![]() INDUS Holding AktiengesellschaftBergisch GladbachJahresabschluss 2024Zusammengefasster LageberichtGrundlagen des KonzernsINDUS kauft und entwickelt mittelständische Unternehmen mit klaren Schwerpunkten in der Industrietechnik und zählt sich zu den führenden Spezialisten für nachhaltige Unternehmensbeteiligung und -entwicklung im deutschsprachigen Mittelstand. INDUS erwirbt überwiegend inhabergeführte Unternehmen und begleitet sie mit langfristiger Ausrichtung in ihrer unternehmerischen Entwicklung. INDUS stellt sicher, dass die Beteiligungen ihre mittelständische Identität bewahren. In den kommenden Jahren ist durch organisches Wachstum der bestehenden Beteiligungen und gezielte Zukäufe in Bereichen rund um die für INDUS relevanten Zukunftsthemen ein Portfoliowachstum vorgesehen. Das UnternehmenAufstellung und GeschäftsmodellWERTE- UND WACHSTUMSORIENTIERTE MITTELSTANDSHOLDINGDie INDUS Holding AG (im Folgenden: INDUS) wurde 1989 gegründet und zählt heute zu den führenden Spezialisten für die Übernahme und langfristige Entwicklung mittelständischer, technologieorientierter Industrieunternehmen. Der Schwerpunkt der Akquisitionen liegt auf inhabergeführten Unternehmen mit eigener industrieller Wertschöpfung. INDUS erwirbt Beteiligungen ausschließlich mehrheitlich, wahrt die mittelständische Identität ihrer Beteiligungen und unterstützt sie bei ihrer langfristigen unternehmerischen Entwicklung. Im Umfeld der Beteiligungsgesellschaften positioniert sich INDUS als langfristig orientierter Investor ohne Exit-Strategie, aber mit dem klaren Anspruch der strategischen Weiterentwicklung der Portfoliounternehmen. Zum Bilanzstichtag umfasste das Portfolio 44 Beteiligungen (Vorjahr: 43). Die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr betreffen den Erwerb zweier neuer direkter Beteiligungen und die Schließung einer Beteiligung. Am 31. Dezember 2024 gehörten insgesamt 184 vollkonsolidierte Unternehmen (Vorjahr: 178) zur INDUS-Gruppe. Die INDUS-Gruppe besteht aus der Führungsgesellschaft INDUS Holding AG mit Sitz in Bergisch Gladbach und den einzelnen Beteiligungsunternehmen. Alle direkten INDUS-Beteiligungen haben ihren Sitz in Deutschland (41) bzw. der Schweiz (3). Die INDUS-Gruppe ist weltweit in 29 Ländern (Vorjahr: 29 Länder) auf fünf Kontinenten durch Enkelgesellschaften, Niederlassungen und Repräsentanzen vertreten. INDUS ist seit 1995 börsennotiert. Die Aktie wird an den Börsenplätzen Frankfurt und Düsseldorf im regulierten Markt gehandelt. In Berlin, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart wird das Wertpapier im Freiverkehr gehandelt. Die INDUS-Aktie wird im Börsenindex SDAX geführt. In der Berichterstattung folgt INDUS den Transparenzanforderungen des Prime Standard. Die Holding mit Sitz in Bergisch Gladbach wird von einem Vorstand aus fünf (Vorjahr: fünf) Personen geführt. Der Vorstand besteht aus Dr. Johannes Schmidt (Vorsitzender), Gudrun Degenhart, Dr. Jörn Großmann, Axel Meyer und Rudolf Weichert (Stellvertretender Vorsitzender). Die Zahl der Beschäftigten exklusive Vorstand betrug durchschnittlich 41 im Geschäftsjahr (Vorjahr: 39). DAS INDUS-GESCHÄFTSMODELL: KAUFEN, HALTEN & ENTWICKELNDie akquirierten Unternehmen und die Zielunternehmen für einen möglichen Erwerb kommen aus dem Mittelstand, verfügen über eine technologieorientierte Industrietechnik sowie eigene industrielle Wertschöpfung und sind überdurchschnittlich profitabel. Sie sollen einen Jahresumsatz zwischen 20 und 100 Mio. EUR sowie eine nachhaltige Umsatzrendite (EBIT-Marge) von 10 % und mehr erzielen. Die Zielunternehmen bewegen sich in attraktiven Nischenmärkten mit klaren Technologieschwerpunkten in den für INDUS relevanten Zukunftsthemen. Ihre Geschäftsmodelle sind tragfähig und bieten Potenziale für eine strategische Weiterentwicklung. INDUS erwirbt überwiegend inhabergeführte Gesellschaften ausschließlich mehrheitlich und hat vor allem Nachfolgeregelungen in Unternehmerfamilien im Blick. Mit dem Eigentumsübergang werden die Kontinuität und die mittelständische Identität der Unternehmen gesichert. So bleiben im Idealfall die bisherigen Inhaber dem Unternehmen noch für eine gewisse Zeit als Mitgesellschafter und als geschäftsführende Gesellschafter erhalten. Die für INDUS relevanten Unternehmen sollen frei von wirtschaftlichen Altlasten und unter Nachhaltigkeitsaspekten vorbildlich aufgestellt sein. Den direkten Erwerb von Restrukturierungsfällen und Start-ups schließt INDUS grundsätzlich aus. INDUS akquiriert keine Unternehmen in den Bereichen der Rüstungs-, Genussmittel- oder Glücksspielindustrie. Ferner plant INDUS keine Akquisitionen im Zusammenhang mit der Gewinnung fossiler Brennstoffe. INDUS kauft kontinuierlich neue Unternehmen zu. Diese Portfolioerweiterungen zielen auf die Verbesserung der Entwicklungsperspektiven der gesamten Gruppe ab. Neben der organischen Entwicklung der bestehenden Portfoliounternehmen wird über die Unternehmenszukäufe sichergestellt, dass das Portfolio im Zeitablauf jeweils die relevanten Zukunftsthemen abbildet. Die Unternehmen der Gruppe sind in unterschiedlichen Geschäfts- und Technologiefeldern, Absatzmärkten und Branchenzyklen aktiv; die Gruppe ist breit diversifiziert. Mit ihrer jeweiligen Kernkompetenz besetzen die Unternehmen in der Regel für ihre Industrien interessante Marktnischen. INDUS stellt Nachhaltigkeit in den Fokus. Nachhaltiges Handeln erzeugt Wettbewerbsvorteile, erhöht den Unternehmenswert und intensiviert die Unternehmenskultur. INDUS stärkt daher aktiv die Nachhaltigkeitsleistung in den Beteiligungen mit einer eigenen strategischen Initiative "Nachhaltig Handeln". Nachhaltiges Handeln bedeutet für INDUS die langfristig gleichrangige Behandlung von wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zielen. Nur so können dauerhaft Werte geschaffen, den Mitarbeitenden gute Arbeit ermöglicht und gleichzeitig ein sorgsamer Umgang mit der Umwelt gewährleistet werden. Als Mehrheitsgesellschafter und Finanzholding unterstützt INDUS ihre Beteiligungen als "Berater" und als "Förderbank". Die segmentverantwortlichen Vorstandsmitglieder beraten die Geschäftsführungen in den Beteiligungen kontinuierlich über einen strategischen Dialog. In den Beteiligungen vermitteln die Fachexpertinnen und -experten der Holding Methodenwissen, schulen Mitarbeitende und begleiten strategische Projekte. Unterstützungsschwerpunkte liegen in der Stärkung der Innovationskraft, der Steigerung der Marktexzellenz und der Operativen Exzellenz sowie der Verankerung nachhaltigen Handelns in den Beteiligungsunternehmen. Die Mitarbeitenden der Holding fördern den Wissenstransfer - durch Vernetzungen innerhalb der Gruppe sowie mit externen Partnern. INDUS stellt den Beteiligungen Kapital zur Verfügung für Sachinvestitionen, Entwicklungsvorhaben, Unternehmenszukäufe auf Enkelebene und Internationalisierung. Darüber hinaus wird über die INDUS-Innovationsförderbank Kapital für Innovationsprojekte bereitgestellt. Mit der Nachhaltigkeitsförderbank unterstützt INDUS finanziell Projekte in den Beteiligungen, die auf den Schutz von Ressourcen und die Reduzierung von Emissionen abzielen. Zusammengefasst lässt sich das Geschäftsmodell von INDUS mit den Begriffen "Kaufen, halten & entwickeln" beschreiben. Dies impliziert ein langfristiges Halteversprechen an die Unternehmen bei gleichzeitiger Weiterentwicklung der Beteiligungen. Die Beteiligungsunternehmen entwickeln sich so an der Seite der finanzstarken INDUS in einem sich schnell wandelnden Marktumfeld langfristig und unter Wahrung ihrer gewachsenen mittelständischen Identität. Die Aktionärinnen und Aktionäre von INDUS beteiligen sich werthaltig an einem gemanagten Beteiligungsportfolio des Mittelstands und profitieren von einer regelmäßigen Dividendenausschüttung. EXTERNE EINFLUSSFAKTORENAls Industrieunternehmen bewegen sich die Beteiligungen der INDUS-Gruppe unter dem Einfluss der allgemeinen Konjunktur - in Deutschland, in Europa und auf den Weltmärkten. Dabei unterliegen die Einzelgesellschaften individuellen Branchenzyklen. Die wesentlichsten externen Einflussfaktoren 2024 waren die anhaltende wirtschaftliche Schwäche in Deutschland mit einer geringen Nachfrage im Inland und im Ausland sowie die innenpolitischen Unsicherheiten, die in das Ende der Ampelregierung mündeten. Die Ankündigung des künftigen US-Präsidenten zur Verhängung von Exportzöllen dürfte die exportstarke deutsche Wirtschaft zusätzlich belasten. Die internationale Nachfrage wird durch die rückläufige Nachfrage aus China sowie die Effekte der restriktiven Geldpolitik belastet. Insbesondere die Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes haben unter dem spürbaren Verlust an Wettbewerbsfähigkeit vor allem auf den außereuropäischen Märkten gelitten. Weiterhin wirkt sich auch der Ukraine-Krieg dämpfend aus. Unmittelbare Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die INDUS-Gesellschaften gab es im Jahr 2024 nur in unwesentlichem Umfang. Die INDUS-Beteiligungen konnten sich mit ihrer mittelständischen Agilität gut behaupten. Insgesamt hat sich abermals die breite Diversifikation des INDUS-Portfolios als wichtiger Pfeiler für Stabilität bestätigt. Für die Gruppe ergibt sich über die diversifizierte Aufstellung eine konjunkturelle Risikostreuung, die das Portfolio ausbalanciert. Im Vergleich zu nicht diversifiziert aufgestellten Beteiligungsgesellschaften ist dies über längere Zeiträume, aber auch bei neuen exogenen Schocks in einzelnen Branchen ein Wettbewerbsvorteil. Wichtig für den Erfolg der Beteiligungen ist auch das stringente Kostenmanagement in den Unternehmen. Im Zuge der Globalisierung stehen die mittelständischen Unternehmen zunehmend in einem unmittelbaren Preiswettbewerb zu ausländischen Wettbewerbsunternehmen, die teilweise unter wirtschaftlich günstigeren Bedingungen produzieren können. Besonders relevante Kosteneinflussgrößen sind Material, Energie und Personal. In einem solchen Umfeld ist die klare Differenzierung durch Technologie- und Innovationsführerschaft sowie Marktexzellenz und Operative Exzellenz, zu deren Erreichung INDUS wichtige Unterstützungsleistungen für die Beteiligungen bereitstellt, besonders wichtig. Der Arbeitsmarkt ist seit einigen Jahren mit dem wachsenden Fachkräftemangel in Deutschland konfrontiert. Vor diesem Hintergrund nimmt die Bedeutung der Personalgewinnung bei zugleich stark steigenden Lohnkosten erheblich zu. INDUS stellt sich auf den globalen Wettbewerb und steigenden Kostendruck ein, indem sie die Beteiligungen dabei unterstützt, sich auch international optimiert aufzustellen. Um langfristig erfolgreich zu sein, müssen Unternehmen den technologischen Wandel erfolgreich gestalten. Die digitale Transformation induziert in den Produktionsunternehmen gegenwärtig einen zusätzlichen intensiven Entwicklungsprozess. Digitalisierung erfordert Flexibilität in den Geschäften und in Verbindung damit einen spürbar erhöhten Investitionsbedarf. Aufgrund der hohen Bedeutung dieses externen Faktors stützt INDUS Investitionen in Innovationen über die INDUS-Innovationsförderbank. Wichtig für den Unternehmenserfolg von INDUS ist daneben die Entwicklung auf den Kapitalmärkten: Die Situation an den Börsen und die allgemeine Zinsentwicklung bestimmen darüber, zu welchen Konditionen INDUS Eigen- und Fremdkapital beschaffen kann. Aufgrund ihrer Größe, eines breiten Kapitalmarktzugangs und der sehr soliden Bonität ist die Gesellschaft auf Schwankungen auf den Kapitalmärkten gut vorbereitet. Portfolio44 UNTERNEHMEN IN DREI SEGMENTENDas Portfolio der Gruppe umfasste zum Bilanzstichtag 44 Beteiligungen. Diese waren drei Segmenten zugeordnet: Engineering, Infrastructure und Materials. SEGMENTE BASISDATEN(in Mio. EUR)scrollen
PORTFOLIOSTRUKTUR NACH JAHREN DER GRUPPENZUGEHÖRIGKEIT26 der 44 Beteiligungen (59 % der Beteiligungen) gehören der INDUS-Gruppe länger als 15 Jahre an. Fünf Beteiligungen gehören seit zehn bis 15 Jahren zur Gruppe. Sieben Beteiligungen sind zwischen fünf und zehn Jahren im INDUS-Portfolio und sechs der 44 Beteiligungen wurden in den vergangenen fünf Jahren erworben. PORTFOLIOSTRUKTUR NACH JAHREN(in % / Anzahl der Beteiligungen)![]() PORTFOLIOSTRUKTUR NACH UMSATZDie jährliche Umsatzgröße der Beteiligungen liegt in einer Bandbreite von unter 10 Mio. EUR bis über 100 Mio. EUR. 25 % der Beteiligungen erzielen einen Jahresumsatz von mindestens 50 Mio. EUR und weitere 32 % einen Umsatz zwischen 25 und 50 Mio. EUR. Der Anteil der Beteiligungen bis 15 Mio. EUR Jahresumsatz beträgt rund 20 % für 2024. PORTFOLIOSTRUKTUR NACH UMSATZ(in %)![]() ABSATZMÄRKTE AUF FÜNF KONTINENTENRegional gesehen konzentrieren sich alle Portfoliounternehmen auf Absatzgebiete mit politisch und wirtschaftlich stabilem Hintergrund. Größter Absatz- und damit Umsatzmarkt der Beteiligungen ist Deutschland mit 48 %. In der EU ohne Deutschland setzen die Unternehmen weitere 20 % um und im Übrigen Ausland werden 32 % der Umsatzerlöse erwirtschaftet. PORTFOLIOSTRUKTUR NACH REGIONEN(in %)![]() PORTFOLIOVERÄNDERUNGEN 2024ERWERB GESTALT AUTOMATIONDie INDUS Holding AG hat im März 2024 den Geschäftsbetrieb der Gestalt Robotics, jetzt firmierend unter GESTALT AUTOMATION, erworben. Das Unternehmen mit Sitz in Berlin entwickelt individuelle, KI-basierte Lösungen für die Industrieautomation. Das Lösungsportfolio umfasst auf Künstliche Intelligenz gestützte Bildverarbeitung und Steuerungstechnik. Dazu gehören zum Beispiel visuelle Qualitätsprüfung und visuelles Asset Tracking, autonome Navigation mobiler Transportsysteme sowie adaptive und kollaborative Robotik und Assistenzsysteme. Typische Einsatzfelder liegen im Bereich Montage, Mobilität und Laborautomation. GESTALT AUTOMATION wurde zum 1. März 2024 in die INDUS-Gruppe einbezogen und ist dem Segment Engineering zugeordnet. ERWERB DECKMAAm 28. August 2024 hat die INDUS Holding AG 75 % der Anteile an der DECKMA Decksmaschinen und Automation Vertriebsgesellschaft mbH, Rosengarten, erworben. DECKMA ist als Systemanbieter für die technische Schiffsausrüstung auf Beleuchtungs- und Feuermeldesysteme, Korrosionsschutztechnik sowie Automationslösungen für Schiffe spezialisiert und beliefert Kunden der Schiffbau- und Offshore-Industrie, bspw. Hersteller von Kreuzfahrschiffen, Berufsschiffen und großen Yachten. Mit dem Zukauf von DECKMA übernimmt INDUS auch eine indirekte 33 %ige Beteiligung an der britischen NEXTCORR Ltd., einem Systemanbieter für Bewuchs- und Korrosionsschutz für Schiffe. DECKMA wurde zum 1. September 2024 in die INDUS-Gruppe einbezogen und dem Segment Engineering zugeordnet. ERWERB DER RESTANTEILE AN GRIDCOMAm 11. März 2024 hat die HAUFF-TECHNIK GmbH & Co. KG, Hermaringen, die verbleibenden Anteile an der HAUFF-TECHNIK Gridcom GmbH (GRIDCOM), Rosenberg, übernommen und ist nun alleinige Gesellschafterin des Unternehmens. GRIDCOM ist ein Spezialist für die Entwicklung und Produktion passiver Komponenten für Glasfaserinfrastruktur. Dazu gehören Point-of-Presence (PoP)-Stationen, die als Hauptverteiler zentrale Glasfaserkabel mit den Glasfaserverteilern im Bereich Fibre to the Curb (FTTC) oder Fibre to the Home (FTTH) verbinden. Auch die Netzverteiler und Glasfaserverteilerkästen für den Aufbau der Infrastruktur auf den letzten Metern bis hin zum Kunden gehören zum Produktportfolio von GRIDCOM. 2016 hatte HAUFF-TECHNIK die ersten 50 % an GRIDCOM erworben. GRIDCOM wird dem Segment Infrastructure zugeordnet. Die Konsolidierung erfolgt ab dem 1. März 2024. ERWERB VON COLSON X-CEL DURCH PCLPneumatic Components Ltd. (PCL), ein Tochterunternehmen der INDUS-Beteiligung HORNGROUP, hat im März 2024 100 % der Anteile der COLSON X-Cel Ltd. (COLSON) gekauft. Das britische Unternehmen mit Sitz in Rotherham, South Yorkshire, entwickelt und produziert Industriearmaturen für die Mess- und Regeltechnik, u. a. Ventile, Absperreinheiten und Messgeräte zur Steuerung von Flüssigkeiten und Gasen. Der wirtschaftliche Übergang von COLSON erfolgte am 5. Juni 2024. Die Erstkonsolidierung erfolgte zum 1. Juni 2024. COLSON wird dem Segment Engineering zugeordnet. ERWERB DER RESTANTEILE AN TECALEMIT INC.Im März 2024 hat die HORNGROUP Holding GmbH & Co. KG die verbleibenden 15 % Restanteile an der US-amerikanischen TECALEMIT Inc., Delaware, vom Gründer der Gesellschaft erworben. Die TECALEMIT Inc. wird seit Dezember 2021 im Konzernabschluss vollkonsolidiert. TECALEMIT Inc. wird dem Segment Engineering zugerechnet. Ziele, Strategie und DividendenpolitikÜbergeordnete ZielePROFITABLES WACHSTUMDie INDUS-Gruppe soll organisch aus dem operativen Erfolg ihrer Beteiligungsunternehmen heraus und anorganisch durch Akquisitionen wachsen. Ein erheblicher Teil der erwirtschafteten Erträge verbleibt in den Beteiligungen und steht diesen für weiteres Wachstum zur Verfügung. Über den kontinuierlichen Zukauf von technologieorientierten Hidden Champions mit industrieller Wertschöpfung soll das anorganische Wachstum gesichert werden. WERTENTWICKLUNGMit der dezidierten Weiterentwicklung der einzelnen Beteiligungen soll sich deren Profitabilität und Wert nachhaltig erhöhen. In Summe soll dies zu einer Wertentwicklung der gesamten Gruppe führen. Ziel ist es, mittelfristig eine EBIT-Marge von "10 % + X" zu erreichen. INDUS berät die operativ eigenständigen Portfoliounternehmen aktiv bei strategischen Entscheidungen, vermittelt Methodenwissen und fördert Netzwerke nach innen und außen. Die Beteiligungsunternehmen erhalten gezielt Kapital und Know-how, das sie für ihre Weiterentwicklung nutzen. AUSGEWOGENE PORTFOLIOSTRUKTURAnorganisch soll die INDUS-Gruppe durch Akquisitionen von Unternehmen wachsen, deren Entwicklung durch für die Gruppe relevante Zukunftsthemen getrieben werden. Für das Portfolio interessant sind Unternehmen, die in zukunftsorientierten industriellen Nischenmärkten aktiv und innerhalb dieser Märkte führend sind. Über den Fokus auf Unternehmen im Bereich der Zukunftshemen soll sichergestellt werden, dass das Beteiligungsportfolio auch in Zukunft eine ausgewogene - und damit stabile - Struktur aufweist. Die INDUS-Strategie "PARKOUR perform"Herausfordernde wirtschaftliche Rahmenbedingungen prägen das Umfeld nun seit einigen Jahren. INDUS stellt in diesem schwierigen Umfeld alle Hebel auf das Erreichen der übergeordneten Ziele durch die Strategie PARKOUR perform. Diese gilt bis 2025. Für den Zeitraum bis 2025 wurden fünf konkrete Mittelfristziele abgeleitet. Diese sind nachstehend dargestellt: MITTELFRISTZIELE BIS 2025![]() Die Steuerung der Beteiligungen erfolgt mit der Umsetzung von PARKOUR perform fokussiert auf Segmentebene. Jedes der drei Segmente Engineering, Infrastructure und Materials wird durch ein segmentverantwortliches Vorstandsmitglied (Segmentmanagement) geführt. Dieses begleitet als Spezialist die Beteiligungen des Segments, entwickelt ihre strategische Ausrichtung weiter und sichert Wachstum, Ertrags- und Wertentwicklung. Es repräsentiert das von ihm geführte Segment auch nach außen. SEGMENTSTEUERUNGGESAMTVORSTANDDr. Johannes Schmidt (CEO), Rudolf Weichert (CFO und stellv. CEO), Gudrun Degenhart (COO), Dr. Jörn Großmann (COO), Axel Meyer (COO) SEGMENTMANAGEMENTscrollen
Zur Umsetzung der Mittelfristziele hat der Vorstand vier strategische Initiativen implementiert, die zentral aus der Holding mit entsprechenden Ressourcen getrieben werden: scrollen
Diese werden nachfolgend erläutert. PORTFOLIOSTRUKTUR STÄRKENBei Wachstumsakquisitionen zur Ergänzung des Portfolios fokussiert sich INDUS auf Unternehmen aus der Industrietechnik mit klaren Technologieschwerpunkten. Zur Sicherung des passenden Zukunftsmix sollen Zukäufe mit klarer Ausrichtung auf die von INDUS definierten Zukunftsthemen forciert werden. Diese Zukunftsthemen sind: Energieeffizienz, Energietechnik, Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Infrastruktur, Automatisierung, Sensorik und Messtechnik, Medizinisches Verbrauchsmaterial und Hilfsmittel sowie Agrartechnik. Sie leiten sich aus den Megatrends Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Mobilität und Urbanisierung sowie Demografie und Gesundheit ab. FOKUS AUF ZUKUNFTSTHEMEN![]() Neben Wachstumsakquisitionen auf erster Ebene stehen auch Ergänzungsakquisitionen durch einzelne Beteiligungsunternehmen zu deren Stärkung im Fokus. Bei Ergänzungsakquisitionen sind die wirtschaftlichen Potenziale, die sich aus der Kombination des erworbenen Unternehmens und der bereits im INDUS-Portfolio bestehenden Beteiligung ergeben, zentral für die Akquisitionsentscheidung. Dabei kann eine Ergänzungsakquisition komplementäre Produkte anbieten bzw. in anderen Regionen tätig sein oder es entsteht ein Wachstumscluster aus der Kombination mehrerer Portfoliounternehmen mit den Kompetenzen der Ergänzungsakquisition. Bei allen Akquisitionen - Wachstumsakquisitionen oder Ergänzungsakquisitionen - sind innovationsorientierte und auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Geschäftsmodelle wichtig. Mögliche Exit-Strategien spielen bei Kaufentscheidungen von INDUS keine Rolle, da das Prinzip "Halten" zentraler Bestandteil der DNA von INDUS ist. Um die stabile Performance zu sichern und die angestrebten Einzel- und Gruppenwachstumsziele zu erreichen, ist im Ausnahmefall auch eine Trennung von einem Unternehmen möglich - etwa, wenn sich die ursprünglichen Rahmen- und Marktbedingungen für ein Portfoliounternehmen gravierend ändern und eine wirtschaftliche Fortführung in einer anderen Konstellation für das Unternehmen und dessen Beschäftigte sinnvoller erscheint. INDUS bleibt weiter die Heimat für technologieorientierte Unternehmen aus dem industriellen Mittelstand. Familienunternehmen finden hier für Nachfolgelösungen eine maßgeschneiderte Lösung. "Kaufen, halten & entwickeln" ist dabei der Kern der INDUS-Wertschöpfung. Mit dem Mittelstand gestalten wir Zukunft. INNOVATION TREIBENEinmal erarbeitete Wettbewerbspositionen müssen immer wieder aufs Neue verteidigt werden. Dafür müssen die Unternehmen der INDUS-Gruppe aktiv Zukunftsentwicklungen aufgreifen, Chancen erkennen und Handlungsmöglichkeiten wahrnehmen. Die Förderung der Innovationskraft der INDUS-Unternehmen mit der strategischen Initiative "Innovation treiben" ist somit wesentlicher Bestandteil des Strategieprogramms PARKOUR perform. INDUS fördert ausgewählte Innovationsvorhaben in der Gruppe über finanzielle Zuschüsse. Die Fördermittel umfassen 50 bis 80 % des jeweiligen Projektvolumens. Dafür hat die Holding ein jährliches Budget von bis zu 3 % des Konzern-EBIT vorgesehen. Ziel ist es, die Zukunftsfähigkeit der Beteiligungsgesellschaften zu sichern und neue Produktionsfelder sowie Märkte zu erschließen. INDUS hat das absolute Volumen der verfügbaren Fördermittel beibehalten. Bei der Erhöhung der Innovationskraft steht INDUS den Beteiligungen strategisch als Sparringspartner und konzeptionell mit Methodenwissen zur Seite. Neben der Erarbeitung unternehmensspezifischer Innovationsstrategien kommen der Erschließung individueller Innovationssuchfelder und der Erarbeitung unternehmensspezifischer Innovations-Roadmaps besondere Bedeutung zu. INDUS schafft dabei auch Netzwerke mit anderen Gruppenunternehmen sowie externen Institutionen und Einrichtungen, um Impulse von außen einzuholen, in Innovationsprojekten zusammenzuarbeiten oder Innovationssuchfelder gemeinsam im Netzwerk zu erschließen. Dies geschieht z. B. durch die Arbeitskreise "Wasserstoff" oder "Nachhaltiges Bauen", die sich auf die definierten Zukunftsthemen beziehen. INDUS fördert darüber hinaus die Anwendung von Künstlicher Intelligenz als einen zentralen Innovationshebel aktiv in der Gruppe. Im Jahr 2024 hat die Holding entsprechend zahlreiche Maßnahmen unter dem Motto "KI-Sprint" in der Gruppe gestartet bzw. fortgeführt. Hierzu gehörten Fortbildungen und Potenzialworkshops mit dem Fraunhofer IAIS sowie ein internes Austauschformat für die Beteiligungen bei der SIMON Group. Insgesamt wurden so über 100 Mitarbeitende aus 36 Beteiligungsunternehmen erreicht. Über das Programm "KI-Sprint" unterstützt die Holding derzeit außerdem acht KI-Einstiegsprojekte. Dieses Angebot wird den Beteiligungsunternehmen auch zukünftig zur Verfügung stehen. Im Jahr 2024 hat INDUS über die klassische Innovationsförderbank 20 Projekte in den Beteiligungen mit einem Gesamtfördervolumen von 5,9 Mio. EUR gefördert. 2024 wurden 2,1 Mio. EUR an Innovationsförderung ausgezahlt. LEISTUNG STEIGERNWachsendem globalen Wettbewerb und steigendem Margendruck begegnet INDUS durch die strategische Initiative "Leistung steigern" mit ihren zwei Schwerpunkten Marktexzellenz sowie Operative Exzellenz. INDUS begleitet ihre Beteiligungen gezielt bei der Optimierung aller wertschöpfenden Kernprozesse von der Auftragsentstehung bis zum Auftragsabschluss. Dabei steht beim Schwerpunkt Marktexzellenz die optimale Ausschöpfung von Marktpotenzialen im Vordergrund. Beim Schwerpunkt Operative Exzellenz steht die Implementierung der Prinzipien des Lean Managements im Mittelpunkt - bei allen Tätigkeiten gilt es, Verschwendung zu vermeiden und sich auf die eigentliche Wertschöpfung zu konzentrieren. INDUS berät beim Schwerpunkt Marktexzellenz zu den Themen Strategie und Geschäftsentwicklung, strategisches Marketing, Vertrieb sowie Pricing und begleitet dabei die Prozesse von der strategischen Marktbearbeitung bis zur Gewinnung von Kundenaufträgen. Das Unterstützungsangebot umfasst genauso die Vermittlung methodischer Kompetenz bspw. zu Markt-, Potenzial- und Wettbewerbsanalysen wie auch die Optimierung der Preisgestaltung von Produkten und Dienstleistungen. Ein weiteres wesentliches Arbeitsfeld ist die Beratung bei der Auswahl von Vertriebskanälen und der Gestaltung von Vertriebsorganisationen sowie die Durchführung von speziellen Vertriebstrainings. Beim Schwerpunkt Operative Exzellenz begleitet INDUS die Portfoliounternehmen dabei, Produktivitätspotenziale in den operativen Bereichen wie Beschaffung, Produktion sowie Logistik zu heben. Das Angebot umfasst die Unterstützung bei der Optimierung und Digitalisierung der Auftragsabwicklung. Dazu gehören ein übergreifendes Schulungsprogramm zu den Themen Lean Management und Shopfloor Management, verschiedene Vernetzungsformate zum Austausch über Best Practices in der INDUS-Gruppe sowie individuelle Workshops mit den Beteiligungen zur Vermittlung von spezifischem Methodenwissen. Konkrete Optimierungsprojekte in den Portfoliounternehmen werden durch die Unternehmen selbst mit Unterstützung von INDUS koordiniert oder durch externe Partner begleitet. NACHHALTIG HANDELNINDUS hat ihr Nachhaltigkeitsengagement in den vergangenen Jahren immer weiter professionalisiert. Nachhaltiges Handeln bedeutet für INDUS die langfristig gleichrangige Behandlung von wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zielen: Wir wollen dauerhafte Werte schaffen, dabei gute Arbeit ermöglichen und gleichzeitig sorgsam mit der Welt und allen Menschen umgehen. Zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolgs folgt INDUS klaren Leitlinien in Hinblick auf nachhaltiges Handeln: scrollen
Zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit orientiert sich INDUS an klassischen betriebswirtschaftlichen Kennzahlen. Der Unternehmenserfolg im Sinne der Gruppe, der Aktionäre sowie der übrigen Stakeholder wird so langfristig gesichert. Die Holding sorgt für eine stabile Bilanz, ein adäquates Liquiditätspolster und eine flexible Finanzierungsbasis. Sozial orientieren sich alle Gesellschaften der INDUS-Gruppe an mittelständischen Werten. Im Zentrum steht das Prinzip "Verantwortung" - für den Unternehmensbestand, aber vor allem auch für die Menschen, mit denen dieser gesichert wird. Dies findet Ausdruck in unternehmensspezifischen Verhaltenskodizes, welche die stetige Weiterentwicklung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie die Förderung von Auszubildenden und Weiterbildungen für Beschäftigte umfassen. Zudem wird die gesellschaftliche Verantwortung, insbesondere im lokalen Umfeld der Beteiligungen, durch die Unterstützung gemeinnütziger Initiativen wahrgenommen. Ökologisch unterstützt INDUS die Beteiligungen bei ihrem Engagement zum Schutz von Ressourcen und zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen. Die Beteiligungen engagieren sich im ökologischen Bereich insbesondere durch die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen, durch Umstellung auf klimafreundlichere Heizsysteme sowie "Grünstrom", durch die Umstellung des Fuhrparks auf alternative Antriebe und die Einrichtung von "Job-Rad"-Initiativen für Mitarbeitende. Eine ökonomische Unterstützung gewährt die INDUS durch die Nachhaltigkeitsförderbank, um Investitionsvorhaben zur Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft, Recycling und zur Ressourcenordnung umzusetzen. Typische Bespiele sind Photovoltaik-Anlagen, Wasserkreislaufsysteme und Anlagen zur Rohstoffaufbereitung. Mit der Innovationsförderbank werden Fördermittel für nachhaltige Produktinnovationen im Zukunftsfeld "GreenTech" (Energie- und Umwelttechnik sowie Technologien und Produkte mit verbessertem energieeffizienten Nutzungsprofil) bereitgestellt. Vorstand und Aufsichtsrat fühlen sich seit jeher einer verantwortungsvollen, transparenten und nachhaltigen Unternehmensführung (Corporate Governance) verpflichtet. So entsprechen sie vollständig den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und dokumentieren damit die Bedeutung der Regeln einer guten Unternehmensführung und -überwachung. Gruppenweit ist ein Hinweisgebersystem eingeführt, welches durch die Beteiligungen dezentral genutzt werden kann und damit die entsprechenden gesetzlichen Verpflichtungen und die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex umsetzt. Im Jahr 2023 wurde ein System zur Umsetzung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes gruppenweit eingeführt. INDUS gibt zum 31. Dezember 2024 erneut einen nichtfinanziellen Bericht für die INDUS-Gruppe ab. Dieser wurde vollständig neu gefasst und in Übereinstimmung mit den ESRS (European Sustainability Reporting Standards) erstellt. Der Bericht ist erstmalig Teil dieses Lageberichts und wurde einer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen. Zusätzlich hat INDUS im Sommer 2024 das Magazin SUSTA[IN] zum vierten Mal herausgegeben. Nachstehend sind die wesentlichen Elemente der drei strategischen Initiativen "Innovation treiben", "Leistung steigern" und "Nachhaltig handeln" illustriert: STRATEGISCHE INITIATIVEN![]() Kontinuierliche DividendenpolitikDie Aktionäre als Eigentümer sollen über berechenbare Ausschüttungen am Erfolg ihres Unternehmens teilhaben. Deshalb zahlt INDUS regelmäßig eine Dividende. Im langjährigen Durchschnitt sollen zwischen 40 und 50 % des Bilanzgewinns der INDUS Holding AG als Dividende ausgeschüttet werden; der restliche Bilanzgewinn soll zur Sicherung weiteren profitablen Wachstums thesauriert werden. Der Vorstand der INDUS Holding AG hat beschlossen, der Hauptversammlung eine Dividende von 1,20 EUR je Stückaktie vorzuschlagen. Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von 38,4 % des Bilanzgewinns der INDUS Holding AG. DIVIDENDE JE AKTIE * MIT AUSSCHÜTTUNGSQUOTE 2019 BIS 2024(in EUR / in %)![]()
* Dividendenzahlung für das jeweilige
Geschäftsjahr
** Vorbehaltlich der Zustimmung der
Hauptversammlung am 22. Mai 202 5
UnternehmenssteuerungPlanungs- und StrategieprozessMit PARKOUR perform wurde die Unternehmenssteuerung in wichtigen Bereichen geändert. Die Umsetzung erfolgte ab dem Beginn des Geschäftsjahres 2023. Der Steuerungs- und Planungsprozess erfolgt zweistufig. Zunächst legt der Gesamtvorstand die Ziele (für die Steuerungsgrößen) auf Holding- und Segmentebene fest. Im Gesamtvorstand wird auf Basis einer vorläufigen Abschätzung der voraussichtlich im Budgetjahr für Investitionen zur Verfügung stehenden Mittel eine vorläufige Allokation dieser Mittel auf die Segmente beschlossen. Durch das segmentverantwortliche Vorstandsmitglied (COO) wird dann zusammen mit dem Beteiligungscontrolling eine Allokation auf die Beteiligungen eines Segments vorgenommen. Das Segmentmanagement tritt in den Dialog mit den Geschäftsführungen der Beteiligungen zur Abstimmung der Strategie, der Ziele und des Investitionsbudgets für die einzelnen Beteiligungen im Rahmen der vom Gesamtvorstand vorgegebenen Randbedingungen ein. Die Beteiligungen planen auf dieser strategischen Grundlage die Geschäftsentwicklung, die notwendigen Investitionen sowie die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für in der Regel drei Planjahre und in begründeten Ausnahmefällen für einzelne Beteiligungen fünf Planjahre. Im Rahmen eines strukturierten Gesprächs zwischen Segmentmanagement und den Geschäftsführungen der Beteiligungen zur Geschäftsplanung und den daraus resultierenden Chancen und Risiken werden die Einzelplanungen finalisiert. Das Segmentmanagement leitet daraus die Segmentplanung ab. Die Segmentplanungen werden schließlich auf INDUS-Ebene zur Konzernplanung konsolidiert. Die Gesamtplanung wird insbesondere durch Annahmen zur Dividendenzahlung und Akquisitionen ergänzt und daraus werden die Gesamtfinanzplanung und die Prognose wesentlicher KPIs abgeleitet. Die Ergebnisse werden vom Gesamtvorstand kritisch bewertet und verabschiedet. ![]() Die Budgetplanung der Gruppe (insbesondere Investitionen und Finanzierung) wird dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorgelegt. Im Rahmen des Planungsprozesses liegt zusätzlich ein besonderes Augenmerk auf den Nachhaltigkeitsprojekten in den Beteiligungen. Es werden die individuellen Nachhaltigkeitsziele der Beteiligungen und daraus abgeleitet die Maßnahmen der Beteiligungen vorgestellt. In den von INDUS vorgegebenen Zielen zur CO 2 -Reduzierung und zu Aktivitäten in den Bereichen "Arbeitnehmerbelange" und "Soziale Maßnahmen" werden die lokalen Maßnahmen vorgestellt und abgestimmt. SteuerungsgrößenDie in der Holding zur Bewertung der wirtschaftlichen Lage der Gruppe insgesamt und der Beteiligungsunternehmen im Einzelnen herangezogenen wirtschaftlichen Kenngrößen entsprechen für Produktionsunternehmen üblichen wirtschaftlich-operativen Kennzahlen. Sie werden ergänzt um wirtschaftlich-strategische Kennzahlen für die direkten Investitionsentscheidungen. Als nichtfinanzielle Kennzahl werden die Treibhausgasemissionen (THG E-Scope 1 + 2) zur Information und zur Steuerung verwendet. Für den Einzelabschluss der INDUS Holding AG gibt es keine abweichenden Steuerungsgrößen. Als neue Steuerungsgröße wurde mit PARKOUR perform zusätzlich der Free Cashflow eingeführt, um die Unternehmenssteuerung auch an einen zahlungsflussorientierten Faktor zu knüpfen. Der Free Cashflow gibt Auskunft über die verfügbaren Mittel von INDUS für Neuakquisitionen, Dividenden und Zahlungen an Fremdkapitalgeber (Zinsen, Tilgung von Leasingverbindlichkeiten und Reduzierung der Nettoverschuldung). STEUERUNGSGRÖSSEN![]() Der Soll-Ist-Abgleich, den INDUS im Rahmen der regelmäßigen Finanzberichterstattung für das vergangene Geschäftsjahr vornimmt, findet sich im Wirtschaftsbericht. Unterjährige BerichterstattungINDUS wird von den Beteiligungen laufend über die wirtschaftliche Entwicklung in den Unternehmen informiert. Dazu berichten die Unternehmen dem Segmentmanagement in der Holding monatlich über ihre wirtschaftliche Situation. Darüber hinaus erhält das Segmentmanagement gezielte Informationen zu spezifischen Themen. Auf dieser Grundlage hat das Segmentmanagement der Holding einen kontinuierlichen Einblick in die Situation der Beteiligungen und berichtet darüber im Gesamtvorstand. Dieser hat damit stets einen Überblick über die Gesamtsituation der Gruppe. Auf Grundlage der Monatszahlen verfolgt das Segmentmanagement die Entwicklung der Unternehmen im Abgleich mit dem jeweiligen Budget. Die Beteiligungen aktualisieren dreimal innerhalb des Geschäftsjahres ihre Prognose für das aktuelle Geschäftsjahr. Das Beteiligungscontrolling in der Holding als Teil des Segmentmanagements liefert frühzeitig Hinweise auf Planabweichungen. Die Tochtergesellschaften nutzen zusätzlich individuelle Steuerungsmechanismen und aufgrund der Individualität auch eigene Kennzahlen. Die Geschäftsführungen der Beteiligungen beobachten und analysieren ihre jeweiligen Märkte und ihr spezifisches Wettbewerbsumfeld und berichten INDUS über wesentliche Veränderungen. Regelmäßiger ManagementdialogParallel zu den obligatorischen Informationsflüssen für die finanzielle Berichterstattung tauschen sich die segmentverantwortlichen Vorstandsmitglieder und die ihrem Segment zugeordneten Geschäftsführungen auch informell regelmäßig über die Entwicklung in den Beteiligungen aus. INDUS verfolgt ihre Interessen als Eigentümerin aktiv durch Beratung und Begleitung bei der Weiterentwicklung in den Unternehmen. Nichtfinanzielle LeistungsindikatorenNachhaltigkeit"Nachhaltig Handeln" ist als eigenständige strategische Initiative bei PARKOUR perform verankert. Als eigenständiger Strategiebaustein sind die inhaltlich relevanten Themen aus dem ESG-Themenkomplex Teil der nichtfinanziellen Führung von INDUS. Im Berichtsjahr hat INDUS die Anforderungen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) implementiert. Seit 1. Januar 2024 wurde das Kennzahlenset inklusive Prozessdefinitionen und Zielen, insbesondere im sozialen Bereich, wesentlich erweitert. UMWELTSCHUTZFür die kommenden Jahre steht insbesondere die Umsetzung der Treibhausgasreduktionsziele des Klimaschutzgesetzes im Fokus. Es gibt zwei Möglichkeiten zur Reduzierung der Treibhausgase (THG-E): einerseits die Nutzung emissionsarmer Energiequellen und andererseits die Erhöhung der Energieeffizienz, die auch aus wirtschaftlichen Aspekten von hoher Bedeutung ist. Als Kennzahl zur Unternehmenssteuerung wurde bei INDUS die Reduzierung der Bruttotreibhausgasemissionen (THG-E) in Scope 1 und Scope 2 definiert. Hierbei wird bewusst das Bruttoemissionsziel verwendet, da es nicht durch den Zukauf von Zertifikaten korrigiert werden kann. Zu Scope 1 gehören stationäre Verbrennung, mobile Verbrennung und flüssige Emissionen. Die Treibhausgasemissionen in Scope 2 umfassen derzeit Strom und Fernwärme. Die Emissionsintensität wird in t CO 2 pro Mio. EUR Umsatz erhoben und dargestellt. MITARBEITENDEFür die INDUS-Gruppe haben die Mitarbeitenden zentrale Bedeutung. Die Gruppe strebt mit höchster Priorität den Schutz der Gesundheit aller Mitarbeitenden an. IN DER HOLDING: EIN TEAM AUS SPEZIALISTINNEN UND SPEZIALISTEN FÜR EINE EFFEKTIVE BEGLEITUNG DER BETEILIGUNGENIm Durchschnitt des Geschäftsjahres 2024 beschäftigte die Holding ohne die Mitglieder des Vorstands 41 Mitarbeitende (Vorjahr: 39). Es liegt im Interesse von INDUS, die Leistungskraft der Beschäftigten zu stärken und sie langfristig an das Unternehmen zu binden. Dazu bietet INDUS ihren Mitarbeitenden in den Bereichen Gesundheit, Weiterbildung und Einkommen die Rahmenbedingungen eines modernen, attraktiven Arbeitgebers. MITARBEITENDE IN DER HOLDING(Anzahl)![]() IN DER GRUPPE: PFLEGE EINER MITTELSTÄNDISCH GEPRÄGTEN KULTURIn der INDUS-Gruppe waren im Jahresdurchschnitt 8.768 Mitarbeitende (Vorjahr: 9.317) beschäftigt. Im vergangenen Geschäftsjahr waren 8.929 Mitarbeitende in fortgeführten und 388 Mitarbeitende in aufgegebenen Geschäftsbereichen beschäftigt. Im aktuellen Geschäftsjahr gibt es keine aufgegebenen Geschäftsbereiche mehr. Die Führung der Mitarbeitenden in den Beteiligungen liegt in der Verantwortung von deren Geschäftsleitungen. Dementsprechend steuern die Beteiligungsunternehmen ihre Personalarbeit quantitativ wie auch qualitativ eigenständig. Der Aus- und Weiterbildung kommt eine besondere Bedeutung in der INDUS-Gruppe zu. Die mittelständischen Unternehmen nehmen eine starke Verantwortung im Bereich der Ausbildung wahr. 2024 waren in der gesamten Gruppe 322 Auszubildende beschäftigt (Vorjahr: 314); das entspricht einer Ausbildungsquote von 3,7 % (Vorjahr: 3,4 %). Die Weiterbildungen erfolgen individuell entsprechend den Erfordernissen für die Gesellschaften und die Mitarbeitenden. MITARBEITENDE IN DER INDUS-GRUPPE(Anzahl)![]() CORPORATE GOVERNANCEERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNGVorstand und Aufsichtsrat von INDUS bekennen sich umfassend zu den Prinzipien einer guten Corporate Governance. Dazu geben das Leitungs- und das Kontrollgremium jährlich eine entsprechende "Erklärung zur Unternehmensführung" ab. Die aktuelle Erklärung ist im vollständigen Wortlaut auf der INDUS-Website unter der Rubrik www.indus.eu/investors/#corporate-governance einsehbar. Teil der Erklärung zur Unternehmensführung ist die jährliche Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG. Diese haben Vorstand und Aufsichtsrat am 4. Dezember 2024 abgegeben. Darin stellen sie fest, dass die INDUS Holding AG sämtlichen Empfehlungen der Regierungskommission bzw. des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 entspricht. Die Entsprechenserklärung ist im vollständigen Wortlaut abrufbar auf der INDUS-Website unter der Rubrik www.indus.eu/investors/#corporate-governance. Entwicklung und InnovationF&E-UNTERSTÜTZUNG DER BETEILIGUNGENAls Beteiligungsgesellschaft betreibt INDUS keine Forschungs- und Entwicklungsarbeit im klassischen Sinne. Alle Aktivitäten und die Verantwortung dafür, dass die Beteiligungen mit ihren Produkten technologisch am Puls der Zeit und strategisch in ihren Märkten gut positioniert sind, liegen bei den Beteiligungen selbst. Zugleich hat INDUS aber ein hohes Interesse am langfristigen wirtschaftlichen Erfolg der Beteiligungen. In diesem Zusammenhang betrachtet der INDUS-Vorstand das Thema Innovation als einen zentralen Schlüssel für die gesunde Weiterentwicklung der Unternehmen. Deshalb hat der Vorstand in den vergangenen Jahren verstärkt Angebote initiiert, auf die die Beteiligungen zurückgreifen können. Diese sind: Finanzmittel für Innovationen in Zukunftsfeldern: INDUS sieht im Rahmen der strategischen Initiative "Innovationen treiben" für ihre Beteiligungen bis zu 3 % des jährlichen Konzern-EBIT vor, um geeignete Innovationsvorhaben voranzutreiben. Ein nachlassender Eingang an Anträgen während der Corona-Jahre 2020 und 2021 führte nachlaufend zu einer rückläufigen Entwicklung des Fördervolumens der Innovationsförderbank. In den Jahren 2022 bis 2024 wurden Neuanträge auf Vor-Corona-Niveau gestellt und bewilligt, sodass nach leichtem Anstieg 2023 ein stärkerer Anstieg im Jahr 2024 folgte. Es ist mit einem konstanten Anstieg des Fördervolumens auch 2025 zu rechnen. INDUS fördert insbesondere Aktivitäten und Projekte mit signifikanter Innovationshöhe und in definierten Zukunftsfeldern, die aus Sicht von INDUS langfristig herausragende Entwicklungsperspektiven bieten, aber auch mit höheren Risiken verbunden sind. Darüber hinaus werden Vorhaben unterstützt, die zu einem wettbewerbsrelevanten Know-how- oder Personalaufbau in der Entwicklung beitragen. Methodenunterstützung: INDUS legt ihren Fokus insbesondere auf die Förderung von Innovationen. Sie unterstützt ihre Beteiligungen im Innovations- und Technologiemanagement, um die strategische Position zu verbessern und so die Fokussierung und die Effektivität der Entwicklungsarbeit zu optimieren. Die Beteiligungen werden bei der Ableitung von Innovationsstrategien, der Identifikation von Innovationspotenzialen, der Ideengenerierung und -auswahl sowie dem Projektmanagement im Innovationsprozess methodisch begleitet. Sensibilisierung und Vernetzung: Das Management der Holding beobachtet die Trends und Entwicklungen der Märkte branchenübergreifend und trägt das Wissen im Rahmen eines aktiven Dialogs mit den jeweiligen Geschäftsführungen in die Gruppenunternehmen. Dabei fördert INDUS auch den Austausch zwischen den Beteiligungen, um die Entstehung von Innovationen durch Perspektivenwechsel zu erleichtern. INDUS stellt zudem für ihre Beteiligungen Verbindungen zu externen Partnern und Institutionen her und sucht die Zusammenarbeit mit Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft. Speziell zum Trendthema Künstliche Intelligenz wurden gezielt Weiterbildungsangebote geschaffen, um einen professionellen Zugang und das systematische Erschließen der Potenziale dieser Technologie zu ermöglichen. INNOVATIONSAKTIVITÄT DER UNTERNEHMEN WEITER GESTIEGENDie ausgewiesenen Aufwendungen im Konzernabschluss der INDUS-Gruppe für F&E-Aktivitäten lagen 2024 bei 23,8 Mio. EUR (Vorjahr: 22,9 Mio. EUR). Damit konnte der Mitteleinsatz für Forschung und Entwicklung um 0,9 Mio. EUR (3,9 %) gesteigert werden. Ziel ist es, ein steigendes Maß an eigener individueller F&E-Kompetenz und Innovationseffektivität bei den Beteiligungsgesellschaften zu erreichen. Dabei ist der Kundenbezug in der Entwicklungsarbeit von hoher Priorität: Es bestehen sowohl kunden- als auch lieferantenseitig erfolgreiche Entwicklungspartnerschaften. In Verbindung mit den Entwicklungsaktivitäten bei den Gesellschaften agiert die INDUS-Gruppe in erfolgreichen Kooperationen mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen. So arbeiten Beteiligungsunternehmen mit Forschungseinrichtungen zusammen, z. B. im Rahmen von Produktinnovationen oder innovationsbezogenen Marktanalysen. Die Formen der Zusammenarbeit erstrecken sich von klassischen Kunden-Lieferanten-Beziehungen über die Auftragsforschung bis hin zur Mitarbeit einzelner Gesellschaften in öffentlich geförderten Forschungsvorhaben. WirtschaftsberichtTrotz einer schwierigen konjunkturellen Lage konnte die INDUS-Gruppe solide Geschäftszahlen im Berichtsjahr erzielen. Der Umsatz der Gruppe betrug 1,72 Mrd. EUR (Vorjahr: 1,80 Mrd. EUR). Das operative Ergebnis (EBIT) der INDUS-Gruppe betrug 126,7 Mio. EUR nach 149,6 Mio. EUR im Vorjahr. Die EBIT-Marge sank von 8,3 % auf 7,4 %. Es konnte ein Free Cashflow von 135,4 Mio. EUR (Vorjahr: 198,9 Mio. EUR) generiert werden. Entwicklung des wirtschaftlichen UmfeldsEntwicklung der Gesamtwirtschaft: Deutsche Industrie bleibt 2024 im Rückwärtsgang Die Schwächephase der deutschen Wirtschaft hielt auch 2024 an. Insgesamt war das Jahr von wirtschaftlicher Unsicherheit, einer schwachen Nachfrage im In- und Ausland und weiterhin hohen Finanzierungskosten geprägt. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) sank um 0,2 % gegenüber dem Vorjahr. Besonders die Industrieproduktion entwickelte sich rückläufig und ging im Jahresverlauf kalenderbereinigt um 4,5 % zurück. Die Auftragslage blieb insgesamt schwach, obwohl es gegen Jahresende leichte Anzeichen einer Stabilisierung gab. Die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe waren im Jahr 2024 kalenderbereinigt um 3,0 % niedriger als im Vorjahr. Mit einem Minus von 6,6 % hatte hier vor allem der Maschinenbau zu kämpfen. Diese Rückgänge spiegeln die Investitionszurückhaltung der Unternehmen und die schwache Inlandsnachfrage wider. Aber auch der Auslandsnachfrage fehlte es an Dynamik: Der Export lag im Gesamtjahr 2024 real 1,0 % unter Vorjahr. Der Servicesektor konnte die schwache Entwicklung der Industrie nicht vollständig ausgleichen, obwohl er insgesamt stabil blieb. Vor allem vor dem Hintergrund sinkender Energiepreise normalisierte sich die Inflationsrate und lag im Jahresdurchschnitt gegenüber dem Vorjahr bei 2,2 %, wobei aber insbesondere Dienstleistungen weiter von überdurchschnittlichen Preissteigerungen betroffen waren. Die Sparneigung blieb trotz gestiegener Realeinkommen hoch, was den privaten Konsum dämpfte. Nach einer Erholungstendenz zu Jahresbeginn stagnierte das GfK-Konsumklimaindex seit Mitte 2024. Die geopolitische Lage war 2024 von erheblichen Unsicherheiten geprägt: Der anhaltende Krieg in der Ukraine und die eskalierende Lage im Nahen Osten sorgten für weltweite Verunsicherung. Darüber hinaus sorgte die US-Präsidentschaftswahl insbesondere im Hinblick auf mögliche neue Zölle zwischen den USA, China und der EU für Unruhe in den globalen Handelsbeziehungen. Trotz dieser internationalen Unsicherheiten legte die Weltwirtschaft, wenn auch schwächer als in den Vorjahren, 2024 erneut zu: Der Internationale Währungsfonds rechnet mit einem Wachstum um 3,2 %. JÄHRLICHES WIRTSCHAFTSWACHSTUM(in %)![]() Quelle: Internationaler Währungsfonds, World Economic Outlook (Stand: Januar 2025, für 2022: Oktober 2024) Entwicklung des BranchenumfeldsENGINEERING: SCHWIERIGES JAHR FÜR DEN DEUTSCHEN MASCHINEN- UND ANLAGENBAU2024 war für die maschinenbaunahe Industrie in Deutschland ein Jahr voller Herausforderungen: Insbesondere die schwache Nachfrage nach Investitionsgütern belastete die Branche. So sank die Produktion im Maschinen- und Anlagenbau im Gesamtjahr 2024 real um 7,5 %. Zunehmend schwanden im Jahresverlauf auch die Auftragspolster: Der Auftragseingang ging über das Gesamtjahr um 8 % zurück, mit einem Inlandsrückgang von 13 % und einem Minus von 5 % im Ausland. Besonders betroffen war der Euroraum mit -9 %. Damit rutschten viele Unternehmen in die Unterauslastung. Auch die Maschinenexporte entwickelten sich rückläufig: Von Januar bis November 2024 sanken sie preisbereinigt um 7,6 % gegenüber dem Vorjahr. Regional gab der Export in die USA nur leicht nach (1,8 %), während die Ausfuhren nach China (-4,6 %) und in die EU-Staaten (-9,9 %) deutlich sanken. Positiv entwickelten sich die Exporte nur in den kleineren Märkten Naher und Mittlerer Osten (+11,5 %) und Lateinamerika (+1,2 %). Mit entsprechenden Konsequenzen für den Gesamtabsatz: In den ersten elf Monaten 2024 gab der Umsatz des deutschen Maschinenbaus real um 5,6 % nach. INFRASTRUCTURE: BAUWIRTSCHAFT UNTER DRUCKDie Bauwirtschaft in Deutschland litt 2024 unter einer anhaltenden Konjunkturschwäche. Nach wie vor hohe Finanzierungskosten und weiter steigende Preise belasteten die Nachfrage; so lagen im November 2024 die Baupreise für Neubau-Wohngebäude 3,1 % über dem Vorjahr. Die Umsätze im Bauhauptgewerbe gingen in den ersten elf Monaten 2024 real um 1,2 % gegenüber dem Vorjahr zurück. Wobei sich im zweiten Halbjahr ein positiver Trend abzeichnete: In den ersten sechs Monaten betrug der Rückgang noch 2,3 %. Der Hochbau (-7,0 %) und hier vor allem der Wohnungsbau (-11,9 %) mussten im Zeitraum Januar bis November 2024 starke Umsatzeinbußen hinnehmen, während sich der Tiefbau stabilisierte (+5,6 %). Die Schwäche im Wohnungsbau spiegelt sich auch in den Baugenehmigungen wider: Von Januar bis November 2024 wurden 18,9 % weniger Wohnungen genehmigt als im Vorjahreszeitraum. Bei den Einfamilienhäusern betrug der Rückgang sogar 22,1 %. Die Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe sanken im Gesamtjahr 2024 real um 0,5 %. Ein kleiner Lichtblick: Der Auftragseingang stieg gegen Jahresende an und lag im November 2024 real 16,6 % über Vorjahresmonat. Die Bauwirtschaft bleibt unter Druck: 44 % der vom ifo-Institut befragten Unternehmen meldeten im Januar 2025 eine Behinderung ihrer Bautätigkeit durch Auftragsmangel, im Wohnungsbau waren es sogar 57 %. MATERIALS: KONJUNKTURSCHWÄCHE HÄLT ANDie materialerzeugende und -bearbeitende Industrie hatte 2024 mit nachlassenden Investitionen und einer verschlechterten internationalen Wettbewerbsfähigkeit zu kämpfen. Laut Gesamtmetall sank die Produktion im Gesamtjahr um 6,6 % - das vierte Quartal 2024 verzeichnete dabei das siebte Rezessionsquartal in Folge. Der Umsatz lag real 5,7 % unter dem Vorjahresniveau, wobei der Auslandsabsatz um 4,5 % nachgab. Der Auftragseingang sank im Gesamtjahr 2024 um rund 4 %, wobei fast alle M+E-Branchen Rückgänge verzeichneten. Der Auftragsbestand Anfang des Jahres 2025 wird von den Unternehmen schlechter als zur Corona-Krise bewertet. Neben der Konjunktur im Bereich Metall ist für das Segment Materials die wirtschaftliche Lage in den Bereichen Bau- und Landmaschinen zentraler Treiber. Insbesondere diese Sektoren litten 2024 unter einer Nachfrageschwäche. So brach der Verkauf von Baumaschinen 2024 um 31 % ein - der stärkste Rückgang seit 2009. Die Maschinenausfuhren des VDMA-Fachzweigs Baumaschinen sank in den ersten elf Monaten um 15,3 %, die Exporte in der Landtechnik sanken sogar um 21,7 %. Wegfallende staatliche Förderungen, steigende Zinsen und Späteffekte der Lieferkettenschwierigkeiten, die zu hohen Lagerbeständen geführt hatten, belasteten die Industrie zusätzlich. Hinzu kam ein Basiseffekt nach hohen Werten in den Vorjahren. Der Bereich der medizinischen Verbrauchsmaterialien und Hilfsmittel sah sich 2024 verstärkt mit Kostendruck und zunehmendem regulatorischen Aufwand konfrontiert. Während der Inlandsumsatz laut SPECTARIS nur knapp über Null lag, verbesserte sich das Auslandsgeschäft leicht. Für das Gesamtjahr 2024 rechnet der Branchenverband mit einem nominalen Umsatzwachstum von 1 %. Die BVMed-Mitglieder erwarten in ihrer Herbstumfrage einen Umsatzanstieg von 1,2 %. Diese Wachstumsraten liegen aber unter den Steigerungen der Vorjahre und decken nicht die hohen Kostensteigerungen. Entwicklung der INDUS-GruppeGesamtbewertung des VorstandsERWERB NEUER ZUKUNFTSWEISENDER UNTERNEHMENDer Umsatz 2024 beträgt in einem schwierigen konjunkturellen Umfeld 1,72 Mrd. EUR und ging damit um 80 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr zurück. Der Umsatz sank in allen drei Segmenten. Im Segment Engineering reduzierte sich der Umsatz um 0,5 %, die Umsätze in den Segmenten Infrastructure und Materials gingen um 3,9 % bzw. 8,9 % zurück. Die ursprüngliche Prognose, die von einer konjunkturellen Belebung im zweiten Halbjahr 2024 und einem Umsatz von 1,85 Mrd. bis 1,95 Mrd. EUR ausging, konnte die Gruppe damit nicht erreichen. Das operative Ergebnis (EBIT) betrug 126,7 Mio. EUR und lag damit unterhalb des ursprünglichen Prognosekorridors von 145 Mio. bis 165 Mio. EUR. Hierin enthalten sind Wertminderungen in Höhe von 6,7 Mio. EUR. Das bereinigte EBITA betrug 153,7 Mio. EUR (Vorjahr: 188,1 Mio. EUR). Die EBIT-Marge betrug 7,4 % und lag damit leicht unter unserer ursprünglichen Prognose von 7,5 % bis 8,5 %, aber innerhalb der im Juli 2024 angepassten und im November 2024 bestätigten Prognose von 7,0 % bis 8,0 %. Der operative Cashflow betrug 171,3 Mio. EUR und lag damit um 68,8 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert von 240,1 Mio. EUR. Dieser Rückgang ist hauptsächlich auf das gesunkene operative Ergebnis zurückzuführen. Zudem trug der deutliche Working-Capital-Abbau im Vorjahr maßgeblich zu dem hohen operativen Cashflow des Vorjahres bei. Das Working Capital stieg erwartungsgemäß leicht an und lag zum 31. Dezember 2024 bei 470,7 Mio. EUR (Vorjahr: 466,9 Mio. EUR). Für das Jahr 2024 hat die INDUS-Gruppe abermals einen hohen Free Cashflow von 135,4 Mio. EUR erwirtschaftet. Das Ziel eines Free Cashflows von über 110,0 Mio. EUR wurde damit übertroffen. 2024 konnte INDUS vier Akquisitionen durchführen. Dabei wurden zwei neue Beteiligungen und zwei Ergänzungsakquisitionen realisiert. Im März wurde der Geschäftsbetrieb der GESTALT AUTOMATION erworben. Das Unternehmen entwickelt KI-basierte Lösungen für Industrieautomation. Im August wurden 75 % der Anteile an DECKMA Decksmaschinen und Automation Vertriebsgesellschaft, Rosengarten, einem Systemanbieter für technische Schiffdausrüstungen mit dem Spezialgebiet Beleuchtungs- und Fernmeldesysteme, übernommen. Als Ergänzungsakquisitionen wurden im März die Restanteile an der HAUFF-TECHNIK Gridcom (GRIDCOM) übernommen. GRIDCOM ist ein Spezialist für die Entwicklung und Produktion passiver Komponenten für die Glasfaserinfrastruktur. Im März wurden weiterhin 100 % der Anteile an der COLSON X-Cel Ltd. (COLSON) durch die HORNGROUP erworben. COLSON entwickelt und produziert Industriearmaturen für die Mess- und Regeltechnik, u. a. Ventile, Absperreinheiten und Messgeräte zur Steuerung von Flüssigkeiten und Gasen. Unser Ziel, 2024 zwei Wachstumsakquisitionen und zusätzliche Ergänzungsakquisitionen durchzuführen, haben wir erreicht. Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte der fortgeführten Bereiche betrugen 50,9 Mio. EUR (Vorjahr: 61,9 Mio. EUR). Die Eigenkapitalquote im Konzern ist leicht angestiegen und liegt bei 38,7 % (Vorjahr: 37,3 %). Bereinigt um die im Berichtsjahr erworbenen eigenen Aktien läge die Eigenkapitalquote bei 40,1 % und damit über dem Zielwert von 40 %. Die Entschuldungsdauer, das Verhältnis von Nettoverschuldung zu EBITDA, beträgt 2,4 Jahre (Vorjahr: 2,0 Jahre) und trifft damit die Prognose von rund 2,3 Jahren. Die Entschuldungsdauer liegt innerhalb des Zielkorridors von 2,0 bis 2,5 Jahren. INDUS verwendet die Treibhausgasemissionsintensität (THG-E Scope 1 und 2) als Steuerungsgröße auf Konzernebene. In 2023 wurden 20,9 t Co2/Mio. EUR Umsatz (Scope 1 und 2) erreicht. Im Geschäftsjahr 2024 betrug die Netto-Emissionsintensität (Scope 1 und 2) rund 15,9 t CO 2 e/Mio. EUR Umsatz. Damit konnte das Ziel, die Treibhausgasemissionsintensität um mindestens 6 % zu senken, übertroffen werden. SOLL-IST-VERGLEICHscrollen
* Nettoemissionsintensität bezogen auf
Konzernumsatz
Auftragslagescrollen
