infas Holding Aktiengesellschaft

Bonn

Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019

April 2020

Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2019

Friedrich-Wilhelm-Straße 18

53113 Bonn

Tel. +49 (0)228/33 60 72 39

Fax +49 (0)228/31 00 71

www.infas-holding.de

info@infas-holding.de

Sitz der Gesellschaft:

53113 Bonn

Vorstand der Gesellschaft:

Dipl.-Soz. Menno Smid (CEO)

Dipl.-Kfm. Alexander Mauch (CFO)

Vorsitzender des Aufsichtsrats:

Dr. Oliver Krauß

Amtsgericht Bonn

HRB 17379

USt.-Ident.-Nr. DE 155601174

St.-Nr. 205/5725/1339

ISIN: DE0006097108

WKN: 609710

Notiert: Geregelter Markt (General Standard) in Frankfurt am Main

I Grundlagen des Konzerns

1 Geschäftsmodell des Konzerns

Der infas-Konzern besteht zum 31.12.2019 aus der Muttergesellschaft infas Holding Aktiengesellschaft sowie folgenden in den Konsolidierungskreis einbezogenen Gesellschaften:

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Gesellschaft Beteiligungsquote
infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH, Bonn 100,00 Prozent
infas 360 GmbH, Bonn 100,00 Prozent
infas quo GmbH, Nürnberg 100,00 Prozent
Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH, Bonn 100,00 Prozent
BNS - Business Network Solutions GmbH, Bonn 33,33 Prozent

Die infas Holding AG als Konzernmuttergesellschaft ist ausschließlich als Management- und Finanzholding des infas-Konzerns tätig und erzielt keine Umsatzerlöse mit Dritten, sondern realisiert ausschließlich Konzernumlagen. Die Aktien der infas Holding AG sind im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Gesteuert wird der Konzern durch den Vorstand der infas Holding AG.

Der Konzern ist mit seinen Tochtergesellschaften in der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung sowie angrenzenden Bereichen tätig. Die Tochtergesellschaften erzielen ihren Umsatz im Wesentlichen im Inland, und zwar an den Standorten Bonn und Nürnberg.

In der Meinungs- und Sozialforschung im engeren Sinn ist der Konzern in erster und maßgeblicher Weise mit der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH ("infas-Institut", "Institut") präsent. Die Tochtergesellschaft infas-Institut ist eine unabhängige Forschungs-GmbH, die Forschungs- und Beratungsleistungen für die Wissenschaft, Unternehmen aller Branchen, Verwaltung auf Bundes- und Länderebene und die EU sowie die Politik allgemein erbringt.

Die infas 360 GmbH ("infas 360") fokussiert sich auf eine innovative, datengetriebene Marketingforschung, die auf eine Regionalisierung und Lokalisierung von Zielgruppen und Potenzialen abzielt. Dazu verzahnt sie verschiedene Daten- und Analysedisziplinen aus CRM und Geomarketing. infas 360 verfolgt so eine völlig neue Art der Informationsaufbereitung und -gewinnung von Raum- und Bewegungsdaten (Geo Data), Kunden- und Unternehmensdaten (Customer Data) sowie Markt- und Befragungsdaten (Survey Data). Konzerne wie auch große mittelständische Unternehmen erhalten so in Zeiten von Big Data einen 360-Grad-Rundumblick auf ihre Märkte für gezielte strategische und operative Marketingaktivitäten.

Die mit Wirkung zum 31. Dezember 2018 erworbene Gesellschaft Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH (Lutum + Tappert) ist ausschließlich im Geschäftsfeld Location Technologie 1 tätig. Sie entwickelt vor allem Standardkartensoftware sowie maßgeschneiderte Lösungen für Marketing, Vertrieb und Controlling durch die Integration digitaler Landkarten in Management-Informations-Systeme, sogenannte Dashboards. Allein mit ihrer Standardsoftware EasyMap bedient Lutum + Tappert über 2.500 Kunden mit Lizenzen überwiegend in Deutschland und Österreich. So eröffnen sich zum einen Abverkaufspotenziale von Daten der infas 360, und zum anderen wird die Geomarketingkompetenz als Full-Service-Anbieter für Software, Daten und Analysen komplettiert.

Im Segment der spezialisierten, digitalen Marktforschung wird der Konzern seit 2017 durch die infas quo GmbH ("infas quo") unterstützt. Das Unternehmen bietet strategische Managementberatung auf Basis hochwertiger und individueller Marktforschung an. infas quo begleitet Kunden in spezifischen Branchen wie bspw. Finanzen, Handel, Textil & Fashion, Travel, Animal Health und FMCG (Fast Moving Consumer Goods) auf dem Weg in die Zukunft.

1 Hiermit ist Software gemeint, die vor allem mit Georeferenzierungen arbeitet und auch im Geomarketing eingesetzt werden kann

2 Ziele und Strategien

Der infas-Konzern sieht sein Geschäftsfeld in den Bereichen Markt- und Sozialforschung und angrenzenden Bereichen. Dabei ist es der Anspruch, als Dienstleister valide Informationen für den Erkenntnisfortschritt, den gesellschaftlichen Diskurs und als Basis für Entscheidungen in Wissenschaft, Politik und Wirtschaft zu beschaffen. Dies umfasst sowohl die Erhebung von komplexen Primärdaten als auch die Beschaffung und Systematisierung allgemein zugänglicher Sekundärdaten, die dann lösungsorientiert für die Überprüfung von relevanten Hypothesen je nach Problemstellung auch zusammengeführt werden können. Dabei sollen die verschiedenen Gesellschaften des Konzerns die spezifischen Bedürfnisse der sehr unterschiedlichen Kunden und Klienten befriedigen. Die Seinsbestimmung des Konzerns, neuerdings auch "Purpose" genannt, ist es, einen Beitrag zu einem evidenzbasierten Diskurs, zur Lösung gesellschaftlicher Probleme, aber auch Probleme der Wirtschaft und einzelner Unternehmen zu leisten.

Im Hinblick auf die Analyse gesellschaftlicher Probleme ist der infas-Konzern durch die infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH mit Großprojekten zu wesentlichen Ausprägungen der sozialen Entwicklung Deutschlands und öffentlichen Gesundheit schon seit Jahren sehr präsent. Besonders in der Bildungs- und Arbeitsmarktforschung, in der Familien- und Seniorenforschung, der Gesundheitsvorsorge, Kriminalitätsforschung, Innovationsforschung und Mobilitätsforschung prägen die Ergebnisse der vom infas-Institut durchgeführten Projekte den gesellschaftlichen Diskurs, sofern dieser evidenzbasiert stattfindet. Die Ergebnisse gehen auch teilweise in die Gesetzgebung ein. Viele der durchgeführten Projekte ergänzen die amtliche Statistik und stellen eine einzigartige Datenbasis für die wissenschaftliche Grundlagenforschung dar. Die vom infas-Institut durchgeführten Projekte bilden in einer einzigartigen Art und Weise den sozialen Wandel der Gesellschaft ab. Der Kern des Geschäftsfelds besteht darin, nach neuesten methodischen Erfordernissen generierte, aktuelle Forschungsdaten für die Wissenschaft und die Politik zur Verfügung zu stellen, damit einerseits evidenzbasierte Entscheidungen getroffen und andererseits ein auf Fakten basierender gesellschaftlicher Diskurs über die aktuelle und die zukünftige Entwicklung unserer Gesellschaft stattfinden kann. Dies findet ebenfalls bei infas quo und infas 360 statt, wenn auch eher fokussiert auf Unternehmen und deren Probleme sowie die Wirtschaft insgesamt.

Die Entwicklung in der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung indes hat bereits seit längerem zu einer weitreichenden Änderung der Struktur geführt. Ausdruck dafür ist die Tatsache, dass in diesem Markt, zumindest gilt dies für Europa, auch 2019 kein Wachstum beobachtet werden konnte, so dass das Umsatzniveau der Branche von 2012 immer noch nicht erreicht wurde. Zudem gibt es eine Wirkung der Digitalisierung zu konstatieren.

Von Digitalisierung wird viel gesprochen, oftmals als ein Phänomen, das auf die Gesellschaft zukommt und entweder Schrecken bringt oder unbegrenzt positive Perspektiven verspricht. In der Branche der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung ist sie allerdings kein Zukunftsgespenst, sondern Realität. Die erste Welle der Digitalisierung hat bereits stattgefunden und tiefe Spuren hinterlassen. Ein Ergebnis davon ist, dass ca. 44 Prozent der ca. zwanzig Millionen jährlich realisierten Interviews der Institute, die im ADM e.V. 2 organisiert sind, online erhoben werden. "Online" heißt in der Regel: Spezialisierte Unternehmen rekrutieren in großer Anzahl Personen, die gegen Entgelt bereit sind, Fragebögen digital auszufüllen. Für die sogenannten Befragten lohnt es sich finanziell erst, wenn man an einer möglichst großen Anzahl von Befragungen teilnimmt. Es bilden sich somit Personengruppen heraus, die zu "Berufsbefragten" werden. Dem könnte man mit Transparenz entgegenwirken, die aber in der Regel bei den Anbietern nicht vorhanden ist. Unabhängig davon ist festzuhalten: Online ist mittlerweile der häufigste Erhebungsmodus; telefonische Interviews sind mit 28 Prozent vertreten und Face to Face-Interviews mit 23 Prozent.

Online-Interviews haben den großen Vorteil, dass sie konkurrenzlos billig sind. Sie haben aber einen strategischen Nachteil: Die stichprobentheoretischen Voraussetzungen sind ungeklärt. Generell kann gesagt werden, dass sie in der Regel auf "non probability samples" basieren, also Stichproben ohne Zufallsauswahl. Das wirft die Frage auf, wie präzise die Ergebnisse eigentlich sind, die auf dieser Basis generiert werden? Es ist zwar auch richtig, dass es telefonische und auch Face-to-Face-Erhebungen gibt, die nicht auf Zufallsstichproben beruhen. Der große Unterschied ist aber, dass bei diesen beiden Erhebungsmodi grundsätzlich "probability samples" möglich sind und auch angewandt werden.

Und warum sind die stichprobentheoretischen Voraussetzungen der jeweiligen Erhebungsmethode so ein wichtiger Punkt? Die Antwort ist mathematischstatistischer Natur: Jeder Soziologe lernt und jeder Statistiker weiß, dass Verallgemeinerungen der Ergebnisse einer Stichprobe, und somit Aussagen über die Gesamtpopulation, nur auf Basis von Zufallsstichproben, also "probability samples", möglich sind. Die Frage ist also durchaus berechtigt, ob Ergebnisse, die auf Basis von "non probability samples" entstehen, glaubhaft und präzise sind. Nach dem Stand der derzeitigen methodischen Diskussion gibt es dazu schlechte Nachrichten, denn für bestimmte Fragestellungen muss angenommen werden, dass solcherart Ergebnissen nicht zu trauen ist. Es geht also nicht um die Art der Erhebung, also den Erhebungsmodus, sondern um die Stichprobe, die der Erhebung, egal in welcher Form, zugrunde liegt.

Tatsächlich wird und muss über die Genauigkeit und Verlässlichkeit verschiedener Ansätze verstärkt diskutiert werden. Denn die wachsende Bedeutung der digitalen Erhebungen zeichnet sich bereits seit geraumer Zeit ab. Zugleich besteht aber eine Unsicherheit über die Qualität der derzeitigen Praxis bei Online-Befragungen, die zur Alltagserfahrung eines jeden Instituts gehört. Und schließlich ist nicht von der Hand zu weisen: Ein erhöhter Kostendruck, der in eine Zeit fällt, die durch einen Rückgang der Teilnahmebereitschaft an Umfragen in der Bevölkerung, verbunden mit schlechtere Erreichbarkeit, geprägt ist, betrifft insbesondere die klassischen Erhebungsmethoden. So erscheint eine Bestandsaufnahme sämtlicher Varianten sinnvoll und notwendig.

Unabhängig von den Diskussionen und möglicher Methodentests hat infas für sich entschieden, ein Panel für Online-Erhebungen auf Basis eines "probability samples" aufzubauen. So wird die Lücke, die die Digitalisierung in der Branche gerissen hat, zumindest im Institut geschlossen. Wir sind in der Tat der Meinung, dass der Königsweg für sozialwissenschaftliche Erhebungen unabhängig ist von der Erhebungsmethode und alleinig auf einer Zufallsstichprobe beruhen muss.

Vor diesem Hintergrund ist es einerseits das Ziel von infas, auf Basis einer exzellenten Dienstleistung und höchster Qualitätsmaßstäbe in einer immer unübersichtlicheren Welt der präferierte Partner für eine Art der Meinungs- und vor allem Sozialforschung zu sein, die sich um gesicherte, evidenzbasierte Aussagen bemüht. Dieses Ziel verfolgt das infas-Institut mit hoher Kompetenz und Akribie.

Andererseits ist auf neue Bedürfnisse der Kunden insbesondere in der Marktforschung einzugehen. Diese wollen zunehmend schnellere Einsichten in die Entwicklung ihrer Märkte erhalten, ohne gezwungen zu sein, jeweils recht komplizierte und zeitraubende Ansätze in Auftrag zu geben, deren Ergebnisse möglicherweise gar nicht mehr aktuell sind, wenn sie dann vorliegen. Hier tritt infas quo mit dem Ansatz einer agilen Marktforschung auf den Plan, die Schnelligkeit und nachvollziehbare Evidenz miteinander verbindet.

Schließlich gibt es ein weiteres Thema für die Marktforschung der Zukunft, nämlich "Big Data". Dazu verzahnt infas 360 verschiedene Daten- und Analysedisziplinen aus CRM und Geomarketing. infas 360 verfolgt so eine völlig neue Art der Informationsaufbereitung und -gewinnung von Raum- und Bewegungsdaten (Geo Data), Kunden- und Unternehmensdaten (Customer Data) sowie Markt- und Befragungsdaten (Survey Data). Konzerne wie auch große mittelständische Unternehmen erhalten so in Zeiten von Big Data einen 360-Grad-Rundumblick auf ihre Märkte für gezielte strategische und operative Marketingaktivitäten. Für die Forschung eröffnet die Verknüpfung von Befragungs- und mikrogeografischen Daten und Analysen auch bei (sozial-) wissenschaftlichen Studien neue Möglichkeiten.

In den von uns adressierten Märkten, insbesondere der Sozialforschung und der Meinungs- und Marktforschung, aber auch der Marketingforschung mit spezifischen Methoden und Vorgehensweisen, wollen wir Spitzenpositionen erreichen und fokussieren uns auf attraktive und langfristig wachsende Nischenmärkte, in denen wir über den Marktdurchschnitt zu wachsen gedenken. Das Unternehmen soll für bestimmte wichtige Fragen der Zukunft von Wirtschaft und Gesellschaft zu einer wirklichen Alternative für die etablierten Anbieter - die Big Four der Branche - werden.

2 Der Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V. (ADM) ist der wichtigste Wirtschaftsverband der Branche. Die in diesem Verband organisierten Institute erwirtschaften ca. 90 Prozent des Branchenumsatzes.

3 Steuerungssystem

Als wichtigste Steuerungsgrößen verwendet der Konzern den Umsatz sowie das operative Ergebnis. Das operative Ergebnis ist das Ergebnis aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit vor Zinsen und Steuern (EBIT) sowie hieraus abgeleitet die Umsatzrendite (EBIT im Verhältnis zu den Umsatzerlösen).

Diese zentralen Kenngrößen werden regelmäßig und vollumfänglich von allen Tochtergesellschaften und der Holding erstellt und mit Planzahlen abgeglichen. Bei allen Gesellschaften erfolgt die Aufstellung monatlich. Durch die Optimierung des Kostenrechnungssystems kann ab einem bestimmten Punkt eine zuverlässige Schätzung hinsichtlich des Ergebnisses eines Projekts gemäß IFRS 15 vorgenommen werden. Dadurch werden die Bilanzansätze der laufenden Projekte, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen, nach der zeitraumbezogenen Methode nach IFRS 15 ermittelt.

Darüber hinaus wird in allen Tochtergesellschaften die Performanz der Akquisitionen anhand von Kennzahlen, wie Angebotsvolumen und Auftragsbestand für das aktuelle Geschäftsjahr, regelmäßig in Relation zum geplanten Jahresumsatz verfolgt, dargestellt und bewertet. Dies gilt ebenso für die Entwicklung der Liquidität der Gesellschaften.

4 Forschung und Entwicklung

Das Kernsegment des infas-Konzerns wird durch die infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH repräsentiert. Das Institut erbringt wissensintensive Dienstleistungen im Bereich der Markt- und Sozialforschung und gehört so nicht zur forschungsintensiven Industrie, die traditionell die höchsten Aufwendungen für Forschung und Entwicklung tätigt, wie zum Beispiel die Chemie- und Pharmaindustrie, Elektroindustrie sowie Maschinen- und Fahrzeugbau. Somit stehen auch nicht Produktinnovationen im Vordergrund. Das heißt aber nicht, dass Unternehmen, die Dienstleistungen erbringen, per se keine Innovatoren sein können. Sie können sehr wohl innovativ sein, weil auch die Einführung neuer Dienstleistungen Aufwendungen in Forschung und Entwicklung beinhaltet.

Im Kernbereich des Konzerns, dem infas-Institut, gab es 2019 zwei größere Innovationen im beschriebenen Sinn. Einerseits wurde, wie bereits angedeutet, ein weiter Schritt im Prozess der Digitalisierung vollzogen und begonnen, ein Online Panel aufzubauen (Mixed-Mode-Panel), und andererseits ein konkreter Schritt in die passive Messung von Mobilitätsaktivitäten der Bevölkerung gegangen.

Mixed-Mode-Panel

Wie bereits ausgeführt, basieren Online-Panels in der Regel nicht auf Zufallsstichproben, die Basis sind also "non probability samples". Der größte Nachteil eines solchen Panels liegt in der Tatsache, dass dessen Ergebnisse nicht hochgerechnet werden können, auch wenn dies insbesondere in der Boulevardpresse, aber auch bei seriösen Medien laufend geschieht. Für wissenschaftliche Studien ist das nicht akzeptabel. Andererseits bietet ein Panel auch Kostenvorteile, die auch für wissenschaftliche Studien nutzbar gemacht werden könnten. Es ist daher sinnvoll, an ein Mixed-Mode-Panel zu denken, das auf einer Zufallsstichprobe beruht. So ein Panel würde mit den Erhebungsmodi Telefon und Online gleichzeitig arbeiten. Das spezifische Merkmal eines solchen Panels auf Basis eines "probability samples" liegt in der Art der Rekrutierung. Es wird gewährleistet, dass nur solche Personen für ein Panel rekrutiert werden, deren Inklusionswahrscheinlichkeit bekannt ist und auch angegeben werden kann. Deswegen werden die Personen ausschließlich im Rahmen der repräsentativen Mehrthemenbefragungen von infas oder bei Erhebungen rekrutiert, die ebenfalls auf einem "probability sample" beruhen. Ziel ist es, hochwertige Studien auf Basis dieses Panels durchzuführen.

Passive Messung der Alltagsmobilität

Ausgangspunkt dieser Innovation sind Erfahrungen mit dem aufwendigen Erhebungskonzept der Alltagsmobilität im Rahmen der Studie "Mobilität in Deutschland". In diesem Zusammenhang wurden bereits Konzepte der passiven Messung der Mobilität der befragten Bevölkerung über das Smartphone diskutiert und in einem ersten Schritt experimentell getestet. Die Grundidee ist, durch den Einsatz einer App, die Nutzung der Sensordaten des Smartphones, integrierte Befragungen sowie die Nutzung umfassender Geodaten zu einem umfassenderen und valider gemessenen Bild der Mobilität des einzelnen Befragten zu gelangen. Die mittlerweile entwickelte und jederzeit einsetzbare App basiert auf einer ausgereiften und in mehreren Projekten erfolgreich erprobten Technologie. Diese nutzt die Daten des Smartphones zur Analyse und genauen Bestimmung von Bewegungen (Verkehrsmittelnutzungen) und Aufenthalten (POI).

Data as a service

infas 360 erweitert fortlaufend seine Datenbasis mit inhaltsrelevanten Daten zu Unternehmen, aber auch zur Bevölkerung. Um Kunden und Interessenten den gezielten Zugriff auf bestimmte Informationen der stetig wachsenden Daten zu ermöglichen, wurde 2019 das klassische Datenliefergeschäft ergänzt um den Cloud-Dienst "Data as a Service". Der Dienst bietet den Vorteil, dass er in die Standardsoftware EasyMap von Lutum + Tappert integriert und somit die Datenbasis der infas 360 auch von vorhandenen Lizenzkunden genutzt werden kann. Die Cloud-Dienste werden unter dem Plattformnamen EasyMap.One vermarktet, da sie über alle Endgeräte hinweg - vom der App auf dem Handy über den Web-Explorer bis hin zum professionellen Mapping-Tool - für jedermann lizenzierbar und damit unternehmerisch nutzbar werden.

II Wirtschaftsbericht

1 Gesamt- und branchenwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Nach mehreren Jahren der Hochkonjunktur in Folge hat sich das Wirtschaftswachstum in Deutschland 2019 deutlich verlangsamt. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2019 nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts (Destatis) um 0,6 Prozent höher als im Vorjahr. Die deutsche Wirtschaft ist damit zwar im zehnten Jahr in Folge gewachsen; das Wachstum hat 2019 aber deutlich an Schwung verloren. In den beiden vorangegangenen Jahren war das preisbereinigte BIP deutlich stärker gestiegen, 2017 um 2,5 Prozent und 2018 um 1,5 Prozent. Verglichen mit dem Durchschnittswert der vergangenen zehn Jahre von +1,3 Prozent ist die deutsche Wirtschaft 2019 insgesamt schwächer gewachsen.

Vor diesem Hintergrund erwartete die Bundesregierung noch am 29.01.2020 in ihrem Jahreswirtschaftsbericht 2020 wieder ein höheres Wirtschaftswachstum im laufenden Jahr in Deutschland, nämlich ein Plus des Bruttoinlandsprodukts von 1,1 Prozent. 3 Allerdings war zu diesem Zeitpunkt die Wirkung der Pandemie des neuen Coronavirus noch nicht absehbar. Am 19.03.2020, als die Pandemie bereits am Horizont sichtbar wurde, konstatiert das Ifo Institut, dass die globale Konjunktur als Folge der Coronavirus-Pandemie einbrechen könnte: "Nach derzeitigem Stand könnte die deutsche Wirtschaft in diesem Jahr um 1,5 Prozent schrumpfen. Dies dürfte auch substantielle Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben. Das Abwärtsrisiko bei der vorliegenden Prognose ist erheblich." 4 Ende März 2020 implodieren die Prognosen angesichts der brutalen Effekte, die sich aus dem fast vollständigen "Lockdown" gegen die neue Coronavirus-Pandemie in Deutschland ergaben. Angesichts der Unsicherheit über den Verlauf der Pandemie werden die Einschätzungen über deren Wirkungen auf das Wirtschaftswachstum kontrovers diskutiert. Natürlich gibt es in diesem Zusammenhang auch extrem pessimistische Prognosen, die sogar Assoziationen an die Wirkungen der Depression in den 30er-Jahren aktivieren. 5

Die angesprochen durchwachsene, im Kern aber positive Entwicklung der Gesamtwirtschaft im Jahr 2019 gilt indes nicht für die Markt- und Sozialforschungsbranche. Hier muss konstatiert werden, dass die Umsätze der deutschen Markt-und Sozialforschungsinstitute gegenüber 2018 deutlich zurückgegangen sind, ebenso wie die Jahre zuvor. Mit geschätzten 6 2,30 Mrd. € lag der Branchenumsatz deutlich unter den Vorjahreswerten (2018: 2,36 Mrd. €; 2017: 2,45 Mrd. €; 2016: 2,50 Mrd. €). Damit bleibt der Umsatz der Branche auch in diesem Jahr noch unter dem Niveau des Jahres 2012. Es lassen sich also keinerlei Hinweise auf eine Erholung der Branche in Deutschland feststellen.

3 Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung vom 29.01.2020.
4 ifo Konjunkturprognose Frühjahr 2020, veröffentlicht am 19.03.2020.
5 Vor diesem Hintergrund lassen sich die Wirkungen auf die Geschäftstätigkeit extrem schwer einschätzen. Im Kapitel "Risiko- und Prognosebericht" wird darauf näher eingegangen.
6 Es handelt sich hier um Angaben, die der Branchendienst "Context" jedes Jahr bei allen in Deutschland tätigen Unternehmen der Markt- und Sozialforschungsbranche abfragt. Die genannten Angaben beziehen sich auf 2019. Abgedruckt in: Research & Results 1/2020,S.34 ff.

2 Geschäftsverlauf

Die 105 in Deutschland ansässigen Institute der Markt- und Sozialforschung und die deutschen Niederlassungen internationaler Konzerne im Marktforschungsbereich haben - wie bereits angemerkt - im Jahr 2019 insgesamt einen Umsatz von ca. 2,30 Mrd. € erzielt.

Hervorzuheben ist, dass bereits 2018 die großen, weltweit operierenden Marktforschungsunternehmen, wie zum Beispiel GfK, Kantar (TNS) und Nielsen, auf dem deutschen Markt Rückgänge verzeichnen mussten. Dies hat sich 2019 nicht verändert, sondern im Gegenteil sogar zum Teil verschärft. Einzig IPSOS konnte ein leichtes Wachstum von 1,2 Prozent verzeichnen. 7

In der Branche der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung sind tief greifende Anpassungsprozesse festzustellen, die ihren Ausdruck in erheblichen Veränderungen bei den Marktführern finden. Bereits 2017 musste die Branche die erheblichen Turbulenzen des Branchenprimus GfK zur Kenntnis nehmen. Im Jahr 2018 wurden wesentliche Geschäftsbereiche der GfK verkauft, vornehmlich an die GIM und IPSOS. 8 Bemerkenswert ist, dass es sich dabei um Bereiche handelt, die vor allem auf klassischen Befragungen beruhen, also sozusagen das frühere Kerngeschäft der GfK darstellen. Neben dem Verkauf von Geschäftsfeldern fanden auch Stellenabbau in erheblichem Umfang und Outsourcing statt. Im Zuge einer Kooperation mit IBM wurden automatisierbare Routinearbeiten an den US-amerikanischen IT-Dienstleister abgegeben - rund 600 Mitarbeiter waren in der Vergangenheit bereits von der GfK zu IBM gewechselt.

2019 haben sich ebenfalls erhebliche Änderungen bei Kantar vollzogen. Was im Verlauf des Jahres 2019 immer wieder Thema in der Branche war, wurde dann auch vollzogen. In einer Pressemitteilung konnte WPP 9 Anfang Dezember 2019 den Abschluss der geplanten Transaktion mitteilen: 60 Prozent des Marktforschungsunternehmens Kantar sind an den Investor Bain Capital Private Equity gegangen. Sichtbarer Ausdruck der Veränderungen war, dass Kantar auch firmenrechtlich ganz neu strukturiert wurde. So wurde u.a. aus Kantar TNS, Kantar Millward Brown, Kantar Added Value, Kantar Health und Kantar Public die Kantar GmbH. 10

Aber auch für die kleineren Institute gestaltete sich das Jahr 2019 nicht unbedingt positiv. Insgesamt konnten von den 105 gelisteten Instituten nur 45 mit Umsatzsteigerungen aufwarten (43 Prozent). 31 Institute verzeichneten rückläufige Umsätze (30 Prozent), und bei 24 Firmen sind die Umsätze auf Vorjahresniveau geblieben (23 Prozent). 11 Mithin musste also mehr als die Hälfte der Gesellschaften in diesem Markt im Jahr 2019 in einer eher misslichen Situation verharren.

