Konrad Schäfer GmbH

Osnabrück

Bekanntmachung nach § 264 Abs. 3 HGB zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis 31.12.2011

Hiermit zeigen wir gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 i.V.m. §325 HGB an, dass die Gesellschafter der Konrad Schäfer GmbH, Osnabrück, per Beschluss im Dezember 2011 der Befreiung der Gesellschaft von den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB für das Geschäftsjahr 2011 zugestimmt haben und dass für diese Gesellschaft eine freiwillige Verpflichtung zur Verlustübernahme für die Geschäftsjahre 2011 und 2012 durch die INDUS Holding AG (Mutterunternehmen) entsprechend § 302 des Aktiengesetzes besteht.

 

Bergisch Gladbach, im Dezember 2012

INDUS Holding AG

Der Vorstand