Im Jahr 2024 lag der Auftragseingang bei 1.611,3 Mio. EUR und damit um 3,7 % unter dem Vorjahreswert (1.673,2 Mio. EUR). In allen drei Segmenten konnte der Auftragseingang des Vorjahres nicht erreicht werden. Im Segment Engineering ist der Auftragseingang um 5,1 % gesunken, im Segment Infrastructure um 1,2 % und im Segment Materials um 4,9 %. Im Trend der Quartale war der Auftragseingang im ersten Quartal 2024 am höchsten und ist dann in den folgenden drei Quartalen auf einem eher niedrigen Niveau geblieben. Ursache hierfür ist anhaltende gesamtwirtschaftliche Schwächephase. Zum 31. Dezember 2024 betrug der Auftragsbestand 636,6 Mio. EUR und lag damit um 10,4 % unter dem Vorjahreswert (710,8 Mio. EUR). Der Auftragsbestand sank im Vorjahresvergleich im Segment Engineering um 9,0 %, im Segment Infrastructure um 3,7 % und im Segment Materials um 21,6 %. Im Trend der Quartale 2024 ist der Auftragsbestand leicht aber kontinuierlich rückläufig. AUFTRAGSLAGE(in Mio. EUR)![]() Ertragsentwicklung des KonzernsKONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG(in Mio. EUR)scrollen
UMSATZ KONJUNKTURBEDINGT UNTER VORJAHRDie INDUS-Beteiligungen erwirtschafteten 2024 einen Umsatz in Höhe von 1.721,8 Mio. EUR, der um 4,5 % (80,6 Mio. EUR) unter dem Vorjahresniveau lag. Alle drei Segmente sind von dem Umsatzrückgang betroffen, welcher im Wesentlichen auf konjunkturelle Faktoren zurückzuführen ist. Im Segment Materials belastete zusätzlich der Preisdruck auf der Kundenseite. Durch die Neuerwerbe von GESTALT AUTOMATION, DECKMA, GRIDCOM und COLSON im Berichtsjahr sowie QUICK im Vorjahr konnte jedoch ein anorganischer Zuwachs in Höhe von 1,1 % erzielt werden. Der organische Umsatzrückgang betrug 5,6 %. Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen um 7,2 Mio. EUR auf 27,8 Mio. EUR und enthalten einen einmaligen Sondereffekt aus dem Verkauf einer nicht mehr strategischen Minderheitsbeteiligung der BETOMAX in Höhe von 2,6 Mio. EUR. Unter Berücksichtigung der aktivierten Eigenleistungen (-1,4 Mio. EUR gegenüber Vorjahr) und der Bestandsveränderung (9,8 Mio. EUR gegenüber Vorjahr) ergab sich eine Gesamtleistung in Höhe von 1.746,3 Mio. EUR gegenüber 1.811,3 Mio. EUR im Vorjahr. Die Reduktion betrug 65,0 Mio. EUR bzw. 3,6 %. Der Materialaufwand sank überproportional von 801,4 Mio. EUR auf 757,0 Mio. EUR (-5,5 %). Die Materialaufwandsquote reduzierte sich dementsprechend von 44,5 % auf 44,0 %. Unter Berücksichtigung der Bestandsveränderung ergab sich eine korrigierte Quote im Verhältnis zum Umsatz in Höhe von 44,4 % im Vergleich zu 45,4 % im Vorjahr. Der Personalaufwand stieg von 521,5 Mio. EUR auf 536,9 Mio. EUR - trotz gesunkener Geschäftstätigkeit und einer um 161 Personen reduzierten Anzahl an Mitarbeitenden. Der Anstieg des Personalaufwands um 3,0 % war aufgrund von deutlichen Lohn- und Gehaltsanpassungen so erwartet. Die Personalaufwandsquote lag bei 31,2 % (Vorjahr: 28,9 %). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken um 4,0 Mio. EUR auf 226,3 Mio. EUR. In Summe ergibt sich ein EBITDA in Höhe von 226,1 Mio. EUR (Vorjahr: 258,1 Mio. EUR). Die Abschreibungen betrugen 99,4 Mio. EUR und lagen um 9,1 Mio. EUR unter dem Vorjahr (108,5 Mio. EUR). In den Abschreibungen sind planmäßige Abschreibungen, Wertminderungen und PPA-Abschreibungen enthalten. Die Wertminderungen betrugen 6,7 Mio. EUR (Vorjahr: 19,3 Mio. EUR). Im Berichtsjahr wurden Wertminderungen auf Geschäfts- und Firmenwerte und auf immaterielle Vermögenswerte im Zuge des jährlichen Wertminderungstests ermittelt. Diese waren reduzierten Ertragsaussichten bei zwei Beteiligungen geschuldet. Hiervon war eine Beteiligung im Segment Infrastructure und eine Beteiligung im Segment Materials betroffen (Vorjahr: Beteiligungen aus allen Segmenten). Die PPA-Abschreibungen in Höhe von 20,3 Mio. EUR (Vorjahr: 19,2 Mio. EUR) sind Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen aus der Kaufpreisallokation für Neuerwerbe. ERGEBNIS DURCH KONJUNKTURELLE ENTWICKLUNG BELASTETDas bereinigte EBITA betrug 153,7 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2024 nach 188,1 Mio. EUR im Vorjahr. Das bereinigte EBITA wird aus dem operativen Ergebnis (EBIT) zuzüglich Wertminderungen und PPA-Abschreibungen errechnet. Soweit Wertaufholungen anfallen, sind diese abzuziehen. Die Marge des bereinigten EBITA beträgt 8,9 % und liegt damit um 1,5 Prozentpunkte unter dem Vorjahr. Im gesunkenen EBITA spiegeln sich die konjunkturell schwierigeren Rahmenbedingungen. Das operative Ergebnis (EBIT) betrug 126,7 Mio. EUR nach 149,6 Mio. EUR im Vorjahr. Dies entspricht einer Reduktion um 22,9 Mio. EUR. Die EBIT-Marge betrug 7,4 % im Berichtszeitraum nach 8,3 % im Vorjahr. UMSATZ, EBIT UND BEREINIGTES EBITA IM JAHRESVERLAUFDie INDUS-Gruppe hat in der zweiten Jahreshälfte 2024 sowohl auf der Umsatz als auch auf der Ergebnisseite (in Bezug auf das bereinigte EBITA) im Vergleich zum ersten Halbjahr zugelegt. Insbesondere der Start im ersten Quartal war schwach. Im zweiten Quartal konnte bereits eine deutliche Erholung verzeichnet werden. Das dritte und vierte Quartal waren sowohl vom Umsatz aus auch vom operativen Ergebnis und vom bereinigten EBITA auf dem Niveau des letzten Quartals 2023. UMSATZ UND ERTRAGSENTWICKLUNG DER INDUS-GRUPPE(in Mio. EUR)![]() Das Finanzergebnis betrug -30,6 Mio. EUR nach -9,9 Mio. EUR im Vorjahr. Die Veränderung zum Vorjahr in Höhe von -20,7 Mio. EUR resultiert im Wesentlichen aus den zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Call/Put-Optionen für Anteile nicht beherrschender Gesellschafter. Im Vorjahr haben sich Wertminderungen der Optionsverpflichtungen positiv ausgewirkt. Im Berichtsjahr haben sich die Werte der Verpflichtungen aufgrund besserer Budgeterwartungen wieder erhöht, sodass im Vergleich zum Vorjahr eine Veränderung in Höhe von -13,1 Mio. EUR zu verzeichnen ist. Aufgrund der Hyperinflation in der Türkei ergab sich im Vorjahr ein positiver Währungseffekt bei einer türkischen Beteiligung, der dieses Jahr deutlich geringer und leicht negativ ausfällt (Veränderung -3,9 Mio. EUR). Aus der revolvierenden Finanzierungstätigkeit ergab sich ein erwarteter, angestiegener Zinsaufwand (-1,8 Mio. EUR). Das at-Equity -Ergebnis ist aufgrund des Erwerbs der restlichen Anteile an der Hauff-Gridcom, die nunmehr vollkonsolidiert wird, entsprechend gesunken (-1,5 Mio. EUR). Das Ergebnis vor Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen (EBT) lag mit 96,1 Mio. EUR um 43,6 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert (139,7 Mio. EUR). Der Ertragsteueraufwand sank auf 41,4 Mio. EUR nach 55,8 Mio. EUR im Vorjahr. Die Steuerquote betrug 43,1 % nach 39,9 % im Vorjahr. Die im dritten Quartal des Vorjahres entkonsolidierten Beteiligungen SELZER und SCHÄFER sind aufgegebene Geschäftsbereiche im Sinne von IFRS 5. Im Geschäftsjahr sind keine aufgegebenen Geschäftsbereiche oder nachlaufende Aufwendungen verblieben. Das Ergebnis aus den aufgegebenen Geschäftsbereichen betrug im Vorjahresvergleichszeitraum -27,8 Mio. EUR. Das Ergebnis nach Steuern betrug 54,7 Mio. EUR und lag damit 1,4 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert (56,1 Mio. EUR). Das Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen betrug 2,07 EUR (Vorjahr: 3,10 EUR). Das Ergebnis je Aktie aus fortgeführten und aufgegebenen Geschäftsbereichen belief sich ebenfalls auf 2,07 EUR (Vorjahr: 2,06 EUR). UMSÄTZE UND ERGEBNISSE VERTEILEN SICH RELATIV GLEICHMÄßIG AUF DIE SEGMENTEDie Umsätze der Segmente Engineering, Infrastructure und Materials sind weiterhin relativ gleichmäßig verteilt. Das Segment Engineering hat im Berichtsjahr erstmals den größten Umsatzanteil mit 34,7 % erwirtschaftet; im Vorjahr lag der Umsatzanteil noch bei 33,3 %. Das Segment Infrastructure kann nahezu unverändert einen Umsatzanteil von etwas mehr als 32 % (32,5 %) beitragen. Das Segment Materials hat den Umsatzanteil von 34,4 % im Vorjahr auf 32,8 % im Berichtsjahr reduziert. UMSATZVERTEILUNG NACH SEGMENTEN(in Mio. EUR)![]() Auch die Verteilung des operativen Ergebnisses (EBIT) weist keine großen Unterschiede zwischen den Segmenten auf. Der Ergebnisbeitrag des Segments Engineering betrug 31,7 % nach 34,8 % im Vorjahr. Den höchsten Ergebnisanteil erwirtschaftete das Segment Infrastructure mit 36,3 % (Vorjahr: 30,1 %). Im Segment Materials hat sich der EBIT-Anteil von 35,0 % im Vorjahr auf 32,0 % im Berichtsjahr verringert. EBIT-VERTEILUNG NACH SEGMENTEN(in Mio. EUR)![]() UMSATZBEITRÄGE NACH REGIONENDer Umsatz der INDUS-Gruppe in Drittländern stieg gegenüber Vorjahr um 1,8 % auf 552 Mio. EUR; der Umsatz innerhalb der EU sank um 4,5 % und innerhalb Deutschlands um 8,2 %. Der Umsatzanteil in Drittländern erhöhte sich um 2,0 Prozentpunkt; der Inlandsanteil des Umsatzes reduzierte sich dementsprechend gegenüber dem Vorjahr um 2,0 Prozentpunkte auf 48,3 % (Vorjahr: 50,3 %). UMSATZENTWICKLUNG 2023-2024 NACH ABSATZREGIONEN(in Mio. EUR)![]() Ertragsentwicklung in den SegmentenENGINEERINGSEGMENTBESCHREIBUNGIm Segment Engineering finden sich Unternehmen, die mit ihrer Technologiekompetenz zukunftsfähig ausgerichtet sind. Egal ob technologische Weiterentwicklungen oder die Optimierung von Arbeits- und Produktionsprozessen - Engineering ist die Basis für erfolgreichen Wandel. Die Verzahnung der Produktion mit modernster Informations- und Kommunikationstechnik gibt dabei Raum für neue Wachstumsmodelle. Die Megatrends Digitalisierung und Nachhaltigkeit treiben diese Entwicklungen. Die Unternehmen des INDUS-Segments Engineering unterstützen die produzierende Wirtschaft schon heute mit einem breiten Leistungsspektrum. Sie sind im spezialisierten Maschinen- und Gerätebau und als Nischenanbieter für Automatisierung/Robotik, Sensorik, Mess- und Regeltechnik sowie die Fluidtechnik feste Marktgrößen. Das Angebotsportfolio umfasst z. B.: komplexe Förderanlagen, Robotergreifsysteme, Ventiltechnik, Automatisierungskomponenten für die Fahrzeugendmontage, Inertgassysteme, Anlagen zur Metalldetektion, integrierte Kontrollräume, elektrische Begleitheizsysteme, Test- und Messlösungen für die Luft- und Raumfahrt- sowie die Fahrzeugindustrie. Das INDUS-Segment Engineering umfasst 17 Beteiligungsunternehmen. AUFTRAGSEINGANG UND AUFTRAGSBESTAND UNTER VORJAHRDer Auftragseingang im Segment Engineering betrug 525,9 Mio. EUR für 2024 nach 554,1 Mio. EUR im Vorjahr. Damit ist der Auftragseingang um 5,1 % bzw. 28,2 Mio. EUR gesunken. Der Auftragsbestand zum 31. Dezember 2024 betrug 350,7 Mio. EUR und lag um 9,0 % unter dem Bestand zum 31. Dezember 2023. AUFTRAGSLAGE ENGINEERING(in Mio. EUR)![]() ZUKUNFTSFÄHIGE AUFSTELLUNG MIT DREI NEUERWEBENIm Geschäftsjahr 2024 erwirtschafteten die Beteiligungen im Segment Engineering einen Umsatz in Höhe von 596,7 Mio. EUR (Vorjahr: 599,6 Mio. EUR). Gegenüber dem Vorjahr sank der Umsatz um 2,9 Mio. EUR (-0,5 %). Darin enthalten sind ein anorganisches Wachstum in Höhe von 1,3 % - durch die Akquisitionen GESTALT AUTOMATION, COLSON und DECKMA - sowie ein organischer Rückgang in Höhe von 1,8 %. Der organische Umsatzrückgang ist im Wesentlichen auf ein gegenüber dem Vorjahr weniger starkes Geschäft bei Sortieranlagen, im Hochpräzisionsmaschinenbau und der Automatisierung zurückzuführen. Das bereinigte EBITA betrug 57,7 Mio. EUR nach 73,5 Mio. EUR im Vorjahr. Der Rückgang in Höhe von 15,8 Mio. EUR (21,5 %) ist im Wesentlichen auf einen veränderten Produktmix und in Summe geringere Margen in einem extrem kompetitiven Marktumfeld zurückzuführen. Die Marge des bereinigten EBITA belief sich auf 9,7 % (Vorjahr: 12,3 %). Die Abschreibungen auf die Kaufpreisallokationen (PPA-Abschreibungen) waren mit 12,0 Mio. EUR höher als im Vorjahr (11,4 Mio. EUR). Der Anstieg resultiert aus den Neuerwerben des aktuellen Geschäftsjahres (GESTALT AUTOMATION, DECKMA, COLSON). Das operative Ergebnis (EBIT) erreichte 45,7 Mio. EUR nach 57,0 Mio. EUR im Vorjahr. Die EBIT-Marge betrug 7,6 % (Vorjahr: 9,5 %) und lag damit um 1,9 Prozentpunkte unter dem Vorjahr. Die gesunkenen Ergebnisbeiträge im Vergleich zum Vorjahr sind im Wesentlichen konjunkturbedingt. Der Materialaufwand in Höhe von 249,3 Mio. EUR war nahezu unverändert zum Vorjahr in Höhe von 248,3 Mio. EUR). Nach 188,0 Mio. EUR im Vorjahr erhöhte sich der Personalaufwand im Berichtsjahr auf 200,4 Mio. EUR. ERTRAGSLAGE ENGINEERING(in Mio. EUR)![]() In der separaten Betrachtung der Quartale des Jahres 2024 wurde im vierten Quartal sowohl der höchste Umsatzbeitrag als auch der höchste Ergebnisbeitrag des Jahres erzielt. Das EBIT in Höhe von 18,2 Mio. EUR im vierten Quartal ist höher als das EBIT in den übrigen Quartalen von 2024 und als in den Quartalen 2023. Die Aufträge im zweiten Halbjahr konnten mit deutlich besseren Margen realisiert werden. INDUS hat im März 2024 GESTALT AUTOMATION erworben. GESTALT AUTOMATION entwickelt KI-basierte Lösungen für die Industrieautomation und ergänzt das INDUS-Portfolio im Technologiebereich Automatisierung & Montagetechnik. Die Gesellschaft wird seit dem 1. März 2024 in die INDUS-Gruppe einbezogen. Im Geschäftsjahr 2024 hat GESTALT AUTOMATION aufgrund der Neuausrichtung einen deutlich negativen Ergebnisbeitrag erwirtschaftet. Am 28. August 2024 hat die INDUS Holding AG 75 % der Anteile an der DECKMA Decksmaschinen und Automation Vertriebsgesellschaft mbH, Rosengarten, erworben. Die Erstkonsolidierung erfolgte zum 1. September 2024. DECKMA ist als Systemanbieter für die technische Schiffsausrüstung auf Beleuchtungs- und Feuermeldesysteme, Korrosionsschutztechnik sowie Automatisierungslösungen für Schiffe spezialisiert. Im März 2024 hat PCL, ein Tochterunternehmen der INDUS-Beteiligung HORNGROUP, 100 % der Anteile der COLSON X-Cel Ltd. (COLSON) gekauft. Das britische Unternehmen entwickelt und produziert Industriearmaturen für die Mess- und Regeltechnik, u. a. Ventile, Absperreinheiten und Messgeräte zur Steuerung von Flüssigkeiten und Gasen. Der wirtschaftliche Übergang von COLSON erfolgte am 5. Juni 2024, die Erstkonsolidierung zum 1. Juni 2024. Die Investitionen des Berichtszeitraums in Höhe von 41,4 Mio. EUR betrafen den Erwerb von GESTALT AUTOMATION, DECKMA und COLSON sowie Sachanlagen. Die Investitionen in Sachanlagen in Höhe von 17,4 Mio. EUR lagen um 5,3 Mio. EUR über dem Vorjahr (12,1 Mio. EUR). KENNZAHLEN ENGINEERING(in Mio. EUR)scrollen
INFRASTRUCTURESEGMENTBESCHREIBUNGÖffentliche Infrastrukturinvestitionen für Erhalt und Ausbau der Verkehrswege, ein hoher Kapazitätsbedarf im Wohnungsbau und energetische Sanierungen treiben die Nachfrage für das Segment. Bau- und Gebäudetechnik bekommen durch den gesellschaftlichen Auftrag zu nachhaltigem Bauen neue Impulse. Moderne Technologien ermöglichen den Aufbau intelligenter Infrastrukturen und Versorgungsnetze für die Telekommunikation und Energieversorgung. Die Unternehmen des INDUS-Segments Infrastructure entwickeln ihr Angebot aus einer stabilen Aufstellung heraus gezielt auf diese Bedarfe hin - in den Bereichen Bau- und Gebäudetechnik, Telekommunikations-Infrastruktur sowie Kälte- und Klimatechnik. Die Produkte umfassen: Bewehrung von Stahlbeton, Baustoffe, Verlegung von Netz- und Kabelleitungsbau, Klima- und Wärmetechnik für stationäre und mobile Anwendungen, Zubehör für den privaten Wohnungsbau sowie Fensterbau. Im Berichtsjahr wurde die Enkeltochter GRIDCOM erworben. Das Segment Infrastructure umfasst 14 Beteiligungsgruppen. AUFTRAGSEINGANG UND AUFTRAGSBESTANDFür 2024 betrug der Auftragseingang im Segment Infrastructure 552,4 Mio. EUR nach 558,9 Mio. EUR im Vorjahr. Dies entspricht einem Rückgang des Auftragseingangs von 6,5 Mio. EUR bzw. 1,2 %. Der Auftragsbestand belief sich auf 165,7 Mio. EUR zum 31. Dezember 2024 und reduzierte sich damit um 6,4 Mio. EUR (3,7 %) gegenüber dem Bestand am 31. Dezember 2023 in Höhe von 172,1 Mio. EUR. AUFTRAGSLAGE INFRASTRUCTURE(in Mio. EUR)![]() EBIT UND EBIT-MARGE GEGENÜBER VORJAHR VERBESSERTIm Geschäftsjahr 2024 betrug der Umsatz im Segment Infrastructure 559,5 Mio. EUR (Vorjahr: 582,2 Mio. EUR); der Segmentumsatz reduzierte sich damit um 22,7 Mio. EUR bzw. 3,9 % gegenüber dem Vorjahr. Durch den Neuerwerb von QUICK im Vorjahr und GRIDCOM im Berichtszeitraum konnte ein anorganischer Zuwachs in Höhe von 2,0 % erzielt werden. Demgegenüber steht ein organischer Umsatzrückgang in Höhe von 5,9 %. Der organische Umsatzrückgang betraf vor allem die Beteiligungen, die im Vorjahr noch ein belebtes Geschäft verzeichnen konnten und hier insbesondere Beteiligungen aus dem Zulieferbereich für den Wohnungsbau. Weitere Rückgänge wurden in den Bereichen Wärmepumpen und Klimaanlagen für Gebäude verzeichnet. Durch den Sommer mit eher kurzen Hitzeperioden wurden Klimaanlagen für den Gebäudebau weniger nachgefragt. Im Bereich der Wärmepumpen führte die Investitionszurückhaltung der Verbraucher aufgrund wenig transparenter und komplexer Regelungen zur Wärmepumpenförderung zu deutlichen Umsatzrückgängen. Das bereinigte EBITA betrug 63,6 Mio. EUR und war damit um 1,8 Mio. EUR besser als im Vorjahr (61,8 Mio. EUR). Die bereinigte EBITA-Marge lag bei 11,4 % und damit um 0,8 Prozentpunkte über Vorjahr (Vorjahr: 10,6 %). Im Rahmen des jährlichen Wertminderungstests wurden Wertminderungen in Höhe von 5,2 Mio. EUR (Vorjahr: 7,5 Mio. EUR) erfasst. Diese betreffen ausschließlich Geschäfts- und Firmenwerte. Die Abschreibungen auf die Kaufpreisallokationen (PPA-Abschreibungen) waren mit 6,1 Mio. EUR höher als im Vorjahr (5,0 Mio. EUR). Der Anstieg resultiert aus dem Neuerwerb des aktuellen Geschäftsjahres (GRIDCOM). Das operative Ergebnis (EBIT) für das Geschäftsjahr betrug 52,3 Mio. EUR (Vorjahr: 49,3 Mio. EUR) und lag um 3,0 Mio. EUR (6,1 %) über dem Vorjahr. Die EBIT-Marge lag bei 9,3 % (Vorjahr: 8,5 %). Ursache für die verbesserte Ertragssituation sind insbesondere Maßnahmen zur Kostenkontrolle. Daher sank der Materialaufwand von 252,6 Mio. EUR um 18,7 Mio. EUR auf 233,9 Mio. EUR. Der Personalaufwand wirkte leicht gegenläufig und erhöhte sich um 5,2 Mio. EUR von 164,8 Mio. EUR im Vorjahr auf 170,0 Mio. EUR im Berichtsjahr. Zusätzlich positiv wirkte sich ein Sondereffekt aus dem Verkauf einer nicht mehr strategischen Minderheitsbeteiligung der BETOMAX in Höhe von 2,6 Mio. EUR aus. Belastend wirkte die Insolvenz eines wesentlichen Kunden im Bereich der mobilen Klimageräte. ERTRAGSLAGE INFRASTRUCTURE(in Mio. EUR)![]() In der separaten Betrachtung der Quartale des Jahres 2024 starteten die Beteiligungen des Segmentes Infrastructure schwach ins Jahr - sowohl auf der Umsatz- als auf der Ertragsseite. Seit dem dritten Quartal ist eine deutliche Belebung der Umsätze und der Ergebnisse zu verzeichnen. Im März des Geschäftsjahres erwarb die HAUFF-Technik GmbH & Co. KG, Hermaringen, die restlichen Anteile an der Hauff-Technik Gridcom GmbH (GRIDCOM), Rosenberg. GRIDCOM ist ein Spezialist für die Entwicklung und Produktion passiver Komponenten für die Glasfaserinfrastruktur. Die komplette Einbeziehung der GRIDCOM in den INDUS-Konzernabschluss erfolgt seit 1. März 2024. Die Investitionen in Höhe von 23,8 Mio. EUR betrafen im Wesentlichen den Erwerb von GRIDCOM und Sachinvestitionen. Im Vorjahreswert ist der Erwerb von QUICK enthalten. KENNZAHLEN INFRASTRUCTURE(in Mio. EUR)scrollen
MATERIALSSEGMENTBESCHREIBUNGDie Unternehmen des Segments Materials verfügen auf dem Feld der Werkstoffe sowie ihrer Erzeugung und Verarbeitung über eine hohe Expertise. Sie sind spezialisiert in den Bereichen Metalltechnik (Hartmetall-Werkzeuge und Verschleißtechnik, Komponenten und Baugruppenfertigung, Oberflächen- und Gehäusetechnik) sowie Medizin- und Rehaprodukte. Hier nutzen sie ihr gewachsenes Wissen und übertragen es unter Nutzung neuer Technologien auf verbesserte und neue Anwendungsmöglichkeiten. Das INDUS-Segment Materials umfasst 13 Beteiligungsgruppen. AUFTRAGSLAGE MATERIALSFür das Geschäftsjahr 2024 betrug der Auftragseingang im Segment Materials 533,0 Mio. EUR und lag damit um 4,9 % unterhalb des Auftragseingangs im Jahr 2023 in Höhe von 560,2 Mio. EUR. Der Auftragsbestand zum 31. Dezember 2024 betrug 120,2 Mio. EUR. Der Vorjahresbestand war um 33,1 Mio. EUR höher und betrug 153,3 Mio. EUR. Die Auftragslage im Segment Materials war im Geschäftsjahr rückläufig, wobei im Segment eher kurzfristige Auftragseingänge und Abrufe aus Rahmenverträgen branchenüblich sind. AUFTRAGSLAGE MATERIALS(in Mio. EUR)![]() PREIS- UND KOSTENDRUCK BEI BETEILIGUNGEN DER METALLVERABEITUNGIm Segment Materials konnte 2024 ein Umsatz in Höhe von 564,8 Mio. EUR (Vorjahr: 619,9 Mio. EUR) erzielt werden. Der Umsatzrückgang betrug 55,1 Mio. EUR (-8,9 %) und spiegelt die Kaufzurückhaltung der Kunden aufgrund der schwachen Konjunktur in der Metallbranche wider. Hinzu kam ein höherer Wettbewerbs- und Preisdruck. Dem allgemeinen Markttrend folgend, verzeichnete insbesondere der Zulieferbereich für die Agrar- und Bautechnik eine geringe Marktnachfrage. Im Vorjahr waren die allgemeine Auftragslage im Bereich Mettalltechnik in der ersten Jahreshälfte noch belebter sowie die Preis- und Ergebnissituation besser. Die Lage trübte sich ab dem dritten Quartal 2023 zunehmend ein. Etwas ausgleichend wirkte nachfragebedingt der Bereich Medizin- und Rehaprodukte, obwohl auch hier aufgrund leerer Kassen zunehmend Preisdruck herrscht. Das EBITA (bereinigt) betrug 49,9 Mio. EUR und lag damit um 16,8 Mio. EUR unter dem Vorjahr. Die bereinigte EBITA-Marge lag bei 8,8 % nach 10,8 % im Vorjahr. Hier machen sich insbesondere die rückläufigen Mengen und etwas schwächeren Preise bemerkbar. Kostensenkungsprogramme sorgten dafür, dass ein Teil des Umsatzrückgangs kompensiert werden konnte. Die Belastungen aus Schließungskosten der imeco GmbH & Co. KG konnten aufgrund der optimierten Ausproduktion und der erfolgreichen Verwertung des Anlage- und Umlaufvermögens dabei geringer als geplant gehalten werden. Im Berichtsjahr konnten sowohl Materialaufwand (26,8 Mio. EUR) als auch der Personalaufwand (-3,2 Mio. EUR) gesenkt werden. Für 2024 wurde ein Materialaufwand von 275,5 Mio. EUR und ein Personalaufwand von 157,6 Mio. EUR erfasst. Nach Abzug der PPA-Abschreibungen in Höhe von 2,3 Mio. EUR (Vorjahr: 2,7 Mio. EUR) und der Wertminderungen aus dem planmäßigen Wertminderungstest zum 30. September 2024 in Höhe von 1,5 Mio. EUR (Vorjahr: 6,7 Mio. EUR) resultiert ein operatives Ergebnis (EBIT) in Höhe von 46,1 Mio. EUR (Vorjahr 57,3 Mio. EUR). Die EBIT-Marge betrug 8,2 % (Vorjahr: 9,2 %). ERTRAGSLAGE MATERIALS(in Mio. EUR)![]() In der Betrachtung der Einzelquartale 2024 war das Geschäft zu Jahresbeginn belebter als zum Ende des Geschäftsjahres. Im zweiten Quartal wurde das beste Ergebnis des Geschäftsjahres 2024 erzielt. Die Investitionen lagen mit 15,1 Mio. EUR um 6,9 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert in Höhe von 22,0 Mio. EUR und betrafen ausschließlich Sachinvestitionen. KENNZAHLEN MATERIALS(in Mio. EUR)scrollen
Finanz- und VermögenslageFinanz- und LiquiditätsmanagementGRUNDSÄTZE UND ZIELEDas Finanz- und Liquiditätsmanagement der INDUS Holding AG umfasst das Management von Eigen- und Fremdkapital sowie das Management von Zins- und Währungsrisiken. Es verfolgt drei Ziele: Sicherung ausreichender Liquidität, Risikobegrenzung sowie eine Ertrags- und Kostenoptimierung. Die Liquiditätssicherung besitzt dabei einen besonders hohen Stellenwert: Sie ist nicht nur die Voraussetzung dafür, dass INDUS jederzeit ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann, sondern auch dafür, dass INDUS jederzeit Akquisitionschancen bankenunabhängig nutzen kann. Auf Basis ihrer komfortablen Liquiditätsausstattung im Zusammenspiel mit Finanzierungszusagen der Banken kann INDUS jederzeit flexibel investieren. INDUS unterhält langjährige, partnerschaftliche Verbindungen zu einer Reihe deutscher Finanzinstitute. Stabilisierende Faktoren bei der langfristigen Finanzierung sind eine breite Verteilung des Kreditvolumens sowie eine ausgewogene Tilgungsstruktur. Von untergeordneter Bedeutung sind alternative Finanzierungsinstrumente, die im Rahmen des Gesamtportfolios ergänzend eingesetzt werden. Zur Steuerung der Finanzrisiken setzt die Gruppe bei Bedarf Zins- und Währungsderivate ein. Diese dienen ausschließlich der Risikoabsicherung. Die Aktivitäten zur Risikobegrenzung konzentrieren sich vor allem auf die Absicherung der finanzwirtschaftlichen Risiken, die den Bestand von INDUS gefährden könnten. Die wichtigste Finanzierungsquelle ist der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit (operativer Cashflow). Der Bereich Treasury überwacht die Verwendung der Mittel gegenüber den Beteiligungsgesellschaften sowie die Anlage der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sorgfältig. Besondere Bedeutung für den Liquiditätsbedarf der Gruppe hat das Management des Nettoumlaufvermögens (Working Capital). INDUS überwacht und unterstützt die Gesellschaften hinsichtlich ihres jeweiligen Working-Capital-Managements. FINANZIERUNGSANALYSE 2024Zur Bedienung fälliger Kredite wurden 2024 Teile des operativen Cashflows sowie bestehende liquide Mittel eingesetzt. Neue Kredite wurden nur im sehr geringen Umfang aufgenommen, sodass eine Reduzierung der Finanzschulden stattgefunden hat. Leasingfinanzierungen wurden in Höhe von 35,0 Mio. EUR abgeschlossen. Temporär wurden darüber hinaus Mittel aus fest zugesagten Finanzierungslinien in Anspruch genommen, um kurzfristige Liquiditätsspitzen abzufedern. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 279,3 Mio. EUR (Vorjahr: 340,6 Mio. EUR); überwiegend (zu 99,8 %) sind diese in Euro abgeschlossen. Es bestehen Schuldscheindarlehen über insgesamt 315,1 Mio. EUR (Vorjahr: 354,4 Mio. EUR). Darüber hinaus existieren nicht ausgenutzte Kreditlinien in Höhe von 97,2 Mio. EUR (Vorjahr: 94,5 Mio. EUR). In Kreditverträgen ist INDUS Verpflichtungen zur Einhaltung einer Mindest-Eigenkapitalquote in der AG eingegangen; die geforderte Quote wurde auch im abgelaufenen Geschäftsjahr deutlich übertroffen. Die Kreditgeber besitzen ein Sonderkündigungsrecht im Falle eines Kontrollwechsels. FinanzlageKONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG, VERKÜRZT(in Mio. EUR)scrollen
KAPITALFLUSSRECHNUNG: HOHE AUSZAHLUNGEN FÜR DIVIDENDE UND AKTIENRÜCKKÄUFE IN HÖHE 72,7 MIO. EUR AN DIE AKTIONÄREDer operative Cashflow betrug für das Geschäftsjahr 2024 171,3 Mio. EUR im Vergleich zu 240,1 Mio. EUR im Vorjahr und lag damit um 68,8 Mio. EUR unter dem Vorjahr. Dabei lag das Ergebnis nach Steuern zuzüglich der Abschreibungen bereits 38,5 Mio. EUR unter dem Vorjahr. Zusätzlich war die zahlungswirksame Veränderung des Working Capital um 26,5 Mio. EUR niedriger. Dies lag im Wesentlichen an den deutlich gesunkenen erhaltenen Anzahlungen im Rahmen der Vertragsverpflichtungen. Nach Berücksichtigung der Zinszahlungen in Höhe von 27,6 Mio. EUR (Vorjahr: 22,5 Mio. EUR) ergab sich ein Cashflow aus Geschäftstätigkeit in Höhe von 143,7 Mio. EUR (Vorjahr: 217,6 Mio. EUR), der damit 73,9 Mio. EUR unter dem Vorjahr lag. Die Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen betrugen 50,9 Mio. EUR und lagen damit um 11,0 Mio. EUR unter dem Vorjahr (61,9 Mio. EUR). Auszahlungen für Investitionen in Anteile vollkonsolidierter Gesellschaften wurden in Höhe von 29,4 Mio. EUR getätigt und betrafen den Erwerb von GESTALT AUTOMATION und GRIDCOM, COLSON Ltd. und DECKMA. Im Vorjahr wurde der Erwerb von QUICK (8,9 Mio. EUR) realisiert. Die Auszahlungen für Investitionen in Finanzanlagen und at-Equity-bewertete Anteile betrugen 0,8 Mio. EUR (Vorjahr: 0,6 Mio. EUR). Die Einzahlungen aus Abgängen von Vermögenswerten lagen mit 15,8 Mio. EUR unter dem Vorjahr. Das Vorjahr beinhaltet den Verkaufserlös für ein nicht betriebsnotwendiges Gebäude in Höhe von 14,4 Mio. EUR, im aktuellen Jahr ist der Verkauf einer sonstigen Beteiligung der BETOMAX in Höhe von 4,8 Mio. EUR und der Verkauf einer Immobilie in Höhe von 4,6 Mio. EUR enthalten. In Summe betrug der Cashflow aus Investitionstätigkeit -65,3 Mio. EUR im Vergleich zu -50,1 Mio. EUR im Vorjahr. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit belief sich auf -199,9 Mio. EUR und war damit 199,4 Mio. EUR niedriger als im Vorjahresvergleichszeitraum (-0,5 Mio. EUR). Hauptursache war eine erhebliche Nettokredittilgung im Vergleich zu einer Nettokreditaufnahme im Vorjahr. Im Vergleich zum Vorjahr führte dies zu einem um 141,9 Mio. EUR geringeren Cashflow aus Finanzierungstätigkeit. Für den Erwerb eigener Anteile aus Aktienrückkaufprogrammen wurden Auszahlungen in Höhe von 41,7 Mio. EUR getätigt. Gegenüber dem Vorjahr wurde eine um 9,5 Mio. EUR höhere Dividende gezahlt (1,20 EUR/Aktie im Vergleich zu 0,80 EUR/Aktie im Vorjahr). Zusätzlich erfolgten höhere Auszahlungen von bedingten Kaufpreisverbindlichkeiten in Höhe von 5,1 Mio. EUR (Vorjahr: 0,0 Mio. EUR). Insgesamt betrug die zahlungswirksame Veränderung der liquiden Mittel der fortgeführten Geschäftsbereiche -121,5 Mio. EUR nach 167,0 Mio. EUR im Vorjahr. Auf die aufgegebenen Geschäftsbereiche entfiel im Vorjahr noch eine zahlungswirksame Veränderung der liquiden Mittel von -24,6 Mio. EUR. Ausgehend vom Jahresanfangsbestand in Höhe von 265,8 Mio. EUR betrugen die liquiden Mittel 145,2 Mio. EUR zum 31. Dezember 2024. FREE CASHFLOW ÜBER 135 MIO. EURDer Free Cashflow berechnet sich als Summe aus dem operativen Cashflow und dem Cashflow aus Investitionstätigkeit abzüglich der Auszahlungen für Investitionen in vollkonsolidierte Unternehmen. Der Free Cashflow gibt Auskunft über die verfügbaren Mittel von INDUS für Neuakquisitionen, Dividenden und Zahlungen an Fremdkapitalgeber (Zinsen, Tilgung von Leasingverbindlichkeiten und Reduzierung der Nettoverschuldung). FREE CASHFLOW(in Mio. EUR)scrollen
Im Geschäftsjahr 2024 erwirtschaftete die INDUS-Gruppe einen Free Cashflow in Höhe von 135,4 Mio. EUR (Vorjahr: 198,9 Mio. EUR). Aus dem Free Cashflow sind die Zinszahlungen (27,6 Mio. EUR), die Dividende (31,0 Mio. EUR), die Neuerwerbe (29,4 Mio. EUR) und die Tilgung der Leasingverbindlichkeiten (21,7 Mio. EUR) finanziert worden. VermögenslageKONZERN-BILANZ, VERKÜRZT(in Mio. EUR)AKTIVA scrollen
AKTIVA: LIQUIDE MITTEL DEUTLICH GESUNKENDie Bilanzsumme der INDUS-Gruppe betrug zum Stichtag 1.806,8 Mio. EUR und verringerte sich damit gegenüber dem Vorjahresstichtag um 122,0 Mio. EUR. Die Reduktion der Bilanzsumme resultiert aus der Verwendung der liquiden Mittel (-120,6 Mio. EUR) für Aktienrückkaufprogramme (-41,7 Mio. EUR), die Zahlung der Dividende (-31,0 Mio. EUR) und der Reduktion der Finanzverbindlichkeiten (-85,4 Mio. EUR). Gegenläufig wirkte sich die Erhöhung des Anlagevermögens durch die Neuerwerbe des Geschäftsjahres GESTALT AUTOMATION, GRIDCOM, DECKMA und COLSON aus. Die langfristigen Vermögenswerte erhöhten sich im Stichtagsvergleich um 7,7 Mio. EUR bzw. 0,7 %, auf 1.036,9 Mio. EUR. Die Geschäfts- und Firmenwerte stiegen um 9,5 Mio. EUR, da dem Zugang durch die Neuerwerbe in Höhe von 14,7 Mio. EUR nur Wertminderungen in Höhe von 5,2 Mio. EUR gegenüberstehen. Die Nutzungsrechte aus Leasing/Miete sind von 73,9 Mio. EUR auf 89,1 Mio. EUR gestiegen. Grund für den Anstieg sind Zugänge im Bereich Grundstücke und Gebäude, technische Anlagen und Maschinen sowie Fahrzeuge. Die Erhöhung um 3,2 Mio. EUR bei den sonstigen immateriellen Vermögenswerten resultiert im Wesentlichen aus den Neuerwerben. Die Reduktion bei den Sachanlagen um 3,4 Mio. EUR resultiert aus den planmäßigen Abschreibungen und Wertminderungen. Eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie konnte veräußert werden. Daher ist dieser Bilanzposten um 1,7 Mio. EUR niedriger als im Vorjahr. Durch den Erwerb der Restanteile an GRIDCOM sind die bisher als At-Equity-bewerteten Anteile abgegangen und die gesamten Vermögenswerte und Schulden der GRIDCOM in den verschiedenen Bilanzposten zugegangen. Die kurzfristigen Vermögenswerte nahmen im Stichtagsvergleich um 129,7 Mio. EUR auf 769,6 Mio. EUR ab. Dies ist insbesondere auf den verringerten Bestand an liquiden Mitteln zurückzuführen (+120,6 Mio. EUR). Vorräte und Forderungen sanken in Summe um 9,1 Mio. EUR. PASSIVA: EIGENKAPITALQUOTE ANGESTIEGENDas Eigenkapital sank um 19,7 Mio. EUR auf 700,0 Mio. EUR. Die Erhöhung des Eigenkapitals durch die erwirtschafteten Gewinne in Höhe von 54,7 Mio. EUR wurde durch den Erwerb der eigenen Aktien (-41,7 Mio. EUR) sowie durch die Dividendenzahlung (31,0 Mio. EUR) und die erfolgsneutralen Änderungen im sonstigen Ergebnis (-1,1 Mio. EUR) überkompensiert. Die Eigenkapitalquote stieg im Stichtagsvergleich wieder von 37,3 % auf 38,7 % an. Mittelfristig soll das Eigenkapital wieder oberhalb der Zielmarke von 40 % liegen. Das langfristige Fremdkapital lag mit 641,8 Mio. EUR um 107,4 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem Abbau der langfristigen Finanzschulden (-77,5 Mio. EUR). Die kurzfristigen Finanzierungsmittel stiegen um 5,1 Mio. EUR auf 465,0 Mio. EUR. Der Anstieg resultiert aus gestiegenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (+11,2 Mio. EUR) und sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten (+5,5 Mio. EUR). Gegenläufig wirkte insbesondere die Reduktion der kurzfristigen Finanzschulden (-7,9 Mio. EUR) und die Reduktion der laufenden Ertragsteuern (-4,5 Mio. EUR). WORKING CAPITAL(in Mio. EUR)scrollen
Das Working Capital ermittelt INDUS aus den Vorräten zuzüglich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der erhaltenen Anzahlungen und der Vertragsverpflichtungen. Zum 31. Dezember 2024 lag das Working Capital bei 470,7 Mio. EUR. Es stieg damit um 3,8 Mio. EUR oder 0,8 %. WORKING CAPITAL(in Mio. EUR)![]() NETTOFINANZVERBINDLICHKEITEN(in Mio. EUR)scrollen
Die Nettoverschuldung (Nettofinanzverbindlichkeiten) berechnet INDUS als Summe aus lang- und kurzfristigen Finanzschulden abzüglich der liquiden Mittel. Zum 31. Dezember 2024 betrug sie 541,4 Mio. EUR, was gegenüber dem Bilanzstichtag des Vorjahres einen Anstieg von 7,0 % entspricht. Dies ist auf die Reduktion der liquiden Mittel um 120,6 Mio. EUR zurückzuführen. Gegenläufig wirkte die Verringerung der Finanzschulden von 772,0 Mio. EUR auf 686,6 Mio. EUR. Das Verhältnis Nettoverschuldung/EBITDA (der fortgeführten Geschäftsbereiche) beträgt 2,4 Jahre (Vorjahr: 2,0 Jahre). Damit liegt die Entschuldungsdauer innerhalb des langfristigen Zielkorridors von 2,0 bis 2,5 Jahren und bietet Spielraum für zusätzliche Unternehmenserwerbe. Das Verhältnis von Nettoverschuldung zum Eigenkapital (Gearing) beträgt 77 % (Vorjahr: 70 %). INVESTITIONEN UND ABSCHREIBUNGEN(in Mio. EUR)scrollen
Die Investitionen lagen im Berichtsjahr um 9,5 Mio. EUR über dem Vorjahr und erreichten 80,3 Mio. EUR. Dabei entfielen 29,4 Mio. EUR auf die Akquisition von Unternehmen, 40,3 Mio. EUR auf Investitionen in Sachanlagen (-21,1 %) sowie 10,6 Mio. EUR auf Investitionen in immaterielles Anlagevermögen (-1,9 %). Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 10,6 Mio. EUR betreffen die Aktivierung von Entwicklungskosten, EDV-Systemen und geleisteten Anzahlungen. Den Schwerpunkt der Investitionen in Sachanlagen bilden technische Anlagen und Maschinen sowie Betriebsausstattung. In den Grundstücken und Gebäuden des Vorjahres ist der Zugang einer Betriebsimmobilie bei einer Beteiligung im Segment Infrastructure in Höhe von 7,6 Mio. EUR enthalten. Die durch die Beteiligungsunternehmen eingesetzten Mittel sollen Wertschöpfungsprozesse verbessern und damit die Wettbewerbsposition der Unternehmen stärken. In den Investitionsprojekten sind eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen enthalten. Die geleisteten Anzahlungen erhöhten sich auf 14,9 Mio. EUR. Die Abschreibungen betrugen 77,9 Mio. EUR nach 88,9 Mio. EUR im Vorjahr. In den Abschreibungen sind auch die Wertminderungen in Höhe von 6,7 Mio. EUR (Vorjahr: 19,3 Mio. EUR) enthalten. Wirtschaftliche Entwicklung der AGDer Jahresabschluss der INDUS Holding AG entspricht den Rechnungslegungsvorschriften des HGB sowie den rechtsformspezifischen Rechnungslegungsvorschriften des Aktiengesetzes und ist als Kurzform in den nachfolgenden Tabellen dargestellt. Der vollständige Jahresabschluss liegt separat vor. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER INDUS HOLDING AG(in Mio. EUR)scrollen
Das Ergebnis der INDUS Holding AG ist neben dem Geschäftsbetrieb der Holding im Wesentlichen durch Erträge und Aufwendungen aus den Beteiligungen geprägt. Die Erträge umfassen Erträge aus Beteiligungen und Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, Erträge aus weiterberechneten Zinsen sowie Zuschreibungen auf Finanzanlagen. Die Aufwendungen beinhalten Aufwendungen aus Verlustübernahmen, Abschreibungen auf Finanzanlagen und Abschreibungen auf Ausleihungen und Forderungen. Die Umsatzerlöse umfassen die von der Gesellschaft erbrachten Leistungen für Beteiligungsgesellschaften. Diese lagen mit 5,9 Mio. EUR leicht unterhalb des Vorjahres in Höhe von 6,1 Mio. EUR. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um 52,1 Mio. EUR auf 5,6 Mio. EUR gesunken. Hierin sind 3,3 Mio. EUR Zuschreibungen auf Finanzanlagen (Vorjahr: 53,2 Mio. EUR) enthalten. Die Zuschreibungen betrafen Wertaufholungen aus in Vorjahren vorgenommenen Abschreibungen des Finanzanlagevermögens. Diese sind maximal bis zur Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten, nicht aber darüber hinaus möglich. Der Personalaufwand stieg von 8,0 Mio. EUR auf 9,1 Mio. EUR. Die Reduktion der sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 57,6 Mio. EUR auf 16,9 Mio. EUR ist auf Einzelwertberichtigungen auf Forderungen im Vorjahr in Höhe von 40,3 Mio. EUR zurückzuführen. Diese betrafen ausschließlich die mittlerweile veräußerten Automobilzulieferer. Die Schäfer GmbH & Co. KG wurde inklusive Tochtergesellschaften und der Anteile an einer Beteiligung im Juli 2023 veräußert. Der Verkauf der Selzer Fertigungstechnik und ihrer Beteiligungen erfolgte im Juli mit Wirkung zum 31. August 2023. Im aktuellen Berichtsjahr wurden nochmals Wertberichtigungen auf (Rest-) Forderungen in Höhe von 1,7 Mio. EUR vorgenommen. Die Erträge aus Beteiligungen und die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens betrugen insgesamt 146,8 Mio. EUR nach 133,0 Mio. EUR im Vorjahr. Die Zinserträge entstehen im Wesentlichen aus weiterberechneten Zinsen der Holding an die Beteiligungen und lagen mit 21,5 Mio. EUR um 0,6 Mio. EUR über dem Vorjahr. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen betreffen Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 32,2 Mio. EUR und basieren auf Wertberichtigungen infolge einer Überprüfung der Werthaltigkeit der Beteiligungsbuchwerte zum Bilanzstichtag. Die höchste Abschreibung eines Anteils betrifft eine Beteiligung, deren Geschäftstätigkeit im Berichtsjahr eingestellt wurde. Im Vorjahr sind Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 32,5 Mio. EUR erfasst worden. Die Beteiligungsbuchwerte zuzüglich der Ausleihungen betragen nach Wertberichtigung 1,24 Mrd. EUR nach 1,16 Mrd. EUR im Vorjahr. Die Zinsaufwendungen in Höhe von 23,0 Mio. EUR sind aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus um 5,4 Mio. EUR angestiegen. Insgesamt lag damit das Ergebnis vor Steuern mit 87,4 Mio. EUR um 9,9 Mio. EUR unter dem des Vorjahres. Der Steueraufwand des Geschäftsjahres beträgt 11,4 Mio. EUR und liegt damit um 6,8 Mio. EUR unter dem Wert des Vorjahres (18,2 Mio. EUR). Der Jahresüberschuss beträgt demzufolge 76,0 Mio. EUR nach 79,1 Mio. EUR im Vorjahr. Der Bilanzgewinn beträgt 77,9 Mio. EUR. BILANZ DER INDUS HOLDING AG(in Mio. EUR)AKTIVA scrollen
Die Bilanz der Holding ist auf der Aktivseite geprägt durch die Buchwerte der Beteiligungen sowie lang- und kurzfristige Ausleihungen an die Beteiligungen. Das Finanzanlagevermögen zum 31. Dezember beträgt 1.240,4 Mio. EUR und ist um 77,4 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Der Anstieg beruht im Wesentlichen auf gestiegenen Ausleihungen gegen verbundene Unternehmen. Die Liquiden Mittel sind zum Stichtag stark gesunken. Ursächlich für den hohen Vorjahreswert war eine Vorhalteliquidität für eine Akquisition, die nicht durchgeführt wurde. Die Bilanzsumme der INDUS Holding AG hat sich im Geschäftsjahr im Wesentlichen durch den Rückgang der Liquiden Mittel um 86,9 Mio. EUR verringert und betrug 1.569,3 Mio. EUR zum 31. Dezember 2024. Das Eigenkapital der INDUS Holding AG stieg im Berichtszeitraum um 3,4 Mio. EUR von 879,3 Mio. EUR auf 882,7 Mio. EUR. Der Anstieg des Eigenkapitals resultiert aus dem erwirtschafteten Jahresüberschuss in Höhe von 76,0 Mio. EUR. Eigenkapitalreduzierend wirkte die Dividendenzahlung an die INDUS-Aktionäre in Höhe von 31,0 Mio. EUR und die Aktienrückkaufprogramme in einer Gesamthöhe von 41,7 Mio. EUR. Die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2024 hat sich deutlich verbessert und beträgt 56,2 % nach 53,1 % im Vorjahr. Der Anstieg der Eigenkapitalquote ist auf die verringerte Bilanzsumme und das gestiegene Eigenkapital zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten betrugen 639,1 Mio. EUR zum 31. Dezember 2024, sind im Vergleich zum 31. Dezember 2023 um 96,5 Mio. EUR gesunken und betreffen im Wesentlichen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Der Rückgang steht im Zusammenhang mit der deutlich gesunkenen Liquidität. Die INDUS Holding AG beschäftigte im Geschäftsjahr 2024 im Durchschnitt 41 Mitarbeitende ohne Vorstand (Vorjahr: 39 Mitarbeitende). Weitere rechtliche AngabenÜbernahmerelevante AngabenAngaben gemäß HGB §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1: Grundkapital, Stimmrechte und Übertragung von AktienDas Grundkapital der INDUS Holding AG betrug zum 31. Dezember 2024 insgesamt 69.928.453,64 EUR. Es ist eingeteilt in 26.895.559 nennwertlose Inhaber-Stammaktien. Dabei gewährt jede Stückaktie eine Stimme. Es bestehen keine unterschiedlichen Aktiengattungen. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Die mit den Aktien verbundenen Rechte und Pflichten ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften. Beteiligungen von mehr als 10 %Nach aktuellen Informationen von INDUS hält die Versicherungskammer Bayern, Versicherungskammer des öffentlichen Rechts, München, zum Stichtag 12,4 % der Aktien. Sonderrechte und StimmrechtskontrolleEs existieren keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen. Eine Stimmrechtskontrolle für den Fall, dass Arbeitnehmer am Kapital der INDUS Holding AG beteiligt sind und diese ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben, ist dem Vorstand nicht bekannt. Ernennung und Abberufung von VorstandsmitgliedernDie Mitglieder des Vorstands werden nach den gesetzlichen Vorschriften, geregelt in den §§ 84, 85 AktG, bestellt und abberufen. Die Satzung enthält hierzu keine Sonderregelungen. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder für höchstens fünf Jahre, wobei eine wiederholte Bestellung durch den Aufsichtsrat zulässig ist. Nach § 8.1. der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Personen. Der Aufsichtsrat kann nach § 8.3. der Satzung ein Vorstandsmitglied zum oder zur Vorsitzenden oder Sprecher des Vorstands und ein weiteres Mitglied zum oder zur stellvertretenden Vorsitzenden bestellen. Wesentliche Vereinbarungen bei KontrollwechselFür den Fall, dass sich die Zusammensetzung des Aufsichtsrats wesentlich verändert (Change of Control) und damit eine gravierende Veränderung der aktuellen, auf Langfristigkeit orientierten Unternehmensstrategie verbunden ist, sind die Vorstandsmitglieder innerhalb eines Jahres zur außerordentlichen Kündigung des Dienstvertrags berechtigt. Im Fall der Abberufung des Vorstands innerhalb eines Jahres nach dem Change of Control, ohne dass ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB vorliegt, ist das Vorstandsmitglied ebenfalls zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Macht ein Vorstandsmitglied von seinem Recht auf Kündigung Gebrauch, zahlt die Gesellschaft dem Vorstandsmitglied eine Abfindung in Höhe der Festvergütung für zwei Jahre, maximal jedoch in Höhe der Festvergütung, die das Vorstandsmitglied ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Eigenkündigung bis zum regulären Vertragsende erhalten hätte. Für die Berechnung der Abfindung ist die Festvergütung des Vertragsjahres anzusetzen, in dem die außerordentliche Kündigung erklärt wird bzw. die Abberufung erfolgt. SatzungsänderungSatzungsänderungen erfolgen gemäß § 179 AktG durch Beschluss der Hauptversammlung. Grundsätzlich ist für eine Satzungsänderung die Zustimmung von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals notwendig. Der Aufsichtsrat ist gemäß § 17 der Satzung dazu ermächtigt, Änderungen der Satzung, die lediglich die Fassung betreffen, vorzunehmen sowie gemäß § 6.4. der Satzung den Wortlaut der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals zu ändern. Die INDUS-Satzung finden Sie unter www.indus.eu/investors/#corporate-governance. Befugnisse des Vorstands zur Aktienausgabe und zum AktienrückkaufGENEHMIGTES KAPITALDer Vorstand ist gemäß § 6.1. der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 25. Mai 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 34.964.225,52 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (einschließlich sogenannter gemischter Sacheinlagen) durch Ausgabe von bis zu 13.447.779 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021) und dabei einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung, auch rückwirkend auf ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr, soweit über den Gewinn dieses Geschäftsjahres noch kein Beschluss gefasst wurde, zu bestimmen. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch an ein oder mehrere Kreditinstitute oder andere in § 186 Abs. 5 Satz 1 des AktG genannte Unternehmen mit der Verpflichtung ausgegeben werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht) oder auch teilweise im Wege eines unmittelbaren Bezugsrechts (etwa an bezugsberechtigte Aktionäre, die vorab eine Festbezugsvereinbarung abgegeben haben) oder im Übrigen im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 5 AktG gewährt werden. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: scrollen
Die Gesamtzahl der unter Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund einer dieser Ermächtigungen auszugebenden und ausgegebenen Aktien darf 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung nicht überschreiten; auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder abgegeben bzw. auszugeben sind. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den Inhalt der Aktienrechte, die Bedingungen der Aktienausgabe einschließlich des Ausgabebetrags, festzulegen. BEDINGTES KAPITALAuf der Hauptversammlung am 17. Mai 2023 wurde das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 6.992.843,02 EUR, die der Gewährung von Aktien bei Ausübung von Options- bzw. Wandlungsrechten oder bei Erfüllung von Options- bzw. Wandlungspflichten an die Inhaber von Schuldverschreibungen dient, welche aufgrund der erteilten Ermächtigung ausgegeben werden, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2023). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie scrollen
Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie entstehen, am Gewinn teil; soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Gewinnbeteiligung neuer Aktien, hiervon und auch abweichend von § 60 Abs. 2 AktG, auch für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr festlegen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, den Wortlaut der Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des Bedingten Kapitals 2023 und nach Ablauf sämtlicher Options- bzw. Wandlungsfristen zu ändern sowie alle sonstigen damit im Zusammenhang stehenden Anpassungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen. AKTIENRÜCKKAUFDes Weiteren hat die Hauptversammlung vom 13. August 2020 den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung wurde mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 13. August 2020 wirksam und gilt bis zum 12. August 2025. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen sowie einmal oder mehrmals ausgeübt werden. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Gesellschaft darf die Ermächtigung nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausnutzen. Der Erwerb darf nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen: scrollen
Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorliegenden oder aufgrund einer früher erteilten Ermächtigung erworbenen Aktien der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, aufgrund einzelner oder mehrerer Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre wie folgt zu verwenden: scrollen
Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 S. 4 AktG veräußerten Aktien der Gesellschaft insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung von 10 % des Grundkapitals sind diejenigen Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Veräußerung eigener Aktien aus Genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Ferner sind auf diese Begrenzung von 10 % des Grundkapitals diejenigen Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Options- und/oder Wandlungsrechten und/oder Wandlungspflichten ausgegeben bzw. auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden. Der Preis, zu dem Aktien gemäß dieser Ermächtigung an Dritte abgegeben werden, darf den arithmetischen Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise im XETRA-Handel der Deutschen Börse AG in Frankfurt am Main bzw. in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor Begründung der Verpflichtung zur Veräußerung nicht um mehr als 5 % unterschreiten; scrollen
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, alle oder einen Teil der eigenen Aktien der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Von der Ermächtigung zur Einziehung kann mehrfach Gebrauch gemacht werden. Die eigenen Aktien können auch nach § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des auf eine Aktie entfallenden anteiligen Betrags des Grundkapitals eingezogen werden. Der Vorstand ist in diesem Fall zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt. Die Einziehung kann auch mit einer Kapitalherabsetzung verbunden werden; in diesem Fall ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital um den auf alle oder einen Teil der eingezogenen Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals herabzusetzen und die Angabe der Zahl der Aktien und des Grundkapitals in der Satzung entsprechend anzupassen. Chancen und RisikenINDUS betreibt ein zentral gesteuertes Chancen- und Risikomanagement. Es unterstützt die Führung von INDUS dabei, die Unternehmensziele zu erreichen. Zentrale Aufgabe ist es, Chancen frühzeitig zu erkennen und nach angemessener Chancen-Risiko-Abwägung nutzen zu können. Gleichzeitig sollen Risiken frühzeitig erkannt und bewertet werden, sodass das Unternehmen angemessen und sicher reagieren kann. Zum Teil müssen Risiken bewusst eingegangen werden, um Chancen überhaupt nutzen zu können. Ebenso können sich aus verpassten Chancen Risiken ergeben. Das Chancen- und Risikomanagement ist ein systematischer Prozess, der die unternehmerischen Entscheidungen zur Zielerreichung begleitet. ChancenmanagementPortfoliostruktur stärkenWACHSTUMSAKQUISITIONENDie Kernaufgabe von INDUS liegt in der zielgerichteten Weiterentwicklung eines diversifizierten mittelständischen Portfolios. Der Vorstand der INDUS Holding AG setzt sich regelmäßig mit den Markt- und Technologietrends auseinander und hat Zukunftsthemen für die strategische Weiterentwicklung der Segmente definiert. Aus dem regelmäßigen Dialog mit den Geschäftsführungen der Beteiligungsunternehmen ergeben sich weitere Erkenntnisse über Markt- und Technologiechancen. Chancen einer Stärkung der Portfoliostruktur werden fortlaufend analysiert und können auf der Basis einer gesicherten Finanzierung und stabilen Finanzlage der Gruppe durch das eigene M&A-Team zügig umgesetzt werden. ERGÄNZUNGSAKQUISITIONENDurch Ergänzungsakquisitionen werden Chancen zur anorganischen Weiterentwicklung einer Beteiligung im Rahmen der individuellen strategischen Ausrichtung wahrgenommen. Hier erfolgt ein kontinuierlicher Austausch des Segmentmanagements mit den Geschäftsführungen der Beteiligungen im Rahmen des strategischen Dialogs, um die Chancen systematisch zu analysieren und aktiv zu verfolgen. Das eigene M&A-Team der Holding unterstützt die Geschäftsführungen bei der Chancenbewertung. Weitere Chancen aus Ergänzungsakquisitionen ergeben sich auch in Hinblick auf die stärkere Internationalisierung der Beteiligungen. Im Fokus stehen hier die Märkte in Asien und Nordamerika, ergänzend zu Europa. Innovationen treibenChancen ergeben sich für die Gruppenunternehmen insbesondere durch die regelmäßige Entwicklung neuer Produkte oder Prozesse. Innovationen helfen den Unternehmen, ihre Marktstellung zu behaupten und auszubauen. Durch die Verankerung in der Unternehmensstrategie fördert INDUS die Nutzung von Chancen aus Innovationen und daraus abgeleiteten Maßnahmen. Durch die "Innovationsförderbank" werden ausgewählte Innovationsvorhaben durch finanzielle Zuschüsse bei den Beteiligungen unterstützt. INDUS steht bei der Erarbeitung von Innovationsstrategien mit Methodenwissen zur Seite und vernetzt Institutionen und Facheinrichtungen mit den Gruppenunternehmen. INDUS fördert darüber hinaus die Anwendung von Künstlicher Intelligenz als einen zentralen Innovationshebel aktiv in der Gruppe. Hierzu gehörten Fortbildungen und Potenzialworkshops mit dem Fraunhofer IAIS sowie ein internes Austauschformat für die Beteiligungen. Insgesamt wurden so über 100 Mitarbeitende aus 36 Beteiligungsunternehmen erreicht. Leistung steigernDie verstärkte Nutzung von Chancen im operativen Bereich ist das Ziel der strategischen Initiative "Leistung steigern" als Teil des Strategieprogramms PARKOUR perform. INDUS fördert hier im Schwerpunkt "Marktexzellenz" gezielt Aktivitäten in den Bereichen Business Development, strategisches Marketing, Vertrieb sowie Pricing und begleitet und unterstützt dabei die Prozesse der Beteiligungen. Im Schwerpunkt "Operative Exzellenz" werden vor allem Chancen in der Hebung von Produktivitätspotenzialen in den wertschöpfenden Prozessen (Produktion, Supply Chain) gesehen. Hier besteht ein breites Angebot an Unterstützungsleistungen an die Beteiligungen, insbesondere bei der Implementierung von Lean-Management-Konzepten. Nachhaltig handelnDie Nachhaltigkeitsstrategie ist als eigenständige strategische Initiative des Strategieprogramms PARKOUR perform etabliert. INDUS sieht erhebliche Chancen in der Förderung nachhaltiger unternehmerischer Initiativen. Zukünftige Schlüsseltechnologien beruhen auf Innovationen, die einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klima- und Nachhaltigkeitsziele leisten. Durch die Innovations- und Nachhaltigkeitsförderbank von INDUS werden die Beteiligungen hierbei gezielt unterstützt. Durch nachhaltigere Produkte und Prozesse kann eine Umsatzsteigerung erreicht oder ein drohender Umsatzverlust kompensiert werden. Differenzierungsmerkmale können der Einsatz nachwachsender oder recycelter Rohstoffe in der aktuellen Produktpalette oder auch der Einsatz neuer Technologien, welche den Verbrauch von Ressourcen während der Produktion minimieren, sein. Einige Beteiligungen haben dazu schon Initiativen umgesetzt, so wurde zum Beispiel eine neue Produktlinie auf den Markt gebracht, bei der recycelte Kunststoffe zum Einsatz kommen. INDUS erwartet, dass diese Werttreiber in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen und sich über entsprechende Differenzierungsmerkmale zusätzliche Umsatzchancen generieren lassen. Auf der Personalseite adressiert das klare Bekenntnis zur Nachhaltigkeit in Verbindung mit der entsprechenden Umsetzung von Nachhaltigkeitsinitiativen die persönliche Bedeutung der Umweltthematik vieler Mitarbeitender der INDUS-Gruppe, sodass auch in dieser Hinsicht die Chancen im Wettbewerb um Fachkräfte erhöht werden. Die klare Nachhaltigkeitsstrategie bietet Chancen im Rahmen der Unternehmensfinanzierung. INDUS hat das Nachhaltigkeitsrating bereits seit 2020 mit den Schuldscheinemissionen verbunden. Eine Rating-Verbesserung führt zu einem Zinsvorteil, eine Verschlechterung bewirkt einen Zinsnachteil. Das ISS ESG-Rating konnte im Prime Status (C+) gehalten werden. Chancen der BeteiligungenChancen der Beteiligungen leiten sich neben den Chancen aus Produkt- und Prozessinnovationen auch aus der Entwicklung des Markt- und Wettbewerbsumfelds ab. Dabei können die Beteiligungen von einer positiven konjunkturellen Entwicklung in ihren jeweiligen Märkten und von Zukunftsthemen, die sich aus Megatrends ableiten, profitieren. Chancen für die Beteiligungen im Segment Engineering ergeben sich insbesondere durch die Megatrends Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Wichtige Zukunftsthemen sind hier Automatisierung und Robotik, Sensorik und Messtechnik, Energietechnik und Logistik. Im Segment Infrastructure ergeben sich strategische Chancen aus den Megatrends Mobilität und Urbanisierung, Digitalisierung und Nachhaltigkeit (z. B. nachhaltiges Bauen). Relevante Zukunftsthemen sind insbesondere Infrastrukturnetze, Infrastrukturbauwerke sowie Energieeffizienz. Im Segment Materials liegen die Chancen in einer hohen Materialkompetenz. Chancen bestehen insbesondere bei den Zukunftsthemen der Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Agrar- und Lebensmittelwirtschaft sowie bei energieeffizienten und nachhaltigen Produktionsprozessen. Langfristige Wachstumschancen für die Beteiligungen im Bereich der medizinischen Verbrauchsmaterialien und Hilfsmittel ergeben sich aus dem Megatrend Demografie und Gesundheit. Die zunehmenden regulatorischen Anforderungen, insbesondere durch die neue europäische Medizinprodukteverordnung, bieten Chancen für Unternehmen, die in der Lage sind, diese Anforderungen konsequent zu erfüllen. RisikomanagementStruktur und InstrumenteDie INDUS Holding AG und ihre Beteiligungsgesellschaften sind im Rahmen ihrer Aktivitäten einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Der Eintritt von Risiken könnte nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben und die Erreichung der Ziele beeinträchtigen. Die INDUS Holding AG hat daher in Übereinstimmung mit branchenüblichen Standards und gesetzlichen Bestimmungen ein Risikomanagementsystem eingerichtet, um potenzielle Risiken zu erkennen und über alle Funktionen hinweg beobachten und beurteilen zu können. Dieses Risikomanagementsystem berücksichtigt auch die Risikoeinschätzungen der Geschäftsführungen der einzelnen Beteiligungen in enger Abstimmung mit INDUS. Das Risikomanagementsystem ist als Bestandteil der Geschäfts-, Planungs-, Rechnungslegungs- und Kontrollprozesse in das Informations- und Kommunikationssystem der INDUS Holding AG eingebunden. Die Verantwortung für die Gestaltung des Risikomanagementsystems liegt beim Vorstand, der ein aktives Management der Risiken sicherstellt. Das Risikomanagementsystem der INDUS Holding AG ist im Risikomanagement-Handbuch der Gesellschaft dokumentiert. Das Risiko-Reporting umfasst die INDUS Holding AG und alle vollkonsolidierten Tochterunternehmen der Gruppe. Eine zentrale Rolle des Risikomanagements wird durch das INDUS-Beteiligungscontrolling wahrgenommen. Chancen und Risiken werden in Zusammenarbeit zwischen den Fachbereichen und der Geschäftsleitung der Beteiligungen und dem Beteiligungscontrolling erarbeitet und mit dem Vorstand im Rahmen der Planung abgestimmt. Plan-Ist-Abweichungen der Beteiligungen werden vom Beteiligungscontrolling monatlich analysiert und erkannte Risiken dem zuständigen Vorstand berichtet. In den turnusmäßigen, wöchentlichen Vorstandssitzungen werden bedarfsorientiert wesentliche Änderungen der Risikolage besprochen und, soweit notwendig, Maßnahmen eingeleitet. In regelmäßigen Aufsichtsratssitzungen wird der Aufsichtsrat über die wirtschaftliche Lage der Gruppe, Plan-Ist-Abweichungen und weitere, maßgebliche Risiken informiert. Der Risikobeauftragte der Holding administriert fachlich das Risikomanagement-IT-System, führt regelmäßig Schulungen für die Anwendenden durch, analysiert bedarfsorientiert mit dem Beteiligungscontrolling die gemeldeten Risiken der Beteiligungen und sorgt für eine übergeordnete systematische Darstellung und Bewertung. Die Funktion des Risikobeauftragten ist unmittelbar dem Vorstand zugeordnet. Der Kernprozess "Akquisition von Unternehmen" ist eng mit dem Risikomanagement verzahnt. Das M&A-Team der Holding analysiert die Chancen und Risiken eines Akquisitionsunternehmens auf der Basis von Due-Diligence-Untersuchungen und bereitet die Entscheidungsvorlage für den Vorstand vor. Der Vorstand entscheidet über eine Akquisition erst nach ausführlicher Analyse der Chancen und Risiken unter Betrachtung der Risikotragfähigkeit. Bei zustimmungspflichtigen Unternehmenserwerben erhält der Aufsichtsrat anschließend eine Entscheidungsvorlage vom Vorstand inklusive einer Darstellung der Chancen und Risiken zur Genehmigung der Akquisitionen. Ziel des Risikomanagementsystems ist es, Risiken systematisch zu identifizieren, zu bewerten, zu steuern und zu überwachen. Für die Berichterstattung der Risiken bestehen Schwellenwerte, die der Struktur des Beteiligungsportfolios Rechnung tragen. Der Vorstand überprüft und überarbeitet dazu im regelmäßigen Turnus sowie anlassbezogen das Risikoportfolio der Gruppe. Auf dieser Basis werden die erforderlichen Maßnahmen zur Risikosteuerung definiert, dokumentiert und deren Wirksamkeit überwacht. Der Aufsichtsrat wird regelmäßig über die Risikolage der INDUS Holding AG und der INDUS-Gruppe informiert. Die Struktur und die Funktionsweise des Risikomanagementsystems werden in regelmäßigen Abständen sowie anlassbezogen vom Vorstand, als auch durch die interne Revision überprüft. Die Ergebnisse dieser Prüfung ebenso wie die Anmerkungen des Abschlussprüfers im Rahmen der Jahresabschlussprüfung fließen dann in die systematische Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems ein. Die unterjährige Überwachung der Risikolage, die Überprüfung der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems sowie eingeleitete Maßnahmen zu seiner Verbesserung werden einmal jährlich im Risikomanagement-Jahresbericht der Gesellschaft dokumentiert. Internes Kontroll- und RisikomanagementsystemBERICHT GEMÄSS DEUTSCHER CORPORATE GOVERNANCE KODEX 1Das interne Kontrollsystem (IKS) von INDUS ist ein vom Management implementiertes, systematisches Set von Regeln, Verfahren und Verantwortlichkeiten, das darauf abzielt, die ordnungsgemäße Durchführung der Geschäftstätigkeiten des Unternehmens sicherzustellen und die Risiken in den Geschäftsprozessen zu steuern. Wir betreiben zur Sicherstellung dieser umfassenden Aufgabe die nachfolgenden integrierten Managementsysteme: scrollen
