INDUS Holding AGBergisch GladbachGesonderter nichtfinanzieller Bericht außerhalb des Lageberichts zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022NICHTFINANZIELLER BERICHT 2022Nichtfinanzieller BerichtNachhaltigkeit bei INDUSINDUS steht für das Versprechen, unsere
Beteiligungsgesellschaften verlässlich und auf Dauer
zu begleiten. Langfristiger Unternehmenserfolg ist nach
unserem Verständnis nur im Einklang von
wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen
Aktivitäten zu erzielen.
Die INDUS Holding AG (nachfolgend auch: INDUS) ist
spezialisiert auf die Übernahme von
mittelständisch geprägten Unternehmen und deren
langfristige Begleitung ohne Exit-Orientierung. Der
Investitionsschwerpunkt liegt auf Unternehmen mit
erfolgreichen und etablierten Geschäftsmodellen, die
zum Zeitpunkt der Akquisition häufig noch
inhabergeführt sind. INDUS geht dabei mehrheitliche
Beteiligungen im produzierenden Sektor des
deutschsprachigen Mittelstands in Europa ein. Über
Enkelgesellschaften, Niederlassungen, Beteiligungen und
Repräsentanzen ist INDUS weltweit in 30 Ländern
auf fünf Kontinenten vertreten. Unternehmenssitz von
INDUS ist Bergisch Gladbach. Das Gruppenportfolio zeichnet
sich durch einen hohen Diversifizierungsgrad aus, da die
Unternehmen in unterschiedlichen Geschäfts- und
Technologiefeldern, Absatzmärkten und Branchenzyklen
aktiv sind. Die Geschäftsleitungen der
Portfoliounternehmen werden unmittelbar von den Mitgliedern
des Vorstands der INDUS Holding AG im strategischen
Sparring begleitet. Als Mehrheitsgesellschafterin und
Finanzholding unterstützt INDUS ihre Beteiligungen
zudem durch die Bereitstellung von Kapital zur
Geschäftsentwicklung. Da ein Exit nicht zum
Geschäftsmodell von INDUS gehört, steht INDUS
entsprechend dafür ein, dass im Falle eines
Zielkonflikts der langfristige Unternehmenserfolg als
übergreifendes Ziel stets über potenziell zu
erwirtschaftenden kurzfristigen Gewinnen steht.
Zusammengefasst lässt sich das Geschäftsmodell
von INDUS mit den Begriffen "Kaufen, halten &
entwickeln" beschreiben.
Den Unternehmenserfolg definieren INDUS und die
Beteiligungsgesellschaften dabei nicht ausschließlich
auf finanzieller Basis. Als bedeutende regionale Betriebe
sind sich INDUS und die Beteiligungsgesellschaften des
besonderen Stellenwerts des lokalen Umfelds bewusst.
Für die INDUS-Gruppe bedeutet Nachhaltigkeit die
langfristig ausgewogene Berücksichtigung von
wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zielen.
Die Nachhaltigkeitsstrategie ist daher zu einer
eigenständigen strategischen Initiative "Nachhaltig
handeln" des Strategieprogramms PARKOUR geworden und liegt
im unmittelbaren Verantwortungsbereich des Vorstands. Als
eigenständiger Strategiebaustein sind die gesetzlichen
und inhaltlich relevanten Themen aus dem ESG-Themenkomplex
fortlaufend Teil des strategischen Sparrings zwischen
Vorstand und den Geschäftsführungen der
Beteiligungsgesellschaften. Der Vorstand von INDUS
trägt die Verantwortung für alle zentralen
Managementsysteme. Dazu gehören das Compliance
Management System, die Organisationsverantwortung für
alle dezentralen System- und Prozesselemente sowie die
Organisationsverantwortung für alle relevanten
Nachhaltigkeitsaspekte, wie zum Beispiel die Einhaltung der
Menschenrechte. Für Fortschritte im Bereich
"Nachhaltigkeit" ist im Vergütungssystem des Vorstands
eine entsprechende Komponente im Short Term Incentive (STI)
integriert. In Bezug auf die Nachhaltigkeitsstrategie steht
für die kommenden Jahre insbesondere die Umsetzung der
Treibhausgasreduktionsziele des Klimaschutzgesetzes im
Fokus.
Aktuelle gesetzliche und regulatorische Entwicklungen
werden nachverfolgt, zur Analyse der
Nachhaltigkeitsstrategie verwendet und dienen bei
Änderungsbedarf als Grundlage der Fortschreibung der
Strategie. Für das Geschäftsjahr 2022 wird
erstmalig in vollem Umfang die EU-Verordnung 2020/852
("Taxonomie-Verordnung") sowie die dazugehörigen
delegierten Verordnungen (EU) 2021/2139 ("Klima-Taxonomie")
und (EU) 2021/2178 (Offenlegungspflichten gemäß
Art. 8 Abs. 4 der Taxonomieverordnung) zur Angabe der
taxonomiekonformen Umsätze, Betriebsausgaben und
Investitionen angewendet.
Ab dem 1. Januar 2023 unterliegt die INDUS Holding AG
auch dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das die
Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage zum
Ziel hat und Unternehmen verpflichtet, Transparenz in ihrer
Lieferkette zu schaffen und Verantwortung zu
übernehmen.
Die Verschärfung der gesetzlichen Vorgaben spiegelt
dabei die erhöhte öffentliche Wahrnehmung der
Bedeutung von ESG-Aspekten wider. Hinzu kommt die
Realität des Fortschreitens der Erderwärmung und
der Erhöhung der Gefahr des Verfehlens der Ziele
internationaler Klimaabkommen. Durch die Entwicklung der
Erderwärmung hält INDUS das Auftreten von
signifikanten Wetterereignissen wie zum Beispiel
Hitzewellen und starken Stürmen für
wahrscheinlich. Die Gesellschaften der INDUS-Gruppe sind
diesbezüglich über relevante Versicherungen gegen
Elementarschäden und Betriebsunterbrechungen
abgesichert.
Der Schutz unserer Umwelt und innerhalb dieser
Säule der Nachhaltigkeit, die Reduktion der
Treibhausgasemissionen und die damit einhergehende
Notwendigkeit zur drastischen Erhöhung der
Energieeffizienz ist in allen industriellen Branchen
relevant. Energiepreise und Umweltstandards werden dieser
Entwicklung folgend langfristig weiter steigen. Die
physischen Auswirkungen des Klimawandels setzen auch
zunehmend internationale Lieferketten unter Druck. Die
dadurch bedingten Erhöhungen der Energie- und
Rohstoffpreise stellen Risiken für die Entwicklungen
der einzelnen Gesellschaften und der Gruppe dar und je nach
Marktsituation der Beteiligungsgesellschaft können
diese Erhöhungen nicht immer zeitnah und
vollumfänglich an die Kunden weitergegeben werden.
Diese Entwicklung wurde im Geschäftsjahr 2022
drastisch verschärft durch die Energiekrise aufgrund
des Kriegs in der Ukraine.
Um dieser Entwicklung langfristig entgegenzuwirken,
erwartet INDUS verstärkte Investitionen in nachhaltige
und energiesparende Produktionsprozesse. Hier sieht INDUS
mittelfristig insbesondere für die Unternehmen aus den
Segmenten Maschinen- und Anlagenbau sowie Metalltechnik
nutzbare Chancen.
Hinsichtlich einer Beeinflussung der
Produktionsbedingungen, des Produktportfolios und des
Geschäftsverlaufs der Gruppe infolge der
Erderwärmung geht INDUS im Prognosezeitraum nicht von
einer relevanten Verschlechterung der aktuellen Situation
aus. Dies ist auch in der hohen Diversifikation der
INDUS-Gruppe hinsichtlich der Standorte, Absatzmärkte
und Geschäftsfelder begründet. Außerdem
ergaben die Klimarisikoanalysen keine wesentlichen
Gefährdungen. Gleichwohl werden Produkte der
Beteiligungen sich neuen Anforderungen anpassen und
Innovationen erforderlich, um beste Marktpositionen zu
erhalten oder zu erlangen. Hierbei unterstützt die
Holding die Beteiligungen finanziell, regt den
frühzeitigen Diskurs mit der Kundenbasis der
Beteiligungen an und initiiert geeignete Arbeitsgruppen, an
denen Personen mehrerer Beteiligungsgesellschaften
teilnehmen, um den Wissensaustausch zu fördern und
eine Diskussionsplattform zu relevanten Technologie- und
Gesellschaftstrends bzw. Methodenunterstützung
für Innovationsentwicklungen zu bieten.
Als börsennotierte Beteiligungsgesellschaft
führt die INDUS Holding AG zudem neben dem Austausch
mit internen Stakeholdern auch einen kontinuierlichen
Diskurs zu Nachhaltigkeitsaspekten mit externen
Anspruchsgruppen wie institutionellen, Kapital gebenden
Geschäftsbanken und weiteren Kapitalmarkt-Beteiligten,
um adäquat auf die komplexen Anforderungen eingehen zu
können. INDUS hat im September 2020 erstmals ein
ESG-linked Schuldscheindarlehen auf Basis des vorhandenen
ISS ESG-Ratings im Prime Status (C+) in Höhe von 60
Mio. EUR begeben. Inzwischen wurden zwei weitere ESG-linked
Schuldscheindarlehen auf gleicher Basis platziert, 56 Mio.
EUR im November 2021 und 37 Mio. EUR im November 2022.
Das ISS ESG-Rating konnte im Geschäftsjahr 2022 im
Prime Status (C+) gehalten werden.
Handlungsfelder von INDUSIm Geschäftsjahr 2021 wurde die
Nachhaltigkeitsstrategie als eigenständige
strategische Initiative "Nachhaltig Handeln" in der
PARKOUR-Strategie verankert. Die Strategie wurde im Rahmen
eines Updates der Materialitätsanalyse 2022
überprüft und entsprechend ergänzt.
Die Grundlagen der Nachhaltigkeitsstrategie von INDUS
bilden weiter die zehn Grundsätze des United Nations
Global Compact (UN GC), welche INDUS in fünf
Grundsätzen gebündelt aufgenommen und in
insgesamt sechs Handlungsfelder überführt hat.
Die ausformulierten Grundsätze lauten:
(a) Kontinuierlicher und vorsorglicher Einsatz zum
Schutz der Umwelt
(b) Faire Arbeitsbedingungen geprägt von
gegenseitigem Respekt
(c) Wahrnehmung sozialer Verantwortung im eigenen
Einflussbereich
(d) Schutz und Achtung der Menschenrechte im eigenen
Einflussbereich
(e) Einsatz für eine ehrliche und
rechtmäßige Wirtschaftspraxis
Die für INDUS abgeleiteten Handlungsfelder der
Nachhaltigkeitsstrategie folgen entsprechend den
Grundsätzen und werden um ein sechstes Handlungsfeld
ergänzt, welches die besondere Rolle der INDUS Holding
AG als eine auf Langfristigkeit angelegte Begleitung der
Beteiligungsgesellschaften verdeutlicht:
(i) Schutz der Umwelt
(ii) Faire Arbeit
(iii) Soziale Gerechtigkeit
(iv) Menschenrechte
(v) Ehrliche Wirtschaft
(vi) Gesellschafterbegleitung
Der konzeptionelle Zusammenhang zwischen den
Grundsätzen des UN GC, den abgeleiteten
Grundsätzen von INDUS und den Handlungsfeldern der
Nachhaltigkeitsstrategie ist in der nachfolgenden Abbildung
verdeutlicht:
ZUSAMMENHANG ZWISCHEN INDUS-GRUNDSÄTZEN UND HANDLUNGSFELDERN DER NACHHALTIGKEITSSTRATEGIEscrollen
scrollen
Die Handlungsfelder (i)-(v) decken die inhaltlichen
Anforderungen an die Aspekte "Umweltbelange" (i),
"Arbeitnehmerbelange" (ii), "Sozialbelange" (iii), "Achtung
der Menschenrechte" (iv) und "Bekämpfung von
Korruption und Bestechung" (v) gemäß § 289c
Abs. 2 HGB ab.
"Wesentlichkeit" in der INDUS-GruppeDie im Geschäftsjahr 2017 implementierte
Materialitätsanalyse wurde 2022 erneuert und
weiterentwickelt. Die Fokussierung von Aktivitäten lag
auf den Nachhaltigkeitsaspekten, welche den
Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis sowie die
Lage der INDUS-Gruppe deutlich beeinflussen können
(Outside-In) oder welche durch die
Geschäftstätigkeit und die
Geschäftsbeziehungen der INDUS-Gruppe deutlich
beeinflusst werden (Inside-Out). Die Identifikation und die
Ausprägung der wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte in
Form einer Materialitätsanalyse erfolgt methodisch
durch die Kombination der Outside-In- und
Inside-Out-Analyse der Handlungsfelder (i) - (v) auf
Segment- und Beteiligungsebene durch den Vorstand
(Top-Down) und durch die Geschäftsführungen der
Beteiligungsgesellschaften (Bottom-Up). Ergänzt wurde
die interne Sicht durch umfangreiche Interviews mit
externen Stakeholdern, die im folgenden Kapitel genauer
erläutert werden. Dabei erfolgt eine annähernde
Bottom-Up-Analyse über den regulären
Strategieprozess mithilfe der Analyse von Chancen aus den
individuellen Nachhaltigkeitsstrategien sowie basierend auf
der Risikoanalyse im integrierten Risikomanagementsystem
der INDUS-Gruppe.
Ein wesentlicher Bestandteil des strategischen Sparrings
von Vorstand und Geschäftsführung besteht in der
Ausarbeitung der Bedeutung der allgemeinen wirtschaftlichen
Werttreiber von ESG-Initiativen für die jeweilige
Beteiligungsgesellschaft und in der Analyse resultierender
Chancen und Risiken. Entsprechend der operativen
Eigenständigkeit der Beteiligungsgesellschaften
obliegt es den Beteiligungsgesellschaften, eine
Priorisierung von effizienten und effektiven
Nachhaltigkeitsinitiativen im Kontext einer individuellen
und an den INDUS-Zielvorgaben orientierten
Nachhaltigkeitsstrategie vorzunehmen. Die Zielvorgaben von
INDUS für die Emissionen der gesamten INDUS-Gruppe
folgen aus der gruppenübergreifenden
Materialitätsanalyse (Top-Down) und werden von den
Beteiligungsgesellschaften individuell konkretisiert und
mit Maßnahmen hinterlegt (Bottom-Up). Für die
Berichterstattung im Rahmen des nichtfinanziellen Berichts
erfolgt die Fokussierung auf Chancen und Risiken, die aus
Nachhaltigkeitsaspekten resultieren (Outside-In) und
für das Verständnis des Geschäftsverlaufs,
des Geschäftsergebnisses sowie der Lage und der
Geschäftsbeziehungen der INDUS Holding AG erforderlich
sind, und auf solche Risiken, die durch
Geschäftstätigkeiten und
Geschäftsbeziehungen von INDUS in den
Nachhaltigkeitsaspekten verursacht werden (Inside-Out).
