infas Holding AktiengesellschaftBonnKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2022Kurt-Schumacher-Straße 24 53113 Bonn T +49 (0)228 33 60 72 39 F +49 (0)228 31 00 71 www.infas-holding.de info@infas-holding.de Sitz der Gesellschaft: 53113 Bonn Vorstand der Gesellschaft: Dipl.-Soz. Menno Smid (CEO) Dr. Isabell Nehmeyer-Srocke (CFO) Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Oliver Krauß Amtsgericht Bonn HRB 17379 USt.-Ident.-Nr. DE 155601174 St.Nr. 205/5725/1339 ISIN: DE0006097108 WKN: 609710 Notiert: Geregelter Markt (General Standard) in Frankfurt am Main Grundlagen des KonzernsGeschäftsmodell des KonzernsDer infas Konzern besteht zum 31.12.2022 aus der Muttergesellschaft infas Holding Aktiengesellschaft (im Folgenden infas Holding AG oder Holding) sowie folgenden in den Konsolidierungskreis einbezogenen Gesellschaften: scrollen
Die infas Holding AG als Konzernmuttergesellschaft ist eine reine Holding, ohne eigenes operatives Geschäft. Sie erzielt keine Umsatzerlöse mit Dritten, sondern realisiert ausschließlich Konzernumlagen. Die Aktien der infas Holding AG sind im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Gesteuert wird der Konzern durch den Vorstand der infas Holding AG. Der Konzern ist mit seinen Tochtergesellschaften in der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung sowie angrenzenden Bereichen tätig. Die Tochtergesellschaften erzielen von ihren Standorten Bonn, Nürnberg und Luxemburg ihren Umsatz i.W. in Deutschland. In der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung im engeren Sinn ist der Konzern in erster Linie maßgeblich mit der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH ("infas Institut", "Institut") präsent. Die Tochtergesellschaft infas Institut ist eine unabhängige Forschungs-GmbH, die Forschungs- und Beratungsleistungen für die Wissenschaft, die Politik einschließlich ihrer Verwaltungen, Unternehmen aller Branchen sowie die EU erbringt. Die CATI-LAB GmbH ("CATI-LAB") führt telefonische Befragungen zu wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Fragestellungen durch. Die Abkürzung CATI steht für Computer Assisted Telephone Interview, also computergestützte telefonische Befragungen, was für bevölkerungsrepräsentative Studien weithin als ein verlässlicher Weg der Erhebung gilt. Die CATI-LAB wurde im Geschäftsjahr neu gegründet und zum 07.07.2022 ins Handelsregister eingetragen. Die infas 360 GmbH ("infas 360") fokussiert sich auf eine innovative, datengetriebene Marketingforschung, die auf eine Regionalisierung und Lokalisierung von Zielgruppen und Potenzialen abzielt. Vor diesem Hintergrund berät die infas 360 Wirtschaft und Wissenschaft zur Nutzung aller verfügbaren Daten und Analysen, um bessere strategische Entscheidungen treffen sowie operative Planungen und Maßnahmen optimieren zu können. Basis der Beratung ist die fortlaufende Sammlung und Kombination unterschiedlicher Datenquellen, die täglich aktualisiert und aufbereitet werden. Dabei hat sich infas 360 darauf spezialisiert, gesellschaftliches wie ökonomisches Handeln in seiner räumlichen und zeitlichen Dimension zu analysieren und zu visualisieren - New Dimensions in Data Science. Die Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH wurde 2022 in infas LT GmbH ("infas LT") umbenannt und ist im Geschäftsfeld Location Technologies 1 tätig. Sie entwickelt vor allem Standardkartensoftware sowie maßgeschneiderte Lösungen für Marketing, Vertrieb und Controlling durch die Integration digitaler Landkarten in Management-Informations-Systeme, sogenannte Dashboards. Allein mit ihrer Standardsoftware easymap bedient infas LT mehr als 2.500 Kunden mit Lizenzen, überwiegend in Deutschland und Österreich. So eröffnen sich zum einen Abverkaufspotenziale von Daten der infas 360 und zum anderen wird die Geomarketingkompetenz als Full-Service-Anbieter für Software, Daten und Analysen komplettiert. Die infas quo GmbH ("infas quo") ist auf die Analyse von Finanzdienstleistungen spezialisiert und vor allem im Bereich der digitalen Marktforschung aktiv. In diesem Zusammenhang gründet die Gesellschaft ihre Analysen auf ein selbst betriebenes Online-Panel quo PEOPLE, das kontinuierlich ausgebaut wird. Damit ist die Gesellschaft auch in der Lage, weitere Bereiche der Marktforschung mit einem innovativen Ansatz abzudecken. Ziele und StrategienDer infas Konzern sieht sein Geschäftsfeld in der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung sowie angrenzenden Bereichen. Dabei ist es der Anspruch, als Dienstleistungsunternehmen valide Informationen für den Erkenntnisfortschritt, den gesellschaftlichen Diskurs und als Basis für Entscheidungen in Wissenschaft, Politik und Wirtschaft zu beschaffen. Dies umfasst sowohl die Erhebung komplexer Primärdaten als auch die Beschaffung und Systematisierung allgemein zugänglicher Sekundärdaten, die dann lösungsorientiert für die Überprüfung von relevanten Hypothesen je nach Problemstellung auch zusammengeführt werden können. Die Seinsbestimmung des Konzerns, neuerdings auch "Purpose" genannt, ist es, einen Beitrag zu einem evidenzbasierten Diskurs, zur Lösung gesellschaftlicher Probleme sowie von Problemen der Wirtschaft zu leisten. In diesem Sinne ist der infas Konzern eine "evidence-making company". Im Hinblick auf die Analyse gesellschaftlicher Probleme ist der infas Konzern durch das infas Institut schon seit Jahren mit Großprojekten zu wesentlichen Ausprägungen der sozialen Entwicklung Deutschlands sehr präsent. Besonders in der Bildungs- und Arbeitsmarktforschung, in der Familien- und Seniorenforschung, der Forschung über die Ungleichheit in der Gesellschaft, der Gesundheitsvorsorge, Kriminalitätsforschung, Innovationsforschung und Mobilitätsforschung prägen die Ergebnisse der vom infas Institut durchgeführten Projekte den gesellschaftlichen Diskurs, sofern dieser evidenzbasiert stattfindet. Die Ergebnisse gehen auch teilweise in die Gesetzgebung ein. Viele der durchgeführten Projekte ergänzen die amtliche Statistik und stellen eine Datenbasis für die wissenschaftliche Grundlagenforschung zur Verfügung. Der Kern des Geschäftsfelds besteht darin, nach neuesten methodischen Erfordernissen generierte, aktuelle Forschungsdaten für Wissenschaft und Politik zur Verfügung zu stellen, damit einerseits evidenzbasierte Entscheidungen getroffen werden können und andererseits ein auf Fakten basierender gesellschaftlicher Diskurs über die aktuelle und die zukünftige Entwicklung unserer Gesellschaft stattfinden kann. Dies gilt ebenfalls für die anderen Tochtergesellschaften, wenn auch hier eher fokussiert auf Unternehmen und deren Probleme sowie die Wirtschaft insgesamt. Die Markt-, Meinungs- und Sozialforschung, also die Branche, in der die Aktivitäten der Unternehmen der infas Holding AG im weitesten Sinne anzusiedeln sind, ist schon seit Längerem einem strukturellen Änderungsprozess unterworfen. Neue Möglichkeiten der Datenerhebung mittels digitaler Technologien, aber auch die Verfügbarkeit umfassender prozessproduzierter Daten, die u.a. bei der Nutzung sozialer Medien, Smartphones oder sogenannter Wearables anfallen, bergen ein enormes Potenzial. So lassen sich bspw. räumliche Mobilitätsmuster und soziale Kontexte mittels georeferenzierter Daten in bisher nicht gekanntem Ausmaß ohne Befragungen messen, während sich in anderen Bereichen gerade die Möglichkeiten einer zeitlich feinkörnigen Abbildung dynamischer Prozesse als besonders fruchtbar erwiesen haben. Es erscheint vor diesem Hintergrund nicht übertrieben, von einer digitalen Revolution in der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung zu sprechen. Die Branche kann von Natur aus als digitalaffin bezeichnet werden. Den Umgang mit Daten und Software gewöhnt, schreitet die Digitalisierung stetig voran. Ein Ergebnis davon ist, dass ca. 57 % der ca. 21 Millionen im Jahr 2021 realisierten quantitativen Interviews der Institute, die im ADM e.V. 2 organisiert sind, online erhoben wurden (Vorjahr 49 %). "Online" heißt in der Regel: Spezialisierte Unternehmen rekrutieren in großer Anzahl Personen 3, die gegen Entgelt bereit sind, Fragebögen digital auszufüllen. Für die sogenannten Befragten lohnt es sich finanziell erst, wenn sie an möglichst vielen Befragungen teilnehmen. Es bilden sich somit Personengruppen heraus, die zu "Berufsbefragten" werden. Dem könnte man mit Transparenz entgegenwirken, die aber in der Regel bei den Anbietern nicht vorhanden ist.
2 Der Arbeitskreis Deutscher Markt- und
Sozialforschungsinstitute e.V. (ADM) ist der wichtigste
Wirtschaftsverband der Branche. Die in diesem Verband
organisierten Institute erwirtschaften ca. 90 % des
Branchenumsatzes.
Unabhängig davon ist festzuhalten: Online ist mittlerweile der häufigste Erhebungsmodus, telefonische Interviews sind mit 18 % vertreten und Face-to-Face-Interviews mit 15 %. Auch bei qualitativen Interviews gewinnt die Arbeit mittels digitaler Medien an Bedeutung, denn 2021 wurden 41 % in Online-Fokusgruppen durchgeführt (Vorjahr 32 %). 4 Die Online-Befragungen haben durch die COVID-19-Pandemie deutlich zugenommen. Die Zahlen zeigen allerdings, dass diese Befragungsform auch darüber hinaus beibehalten wird. In einigen Bereichen, insb. im Bereich der sozialwissenschaftlichen Forschung, werden aber auch altbewährte Befragungen in Präsenz und per Telefon zu beobachten sein, weil in einem digitalen Format komplexe Designs der Erhebung nur unvollständig umgesetzt werden und auch Informationen verloren gehen können. Mit den preiswerten Online-Interviews 5 geht ein weiterer Aspekt einher, der für die Validität der Daten von großer Bedeutung ist: Die stichprobentheoretischen Voraussetzungen sind ungeklärt. Generell kann gesagt werden, dass sie in der Regel auf "non-probability samples" basieren, also Stichproben ohne Zufallsauswahl. Das wirft die Frage auf, wie präzise die Ergebnisse sind, die auf dieser Basis generiert werden. Es ist zwar auch richtig, dass es telefonische und auch Face-to-Face-Erhebungen gibt, die nicht auf Zufallsstichproben beruhen. Der große Unterschied ist aber, dass bei diesen beiden Erhebungsmethoden grundsätzlich "probability samples" möglich sind und auch angewandt werden. Alle Soziologinnen und Soziologen lernen und alle Statistikerinnen und Statistiker wissen, dass Verallgemeinerungen der Ergebnisse einer Stichprobe, und somit Aussagen über die Gesamtpopulation, nur auf Basis von Zufallsstichproben, also "probability samples", möglich sind. Die Frage ist also durchaus berechtigt, ob Ergebnisse, die auf Basis von "non-probability samples" entstehen, glaubhaft und präzise sind. Nach dem Stand der derzeitigen methodischen Diskussion gibt es dazu schlechte Nachrichten 6, denn für bestimmte Fragestellungen muss angenommen werden, dass solcherart Ergebnissen nicht zu trauen ist. Es geht demnach nicht um die Art der Erhebung, also den Erhebungsmodus, sondern um die Stichprobe, die der Erhebung, egal in welcher Form, zugrunde liegt. Es kann allerdings nicht abgestritten werden, dass Zufallsstichproben aufwendig sind und auch nicht immer für jede Fragestellung in Betracht kommen oder zielführend sind. Streng genommen sind sie nur sinnvoll, wenn es um Aussagen geht, die "hochgerechnet", also verallgemeinert, werden können. Dies ist jeweils der Fall, wenn von "den Deutschen", "der Bevölkerung", "den Wählerinnen und Wählern", "den Ausländerinnen und Ausländern" etc. die Rede ist (was besonders in der Presse ziemlich oft der Fall ist). Von dieser methodischen Warte aus betrachtet, bedient das infas Institut diesen Markt in hervorragender Weise.
4 Vgl.
https://www.adm-ev.de/die-branche/mafo-zahlen/.
Andererseits ist auf neue Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden, insb. in der Marktforschung, einzugehen. Diese wollen zunehmend schnellere Einsichten in die Entwicklung ihrer Märkte erhalten, ohne gezwungen zu sein, jeweils recht komplizierte und zeitraubende Ansätze in Auftrag geben zu müssen, deren Ergebnisse möglicherweise gar nicht mehr aktuell sind, wenn sie dann vorliegen. Hier positioniert sich infas quo mit dem Ansatz einer agilen Marktforschung, die Schnelligkeit und nachvollziehbare Evidenz miteinander verbindet. Schließlich gibt es ein weiteres Thema für die Marktforschung, aber auch für die Sozialforschung der Zukunft, nämlich "Big Data". Dazu verzahnen infas 360 und infas LT verschiedene Daten- und Analysedisziplinen aus Customer-Relationship-Management (CRM) und Geomarketing. infas 360 verfolgt so eine völlig neue Art der Informationsaufbereitung und -gewinnung von Raum- und Bewegungsdaten (Geo Data), Kunden- und Unternehmensdaten (Customer Data) sowie Markt- und Befragungsdaten (Survey Data). Dabei hat sich infas 360 darauf spezialisiert, gesellschaftliches wie ökonomisches Handeln in seiner räumlichen und zeitlichen Dimension zu analysieren und zu visualisieren. Konzerne und auch große mittelständische Unternehmen erhalten so in Zeiten von Big Data einen 360-Grad-Rundumblick auf ihre Märkte für gezielte strategische und operative Marketingaktivitäten. 7 Für die Forschung eröffnet die Verknüpfung von Befragungs- und mikrogeografischen Daten und Analysen auch bei (sozial-)wissenschaftlichen Studien neue Möglichkeiten. In den von uns adressierten Märkten, insb. der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung, wollen wir Spitzenpositionen erreichen und fokussieren uns auf attraktive und langfristig wachsende Nischenmärkte, in denen wir über den Marktdurchschnitt zu wachsen gedenken. Das Unternehmen soll für bestimmte wichtige Fragen der Zukunft von Wirtschaft und Gesellschaft zu einer wirklichen Alternative für die etablierten Anbieterinnen und Anbieter werden. Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel der infas Gruppe, auf Basis einer exzellenten Dienstleistung und höchster Qualitätsmaßstäbe in einer immer unübersichtlicheren Welt der präferierte Partner für die Markt-, Meinungs- und Sozialforschung zu sein, die sich um gesicherte, evidenzbasierte Aussagen bemüht. Dieses Ziel verfolgt der infas Konzern mit hoher Kompetenz und Akribie. SteuerungssystemAls wichtigste betriebswirtschaftliche Steuerungsgrößen verwendet der Konzern den Umsatz sowie das operative Ergebnis. Das operative Ergebnis ist das Ergebnis aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit vor Zinsen und Steuern (EBIT) sowie hieraus abgeleitet die Umsatzrendite bzw. EBIT-Marge (EBIT im Verhältnis zu den Umsatzerlösen). Diese zentralen Kenngrößen werden regelmäßig und vollumfänglich von allen Tochtergesellschaften und der Holding erstellt und mit Planzahlen abgeglichen. Bei allen Gesellschaften erfolgt die Aufstellung monatlich. Durch die Optimierung der internen Steuerungssysteme kann ab einem bestimmten Punkt eine zuverlässige Schätzung hinsichtlich des Ergebnisses eines Projekts gemäß IFRS 15 vorgenommen werden. Auf dieser Grundlage werden die Umsatzerlöse der laufenden Projekte, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen, nach der zeitraumbezogenen Methode nach IFRS 15 erfasst. Darüber hinaus wird in allen Tochtergesellschaften die Performanz der Akquisitionen anhand von Kennzahlen wie Angebotsvolumen und Auftragsbestand für das aktuelle Geschäftsjahr regelmäßig in Relation zum geplanten Jahresumsatz verfolgt, dargestellt und bewertet. Dies gilt ebenso für die Entwicklung der Liquidität der Gesellschaften. Forschung und EntwicklungDer infas Konzern erbringt wissensintensive Dienstleistungen im Bereich der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung sowie angrenzenden Bereichen und gehört somit nicht zur forschungsintensiven Industrie. Vielmehr haben wir den Vorteil, dass viele Kundinnen und Kunden Aufträge an die Markt-, Meinungs- und Sozialforschung vergeben, weil sie selbst nach Innovationen suchen, für die sie eine solide Datenbasis benötigen. Somit fordert fast jedes Projekt der infas Gesellschaften die Kreativität und Innovationsfähigkeit der meist wissenschaftlich geprägten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter heraus, was grundsätzlich zu einem hohen Innovationsgrad im Konzern führt. Darüber hinaus engagiert sich der Konzern in verschiedenen internen Projekten, um methodisch und thematisch ein Vorreiter in der Branche zu sein. Systematisch werden Wettbewerbsanalysen betrieben, technische Tools für die verschiedenen Prozessschritte sowie für die Messung im Rahmen von Befragungen gesucht und erprobt und Potenziale von Kundengruppen beurteilt, um den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden gerecht zu werden bzw. Angebote optimal auf sie zuschneiden zu können. Vor dem geschilderten Hintergrund lassen sich die Felder, in denen in nächster Zeit Innovationen im Konzern in mittelfristiger Absicht stattfinden werden, wie folgt zusammenfassen: Einerseits gilt es, die bereits angedeutete Problematik der Digitalisierung der Befragungen weiter aufzugreifen und in das Set der gesamten Befragungsmöglichkeiten in der Weise zu integrieren, dass sie als valide und kostengünstige Variante auch in wissenschaftlichen Erhebungen Eingang finden kann, und dort nicht nur isoliert und hilfsweise angewendet wird, wie es zum Teil derzeit der Fall ist. Die Zukunft der Befragungen wird Befragten grundsätzlich die Option eröffnen, in allen Befragungsmethoden und nicht nur in einem, von den Forschern oder dem Dikatat der Kostenstruktur bevorzugtem Format, beantworten zu können. Die Methoden der Befragung können dann von den Befragten selbst ausgewählt werden, die der aktuellen Situation der Befragten zum Zeitpunkt der Befragung oder gemessen an den grundsätzlichen Präferenzen am zweckmäßigsten erscheint. Dies wirft eine Fülle von stichprobentheoretischen Fragen auf, die gelöst werden müssen, stellt aber auch neue Anforderungen an die Umsetzung von Projekten und somit auch an neue, digitalisierte Formen ihrer Steuerung. Hier liegen bereits erste Ergebnisse vor, die zudem auch von einzelnen Auftraggeberinnen und Auftraggebern mitgetragen und akzeptiert werden. Ein weiteres Innovationsfeld des Konzerns ist in der inhaltlichen und methodischen Kompatibilisierung von Zufallsstichproben mit grundsätzlich nicht probabilistischen Stichproben zu sehen. Auch hier geht es nicht nur um die methodischen und statistischen Aspekte, die es zu lösen gilt, sondern auch um eine effiziente Umsetzung, um Kostenvorteile zu erreichen. Auch in diesem Feld liegen erste empirische Evidenzen über Machbarkeit und inhaltlicher Adäquanz vor, die auch Grundlage einer wissenschaftlichen Veröffentlichung sein werden. Des Weiteren geht es um ein Innovationsfeld, das sich aus der fortschreitenden (sich in Deutschland allerdings erst zögerlich entwickelnden) Digitalisierung der Datenströme der öffentlichen Verwaltung ergibt und ein wesentliches Merkmal der Aktivität von infas 360 ist. Die Herausforderungen liegen hier einerseits in der Organisation der Zugänglichkeit und Integration in den vorhandenen Datenbestand, der nutzbringend aufzubereiten ist. Andererseits sind diese Daten mit Befragungsdaten so zu kombinieren, dass sie im Sinne der Datensparsamkeit bei der Erhebung auch Kostenvorteile erbringen. Dies führt zu einem weiteren Innovationsfeld des Konzerns, der sich mit passiver Messung beschäftigt. Passive Messung heißt, dass die Messung nicht über eine Befragung erfolgt, sondern automatisch über die Nutzung spezifischer Devices der Zielperson stattfindet, ohne dass eine Befragung notwendig ist. Dies ist in der Verkehrsforschung vergleichsweise weit entwickelt und wurde von infas bereits angewendet, lässt sich aber auch nutzbringend auf andere Gebiete erweitern. Allerdings ist dabei noch eine Fülle stichprobentheoretischer Fragestellungen zu lösen. Auch die technische Anwendbarkeit ist ein eigenes weiteres Innovationsfeld. Darüber hinaus kann davon ausgegangen werden, dass in Zeiten großer Veränderungen, in denen wir uns ohne Zweifel als Konzern bewegen, nicht nur die Anforderungen an die Qualität und Nachvollziehbarkeit der Daten (Stichwort Fake News, "alternative" Daten) zunehmen wird, sondern sich auch die Schnelligkeit bei der Verfügbarkeit beschleunigt, zu in der Regel geringeren Kosten (wenn bestimmte Tendenzen der letzten Jahre hochgerechnet werden). Diese Tendenz, die in der Marktforschung schon länger ausgeprägt zu beobachten ist, spielt zunehmend auch bei wissenschaftlichen Fragestellungen und bei der Projektvergabe eine immer größere Rolle. Schnelligkeit und Kostenersparnisse ergeben sich insb. dadurch, dass nicht für jede neue Fragestellung eine eigenständige Erhebung erfolgt, sondern im Konzern auf einen Datenpool befragungsbereiter Personen zurückgegriffen werden kann, die grundsätzlich ihre Bereitschaft bekundet haben, an Befragungen der Gesellschaften des Konzerns teilzunehmen. Angesprochen ist damit ein ausreichend großes Panel, das in nuce bei der Gesellschaft infas quo im Konzern bereits vorhanden ist. Die innovativen Herausforderungen in naher Zukunft bestehen darin, einerseits die technische Befragungsplattform für die Zwecke der anderen Gesellschaften im Konzern verfügbar zu machen und andererseits, eine Rekrutierungspolitik von Befragungspersonen umzusetzen, die den verschiedenen Anforderungen der Gesellschaften gerecht wird. Hierbei ist insb. zu berücksichtigen, dass das Panel insgesamt nicht nur im Marketing als "repräsentativ" (was nahezu jeder Anbieter plakativ ohne einen wissenschaftlich belegbaren Hinweis formuliert), sondern zusätzlich für Zwecke des Instituts neben spezifischen Rekrutierungsmerkmalen auch über statistische Inklusionswahrscheinlichkeiten der rekrutierten Person verfügen muss, was als der eigentliche Beleg für eine hochrechenbare Stichprobe gelten kann. Nicht zuletzt wird es darauf ankommen, die Beratungskompetenzen in spezifischer Weise auszubauen. Einerseits, um den modernen Datenerfordernissen gerecht zu werden, und andererseits wirken die benannten Datenerfordernisse und -strukturen rekursiv auf die Fragestellung zurück, so dass sie diese auch verändern. Dieser Bereich kann in Zukunft von dem Konzern in entscheidender Weise mitgeprägt werden. WirtschaftsberichtGesamt- und branchenwirtschaftliche RahmenbedingungenDer Beginn 2022 war durch die Hoffnung geprägt, dass die COVID-19-Pandemie endgültig überwunden sei und damit eine Rückkehr zur Normalität und stetigem Wachstum möglich wäre. Diese Hoffnung wurde dadurch getrübt, dass Russland am 24.02.2022 einen Angriffskrieg gegen die Ukraine begonnen hat, der erneut Schatten über die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands warf, was -so war es schnell für weite Teile der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung deutlich - auch Auswirkungen auf die Branche und den infas Konzern haben würde. Der infas Konzern unterhielt weder zu Russland noch zur Ukraine Geschäftsbeziehungen, so dass es keine unmittelbaren Auswirkungen auf den infas Konzern gab und vor allem das Einsetzen von Sanktionen gegen Russland weder operative noch unmittelbare wirtschaftliche Folgen hatte. Die gesamtwirtschaftlichen Folgen hatten allerdings 2022 mittelbare Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung des infas Konzerns. Durch die COVID-19-Pandemie waren Lieferketten bereits beeinträchtigt, was zu Lieferengpässen in bestimmten Bereichen geführt hat. Die geopolitischen Spannungen haben dies weiter verstärkt, weil sie zu einem rasanten Anstieg der Energiepreise führten. Dazu kam, dass 2022 ein sehr trocknes Jahr war, was die Lebensmittelproduktion beeinträchtigte und dadurch auch in diesem Bereich die Preise ansteigen ließ. In Summe zeigte sich in Deutschland erstmals seit vielen Jahren wieder eine deutliche Inflation, die 2022 im Jahresdurchschnitt 6,9 % betrug. 