infas Holding AktiengesellschaftBonnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022Kurt-Schumacher-Straße 24, 53113 BonnT +49 (0)228 33 60 72 39 F +49 (0)228 31 00 71 www.infas-holding.de info@infas-holding.de Sitz der Gesellschaft: 53113 Bonn Vorstand der Gesellschaft: Dipl.-Soz. Menno Smid (CEO) Dr. Isabell Nehmeyer-Srocke (CFO) Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Oliver Krauß Amtsgericht Bonn HRB 17379 USt.-Ident.-Nr. DE 155601174 St.Nr. 205/5725/1339 ISIN: DE0006097108 WKN: 609710 Notiert: Geregelter Markt (General Standard) in Frankfurt am Main Grundlagen des UnternehmensGeschäftsmodell des UnternehmensDie infas Holding AG als Konzernmuttergesellschaft ist ausschließlich als Management- und Finanzholding des infas Konzerns tätig und erzielt keine Umsatzerlöse mit Dritten, sondern realisiert ausschließlich Konzernumlagen. Die Aktien der infas Holding AG sind im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Gesteuert wird der Konzern durch den Vorstand der infas Holding AG. Die Gesellschaft ist hinsichtlich ihrer zukünftigen Entwicklung von der weiteren Entwicklung ihrer operativen Tochtergesellschaften infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH, CATI-LAB GmbH, infas 360 GmbH, infas LT GmbH (vormals Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH) - jeweils am Standort Bonn - sowie infas quo GmbH in Nürnberg bestimmt. Ziele und StrategienDer infas Konzern ist mit seinen Tochtergesellschaften in der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung sowie angrenzenden Bereichen tätig. Dabei ist es der Anspruch, als Dienstleistungsunternehmen valide Informationen für den Erkenntnisfortschritt, den gesellschaftlichen Diskurs und als Basis für Entscheidungen in Wissenschaft, Politik und Wirtschaft zu beschaffen. Dies umfasst sowohl die Erhebung komplexer Primärdaten als auch die Beschaffung und Systematisierung allgemein zugänglicher Sekundärdaten, die dann lösungsorientiert für die Überprüfung von relevanten Hypothesen je nach Problemstellung auch zusammengeführt werden können. Die Seinsbestimmung des Konzerns, neuerdings auch "Purpose" genannt, ist es, einen Beitrag zu einem evidenzbasierten Diskurs, zur Lösung gesellschaftlicher Probleme sowie von Problemen der Wirtschaft zu leisten. In diesem Sinne ist der infas Konzern eine "evidence-making company". Im Hinblick auf die Analyse gesellschaftlicher Probleme ist der infas Konzern durch das infas Institut schon seit Jahren mit Großprojekten zu wesentlichen Ausprägungen der sozialen Entwicklung Deutschlands sehr präsent. Besonders in der Bildungs- und Arbeitsmarktforschung, in der Familien- und Seniorenforschung, der Forschung über die Ungleichheit in der Gesellschaft, der Gesundheitsvorsorge, Kriminalitätsforschung, Innovationsforschung und Mobilitätsforschung prägen die Ergebnisse der vom infas Institut durchgeführten Projekte den gesellschaftlichen Diskurs, sofern dieser evidenzbasiert stattfindet. Die Ergebnisse gehen auch teilweise in die Gesetzgebung ein. Viele der durchgeführten Projekte ergänzen die amtliche Statistik und stellen eine Datenbasis für die wissenschaftliche Grundlagenforschung zur Verfügung. Der Kern des Geschäftsfelds besteht darin, nach neuesten methodischen Erfordernissen generierte, aktuelle Forschungsdaten für Wissenschaft und Politik zur Verfügung zu stellen, damit einerseits evidenzbasierte Entscheidungen getroffen werden können und andererseits ein auf Fakten basierender gesellschaftlicher Diskurs über die aktuelle und die zukünftige Entwicklung unserer Gesellschaft stattfinden kann. Dies gilt ebenfalls für die anderen Tochtergesellschaften, wenn auch hier eher fokussiert auf Unternehmen und deren Probleme sowie die Wirtschaft insgesamt. Die Markt-, Meinungs- und Sozialforschung, also die Branche, in der die Aktivitäten der Unternehmen der infas Holding AG im weitesten Sinne anzusiedeln sind, ist schon seit Längerem einem strukturellen Änderungsprozess unterworfen. Neue Möglichkeiten der Datenerhebung mittels digitaler Technologien, aber auch die Verfügbarkeit umfassender prozessproduzierter Daten, die u.a. bei der Nutzung sozialer Medien, Smartphones oder sogenannter Wearables anfallen, bergen ein enormes Potenzial. So lassen sich bspw. räumliche Mobilitätsmuster und soziale Kontexte mittels georeferenzierter Daten in bisher nicht gekanntem Ausmaß ohne Befragungen messen, während sich in anderen Bereichen gerade die Möglichkeiten einer zeitlich feinkörnigen Abbildung dynamischer Prozesse als besonders fruchtbar erwiesen haben. Es erscheint vor diesem Hintergrund nicht übertrieben, von einer digitalen Revolution in der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung zu sprechen. Die Branche kann von Natur aus als digitalaffin bezeichnet werden. Den Umgang mit Daten und Software gewöhnt, schreitet die Digitalisierung stetig voran. Ein Ergebnis davon ist, dass ca. 57 % der ca. 21 Millionen im Jahr 2021 realisierten quantitativen Interviews der Institute, die im ADM e.V. 1 organisiert sind, online erhoben wurden (Vorjahr 49 %). "Online" heißt in der Regel: Spezialisierte Unternehmen rekrutieren in großer Anzahl Personen 2, die gegen Entgelt bereit sind, Fragebögen digital auszufüllen. Für die sogenannten Befragten lohnt es sich finanziell erst, wenn sie an möglichst vielen Befragungen teilnehmen. Es bilden sich somit Personengruppen heraus, die zu "Berufsbefragten" werden. Dem könnte man mit Transparenz entgegenwirken, die aber in der Regel bei den Anbietern nicht vorhanden ist. Unabhängig davon ist festzuhalten: Online ist mittlerweile der häufigste Erhebungsmodus, telefonische Interviews sind mit 18 % vertreten und Face-to-Face-Interviews mit 15 %. Auch bei qualitativen Interviews gewinnt die Arbeit mittels digitaler Medien an Bedeutung, denn 2021 wurden 41 % in Online-Fokusgruppen durchgeführt (Vorjahr 32 %). 3 Die Online-Befragungen haben durch die COVID-19-Pandemie deutlich zugenommen. Die Zahlen zeigen allerdings, dass diese Befragungsform auch darüber hinaus beibehalten wird. In einigen Bereichen, insb. im Bereich der sozialwissenschaftlichen Forschung, werden aber auch altbewährte Befragungen in Präsenz und per Telefon zu beobachten sein, weil in einem digitalen Format komplexe Designs der Erhebung nur unvollständig umgesetzt werden und auch Informationen verloren gehen können. Mit den preiswerten Online-Interviews 4 geht ein weiterer Aspekt einher, der für die Validität der Daten von großer Bedeutung ist: Die stichprobentheoretischen Voraussetzungen sind ungeklärt. Generell kann gesagt werden, dass sie in der Regel auf "non-probability samples" basieren, also Stichproben ohne Zufallsauswahl. Das wirft die Frage auf, wie präzise die Ergebnisse sind, die auf dieser Basis generiert werden. Es ist zwar auch richtig, dass es telefonische und auch Face-to-Face-Erhebungen gibt, die nicht auf Zufallsstichproben beruhen. Der große Unterschied ist aber, dass bei diesen beiden Erhebungsmethoden grundsätzlich "probability samples" möglich sind und auch angewandt werden.
1 Der Arbeitskreis Deutscher Markt- und
Sozialforschungsinstitute e.V. (ADM) ist der wichtigste
Wirtschaftsverband der Branche. Die in diesem Verband
organisierten Institute erwirtschaften ca. 90 % des
Branchenumsatzes.
Alle Soziologinnen und Soziologen lernen und alle Statistikerinnen und Statistiker wissen, dass Verallgemeinerungen der Ergebnisse einer Stichprobe, und somit Aussagen über die Gesamtpopulation, nur auf Basis von Zufallsstichproben, also "probability samples", möglich sind. Die Frage ist also durchaus berechtigt, ob Ergebnisse, die auf Basis von "non-probability samples" entstehen, glaubhaft und präzise sind. Nach dem Stand der derzeitigen methodischen Diskussion gibt es dazu schlechte Nachrichten 5, denn für bestimmte Fragestellungen muss angenommen werden, dass solcherart Ergebnissen nicht zu trauen ist. Es geht demnach nicht um die Art der Erhebung, also den Erhebungsmodus, sondern um die Stichprobe, die der Erhebung, egal in welcher Form, zugrunde liegt. Es kann allerdings nicht abgestritten werden, dass Zufallsstichproben aufwendig sind und auch nicht immer für jede Fragestellung in Betracht kommen oder zielführend sind. Streng genommen sind sie nur sinnvoll, wenn es um Aussagen geht, die "hochgerechnet", also verallgemeinert, werden können. Dies ist jeweils der Fall, wenn von "den Deutschen", "der Bevölkerung", "den Wählerinnen und Wählern", "den Ausländerinnen und Ausländern" etc. die Rede ist (was besonders in der Presse ziemlich oft der Fall ist). Von dieser methodischen Warte aus betrachtet, bedient das infas Institut diesen Markt in hervorragender Weise. Andererseits ist auf neue Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden, insb. in der Marktforschung, einzugehen. Diese wollen zunehmend schnellere Einsichten in die Entwicklung ihrer Märkte erhalten, ohne gezwungen zu sein, jeweils recht komplizierte und zeitraubende Ansätze in Auftrag geben zu müssen, deren Ergebnisse möglicherweise gar nicht mehr aktuell sind, wenn sie dann vorliegen. Hier positioniert sich infas quo mit dem Ansatz einer agilen Marktforschung, die Schnelligkeit und nachvollziehbare Evidenz miteinander verbindet. Schließlich gibt es ein weiteres Thema für die Marktforschung, aber auch für die Sozialforschung der Zukunft, nämlich "Big Data". Dazu verzahnen infas 360 und infas LT verschiedene Daten- und Analysedisziplinen aus Customer-Relationship-Management (CRM) und Geomarketing. infas 360 verfolgt so eine völlig neue Art der Informationsaufbereitung und -gewinnung von Raum- und Bewegungsdaten (Geo Data), Kunden- und Unternehmensdaten (Customer Data) sowie Markt- und Befragungsdaten (Survey Data). Dabei hat sich infas 360 darauf spezialisiert, gesellschaftliches wie ökonomisches Handeln in seiner räumlichen und zeitlichen Dimension zu analysieren und zu visualisieren. Konzerne wie auch große mittelständische Unternehmen erhalten so in Zeiten von Big Data einen 360-Grad-Rundumblick auf ihre Märkte für gezielte strategische und operative Marketingaktivitäten. 6 Für die Forschung eröffnet die Verknüpfung von Befragungs- und mikrogeografischen Daten und Analysen auch bei (sozial-)wissenschaftlichen Studien neue Möglichkeiten. In den von uns adressierten Märkten, insb. der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung, wollen wir Spitzenpositionen erreichen und fokussieren uns auf attraktive und langfristig wachsende Nischenmärkte, in denen wir über den Marktdurchschnitt zu wachsen gedenken. Das Unternehmen soll für bestimmte wichtige Fragen der Zukunft von Wirtschaft und Gesellschaft zu einer wirklichen Alternative für die etablierten Anbieterinnen und Anbieter werden. Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel der infas Gruppe, auf Basis einer exzellenten Dienstleistung und höchster Qualitätsmaßstäbe in einer immer unübersichtlicheren Welt der präferierte Partner für die Markt-, Meinungs- und Sozialforschung zu sein, die sich um gesicherte, evidenzbasierte Aussagen bemüht. Dieses Ziel verfolgt der infas Konzern mit hoher Kompetenz und Akribie. SteuerungssystemAls wichtigste betriebswirtschaftliche Steuerungsgrößen verwendet die Gesellschaft das Jahresergebnis. Die infas Holding AG ist eine reine Holding, ohne eigenes operatives Geschäft. Aufgrund der Bedeutung der in den Konzern einbezogenen Gesellschaften für die Entwicklung der infas Holding AG enthält der Lagebericht teilweise Hinweise zu Konzernsachverhalten. Der Konzern bilanziert nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind. Als wichtigste betriebswirtschaftliche Steuerungsgrößen verwendet der Konzern den Umsatz sowie das operative Ergebnis. Das operative Ergebnis ist das Ergebnis aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit vor Zinsen und Steuern (EBIT) sowie hieraus abgeleitet die Umsatzrendite bzw. EBIT-Marge (EBIT im Verhältnis zu den Umsatzerlösen). Diese zentralen Kenngrößen werden regelmäßig und vollumfänglich von allen Tochtergesellschaften und der Holding erstellt und mit Planzahlen abgeglichen. Bei allen Gesellschaften erfolgt die Aufstellung monatlich. Durch die Optimierung der internen Steuerungssysteme kann ab einem bestimmten Punkt eine zuverlässige Schätzung hinsichtlich des Ergebnisses eines Projekts gemäß IFRS 15 vorgenommen werden. Auf dieser Grundlage werden die Umsatzerlöse der laufenden Projekte, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen, nach der zeitraumbezogenen Methode nach IFRS 15 erfasst. Darüber hinaus wird in allen Tochtergesellschaften die Performanz der Akquisitionen anhand von Kennzahlen wie Angebotsvolumen und Auftragsbestand für das aktuelle Geschäftsjahr regelmäßig in Relation zum geplanten Jahresumsatz verfolgt, dargestellt und bewertet. Dies gilt ebenso für die Entwicklung der Liquidität der Gesellschaften. Forschung und EntwicklungDer infas Konzern erbringt wissensintensive Dienstleistungen im Bereich der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung sowie angrenzenden Bereichen und gehört somit nicht zur forschungsintensiven Industrie. Vielmehr haben wir den Vorteil, dass viele Kundinnen und Kunden Aufträge an die Markt-, Meinungs- und Sozialforschung vergeben, weil sie selbst nach Innovationen suchen, für die sie eine solide Datenbasis benötigen. Somit fordert fast jedes Projekt der infas Gesellschaften die Kreativität und Innovationsfähigkeit der meist wissenschaftlich geprägten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter heraus, was grundsätzlich zu einem hohen Innovationsgrad im Konzern führt. Darüber hinaus engagiert sich der Konzern in verschiedenen internen Projekten, um methodisch und thematisch ein Vorreiter in der Branche zu sein. Systematisch werden Wettbewerbsanalysen betrieben, technische Tools für die verschiedenen Prozessschritte sowie für die Messung im Rahmen von Befragungen gesucht und erprobt und Potenziale von Kundengruppen beurteilt, um den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden gerecht zu werden bzw. Angebote optimal auf sie zuschneiden zu können. Die Tochtergesellschaften der infas Holding AG engagieren sich hierzu in einer Vielzahl von Projekten. WirtschaftsberichtGesamt- und branchenwirtschaftliche RahmenbedingungenDer Beginn 2022 war durch die Hoffnung geprägt, dass die COVID-19-Pandemie endgültig überwunden sei und damit eine Rückkehr zur Normalität und stetigem Wachstum möglich wäre. Diese Hoffnung wurde dadurch getrübt, dass Russland am 24.02.2022 einen Angriffskrieg gegen die Ukraine begonnen hat, der erneut Schatten über die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands warf, was -so war es schnell für weite Teile der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung deutlich - auch Auswirkungen auf die Branche und den infas Konzern haben würde. Der infas Konzern unterhielt weder zu Russland noch zur Ukraine Geschäftsbeziehungen, so dass es keine unmittelbaren Auswirkungen auf den infas Konzern gab und vor allem das Einsetzen von Sanktionen gegen Russland weder operative noch unmittelbare wirtschaftliche Folgen hatte. Die gesamtwirtschaftlichen Folgen hatten 2022 allerdings mittelbare Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung des infas Konzerns. Durch die COVID-19-Pandemie waren Lieferketten bereits beeinträchtigt, was zu Lieferengpässen in bestimmten Bereichen geführt hat. Die geopolitischen Spannungen haben dies weiter verstärkt, weil sie zu einem rasanten Anstieg der Energiepreise führten. Dazu kam, dass 2022 ein sehr trocknes Jahr war, was die Lebensmittelproduktion beeinträchtigte und dadurch auch in diesem Bereich die Preise ansteigen ließ. In Summe zeigte sich in Deutschland erstmals seit vielen Jahren wieder eine deutliche Inflation, die 2022 im Jahresdurchschnitt 6,9 % betrug. 2023 wird mit einer Inflation i.H.v. 6,2 % auf noch ähnlichem Niveau gerechnet, erst 2024 wird eine Reduktion auf 2,2 % erwartet. Das führte zu einem Ende der Negativzinsen und einer deutlich strafferen Geldpolitik mit steigenden Zinsen. Im Ergebnis schwächten diese Vorkommnisse die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland deutlich. Das ifo Institut konstatierte für 2022 ein Bruttoinlandsprodukt i.H.v. 1,8 %, was wohl nur so positiv war, weil der Staat eine Reihe von Hilfsmaßnahmen initiierte. 2023 wirken diese dann nicht mehr nach, so dass aktuell damit gerechnet wird, dass die Wirtschaft um 0,1 % schrumpft. Erst 2024 wird mit einer Erholung gerechnet, die sich voraussichtlich in einem Bruttoinlandsprodukt i.H.v. 1,7 % zeigen wird. Diese schwache Aussicht wird sich auch auf marktbestimmte Dienstleistungen auswirken, was die Branche der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung betrifft. 7 Hinsichtlich der Umsatzentwicklung aller Marktforschungsinstitute in Deutschland wurde für 2022 eine Stagnation festgestellt. Zwar wuchs der Umsatz nominell um ca. 4 % auf ca. 1,7 Mrd. €, real dürfte dies allerdings eine stagnierende Entwicklung bedeuten. 8 Entsprechend den gesamtwirtschaftlichen Prognosen wird sich diese Entwicklung in der näheren Zukunft kaum entspannen, was sich auch in der halbjährlichen Mitgliederbefragung des Arbeitskreises Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V. (ADM) widerspiegelt. Nur noch 31 % der ADM-Institute schätzen die zukünftige Auftragslage im nächsten halben Jahr besser ein als zuvor. Das ist enttäuschend, weil das in den letzten 10 Jahren der zweitschlechteste Wert ist. Nur im Dezember 2020, d.h. in der Hochphase der Pandemie, war die Zukunftseinschätzung mit nur 25 % der Institute, die noch positiv ins nächste halbe Jahr blickten, schlechter als im Dezember 2022. D.h. die Branche befindet sich weiterhin in einer schwierigen Lage.
7 Vgl. ifo Konjunkturprognose Frühjahr 2023
vom 15.03.2023,
https://www.ifo.de/fakten/2023-03-15/ifo-konjunkturprog-nose-fruehjahr-2023-deutsche-wirtschaft-stagniert.
Am infas Konzern gehen diese gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen ebenfalls nicht spurlos vorüber. Dennoch zeigt das Jahr 2022 wieder einmal, dass der infas Konzern mit seinen verschiedenen Tätigkeitsfeldern (Sozialforschung, agile sowie datengetriebene Marktforschung und Geomarketing) divers aufgestellt ist und damit über eine hohe Resilienz verfügt. GeschäftsverlaufDie zuvor beschriebenen Entwicklungen wirkten sich 2022 vielfältig aus. Insgesamt konnte der Umsatz des Konzerns nach IFRS um 3,1 % auf 42.155 T€ gesteigert werden. Das EBIT betrug 3.913 T€, was eine Umsatzrentabilität i.H.v. 9,3 % ergibt. Dieses Ergebnis wurde konzernweit im Jahresdurchschnitt 2022 mit 320 Beschäftigten 9 erreicht (Vorjahr 218 Beschäftigte). Der Beitrag der einzelnen Segmente zum Konzernergebnis stellt sich wie folgt dar: Geschäftsentwicklung infas Institut für angewandte SozialwissenschaftDas infas Institut erwirtschaftete einen Umsatz i.H.v. 36.536 T€, was einem Wachstum ggü. dem Vorjahr von 3,4 % entspricht. Das EBIT lag bei 4.848 T€ (Vorjahr 1.503 T€), so dass eine Umsatzrendite i.H.v. 13,3 % erzielt wurde, was wiederum ein hervorragender Wert ist, der in der Branche seinesgleichen sucht. Das im Vergleich zum Vorjahr moderate Wachstum spiegelt Konsolidierungsprozesse und -effekte wider, die nach dem Zugewinn des Sozioekonomischen Panels (SOEP) folgerichtig zu vollziehen waren, um vor dem Hintergrund einer sich eintrübenden gesamtwirtschaftlichen Entwicklung die dauerhafte Lieferfähigkeit des Instituts zu gewährleisten. Zum anderen wirkten sich personelle Engpässe und die Neuorganisation der telefonischen Befragung durch die CATI-LAB GmbH aus. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit mit der Deutsche Rentenversicherung Bund, der Anfang des Jahres beigelegt werden konnte, wurde daraufhin die Durchführung der telefonischen Befragungen neu organisiert. Hintergrund war der Status der Telefoninterviewerinnen und -interviewer, die in der Vergangenheit für den Konzern freiberuflich tätig waren und ab 2022 als Angestellte geführt werden. Diese Befragungsart spielt - wie insgesamt in der Branche 10 - eine bedeutende Rolle und hatte dementsprechend weitreichende Auswirkungen auf die internen Abläufe des Instituts. Dessen ungeachtet ist das infas Institut nach wie vor äußerst erfolgreich bei der Akquise: Das offene Auftragsvolumen erhöhte sich weiter um 1,7 % auf 105 Mio. €. Im infas Institut ist der Bereich Sozialforschung der größte Umsatzträger. Dies gilt auch im Hinblick auf das Ergebnis des Instituts. Ungefähr 90 % des Institutsumsatzes sind mit Projekten der Sozialforschung realisiert worden. 2022 wurden, wie im Jahr zuvor, vor allem Großprojekte aus der Bildungs- und Arbeitsmarktforschung, der Familien- und Seniorenforschung sowie der Innovationsforschung bearbeitet. Insgesamt lassen sich die folgenden Fachbereiche in der Sozialforschung differenzieren: scrollen
