Budde Fördertechnik GmbH

Bielefeld

Bekanntmachung nach § 264 Abs. 3 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis 31.12.2017

Hiermit zeigen wir gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 i.V.m. § 325 HGB an, dass die Gesellschafter der Budde Fördertechnik GmbH, Bielefeld, per Beschluss im November 2017 der Befreiung der Gesellschaft von den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB für das Geschäftsjahr 2017 zugestimmt haben und dass für diese Gesellschaft eine freiwillige Verpflichtung zur Verlustübernahme für die Geschäftsjahre 2017 und 2018 durch die INDUS Holding AG (Mutterunternehmen) entsprechend § 302 des Aktiengesetzes besteht.

 

Bergisch Gladbach, im Dezember 2018

INDUS Holding AG

Der Vorstand