Austausch mit StakeholdernBasis für eine erfolgreiche Arbeit an
Nachhaltigkeitsthemen und damit für den langfristigen
Unternehmenserfolg ist die Kenntnis der entsprechenden
Stakeholder und deren Interessen. INDUS hat 2010 zum ersten
Mal am Carbon Disclosure Project teilgenommen und berichtet
seitdem zum Thema Nachhaltigkeit. Seit 2017 werden dazu
konstant auch externe Stakeholder involviert. Die Auswahl
der Interessensgruppen wird regelmäßig
überprüft, und bei Bedarf wird der Kreis
erweitert. Die Auswahl der wesentlichen Stakeholder folgt
immer einem strukturierten Prozess. Dabei werden potenziell
relevante Gruppen unter Berücksichtigung der
Wertschöpfungskette und Rücksprache mit anderen
Fachabteilungen durch die Nachhaltigkeitsabteilung von
INDUS identifiziert. Anschließend erfolgt eine
Priorisierung der Stakeholder anhand des jeweiligen
Einflusses auf die INDUS-Gruppe sowie anhand des Einflusses
der INDUS-Gruppe auf den jeweiligen Stakeholder. Dieser
Vorschlag wird anschließend mit dem INDUS-Vorstand
abgestimmt. Da Nachhaltigkeitsthemen inzwischen in der
Mitte der Gesellschaft angekommen sind und die Wahrnehmung
dazu sehr unterschiedlich ist, wurde im Vergleich zu den
vorigen Beteiligten im Jahr 2022 der Kreis der Stakeholder
deutlich erweitert und diversifiziert.
Die strukturierte Auseinandersetzung mit den
Bedürfnissen unserer Stakeholder ergab 2022 insgesamt
sieben relevante sowohl interne als auch externe Gruppen:
EXTERN:scrollen
INTERN:scrollen
Die INDUS Holding AG und die Portfoliounternehmen stehen
im regelmäßigen Austausch mit den
Stakeholdergruppen, so etwa die Analyst:innen und
Kapitalgebenden mit der IR/PR-Abteilung über
Videocalls, E-Mails und Telefonate oder zum Beispiel die
Beteiligungen mit ihren Kunden und Kommunen über
Telefonate und persönliche Gespräche. Im
Geschäftsjahr 2016 wurden die aus interner Sicht
identifizierten Handlungsfelder und Kernthemen im
informativen Austausch mit der Sichtweise ausgewählter
Beteiligungsgesellschaften abgeglichen. Im
Geschäftsjahr 2017 wurde der Stakeholderdialog mit
institutionellen Kapitalgebenden und Familienunternehmen
durch strukturierte Stakeholderinterviews zu Sichtweise und
Wahrnehmung der Nachhaltigkeitsstrategie intensiviert. 2019
wurden ebenso strukturierte Interviews in Zusammenarbeit
mit dem Lehrstuhl für Internationale Rechnungsregelung
der Technischen Universität Dortmund geführt. Im
Geschäftsjahr 2022 wurden wieder Gespräche nach
einem standardisierten Leitfaden geführt mit dem
bisher weitesten Kreis externer Stakeholder. Die
Gespräche dienen dem Zweck, wesentliche
Nachhaltigkeitsthemen aus Sicht unserer maßgeblichen
Stakeholder zu identifizieren sowie unsere interne
Bewertung extern zu spiegeln und auf Vollständigkeit
zu prüfen. Dazu werden kontinuierlich ihre Interessen,
Erwartungen und Anforderungen analysiert und die Ergebnisse
in die Wesentlichkeitsanalyse eingebunden. Gleichzeitig
liefern die Gespräche neue Impulse und wichtige
Anregungen für die INDUS-Gruppe. Die Standpunkte und
Einschätzungen der
Beteiligungs-Geschäftsführungen wurden durch eine
schriftliche Umfrage eingeholt und in der finalen Bewertung
berücksichtigt. Die wesentlichen Themen der vorigen
Jahre wurden grundsätzlich bestätigt. Aufgrund
der geopolitischen und klimatischen Entwicklung im Jahr
2022 gab es verstärkte Zustimmungen zu schon
wesentlichen Themen, wie zum Beispiel Erhöhung der
Energieeffizienz und Verringerung der
Treibhausgasemissionen entlang der gesamten
Wertschöpfungskette. Im Folgenden werden die
wesentlichen Themen vertieft erläutert und mit
Maßnahmen, Zielen und bisherigen Fortschritten
vervollständigt.
Ergebnis der Materialitätsanalyse der INDUS-GruppeDurch die Identifikation der wesentlichen
Nachhaltigkeitsthemen schafft INDUS eine Basis für die
Nachhaltigkeitsaktivitäten der INDUS-Gruppe und die
Schwerpunkte der Nachhaltigkeitsstrategie. Sofern
spezifische Ziele, Maßnahmen und
Managementansätze für die wesentlichen
Nachhaltigkeitsthemen definiert sind, befinden sich die
Detailangaben in den jeweiligen Kapiteln zu den
Handlungsfeldern.
Regelmäßige Wesentlichkeitsanalysen helfen
dabei, die für das Unternehmen wichtigsten
Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren und zu
priorisieren. Das Ergebnis der diesjährigen
Materialitätsanalyse in den sechs Handlungsfeldern
unter Einbeziehung der Sichtweise von internen und externen
Stakeholdern ist untenstehend kompakt dargestellt.
scrollen
Aufgrund des hohen Diversifikationsgrads des
INDUS-Portfolios sowie der operativen Eigenständigkeit
der Beteiligungen erarbeiten wir Projekte, welche
entsprechend auf die Werttreiber von ESG-Initiativen
einzahlen. Um hierbei der Eigenständigkeit der
Beteiligungen gerecht zu werden, gibt INDUS nur für
solche ESG-Aspekte gruppenübergreifende quantitative
Zielvorgaben in Form von Kennzahlen (KPI: Key Performance
Indicator) aus, welche im Rahmen der
Materialitätsanalyse als relevant und wesentlich
für die Gruppe identifiziert werden. Weitere
Kennzahlen werden zwar zentral ermittelt, dienen jedoch
primär der Nachverfolgung der Gruppenentwicklung und
sind ohne konkretes quantifiziertes Ziel ausgestattet (PI:
Performance Indicator). Das Strategieprogramm PARKOUR
beinhaltet ein deutliches Umsatzwachstum auf über 2
Mrd. EUR bis 2025. Entsprechend ist für die kommenden
Jahre mit fortlaufenden Änderungen des
Konsolidierungskreises durch Akquisitionen zu rechnen.
INDUS verwendet daher für die ESG-Kennzahlen im
Regelfall Intensitätsziele je Mio. EUR
Bruttowertschöpfung (BWS) oder bezogen auf die
Größe der Belegschaft je Vollzeitäquivalent
(FTE: full-time equivalents). Als Basisjahr für die
Zieldefinition dient das Geschäftsjahr 2018.
Die Ergebnisse der Materialitätsanalyse werden im
Folgenden für die einzelnen Handlungsfelder kurz
dargestellt.
(i) Schutz der UmweltInnerhalb dieses Handlungsfelds können
grundsätzlich fünf wesentliche Themen voneinander
abgegrenzt werden: Erhöhung der Energieeffizienz,
Treibhausgasemissionen entlang der gesamten
Wertschöpfungskette, erneuerbare Energien (Nutzung und
Technologie-Entwicklung), verantwortungsvoller Umgang und
Vermeidung von Abfall sowie Kreislaufwirtschaft.
Ein besonderer Fokus von INDUS liegt auf der Minimierung
der direkten THG-E (Scope 1+2). Grundsätzlich
existieren für die INDUS-Gruppe zwei mögliche
Hebel zur Reduzierung der THG-E (Scope 1+2): einerseits die
Nutzung emissionsarmer Energiequellen und andererseits die
Erhöhung der Energieeffizienz, die auch aus
wirtschaftlicher Perspektive von hoher Bedeutung ist.
Für erneuerbare Energien gilt es, die bezogenen Mengen
zu erhöhen. Darüber hinaus kann INDUS durch die
Entwicklung von Technologien im Bereich der erneuerbaren
Energien weitere Beiträge zur Reduktion der
Treibhausgasemissionen entlang der
Wertschöpfungsketten leisten. INDUS erfasst die
Treibhausgasemissionen in den Scopes 1-3, fokussiert sich
auf die Reduktion der Emissionen in Scope 1+2 und strebt
eine Verringerung des Energieeinsatzes an.
Aufgrund dieses Schwerpunkts sind im Handlungsfeld (i)
"Schutz der Umwelt" insbesondere die Werttreiber
Effizienzsteigerungen, unternehmerische Weitsicht und
optimierte Investitionsentscheidungen relevant und werden
bei den Beteiligungen zur Identifikation von Chancen
herangezogen.
Abfälle, die im Geschäftsbetrieb der
INDUS-Gruppe anfallen, sind zu fast 90 % und somit
größtenteils ungefährlich. Alle
Abfälle werden mit den jeweils geltenden gesetzlichen
Vorgaben korrekt entsorgt. Gleichwohl strebt INDUS an, die
Recyclingquote aller Abfälle möglichst
hochzuhalten und das Abfallaufkommen bezogen auf die
Bruttowertschöpfung der Gruppe zu minimieren sowie
sparsam mit den lokalen Wasservorkommen umzugehen. Die
Beteiligungen der INDUS-Gruppe arbeiten daran, durch
Recycelfähigkeit und den Einsatz von Rezyklaten in
ihren Produkten einen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft zu
leisten. Entsprechende Investitionsvorhaben können
auch durch die Nachhaltigkeitsförderbank
unterstützt werden. Ein aktuelles Beispiel ist die
Einführung eines adiabaten Kühlsystems bei VULKAN
INOX. Herzstück der Produktion sind zwei
leistungsstarke Induktionsschmelzöfen, die primär
Recyclingschrotte einschmelzen. Für die Abfuhr der
Prozesswärme besteht ein Wasserkreislauf, der bislang
über ein Kühlsystem mit offener
Wasserverrieselung geführt wurde. Durch das nun
geschlossene Kühlsystem werden einerseits
Verdunstungsverluste vermieden und der
Frischwasserverbrauch um mindestens 80 % reduziert. Bei
WIRUS werden standardmäßig Teile der Fenster aus
recyceltem Material hergestellt, und alle Bestandteile
werden wieder dem Kreislauf zugeführt.
(ii) Faire ArbeitFolgende wesentliche Themen wurden identifiziert:
Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden, Aus- und
Weiterbildung, faire Entlohnung und
Vertragsverhältnisse sowie Vereinbarkeit von Beruf und
Familie.
Dieses Handlungsfeld ist hinsichtlich der Werttreiber
Effizienzsteigerungen und unternehmerische Weitsicht von
besonderer Bedeutung. INDUS legt besonderen Wert auf
gegenseitigen Respekt, Fairness, Teamgeist,
Professionalität und Offenheit. Diese Werte sind daher
fester Bestandteil des INDUS-Verhaltenskodex, welcher alle
Handlungsfelder der Nachhaltigkeitsstrategie umfasst.
Die Vermeidung jeglicher Arbeitsunfälle und
insbesondere von Arbeitsunfällen mit Todesfolge hat
höchste Priorität. Besonders wichtig für gut
funktionierende Wirtschaftsaktivitäten und ein gutes
Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Angestellten ist
die Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit aller
Beteiligten. Dies bezieht sich nicht nur auf die
körperliche Unversehrtheit, sondern auch auf
psychische Gesundheit und eine solide Resilienz aller
Menschen. INDUS ist sich der Bedeutung von Sicherheit und
Gesundheit bewusst, weshalb es als wesentliches Thema mit
entsprechenden Maßnahmen und Zielen verfolgt wird.
Um dem bestehenden Fachkräftemangel
entgegenzuwirken, will INDUS weiter Nachwuchs durch
Ausbildung neuer Arbeitskräfte fördern.
Gleichzeitig werden durch Weiterbildung die Angestellten
gefördert, wird deren Fachwissen auf dem Stand der
Technik gehalten und neben Wertschätzung der
Arbeitskraft auch wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit
erhalten. Dazu erkennt INDUS es als wesentlich an,
erbrachte Leistung durch faire Entlohnung und faire
Vertragsverhältnisse wertzuschätzen. Die genannte
Resilienz möchte INDUS durch mit Familie und
Privatleben vereinbare Arbeitsbedingungen fördern und
ein respektvolles Verhältnis mit den Menschen
schaffen.
(iii) Soziale GerechtigkeitDie wesentlichen Themen in diesem Handlungsfeld sind
für uns: Gesellschaftliches Engagement regional und
überregional sowie gute Nachbarschaft.
Aufgrund der lokalen Verankerung der
Beteiligungsgesellschaften sind diese ein bedeutender Teil
der lokalen sozialen Struktur. Entsprechend ist die
positive Wahrnehmung in der unmittelbaren Umgebung ein
bedeutender Werttreiber und begünstigt sowohl die
Gewinnung als auch die Bindung von Beschäftigten.
Wesentlich für dieses Handlungsfeld sind somit die
Vermeidung von Beeinträchtigungen des Umfelds aufgrund
der Produktion und entsprechend das Ausbleiben berechtigter
Beschwerden. Des Weiteren unterstützen die
Beteiligungsgesellschaften der INDUS-Gruppe und INDUS
soziale Einrichtungen finanziell auf lokaler und
überregionaler Ebene und kooperieren mit
Sozialeinrichtungen wie zum Beispiel
Behindertenwerkstätten. Da die Mitarbeitenden der
Gesellschaften der INDUS-Gruppe häufig in
unmittelbarer Umgebung der Unternehmensstandorte wohnhaft
sind, achtet INDUS sehr auf ein gutes nachbarschaftliches
Verhältnis mit den angrenzenden Gemeinden.