Der Bereich Regional- und Verkehrsforschung beschäftigt sich hingegen vornehmlich mit hoch spezialisierten Fragestellungen der Mobilitäts- und regionalen Entwicklung. Gerade das in die Diskussion geratene Mobilitätsverhalten der Bevölkerung sowie die Konsequenzen aus den epochalen Umbrüchen der Automobilindustrie stehen im Zentrum der Arbeiten in diesem Bereich. Das beinhaltet natürlich auch Projekte zur sogenannten Verkehrswende. Darüber hinaus beginnt dieser Forschungsbereich auch das Themenfeld Umwelt und Verbraucher zu erschließen und setzt hier einen ersten Fokus auf Forschungsfragen rund um die sogenannte Energiewende. Dieser Bereich erwirtschaftete einen Anteil von ungefähr 10 % am Umsatz des Instituts. Geschäftsentwicklung CATI-LABDie CATI-LAB GmbH wurde im Geschäftsjahr neu gegründet, um weiterhin den bedeutenden Bereich der telefonischen Befragung als Dienstleistung anzubieten. In den ersten 6 Monaten ihrer Betätigung erwirtschaftete die CATI-LAB einen Umsatz i.H.v. 1.902 T€ mit einem leicht positiven EBIT von 52 T€. Geschäftsentwicklung infas 360Die infas 360 erwirtschaftete einen Umsatz i.H.v. 2.691 T€, was geringfügig unter dem Umsatz des Vorjahres lag. Das EBIT lag bei 1 T€ (Vorjahr 100 T€). Die Seitwärtsbewegung spiegelt die schwierige Marktlage in der Wirtschaft und die angespannte Personalsituation am Arbeitsmarkt wider. Das dennoch respektable Ergebnis bestätigt die Strategie, sich im Leistungsportfolio und Consulting (Vertrieb) auf die beiden Zielgruppen - Wirtschaft und Wissenschaft - auszurichten, was vor allem während der Coronakrise vorangetrieben wurde. Seit ihrer Gründung 2014 zeigt die Gesellschaft eine CAGR (Compound Annual Growth Rate: jährliche Wachstumsrate) i.H.v. 30,3 %, was ein großer Erfolg ist. Das tägliche Geschäft sowie das Umsatzvolumen 2022 zeigen aber auch, dass qualitativ hochwertige Produkte und Dienstleistungen mit Daten weiterhin erklärungsbedürftig sind (Consultative Selling). Die Corona-Datenplattformen und die Bereitstellung von Gebäudedaten für energetische Fragestellungen, wie bspw. der Sanierungsstand von Immobilien in Deutschland, die feinräumige Einkommensverteilung in Deutschland oder die Auswertung von Internet- und Registerdaten, sind Anwendungsbeispiele dafür, wie Wissenschaft und Unternehmen in die Lage versetzt werden, auf fundierten Planungen evidenzbasierte Entscheidungen treffen zu können. Bei Bedarf werden diese in individuellen Dashboards für die tägliche Nutzung aufbereitet und bereitgestellt. Obwohl eine solide und individuell aufbereitete Datengrundlage wichtig für alle Institutionen und Unternehmen in unsicheren Zeiten ist, zeigen wirtschaftliche Einbrüche auch immer wieder Auftragsstagnation, was als "Sparen am falschen Ende" bezeichnet werden kann, da die datengetriebene Entscheidungsfindung eine nachgewiesene Wertschöpfungssteigerung für alle Organisationen darstellt. Geschäftsentwicklung infas LTinfas LT erwirtschaftete einen Umsatz i.H.v. 2.258 T€, was einem Wachstum ggü. dem Vorjahr von 8,8 % entspricht. Das EBIT lag bei 135 T€ (Vorjahr 159 T€), so dass eine Umsatzrendite i.H.v. 6,0 % erzielt wurde. Dieses erfreuliche Ergebnis reflektiert vor allem zwei Entwicklungen: Zum einen gewinnt die Gebiets- und Standortplanung für Vertrieb, Marketing, Controlling und Statistik wieder an Bedeutung, weil nach der COVID-19-Pandiemie der Besuch vor Ort bei den Kunden wieder wichtig ist. Zum anderen zeigen sich erste Erfolge in der Produkt- und Preisstrategie, den Kundenwert zu steigern. Dies wird vor allem durch das Zusammenlegen konzerninterner Kernkompetenzen, vor allem aus Daten und Analysen bei der infas 360 sowie modernen Mapping-Komponenten und Visualisierungstools bei der infas LT, erreicht. Dieses hohe Synergiepotenzial eröffnet wachsende Up- und Cross-Selling-Erfolge. Geschäftsentwicklung infas quoinfas quo erwirtschaftete einen Umsatz i.H.v. 1.712 T€, was 2,9 % unter dem Umsatz des Vorjahres lag. Das EBIT lag bei 48 T€ (Vorjahr 130 T€), so dass eine Umsatzrendite i.H.v. 2,8 % erzielt wurde. Nach dem sehr erfolgreichen Jahr 2022 ist dies ein Dämpfer, der allein auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung zurückzuführen ist, die vor allem marktbestimmte Dienstleistungen beeinträchtigt. Seit ihrer Gründung 2017 zeigt die Gesellschaft eine jährliche Wachstumsrate (CAGR) i.H.v. 44,0 %, was ein großer Erfolg ist. Es zeigt, dass sich die Gesellschaft im umkämpften Sektor der Marktforschung mit ihrem agilen Ansatz unter Nutzung ihres Online-Panels quo PEOPLE etabliert hat. Schwankungen dieser Art müssen branchenbedingt hingenommen werden. ZusammenfassungVor dem geschilderten Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen Lage zeigt sich, dass der infas Konzern eine hervorragende Diversifikation hat, die insgesamt schwierigen Rahmenbedingungen sehr gut trotzen kann. Das hat sich bereits während der Coronakrise gezeigt und in der aktuellen Situation, die durch Krieg, Klimawandel, Lieferengpässe, Inflation, steigende Zinsen und eine drohende Rezession gekennzeichnet ist, einmal mehr bestätigt. Darstellung der Vermögens-, Finanz- und ErtragslageErtragslageDie Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erfolgt nachstehend auf Ebene des Einzelabschlusses der infas Holding Aktiengesellschaft. UmsatzerlöseAls Umsatzerlöse werden weiterberechnete Konzernumlagen an die Tochtergesellschaften ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2022 beliefen sich die Umlagen auf 24 T€ (Vorjahr 23 T€). Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge betrugen im Geschäftsjahr 2022 11 T€ (Vorjahr 48 T€). Es handelt sich i.W. um Erträge aus Rückstellungen und der Verrechnung von Sachbezügen. PersonalaufwandDer Personalaufwand hat sich von 1.421 T€ im Vorjahr auf 693 T€ im Geschäftsjahr 2022 verringert, was i.W. auf geringere Rückstellungen für variable Bezüge des Vorstands zurückzuführen ist. AbschreibungenDie planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen liegen im Geschäftsjahr 2022 wie im letzten Jahr unter 1 T€. Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von 774 T€ im Vorjahr auf 587 T€ im Geschäftsjahr 2022 gesunken. Dies resultiert i.W. aus geringeren Rechts- und Beratungskosten i.H.v. 82 T€ (Vorjahr 280 T€). Gegenläufig wirkten sich verschiedene Preiserhöhungen aus, z.B. bei den Abschlussprüfungskosten, Versicherungen, Raumkosten sowie den Kosten für die Hauptversammlung. Beteiligungserträge und FinanzergebnisDie Erträge aus dem Gewinnabführungsvertrag für das Geschäftsjahr 2022 belaufen sich auf 1.886 T€ (Vorjahr: 0 T€). Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge betragen im Geschäftsjahr 2022 insgesamt 242 T€ (Vorjahr 199 T€) und resultieren hauptsächlich aus den gegenüber den Tochtergesellschaften bestehenden Forderungen sowie ausgereichten Darlehen, die zum Bilanzstichtag mit insgesamt 11.368 T€ (Vorjahr 10.628 T€) valutieren. Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen betragen 101 T€ und liegen leicht unter dem Wert des Vorjahres von 113 T€. Sie bestehen vollständig aus dem Zinsanteil der jährlichen Zuführung zu den Pensionsrückstellungen. Es ergibt sich ein EBIT nach HGB i.H.v. 641 T€ (Vorjahr -2.528 T€). Nach Berücksichtigung des Finanzergebnisses i.H.v. 141 T€ (Vorjahr 85 T€) und dem Steueraufwand vom Einkommen und vom Ertrag i.H.v. 28 T€ (Vorjahr Erstattung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag i.H.v. 139 T€) verbleibt ein Jahresfehlbetrag i.H.v. 753 T€ (Vorjahr Jahresüberschuss i.H.v. 2.304 T€). Vermögens- und FinanzlageDie Bilanzsumme ist mit 21.076 T€ nahezu unverändert geblieben (Vorjahr 21.376 T€). Damit ist auch die Eigenkapitalquote mit 57,7 % auf gleichem Niveau (Vorjahr 55,4 %). Das Anlagevermögen beträgt zum 31.12.2022 12.660 T€ und ist gegenüber dem Vorjahreswert von 11.418 T€ um 1.242 T€ angestiegen. Der Anstieg resultiert i.W. aus der Erhöhung der Ausleihungen an verbundene Unternehmen i.H.v. 1.217 T€. Die weitere Erhöhung des Anlagevermögens i.H.v. 25 T€ resultiert aus dem Kapital der neu gegründeten Tochtergesellschaft CATI-LAB GmbH. Das Umlaufvermögen ist im Vergleich zum Vorjahr von 9.945 T€ auf 8.409 T€ gesunken, insb. durch die Veränderung der Forderungen gegen verbundenen Unternehmen, die sich stichtagsbezogen von 7.345 T€ auf 6.868 T€ zum 31.12.2022 leicht reduziert haben. Auch die Bankbestände (liquide Mittel) wurden von 1.471 T€ auf 332 T€ reduziert. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beträgt zum 31.12.2022 3 T€ (Vorjahr 2 T€). Die Gesellschaft hat zum Bilanzstichtag Pensionsverpflichtungen i.H.v. 5.601 T€ bilanziert, die mit 194 T€ über dem Vorjahreswert i.H.v. 5.407 T€ liegen. Aufgrund der noch bestehenden Verlustvorträge sind 2022 keine Steuerrückstellungen zu bilden. Die sonstigen Rückstellungen sind von 724 T€ im Vorjahr auf 312 T€ gesunken. Die Reduzierung resultiert aus der Verringerung der Personalkostenrückstellungen i.H.v. 500 T€. Außerdem mussten Rückstellungen für ausstehende Rechnungen i.H.v. 49 T€ gebucht werden. Die Rückstellungen für die Abschlusserstellung und Prüfung wurde um 38 T€ erhöht. Wie auch im Vorjahr bestanden zum Bilanzstichtag keine Bankverbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten haben sich insgesamt von 3.394 T€ im Vorjahr auf 3.008 T€ zum 31.12.2022 verringert. Der Rückgang resultiert i.W. aus der Verringerung von Umsatzsteuerverbindlichkeiten um 176 T€ und der Verringerung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 134 T€. Die Fähigkeit des Unternehmens, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, war zu jedem Zeitpunkt gegeben. Das Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Bedeutsame finanzielle und nichtfinanzielle LeistungsindikatorenDie im Vorjahr abgegebenen Prognosen werden in den folgenden Ausführungen einem Soll-Ist-Vergleich unterzogen, um beurteilen zu können, inwieweit die im Vorjahr berichteten Prognosen mit der tatsächlichen Entwicklung im Jahr 2022 übereinstimmen. Finanzielle LeistungsindikatorenAls die Prognose für das Geschäftsjahr 2022 formuliert wurde, war völlig offen, welche Konsequenzen sich aus dem Krieg in der Ukraine für die Weltwirtschaft und -was für den infas Konzern von besonderer Bedeutung ist - die deutsche Wirtschaft ergeben würden. In Anbetracht der Entwicklungen Anfang 2022 erschien die Einschätzung, dass 2022 für den Konzern mit einem Umsatz zwischen 41 und 47 Mio. € zu rechnen sein wird, realistisch. Auch die Einschätzung, dass mit einem EBIT leicht oberhalb der vor Beginn der Pandemie im Jahr 2019 erreichten 2.947 T€ zu rechnen wäre, erschien sachlogisch und reflektierte die geplanten internen Veränderungen wie den Umzug des Instituts in ein neues Gebäude und die Gründung der CATI-LAB GmbH sowie externe Unsicherheiten wie vor allem die erkennbar steigende Inflation, die ein Überblicken der Kostensituation erschwerte. Rückblickend kann festgestellt werden, dass die Prognosen für 2022 solide waren und der infas Konzern ein den