ASS Maschinenbau GmbH

Overath-Untereschbach

Bekanntmachung nach § 264 Abs. 3 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis 31.12.2009

Hiermit zeigen wir gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 i.V.m. §325 HGB an, dass die Gesellschafter der ASS Maschinenbau GmbH, Overath-Untereschbach, per Beschluss im Dezember 2009 der Befreiung der Gesellschaft von den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB für das Geschäftsjahr 2009 zugestimmt haben und dass für diese Gesellschaft eine freiwillige Verpflichtung zur Verlustübernahme für die Geschäftsjahre 2009 und 2010 durch die INDUS Holding AG (Mutterunternehmen) entsprechend § 302 des Aktiengesetzes besteht.

 

Bergisch Gladbach, im Dezember 2010

INDUS Holding AG

Der Vorstand