(iv) MenschenrechteSchutz der Menschenrechte entlang der
Wertschöpfungskette sowie Diversität und
Chancengleichheit sind aus Sicht der INDUS-Gruppe die
relevantesten Themen innerhalb dieses Handlungsfelds.
Die Achtung der Menschenrechte ist für die gesamte
INDUS-Gruppe ein wesentlicher Aspekt im Verhaltenskodex.
Die Beteiligungen der INDUS-Gruppe haben ihre
Hauptstandorte in der DACH-Region und profitieren in der
Wertschöpfungskette von den geltenden Standards zum
Schutz der Arbeitnehmer- und Menschenrechte. Die Achtung
der Menschenrechte wird dabei nicht als "Werttreiber"
verstanden, sondern als Basisanforderung an die eigene
Wirtschaftstätigkeit und als
Selbstverständlichkeit. Die Verantwortung für die
Einhaltung der Menschenrechte im eigenen Unternehmen sowie
in der Lieferantenkette liegt bei den einzelnen
Beteiligungen. Die Gesamtverantwortung für die
Einhaltung der Menschenrechte in der INDUS-Gruppe liegt
beim Vorstand der Holding. Ein Entwicklungsschritt ist die
inzwischen gruppenweit etablierte Whistleblowing Hotline.
Momentan laufen in der Gruppe die Vorbereitungen für
die reibungslose Umsetzung der Sorgfaltspflichten, die aus
dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz resultieren, um
2023 alle nötigen Standards einzuhalten und 2024 den
ersten Bericht dazu erstellen zu können.
(v) Ehrliche WirtschaftCompliance-Management und transparente Kommunikation
wurden hier als wesentliche Themen identifiziert.
Die Achtung der geltenden Gesetze und regulatorischen
Rahmenbedingungen stehen im Zentrum jeglicher
Wirtschaftstätigkeit der INDUS-Gruppe. Entsprechend
gilt es, Fehlverhalten und resultierende Bußgelder
sowie nichtmonetäre Strafen zu vermeiden. Im Rahmen
der weiteren Internationalisierung werden zunehmend
weltweite Märkte erschlossen. Dort gelten in der Regel
andere regulatorische Vorgaben. Dies bedeutet für
Teile der INDUS-Gruppe, weitere Gesetzgebungsverfahren
sowie Aktualisierungen von Vorgaben zu verfolgen und
für eine ausnahmslose Einhaltung der Vorgaben zu
sorgen. Durch den Austausch in der Gruppe und durch die
Unterstützung lokaler Experten werden
Wissenslücken angegangen, um unbewusstes Fehlverhalten
bestmöglich zu vermeiden. INDUS legt Wert darauf, die
erfolgreiche Einhaltung, aber auch begangene
Verstöße, vollständig und transparent zu
kommunizieren, um so als ehrliches, gerechtes und offenes
Unternehmen wahrgenommen zu werden.
(vi) GesellschafterbegleitungIn ihrer Funktion als Finanzholding übernimmt INDUS
die wirtschaftliche Konsolidierung und unterstützt die
Beteiligungen im Rahmen der gegebenen Spielräume bei
der Entwicklung ihres Geschäfts mit Kapital und
Beratung. Den Erfolg der Beteiligungen gleicht INDUS
regelmäßig mit ihren Erwartungen ab.
Die wesentlichen Themen für uns innerhalb dieses
Handlungsfelds sind: Portfoliooptimierung durch
Akquisitionstätigkeiten sowie methodische und
finanzielle Unterstützung zur Zielerreichung (zum
Beispiel Förderbank, Schulungen etc.).
Strategisches Sparring für die Beteiligungen
gehört für INDUS zum geschäftlichen Alltag.
In diesem Handlungsfeld liegt daher der Fokus auf
Unterstützungstätigkeiten der Holding, welche als
"Enabler" für die Umsetzung von ESG-Initiativen und
-Projekten in den Beteiligungsgesellschaften dienen. Ein
Orientierungspunkt für entsprechende ESG-Initiativen
ist dabei der INDUS-Verhaltenskodex, welcher als Grundlage
für die beteiligungsspezifischen Kodizes dient und
durch die Beteiligungsgesellschaften bei Bedarf erweitert
werden kann. Außerdem werden die Beteiligungen
methodisch und finanziell unterstützt, um gesetzte
Ziele zu erreichen. Hierfür hat die INDUS Holding AG
eine Förderbank ins Leben gerufen und bietet spezielle
Schulungen an. Ein bedeutender Bestandteil der
Tätigkeit der Holding besteht zudem in der
Portfoliostärkung durch Akquisitionstätigkeiten.
Beim initialen Screening möglicher Akquisitionstargets
werden die Wirtschaftstätigkeiten der
Akquisitionstargets hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem
Verhaltenskodex, den Arbeitsschutzbestimmungen und der
Abschätzung der THG-E der INDUS Holding AG
abgeglichen. Alle geschilderten Tätigkeiten und
beschriebenen wesentlichen Themen in den Handlungsfeldern
sollen außerdem dazu führen, dass eine
vertrauensvolle Partnerschaft zwischen der INDUS Holding AG
und ihren Beteiligungen herrscht. Das Ziel der INDUS
Holding AG ist nicht Buy and Sell, sondern die langfristige
Förderung und Entwicklung der Beteiligungen.
Berechnung der Treibhausgasemissionen und Konsolidierungskreis der NachhaltigkeitsdatenerfassungDie Berechnung der Treibhausgasemissionen (THG-E)
erfolgt auf Basis der Erfassung relevanter
Aktivitätsdaten aller Beteiligungsgesellschaften im
Konsolidierungskreis über das bestehende
Finanzdaten-Reporting-System von INDUS, welches zum Zwecke
der spezifischen Abfrage der Aktivitätsdaten erweitert
wurde.
Zur Bilanzierung des THG-Footprints der INDUS-Gruppe
verwendet INDUS den "Financial Control"-Ansatz nach den
Greenhouse Gas (GHG) Protocol Standards. Gemäß
diesem werden die Emissionen aller Gesellschaften im
Konsolidierungskreis, bei denen INDUS oder eine direkte
Beteiligung von INDUS mindestens zu 50 % Eigentümer
ist, zu 100 % in die THG-Bilanz der INDUS-Gruppe
einbezogen. Dies ist für alle Beteiligungen der
INDUS-Gruppe im Konsolidierungskreis der Fall. In diesem
Konsolidierungskreis werden alle Gesellschaften mit
relevanten THG-E berücksichtigt. Dazu zählen die
wesentlichen Produktionsstätten sowie
größere Büro- und Vertriebseinheiten.
Kleinstemittenten, insbesondere lokale Vertriebsbüros,
werden nicht erfasst. Neu hinzugekommen sind 2022 die
HELD-Gruppe, HEIBER + SCHRÖDER sowie das Unternehmen
FLACO. Die SMA gehört seit Oktober 2022 nicht mehr zum
Konsolidierungskreis der INDUS-Gruppe. Durch die Anwendung
des THG-E Kriteriums werden in der INDUS-Gruppe auch die
übrigen Handlungsfelder qualitativ abgedeckt.
Insgesamt entspricht der Konsolidierungskreis der
nichtfinanziellen Berichterstattung folglich zum
Großteil dem finanziellen Konsolidierungskreis
abzüglich diverser Kleinstemittenten. In den
Nachhaltigkeitsdaten, im Wesentlichen Verbräuche, sind
die Werte der SMA bis zum 30. Juni berücksichtigt.
Für alle Angaben gemäß EU-Taxonomie
entspricht der Konsolidierungskreis (zwingend) dem der
finanziellen Berichterstattung.
Bei der Berechnung der Treibhausgasemissionen werden
neben CO
2 auch Lachgas (N2O), Methan (CH4) und
teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFCs)
berücksichtigt. Perfluorcarbone (PFCs) und
Schwefelhexafluorid (SF6) werden nicht individuell erfasst,
da diese in den Produktionsprozessen der
INDUS-Beteiligungen nicht relevant sind. Die Treibhausgase
werden entsprechend ihres Treibhauspotenzials in CO
2-Äquivalente (CO
2eq) umgerechnet und ausschließlich in
dieser Form zur Diskussion der THG-E verwendet. Die Angabe
der THG-E erfolgt sowohl gemäß der
"market-based" wie auch der "location-based"
Berechnungsmethodik.
Die Kategorisierung der Emissionen in Scope 1 (direkte
Emissionen durch mobile und stationäre Verbrennung),
Scope 2 (Emissionen, die bei der Erzeugung von zugekaufter
Energie entstehen) und Scope 3 (indirekte Emissionen, zum
Beispiel durch Geschäftsreisen und zugekaufte Waren
und Dienstleistungen) erfolgt gemäß des
Greenhouse Gas (GHG) Protocol Standards. Dabei werden die
Emissionen in Scope 1 und Scope 2 auf Basis der erfassten
Aktivitätsdaten mit entsprechenden Emissionsfaktoren
berechnet. Aufgrund der Heterogenität der INDUS-Gruppe
und der häufig eingenommenen Position in der Mitte der
Wertschöpfungskette wäre ein analoges Vorgehen
für die Emissionen in Scope 3
unverhältnismäßig, sodass für die
zweckorientierte Berechnung dieser Emissionen zum
Großteil Finanzdaten wie beispielsweise Umsätze,
bezogene Leistungen oder Materialaufwände und weitere
Posten verwendet werden. Diese Finanzdaten werden mit
umsatzbasierten Emissionsfaktoren verrechnet, die auf Basis
der Angaben in Nachhaltigkeitsberichten von Unternehmen
ermittelt wurden, die jeweils repräsentativ für
verschiedene Industriesegmente von Kunden und Zulieferern
wie "Metallprodukte", "Plastik und Kunstharze" oder "Eisen
und Stahl" ausgewählt wurden. Die
Wertschöpfungskette in Scope 3 wird dabei sowohl vor-
als auch nachgelagert gemäß aller 15 Kategorien
des GHG Protocol Standards berücksichtigt. Eine
detaillierte Beschreibung der Vorgehensweise und
Berechnungsmethode pro GHG-Kategorie finden Sie auf der
INDUS-Website. → Siehe
www.indus.de/app/uploads/2023/03/
INDUS-Methodik-Scope-3-Berechnung.pdf
Zielgrößen und Zeithorizont der ESG-KennzahlenINDUS unterscheidet hinsichtlich des Zeithorizonts
zwischen kurzfristigen Zielen mit dem Zieljahr 2025,
mittelfristigen Zielen (2030) und langfristigen Zielen
(2045). Das langfristige Ziel wurde aufgrund der
Verschärfung des deutschen Klimaschutzgesetzes
angepasst und sieht nun die Klimaneutralität im Jahr
2045 für die gesamte INDUS-Gruppe vor. Die
Performance-Indikatoren (PI) werden durch INDUS beobachtet,
sind jedoch aktuell nicht mit einem konkreten Ziel belegt.
Angaben, die sich auf Beschäftigtenzahlen beziehen,
werden stets in Vollzeitäquivalenten (full-time
equivalents - FTE) bezogen auf den letzten Tag des
Geschäftsjahres getätigt und beinhalten auch
Fremdpersonalkräfte.
Die Reduktionsziele der THG-E beziehen sich stets auf
die THG gemäß der "market-based" Berechnung, da
so die Aufwände der INDUS-Gruppe zum Beispiel in Form
des Einkaufs von "Öko-Strom" akkurat abgebildet
werden. Zusätzlich sind die Reduktionsziele
"Netto-Ziele". Der Kauf von CO
2-Zertifikaten ist dabei stets als mögliche
Zusatzmaßnahme zu sehen und ersetzt nicht die
Nachhaltigkeitsinitiativen in der Gruppe. In der
Kennzahlentabelle, welche im nichtfinanziellen Bericht zu
finden ist, sind die durch Emissionszertifikate
ausgeglichenen THG-E gesondert ausgewiesen. Für die
Reduktionsziele wird das Geschäftsjahr 2018 als
Basisjahr verwendet. Grundlage der Emissionsreduktionsziele
ist das Sektorziel des Sektors "Industrie" des deutschen
Klimaschutzgesetzes.
Die nachfolgende Tabelle listet die KPI inklusive der
kurz-, mittel- und langfristigen Ziele auf:
NACHHALTIGKEITSZIELE DER INDUS HOLDING AGscrollen
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Zur Berechnung des Anteils des Umsatzes und des
Investitionsanteils (SU02-NhU und SU03-NhI) der
Beteiligungen, die dem Emissionspfad des Ziels der
INDUS-Gruppe folgen, ist die jährliche Bestimmung des
Zielerreichungsgrads der individuellen Beteiligungen
bezüglich des Emissionsreduktionsziels der
INDUS-Gruppe (SU01-THG) erforderlich. Die Zielsetzung der
INDUS-Gruppe gilt auf Jahresbasis dann erfüllt, wenn
die entsprechende Beteiligung entweder (a) eine
Emissionsintensität aufweist, die geringer ist, als
dies ein linearer Emissionsreduktionspfad gemäß
dem INDUS-Ziel für 2025 vorgibt, oder (b) die
Emissionsintensität der Beteiligung im
Geschäftsjahr bezogen auf das Basisjahr 2018 um
mindestens 3 % pro Geschäftsjahr reduziert werden
konnte. Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die beiden
Kriterien:
VORGABEN FÜR DIE EMISSIONSZIELKOMPATIBILITÄT DER BETEILIGUNGSGESELLSCHAFTENscrollen
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Nachfolgend wird über die für das
Verständnis des Geschäftsverlaufs und des
Geschäftsergebnisses sowie für das
Verständnis der Lage der INDUS-Gruppe und der
Fortschritte hinsichtlich der Nachhaltigkeitsziele
notwendigen Fortschritte in den Nachhaltigkeitsinitiativen
berichtet. Dies erfolgt separat für die Aspekte
"Umweltbelange" (i), "Arbeitnehmerbelange" (ii),
"Sozialbelange" (iii), "Achtung der Menschenrechte" (iv)
und "Bekämpfung von Korruption und Bestechung" (v)
gemäß § 289c Abs. 2 HGB unter Einbeziehung
der relevanten KPI und PI. Zusätzlich berichtet INDUS
über das Handlungsfeld (vi)
"Gesellschafterbegleitung". Die Zielerreichung wird dabei
mit den kurzfristigen Zielen im Zieljahr 2025 abgeglichen.
Der nichtfinanzielle Bericht der INDUS-Gruppe und die
berichteten Leistungsindikatoren (KPI) für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022
wurden einer betriebswirtschaftlichen Prüfung mit
begrenzter Prüfungssicherheit gem. IASE 3000 (rev.)
durch den Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterzogen.
