen.
Wir gehen davon aus, dass das um nicht-operative Ergebniseffekte bereinigte EBIT im einjährigen Prognosezeitraum 2019/20 mehr als 30 % über dem Niveau des Geschäftsjahres 2018/19 (81,9 Mio. €) liegen wird. Zu dem Gewinnanstieg soll zum einen die dank des Umsatzwachstums und strafferen Kostenmanagements verbesserte operative Ertragskraft beitragen. Zum anderen rechnen wir mit einem erheblichen positiven Effekt auf das EBIT aus der Erstanwendung des IFRS 16. Auf Basis der zum 1. März 2019 zugrundegelegten Rahmenbedingungen wird erwartet, dass die Filialkosten auf Konzernebene - im Vergleich zum alten IFRS-Standard - in der Größenordnung von rund 21 Mio. € entlastet werden. Zu den Details der erwarteten Auswirkungen der neuen Leasingbilanzierung verweisen wir auf die Erläuterungen im Konzernanhang.
Im Einzelabschluss der HORNBACH Baumarkt AG, der durch die Geschäftsentwicklung der deutschen HORNBACH Bau- und Gartenmärkte geprägt wird, rechnen wir im Geschäftsjahr 2019/20 mit einer Zunahme der Umsätze im unteren bis mittleren einstelligen Prozentbereich. Erklärtes Ziel des Vorstands ist es, die Ertragssituation in Deutschland - der größten operativen Region innerhalb des Konzerns - auf Basis des erwarteten Umsatzwachstums mittel- und langfristig wieder nachhaltig zu verbessern. Dazu sollen insbesondere Effizienzverbesserungen bei den Personal- und Sachkosten sowohl im Filialbetrieb als auch in der Verwaltung beitragen. Die Maßnahmen sollen ab dem Geschäftsjahr 2019/20 sukzessive greifen und im einjährigen Prognosezeitraum erste positive Auswirkungen auf die Profitabilität der Geschäftsentwicklung in Deutschland zeigen. Unter der Annahme einer stabilen Ergebnisabführung der HORNBACH International GmbH gehen wir auf Ebene der HORNBACH Baumarkt AG im Prognosezeitraum 2019/20 vor diesem Hintergrund von einem leichten Anstieg des Jahresüberschusses aus.
Die HORNBACH Baumarkt AG als das Mutterunternehmen des HORNBACH Baumarkt AG Konzerns nimmt einen organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 7 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) durch die von ihr ausgegebenen stimmberechtigten Aktien in Anspruch und berichtet daher gemäß § 315a Abs. 1 und § 289a Abs. 1 HGB.
Das Grundkapital der HORNBACH Baumarkt AG in Höhe von 95.421.000 € ist eingeteilt in 31.807.000 auf den Inhaber lautende Stück-Stammaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 3,00 € je Aktie. Jede Stück-Stammaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Zu den weiteren Rechten und Pflichten der Stammaktien wird auf die entsprechenden Regelungen des Aktiengesetzes verwiesen.
Über mehr als 10 % der Stimmrechte verfügt die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA mit Sitz in Le Quartier Hornbach 19, 67433 Neustadt an der Weinstraße, Deutschland. Ihr Anteilsbesitz und damit ihr Stimmrechtsanteil belaufen sich zum 28. Februar 2019 auf unverändert 76,4 %.
Für die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands (§§ 84, 85 AktG) sowie für die Änderung der Satzung (§§ 133, 179 AktG) sind die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften des Aktiengesetzes maßgeblich.
Wesentliche Vereinbarungen zwischen der HORNBACH Baumarkt AG und Dritten, die bei einem Kontrollwechsel ("Change of Control") wirksam werden, bestehen hinsichtlich der Verträge zur langfristigen Finanzierung des Konzerns.
Gemäß § 4 der Gesellschaftssatzung (Grundkapital) ist der Vorstand ermächtigt, mit jeweiliger Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 7. Juli 2021 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien um bis zu insgesamt 15.000.000,00 € gegen Bareinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital I). Die neuen Aktien können jeweils als stimmberechtigte Stammaktien oder als Vorzugsaktien ohne Stimmrecht ausgegeben werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen festzulegen. Bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist aber ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen:
| ― |
zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, |
| ― |
soweit es erforderlich ist, um Inhabern von durch die Gesellschaft oder unmittelbare oder mittelbare einhundertprozentige Beteiligungsgesellschaften ausgegebenen oder noch auszugebenden Wandlungs- oder Optionsrechten ein Bezugsrecht einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts zustehen würde, |
| ― |
um Arbeitnehmern der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften neue Aktien bis zu einem Gesamtvolumen von 1.500.000,00 € als Belegschaftsaktien zum Bezug anzubieten, |
| ― |
soweit der Anteil am Grundkapital der neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt zehn vom Hundert des vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt, und zwar weder im Zeitpunkt des Beschlusses dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung, und der Ausgabebetrag der neuen Aktien jeweils den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Auf die Begrenzung auf zehn vom Hundert des Grundkapitals sind gegebenenfalls diejenigen Aktien anzurechnen, die aufgrund anderweitiger unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert wurden oder auszugeben sind. Dies betrifft insbesondere die Veräußerung eigener Aktien, die aufgrund einer Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien gemäß §§ 71, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erfolgt, ferner Aktien, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten ausgegeben bzw. auszugeben sind, wenn die Schuldverschreibungen aufgrund einer Ermächtigung gemäß §§ 221 Abs. 4, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG begeben wurden. |
Der Vorstand ist ermächtigt, mit jeweiliger Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 7. Juli 2021 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von neuen Stückaktien um bis zu insgesamt 30.000.000,00 € gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital II). Die neuen Aktien können jeweils als stimmberechtigte Stammaktien oder als Vorzugsaktien ohne Stimmrecht ausgegeben werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen festzulegen. Bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist aber ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, sofern die Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen erfolgen.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in dem Umfang auszuschließen, in dem es erforderlich ist, Inhabern von durch die Gesellschaft oder unmittelbare oder mittelbare einhundertprozentige Beteiligungsgesellschaften ausgegebenen oder noch auszugebenden Wandlungs- oder Optionsrechten ein Bezugsrecht einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts zustehen würde. Ferner können Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgenommen werden.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, den Wortlaut der Satzung entsprechend dem jeweiligen Bestand und der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals und eines bedingten Kapitals anzupassen.
Die nach § 289f HGB abzugebende Erklärung zur Unternehmensführung steht auf unserer Webseite zur Verfügung. Gemäß § 317 Absatz 2 Satz 3 HGB sind die Angaben nach § 289f HGB nicht in die Prüfung durch den Abschlussprüfer einbezogen.
Der Vergütungsbericht stellt die Grundzüge und die Struktur der Vergütungen des Vorstands und des Aufsichtsrats dar. Er ist Bestandteil des Konzernlageberichts und wird innerhalb des Abschnitts Corporate Governance dargestellt.
Für das Geschäftsjahr 2018/19 wurde nach § 312 AktG ein Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt. Zu den berichtspflichtigen Vorgängen wird darin erklärt: "Unsere Gesellschaft hat bei allen hier berichtspflichtigen Rechtsgeschäften mit dem beherrschenden Unternehmen oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen oder auf Veranlassung oder im Interesse dieser Unternehmen nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Es sind keine Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens getroffen oder unterlassen worden."
Die HORNBACH Baumarkt AG macht von der Möglichkeit Gebrauch, sich nach §§ 289b Absatz 2, 315b Absatz 2 HGB von der Pflicht zur Erweiterung des zusammengefassten Lageberichts um eine zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung zu befreien. Die HORNBACH Baumarkt AG wird in den Konzernlagebericht des Mutterunternehmens HORNBACH Holding AG & Co. KGaA einbezogen. Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA gibt für das Geschäftsjahr 2018/19 eine nichtfinanzielle Konzernerklärung nach § 315b HGB ab, die zeitgleich mit dem Geschäftsbericht als gesonderter nichtfinanzieller Konzernbericht auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht wird (www.hornbach-gruppe.de/NFE).
Unser zusammengefasster Lagebericht sollte im Kontext mit den geprüften Finanzdaten des HORNBACH Baumarkt AG Konzerns und den Konzernanhangsangaben gelesen werden, die an anderer Stelle des Geschäftsberichts stehen. Er enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf Annahmen und Schätzungen des Vorstands von HORNBACH beruhen. Zukunftsaussagen sind immer nur für den Zeitpunkt gültig, an dem sie gemacht werden. Obwohl wir annehmen, dass die Erwartungen dieser prognostizierten Aussagen realistisch sind, kann die Gesellschaft nicht dafür garantieren, dass die Erwartungen sich auch als richtig erweisen. Die Annahmen können Risiken und Unsicherheiten bergen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den vorausschauenden Aussagen abweichen. Zu den Faktoren, die solche Abweichungen verursachen können, gehören Veränderungen im wirtschaftlichen und geschäftlichen Umfeld, insbesondere im Konsumverhalten und im Wettbewerbsumfeld in den für HORNBACH relevanten Handelsmärkten. Ferner zählen dazu die mangelnde Akzeptanz neuer Vertriebsformate und neuer Sortimente sowie Änderungen der Unternehmensstrategie. Eine Aktualisierung der vorausschauenden Aussagen durch HORNBACH ist weder geplant, noch übernimmt HORNBACH die Verpflichtung dazu.
| Anhang | 2018/19 T€ |
2017/18 T€ |
Veränderung % |
|
| Umsatzerlöse | 1 | 4.095.535 | 3.890.704 | 5,3 |
| Kosten der umgesetzten Handelsware | 2 | 2.592.713 | 2.440.777 | 6,2 |
| Rohertrag | 1.502.822 | 1.449.927 | 3,6 | |
| Filialkosten | 3/10 | 1.222.952 | 1.150.778 | 6,3 |
| Voreröffnungskosten | 4/10 | 6.542 | 5.118 | 27,8 |
| Verwaltungskosten | 5/10 | 220.535 | 206.654 | 6,7 |
| Sonstiges Ergebnis | 6/10 | 14.358 | 15.111 | -5,0 |
| Betriebsergebnis (EBIT) | 67.151 | 102.489 | -34,5 | |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 706 | 740 | -4,6 | |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 17.050 | 17.562 | -2,9 | |
| Übriges Finanzergebnis | 807 | -4.784 | >100 | |
| Finanzergebnis | 7 | -15.538 | -21.605 | -28,1 |
| Konzernergebnis vor Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 51.614 | 80.884 | -36,2 | |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 8 | 10.684 | 22.217 | -51,9 |
| Konzernjahresüberschuss | 40.930 | 58.667 | -30,2 | |
| Ergebnis je Aktie (unverwässert/verwässert in €) | 9 | 1,29 | 1,84 | -29,9 |
| Anhang | 2018/19 T€ |
2017/18 T€ |
|
| Konzernjahresüberschuss | 40.930 | 58.667 | |
| Versicherungsmathematische Veränderung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen | 24/25 | -3.338 | 4.042 |
| Latente Steuern auf versicherungsmathematische Veränderung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen | 313 | -780 | |
| Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten (nach latenten Steuern) | 13/33 | 779 | n/a |
| Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen, die nicht reklassifiziert werden | -2.246 | 3.262 | |
| Bewertung derivativer Finanzinstrumente (Cashflow-Hedge) | |||
| direkt im Eigenkapital erfasste Wertänderungen derivativer Sicherungsinstrumente 1) | 0 | -1 | |
| erfolgswirksame Realisierung von Wertänderungen derivativer Sicherungsinstrumente | 0 | 33 | |
| Bewertung zur Veräußerung verfügbarer finanzieller Vermögenswerte | 13/33 | n/a | 883 |
| Währungsanpassungen aus der Umrechnung ausländischer Tochterunternehmen | 983 | -2.988 | |
| Latente Steuern auf direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen | 8 | 0 | -21 |
| Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen, die reklassifiziert werden | 983 | -2.094 | |
| Gesamtergebnis | 39.667 | 59.835 |
Aktiva
| Anhang | 28.2.2019 T€ |
28.2.2018 T€ |
|
| Langfristiges Vermögen | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | 11 | 17.394 | 18.892 |
| Sachanlagen | 12 | 1.221.694 | 1.120.408 |
| Fremdvermietete Immobilien und Vorratsgrundstücke | 12 | 6.561 | 18.692 |
| Finanzanlagen | 13/33 | 7.334 | 6.543 |
| Übrige langfristige Forderungen und Vermögenswerte | 14/24 | 2.205 | 4.151 |
| Latente Steueransprüche | 15 | 6.356 | 4.531 |
| 1.261.544 | 1.173.217 | ||
| Kurzfristiges Vermögen | |||
| Vorräte | 16 | 755.676 | 657.821 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 18 | 11.333 | 8.913 |
| Vertragsvermögenswerte | 18 | 1.569 | n/a |
| Übrige kurzfristige Vermögenswerte | 18 | 59.957 | 53.417 |
| Forderungen aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 27 | 5.322 | 2.235 |
| Flüssige Mittel | 19 | 242.530 | 102.138 |
| 1.076.387 | 824.524 | ||
| 2.337.931 | 1.997.740 | ||
|
Passiva |
|||
| Anhang | 28.2.2019 T€ |
28.2.2018 T€ |
|
| Eigenkapital | 21 | ||
| Gezeichnetes Kapital | 95.421 | 95.421 | |
| Kapitalrücklage | 143.623 | 143.623 | |
| Gewinnrücklagen | 829.573 | 809.759 | |
| 1.068.616 | 1.048.802 | ||
| Langfristige Schulden | |||
| Langfristige Finanzschulden | 23 | 447.383 | 412.637 |
| Rückstellungen für Pensionen | 24 | 14.226 | 10.820 |
| Latente Steuerschulden | 15 | 17.461 | 25.951 |
| Sonstige langfristige Schulden | 25/28 | 52.360 | 46.936 |
| 531.430 | 496.344 | ||
| Kurzfristige Schulden | |||
| Kurzfristige Finanzschulden | 23 | 314.750 | 11.435 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 26 | 227.021 | 253.711 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 26 | 30.874 | n/a |
| Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten | 26 | 70.257 | 88.000 |
| Schulden aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 27 | 9.065 | 11.608 |
| Sonstige Rückstellungen und abgegrenzte Schulden | 28 | 85.917 | 87.839 |
| 737.884 | 452.594 | ||
| 2.337.931 | 1.997.740 |
| Geschäftsjahr 2017/18 in T€ |
Anhang | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Hedging-Reserve | Kumulierte Währungsumrechnung | Sonstige Gewinnrücklagen |
| Stand 1. März 2017 | 95.421 | 143.623 | -24 | 39.332 | 732.293 | |
| Konzernjahresüberschuss | 58.667 | |||||
| Versicherungsmathematische Veränderung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen, netto nach Steuern | 24/25 | 3.262 | ||||
| Bewertung derivativer Finanzinstrumente (Cashflow-Hedge), netto nach Steuern | 24 | |||||
| Bewertung zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, netto nach Steuern | 33 | 870 | ||||
| Währungsumrechnung | -2.988 | |||||
| Gesamtergebnis | 24 | -2.988 | 62.799 | |||
| Dividendenausschüttung | 22 | -21.629 | ||||
| Transaktionen eigene Anteile | 21 | -50 | ||||
| Stand 28. Februar 2018 | 95.421 | 143.623 | 0 | 36.344 | 773.414 |
| Geschäftsjahr 2017/18 in T€ |
Summe Eigenkapital |
| Stand 1. März 2017 | 1.010.645 |
| Konzernjahresüberschuss | 58.667 |
| Versicherungsmathematische Veränderung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen, netto nach Steuern | 3.262 |
| Bewertung derivativer Finanzinstrumente (Cashflow-Hedge), netto nach Steuern | 24 |
| Bewertung zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, netto nach Steuern | 870 |
| Währungsumrechnung | -2.988 |
| Gesamtergebnis | 59.835 |
| Dividendenausschüttung | -21.629 |
| Transaktionen eigene Anteile | -50 |
| Stand 28. Februar 2018 | 1.048.802 |
| Geschäftsjahr 2018/19 in T€ |
Anhang | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Hedging-Reserve | Kumulierte Währungsumrechnung | Sonstige Gewinnrücklagen |
| Stand 1. März 2018 | 95.421 | 143.623 | 0 | 36.344 | 773.414 | |
| Anpassungen aufgrund von IFRS 15 | 1.760 | |||||
| Anpassungen aufgrund von IFRS 9 | 206 | |||||
| Stand 1. März 2018 (angepasst) | 95.421 | 143.623 | 0 | 36.344 | 775.380 | |
| Konzernjahresüberschuss | 40.930 | |||||
| Versicherungsmathematische Veränderung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen, netto nach Steuern | 24/25 | -3.025 | ||||
| Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten, netto nach Steuern | 33 | 779 | ||||
| Währungsumrechnung | 983 | |||||
| Gesamtergebnis | 0 | 983 | 38.684 | |||
| Dividendenausschüttung | 22 | -21.629 | ||||
| Transaktionen eigene Anteile | 21 | -190 | ||||
| Stand 28. Februar 2019 | 95.421 | 143.623 | 0 | 37.327 | 792.245 |
| Geschäftsjahr 2018/19 in T€ |
Summe Eigenkapital |
| Stand 1. März 2018 | 1.048.802 |
| Anpassungen aufgrund von IFRS 15 | 1.760 |
| Anpassungen aufgrund von IFRS 9 | 206 |
| Stand 1. März 2018 (angepasst) | 1.050.768 |
| Konzernjahresüberschuss | 40.930 |
| Versicherungsmathematische Veränderung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen, netto nach Steuern | -3.025 |
| Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten, netto nach Steuern | 779 |
| Währungsumrechnung | 983 |
| Gesamtergebnis | 39.667 |
| Dividendenausschüttung | -21.629 |
| Transaktionen eigene Anteile | -190 |
| Stand 28. Februar 2019 | 1.068.616 |
| Anhang | 2018/19 T€ |
2017/18 T€ |
|
| Konzernjahresüberschuss | 40.930 | 58.667 | |
| Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 10 | 93.022 | 80.363 |
| Veränderung der Rückstellungen | 6.003 | 9.040 | |
| Gewinne/Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen sowie von zur Veräußerung vorgesehenen langfristigen Vermögenswerten | 275 | -401 | |
| Veränderung der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva | -109.749 | -40.626 | |
| Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva | -15.369 | 29.394 | |
| Sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen/Erträge | -11.416 | -2.331 | |
| Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit | 3.695 | 134.106 | |
| Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Anlagevermögens sowie von zur Veräußerung vorgesehenen langfristigen Vermögenswerten | 3.911 | 2.438 | |
| Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | -179.201 | -120.859 | |
| Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte | -4.349 | -7.824 | |
| Ein-/Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition | 0 | 30.000 | |
| Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit | -179.639 | -96.245 | |
| Gezahlte Dividenden | 22 | -21.629 | -21.629 |
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten | 295.000 | 0 | |
| Auszahlungen für die Tilgung von Finanzkrediten | 23 | -619 | -3.111 |
| Auszahlungen für Transaktionskosten | -840 | 0 | |
| Veränderung der kurzfristigen Finanzkredite und der | |||
| Finanzierungsleasing-Verbindlichkeiten | 44.387 | -22.958 | |
| Mittelzu-/abfluss aus Finanzierungstätigkeit | 316.298 | -47.698 | |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands | 140.354 | -9.837 | |
| Wechselkursbedingte Veränderung des Finanzmittelbestands | 38 | -1.059 | |
| Finanzmittelbestand 1. März | 102.138 | 113.033 | |
| Finanzmittelbestand am Bilanzstichtag | 242.530 | 102.138 |
Der Finanzmittelbestand beinhaltet Geldbestände und Bankguthaben sowie andere kurzfristige Geldanlagen.
Der Posten sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen/Erträge enthält im Wesentlichen latente Steuern sowie unrealisierte Fremdwährungseffekte.
Der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit wurde durch Ertragssteuerzahlungen um T€ 27.391 (Vj. T€ 21.310) und durch Zinszahlungen um T€ 18.518 (Vj. T€ 20.011) gemindert sowie durch erhaltene Zinsen um T€ 706 (Vj. T€ 740) erhöht.
Die HORNBACH Baumarkt AG mit Sitz in Bornheim bei Landau/Pfalz und ihre Tochtergesellschaften entwickeln und betreiben international großflächige Bau- und Gartenmärkte. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Landau/Pfalz unter der Nummer HRB 2311 eingetragen. Die Aktien der HORNBACH Baumarkt AG werden im Prime Standard an den Börsenplätzen Xetra und Frankfurt am Main unter ISIN DE0006084403 gehandelt.
Die HORNBACH Baumarkt AG ist mit ihren Tochtergesellschaften in den Konzernabschluss der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA einbezogen. Der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die HORNBACH Baumarkt AG stellt einen Konzernabschluss in Übereinstimmung mit § 315e Abs. 1 HGB nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) auf, wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind. Neue IFRS werden erst nach deren Anerkennung durch die Europäische Union angewandt. Alle für das Geschäftsjahr 2018/19 verbindlichen IFRS und Verlautbarungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wurden angewandt. Der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht der HORNBACH Baumarkt AG werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Das Geschäftsjahr der HORNBACH Baumarkt AG und damit des Konzerns umfasst den Zeitraum vom 1. März eines jeden Jahres bis zum letzten Tag des Februars des Folgejahres.
Im Konzernabschluss werden die Gewinn- und Verlustrechnung, die Gesamtergebnisrechnung, die Bilanz, die Kapitalflussrechnung sowie die Eigenkapitalveränderungsrechnung gesondert ausgewiesen. In der Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Bilanz sind einzelne Posten zur Verbesserung der Klarheit zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen. Nach IAS 1 "Presentation of Financial Statements" wird beim Ausweis in der Bilanz zwischen lang- und kurzfristig unterschieden. Als kurzfristig werden Sachverhalte angesehen, die innerhalb eines Jahres fällig sind.
Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Dabei handelt es sich um die funktionale Währung der HORNBACH Baumarkt AG. Die Werte werden in Tausend bzw. Millionen Euro gerundet. Bei den verschiedenen Darstellungen können gegebenenfalls Rundungsdifferenzen auftreten.
Der Vorstand der HORNBACH Baumarkt AG hat den Konzernabschluss am 14. Mai 2019 aufgestellt und zur Veröffentlichung freigegeben. Mit diesem Zeitpunkt endet der Wertaufhellungszeitraum.
Folgende Regelungen gelten ab dem Geschäftsjahr 2018/19 verbindlich:
| ― |
IFRS 9 "Finanzinstrumente" |
| ― |
IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" |
| ― |
IFRIC 22 "Fremdwährungstransaktionen und im Voraus erbrachte oder erhaltene Gegenleistungen" |
| ― |
Änderung des IAS 40 "Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien" |
| ― |
Änderung des IFRS 2 "Anteilsbasierte Vergütung" |
| ― |
Änderung des IFRS 4 "Versicherungsverträge" |
| ― |
Änderungen des IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" |
| ― |
Jährliche Verbesserungen an IFRS, Zyklus 2014-2016: Änderungen des IFRS 1 "Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards" und des IAS 28 "Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen" |
Die Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 9 und IFRS 15 werden nachfolgend dargestellt. Aus den sonstigen erstmalig im Geschäftsjahr 2018/19 anzuwendenden Regelungen ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der HORNBACH Baumarkt AG.
Seit dem 1. März 2018 werden die Vorschriften zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Rechnungslegungsstandards IFRS 9 "Finanzinstrumente" im HORNBACH-Konzern umgesetzt. Der Konzern hat in Einklang mit den Übergangsbestimmungen auf eine rückwirkende Anpassung der Vorjahreszahlen verzichtet. Infolgedessen werden die Vergleichsangaben weiterhin entsprechend den bisher angewandten Rechnungslegungsmethoden des Konzerns bilanziert (siehe Geschäftsbericht 2017/18). Erforderliche Reklassifizierungen und Anpassungen erfolgten erfolgsneutral zum 1. März 2018 direkt in der Eröffnungsbilanz.
IFRS 9 beinhaltet neue Vorschriften für die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten sowie die Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten. Weitere Neuerungen des IFRS 9 betreffen allgemeine Bilanzierungsvorschriften für Sicherungsbeziehungen. Er übernimmt auch Vorschriften zur Erfassung und Ausbuchung von Finanzinstrumenten aus IAS 39. Mit IFRS 9 wird der Umfang der Anhangangaben, die aus der Anpassung von IFRS 7 "Financial Instruments: Disclosures" resultieren, deutlich erhöht.
Nach IFRS 9 bestimmt sich die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten nach dem Geschäftsmodell des Unternehmens und den Charakteristika der Zahlungsströme des jeweiligen finanziellen Vermögenswerts.
Finanzielle Vermögenswerte, die innerhalb eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung im Halten von Vermögenswerten besteht, um die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Sieht das Geschäftsmodell die Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme sowie die Veräußerung finanzieller Vermögenswerte vor, werden diese Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Trifft keines der beiden Geschäftsmodelle zu bzw. sieht das Geschäftsmodell nur Veräußerungen finanzieller Vermögenswerte vor, werden die finanziellen Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Die Mehrzahl der finanziellen Vermögenswerte erfüllen im HORNBACH-Konzern weiterhin die Kriterien für eine Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten. Finanzielle Vermögenswerte, die keinen der beiden Geschäftsmodelle zuzuordnen waren oder nicht ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen enthielten, wurden umklassifiziert und nach IFRS 9 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 1.485, die im Rahmen von Factoring-Vereinbarungen nicht ausgebucht werden, da das Kreditrisiko vollständig im HORNBACH Baumarkt AG Konzern verbleibt, besteht das Geschäftsmodell in der Veräußerung dieser Vermögenswerte; daher werden diese Forderungen zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Aufgrund der Kurzfristigkeit der betroffenen Forderungen und der korrespondierenden Verbindlichkeit entspricht der Fair Value grundsätzlich dem Buchwert.
Für zum 1. März 2018 existierende Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, hat HORNBACH einheitlich das Wahlrecht ausgeübt, zukünftige Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis in der Gesamtergebnisrechnung zu erfassen und diese damit bei Abgang des Finanzinstruments im Konzerneigenkapital zu belassen. Dadurch wird eine vergleichsweise geringere Ergebnisvolatilität erreicht. Infolgedessen wurden Vermögenswerte mit einem beizulegenden Zeitwert von T€ 6.543 aus der Kategorie "zur Veräußerung verfügbare" finanzielle Vermögenswerte in die Kategorie "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (FVtOCI)" umgegliedert.
Neben den neuen Klassifizierungsvorschriften führt IFRS 9 ein neues Wertminderungsmodell ein, welches auf alle finanziellen Vermögenswerte anwendbar ist, die entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Dieses Modell sieht die Erfassung der erwarteten Kreditverluste bereits zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes vor (expected credit loss model). Diese geänderte Bilanzierung führt grundsätzlich zu einer früheren Erfassung von Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte. Eine Risikovorsorge wird dabei entweder auf Basis der erwarteten 12-Monats-Kreditverluste gebildet (Stufe 1) oder auf Basis der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste, falls sich das Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat (Stufe 2) oder eine beeinträchtigte Bonität festgestellt wird (Stufe 3).
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte wird unter Zugrundelegung einer Wertminderungsmatrix der vereinfachte Ansatz angewandt. Demnach müssen Änderungen des Kreditrisikos nicht nachverfolgt werden. Stattdessen hat HORNBACH sowohl beim erstmaligen Ansatz als auch zu jedem nachfolgenden Abschlussstichtag eine Risikovorsorge in Höhe der für die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverluste zu erfassen (Stufe 2). Ausgangspunkt für die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste bildet dabei eine Analyse der tatsächlichen historischen Ausfallraten auf Basis gemeinsamer Kreditrisikomerkmale und Überfälligkeitstage. Diese historischen Ausfallraten werden - falls indiziert - unter Berücksichtigung zukunftsgerichteter Informationen um die Einflüsse aktueller Veränderungen im makroökonomischen Umfeld angepasst.
Die Vertragsvermögenswerte betreffen noch nicht fakturierte laufende Handwerkerleistungen und weisen im Wesentlichen die gleichen Risikomerkmale wie die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen für die gleichen Vertragsarten auf. Der Konzern hat daher die Schlussfolgerung gezogen, dass die erwarteten Verlustraten für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen einen angemessenen Näherungswert der Verlustraten für Vertragsvermögenswerte darstellen.
Finanzinstrumente, die im Zugangszeitpunkt nur ein geringes Ausfallrisiko aufweisen (investment grade) nimmt der Konzern von der Anwendung des dreistufigen Wertminderungsmodells aus. Stattdessen werden diese Vermögenswerte immer der Stufe 1 des Wertminderungsmodells zugerechnet, und eine Wertberichtigung in Höhe der erwarteten 12-Monats-Kreditverluste wird erfasst. Diesem Bereich werden insbesondere Bankguthaben zugeordnet, da diese Mittel ausschließlich kurzfristig bei Banken mit hoher Bonität gehalten werden, die einem Einlagensicherungssystem angehören.
Die Regelungen zur Klassifizierung und Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten nach IFRS 9 entsprechen im Wesentlichen den bisherigen Vorschriften in IAS 39, so dass sich hieraus keine Änderungen ergeben.
Die Änderungen im Bereich von "Hedge Accounting" führten im Erstanwendungszeitpunkt zu keinen Umstellungseffekten, da der Konzern bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 sein Bilanzierungswahlrecht ausübt, Sicherungsbeziehungen weiterhin nach IAS 39 anstatt nach IFRS 9 zu bilanzieren.
Die nachfolgende Tabelle erläutert die ursprünglichen Bewertungskategorien nach IAS 39 zum 28. Februar 2018 und die neuen Bewertungskategorien zum 1. März 2018 für jede Klasse der finanziellen Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten. Die Bewertungseffekte betreffen ausschließlich die Anwendung neuer Wertminderungsvorschriften. Die Umgliederungen der Finanzinstrumente bei der erstmaligen Anwendung des IFRS 9 haben zu keinen Bewertungsänderungen geführt.
| in T€ | Kategorie gemäß IAS 39 | Buchwert 28.2.2018 | Kategorie gemäß IFRS 9 | Umgliederungseffekte | Bewertungseffekte | Buchwert 1.3.2018 |
| Aktiva | ||||||
| Finanzanlagen | AfS | 6.543 | FVtOCI | 6.543 | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | LaR | 8.913 | AC | -1.485 | 247 | 7.675 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen von Factoringvereinbarungen, die nicht ausgebucht wurden | LaR | n/a 1) | FVtPL | 1.485 | 1.485 | |
| Vertragsvermögenswerte | n/a | 0 | AC | 1.153 | ||
| Übrige kurz- und langfristige Vermögenswerte | ||||||
| Derivate ohne Hedge-Beziehung | FAHfT | 578 | FVtPL | 578 | ||
| Übrige Vermögenswerte | LaR | 37.367 | AC | 37.367 | ||
| Flüssige Mittel | LaR | 102.138 | AC | 102.138 | ||
| Passiva | ||||||
| Finanzschulden | ||||||
| Anleihen | FLAC | 248.844 | AC | 248.844 | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | FLAC | 1.001 | AC | 1.001 | ||
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen | n/a | 174.115 | n/a | 174.115 | ||
| Derivate mit Hedge-Beziehung | n/a | 0 | n/a | 0 | ||
| Derivate ohne Hedge-Beziehung | FLHfT | 113 | FVtPL | 113 | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | FLAC | 253.711 | AC | 253.711 | ||
| Vertragsverbindlichkeiten | n/a | 0 | AC | 26.004 | ||
| Übrige kurz- und langfristige Verbindlichkeiten | FLAC | 29.584 | AC | 29.584 | ||
| Abgegrenzte Schulden | FLAC | 22.156 | AC | 22.156 |
Afs - Available for Sale (Vermögenswerte zur Veräußerung verfügbar)
LaR - Loans and Receivables (Ausleihungen und Forderungen)
n/a - keiner Kategorie zugeordnet
FAHfT - Financial Assets Held for Trading
FLAC - Financial Liabilities measured at Amortized Cost (Verbindlichkeiten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten)
FLHfT - Financial Liabilities Held for Trading
FVtOCI - at Fair Value through Other Comprehensive Income (erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis)
AC - Amortized Cost (Fortgeführte Anschaffungskosten)
n/a - keiner Kategorie zugeordnet
FVtPL - at Fair Value through Profit or Loss (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert)
Die Erstanwendung des IFRS 9 führte zum 1. März 2018 zu einer Verringerung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um T€ 247 (vor latenten Steuern), die gegen die Gewinnrücklagen erfasst wurden. Die ergebniswirksamen Effekte betragen zum 28. Februar 2019 T€ -374 (EBIT) sowie T€ -265 (Jahresüberschuss).