Insgesamt haben die 50 umsatzstärksten Marktforschungsinstitute den deutschen Markt weiterhin fest im Griff: Im Jahr 2019 haben sie gemeinsam wie im Vorjahr etwa 97 Prozent des deutschen Branchenumsatzes erwirtschaftet. Die infas Holding AG gehört mit ihren in diesem Marktsegment tätigen Töchtern zum 25-Prozent-Quantil der größten Institute Deutschlands (das sind 13 Institute; die infas Holding konnte sich deutlich verbessern und liegt mittlerweile auf Platz 7, hat also zu den "Big Four" der Branche aufgeschlossen). Die zwölf größten Institute setzen 87 Prozent des Branchenumsatzes um. Das ist ein deutlicher Indikator für den Konzentrationsprozess in der Branche.

Die Geschäftsentwicklung der infas Holding AG hat - ziemlich konträr zur dargestellten Entwicklung in der Branche - auch im Jahr 2019 einen positiven Verlauf genommen. Insgesamt konnte ein konsolidierter Umsatz i.H.v. 35,0 Mio. € erreicht werden, was einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 19 Prozent entspricht. Der Umsatz liegt damit über den Erwartungen. Das erwirtschaftete EBIT ist mit 2,9 Mio. € hingegen geringer ausgefallen, als erwartet, was von einer unglücklichen Kombination von Einmaleffekten beim Institut und bei der infas 360 verursacht wurde und nicht als Ausdruck einer grundsätzlichen Ertragsschwäche des Konzerns aufzufassen ist. Zur Umsatzsteigerung hat maßgeblich das infas-Institut beigetragen sowie die erstmalige Berücksichtigung von Lutum + Tappert.

Mit konzernweit 207 Beschäftigten 12 im Jahresdurchschnitt 2019 wurde ein neuer Höchststand der Beschäftigung erreicht (Vorjahr 168). Die Steigerung ergibt sich vornehmlich aus der erstmaligen Einbeziehung von Lutum + Tappert und aus Neueinstellungen im infas-Institut.

7 Alle Angaben Branchendienst Context a.a.O.
8 Dieser Sachverhalt relativiert wiederum das Wachstum von IPSOS im Jahr 2019. Es ist offensichtlich vor allem durch wesentliche Übernahmen unterschiedlicher Geschäftsbereiche der GfK anorganisch strukturiert.
8 WPP ist die Muttergesellschaft von Kantar. Es handelt sich dabei um eine in London gelistete Aktiengesellschaft.
10 Über die personellen Verwerfungen in diesem Zusammenhang ist naheliegenderweise nichts bekannt. Allerdings scheidet Hartmut Scheffler, langjähriges Gesicht von Kantar und Vorsitzender des ADM, und damit einer der bekanntesten Persönlichkeiten der deutschen Marktforschung, Mitte des Jahres 2020 aus dem Konzern aus. Bemerkenswert ist zudem, dass Eric Salama, CEO von Kantar weltweit, der maßgeblich den Verkauf umgesetzt hat, ebenfalls ausgeschieden ist.
11 Für die restlichen fünf Institute war kein Vergleich zum Vorjahr möglich. Alle Angaben Branchendienst "Context" a.a.O.
12 Die Anzahl der Beschäftigten ist an dieser Stelle mit der Anzahl der im Unternehmen tätigen Personen gleichzusetzen, unabhängig vom Umfang ihrer Tätigkeit.

Geschäftsentwicklung infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft

2019 war für das infas-Institut ein weiteres erfolgreiches Jahr. So gelang es, den Umsatz signifikant zu steigern, und zwar von 26,8 Mio. € im Vorjahr auf 29,7 Mio. €. Das entspricht einer Steigerung um 10,8 Prozent, was angesichts der dargelegten Schwierigkeiten der Branche ein durchaus bemerkenswertes Ergebnis ist. Unterstrichen wird diese Tatsache durch den Umstand, dass 2019 eine Vielzahl von neuen Projekten begonnen werden konnten, die allerdings wegen der jeweiligen Abarbeitungslogik der Projekte nicht abgeschlossen wurden. Somit ergab sich die Situation, dass sich viele Projekte in diesem Jahr in ihrer kostenintensivsten Phase (in der Regel im Feld) befanden. 13 Diese Kostensituation wurde zusätzlich dadurch verschärft, dass ein ungewöhnlich hoher Anteil der Erhebungen face-to-face 14 erfolgte. Diese Erhebungsform verursacht die höchsten Kosten, weil die Befragten flächendeckend in ganz Deutschland in ihren Wohnungen aufgesucht werden müssen. Insgesamt wurden 47.000 solcherart Interviews durchgeführt, die höchste Zahl seit Langem. Vor diesem Hintergrund ist das EBIT des infas-Instituts leicht gesunken. Es wurden 2019 4.893 T€ erzielt, gegenüber 4.951 T€ im Vorjahr, was einem leichten Rückgang entspricht.

Im infas-Institut ist der Bereich Sozialforschung der größte Umsatzträger. Dies gilt auch im Hinblick dieses Bereichs für den Gewinn des Instituts. Ungefähr 90 Prozent des Institutsumsatzes gehen auf das Konto der Sozialforschung. 2019 wurden, wie im Jahr zuvor, vor allem Großprojekte aus der Bildungs- und Arbeitsmarktforschung, der Familien- und Seniorenforschung sowie der Innovationsforschung bearbeitet. Insgesamt lassen sich die folgenden Fachbereiche in der Sozialforschung differenzieren:

Bildung und interkulturelle Kompetenzen,

Wirtschaft, Arbeit, Innovation,

Ungleichheit und Partizipation,

Familien, Haushalte und Ressourcen,

Gesundheit und Versorgung.

Der Bereich Regional- und Verkehrsforschung beschäftigt sich hingegen vornehmlich mit unterschiedlichen Projekten für hoch spezialisierte Fragestellungen, die sich insbesondere mit der Mobilitäts- und regionalen Entwicklung beschäftigen. Gerade das in die Diskussion geratene Mobilitätsverhalten der Bevölkerung sowie die Konsequenzen aus den epochalen Umbrüchen der Automobilindustrie stehen im Zentrum der Arbeiten in diesem Bereich. Das beinhaltet natürlich auch Projekte zur sogenannten Verkehrswende. Dieser Bereich erwirtschaftete einen Anteil von 10 Prozent am Umsatz des gesamten Instituts.

13 Die Zahl der abgeschlossenen Projekte war im Vorjahr außergewöhnlich hoch. Vor diesem Hintergrund ist es natürlich bemerkenswert, dass diese Lücke sofort mit vielen neu akquirierten Projekten geschlossen werden konnte.
14 Fachbegriff für Befragungen, die persönlich, in der Regel im Haushalt der Zielperson, stattfinden.

Geschäftsentwicklung infas 360

Zum einen stellte die Einführung der DSGVO im Mai 2018 viele Unternehmen vor große Herausforderungen im Umgang mit Daten. Ob und wann Daten personenbezogen sind, wird je nach unternehmensinternen Datenschutzbeauftragen unterschiedlich ausgelegt. Dennoch ist es 2019 gelungen, dank offensiv geführter Datenschutzgutachten durch einen Datenschutzspezialisten, zwei große Datenbanken an ein Immobilienportal und an ein großes Stadtwerk zu lizenzieren. Demgegenüber standen aber Umsatzrückgänge in der Branche Automobil von rund 0,3 Mio. €. Der betreffende Konzern konnte aufgrund der tief greifenden Branchenkrise die Lizenzierung der infas-360-Daten nicht mehr fortführen. Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass die Unsicherheiten auf Kundenseite in Bezug auf die DSGVO teilweise weiterhin bestanden, konnte infas 360 einen Umsatz i.H.v. 1,8 Mio. € erzielen (Vorjahr 2,1 Mio. €). Daraus ergibt sich ein EBIT i.H.v. -0,6 Mio. €.

Geschäftsentwicklung Lutum + Tappert

Nach fast 35 Jahren verließen die ehemaligen geschäftsführenden Gesellschafter zum 31.12.2018 das Unternehmen. Die operative Geschäftsführung übernahm Michael Herter, der in Doppelfunktion die Aufgabe übernahm, die Gesellschaft inhaltlich wie organisatorisch in die infas 360 und die infas Holding AG zu integrieren. Das Geschäft wurde so erstmals in Vertrieb und Produktion aufgeteilt, was 2019 am Ende mit einem Umsatz von rund 2,1 Mio. € zum erfolgreichsten Geschäftsjahr seit Bestehen der Gesellschaft führte - trotz der einschneidenden Veränderungsprozesse. Daraus ergibt sich ein EBIT von 0,4 Mio. €.

Geschäftsentwicklung infas quo

Im Laufe der letzten zwei Jahre hat infas quo es geschafft, sich als neuer Player am Markt zu positionieren und dabei den Kundenstamm kontinuierlich erweitert. Dies spiegelt sich auch in der Umsatzentwicklung wider: 2019 konnte der Umsatz von 0,5 Mio. € in 2018 auf 1,5 Mio. € gesteigert werden.

Die wichtigsten Erfolgskomponenten sind eine spezifische Branchenexpertise, eine kundenindividuelle Vorgehensweise, höchste handwerkliche Qualität und die Entwicklung agiler und smarter Lösungen für die Fragen von morgen. Das Panel quo PEOPLE wurde 2019 erfolgreich in Betrieb genommen. Diese Entscheidung war vor dem Hintergrund der steigenden Anforderungen an agile Marktforschung und dem Bedarf an schnellen, kurzfristig verfügbaren und gleichzeitig sehr spezifischen Informationen folgerichtig, um in die Zukunft gerichtet zum einen die Qualität der Daten sicherstellen und zum anderen die Geschwindigkeit der Studiendurchführung durch eine End-to-End-Lösung erreichen zu können.

Weitere Aspekte sind die Reduzierung der Abhängigkeit von externen Dienstleistern und der direkte Zugang zu den Zielpersonen, was durch ein eigenes Online-Panel sichergestellt werden kann und für die Zukunft ein wichtiges Fundament für den wirtschaftlichen Erfolg von infas quo darstellt.

Die Entwicklung von infas quo hat deutlich an Dynamik hinzugewonnen und befindet sich im Plan: 2019 wurde ein Umsatz von 1,5 Mio. € erzielt, eine Steigerung um mehr als 200 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Aufgrund weiterer Investitionen in den Aufbau von Zielgruppen-Panels (quo VETS und quo PETS) und einem Handelspanel im Bereich Textil/Fashion ergibt sich planmäßig für 2019 ein Verlust (EBIT nach IFRS) von 0,3 Mio. € für das Segment spezialisierte Marktforschung (infas quo)

Zusammenfassung

Vor dem geschilderten Hintergrund ist die Geschäftsentwicklung im infas-Konzern 2019 im Großen und Ganzen positiv zu bewerten. Bis auf infas 360 haben sich alle Gesellschaften im Konzern erfreulich entwickelt. Die neue Gesellschaft Lutum + Tappert wurde gut integriert und blieb unverändert erfolgreich, so dass die gesteckten Erwartungen im Hinblick auf den realisierten Umsatz tatsächlich auch erreicht wurden. Der Konzern kommt 2019 insgesamt zu einem Umsatz i.H.v. ca. 35,0 € (Vorjahr 29,3 Mio. €). Es konnte ein EBIT von 2,9 Mio. € erwirtschaftet werden (Vorjahr: 3,7 Mio. €).

III Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

I Ertragslage

Der Konzernumsatz ist im Geschäftsjahr 2019 deutlich von 29,3 Mio. € im Vorjahr auf 35,0 Mio. € gestiegen. Im Segment des infas-Instituts konnte ein Umsatz von 29,7 Mio. € erreicht werden (Vorjahr 26,8 Mio. €). Das Segment spezialisierte Marktforschung (infas quo) konnte den Umsatz auf 1,5 Mio. € nach 0,5 Mio. € im Vorjahr verdreifachen. Das Segment Marketingforschung (infas 360) ist von 2,1 Mio. € auf 1,8 Mio. € gesunken. Das durch Zukauf der Lutum + Tappert DV Beratung GmbH neu entstandene Segment Location Technologie trägt erstmals 2,1 Mio. € zum Konzernumsatz bei.

Der Materialaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr von 11,0 Mio. € auf 14,6 Mio. € gestiegen. Der Anteil des Materialaufwands im Verhältnis zu den Umsatzerlösen hat sich von 37,6 Prozent im Vorjahr auf 41,7 Prozent im Geschäftsjahr 2019 gesteigert.

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind im Geschäftsjahr 2019 gegenüber dem Vorjahreswert von 45 T€ auf 115 T€ gestiegen und beinhalten u.a. Erstattungen i.H.v. 47 T€ aus dem Aufwendungsausgleichsgesetz, Verrechnungen von Sachbezügen i.H.v. 44 T€. sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen i.H.v. 77 T€,

Die Anzahl der Mitarbeiter im Konzern betrug im Geschäftsjahr 2019 durchschnittlich 207 (Vorjahr: 168). Die Personalaufwendungen stiegen daher im Vergleich zum Vorjahr von 10,0 Mio. € um 22,0 Prozent auf 12,2 Mio. €.

Die Abschreibungen haben sich in 2019 von 825 T€ auf 1.767 T€ erhöht. Die starke Erhöhung ist insbesondere auf die Aktivierung der Miet- und Leasingverpflichtungen nach IFRS 16 zurückzuführen, für die eine Abschreibung i.H.v. 996 T€ zu buchen war.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Konzerns sind 2019 um 9,7 Prozent von 4,1 Mio. € im Vorjahr auf 3,7 Mio. € gesunken und beinhalten die folgenden wesentlichen Aufwandspositionen: Aufwendungen für Raumkosten i.H.v. 562 T€ (Vorjahr 1.143 T€), Versand und Telefonkosten i.H.v. 678 T€ (Vorjahr 711 T€), Werbe- und Reisekosten i.H.v. 840 T€ (Vorjahr 406 T€), Rechts- und Beratungskosten i.H.v. 670 T€ (Vorjahr 519 T€) und EDV-Kosten i.H.v. 345 T€ (Vorjahr 491 T€).

Im Geschäftsjahr 2019 haben sich die Zinserträge von 2 T€ im Vorjahr auf 16 T€ erhöht. Mit den Zinsaufwendungen i.H.v. 190 T€ (Vorjahr 99 T€) ergibt sich ein negatives Finanzergebnis von -175 T€ (Vorjahr -97 T€). Die Zinsaufwendungen enthalten wie im Vorjahr im Wesentlichen den Zinsanteil aus der Zuführung zur Pensionsrückstellung i.H.v. 104 T€ (Vorjahr 95 T€) und den Zinsaufwand aus der Aktivierung der Miet- und Leasingverpflichtungen nach IFRS 16 i.H.v. 77 T€.

Das EBIT des Konzerns ist im Vergleich zum Vorjahr von 3,7 Mio. € auf 2,9 Mio. € gesunken. Das Segment infas-Institut erreichte im Geschäftsjahr 2019 ein EBIT i.H.v. 4,9 Mio. € (Vorjahr 5 Mio. €). Das EBIT der infas 360 hat sich im Geschäftsjahr 2019 auf -643 T€ (Vorjahr 35 T€) verschlechtert. Das EBIT des Segments infas quo ist planmäßig mit -283 T€ (Vorjahr -341 T€) weiterhin negativ. Das Segment Lutum + Tappert erzielte ein positives EBIT von 426 T€.

Die im Geschäftsjahr 2019 zu verbuchende laufende Ertragsteuerbelastung liegt bei 89 T€ (Vorjahr 333 T€). Die Veränderung der laufenden und latenten Steuern führt im Geschäftsjahr 2019 zu einer leichten Erhöhung der Ertragssteuern um 3 T€ auf 1.376 T€, u.a. auch durch die Nutzung der steuerlichen Verlustvorträge.

Es verbleibt ein Konzernjahresüberschuss i.H.v. 1.396 T€ (Vorjahr: 2.218 T€), der zusammen mit dem Gewinnvortrag und abzüglich der Einstellung in die gesetzliche Rücklage sowie der in 2019 gezahlten Dividende i.H.v 720 T€ zu einem Konzernbilanzgewinn i.H.v. 4.798 T€ (Vorjahr 4.134 T€) führt.

2 Finanz- und Vermögenslage

Das langfristige Vermögen beträgt zum 31.12.2019 7,5 Mio. € und hat sich gegenüber dem Vorjahreswert von 6 Mio. € um 1,5 Mio. € erhöht. Die Erhöhung resultierte im Wesentlichen aus der Erstbilanzierung der Nutzungsrechte nach IFRS 16. Die Investitionen in das Anlagevermögen betragen 0,1 Mio. € (Vorjahr 0,5 Mio. €) und sind bei den Tochtergesellschaften im Wesentlichen für den Aufbau eines Online-Panels innerhalb der infas quo angefallen. Diese Effekte wurden teilweise kompensiert durch Abschreibungen sowie die Nutzung der Verlustvorträge, die zu einer Verminderung der aktiven latenten Steuern geführt haben.

Die kurzfristigen Vermögenswerte haben sich im Vergleich zum Vorjahr von 20,7 Mio. € auf 22,8 Mio. € erhöht, insbesondere durch die Erhöhung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von 14,8 Mio. € auf 16 Mio. € und der sonstigen Vermögenswerte von 0,4 Mio. € auf 1,2 Mio. €. Die Ertragsteuerforderungen haben sich ebenfalls um 0,1 Mio. € erhöht sowie die vertraglichen Vermögenswerte um 0,3 Mio. €.

Das Eigenkapital liegt mit 8,1 Mio. € um 0,1 Mio. € über Vorjahresniveau. Die Bilanzsumme erhöhte sich von 26,6 Mio. € zum 31.12.2018 auf 30,3 Mio. € zum 31.12.2019. Durch die gestiegene Bilanzsumme ist die Eigenkapitalquote im Konzern auf 26,8 Prozent (Vorjahr 30,2 Prozent) gesunken.

Die langfristigen Schulden liegen mit 9,8 Mio. € deutlich über dem Wert des Vorjahres von 6,8 Mio. €. Diese Veränderung ist im Wesentlichen auf die Erhöhung der Pensionsrückstellungen von 5,2 Mio. € auf 6,1 Mio. € zurückzuführen sowie auf die Erhöhung der latenten Steuerschulden von 1,2 Mio. € auf 2,0 Mio. €. Zudem werden hier aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 erstmalig die Leasingverbindlichkeiten i.H.v. 1,1 Mio. € aufgeführt.

Die kurzfristige Verschuldung steigt von 11,8 Mio. € zum 31.12.2018 auf 12,4 Mio. € zum 31.12.2019. Dabei stiegen insbesondere die sonstigen Verbindlichkeiten um 0,5 Mio. €, was in erster Linie auf eine Erhöhung der Umsatzsteuerverbindlichkeiten zurückzuführen ist. Zudem sind durch die Erstanwendung von IFRS 16 Leasingverbindlichkeiten i.H.v. 1,0 Mio. € entstanden. Die vertraglichen Verbindlichkeiten hingegen sind um 0,8 Mio. € gesunken.

Die Fähigkeit des Konzerns, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, war zu jedem Zeitpunkt gegeben. Das Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen.

Der operative Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit ist im Geschäftsjahr 2019 mit 3.114 T€ positiv und liegt dabei unter dem Vorjahreswert von 4.431 T€. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit zeigt einen Abfluss i.H.v. 1.611 T€, insbesondere aus der Dividendenzahlung i.H.v. 720 T€ und der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Erstanwendung von IFRS 16 i.H.v. 901 T€. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit zeigt einen Abfluss von Mitteln i.H.v. 259 T€, im Wesentlichen für Investitionen in langfristige Vermögenswerte. Der Finanzmittelfonds bzw. die liquiden Mittel haben sich von 14.788 T€ im Vorjahr auf 16.032 T€ zum 31.12.2019 erhöht.

3 Bedeutsame finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Die im Vorjahr abgegebenen Prognosen werden in den folgenden Ausführungen einem Soll-Ist-Vergleich unterzogen, um beurteilen zu können, inwieweit die im Vorjahr berichteten Prognosen mit der tatsächlichen Entwicklung im Jahr 2019 übereinstimmen.

Finanzielle Leistungsindikatoren

Im Lagebericht für 2018 wurde übergreifend im Hinblick auf das zu erreichende Ziel angemerkt, dass ein organisches Wachstum möglich ist und sich die Umsatzerlöse im Konzern in einem Korridor in 2019 von 30 bis 34 Mio. € bewegen werden. Des Weiteren plante der Konzern ein EBIT auf dem hohen Niveau des Geschäftsjahres 2018 sowie eine Umsatzrendite (EBIT im Verhältnis zu den Umsatzerlösen im Konzern) zwischen 10 und 12 Prozent für das Jahr 2019. 15 Es kann festgestellt werden, dass der Umsatz 2019 den besagten Zielkorridor übertroffen hat. Dennoch konnte die geplante Umsatzrendite nicht erreicht werden. Sie liegt mit 8,4 Prozent deutlich unter dem geplanten Wert nach 12,6 Prozent im Vorjahr. Die schlechtere Umsatzrendite ist auf mehrere Einmaleffekte innerhalb der Tochtergesellschaften infas-Institut und infas 360 zurückzuführen. Das geplante EBIT auf dem Niveau des Vorjahres konnte damit nicht erreicht werden und liegt mit 2,9 Mio. € um ca. 0,8 Mio. € unter dem Vorjahreswert von 3,7 Mio. €.

15 Vgl. infas Holding AG: "Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2018", S. 28.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Als nichtfinanzielle Leistungsindikatoren verfolgen wir Kundenbelange sowie Arbeitnehmerbelange. Dabei ist es gelungen, auf Basis unserer exzellenten Dienstleistungen und unserer Kundenorientiertheit die Kundenzufriedenheit auf einem hohen Niveau zu halten. Dies lässt sich an den Rückmeldungen der Kunden im kontinuierlichen Kundendialog ebenso ablesen wie in der Wiederbeauftragung insbesondere großer Projekte.

Den Arbeitnehmerbelangen wurde mit Hilfe der aktiven Personalpolitik Rechnung getragen und so eine Arbeitnehmerfluktuation im Wesentlichen vermieden. Die Rekrutierungsaktivitäten im Geschäftsjahr 2019 waren darauf ausgerichtet, die Nachbesetzung von kritischen vakanten Positionen sicherzustellen und die anspruchsvollen Wachstumserwartungen bei den kleinen, noch jungen Gesellschaften des Konzerns zu erfüllen, indem entsprechend qualifiziertes Personal eingestellt wurde.

Für das infas-Institut hingegen erweist sich eine andere Entwicklung als vorteilhaft: Zunehmend erreichen uns Initiativbewerbungen von promovierten Wissenschaftlern, die von einer wissenschaftlichen Karriere an den Hochschulen wegen mangelnder Perspektive durch fortgesetzte Zeitverträge zunehmend absehen und sich nach anspruchsvollen Tätigkeiten in einem Normalarbeitsverhältnis umschauen. Da diese Bewerber in der Regel auch hoch qualifiziert sind, hat infas derzeit keine Probleme bei der Rekrutierung qualifizierter Mitarbeiter.

4 Gesamtaussage

Eingangs wurde bereits darauf hingewiesen: Die Branche der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung hat in den letzten Jahren speziell in Deutschland den Pfad zu nachhaltigem Wachstum nicht gefunden. Den Gesellschaften des infas-Konzerns hingegen ist das gelungen, sicherlich auch, weil sie sich auf spezifische Entwicklungen eingestellt haben und mit großer Fachkenntnis, neuen Ideen, aber auch handwerklicher Solidität und nicht mit Billigangeboten überzeugen konnten. Dabei ist der Preisdruck infolge der Digitalisierung sehr hoch, die wie dargestellt, in unserer Branche nicht erst erwartet wird, sondern bereits in einer ersten Welle stattgefunden hat. Ein Vorteil, der durch die Digitalisierung eröffnet wird, führt zu einer Explosion scheinbar valider Daten, die in manchen gesellschaftlichen und politischen Situationen sogar geeignet sind, die Klickraten der Medien zu erhöhen. Ein Merkmal dieser Verbreitungslogik ist, dass ohne Prüfung unterstellt wird, es handle sich um "repräsentative" Ergebnisse, ohne dass wesentliche Kriterien der Repräsentativität ebenfalls kommuniziert werden. So erfährt man zum Beispiel selten bis nie die Anzahl der Fälle oder Angaben zur Fehlerwahrscheinlichkeit, geschweige denn Angaben zur Stichprobe.

In den letzten Jahren lag der Fokus des infas-Konzerns auf dem Marktsegment Markt-, Meinungs- und Sozialforschung, was sich in den verschiedenen, sehr spezialisierten Gesellschaften zeigt. Die Kernkompetenz des Konzerns ist damit klar definiert und ausbaufähig. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der geschilderten Situation der Marktlage und der Turbulenzen auf dem Markt.

Eine wesentliche Ursache für den Rückgang der branchenweiten Umsätze liegt darin, dass die Kunden der Marktforschung ihren Produktentwicklungsprozess, und damit die Organisation von Innovationen, grundsätzlich verändert haben. Dabei hat sich der Stellenwert der klassischen Marktforschung geändert, und zwar ist ihre Bedeutung gesunken. Früher hat die Marktforschung die gesamten Erkenntnisse über den Markt und die Kunden bereitgestellt. Das ist nicht mehr der Fall, seitdem die Kunden der Marktforschung Entwicklungen wie Design Thinking, Digitalisierung und Big Data in ihre Wertschöpfungskette einbauen und aktiv nutzen.

Der infas-Konzern reagiert auf diese Problematik mit der Gründung hoch spezialisierter Institute. Derzeit befindet sich der Konzern weiterhin in der Evaluierung von Optionen für eine beschleunigte Wachstumspolitik.

Obwohl zu Beginn des Jahres die objektiven Rahmenbedingungen für eine positive Entwicklung in Deutschland vorzuliegen schienen, war bereits zu diesem Zeitpunkt klar, dass sich die bereits geschilderten Schwierigkeiten im Marktsegment der Markt- und Sozialforschung nicht in Luft auflösen würden, zumal die endgültige Neupositionierung der beiden größten Institute (GfK und Kantar) keineswegs abgeschlossen ist. In den ersten zwei Monaten des Jahres 2020 wurden Planungen in den jeweiligen Gesellschaften durchgeführt Es herrschte die allgemeine, begründete Gewissheit, dass aufgrund der Art und Weise, wie sich der infas-Konzern in den letzten Jahren aufgestellt hat, ein organisches Wachstum möglich ist und sich die Umsatzerlöse 2020 im Konzern wieder in einem Korridor von 32 bis 35 Mio. € bewegen werden. Da 2019 in manchen Gesellschaften, insbesondere bei infas 360, eine Reihe von Einmaleffekten anfielen, die 2020 entfallen, war man auch hinsichtlich des zu erreichenden EBIT optimistisch, zumal eine strategische Adjustierung bei der infas 360 stattfand und klar war, dass im infas-Institut eine Reihe von Projekten, die erst 2019 begonnen worden waren, erfolgreich abgeschlossen werden könnten. Ein EBIT von 3,5 Mio. € erschien durchaus realistisch. Das entspräche einer Umsatzrendite von über 10 Prozent. Vor dem Hintergrund neuer Entwicklungen, insbesondere im März 2020, sind diese Planungen extrem unsicher geworden, was insbesondere im nachfolgenden Risiko- und Prognosebericht dargestellt wird.

IV Risiko- und Prognoseberichterstattung (Darstellung und Erläuterung der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken)

1 Internes Kontrollsystem und Risiko-Management-System bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess

Der infas-Konzern ist diversen qualitativen und quantitativen Risiken ausgesetzt. Unerwartete Erscheinungen wie die Coronakrise können ernsthafte Folgen haben.