2023 wird mit einer Inflation i.H.v. 6,2 % auf noch ähnlichem Niveau gerechnet, erst 2024 wird eine Reduktion auf 2,2 % erwartet. Das führte zu einem Ende der Negativzinsen und einer deutlich strafferen Geldpolitik mit steigenden Zinsen. Im Ergebnis schwächten diese Vorkommnisse die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland deutlich. Das ifo Institut konstatierte für 2022 ein Bruttoinlandsprodukt i.H.v. 1,8 %, was wohl nur so positiv war, weil der Staat eine Reihe von Hilfsmaßnahmen initiierte. 2023 wirken diese dann nicht mehr nach, so dass aktuell damit gerechnet wird, dass die Wirtschaft um 0,1 % schrumpft. Erst 2024 wird mit einer Erholung gerechnet, die sich voraussichtlich in einem Bruttoinlandsprodukt i.H.v. 1,7 % zeigen wird. Diese schwache Aussicht wird sich auch auf marktbestimmte Dienstleistungen auswirken, was die Branche der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung betrifft. 8 Hinsichtlich der Umsatzentwicklung aller Marktforschungsinstitute in Deutschland wurde für 2022 eine Stagnation festgestellt. Zwar wuchs der Umsatz nominell um ca. 4 % auf ca. 1,7 Mrd. €, real dürfte dies allerdings eine stagnierende Entwicklung bedeuten. 9 Entsprechend den gesamtwirtschaftlichen Prognosen wird sich diese Entwicklung in der näheren Zukunft kaum entspannen, was sich auch in der halbjährlichen Mitgliederbefragung des Arbeitskreises Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V. (ADM) widerspiegelt. Nur noch 31 % der ADM-Institute schätzen die zukünftige Auftragslage im nächsten halben Jahr besser ein als zuvor. Das ist enttäuschend, weil das in den letzten 10 Jahren der zweitschlechteste Wert ist. Nur im Dezember 2020, d.h. in der Hochphase der Pandemie, war die Zukunftseinschätzung mit nur 25 % der Institute, die noch positiv ins nächste halbe Jahr blickten, schlechter als im Dezember 2022. D.h. die Branche befindet sich weiterhin in einer schwierigen Lage. Am infas Konzern gehen diese gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen ebenfalls nicht spurlos vorüber. Dennoch zeigt das Jahr 2022 wieder einmal, dass der infas Konzern mit seinen verschiedenen Tätigkeitsfeldern (Sozialforschung, agile sowie datengetriebene Marktforschung und Geomarketing) divers aufgestellt ist und damit über eine hohe Resilienz verfügt. GeschäftsverlaufDie zuvor beschriebenen Entwicklungen wirkten sich 2022 vielfältig aus. Insgesamt konnte der Umsatz um 3,1 % auf 42.155 T€ gesteigert werden. Das EBIT betrug 3.913 T€, was eine Umsatzrentabilität i.H.v. 9,3 % ergibt. Dieses Ergebnis wurde konzernweit im Jahresdurchschnitt 2022 mit 320 Beschäftigten 10 erreicht (Vorjahr 218 Beschäftigte). Der Beitrag der einzelnen Segmente zum Konzernergebnis stellt sich wie folgt dar: Geschäftsentwicklung infas Institut für angewandte SozialwissenschaftDas infas Institut erwirtschaftete einen Umsatz i.H.v. 36.536 T€, was einem Wachstum ggü. dem Vorjahr von 3,4 % entspricht. Das EBIT lag bei 4.848 T€ (Vorjahr 1.503 T€), so dass eine Umsatzrendite i.H.v. 13,3 % erzielt wurde, was wiederum ein hervorragender Wert ist, der in der Branche seinesgleichen sucht. Das im Vergleich zum Vorjahr moderate Wachstum spiegelt Konsolidierungsprozesse und -effekte wider, die nach dem Zugewinn des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) folgerichtig zu vollziehen waren, um vor dem Hintergrund einer sich eintrübenden gesamtwirtschaftlichen Entwicklung die dauerhafte Lieferfähigkeit des Instituts zu gewährleisten. Zum anderen wirkten sich personelle Engpässe und die Neuorganisation der telefonischen Befragung durch die CATI-LAB GmbH aus. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit mit der Deutsche Rentenversicherung Bund, der Anfang des Jahres beigelegt werden konnte, wurde daraufhin die Durchführung der telefonischen Befragungen neu organisiert. Hintergrund war der Status der Telefoninterviewerinnen und -interviewer, die in der Vergangenheit für den Konzern freiberuflich tätig waren und ab 2022 als Angestellte geführt werden. Diese Befragungsart spielt - wie insgesamt in der Brache 11 - eine bedeutende Rolle und hatte dementsprechend weitreichende Auswirkungen auf die internen Abläufe des Instituts. Dessen ungeachtet ist das infas Institut nach wie vor äußerst erfolgreich bei der Akquise: Das offene Auftragsvolumen erhöhte sich weiter um 1,7 % auf 105 Mio. €.
8 Vgl. ifo Konjunkturprognose Frühjahr 2023
vom 15.03.2023,
https://www.ifo.de/fakten/2023-03-15/ifo-konjunkturprog-nose-fruehjahr-2023-deutsche-wirtschaft-stagniert.
Im infas Institut ist der Bereich Sozialforschung der größte Umsatzträger. Dies gilt auch im Hinblick auf das Ergebnis des Instituts. Ungefähr 90 % des Institutsumsatzes sind mit Projekten der Sozialforschung realisiert worden. 2022 wurden, wie im Jahr zuvor, vor allem Großprojekte aus der Bildungs- und Arbeitsmarktforschung, der Familien- und Seniorenforschung sowie der Innovationsforschung bearbeitet. Insgesamt lassen sich die folgenden Fachbereiche in der Sozialforschung differenzieren: scrollen
Der Bereich Regional- und Verkehrsforschung beschäftigt sich hingegen vornehmlich mit hoch spezialisierten Fragestellungen der Mobilitäts- und regionalen Entwicklung. Gerade das in die Diskussion geratene Mobilitätsverhalten der Bevölkerung sowie die Konsequenzen aus den epochalen Umbrüchen der Automobilindustrie stehen im Zentrum der Arbeiten in diesem Bereich. Das beinhaltet natürlich auch Projekte zur sogenannten Verkehrswende. Darüber hinaus beginnt dieser Forschungsbereich auch das Themenfeld Umwelt und Verbraucher zu erschließen und setzt hier einen ersten Fokus auf Forschungsfragen rund um die sogenannte Energiewende. Dieser Bereich erwirtschaftete einen Anteil von ungefähr 10 % am Umsatz des Instituts. Geschäftsentwicklung CATI-LABDie CATI-LAB GmbH wurde im Geschäftsjahr neu gegründet, um weiterhin den bedeutenden Bereich der telefonischen Befragung als Dienstleistung anzubieten. In den ersten 6 Monaten ihrer Betätigung erwirtschaftete die CATI-LAB einen Umsatz i.H.v. 1.902 T€ mit einem leicht positiven EBIT von 52 T€. Geschäftsentwicklung infas 360Die infas 360 erwirtschaftete einen Umsatz i.H.v. 2.691 T€, was geringfügig unter dem Umsatz des Vorjahres lag. Das EBIT lag bei 1 T€ (Vorjahr 100 T€). Die Seitwärtsbewegung spiegelt die schwierige Marktlage in der Wirtschaft und die angespannte Personalsituation am Arbeitsmarkt wider. Das dennoch respektable Ergebnis bestätigt die Strategie, sich im Leistungsportfolio und Consulting (Vertrieb) auf die beiden Zielgruppen - Wirtschaft und Wissenschaft - auszurichten, was vor allem während der Coronakrise vorangetrieben wurde. Seit ihrer Gründung 2014 zeigt die Gesellschaft eine CAGR (Compound Annual Growth Rate: jährliche Wachstumsrate) i.H.v. 30,3 %, was ein großer Erfolg ist. Das tägliche Geschäft sowie das Umsatzvolumen 2022 zeigen aber auch, dass qualitativ hochwertige Produkte und Dienstleistungen mit Daten weiterhin erklärungsbedürftig sind (Consultative Selling). Die Corona-Datenplattformen und die Bereitstellung von Gebäudedaten für energetische Fragestellungen, wie bspw. der Sanierungsstand von Immobilien in Deutschland, die feinräumige Einkommensverteilung in Deutschland oder die Auswertung von Internet- und Registerdaten, sind Anwendungsbeispiele dafür, wie Wissenschaft und Unternehmen in die Lage versetzt werden, auf fundierten Planungen evidenzbasierte Entscheidungen treffen zu können. Bei Bedarf werden diese in individuellen Dashboards für die tägliche Nutzung aufbereitet und bereitgestellt. Obwohl eine solide und individuell aufbereitete Datengrundlage wichtig für alle Institutionen und Unternehmen in unsicheren Zeiten ist, zeigen wirtschaftliche Einbrüche auch immer wieder Auftragsstagnation, was als "Sparen am falschen Ende" bezeichnet werden kann, da die datengetriebene Entscheidungsfindung eine nachgewiesene Wertschöpfungssteigerung für alle Organisationen darstellt. Geschäftsentwicklung infas LTinfas LT erwirtschaftete einen Umsatz i.H.v. 2.258 T€, was einem Wachstum ggü. dem Vorjahr von 8,8 % entspricht. Das EBIT lag bei 135 T€ (Vorjahr 159 T€), so dass eine Umsatzrendite i.H.v. 6,0 % erzielt wurde. Dieses erfreuliche Ergebnis reflektiert vor allem zwei Entwicklungen: Zum einen gewinnt die Gebiets- und Standortplanung für Vertrieb, Marketing, Controlling und Statistik wieder an Bedeutung, weil nach der COVID-19-Pandiemie der Besuch vor Ort bei den Kunden wieder wichtig ist. Zum anderen zeigen sich erste Erfolge in der Produkt- und Preisstrategie, den Kundenwert zu steigern. Dies wird vor allem durch das Zusammenlegen konzerninterner Kernkompetenzen, vor allem aus Daten und Analysen bei der infas 360 sowie modernen Mapping-Komponenten und Visualisierungstools bei der infas LT, erreicht. Dieses hohe Synergiepotenzial eröffnet wachsende Up- und Cross-Selling-Erfolge. Geschäftsentwicklung infas quoinfas quo erwirtschaftete einen Umsatz i.H.v. 1.712 T€, was 2,9 % unter dem Umsatz des Vorjahres lag. Das EBIT lag bei 48 T€ (Vorjahr 130 T€), so dass eine Umsatzrendite i.H.v. 2,8 % erzielt wurde. Nach dem sehr erfolgreichen Jahr 2022 ist dies ein Dämpfer, der allein auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung zurückzuführen ist, die vor allem marktbestimmte Dienstleistungen beeinträchtigt. Seit ihrer Gründung 2017 zeigt die Gesellschaft eine jährliche Wachstumsrate (CAGR) i.H.v. 44,0 %, was ein großer Erfolg ist. Es zeigt, dass sich die Gesellschaft im umkämpften Sektor der Marktforschung mit ihrem agilen Ansatz unter Nutzung ihres Online-Panels quo PEOPLE etabliert hat. Schwankungen dieser Art müssen branchenbedingt hingenommen werden. ZusammenfassungVor dem geschilderten Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen Lage zeigt sich, dass der infas Konzern eine hervorragende Diversifikation hat, die insgesamt schwierigen Rahmenbedingungen sehr gut trotzen kann. Das hat sich bereits während der Coronakrise gezeigt und in der aktuellen Situation, die durch Krieg, Klimawandel, Lieferengpässe, Inflation, steigende Zinsen und eine drohende Rezession gekennzeichnet ist, einmal mehr bestätigt. Darstellung der Vermögens-, Finanz- und ErtragslageErtragslageDer Konzernumsatz ist im Geschäftsjahr 2022 von 40.893 T€ im Vorjahr auf 42.155 T€ um 3,1 % gestiegen. Im Segment des infas Instituts konnte ein Außenumsatz von 36.099 T€ erreicht werden (Vorjahr 35.006 T€). Das Segment infas 360 konnte Außenumsatz von 2.137 T€ auf 2.222 T€ leicht steigern. Der Außenumsatz im Segment infas LT stieg ebenfalls leicht von 1.999 T€ auf 2.154 T€. Der Außenumsatz des Segments infas quo sank leicht von 1.751 T€ auf 1.680 T€. Die CATI-LAB erzielte im Jahr ihrer Gründung lediglich Innenumsätze. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind im Geschäftsjahr 2022 gegenüber dem Vorjahreswert von 194 T€ auf 306 T€ gestiegen. Sie beinhalten i.W. die Erstattungen Energiepauschale i.H.v. 118 T€, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen i.H.v. 102 T€ sowie Erstattungen aus dem Aufwendungsausgleichsgesetz i.H.v. 62 T€. Der Materialaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr von 16.111 T€ auf 15.518 T€ leicht gesunken, was auf die Natur der Aufträge sowie interne Effizienzsteigerungen zurückzuführen ist. Der Anteil des Materialaufwands im Verhältnis zu den Umsatzerlösen hat sich von 39,4 % im Vorjahr auf 36,8 % im Geschäftsjahr 2022 verbessert. Die Anzahl der Mitarbeitenden im Konzern betrug im Geschäftsjahr 2022 durchschnittlich 320 (Vorjahr 218). Die Personalaufwendungen sanken im Vergleich zum Vorjahr von 20.032 T€ auf 16.394 T€. Der hohe Vorjahreswert war insb. auf die Erhöhung der Rückstellung für den Rechtsstreit mit der Deutsche Rentenversicherung Bund i.H.v. 6.257 T€ zurückzuführen. Der sich ohne die Erhöhung der Rückstellung ergebene Anstieg der Personalaufwendungen ist i.W. auf die Festanstellung der vormals freiberuflich tätigen Telefoninterviewerinnen und -interviewer zurückzuführen. Die Abschreibungen haben sich 2022 von 1.438 T€ auf 2.368 T€ erhöht. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Konzerns sind 2022 um 26,2 % von 3.348 T€ im Vorjahr auf 4.224 T€ gestiegen und beinhalten die folgenden wesentlichen Aufwandspositionen: Aufwendungen für Raumkosten i.H.v. 771 T€ (Vorjahr 552 T€), Rechts- und Beratungskosten i.H.v. 723 T€ (Vorjahr 735 T€), EDV-Kosten i.H.v. 586 T€ (Vorjahr 406 T€), sonstige betriebliche Aufwendungen wie i.W. Umzugskosten i.H.v. 521 T€ (Vorjahr 19 T€), Versand und Telefonkosten i.H.v. 465 T€ (Vorjahr 752 T€) sowie Werbe- und Reisekosten i.H.v. 359 T€ (Vorjahr 191 T€), Versicherungen und Beiträge i.H.v. 124 T€ (Vorjahr 66 T€), Kosten der Personalsuche i.H.v. 110 T€ (Vorjahr 84 T€). Das EBIT des Konzerns ist von 133 T€ im Vorjahr auf 3.913 T€ gestiegen. Das Segment infas Institut erreichte im Geschäftsjahr 2022 ein EBIT i.H.v. 4.848 T€ (Vorjahr 1.503 T€). Das Ergebnis des Segments der infas 360 hat sich im Geschäftsjahr 2022 auf 1 T€ (Vorjahr 100 T€) verschlechtert. Das Segment infas LT verschlechterte sich ebenfalls auf 135 T€ (Vorjahr 159 T€). Auch das Segment infas quo verzeichnete eine Verschlechterung auf 48 T€ (Vorjahr 130 T€). Im Geschäftsjahr 2022 haben sich die Zinserträge von 0 T€ im Vorjahr auf 29 T€ erhöht. Es handelt sich hierbei um Zinsen auf das Plan Asset der Pensionsverpflichtung der infas LT. Mit den Zinsaufwendungen i.H.v. 710 T€ (Vorjahr 122 T€) ergibt sich ein negatives Finanzergebnis von 682 T€ (Vorjahr 122 T€). Die Zinsaufwendungen enthalten wie im Vorjahr i.W. den Zinsanteil aus der Zuführung zur Pensionsrückstellung i.H.v. 75 T€ (Vorjahr 38 T€), den Zinsaufwand aus der Aufzinsung der Leasingverbindlichkeit nach IFRS 16 i.H.v. 557 T€ (Vorjahr 42 T€) sowie Verwahrentgelte für Guthaben i.H.v. 77 T€ (Vorjahr 51 T€). Für das Geschäftsjahr ergibt sich ein Aufwand aus Steuern vom Einkommen und Ertrag i.H.v. 94 T€ (Vorjahr Erstattung i.H.v. 60 T€). Mit dem Aufwand aus latenten Steuern i.H.v. 1.163 T€ (Vorjahr 90 T€) führt dies im Geschäftsjahr 2022 insgesamt zu einem Steueraufwand i.H.v. 1.257 T€ (Vorjahr 30 T€). Es verbleibt ein Konzernjahresüberschuss i.H.v. 1.975 T€ (Vorjahr Konzernjahresfehlbetrag 19 T€), der zusammen mit dem Gewinnvortrag und abzüglich der 2022 gezahlten Dividende i.H.v 450 T€ zu einem Konzernbilanzgewinn i.H.v. 7.040 T€ (Vorjahr 5.553 T€) führt. Vermögens- und FinanzlageDas langfristige Vermögen beträgt zum 31.12.2022 25.328 T€ und hat sich gegenüber dem Vorjahreswert von 5.655 T€ um 19.673 T€ erhöht. Dies resultierte i.W. aus einer Erstbilanzierung im Posten Nutzungsrechte nach IFRS 16, was hauptsächlich auf den Mietvertrag der neuen Räumlichkeiten in Bonn zurückzuführen ist. Dementsprechend sind auch die langfristigen und kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten deutlich angestiegen. Die kurzfristigen Vermögenswerte haben sich im Vergleich zum Vorjahr von 37.009 T€ auf 35.980 T€ verringert, insb. durch die Verringerung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von 30.434 T€ auf 28.567 T€. Des Weiteren sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 2.236 T€ von 194 T€ auf 2.430 T€ gestiegen. Dagegen sind die sonstigen Vermögenwerte um 811 T€ und die vertraglichen Vermögenswerte um 649 T€ gesunken. Das Eigenkapital liegt mit 11.886 T€ um 2.908 T€ über dem Vorjahresniveau von 8.978 T€. Die Bilanzsumme erhöhte sich von 42.664 T€ zum 31.12.2021 auf 61.310 T€ zum 31.12.2022. Durch die gestiegene Bilanzsumme ist die Eigenkapitalquote im Konzern auf 19,4 % (Vorjahr 21,0 %) gesunken. Die langfristigen Schulden liegen mit 26.766 T€ deutlich über dem Wert des Vorjahres von 8.630 T€. Diese Veränderung ist i.W. auf die Erhöhung der Leasingverbindlichkeiten um 19.377 T€ und die Verringerung der Rückstellung für Pensionen um 2.019 T€ zurückzuführen. Die kurzfristige Verschuldung sinkt von 25.056 T€ zum 31.12.2021 auf 22.658 T€ zum 31.12.2022. Dabei sanken insb. die sonstigen Rückstellungen um 5.570 T€. Dies ist insbesondere auf die Abwicklung der Rückstellung für den Rechtsstreit mit der Deutsche Rentenversicherung Bund zurückzuführen. Die vertraglichen Verbindlichkeiten stiegen um 3.269 T€, ebenso die Leasingverbindlichkeiten um 543 T€. Die Fähigkeit des Konzerns, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, war zu jedem Zeitpunkt gegeben. Das Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Der operative Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit lag im Geschäftsjahr 2022 bei 2.552 T€. Die deutliche Verringerung gegenüber dem Vorjahreswert i.H.v. 9.744 T€ ergibt sich i.W. aus der Begleichung der Verbindlichkeiten aus dem Rechtsstreit mit der Deutsche Rentenversicherung Bund. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit zeigt einen Abfluss von Mitteln i.H.v. 1.904 T€ bedingt durch die Auszahlungen für den Erwerb von Sachanlagen. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit zeigt einen Abfluss i.H.v. 2.515 T€. Dies resultiert insbesondere aus der Tilgung der Leasingverbindlichkeiten und den darauf anfallenden Zinszahlungen (IFRS 16). Der Finanzmittelfonds hat sich dadurch von 30.434 T€ im Vorjahr auf 28.567 T€ zum 31.12.2022 verringert. Bedeutsame finanzielle und nichtfinanzielle LeistungsindikatorenDie im Vorjahr abgegebenen Prognosen werden in den folgenden Ausführungen einem Soll-Ist-Vergleich unterzogen, um beurteilen zu können, inwieweit die im Vorjahr berichteten Prognosen mit der tatsächlichen Entwicklung im Jahr 2022 übereinstimmten. Finanzielle LeistungsindikatorenAls die Prognose für das Geschäftsjahr 2022 formuliert wurde, war völlig offen, welche Konsequenzen sich aus dem Krieg in der Ukraine für die Weltwirtschaft und -was für den infas Konzern von besonderer Bedeutung ist - die deutsche Wirtschaft ergeben würden. In Anbetracht der Entwicklungen Anfang 2022 erschien die Einschätzung, dass 2022 für den Konzern mit einem Umsatz zwischen 41 und 47 Mio. € zu rechnen sein wird, realistisch. Auch die Einschätzung, dass mit einem EBIT leicht oberhalb der vor Beginn der Pandemie im Jahr 2019 erreichten 2.947 T€ zu rechnen wäre, erschien sachlogisch und reflektierte die geplanten internen Veränderungen wie den Umzug des Instituts in ein neues Gebäude, die Gründung der CATI-LAB GmbH sowie externe Unsicherheiten wie vor allem die erkennbar steigende Inflation, die ein Überblicken der Kostensituation erschwerte. Rückblickend kann festgestellt werden, dass die Prognosen für 2022 solide waren und der infas Konzern ein den externen Bedingungen entsprechend gutes Jahr hatte. Der Bedarf an wissenschaftlich fundierten, qualitativ hochwertigen Daten und Analysen war bei den Kunden aus Wissenschaft, Politik und Wirtschaft trotz der schwierigen geopolitischen Lage vorhanden. So konnte der Umsatz um 3,1 % auf 42.155 T€ gesteigert werden und lag damit gut innerhalb der prognostizierten Umsatzrange. Das EBIT i.H.v. 3.913 T€ ist ein sehr erfreuliches Ergebnis, dass deutlich oberhalb des EBIT vor Beginn der Pandemie im Jahr 2019 lag. Es zeigt, dass sich die infas Gruppe sowohl in ihren externen als auch internen Projekten effizient aufgestellt hat. Nichtfinanzielle LeistungsindikatorenAls nichtfinanzielle Leistungsindikatoren stehen Kundenbelange sowie die Berücksichtigung der Arbeitnehmerbelange im Vordergrund. Im Hinblick auf die Kundenbelange wird regelmäßig eine Beauftragungsquote ermittelt und im Rahmen des monatlichen Berichtswesens betrachtet. Da der Großteil der Aufträge des infas Konzerns durch die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen kommt und eine Wiederbeauftragung insofern nicht allein aufgrund von Kundenzufriedenheit möglich ist, hat sich die Beauftragungsquote als bester Indikator für Kundenbelange erwiesen. Sie zeigt an, an wie vielen Ausschreibungen teilgenommen wurde und wie groß der Anteil der beauftragten Projekte ist. Bei Nichtbeauftragung durch uns bekannte Kunden analysiert die Geschäftsführung mögliche Schwächen in der Kundenbindung oder der Angebotsabgabe kritisch, um die Leistungen stetig zu verbessern. Die Beauftragungsquote des infas Instituts lag 2022 bei durchschnittlich 50,9 % (Vorjahr 45,8 %). Hinsichtlich der Belage der Mitarbeitenden werden als Indikatoren für die Zufriedenheit der Belegschaft halbjährlich die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit und Fluktuation in den Tochtergesellschaften betrachtet. Zum Stichtag betrug die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit in allen Tochtergesellschaften 26 Jahre (Vorjahr 25,8 Jahre). Die Fluktuation betrug 19,8 % (Vorjahr 10,0 %). GesamtaussageDie Branche der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung befindet sich in Deutschland seit mehr als 10 Jahren in einem Seitwärtstrend, der zuletzt durch die Pandemie und die wirtschaftliche Verschlechterung im letzten Jahr sogar zu einem Abschwung führte 12 und somit wenig Potenzial zeigt. Trotz dieser wenig dynamischen Entwicklung und andauernden Unsicherheiten haben sich alle Gesellschaften des infas Konzerns gut behauptet. Der Vorstand sieht das Unternehmen dank seines umfassenden Angebots entlang der Wertschöpfungskette in der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung weiterhin sehr gut positioniert und rechnet vor diesem Hintergrund langfristig mit einer positiven Entwicklung der Ertragslage. Risiko- und Prognoseberichterstattung (Darstellung und Erläuterung der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken)Risikomanagementsystem und Internes KontrollsystemDer infas Konzern verfügt über ein wirksames und angemessenes Risikomanagementsystem (RMS), das es dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der infas Holding AG sowie den Geschäftsführungen der Tochtergesellschaften ermöglicht, Risiken rechtzeitig zu erkennen, so dass negative Entwicklungen durch geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen abgewendet werden können. Hierzu bedient sich das RMS eines strukturierten Prozesses aus Identifikation, Monitoring, Kommunikation und Steuerung, womit alle wesentlichen externen und internen Einflussfaktoren berücksichtigt werden, die nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung des Konzerns haben könnten. Dabei werden strategische und operative Risiken unterschieden. Strategische Risiken sind komplexe Risiken mit hoher gegenseitiger Abhängigkeit, i.W. durch externe Faktoren beeinflusst und schwer zu quantifizieren. Hierunter fallen gesamtwirtschaftliche (Markt-)Risiken sowie Absatzrisiken, Liquiditätsrisiken, Wettbewerbs- und Innovationsrisiken und Risiken aus Gesetzesänderungen und der Rechtsprechung sowie politische Risiken. Operative Risiken sind strukturiert aus der Organisation ableitbar. Ihr Management erfolgt primär durch das Interne Kontrollsystem (IKS), das als Subsystem des RMS gesehen wird. Hierunter fallen Risiken der Rechnungslegung, Prozess(ablauf)risiken, Steuerrisiken, Ausfall-/Kreditrisiken, Projektrisiken einschließlich Risiken der technologischen Infrastruktur sowie Personalrisiken. Kernbestandteil des RMS ist der strukturierte Prozess aus strategischer und operativer Risikoidentifikation, Monitoring durch regelmäßige Routinen, Kommunikation an die geeigneten Adressaten im infas Konzern und Steuerung durch das Ergreifen geeigneter Maßnahmen zur Abwendung negativer Entwicklungen. Hierdurch wird eine Frühwarnung in Bezug auf die Risiken ermöglicht. Das bestehende Risikomanagementsystem wird kontinuierlich überprüft und ggfs. weiterentwickelt. Risikomanagementsystem und Internes Kontrollsystem im Hinblick auf den KonzernrechnungslegungsprozessDas Interne Kontrollsystem (IKS) umfasst alle Maßnahmen und Prozesse zur Gewährleistung der einheitlichen, zutreffenden und zeitnahen Erfassung aller Geschäftsvorfälle in Buchhaltung und Abschlüssen. Innerhalb dessen werden Gesetzes- und Standardänderungen sowie sonstige Verlautbarungen auf deren Auswirkung auf Rechnungslegung und Abschlüsse untersucht. Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und Standards soll mithilfe von klaren Aufgabendefinitionen und der durchgängigen Umsetzung des Vier-Augen-Prinzips in den rechnungslegungsrelevanten Prozessen gewährleistet werden. Darüber hinaus erfüllen qualifizierte Mitarbeitende mit entsprechenden Kompetenzen prozessintegrierte Überwachungs- und Kontrollfunktionen. Abweichungen und Probleme werden zeitnah an die zuständige Unternehmensleitung kommuniziert. Die Buchführungsdaten werden unter Einsatz der DATEV-Software verarbeitet und ausgewertet. Die Ordnungsmäßigkeit des DATEV-Buchführungsprogramms wurde durch eine produktunabhängige Systemprüfung bestätigt. Der konzerneinheitliche Kontenplan, welcher der Buchhaltung zugrunde liegt, entspricht den betrieblichen Anforderungen und bildet die Geschäftsvorfälle entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ab. Das Interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess umfasst i.W. eine Funktionstrennung sowie Zugriffsbeschränkungen hinsichtlich des intern ausgeführten Zahlungssystems. Die externen Dienstleistungsgesellschaften sind im Rahmen ihrer Tätigkeit ebenfalls dazu aufgefordert, die Buchführung auf gesetzliche Vorschriften und Anforderungen zu prüfen. Im Rahmen der Konzernabschlusserstellung werden die konzerneinheitlichen Abschlüsse der infas Holding AG und deren Tochtergesellschaften in die bestehende Konzernbuchhaltung überführt und dort mittels der Software CaseWare der Audicon GmbH konsolidiert. Das Controlling und das Management der infas Holding AG überprüft in einem fortlaufenden Prozess die durch die externe Dienstleistungsgesellschaft durchgeführten Konsolidierungsmaßnahmen. Auch die Risiken von Fehlern im Steuererklärungsprozess sind durch ein IKS in Bezug auf Tax Compliance minimiert. In enger Abstimmung mit der Steuerberatungsgesellschaft überprüft das Management regelmäßig mögliche Auswirkungen von steuerrechtlichen Änderungen. Die Überleitung der Daten aus dem Rechnungswesen für die Zwecke der Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuer ist durch interne Kontrollen abgesichert. Das IKS ist so aufgebaut, dass es sowohl die Risiken operativer Fehler in der Konzernrechnungslegung minimiert als auch die korrekte Lieferung geeigneter Daten für eine strategische unterjährige Steuerung der Beteiligungen gewährleistet. Damit wird eine geeignete Grundlage für die Beteiligungssteuerung geschaffen. Die aus dem Rechnungswesen abgeleiteten monatlichen Managementberichte sind somit das Frühwarnsystem für das Risikomonitoring im Konzern. Angaben zu wesentlichen Risiken und ChancenDas Risikobild wird von einer Vielzahl von Geschehnissen und Ereignissen beeinflusst und geprägt, die in der Regel im wirtschaftlichen und geschäftlichen Umfeld des Konzerns stattfinden. Im Folgenden sollen die Wesentlichen dargestellt werden: Gesamtwirtschaftliche (Markt-)Risiken sowie AbsatzrisikenNegative gesamtwirtschaftliche Entwicklungen verursachen häufig Budgetreduzierungen, insb. in marktbestimmten Dienstleistungen. Dies ist vor allem bei Marktforschungsbudgets privatwirtschaftlicher Unternehmen zu erwarten und lässt sich in Teilen auch in der Vergangenheit in der Geschäftsentwicklung der infas Gesellschaften beobachten. Der Großteil der Kundinnen und Kunden der infas Gruppe besteht aus öffentlichen Auftraggeberinnen und Auftraggebern wie wissenschaftliche Einrichtungen und Verwaltungen. Diese unterliegen nur bedingt den Konjunkturzyklen im Allgemeinen und den Entwicklungen der Marktforschungsbranche im Besonderen. Davon profitieren insb. das infas Institut und die CATI-LAB, in Teilen aber auch infas 360. Zwar sind die Budgets der wissenschaftlichen Einrichtungen und Ministerien nicht unabhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung, die Planung basiert allerdings auf längerfristigen Perspektiven, die nach bisherigen Erfahrungen wegen eines Konjunktureinbruchs nicht sofort aufgegeben werden. Es können sogar Ereignisse auftreten, die staatliches Handeln unabhängig von einer rezessiven Entwicklung notwendig machen, was dann auch finanziert wird. Insofern ist der infas Konzern vergleichsweise krisensicher aufgestellt und die aus der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung resultierenden Risiken können als moderat eingestuft werden. Bei längerfristig andauernden negativen Entwicklungen wird sich aber auch das Risiko für den infas Konzern erhöhen. Eine Veränderung zum Vorjahr hat sich in der Risikoeinschätzung nicht ergeben. Ausfall-/KreditrisikoAusfallrisiken ergeben sich aus der Möglichkeit, dass die Gegenpartei einer Transaktion ihren Verpflichtungen nicht nachkommt und dadurch ein finanzieller Schaden für den Konzern entsteht. Die auf der Aktivseite ausgewiesenen Beträge für finanzielle Vermögenswerte stellen das maximale Ausfallrisiko dar. Erkennbaren Ausfallrisiken wird durch die Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen. Das Ausfallrisiko der wesentlichen Kundinnen und Kunden wird als sehr niedrig eingeschätzt. Ein sehr hoher Anteil der Kundschaft sind wissenschaftliche Institutionen, die in der Regel grundfinanziert sind. Darüber hinaus handelt es sich um Projekte, die von staatlichen Instanzen zugesagt und entsprechend finanziert sind. Marktforschung ist je nach Sichtweise eines Unternehmens am Ende der allgemeinen Wertschöpfungskette angesiedelt. Neben Zahlungsausfall durch Insolvenz der Auftraggeberinnen und Auftraggeber besteht die Gefahr, dass Rechnungen nicht oder nicht vollständig oder mit erheblicher Verzögerung bezahlt werden, damit die Auftraggeberseite ihren eigenen Cashflow sichert. Insofern besteht auch für die Unternehmen des infas Konzerns, die primär Marktforschung anbieten, ein erhöhtes Cashflow-Risiko in Form des Risikos von Nachfragerückgängen. Bezüglich der Kundinnen und Kunden, die unter Vertrag sind, wird i.W. ebenfalls von einem niedrigen Ausfallrisiko ausgegangen. Eine Veränderung zum Vorjahr hat sich in der Risikoeinschätzung nicht ergeben. Projektrisiken einschließlich Risiken der technologischen InfrastrukturDie einzelnen Projekte unterliegen Kostenkalkulationen. Trotzdem ist es möglich, dass es zu Kostenüberschreitungen kommt. Diesem Risiko wird durch ein enges Controlling der Projekte sowie Vorkalkulationen und mitlaufende Kalkulationen begegnet. Zusätzliche Anfragen durch Kundinnen und Kunden werden separat abgerechnet. Die Projekte sind von einer funktionierenden technologischen Infrastruktur abhängig, die eine effiziente Bearbeitung der Projekte ermöglicht und den Datenschutz sicherstellt. Um dies zu gewährleisten, investiert der infas Konzern kontinuierlich in die Modernisierung der technologischen Sicherheitsstrukturen sowie in das für diesen Bereich verantwortliche Personal. Aus diesem Grund wird analog zum Vorjahr von einem niedrigen Risiko ausgegangen. LiquiditätsrisikoEin Liquiditätsrisiko kann sich aus der Kumulierung der übrigen Risiken, insb. durch ein erhöhtes Ausfallrisiko, ergeben. Treten mehrere negative Effekte gleichzeitig und in erheblichem Maße auf, kann das auch einen bedeutsamen negativen Effekt auf die Liquidität des Konzerns haben. Allerdings konnte im Konzern durch die sehr erfolgreichen vergangenen Jahre ein enormes Liquiditätspolster aufgebaut werden, so dass ein Liquiditätsengpass aus heutiger Sicht sehr unwahrscheinlich ist. Dies hat sich bereits während der Coronakrise gezeigt und 2022 erneut bestätigt. Zudem hat der Konzern keinerlei Kreditverpflichtungen gegenüber Banken, weshalb der Zinsanstieg keine negativen Wirkungen im Konzern hat. Gegenüber dem Vorjahr hat sich das Liquiditätsrisiko aufgrund der leicht rückläufigen liquiden Mittel sowie des Abschlusses des Mietvertrages der neuen Geschäftsräume (Leasingverbindlichkeiten) tendenziell leicht erhöht, ist aber nach wie vor sehr gering. Wettbewerbs- und InnovationsrisikoEs sind diverse andere Gesellschaften am Markt tätig, die gleiche oder ähnliche Dienstleistungen anbieten wie der infas Konzern. Es besteht das Risiko, dass konkurrierende Dienstleistungsunternehmen in der Lage sein könnten, Projekte abzuwickeln, für welche infas Gesellschaften ebenfalls Angebote abgegeben haben. Der infas Konzern stellt diesem Risiko sein professionelles und hoch qualifiziertes Personal sowie eine effiziente und professionelle Projektorganisation entgegen. Zudem profitiert der infas Konzern davon, dass Angebote das ganze Spektrum entlang der gesamten Wertschöpfungskette (Konzeption, Durchführung und Analyse) durch Konzerngesellschaften umfassen können. Auf Zukäufe von Teilleistungen ist der infas Konzern kaum angewiesen, was ein Wettbewerbsvorteil ist und eine hohe Qualität sicherstellt. Zudem investiert der infas Konzern in die Entwicklung von Innovationen, um im umkämpften Markt als innovativster und qualitativ hochwertigster Anbieter auftreten zu können. Insb. hinsichtlich der Innovationsfähigkeit erweist sich die Struktur des Konzerns - bestehend aus dem klassischen Institut in Kombination mit den Spezialanbietern CATI-LAB, infas 360, infas LT und infas quo - als besonders vielversprechend. Der infas Konzern kümmert sich ständig darum, die sich daraus ergebenden Synergieeffekte zu heben, um die eigene Innovationskraft zu maximieren. In tiefen Rezessionen kann es immer wieder zu einer massiven Marktkonsolidierung kommen. Um in so einem Umfeld bestehen zu können, wird es entscheidend sein, ob Effektivität und Effizienz in allen Bereichen der Wertschöpfung mindestens annähernd zukunftssicher gestaltet sind und ob die Liquidität ausreichend ist, um Fixkosten bis zu einem erneuten Anstieg der Nachfrage zu decken. Gewinnen werden Anbieterinnen und Anbieter, die technologisch so gut aufgestellt sind, dass niedrige Grenzkosten ein skalierbares Wachstum ermöglichen. Dies vor Augen, sind alle Gesellschaften des Konzerns bestrebt, zu den in diesem Sinn beschriebenen Gewinnenden zu gehören. Insofern kann das Wettbewerbs- und Innovationsrisiko, wie im Vorjahr auch, als niedrig eingestuft werden. PersonalrisikenDer Konzern ist der Auffassung, dass sein zukünftiger Erfolg insb. auf den Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitarbeitenden, der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer und des Vorstands beruht. Der Verlust von unternehmenstragenden Personen und Schwierigkeiten, benötigtes Personal mit den erforderlichen Qualifikationen zu gewinnen oder zu halten, können nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit des Konzerns haben. Das Risiko, dass aufgrund des Fachkräftemangels und demografischen Wandels nicht genügend hoch qualifiziertes Personal für die Weiterentwicklung des infas Konzerns gefunden werden kann sowie das Risiko der Abwanderung von (guten) Mitarbeitenden könnte die Leistungsfähigkeit erheblich schwächen und eine erforderliche Transformation, hin zu einem marktgerechteren Leistungsportfolio, erschweren. Dieses Risiko muss auch für den infas Konzern als moderat eingeschätzt werden. Eine Veränderung zum Vorjahr hat sich in der Risikoeinschätzung nicht ergeben. infas beobachtet den Markt der für sie passenden Arbeitskräfte als sehr dynamisch. Es kann nicht generell von einem Mangel an Fachkräften einer bestimmten Disziplin ausgegangen werden. Aktuell stellt die Rekrutierung von Interviewerinnern und Interviewern die größte Herausforderung dar. In anderen Zeiten stand die Rekrutierung von Data Scientists im Vordergrund. Um den Personalrisiken zeitgerecht zu begegnen, beobachten die Leitungskräfte der Konzerngesellschaften den Markt der Fachkräfte sehr genau und passen ihre Rekrutierungsstrategien stetig an. Risiken aus Gesetzesänderungen und der Rechtsprechung sowie politische RisikenDie Leitungskräfte der infas Gesellschaften beobachten sich abzeichnende Gesetzesänderungen kontinuierlich und nutzen dabei auch die Expertise ihrer Dienstleistungsgesellschaften wie z.B. Anwaltskanzlei oder Steuerberatung. Die wichtigsten, sich abzeichnenden Änderungen werden auch mit dem Aufsichtsrat diskutiert. 2023 ist die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes nötig. Das Management hat hierzu bereits umfassendes Know-how aufgebaut, so dass eine gesetzeskonforme Umsetzung nach Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat sichergestellt ist. Auf dem Gebiet der Berichterstattung zeichnet sich ab, dass Unternehmen, allen voran börsennotierte Unternehmen, in den nächsten Jahren mit einer Ausweitung der Berichtspflichten hinsichtlich sog. ESG-Kriterien rechnen müssen (Environment, Social, Governance). Da der infas Konzern der Dienstleistungsbranche angehört, sehen wir darin keine größeren Schwierigkeiten und betrachten es ohnehin als unsere selbstverständliche Pflicht, diese Themen genau im Blick zu behalten. Die neue Bundesregierung hat sich die Digitalisierung auf die Fahne geschrieben. In diesem Kontext wollen die Regierungspartnerinnen und -partner auch den Zugang zu Daten verbessern. Konkret haben sie im Koalitionsvertrag festgelegt, dass ein Dateninstitut gegründet werden und es ein Datengesetz geben solle, durch das ein Rechtsanspruch auf Open Data festgelegt wird. Insgesamt soll die Datenexpertise öffentlicher Stellen verbessert werden. 13 Wenn in diesen Bereichen Fortschritte erreicht werden, kann das zu einer Verringerung des Auftragsvolumens des infas Instituts führen. Wir schätzen das Risiko allerdings mittelfristig als sehr klein ein, weil es einige Zeit dauern wird, bis die Verwaltungen entsprechendes Know-how aufgebaut haben. In gleicher Zeit wird der infas Konzern in der Lage sein, neue Geschäftsfelder zu entwickeln. Im Koalitionsvertrag ist auch die Absicht festgelegt, die Unternehmensmitbestimmung auszuweiten. Es kann vermutet werden, dass infas dadurch einen mitbestimmten Aufsichtsrat bekommen wird. Die zeitliche Umsetzung ist bisher nicht absehbar. Insgesamt werden aus Sicht des Vorstands in keiner der zuvor dargestellten rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen Risiken gesehen. Der infas Konzern ist für die Bewältigung dieser Aufgaben gut aufgestellt bzw. wird sich vorausschauend darauf vorbereiten. Zusammenfassung und PrognoseWie dargestellt, gibt es weiterhin eine große Anzahl von Unwägbarkeiten, denen sich die infas Gesellschaften werden stellen müssen. Die Krise scheint zur Normalität zu werden. Der infas Konzern mit den fünf Tochtergesellschaften stellt sich diesen Herausforderungen mit Agilität, Wachsamkeit und strategischem Weitblick, so dass Wachstumsfelder weiter ausgebaut und weniger rentable Bereiche zurückgefahren werden. Mit dieser Haltung kann die infas Gruppe weiterhin vorsichtig optimistisch in die Zukunft blicken. Für 2023 rechnen wird deshalb mit einem Konzernumsatz zwischen 46 und 52 Mio. €. Das EBIT im Konzern wird voraussichtlich oberhalb von 3,7 Mio. € liegen, so dass die Umsatzrendite bei mindestens 7,5 % liegen wird. Insgesamt geht der Vorstand auf dieser Basis von einem positiven Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit und damit, wie schon in den Vorjahren, von einer soliden Liquiditätsausstattung aus. Die Gesamtaussage des Vorstands gilt für den Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichts. Übernahmerelevante Angaben und ErläuterungenDurch das Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz besteht für börsennotierte Unternehmen nach §§ 289a und 315a HGB die Pflicht, Angaben zu Kapitalzusammensetzung, Aktionärsrechten und deren Beschränkungen, Beteiligungsverhältnissen und den Organen der Gesellschaft zu machen, welche übernahmerelevante Informationen darstellen. 1. Zusammensetzung des gezeichneten KapitalsDas Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 31.12.2022 9.000.000,00 € und ist eingeteilt in 9.000.000 Inhaberaktien (Stückaktien). Verschiedene Aktiengattungen bestehen nicht. 