IFRS 15 - Revenue from Contracts with Customers - wurde zum 1. März 2018 gemäß der modifiziert retrospektiven Methode angewandt. Die rückwirkende Anwendung fand nur für die Verträge statt, die zum Erstanwendungszeitpunkt noch nicht vollständig erfüllt waren. Infolge der gewählten Übergangsmethode wird die Vergleichsperiode nicht angepasst.
Mit Ausnahme der im Folgenden genannten Sachverhalte führt die Erstanwendung des IFRS 15 zu keinen grundlegenden Änderungen der Bilanzierung und Bewertung. Der weit überwiegende Anteil der Umsatzerlöse wird durch einfach strukturierte Warenverkaufsverträge generiert, welche keine langfristigen Charakteristika aufweisen und bei denen die Verfügungsgewalt zu einem bestimmten Zeitpunkt auf den Kunden übergeht. Als Zeitpunkt gilt regelmäßig die Übergabe bzw. Auslieferung der Ware an den Kunden oder die Erfüllung der Dienstleistung. Bei der Bestimmung der Umsatzrealisierungszeitpunkte ergeben sich keine wesentlichen Änderungen im Vergleich zum bisherigen Vorgehen.
Im Rahmen der Erstanwendung wurden Wertansätze zum 1. März 2018 innerhalb der Bilanz für folgenden Sachverhalt angepasst.
| ― |
Durch die in IFRS 15 aufgeführten Regelungen zu Kundenguthaben erfolgt fortan eine frühere ergebniswirksame Vereinnahmung für Guthaben, bei denen eine Nichtinanspruchnahme (breakage) erwartet wird. Abweichend zur bisherigen Vorgehensweise werden künftig Beträge möglicher Nichtinanspruchnahmen entsprechend des tatsächlichen Guthabenabrufs erfasst. Bisher erfolgte eine Ausbuchung erst nachdem die Ansprüche verjährt waren. Infolge der gewählten Übergangsregelung wurden deshalb die Verpflichtungen aus Kundenguthaben zum 1. März 2018 erfolgsneutral reduziert. Das Eigenkapital hat sich um T€ 2.424 (vor latenter Steuer) erhöht. |
Darüber hinaus führt die Erstanwendung zu folgenden wesentlichen Ausweisänderungen innerhalb der Bilanz.
| ― |
Erwartete Kundenretouren sind in der Bilanz fortan brutto dargestellt. Dies erfolgt in Form des Ausweises eines "Recht auf Rückerlangung" innerhalb der übrigen kurzfristigen Vermögenswerte sowie durch den Ausweis einer "Rückerstattungsverbindlichkeit" innerhalb der übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten. |
| ― |
Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen sowie Verbindlichkeiten aus Kundengutscheinen, die bislang als übrige kurzfristige Verbindlichkeiten bilanziert waren, wurden zum 1. März 2018 in die Vertragsverbindlichkeiten umgegliedert. |
| ― |
Noch nicht abgeschlossene Kundenaufträge (Handwerkerservice), die bislang als unfertige Leistungen innerhalb der Vorräte bilanziert waren, wurden zum 1. März 2018 in die Vertragsvermögenswerte umgegliedert bzw. mit Vertragsverbindlichkeiten verrechnet, wenn HORNBACH die Gegenleistung bereits erhalten hat. In diesem Zusammenhang findet eine rohertragsneutrale Erfassung der entstandenen Aufwendungen und der Umsatzerlöse statt. |
Neben den oben beschriebenen Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergibt sich durch IFRS 15 folgender Sachverhalt, der aufgrund der gewählten Übergangsvorschrift erst für Verträge relevant ist, die nach dem 1. März 2018 abgeschlossen werden.
| ― |
Durch die Möglichkeit einer nachträglichen Rabattgewährung (Dauertiefpreisgarantie) unterliegen die Umsatzerlöse für einen bestimmten Zeitraum einer Variabilität, welche durch das Eintreten oder Nichteintreten eines künftigen Ergebnisses beeinflusst wird. Hierfür wird fortan eine Rückerstattungsverbindlichkeit erfasst. Zum 1. März 2018 ergab sich kein Umstellungseffekt. Zum 28. Februar 2019 wurde ergebniswirksam eine Rückerstattungsverbindlichkeit in Höhe von T€ 426 erfasst. |
Insgesamt stellen sich die zum 1. März 2018 durch IFRS 15 auf Bilanzposten vorgenommenen Anpassungen wie folgt dar.
| in T€ | Buchwerte nach IAS 18 28.2.2018 | Neubewertungen | Reklassifizierungen | Buchwerte nach IFRS 15 1.3.2018 |
| Aktiva | ||||
| Kurzfristiges Vermögen | ||||
| Vorräte | 657.821 | 0 | -1.470 | 656.351 |
| Vertragsvermögenswerte | n/a | 0 | 1.153 | 1.153 |
| Übrige kurzfristige Vermögenswerte | 53.417 | 0 | 2.729 | 56.146 |
| Passiva | ||||
| Eigenkapital | ||||
| Gewinnrücklagen | 809.759 | 1.760 | 0 | 811.519 |
| Langfristige Schulden | ||||
| Latente Steuerschulden | 25.951 | 663 | 0 | 26.614 |
| Kurzfristige Schulden | ||||
| Vertragsverbindlichkeiten | n/a | -2.424 | 28.434 | 26.010 |
| Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten | 88.000 | 0 | -24.407 | 63.593 |
| Sonstige Rückstellungen und abgegrenzte Schulden | 87.839 | 0 | -1.615 | 86.224 |
Die folgende Übersicht zeigt die relevanten Bilanzposten zum 28. Februar 2019 nach IFRS 15 sowie nach bisheriger Bilanzierung gemäß IAS 18. Die ergebniswirksamen Effekte betragen zum 28. Februar 2019 kumuliert T€ - 265 (EBIT) sowie T€ - 191 (Jahresüberschuss).
| in T€ | IFRS 15 | IAS 18 | Veränderung |
| 28.2.2019 | 28.2.2019 | ||
| Aktiva | |||
| Langfristiges Vermögen | |||
| Latente Steueransprüche | 6.356 | 6.241 | -115 |
| Kurzfristiges Vermögen | |||
| Vorräte | 755.676 | 757.393 | 1.717 |
| Vertragsvermögenswerte | 1.569 | 0 | -1.569 |
| Übrige kurzfristige Vermögenswerte | 59.957 | 56.220 | -3.737 |
| Passiva | |||
| Eigenkapital | |||
| Gewinnrücklagen | 829.573 | 828.030 | -1.543 |
| Langfristige Schulden | |||
| Latente Steuerschulden | 17.461 | 16.725 | -736 |
| Kurzfristige Schulden | |||
| Vertragsverbindlichkeiten | 30.874 | 0 | -30.874 |
| Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten | 70.257 | 97.588 | 27.331 |
| Sonstige Rückstellungen und abgegrenzte Schulden | 85.917 | 88.036 | 2.119 |
Das IASB und das IFRS IC haben neue Standards sowie Änderungen zu bestehenden Standards und Interpretationen herausgegeben, die verpflichtend erst in späteren Geschäftsjahren anzuwenden sind und die vom HORNBACH Baumarkt AG Konzern auch nicht vorzeitig angewandt wurden. Mit Ausnahme des IFRS 16 erwachsen voraussichtlich aus keiner dieser Regelungen wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss der HORNBACH Baumarkt AG.
Die verpflichtende Anwendung bezieht sich jeweils auf Geschäftsjahre, die an oder nach dem genannten Datum beginnen:
| Neue Standards und Interpretation sowie Änderungen zu bestehenden Standards | Anwendungszeitpunkt | |
| Verbesserungen und Ergänzungen ausgewählter IFRS 2015-2017 | 01.01.2019 1) | |
| Anpassungen der Querverweise auf das Rahmenkonzept in IFRS-Standards | 01.01.2020 * | |
| Änderungen der Standards | ||
| IAS 1 und IAS 8 | "Darstellung des Abschlusses" und "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler" | 01.01.2020 * |
| IAS 28 | "Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen" | 01.01.2019 |
| IAS 19 | "Leistungen an Arbeitnehmer" | 01.01.2019 |
| IFRS 3 | "Unternehmenszusammenschlüsse" | 01.01.2020 * |
| IFRS 9 | "Finanzinstrumente" | 01.01.2019 |
| Neue Standards | ||
| IFRS 16 | "Leasingverhältnisse" | 01.01.2019 |
| IFRS 17 | "Versicherungsverträge" | 01.01.2021 * |
| IFRIC 23 | "Unsicherheit bei der ertragsteuerlichen Behandlung" | 01.01.2019 |
| ― |
IFRS 16 - Leases: Der Standard ersetzt die bisherigen Vorschriften zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen und ändert die Berücksichtigung beim Leasingnehmer grundlegend. Die bisherige Klassifizierungsprüfung, ob ein Operating oder Finance Lease vorliegt, entfällt beim Leasingnehmer. Mit Ausnahme von kurzfristigen Verträgen bzw. Verträgen mit niedrigem Wert sind fortan alle Leasingverträge ähnlich der bisher gültigen Finance Lease Methodik abzubilden, d.h. neben einem Nutzungsrecht wird im Rahmen der Initialerfassung ebenso eine korrespondierende Leasing-Schuld erfasst. Beide Posten werden entsprechend fortgeschrieben. Im Rahmen der Leasinggeberbilanzierung ist weiterhin eine Klassifizierungsprüfung vorzunehmen und das Leasingverhältnis dementsprechend als Operating oder Finance Lease zu erfassen. Durch IFRS 16 sind künftig grundsätzlich alle Leasingverhältnisse bilanzwirksam zu erfassen. Dies betrifft bei HORNBACH insbesondere die bisher als "operating lease" klassifizierten Immobilien-Mietverträge. Infolge der bilanziellen Berücksichtigung werden sich künftig das Anlagevermögen sowie die Finanzschulden wesentlich erhöhen. Darüber hinaus ergeben sich Veränderungen innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung. Bisher waren die Mietzahlungen aus "operating lease" Verträgen im Wesentlichen als Aufwand in den Filialkosten enthalten. Künftig werden Abschreibungen auf das Nutzungsrecht sowie Zinsaufwendungen für die Finanzschuld ausgewiesen. In der Kapitalflussrechnung werden die Zahlungsmittelabflüsse aus "Mietzahlungen" nicht mehr im Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit ausgewiesen. Vielmehr wird der Mittelabfluss in einen Zins- und Tilgungsanteil aufgeteilt. Zinszahlungen werden innerhalb des Mittelabflusses aus laufender Geschäftstätigkeit und Tilgungszahlungen innerhalb des Mittelabflusses aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Der Konzern wendet IFRS 16 erstmalig zum 1. März 2019 gemäß der modifiziert retrospektiven Methode an. Vergleichsinformationen werden nicht angepasst. Die Nutzungsrechte werden in Höhe der ermittelten Leasingverbindlichkeit aktiviert und um vorausgezahlte bzw. abgegrenzte Leasingzahlungen gemindert. Darüber hinaus beabsichtigt HORNBACH, die Erleichterungsvorschriften bzgl. der Wertminderungsprüfung anzuwenden und zum Erstanwendungszeitpunkt die zum Bilanzstichtag erfasste Rückstellung für belastende Mietverträge mit dem Buchwert des korrespondierenden Nutzungsrechts zu verrechnen. Ebenso wird die bisherige Beurteilung nach IFRIC 4 und IAS 17, für das Vorliegen von Leasingverhältnissen, für bestehende Verträge beibehalten. Mit Ausnahme der Vermögenswertklasse "Werbeflächen" wendet der Konzern, die Erleichterungsvorschriften in Bezug auf kurzfristige und geringwertige Leasingverhältnisse an. Für NichtLeasingkomponenten findet eine Trennung statt, so dass nur Leasingkomponenten gemäß IFRS 16 erfasst werden. Bei der Vermögenswertklasse "Werbeflächen" erfolgt dagegen keine Trennung. Der Konzern hat seine Vertragsinventur bis zum Bilanzstichtag abgeschlossenen. Auf Basis der zum 1. März 2019 erfassten und bewerteten Leasingverträge erwartet der Konzern einen Anstieg des Anlagevermögens in Höhe von ca. 1.167,5 Mio. € sowie einen Anstieg der Finanzschulden in Höhe von ca. 1.192,5 Mio. €. Die Finanzschulden in Höhe von ca. 1.192,5 Mio. € ergeben sich aus den zum 28.02.2019 bestehenden Verpflichtungen in Höhe von 1.039,3 Mio. € zuzüglich der Einschätzung von Verlängerungs- und Kündigungsoptionen sowie zum Stichtag noch nicht übertragener Nutzungsrechte in Höhe von ca. 365,5 Mio. € abzüglich der Diskontierung der Verpflichtungen in Höhe von ca. 212,0 Mio. € sowie abzüglich ca. 0,3 Mio. € kurzfristiger Mietverhältnisse, für die die Erleichterungsvorschrift (short term bzw. low value) angewendet wird. Darüber hinaus reduzieren sich die übrigen Verbindlichkeiten sowie sonstigen Rückstellungen kumulativ um ca. 25,3 Mio. €. Die übrigen Vermögenswerte vermindern sich um ca. 0,3 Mio. €. Für das laufende Geschäftsjahr 2019/20 erwartet HORNBACH aus der IFRS 16 Umstellung einen Anstieg des Betriebsergebnisses (EBIT) um ca. 21,5 Mio. € sowie eine Reduzierung des Konzernergebnisses vor Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (EBT) um ca. 13,3 Mio. €. Abweichungen zu dem im 1. Halbjahr 2018/19 genannten Umstellungseffekt resultierten im Wesentlichen aus veränderten Rahmenbedingungen bei der Ermittlung der vertragsindividuellen Grenzfremdkapitalzinssätze sowie zwischenzeitlicher Vertragsänderungen inkl. Vertragsbeendigung. |
Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde.
Die Einzelabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Ein sich aus dem Erwerb ergebender aktivischer Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Dieser wird anlassbezogen, mindestens jedoch einmal jährlich, auf dessen Werthaltigkeit überprüft.
Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem vollkonsolidierten Unternehmen, welche keinen Statuswechsel zufolge hat, wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert.
Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden gegenseitig eliminiert. Zwischenergebnisse wurden -soweit wesentlicheliminiert.
Zur Beurteilung, ob ein Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der HORNBACH Baumarkt AG voll einbezogen wird, werden die für die Beherrschung relevanten Faktoren beurteilt. Beherrschung über ein Tochterunternehmen liegt vor, wenn HORNBACH direkt bzw. indirekt auf die maßgeblichen Tätigkeiten des Tochterunternehmens Einfluss nehmen kann und schwankenden Renditen ausgesetzt ist oder ein Anrecht auf diese hat. Durch die Verfügungsgewalt kann ferner die Höhe der Renditen beeinflusst werden. Dieses Recht erlangt HORNBACH grundsätzlich, wenn es die Mehrheit der Stimmrechte hält. Liegt keine Mehrheit der Stimmrechte vor, können andere vertragliche Vereinbarungen dazu führen, dass Beherrschung erlangt wird. Die Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der HORNBACH Baumarkt AG erfolgt ab dem Tag, an dem Beherrschung erlangt wird. Weisen Umstände und Tatsachen auf eine Änderung des Beherrschungsverhältnisses hin, erfolgt eine Neubeurteilung. Anteile an Unternehmen, die nicht in den Konsolidierungskreis einbezogen werden, werden gemäß IAS 39 bilanziert.
In den Konzernabschluss sind neben der HORNBACH Baumarkt AG 6 inländische und 30 ausländische Tochterunternehmen im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen. An den konsolidierten Beteiligungsgesellschaften stehen der HORNBACH Baumarkt AG als Alleingesellschafterin der HORNBACH International GmbH direkt oder indirekt 100 % der Stimmrechte zu. Im Geschäftsjahr 2018/19 sind - wie im Vorjahr - alle direkten und indirekten Tochterunternehmen der HORNBACH Baumarkt AG in den Konzernabschluss einbezogen.
Im Geschäftsjahr 2018/19 ergaben sich keine Konsolidierungskreisveränderungen. Die Entwicklung des Konsolidierungskreises stellt sich wie folgt dar:
| 2018/19 | 2017/18 | |
| 1. März | 37 | 35 |
| Erstkonsolidierte Unternehmen | 0 | 2 |
| 28./29. Februar | 37 | 37 |
| Name und Sitz der Gesellschaft | Anteil am Kapital in % |
Eigenkapital1) in Tsd. Landeswährung |
Landeswährung |
| Deutschland 2) | |||
| HORNBACH International GmbH, Bornheim | 100 | 106.019 | EUR |
| AWV-Agentur für Werbung und Verkaufsförderung GmbH, Bornheim | 100 | 346 | EUR |
| HB Reisedienst GmbH, Bornheim | 100 | 7.292 | EUR |
| HB Services GmbH, Bornheim | 100 | -72 | EUR |
| HORNBACH Versicherungs-Service GmbH, Bornheim | 100 | 153 | EUR |
| HORNBACH Solar-, Licht- und Energiemanagement GmbH, Bornheim | 100 | -36 | EUR |
| Ausland | |||
| HORNBACH Baumarkt CS spol s.r.o., Prag, Tschechien | 100 4) | 2.992.555 | CZK |
| HORNBACH Baumarkt GmbH, Wiener Neudorf, Österreich | 100 | 68.034 | EUR |
| HL Immobilien Lambda GmbH, Wiener Neudorf, Österreich | 100 | 12.712 | EUR |
| G.N.E. Global Grundstücksverwertung GmbH, Wiener Neudorf, Österreich | 100 | 1.242 | EUR |
| HORNBACH Baumarkt Luxemburg SARL, Bertrange, Luxemburg | 100 | 8.262 | EUR |
| HORNBACH Baumarkt (Schweiz) AG, Oberkirch, Schweiz | 100 | 143.731 | CHF |
| HORNBACH Byggmarknad AB, Göteborg, Schweden | 100 | 9.435 | SEK |
| HIAG Fastigheter i Trollhättan AB, Göteborg, Schweden | 100 | 3.569 | SEK |
| HORNBACH Holding B.V., Amsterdam, Niederlande | 100 | 127.709 | EUR |
| HORNBACH Bouwmarkt (Nederland) B.V., Driebergen-Rijsenburg, Niederlande | 100 | 21.819 | EUR |
| HORNBACH Real Estate Apeldoorn B.V., Apeldoorn, Niederlande | 100 | 20 | EUR |
| HORNBACH Real Estate Enschede B.V., Enschede, Niederlande | 100 | 20 | EUR |
| HORNBACH Real Estate Breda B.V., Breda, Niederlande | 100 | 1.945 | EUR |
| HORNBACH Real Estate Best B.V., Nieuwegein, Niederlande | 100 | 1.437 | EUR |
| HORNBACH Real Estate Amsterdam-Sloterdijk B.V., Amsterdam, Niederlande | 100 | 1.214 | EUR |
| HORNBACH Real Estate Den Haag B.V., Den Haag, Niederlande | 100 | 1.788 | EUR |
| HORNBACH Real Estate Zwolle B.V., Zwolle, Niederlande | 100 | 1.826 | EUR |
| HORNBACH Real Estate Almelo B.V., Almelo, Niederlande | 100 | 11 | EUR |
| HORNBACH Real Estate Duiven B.V., Duiven, Niederlande | 100 | -2.657 | EUR |
| HORNBACH Real Estate Tilburg B.V., Tilburg, Niederlande | 100 | 935 | EUR |
| HORNBACH Real Estate Groningen B.V., Groningen, Niederlande | 100 | 897 | EUR |
| HORNBACH Real Estate Wateringen B.V., Wateringen, Niederlande | 100 | 1.590 | EUR |
| HORNBACH Real Estate Alblasserdam B.V., Alblasserdam, Niederlande | 100 | 691 | EUR |
| HORNBACH Real Estate Nieuwegein B.V., Nieuwegein, Niederlande | 100 | 1.571 | EUR |
| HORNBACH Real Estate Nieuwerkerk B.V., Nieuwerkerk, Niederlande | 100 | 1.405 | EUR |
| HORNBACH Real Estate Geleen B.V., Geleen, Niederlande | 100 | 743 | EUR |
| HORNBACH Reclame Activiteiten B.V., Nieuwegein, Niederlande | 100 | -43 | EUR |
| HORNBACH Baumarkt SK spol s.r.o., Bratislava, Slowakei | 100 | 19.884 | EUR |
| HORNBACH Centrala SRL, Domnesti, Rumänien | 100 3) | 122.597 | RON |
| HORNBACH Asia Ltd., Kowloon, Hong Kong | 100 | 8.434 | HKD |
1)
Das Eigenkapital stellt das landesrechtliche Eigenkapital dar; bei der HORNBACH Centrala
SRL handelt es sich um das Eigenkapital nach IFRS.
2)
Davon 100 % direkte Beteiligung.
3)
Davon 1,6854 % direkte Beteiligung.
4)
Davon 0,0033 % direkte Beteiligung.
Zwischen der HORNBACH Baumarkt AG und der HORNBACH International GmbH besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag.
In den Einzelabschlüssen der HORNBACH Baumarkt AG und der einbezogenen Tochterunternehmen werden Transaktionen in einer Währung, die nicht die funktionale Währung der jeweiligen Gesellschaft darstellt, mit dem Transaktionskurs in die jeweilige funktionale Währung umgerechnet. Sämtliche Forderungen und Schulden in einer Währung, die nicht die funktionale Währung der jeweiligen Gesellschaft darstellt, werden - unabhängig von einer eventuellen Kurssicherung - mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Die sich hieraus ergebenden Kursgewinne und -verluste sind grundsätzlich in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Eingebettete Devisentermingeschäfte werden zu ihren jeweiligen beizulegenden Zeitwerten (Fair Value) angesetzt.
Die Jahresabschlüsse ausländischer Konzerngesellschaften werden gemäß IAS 21 nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Das ist bei allen Gesellschaften die jeweilige Landeswährung, da die ausländischen Gesellschaften ihr Geschäft in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig betreiben. Dementsprechend werden das Anlagevermögen, die übrigen Vermögenswerte sowie die Schulden zum Mittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Aufwendungen und Erträge werden zu Durchschnittskursen umgerechnet. Wechselkursdifferenzen aus der Umrechnung von Jahresabschlüssen ausländischer Tochterunternehmen werden erfolgsneutral behandelt und unter den Gewinnrücklagen gesondert ausgewiesen.
Die wichtigsten Devisenkurse, die angewandt werden, sind:
| Land | Stichtagskurs | Durchschnittskurs | ||
| 28.2.2019 | 28.2.2018 | 2018/19 | 2017/18 | |
| RON Rumänien | 4,7434 | 4,6630 | 4,66621 | 4,59266 |
| SEK Schweden | 10,4844 | 10,0923 | 10,34089 | 9,69801 |
| CHF Schweiz | 1,1335 | 1,1520 | 1,14991 | 1,12731 |
| CZK Tschechien | 25,6010 | 25,4180 | 25,69596 | 26,05696 |
| USD USA | 1,1416 | 1,2214 | 1,16638 | 1,15673 |
| HKD Hongkong | 8,9613 | 9,5595 | 9,14648 | 9,02700 |
Die folgende Tabelle enthält die für den Konzern wichtigsten Bewertungsgrundsätze, die bei der Erstellung des Konzernabschlusses angewandt wurden.
| Bilanzposten | Bewertungsgrundsatz |
| Aktiva | |
| Geschäfts- oder Firmenwerte | Impairment-only-Approach |
| Immaterielle Vermögenswerte | |
| Mit unbestimmter Nutzungsdauer | Impairment-only-Approach |
| Mit bestimmter Nutzungsdauer | Fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten |
| Sachanlagen | Fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten |
| Fremdvermietete Immobilien und Vorratsgrundstücke | Fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten |
| Finanzielle Vermögenswerte (kurz-/langfristig) | |
| Eigenkapitalinstrumente | Beizulegender Zeitwert und fortgeführte Anschaffungskosten |
| Fremdkapitalinstrumente | Fortgeführte Anschaffungskosten beziehungsweise beizulegender Zeitwert in Abhängigkeit vom Geschäftsmodell |
| Vermögenswerte aus Derivaten | Beizulegender Zeitwert |
| Vorräte | Niedrigerer Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | Fortgeführte Anschaffungskosten beziehungsweise beizulegender Zeitwert in Abhängigkeit vom Geschäftsmodell |
| Vertragsvermögenswerte | Fortgeführte Anschaffungskosten |
| Übrige kurzfristige Vermögenswerte | |
| Übrige Forderungen (Finanzinstrumente) | Fortgeführte Anschaffungskosten |
| Vermögenswerte aus Derivaten | Beizulegender Zeitwert |
| Nicht finanzielle Posten | Fortgeführte Anschaffungskosten |
| Flüssige Mittel | Fortgeführte Anschaffungskosten |
| Zur Veräußerung vorgesehene langfristige Vermögenswerte | Niedrigerer Wert aus Buchwert und beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten |
| Passiva | |
| Finanzschulden (kurz- /langfristig) | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | Fortgeführte Anschaffungskosten |
| Verbindlichkeiten aus Derivaten | Beizulegender Zeitwert |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | Fortgeführte Anschaffungskosten |
| Rückstellungen | |
| Pensionsrückstellungen | Barwert der zukünftigen Verpflichtung ("Projected-Unit-Credit"-Methode) |
| Sonstige Rückstellungen | Erwarteter Erfüllungsbetrag |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | Fortgeführte Anschaffungskosten |
| Vertragsverbindlichkeiten | Fortgeführte Anschaffungskosten |
| Sonstige Schulden und übrige Verbindlichkeiten | Fortgeführte Anschaffungskosten |
| Rückerstattungsverbindlichkeiten | Erwarteter Rückzahlungsbetrag |
| Abgegrenzte Schulden | Fortgeführte Anschaffungskosten |
Von der Möglichkeit der Neubewertung immaterieller Vermögenswerte, Sachanlagen und als Finanzanlage gehaltener Immobilien (fremdvermieteter Immobilien) macht die Gesellschaft keinen Gebrauch. Erträge und Aufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt.
Geschäfts- oder Firmenwerte werden jährlich einer Werthaltigkeitsprüfung ("Impairmenttest") unterzogen. Falls Ereignisse oder veränderte Umstände Hinweise auf eine mögliche Wertminderung geben, ist die Werthaltigkeitsprüfung häufiger durchzuführen. Gemäß IAS 36 werden den Buchwerten der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ("Cash Generating Unit"), inklusive der auf sie entfallenden Geschäfts- oder Firmenwerte, die höheren Werte aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert (sogenannter erzielbarer Betrag) gegenübergestellt.
Liegt ein Abwertungsbedarf vor, wird der Wertminderungsaufwand für eine zahlungsmittelgenerierende Einheit zuerst dem Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet. Ein verbleibender Wertminderungsaufwand wird im Anschluss bei den übrigen Vermögenswerten der zahlungsmittelgenerierenden Einheit erfasst. Abschreibungen werden jedoch maximal bis zum erzielbaren Betrag des einzeln identifizierbaren Vermögenswertes vorgenommen. Zuschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht vorgenommen.
Immaterielle Vermögenswerte mit einer zeitlich bestimmten Nutzungsdauer werden zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert.
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Methode unter Berücksichtigung nachfolgender wirtschaftlicher Nutzungsdauern ermittelt:
| Jahre | |
| Software und Lizenzen | 3 bis 8 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 3 bis 8 |
Wenn Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen und der erzielbare Betrag ("Recoverable Amount") den Buchwert unterschreitet, wird eine Wertminderung vorgenommen. Sollten die Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene Wertminderung entfallen, werden Zuschreibungen bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.
Immaterielle Vermögenswerte mit einer zeitlich unbestimmten Nutzungsdauer liegen nicht vor.
Das Sachanlagevermögen sowie die fremdvermieteten Immobilien und Vorratsgrundstücke sind zu fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear. Liegen Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor und liegt der erzielbare Betrag ("Recoverable Amount") unter den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, werden die Sachanlagen, die fremdvermieteten Immobilien oder die Vorratsgrundstücke wertgemindert. Sollten die Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene Wertminderung entfallen, werden Zuschreibungen bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.
Den planmäßigen Abschreibungen liegen konzerneinheitlich folgende wirtschaftliche Nutzungsdauern zugrunde:
| Jahre | |
| Gebäude und Außenanlagen (einschließlich fremdvermieteter Objekte) | 15 bis 33 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 bis 15 |
Finanzierungskosten, die im Rahmen der Immobilienentwicklung aufgewendet werden ("Bauzeitzinsen") und direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung von Grundstücken und Gebäuden ("qualifizierte Vermögenswerte") zugeordnet werden können, werden gemäß IAS 23 "Borrowing Costs" als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert.
Die Höhe der Wertminderung bemisst sich aus der wertmäßigen Unterschreitung des erzielbaren Betrags ("Recoverable Amount") eines Vermögenswertes und dessen fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert.
Sofern kein erzielbarer Betrag für einen einzelnen Vermögenswert ermittelt werden kann, wird dieser für die zahlungsmittelgenerierende Einheit bestimmt, welche den Vermögenswert beinhaltet. Als zahlungsmittelgenerierende Einheit gilt die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die eigenständig Mittelzuflüsse erzeugt. Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit innerhalb des Konzerns ist grundsätzlich ein einzelner Standort.
Der Nutzungswert eines einzelnen Vermögenswertes oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ergibt sich aus den diskontierten erwarteten zukünftigen Cashflows einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit auf Basis der detaillierten Finanzplanung im Rahmen der strategischen Fünfjahresplanung; für darüber hinausgehende Betrachtungszeiträume wird eine ewige Rente unter Berücksichtigung von Wachstumsfaktoren in Höhe von 1,0 bis 1,5 % (Vj. 1,0 bis 1,5 %) ermittelt. Die strategische Fünfjahresplanung orientiert sich im Wesentlichen an den Konsumerwartungen, die aus Konjunkturgutachten von Wirtschaftsforschungsinstituten abgeleitet werden, sowie aus aktuellen und zukünftig erwarteten Einkaufskonditionen.
Die Diskontierung erfolgt auf Basis eines Durchschnitts von Eigen- und Fremdkapitalkosten nach Steuern (WACC = Weighted Average Cost of Capital). Die Ermittlung der Eigenkapitalkosten basiert auf den Renditeerwartungen einer langfristigen risikolosen Bundesanleihe zuzüglich einer unternehmensspezifischen Risikoprämie. Die Fremdkapitalkosten werden aus dem vorgenannten Basiszinssatz unter Berücksichtigung eines Risikoaufschlags abgeleitet. Der Risikoaufschlag berücksichtigt eine dem Rating der HORNBACH Baumarkt AG bzw. einer Vergleichsgruppe adäquate Risikoprämie. Die angewandten Diskontierungssätze für die jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten berücksichtigen die Eigenkapitalstrukturen einer Vergleichsgruppe und das Länderrisiko. Insofern finden bei der Bestimmung des Nutzungswertes grundsätzlich Stufe 3 Inputdaten Anwendung. Die zur Diskontierung verwendeten Zinssätze werden auf Basis von Marktdaten ermittelt. Diese liegen länder- und tätigkeitsabhängig zwischen 4,5 und 9,5 % nach Steuer (Vj. 4,9 bis 9,4 %) beziehungsweise 5,7 und 11,3 % vor Steuer (Vj. 6,2 bis 11,1 %). Wird die Wertminderung aus dem Nutzungswert abgeleitet, ist der sachverhaltsspezifische Zinssatz, der herangezogen wurde, dem jeweiligen Kapitel des Anhangs zu entnehmen.
Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (Nettoveräußerungswert) eines einzelnen Vermögenswertes oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit erfolgt anhand von externen Gutachten sowie Einschätzungen auf Basis historischer Erfahrungen.
Bei im Eigentum befindlichen Standortimmobilien sowie bei fremdvermieteten Immobilien und Vorratsgrundstücken wird der Nettoveräußerungswert durch externe unabhängige Gutachter bestimmt. Diese ermitteln den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten auf Basis von Stufe 3 Inputdaten anhand nachstehend erläuterten Bewertungstechniken. So wird einerseits das kapitalwertorientierte Verfahren, i.d.R. die Discounted-Cash-Flow-Methode, angewendet. Dabei wird aus künftigen (Miet)-Erträgen unter Anwendung eines Diskontierungssatzes ein Barwert abgeleitet. Andererseits werden marktpreisorientierte Verfahren in Ausprägung der Analogiemethode angewendet. Dabei wird auf Bodenrichtwerte zurückgegriffen, die durch Preisvergleiche geeigneter Vergleichsgrundstücke ermittelt oder durch Gutachterausschüsse anhand von entsprechenden Grundstücksverkäufen festgestellt werden. Zudem kommt das Multiplikatorverfahren zur Anwendung, bei dem die Mietüberschüsse mit grundstückspezifischen Faktoren multipliziert werden. Neben den bereits genannten Inputdaten werden von den Gutachtern zusätzliche Zu- bzw. Abschläge berücksichtigt, um den individuellen objektspezifischen Gegebenheiten (z.B. Größe, Lage, noch anfallende Umbau- oder Abrisskosten) Rechnung zu tragen.
