VUKAN INOX GmbH
Hattingen
Bekanntmachung nach § 264 Abs. 3 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis 31.12.2015
Hiermit zeigen wir gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 i.V.m. §325 HGB an, dass die
Gesellschafter der VULKAN INOX GmbH, Hattingen, per Beschluss im Dezember 2015 der
Befreiung der Gesellschaft von den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB für das Geschäftsjahr 2015 zugestimmt haben und dass für diese Gesellschaft eine freiwillige Verpflichtung zur
Verlustübernahme für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 durch die INDUS Holding AG (Mutterunternehmen)
entsprechend § 302 des Aktiengesetzes besteht.
Bergisch Gladbach, im Dezember 2016
INDUS Holding AG
Der Vorstand
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