![]() infas Holding AktiengesellschaftBonnKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024Zusammengefasster Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2024Grundlagen des KonzernsGeschäftsmodell des KonzernsDer infas Konzern besteht zum 31.12.2024 aus der Muttergesellschaft infas Holding Aktiengesellschaft (auch: infas Holding AG, Holding) sowie folgenden, in den Konsolidierungskreis einbezogenen Gesellschaften: scrollen
Die infas Holding AG als Konzernmuttergesellschaft ist eine reine Holding ohne eigenes operatives Geschäft. Sie erzielt keine Umsatzerlöse mit Dritten, sondern realisiert ausschließlich Konzernumlagen. Die Aktien der infas Holding AG sind im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Gesteuert wird der Konzern durch den Vorstand der infas Holding AG. Am 03.01.2025 wurde die Mehrheit der Aktien an der infas Holding Aktiengesellschaft durch die Ipsos DACH Holding AG erworben. Die fusionskontrollrechtliche Freigabe für den Vollzug des am 07.10.2024 veröffentlichten freiwilligen Übernahmeangebots wurde am 20.12.2024 durch das Bundeskartellamt erteilt. Am 08.01.2025 wurde von Ipsos der Antrag nach § 39a WpÜG gestellt, die übrigen stimmberechtigten Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer Barabfindung von EUR 6,80 durch Gerichtsbeschluss auf Ipsos zu übertragen. Im Zeitpunkt der Antragstellung hielt Ipsos 96,76% des stimmberechtigten Grundkapitals an der infas Holding Aktiengesellschaft. Der Konzern ist mit seinen Tochtergesellschaften in der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung sowie in angrenzenden Bereichen tätig. Die Tochtergesellschaften erzielen von ihren Standorten Bonn, Nürnberg und Luxemburg aus ihren Umsatz i. W. in Deutschland. Die Tochtergesellschaft infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH (auch: infas Institut, Institut) ist eine unabhängige Forschungs-GmbH, die Forschungs- und Beratungsleistungen für die Wissenschaft, die Politik einschließlich ihrer Verwaltungen, Unternehmen aller Branchen sowie die EU erbringt. Die CATI-LAB GmbH (auch: CATI-LAB) führt telefonische Befragungen zu wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Themen durch. Die Abkürzung CATI steht für Computer Assisted Telephone Interview, also für computergestützte telefonische Befragungen, die für bevölkerungsrepräsentative Studien als ein verlässlicher Erhebungsweg gelten. Die infas 360 GmbH (auch: infas 360) betreibt eine innovative, datengetriebene Marketingforschung, die auf eine Regionalisierung und Lokalisierung von Zielgruppen und Potenzialen ausgerichtet ist. Vor diesem Hintergrund berät die infas 360 Wirtschaft und Wissenschaft zur Nutzung aller verfügbaren Daten und Analysen, um bessere strategische Entscheidungen treffen sowie operative Planungen und Maßnahmen optimieren zu können. Basis der Beratung ist die fortlaufende Sammlung und Kombination unterschiedlicher Datenquellen, die täglich aktualisiert und aufbereitet werden. Dabei hat sich infas 360 darauf spezialisiert, gesellschaftliches wie ökonomisches Handeln in seiner räumlichen und zeitlichen Dimension zu analysieren und zu visualisieren. Hierbei stellt die Gesellschaft ihren Kundinnen und Kunden IT-Tools zur Verfügung, mit denen die Informationen grafisch abgebildet und analysiert werden können (z. B. easymap). Die infas quo GmbH (auch: infas quo) ist im Bereich der digitalen Marktforschung aktiv, schwerpunktmäßig für die Finanzbranche. Sie arbeitet mit dem selbst betriebenen Online-Panel quo PEOPLE, das kontinuierlich ausgebaut wird. Damit kann die Gesellschaft auch weitere Bereiche der Marktforschung mit einem innovativen Ansatz abdecken. Die 75 % der Anteile an der PI Health Solutions GmbH (auch PI Health) wurden mit Vertrag vom 05.07.2024 erworben. Das Geschäftsfeld der PI Health umfasst die Vorbereitung, Planung, Organisation, sowie Durchführung und Dokumentation von Testungen im Rahmen von Studien im Gesundheitssektor, nebst Entwicklung von Softwaresystemen, Datenbanken, Ablaufschemata, Instrumenten und Prozessen für das Ablaufmanagement, das Datenmanagement, die Dokumentation und die Qualitätssicherung einschließlich der Vermarktung. Ziele und StrategienDer infas Konzern sieht sein Geschäftsfeld in der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung sowie angrenzenden Bereichen. Dabei ist es der Anspruch, als Dienstleistungsunternehmen valide Informationen für den Erkenntnisfortschritt, den gesellschaftlichen Diskurs und als Basis für Entscheidungen in Wissenschaft, Politik und Wirtschaft zu liefern. Dazu werden komplexe Primärdaten erhoben sowie allgemein zugängliche Sekundärdaten beschafft und systematisiert, die dann lösungsorientiert für die Überprüfung relevanter Hypothesen je nach Problemstellung zusammengeführt werden können. Der Zweck des Konzerns ist es, einen Beitrag zu einem evidenzbasierten Diskurs, zur Lösung gesellschaftlicher Probleme sowie von Problemen der Wirtschaft zu leisten. In diesem Sinne ist der infas Konzern eine "evidence-making Company". Der infas Konzern ist durch das infas Institut seit Jahren mit Großprojekten zu wesentlichen Ausprägungen der sozialen Entwicklung Deutschlands sehr präsent. Be sonders in der Bildungs- und Arbeitsmarktforschung, in der Familien- und Seniorenforschung, der Forschung zur Ungleichheit in der Gesellschaft, Forschung zur Gesundheitsvorsorge, Kriminalitätsforschung, Innovationsforschung und Mobilitätsforschung prägen die Ergebnisse der vom infas Institut durchgeführten Projekte den gesellschaftlichen Diskurs, sofern dieser evidenzbasiert stattfindet. Die Ergebnisse gehen teilweise auch in die Gesetzgebung ein. Viele der Projekte ergänzen die amtliche Statistik und liefern eine Datenbasis für die wissenschaftliche Grundlagenforschung. Der Kern des Geschäftsfelds besteht darin, nach neuesten methodischen Erfordernissen generierte, aktuelle Forschungsdaten für Wissenschaft und Politik bereitzustellen, damit evidenzbasierte Entscheidungen getroffen werden können und ein faktenbasierter gesellschaftlicher Diskurs über die aktuelle und die zukünftige Entwicklung unserer Gesellschaft geführt werden kann. Dies gilt ebenfalls für die anderen Tochtergesellschaften, wenn auch hier eher fokussiert auf Unternehmen und deren Probleme sowie die Wirtschaft insgesamt. In den von uns adressierten Märkten der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung wollen wir Spitzenpositionen erreichen und halten und konzentrieren uns auf attraktive und langfristig wachsende Nischenmärkte, in denen wir weiterhin stärker als der Marktdurchschnitt zu wachsen gedenken. infas soll die erste Adresse für die Beantwortung von Zukunftsfragen von Wirtschaft und Gesellschaft sein. Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel der infas Gruppe, auf Basis einer exzellenten Dienstleistung und höchster Qualitätsmaßstäbe in einer immer unübersichtlicheren Welt der präferierte Partner für die Markt-, Meinungs- und Sozialforschung zu sein, die sich um gesicherte, evidenzbasierte Aussagen bemüht. Dieses Ziel verfolgt der infas Konzern mit hoher Kompetenz und Akribie. SteuerungssystemAls wichtigste betriebswirtschaftliche Steuerungsgrößen verwendet der Konzern den Umsatz sowie das operative Ergebnis. Das operative Ergebnis ist das Ergebnis aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit vor Zinsen und Steuern (EBIT) sowie hieraus abgeleitet die Umsatzrendite bzw. EBIT-Marge (EBIT im Verhältnis zu den Umsatzerlösen). Diese zentralen Kenngrößen werden regelmäßig und vollumfänglich von allen Tochtergesellschaften und der Holding erstellt und mit Planzahlen abgeglichen. Bei allen Gesellschaften erfolgt die Aufstellung monatlich. Das Ergebnis eines Projekts kann hierdurch ab einem bestimmten Punkt gemäß IFRS 15 zuverlässig geschätzt und bewertet werden. Auf dieser Grundlage werden die Umsatzerlöse der laufenden Projekte, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen, nach der zeitraumbezogenen Methode gemäß IFRS 15 erfasst. Darüber hinaus wird in allen Tochtergesellschaften die Performanz der Akquisitionen anhand von Kennzahlen wie Angebotsvolumen und Auftragsbestand für das aktuelle Geschäftsjahr regelmäßig in Relation zum geplanten Jahresumsatz verfolgt, dargestellt und bewertet. Dies gilt ebenso für die Entwicklung der Liquidität der Gesellschaften. Forschung und EntwicklungDer infas Konzern erbringt wissensintensive Dienstleistungen im Bereich der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung sowie in angrenzenden Bereichen und gehört somit nicht zur forschungsintensiven Industrie. Vielmehr haben wir den Vorteil, dass viele Kundinnen und Kunden Aufträge an die Markt-, Meinungs- und Sozialforschung vergeben, weil sie selbst nach Innovationen suchen, für die sie eine solide Datenbasis benötigen. Somit fordert fast jedes Projekt der infas Gesellschaften die Kreativität und Innovationsfähigkeit der meist wissenschaftlich geprägten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter heraus, was grundsätzlich zu einem hohen Innovationsgrad im Konzern führt. Darüber hinaus engagiert sich der Konzern in verschiedenen internen Projekten, um methodisch und thematisch ein Vorreiter in der Branche zu sein. Systematisch werden Wettbewerbsanalysen betrieben, technische Tools für die verschiedenen Prozessschritte und für die Messung bei Befragungen gesucht und erprobt sowie Potenziale von Kundengruppen beurteilt, um den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden gerecht zu werden bzw. Angebote optimal auf sie zuschneiden zu können. Vor diesem Hintergrund wurden und werden regelmäßig Felder und Themen identifiziert, in denen Innovationen mit mittelfristiger Laufzeit im Konzern stattfinden werden. Diese werden entsprechend der internen revolvierenden 5-Jahres-Planung des Konzerns konsequent vorangetrieben, um die eigene Marktposition weiterhin zu stärken. WirtschaftsberichtGesamt- und branchenwirtschaftliche RahmenbedingungenIm Jahr 2024 setzten sich die bereits bekannten Krisen fort. Ab Mitte 2024 wurde die Lage durch den Wahlkampf in den USA weiter angeheizt. Mehrere deutsche Großkonzerne veröffentlichten im Verlauf des Jahres 2024 schlechte Wirtschaftszahlen. Das ifo Institut konstatierte im Dezember 2024, dass "die deutsche Wirtschaft seit nunmehr fünf Jahren auf der Stelle" 1 tritt. Diese Einschätzung verfestigt sich weiter in der Konjunkturprognose aus dem Frühjahr 2025, in der das ifo Institut titelt, dass die deutsche Wirtschaft "feststeckt" 2. Diese Situation wirkt sich auch auf die Branche der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung und somit auch auf den infas Konzern aus. Konkret entwickelte sich die Wirtschaft in Deutschland erwartungsgemäß schlecht. Das ifo Institut konstatierte für 2024 ein Bruttoinlandsprodukt i. H. v. -0,2 %, wobei es deutliche Unterschiede zwischen den Sektoren gab. Unternehmens- und konsumnahe Dienstleistungen entwickelten sich immerhin seitwärts und glitten nicht in eine starke Rezension wie beispielsweise die Industrie ab. Die Wirtschaftsleistung der öffentlichen Dienstleister stieg sogar, was aus infas Perspektive positiv ist. Wichtigste Ursache für die schlechte Wirtschaftsleistung ist ein Mangel an Nachfrage, die trotz gesunkener Inflation (2,2 % Kerninflation in 2024 (Vorjahr 5,9 %)) und wieder niedrigerer Zinsen ausblieb - vor allem aufgrund der politischen Unsicherheiten in Deutschland aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen und der geopolitischen Lage, die i. W. durch die Amtsübernahme des neu gewählten amerikanischen Präsidenten geprägt ist. Anfang 2024 wurde für 2025 mit einer Erholung der Wirtschaft gerechnet. Nun schiebt sich diese Hoffnung auf 2026. Für 2026 wird mit einem Wachstum von 0,8 % gerechnet. Die im März 2025 anstehende Verabschiedung des Investitionspakets lässt hoffen, dass die staatlich getriebene Nachfrage weiter wächst, was auch hoffen lässt, dass die Nachfrage nach sozialwissenschaftlicher Forschung ungebrochen sein wird. Die Arbeitslosenquote steigt leicht auf 6 % (Vorjahr 5,7 %). Das Niveau ist immer noch niedrig, was einerseits auf keine allzu starke Belastung der Sozialkassen hindeutet, andererseits vermuten lässt, dass der Kampf um Talente bei der Fachkräftegewinnung weiterhin anhält. 3 Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung spiegelte sich weiterhin in der Stimmung der Branche der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung. Gemäß der letzten halbjährlichen Mitgliederbefragung des Arbeitskreises Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V. (ADM) im Februar 2025 rechnen nur 24 % der ADM-Institute mit einer besseren Auftragslage im nächsten halben Jahr und sogar 25 % mit einer schlechteren Auftragslage. Dieser Ausblick ist noch einmal schlechter als im Vorjahr und damit seit 2008 der schlechteste Wert. 4 Der infas Konzern zeigt sich in diesen Zeiten weiterhin robust. Es gelingt hervorragend, in dem hart umkämpften Markt die eigenen Geschäftsanteile zu verteidigen und sogar zu wachsen. Allerdings haben Fachkräftemangel und Kostensteigerungen negative Folgen, wodurch weiterhin einige Anstrengungen erforderlich sind, um infas fit für diese unsichere Zukunft zu halten.