1) Nicht Gegenstand der Prüfung
Die Ausgestaltung dieser Systeme beinhaltet einheitlich vorgegebene System- und Prozesselemente, die die Ordnungsmäßigkeit und Funktionsfähigkeit der Systeme sicherstellen. Im Rahmen des Systemdesigns werden auf Basis einer Risikoanalyse Rollen und Verantwortlichkeiten definiert, Richtlinien und Regeln kommuniziert sowie interne Trainings und Schulungsprogramme implementiert. Der laufende Betrieb beinhaltet unter anderem die ordnungsgemäße Bereitstellung von Ressourcen (z. B. Hinweisgeber-/Beschwerdesystem). Die Wirksamkeit der Systeme wird durch systemintegrierte Kontrollen, Self-Assessments und durch externe Prüfungen (z. B. Überprüfungen der IT-Sicherheit im Rahmen des Risikomanagements) überwacht. Fortschritte werden durch Monitorings überwacht. Die Geschäftsführungen der Beteiligungen bestätigen einmal jährlich die Einhaltung der Vorgaben des Compliance-Managementsystems, insbesondere des INDUS-Verhaltenskodex und der zugehörigen Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte. Die Interne Revision überprüft prozessunabhängig, als sog. "Third Line", die Einhaltung von Regeln, Verfahren und Verantwortlichkeiten; sie wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2023 im Zusammenhang mit der veränderten Leitungsstruktur neu gefasst und deutlich ausgebaut. Der Prüfungsplan der Internen Revision umfasste für das Berichtsjahr Prüfungen bei 40 Tochterunternehmen; eine Prüfung kann dabei die Prüfung verschiedener Prüfungsbereiche bei einer Gesellschaft umfassen. Der Prüfungsplan wird rollierend fortgeschrieben. Prüfungsfeststellungen finden Eingang in die Planung des Folgejahres. Hierdurch wird eine dynamische Risikoorientierung gewährleistet. Auch hier erfolgt ein Monitoring des Fortschritts von vereinbarten Maßnahmen zur Behebung von Schwachstellen durch Follow-up-Termine. Alle Beteiligungen sind Bestandteil unseres IKS. Der Umfang, der von jeder Einheit auszuführenden Aktivitäten ist unterschiedlich und hängt unter anderem von der Wesentlichkeit der Einheit für den Konzernabschluss und den spezifischen Risiken, die mit der Einheit verbunden sind, ab. Das Management jeder Einheit ist dabei verpflichtet, in seinem Verantwortungsbereich, unter Berücksichtigung konzernweit verpflichtender Vorgaben, ein angemessenes und wirksames IKS und RMS zu implementieren. Der Prüfungsausschuss ist in die Überwachung des IKS und RMS systematisch eingebunden. Er überwacht insbesondere die Rechnungslegung und den Rechnungslegungsprozess sowie die Angemessenheit und Wirksamkeit des IKS, des RMS und des internen Revisionssystems. Der Vorstand hat sich gemäß den Empfehlungen des DCGK 2022 mit der Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems und des Internen Kontrollsystems auseinandergesetzt; im Ergebnis ergaben sich keine wesentlichen Beanstandungen. BERICHT GEMÄSS §§ 289 ABS. 4, 315 ABS. 4 HGBUmfang und Ausgestaltung des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystems (rIKS) der INDUS Holding AG liegen im Ermessen und in der Verantwortung des Vorstands. Der Aufsichtsrat überwacht den Rechnungslegungsprozess und die Wirksamkeit des rIKS. Die Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit des rIKS bei den Beteiligungsgesellschaften wird zudem durch die Interne Revision und die Abschlussprüfer der Konzerngesellschaften geprüft. Für die INDUS Holding AG selbst obliegt die Prüfung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit des IKS direkt dem Vorstand. Das rechnungslegungsbezogene IKS beinhaltet die Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen, um die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sicherzustellen; es wird kontinuierlich weiterentwickelt. Das rIKS ist so gestaltet, dass der Konzernabschluss der INDUS Holding AG nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und nach den gemäß § 315e Abs. 1 HGB ergänzend zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften ordnungsgemäß aufgestellt wird. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt nach den handelsrechtlichen Vorschriften des HGB. Unabhängig von seiner Ausgestaltung kann das rIKS dennoch keine absolute Sicherheit dahingehend liefern, dass Fehlaussagen in der Rechnungslegung vermieden oder aufgedeckt werden. Die Prozesse zur Konzernrechnungslegung (im Folgenden verkürzt "Rechnungslegung") und Lageberichterstellung werden von den zuständigen Mitarbeitenden im Konzernrechnungswesen und im Controlling der INDUS Holding AG gesteuert. Änderungen der Gesetze, Rechnungslegungsstandards und andere Verlautbarungen werden hinsichtlich ihrer Relevanz und Auswirkungen für die Rechnungslegung geprüft. Die sich daraus ergebenden Änderungen der Rechnungslegungsprozesse werden in zentral verfügbaren Verfahrensanweisungen und in den bei der Rechnungslegung verwendeten Systemen abgebildet. Die jeweils aktuelle Konzernbilanzierungsrichtlinie wird an alle mit der Rechnungslegung befassten Mitarbeitenden der INDUS Holding AG und der Beteiligungsgesellschaften kommuniziert. Zusammen mit dem konzernweit gültigen Abschlusskalender und den konzerneinheitlichen Datenerfassungsmappen zum regelmäßigen Reporting bilden diese Elemente die Basis für den Abschlusserstellungsprozess. Die Beteiligungsgesellschaften erstellen ihre Abschlüsse für Konsolidierungszwecke ("Reporting Packages") gemäß den Vorgaben der Konzernbilanzierungsrichtlinie. Die Reporting- und Konsolidierungsprozesse erfolgen für alle Beteiligungsgesellschaften über ein einheitliches IT-System, das zentral von der INDUS Holding AG zur Verfügung gestellt wird. Verfahrensanweisungen und standardisierte Meldeformate unterstützen dabei den Prozess der einheitlichen und ordnungsgemäßen Konzernrechnungslegung. Teilweise werden zusätzlich externe Dienstleister, z. B. für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen, die Bewertung von Immobilien oder die Ermittlung der segmentspezifischen Kapitalkosten beauftragt. Zur Vermeidung von Risiken im Rechnungslegungsprozess umfasst das rIKS präventive und aufdeckende interne Kontrollen. Dazu gehören insbesondere IT-gestützte und manuelle Abstimmungen, die Funktionstrennung und das Vier-Augen-Prinzip. Diese Kontrollen und Instrumente werden fortlaufend weiterentwickelt, um auch künftige Risiken ausschließen zu können, wenn Schwachstellen identifiziert wurden. Das Controlling und das Konzernrechnungswesen der INDUS Holding AG stellen über entsprechende Prozesse sicher, dass die Vorgaben der Konzern-Bilanzierungsrichtlinie eingehalten werden. Die in den Rechnungslegungsprozess einbezogenen Mitarbeitenden werden regelmäßig geschult. Im gesamten Rechnungslegungsprozess werden die Beteiligungsgesellschaften durch zentrale Ansprechpartner unterstützt. Der Vorstand der INDUS Holding AG und die Geschäftsführungen der Beteiligungsgesellschaften sind dafür verantwortlich, dass die gültigen Richtlinien und Verfahren zum Rechnungslegungsprozess eingehalten werden. Weiterhin stellen sie den ordnungsgemäßen und zeitgerechten Ablauf ihrer rechnungslegungsbezogenen Prozesse und Systeme sicher. Erläuterung der Einzelrisiken und der RisikoaggregationDie Beteiligungsgesellschaften und die INDUS Holding AG identifizieren und bewerten Risiken unverändert zum Vorjahr zunächst im Rahmen eines dezentralen Bottom-up-Ansatzes. Dieser Prozess erfolgt zweimal jährlich und wird durch den Risikobeauftragten der INDUS Holding AG unterstützt. Die Risiken werden anhand der möglichen Auswirkung und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Die Eintrittswahrscheinlichkeit bezieht sich auf den Zeitraum eines Jahres. Eine mögliche Risikowirkung ("Schaden") könnte im Eintrittsfall unterschiedlich hoch ausfallen und kann deswegen mittels Szenarien abgebildet werden, welche die Schäden im besten, mittleren und schlechtesten Fall abbilden. Die folgende Beschreibung der Einzelrisiken basiert auf den von den Beteiligungen und der INDUS Holding AG bis zum Abschlussstichtag identifizierten Risiken. Die Gesamtbeurteilung der Risikolage des Konzerns erfolgt anhand eines Risikomaßes, das mittels einer Monte-Carlo-Simulation aller identifizierten und bewerteten Risiken ermittelt wird. In der Monte-Carlo-Simulation werden die Schadenshöhen simuliert und aggregiert. Chancen werden hierbei nicht betrachtet. Unter Zugrundelegung eines Konfidenzniveaus von 98 % beträgt das so ermittelte Risikomaß für den INDUS-Konzern rd. 69 Mio. EUR (Vorjahr: rd. 72 Mio. EUR). Mit einer Wahrscheinlichkeit von 98 % wird eine finanzielle Belastung aus dem Eintritt von Risiken in dieser Höhe nicht überschritten. Die Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeiten und die jeweilige Schadenshöhe ist stark ermessensbehaftet und kann von tatsächlich eintretenden Schadenshöhen abweichen. Dennoch ist das auf Basis des Risikomanagementsystems ermittelte Risikomaß eine Richtgröße zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit und damit der finanziellen Stabilität der Gruppe. Die Nicht-Berücksichtigung von Chancen in der Monte-Carlo-Simulation führt zu einem zusätzlichen Maß an Planungssicherheit. Die Risikotragfähigkeit gilt als gegeben, wenn die potenzielle Liquiditätsbelastung in Höhe des Risikomaßes - unter Berücksichtigung definierter Maßnahmen (z. B. Verzicht auf Akquisitionen) - getragen werden kann. Nach Einschätzung des Vorstands ist die Risikotragfähigkeit des ermittelten Risikobetrags gewährleistet und eine Bestandsgefährdung nicht erkennbar. Den jeweiligen Anteil der Risikokategorie am ermittelten Risikomaß zeigt die nachfolgende Grafik: ANTEIL DER RISIKOKATEGORIE AM ERMITTELTEN RISIKOMASS(in %)![]() Umfeld- und BranchenrisikenDie Geschäftsentwicklung der Beteiligungen steht in einem engen Zusammenhang mit der Entwicklung des gesamtwirtschaftlichen Umfelds. Übergeordnete Risiken ergeben sich aus aktuellen geopolitischen Entwicklungen. Der Krieg in der Ukraine und die Spannungen zwischen den USA und China sind zentrale geopolitische Herausforderungen. Diese Konflikte haben weitreichende Auswirkungen auf globale Allianzen und Handelsbeziehungen. Sanktionen gegen Länder wie Russland haben zu erheblichen wirtschaftlichen Verwerfungen geführt. Diese Maßnahmen beeinflussen nicht nur die betroffenen Länder, sondern auch die globalen Lieferketten und Energiepreise. Weltweit sind protektionistische Tendenzen zu beobachten. Dies führt zu einer Verringerung der internationalen Handelsverbindungen und erhöht die wirtschaftlichen Risiken. Geopolitische Konflikte verlagern sich zunehmend in den digitalen Raum. Staatlich initiierte Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen und Unternehmen nehmen zu und stellen eine ernsthafte Bedrohung dar. Die anhaltenden Konflikte, insbesondere zwischen Israel und den palästinensischen Gebieten, führen zu einer Eskalation der Gewalt. Dies destabilisiert die Region und kann zu weiteren militärischen Auseinandersetzungen führen. Der Nahe Osten ist eine zentrale Region für die globale Energieversorgung. Konflikte in dieser Region können die Öl- und Gaspreise weltweit beeinflussen und zu wirtschaftlichen Unsicherheiten führen. Die Auswirkungen geopolitischer Risiken und daraus resultierende wirtschaftliche Risiken sind nicht prognostizierbar. INDUS begegnet diesen Risiken durch ein diversifiziertes Portfolio mit verteilten internationalen Aktivitäten. Einzelne Abhängigkeiten werden minimiert, die schlanke Organisation ermöglich schnelle und agile Anpassungen an veränderte Umfeldbedingungen. Mit einem ausgewogenen Beteiligungsportfolio vermeidet INDUS auch überproportionale Abhängigkeiten von einzelnen Branchen. Durch eine hohe Spezialisierung oder eine starke Position innerhalb von meist attraktiven Marktnischen werden sowohl das Branchenrisiko als auch das allgemeine konjunkturelle Risiko für die Beteiligungsunternehmen gemindert. Ein grundsätzliches konjunkturelles und branchenspezifisches Risiko ist von Natur aus aber nicht zu vermeiden. Darüber hinaus befindet sich die Automobilbranche in einem erheblichen Strukturwandel zur Elektromobilität mit hohen Risiken für die direkten und indirekten Zulieferindustrien. INDUS hat durch die Aufgabe und Veräußerung der Serienzulieferer aus dem Bereich Fahrzeugtechnik diese Risiken signifikant reduziert. Unternehmensstrategische RisikenUnternehmensstrategische Risiken bestehen hauptsächlich in der Fehleinschätzung der künftigen Markt- bzw. Geschäftsentwicklung der bestehenden Beteiligungsgesellschaften und von Neuerwerben. Der langfristige Erfolg von INDUS hängt im Wesentlichen von der sorgfältigen Analyse potenzieller neuer Portfoliounternehmen und der Entwicklung des Beteiligungsportfolios ab. Um Risiken auf dem Feld "unternehmensstrategische Risiken" zu reduzieren, setzt INDUS bei Neuakquisitionen auf eine umfangreiche Marktanalyse der jeweiligen Branche sowie eigene Analysen. Diese eigenen Analysen werden bedarfsorientiert einer externen, unabhängigen Begutachtung unterzogen. Die Entscheidung für eine Neuakquisition wird nach intensiver Prüfung und durch einstimmigen Beschluss des Vorstands getroffen und anschließend durch den Aufsichtsrat genehmigt. Den möglichen Risiken aus Fehleinschätzungen in der strategischen Positionierung der Beteiligungsunternehmen begegnet INDUS durch eigene intensive Markt- und Wettbewerbsbeobachtungen, strategisches und operatives Controlling der Beteiligungen und regelmäßige Kommunikation mit den Geschäftsführungen der Beteiligungsgesellschaften. Sämtliche Beteiligungsunternehmen stellen monatlich Daten über ihre aktuelle Geschäftsentwicklung und die individuelle Risikolage zur Verfügung. Ihre kurz- und mittelfristigen Planungen werden auf Ebene der Führungsgesellschaft aggregiert. Dies gewährleistet, dass INDUS stets einen umfassenden Überblick über die Risikolage des einzelnen Unternehmens und des Konzerns hat. Leistungswirtschaftliche RisikenNeben den unternehmensstrategischen Risiken bestehen für INDUS und die Beteiligungsunternehmen leistungswirtschaftliche Risiken. Dazu zählen insbesondere Beschaffungsrisiken, Produktionsrisiken und Absatzrisiken. Die Beteiligungsunternehmen benötigen für die Herstellung ihrer Produkte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die von unterschiedlichen Lieferanten bezogen werden. Aufgrund der breiten Diversifikation innerhalb des Gesamtportfolios von INDUS sind Beschaffungsrisiken in Hinblick auf die Auswirkungen auf den Konzern als Ganzes allerdings begrenzt, was gerade die vergangenen Jahre gezeigt haben. Es besteht das Risiko, dass die Versorgung mit Vorprodukten oder Vormaterialien nicht immer sichergestellt ist. In den Vorjahren waren einige Vorprodukte (z. B. Halbleiter) nicht oder nur schwer zu beschaffen. Zunehmend in den Fokus kommen Risiken in der Lieferkette aufgrund mangelnder Transparenz oder der Nichteinhaltung der beispielsweise im LkSG ("Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten") verankerten, geschützten Rechtspositionen. INDUS hat eine Risikoanalyse des eigenen Geschäftsbereichs und der unmittelbaren Lieferanten durchgeführt und die Risikolage beurteilt. Die Risikoidentifikation und Beurteilung der Maßnahmen, z. B. der Verhaltenskodex für Lieferanten und Subunternehmer, Self Assessments, bestehende Zertifizierungen, Schulungen oder Lieferantenaudits, werden im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses weiterentwickelt. Die aus diesem Bereich resultierenden Risiken, z.B. einer Sanktionierung durch die Aufsichtsbehörden, sind als "Rechtliche Risiken" zu qualifizieren (s. u.). Leistungswirtschaftliche Risiken können sich auch aus dem Klimawandel ergeben. Für die Beteiligungen der Gruppe mit EU-taxonomiekonformen Aktivitäten wurde eine Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung auf Standortebene durchgeführt. Die Bewertung hat ergeben, dass die Standorte nur von sehr wenigen Klimarisiken betroffen sind und diese im Falle ihres Eintritts als nicht gefährdend für die Ausübung der Geschäftstätigkeit zu bewerten sind. Weiterhin wurden Anpassungsmaßnahmen identifiziert, welche die Auswirkungen der Risiken abmildern. Die Einkaufspreise für Rohstoffe und Energieträger können stark schwanken. Abhängig von der jeweiligen Marktsituation ist es den Beteiligungsgesellschaften daher nicht immer möglich, die daraus entstehenden Belastungen an die Kunden zeitnah und vollumfänglich weiterzugeben. Die operativ Verantwortlichen stehen im kontinuierlichen Kontakt mit Lieferanten und Kunden. So können sie frühzeitig auf eventuell auftretende Preis- und Mengenrisiken reagieren. Zusätzlich begrenzen die Beteiligungsunternehmen, wo notwendig, mit dem Abschluss von Rohstoffsicherungen das Risiko. Produktions- und Absatzrisiken sind aufgrund der breiten Diversifikation innerhalb des Gesamtportfolios von INDUS in Hinblick auf die Auswirkungen auf den Konzern begrenzt. INDUS analysiert dazu regelmäßig die Kundenstruktur in der Gruppe; es existieren weder einzelne Produkt- oder Dienstleistungsgruppen noch einzelne Kunden, die einen Anteil von mehr als 10 % am Umsatz erreichen. Auch aufgrund von Tarifabschlüssen ergeben sich weitere leistungswirtschaftliche Risiken, da die Belastungen oft nicht vollumfänglich an die Kunden weitergegeben werden können, sondern durch Produktivitätserhöhungen kompensiert werden müssen. PersonalrisikenDer langfristige Erfolg der INDUS Holding AG hängt maßgeblich vom Wissen und von der Einsatzbereitschaft ihrer Mitarbeitenden ab. Mögliche Risiken ergeben sich im Wesentlichen bei der Personalbeschaffung und Personalentwicklung sowie durch die Fluktuation von Mitarbeitenden in Schlüsselpositionen. Die INDUS Holding AG begrenzt diese Risiken durch zielgerichtete Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie eine leistungsgerechte Vergütung. Die Beschäftigten schätzen die positive Unternehmenskultur. Ausdruck dieser Wertschätzung ist eine geringe Fluktuation. Die Gesamtheit aller Maßnahmen macht die Gesellschaft zu einem attraktiven Arbeitgeber, sodass den Risiken aus Fluktuation, demografischer Entwicklung und Kompetenzverlust aktiv begegnet wird. Die Unternehmen der INDUS-Gruppe betreiben ihre Personalarbeit eigenständig; sie sind in vielen Branchen und Regionen angesiedelt, sodass die Risiken der Personalbeschaffung und Personalentwicklung breit gestreut sind. Qualifizierte Beschäftigte sind ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die jeweilige Beteiligung. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ist das Risiko des Fachkräftemangels auch international weiter auf einem hohen Niveau. Informationstechnische RisikenDie wachsende Vernetzung der Informationssysteme und die Notwendigkeit der permanenten Verfügbarkeit stellen hohe Anforderungen an die eingesetzte Informationstechnologie. Möglichen Risiken aus dem Ausfall von Rechnersystemen und Netzwerken, unberechtigten Datenzugriffen oder Datenmissbrauch begegnet die Gesellschaft mit regelmäßigen Investitionen in Hard- und Software, dem Einsatz von Virenscannern und Firewall-Systemen sowie effektiven Zugangs- und Zugriffskontrollen. Eine permanente Kontrolle dieser Maßnahmen erfolgt durch interne und externe Experten. Für die Unternehmen der Gruppe stellt der mögliche Ausfall der Informationstechnologie ein erhebliches operatives und finanzielles Risiko dar. Die Unternehmen der Gruppe sind in zunehmendem Maße von der Funktionalität und Stabilität der verschiedenen individuellen IT-Systeme abhängig. Weitere Risiken bestehen im Verlust von Daten bzw. Know-how und Datenmanipulationen. Es zeigt sich eine zunehmende Tendenz von Cyberangriffen. Die Unternehmen der Gruppe setzen je nach individueller Risikolage verschiedene Instrumente zur Risikosteuerung ein. Dies reicht von Notfall- und Datensicherungsprozessen, dem Einsatz moderner Antiviren- und Firewall-Soft- und Hardware, Zugriffs- und Zutrittskontrollen bis hin zu weiteren präventiven Schutzmaßnahmen wie der Sensibilisierung der Mitarbeitenden durch deren gruppenweite Schulung mittels E-Learning-Programmen zu den Themen IT-Sicherheit und Datenschutz. Maßnahmen zur Prävention, Aufdeckung und Behandlung von Cyberangriffen bleiben hoch relevant. Aktuell wird an der Umsetzung der für bestimmte Branchen maßgeblichen EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS 2) in der Gruppe gearbeitet, um die Resilienz gegen Angriffe weiter zu erhöhen. Risiken sind teilweise durch eine Cyberversicherung rückgedeckt. Als eine wesentliche weitere Maßnahme werden durch einen externen Dienstleister regelmäßig Pentests und bedarfsbezogene Tests bei den Unternehmen der Gruppe durchgeführt, um die in den Gesellschaften durchgeführten Schutzmaßnahmen von unabhängiger Seite einschätzen zu lassen. Finanzwirtschaftliche RisikenZu den finanzwirtschaftlichen Risiken zählen vor allem das Liquiditäts-, Zinsrisiko und Währungsrisiken sowie das Ausfallrisiko von Kundenforderungen. Grundsätzlich finanzieren sich die einzelnen Beteiligungsgesellschaften selbst aus ihren operativen Ergebnissen. Je nach Liquiditätssituation unterstützt INDUS Holding AG die Beteiligungsgesellschaften bei der Finanzierung und stellt bei Bedarf Finanzmittel zur Verfügung. Um die jederzeitige Handlungsfähigkeit der Führungsgesellschaft sowie eine ausreichende Finanzierung der Beteiligungsgesellschaften sicherzustellen, verfügt die Führungsgesellschaft über entsprechende Liquiditätsreserven und Kreditlinien. Eine breit diversifizierte Finanzierungsstruktur, verteilt auf acht (Vorjahr: acht) Kernbanken, verhindert eine Abhängigkeit von einzelnen Kreditgebern, sodass aus heutiger Sicht der Wegfall von bankenseitigen Kreditgebern begrenzt ist. Die Finanzierung des langfristig ausgerichteten Beteiligungsportfolios erfolgt durch eine revolvierende, langfristige Mittelaufnahme der Führungsgesellschaft. Kreditbesicherungen bestehen nur vereinzelt und unwesentlich auf Tochterebene - im Wesentlichen durch Übernahme von zuvor durch den Alteigentümer gesicherten Verbindlichkeiten im Rahmen einer Akquisition. Finanzielle Covenants auf Konzernebene bestehen nicht. Die vereinbarte Eigenkapitalquote der INDUS Holding AG in Höhe von 40 % stellt aus heutiger Sicht kein wirtschaftliches Risiko dar. Eine Verschlechterung wesentlicher Finanzkennzahlen könnte zu höheren Finanzierungskonditionen infolge geänderter Ratingeinschätzungen führen. Bei der Finanzierung setzt INDUS auf einen Mix aus festverzinslichen und variablen Darlehen; letztere sind durch Zinsswaps gesichert. Eine Veränderung des Zinsniveaus hätte durch die vollständig abgesicherten Zinsänderungsrisiken während der Laufzeit der jeweiligen Darlehen keine Auswirkungen auf die Ertragslage. Das debitorenseitige Ausfallrisiko ist durch das diversifizierte Portfolio und die Eigenständigkeit der Beteiligungsunternehmen, die ihre Aktivitäten auf verschiedene Märkte und mit unterschiedlichen Produkten konzentrieren, deutlich begrenzt. Zudem unterhalten die Beteiligungen selbst wirksame Systeme zur Überwachung der Debitorenrisiken, schließen nach eigenem Ermessen Warenkreditversicherungen ab und berichten der Führungsgesellschaft monatlich über etwaige Risiken. Aufgrund der internationalen Aktivitäten der Beteiligungsgesellschaften bestehen Währungsrisiken. Diesen begegnet INDUS bedarfs- und risikoorientiert mit der Absicherung der Geschäftsvorfälle durch Devisentermingeschäfte. Weitere Erläuterungen zur Finanzierung finden sich im Konzernanhang unter den Informationen zur Bedeutung von Finanzinstrumenten. Rechtliche RisikenDie INDUS Holding AG und ihre Beteiligungsunternehmen sind einer Vielzahl rechtlicher Risiken ausgesetzt. Diese Risiken ergeben sich insbesondere in den Bereichen Wettbewerbs- und Kartellrecht, Außenwirtschafts- und Zollrecht sowie Steuerrecht. Aus dem operativen Geschäft der einzelnen Beteiligungsgesellschaften resultieren darüber hinaus Risiken aus Gewährleistungs- und Produkthaftungsansprüchen. Ein effizientes Vertrags- und Qualitätsmanagement mindert dieses Risiko zwar, kann aber keinen grundsätzlichen Ausschluss garantieren. Vonseiten der Führungsgesellschaft werden die Unternehmen durch Leitfäden, Schulungen und Informationen zu rechtskonformem Verhalten insbesondere in den Bereichen Wettbewerbs- und Kartellrecht, Korruptions- und Geldwäscheprävention, Außenwirtschafts- und Zollrecht unterstützt. Die Gesellschaften sind in einen Regelturnus für ein Monitoring eingebunden, das mit fachanwaltlicher Unterstützung durchgeführt wird. Als flankierende Maßnahmen zur Sensibilisierung werden diese Risikobereiche durch fachanwaltliche Schulungen sowie durch das implementierte E-Learning-Programm unterstützt. Darüber hinaus hat INDUS ein Hinweisgeber-/Beschwerdesystem im Einsatz, welches auch anonyme Meldungen zulässt; durch entsprechende Meldungen besteht die Möglichkeit, potenzielle Risiken so frühzeitig zu erkennen, dass diese gänzlich vermieden bzw. mitigiert werden können. Rechtliche Risiken können sich aus Ansprüchen und Klagen gegen INDUS und/oder Beteiligungsunternehmen (hier insbesondere Gewährleistungen und Produkthaftung) sowie behördlichen Verfahren ergeben. Geltend gemachte Ansprüche Dritter prüfen INDUS bzw. die betreffende Beteiligung eigenständig und sorgfältig auf ihre Begründetheit. Gerichtliche und außergerichtliche Rechtsstreitigkeiten werden bei Bedarf von externen Anwälten begleitet. Die in diesem Bereich identifizierten Einzelrisiken sind gering oder mittel ausgeprägt. INDUS bildet Rückstellungen, sofern Zahlungsverpflichtungen als wahrscheinlich angesehen werden und die jeweilige Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Generell ist festzustellen, dass Umfang und Komplexität gesetzlicher Anforderungen stetig steigen, sich die Vorlaufzeiten zu deren Umsetzung aber zunehmend verkürzen; dies trifft insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen. Gleichzeitig werden Gesetze und Verordnungen zunehmend und regelmäßig in einer Form sanktioniert, deren Basis u. a. auch ein Anteil der getätigten Umsätze ist. Sonstige RisikenUnter den sonstigen Risiken sind im Wesentlichen Risiken höherer Gewalt, also insbesondere für Elementarschäden oder eine Pandemie, erfasst. Das Nettorisiko aus diesen Risiken ist gering, da für diese Schäden in der Regel ausreichender Versicherungsschutz besteht (Elementarschäden) oder durch die vergangene COVID-Lage eine entsprechend gute Vorbereitung auf eine vergleichbare Situation gewährleistet ist. NachhaltigkeitsrisikenIm Rahmen des nichtfinanziellen Berichts der INDUS-Gruppe berichtet INDUS über wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen, die sich auf den Klimawandel beziehen: Energie, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Die Bewertung durch eine Szenarioanalyse für Klimarisiken und Resilienz, hat ergeben, dass wesentliche physische oder transitorische Klimarisiken nicht bestehen. Die Resilienz gegen transitorische Risiken wurde anhand der Risikokategorien der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) bewertet. Die Resilienz des Geschäftsmodells und der Strategie ist umfassend als "hoch" einzustufen. Für keine identifizierte Auswirkung von Klimarisiken wurde eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit oder ein hohes Schadenpotenzial für die Geschäftstätigkeit oder Vermögenswerte identifiziert. Risiken aus bilanzierten Geschäfts- und FirmenwertenDer Konzern hat aufgrund seiner Unternehmensstrategie, die Diversifikation durch einen kontinuierlichen Ausbau des Beteiligungsportfolios voranzutreiben, Geschäfts- und Firmenwerte in Höhe von 405,3 Mio. EUR (Vorjahr: 395,8 Mio EUR) bilanziert. Diese müssen gemäß IAS 36 mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen werden. Weiterhin wird der Werthaltigkeitstest bei unterjährig auftretenden Indikatoren für eine mögliche Wertminderung (Triggering Events) durchgeführt. Liegt der erzielbare Betrag unterhalb des Buchwerts, werden die entsprechenden Geschäfts- und Firmenwerte wertgemindert. Die bilanzierten Firmenwerte verteilen sich auf 44 (Vorjahr: 44) zahlungsmittelgenerierende Einheiten (CGUs) aus allen Segmenten. Kein einzelner Firmenwert ist größer als 10 % der Summe der Geschäfts- und Firmenwerte. Eine Wertminderung entfaltet keine unmittelbare negative Liquiditätswirkung. Indirekte Effekte, beispielsweise durch ansteigende Zinsen aufgrund verschlechterter Unternehmenskennzahlen (Rating), sind möglich und werden im Rahmen des Risikomanagements betrachtet. Gesamteinschätzung des VorstandsINDUS hat durch die im letzten Geschäftsjahr vollzogene Aufgabe und Veräußerung der Serienzulieferer aus dem Bereich Fahrzeugtechnik die Umfeld- und Branchenrisiken, resultierend aus einem erheblichen Strukturwandel zur Elektromobilität signifikant reduziert. Allerdings sind auf der Risikoseite weiter hohe makroökonomische und politische Unsicherheiten zu verzeichnen. Der Krieg in der Ukraine und die Spannungen zwischen den USA und China sind zentrale geopolitische Herausforderungen. Diese Konflikte haben weitreichende Auswirkungen auf globale Allianzen und Handelsbeziehungen und beeinflussen nicht nur die betroffenen Länder, sondern auch die globalen Lieferketten und Energiepreise. Weltweit sind protektionistische Tendenzen zu beobachten. Dies führt zu einer Verringerung der internationalen Handelsverbindungen und erhöht die wirtschaftlichen Risiken. Geopolitische Konflikte verlagern sich zunehmend in den digitalen Raum. INDUS begegnet diesen Risiken durch ein diversifiziertes Portfolio mit verteilten internationalen Aktivitäten. Einzelne Abhängigkeiten werden minimiert, die schlanke Organisation ermöglich schnelle und agile Anpassungen an veränderte Umfeldbedingungen. Mit einem breiten Beteiligungsportfolio vermeidet INDUS auch überproportionale Abhängigkeiten von einzelnen Branchen. Durch eine hohe Spezialisierung oder eine starke Position innerhalb von meist attraktiven Marktnischen werden sowohl das Branchenrisiko als auch das allgemeine konjunkturelle Risiko für die Beteiligungsunternehmen gemindert. Ein grundsätzliches konjunkturelles und branchenspezifisches Risiko ist von Natur aus aber nicht zu vermeiden. Die aktuellen Umbrüche bieten nicht nur Risiken, sondern auch zahlreiche Chancen. Durch gezielte Innovationsförderung, beispielsweise durch den Einsatz von KI-Anwendungen in den Beteiligungen, werden die Möglichkeiten für Produkt- und Prozessinnovationen erheblich gesteigert. Verstärkte Maßnahmen zur Verbesserung der Marktexzellenz und operativen Exzellenz erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit der Beteiligungen. Der Strukturwandel hin zu Klimaschutz und klimaneutralen Technologien eröffnet den Unternehmen zudem neue Marktchancen. Eine solide und verlässliche Finanzierung ermöglicht es INDUS jederzeit sich bietende Akquisitionschancen in einem volatilen Umfeld zu nutzen. Der Vorstand hat sich mit den Chancen und Risiken und mit der Risikotragfähigkeit unter Berücksichtigung von Maßnahmen intensiv auseinandergesetzt. Für den Konzern waren im abgelaufenen Geschäftsjahr und aus heutiger Sicht für das laufende Geschäftsjahr aus Sicht des Vorstands keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden. PrognoseberichtFür die INDUS-Gruppe wird 2025 ein Umsatz von 1,75 bis 1,85 Mrd. EUR erwartet und mit einem adjusted EBITA in Höhe von 150 bis 175 Mio. EUR gerechnet. Die Marge des adjusted EBITA wird im Korridor von 8,5 bis 10,0 % erwartet. Bei der Emissionsintensität der Treibhausgase wird für 2025 mit einer weiteren Reduktion geplant. Erwartete Entwicklung der RahmenbedingungenAuch 2025 dürfte die wirtschaftliche Erholung in Deutschland fragil bleiben. Die Prognosen der Wirtschaftsinstitute für das Wirtschaftswachstum 2025 reichen von 0,0 % bis 0,7 %. Damit ist Deutschland Schlusslicht innerhalb der Industrienationen. Angesichts der schwachen Konjunktur dürfte die EZB ihre Geldpolitik weiter lockern, sofern die Inflation sich anhaltend normalisiert. Im Januar 2025 betrug die Teuerung voraussichtlich 2,3 %, für das Gesamtjahr wird eine Inflation leicht oberhalb der 2 %-Zielmarke erwartet. Leicht positive Impulse zum Jahresende lassen darauf hoffen, dass die Talsohle durchschritten ist: Im Verarbeitenden Gewerbe stieg der Auftragseingang im Dezember 2024 um 6,9 % im Vergleich zum Vormonat. Auch die Exporte legten im Dezember 2,9 % zu. Die Frühindikatoren liefern gemischte Signale: Der ifo-Geschäftsklimaindex stieg im Januar auf 85,1 Punkte, wobei diese Erhöhung vor allem getragen ist von verbesserten Lageeinschätzungen. Der Einkaufsmanagerindex Deutschland erreichte mit 45,0 Punkten zwar ein Achtmonatshoch, blieb aber weiter unter der Wachstumsschwelle. Das Exportgeschäft stagniert mit einem PMI-Wert von 50,0 Punkten ohne größere Wachstumsimpulse. Die Verbraucherstimmung gab zu Jahresbeginn nach. Insgesamt bestehen die strukturellen Herausforderungen für die deutsche Wirtschaft fort: Die schwache Inlandsnachfrage, wirtschaftspolitisch unsichere Rahmenbedingungen bei zugleich ausufernder Bürokratie, hohe Arbeitskosten, Fachkräftemangel und überdurchschnittliche Energie- und Rohstoffpreise belasten die Wettbewerbsfähigkeit. Die Auswirkungen möglicher Zollerhebungen durch die USA und Gegenreaktionen anderer Staaten sind noch nicht absehbar. Auch die anhaltenden Kriege sowohl in der Ukraine als auch im Nahen Osten bleiben ein hoher Risikofaktor. Für die Weltwirtschaft geht der IWF von einem Wachstum von 3,3 % im Jahr 2025 aus. Auch 2026 soll die Weltwirtschaft um 3,3 % wachsen. Wirtschaftswachstum(in %)scrollen
Quelle: Internationaler Währungsfonds, World Economic Outlook (Stand: Januar 2025) Engineering: Verhaltener AusblickDie Rahmenbedingungen für den deutschen Maschinenbau bleiben 2025 herausfordernd. Die VDMA-Volkswirte prognostizieren einen realen Produktionsrückgang von 2 %. Diese Einschätzung basiert auf anhaltendem Auftragsmangel sowie hoher Unsicherheit durch politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Die Auftragseingänge zeigen je nach Branche ein differenziertes Bild: Während etwa Thermoprozesstechnik und Textile Care im vierten Quartal 2024 deutliche Zuwächse verzeichneten, brachen die Bestellungen u. a. bei Robotik, Verfahrenstechnik und Kunststoff- und Gummimaschinen um 20 % und mehr ein. Das ifo-Geschäftsklima für den Maschinenbau gab im Januar 2025 weiter nach. Marktchancen sieht die Branche in Nordamerika: 72 % der vom VDMA befragten Unternehmen möchten ihre Geschäftsaktivitäten in den USA in den nächsten fünf Jahren ausbauen. 85 % der Maschinenbauer glauben, dass ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem US-Markt in den nächsten zwölf Monaten gleich bleibt oder sich verbessert. Der zunehmende Protektionismus könnte hier jedoch zu Rückschlägen führen. Auch der Fachkräftemangel und anhaltend hohe Finanzierungskosten bremsen Investitionen. Infrastructure: Zarte Erholungssignale auf schwachem FundamentDie Bauwirtschaft bleibt 2025 unter Druck, zeigt jedoch vorsichtige Anzeichen einer Stabilisierung. Der HCOB Bau-Index (PMI) erreichte im Januar 2025 mit 42,5 Punkten ein 20-Monatshoch, blieb jedoch noch weit unter der Wachstumsschwelle. Der ifo Geschäftsklimaindex für das Bauhauptgewerbe hat sich im Januar 2025 weiter eingetrübt, die aktuelle Lage wurde aber leicht positiver bewertet. Für das Gesamtjahr erwartet der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) einen realen Umsatzrückgang von 1,4 %; eine Verbesserung im Vergleich zum Minus von rund 3,5 % im Jahr 2024. Das DIW geht etwas optimistischer von einem Rückgang der Bauinvestitionen um 0,9 % aus. Im Wohnungsbau erwarten die Experten eine Verlangsamung des Abwärtstrends, im Wirtschaftsbau soll es sogar ein Plus geben. Die EU-Kommission sieht in ihrer Herbstprognose bereits ab Anfang 2025 ein Wachstum der deutschen Bauwirtschaft, gestützt durch die sich erholende Nachfrage nach Wohnraum und Infrastruktur. Stand Januar 2025 liegt die Auslastung im Bauhauptgewerbe laut ifo aber noch bei niedrigen 65,5 %. Materials: Schwache Prognosen, erste LichtblickeDer Arbeitgeberverband Gesamtmetall sieht verhalten auf das Jahr 2025: Die inländische Investitionskrise und negative Exportpläne dürften die M+E-Industrie auch weiter belasten. Das ifo-Geschäftsklima für die Materialerzeugung und -bearbeitung stieg im Januar 2025, blieb aber tief im Rezessionsbereich. Steigende Exporterwartungen und Produktionspläne könnten auf eine ersten Bodenbildung hindeuten. Eine ähnliche Tendenz zeigte sich bei den Herstellern von Metallerzeugnissen. Die Auftragsbestandsbeurteilung gab jedoch in beiden Bereichen weiter nach. Eine Konsolidierung zeigen die Prognosen für die Bereiche Bau- und Landmaschinen: Der VDMA erwartet für die Baumaschinenindustrie eine positive Tendenz in der zweiten Jahreshälfte 2025. Die deutschen Verkäufe sollen 2025 um 5 % zulegen. Bis 2027 soll die europäische Baumaschinenindustrie das Umsatzniveau des Jahres 2022 wieder erreichen. Die Auswirkungen möglicher Zölle sind heute aber noch nicht abschätzbar. Die Konjunktur für die Unternehmen aus dem Bereich der Medizin- und Rehaprodukte bleibt durchwachsen. Laut ifo-Konjunkturspiegel vom Januar 2025 beurteilen rund 20 % der Großhändler medizinischer Erzeugnisse ihre Geschäftsperspektiven pessimistisch, etwas weniger sehen die Geschäftsentwicklung der kommenden sechs Monate aber auch günstiger. Der Branchenverband SPECTARIS rechnet für 2025 mit einem Umsatzplus von rund 3 %, die LBBW mit +5,5 %. Allgemein steigen aber die regulatorischen Anforderungen rund um EHDS, MDR, AI Act oder das drohende PFAS-Verbot. Die Auswirkungen einer ggf. anstehenden Krankenhausreform oder möglicher Zölle für den US-amerikanischen Markt sind noch nicht kalkulierbar. Die internationalen Märkte bieten aber weiterhin Wachstumspotenziale: Bis 2028 soll der Weltmarkt für Medizintechnik jährlich um 6,4 % steigen. Erwartete Entwicklung des Konzerns"EMPOWERING MITTELSTAND" - neue Dynamik für die Jahre bis 2030Die Veröffentlichung dieses Geschäftsberichts ist der Startpunkt für Implementierung und Kommunikation unserer Wachstumsstrategie EMPOWERING MITTELSTAND. Nach der Neuausrichtung unseres Portfolios durch den Rückzug aus der automobilen Serienzulieferung haben wir mit der neuen Segmentstruktur und dem Aufbau des Segmentmanagements bereits wichtige Weichen für die Zukunft gestellt. EMPOWERING MITTELSTAND schafft nun eine klare Wachstumsperspektive bis zum Jahr 2030. Wir bringen unser Portfolio mit neuer Dynamik voran. ES BLEIBT DABEI: NACHFOLGELÖSUNGEN FÜR DEN MITTELSTANDUnsere jahrzehntelange Erfahrung mit Nachfolgelösungen für den Mittelstand bleibt das Fundament unseres Handelns. Mit einem Verkauf an INDUS ermöglichen Familienunternehmer ihren Unternehmen eine dynamische Weiterentwicklung. Mit unserer Kompetenz bei der internationalen Expansion und der Weiterentwicklung von Geschäftsmodellen sowie unserer fundierten technischen Expertise differenzieren wir uns von anderen potenziellen Erwerbern. Anspruchsvolle Industrietechnik steht aufgrund unserer hohen Technikkompetenz weiter im Fokus unserer Akquisitionspolitik. Damit bewegen sich unsere Portfoliounternehmen in spannenden Nischen, die Differenzierung im Wettbewerb ermöglichen und gute Erträge sichern. Wie bisher bieten wir Familienunternehmern nach dem Verkauf einer Anteilsmehrheit an INDUS die Möglichkeit, als Mitgesellschafter weiter die Geschicke Ihres Unternehmens zu lenken und aktiv dessen weitere Entwicklung mitzugestalten. Wir glauben an die Kraft des Mittelstands, gerade auch in diesen herausfordernden Zeiten. Unternehmerisches Handeln, wie wir es besonders im Mittelstand finden, hat uns geprägt und bestimmt auch zukünftig unser Handeln. WACHSTUM FÜR DIE INDUS-GRUPPEDie erfolgreiche Umsetzung von EMPOWERING MITTELSTAND wird zu erheblichem anorganischem Wachstum durch Akquisitionen und zu dauerhaftem organischem Wachstum im Bestandsportfolio führen. Um das zu erreichen, haben wir drei Kernhebel definiert: Akquisitionen, Technikkompetenz und Internationalisierung. 1. Wachstumstreiber: AkquisitionsoffensiveUnser weiteres Wachstum im Rahmen von EMPOWERING MITTELSTAND wird besonders getrieben durch ein ehrgeiziges Akquisitionsprogramm. Beginnend mit einem Cash-out für Unternehmenskäufe von 50 Mio. EUR im Jahr 2025 planen wir einen Anstieg dieser Ausgaben bis auf über 100 Mio. EUR im Jahr 2030; insgesamt werden wir in diesem Zeitraum so über 500 Mio. EUR in Unternehmenskäufe investieren und daraus jährliche Umsätze von über 600 Mio. EUR bis zum Jahr 2030 generieren. Als Teil dieses Wachstumsprogramms wollen wir uns bei Wachstumsakquisitionen (Portfolioebene) auf größere Targets konzentrieren. Sie sollen das Potenzial haben, ein bestehendes Technologiefeld strategisch zu ergänzen oder Nukleus für ein neues derartiges Feld zu sein. Wachstumsakquisitionen sollen perspektivisch mindestens 4 Mio. EUR adjustiertes EBITA pro Jahr zum Ergebnis unserer Gruppe beitragen. Zur Umsetzung des Programms werden wir unsere M&A-Organisation personell stärken und unser M&A-Marketing bei potenziellen Verkäufern und Intermediären besonders auch international erweitern. Eine aktive und gezielte Targetsuche ausgerichtet auf die Wachstumspläne des Segmentmanagements ergänzen unsere M&A-Aktivitäten. 2. Wachstumstreiber: Technologie und InnovationDas Identifizieren von immer besseren Technologien und das Investieren in diese Technologien ist zwingende Voraussetzung für den zukünftigen Erfolg und das Wachstum unserer Unternehmensgruppe. Ein entscheidender Erfolgsfaktor für die kommenden Jahre ist die enge Begleitung unserer Beteiligungen auf ihrem Weg in die digitale Zukunft: scrollen
Die systematische Suche nach der Erweiterung der Produkt- und Dienstleistungsangebote unserer Beteiligungen ist wesentlich für deren Erfolg. Ein wichtiger Baustein kann dabei auch die Zusammenarbeit mit Start-ups sein, um deren Entwicklungen in einem realen Umfeld zu testen und gemeinsam zu verbessern. Dazu werden wir im Rahmen von EMPOWERING MITTELSTAND ein Venture-Clienting-Programm für unsere Beteiligungen aufbauen. 3. Wachstumstreiber: Internationale ExpansionMit EMPOWERING MITTELSTAND stellen wir internationales Wachstum für die kommenden Jahre in den Mittelpunkt unseres Handelns. Für unser globales Wachstum haben wir drei Handlungsfelder definiert: scrollen
Beim internationalen Wachstum spielt Nordamerika eine wichtige Rolle. Wir wollen an dem dort klar erkennbaren Wachstumspotenzial partizipieren und durch Wertschöpfung vor Ort die Resilienz unserer Gruppe gegen protektionistische Maßnahmen erhöhen. SEGMENTMANAGEMENT ERMÖGLICHT WACHSTUMUnsere aktuelle Segmentstruktur und das mit Jahresbeginn 2023 neu eingeführte Segmentmanagement bewähren sich. Die segmentverantwortlichen Vorstandsmitglieder entwickeln die Segmente aktiv weiter und bringen sich intensiv in unsere Akquisitionsaktivitäten ein. Für die erfolgreiche Umsetzung von EMPOWERING MITTELSTAND spielt das Segmentmanagement deshalb eine entscheidende Rolle. Innerhalb ihrer Segmente bilden die segmentverantwortlichen Vorstandsmitglieder Technologiefelder, die mehrere Segmentunternehmen zusammenfassen. Sie bilden die Wachstumskerne der Segmente. Durch die Zusammenarbeit der Unternehmen innerhalb eines solchen Felds entstehen neue Produkte und werden neue Märkte erschlossen. Durch gezielte Ergänzungsakquisitionen wird die Schlagkraft eines solchen Felds zusätzlich erhöht werden. Kernaufgabe des Segmentmanagements ist die regelmäßige Portfoliobewertung. Segmentunternehmen, die mittelfristig unsere Wachstumserwartungen nicht erfüllen können oder dauerhaft bei der Profitabilität hinter unseren Erwartungen zurückbleiben, werden wir desinvestieren. Die Verkaufserlöse investieren wir in den zusätzlichen Kauf neuer Unternehmen. In den kommenden Jahren werden wir das Segment Materials neu ausrichten und stärken. Dazu werden wir Unternehmen akquirieren, die Produkte und Komponenten mit einem tiefen Verständnis ihrer Kundenbranchen unter eigener Marke oder mit differenzierendem Produktions-Know-how oder Prozess-Know-how herstellen. Diese Unternehmen können in verschiedenen Werkstoffbereichen wie Verbundmaterialien, Technische Kunststoffe, Technische Textilien, Keramik oder Metallen tätig sein. Um diese Neuausrichtung auch nach außen zu dokumentieren, werden wir das Segment in Materials Solutions umbenennen. NACHHALTIG HANDELNNachhaltig Handeln haben wir bereits seit einigen Jahren als eigenen Fachbereich in unserer Organisation etabliert. Unsere Bemühungen zur Reduzierung unserer Treibhausgasemissionen sind erfolgreich und wir folgen unserem Reduktionspfad wie geplant. Die Aktivitäten im Bereich des Nachhaltigkeitsmanagements werden wir unverändert fortführen. WACHSTUM BRAUCHT KAPITALDie Umsetzung von EMPOWERING MITTELSTAND und das daraus resultierende Wachstum erfordern in den kommenden Jahren in erheblichem Umfang Kapital. Unser Wachstumsmodell zeigt, dass wir dieses Wachstum ohne Kapitalerhöhungen aus dem Cashflow und durch zusätzliches Fremdkapital finanzieren können. Dabei werden wir unsere "finanziellen Leitplanken" einhalten - die Entschuldungsdauer (Net Debt/EBITDA) wird unter 2,5 und unsere Eigenkapitalquote im Konzern über 40 % liegen. Damit bewegen wir uns weiter im Bereich eines Investment Grade Ratings. Unverändert werden wir erworbenen Unternehmen zur Kaufpreisfinanzierung keine Schulden aufbürden, sondern die Kaufpreise aus der Holding heraus finanzieren. UNVERÄNDERTE DIVIDENDENPOLITIKWir werden unsere Aktionäre auch zukünftig mit einer regelmäßigen Dividendenausschüttung am Geschäftserfolg beteiligen. Die Dividendenzahlung orientiert sich grundsätzlich am Jahreserfolg der Holding. Die Dividendenpolitik sieht vor, mindestens die Hälfte der Gewinne zur Stärkung der Gesellschaft zu thesaurieren und bis zu 50 % der Gewinne auszuschütten. ANGEPASSTE STEUERUNGSGRÖßENAls neue Steuerungsgrößen der Gruppe und der Segmente werden mit Beginn des Geschäftsjahres 2025 das adjusted EBITA und die adjusted EBITA-Marge eingeführt. Diese wurden bisher bereits berichtet, ersetzen aber nunmehr die bisherigen Steuerungsgrößen EBIT und EBIT-Marge. Diese Kennzahlen eliminieren den Einfluss der Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte aus Kaufpreisallokationen und sind aus Sicht des Managements geeigneter, die operative Kernleistung der Gruppe darzustellen. Zudem wird die Vergleichbarkeit der Segmentergebnisse verbessert. Als Steuerungsgröße für die Akquisitionen wird anstelle der bisher verwendeten Anzahl von Akquisitionen zukünftig das mit den Akquisitionen im Berichtszeitraum erworbene, annualisierte adjusted EBITA verwendet. Diese Steuerungsgröße ermöglicht eine gute Bewertung des zukünftigen Ergebnisbeitrags der Akquisitionen. Die übrigen Steuerungsgrößen Umsatz, Free Cashflow, Investitionen und THG Scope 1+2 werden unverändert beibehalten. LANGFRISTIGE AMBITIONDie erfolgreiche Implementierung und Umsetzung von EMPOWERING MITTELSTAND wird zu dauerhaftem organischem Wachstum im Bestandsportfolio und zu erheblichem anorganischem Wachstum durch Akquisitionen führen. Unser Ambitionsniveau für das Jahr 2030 liegt bei scrollen
Erwartungen für das Geschäftsjahr 2025Der nachfolgende Prognosebericht basiert auf der von Vorstand und Aufsichtsrat verabschiedeten Unternehmensplanung. Die Einschätzungen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung für das kommende Jahr sind gedämpft. Zusätzlich bestehen hohe Unsicherheiten in Hinblick auf die gesamtwirtschaftlichen Folgen der Politik der neuen US-amerikanischen Regierung und die Neuwahl in Deutschland. Umfang und Ausmaß der Auswirkungen dieser Risiken auf die INDUS-Gruppe sind zum jetzigen Zeitpunkt weder absehbar noch quantifizierbar. Für die Planung 2025 wird erstmals das adjusted EBITA als Ergebniskennzahl und Steuerungsgröße verwandt. Diese Kennzahl eliminiert den Einfluss der Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte aus Kaufpreisallokationen und ist aus Sicht des Managements am besten geeignet, die operative Kernleistung der Gruppe darzustellen. Für das kommende Jahr erwarten die Unternehmen im Segment Engineering einen leicht steigenden Umsatz und ein moderat steigendes adjusted EBITA. Die Umsatzsteigerung ist im Wesentlichen steigenden Preisen geschuldet, denen Anstiege bei den Personal- und Materialkosten gegenüberstehen. Das adjusted EBITA wird wegen eines geänderten Produktmix in 2025 moderat steigen. Die Unternehmen des Segments Infrastructure planen einen leicht steigenden Umsatz und ein moderat steigendes adjusted EBITAs. Es wird mit einer Seitwärtsbewegung im Volumen und einer Erhöhung der Preise, begründet durch Personal- und Materialkostenanstiege, gerechnet. Die Unternehmen im Segment Materials rechnen für 2025 einem leicht steigenden Umsatz aber einem leicht sinkenden adjusted EBITA. Trotz geplanter Effizienz- und Kostenmaßnahmen wird mit negativen Sondereffekten gerechnet, so dass das adjusted EBITA leicht sinken wird. Das im Rahmen des Planungsprozesses beschlossene Investitionsbudget der INDUS-Gruppe für das Jahr 2025 liegt bei 75 bis 85 Mio. EUR (exklusive Zukäufe). Die Investitionen betreffen die Segmente Infrastructure und Engineering in etwas höherem Maß als Materials, da in diesen Segmenten der Neubau bzw. der Erwerb von Betriebsimmobilien vorgesehen ist. Für Unternehmenszukäufe sieht die Planung ein Cash-out von 50 Mio. EUR für das Jahr 2025 vor. Einschließlich der geplanten Akquisitionen sehen die Planungen für 2025 einen steigenden Umsatz auf 1,75 Mrd. bis 1,85 Mrd. EUR vor. Das adjusted EBITA wird voraussichtlich in einem Band von 150 Mio. bis 175 Mio. EUR liegen. Die adjusted EBITA-Marge wird voraussichtlich zwischen 8,5 und 10,0 % liegen. Diese Prognosen sind vor dem Hintergrund der oben beschriebenen unsicheren Rahmenbedingungen getroffen worden. Die Eigenkapitalquote der INDUS-Gruppe lag 2024 mit einem Wert von 38,7 % unterhalb der Zielmarke von 40 %. Für das Jahresende 2025 wird ein Wert von rund 39 % prognostiziert. Mittelfristig bleibt es das Ziel, eine Eigenkapitalquote von über 40 % stabil zu halten. Im Rahmen der geplanten revolvierenden Finanzierung wird INDUS auch 2025 Fremdkapital in Form von Krediten und Schuldscheindarlehen aufnehmen. INDUS kann bei der Finanzierung auf die bewährten langjährigen Partner im Bankenbereich zurückgreifen, mit denen die Holding in ständigem Austausch steht. Aufgrund der aktuellen Finanzplanung geht der Vorstand für 2025 wieder von einem leichten Anstieg der Nettofinanzschulden aus. Die Entschuldungsdauer der fortgeführten Bereiche auf EBITDA-Basis betrug 2,4 Jahre für 2024. Für das Jahr 2025 gehen wir von einer Entschuldungsdauer von rund 2,5 Jahren aus. Wichtig ist, dass wir langfristig im Zielkorridor von 2,0 bis 2,5 Jahren verbleiben. Für die Emissionsintensität verwendet INDUS ab 2025 die Bruttoemissionsintensität (in t Co2/ Mio. EUR Umsatz) als Steuerungskennzahl. Bisher wurde hier die Nettoemissionsintensität verwendet. Die Bruttoemissionsintensität wird bereits seit mehreren Jahren für die Vorstandsvergütung (STI) zu Grunde gelegt. ERTRAGSLAGE: STEIGENDER UMSATZ UND ADJUSTED EBITA IN HÖHE VON 150 BIS 175 MIO. EUR GEPLANTSOLL-IST-VERGLEICHscrollen
* Bruttoemissionsintensität bezogen auf den
Konzernumsatz
