VULKAN INOX GmbH

Hattingen

Bekanntmachung nach § 264 Abs. 3 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

Hiermit zeigen wir gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 i.V.m. § 325 HGB an, dass die Gesellschafter der VULKAN INOX GmbH, Hattingen, per Beschluss im Oktober 2023 der Befreiung der Gesellschaft von den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB für das Geschäftsjahr 2023 zugestimmt haben und dass für diese Gesellschaft eine freiwillige Verpflichtung zur Verlustübernahme für die Geschäftsjahre 2023 und 2024 durch die INDUS Holding AG (Mutterunternehmen) entsprechend § 302 des Aktiengesetzes besteht.

 

Bergisch Gladbach, im Januar 2024

INDUS Holding AG

Der Vorstand