infas Holding AktiengesellschaftBonnBefreiung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGBinfas 360 GmbH mit Sitz in Bonn§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr 01.01.2020 bis zum 31.12.2021Die Gesellschafterversammlung der infas 360 GmbH, Bonn hat am 20.04.2021 folgenden Beschluss gefasst: Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn einbezogen, der im Bundesanzeiger offengelegt wird. Wir teilen mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Pflicht zur Offenlegung der § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch machen. Die infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn hat sich bereit erklärt, für die von der infas 360 GmbH, Bonn bis zum Abschlusstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.
Bonn, den 20.04.2021 Die Geschäftsführung infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH mit Sitz in Bonn§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Die Gesellschafterversammlung der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH, Bonn hat am 20.04.2021 folgenden Beschluss gefasst: Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn einbezogen, der im Bundesanzeiger offengelegt wird. Wir teilen mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Pflicht zur Offenlegung der § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch machen. Die infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn hat sich bereit erklärt, für die von der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH, Bonn bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.
Bonn, den 20.04.2021 Die Geschäftsführung infas quo GmbH mit Sitz in Nürnberg§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Die Gesellschafterversammlung der infas quo GmbH, Nürnberg hat am 20.04.2021 folgenden Beschluss gefasst: Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn einbezogen, der im Bundesanzeiger offengelegt wird. Wir teilen mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Pflicht zur Offenlegung der § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch machen. Die infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn hat sich bereit erklärt, für die von der infas quo GmbH, Nürnberg bis zum Abschlusstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.
Bonn, den 20.04.2021 Die Geschäftsführung Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH mit Sitz in Bonn§§264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Die Gesellschafterversammlung der Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH, Bonn hat am 20.04.2021 folgenden Beschluss gefasst: Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn einbezogen, der im Bundesanzeiger offengelegt wird. Wir teilen mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Pflicht zur Offenlegung der § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch machen. Die infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn hat sich bereit erklärt, für die von der Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH, Bonn bis zum Abschlusstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.
Bonn, den 20.04.2021 Die Geschäftsführung |