Die Bestimmung des Nettoveräußerungswertes anderer Vermögenswerte, die in der zahlungsmittelgenerierenden Einheit enthalten sind, erfolgt ebenso auf Basis von Stufe 3 Inputdaten. Hierbei werden auf Basis von Erfahrungen der Vergangenheit sowie aufgrund der Einschätzung aktueller Marktgegebenheiten Cashflows bestimmt, welche aus der Veräußerung der aktuell in der zahlungsmittelgenerierenden Einheit befindlichen Vermögenswerte erzielt werden können.
Gemietete Sachanlagen, die wirtschaftlich als Anlagenkäufe mit langfristiger Finanzierung anzusehen sind (Finanzierungsleasing), werden in Übereinstimmung mit IAS 17 "Leases" zu Beginn des Leasingverhältnisses zum beizulegenden Zeitwert bilanziert, soweit die Barwerte der Leasingzahlungen nicht niedriger sind. Die betreffenden Vermögenswerte werden planmäßig über die wirtschaftliche Nutzungsdauer oder über die kürzere Laufzeit des Leasingvertrages mit der Abschreibungsmethode, die auch für vergleichbare erworbene bzw. hergestellte Vermögenswerte Anwendung findet, abgeschrieben. Zudem wird eine entsprechende finanzielle Verbindlichkeit in entsprechender Höhe des aktivierten Vermögenswertes bzw. des niedrigeren Barwerts der Mindestleasingzahlungen passiviert. In der Folge werden diese in die Finanzierungskosten und den Tilgungsanteil der Restschuld aufgeteilt. Führen wesentliche Vertragsänderungen zu einem Umklassifizierungsbedarf, wird das Leasingverhältnis prospektiv als Finanzierungsleasing bilanziert. Soweit Konzerngesellschaften als Leasingnehmer in einem Operating-Leasingverhältnis auftreten, d.h. alle wesentlichen Chancen und Risiken beim Leasinggeber verbleiben, wird der Mietaufwand linear in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren Nettoveräußerungswert angesetzt. Als Nettoveräußerungswerte werden dabei die voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlöse abzüglich der bis zum Verkauf noch anfallenden Kosten angesetzt. Die Anschaffungskosten der Warenbestände werden aufgrund von gewogenen Durchschnittspreisen ermittelt. Lieferantenvergütungen, die als Anschaffungskostenminderung zu bewerten sind, werden innerhalb der Vorräte entsprechend erfasst.
Als Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden die von den jeweiligen Ländern auf das steuerpflichtige Einkommen erhobenen Steuern sowie die Veränderungen der latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Die Ermittlung erfolgt auf Basis der zum Bilanzstichtag nach dem jeweiligen Landesrecht gültigen bzw. in Kürze gültigen Steuersätzen.
Sonstige Steuern werden den jeweiligen Funktionsbereichen zugeordnet und in den entsprechenden Funktionskosten ausgewiesen.
Die Bilanzierung und Bewertung der latenten Steuern folgt gemäß IAS 12 der bilanzorientierten Methode auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Realisation voraussichtlich gültigen Steuersatzes. Für die erwarteten steuerlichen Vorteile aus zukünftig realisierbaren Verlustvorträgen werden aktive latente Steuern angesetzt. Aktive latente Steuern aus abzugsfähigen temporären Unterschieden und steuerlichen Verlustvorträgen werden nur in dem Maße angesetzt, in dem mit hinreichender Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass das jeweilige Unternehmen ausreichend steuerpflichtiges Einkommen in der Zukunft erzielen wird. Die Einschätzung hierfür basiert auf der strategischen Fünfjahresplanung. Angesetzte und nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag dahingehend überprüft, ob eine Anpassung der aktuellen Wertansätze erforderlich ist.
Latente Steueransprüche und -schulden, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern ebenfalls im Eigenkapital erfasst.
Aktive und passive latente Steuern werden pro Gesellschaft bzw. pro Organschaft saldiert, sofern diese gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen und ein einklagbarer Anspruch auf Aufrechnung besteht.
Grundstücke, Gebäude und andere langfristige Vermögenswerte sowie Veräußerungsgruppen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit im nächsten Geschäftsjahr veräußert werden, sind zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt, falls dieser niedriger ist als der Buchwert.
Bei Konzerngesellschaften der HORNBACH Baumarkt AG bestehen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der jeweiligen Länder sowie auf Basis von Einzelzusagen an Vorstandsmitglieder Verpflichtungen aus beitragsorientierten und leistungsorientierten Vorsorgeplänen.
Für leistungsorientierte Pläne werden Rückstellungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected Unit Credit Method") in Übereinstimmung mit IAS 19 (revised 2011) "Employee Benefits" ermittelt. Dieses Verfahren berücksichtigt bei der Ermittlung der Versorgungsverpflichtung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen neben den zum Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Ansprüchen auch zukünftige zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten. Das Planvermögen wird zum beizulegenden Zeitwert von den Verpflichtungen abgesetzt. Führt dies im Saldo zu einem Vermögenswert, wird dieser angesetzt, soweit er den Barwert zukünftiger Beitragsreduzierungen oder Rückzahlungen und nachzuverrechnende Dienstzeitaufwendungen nicht übersteigt.
Der laufende Dienstzeitaufwand sowie ggf. nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand ausgewiesen. Das Nettozinsergebnis wird im Finanzergebnis ausgewiesen. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste betreffend der Pensionsverpflichtung bzw. des Planvermögens werden unter Berücksichtigung von latenten Steuern ergebnisneutral im Eigenkapital erfasst. Die Auswirkungen werden in der Gesamtergebnisrechnung gesondert dargestellt.
Für beitragsorientierte Leistungspläne werden die Beiträge bei Fälligkeit im Personalaufwand erfasst. Gemeinschaftliche Pläne mehrerer Arbeitgeber werden analog den beitragsorientierten Leistungsplänen bilanziert.
Rückstellungen werden für ungewisse Verpflichtungen gegenüber Dritten gebildet, wenn diese Verpflichtungen aus vergangenen Ereignissen resultieren und wahrscheinlich zu einer zukünftigen Vermögensbelastung führen werden. Sie werden unter Berücksichtigung aller daraus erkennbaren Risiken zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt und nicht mit Rückgriffsansprüchen verrechnet. Hierunter fallen auch Rückstellungen für Abfertigungsleistungen, für die versicherungsmathematische Gutachten eingeholt werden. Langfristige Rückstellungen werden, sofern der Effekt wesentlich ist, mit ihrem laufzeitadäquat abgezinsten Barwert angesetzt.
Rückstellungen für drohende Verluste und belastende Verträge werden berücksichtigt, wenn die vertraglichen Verpflichtungen höher sind als der erwartete wirtschaftliche Nutzen. Zur Bestimmung dieser Rückstellung wird auf die Annahmen der strategischen Fünfjahresplanung zurückgegriffen. Weisen Verträge eine längere Laufzeit auf, werden die Planannahmen bis zum nächstmöglichen Vertragsende fortentwickelt und für die Rückstellungsbewertung herangezogen.
Sofern Risiken aus Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsverfahren vorliegen, werden diese bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß IAS 37 unter den Rückstellungen bilanziert. Die Rückstellungshöhe bemisst sich auf Basis der Einschätzung der sachverhaltsrelevanten Umstände und stellt die wahrscheinliche Verpflichtung einschließlich der geschätzten Rechtskosten dar. Zur Bestimmung der Verpflichtung analysiert das Management regelmäßig aktuell vorliegende Informationen zu Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsverfahren. In die Beurteilung werden interne und externe Rechtsanwälte einbezogen. Bei der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Rückstellung berücksichtigt das Management die Wahrscheinlichkeit eines ungünstigen Ausgangs und die Möglichkeit, die Höhe der Verpflichtung ausreichend verlässlich zu schätzen.
Rückstellungen für Instandhaltungsverpflichtungen an Dach und Fach werden dann erfasst, wenn das Unternehmen vertraglich hierzu verpflichtet wurde. Zur Bestimmung der Rückstellungshöhe wird auf historische Informationen von Vergleichsobjekten sowie auf die vorhandene Expertise von Immobilienspezialisten zurückgegriffen. Zuführungen zur Rückstellung erfolgen grundsätzlich linear über die Vertragslaufzeit, um somit dem Abnutzungsmuster des zugrundliegenden Mietgegenstands Rechnung zu tragen.
Bei abgegrenzten Schulden sind der Zeitpunkt oder die Höhe der Verpflichtung nicht mehr ungewiss.
Finanzinstrumente sind Verträge, die bei einem Unternehmen zu finanziellen Vermögenswerten und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Schuld oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Hierzu gehören einerseits originäre Finanzinstrumente wie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen oder auch Finanzforderungen und Finanzschulden. Andererseits gehören hierzu auch derivative Finanzinstrumente wie Optionen, Devisentermingeschäfte sowie Zins- und Währungsswaps. Derivative Finanzinstrumente werden zum Handelstag mit ihrem beizulegenden Zeitwert bilanziert. Originäre Finanzinstrumente werden grundsätzlich dann angesetzt, wenn das Unternehmen Vertragspartei wird. Diese werden beim erstmaligen Ansatz mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser entspricht grundsätzlich dem Transaktionspreis. Liegen Hinweise vor, die darauf hindeuten, dass der beizulegende Zeitwert vom Transaktionspreis abweicht, wird der beizulegende Zeitwert entsprechend der unter "Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts" beschriebenen Logik ermittelt und für den erstmaligen Ansatz herangezogen.
Finanzielle Vermögenswerte werden grundsätzlich ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlung erloschen sind. Weiterhin werden finanzielle Vermögenswerte ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlung und damit einhergehend alle wesentlichen Chancen und Risiken oder die Verfügungsmacht über diese Vermögenswerte übertragen werden. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn sie getilgt sind, d.h. die Verpflichtung beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen ist.
Zu den originären finanziellen Vermögenswerten zählen Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente und Fremdkapitalinstrumente.
Die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten bestimmt sich gemäß IFRS 9 nach dem Geschäftsmodell des Unternehmens und den Charakteristika der Zahlungsströme des jeweiligen finanziellen Vermögenswerts. HORNBACH klassifiziert finanzielle Vermögenswerte daher beim erstmaligen Ansatz entweder als "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet", als "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet" oder als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet".
Finanzielle Vermögenswerte werden zum Erfüllungstag bilanziert. Der Konzern klassifiziert Fremdkapitalinstrumente nur dann um, wenn sich das Geschäftsmodell zur Steuerung solcher Vermögenswerte ändert.
Bei der erstmaligen Erfassung bewertet HORNBACH einen finanziellen Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich der - im Falle eines in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerts - direkt auf den Erwerb dieses Vermögenswerts entfallenden Transaktionskosten. Ausgenommen hiervon sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente beinhalten, und die mit dem Transaktionspreis bewertet werden. Transaktionskosten von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten werden in der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung unmittelbar als Aufwand erfasst.
Die Folgebewertung von Fremdkapitalinstrumenten stellt sich in Abhängigkeit vom Geschäftsmodell und den Zahlungsstrommerkmalen des Vermögenswerts wie folgt dar:
Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten: Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme gehalten werden und bei denen diese Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen darstellen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Zinserträge aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode in den Finanzerträgen ausgewiesen. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung werden direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und - zusammen mit den Fremdwährungsgewinnen und -verlusten - unter den sonstigen Gewinnen/(Verlusten) ausgewiesen.
Erfolgsneutrale Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert: Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme und zur Veräußerung der finanziellen Vermögenswerte gehalten werden, und bei denen die Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen darstellen, werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Veränderungen des Buchwerts werden im sonstigen Ergebnis ausgewiesen, mit Ausnahme der Wertminderungserträge oder -aufwendungen, Zinserträge und Fremdwährungsgewinne und -verluste, die im Gewinn oder Verlust erfasst werden. Bei Ausbuchung des finanziellen Vermögenswerts wird der zuvor im sonstigen Ergebnis angesetzte Gewinn oder Verlust aus dem Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert (Recycling) und in den sonstigen Gewinnen/(Verlusten) ausgewiesen. Zinserträge aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode in den Finanzerträgen ausgewiesen. Fremdwährungsgewinne und -verluste werden in den sonstigen Gewinnen/(Verlusten) und Wertminderungsaufwendungen in einem gesonderten Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Diese Kategorie wird derzeit vom Konzern nicht angewendet und wird voraussichtlich nur eingeschränkt genutzt.
Erfolgswirksame Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert: Vermögenswerte, welche die Kriterien der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" oder "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet" nicht erfüllen, werden in die Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" eingestuft. Gewinne oder Verluste aus dieser Kategorie werden im Gewinn oder Verlust saldiert unter den sonstigen Gewinnen/(Verlusten) in der Periode ausgewiesen, in der sie entstehen.
Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte werden nach dem Modell der erwarteten Kreditausfälle (Expected-Credit-Loss-Model) bestimmt. Grundprinzip des Modells ist die Abbildung des Verlaufs einer Verschlechterung oder Verbesserung der Kreditqualität von Finanzinstrumenten, wobei bereits erwartete Verluste berücksichtigt werden. Das Wertminderungsmodell des IFRS 9 findet außer für Fremdkapitalinstrumente mit erfolgswirksamer Folgebewertung für alle Fremdkapitalinstrumente Anwendung.
Der Ansatz des IFRS 9 nutzt ein dreistufiges Vorgehen zur Allokation von Wertberichtigungen:
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Stufe 1: 12-Monats-Kreditverluste: anzuwenden auf alle Posten (seit dem erstmaligen Ansatz), sofern sich die Kreditqualität nicht signifikant verschlechtert hat. Der Anteil an den erwarteten Kreditverlusten über die Laufzeit des Instruments, welcher auf einen Ausfall innerhalb der nächsten zwölf Monate zurückzuführen ist, wird erfasst. |
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Stufe 2: Kreditverluste über die Gesamtlaufzeit - keine beeinträchtigte Bonität: anzuwenden, wenn ein Finanzinstrument oder eine Gruppe von Finanzinstrumenten eine wesentliche Steigerung des Kreditrisikos erfahren hat, allerdings nicht in seiner Bonität beeinträchtigt ist. Als Wertberichtigung werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit des Finanzinstruments erfasst. |
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Stufe 3: Kreditverluste über die Gesamtlaufzeit - beeinträchtigte Bonität: bei Vorliegen objektiver Hinweise auf einen Wertminderungsbedarf (bei Einzelbetrachtung) von Vermögenswerten ist die Betrachtung der gesamten Laufzeit des Finanzinstruments erforderlich. |
Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten wird der vereinfachte Ansatz (Simplified Approach) angewendet. Demnach müssen Änderungen des Kreditrisikos nicht nachverfolgt werden. Stattdessen hat HORNBACH sowohl beim erstmaligen Ansatz als auch zu jedem nachfolgenden Abschlussstichtag eine Risikovorsorge in Höhe der Gesamtlaufzeit, den sogenannten erwarteten Verlust (expected credit loss), zu erfassen. Zur Bewertung des erwarteten Kreditrisikos werden die Vermögenswerte auf Basis der bestehenden Kreditrisikomerkmale und der jeweiligen Fälligkeitsstruktur gruppiert.
Finanzinstrumente, die im Zugangszeitpunkt nur ein geringes Ausfallrisiko aufweisen (investment grade) nimmt der Konzern von der Anwendung des dreistufigen Wertminderungsmodells aus. Stattdessen werden diese Vermögenswerte immer der Stufe 1 des Wertminderungsmodells zugerechnet, und eine Wertberichtigung in Höhe der erwarteten 12-Monats-Kreditverluste wird erfasst. Diesem Bereich werden insbesondere Bankguthaben zugeordnet, da diese Mittel ausschließlich kurzfristig bei Banken mit hoher Bonität gehalten werden, die einem Einlagensicherungssystem angehören.
Der Konzern bewertet alle gehaltenen Eigenkapitalinstrumente in der Folge zum beizulegenden Zeitwert.
Für Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, hat HORNBACH einheitlich das Wahlrecht ausgeübt, zukünftige Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis in der Konzerngesamtergebnisrechnung zu erfassen. Bei Abgang dieser Eigenkapitalinstrumente werden die bis zu diesem Zeitpunkt unrealisierten Gewinne und Verluste aus diesen Instrumenten in die Gewinnrücklagen umgebucht und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung gezeigt (kein Recycling). Dividenden aus solchen Instrumenten werden weiterhin im Gewinn oder Verlust unter den sonstigen Erträgen erfasst, wenn der Anspruch des Konzerns auf den Erhalt von Zahlungen begründet wird.
In wenigen Fällen können die Anschaffungskosten eine angemessene Schätzung des beizulegenden Zeitwerts sein. Beteiligungen und Anzahlungen auf Finanzanlagen (Eigenkapitalinstrumente) werden dann zu Anschaffungskosten bilanziert, wenn nicht genügend neuere Informationen zur Bemessung des beizuliegenden Zeitwerts vorliegen oder wenn es eine große Bandbreite von möglichen Bemessungen des beizulegenden Zeitwerts gibt und die Anschaffungskosten der besten Schätzung des beizulegenden Zeitwerts innerhalb dieser Bandbreite entsprechen.
HORNBACH bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn keine begründete Erwartung mehr besteht, dass die andere Vertragspartei ihrer vertraglichen Verpflichtung nachkommen wird. HORNBACH trifft dabei einzelfallbezogene Ermessensentscheidungen, bei denen beurteilt wird, inwieweit eine Vertragserfüllung zu erwarten sei.
Im Rahmen der Erstanwendung von IFRS 9 hat HORNBACH auf die Anpassung der Vergleichsinformationen verzichtet. Infolgedessen werden für die finanziellen Vermögenswerte die angegebenen Vergleichsinformationen weiterhin in Übereinstimmung mit den bisherigen Rechnungslegungsgrundsätzen nach IAS 39 bilanziert. Die Ausführungen zu den im Vorjahr angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen nach IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" sind im Geschäftsbericht 2017/18 enthalten.
Von der Möglichkeit, finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" zu designieren, hat der HORNBACH Baumarkt AG Konzern bislang keinen Gebrauch gemacht.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie übrige Vermögenswerte (ausgenommen Derivate) werden zunächst zum beizulegenden Zeitwert oder - falls sie keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten - zum Transaktionspreis und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode abzüglich Wertberichtigungen angesetzt. Allen erkennbaren Risiken wird durch Wertminderungen Rechnung getragen. Die Wertminderungen werden auf Basis wahrscheinlichkeitsgewichteter Schätzungen der Kreditverluste sowie individueller Risikoeinschätzungen ermittelt. Die Berechnung erfolgt unter Berücksichtigung der besten verfügbaren Informationen und des Zeitwerts des Geldes. Konkrete Ausfälle führen zur Ausbuchung der Forderung. Wertaufholungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für die vorgenommenen Wertminderungen entfallen sind.
Innerhalb der übrigen Vermögenswerte wurden Ansprüche aus Rückerlangung von Vermögenswerten ausgewiesen (Retouren). Die Höhe des Vermögenswerts entspricht den Anschaffungskosten der gelieferten Waren, für die eine Rücklieferung erwartet wird, unter Berücksichtigung der für die Retourenabwicklung anfallenden Kosten und der sich bei der Verwertung dieser Waren ergebenden Verluste.
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die in den übrigen Vermögenswerten ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte werden Wertminderungskonten geführt. Beträge aus Wertberichtigungskonten werden gegen den Buchwert wertgeminderter Vermögenswerte ausgebucht, wenn z.B. das Insolvenzverfahren des Schuldners abgeschlossen ist oder die Forderung endgültig als verloren anzusehen ist.
Vertragsvermögenswerte ergeben sich aus noch nicht gegenüber den Kunden abgeschlossenen Handwerkerserviceaufträgen. Aufgrund der teilweise noch nicht erbrachten Leistung hat sich für HORNBACH noch kein unbedingter Anspruch ergeben. Die Vertragsvermögenswerte weisen im Wesentlichen die gleichen Risikomerkmale wie die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen für die gleichen Vertragsarten auf. Der Konzern hat daher die Schlussfolgerung gezogen, dass die erwarteten Verlustraten für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen einen angemessenen Näherungswert der Verlustraten für Vertragsvermögenswerte darstellen.
Flüssige Mittel beinhalten Barmittel und kurzfristige Anlagen mit Fälligkeiten von weniger als drei Monaten. Diese werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten (Nennwert) bewertet.
Finanzschulden (ausgenommen Derivate) werden in Höhe des Darlehensbetrages abzüglich Transaktionskosten erfasst und anschließend zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die Differenz zum Rückzahlungsbetrag wird mittels der Effektivzinsmethode über die Laufzeit der Anleihe bzw. der jeweiligen Finanzschuld als Aufwand erfasst. Alle anderen Schulden werden ebenfalls zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Diese entsprechen im Wesentlichen dem Rückzahlungsbetrag.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie übrige Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten erfasst. Innerhalb der übrigen Verbindlichkeiten werden Rückerstattungsverbindlichkeiten ausgewiesen, welche sich aus den erwarteten Retouren und nachträglichen Preisnachlässen ergeben können. Sie sind in Höhe der Gegenleistung bewertet, die dem Konzern voraussichtlich nicht zusteht und somit nicht im Transaktionspreis berücksichtigt wird. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind überwiegend als kurzfristig einzustufen. Gleiches gilt für die übrigen Verbindlichkeiten. Insofern entsprechen die Buchwerte grundsätzlich den beizulegenden Zeitwerten.
Vertragsverbindlichkeiten umfassen erhaltene Anzahlungen aus Kundenaufträgen sowie Verbindlichkeiten aus Kundengutscheinen und werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Bewertung der Kundengutscheine berücksichtigt ferner die in IFRS 15 enthaltenen Regelungen zu erwarteten Nichtinanspruchnahmen (breakage).
Zur Absicherung von Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiken werden derivative Finanzinstrumente wie Devisentermingeschäfte und Zinsswaps eingesetzt. Gemäß den Risikogrundsätzen des Konzerns werden keine derivativen Finanzinstrumente zu Spekulationszwecken gehalten. Derivative Finanzinstrumente werden in der Bilanz mit Zugang zu beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Soweit Transaktionskosten entstehen, werden diese unmittelbar aufwandswirksam erfasst.
Derivate, die nicht in eine effektive Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39 bzw. IFRS 9 eingebunden sind, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die beizulegenden Zeitwerte von Devisentermingeschäften (einschließlich der eingebetteten Devisentermingeschäfte) werden auf Basis der Marktbedingungen zum Bilanzstichtag ermittelt. Der beizulegende Zeitwert von Zins- und Zinswährungsswaps wird von den Finanzinstituten ermittelt, bei denen diese abgeschlossen sind. Die Finanzinstitute verwenden hierzu marktübliche Bewertungsmodelle (z.B. Discounted-Cash-Flow-Methode) unter Verwendung von am Markt verfügbaren Zins- und Währungsinformationen, die den Inputfaktoren der Stufe 2 der Fair Value Hierarchie entsprechen.
Im Rahmen der erstmaligen Anwendung des IFRS 9 übt HORNBACH das Wahlrecht aus, weiterhin die Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsgeschäften des IAS 39 anstelle der Vorschriften des IFRS 9 anzuwenden.
Zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Sicherungsgeschäftes klassifiziert der HORNBACH Baumarkt AG Konzern bestimmte Derivate als Sicherung künftiger Cashflows bzw. einer geplanten Transaktion ("Cashflow Hedge").
Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Cashflow-Hedgegeschäften, die als effektiv anzusehen sind, werden bis zur Erfassung des Ergebnisses aus dem Grundgeschäft unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral in den Gewinnrücklagen erfasst; nicht effektive Wertänderungen werden erfolgswirksam erfasst.
Der beizulegende Zeitwert stellt den Preis an einem Bewertungsstichtag dar, den ein Unternehmen für den Verkauf eines Vermögenswerts erhalten bzw. für die Übertragung einer Schuld zahlen würde (exit price). Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts richtet sich nach der Drei-Stufen-Bemessungshierarchie des IFRS 13. Entsprechend der Verfügbarkeit der Informationen wird der beizulegende Zeitwert gemäß der folgenden Hierarchie ermittelt.
| Level 1 Informationen - | aktuelle Marktpreise in einem aktiven Markt für identische Finanzinstrumente |
| Level 2 Informationen - | aktuelle Marktpreise in einem aktiven Markt für vergleichbare Finanzinstrumente oder durch Bewertungsmodelle bestimmt, deren wesentliche Inputfaktoren auf beobachtbare Marktdaten zurückzuführen sind |
| Level 3 Informationen - | Inputfaktoren, die auf nicht beobachtbaren Marktpreisen basieren |
Eine Erläuterung zum Level der verwendeten Informationen bzw. zu den angewandten Bewertungstechniken bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der Vermögenswerte und der Schulden wird im jeweiligen Kapitel des Anhangs vorgenommen.
Als Do-it-yourself (DIY) Einzelhandelsunternehmen realisiert der Konzern den weit überwiegenden Anteil der Umsatzerlöse durch einfach strukturierte Waren- und Dienstleistungsverträge im stationären und Onlinehandel. Diese Verträge weisen in der Regel keine langfristigen Erfüllungscharakteristika auf. Die Verfügungsmacht über die Waren und Dienstleistungen gehen grundsätzlich zeitpunktbezogen auf den Kunden über. Als Umsatzrealisierungszeitpunkt gilt regelmäßig die Übergabe bzw. Auslieferung der Ware an den Kunden oder die Erfüllung der Dienstleistung.
Der Umsatz wird netto, nach Abzug der Umsatzsteuer, auf Grundlage der im Vertrag festgelegten Gegenleistung unter Berücksichtigung erwarteter Retouren und variabler Gegenleistungen bestimmt. Hierzu zählen u.a. Skonti, mengenbezogene und wettbewerbsbedingte Preisnachlässe.
Im Konzern wird der weit überwiegende Anteil der Umsätze durch Cash und Carry oder ähnliche, zeitraumunabhängige Zahlungsformen abgewickelt. Für Transaktionen, bei denen zwischen Übertragung der zugesagten Ware bzw. der Dienstleistung und der Zahlung durch den Kunden eine Zeitspanne besteht, beträgt diese zu Vertragsbeginn nicht mehr als 12 Monate. Insofern verzichtet der Konzern, die zugesagte Gegenleistung um den Zeitwert des Gelds anzupassen.
Neben dem Waren- und Dienstleistungsverkauf, die zu einem bestimmten Zeitpunkt erfüllt werden, bietet der Konzern ebenso Dienstleistungen an, deren Erfüllung über einen bestimmten Zeitraum erfolgt. Bei diesen Dienstleistungen handelt es sich um Handwerkerdienstleistungen, die HORNBACH neben Waren ebenso zur Projektrealisierung an Endverbraucher veräußert. Der hierfür maßgebliche Zeitraum, in der die Dienstleistung erfüllt wird, beträgt in der Regel nur wenige Tage. Es erfolgt keine kontinuierliche Überprüfung des Leistungsfortschritts. Bis zur Fertigstellung erfolgt eine Erlöserfassung in Höhe der entstandenen Aufwendungen ohne Berücksichtigung etwaiger Margen. Der Ausweis innerhalb der Bilanz erfolgt als Vertragsvermögenswert bzw. saldiert mit den Vertragsverbindlichkeiten, wenn eine Anzahlung geleistet wurde.
Noch zu erbringende Leistungsverpflichtungen beziehen sich im Wesentlichen auf zum Stichtag noch nicht abgeschlossene Kundenaufträge sowie offene Kundenguthaben in Form von Gutscheinen. Der Konzern erwartet die Erfüllung dieser Leistungsverpflichtungen grundsätzlich innerhalb der nächsten 12 Monate. Die Erfüllung der offenen Kundenguthaben liegt hingegen im Ermessen der Kunden und kann somit auch einen längeren Zeitraum umfassen.
Der Konzern verkauft seine Produkte mit einem Rückgaberecht von 30 Tagen für Endverbraucher bzw. 3 Monate für Inhaber der ProjektWelt-Karte. Es wird eine Rückerstattungsverbindlichkeit (übrige kurzfristige Verbindlichkeiten) und ein Recht auf Rückerlangung der Ware (übrige kurzfristige Vermögenswerte) für zu erwartende Rückgaben rohertragsmindernd erfasst. Die Schätzung möglicher Rückgaben erfolgt gemäß der Erwartungswertmethode landesspezifisch. Hierfür werden je Land Erfahrungswerte in ein Portfolio zusammengefasst und führen somit zu wahrscheinlichen Rückgabequoten. In die Bewertung werden Tagesumsätze einbezogen, für die eine Umkehr als hochwahrscheinlich gilt. Diese werden mit den wahrscheinlichen Rückgabequoten multipliziert, um die Umsatzminderung zu bestimmen. Gleichwohl findet die aktuelle landesspezifische Rohertragsmarge Anwendung, um die Reduzierung des Wareneinsatzes zu bestimmen. Die getroffenen Annahmen werden fortlaufend validiert und bei Bedarf für künftige Bewertungen angepasst.
Im Rahmen der Dauertiefpreisgarantie bietet HORNBACH seinen Kunden die Möglichkeit bis 30 Tage nach Erwerb der Ware oder Dienstleistung an Preisnachlässen zu partizipieren. Für erwartete Inanspruchnahmen wird eine Rückerstattungsverbindlichkeit (übrige kurzfristige Verbindlichkeiten) umsatzmindernd erfasst. Die Quantifizierung erfolgt auf Portfolio-Ebene je Land gemäß dem Erwartungswert. Die Kostenquoten für die Dauertiefpreisgarantie basieren auf historischen Informationen und werden mit den Tagesumsätzen multipliziert, die in den oben genannten Zeitraum fallen. Die getroffenen Annahmen werden fortlaufend validiert und bei Bedarf für künftige Bewertungen angepasst.
Für Kundenguthaben aus Gutscheinkarten (Vertragsverbindlichkeit) wird der Anteil ergebniswirksam vereinnahmt, für den eine Nichtinanspruchnahme für möglich eingeschätzt wird. Die Vereinnahmung erfolgt innerhalb des Umsatzes, parallel zu dem in Anspruch genommenen Anteil des Kundenguthabens. Die Quantifizierung erfolgt auf Portfolio-Ebene je Land gemäß dem Erwartungswert. Die Quoten betreffend der Nichtinanspruchnahme basieren auf historischen Informationen. Die getroffenen Annahmen werden in regelmäßigen Abständen validiert und bei Bedarf für künftige Bewertungen angepasst.
Die Erfassung von sonstigen Erträgen erfolgt, wenn die Verfügungsgewalt über einen zugesagten Vermögenswert oder eine zugesagte Dienstleistung auf einen Geschäftspartner übertragen wurde. Die Höhe bemisst sich nach dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung unter Berücksichtigung von variablen Gegenleistungen.
Mieterträge aus Operating-Leasingverträgen werden linear über die Mietdauer vereinnahmt und unter den Umsatzerlösen ausgewiesen.
Die Kosten der umgesetzten Handelsware umfassen, neben direkten Anschaffungskosten für die Handelswaren, Anschaffungsnebenkosten wie Frachten, Zölle und sonstige bezogene Leistungen sowie Wertberichtigungen auf Warenbestände.
Mietaufwendungen aus Operating-Leasingverträgen werden linear über die Laufzeit des Mietvertrages als Aufwand erfasst.
Ausgaben für Werbekampagnen und Maßnahmen für Verkaufsförderung werden zum Zeitpunkt der Erlangung der Verfügungsmacht bzw. des Erhalts der Dienstleistung als Aufwand erfasst.
Die Auflösung von Rückstellungen und abgegrenzten Schulden wird grundsätzlich aufwandsmindernd in den Funktionskosten erfasst, in denen der ursprüngliche Aufwand für die Bildung der entsprechenden Rückstellung bzw. der abgegrenzten Schuld gezeigt wurde.
Zinsaufwendungen und Zinserträge werden entsprechend dem Zeitablauf der Finanzschulden erfasst. Finanzierungskosten, die im Rahmen der Immobilienentwicklung aufgewendet werden ("Bauzeitzinsen") und direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung von Grundstücken und Gebäuden ("qualifizierte Vermögenswerte") zugeordnet werden können, werden gemäß IAS 23 "Borrowing Costs" als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert.
Der Steueraufwand beinhaltet laufende und latente Steuern, soweit diese nicht auf Sachverhalte entfallen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden.
Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, welche einen wesentlichen Einfluss auf die im Konzernabschluss erfassten Beträge haben, beziehen sich hauptsächlich auf die Klassifizierung von Leasingverhältnissen als Finanzierungs-Leasing oder Operating-Leasing. Anhand der Vertragsbedingung wird bei Vertragsabschluss bzw. einer Vertragsanpassung überprüft, ob die mit dem Eigentum des Leasinggegenstands verbundenen Chancen und Risiken der HORNBACH Baumarkt AG oder der Gegenpartei zuzurechnen sind. Weiterführende Informationen werden innerhalb der Anmerkungen (23) und (30) genannt.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind Annahmen getroffen und Schätzungen vorgenommen worden, die sich auf die Bilanzierung und/oder Bewertung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden sowie der Erträge und Aufwendungen ausgewirkt haben. Annahmen und Schätzungen werden auf Basis der zum Stichtag verfügbaren Informationen getroffen. In der Zukunft realisierte Beträge können von den bilanziell berücksichtigten Beträgen abweichen, wenn sich die Rahmenbedingungen divergent zu den Annahmen und Schätzungen entwickeln.
Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die konzerneinheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern (Anmerkungen (10), (11) und (12)), die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen (Anmerkungen (24), (25) und (28)), die Ermittlung des erzielbaren Betrags zur Bestimmung der Höhe etwaiger Wertminderungen langfristiger nicht finanzieller Vermögenswerte (Anmerkungen (10), (11) und (12)), die Bestimmung der Nettoveräußerungspreise des Vorratsvermögens (Anmerkung (16)) sowie die Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen (Anmerkungen (8), (15) und (27)). Weiterführende Informationen sind den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum jeweiligen Themenkomplex sowie den o.g. Anmerkungen zu entnehmen.
Die für die Erstellung des Konzernabschlusses relevanten Annahmen und Schätzungen werden fortlaufend überprüft. Änderungen von Schätzungen werden in der Periode der Änderung und in zukünftigen Perioden berücksichtigt, sofern die Änderung die Berichtsperiode als auch zukünftige Perioden betrifft.
Die Segmentberichterstattung erfolgt in Übereinstimmung mit den Bilanzansatz- und Bewertungsmethoden des Konzernabschlusses (IFRS). Bei den Verkaufserlösen mit fremden Dritten handelt es sich um Nettoverkaufserlöse. Die Verrechnungspreise zwischen den Segmenten entsprechen denen unter fremden Dritten.
Die Einteilung der Geschäftsfelder (Segmente) entspricht dem innerbetrieblichen Berichtswesen, das von Vorstand und Management des HORNBACH Baumarkt AG Konzerns zur Steuerung des Unternehmens genutzt wird. Das Segment "Handel" umfasst die 158 (Vj. 156) im HORNBACH Baumarkt AG Konzern zusammengefassten großflächigen Bau- und Gartenmärkte sowie die Onlineshops der neun Länder unseres europaweiten Verbreitungsgebiets. Das Segment "Immobilien" umfasst die vom HORNBACH Baumarkt AG Konzern gehaltenen Einzelhandelsimmobilien, die konzernintern zu marktüblichen Konditionen an die jeweiligen Bau- und Gartenmärkte vermietet sind bzw. weiterverrechnet werden. In der Überleitungsspalte "Zentralbereiche und Konsolidierung" sind die nicht den Segmenten zugeordneten Posten der Verwaltungen sowie Konsolidierungspositionen zusammengefasst.
Segmentergebnis ist das Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT).
Die Vermögens- und Schuldposten der Konzernbilanz - mit Ausnahme der Forderungen und Schulden aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie latenter Steuern - werden den einzelnen Segmenten, soweit möglich, direkt zugeordnet. Verbleibende Vermögens- und Schuldposten werden sachgerecht zugeordnet. Dabei werden in den Einzelsegmenten die Schulden der Konzernbilanz um die aufgenommenen Verbindlichkeiten gegenüber Konzernunternehmen erhöht und verursachungsgerecht auf die einzelnen Segmente verteilt. Die sich daraus ergebenden Korrekturen werden in der Überleitungsspalte "Zentralbereiche und Konsolidierung" eliminiert. Die Investitionen betreffen das dem Segment zugeordnete Anlagevermögen.
| 2018/19 in Mio. € 2017/18 in Mio. € |
Handel | Immobilien | Zentralbereiche und Konsolidierung | HORNBACH Baumarkt AG Konzern |
| Segmenterlöse | 4.092,1 | 178,4 | -175,0 | 4.095,5 |
| 3.889,4 | 172,8 | -171,5 | 3.890,7 | |
| Verkaufserlöse mit fremden Dritten | 4.092,1 | 0,0 | 0,0 | 4.092,1 |
| 3.889,4 | 0,0 | 0,0 | 3.889,4 | |
| Mieterlöse mit fremden Dritten | 0,0 | 3,4 | 0,0 | 3,4 |
| 0,0 | 1,3 | 0,0 | 1,3 | |
| Mieterlöse mit verbundenen Unternehmen | 0,0 | 175,0 | -175,0 | 0,0 |
| 0,0 | 171,5 | -171,5 | 0,0 | |
| Segmentergebnis (EBIT) | 6,5 | 71,6 | -10,9 | 67,2 |
| 40,4 | 74,3 | -12,2 | 102,5 | |
| darin enthaltene Abschreibungen/Zuschreibungen | 42,3 | 39,4 | 10,3 | 92,0 |
| 39,5 | 31,7 | 9,0 | 80,2 | |
| Segmentvermögen | 1.045,8 | 1.058,0 | 222,4 | 2.326,3 |
| 929,0 | 972,3 | 89,7 | 1.991,0 | |
| darin enthaltene Guthaben bei Kreditinstituten | 61,8 | 0,0 | 157,3 | 219,0 |
| 52,5 | 0,0 | 29,0 | 81,6 | |
| Investitionen | 45,2 | 128,6 | 9,7 | 183,5 |
| 43,8 | 71,1 | 13,7 | 128,7 | |
| Segmentschulden | 403,1 | 552,4 | 287,3 | 1.242,8 |
| 409,9 | 208,5 | 292,9 | 911,4 | |
| darin enthaltene Finanzschulden | 0,0 | 512,2 | 250,0 | 762,1 |
| 0,0 | 175,1 | 249,0 | 424,1 |
| Überleitungsrechnung in Mio. € |
2018/19 | 2017/18 |
| Segmentergebnis (EBIT) vor "Zentralbereiche und Konsolidierung" | 78,1 | 114,7 |
| Zentralbereiche | -10,9 | -12,2 |
| Finanzergebnis | -15,5 | -21,6 |
| Konzernergebnis vor Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 51,6 | 80,9 |
| Segmentvermögen | 2.326,3 | 1.991,0 |
| Latente Steueransprüche | 6,4 | 4,5 |
| Forderungen aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 5,3 | 2,2 |
| Gesamtbetrag der Vermögenswerte | 2.338,0 | 1.997,7 |
| Segmentschulden | 1.242,8 | 911,4 |
| Latente Steuerschulden | 17,5 | 26,0 |
| Schulden aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 9,1 | 11,6 |
| Gesamtbetrag der Schulden | 1.269,3 | 949,0 |
Die geografischen Pflichtangaben zu den Umsatzerlösen mit fremden Dritten und den langfristigen Vermögenswerten werden zum besseren Verständnis des Abschlusses freiwillig um weitere Informationen ergänzt.
Die geografischen Informationen sind nach den Regionen "Deutschland" und "Übriges Europa" unterteilt. Die Region "Übriges Europa" umfasst die Länder Tschechien, Österreich, Niederlande, Luxemburg, Schweiz, Schweden, Slowakei und Rumänien.
Die Umsätze werden der geografischen Region zugewiesen, in der die Umsätze realisiert werden. Die Vermögenswerte - mit Ausnahme der Forderungen und Schulden aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie latenter Steuern - werden der Region zugewiesen, in der sie gelegen sind. Investitionen betreffen das der Region zugeordnete Anlagevermögen. Bei der Überleitungsspalte handelt es sich um Konsolidierungspositionen.
| 2018/19 in Mio. € 2017/18 in Mio. € |
Deutschland | Übriges Europa | Überleitung | HORNBACH Baumarkt AG Konzern |
| Umsatzerlöse | 2.421,5 | 1.977,1 | -303,1 | 4.095,5 |
| 2.418,1 | 1.819,7 | -347,1 | 3.890,7 | |
| Verkaufserlöse mit fremden Dritten | 2.118,6 | 1.973,5 | 0,0 | 4.092,1 |
| 2.071,3 | 1.818,1 | 0,0 | 3.889,4 | |
| Verkaufserlöse mit verbundenen Unternehmen | 302,8 | 0,3 | -303,0 | 0,0 |
| 346,7 | 0,4 | -347,1 | 0,0 | |
| Mieterlöse mit fremden Dritten | 0,1 | 3,3 | 0,0 | 3,4 |
| 0,1 | 1,2 | 0,0 | 1,3 | |
| EBIT | -22,1 | 89,3 | -0,1 | 67,2 |
| 3,9 | 98,5 | 0,1 | 102,5 | |
| Abschreibungen/Zuschreibungen | 54,8 | 37,2 | 0,0 | 92,0 |
| 47,6 | 32,6 | 0,0 | 80,2 | |
| EBITDA | 32,7 | 126,5 | -0,1 | 159,1 |
| 51,5 | 131,1 | 0,1 | 182,7 | |
| Vermögenswerte | 1.595,7 | 1.124,4 | -393,9 | 2.326,3 |
| 1.412,6 | 1.008,6 | -430,2 | 1.991,0 | |
| davon langfristige Vermögenswerte 1) | 555,7 | 691,7 | -0,1 | 1.247,3 |
| 519,3 | 640,4 | -0,1 | 1.159,5 | |
| Investitionen | 93,1 | 90,5 | 0,0 | 183,5 |
| 54,8 | 73,9 | 0,0 | 128,7 |
Die Umsatzerlöse beinhalten im Wesentlichen die Erlöse aus Verträgen mit Kunden des Segments Handel. Weiterhin sind in den Umsatzerlösen Erträge aus der Vermietung von Immobilien in Höhe von T€ 3.452 (Vj. T€ 1.298) ausgewiesen.
Die Umsatzerlöse des Konzerns sind - unterteilt nach Geschäftsbereichen und Regionen - im Rahmen der Segmentberichterstattung dargestellt.
In den Umsatzerlösen sind Erlöse in Höhe von T€ 22.542 (Vj. n/a) enthalten, die zu Beginn der Periode als Vertragsverbindlichkeit ausgewiesen wurden. Darüber hinaus sind hierin nachträgliche Umsätze aus in Vorperioden erfüllten Leistungsverpflichtungen im Sinne des IFRS 15 in Höhe von T€ 801 (Vj. n/a) enthalten.
Die folgende Tabelle enthält die Aufgliederung der Umsätze nach Segmenten:
| Außenumsätze GJ 2018/19 in Mio. € |
Handel | Immobilien | Konzernwert |
| davon Deutschland | 2.118,3 | 0,1 | 2.118,4 |
| davon übriges Europa | 1.973,8 | 3,3 | 1.977,1 |
| 4.092,1 | 3,4 | 4.095,5 |
| Außenumsätze (gem. IAS 18) GJ 2017/18 in Mio. € |
Handel | Immobilien | Konzernwert |
| davon Deutschland | 2.071,3 | 0,1 | 2.071,4 |
| davon übriges Europa | 1.818,1 | 1,2 | 1.819,3 |
| 3.889,4 | 1,3 | 3.890,7 |
Die Kosten der umgesetzten Handelswaren stellen den zur Erzielung des Umsatzes erforderlichen Aufwand dar und setzen sich wie folgt zusammen:
| 2018/19 T€ |
2017/18 T€ |
|
| Aufwendungen für Hilfsstoffe und bezogene Waren | 2.511.198 | 2.375.587 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 81.515 | 65.190 |
| 2.592.713 | 2.440.777 |
Die Filialkosten beinhalten Kosten, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Bau- und Gartenmärkte stehen. Sie enthalten im Wesentlichen Personal-, Raum- und Werbekosten sowie Abschreibungen. Weiterhin sind in diesem Posten allgemeine Betriebskosten wie Transportkosten, Verwaltungsaufwendungen, Wartung und Instandhaltung ausgewiesen.
Als Voreröffnungskosten werden Kosten, die im zeitlichen Zusammenhang mit der Errichtung und bis zur Eröffnung eines neuen Bau- und Gartenmarktes stehen, ausgewiesen. Die Voreröffnungskosten bestehen im Wesentlichen aus Personalkosten, Raumkosten und Verwaltungsaufwand.
In den Verwaltungskosten werden sämtliche Kosten der Verwaltung, die im Zusammenhang mit dem Betrieb oder der Einrichtung von Bau- und Gartenmärkten stehen und diesen nicht direkt zugeordnet werden können, ausgewiesen. Sie beinhalten im Wesentlichen Personalkosten, Rechts- und Beratungskosten, Abschreibungen, Raumkosten sowie IT-, Reise- und Kraftfahrzeugkosten.
Das sonstige Ergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
| 2018/19 T€ |
2017/18 T€ |
|
| Sonstige betriebliche Erträge aus operativer Tätigkeit | ||
| Erträge aus Werbekostenzuschüssen und sonstigen Lieferantengutschriften | 1.967 | 1.565 |
| Erträge aus Umlagen an den HORNBACH HOLDING Konzern | 1.828 | 1.770 |
| Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens | 836 | 876 |
| Erträge aus Schadensfällen | 2.883 | 1.555 |
| Erträge aus Zahlungsdifferenzen | 1.550 | 1.267 |
| Übrige Erträge | 14.427 | 14.794 |
| 23.491 | 21.827 | |
| Sonstige betriebliche Erträge aus nicht operativer Tätigkeit | ||
| Erträge aus der Veräußerung von Immobilien | 824 | 0 |
| Erträge aus der Zuschreibung von Sachanlagevermögen sowie fremdvermieteten Immobilien und Vorratsgrundstücken | 390 | 121 |
| 1.214 | 121 | |
| Sonstige Erträge | 24.705 | 21.948 |
Die übrigen Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus Nebenerlösen der Bau- und Gartenmärkte, Erträge aus Entsorgung, Verbindlichkeitsausbuchungen, Erträge aus Personalzuschüssen sowie Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen.
| 2018/19 T€ |
2017/18 T€ |
|
| Sonstiger betrieblicher Aufwand aus operativer Tätigkeit | ||
| Verluste aus Schadensfällen | 3.094 | 2.273 |
| Wertberichtigungen und Forderungsausfälle | 2.400 | 1.440 |
| Verluste aus Abgängen des Anlagevermögens | 1.845 | 422 |
| Aufwand aus Zahlungsdifferenzen | 80 | 40 |
| Übrige Aufwendungen | 2.928 | 2.663 |
| Sonstiger Aufwand | 10.347 | 6.837 |
| Ertragssaldo aus sonstigen Erträgen und sonstigen Aufwendungen | 14.358 | 15.111 |
| 2018/19 T€ |
2017/18 T€ |
|
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | ||
| Zinserträge aus Finanzinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden | 705 | 473 |
| Sonstige | 1 | 267 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 0 | 75 |
| 706 | 740 | |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen | ||
| Zinsaufwendungen aus Finanzinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden | 15.747 | 16.365 |
| davon an verbundene Unternehmen | 1 | 0 |
| Zinsaufwendungen aus Finanzinstrumenten, die als Sicherungsinstrument eingesetzt werden | 0 | 33 |
| Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen | 240 | 180 |
| Sonstige | 1.063 | 984 |
| davon an verbundene Unternehmen | 39 | 45 |
| 17.050 | 17.562 | |
| Zinsergebnis | -16.345 | -16.822 |
| Übriges Finanzergebnis | ||
| Ergebnis aus derivativen Finanzinstrumenten | -118 | 1.195 |
| Währungsergebnis | 925 | -5.978 |
| 807 | -4.783 | |
| Finanzergebnis | -15.538 | -21.605 |
Die sonstigen Zinserträge enthalten Zinserträge aus Steuererstattungsansprüchen in Höhe von T€ 1 (Vj. T€ 192).
Aufgrund von IAS 17 "Leases" werden Finance-Lease-Verträge unter den Sachanlagen und der in den Leasingraten enthaltene Zinsanteil in Höhe von T€ 7.304 (Vj. T€ 7.764) unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ausgewiesen. Nicht im Zinsergebnis ausgewiesen sind Zinsen, die im Rahmen der Immobilienentwicklung zur Finanzierung der Bauphase aufgewendet werden. Sie beliefen sich im Geschäftsjahr auf T€ 2.799 (Vj. T€ 2.637) und sind als Bestandteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten der betreffenden Sachanlagen aktiviert. Bei der Bestimmung der aktivierbaren Fremdkapitalkosten wurde der durchschnittliche Finanzierungskostensatz von 2,5 % (Vj. 4,2 %) verwendet.
(Abgegrenzte) Zinszahlungen aus Zinsswaps, die als Sicherungsinstrument in einen Cashflow-Hedge gemäß IAS 39 eingebunden sind, werden pro Swapkontrakt saldiert und entsprechend ihrem Nettoergebnis entweder als Zinsertrag oder -aufwand erfasst.
Das Ergebnis aus derivativen Finanzinstrumenten beinhaltet Gewinne und Verluste aus derivativen Währungsinstrumenten in Höhe von T€ -118 (Vj. T€ 1.195).
Das Währungsergebnis des Geschäftsjahres 2018/19 resultiert im Wesentlichen aus der Fremdwährungsbewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten. Hierbei handelt es sich um einen Ertragssaldo in Höhe von T€ 413 (Vj. Aufwandssaldo T€ 1.827). Weiterhin beinhaltet das Währungsergebnis realisierte Kursgewinne in Höhe von T€ 7.334 (Vj. T€ 5.670) und realisierte Kursverluste in Höhe von T€ 6.823 (Vj. T€ 9.821).
Als Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind die in den einzelnen Ländern gezahlten oder geschuldeten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen.
Die deutschen Gesellschaften des HORNBACH Baumarkt AG Konzerns unterliegen unverändert einer durchschnittlichen Gewerbeertragsteuer von ca. 13,4 % des Gewerbeertrags. Der Körperschaftsteuersatz für Gewinne beträgt unverändert 15 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag.
Alle inländischen latenten Steuerpositionen werden - wie im Vorjahr - mit einem durchschnittlichen Steuersatz von 30 % bewertet. Die Berechnung ausländischer Ertragsteuern basiert auf den in den einzelnen Ländern gültigen Gesetzen und Verordnungen. Die angewandten Ertragsteuersätze für ausländische Gesellschaften variieren von 8,5 % bis 28 % (Vj. 16 % bis 28 %).
Der tatsächliche Ertragsteueraufwand von T€ 10.684 (Vj. T€ 22.217) ist um T€ 4.800 geringer (Vj. T€ 2.048) als der erwartete Steueraufwand von T€ 15.484 (Vj. T€ 24.265), der sich bei Anwendung des durchschnittlichen Steuersatzes der HORNBACH Baumarkt AG in Höhe von 30 % (Vj. 30 %) auf das Vorsteuerergebnis in Höhe von T€ 51.614 (Vj. T€ 80.884) des Konzerns ergeben würde.
Auf Verlustvorträge in Höhe von T€ 32.339 (Vj. T€ 4.764) werden aktive latente Steuern angesetzt. Die HORNBACH Baumarkt AG geht davon aus, dass die in einzelnen Ländern entstandenen steuerlichen Verlustvorträge vollständig durch zukünftige Gewinne genutzt werden können.
Auf Verlustvorträge in Höhe von T€ 42.831 (Vj. T€ 35.330) sind keine aktiven latenten Steuern angesetzt, da von einer zukünftigen Realisierung nicht ausgegangen wird. Alle übrigen Verlustvorträge, für die keine latenten Steuern angesetzt werden, sind zeitlich unbegrenzt nutzbar. Im Vorjahr wurden in Höhe von T€ 8 Verlustvorträge genutzt, für die keine latente Steuer gebildet wurde.
Zukünftig anfallende Ertragsteuern für geplante Gewinnausschüttungen von Tochterunternehmen werden als passive latente Steuern erfasst. Hierbei wird ein Planungshorizont von einem Jahr unterstellt. Die Ausschüttungen, für die im HORNBACH Baumarkt AG Konzern passive latente Steuern erfasst werden, unterliegen mit 5 % der deutschen Besteuerung. Für einbehaltene Gewinne von Tochterunternehmen in Höhe von T€ 379.767 (Vj. T€ 351.644) wurden keine passiven latenten Steuern erfasst, weil diese entweder keiner Besteuerung unterliegen oder aus heutiger Sicht auf unbestimmte Zeit reinvestiert werden sollen.
Zusammensetzung des Steueraufwands:
| 2018/19 T€ |
2017/18 T€ |
|
| Laufende Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | ||
| Deutschland | 873 | 3.716 |
| Übrige Länder | 20.887 | 21.233 |
| 21.760 | 24.949 | |
| Latenter Steueraufwand/-ertrag | ||
| aus der Veränderung temporärer Differenzen | -3.944 | -2.713 |
| aus der Veränderung von Steuersätzen | -551 | -47 |
| aus Verlustvorträgen | -6.581 | 28 |
| -11.076 | -2.732 | |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 10.684 | 22.217 |
Vom erwarteten zum tatsächlichen Ertragsteueraufwand ist wie folgt überzuleiten:
| 2018/19 | 2017/18 | |||
| T€ | % | T€ | % | |
| Erwarteter Ertragsteueraufwand | 15.484 | 100,0 | 24.265 | 100,0 |
| Differenz zwischen lokalem Steuersatz und Konzernsteuersatz | -8.276 | -53,4 | -8.179 | -33,7 |
| Steuerfreie Erträge | -306 | -2,0 | -249 | -1,0 |
| Steuerminderung/-erhöhung aufgrund von Steuersatzänderungen | -551 | -3,5 | -47 | -0,2 |
| Steuermehrungen aufgrund steuerlich nicht abzugsfähiger Aufwendungen | 3.893 | 25,1 | 4.603 | 19,0 |
| Steuereffekte auf Verlustvorträge | 2.032 | 13,1 | 1.339 | 5,5 |
| Periodenfremde laufende und latente Steuern | -1.592 | -10,3 | 485 | 2,0 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 10.684 | 69,0 | 22.217 | 91,6 |
| Effektiver Steuersatz in % | 20,7 | 27,5 | ||
Der periodenfremde laufende Steueraufwand in Höhe von T€ 825 (Vj. T€ 694) resultiert im Wesentlichen aus der Anpassung von Rückstellungen für die laufende steuerliche Außenprüfung der Jahre 2012 bis 2016 (T€ 812).
Der periodenfremde latente Steuerertrag in Höhe von T€ 2.417 (Vj. T€ 209) resultiert im Wesentlichen aus der Aktivierung von latenten Steueransprüchen aufgrund der laufenden steuerlichen Außenprüfung für die Jahre 2012 bis 2016. Der Vorjahresbetrag resultierte im Wesentlichen aus der Aktivierung von latenten Steueransprüchen aufgrund der Steuersatzänderung in der Schweiz.
Die erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Steuern des Geschäftsjahres ergeben sich wie folgt:
| 2018/19 T€ |
2017/18 T€ |
|
| Versicherungsmathematische Veränderung aus Pensionszusagen | ||
| Versicherungsmathematische Veränderung aus Pensionszusagen vor Steuern | -3.339 | 4.042 |
| Veränderung latente Steuern | 313 | -780 |
| -3.026 | 3.262 | |
| Bewertung derivativer Finanzinstrumente (Cashflow-Hedge) | ||
| Wertänderungen derivativer Finanzinstrumente vor Steuern | 0 | 32 |
| Veränderung latente Steuern | 0 | -8 |
| 0 | 24 | |
| Bewertung Finanzanlagen | ||
| Wertänderung zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte | 791 | 883 |
| Veränderung latente Steuern | -12 | -13 |
| 779 | 870 | |
| Erstmalige Anwendung von IFRS 9 & 15 | ||
| Wertänderungen aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 & 15 | 2.671 | n/a |
| Veränderung latente Steuern | -705 | n/a |
| 1.966 | n/a | |
| Währungsanpassungen aus der Umrechnung ausländischer Tochterunternehmen | 983 | -2.988 |
| Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen, netto nach Steuern | 703 | 1.168 |
| davon direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen vor Steuern | 1.106 | 1.969 |
| davon Veränderung latente Steuern | -403 | -801 |
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird gemäß IAS 33 (Earnings per Share) als Quotient aus dem den Aktionären der HORNBACH Baumarkt AG zustehenden Konzernjahresüberschuss und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres in Umlauf befindlichen Aktien ermittelt. Verwässernde Effekte ergeben sich - wie im Vorjahr - nicht.
| 2018/19 | 2017/18 | |
| Gewichtete Anzahl der ausgegebenen Stückaktien | 31.807.000 | 31.807.000 |
| Den Aktionären der HORNBACH Baumarkt AG zustehender Konzernjahresüberschuss in € | 40.929.629 | 58.666.925 |
| Ergebnis je Aktie in € | 1,29 | 1,84 |
In den einzelnen Funktionskosten sind folgende nicht operative Effekte enthalten:
| Geschäftsjahr 2018/19 in T€ |
Außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund Werthaltigkeitstest nach IAS 36 | Wertaufholungen aufgrund Werthaltigkeitstest nach IAS 36 | Zuführung zu Rückstellungen für belastende Verträge |
| Filialkosten | -6.493 | 656 | -11.074 |
| Voreröffnungskosten | 0 | 0 | 0 |
| Sonstiges Ergebnis | 0 | 390 | 0 |
| -6.493 | 1.046 | -11.074 |
| Geschäftsjahr 2018/19 in T€ |
Ergebnis aus Immobilienverkäufen/bewertung nicht betriebsnotwendiger Objekte | Sonstiges | Gesamt |
| Filialkosten | 0 | 2.379 | -14.532 |
| Voreröffnungskosten | 0 | -1.390 | -1.390 |
| Sonstiges Ergebnis | 824 | 0 | 1.214 |
| 824 | 989 | -14.708 |
| Geschäftsjahr 2017/18 in T€ |
Außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund Werthaltigkeitstest nach IAS 36 | Wertaufholungen aufgrund Werthaltigkeitstest nach IAS 36 | Zuführung zu Rückstellungen für belastende Verträge | Erträge aus der Auflösung zu Rückstellungen für belastende Verträge | Projektaufgaben | Gesamt |
| Filialkosten | -350 | 0 | -7.383 | 118 | 0 | -7.615 |
| Voreröffnungskosten | 0 | 0 | 0 | 0 | -54 | -54 |
| Sonstiges Ergebnis | 0 | 121 | 0 | 0 | 0 | 121 |
| -350 | 121 | -7.383 | 118 | -54 | -7.547 |
In den einzelnen Funktionskosten sind folgende Personalaufwendungen enthalten:
| 2018/19 T€ |
2017/18 T€ |
|
| Löhne und Gehälter | 598.955 | 573.671 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung | 130.002 | 126.635 |
| 728.957 | 700.306 |
| 2018/19 T€ |
2017/18 T€ |
|
| Planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagevermögen sowie fremdvermietete Immobilien und Vorratsgrundstücke | 86.529 | 80.013 |
| Außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagevermögen sowie fremdvermietete Immobilien und Vorratsgrundstücke | 6.493 | 350 |
| 93.022 | 80.363 |
Die außerplanmäßigen Abschreibungen des Geschäftsjahres 2018/19 entfallen auf immaterielle Vermögenswerte, Grundstücke, Gebäude, Außenanlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Im Vorjahr entfielen die außerplanmäßigen Abschreibungen ausschließlich auf Gebäude. Zudem wird auf die Ausführungen zu den immateriellen Vermögenswerten und dem Sachanlagevermögen in den Anmerkungen (11) und (12) verwiesen.
Die Abschreibungen sind in folgenden Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten:
| Geschäftsjahr 2018/19 in T€ |
Immaterielle Vermögenswerte | Sachanlagevermögen sowie fremdvermietete Immobilien und Vorratsgrundstücke | Gesamt |
| Filialkosten | 175 | 79.833 | 80.009 |
| Voreröffnungskosten | 0 | 135 | 135 |
| Verwaltungskosten | 5.043 | 7.836 | 12.879 |
| 5.218 | 87.804 | 93.022 |
| Geschäftsjahr 2017/18 in T€ |
Immaterielle Vermögenswerte | Sachanlagevermögen sowie fremdvermietete Immobilien und Vorratsgrundstücke | Gesamt |
| Filialkosten | 157 | 68.780 | 68.937 |
| Voreröffnungskosten | 0 | 37 | 37 |
| Verwaltungskosten | 3.987 | 7.403 | 11.389 |
| 4.143 | 76.220 | 80.363 |
Die immateriellen Vermögenswerte entwickelten sich in den Geschäftsjahren 2017/18 und 2018/19 wie folgt:
| in T€ | Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | Geschäfts- oder Firmenwerte | Anlagen im Bau | Gesamt |
| Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten | ||||
| Stand 1. März 2017 | 88.016 | 3.271 | 5.759 | 97.046 |
| Zugänge | 5.911 | 0 | 1.913 | 7.824 |
| Abgänge | 495 | 0 | 0 | 495 |
| Umbuchungen | 5.226 | 0 | -5.245 | -19 |
| Währungsumrechnung | -2 | 0 | 0 | -2 |
| Stand 28. Februar/1. März 2018 | 98.656 | 3.271 | 2.427 | 104.354 |
| Zugänge | 3.790 | 0 | 559 | 4.349 |
| Abgänge | 180 | 0 | 631 | 811 |
| Umbuchungen | 1.317 | 0 | -1.315 | 2 |
| Währungsumrechnung | -2 | 0 | 0 | -2 |
| Stand 28. Februar 2019 | 103.581 | 3.271 | 1.040 | 107.892 |
| Abschreibungen | ||||
| Stand 1. März 2017 | 81.811 | 0 | 0 | 81.811 |
| Zugänge | 4.143 | 0 | 0 | 4.143 |
| Abgänge | 490 | 0 | 0 | 490 |
| Währungsumrechnung | -2 | 0 | 0 | -2 |
| Stand 28. Februar/1. März 2018 | 85.462 | 0 | 0 | 85.462 |
| Zugänge | 5.218 | 0 | 0 | 5.218 |
| Abgänge | 180 | 0 | 0 | 180 |
| Währungsumrechnung | -2 | 0 | 0 | -2 |
| Stand 28. Februar 2019 | 90.498 | 0 | 0 | 90.498 |
| Buchwert 28. Februar 2019 | 13.083 | 3.271 | 1.040 | 17.394 |
| Buchwert 28. Februar 2018 | 13.194 | 3.271 | 2.427 | 18.892 |
Die Zugänge bei den Konzessionen, gewerblichen Schutzrechten und ähnlichen Rechten und Werten sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten und den Anlagen im Bau betreffen überwiegend den Erwerb von Software-Lizenzen sowie die Aufwendungen, um die Software in den beabsichtigten nutzungsfähigen Zustand zu versetzen. Wesentliche Eigentums- oder Verfügungsbeschränkungen liegen - wie im Vorjahr - nicht vor.
Die Geschäfts- oder Firmenwerte betreffen zwei Gartenmärkte in den Niederlanden und sind zu jeweils ca. 50 % diesen zuzuordnen. Die verpflichtende jährliche Werthaltigkeitsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwertes führte im Geschäftsjahr 2018/19 - wie im Vorjahr - zu keinem Wertminderungsbedarf. Die erzielbaren Beträge beider zahlungsmittelgenerierender Einheiten basieren jeweils auf deren Nutzungswert. Dieser wird anhand von Stufe 3 Inputdaten durch die Discounted-Cash-Flow-Methode ermittelt. Im Geschäftsjahr 2018/19 betragen die Diskontierungszinssätze 8,6 und 6,1 % (Vj. 9,1 und 6,6 %) vor Steuer. Für möglich gehaltene Änderungen wesentlicher Annahmen (Anstieg Diskontierungszinssatz bzw. Rückgang des Rohertrags) würden bei beiden Standorten - wie im Vorjahr - zu keinen Wertberichtigungen führen.
Im Geschäftsjahr 2018/19 wurde in der Region Österreich außerplanmäßiger Abwertungsbedarf bei immateriellen Vermögenswerten identifiziert. Es erfolgte eine Abschreibung auf den anteiligen Nutzungswert in Höhe von T€ 105. Zudem wird auf die Ausführungen zum Sachanlagevermögen in Anmerkung (12) verwiesen.