1 ifo Konjunkturprognose Winter 2024 vom
12.12.2024,
https://www.ifo.de/fakten/2024-12-12/ifo-konjunkturprognose-winter-2024-deutsche-wirtschaft-am-scheideweg.
GeschäftsverlaufDie zuvor beschriebenen Entwicklungen wirkten sich 2024 vielfältig aus. Insgesamt konnte der Umsatz um 30,4 % auf 66.037 T€ gesteigert werden. Das EBIT betrug 1.533 T€ nach 185 T€ im Vorjahr, was eine Umsatzrentabilität von 2,3 % (Vorjahr 0,4 %) bedeutet. Dieses Ergebnis wurde konzernweit im Jahresdurchschnitt 2024 mit 508 Beschäftigten 5 erreicht (Vorjahr 456 Beschäftigte).
3 Vgl. ifo Konjunkturprognose Frühjahr 2025
vom 17.03.2025,
https://www.ifo.de/fakten/2025-03-17/ifo-konjunkturprog-nose-fruehjahr-2025-deutsche-wirtschaft-steckt-fest.
Der Beitrag der einzelnen Segmente zum Konzernergebnis stellt sich wie folgt dar: Geschäftsentwicklung infas Institut für angewandte SozialwissenschaftDas infas Institut erwirtschaftete einen Gesamtumsatz i. H. v. 60.234 T€, was einem Wachstum gegenüber dem Vorjahr von 32,9 % entspricht. Das EBIT lag bei 3.236 T€ (Vorjahr 1.940 T€), sodass eine Umsatzrendite i. H. v. 5,4 % erzielt wurde. Das Wachstum ist in dem aktuellen Marktumfeld, das stark durch die geopolitischen Unsicherheiten und die Rezession in Deutschland gekennzeichnet ist, hervorragend. Das vergleichsweise geringe EBIT hat verschiedene Ursachen: Das starke Wachstum der letzten Jahre sowie der Fachkräftemangel, der sich aktuell vor allem in der Rekrutierung der Interviewerinnen und Interviewer zeigt, führten zu Kapazitätsengpässen. Zusammen mit einigen Kostensteigerungen - vor allem beim Materialaufwand - wird das EBIT belastet. Da das offene Auftragsvolumen mit rd. 150 Mio. € nach wie vor erfreulich hoch ist, bleibt diese Herausforderung auch 2025 bestehen. Im infas Institut ist der Bereich Sozialforschung der größte Umsatzträger. Dies gilt auch mit Blick auf das Ergebnis des infas Instituts. Ungefähr 83 % des Institutsumsatzes sind mit Projekten der Sozialforschung realisiert worden. 2024 wurden, wie im Jahr zuvor, vor allem Großprojekte aus der Bildungs- und Arbeitsmarktforschung, der Familien- und Seniorenforschung sowie der Innovationsforschung bearbeitet. Insgesamt ist das infas Institut in folgenden Fachbereichen der Sozialforschung tätig: scrollen
Im Bereich Regional- und Verkehrsforschung ist das infas Institut hingegen vornehmlich mit hoch spezialisierten Fragestellungen der Mobilitäts- und regionalen Entwicklung befasst. Das viel diskutierte Mobilitätsverhalten der Bevölkerung sowie die Konsequenzen aus den epochalen Umbrüchen der Automobilindustrie stehen im Zentrum der Arbeiten in diesem Bereich. Dazu zählen natürlich auch Projekte zur sogenannten Verkehrswende. Darüber hinaus beginnt dieser Forschungsbereich auch, das Themenfeld Umwelt und Verbraucher zu erschließen und konzentriert sich hier zunächst auf Forschungsfragen rund um die sogenannte Energiewende. Dieser Bereich erwirtschaftete einen Anteil von ungefähr 17 % am Umsatz des Instituts. Geschäftsentwicklung CATI-LAB und PI HeathDie CATI-LAB GmbH bietet den wichtigen Bereich der telefonischen Befragung als Dienstleistung an. Im Jahr 2024 erwirtschaftete die CATI-LAB einen ausschließlich internen Umsatz i. H. v. 5.765 T€ (Vorjahr 4.658 T€) mit einem leicht positiven EBIT von 66 T€ (Vorjahr 77 T€). Das Geschäft der PI Health befindet sich noch im Aufbau, dient aber ähnlich der CATI-LAB der Datenerhebung, weshalb eine gemeinsame Betrachtung in Zukunft sinnvoll ist. In 2024 wurden durch die PI Health noch keine Umsätze erwirtschaftet, das EBIT lag bei 33 T€. Geschäftsentwicklung infas 360In 2024 erwirtschaftete die infas 360 GmbH einen Gesamtumsatz i. H. v. 5.288 T€, und damit 5,5 % mehr als im Vorjahr. Das EBIT lag bei 229 T€ (Vorjahr -74 T€), womit eine Umsatzrendite i. H. v. 4,3% erzielt wurde. Geschäftsentwicklung infas quo infas quo erwirtschaftete einen Umsatz i. H. v. 1.461 T€ und damit 3,2 % weniger als im Vorjahr. Das EBIT lag bei -68 T€ (Vorjahr -46 T€), was einer negativen Umsatzrendite i. H. v. 4,7 % entspricht. Hieran wird deutlich, wie umkämpft der Sektor der Marktforschung ist. ZusammenfassungVor dem geschilderten Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen Lage wird sichtbar, dass der infas Konzern eine hervorragende Diversifikation hat, die schwierigen Rahmenbedingungen sehr gut trotzen kann. Das hat sich bereits während der Coronakrise gezeigt und wird in der aktuellen Situation, die durch geopolitische Krisen und Rezession gekennzeichnet ist, einmal mehr bestätigt. Darstellung der Vermögens-, Finanz- und ErtragslageErtragslageDer Konzernumsatz ist von 50.630 T€ im Vorjahr auf 66.037 T€ im Geschäftsjahr 2024 um 30,4 % gestiegen. Im Segment des infas Instituts konnte ein Außenumsatz von 59.749 T€ erreicht werden (Vorjahr 44.450 T€). Das Segment infas 360 konnte den Außenumsatz von 4.722 T€ auf 4.866 T€ erhöhen. Der Außenumsatz des Segments infas quo sank von 1.458 T€ auf 1.423 T€. Die CATI-LAB erzielte lediglich Innenumsätze. Die PI Health hat im Geschäftsjahr 2024 noch keine Umsätze erzielt. Im laufenden Geschäftsjahr wurden Eigenleistungen i. H. v. 722 T€ aktiviert. Davon 575 T€ im Segment des infas Instituts und 148 T€ im Segment der infas quo. Es handelt sich um Entwicklungskosten für neue Panel. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind im Geschäftsjahr 2024 gegenüber dem Vorjahreswert von 234 T€ auf 783 T€ gestiegen. Sie beinhalten i. W. Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen i. H. v. 567 T€, Erträge aus Beitragserstattungen i. H. v. 71 T€, sowie 95 T€ aus Erträgen der PI Health. Der Materialaufwand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr von 22.805 T€ auf 34.365 T€. Das liegt zum einen am Wachstum des Konzerns, weil viele Kosten proportional zum Umsatz ansteigen, z. B. die Interviewkosten. Zum anderen kommen hier Kostensteigerungen vor allem bei den Interviews in der Sozialforschung (CAPI und CATI) zum Tragen. Hier beobachten wir einen Preisanstieg und eine geringere Produktivität. Das bedeutet zum einen höhere Anwerbekosten sowie höhere Kosten für Schulung und Betreuung, zum anderen aber auch höhere "Leerkosten" weil festgestellt werden muss, dass die Interviewerinnen und Interviewer mehr Aufwand haben, um die in einer Stichprobe ausgewählten zu Interviewenden zur Teilnehme zu überzeugen. Daneben sind Kosten für den Briefversand deutlich gestiegen. Das ist i. W. auf die gestiegene Anzahl der Projekte in der Sozialforschung zurückzuführen sowie auf Kostensteigerungen bei Porto, Material und Druck. Der Anteil des Materialaufwands im Verhältnis zu den Umsatzerlösen wuchs dadurch von 45,0 % im Vorjahr auf 52,0 % im Geschäftsjahr 2024. Die Anzahl der Mitarbeitenden im Konzern betrug im Geschäftsjahr 2024 durchschnittlich 508 (Vorjahr 456). Die Personalaufwendungen wuchsen im Vergleich zum Vorjahr von 20.223 T€ auf 22.300 T€. Analog dazu ist die Anzahl der Mitarbeitenden im Geschäftsjahr 2024 um 52 Mitarbeitende gestiegen. Die Personalaufwandsquote sank von 39,9% auf 33,8%. Die Abschreibungen sind 2024 von 3.364 T€ auf 2.848 T€ gesunken. Dies ist sowohl auf die Abschreibungen auf selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände als auch auf geringere Abschreibungen auf Sachanlagen und Right-of-use Assets zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Konzerns sind 2024 um 42,2 % von 4.567 T€ im Vorjahr auf 6.492 T€ gestiegen und beinhalten die folgenden wesentlichen Aufwandspositionen: Rechts- und Beratungskosten 1.122 T€ (Vorjahr 757 T€), EDV-Wartungskosten 577 T€ (Vorjahr 671 T€), Werbe- und Reisekosten 551 T€ (Vorjahr 626 T€), Versand und Telefonkosten 976 T€ (Vorjahr 614 T€), Raum und Nebenkosten 786 T€ (Vorjahr 402 T€), Versicherungen und Beiträge 180 T€ (Vorjahr 145 T€), Aufwand für Lizenzen 460 T€ (Vorjahr 105 T€), sowie Aufsichtsratsvergütungen 142 T€ (Vorjahr 114 T€). Das EBIT des Konzerns ist von 185 T€ im Vorjahr auf 1.533 T€ gestiegen. Das Segment infas Institut erreichte im Geschäftsjahr 2024 ein EBIT i. H. v. 3.236 T€ (Vorjahr 1.940 T€). Das Ergebnis des Segments der infas 360 hat sich im Geschäftsjahr 2024 auf 229 T€ (Vorjahr -74 T€) verbessert. Das Segment infas quo verschlechterte sich auf -68 T€ (Vorjahr -46 T€). Das Segment CATI-LAB & PI Health erreichte ein EBIT i. H. v. 99 T€ (Vorjahr 77 T€). Im Geschäftsjahr 2024 betrugen die Zinserträge 191 T€ (Vorjahr 192 T€). Es handelt sich hierbei um Zinsen von Banken für Einlagen und Zinsen auf das Plan Asset der Pensionsverpflichtung der infas 360. Durch die Zinsaufwendungen i. H. v. 834 T€ (Vorjahr 880 T€) ergibt sich ein negatives Finanzergebnis von -643 T€ (Vorjahr -688 T€). Die Zinsaufwendungen enthalten vor allem den Zinsanteil aus der Zuführung zur Pensionsrückstellung i. H. v. 178 T€ (Vorjahr 183 T€) sowie den Zinsaufwand aus der Aufzinsung der Leasingverbindlichkeit nach IFRS 16 i. H. v. 647 T€ (Vorjahr 695 T€). Für das Geschäftsjahr 2024 ergibt sich ein Ergebnis vor Ertragsteuern i. H. v. 891 T€ (Vorjahr -503 T€). Mit den Veränderungen aus latenten Steuern i. H. v. -387 T€ (Vorjahr 578 T€) sowie tatsächlichen Steuern von -119 T€ (Vorjahr -135 T€) führt dies im Geschäftsjahr 2024 insgesamt zu einem Steueraufwand i. H. v. 506 T€ (Vorjahr Ertrag 443 T€). Es verbleibt ein Konzernjahresüberschuss i. H. v 385 T€ (Vorjahr Konzernjahresfehlbetrag i. H. v. -61 T€). von dem in 2024 7 T€ auf andere Gesellschafter entfielen (Vorjahr 0 T€). Zusammen mit dem Gewinnvortrag und abzüglich der 2024 gezahlten Dividende i. H. v 450 T€ ergab sich ein Konzernbilanzgewinn i. H. v. 6.328 T€ (Vorjahr 6.399 T€). Vermögens- und FinanzlageDas langfristige Vermögen zum 31.12.2024 beträgt 24.742 T€ und hat sich gegenüber dem Vorjahreswert von 23.203 T€ um 1.540 T€ erhöht. Dies resultierte unter anderem aus einem Anstieg der immateriellen Vermögenswerte in infas Institut, infas quo und PI Health von 609 T€ auf 1.254 T€, sowie einem starken Anstieg der latenten Steueransprüche von 847 T€ im Vorjahr auf 3.130 T€ in 2024. Die kurzfristigen Vermögenswerte sanken im Vergleich zum Vorjahr von 42.515 T€ auf 41.666 T€, insbesondere durch die Senkung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von 33.011 T€ auf 25.050 T€. Des Weiteren sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 775 T€ von 2.456 T€ auf 1.681 T€ gesunken. Die sonstigen Vermögenwerte wuchsen um 686 T€ auf 1.410 T€ und die vertraglichen Vermögenswerte um 7.826 T€ auf 12.776 T€. Das Eigenkapital liegt mit 10.956 T€ um 24 T€ unter dem Vorjahresniveau von 10.932 T€. Die Bilanzsumme erhöhte sich von 65.718 T€ zum 31.12.2023 auf 66.408 T€ zum 31.12.2024. Durch die gestiegene Bilanzsumme ist die Eigenkapitalquote im Konzern marginal auf 16,5 % (Vorjahr 16,6 %) gesunken. Die langfristigen Schulden betragen 25.526 T€ und liegen damit 1.324 T€ über dem Wert des Vorjahres von 24.202 T€. Diese Veränderung ist i. W. auf höhere latente Steuerschulden zurückzuführen, die sich von 2.193 T€ auf 4.907 T€ erhöht haben. Die kurzfristige Verschuldung sinkt von 30.584 T€ zum 31.12.2023 auf 29.926 T€ zum 31.12.2024. Während die vertraglichen Verbindlichkeiten um 2.351 T€ auf 14.888 T€ sanken, erhöhten sich die sonstigen Rückstellungen um 2.899 T€ auf 5.556 T€. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen halbierten sich um 646 T€ auf 652 T€; die sonstigen Verbindlichkeiten stiegen auf 6.946 T€ (Vorjahr 6.437 T€). Die Fähigkeit des Konzerns, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, war zu jedem Zeitpunkt gegeben. Das Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Der operative Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit lag im Geschäftsjahr 2024 bei -3.410 T€. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit zeigt einen Abfluss von Mitteln i. H. v. 1.860 T€ bedingt durch die Auszahlungen für den Erwerb von Sachanlagen und Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten und den Erwerb der Anteile an der PI Health. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit zeigt einen Abfluss i. H. v. 2.692 T€. Dies resultiert insbesondere aus der Tilgung der Leasingverbindlichkeiten und den darauf anfallenden Zinszahlungen (IFRS 16). Der Finanzmittelfonds ist dadurch von 33.011 T€ auf 25.050 T€ gesunken. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der infas Holding AGDie infas Holding als Konzernmuttergesellschaft ist eine reine Holding ohne eigenes operatives Geschäft. Sie erzielt keine Umsatzerlöse mit Dritten, sondern realisiert ausschließlich Konzernumlagen, die sich in 2024 auf 331 T€ (Vorjahr 23 T€) beliefen. Bei einem Personalaufwand von 935 T€ (Vorjahr 1.378 T€), sonstigen betrieblichen Aufwendungen i. H. v. 1.327 T€ (Vorjahr 729 T€) und Verlusten aus Gewinnabführungsverträgen i. H. v. 5.170 T€ (Vorjahr Erträge i. H. v. 5.792 T€) wurde ein Jahresfehlbetrag von 6.922 T€ (Vorjahr Jahresüberschuss i. H. v. 2.613 T€) erwirtschaftet. Bei einer Bilanzsumme von 22.105 T€ (Vorjahr 25.805 T€) weist die Aktivseite vor allem Finanzanlagen i. H. v. 11.869 T€ (Vorjahr 12.060 T€), Forderungen gegen verbundene Unternehmen i. H. v. 8.489 T€ (Vorjahr 9.015 T€) sowie liquide Mittel i. H. v. 964 T€ (Vorjahr 4.474 T€) aus. Auf der Passivseite belaufen sich das Eigenkapital auf 6.945 T€ (Vorjahr 14.317 T€) und die Pensionsrückstellungen auf 5.933 T€ (Vorjahr 6.076 T€). Bedeutsame finanzielle und nichtfinanzielleLeistungsindikatorenDie im Vorjahr abgegebenen Prognosen werden in den folgenden Ausführungen einem Soll-Ist-Vergleich unterzogen, um beurteilen zu können, inwieweit diese Prognosen mit der tatsächlichen Entwicklung im Jahr 2024 übereinstimmten. Finanzielle LeistungsindikatorenDie Prognose für das Geschäftsjahr 2024 war geprägt von der Unsicherheit der drohenden Rezession und den Schwierigkeiten in einigen Projekten im infas Institut. Anfang 2024 erschien die Einschätzung realistisch, dass 2024 für den Konzern mit einem Umsatz zwischen 52 und 58 Mio. € zu rechnen sein wird. Die Einschätzung, dass das EBIT negativ, sogar bis -1,5 Mio. € betragen könnte, ergab sich aus der internen Planung aller Gesellschaften. Rückblickend kann festgestellt werden, dass die Prognose für 2024 zu pessimistisch war, was i. W. auf die Entwicklungen im infas Institut zurückzuführen ist. Das im Institut erreichte Umsatzwachstum i. H. v. 32,9 % auf 60.234 T€ resultiert daraus, dass sich nahezu alle Forschungsbereiche der Sozialforschung positiver entwickelten als erwartet worden war. Dies führt auch zu der deutlichen Verbesserung im EBIT, wobei auch infas 360 hierzu einen deutlichen Beitrag geleistet hat, weil erste Resultate des Strategieprozesses schneller griffen als geplant. Die in der Vergangenheit genannten schwierigen Entwicklungen sind damit aber noch nicht vollständig gebannt. infas steht weiterhin vor großen Herausforderungen: Das starke Wachstum der letzten Jahre sowie der Fachkräftemangel, der aktuell vor allem die Rekrutierung von Interviewerinnen und Interviewern erschwert, haben zu Kapazitätsengpässen und zu einem überproportional gestiegenen Aufwand in der Datenerhebung geführt. Nichtfinanzielle LeistungsindikatorenAls nichtfinanzielle Leistungsindikatoren stehen Kundenbelange sowie die Belange der Mitarbeitenden im Vordergrund. Im Hinblick auf die Kundenbelange wird regelmäßig eine Beauftragungsquote ermittelt und im Rahmen des monatlichen Berichtswesens betrachtet. Da der Großteil der Aufträge des infas Konzerns durch die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen zustande kommt und eine Wiederbeauftragung insofern nicht allein aufgrund von Kundenzufriedenheit möglich ist, hat sich die Beauftragungsquote als bester Indikator für Kundenbelange erwiesen. Sie zeigt an, an wie vielen Ausschreibungen teilgenommen wurde und wie hoch der Anteil der beauftragten Projekte ist. Bei Nichtbeauftragung durch uns bekannte Kunden analysiert die Geschäftsführung mögliche Schwächen in der Kundenbindung oder der Angebotsabgabe kritisch, um die Leistungen stetig zu verbessern. Die Beauftragungsquote des infas Instituts lag 2024 bei durchschnittlich 43,2 % (Vorjahr 51,9 %). Hinsichtlich der Belange der Mitarbeitenden werden halbjährlich die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit und die Fluktuation in den Tochtergesellschaften betrachtet, um so einen Hinweis auf die Zufriedenheit der Belegschaft zu erhalten. Zum Stichtag betrug die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit in den Tochtergesellschaften zwischen 1,67 Jahren (CATI-LAB) und 8,42 Jahren (infas 360) (Vorjahr 0,9 bis 11,8 Jahre). Die Fluktuation betrug 10,6 % (Vorjahr 21,1 %). Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit wird pro Gesellschaft betrachtet. Für die Fluktuation werden die Austritte des Jahres aus allen Gesellschaften aufsummiert und ins Verhältnis zur Mitarbeiterzahl des Konzerns gesetzt. GesamtaussageDie Branche der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung befindet sich in Deutschland seit mehr als 10 Jahren in einem Seitwärtstrend. 6 Trotz dieser wenig dynamischen Entwicklung und der andauernden Unsicherheiten haben sich alle Gesellschaften des infas Konzerns gut behauptet. Der Vorstand sieht den Konzern dank seines umfassenden Angebots entlang der Wertschöpfungskette in der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung weiterhin sehr gut positioniert. Sowohl die Ergebnisse des in 2023 durchgeführten Strategieprozesses sowie die Impulse des neuen strategischen Investors Ipsos werden die Zukunftsfähigkeit des Konzerns nachhaltig sichern, sodass infas wieder zurück zu einer positiven Entwicklung der Ertragslage gelangen wird. Risiko- und Prognoseberichterstattung (Darstellung und Erläuterung der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken)Risikomanagementsystem und Internes KontrollsystemDer infas Konzern verfügt über ein wirksames und angemessenes Risikomanagementsystem (RMS), das es dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der infas Holding AG sowie den Geschäftsführungen der Tochtergesellschaften ermöglicht, Risiken rechtzeitig zu erkennen, sodass negative Entwicklungen durch geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen abgewendet werden können. Hierzu bedient sich das RMS eines strukturierten Prozesses aus Identifikation, Monitoring, Kommunikation und Steuerung. Damit werden alle wesentlichen externen und internen Einflussfaktoren berücksichtigt, die sich nachteilig auf die Geschäftsentwicklung des Konzerns auswirken könnten. Dabei wird zwischen strategischen und operativen Risiken unterschieden. Strategische Risiken sind komplexe Risiken mit hoher gegenseitiger Abhängigkeit, sie werden vor allem durch externe Faktoren beeinflusst und sind schwer zu quantifizieren. Hierunter fallen gesamtwirtschaftliche (Markt-)Risiken sowie Absatzrisiken, Liquiditätsrisiken, Wettbewerbs- und Innovationsrisiken, Risiken aus Gesetzesänderungen und der Rechtsprechung sowie politische Risiken. Operative Risiken sind strukturiert aus der Organisation ableitbar. Ihr Management erfolgt primär durch das Interne Kontrollsystem (IKS), das als Subsystem des RMS gesehen wird. Hierunter fallen Risiken der Rechnungslegung, Prozess(ablauf)risiken, Steuerrisiken, Ausfall-/Kreditrisiken, Projektrisiken einschließlich Risiken der technologischen Infrastruktur sowie Personalrisiken. Kernbestandteil des RMS ist der strukturierte Prozess aus strategischer und operativer Risikoidentifikation, Monitoring durch regelmäßige Routinen, Kommunikation an die geeigneten Adressatinnen und Adressaten im infas Konzern und Steuerung durch das Ergreifen geeigneter Maßnahmen zur Abwendung negativer Entwicklungen. Hierdurch wird eine Frühwarnung in Bezug auf die Risiken ermöglicht. Das bestehende RMS wird kontinuierlich überprüft und erforderlichenfalls weiterentwickelt. Risikomanagementsystem und Internes Kontrollsystem im Hinblick auf den KonzernrechnungslegungsprozessDas rechnungslegungsbezogene Interne Kontrollsystem (IKS) umfasst alle Maßnahmen und Prozesse, die eine einheitliche, zutreffende und zeitnahe Erfassung aller Geschäftsvorfälle in Buchhaltung und Abschlüssen gewährleisten. Innerhalb dessen werden Gesetzes- und Standardänderungen sowie sonstige Verlautbarungen dahingehend untersucht, wie sie sich auf Rechnungslegung und Abschlüsse auswirken. Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Standards soll mithilfe klarer Aufgabendefinitionen und der durchgängigen Umsetzung des Vier-Augen-Prinzips in den rechnungslegungsrelevanten Prozessen sichergestellt werden. Darüber hinaus erfüllen qualifizierte Mitarbeitende mit entsprechenden Kompetenzen prozessintegrierte Überwachungs- und Kontrollfunktionen. Sie werden dabei durch unsere Steuerberatungskanzlei unterstützt, die auch große Teile des Rechnungswesens erledigt. Abweichungen und Probleme werden zeitnah an die zuständige Unternehmensleitung kommuniziert. Die Buchführungsdaten werden unter Einsatz der DATEV-Software verarbeitet und ausgewertet. Die Ordnungsmäßigkeit des DATEV-Buchführungsprogramms wurde durch eine produktunabhängige Systemprüfung bestätigt. Der konzerneinheitliche Kontenplan, der der Buchhaltung zugrunde liegt, entspricht den betrieblichen Anforderungen und bildet die Geschäftsvorfälle gemäß den gesetzlichen Vorschriften ab. Das Interne Kontroll- und Risikomanagementsystem stellt für den Rechnungslegungsprozess vor allem eine Funktionstrennung sowie Zugriffsbeschränkungen hinsichtlich des intern ausgeführten Zahlungssystems sicher. Die externen Dienstleistungsgesellschaften sind ebenfalls dazu aufgefordert, die Buchführung auf gesetzliche Vorschriften und Anforderungen zu prüfen. Bei der Erstellung des Konzernabschlusses werden die konzerneinheitlichen Abschlüsse der infas Holding AG und deren Tochtergesellschaften in die bestehende Konzernbuchhaltung überführt und dort mittels der Software CaseWare der Audicon