2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffenDie Aktien sind nicht vinkuliert und können frei übertragen werden. Jede Aktie gewährt das gleiche Stimmrecht. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung der Aktien betreffen, sind der Gesellschaft nicht bekannt. Darüber hinaus sind der Gesellschaft keine Vereinbarungen zwischen Gesellschafterinnen und Gesellschaftern bekannt, welche Beschränkungen in Stimmrechten und Übertragung von Aktien beinhalten. 3. Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital von über 10 %An der Gesellschaft sind die Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, die PEN GmbH und die Döbert Holding GmbH & Co. KG mit über 10 % zum Bilanzstichtag direkt oder indirekt beteiligt. Weitere Aktionärinnen und Aktionäre mit Anteilsbesitz über 10 % zum Bilanzstichtag sind der Gesellschaft nicht bekannt. 4. Inhaber von Aktien mit SonderrechtenDie Gesellschaft hat die Inhaberinnen und Inhaber von Aktien mit keinerlei Sonderrechten ausgestattet und hat auch keine Aktien begeben, die Sonderrechte oder Kontrollbefugnisse verleihen. 5. Stimmrechtskontrolle für Arbeitnehmer-AktionäreEs bestehen keine Arbeitnehmerbeteiligungen am Kapital, bei denen die Kontrollrechte nicht unmittelbar ausgeübt werden. 6. Vorschriften über die Ernennung und Abberufung von VorstandsmitgliedernDie Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft werden gemäß § 84 AktG vom Aufsichtsrat bestellt und abberufen. Nach § 84 Abs. 4 AktG kann eine Abberufung während der Bestellzeit nur aus wichtigem Grund erfolgen. Nach § 9 Nr. 3 der Satzung entscheidet der Aufsichtsrat über Bestellung und Abberufung von Vorständen mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Gemäß §§ 5 und 6 der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Vorstandsmitglieder. Im Geschäftsjahr 2022 bestand der Vorstand aus zwei Personen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so ist es einzeln zur Vertretung der Gesellschaft befugt. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einer Prokuristin oder einem Prokuristen vertreten. Einem Vorstandsmitglied war bereits durch den Aufsichtsrat Einzelvertretungsmacht und die Befugnis erteilt, gleichzeitig Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft und als Vertreter Dritter abzuschließen. Dieses Vorstandsmitglied ist von den Beschränkungen des § 181 BGB in den Grenzen des § 112 AktG befreit. Seit dem 9. Januar 2023 gelten diese Befugnisse auch für das zweite Vorstandsmitglied. Satzungsänderungen erfolgen nach § 179 Abs. 2 AktG i.V.m. § 17 Nr. 2 der Satzung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und insoweit abweichend von der gesetzlichen Regelung, die in § 179 Abs. 2 AktG eine Mehrheit vorsieht, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst, der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, wenn das Gesetz nicht zwingend eine andere Mehrheit vorschreibt. 7. Genehmigtes Kapital, eigene AktienSeit dem Beschluss der Hauptversammlung vom 16.07.2021 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 15.07.2026 einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt 4.500.000,00 € gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf die Inhaberin bzw. den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Seit dem Beschluss der Hauptversammlung vom 05.07.2019 ist die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 14.07.2024 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Einzelheiten der Ermächtigung ergeben sich aus dem unter Tagesordnungspunkt 6 im elektronischen Bundesanzeiger vom 24.05.2019 bekanntgemachten Beschlussvorschlag. 8. Vereinbarungen für den Fall eines KontrollwechselsDie Gesellschaft hat keine Vereinbarungen getroffen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen. 9. Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines ÜbernahmeangebotsDie Gesellschaft hat keine Entschädigungsvereinbarung mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmenden für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen. Erklärung zur UnternehmensführungDie nach § 289f HGB vorgeschriebene Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Internetseite der infas Holding AG www.infasholding.de öffentlich zugänglich.
Bonn, 20. April 2023 infas Holding Aktiengesellschaft Der Vorstand Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022Aktiva scrollen
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Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2022Grundlagen und Methoden1 Allgemeine ErläuterungenDie infas Holding Aktiengesellschaft (nachfolgend "infas Holding AG" oder "Konzern") ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn (HRB 17379) eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist 53113 Bonn, Kurt-Schumacher-Straße 24. Der Vorstand der infas Holding AG hat den Konzernabschluss am 20.04.2023 aufgestellt und der Aufsichtsrat hat diesen gebilligt. Die infas Holding AG ist Mutterunternehmen eines Konzerns. Sie hält zum Bilanzstichtag 31.12.2022 direkte Beteiligungen an fünf Unternehmen, die auf den Gebieten der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung sowie angrenzenden Bereichen tätig sind. Der Konzernabschluss der infas Holding AG wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Diese umfassen alle geltenden Standards und Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB) bzw. des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC). Der Konzernabschluss berücksichtigt alle bis zum 31.12.2022 verabschiedeten und verpflichtend anzuwendenden Bestimmungen der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und die ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften. Der Jahresabschluss sowie der Konzernabschluss der infas Holding AG werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Geschäftsbericht kann über die Internetseite eingesehen werden. Das Geschäftsjahr der infas Holding AG und ihrer Tochterunternehmen ist das Kalenderjahr. Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nichts anderes vermerkt, sind alle Beträge in Tausend Euro (T€) angegeben. Nach § 315e HGB i.V.m. Art. 4 der EU-IAS-Verordnung haben kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen ihren gemäß §§ 290-293 HGB aufzustellenden Konzernabschluss nach den Regelungen der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, zu erstellen. Die IFRS-Konzernrechnungslegungspflicht gemäß § 315e HGB setzt eine kapitalmarktorientierte Gesellschaft und damit den Handel im regulierten Markt voraus. Die infas Holding AG stellt verpflichtend einen Konzernabschluss nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, auf, da die Aktien der infas Holding AG am regulierten Markt (ISIN DE0006097108) in Deutschland notiert sind. 2 KonsolidierungskreisIn den Konzernabschluss werden alle Tochterunternehmen der infas Holding AG einbezogen. Die CATI-LAB wurde im Geschäftsjahr durch die infas Holding AG neu gegründet und zum 07.07.2022 ins Handelsregister eingetragen. Die Gesellschaft ist in den Konsolidierungskreis miteinbezogen. Folgende Tochtergesellschaften werden in den Konzernabschluss vollkonsolidiert einbezogen: scrollen
Die Unternehmen werden nach IFRS 10 in den Konzernabschluss aufgrund der Beherrschung durch die Muttergesellschaft, infas Holding AG, einbezogen. Die infas Holding AG erlangt die Beherrschung, wenn sie eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus ihrem Engagement bei den Beteiligungsunternehmen hat und sie ihre Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen. Insbesondere beherrscht der Konzern ein Beteiligungsunternehmen, wenn er die folgenden Eigenschaften besitzt: scrollen
Die infas Holding AG nimmt eine Neubeurteilung vor, ob sie ein Beteiligungsunternehmen beherrscht oder nicht, wenn Tatsachen und Umstände darauf hinweisen, dass sich eines oder mehrere der oben genannten drei Kriterien der Beherrschung verändert haben. Die Konsolidierung erfolgt ab dem Zeitpunkt, an dem die infas Holding AG die Möglichkeit der Beherrschung hat. Endet diese Möglichkeit, scheiden die entsprechenden Gesellschaften aus dem Konsolidierungskreis aus. Die infas 360 GmbH hält einen Anteil i.H.v. 33,33 % an der im August 2016 mit einem Stammkapital i.H.v. insgesamt 30 T€ neu gegründeten BNS - Business Network Solutions GmbH, Bonn. Die Gesellschaft wird als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode bilanziert. Die Entwicklung der Beteiligung ist den Ausführungen in Tz 10 zu entnehmen. 3 Allgemeine KonsolidierungsgrundsätzeGegenstand des Konzernabschlusses sind die infas Holding AG und deren Tochterunternehmen. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem Fair Value der hingegebenen Vermögenswerte, ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren Fair Values im Transaktionszeitpunkt bewertet, unabhängig vom Umfang der Anteile ohne beherrschenden Einfluss. Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs über den Anteil des Konzerns am zum Fair Value bewerteten erworbenen Nettovermögen wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Änderungen der Beteiligungsquoten des Konzerns an Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert. Die Buchwerte der vom Konzern gehaltenen Anteile und der Anteile anderer Gesellschafter werden so angepasst, dass sie die Änderungen der am Tochterunternehmen bestehenden Anteilsquoten widerspiegeln. Jede Differenz zwischen dem Betrag, um den die Anteile anderer Gesellschafter angepasst werden, und dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten oder erhaltenen Gegenleistung wird unmittelbar im Eigenkapital erfasst und den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zugeordnet. Die Auswirkungen konzerninterner Geschäftsvorfälle werden eliminiert. Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden im Rahmen der Schuldenkonsolidierung gegeneinander aufgerechnet. Zwischengewinne und -verluste aus dem Liefer- und Leistungsverkehr der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden eliminiert. Konzerninterne Erträge werden mit den korrespondierenden Aufwendungen im Rahmen der Aufwands- und Ertragseliminierung verrechnet. Auf temporäre Unterschiede aus den o.g. Konsolidierungsmaßnahmen werden die nach IAS 12 erforderlichen Steuerabgrenzungen vorgenommen. Unternehmen, bei denen die infas Holding AG einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik ausüben kann, werden als assoziierte Unternehmen nach der Equity-Methode bilanziert. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung von assoziierten Unternehmen wird die Beteiligung zu Anschaffungskosten angesetzt. Ein positiver Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten der erworbenen Anteile und dem anteiligen, zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert bewerteten erworbenen Vermögen stellt einen Geschäfts- oder Firmenwert dar, der im fortgeschriebenen At-equity-Ansatz enthalten ist und insoweit auch dem Impairment-Verfahren unterliegt. Falls das im Zuge einer Kaufpreisallokation neu bewertete, auf den Konzern entfallende Eigenkapital die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile übersteigt, wird die Differenz durch eine sofortige erfolgswirksame Verbuchung im Jahr des Erwerbs erfasst. In den Folgeperioden wird der Buchwert um die auf den Konzern entfallenden Veränderungen des Eigenkapitals fortgeschrieben. Auf den Konzern entfallende anteilige Verluste, welche die Gesamtinvestition in das assoziierte Unternehmen, bestehend aus fortgeschriebenem At-equity-Ansatz sowie anderen langfristigen Forderungen, übersteigen, werden nicht berücksichtigt. Ein Werthaltigkeitstest wird durchgeführt, sofern Hinweise auf eine Wertminderung des Beteiligungsansatzes vorliegen. 4 Ermessensspielräume und SchätzungenIm Konzernabschluss müssen in einem bestimmten Umfang Einschätzungen vorgenommen und Ermessensentscheidungen getroffen werden, die Auswirkungen auf die Höhe und den Ausweis bilanzierter Vermögenswerte und Schulden, die Erträge und Aufwendungen sowie die Eventualverbindlichkeiten und -forderungen haben. Schätzungen und Beurteilungen werden laufend überprüft und basieren auf Erfahrungswerten der Vergangenheit und anderen Faktoren, einschließlich Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse. Die tatsächlich eintretenden Werte können von den Schätzungen abweichen. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind in Tz 6 erläutert. Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen betreffen die folgenden Fälle: Die Nutzungsdauer von Sachanlagevermögen und immateriellen Vermögenswerten stützt sich auf Erfahrungswerte der Vergangenheit und Annahmen seitens der Unternehmensführung. Die Prüfung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten basiert auf Annahmen. Vermögenswerte wurden, wenn Gründe für eine erforderliche Wertminderung ersichtlich waren, wertberichtigt. Die Beurteilung von Leasingverhältnissen (operating leases) erfordert die Einschätzung der Laufzeit des Leasingverhältnisses. Hierzu werden sämtliche Umstände berücksichtigt, die dem Konzern bekannt sind. Optionen in Bezug auf die mögliche Verlängerung eines Leasingverhältnisses werden nur dann Bestandteil der Laufzeit, wenn für den infas Konzern hinreichende Sicherheit in Bezug auf die Ausübung der Option gegeben ist. Zudem wird der dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz verwendet, falls dieser verlässlich bestimmt werden kann. Sofern dieser nicht ohne Weiteres ermittelt werden kann, wird der Grenzfremdkapitalzinssatz (incremental borrowing rate) geschätzt. Die Schätzungen über die Höhe und den Ansatz von Rückstellungen werden von der Unternehmensführung aufgrund von anerkannten Verfahren oder Erfahrungswerten getroffen. Zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen bedient sich die infas Holding AG statistischer bzw. versicherungsmathematischer Berechnungen, um Auswirkungen künftiger Entwicklungen auf die Aufwendungen und Verpflichtungen aus diesen Plänen abzuschätzen. Diese Berechnungen beruhen auf Annahmen über den Abzinsungssatz und über die Gehalts- und Rentensteigerungsraten. Diese Annahmen beruhen auf den am Bilanzstichtag herrschenden Verhältnissen und Einschätzungen bzw. auf den dann geltenden Marktbedingungen. Unternehmenserwerbe erfordern Schätzungen hinsichtlich Fair Value der erworbenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden. Geschäfts- oder Firmenwerte werden für Zwecke des Werthaltigkeitstests im Erwerbszeitpunkt zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet. Gemäß IAS 36.96 ist für diese zahlungsgenerierenden Einheiten mindestens einmal jährlich ein Werthaltigkeitstest durchzuführen. Zur Beurteilung der Werthaltigkeit wird der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit dem erzielbaren Betrag verglichen. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Der Konzern ermittelt den erzielbaren Betrag grundsätzlich als Nutzungswert und damit als Barwert der zukünftigen Cashflows der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die zukünftigen Cashflows basieren auf den Planungsrechnungen des Konzerns. Unsicherheiten bestehen hinsichtlich der Auslegung komplexer steuerrechtlicher Vorschriften, Änderungen des Steuerrechts sowie der Höhe und des Entstehungszeitpunkts künftig zu versteuernder Ergebnisse. Angesichts des langfristigen Charakters und der Komplexität bestehender vertraglicher Vereinbarungen ist es möglich, dass Abweichungen zwischen den tatsächlichen Ergebnissen und den getroffenen Annahmen bzw. künftigen Änderungen solcher Annahmen in Zukunft Anpassungen des bereits erfassten Steuerertrags und Steueraufwands erfordern. Latente Steueransprüche werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, so dass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche, die aktiviert werden können, ist eine wesentliche Ermessensausübung des Managements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Weitere Details zu Steuern werden in Tz 27 erläutert. Weitere Erläuterungen über getroffene Annahmen und Schätzungen erfolgen bei den Angaben zu den einzelnen Abschlussposten. Sämtliche Annahmen und Schätzungen basieren auf den Verhältnissen und Beurteilungen am Bilanzstichtag. Bei der Einschätzung der künftigen Geschäftsentwicklung wurde außerdem das zu diesem Zeitpunkt als realistisch unterstellte wirtschaftliche Umfeld in den Branchen und Regionen, in denen der Konzern tätig ist, berücksichtigt. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses ist nicht von einer wesentlichen Änderung der zugrunde gelegten Annahmen und Schätzungen auszugehen. 5 Auswirkung neuer RechnungslegungsgrundsätzeFolgende neue bzw. geänderte Standards und Interpretationen wurden im Geschäftsjahr 2022 erstmals angewendet. Der aufgestellte Konzernabschluss der infas Holding AG entspricht damit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind. scrollen
Aus der Anwendung der neuen bzw. überarbeiteten IFRS-Standards und -Interpretationen ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Das IASB und das IFRS IC haben nachfolgend aufgelistete Standards und Interpretationen veröffentlicht, die im Geschäftsjahr 2022 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Diese Standards und Interpretationen wurden von der EU bislang nicht übernommen und werden von der infas Holding AG nicht angewendet. scrollen
Das IASB und das IFRS IC haben bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Konzernabschlusses nachfolgend aufgelistete Standards und Interpretationen veröffentlicht, die bereits im Rahmen des Komitologieverfahrens in das EU-Recht übernommen wurden, aber im Geschäftsjahr 2022 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Die infas Holding AG wendet diese Standards und Interpretationen nicht vorzeitig an. scrollen
Eine vorläufige Analyse der neuen Regelungen durch den Konzern hat ergeben, dass kein wesentlicher Anpassungsbedarf bei der erstmaligen Anwendung anfallen wird. 6 Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeErworbene Geschäfts- oder Firmenwerte werden als Vermögenswert erfasst und mindestens jährlich auf Werthaltigkeit überprüft. Eine Wertminderung wird sofort als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und in den Folgeperioden nicht wieder wertaufgeholt. Geschäfts- oder Firmenwerte, die aus Unternehmenserwerben vor dem 01.01.2004 entstanden sind, wurden aufgrund der Erleichterungsvorschrift gemäß IFRS 1 bis zum 31.12.2003 grundsätzlich planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer von 15 Jahren linear abgeschrieben. Eine Wertaufholung der in vorangegangenen Perioden abgeschriebenen Beträge findet nicht statt. Gemäß IAS 36.10 tritt unter anderem bei Geschäfts- oder Firmenwerten an die Stelle von planmäßigen Abschreibungen eine regelmäßige, mindestens jährlich durchzuführende Werthaltigkeitsprüfung (Impairment-Test). Die Werthaltigkeitsprüfung eines Geschäfts- oder Firmenwerts wird auf Ebene einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (CGU) oder Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten vorgenommen. Die Werthaltigkeitsprüfung basiert auf der Ermittlung des erzielbaren Betrags. Dieser ergibt sich aus dem höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Übersteigt der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit deren erzielbaren Betrag, liegt ein Wertminderungsbedarf vor. Im Fall von Wertberichtigungen im Zusammenhang mit CGU, die einen Geschäfts- oder Firmenwert enthalten, werden zunächst die Geschäfts- oder Firmenwerte reduziert. Übersteigt der Wertberichtigungsbedarf den Buchwert des Firmenwerts, wird die Differenz i.d.R. proportional auf die verbleibenden langfristigen Vermögenswerte der CGU verteilt. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte (Entwicklungskosten) werden mit den direkt und indirekt zurechenbaren Herstellungskosten aktiviert, soweit eine eindeutige Aufwandszuordnung möglich ist. Weiterhin muss sowohl die technische Realisierbarkeit als auch die Vermarktung oder die interne Nutzung der Produkte sichergestellt sein (IAS 38). Es muss die Absicht bestehen, den Vermögenswert mit hierfür zur Verfügung stehenden Ressourcen fertigzustellen. Die Entwicklungstätigkeit muss ferner mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu künftigen wirtschaftlichen Nutzen führen. Die planmäßige Abschreibung erfolgt auf der Grundlage einer geplanten Nutzungsdauer von 5 bis 10 Jahren. Forschungskosten sind gemäß IAS 38 nicht aktivierungsfähig und nicht aktiviert worden. Andere erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Als Nutzungsdauer werden 3 bis 5 Jahre zugrunde gelegt. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer liegen nicht vor. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen und ggf. Wertminderungen, angesetzt. Instandhaltungskosten werden sofort als Aufwand verrechnet. Die Abschreibungen werden beim beweglichen Anlagevermögen im Allgemeinen linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer über einen Zeitraum von 1 bis 13 Jahren vorgenommen. Es findet eine jährliche Überprüfung statt, ob Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert ist. Wenn ein solcher Anhaltspunkt vorliegt, ist der erzielbare Betrag des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zu bestimmen. Eventuelle Wertminderungen werden durch den Vergleich des Buchwerts mit dem erzielbaren Betrag ermittelt. Können einzelnen Vermögenswerten keine eigenen, von anderen Vermögenswerten unabhängig generierten künftigen Finanzmittelzuflüsse zugeordnet werden, ist die Werthaltigkeit auf Basis der übergeordneten zahlungsmittelgenerierenden Einheit von Vermögenswerten zu untersuchen. Aktivierungspflichtige Fremdkapitalzinsen waren nicht gegeben. Der im Januar 2016 vom IASB veröffentlichte IFRS 16 (Leases) hat ein einheitliches Bilanzierungsmodell eingeführt, wonach Leasingnehmerinnen und Leasingnehmer verpflichtet sind, für alle Leasingverträge einen Vermögenswert für das Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit für die ausstehenden Mietzahlungen anzusetzen. Dies führt dazu, dass ab 01.01.2019 grundsätzlich sämtliche Leasingverhältnisse in der Konzernbilanz zu erfassen sind. Die unter den langfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen im infas Konzern grundsätzlich linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses. Die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts ermitteln sich grundsätzlich als Barwert sämtlicher zukünftiger Leasingzahlungen. Die Anschaffungskosten sind um Zahlungen zu erhöhen, die für den Abschluss des Leasingvertrags angefallen sind, die für die Installation des geleasten Vermögenswerts aufgewendet wurden und die ggf. für einen künftigen Rückbau anfallen. Anreizzahlungen der Leasinggeberin bzw. des Leasinggebers, die bereits zugeflossen sind, verringern die Anschaffungskosten. Der erstmalige Ansatz der Leasingverbindlichkeiten bestimmt sich als Barwert der zu leistenden Leasingzahlungen, reduziert um künftige Anreizzahlungen der Leasinggeberin bzw. des Leasinggebers. In der Folgebewertung wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeit aufgezinst und erfolgsneutral um die geleisteten Leasingzahlungen vermindert. Der Zahlungsstrom wird in einen Zins- und Tilgungsanteil zerlegt und in den entsprechenden Positionen des Konzernabschlusses erfasst. Die Abschreibung des Nutzungsrechts ist den Abschreibungen zugeordnet. Der Aufwand aus der Aufzinsung der Leasingverbindlichkeit wird in den Zinsaufwendungen ausgewiesen. Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Finanzinstrumente werden erfasst, sobald die infas Holding AG oder ihre Tochtergesellschaften Vertragspartei und zur Leistung oder Gegenleistung berechtigt oder verpflichtet werden. Als finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten erfasste Finanzinstrumente werden grundsätzlich unsaldiert ausgewiesen. Sie werden nur dann saldiert, wenn bezüglich der Beträge zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Aufrechnungsrecht besteht und beabsichtigt wird, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen. Die Folgebewertung der Finanzinstrumente erfolgt mit den fortgeführten Anschaffungskosten, die i.d.R. den Buchwerten entsprechen. Der infas Konzern stuft beim erstmaligen Ansatz finanzielle Vermögenswerte in die folgenden Kategorien ein: zu fortgeführten Anschaffungskosten oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Die Einstufung ist vom Geschäftsmodell des Unternehmens und der Steuerung der finanziellen Vermögenswerte sowie deren vertraglicher Zahlungsströme abhängig. Finanzielle Vermögenswerte sind zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten, wenn folgende Bedingungen vorliegen: scrollen
Als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert eingestufte finanzielle Vermögenswerte sind im infas Konzern Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente. Finanzielle Vermögenswerte, die dem Modell der erwarteten Kreditverluste unterliegen, sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet der Konzern bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert. Es werden keine finanziellen Verbindlichkeiten zu Handelszwecken gehalten. Die Ausbuchung der finanziellen Verbindlichkeit erfolgt, sobald die Verbindlichkeit getilgt ist. Die zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerte werden zum Bilanzstichtag zum beizulegenden Zeitwert angesetzt, sofern dieser verlässlich bestimmbar ist. Wertschwankungen zwischen den Bilanzstichtagen werden erfolgsneutral in die Rücklagen eingestellt. Die erfolgswirksame Auflösung der Rücklagen erfolgt entweder mit der Veräußerung oder bei nachhaltigem Absinken des Marktwerts unter den Buchwert. Kredite und Forderungen werden zum Bilanzstichtag zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Sinkt der erzielbare Betrag zum Bilanzstichtag unter den Buchwert, werden erfolgswirksame Wertberichtigungen vorgenommen. Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte beinhalten insb. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, derivative finanzielle Vermögenswerte sowie gehaltene Eigenkapitalinstrumente. Alle kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte werden am Erfüllungstag, d.h. zum Zeitpunkt des Entstehens der Forderung bzw. der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums, zunächst mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Hieraus ergeben sich keine Abweichungen zu den Anschaffungskosten. Die Anschaffungskosten von unter- bzw. nicht verzinslichen monetären Forderungen entsprechen deren Barwert zum Entstehungszeitpunkt. Die in der Bilanz angesetzten beizulegenden Zeitwerte entsprechen i.d.R. den Marktpreisen der finanziellen Vermögenswerte. Die Folgebewertung erfolgt analog zu den langfristigen finanziellen Vermögenswerten. Bestehen an der Einbringbarkeit von Forderungen Zweifel, werden diese mit dem niedrigeren realisierbaren Betrag angesetzt, indem eine entsprechende Einzelwertberichtigung gebildet wird. Der Konzern ermittelt zumindest an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte vorliegen, die auf eine Wertminderung der finanziellen Vermögenswerte schließen lassen. Wertberichtigungen werden bezogen auf den Einzelsachverhalt ermittelt und angesetzt (vgl. Tz 12); dabei wird darauf abgestellt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit der Mittelrückflüsse ist. Anhand historischer Daten werden Ausfallwahrscheinlichkeiten ermittelt, die als pauschaler Prozentsatz in Abhängigkeit von der Dauer der Überfälligkeit der Vermögenswerte in einer Wertberichtigungstabelle für Forderungen aus Lieferung und Leistung erfasst werden. Die pauschalen Prozentsätze werden anhand von aktuellen Informationen und Erwartungen angepasst. Bankguthaben und Kassenbestände sind zum Nominalwert angesetzt. Kurzfristige nichtfinanzielle Vermögenswerte betreffen i.W. nicht vertragliche Forderungen und abgegrenzte Zahlungen. Der Ansatz der kurzfristigen nichtfinanziellen Vermögenswerte erfolgt zu Anschaffungskosten. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung angemessener Wertberichtigungen. Die Bewertung der Vorräte erfolgt gemäß IAS 2 mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsverlauf erzielbare Verkaufserlös abzüglich der noch anfallenden Kosten der Fertigstellung und des Vertriebs. Auf den Vorratsbestand wurde, wie im Vorjahr, keine Wertberichtigung vorgenommen. Die vertraglichen Vermögenswerte werden entsprechend dem Projektfortschritt, abzüglich bereits erfolgter Teilabrechnungen, angesetzt, soweit hieraus ein aktivischer Saldo besteht. Die Bewertung der laufenden Projekte zum Bilanzstichtag erfolgt nach einer Input-basierten Methode gemäß IFRS 15.B18. Der Konzern ermittelt für die Bewertung zum Bilanzstichtag die erwarteten Auftragserlöse, die Wahrscheinlichkeit, dass der wirtschaftliche Nutzen zufließt, die bis zur Fertigstellung des Projekts noch anfallenden Kosten, den Fertigstellungsgrad zum Bilanzstichtag sowie die Zuordnung und Bewertung der dem jeweiligen Projekt zurechenbaren Auftragskosten. Sofern Teilabrechnungen den Gegenwert des Leistungsfortschritts übersteigen und ein passivischer Saldo besteht, wird eine vertragliche Verbindlichkeit angesetzt. Die Verpflichtung aus unmittelbaren Pensionszusagen (leistungsorientiertes System zur betrieblichen Altersversorgung) wird nach dem in IAS 19 vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung von zukünftigen Entgelt- und Rentenanpassungen errechnet. Der laufende Altersversorgungsaufwand ergibt sich aus der planmäßigen Entwicklung der Anwartschaftsrückstellungen. Der Dienstzeitaufwand für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wird als Aufwand innerhalb des betrieblichen Ergebnisses ausgewiesen. Der im Netto-Pensionsaufwand enthaltene Zinsaufwand und die Erträge aus dem Planvermögen werden im Finanzergebnis der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Planvermögen, das angelegt ist, um leistungsbasierte Pensionszusagen zu decken, wird mit den beizulegenden Zeitwerten bewertet und mit den entsprechenden Verpflichtungen verrechnet. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Pensionsrückstellungen werden bei Anfall erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst. Aktive latente Steuern aus der Erfassung der Verluste im sonstigen Ergebnis werden entsprechend im sonstigen Ergebnis berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung hat, diese Verpflichtung wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen führen wird und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Die Rückstellungshöhe entspricht der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrags zum Bilanzstichtag, wobei erwartete Erstattungen Dritter nicht saldiert, sondern als separater Vermögenswert angesetzt werden, sofern die Realisierung so gut wie sicher ist. Ist der Zinseffekt wesentlich, wird die Rückstellung mit dem Marktzins abgezinst. Rückstellungen für drohende Verluste aus ungünstigen Verträgen werden gebildet, wenn der aus dem Vertrag resultierende erwartete wirtschaftliche Nutzen geringer ist als die zur Vertragserfüllung unvermeidlichen Kosten. Verbindlichkeiten werden erstmalig zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Transaktionskosten angesetzt. In der Folge werden diese zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Im Fall langfristiger Kredite wird jede Differenz zwischen Auszahlungsbetrag (nach Abzug von Transaktionskosten) und Rückzahlungsbetrag über die Laufzeit des Kredits unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfolgswirksam erfasst. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres werden - unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung - berücksichtigt, wenn sie realisiert sind. Zeitraumbezogene Aufwendungen und Erträge werden nur berücksichtigt, soweit sie auf das Geschäftsjahr entfallen. Die Leistungsverpflichtungen aus Kundenverträgen werden i.W. zeitraumbezogen erbracht. Dies betrifft insb. die Projektverträge. Erträge werden im Konzern dann erfasst, wenn Vermögenswerte übertragen wurden oder eine Dienstleistung erbracht ist. Die Methode der Umsatzrealisierung bestimmt sich maßgeblich nach IFRS 15.35. Die Bewertung erfolgt insb. über selbst erstellte Controllinginstrumente. Die in diese Berechnung einzubeziehenden Kosten bestehen aus allen direkten Kosten und anteiligen indirekten Kosten. Rückstellungen für drohende Verluste aus laufenden Aufträgen werden gebildet, wenn sie absehbar sind. Die Umsätze werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als noch nicht fakturierte Umsätze unter den Umsatzerlösen ausgewiesen. In der Bilanz erfolgt der Ausweis unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten und erhaltenen Anzahlungen entweder als Aktivposten unter der Bezeichnung "vertragliche Vermögenswerte" oder als Passivposten "vertragliche Verbindlichkeiten", falls der Betrag der erhaltenen Anzahlungen die angefallenen Auftragskosten übersteigt. Die übrigen Erlöse realisiert der Konzern zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag wurden gemäß IAS 12 (Income Taxes) erfasst. Daneben sind aktive bzw. passive latente Steuern bilanzorientiert abzugrenzen. Berücksichtigt werden latente Steuern für körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Verlustvorträge und die steuerlichen Auswirkungen, die sich aus temporären Unterschieden zwischen IFRS- und steuerrechtlichen Bilanzansätzen von Vermögenswerten bzw. Schulden ergeben und die sich in künftigen Wirtschaftsjahren umkehren werden. Sie werden auf der Grundlage der Steuersätze und -vorschriften ermittelt, die auf Basis der Gesetzeslage zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Auflösung der Unterschiede gelten werden. Mit Übernahme der Anteile der Minderheitsgesellschafter der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH und dem Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags zwischen der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH und der infas Holding AG wurde im Jahr 2013 eine ertragsteuerliche Organschaft gegründet und die Möglichkeit geschaffen, die steuerlichen Verlustvorträge der infas Holding AG zu nutzen. Steuerlich wird bei Vorliegen einer Organschaft nach § 14 Abs. 1 S. 2 KStG das Einkommen der Organgesellschaft vor Berücksichtigung des an den Organträger abgeführten Gewinns ermittelt und dem Organträger zugerechnet. Die Verrechnung mit Verlustvorträgen ist allerdings jährlich auf die Höhe von 1,0 Mio. € begrenzt. Der 1,0 Mio. € übersteigende Betrag kann zu 60 % mit den Verlustvorträgen verrechnet werden (§ 10a Abs. 1 GewStG, § 10d Abs. 2 EStG). Der Ansatz aktiver latenter Steuern erfolgt, wenn es wahrscheinlich ist, dass zukünftig ausreichend zu versteuerndes Ergebnis verfügbar ist. Zur Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der künftigen Nutzbarkeit von aktiven latenten Steuern werden entsprechende Steuerplanungen auf Ebene der jeweiligen Tochtergesellschaft angefertigt. Der betrachtete Planungszeitraum beträgt im Regelfall 5 Jahre. Der Konzern beurteilt zu jedem Abschlussstichtag nicht bilanzierte latente Steueransprüche erneut. Ein bislang nicht bilanzierter latenter Steueranspruch wird in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruches gestatten wird. Erläuterungen zur Konzern-BilanzDie Bilanz ist nach Fristigkeit gegliedert, Vermögenswerte und Schulden sind in langfristig - bei Fälligkeit über einem Jahr - und kurzfristig aufgegliedert. 7 Immaterielle Vermögenswerte, Geschäfts- oder FirmenwertDer Konzern verfügt nur über einzeln erworbene sowie selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte sowie Geschäfts- oder Firmenwerte, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworben wurden. Die erworbenen immateriellen Vermögenswerte umfassen Software, Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte, Kundenstamm und Geschäfts- oder Firmenwert. Software, Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und der Kundenstamm werden über ihre begrenzte voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben, die 3 bis 5 Jahre beträgt. Die aktivierten Entwicklungskosten betreffen selbst erstellte Software und selbst erstellte Datenbanken, die auf der Grundlage einer geplanten Nutzungsdauer von 5 bis 10 Jahren abgeschrieben werden. Entsprechend den Regelungen des IFRS 3 in Verbindung mit IAS 36 hat die infas Holding AG ihre zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zum Zweck der Ermittlung eventueller Wertminderungen von Firmenwerten entsprechend der internen Berichterstattung festgelegt. Zur Prüfung der Werthaltigkeit wurde der jährliche Impairment-Test nach IAS 36 für zahlungsmittelgenerierende Einheiten, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, durchgeführt. Darüber hinaus werden Geschäfts- oder Firmenwerte überprüft, wenn Sachverhalte oder Gründe vorliegen, die auf eine Minderung der Buchwerte schließen lassen. Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte ergibt sich aus dem Anlagespiegel. Wertminderung auf FirmenwerteUnter dem Posten Geschäfts- oder Firmenwert ist zum 31.12.2022 der Geschäftswert der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH (Buchwert wie im Vorjahr 167 T€) ausgewiesen, der im Rahmen der Gründung der Gesellschaft entstanden ist. Für den Geschäfts- oder Firmenwert wurde als erzielbarer Ertrag der Nutzungswert auf der Grundlage einer Cashflow-Planung (5-Jahresdetailplanung sowie Fortschreibung unter Berücksichtigung des erwarteten Wachstums) unter der die Erfahrung der Vergangenheit berücksichtigenden Annahme einer stetigen Geschäftsentwicklung und eines Kapitalisierungszinssatzes von 10,32 % vor Steuern (Vorjahr 8,57 %) ermittelt. Der zur Diskontierung verwendete Kapitalisierungszinssatz basiert auf einem risikofreien Zinssatz von 2,5 % sowie auf einer Marktrisikoprämie, die aus einer Bandbreite von 6,0 bis 8,0 % mit 8,0 % berechnet wurde. Der individuell abgeleitete Beta-Faktor wurde mit 0,89 angesetzt. Ein Wachstumsabschlag zur Extrapolation des letzten Planjahres erfolgte i.H.v. 1,0 %. Es ergab sich kein Wertminderungsbedarf. Schwankt der zur Diskontierung genutzte Kapitalisierungszinssatz um 1,0 %, ergeben sich keine Wertminderungen. Der Geschäfts- oder Firmenwert, der durch den vollständigen Erwerb der Anteile der infas LT GmbH entstanden ist, wurde den Geschäftsbereichen zugeordnet, die aus den Synergien des Zusammenschlusses Nutzen ziehen, nämlich den Segmenten infas 360 GmbH und infas LT GmbH. Der Geschäfts- oder Firmenwert, der dem Geschäftsbereich der infas 360 GmbH zugeordnet werden konnte, beläuft sich zum 31.12.2022 auf einen Buchwert von 622 T€. Für den Geschäfts- oder Firmenwert wurde als erzielbarer Ertrag der Nutzungswert auf der Grundlage einer Cashflow-Planung (5-Jahresdetailplanung sowie Fortschreibung unter Berücksichtigung des erwarteten Wachstums) unter der die Erfahrung der Vergangenheit berücksichtigenden Annahme einer stetigen Geschäftsentwicklung und eines Kapitalisierungszinssatzes von 10,32% vor Steuern (Vorjahr 8,57 %) ermittelt. Der zur Diskontierung verwendete Kapitalisierungszinssatz basiert auf einem risikofreien Zinssatz von 2,5 % sowie auf einer Marktrisikoprämie, die aus einer Bandbreite von 6,0 bis 8,0 % mit 8,0 % berechnet wurde. Der individuell abgeleitete Beta-Faktor wurde mit 0,89 angesetzt. Ein Wachstumsabschlag zur Extrapolation des letzten Planjahres erfolgte i.H.v. 1,0 %. Es ergab sich kein Wertminderungsbedarf. Schwankt der zur Diskontierung genutzte Kapitalisierungszinssatz um 1,0 %, ergeben sich keine Wertminderungen. Der Geschäfts- oder Firmenwert, der dem Geschäftsbereich der infas LT zugeordnet werden konnte, beläuft sich zum 31.12.2022 auf einen Buchwert von 601 T€. Für den Geschäfts- oder Firmenwert wurde als erzielbarer Ertrag der Nutzungswert auf der Grundlage einer Cashflow-Planung (5-Jahresdetailplanung sowie Fortschreibung unter Berücksichtigung des erwarteten Wachstums) unter der die Erfahrung der Vergangenheit berücksichtigenden Annahme einer stetigen Geschäftsentwicklung und eines Kapitalisierungszinssatzes von 13,06 % vor Steuern (Vorjahr 9,71 %) ermittelt. Der zur Diskontierung verwendete Kapitalisierungszinssatz basiert auf einem risikofreien Zinssatz von 2,5 % sowie auf einer Marktrisikoprämie, die aus einer Bandbreite von 6,0 bis 8,0 % mit 8,0 % berechnet wurde. Der individuell abgeleitete Beta-Faktor wurde mit 1,09 angesetzt. Ein Wachstumsabschlag zur Extrapolation des letzten Planjahres erfolgte i.H.v. 1,0 %. Es ergab sich kein Wertminderungsbedarf. Schwankt der zur Diskontierung genutzte Kapitalisierungszinssatz um -1,0 %, ergibt sich kein Wertminderungsbedarf. Bei einer Schwankung von +1,0 % des genutzten Kapitalisierungszinssatzes ergäbe sich ein geringer Wertminderungsbedarf. 8 SachanlagenDie Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und des Sachanlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagespiegel. scrollen
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I. W. resultieren die Zugänge des Geschäftsjahres 2022 aus dem im Geschäftsjahr neu abgeschlossenen Mietverhältnis in der Kurt-Schumacher-Straße in Bonn. 9 Sonstige FinanzanlagenBezüglich der Entwicklung der sonstigen Finanzanlagen verweisen wir auf den Anlagespiegel. Die Anteile unter 20 % an einer Gesellschaft, die sich in Liquidation befand, wurden im Geschäftsjahr vollständig abgeschrieben. 10 Anteile an at equity bilanzierten UnternehmenIm Geschäftsjahr 2016 beteiligte sich die infas 360 GmbH zu 33,33 % an der im August 2016 mit einem Stammkapital i.H.v. insgesamt 30 T€ neu gegründeten BNS - Business Network Solutions GmbH, Bonn. Die Gesellschaft wird als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode bilanziert. Weitere Zuzahlungen in das Eigenkapital sind insgesamt i.H.v. 750 T€, davon 300 T€ 2021 von den Gesellschaftern (infas 360 GmbH mit 250 T€, davon 100 T€ 2021) erfolgt. Die Anschaffungskosten für die Beteiligung betragen 260 T€. Aufbauend auf den Anschaffungskosten wird der Wertansatz jeweils in Höhe der auf die Anteile entfallenden Eigenkapitalveränderung bei dem at equity bewerteten Unternehmen fortgeschrieben. (vgl. auch Tz 25). scrollen