Die Sachanlagen haben sich in den Geschäftsjahren 2017/18 und 2018/19 wie folgt entwickelt:
| in T€ | Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | Fremdvermietete Immobilien und Vorratsgrundstücke gemäß IAS 40 "Investment Property" | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | Anlagen im Bau | Gesamt |
| Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten | |||||
| Stand 1. März 2017 | 1.176.761 | 19.854 | 612.451 | 28.454 | 1.837.520 |
| Umbuchungen in/aus zur Veräußerung | |||||
| vorgesehene langfristige Vermögenswerte | 0 | -754 | 0 | 0 | -754 |
| Zugänge | 28.036 | 2.770 | 43.516 | 46.537 | 120.859 |
| Abgänge | 101 | 0 | 25.738 | 827 | 26.666 |
| Umbuchungen | 16.509 | 0 | 5.736 | -22.226 | 19 |
| Währungsumrechnung | -5.760 | 0 | -2.291 | -227 | -8.278 |
| Stand 28. Februar/1. März 2018 | 1.215.445 | 21.870 | 633.674 | 51.711 | 1.922.700 |
| Umbuchungen in/aus zur Veräußerung vorgesehene langfristige Vermögenswerte | -600 | -776 | 0 | 0 | -1.376 |
| Zugänge | 116.017 | 0 | 48.061 | 15.123 | 179.201 |
| Abgänge | 4.077 | 0 | 24.772 | 102 | 28.951 |
| Umbuchungen IAS 40 | 12.001 | -12.001 | 0 | 0 | 0 |
| Umbuchungen | 29.323 | 0 | 4.674 | -33.999 | -2 |
| Währungsumrechnung | 487 | 0 | -815 | 548 | 220 |
| Stand 28. Februar 2019 | 1.368.596 | 9.093 | 660.822 | 33.281 | 2.071.792 |
| Abschreibungen | |||||
| Stand 1. März 2017 | 259.312 | 3.628 | 471.253 | 0 | 734.193 |
| Umbuchungen in/aus zur Veräußerung vorgesehene langfristige Vermögenswerte | 0 | -432 | 0 | 0 | -432 |
| Zugänge | 33.600 | -18 | 42.638 | 0 | 76.220 |
| Zuschreibungen | -121 | 0 | 0 | 0 | -121 |
| Abgänge | 67 | 0 | 24.567 | 0 | 24.634 |
| Umbuchungen | 14 | 0 | -14 | 0 | 0 |
| Währungsumrechnung | 361 | 0 | -1.987 | 0 | -1.626 |
| Stand 28. Februar/1. März 2018 | 293.099 | 3.178 | 487.323 | 0 | 783.600 |
| Zugänge | 41.552 | 134 | 46.118 | 0 | 87.804 |
| Zuschreibungen | -305 | -390 | -351 | 0 | -1.046 |
| Abgänge | 3.327 | 0 | 22.846 | 0 | 26.173 |
| Umbuchungen IAS 40 | 390 | -390 | 0 | 0 | 0 |
| Umbuchungen | -9 | 0 | 9 | 0 | 0 |
| Währungsumrechnung | -7 | 0 | -641 | 0 | -648 |
| Stand 28. Februar 2019 | 331.393 | 2.532 | 509.612 | 0 | 843.537 |
| Buchwert 28. Februar 2019 | 1.037.203 | 6.561 | 151.210 | 33.281 | 1.228.255 |
| Buchwert 28. Februar 2018 | 922.346 | 18.692 | 146.351 | 51.711 | 1.139.100 |
Die in den Abschreibungen enthaltenen außerplanmäßigen Abschreibungen betreffen Vermögenswerte, deren Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt. Diese Abschreibungen werden den entsprechenden Funktionskosten zugeordnet (vgl. hierzu Anmerkung (10)).
Sofern der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit deren Nutzungswert übersteigt, wurde zusätzlich der Nettoveräußerungswert der der CGU zuzurechnenden Immobilien anhand von externen Immobiliengutachten bestimmt. Die Wertbestimmung erfolgte entsprechend dem Ertragswertverfahren gemäß ImmoWertV. Die Gutachter haben dabei folgende Parameter zu Grunde gelegt:
| Bewertungsparameter | Min. | Max. |
| Rohertrag | ||
| Innenfläche (EUR/qm) | 3,75 € | 7,50 € |
| Außenfläche (EUR/qm) | 0,94 € | 2,06 € |
| Verwaltungskosten (% von Jahresrohertrag) | 1,00 % | 1,00 % |
| Instandhaltungskosten (EUR/qm) | 4,24 € | 4,24 € |
| Liegenschaftszins | 5,65 % | 5,65 % |
Aufgrund mangelnder Verwertungsmöglichkeiten durch Dritte wurde in Bezug auf die marktorientierte und verkaufsfördernde Betriebs- und Geschäftsausstattung ein Nettoveräußerungswert von null berücksichtigt. Die sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung, die einbezogen wurde, weist aufgrund der gewählten Nutzungsdauern keinen Nettoveräußerungswert unterhalb ihres Buchwertes auf, so dass der Nettoveräußerungswert grundsätzlich dem aktuellen Buchwert entspricht.
Als Ergebnis des Werthaltigkeitstests wurden im Geschäftsjahr 2018/19 in der Region Deutschland bei drei Märkten, welche zugleich zahlungsmittelgenerierende Einheiten darstellen, sowie in Österreich bei einem Markt außerplanmäßiger Abwertungsbedarf bei immateriellen Vermögenswerten, bei marktorientierter und verkaufsfördernder Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie bei Immobilien identifiziert. Es erfolgte eine Abschreibung in Höhe von T€ 5.549 auf den Nettoveräußerungswert. Der erzielbare Betrag dieser Standorte beträgt T€ 22.777. Weiterhin erfolgte eine Abschreibung in Höhe von T€ 944 auf den Nutzungswert. Dieser wurde anhand von Stufe 3 Inputdaten durch die Discounted-Cash-Flow-Methode ermittelt. Der zur Ermittlung des Nutzenwerts verwendete Diskontierungszinssatz beträgt - landesabhängig - 9,4 % vor Steuer. Der erzielbare Betrag für diesen Standort beträgt T€ 6.012.
Im Vorjahr wurde in der Region Deutschland bei einem Markt, welcher zugleich eine zahlungsmittelgenerierende Einheit darstellt, außerplanmäßiger Abwertungsbedarf bei einem Gebäude identifiziert. Es erfolgte eine Abschreibung in Höhe von T€ 350 auf den Nettoveräußerungswert. Der erzielbare Betrag für diesen Standort betrug T€ 2.706.
Im Geschäftsjahr 2018/19 wurden - wie im Vorjahr - keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf den Nettoveräußerungspreis von fremdvermieteten Immobilien bzw. noch nicht für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Objekte vorgenommen.
Im Geschäftsjahr 2018/19 wurden im Segment Handel Zuschreibungen in Höhe T€ 351 (Vj. T€ 0) vorgenommen. Diese betrafen die Wertaufholung in Vorjahren vorgenommener Wertberichtigungen bei marktorientierter und verkaufsfördernder Betriebs- und Geschäftsausstattung in zwei Märkten. Der erzielbare Betrag für diese Standorte beträgt T€ 26.574. Im Segment Immobilien erfolgten Zuschreibungen in Höhe von T€ 695 (Vj. T€ 0). Diese betrafen zum einen die Wertaufholung in Vorjahren vorgenommener Wertberichtigungen auf ein Gebäude in Höhe von T€ 305. Der erzielbare Betrag für diesen Standort beträgt T€ 23.945. Weiterhin erfolgte eine Wertaufholung in Höhe von T€ 390 auf den Nettoveräußerungswert eines nicht betrieblich genutzten Grundstücks.
Die außerplanmäßigen Abschreibungen im Anlagevermögen sind in den entsprechenden Segmenten wie folgt erfasst:
| in T€ | 2018/19 | 2017/18 |
| Segment Handel | ||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 855 | 0 |
| 855 | 0 | |
| Segment Immobilien | ||
| Immaterielle Vermögenswerte | 105 | 0 |
| Grundstücke | 2.993 | 0 |
| Gebäude | 2.329 | 350 |
| Außenanlagen | 211 | 0 |
| 5.638 | 350 | |
| Gesamt | 6.493 | 350 |
Bezüglich der aktivierten Finanzierungskosten wird auf Anmerkung (7) verwiesen.
Das Immobilienvermögen wird überwiegend von der HORNBACH Baumarkt AG oder eigens dafür gegründeten Immobiliengesellschaften gehalten.
Die anderen Anlagen sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung sind für den inländischen Konzernteilbereich überwiegend bei der HORNBACH Baumarkt AG und für den ausländischen Konzernteilbereich bei der HORNBACH Baumarkt GmbH, der HORNBACH Baumarkt Luxemburg SARL, der HORNBACH Baumarkt CS spol s.r.o., der HORNBACH Bouwmarkt (Nederland) B.V., der HORNBACH Baumarkt (Schweiz) AG, der HORNBACH Baumarkt SK spol s.r.o., der HORNBACH Byggmarknad AB und der HORNBACH Centrala SRL bilanziert.
Die fremdvermieteten Immobilien und noch nicht für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Vorratsgrundstücke betreffen im Wesentlichen Einzelhandelsimmobilien an verschiedenen Standorten in Deutschland. Die Mietverträge haben eine Grundmietzeit von 1 bis 15 Jahren und beinhalten teilweise Verlängerungsoptionen für den Mieter. Die fremdvermieteten Immobilien sind zu fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Als Nutzungsdauer werden 33 Jahre zugrunde gelegt. Der beizulegende Zeitwert (Fair Value) der fremdvermieteten Immobilien einschließlich der Vorratsgrundstücke beträgt rund 9,9 Mio. € (Vj. 21,2 Mio. €). Die beizulegenden Zeitwerte werden von unabhängigen externen Gutachtern bestimmt. Hierzu wird in der Regel ein Ertragswert gemäß ImmoWertV ermittelt. Die Ermittlung berücksichtigt Inputdaten der Stufe 3. Als wesentliche Inputfaktoren gelten künftige Mieterträge, der Liegenschaftszins sowie die Bewirtschaftungskosten. Weiterhin kommt die Vergleichswertmethode zur Anwendung. Hierbei wird auf Basis von Transaktionen mit vergleichbaren Immobilien (Inputdaten der Stufe 2) der beizulegende Zeitwert ermittelt.
Aus fremdvermieteten Immobilien werden im Geschäftsjahr Mieterträge in Höhe von T€ 489 (Vj. T€ 759) erzielt. Für den Unterhalt der fremdvermieteten Objekte sind Aufwendungen in Höhe von T€ 344 (Vj. T€ 406) angefallen, für alle anderen als Finanzinvestition gehaltenen Grundstücke und Gebäude werden T€ 42 (Vj. T€ 28) aufgewandt.
Zum 28. Februar 2019 sind im HORNBACH Baumarkt AG Konzern keine Grundpfandrechte als Sicherheiten für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestellt. Im Vorjahr dienten die Immobilien zur Besicherung von Bankdarlehen mit eingetragenen Grundpfandrechten in Höhe von 12,5 Mio. €.
Im Geschäftsjahr 2018/19 wurden - wie im Vorjahr - für mehrere bereits existierende Standorte Vertragsanpassungen bzw. neue Mietverträge verhandelt. Die Mietverhältnisse wurden ausschließlich als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert. Der zum Stichtag innerhalb der Anlagenklasse "Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken" enthaltene Nettobuchwert der Finanzierungs-Leasingverhältnisse beträgt T€ 149.006 (Vj. T€ 161.756).
Die Leasingverhältnisse beziehen sich im Wesentlichen auf angemietete Grundstücke und Gebäude und weisen eine Grundmietzeit von 15 Jahren auf. Darüber hinaus beinhalten die Leasingverhältnisse bis zu drei Optionen, die Vertragslaufzeit um jeweils fünf Jahre zu verlängern, und marktübliche Indexierungen, die sich auf die Entwicklung der Verbraucherpreisindizes beziehen.
Die folgende Tabelle enthält Angaben zu Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing. Weiterführende Informationen zu den Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen werden innerhalb der Anmerkungen (30) und (31) genannt.
| Geschäftsjahr 2018/19 in T€ |
Kurzfristig bis 1 Jahr | Langfristig 1-5 Jahre | Langfristig über 5 Jahre |
| Nominalbetrag der Mindestleasingzahlungen | 17.592 | 70.369 | 121.316 |
| Abzinsung | -6.796 | -22.227 | -16.237 |
| Barwert | 10.796 | 48.142 | 105.079 |
| Geschäftsjahr 2017/18 | Kurzfristig | Langfristig | Langfristig |
| in T€ | bis 1 Jahr | 1-5 Jahre | über 5 Jahre |
| Nominalbetrag der Mindestleasingzahlungen | 17.565 | 70.260 | 138.693 |
| Abzinsung | -7.243 | -24.215 | -20.945 |
| Barwert | 10.322 | 46.045 | 117.748 |
Die Finanzanlagen entwickeln sich in den Geschäftsjahren 2017/18 und 2018/19 wie folgt:
| in T€ | Beteiligungen | Gesamt |
| Anschaffungskosten | ||
| Stand 1. März 2017 | 5.659 | 5.659 |
| Bewertung der Finanzanlagen (FVtOCI) | 884 | 884 |
| Stand 28. Februar/1. März 2018 | 6.543 | 6.543 |
| Bewertung der Finanzanlagen (FVtOCI) | 791 | 791 |
| Stand 28. Februar 2019 | 7.334 | 7.334 |
| Buchwert 28. Februar 2019 | 7.334 | 7.334 |
| Buchwert 28. Februar 2018 | 6.543 | 6.543 |
Im Rahmen der Erstanwendung von IFRS 9 hat der HORNBACH-Konzern das Wahlrecht ausgeübt, die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts aller Eigenkapitalanteile, die zuvor als "zur Veräußerung verfügbar" eingestuft wurden, im sonstigen Ergebnis innerhalb der Gesamtergebnisrechnung darzustellen. Dadurch wird eine vergleichsweise geringere Ergebnisvolatilität erreicht. Beim Verkauf dieser Instrumente werden die zuvor erfolgsneutral erfassten Wertänderungen nicht mehr in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Dividenden aus solchen Instrumenten werden weiterhin im Gewinn oder Verlust unter den sonstigen Erträgen erfasst, wenn der Anspruch des Konzerns auf den Erhalt von Zahlungen begründet ist.
In den Finanzanlagen ist ein zehnprozentiger Anteil an der HORNBACH Immobilien H.K. s.r.o., Tschechien, enthalten, welcher zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet ist. Zu den Bewertungsannahmen wird auf die Ausführungen zu den Finanzinstrumenten in Anmerkung (33) verwiesen.
Die weiteren Finanzanlagen in Höhe von T€ 1 (Vj. T€ 1) beziehen sich auf Beteiligungen an nicht operativ tätigen Gesellschaften. Sie werden weiterhin zu Anschaffungskosten bewertet, da nicht genügend neuere Informationen zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts vorliegen bzw. nicht mit einem für die Wesentlichkeit der Beteiligung angemessenen Aufwand verlässlich ermittelt werden können. Die Anschaffungskosten repräsentieren den besten Schätzindikator des beizulegenden Zeitwerts.
Derzeit besteht keine Absicht zur Veräußerung der Finanzanlagen.
Die sonstigen langfristigen Forderungen und Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von T€ 1.686 (Vj. T€ 1.505) mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr. Im Vorjahr beinhaltete dieser Posten im Wesentlichen Kautionen in Höhe von T€ 2.259.
Die latenten Steuern ergeben sich aus folgenden Sachverhalten:
| 28.2.2019 | 28.2.2018 | |||
| aktivisch T€ |
passivisch T€ |
aktivisch T€ |
passivisch T€ |
|
| Immaterielle Vermögenswerte und | ||||
| Sachanlagen | 647 | 30.855 | 567 | 31.401 |
| Finanzierungsleasing | 2.953 | 0 | 1.935 | 0 |
| Vorräte | 771 | 4.211 | 684 | 3.783 |
| Sonstige Rückstellungen | 11.941 | 185 | 10.606 | 26 |
| Verbindlichkeiten | 157 | 163 | 34 | 379 |
| Übriges Vermögen und Schulden | 2.489 | 1.704 | 507 | 936 |
| Verlustvorträge | 7.055 | 0 | 772 | 0 |
| 26.013 | 37.118 | 15.105 | 36.525 | |
| Saldierung | -19.657 | -19.657 | -10.574 | -10.574 |
| Gesamt | 6.356 | 17.461 | 4.531 | 25.951 |
| 28.2.2019 T€ |
28.2.2018 T€ |
|
| Hilfs- und Betriebsstoffe | 2.143 | 1.850 |
| Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 0 | 1.460 |
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 764.043 | 664.130 |
| Vorräte (brutto) | 766.186 | 667.440 |
| abzüglich Wertberichtigungen | 10.510 | 9.619 |
| Vorräte (netto) | 755.676 | 657.821 |
| Buchwert der Vorräte, die zum Nettoveräußerungswert bewertet sind | 34.994 | 33.644 |
Im Geschäftsjahr 2018/19 wurden für Handelswaren sowie für Hilfs- und Betriebsstoffe Aufwendungen in Höhe von T€ 2.498.973 (Vj. T€ 2.365.968) als Wareneinsatz erfasst.
In dem Posten wurden im Geschäftsjahr 2016/17 Festgeldanlagen ausgewiesen, die nicht den flüssigen Mitteln zugeordnet waren.
Der Posten setzt sich wie folgt zusammen:
| 28.2.2019 T€ |
28.2.2018 T€ |
|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 10.290 | 7.957 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 1.043 | 957 |
| davon gegen Gesellschafter | 0 | 0 |
| Vertragsvermögenswerte | 1.569 | n/a |
| Positive Marktwerte derivativer Finanzinstrumente | 185 | 578 |
| Übrige Forderungen und Vermögenswerte | 59.772 | 52.838 |
| 72.859 | 62.330 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zunächst zum beizulegenden Zeitwert oder - falls sie keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten - zum Transaktionspreis angesetzt. Der Konzern hält Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, um die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen und bewertet sie in der Folge unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten, abzüglich Wertberichtigungen. Einzelheiten zu den Wertminderungsmethoden des Konzerns sind in den Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses und in der Anhangangabe (34) enthalten.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten im Rahmen von Factoring-Vereinbarungen übertragene Forderungen in Höhe von T€ 1.618 (Vj. T€ 1.485), die nicht ausgebucht werden, da das Kreditrisiko vollständig im HORNBACH Baumarkt AG Konzern verbleibt. Es wurde eine korrespondierende Verbindlichkeit in gleicher Höhe erfasst. Für diese Forderungen besteht das Geschäftsmodell in der Veräußerung dieser Vermögenswerte; daher werden diese Forderungen zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Aufgrund der Kurzfristigkeit der betroffenen Forderungen und der korrespondierenden Verbindlichkeit entspricht der Fair Value grundsätzlich dem Buchwert.
Darüber hinaus verfügt die Gesellschaft über Factoring-Vereinbarungen, die eine vollständige Ausbuchung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zur Folge haben, jedoch gemäß IFRS 7 ein anhaltendes Engagement beinhalten. Das anhaltende Engagement ergibt sich dadurch, dass mit Übertragung der Forderung neue Pflichten für HORNBACH entstehen. Fallen übertragene Forderungen aus, haftet HORNBACH für eine vertraglich definierte Quote. Den übertragenen und vollständig ausgebuchten Forderungen steht eine Rückstellung in Höhe von T€ 30 (Vj. T€ 26) gegenüber, welche das wahrscheinliche Haftungsrisiko darstellt. Die Abwicklung etwaiger Haftungssachverhalte findet in der Regel kurzfristig nach Übertragung der Forderung statt. Das maximale Verlustrisiko beträgt zum 28. Februar 2019 T€ 1.949 (Vj. T€ 1.669) und unterstellt den Totalausfall aller relevanten Forderungen. Es bemisst sich aus der Multiplikation der übertragenen Forderungssalden mit der jeweiligen Haftungsquote. Zum Zeitpunkt der Übertragung der Forderung entsteht der Gesellschaft kein Gewinn oder Verlust. Der im Geschäftsjahr 2018/19 erfasste Aufwand für Forderungen, die übertragen und vollständig ausgebucht wurden, jedoch ausgefallen sind, beträgt T€ 308 (Vj. T€ 244).
Die Vertragsvermögenswerte stellen bedingte Ansprüche aus noch nicht abgeschlossenen Handwerkeraufträgen gegenüber Kunden dar.
Die übrigen Forderungen und Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus Pfandgeldern, Forderungen gegen Kreditkartengesellschaften, Rechnungsabgrenzungsposten, Forderungen aus Warengutschriften und Bonusvereinbarungen sowie Steuererstattungsansprüche. Hierin enthalten sind ebenso Rückerlangungsansprüche aus erwarteten Retouren in Höhe von T€ 3.737 (Vj. n/a).
Für die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte bestehen - wie im Vorjahr - keine wesentlichen Eigentums- oder Verfügungsbeschränkungen.
Die folgende Tabelle zeigt letztmalig die Überfälligkeitsstruktur der kurzfristigen finanziellen Forderungen des Geschäftsjahres 2017/18 nach IAS 39:
| 28.2.2018 in T€ |
Buchwert | davon: weder wertgemindert noch überfällig | davon: nicht einzelwertberichtigt und in den folgenden Zeitbändern überfällig in Tagen | |||
| bis 60 | 61-90 | 91-180 | ab 181 | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 7.957 | 4.674 | 2.278 | 253 | 321 | 107 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 957 | 957 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Positive Marktwerte derivativer Finanzinstrumente | 578 | 578 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Übrige Forderungen und Vermögenswerte | 34.720 | 31.414 | 2.409 | 114 | 140 | 161 |
| 44.212 | 37.623 | 4.687 | 367 | 462 | 268 | |
Für finanzielle Vermögenswerte, die weder wertgemindert noch überfällig sind, liegen zum Stichtag keine Hinweise auf eine geminderte Werthaltigkeit vor.
Der erfolgsneutrale Erstanwendungseffekt des neuen Wertminderungsmodells auf den 1. März 2018 wird in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
| Überleitung der Wertberichtigungen auf IFRS 9 in T€ |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | Übrige Forderungen und Vermögenswerte | Gesamt |
| Stand der Wertberichtigungen am 28. Februar 2018 (nach IAS 39) | 1.015 | 2.251 | 3.266 |
| Über den Eröffnungsbilanzwert der Gewinnrücklagen angepasste Beträge (vor latenter Steuer) | 248 | 0 | 248 |
| Stand der Wertberichtigungen am 1. März 2018 (nach IFRS 9) | 1.263 | 2.251 | 3.541 |
Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auf die übrigen Forderungen und Vermögenswerte haben sich wie folgt entwickelt:
| in T€ | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | Übrige Forderungen und Vermögenswerte | ||
| 2018/19 | 2017/18 | 2018/19 | 2017/18 | |
| Stand der Wertberichtigungen am 1. März | 767 | 689 | 2.251 | 1.976 |
| Verbrauch | 241 | 89 | 1.730 | 58 |
| Auflösung | 319 | 190 | 48 | 107 |
| Zuführung | 1.198 | 610 | 347 | 443 |
| Währungsumrechnung | 4 | -5 | 2 | -3 |
| Stand der Wertberichtigungen am 28. Februar | 1.409 | 1.015 | 822 | 2.251 |
Innerhalb der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist die Risikovorsorge grundsätzlich wie folgt berücksichtigt: In Abhängigkeit von der Laufzeit erfasste Risikovorsorge in Höhe von T€ 697 (Bandbreite in % 0,20-1,95) und bei Vorliegen von objektiven Hinweisen bzw. Zahlungsschwierigkeiten gebildete Einzelwertberichtigungen in Höhe von T€ 712.
Wertberichtigungen auf die übrigen Forderungen und Vermögenswerte enthalten neben den Einzelwertberichtigungen aufgrund objektiver Hinweise in Höhe von T€ 470 weitere Einzelwertberichtigungen in Abhängigkeit von der Überfälligkeit der Forderungen in Höhe von T€ 267 sowie erwartete Kreditverluste für Vertragsvermögenswerte in Höhe von T€ 85.
Aus der vollständigen Ausbuchung von Forderungen resultieren Aufwendungen in Höhe von T€ 842 (Vj. T€ 474). Aus dem Eingang bereits ausgebuchter Forderungen werden Erträge in Höhe von T€ 24 (Vj. T€ 32) realisiert.
Im Geschäftsjahr 2018/19 bestanden keine wesentlichen Salden von ausgebuchten Forderungen, die einer Vollstreckungstätigkeit unterliegen.
| 28.2.2019 T€ |
28.2.2018 T€ |
|
| Guthaben bei Kreditinstituten | 219.029 | 81.551 |
| Schecks und Kassenbestand | 23.501 | 20.586 |
| 242.530 | 102.138 |
In dem Posten werden Vermögenswerte ausgewiesen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit im folgenden Geschäftsjahr veräußert werden. Im Geschäftsjahr 2018/19 wurde ein Grundstück mit einem Buchwert in Höhe von T€ 776 aus dem Bilanzposten "fremdvermietete Immobilien und Vorratsgrundstücke" umgegliedert und mit einem Gewinn in Höhe von T€ 824 veräußert. Ein weiteres Grundstück mit einem Buchwert in Höhe von T€ 600 wurde aus dem Bilanzposten "Sachanlagen" umgegliedert und zum Buchwert veräußert. Die Grundstücke waren beide dem Segment "Immobilien" zugeordnet.
Im Vorjahr wurde ein Grundstück in Höhe von T€ 321 aus dem Bilanzposten "fremdvermietete Immobilien und Vorratsgrundstücke" umgegliedert und zum Buchwert veräußert. Das Grundstück war dem Segment "Immobilien" zugeordnet.
Die Entwicklung des Eigenkapitals des HORNBACH Baumarkt AG Konzerns ist für das Geschäftsjahr 2017/18 und das Geschäftsjahr 2018/19 in der Entwicklung des Konzerneigenkapitals dargestellt.
Die Hauptversammlung vom 7. Juli 2016 fasste den Beschluss, ein genehmigtes Kapital I und ein genehmigtes Kapital II unter folgenden Bestimmungen zu schaffen:
| ― |
Der Vorstand wird ermächtigt, mit jeweiliger Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 7. Juli 2021 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien - stimmberechtigte Stammaktien oder Vorzugsaktien ohne Stimmrecht - um bis zu insgesamt € 15.000.000 gegen Bareinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital I). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden. |
| ― |
Der Vorstand wird ermächtigt, mit jeweiliger Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 7. Juli 2021 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien - stimmberechtigte Stammaktien oder Vorzugsaktien ohne Stimmrecht - um bis zu € 30.000.000 gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital II). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden. |
Insgesamt besteht damit ein genehmigtes Kapital von € 45.000.000; dies entspricht - wie im Vorjahr -47,16 % des gegenwärtigen Grundkapitals.
Mit Beschluss des Vorstands vom 27. August 2018 wurde den Arbeitnehmern der HORNBACH Baumarkt AG und deren ausländischen Tochtergesellschaften Belegschaftsaktien zu einem Vorzugskurs von € 12,50 pro Aktie angeboten. Insgesamt wurden 53.530 Stück Aktien zu einem durchschnittlichen Kurs von € 25,12 über die Börse erworben und an die Mitarbeiter übertragen. Die Differenz zwischen Erwerbskurs und dem Börsenkurs zum Zeitpunkt der Übertragung an die Mitarbeiter in Höhe von T€ 194 wurde im Eigenkapital erfasst. Die Differenz pro Aktie zwischen vergünstigter Abgabe und Börsenkurs (€ 13,76) wurde erfolgswirksam berücksichtigt.
Gemäß § 33 Abs. 1 WpHG sind Aktionäre verpflichtet, bei Erreichen, Über- oder Unterschreiten bestimmter Meldeschwellen die Höhe ihrer Stimmrechtsanteile innerhalb von vier Handelstagen zu melden. Die Meldeschwellen liegen bei 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 %. Ähnliche Mitteilungspflichten gelten nach §§ 38, 39 WpHG für Inhaber von Finanzinstrumenten bei Erreichen, Über- oder Unterschreiten der genannten Meldeschwellen mit Ausnahme der Schwelle von 3 %.
Die HORNBACH Baumarkt AG ist gemäß § 40 WpHG verpflichtet, diese Mitteilungen unverzüglich, spätestens drei Handelstage nach Zugang der Mitteilung zu veröffentlichen. Im Geschäftsjahr 1. März 2018 bis 28. Februar 2019 haben wir keine Mitteilungen erhalten und veröffentlicht. Die Meldungen werden grundsätzlich auf der Unternehmenswebsite www.hornbach-gruppe.com in den "NEWS" (filterbar nach dem Schlagwort "Stimmrechtsmitteilung") hinterlegt.
Die Kapitalrücklage beinhaltet die über den Nennbetrag der ausgegebenen Aktien im Rahmen der Emission erzielten Eigenkapitalbestandteile.
Bei den Gewinnrücklagen handelt es sich um die "gesetzliche Rücklage", um "andere Gewinnrücklagen" sowie kumulierte Gewinne und erfolgsneutrale Eigenkapitalbestandteile.
Das Kapitalmanagement der HORNBACH Baumarkt AG verfolgt das Ziel, langfristig eine angemessene Eigenkapitalausstattung aufrechtzuerhalten. Die Eigenkapitalquote wird als eine wichtige Kenngröße gegenüber den Investoren, Analysten, Banken und Ratingagenturen angesehen. Dabei sollen einerseits die gesetzten Wachstumsziele unter Wahrung gesunder Finanzierungsstrukturen und einer stabilen Dividendenpolitik erreicht werden, andererseits sollen langfristig die Ratingkennzahlen verbessert werden. Als Instrument des Kapitalmanagements wird unter anderem ein aktives Fremdkapitalmanagement betrieben.
Gegenüber einigen Fremdkapitalgebern bestehen Verpflichtungsvereinbarungen (Covenants), die unter anderem eine Eigenkapitalquote von mindestens 25 % fordern. Im Rahmen des internen Risikomanagements werden monatlich Eigenkapitalquote, Zinsdeckungsgrad, dynamischer Verschuldungsgrad sowie Unternehmensliquidität (flüssige Mittel plus freie bestätigte Kreditlinien) überwacht. Quartalsweise werden weitere Kennzahlen berechnet. Bei Unterschreitung bestimmter Sollgrößen werden frühzeitig entsprechende Gegenmaßnahmen getroffen. Während des Geschäftsjahres 2018/19 wurden die Verpflichtungen stets eingehalten, zum 28. Februar 2019 beträgt die Eigenkapitalquote 45,7 % (Vj. 52,5 %).
Während des Geschäftsjahres ergaben sich keine Änderungen in der Vorgehensweise bezüglich des Kapitalmanagements.
Die ausschüttungsfähigen Beträge beziehen sich auf den Bilanzgewinn der HORNBACH Baumarkt AG, der gemäß deutschem Handelsrecht ermittelt wird.
Die HORNBACH Baumarkt AG schließt im Geschäftsjahr 2018/19 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von € 9.070.666,09 ab.
Nach Entnahme von € 12.558.093,91 aus den anderen Gewinnrücklagen ergibt sich ein Bilanzgewinn in Höhe von € 21.628.760,00.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der HORNBACH Baumarkt AG schlagen der Hauptversammlung vor, den zum 28. Februar 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn der HORNBACH Baumarkt AG wie folgt zu verwenden:
| € | |
| Dividende von je € 0,68 für 31.807.000 Aktien | 21.628.760,00 |
| 21.628.760,00 |
Im Geschäftsjahr 2018/19 wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 5. Juli 2018 auf insgesamt 31.807.000 (Vj. 31.807.000) Stückaktien eine Dividende in Höhe von € 0,68 (Vj. € 0,68) je Aktie ausgeschüttet. Der ausgeschüttete Betrag beträgt somit insgesamt T€ 21.629 (Vj. T€ 21.629).