Die Handlungsfelder im Geschäftsjahr 2022Im Folgenden werden alle Handlungsfelder, (i)-(vi),
aufgeführt und jeweils Ziele, Maßnahmen und
Ergebnisse aus dem Geschäftsjahr 2022, mit einer
Übersicht über Kennzahlen, erläutert.
Umweltbelange | Schutz der UmweltZIELEZum Schutz und Erhalt der Umwelt arbeitet die
INDUS-Gruppe mit erhöhter Geschwindigkeit an der
Reduktion ihres THG-Fußabdrucks. Als Zwischenziel
soll die Emissionsintensität bis 2025 um 35 %
gegenüber dem Basisjahr 2018 gesenkt werden.
Gemäß dem Bundesklimaschutzgesetz ist es Ziel
der Gruppe, bis 2045 keine THG-Emissionen mehr zu
verursachen.
Ein wesentlicher Werttreiber ist dabei die
Ressourceneffizienz der produzierenden Einheiten der
INDUS-Gruppe. Die INDUS-Gruppe möchte langfristig
durch nachhaltige Produkte und Produktionsprozesse
Wettbewerbsvorteile erhalten und generieren können.
Dementsprechend ist es Ziel, dass der Anteil der
Beteiligungsgesellschaften, die dem Reduktionszielpfad von
INDUS folgen, bei 100 % liegt.
Um die Energieeffizienzsteigerung und die Nutzung/
Technologie-Entwicklung erneuerbarer Energien weiter
voranzutreiben, erwägt die INDUS-Gruppe geeignete KPIs
zu definieren bzw. bestehende PIs aufwerten und
Zwischenziele/Ziele zu definieren. Da jedoch 2022 auf dem
Energiemarkt disruptive Faktoren Einfluss nehmen, kann eine
realistische Zieldefinition momentan nicht
durchgeführt werden.
MASSNAHMENEntsprechend dem hohen Anteil der Emissionen aus dem
Strombezug in der INDUS-Gruppe wurden zum Großteil
stromsparende sowie Maßnahmen zur Emissionsreduktion
aus dem Stromverbrauch ab- und eingeleitet. Einige
Beteiligungen haben bereits entschieden, bei der Versorgung
mit elektrischer Energie auf den Bezug von Grünstrom
umzustellen. Weitere Unternehmen der INDUS-Gruppe
prüfen diese Maßnahme derzeit ebenso wie die
Teilumstellung des Fuhrparks auf Hybrid- und
Elektrofahrzeuge. Einen wesentlichen Beitrag zur
Reduzierung der THG-E der Beteiligungen leisten
Photovoltaik-Anlagen. Einige Beteiligungen haben bereits
Solaranlagen auf den Betriebsgebäuden installiert,
andere prüfen oder planen deren Installation. Des
Weiteren haben Umrüstungen auf LED-Beleuchtungen
stattgefunden, und weitere werden folgen. Ein wichtiger
Baustein bei der Identifizierung weiterer Maßnahmen
zur Reduktion des Energieverbrauchs ist die
regelmäßige Durchführung von Energieaudits
gemäß DIN EN 16247-1.
INDUS steht fortwährend im Dialog mit den
Beteiligungsgesellschaften sowohl unterstützend bei
Projekten zur Steigerung der Ressourceneffizienz im Rahmen
des Strategieschwerpunkts "Operative Exzellenz" als auch
bei der Fortschreibung der individuellen
Nachhaltigkeitsstrategien. Um diesen Dialog weiter
voranzutreiben, wurden Ansprechpersonen für
Nachhaltigkeit in allen Beteiligungsunternehmen benannt.
Zusätzlich fördert INDUS seit 2022 mit der
Nachhaltigkeitsförderbank Beteiligungsgesellschaften
bei Projekten, die eine signifikante Reduzierung der THG-E
bzw. Ressourcenschonung erwarten lassen, mit
Fördermitteln von in Summe bis zu 10 Mio. EUR pro
Jahr.
Bei der Prüfung möglicher Akquisitionstargets
werden Marktchancen analysiert und Marktentwicklungen unter
Einbezug relevanter Zukunftstrends prognostiziert, zu
welchen auch das bei INDUS definierte Feld "GreenTech"
zählen kann. Im Due-Diligence (DD)-Prozess zählt
zudem die Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen
und regulatorischen Umweltanforderungen zu den relevanten
Aufgaben. Für Akquisitionstargets, bei deren
Geschäfts- und Produktionsprozessen eine höhere
Emissionsintensität von THG zu erwarten ist als der
Durchschnitt bei INDUS, werden die Aspekte des
Handlungsfeldes "Schutz der Umwelt" gesondert geprüft.
Im Vergütungssystem des Vorstands der INDUS Holding
AG ist eine Prämie zur Erreichung definierter
ESG-Ziele (vor allem in Bezug auf THG-Reduktion) als Teil
des Short Term Incentive (STI) integriert. Dies soll neben
der intrinsischen Motivation die Geschwindigkeit der
Umsetzung der THG-Reduktionsziele erhöhen.
DAS GESCHÄFTSJAHR 2022In der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung der
Kennzahlen des Handlungsfelds "Schutz der Umwelt" im
Geschäftsjahr 2022 zusammengefasst:
KENNZAHLEN DES HANDLUNGSFELDS "SCHUTZ DER UMWELT"scrollen
scrollen
1 KPI: Quantifizierte Kennzahl
Im Jahr 2022 ist die Bruttowertschöpfung um 13 %
gesunken. Die Scope-1- und -2-Emissionen konnten in weit
größerem Maße reduziert werden (-27 %).
Somit entwickelt sich die Emissionsintensität
(SU01-THG) positiv und liegt mit 76 t CO
2eq/Mio. EUR BWS nun 33 % unter dem Basiswert
von 2018. Die Energieintensität ist um 9 % gestiegen.
Der absolute Energiebedarf ist um 5 % gesunken. Dies
reichte aber nicht aus, um den stärkeren Rückgang
der Bruttowertschöpfung zu kompensieren (SU04-E).
Einen erheblichen Effekt hat die Ausgliederung der SMA: Als
energie- und emissionsintensives Unternehmen betrug der
Anteil an den absoluten Scope-1- und -2-Emissionen der
Gruppe im Vorjahr 9 %; ohne die SMA wäre 2021 die
Emissionsintensität (Scope 1+2 t CO
2eq/ Mio. EUR Bruttowertschöpfung) um 9 %
geringer gewesen. Die Energieintensität wäre ohne
die SMA im Jahr 2021 um 6 % geringer gewesen. Anders als im
Vorjahr, als die Wiesau-plast für das gesamte Jahr
2021 nicht mit deren Nachhaltigkeitsdaten
berücksichtigt wurde, sind 2022 die Verbrauchswerte
der SMA bis zur Jahreshälfte eingerechnet.
Die Umsatz- und Investitionsanteile zielkonformer
Beteiligungen (SU02-Nh und SU03-Nh) sind signifikant
gestiegen (um 32 % bzw. 23 %). Ein Grund dafür sind
auch die neuen Beteiligungen, die mit ihren
Emissionsintensitäten bereits im Zielkorridor liegen.
Bei den Scope-3-Emissio-nen wurde erstmals der
Energiebedarf bei der Nutzung der verkauften Produkte von
zehn Beteiligungen berücksichtigt. Bislang erfolgte
die Berechnung nur für zwei Unternehmen. Diese
Ausweitung der Betrachtung ist verantwortlich für die
Steigerung der Scope-3-Emissionen um rund ein Drittel.
Ansonsten werden die Scope-3-Emissionen zum Großteil
auf Basis der eingekauften Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
berechnet. Diese Handelswaren sind um 20 % gestiegen. Der
Wert der absoluten Scope-3-Emissionen ist im Wesentlichen
aufgrund dieser beiden Effekte um 54 % gestiegen. Die
Scope-3-Emissionen im Verhältnis zur
Bruttowertschöpfung (SU07-S3) sind durch den doppelten
Effekt (sinkende Bruttowertschöpfung und steigende
Scope-3-Emissionen) um 79 % gestiegen. In diesem
Geschäftsjahr werden erneut mehr Emissionen
kompensiert (Kompensationen erfolgen nach dem Gold
Standard) als im Vorjahr: Mit 2.801 Tonnen CO
2eq erreicht INDUS einen neuen Höchstwert.
Einige Beteiligungen kompensieren ihre Scope-1- und
-2-Emissio-nen, andere nur die des Fuhrparks. Die INDUS
Holding AG gleicht darüber hinaus auch ihre kompletten
Scope-3-Emis-sionen aus. Die Abfallintensität
(SU10-Abf) ist aufgrund der gesunkenen
Bruttowertschöpfung gestiegen (die absolute
Abfallmenge ist um 3,4 % gesunken). Die Recyclingquote
(SU09-Rec) konnte um gut 4 Prozentpunkte gesteigert werden.
Dies entspricht einer relativen Steigerung von 7 %. Die
Gesamtwasserentnahmeintensität (SU11-WE) ist um 20 %
gestiegen, wobei die absolute Wasserentnahme um 5 %
gestiegen ist. Diese Steigerung ist im Wesentlichen auf die
geschäftsbedingten Schwankungen im Wasserverbrauch der
HAUFF KG zurückzuführen.
Arbeitnehmerbelange | Faire ArbeitZIELEDie INDUS-Gruppe möchte ein attraktiver Arbeitgeber
bleiben, deren Gesellschaften als bedeutende Bestandteile
der lokalen sozialen Struktur wahrgenommen werden. Neben
der fairen Entlohnung ist für INDUS der Schutz der
Gesundheit der Belegschaft von höchster
Priorität. Ziel ist es, Arbeitsunfälle (ohne
Wegunfälle) vollständig zu vermeiden,
insbesondere solche mit Todesfolge. Aufgrund der
produktionsintensiven Bruttowertschöpfung eines
Großteils der INDUS-Gruppe können
Arbeitsunfälle im Regelfall nicht völlig
ausgeschlossen werden, weswegen die Zielsetzung darin
besteht, dass weniger als drei Unfälle pro 100 FTE
auftreten. Dabei werden sowohl eigene Beschäftigte wie
auch temporäre Arbeitskräfte berücksichtigt.
Um dem allgemeinen Fachkräftemangel entgegenzuwirken,
ist die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden ein
strategisches Ziel von INDUS und wird in den einzelnen
Beteiligungen verfolgt. Als neue Kennzahl erhebt INDUS den
Anteil der Unternehmen mit betrieblichem
Gesundheitsmanagement als PI. Durch die Steigerung des
Bewusstseins für das Thema wirkt INDUS auf die
Beteiligungen ein, das Wohlergehen der Mitarbeitenden
weiter zu fördern.
MASSNAHMENDer Schutz der Belegschaft wird individuell von den
Geschäftsleitungen der Beteiligungen wahrgenommen.
Dabei wird insbesondere Wert auf sichere
Produktionsbedingungen gelegt, beispielsweise durch die
rechtzeitige Erneuerung des Maschinen- und Anlagenparks in
Abstimmung mit dem Vorstand der INDUS Holding AG.
Zusätzlich werden im Rahmen des Strategieschwerpunkts
"Operative Exzellenz" methodische
Unterstützungsangebote durch INDUS bereitgestellt, um
Prozessabläufe beispielsweise nach Lean-Prinzipien zu
optimieren. Lean-Management-Weiterbildungen für
Beschäftigte werden auch teilweise durch INDUS
organisiert. Fortbildungspläne werden dabei
individuell im Dialog zwischen Führungskräften
und Mitarbeitenden festgelegt. Das Monitoring der
jährlichen Ausgaben für
Weiterbildungsmaßnahmen in EUR/FTE sowie der Anzahl
von Auszubildenden und Mitarbeitenden, die berufsbegleitend
studieren, sind wichtige Bausteine bei der kontinuierlichen
Förderung der Mitarbeitenden.
Initiativen zur Sicherung des Wohlergehens der
Beschäftigten werden ausdrücklich
begrüßt, zum Beispiel in Form der Schulung von
betrieblichen Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragten,
betrieblichem Gesundheitsmanagement, der Organisation von
Erste-Hilfe-Schulungen oder individuellen Regelungen zur
mobilen und zeitlich flexiblen Arbeit, zu der auch
Regelungen zur Durchführung der Arbeitstätigkeit
im Homeoffice gehören.
Im Rahmen des DD-Prozesses prüft INDUS bei
Neuakquisitionen den gesetzeskonformen Umgang mit der
Belegschaft und legt Wert auf hohe Arbeitsstandards, die
als bedeutender Werttreiber für die erwirtschafteten
Erträge aufgefasst werden.
DAS GESCHÄFTSJAHR 2022Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der
Kennzahlen des Handlungsfelds "Faire Arbeit" im
Geschäftsjahr 2022:
KENNZAHLEN DES HANDLUNGSFELDS "FAIRE ARBEIT"scrollen
scrollen
1 KPI: Quantifizierte Kennzahl
Die Anzahl der Arbeitsunfälle pro 100 FTEs
(FA01-AU) ist leicht gestiegen, bleibt mit 2,6
Unfällen/100 FTE aber unter der Zielmarke von kleiner
3 Unfälle/100 FTE. Die Beteiligungen arbeiten
individuell an der Reduktion mit dem Ziel, keine
Unfälle zu haben. Die Sensibilität für
Arbeitssicherheit ist auch durch die pandemiebedingten
Verschärfungen der Arbeitssicherheitsmaßnahmen
gestiegen. Die Weiterbildungsausgaben steigen wieder in
etwa auf das Niveau vor Corona. Die Zahl der Auszubildenden
(FA04-Ausb) ist stagniert, die der berufsbegleitend
Studierenden (FA05-DuSt) konnte um 19 % gesteigert werden.
Der Anteil der Festangestellten ist um 0,3 % marginal
gesunken und konnte mit rund 96 % weiterhin hochgehalten
werden (FA06-Fix).