Qualitative Risiken stellen in erster Linie Absatz- und Beschaffungsrisiken dar. Die branchenspezifischen Rahmenbedingungen, denen die Konzerngesellschaften ausgesetzt sind, haben sich in den vergangenen Jahren immer mehr verschärft. Verstärkt wird dieser Effekt durch den zunehmenden Verdrängungswettbewerb. Zu den quantitativen Risiken zählen interne Risiken hinsichtlich Umsatz-, Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung.

Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, findet ein konzernweites ausgewogenes Risiko-Management-System (RMS) Anwendung. Kernbestandteil dieses Systems ist ein hocheffizientes Frühwarnsystem, für das sowohl relevante strategische als auch operative Risiken definiert sind. Für diese werden zeitnah kontinuierlich Kennziffern generiert, die wiederum Bestandteil eines internen Monitoringsystems sind, mit dem regelmäßig und systematisch eine Risikoidentifikation stattfindet. Zur Sicherstellung einer effizienten und effektiven Risikokontrolle sind im RMS die Kommunikationsstrukturen klar definiert. Damit wird die Unternehmensführung in die Lage versetzt, jederzeit über Chancen und Risiken des Konzerns informiert zu werden.

Das bestehende Risiko-Management-System wird kontinuierlich überprüft und ggfs. ergänzt. Die wesentlichen internen und externen Risikofelder aus der Strategie, der operativen Aktivität, dem Finanz- und Rechnungswesen sowie der IT wurden einer Analyse unter Festlegung von spezifischen und relevanten Parametern unterzogen, die Handlungsweisen definieren und/oder die sofortige Berichtspflicht an den Vorstand bedingen. Die Erstellung der wichtigsten relevanten Kennzahlen verläuft weitgehend automatisiert. Durch das selbst entwickelte Controlling-System (iControlling) kann die Kostenträger- und Kostenstellenrechnung verlässlich und zeitnah dargestellt werden. Das System wurde vom internen Controlling maßgeblich konzipiert und in Zusammenarbeit mit den Programmierern der IT-Abteilung des infas-Instituts im Sinne der Unternehmensführung umgesetzt und wird stetig weiterentwickelt. Das Controlling ist für die Generierung sämtlicher Kennzahlen aus allen Konzerngesellschaften zuständig. Hierdurch werden potenzielle Risiken eruiert, bewertet sowie laufend überprüft. Alle Konzerngesellschaften berichten monatlich anhand der definierten einheitlichen Kennziffern. Zur Steuerung und Überwachung der Planzahlen und Ziele ist somit ein systematisches Erfassungs- und Kontrollsystem etabliert. Ausführliche Quartalszahlen werden für alle Gesellschaften erstellt und die realisierten Zahlen den Planzahlen gegenübergestellt. Durch eine regelmäßige, enge Kommunikation der Geschäftsführung mit dem Rechnungswesen und den Steuerberatern wird ein zeitnaher und sachgerechter Informationsstand sichergestellt. In regelmäßigen persönlichen Forecast-Meetings werden alle wichtigen Themen diskutiert und die Zahlen umfassend analysiert.

Das interne Kontrollsystem (IKS) umfasst alle Maßnahmen und Prozesse zur Gewährleistung der einheitlichen, zutreffenden und zeitnahen Erfassung aller Geschäftsvorfälle in Buchhaltung und Abschlüssen.

Innerhalb dessen werden Gesetzes- und Standardänderungen sowie sonstige Verlautbarungen auf deren Auswirkung auf Rechnungslegung und Abschlüsse untersucht. Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und Standards soll mithilfe von klaren Aufgabendefinitionen und der durchgängigen Umsetzung des Vieraugenprinzips in den rechnungslegungsrelevanten Prozessen gewährleistet werden. Wesentliche Basis des IKS bilden dokumentierte und kommunizierte Funktionstrennungen und Freigaberegelungen, die durch fortlaufende, standardisierte und automatisierte Kontroll- und Abstimmungsprozesse unterstützt werden. Darüber hinaus erfüllen qualifizierte Mitarbeiter mit entsprechenden Kompetenzen prozessintegrierte Überwachungs- und Kontrollfunktionen. Diese Tätigkeiten werden fortlaufend dokumentiert und regelmäßig unabhängig kontrolliert. Abweichungen und Probleme werden zeitnah an die zuständige Unternehmensleitung kommuniziert.

Die Buchführungsdaten werden von der DATEV-Software verarbeitet und ausgewertet. Die Ordnungsmäßigkeit des DATEV-Buchführungsprogramms wurde durch produktunabhängige Systemprüfung bestätigt. Der im Jahr 2019 überarbeitete konzerneinheitliche Kontenplan, welcher der Buchhaltung zugrunde liegt, entspricht den betrieblichen Anforderungen und bildet die Geschäftsvorfälle entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ab. Das interne Kontroll- und Risiko-Management-System im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess umfasst im Wesentlichen eine Funktionstrennung sowie Zugriffsbeschränkungen hinsichtlich des intern ausgeführten Zahlungssystems. Die externen Dienstleistungsgesellschaften sind im Rahmen ihrer Tätigkeit ebenfalls dazu aufgefordert, die Buchführung auf gesetzliche Vorschriften und Anforderungen zu prüfen.

2 Angaben zu wesentlichen Risiken und Chancen

Veränderungen im wirtschaftlichen und geschäftlichen Umfeld des Konzerns, Zinsschwankungen, die Einführung von neuen Dienstleistungen, mangelnde Akzeptanz neuer Dienstleistungen oder auch Änderungen der Geschäftsstrategie beeinflussen das Risikobild. Diese potenziellen Risiken werden regelmäßig zeitnah im Konzern diskutiert. Der Konzern ist in erster Linie auf Deutschland und Europa fokussiert. Zwar ist man nicht direkt risikobehafteten Entwicklungen der Weltwirtschaft ausgesetzt, sondern nur, insoweit sie über Europa und Deutschland vermittelt sind. Wie schnell sich aber solche Vermittlungen äußern können, konnte an Entwicklungen im Zusammenhang mit der Coronakrise studiert werden: Aus einer zunächst nur angegebenen niedrigen Wahrscheinlichkeit für eine solche Krise steht die tatsächliche Realisierung auf der Tagesordnung, die insgesamt ein unkalkulierbares Risiko aufwirft, auch für den Markt, in dem der Konzern tätig ist.

In die Prognosen gehen auch Risikoeinschätzungen ein. Kritisch betrachtet, handelt es sich dabei um Modelle, die wesentlich auf Daten und Erfahrungen aus der Vergangenheit beruhen. In diesen Daten erkennt man systematische Zusammenhänge, die dann in eine Prognose münden. Und bei der Betrachtung der Risiken zieht es sich wie ein roter Faden, dass die Rahmenbedingungen für Unternehmen in den Marktbereichen, in denen der Konzern tätig ist, schwieriger und daher auch unkalkulierbarer geworden sind. Offensichtlich liegt dies daran, dass der Markt seit etlichen Jahren kein Wachstum erzielt und obendrein großen Veränderungen unterworfen ist. Veränderungen wiederum bedingen Unbekanntes.

Eine Aporie in dieser Vorgehensweise ist, dass das Unbekannte manchmal mit dem Unwahrscheinlichen verwechselt wird. Was unwahrscheinlich ist, braucht nicht ernsthaft in Betracht gezogen zu werden. Dennoch kann man sagen, dass die Risiken bisher so gut eingeschätzt worden sind, dass die Prognosen relativ exakt waren. Und dies, obwohl es eine Tendenz gibt (die in der entsprechenden Literatur auch gut dokumentiert ist), sich auf Signale zu konzentrieren, die die Welt so zeigen, wie man sie gerne sehen möchte, und Risiken manchmal zu ignorieren.

Krasse Fehlprognosen haben ihre Ursache in der Regel darin, dass Ereignisse von Bedeutung nicht in die Modellierung eingegangen sind, sie lagen sozusagen "out of sample", waren völlig untypisch. In der zweiten Märzhälfte des Jahres 2020 ergab sich so ein völlig untypisches Ereignis, das sämtliche bis dahin angestellten Überlegungen zu Risiken und Prognosen über den Haufen warf: die weltweite, rasante Verbreitung eines neuartigen Coronavirus (Sars-CoV-2) 16 , welches sich, schneller als Verantwortliche begreifen konnten, in eine Pandemie verwandelt und die gesamte Welt in eine Krise gestürzt hat. Einmalig ist dabei, dass quasi die gesamte Welt wesentliche wirtschaftliche Tätigkeiten einstellte, um sich zunächst prioritär mit der Bekämpfung des Virus zu beschäftigen. Derzeit (Ende April) ist unklar, unter welchem Szenario eine Wiederaufnahme normaler wirtschaftlicher Tätigkeit überhaupt denkbar ist. Das ist ein einmaliger Vorgang, der sämtliche Versuche, zu einer sinnvollen Jahresprognose unter Einbeziehung unterschiedlicher Risiken zu kommen, ad absurdum führt.

Das Einmalige an der Situation ist, dass es nicht um eine im Verlauf der wirtschaftlichen Entwicklung seit der Industrialisierung schon öfter beobachtete, wirtschaftliche Krise in der Weise geht, dass sich eine Blase herausgebildet hat, die natürlicherweise zu einem gewissen Zeitpunkt platzen muss. Es handelt sich also nicht um eine schöpferische Zerstörung als die Basis für Innovation, unternehmerisches Wachstum und Wohlstand, wie Joseph A. Schumpeter sinngemäß meinte, und den Krisen einen positiven Aspekt abgewinnen konnte. Es ist keine ökonomische Krise, der mit dem Instrumentarium der Ökonomie, insbesondere einer bestimmten Politik der Zentralbanken, begegnet werden kann.

16 Der Coronavirus führt zu einer Krankheit mit dem Namen COVID-19. Die Mortalitätsraten sind ungesichert, aber zum Teil hoch; ein Medikament gegen die Krankheit existiert noch nicht, auch kann man sich noch nicht gegen den besagten Virus impfen. Aus diesen drei Gründen erklären sich auch die weltweit eingeführten, manchmal extremen Regelungen, die als Ausnahmemaßnamen zum Teil autoritäre Züge tragen.

Vielmehr scheint es so, als realisiere sich praktisch, was der Soziologe Ulrich Beck 17 meinte, als er von der Risikogesellschaft sprach. Seine zentrale Annahme, dass in der Moderne die Logik der Reichtumsproduktion durch eine Logik der Risikoproduktion pervertiert werde, scheint praktisch geworden zu sein: Die Reichtumsproduktion im übertragenen Sinn wird innerhalb kürzester Zeit weltweit einfach eingestellt, um die Risiken eines hoch ansteckenden Virus als manifeste Gefahr für die gesamte Menschheit einzudämmen. Wesentliche Errungenschaften der Moderne, insbesondere Freiheit des Individuums und Wohlstand aufgrund einer internationalen Arbeitsteilung in der Reichtumsproduktion, stehen quasi über Nacht in Frage. Die Ingenieure des Weltgeschehens, hier Unternehmer, Ökonomen und Politiker, werden durch eine andere Spezies von Protagonisten des Weltgeschehens abgelöst. Nunmehr spielen Virologen und Epidemiologen eine wichtige, ja entscheidende Rolle. Nicht die Logik der Reichtumsproduktion bestimmt das Geschehen, sondern die Logik eines Kampfes gegen einen unsichtbaren Feind, einen Virus.

Vor diesem Hintergrund ist festzustellen:

Marktrisiko

Unter den nur grob umrissenen Umständen und vor dem Hintergrund absolut fehlender Erfahrung mit so einem Geschehen, die man in die Zukunft projizieren könnte, können genaue Marktrisiken und -chancen nicht seriös angegeben werden. Man kann behelfsmäßig von einer tiefen Rezession ausgehen, um sich ein ungefähres Bild zu machen, wohl wissend, dabei möglicherweise ein zu positives Bild der Risiken zu zeichnen. Die typische Folge einer Rezession ist eine Budgetreduzierung in allen Bereichen, und zwar in großem Umfang. Auch die Marktforschungsbudgets (und hier sind insbesondere die Gesellschaften infas quo und infas 360 betroffen) sind davon nicht ausgenommen. Sie stehen sogar an erster Stelle, wenn es darum geht, intern finanzielle Löcher in produktionsrelevanten Bereichen zu stopfen. Insofern ist von einem Aufschieben oder gar einem anhaltenden Rückgang von Ad-hoc-Projekten in der Marktforschung auszugehen, zumal klassische Projekte der Marktforschung, wie Face-to-Face-Interviews und Mystery Shopping aufgrund des Shutdowns derzeit überhaupt nicht denkbar sind.

Wissenschaftliche Einrichtungen aller Art unterliegen indes nur bedingt den Konjunkturzyklen im Allgemeinen und den Entwicklungen der Marktforschungsbranche im Besonderen. Das ist für das Geschäftsfeld der Sozialforschung, und damit für das infas-Institut, von Bedeutung. Allerdings können sich Themen ändern, für die empirische Forschung beauftragt wird. Zwar sind die Budgets der wissenschaftlichen Einrichtungen und Ministerien nicht unabhängig von der konjunkturellen Entwicklung, die Planung basiert allerdings auf längerfristigen Perspektiven, die nach bisherigen Erfahrungen wegen eines Konjunktureinbruchs nicht sofort aufgegeben werden. Es können sogar Ereignisse auftreten, die staatliches Handeln unabhängig vom Konjunkturzyklus notwendig machen, was dann auch finanziert wird. Dies ist aber eine Annahme, die eher auf bisherigen Erfahrungen beruht und möglicherweise obsolet werden kann. Ein Risiko ist nicht von der Hand zu weisen: Die derzeitigen Bemühungen des Staats, den Shutdown abzufedern gehen einher mit einer bisher noch nie da gewesenen Staatsverschuldung, deren Refinanzierung nach bisherigen Erfahrungen quasi undenkbar scheint. Also ist auch hier von einem größeren Risiko auszugehen als bisher, obwohl die Unwissenheit über den weiteren Verlauf auch Chancen für Projekte beinhaltet, die sich ergeben, wenn nach dem vollen Shutdown unterstützende informationelle Dienstleistungen für die dann stattfindende langsame Erholung möglicherweise nachgefragt werden. Dies ergibt sich auch für Analysen zu den wirtschaftlichen und sozialen Folgen.

17 Ulrich Beck: Risikogesellschaft. Auf dem Weg in eine andere Moderne. Suhrkamp, Frankfurt a. M. 1986.

Ausfall-/Kreditrisiko

Ausfallrisiken ergeben sich aus der Möglichkeit, dass die Gegenpartei einer Transaktion ihren Verpflichtungen nicht nachkommt und dadurch ein finanzieller Schaden für den Konzern entsteht. Die auf der Aktivseite ausgewiesenen Beträge für finanzielle Vermögenswerte stellen das maximale Ausfallrisiko dar. Erkennbaren Ausfallrisiken wird durch die Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen. Mit der Auswahl der Kunden wird das Ausfallrisiko als niedrig eingeschätzt. Ein sehr hoher Anteil der Kunden kommt von wissenschaftlichen Institutionen, die in der Regel grundfinanziert sind. Darüber hinaus handelt es sich um Projekte, die von staatlichen Instanzen zugesagt und entsprechend finanziert sind. Bei diesen Projekten, die insbesondere im infas-Institut abgewickelt werden, kann es allerdings zu Verschiebungen kommen, weil derzeitig Projekte, die einen Hausbesuch voraussetzen, nicht zu realisieren sind. Anders sieht es in der Marktforschung aus, die ja in Teilbereichen von den Gesellschaften infas quo und infas 360 bedient wird. Hier ist das Ausfallrisiko von Aufträgen höher als im Bereich der Sozialforschung. Für alle Marktforschungsanbieter besteht ein erhöhtes Cashflow-Risiko. Marktforschung ist je nach Sichtweise eines Unternehmens am Ende der allgemeinen Wertschöpfungskette angesiedelt. Neben Zahlungsausfall durch Insolvenz der Auftraggeber besteht die Gefahr, dass Rechnungen nicht oder nicht vollständig oder mit erheblicher Verzögerung bezahlt werden, damit der Auftraggeber seinen eigenen Cashflow sichert, um sich wiederum am Leben zu erhalten.

Liquiditätsrisiko

Ein Liquiditätsrisiko kann sich aus der Kumulierung der übrigen Risiken, insbesondere durch ein erhöhtes Ausfallrisiko, ergeben. Treten mehrere negative Effekte gleichzeitig und in erheblichem Maße auf, kann das auch einen bedeutsamen negativen Effekt auf die Liquidität des Konzerns haben. Allerdings konnte im Konzern durch die sehr erfolgreichen vergangenen Jahre ein enormes Liquiditätspolster aufgebaut werden, so dass ein Liquiditätsengpass aus heutiger Sicht sehr unwahrscheinlich ist. Zudem hat der Konzern keinerlei Kreditverpflichtungen gegenüber Banken.

Kostenrisiko

Die einzelnen Projekte unterliegen Kostenkalkulationen. Trotzdem ist es möglich, dass es zu Kostenüberschreitungen kommt. Dadurch entstandene Mehrkosten belasten primär das infas-Institut. Diesem Risiko wird durch ein enges Controlling der Projekte sowie Vor- und Nachkalkulationen begegnet. Zusätzliche Anfragen durch Kunden werden separat abgerechnet.

Wettbewerbsrisiko

Es sind diverse andere Gesellschaften am Markt unterwegs, die gleiche oder ähnliche Dienstleistungen anbieten wie der infas-Konzern. Es besteht das Risiko, dass konkurrierende Dienstleister in der Lage sein könnten, Projekte abzuwickeln, für welche das infas-Institut ebenfalls Angebote abgegeben hat. Der infas-Konzern stellt diesem Risiko sein professionelles und hoch qualifiziertes Personal entgegen. Die neue, vorher nicht vorhersehbare gesellschaftliche und wirtschaftliche Situation trifft alle Unternehmen gleichermaßen. Derzeit ist noch völlig unklar, wann mit einer geregelten wirtschaftlichen Tätigkeit zu rechnen ist und welche Wettbewerbssituation sich daraus ergibt. Anbieter, die nicht die gesamte Wertschöpfungskette (Konzeption, Durchführung und Analyse) bedienen können und auf Zukäufe von Teilleistungen angewiesen sind, werden es bei rückläufigen Budgets und einem möglichen Preiskampf noch schwerer haben. Das betrifft beispielsweise Institute, die kein eigenes Feld haben, sowie reine Felddienstleister, da sie wichtige Ergebnisbeiträge aus den jeweils fehlenden Bereichen nicht generieren können.

In tiefen Rezessionen kann es immer wieder zu einer massiven Marktkonsolidierung kommen. Um in so einem Umfeld bestehen zu können, wird es entscheidend sein, ob Effektivität und Effizienz in allen Bereichen der Wertschöpfung mindestens annähernd zukunftssicher gestaltet sind und ob die "Kriegskasse" ausreichend gefüllt ist, um Fixkosten bis zu einem Anstieg der Nachfrage zu decken. Gewinner werden diejenigen Anbieter sein, die technologisch so gut aufgestellt sind, dass niedrige Grenzkosten ein skalierbares Wachstum ermöglichen. Dies vor Augen, sind alle Gesellschaften des Konzerns bestrebt, zu den in diesem Sinn beschriebenen Gewinnern zu gehören.

Personalrisiko

Der Konzern ist der Auffassung, dass sein zukünftiger Erfolg insbesondere auf den Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen des Vorstands und der Mitarbeiter beruht. Der Verlust von unternehmenstragenden Personen und Schwierigkeiten, benötigtes Personal mit den erforderlichen Qualifikationen zu gewinnen oder zu halten, können nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit des Konzerns haben. Der Konzern erhält derzeit zunehmend Initiativbewerbungen von promovierten Wissenschaftlern, die von einer wissenschaftlichen Karriere an den Hochschulen wegen mangelnder Perspektive durch fortgesetzte Zeitverträge zunehmend absehen und sich nach anspruchsvollen Tätigkeiten in einem normalen Arbeitsverhältnis umschauen. Da diese Bewerber in der Regel auch hoch qualifiziert sind, hat infas derzeit keine Probleme bei der Rekrutierung qualifizierter Mitarbeiter. Unter angesprochenen, behelfsmäßigen Annahmen einer tiefen Rezession kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Abhängigkeit der Entscheidungen der Bundesregierung über die Lockerung des "Shutdown" im Einzelnen mit personellen Konsequenzen bei verschiedenen Gesellschaften des Konzerns gerechnet werden muss. Sicherlich wird das Instrument der Kurzarbeit zum Einsatz kommen müssen. Aber auch dies ist in der notwendigen Größenordnung noch nicht seriös zu quantifizieren. Die Krise führt mit jedem Tag, an dem noch kein Ende absehbar ist, zu einer massiven Verunsicherung der Belegschaften. Zum einen ist da die Angst vor dem Coronavirus, zum anderen die vor einem Arbeitsplatzverlust aufgrund rückläufiger Aufträge oder (eigentlich schützender) Maßnahmen wie Kurzarbeit. Dies könnte zu einem fluchtartigen Wechsel in solider aufgestellte Unternehmen derselben Branche oder aber in andere Branchen führen. Eine Abwanderung von (guten) Mitarbeitern könnte die Leistungsfähigkeit eines Marktteilnehmers erheblich schwächen und eine erforderliche Transformation, hin zu einem marktgerechteren Leistungsportfolio, erschweren.

Gesetzliche Risiken

Die laufenden Erhöhungen nach der Einführung des Mindestlohns verursachen immer wieder Beunruhigung in der Branche. Der Mindestlohn ist für das infas-Institut keine eigenständige Problematik, weil das Institut auch seine Interviewer weit über Mindestlohn bezahlt.

Im Zuge der Einführung sind aber ebenfalls Tendenzen in der Branche sichtbar geworden, die darauf hindeuten, dass insbesondere die Sozialversicherungen versuchen, den Status der Interviewer aktiv und flächendeckend in ganz Deutschland zu hinterfragen. Hiervon war das infas-Institut insoweit betroffen, als dass die Rentenversicherung im Nachgang zur Prüfung Forderungen in einer Größenordnung von 2,9 Mio. € aufgestellt hatte. Die offensichtliche Unrichtigkeit des Bescheids wurde in der Begründung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung des Bescheids vom infas-Institut ausführlich dargelegt und mit empirischen Daten unterfüttert, so dass dem Antrag entsprochen wurde. Obwohl in den beiden letzten Jahren so gut wie keine Aktivitäten von Seiten des Gerichts zu verzeichnen waren, haben Anfang Januar 2019 Anhörungen stattgefunden, die darauf hinweisen, dass die Summenbescheide der Deutschen Rentenversicherung (DRV) als nicht rechtens angesehen werden müssen. Allerdings wurde seitens des Gerichts auch angemerkt, dass die Rechtsprechung im Allgemeinen Interviewertätigkeiten als sozialversicherungspflichtig unterstellt. Wie es sich im Besonderen im Fall des infas-Instituts darstellt, ist noch Gegenstand des Verfahrens, weil das Institut die Klage gegen die DRV nicht zurückgezogen hat, da sich die DRV einem Einigungsvorschlag seitens des Sozialgerichts nicht anschließen wollte. Seit der Anhörung Anfang 2019 gab es keinerlei weitere Aktivitäten der Gegenseite oder des Gerichts.

Vor diesem Hintergrund schätzen wir die Chancen, in der weiteren juristischen Auseinandersetzung mit der Rentenversicherung zu obsiegen, als unverändert gut ein. Unabhängig davon wird genauestens zu beobachten sein, wie sich die Branche zu diesem Sachverhalt verhält und welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind. Alternative Szenarien der Beschäftigung sind nach der Anhörung in Prüfung und Vorbereitung.

Zusammenfassung und Prognose

Wie bereits dargestellt, wurde unter Berücksichtigung bekannter Risikoabwägungen und nach Maßgabe der operativen Planungen in den einzelnen Gesellschaften mit der zentralen Annahme, dass ein Wirtschaften unter als gemeinhin angenommenen "normalen" Bedingungen möglich ist, mit einem Umsatz von bis zu 35 Mio. € gerechnet. Angesichts der aktuellen Entwicklung aufgrund eines exogenen, einmaligen und nicht vorhersehbaren Ereignisses eines staatlich verordneten "Lockdowns" zur Bekämpfung der Pandemie ist diese Planung allerdings nicht mehr aufrechtzuerhalten. Erste vorsichtig optimistische Einschätzungen deuten darauf hin, dass 2020 eher mit einem Umsatz zwischen 25 bis 28 Mio. € zu rechnen sein wird. Angesichts einer nicht plötzlich änderbaren Kostenstruktur wird dies obendrein mit einem deutlich sinkenden EBIT verbunden sein. Positiv kann in diesem Zusammenhang vermerkt werden, dass ein guter Teil der Kosten, die bei Projekten mit Hausbesuch anfallen, nicht wirksam werden, weil die eingesetzten Interviewer selbständige Unternehmer sind. Trotzdem muss in der Konsequenz mit einer weitaus geringeren Umsatzrendite als gewohnt gerechnet werden.

V Übernahmerelevante Angaben

Durch das Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz besteht für börsennotierte Unternehmen nach §§ 289 und 315 HGB die Pflicht, Angaben zu Kapitalzusammensetzung, Aktionärsrechten und deren Beschränkungen, Beteiligungsverhältnissen und den Organen der Gesellschaft zu machen, welche übernahmerelevante Informationen darstellen.

Das Grundkapital der infas Holding AG beträgt zum 31.12.2019 9.000.000,00 €. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die namenlosen Stückaktien unterliegen keinerlei Übertragungsbeschränkungen. Soweit dem Vorstand der Gesellschaft bekannt, bestehen keinerlei Beschränkungen, welche die Stimmrechte oder die Übertragung der Aktien betreffen. Darüber hinaus sind dem Vorstand keine Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern bekannt, welche Beschränkungen in Stimmrechten und Übertragung von Aktien beinhalten. Die infas Holding AG hat die Inhaber von Aktien mit keinerlei Sonderrechten ausgestattet und hat auch keine Aktien begeben, die Sonderrechte oder Kontrollbefugnisse verleihen.

An der Gesellschaft sind die Effecten-Spiegel AG zum 31.12.2019 mit knapp über 20 Prozent und die Investmentgesellschaft für langfristige Investoren TGV mit ebenfalls über 20 Prozent als die größten Aktionäre, Herr Hans-Herbert Döbert mit knapp über 10 Prozent, die PEN GmbH mit knapp über 10 Prozent und die Axxion S.A. mit knapp über 5 Prozent gemäß § 315 (4) Nr. 3 HGB direkt oder indirekt beteiligt.

Es bestehen keinerlei Arbeitnehmerbeteiligungen am Kapital, bei denen die Kontrollrechte nicht unmittelbar ausgeübt werden.

Gemäß §§ 5 und 6 der Satzung der infas Holding AG besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder und bestimmt ihre Zahl. Im Geschäftsjahr 2019 bestand der Vorstand aus zwei Personen. Der Aufsichtsrat hat dem Vorstandsvorsitzenden Einzelvertretungsmacht und die Befugnis erteilt, gleichzeitig Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft und als Vertreter Dritter abzuschließen. Der Vorstandsvorsitzende ist ebenso von den Beschränkungen des § 181 BGB in den Grenzen des § 112 AktG befreit.

Für die Änderung der Satzung gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 133, 179 AktG).

Seit dem Beschluss der Hauptversammlung vom 19.07.2017 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18.07.2022 einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt 4.500.000,00 € gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht in bestimmten Fällen auszuschließen.

Mit dem Beschluss der Hauptversammlung vom 05.07.2019 wird die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 04.07.2024 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 Prozent des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden.

Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, im Verfolgen eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft oder durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft ausgeübt werden.

Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen - sogenannte Change-of-Control-Klauseln - und Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern bestehen nicht.

