VULKAN INOX GmbH

Hattingen

Bekanntmachung nach § 264 Abs. 3 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis 31.12.2020

Hiermit zeigen wir gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 i.V.m. § 325 HGB an, dass die Gesellschafter der VULKAN INOX GmbH, Hattingen, per Beschluss im November 2020 der Befreiung der Gesellschaft von den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB für das Geschäftsjahr 2020 zugestimmt haben und dass für diese Gesellschaft eine freiwillige Verpflichtung zur Verlustübernahme für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 durch die INDUS Holding AG (Mutterunternehmen) entsprechend § 302 des Aktiengesetzes besteht.

 

Bergisch Gladbach, im Dezember 2021

INDUS Holding AG

Der Vorstand