Sozialbelange | Soziale GerechtigkeitZIELEDurch die Verankerung der Gesellschaften der
INDUS-Gruppe in der lokalen sozialen Struktur hat die
Vermeidung der Beeinträchtigung der unmittelbaren
Umgebung höchste Priorität. INDUS misst dies an
der Anzahl der berechtigten lokalen Beschwerden (zum
Beispiel durch Lärmbeeinträchtigungen) und strebt
die vollständige Vermeidung dieser an. Aus Sicht von
INDUS trägt dies zur positiven Wahrnehmung der
Gesellschaften bei, kann eine anziehende Wirkung auf
potenzielle Mitarbeitende haben und stiftet so nachhaltig
Wert für die Gruppe. Entsprechendes gilt für
Kooperationen und Spenden im lokalen oder
überregionalen Kontext. Insbesondere soll es den
Beschäftigten der Gesellschaften ermöglicht
werden, über das betriebliche Vorschlagswesen Ideen
für geeignete Projekte einzubringen.
MASSNAHMENDie Beteiligungsgesellschaften optimieren die eigenen
Produktionsbedingungen und berücksichtigen dabei
individuell lokale Besonderheiten im Einklang mit den
Vorgaben des INDUS-Verhaltenskodex. Die Optimierung der
Produktion kann dabei analog zum Vorgehen im Handlungsfeld
"Faire Arbeit" durch Modernisierungen des Anlagenparks oder
entsprechende Prozessoptimierungen im Rahmen der
strategischen Initiative "Operative Exzellenz" durch INDUS
unterstützt werden.
Da Beeinträchtigungen des lokalen Umfelds auf
zukünftige Problemfelder hindeuten können, die
einen wertmindernden Effekt nach sich ziehen könnten,
wird im DD-Prozess bei Akquisitionstargets darauf Wert
gelegt, die örtlichen Gegebenheiten der
Akquisitionstargets im Rahmen von Werksbegehungen und
Standortbesuchen in Anwesenheit mindestens eines Mitglieds
des Vorstands der INDUS Holding AG zu berücksichtigen.
DAS GESCHÄFTSJAHR 2022In der folgenden Tabelle ist die Entwicklung der
Kennzahlen des Handlungsfelds "Soziale Gerechtigkeit" im
Geschäftsjahr 2022 aufgezeigt:
KENNZAHLEN DES HANDLUNGSFELDS "SOZIALE GERECHTIGKEIT"scrollen
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1 KPI: Quantifizierte Kennzahl
Im Geschäftsjahr 2022 gab es eine berechtigte
lokale Beschwerde (SG01-BB). Dabei wurden im Rahmen einer
TÜV-Prüfung Mängel an der
raumlufttechnischen Anlage in einer Lackierkabine
festgestellt. Der Bußgeldbescheid über 300 EUR
wurde im Juli 2022 an die HornGroup ausgestellt, und die
neue Lackieranlage vom TÜV wurde im September 2022
abgenommen.
Achtung der Menschenrechte | MenschenrechteZIELEZentrale Bedeutung hat für INDUS die Orientierung
und Einhaltung der Prinzipien, die im INDUS-Verhaltenskodex
formuliert sind. Im Verhaltenskodex ist zum Beispiel
vorgeschrieben, dass keine geschäftlichen Beziehungen
zu Auftraggebenden und Lieferfirmen gehalten werden, von
denen öffentlich bekannt ist, dass diese gegen die
grundlegenden Prinzipien des INDUS-Verhaltenskodex
verstoßen. Ein bedeutender Punkt des
INDUS-Verhaltenskodex ist die Diversität in der
Belegschaft - INDUS ist überzeugt, dass eine diverse
Belegschaft die Kreativität und Produktivität
fördern kann und so einen wichtigen Beitrag zum
unternehmerischen Erfolg leistet. Hinsichtlich der
Altersstruktur der Belegschaft, des Anteils weiblicher
Beschäftigte in der Belegschaft sowie in
Führungspositionen bestehen jedoch keine
Zielsetzungen, da die Entwicklung von Vielfalt ein
langfristiger Prozess auf Beteiligungsebene ist und
dementsprechend dort gemanagt wird. Jegliche Form von
Diskriminierung lehnt INDUS ausdrücklich ab. Die
Einstellung, Förderung, Ausbildung und Weiterbildung
von Personal erfolgen ausschließlich auf Basis
tätigkeitsbezogener Kriterien. INDUS steht für
den respektvollen und offenen Umgang mit dem
Gegenüber, unabhängig von Geschlecht, sozialem
oder familiärem Status, Alter, Hautfarbe sowie
Herkunft, möglichen Behinderungen, Religion oder
sexueller Orientierung und verurteilt jede Form von
Diskriminierung aufs Schärfste. Als Grundsatz gilt
dabei das rechtlich und ethisch einwandfreie Verhalten
sowie der Respekt gegenüber den Mitmenschen und der
Umwelt. INDUS strebt die vollständige Durchdringung
der Belegschaft mit den Prinzipien des Verhaltenskodex an
und achtet entsprechend darauf, dass der Kodex allen
Mitarbeitenden in allen Gesellschaften zur Verfügung
gestellt wird.
MASSNAHMENDer Verhaltenskodex wird unmittelbar nach jeder
abgeschlossenen Akquisition oder bei Eröffnung eines
neuen Standorts der ansässigen Geschäftsleitung
zur Durchsetzung im Unternehmen übergeben. Der
Verhaltenskodex wurde dahingehend überarbeitet, auch
neuen Anforderungen aus dem
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Genüge zu tragen.
Öffentlich verfügbare Informationen über
Kunden und Lieferanten werden in den
Beteiligungsgesellschaften wahrgenommen und zur Beurteilung
der Geschäftsbeziehungen verwendet. Der absolute
Großteil der INDUS-Kundschaft und Lieferfirmen sind
zudem in Regionen ansässig, wo INDUS aufgrund
geltender gesetzlicher Vorschriften von der Einhaltung der
Menschenrechtsstandards ausgeht. Verstöße gegen
den INDUS-Verhaltenskodex werden im Rahmen des Compliance
Reportings an den Vorstand der INDUS Holding AG
weitergeleitet. Bei entsprechenden Fällen
überwacht der Vorstand die von der
Geschäftsführung der betroffenen Gesellschaft
eingeleiteten Gegenmaßnahmen. Präventiv werden
Compliance-Themen und aktuelle Entwicklungen im Rahmen der
jährlichen Unternehmertagung mit den
Geschäftsleitungen aller Gesellschaften diskutiert.
Verstöße gegen menschenrechtliche Standards
können zusätzlich gruppenweit über eine
anonyme Whistleblowing Hotline gemeldet werden.
Im DD-Prozess bei potenziellen Neuakquisitionen
prüft INDUS die Konformität des
Akquisitionstargets mit gesetzlichen und regulatorischen
Vorgaben, sowohl auf nationaler wie auf internationaler
Ebene. Bei fraglichen Fällen tauscht sich INDUS stets
vorab mit Experten zu juristischen Aspekten aus.
DAS GESCHÄFTSJAHR 2022Die nachfolgende Tabelle fasst die Entwicklung der
Kennzahlen des Handlungsfelds "Menschenrechte" zusammen:
KENNZAHLEN DES HANDLUNGSFELDS "MENSCHENRECHTE"scrollen
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1 KPI: Quantifizierte Kennzahl
Allen Mitarbeitern der INDUS-Gruppe lag der
Verhaltenskodex vor. Das Ziel MR01-KDX wurde
vollständig erfüllt. Der Frauenanteil der
Belegschaft (MR03-FQ) und in Führungspositionen ist
trotz starker Bemühungen um 7 % bzw. 8 % gesunken
(MR04-FF).
Bekämpfung von Korruption und Bestechung | Ehrliche WirtschaftZIELEFür INDUS ist klar, dass jede
Wirtschaftstätigkeit der INDUS-Gruppe stets unter
Einhaltung geltender Gesetze zu erfolgen hat, wie im
INDUS-Verhaltenskodex vorgeschrieben. Entsprechend besteht
das Ziel in der Vermeidung jeglicher Bußgelder sowie
jeglicher nicht-monetärer Strafen, die aus
Verstößen gegen Vorschriften oder Gesetze in den
Bereichen Umwelt, Bilanzierung, Diskriminierung oder
Korruption resultieren. Zusätzlich nimmt INDUS keinen
Einfluss auf Gesetzgebungsverfahren, lehnt
grundsätzlich Zahlungen an politische Parteien ab und
setzt folglich ein Ziel der vollständigen Vermeidung
von entsprechenden Zahlungen.
Die Gesellschaften der INDUS-Gruppe sind zum
Großteil in europäischen Märkten mit hohen
Wirtschaftsstandards bezüglich Monopol- und
Kartellregelungen aktiv. Ziel der INDUS-Gruppe ist die
Vermeidung einer unlauteren Wirtschaftspraxis, um
entsprechende Klagen und Prozesse auszuschließen.
INDUS erfasst im Rahmen der Compliance-Routinen
entsprechende Meldungen zu Prozessen und gibt die daraus
resultierenden Ausgaben für Klagen und Prozesse wegen
wettbewerbswidriger Verhaltensweisen oder Kartell- und
Monopolverstößen in Abgrenzung von
Bußgeldern an. Zur Einordnung der
Kennzahlenentwicklung im Rahmen der fortschreitenden
Internationalisierung und vor dem Hintergrund allgemeiner
Globalisierungstendenzen gibt INDUS zudem Auskunft
über den Umsatzanteil in Ländern mit
erhöhtem Korruptionsrisiko, wobei die Schwelle zur
Definition dieser Länder bei einem
Korruptionswahrnehmungsindex (Corruption Perceptions Index,
CPI von Transparency International Deutschland e. V.)
kleiner 60 angesetzt ist.
MASSNAHMENDie Einhaltung der gesetzlichen und regulatorischen
Vorgaben ist im Wesentlichen ein Geschäftsprozess,
welcher in den Bereich jeder Beteiligungsgesellschaft der
INDUS-Gruppe fällt. Die Gesellschaften der
INDUS-Gruppe achten dabei eigenständig auf die
Einhaltung des INDUS-Verhaltenskodex. INDUS achtet auf die
Einhaltung entsprechender Geschäftsstandards und
erfasst Verstöße im Rahmen des
Compliance-Reportings. Der Vorstand der INDUS Holding AG
ist gesamtverantwortlich für die
Gesetzeskonformität aller Wirtschaftsaktivitäten
der Gruppe. Bei Verstößen steht er im Austausch
mit den Geschäftsleitungen der Beteiligungen
hinsichtlich der Einleitung von Gegenmaßnahmen. Zur
Sicherstellung des Bewusstseins der entsprechenden
Anforderungen hinsichtlich Compliance-Aspekten ist dieses
Thema regulärer Bestandteil der jährlichen
Unternehmertagung sowie Teil des kontinuierlichen
strategischen Sparringprozesses. INDUS unterstützt die
Ausgestaltung der Compliance Management Systeme bei den
Beteiligungsgesellschaften zum Beispiel über
Schulungsangebote.
Die Compliance-Anforderungen werden ebenfalls im Rahmen
des DD-Prozesses bei Neuakquisitionen unter Beteiligung des
Vorstands geprüft.
Inzwischen existiert ein Hinweisgebersystem Siehe
www.indus.de/ueber-indus/corporate-governance), über
das Interne und Externe weltweit (auf Wunsch anonymisiert)
Hinweise über gesetzeswidriges Verhalten und
Verstöße gegen die Regelungen des
INDUS-Verhaltenskodex an die INDUS-Compliance-Organisation
zur weiteren Prüfung melden können. Diese
Hinweise können sich insbesondere auch auf alle hier
behandelten Aspekte beziehen.
DAS GESCHÄFTSJAHR 2022Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der
Kennzahlen des Handlungsfelds "Ehrliche Wirtschaft" im
Geschäftsjahr 2022:
KENNZAHLEN DES HANDLUNGSFELDS "EHRLICHE WIRTSCHAFT"scrollen
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1 KPI: Quantifizierte Kennzahl
Es wurden keine monetär signifikanten
Bußgelder gegen die INDUS-Gruppe im
Geschäftsjahr 2022 verhängt (EW01-BG),
nicht-monetäre Strafen sind ebenfalls nicht angefallen
(EW02-nmS). Es wurden keine Zahlungen an politische
Parteien ausgegeben (EW03-Pol). Es wurden keine
Prozesskosten wegen Wettbewerbsverstößen
fällig (EW04-WV). Der Umsatzanteil in Ländern mit
erhöhtem Korruptionsrisiko (CPI<60) ist um mehr als
4 Prozentpunkte gesunken, was einer relativen Senkung um 21
% entspricht. Dieser Effekt ist nicht anhand einzelner
Länder zu erklären. Es ist eher so, dass der
Umsatz in Ländern ohne erhöhtes Korruptionsrisiko
mehr gesteigert wurde: Die größten
Umsatzsteigerungen erzielte die INDUS-Gruppe in Deutschland
und den Vereinigten Staaten von Amerika.
GesellschafterbegleitungZIELEINDUS legt Wert auf die Ableitung
beteiligungsspezifischer Nachhaltigkeitsziele in der
INDUS-Gruppe, insbesondere hinsichtlich des Gruppenziels
der kurzfristigen Reduktion der THG-E in Höhe von 35 %
bis 2025. Der Fokus liegt dabei auf den direkten
Beteiligungen, welche ihre Tochtergesellschaften sowie
weitere Unternehmensstandorte neben der Zentrale in ihre
Strategie mit einbeziehen. INDUS ist überzeugt, dass
die Beteiligungsgesellschaften langfristig durch
nachhaltige Produkte und Produktionsprozesse
Wettbewerbsvorteile erhalten und generieren können.
Entsprechend hält INDUS die Umsetzung der
Operationalisierung der Gruppen-Nachhaltigkeitsstrategie
auf Einzelbeteiligungsebene nach.
Für die Umsetzung von effektiven Maßnahmen im
Kontext der ESG-Thematik stellt INDUS auch finanzielle
Fördermittel über die
Nachhaltigkeitsförderbank und die
Innovationsförderbank bereit. Ziel der
Innovationsförderbank im ESG-Rahmen sind dabei
insbesondere Produktentwicklungen im Feld "GreenTech" sowie
die Konzeption ressourceneffizienter Produktionsprozesse.
Über die Nachhaltigkeitsförderbank steht den
Beteiligungsgesellschaften ein Fördertopf bereit, auf
welchen für Investitionen zurückgegriffen werden
kann, die signifikant zur Verringerung der THG-E der
einzelnen Beteiligung beitragen. Die geförderten
Investitionen werden laufend in Hinblick auf ihre
Qualifikation als CapEx-Plan gemäß
EU-Taxonomie-Verordnung überprüft. Für beide
Fördertöpfe werden die Summen der jährlich
bewilligten Förderung beobachtet und im Rahmen der
Nachhaltigkeitsberichterstattung berichtet.