Die Summe der kurz- und langfristigen Finanzschulden setzt sich wie folgt zusammen:
| in T€ | Restlaufzeiten | Buchwert 28.2.2019 | ||
| Kurzfristig bis 1 Jahr | Langfristig 1-5 Jahre | Langfristig über 5 Jahre | Gesamt | |
| Anleihen | 249.459 | 0 | 0 | 249.459 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 53.972 | 177.475 | 116.688 | 348.134 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen | 10.796 | 48.142 | 105.078 | 164.017 |
| Negative Marktwerte derivativer Finanzinstrumente | 523 | 0 | 0 | 523 |
| Summe | 314.750 | 225.617 | 221.766 | 762.134 |
| in T€ | Restlaufzeiten | Buchwert 28.2.2018 | ||
| Kurzfristig bis 1 Jahr | Langfristig 1-5 Jahre | Langfristig über 5 Jahre | Gesamt | |
| Anleihen | 0 | 248.844 | 0 | 248.844 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 1.001 | 0 | 0 | 1.001 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen | 10.322 | 46.045 | 117.748 | 174.115 |
| Negative Marktwerte derivativer Finanzinstrumente | 113 | 0 | 0 | 113 |
| Summe | 11.435 | 294.890 | 117.748 | 424.072 |
Zum Bilanzstichtag 28. Februar 2019 bestehen im HORNBACH Baumarkt AG Konzern kurzfristige Finanzschulden in Höhe von 314,8 Mio. € (Vj. 11,4 Mio. €). Diese resultieren aus dem kurzfristig fälligen Anteil aus Darlehen und Anleihen in Höhe von 302,4 Mio. € (Vj. 0,6 Mio. €), Finanzierungsleasing in Höhe von 10,8 Mio. € (Vj. 10,3 Mio. €), der Bewertung derivativer Finanzinstrumente in Höhe von 0,5 Mio. € (Vj. 0,1 Mio. €) sowie aus Zinsabgrenzungen in Höhe von 1,0 Mio. € (Vj. 0,4 Mio. €). Die deutliche Erhöhung der kurzfristigen Finanzschulden resultiert im Wesentlichen aus der Umgliederung der im Februar 2020 fälligen Anleihe der HORNBACH Baumarkt AG in die kurzfristigen Finanzschulden. Daneben erfolgte die Aufnahme eines kurzfristigen Darlehens durch die HORNBACH Baumarkt (Schweiz) AG als Zwischenfinanzierung im Rahmen der Expansion.
Die seit dem letzten Zinszahlungszeitpunkt aufgelaufenen Zinsabgrenzungen der Anleihe in Höhe von T€ 372 (Vj. T€ 372) sind im Buchwert der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgte im HORNBACH Baumarkt AG Konzern die Aufnahme diverser Darlehen, zum Zweck der allgemeinen Unternehmensfinanzierung. Einen Überblick bietet nachfolgende Tabelle.
| Darlehensnehmer | Instrument | Betrag | Laufzeitbeginn | Fälligkeit | Verzinsung | |
| HORNBACH Holding B.V. | Schuldscheindarlehen | 52 Mio. | EUR | 13.9.2018 | 13.9.2023 | fix 1) |
| HORNBACH Holding B.V. | Schuldscheindarlehen | 43 Mio. | EUR | 13.9.2018 | 15.9.2025 | fix 1) |
| HORNBACH Baumarkt (Schweiz) AG | bilaterales Darlehen | 60 Mio. | CHF | 5.12.2018 | 21.11.2019 | variabel 2) |
| HORNBACH Baumarkt AG | Schuldscheindarlehen | 126 Mio. | EUR | 22.2.2019 | 22.2.2024 | fix 1) |
| HORNBACH Baumarkt AG | Schuldscheindarlehen | 74 Mio. | EUR | 22.2.2019 | 23.2.2026 | fix 1) |
1)
die mit der Begebung entstandenen Kosten werden über die Laufzeit verteilt
2)
3-Monats-CHF-LIBOR+Marge
Daneben besteht folgende weitere wesentliche Finanzierung:
| Darlehensnehmer | Instrument | Betrag | Laufzeitbeginn | Fälligkeit | Verzinsung | |
| HORNBACH Baumarkt AG | Unternehmensanleihe | 250 Mio. | EUR | 15.2.2013 | 15.2.2020 | 3.875 % 1) |
Die originär langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten setzen sich wie folgt zusammen:
| Geschäftsjahr 2018/19 | Währung | Zinsvereinbarung in % (einschließlich Swap) | Laufzeitende | Valuta 28.2.2019 T€ |
| Darlehen | EUR | 1,13 bis 2,00 | 2023 bis 2026 | 294.163 |
| 294.163 |
| Geschäftsjahr 2017/18 | Währung | Zinsvereinbarung in % (einschließlich Swap) | Laufzeitende | Valuta 28.2.2018 T€ |
| Hypothekendarlehen | CZK | 5,08 | 2018 | 624 |
| 624 |
Die im Berichtsjahr bestehenden unbesicherten langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind alle festverzinslich.
Im HORNBACH Baumarkt AG Konzern bestehen zum 28. Februar 2019 insgesamt Kreditlinien in Höhe von 385,4 Mio. € (Vj. 422,6 Mio. €) zu marktüblichen Konditionen. Die ungenutzten Kreditlinien belaufen sich auf 380,4 Mio. € (Vj. 418,1 Mio. €). Des Weiteren steht der HORNBACH Baumarkt AG eine Kreditlinie für Importakkreditive in Höhe von 40,0 Mio. USD (Vj. 40,0 Mio. USD) zur Verfügung. Diese wurde zum Bilanzstichtag in Höhe von 8,5 Mio. USD (Vj. 9,9 Mio. USD) ausgenutzt.
In den Kreditlinien des HORNBACH Baumarkt AG Konzerns ist eine am 22. Dezember 2017 abgeschlossene syndizierte Kreditlinie der HORNBACH Baumarkt AG in Höhe von 350 Mio. € und einer Laufzeit bis zum 22. Dezember 2023 enthalten. Die Kreditlinie kann in Höhe von bis zu 25 Mio. € auch in Fremdwährungen -insbesondere in CHF, SEK und CZK - in Anspruch genommen werden. Daneben können innerhalb des Kreditrahmens ergänzende bilaterale Darlehensverträge in Höhe von bis zu 70 Mio. € (auch in Fremdwährungen) abgeschlossen werden. Bei Inanspruchnahme der Kreditlinie erfolgt die Verzinsung auf Basis des 3- oder 6-Monats-Euribors bzw. des entsprechenden Ibors zuzüglich einer Zinsmarge. Die anzuwendende Zinsmarge wird in Abhängigkeit des von einer international anerkannten Rating Agentur an die HORNBACH Baumarkt AG vergebenen Unternehmensrating festgelegt. Bei Ausnutzungsquoten oberhalb definierter Schwellenwerte erfolgen Margenaufschläge. Für den ungenutzten Teil der Kreditlinie wird eine Bereitstellungsprovision in Abhängigkeit von der jeweiligen Zinsmarge berechnet.
Zum 28. Februar 2019 wurden im HORNBACH Baumarkt AG Konzern keine Grundpfandrechte als Sicherheiten für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestellt.
Bei den Kreditlinien, den Schuldscheindarlehen sowie der Anleihe sind keine Sicherheiten in Form von Vermögenswerten eingebunden. Die Vertragsvereinbarungen erfordern aber die Einhaltung banküblicher Verpflichtungen (Covenants), deren Nichteinhaltung die Pflicht zur vorzeitigen Rückzahlung zur Folge haben kann. Diese betreffen regelmäßig "pari passu"- und "negative pledge"-Erklärungen sowie bei wesentlichen Finanzierungen auch "cross default"-Vereinbarungen. Bei der syndizierten Kreditlinie müssen zusätzlich bestimmte Finanzrelationen eingehalten werden. Diese Finanzkennzahlen werden auf Basis des HORNBACH Baumarkt AG Konzerns ermittelt und betreffen den Zinsdeckungsgrad in Höhe von mindestens 2,25 und die Eigenkapitalquote in Höhe von mindestens 25 %. Außerdem werden Höchstgrenzen grundbuchlich besicherter Finanzierungen sowie Finanzierungen durch Tochterunternehmen vereinbart. Vergleichbare Obergrenzen wurden auch bei den Schuldscheindarlehen im HORNBACH Baumarkt AG Konzern vereinbart. Im Rahmen des internen Risikomanagements werden regelmäßig der Zinsdeckungsgrad, der dynamische Verschuldungsgrad, die Eigenkapitalquote, die vereinbarten Finanzierungshöchstgrenzen sowie die Unternehmensliquidität (flüssige Mittel plus freie bestätigte Kreditlinien) überwacht. Bei Unterschreitung bestimmter Sollgrößen werden frühzeitig entsprechende Gegenmaßnahmen getroffen. Sämtliche Vertragsverpflichtungen wurden im Berichtsjahr stets eingehalten. Der HORNBACH-Konzern erwartet, dass die Anwendung des IFRS 16 keine Auswirkungen auf seine Fähigkeit hat, Darlehensbedingungen hinsichtlich der bestehenden banküblichen Verpflichtungen (Covenants) zu erfüllen.
Die Überleitung der zukünftigen Leasingzahlungen aus Finance-Lease-Verträgen ist der Anhangangabe (12) "Sachanlagevermögen sowie fremdvermietete Immobilien und Vorratsgrundstücke" zu entnehmen.
Die folgende Überleitungsrechnung zeigt die Änderungen von Finanzverbindlichkeiten sowie derivativer Finanzinstrumente, die die Finanzierungstätigkeit betreffen:
| Überleitungsrechnung gemäß IAS 7 in T€ |
1.3.2018 | Zahlungswirksame Veränderungen | davon im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit erfasste Zinszahlungen |
| Anleihen | 248.844 | -9.688 | 9.688 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 1.001 | 346.860 | 56 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen | 174.115 | -17.568 | 7.304 |
| Negative Marktwerte derivativer Finanzinstrumente aus Finanzierungstätigkeit | 0 | 0 | 0 |
| Finanz- und ähnliche Verbindlichkeiten | 423.959 | 319.604 | 17.047 |
| Überleitungsrechnung gemäß IAS 7 in T€ |
Zahlungsunwirksame Veränderungen | ||
| Wechselkursänderungen | Änderungen der beizulegenden Zeitwerte | Sonstige Veränderungen | |
| Anleihen | 0 | 0 | 614 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | -4 | 0 | 222 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen | 167 | 0 | 0 |
| Negative Marktwerte derivativer Finanzinstrumente aus Finanzierungstätigkeit | 0 | 0 | 0 |
| Finanz- und ähnliche Verbindlichkeiten | 162 | 0 | 837 |
| Überleitungsrechnung gemäß IAS 7 in T€ |
28.2.2019 |
| Anleihen | 249.459 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 348.134 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen | 164.017 |
| Negative Marktwerte derivativer Finanzinstrumente aus Finanzierungstätigkeit | 0 |
| Finanz- und ähnliche Verbindlichkeiten | 761.609 |
| Überleitungsrechnung gemäß IAS 7 in T€ |
1.3.2017 | Zahlungswirksame Veränderungen | davon im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit erfasste Zinszahlungen |
| Anleihen | 248.231 | -9.688 | 9.688 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 17.553 | -16.771 | 114 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen | 185.733 | -17.176 | 7.764 |
| Negative Marktwerte derivativer Finanzinstrumente aus Finanzierungstätigkeit | 48 | -48 | 48 |
| Finanz- und ähnliche Verbindlichkeiten | 451.565 | -43.683 | 17.614 |
| Überleitungsrechnung gemäß IAS 7 in T€ |
Zahlungsunwirksame Veränderungen | ||
| Wechselkursänderungen | Änderungen der beizulegenden Zeitwerte | Sonstige Veränderungen | |
| Anleihen | 0 | 0 | 613 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 116 | 0 | -11 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen | -2.206 | 0 | 0 |
| Negative Marktwerte derivativer Finanzinstrumente aus Finanzierungstätigkeit | 0 | 0 | 0 |
| Finanz- und ähnliche Verbindlichkeiten | -2.090 | 0 | 602 |
| Überleitungsrechnung gemäß IAS 7 in T€ |
28.2.2018 |
| Anleihen | 248.844 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 1.001 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen | 174.115 |
| Negative Marktwerte derivativer Finanzinstrumente aus Finanzierungstätigkeit | 0 |
| Finanz- und ähnliche Verbindlichkeiten | 423.959 |
Im HORNBACH Baumarkt AG Konzern bestehen aufgrund gesetzlicher Vorschriften einzelner Länder sowie einzelvertraglicher Zusagen an Vorstandsmitglieder Verpflichtungen aus leistungsorientierten und beitragsorientierten Pensionsplänen.
Bei beitragsorientierten Versorgungsplänen ("Defined Contribution Plans") bestehen über die Beiträge hinaus für den HORNBACH Baumarkt AG Konzern keine weiteren Verpflichtungen. Die Summe aller beitragsorientierten Pensionsaufwendungen betrug im Geschäftsjahr 2018/19 T€ 55.815 (Vj. T€ 53.754). Davon wurden in Deutschland Arbeitgeberanteile in Höhe von T€ 31.374 (Vj. T€ 29.845) für die gesetzliche Rentenversicherung geleistet.
Gemeinschaftliche Pläne liegen für die in den Niederlanden angestellten Mitarbeiter vor. Da der Versorgungsträger für diese Pläne die benötigten Informationen nicht in der Form zur Verfügung stellt, die erforderlich wären, um diese als leistungsorientierten Plan zu erfassen, werden diese als beitragsorientierter Versorgungsplan abgebildet. Die HORNBACH Baumarkt AG ist aufgrund der Bestimmungen dieses Plans nicht dazu verpflichtet, für Beitragszahlungen anderer am Plan teilnehmenden Arbeitgeber zu haften. Es sind keine wahrscheinlichen wesentlichen Risiken aus dem gemeinschaftlichen leistungsorientierten Plan mehrerer Arbeitgeber bekannt. Für das Geschäftsjahr 2019/20 rechnet die Gesellschaft mit Beitragszahlungen in Höhe von T€ 4.207.
| ― |
Schweiz Im HORNBACH Baumarkt AG Konzern existiert ein fondsfinanzierter Versorgungsplan, der über einen externen Versorgungsträger finanziert ist. Dieser Versorgungsplan besteht aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Berufliches Vorsorgegesetz BVG) in der Schweiz und gewährt 884 Anspruchsberechtigten Alters-, Invaliditäts- sowie Todesfallleistungen. Der Vorsorgeplan gewährt Leistungen, die die gesetzlichen Mindestanforderungen nach BVG übersteigen. Der Arbeitnehmer übernimmt rund 35 % der für die Sparguthaben zu bezahlenden Prämien sowie weitere fest umschriebene Kosten. Die restlichen Kosten werden durch den Arbeitgeber getragen. Beiträge für die Altersleistung sind altersabhängig und steigen mit dem Alter. Die Risiko- und Kostenprämien werden von der Versicherung individuell berechnet und jährlich neu festgelegt. Das versicherungsmathematische Risiko dieses Plans wird von der HORNBACH Baumarkt AG getragen. Der Vorsorgeplan muss auf Basis einer statistischen Bewertung gemäß den Bestimmungen von BVG vollständig gedeckt sein. Im Fall der Unterdeckung muss die Vorsorgeeinrichtung Maßnahmen ergreifen, wie die Festlegung zusätzlicher Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge oder Leistungen anpassen. Der Versorgungsträger stellt eine eigene juristische Person dar. Diese ist für die Verwaltung des Vorsorgeplans verantwortlich und hat hierfür ein Anlagereglement erlassen, welches die Anlagestrategie definiert. Als oberstes Organ des Versorgungsträgers gilt der Stiftungsrat. Dieser besteht aus einer gleichen Anzahl von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern der am Plan angeschlossenen Unternehmen. |
| ― |
Deutschland Die HORNBACH Baumarkt AG hat ihren Vorstandsmitgliedern seit dem Geschäftsjahr 2011/12 einen fondsfinanzierten Versorgungsplan zugesagt. Dieses Modell bietet die Chance zur Steigerung der Versorgungsansprüche, wobei die Gesellschaft ihren Vorstandsmitgliedern gleichzeitig eine Mindestverzinsung in Höhe von 2 % p.a. garantiert. Die durch die Gesellschaft bzw. zusätzlich durch die Vorstandsmitglieder eingebrachten Vermögensmittel werden treuhänderisch durch die Allianz Treuhand GmbH, Frankfurt am Main, in diversifizierte Fonds angelegt. Die Fondsanlage richtet sich nach einem zwischen der HORNBACH Baumarkt AG und der Allianz Treuhand GmbH definierten Kapitalanlagekonzept. Sofern eine Änderung des Kapitalanlagekonzepts nicht dem treuhänderischen Zweck widerspricht, kann die HORNBACH Baumarkt AG eine Änderung veranlassen. Das Risiko, dass das Treuhandvermögen keine Mindestverzinsung von 2 % p.a. erzielt, obliegt der HORNBACH Baumarkt AG. Als Verpflichtungsumfang gegenüber den Versorgungsberechtigten wird jeweils das Maximum aus Fondsvermögen und Barwert der gezahlten Beiträge einschließlich der Garantieverzinsung angesetzt. Hierfür werden die vom Arbeitgeber und Vorstand geleisteten Beiträge mit dem zugehörigen Fondsvermögen verglichen. Weiterhin haben die Mitarbeiter der Gesellschaft die Möglichkeit zur Teilnahme an einem "Zeitwertkontenmodell". Entsprechend den Vorgaben des Mitarbeiters können Gehaltsansprüche in sogenannte Wertguthaben umgewandelt werden. Unmittelbar vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus Altersgründen wird dieses Wertguthaben dazu eingesetzt, dem Mitarbeiter einen vorgezogenen Ruhestand zu ermöglichen. Die nicht ausgezahlten Gehaltsansprüche können je nach Risikopräferenz des Mitarbeiters in verschiedene Anlagefonds investiert werden. Die HORNBACH Baumarkt AG garantiert den Werterhalt der in das Wertguthaben eingezahlten Beträge und übernimmt somit das Anlagerisiko. Die durch die Gesellschaft bzw. die Mitarbeiter eingebrachten Gehaltsbestandteile werden im Rahmen eines sogenannten doppelten Treuhandmodells durch die Allianz Treuhand GmbH, Frankfurt am Main, verwaltet. Rückstellungen für Verpflichtungen aus Zeitwertkonten werden zum Bilanzstichtag mit dem entsprechenden Deckungsvermögen aus Fondsanteilen verrechnet. |
Die Pensionen und ähnliche Verpflichtungen stellen sich wie folgt dar:
| 2018/19 T€ |
2017/18 T€ |
|
| Barwert der Versorgungsverpflichtung | 76.945 | 65.768 |
| abzüglich Marktwert des Planvermögens | -62.719 | -54.948 |
| Bilanzausweis Pensionszusagen | 14.226 | 10.820 |
| davon Pensionsrückstellung | 14.226 | 10.820 |
Das Planvermögen setzt sich zum Stichtag wie folgt zusammen:
| 28.2.2019 % |
28.2.2018 % |
|
| Anleihen und sonstige Schuldtitel | 76,7 | 76,8 |
| Aktien | 5,1 | 5,1 |
| Immobilien | 12,6 | 11,7 |
| Andere | 5,5 | 6,5 |
| 100,0 | 100,0 |
| 2018/19 T€ |
2017/18 T€ |
|
| Barwert der Versorgungsverpflichtung am Anfang der Periode | 65.768 | 69.593 |
| Laufender Dienstzeitaufwand des Arbeitgebers | 4.030 | 4.578 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand (in 2018/19 Ertrag) | -181 | 0 |
| Arbeitnehmerbeiträge | 2.886 | 2.831 |
| Ausbezahlte Leistungen (in 2018/19 Einzahlungsüberhang) | 382 | -2.152 |
| Zinsaufwand | 705 | 384 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aufgrund von: Änderungen demografischer Annahmen | 8 | 0 |
| Änderungen finanzieller Annahmen | 1.228 | -5.005 |
| Erfahrungsbedingten Anpassungen | 2.551 | 1.216 |
| Versicherungsprämien | -1.344 | -1.168 |
| Währungsumrechnung | 912 | -4.509 |
| Barwert der Versorgungsverpflichtung am Ende der Periode | 76.945 | 65.768 |
| 2018/19 T€ |
2017/18 T€ |
|
| Planvermögen am Anfang der Periode | 54.948 | 54.377 |
| Arbeitgeberbeiträge | 3.828 | 3.551 |
| Arbeitnehmerbeiträge | 2.886 | 2.831 |
| Ausbezahlte Leistungen (in 2018/19 Einzahlungsüberhang) | 382 | -2.152 |
| Zinsertrag | 608 | 318 |
| Erträge aus dem Planvermögen (nach Abzug des im Nettozinsergebnis erfassten Ertrags) | 713 | 486 |
| Versicherungsprämien | -1.344 | -1.168 |
| Währungsumrechnung | 697 | -3.294 |
| Planvermögen am Ende der Periode | 62.719 | 54.948 |
Die Verantwortung für die Anlagestrategie des Planvermögens für deutsche Pläne wurde der Allianz Treuhand GmbH bzw. für Schweizer Pläne dem obersten Führungsorgan (Stiftungsrat) der BVG-Sammelstiftung Swiss Life übertragen. Diese externen Vermögensverwalter führen entsprechend der konzeptionellen bzw. gesetzlichen Ausgestaltung der leistungsorientierten Pläne das Risikomanagement des Portfolios sowie die Synchronisierung der Entwicklung des Planvermögens und der Versorgungsverpflichtungen durch.
In regelmäßigen Abständen erfolgt durch die HORNBACH Baumarkt AG eine Analyse der Portfoliostruktur sowie eine Analyse der Performance des Portfolios, um einen etwaigen Handlungsbedarf abzuleiten.
Im Folgenden werden die Kosten für die leistungsorientierten Pläne aufgeführt. Diese beinhalten neben Aufwendungen und Erträgen, die in den Personalkosten und im Finanzergebnis ergebniswirksam erfasst wurden, ebenso planbezogene Beträge, die erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst wurden.
| 2018/19 T€ |
2017/18 T€ |
|
| Laufender Dienstzeitaufwand des Arbeitgebers | 4.030 | 4.578 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand (in 2018/19 Ertrag) | -181 | 0 |
| Zinsaufwand | 705 | 384 |
| Zinsertrag | -608 | -318 |
| Erfasst in der Gewinn- und Verlustrechnung | 3.946 | 4.645 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aufgrund von: | ||
| Änderungen demografischer Annahmen | -8 | 0 |
| Änderungen finanzieller Annahmen | -1.228 | 5.005 |
| Erfahrungsbedingten Anpassungen | -2.551 | -1.216 |
| Erträge aus dem Planvermögen (nach Abzug des im Nettozinsergebnis erfassten Ertrags) | 713 | 486 |
| Erfasst im sonstigen Ergebnis | -3.074 | 4.276 |
| Kosten für leistungsorientierte Pläne | 7.020 | 369 |
Die ergebniswirksam erfassten Beträge sind in den Personalkosten der folgenden Funktionsbereiche sowie im Finanzergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten:
| 2018/19 T€ |
2017/18 T€ |
|
| Filialkosten | 2.669 | 3.293 |
| Voreröffnungskosten | 61 | 48 |
| Verwaltungskosten | 1.119 | 1.237 |
| Finanzergebnis (Nettozinsaufwand) | 96 | 67 |
| 3.946 | 4.645 |
Der Berechnung liegen folgende versicherungsmathematische Annahmen zu Grunde. Diese variieren in Abhängigkeit des Landes, in dem der Plan besteht.
| 28.2.2019 | 28.2.2018 | |||
| Gewichteter Durchschnitt | Spanne | Gewichteter Durchschnitt | Spanne | |
| Diskontierungszinssatz | 1,0 % | 0,9 % bis 1,3 % | 1,1 % | 1,0 % bis 1,6 % |
| Zukünftige Gehaltserhöhungen | 1,8 % | 1,5 % bis 3,0 % | 1,7 % | 1,5 % bis 3,0 % |
| Zukünftige Rentenerhöhungen | 0,4 % | 0,0 % bis 2,0 % | 0,3 % | 0,0 % bis 2,0 % |
Der verwendete Diskontierungssatz wurde auf der Grundlage der Rendite für erstrangige festverzinsliche Industrieanleihen ermittelt. Die Annahmen über die künftige Sterblichkeit beruhen auf veröffentlichten Statistiken und Sterbetafeln. Für Pläne in Deutschland werden die "Heubeck Richttafeln 2018 G" herangezogen. Schweizer Pläne unterliegen der "BVG 2015 Generationentafel".
Der Einfluss der versicherungsmathematischen Annahmen, deren Änderungen sich wesentlich auf die Bewertung des Barwerts der Versorgungsverpflichtung auswirken würden, sind der folgenden Sensitivitätsanalyse zu entnehmen. Diese gibt die Veränderung des Barwerts der Versorgungsverpflichtung an, die sich ergeben würde, wenn am Stichtag abweichende Annahmen der versicherungsmathematischen Parameter zur Anwendung kommen würden. Andere wertbeeinflussende Parameter wurden konstant gehalten.
| T€ | 28.2.2019 | 28.2.2018 | ||
| Anstieg | Rückgang | Anstieg | Rückgang | |
| Diskontierungszinssatz (0,25 %-Punkte Veränderung) | -2.804 | 3.052 | -2.348 | 2.546 |
| Zukünftige Rentenveränderung (0,10 %-Punkte Veränderung) | 771 | n/a | 714 | n/a |
| Lebenserwartung (+ 1 Jahr) | 1.234 | n/a | 984 | n/a |
Für das Geschäftsjahr 2019/20 werden Beitragszahlungen in Höhe von T€ 3.857 erwartet.
| Erwartete Leistungszahlungen | 28.2.2019 T€ |
| 2019/2020 | 427 |
| 2020/2021 | 495 |
| 2021/2022 | 6.671 |
| 2022/2023 | 4.038 |
| 2023/2024 | 839 |
| 2024 bis 2028 | 6.217 |
| Erwartete Leistungszahlungen | 28.2.2018 T€ |
| 2018/2019 | 408 |
| 2019/2020 | 433 |
| 2020/2021 | 496 |
| 2021/2022 | 6.213 |
| 2022/2023 | 4.027 |
| 2023 bis 2027 | 5.192 |
Die sonstigen langfristigen Schulden betreffen im Wesentlichen langfristige Rückstellungen in Höhe von T€ 43.860 (Vj. T€ 38.029). Diese beinhalten vertraglich übernommene Instandhaltungsverpflichtungen an Dach und Fach in Höhe von T€ 14.486 (Vj. T€ 14.650) sowie Personalrückstellungen in Höhe von T€ 12.526 (Vj. T€ 11.573). Die den Instandhaltungsverpflichtungen zugrunde liegenden Mietverträge haben eine Restlaufzeit zwischen 1 und 15 Jahren. Die Personalrückstellungen bestehen hauptsächlich für nach gesetzlichen Regelungen in Österreich zu bildende potenzielle Ansprüche von Mitarbeitern im Falle deren eventuellen Ausscheidens aus dem Unternehmen (Abfertigungsleistungen) sowie für Jubiläumsgeldansprüche und Altersteilzeitverpflichtungen. Ergänzende Angaben zur Verpflichtung aus Abfertigungsleistungen sind am Ende dieses Kapitels dargestellt. Des Weiteren sind hierin Drohverlustrückstellungen aus Mietverhältnissen in Höhe von T€ 13.262 (Vj. T€ 7.021) sowie eine Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen enthalten. Mietverhältnisse, für die eine Drohverlustrückstellung gebildet wurde, weisen unkündbare Restlaufzeiten zwischen 1 und 14 Jahren auf. Die Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen resultiert im Wesentlichen aus gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zwischen 7 und 11 Jahren.
Die Entwicklung der Rückstellungen ist in Anmerkung (28) dargestellt.
Die sonstigen langfristigen Schulden beinhalten zudem Rechnungsabgrenzungen in Höhe von T€ 6.881 (Vj. T€ 7.755). Diese betreffen im Wesentlichen erhaltene Anreizzahlungen, die im Zusammenhang mit Verlängerungen bzw. Anpassungen von Immobilienmietverträgen stehen, welche als Operating Lease klassifiziert sind. Die ergebniswirksame Vereinnahmung erfolgt ratierlich über die unkündbare Mietlaufzeit. Ferner sind in dem Posten Rechnungsabgrenzungen in Bezug auf Staffelmietvereinbarungen enthalten.
Die Mitarbeiter österreichischer Tochtergesellschaften haben mit Erreichen des Pensionsalters (bzw. wenn diesen gekündigt wird) einen Anspruch auf Abfertigungsleistung, sofern diese bis zum 31. Dezember 2002 in das Unternehmen eingetreten sind. Die Höhe des Abfertigungsanspruchs bemisst sich nach der Anzahl der Dienstjahre sowie der Höhe der letzten Bezüge des Arbeitsverhältnisses. Die Höhe der Verpflichtung wird jährlich anhand eines externen Gutachtens überprüft und entsprechend angepasst. Die versicherungsmathematischen Risiken dieses Plans trägt die HORNBACH Baumarkt AG.
Die Abfertigungsleistungen stellen andere leistungsorientierte Verpflichtungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses an Arbeitnehmer dar und werden insofern unter den sonstigen langfristigen Schulden ausgewiesen. Die Bewertung der Abfertigungsrückstellung erfolgt zum Barwert der Versorgungsverpflichtung.
| 2018/19 T€ |
2017/18 T€ |
|
| Barwert der Versorgungsverpflichtung am Anfang der Periode | 6.137 | 5.649 |
| Laufender Dienstzeitaufwand des Arbeitgebers | 328 | 327 |
| Ausbezahlte Leistungen | -296 | -170 |
| Zinsaufwand | 100 | 97 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aufgrund von: | ||
| Änderungen demografischer Annahmen | -15 | 0 |
| Änderungen finanzieller Annahmen | 305 | 548 |
| Erfahrungsbedingten Anpassungen | -25 | -315 |
| Barwert der Versorgungsverpflichtung am Ende der Periode | 6.534 | 6.137 |
| 2018/19 T€ |
2017/18 T€ |
|
| Laufender Dienstzeitaufwand des Arbeitgebers | 328 | 327 |
| Zinsaufwand | 100 | 97 |
| Erfasst in der Gewinn- und Verlustrechnung | 428 | 425 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aufgrund von: | ||
| Änderungen demografischer Annahmen | 15 | 0 |
| Änderungen finanzieller Annahmen | -305 | -548 |
| Erfahrungsbedingten Anpassungen | 25 | 315 |
| Erfasst im sonstigen Ergebnis | -265 | -234 |
| Gesamtkosten des Plans | 693 | 658 |
Die durchschnittliche Restlaufzeit der Verpflichtung beträgt 15,0 Jahre (Vj. 13,5 Jahre).
| 28.2.2019 | 28.2.2018 | |
| Diskontierungszinssatz | 1,5 % | 1,6 % |
| Zukünftige Gehaltserhöhungen | 3,2 % | 3,0 % |
Der verwendete Diskontierungszinssatz wurde auf der Grundlage der Rendite für erstrangige festverzinsliche Industrieanleihen ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlage dient AVÖ 2018 P - Rechnungsgrundlage für die Pensionsversicherungen. Der Einfluss der versicherungsmathematischen Annahmen, deren Änderungen sich wesentlich auf die Bewertung des Barwerts der Versorgungsverpflichtung auswirken würden, sind der folgenden Sensitivitätsanalyse zu entnehmen. Diese gibt die Veränderung des Barwerts der Versorgungsverpflichtung an, die sich ergeben würde, wenn am Stichtag abweichende Annahmen der versicherungsmathematischen Parameter zur Anwendung kommen würden. Andere wertbeeinflussende Parameter wurden konstant gehalten.
| T€ | 28.2.2019 | 28.2.2018 | ||
| Anstieg | Rückgang | Anstieg | Rückgang | |
| Diskontierungszinssatz (0,5 %-Punkte Veränderung) | -427 | 470 | -390 | 429 |
| Zukünftige Lohn- oder Gehaltssteigerungen (0,25 %-Punkte Veränderung) | 224 | -215 | 203 | -195 |
| 28.2.2019 T€ |
28.2.2018 T€ |
|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 226.935 | 269.806 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 87 | 472 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 30.874 | n/a |
| Übrige Verbindlichkeiten | 70.256 | 71.433 |
| davon aus sonstigen Steuern | 24.260 | 23.437 |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 4.922 | 4.277 |
| 328.152 | 341.711 |
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten sowie die übrigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im üblichen Umfang durch Eigentumsvorbehalt gesichert. Vertragsverbindlichkeiten umfassen erhaltene Anzahlungen aus Kundenaufträgen sowie Kundenguthaben auf Gutscheinkarten.
Die Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern enthalten die Beträge, für die die Konzerngesellschaften Steuerschuldner sind. In den Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit sind insbesondere die noch abzuführenden Beiträge an Sozialversicherungsträger enthalten. Die übrigen Verbindlichkeiten umfassen neben den zuvor genannten Beträgen im Wesentlichen Kautionen und Pfandgelder sowie Verbindlichkeiten für ausstehende Rechnungen. In den übrigen Verbindlichkeiten sind Rückerstattungsverbindlichkeiten, im Wesentlichen betreffend erwarteter Preisgarantien und Retouren, in Höhe von T€ 6.289 (Vj. n/a) enthalten.
Die Forderungen und Schulden für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen laufende Steuerschulden/ -forderungen sowie Steuern aus früheren Geschäftsjahren. Laufende Ertragsteuerrückstellungen werden -vorausgesetzt, sie bestehen in demselben Steuerhoheitsgebiet und sind hinsichtlich Art und Fristigkeit gleichartig - mit entsprechenden Steuererstattungsansprüchen saldiert. Die Steuerrückstellungen für laufende Ertragsteuern betreffen im Wesentlichen Körperschaftsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag) und Gewerbesteuer.