VI Vergütungsbericht und Erklärung zur Unternehmensführung

Vergütungsbericht

Gemäß § 315 Abs. 2 Nr. 4 HGB ist die infas Holding AG dazu verpflichtet, im Lagebericht die Grundzüge des Vergütungssystems der Gesellschaft für die im Anhang genannten Gesamtbezüge darzustellen.

Ein Vergütungssystem, wie es der Deutsche Corporate Governance Kodex vorsieht, besteht nicht. Aufsichtsrat und Vorstand beziehen feste Bezüge, die im Anhang beziffert werden. Die im Anhang angegebenen variablen Bezüge des Vorstands beziehen sich zum Teil auch auf die erfolgsabhängige Vergütung als Geschäftsführer bei der Tochtergesellschaft infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH.

Erklärung zur Unternehmensführung

Gemäß Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 24.04.2015 hatte der infas-Konzern als börsennotiertes Unternehmen Zielgrößen und Fristen für deren Erreichung für die Besetzung des Aufsichtsrats, Vorstands und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands zu definieren.

2017 hatte der Aufsichtsrat für den Vorstand bis zum 30.06.2022 eine Zielgröße von 0 Prozent festgelegt, da der Vorstand nur aus einer Person bestand. Bei der weiteren Besetzung einer Vorstandsposition ist es aufgrund der Bewerbungssituation nicht gelungen, das Verhältnis zu verändern. Es ist das explizite Ziel von Aufsichtsrat und Vorstand, den Frauenanteil in Führungspositionen ausgewogen zu gestalten. Aufgrund der ebenfalls geringen Größe hat der Aufsichtsrat für sich selbst bis zum 30.06.2022 die Zielgröße für den Frauenanteil weiterhin mit 33,33 Prozent festgelegt. Da es unterhalb des Vorstands in der Holding keine Führungsebene gibt, musste der Vorstand den Frauenanteil bis 30.06.2022 mit 0 Prozent festsetzen und hat sich verpflichtet, diese Größe anzupassen, sobald eine zweite Führungsebene in der Holding eingerichtet wird. Bei fast allen Tochtergesellschaften liegt die Frauenquote innerhalb der zweiten Führungsebene bei 50 Prozent.

Die nach § 289f HGB vorgeschriebene Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Internetseite der infas Holding AG: "www.infas-holding.de" öffentlich zugänglich.

VII Nachtragsbericht

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Ende Januar 2020 den internationalen Gesundheitsnotstand ausgerufen. Seit dem 11.03.2020 stuft die WHO die Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) als Pandemie ein. Die Folgen der Coronakrise werden zu erheblichen finanziellen Auswirkungen im Geschäftsjahr 2020 führen. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres, über die an dieser Stelle zu berichten wäre, haben sich nicht ereignet.

 

Bonn, 29. April 2020

infas Holding Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019

Aktiva

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Tz 31.12.2019
31.12.2018
Langfristige Vermögenswerte
8 Immaterielle Vermögenswerte 1.217.836,25 1.510.354,12
8 Geschäfts- oder Firmenwert 1.389.794,83 1.389.794,83
9 Sachanlagen 492.222,00 624.308,00
11 Anteile an at equity bilanzierten Unternehmen 59.628,86 55.226,19
10 Sonstige Finanzanlagen 1,00 1,00
6, 12 Latente Steueransprüche 2.176.120,38 2.273.009,74
12 Sonstige Vermögenswerte 83.500,80 115.861,72
9 Nutzungsrechte 2.056.807,33 0,00
Langfristige Vermögenswerte gesamt 7.475.911,45 5.968.555,60
Kurzfristige Vermögenswerte
13 Vorräte 181.955,08 201.339,16
13 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.069.859,50 2.289.573,58
13 Vertragliche Vermögenswerte 3.177.755,81 2.880.230,92
13 Ertragsteuerforderungen 222.961,12 84.606,88
13 Sonstige Vermögenswerte 1.152.012,06 432.473,26
13 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 16.031.704,74 14.787.918,79
Kurzfristige Vermögenswerte gesamt 22.836.248,31 20.676.142,59
30.312.159,76 26.644.698,19

Passiva

Tz 31.12.2019
31.12.2018
Eigenkapital
14 Gezeichnetes Kapital 9.000.000,00 9.000.000,00
14 Eigene Anteile 0,00 -548,19
14 Gewinnrücklagen
Gesetzliche Rücklage 266.368,90 254.165,68
14 Eigenkapitalminderung infolge vollständiger Anteilsübernahme -4.002.480,65 -4.002.480,65
14 Kumuliertes sonstiges Konzernergebnis -1.942.715,90 -1.342.665,85
14 Konzernbilanzgewinn 4.797.767,78 4.134.043,84
Eigenkapital gesamt 8.118.940,13 8.042.514,83
Langfristige Schulden
15 Rückstellungen für Pensionen 6.136.676,84 5.153.274,39
16 Latente Steuerschulden 2.045.951,95 1.151.685,34
18 Leasingverbindlichkeiten 1.135.506,60 0,00
16 Kaufpreisverbindlichkeit langfristig 480.000,00 480.000,00
Langfristige Schulden gesamt 9.798.135,39 6.784.959,73
Kurzfristige Schulden
17 Ertragsteuerschulden 107.270,97 259.722,00
17 Sonstige Rückstellungen 1.588.779,71 1.586.687,57
18 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 735.427,40 690.265,53
18 Vertragliche Verbindlichkeiten 4.894.036,28 5.689.361,07
18 Sonstige Verbindlichkeiten 4.053.398,75 3.591.187,46
18 Leasingverbindlichkeiten 1.016.171,13 0,00
Kurzfristige Schulden gesamt 12.395.084,24 11.817.223,63
30.312.159,76 26.644.698,19

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019

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Tz 2019
2018
19 Umsatzerlöse 34.982.586,51 29.343.753,65
20 Andere aktivierte Eigenleistungen 115.000,00 285.764,13
21 Sonstige betriebliche Erträge 114.571,01 44.986,54
22 Materialaufwand/Aufwendungen für bezogene Leistungen -14.598.870,58 -11.028.671,63
23 Personalaufwand -12.233.424,62 -10.023.418,47
24 Abschreibungen -1.767.399,70 -824.989,01
25 Sonstige betriebliche Aufwendungen -3.670.213,50 -4.066.184,88
26 Ergebnis aus at equity bilanzierten Unternehmen 4.402,67 -42.465,23
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) 2.946.651,79 3.688.775,10
27 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 15.933,24 1.692,58
27 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -113.524,74 -99.058,08
27 Zinsaufwendungen aus Leasingverhältnissen nach IFRS 16 -76.960,28 0,00
27 Finanzergebnis -174.551,78 -97.365,50
Ergebnis vor Ertragsteuern 2.772.100,01 3.591.409,60
28 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -1.376.172,85 -1.373.307,44
Konzernjahresüberschuss 1.395.927,16 2.218.102,16
30 Ergebnis je Aktie (verwässert und unverwässert) 0,16 0,25

Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die Periode vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

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2019
2018
Konzernjahresüberschuss 1.395.927,16 2.218.102,16
Posten, die zukünftig nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden
15 Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Pensionen -895.597,09 48.845,00
Latente Steuereffekte 295.547,04 -16.118,85
Sonstiges Konzernergebnis -600.050,05 32.726,15
Konzerngesamtergebnis 795.877,11 2.250.828,31

Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2019

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Tz 2019
2018
Periodenergebnis vor Steuern 2.772.100,01 3.591.409,60
24 Abschreibungen 1.670.548,01 824.989,01
15 Erhöhung/Verminderung der Rückstellungen 89.897,50 337.765,12
27 Zinsaufwendungen/Zinserträge -9.786,14 2.747,50
Buchverlust aus Abgang von Anlagevermögen 8.992,24 0,00
13 Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Vermögenswerte -448.079,72 -109.940,70
13 Veränderung vertragliche Vermögenswerte -297.524,89 1.009.687,00
18 Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Verbindlichkeiten 507.373,16 -209.552,06
18 Veränderung vertragliche Verbindlichkeiten -795.324,79 -918.217,60
Gezahlte Ertragsteuern -380.275,11 -140.166,81
11, 26 Sonstige zahlungsunwirksame Erträge/Aufwendungen (Erg. at equity) -4.402,67 42.465,23
Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit 3.113.517,60 4.431.186,29
Einzahlungen aus Verlust der Beherrschung über Tochterunternehmen 0,00 200.000,00
9 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten -144.133,35 -356.430,88
9 Auszahlungen für den Erwerb von Sachanlagen -114.476,21 -508.544,51
Auszahlungen für die Akquisition von Geschäftseinheiten 0,00 -278.617,25
27 Erhaltene Zinsen 0,00 1.692,58
Cashflow aus Investitionstätigkeit -258.609,56 -941.900,06
18 Tilgung von Leasingverbindlichkeiten -901.456,42 0,00
14 Auszahlungen zum Ankauf eigener Anteile 0,00 -3.092,37
14 Einzahlungen aus der Veräußerung eigener Anteile 548,19 2.544,18
30 Dividendenzahlungen -720.000,00 -630.000,00
27 Gezahlte Zinsen 9.786,14 -4.440,08
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -1.611.122,09 -634.988,27
13 Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 1.243.785,95 2.854.297,96
13 Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 14.787.918,79 11.933.620,83
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 16.031.704,74 14.787.918,79
Der Finanzmittelfonds beinhaltet nur die liquiden Mittel und stimmt mit den entsprechenden Bilanzposten überein.

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2019

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Geschäftsjahr 2019
Tz 14
Gezeichnetes Kapital
Eigene Anteile
Gewinnrücklagen Gesetzliche Rücklage
Kumuliertes sonstiges Konzernergebnis
Eigenkapitalminderung infolge vollständiger Anteilsübernahme
Konzern- Bilanzgewinn
Stand 1. Januar 2019 9.000.000,00 -548,19 254.165,68 -1.342.665,85 -4.002.480,65 4.134.043,84
Dividende für das Vorjahr 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -720.000,00
Veräußerung eigener Anteile 0,00 548,19 0,00 0,00 0,00 0,00
Konzerngesamtergebnis 2019 0,00 0,00 0,00 -600.050,05 0,00 1.395.927,16
Einstellung in die gesetzliche Rücklage 0,00 0,00 12.203,22 0,00 0,00 -12.203,22
Stand 31. Dezember 2019 9.000.000,00 0,00 266.368,90 -1.942.715,90 -4.002.480,65 4.797.767,78
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Geschäftsjahr 2019
Tz 14
Konzern- Eigenkapital
Stand 1. Januar 2019 8.042.514,83
Dividende für das Vorjahr -720.000,00
Veräußerung eigener Anteile 548,19
Konzerngesamtergebnis 2019 795.877,11
Einstellung in die gesetzliche Rücklage 0,00
Stand 31. Dezember 2019 8.118.940,13
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Geschäftsjahr 2018
Tz 14
Gezeichnetes Kapital
Eigene Anteile
Gewinnrücklagen Gesetzliche Rücklage
Kumuliertes sonstiges Konzernergebnis
Eigenkapitalminderung infolge vollständiger Anteilsübernahme
Konzern- Bilanzgewinn
Stand 1. Januar 2018 9.000.000,00 0,00 105.697,71 -1.375.392,00 -4.002.480,65 2.694.409,65
Dividende für das Vorjahr 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -630.000,00
Erwerb eigener Anteile 0,00 -548,19 0,00 0,00 0,00 0,00
Konzerngesamtergebnis 2018 0,00 0,00 0,00 32.726,15 0,00 2.218.102,16
Einstellung in die gesetzliche Rücklage 0,00 0,00 148.467,97 0,00 0,00 -148.467,97
Stand 31. Dezember 2018 9.000.000,00 -548,19 254.165,68 -1.342.665,85 -4.002.480,65 4.134.043,84
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Geschäftsjahr 2018
Tz 14
Konzern- Eigenkapital
Stand 1. Januar 2018 6.422.234,71
Dividende für das Vorjahr -630.000,00
Erwerb eigener Anteile -548,19
Konzerngesamtergebnis 2018 2.250.828,31
Einstellung in die gesetzliche Rücklage 0,00
Stand 31. Dezember 2018 8.042.514,83

Konzernanhang zum 31. Dezember 2019

1 Allgemeine Erläuterungen

Die infas Holding Aktiengesellschaft ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn (HRB 17379) eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist 53113 Bonn, Friedrich-Wilhelm-Straße 18. Der Vorstand der infas Holding AG hat den Konzernabschluss am 29.04.2020 aufgestellt.

Die infas Holding Aktiengesellschaft ist Mutterunternehmen eines Konzerns. Sie hält zum Bilanzstichtag 31.12.2019 direkte Beteiligungen an vier Unternehmen, die auf den Gebieten der Meinungs-, Marketing-, Markt- und Sozialforschung und dem Geomarketing tätig sind.

Der Konzernabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Diese umfassen alle geltenden Standards und Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB) bzw. des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC). Der Konzernabschluss berücksichtigt alle bis zum 31.12.2019 verabschiedeten und verpflichtend anzuwendenden Bestimmungen der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und die ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften.

Das Geschäftsjahr der infas Holding AG und ihrer Tochterunternehmen ist das Kalenderjahr. Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nichts anderes vermerkt, sind alle Beträge in Tausend Euro (T€) angegeben.

Nach § 315e HGB i.V.m. Art. 4 der EU-IAS-Verordnung haben kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen ihren gemäß §§ 290-293 HGB aufzustellenden Konzernabschluss nach den Regelungen der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, zu erstellen. Die IFRS-Konzernrechnungslegungspflicht gemäß § 315e HGB setzt eine kapitalmarktorientierte Gesellschaft und damit den Handel im regulierten Markt voraus. Die infas Holding AG stellt verpflichtend einen Konzernabschluss nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, auf, da die Aktien der infas Holding AG am regulierten Markt (ISIN DE0006097108) in Deutschland notiert sind.

2 Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss werden alle Tochterunternehmen der infas Holding Aktiengesellschaft einbezogen.

Im Geschäftsjahr 2019 ergaben sich keine Veränderungen im Konsolidierungskreis.

Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden der mit Wirkung zum 31.12.2018 vollständig erworbenen Anteile der Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH mit Sitz in Bonn, deren Geschäftsfeld (Geomarketing) das Produktportfolio des infas-Konzerns ergänzt, werden nachfolgend dargestellt:

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Beizulegender Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt
T€
Lizenzen und gewerbliche Schutzrechte 427
Kundenstamm 212
Betriebs- und Geschäftsausstattung 2
Vorräte (Auftragsbestand) 93
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 155
Sonstige Vermögenswerte 95
Zahlungsmittel 421
Aktive latente Steuern 42
Pensionsrückstellung -128
Ertragsteuerschulden 0
Sonstige Rückstellungen -108
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -34
Kaufpreisverbindlichkeit -115
Vertragliche Verbindlichkeit -466
Passive Latente Steuern -241
Summe Nettovermögen zum beizulegenden Zeitwert 357
Geschäfts oder Firmenwerte aus dem Unternehmenserwerb 1.223
Übertragene Gegenleistung 1.580

Im laufenden Geschäftsjahr 2019 wurde die Bewertung der identifizierten Vermögenswerte und Schulden fertiggestellt. Die beizulegenden Zeitwerte der Software, des Kundenstamms und des Auftragsbestands beliefen sich auf 732 T€. Die Angaben für 2018 wurden angepasst, um die vorläufigen Werte final abzubilden. Infolgedessen wurden die latenten Steuerschulden um 241 T€ erhöht. Es ergab sich eine Verringerung des Geschäfts- und Firmenwerts um 232 T€ auf nunmehr 1.223 T€.

Wesentliche Treiber der Akquisition des Geschäftsfelds der Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH sind neben des Erwerbs der vertriebenen Anwenderprogramme die erwarteten Synergien aus der gemeinsamen Bearbeitung des Markts mittels intelligenter Datenlösungen. Der in der laufenden Periode erfasste Gewinn aus der Tätigkeit der Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH ergibt sich aus Tz 29.

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Abschlusses geht das Management davon aus, dass die bilanzierten Kaufpreisverbindlichkeiten die vertraglich bedingten Gegenleistungen vollständig abbilden.

Folgende Tochtergesellschaften werden in den Konzernabschluss vollkonsolidiert einbezogen:

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Kapitalanteil 31.12.2019 Tätigkeit
infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH, Bonn 100,00 Prozent Markt- und Sozialforschung
infas 360 GmbH, Bonn 100,00 Prozent Marketingforschung
infas quo GmbH, Nürnberg 100,00 Prozent Marktforschung und strategische Beratung
Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH, Bonn 100,00 Prozent Geomarketing und Softwareentwicklung

Die Unternehmen werden nach IFRS 10 in den Konzernabschluss aufgrund der Beherrschung durch die Muttergesellschaft, infas Holding Aktiengesellschaft, einbezogen.

Die infas Holding AG erlangt die Beherrschung, wenn sie eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus ihrem Engagement bei den Beteiligungsunternehmen hat und sie ihre Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen. Insbesondere beherrscht der Konzern ein Beteiligungsunternehmen, wenn er die folgenden Eigenschaften besitzt:

die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen (d.h. der Konzern hat aufgrund derzeit bestehender Rechte die Möglichkeit, diejenigen Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu steuern, die einen wesentlichen Einfluss auf dessen Renditen haben),

eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen,

die Fähigkeit, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen so zu nutzen, dass dadurch die Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird.

Die infas Holding AG nimmt eine Neubeurteilung vor, ob sie ein Beteiligungsunternehmen beherrscht oder nicht, wenn Tatsachen und Umstände darauf hinweisen, dass sich eines oder mehrere der oben genannten drei Kriterien der Beherrschung verändert haben.

Die Konsolidierung erfolgt ab dem Zeitpunkt, an dem die infas Holding AG die Möglichkeit der Beherrschung hat. Endet diese Möglichkeit, scheiden die entsprechenden Gesellschaften aus dem Konsolidierungskreis aus.

Die infas 360 GmbH hält einen Anteil i.H.v. 33,33 Prozent an der im August 2016 mit einem Stammkapital i.H.v. insgesamt 30 T€ neu gegründeten BNS - Business Network Solutions GmbH, Bonn. Die Gesellschaft wird als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode bilanziert. Die Entwicklung der Beteiligung ist den Ausführungen in Tz 11 zu entnehmen.

3 Allgemeine Konsolidierungsgrundsätze

Gegenstand des Konzernabschlusses sind die infas Holding AG und deren Tochterunternehmen.

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem Fair Value der hingegebenen Vermögenswerte, ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren Fair Values im Transaktionszeitpunkt bewertet, unabhängig vom Umfang der Anteile ohne beherrschenden Einfluss.

Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs über den Anteil des Konzerns am zum Fair Value bewerteten erworbenen Nettovermögen wird als Geschäfts- und Firmenwert angesetzt.

Änderungen der Beteiligungsquoten des Konzerns an Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert. Die Buchwerte der vom Konzern gehaltenen Anteile und der Anteile anderer Gesellschafter werden so angepasst, dass sie die Änderungen der am Tochterunternehmen bestehenden Anteilsquoten widerspiegeln. Jede Differenz zwischen dem Betrag, um den die Anteile anderer Gesellschafter angepasst werden, und dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten oder erhaltenen Gegenleistung wird unmittelbar im Eigenkapital erfasst und den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zugeordnet.

Die Auswirkungen konzerninterner Geschäftsvorfälle werden eliminiert. Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden im Rahmen der Schuldenkonsolidierung gegeneinander aufgerechnet. Zwischengewinne und -verluste aus dem Liefer- und Leistungsverkehr der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden eliminiert. Konzerninterne Erträge werden mit den korrespondierenden Aufwendungen im Rahmen der Aufwandsund Ertragseliminierung verrechnet. Auf temporäre Unterschiede aus den oben genannten Konsolidierungsmaßnahmen werden die nach IAS 12 erforderlichen Steuerabgrenzungen vorgenommen.

Unternehmen, bei denen die infas Holding AG einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik ausüben kann, werden als assoziierte Unternehmen nach der Equity-Methode bilanziert. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung von assoziierten Unternehmen wird die Beteiligung zu Anschaffungskosten angesetzt. Ein positiver Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten der erworbenen Anteile und dem anteiligen, zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert bewerteten erworbenen Vermögen stellt einen Geschäfts- oder Firmenwert dar, der im fortgeschriebenen At-equity-Ansatz enthalten ist und insoweit auch dem Impairment-Verfahren unterliegt. Falls das im Zuge einer Kaufpreisallokation neu bewertete, auf den Konzern entfallende Eigenkapital die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile übersteigt, wird die Differenz durch eine sofortige erfolgswirksame Verbuchung im Jahr des Erwerbs erfasst. In den Folgeperioden wird der Buchwert um die auf den Konzern entfallenden Veränderungen des Eigenkapitals fortgeschrieben. Auf den Konzern entfallende anteilige Verluste, welche die Gesamtinvestition in das assoziierte Unternehmen, bestehend aus fortgeschriebenem At-equity-Ansatz sowie anderen langfristigen Forderungen, übersteigen, werden nicht berücksichtigt. Ein Werthaltigkeitstest wird durchgeführt, sofern Hinweise auf eine Wertminderung des Beteiligungsansatzes vorliegen.

4 Ermessensspielräume und Schätzungen

Im Konzernabschluss müssen in einem bestimmten Umfang Einschätzungen vorgenommen und Ermessensentscheidungen getroffen werden, die Auswirkungen auf die Höhe und den Ausweis bilanzierter Vermögenswerte und Schulden, die Erträge und Aufwendungen sowie die Eventualverbindlichkeiten und -forderungen haben. Schätzungen und Beurteilungen werden laufend überprüft und basieren auf Erfahrungswerten der Vergangenheit und anderen Faktoren, einschließlich Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse. Die tatsächlich eintretenden Werte können von den Schätzungen abweichen.

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind in Tz 5 erläutert. Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen betreffen die folgenden Fälle.

Die Nutzungsdauer von Sachanlagevermögen und immateriellen Vermögenswerten stützt sich auf Erfahrungswerte der Vergangenheit und Annahmen seitens der Unternehmensführung.

Die Prüfung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten basiert auf Annahmen. Vermögenswerte wurden, wenn Gründe für eine erforderliche Wertminderung ersichtlich waren, wertberichtigt.

Die Schätzungen über die Höhe und den Ansatz von Rückstellungen werden von der Unternehmensführung aufgrund von anerkannten Verfahren oder Erfahrungswerten getroffen.

Zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen bedient sich die infas Holding Aktiengesellschaft statistischer bzw. versicherungsmathematischer Berechnungen, um Auswirkungen künftiger Entwicklungen auf die Aufwendungen und Verpflichtungen aus diesen Plänen abzuschätzen. Diese Berechnungen beruhen auf Annahmen über den Abzinsungssatz und über die Gehalts- und Rentensteigerungsraten. Diese Annahmen beruhen auf den am Bilanzstichtag herrschenden Verhältnissen und Einschätzungen bzw. auf den dann geltenden Marktbedingungen.

Unternehmenserwerbe erfordern Schätzungen hinsichtlich Fair Value der erworbenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden. Geschäfts- und Firmenwerte werden für Zwecke des Werthaltigkeitstests im Erwerbszeitpunkt zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet. Gemäß IAS 36.96 ist für diese zahlungsgenerierenden Einheiten mindestens einmal jährlich ein Werthaltigkeitstest durchzuführen. Zur Beurteilung der Werthaltigkeit wird der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit dem erzielbaren Betrag verglichen. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Der Konzern ermittelt den erzielbaren Betrag grundsätzlich als Nutzungswert und damit als Barwert der zukünftigen Cashflows der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die zukünftigen Cashflows basieren auf den Planungsrechnungen des Konzerns.

Unsicherheiten bestehen hinsichtlich der Auslegung komplexer steuerrechtlicher Vorschriften, Änderungen des Steuerrechts sowie der Höhe und des Entstehungszeitpunkts künftig zu versteuernder Ergebnisse. Angesichts des langfristigen Charakters und der Komplexität bestehender vertraglicher Vereinbarungen ist es möglich, dass Abweichungen zwischen den tatsächlichen Ergebnissen und den getroffenen Annahmen bzw. künftigen Änderungen solcher Annahmen in Zukunft Anpassungen des bereits erfassten Steuerertrags und Steueraufwands erfordern.

Latente Steueransprüche werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, so dass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche, die aktiviert werden können, ist eine wesentliche Ermessungsausübung des Managements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Weitere Details zu Steuern werden in den Tz 6 und 28 erläutert.

Weitere Erläuterungen über getroffene Annahmen und Schätzungen erfolgen bei den Angaben zu den einzelnen Abschlussposten. Sämtliche Annahmen und Schätzungen basieren auf den Verhältnissen und Beurteilungen am Bilanzstichtag. Bei der Einschätzung der künftigen Geschäftsentwicklung wurde außerdem das zu diesem Zeitpunkt als realistisch unterstellte wirtschaftliche Umfeld in den Branchen und Regionen, in denen der Konzern tätig ist, berücksichtigt. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses ist nicht von einer wesentlichen Änderung der zugrunde gelegten Annahmen und Schätzungen auszugehen.

5 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte werden als Vermögenswert erfasst und mindestens jährlich auf Werthaltigkeit überprüft. Eine Wertminderung wird sofort als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und in den Folgeperioden nicht wieder wertaufgeholt. Geschäfts- oder Firmenwerte, die aus Unternehmenserwerben vor dem 01.01.2004 entstanden sind, wurden aufgrund der Erleichterungsvorschrift gemäß IFRS 1 bis zum 31.12.2003 grundsätzlich planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer von 15 Jahren linear abgeschrieben. Eine Wertaufholung der in vorangegangenen Perioden abgeschriebenen Beträge findet nicht statt.

Gemäß IAS 36.10 tritt unter anderem bei Geschäfts- oder Firmenwerten an die Stelle von planmäßigen Abschreibungen eine regelmäßige, mindestens jährlich durchzuführende Werthaltigkeitsprüfung (Impairment-Test). Die Werthaltigkeitsprüfung eines Geschäfts- oder Firmenwerts wird auf Ebene einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (CGU) oder Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten vorgenommen. Die Werthaltigkeitsprüfung basiert auf der Ermittlung des erzielbaren Betrags. Dieser ergibt sich aus dem höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Übersteigt der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit deren erzielbaren Betrag, liegt ein Wertminderungsbedarf vor. Im Fall von Wertberichtigungen im Zusammenhang mit CGU, die einen Geschäfts- oder Firmenwert enthalten, werden zunächst die Geschäfts- und Firmenwerte reduziert. Übersteigt der Wertberichtigungsbedarf den Buchwert des Firmenwerts, wird die Differenz i.d.R. proportional auf die verbleibenden langfristigen Vermögenswerte der CGU verteilt.

Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte (Entwicklungskosten) werden mit den direkt und indirekt zurechenbaren Herstellungskosten aktiviert, soweit eine eindeutige Aufwandszuordnung möglich ist. Weiterhin muss sowohl die technische Realisierbarkeit als auch die Vermarktung oder die interne Nutzung der Produkte sichergestellt sein (IAS 38). Es muss die Absicht bestehen, den Vermögenswert mit hierfür zur Verfügung stehenden Ressourcen fertigzustellen. Die Entwicklungstätigkeit muss ferner mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu künftigen wirtschaftlichen Nutzen führen. Die planmäßige Abschreibung erfolgt auf der Grundlage einer geplanten Nutzungsdauer von 5 bis 10 Jahren. Forschungskosten sind gemäß IAS 38 nicht aktivierungsfähig und nicht aktiviert worden.

Andere erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Als Nutzungsdauer werden 3 bis 5 Jahre zugrunde gelegt. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer liegen nicht vor.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Reparaturkosten werden sofort als Aufwand verrechnet.