MASSNAHMENDie INDUS Holding AG steht ihren
Beteiligungsgesellschaften als strategischer
Sparringpartner mit verschiedenen
Unterstützungsmöglichkeiten zur Seite. Diese Form
der Gesellschafter-Begleitung ermöglicht es den
Beteiligungsgesellschaften, zusätzliche Projekte und
Maßnahmen anzugehen und umzusetzen, auch im Kontext
der Erreichung der individuellen Nachhaltigkeitsziele. Bei
der Definition der Nachhaltigkeitsziele der einzelnen
Beteiligungsgesellschaften unterstützt der Vorstand
der INDUS Holding AG die lokalen Geschäftsleitungen
bei der Identifikation und möglicher Maßnahmen
sowie bei der Einschätzung des Potenzials dieser
Maßnahmen - sowohl aus wirtschaftlicher wie auch aus
Nachhaltigkeitsperspektive. So wurde 2022 die Bewertung der
eigenen Verbräuche in CO
2e transparent gemacht und den Beteiligungen
ermöglicht, die Reduktion ihrer jeweiligen Scope-1-
und -2-Emissionen zu planen. Zudem werden im Rahmen der
Förderbank Nachhaltigkeit ressourcenschonende Projekte
bewertet und gefördert. Im Rahmen der jährlichen
Unternehmertagungen werden regelmäßig
Informationen rund um das Thema Nachhaltigkeit, zum
Beispiel die voraussichtlichen Entwicklungen bezüglich
Berichtspflichten und Informationsbedarfen von
Stakeholdern, die Vorteile einer Bestimmung der eigenen
Scope-3-Emissionen gegeben und mögliche
Herangehensweisen dazu sowie Maßnahmen zur
Emissionsreduktion diskutiert. Zudem stehen den
Beteiligungen bei spezifischen Fragestellungen
Fachreferenten zur Verfügung.
Bei der Zusammenarbeit mit den Beteiligungen setzt INDUS
auf vertrauensvolle Partnerschaften. Die INDUS Holding AG
bietet zwar diverse Unterstützungsmöglichkeiten
an, grundsätzlich wird aber nicht in das operative
Tagesgeschäft der Beteiligungen eingegriffen. Der
Führungsansatz ist dezentral, der Zielabgleich erfolgt
im Rahmen des jährlichen Budgetierungsprozesses. Neben
der Begleitung der Beteiligungsgesellschaften ist INDUS im
Wesentlichen im Rahmen der Akquisition von neuen
Gesellschaften tätig. Im DD-Prozess werden die
betrachteten Akquisitionstargets in Hinblick auf die
Kompatibilität mit den Handlungsfeldern der
Nachhaltigkeitsstrategie abgeglichen. Dabei werden
insbesondere Zukunftstrends aus dem ESG-Themenkomplex mit
in die Prognose der wirtschaftlichen Entwicklung des
Akquisitionstargets und der Geschäftsfelder, in denen
das Akquisitionstarget aktiv ist, einbezogen. Dies trifft
häufig auf Entwicklungen hinsichtlich des
Zukunftstrends "GreenTech" zu.
DAS GESCHÄFTSJAHR 2022Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der
Kennzahlen des Handlungsfelds "Gesellschafterbegleitung" im
Geschäftsjahr 2022:
KENNZAHLEN DES HANDLUNGSFELDS "GESELLSCHAFTERBEGLEITUNG"scrollen
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1 PI: Kennzahl ohne quantitatives Ziel.
Im Rahmen des Budgetprozesses und des strategischen
Sparrings formulierten 84 % der Beteiligungsgesellschaften
der INDUS Holding AG Emissionsreduktionsziele bis zum
Zieljahr 2025 (GB01-EZ). Der leichte Rückgang im
Vergleich zum Vorjahr ist mit den neu hinzugekommenen
Beteiligungen zu erklären, die sich zunächst ein
Bild des Status quo erarbeiten, bevor fundierte
Emissionsreduktionsziele gesetzt werden können. 2022
wurde die Förderbank Nachhaltigkeit eingeführt
und 2,1 Mio. EUR an Förderungen für die
Beteiligungen genehmigt. Dahinter stehen Projekte mit einem
Investitionsvolumen von 5,4 Mio. EUR, was einer
durchschnittlichen Förderquote von 39 % entspricht.
Kennzahlenübersichtscrollen
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1 KPI: Quantifizierte Kennzahl
Beitrag von INDUS zu den Sustainable Development Goals (SDGs)Die Sustainable Development Goals (SDGs) stellen globale
Ziele für eine nachhaltige Entwicklung dar und setzen
einen weltweit geltenden Maßstab für
Prioritäten und Ziele bis 2030. Dabei decken sie ein
breites Spektrum an Nachhaltigkeitsthemen ab, welche einen
Rahmen um Armut, Gesundheit, Klimawandel und
Umweltschäden spannen. Insgesamt wurden 17 SDGs mit
insgesamt 169 Unterzielen definiert. Zwar zielen die SDGs
vor allem auf Verankerung auf Regierungsebene ab, dennoch
wird der Erfolg bei der Umsetzung maßgeblich vom
Handeln und der Zusammenarbeit aller Akteure abhängen,
inklusive Wirtschaftsunternehmen. Auch INDUS möchte
einen Beitrag zur Umsetzung der SDGs im Rahmen der
Nachhaltigkeitsstrategie leisten. Mit den intern gefassten
Nachhaltigkeitszielen und Maßnahmen in den
definierten wesentlichen Themen unterstützt INDUS
gleichzeitig die Umsetzung von insgesamt 15 der 17
Sustainable Development Goals.
DIE 15 VON INDUS UNTERSTÜTZTEN SUSTAINABLE DEVELOPMENT GOALS
Um einen Zusammenhang zwischen den SDGs und den von
INDUS als wesentlich identifizierten Handlungsfeldern
herzustellen, wurden letztere entlang der gesamten
Wertschöpfungskette betrachtet und mit den SDGs sowie
den jeweils zugehörigen Unterzielen abgeglichen. Dabei
wurde auch berücksichtigt, wie die SDGs untereinander
in Zusammenhang stehen. Ergänzt wurde die Bewertung
durch das Sichten öffentlich verfügbarer
Literaturquellen, wie beispielsweise "Linking the SDGs and
the GRI Standards", Global Reporting Initiative, 2020.
Das auf diese Weise erstellte Mapping wurde
anschließend dem INDUS-Vorstand vorgelegt und durch
diesen freigegeben.
Die einzelnen von INDUS als wesentlich definierten
Handlungsfelder mit den daher eingehenden wesentlichen
Themen und Maßnahmen leisten wie folgt einen Beitrag
zur Erreichung der SDGs:
scrollen
Klassifizierung der Wirtschaftsaktivitäten von INDUS gemäß EU-TaxonomieverordnungAllgemeine Einführung zur TaxonomieDer 2019 von der Europäischen Kommission
vorgestellte Green Deal zielt auf eine nachhaltige
Transformation der Wirtschaft ab. Der EU-Taxonomie kommt
dabei als Klassifizierungsinstrument, welches
ökologisch nachhaltige Aktivitäten definiert,
eine große Bedeutung zu.
Im Rahmen der EU-Taxonomie werden sechs Umweltziele
verfolgt:
1. Klimaschutz
2. Anpassung an den Klimawandel
3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und
Meeresressourcen
4. Übergang zur Kreislaufwirtschaft
5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität
und der Ökosysteme
Bisher beschränkt sich die Berichtspflicht auf die
ersten beiden Umweltziele. Aktuell beschreiben wir unsere
Wirtschaftsaktivitäten nur in Bezug auf das Umweltziel
1 "Klimaschutz", weil unser Beitrag zur Anpassung an den
Klimawandel im Zusammenhang mit der EU-Taxonomie derzeit
nur eine untergeordnete Rolle spielt. Deshalb wird im
Folgenden nicht weiter auf die anderen Umweltziele
eingegangen.
Während im GJ 2021 nur die Pflicht bestand, die
taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten zu
berichten, besteht für das GJ 2022 die Pflicht,
darüber hinaus auch über die
Taxonomiekonformität zu berichten. Dies geht über
einen Abgleich der Wirtschaftsaktivitäten mit der
Beschreibung der Wirtschaftstätigkeiten im
Klimarechtsakt hinaus, welcher für die
Taxonomiefähigkeit ausreicht. Zusätzlich dazu
wird bei der Taxonomiekonformität geprüft, ob die
jeweilige Wirtschaftsaktivität die Kriterien für
einen wesentlichen Beitrag zu einem der Umweltziele
erfüllt, kein anderes Umweltziel wesentlich
beeinträchtigt (Do No Significant Harm (DNSH)) und der
Mindestschutz erfüllt wird. Nur wenn alle Aspekte
zutreffen, ist Konformität gegeben.
Die bisherigen Veröffentlichungen der EU enthalten
unbestimmte Rechtsbegriffe und
Interpretationsspielräume, die konservativ ausgelegt
wurden.
Die INDUS-Gruppe besteht aus 47 Beteiligungen mit ggf.
weiteren Enkelgesellschaften. Die Tochtergesellschaften
haben ihre Hauptsitze in Deutschland und der Schweiz.
Niederlassungen und Enkeltöchter sind im Wesentlichen
in der DACH-Region ansässig. Die Gruppe ist ab 2023 in
drei Segmente mit 14 bis 16 Beteiligungen pro Segment
unterteilt: Engineering, Infrastructure und Materials. Die
Segmente werden jeweils von einem segmentverantwortlichen
Vorstand geführt.
Die meisten Beteiligungen liefern Produkte für die
Mitte der Wertschöpfungskette wie Metallteile,
Materialien zur Oberflächenbearbeitung, Werkzeug- oder
Maschinenteile, die überwiegend nicht unter die
EU-Taxonomie fallen.
Interne Organisation des ThemasZur Erfüllung der Berichtsanforderungen im Rahmen
der EU-Taxonomie wurde im GJ 2021 auf Holding-Ebene eine
Arbeitsgruppe gegründet. Diese arbeitet in Abstimmung
mit den jeweiligen Fachbereichen und
Beteiligungsunternehmen daran, die taxonomiefähigen
Wirtschaftsaktivitäten im Beteiligungsverbund zu
ermitteln, diese auf ihre Taxonomiekonformität hin zu
prüfen und die damit verbundenen Umsätze, CapEx
und OpEx zu ermitteln.
Taxonomiefähige WirtschaftsaktivitätenDabei konnte im GJ 2022 auf den Erkenntnissen aus dem GJ
2021 aufgebaut werden.
Im GJ 2021 wurden zum einen die (Haupt-)Tätigkeiten
aller Beteiligungen identifiziert und zentral aufgelistet
und anschließend durch die Arbeitsgruppe in Hinblick
auf ihre Taxonomiefähigkeit gescreent. Zum anderen
wurde bei allen Beteiligungen das Vorliegen von
taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten
abgefragt, welche potenziell für alle Beteiligungen
relevant sein könnten - wie etwa die Installation und
Nutzung von Photovoltaik-Anlagen. Außerdem wurden
alle Forschungs- und Entwicklungsausgaben in Hinblick auf
ihre Taxonomiefähigkeit überprüft.
Das Screening aus dem GJ 2021 wurde dieses Jahr noch
einmal systematisch überprüft und konnte für
das GJ 2022 vereinzelt um zusätzliche
Wirtschaftsaktivitäten erweitert werden (siehe
Tabelle).
BETRACHTETE TAXONOMIEFÄHIGE AKTIVITÄTENscrollen
Dabei sind Aktivitäten mit der ID 1-8 beteiligungs-
bzw. geschäftsmodellspezifisch, während
Aktivitäten 9 bis 11 bei sämtlichen Beteiligungen
potenziell von Relevanz sein können. Zu diesen
potenziell allgemein relevanten Aktivitäten erfolgte
im Vorjahr eine Abfrage bei allen Beteiligungsunternehmen.
Neue Aktivitäten, zum Beispiel durch den Zukauf neuer
Beteiligungen, wurden in Hinblick auf ihre
Taxonomiefähigkeit bewertet. Auf Basis neuer
Veröffentlichungen und Erkenntnisse im Umgang mit der
Taxonomie-Verordnung, beispielsweise durch die FAQs der
EU-Kommission oder das Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW), wurden bestehende Aktivitäten erneut auf ihre
Taxonomiefähigkeit geprüft.
Diese neuen Erkenntnisse haben auch dazu geführt,
dass, anders als im Vorjahr, PV-Anlagen nun nicht mehr
unter 4.1. "Stromerzeugung mittels
Photovoltaik-Technologie", sondern unter 7.6 "Installation,
Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare
Energien" geführt werden. Diese Kategorisierung
entspricht mehr dem Kern der Tätigkeit. Denn an dieser
Stelle geht es nicht primär um die kommerzielle
Erzeugung von Energie, sondern um die Aufwertung des
eigenen Immobilienbestands mit Technologien für
erneuerbare Energien. Dies spiegelt sich auch darin wider,
dass ein Großteil des insgesamt durch PV-Anlagen
generierten Stroms nicht in das Stromnetz eingespeist,
sondern selbst verwendet wird.
Taxonomiekonforme TätigkeitenIm nächsten Schritt wurden die
taxonomiefähigen Aktivitäten hinsichtlich ihrer
Taxonomiekonformität geprüft. Dazu wurden
zunächst die jeweiligen Anforderungskriterien in einer
Screening-Tabelle detailliert zusammengetragen. Darauf
aufbauend wurde im Zusammenspiel zwischen der Holding und
den betroffenen Beteiligungen die Erfüllung der
Kriterien überprüft.
Bei den umsatzgenerierenden Tätigkeiten im Bereich
der Türen und Fenster wird anhand der technischen
Bewertungskriterien in taxonomiefähig und potenziell
-konform unterschieden. Alle Produkte sind
taxonomiefähig, weil sie in die Beschreibung der
Aktivität 3.5 fallen und generell hohe Dämmwerte
aufweisen. Bei den Produkten, die der
Wirtschaftsaktivität 4.16 zuzuordnen sind,
erfüllen alle Produkte auch die technischen
Anforderungskriterien und sind somit taxonomiekonform.