NachtragsberichtNach dem Bilanzstichtag hat INDUS bis zum Ende des Aktienrückkaufprogramms am 05. März 2025 145.480 Aktien erworben. Damit hält INDUS insgesamt 2.000.000 eigene Aktien. Am 05. März 2025 hat der Aufsichtsrat der INDUS Holding AG beschlossen davon 1.095.559 Aktien einzuziehen. Die Einziehung erfolgt ohne Kapitalherabsetzung im vereinfachten Einziehungsverfahren gem. § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG. Dadurch erhöht sich der auf die einzelnen übrigen Aktien entfallende anteiligen Betrag des Grundkapitals gem. § 8 Abs. 3 AktG entsprechend. Mit Wirksamwerden der Einbeziehung ändert sich die Anzahl der Aktien von 26.895.559 auf 25.800.000 Aktien (Stückaktien). INDUS hält von den 25.800.000 Aktien nach Einziehung weiterhin 904.441 eigene Aktien. NachhaltigkeitsberichtAllgemeine AngabenAllgemeine Angaben zur Aufstellung des Nachhaltigkeitsberichts gemäß CSRDESRS 2 - BP 1 ALLGEMEINE GRUNDLAGEN FÜR DIE ERSTELLUNG DER NACHHALTIGKEITSERKLÄRUNGENDie INDUS Holding AG stellt diesen Nachhaltigkeitsbericht gemäß der am 14. Dezember 2022 verabschiedeten und am 5. Januar 2023 in Kraft getretenen EU-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)) auf. Der Bericht steht in Übereinstimmung mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG). Der Bericht erfüllt gleichzeitig die Anforderungen an die nichtfinanziellen Berichtspflichten nach §§ 315b bis 315c HGB (nichtfinanzielle Konzernerklärung). In diesem Nachhaltigkeitsbericht erfolgt die erstmalige und vollständige Nutzung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als Rahmenwerk gem. §§ 315c Abs. 3 iVm. 289d HGB. Die nach § 289c HGB geforderten Aspekte Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung, werden durch die berichteten ESRS-Standards E1, S1 und G1 abgedeckt. Zusätzlich kommt die INDUS Holding AG mit diesem Nachhaltigkeitsbericht den Anforderungen der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (im Folgenden EU-Taxonomie Verordnung) nach (siehe Kapitel: Angaben nach Artikel 8 der EU-Verordnung 2020/852 (Taxonomieverordnung)). Die Informationen in diesem Nachhaltigkeitsbericht gelten grundsätzlich für die INDUS Holding AG und alle ihre vollkonsolidierten Tochterunternehmen (INDUS-Konzern). Ebenso hat der Konzern nicht von der Ausnahmeregelung gemäß Artikel 19a Absatz 3 und Artikel 29a Absatz 3 der Richtlinie 2013/34/EU zu Ausnahmen von der Angabe bevorstehender Entwicklungen oder sich in Verhandlungsphasen befindender Angelegenheiten Gebrauch gemacht. Ebenfalls wurde keine bestimmte Information ausgelassen, die sich auf geistiges Eigentum, Know-how oder die Ergebnisse von Innovationen bezieht. Die zu berichtenden Inhalte wurden anhand einer Wesentlichkeitsanalyse im Rahmen des Ansatzes der doppelten Wesentlichkeit bestimmt. Weitere Informationen zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse sind in dem Kapitel "doppelte Wesentlichkeitsanalyse" dargestellt. Für den vorliegenden Bericht wurden keine Kennzahlen über die erforderliche "Prüfung mit begrenzter Sicherheit" hinaus von externen Stellen geprüft. Kennzahlen, die sich aus den Finanzkennzahlen von INDUS ableiten lassen, sind vom Abschlussprüfer geprüft worden und wurden keiner weiteren externen Prüfung unterzogen. Der bedeutsamste nichtfinanzielle Leistungsindikator von INDUS ist die Intensität der Treibhausgasemissionen (THG-E Scope 1 +2). Dies wird auch im Wirtschaftsbericht im Kapitel "Gesamtbewertung des Vorstands" und im Prognosebericht im Kapitel "Erwartete Entwicklung des Konzerns dargestellt." Die INDUS Holding AG ist ein langfristig orientierter Investor mit über 40 Beteiligungsunternehmen in den drei Segmenten Engineering, Infrastructure und Materials. Das Beteiligungsportfolio ist von sehr unterschiedlichen Geschäftsmodellen, Produkten und Märkten geprägt. Daher ist die Gruppe insgesamt gegenüber Krisen und konjunkturellen Schwankungen per se resilient. Auch bei der Beurteilung der Wesentlichkeit spielt diese Diversifikation eine große Rolle und führt nur in wenigen Fällen zu einer Abhängigkeit von bestimmten Märkten, Produkten, Kunden oder Lieferanten. In diesem Nachhaltigkeitsbericht wird für die einzelnen Angabepflichten sowohl über den Konsolidierungskreis als auch über die vor- und nachgelagerte Wettschöpfungskette berichtet, soweit diese wesentliche Auswirkungen, Risiken oder Chancen aufweisen. Bei der Betrachtung der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette resultiert aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse, dass die Berichterstattung zu den Auswirkungen, Risiken und Chancen im Wesentlichen auf den INDUS-Konzern beschränkt werden kann. Bei der Szenarioanalyse für Klimarisiken wurde auch die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette (außer Produktnutzung und Lebenszyklusende) betrachtet, jedoch keine wesentlichen Aspekte identifiziert. Im Einzelfall - zum Beispiel bei den Scope-3-Emissionen - ist auch die Betrachtung der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette wesentlich. In diesen Fällen erfolgt die Berichterstattung sowohl für den Konsolidierungskreis als auch für die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette. Die Berichterstattung zu Strategien, Maßnahmen und Ziele ist für den INDUS-Konsolidierungskreis wesentlich. Zusätzlich ist die vorgelagerte Wertschöpfungskette (Lieferanten und Subunternehmer) in Bezug auf die Erfüllung der Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten wesentlich. Die Erhebung der quantitativen Parameter betrifft die INDUS-Gruppe. Lediglich die Kennzahlen zu Scope 3 der Treibhausgasbilanz betreffenden Emissionen aus der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. ESRS 2 - BP 2 ANGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT KONKRETEN UMSTÄNDENDer vorliegende Bericht ist der erste Nachhaltigkeitsbericht der INDUS Holding AG. Auf die Angabe von Vorjahreszahlen wird verzichtet. Die durch die ESRS dargelegten Ausnahmeregelungen zu Erleichterungen der Berichterstattung im ersten Jahr werden umfassend in Anspruch genommen. Informationen aus der EU-Taxonomieverordnung und dem HGB sind in diesem Bericht enthalten. Wesentliche Risiken aus der eigenen Geschäftstätigkeit sowie aus Geschäftsbeziehungen, Produkten und Dienstleistungen, die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die nichtfinanziellen Aspekte nach § 289c HGB haben, liegen nicht vor. Soweit die Angaben mittels Schätzungen berechnet wurden bzw. die Angaben Messunsicherheiten unterliegen, ist an den entsprechenden Stellen ein Vermerk eingefügt worden. Dies betrifft die Schätzung zu den Daten aus der Wertschöpfungskette bei allen signifikanten Scope-3-Emissionen (ESRS E1-6), Schätzungen bei den eigenen Tätigkeiten, sowie der Fluktuation der Mitarbeitenden (ESRS S1-6) und Angaben zu den Schulungen von Personen aus Risikobereichen (ESRS G1-3). ESRS 2 -GOV-1 DIE ROLLE DER VERWALTUNGS-, LEITUNGS- UND AUFSICHTSORGANE (INKL. G1) UND GOV-2 INFORMATIONEN UND NACHHALTIGKEITSASPEKTE, MIT DENEN SICH VERWALTUNGS-, LEITUNGS- UND AUFSICHTSORGANE DES UNTERNEHMENS BEFASSEN. HAUPTVERSAMMLUNG UND ANTEILSEIGNERINDUS ist seit 1995 börsennotiert und die INDUS-Aktie wird im Börsenindex SDAX gehandelt. Die Versicherungskammer Bayern ist der Hauptanteilseigner von INDUS mit 12,4 % (Stand: 31. Dezember 2024). Die Hauptversammlung ist das oberste Organ der INDUS Holding AG. Die letzte ordentliche Hauptversammlung fand am 22. Mai 2024 als Präsenzveranstaltung in der Koelnmesse statt. Die Hauptversammlung wählt sechs Mitglieder für den Aufsichtsrat (Anteilseignervertreter) für maximal fünf Jahre. DUALES FÜHRUNGSSYSTEMAls deutsche Aktiengesellschaft verfügt INDUS über ein duales Führungssystem. Dieses zeichnet sich durch eine strikte personelle Trennung zwischen dem Vorstand als Leitungsorgan und dem Aufsichtsrat als Beratungs- und Überwachungsorgan aus. Beide Gremien arbeiten im Interesse des Unternehmens und des Konzerns konstruktiv und vertrauensvoll zusammen. AUFSICHTSRATZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATSDer Aufsichtsrat der INDUS Holding AG besteht aus zwölf Mitgliedern mit Herrn Jürgen Abromeit als Vorsitzendem und Herrn Wolfgang Lemb als stellvertretendem Vorsitzenden. Er ist gemäß Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) zu gleichen Teilen mit Vertretern der Anteilsinhabenden und der Arbeitnehmervertetenden besetzt. Die Aufsichtsratsmitglieder, die nicht von den Anteilsinhabenden gewählt werden, werden von den in Deutschland beschäftigten Mitarbeitenden aus der INDUS-Gruppe gewählt. Die Aufsichtsratsmitglieder weisen Kompetenzen in den für INDUS relevanten Themengebieten und Sachfeldern aus, die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlich sind. Die Bandbreite reicht von akademischen Kompetenzen, über Kompetenzen mittelstandserfahrener Unternehmer und von Mitgliedern in einem branchenbezogenen Industrieverband (VDMA) sowie juristische oder Finanzexpertise bis hin zu Erfahrungen in Betriebsräten der Beteiligungsunternehmen von INDUS. Der Aufsichtsrat hat grundsätzliche individuelle Eignungskriterien wie Alter, Ausbildung und beruflicher Hintergrund sowie Anforderungen an die Persönlichkeit festgelegt. Überdies hat er für das Gesamtgremium ein Diversitätskonzept verabschiedet. Der Aufsichtsrat hat zudem konkrete Ziele für seine Zusammensetzung festgelegt und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium definiert. Der Nominierungsausschuss stellt für die Seite der Anteilsinhabenden im Aufsichtsrat sicher, dass die Ziele seiner Zusammensetzung sowie die Vorgaben des Aktiengesetzes und des Deutschen Corporate Governance Kodex zur Besetzung des Aufsichtsrats beachtet werden. Für die Wahl neuer Anteilsinhabende in den Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung berät der Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats über geeignete Kandidatenvorschläge. Dabei werden neben dem Kompetenzprofil auch die vom Aufsichtsrat hinsichtlich seiner Zusammensetzung festgelegten Ziele berücksichtigt. KOMPETENZEN IN BEZUG AUF NACHHALTIGKEITDie Anforderungen an die Kompetenzen der Aufsichtsratsmitglieder im Bereich Nachhaltigkeit und ESG bestehen in Erfahrungen und Kenntnissen in der nachhaltigen Unternehmenssteuerung, Ressourcenschonung und Förderung von Umwelteffizienzmaßnahmen sowie in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sämtliche aktuellen Aufsichtsratsmitglieder besitzen Kompetenzen im Bereich der Nachhaltigkeit. In der folgenden Kompetenzmatrix sind hierzu im Kompetenzfeld "Nachhaltigkeit und ESG" die Erfahrungen und Kenntnisse in der nachhaltigen Unternehmenssteuerung, Ressourcenschonung und Förderung von Umweltmaßnahmen sowie in der Nachhaltigkeitsberichterstattung dargestellt. Das Kompetenzfeld "Personal & Soziales" deckt Erfahrungen in der Personalführung und -entwicklung sowie in den Bereichen Mitbestimmung und Arbeitnehmerbelange ab. Unter dem Kompetenzfeld "Corporate Governance" werden Kenntnisse und Erfahrungen in der Gestaltung und Überwachung von Risikomanagementsystemen, praktische Erfahrungen in der Gestaltung und Anwendung leistungsorientierter Vergütungssysteme sowie grundlegende börsen- bzw. aktienrechtliche sowie Finanzmarktkenntnisse verstanden. Das Kompetenzfeld "Unternehmensführung" deckt nachhaltig erfolgreiche Führungserfahrung auf Geschäftsführungs-/Vorstandsebene, insbesondere in mittelständischen Unternehmen, sowie nachgewiesene Erfahrung in der Erarbeitung von Unternehmensstrategien und deren Umsetzung ab. scrollen
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Qualifikationsmatrix AufsichtsratDie Standorte der INDUS-Beteiligungen sind in Deutschland (41) und in der Schweiz (3). Sämtliche Aufsichtsratsmitglieder haben ihren beruflichen Schwerpunkt ebenso in Deutschland und in der Schweiz. Darüber hinaus verfügen einige Aufsichtsratsmitglieder über internationale Erfahrungen. Die Anforderungen an Unabhängigkeit und Diversität des Aufsichtsrats sind wie folgt ausgestaltet: UNABHÄNGIGKEIT:scrollen
Im Geschäftsjahr 2024 übte kein Aufsichtsratsmitglied Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern von INDUS aus. Ferner stand und steht kein Aufsichtsratsmitglied in einer persönlichen Beziehung zu einem wesentlichen Wettbewerber. Dem Aufsichtsrat gehören nicht mehr als zwei ehemalige Vorstandsmitglieder an; im Aufsichtsrat ist derzeit ein ehemaliges Vorstandsmitglied vertreten. Dem Aufsichtsrat sollen mindestens vier unabhängige Anteilsinhabende angehören. Der Anteilseignerseite des Aufsichtsrats von INDUS gehört nach deren Einschätzung kein als von Gesellschaft und Vorstand abhängig anzusehendes Mitglied an. Unabhängig sind demgemäß Herr Jürgen Abromeit, Frau Dr. Dorothee Becker, Herr Jan Klingelnberg, Frau Barbara Schick, Herr Carl Martin Welcker und Frau Prof. Dr. Isabell M. Welpe. Den Anforderungen der Unabhängigkeit von der Gesellschaft und deren Vorstand kommen ebenso alle Mitglieder der Arbeitnehmerseite nach. Demgemäß sind Herr Wolfgang Lemb, Frau Dorothee Diehm, Frau Pia Fischinger, Frau Cornelia Holzberger, Herr Gerold Klausmann und Herr Stefan Müller unabhängig. Der INDUS-Aufsichtsrat ist damit zu 100 % unabhängig. DIVERSITÄT:scrollen
Gesetzlich ist die Geschlechterquote vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen. Dem haben sowohl die Aufsichtsratsmitglieder der Anteilsinhabenden als auch die Arbeitnehmervertretenden im Aufsichtsrat widersprochen. Der Aufsichtsrat war somit sowohl auf der Seite der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilsinhabenden, als auch auf der Seite der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmervertretenden jeweils mit mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männern zu besetzen. Derzeit gibt es aufseiten der Aufsichtsratsratsmitglieder der Anteilsinhabenden drei Frauen und drei Männer und auf Seiten der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmervertetende drei Frauen und drei Männer, sodass die gesetzlich vorgesehene Geschlechterquote erfüllt wird. Im Berichtsjahr besteht der Aufsichtsrat damit zu 50 % aus Frauen und zu 50 % aus Männern. INDUS unterscheidet hinsichtlich der Diversität ausschließlich das Geschlecht, sowohl beim Aufsichtsrat als auch beim Vorstand. STRATEGIE- UND ESG-AUSSCHUSS:Der Aufsichtsrat bildet aus seiner Mitte Ausschüsse, die bei Bedarf Sachverständige hinzuziehen können. Er bestellt als ständige Ausschüsse den Personalausschuss, den Prüfungsausschuss, den Nominierungsausschuss, den Strategie- und ESG-Ausschuss und den Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG. Dem Strategie- und ESG-Ausschuss gehören der Vorsitzende des Aufsichtsrats und zwei bis vier weitere Mitglieder mit ausgewiesener Fachexpertise im Bereich Strategieplanung und Nachhaltigkeit an. Der Strategie- und ESG-Ausschuss steht unter dem Vorsitz des Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Der Ausschuss befasst sich mit der nachhaltigen Unternehmensführung sowie der Geschäftstätigkeit des Unternehmens in den Bereichen Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung (ESG) sowie deren Auswirkungen, Risiken und Chancen. Dem Strategie- und ESG-Ausschuss wurden folgende Aufgaben mit Schwerpunkt Nachhaltigkeit übertragen: scrollen
Der Strategie- und ESG-Ausschuss soll regelmäßig ohne den Vorstand tagen. Derzeit ist der Strategie- und ESG-Ausschuss mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Jürgen Abromeit (Ausschussvorsitzender), Herrn Jan Klingelnberg als weiterem Anteilsinhabendenvertreter sowie mit Frau Cornelia Holzberger und Herrn Wolfgang Lemb als Arbeitnehmervertretenden besetzt. Die Mitglieder des Strategie- und ESG-Ausschusses verfügen über ausgewiesene Fachexpertise im Bereich Strategieplanung und/oder Nachhaltigkeit. Aufgaben des Ausschusses sind insbesondere die Vorbereitung von Prozessen zur Planung, Umsetzung, Beurteilung und Anpassung der Geschäftsstrategie, die Überwachung der Vorgehensweise des Vorstands zur Integration von ESG-Aspekten (inklusive Auswirkungen, Risiken und Chancen) in die Unternehmensstrategie sowie die Beratung des Vorstands bei der Festlegung von strategischen Zielen sowie von Nachhaltigkeits- und sonstigen ESG-Zielen. Der Strategie- und ESG-Ausschuss hat 2024 viermal (am 14. März, 18. September, 27. November und 4. Dezember) getagt In der Sitzung am 4.12. wurde über das Thema "Faire Arbeit" in der INDUS-Gruppe gesprochen. Hierzu wurden die entsprechenden Rahmenbedingungen bei INDUS (Verhaltenskodex, Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und Nachhaltigkeitsstrategie) dargestellt und diskutiert. VORSTANDZUSAMMENSETZUNG DES VORSTANDSDer Vorstand der INDUS Holding AG leitet das Unternehmen und führt dessen Geschäfte. Er entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt diese mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. Eine weitere Pflicht des Vorstands liegt in der Aufstellung der Quartals-, Halbjahres- und Jahresabschlüsse für die INDUS Holding AG und die INDUS-Gruppe. Der Vorstand besteht aus fünf Personen. Ihm gehören Herr Dr. Johannes Schmidt (Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor), Herr Rudolf Weichert (Mitglied des Vorstands, CFO und stellvertretender Vorstandsvorsitzender), Frau Gudrun Degenhart (Mitglied des Vorstands und verantwortlich für das Segment Materials), Herr Dr. Jörn Großmann (Mitglied des Vorstands und verantwortlich für das Segment Infrastructure) und Herr Axel Meyer (Mitglied des Vorstands und verantwortlich für das Segment Engineering) an. Die vom Aufsichtsrat getroffene Festlegung zur Altersgrenze für Vorstandsmitglieder, die eine Beendigung des Mandats mit Vollendung des 67. Lebensjahres vorsieht, wird eingehalten. KOMPETENZPROFILDer Aufsichtsrat sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung. Hierfür wurde ein Prozess aufgesetzt, in dessen Rahmen sich zunächst der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Vorsitzenden des Vorstands regelmäßig über absehbare Vakanzen im Vorstand und deren Nachbesetzung austauscht. In den Beratungen im Personalausschuss des Aufsichtsrats ist die Nachfolgeplanung mindestens einmal jährlich ein fester Tagesordnungspunkt. Der Personalausschuss bereitet gegebenenfalls notwendige Beschlüsse des Aufsichtsrats in Vorstandsangelegenheiten vor und unterrichtet den Aufsichtsrat über seine Beratungen. Neben grundsätzlichen Eignungskriterien beim Auswahlprozess für eine Vorstandsposition wie Alter, Ausbildung und beruflicher Hintergrund sowie Anforderungen an die Persönlichkeit achtet der Aufsichtsrat auch auf Vielfalt (Diversity). Bei einer Vakanz im Vorstand definiert der Aufsichtsrat nach Vorbereitung durch den Personalausschuss ein Anforderungs- und Kompetenzprofil für die vakante Position, die im Vorstandsgremium die vorhandenen Profile der anderen Vorstandsmitglieder gut ergänzt oder im Falle des Ausscheidens eines Vorstandsmitglieds dessen Profil ersetzt. Im Vorstandsgremium sollen sämtliche Fähigkeiten und Erfahrungen vorhanden sein, die für die Führung von INDUS als wesentlich erachtet werden, auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte. Über die konkrete Besetzung entscheidet der Aufsichtsrat im Unternehmensinteresse und unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls. Die Vorstandsmitglieder der INDUS Holding AG verfügen über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Klimawandel, Arbeitskräfte des Unternehmens und Gesellschafterverantwortung, die für die Nachhaltigkeitsberichterstattung wesentlich sind. Im Bereich Klimawandel haben sie umfangreiche Erfahrung in der Reduzierung von Treibhausgasemissionen, Energieeffizienzmaßnahmen und der Förderung erneuerbarer Energien. Sie verfügen auch über Kenntnisse im Umgang mit Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards wie (Global Reporting Initiative (GRI)) und (Carbon Disclosure Project (CDP)). In Bezug auf die Arbeitskräfte des Unternehmens haben sie Erfahrungen in der Förderung von Mitarbeitendenzufriedenheit und in der Schaffung einer positiven Arbeitsatmosphäre. Dadurch konnte zum Beispiel in den vergangenen Jahren eine niedrige Fluktuation innerhalb der Arbeitnehmerschaft erzielt werden. Der Vorstand ist seit Jahren mit dem Thema Fachkräftemangel insbesondere in den Beteiligungsgesellschaften konfrontiert und hat hierzu unterschiedliche Lösungen gefunden, um dem Problem entgegenzutreten. Darüber hinaus hat der Vorstand Erfahrungen mit Mitarbeitendenengagement, Diversity und Inklusion sowie im Umgang mit Tarifverhandlungen und Sozialpartnern. Er verfügt auch über Kenntnisse im Bereich des Arbeitsschutzes und der Gesundheitsförderung. Im Hinblick auf die Gesellschafterverantwortung haben die Vorstandsmitglieder umfassende Erfahrungen in der Gestaltung von Risikomanagementsystemen, der Überwachung von Compliance-Prozessen sowie im Umgang mit Corporate Governance-Fragen. Sie verfügen auch über Kenntnisse im Bereich des Vergütungsmanagements und der Aktienoptionen. Sie haben in den vergangenen Jahren sämtliche neue Berichtspflichten wie zum Beispiel das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, den Vergütungsbericht gemäß § 182 AktG, den nichtfinanzieller Bericht und aktuell den Nachhaltigkeitsbericht gemäß CSRD für die INDUS Holding AG eingeführt. Darüber hinaus haben die Vorstandsmitglieder der INDUS Holding AG Erfahrungen in der Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Unternehmensstrategie sowie im Umgang mit Stakeholdern und Interessenvertretern. Durch die Integration von "Nachhaltig handeln" als vierter Säule von PARKOUR perform hat der Vorstand die Bedeutung der Nachhaltigkeit für INDUS herausgestellt. Mit der Nachhaltigkeitsförderbank als Möglichkeit zur Förderung von nachhaltigkeitsbezogenen Projekten in den Beteiligungsgesellschaften hat der Vorstand den Fokus auf Nachhaltigkeitsthemen in der gesamten Gruppe geschärft und vielfältige Erfahrungen mit den unterschiedlichsten Projekten mit Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen für die INDUS Holding AG gesammelt. Durch die Veröffentlichung des Nachhaltigkeitsmagazins SUSTA[IN] wird die Bedeutung der Nachhaltigkeit in der INDUS-Gruppe unterstrichen. Weiterhin hat der Vorstand durch eine angestellte Fachexpertin für Nachhaltigkeit mit direkter Berichterstattung an die Vorstandsmitglieder jederzeit Zugang zu umfangreichem Fachwissen und kompetenter Erfahrung im Bereich Nachhaltigkeit. Die Fachexpertin für Nachhaltigkeit arbeitet eng mit den Nachhaltigkeitsbeauftragten der Beteiligungen zusammen und kontrolliert die Berichterstattung der einzelnen Gesellschaften. Soweit bei den Gesellschaften besondere Nachhaltigkeitsthemen auftauchen, werden diese entweder über die Geschäftsführungen der Beteiligungen oder über die Fachexpertin Nachhaltigkeit an die Vorstände berichtet. Zum Aufbau und zur Intensivierung der Kompetenzen werden externe Schulungen im Nachhaltigkeitsbereich wahrgenommen. Darüber hinaus arbeitet INDUS seit vielen Jahren mit einer externen Beratung mit ausgewiesenem Fokus auf Nachhaltigkeit zusammen. DIVERSITÄTSeit Inkrafttreten von § 76 Abs. 3a Satz 1 AktG unterliegt INDUS als börsennotiertes und zugleich paritätisch mitbestimmtes Unternehmen dem dort normierten verbindlichen Mindestbeteiligungsgebot für den Vorstand. Seit Oktober 2023 gehört Frau Gudrun Degenhart zum Vorstand der INDUS Holding AG. Sie ist verantwortlich für das Segment Materials. Das Mindestbeteiligungsgebot wird somit erfüllt. Der Vorstand setzt sich zu 80 % aus Männern und zu 20 % aus Frauen zusammen. NACHHALTIGKEITDie kontinuierliche Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung von INDUS, in Bezug auf Auswirkungen, Risiken und Chancen, aber auch darüber hinaus, wird vom Vorstand gesteuert und weiterentwickelt. INDUS hat bereits frühzeitig erkannt, wie bedeutsam es ist, verantwortungsvoll zu handeln und das Erreichte stetig zu verbessern. Echter Unternehmenserfolg misst sich nicht nur in Quartalszahlen, sondern in der erfolgreichen Entwicklung auf lange Sicht. Dabei zählen ebenso die Unternehmensfaktoren, die außerhalb der wirtschaftlichen Dimension stehen: Umweltbelange, Belange der Mitarbeitenden und Gesellschafterverantwortung. Aus diesem Grund hat INDUS "Nachhaltig handeln" als vierte Strategiesäule von PARKOUR perform, dem Strategieprogramm der Gesellschaft, verankert. Die Handlungsfelder sowie die Auswirkungen, Risiken und Chancen daraus werden regelmäßig inhaltlich überprüft und wurden aktuell mit der doppelten Wesentlichkeitsanalyse bestätigt. Zusätzlich zur Begleitung der Beteiligungsgesellschaften ist INDUS im Wesentlichen im Rahmen der Akquisition von neuen Gesellschaften tätig. Im Due-Dilligence-Prozess werden die betrachteten Akquisitionstargets im Hinblick auf die Kompatibilität mit den Handlungsfeldern der Nachhaltigkeitsstrategie abgeglichen. Dabei werden insbesondere Zukunftstrends aus dem ESG-Themenkomplex mit in die Prognose der wirtschaftlichen Entwicklung des Akquisitionstargets und der Geschäftsfelder, in denen das Akquisitionstarget aktiv ist, einbezogen. Dies trifft häufig auf Entwicklungen hinsichtlich des Zukunftstrends "GreenTech" zu. INDUS hat in Übereinstimmung mit branchenüblichen Standards und gesetzlichen Bestimmungen ein Risikomanagementsystem eingerichtet, um potenzielle Risiken zu erkennen und über alle Funktionen hinweg beobachten und beurteilen zu können. Das Risikomanagementsystem ist als integraler Bestandteil der Geschäfts-, Planungs-, Rechnungslegungs- und Kontrollprozesse in das Informations- und Kommunikationssystem der INDUS Holding AG eingebunden; es ist wesentlicher Bestandteil des Führungssystems. Die Verantwortung für die Gestaltung des Risikomanagementsystems liegt beim Vorstand, der ein aktives Management sämtlicher Risiken - und damit auch der Risiken in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte sicherstellt. Ziel des Risikomanagementsystems ist es, Risiken systematisch zu identifizieren, zu inventarisieren, zu analysieren, zu bewerten, zu steuern und zu überwachen. Der Vorstand überprüft und überarbeitet dazu in regelmäßigem Turnus sowie anlassbezogen das Risikokataster der Gesellschaft. Neben der Erreichung wirtschaftlicher Ziele sind relevante Nachhaltigkeitskonzepte, nichtfinanzielle Leistungsindikatoren und die Erreichung der selbst gesetzten Ziele der Beteiligungsgesellschaften Gegenstand des Austauschs zwischen Vorstand und den Geschäftsführungen der Beteiligungsgesellschaften. Darüber hinaus werden im Rahmen der jährlich stattfindenden Unternehmertagungen immer wieder Themen aus dem Corporate-Social-Responsibility-Umfeld beleuchtet und diskutiert. INDUS hat seit 2016 eine Incentivierung für Fortschritte im Bereich Nachhaltigkeit in das Vergütungssystem des Vorstands integriert. Herr Dr. Jörn Großmann ist verantwortliches Vorstandsmitglied für Nachhaltigkeit. Er beschäftigt sich mit allen wesentlichen Themen und Konzepten im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit und ist der Hauptverantwortliche für das Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit. Die Liste der verantworteten Themen und Konzepte, findet sich im Kapitel SBM-3. Ebenso erfolgt eine Adressierung in den einzelnen themenspezifischen Kapiteln. Für den Bereich Risikomanagement ist Herr Rudolf Weichert (CFO) verantwortliches Vorstandsmitglied. Die Risiken der INDUS-Gruppe werden über das Risikomanagementsystem berichtet und nach Risikogruppen unterschieden. Im internen Risikomanagementsystem von INDUS sind die Nachhaltigkeitsrisiken integriert. ORGANE DER INDUS IM FOKUS DER NACHHALTIGKEIT![]() Im Rahmen des jährlichen Planungsprozesses liegt neben der Planung der Finanzdaten zusätzlich ein besonderes Augenmerk auf den Nachhaltigkeitsprojekten in den Beteiligungen. Es werden die individuellen Nachhaltigkeitsziele der Beteiligungen und daraus abgeleitet die Maßnahmen und Konzepte der Beteiligungen vorgestellt und mit dem Vorstand diskutiert. In den von INDUS vorgegebenen Themenbereichen Treibhausgasreduzierung sowie Aktivitäten in den Bereichen "Arbeitnehmerbelange" und "Soziale Maßnahmen" werden die Maßnahmen der Beteiligungen vorgestellt. Die Beteiligungen können für nachhaltige Produktinnovationen im Zukunftsfeld "Green Tech" (Energie- und Umweltechnik sowie Technologien und Produkte mit verbessertem energieeffizienten Nutzungsprofil) über die Nachhaltigkeitsförderbank Mittel bei INDUS beantragen. Die Berichterstattung der Nachhaltigkeitsdaten aus den Beteiligungen erfolgt über das Informations- und Planungstool von INDUS. Die Gesellschaften berichten sowohl zum Jahresabschluss als auch zum Halbjahr ihre Nachhaltigkeitsdaten. Zur Einführung neuer Daten oder zur Qualitätsverbesserung behält sich der Vorstand vor, dass die Daten zusätzlich abgefragt werden. Der Vorstand wertet die Daten aus und ergreift Maßnahmen, soweit Ziele nicht erfüllt werden oder sich die Nachhaltigkeitsdaten nicht im Rahmen der Erwartungen erfüllt haben. Zusätzliche Berichterstattungen zum Planungs- und Abschlussprozess über Auswirkungen, Risiken und Chancen, über Konzepte, Maßnahmen, Kennzahlen und Ziele in Bezug auf Nachhaltigkeit sowie die Umsetzung der Sorgfaltspflichten erfolgen regelmäßig sowie anlassbezogen. Die Art der Berichterstattung hängt von der quantitativen Wesentlichkeit und qualitativen Bedeutung ab und erfolgt entsprechend der in der Grafik dargestellten Berichtsstrukturen. GOV-1 G1UNTERNEHMENSFÜHRUNGSPRAKTIKEN VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT BEI INDUSDer Vorstand sorgt für ein angemessenes Compliance-Management-System auf Ebene der Gesellschaft. Der Vorstand hat einen Compliance-Beauftragten bestellt, der direkt an das für Compliance zuständige Vorstandsmitglied berichtet. § 91 Abs. 3 AktG konkretisiert die Sorgfaltspflicht des Vorstands börsennotierter Gesellschaften im Hinblick auf die Einrichtung angemessener und wirksamer interner Kontrollsysteme (IKS) und Risikomanagementsysteme (RMS). Hierzu gehört auch die Implementierung einer Internen Revision. Gemäß dem "Three Lines"-Modell hat der Vorstand eine Interne Revision eingerichtet, die direkt an den Vorstandsvorsitzenden berichtet und unabhängig von den jeweiligen Fachbereichen die Wirksamkeit der Management-Systeme der INDUS-Gruppe überprüft. Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und ist in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. ZUSAMMENARBEIT VON VORSTAND UND AUFSICHTSRATDer Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend insbesondere über sämtliche relevanten Fragen zur Unternehmensplanung, Strategieentwicklung, Ertrags- und Finanzlage sowie Risikolage, zum Risikomanagement, zur Compliance und zur Internen Revision. Insbesondere werden auch Ziel- und Planabweichungen des Geschäftsverlaufs sowie die strategische Ausrichtung auf Ebene der Gesellschaft und die Weiterentwicklung der Portfoliozusammensetzung erläutert. Darüber hinaus gibt es einen intensiven Informationsaustausch mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden. Für den Geschäftsverlauf von INDUS grundlegende Entscheidungen bedürfen nach den Bestimmungen des vom Aufsichtsrat erlassenen Katalogs zustimmungspflichtiger Geschäfte der Zustimmung des Aufsichtsrats. Ferner bedürfen bestimmte Geschäfte der Gesellschaft mit nahestehenden Personen (Related Party Transactions) gemäß § 111b AktG der Zustimmung des Aufsichtsrats. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Erörterungen und Diskussionen zwischen Vorstand und Aufsichtsrat werden offen und in vertrauensvoller Atmosphäre geführt. Vorstandsmitglieder legen möglicherweise auftretende Interessenkonflikte unverzüglich dem Aufsichtsrat (über den Aufsichtsratsvorsitzenden) und dem Vorstandsvorsitzenden offen und informieren hierüber die anderen Vorstandsmitglieder. FACHWISSEN VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT IN BEZUG AUF UNTERNEHMENSFÜHRUNGDas Fachwissen von Vorstand und Aufsichtsrat der INDUS Holding AG in Bezug auf Unternehmensführung ist darauf ausgerichtet, die Einhaltung von Standards und gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen, die Transparenz zu fördern und das Vertrauen der Stakeholder zu wahren. Dazu gehören insbesondere Kenntnisse und Erfahrungen in den folgenden Bereichen: CORPORATE GOVERNANCEVorstand und Aufsichtsrat sind mit den Grundsätzen der Corporate Governance vertraut, die für die Leitung und Überwachung von börsennotierten Unternehmen gelten. Dies umfasst die Prinzipien einer transparenten, verantwortungsvollen und ethischen Unternehmensführung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind erfahren in der effektiven Überwachung und Beratung des Vorstands und sorgen für die Einhaltung der Corporate-Governance-Prinzipien. Sie sind verantwortlich für die Genehmigung von wichtigen strategischen Entscheidungen und überwachen deren Umsetzung. COMPLIANCEVorstand und Aufsichtsrat der INDUS Holding AG haben fundierte Kenntnisse der relevanten Gesetze, Vorschriften und Standards, die für börsennotierte Unternehmen gelten. Dies umfasst insbesondere das Aktiengesetz, das Wertpapierhandelsgesetz und das Handelsgesetzbuch (HGB) sowie internationale Regelungen, wie die International Financial Reporting Standards (IFRS)und die ESRS. Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind mit den internen Compliance-Systemen und Kontrollmechanismen vertraut, die sicherstellen, dass das Unternehmen die gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen erfüllt. Dazu gehört auch die Überwachung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption, Betrug und anderen rechtswidrigen Handlungen. Die Compliance-Expertise umfasst auch das Risikomanagement, um potenzielle Compliance-Verstöße frühzeitig zu identifizieren und entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Hierzu gehört die Überwachung der internen Audits und Kontrollen, die sowohl präventive als auch reaktive Maßnahmen umfassen. BERICHTERSTATTUNG UND TRANSPARENZDer Vorstand erstellt die Jahresabschlüsse nach HGB und die Konzernabschlüsse nach den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS). Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss und den Konzernabschluss. Vorstand und Aufsichtsrat tragen dazu bei, dass das Unternehmen mit seinen Stakeholdern transparent und regelmäßig kommuniziert, insbesondere in Bezug auf relevante Compliance-Themen und Governance-Angelegenheiten. VERGÜTUNGSPOLITIKEin wichtiges Thema der Corporate Governance betrifft die Vergütung des Vorstands. Der Aufsichtsrat stellt sicher, dass die Vergütungspolitik im Einklang mit den Marktstandards steht und die langfristige Unternehmensentwicklung fördert, während sie gleichzeitig transparent und nachvollziehbar ist. ESRS 2-GOV-3 EINBEZIEHUNG DER NACHHALTIGKEITSBEZOGENEN LEISTUNGEN IN ANREIZSYSTEME (INKL. GOV-3 E1)Die Vergütung des Vorstands der INDUS Holding AG setzt sich für das Geschäftsjahr 2024 aus dem festen Grundgehalt, der ergebnisabhängigen variablen Vergütung (Short Term Incentive Program - STI) und der aktienorientierten Vergütung in Form von virtuellen Aktien (Performance Share Unit - PSU) zusammen. Der STI setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Er besteht aus einem Anteil, der die Erreichung der finanziellen Ziele honoriert, und einem Anteil, der die Erreichung in Bezug auf Nachhaltigkeit honoriert. Dieser Anteil der nichtfinanziellen Ziele beträgt 20 % des Zielwertes für den STI. Der nichtfinanzielle Teil des STI bemisst sich an der Erreichung von nichtfinanziellen Zielen, die nach Vorbereitung durch den Personalausschuss vom Aufsichtsrat aus der Unternehmensstrategie PARKOUR perform und der Nachhaltigkeitsstrategie der Gesellschaft abgeleitet und jährlich für das jeweilige Folgejahr festgelegt werden. Strategiebezogene Ziele folgen den beiden strategischen Initiativen "Innovation treiben" und "Leistung steigern". In Bezug auf die Nachhaltigkeitsstrategie stehen für das kommende Jahr die Umsetzung der Treibhausgasreduktionsziele des Klimaschutzgesetzes sowie der Aufbau eines INDUS-Mitarbeiteraktienprogramms und die Konzeption und Implementierung eines Talentmanagement-Programms für Nachwuchsführungskräfte in den Beteiligungen im Fokus. Bei den nicht-finanziellen Zielen ist - genau wie bei den finanziellen Zielen - die Auszahlung nach oben auf 150 % des Zielwerts dieser STI-Komponente begrenzt. Werden die nicht-finanziellen Ziele nicht erreicht, entfällt diese variable Vergütungskomponente. Für 2024 wurden zwei Ziele festgelegt: Ziel 1: Emissionsintensität reduzieren: Es soll die Bruttoemissionsintensität auf einen Zielwert von 18,8 tCo2/Mio. EUR Umsatz reduziert werden. Hierbei wurde bewusst das Bruttoemissionsziel definiert, da es nicht durch den Zukauf von Zertifikaten korrigiert werden kann. Ziel 2: scrollen
Diese beiden Ziele werden im Verhältnis 80:20 (Ziel 1: Ziel 2) gewichtet. Das nachhaltigkeitsbezogene Ziel 1 ist eine Bewertung entsprechend der THG-Emissionsreduktionsziele (siehe Angaben zu E1-4). Zielerreichung 2024: Ziel 1: 2024 wurden Bruttoemissionen in Höhe von 17,4 t Co2e / Mio. EUR Umsatz erzielt. Damit wurde der Zielwert (18,8 t Co2e/Mio. EUR Umsatz) und auch der Maximalwert (18,2 t Co2e/Mio. EUR Umsatz) unterschritten und ein Bonusfaktor von 150 % erreicht. Ziel 2: scrollen
Das Ziel wurde damit zu 100 % erreicht. Der Bonusfaktor aus Ziel 2 beträgt 100 %. Insgesamt ergibt sich damit ein Bonusfaktor von 140 % aus den nichtfinanziellen Zielen. Gemessen an der Zielvergütung für 2024 beträgt der kurzfristige variable Anteil (STI) zwischen 20 % und 23 %. Der Anteil der Nachhaltigkeitsziele an der kurzfristigen variablen Vergütung beträgt 20 %. LEISTUNGSBEZOGENE NACHHALTIGKEITSZIELE IN DER AUFSICHTSRATSVERGÜTUNGDie Vergütung des Aufsichtsrats besteht aus einer Grundvergütung und Sitzungsgeldern. Variable Komponenten sind nicht enthalten. INDUS nutzt zum Stichtag vier ESG-linked-Darlehen. Bei diesen besteht eine direkte Verknüpfung der Zinshöhe mit dem ISS ESG Rating der Gesellschaft. Die Valuta der Darlehen zum 31. Dezember 2024 beträgt 233 Mio. EUR. ESRS 2 - GOV 4 ERKLÄRUNG ZUR SORGFALTSPFLICHTDie Kernelemente der Sorgfaltspflicht mit den Auswirkungen auf Menschen und/oder Umwelt stellen sich wie folgt dar: ERKLÄRUNG ZUR SORGFALTSPFLICHTscrollen
ESRS 2 - GOV 5- RISIKOMANAGEMENT UND INTERNE KONTROLLEN DER NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG .Die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt im jährlichen Zyklus. Die anhand der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen und die zugehörigen Datenpunkte und Kennzahlen müssen jeweils zum Bilanzstichtag bei den Gesellschaften abgefragt, überprüft, gesichtet bzw. konsolidiert werden und in den Bericht einfließen. INDUS ist dabei den Risiken ausgesetzt, dass falsche Angaben oder unvollständige Daten berichtet werden. Diese Risiken sind gleichwahrscheinlich und werden bei INDUS dementsprechend auch gleich priorisiert. Die Risiken sind insbesondere vor dem Hintergrund der Vielzahl an Gesellschaften mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen und der Vielzahl an unterschiedlichen Sachverhalten im Bereich der Nachhaltigkeit zu betrachten. INDUS begegnet diesen Risiken durch die Etablierung von Dokumentationsanweisungen und internen Kontrollen im Prozess der Nachhaltigkeitsberichterstattung, insbesondere auf Konzernebene. INDUS setzt auf regelmäßige (Web-)Meetings mit den Gesellschaften, um frühzeitig auf geänderte gesetzliche Anforderungen und deren Auswirkungen auf die Unternehmen hinzuweisen. Hier werden auch Best-Practice-Beispiele aus den Beteiligungen vorgestellt und aktuelle Themen rund um die Berichterstattung aufgegriffen. Insbesondere die konkreten Auswirkungen auf die Datenerfassungen bei den Gesellschaften werden detailliert besprochen. Anweisungen, Anleitungen und Richtlinien zur Umsetzung der Datenerfassungen werden zusätzlich auch schriftlich den Gesellschaften zur Verfügung gestellt. Weiterhin werden diese Informationen auf Unternehmertagungen, Tagungen der kaufmännischen Leitungen sowie Workshops an alle Gesellschaften kommuniziert. Das System der Datenerfassung und -prüfung folgt mindestens einem Vier-Augen-Prinzip, da die Beteiligungen Daten abgeben (oft dort bereits in zwei Stufen - Eingebende und Abschließende) und die Daten in der Holding erst nach Plausibilisierung freigegeben werden. Im Rahmen der Auswertung werden die Nachhaltigkeitsdaten insbesondere auch mit Daten aus der Vorperiode und Daten von anderen Beteiligungsunternehmen verglichen. Unplausibilitäten werden verifiziert und gegebenenfalls auf der Ebene der Gesellschaften korrigiert. Zum Halbjahr wird bereits eine Datenabfrage mit dem Ziel vorgenommen, die Daten bereits unterjährig zu prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Verbesserung der Datenqualität oder des Prozesses vorzunehmen. Mit den betroffenen Mitarbeitenden werden die Erkenntnisse detailliert besprochen. Im internen Risikomanagementsystem von INDUS sind die Nachhaltigkeitsrisiken integriert. Die Einzelrisiken werden durch das Risikomanagementsystem systematisch identifiziert, bewertet, gesteuert und überwacht. Die Identifikation und Erfassung der Einzelrisiken erfolgt durch die Beteiligungsgesellschaften und die INDUS Holding AG im Rahmen eines dezentralen Bottom-up-Ansatzes. Anhand der möglichen Auswirkung und Eintrittswahrscheinlichkeit werden die Risiken bewertet. Die Gesamtbeurteilung der Risikolage des Konzerns erfolgt anhand eines Risikomaßes, das mittels einer Monte-Carlo-Simulation aller identifizierten und bewerteten Risiken ermittelt wird. Der Vorstand überprüft und überarbeitet im regelmäßigen Turnus sowie anlassbezogen das Risikoportfolio der Gruppe inklusive der Nachhaltigkeitsrisiken. Auf dieser Basis werden die erforderlichen Maßnahmen zur Risikosteuerung definiert, dokumentiert und deren Wirksamkeit überwacht. Der Aufsichtsrat wird regelmäßig über die Risikolage der INDUS Holding AG und der INDUS-Gruppe informiert. Im Geschäftsjahr 2024 sind im Rahmen des Risikomanagementsystems keine berichtspflichtigen Einzelrisiken im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten identifiziert worden. INDUS strebt an, dass die Richtigkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung jederzeit gegeben ist. Die Nachhaltigkeitsdaten und der Nachhaltigkeitsbericht werden vom Konzernabschlussprüfer der INDUS Holding AG (PricewaterhouseCoopers GmbH WPG) geprüft. Die Daten unterliegen einer Prüfung mit begrenzter Sicherheit. ESRS 2 - SBM-1 STRATEGIE, GESCHÄFTSMODELL UND WERTSCHÖPFUNGKETTEGESCHÄFTSMODELLINDUS zählt zu den führenden Spezialisten für nachhaltige Unternehmensbeteiligung und -entwicklung im deutschsprachigen Mittelstand. Sie erwirbt überwiegend inhabergeführte Unternehmen aus der Industrietechnik und unterstützt sie mit langfristiger Ausrichtung in ihrer unternehmerischen Entwicklung. Bei der Begleitung wird darauf geachtet, dass die Beteiligungen ihre mittelständische Identität und ihre daraus resultierende besondere Stärke bewahren können. Im Idealfall bleiben die bisherigen Inhabenden für eine Übergangsphase dem Unternehmen noch als Geschäftsführungen erhalten. Über die kontinuierliche und zielgerichtete Portfolioerweiterung verbessert INDUS die Entwicklungsperspektiven der Gruppe. Daraus ergibt sich für das Portfolio der Gruppe ein hoher Diversifizierungsgrad. Mit ihren Kernkompetenzen besetzen die Unternehmen für ihre Industrien interessante Marktnischen, in denen sie eine führende Position einnehmen. Mit der Segmentstruktur, bestehend aus den drei Segmenten Engineering, Infrastructure und Materials, werden die Stärken und die Industriekompetenz des INDUS-Portfolios klar dokumentiert. Dem Themenkomplex Nachhaltigkeit ordnet INDUS die Themen Energie, Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensführung zu. Zum Bereich Energie gehören Energieeffizienz, Kreislauf- und Abfallwirtschaft sowie Energietechnik, Schutz von Ressourcen und Vermeidung von Treibhausgasemissionen. Soziale Nachhaltigkeit betrifft die Bereiche Sicherheit am Arbeitsplatz, Personalgewinnung, Diversität, Unternehmensethik und Gesundheit der Mitarbeitenden. Eine verantwortungsvolle Unternehmensführung bedeutet für INDUS Transparenz, Fairness und Verlässlichkeit sowie gesetzeskonformes und ethisch korrektes Verhalten. Die Portfoliounternehmen sind weitgehend operativ eigenständig, denn sie sind als Hidden Champions auch deshalb Teil der INDUS-Gruppe geworden, weil sie bereits gezeigt haben, dass sie ihr Geschäft beherrschen. Mit zusätzlichem Know-how unterstützt die Holding die Gesellschaften dabei, Gutes noch besser zu machen und ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten. Als Muttergesellschaft versteht sich die Holding als strategischer Sparringspartner für ihre Beteiligungen. Die für das Segmentmanagement verantwortlichen Vorstände begleiten als spezialisierte Personen ihre Segmentunternehmen, entwickeln deren strategische Ausrichtung mit dem Fokus auf Zukunftsthemen im Dialog mit den Geschäftsführungen weiter und sichern deren Ertrags- und Wertentwicklung. Im kontinuierlichen Dialog mit den Geschäftsführungen und unterstützt durch die Zentralfunktionen in der Holding stellen sie sicher, dass die Interessen der INDUS Holding AG als Gesellschafter gewahrt bleiben. STRATEGIEDie übergeordneten Ziele von INDUS sind profitables Wachstum, Wertentwicklung und eine ausgewogene Portfoliostruktur. Um die übergeordneten Ziele trotz der vielfältigen gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen in den kommenden Jahren zu erreichen, hat der Vorstand der INDUS Holding AG die Schärfung der Strategie PARKOUR unter dem Titel PARKOUR perform implementiert. Zur Umsetzung dieser Strategie hat der Vorstand vier strategische Initiativen implementiert, die zentral aus der Holding mit entsprechenden Ressourcen getrieben werden: scrollen
Die Beschreibung der Strategie wird im Lagebericht/Grundlagen des Konzerns/Ziele, Strategie und Dividendenpolitik erläutert. Im Folgenden wird die vierte Säule der Strategie PARKOUR perform "Nachhaltig handeln" dargestellt: Nachhaltiges Handeln bedeutet für INDUS die langfristig gleichrangige Behandlung von wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und gesellschaftlichen Zielen: INDUS will dauerhafte Werte schaffen, dabei gute Arbeit ermöglichen und gleichzeitig sorgsam mit der Welt und allen Menschen umgehen. Die Steuerung unserer Ziele aus allen Bereichen erfolgt zunehmend durch Kennzahlen. Zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolgs folgt INDUS klaren Leitlinien im Hinblick auf nachhaltiges Handeln: scrollen
Zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit orientiert sich INDUS an klassischen betriebswirtschaftlichen Kennzahlen. Der Unternehmenserfolg im Sinne der Gruppe, der Aktionäre sowie der übrigen Stakeholder wird so langfristig gesichert. Die Holding sorgt für eine stabile Bilanz, ein adäquates Liquiditätspolster und eine flexible Finanzierungsbasis. INDUS unterstützt die Beteiligungen bei ihrem Engagement zum Schutz von Ressourcen und zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen, was eine große Herausforderung für alle unternehmerischen Tätigkeiten ist. Die Beteiligungen engagieren sich im ökologischen Bereich insbesondere auch durch die Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen. INDUS unterstützt die Beteiligungen bei der energetischen Optimierung von Produktionsprozessen, der Errichtung von Photovoltaik-Anlagen, der Umstellung auf klimafreundlichere Heizsysteme und "Grünstrom" sowie bei der Umstellung des Fuhrparks auf alternative Antriebe. Mit der Innovationsförderbank werden Fördermittel für nachhaltige Produktinnovationen im Zukunftsfeld "GreenTech" (Energie- und Umwelttechnik sowie Technologien und Produkte mit verbessertem energieeffizienten Nutzungsprofil) bereitgestellt. Sozial orientieren sich alle Gesellschaften der INDUS-Gruppe an mittelständischen Werten. Im Zentrum steht das Prinzip "Verantwortung" - für den Unternehmensbestand, aber vor allem auch für die Arbeitskräfte des Unternehmens. Dies findet Ausdruck in unternehmensspezifischen Verhaltenskodizes, die die stetige Weiterentwicklung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie die Förderung von Auszubildenden und Weiterbildungen für Beschäftigte umfassen. Zudem wird die gesellschaftliche Verantwortung, insbesondere im lokalen Umfeld der Beteiligungen, durch die Unterstützung gemeinnütziger Initiativen wahrgenommen. Der zusätzliche Fokus der CSRD auf den sozialen Sektor bringt der INDUS-Gruppe mit neuen Kennzahlen weitere Erkenntnisse über die Beschäftigungsverhältnisse in der Gruppe. Vorstand und Aufsichtsrat fühlen sich seit jeher einer verantwortungsvollen, transparenten und nachhaltigen Unternehmensführung (Corporate Governance) verpflichtet. So entsprechen sie vollständig den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und dokumentieren somit die Bedeutung der Regeln einer guten Unternehmensführung und -überwachung. Gruppenweit ist ein Hinweisgebersystem eingeführt, welches durch die Mitarbeitenden der Beteiligungen und Externe weltweit genutzt werden kann und damit die entsprechenden gesetzlichen Verpflichtungen und die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex umsetzt. Im Jahr 2023 wurde ein System zur Umsetzung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes gruppenweit eingeführt. Dadurch hat INDUS mittlerweile eine gute Transparenz in Bezug auf die Lieferanten und mögliche Risiken in der Wertschöpfungskette. Die Steuerung der Beteiligungen erfolgt mit der Umsetzung von PARKOUR perform fokussiert auf Segmentebene. Jedes der drei Segmente wird durch ein segmentverantwortliches Vorstandsmitglied (Segmentmanagement) geführt. Dieses begleitet in der Spezialistenfunktion die Beteiligungen des Segments, entwickelt im Dialog mit den Geschäftsführungen ihre strategische Ausrichtung weiter und sichert so Wachstum, Ertrags- und Wertentwicklung. scrollen
Keines der Produkte und keine Produktgruppe der INDUS-Gruppe macht mehr als 10 % des Konzernumsatzes aus. Aufgrund der sehr starken Diversität der INDUS-Beteiligungen ist eine Hervorhebung signifikanter Märkte oder Kunden kaum möglich. Sämtliche Nachhaltigkeitsziele sind daher bei INDUS für die Gesamtgruppe definiert. Produkte und Tätigkeiten in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (insbesondere Klimaschutz) können der Taxonomieberichterstattung entnommen werden. Zur Darstellung der Verteilung des Umsatzes und des operativen Ergebnisses (EBIT) siehe Segmentberichterstattung, Position [33] im Konzernanhang. WERTSCHÖPFUNGSKETTEDie Wertschöpfungskette veranschaulicht die einzelnen Schritte, die ein Produkt durchlaufen muss, um am Ende mit einem Mehrwert verkauft zu werden. Dabei wird genau beschrieben, welchen Weg das Produkt vom Rohmaterial über das Endprodukt inklusive Vertrieb und Logistik bis hin zum Kunden und weiterer Dienstleistungen an den Produkten geht. INDUS ist eine Beteiligungsholding für den Mittelstand mit Fokus auf Industrie. Die von den INDUS-Beteiligungsunternehmen angebotenen Produkte befinden sich meist in der Mitte der Wertschöpfungskette wie Metallteile, Materialien zur Oberflächenbearbeitung sowie Werkzeug- oder Maschinenteile. Die Beteiligungsunternehmen besitzen aufgrund der Heterogenität der Produkte und Produktionsprozesse jeweils eigene Wertschöpfungsketten, die sich nicht als typische INDUS-Wertschöpfungsketten klassifizieren lassen. In den vorgelagerten Wertschöpfungsketten befinden sich die Rohstofferzeuger oder die Hersteller von halbfertigen Produkten, welche dann bei INDUS weiterverarbeitet werden. In der nachgelagerten Wertschöpfungskette findet die Weiterverarbeitung der Produkte oder der Verkauf an Kunden statt. Die Kunden der Beteiligungen sind in der Regel Unternehmen und in wenigen Ausnahmen Endverbrauchende. Der Vertrieb erfolgt individuell je nach Geschäftsmodell. Sowohl in der vor- als auch in der nachgelagerten Wertschöpfungskette stellt der Fachkräftemangel ein potenzielles Risiko dar. Außerdem bestehen potenzielle negative Auswirkungen auf die Arbeitskräfte durch körperliche und psychische Belastung durch die Arbeit sowie durch Arbeitsunfälle. In der Rohstoffgewinnung und der Förderung fossiler Energieträger spielen negative Beeinträchtigungen der Umwelt eine Rolle. Insbesondere in der Herstellung von Metallen entstehen unter hohem Energieeinsatz große Mengen Treibhausgase. Hier setzt eine potenzielle Chance ein: Grüner Stahl oder andere emissionsarme Vorprodukte senken die Treibhausgasbilanz in Scope 3, was die Nachfrage nach solchen Produkten positiv beeinflussen kann. Einen positiven Nutzen der eigenen Produkte für die Nutzer und Kunden bilden insbesondere Produkte, die im Zusammenhang mit den taxonomiekonformen Tätigkeiten stehen. Positive Beiträge werden hier besonders für den Klimaschutz erreicht. SBM-2 - INTERESSEN UND STANDPUNKTE DER INTERESSENTRÄGERBasis für eine erfolgreiche Arbeit an Nachhaltigkeitsthemen und damit für den langfristigen Unternehmenserfolg ist die Kenntnis der entsprechenden Stakeholder und deren Interessen. Im Rahmen des Updates der Materialitätsanalyse im Jahr 2022 wurden zum wiederholten Male auch externe Stakeholder sowie die Geschäftsführungen der Beteiligungsunternehmen aktiv involviert. Die Ergebnisse der Materialitätsanalyse wurden 2024 im Rahmen einer Aktualisierung bestätigt. Die Auswahl der Interessengruppen wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf wird der Kreis erweitert. Die Auswahl der wesentlichen Stakeholder folgt immer einem strukturierten Prozess. Dabei werden potenziell relevante Gruppen unter Berücksichtigung der Wertschöpfungskette und nach Rücksprache mit anderen Fachabteilungen durch die Nachhaltigkeitsabteilung von INDUS identifiziert. Anschließend erfolgt eine Priorisierung der Stakeholder anhand des jeweiligen Einflusses auf die INDUS-Gruppe sowie anhand des Einflusses der INDUS-Gruppe auf den jeweiligen Stakeholder. Dieser Vorschlag wird anschließend mit dem INDUS-Vorstand abgestimmt. Da Nachhaltigkeitsthemen inzwischen in der Mitte der Gesellschaft angekommen sind und die Wahrnehmung dazu sehr unterschiedlich ist, wurde im Vergleich zu den vorherigen Beteiligten im Jahr 2022 der Kreis der Stakeholder deutlich erweitert und diversifiziert. Die strukturierte Auseinandersetzung mit den Bedürfnissen unserer Stakeholder ergab 2022 insgesamt sieben relevante sowohl interne als auch externe Gruppen: Extern: scrollen
Intern: scrollen
Die INDUS Holding AG und die Portfoliounternehmen stehen im regelmäßigen Austausch mit wesentlichen Stakeholdergruppen, so etwa der Fachbereich IR/PR und der Vorstand mit den Investoren und Analysten mittels Videocalls, E-Mails und Telefonaten oder die Beteiligungen mit ihren Kunden und den Kommunen mitttels Telefonaten und persönlicher Gespräche. Zusätzliche regelmäßige externe Stakeholder-Interviews anhand eines standardisierten Leitfadens - wie zuletzt im Geschäftsjahr 2022 - im Rahmen des Updates der Wesentlichkeitsanalyse dienen dem Zweck, wesentliche Nachhaltigkeitsthemen aus Sicht unserer maßgeblichen Stakeholder zu identifizieren sowie unsere interne Bewertung extern zu spiegeln und auf Vollständigkeit zu prüfen. Dazu werden kontinuierlich Interessen, Erwartungen und Anforderungen der Stakeholder analysiert und die Ergebnisse in die Analyse eingebunden. Gleichzeitig liefern die Gespräche neue Impulse und wichtige Anregungen für die INDUS-Gruppe, die dem Vorstand vorgestellt werden. Der Vorstand kann die Ergebnisse der Stakeholderbeteiligung in weitere Planungen einfließen lassen oder als ein Element zur Bewertung der Strategieumsetzung heranziehen. Das Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse wurde im Aufsichtsrat vorgestellt und zur Kenntnis genommen. Stakeholdergruppen gemäß dem Prozess der doppelten Wesentlichkeitsanalysescrollen
Eine Änderung der Unternehmensstrategie auf Basis der Stakeholder Inputs ist momentan nicht zu erwarten. SBM3 - WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN UND IHR ZUSAMMENSPIEL MIT STRATEGIE UND GESCHÄFTSMODELL (INKL. SBM-3 E1; INKL. SBM-2 S1; INKL. SBM-3 S1)In den folgenden Tabellen sind die nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen und Risiken, die durch die doppelte Wesentlichkeitsanalyse identifiziert und als materiell bewertet wurden, dargestellt. Wie in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse dargestellt, sind folgende drei ESRS-Themen bei INDUS wesentlich: Klimawandel, Arbeitskräfte des Unternehmens und Unternehmensführung. Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen, die sich zum Beispiel auf den Klimawandel beziehen, sind: Energie, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Darüber hinaus wird in den Tabellen angegeben, ob die Auswirkungen und Risiken in den eigenen Betrieben oder der Wertschöpfungskette (VC) liegen und ob die Auswirkungen positiv oder negativ sind. Die INDUS-Gesellschaften finden sich typischerweise im mittleren Teil der Wertschöpfungskette. Die meisten Unternehmen stellen Halbfertigprodukte unterschiedlichster Art her. Keine Beteiligung ist in der Rohstoffgewinnung tätig. Die INDUS-Gesellschaften befinden sich in29 Ländern weltweit. Der Schwerpunkt der Produktion liegt in Deutschland. Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen betreffen vorrangig die eigene Aktivität. Einige Auswirkungen, Risiken und Chancen befinden sich tendenziell eher in der vorgelagerten Wertschöpfungskette. Die nachgelagerte Wertschöpfungskette ist weniger betroffen, wie in den nachfolgenden Übersichten dargestellt. E1 KlimawandelE1 KLIMAWANDELscrollen
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Die Anpassung der Geschäftstätigkeiten aufgrund von Klimaschutz und Anpassungen an den Klimawandel ist nicht zuletzt auch von ökonomischer Relevanz. Dies spiegelt sich darin wider, dass mit dem Klimawandel verbundene Auswirkungen, Risiken und Chancen verstärkt im Risikomanagement und bei Investitionsentscheidungen eine Rolle spielen. Die Bewertung von Risiken im Zusammenhang mit Klimaschutz, Energie und Anpassung an den Klimawandel, unterstützt durch eine Szenarioanalyse für Klimarisiken und Resilienz, haben ergeben, dass keine wesentlichen physischen oder transitorischen Klimarisiken bestehen. Im ersten Quartal 2025 wurde im Rahmen der CSRD-Berichterstattung, eine Resilienzanalyse des Geschäftsmodells und der Strategie gegen Klimarisiken erstellt. INDUS wurde dabei durch eine externe Beratung unterstützt. Der Vorstand hat die Ergebnisse der Analyse plausibilisiert und bestätigt. Basierend auf den kurz-, mittel- und langfristigen (definiert analog DMA), identifizierten Klimarisiken der Szenarioanalyse, wurde geprüft, wie die INDUS-Gruppe auf das Eintreten von negativen Wirkungen reagieren kann und ob die potenziellen Schäden weitreichende Folgen hätten. Für physische Risiken wurde das Szenario RCP8.5 angesetzt, was einem pessimistischen Verlauf mit hohen Emissionen aus fossilen Energieträgern entspricht. Für transitorische Risiken und Chancen wurde ein optimistisches Szenario angesetzt, das einem Einhalten des 1,5°C-Ziels durch strenge Regulatorik und starke Begrenzung der Treibhausgasemissionen entspricht, vergleichbar mit dem RCP2.6-Szenario des IPCC. Weitere Details sind im Kapitel IRO-1 erläutert. Für die Resilienz von Strategie und Geschäftsmodell gegen physische Risiken wurden folgende Elemente und die auf sie einwirkenden physischen Risiken der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette berücksichtigt und geprüft: scrollen
