infas Holding Aktiengesellschaft
Bonn
Befreiung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB
Erklärung der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH gem. § 264 Abs. 3 Satz HGB über den Verzicht auf die Aufstellung des Lageberichts und die Offenlegung des Jahresabschlusses
Die infas Holding Aktiengesellschaft mit Sitz in Bonn (HRB 17379), stellt für das
Geschäftsjahr 2017 einen Konzernabschuss für den größten und den kleinsten Kreis von
Unternehmen auf, in den die Gesellschaft einbezogen wird. Dieser Konzernabschluss
wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Aufgrund dieser Einbeziehung nimmt die Gesellschaft das Wahlrecht nach § 264 Abs.
3 HGB dergestalt in Anspruch, dass auf die Aufstellung eines Lageberichts und die
Offenlegung des Jahresabschlusses verzichtet wird.
Die Befreiung der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH ist im Anhang
des Konzernabschlusses angegeben.
Menno Smid, Geschäftsführer
Erklärung der infas Holding Aktiengesellschaft über die Einstandspflicht gem. § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB
Die infas Holding Aktiengesellschaft mit Sitz in Bonn erklärt sich bereit, für die
Verpflichtungen der infas Institut für angewandte Sozialwirtschaft GmbH mit Sitz in
Bonn, im Jahre 2017 einzustehen.
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