ASS Maschinenbau GmbH

Overath

Bekanntmachung nach § 264 Abs. 3 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis 31.12.2012

Hiermit zeigen wir gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 i.V.m. §325 HGB an, dass die Gesellschafter der ASS Maschinenbau GmbH, Overath, per Beschluss im Dezember 2012 der Befreiung der Gesellschaft von den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB für das Geschäftsjahr 2012 zugestimmt haben und dass für diese Gesellschaft eine freiwillige Verpflichtung zur Verlustübernahme für die Geschäftsjahre 2012 und 2013 durch die INDUS Holding AG (Mutterunternehmen) entsprechend § 302 des Aktiengesetzes besteht.

 

Bergisch Gladbach, im Dezember 2013

INDUS Holding AG

Der Vorstand