Für die eigenen Tätigkeiten wurde Folgendes berücksichtigt scrollen
Nicht berücksichtigt wurden die Produktnutzung und das Lebenszyklusende der Produkte. Die Resilienz gegen transitorische Risiken wurden anhand der Risikokategorien der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) bewertet. Für jedes identifizierte Risiko wurde untersucht, wie sich die INDUS-Gruppe von möglichen Schäden erholen kann bzw. wie die Auswirkungen der Risiken vermieden oder minimiert werden können. Die Resilienz des Geschäftsmodells und der Strategie ist umfassend als "hoch" einzustufen. Für keine identifizierte Auswirkung von Klimarisiken wurde eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit oder ein hohes Schadenpotenzial für die Geschäftstätigkeit oder Vermögenswerte identifiziert. Die wichtigsten Risiken sind in folgender Tabelle zusammengefasst: KLIMARISIKOANALYSEscrollen
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Neben den Risiken in der Tabelle haben die Analyse folgendes ergeben: Einziges mittelfristiges Risiko mit mittlerer Eintrittswahrscheinlichkeit ist das transitorische Risiko "Verschärfte Verpflichtung zur Emissionsberichterstattung". Da dies vor allem die vorgelagerte Stahl- und Metallproduktion betrifft, ist das Risiko indirekt und das Schadenpotenzial als gering einzustufen. Alle anderen Risiken haben für kurz- und mittelfristige Zeithorizonte geringe Eintrittswahrscheinlichkeiten und geringe Schadenpotenziale für Geschäftstätigkeiten und Vermögenswerte. Letztlich ist noch das langfristige Schadenpotenzial "mittel" für Geschäftstätigkeiten aus physischen Klimarisiken in der Rohstoffgewinnung und Zwischenproduktherstellung zu nennen. Die Verfügbarkeit kann durch akute oder chronische physische Risiken beeinträchtigt werden, was die Produktion der Beteiligungen negativ beeinflussen kann. Gruppenweit ist das Schadenpotenzial auf "gering" eingestuft, da durch die diverse Aufstellung der INDUS-Gruppe eine Vielzahl an Materialien eingesetzt werden. Schäden betreffen folglich einzelne Beteiligungen aber nicht die ganze Gruppe. Keines der Risiken ist als wesentlich einzustufen. Folglich werden auch keine wesentlichen finanziellen Effekte physischer oder transitorischer Risiken erwartet. Das INDUS-Geschäftsmodell und die Strategie sind resilient, da die Gruppe sowohl in den Tätigkeiten, also auch in der geografischen Lage in der DACH-Region, divers aufgestellt ist. Die Vielfalt in den Tätigkeiten der Beteiligungen und die Verteilung auf zahlreiche Standorte reduzieren das Risiko von flächendeckenden Lieferengpässen von Rohstoffen und Materialien. Grundsätzlich sind die Beteiligungen aufgefordert Abhängigkeiten von bestimmten Lieferanten zu vermeiden. Dies wird bei allen Beteiligungen durch die jährliche Berichterstattung der größten Lieferanten überwacht. Außerdem trägt die Compliance mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu einem umfassenden Überblick über die Lieferanten bei. Die geografische Verteilung der Beteiligungen in der DACH-Region reduziert das Risiko, dass viele Produktionsstätten oder Vermögenswerte (und somit in Summe wesentliche Werte) von akuten Extremwetterereignissen gestört oder beschädigt werden, da diese meist kleinere Gebiete oder einzelne Regionen betreffen. Außerdem kann die Logistik mit relativ wenig Aufwand auf lokale Extremwetterereignisse reagieren. Zunehmende Beeinträchtigungen des für die INDUS-Beteiligungen wichtigen landgestützten Warenverkehrs ist erst in langfristigen Zeithorizonten zu erwarten. Dies ist den zentralen Stellen bekannt und wird bei Bedarf, z.B. bei Konkretisierung der Risiken, in zukünftigen Planungen berücksichtigt werden. Das Geschäftsmodell und die Strategie der INDUS-Holding und seiner Beteiligungsunternehmen ist in allen drei betrachteten Zeithorizonten in der Lage sich an den Klimawandel anzupassen. Die diverse Aufstellung zur Risikominimierung und die aktuell schon laufende Transformation in den operativen Einheiten durch die Nachhaltigkeitsförderbank und die Innovationsförderbank ermöglichen eine Anpassung an sich ändernde Rahmenbedingungen. Die Kosten für den Übergang zur umfassenden Nutzung von emissionsärmeren Technologien können im optimistischen Szenario, der Einhaltung des 1,5°C-Ziels mittels entsprechend strenger Regulatorik und hohen Investitionssummen, eine intensivere Belastung für die Beteiligungen darstellen. Um dies zu vermeiden, werden Effizienzmaßnahmen bevorzugt umgesetzt, um große Investitionen auf mehrere Jahre strecken zu können. Die Nachhaltigkeitsförderbank unterstützt die Beteiligungen bei dieser Transformation schon jetzt, in dem sie Investitionen mit Kosten >100.000 EUR fördert, die zur Schonung von Ressourcen beitragen. Bei der Bewertung der Szenarioanalyse, gemeinsam mit der Risiko- und Resilienzanalyse ist zu beachten, dass die Angaben auf Annahmen beruhen. Physische Risiken können relativ zuverlässig modelliert und vorhergesagt werden. In der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette sind die zu betrachtenden Flächen unspezifischer und dies reduziert die Gewissheit der Ergebnisse. Gleiches gilt für die Zeithorizonte: Je weiter die Analysen in die Zukunft gehen, desto ungewisser wird das Eintreten der prognostizierten Ereignisse. Im Vergleich dazu sind Auswirkungen auf die eigenen Geschäftstätigkeiten in kurz- und mittelfristigen Zeithorizonten als verhältnismäßig plausibel einzuschätzen, weshalb diese in konkrete Planungen einbezogen werden. Langfristige Informationen dienen in der Planung als Indikation, der möglicher Entwicklungen. Bei transitorischen Risiken ist die Aussagekraft generell geringer einzustufen, da es kaum Modelle und Datenquellen gibt, die hier fundierte Informationen bieten. Die dargelegten Informationen basieren auf Einschätzungen von Fachpersonen. Generell sind die INDUS-Beteiligungen operativ eigenständig in ihren Märkten tätig. Die mittelständische Struktur hat in der Vergangenheit gezeigt, dass die Unternehmen agil wirtschaften und resilient in Bezug auf Herausforderungen und Krisen reagieren. Für die Gruppe ergibt sich durch die breite Diversifikation eine Risikostreuung aus allen oben genannten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, die das Portfolio ausbalanciert und individuelle Chancen der Beteiligungen auf ihren Märkten. Verdeutlicht wird dies durch den Vergleich des Umsatzes der größten Beteiligung mit dem Gesamtumsatz der Gruppe. Neben kurz- und mittelfristigen Ausblicken, gilt diese Perspektive auch für langfristige Szenarien. Durch die Vernetzung der Geschäftsführungen der Beteiligungen untereinander und die Segmentführungen gibt es die Möglichkeiten Erfahrungen zu individuellen Auswirkungen, Risiken und Chancen (zum Beispiel in Bezug auf den Wechsel zu erneuerbaren Energien (Biogasanlagen, Photovoltaik-Anlagen)) mit den anderen zu teilen und von anderen zu lernen. Eine weitere Resilienzanalyse wurde nicht durchgeführt. Die Strategie von INDUS beinhaltet neben der konkreten Initiative "Nachhaltig handeln" auch Auswirkungen/Interdependenzen in der drei anderen Säulen der Strategie. INDUS hat im M&A-Prozess die Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung eines Zielunternehmens bereits seit einigen Jahren in der Due Diligence integriert. Hier können im Rahmen des Due-Dilligence-Prozesses mehr oder weniger die Schwerpunkte auf Nachhaltigkeitsaspekte gelegt werden. Generell ist im Akquisitionsprozess zu prüfen, ob das Geschäftsmodell der potenziellen Unternehmen nachhaltig ist. Im Rahmen der Initiative "Innovation treiben" kann der Fokus ebenso gezielt auf nachhaltige Innovationsprojekt gelenkt werden oder bei den weiteren Innovationsprojekten geprüft werden, ob deren Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte positiv ist. Die Initiative "Operative Exzellenz" mit der Optimierung von Produktionsabläufen kann stets auch mit Fokus auf nachhaltige Kriterien ausgestaltet werden. S1 ARBEITSKRÄFTE DES UNTERNEHMENSscrollen
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S1 - SBM-2 und SBM-3Für INDUS bedeutet nachhaltige Entwicklung die Erfüllung der Bedürfnisse der Gegenwart ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre Bedürfnisse nicht befriedigen können. Wirtschaftliches Handeln kann auf Dauer nur dann nachhaltig erfolgreich sein, wenn die unternehmerische Verantwortung auch die Achtung der Menschenrechte bedeutet. Bei INDUS geht jede Beteiligung ihren Weg. Was sie aber alle eint, ist ihr Werteverständnis. Nachhaltiges Handeln basiert auf einem Ausbalancieren der drei Säulen: Ökonomie, Ökologie und Soziales. AUSWIRKUNGEN, RISKEN UND CHANCEN IN BEZUG AUF "ARBEITSKRÄFTE DES UNTERNEHMENS" BEI INDUSIm Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse sind durch die Untersuchung der Auswirkungen (A), Risiken (R) und Chancen (C) in Bezug auf die "Arbeitskräfte des Unternehmens" die Unterthemen "Arbeitsbedingungen" sowie "Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle" als relevant identifiziert worden. Die Interessen, Standpunkte und Rechte der Mitarbeitenden werden in das Handeln der Verantwortlichen in der INDUS-Gruppe durch die mittelständischen Strukturen mit ihren flachen Hierarchien, kurzen Kommunikationswegen sowie einer wertschätzenden Kultur einbezogen. Mittelständische Strukturen mit flachen Hierarchien bedeuten in der INDUS-Gruppe, dass die Standpunkte der Mitarbeitenden regelmäßig und schnell von den Führungskräften (GFs) erfasst werden. An der Überwachung der Einbeziehung von Interessen, Standpunkten und Rechten der Mitarbeitenden ist auch der Strategie- und ESG-Ausschuss des Aufsichtsrats beteiligt. Im Hinblick auf das Geschäftsmodell von INDUS als wertorientierter Beteiligungsholding für den deutschsprachigen Mittelstand sind die Themen "Arbeitsbedingungen" sowie "Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle" in der gesamten Gruppe gleichermaßen relevant. Die Beteiligungen zeichnen sich durch ihre starke Stellung in speziellen Nischenmärkten der Industrietechnik aus. Dies fordert gut ausgebildete und zufriedene Mitarbeitende. Die Beteiligungen profitieren von einer niedrigen Fluktuationsquote in ihren hoch spezialisierten Unternehmensumfeldern. Bei der Umsetzung der Strategie "PARKOUR perform" wurde durch die Implementierung der vierten Säule "Nachhaltig handeln" dem Nachhaltigkeitsmanagement eine wichtige Rolle beim Management der Auswirkungen des eigenen Handelns, bei der Reduzierung nachhaltigkeitsbezogener Risiken sowie bei der Nutzung von Chancen gegeben. Das hat zu einer weiteren Professionalisierung des Nachhaltigkeitsmanagements geführt. Nachhaltiges Handeln bedeutet für INDUS die langfristige gleichrangige Behandlung von wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zielen, um dauerhaft Werte zu schaffen, dabei gute Arbeit zu ermöglichen und gleichzeitig sorgsam mit der Welt und allen Menschen umgehen. Hierdurch werden die Interessen, Standpunkte und Rechte der Mitarbeitenden gewahrt und gestärkt. Die vorhandene Strategie und das Geschäftsmodell decken insgesamt die aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse abgeleiteten Auswirkungen ab, sodass dahingehend keine Anpassungen notwendig gewesen sind. Die identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen im sozialen Bereich (hier: Arbeitskräfte des Unternehmens) werden laufend betrachtet und in den Beteiligungen der Gruppe durch verschiedene Maßnahmen, zum Beispiel durch Umsetzung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements, Pflege einer wertschätzenden Kultur im Unternehmen oder Chancengleichheit bei internen Stellenausschreibungen, umgesetzt. Insgesamt steht das Risiko "Fachkräftemangel" den Chancen "Niedrige Fluktuationsrate und lange Betriebszugehörigkeit" sowie "Gute Mitarbeitende, die Entwicklungsperspektiven besitzen" diametral gegenüber. Dementsprechend sind ähnliche Maßnahmen zur Verhinderung des Risikos und zur Wahrnehmung der Chancen notwendig. Die Chancen aus "Diversitätsmanagement und offene Arbeitsumgebung" ergeben sich aus der schnell veränderten Gesellschaft mit vielen Gleichberechtigungs- und Diversitätsmodellen sowie wandelbaren Kommunikations- und Arbeitsumfeldern. Die Mitarbeiterzufriedenheit ist wichtig für die Bindung von Arbeitskräften in der INDUS-Gruppe. INDUS bemüht sich daher ein hohes Zufriedenheitsniveau zu halten. Durch eine hohe Zufriedenheit unter den Mitarbeitenden kann die Fluktuationsrate stabil niedrig gehalten werden. Gute Arbeitsbedingungen führen zu einer Zufriedenheit der Mitarbeitenden sowie einer Steigerung der Produktivität und der Innovationsfähigkeit des Unternehmens. Eine hohe Mitarbeitendenzufriedenheit und eine daraus resultierende lange Betriebszugehörigkeit der Mitarbeitenden führt zum Verbleib von Erfahrung und Wissen im Unternehmen. Das Risiko aus der Verschärfung des Fachkräftemangels bezieht sich auf die gesamten Angestellten der Gruppe (siehe ESRS 2 - SBM 1), ohne das besondere Risiken für einzelne Gruppen der Angestellten identifiziert wurden. Für die Beteiligungen stellt die Verschärfung des Fachkräftemangels ein Risiko dar, weil in der Zukunft freiwerdende Stellen mit qualilfiziertem Personal oder Schichten eventuell nicht vollständig mit Personal besetzt werden können und die Produktivität und Wirtschaftlichkeit des Unternehmens dadurch sinkt. Die Fluktuationsrate innerhalb der INDUS-Gruppe ist niedrig und die Mitarbeitenden weisen im Durchschnitt eine lange Betriebszugehörigkeit auf. Für die Gruppe besteht dadurch die Chance, dass effizienter gearbeitet werden kann, weniger Einarbeitungen notwendig sind und insgesamt die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens ansteigt. Arbeitsunfälle können jederzeit auftreten. Aufgabe des Arbeitsgebers ist es, die Anzahl von Arbeitsunfällen möglichst gering zu halten. Die Auswirkungen von Arbeitsunfällen sind sowohl für die verletzten/kranken Mitarbeitenden als auch für die INDUS-Gruppe aufgrund eines Ausfalls negativ. INDUS möchte die Mitarbeitenden schützen und engagiert sich in Bezug auf Maßnahmen zur Verhinderung von Arbeitsunfällen. Hierzu gehören Schulungen zur Arbeitssicherheit, ein betriebliches Gesundheitsmanagement und Erste-Hilfe-Schulungen. Die Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Mitarbeitenden wird von INDUS als ein Schlüssel für Mitarbeitendenzufriedenheit und eine niedrige Fluktuationsrate gesehen. Die daraus resultierende Arbeitsatmosphäre kann in alle unternehmerischen und sozialen Bereiche der Beteiligungen positiv ausstrahlen. Ein offener Umgang mit Diversität der unterschiedlichen Mitarbeitenden und die Förderung einer vielfältigen Mitarbeiterschaft trägt zu einem positiven Bild der INDUS-Gruppe nach innen und nach außen bei und kann zudem den sozialen und unternehmerischen Bereich positiv beeinflussen. INDUS setzt auf gut ausgebildete Mitarbeitende, die Entwicklungsperspektiven besitzen. Dafür will INDUS allen Mitarbeitenden, unabhängig von Geschlecht oder anderen Diversitätsmerkmalen die gleichen Entwicklungschancen bieten. Dies wirkt positiv auf die Kultur des Unternehmens, den Wissensstand in den Unternehmen und die Fluktuationsquote. Insgesamt ist das eigene Personal von den beschriebenen Auswirkungen, Risiken und Chancen betroffen. Die Mitarbeitenden des Produktionsbereichs sind von möglichen Arbeitsunfällen (Auswirkung: Arbeitssicherheit) eher betroffen als Mitarbeitende mit einer Bürotätigkeit. In der Vergangenheit sind die Arbeitsunfälle im Wesentlichen im Produktionsbereich aufgetreten, was zur Berücksichtigung in der Wesentlichkeitsanalyse geführt hat. Die Auswirkungen und Chancen bedingen sich gegenseitig. Der Fachkräftemangel dagegen ist ein Risiko, das viel von externen Faktoren bestimmt wird. Ein weitsichtiges Unternehmensmanagement ermöglicht hier jedoch Spielraum zum Gegensteuern. Die Erstellung eines Übergangsplans gemäß E1-1 wird derzeit bei INDUS geprüft. Bislang ist kein Übergangsplan vorhanden. Sobald dieser Übergangsplan vorliegt, wird auch über Auswirkungen des Plans auf die Mitarbeitenden berichtet. Zum 31. Dezember 2024 zählt die INDUS-Gruppe 9.262 Arbeitskräfte. Davon sind 8.921 Personen bei INDUS angestellt ("eigene Mitarbeitende") und 341 nicht bei INDUS angestellt ("Fremdarbeitskräfte"). Die eigenen Mitarbeitenden setzen sich aus Geschäftsführungen, unbefristeten Beschäftigten, befristet Beschäftigten, ruhenden Beschäftigten und Auszubildenen zusammen. Die Fremdarbeitskräfte setzen sich aus Leiharbeitern, Ferienarbeitern und Aushilfen zusammen. Die eigenen Mitarbeitenden sind insgesamt von den oben beschriebenen Auswirkungen, Risiken und Chancen betroffen. Die Fremdarbeitskräfte sind insbesondere von den Auswirkungen, Risiken und Chancen im Bereich Arbeitsbedingungen betroffen. Die in diesem Bericht verwendeten Begrifflichkeiten zu Arbeitskräften des Unternehmens weichen von der Terminologie der ESRS. ab. Die vom Standardsetzer verwendete Begrifflichkeit "Arbeitskräfte" wird von INDUS als "Mitarbeitende" bezeichnet. G1 UNTERNEHMENSFÜHRUNGscrollen
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AUSWIRKUNGEN AUSGEHEND VON STRATGEIE UND GESCHÄFTSMODELLDie Auswirkungen im Themenkomplex Klimawandel sind untrennbar mit dem Geschäftsmodell der Beteiligungen verknüpft, da Energieeinsatz unersetzlich für produzierende Unternehmen ist. Gleichzeitig stehen diese Auswirkungen alle im Kontext der Strategie, da ein Fortbestehen der Unternehmen im Portfolio Kernziel der INDUS Holding ist, gleichzeitig aber der Klimaschutz und eine Reduktion der Treibhausgasemissionen im Kontext des nachhaltigen Wirtschaftens im besonderen Fokus stehen. Die Auswirkungen auf die Angestellten des Unternehmens sind, analog zum Energieeinsatz, untrennbar vom Geschäftsmodell: Eigene Angestellte sind essenziell für produzierende Unternehmen. Die positiven Auswirkungen sind durchaus gewollte Auswirkungen, um eine möglichst gute Arbeitnehmerbindung zu schaffen. Dies zahlt ebenso in die Unternehmensstrategie ein, da Leistung gesteigert werden kann und die Beteiligungen weiterhin bestehen können. Zudem zahlt die Strategie hier in soziale Aspekte der Nachhaltigkeit ein. Die negative Auswirkung resultiert vor allem aus dem Geschäftsmodell, genauer der Verarbeitung und Produktion von Waren. Die Strategie von INDUS zielt durchaus darauf ab, diese negative Auswirkung nach Möglichkeit zu vermeiden, um die eigenen Angestellten zu schützen und ihnen ein gutes Arbeitsumfeld zu ermöglichen - mit dem übergeordneten Ziel, eine hohe Mitarbeitendenzufriedenheit zu erreichen. Die Auswirkungen der Unternehmensführung entsprechen dem grundlegenden Ziel des Geschäftsmodells der INDUS Holding: Familienunternehmen kaufen, halten und entwickeln. Dies kann nur erfolgreich funktionieren, wenn der wertschätzende Umgang von Familienunternehmen mit ihren Stakeholdern beibehalten wird, sowohl in Bezug auf die Mitarbeitenden im eigenen Unternehmen als auch auf Lieferanten - auch das wieder Ausdruck der Strategie, dass soziale Fairness und ökonomisch nachhaltiges Handeln von essenzieller Bedeutung sind. Im Berichtsjahr wurden sämtliche Risiken der INDUS-Gruppe im Risikomanagementsystem erfasst und bewertet. Hierbei wurden keine Nachhaltigkeitsrisiken mit wesentlichen finanziellen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von INDUS identifiziert. Eine Abschätzung der finanziellen Chancen aus Nachhaltigkeitsaspekten wurde nicht vorgenommen. Die INDUS-Gruppe setzt sich aus mehr als 40 Beteiligungsunternehmen zusammen, die sich operativ eigenständig in ihren Märkten bewegen. Sie nutzen diese Freiheit, um die Unternehmen aktiv und in enger Ausrichtung an den Kundenbedürfnissen weiterzuentwickeln. Die Unternehmen der Gruppe sind in unterschiedlichen Geschäfts- und Technologiefeldern, Absatzmärkten und Branchenzyklen aktiv; die Gruppe ist breit diversifiziert. Mit ihrer jeweiligen Kernkompetenz besetzen die Unternehmen in der Regel für ihre Industrien interessante Marktnischen. Die mittelständische Struktur hat in der Vergangenheit gezeigt, dass die Unternehmen agil wirtschaften und resilient in Bezug auf Herausforderungen und Krisen reagieren. Für die Gruppe ergeben sich durch die breite Diversifikation eine Risikostreuung aus allen oben genannten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, die das Portfolio ausbalanciert, und individuelle Chancen der Beteiligungen auf ihren Märkten. Verdeutlicht wird dies durch den Vergleich des Umsatzes der größten Beteiligung mit dem Gesamtumsatz der Gruppe. Neben kurz- und mittelfristigen Ausblicken gilt diese Perspektive auch für langfristige Szenarien. Durch die Vernetzung der Geschäftsführungen der Beteiligungen untereinander und das Segmentmanagement gibt es die Möglichkeiten, Erfahrungen zu individuellen Auswirkungen, Risiken und Chancen (zum Beispiel in Bezug auf den Wechsel zu erneuerbaren Energien oder mittels Biogasanlagen oder Photovoltaik-Anlagen) mit anderen zu teilen und von anderen zu lernen. Eine weitere Resilienzanalyse wurde nicht durchgeführt. DOPPELTE WESENTLICHKEITSANALYSEESRS 2 - IRO-1 BESCHREIBUNG DES VERFAHRENS ZUR ERMITTLUNG SEINER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN ESRS 2 - IRO-2 IN ESRS ENTHALTENE UND VON DER NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG DER UNTERNEHMEN ABGEDECKTE ANGABEPFLICHTEN VORGEHENSWEISEDie doppelte Wesentlichkeitsanalyse basiert auf den Wesentlichkeitsanalysen für die Berichterstattung nach der Non Financial Reporting Directive (NFRD) und des damit verknüpften nichtfinanziellen Berichts, den INDUS bereits seit 2017 im Rahmen der jährlichen Finanzberichterstattung veröffentlicht hat. In den Jahren 2018 bis 2021 wurde die Wesentlichkeitsanalyse jährlich im Rahmen des nichtfinanziellen Berichts einem Plausibilitätscheck unterzogen. Im Jahr 2022 wurde die Wesentlichkeitsanalyse detailliert überprüft. Hierfür wurde eine neue "Long List" möglicher wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen für die INDUS-Gruppe erstellt. In die "Long List" sind sowohl die bisher wesentlichen Themen als auch Themen aus der Berichterstattung relevanter Vergleichsunternehmen, internationale Rahmenwerke (zum Beispiel GRI) sowie aktuelle globale Trends und Entwicklungen eingeflossen. Dieser Themenkatalog wurde im Rahmen strukturierter Interviews mit externen Stakeholdern diskutiert und von diesen bewertet (Outside-in-Perspektive). Die Gruppe der befragten Stakeholder umfasste: scrollen
Insgesamt wurden mit elf verschiedenen Akteuren der Stakeholdergruppen strukturierte Interviews geführt. Die daraus resultierende "Short List" wurde in einem zweiten Schritt den Geschäftsführungen der INDUS-Beteiligungen im Rahmen einer Onlinebefragung vorgelegt und durch diese bewertet. Nachdem die Outside-in-Perspektive über die Stakeholder so analysiert worden war, wurde durch den INDUS-Vorstands die interne Sicht analysiert (Inside-out-Perspektive). Das Ergebnis wurde anschließend mit der externen Sicht abgeglichen und beide Perspektiven zu den finalen wesentlichen Themen zusammengeführt, die die Grundlage für den nichtfinanziellen Bericht 2022 bildeten. Die Untersuchungen führten zu dem Ergebnis, scrollen
Das Ergebnis der aktualisierten Wesentlichkeitsanalyse 2022 wurde im Rahmen des nichtfinanziellen Berichts 2023 noch einmal von Vorstand und Aufsichtsrat bestätigt und bildet die Grundlage für die "Short List" an potenziell wesentlichen Themen für die Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS 1. Für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD sind die wesentlichen Themen mit einer etwas abweichenden Perspektive zu bewerten, die in den European Sustainability Reporting Standards (ESRS, insbesondere ESRS 1) definiert sind. Hierbei wird die Insideout-Perspektive durch die sogenannte "Wesentlichkeit der Auswirkungen" bewertet. Die Outside-in-Perspektive wird durch die sogenannte "Finanzielle Wesentlichkeit" bewertet. Anhand dieser neuen Kriterien wurden die Themen neu bewertet, da insbesondere der finanzielle Aspekt in der bisherigen Bewertung nicht mit demselben Gewicht eingeflossen war. Die neue Bewertung wurde von einem internen Expertenteam vorgenommen. Teil des Expertenteams ist die Stabsstelle "Nachhaltigkeit" von INDUS, die in regelmäßigem Austausch mit den von den Beteiligungen benannten Ansprechpersonen für Nachhaltigkeit steht und so in der Lage ist, deren Belange in alle relevanten Prozesse einzubeziehen. Alle im Wesentlichkeitsprozess getroffenen Annahmen beruhen auf dem Fachwissen der zuvor einbezogenen Stakeholder sowie dem Fachwissen des Vorstands und der Nachhaltigkeitsfunktion. Zu Beginn der Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS 1 wurden die Long List sowie die wesentlichen Themen der Wesentlichkeitsanalyse 2023 mit der Tabelle zu den in themenbezogenen ESRS behandelten Nachhaltigkeitsaspekten auf Thema (Topic), Unterthema- (Subtopic) und Unter-Unterthema-Ebene (Sub-subtopic) (ESRS 1 AR 16) abgeglichen, um zu prüfen, ob für die CSRD relevante Aspekte bisher nicht betrachtet wurden. Hier wurden keine bisher nicht betrachteten Themen, die INDUS betreffen, identifiziert. Anschließend wurden die bisher wesentlichen Themen mit den Inhalten der themenspezifischen ESRS abgeglichen und diesen zugeordnet. Außerdem wurden die tatsächlichen und potenziellen, positiven und negativen Auswirkungen sowie Risiken und Chancen mit Blick auf die Wertschöpfungsketten und Aktivitäten der INDUS-Beteiligungen in einer Auswirkungsüberprüfung dokumentiert. Dabei wurde geprüft, ob Auswirkungen finanzielle Effekte zur Folge haben (Risiken und Chancen), die entsprechend in die Bewertung aufgenommen wurden, und andersherum, ob finanzielle Effekte Auswirkungen verursachen. Ebenso wurde hier das Risikomanagement der INDUS-Gruppe einbezogen. Aspekte mit erhöhtem Risiko für negative Auswirkungen wurden gemeinsam mit allen anderen Aspekten behandelt, im Nachhaltigkeitskontext mit dem nachfolgend beschriebenen Schema bewertet und so auf ihre Bedeutung für die Berichterstattung geprüft. Chancen wurden während der Wesentlichkeitsanalyse aus der Betrachtung und Diskussion der Auswirkungen abgeleitet und analog zu den Risiken bewertet. Die INDUS-spezifischen Themen "Gesellschafterbegleitung" sowie "Soziale Gerechtigkeit - Gute Nachbarschaft/Regionales Engagement" lassen sich den obligatorischen Offenlegungsanforderungen des ESRS 2 zuordnen (GOV-1, GOV-2 und SBM-2). Alle Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden in einer großen Bewertungsmatrix gesammelt und mittels des nachfolgenden Vorgehens bewertet und priorisiert. In der Bewertungsmatrix wurden die Auswirkungen, Risiken und Chancen zudem beschrieben, um das jeweils zu bewertende Ausmaß sowie die Art der jeweiligen Wirkweise zu definieren (ähnlich zu den Beschreibungen in SBM-3). Diese Dokumentation ermöglicht zudem eine Überwachung der Auswirkungen, Risiken und Chancen, wenn der Prozess jährlich auf Aktualität geprüft wird. WESENTLICHKEIT DER AUSWIRKUNGENFür die Bewertung der Auswirkungen wurden die folgenden vorgegebenen Kriterien mit Punkten von 1 (niedrig) bis 4 (sehr hoch) bewertet und mit in einem unternehmensspezifischen Leitfaden dokumentierten Gewichtungen verrechnet: scrollen
Durch die Bewertung der Auswirkungen anhand der angegebenen Punkte fanden eine Priorisierung der Auswirkungen und eine Identifikation von wichtigen und von für die Berichterstattung wesentlichen Auswirkungen statt. FINANZIELLE WESENTLICHKEITFür die Bewertung der Risiken und Chancen wurden ebenso mit Punkten von 1 (niedrig) bis 4 (sehr hoch) im Leitfaden definierte Kriterien bewertet und in Formeln gewichtet. Da die Größe der finanziellen Auswirkung in den ESRS nicht eindeutig definiert ist, wurden folgende Kriterien definiert: scrollen
Analog zur Bewertung der Auswirkungen wurden anhand der Punkte die gesammelten Risiken und Chancen priorisiert. Dieses Vorgehen wurde gewählt, da Werte für die finanzielle Wesentlichkeit nicht vorlagen. Falls in Zukunft quantitative Werte vorliegen sollten, können diese mit einem zu definierenden finanziellen Wesentlichkeitsschwellenwert abgeglichen werden, die die Bewertung der Kriterien ersetzen würden. ZEITHORIZONTE UND AUFTRETEN IN DER WERTSCHÖPFUNGSKETTEIm Bewertungsprozess wurde für alle Auswirkungen, Risiken und Chancen dokumentiert, ob diese im Berichtsjahr aufgetreten sind (kurzfristig), in den bevorstehenden fünf Jahren (mittelfristig) oder in Zeithorizonten von mehr als fünf Jahren (langfristig) auftreten können. Außerdem wurde dokumentiert, wo in der Wertschöpfungskette die Auswirkungen, Risiken oder Chancen auftreten können. Für Risiken und Chancen wurde zudem dokumentiert, ob diese im Bereich der operativen Kontrolle von INDUS auftreten können oder von außerhalb der eigenen Aktivitäten wirken (zum Beispiel Regulatorik). Da der absolute Großteil der Wertschöpfung im deutschsprachigen europäischen Raum (DACH-Region) stattfindet, wurde eine Unterscheidung nach geografischen Regionen nicht strukturiert verfolgt. ERMITTELTER SCHWELLENWERTDie Ergebnisse der bewerteten Auswirkungen, Risiken und Chancen liegen zwischen 1 und 4. Der für INDUS festgelegte Schwellenwert, bei dessen Überschreiten ein Thema als wesentlich gilt und der zugehörige ESRS zu berichten ist, wurde auf 2,6 festgelegt. Dieser Wert entspricht dem obersten Drittel des Wesentlichkeitsspektrums und gewährleistet, dass INDUS sich auf die wichtigsten Themen bei den Maßnahmen und Zielen fokussiert. Sowohl das Ergebnis für die Wesentlichkeit der Auswirkungen als auch für die finanzielle Wesentlichkeit werden mit diesen Schwellenwert verglichen. Sobald eines der beiden Ergebnisse über dem Schwellenwert liegt, gelten Auswirkung, Risiko und/oder Chance als wesentlich und der zugehörige ESRS muss angewendet werden. Dies trifft auf die folgenden Standards zu: scrollen
IRO-1 - E1ANGABEPFLICHT IM ZUSAMMENHANG MIT ESRS 2 IRO-1 - BESCHREIBUNG DER VERFAHREN ZUR ERMITTLUNG UND BEWERTUNG DER WESENTLICHEN KLIMABEZOGENEN AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCENAuswirkungen, Risiken und Chancen wurden für den Kontext Klimawandel, Klimawandelanpassung und Energie auf Basis der Wesentlichkeitsanalysen der NFRD-Berichterstattung und der Aktualisierung der Wesentlichkeitsanalyse 2022 gesammelt und ergänzt (weitere Informationen zum Prozess sind in ESRS 2 IRO-1 beschrieben). Auch die Übertragung auf das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit nach ESRS und die Projektion auf die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette ist in ESRS 2 IRO-1 detailliert beschrieben. Für die Auswirkungen auf den Klimawandel wurde die Treibhausgasbilanz der Gruppe betrachtet, die Emissionen aus den eigenen Geschäftstätigkeiten (Scope 1 und 2) sowie aus der vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette (Scope 3) berücksichtigt. Hierbei wurde auf das bestehende Wissen der vergangenen Berichterstattungen im Rahmen der Nichtfinanziellen Erklärung gebaut. Durch Akquisitionen neuer Beteiligungen können neue Emissionsquellen auftreten, diese werden dann im Rahmen der konsolidierten Treibhausgasbilanz berücksichtigt. Andere potenzielle Emissionsquellen wurden nicht identifiziert. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse von physischen und transitorischen Risiken wurde durch eine Szenarioanalyse unterstützt, auf Basis derer auch die Resilienz bewertet wurde (siehe SBM-3). Die Analyse der physischen Klimarisiken basiert auf der Studie "Klimawirkungs- und Risikoanalyse 2021 für Deutschland", die 2021 vom Umweltbundesamt veröffentlicht wurde. Insbesondere die Informationen aus dem "Teilbericht 5: Risiken und Anpassung in den Clustern Wirtschaft und Gesundheit" wurden herangezogen. In dieser Studie wurden die physischen Risiken für das produzierende Gewerbe in Deutschland unter der Annahme von zwei Szenarien mit folgenden Eigenschaften untersucht: scrollen
Das grundsätzlich pessimistische Szenario RCP8.5 des IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change), welches Grundlage der Studie ist, wurde in einen optimistischen Teil gegliedert, der mit den IPCC-Szenarien RCP2.6 und RCP4.5 bis zur Mitte des Jahrhunderts überlappt, und in einen pessimistischen Teil, der als "worst case" zu betrachten ist. Der pessimistische Teil war für die Analyse maßgeblich. Diese systemische Risikoanalyse wurde einer Analyse auf Standortebene vorgezogen. Dieser Nachhaltigkeitsbericht wird auf konsolidierter Basis erstellt wird und die heterogene Struktur der INDUS-Gruppe würde für die Analyse auf Basis von standortspezifischen Risiken einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten. Bei Berücksichtigung von detaillierteren Informationen ist von einem vergleichbaren Ergebnis auszugehen. Die Beteiligungen der INDUS-Gruppe befinden sich hauptächlich in Deutschland sowie zum Teil in Österreich und der Schweiz. Die DACH-Region weist generell ähnliche strukturelle und wirtschaftliche Eigenschaften auf und die Geografien in den Regionen der Gebieten der Beteiligungen sind vergleichbar. Deshalb werden die Inhalte der Studie auf die gesamte DACH-Region übertragen. In der Studie wurden physische Auswirkungen und ihre Wirkungsketten auf die vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette sowie die eigenen Geschäftstätigkeiten von produzierenden Unternehmen untersucht. Die Ergebnisse wurden pro untersuchtem Element (siehe SBM-3) auf die INDUS-Gruppe übertragen und die Risikobewertung der Studie als Grundlage für die Einschätzung der Risiken für die INDUS-Beteiligung in kurz-, mittel- und langfristigen Zeithorizonten herangezogen (kurz- und mittelfristig decken die strategische Planung ab, Lebensdauer von Vermögenswerten wurden nicht berücksichtigt). Bei der Bewertung wurde zwischen Bruttorisiken für Vermögenswerte und für Geschäftstätigkeiten unterschieden. Außerdem wurden die Eintrittswahrscheinlichkeiten für die drei Zeithorizonte abgeschätzt. Die wichtigsten physischen Risiken, beide nicht wesentlich nach DMA, sind in SBM-3 erläutert. Risiken in der Wertschöpfungskette wirken auf die Geschäftstätigkeit von INDUS ein, wogegen Risiken in der eigenen Tätigkeit sowohl auf Geschäftstätigkeit, als auch Vermögenswerte wirken. Akute Klimagefahren, wie Extremwetter, sind für die gesamte Wertschöpfungskette von Bedeutung, wirken jedoch generell eher auf kleineren Flächen, als chronische Gefahren. Durch die geografische Verteilung der Beteiligungen und die unterschiedlichen Tätigkeiten, verteilt sich das Risiko aus physischen Klimagefahren auf eine große Fläche und wird dementsprechend reduziert. Die Risiken sind für alle drei Segmente von ähnlicher Bedeutung. Für die Analyse transitorischer Risiken und Chancen wurden Risiko- und Chancenkategorien der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) herangezogen. Diese wurden im Kontext eines optimistischen Szenarios, in dem ambitionierte Maßnahmen getroffen werden, um die globale Erwärmung auf 1,5°C zu begrenzen (vergleichbar mit RCP2.6 des IPCC), diskutiert und strukturiert bewertet. Betrachtet wurde dabei die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette (indirekte Risiken) sowie die eigenen Tätigkeiten (direkte Risiken) mit kurz-, mittel- und lanfristigen Zeithorizonten analog der Wesentlichkeitsanlayse. Außerdem wurde die Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Vermögenswerten und Geschäftstätigkeiten wurden in einem gemeinsamen Schadenpotenzial für Risiken bzw. Mehrwert für Chancen bewertet. Die bedeutendsten Risiken (alle nicht wesentlich) sind im Kapitel SBM-3 dargestellt und erläutert. Vermögenswerte oder Geschäftstätigkeiten, die nicht mit dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft vereinbar sind oder erhebliche Anstrengungen benötigen, wurden nicht identifiziert (z.B. über die TCFD-Risikokategorien "Auflagen und Regulierungen für bestehende Produkte und Dienstleistungen", "Auflagen und Regulierungen für bestehende Produktsverfahren" oder "Anfälligkeit für Rechtsstreitigkeiten"). Die bedeutendesten Chancen (wesentlich) sind "Nutzung emissionsarmer Energieträger" und "Verlagerung zu dezentraler Energieerzeugung". Beide sind dem kurzfristigen Zeithorizont zuzuordnen und werden aktuell schon angegangen durch den Ausbau der erneuerbaren Energie und Eigenversorgung druch Photovolatik und Wärmepumpen. WEITERE INFORMATIONEN ZUR SZENARIOANALYSEDie verwendeten Szenarien (RCP8.5, in Teilen RCP2.6 und RCP4.5) entsprechen dem 5. Sachstandsbericht des IPCC. Im aktuellen 6. Sachstandsbericht des IPCC werden vermehrt SSP-Szenarien ("Shared Socioeconomic Pathways") verwendet, die neben physischen Informationen sozioökonomische Informationen berücksichtigen. Dieser Unterschied wurde bei der Erarbeitung der Klimawirkungs- und Risikoanalyse 2021 für Deutschland berücksichtigt. Da Klimawandel ein langwieriger Prozess mit langen Zeithorizonten ist, soll diese Studie alle sechs Jahre aktualisiert werden. Die Szenarioanalyse für INDUS erfolgte also mit der aktuellen Studie. Die Bandbreite der Szenarien wird als ausreichend erachtet, da sowohl ein negativer als auch ein positiver Verlauf betrachtet werden. So werden die beiden Extreme als Leitplanke der realen Entwicklung abgebildet. Weitere Eigenschaften der Szenarien sind in der folgenden Tabelle dargestellt. SZENARIOANALYSEscrollen
IRO-1 - G1 UNTERNEHMENSFÜHRUNGIm Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse sind durch die Untersuchung der Auswirkungen (A), Risiken (R) und Chancen (C) in Bezug auf die Unternehmensführung alle möglichen Unterthemen bezüglich ihrer Relevanz in der INDUS-Gruppe geprüft worden. Die generelle Vorgehensweise bei der Wesentlichkeitsanalyse wurde unter ESRS 2 - IRO-1 erläutert. In Bezug auf die Unternehmensführung wurde wie insgesamt keine Differenzierung nach Standorten vorgenommen, da der Großteil der Wertschöpfung in der DACH-Region stattfindet. Die unterschiedlichen Tätigkeitsbereiche, Sektoren und Strukturen der Transaktionen bei den Beteiligungsunternehmen führen zu unterschiedlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Unternehmensführung. Durch die Befragungen der Stakeholder konnten die entsprechend relevanten Nachhaltigkeitsthemen identifiziert und mit den intern ermittelten Themen abgeglichen werden. Für INDUS nicht relevante Themen wie "Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten" konnten so ausgeschlossen werden. Alle weiteren Themen wurden anhand vorgegebener Kriterien der doppelten Wesentlichkeitsanalyse bewertet. Die Unterthemen "Korruption und Bestechung", "Management der Beziehungen zu Lieferanten, einschließlich Zahlung" sowie "Unternehmenskultur" wurden als wesentlich identifiziert. ANGABEN ZU NICHT WESENTLICHEN ESRS (ANLAGE C)Im Kontext der Aktualisierung der Wesentlichkeitsanalyse 2022 fand eine umfassende Stakeholderbeteiligung statt, in die der Vorstand, die Geschäftsführungen der INDUS-Beteiligungen sowie externe Stakeholder einbezogen wurden. Dieser Prozess war Teil der Grundlage der Wesentlichkeitsanalyse mit doppelter Wesentlichkeit nach ESRS 1. Die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden 2024 im Rahmen einer Aktualisierung bestätigt. Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften (indigene Völker) fanden nicht statt. IRO-1- E2 UMWELTVERSCHMUTZUNG (ABSATZ 11)Die Auswirkungen, Risiken und Chancen im Kontext des Themas Umweltverschmutzung wurden in Bezug auf eigene Tätigkeiten und Wertschöpfungskette auf übergeordneter Ebene ermittelt und bewertet. Informationsgrundlage der Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS 1 war die oben erläuterte Aktualisierung der Stakeholderkonsultation von 2022. Das Thema Umweltverschmutzung hatte in der Einschätzung der internen und externen Stakeholder sowie Fachexperten eine mittlere Bedeutung. Es wurden in dem Beteiligungsprozess keine Besonderheiten in diesem Themenkomplex aufgedeckt. Im Nachgang der ersten qualitativen und umfassenden Einschätzung fand keine Überprüfung auf Standortebene statt, um weitere Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung im Rahmen der eigenen Tätigkeiten und der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette zu ermitteln. IRO-1 - E3 WASSER- UND MEERESRESSOURCEN (ABSATZ 8)Die Wertschöpfungskette und Wirtschaftsaktivitäten wurden im Kontext der Wesentlichkeitsanalyse mit Kontaktpunkten zum Thema Wasser- und Meeresressourcen geprüft und diese entsprechend bewertet. In der Stakeholderkonsultation von 2022 wurde sowohl von externen Personen, als auch von den internen Stakeholdergruppen, inklusive der Geschäftsführungen der Beteiligungen, die ihre Produktionsprozesse sehr genau kennen, das Thema Wasser als nicht relevant eingestuft, sodass auf eine Detailprüfung auf Standort- und Vermögenswertebene verzichtet wurde. IRO-1 - E4 BIOLOGISCHE VIELFALT UND ÖKOSYSTEME (ABSÄTZE 17, 19)Eine Untersuchung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme fanden im Rahmen der Konformitätsprüfung der EU-Taxonomie für drei Beteiligungen auf Standortebene statt. Bewertet wurde hierbei, ob die Standorte in Schutzgebieten oder Biodiversitäts Hotspots liegen und wenn ja, ob die Standorte negative Auswirkungen auf die Schutzgebiete haben. Die Prüfung hat ergeben, dass die drei geprüften Beteiligungen nicht in entsprechenden Gebieten liegen und wenn doch, dass keine negativen Auswirkungen bestehen. Aufgrund der diversifizierten Aufstellung von INDUS wurden Auswirkungen in den Wertschöpfungsketten nicht berücksichtigt, zumal die Beteiligungen sich in der Mitte der Wertschöpfungsketten befinden und zum Großteil Halbfertigware weiterverarbeiten, was eine Bewertung der Auswirkungen auf die Biodiversität in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette erschwert. Eine konzernweite übergeordnete Einschätzung der Auswirkungen, Risiken und Chancen (inkusive. Übergangs- sowie physischen sowie systemischen Risiken) im Kontext biologische Vielfalt und Ökosysteme fand bei der Stakeholderkonsultation 2022 statt. Hier wurden analog zu den anderen Themen relevante Aspekte von internen sowie externen Stakeholdern, inklusive der Geschäftsführungen der Beteiligungen und des Vorstandes, diskutiert. Grundlage waren Fachwissen und Erfahrungen der internen und externen Stakholdergruppen. Das Ergebnis war eine extrem niedrige Relevanz dieses Themenkomplexes in Wechselwirkung zu den eigenen Tätigkeiten. Abhängigkeiten von Biodiversität und von Ökosystemdienstleistungen konnten von den Fachexperten für die eigenen Tätigkeiten, die zentral im technischen, metallverarbeitenden Gewerbe sind, ebenso nicht identifiziert werden. Grundlage der Fachexperten sind Erfahrungen aus branchenspezifischen Tätigkeiten sowie steter Austausch mit internen und externen Stakeholdergruppen. Eine weitere Prüfung auf Standortebene hat nicht stattgefunden, da INDUS aufgrund der Standorte und der oben genannten Sachverhalte keine Anhaltspunkte hat, dass eine wesentliche Beeinträchtigung der Biodiversität vorliegt. IRO-1 - E5 RESSOURCENNUTZUNG UND KREISLAUFWIRTSCHAFT (ABSATZ 11)Die Wertschöpfungskette und die eigenen Aktivitäten wurden im Kontext der Wesentlichkeitsanalyse mit Kontaktpunkten zum Thema Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft geprüft und diese wurden entsprechend bewertet. In der Stakeholderkonsultation von 2022 wurde sowohl von externen Personen als auch von den internen Stakeholdergruppen, inklusive der Geschäftsführungen der Beteiligungen, die ihre Produktionsprozesse sehr genau kennen, das Thema Kreislaufwirtschaft und alternative Rohstoffquellen diskutiert. Dem Thema wurde eine mittlere Bedeutung zugeordnet. Folglich wurde im Kontext der Wesentlichkeitsanalyse nach doppelter Wesentlichkeit im Jahr 2024 das Thema genauer analysiert und es wurden vor allem unwesentliche Risiken und Chancen identifiziert und unwesentliche potenziellen und tatsächlichen Auswirkungen. Dies basierte vornehmlich auf den Geschäftstätigkeiten und nicht auf den Vermögenswerten. ABLEITUNG DER BERICHTSANFORDERUNGEN AUS DER WESENTLICHKEITSANALYSEDie wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen und zugehörigen ESRS decken sich mit den wesentlichen Themen des nichtfinanziellen Berichts. Die aus der Wesentlichkeitsanalyse ermittelten Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden mit den Berichtsanforderungen der ESRS-Standards E1, S1 und G1 verglichen und die notwendigen zu berichtenden Angabepflichten und Datenpunkte daraus abgeleitet. Die im Folgenden dargelegten Informationen wurden anhand der Relevanz in Bezug auf die Anforderungen aus den ESRS ermittelt, die laut Wesentlichkeitsanalyse zu berichten sind (siehe SBM-3 und IRO-1). Als Hilfestellung zur Identifikation der zu berichtenden Datenpunkte wurden alle Auswirkungen, Risiken und Chancen den Unterthemen der ESRS zugeordnet und geprüft, welcher IRO welchen Datenpunkten zuzuordnen ist. Die Datenpunkte, die über die Unterthemen mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen verknüpft wurden, finden Berücksichtigung in der Berichterstattung. Mit strukturierenden Dokumenten wurden die in den Angabepflichten geforderten Informationen gesammelt und in Abgleich mit den Anwendungsanforderungen vervollständigt und optimiert. Gesammelt wurden diese in Rücksprache mit den betroffenen Fachexperten in den Beteiligungen, um die Berichterstattung bestmöglich zu erfüllen (siehe IRO-1 und SBM-2). Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse wurden dem Vorstand sowie Stategie- und ESG-Ausschuss des Aufsichtsrats als interne Stakeholder zur Überprüfung und Bestätigung vorgelegt. Der Vorstand vertritt hierbei auch die Sichtweise der INDUS-Beteiligungen als eine der zentralen Stakeholdergruppen. Der INDUS-Vorstand steht in regelmäßigem Austausch mit der Geschäftsführung der Beteiligungen im Rahmen von Budgetgesprächen oder Geschäftsführungstreffen, inklusive regelmäßiger Vor-Ort-Besuche, und ist folglich imstande, die Belange der Beteiligungen adäquat zu vertreten. Die wesentlichen Risiken aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse fließen in das zentrale Risikomanagement ein. Hier werden ein konstanter bilateraler Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Risikomanagement (angesiedelt bei Compliance) und Nachhaltigkeit auch mit Blick auf zukünftige Prüfungen und Aktualisierungen von Wesentlichkeitsanalysen gefestigt. Risiken, die nicht nachhaltigkeitsbezogen sind, werden in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse für die Nachhaltigkeitsberichterstattung jedoch nicht berücksichtigt. AUSBLICKDie Wesentlichkeitsanalyse wird im Rahmen der jährlichen Berichterstattung auf Aktualität geprüft und bei Bedarf aktualisiert. Eine Überwachung der Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie ihrer Priorisierung wird durch dieses jährliche Vorgehen gewährleistet. LISTE DER ANGABEPFLICHTENscrollen
UmweltAngaben nach Artikel 8 der EU-Verordnung 2020/852 (Taxonomieverordnung)ALLGEMEINE EINFÜHRUNG ZUR EU-TAXONOMIEDer 2019 von der Europäischen Kommission vorgestellte Green Deal zielt auf eine nachhaltige Transformation der Wirtschaft ab. Der EU-Taxonomie kommt dabei als Klassifizierungsinstrument, das ökologisch nachhaltige Aktivitäten definiert, eine große Bedeutung zu. Im Rahmen der EU-Taxonomie werden sechs Umweltziele verfolgt: 1. Klimaschutz (Climate Change Mitigation - CCM) 2. Anpassung an den Klimawandel (Climate Change Adaptation - CCA) 3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen (Sustainable Use and Protection of Water and Marine Resources - WTR) 4. Übergang zur Kreislaufwirtschaft (Transition to Circular Economy - CE) 5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Pollution Prevention and Control - PPC) 6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme (Protection and Restoration of Biodiversity and Ecosystems - BIO) Beschränkte sich die Berichtspflicht in den Jahren 2021 und 2022 auf die ersten beiden Umweltziele, wurde für das Geschäftsjahr 2023 zu allen sechs Umweltzielen berichtet. Dabei gab es eine erleichterte Berichtspflicht für alle neu hinzugefügten Wirtschaftsaktivitäten, sodass für diese Tätigkeiten nur zur Taxonomiefähigkeit berichtet werden musste. Für das Geschäftsjahr 2024 werden nun erstmals alle Wirtschaftstätigkeiten auf Taxonomiekonformität geprüft. Für die Taxonomiekonformität wird geprüft, ob die jeweilige Wirtschaftsaktivität mit der Tätigkeitsbeschreibung übereinstimmt und ob die Kriterien für einen wesentlichen Beitrag zu einem der Umweltziele erfüllt werden, kein anderes Umweltziel erheblich beeinträchtigt (Do No Significant Harm (DNSH)) und der Mindestschutz eingehalten wird. Nur wenn alle Aspekte zutreffen, ist Konformität gegeben. Die INDUS-Gruppe besteht aus mehr als 40 Beteiligungen mit gegebenenfalls weiteren Enkelgesellschaften. Die Tochtergesellschaften haben ihre Hauptsitze in Deutschland und der Schweiz. Niederlassungen und Enkeltöchter sind im Wesentlichen in der DACHRegion ansässig. Die Gruppe ist seit 2023 in drei Segmente mit 13 bis 17 Beteiligungen pro Segment unterteilt: Engineering, Infrastructure und Materials. Die Segmente werden jeweils von einem segmentverantwortlichen Vorstandsmitglied geführt. Die meisten Beteiligungen liefern Produkte für die Mitte der Wertschöpfungskette wie Metallteile, Materialien zur Oberflächenbearbeitung, Werkzeug- oder Maschinenteile, die überwiegend nicht unter die EU-Taxonomie fallen. INTERNE ORGANISATION DES THEMASZur Erfüllung der Berichtsanforderungen im Rahmen der EU-Taxonomie wurde im Geschäftsjahr 2021 auf Holding-Ebene eine Arbeitsgruppe gegründet. Diese arbeitet seitdem in Abstimmung mit den jeweiligen Fachbereichen und Beteiligungsunternehmen daran, die taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten im Beteiligungsverbund zu ermitteln, diese auf ihre Taxonomiekonformität hin zu prüfen und die damit verbundenen Umsätze, CapEx und OpEx zu ermitteln. TAXONOMIEFÄHIGE WIRTSCHAFTSAKTIVITÄTENDabei konnte im Geschäftsjahr 2024 auf den Erkenntnissen aus den vorherigen Geschäftsjahren aufgebaut werden. Bereits im Geschäftsjahr 2021 wurden die (Haupt-)Tätigkeiten aller Beteiligungen identifiziert und zentral aufgelistet. Diese Liste wird seitdem jährlich aktualisiert und die Auswirkungen der Aktualisierung auf die Taxonomie-Berichterstattung werden analysiert. Das umfasst etwa das Wegfallen (zum Beispiel durch den Verkauf von Beteiligungsunternehmen) oder Ergänzen neuer Wirtschaftsaktivitäten (zum Beispiel. durch den Zukauf neuer Beteiligungen oder die Entwicklung neuer Geschäftsfelder) sowie das anschließende Screening dieser Aktivitäten im Hinblick auf ihre Taxonomiefähigkeit. Aber auch regulatorische Änderungen werden fortlaufend berücksichtigt und in Bezug auf ihre Bedeutung für die INDUS-Gruppe untersucht. Wie bereits in den Vorjahren gab es teilweise aufgrund uneindeutiger Formulierungen und fehlender Eingrenzungen gewisse Auslegungsunsicherheiten. Es wurden verschiedene Ansätze gewählt, um trotzdem konservative Angaben berichten zu können. So wurden wie im Vorjahr etwa aufgrund der generischen Tätigkeitsbeschreibung aus CE 1.2. "Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten" nur Hersteller von solchen Elektro- und Elektronikgeräten einbezogen, die der Definition aus dem ElektroG entsprechen und demnach im Verzeichnis der registrierten Hersteller und registrierten Bevollmächtigten nach dem ElektroG aufgeführt sind. Im Jahr 2024 wurden Gebäude gebaut und gekauft, was unter die Tätigkeit CCM 7.7. "Erwerb von Gebäuden" fällt. Einige der unter Umweltziel 1 aufgeführten Tätigkeiten werden ebenfalls unter Umweltziel 2 genannt. In diesen Fällen sind die Wirtschaftsaktivitäten - analog zum Vorjahr - ausschließlich Umweltziel 1 zugeordnet, da dort der Fokus für INDUS ist. Es wurden im Geschäftsjahr 2024 keine weiteren neuen Tätigkeiten identifiziert. Jedoch wurden alle Aktivitäten auf deren Konformität geprüft. Folgende Tabelle bietet eine Übersicht aller Aktivitäten. BETRACHTETE TAXONOMIEFÄHIGE AKTIVITÄTENscrollen