Die Steuerforderungen vom Einkommen und vom Ertrag resultieren im Wesentlichen aus Vorauszahlungen aus Gewerbesteuer sowie aus Abzügen für die Kapitalertragsteuern.
Hinsichtlich der unter dem langfristigen Vermögen und den langfristigen Schulden ausgewiesenen aktiven und passiven latenten Steuern wird auf die Ausführungen zu latenten Steuern in Anmerkung (15) verwiesen.
Die sonstigen Rückstellungen und abgegrenzten Schulden haben sich im Geschäftsjahr 2018/19 wie folgt entwickelt:
| in T€ | Anfangsbestand 1.3.2018 | Verbrauch | Auflösung | Zuführung | Aufzinsung | Währungsumrechnung |
| Sonstige Rückstellungen | ||||||
| Personal | 11.573 | 1.790 | 0 | 2.645 | 100 | -3 |
| Übrige | 32.866 | 7.280 | 3.078 | 15.461 | 44 | -1 |
| 44.438 | 9.070 | 3.078 | 18.107 | 144 | -4 | |
| Abgegrenzte Schulden | ||||||
| Sonstige Steuern | 834 | 336 | 89 | 608 | 0 | -19 |
| Personal | 58.438 | 51.693 | 5.813 | 51.405 | 0 | -181 |
| Übrige | 22.157 | 17.795 | 2.470 | 24.192 | 0 | 1 |
| 81.430 | 69.824 | 8.372 | 76.205 | 0 | -200 | |
| 125.868 | 78.894 | 11.450 | 94.312 | 144 | -203 |
| in T€ | Endbestand 28.2.2019 | davon langfristig |
| Sonstige Rückstellungen | ||
| Personal | 12.526 | 12.526 |
| Übrige | 38.012 | 31.335 |
| 50.538 | 43.860 | |
| Abgegrenzte Schulden | ||
| Sonstige Steuern | 998 | 0 |
| Personal | 52.156 | 0 |
| Übrige | 26.085 | 0 |
| 79.240 | 0 | |
| 129.777 | 43.860 |
Die übrigen sonstigen kurzfristigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für belastende Verträge in Höhe von T€ 4.924 (Vj. T€ 2.565) und Prozessrisiken in Höhe von T€ 703 (Vj. T€ 621).
Hinsichtlich der Details zu den langfristigen Rückstellungen wird auf die Ausführungen unter Anmerkung (25) verwiesen.
Die abgegrenzten Schulden für Personalverpflichtungen betreffen im Wesentlichen Resturlaubsansprüche, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Beiträge zur Berufsgenossenschaft sowie Mitarbeiterprämien.
Die übrigen abgegrenzten Schulden betreffen insbesondere Versorgungskosten (Gas, Wasser, Strom), Grundbesitzabgaben, Werbeaufwand sowie Jahresabschluss- und Rechtsberatungskosten.
Zum 28. Februar 2019 bestehen - wie im Vorjahr - keine Haftungsverhältnisse.
| in Mio. € | Restlaufzeiten | 28.2.2019 | ||
| Kurzfristig bis 1 Jahr | Langfristig 1-5 Jahre | Langfristig über 5 Jahre | Gesamt | |
| Bestellobligo für Investitionen | 133,0 | 0,0 | 0,0 | 133,0 |
| Verpflichtungen aus Miet-, Pacht-, Erbbaurechts- und Leasingverträgen | 163,1 | 471,5 | 404,7 | 1.039,3 |
| Sonstige finanzielle Verpflichtungen | 2,6 | 0,1 | 0,0 | 2,7 |
| 298,7 | 471,6 | 404,7 | 1.175,0 | |
| in Mio. € | Restlaufzeiten | 28.2.2018 | ||
| Kurzfristig bis 1 Jahr | Langfristig 1-5 Jahre | Langfristig über 5 Jahre | Gesamt | |
| Bestellobligo für Investitionen | 106,1 | 11,8 | 0,0 | 117,9 |
| Verpflichtungen aus Miet-, Pacht-, Erbbaurechts- und Leasingverträgen | 156,6 | 463,3 | 365,1 | 985,0 |
| Sonstige finanzielle Verpflichtungen | 8,1 | 0,5 | 0,0 | 8,6 |
| 270,8 | 475,6 | 365,1 | 1.111,5 | |
Bei den Verpflichtungen aus Miet-, Pacht-, Erbbaurechts- und Leasingverträgen handelt es sich ausschließlich um solche Mietverträge, bei denen die Unternehmen des HORNBACH Baumarkt AG Konzerns nach den IFRS-Vorschriften nicht die wirtschaftlichen Eigentümer der gemieteten Vermögenswerte sind (Operating Lease). Mietverträge bestehen im Wesentlichen für Baumärkte im In- und Ausland. Die Laufzeit der Mietverträge liegt im Wesentlichen bei 15 Jahren. Hinzu kommen Mietverlängerungs- und Kaufoptionen zu Marktwerten. Es bestehen Mietanpassungsklauseln.
Als Mietaufwand aus Operating-Lease-Verträgen exklusive der Nebenkosten werden im Geschäftsjahr 2018/19 T€ 153.088 (Vj. T€ 151.918) erfasst.
Die zukünftigen Erlöse aus Miet- und Pachtverträgen stellen sich wie folgt dar:
| Mieterlöse mit fremden Dritten | Restlaufzeiten | Gesamt | ||
| in T€ | Kurzfristig bis 1 Jahr | Langfristig 1-5 Jahre | Langfristig über 5 Jahre | |
| 28. Februar 2019 | 5.564 | 3.191 | 302 | 9.057 |
| 28. Februar 2018 | 3.689 | 3.662 | 351 | 7.702 |
Die Mieterträge resultieren aus fremd vermieteten Einzelhandelsimmobilien. Die Mietverträge haben überwiegend eine Laufzeit zwischen 5 und 15 Jahren. Für Mietverträge mit unbestimmter Vertragsdauer werden Mieterträge lediglich bis zu einem Jahr ausgewiesen.
Die HORNBACH Baumarkt AG geht nicht davon aus, dass sie oder eine ihrer Konzern-Gesellschaften an laufenden oder absehbaren Gerichts- oder Schiedsverfahren beteiligt sind, die einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage haben könnten. Daneben sind für eventuelle finanzielle Belastungen aus anderen Gerichts- oder Schiedsverfahren bei der jeweiligen Konzern-Gesellschaft in angemessener Höhe Rückstellungen gebildet worden. Derartige Belastungen werden daher voraussichtlich keinen wesentlichen Einfluss auf die finanzielle Lage des Konzerns haben.
Die nachfolgenden Tabellen stellen die Buchwerte und die Fair Values der einzelnen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum 28. Februar 2019 nach IFRS 9 und zum 28. Februar 2018 nach IAS 39 dar:
| in T€ | Kategorie gemäß IFRS 9 | Buchwert 28.2.2019 | Marktwert 28.2.2019 | Kategorie gemäß IAS 39 | Buchwert 28.2.2018 | Marktwert 28.2.2018 |
| Aktiva | ||||||
| Finanzanlagen | FVtOCI | 7.334 | 7.334 | AfS | 6.543 | 6.543 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | AC | 9.715 | 9.715 | LaR | 8.913 | 8.913 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen von Factoringvereinbarungen, die nicht ausgebucht wurden | FVtPL | 1.618 | 1.618 | n/a | n/a | n/a |
| Vertragsvermögenswerte | AC | 1.569 | 1.569 | n/a | n/a | n/a |
| Übrige kurz- und langfristige Vermögenswerte | ||||||
| Derivate ohne Hedge-Beziehung | FVtPL | 185 | 185 | FAHfT | 578 | 578 |
| Übrige Vermögenswerte | AC | 37.464 | 37.464 | LaR | 37.367 | 37.367 |
| Flüssige Mittel | AC | 242.530 | 242.530 | LaR | 102.138 | 102.138 |
| Passiva | ||||||
| Finanzschulden | ||||||
| Anleihen | AC | 249.459 | 257.650 | FLAC | 248.844 | 266.080 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | AC | 348.134 | 340.860 | FLAC | 1.001 | 1.013 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen | n/a | 164.017 | 180.134 | n/a | 174.115 | 200.354 |
| Derivate ohne Hedge-Beziehung | FVtPL | 523 | 523 | FLHfT | 113 | 113 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | AC | 227.021 | 227.021 | FLAC | 253.711 | 253.711 |
| Vertragsverbindlichkeiten | AC | 30.874 | 30.874 | n/a | n/a | n/a |
| Übrige kurz- und langfristige Verbindlichkeiten | AC | 19.278 | 19.278 | FLAC | 29.584 | 29.584 |
| Abgegrenzte Schulden | AC | 26.084 | 26.084 | FLAC | 22.156 | 22.156 |
Die seit dem letzten Zinszahlungszeitpunkt aufgelaufenen Zinsabgrenzungen der Anleihe in Höhe von T€ 372 (Vj. T€ 372) sind im Buchwert der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen.
Nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 7 fallen übrige kurz- und langfristige Vermögenswerte in Höhe von T€ 24.514 (Vj. T€ 19.623), übrige kurz- und langfristige Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 103.339 (Vj. T€ 105.352) und abgegrenzte Schulden in Höhe von T€ 53.154 (Vj. T€ 59.272).
| Aggregiert nach Bewertungskategorie gemäß IFRS 9 | Buchwert 28.2.2019 in T€ |
Aggregiert nach Bewertungskategorie gemäß IAS 39 | Buchwert 28.2.2018 in T€ |
| Fortgeführte Anschaffungskosten (AC) | 291.278 | Loans and Receivables (LaR) | 148.418 |
| FVtOCI | 7.334 | Available-for-Sale Financial Assets (AfS) | 6.543 |
| FVtPL | 1.803 | Financial Assets Held for Trading (FAHfT) | 578 |
| Fortgeführte Anschaffungskosten (AC) | 900.850 | Financial Liabilities Measured at Amortized Cost (FLAC) | 555.297 |
| FVtPL | 523 | Financial Liabilities Held for Trading (FLHfT) | 113 |
Die flüssigen Mittel, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die übrigen Vermögenswerte, die abgegrenzten Schulden, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die übrigen Verbindlichkeiten haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag grundsätzlich dem beizulegenden Zeitwert (Fair Value).
Die finanziellen Vermögenswerte aus der Kategorie "FVtOCI" beinhalten Beteiligungen, die mangels eines verfügbaren beizulegenden Zeitwerts zu Anschaffungskosten bilanziert sind. Hiervon ausgenommen ist eine zehnprozentige Unternehmensbeteiligung an der HORNBACH Immobilien H.K. s.r.o., Tschechien. Die Gesellschaft vermietet mehrere Baumarktimmobilien und ist nicht börsennotiert. Der Fair Value bestimmt sich im Wesentlichen aus Stufe 3 Inputdaten. Für die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts wurde die Discounted-Cash-Flow-Methode angewandt. Hierzu wurden die Cashflows, die sich aus der unternehmensspezifischen Planung ergeben, mit einem risikoadjustierten Zinssatz (WACC) abgezinst. Im Geschäftsjahr 2018/19 beträgt der Diskontierungszinssatz nach Steuern 5,5 % (Vj. 5,7 %). Darüber hinaus wurde ein Wachstumsfaktor in Höhe von 1,0 % berücksichtigt. Die sich aus der unternehmensspezifischen Planung ergebenden Cashflows resultieren im Wesentlichen aus Mieten aus langfristigen Mietverhältnissen sowie aus Cashflows bezüglich des operativen Betriebs der Gesellschaft.
In der folgenden Darstellung wird die Entwicklung der Finanzanlagen aus der Kategorie "FVtOCI" aufgezeigt, die anhand von Level 3 Inputdaten zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden.
| Entwicklung der Finanzanlagen der Stufe 3 | 2018/19 | 2017/18 |
| Stand 1. März | 6.541 | 5.658 |
| Bewertungsänderung (OCI) | 791 | 883 |
| Stand 28. Februar | 7.332 | 6.541 |
Der Anstieg des Beteiligungsansatzes resultiert im Wesentlichen aus dem gesunkenen Diskontierungssatz nach Steuern sowie aus der Reduzierung von Finanzschulden.
In Bezug auf die wesentlichsten Inputfaktoren sind der folgenden Sensitivitätsanalyse die Veränderung der beizulegenden Zeitwerte zum jeweiligen Stichtag zu entnehmen.
| in T€ | 28.2.2019 | 28.2.2018 | ||
| Anstieg | Rückgang | Anstieg | Rückgang | |
| Marktmiete (5 %-Punkte Veränderung) | 930 | -930 | 903 | -903 |
| Diskontierungszinssatz (50 Basispunkte Veränderung) | -1.106 | 1.383 | -1.038 | 1.288 |
Derivative Finanzinstrumente beinhalten Fremdwährungseffekte aus offenen Bestellungen bzw. Bewertungseffekte aus offenen Devisentermingeschäften. Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt anhand marktüblicher Bewertungsmodelle (z.B. Discounted-Cash-Flow-Methode) unter Verwendung von am Markt verfügbaren, laufzeitadäquaten Zinskurven sowie Devisenkursen, die den Inputfaktoren der Stufe 2 der Fair Value Hierarchie entsprechen. Analog bemessen sich der beizulegende Zeitwert der festverzinslichen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie der beizulegende Zeitwert aus Finanzierungsleasingverträgen. Bei den zuvor genannten Finanzinstrumenten wird das Kreditrisiko anhand von am Markt verfügbaren Risikozuschlägen berücksichtigt.
Der beizulegende Zeitwert der börsennotierten Anleihe entspricht dem Nominalwert multipliziert mit dem Kurswert zum Bilanzstichtag. Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt somit anhand von Daten der Stufe 1 der Fair Value Hierarchie.
Die Beurteilung, ob es bei finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, zu einem Transfer zwischen den Stufen der Fair-Value-Hierarchie gekommen ist, erfolgt jeweils zum Ende der Berichtsperiode. In der abgelaufenen Berichtsperiode wurden keine Umgruppierungen vorgenommen.
In der Bilanz bzw. im Anhang werden folgende Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen, bei deren Bewertung Inputdaten der Fair Value Hierarchie zur Anwendung kommen.
| in T€ | Kategorie gemäß IFRS 9 | 28.2.2019 | Kategorie gemäß IAS 39 | 28.2.2018 |
| Vermögenswerte | ||||
| Bewertung erfolgt anhand von Inputdaten der Stufe 2 | ||||
| Derivate ohne Hedge-Beziehung | FVtPL | 185 | FAHfT | 578 |
| Bewertung erfolgt anhand von Inputdaten der Stufe 3 | ||||
| Finanzanlagen | FVtOCI | 7.332 | AfS | 6.541 |
| Schulden | ||||
| Bewertung erfolgt anhand von Inputdaten der Stufe 1 | ||||
| Anleihen | AC | 257.650 | FLAC | 266.080 |
| Bewertung erfolgt anhand von Inputdaten der Stufe 2 | ||||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | AC | 340.860 | FLAC | 1.013 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen | n/a | 180.134 | n/a | 200.354 |
| Derivate mit Hedge-Beziehung | n/a | 0 | n/a | 0 |
| Derivate ohne Hedge-Beziehung | FVtPL | 523 | FLHfT | 113 |
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Nettoergebnisse erfasst:
| Nettoergebnis nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 | 2018/19 T€ |
Nettoergebnis nach Bewertungskategorien gemäß IAS 39 | 2017/18 T€ |
| Fortgeführte Anschaffungskosten (AC) | 50 | Loans and Receivables (LaR) | -6.177 |
| FVtPL | -118 | Financial Instruments Held for Trading (FAHfT und FLHfT) | 85 |
| Fortgeführte Anschaffungskosten (AC) | 1.092 | Financial Liabilities Measured at Amortized Cost (FLAC) | 812 |
Das Nettoergebnis der Bewertungskategorie "FVtPL" resultiert aus derivativen Finanzinstrumenten. Die Nettoergebnisse der Bewertungskategorien "Fortgeführte Anschaffungskosten (AC)" für finanzielle Vermögenswerte sowie finanzielle Verbindlichkeiten betreffen Währungsumrechnungseffekte, Abgangsergebnisse und Wertberichtigungen. Im Geschäftsjahr 2018/19 wurden zudem Bewertungsänderungen von "FVtOCI" in Höhe von T€ 791 (Vj. T€ 883) erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.
In der Bilanz werden keine Finanzinstrumente saldiert ausgewiesen. Ergänzende Vereinbarungen, die eine wirtschaftliche Aufrechnung von bilanzierten Finanzinstrumenten ermöglichen, bestehen im Bereich der abgeschlossenen Devisentermingeschäfte. Diese unterliegen dem deutschen Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte.
Zum 28. Februar 2019 bestehen saldierungsfähige Devisentermingeschäfte in Höhe von T€ 3 (Vj. T€ 0).
| 28.2.2019 in T€ |
Bruttoausweis | Saldierung | Nettoausweis | Potenzielles Saldierungsvolumen | Potentieller Nettobetrag | |
| Nettingvereinbarungen | finanzielle Sicherheiten | |||||
| Aktiva | ||||||
| Derivate ohne Hedge-Beziehung | 185 | -3 | 182 | 0 | 0 | 182 |
| Passiva | ||||||
| Derivate ohne Hedge-Beziehung | 523 | 0 | 523 | 0 | 0 | 523 |
Der HORNBACH Baumarkt AG Konzern unterliegt hinsichtlich seiner Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und geplanten Finanztransaktionen insbesondere Risiken aus der Veränderung von Wechselkursen und Zinssätzen.
Ziel des Risikomanagements ist es daher, diese Marktrisiken durch geeignete finanzmarktorientierte Absicherungsaktivitäten zu minimieren. Zum Erreichen dieses Ziels werden derivative Finanzinstrumente zur Begrenzung von Zinsänderungs- und Währungsrisiken eingesetzt. Grundsätzlich werden allerdings nur Risiken abgesichert, die bedeutende Auswirkungen auf das Finanzergebnis haben.
Entscheidungen hierzu dürfen nur unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben des Finanzvorstands getroffen werden. Dabei steht die Absicherung der Zinsänderungs- und Währungsrisiken im Mittelpunkt. Finanzgeschäfte zu Spekulationszwecken werden gemäß diesen Vorgaben nicht vorgenommen. Bestimmte Transaktionen bedürfen darüber hinaus der vorherigen Genehmigung durch den Aufsichtsrat.
Eine regelmäßige Kontrolle und Überwachung der laufenden und zukünftigen Zinsbelastung und des benötigten Devisenbedarfs des Gesamtkonzerns wird durch die Abteilung Treasury durchgeführt. Der Vorstand wird regelmäßig darüber informiert.
Zur Darstellung der Marktrisiken verlangt IFRS 7.40 "Financial Instruments: Disclosures", dass anhand von Sensitivitätsanalysen die hypothetischen Auswirkungen auf den Gewinn und Verlust sowie auf das Eigenkapital gezeigt werden, die sich ergeben hätten, wenn Änderungen der relevanten Risikovariablen (z. B. Marktzinssätze oder Wechselkurse) eingetreten wären, die zum Bilanzstichtag nach vernünftigem Ermessen möglich gewesen wären. Die Marktrisiken des HORNBACH Baumarkt AG Konzerns bestehen aus Währungs- und Zinsänderungsrisiken. Andere Preisrisiken bestehen nicht.
Währungsrisiken, d.h. potenzielle Wertminderungen eines Finanzinstruments oder künftiger Cashflows aufgrund von Änderungen des Wechselkurses, bestehen insbesondere dort, wo monetäre Finanzinstrumente, wie z. B. Forderungen oder Schulden, in einer anderen als der lokalen Währung der Gesellschaft bestehen bzw. bei planmäßigem Geschäftsverlauf entstehen werden. Die Währungsrisiken des HORNBACH Baumarkt AG Konzerns resultieren im Wesentlichen aus Finanzierungsmaßnahmen und der operativen Geschäftstätigkeit. Wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung (Translation) stellen kein Währungsrisiko im Sinne des IFRS 7 dar.
Die Konzerngesellschaften werden weitgehend durch externe Finanzierungsmaßnahmen in der funktionalen Währung der entsprechenden Konzerngesellschaft finanziert (Natural Hedging), sofern es sich um einen langfristigen Finanzierungsbedarf handelt. Daneben bestehen konzerninterne Darlehen in EUR, welche bei Konzerngesellschaften, deren funktionale Währung vom EUR abweicht, zu Fremdwährungsrisiken führen. Diese Risiken werden grundsätzlich nicht abgesichert.
Im HORNBACH Baumarkt AG Konzern bestehen in der operativen Geschäftstätigkeit Fremdwährungsrisiken im Wesentlichen im Zusammenhang mit Wareneinkäufen in Fernost in USD sowie aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen, die grundsätzlich in EUR abgewickelt werden. Das USD-Währungsrisiko wird durch USD-Festgelder sowie Devisentermingeschäfte abgesichert. Unter Berücksichtigung von Sicherungsmaßnahmen bestehen zum Bilanzstichtag im Wesentlichen folgende offenen Fremdwährungspositionen:
| in T€ | 28.2.2019 | 28.2.2018 |
| EUR | -68.051 | -69.489 |
| USD | 5.187 | 3.214 |
| CZK | -321 | -518 |
Die oben aufgeführte EUR-Währungsposition ergibt sich aus den Währungspaaren SEK/EUR T€ -27.217 (Vj. T€ -15.622), CHF/EUR T€ -25.622 (Vj. T€ -29.332), RON/EUR T€ -19.197 (Vj. T€ -16.764) und CZK/EUR T€ 3.984 (Vj. T€ -7.769).
Die wichtigsten Umrechnungskurse werden im Abschnitt Währungsumrechnung dargestellt.
Für die im Folgenden dargestellte Sensitivitätsanalyse der Währungsrisiken wird unterstellt, dass der Bestand zum Abschlussstichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist.
Wenn der Euro am Bilanzstichtag gegenüber den wesentlichen im Konzern vertretenen Währungen um 10 % aufgewertet gewesen wäre und gleichzeitig alle anderen Variablen unverändert geblieben wären, wäre das Konzernergebnis vor Steuern um T€ 7.292 (Vj. T€ 7.340) niedriger gewesen. Wäre umgekehrt der Euro am Bilanzstichtag gegenüber den wesentlichen im Konzern vertretenen Währungen um 10 % abgewertet gewesen und gleichzeitig alle anderen Variablen unverändert geblieben, wäre das Konzernergebnis vor Steuern um T€ 7.292 (Vj. T€ 7.340) höher gewesen. Die hypothetische Ergebnisauswirkung von T€ +7.292 (Vj. T€ +7.340) ergibt sich aus folgenden Sensitivitäten: EUR/CHF T€ 2.524 (Vj. T€ 2.998), EUR/RON T€ 1.951 (Vj. T€ 1.702), EUR/SEK T€ 2.752 (Vj. T€ 1.614), EUR/CZK T€ -429 (Vj. T€ 706) und EUR/USD T€ 493 (Vj. T€ 320).
Zum Jahresende finanzierte sich der Konzern hauptsächlich durch eine EUR-Anleihe in Höhe von nominal T€ 250.000 und zwei neue Schuldscheindarlehen der HORNBACH Holding B.V. in Höhe von T€ 95.000 sowie zwei neue Schuldscheindarlehen der HORNBACH Baumarkt AG über T€ 200.000. Darüber hinaus besteht ein CHF-Darlehen in Höhe von T€ 52.933 (Vj. T€ 0). Das CZK-Darlehen wurde im Laufe des Geschäftsjahres getilgt (Vj. T€ 624).
Für die Sensitivitätsanalyse der Zinsänderungsrisiken wird unterstellt, dass der Bestand zum Abschlussstichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist. Es wird von einer parallelen Verschiebung der Zinsstrukturkurve ausgegangen.
Wenn das Marktzinsniveau am Bilanzstichtag um 100 Basispunkte höher gewesen wäre und alle anderen Variablen unverändert geblieben wären, wäre das Konzernergebnis vor Steuern um T€ 1.650 (Vj. T€ 814) und das Eigenkapital vor latenten Steuern um T€ 0 (Vj. T€ 0) höher gewesen. Aufgrund des aktuell niedrigen Zinsniveaus führt eine Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve um 100 Basispunkte nach unten teilweise zu negativen Zinssätzen. Dies schränkt die Aussagekraft solch einer Simulation stark ein. Daher wird im laufenden Geschäftsjahr stattdessen der hypothetische Ergebniseffekt einer Verschiebung der Zinsstrukturkurve um 10 Basispunkte nach unten simuliert. Wäre das Marktzinsniveau am Bilanzstichtag um 10 Basispunkte niedriger gewesen und wären alle anderen Variablen unverändert geblieben, wäre das Konzernergebnis vor Steuern um T€ 165 (Vj. T€ 82) und das Eigenkapital vor latenten Steuern um T€ 0 (Vj. T€ 0) niedriger gewesen.
Kreditrisiko bzw. Ausfallrisiko ist das Risiko, dass eine Vertragspartei ihre bei Abschluss eines Finanzinstruments vertraglich zugesagten Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht erfüllt. Das Kreditrisiko des Konzerns ist insofern eng begrenzt, als Finanzanlagen und derivative Finanzinstrumente möglichst nur mit Vertragsparteien guter Bonität getätigt werden. Weiterhin werden Geschäfte mit einzelnen Vertragspartnern jeweils auf ein Limit begrenzt. Das Risiko von Forderungsausfällen im operativen Bereich ist aufgrund des Handelsformats (cash & carry) bereits erheblich reduziert. Das maximale Kreditrisiko entspricht im Wesentlichen den Buchwerten der finanziellen Aktiva, die keine wesentlichen Risikokonzentrationen aufweisen.
Der Konzern hat folgende Arten von finanziellen Vermögenswerten, die dem neuen Modell der erwarteten Kreditverluste unterliegen:
| ― |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte |
| ― |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden |
Die flüssigen Mittel unterliegen ebenfalls den Wertminderungsvorschriften des IFRS 9. Der identifizierte Wertminderungsaufwand war jedoch unwesentlich.
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte wird unter Zugrundelegung einer Wertminderungsmatrix der vereinfachte Ansatz angewandt. Demnach wird sowohl beim erstmaligen Ansatz als auch zu jedem nachfolgenden Abschlussstichtag eine Risikovorsorge in Höhe der für die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverluste erfasst. Zur Bemessung des erwarteten Kreditrisikos wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf Basis bestehender Kreditrisiko- und der jeweiligen Fälligkeitsstruktur gruppiert. Die Gruppierung erfolgte anhand geographischer Lage, da die Kundensegmente pro Land ähnliche Kreditrisikomerkmale aufweisen.
Die Herleitung der erwarteten Verlustquoten basiert auf einer durchschnittlichen Forderungsverteilung über eine Periode von 36 Monaten vor dem 28. Februar 2018 bzw. 1. März 2018 und den entsprechenden historischen Ausfällen in dieser Periode. Bruttoforderungen, die mehr als 360 Tage überfällig sind, gelten dabei als ausgefallen. Aktuelle makroökonomische Erwartungen werden durch das Einbeziehen von länderspezifischen Ratings berücksichtigt. Historische Ausfallraten stellen dabei grundsätzlich die beste Approximation für die zukünftig zu erwartenden Ausfälle dar, solange das Rating eines Landes unverändert bleibt. Sofern sich das Rating eines Landes ändert, werden die historischen Ausfallraten adjustiert.
Auf dieser Grundlage wurde die Wertberichtigung im Hinblick auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 1. März 2018 (Übernahme von IFRS 9) ermittelt. Für die Überleitung des Schlussbilanzwerts der Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 28. Februar 2018 auf den Eröffnungsbilanzwert zum 1. März 2018 verweisen wir auf die Anhangangabe (18).
Die Vertragsvermögenswerte betreffen noch nicht fakturierte laufende Handwerkerleistungen und weisen im Wesentlichen die gleichen Risikomerkmale wie die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf. Daher werden die erwarteten Verlustraten für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der jeweiligen Länder als eine angemessene Annäherung an die Ausfallraten für die Vertragsvermögenswerte angesehen und für die Ermittlung des erwarteten Kreditverlustes herangezogen.
Eine Anpassung der Wertberichtigungen für die Vertragsvermögenswerte zum 1. März 2018 erfolgte nicht, da der identifizierte Wertminderungsaufwand unwesentlich war.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte werden ausgebucht, wenn nach angemessener Einschätzung keine Realisierbarkeit mehr gegeben ist. Zu den Indikatoren, wonach nach angemessener Einschätzung keine Realisierbarkeit mehr gegeben ist, zählt insbesondere die Anmeldung bzw. das Eröffnen eines Insolvenzverfahrens. Wertminderungsaufwendungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte werden im Betriebsergebnis als Wertminderungsaufwendungen, netto, dargestellt. In Folgeperioden erzielte, früher bereits abgeschriebene Beträge werden im gleichen Posten erfasst.
Für die Ermittlung der Risikovorsorge wird das allgemeine Wertminderungsmodell angewendet. Bei der Berechnung der Ausfallwahrscheinlichkeit wird auf interne und externe Bonitätseinstufungen, die sowohl qualitative als auch quantitative Informationen berücksichtigen, zurückgegriffen. Zu jedem Bilanzstichtag wird beurteilt, ob das Kreditrisiko signifikant gestiegen ist. Falls sich das Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, wird die Ausfallwahrscheinlichkeit auf Basis eines 12-Monats-Zeitraums ermittelt, andernfalls wird die gesamte Restlaufzeit herangezogen.
Um zu beurteilen, ob sich das Kreditrisiko signifikant erhöht hat, wird das Risiko eines Ausfalls des finanziellen Vermögenswerts zum Bilanzstichtag mit dem Ausfallrisiko zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung verglichen. Für die Beurteilung werden neben den länderspezifischen Gegebenheiten insbesondere folgende Indikatoren berücksichtigt:
| ― |
Bonitätsrating des Schuldners gemäß interner Einschätzung sowie ggf. externer Ratingagenturen |
| ― |
Tatsächliche oder erwartete wesentliche nachteilige Veränderung der Geschäfts-, Finanz- oder Wirtschaftslage, die voraussichtlich zu einer wesentlichen Änderung der Fähigkeit des Schuldners zur Erfüllung seiner Verpflichtungen führen könnten. |
Des Weiteren wird von einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos ausgegangen, wenn ein Schuldner bei einer vertraglichen Zahlung mehr als 30 Tage überfällig ist, sofern das nicht aufgrund anderer Erkenntnisse widerlegt ist.
Im Hinblick auf die Bestimmung eines Ausfallereignisses wird ein finanzieller Vermögenswert als kreditgefährdet eingestuft, wenn ein objektives Ereignis eingetreten ist, wie beispielsweise:
| ― |
Vertragliche Zahlung ist mehr als 90 Tage überfällig und es liegen keine Informationen vor, die ein alternatives Ausfallkriterium unterstützen |
| ― |
Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners |
| ― |
Vertragsbruch |
| ― |
Es wahrscheinlich ist, dass der Schuldner in Insolvenz oder ein sonstiges Sanierungsverfahren geht. |
Alle Fremdkapitalinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, gelten als "mit geringem Ausfallrisiko behaftet", wenn ein "Investment Grade-Rating" von mindestens einer der großen Rating Agenturen vorliegt. Solche Finanzinstrumente nimmt der Konzern von der Anwendung des dreistufigen Risikovorsorgemodells aus. Stattdessen werden diese Vermögenswerte immer der Stufe 1 des Risikovorsorgemodells zugerechnet, und eine Wertberichtigung in Höhe der erwarteten 12-Monats-Kreditverluste wird erfasst. Andere Instrumente, für die kein externes Rating vorliegt, gelten als "mit geringem Ausfallrisiko behaftet", wenn das Risiko der Nichterfüllung gering ist und der Emittent jederzeit in der Lage ist, seine vertraglichen Zahlungsverpflichtungen kurzfristig zu erfüllen.
Eine Anpassung der Wertberichtigungen für sonstige finanzielle Vermögenswerte zum 1. März 2018 erfolgte nicht, da der identifizierte Wertminderungsaufwand im Wesentlichen den bereits gebildeten Wertberichtigungen entsprach. Eine Entwicklung der Wertberichtigungen für sonstige finanzielle Vermögenswerte ist der Anhangangabe (18) zu entnehmen.