Folgende Tabelle enthält die zusammengefassten finanziellen Informationen zu dem at equity bewerteten Anteil: scrollen
11 Übrige langfristige Vermögenswertescrollen
Die latenten Steueransprüche betreffen i.W. die aktiven latenten Ertragsteuern aus den steuerlichen Verlustvorträgen der infas Holding AG und aus den unterschiedlichen Wertansätzen der Rückstellungen für Pensionen. Es handelt sich um nichtfinanzielle Vermögenswerte (vgl. auch Tz 27). Die sonstigen Vermögenswerte beinhalten wie im Vorjahr Kautionen, die insb. für ein bis Februar 2023 laufendes Mietverhältnis geleistet worden sind. Es handelt sich hierbei um finanzielle Vermögenswerte. 12 Vorräte, Forderungen und sonstige Vermögenswertescrollen
Bei den Vorräten handelt es sich i.H.v. 16 T€ (Vorjahr 16 T€) um zur Veräußerung im normalen Geschäftsgang bestimmte wissenschaftliche Druckwerke sowie i.H.v. 2 T€ (Vorjahr 2 T€) für einen Kundenauftrag bestimmte Datenbestände. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten. Wertberichtigungen waren im Geschäftsjahr 2022 wie auch im Vorjahr nicht erforderlich. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und den sonstigen Vermögenswerten handelt es sich wie im Vorjahr um kurzfristig fällige Vermögenswerte, in denen überfällige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i.H.v. 57 T€ (Vorjahr 52 T€) enthalten sind und auf die Wertberichtigungen i.H.v. 24 T€ (Vorjahr 23 T€) erfolgten. Weiterer Wertberichtigungsbedarf besteht nicht. Die vertraglichen Vermögenswerte beziehen sich auf laufende Projekte. Die Salden dieses Postens schwanken in Abhängigkeit der zum jeweiligen Stichtag laufenden Projekte sowie der unterschiedlichen vereinbarten Zahlungspläne (vgl. Tz 6, dort: Umsatzerlöse). Die sonstigen Vermögenswerte enthalten abgegrenzte Zahlungen, die geleistet wurden, deren Leistung aber erst 2023 erfolgt, i.H.v. 202 T€ (Vorjahr 99 T€). Die sonstigen Vermögenswerte beinhalten finanzielle Vermögenswerte i.H.v. 61 T€ (Vorjahr 1.011 T€) und nichtfinanzielle Vermögenswerte i.H.v. 239 T€ (Vorjahr 100 T€). Bei den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten i.H.v. 28.567 T€ (Vorjahr 30.434 T€) handelt es sich wie im Vorjahr um Kassenbestände, Kontokorrentguthaben und um Geldmarktanlagen, die mit Zinssätzen zwischen -0,6 % bis -0,5 % verzinst wurden. Die liquiden Mittel bilden den Finanzmittelfonds der Kapitalflussrechnung. Es liegen keine Verfügungsbeschränkungen vor. 13 Eigenkapitalscrollen
Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) ist voll eingezahlt und beträgt 9.000.000,00 €, eingeteilt in 9.000.000 Inhaberaktien (nennwertlose Stückaktien). Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.07.2021 ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15.07.2026 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 4.500.000,00 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Bis zum Bilanzstichtag wurde hiervon kein Gebrauch gemacht. Nach dem Erwerb von weiteren 15 % der Geschäftsanteile an der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH im Geschäftsjahr 2013 ist die infas Holding AG zu 100 % an dieser Tochtergesellschaft beteiligt. Der Kaufpreis für diese Anteile zuzüglich der Anschaffungsnebenkosten i.H.v. 4.040 T€ wurde mit dem Buchwert der Anteile ohne beherrschenden Einfluss i.H.v. 38 T€ verrechnet und unmittelbar im Eigenkapital erfasst. Das kumulierte sonstige Konzernergebnis berücksichtigt die erfolgsneutrale Veränderung des versicherungsmathematischen Gewinns der Rückstellungen für Pensionen i.H.v. 2.064 T€ (Vorjahr 792 T€). Aktive latente Steuern aus der Erfassung des Verlusts werden i.H.v. 681 T€ (Vorjahr 261 T€) berücksichtigt. KapitalmanagementDie Ziele des Kapitalmanagements des Konzerns liegen in der Sicherstellung der Unternehmensfortführung, in der Gewährleistung einer adäquaten Verzinsung des Eigenkapitals und in der Aufrechterhaltung einer optimalen, die Kapitalkosten möglichst gering haltenden Kapitalstruktur. 14 Rückstellungen für Pensionenscrollen
Die Pensionsrückstellung wurde zum einen für unmittelbare Versorgungszusagen gegenüber zwei ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern der infas Holding AG gebildet und umfasst eine Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe eines leistungsorientierten Plans. Die Renten umfassen vereinbarte Beträge sowie eine Dynamik und beginnen nach Vollendung einer festen Altersgrenze. Zum anderen umfasst die Pensionsrückstellung Versorgungszusagen gegenüber ausgeschiedenen Geschäftsführern der infas LT GmbH. Diese umfassen eine Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe eines leistungsorientierten Plans. Die Altersversorgung befindet sich bereits in der Leistungsphase. Rechnungsgrundlagen und Parameter:scrollen
Der Entgelttrend ist aufgrund der Art der Zusage ohne Auswirkung. Der Betrag der Pensionsrückstellung nach IAS 19 entspricht dem nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag bewerteten Versorgungsanspruch unter Einbeziehung eines eingetretenen versicherungsmathematischen Verlusts. Der versicherungsmathematische Gewinn i.H.v. 2.064 T€ (Vorjahr 792 T€) ist erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst. Die Aufwendungen im Zusammenhang mit den Pensionszusagen für die ausgeschiedenen Mitarbeiter umfassen nur noch den Zinsaufwand i.H.v. 75 T€ (Vorjahr 38 T€) und enthalten keinen im Personalaufwand auszuweisenden Dienstzeitaufwand. Im Geschäftsjahr 2022 wurden Versorgungsleistungen i.H.v. 45 T€ (Vorjahr 45 T€) gezahlt. Der Barwert der Pensionsverpflichtung (DBO) veränderte sich wie folgt: scrollen
Die Entwicklung der "defined benefit obligation" (DBO) stellt die folgende Übersicht dar: scrollen
Die folgende Sensitivitätsanalyse zeigt für jede wesentliche versicherungsmathematische Annahme zum Stichtag, wie sich eine mögliche Veränderung der Annahmen auf die Höhe der Pensionsverpflichtung zum betreffenden Stichtag ausgewirkt hätte. SensitivitätsanalyseDer Anstieg (Rückgang) des Diskontierungssatzes bzw. des Rententrends um jeweils 0,5 % würde im Jahr 2022 zu folgenden DBO führen. scrollen
15 Verbindlichkeiten langfristigscrollen
Hinsichtlich der Ermittlung der latenten Steuern vgl. Tz 27. Die Leasingverbindlichkeit resultiert i.W. aus dem im Geschäftsjahr neu abgeschlossenen Mietverhältnis in der Kurt-Schumacher-Straße in Bonn. 16 Sonstige Rückstellungenscrollen
Die kurzfristigen Rückstellungen beinhalten i.W. Rückstellungen für Prozessrisiken, die zum 31.12.2022 einen Betrag i.H.v. 1.516 T€ umfassen. 17 Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeitenscrollen
Die vertraglichen Verbindlichkeiten enthalten i.W. Anzahlungen aus Projektverträgen sowie aus noch zu erbringenden Service- und Updateleistungen. Der Gesamtbetrag der erhaltenen Anzahlungen (einschließlich Projekte, für die Leistungen erbracht worden sind) beträgt zum Bilanzstichtag 37.830 T€ (Vorjahr 32.598 T€). Von den erhaltenen Anzahlungen werden die bis zum Abschlussstichtag entstandenen Auftragskosten (2022 insgesamt 25.001 T€) abgezogen, so dass sich, je nach Saldo, pro Projekt ein positiver Saldo (vertraglicher Vermögenswert i.H.v. 3.317 T€) oder negativer Saldo (vertragliche Verbindlichkeit i.H.v. 12.829 T€) ergibt. Vergleiche hierzu auch Tz 6, dort: Umsatzerlöse. Aufgrund der Erfassung von Leasingverhältnissen nach IFRS 16 werden kurz- und langfristige Leasingverbindlichkeiten i.H.v. 20.823 T€ (Vorjahr 903 T€) ausgewiesen. Vergleiche hierzu auch Tz 6, 8 und 15. Die Verbindlichkeiten i.H.v. insgesamt 20.196 T€ (Vorjahr 17.024 T€) beinhalten finanzielle Verbindlichkeiten i.H.v. 7.119 T€ (Vorjahr 7.340 T€) und nichtfinanzielle Verbindlichkeiten i.H.v. 13.077 T€ (Vorjahr 9.684 T€). Im Geschäftsjahr wurde die letzte fällige Kaufpreisrate i.H.v. 80 T€ aus der Akquisition des Geschäftsbereichs infas LT GmbH gezahlt. scrollen
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Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und VerlustrechnungDie Gliederung der Gesamtergebnisrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. 18 Umsatzerlösescrollen
Die Umsatzerlöse können weitestgehend den Auftragserlösen aus Markt- und Sozialforschung zugerechnet werden. Im Geschäftsjahr wurden Projekte im Wert von 40.319 T€ nach IFRS 15.B18 bewertet. Die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Geschäftsbereichen wird in der Segmentberichterstattung unter Tz 29 dargestellt. Der übliche Zeitpunkt der Leistungserbringung, außerhalb der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung, ist die Lieferung von Daten oder Berichten und Abnahme durch den Kunden zum Ende eines Projekts. Die jeweiligen Zahlungsbedingungen werden in einem Zahlungsplan individuell mit dem Kunden vereinbart. Überwiegend wird zum Zeitpunkt der Leistungserfüllung eine Schlussrechnung des Projekts gestellt. Die Leistungsverpflichtungen werden in der Regel durch Dienstleistungen im Bereich der studienbezogenen Datenerhebung und Datenaufbereitung erbracht. Dafür werden teilweise auch externe Dienstleister eingesetzt. Zum Ende des Geschäftsjahres bestehen offene Leistungsverpflichtungen aus bestehenden Verträgen i.H.v. 105.095 T€ (Vorjahr 102.718 T€). Daraus wird i.W. die Umsatzrealisation in den kommenden 5 Geschäftsjahren erwartet. Aus den zu Beginn des Geschäftsjahres bilanzierten vertraglichen Verbindlichkeiten wurden im Geschäftsjahr Umsatzerlöse von 25.564 T€ (Vorjahr 28.985 T€) realisiert. 19 Andere aktivierte EigenleistungenIm laufenden Geschäftsjahr sowie im Vorjahr wurden keine Eigenleistungen aktiviert. 20 Sonstige betriebliche Erträgescrollen
21 Materialaufwandscrollen
22 Personalaufwandscrollen
Die Mitarbeiter erhalten Leistungen aus der gesetzlich festgesetzten Sozialversicherung, für die Teile des Einkommens eingezahlt werden. Daneben bestehen im Konzern arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherungszusagen. Da nach Zahlung der Beiträge an die öffentlichen und privaten Versicherungsträger für die Gesellschaften keine weiteren Verpflichtungen bestehen, sind diese Pläne als beitragsorientierte Pläne zu behandeln. Laufende Beitragszahlungen wurden als Aufwendungen für den betreffenden Zeitraum angesetzt. Die deutliche Verringerung des Aufwands für soziale Abgaben ggü. dem Vorjahr ergab sich i.W., weil im Vorjahr gegenüber der Deutsche Rentenversicherung Bund eine Prozesskostenrückstellung i.H.v. 6.257 T€ gebildet werden musste. Im Geschäftsjahr 2022 betrug der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeitnehmer 939 T€ (Vorjahr 863 T€). Daneben wurden weitere 7 T€ (Vorjahr 9 T€) in Direktversicherungen eingezahlt. 23 Abschreibungenscrollen
Die Abschreibungen der Nutzungsrechte ergeben sich aus der Anwendung von IFRS 16 und sind aus dem Anlagenspiegel in Tz 8 ersichtlich. 24 Sonstige betriebliche Aufwendungenscrollen
Miet- und Leasingverpflichtungen im Rahmen der Anwendung von IFRS 16 sind separat bilanziert worden. Es entstand ein Zahlungsmittelabfluss aus Leasingverhältnissen i.H.v. 2.395 T€. 25 Ergebnis aus at equity bilanzierten Unternehmenscrollen
Bezüglich des ausgewiesenen Anteils des Konzerns am Ergebnis verweisen wir auf die Erläuterungen in Tz 10. 26 Finanzergebnisscrollen
Die Zinsen aus den Plan Assets resultieren aus den mitgeteilten Zinserträgen im Zusammenhang mit der erworbenen Pensionsverpflichtung im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses mit der infas LT GmbH (vgl. Tz 14). Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen resultieren aus der Kategorie "zum beizulegenden Zeitwert bewertet" und enthalten i.W. Negativzinsen. Der Zinsanteil der Zuführung zu den Leasingverbindlichkeiten ist vollständig auf die Folgebilanzierung der Leasingverbindlichkeiten zurückzuführen. Weitere Aufwendungen und Erträge aus Finanzinstrumenten sind nicht angefallen. Hinsichtlich möglicher finanzieller Risiken vgl. Tz 34. 27 Steuern vom Einkommen und vom Ertragscrollen
Der Ertragsteueraufwand setzt sich aus laufenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie der Veränderung der aktiven und passiven latenten Steuern zusammen. Bei den latenten Körperschaftsteuern ist wie im Vorjahr ein Steuersatz von 15,825 % zugrunde gelegt worden. Die latente Gewerbesteuer ist mit dem durchschnittlichen Gewerbesteuersatz i.H.v. 17,15 % wie im Vorjahr berücksichtigt. Der Konzernsteuersatz in der steuerlichen Überleitungsrechnung für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer beträgt für das Jahr 2022 wie auch im Vorjahr 32,98 %. Die körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge der Muttergesellschaft betragen zum 31.12.2022 2.406 T€ (Vorjahr 3.476 T€) und 598 T€ (Vorjahr 1.791 T€). Die im Geschäftsjahr aktivierten latenten Steuern auf diese Verlustvorträge betragen 483 T€ (Vorjahr 857 T€). Dabei wurde wie im Vorjahr ein Steuersatz von 32,98 % und ein Planungszeitraum von 5 Jahren berücksichtigt. Weitere aktive latente Steuern ergeben sich aus den unterschiedlichen Wertansätzen für Pensionsrückstellungen nach den Regelungen der IFRS und den steuerlichen Vorschriften. Die Differenz zwischen dem steuerlichen Ansatz und den nach den IFRS bewerteten Pensionsrückstellungen beträgt 1.463 T€ (Vorjahr 3.643 T€). Die darauf entfallenden latenten Steuern betragen 482 T€ (Vorjahr 1.202 T€). Die körperschaftsteuerlichen bzw. gewerbesteuerlichen Verlustvorträge der infas 360 GmbH betragen zum 31.12.2022 1.756 T€ (Vorjahr 1.651 T€) bzw. 1.750 T€ (Vorjahr 1.702 T€). Die Aktivierung von latenten Steuern aus den Anlaufverlusten der 2014 neu gegründeten Tochtergesellschaft ist im laufenden Geschäftsjahr nicht erfolgt, da keine passiven latenten Steuern der infas 360 GmbH vorhanden sind. Aktive latente Steuern i.H.v. 579 T€ (Vorjahr 544 T€) kamen daher nicht zum Ansatz. Entsprechend wurde der Verlustvortrag in vollständiger Höhe nicht genutzt. Die körperschaftsteuerlichen bzw. gewerbesteuerlichen Verlustvorträge der infas quo GmbH betragen für beide Steuerarten zum 31.12.2022 1.120 T€ (Vorjahr 1.173 T€) bzw. 1.120 T€ (Vorjahr 1.173 T€). Die Aktivierung von latenten Steuern aus den Anlaufverlusten der 2017 neu gegründeten Tochtergesellschaft sind nur i.H.v. 26 T€ (Vorjahr 46 T€) erfolgt - auf die Höhe der vorhandenen passiven latenten Steuern der infas quo GmbH. Aktive latente Steuern i.H.v. 343 T€ (Vorjahr 341 T€) kamen daher nicht zum Ansatz. Entsprechend wurde der Verlustvortrag i.H.v. 1.040 T€ (Vorjahr 1.035 T€) nicht genutzt. Passive latente Steuern aus temporären Differenzen bei den Geschäfts- oder Firmenwerten i.H.v. 167 T€ (Vorjahr 167 T€) bezogen auf die Tochtergesellschaft infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH sind mit 55 T€ (Vorjahr 55 T€) angesetzt worden. Weitere passive latente Steuern ergeben sich aus den unterschiedlichen Wertansätzen von immateriellen Vermögenswerten in der Steuerbilanz und der IFRS-Buchwerte. Sie wurden i.H.v. 57 T€ (Vorjahr 90 T€) angesetzt. Zudem wurden passive latente Steuern auf den unterschiedlichen Wertansätzen der Projekterlöse i.H.v. 3.010 T€ (Vorjahr 2.161 T€) erfasst. Darüber hinaus wurden passive latente Steuern auf die Wertansätze der zu Zeitwerten bewerteten erworbenen immateriellen Vermögenswerte von infas LT i.H.v. 58 T€ (Vorjahr 96 T€) angesetzt. Aktive und passive latente Steuern resultieren aus folgenden Posten, wobei die steuerlichen Verlustvorträge unverfallbar sind: scrollen
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Zusammengefasst zeigen sich folgende aktive und passive latente Steuern: scrollen
Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge belaufen sich bei der infas Holding AG auf 483 T€ (Vorjahr 857 T€) sowie infas quo auf 26 T€ (Vorjahr 46 T€). Daneben bestehen aktive latente Steuern aus temporären Differenzen zwischen Steuer- und IFRS-Bilanz beim Ansatz der Pensionsrückstellung i.H.v. 482 T€ (Vorjahr 1.202 T€). Passive latente Steuern resultieren i.W. aus der Bewertungsdifferenz bezüglich der Gewinnrealisierung nach der zeitraumbezogenen Methode in IFRS 15 i.H.v. 3.010 T€ (Vorjahr 2.161 T€). Des Weiteren resultieren die passiven latenten Steuern aus unterschiedlichen Wertansätzen von Geschäfts- oder Firmenwerten in der steuerlichen Ergänzungsbilanz und in der IFRS-Bilanz sowie von immateriellen Vermögenswerten in der Steuerbilanz und der IFRS-Bilanz. Die passiven latenten Steuern wurden insgesamt i.H.v. 3.180 T€ (Vorjahr 2.403 T€) angesetzt. Die folgende Darstellung erläutert die wesentlichen Unterschiede zwischen dem rechnerischen Steueraufwand aus Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer für die Jahre 2022 und 2021 und dem tatsächlichen Steueraufwand laut Gesamtergebnisrechnung: scrollen
28 Ergebnis/Dividende je AktieDas Ergebnis je Aktie ermittelt sich wie folgt: scrollen
Im Geschäftsjahr 2022 wurde eine Dividende für das Vorjahr i.H.v. 450.000,00 € ausgezahlt. Aufgrund der vorgeschlagenen Dividende ergibt sich eine voraussichtliche Auszahlung im Geschäftsjahr 2023 i.H.v. 450.000,00 €. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie nach IAS 33 wird als Quotient aus dem Periodenergebnis und der durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres ausgegebenen Aktien ermittelt und beträgt für das Berichtsjahr 0,22 € (Vorjahr 0,00 €). Weder zum 31.12.2022 noch zum Vorjahresbilanzstichtag waren Optionen auf Aktien ausstehend, die den Gewinn pro Aktie verwässern, daher sind das unverwässerte und das verwässerte Ergebnis je Aktie im abgelaufenen Geschäftsjahr identisch. Der gewogene Durchschnitt der ausgegebenen Aktien beträgt wie im Vorjahr 9.000.000. Sonstige Angaben29 SegmentberichterstattungDie Geschäftsfelder Meinungs- und Sozialforschung (infas Institut), CATI (CATI-LAB), Marketingforschung (infas 360), Location Technologies (infas LT), Marktforschung (infas quo) sowie die Aufwendungen der infas Holding AG sind im Folgenden dargestellt. scrollen
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Ziel der Segmentberichterstattung ist es, Informationen über die wesentlichen Geschäftsbereiche des Konzerns zur Verfügung zu stellen. Die Aktivitäten des Konzerns werden entsprechend den Vorschriften des IFRS 8 (Operating Segments) nach Geschäftssegmenten abgegrenzt. Die Segmentierung erfolgt auf Basis der internen Berichts- und Organisationsstruktur. Bei der Segmentierung nach Geschäftsfeldern werden die Aktivitäten in die Geschäftssegmente Markt-, Meinungs- und Sozialforschung sowie angrenzende Bereiche aufgeteilt. Das Geschäftssegment Meinungs- und Sozialforschung umfasst die Aktivitäten der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH. Das Geschäftssegment CATI umfasst die Aktivitäten der 2022 neu gegründeten CATI-LAB GmbH. Das Geschäftssegment Marketingforschung umfasst die Aktivitäten der infas 360 GmbH. Die infas LT GmbH betätigt sich auf dem Gebiet der Location Technologies. infas quo GmbH arbeitet im Bereich der Marktforschung. Den Segmentinformationen liegen grundsätzlich die gleichen Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie dem Konzernabschluss zugrunde. Es gibt keine Änderungen der Bewertungsmethoden im Vergleich zu früheren Perioden. Das At-equity-Ergebnis i.H.v. -45 T€ (Vorjahr -25 T€) ist im Berichtsjahr dem Segment infas 360 zugeordnet worden, da die Beteiligung an der BNS - Business Network Solutions GmbH von der infas 360 gehalten wird. Das Vorjahr wurde entsprechend angepasst. Der Buchwert der At-equity-Beteiligung beträgt zum Bilanzstichtag 58 T€ (Vorjahr 103 T€). Vgl. Tz 10. Im Berichtsjahr wurde die Abschreibung der immateriellen Vermögenswerte i.H.v. 109 T€, die aufgrund des Unternehmenserwerbs der infas LT aktiviert wurden, statt in der Konsolidierung dem Segment infas LT zugeordnet. Die im Vorjahr i.H.v. 109 T€ erfasste Abschreibung wurde entsprechend umgegliedert Das Segmentvermögen ist mit den latenten Steueransprüchen von 1.037 T€ (Vorjahr 2.104 T€) und den Ertragsteuerforderungen von 1.350 T€ (Vorjahr 1.285 T€) auf die Konzernbilanzwerte überzuleiten. Die Segmentschulden sind zusammen mit den latenten Steuerschulden von 3.180 T€ (Vorjahr 2.403 T€ und dem Eigenkapital von 11.886 T€ (Vorjahr 8.978 T€) auf die Konzernbilanzwerte überzuleiten. 30 Anzahl der MitarbeitendenIm Geschäftsjahr 2022 waren im Konzern durchschnittlich 320 (Vorjahr 218) Angestellte beschäftigt, davon zwei Vorstände in der infas Holding AG und eine Geschäftsführerin und drei Geschäftsführer in den Tochtergesellschaften. 31 BeteiligungsverhältnisseAngaben zu Unternehmen, an denen die infas Holding AG mehr als 20 % der Anteile hält (Angaben zu Eigenkapital und Jahresergebnis): scrollen
Die folgenden Gesellschaften bzw. Personen waren nach eigenen Angaben zum 31.12.2022 wie folgt am Grundkapital der infas Holding AG beteiligt: scrollen
32 Beziehungen zu nahestehenden PersonenGemäß IAS 24 werden als nahestehend die Personen oder Unternehmen definiert, die vom berichtenden Unternehmen beeinflusst werden können bzw. die auf das Unternehmen Einfluss nehmen können. Im Geschäftsjahr 2022 haben sich keine hier anzugebenden Sachverhalte ergeben. Hinsichtlich der Angaben zu den Vorstands- und Aufsichtsratsvergütungen vgl. Tz 36. 33 FinanzinstrumenteIn der folgenden Tabelle sind die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Bewertungskategorien dargestellt. Der beizulegende Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten ist mit dem Betrag angegeben, zu dem das betreffende Instrument einer gegenwärtigen Transaktion (ausgenommen erzwungene Veräußerung oder Liquidation) zwischen vertragswilligen Geschäftspartnern getauscht werden könnte. scrollen