externen Bedingungen entsprechend gutes Jahr hatte. Der Bedarf an wissenschaftlich fundierten, qualitativ hochwertigen Daten und Analysen war bei den Kunden aus Wissenschaft, Politik und Wirtschaft trotz der schwierigen geopolitischen Lage vorhanden. So konnte der Umsatz um 3,1 % auf 42.155 T€ gesteigert werden und lag damit gut innerhalb der prognostizierten Umsatzrange. Das EBIT i.H.v. 3.913 T€ ist ein sehr erfreuliches Ergebnis, dass deutlich oberhalb des EBIT vor Beginn der Pandemie im Jahr 2019 lag. Es zeigt, dass sich die infas Gruppe sowohl in ihren externen als auch internen Projekten effizient aufgestellt hat. Nichtfinanzielle LeistungsindikatorenAls nichtfinanzielle Leistungsindikatoren stehen Kundenbelange sowie die Berücksichtigung der Arbeitnehmerbelange im Vordergrund. Im Hinblick auf die Kundenbelange wird regelmäßig eine Beauftragungsquote ermittelt und im Rahmen des monatlichen Berichtswesens betrachtet. Da der Großteil der Aufträge des infas Konzerns durch die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen kommt und eine Wiederbeauftragung insofern nicht allein aufgrund von Kundenzufriedenheit möglich ist, hat sich die Beauftragungsquote als bester Indikator für Kundenbelange erwiesen. Sie zeigt an, an wie vielen Ausschreibungen teilgenommen wurde und wie groß der Anteil der beauftragten Projekte ist. Bei Nichtbeauftragung durch uns bekannte Kunden analysiert die Geschäftsführung mögliche Schwächen in der Kundenbindung oder der Angebotsabgabe kritisch, um die Leistungen stetig zu verbessern. Die Beauftragungsquote des infas Instituts lag 2022 bei durchschnittlich 50,9 % (Vorjahr 45,8 %). Hinsichtlich der Belage der Mitarbeitenden werden als Indikatoren für die Zufriedenheit der Belegschaft halbjährlich die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit und Fluktuation in den Tochtergesellschaften betrachtet. Zum Stichtag betrug die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit in allen Tochtergesellschaften 26 Jahre (Vorjahr 25,8 Jahre). Die Fluktuation betrug 19,8 % (Vorjahr 10 %). GesamtaussageDie Branche der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung befindet sich in Deutschland seit mehr als 10 Jahren in einem Seitwärtstrend, der zuletzt durch die Pandemie und die wirtschaftliche Verschlechterung im letzten Jahr sogar zu einem Abschwung führte 11 und somit wenig Potenzial zeigt. Trotz dieser wenig dynamischen Entwicklung und andauernden Unsicherheiten haben sich alle Gesellschaften des infas Konzerns gut behauptet. Der Vorstand sieht das Unternehmen dank seines umfassenden Angebots entlang der Wertschöpfungskette in der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung weiterhin sehr gut positioniert und rechnet vor diesem Hintergrund langfristig mit einer positiven Entwicklung der Ertragslage. Risiko- und Prognoseberichterstattung
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| € |
31.12.2022
€ |
31.12.2021
€ |
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| A Anlagevermögen | |||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1,00 | 1,00 | |
| II. Sachanlagen | |||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3.556,50 | 512,50 | |
| III. Finanzanlagen | |||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 8.159.950,13 | 8.134.950,13 | |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 4.500.000,00 | 3.283.398,63 | |
| 3. Beteiligungen | 0,00 | 12.659.950,13 | 1,00 |
| B Umlaufvermögen | |||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
| 1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 6.868.476,80 | 7.344.979,69 | |
| 2. Sonstige Vermögensgegenstände | 1.208.524,01 | 8.077.000,81 | 1.139.085,16 |
| II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 332.489,54 | 1.471.323,14 | |
| C Rechnungsabgrenzungsposten | 2.677,42 | 2.082,46 | |
| 21.075.675,40 | 21.376.333,71 | ||
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Passiva |
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| € |
31.12.2022
€ |
31.12.2021
€ |
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| A Eigenkapital | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | 9.000.000,00 | 9.000.000,00 | |
| II. Gewinnrücklagen | |||
| Gesetzliche Rücklage | 403.394,34 | 365.732,48 | |
| III. Bilanzgewinn | 2.750.452,36 | 2.484.877,10 | |
| B Rückstellungen | |||
| 1. Rückstellungen für Pensionen | 5.601.189,00 | 5.407.167,00 | |
| 2. Steuerrückstellungen | 0,00 | 0,00 | |
| 3. Sonstige Rückstellungen | 312.147,21 | 5.913.336,21 | 724.180,22 |
| C Verbindlichkeiten | |||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 4.246,04 | 138.554,09 | |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 9.090,73 | 0,00 | |
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | |||
| davon aus Steuern 2.995.005,72 € (Vorjahr 3.174.469,33 €) | 2.995.155,72 | 3.008.492,49 | 3.255.822,82 |
| 21.075.675,40 | 21.376.333,71 |
| € |
2022
€ |
2021
€ |
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| 1. Umsatzerlöse | 24.491,46 | 22.836,00 | |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 10.781,41 | 48.152,28 | |
| 3. Gesamtleistung | 35.272,87 | 70.988,28 | |
| 4. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | 569.207,74 | ||
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | |||
| davon für Altersversorgung 92.908,00 € (Vorjahr 368.435,00 €) | 123.467,89 | 692.675,63 | 1.420.636,51 |
| 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 515,19 | 241,00 | |
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 587.286,78 | 774.090,26 | |
| 7. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | |||
| davon aus verbundenen Unternehmen 1.886.252,46€ (Vorjahr 0,00 €) | 1.886.252,46 | 0,00 | |
| 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | |||
| davon aus verbundenen Unternehmen 241.781,70€ (Vorjahr 198.659,20 €) | 241.781,70 | 198.659,20 | |
| 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | |||
| davon an verbundene Unternehmen 21,04€ (Vorjahr 0,00 €) | 101.182,42 | 113.285,00 | |
| 10. Aufwendungen aus Verlustübernahme | |||
| davon aus verbundenen Unternehmen 0,00 € (Vorjahr 404.319,06 €) | 0,00 | 404.319,06 | |
| 11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Vorjahr Steuererstattung) | 28.409,89 | -138.884,30 | |
| 12. Ergebnis nach Steuern | 753.237,12 | -2.304.040,05 | |
| 13. Sonstige Steuern | 0,00 | 0,00 | |
| 14. Jahresüberschuss | 753.237,12 | -2.304.040,05 | |
| 15. Gewinnvortrag | 2.484.877,10 | 5.238.917,15 | |
| 16. Dividendenausschüttung | -450.000,00 | -450.000,00 | |
| 17. Einstellungen in Gewinnrücklagen | -37.661,86 | 0,00 | |
| 18. Bilanzgewinn | 2.750.452,36 | 2.484.877,10 |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||
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Stand 01.01.2022
€ |
Zugänge
€ |
Abgänge
€ |
Stand 31.12.2022
€ |
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| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 6.481,00 | 0,00 | 0,00 | 6.481,00 |
| II. Sachanlagen | ||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 161.415,65 | 3.559,19 | 0,00 | 164.974,84 |
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 8.134.950,13 | 25.000,00 | 0,00 | 8.159.950,13 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 3.280.048,63 | 1.219.951,37 | 0,00 | 4.500.000,00 |
| 3. Beteiligungen | 1,00 | 0,00 | -1,00 | 0,00 |
| Summe | 11.414.999,76 | 1.244.951,37 | -1,00 | 12.659.950,13 |
| Gesamtes Anlagevermögen | 11.582.896,41 | 1.248.510,56 | -1,00 | 12.831.405,97 |
| Abschreibungen | Restbuchwerte | |||||
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Stand 01.01.2022
€ |
Zugänge
€ |
Abgänge
€ |
Stand 31.12.2022
€ |
Stand 31.12.2022
€ |
Stand 31.12.2021
€ |
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| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 6.480,00 | 0,00 | 0,00 | 6.480,00 | 1,00 | 1,00 |
| II. Sachanlagen | ||||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 160.903,15 | 515,19 | 0,00 | 161.418,34 | 3.556,50 | 512,50 |
| III. Finanzanlagen | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 8.159.950,13 | 8.134.950,13 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 4.500.000,00 | 3.283.398,63 |
| 3. Beteiligungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1,00 |
| Summe | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 12.659.950,13 | 11.418.349,76 |
| Gesamtes Anlagevermögen | 167.383,15 | 515,19 | 0,00 | 167.898,34 | 12.663.507,63 | 11.418.863,26 |
Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn (Amtsgericht Bonn, HRB 17379), die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften angewandt worden.
Die Darstellung und Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorjahresgrundsätzen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und die Gegenstände des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Abzug erhaltener Preisnachlässe und planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden linear entsprechend der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten über 150,00 € bis 1.000,00 €, die in den Vorjahren analog zu § 6 Abs. 2 a EStG in einen Sammelposten eingestellt wurden, werden linear über 5 Jahre abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG werden im Wirtschaftsjahr voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind mit ihren Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden Werten am Abschlussstichtag angesetzt.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind zu Nennbeträgen, abzüglich notwendiger Einzelwertberichtigungen, angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt.
Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nominalwert. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt.
Die Pensionsrückstellungen berücksichtigen die Verpflichtungen der Gesellschaft aus den bis zum Bilanzstichtag erteilten Pensionszusagen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags und werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt.
Die sonstigen Rückstellungen sind mit ihrem Erfüllungsbetrag so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen angemessen Rechnung tragen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten 10 Jahre, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Eine Abzinsung der Archivierungskosten ist aus Geringfügigkeitsgründen unterblieben.
Der Ansatz erfolgt jeweils mit dem Erfüllungsbetrag. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel.
Latente Steuern gemäß § 274 HGB werden nicht ausgewiesen, da der bestehende Aktivüberhang entsprechend dem Ansatzwahlrecht bilanziell nicht angesetzt wird.