Andere, nicht-umsatzgenerierende Aktivitäten sind
ausschließlich taxonomiefähig, wie zum Beispiel
die, die der Wirtschaftstätigkeit 7.6. "Installation,
Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare
Energien" zuzuordnen sind. Das liegt darin begründet,
dass die Photovoltaik-Module nicht selbst hergestellt,
sondern lediglich als grünes Produkt erworben und
verwendet werden. Es handelt sich dabei um nicht
umsatzgenerierende Tätigkeiten, und wir verstehen
dabei unsere taxonomiefähigen
Wirtschaftstätigkeiten als Erwerb von Produktion. Dies
führt - entsprechend verbreiteter Auslegung der
Rechtsakte, u. a. durch den IDW - dazu, dass die
Überprüfung der Taxonomiekonformität,
besonders der DNSH- und Mindestschutzkriterien, auf der
Ebene des Lieferanten der Photovoltaik-Module
durchgeführt werden muss. Entsprechende Anfragen bei
den Lieferanten haben keine ausreichenden Nachweise
ergeben. Dies liegt darin begründet, dass die direkten
Lieferanten in der Regel kleine bis mittelständische
Installateurs-Betriebe sind, die aufgrund mangelnder
direkter Betroffenheit den aufwendigen Nachweis einer
Taxonomiekonformität ihrer Produkte nicht erbringen
könnten bzw. diesen wiederum selbst anfragen
müssten. Die Informationslage könnte sich aber
mit steigender Nachfrage in den nächsten Jahren
verbessern, sodass perspektivisch eine Umwandlung in
taxonomiekonforme Aktivitäten vorstellbar ist.
Für das GJ 2022 sind diese Aktivitäten aber nur
als taxonomiefähig einzustufen.
Wesentlicher BeitragDie Prüfungshandlungen und Dokumentationen fanden
für jede Aktivität und standortbezogen statt und
werden an dieser Stelle zusammengefasst dargestellt. Zur
Erfüllung eines wesentlichen Beitrags zu Umweltziel 1
"Klimaschutz" müssen gewisse technische
Bewertungskriterien erfüllt werden. Bei INDUS beziehen
sich diese etwa auf den Wärmedurchgangskoeffizienten
(Herstellung von Fenstern und Türen), die
Energieeffizienzklasse (Herstellung und Installation von
Wärmepumpen) oder auch auf die
Kältemittelschwellenwerte (Installation von
Wärmepumpen). Diese technischen Bewertungskriterien
wurden den Beteiligungen mit
geschäftsmodellspezifischen taxonomiefähigen
Wirtschaftsaktivitäten kommuniziert und entsprechend
abgefragt, welche ihrer Produkte diesen Vorgaben
entsprechen. Die Anforderungen werden beispielsweise bei
der Herstellung von Wärmepumpen und
Luft-Luft-Klimageräten vollumfänglich
erfüllt. Bei Türen und Fenstern werden die
Schwellenwerte größtenteils eingehalten. Das
Ergebnis dieser Analyse bildete die Grundlage für die
Identifizierung von Umsätzen, die durch
taxonomiekonforme Tätigkeiten erwirtschaftet werden,
sowie den damit verbundenen Investitions- und
Betriebsausgaben.
Da der wesentliche Beitrag von INDUS gemäß
dem Screening zur Taxonomiefähigkeit bei Umweltziel 1
liegt, werden die weiteren Umweltziele nicht weiter
betrachtet, und eine Doppelzählung bei der Zuordnung
ist somit ausgeschlossen. Grundsätzlich ist eine
Vermischung zwischen Umsatz, CapEx und OpEx
auszuschließen, weil dabei buchhalterisch
unterschiedliche Konten angesprochen werden. Eine
Vermeidung der Doppelzählung innerhalb der
Umsatzerlöse, Investitions- und Betriebsausgaben wird
dadurch sichergestellt, dass die jeweiligen Werte durch die
Beteiligungen nur einmal über die
Konsolidierungssoftware gemeldet werden können.
DNSHIm Sinne der Taxonomie darf der wesentliche Beitrag
einer Wirtschaftsaktivität zu einem Umweltziel nicht
unter Inkaufnahme negativer Auswirkungen auf die anderen
fünf Umweltziele geschehen. Daher ist anhand
sogenannter Do-No-Significant-Harm (DNSH)-Kriterien zu
überprüfen, ob eine erhebliche
Beeinträchtigung ausgeschlossen werden kann. Die dazu
festgelegten Kriterien beziehen sich in Teilen auf bereits
bestehende EU-Regulatorien, deren Einhaltung ohnehin
Voraussetzung für Bau- und Betriebsgenehmigungen ist.
Die Tätigkeiten von INDUS verursachen im Allgemeinen
sehr wenige Beeinträchtigungen. Dies war das Ergebnis
der eingehenden Prüfung der DNSH-Kriterien. Im
Folgenden wird die Erfüllung der einzelnen Umweltziele
genauer erläutert.
Die Anpassung der Geschäftstätigkeiten an den
Klimawandel ist nicht zuletzt auch von ökonomischer
Relevanz. Dies spiegelt sich darin wider, dass mit dem
Klimawandel verbundene Chancen und Risiken verstärkt
im Risikomanagement und bei Investitionsentscheidungen eine
Rolle spielen.
Die in der Taxonomie geforderte Klimarisiko- und
Vulnerabilitätsbewertung erfolgte in Anlehnung an die
Empfehlungen des Leitfadens "How to perform a robust
climate risk and vulnerability assessment for EU taxonomy
reporting?", Umweltbundesamt (finale Version vom 9.
November 2022) auf Standortebene. Die Durchführung der
Szenario-Analyse für die RCP-Szenarien 8.5, 4.5, 2.6
und zum aktuellen Risiko erfolgte anhand der
öffentlich zugänglichen Datenbank GERICS -
Klimaausblicke für Landkreise über die Mitte des
Jahrhunderts hinaus bis zum Jahr 2065. Da die Definition
der Klimarisiken bei GERICS nicht deckungsgleich ist mit
der Taxonomie, musste eine entsprechende Zuordnung
vorgenommen werden. Weiterhin deckt GERICS nicht alle 28 in
der Taxonomie hinterlegten Klimarisiken ab. Einige dieser
Lücken konnten aufgrund der geografischen Lage der
Beteiligungen ausgeschlossen werden. Die übrigen
Risiken konnten durch den Rückgriff auf andere Daten,
wie die WWF Risk Filter Suit bewertet werden.
Die Bewertung hat ergeben, dass die Standorte nur von
sehr wenigen Klimarisiken betroffen sind und diese im Falle
ihres Eintretens als nicht gefährdend für die
Ausübung der Wirtschaftstätigkeit zu bewerten
sind und nicht zu relevanten wirtschaftlichen Verlusten
führen. Weiterhin wurden konkrete
Anpassungsmaßnahmen identifiziert, welche die Folgen
bei Eintreten der Risiken abmildern.
Bezüglich der nachhaltigen Nutzung und des Schutzes
von Wasser- und Meeresressourcen liegen vor allem für
die Herstellung von Türen, Fenstern und
Wärmepumpen sowie für die Installation von
Wärmepumpen Anforderungskriterien vor. Diese beziehen
sich im Wesentlichen auf gesetzliche und behördliche
Vorgaben, deren Einhaltung Voraussetzung für Bau- und
Betriebsgenehmigungen sind, sodass allein deshalb von einer
Erfüllung auszugehen ist. Alle drei betroffenen
Beteiligungen mussten keine
Umweltverträglichkeitsprüfung zum Erlangen der
Bau- und Betriebsgenehmigung durchführen. Entsprechend
gibt es keine gewässerrechtlichen Auflagen und
Genehmigungen, die sich aus dieser Prüfung ergeben
können. Aufgrund des Tätigkeitsprofils der
Unternehmen ist der Wasserverbrauch gering, weiterhin
liegen die Standorte nicht in Wasserstressgebieten mit
hoher akuter Dürregefahr. Die Datenbank WWF Risk
Filter Suite erwartet auch unter Berücksichtigung der
IPCC Szenarien RCP 4.5 und 6.0 bis 2050 kein hohes Risiko.
Dennoch streben die Unternehmen einen bewussten Umgang mit
der Ressource Wasser an. Beispielsweise sind bei OBUK die
Wasserkreisläufe in der Produktion geschlossen.
Zusätzlich wurden die geografische Lage der
jeweiligen Standorte sowie die spezifischen
Produktionsprozesse in Hinblick auf potenzielle negative
Auswirkungen auf Wasserqualität und Wasserknappheit
untersucht. Dabei wurde kein signifikantes Risiko
identifiziert.
Für den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
liegen Anforderungen wie hohe Haltbarkeit, leichte
Demontage oder hohe Recyclingfähigkeit vor. Da die
konkreten Möglichkeiten zur Einbindung in die
Kreislaufwirtschaft von der jeweiligen Tätigkeit
abhängen, wurden die einzelnen Tätigkeiten
betrachtet und jeweils in Hinblick auf Kriterien wie
Langlebigkeit oder Recyclingfähigkeit bewertet.
Allgemein lässt sich sagen, dass die Produkte der
INDUS-Beteiligungen und ihre Bestandteile schon aus
ökonomischen Gründen so konzipiert sind, dass sie
lange halten, sich also gegenüber Konkurrenzprodukten
dadurch auszeichnen, und gut recycelbar sind. Die hohe
Recyclingfähigkeit ermöglicht die
Weiterverwendung einzelner Bestandteile am Ende der
Produkt-Lebensdauer, welche häufig weiterhin als
Rohstoffe wertvoll sind, wie beispielsweise Glas, das nach
der Demontage der Produkte wieder dem Wertstoffkreislauf
zugeführt wird. Um diesen Prozess zu
unterstützen, kooperiert etwa WIRUS mit speziellen
Entsorgungsunternehmen, die auf das Recycling von Fenstern
spezialisiert sind.
Auch Abfälle, die im Produktionsprozess anfallen,
werden zunehmend intern recycelt und wieder dem
Produktionsprozess zugeführt. Ein konkretes Beispiel
wäre die Beteiligung OBUK (Beitrag zu
Wirtschaftstätigkeit 3.5. "Herstellung von
energieeffizienten Gebäudeausrüstungen"): Mit
ihrer neuen Hartschaum-Recycling-Mühle können die
Hartschaumabfälle, die bei der Herstellung von
Dämmstoffplatten für Haustürfüllungen
anfallen, zu 100 % recycelt werden. Im Anschluss wird das
recycelte Purenit wieder an den Lieferanten geliefert und
fließt schlussendlich in neue Dämmmaterialien
ein. → Siehe SUSTA[IN] #2, Seite 24
REMKO bietet auf die verkauften Wärmepumpen eine
Herstellergarantie von fünf Jahren und zudem
Dienstleistungen für die Wartung und Reparatur sowie
einen Ersatzteilservice, auch für ältere Modelle.
Damit Verschleißteile ersetzt werden können,
sind die Wärmepumpen so konzipiert, dass sie leicht
demontierbar sind. Dadurch und aufgrund der Langlebigkeit
der Geräte werden Ressourcen geschont, die durch die
ständige Anschaffung von Neugeräten verbraucht
werden würden.
Hinsichtlich der Vermeidung und Verminderung der
Umweltverschmutzung liegen teilweise konkrete Anforderungen
vor. Für Aktivitäten, die unter 4.16
"Installation und Betrieb elektrischer Wärmepumpen"
fallen, wird ein EU-Energielabel A oder B gefordert.
Aktivitäten, die unter 3.5 "Herstellung von
energieeffizienten Gebäudeausrüstungen" fallen,
dürfen nicht bzw. teilweise nur unter gewissen
Voraussetzungen zur Herstellung, zum Inverkehrbringen oder
zur Verwendung bestimmter chemischer Stoffe führen.
Die in Anhang I, Anlage C, Buchstaben a) bis e) des
Klimarechtsakts entsprechend aufgelisteten chemischen
Verbindungen führen (in manchen Fällen nur im
Falle der Nichteinhaltung bestimmter Auflagen) zu einem
kategorischen Ausschluss einer Wirtschaftstätigkeit
als taxonomiekonform.
Für die unter Buchstaben f) und g) aufgelisteten
Stoffe gelten grundsätzlich dieselben Regeln,
allerdings mit der relevanten Ausnahme, dass ihre
Verwendung zulässig ist, wenn sich diese als
wesentlich für die Gesellschaft erweist. Eine
entsprechende Nachweisführung ist auf Produktebene
möglich.
Ein Großteil der in Anhang I, Anlage C der
EU-Taxonomie genannten kritischen Stoffe unterliegt
geltender deutscher Rechtsprechung. An diesen Stellen wird
im Sinne des Legalitätsprinzips auf geltendes Recht
referenziert, das heißt, solange keine andersartigen
Indizien vorliegen, wird an diesen Stellen
grundsätzlich von einer Konformität der
Beteiligungen mit den gesetzlichen Anforderungen
ausgegangen. Dies betrifft beispielsweise die Verwendung
bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und
Elektronikgeräten durch die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU
(Restriction of Hazardous Substances). Die Konformität
mit der RoHS-Richtlinie ist zwingende Voraussetzung
für die Erlangung der CE-Kennzeichnung, ohne die
elektrische Geräte in der EU nicht mehr in Umlauf
gebracht werden dürfen. So garantiert REMKO
beispielsweise Konformität für die entsprechend
in Verkehr gebrachten Produkte.
An den Stellen, bei denen die Anforderungen aus der
EU-Taxonomie über die aktuelle Gesetzgebung
hinausgehen, wurden zum einen die wesentlichen Rohstoffe
der jeweiligen Produkte identifiziert und auf negative
Auswirkungen gemäß Anlage C überprüft.
Darüber hinaus wurden von den relevanten Unternehmen
die Sicherheitsdatenblätter zu allen im Jahr 2022
für die Herstellung der taxonomiefähigen Produkte
eingesetzen Chemikalien angefordert, ausgewertet und auf
ihre Taxonomie-Konformität geprüft. Dies betraf
sowohl Chemikalien, die beispielsweise als Kleber in die
Fenster von WIRUS eingehen, aber zum Beispiel auch
Reinigungsmittel, die nicht Bestandteil des finalen
Produkts werden. Sicherheitsdatenblätter sind laut
REACH-Verordnung für alle laut offizieller Definition
als gefährlich definierten Chemikalien und ihre
Gemische vom Hersteller zu erstellen und den Kunden zur
Verfügung zu stellen. Diese eingehende Prüfung
hat keine Anhaltspunkte ergeben, dass potenziell
bedenkliche Chemikalien verwendet wurden.