GmbH konsolidiert. Das Controlling und das Management der infas Holding AG überprüft fortlaufend die durch die externe Dienstleistungsgesellschaft durchgeführten Konsolidierungsmaßnahmen. Auch die Risiken von Fehlern im Steuererklärungsprozess sind durch ein IKS in Bezug auf Tax Compliance minimiert. In enger Abstimmung mit der Steuerberatungsgesellschaft überprüft das Management regelmäßig mögliche Auswirkungen von steuerrechtlichen Änderungen. Die Überleitung der Daten aus dem Rechnungswesen für die Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuer ist durch interne Kontrollen abgesichert. Das rechnungslegungsbezogene IKS ist so aufgebaut, dass es die Risiken operativer Fehler in der Konzernrechnungslegung minimiert sowie die korrekte Lieferung geeigneter Daten für eine strategische unterjährige Steuerung der Beteiligungen gewährleistet. Damit wird eine geeignete Grundlage für die Beteiligungssteuerung geschaffen. Die aus dem Rechnungswesen abgeleiteten monatlichen Managementberichte sind somit das Frühwarnsystem für das Risikomonitoring im Konzern. Angaben zu wesentlichen Risiken und ChancenIm Rahmen des Risikomanagements findet eine Klassifikation der Risiken statt. Berücksichtigt werden gesamtwirtschaftliche (Markt-)Risiken und Absatzrisiken, Ausfall- und Kreditrisiken, Projektrisiken, Risiken der technologischen Infrastruktur, Liquiditätsrisiken, Wettbewerbs- und Innovationsrisiken, Personalrisiken und Risiken aus Gesetzesänderungen und der Rechtsprechung sowie politische Risiken. Die identifizierten Risiken werden in einer Risikomatrix hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und ihrer potenziellen finanziellen Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns jeweils in den Kategorien unwahrscheinlich, eher wahrscheinlich und wahrscheinlich bzw. niedrig, mittel und hoch dargestellt. Risiken, die bestandsgefährdenden Charakter haben könnten, werden - sofern vorhanden - separat hervorgehoben und berichtet. Es wurde folgende Klassifizierung der Risiken vorgenommen: Gesamtwirtschaftliche (Markt-)Risiken sowie AbsatzrisikenEintrittswahrscheinlichkeit: unwahrscheinlich; Intensität: mittel Negative gesamtwirtschaftliche Entwicklungen verursachen häufig Budgetreduzierungen, insbesondere in marktbestimmten Dienstleistungen. Dies ist vor allem bei Marktforschungsbudgets privatwirtschaftlicher Unternehmen zu erwarten und lässt sich teilweise auch in der vorangegangenen Geschäftsentwicklung der infas Gesellschaften beobachten. Der Großteil der Kundinnen und Kunden der infas Gruppe besteht aus öffentlichen Institutionen wie wissenschaftlichen Einrichtungen und Verwaltungen. Diese unterliegen nur bedingt den Konjunkturzyklen im Allgemeinen und den Entwicklungen der Marktforschungsbranche im Besonderen. Davon profitieren insbesondere das infas Institut und die CATI-LAB, teilweise aber auch infas 360. Zwar sind die Budgets der wissenschaftlichen Einrichtungen und Ministerien nicht unabhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung, die Planung basiert allerdings auf längerfristigen Perspektiven, die nach bisherigen Erfahrungen wegen eines Konjunktureinbruchs nicht sofort aufgegeben werden. Es können sogar Ereignisse eintreten, die staatliches Handeln unabhängig von einer rezessiven Entwicklung notwendig machen, was dann auch finanziert wird. Die Aufträge der öffentlichen Institutionen werden durch öffentliche Ausschreibungen vergeben. Bei einigen Großprojekten gelingt es infas schon seit Jahren, die Ausschreibungen zu gewinnen, sodass bestimmte Projekte bereits fest eingeplant sind. Dennoch ist sich infas bewusst, dass die Folgeaufträge nicht sicher sind und ein Wegbrechen solcher Projekte möglich ist. infas minimiert dieses Risiko durch guten Kundenservice und Qualitätssicherung im Rahmen der Aufträge. Insofern ist der infas Konzern vergleichsweise krisensicher aufgestellt und die aus der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung resultierenden Risiken können als mittel eingestuft werden. Bei länger andauernden negativen Entwicklungen wird sich aber auch das Risiko für den infas Konzern erhöhen. Eine Veränderung zum Vorjahr hat sich in der Risikoeinschätzung nicht ergeben. Ausfaii-ZKreditrisikoEintrittswahrscheinlichkeit: unwahrscheinlich; Intensität: mittel Ausfallrisiken ergeben sich aus der Möglichkeit, dass die Gegenpartei einer Transaktion ihren Verpflichtungen nicht nachkommt und dadurch ein finanzieller Schaden für den Konzern entsteht. Die auf der Aktivseite ausgewiesenen Beträge für finanzielle Vermögenswerte stellen das maximale Ausfallrisiko dar. Erkennbaren Ausfallrisiken wird durch die Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen. Das Ausfallrisiko der wesentlichen Kundinnen und Kunden wird als sehr niedrig eingeschätzt. Ein sehr hoher Anteil der Kundschaft sind wissenschaftliche Institutionen, die in der Regel grundfinanziert sind. Darüber hinaus handelt es sich um Projekte, die von staatlichen Instanzen zugesagt und entsprechend finanziert sind. Marktforschung ist je nach Sichtweise eines Unternehmens am Ende der allgemeinen Wertschöpfungskette angesiedelt. Neben Zahlungsausfall durch Insolvenz der Auftraggeberinnen und Auftraggeber besteht die Gefahr, dass Rechnungen nicht oder nicht vollständig oder mit erheblicher Verzögerung bezahlt werden, damit die Auftraggeberseite ihren eigenen Cashflow sichert. Insofern besteht auch für die Unternehmen des infas Konzerns, die primär