Zur Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2022 einschließlich der kumulierten Anschaffungs- und Herstellungskosten und der kumulierten Abschreibungen wird auf den beigefügten Anlagenspiegel verwiesen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Bei der Bemessung der Pensionsrückstellungen, Steuerrückstellungen und der sonstigen Rückstellungen ist allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen worden.
| Art der Rückstellung |
Stand 01.01.2022
€ |
Inanspruchnahme/ Saldierung
€ |
Auflösung
€ |
Zuführung
€ |
Stand 31.12.2022
€ |
| Pensionen | 5.407.167,00 | 0,00 | 0,00 | 194.022,00 | 5.601.189,00 |
| Körperschaftsteuer | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Gewerbesteuer | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Personalkosten | 600.115,22 | 596.384,96 | 3.730,26 | 100.000,00 | 100.000,00 |
| Jahresabschluss | 118.500,00 | 118.500,00 | 0,00 | 156.000,00 | 156.000,00 |
| Archivierung | 4.000,00 | 0,00 | 2.707,27 | 0,00 | 1.292,73 |
| Ausstehende Rechnungen | 1.565,00 | 902,72 | 662,28 | 54.854,48 | 54.854,48 |
| Summe | 6.131.347,22 | 715.787,68 | 7.099,81 | 504.876,48 | 5.913.336,21 |
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck verwendet. Folgende weitere Annahmen liegen der Bewertung zugrunde:
| 31.12.2022 | 31.12.2021 | |
| Rechnungszinssatz | 1,78 % | 1,87 % |
| Rententrend | 1,50 % | 1,50 % |
| Fluktuation | 0,00 % | 0,00 % |
| Lohn-/Gehaltstrend | 2,50 % | 2,50 % |
Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wird in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei der Abzinsung pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt.
Der Rechnungszinssatz basiert 2022 - entsprechend der gesetzlichen Neuregelung in § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB - auf dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre i.H.v. 1,78 %.
Nach § 253 Abs. 6 HGB ist bei Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen 10 Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen 7 Geschäftsjahren in jedem Geschäftsjahr zu ermitteln.
Dieser Unterschiedsbetrag auf Basis einer Berechnung des durchschnittlichen Marktzinssatzes nach den vergangenen 7 Jahren (Zinssatz: 1,44 %: Vorjahr 1,35 %) und nach den vergangenen 10 Jahren (Zinssatz 1,78 %; Vorjahr 1,87 %) beträgt 304 T€ (Vorjahr 484 T€) und unterliegt einer Ausschüttungssperre.
Die Gesamtzuführung des Berichtsjahres enthält eine als Zinsaufwand erfasste Verzinsung des Vorjahresverpflichtungswerts i.H.v. 101 T€ (Vorjahr 113 T€).
| Art der Verbindlichkeiten | Gesamtbetrag | Mit einer Restlaufzeit von | ||
| € |
Bis zu 1 Jahr
€ |
1
bis 5 Jahre
€ |
Mehr als 5 Jahre
€ |
|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 4.246,04 | 4.246,04 | 0,00 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 9.090,73 | 9.090,73 | 0,00 | 0,00 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 2.995.155,72 | 2.995.155,72 | 0,00 | 0,00 |
| Summe | 3.008.492,49 | 3.008.492,49 | 0,00 | 0,00 |
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB angesetzt.
| Art des Eigenkapitals |
Vortrag am 01.01.2022
€ |
Jahresergebnis
€ |
Einstellung in Gewinnrücklagen
€ |
Ausschüttung
€ |
Stand am 31.12.2022
€ |
| I. Grundkapital | 9.000.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 9.000.000,00 |
| III. Gewinnrücklage | 365.732,48 | 0,00 | 37.661,86 | 0,00 | 403.394,34 |
| Bilanzgewinn | 2.484.877,10 | 753.237,12 | -37.661,86 | -450.000,00 | 2.750.452,36 |
| Summe | 11.850.609,58 | 753.237,12 | 0,00 | -450.000,00 | 12.153.846,70 |
Zum Bilanzstichtag ist das Grundkapital voll eingezahlt und beträgt 9.000.000,00 €, eingeteilt in 9.000.000 Inhaberaktien (Stückaktien).
Der Vorstand ist ermächtigt (HV-Beschluss vom 16.07.2021), das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15.07.2026 einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt 4.500.000,00 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021).
Die Gesellschaft hat gemäß § 150 Abs. 2 AktG 5 % des Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage einzustellen. 2022 wurde ein Jahresüberschuss i.H.v. 753.237,12 € erwirtschaftet. In die gesetzliche Rücklage wurde i.H.v. 37.661,86 € (Vorjahr: 0,00 €) eingestellt.
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Unterschiedsbetrag i.H.v. 304 T€ (Vorjahr 484 T€). Dieser ist nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt.
Die aktiven latenten Steuern resultieren aus temporären Differenzen im Bereich der Pensionsrückstellungen und aus steuerlichen Verlustvorträgen. Die passiven latenten Steuern beziehen sich auf temporäre Differenzen aus selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen im Anlagevermögen.
Der tatsächliche Effektivertragsteuersatz beträgt 32,98 %. Es ergeben sich die nachfolgenden aktiven und passiven Steuerlatenzen:
| Aktivlatenzen |
Wertansatz Handelsbilanz
T€ |
Wertansatz Steuerbilanz
T€ |
Differenz
T€ |
Latente Steuer
T€ |
| Pensionsrückstellungen (32,98 %) | 5.601 | 2.746 | 2.855 | 942 |
| Urlaubsrückstellungen | 428 | 376 | 51 | 17 |
| Drohverlustrückstellung | 84 | 0 | 84 | 28 |
| Beteiligung infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH | 6.455 | 6.533 | 78 | 26 |
| Verlustvortrag Gewerbesteuer (17,15 % von 597.974,00 €) | 0 | 0 | 0 | 103 |
| Verlustvortrag Körperschaftsteuer (15,83 % von 2.405.978,00 €) | 0 | 0 | 0 | 381 |
| Summe | 12.568 | 9.655 | 3.069 | 1.496 |
| Passivlatenzen | ||||
| Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens der Tochtergesellschaft infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH (32,98%) | 92 | 0 | 92 | -30 |
| Summe | 92 | 0 | 92 | -30 |
Mit der Tochtergesellschaft infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag, daher sind aktive latente Steuern aus Passivierung der Urlaubsrückstellungen und passive latente Steuern aus der Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände auf Ebene der Organträgerin (infas Holding Aktiengesellschaft) zu berechnen.
Die Verlustvorträge zur Körperschaftsteuer und zur Gewerbesteuer sind nach der Steuerplanung der Gesellschaft innerhalb der nächsten 5 Jahre vollständig verrechenbar. Der Aktivüberhang der latenten Steuern beträgt 1.466 T€ und wird in Ausübung des Wahlrechts in § 274 HGB bilanziell nicht angesetzt.
Die Gesellschaft ist an den nachfolgend aufgeführten Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt.
|
Nominalkapital
T€ |
Beteiligungsquote
in % |
Eigenkapital
T€ |
Jahresergebnis
T€ |
Stichtag Jahresabschluss | |
| infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH | 250 | 100 | 312 | -57 | 31.12.2022 |
| CATI-LAB GmbH | 25 | 100 | 25 | 0 | 31.12.2022 |
| infas 360 GmbH | 50 | 100 | -1.718 | -52 | 31.12.2022 |
| infas LT GmbH | 26 | 100 | 879 | 178 | 31.12.2022 |
| infas quo GmbH | 50 | 100 | -997 | -4 | 31.12.2022 |
| BNS-Business Network Solutions GmbH * | 30 | 33,33 | 173 | -135 | 31.12.2022 |
Der Bilanzgewinn des Tochterunternehmens infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH wurde aufgrund des im Geschäftsjahr 2013 abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrags bis auf 62 T€ (Vorjahr 119 T€) aufgrund der Ausschüttungssperre an die infas Holding Aktiengesellschaft abgeführt.
Die folgenden Gesellschaften bzw. Personen waren nach deren Angaben zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses wie folgt am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt:
| PEN GmbH, Heidelberg | > 25 % |
| Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, Bonn | > 25 % |
| Döbert Holding GmbH & Co. KG, Obertshausen | > 10 % |
| Effecten-Spiegel AG, Düsseldorf | > 5 % |
Die ausgewiesenen Umsatzerlöse betreffen ausschließlich Konzernumlagen von Tochtergesellschaften.
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 3 (Vorjahr: 4), 2 männliche und 1 weibliche Angestellte. Hierbei sind 2 Angestellte Mitglieder des Vorstands.
Die Bezüge des Vorstandsvorsitzenden Menno Smid betrugen 200 T€ als Fixum aus der Tätigkeit für die infas Holding AG. Variable Bezüge wurden 2022 für die Tätigkeit in der Holding nicht zurückgestellt. Die Bezüge von Frau Dr. Nehmeyer-Srocke betrugen 204 T€ als Fixum sowie 100 T€ als variable Bezüge.
Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands bestehen i.H.v. 5.601 T€ (Vorjahr 5.407 T€). Hiervon sind 5.601 T€ zurückgestellt.
Die Gesamtbezüge einschließlich Aufwandsentschädigungen für den Aufsichtsrat betrugen 2022 110 T€ (Vorjahr: 111 T€).
Gegenüber dem Aufsichtsrat und dem Vorstand bestanden am 31.12.2022 Verbindlichkeiten i.H.v. 50 T€ (Vorjahr 133 T€).
Die Geschäfte des Unternehmens wurden durch folgende Personen geführt:
| Vorstand: | Dipl.-Soz. Menno Smid, Bonn, CEO, gleichzeitig Geschäftsführer in der Tochtergesellschaft infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH. |
| Dr. Isabell Nehmeyer-Srocke, Köln, Finanzvorstand, gleichzeitig Geschäftsführerin in den Tochtergesellschaften CATI-LAB GmbH, infas 360 GmbH, infas LT GmbH und infas quo GmbH. | |
| Aufsichtsrat: | Nach den Beschlüssen der Hauptversammlung vom 06.07.2018 und vom 29.07.2022 ist der Aufsichtsrat mit folgenden Mitgliedern bestellt worden: |
| Dr. Oliver Krauß, Gräfelfing, Rechtsanwalt (Vorsitzender), stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der SHS VIVEON AG, München, Vorsitzender des Aufsichtsrats der L-KONZEPT Holding AG, Leipzig. | |
| Dipl.-Kfm. Hans-Joachim Riesenbeck, Meerbusch, Unternehmensberater (stellv. Vorsitzender), Vorsitzender des Aufsichtsrats der Komödie Düsseldorf gGmbH. | |
| Dr. Veronika Jäckle-Mittnacht, Gränichen, Schweiz, Portfolio Managerin, stellv. Aufsichtsratsvorsitzende der Janosch Film & Medien AG, Berlin, Aufsichtsratsmitglied (bis 03.03.2023) der Securize IT Solutions AG, München, Verwaltungsratsmitglied der Irniger AG, Aargau, Schweiz, Verwaltungsratsmitglied der JackBros AG, Zug, Schweiz. |
Die infas Holding AG, Bonn (HRB 17379 beim Handelsregister des Amtsgerichts Bonn), stellt für das Geschäftsjahr 2022 einen befreienden Konzernabschluss nach IFRS auf, in den die in Punkt B Nr. 7 "Beteiligungsverhältnisse" genannten Unternehmen einbezogen sind.
Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister in elektronischer Form veröffentlicht.
Die Gesellschaft hat die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" abgegeben und i.V.m. der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289 f HGB den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.
Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr ein Honorarvolumen i.H.v. insgesamt 109 T€ (Vorjahr 92 T€) für die Abschlussprüfung als Aufwand erfasst. Es handelt sich hierbei i.H.v 109 T€ um die Kosten für die Abschlussprüfung des Einzel- und Konzernabschlusses der infas Holding Aktiengesellschaft, davon 0,00 T€ das Vorjahr betreffend.