Die Abschreibungen werden beim beweglichen Anlagevermögen im Allgemeinen linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer über einen Zeitraum von 1 bis 13 Jahren vorgenommen. Aktivierungspflichtige Fremdkapitalzinsen waren nicht gegeben.

Der im Januar 2016 vom IASB veröffentlichte IFRS 16 "Leases" führt ein einheitliches Bilanzierungsmodell ein, wonach Leasingnehmer verpflichtet sind, für alle Leasingverträge einen Vermögenswert für das Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit für die ausstehenden Mietzahlungen anzusetzen. Dies führt dazu, dass ab 01.01.2019 grundsätzlich sämtliche Leasingverhältnisse in der Konzernbilanz zu erfassen sind. Die unter den langfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen im infas-Konzern grundsätzlich linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses. Die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts ermitteln sich als Barwert sämtlicher zukünftiger Leasingzahlungen.

Der erstmalige Ansatz der Leasingverbindlichkeiten bestimmt sich als Barwert der zu leistenden Leasingzahlungen. In der Folgebewertung wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeit aufgezinst und erfolgsneutral um die geleisteten Leasingzahlungen vermindert.

Die Abschreibung des Nutzungsrechts ist den Abschreibungen zugeordnet. Der Aufwand aus der Aufzinsung der Leasingverbindlichkeit wird in den Zinsaufwendungen ausgewiesen.

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Finanzinstrumente werden erfasst, sobald die infas Holding AG oder ihre Tochtergesellschaften Vertragspartei und zur Leistung oder Gegenleistung berechtigt oder verpflichtet werden. Als finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten erfasste Finanzinstrumente werden grundsätzlich unsaldiert ausgewiesen. Sie werden nur dann saldiert, wenn bezüglich der Beträge zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Aufrechnungsrecht besteht und beabsichtigt wird, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen. Die Folgebewertung der Finanzinstrumente erfolgt mit den fortgeführten Anschaffungskosten, die i.d.R. den Buchwerten entsprechen.

Der infas-Konzern stuft beim erstmaligen Ansatz finanzielle Vermögenswerte in die folgenden Kategorien ein: zu fortgeführten Anschaffungskosten oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Die Einstufung ist vom Geschäftsmodell des Unternehmens und der Steuerung der finanziellen Vermögenswerte sowie deren vertraglichen Zahlungsströmen abhängig. Finanzielle Vermögenswerte sind zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten, wenn folgende Bedingungen vorliegen:

Der finanzielle Vermögenswert wird gehalten mit der Absicht, die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen.

Die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswertes führen zu festgelegten Zahlungspunkten und -strömen.

Als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert eingestufte finanzielle Vermögenswerte sind im infas-Konzern Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente.

Finanzielle Vermögenswerte, die dem Modell der erwarteten Kreditverluste unterliegen sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet der Konzern bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert. Es werden keine finanziellen Verbindlichkeiten zu Handelszwecken gehalten. Die Ausbuchung der finanziellen Verbindlichkeit erfolgt, sobald die Verbindlichkeit getilgt ist.

Die zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerte werden zum Bilanzstichtag zum beizulegenden Zeitwert angesetzt, sofern dieser verlässlich bestimmbar ist. Wertschwankungen zwischen den Bilanzstichtagen werden erfolgsneutral in die Rücklagen eingestellt. Die erfolgswirksame Auflösung der Rücklagen erfolgt entweder mit der Veräußerung oder bei nachhaltigem Absinken des Marktwerts unter den Buchwert. Kredite und Forderungen werden zum Bilanzstichtag zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Sinkt der erzielbare Betrag zum Bilanzstichtag unter den Buchwert, werden erfolgswirksame Wertberichtigungen vorgenommen.

Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte beinhalten insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, derivative finanzielle Vermögenswerte sowie gehaltene Eigenkapitalinstrumente.

Alle kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte werden am Erfüllungstag, d.h. zum Zeitpunkt des Entstehens der Forderung bzw. der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums, zunächst mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Hieraus ergaben sich keine Abweichungen zu den Anschaffungskosten. Die Anschaffungskosten von unter- bzw. nicht verzinslichen monetären Forderungen entsprechen deren Barwert zum Entstehungszeitpunkt. Die in der Bilanz angesetzten beizulegenden Zeitwerte entsprechen i.d.R. den Marktpreisen der finanziellen Vermögenswerte.

Die Folgebewertung erfolgt analog zu den langfristigen finanziellen Vermögenswerten.

Bestehen an der Einbringbarkeit von Forderungen Zweifel, werden diese mit dem niedrigeren realisierbaren Betrag angesetzt, indem eine entsprechende Einzelwertberichtigung gebildet wird. Der Konzern ermittelt zumindest an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte vorliegen, die auf eine Wertminderung der finanziellen Vermögenswerte schließen lassen. Wertberichtigungen werden bezogen auf den Einzelsachverhalt ermittelt und angesetzt (vgl. Tz 13); dabei wird darauf abgestellt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit der Mittelrückflüsse ist.

Bankguthaben und Kassenbestände sind zum Nominalwert angesetzt.

Kurzfristige nichtfinanzielle Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen nicht vertragliche Forderungen und abgegrenzte Zahlungen. Der Ansatz der kurzfristigen nichtfinanziellen Vermögenswerte erfolgt zu Anschaffungskosten. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung angemessener Wertberichtigungen.

Die Bewertung der Vorräte erfolgt gemäß IAS 2 mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsverlauf erzielbare Verkaufserlös abzüglich der noch anfallenden Kosten der Fertigstellung und des Vertriebs. Auf den Vorrats bestand wurde wie im Vorjahr keine Wertberichtigung vorgenommen.

Die vertraglichen Vermögenswerte werden entsprechend dem Projektfortschritt mit den bis zum Bilanzstichtag entstandenen Auftragskosten, abzüglich bereits erfolgter Teilabrechnungen, angesetzt, soweit hieraus ein aktivischer Saldo besteht. Auftragskosten beinhalten die direkt zurechenbaren Aufwendungen, die pro Projekt auf separaten Kostenträgern erfasst werden. Sofern Teilabrechnungen den Gegenwert des Leistungsfortschritts übersteigen und ein passivischer Saldo besteht, wird eine Verpflichtung aus Aufträgen in Bearbeitung angesetzt.

Die Bewertung der laufenden Projekte zum Bilanzstichtag erfolgt nach einer inputbasierten Methode gemäß IFRS 15.B18. Der Konzern ermittelt für die Bewertung zum Bilanzstichtag die erwarteten Auftragserlöse, die Wahrscheinlichkeit, dass der wirtschaftliche Nutzen zufließt, die bis zur Fertigstellung des Projekts noch anfallenden Kosten, den Fertigstellungsgrad zum Bilanzstichtag sowie die Zuordnung und Bewertung der dem jeweiligen Projekt zurechenbaren Auftragskosten.

Die Verpflichtung aus unmittelbaren Pensionszusagen (leistungsorientiertes System zur betrieblichen Altersversorgung) wird nach dem in IAS 19 vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung von zukünftigen Entgelt- und Rentenanpassungen errechnet. Der laufende Altersversorgungsaufwand ergibt sich aus der planmäßigen Entwicklung der Anwartschaftsrückstellungen. Der Dienstzeitaufwand für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wird als Aufwand innerhalb des betrieblichen Ergebnisses ausgewiesen. Der im Netto-Pensionsaufwand enthaltene Zinsaufwand wird im Finanzergebnis der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Pensionsrückstellungen werden bei Anfall erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst. Aktive latente Steuern aus der Erfassung der Verluste im sonstigen Ergebnis werden entsprechend im sonstigen Ergebnis berücksichtigt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung hat, diese Verpflichtung wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen führen wird und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Die Rückstellungshöhe entspricht der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrags zum Bilanzstichtag, wobei erwartete Erstattungen Dritter nicht saldiert, sondern als separater Vermögenswert angesetzt werden, sofern die Realisierung so gut wie sicher ist. Ist der Zinseffekt wesentlich, wird die Rückstellung mit dem Marktzins abgezinst. Rückstellungen für drohende Verluste aus ungünstigen Verträgen werden gebildet, wenn der aus dem Vertrag resultierende erwartete wirtschaftliche Nutzen geringer ist als die zur Vertragserfüllung unvermeidbaren Kosten.

Verbindlichkeiten werden erstmalig zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Transaktionskosten angesetzt. In der Folge werden diese zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Im Fall langfristiger Kredite wird jede Differenz zwischen Auszahlungsbetrag (nach Abzug von Transaktionskosten) und Rückzahlungsbetrag über die Laufzeit des Kredits unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfolgswirksam erfasst.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres werden - unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung - berücksichtigt, wenn sie realisiert sind. Zeitraumbezogene Aufwendungen und Erträge werden nur berücksichtigt, soweit sie auf das Geschäftsjahr entfallen.

Die Leistungsverpflichtungen aus Kundenverträgen werden im Wesentlichen zeitraumbezogen erbracht. Dies betrifft insbesondere die Projektverträge. Erträge werden im Konzern dann erfasst, wenn Vermögenswerte übertragen oder eine Dienstleistung erbracht ist. Die Methode der Umsatzrealisierung bestimmt sich maßgeblich nach IFRS 15.35. Die Bewertung erfolgt insbesondere über selbst erstellte Controllinginstrumente. Aus der Anwendung der zeitraumbezogenen Methode mit anteiliger Gewinnrealisierung wird in 2019 ein positiver Effekt in den Umsatzerlösen i.H.v. 3.056 T€ realisiert.

Die in diese Berechnung einzubeziehenden Kosten bestehen aus allen direkten Kosten und anteiligen indirekten Kosten.

Rückstellungen für drohende Verluste aus laufenden Aufträgen werden gebildet, wenn sie absehbar sind.

Die Umsätze werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als noch nicht fakturierte Umsätze unter den Umsatzerlösen ausgewiesen. In der Bilanz erfolgt der Ausweis unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten und erhaltenen Anzahlungen entweder als Aktivposten unter der Bezeichnung "vertraglichen Vermögenswerte" oder als Passivposten "Verpflichtungen aus Aufträgen in Bearbeitung", falls der Betrag der erhaltenen Anzahlungen die angefallenen Auftragskosten übersteigt. Die übrigen Erlöse realisiert der Konzern, wenn die Leistung erbracht ist.

6 Ertragsteuern

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag wurden gemäß IAS 12 ("Income Taxes") erfasst. Im Geschäftsjahr 2019 wird laufender Ertragsteueraufwand des Konzerns i.H.v. 89 T€ (Vorjahr 333 T€) ausgewiesen. Daneben sind aktive bzw. passive latente Steuern bilanzorientiert abzugrenzen. Berücksichtigt werden die steuerlichen Auswirkungen, die sich aus temporären Unterschieden zwischen IFRS- und steuerrechtlichen Bilanzansätzen von Vermögenswerten bzw. Schulden ergeben und die sich in künftigen Wirtschaftsjahren umkehren werden. Sie werden auf der Grundlage der Steuersätze und -vorschriften ermittelt, die auf Basis der Gesetzeslage zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Auflösung der Unterschiede gelten werden.

Mit Übernahme der Anteile der Minderheitsgesellschafter der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH und dem Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags zwischen der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH und der infas Holding AG wurde im Jahr 2013 eine ertragsteuerliche Organschaft begründet und die Möglichkeit geschaffen, die steuerlichen Verlustvorträge der infas Holding AG zu nutzen. Steuerlich wird bei Vorliegen einer Organschaft nach § 14 Abs. 1 S. 2 KStG das Einkommen der Organgesellschaft vor Berücksichtigung des an den Organträger abgeführten Gewinns ermittelt und dem Organträger zugerechnet. Die Verrechnung mit Verlustvorträgen ist allerdings jährlich auf die Höhe von 1,0 Mio. € begrenzt. Der 1,0 Mio. € übersteigende Betrag kann zu 60 Prozent mit den Verlustvorträgen verrechnet werden (§ 10a Abs. 1 GewStG, § 10d Abs. 2 EStG).

Die körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge der Muttergesellschaft betragen zum 31.12.2019 ca. 4,7 Mio. € (Vorjahr 5,7 Mio. €) und ca. 0,4 Mio. € (Vorjahr 1,5 Mio. €). Die im Geschäftsjahr aktivierten latenten Steuern auf diese Verlustvorträge betragen 818 T€ (Vorjahr 1.158 T€). Dabei wurden wie im Vorjahr ein Steuersatz von 32,98 Prozent und ein Planungszeitraum von 5 Jahren berücksichtigt. Weitere aktive latente Steuern ergeben sich aus den unterschiedlichen Wertansätzen der Pensionsrückstellungen nach IFRS und den steuerlichen Vorschriften von 3.830 T€ (Vorjahr 2.964 T€) und betragen 1.263 T€ (Vorjahr 977 T€).

Die körperschaftsteuerlichen bzw. gewerbesteuerlichen Verlustvorträge der infas 360 GmbH betragen zum 31.12.2019 1.573 T€ (Vorjahr 1.208 T€) bzw. 1.567 T€ (Vorjahr 1.204 T€). Die Aktivierung von latenten Steuern aus den Anlaufverlusten der in 2014 neu gegründeten Tochtergesellschaft sind im laufenden Geschäftsjahr nicht erfolgt (Vorjahr 62 T€), da keine passiven latenten Steuern der infas 360 GmbH vorhandenen sind. Aktive latente Steuern i.H.v. 519 T€ (Vorjahr 337 T€) kamen daher nicht zum Ansatz. Entsprechend wurde der Verlustvortrag in vollständiger Höhe nicht genutzt.

Die körperschaftsteuerlichen bzw. gewerbesteuerlichen Verlustvorträge der infas quo GmbH betragen zum 31.12.2019 1.224 T€ (Vorjahr 849 T€) bzw. 1.224 T€ (Vorjahr 849 T€). Die Aktivierung von latenten Steuern aus den Anlaufverlusten der 2017 neu gegründeten Tochtergesellschaft sind nur i.H.v. 95 T€ (Vorjahr 75 T€) erfolgt - auf die Höhe der vorhandenen passiven latenten Steuern der infas quo GmbH. Aktive latente Steuern i.H.v. 308 T€ (Vorjahr 204 T€) kamen daher nicht zum Ansatz. Entsprechend wurde der Verlustvortrag i.H.v. 935 T€ (Vorjahr 620 T€) nicht genutzt.

Passive latente Steuern aus temporären Differenzen bei den Geschäfts- und Firmenwerten i.H.v. 167 T€ (Vorjahr 167 T€) bezogen auf die Tochtergesellschaft infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH sind mit 55 T€ (Vorjahr 55 T€) angesetzt worden. Weitere passive latente Steuern ergeben sich aus den unterschiedlichen Wertansätzen von immateriellen Vermögenswerten in der Steuerbilanz und der IFRS-Buchwerte. Sie wurden i.H.v. 168 T€ (Vorjahr 213 T€) angesetzt. Zudem wurden passive latente Steuern auf den unterschiedlichen Wertansätzen der Projekterlöse i.H.v. 1.650 T€ (Vorjahr 642 T€) erfasst. Darüber hinaus wurden passive latente Steuern auf die Wertansätze der zu Zeitwerten bewerteten erworbenen immateriellen Vermögenswerte von Lutum + Tappert i.H.v. 173 T€ angesetzt.

7 Auswirkung neuer Rechnungslegungsgrundsätze

Folgende neue bzw. geänderte Standards und Interpretationen wurden im Geschäftsjahr 2019 erstmals angewendet. Der aufgestellte Konzernabschluss der infas Holding AG entspricht damit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind.

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Vorschrift Titel Veröffentlicht im Anwendbar ab
(Geschäftsjahresbeginn)1
IFRS 16 Leasingverhältnisse Oktober 2017 01.01.2019
IAS 19 Änderungen beim Pensionsplan Februar 2018 01.01.2019
IAS 28 Anpassung Klassifikationen Oktober 2017 01.01.2019
IFRS 9 Änderungen Finanzinstrumente Oktober 2017 01.01.2019
IFRIC 23 Unsicherheit bei Ertragsteuern Juni 2017 01.01.2019
IFRS 2015-2017 Annual Improvements Projekt Dezember 2017 01.01.2019

1) Es wird jeweils angegeben, ab wann die genannten Standards und Interpretationen erstmals in der EU anzuwenden waren.

Aus der Anwendung des neuen Standards IFRS 16 Leasingverhältnisse ergeben sich umfangreiche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. IFRS 16 ersetzt IAS 17 Leasingverhältnisse sowie die dazugehörigen Interpretationen. Nach dem neuen Ein-Modell-Ansatz muss der Leasingnehmer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für die meisten Leasingverhältnisse in der Bilanz ausweisen. Der Leasingnehmer unterscheidet nicht mehr zwischen Operating- und Finanzierungs-Leasing.

Der neue Standard definiert ein Leasingverhältnis als einen Vertrag, bei dem das Recht zur Nutzung eines identifizierbaren Vermögenswerts für einen vereinbarten Zeitraum gegen Entgelt oder Gegenleistung übertragen wird. Der Leasinggegenstand muss identifizierbar sein und der Leasingnehmer muss ihn beherrschen können.

Der Leasingnehmer bilanziert ein Nutzungsrecht an einem Vermögenswert sowie eine Leasingverbindlichkeit zu dem Zeitpunkt, zu dem der Leasinggeber dem Leasingnehmer den Vermögenswert zur Nutzung überlässt.

Der infas-Konzern hat bei der erstmaligen Erfassung die Erleichterungsvorschrift der modifizierten retrospektiven Methode angewendet. Der Konzern hat den neuen Standard auf die bisher unter IAS 17 "Leasingverhältnisse" bzw. IFRIC 4 "Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält" angewendet. Die unter den langfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen im infas-Konzern grundsätzlich linear über die kürzere Periode von Nutzungsdauer oder Laufzeit des Leasingverhältnisses. Eventuell erforderliche kumulierte Wertminderungen werden ebenso erfasst. Die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts ermitteln sich als Barwert sämtlicher zukünftiger Leasingzahlungen zuzüglich der Leasingzahlungen, die im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Beginn des Leasingverhältnisses anfallen. Vertragsabschlusskosten bzw. anfängliche direkte Kosten des Leasingnehmers und geschätzte Kosten für die Demontage oder Wiederherstellung des Leasinggegenstands werden in den Barwert miteinbezogen.

Der erstmalige Ansatz der Leasingverbindlichkeiten bestimmt sich als Barwert der zu leistenden Leasingzahlungen. In der Folgebewertung wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeit entsprechend den Vorschriften für Finanzinstrumente nach IFRS 9 nach der Effektivzinsmethode zum 01.01.2019 durchschnittlich mit einem Zinssatz von 3,25 Prozent aufgezinst und erfolgsneutral um die geleisteten Leasingzahlungen vermindert.

Die Abschreibung des Nutzungsrechts ist den Abschreibungen zugeordnet. Die Aufzinsung der Leasingverbindlichkeit erfolgt in den Zinsaufwendungen.

Der Konzern hat zum 01.01.2019 Nutzungsrechte - Grundstücke und Bauten i.H.v. 2.910 T€ angesetzt. Darüber hinaus wurden Nutzungsrechte - Betriebs- und Geschäftsausstattung i.H.v. 143 T€ erfasst. Ausstehende Zahlungen für operative Leasingverhältnisse per 31.12.2018 beliefen sich auf 3.303 T€. Der mit dem gewichteten Grenzfremdkapitalzinssatz i.H.v 3,25 Prozent abgezinste Wert beläuft sich auf den in der Erstbilanzierung erfassten Betrag von 3.053 T€.

Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres beliefen sich auf 918 T€ bzw. 78 T€ für diese Nutzungsrechte und führten zu Restbuchwerten am Bilanzstichtag von 1.992 T€ für Grundstücke und Gebäude und 65 T€ für Betriebs- und Geschäftsausstattung. Aus der Aufzinsung der Leasingverbindlichkeit ergaben sich 77 T€. Der Zahlungsmittelabfluss aus Leasingverhältnissen betrug 1.260 T€.

Bei den Leasingverhältnissen handelt es sich im Wesentlichen bei den Grundstücken und Bauten um angemietete Büroräume für den Geschäftsbetrieb des Konzerns sowie bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung um Vermögenswerte für den Geschäftsbetrieb des Konzerns (Telekommunikation, Fahrzeuge etc.).

Die angesetzten Vertragslaufzeiten berücksichtigen die jeweiligen Planungen der Konzernleitung. Die Ausübung bestehender Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen wurde berücksichtigt, sofern diese als annähernd sicher eingeschätzt werden.

Aus der Anwendung der anderen neuen oder überarbeiteten IFRS-Standards und -Interpretationen ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns, führten jedoch teilweise zu zusätzlichen Anhangsangaben.

Das IASB und das IFRS IC haben nachfolgend aufgelistete Standards und Interpretationen veröffentlicht, die im Geschäftsjahr 2019 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Diese Standards und Interpretationen wurden von der EU bislang nicht übernommen und werden von der infas Holding AG nicht angewendet.

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Vorschrift Titel Veröffentlicht im Anwendbar ab (Geschäftsjahresbeginn)
IFRS 17 Standard für Versicherungsgeschäft Mai 2017 01.01.2021
Anpassung IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse Oktober 2018 01.01.2020
Anpassung IAS 1 Darstellung des Abschlusses Januar 2020 01.01.2022

Das IASB und das IFRS IC haben bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Konzernabschlusses nachfolgend aufgelistete Standards und Interpretationen veröffentlicht, die bereits im Rahmen des Komitologieverfahrens in das EU-Recht übernommen wurden, aber im Geschäftsjahr 2019 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Die infas Holding AG wendet diese Standards und Interpretationen nicht vorzeitig an.

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Vorschrift Titel Veröffentlicht im Anwendbar ab (Geschäftsjahresbeginn)
Anpassung Rahmenkonzept Anpassung Rahmenkonzept März 2018 01.01.2020
Anpassung IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 Zinssatz Benchmark Reform November 2019 01.01.2020
Anpassung IAS 1 und IAS 8 Darstellung des Abschlusses Oktober 2018 01.01.2020

Eine vorläufige Analyse der neuen Regelungen durch die Gesellschaft hat ergeben, dass sich kein wesentlicher Anpassungsbedarf bei der erstmaligen Anwendung ergeben wird.

BILANZERLÄUTERUNGEN

Die Bilanz ist nach Fristigkeit gegliedert, Vermögenswerte und Schulden sind in langfristig - bei Fälligkeit über einem Jahr - und kurzfristig aufgegliedert.

Langfristige Vermögenswerte

8 Immaterielle Vermögenswerte, Geschäfts- und Firmenwert

Der Konzern verfügt nur über einzeln erworbene sowie selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte sowie Geschäfts- oder Firmenwerte, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworben wurden.

Die erworbenen immateriellen Vermögenswerte umfassen Software, Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte, Kundenstamm und Geschäfts- oder Firmenwert. Software, Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und der Kundenstamm werden über ihre begrenzte voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben, die 3 bis 5 Jahre beträgt.

Die aktivierten Entwicklungskosten betreffen die selbst erstellte Datenbank CASA sowie selbst erstellte Software und selbst erstellte Online-Panels, die auf der Grundlage einer geplanten Nutzungsdauer von 5 bis 10 Jahren abgeschrieben werden.

Entsprechend den Regelungen des IFRS 3 in Verbindung mit IAS 36 und um eventuelle Wertminderungen von Firmenwerten zu ermitteln, hat die infas Holding AG ihre zahlungsmittelgenerierenden Einheiten entsprechend der internen Berichterstattung festgelegt. Zur Prüfung der Werthaltigkeit wurde der jährliche Impairment-Test nach IAS 36 für zahlungsmittelgenerierende Einheiten, denen ein Geschäft- und Firmenwert zugeordnet ist, durchgeführt. Darüber hinaus werden Geschäfts- oder Firmenwerte mindestens einmal jährlich überprüft, wenn Sachverhalte oder Gründe vorliegen sollten, die auf eine Minderung der Buchwerte schließen lassen. Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte ergibt sich aus dem Anlagespiegel.

Wertminderung auf Firmenwerte

Unter dem Posten Geschäfts- oder Firmenwert ist zum 31.12.2019 der Geschäftswert der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH (Buchwert - wie im Vorjahr -167 T€) ausgewiesen, der im Rahmen der Gründung der Gesellschaft entstanden ist.

Für den Geschäfts- oder Firmenwert wurde als erzielbarer Ertrag der Nutzungswert auf der Grundlage einer Cashflow-Planung (5-Jahresdetailplanung sowie Fortschreibung unter Berücksichtigung des erwarteten Wachstums) unter der die Erfahrung der Vergangenheit berücksichtigenden Annahme einer stetigen Geschäftsentwicklung und eines Kapitalisierungszinssatzes von 6,78 Prozent vor Steuern (Vorjahr. 7,83 Prozent vor Steuern) ermittelt. Der zur Diskontierung verwendete Kapitalisierungszinssatz basiert auf einem risikofreien Zinssatz von 0,20 Prozent sowie auf einer Marktrisikoprämie, die aus einer Bandbreite von 6,0 bis 8,0 Prozent mit 7,5 Prozent berechnet wurde. Der individuell abgeleitete Beta-Faktor wurde mit 0,82 angesetzt. Ein Wachstumsabschlag zur Extrapolation des letzten Planjahres erfolgte i.H.v. 1,0 Prozent. Es ergab sich kein Wertminderungsbedarf.

Der im Geschäftsjahr 2018 erstmals angesetzte Geschäfts- oder Firmenwert der durch den vollständigen Erwerb der Anteile der Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH entstanden ist, belief sich auf 1.455 T€. Im laufenden Geschäftsjahr 2019 wurde die Bewertung der identifizierten Vermögenswerte und Schulden fertiggestellt. Die beizulegenden Zeitwerte der Software, des Kundenstamms und des Auftragsbestands beliefen sich auf 732 T€. Die Werte für 2018 wurden angepasst, um diese final abzubilden.

Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde den Segmenten zugeordnet, die aus den Synergien des Zusammenschlusses Nutzen ziehen. Die Verteilung des Geschäfts- oder Firmenwerts erfolgte aufgrund der erwarteten Synergieeffekte und der beizulegenden Zeitwerte des Vermögens der Bereiche.

Der Geschäfts- oder Firmenwert der dem Geschäftsbereich der infas 360 GmbH zugeordnet werden konnte, beläuft sich zum 31.12.2019 auf einen Buchwert von 622 T€.

Für den Geschäfts- oder Firmenwert wurde als erzielbarer Ertrag der Nutzungswert auf der Grundlage einer Cashflow-Planung (5-Jahresdetailplanung sowie Fortschreibung unter Berücksichtigung des erwarteten Wachstums) unter der die Erfahrung der Vergangenheit berücksichtigenden Annahme einer stetigen Geschäftsentwicklung und eines Kapitalisierungszinssatzes von 6,78 Prozent vor Steuern ermittelt. Der zur Diskontierung verwendete Kapitalisierungszinssatz basiert auf einem risikofreien Zinssatz von 0,20 Prozent sowie auf einer Marktrisikoprämie, die aus einer Bandbreite von 6,0 bis 8,0 Prozent mit 7,5 Prozent berechnet wurde. Der individuell abgeleitete Beta-Faktor wurde mit 0,82 angesetzt. Ein Wachstumsabschlag zur Extrapolation des letzten Planjahres erfolgte i.H.v. 1,0 Prozent. Es ergab sich kein Wertminderungsbedarf. Schwankt der zur Diskontierung genutzte Kapitalisierungszinssatz um 1 Prozentpunkt, ergeben sich keine Wertminderungen.

Der Geschäfts- oder Firmenwert der dem Geschäftsbereich der Lutum + Tappert DV-Beratung zugeordnet werden konnte beläuft sich zum 31.12.2019 auf einen Buchwert von 601 T€.