Die Prüfung der Anforderungen hinsichtlich der
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung wurde
nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. An
dieser Stelle sollte allerdings darauf hingewiesen werden,
dass in Bezug auf die Anforderungen aus Anlage C noch
gewisse Auslegungsunsicherheiten bestehen. Insbesondere
hervorzuheben ist hier das Fehlen vollständiger
konkreter Listen mit kritischen Stoffen für die
Chemikalien unter den Buchstaben f) und g).
Auch beim Schutz und bei der Wiederherstellung der
Biodiversität und der Ökosysteme wird im Grunde
die Einhaltung bestehender Regulatorien gefordert. Die
geforderten Umweltverträglichkeitsprüfungen bzw.
Bewertungen der Umweltverträglichkeit sind,
abhängig vom Geschäftsmodell des jeweiligen
Unternehmens und der geografischen Lage, die Grundlage
für den Erhalt von Bau- und Betriebsgenehmigungen und
daher vorhanden, wenn erforderlich. Alle drei betroffenen
Beteiligungen mussten keine
Umweltverträglichkeitsprüfung zum Erlangen der
Bau- und Betriebsgenehmigung durchführen.
Weiterhin erfordert die Taxonomie die Prüfung zur
Nähe biodiversitätssensibler Gebiete, was bei
positiver Bewertung und im Falle des Risikos von negativen
Auswirkungen durch eine Tätigkeit auf diese Gebiete zu
der Durchführung einer
FFH-Verträglichkeitsprüfung und der Auflage zur
Umsetzung bestimmter Maßnahmen führen kann.
Die Prüfung anhand mehrerer öffentlich
verfügbarer Datenbanken (zum Beispiel Schutzgebiete in
Deutschland des Bundesamts für Naturschutz oder
Übersicht UNESCO-Biosphärenreservate) ergaben
keine räumliche Nähe der deutschen Standorte. Der
polnische Standort der OBUK liegt in einem
Vogelschutzgebiet gemäß Vogelschutzrichtlinie
(Richtlinie 2009/147/EG). Eine behördliche
Vorprüfung im Rahmen der Erteilung der Bau- und
Betriebsgenehmigung hat keine Notwendigkeit zur
Durchführung einer
FFH-Verträglichkeitsprüfung ergeben, da durch die
Tätigkeit der OBUK-Tochter keine negativen
Auswirkungen auf die örtliche Flora und Fauna zu
erwarten sind.
MindestschutzZuletzt wurde noch die Einhaltung der
Mindestschutzanforderungen überprüft.
Während die Prüfung bei den vorherigen Schritten
auf Aktivitätenebene stattfand, wurden bei dem
Mindestschutz die Anforderungen auf Unternehmensebene
geprüft. Dabei wurden die Anforderungen sowohl auf
Holding-Ebene als auch auf Ebene der betroffenen
Beteiligungen geprüft. Da die Rechtsakte
bezüglich des Mindestschutzes bisher wenig
präzise sind, wurde sich im Wesentlichen am finalen
Bericht "Final Report on Minimum Safeguards" des
EU-Beratungsgremiums Platform on Sustainable Finance (PSF)
aus Oktober 2022 orientiert.
Wie in dem Bericht gefordert, gibt es einen
Menschenrechts-Due-Diligence-Prozess. In diesem Kontext hat
INDUS beispielsweise eine vom gesamten Vorstand
unterzeichnete Grundsatzerklärung zur Achtung der
Menschenrechte veröffentlicht und bietet durch das
Hinweisgebersystem "SpeakUp" sowohl Internen als auch
Externen eine leicht zugängliche
Beschwerdemöglichkeit. Es gibt, wie im PSF-Bericht
gefordert, einen Anti-Korruptions-Prozess, Prozesse zur
Einhaltung der Steuer-Regularien und Überwachung der
damit verbundenen Risiken sowie Prozesse zur Wahrung fairen
Wettbewerbs. Zudem gibt es keine Verurteilungen aufgrund
von Verstößen gegen Menschenrechte, Korruption,
Steuern oder Wettbewerbsrecht. Außerdem wird ein
regelmäßiger Stakeholderdialog gepflegt. Das
umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, dass
nie ein von einem OECD National Contact Point ausgehender
Stakeholderdialog ausgeschlagen oder Vorwürfe des
Business and Human Rights Resource Centre unbeantwortet
gelassen wurden.
BilanzierungsmethodeZur Ermittlung der nichtfinanziellen KPIs sind die
gleichen Rechnungslegungsmethoden zugrunde gelegt worden
wie im Rahmen der finanziellen Berichterstattung.
Der Taxonomie-OpEx ist im Verhältnis zum gesamten
OpEx nicht relevant. Deshalb sehen wir hier von einer
Berichterstattung zum OpEx ab.
Die jeweiligen KPIs ergeben sich durch die Division der
mit taxonomiekonformen Aktivitäten verbundenen
Umsätze/CapEx (= Zähler) durch die jeweiligen
Gesamtwerte (= Nenner). So ergibt sich etwa die Umsatz-KPI
durch die Division des nachhaltigen Nettoumsatzes - also
des mit taxonomiekonformen Aktivitäten generierten
Umsatzes - durch den Gesamt-Nettoumsatz. Der OPEX setzt
sich zusammen aus Ausgaben für Forschung &
Entwicklung, Instandhaltung für Gebäude,
Maschinen und BGA sowie Wartung, Aus- und Fortbildungen und
Leasing nach IFRS 16. Die Positionen sind
Aufwandsbestandteile der Gewinn- und Verlustrechnung, die
sich auf Seite 76 des Geschäftsberichtes findet,
ebenso wie die Gesamtumsätze. Der CAPEX setzt sich aus
den Zugängen zu immateriellen Vermögenswerten,
Nutzungsrechen Leasing/Miete und Sachanlagen zusammen und
diese finden sich im Geschäftsbericht auf den Seiten
99 bis 100. Die Aufschlüsselung der taxonomiekonformen
Umsätze und CapEx sind in den folgenden Tabellen
dargestellt.
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WerteObwohl Nachhaltigkeit ein Grundgedanke von INDUS ist,
ist der Anwendungsbereich der Taxonomie begrenzt, da die
Beteiligungsunternehmen überwiegend Zwischenprodukte
herstellen, während die Taxonomie auf Endprodukte
fokussiert ist. Daher weisen wir folgende KPIs aus (Die
Meldebögen zu Umsatz/CapEx/OpEx befinden sich im
Anhang auf S. 28. ff.):
scrollen
Im GJ 2022 haben sowohl die OBUK als auch die WIRUS
Investitionen getätigt, die allerdings nicht
ausschließlich taxonomiekonformen oder -fähigen
Produkte dienen. An dieser Stelle wurden die
Investitionskosten entsprechend dem Umsatzanteil der
taxonomiekonformen Produkten allokiert. Bei der REMKO sind
die Investitionen eindeutig der Aktivität "Herstellung
von Wärmepumpen" zuzuordnen.
Der Complementary Delegated Act ist auf INDUS nicht
anwendbar, und deshalb werden dazu keine Tabellen
angezeigt.
MELDEBOGEN: ANTEIL DES UMSATZES AUS WAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN, DIE MIT TAXONOMIEKONFORMEN WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN VERBUNDEN SIND - OFFENLEGUNG FÜR DAS JAHR 2022scrollen
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MELDEBOGEN: CAPEX-ANTEIL AUS WAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN, DIE MIT TAXONOMIEKONFORMEN WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN VERBUNDEN SIND - OFFENLEGUNG FÜR DAS JAHR 2022scrollen
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MELDEBOGEN: OPEX-ANTEIL VON WAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN, DIE MIT TAXONOMIEKONFORMEN WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN VERBUNDEN SIND - OFFENLEGUNG FÜR DAS JAHR 2022scrollen
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Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über eine betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der nichtfinanziellen BerichterstattungAn die INDUS Holding Aktiengesellschaft, Bergisch Gladbach:Wir haben den gesonderten nichtfinanziellen
Konzernbericht der INDUS Holding AG, Bergisch Gladbach, (im
Folgenden die "Gesellschaft") für den Zeitraum vom 1.
Januar bis 31. Dezember 2022 (im Folgenden der "gesonderte
nichtfinanzielle Konzernbericht") einer
betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung
begrenzter Sicherheit unterzogen.
Nicht Gegenstand unserer Prüfung sind die in dem
gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht genannten
externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen.
Verantwortung der gesetzlichen VertreterDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind
verantwortlich für die Aufstellung des gesonderten
nichtfinanziellen Konzernberichts in Übereinstimmung
mit den §§ 315c i. V. m. 289c bis 289e HGB und
Artikel 8 der VERORDNUNG (EU) 2020/852 DES
EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Juni
2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur
Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur
Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (im Folgenden
die "EU-Taxonomieverordnung") und den hierzu erlassenen
delegierten Rechtsakten sowie mit deren eigenen in
Abschnitt "Klassifizierung der Wirtschaftsaktivitäten
von INDUS gemäß EU-Taxonomieverordnung" des
gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts dargestellten
Auslegung der in der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu
erlassenen delegierten Rechtsakten enthaltenen
Formulierungen und Begriffe.
Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der
Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener
Methoden zur nichtfinanziellen Berichterstattung sowie das
Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen
zu einzelnen nichtfinanziellen Angaben des Konzerns, die
unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben,
um die Aufstellung eines gesonderten nichtfinanziellen
Konzernberichts zu ermöglichen, der frei von
wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen
Handlungen (Manipulation des nichtfinanziellen Berichts)
oder Irrtümern ist.
Die EU-Taxonomieverordnung und die hierzu erlassenen
delegierten Rechtsakte enthalten Formulierungen und
Begriffe, die noch erheblichen Auslegungsunsicherheiten
unterliegen und für die noch nicht in jedem Fall
Klarstellungen veröffentlicht wurden. Daher haben die
gesetzlichen Vertreter ihre Auslegung der
EU-Taxonomieverordnung und der hierzu erlassenen
delegierten Rechtsakte im Abschnitt "Klassifizierung der
Wirtschaftsaktivitäten von INDUS gemäß
EU-Taxonomieverordnung" des gesonderten nichtfinanziellen
Konzernberichts niedergelegt. Sie sind verantwortlich
für die Vertretbarkeit dieser Auslegung. Aufgrund des
immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe
unterschiedlich ausgelegt werden können, ist die
Rechtskonformität der Auslegung mit Unsicherheiten
behaftet.
Unabhängigkeit und Qualitätssicherung der WirtschaftsprüfungsgesellschaftWir haben die deutschen berufsrechtlichen Vorschriften
zur Unabhängigkeit sowie weitere berufliche
Verhaltensanforderungen eingehalten.
Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wendet die
nationalen gesetzlichen Regelungen und
berufsständischen Verlautbarungen - insbesondere der
Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und
vereidigte Buchprüfer (BS WP/ vBP) sowie des vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen
IDW Qualitätssicherungsstandards 1 "Anforderungen an
die Qualitätssicherung in der
Wirtschaftsprüferpraxis" (IDW QS 1) - an und
unterhält dementsprechend ein umfangreiches
Qualitätssicherungssystem, das dokumentierte
Regelungen und Maßnahmen in Bezug auf die Einhaltung
beruflicher Verhaltensanforderungen, beruflicher Standards
sowie maßgebender gesetzlicher und anderer
rechtlicher Anforderungen umfasst.
Verantwortung des WirtschaftsprüfersUnsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns
durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil
mit begrenzter Sicherheit über den gesonderten
nichtfinanziellen Konzernbericht abzugeben.
Wir haben unsere betriebswirtschaftliche Prüfung
unter Beachtung des International Standard on Assurance
Engagements (ISAE) 3000 (Revised): "Assurance Engagements
other than Audits or Reviews of Historical Financial
Information", herausgegeben vom IAASB, durchgeführt.
Danach haben wir die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass wir mit begrenzter Sicherheit
beurteilen können, ob uns Sachverhalte bekannt
geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen,
dass der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht der
Gesellschaft, mit Ausnahme der in dem gesonderten
nichtfinanziellen Konzernbericht genannten externen
Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen, in allen
wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den
§§ 315c i. V. m. 289c bis 289e HGB und der
EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen
delegierten Rechtsakten sowie der in Abschnitt
"Klassifizierung der Wirtschaftsaktivitäten von INDUS
gemäß EU-Taxonomieverordnung" des gesonderten
nichtfinanziellen Konzernberichts dargestellten Auslegung
durch die gesetzlichen Vertreter aufgestellt worden ist.
Bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur
Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die
durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu
einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung
einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass
dementsprechend eine erheblich geringere
Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der
Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen
Ermessen des Wirtschaftsprüfers.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir u. a. folgende
Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten
durchgeführt:
scrollen
Die gesetzlichen Vertreter haben bei der Ermittlung der
Angaben gemäß Artikel 8 der
EU-Taxonomieverordnung unbestimmte Rechtsbegriffe
auszulegen. Aufgrund des immanenten Risikos, dass
unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt werden
können, sind die Rechtskonformität der Auslegung
und dementsprechend unsere diesbezügliche Prüfung
mit Unsicherheiten behaftet.
PrüfungsurteilAuf der Grundlage der durchgeführten
Prüfungshandlungen und der erlangten
Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt
geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass
der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht der
Gesellschaft für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2022 in allen wesentlichen Belangen nicht in
Übereinstimmung mit den §§ 315c i. V. m.
289c bis 289e HGB und der EU-Taxonomieverordnung und den
hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie der in
Abschnitt "Klassifizierung der Wirtschaftsaktivitäten
von INDUS gemäß EU-Taxonomieverordnung" des
gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts dargestellten
Auslegung durch die gesetzlichen Vertreter aufgestellt
worden ist. Wir geben kein Prüfungsurteil zu den in
dem gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht genannten
externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen ab.
Verwendungsbeschränkung für den VermerkWir weisen darauf hin, dass die Prüfung für
Zwecke der Gesellschaft durchgeführt wurde und der
Vermerk nur zur Information der Gesellschaft über das
Ergebnis der Prüfung bestimmt ist. Folglich ist er
möglicherweise für einen anderen als den
vorgenannten Zweck nicht geeignet. Somit ist der Vermerk
nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt
(Vermögens-)Entscheidungen treffen. Unsere
Verantwortung besteht allein der Gesellschaft
gegenüber. Dritten gegenüber übernehmen wir
dagegen keine Verantwortung. Unser Prüfungsurteil ist
in dieser Hinsicht nicht modifiziert.
Köln, den 16. März 2023
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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