VUKAN INOX GmbH

Hattingen

Bekanntmachung nach § 264 Abs. 3 HGB zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis 31.12.2015

Hiermit zeigen wir gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 i.V.m. §325 HGB an, dass die Gesellschafter der VULKAN INOX GmbH, Hattingen, per Beschluss im Dezember 2015 der Befreiung der Gesellschaft von den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB für das Geschäftsjahr 2015 zugestimmt haben und dass für diese Gesellschaft eine freiwillige Verpflichtung zur Verlustübernahme für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 durch die INDUS Holding AG (Mutterunternehmen) entsprechend § 302 des Aktiengesetzes besteht.

 

Bergisch Gladbach, im Dezember 2016

INDUS Holding AG

Der Vorstand