MIGUA 1. Beteiligungsgesellschaft mbH
Wülfrath
Bekanntmachung nach § 264 Abs. 3 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis 31.12.2012
Hiermit zeigen wir gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 i.V.m. §325 HGB an, dass die
Gesellschafter der MIGUA 1. Beteiligungsgesellschaft mbH, Wülfrath, per Beschluss
im Dezember 2012 der Befreiung der Gesellschaft von den Vorschriften der §§ 264 ff.
HGB für das Geschäftsjahr 2012 zugestimmt haben und dass für diese Gesellschaft eine freiwillige Verpflichtung zur
Verlustübernahme für die Geschäftsjahre 2012 und 2013 durch die INDUS Holding AG (Mutterunternehmen)
entsprechend § 302 des Aktiengesetzes besteht.
Bergisch Gladbach, im Dezember 2013
INDUS Holding AG
Der Vorstand
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