Für den Geschäfts- oder Firmenwert wurde als erzielbarer Ertrag der Nutzungswert auf der Grundlage einer Cashflow-Planung (5-Jahresdetailplanung sowie Fortschreibung unter Berücksichtigung des erwarteten Wachstums) unter der die Erfahrung der Vergangenheit berücksichtigenden Annahme einer stetigen Geschäftsentwicklung und eines Kapitalisierungszinssatzes von 13,86 Prozent vor Steuern ermittelt. Der zur Diskontierung verwendete Kapitalisierungszinssatz basiert auf einem risikofreien Zinssatz von 0,20 Prozent sowie auf einer Marktrisikoprämie, die aus einer Bandbreite von 6,0 bis 8,0 Prozent mit 7,5 Prozent berechnet wurde. Der individuell abgeleitete Beta-Faktor wurde mit 1,23 angesetzt. Ein Wachstumsabschlag zur Extrapolation des letzten Planjahres erfolgte i.H.v. 1,0 Prozent. Es ergab sich kein Wertminderungsbedarf. Schwankt der zur Diskontierung genutzte Kapitalisierungszinssatz um 1 Prozentpunkt, ergeben sich keine Wertminderungen.

9 Sachanlagen

Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und des Sachanlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagespiegel.

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Anschaffungs-/Herstellungskosten Abschreibungen/Wertminderungen
Stand 01.01.2019
T€
Zugänge Abgänge
T€
Zugang IFRS 16 Stand 31.12.2019
T€
Stand 01.01.2019
T€
Zugänge Abgänge
T€
Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene Konzessionen gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.331 29 1.065 894 91
-295 -286
Geschäfts- oder Firmenwert 1.390 1.390 0 0
Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte 1.703 115 1.818 630 336
4.424 -151 4.273 1.524 141
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.868 115 2.170 2.244 247
-813 -813
Nutzungsrecht Gebäude 2..910 2.910 0 918
Nutzungsrecht Betriebs- und Geschäftsausstattung 143 143 0 78
Sonstige Finanzanlagen 5 0 0 5 5 0
7.297 259 3.053 9.501 3.773 1.670
-1.108 -1099
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Abschreibungen/Wertminderungen Restbuchwerte
Zugänge Erstkonsolidierung
T€
Stand 31.12.2019
T€
Stand 31.12.2019
T€
Stand 31.12.2018
T€
Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene Konzessionen gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 699 366 437
Geschäfts- oder Firmenwert 0 0 1.390 1.390
Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte 966 852 1.073
0 1.665 2.608 2.900
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.678 492 624
Nutzungsrecht Gebäude 918 1.992
Nutzungsrecht Betriebs- und Geschäftsausstattung 78 65
Sonstige Finanzanlagen 0 5 0 0
0 4.344 5.157 3.524
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Anschaffungs-/Herstellungskosten Abschreibungen/Wertminderungen
Stand 01.01.2018
T€
Zugänge Abgänge
T€
Zugänge Erstkonsolidierung
T€
Stand 31.12.2018
T€
Stand 01.01.2018
T€
Zugänge Abgänge
T€
Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.047 71 213 1.331 837 57
Geschäfts- oder Firmenwert 167 0 1.223 1.390 0 0
Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte 990 286 427 1.703 419 211
2.204 357 1.863 4.424 1.256 268
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.382 509 1 2.868 1.995 273
-24 -24
Finanzanlagen
Sonstige Finanzanlagen 5 0 0 5 5 0
4.591 866 1.864 7.297 3.256 541
-24 -24
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Abschreibungen/Wertminderungen Restbuchwerte
Zugänge Erstkonsolidierung
T€
Stand 31.12.2018
T€
Stand 31.12.2018
T€
Stand 31.12.2017
T€
Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0 894 437 210
Geschäfts- oder Firmenwert 0 0 1.390 167
Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte 0 630 1.073 571
0 1.524 2.900 948
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0 2.244 624 387
Finanzanlagen
Sonstige Finanzanlagen 0 5 0 0
0 3.773 3.524 1.335

Im Wesentlichen resultieren die Zugänge des Geschäftsjahres 2019 im Bereich der Sachanlagen aus der Erstbilanzierung der Nutzungsrechte nach IFRS 16

10 Sonstige Finanzanlagen

Bezüglich der Entwicklung der sonstigen Finanzanlagen verweisen wir auf den Anlagespiegel. Es handelt sich um Anteile unter 20 Prozent an einer Gesellschaft, die sich in Liquidation befindet. Die Anteile wurden bereits in Vorjahren auf den Fair Value von 1,00 € abgeschrieben.

11 Anteile an at equity bilanzierten Unternehmen

Im Geschäftsjahr 2016 beteiligte sich die infas 360 GmbH zu 33,33 Prozent an der im August 2016 mit einem Stammkapital i.H.v. insgesamt 30 T€ neu gegründeten BNS - Business Network Solutions GmbH, Bonn. Die Gesellschaft wird als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode bilanziert. Weitere Zuzahlungen in das Eigenkapital sind i.H.v. 450 T€ insgesamt von den Gesellschaftern (infas 360 GmbH mit 150 T€) erfolgt. Die Anschaffungskosten für die Beteiligung betragen 160 T€. Aufbauend auf den Anschaffungskosten zum Erwerbszeitpunkt wird der Wertansatz jeweils in Höhe der auf die Anteile entfallenden Eigenkapitalveränderung bei dem at equity bewerteten Unternehmen fortgeschrieben. (vgl. auch Tz 26).

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31.12.2019
T€
Vorjahr
T€
Anschaffungskosten 55 98
Anteil des Konzerns am Ergebnis 4 -43
Gesamt 59 55

Folgende Tabelle enthält die zusammengefassten finanziellen Informationen zu dem at equity bewerteten Anteil:

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2019 2018
T€ Gesamt Anteil infas Gesamt Anteil infas
Vermögen 186 62 250 83
Davon kurzfristig 153 51 173 58
Hierin 'Zahlungsmittel' 152 51 172 57
Davon langfristig 33 11 77 25
Schulden 8 3 85 28
Davon kurzfristig 8 3 85 28
Davon langfristig 0 0 0 0
Nettovermögen 178 59 165 55
Buchwert der Beteiligung 59 55
Abschreibungen 44 15 44 15
Sonstige Aufwendungen 20 7 85 28
Jahresergebnis 13 4 -129 -43

12 Übrige langfristige Vermögenswerte

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31.12.2019
T€
Vorjahr
T€
Latente Steueransprüche 2.176 2.273
Sonstige Vermögenswerte 84 116
Gesamt 2.260 2.389

Die latenten Steueransprüche betreffen im Wesentlichen die aktiven latenten Ertragsteuern aus den steuerlichen Verlustvorträgen der infas Holding AG und aus den unterschiedlichen Wertansätzen der Rückstellungen für Pensionen. Es handelt sich um nichtfinanzielle Vermögenswerte (vgl. auch Tz 6 und Tz 28).

Die sonstigen Vermögenswerte beinhalten wie im Vorjahr Kautionen, die für ein bis Februar 2023 laufendes Mietverhältnis geleistet worden sind. Es handelt sich hierbei um finanzielle Vermögenswerte.

Kurzfristige Vermögenswerte

13 Vorräte, Forderungen und sonstige Vermögenswerte

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31.12.2019
T€
Vorjahr nach Anpassung PPA
T€
Vorjahr
T€
Vorräte 182 201 108
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.070 2.290 2.290
Vertragliche Vermögenswerte 3.178 2.880 2.880
Ertragsteuerforderungen 223 85 1
Sonstige Vermögenswerte 1.152 432 432
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 16.032 14.788 14.788
Gesamt 22.836 20.676 20.499

Aufgrund der zum 31.12.2018 erfassten finalen Kaufpreisallokation (PPA) wurden die oben genannten Werte angepasst (vgl. Tz 2). Zur besseren Darstellung wurden die Vorjahreswerte vor Erfassung der PPA gesondert dargestellt.

Bei den Vorräten handelt es sich i.H.v. 17 T€ (Vorjahr 4 T€) um zur Veräußerung im normalen Geschäftsgang bestimmte wissenschaftliche Druckwerke sowie i.H.v. 165 T€ (Vorjahr 104 T€) für einen Kundenauftrag bestimmte Datenbestände. Der angepasste Vorjahreswert der Vorräte enthält 93 T€ für den angesetzten Auftragsbestand (vgl. Tz 2). Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten. Wertberichtigungen waren im Geschäftsjahr 2019 wie auch im Vorjahr nicht erforderlich.

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und den sonstigen Vermögenswerten handelt es sich wie im Vorjahr um kurzfristig fällige Vermögenswerte, in denen überfällige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i.H.v. 92 T€ (Vorjahr 56 T€) enthalten sind und auf die Wertberichtigungen i.H.v. 33 T€ (Vorjahr 40 T€) erfolgten. Weiterer Wertberichtigungsbedarf besteht nicht.

Die sonstigen Vermögenswerte enthalten abgegrenzte Zahlungen, die geleistet wurden, deren Leistung aber erst 2020 erfolgt, i.H.v. 104 T€ (Vorjahr 224 T€) sowie Umsatzsteuerforderungen i.H.v. 31 T€ (Vorjahr 190 T€). Darüber hinaus wurde eine Vorauszahlung an die gesetzlichen Krankenkassen i.H.v. 913 T€ geleistet und entsprechend aktiviert. Wir verweisen hierzu auf die Erläuterungen unter Tz 17 im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit mit der Deutschen Rentenversicherung.

Die sonstigen Vermögenswerte beinhalten finanzielle Vermögenswerte i.H.v. 885 T€ (Vorjahr 208 T€) und nichtfinanzielle Vermögenswerte i.H.v. 267 T€ (Vorjahr 224 T€).

Bei den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten i.H.v. 16.032 T€ (Vorjahr 14.788 T€) handelt es sich wie im Vorjahr um Kassenbestände, Kontokorrentguthaben und um Geldmarktanlagen, die mit Zinssätzen zwischen -0,5 Prozent bis -0,179 Prozent verzinst wurden. Die liquiden Mittel bilden den Finanzmittelfonds der Kapitalflussrechnung. Es liegen keine Verfügungsbeschränkungen vor.

Die vertraglichen Vermögenswerte beziehen sich auf Erlöse aus laufenden Projekten. Die Salden dieses Postens schwanken in Abhängigkeit der zum jeweiligen Stichtag laufenden Projekte sowie der unterschiedlichen vereinbarten Zahlungsplänen (vgl. Tz 5, dort: Umsatzerlöse).

14 Eigenkapital

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31.12.2019
T€
Vorjahr
T€
Gezeichnetes Kapital 9.000 9.000
Eigene Anteile 0 -1
Gewinnrücklage, Gesetzliche Rücklage 266 254
Kumuliertes sonstiges Konzernergebnis -1.943 -1.343
Eigenkapitalminderung infolge vollständiger Anteilsübernahme -4.002 -4.002
Konzernbilanzgewinn 4.798 4.134
Eigenkapital 8.119 8.042

Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) ist voll eingezahlt und beträgt 9.000.000,00 €, eingeteilt in 9.000.000 Inhaberaktien (nennwertlose Stückaktien).

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19.07.2017 ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 18.07.2022 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 4.500.000,00 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Bis zum Bilanzstichtag wurde hiervon kein Gebrauch gemacht.

Nach dem Erwerb von weiteren 15 Prozent der Geschäftsanteile an der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH im Geschäftsjahr 2013 ist die infas Holding AG zu 100 Prozent an dieser Tochtergesellschaft beteiligt. Der Kaufpreis für diese Anteile zuzüglich der Anschaffungsnebenkosten i.H.v. 4.040 T€ wurde mit dem Buchwert der Anteile ohne herrschenden Einfluss i.H.v. 38 T€ verrechnet und unmittelbar im Eigenkapital erfasst.

Das sonstige Konzernergebnis berücksichtigt die erfolgsneutrale Veränderung des versicherungsmathematischen Verlusts der Rückstellungen für Pensionen i.H.v. 896 T€ (Vorjahr Gewinn 49 T€). Aktive latente Steuern aus der Erfassung des Verlusts werden i.H.v. -296 T€ (Vorjahr 16 T€) berücksichtigt.

Die im Geschäftsjahr 2018 durch den Konzern erworbenen eigenen Aktien wurden im laufenden Geschäftsjahr an Mitarbeiter ausgegeben. Die im Vorjahr gebildete Rücklage für eigene Aktien wurde dementsprechend in 2019 aufgelöst.

Kapitalmanagement

Die Ziele des Kapitalmanagements des Konzerns liegen in der Sicherstellung der Unternehmensfortführung, in der Gewährleistung einer adäquaten Verzinsung des Eigenkapitals und in der Aufrechterhaltung einer optimalen, die Kapitalkosten möglichst gering haltenden Kapitalstruktur.

Langfristige Schulden

15 Rückstellungen für Pensionen

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Stand 01.01.2019
T€
Aufzinsung
T€
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste
T€
Zinsertrag Plan Assets
T€
31.12.2019
T€
5.153 104 896 -16 6.137

Die Pensionsrückstellung wurde einerseits für unmittelbare Versorgungszusagen gegenüber zwei ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern gebildet und umfasst Alters- und Invalidenrente nach Maßgabe eines leistungsorientierten Plans. Der Anspruch auf Altersrente wird erworben, wenn das Dienstverhältnis mit oder nach Vollendung einer festen Altersgrenze endet. Die Altersrente bemisst sich in einem Prozentsatz des vereinbarten Monatsgehalts.

Bei der im Rahmen des vollständigen Erwerbs der Anteile der Lutum+ Tappert DV Beratung GmbH zugegangenen Pensionsverpflichtung andererseits handelt es sich um Versorgungszusagen gegenüber der ausgeschiedenen Geschäftsführer der Gesellschaft und umfasst eine Alters-Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung (leistungsbezogene Zusage). Die Altersversorgung umfasst einen vereinbarten Betrag und beginnt mit Dienstzeitende oder nach Vollendung einer festen Altersgrenze.

Rechnungsgrundlagen und Parameter:

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Biometrische Rechnungsgrundlagen laut Richttafeln von Prof. Dr. Heubeck 31.12.2019
%
Vorjahr
%
Rechnungszins 0,8 - 1,12 1,95
Entgelttrend 0,0 - 2,5 0,0 - 2,5
Rententrend 0,0 - 1,5 0,0 - 1,5

Der Entgelttrend ist aufgrund der Art der Zusage ohne Auswirkung.

Der Betrag der Pensionsrückstellung nach IAS 19 entspricht dem nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag bewerteten Versorgungsanspruch unter Einbeziehung eines eingetretenen versicherungsmathematischen Gewinns. Die Veränderung des versicherungsmathematischen Verlusts i.H.v. 896 T€ (Vorjahr Gewinn 49 T€) ist erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Die Aufwendungen im Zusammenhang mit den Pensionszusagen für die ausgeschiedenen Mitarbeiter umfassen nur noch den Zinsaufwand i.H.v. 104 T€ (Vorjahr 95 T€) und enthalten keinen im Personalaufwand auszuweisenden Dienstzeitaufwand. Der Barwert der Pensionsverpflichtung (DBO) veränderte sich wie folgt:

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31.12.2019
T€
Vorjahr
T€
DBO 01.01. 5.153 4.980
Dienstzeitaufwand 0 0
Zinsaufwand (erfolgswirksam) 104 95
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus der Änderung der finanziellen Annahmen 895 -29
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus erfahrungsbedingten Anpassungen 1 -20
Zugang aus L+T DBO 0 853
Zugang aus L+T Plan Assets 0 -726
Zinsertrag Plan Assets -16 0
DBO 31.12. 6.137 5.153

Die Entwicklung der "defined benefit obligation" (DBO) ist aus folgender Übersicht ersichtlich:

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Finanzierungsstand 2019
T€
2018
T€
2017
T€
2016
T€
2015
T€
Verpflichtungsumfang für Pensionen (DBO) 6.137 5.153 4.980 5.061 4.349

Die folgende Sensitivitätsanalyse zeigt für jede wesentliche versicherungsmathematische Annahme zum Stichtag, wie sich eine mögliche Veränderung der Annahmen auf die Höhe der Pensionsverpflichtung zum betreffenden Stichtag ausgewirkt hätte.

Sensitivitätsanalyse

Der Anstieg (Rückgang) des Diskontierungssatzes bzw. des Rententrends um jeweils 0,5 Prozent würde im Jahr 2019 zu folgenden DBO führen.

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Anstieg um 0,5
Prozent Mio. €
Rückgang um 0,5
Prozent Mio. €
Diskontierungssatz 5,5 6,7
Rententrend 6,4 5,6

16 Verbindlichkeiten langfristig

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31.12.2019
T€
Vorjahr nach Anpassung PPA
T€
Vorjahr
T€
Latente Steuerschulden 2.046 1.152 910
Leasingverbindlichkeit 1.136 0 0
Kaufpreisverbindlichkeit langfristig 480 480 480
Gesamt 3.662 1.632 1.390

Aufgrund der zum 31.12.2018 erfassten finalen Kaufpreisallokation (PPA) wurden die oben genannten Werte angepasst (vgl. Tz 2). Zur besseren Darstellung wurden die Vorjahreswerte vor Erfassung der PPA gesondert dargestellt. Die Fristigkeit der langfristigen Leasingverbindlichkeit liegt zwischen einem und fünf Jahren.

Hinsichtlich der Ermittlung der latenten Steuern vgl. Tz 28.

Kurzfristige Schulden

17 Ertragsteuerschulden und sonstige Rückstellungen

Bei den ausgewiesenen Ertragsteuerschulden i.H.v. 107 T€ (Vorjahr 260 T€) handelt es sich im Wesentlichen um die zu erwartende Körperschaft- und Gewerbesteuerzahlung für das Jahr 2019.

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Kurzfristige Rückstellungen Stand 01.01.2019
T€
Stand 01.01.2019 nach PPA
T€
Verbrauch
T€
Auflösung
T€
Zuführung
T€
Stand 31.12.2019
T€
Berufsgenossenschaft 24 24 22 2 21 21
Jahresabschluss 131 131 131 0 162 162
Prozessrisiko 1.181 1.181 0 0 50 1.231
Übrige Rückstellungen 154 251 151 100 175 175
1.490 1.587 304 5 408 1.589

Die kurzfristigen Rückstellungen beinhalten eine Rückstellung für Prozessrisiken, die zum 31.12.2019 einen Betrag i.H.v. 1.231 T€ umfasst. Diese Prozessrisiken betreffen insbesondere einen Rechtsstreit gegen die Deutsche Rentenversicherung hinsichtlich der Behandlung freiberuflich tätiger Mitarbeiter. Die Deutsche Rentenversicherung hat im Nachgang zu einer Prüfung Forderungen in einer Größenordnung von 2,9 Mio. € gestellt. Die offensichtliche Unrichtigkeit des Bescheids wurde in der Begründung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung des Bescheids von infas ausführlich dargelegt und mit empirischen Daten unterfüttert, so dass dem Antrag entsprochen wurde. Die diesen Rückstellungen zugrunde liegenden Verpflichtungen werden voraussichtlich innerhalb von 12 Monaten fällig. Wir verweisen zudem auf Tz 13 und die dort gemachten Aussagen zu den geleisteten Zahlungen an die Krankenkassen i.H.v. 913 T€.

18 Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

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31.12.2019
T€
Vorjahr nach Anpassung PPA
T€
Vorjahr
T€
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 735 690 690
Vertragliche Verbindlichkeiten 4.894 5.689 5.689
Sonstige Verbindlichkeit 4.054 3.591 3.255
Leasingverbindlichkeiten 1.016 0 0
Gesamt 10.699 9.971 9.634

Der angepasste Vorjahreswert der sonstigen Verbindlichkeiten enthält die im Rahmen der Kaufpreisallokation (PPA) erfasste Umsatzabgrenzung (vgl. Tz 2). Der Gesamtbetrag der erhaltenen Anzahlungen (einschließlich Projekte, für die Leistungen erbracht worden sind) beträgt zum Bilanzstichtag 24.218 T€ (Vorjahr 22.276 T€). Von den erhaltenen Anzahlungen werden die bis zum Abschlussstichtag entstandenen Auftragskosten (in 2019: insgesamt 22.559 T€) abgezogen, so dass sich, je nach Saldo, pro Projekt ein positiver Saldo (vertraglicher Vermögenswert i.H.v. 3.235 T€) oder negativer Saldo (vertragliche Verbindlichkeit 4.894 T€) ergibt. Vergleiche hierzu auch Tz 5, dort: Umsatzerlöse.

Durch die Erstanwendung von IFRS 16 wurden kurz- und langfristige Leasingverbindlichkeiten i.H.v. 3.054 T€ angesetzt. Bis zum 31.12.2019 hat sich der Buchwert der kurz- und langfristigen Leasingverbindlichkeit auf 2.152 T€ fortentwickelt. Vergleiche hierzu auch Tz 5 und 16.

Die Verbindlichkeiten i.H.v. insgesamt 10.699 T€ (Vorjahr 9.971 T€) beinhalten finanzielle Verbindlichkeiten i.H.v. 5.660 T€ (Vorjahr 3.810 T€) und nichtfinanzielle Verbindlichkeiten i.H.v. 5.039 T€ (Vorjahr 5.824 T€).

Die Leistungsverpflichtungen werden in der Regel durch Dienstleistungen im Bereich der studienbezogenen Datenerhebung und Datenaufbereitung erbracht. Dafür werden teilweise auch externe Dienstleister eingesetzt.

Die vertraglichen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Anzahlungen aus Projektverträgen sowie aus noch zu erbringenden Service- und Updateleistungen.

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Finanzielle Verbindlichkeiten 31.12.2019
T€
Vorjahr
T€
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 735 690
Verbindlichkeiten Personal 1.376 1.400
Kaufpreisverbindlichkeit 400 400
Verbindlichkeiten Steuern 1.552 1.093
Leasingverbindlichkeit 1.016 0
Sonstige 581 227
Gesamt 5.660 3.810
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Nichtfinanzielle Verbindlichkeiten 31.12.2019
T€
Vorjahr
T€
Vertragliche Verbindlichkeiten 4.894 5.689
Lohnsteuerverbindlichkeiten 145 135
Gesamt 5.039 5.824

Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gliederung der Gesamtergebnisrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren.

19 Umsatzerlöse

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2019
T€
Vorjahr
T€
Gesamt 34.983 29.344

Die Umsatzerlöse können weitestgehend den Auftragserlösen aus Markt- und Sozialforschung zugerechnet werden. Im Geschäftsjahr wurden Projekte im Wert von 22.357 T€ nach IFRS 15.B18 bewertet. Hieraus resultiert ein positiver Effekt auf die Umsatzerlöse i.H.v. 3.056 T€. Die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Geschäftsbereichen wird in der Segmentberichterstattung unter Tz 29 dargestellt.

Der übliche Zeitpunkt der Leistungserbringung, außerhalb der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung, ist die Lieferung von Daten oder Berichten und Abnahme durch den Kunden zum Ende eines Projektes. Die jeweiligen Zahlungsbedingungen werden in einem Zahlungsplan individuell mit dem Kunden vereinbart. Überwiegend wird zum Zeitpunkt der Leistungserfüllung eine Schlussrechnung des Projektes gestellt.

Die Leistungsverpflichtungen werden in der Regel durch Dienstleistungen im Bereich der studienbezogenen Datenerhebung und Datenaufbereitung erbracht. Dafür werden teilweise auch externe Dienstleister eingesetzt.

Aus den zu Beginn des Geschäftsjahres bilanzierten vertraglichen Verbindlichkeiten wurden im Geschäftsjahr Umsatzerlöse von 18.933 T€ (Vorjahr 25.047 T€) realisiert.

Zum Ende des Geschäftsjahres bestehen offene Leistungsverpflichtungen aus bestehenden Verträgen in Höhe von 40.841 T€ (Vorjahr 46.332 T€). Die Umsatzrealisation daraus wird im Wesentlichen im kommenden Geschäftsjahr erwartet.

Im Rahmen des Erwerbs der Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH sind zum 31. Dezember 2018 vertragliche Verpflichtungen in Höhe von 465 € zugegangen.

20 Andere aktivierte Eigenleistungen

Ausgewiesen werden die im Geschäftsjahr angefallenen Herstellungskosten für die Entwicklung zweier Online Panels, die zukünftig in der Marktforschung des Geschäftsbereich infas quo eingesetzt werden sollen.

21 Sonstige betriebliche Erträge

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2019
T€
Vorjahr
T€
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 11 5
Erträge aus Beitragserstattungen Vorjahre 47 9
Erträge aus Sachbezügen 44 21
Übrige 13 10
Gesamt 115 45

22 Materialaufwand

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2019
T€
Vorjahr
T€
Aufwendungen für bezogene Leistungen 14.599 11.029
Gesamt 14.599 11.029

Der Anstieg der Aufwendungen für bezogene Leistungen ist im Wesentlichen auf die stark gestiegene Zahl der persönlichen Interviews zzgl. notwendiger Nebenkosten zurückzuführen. Darüber hinaus wurden aufgrund saisonaler Schwankungen mehr externe Kapazitäten für Telefoninterviews bezogen.

23 Personalaufwand

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2019
T€
Vorjahr
T€
Löhne und Gehälter 10.338 8.231
Soziale Abgaben 1.882 1.494
Aufwendungen für Altersversorgung 13 298
Gesamt 12.233 10.023

Die Mitarbeiter erhalten Leistungen aus der gesetzlich festgesetzten Sozialversicherung, für die Teile des Einkommens eingezahlt werden. Daneben bestehen im Konzern arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherungszusagen. Da nach Zahlung der Beiträge an die öffentlichen und privaten Versicherungsträger für die Gesellschaften keine weiteren Verpflichtungen bestehen, werden diese Pläne als beitragsorientierte Pläne behandelt. Laufende Beitragszahlungen wurden als Aufwendungen für den betreffenden Zeitraum angesetzt.

Im Geschäftsjahr 2019 betrug der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeitnehmer 782 T€ (Vorjahr 576 T€). Daneben wurden weitere 6 T€ (Vorjahr 4 T€) in Direktversicherungen eingezahlt.

24 Abschreibungen

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2019
T€
Vorjahr
T€
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 428 316
Abschreibungen auf Nutzungsrechte 996 0
Abschreibungen auf Sachanlagen 246 225
Abschreibungen auf finanziellen Vermögenswert 97 284
Gesamt 1.767 825

Die Abschreibungen der Nutzungsrechte ergeben sich aus der Anwendung von IFRS 16 und sind aus dem Anlagenspiegel in Tz 9 ersichtlich. Die Abschreibungen auf finanzielle Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen die Abschreibung auf den zu beizulegenden Zeitwerten bewerteten Auftragsbestand aus dem Unternehmenszusammenschluss mit der Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH (vgl. Tz 2).

25 Sonstige betriebliche Aufwendungen

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2019
T€
Vorjahr
T€
Rechts- und Beratungskosten 670 519
Werbe- und Reisekosten 840 406
Versand- und Telefonkosten 678 711
Raum- und Nebenkosten 562 1.143
Fremdarbeiten und Verwertungsgebühren 55 0
Miet- und Leasingaufwendungen 0 48
EDV-Wartungskosten 345 491
Aufwand für Lizenzen 0 69
Kosten der Hauptversammlung, Pressemitteilungen 41 40
Aufsichtsratsvergütungen einschließlich Auslagen 94 102
Versicherungen, Beiträge 68 58
Übrige 318 479
Gesamt 3.670 4.066

Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die Posten Raum- und Nebenkosten bzw. Miet- und Leasingaufwendungen zurückzuführen, da Miet- und Leasingverpflichtungen im Rahmen der Anwendung von IFRS 16 entsprechend separat bilanziert worden sind. Es entstand ein Zahlungsmittelabfluss aus Leasingverhältnissen i.H.v. 1.260 T€.

