Selzer Systemtechnik GmbH

Driedorf

Bekanntmachung nach § 264 Abs. 3 HGB zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis 31.12.2010

Hiermit zeigen wir gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 i.V.m. §325 HGB an, dass die Gesellschafter der Selzer Systemtechnik GmbH, Driedorf, per Beschluss im Dezember 2010 der Befreiung der Gesellschaft von den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB für das Geschäftsjahr 2010 zugestimmt haben und dass für diese Gesellschaft eine freiwillige Verpflichtung zur Verlustübernahme für die Geschäftsjahre 2010 und 2011 durch die INDUS Holding AG (Mutterunternehmen) entsprechend § 302 des Aktiengesetzes besteht.

 

Bergisch Gladbach, im Dezember 2011

INDUS Holding AG

Der Vorstand