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB bestehen aus abgegebenen Patronatserklärungen der Gesellschaft gegenüber den verbundenen Unternehmen infas 360 GmbH und infas quo GmbH. Hiervon wurde vereinbart, dass im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Tochtergesellschaften sowie im Falle der Überschuldung der Tochtergesellschaften, die Muttergesellschaft auf schriftliche Anforderung der Tochtergesellschaften hin, Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaft, sobald sie fällig geworden sind, in dem Umfang zu erfüllen hat, als dies zur Beseitigung der Überschuldung oder zur Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit erforderlich ist. Das Risiko einer Inanspruchnahme wird als eher gering eingeschätzt, da die vorgelegten Planungen für die beiden Gesellschaften nach Berücksichtigung von Anlaufverlusten entsprechend positive Jahresergebnisse und Cashflows beinhalten.
Vorgänge von besonderer Bedeutung, über die an dieser Stelle zu berichten wäre, haben sich nicht ereignet.
Der Jahresüberschuss beträgt 753.237,12 €. Nach § 150 Abs. 2 AktG sind 5 % des Jahresüberschusses und damit 37.661,86 € (Vorjahr 0,00 €) in die gesetzliche Rücklage einzustellen.
Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den verbleibenden Bilanzgewinn i.H.v. 2.750.452,36 €, der i.H.v. 303.624,00 € einer Ausschüttungssperre unterliegt, wie folgt zu verwenden:
1. einen Teilbetrag i.H.v. 450.000,00 € als Dividende für das Geschäftsjahr 2022 i.H.v. 0,05 € je dividendenberechtigte Stammaktie auszuschütten.
2. den Restbetrag von 2.300.452,36 € auf neue Rechnung des Geschäftsjahres 2023 vorzutragen.
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Bonn, den 20. April 2023
infas Holding Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Wir haben den Jahresabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Die in Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und |
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vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt ist ein solcher Sachverhalt, der nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 war. Dieser Sachverhalt wurde im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesem Sachverhalt ab.
Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
Werthaltigkeit von Finanzanlagen sowie Forderungen gegen verbundene Unternehmen.
Im Jahresabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn, werden zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 unter den Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 8,2 Mio. ausgewiesen. Des Weiteren sind in diesem Posten Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 4,5 Mio. bilanziert. Zusätzlich sind EUR 6,9 Mio. Forderungen gegen verbundene Unternehmen im Umlaufvermögen ausgewiesen. Diese Posten stellen insgesamt mit EUR 19,6 Mio. ca. 92,9 % der Bilanzsumme dar. Die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen richtet sich nach den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert. Bei den Ausleihungen an und Forderungen gegen verbundene Unternehmen richtet sich die Bewertung nach dem Nennbetrag oder dem niedrigeren beizulegenden Wert.
Die Ermittlung des beizulegenden Wertes erfolgt aus Sicht der die Anteile an sowie Forderungen bzw. Ausleihungen gegen verbundene Unternehmen haltenden Gesellschaft. Basis für die Bewertungen sind hierbei die künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungen ergeben. Hierbei werden auch Erwartungen bezüglich der zukünftigen Marktentwicklung berücksichtigt. Die Angaben der Gesellschaft zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen sowie den Ausleihungen an und Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind im Anhang in Abschnitt A. "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" sowie im Lagebericht im Abschnitt "Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage" enthalten.
Das Ergebnis der Planungen ist in hohem Maße davon abhängig, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsströme einschätzen. Gegebenenfalls können kleine Veränderungen der Planungsparameter wesentliche Auswirkungen auf die Bewertung haben. Die Bewertung ist daher naturgemäß mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft war dieser Sachverhalt aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns mit der Existenz und der Werthaltigkeit der wesentlichen Posten im Finanzanlagevermögen sowie der Forderungen gegen verbundene Unternehmen auseinandergesetzt. Neben der Abstimmung der Salden mit den jeweiligen Schuldnern haben wir im Rahmen der Jahresabschlussprüfung den korrekten Ausweis und die Bewertung der bilanzierten Posten beurteilt. Bezüglich der Werthaltigkeitsprüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Bewertung nachvollzogen. Der Schwerpunkt unserer Prüfung lag auf der kritischen Auseinandersetzung mit den bei der Bewertung zugrunde gelegten zentralen Annahmen und Planungen. Ferner haben wir die Angemessenheit der Bewertungsmethoden beurteilt.
Im Hinblick auf den Bilanzansatz der Anteile an verbundenen Unternehmen bzw. die Ausleihungen an und Forderungen gegen verbundene Unternehmen, haben wir in einem ersten Schritt nachvollzogen, ob das Jahresergebnis der jeweiligen Gesellschaften positiv ist. Darüber hinaus haben wir einen Abgleich des jeweiligen bilanziellen Buchwertansatzes mit dem Eigenkapital der jeweiligen Gesellschaften vorgenommen.
Des Weiteren haben wir die Beurteilung der gesetzlichen Vertreter zur Einschätzung der zukünftigen Entwicklung der Tochtergesellschaften kritisch hinterfragt. Bei den Tochtergesellschaften, die zum 31. Dezember 2022 ein negatives Eigenkapital aufweisen (infas 360 GmbH und infas quo GmbH) haben wir die Planungsrechnungen für die nächsten Jahre eingesehen und mit den gesetzlichen Vertretern erörtert. Ergänzend haben wir die erzielten Ergebnisse der infas 360 GmbH bzw. infas quo GmbH mit den entsprechenden Planwerten abgeglichen.
Im Rahmen der Prüfung haben wir die Berechnungen zur Wertermittlung rechnerisch nachvollzogen und die zugrunde liegenden internen Prozesse bei der infas Holding Aktiengesellschaft und den verbundenen Unternehmen beurteilt.
Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Planungen und Annahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt grundsätzlich geeignet, um die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen bzw. der Ausleihungen an und Forderungen gegen verbundene Unternehmen sachgerecht vorzunehmen.
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen umfassen:
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die im Lagebericht unter einem separaten Abschnitt enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung, |
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den Bericht des Aufsichtsrats, |
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die übrigen Teile des Geschäftsberichts, aber nicht den Jahresabschluss, nicht die inhaltlich geprüften Angaben im Lagebericht und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk und |
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die Versicherung nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB zum Jahresabschluss und die Versicherung nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Lagebericht. |
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der im Lagebericht enthaltenen Erklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen - sobald sie verfügbar sind - zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen:
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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
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anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft Unternehmens. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei: "infasHoldingAG_EA_2022_ESEF.zip" enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
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gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
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beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
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beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen. |
Wir wurden von der Hauptversammlung am 29. Juli 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 6. März 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016 als Abschlussprüfer der infas Holding AG, Bonn, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Michael Klotz.
Bonn, 20. April 2023
Ebner
Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Uwe Harr, Wirtschaftsprüfer
Michael Klotz, Wirtschaftsprüfer
Bonn, den 20. April 2023
Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die ihm nach Gesetz, Verwaltungsvorschriften, Satzung sowie jeweiliger Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Vorstand diesen beraten und dessen Geschäftsführung überwacht. Er wurde vom Vorstand dazu anhand schriftlicher und mündlicher Berichte zeitnah, umfassend und regelmäßig über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft, Fragen der Strategie und Planung sowie die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Risikolage, das Risikomanagement, das Interne Kontrollsystem und die Compliance sowie wichtige Personalfragen, informiert. Darüber hinaus führten der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorstand regelmäßige Informations- und Beratungsgespräche. Alle zur Beurteilung dieser Themen erforderlichen Auskünfte wurden vom Vorstand umfassend erteilt und zugehörige Unterlagen vorgelegt. Berichte und Anlagen wurden vom Aufsichtsrat umfassend geprüft und erörtert. Der Aufsichtsrat war damit in alle wesentlichen Entscheidungen für die Gesellschaft eingebunden. Er hatte zu keinem Zeitpunkt Anlass, die Leitung der Geschäfte durch den Vorstand zu beanstanden.
Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2022 eingehend mit der Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie deren strategischer Ausrichtung beschäftigt. Auch im Geschäftsjahr 2022 haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der infas Holding Aktiengesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften eine außerordentliche Leistung erbracht und erneut gezeigt, dass das Unternehmen über eine robuste und nachhaltige operative Stärke verfügt. Dies betrifft erneut die infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH, die auf Dienstleistungen für die Wissenschaft spezialisierte Tochter der infas Holding Aktiengesellschaft, die weiterhin erhebliche Auswirkungen auf die Umsatz- und Ertragslage des infas Konzerns hat.
Vor diesem Hintergrund lag auch im abgelaufenen Geschäftsjahr ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der strategischen Weiterentwicklung des Konzerns. In sämtlichen Sitzungen und zusätzlichen Informationsveranstaltungen hat sich der Aufsichtsrat intensiv mit den Veränderungen in der Branche der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung beschäftigt. Mit dem Vorstand haben wir Markt und Trends, die Ziele und Prioritäten der Geschäfte sowie die strategische Ausrichtung der jeweiligen operativen Gesellschaften diskutiert.
In der Vergangenheit hat es sich ergeben, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund die freiberufliche Tätigkeit von Telefoninterviewerinnen und -interviewern nicht mehr anerkennt, sondern eine Scheinselbständigkeit bei dieser Tätigkeit unterstellt und damit de facto verlangt, dass Telefoninterviewerinnen und -interviewer sozialversicherungspflichtig angestellt werden. Das Problem sowie die sich daraus für die Vergangenheit ergebenen Konsequenzen sind mehrfach im Aufsichtsrat mit dem Vorstand besprochen worden. Vor diesem Hintergrund haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, eine Lösung außerhalb der Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH zu suchen und die CATI-LAB GmbH zu gründen.
Die Berichte des Vorstands zur geschäftlichen Entwicklung wurden ebenfalls ausführlich geprüft und diskutiert. Die Prüfung des Aufsichtsrats erstreckte sich hierbei neben der Ergebnisentwicklung insbesondere auf die Liquiditätssituation, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die Risikolage sowie sonstige organisatorische Maßnahmen der Gesellschaft. Basis für die Erörterungen zwischen Aufsichtsrat und Vorstand war dabei auch das dem Aufsichtsrat in schriftlicher Form übermittelte regelmäßige Berichtswesen. Der Aufsichtsrat hat in die ihm vorgelegten wesentlichen Planungs- und Abschlussunterlagen Einsicht genommen und sich von deren Richtigkeit und Angemessenheit überzeugt. Er prüfte und erörterte alle ihm unterbreiteten Berichte und Unterlagen im gebotenen Maß. Darüber hinaus war eine Einsicht in die Bücher und Schriften der Gesellschaft durch den Aufsichtsrat im Berichtsjahr nicht erforderlich.
Der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft sind, unmittelbar eingebunden. Er arbeitet mit dem Vorstand vertrauensvoll und zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft umfasst drei Mitglieder. Er ist gemäß dem deutschen Aktiengesetz ausschließlich mit Aktionärsvertretern besetzt. Die als Vertreter unserer Aktionäre fungierenden Mitglieder Dr. Oliver Krauß, Hajo Riesenbeck und Susanne Neuschäffer wurden im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 06.07.2018 gewählt. In der sich unmittelbar anschließenden konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats wurde Herr Dr. Oliver Krauß erneut zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats bestimmt. Nachdem Frau Susanne Neuschäffer ihr Mandat zum Ende des Geschäftsjahres 2021 niedergelegt hatte, wurde auf Vorschlag des Vorstands Frau Dr. Veronika Jäckle-Mittnacht, wohnhaft in Gränichen/Schweiz, gerichtlich durch Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 14.03.2022 bis zum Ablauf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung zum Aufsichtsratsmitglied bestellt. In der anschließenden ordentlichen Hauptversammlung vom 29.07.2022 wurde Frau Dr. Jäckle-Mittnacht zum Aufsichtsratsmitglied gewählt. Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt.
