Konrad Schäfer GmbH
Osnabrück
Bekanntmachung nach § 264 Abs. 3 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis 31.12.2011
Hiermit zeigen wir gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 i.V.m. §325 HGB an, dass die
Gesellschafter der Konrad Schäfer GmbH, Osnabrück, per Beschluss im Dezember 2011
der Befreiung der Gesellschaft von den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB für das Geschäftsjahr 2011 zugestimmt haben und dass für diese Gesellschaft eine freiwillige Verpflichtung zur
Verlustübernahme für die Geschäftsjahre 2011 und 2012 durch die INDUS Holding AG (Mutterunternehmen)
entsprechend § 302 des Aktiengesetzes besteht.
Bergisch Gladbach, im Dezember 2012
INDUS Holding AG
Der Vorstand
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