Dabei sind Aktivitäten mit der ID 1-8 beteiligungs- bzw. geschäftsmodellspezifisch, während Aktivitäten 9 bis 12 bei sämtlichen Beteiligungen potenziell von Relevanz sein können. Zu diesen potenziell allgemein relevanten Aktivitäten erfolgte die Erhebung mittels der zentralen Daten im Investtool und des Anlagenspiegels der INDUS Holding AG. TAXONOMIEKONFORME TÄTIGKEITENBei den Konformitätsprüfungen der im Geschäftsjahr 2023 neu hinzugefügten Tätigkeiten zeigt sich, dass die umfangreichen Anforderungskriterien und die damit zusammenhängenden Nachweise aktuell bei keiner Wirtschaftsaktivität erfüllt werden können, sodass diese Tätigkeiten weiterhin nur als taxonomiefähig berichtet werden. Im Zusammenspiel zwischen der Holding und den betroffenen Beteiligungen wurde die Erfüllung der Kriterien überprüft. Bei den umsatzgenerierenden Tätigkeiten im Bereich der Türen und Fenster wird anhand der technischen Bewertungskriterien in taxonomiefähig und -konform unterschieden. Alle Produkte sind taxonomiefähig, weil sie in die Beschreibung der Aktivität CCM 3.5 fallen und generell hohe Dämmwerte aufweisen. Bei den Produkten, die der Wirtschaftsaktivität CCM 4.16 zuzuordnen sind, erfüllen alle Produkte auch die technischen Bewertungskriterien und sind somit taxonomiekonform. Andere, nicht umsatzgenerierende Aktivitäten sind ausschließlich taxonomiefähig, wie zum Beispiel die, die der Wirtschaftstätigkeit CCM 4.1. "Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Technologie" zuzuordnen sind. Das liegt darin begründet, dass die Photovoltaik-Module nicht selbst hergestellt, sondern lediglich als grünes Produkt erworben und verwendet werden. Es handelt sich dabei also um den Erwerb von Produktion aus taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten. Dies führt - entsprechend verbreiteter Auslegung der Rechtsakte, u. a. durch das IDW - dazu, dass die Überprüfung der Taxonomiekonformität, besonders der DNSH- und Mindestschutzkriterien, auf der Ebene des Lieferanten der Photovoltaik-Module durchgeführt werden muss. Entsprechende Anfragen bei den Lieferanten haben keine ausreichenden Nachweise ergeben. Dies liegt darin begründet, dass die direkten Lieferanten in der Regel kleine bis mittelständische Installationsbetriebe sind, die aufgrund mangelnder direkter Betroffenheit den aufwendigen Nachweis einer Taxonomiekonformität ihrer Produkte nicht erbringen können bzw. diesen wiederum selbst anfragen müssten. Die Informationslage könnte sich aber mit steigender Nachfrage in den nächsten Jahren verbessern, sodass perspektivisch eine Umwandlung in taxonomiekonforme Aktivitäten vorstellbar ist. Auch für das Geschäftsjahr 2024 sind diese Aktivitäten aber nur als taxonomiefähig einzustufen. WESENTLICHER BEITRAGDie Prüfungshandlungen und Dokumentationen fanden für jede Aktivität und standortbezogen statt und werden an dieser Stelle zusammengefasst dargestellt. Zur Erfüllung eines wesentlichen Beitrags zu Umweltziel 1 "Klimaschutz" müssen gewisse technische Bewertungskriterien erfüllt werden. Bei INDUS beziehen sich diese etwa auf den Wärmedurchgangskoeffizienten (Herstellung von Fenstern und Türen) oder auch die Energieeffizienzklasse und Kältemittelschwellenwerte (Herstellung und Installation von Wärmepumpen). Diese technischen Bewertungskriterien wurden den Beteiligungen mit geschäftsmodellspezifischen taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten kommuniziert und entsprechend abgefragt, welche ihrer Produkte diesen Vorgaben entsprechen. Die Anforderungen werden bei der Herstellung von Luft-Luft-Klimageräten vollumfänglich erfüllt. Bei Wärmepumpen, Türen und Fenstern werden die Schwellenwerte größtenteils eingehalten. Das Ergebnis dieser Analyse bildete die Grundlage für die Identifizierung von Umsätzen, die durch taxonomiekonforme Tätigkeiten erwirtschaftet werden, sowie den damit verbundenen Investitions- und Betriebsausgaben. Grundsätzlich ist eine Vermischung zwischen Umsatz, CapEx und OpEx auszuschließen, weil dabei buchhalterisch unterschiedliche Konten angesprochen werden. Eine Vermeidung der Doppelzählung innerhalb der Umsatzerlöse sowie Investitions- und Betriebsausgaben wird dadurch sichergestellt, dass die jeweiligen Werte durch die Beteiligungen nur einmal über die Konsolidierungssoftware LucaNet gemeldet werden können. Wenn eine Tätigkeit potenziell zu mehreren Umweltzielen beitragen kann, wird dies- gemeinsam mit der konkreten Zuordnung der Umsätze, CapEx und OpEx zu einem Umweltziel - entsprechend im Meldebogen markiert. Dadurch wird auch in dieser Hinsicht Doppelzählung vermieden. DNSHIm Sinne der Taxonomie darf der wesentliche Beitrag einer Wirtschaftsaktivität zu einem Umweltziel nicht unter Inkaufnahme negativer Auswirkungen auf eines der anderen fünf Umweltziele geschehen. Daher ist anhand sogenannter Do-No-Significant-Harm (DNSH)-Kriterien zu überprüfen, ob eine erhebliche Beeinträchtigung ausgeschlossen werden kann. Die dazu festgelegten Kriterien beziehen sich in Teilen auf bereits bestehende EU-Regularien, deren Einhaltung ohnehin Voraussetzung für Bau- und Betriebsgenehmigungen ist. Die Tätigkeiten von INDUS verursachen im Allgemeinen sehr wenige Beeinträchtigungen. Dies war das Ergebnis der eingehenden Prüfung der DNSH-Kriterien. Im Folgenden wird die Erfüllung der DNSH-Kriterien der einzelnen Umweltziele genauer erläutert. Da im Vergleich zum Vorjahr keine zusätzlichen Aktivitäten identifiziert worden sind, die einen wesentlichen Beitrag leisten, wurde in diesem Jahr im Wesentlichen die DNSH-Bewertung aus dem Vorjahr auf ihre Aktualität geprüft und stellenweise optimiert. Die Anpassung der Geschäftstätigkeiten an den Klimawandel ist nicht zuletzt auch von ökonomischer Relevanz. Dies spiegelt sich darin wider, dass mit dem Klimawandel verbundene Chancen und Risiken verstärkt im Risikomanagement und bei Investitionsentscheidungen eine Rolle spielen. Die in der Taxonomie geforderte Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung erfolgte im Geschäftsjahr 2022 in Anlehnung an die Empfehlungen des Leitfadens "How to perform a robust climate risk and vulnerability assessment for EU taxonomy reporting?", Umweltbundesamt (finale Version vom 9. November 2022), auf Standort- und auf Tätigkeitsebene. Die Durchführung der Szenario-Analyse für die RCP-Szenarien 8.5, 4.5, 2.6 und zum aktuellen Risiko erfolgte anhand der öffentlich zugänglichen Datenbank "GERICS - Klimaausblicke für Landkreise über die Mitte des Jahrhunderts hinaus bis zum Jahr 2065". Da die Definition der Klimarisiken bei GERICS nicht deckungsgleich mit der Taxonomie ist, musste eine entsprechende Zuordnung vorgenommen werden. Weiterhin deckt GERICS nicht alle 28 in der Taxonomie hinterlegten Klimarisiken ab. Einige dieser Lücken konnten aufgrund der geografischen Lage der Beteiligungen ausgeschlossen werden. Die übrigen Risiken konnten durch den Rückgriff auf andere Daten, wie die WWF Risk Filter Suite, bewertet werden. Die Bewertung hat ergeben, dass die Standorte nur von sehr wenigen Klimarisiken betroffen sind, diese im Falle ihres Eintretens als nicht gefährdend für die Ausübung der Wirtschaftstätigkeit zu bewerten sind und nicht zu relevanten wirtschaftlichen Verlusten führen könnten. In diesem Jahr wurde ein verstärkter Fokus auf die spezifischen Lieferketten der taxonomiekonformen Produkte gelegt. Dabei wurden für die taxonomiekonformen Tätigkeiten etwa die Transportwege und -mittel im Hinblick auf ihre Anfälligkeit für Klimarisiken analysiert sowie die Berücksichtigung von Risiken in der Lieferkette im Risikomanagement untersucht. Bezüglich der nachhaltigen Nutzung und des Schutzes von Wasser- und Meeresressourcen liegen unter anderem für die Herstellung von Türen, Fenstern und Wärmepumpen sowie für die Installation von Wärmepumpen Anforderungskriterien vor. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf gesetzliche und behördliche Vorgaben, deren Einhaltung Voraussetzung für Bau- und Betriebsgenehmigungen sind, sodass allein deshalb von einer Erfüllung auszugehen ist. Alle drei betroffenen Beteiligungen mussten keine Umweltverträglichkeitsprüfung zum Erlangen der Bau- und Betriebsgenehmigung durchführen. Entsprechend gibt es keine gewässerrechtlichen Auflagen und Genehmigungen, die sich aus dieser Prüfung ergeben können. Aufgrund des Tätigkeitsprofils der Unternehmen ist der Wasserverbrauch gering. Weiterhin liegen die Standorte nicht in Wasserstressgebieten mit hoher akuter Dürregefahr. Die Datenbank WWF Risk Filter Suite erwartet auch unter Berücksichtigung der IPCC Szenarien RCP 4.5 und 6.0 bis 2050 kein hohes Risiko. Dennoch streben die Unternehmen einen bewussten Umgang mit der Ressource Wasser an. Beispielsweise sind bei OBUK die Wasserkreisläufe in der Produktion geschlossen. Zusätzlich wurden die geografische Lage der jeweiligen Standorte sowie die spezifischen Produktionsprozesse in Hinblick auf potenzielle negative Auswirkungen auf Wasserqualität und Wasserknappheit untersucht. Dabei wurde kein signifikantes Risiko identifiziert. Für den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft liegen Anforderungen wie hohe Haltbarkeit, leichte Demontage oder hohe Recyclingfähigkeit vor. Da die konkreten Möglichkeiten zur Einbindung in die Kreislaufwirtschaft von der jeweiligen Tätigkeit abhängen, wurden die einzelnen Tätigkeiten betrachtet und jeweils in Hinblick auf Kriterien wie Langlebigkeit oder Recyclingfähigkeit bewertet. Allgemein lässt sich sagen, dass die Produkte der INDUS-Beteiligungen und ihre Bestandteile schon aus ökonomischen Gründen so konzipiert sind, dass sie lange halten, sich also gegenüber Konkurrenzprodukten dadurch auszeichnen, und gut recycelbar sind. Die hohe Recyclingfähigkeit ermöglicht die Weiterverwendung einzelner Bestandteile am Ende der Produkt-Lebensdauer, die häufig weiterhin als Rohstoffe wertvoll sind, wie beispielsweise Glas, das nach der Demontage der Produkte wieder dem Wertstoffkreislauf zugeführt wird. Um diesen Prozess zu unterstützen, kooperiert etwa WIRUS mit speziellen Entsorgungsunternehmen, die auf das Recycling von Fenstern spezialisiert sind. Auch Abfälle, die im Produktionsprozess anfallen, werden zunehmend intern recycelt und wieder dem Produktionsprozess zugeführt. Ein konkretes Beispiel wäre die Beteiligung OBUK (Beitrag zu Wirtschaftstätigkeit CCM 3.5. "Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen"): Mit ihrer Hartschaum-Recycling-Mühle können die Hartschaumabfälle, die bei der Herstellung von Dämmstoffplatten für Haustürfüllungen anfallen, zu 100 % recycelt werden. Im Anschluss wird das recycelte Purenit wieder an den Lieferanten geliefert und fließt schlussendlich in neue Dämmmaterialien ein. REMKO bietet auf die verkauften Wärmepumpen eine Herstellergarantie von fünf Jahren und zudem Dienstleistungen für die Wartung und Reparatur sowie einen Ersatzteilservice auch für ältere Modelle. Damit Verschleißteile ersetzt werden können, sind die Wärmepumpen so konzipiert, dass sie leicht demontierbar sind. Dadurch und aufgrund der Langlebigkeit der Geräte werden Ressourcen geschont, die durch die ständige Anschaffung von Neugeräten verbraucht werden würden. Hinsichtlich der Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung liegen teilweise Aktivitäten-individuelle Anforderungen vor. Luft-Luft-Wärmepumpen mit einer Nennleistung von höchstens 12 kW dürfen etwa gewisse Schwellenwerte im Hinblick auf den Schallleistungspegel nicht überschreiten. Dies erfüllen die betrachteten Produkte. Aktivitäten, die unter 3.5. "Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen" fallen, dürfen nicht bzw. teilweise nur unter gewissen Voraussetzungen zur Herstellung, zum Inverkehrbringen oder zur Verwendung bestimmter chemischer Stoffe führen. Die in Anhang I, Anlage C, Buchstaben a) bis f) des Klimarechtsakts entsprechend aufgelisteten chemischen Verbindungen führen (in manchen Fällen nur im Falle der Nichteinhaltung bestimmter Auflagen) zu einem kategorischen Ausschluss einer Wirtschaftstätigkeit als taxonomiekonform. Im Zuge der Anforderungsänderungen im Juni 2023 wurden die Anforderungen aus Buchstabe g) gestrichen und die Anforderungen aus f) angepasst: Eine Verwendung der dort aufgeführten Stoffe ist nur zulässig, wenn es keine Alternative zu diesen Stoffen gibt und diese unter kontrollierten Bedingungen verwendet werden. Es gibt derzeit noch einige wenige Stoffe, für die es noch keine Alternative gibt. Diese werden aber unter kontrollierten Bedingungen verwendet, d. h. die Stoffe werden so verarbeitet, dass keine Gefahr für Mitarbeitende oder Käufer der Produkte besteht. WIRUS hat es im vergangenen Geschäftsjahr erfolgreich geschafft, den einzigen von ihnen eingesetzten kritischen Stoff durch einen unkritischen Stoff gemäß Art. 57 der VO (EG) Nr. 1907/2006 zu ersetzen. Ein Großteil der in Anhang I, Anlage C des Klimarechtsakts genannten kritischen Stoffe unterliegt geltender deutscher Rechtsprechung. An diesen Stellen wird im Sinne des Legalitätsprinzips auf geltendes Recht referenziert, das heißt, solange keine andersartigen Indizien vorliegen, wird an diesen Stellen grundsätzlich von einer Konformität der Beteiligungen mit den gesetzlichen Anforderungen ausgegangen. Dies betrifft beispielsweise die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten durch die Restriction of Hazardous Substances (RoHS)-Richtlinie 2011/65/EU. Die Konformität mit der RoHS-Richtlinie ist zwingende Voraussetzung für die Erlangung der CE-Kennzeichnung, ohne die elektrische Geräte in der EU nicht mehr in Umlauf gebracht werden dürfen. So garantiert REMKO beispielsweise Konformität für die entsprechend in Verkehr gebrachten Produkte. An den Stellen, bei denen die Anforderungen aus der EU-Taxonomie über die aktuelle Gesetzgebung hinausgehen, wurden zum einen die wesentlichen Rohstoffe der jeweiligen Produkte identifiziert und auf negative Auswirkungen gemäß Anlage C überprüft. Darüber hinaus wurden bereits in den letzten Jahren von den relevanten Unternehmen die Sicherheitsdatenblätter zu allen für die Herstellung der taxonomiefähigen Produkte eingesetzten Chemikalien angefordert, ausgewertet und auf ihre Taxonomie-Konformität geprüft. Dies betraf sowohl Chemikalien, die beispielsweise als Kleber in die Fenster von WIRUS eingehen, aber zum Beispiel auch Reinigungsmittel, die nicht Bestandteil des finalen Produkts werden. Für den diesjährigen Bericht wurden zudem die Sicherheitsdatenblätter der im Jahr 2024 neu genutzten Stoffe geprüft. Sicherheitsdatenblätter sind laut REACH-Verordnung für alle laut offizieller Definition als gefährlich definierten Chemikalien und ihre Gemische vom Hersteller zu erstellen und den Kunden zur Verfügung zu stellen. Diese eingehende Prüfung hat keine Anhaltspunkte ergeben, dass potenziell bedenkliche Chemikalien verwendet wurden. Auch beim Schutz und bei der Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme wird im Grunde die Einhaltung bestehender Regulatorien gefordert. Die geforderten Umweltverträglichkeitsprüfungen bzw. Bewertungen der Umweltverträglichkeit sind, abhängig vom Geschäftsmodell des jeweiligen Unternehmens und der geografischen Lage, die Grundlage für den Erhalt von Bau- und Betriebsgenehmigungen und daher vorhanden, wenn erforderlich. Alle drei betroffenen Beteiligungen mussten keine Umweltverträglichkeitsprüfung zum Erlangen der Bau- und Betriebsgenehmigung durchführen. Weiterhin erfordert die Taxonomie die Prüfung zur Nähe biodiversitätssensibler Gebiete, was bei positiver Bewertung und im Falle des Risikos von negativen Auswirkungen durch eine Tätigkeit auf diese Gebiete zur Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung und der Auflage zur Umsetzung bestimmter Maßnahmen führen kann. Die Prüfung anhand mehrerer öffentlich verfügbarer Datenbanken (zum Beispiel Schutzgebiete in Deutschland des Bundesamtes für Naturschutz oder Übersicht UNESCO- Biosphärenreservate) ergaben keine räumliche Nähe der deutschen Standorte. Der polnische Standort der OBUK liegt in einem Vogelschutzgebiet gemäß Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG). Eine behördliche Vorprüfung im Rahmen der Erteilung der Bau- und Betriebsgenehmigung hat keine Notwendigkeit zur Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung ergeben, da durch die Tätigkeit der OBUK-Tochter keine negativen Auswirkungen auf die örtliche Flora und Fauna zu erwarten sind. Da die betroffenen Beteiligungen keine neuen Standorte eröffnet haben, wurde in diesem Jahr auf eine erneute Prüfung verzichtet. MINDESTSCHUTZZuletzt wurde noch die Einhaltung der Mindestschutzanforderungen überprüft. Während die Prüfung bei den vorherigen Schritten auf Aktivitätenebene stattfand, wurden bei dem Mindestschutz die Anforderungen auf Unternehmensebene geprüft. Dabei wurden die Anforderungen sowohl auf Holding-Ebene als auch auf Ebene der betroffenen Beteiligungen geprüft. Da die Rechtsakte bezüglich des Mindestschutzes bisher wenig präzise sind, wurde sich im Wesentlichen am finalen Bericht "Final Report on Minimum Safeguards" des EU-Beratungsgremiums Platform on Sustainable Finance (PSF) aus Oktober 2022 orientiert. Wie in dem Bericht gefordert, gibt es einen Menschenrechts-Due-Diligence-Prozess. In diesem Kontext hat INDUS beispielsweise eine vom gesamten Vorstand unterzeichnete Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte veröffentlicht und bietet durch das Hinweisgebersystem SpeakUp sowohl Internen als auch Externen eine leicht zugängliche Beschwerdemöglichkeit. Es gibt, wie im PSF-Bericht gefordert, einen Anti-Korruptions-Prozess, Prozesse zur Einhaltung der Steuerregularien und Überwachung der damit verbundenen Risiken sowie Prozesse zur Wahrung eines fairen Wettbewerbs. Zudem gibt es keine Verurteilungen aufgrund von Verstößen gegen Menschenrechte, Korruption, Steuern oder Wettbewerbsrecht. Außerdem wird ein regelmäßiger Stakeholderdialog gepflegt. Das umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, dass nie ein von einem OECD National Contact Point ausgehender Stakeholderdialog ausgeschlagen oder Vorwürfe des Business and Human Rights Resource Centre unbeantwortet gelassen wurden. Die Risiken in der Lieferkette rücken - nicht zuletzt im Zuge des LkSG - zunehmend in den Fokus und wurden 2023 verstärkt betrachtet und 2024 weiter vertieft. In diesem Zuge wurde im Jahr 2023 etwa eine Software zur Überwachung und Dokumentation der Erfüllung der LkSG-Anforderungen eingeführt und gruppenweit ausgerollt. Außerdem findet der INDUS-Lieferantenkodex zunehmend Verwendung. Im Zuge der Taxonomie-Berichterstattung in den Jahren 2023 und 2024 wurden zudem die Top-10-Lieferanten der Unternehmen mit konformen Tätigkeiten im Hinblick auf die Themen Menschenrechte, Korruption, Steuerhinterziehung und Wettbewerbsrecht tiefergehend betrachtet. Damit ist festzustellen, dass die INDUS-Gruppe den Mindestschutz vollumfänglich einhält. BILANZIERUNGSMETHODEZur Ermittlung der Taxonomie-KPIs sind die gleichen Rechnungslegungsmethoden zugrunde gelegt worden wie im Rahmen der finanziellen Konzernberichterstattung gemäß IFRS. Aufgrund der einschränkenden OpEx-Definition in der EU-Taxonomie ist der Taxonomie-OpEx im Verhältnis zum Gesamt-OpEx nicht relevant und daher für das Geschäftsmodel von INDUS nicht wesentlich. Es wird entsprechend ein Anteil an taxonomiekonformen bzw. -fähigen Wirtschaftstätigkeiten von Null berichtet. Die jeweiligen KPIs ergeben sich durch die Division der mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Aktivitäten verbundenen Umsätze/CapEx (= Zähler) durch die jeweiligen Gesamtwerte (= Nenner). So ergibt sich etwa die Umsatz-KPI durch die Division des nachhaltigen Nettoumsatzes - also des mit taxonomiekonformen Aktivitäten generierten Umsatzes - durch den Gesamt-Nettoumsatz. Der OpEx setzt sich zusammen aus Ausgaben für Forschung und Entwicklung, Instandhaltung für Gebäude, Maschinen und BGA sowie Wartung, Aus- und Fortbildungen sowie Leasing nach IFRS 16. Die Positionen sind Aufwandsbestandteile der Gewinn- und Verlustrechnung, ebenso wie die Gesamtumsätze. Der CapEx setzt sich aus den Zugängen zu immateriellen Vermögenswerten, Nutzungsrechen Leasing/Miete und Sachanlagen zusammen. Die Aufschlüsselung der taxonomiekonformen Umsätze und CapEx sind in den folgenden Tabellen dargestellt. Diese sind vornehmlich Umsätze aus Kundenverträgen. AUFSCHLÜSSELUNG DES UMSATZ-ZÄHLERS(in Mio. EUR)scrollen
AUFSCHLÜSSELUNG DES CAPEX-ZÄHLERS(in Mio. EUR)scrollen
WERTEObwohl Nachhaltigkeit ein Grundgedanke von INDUS ist, ist der Anwendungsbereich der Taxonomie begrenzt, da die Beteiligungsunternehmen überwiegend Zwischenprodukte herstellen, während die Taxonomie auf Endprodukte fokussiert ist. Daher werden folgende KPIs ausgewiesen: KENNZAHLEN ZUR TAXONOMIEKONFORMITÄT(in Mio. EUR)scrollen
Im Geschäftsjahr 2024 haben sowohl OBUK als auch WIRUS Investitionen getätigt, die allerdings nicht ausschließlich der Produktion von taxonomiekonformen oder -fähigen Produkte dienen. An dieser Stelle wurden die Investitionskosten entsprechend dem Umsatzanteil der taxonomiekonformen Produkten allokiert. Diese Aufteilung ist verursachungsgerecht, da taxonomiefähige Produkte auf der gleichen Produktionslinie produziert werden wie taxonomiekonforme Produkte. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Anteile sowohl an taxonomiekonformen als auch an taxonomiefähigen Umsätzen und Investitionen jeweils um weniger als einen Prozentpunkt verändert. Nachstehend werden zusätzlich die Meldebögen zum Complementary Delegated Act ausgewiesen. Da im Jahr 2024 weder taxonomierelevante Umsätze, CapEx noch OpEx zu den hier aufgeführten Wirtschaftstätigkeiten angefallen sind, wird lediglich Meldebogen 1 aufgeführt. MELDEBOGEN: ANTEIL DES UMSATZES VON WAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN, DIE MIT TAXONOMIEKONFORMEN WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN VERBUNDEN SIND - OFFENLEGUNG FÜR DAS JAHR 2024scrollen
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UMSATZANTEIL/GESAMTUMSATZscrollen
MELDEBOGEN: CAPEX-ANTEIL VON WAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN, DIE MIT TAXONOMIEKONFORMEN WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN VERBUNDEN SIND - OFFENLEGUNG FÜR DAS JAHR 2024scrollen
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CAPEX-ANTEIL/GESAMT-CAPEXscrollen
MELDEBOGEN: OPEX-ANTEIL VON WAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN, DIE MIT TAXONOMIEKONFORMEN WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN VERBUNDEN SIND - OFFENLEGUNG FÜR DAS JAHR 2024scrollen
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OPEX-ANTEIL/GESAMT-OPEXscrollen
MELDEBOGEN 1 TÄTIGKEITEN IN DEN BEREICHEN KERNENERGIE UND FOSSILES GASscrollen
Klimawandel - ESRS E1ANGABEPFLICHE E1-1 - ÜBERGANGSPLAN FÜR DEN KLIMASCHUTZDer Klimaschutz ist das Ursprungs- und das Kernthema der Nachhaltigkeitsstrategie bei INDUS. Hierbei ist die Reduktion von Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) das zentrale Anliegen, auch für die INDUS-Gruppe. Weiter ist es wichtig, alle beteiligten Parteien in den Klimaschutzprozess einzubeziehen. Das heißt, Unternehmen sollten mit ihren Lieferanten zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass auch diese ihre THG-Emissionen möglichst geringhalten. Darüber hinaus sollten zum Zwecke des Klimaschutzes auch die Einkaufsstrategien ausgerichtet sein, von der Auswahl der Lieferanten bis hin zur Beschaffung von Rohstoffen und Dienstleistungen. INDUS plant, in den kommenden Jahren einen Übergangsplan für die nachhaltigkeitsbezogenen Ziele zu verabschieden. Der INDUS-Übergangsplan soll in Übereinstimmung mit allen regulatorischen Anforderungen (CSRD, ESRS, CSDDD, EU-Taxonomieanforderungen und EUDR) stehen. Derzeit wird von der Europäischen Kommission eine Überarbeitung und Bündelung der Berichtspflichten (Omnibusverfahren) angestrebt. Das Vorliegen der überarbeiteten Regulatorik ist sinnvolle Voraussetzung für die Formulierung und Verabschiedung eines Übergangsplans. ANGABEPFLICHT E 1-2 - KONZEPTE IM ZUSAMMENHANG MIT DEM KLIMASCHUTZ UND DER ANPASSUNG AN DEN KLIMAWANDEL ANGABEPFLICHT E 1-3 - MASSNAHMEN UND MITTEL IM ZUSAMMENHANG MIT DEN KLIMAKONZEPTEN ANGABEPFLICHT E 1-4 - ZIELE IM ZUSAMMENHANG MIT DEM KLIMASCHUTZ UND DER ANPASSUNG AN DEN KLIMAWANDEL KONZEPTEINDUS hat die Nachhaltigkeitsstrategie als vierte strategische Initiative neu in die Unternehmensstrategie PARKOUR perform verankert. Zentrale Konzepte innerhalb der Strategie in Bezug auf Klimawandel sind: scrollen
In Bezug auf die Nachhaltigkeitsstrategie steht für die kommenden Jahre insbesondere die Umsetzung der Treibhausgasreduktionsziele des Klimaschutzgesetzes im Fokus. Innerhalb der Strategie PARKOUR perform als Konzept von INDUS werden die Bereiche Klimaschutz, Energieeffizienz und Einsatz erneuerbarer Energien adressiert. Die INDUS Nachhaltigkeitsförderbank gewährt finanzielle Mittel, um Investitionsvorhaben zur Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft, Recycling und zur Ressourcenschonung umzusetzen. Typische Beispiele sind Photovoltaik-Anlagen, Wasserkreislaufsysteme und Anlagen zur Rohstoffaufbereitung. Das Thema Anpassung an den Klimawandel wird nicht explizit aufgeführt. Die Strategie bezieht sich auf die gesamte INDUS-Gruppe und mit Blick auf die Wertschöpfungskette auf die eigenen Tätigkeiten. Die Strategie PARKOUR perform wurde vom Vorstand der INDUS Holding AG entwickelt. Dieser ist auch jederzeit für die Umsetzung verantwortlich. Neben dem Austausch mit internen Stakeholdern erfolgt ein kontinuierlicher Diskurs mit externen Stakeholdern zu Nachhaltigkeitsaspekten, um adäquat auf die komplexen Anforderungen eingehen zu können (vgl. SBM-2). Entsprechend der operativen Eigenständigkeit der Beteiligungsgesellschaften obliegt es den Beteiligungsgesellschaften, eine Priorisierung von effizienten und effektiven Nachhaltigkeitsinitiativen im Kontext einer individuellen und an den INDUS-Zielvorgaben orientierten Nachhaltigkeitsstrategie vorzunehmen. INDUS steht jedoch fortwährend im Dialog mit den Beteiligungsgesellschaften bei der Fortschreibung der individuellen Nachhaltigkeitsstrategien. Um diesen Dialog weiter voranzutreiben, wurden Ansprechpersonen für Nachhaltigkeit in allen Beteiligungsunternehmen benannt. Konzepte, Massnahmen und Ziele im Zusammenhang mit Klimawandelscrollen
MASSNAHMEN UND MITTELDie Maßnahmen von INDUS in Bezug auf Klimawandel lassen sich den folgenden Dekarbonisierungshebeln zuordnen: ENERGIEEFFIZIENZ (E):Ziel der Energieeffizienz ist es, den Energieverbrauch und der damit verbundenen Emissionen durch technologische Innovationen und Effizienzsteigerungen zu reduzieren. Mögliche Maßnahmen sind die Verbesserung der Energieeffizienz in der Produktion, im Gebäudemanagement und in der Logistik, beispielsweise durch den Einsatz effizienter Maschinen, die Optimierung von Produktionsprozessen oder die Verwendung energieeffizienter Geräte und Anlagen. ELEKTRIFIZIERUNG (EL):Zur Verringerung der THG-Emissionen im Transportsektor, einer der größten Verursacher von Treibhausgasemissionen sollen die Transportmaßnahmen möglichst elektrifiziert werden. Dies wird durch Förderung der Elektromobilität und durch die Förderung von Logistikprozessen, die auf elektrifizierten Lösungen setzen, erreicht. Außerdem betrifft die Elektrifizierung die Umstellung von Produktionsprozessen mit fossilen Brennstoffen auf elektrifizierte Prozesse im Zusammenhang mit Grünstrom. BRENNSTOFFWECHSEL (BW):Das Hauptziel der Dekarbonisierung durch Brennstoffwechsel ist es, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen (wie Kohle, Öl und Erdgas) zu verringern und durch emissionsärmere oder emissionsfreie Brennstoffe zu ersetzen. Als Maßnahmen sind der Einsatz erneuerbarer Energien sowie von Wasserstoff, Biokraftstoffen und synthetischen Kraftstoffen möglich. NUTZUNG ERNEUERBARER ENERGIEN (EE):Fossile Energieträger sollen durch erneuerbare Energien wie Solar-, Wind-, Wasserkraft- oder Biomasse-Energie ersetzt werden. Hierfür sind Investitionen in die eigene Infrastruktur zur Nutzung erneuerbarer Energie oder der Bezug von Grünstrom aus erneuerbaren Quellen mögliche Maßnahmen. PRODUKTÄNDERUNG (PÄ):Das Hauptziel ist es die THG-Emissionen, die während des gesamten Lebenszyklus eines Produkts entstehen (vom Design über die Herstellung bis hin zur Nutzung und Entsorgung), zu reduzieren. Hierzu kann der Ressourceneinsatz optimiert, auf die Verwendung emissionsarmer Materialien umgestellt oder die Herstellung langlebiger Produkte gefördert werden. Weiterhin ist auf die kreislauffähige Produktgestaltung und eine Betrachtung des gesamten Produktzyklus abzustellen. DEKARBONISIERUNG DER LIEFERKETTE (DL)Die THG-Emissionen, die während der gesamten Lieferkette entstehen (einschließlich Rohstoffbeschaffung, Produktion, Transport und Distribution) sollen minimiert werden. Die Lieferkette ist so umzugestalten, dass sie insgesamt nachhaltiger wird, indem umweltschonendere Praktiken und Materialien bevorzugt werden. Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Lieferkette sind: Verwendung emissionsarmer Materialien, Förderung der Kreislaufwirtschaft, Reduzierung der Emissionen in der Produktion, Optimierung der Transportketten, Optimierung der Lieferantenauswahl, Transparenz durch Lieferantenaudits, Förderung von Produktdesign für Nachhaltigkeit und innovative Fertigungen. Bei den INDUS-Maßnahmen in der Tabelle sind die jeweiligen Dekarbonisierungshebel durch die oben definierten Abkürzungen gekennzeichnet. Der Hauptdekarbonisierungshebel ist fett gekennzeichnet. Für INDUS sind die in der Gruppe vorgenommenen Maßnahmen alle von gleicher Bedeutung und damit Schlüsselmaßnahmen. Je nach Beteiligung oder Standort sind einige Maßnahmen individuell besser als andere Maßnahmen. Die Umsetzbarkeit der Maßnahmen und der Zeitpunkt der Umsetzung wird individuell von den Gesellschaften geprüft und im Rahmen des Planungsgesprächs dem Vorstand von INDUS vorgestellt. Die Maßnahmen zur Energieeffizienz sind eher kurzfristig. Alle weiteren Maßnahmen werden mittelfristig und langfristig umgesetzt. Die gruppenweiten Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissinonen werden verfolgt und die tatsächliche Reduzierung der THG-Emissionen in den Beteiligungen wird regelmäßig von INDUS überprüft. Dies trägt alles zur Realisierung der Nachhaltigkeitsstrategie bei, deren Einhaltung vom Vorstand überwacht wird. Für 2024 war das Ziel die Treibhausgasemissionen zu senken. Der Zielwert liegt bei 18,8 tCo2/Mio. EUR Erreicht wurde eine Senkung um 13 % auf 17,4 tCO 2 e. Das Jahresziel wurde übertroffen. Bei INDUS wird die Reduzierung der Treibhausgasemissionen auf Gruppenebene ausgewertet und analysiert. Es erfolgt keine Zuordnung von Einzelmaßnahmen und eingesparten THG-Emissionen. Die folgenden Maßnahmen wurden im Berichtsjahr in der INDUS-Gruppe durchgeführt: UMSTELLUNG AUF GRÜNSTROMEinige Beteiligungen haben entschieden, die Versorgung mit elektrischer Energie auf den Bezug von Grünstrom umzustellen: Der Gesamtanteil grünen Stroms konnte im Vergleich zum Vorjahr von 26 % auf 54 % gesteigert werden. Weitere Umstellungen auf Grünstrom und damit der stetige Ausbau des Anteils sind für die kommenden Jahre geplant. EINSATZ VON ELEKTROFAHRZEUGENDie Unternehmen der INDUS-Gruppe prüfen derzeit die Umstellung des Fuhrparks auf Elektrofahrzeuge. Inzwischen gehören bereits über 300 Fahrzeuge mit alternativen Antrieben (Hybrid, Elektro und Flüssiggas) zur Flotte der INDUS-Gruppe (2023: 270 Fahrzeuge). Die Anzahl der reinen Elektrofahrzeuge wurde um 68 % gesteigert. (2023: 57, 2024: 96). PHOTOVOLTIKANLAGEN ZUR EIGENEN STROMGEWINNUNG UND ZUR EINSPEISUNG INS NETZEinen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung der THG-E der Beteiligungen leisten Photovoltaik-Anlagen. Einige Beteiligungen haben bereits Solaranlagen auf den Betriebsgebäuden installiert, andere prüfen oder planen deren Installation. Im Geschäftsjahr 2024 wurden drei Photovoltaik-Anlagen durch die Nachhaltigkeitsförderbank genehmigt. Bei sechs Beteiligungen wurden im Jahr 2024 Anlagen in Betrieb genommen. Insgesamt sind nun17 Unternehmen in der Gruppe mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet. BIOMASSEANLAGEN:Im Jahr 2024 wurden zwei neue Biomasseanlagen in Betrieb genommen. Eine dieser Anlagen ersetzt einen mit Heizöl betriebenen Dampfkessel, der in der Produktion eingesetzt wurde; eine weitere Anlage dient der Wärmegewinnung des Unternehmens. Insgesamt gibt es vier Biomasseanlagen in der INDUS-Gruppe. Der weitere gezielte Einsatz von Biomasseanlagen wird geprüft. NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNGINDUS berichtet seit vielen Jahren Nachhaltigkeitsdaten und Berichte. Die Berichterstattung legt transparent dar, welche Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie Konzepte, Maßnahmen und Ziele in der INDUS-Gruppe bestehen und wie sich die nachhaltige Entwicklung der Gruppe gestaltet. TEILNAHME AN ESG-RATINGSINDUS wird regelmäßig bezüglich der Nachhaltigkeitsleistung von renommierten Ratingagenturen bewertet. Im ISS ESG-Rating hat INDUS zum neunten Mal in Folge ein "C+"Rating im Bereich "Corporate ESG Performance" erreicht. ESG GEBUNDENE FINANZIERUNGINDUS hat vier Schuldscheindarlehen mit einer ESG-Komponente, die an das ISS ESG-Rating gekoppelt sind, ausgegeben. PRODUKTIONSEFFIZIENZ STEIGERN (OPERATIVE EXZELLENZ) UND DAMIT ENERGIEEINSATZ REDUZIERENDurch den Einsatz von KI konnten in vier Leuchtturmprojekten die Produktionsprozesse effizienter gestaltet werden. Der Einsatz der Künstlichen Intelligenz soll in der Zukunft auch in anderen Beteiligungen zu weiteren Produktionsoptimierungen führen. Im Rahmen des strategischen Schwerpunkts "Operative Exzellenz" wurden viele Mitarbeitende innerhalb der Gruppe in Bezug auf Lean Management, das die systematische Vermeidung von Verschwendung zum Ziel hat, systematisch qualifiziert. Zahlreiche Produktionsprozesse wurden daraufhin angepasst. Beim Bau neuer Produktions- und Verwaltungsgebäude oder in gemieteten Objekten liegt ein starker Fokus auf einer energetisch optimal ausgestatten Infrastruktur. Weiterhin wurden Abwärmepotenziale identifiziert und Maßnahmen zur Nutzung umgesetzt bzw. geplant. Im Geschäftsjahr haben wie in den Vorjahren Umrüstungen auf LED-Beleuchtungen stattgefunden und weitere werden folgen. Ein wichtiger Baustein bei der Identifizierung weiterer Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs ist die regelmäßige Durchführung von Energieaudits gemäß DIN EN 16247-1. INDUS steht fortwährend im Dialog mit den Beteiligungsgesellschaften - sowohl unterstützend bei Projekten zur Steigerung der Ressourceneffizienz im Rahmen des Strategieschwerpunkts "Operative Exzellenz" als auch bei der Fortschreibung der individuellen Nachhaltigkeitsstrategien. FÖRDERUNG VON NACHHALTIGKEIT IN DER GRUPPE:Um den Dialog bezüglich Nachhaltigkeitsthemen zu forcieren, werden regelmäßig Austauschtreffen mit den Ansprechpersonen für Nachhaltigkeit in allen Beteiligungsunternehmen durchgeführt. Zusätzlich fördert INDUS mit der Nachhaltigkeitsförderbank Beteiligungsgesellschaften bei Investitionsprojekten (CapEx), die eine signifikante Reduzierung der THG-E bzw. Ressourcenschonung erwarten lassen, mit Fördermitteln von in Summe bis zu 10 Mio. EUR pro Jahr. Bei der Prüfung möglicher Akquisitionstargets werden Marktchancen analysiert und Marktentwicklungen unter Einbezug relevanter Zukunftstrends prognostiziert, zu denen auch das bei INDUS definierte Feld "GreenTech" zählen kann. Im Due-Diligence (DD)-Prozess zählt zudem die Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen und regulatorischen Umweltanforderungen zu den relevanten Aufgaben. Über die Nachhaltigkeitsförderbank wurden im Jahr 2024 drei Projekte in den Beteiligungen mit einem Investitionsvolumen von 0,9 Mio. EUR und einem Fördervolumen von 0,5 Mio. EUR genehmigt. Über die Innovationsförderbank werden Fördermittel breitgestellt (OpEx), um die Beteiligungen bei Innovationsprojekten zu unterstützen, die neue Dienstleistungen und/oder Märkte erschließen. Neben Produktinnovationen werden auch neue Dienstleistungen, Geschäftsprozesse und Geschäftsmodelle gefördert. Im Geschäftsjahr 2024 hat INDUS die Anwendung von Künstlicher Intelligenz als einen zentralen Innovationshebel aktiv in der Gruppe gefördert. Die INDUS Holding AG hat entsprechend zahlreiche Maßnahmen unter dem Motto "KI-Sprint" in der Gruppe gestartet bzw. fortgeführt. Hierzu gehörten Fortbildungen und Potenzialworkshops mit dem Fraunhofer IAIS sowie ein internes Austauschformat für die Beteiligungen bei der SIMON Group. Durch die KI-Maßnahmen und weitere Maßnahmen der Innovationsförderbank werden Produktionsprozesse optimiert, womit der Ressourceneinsatz und die damit verbundenen Kosten gesenkt werden. Über die Innovationsförderbank hat INDUS im Geschäftsjahr 2024 19 Projekte in den Beteiligungen mit einem Gesamtfördervolumen von 2,1 Mio. EUR gefördert. Für Akquisitionstargets, bei deren Geschäfts- und Produktionsprozessen eine höhere Emissionsintensität von THG zu erwarten ist als beim Durchschnitt bei INDUS, werden die Konzepte zum Klimawandel gesondert geprüft. ZIELEAufgrund des hohen Diversifikationsgrads des INDUS Portfolios sowie der operativen Eigenständigkeit der Beteiligungen werden Projekte erarbeitet, die entsprechend eine nachhaltige Entwicklung vorantreiben. Um hierbei der Eigenständigkeit der Beteiligungen gerecht zu werden, gibt INDUS nur für die THG-Emissionen (Scope 1 und Scope 2) ein gruppenübergreifendes quantitatives Ziel vor. Zum Schutz und Erhalt der Umwelt arbeitet die INDUS-Gruppe beständig an der Reduktion ihres THG-Fußabdrucks. Als Zwischenziel soll die Emissionsintensität bis 2030 um 70 % gegenüber dem Basisjahr 2018 gesenkt werden. Gemäß dem Bundesklimaschutzgesetz ist es Ziel der Gruppe, bis 2045 Netto-Treibhausgasneutral zu sein. Die Auswahl der Dekarbonisierungshebel orientiert sich am Klimaszenario RCP2.6, das hohe Anstrengungen im Klimaschutz berücksichtigt und auf eine Einhaltung des 1,5°C-Ziels abzielt. Die Orientierung der Reduktionspfade für die Scopes 1 und 2 am Pariser Klimaabkommen berücksichtigt die Ziele globaler Interessengruppen im Rahmen der Zielentwicklung. Um Veränderungen des Absatzvolumens, Verschiebungen der Kundenpräferenzen und der Nachfrage, regulatorische Faktoren und neue Technologien zu berücksichtigen, haben bei INDUS die gesetzten Intensitätsziele eine höhere Bedeutung als die abgeleiteten absoluten Ziele. Für Scope 3 liegt kein gruppenweites Ziel und somit kein Reduktionspfad vor. Die Konsistenz der Reduktionsziele mit der Treibhausgasbilanzierung wurde sichergestellt, indem die in der Bilanz berücksichtigten Unternehmen und berücksichtigte Treibhausgase identisch sind zu der Zielsetzung und der Berichterstattung. Die Dekarbonisierungshebel inklusive der neuen Technologien tragen zur Zielerreichung bei. Insgesamt können mit der Umsetzung aller Hebel ca. 28.800 tCO 2 e eingespart werden. Davon betreffen 14.900 tCO 2 e Scope 1 und 13.900 tCO 2 e Scope 2. Die Einführung neuer Technologien wird in Beteiligungen konstant auf technischer Machbarkeitsebene geprüft, ohne Szenarioanalysen dabei zu berücksichtigen, und falls umsetzbar, konkret geplant. Die Innovations- sowie die Nachhaltigkeitsförderbank unterstützen die Beteiligungen bei der Realisierung solcher Projekte. Emissionsreduktionspfadscrollen
Ein wesentlicher Werttreiber ist dabei die Ressourceneffizienz der produzierenden Einheiten der INDUS-Gruppe. Die INDUS-Gruppe möchte langfristig durch nachhaltige Produkte und Produktionsprozesse Wettbewerbsvorteile erhalten und generieren können. Hierbei werden vermehrt KI-basierte Prozesse entwickelt und eingesetzt. Sämtliche oben beschriebenen Maßnahmen zu Klimaschutz, Klimaanpassung und, Energie werden in der Gruppe optimiert und weiter ausgebaut. ANGABEPFLICHE E1-5: ENERGIEVERBRAUCH UND ENERGIEMIXEnergieverbrauch und Energiemixscrollen
Energie wird sowohl aus erneuerbaren Energiequellen als auch aus nicht erneuerbarer Energie erzeugt. Aus erneuerbaren Quellen - ausschließlich Photovoltaik-Anlagen - wurden 3.674 MWh erzeugt und selbst verbraucht, aus einem mit Flüssiggas betriebenen Blockheizkraftwerk wurden 52 MWh gewonnen. Über den eigenen Verbrauch hinaus konnten durch die Photovoltaikanlagen 716 MWh ins Netz eingespeist werden. INDUS ist als Gruppe produzierender mittelständischer Industrieunternehmen vollständig dem klimaintensiven Sektor zuzurechnen. Die Energieintensität berechnet aus dem gesamten Energieeinsatz zu den Umsatzerlösen der gesamten INDUS-Gruppe im Jahr 2024 beträgt 92 MWh/Mio. EUR Umsatz. Die klimaintensiven Sektoren sind verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren und Baugewerbe/Bau. Der verwendete Umsatz entspricht dem Konzernumsatz der INDUS-Gruppe für 2024. ANGABEPFLICHT E1-6: THG-BRUTTOEMISSIONEN DER KATEGORIE SCOPE 1, 2 UND 3 SOWIE THG-GESAMTEMISSIONENTHG-BRUTTOEMISSIONENTHG-Emissionenscrollen
Die CO 2 e-Emissionen in der oben angegebenen Tabelle sind auf Basis des Greenhouse Gas Protokol definiert. Biogene Emissionen liegen in Höhe von 1.178 tCO 2 e vor und betreffen ausschließlich Scope 1. BERECHNUNG DER TREIBHAUSGASEMISSIONEN UND KONSOLIDIERUNGSKREIS DER NACHHALTIGKEITSDATENERFASSUNGDie Berechnung der Treibhausgasemissionen (THG-E) erfolgt auf Basis der Erfassung relevanter Aktivitätsdaten aller Beteiligungsgesellschaften im Konsolidierungskreis über das bestehende Finanzdaten-Reporting-System von INDUS, das zum Zwecke der spezifischen Abfrage der Aktivitätsdaten erweitert wurde. Zur Bilanzierung des THG-Footprints der INDUS-Gruppe verwendet INDUS den "Financial Control"-Ansatz nach den Greenhouse Gas (GHG) Protocol Standards. Gemäß diesem werden die Emissionen aller Gesellschaften im Konsolidierungskreis, bei denen INDUS oder eine direkte Beteiligung von INDUS mindestens zu 50 % Eigentümer ist, zu 100 % in die THG-Bilanz der INDUS-Gruppe einbezogen. Dies ist für alle Beteiligungen der INDUS-Gruppe im Konsolidierungskreis der Fall. Dazu zählen alle Produktionsstätten sowie Verwaltungs- und Vertriebseinheiten. Neu hinzugekommen sind im Jahr 2024 GESTALT AUTOMATION, COLSON X-CEL, eine Enkeltochter der HORNGROUP, GRIDCOM, ein Erwerb von Restanteilen einer Beteiligung von HAUFF, und DECKMA. Insgesamt entspricht der Konsolidierungskreis der nichtfinanziellen Berichterstattung folglich genau dem Konsolidierungskreis für die Finanzberichterstattung. Für alle Angaben gemäß EU-Taxonomie entspricht der Konsolidierungskreis ebenso dem der finanziellen Berichterstattung. Bei der Berechnung der Treibhausgasemissionen werden neben CO 2 auch Lachgas (N2O), Methan (CH4) und teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFCs) berücksichtigt. Perfluorcarbone (PFCs) und Schwefelhexafluorid (SF6) werden nicht individuell erfasst, da diese in den Produktionsprozessen der INDUS-Beteiligungen nicht relevant sind. Die Treibhausgase werden entsprechend ihrem Treibhauspotenzials in CO 2 -Äquivalente (CO 2 e) umgerechnet und ausschließlich in dieser Form zur Kalkulation der THG-E verwendet. Die Angabe der THG-E erfolgt sowohl gemäß der "market-based"- wie auch der "location-based" Berechnungsmethodik. Die Kategorisierung der Emissionen in Scope 1 (direkte Emissionen durch mobile und stationäre Verbrennung), Scope 2 (Emissionen, die bei der Erzeugung von zugekaufter Energie entstehen) und Scope 3 (indirekte Emissionen, zum Beispiel durch zugekaufte Waren und Dienstleistungen sowie Logistik) erfolgt gemäß den GHG Protocol Standards. Dabei werden die Emissionen in Scope 1 und Scope 2 auf Basis der erfassten Aktivitätsdaten mit entsprechenden Emissionsfaktoren berechnet. Aufgrund der Heterogenität der INDUS-Gruppe und der häufig eingenommenen Position in der Mitte der Wertschöpfungskette wird ein analoges Vorgehen für die Emissionen in Scope 3 als unverhältnismäßig erachtet, sodass für die zweckorientierte Berechnung dieser Emissionen zum Großteil Finanzdaten wie beispielsweise Umsätze, bezogene Leistungen oder Materialaufwände und weitere Posten verwendet werden. Diese Finanzdaten werden mit sogenannten ausgabenbasierten Emissionsfaktoren (spend-based) verrechnet, die Ausgaben in Euro mit Emissionen in Relation setzen. Lediglich Daten zu Abfall und Wasser werden mengenbasiert erfasst und deren Emissionen berechnet und die Emissionen der Produktnutzung werden anhand der Lebensdauer und des Energieverbrauchs der in 2024 verkauften Produkte bestimmt. Diese beiden Kategorien machen 56 % der gesamten Scope-3-THG-Emissionen aus. Die Wertschöpfungskette in Scope 3 wird dabei sowohl vor- als auch nachgelagert gemäß allen 15 Kategorien des GHG Protocol Standards betrachtet. SCOPE-3-TREIBHAUSGASEMISSIONENScope 3 ist in 15 Kategorien unterteilt, die verschiedene Aspekte der Wertschöpfungskette abdecken. Für INDUS und dessen Geschäftstätigkeit sind nicht alle Scope-3-Emissionskategorien relevant. In die Berechnung wurden alle relevanten Scope 3-Kategorien einbezogen. Eine Übersicht der inkludierten Kategorien inklusive Berechnungsmethodik sowie die Ausschlussgründe der exkludierten Kategorien sind in der folgenden Tabelle dargestellt: SCOPE-3-TREIBHAUSGASEMISSIONENscrollen
THG-INTENSITÄTTHG-Intensität (bezogen auf Umsatzerlöse)scrollen
Zur Verdeutlichung der Ausgangsbasis und des Zielfortschritts bezüglich des THG-Reduktionsziels ist für das Basisjahr 2018 die Bruttoemissionsintensität angegeben (vor Berücksichtigung von freiwilligem Einkauf von CO 2 -Emissionszertifikaten). Im Jahr 2024 sind die Umsatzerlöse um 4,5 % gesunken und die Scope-1- und -2-Emissionen konnten weiter reduziert werden (-27 %). Die Emissionsintensität entwickelte sich positiv und liegt mit 17,4 t CO 2 e/ Mio. EUR Umsatzerlöse nun 63 % unter dem Basiswert von 2018. Im Geschäftsjahr 2024 unterstützt die INDUS Gruppe Klimaschutzprojekte und leistet damit einen finanziellen Beitrag zum Klimaschutz. Dazu wurden Emissionszertifikate in Höhe von 2.642 Tonnen CO 2 e stillgelegt, zu 95% im offiziellen Gold Standard-Register. Einige Beteiligungen gleichen damit ihre Scope-1- und -2-Emissionen aus, andere nur die des Fuhrparks. Die INDUS Holding AG gleicht darüber hinaus auch ihre kompletten Scope-3-Emissionen aus. SozialesArbeitskräfte des Unternehmens - S1ANGABEPFLICHT S1-1: KONZEPTE IM ZUSAMMENHANG MIT DEN ARBEITSKRÄFTEN DES UNTERNEHMENS ANGABEPFLICHT S1-4: ERGREIFUNG VON MASSNAHMEN IN BEZUG AUF WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN UND ANSÄTZE ZUM MANAGEMENT WESENTLICHER RISIKEN UND ZUR NUTZUNG WESENTLICHER CHANCEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN ARBEITSKRÄFTEN DES UNTERNEHMENS SOWIE DIE WIRKSAMKEIT DIESER MASSNAHMEN UND ANSÄTZE ANGABEPFLICHT S1-5: ZIELE IM ZUSAMMENHANG MIT DER BEWÄLTIGUNG WESENTLICHER NEGATIVER AUSWIRKUNGEN, DER FÖRDERUNG POSITIVER AUSWIRKUNGEN UND DEM UMGANG MIT WESENTLICHEN RISIKEN UND CHANCEN INDUS ist in 29 Ländern auf fünf Kontinenten durch Beteiligungen, Enkelgesellschaften, Niederlassungen und Repräsentanzen vertreten. Die Zahl der Mitarbeitenden wird jeweils am Stichtag errechnet. Hierin einbezogen sind die eigenen Arbeitskräfte (Geschäftsführer, unbefristete Beschäftigte, befristete Beschäftigte, ruhende Beschäftigte und Auszubildende). Die 8.921 Mitarbeitenden zum 31. Dezember 2024 verteilen sich wie folgt auf die Regionen: MITARBEITENDE NACH REGIONENscrollen
Im Konzernlagebericht und im Konzernanhang werden Durchschnittswerte pro Jahr für Mitarbeitende angegeben. In der Definition des Lageberichts/Anhangs sind Auszubildende in dem berichteten Wert nicht enthalten. Aushilfen werden zusätzlich berücksichtigt. Im Konzernanhang/Lagebericht werden für den Durchschnitt des Jahres 2024 8.768 Mitarbeitende nach dieser Definition berichtet. Konzepte, Massnahmen und Ziele im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmensscrollen
KONZEPTENeben der INDUS-Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte gibt es für die INDUS-Gruppe einen Verhaltenskodex. Beide Dokumente sind auf der INDUS-Homepage verfügbar. Der Vorstand hat den Verhaltenskodex verabschiedet und dessen Implementierung im Unternehmen veranlasst. Die in beiden Dokumenten niedergelegten Verhaltensgrundsätze sind generelle und übergeordnete Konzepte für das unternehmerische und gesellschaftliche Handeln von INDUS. Zur Beachtung dieser Konzepte sind alle Beteiligungen der INDUS-Gruppe und alle Mitarbeitenden verpflichtet. Die Ausgestaltung und Umsetzung sowie die Einbeziehung der Ansichten der Mitarbeitenden im Detail obliegen den Beteiligungen genauso wie das Erlassen und Umsetzen weiterer Konzepte. Bei der Entwicklung der Konzepte wurden die verschiedenen Standpunkte und Interessen der INDUS-Stakeholder berücksichtigt. Das Compliance Board hat diese Grundsätze formuliert und dem Vorstand zur Verabschiedung vorgelegt. Mit der Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie bekräftigt INDUS ihr Engagement für die Achtung der Menschenrechte, wie sie in der Internationalen Menschenrechtscharta, der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit sowie den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen festgelegt sind. Die Strategien von INDUS in Bezug auf soziale Aspekte und Menschenrechtsfragen stellen sich wie folgt dar: Der Verhaltenskodex gilt für die gesamte INDUS-Gruppe. Soweit es bei ausländischen Tochtergesellschaften nationale Besonderheiten gibt, können diese berücksichtigt werden, soweit sie die Grundprinzipien von INDUS nicht beeinträchtigen. Innerhalb des Kodex wird sowohl das Verhalten der INDUS-Gruppe gegenüber anderen als auch das Verhalten innerhalb der INDUS-Gruppe adressiert. Inhalt des INDUS-Verhaltenskodex sind die Konkretisierung der Achtung der Menschenrechte und gute Arbeitsbedingungen. Die Achtung der Menschenrechte wird dabei nicht als "Werttreiber" verstanden, sondern als Basisanforderung an die eigene Wirtschaftstätigkeit und als Selbstverständlichkeit. Die INDUS-Beteiligungen erarbeiten individuell Programme zur Inklusion. Darüber hinaus unterstützen die Beteiligungsgesellschaften der INDUS-Gruppe und INDUS soziale Einrichtungen finanziell auf lokaler und überregionaler Ebene und kooperieren mit Sozialeinrichtungen wie zum Beispiel Behindertenwerkstätten. Es sind keine spezifischen politischen Verpflichtungen für die INDUS-Gruppe in Bezug auf Inklusion oder Fördermaßnahmen zugunsten von Menschen aus Gruppen, die unter den Mitarbeitenden besonders gefährdet sind, bekannt. GRUNDSATZERKLÄRUNG ZUR ACHTUNG DER MENSCHENRECHTEZur Bekräftigung des Engagements für die Achtung der Menschenrechte hat INDUS eine Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte verabschiedet. Diese Erklärung erfolgte unter besonderer Berücksichtigung folgender Prinzipien für Menschenrechte: scrollen
Die Grundsatzerklärung wurde vom Vorstand der INDUS Holding AG verabschiedet und wird durch diesen und die Geschäftsführungen der verbundenen Unternehmen umgesetzt. Sie ist für alle Führungskräfte und Mitarbeitenden verbindlich anzuwenden. FÖRDERUNG VON MENSCHENRECHTEN UND GUTEN ARBEITSBEDINGUNGENDer Respekt vor Mensch sowie Umwelt und die Achtung von deren Rechten ist für INDUS ein grundlegender Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung. INDUS achtet die international anerkannten Menschenrechte, wahrt die Rechte von Mitarbeitenden und deren Interessensvertretungen und schont die Umwelt. In diesem Rahmen verpflichtet sich INDUS zur Achtung der internationalen Standards, auf deren Grundlagen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) basiert. Negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte durch die Geschäftstätigkeit soll vorgebeugt werden. Diese sollen entweder beendet oder zumindest, soweit möglich minimiert werden. Bei INDUS und in den Beteiligungen wird darauf hingewirkt, dass auch Geschäftspartner - insbesondere unmittelbare Lieferanten - die Menschenrechte achten. Entsprechende Maßnahmen dazu werden ergriffen. INDUS setzt sich für die Einhaltung der folgenden international anerkannten Menschenrechte ein und adressiert diese in der Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte: Menschenrechte und gute Arbeitsbedingungen, Verbot von Kinderarbeit, Verbot von Zwangsarbeit, Vereinigungsfreiheit, Recht auf Kollektivverhandlungen und Streikrecht, Chancengleichheit und Schutz vor Diskriminierung, Recht auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Arbeitszeiten gemäß lokalen gesetzlichen Vorgaben, angemessene Vergütungen und Leistungen, Unterstützung von Bildung und Qualifizierung sowie Schutz der Umwelt. UMSETZUNG DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN AUS DER MENSCHENRECHTSSTRATEGIEDer Vorstand ist für die Umsetzung der Menschenrechtsstrategie verantwortlich. Wegen der Struktur der INDUS-Gruppe wird die Verantwortung über verschiedene Unterebenen und einzelne Geschäftsbereiche verteilt. Das Compliance Board - zusammengesetzt aus den Mitarbeitenden der Fachbereiche Nachhaltigkeit, Recht und Compliance sowie dem für den Bereich Governance, Risk and Compliance zuständigen Vorstandsmitglied - nimmt die Aufgabe des Menschenrechtsbeauftragten wahr und ist für die Überwachung der Implementierung der Strategie verantwortlich und zugleich Ansprechpartner für Rückfragen aus den Geschäftsbereichen. Um die Strategie im Tagesgeschäft umzusetzen, wurden die Geschäftsführungen der Beteiligungen mit der Umsetzung in ihrem jeweiligen Geschäftsbereich beauftragt. Die Geschäftsführungen wiederum haben diese Aufgabe - je nach Beteiligung - in ihre Fachabteilungen weitergegeben; dabei handelt es sich im ersten Schritt primär um den Bereich Einkauf/Beschaffung bzw. Zuliefermanagement. Diese Bereiche stehen regelmäßig im direkten Kontakt mit den Zulieferern und spielen damit eine entscheidende Rolle für die Risikoanalyse, aber auch für die Kommunikation und die Erarbeitung und Umsetzung von Präventionsmaßnahmen. Zusammen mit dem Bereich Human Resources (HR) stehen sie auch intern in ihren jeweiligen Geschäftseinheiten als Multiplikatoren bei der Mitarbeitersensibilisierung und -schulung als Bindeglied zum Compliance Board der INDUS Holding AG. Um Rückfragen zur Menschenrechtsstrategie zu bündeln, wurden durch die Geschäftsführungen der Beteiligungsgesellschaften der INDUS-Gruppe Ansprechpersonen benannt, die Umsetzungsmaßnahmen im Tagesgeschäft betreuen und etwaige Rückfragen sammeln. Nach Rücksprache mit dem Compliance Board werden Maßnahmen oder Hinweise in die Gruppe kommuniziert. INDUS hat ein funktionierendes Risikomanagementsystem, dessen Angemessenheit jährlich durch den Abschlussprüfer geprüft wird. Insbesondere mit Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes 2023 und der ersten Berichterstattung für 2023 wurden die direkten Lieferanten (rund 30.000) mittels einer Risikodatenbank geprüft. Diese Prüfung umfasste auch den eigenen Geschäftsbereich. Mitarbeitende der INDUS-Gruppe sind unseres Wissens nicht von negativen Auswirkungen durch die Geschäftstätigkeit von INDUS betroffen. Insbesondere hinsichtlich der Verbote von Zwangsarbeit und Kinderarbeit sind keine Verstöße berichtet worden. MASSNAHMENDie wesentlichen Auswirkungen, Chancen und Risiken der Wesentlichkeitsanalyse lassen sich in die Bereiche "Arbeitsbedingungen " sowie "Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle" zusammenfassen (SBM-3) und sind in obiger Tabelle dargestellt. Sofern nicht gesondert beschrieben, handelt es sich um kontinuierliche Maßnahmen, die fortlaufend an den Standorten der INDUS-Beteiligungen umgesetzt werden. Die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette ist bei der Umsetzung von untergeordneter Bedeutung sind. Zur Sicherstellung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten hat INDUS ein System implementiert, dessen Prozesse risikobasiert und systematisch prüfen, ob in den mit ihr verbundenen Beteiligungen gemäß Konsolidierungskreis für den Konzernabschluss der INDUS Holding AG und den Lieferketten Menschenrechte und umweltbezogene Standards eingehalten werden. INDUS hat Maßnahmen eingeführt, um weltweit negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt innerhalb unserer Geschäftstätigkeit vorzubeugen und diese, sofern sie auftreten, zu beenden oder so weit wie möglich zu reduzieren. Es ist ein System auf Basis der nachfolgenden Struktur eingeführt worden und wird kontinuierlich weiterentwickelt: 1. Risk Assessment Systematische Identifizierung und Bewertung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken 2. Festlegung von Maßnahmen Definition und Implementierung von Maßnahmen zur Minderung von Risiken abhängig von den betroffenen Lieferketten oder verbundenen Unternehmen und den größten Risiken 3. Kontrolle Bewertung der Angemessenheit/Effektivität der Risikobeurteilung und der Implementierung der Maßnahmen 4. Berichterstattung Regelmäßige und standardisierte Berichterstattung. Die Beteiligungsgesellschaften sind in dem Risikomanagement integriert, in dem im jährlichen Turnus ein menschenrechtsbezogenes Risk Assessment durchgeführt wird. Dieses hat das Ziel, das individuelle Risiko der Beteiligungen zu identifizieren, und bezieht hierzu unter anderem auch landesspezifische Faktoren mit ein. Basierend auf den Ergebnissen des Risk Assessments werden Vorsorge und Korrekturmaßnahmen definiert und umgesetzt. Die Verantwortung für die Implementierung liegt in der jeweiligen Beteiligung. Für Konzeption und Kontrolle der Umsetzung ist eine eigene Funktion bei INDUS verantwortlich. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt kontinuierlich. Die Maßnahmen sollen jeweils kurzfristig umgesetzt werden. Im Bereich Arbeitssicherheit erfolgen mögliche Maßnahmen stets sofort. Als Schlüsselmaßnahmen für die Auswirkungen, Risiken und Chancen im Bereich Arbeitskräfte des Unternehmens sind die gruppenweite Verteilung und Sicherstellung des INDUS-Verhaltenskodex und die Maßnahmen zur Arbeitssicherheit zu sehen. Die Einführung und die Umsetzung der Risk Assessments werden durch geeignete Kommunikation und zielgerichtete Trainings begleitet, in die alle relevanten Mitarbeitenden einbezogen werden. Um die Effektivität, kontinuierliche Verbesserung und Weiterentwicklung abzusichern, werden entsprechende Kontroll- und Berichtsprozesse verankert, die regelmäßig durchlaufen werden. Gemäß der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifizierte negative Auswirkungen sind ausschließlich Arbeitsunfälle, besonders in der Produktion. Die Leitlinien zur Vermeidung von möglichen Arbeitsunfällen gibt INDUS durch seine Konzepte vor. Die erforderlichen Maßnahmen werden individuell in den Beteiligungen beschlossen und umgesetzt. Die Ursachen für die negativen Auswirkungen werden unmittelbar und situativ von den Beteiligungen beseitigt. Zentrales Ziel ist für INDUS stets die Einhaltung der Menschenrechte. Die damit verbundenen Maßnahmen sind stets relevante Schlüsselmaßnahmen. Die Einhaltung der Menschenrechte ist durch die Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und den Verhaltenskodex verbindlich vorgegeben. Für die Menschenrechte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette hat INDUS einen separaten Verhaltenskodex für Lieferanten. Alle Regeln gelten weltweit. Bei Verstoß gegen die Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte werden Konsequenzen gezogen. Gegenüber Externen (zum Beispiel Lieferanten) kann dies bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung führen. Intern und extern können Verstöße über das SpeakUp System gemeldet werden. Nach Prüfung und Aufklärung des Sachverhaltes werden angemessene Konsequenzen gezogen. INDUS erwartet von Führungskräften und Vorgesetzten auf allen Hierarchieebenen, solche Meldungen ernst zu nehmen, sie streng vertraulich zu behandeln und mit den entsprechenden Vorgaben und erforderlichen Maßnahmen zeitnah aufzuklären, um den gemeldeten Missstand zu untersuchen und gegebenenfalls. zu beseitigen. Zentrales Mittel, das dem Management der Auswirkungen zugewiesen wird, sind die Anweisungen des Vorstands zur gruppenweiten Umsetzung der Regeln sowie die individuellen und spezifischen Maßnahmen der Beteiligungen (Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte, Verhaltenskodex, Verhaltenskodex für Lieferanten und Einhaltung der Arbeitssicherheit). Durch regelmäßige Meldungen im System wird die Wirksamkeit des Systems bestätigt. Die Geschäftsführungen der Beteiligungsunternehmen bestätigen jeweils jährlich durch Unterschrift die Einhaltung des INDUS-Verhaltenskodex und der Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte. Zusätzlich erfolgten einzelne Überprüfungen in den Beteiligungen durch die Interne Revision der INDUS Holding AG. Die kontinuierliche Erhebung der Sozialkennzahlen zum Halbjahr und zum Jahresende, die Auswertungen dazu und das laufende Feedback der Mitarbeitenden aus den Beteiligungen an die Geschäftsführungen lassen Rückschlüsse auf die Wirksamkeit der Maßnahmen zu. Zusätzliche Hinweise auf die Wirksamkeit der Maßnahmen sowie zur Überwachung und Identifikation von Risiken und negativen Auswirkungen können sich aus dem Risikomanagementsystem RIMIS, aus dem Hinweisgebersystem SpeakUp und aus den Berichten der Internen Revision ergeben. ZIELEDie Ziele im Zusammenhang mit Arbeitskräften des Unternehmens lassen sich zum Teil aus der Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte ableiten und sind zum anderen individuell als Unternehmensziel vom Vorstand vorgegeben und an den Aufsichtsrat (inklusive Arbeitnehmervertretenden) kommuniziert. Weitere Interessenträger wurden bei der Festlegung der Ziele nicht einbezogen. Alle Ziele sind fortlaufend, quantitativ messbar, gelten für die gesamte INDUS-Gruppe und jeweils auf Jahresbasis. Im Basisjahr 2018 ist es zu 3,3 Unfällen je 100 FTE gekommen. Der Zielwert von < 3 Arbeitsunfälle je 100 FTE lässt sich aus veröffentlichten Vergleichszahlen für gewerbliche Berufsgenossenschaften ableiten. Für einige Kennzahlen (zum Beispiel Fluktuation, Schulungsstunden, Beurteilungsgespräche) gibt es noch keine quantitativ messbaren Ziele. Hier werden die aktuellen und zum Teil erstmalig erhobenen Werte mit anderen ähnlichen Unternehmen verglichen. In den kommenden Jahren sollen quantitative Zielgrößen für weitere Kennzahlen bestimmt werden. Die Erreichung der Zielgrößen wird regelmäßig und mindestens jährlich durch die Berichterstattung in Lucanet überprüft, ausgewertet und durch den Vorstand überwacht. Die Beschwerden werden mittels des SpeakUp-Systems überprüft. INDUS hat sich für die meisten Ziele den Zielwert von "0" gesetzt, da Ereignisse > 0 eine Verletzung der Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte oder des Verhaltenskodex oder des INDUS-Verhaltenskodex für Lieferanten bedeuten würden. Arbeitsunfälle sind zu verhindern. Da diese nicht komplett zu vermeiden sind wurde hier ein Ziel von < 3 Arbeitsunfällen je 100 FTE definiert. Im Geschäftsjahr 2024 wurden die Ziele im Zusammenhang mit Arbeitskräften des Unternehmens wie folgt erreicht: Zielerreichung 2024 im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmensscrollen
Basis für die Identifikation von Risiken im eigenen Geschäftsbereich ist eine Sensibilisierung der Mitarbeitenden. Aufgrund der dezentralen Struktur der INDUS-Gruppe werden verschiedene Wege beschritten, um zu einem praxistauglichen Ergebnis zu gelangen. Bei der INDUS Holding AG und selbstständig in den Gesellschaften der INDUS-Gruppe wird festgelegt, wie maßgebliche Compliance-Risiken sowie Hinweise auf mögliche und festgestellte Regelverstöße an die zuständigen Stellen im Unternehmen (zum Beispiel die gesetzlichen Vertreter und erforderlichenfalls das Aufsichtsorgan) berichtet werden. Die Kommunikation zentraler Anforderungen erfolgt regelmäßig über die verantwortlichen Geschäftsführungen der INDUS-Gruppe, flankiert von einer zentralen Wissensdatenbank (INDUS-Sharepoint/Intranet), die 2022 als zentrale Kommunikationsplattform implementiert wurde. Hier können die Geschäftsführungen sowie die relevanten Funktionsträgerinnen und -träger der INDUS-Gruppe auf Leitfäden und Richtlinien, aber auch auf Informationen, weiterführende Links externer Dienstleister wie Fachanwaltskanzleien sowie auf Anleitungen und Präsentationen aus dem Schulungsprogramm zugreifen. Zum LkSG werden über eine E-Learning-Plattform Schulungen für die Mitarbeitenden angeboten. Im Berichtsjahr wurden über 200 Grundschulungen absolviert. Dieser Regelprozess wird fortgesetzt und kontinuierlich ausgebaut. Den rund250 Usern des Software-Tools zur Risikoanalyse werden weitere Schulungen im Tool selbst zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen gruppenweiter Informationsveranstaltungen für die Geschäftsführungen und die kaufmännischen Leitungen wurde 2022 und 2023 als ein Schwerpunkt auf die Anforderungen nach LkSG hingewiesen. Dieser Personenkreis ist der zentrale Knotenpunkt und Multiplikator für die Kommunikation von der INDUS Holding aus in die Unternehmen der INDUS-Gruppe. Auf dieser Basis erfolgt auch die Kontrolle zur (Nicht-) Einhaltung der Vorgaben des Verhaltenskodex und dessen Ergänzungen (insbesondere der Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte). Die Geschäftsführungen der INDUS-Gruppe erstatten dem zuständigen Vorstandsmitglied von INDUS regelmäßig schriftlich Bericht zur Einhaltung des Verhaltenskodex. Dieser fließt in den Compliance-Jahresbericht des Gesamtvorstands an den Aufsichtsrat ein. Die Meldung wurde 2023 explizit um die Bestätigung zur Einhaltung der Grundsatzerklärung erweitert; weil diese in ihrer Präambel als Ergänzung/Detaillierung des Verhaltenskodex definiert wurde. Seit der Einführung des Verhaltenskodex der INDUS Holding AG wird dieser jedem Mitarbeitenden der INDUS Holding AG zur Verfügung gestellt. Der Verhaltenskodex ist außerdem auf der INDUS-Webseite abrufbar . ANGABEPFLICHT S1-2: VERFAHREN ZUR EINBEZIEHUNG DER ARBEITSKRÄFTE DES UNTERNEHMENS UND VON ARBEITNEHMERVERTRETER IN BEZUG AUF AUSWIRKUNGENEine gesunde Unternehmenskultur bedeutet zufriedene Beschäftigte. Zufriedene Beschäftigte sind leistungsbereit und beteiligen sich aktiv an der Umsetzung der unternehmerischen Ziele. Aus diesem Grundverständnis heraus führen mittelständische Organisationen seit vielen Generationen erfolgreich. Die INDUS-Gruppe ist dezentral organisiert. Die Geschäftsführungen der einzelnen Beteiligungen verantworten das operative Geschäft ganzheitlich und somit auch den Umgang mit den Arbeitskräften des Unternehmens. So unterschiedlich die Beteiligungen sind, so unterschiedlich sind die Ansätze zur Einbindung der Mitarbeitenden des Unternehmens und gegebenenfalls deren Arbeitnehmervertretern. Die Einbindung der Mitarbeitenden ist auch abhängig von der Größe der Beteiligung. Die Beurteilung der Wirksamkeit der Einbeziehung der Mitarbeitenden erfolgt durch die Geschäftsführungen der Beteiligungen. In der gesamten INDUS-Gruppe wird eine hohe Wertschätzung von Vorständen und Geschäftsführungen für die Mitarbeitenden gelebt. In den Beteiligungen wird die Einbeziehung der Mitarbeitenden auf unterschiedliche Art und Weise umgesetzt. Soweit sich in den Gesellschaften Betriebsräte oder andere Formen von Arbeitnehmervertretungen gebildet haben, werden diese entsprechend den gesetzlichen Rahmenbedingungen aktiv einbezogen. Der Aufsichtsrat der INDUS ist nach dem Mitbestimmungsgesetz paritätisch besetzt. Die sechs Arbeitnehmervertreter des Aufsichtsrats setzen sich aus vier Arbeitnehmern und zwei Vertretern von Gewerkschaften zusammen. Die Arbeitnehmervertreter wurden nach § 10-24 MitbestG gewählt. Die vier Arbeitnehmervertreter haben durch ihre operativen Aufgaben innerhalb der INDUS-Gruppe stets einen direkten Austausch mit Mitarbeitenden. Die Gewerkschaftsvertretenden ihrerseits stehen in Kontakt zu den Betriebsräten in den INDUS-Gesellschaften und erhalten so Rückmeldungen und Anregungen der Beschäftigten. Die identifizierten Auswirkungen (tatsächlich und potenziell), Risiken und Chancen in Bezug auf Arbeitskräfte des Unternehmens werden unter anderem durch die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat diskutiert und die Interessen der Mitarbeitenden in diesen Aspekten von den Arbeitnehmervertretern wahrgenommen. Tatsächliche Auswirkungen und Risiken in Bezug auf die Arbeitssicherheit werden in den Beteiligungen von den Verantwortlichen, den Fachkräften für Arbeitssicherheit, den Betriebsräten und Sicherheitsbeauftragten in den Beteiligungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben geprüft und entsprechende Maßnahmen umgesetzt. INDUS ist durch flache Hierarchien geprägt, durch die ein schneller Informationsfluss von Mitarbeitenden bis zum Vorstand möglich ist. In der Holding berichten alle Mitarbeitenden an die Vorstandsmitglieder. Die Geschäftsführungen der INDUS-Beteiligungen berichten regelmäßig an die segmentverantwortlichen Vorstände. Hier werden auch soziale Themen und Mitarbeiterbelange besprochen. Darüber hinaus sind die Beteiligungscontroller der Holding eng mit Geschäftsführungen und Mitarbeitenden der Beteiligungen vernetzt. Wichtige Informationen werden von den Beteiligungscontrollern direkt an die zuständigen Vorstandsmitglieder berichtet. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, Hinweise oder Bedenken über das gruppenweites Hinweisgebersystem ("SpeakUp") zu äußern. ANGABEPFLICHT S1-3: VERFAHREN ZUR BEHEBUNG NEGATIVER AUSWIRKUNGEN UND KANÄLE, ÜBER DIE DIE ARBEITSKRÄFTE DER UNTERNEHMENS BEDENKEN ÄUSSERN KÖNNENNachhaltiges Wirtschaften begründet die Zukunftsperspektive für Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft und auch für Mitarbeitenden oder Geschäftspartner von INDUS (Konzernmuttergesellschaft). Grundpfeiler der INDUS-Kultur sind die Weitergabe zentraler Anforderungen aus der Holding und deren eigenverantwortliche Umsetzung und Steuerung in den Tochterunternehmen sowie ein gemeinsames Verständnis für Werte und Risikominimierung für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung. Wesentliche negative Auswirkungen auf die eigenen Arbeitskräfte wurden im Kontext der Wesentlichkeitsanalyse nicht identifiziert. Durch die konsequente Einhaltung von Regeln und Rechten kann INDUS Schaden vom Unternehmen, den Beschäftigten und anderen Personen abwenden sowie geschädigte Personen schützen. Die Einhaltung von Gesetzen und internen Regelungen hat höchste Priorität. Wenn Fehlverhalten oder potenzielle Regelverstöße erkannt werden, wird INDUS handeln. Die Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte, die Ende 2022 durch den Vorstand der INDUS Holding AG veröffentlicht wurde, wurde allen Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird der INDUS-Verhaltenskodex allen Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt. Beide Erklärungen wurden auch auf der Website der INDUS Holding AG veröffentlicht. INDUS besitzt ein gruppenweites Hinweisgebersystem ("SpeakUp"). Über das Hinweisgebersystem können Interne und Externe weltweit (auf Wusch anonymisiert) Hinweise über gesetzeswidriges Verhalten und Verstöße gegen die INDUS-Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte, die Regelungen des INDUS-Verhaltenskodex sowie weiterer Regelungen an die INDUS-Compliance-Organisation zur weiteren Prüfung melden. Dies gilt auch für Mitarbeiterangelegenheiten. Das Hinweisgebersystem "SpeakUp" wurde 2020 eingeführt; es ermöglicht die kostenfreie Meldung von Regelverstößen - auch anonym - per Telefon oder über das Internet. Die Regelung zum Hintergrund von Meldungen wurde dabei bewusst weiter gefasst, als dies regulatorisch zum Beispiel durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) erforderlich wäre. Das hohe Maß an Barrierefreiheit des Systems (keine Fragebögen; Übersetzung in alle Standortsprachen) wird damit auch inhaltlich fortgeführt. Hierdurch soll verhindert werden, dass ein potenzieller Hinweis auf möglicherweise bestehende (oder auch nur so empfundene) Missstände aufgrund formaler Einschränkungen ausbleibt. Das System ist gruppenweit ausgerollt, den Mitarbeitenden über das Intranet bekannt gemacht und auf den Websites der Unternehmen sowie der INDUS Holding AG für andere (potenzielle) Betroffenengruppen öffentlich zugänglich. Es ist zentral/dezentral gestaltet, so dass ein separater Zugriff über die jeweiligen "Landing Platforms" der verschiedenen Beteiligungen und/oder INDUS möglich ist. Der Vorstand hat im Zuge der Umsetzung der Vorgaben zum LkSG beschlossen, SpeakUp auch als "Beschwerdesystem" einzusetzen, da es die Voraussetzungen aus technischer-, wie organisatorischer Sicht abdeckt. Meldungen werden durch Zentralfunktionen der INDUS Holding AG (Compliance-Beauftragte und/oder General Counsel) unabhängig dahingehend überprüft, ob zum Beispiel ein Verdacht auf Verstöße hinsichtlich einer durch das LkSG geschützten Rechtsposition vorliegt und als wie schwerwiegend der Verstoß gegebenenfalls. einzustufen ist. Nach Eingang einer Meldung über behauptetes Fehlverhalten oder betrügerisches Verhalten bei dem Compliance-Beauftragten wird der Sachverhalt anhand der enthaltenen Informationen einer ersten Prüfung unterzogen. Über "SpeakUp" ist eine anonyme Kommunikation mit der hinweisgebenden Person möglich und bei Bedarf sichergestellt. Rückfragen an die hinweisgebende Person zur weiteren Beurteilung des Sachverhaltes unter Wahrung der Anonymität sind möglich. Ausgehend von dieser ersten Prüfung bestimmt sich der weitere Weg zum Umgang mit dem Sachverhalt. Je nach Schwere des Vorwurfs, betroffenem Personenkreis und Rechtsgebiet erfolgt die weitere Prüfung unmittelbar durch den Compliance-Beauftragten der INDUS Holding AG oder es erfolgt eine Übergabe der Meldung an die verantwortliche Stelle der jeweils betroffenen Beteiligung oder Beteiligungsgruppe (in der Regel die Geschäftsführung der direkten INDUS-Beteiligung oder soweit dies eingerichtet ist, den Compliance-Beauftragten der Beteiligungsgruppe). Bei der weiteren Prüfung des Missstands können externe Sachverständige, zum Beispiel Rechtsanwälte, hinzugezogen werden. Es kann zu einer Anzeigepflicht bei hinreichendem Verdacht einer Straftat kommen. Der Compliance-Beauftragte der INDUS Holding AG wird sicherstellen, dass alle gemeldeten Fälle untersucht und hinreichend dokumentiert abgeschlossen werden. Meldungen, die ein Vorstandsmitglied der INDUS Holding AG betreffen, werden ebenfalls, je nach Schwere des Sachverhalts und/oder der betroffenen Person, durch den Gesamtvorstand oder den Aufsichtsrat gewürdigt. Die Berichterstattung an den Aufsichtsrat ist bei einer den Vorstandsvorsitzenden betreffenden Meldung erforderlich. Sofern der Gesamt-Vorstand betroffen ist, so ist auch dies dem Aufsichtsrat zu melden. INDUS erwartet von Führungskräften und Vorgesetzten auf allen Hierarchieebenen, solche Meldungen ernst zu nehmen, sie streng vertraulich zu behandeln und mit den entsprechenden Vorgaben und erforderlichen Maßnahmen zeitnah aufzuklären, um den Missstand zu beseitigen. Der Compliance-Beauftragte der INDUS Holding AG kann zu dem Ergebnis kommen, dass eine Meldung nicht weiterverfolgt wird, zum Beispiel, wenn nur unzureichende Informationen für eine adäquate Untersuchung zur Verfügung stehen und auch keine Möglichkeit besteht, weitere Informationen zu erhalten oder die Meldung nachgewiesenermaßen unzutreffend ist. Eine Berichterstattung erfolgt regelmäßig durch den Compliance-Beauftragten der INDUS Holding AG an den Vorstand und durch diesen wiederum an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats, auf Anforderung des Prüfungsausschusses auch unmittelbar durch den Compliance-Beauftragten. Die Berichterstattung erfolgt detailliert für die Fälle, die durch die INDUS Holding AG selbst untersucht werden. Die Fälle, die im Sinne der dezentralen INDUS-Organisation an die Compliance-Verantwortlichen der jeweiligen Beteiligungen bzw. Beteiligungsgruppen abgegeben werden, werden nur hinsichtlich Fallkategorien (betroffene Rechtsgebiete / betroffene Kapitel Verhaltenskodex), Prüfungsstatus (in Arbeit-/-abgeschlossen), Untersuchungsergebnis und Schlussfolgerungen berichtet. Ist ein Verdachtsfall im SpeakUp-System gemeldet worden, dann werden diese Meldungen sowohl in Bezug auf die meldende Person als auch die beschuldigte Person vertraulich behandelt. Für die Meldende Person gilt, dass der Dienstleister durch den SpeakUp betrieben wird, unter keinen Umständen die Sprachnachrichten, IP-Adressen und/oder Telefonnummern offenlegen wird. Niemand, der eine Meldung abgibt, hat dadurch negative Konsequenzen zu befürchten. Ausnahmen sind die Anforderung von Strafverfolgungsbehörden, vorsätzliche Falschmeldungen oder Meldungen, die selbst als Straftat oder Verstoß gegen den Verhaltenskodex eingeordnet werden müssen. Für die beschuldigte Person und weitere Betroffene gilt, dass diese von INDUS in 30 Arbeitstagen informiert werden. Diese Phase kann unter Abwägung der fallspezifischen Situation auch verlängert werden, zum Beispiel wenn das Risiko besteht, dass Beweise vernichtet oder die eingeleiteten Ermittlungen anderweitig behindert werden. Beschuldigte und Betroffene haben das Recht, sich über gegen sie gerichtete Ermittlungen zu beschweren. Hierzu können sich die an die jeweilige vorgesetzte Person, die jeweilige Geschäftsführung oder an den Compliance-Beauftragten der INDUS Holding AG wenden. INDUS und die beauftragten Mitarbeitenden behandeln alle Informationen streng vertraulich. Der Schutz von Daten sowohl der Meldenden als auch Beschuldigten und Betroffenen wird im gesetzlichen Rahmen zugesichert. Bei Einführung des Hinweisgebersystem wurde sichergestellt, dass über die internen betrieblichen Kommunikationswege, zum Beispiel über Betriebsvereinbarungen, Aushänge an Schwarzen Brett, Einbeziehung der Betriebsräte, sämtliche Mitarbeitende über das System Kenntnis haben müssen. Über die Kenntnisnahme des Hinweisgebersystems müssen sämtliche Neueinstellungen informiert werden. Die Umsetzung des Verfahrens wird im Rahmen der Interne Revision geprüft. Eine weitere Möglichkeit zur Meldung besteht über die bereits zuvor etablierten Meldekanäle in den Beteiligungen; zum Beispiel können Vertrauenspersonen eingeschaltet werden, die in den Dialog mit ihrer Geschäftsführung treten. Sofern erforderlich berichtet die Geschäftsführung sodann an die INDUS Holding AG. Das im Rahmen der Umsetzung der Sorgfaltspflichten des LkSG eingeführte Software-Tool wird für ein regelmäßiges News-Screening ("News Monitor") hinsichtlich Meldungen zu Verletzungen der durch das LkSG geschützten Rechtspositionen genutzt; dies erfolgt nach einer Priorisierung, die durch das Compliance Board festgelegt wurde. Das Compliance Board nimmt die Aufgaben des Menschenrechtsbeauftragten wahr. Im Berichtsjahr wurden die als hochprioritär eingestuften Risiken Kinder-, Sklaven- und Zwangsarbeit betrachtet; dieser Scope wird sukzessive ausgeweitet. Durch interne oder externe Audits sowie regelmäßige Besuche vor Ort können Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich ebenfalls festgestellt werden. Maßgeblich hierfür sind die dezentralen Fachbereiche und Beauftragten in den INDUS-Unternehmen sowie regelmäßige Prüfungen durch die Sozialversicherungsträger, (Genehmigungs-)Behörden, Berufsgenossenschaften etc. Unterstützend und mit direkter Berichtslinie an den INDUS Vorstand wirken verschiedene Zentralfunktionen der INDUS Holding (zum Beispiel Operational Excellence, Nachhaltigkeit, Versicherungen oder die Interne Revision). Das Beteiligungscontrolling hat ebenfalls die Möglichkeit, anhand des Regelreportings bestimmte Risiken zu identifizieren. ANGABEPFLICHT S1-6: MERKMALE DER BESCHÄFTIGTEN DES UNTERNEHMENSscrollen
Die hohe Anzahl der Mitarbeiter im Vergleich zu den Mitarbeiterinnen lässt sich mit einem hohen Anteil an Produktionsmitarbeitenden in der INDUS-Gruppe erklären. Solche Arbeitsfelder werden gemäß Branchenvergleichen eher von Männern als von Frauen wahrgenommen. INDUS ist in 29 Ländern aktiv. Außer in Deutschland werden in keinem anderen Land mehr als 10% der Gesamtzahl der Mitarbeitenden beschäftigt. In Deutschland waren 6.735 Mitarbeitende zum 31. Dezember 2024. INDUS hat sowohl dauerhaft Beschäftigte mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag als auch befristet Beschäftigte. Diese teilen sich wie folgt auf: ARBEITNEHMER NACH ART DES VERTRAGES UND GESCHLECHT(Personenzahl)scrollen
* Geschlecht gemäß den eigenen
Angaben der Beschäftigten
1.394 Mitarbeitende haben im Berichtszeitraum die INDUS-Gruppe verlassen. Dies entspricht einer Fluktuationsquote von 15,5 %. Die vorstehenden Daten wurden mittels des gruppenweiten Reporting Systems LucaNet bei allen Gesellschaften erhoben. Es handelt sich um die durchschnittliche Anzahl der Köpfe im Berichtszeitraum. Der Durchschnitt berechnet sich aus der durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeitenden jeweils zum Ende des Monats. Die Fluktuationsquote wurde als Quotient aus der Anzahl der Mitarbeitenden, die im Berichtszeitraum das Unternehmen verlassen haben, und der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl des Gesamtjahres ermittelt. ANGABEPFLICHT S1-7: MERKMALE DER NICHT ANGESTELLTEN BESCHÄFTIGTEN IN DER EIGENEN BELEGSCHAFT DES UNTERNEHMENSBei den nicht angestellten Beschäftigten handelt es sich um Leiharbeiter (gemäß NACE-Code N78), um Aushilfen und um Ferienarbeiter. Die Anzahl der nicht angestellten Beschäftigten verteilt sich wie folgt: scrollen
Die vorstehenden Daten wurden mittels unseres Reporting-Systems LucaNet bei allen Gesellschaften erhoben. Es handelt sich um die durchschnittliche Anzahl der Köpfe im Berichtszeitraum. Der Durchschnitt berechnet sich aus der Anzahl der Mitarbeitenden jeweils zum Ende des Monats. Die nicht angestellten Beschäftigten verteilen sich über die gesamte INDUS-Gruppe. Ihre Anzahl ist unbedeutend im Vergleich zu den angestellten Beschäftigten. Die Vorgaben zur Arbeitssicherheit in den INDUS-Gesellschaften gelten für nicht angestellte Beschäftigte genauso wie für angestellte Beschäftigte. ANGABEPFLICHT S1-9: DIVERSITÄTSPARAMETERDie oberste Führungsebene der INDUS-Gruppe ist der Vorstand der INDUS-Holding AG. Dieser fünfköpfige Vorstand setzt sich aus vier Männern (80 %) und einer Frau (20 %) zusammen. Insgesamt verteilen sich die Beschäftigten der INDUS-Gruppe auf folgende Alterskategorien: scrollen
ANGABEPFLICHT S1-13: PARAMETER FÜR SCHULUNGEN UND KOMPETENZENTWICKLUNGFür die Entwicklung unserer Beschäftigten gibt es in den Unternehmen individuell zahlreiche Weiterbildungskonzepte und Möglichkeiten, an Schulungen teilzunehmen. In der INDUS-Gruppe werden regelmäßige Leistungs- und Laufbahnentwicklungsbeurteilungen durchgeführt. Diese werden nach einem Gespräch zwischen Mitarbeitenden und Vorgesetzten dokumentiert. Folgender Anteil an Mitarbeitenden hat an einer solchen Kompetenzentwicklung im Berichtsjahr teilgenommen: ANGESTELLTE DIE EINE REGELMÄßIGE KOMPETENZENTWICKLUNG ERHALTENscrollen
Je nach Arbeitsplatz und Aufgaben der Mitarbeitenden und je nach Beteiligungen werden individuell Schulungen wahrgenommen. DURCHSCHNITTLICHE SCHULUNGSSTUNDEN PRO ARBEITNEHMERscrollen
In den obigen Werten wurden alle Schulungen und Webinare von externen Anbietern im Berichtszeitraum einbezogen. Nicht einbezogen wurden Schulungen innerhalb der eigenen Belegschaft. ANGABEPFLICHT S1-14: PARAMETER FÜR GESUNDHEITSSCHUTZ UND SICHERHEITIn der INDUS-Gruppe werden Initiativen zur Sicherung des Wohlergehens der Beschäftigten ausdrücklich begrüßt, zum Beispiel in Form der Schulung von betrieblichen Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragten, betrieblichem Gesundheitsmanagement, der Organisation von Erste-Hilfe-Schulungen oder individuelle Regelungen zur mobilen und zeitlich flexiblen Arbeit, zu der auch Regelungen zur Durchführung der Arbeitszeit im Homeoffice gehören. In der INDUS-Gruppe profitieren 80,5 % der Mitarbeitenden von einem betrieblichen Gesundheitsmanagementsystem. INDUS möchte als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen werden, dessen Gesellschaften bedeutende Bestandteile der lokalen sozialen Struktur sind. Neben der fairen Entlohnung ist für INDUS der Schutz der Belegschaft von höchster Priorität. Ziel ist es, Arbeitsunfälle (ohne Wegeunfälle) vollständig zu vermeiden, insbesondere solche mit Todesfolge. Im Berichtsjahr hat es keine Arbeitsunfälle mit Todesfolge gegeben. Aufgrund der produktionsintensiven Bruttowertschöpfung eines Großteils der INDUS-Gruppe können Arbeitsunfälle im Regelfall nicht ausgeschlossen werden, weswegen die Zielsetzung darin besteht, dass weniger als drei Unfälle je 100 FTE auftreten. Dabei werden sowohl eigene Mitarbeitende wie auch Fremdarbeitskräfte separat erfasst und berücksichtigt. ANZAHL UND QUOTE DER MELDEPFLICHTIGEN ARBEITSUNFÄLLEscrollen
Es sind alle meldepflichtigen Arbeitsunfälle erfasst, wenn diese zu einer Arbeitsunfähigkeit von vier oder mehr Tagen führen. Wegeunfälle sind nicht enthalten. Vorfälle, bei denen mehrere Beschäftigte zu Schaden gekommen sind, werden als mehrere Arbeitsunfälle gezählt. Arbeitsbedingte Erkrankungen sind akute, wiederkehrende und chronische Gesundheitsprobleme, die durch Arbeitsbedingungen verursacht oder verschlimmert wurden. Hierzu zählen Muskel- und Skeletterkrankungen, Haut- und Atemwegserkrankungen, bösartige Krebserkrankungen, durch physikalische Einwirkungen verursachte Krankheiten und psychische Erkrankungen. In der INDUS-Gruppe hat es 189 Fälle von arbeitsbedingten Ausfällen im Geschäftsjahr 2024 gegeben. Dabei sind Mitarbeitende an 2.348 Arbeitstagen ausgefallen. ANGABEPFLICHT S1-16: VERGÜTUNGSPARAMETER (VERDIENSTUNTERSCHIEDE UND GESAMTVERGÜTUNG)INDUS steht für eine faire Entlohnung und Chancengleichheit bei den Beschäftigten. Eine unterschiedliche Bezahlung für die gleiche Arbeit aufgrund von unterschiedlichem Geschlecht ist nicht zulässig. Unterschiede in den Gehältern resultieren in der Hauptsache aus unterschiedlichen Tätigkeiten. In der INDUS-Gruppe beträgt das geschlechterspezifische Lohngefälle (Gender Pay Gap) 30 %. Das Gender Pay Gap wird als Verhältnis des Bruttostundenverdiensts der männlichen Beschäftigten abzüglich des Bruttostundenverdienst der weiblichen Beschäftigten zum durchschnittlichen Bruttoarbeitslohn der männlichen Beschäftigten berechnet. Das Verhältnis der jährlichen Vergütung der höchstbezahlten Person im Unternehmen (Vorstandsvorsitzender) zu dem Median der Beschäftigten beträgt 18,0 in der INDUS-Gruppe für 2024. In die zum Vergleich herangezogene Gesamtvergütung gehen das Jahresbruttogehalt, der aufwandswirksam erfasste STI (kurzfristigem Bonus) und der aufwandswirksam erfasste LTI (langfristiger Bonus) ein. Ursachen dafür liegen in der hochspezialisierten Arbeit mit dem verbundenen breiten Fachwissen und der hohen Verantwortung der Arbeit der höchstbezahlten Person. ANGABEPFLICHT S1-17: VORFÄLLE, BESCHWERDEN UND SCHWERWIEGENDE AUSWIRKUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT MENSCHENRECHTENIm Berichtsjahr wurden weder über das Hinweisgebersystem SpeakUp noch über andere Kanäle Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit der Verletzung von Menschenrechten gemeldet. Auch über sonstige Informationen und über unser Risikomanagementsystem sind keine Vorfälle, Beschwerden oder schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschrechtsverletzungen bekannt geworden. Unternehmensführung - G1ANGABEPFLICHT G1-1 - UNTERNEHMENSKULTUR UND KONZEPTE FÜR DIE UNTERNEHMENSFÜHRUNGUNTERNEHMENSKULTURSeit drei Jahrzehnten steht INDUS für mittelständische Werte und Grundsätze. Die Unternehmenskultur wurde seit dem Beginn vom Gründer der Gesellschaft und den jeweiligen Vorständen durch die vorgegebenen und vorgelebten Werte, durch den mittelständischen und unternehmerischen Geist sowie die dezentrale Verantwortung begründet. Diese Kultur wird kontinuierlich durch die Vorstände, Geschäftsführungen und Mitarbeitenden gepflegt und gefördert. Insbesondere im M & A-Prozess werden die INDUS-Werte kommuniziert und so sichergestellt, dass neue Beteiligungsgesellschaften in die Unternehmenskultur der INDUS passen und diese integriert werden können. Die INDUS-Kultur ist geprägt von Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitenden sowie gegenüber den Geschäftspartnern, Kunden und Aktionären der Gesellschaft. INDUS verfolgt ein dezentrales Geschäftsmodell, bei dem die übernommenen Unternehmen ihre operative Freiheit weitgehend behalten. Dies fördert die unternehmerische Verantwortung auf allen Ebenen und stärkt die Eigeninitiative. INDUS richtet das Handeln an langfristigen und nachhaltigen Zielen aus. Dabei wird nicht jeder Erfolg angestrebt, sondern solcher, der von Dauer ist. In den Geschäftsaktivitäten wird darauf geachtet, dass die wirtschaftlich stabile Grundlage gewahrt bleibt. Die INDUS-Gruppe legt großen Wert auf ethische Geschäftspraktiken, Fairness und Integrität. Diese Werte spiegeln sich sowohl im Umgang mit Kunden und Partnern als auch in der Führung und dem Arbeitsumfeld wider. In den letzten Jahren wurde durch die Schaffung der strategischen Initiative "Nachhaltig handeln" ein starker Fokus auf die Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung der Gruppe gelegt. Die trägt der wachsenden Bedeutung des Themas Rechnung. Dazu wurde auch die Kommunikation von den Beteiligungsunternehmen zur Holding bzw. zwischen den Beteiligungsunternehmen entwickelt und gefördert. Als Kennzahl im Bereich "Unternehmensführung" wurden folgende jährliche, messbare Ziele festgelegt: scrollen
Die Einhaltung wird jährlich durch den Vorstand geprüft. Die Verabschiedung der Ziele wurde vom Vorstand festgelegt und vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommen. Die Einhaltung der Ziele wurde schon seit 2017 im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung offengelegt und damit allen Interessenträgern als Information zur Verfügung gestellt. Sie gelten für den eigenen Geschäftsbereich aller Beteiligungen der INDUS-Gruppe. KONZEPTE, ZIELE UND MAßNAHMEN IM ZUSAMMENHANG MIT UNTERNEHMENSFÜHRUNGKonzepte, Massnahmen und Ziele im Zusammenhang mit der Unternehmensführungscrollen
Alle oben dargestellten Maßnahmen und Ziele sind jährlich und gelten unbegrenzt fortlaufend. Die Schulungen sollen den Teilnehmenden das notwendige Fachwissen und die Art des Umgangs mit den Compliance-Themen vermitteln. Dabei schliessen die e-Learning-Formate mit einer Wissensüberprüfung des jeweiligen Themas ab. Bei den Präsenzschulungen wird durch die aktive Teilnahme und Diskussion der Fachexperten mit den Teilnehmern die Wissensvermittlung sichergestellt. Für weitere Erläuterungen zu den Zielen "100% der Mitarbeitenden erhalten den INDUS-Verhaltenskodex" und "Keine berechtigten Beschwerden" sind weitere Informationen unter S1-5 enthalten. Die Ziele beinhalten ein höchstmögliches Niveau im Bereich Unternehmensführung und dienen der ständigen Beibehaltung des erreichten Niveaus. In die Festlegung der Ziele wurden keine externen Interessenträger einbezogen. Sämtliche Konzepte gelten für die gesamte INDUS-Gruppe. Der Verhaltenskodex für Lieferanten gilt für alle direkten Lieferanten und soll von diesen auch auf die Unterlieferanten angewendet werden (gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette). Der Geltungsbereich ist nicht auf bestimmte Länder oder Regionen begrenzt. SYSTEM ZUR BEHANDLUNG VON VERSTÖßEN GEGEN DEN INDUS-VERHALTENSKODEXINDUS besitzt einen allgemeinen INDUS-Verhaltenskodex, der sich an die gesamte INDUS-Gruppe richtet (Geschäftsführungen und Mitarbeitende). Im Verhaltenskodex werden die Werte von INDUS und die Grundprinzipien des gemeinsamen Arbeitens sowie wirtschaftlichen Handelns definiert. Dieser wird ergänzt und konkretisiert durch die Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte, auf die der INDUS-Verhaltenskodex für Lieferanten und Subunternehmer referenziert. Verantwortlich für beide Dokumente ist der Vorstand der INDUS Holding AG. Für die Einhaltung der Prinzipien aus diesen Leitlinien sind die Geschäftsführungen der Beteiligungen. INDUS achtet auf die Einhaltung der Anforderungen in diesen Dokumenten und hat zur Aufdeckung von Verstößen ein System entwickelt. INDUS setzt gruppenweit ein Hinweisgebersystem ("SpeakUp") ein. SpeakUp ist entsprechend der INDUS-Organisation zentral/dezentral aufgebaut. Über SpeakUp können Interne und Externe weltweit (auf Wunsch anonym) Hinweise über gesetzeswidriges Verhalten und Verstöße gegen die INDUS-Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte, die Regelungen des INDUS-Verhaltenskodex sowie weiterer Regelungen an die INDUS-Compliance-Organisation zur weiteren Prüfung melden. Eine detaillierte Beschreibung zu SpeakUp erfolgt in Kapitel S1. Meldungen werden durch Zentralfunktionen der INDUS Holding AG (Compliance-Beauftragter und/oder General Counsel) unmittelbar und unabhängig dahingehend überprüft, ob zum Beispiel ein Verdacht auf Verstöße hinsichtlich der durch das LkSG geschützten Rechtspositionen, der Unternehmensführung, der Korruption und der Bestechung vorliegt und als wie schwerwiegend der Verstoß gegebenenfalls einzustufen wäre. Für den Fall von Meldungen zum Beispiel sexueller Übergriffe stehen sowohl männliche wie weibliche Ansprechperson zur Verfügung. Nach Eingang einer Meldung über mögliches, betrügerisches oder anderes Fehlverhalten bei dem Compliance-Beauftragten der INDUS Holding AG wird der Sachverhalt anhand der enthaltenen Informationen einer ersten Prüfung unterzogen. Über SpeakUp ist eine anonyme Kommunikation mit der Hinweisgebenden Person möglich und die Vertraulichkeit wird durch das Berechtigungskonzept (Need-to-know-Prinzip), nach dem lediglich der Compliance-Beauftragte oder (stellvertretend) der General-Counsel der INDUS Holding AG Zugriff haben, sichergestellt. Ausgehend von dieser ersten Prüfung bestimmt sich der weitere Weg zum Umgang mit dem Sachverhalt. KONZEPT UND STRATEGIEN ZUR BEKÄMPFUNG VON KORRUPTION ODER BESTECHUNGINDUS verfügt über ein System zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ergänzend zum Verhaltenskodex der Gesellschaft gibt es eine Richtlinie zur Korruptions- und Bestechungsbekämpfung. Diese dient der Sicherheit der Beschäftigten im Umgang mit sowie der Sensibilisierung hinsichtlich Korruptionsgefahren. Er ist zugleich Handlungsleitfaden, um notwendige Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Korruption treffen zu können und soll das Bewusstsein für dieses Problemfeld und seine Bedeutung für die Gesellschaft wecken. Die Richtlinie wird über das Intranet allen Beteiligungen zur Verfügung gestellt. Die Richtlinien zur Korruptions- und Bestechungsbekämpfung wurden mittels einer anwaltsrechtlichen Prüfung vorgenommen. Diese stehen in Übereinstimmung mit deutschem Recht und daher auch im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption. Das System zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung wird ausführlich unter G1-3 Verhinderung der Aufdeckung von Korruption oder Bestechungsfälle erläutert. Es gibt seit 2021 eine Organisationsrichtlinie Compliance. Dort finden sich die aufbau- und ablauforganisatorischen Grundsätze des Compliance-Management-Systems bei INDUS und den Beteiligungen, wie etwa die Position, Rolle und Aufgaben eines Compliance-Beauftragten und eines Compliance-Boards. Die Organisationsrichtlinie Compliance hat die Sicherstellung der Einhaltung von Gesetzen und Regeln in der INDUS Gruppe zum Ziel. Relevanter Inhalt ist unter anderem auch die Durchführung von Compliance-Schulungen. Der Vorstand der INDUS Holding AG ist die höchste verantwortliche Einheit für den Compliance-Prozess und die Richtlinie. Die Organisationsrichtlinie Compliance dokumentiert die Compliancestruktur bezüglich dezentralen und zentralen Bestandteilen fest. Die dezentralen Bestandteile werden in den Beteiligungen , verantwortet durch die Geschäftsführungen, umgesetzt. Die Kontrolle und Überwachung erfolgt zentral zum Beispiel durch das Das Compliance-Board und die interne Revision. KONZEPT FÜR INTERNE SCHULUNGEN ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNGFür Compliance-Schulungen macht der Compliance-Beauftrage regelmäßig Angebote für Mitarbeitende, Führungskräfte und Organe der Tochtergesellschaften sowie der INDUS Holding AG. Durch das Compliance Board können neue verpflichtende Schulungen festgelegt werden. Derzeit gibt es neben dem permanenten E-Learning-Programm zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden und anderer Stakeholder für die Risiken der Bereiche Datenschutz, IT-Sicherheit, Arbeitsschutz und diverse Compliance-Themen sowie mindestens im Zwei-Jahres-Turnus vertiefende Experten-Schulungen mit Fachanwältinnen und -anwälte in den Bereichen: scrollen
Zielgruppe der Schulungen sind die INDUS-Beteiligungen und dort die jeweils verantwortlichen Personen für Compliance bzw. das spezielle Fachthema. Betroffene Kunden bzw. Lieferanten können ungeachtet des Standortes und in mehreren Sprachen zu den Schulungen eingeladen werden. Die Schulungen werden turnusmäßig angeboten. Hierfür werden externe Referenten gewonnen, die ausgewiesene Experten in diesen Bereichen sind. Die Dauer der Schulung beträgt in der Regel zwei bis vier Stunden und berücksichtigt neben aktuellen Entwicklungen auch die Feststellungen aus den rollierenden gruppenweiten Monitorings zu den jeweiligen Themen. In Bezug auf Korruption und Bestechung werden aufgrund des externen Kontakts hinsichtlich der Geschäftsanbahnung die Funktionen der Bereiche Einkauf, Vertrieb und Marketing als am stärksten gefährdet eingestuft. ÜBERPRÜFUNG DER WIRKSAMKEIT DER KONZEPTEDie Wirksamkeit des Risikomanagement-Systems inklusive System zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung wird durch systemintegrierte Kontrollen, Self-Assessments und durch externe Prüfungen (zum Beispiel Überprüfungen der IT-Sicherheit im Rahmen des Risikomanagements) überwacht. Fortschritte werden durch Monitorings überwacht. Die Geschäftsführungen der Beteiligungen bestätigen einmal jährlich die Einhaltung der Vorgaben des Compliance-Management-Systems. Die interne Revision überprüft prozessunabhängig die Einhaltung von Regeln, Verfahren und Verantwortlichkeiten. Der Prüfungsplan wird rollierend fortgeschrieben. Prüfungsfeststellungen finden Eingang in die Planung des Folgejahres. Hierdurch wird eine dynamische Risikoorientierung gewährleistet. Die Konzepte des Verhaltenskodex und der Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte werden in Kapitel S1-1 näher erläutert. ANGABEPFLICHT G1-2 - MANAGEMENT DER BEZIEHUNGEN ZU LIEFERANTENINDUS bekennt sich zu einer verantwortungsvollen Beschaffung. Durch den Verhaltenskodex und den zusätzlichen Verhaltenskodex für Lieferanten werden die Maßstäbe gesetzt, die INDUS zu einem vertrauenswürdigen Geschäftspartner machen. Der Verhaltenskodex für Lieferanten wurde vom Vorstand der INDUS Holding AG verabschiedet. Alle Lieferanten sollen gemäß dem Verhaltenskodex für Lieferanten die international anerkannten Menschenrechte und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten achten. INDUS behält sich vor, im Rahmen der Vertragsbedingungen deren Einhaltung zu überprüfen und bei Verstößen Konsequenzen zu ziehen, die auch rechtliche Schritte umfassen und bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung führen können. Diese Anforderungen sollen durch die Beschaffungsfunktionen der einzelnen INDUS-Gesellschaften zunächst an deren unmittelbare Lieferanten gestellt und auch entlang der Lieferkette kommuniziert werden. Die Auswahl von Lieferanten berücksichtigt auch die LkSG-Kriterien. Weiterhin finden der Verhaltenskodex, der Verhaltenskodex für Lieferanten und Subunternehmen sowie die Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte Anwendung. Jeder Beteiligung steht es frei, weitere Kriterien anzuwenden. Dies betrifft auch die Anwendung sozialer oder ökologischer Kriterien. INDUS ist bestrebt, die Sorgfaltspflichten des LkSG im Sinne ihrer Stakeholder umsetzen, und ist auch berichtspflichtig unter diesem Gesetz. Aus diesen Gründen setzt sich INDUS ausgiebig mit möglichen Risiken in den Lieferketten auseinander. Der Verhaltenskodex wurde entsprechend den Anforderungen aus dem LkSG angepasst. Öffentlich verfügbare Informationen über Kunden und Lieferanten werden in den Beteiligungsgesellschaften wahrgenommen und zur Beurteilung der Geschäftsbeziehungen verwendet. Der überwiegende Teil der INDUS-Kunden und -Lieferanten ist in Regionen ansässig, wo INDUS aufgrund geltender gesetzlicher Vorschriften von der Einhaltung der Menschenrechtsstandards ausgehen kann. Zudem ist im Geschäftsjahr 2023 eine Software zur Risikoanalyse und zum laufenden Risikomonitoring der Lieferanten gruppenweit installiert worden, um im Rahmen aktueller ESG-Anforderungen die Transparenz von Lieferketten, unter anderem durch das LkSG zu erhöhen und risikomitigierende Maßnahmen einzuleiten. Die Zahlung an die Lieferanten obliegt ebenso den Beteiligungen. INDUS kann durch das gruppenweite Reportingsystem LucaNet stets das Zahlungsverhalten (in Tagen) überwachen und gegebenenfalls Maßnahmen bei auffälligem Verhalten einleiten. Eine konzernweite Richtlinie zum Management von Zahlungsverzug gibt es nicht, da aufgrund des Zahlungsverhaltens der Gesellschaften dies bislang nicht notwendig gewesen ist. Kleine und mittelständische Unternehmen werden bezüglich Zahlungen wie Großunternehmen behandelt. ANGABEPFLICHT G1-3 - VERHINDERUNG UND AUFDECKUNG VON KORRUPTION UND BESTECHUNGIn der INDUS-Gruppe hat jede Wirtschaftstätigkeit unter Einhaltung geltender Gesetze zu erfolgen. Dies ist auch im INDUS-Verhaltenskodex vorgeschrieben. Entsprechend besteht das zugeordnete Ziel in der Vermeidung von Verstößen gegen Vorschriften oder Gesetze, auch in den Bereichen Umwelt, Bilanzierung, Diskriminierung oder Korruption. INDUS erwartet von seinen Beteiligungen die sanktionsrechtliche Überprüfung von Geschäftspartnern und hat neben dem INDUS-Verhaltenskodex u.a. auch Leitfäden zur Korruptions- und zur Geldwäscheprävention verabschiedet. Diese Leitfäden gelten konzernweit, stehen allen Gesellschaften als Interessenträgern zur Verfügung und vermitteln die Grundregeln zum Umgang mit dem Thema Korruption und Bestechung. Diese Leitlinien wurden von Fachexperten für Korruption und Bestechung im Zusammenhang mit dem INDUS-Compliance-Beauftragten im Auftrag des Vorstands erstellt. Hierdurch soll das Bewusstsein für dieses Problemfeld und seine Bedeutung für die Gesellschaft gestärkt werden. In Zweifelsfällen sind die Mitarbeitenden aufgefordert, sich an ihre Führungskraft oder die jeweilige Unternehmensleitung zu wenden. Zusätzlich werden im Rahmen der Compliance-Schulungen für alle Beteiligungen Schulungen zum Thema Korruptions- und Geldwäscheprävention durchgeführt. Das Schulungsprogramm wird seit mehreren Jahren durchgeführt. Es handelt sich um ein fortlaufendes Programm mit einem erwarteten Schulungsturnus von zwei Jahren. Inhalt dieser Schulungen sind sowohl Themen zu Korruption als auch zu Bestechung und Geldwäsche. Den Gesellschaften stehen die zugehörigen Schulungsunterlagen zur Sensibilisierung und zur Vertiefung zur Verfügung. Im Jahr 2024 haben auf Basis der bestellten Schulungszugänge und der ausgestellten Lizenzen für die angebotenen Schulungen zu Korruptionsprävention über 50 % der identifizierten Personen aus den Risikobereichen erfolgreich teilgenommen. Die 2024 neu erworbenen Beteiligungen werden spätestens 2025 geschult. Die externen Experten sowie der Compliance-Beauftragte der INDUS Holding AG stehen für weitere Fragen und Informationen zur Verfügung und unterstützen bei konkreten Verdachtsfällen. Der Aufsichtsrat wird über den Risikomanagement und Compliance-Jahresbericht über Art und Umfang der Schulungsprogramme informiert. Die Mitglieder des Aufsichtsrats bilden sich selbst oder gegebenfalls. über Angebote externer Anbieter fort. Der Vorstand nimmt am E-Learning Schulungsprogramm teil. Die Einhaltung der gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben ist im Wesentlichen ein Geschäftsprozess, der in den Bereich jeder Beteiligungsgesellschaft der INDUS-Gruppe fällt. Die Gesellschaften der INDUS-Gruppe achten dabei eigenständig auf die Einhaltung des INDUS-Verhaltenskodex. INDUS achtet auf die Einhaltung entsprechender Geschäftsstandards und erfasst Verstöße im Rahmen des Compliance-Reportings, Meldungen zur Einhaltung des Verhaltenskodex sowie der Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte erfolgen seitens der einzelnen Geschäftsführungen an den Vorstand. Meldungen, die über Meldekanäle beim Compliance-Beauftragten der INDUS eingehen, gibt dieser im Rahmen der Vertraulichkeitsanforderungen unmittelbar an den Vorstand weiter. Der Vorstand der INDUS Holding AG ist gesamtverantwortlich für die Gesetzeskonformität aller Aktivitäten der Gruppe. Bei Verstößen steht er im Austausch mit den Geschäftsleitungen der Beteiligungen hinsichtlich der Einleitung von Gegenmaßnahmen. Hierbei wird sichergestellt, dass keine der möglichen beteiligten Personen sowie Zeuginnen und Zeugen im Zusammenhang mit Korruption und Bestechung in die Untersuchung und Aufklärung des Vorfalls involviert ist. Zur Sicherstellung des Bewusstseins der entsprechenden Anforderungen hinsichtlich der Compliance-Aspekte wird dieses Thema auch im Rahmen der regelmäßigen Unternehmertagungen mit den Geschäftsleitungen aller Gesellschaften diskutiert. INDUS unterstützt die Ausgestaltung der Compliance-Management-Systeme bei den Beteiligungen unter anderem durch Schulungsangebote und Richtlinien sowie zentral zur Verfügung gestellte Software-Tools zur Risikoerkennung und -analyse. So können zum Beispiel etwaige Verstöße gegen menschenrechtliche Standards über das gruppenweit zur Verfügung stehende Beschwerde-System (SpeakUp) gemeldet werden (auch anonym). Im DD-Prozess bei potenziellen Neuakquisitionen prüft INDUS die Einhaltung der gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben durch das Akquisitionstarget sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Bei fraglichen Fällen tauscht sich INDUS stets vorab mit Experten zu juristischen Aspekten aus. ANGABEPFLICHT G1-4 - KORRUPTIONS- ODER BESTECHUNGSFÄLLEIm Berichtsjahr sind keine Verurteilungen, keine Geldstrafen und keine bestätigten Fälle im Zusammenhang mit Korruption oder Bestechung in der INDUS-Gruppe aufgetreten. Die Anzahl der möglichen Fälle und Strafen werden im Rahmen einer Compliance-Abfrage an die Geschäftsführungen der Beteiligungen, über das Hinweisgebersystem SpeakUp und über die Compliance-Adresse von INDUS eingegangene Meldungen sowie über andere im Compliance-Bereich eingehende Informationen ermittelt. ANGABEPFLICHT G1-6 - ZAHLUNGSPRAKTIKENDie INDUS-Gruppe ist diversifiziert und heterogen aufgestellt. Die Beteiligungsgesellschaften sind alle mittelständische Unternehmen mit Fokus auf Industrietechnik. Für den Einkauf gibt es keine gebündelten Aktivitäten der gesamten Gruppe oder des Segments. Dementsprechend verfügt INDUS über keine einheitlichen Zahlungsbedingungen. Jede Beteiligung hat individuelle Zahlungspraktiken. Keine der individuellen Bedingungen ist wesentlich für die gesamte Gruppe. INDUS bekennt sich zu einer fairen Behandlung von Kunden und Lieferanten. Dies betrifft dementsprechend auch die Zahlungspraktiken unserer Gesellschaften mit Lieferanten jeglicher Größe. Bargeld im Zahlungsverkehr ist im Rahmen der Geldwäscheprävention in der INDUS-Gruppe ausgeschlossen. Es sind derzeit keine Gerichtsverfahren wegen verspäteter Zahlungen bekannt. Die Zahlung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erfolgt generell direkt nach Fälligkeit. Dies sind im Durchschnitt des Geschäftsjahres 29 Tage. Die Ermittlung dieser Kennzahl erfolgt als Quotient aus dem Durchschnitt der Bilanzposition Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen der letzten zwölf Monate im Verhältnis zu den Umsatzerlösen der letzten zwölf Monate. Die durchschnittliche Zeit, die INDUS ab dem Zeitpunkt des Beginns der vertraglichen oder gesetzlichen Zahlungsfrist benötigt, gilt wohl für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wie auch für große Unternehmen. ANGABEPFLICHT ESRS 2 IRO-2 ABSATZ 56 UND ESRS ANLAGE Bscrollen
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Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024scrollen
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2024AKTIVA scrollen
AnhangI. Allgemeine AngabenDie INDUS Holding Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in der Kölner Straße 32 in 51429 Bergisch Gladbach, Deutschland. Im Handelsregister Köln ist die Gesellschaft unter HRB 46360 eingetragen. Der Jahresabschluss entspricht den Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 bis 256a HGB sowie der §§ 264 bis 288 HGB in Anwendung der Vorschriften für große Kapitalgesellschaften sowie den rechtsformspezifischen Rechnungslegungsvorschriften des Aktiengesetzes (§ 150 ff. AktG). Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung im Jahresabschluss erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren im Sinne des § 275 Abs. 2 HGB. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. II. Angaben zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert angewendet worden. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden planmäßig ausschließlich linear im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Bei der Bemessung der Nutzungsdauer stellen wir auf die betrieblichen Erfahrungen ab. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände oder Sachanlagen ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- und Herstellungskosten mindestens EUR 250,00 betragen aber nicht EUR 1.000,00 übersteigen, ist im Jahre des Zugangs ein Sammelposten gebildet worden. Der Sammelposten wird im Geschäftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst. Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen zu Anschaffungskosten einschließlich der angefallenen Anschaffungsnebenkosten aktiviert. Abschreibungen erfolgen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB, soweit am Abschlussstichtag eine voraussichtliche dauernde Wertminderung vorliegt. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots werden bis zu den Anschaffungskosten vorgenommen, wenn die Gründe für eine dauernde Wertminderung entfallen sind. Ausleihungen sind zum Nominalwert oder zum niedrigeren Wert zu bilanzieren, soweit am Bilanzstichtag Abschlussstichtag eine voraussichtliche dauernde Wertminderung vorliegt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. niedrigeren Werten am Bilanzstichtag angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert bewertet. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet gemäß § 250 Abs. 1 HGB Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Verpflichtungen aus Altersversorgungsverträgen sowie für Altersteilzeit werden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB im Rahmen einer Bewertungseinheit mit Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtungen dienen, verrechnet. Die Rückstellungen für Altersteilzeit werden unter Ansatz von Zinssätzen von 1,48% und 1,59 % (Vorjahr: 1,26 %) und einer erwarteten Einkommenssteigerung von 0,00 % und 3,00 % (Vorjahr: 3,00 %) gebildet. Die sonstigen Rückstellungen und die Steuerrückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrag nach der Nettomethode angesetzt. Insgesamt sind die Rückstellungen so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Erfolgswirkungen aus einer Änderung des Diskontierungszinssatzes werden im Finanzergebnis erfasst. Von dem Abzinsungswahlrecht für kurzfristige Rückstellungen wird kein Gebrauch gemacht. Alle Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstbuchung erfasst. Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenbriefkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt. Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Die Steuerbelastungen und -entlastungen aus temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögenswerten, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten werden saldiert. Verlustvorträge, soweit vorhanden, werden bei den aktiven latenten Steuern in Höhe der in den nächsten fünf Jahren zu erwartenden Verlustverrechnung berücksichtigt. Das Wahlrecht des § 274 Abs.1 Satz 2 HGB zur Aktivierung einer sich im Saldo ergebenden Steuerentlastung wird grundsätzlich ausgeübt. Die im Saldo bestehende Steuerbelastung oder -entlastung wird gemäß § 274 Abs.1 HGB als passive oder aktive latente Steuer ausgewiesen. Das Unternehmen hat aufgrund bestehender Grundgeschäfte Risiken aus der Änderung von Zinssätzen. Diese Risiken werden für die gesamte Laufzeit der bestehenden Grundgeschäfte durch derivative Finanzgeschäfte abgesichert (Zinsswaps), die mit den jeweiligen Grundgeschäften zu Bewertungseinheiten (Mikrohedges) zusammengefasst sind. Die Grund- und Sicherungsgeschäfte stimmen jeweils in allen relevanten Parametern überein. Die Sicherungsbeziehungen sind in vollem Umfang wirksam und werden nach der Einfrierungsmethode abgebildet. Zum 31. Dezember 2024 wiesen die zinsbezogenen Sicherungsgeschäfte mit einem Nominalvolumen von EUR 120,2 Mio. (im Vorjahr EUR 74,4 Mio.) insgesamt einen positiven Marktwert von EUR 1,3 Mio. (im Vorjahr positiver Marktwert von EUR 1,2 Mio.) aus. Davon sind Zinssicherungen mit einem Nominalvolumen von EUR 60,0 Mio (im Vorjahr: EUR 0,00 Mio.) Sicherungen auf zukünftige hochwahrscheinliche Darlehensgeschäfte mit Zinsänderungsrisiko. Die Zeitwerte der derivativen Finanzgeschäfte wurden anhand der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt und mit vorhandenen Marktinformationen verprobt. Das abgesicherte Risiko beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). III. Angaben zur BilanzDie Entwicklung des Anlagevermögens ist im Einzelnen unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im (Brutto-) Anlagespiegel dargestellt, der diesem Anhang als Anlage 1 beigefügt ist. 1. FINANZANLAGENBei den Zugängen der Anteile an verbundenen Unternehmen handelt es sich um Anschaffungskosten für Neuerwerbe und nachträgliche Anschaffungskosten durch Kapitalmaßnahmen bei bereits bestehenden Beteiligungen. Zu den Abschreibungen bzw. Zuschreibungen wird auf die Anmerkungen zur Gewinn- und Verlustrechnung verwiesen. Die Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB enthält die Anteilsbesitzliste, die dem Anhang als Anlage 2 beigefügt ist. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen beinhalten langfristige Darlehen sowie partiarische Darlehen an Beteiligungsgesellschaften. 2. FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDESämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich um laufende Verrechnungskonten, denen die Bewegungen aus dem Finanzverkehr gutgeschrieben und belastet werden. Die Gutschriften der Gewinnansprüche aus dem Anteilsbesitz erfolgen ebenfalls über diese Konten. Die sonstigen Vermögensgegenstände im Jahresabschluss enthalten antizipative Beträge in Höhe von EUR 10.501,61 (Vorjahr: EUR 11.297,59). 3. AKTIVER RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTENDer aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet insbesondere Arrangierungsprovisionen für Schuldscheindarlehen in Höhe von TEUR 360 (Vorjahr: TEUR 496), Ausgaben für EDV-Wartungsverträge in Höhe von TEUR 129 (Vorjahr: TEUR 149) sowie verschiedene Beiträge in Höhe von TEUR 192 (Vorjahr: TEUR 64). 4. EIGENKAPITALDas Grundkapital der INDUS Holding Aktiengesellschaft beträgt am Bilanzstichtag EUR 69.928.453,64 (Vorjahr: EUR 69.928.453,64). Es ist eingeteilt in 26.895.559 (Vorjahr: 26.895.559) auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die INDUS Holding AG hält zum Bilanzstichtag 1.854.520,00 eigene Aktien mit einem Anteil am Grundkapital von EUR 4.821.752,02. EIGENE AKTIENIm Geschäftsjahr 2024 hat die INDUS Holding AG drei Aktienrückkaufprogramme durchgeführt. Die Entwicklung der eigenen Aktien ergibt sich aus der folgenden Übersicht: scrollen
Die am 31. Dezember 2024 im Bestand befindlichen eigenen Aktien haben Anschaffungkosten von EUR 41.633.288,74. Der zugehörige Anteil am Grundkapital beträgt EUR 4.821.752,02. Zum 31. Dezember 2024 werden damit 6,9 % des Grundkapitals in eigenen Aktien gehalten. 1. Aktienrückkaufprogramm:Der Vorstand der INDUS Holding AG hat am 21. Februar 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Aktionären der INDUS Holding AG ein öffentliches Rückkaufangebot für bis zu 1.100.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien der INDUS Holding AG zu einem Preis von 23,00 EUR je Aktie zu unterbreiten. Das Volumen des Aktienrückkaufangebots beträgt damit insgesamt bis zu 25.300.000 EUR (= 1.100.000 x 23,00 EUR). Mit dem Aktienrückkaufangebot wurde von der durch die Hauptversammlung am 13. August 2020 erteilten Ermächtigung, bis zum 12. August 2025 Aktien von insgesamt bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zurückzukaufen, Gebrauch gemacht. Die INDUS-Aktionäre konnten das Aktienrückkaufangebot in der Frist vom 22. Februar 2024 bis 1. März 2024 annehmen. Im Ergebnis wurden insgesamt 1.100.000 INDUS zum 13. März 2024 übertragen. Die Anschaffungskosten der Aktien aus dem 1. Aktienrückkaufprogramm betrugen 25.300.000,00 EUR. 2. AktienrückkaufprogrammDer Vorstand der INDUS Holding AG hat am 11. November 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Aktionären der INDUS Holding AG ein öffentliches Rückkaufangebot für bis zu 700.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien der INDUS Holding AG zu einem Preis von 21,65 EUR je Aktie zu unterbreiten. Das Volumen des Aktienrückkaufangebots beträgt damit insgesamt bis zu 15.155.000 EUR (= 700.000 x 21,65 EUR). Mit dem Aktienrückkaufangebot wurde von der durch die Hauptversammlung am 13. August 2020 erteilten Ermächtigung, bis zum 12. August 2025 Aktien von insgesamt bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zurückzukaufen, Gebrauch gemacht. Die INDUS-Aktionäre konnten das Aktienrückkaufangebot in der Frist vom 12. November 2024 bis 25. November 2024 annehmen. Im Ergebnis wurden insgesamt 700.000 INDUS-Aktien zum 5. Dezember 2024 übertragen. Die Anschaffungskosten der Aktien dieses 2. Aktienrückkaufprogrammes betrugen 15.155.000,00 EUR. 3. AktienrückkaufprogrammDer Vorstand der INDUS Holding AG hat am 11. November 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien der Gesellschaft mit einem Kaufpreisvolumen von bis zu 5 Mio. EUR, jedoch nicht mehr als 200.000 Stück über die Börse zurückzuerwerben. Das Aktienrückkaufprogramm hat am 2. Dezember 2024 begonnen und soll längstens bis zum 16. Mai 2025 laufen. Mit dem Aktienrückkaufprogramm macht die Gesellschaft von der durch die Hauptversammlung der Gesellschaft am 13. August 2020 erteilten Ermächtigung Gebrauch, bis zum 12. August 2025 Aktien von insgesamt bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zurückzukaufen. Auf Basis der Ermächtigung wurden bereits 1.100.000 eigene Aktien im Rahmen des öffentlichen Aktienrückkaufangebots vom 21. Februar 2024 erworben und 700.000 eigene Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufangebots vom 11. November 2024. Im Ergebnis wurden bis zum 31. Dezember 2024 54.520 Aktien erworben. Die Anschaffungskosten der Aktien des 3. Aktienrückkaufprogramms betrugen EUR 1.178.288,74. Die Zusammensetzung der Kapitalrücklage stellt sich wie folgt dar: scrollen