26 Ergebnis aus at equity bilanzierten Unternehmen

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2019
T€
Vorjahr
T€
Gesamt 4 -43

Bezüglich des ausgewiesenen Anteils des Konzerns am Ergebnis verweisen wir auf die Erläuterungen in Tz 11.

27 Finanzergebnis

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2019
T€
Vorjahr
T€
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 2
Zinsen aus Plan Assets 16 0
Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen -10 -4
Zinsanteil der Zuführung zu den Leasingverbindlichkeiten -76 0
Zinsanteil der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen -104 -95
Gesamt -174 -97

Die Zinsen aus den Plan Assets resultieren aus den mitgeteilten Zinserträgen im Zusammenhang mit der erworbenen Pensionsverpflichtung im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses mit der Lutum + Tappert DV Beratung GmbH (vgl. Tz 15). Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen resultieren aus der Kategorie "zum beizulegenden Zeitwert bewertet" und enthalten im Wesentlichen Negativzinsen und Steuerverbindlichkeiten. Der Zinsanteil der Zuführung zu den Leasingverbindlichkeiten ist vollständig aus der Folgebilanzierung der Leasingverbindlichkeiten zurückzuführen. Weitere Aufwendungen und Erträge aus Finanzinstrumenten sind nicht angefallen. Hinsichtlich möglicher finanzieller Risiken vgl. Tz 34.

28 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

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2019
T€
Vorjahr
T€
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -89 -333
Veränderung latente Steuern -1.287 -1.040
Gesamt -1.376 -1.373

Der Ertragsteueraufwand setzt sich aus laufenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie der Veränderung der aktiven und passiven latenten Steuern zusammen.

Bei den latenten Körperschaftsteuern ist wie im Vorjahr ein Steuersatz von 15,825 Prozent zugrunde gelegt worden. Die latente Gewerbesteuer ist mit dem individuellen Steuersatz pro Gesellschaft ermittelt worden. Durchschnittlich wurde der Gewerbesteuersatz mit 17,15 Prozent wie im Vorjahr berücksichtigt. Der Konzernsteuersatz in der steuerlichen Überleitungsrechnung für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer beträgt für das Jahr 2019 wie auch im Vorjahr 32,98 Prozent.

Die nachfolgende Übersicht zeigt die latenten Steuern entsprechend den Erläuterungen in Tz 6.

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2019
T€
Vorjahr nach Anpassung PPA
T€
Vorjahr
T€
Aktive latente Steuern
Insbesondere aus steuerlichen Verlustvorträgen 2.176 2.273 2.273
Passive latente Steuern
Aus temporären Differenzen 2.046 1.152 910

Aufgrund der zum 31.12.2018 erfassten finalen Kaufpreisallokation (PPA) wurden die oben genannten Werte angepasst (vgl. Tz 2). Zur besseren Darstellung wurden die Vorjahreswerte vor Erfassung der PPA gesondert dargestellt.

Aktive und passive latente Steuern resultieren aus folgenden Posten, wobei die steuerlichen Verlustvorträge unverfallbar sind:

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Aktive latente Steuern 2019
T€
Vorjahr
T€
Verlustvorträge 1.740 1.837
Pensionsrückstellung 1.263 977
Bruttowert 3.003 2.814
Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern/nicht angesetzte aktive latente Steuern -827 -541
2.176 2.273
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Passive latente Steuern 2019
T€
Vorjahr
T€
Firmenwerte 55 55
Immaterielle Vermögenswerte 340 213
Umbewertung vertraglicher Vermögenswert 1.650 642
Gesamt 2.046 910

Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge belaufen sich beim Segment infas-Institut auf 818 T€ (Vorjahr 1.158 T€), infas 360 auf 0 T€ (Vorjahr 62 T€) sowie infas quo auf 95 T€ (Vorjahr 75 T€). Daneben bestehen aktive latente Steuern aus temporären Differenzen zwischen Steuer- und IFRS-Bilanz beim Ansatz der Pensionsrückstellung i.H.v. 1.263 T€ (Vorjahr 977 T€).

Passive latente Steuern resultieren im Wesentlichen aus der Bewertungsdifferenz bezüglich der Gewinnrealisierung nach der zeitraumbezogenen Methode in IFRS 15 i.H.v. 1.650 T€ (Vorjahr 642 T€). Des Weiteren resultieren die passiven latenten Steuern aus unterschiedlichen Wertansätzen von Geschäfts- oder Firmenwerten in der steuerlichen Ergänzungsbilanz und in der IFRS-Bilanz sowie von immateriellen Vermögenswerten in der Steuerbilanz und der IFRS-Bilanz. Die passiven latenten Steuern wurden insgesamt i.H.v. 2.046 T€ (Vorjahr 910 T€) angesetzt.

Die folgende Darstellung erläutert die wesentlichen Unterschiede zwischen dem rechnerischen Steueraufwand aus Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer für die Jahre 2019 und 2018 und dem tatsächlichen Steueraufwand laut Gesamtergebnisrechnung:

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2019
T€
Vorjahr
T€
Ergebnis vor Ertragsteuern 2.772 3.591
Konzernsteuersatz in Prozent 32,98% 32,98%
Rechnerischer Ertragsteueraufwand 914 1.184
Erhöhung/Minderung des Steueraufwands durch:
Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben 101 116
Steuern Vorjahre -6 -58
Unterschied aus IFRS 16 28 0
Wertberichtigung auf aktive latente Steuern 61 0
Nichtansatz aktive latente Steuern 224 116
Sonstige 54 15
Steuern vom Einkommen und Ertrag 1.376 1.373
Steuerquote in % 49,65% 38,23%

29 Segmentberichterstattung

Die Geschäftsfelder Markt- und Sozialforschung (infas-Institut), Marketingforschung (infas 360), Marktforschung und Durchführung von Beratungsprojekten (infas quo) sowie die Aufwendungen der Holding sind im Folgenden dargestellt. Darüber hinaus wird die im Geschäftsjahr 2018 erworbene Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH (L+T), die im Bereich Geomarketing tätig ist, als eigenes Berichtssegment dargestellt.

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L+T
T€
infas-Institut
T€
infas 360
T€
infas quo
T€
Holding
T€
Konzernumsatz 2019
Außenumsatz gesamt 2.073 29.666 1.793 1.451 0
Konzerninterner Umsatz 4 232 208 102 29
Konzernumsatz 2018
Außenumsatz gesamt 0 26.781 2.071 492 0
Konzerninterner Umsatz 0 173 271 0 23
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT)
inklusive At-equity-Ergebnis
2019 426 4.893 -643 -283 -1.446
2018 0 4.951 35 -341 -956
Zinserträge 2019 0 30 0 0 154
2018 0 14 0 0 132
Zinsaufwendungen 2019 0 -144 -78 -35 -104
2018 0 -56 -69 -13 -96
Ergebnis vor Steuern 2019 426 4.779 -721 -318 -1.396
2018 0 4.909 -34 -354 -920
Ertragsteuern 2019 -90 0 0 0 1
2018 0 0 0 0 -333
Segmentvermögen 2019 1.894 23.115 1.601 565 20.309
2018 1.911 18.320 2.406 345 19.877
Segmentschulden 2019 688 17.808 2.674 1.456 8.946
2018 618 16.373 2.758 918 6.164
Abschreibungen 2019 211 1.231 255 69 1
2018 0 268 264 9 284
Mitarbeiter
(Jahresdurchschnitt) 2019 18 134 18 11 1
2018 0 * 135 19 11 3
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Konsolidierung
T€
Konzern
T€
Konzernumsatz
Außenumsatz gesamt 0 34.983
Konzerninterner Umsatz -575 0
Konzernumsatz
Außenumsatz gesamt 0 29.344
Konzerninterner Umsatz -467 0
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT)
inklusive At-equity-Ergebnis
0 2.947
0 3.689
Zinserträge -168 16
-144 2
Zinsaufwendungen 170 -191
135 -99
Ergebnis vor Steuern 2 2.772
-9 3.592
Ertragsteuern -1.287 -1.376
-1.040 -1.373
Segmentvermögen -19.571 27.913
-19.072 23.787
Segmentschulden -11.532 20.040
-9.732 17.099
Abschreibungen 0 1.767
0 825
Mitarbeiter
(Jahresdurchschnitt) 0 182
0 168

* Im Jahr 2019 wird die Anzahl der Mitarbeiter erstmals in Vollzeitäquivalenten ohne Vorstand und Geschäftsführer angegeben. Im Vorjahr bezog sich die Angabe auf die Anzahl aller Mitarbeiter.

Ziel der Segmentberichterstattung ist es, Informationen über die wesentlichen Geschäftsbereiche des Konzerns zur Verfügung zu stellen. Die Aktivitäten des Konzerns werden entsprechend den Vorschriften des IFRS 8 (Operating Segments) nach Geschäftssegmenten abgegrenzt. Die Segmentierung erfolgt auf Basis der internen Berichts- und Organisationsstruktur. Bei der Segmentierung nach Geschäftsfeldern werden die Aktivitäten in die Geschäftssegmente Markt-und Sozialforschung und Marketingforschung aufgeteilt. Das Geschäftssegment Markt- und Sozialforschung umfasst die Aktivitäten der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH. Das Geschäftssegment Marketingforschung umfasst die Aktivitäten der im Geschäftsjahr 2014 neu gegründeten infas 360 GmbH. Die im Geschäftsjahr 2017 gegründete infas quo GmbH wird als eigenständiges Segment berichtet und umfasst die Untersuchung und Studien im Bereich der Marktforschung sowie die Durchführung von Beratungsprojekten der Kunden. Die im Geschäftsjahr 2018 erworbene Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH betätigt sich auf dem Gebiet des Geomarketings und stellt für den Konzern ein eigenständiges Geschäftssegment dar. Den Segmentinformationen liegen grundsätzlich die gleichen Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie dem Konzernabschluss zugrunde. Es gibt keine Änderungen der Bewertungsmethoden im Vergleich zu früheren Perioden.

Im Segment infas 360 ist das At-equity-Ergebnis i.H.v. 4 T€ (Vorjahr: -43 T€) enthalten. Der Buchwert der At-equity-Beteiligung beträgt zum Bilanzstichtag 59 T€ (Vorjahr: 55 T€).

Das Segmentvermögen ist mit den latenten Steueransprüchen von 2.176 T€ (Vorjahr 2.273 T€) und den Ertragsteuerforderungen von 223 T€ (Vorjahr 85 T€) auf die Konzernbilanzwerte überzuleiten. Die Segmentschulden sind zusammen mit den latenten Steuerschulden von 2.046 T€ (Vorjahr 1.152 T€), den Ertragsteuerschulden von 107 T€ (Vorjahr 260 T€) und dem Eigenkapital von 8.119 T€ (Vorjahr: 8.043 T€) auf die Konzernbilanzwerte überzuleiten.

30 Ergebnis/Dividende je Aktie

Das Ergebnis je Aktie ermittelt sich wie folgt:

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31.12.2019 Vorjahr
Konzernergebnis T€ 1.396 2.218
Gewogener Durchschnitt der ausgegebenen Aktien Tausend Aktien 9.000 9.000
Ergebnis je Aktie €/Aktie 0,16 0,25
Vorgeschlagene Dividende je Aktie €/Aktie 0,04 0,08

Im Geschäftsjahr 2019 wurde eine Dividende für das Vorjahr i.H.v. 720.000,00 € ausgezahlt.

Das unverwässerte und das verwässerte Ergebnis je Aktie nach IAS 33 wird als Quotient aus dem Periodenergebnis und der durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres ausgegebenen Aktien ermittelt und beträgt für das Berichtsjahr 0,16 € (Vorjahr: 0,25 €).

Weder zum 31.12.2019 noch zum Vorjahresbilanzstichtag waren Optionen auf Aktien ausstehend, die den Gewinn pro Aktie verwässern, daher sind das unverwässerte und das verwässerte Ergebnis je Aktie im abgelaufenen Geschäftsjahr identisch.

Der gewogene Durchschnitt der ausgegebenen Aktien beträgt wie im Vorjahr 9.000.000.

31 Anzahl der Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2019 waren im Konzern durchschnittlich 207 (Vorjahr 168) Angestellte beschäftigt, davon zwei Vorstände und zwei Geschäftsführer in den Tochtergesellschaften.

32 Beteiligungsverhältnisse

Angaben zu Unternehmen, an denen die infas Holding Aktiengesellschaft mehr als 20 Prozent der Anteile hält (Angaben zu Eigenkapital und Jahresergebnis):

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Nominalkapital
T€
Anteile
%
Eigenkapital
T€
Jahresergebnis
T€
Stichtag Jahresabschluss
infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH 250 100 398 -6 31.12.2019
infas 360 GmbH 50 100 -1.696 -721 31.12.2019
infas quo GmbH 50 100 -891 -318 31.12.2019
Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH 26 100 243 335 31.12.2019
BNS - Business Network Solutions GmbH 30 33,33 178 13 31.12.2019

Die folgenden Gesellschaften bzw. Personen waren nach eigenen Angaben zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses wie folgt am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt:

Effecten-Spiegel AG, Düsseldorf >20 Prozent

Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, Bonn >20 Prozent

PEN GmbH, Heidelberg >10 Prozent

Döbert Holding GmbH & Co. KG, Obertshausen >10 Prozent

Axxion S.A., Munsbach, Luxemburg >5 Prozent

33 Beziehungen zu nahestehenden Personen

Gemäß IAS 24 werden als nahestehend die Personen oder Unternehmen definiert, die vom berichtenden Unternehmen beeinflusst werden können bzw. die auf das Unternehmen Einfluss nehmen können. Im Geschäftsjahr 2019 haben sich keine hier anzugebenden Sachverhalte ergeben. Hinsichtlich der Angaben zu den Vorstands- und Aufsichtsratsvergütungen vgl. Tz 36.

34 Finanzinstrumente

In der nachfolgenden Tabelle sind die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Bewertungskategorien dargestellt.

Der beizulegende Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten ist mit dem Betrag angegeben, zu dem das betreffende Instrument einer gegenwärtigen Transaktion (ausgenommen erzwungene Veräußerung oder Liquidation) zwischen vertragswilligen Geschäftspartnern getauscht werden könnte.

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Bewertung nach IFRS 9
Buchwert lt. Bilanz 31.12.2019
T€
(Fortgeführte) Anschaffungskosten
T€
Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam
T€
Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral
T€
Beizulegender Zeitwert 31.12.2019
T€
Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte 84 84 84
Fortgeführte Anschaffungskosten 84
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.070 2.070 2.070
Fortgeführte Anschaffungskosten 2.070
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 885 885 885
Fortgeführte Anschaffungskosten 885
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 16.032 16.032 16.032
Fortgeführte Anschaffungskosten 16.032
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 735 735 735
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten 735
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 4.925 4.925 4.925
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten 4.925
scroll
Bewertung nach IFRS 9
Buchwert lt. Bilanz 31.12.2018
T€
(Fortgeführte) Anschaffungskosten
T€
Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam
T€
Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral
T€
Beizulegender Zeitwert 31.12.2018
T€
Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte 116 116 116
Fortgeführte Anschaffungskosten 116
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.290 2.290 2.290
Fortgeführte Anschaffungskosten 2.290
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 208 208 208
Fortgeführte Anschaffungskosten 208
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 14.788 14.788 14.788
Fortgeführte Anschaffungskosten 14.788
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 690 690 690
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten 690
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 3.120 3.120 3.120
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten 3.120

Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige kurzfristige Forderungen sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten entspricht der Buchwert ebenfalls dem beizulegenden Zeitwert. Die den finanziellen Vermögenswerten und Schulden zugeordneten Kategorien sind in der vorstehenden Tabelle angegeben.

Die folgende Tabelle stellt die Nettogewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten nach Bewertungskategorien dar. Hierin sind keine Ergebniseffekte aus Finance Lease und aus Derivaten mit bilanzieller Sicherungsbeziehung berücksichtigt, da diese keiner Bewertungskategorie nach IFRS 9/IAS 39 angehören.

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31.12.2019
T€
Vorjahr
T€
Fortgeführte Anschaffungskosten/Kredite und Forderungen 0 2

Das Nettoergebnis aus der Kategorie "Kredite und Forderungen" resultiert im Wesentlichen aus Zinserträgen aus finanziellen Forderungen.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Finanzrisiken können die Vermögens-, Finanz- und Ertragskraft des Konzerns nachteilig beeinflussen. Das Risikomanagement im Konzern ist so ausgerichtet, dass Kredit- und Liquiditätsrisiken rechtzeitig erkannt und Maßnahmen zur Gegensteuerung frühzeitig eingeleitet werden können. Das übergreifende Risikomanagement des Konzerns zielt darauf ab, potenziell negative Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren. Grundlage der Steuerung und frühzeitigen Identifizierung finanzieller Risiken sind die jährliche Planung sowie regelmäßige Analysen der unterjährigen Planabweichungen.

Die Gesellschaft ist folgenden Finanzrisiken ausgesetzt:

Kreditrisiken

Das Risiko umfasst das Ausfallrisiko und das Risiko der Verschlechterung der Bonität. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren aus dem operativen Geschäft der einzelnen Tochtergesellschaften. Das Risiko von Forderungsausfällen wird durch laufende Überwachung sowie regelmäßige Analyse von Forderungsbestand und Forderungsstruktur kontrolliert. Die Ausfallrisiken des Konzerns bestehen im üblichen Geschäftsrisiko und diesem wird durch die Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen. Dem Ausfallrisiko wird darüber hinaus durch weitere Sicherungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Kreditwürdigkeitsprüfungen, begegnet. In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen und Vermögenswerte, die zum Bilanzstichtag weder überfällig noch wertgemindert sind, bestehen keine Anzeichen dafür, dass die Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.

Liquiditätsrisiken

Der Konzern überwacht das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses durch periodische Liquiditätsplanung.

Liquiditätsrisiken bestehen im Risiko, Zahlungsverpflichtungen nicht zeitnah erfüllen zu können, und sind in der Regel mit einer negativen Entwicklung des operativen Geschäfts verbunden. Ein vorsichtiges Liquiditätsmanagement beinhaltet unter anderem das Halten einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln. Zum Bilanzstichtag sind die kurzfristigen Verbindlichkeiten des Konzerns i.H.v. 12.395 T€ durch die kurzfristigen Vermögenswerte i.H.v. 22.836 T€ gedeckt. Zukünftige Zahlungsabflüsse werden durch die Zuflüsse aus dem operativen Geschäft gedeckt.

Aufgrund der vorhandenen Bankguthaben bestehen derzeit keine nennenswerten Liquiditätsrisiken.

Marktpreisrisiken

Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, welche Auswirkungen hypothetische Änderungen von relevanten Risikovariablen auf Ergebnis und Eigenkapital zeigen. Der Begriff Marktrisiken umfasst dabei folgende Arten von Risiken:

Zinsrisiko

Der Konzern finanziert sein Geschäft im Wesentlichen mit Eigenkapital. Insoweit unterliegt der Konzern keinem wesentlichen Zinsrisiko. Die wesentlichen originären Finanzinstrumente (flüssige Mittel, Forderungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verpflichtungen) werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und führen damit nicht zu einem Zinsrisiko. Die Gesellschaft legt freie flüssige Mittel kurzfristig als Tagesgeld an und unterliegt insoweit dem Risiko sinkender Tagesgeldzinssätze.

Währungsrisiken

Marktpreisrisiken in Form von Währungsrisiken bestehen bei der Gesellschaft nicht.

Andere Preisrisiken

IFRS 7 verlangt im Rahmen der Darstellung der Marktrisiken auch Angaben, wie sich hypothetische Änderungen von sonstigen Preisrisikovariablen auf Preise von Finanzinstrumenten auswirken. Da aufgrund der Geschäftsmodelle der Tochterunternehmen keine anderen wesentlichen Marktpreisrisiken vorliegen, wurde auf eine weitere Analyse verzichtet.

Angaben nach deutschen handelsrechtlichen Vorschriften

35 Organe

Die Geschäfte des Unternehmens wurden durch folgende Personen geführt:

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Vorstand: Dipl.-Soz. Menno Smid, Bonn, CEO, gleichzeitig Geschäftsführer in den Tochtergesellschaften infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH, infas 360 GmbH, infas quo GmbH und Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH.
Dipl.-Kfm. Alexander Mauch, Frankfurt, CFO
Aufsichtsrat: Nach den Beschlüssen der Hauptversammlung vom 06.07.2018 ist der Aufsichtsrat mit folgenden Mitgliedern bestellt worden:
Dr. Oliver Krauß, Gräfelfing, Rechtsanwalt (Vorsitzender), stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der SHS VIVEON AG, München.
Dipl.-Kfm. Hans-Joachim Riesenbeck, Meerbusch, Unternehmensberater (stellv. Vorsitzender), Mitglied des Verwaltungsrats der Mountain Partners AG, St. Gallen, Schweiz sowie Aufsichtsratsvorsitzender der Mountain Alliance AG, München.
Dipl.-Kffr. Susanne Neuschäffer, Rheurdt, Vorstandsassistentin.

36 Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

Die Bezüge des Vorstands Menno Smid (inklusive Tochtergesellschaften) beinhalten ein Fixum von 354 T€ (Vorjahr 324 T€). Zudem wurden 382 T€ (Vorjahr 229 T€) als variable Bezüge für 2019 zurückgestellt. Daneben wurden Herrn Smid Zuschüsse zur Krankenversicherung von 4 T€ (Vorjahr 4 T€) und sonstige Sachbezüge von 8 T€ (Vorjahr 8 T€) gewährt.

Herr Mauch wurden im Geschäftsjahr ein Fixum von 156 T€ gewährt. Darüber hinaus wird Herr Mauch für das Geschäftsjahr 2019 variable Bezüge von 25 T€ erhalten. Zudem erhielt Herr Mauch Zuschüsse zur Krankenversicherung von 3 T€ und weitere Sachbezüge von 26 T€.

Für nach IFRS bewertete Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands sind 6.137 T€ zurückgestellt (vgl. Tz 15).

Die Gesamtbezüge einschließlich Aufwandsentschädigungen für den Aufsichtsrat betrugen in 2019 94 T€ (Vorjahr 102 T€).

37 Angabe nach § 264 Abs. 3 HGB

Die in den Konzernabschluss einbezogene infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH nutzt die Befreiungsmöglichkeit des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Aufstellung eines Lageberichts und der Offenlegung ihres Jahresabschlusses. Die Tochtergesellschaften infas quo GmbH, infas 360 GmbH und die Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH nutzen die Befreiungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse.

38 Honorar des Abschlussprüfers

Die Gesellschaft hat für das Berichtsjahr ein Honorarvolumen i.H.v. insgesamt 89 T€ (Vorjahr 89 T€) für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Aufwand erfasst. Es handelt sich hierbei um die Kosten für die Abschlussprüfung der Unternehmensgruppe mit 89 T€ (Vorjahr 69 T€) sowie um sonstige Leistungen i.H.v. 0 T€ (Vorjahr 20 T€).

39 Nachtragsbericht

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Ende Januar 2020 den internationalen Gesundheitsnotstand ausgerufen. Seit dem 11. März 2020 stuft die WHO die Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) als Pandemie ein. Die Folgen der Coronakrise werden zu erheblichen finanziellen Auswirkungen im Geschäftsjahr 2020 führen. Wir verweisen hierzu auf die entsprechenden Ausführungen im Lagebericht im Abschnitt IV "Risiko- und Prognoseberichterstattung". Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres, über die an dieser Stelle zu berichten wäre, haben sich nicht ereignet.

40 Entsprechenserklärung nach § 285 Nr. 16 bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 8 HGB i.V.m. § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" abgegeben und i.V.m. der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.infas-holding.de dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.

41 Versicherung der gesetzlichen Vertreter § 297 Abs. 2 S. 4 HGB

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

 

Bonn, 29. April 2020

infas Holding Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Menno Smid

Alexander Mauch

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

,,An die infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn:

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die in Abschnitt VI des Konzernlageberichts enthaltene Konzernerklärung zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1) Abbildung der Kaufpreisallokation im Zusammenhang mit dem Erwerb der Lutum+Tappert DV Beratung GmbH

2) Werthaltigkeit der Geschäfts und Firmenwerte

Zu 1) Abbildung der Kaufpreisallokation im Zusammenhang mit dem Erwerb der Lutum+Tappert DV Beratung GmbH

a) Das Risiko für den Abschluss

Die infas Holding AG hat im Geschäftsjahr 2018 100 % der Anteile an der Lutum +Tappert DV Beratung GmbH erworben und die Kaufpreisallokation auf vorläufiger Basis vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2019 wurde die Kaufpreisallokation abgeschlossen und die Vorjahresvergleichszahlen wurden an die Ergebnisse der finalen Kaufpreisallokation angepasst.

Gemäß IFRS 3 sind die erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden mit dem beizulegenden Zeitwert im Rahmen einer Kaufpreisallokation im Konzernabschluss zu erfassen. Zur finalen Bestimmung und Bewertung der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden hat die infas Holding AG einen externen Sachverständigen hinzugezogen.

Für Zwecke der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss sind zunächst die übernommenen Vermögenswerte und Schulden zu identifizieren. In einem weiteren Schritt sind für die identifizierten Vermögenswerte und Schulden unter Berücksichtigung von Planungen und weiteren Annahmen die beizulegenden Zeitwerte zu ermitteln. Beide Schritte sind komplex und beruhen auf ermessensbehafteten Annahmen des Vorstands.

Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass die erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden unzutreffend identifiziert bzw. fehlerhaft bewertet sind. Außerdem besteht das Risiko, dass die Angaben im Anhang nicht vollständig und sachgerecht sind.

Die Angaben der Gesellschaft zu dem Unternehmenserwerb sind in den Abschnitten "2 Konsolidierungskreis" und "3 Allgemeine Konsolidierungsgrundsätze" enthalten.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Unsere Prüfung des Ansatzes und der Bewertung der im Rahmen der Erstkonsolidierung erstmalig erfassten Vermögenswerte und Schulden im Konzernabschluss beinhaltete u. a. die folgenden Schritte:

Plausibilisierung und kritische Würdigung der im Rahmen der Kaufpreisallokation verwendeten Annahmen sowie der Bewertungsverfahren, einschließlich Plausibilisierung der zugrunde gelegten Umsatz und Ergebnisplanung

Beurteilung, ob die identifizierten erworbenen Vermögenswerte und Schulden die Ansatzkriterien des IFRS 3 erfüllen

Beurteilung der Angemessenheit der Bewertungsmethodik und deren Umsetzung in den Bewertungsmodellen sowie Würdigung der wesentlichen Bewertungsparameter wie Kapitalkostensatz, Abschmelzungsraten und Lizenzraten unter Zuhilfenahme externer Quellen

Prüfung der rechnerischen Richtigkeit der für die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte verwendeten ausgewählten Modelle

Würdigung der sich aus der Neubewertung der Vermögenswerte und Schulden ergebenden latenten Steuern auf die aufgedeckten stillen Reserven und Lasten

Überprüfung der buchhalterischen Abbildung der Transaktion im Konzernabschluss sowie der Vollständigkeit der Anhangangaben.

Das der Identifikation und Bewertung der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden zugrunde liegende Vorgehen ist sachgerecht und steht im Einklang mit den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen. Die wesentlichen Annahmen und Parameter sind angemessen und die Darstellung im Anhang ist vollständig und sachgerecht.

Zu 2) Werthaltigkeit der Geschäfts und Firmenwerte

a) Das Risiko für den Abschluss

Zum Abschlussstichtag weist die Konzernbilanz Geschäfts oder Firmenwerte mit einem Buchwert von insgesamt TEUR 1.390 aus.

Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts oder Firmenwerten sind in den Abschnitten "5 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" und "8 Immaterielle Vermögenswerte, Geschäfts und Firmenwert" des Konzernanhangs enthalten.

Gemäß IAS 36.90 sind zahlungsmittelgenerierende Einheiten, denen ein Geschäfts oder Firmenwert zugeordnet wurde, mindestens jährlich einer Wertminderungsprüfung zu unterziehen.