Insgesamt fanden im Berichtszeitraum sieben Sitzungen des Aufsichtsrats statt, davon fünf im ersten und zwei im zweiten Kalenderhalbjahr. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat anlässlich von Telefonkonferenzen die Angelegenheiten der Gesellschaft erörtert und weitere Entscheidungen im schriftlichen Umlaufverfahren getroffen.
Gegenstand der Aufsichtsratssitzung am 17.03.2022 waren die geschäftliche Entwicklung des Konzerns und die vorläufigen Zahlen zum 31.12.2021, die maßgeblich von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie geprägt waren, sowie die Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2022. Des Weiteren hat der Vorstand das seinerzeitige Risikomanagementsystem ("RMS") vorgestellt. Durch das RMS sollen bestandsgefährdende Risiken so frühzeitig erkannt werden, dass sie durch geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen abgewendet werden können (Risikofrüherkennung). Dabei kommt der Pflege der internen Risikokultur eine zentrale Bedeutung zu. Der Vorstand erläuterte im Einzelnen den Prozess des RSM, die Risikostruktur und das Risikomonitoring.
Gegenstand der Aufsichtsratssitzung am 29.03.2022 waren vor allem Vorstandsangelegenheiten.
In der Bilanzsitzung am 28.04.2022 befasste sich der Aufsichtsrat schwerpunktmäßig mit dem Jahres- und Konzernabschluss zum 31.12.2021 (jeweils nebst zusammengefasstem Lage- und Konzernlagebericht). Er befasste sich zudem intensiv mit der Vorbereitung der Hauptversammlung 2022.
In der Aufsichtsratssitzung vom 18.05.2022 wurden erneut Vorstandsangelegenheiten sowie die Möglichkeiten eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms besprochen.
Gegenstand der Aufsichtsratssitzung am 30.06.2022 war u.a. die Wachstumsstrategie des Vorstands. Im Rahmen der Diskussion wurden verschiedene Ansätze besprochen, insbesondere auch die Frage von möglichen Unternehmensakquisitionen.
In der Aufsichtsratssitzung am 14.09.2022 wurden u.a. die Zahlen zum 30.06.2022 besprochen sowie die Strategiediskussion intensiviert. Weiter waren Gegenstand dieser Aufsichtsratssitzung Vorstandsangelegenheiten und die künftige Organisationsstruktur im infas Konzern sowie die Kompetenzverteilung.
Gegenstand der Aufsichtsratssitzung am 08.11.2022 waren insbesondere die geschäftliche Entwicklung des Konzerns zum 30.09.2022 sowie die erwartete Entwicklung zum 31.12.2022.
An allen Sitzungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2022 nahmen der Vorstand der Gesellschaft sowie alle Aufsichtsratsmitglieder physisch, per Videokonferenz oder per telefonischer Zuschaltung teil. Die Sitzungen fanden vorwiegend virtuell und nur in Einzelfällen als Präsenzsitzung mit der Möglichkeit der Teilnahme in virtueller Form statt. Damit hat kein Mitglied des Aufsichtsrats, das während des gesamten Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehörte, nur an der Hälfte (oder weniger) der Sitzungen des Aufsichtsrats im Berichtszeitraum teilgenommen. Sofern erforderlich, fasste der Aufsichtsrat Beschlüsse auch telefonisch oder im Umlaufverfahren.
Die ordentliche Hauptversammlung der infas Holding Aktiengesellschaft hat am 29.07.2022 als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, gewählt. Der Prüfungsauftrag wurde im Anschluss vom Aufsichtsratsvorsitzenden im Namen aller Aufsichtsratsmitglieder erteilt.
Der Wirtschaftsprüfer hat den vom Vorstand auf Grundlage des HGB aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den nach den Vorschriften der internationalen Rechnungsstandards IFRS aufgestellten Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2022 geprüft und jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die vorstehenden Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und die Prüfungsberichte des Wirtschaftsprüfers wurden sämtlichen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zur Verfügung gestellt. In der vorläufigen Schlussbesprechung am 23.03.2023 sowie in der Sitzung vom 20.04.2023 berichtete der Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand für weitere Fragen und Auskünfte zur Verfügung.
Nach umfassender eigener Prüfung und Diskussion des Jahres- und Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Abschlussprüfung am 20.04.2023 zugestimmt und den Jahres- und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss 2022 wurde damit gem. § 172 AktG festgestellt.
Der Aufsichtsrat hat auch den Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns geprüft und sich diesem unter Berücksichtigung insbesondere des Jahresergebnisses, der Liquidität und der Finanzplanung der Gesellschaft angeschlossen.
Vorstand und Aufsichtsrat haben im März 2022 eine gemeinsame Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex sowie eine Erklärung zur Unternehmensführung abgegeben. Beide Erklärungen sind auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich.
Der Aufsichtsrat bedankt sich bei Vorstand, Geschäftsführern sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes persönliches Engagement und ihre erfolgreiche Arbeit im Geschäftsjahr 2022 und spricht ihnen damit seine Anerkennung aus.
Bonn, im April 2023
infas Holding Aktiengesellschaft
Für den Aufsichtsrat
Dr. Oliver Krauß, Vorsitzender
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz in der Fassung vom 16.12.2019 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20.03.2020 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" ("DCGK 2019") seit der jüngsten Entsprechenserklärung nicht entsprochen wurde. Gleiches gilt auch für die vom Bundesministerium der Justiz in der Fassung vom 28.04.2022 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 27.06.2022 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" ("DCGK 2022"). Diese sollen auch zukünftig nicht befolgt werden.
Die infas Holding Aktiengesellschaft ist, insbesondere gemessen an ihrer Bilanzsumme, ihrem Umsatz und der Anzahl ihrer Beschäftigten, ein mittelständisches Unternehmen mit flacher Hierarchie und einfachen Strukturen. Die Erfüllung sämtlicher Anforderungen des DCGK 2019 bzw. DCGK 2022 ist daher nicht zweckmäßig und wäre mit einem unangemessenen personellen und finanziellen Aufwand verbunden, ohne dass hierdurch ein weitergehender Nutzen für die Gesellschaft, ihre Aktionäre oder andere Stakeholder verbunden wäre.
Dies gilt insbesondere für die Empfehlungen des DCGK 2019 bzw. 2022 hinsichtlich der Organe Vorstand und Aufsichtsrat, und zwar aufgrund dessen personeller Besetzung: Der Vorstand der Gesellschaft besteht derzeit aus zwei Personen. Dies wird, angesichts der Größe und der einfachen Struktur der Gesellschaft, bisher als ausreichend erachtet. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern; er ist bewusst klein gehalten, um ein effizientes Arbeiten und einen intensiven Austausch der Mitglieder untereinander zu ermöglichen. Die Bildung von Ausschüssen ist daher nicht sinnvoll und zweckmäßig. Aufgrund der Größe des Aufsichtsrats kann außerdem den Empfehlungen des DCGK 2019 bzw. 2022 in Bezug auf die Besetzung des Aufsichtsrats nur bedingt Beachtung eingeräumt werden. In 2021 wurde ein Vergütungssystem für den Vorstand erarbeitet, welches im Vergütungsbericht detailliert erläutert wird. Die Hauptversammlung hat am 16. Juli 2021 die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder beschlossen. Es entspricht den Vorgaben des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II). Der Vorstand erhält feste und variable Bezüge, die an die Erreichung festgelegter Umsatz- und Ergebniskennzahlen gekoppelt sind. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Vergütungsbericht als Teil des Lageberichts. Die dort angegebenen variablen Bezüge des Vorstands beziehen sich dabei auch auf die erfolgsabhängige Vergütung als Geschäftsführer bei der Tochtergesellschaft infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH. Der Aufsichtsrat bezieht gemäß der Satzung der Gesellschaft feste Bezüge, die im Anhang des Konzernabschlusses beziffert werden.
Ungeachtet der Tatsache, dass die infas Holding Aktiengesellschaft den DCGK 2019 bzw. 2022 als für ihre Struktur und Größe nicht passend erachtet, sind Vorstand und Aufsichtsrat der Überzeugung, dass ihre Art der Unternehmensführung, insbesondere ihre auf Transparenz und persönlichem Vertrauen gründende Zusammenarbeit, dem im DCGK 2019 bzw. 2022 niedergelegten grundsätzlichen Standard guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung entspricht und den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung gewährleistet: Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten vertrauensvoll zusammen und stehen aufgrund der effizienten personellen Besetzung beider Organe in engem persönlichen Kontakt miteinander. Alle relevanten Fragen der Geschäftslage und -entwicklung, der Finanzierung sowie der Strategie und Planung werden zwischen den beiden Organen abgestimmt. Dies gewährleistet schnelles und effektives Handeln zu Gunsten der Gesellschaft. Dem entspricht auch das derzeitige Risikomanagement der Gesellschaft: Da sie als Holding auf Zahlungen und Gewinnausschüttungen ihrer Tochtergesellschaften angewiesen ist, basiert das Risiko-Management-System (RMS) auf diesbezüglich definierten strategischen und operativen Risiken, die mittels verschiedener Kennzahlen überwacht werden. Nach außen hin informiert die infas Holding Aktiengesellschaft Aktionäre und andere Stakeholder sowie die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Lage des Konzerns.
Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat sind daher der Überzeugung, dass die Anwendung des DCGK 2019 bzw. 2022 aufgrund der Größe und Struktur der Gesellschaft nicht wirtschaftlich wäre und es überdies einer Befolgung des DCGK 2019 bzw. 2022 derzeit nicht bedarf, da eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung für die infas Holding Aktiengesellschaft gewährleistet ist.
Die Entsprechenserklärung wurde im März 2022 in dieser in Form abgegeben und ist unter www.infas-holding.de dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.
Die Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat sind im Vergütungsbericht, der Teil des Lageberichts ist, sowie im Anhang des Konzernabschlusses dargestellt. Im Vergütungsbericht werden auch die Grundsätze der Vergütung der Vorstandsmitglieder in dem durch den Aufsichtsrat verabschiedetem und gem. § 120a (1) AktG am 16. Juli 2021 durch die Hauptversammlung beschlossenen Vergütungssystem gem. § 87a AktG dargestellt. Ferner werden auch die Grundsätze der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder erläutert, die ebenfalls durch die Hauptversammlung auf ihrer letzten ordentlichen Sitzung am 16. Juli 2021 gem. §113 Abs. 3 AktG beschlossen wurden. Der Vergütungsbericht wird unter www.infas-holding.de zugänglich gemacht.
Alle meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte der Organmitglieder wurden entsprechend den gesetzlichen Regelungen veröffentlicht und sind auf der Website der infas Holding Aktiengesellschaft unter www.infas-holding.de eingestellt.
Die infas Holding Aktiengesellschaft wendet alle gesetzlich vorgeschriebenen Unternehmensführungspraktiken an und bekennt sich zur nachhaltigen Unternehmensführung. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen. Alle relevanten Fragen der Geschäftslage und -entwicklung, der Finanzierung sowie der Strategie und Planung werden zwischen den beiden Verwaltungsgremien besprochen und abgestimmt.
