Budde Fördertechnik GmbH

Schmalkalden

Hiermit zeigen wir gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 i.V.m. § 325 HGB an, dass die Gesellschafter der Budde Fördertechnik GmbH, Schmalkalden, per Beschluss im November 2019 der Befreiung der Gesellschaft von den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB für das Geschäftsjahr 2019 zugestimmt haben und dass für diese Gesellschaft eine freiwillige Verpflichtung zur Verlustübernahme für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 durch die INDUS Holding AG (Mutterunternehmen) entsprechend § 302 des Aktiengesetzes besteht.

 

Bergisch Gladbach, im Dezember 2020

INDUS Holding AG

Der Vorstand