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Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige kurzfristige Forderungen sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten entspricht der Buchwert ebenfalls dem beizulegenden Zeitwert. Die den finanziellen Vermögenswerten und Schulden zugeordneten Kategorien sind in der vorstehenden Tabelle angegeben. 34 Finanzwirtschaftliche RisikenFinanzrisiken können die Vermögens-, Finanz- und Ertragskraft des Konzerns nachteilig beeinflussen. Das Risikomanagement im Konzern ist so ausgerichtet, dass Kredit- und Liquiditätsrisiken rechtzeitig erkannt und Maßnahmen zur Gegensteuerung frühzeitig eingeleitet werden können. Das übergreifende Risikomanagement des Konzerns zielt darauf ab, potenziell negative Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren. Grundlage der Steuerung und frühzeitigen Identifizierung finanzieller Risiken sind die jährliche Planung sowie regelmäßige Analysen der unterjährigen Planabweichungen. Der Konzern ist folgenden Finanzrisiken ausgesetzt: KreditrisikenDas Risiko umfasst das Ausfallrisiko und das Risiko der Verschlechterung der Bonität. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren aus dem operativen Geschäft der einzelnen Tochtergesellschaften. Das Risiko von Forderungsausfällen wird durch laufende Überwachung sowie regelmäßige Analyse von Forderungsbestand und Forderungsstruktur kontrolliert. Die Ausfallrisiken des Konzerns bestehen im üblichen Geschäftsrisiko und diesem wird durch die Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen. Dem Ausfallrisiko wird darüber hinaus durch weitere Sicherungsmaßnahmen, wie z.B. Kreditwürdigkeitsprüfungen, begegnet. In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen und Vermögenswerte, die zum Bilanzstichtag weder überfällig noch wertgemindert sind, bestehen keine Anzeichen dafür, dass die Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. LiquiditätsrisikenDer Konzern überwacht das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses durch periodische Liquiditätsplanung. Liquiditätsrisiken bestehen darin, Zahlungsverpflichtungen nicht zeitnah erfüllen zu können, und sind in der Regel mit einer negativen Entwicklung des operativen Geschäfts verbunden. Ein vorsichtiges Liquiditätsmanagement beinhaltet unter anderem das Halten einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln. Zum Bilanzstichtag sind die kurzfristigen Verbindlichkeiten des Konzerns i.H.v. 22.658 T€ durch die kurzfristigen Vermögenswerte i.H.v. 35.982 T€ gedeckt. Zukünftige Zahlungsabflüsse werden durch die Zuflüsse aus dem operativen Geschäft gedeckt. Aufgrund der vorhandenen Bankguthaben bestehen derzeit keine nennenswerten Liquiditätsrisiken. MarktpreisrisikenZur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, welche Auswirkungen hypothetischer Änderungen von relevanten Risikovariablen auf Ergebnis und Eigenkapital zeigen. Der Begriff Marktrisiken umfasst dabei folgende Arten von Risiken: ZinsrisikoDer Konzern finanziert sein Geschäft i.W. mit Eigenkapital. Insoweit unterliegt der Konzern keinem wesentlichen Zinsrisiko. Die wesentlichen originären Finanzinstrumente (flüssige Mittel, Forderungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verpflichtungen) werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und führen damit nicht zu einem Zinsrisiko. Der Konzern legt freie flüssige Mittel kurzfristig als Tagesgeld an und unterliegt insoweit dem Risiko sinkender Tagesgeldzinssätze. WährungsrisikenMarktpreisrisiken in Form von Währungsrisiken bestehen im Konzern nicht. Andere PreisrisikenIFRS 7 verlangt im Rahmen der Darstellung der Marktrisiken auch Angaben, wie sich hypothetische Änderungen von sonstigen Preisrisikovariablen auf Preise von Finanzinstrumenten auswirken. Da aufgrund der Geschäftsmodelle der Tochterunternehmen keine anderen wesentlichen Marktpreisrisiken vorliegen, wurde auf eine weitere Analyse verzichtet. 35 OrganeDie Geschäfte des Unternehmens wurden durch folgende Personen geführt: Vorstand: Dipl.-Soz. Menno Smid, Bonn, CEO, gleichzeitig Geschäftsführer in der Tochtergesellschaft infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH. Dr. Isabell Nehmeyer-Srocke, Köln, Finanzvorstand, gleichzeitig Geschäftsführerin in den Tochtergesellschaften CATI-LAB GmbH, infas 360 GmbH, infas LT GmbH und infas quo GmbH. Aufsichtsrat: Nach den Beschlüssen der Hauptversammlung vom 06.07.2018 und vom 29.07.2022 ist der Aufsichtsrat mit folgenden Mitgliedern bestellt worden: Dr. Oliver Krauß, Gräfelfing, Rechtsanwalt (Vorsitzender), stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der SHS VIVEON AG, München, Vorsitzender des Aufsichtsrats der L-KONZEPT Holding AG, Leipzig. Dipl.-Kfm. Hans-Joachim Riesenbeck, Meerbusch, Unternehmensberater (stellv. Vorsitzender), Vorsitzender des Aufsichtsrats der Komödie Düsseldorf gGmbH. Dr. Veronika Jäckle-Mittnacht, Gränichen, Schweiz, Portfolio Managerin, stellv. Aufsichtsratsvorsitzende der Janosch Film & Medien AG, Berlin, Aufsichtsratsmitglied (bis 03.03.2023) der Securize IT Solutions AG, München, Verwaltungsratsmitglied der Irniger AG, Aargau, Schweiz, Verwaltungsratsmitglied der JackBros AG, Zug, Schweiz. 36 Vergütung von Vorstand und AufsichtsratDie Bezüge des Vorstands Herrn Menno Smid (inklusive Tochtergesellschaften) beinhalten ein Fixum von 384 T€ (Vorjahr 354 T€). Zudem wurden 101 T€ (Vorjahr 595 T€) als variable Bezüge für 2022 zurückgestellt. Daneben wurden Herrn Smid Nebenleistungen i.H.v. 10 T€ (Vorjahr 13 T€) gewährt. Frau Dr. Isabell Nehmeyer-Srocke wurde im Geschäftsjahr ein Fixum von 204 T€ (Vorjahr 17 T€) gewährt. Zudem wurden 100 T€ (Vorjahr 0 T€) als variable Bezüge für 2022 zurückgestellt. Daneben erhielt Frau Dr. Nehmeyer-Srocke Nebenleistungen i.H.v. 14 T€ (Vorjahr 1 T€). Für nach IFRS bewertete Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Mitgliedern des Vorstands sind 4.209 T€ zurückgestellt (vgl. Tz 14). Die Gesamtbezüge einschließlich Aufwandsentschädigungen für den Aufsichtsrat beliefen sich 2022 auf 109 T€ (Vorjahr 112 T€). 37 Angabe nach § 264 Abs. 3 HGBDie in den Konzernabschluss einbezogene infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH nutzt die Befreiungsmöglichkeit des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Aufstellung eines Lageberichts und der Offenlegung ihres Jahresabschlusses. Die Tochtergesellschaften CATI-LAB GmbH, infas 360 GmbH, infas LT GmbH und infas quo GmbH nutzen die Befreiungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse. 38 Honorar des AbschlussprüfersDer Konzern hat für das Berichtsjahr ein Honorarvolumen i.H.v. insgesamt 173 T€ (Vorjahr 128 T€) für die Abschlussprüfung als Aufwand erfasst. Es handelt sich hierbei vollständig um Kosten für die Abschlussprüfung der Unternehmensgruppe. 39 NachtragsberichtEs gibt keine Vorgänge von besonderer Bedeutung, die sich ereignet haben und über die an dieser Stelle zu berichten wären. 40 Entsprechenserklärung nach § 285 Nr. 16 bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 8 HGB i.V.m. § 161 AktGVorstand und Aufsichtsrat haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" abgegeben und i.V.m. der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB den Aktionärinnen und Aktionären auf der Internetseite des Konzerns unter www.infas-holding.de dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. 41 Versicherung der gesetzlichen
Vertreter
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entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und |
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vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Konzernabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt ist ein solcher Sachverhalt, der nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 war. Dieser Sachverhalt wurde im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesem Sachverhalt ab.
Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
Werthaltigkeit der Geschäfts- und Firmenwerte
Zum Abschlussstichtag weist die Konzernbilanz Geschäfts- oder Firmenwerte mit einem Buchwert von insgesamt TEUR 1.390 aus.
Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in den Abschnitten "6 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" und "7 Immaterielle Vermögenswerte, Geschäfts- und Firmenwert" des Konzernanhangs enthalten.
Gemäß IAS 36.90 sind zahlungsmittelgenerierende Einheiten, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde, mindestens jährlich einer Wertminderungsprüfung zu unterziehen.
Im Rahmen dieser Prüfung werden komplexe Bewertungsmodelle verwendet, welche auf den Erwartungen über die zukünftige Entwicklung des jeweiligen operativen Geschäfts sowie der daraus resultierenden Zahlungsströme basieren. Des Weiteren ist die Bewertung wesentlich von den verwendeten Diskontierungszinssätzen abhängig. Das Ergebnis der Wertminderungsprüfung unterliegt daher maßgeblich dem Einfluss ermessensbehafteter Werte. Vor diesem Hintergrund war dieser Sachverhalt aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die angewandte Methode der Durchführung des Werthaltigkeitstests mit den Erfordernissen des IAS 36 abgestimmt. Bei unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung des Werthaltigkeitstests nachvollzogen und die Ermittlung der für die Diskontierung angesetzten gewichteten Kapitalkosten beurteilt. Die den Werthaltigkeitstests zugrunde gelegten Planungen haben wir plausibilisiert. Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit der Bewertungen haben wir diese in Stichproben nachvollzogen. Die Berechnungsergebnisse des Mandanten haben wir anhand ergänzender Analysen, zu denen auch Sensitivitätsanalysen gehören, validiert.
Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Annahmen bei der Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- und Firmenwerte sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen nach dem Ergebnis unserer Prüfung angemessen.
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die zum Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen umfassen:
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die im Konzernlagebericht in einem separaten Abschnitt enthaltene Konzernerklärung zur Unternehmensführung |
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den Bericht des Aufsichtsrats |
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die übrigen Teile des veröffentlichten Geschäftsberichts, aber nicht den Konzernabschluss, nicht die inhaltlich geprüften Angaben im Konzernlagebericht und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk und |
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die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzernlagebericht. |
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der im Konzernlagebericht enthaltenen Konzernerklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Vorstand und Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen - sobald sie verfügbar sind - zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, den inhaltlich geprüften Angaben im Konzernlagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
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anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen in der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
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holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile |
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beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei: "infasHoldingAG_KA_2022_ESEF.zip" enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unser Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
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gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
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beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
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beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen. |
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beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht. |
Wir wurden von der Hauptversammlung am 29. Juli 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Gemäß § 318 Abs. 2 HGB gelten wir als Abschlussprüfer des Konzernabschlusses, da kein anderer Prüfer bestellt wurde. Wir wurden am 6. März 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt.
Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016 als Konzernabschlussprüfer der infas Holding AG, Bonn, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Konzernlageberichtsowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und Konzernlagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Michael Klotz.
Bonn, 20. April 2023
Ebner
Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Uwe Harr, Wirtschaftsprüfer
Michael Klotz, Wirtschaftsprüfer
Bonn, den 20. April 2023
Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die ihm nach Gesetz, Verwaltungsvorschriften, Satzung sowie jeweiliger Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Vorstand diesen beraten und dessen Geschäftsführung überwacht. Er wurde vom Vorstand dazu anhand schriftlicher und mündlicher Berichte zeitnah, umfassend und regelmäßig über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft, Fragen der Strategie und Planung sowie die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Risikolage, das Risikomanagement, das Interne Kontrollsystem und die Compliance sowie wichtige Personalfragen, informiert. Darüber hinaus führten der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorstand regelmäßige Informations- und Beratungsgespräche. Alle zur Beurteilung dieser Themen erforderlichen Auskünfte wurden vom Vorstand umfassend erteilt und zugehörige Unterlagen vorgelegt. Berichte und Anlagen wurden vom Aufsichtsrat umfassend geprüft und erörtert. Der Aufsichtsrat war damit in alle wesentlichen Entscheidungen für die Gesellschaft eingebunden. Er hatte zu keinem Zeitpunkt Anlass, die Leitung der Geschäfte durch den Vorstand zu beanstanden.
Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2022 eingehend mit der Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie deren strategischer Ausrichtung beschäftigt. Auch im Geschäftsjahr 2022 haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der infas Holding Aktiengesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften eine außerordentliche Leistung erbracht und erneut gezeigt, dass das Unternehmen über eine robuste und nachhaltige operative Stärke verfügt. Dies betrifft erneut die infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH, die auf Dienstleistungen für die Wissenschaft spezialisierte Tochter der infas Holding Aktiengesellschaft, die weiterhin erhebliche Auswirkungen auf die Umsatz- und Ertragslage des infas Konzerns hat.
Vor diesem Hintergrund lag auch im abgelaufenen Geschäftsjahr ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der strategischen Weiterentwicklung des Konzerns. In sämtlichen Sitzungen und zusätzlichen Informationsveranstaltungen hat sich der Aufsichtsrat intensiv mit den Veränderungen in der Branche der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung beschäftigt. Mit dem Vorstand haben wir Markt und Trends, die Ziele und Prioritäten der Geschäfte sowie die strategische Ausrichtung der jeweiligen operativen Gesellschaften diskutiert.
In der Vergangenheit hat es sich ergeben, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund die freiberufliche Tätigkeit von Telefoninterviewerinnen und -interviewern nicht mehr anerkennt, sondern eine Scheinselbständigkeit bei dieser Tätigkeit unterstellt und damit de facto verlangt, dass Telefoninterviewerinnen und -interviewer sozialversicherungspflichtig angestellt werden. Das Problem sowie die sich daraus für die Vergangenheit ergebenen Konsequenzen sind mehrfach im Aufsichtsrat mit dem Vorstand besprochen worden. Vor diesem Hintergrund haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, eine Lösung außerhalb der Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH zu suchen und die CATI-LAB GmbH zu gründen.
Die Berichte des Vorstands zur geschäftlichen Entwicklung wurden ebenfalls ausführlich geprüft und diskutiert. Die Prüfung des Aufsichtsrats erstreckte sich hierbei neben der Ergebnisentwicklung insbesondere auf die Liquiditätssituation, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die Risikolage sowie sonstige organisatorische Maßnahmen der Gesellschaft. Basis für die Erörterungen zwischen Aufsichtsrat und Vorstand war dabei auch das dem Aufsichtsrat in schriftlicher Form übermittelte regelmäßige Berichtswesen. Der Aufsichtsrat hat in die ihm vorgelegten wesentlichen Planungs- und Abschlussunterlagen Einsicht genommen und sich von deren Richtigkeit und Angemessenheit überzeugt. Er prüfte und erörterte alle ihm unterbreiteten Berichte und Unterlagen im gebotenen Maß. Darüber hinaus war eine Einsicht in die Bücher und Schriften der Gesellschaft durch den Aufsichtsrat im Berichtsjahr nicht erforderlich.
Der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft sind, unmittelbar eingebunden. Er arbeitet mit dem Vorstand vertrauensvoll und zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft umfasst drei Mitglieder. Er ist gemäß dem deutschen Aktiengesetz ausschließlich mit Aktionärsvertretern besetzt. Die als Vertreter unserer Aktionäre fungierenden Mitglieder Dr. Oliver Krauß, Hajo Riesenbeck und Susanne Neuschäffer wurden im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 06.07.2018 gewählt. In der sich unmittelbar anschließenden konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats wurde Herr Dr. Oliver Krauß erneut zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats bestimmt. Nachdem Frau Susanne Neuschäffer ihr Mandat zum Ende des Geschäftsjahres 2021 niedergelegt hatte, wurde auf Vorschlag des Vorstands Frau Dr. Veronika Jäckle-Mittnacht, wohnhaft in Gränichen/Schweiz, gerichtlich durch Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 14.03.2022 bis zum Ablauf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung zum Aufsichtsratsmitglied bestellt. In der anschließenden ordentlichen Hauptversammlung vom 29.07.2022 wurde Frau Dr. Jäckle-Mittnacht zum Aufsichtsratsmitglied gewählt. Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt.
Insgesamt fanden im Berichtszeitraum sieben Sitzungen des Aufsichtsrats statt, davon fünf im ersten und zwei im zweiten Kalenderhalbjahr. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat anlässlich von Telefonkonferenzen die Angelegenheiten der Gesellschaft erörtert und weitere Entscheidungen im schriftlichen Umlaufverfahren getroffen.
Gegenstand der Aufsichtsratssitzung am 17.03.2022 waren die geschäftliche Entwicklung des Konzerns und die vorläufigen Zahlen zum 31.12.2021, die maßgeblich von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie geprägt waren, sowie die Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2022. Des Weiteren hat der Vorstand das seinerzeitige Risikomanagementsystem ("RMS") vorgestellt. Durch das RMS sollen bestandsgefährdende Risiken so frühzeitig erkannt werden, dass sie durch geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen abgewendet werden können (Risikofrüherkennung). Dabei kommt der Pflege der internen Risikokultur eine zentrale Bedeutung zu. Der Vorstand erläuterte im Einzelnen den Prozess des RSM, die Risikostruktur und das Risikomonitoring.
Gegenstand der Aufsichtsratssitzung am 29.03.2022 waren vor allem Vorstandsangelegenheiten.
In der Bilanzsitzung am 28.04.2022 befasste sich der Aufsichtsrat schwerpunktmäßig mit dem Jahres- und Konzernabschluss zum 31.12.2021 (jeweils nebst zusammengefasstem Lage- und Konzernlagebericht). Er befasste sich zudem intensiv mit der Vorbereitung der Hauptversammlung 2022.
In der Aufsichtsratssitzung vom 18.05.2022 wurden erneut Vorstandsangelegenheiten sowie die Möglichkeiten eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms besprochen.
Gegenstand der Aufsichtsratssitzung am 30.06.2022 war u.a. die Wachstumsstrategie des Vorstands. Im Rahmen der Diskussion wurden verschiedene Ansätze besprochen, insbesondere auch die Frage von möglichen Unternehmensakquisitionen.
In der Aufsichtsratssitzung am 14.09.2022 wurden u.a. die Zahlen zum 30.06.2022 besprochen sowie die Strategiediskussion intensiviert. Weiter waren Gegenstand dieser Aufsichtsratssitzung Vorstandsangelegenheiten und die künftige Organisationsstruktur im infas Konzern sowie die Kompetenzverteilung.
Gegenstand der Aufsichtsratssitzung am 08.11.2022 waren insbesondere die geschäftliche Entwicklung des Konzerns zum 30.09.2022 sowie die erwartete Entwicklung zum 31.12.2022.