Der Vorstand besteht derzeit aus zwei Mitgliedern. Im Einklang mit den Unternehmensinteressen nimmt der Vorstand seine Führungsaufgabe, mit dem Ziel, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern und die Belange aller Interessensgruppen zu berücksichtigen, wahr. Dabei erarbeitet der Vorstand die strategische Weiterentwicklung der Gesellschaft, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und setzt diese um. Außerdem vertritt er die Gesellschaft gegenüber Dritten. Regelmäßig, zeitnah und umfassend berichtet der Vorstand mündlich und schriftlich sowie in den turnusmäßigen Sitzungen über die Planung, die Geschäftsentwicklung sowie über die Lage des Konzerns einschließlich des Risikomanagements. Die infas Holding Aktiengesellschaft ist zur Deckung der betrieblichen und sonstigen Aufwendungen auf den Empfang von Zahlungen und Gewinnausschüttungen ihrer operativen Tochtergesellschaften angewiesen. Eine Vielzahl von Faktoren kann dazu führen, dass sich die tatsächlich eintretenden Ereignisse wesentlich von der prognostizierten Lage unterscheiden und geringere als die erwarteten Auszahlungen von den operativen Tochtergesellschaften vereinnahmt werden.
Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, wurde ein ausgewogenes Risikomanagement-System (RMS) entwickelt. Kernbestandteil dieses Systems ist ein Frühwarnsystem, für das sowohl strategische als auch operative Risiken definiert sind. Für diese werden kontinuierlich Kennziffern generiert, die wiederum Bestandteil eines internen Monitoringsystems sind, mit dem regelmäßig und systematisch eine Risikoidentifikation stattfindet. Zur Sicherstellung einer effizienten und effektiven Risikokontrolle werden in dem RMS die Kommunikationsstrukturen klar definiert.
Hierdurch werden potentielle Risiken eruiert, bewertet sowie laufend überprüft. Alle Konzerngesellschaften berichten regelmäßig anhand der definierten Kennziffern. Zur Steuerung und Überwachung der Planzahlen und Ziele wird somit ein systematisches Erfassungs- und Kontrollsystem etabliert.
Der Aufsichtsrat berät und kontrolliert den Vorstand bei der Führung des Unternehmens und prüft alle bedeutenden Geschäftsvorfälle durch Berichterstattung des Vorstands und durch Einsichtnahme in die betreffenden Unterlagen auf Grundlage des Aktiengesetzes und der Satzung. Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung gewählt. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat bestellt. Der Aufsichtsrat entscheidet hinsichtlich der Anzahl der Vorstandsmitglieder und des Vorsitzenden. Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss fest und billigt den Konzernabschluss. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeiten des Aufsichtsrats in seinem Bericht an die Aktionäre und in der Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft ist mit drei Mitgliedern bewusst klein gehalten, um ein effizientes Arbeiten und einen intensiven Gedankenaustausch zu ermöglichen. Daher ist die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen nicht sinnvoll und zweckmäßig.
Der Vorstand der infas Holding Aktiengesellschaft besteht derzeit aus zwei Mitgliedern, von denen ein Mitglied eine Frau ist. Dies entspricht einer Quote von 50%. Diese Quote von 50% entspricht auch der vom Aufsichtsrat bis zum 30.06.2023 festgelegten Zielgröße i.S.d. § 111 Abs. 5 AktG.
Da die Gesellschaft eine Holding-Funktion ausübt und als solche selbst lediglich wenige Mitarbeitende beschäftigt, bestehen Führungsebenen unterhalb des Vorstands nicht. Zielgrößen i.S.d. § 76 Abs. 4 AktG wurden daher vom Vorstand nicht festgelegt.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht derzeit aus drei Personen, wovon eine Person weiblich ist. Der Anteil von Frauen im Aufsichtsrat beträgt damit derzeit 33%. Diese Quote von 33% entspricht auch der vom Aufsichtsrat bis zum 30.06.2023 festgelegten Zielgröße i.S.d. § 111 Abs. 5 AktG. Sie soll auch in Zukunft nicht unterschritten werden.
Die infas Holding Aktiengesellschaft und ihre Tochtergesellschaften erachten Diversität grundsätzlich als erstrebenswert und als wichtigen Erfolgsfaktor für das operative Geschäft. Dementsprechend verfolgen alle infas Gesellschaften eine Kultur, in der Verschiedenheit hinsichtlich Geschlecht, Alter, Ausbildung, Berufserfahrung, Kultur, Nationalität, Religion und andere Aspekte geschätzt und bei der Besetzung von Stellen in Teams berücksichtigt werden. Die Projekte der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung erfordern häufig eine hohe Interdisziplinarität, bei der Diversität in den Projektteamstrukturen nützlich und erfolgsfördernd ist. Insofern ist die Wertschätzung von Diversität in jeder einzelnen Mitarbeiterin und jedem einzelnen Mitarbeiter schon lange in der Kultur der Konzerngesellschaften verankert.
Die Aktionäre nehmen ihre Rechte an der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Jede Aktie der infas Holding Aktiengesellschaft gewährt eine Stimme.
Der Aufsichtsratsvorsitzende leitet die Versammlung. Sämtliche notwendigen Unterlagen für die Entscheidungsfindung sind den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend auf der Website der infas Holding Aktiengesellschaft unter www.infas-holding.de veröffentlicht.
Die infas Holding Aktiengesellschaft stellt ihren Konzernabschluss sowie die Konzernzwischenberichte gemäß den IFRS-Richtlinien auf. Der Jahresabschluss der in-fas Holding Aktiengesellschaft erfolgt nach HGB. Der Konzern- und der Jahresabschluss werden vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer geprüft. Nach der Prüfung wird der Jahresabschluss vom Aufsichtsrat festgestellt. Der Aufsichtsrat arbeitet während des gesamten Prüfungsprozesses eng mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer zusammen. Der Abschlussprüfer Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, informiert unverzüglich den Aufsichtsratsvorsitzenden über alle für die Arbeit des Aufsichtsrats wesentlichen Fragestellungen und Vorkommnisse, die sich während der Abschlussprüfung ergeben.
Die infas Holding Aktiengesellschaft informiert Aktionäre, Analysten, Aktionärsvereinigungen, Medien und die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig und zeitnah über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Lage des Konzerns. Die verschiedenen Gruppen werden gleichzeitig und gleichberechtigt behandelt. Alle kapitalmarktrelevanten Informationen werden auf der Website der infas Holding Aktiengesellschaft unter www.infas-holding.de veröffentlicht.
Die infas Holding Aktiengesellschaft informiert zudem ausführlich über den Aktienbesitz und die Aktiengeschäfte von Vorstand und Aufsichtsrat. Nach dem Gesetz meldepflichtige Wertpapiergeschäfte werden stets ordnungsgemäß auf der Website der infas Holding Aktiengesellschaft unter www.infas-holding.de veröffentlicht.
Bonn, im März 2023
Menno Smid, Vorstand
Dr. Isabell Nehmeyer-Srocke, Vorstand
Dr. Oliver Krauß, Für den Aufsichtsrat
Bonn, im März 2023
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz in der Fassung vom 16.12.2019 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20.03.2020 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" ("DCGK 2019") seit der jüngsten Entsprechenserklärung nicht entsprochen wurde. Gleiches gilt auch für die vom Bundesministerium der Justiz in der Fassung vom 28.04.2022 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 27.06.2022 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" ("DCGK 2022"). Diese sollen auch zukünftig nicht befolgt werden.
Die infas Holding Aktiengesellschaft ist, insbesondere gemessen an ihrer Bilanzsumme, ihrem Umsatz und der Anzahl ihrer Beschäftigten, ein mittelständisches Unternehmen mit flacher Hierarchie und einfachen Strukturen. Die Erfüllung sämtlicher Anforderungen des DCGK 2019 bzw. DCGK 2022 ist daher nicht zweckmäßig und wäre mit einem unangemessenen personellen und finanziellen Aufwand verbunden, ohne dass hierdurch ein weitergehender Nutzen für die Gesellschaft, ihre Aktionäre oder andere Stakeholder verbunden wäre.
Dies gilt insbesondere für die Empfehlungen des DCGK 2019 bzw. 2022 hinsichtlich der Organe Vorstand und Aufsichtsrat, und zwar aufgrund dessen personeller Besetzung: Der Vorstand der Gesellschaft besteht derzeit aus zwei Personen. Dies wird, angesichts der Größe und der einfachen Struktur der Gesellschaft, bisher als ausreichend erachtet. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern; er ist bewusst klein gehalten, um ein effizientes Arbeiten und einen intensiven Austausch der Mitglieder untereinander zu ermöglichen. Die Bildung von Ausschüssen ist daher nicht sinnvoll und zweckmäßig. Aufgrund der Größe des Aufsichtsrats kann außerdem den Empfehlungen des DCGK 2019 bzw. 2022 in Bezug auf die Besetzung des Aufsichtsrats nur bedingt Beachtung eingeräumt werden. In 2021 wurde ein Vergütungssystem für den Vorstand erarbeitet, welches im Vergütungsbericht detailliert erläutert wird. Die Hauptversammlung hat am 16. Juli 2021 die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder beschlossen. Es entspricht den Vorgaben des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II). Der Vorstand erhält feste und variable Bezüge, die an die Erreichung festgelegter Umsatz- und Ergebniskennzahlen gekoppelt sind. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Vergütungsbericht als Teil des Lageberichts. Die dort angegebenen variablen Bezüge des Vorstands beziehen sich dabei auch auf die erfolgsabhängige Vergütung als Geschäftsführer bei der Tochtergesellschaft infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH. Der Aufsichtsrat bezieht gemäß der Satzung der Gesellschaft feste Bezüge, die im Anhang des Konzernabschlusses beziffert werden.
Ungeachtet der Tatsache, dass die infas Holding Aktiengesellschaft den DCGK 2019 bzw. 2022 als für ihre Struktur und Größe nicht passend erachtet, sind Vorstand und Aufsichtsrat der Überzeugung, dass ihre Art der Unternehmensführung, insbesondere ihre auf Transparenz und persönlichem Vertrauen gründende Zusammenarbeit, dem im DCGK 2019 bzw 2022 niedergelegten grundsätzlichen Standard guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung entspricht und den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung gewährleistet: Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten vertrauensvoll zusammen und stehen aufgrund der effizienten personellen Besetzung beider Organe in engem persönlichen Kontakt miteinander. Alle relevanten Fragen der Geschäftslage und -entwicklung, der Finanzierung sowie der Strategie und Planung werden zwischen den beiden Organen abgestimmt. Dies gewährleistet schnelles und effektives Handeln zu Gunsten der Gesellschaft. Dem entspricht auch das derzeitige Risikomanagement der Gesellschaft: Da sie als Holding auf Zahlungen und Gewinnausschüttungen ihrer Tochtergesellschaften angewiesen ist, basiert das Risiko-Management-System (RMS) auf diesbezüglich definierten strategischen und operativen Risiken, die mittels verschiedener Kennzahlen überwacht werden. Nach außen hin informiert die infas Holding Aktiengesellschaft Aktionäre und andere Stakeholder sowie die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Lage des Konzerns.
Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat sind daher der Überzeugung, dass die Anwendung des DCGK 2019 bzw. 2022 aufgrund der Größe und Struktur der Gesellschaft nicht wirtschaftlich wäre und es überdies einer Befolgung des DCGK 2019 bzw. 2022 derzeit nicht bedarf, da eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung für die infas Holding Aktiengesellschaft gewährleistet ist.
Bonn, im März 2023
Menno Smid, Vorstand
Dr. Isabell Nehmeyer-Srocke, Vorstand
Dr. Oliver Krauß, Für den Aufsichtsrat