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Cash-Outflows der originären und derivativen finanziellen Verbindlichkeiten:
| in T€ | Buchwert 28.2.2019 | Cash-Outflows | ||
| bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | über 5 Jahre | ||
| Originäre finanzielle Verbindlichkeiten | ||||
| Anleihen | 249.459 | 259.714 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 348.134 | 58.612 | 196.528 | 121.250 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen | 164.017 | 17.592 | 70.369 | 121.316 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 227.021 | 227.021 | 0 | 0 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 30.874 | 30.874 | 0 | 0 |
| Übrige kurz- und langfristige Verbindlichkeiten | 19.278 | 17.659 | 1.619 | 0 |
| Abgegrenzte Schulden | 26.084 | 26.084 | 0 | 0 |
| 1.064.867 | 637.555 | 268.516 | 242.566 | |
| Derivative finanzielle Verbindlichkeiten | ||||
| Devisenderivate ohne Hedge-Beziehung | 523 | 2.805 | 0 | 0 |
| 523 | 2.805 | 0 | 0 | |
| Derivative finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Devisenderivate ohne Hedge-Beziehung | 185 | 24.267 | 0 | 0 |
| 185 | 24.267 | 0 | 0 | |
| 664.628 | 268.516 | 242.566 | ||
| in T€ | Buchwert 28.2.2018 | Cash-Outflows | ||
| bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | über 5 Jahre | ||
| Originäre finanzielle Verbindlichkeiten | ||||
| Anleihen | 248.844 | 9.688 | 259.714 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 1.001 | 636 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen | 174.115 | 17.565 | 70.260 | 138.693 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 253.711 | 253.711 | 0 | 0 |
| Übrige kurz- und langfristige Verbindlichkeiten | 29.584 | 28.433 | 1.152 | 0 |
| Abgegrenzte Schulden | 22.156 | 22.156 | 0 | 0 |
| 729.412 | 332.188 | 331.126 | 138.693 | |
| Derivative finanzielle Verbindlichkeiten | ||||
| Devisenderivate ohne Hedge-Beziehung | 113 | 113 | 0 | 0 |
| Zinsderivate in Verbindung mit Cashflow-Hedges | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 113 | 113 | 0 | 0 | |
| Derivative finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Devisenderivate ohne Hedge-Beziehung | 578 | 3.202 | 0 | 0 |
| 578 | 3.202 | 0 | 0 | |
| 335.503 | 331.126 | 138.693 | ||
Einbezogen werden alle finanziellen Verbindlichkeiten, die am Bilanzstichtag im Bestand waren. Planzahlen für künftige neue Verbindlichkeiten werden nicht berücksichtigt. Ferner sind in der Darstellung finanzielle Vermögenswerte enthalten, die zu einem Cash-Outflow führen. Die variablen Zinszahlungen werden unter Zugrundelegung der am Bilanzstichtag geltenden Zinssätze ermittelt. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden jeweils mit dem Stichtagskurs umgerechnet.
Die seit dem letzten Zinszahlungszeitpunkt aufgelaufenen Zinsabgrenzungen der Anleihe in Höhe von T€ 372 (Vj. T€ 372) sind im Buchwert der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen. Die korrespondierenden Cash-Outflows sind im Bereich der Anleihe enthalten.
Bezüglich der Steuerung des Liquiditätsrisikos verweisen wir auf die Ausführungen in Anmerkung (23) sowie auf die Angaben zur Finanzlage im Lagebericht.
Hedgegeschäfte dienen der Absicherung von Zins- und Währungsrisiken, die mit einem Grundgeschäft verbunden sind.
Zum Geschäftsjahresende 2018/19 werden keine Zinsswaps gehalten.
Der HORNBACH Baumarkt AG Konzern führt zudem auch Sicherungsmaßnahmen durch, die nicht die Anforderungen des IAS 39 zum Hedge Accounting erfüllen, jedoch nach den Grundsätzen des Risikomanagements effektiv zur Sicherung des finanziellen Risikos beitragen. Der HORNBACH Baumarkt AG Konzern sichert beispielsweise das Währungsrisiko ausgewählter (geplanter) Transaktionen einschließlich der gegebenenfalls aus solchen Transaktionen resultierenden eingebetteten Fremdwährungsderivate, wie z. B. aus dem Kauf von Waren in Fernost in USD, durch Devisentermingeschäfte oder die Anlage von Fremdwährungs-Festgeldern in Form von Makro-Hedges ab.
Der Marktwert der Devisentermingeschäfte einschließlich der eingebetteten Devisentermingeschäfte beträgt T€ -338 (Vj. T€ 465) und ist mit T€ 185 (Vj. T€ 578) unter den sonstigen Vermögenswerten sowie mit T€ -523 (Vj. T€ -113) unter den Finanzschulden ausgewiesen.
Fair-Value-Hedges und Net-Investment-in-a-Foreign-Operation-Hedges werden bisher nicht vorgenommen.
Die nachstehende Tabelle gibt eine Übersicht über die zum Bilanzstichtag bestehenden derivativen Finanzinstrumente mit ihren Nominal- und Marktwerten. Dabei werden die Marktwerte gegenläufiger Transaktionen wie Devisenterminkäufe bzw. -verkäufe saldiert dargestellt. In der Zeile Nominalwerte werden Nominalwertsummen ohne Aufrechnung gegenläufiger Transaktionen ausgewiesen.
| 28.2.2019 | Devisentermingeschäfte | Eingebettete Devisentermingeschäfte | Summe |
| Nominalwert in T€ | 23.000 | 29.882 | 52.882 |
| Marktwert in T€ (vor latenten Steuern) | 182 | -520 | -338 |
| 28.2.2018 | Devisentermingeschäfte | Eingebettete Devisentermingeschäfte | Summe |
| Nominalwert in T€ | 4.000 | 29.469 | 33.469 |
| Marktwert in T€ (vor latenten Steuern) | 65 | 400 | 465 |
Der durchschnittliche Personalstand stellt sich wie folgt dar:
| 2018/19 | 2017/18 | |
| Angestellte | 18.624 | 17.608 |
| Auszubildende | 921 | 858 |
| 19.545 | 18.466 | |
| davon Teilzeitmitarbeiter | 5.719 | 5.313 |
Nach geografischen Gesichtspunkten gegliedert waren im Geschäftsjahr 2018/19 vom durchschnittlichen Personalstand im Inland 10.914 Mitarbeiter (Vj. 10.440) und im Ausland 8.630 Mitarbeiter (Vj. 8.026) beschäftigt.
Die für das Geschäftsjahr berechneten Honorare des Abschlussprüfers des Jahres- und Konzernabschlusses der HORNBACH Baumarkt AG, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, setzen sich wie folgt zusammen:
| 2018/19 T€ |
2017/18 T€ |
|
| Abschlussprüfungsleistungen | 643 | 589 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 8 | 7 |
| Steuerberatungsleistungen | 45 | 27 |
| 696 | 624 |
Der Jahres- und der Konzernabschluss der HORNBACH Baumarkt AG werden beginnend mit dem Geschäftsjahr 1997/98 von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft. Seit dem Geschäftsjahr 2017/18 ist Herr Lars Bertram (Partner) der verantwortliche Wirtschaftsprüfer.
Die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene jährliche Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ist im Dezember 2018 vom Vorstand und Aufsichtsrat der HORNBACH Baumarkt AG abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht worden.
Neben den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen steht die HORNBACH Baumarkt AG unmittelbar oder mittelbar in Ausübung der normalen Geschäftstätigkeit mit verbundenen Unternehmen in Beziehung. Hierzu gehören neben der Muttergesellschaft HORNBACH Holding AG & Co. KGaA deren direkte und indirekte Tochtergesellschaften.
HORNBACH-Familien-Treuhandgesellschaft mbH
HORNBACH Management AG
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
HORNBACH Immobilien AG
HORNBACH Baustoff Union GmbH
Union Bauzentrum Hornbach GmbH
Ruhland-Kallenborn & Co. GmbH
Ruhland-Kallenborn Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH
Robert Röhlinger GmbH
Etablissements Camille Holtz et Cie S.a.
Saar-Lor Immobilière S.C.I.
HORNBACH Baustoff Union Grundstücksentwicklungs GmbH
HIAG Immobilien Jota GmbH
HIAG Fastigheter i Göteborg AB
HIAG Fastigheter i Helsingborg AB
HIAG Fastigheter i Stockholm AB
HIAG Fastigheter i Göteborg Syd AB
HIAG Fastigheter i Botkyrka AB
HO Immobilien Omega GmbH
HR Immobilien Rho GmbH
HC Immobilien Chi GmbH
HM Immobilien My GmbH
HORNBACH Real Estate Nederland B.V.
HORNBACH Immobilien HK s.r.o.
HORNBACH Immobilien SK-BW s.r.o.
HORNBACH Imobiliare SRL
HB Immobilien Bad Fischau GmbH
Mit den verbundenen Unternehmen werden im Wesentlichen folgende Transaktionen getätigt:
| 2018/19 T€ |
2017/18 T€ |
|
| Miete und Nebenkosten für angemietete Bau- und Gartenmärkte und sonstige Immobilien | 77.449 | 76.903 |
| Zinsbelastungen für Konzernfinanzierungen | 39 | 45 |
| Zinserträge für Konzernfinanzierungen | 0 | 75 |
| Geleistete Umlagen für Verwaltungskosten | 932 | 925 |
| Erhaltene Umlagen für Verwaltungskosten | 2.343 | 2.552 |
| Lieferungen und Leistungen an die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA und ihre Tochtergesellschaften | 254 | 176 |
| Lieferungen und Leistungen von der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA und ihren Tochtergesellschaften | 340 | 317 |
Zum 28. Februar 2019 bestehen Forderungen in Höhe von T€ 1.043 (Vj. T€ 957) und Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 87 (Vj. T€ 472) gegen die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA und ihre Tochtergesellschaften. Sämtliche Transaktionen werden zu marktüblichen Preisen und Lieferbedingungen getätigt.
Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat für Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 8.513 (Vj. T€ 9.012) des HORNBACH Baumarkt AG Konzerns Bürgschaftserklärungen abgegeben. Hierfür werden im HORNBACH Baumarkt AG Konzern im Geschäftsjahr Avalprovisionen in Höhe von T€ 38 (Vj. T€ 45) als Aufwand erfasst.
Einige in den Konzernabschluss der HORNBACH Baumarkt AG einbezogene Gesellschaften nutzen für Seminare und Tagungen die Kurhaus Trifels Seminarhotel GmbH, Annweiler am Trifels. Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführerin Frau Bettina Hornbach, Ehefrau von Herrn Albrecht Hornbach, vertreten. Im Geschäftsjahr 2018/19 werden Leistungen durch das Seminarhotel in Höhe von T€ 18 (Vj. T€ 6) erbracht. Die Leistungen werden zu den üblichen Preisen abgerechnet. Zum Bilanzstichtag am 28. Februar 2019 waren - wie im Vorjahr -keine Verbindlichkeiten offen.
Der Konzernabschluss der HORNBACH Baumarkt AG für das Geschäftsjahr 2018/19 wurde am 14. Mai 2019 durch den Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben.
Mitglieder des Vorstands sind:
| Steffen Hornbach | Vorsitzender |
| Strategische Entwicklung; Operating Märkte, Verkauf und Services | Erstbestellung: 1. Februar 1992; |
| Vorsitzender seit 1. November 2001 | |
| Bestellt bis: 26. August 2022 | |
| Roland Pelka | Stellvertretender Vorsitzender |
| Finanzen, Rechnungswesen, Steuern, Controlling, Risikomanagement, Loss Prevention, Investor Relations; | Erstbestellung: 1. Oktober 1996; |
| bis 31. Mai 2018 Public Relations | Stellv. Vorsitzender seit 16. Dezember 2008 |
| Bestellt bis: 30. September 2021 | |
| Susanne Jäger | Erstbestellung: 1. Dezember 2006 |
| Einkauf, Import, Marktplanung, Store Development, Qualitätssicherung, Umweltfragen | Bestellt bis: 30. November 2021 |
| Wolfger Ketzler | Erstbestellung: 1. März 2012 |
| Immobilien, Bau, Technischer Einkauf, Revision, Recht, Compliance; bis 31. Mai 2018 Personal- und Arbeitsdirektor | Bestellt bis: 28. Februar 2022 |
| Karsten Kühn | Erstbestellung: 1. Oktober 2014 |
| Marketing, Marktforschung, Interne Kommunikation, | |
| seit 1. Juni 2018 Public Relations, Organisationsentwicklung, Personal und Arbeitsdirektor | Bestellt bis: 30. September 2024 |
| Ingo Leiner | Erstbestellung: 1. März 2012 |
| Logistik | Bestellt bis: 28. Februar 2022 |
| Dr. Andreas Schobert | Erstbestellung: 1. Januar 2015 |
| Technologie | Bestellt bis: 31. Dezember 2022 |
Die Bezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/19 betragen T€ 5.209 (Vj. T€ 5.535). Dabei entfallen T€ 2.903 (Vj. T€ 2.828) auf die feste Vergütung und T€ 2.306 (Vj. T€ 2.707) auf erfolgsbezogene Komponenten. Für aktive Mitglieder des Vorstands sind im Geschäftsjahr 2018/19 Leistungen nach Beendigung des Dienstverhältnisses (Dotierung Pensionsrückstellung) in Höhe von T€ 689 (Vj. T€ 663) angefallen.
Die Pensionsrückstellungen der ehemaligen Vorstandsmitglieder betragen im Geschäftsjahr 2018/19 insgesamt T€ 1.245 (Vj. T€ 1.246).
Sämtlichen Pensionsrückstellungen stehen Wertguthaben gegenüber (Anmerkung 24).
Auf eine individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge wird aufgrund eines bis einschließlich Geschäftsjahr 2020/21 befristeten Aktionärsbeschlusses verzichtet.
Von Seiten der Anteilseigner
| Albrecht Hornbach | Vorsitzender |
| Vorsitzender des Vorstands | Aufsichtsratsmitglied seit: 25. April 2002 |
| HORNBACH Management AG | Vorsitzender seit: 1. März 2009 |
| Bestellt bis: Ende HV 2023 | |
| Dr. Wolfgang Rupf | bis 5. Juli 2018 |
| Geschäftsführender Gesellschafter Rupf Industries GmbH, | weiterer stellvertretender Vorsitzender |
| Rupf Engineering GmbH und Rupf ATG Casting GmbH | |
| Dr. John Feldmann | weiterer stellvertretender Vorsitzender |
| Vorsitzender des Aufsichtsrats der KION Group AG | Aufsichtsratsmitglied seit: 4. Juli 2013 |
| (bis 9. Mai 2019) | Stellvertretender Vorsitzender seit: 5. Juli 2018 |
| Ehem. Mitglied des Vorstands BASF SE | Bestellt bis: Ende HV 2023 |
| Erich Harsch | Aufsichtsratsmitglied seit: 4. Juli 2013 |
| Vorsitzender der Geschäftsführung dm-drogerie markt GmbH & Co. KG | Bestellt bis: Ende HV 2023 |
| Georg Hornbach | Aufsichtsratsmitglied seit: 9. Juli 2015 |
| Leiter Stabsabteilung Controlling und Leiter Ressort Finanzen und Beschaffung Universitätskliniken Köln | Bestellt bis: Ende HV 2023 |
| Martin Hornbach | Aufsichtsratsmitglied seit: 13. Juli 2006 |
| Geschäftsführender Gesellschafter Corivus Gruppe GmbH | Bestellt bis: Ende HV 2023 |
| Joerg Walter Sost | bis 5. Juli 2018 |
| Geschäftsführender Gesellschafter J.S. Consulting GmbH | |
| Vanessa Stützle | Aufsichtsratsmitglied seit: 5. Juli 2018 |
| Geschäftsführerin E-Commerce/Omni-Channel Parfümerie Douglas | Bestellt bis: Ende HV 2023 |
| Melanie Thomann-Bopp | Aufsichtsratsmitglied seit: 5. Juli 2018 |
| Chief Financial Officer (CFO) Sonova Retail Deutschland GmbH | Bestellt bis: Ende HV 2023 |
| Prof. Dr.-Ing. Jens P. Wulfsberg | Aufsichtsratsmitglied seit: 1. September 2005 |
| Ordentlicher Professor für Fertigungstechnik Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg | Bestellt bis: Ende HV 2023 |
Von Seiten der Arbeitnehmer
| Kay Strelow | Stellvertretender Vorsitzender |
| Teilbereichsleiter | für die Gewerkschaften |
| Markt Berlin-Marzahn | Aufsichtsratsmitglied seit: 10. Juli 2008 |
| Bestellt bis: Ende HV 2023 | |
| Monika Di Silvestre | bis 5. Juli 2018 |
| Landesfachbereichsleiterin Handel bei ver.di Rheinland-Pfalz-Saarland | für die Gewerkschaften |
| Mohamed Elaouch | für die Angestellten |
| Teilbereichsleiter Markt Mainz | Aufsichtsratsmitglied seit: 4. Juli 2013 |
| Bestellt bis: Ende HV 2023 | |
| Martin Fischer | bis 5. Juli 2018 |
| Profikundenbetreuer Markt Kempten | für die Angestellten |
| Christian Garrecht | für die Angestellten |
| Operativer Leiter Arbeitssicherheit und Brandschutz | Aufsichtsratsmitglied seit: 4. Juli 2013 |
| Bestellt bis: Ende HV 2023 | |
| Kerstin Holfert | bis 5. Juli 2018 |
| Teilbereichsleiterin Markt Dresden | für die Angestellten |
| Markus Laß | für die leitenden Angestellten |
| Bezirksleiter | Aufsichtsratsmitglied seit: 5. Juli 2018 |
| Bestellt bis: Ende HV 2023 | |
| Jörg Manns | für die Angestellten |
| Mitarbeiter im Verkauf Markt Wiesbaden | Aufsichtsratsmitglied seit: 5. Juli 2018 |
| Bestellt bis: Ende HV 2023 | |
| Anke Matrose | für die Gewerkschaften |
| Kassiererin Markt Bremen | Aufsichtsratsmitglied seit: 5. Juli 2018 |
| Bestellt bis: Ende HV 2023 | |
| Brigitte Mauer | für die Angestellten |
| Teilbereichsleiterin Markt Tübingen | Aufsichtsratsmitglied seit: 4. Juli 2013 |
| Bestellt bis: Ende HV 2023 | |
| Johannes Otto | für die Angestellten |
| Marktleiter-Assistent Markt Schwetzingen | Aufsichtsratsmitglied seit: 5. Juli 2018 Bestellt bis: Ende HV 2023 |
| Michael Reiland | bis 5. Juli 2018 |
| Verkaufsleiter HORNBACH Compact und Bezirksleiter | für die leitenden Angestellten |
Die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/19 beläuft sich auf insgesamt T€ 515 (Vj. T€ 515). Dabei entfallen T€ 390 (Vj. T€ 390) auf die Grundvergütung und T€ 125 (Vj. T€ 125) auf die Ausschusstätigkeit.
a) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
b) Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien
a) HORNBACH Immobilien AG (Vorsitzender)
b) Deutsche Bundesbank in Rheinland-Pfalz und dem Saarland (Mitglied des Beirats bei der Hauptverwaltung)
a) HORNBACH Holding AG & Co. KGaA (Vorsitzender; bis Juli 2018)
HORNBACH Management AG (Vorsitzender)
IVA Valuation & Advisory AG (Stellvertretender Vorsitzender)
b) Inception Exploration Ltd. (Member of Board)
a) WASGAU Produktions & Handels AG
a) HORNBACH Holding AG & Co. KGaA (Vorsitzender seit Juli 2018)
HORNBACH Management AG (Stellvertretender Vorsitzender seit Juli 2018)
KION Group AG (Vorsitzender; bis Mai 2019)
a) HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
HORNBACH Management AG
b) dm drogerie markt GmbH, Wals/Österreich
a) HORNBACH Management AG
b) Evangelisches Klinikum Köln Weyertal GmbH (Mitglied des Aufsichtsrats)
a) Corivus AG (Vorsitzender)
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA (Stellvertretender Vorsitzender)
b) Corivus Swiss AG (Vorsitzender des Verwaltungsrats)
a) DUOPLAST AG (Vorsitzender)
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA (bis Juli 2018)
HORNBACH Management AG
b) Atreus GmbH (Mitglied des Beirats)
Bürger GmbH (Vorsitzender des Beirats)
DUOPLAST Holding GmbH (Vorsitzender des Beirats)
ECF GmbH (Vorsitzender des Beirats)
Leuna Tenside Holding GmbH (Vorsitzender des Beirats bis Dezember 2018)
Norafin Industries GmbH (Vorsitzender des Beirats)
VR Equitypartner GmbH (Vorsitzender des Beirats)
AIS Automotive Interior Systems GmbH (Mitglied des Beirats seit November 2018)
a) HORNBACH Holding AG & Co. KGaA (seit Juli 2018)
a) HORNBACH Management AG
a) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
b) Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien
a) HORNBACH Immobilien AG (Stellvertretender Vorsitzender)
WASGAU Produktions & Handels AG
b) Commerzbank AG (Mitglied des Regionalbeirats Mitte)
a) VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG
a) HORNBACH Immobilien AG Med 360° AG (Vorsitzender)
Bornheim bei Landau/Pfalz, den 14. Mai 2019
HORNBACH Baumarkt AG
Der Vorstand
Steffen Hornbach
Roland Pelka
Susanne Jäger
Wolfger Ketzler
Karsten Kühn
Ingo Leiner
Dr. Andreas Schobert
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Bornheim bei Landau/Pfalz, den 14. Mai 2019
HORNBACH Baumarkt Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Steffen Hornbach
Roland Pelka
Susanne Jäger
Wolfger Ketzler
Karsten Kühn
Ingo Leiner
Dr. Andreas Schobert
An die HORNBACH Baumarkt AG, Bornheim bei Landau/Pfalz
Wir haben den Konzernabschluss der HORNBACH Baumarkt AG, Bornheim bei Landau/Pfalz, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Bilanz zum 28. Februar 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Gesamtergebnisrechnung, der Entwicklung des Konzerneigenkapitals und der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. März 2018 bis 28. Februar 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. März 2018 bis 28. Februar 2019 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 28. Februar 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. März 2018 bis zum 28. Februar 2019 und |
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vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. März 2018 bis zum 28. Februar 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Kapitel "Bilanzierung und Bewertung/Allgemeine Grundlagen" sowie "Bilanzierung und Bewertung/Vorräte" des Konzernanhangs.
In der Bilanz zum 28. Februar 2019 sind Vorräte in Höhe von EUR 755,7 Mio. ausgewiesen; darin sind Wertminderungen in Höhe von EUR 10,5 Mio. enthalten.
Die zunächst zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten (unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten sowie Anschaffungspreisminderungen) bewerteten Vorräte sind im Wert zu mindern, wenn sie beschädigt, ganz oder teilweise veraltet sind oder wenn ihre voraussichtlichen Nettoveräußerungswerte die Anschaffungskosten nicht mehr decken.
Die Ermittlung der Nettoveräußerungserlöse als Wertobergrenze ist ermessenbehaftet und erfordert teilweise zukunftsorientierte Schätzungen bezüglich der Beträge, die beim Verkauf der Vorräte voraussichtlich erzielt werden können. Es besteht das Risiko, dass die Vorräte aufgrund gegebenenfalls nicht erkanntem Wertminderungsbedarf überbewertet sind.
Zunächst haben wir auf Basis unseres erlangten Prozessverständnisses die Ausgestaltung, Einrichtung und Funktionsfähigkeit identifizierter interner Kontrollen insbesondere bezüglich der korrekten Ermittlung der Nettoveräußerungserlöse beurteilt.
Sodann haben wir uns kritisch mit der von der Gesellschaft angewendeten Systematik zur Berechnung von altersbedingt wertgeminderten Vorräten auseinandergesetzt. Wir haben die Reichweitenanalyse der Gesellschaft beurteilt und anhand von historischen Erfahrungswerten der Gesellschaft auf Basis einer risikoorientiert ausgewählten Stichprobe gewürdigt, ob die erfassten Abschläge angemessen sind. Ferner haben wir uns von der rechnerischen Richtigkeit der Ermittlung überzeugt.
Anschließend haben wir die für die Ermittlung des Nettoveräußerungswerts angesetzten Veräußerungspreise auf Basis risikoorientiert ausgewählter Elemente anhand der am Abschlussstichtag geltenden Verkaufspreise beurteilt. In einem weiteren Schritt haben wir uns von der korrekten Erfassung solcher Wertminderungen überzeugt, welche die Gesellschaft aufgrund gesunkener Verkaufspreise erfasst hat.
Die der Ermittlung des Nettoveräußerungswerts zugrunde gelegten Annahmen sowie das ausgeübte Ermessen der gesetzlichen Vertreter sind angemessen.
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Kapitel "Bilanzierung und Bewertung/ Allgemeine Grundlagen" sowie "Bilanzierung und Bewertung/Sachanlagen" des Konzernanhangs. Angaben zum durchgeführten Wertminderungstest befinden sich im Kapitel "Wertminderung langfristiger nichtfinanzieller Vermögenswerte".
Der HORNBACH Baumarkt AG-Konzern beurteilt die Werthaltigkeit der Sachanlagen auf Ebene der einzelnen Märkte, welche jeweils eine zahlungsmittelgenerierende Einheit ("Cash Generating Unit" bzw. "CGU") darstellen. Innerhalb des Sachanlagevermögens beträgt der Buchwert der "Grundstücke, grundstückgleichen Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken" (sog. "Standortimmobilien") EUR 1.037,2 Mio. und hat mit 84,9 % des Sachanlagevermögens bzw. mit 44,4 % der Bilanzsumme eine erhebliche Bedeutung für die Vermögenslage des Konzerns. Im Geschäftsjahr 2018/2019 hat der Konzern insgesamt EUR 6,4 Mio. Wertminderungen auf diese Vermögenswerte erfasst.
Sofern Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen, berechnet die Gesellschaft im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung für jede CGU deren Nutzungswert. Liegt der Nutzungswert unterhalb des Buchwerts wird für die der CGU zuzurechnenden Immobilie deren beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (Nettoveräußerungswert) bestimmt.
Die Werthaltigkeitsprüfung im Sinne des IAS 36 ist komplex und beruht auf einer Reihe ermessensbehafteter Annahmen. Hierzu zählen insbesondere die prognostizierten Zahlungsmittelzuflüsse, welche zur Bestimmung des Nutzungswertes verwendet werden, die unterstellten langfristigen Wachstumsraten sowie die verwendeten Abzinsungssätze. Ferner hängt die Werthaltigkeit der Standortimmobilien von der jeweiligen Lage und den daraus resultierenden alternativen Verwendungsmöglichkeiten ab. Zur Bestimmung der Nettoveräußerungswerte von Standortimmobilien hat die Gesellschaft einen externen Sachverständigen hinzugezogen. Der Nettoveräußerungswert der Standortimmobilien hängt von der jeweiligen Lage und den daraus resultierenden alternativen Verwendungsmöglichkeiten ab. Es besteht das Risiko, dass die in den Märkten vorhandenen Immobilien überbewertet sind.
Wir haben uns durch Erläuterungen von Mitarbeitern des Rechnungswesens sowie Würdigung der Konzernbilanzierungsrichtlinie ein Verständnis über den Prozess des Konzerns zur Identifizierung von Anhaltspunkten auf Wertminderung sowie des Nutzungswertes und des Nettoveräußerungswertes verschafft. Die vom Konzern identifizierten Anhaltspunkte auf Wertminderung haben wir analysiert und anhand der im Rahmen unserer Prüfung gewonnenen Informationen beurteilt, ob weitere von der Gesellschaft nicht identifizierte Anhaltspunkte für eine Wertminderung bestehen.
Sodann haben wir neben der rechnerischen Richtigkeit und IFRS-Konformität des Bewertungsmodells der Gesellschaft die Angemessenheit der darin einfließenden wesentlichen Annahmen beurteilt. Dazu haben wir zunächst den Planungsprozess analysiert und uns von der Prognosegüte der Konzernplanung überzeugt, indem wir die Planung des vorangegangenen Geschäftsjahres mit den später tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen haben. Ferner haben wir eine Abstimmung der verwendeten Planung mit der vom Vorstand erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Fünf-Jahres-Planung vorgenommen. Darüber hinaus haben wir die Konsistenz der Annahmen mit externen Markteinschätzungen beurteilt.
Die dem Abzinsungssatz zugrunde liegenden Annahmen und Parameter, insbesondere den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, haben wir unter Einbeziehung von Bewertungsspezialisten mit öffentlich verfügbaren Daten verglichen.
Des Weiteren haben wir die Kompetenz, Fähigkeiten und Objektivität des vom Konzern beauftragten unabhängigen Sachverständigen zur Bestimmung der Nettoveräußerungswerte beurteilt und dessen Arbeitsergebnisse unter Einbeziehung unserer eigenen Bewertungsspezialisten gewürdigt.
Die Vorgehensweise, die der Werthaltigkeitsprüfung für die Standortimmobilien zugrunde liegt, sowie das Bewertungsmodell stehen im Einklang mit den Bewertungsgrundsätzen. Die verwendeten Annahmen und Parameter der Gesellschaft sind angemessen.
Zur Darstellung der erwarteten Auswirkungen aus der Anwendung von IFRS 16 verweisen wir auf das Kapitel "Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses/Nicht vorzeitig angewandte Standards und Interpretationen" des Konzernanhangs.
In der Bilanz zum 28. Februar 2019 wird Sachanlagevermögen in Höhe von EUR 1.221,7 Mio. ausgewiesen. Darin sind keine vom Konzern angemieteten Vermögenswerte enthalten, die nach den Regelungen des IAS 17 als "Operating Leasing-Verhältnisse" klassifiziert worden sind.
Der Konzern wendet ab dem 1. März 2019 den neuen Bilanzierungsstandard IFRS 16 an, der die Regelungen des IAS 17 ersetzt. Gemäß IFRS 16 müssen Leasingnehmer künftig grundsätzlich alle Leasingverhältnisse bilanzwirksam erfassen. Gemäß IAS 8.30 sind Informationen hinsichtlich der erwarteten Auswirkungen auf den Konzernabschluss aus der erstmaligen Anwendung eines neuen Standards anzugeben. Dies betrifft unter anderem die zum 1. März 2019 zu aktivierenden Nutzungsrechte und die korrespondierend dazu zu passivierenden Leasingverbindlichkeiten. Der Konzern gibt in seinem Konzernanhang an, dass die im Konzern vorhandenen Mietverträge, bei denen der Konzern als Leasingnehmer fungiert, am 1. März 2019 zu einem Anstieg des Anlagevermögens um ca. EUR 1.167,5 Mio. sowie zu einem Anstieg der Finanzschulden um EUR 1.192,5 Mio. führen wird. Es besteht das Risiko, dass die Angaben gemäß IAS 8.30 hinsichtlich der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 nicht sachgerecht sind.
Zunächst haben wir ein Prozessverständnis zur vollständigen Erfassung der relevanten Mietverträge, der darin enthaltenen Mietzahlungen sowie der vereinbarten Laufzeiten erlangt. Außerdem haben wir die Berücksichtigung von Verlängerungsoptionen gewürdigt. Dazu haben wir eine Befragung von Mitarbeitern des Immobilienbereichs durchgeführt und beurteilt, ob die von der Gesellschaft berücksichtigten Verlängerungen sachgerecht sind. Unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten haben wir auf Basis risikoorientiert ausgewählter Elemente die Angemessenheit der zur Diskontierung verwendeten Zinssätze beurteilt. Darüber hinaus haben wir zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit der zu aktivierenden Nutzungsrechte und der zu passivierenden Leasingverbindlichkeiten die diesbezüglichen Berechnungen der Gesellschaft auf Basis risikoorientiert ausgewählter Mietverträge nachvollzogen.
Die Darstellung der erwarteten Auswirkungen aus der Anwendung von IFRS 16 im Konzernanhang ist sachgerecht.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Geschäftsbericht des HORNBACH Baumarkt AG Konzerns, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum zusammenfassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
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anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| ― |
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| ― |
beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― |
führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 5. Juli 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 9. August 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1997/1998 als Konzernabschlussprüfer der HORNBACH Baumarkt AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Neben dem Konzernabschluss haben wir den Jahresabschluss der HORNBACH Baumarkt AG geprüft und die Jahresabschlussprüfung bei einem Tochterunternehmen der HORNBACH Baumarkt AG durchgeführt. Ferner haben wir den Halbjahresfinanzbericht der HORNBACH Baumarkt AG einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Andere Bestätigungsleistungen wurden insbesondere in Zusammenhang mit der Erteilung von Umsatzbescheinigungen erbracht. Des Weiteren haben wir Unterstützungsleistungen in Verbindung mit der Ersteinführung neuer Rechnungslegungsgrundsätze erbracht. Die im Rahmen der Steuerberatung erbrachten Leistungen betreffen im Wesentlichen die Unterstützung bei finanzgerichtlichen Verfahren.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Lars Erik Bertram.
Frankfurt am Main, den 14. Mai 2019
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Bertram, Wirtschaftsprüfer
Palm, Wirtschaftsprüfer