infas Holding Aktiengesellschaft

Bonn

Befreiung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB

Erklärung
der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH
gem. § 264 Abs. 3 Satz HGB
über den Verzicht auf die Aufstellung des Lageberichts und die Offenlegung des Jahresabschlusses

Die infas Holding Aktiengesellschaft mit Sitz in Bonn (HRB 17379), stellt für das Geschäftsjahr 2017 einen Konzernabschuss für den größten und den kleinsten Kreis von Unternehmen auf, in den die Gesellschaft einbezogen wird. Dieser Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Aufgrund dieser Einbeziehung nimmt die Gesellschaft das Wahlrecht nach § 264 Abs. 3 HGB dergestalt in Anspruch, dass auf die Aufstellung eines Lageberichts und die Offenlegung des Jahresabschlusses verzichtet wird.

Die Befreiung der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH ist im Anhang des Konzernabschlusses angegeben.

 

Menno Smid, Geschäftsführer

Erklärung der infas Holding Aktiengesellschaft
über die Einstandspflicht
gem. § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB

Die infas Holding Aktiengesellschaft mit Sitz in Bonn erklärt sich bereit, für die Verpflichtungen der infas Institut für angewandte Sozialwirtschaft GmbH mit Sitz in Bonn, im Jahre 2017 einzustehen.

 

Menno Smid, Vorstand