Die anderen Gewinnrücklagen entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt: scrollen
DAS GENEHMIGTE KAPITALDer Vorstand ist gemäß § 6.1. der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 25. Mai 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 34.964.225,52 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (einschließlich sogenannter gemischter Sacheinlagen) durch Ausgabe von bis zu 13.447.779 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021) und dabei einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung, auch rückwirkend auf ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr, soweit über den Gewinn dieses Geschäftsjahres noch kein Beschluss gefasst wurde, zu bestimmen. Die neuen Aktien können auch an ein oder mehrere Kreditinstitute oder andere in § 186 Abs. 5 Satz 1 des AktG genannte Unternehmen mit der Verpflichtung ausgegeben werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht) oder auch teilweise im Wege eines unmittelbaren Bezugsrechts (etwa an bezugsberechtigte Aktionäre, die vorab eine Festbezugsvereinbarung abgegeben haben), oder im Übrigen im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 5 AktG gewährt werden. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: scrollen
Die Gesamtzahl, der unter Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund einer dieser Ermächtigungen auszugebender und ausgegebenen Aktien darf 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung nicht überschreiten; auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder abgegeben bzw. auszugeben sind. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den Inhalt der Aktienrechte, die Bedingungen der Aktienausgabe einschließlich des Ausgabebetrages, festzulegen. BEDINGTES KAPITALAuf der Hauptversammlung am 17. Mai 2023 wurde das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 6.992.843,02 EUR, die der Gewährung von Aktien bei Ausübung von Options- bzw. Wandlungsrechten oder bei Erfüllung von Options- bzw. Wandlungspflichten an die Inhaber von Schuldverschreibungen dient, welche aufgrund der erteilten Ermächtigung ausgegeben werden, bedingt erhöht (Bedingte Kapital 2023). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie scrollen
Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zudem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie entstehen, am Gewinn teil; soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Gewinnbeteiligung neuer Aktien, hiervon und auch abweichend von § 60 Abs. 2 AktG, auch für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr festlegen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, den Wortlaut der Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des Bedingten Kapitals 2023 und nach Ablauf sämtlicher Options- bzw. Wandlungsfristen zu ändern sowie alle sonstigen damit in Zusammenhang stehenden Anpassungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen. 5. ALTERSVERSORGUNGSVERPFLICHTUNGENDie Ansprüche des Berechtigten sind vertraglich an den Wert der Rückdeckungsversicherung gekoppelt. Für die saldierte Rückstellung ergibt sich daher stets ein Betrag von EUR 0,00. Für die Ansprüche aus den Rückdeckungsversicherungen wurde auf der Basis der von der Versicherung mitgeteilten Aktivwerte ein beizulegender Zeitwert von EUR 70.197,00 (Vorjahr: EUR 73.328,00) ermittelt. Der Rückstellungsbedarf für die Altersversorgungsverpflichtungen wurde unter Berücksichtigung der leistungskongruenten Rückdeckungsversicherungen mit einem Betrag von EUR 70.197,00 (Vorjahr: EUR 73.328,00) berechnet. Durch die insolvenzfeste Abtretung der Ansprüche aus den Rückdeckungsversicherungen liegen die Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB vor, so dass die Bilanzposten und Posten der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB jeweils miteinander zu verrechnen waren. 6. STEUERRÜCKSTELLUNGENDie Steuerrückstellungen enthalten eine Rückstellung für Körperschaftsteuer für die periodengleich vereinnahmten Gewinnausschüttungen der Tochtergesellschaften in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, für Risiken aus der Betriebsprüfung sowie eine Rückstellung für Gewerbesteuer. 7. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGENDie sonstigen Rückstellungen enthalten wesentliche Beträge für variable Vergütungsbestandteile in Höhe von TEUR 2.397 (Vorjahr: TEUR 1.970), für die Kosten der Hauptversammlung und Veröffentlichung in Höhe von TEUR 850 (Vorjahr: TEUR 940) sowie für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses in Höhe von TEUR 787 (Vorjahr: TEUR 788). Aus Altersteilzeitverpflichtungen besteht eine sonstige Rückstellung in Höhe von EUR 75.531,88 (Vorjahr: EUR 10.191,64). Diese resultiert aus einem Aktivwert einer Rückdeckungsversicherung in Höhe von EUR 260.018,22 (Vorjahr: EUR 120.455,36) für eine Altersteilzeitverpflichtung, der von der Versicherung ermittelt und mitgeteilt worden ist. Dem Aktivwert steht ein Rückstellungsbetrag in Höhe von EUR 335.550,00 (Vorjahr: EUR 130.647,00) gegenüber. In dem Personalaufwand sind Aufwendungen aus Löhnen und Gehältern aus Altersteilzeit in Höhe von insgesamt EUR 225.057,00 (Vorjahr: EUR 36.717,00) ausgewiesen. Den Personalaufwendungen in Höhe von EUR 225.057,00 (Vorjahr: EUR 39.373,00) stehen sonstige betriebliche Erträge in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 2.656,00) gegenüber. Die Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen vor, so dass die Bilanzposten sowie die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung miteinander verrechnet worden sind. 8. VERBINDLICHKEITENscrollen
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In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 616,00 (Vorjahr: EUR 16.427,95) enthalten. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen in Höhe von EUR 55.000.000,00 (Vorjahr: EUR 55.000.000,00) enthalten. Sämtliche Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert. 9. LATENTE STEUERNscrollen
Den latenten Steuern liegt ein Steuersatz von 15,825 % für die Körperschaftsteuer und soweit relevant ein Gewerbesteuersatz von 16,1 % zugrunde. Der Saldo der Steuerbelastungen und -entlastungen wurde nach § 274 Abs. 1 HGB als passive latente Steuern ausgewiesen. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung1. UMSATZERLÖSEDie Umsatzerlöse der INDUS Holding Aktiengesellschaft beinhalten Honorare für die erbrachten Beratungsleistungen gegenüber den Tochterunternehmen. Hiervon entfallen auf inländische Tochterunternehmen TEUR 4.938 (Vorjahr: TEUR 5.095) und auf ausländische Tochterunternehmen TEUR 841 (Vorjahr: TEUR 820). 2. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGEDie sonstigen betrieblichen Erträge, die sich im Berichtsjahr auf TEUR 5.630 (Vorjahr: TEUR 57.653) belaufen, betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Zuschreibung von Finanzanlagen in Höhe von TEUR 3.285 (Vorjahr: TEUR 53.249), Erträge aus weiterberechneten Kosten in Höhe von TEUR 1.047 (Vorjahr TEUR 828) sowie stichtagsbezogene Erträge aus Währungsumrechnungen in Höhe von TEUR 31 (Vorjahr: TEUR 504). Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 3.291 (Vorjahr: TEUR 53.292), die im Wesentlichen aus der Zuschreibung auf Finanzanlagen in Höhe von TEUR 3.285 (Vorjahr: TEUR 53.249) sowie aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 6 (Vorjahr: TEUR 43) bestehen. 3. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGENIn den sonstigen betrieblichen Aufwendungen, die sich im Berichtsjahr auf TEUR 16.867 (Vorjahr: TEUR 57.544) belaufen, sind im Wesentlichen Aufwendungen aus der Einstellung in die Einzelwertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von TEUR 5.687 (Vorjahr: TEUR: 45.337), davon an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 1.740 (Vorjahr: TEUR: 40.349) sowie Aufwendungen für Rechts- und Beratungsaufwendungen in Höhe von TEUR 3.415 (Vorjahr: TEUR 5.356) enthalten. Darüber hinaus sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 276 (Vorjahr: TEUR 151) enthalten. Hiervon entfallen TEUR 152 (Vorjahr: TEUR 52) auf die stichtagsbezogene Umrechnung von Verbindlichkeiten an verbundene Unternehmen, die in fremder Währung ausgegeben worden sind. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten sonstige Steuern im Sinne von § 275 Abs. 2 Nr. 16 HGB in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 99). 4. ERTRÄGE AUS BETEILIGUNGENHier werden die der INDUS Holding Aktiengesellschaft direkt zufließenden Erträge aus den Personengesellschaften und die Dividendenansprüche gegenüber den Kapitalgesellschaften einschließlich der darauf entfallenden anrechenbaren Steuerbeträge ausgewiesen. 5. ERTRÄGE AUS AUSLEIHUNGEN DES FINANZANLAGEVERMÖGENSDie Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens enthalten ergebnisabhängige Zinserträge aus partiarischen Darlehen in Höhe von TEUR 30.263 (Vorjahr: TEUR 31.347). 6. ABSCHREIBUNGEN AUF FINANZANLAGENDie Abschreibungen der Finanzanlagen auf den niedrigeren beizulegenden Wert wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung betragen TEUR 32.145 (Vorjahr: TEUR 32.535). 7. ZINSEN UND ÄHNLICHE AUFWENDUNGENEs handelt sich im Wesentlichen um Zinsaufwendungen für mittel- und langfristige Bankverbindlichkeiten sowie Schuldscheindarlehen. 8. STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAGDie INDUS Holding AG fällt mit Ihren Tochtergesellschaften in den Anwendungsbereich der OECD-Pillar-Two-Regelungen. Gemäß einer Analyse auf Basis des Berichtszeitraumes können die INDUS Holding AG und ihre Tochtergesellschaften von den "Safe Harbour Regelungen" Gebrauch machen. Wir erwarten auch mittelfristig keine Steuerbelastungen aus den Pillar-Two-Regelungen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten aperiodische Erträge in Höhe von TEUR 4.328 (Vorjahr: aperiodische Aufwendungen in Höhe von TEUR 623). V. Sonstige Angaben1. DURCHSCHNITTLICHE ZAHL DER MITARBEITENDENscrollen
2. HAFTUNGSVERHÄLTNISSE UND SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGENDie INDUS Holding Aktiengesellschaft haftet im Zusammenhang mit einer Avalkreditzusage an verbundene Unternehmen für Anzahlungs-, Vertragserfüllungs- und Mängelgewährleistungsbürgschaften gegenüber einem Kreditversicherer als Gesamtschuldnerin. Zum Bilanzstichtag ergeben sich hieraus Haftungsverhältnisse in Höhe von EUR 6.713.152,06 (Vorjahr: EUR 6.573.924,08). Des Weiteren hat die INDUS Holding Aktiengesellschaft gegenüber der Deutsche Leasing die Mit-Leasing-Nehmerschaften für verbundene Unternehmen übernommen. Zum Bilanzstichtag ergeben sich hieraus Haftungsverhältnisse in Höhe von EUR 20.062.746,69 (Vorjahr: EUR 23.484.078,81). Die hiervon betroffenen verbundenen Unternehmen können die eingegangenen Verbindlichkeiten aus heutiger Sicht erfüllen. Mit einer Inanspruchnahme der INDUS Holding Aktiengesellschaft ist daher nicht zu rechnen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen bei der INDUS Holding Aktiengesellschaft aus Leasingverpflichtungen in Höhe von insgesamt EUR 218.259,01 (Vorjahr: EUR 201.703,87). Die INDUS Holding Aktiengesellschaft hat die vertragliche Verpflichtung übernommen, auf Verlangen der Verkäufer restliche Anteile von bestehenden Tochtergesellschaften zu erwerben. Der Gesamtbetrag der hieraus resultierenden sonstigen finanziellen Verpflichtung beträgt zum Bilanzstichtag EUR 52.057.222,38 (Vorjahr: EUR 46.646.492,24). 3. BETEILIGUNGEN DER INDUS HOLDING AKTIENGESELLSCHAFTDie Zusammenstellung des gesamten Beteiligungsbesitzes zeigt die als Anlage dem Anhang beigefügte Aufstellung des Anteilsbesitzes. Die Aufstellung ist Bestandteil des Anhangs. In der Anteilsbesitzliste sind ebenfalls diejenigen Beteiligungsgesellschaften aufgeführt, die von der Befreiung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses gemäß § 291 Abs. 1 bzw. zur Offenlegung eines Jahresabschlusses gemäß § 264 Abs. 3 bzw. § 264 b HGB Gebrauch machen. 4. AUFSICHTSRAT DER INDUS HOLDING AKTIENGESELLSCHAFTJÜRGEN ABROMEITChairman/CEO der A-XELLENCE AG, Osnabrück; CEO der Windmöller GmbH (seit 24. Mai 2024) VORSITZENDERWeitere Mandate im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: scrollen
WOLFGANG LEMB *STELLVERTRETENDER VORSITZENDER DR. DOROTHEE BECKERDiplom-Ökonomin, Sprecherin der Geschäftsführung der Unternehmensgruppe Gebrüder Becker, Wuppertal DOROTHEE DIEHM *Bevollmächtigte der IG Metall - Geschäftsstelle Freudenstadt, Freudenstadt Weitere Mandate im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: HOMAG Group AG, Schopfloch, Mitglied des AufsichtsratsPIA FISCHINGER *Stellvertretende Betriebsratsvorsitzende der Karl Simon GmbH & Co. KG, Aichhalden CORNELIA HOLZBERGER *Wirtschaftsjuristin, M. Braun Inertgas-Systeme GmbH, Garching-Hochbrück GEROLD KLAUSMANN *Leiter Finanzen/Controlling bei der Karl Simon GmbH & Co. KG, Aichhalden JAN KLINGELNBERGCEO als Delgierter des Verwaltungsrates der Klingelnberg AG, Zürich, Schweiz Weitere Mandate im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Klingelnberg GmbH, Hückeswagen, Vorsitzender des Aufsichtsrates 1) Klingelnberg AG, Zürich, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrates 1)
1) Mandate in Konzerngesellschaften der
Klingelnberg AG, Zürich, i.S.d. § 100 Abs. 2 Satz
2 AktG
STEFAN MÜLLER *Leiter der Färberei der OfA Bamberg GmbH, Bamberg BARBARA SCHICKVolljuristin, stellvertretende Vorsitzende der Vorstände der Konzernunternehmen der Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts, München: scrollen
Weitere Mandate im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG scrollen
CARL MARTIN WELCKERIngenieur (Dipl.-Ing), geschäftsführender Gesellschafter der Alfred H. Schütte GmbH & Co. KG, Köln Weitere Mandate im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG scrollen
PROF. DR. RER. POL. ISABELL WELPETechnische Universität München (TUM), Deutschland, Vorstand des Lehrstuhls für Strategie und Organisation Weitere Mandate im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: scrollen
5. VORSTAND DER INDUS HOLDING AKTIENGESELLSCHAFTDR.-ING. JOHANNES SCHMIDT, CEOVorstandsvorsitzender Weiteres Mandat in Beratungsgremien: scrollen
RUDOLF WEICHERT, CFODiplom-Kaufmann Stellvertretender Vorstandsvorsitzender (seit 1. Januar 2024) Weiteres Mandat in Beratungsgremien: scrollen
GUDRUN DEGENHART, COODipl. Betriebswirtin DR. JÖRN GROßMANN, COODr. rer. nat., MBA AXEL MEYER, COODipl.-Wirtschafts-Ing., LL.M. 6. GESAMTBEZÜGE DES VORSTANDES UND DES AUFSICHTSRATESVERGÜTUNG DES VORSTANDSDie gewährten Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstandes der INDUS Holding Aktiengesellschaft setzen sich für das Geschäftsjahr 2024 aus dem festen Grundgehalt (einschließlich steuerpflichtiger geldwerter Vorteile), der ergebnisabhängigen variablen Vergütung (Short-Term-Incentive-Programm) und der aktienorientierten Vergütung in Form von virtuellen Aktienoptionen (Long-Term-Incentive-Programm) zusammen. Auf der Hauptversammlung 2021 wurde das aktuelle Vergütungssystem für die Vorstände und Aufsichtsräte gebilligt. Die variablen Komponenten STI und LTI der Vorstandsvergütung wurden neu definiert. Insgesamt sind TEUR 4.161 (Vorjahr: TEUR 3.565) an die Vorstände gewährt worden. Auf die feste Vergütung entfallen TEUR 2.427 (Vorjahr: TEUR 1.994), TEUR 847 auf die kurzfristige variable Vergütung (Vorjahr: TEUR 879) und TEUR 885 auf die virtuellen Aktienoptionen (Vorjahr: TEUR 692). Der Wert der virtuellen Aktienoptionen bemisst sich am beizulegenden Zeitwert zum Ausgabezeitpunkt der LTI-Tranche. Zu den individualisierten Vorstandsvergütungen verweisen wir auf den separaten veröffentlichten Vergütungsbericht. ALTERSVORSORGEANSPRÜCHEDie Anwartschaftsbarwerte der durch Gehaltsumwandlung von ehemaligen Vorständen bis zum Bilanzstichtag erworbenen Altersversorgungsansprüche sowie die Inanspruchnahmen im Geschäftsjahr betrugen: scrollen
Die Altersversorgungsansprüche sind durch wertkongruente Rückdeckungsversicherungen gedeckt. Infolge der insolvenzfesten Abtretung an den Anspruchsberechtigten waren die Aktiv- und Passivpositionen im Jahresabschluss als Bewertungseinheit zu verrechnen. LONG-TERM-INCENTIVE-PROGRAMM BIS 2020 (ALTES VERGÜTUNGSSYSTEM)Das alte Long Term Incentive-Programm (bis 2020) bestand aus sogenannten virtuellen Aktienoptionen (SAR, Stock Appreciation Rights). Ein SAR ist die Zusage einer Zahlung, deren Höhe sich nach der Differenz zwischen dem Basispreis des SAR und dem aktuellen Börsenkurs bei Ausübung des SAR bemisst. Der Basispreis des SAR entsprach dem Mittelwert der Schlusskurse im XETRA-Handel für die Aktie der Gesellschaft während der letzten 20 Handelstage vor dem Zeitpunkt der Ausgabe der Option. Dem Vorstand wurde jährlich eine Tranche von SARs gewährt. Bei Gewährung wurde der Optionspreis des SAR ermittelt. Auf Basis des vertraglich vereinbarten Zielwertes ergab sich daraus die Anzahl der zugeteilten SARs der Tranche. Die SARs sind ab ihrer Gewährung unverfallbar. Für die Optionsausübung jeder gewährten Tranche besteht eine Sperrfrist (vier Jahre). Die sich an die Sperrfrist anschließende Ausübungszeit beträgt zwei Jahre. Die Auszahlung einer Tranche kann nur erfolgen, wenn der Aktienkurs bei Ausübung über dem Basispreis des SAR der Tranche liegt und eine definierte Erfolgshürde (Mindestkurssteigerung von 12 % innerhalb der Sperrfrist) erreicht. Für die Auszahlung besteht eine Obergrenze (Cap) von 200 % des vertraglich vereinbarten Zielwertes. Dem Vorstand wurden in jährlichen Tranchen virtuelle Aktienoptionen gewährt, deren Stückzahl durch den Optionspreis im Ausgabezeitpunkt und den vertraglich bestimmten Zielwert bestimmt wurden. Im Geschäftsjahr 2020 wurden die letzten SAR ausgegeben. Der Bestand der bis zum 31. Dezember 2024 insgesamt gewährten und noch nicht ausgeübten SAR betrug 55.030 Stück (Vorjahr: 124.090). Der ermittelte beizulegende Zeitwert der insgesamt gewährten SAR betrug zum Bilanzstichtag TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 7). In dieser Höhe wurde im Jahresabschluss eine Rückstellung gebildet. Eine Auflösung in Höhe von 6 TEUR ist in den sonstigen betrieblichen Erträgen (Vorjahr: 43 TEUR) erfasst. Im Geschäftsjahr und im Vorjahr sind keine Zahlungen aus den Aktienoptionen erfolgt. Die Zeitwertermittlung erfolgte mit dem Optionspreismodell von Black/Scholes und einer angemessenen Volatilität für INDUS sowie einem risikolosen Zinssatz unter Berücksichtigung der Deckelung der Auszahlungsansprüche. Die Optionen besitzen eine Sperrfrist von vier Jahren und eine Ausübungszeit von zwei Jahren. LONG-TERM-INCENTIVE-PROGRAMM AB 2021 (NEUES VERGÜTUNGSSYSTEM)Das neue LTI-Programm ist als Virtueller Performance Share Plan (VPSP) ausgestaltet. Der VPSP basiert auf einer vierjährigen Performanceperiode, die jeweils am Anfang eines Geschäftsjahres startet. Zu Beginn einer Performanceperiode werden den Vorstandsmitgliedern virtuelle Aktien (Performance Share Unit - PSU) zugeteilt. Die Anzahl der PSUs zu Beginn der Performanceperiode wird über Division des individuellen LTI-Zielwerts durch den Aktienkurs bei Zuteilung ermittelt. Der Aktienkurs bei Zuteilung ist der durchschnittliche Schlusskurs im XETRA-Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) der letzten 40 Handelstage. Über die Erreichung des vom Aufsichtsrat für die Performanceperiode definierten externen Erfolgsziels und des internen Erfolgsziels kann sich die Anzahl der PSUs über die Performanceperiode hinweg durch einen Bonusfaktor ändern. Bei Untererfüllung der Erfolgsziele liegt der Bonusfaktor unter 100 % - die Anzahl der PSUs reduziert sich entsprechend und kann bei starker Untererfüllung auch vollständig entfallen. Bei Übererfüllung der Erfolgsziele liegt der Bonusfaktor über 100 % - die Anzahl der PSUs erhöht sich entsprechend. Die finale Anzahl der PSUs am Ende der Performanceperiode ist auf 150 % der Anzahl der PSUs zu Beginn der Performance-periode begrenzt. Der Auszahlungsbetrag ist auf 200% des LTI-Zielwerts begrenzt. Nach Vorbereitung durch den Personalausschuss setzt der Aufsichtsrat das externe und das interne Erfolgsziel für die jeweilige Performanceperiode zu Beginn der jeweiligen Performanceperiode fest. Diese Festsetzungen werden während der Laufzeit einer Performanceperiode nicht mehr verändert. Im Geschäftsjahr 2024 wurden 52.653 (Vorjahr: 39.980) virtuelle Performance Shares (VPS) aus dem neuen LTI-Programm ausgegeben. Dieser Plan (LTI-Plan 2024) besitzt einen Performance-Zeitraum bis zum 31.12.2027. In 2028 kommt es dann zur möglichen Auszahlung aus dem LTI-Plan 2024. Zum Zeitpunkt ihrer Gewährung betrug der beizulegende Zeitwert der VPS insgesamt 885 TEUR (Vorjahr: 693 TEUR). Der Bestand der gewährten VPS bis zum 31. Dezember 2024 beträgt 125.720 Stück (Vorjahr: 89.789 Stück). Der ermittelte beizulegende Zeitwert der bisher insgesamt gewährten VPS betrug zum Bilanzstichtag 1.549 TEUR (Vorjahr: 1.084 TEUR). In dieser Höhe wurde im Jahresabschluss eine Rückstellung gebildet. In Höhe von 465 TEUR (Vorjahr: 197 TEUR) wurde eine Zuführung im Personalaufwand vorgenommen. Die Zeitwertermittlung erfolgte mit dem Monte-Carlo-Simulationsmodell. Hierbei wurde eine angemessene Volatilität für INDUS sowie ein risikoloser Zinssatz unter Berücksichtigung der Deckelung der Auszahlungsansprüche angenommen. Für die Berechnung des TSR wurde eine angemessene Korrelation der INDUS-Aktie und des S-DAX-Index aus den historischen Daten der vergangenen drei Jahre abgeleitet. CHANGE OF CONTROLFür den Fall, dass sich die Zusammensetzung des Aufsichtsrats wesentlich verändert und damit eine gravierende Änderung der Unternehmensstrategie verbunden ist (Change of Control), sind die Vorstandsmitglieder innerhalb eines Jahres zur außerordentlichen Kündigung des Dienstvertrages berechtigt. Erfolgt eine Abberufung eines Vorstandsmitglieds innerhalb eines Jahres nach Change of Control, ohne, dass ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB vorliegt, ist das Vorstandsmitglied ebenfalls zur außerordentlichen Kündigung des Dienstvertrages berechtigt. Macht das Vorstandsmitglied von diesem Recht Gebrauch, zahlt die Gesellschaft eine Abfindung in Höhe der Festvergütung für zwei Jahre, maximal jedoch in Höhe der Festvergütung, die das Vorstandsmitglied bis zum regulären Vertragsende erhalten hätte. VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATSDie Gesamtbezüge des Aufsichtsrates der INDUS Holding Aktiengesellschaft betrugen für das Geschäftsjahr 2024 TEUR 902 (Vorjahr: TEUR 725). 7. ZAHL DER AKTIEN JE GATTUNGDas Grundkapital der INDUS Holding Aktiengesellschaft beträgt am Bilanzstichtag EUR 69.928.453,64 (Vorjahr: EUR 69.928.453,64). Es ist eingeteilt in 26.895.559 (Vorjahr: 26.895.559) auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die INDUS Holding AG hält zum Bilanzstichtag 1.854.520,00 eigene Aktien mit einem Anteil am Grundkapital von EUR 4.821.752,02. 8. HONORAR DES ABSCHLUSSPRÜFERSDas im Geschäftsjahr 2024 als Aufwand erfasste Honorar für den Abschlussprüfer setzt sich wie folgt zusammen: a) für die Abschlussprüfung: EUR 351.997,17 (davon für Vorjahre EUR 18.044,37) b) für andere Bestätigungsleistungen EUR 146.550,99 9. KONZERNVERHÄLTNISSEDie INDUS Holding Aktiengesellschaft stellt als oberstes Mutterunternehmen im Sinne des § 290 Abs. 1 HGB den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister offen gelegt. 10. ERKLÄRUNG ZUM CORPORATE GOVERNANCE KODEXDer Vorstand und der Aufsichtsrat haben am 4. Dezember 2024 gemäß § 161 AktG eine Erklärung zum Corporate Governance Kodex abgegeben und diese den Aktionären auf der Webseite der INDUS Holding Aktiengesellschaft (http://www.indus.de) zugänglich gemacht. 11. MELDUNGEN NACH § 21 ABS. 1 WPHGDie INDUS Holding AG, Bergisch Gladbach, Deutschland, hat gemäß § 40 Abs. 1 Satz 2 WpHG am 05.12.2024 öffentlich mitgeteilt, dass der Anteil an eigenen Aktien 6,7 % (das entspricht 1.800.000 Stimmrechten) beträgt. Die Protector Forsikring ASA, Oslo, Norwegen, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 18.03.2023 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der INDUS Holding AG, Bergisch Gladbach, Deutschland, am 18.03.2024 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,42 % (das entspricht 1.456.974 Stimmrechten) betragen hat. Die Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts, München, Deutschland, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 14.03.2024 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der INDUS Holding AG, Bergisch Gladbach, Deutschland, am 13.03.2024 die Schwelle von 15 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 14,67 % (das entspricht 3.945.635 Stimmrechten) betragen hat. Die INDUS Holding AG, Bergisch Gladbach, hat gemäß § 40 Abs. 1 Satz 2 WpHG am 13.3.2024 öffentlich mitgeteilt, dass der Anteil an eigenen Aktien 4,09% (das entspricht 1.100.000 Stimmrechten) beträgt. Die Protector Forsikring ASA, Oslo, Norwegen, hat uns gemäß § 33 Abs.1 WpHG am 22.11.2023 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der INDUS Holding AG, Bergisch Gladbach, Deutschland, am 22.11.2023 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 4,16 % (das entspricht 1.120.174 Stimmrechten) betragen hat. Die MainFirst SICAV, Strassen, Luxemburg, hat uns mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der INDUS Holding AG, Bergisch Gladbach, Deutschland, am 23.02.2023 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,87 % (das entspricht 772.312 Stimmrechte) betragen. Die Dimensional Holdings Inc., Austin, Texas, Vereinigte Staaten von Amerika, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 01.04.2021 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der INDUS Holding AG, Bergisch Gladbach, Deutschland, am 26.03.2021 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,76 % (das entspricht 741.449 Stimmrechten) betragen hat. Die Wirtgen Invest Holding GmbH, Neustadt (Wied), Deutschland, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 31.03.2021 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der INDUS Holding AG, Bergisch Gladbach, Deutschland, am 26.03.2021 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,70 % (das entspricht 995.376 Stimmrechten) betragen hat. Die Epina GmbH & Co. KG, Gütersloh, Deutschland, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 31.03.2021 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der INDUS Holding AG, Bergisch Gladbach, Deutschland, am 26.03.2021 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,73 % (das entspricht 734.815 Stimmrechten) betragen hat. Die MainFirst SICAV, Strassen, Luxemburg, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 22.02.2021 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der INDUS Holding AG, Bergisch Gladbach, Deutschland, am 18.02.2021 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,002657327093 % (das entspricht 734.165 Stimmrechten) betragen hat. Herr Hans Joachim Selzer, Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der INDUS Holding Aktiengesellschaft, Bergisch Gladbach (ISIN: DE0006200108, WKN: 620010), am 28. Februar 2011 die Schwelle von 3 % und 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 8,53 % (das entspricht 1.723.808 Stimmrechten) beträgt. Davon sind ihm 8,53 % (das entspricht 1.723.808 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Von diesen Stimmrechten sind ihm zudem 1,83 % (das entspricht 370.033 Stimmrechten) ebenfalls nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Von diesen Stimmrechten waren gemäß der Mitteilung der Bayerischer Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft, München, Deutschland, vom 30. November 2011 am 25. November 2011 2,34 % der Stimmrechte (das entspricht 520.702 Stimmrechten) dem Bayerischen Versicherungsverband zuzurechnen. 12. VORSCHLAG FÜR DIE VERWENDUNG DES BILANZGEWINNSDer Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2024 in Höhe von 77.894.518,12 EUR wie folgt zu verwenden: scrollen
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 904.441 zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses durch den Vorstand von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. VI. NachtragsberichtNach dem Bilanzstichtag hat INDUS bis zum Ende des Aktienrückkaufprogramms am 05. März 2025 145.480 Aktien erworben. Damit hält INDUS insgesamt 2.000.000 eigene Aktien. Am 05. März 2025 hat der Aufsichtsrat der INDUS Holding AG beschlossen davon 1.095.559 Aktien einzuziehen. Die Einziehung erfolgt ohne Kapitalherabsetzung im vereinfachten Einziehungsverfahren gem. § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG. Dadurch erhöht sich der auf die einzelnen übrigen Aktien entfallende anteiligen Betrag des Grundkapitals gem. § 8 Abs. 3 AktG entsprechend. Mit Wirksamwerden der Einbeziehung ändert sich die Anzahl der Aktien von 26.895.559 auf 25.800.000 Aktien (Stückaktien). INDUS hält von den 25.800.000 Aktien nach Einziehung weiterhin 904.441 eigene Aktien.
Bergisch Gladbach, den 13. März 2025 Der Vorstand Dr.-Ing. Johannes Schmidt Rudolf Weichert Gudrun Degenhart Dr. Jörn Großmann Axel Meyer ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS IM GESCHÄFTSJAHR 2024(in EUR) scrollen
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Anteilsbesitzlistescrollen
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(1) Inanspruchnahme der Erleichterungen nach
§ 264 Abs. 3 bzw. § 264b HGB
(3) Es ist kein Jahresabschluss verfügbar
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die INDUS Holding AG, Bergisch GladbachVERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der INDUS Holding AG, Bergisch Gladbach, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der INDUS Holding AG, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung: [1] Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen sowie Forderungen gegen diese verbundenen Unternehmen Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert: (1) Sachverhalt und Problemstellung (2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse (3) Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: [1] Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen sowie Forderungen gegen diese verbundenen Unternehmen (1) Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten "Finanzanlagen" Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von € 951,6 Mio. sowie Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von € 288,3 Mio. ausgewiesen. Darüber hinaus werden Forderungen gegen diese verbundenen Unternehmen in Höhe von € 279,6 Mio. ausgewiesen. Zusammen beträgt der Buchwert des Gesamtengagements € 1.519,5 Mio. (96,8 % der Bilanzsumme). Die handelsrechtliche Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen, Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Forderungen richtet sich nach den Anschaffungskosten und dem niedrigeren beizulegenden Wert. Die Ermittlung der beizulegenden Werte erfolgt auf der Grundlage der Barwerte der erwarteten künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen ergeben, mittels Discounted-Cashflow-Modellen. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der individuell ermittelten Kapitalkosten des jeweiligen verbundenen Unternehmens. Auf Basis der ermittelten Werte sowie weiterer Dokumentationen ergaben sich für das Geschäftsjahr ein Abwertungsbedarf auf Anteile an verbundenen Unternehmen von € 30,5 Mio. und ein Abwertungsbedarf von € 1,6 Mio. auf die Ausleihungen. Auf Anteile an verbundenen Unternehmen wurde eine Zuschreibung von € 3,3 Mio. vorgenommen. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsströme einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen und Wachstumsraten. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung und der wesentlichen Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. (2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen der Gesellschaft zur Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen, Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Forderungen gegen diese verbundenen Unternehmen nachvollzogen. Wir haben insbesondere beurteilt, ob die beizulegenden Werte sachgerecht auf der Grundlage von Discounted-Cashflow-Modellen unter Beachtung der relevanten Bewertungsstandards ermittelt wurden. Dabei haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie auf umfangreiche Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern gestützt, die den erwarteten Zahlungsströmen zugrunde liegen. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ geringe Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes und der Wachstumsraten werterheblich sein können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Abschließend haben wir beurteilt, ob die so ermittelten Werte zutreffend dem entsprechenden Buchwert gegenübergestellt wurden, um einen etwaigen Wertberichtigungs- oder Zuschreibungsbedarf zu ermitteln. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und zugrunde gelegten Bewertungsannahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen, der Ausleihungen an verbundene Unternehmen und der Forderungen gegen diese verbundenen Unternehmen sachgerecht vorzunehmen. (3) Die Angaben der Gesellschaft zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen, den Ausleihungen an verbundene Unternehmen und zu den Forderungen gegen diese verbundenen Unternehmen sind im Abschnitt II. "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und den Textziffern III.1 "Finanzanlagen" und III.2 "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" des Anhangs enthalten. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts: scrollen
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scrollen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENVermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGBPrüfungsurteilWir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei INDUS_Holding_AG-JA-2024-12-31-de.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-UnterlagenDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-UnterlagenUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 22. Mai 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 10. Dezember 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2022 als Abschlussprüfer der INDUS Holding AG, Bergisch Gladbach, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. HINWEIS AUF EINEN SONSTIGEN SACHVERHALT - VERWENDUNG DESBESTÄTIGUNGSVERMERKSUnser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB" und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar. VERANTWORTLICHERWIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Achim Lienau.
Osnabrück, den 14. März 2025 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Dr. Achim Lienau, Wirtschaftsprüfer Tim Dieckmann, Wirtschaftsprüfer PRÜFUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN WIRTSCHAFTSPRÜFERS ÜBER EINE BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE PRÜFUNG ZUR ERLANGUNG BEGRENZTER SICHERHEIT IN BEZUG AUF DEN KONZERNNACHHALTIGKEITSBERICHTAn die INDUS Holding AG, Bergisch GladbachPrüfungsurteilWir haben den im Abschnitt "Nachhaltigkeitsbericht" des Konzernlageberichts, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, enthaltenen Konzernnachhaltigkeitsbericht der INDUS Holding AG, Bergisch Gladbach, (im Folgenden die "Gesellschaft") für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 (im Folgenden der "Konzernnachhaltigkeitsbericht") einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen. Der Konzernnachhaltigkeitsbericht wurde zur Erfüllung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) und des Artikels 8 der Verordnung (EU) 2020/852 sowie der §§ 315b bis 315c HGB an eine nichtfinanzielle Konzernerklärung aufgestellt. Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung veranlassen, dass der beigefügte Konzernnachhaltigkeitsbericht nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den Anforderungen der CSRD und des Artikels 8 der Verordnung (EU) 2020/852, des § 315c iVm. §§ 289c bis 289e HGB an eine nichtfinanzielle Konzernerklärung sowie mit den von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft dargestellten konkretisierenden Kriterien aufgestellt ist. Dieses Prüfungsurteil schließt ein, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung veranlassen, scrollen
Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung unter Beachtung des vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) herausgegebenen International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): Assurance Engagements Other Than Audits or Reviews of Historical Financial Information durchgeführt. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit unterscheiden sich die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit in Art und zeitlicher Einteilung und sind weniger umfangreich. Folglich ist der erlangte Grad an Prüfungssicherheit erheblich niedriger als die Prüfungssicherheit, die bei Durchführung einer Prüfung mit hinreichender Prüfungssicherheit erlangt worden wäre. Unsere Verantwortung nach ISAE 3000 (Revised) ist im Abschnitt "Verantwortung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Konzernnachhaltigkeitsberichts" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den KonzernnachhaltigkeitsberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernnachhaltigkeitsberichts in Übereinstimmung mit den Anforderungen der CSRD sowie den einschlägigen deutschen gesetzlichen und weiteren europäischen Vorschriften sowie mit den von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft dargestellten konkretisierenden Kriterien und für die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung der internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernnachhaltigkeitsberichts in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen des Konzernnachhaltigkeitsberichts) oder Irrtümern ist. Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter umfasst die Einrichtung und Aufrechterhaltung des Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse, die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur Aufstellung des Konzernnachhaltigkeitsberichts sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen und die Ermittlung von zukunftsorientierten Informationen zu einzelnen nachhaltigkeitsbezogenen Angaben. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Aufstellung des Konzernnachhaltigkeitsberichts. Inhärente Grenzen bei der Aufstellung des KonzernnachhaltigkeitsberichtsDie CSRD sowie die einschlägigen deutschen gesetzlichen und weiteren europäischen Vorschriften enthalten Formulierungen und Begriffe, die erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch keine maßgebenden umfassenden Interpretationen veröffentlicht wurden. Demzufolge haben die gesetzlichen Vertreter im Abschnitt "Angaben nach Artikel 8 der EU-Verordnung 2020/852 (Taxonomieverordnung)" des Konzernnachhaltigkeitsberichts ihre Auslegungen solcher Formulierungen und Begriffe angegeben. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Vertretbarkeit dieser Auslegungen. Da solche Formulierungen und Begriffe unterschiedlich durch Regulatoren oder Gerichte ausgelegt werden können, ist die Gesetzmäßigkeit von Messungen oder Beurteilungen der Nachhaltigkeitssachverhalte auf Basis dieser Auslegungen unsicher. Diese inhärenten Grenzen betreffen auch die Prüfung des Konzernnachhaltigkeitsberichts. Verantwortung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des KonzernnachhaltigkeitsberichtsUnsere Zielsetzung ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit darüber abzugeben, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung veranlassen, dass der Konzernnachhaltigkeitsbericht nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit der CSRD sowie den einschlägigen deutschen gesetzlichen und weiteren europäischen Vorschriften sowie den von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft dargestellten konkretisierenden Kriterien aufgestellt worden ist sowie einen Prüfungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Konzernnachhaltigkeitsbericht beinhaltet. Im Rahmen einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit gemäß ISAE 3000 (Revised) üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Zusammenfassung der vom Wirtschaftsprüfer durchgeführten TätigkeitenEine Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Nachweisen über die Nachhaltigkeitsinformationen. Art, zeitliche Einteilung und Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen liegen in unserem pflichtgemäßen Ermessen. Bei der Durchführung unserer Prüfung mit begrenzter Sicherheit haben wir unter anderem: scrollen
Verwendungsbeschränkung für den VermerkWir weisen darauf hin, dass die Prüfung für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt wurde und der Vermerk nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt ist. Somit ist der Vermerk nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-)Entscheidungen treffen. Unsere Verantwortung besteht allein der Gesellschaft gegenüber. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung, Sorgfaltspflicht oder Haftung.
Osnabrück, den 14. März 2025 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Achim Lienau, Wirtschaftsprüfer Tim Diekmann, Wirtschaftsprüfer Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögen-, Finanz- und Ertragslage der INDUS Holding Aktiengesellschaft vermittelt und im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie wesentliche Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Bergisch Gladbach, den 13. März 2025 Dr. Johannes Schmidt Rudolf Weichert Gudrun Degenhart Dr. Jörn Großmann Axel Meyer Bericht des Aufsichtsrats 2024Sehr geehrte Damen und Herren,
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Teilnahme Sitzungen (inkl. konstituierende Sitzung) | in % | |
Aufsichtsrat | ||
Jürgen Abromeit (Vorsitzender) | 7/7 | 100 |
Wolfgang Lemb (stellvertretender Vorsitzender) | 5/7 | 71 |
Dr. Dorothee Becker | 7/7 | 100 |
Dorothee Diehm | 7/7 | 100 |
Pia Fischinger | 7/7 | 100 |
Cornelia Holzberger | 7/7 | 100 |
Gerold Klausmann | 7/7 | 100 |
Jan Klingelnberg | 7/7 | 100 |
Stefan Müller | 7/7 | 100 |
Barbara Schick | 7/7 | 100 |
Carl Martin Welcker | 7/7 | 100 |
Prof. Dr. Isabell M. Welpe | 7/7 | 100 |
Teil nahme Sitzungen | in % | |
Personalausschuss | ||
Jürgen Abromeit (Vorsitzender) | 6/6 | 100 |
Dr. Dorothee Becker | 6/6 | 100 |
Dorothee Diehm | 6/6 | 100 |
Wolfgang Lemb | 5/6 | 83 |
Prüfungsausschuss | ||
Barbara Schick (Vorsitzende) | 6/6 | 100 |
Gerold Klausmann | 6/6 | 100 |
Prof. Dr. Isabell M. Welpe | 6/6 | 100 |
Strategie- und ESG-Ausschuss | ||
Jürgen Abromeit (Vorsitzender) | 4/4 | 100 |
Cornelia Holzberger | 4/4 | 100 |
Jan Klingelnberg | 4/4 | 100 |
Wolfgang Lemb | 3/4 | 75 |
Der Nominierungsausschuss hat im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht getagt.
Anhaltspunkte für Interessenkonflikte von Aufsichtsrats- und Vorstandsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung informiert werden soll, gab es nicht.
Aus- und Fortbildungsmaßnahmen wurden von Mitgliedern des Aufsichtsrats insbesondere in den Bereichen Risiko management, Compliance und Nachhaltigkeit wahrgenommen.
In seiner Sitzung am 4. Dezember 2024 hat der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand eine aktualisierte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Aktiengesetz abgegeben. Die Erklärung enthält keine Abweichungen vom Kodex und steht auf der INDUS-Website zur Verfügung.
Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2024 eine erneute Selbstevaluierung des Gesamtgremiums sowie seiner Ausschüsse durchgeführt. Hierzu wurden im Mai 2024 entsprechende Fragenkataloge an die Aufsichtsratsmitglieder verteilt. Die jeweiligen Mitglieder der Ausschüsse haben entsprechend ihrer Ausschussmitgliedschaft(en) zusätzliche Fragebögen erhalten. Die ausgefüllten Fragebögen wurden durch den Aufsichtsratsvorsitzenden ausgewertet und die Ergebnisse in der Aufsichtsratssitzung am 18. September 2024 diskutiert. Insgesamt hat die Selbstevaluierung eine effiziente und vertrauensvolle Arbeit des Aufsichtsrats sowie seiner Ausschüsse bestätigt.
In der ersten ordentlichen Sitzung am 21. Februar 2024 hat sich der Aufsichtsrat insbesondere mit den vorläufigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2023 befasst. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat nach ausführlicher Erörterung dem Vorstand seine Zustimmung zum ersten Aktienrückkaufprogramm im Rahmen eines öffentlichen Kaufangebots erteilt.
In der zweiten ordentlichen Aufsichtsratssitzung am 14. März 2024 standen die Vorlage und Erläuterung des Jahresabschlusses 2023 der INDUS Holding AG und des Konzerns sowie die Beschlussfassungen hierzu im Fokus. Der Finanzvorstand Herr Rudolf Weichert erläuterte dem Aufsichtsrat insbesondere die bedeutenden Aspekte der Rechnungslegung für den Konzernabschluss. Nach intensivem Austausch mit dem Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, und auf Empfehlung des Prüfungsausschusses billigte der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht für das Geschäftsjahr 2023. Nach eingehender Prüfung hat der Aufsichtsrat keine Einwände gegen den gemeinsamen Lagebericht mit dem erläuternden Bericht des Vorstands erhoben. Der Empfehlung des Personalausschusses folgend wurde der vom Abschlussprüfer formell und materiell geprüfte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 gebilligt. Der Aufsichtsrat hat sich dem Dividendenvorschlag und den Beschlussvorschlägen des Vorstands für die ordentliche Hauptversammlung 2024 angeschlossen.
Weitere Tagesordnungspunkte der Aufsichtsratssitzung waren insbesondere der Risikomanagement- und der Compliance-Jahresbericht 2023 und die aktuelle wirtschaftliche Situation.
Der Aufsichtsrat hat sich in der dritten ordentlichen Sitzung am 21. Mai 2024 mit der aktuellen Geschäftsentwicklung im ersten Quartal 2024 und dem Forecast I für das Gesamtjahr 2024 befasst. Zudem hat der Aufsichtsrat die Verlängerung der Bestellung von Herrn Rudolf Weichert um weitere drei Jahre beschlossen.
Gegenstand der Beratungen der vierten ordentlichen Aufsichtsratssitzung am 14. August 2024 war die Geschäftsentwicklung im ersten Halbjahr 2024 sowie der Forecast II für das Gesamtjahr. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat den Erwerb von DECKMA nach ausführlicher Erläuterung der Transaktion durch den Vorstand genehmigt.
In der fünften ordentlichen Sitzung am 18. September 2024 befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Ergebnisbericht der durchgeführten Selbstevaluierung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse. Zudem war die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung per August 2024 nebst Sonderberichten zu drei Beteiligungen, die mit dem Forecast II negativ zur ursprünglichen Planung abgewichen sind, ein wesentlicher Tagesordnungspunkt. Weiterer Schwerpunkt der Beratungen war der vom Vorstand begonnene Strategieprozess.
Am 11. November 2024 kam der Aufsichtsrat zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen. Darin befasste sich das Gremium ausführlich mit dem zweiten Aktien rückkaufprogramm, das aus einem öffentlichen Kaufangebot analog zum ersten Aktienrückkaufprogramm sowie einem anschließenden Programmteil mit einem Rückkauf über die Börse besteht. Nach ausführlicher Erläuterung des Vorstands und erfolgter Diskussion erteilte der Aufsichtsrat seine Zustimmung zum vorgestellten Aktienrückkaufprogramm. Daneben befasste sich der Aufsichtsrat mit der wirtschaftlichen Entwicklung zum 30. September 2024 sowie dem Forecast III für das Gesamtjahr 2024.
Wesentliche Gegenstände der Beratungen der sechsten ordentlichen Aufsichtsratssitzung am 4. Dezember 2024 waren der Bericht des Vorstands über die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung per 31. Oktober 2024 sowie die anschließende Erläuterung des Vorstands der Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2025. In der darauffolgenden Diskussion erörterten Aufsichtsrat und Vorstand Details des Planungsprozesses und dessen Ergebnisse. Der Aufsichtsrat verabschiedete die Jahresplanung wie vorgestellt. Zudem erfolgte die Beschlussfassung zur Abgabe der Entsprechenserklärung 2024.
Darüber hinaus beriet der Aufsichtsrat über die Weiterentwicklung des Risikomanagements und stimmte der Ergänzungsakquisition von KETTLER durch HAUFF nach erfolgter Erläuterung durch den Vorstand zu.
Ein weiterer Fokus lag auf den Beratungen und dem Beschluss der vom Personalausschuss vorgeschlagenen Ziele der kurzfristigen variablen Vergütung im Rahmen des Vorstandsvergütungssystems für das Geschäftsjahr 2025. Zudem befasste sich der Aufsichtsrat mit der langfristigen Nachfolgeplanung des Vorstands und der Weiterentwicklung des Vorstandsvergütungssystems.
Die Ausschüsse des Aufsichtsrats haben primär die Aufgabe, Entscheidungen und Themen für die Sitzungen des gesamten Gremiums vorzubereiten. Dabei können Entscheidungsbefugnisse auf die Ausschüsse übertragen werden, sofern dies gesetzlich zulässig ist. Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichteten dem Aufsichtsrat regelmäßig und ausführlich über die Ausschussarbeit. Im abgelaufenen Jahr haben der Personalausschuss, der Prüfungsausschuss sowie der Strategie- und ESG-Ausschuss mehrmals getagt. Für die Einberufung des Vermittlungsausschusses nach § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz sowie des Nominierungsausschusses bestand im abgelaufenen Jahr kein Bedarf. Die personelle Zusammensetzung der Ausschüsse ist unter der Rubrik "Organe" auf Seite 20 im Geschäftsbericht sowie auf der INDUS-Website dargestellt.
Der Personalausschuss bereitete im Geschäftsjahr 2024 in sechs Sitzungen am 14. März, am 21. Mai, am 19. Juli, am 18. September, am 11. November und am 4. Dezember 2024 Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor. Soweit erforderlich wurden Beschlüsse gefasst oder dem Aufsichtsrat Empfehlungen zur Beschlussfassung gegeben. Der Personalausschuss befasste sich mit der langfristigen Nachfolgeplanung des Vorstands und empfahl dem Aufsichtsrat die Verlängerung der Bestellung von Herrn Rudolf Weichert um weitere drei Jahre. Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit betraf die Vorstandsvergütung.
Neben den Empfehlungen an den Aufsichtsrat zur Fassung der notwendigen Beschlüsse über die Feststellung der Zielerreichung der im Jahr 2022 für das Jahr 2023 festgelegten Ziele im Rahmen der kurzfristigen variablen Vergütung hat der Personalausschuss dem Aufsichtsrat neue Ziele für das Jahr 2025 zum Beschluss vorgeschlagen. Zudem hat der Personalausschuss dem Aufsichtsrat die Billigung des Vergütungsberichts für das Jahr 2023 empfohlen. Einzelheiten zur Gremienvergütung können diesem Vergütungsbericht entnommen werden. Überdies befasste sich der Ausschuss mit der Weiterentwicklung des Vorstandsvergütungssystems.
Der Prüfungsausschuss kam im Geschäftsjahr 2024 zu sechs Sitzungen am 8. März, am 10. Mai, am 9. August, am 8. und am 25. November sowie am 4. Dezember 2024 zusammen. Vertreter des Abschlussprüfers PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, nahmen an den Ausschusssitzungen am 8. März, am 8. November und am 4. Dezember 2024 teil. Der Prüfungsausschuss überwachte die Qualifikation und Unabhängigkeit der Abschlussprüfer sowie die Qualität der Abschlussprüfung. An den von der ordentlichen Hauptversammlung 2024 gewählten Abschlussprüfer hat der Ausschuss den Prüfungsauftrag erteilt, die Honorarvereinbarung abgeschlossen sowie die Prüfungsschwerpunkte festgelegt. Schwerpunkte der Beratungen waren der Jahres- und Konzernabschluss 2023 nebst entsprechenden Beschlussempfehlungen an den Aufsichtsrat, die Vorprüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2024 sowie die Zwischenberichterstattung. Vor Veröffentlichung der Quartalsberichte und des Halbjahresberichts hat der Vorstand in einer jeweiligen Sitzung hierzu dem Prüfungsausschuss die wesentlichen Geschäftsvorfälle erläutert und diese mit dem Ausschuss erörtert. In einer separaten Sitzung hat sich der Prüfungsausschuss intensiv mit dem Risikomanagement und möglichen Ansätzen zur Weiterentwicklung befasst. Weitere Themen waren die Überprüfung des Risikomanagement- und des Compliance-Jahresberichts 2023, der Bericht der Internen Revision 2024, die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sowie die weitere Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive.
Der Strategie- und ESG-Ausschuss kam im Geschäftsjahr 2024 zu vier Sitzungen am 14. März, am 18. September, am 27. November sowie am 4. Dezember 2024 zusammen. Wesentlicher Schwerpunkt der Beratungen waren die Weiterentwicklung von PARKOUR perform hin zu einer neuen Strategie zur Sicherstellung des nachhaltig profitablen Wachstums der nächsten Jahre. Die Diskussionen hierüber wurden auf Basis der diesbezüglichen Erläuterungen des Vorstands geführt. Darüber hinaus befasste sich der Strategie- und ESG-Ausschuss auch mit dem Thema "Faire Arbeit".
Die durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Mai 2024 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer bestellte PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, hat gemäß Auftrag des Aufsichtsrats den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht und den Vergütungsbericht der INDUS Holding AG für das Geschäftsjahr 2024 geprüft. Der Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Der Abschlussprüfer hat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der in den Lagebericht erstmalig integrierte nichtfinanzielle Bericht (Nachhaltigkeitsbericht) wurde einer Prüfung mit begrenzter Sicherheit unterzogen. Weiterhin hat der Abschlussprüfer festgestellt, dass das Risikomanagementsystem den gesetzlichen Vorschriften entspricht und bestandsgefährdende Risiken nicht erkennbar sind. Eine prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten wurde planmäßig nicht durchgeführt.
Jahresabschluss, Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht inklusive des erstmalig darin integrierten nichtfinanziellen Konzernberichts (Nachhaltigkeitsbericht) sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers ebenso wie der Vergütungsbericht wurden allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vorgelegt. Sie wurden in der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung am 17. März 2025 detailliert erörtert. An dieser Sitzung nahm auch der Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, teil und berichtete über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung. Zudem stand er für zusätzliche Fragen zur Verfügung. Der Aufsichtsrat erörterte sämtliche Vorlagen und Prüfungsberichte eingehend mit dem Abschlussprüfer und teilweise auch ohne die Anwesenheit des Vorstands.
Nach der abschließenden Prüfung der vorgelegten Unterlagen und der Empfehlung des Prüfungsausschusses erhob der Aufsichtsrat gegen den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht keine Einwände und schloss sich den Ergebnissen des Abschlussprüfers an. Der Aufsichtsrat hat deshalb den Jahresabschluss 2024 und den Konzernabschluss 2024 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss 2024 gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands schloss sich der Aufsichtsrat nach vorheriger Prüfung an. Der Aufsichtsrat hat auch den nichtfinanziellen Bericht (Nachhaltigkeitsbericht) der INDUS-Gruppe, der erstmalig Teil des Lageberichts ist, geprüft. Er stützte sich dabei auf die Prüfung mit begrenzter Sicherheit des Abschlussprüfers Pricewaterhouse Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesell schaft, Frankfurt am Main. Einwände seitens des Aufsichtsrats gegen den in den Lagebericht integrierten nichtfinanziellen Bericht (Nachhaltigkeitsbericht) der INDUS-Gruppe wurden nicht erhoben. Auf Basis der erfolgten formellen und materiellen Prüfung des Vergütungsberichts durch den Abschlussprüfer hat der Aufsichtsrat den Vergütungsbericht ohne Erhebung von Einwänden gebilligt.
Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeitenden der Beteiligungsunternehmen und der Holding sowie dem Vorstand der INDUS Holding AG für ihr außerordentliches Engagement im vergangenen Geschäftsjahr.
Bergisch Gladbach, den 17. März 2025
Für den Aufsichtsrat
Jürgen Abromeit, Vorsitzender
Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten deutschen Aktiengesellschaft sind gern. § 161 Aktiengesetz ("AktG") verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, ob den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird und welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. Vorstand und Aufsichtsrat der INDUS Holding AG erklären nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß § 161 AktG:
Die INDUS Holding AG hat seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 6. Dezember 2023 sämtlichen Empfehlungen der vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 27. Juni 2022 bekannt gemachten Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 28. April 2022 entsprochen und wird diesen auch in Zukunft entsprechen.
Bergisch Gladbach, 04. Dezember 2024
Für den, Vorstand
Dr. Johannes Schmidt
Rudolf Weichert
Für den Aufsichtsrat
Jürgen Abromeit