An allen Sitzungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2022 nahmen der Vorstand der Gesellschaft sowie alle Aufsichtsratsmitglieder physisch, per Videokonferenz oder per telefonischer Zuschaltung teil. Die Sitzungen fanden vorwiegend virtuell und nur in Einzelfällen als Präsenzsitzung mit der Möglichkeit der Teilnahme in virtueller Form statt. Damit hat kein Mitglied des Aufsichtsrats, das während des gesamten Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehörte, nur an der Hälfte (oder weniger) der Sitzungen des Aufsichtsrats im Berichtszeitraum teilgenommen. Sofern erforderlich, fasste der Aufsichtsrat Beschlüsse auch telefonisch oder im Umlaufverfahren.
Die ordentliche Hauptversammlung der infas Holding Aktiengesellschaft hat am 29.07.2022 als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, gewählt. Der Prüfungsauftrag wurde im Anschluss vom Aufsichtsratsvorsitzenden im Namen aller Aufsichtsratsmitglieder erteilt.
Der Wirtschaftsprüfer hat den vom Vorstand auf Grundlage des HGB aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den nach den Vorschriften der internationalen Rechnungsstandards IFRS aufgestellten Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2022 geprüft und jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die vorstehenden Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und die Prüfungsberichte des Wirtschaftsprüfers wurden sämtlichen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zur Verfügung gestellt. In der vorläufigen Schlussbesprechung am 23.03.2023 sowie in der Sitzung vom 20.04.2023 berichtete der Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand für weitere Fragen und Auskünfte zur Verfügung.
Nach umfassender eigener Prüfung und Diskussion des Jahres- und Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Abschlussprüfung am 20.04.2023 zugestimmt und den Jahres- und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss 2022 wurde damit gem. § 172 AktG festgestellt.
Der Aufsichtsrat hat auch den Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns geprüft und sich diesem unter Berücksichtigung insbesondere des Jahresergebnisses, der Liquidität und der Finanzplanung der Gesellschaft angeschlossen.
Vorstand und Aufsichtsrat haben im März 2022 eine gemeinsame Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex sowie eine Erklärung zur Unternehmensführung abgegeben. Beide Erklärungen sind auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich.
Der Aufsichtsrat bedankt sich bei Vorstand, Geschäftsführern sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes persönliches Engagement und ihre erfolgreiche Arbeit im Geschäftsjahr 2022 und spricht ihnen damit seine Anerkennung aus.
Bonn, im April 2023
infas Holding Aktiengesellschaft
Für den Aufsichtsrat
Dr. Oliver Krauß, Vorsitzender
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz in der Fassung vom 16.12.2019 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20.03.2020 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" ("DCGK 2019") seit der jüngsten Entsprechenserklärung nicht entsprochen wurde. Gleiches gilt auch für die vom Bundesministerium der Justiz in der Fassung vom 28.04.2022 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 27.06.2022 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" ("DCGK 2022"). Diese sollen auch zukünftig nicht befolgt werden.
Die infas Holding Aktiengesellschaft ist, insbesondere gemessen an ihrer Bilanzsumme, ihrem Umsatz und der Anzahl ihrer Beschäftigten, ein mittelständisches Unternehmen mit flacher Hierarchie und einfachen Strukturen. Die Erfüllung sämtlicher Anforderungen des DCGK 2019 bzw. DCGK 2022 ist daher nicht zweckmäßig und wäre mit einem unangemessenen personellen und finanziellen Aufwand verbunden, ohne dass hierdurch ein weitergehender Nutzen für die Gesellschaft, ihre Aktionäre oder andere Stakeholder verbunden wäre.
Dies gilt insbesondere für die Empfehlungen des DCGK 2019 bzw. 2022 hinsichtlich der Organe Vorstand und Aufsichtsrat, und zwar aufgrund dessen personeller Besetzung: Der Vorstand der Gesellschaft besteht derzeit aus zwei Personen. Dies wird, angesichts der Größe und der einfachen Struktur der Gesellschaft, bisher als ausreichend erachtet. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern; er ist bewusst klein gehalten, um ein effizientes Arbeiten und einen intensiven Austausch der Mitglieder untereinander zu ermöglichen. Die Bildung von Ausschüssen ist daher nicht sinnvoll und zweckmäßig. Aufgrund der Größe des Aufsichtsrats kann außerdem den Empfehlungen des DCGK 2019 bzw. 2022 in Bezug auf die Besetzung des Aufsichtsrats nur bedingt Beachtung eingeräumt werden. In 2021 wurde ein Vergütungssystem für den Vorstand erarbeitet, welches im Vergütungsbericht detailliert erläutert wird. Die Hauptversammlung hat am 16. Juli 2021 die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder beschlossen. Es entspricht den Vorgaben des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II). Der Vorstand erhält feste und variable Bezüge, die an die Erreichung festgelegter Umsatz- und Ergebniskennzahlen gekoppelt sind. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Vergütungsbericht als Teil des Lageberichts. Die dort angegebenen variablen Bezüge des Vorstands beziehen sich dabei auch auf die erfolgsabhängige Vergütung als Geschäftsführer bei der Tochtergesellschaft infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH. Der Aufsichtsrat bezieht gemäß der Satzung der Gesellschaft feste Bezüge, die im Anhang des Konzernabschlusses beziffert werden.
Ungeachtet der Tatsache, dass die infas Holding Aktiengesellschaft den DCGK 2019 bzw. 2022 als für ihre Struktur und Größe nicht passend erachtet, sind Vorstand und Aufsichtsrat der Überzeugung, dass ihre Art der Unternehmensführung, insbesondere ihre auf Transparenz und persönlichem Vertrauen gründende Zusammenarbeit, dem im DCGK 2019 bzw. 2022 niedergelegten grundsätzlichen Standard guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung entspricht und den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung gewährleistet: Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten vertrauensvoll zusammen und stehen aufgrund der effizienten personellen Besetzung beider Organe in engem persönlichen Kontakt miteinander. Alle relevanten Fragen der Geschäftslage und -entwicklung, der Finanzierung sowie der Strategie und Planung werden zwischen den beiden Organen abgestimmt. Dies gewährleistet schnelles und effektives Handeln zu Gunsten der Gesellschaft. Dem entspricht auch das derzeitige Risikomanagement der Gesellschaft: Da sie als Holding auf Zahlungen und Gewinnausschüttungen ihrer Tochtergesellschaften angewiesen ist, basiert das Risiko-Management-System (RMS) auf diesbezüglich definierten strategischen und operativen Risiken, die mittels verschiedener Kennzahlen überwacht werden. Nach außen hin informiert die infas Holding Aktiengesellschaft Aktionäre und andere Stakeholder sowie die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Lage des Konzerns.
Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat sind daher der Überzeugung, dass die Anwendung des DCGK 2019 bzw. 2022 aufgrund der Größe und Struktur der Gesellschaft nicht wirtschaftlich wäre und es überdies einer Befolgung des DCGK 2019 bzw. 2022 derzeit nicht bedarf, da eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung für die infas Holding Aktiengesellschaft gewährleistet ist.
Die Entsprechenserklärung wurde im März 2022 in dieser in Form abgegeben und ist unter www.infas-holding.de dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.
Die Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat sind im Vergütungsbericht, der Teil des Lageberichts ist, sowie im Anhang des Konzernabschlusses dargestellt. Im Vergütungsbericht werden auch die Grundsätze der Vergütung der Vorstandsmitglieder in dem durch den Aufsichtsrat verabschiedetem und gem. § 120a (1) AktG am 16. Juli 2021 durch die Hauptversammlung beschlossenen Vergütungssystem gem. § 87a AktG dargestellt. Ferner werden auch die Grundsätze der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder erläutert, die ebenfalls durch die Hauptversammlung auf ihrer letzten ordentlichen Sitzung am 16. Juli 2021 gem. §113 Abs. 3 AktG beschlossen wurden. Der Vergütungsbericht wird unter www.infas-holding.de zugänglich gemacht.
Alle meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte der Organmitglieder wurden entsprechend den gesetzlichen Regelungen veröffentlicht und sind auf der Website der infas Holding Aktiengesellschaft unter www.infas-holding.de eingestellt.
Die infas Holding Aktiengesellschaft wendet alle gesetzlich vorgeschriebenen Unternehmensführungspraktiken an und bekennt sich zur nachhaltigen Unternehmensführung. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen. Alle relevanten Fragen der Geschäftslage und -entwicklung, der Finanzierung sowie der Strategie und Planung werden zwischen den beiden Verwaltungsgremien besprochen und abgestimmt.
Der Vorstand besteht derzeit aus zwei Mitgliedern. Im Einklang mit den Unternehmensinteressen nimmt der Vorstand seine Führungsaufgabe, mit dem Ziel, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern und die Belange aller Interessensgruppen zu berücksichtigen, wahr. Dabei erarbeitet der Vorstand die strategische Weiterentwicklung der Gesellschaft, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und setzt diese um. Außerdem vertritt er die Gesellschaft gegenüber Dritten. Regelmäßig, zeitnah und umfassend berichtet der Vorstand mündlich und schriftlich sowie in den turnusmäßigen Sitzungen über die Planung, die Geschäftsentwicklung sowie über die Lage des Konzerns einschließlich des Risikomanagements. Die infas Holding Aktiengesellschaft ist zur Deckung der betrieblichen und sonstigen Aufwendungen auf den Empfang von Zahlungen und Gewinnausschüttungen ihrer operativen Tochtergesellschaften angewiesen. Eine Vielzahl von Faktoren kann dazu führen, dass sich die tatsächlich eintretenden Ereignisse wesentlich von der prognostizierten Lage unterscheiden und geringere als die erwarteten Auszahlungen von den operativen Tochtergesellschaften vereinnahmt werden.
Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, wurde ein ausgewogenes Risiko-Management-System (RMS) entwickelt. Kernbestandteil dieses Systems ist ein Frühwarnsystem, für das sowohl strategische als auch operative Risiken definiert sind. Für diese werden kontinuierlich Kennziffern generiert, die wiederum Bestandteil eines internen Monitoringsystems sind, mit dem regelmäßig und systematisch eine Risikoidentifikation stattfindet. Zur Sicherstellung einer effizienten und effektiven Risikokontrolle werden in dem RMS die Kommunikationsstrukturen klar definiert.
Hierdurch werden potentielle Risiken eruiert, bewertet sowie laufend überprüft. Alle Konzerngesellschaften berichten regelmäßig anhand der definierten Kennziffern. Zur Steuerung und Überwachung der Planzahlen und Ziele wird somit ein systematisches Erfassungs- und Kontrollsystem etabliert.
Der Aufsichtsrat berät und kontrolliert den Vorstand bei der Führung des Unternehmens und prüft alle bedeutenden Geschäftsvorfälle durch Berichterstattung des Vorstands und durch Einsichtnahme in die betreffenden Unterlagen auf Grundlage des Aktiengesetzes und der Satzung. Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung gewählt. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat bestellt. Der Aufsichtsrat entscheidet hinsichtlich der Anzahl der Vorstandsmitglieder und des Vorsitzenden. Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss fest und billigt den Konzernabschluss. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeiten des Aufsichtsrats in seinem Bericht an die Aktionäre und in der Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft ist mit drei Mitgliedern bewusst klein gehalten, um ein effizientes Arbeiten und einen intensiven Gedankenaustausch zu ermöglichen. Daher ist die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen nicht sinnvoll und zweckmäßig.
Der Vorstand der infas Holding Aktiengesellschaft besteht derzeit aus zwei Mitgliedern, von denen ein Mitglied eine Frau ist. Dies entspricht einer Quote von 50%. Diese Quote von 50% entspricht auch der vom Aufsichtsrat bis zum 30.06.2023 festgelegten Zielgröße i.S.d. § 111 Abs. 5 AktG.
Da die Gesellschaft eine Holding-Funktion ausübt und als solche selbst lediglich wenige Mitarbeitende beschäftigt, bestehen Führungsebenen unterhalb des Vorstands nicht. Zielgrößen i.S.d. § 76 Abs. 4 AktG wurden daher vom Vorstand nicht festgelegt.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht derzeit aus drei Personen, wovon eine Person weiblich ist. Der Anteil von Frauen im Aufsichtsrat beträgt damit derzeit 33%. Diese Quote von 33% entspricht auch der vom Aufsichtsrat bis zum 30.06.2023 festgelegten Zielgröße i.S.d. § 111 Abs. 5 AktG. Sie soll auch in Zukunft nicht unterschritten werden.
Die infas Holding Aktiengesellschaft und ihre Tochtergesellschaften erachten Diversität grundsätzlich als erstrebenswert und als wichtigen Erfolgsfaktor für das operative Geschäft. Dementsprechend verfolgen alle infas Gesellschaften eine Kultur, in der Verschiedenheit hinsichtlich Geschlecht, Alter, Ausbildung, Berufserfahrung, Kultur, Nationalität, Religion und andere Aspekte geschätzt und bei der Besetzung von Stellen in Teams berücksichtigt werden. Die Projekte der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung erfordern häufig eine hohe Interdisziplinarität, bei der Diversität in den Projektteamstrukturen nützlich und erfolgsfördernd ist. Insofern ist die Wertschätzung von Diversität in jeder einzelnen Mitarbeiterin und jedem einzelnen Mitarbeiter schon lange in der Kultur der Konzerngesellschaften verankert.
Die Aktionäre nehmen ihre Rechte an der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Jede Aktie der infas Holding Aktiengesellschaft gewährt eine Stimme.
Der Aufsichtsratsvorsitzende leitet die Versammlung. Sämtliche notwendigen Unterlagen für die Entscheidungsfindung sind den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend auf der Website der infas Holding Aktiengesellschaft unter www.infas-holding.de veröffentlicht.
Die infas Holding Aktiengesellschaft stellt ihren Konzernabschluss sowie die Konzernzwischenberichte gemäß den IFRS-Richtlinien auf. Der Jahresabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft erfolgt nach HGB. Der Konzern- und der Jahresabschluss werden vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer geprüft. Nach der Prüfung wird der Jahresabschluss vom Aufsichtsrat festgestellt. Der Aufsichtsrat arbeitet während des gesamten Prüfungsprozesses eng mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer zusammen. Der Abschlussprüfer Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, informiert unverzüglich den Aufsichtsratsvorsitzenden über alle für die Arbeit des Aufsichtsrats wesentlichen Fragestellungen und Vorkommnisse, die sich während der Abschlussprüfung ergeben.
Die infas Holding Aktiengesellschaft informiert Aktionäre, Analysten, Aktionärsvereinigungen, Medien und die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig und zeitnah über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Lage des Konzerns. Die verschiedenen Gruppen werden gleichzeitig und gleichberechtigt behandelt. Alle kapitalmarktrelevanten Informationen werden auf der Website der infas Holding Aktiengesellschaft unter www.infas-holding.de veröffentlicht.
Die infas Holding Aktiengesellschaft informiert zudem ausführlich über den Aktienbesitz und die Aktiengeschäfte von Vorstand und Aufsichtsrat. Nach dem Gesetz meldepflichtige Wertpapiergeschäfte werden stets ordnungsgemäß auf der Website der infas Holding Aktiengesellschaft unter www.infas-holding.de veröffentlicht.
Bonn, im März 2023
Menno Smid, Vorstand
Dr. Isabell Nehmeyer-Srocke, Vorstand
Dr. Oliver Krauß, Für den Aufsichtsrat
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz in der Fassung vom 16.12.2019 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20.03.2020 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" ("DCGK 2019") seit der jüngsten Entsprechenserklärung nicht entsprochen wurde. Gleiches gilt auch für die vom Bundesministerium der Justiz in der Fassung vom 28.04.2022 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 27.06.2022 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" ("DCGK 2022"). Diese sollen auch zukünftig nicht befolgt werden.
Die infas Holding Aktiengesellschaft ist, insbesondere gemessen an ihrer Bilanzsumme, ihrem Umsatz und der Anzahl ihrer Beschäftigten, ein mittelständisches Unternehmen mit flacher Hierarchie und einfachen Strukturen. Die Erfüllung sämtlicher Anforderungen des DCGK 2019 bzw. DCGK 2022 ist daher nicht zweckmäßig und wäre mit einem unangemessenen personellen und finanziellen Aufwand verbunden, ohne dass hierdurch ein weitergehender Nutzen für die Gesellschaft, ihre Aktionäre oder andere Stakeholder verbunden wäre.
Dies gilt insbesondere für die Empfehlungen des DCGK 2019 bzw. 2022 hinsichtlich der Organe Vorstand und Aufsichtsrat, und zwar aufgrund dessen personeller Besetzung: Der Vorstand der Gesellschaft besteht derzeit aus zwei Personen. Dies wird, angesichts der Größe und der einfachen Struktur der Gesellschaft, bisher als ausreichend erachtet. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern; er ist bewusst klein gehalten, um ein effizientes Arbeiten und einen intensiven Austausch der Mitglieder untereinander zu ermöglichen. Die Bildung von Ausschüssen ist daher nicht sinnvoll und zweckmäßig. Aufgrund der Größe des Aufsichtsrats kann außerdem den Empfehlungen des DCGK 2019 bzw. 2022 in Bezug auf die Besetzung des Aufsichtsrats nur bedingt Beachtung eingeräumt werden. In 2021 wurde ein Vergütungssystem für den Vorstand erarbeitet, welches im Vergütungsbericht detailliert erläutert wird. Die Hauptversammlung hat am 16. Juli 2021 die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder beschlossen. Es entspricht den Vorgaben des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II). Der Vorstand erhält feste und variable Bezüge, die an die Erreichung festgelegter Umsatz- und Ergebniskennzahlen gekoppelt sind. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Vergütungsbericht als Teil des Lageberichts. Die dort angegebenen variablen Bezüge des Vorstands beziehen sich dabei auch auf die erfolgsabhängige Vergütung als Geschäftsführer bei der Tochtergesellschaft infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH. Der Aufsichtsrat bezieht gemäß der Satzung der Gesellschaft feste Bezüge, die im Anhang des Konzernabschlusses beziffert werden.
Ungeachtet der Tatsache, dass die infas Holding Aktiengesellschaft den DCGK 2019 bzw. 2022 als für ihre Struktur und Größe nicht passend erachtet, sind Vorstand und Aufsichtsrat der Überzeugung, dass ihre Art der Unternehmensführung, insbesondere ihre auf Transparenz und persönlichem Vertrauen gründende Zusammenarbeit, dem im DCGK 2019 bzw 2022 niedergelegten grundsätzlichen Standard guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung entspricht und den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung gewährleistet: Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten vertrauensvoll zusammen und stehen aufgrund der effizienten personellen Besetzung beider Organe in engem persönlichen Kontakt miteinander. Alle relevanten Fragen der Geschäftslage und -entwicklung, der Finanzierung sowie der Strategie und Planung werden zwischen den beiden Organen abgestimmt. Dies gewährleistet schnelles und effektives Handeln zu Gunsten der Gesellschaft. Dem entspricht auch das derzeitige Risikomanagement der Gesellschaft: Da sie als Holding auf Zahlungen und Gewinnausschüttungen ihrer Tochtergesellschaften angewiesen ist, basiert das Risiko-Management-System (RMS) auf diesbezüglich definierten strategischen und operativen Risiken, die mittels verschiedener Kennzahlen überwacht werden. Nach außen hin informiert die infas Holding Aktiengesellschaft Aktionäre und andere Stakeholder sowie die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Lage des Konzerns.
Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat sind daher der Überzeugung, dass die Anwendung des DCGK 2019 bzw. 2022 aufgrund der Größe und Struktur der Gesellschaft nicht wirtschaftlich wäre und es überdies einer Befolgung des DCGK 2019 bzw. 2022 derzeit nicht bedarf, da eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung für die infas Holding Aktiengesellschaft gewährleistet ist.
Bonn, im März 2023
Menno Smid, Vorstand
Dr. Isabell Nehmeyer-Srocke, Vorstand
Dr. Oliver Krauß, Für den Aufsichtsrat
Die Gesellschafterversammlung der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH, Bonn hat am 20.04.2023 folgenden Beschluss gefasst:
Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn einbezogen, der im Bundesanzeiger offengelegt wird. Wir teilen mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Pflicht zur Offenlegung der § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch machen.
Die infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn hat sich bereit erklärt, für die von der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH, Bonn bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.
Bonn, den 20.04.2023
Die Geschäftsführung
Die Gesellschafterversammlung der infas 360 GmbH, Bonn hat am 20.04.2023 folgenden Beschluss gefasst:
Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn einbezogen, der im Bundesanzeiger offengelegt wird. Wir teilen mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Pflicht zur Offenlegung der § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch machen.
Die infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn hat sich bereit erklärt, für die von der infas 360 GmbH, Bonn bis zum Abschlusstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.
Bonn, den 20.04.2023
Die Geschäftsführung
Die Gesellschafterversammlung der infas quo GmbH, Nürnberg hat am 20.04.2023 folgenden Beschluss gefasst:
Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn einbezogen, der im Bundesanzeiger offengelegt wird. Wir teilen mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Pflicht zur Offenlegung der § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch machen.
Die infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn hat sich bereit erklärt, für die von der infas quo GmbH, Nürnberg bis zum Abschlusstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.
Bonn, den 20.04.2023
Die Geschäftsführung
Die Gesellschafterversammlung der infas LT GmbH, Bonn hat am 20.04.2023 folgenden Beschluss gefasst:
Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn einbezogen, der im Bundesanzeiger offengelegt wird. Wir teilen mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Pflicht zur Offenlegung der § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch machen.
Die infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn hat sich bereit erklärt, für die von der infas LT GmbH, Bonn bis zum Abschlusstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.
Bonn, den 20.04.2023
Die Geschäftsführung
Die Gesellschafterversammlung der CATI-LAB GmbH, Bonn hat am 20.04.2023 folgenden Beschluss gefasst:
Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn einbezogen, der im Bundesanzeiger offengelegt wird. Wir teilen mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Pflicht zur Offenlegung der § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch machen.
Die infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn hat sich bereit erklärt, für die von der CATI-LAB GmbH, Bonn bis zum Abschlusstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.
Bonn, den 20.04.2023
Die Geschäftsführung