Selzer Systemtechnik GmbH

Driedorf

Bekanntmachung nach § 264 Abs. 3 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis 31.12.2014

Hiermit zeigen wir gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 i.V.m. §325 HGB an, dass die Gesellschafter der Selzer Systemtechnik GmbH, Driedorf, per Beschluss im Dezember 2014 der Befreiung der Gesellschaft von den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB für das Geschäftsjahr 2014 zugestimmt haben und dass für diese Gesellschaft eine freiwillige Verpflichtung zur Verlustübernahme für die Geschäftsjahre 2014 und 2015 durch die INDUS Holding AG (Mutterunternehmen) entsprechend § 302 des Aktiengesetzes besteht.

 

Bergisch Gladbach, im Dezember 2015

INDUS Holding AG

Der Vorstand