Im Rahmen dieser Prüfung werden komplexe Bewertungsmodelle verwendet, welche auf den Erwartungen über die zukünftige Entwicklung des jeweiligen operativen Geschäfts sowie der daraus resultierenden Zahlungsströme basieren. Des Weiteren ist die Bewertung wesentlich von den verwendeten Diskontierungszinssätzen abhängig. Das Ergebnis der Wertminderungsprüfung unterliegt daher maßgeblich dem Einfluss ermessensbehafteter Werte. Vor diesem Hintergrund waren diese Sachverhalte aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die angewandte Methode der Durchführung des Werthaltigkeitstests mit den Erfordernissen des IAS 36 abgestimmt. Bei unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung des Werthaltigkeitstests nachvollzogen und die Ermittlung der für die Diskontierung angesetzten gewichteten Kapitalkosten beurteilt. Die den Werthaltigkeitstests zugrunde gelegten Planungen haben wir plausibilisert. Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit der Bewertungen haben wir diese in Stichproben nachvollzogen. Die Berechnungsergebnisse des Mandanten haben wir anhand ergänzender Analysen, zu denen auch Sensitivitätsanalysen gehören, validiert.

Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Annahmen bei der Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts und Firmenwerte sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen nach dem Ergebnis unserer Prüfung angemessen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die zum Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen umfassen:

die im Abschnitt "Prüfungsurteile" genannten, nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts

den Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex

der Bericht des Aufsichtsrats

die übrigen Teile des Geschäftsberichts, aber nicht den Konzernabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Konzernlageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk und

die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzernlagebericht.

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der im Konzernlagebericht enthaltenen Konzernerklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen sobald sie verfügbar sind zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, den inhaltlich geprüften Bestandteilen des Konzernlageberichts oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- , Finanz und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 5. Juli 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Gemäß § 318 Abs. 2 HGB gelten wir als Abschlussprüfer des Konzernabschlusses, da kein anderer Prüfer bestellt wurde. Wir wurden am 4. März 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016 als Konzernabschlussprüfer der infas Holding AG, Bonn, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Alexander Schönberger."

 

Bonn, 29. April 2020

Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Burkhard Völkner, Wirtschaftsprüfer

Alexander Schönberger, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats

 

Bonn, den 29. April 2020

Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die ihm nach Gesetz, Verwaltungsvorschriften, Satzung sowie jeweiliger Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Vorstand diesen beraten und dessen Geschäftsführung überwacht. Er wurde vom Vorstand dazu anhand schriftlicher und mündlicher Berichte zeitnah, umfassend und regelmäßig über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft, Fragen der Strategie und Planung sowie die beabsichtigte Geschäftspolitik, der Risikolage, des Risikomanagements, des internen Kontrollsystems und der Compliance sowie wichtige Personalfragen, informiert. Darüber hinaus führten der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorstand regelmäßige Informations- und Beratungsgespräche. Alle zur Beurteilung dieser Themen erforderlichen Auskünfte wurden vom Vorstand umfassend erteilt und zugehörige Unterlagen vorgelegt. Berichte und Anlagen wurden vom Aufsichtsrat umfassend geprüft und erörtert. Der Aufsichtsrat war damit in alle wesentlichen Entscheidungen für die Gesellschaft eingebunden. Er hatte zu keinem Zeitpunkt Anlass, die Leitung der Geschäfte durch den Vorstand zu beanstanden.

Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2019 eingehend mit der Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie deren strategischer Ausrichtung beschäftigt. So wurde nicht nur das bisherige Stammgeschäft gestärkt, sondern auch begonnen, in einem sich wandelnden Umfeld der Marktforschung die Strategie 2021 umzusetzen. In diesem Zusammenhang wurde die noch im Geschäftsjahr 2018 erworbene Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH in den Konzern integriert.

Die Berichte des Vorstands wurden ausführlich geprüft und diskutiert. Die Prüfung des Aufsichtsrats erstreckte sich hierbei neben der Ergebnisentwicklung, insbesondere auf die Liquiditätssituation, die Vermögens, Finanz- und Ertragslage, die Risikolage, die weitere strategische Entwicklung sowie sonstige organisatorischen Maßnahmen der Gesellschaft. Basis für die Erörterungen zwischen Aufsichtsrat und Vorstand war dabei auch das dem Aufsichtsrat übermittelte regelmäßige Berichtswesen in schriftlicher Form. Der Aufsichtsrat hat in die ihm vorgelegten wesentlichen Planungs- und Abschlussunterlagen Einsicht genommen und sich von deren Richtigkeit und Angemessenheit überzeugt. Er prüfte und erörterte alle ihm unterbreiteten Berichte und Unterlagen im gebotenen Maß. Darüber hinaus war eine Einsicht in die Bücher und Schriften der Gesellschaft durch den Aufsichtsrat im Berichtsjahr nicht erforderlich.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft sind, unmittelbar eingebunden. Er arbeitet mit dem Vorstand vertrauensvoll und zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft umfasst drei Mitglieder. Er ist gemäß dem deutschen Aktiengesetz ausschließlich mit Aktionärsvertretern besetzt. Die als Vertreter unserer Aktionäre fungierenden Mitglieder wurden im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 06.07.2018 gewählt. In der sich unmittelbar anschließenden konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats wurde Herr Dr. Oliver Krauß erneut zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats bestimmt. Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt.

Aufsichtsratssitzungen - Wesentliche vom Aufsichtsrat behandelte Themen

Insgesamt fanden im Berichtszeitraum vier Sitzungen des Aufsichtsrats statt, davon zwei im ersten und zwei im zweiten Kalenderhalbjahr. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat anlässlich von Telefonkonferenzen die Angelegenheiten der Gesellschaft erörtert und weitere Entscheidungen u.a. im Zusammenhang mit den Personalangelegenheiten im schriftlichen Umlaufverfahren getroffen.

Gegenstand der Aufsichtsratssitzung am 13. Februar 2019 war die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft und u.a. die Frage des Umbruchs des Marktforschungsmarktes und die daraus für den infas Konzern zu ziehenden Schlussfolgerungen. Weiter war Gegenstand der Aufsichtsratssitzung eine Präsentation der Führungsmannschaft des Konzerns über den Stand, die Zukunft und die Strategie in den einzelnen Geschäftsbereichen.

In der Sitzung am 10. April 2019 befasste sich der Aufsichtsrat schwerpunktmäßig mit dem Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 (jeweils nebst zusammengefasstem Lage- und Konzernlagebericht). Er befasste sich zudem intensiv mit der Vorbereitung der Hauptversammlung und der aktuellen Unternehmensentwicklung.

Gegenstand der Aufsichtsratssitzung am 25. Oktober 2019 war wiederum die geschäftliche Entwicklung des Konzerns und die weiteren Veränderungen in der Marktforschung und welche Konsequenzen dies für die infas Holding AG haben könnte. Der Schwerpunkt der Erörterung war die Integration und Entwicklung der Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH.

Im Rahmen der Aufsichtsratssitzung am 02. Dezember 2019 wurde schwerpunktmäßig die geschäftliche Entwicklung im 3. Quartal 2018 sowie die erwartete Entwicklung zum 31. Dezember 2019 besprochen. Besonders eingegangen wurde in diesem Zusammenhang auf die Entwicklung und mögliche Weiterentwicklung der Tochtergesellschaften Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH und infas 360 GmbH.

An allen Sitzungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019 nahmen der Vorstand der Gesellschaft sowie alle Aufsichtsratsmitglieder physisch oder per telefonischer Zuschaltung teil. Damit hat kein Mitglied des Aufsichtsrats, das während des gesamten Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehörte, nur an der Hälfte (oder weniger) der Sitzungen des Aufsichtsrats im Berichtszeitraum teilgenommen. Sofern erforderlich, fasste der Aufsichtsrat Beschlüsse auch telefonisch oder im Umlaufverfahren.

Jahres- und Konzernabschluss sowie Lage- und Konzernlagebericht

Die ordentliche Hauptversammlung der infas Holding Aktiengesellschaft hat am 05. Juli 2019 als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, gewählt. Der Prüfungsauftrag wurde im Anschluss an die Wahl vom Aufsichtsratsvorsitzenden im Namen aller Aufsichtsratsmitglieder erteilt.

Der Wirtschaftsprüfer hat den vom Vorstand auf Grundlage des HGB aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den nach den Vorschriften der internationalen Rechnungsstandards IFRS aufgestellten Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019 geprüft und jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die vorstehenden Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und die Prüfungsberichte des Wirtschaftsprüfers wurden sämtlichen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zur Verfügung gestellt. In der Sitzung vom 29. April 2020 berichtete der Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand für weitere Fragen und Auskünfte zur Verfügung.

Nach umfassender eigener Prüfung und Diskussion des Jahres- und Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Abschlussprüfung am 29. April 2019 zugestimmt und den Jahres- und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss 2019 wurde damit gem. § 172 AktG festgestellt.

Der Aufsichtsrat hat auch den Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns geprüft und sich diesem unter Berücksichtigung insbesondere des Jahresergebnisses, der Liquidität und der Finanzplanung der Gesellschaft angeschlossen.

Corporate Governance

Vorstand und Aufsichtsrat haben im Februar 2020 eine gemeinsame Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex sowie im April 2020 eine Erklärung zur Unternehmensführung abgegeben. Beide Erklärungen sind auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich.

Der Aufsichtsrat bedankt sich bei Vorstand, Geschäftsführern sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes persönliches Engagement und ihre erfolgreiche Arbeit im Geschäftsjahr 2019 und spricht ihnen damit seine Anerkennung aus.

 

Bonn, den 29. April 2020

Für den Aufsichtsrat:

Dr. Oliver Krauß, Vorsitzender

Erklärung zur Unternehmensführung

Relevante Angaben zur Unternehmensführung nach § 289f HGB Bonn, im April 2020

A. Entsprechenserklärung nach § 161 AktG

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz in der Fassung vom 07.02.2017 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 24.04.2017 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" seit der jüngsten Entsprechenserklärung nicht entsprochen wurde und diese Empfehlungen der Fassung vom 07.12.2017 auch zukünftig nicht befolgt werden sollen.

Begründung:

Die infas Holding Aktiengesellschaft ist, insbesondere gemessen an ihrer Bilanzsumme, ihrem Umsatz und der Anzahl ihrer Beschäftigten, ein mittelständisches Unternehmen mit flacher Hierarchie und einfachen Strukturen. Die Erfüllung sämtlicher Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) ist daher nicht zweckmäßig und wäre mit einem unangemessenen personellen und finanziellen Aufwand verbunden, ohne dass hierdurch ein weitergehender Nutzen für die Gesellschaft, ihre Aktionäre oder andere Stakeholder verbunden wäre.

Dies gilt insbesondere für die Empfehlungen des DCGK hinsichtlich der Organe Vorstand und Aufsichtsrat, und zwar aufgrund dessen personeller Besetzung: Der Vorstand der Gesellschaft besteht derzeit aus zwei Personen. Dies wird, angesichts der Größe und der einfachen Struktur der Gesellschaft, bisher als ausreichend erachtet. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern; er ist bewusst klein gehalten, um ein effizientes Arbeiten und einen intensiven Austausch der Mitglieder untereinander zu ermöglichen. Die Bildung von Ausschüssen ist daher nicht sinnvoll und zweckmäßig. Aufgrund der Größe des Aufsichtsrats kann außerdem den Empfehlungen des DCGK in Bezug auf die Besetzung des Aufsichtsrats nur bedingt Beachtung eingeräumt werden. Des Weiteren besteht ein Vergütungssystem für den Vorstand, wie es der DCGK vorsieht, nicht. Der Aufsichtsrat bezieht feste Bezüge, die im Anhang des Konzernabschlusses beziffert werden. Der Vorstand erhält feste und variable Bezüge, die an die Erreichung festgelegter Umsatz- und Ergebniskennzahlen gekoppelt sind. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Vergütungsbericht als Teil des Lageberichts. Die dort angegebenen variablen Bezüge des Vorstands beziehen sich auch auf die erfolgsabhängige Vergütung als Geschäftsführer bei der Tochtergesellschaft infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH.

Um eine effiziente und der Größe der Gesellschaft entsprechende Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung der Gesellschaft zu gewährleisten, sieht die infas Holding Aktiengesellschaft außerdem aufgrund des hiermit verbundenen Aufwandes derzeit insbesondere davon ab, die diesbezüglichen Empfehlungen des DCGK zu erfüllen.

Ungeachtet der Tatsache, dass die infas Holding Aktiengesellschaft den DCGK als für ihre Struktur und Größe nicht passend erachtet, sind Vorstand und Aufsichtsrat der Überzeugung, dass ihre Art der Unternehmensführung, insbesondere ihre auf Transparenz und persönlichem Vertrauen gründende Zusammenarbeit, dem im DCGK niedergelegten grundsätzlichen Standard guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung entspricht und den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung gewährleistet: Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten vertrauensvoll zusammen und stehen aufgrund der effizienten personellen Besetzung beider Organe in engem persönlichen Kontakt miteinander. Alle relevanten Fragen der Geschäftslage und -entwicklung, der Finanzierung sowie der Strategie und Planung werden zwischen den beiden Organen abgestimmt. Dies gewährleistet schnelles und effektives Handeln zu Gunsten der Gesellschaft. Dem entspricht auch das derzeitige Risikomanagement der Gesellschaft: Da sie als Holding auf Zahlungen und Gewinnausschüttungen ihrer Tochtergesellschaften angewiesen ist, basiert das Risiko-Management-System (RMS) auf diesbezüglich definierten strategischen und operativen Risiken, die mittels verschiedener Kennzahlen überwacht werden. Nach außen hin informiert die infas Holding Aktiengesellschaft Aktionäre und andere Stakeholder sowie die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Lage des Konzerns.

Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat sind daher der Überzeugung, dass die Anwendung des DCGK aufgrund der Größe und Struktur der Gesellschaft nicht wirtschaftlich wäre und es überdies einer Befolgung des DCGK derzeit nicht bedarf, da eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung für die infas Holding Aktiengesellschaft gewährleistet ist.

Die Entsprechenserklärung wurde im Februar 2020 in dieser in Form abgegeben und ist unter www.infas-holding.de dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.

B. Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Die Gesellschaft wendet alle gesetzlich vorgeschriebenen Unternehmensführungspraktiken an. Die infas Holding Aktiengesellschaft bekennt sich zur nachhaltigen Unternehmensführung. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen. Alle relevanten Fragen der Geschäftslage und -entwicklung, der Finanzierung sowie der Strategie und Planung werden zwischen den beiden Führungsgremien besprochen und abgestimmt.

C. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

I. Vorstand

Der Vorstand besteht derzeit aus zwei Mitgliedern. Im Einklang mit den Unternehmensinteressen nimmt der Vorstand seine Führungsaufgabe, mit dem Ziel, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern und die Belange aller Interessensgruppen zu berücksichtigen, wahr. Dabei erarbeitet der Vorstand die strategische Weiterentwicklung der Gesellschaft, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und setzt diese um. Außerdem vertritt er die Gesellschaft gegenüber Dritten. Regelmäßig, zeitnah und umfassend berichtet der Vorstand mündlich und schriftlich sowie in den turnusmäßigen Sitzungen über die Planung, die Geschäftsentwicklung sowie über die Lage des Konzerns einschließlich des Risikomanagements. Die infas Holding Aktiengesellschaft ist zur Deckung der betrieblichen und sonstigen Aufwendungen auf den Empfang von Zahlungen und Gewinnausschüttungen ihrer operativen Tochtergesellschaften angewiesen. Eine Vielzahl von Faktoren kann dazu führen, dass sich die tatsächlich eintretenden Ereignisse wesentlich von der prognostizierten Lage unterscheiden und geringere als die erwarteten Auszahlungen von den operativen Tochtergesellschaften vereinnahmt werden.

Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, wurde ein ausgewogenes Risiko-Management-System (RMS) entwickelt. Kernbestandteil dieses Systems ist ein Frühwarnsystem, für das sowohl strategische als auch operative Risiken definiert sind. Für diese werden kontinuierlich Kennziffern generiert, die wiederum Bestandteil eines internen Monitoringsystems sind, mit dem regelmäßig und systematisch eine Risikoidentifikation stattfindet. Zur Sicherstellung einer effizienten und effektiven Risikokontrolle werden in dem RMS die Kommunikationsstrukturen klar definiert.

Hierdurch werden potentielle Risiken eruiert, bewertet sowie laufend überprüft. Alle Konzerngesellschaften berichten regelmäßig anhand der definierten Kennziffern. Zur Steuerung und Überwachung der Planzahlen und Ziele wird somit ein systematisches Erfassungs- und Kontrollsystem etabliert.

II. Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat berät und kontrolliert den Vorstand bei der Führung des Unternehmens und prüft alle bedeutenden Geschäftsvorfälle durch Berichterstattung des Vorstands und durch Einsichtnahme in die betreffenden Unterlagen auf Grundlage des Aktiengesetzes und der Satzung. Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung gewählt. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat bestellt. Der Aufsichtsrat entscheidet hinsichtlich der Anzahl der Vorstandsmitglieder und des Vorsitzenden. Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss fest und billigt den Konzernabschluss. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeiten des Aufsichtsrats in seinem Bericht an die Aktionäre und in der Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft ist mit drei Mitgliedern bewusst klein gehalten, um ein effizientes Arbeiten und einen intensiven Gedankenaustausch zu ermöglichen. Daher ist die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen nicht sinnvoll und zweckmäßig.

III. Vergütung des Aufsichtsrats und des Vorstands und Aktiengeschäfte der Organmitglieder

Die Vergütungen von Aufsichtsrat und Vorstand sind im Vergütungsbericht, der Teil des Lageberichts ist, sowie im Anhang des Konzernabschlusses dargestellt. Alle meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte der Organmitglieder wurden entsprechend den gesetzlichen Regelungen veröffentlicht und sind auf der Website der infas Holding Aktiengesellschaft eingestellt.

D. Angaben zum Anteil von Frauen im Aufsichtsrat und im Vorstand und in den Führungsebenen unterhalb des Vorstands

Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus zwei Personen. Da die Gesellschaft eine Holding-Funktion ausübt und als solche selbst lediglich wenige Mitarbeiter beschäftigt, bestehen Führungsebenen unterhalb des Vorstands nicht. Zielgrößen iSd § 76 Abs. 4 AktG wurden daher vom Vorstand nicht festgelegt.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht derzeit aus drei Personen, wovon eine Person weiblich ist. Der Anteil von Frauen im Aufsichtsrat beträgt damit derzeit 33%. Diese Quote von 33% entspricht auch der vom Aufsichtsrat bis zum 30.06.2022 festgelegten Zielgröße iSd § 111 Abs. 5 AktG. Sie soll auch in Zukunft nicht unterschritten werden. Der Vorstand der infas Holding Aktiengesellschaft besteht derzeit aus zwei Mitgliedern, von denen keines eine Frau ist. Dies entspricht einer Quote von 0 %. Angesichts der Tatsache, dass aufgrund der Größe des Unternehmens mittelfristig nicht mit einer Erweiterung des Vorstands gerechnet werden kann, hat der Aufsichtsrat beschlossen, die Zielgröße des Anteils von Frauen im Vorstand iSd § 111 Abs. 5 AktG weiterhin bis zum 30.06.2022 mit 0% festzulegen.

E. Sonstige Erklärungen

I. Aktionäre und Hauptversammlung

Die Aktionäre nehmen ihre Rechte an der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Jede Aktie der infas Holding Aktiengesellschaft gewährt eine Stimme. Der Aufsichtsratsvorsitzende leitet die Versammlung. Sämtliche notwendigen Unterlagen für die Entscheidungsfindung sind den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend auf der Website der infas Holding Aktiengesellschaft veröffentlicht.

II. Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Die infas Holding Aktiengesellschaft stellt ihren Konzernabschluss sowie die Konzernzwischenberichte gemäß den IFRS-Richtlinien auf. Der Jahresabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft erfolgt nach HGB. Der Konzern- und der Jahresabschluss werden vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer geprüft. Nach der Prüfung wird der Jahresabschluss vom Aufsichtsrat festgestellt. Der Aufsichtsrat arbeitet während des gesamten Prüfungsprozesses eng mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer zusammen. Der Abschlussprüfer Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, informiert unverzüglich den Aufsichtsratsvorsitzenden über alle für die Arbeit des Aufsichtsrats wesentlichen Fragestellungen und Vorkommnisse, die sich während der Abschlussprüfung ergeben.

III. Transparenz

Die infas Holding Aktiengesellschaft informiert Aktionäre, Analysten, Aktionärsvereinigungen, Medien und die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig und zeitnah über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Lage des Konzerns. Die verschiedenen Gruppen werden gleichzeitig und gleichberechtigt behandelt. Alle kapitalmarktrelevanten Informationen werden auf der Website des Unternehmens veröffentlicht.

Die infas Holding Aktiengesellschaft informiert zudem ausführlich über den Aktienbesitz und die Aktiengeschäfte von Vorstand und Aufsichtsrat. Nach dem Gesetz meldepflichtige Wertpapiergeschäfte werden stets ordnungsgemäß auf der Website der infas Holding Aktiengesellschaft veröffentlicht.

 

Bonn, im April 2020

Menno Smid, Vorstand

Alexander Mauch, Vorstand

Für den Aufsichtsrat

Entsprechenserklärung 2020

Erklärung des Vorstands und Aufsichtsrats der infas Holding Aktiengesellschaft zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG
Bonn, im Februar 2020

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz in der Fassung vom 07.02.2017 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 24.04.2017 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" seit der jüngsten Entsprechenserklärung nicht entsprochen wurde und diese Empfehlungen der Fassung vom 07.12.2017 auch zukünftig nicht befolgt werden sollen.

Begründung:

Die infas Holding Aktiengesellschaft ist, insbesondere gemessen an ihrer Bilanzsumme, ihrem Umsatz und der Anzahl ihrer Beschäftigten, ein mittelständisches Unternehmen mit flacher Hierarchie und einfachen Strukturen. Die Erfüllung sämtlicher Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) ist daher nicht zweckmäßig und wäre mit einem unangemessenen personellen und finanziellen Aufwand verbunden, ohne dass hierdurch ein weitergehender Nutzen für die Gesellschaft, ihre Aktionäre oder andere Stakeholder verbunden wäre.

Dies gilt insbesondere für die Empfehlungen des DCGK hinsichtlich der Organe Vorstand und Aufsichtsrat, und zwar aufgrund dessen personeller Besetzung: Der Vorstand der Gesellschaft besteht derzeit aus zwei Personen. Dies wird, angesichts der Größe und der einfachen Struktur der Gesellschaft, bisher als ausreichend erachtet. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern; er ist bewusst klein gehalten, um ein effizientes Arbeiten und einen intensiven Austausch der Mitglieder untereinander zu ermöglichen. Die Bildung von Ausschüssen ist daher nicht sinnvoll und zweckmäßig. Aufgrund der Größe des Aufsichtsrats kann außerdem den Empfehlungen des DCGK in Bezug auf die Besetzung des Aufsichtsrats nur bedingt Beachtung eingeräumt werden. Des Weiteren besteht ein Vergütungssystem für den Vorstand, wie es der DCGK vorsieht, nicht. Der Aufsichtsrat bezieht feste Bezüge, die im Anhang des Konzernabschlusses beziffert werden. Der Vorstand erhält feste und variable Bezüge, die an die Erreichung festgelegter Umsatz- und Ergebniskennzahlen gekoppelt sind. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Vergütungsbericht als Teil des Lageberichts. Die dort angegebenen variablen Bezüge des Vorstands beziehen sich auch auf die erfolgsabhängige Vergütung als Geschäftsführer bei der Tochtergesellschaft infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH.

Um eine effiziente und der Größe der Gesellschaft entsprechende Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung der Gesellschaft zu gewährleisten, sieht die infas Holding Aktiengesellschaft außerdem aufgrund des hiermit verbundenen Aufwandes derzeit insbesondere davon ab, die diesbezüglichen Empfehlungen des DCGK zu erfüllen.

Ungeachtet der Tatsache, dass die infas Holding Aktiengesellschaft den DCGK als für ihre Struktur und Größe nicht passend erachtet, sind Vorstand und Aufsichtsrat der Überzeugung, dass ihre Art der Unternehmensführung, insbesondere ihre auf Transparenz und persönlichem Vertrauen gründende Zusammenarbeit, dem im DCGK niedergelegten grundsätzlichen Standard guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung entspricht und den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung gewährleistet: Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten vertrauensvoll zusammen und stehen aufgrund der effizienten personellen Besetzung beider Organe in engem persönlichen Kontakt miteinander. Alle relevanten Fragen der Geschäftslage und -entwicklung, der Finanzierung sowie der Strategie und Planung werden zwischen den beiden Organen abgestimmt. Dies gewährleistet schnelles und effektives Handeln zu Gunsten der Gesellschaft. Dem entspricht auch das derzeitige Risikomanagement der Gesellschaft: Da sie als Holding auf Zahlungen und Gewinnausschüttungen ihrer Tochtergesellschaften angewiesen ist, basiert das Risiko-Management-System (RMS) auf diesbezüglich definierten strategischen und operativen Risiken, die mittels verschiedener Kennzahlen überwacht werden. Nach außen hin informiert die infas Holding Aktiengesellschaft Aktionäre und andere Stakeholder sowie die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Lage des Konzerns.

Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat sind daher der Überzeugung, dass die Anwendung des DCGK aufgrund der Größe und Struktur der Gesellschaft nicht wirtschaftlich wäre und es überdies einer Befolgung des DCGK derzeit nicht bedarf, da eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung für die infas Holding Aktiengesellschaft gewährleistet ist.

 

Bonn, im Februar 2020

Menno Smid, Vorstand

Alexander Mauch, Vorstand

Dr. Oliver Krauß

Für den Aufsichtsrat

infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH mit Sitz in Bonn

§§264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Die Gesellschafterversammlung der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH, Bonn hat am 29.04.2020 folgenden Beschluss gefasst:

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn einbezogen, der im Bundesanzeiger offengelegt wird. Wir teilen mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Pflicht zur Offenlegung der § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch machen.

Die infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn hat sich bereit erklärt, für die von der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH, Bonn bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.

 

Bonn, den 29.04.2020

Die Geschäftsführung

infas 360 GmbH mit Sitz in Bonn

§§264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Die Gesellschafterversammlung der infas 360 GmbH, Bonn hat am 29.04.2020 folgenden Beschluss gefasst:

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn einbezogen, der im Bundesanzeiger offengelegt wird. Wir teilen mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Pflicht zur Offenlegung der § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch machen.

Die infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn hat sich bereit erklärt, für die von der infas 360 GmbH, Bonn bis zum Abschlusstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.

 

Bonn, den 29.04.2020

Die Geschäftsführung

infas quo GmbH mit Sitz in Nürnberg

§§264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Die Gesellschafterversammlung der infas quo GmbH, Nürnberg hat am 29.04.2020 folgenden Beschluss gefasst:

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn einbezogen, der im Bundesanzeiger offengelegt wird. Wir teilen mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Pflicht zur Offenlegung der § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch machen.

Die infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn hat sich bereit erklärt, für die von der infas quo GmbH, Nürnberg bis zum Abschlusstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.

 

Bonn, den 29.04.2020

Die Geschäftsführung

Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH mit Sitz in Bonn

§§264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Die Gesellschafterversammlung der Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH, Bonn hat am 29.04.2020 folgenden Beschluss gefasst:

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn einbezogen, der im Bundesanzeiger offengelegt wird. Wir teilen mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Pflicht zur Offenlegung der § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch machen.

Die infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn hat sich bereit erklärt, für die von der Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH, Bonn bis zum Abschlusstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.

 

Bonn, den 29.04.2020

Die Geschäftsführung