Marktforschung anbieten, ein grundsätzlich erhöhtes Cashflow-Risiko in Form des Risikos von Nachfragerückgängen. Bezüglich der Kundinnen und Kunden, die unter Vertrag sind, wird allerdings i. W. ebenfalls von einem niedrigen Ausfallrisiko ausgegangen. Eine Veränderung zum Vorjahr hat sich in der Risikoeinschätzung nicht ergeben. ProjektrisikenEintrittswahrscheinlichkeit: eher wahrscheinlich; Intensität: niedrig Die einzelnen Projekte unterliegen Kostenkalkulationen. Trotzdem ist es möglich, dass es zu Kostenüberschreitungen kommt, wenn in der Kalkulation ein Fehler passiert ist oder im Laufe des Projekts eintretende Kostensteigerungen nicht weitergegeben werden können. Diesem Risiko wird durch ein enges Controlling der Projekte sowie Vorkalkulationen und mitlaufende Kalkulationen begegnet. Zusätzliche Anfragen durch Kundinnen und Kunden werden separat abgerechnet. 2024 hat sich dieses Risiko durch die schlechte wirtschaftliche Entwicklung, die gestiegene Inflation sowie den Fachkräftemangel erhöht. infas hat darauf mit einer Reihe von Prozessverbesserungen reagiert, um das Risiko weiterhin klein zu halten. Risiken der technologischen InfrastrukturEintrittswahrscheinlichkeit: wahrscheinlich; Intensität: hoch Die Projekte sind von einer funktionierenden technologischen Infrastruktur abhängig, die eine effiziente Bearbeitung ermöglicht und den Datenschutz sowie die Abwehr vor Cyberangriffen sicherstellt. Um dies zu gewährleisten, investiert der infas Konzern kontinuierlich in die Modernisierung der technologischen Sicherheitsstrukturen sowie in das für diesen Bereich verantwortliche Personal. In 2023 hat infas -bedingt durch das hohe Wachstum insgesamt sowie bei den Interviewerinnen und Interviewern - einiges investiert und Prozessverbesserungen implementiert. Das ist in 2024 intensiviert bzw. abgeschlossen worden, so dass diese Verbesserungen nachhaltig wirken, um das Risiko weiterhin möglichst klein zu halten. LiquiditätsrisikoEintrittswahrscheinlichkeit: unwahrscheinlich; Intensität: mittel Ein Liquiditätsrisiko kann sich aus der Kumulierung der übrigen Risiken, insbesondere durch ein erhöhtes Ausfallrisiko und ein geändertes Anzahlungsverhalten von Kundinnen und Kunden, ergeben. Treten mehrere negative Effekte gleichzeitig und in erheblichem Maße auf, kann sich das auch deutlich negativ auf die Liquidität des Konzerns auswirken. Allerdings konnte im Konzern durch die sehr erfolgreichen vergangenen Jahre ein enormes Liquiditätspolster aufgebaut werden, was sich bis heute für das kontinuierliche Wachstum der letzten Jahre bewährt hat. Ab 2025 werden Liquiditätsrisiken auch durch den neuen Hauptaktionär Ipsos begrenzt, so dass das Liquiditätsrisiko analog zum Vorjahr als gering eingeschätzt wird. Wettbewerbs- und InnovationsrisikoEintrittswahrscheinlichkeit: unwahrscheinlich; Intensität: hoch Am Markt sind diverse andere Gesellschaften tätig, die gleiche oder ähnliche Dienstleistungen anbieten wie der infas Konzern. Es besteht das Risiko, dass konkurrierende Dienstleistungsunternehmen in der Lage sein könnten, Projekte abzuwickeln, für die infas Gesellschaften ebenfalls Angebote abgegeben haben. Der infas Konzern stellt diesem Risiko sein professionelles und hoch qualifiziertes Personal sowie eine effiziente und professionelle Projektorganisation entgegen. Zudem profitiert der infas Konzern davon, dass Angebote das ganze Spektrum entlang der gesamten Wertschöpfungskette (Konzeption, Durchführung und Analyse) durch Konzerngesellschaften umfassen können. Auf Zukäufe von Teilleistungen ist der infas Konzern kaum angewiesen, was ein Wettbewerbsvorteil ist und eine hohe Qualität sicherstellt. Zudem investiert der infas Konzern in die Entwicklung von Innovationen, um im umkämpften Markt als innovativster und qualitativ hochwertigster Anbieter auftreten zu können. Insbesondere hinsichtlich der Innovationsfähigkeit erweist sich die Struktur des Konzerns - bestehend aus dem klassischen Institut in Kombination mit den Spezialanbietern CATI-LAB, PI Health, infas 360, infas LT und infas quo - als sehr vielversprechend. Der infas Konzern befasst sich ständig damit, die sich daraus ergebenden Synergieeffekte zu heben, um die eigene Innovationskraft zu maximieren. Ab 2025 werden diese durch die Synergieeffekte mit dem neuen Hauptaktionär Ipsos weiter ausgebaut. Insofern kann das Wettbewerbs- und Innovationsrisiko, wie im Vorjahr auch, als niedrig eingestuft werden. PersonalrisikenEintrittswahrscheinlichkeit: wahrscheinlich; Intensität: mittel Der Konzern ist der Auffassung, dass sein zukünftiger Erfolg insbesondere auf den Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitarbeitenden, der Geschäftsführungen und des Vorstands beruht. Der Verlust von unternehmenstragenden Personen und Schwierigkeiten, benötigtes Personal mit den erforderlichen Qualifikationen zu gewinnen oder zu halten, können sich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit des Konzerns auswirken. Aufgrund des Fachkräftemangels und des demografischen Wandels besteht das Risiko, dass nicht genügend hoch qualifiziertes Personal für die Weiterentwicklung des infas Konzerns gefunden werden kann. Zudem könnten (gute) Mitarbeitende abwandern. Diese Faktoren könnten die Leistungsfähigkeit erheblich schwächen und eine erforderliche Transformation, hin zu einem marktgerechteren Leistungsportfolio, erschweren. Dieses Risiko muss auch für den infas Konzern - bedingt durch die Entwicklungen am Arbeitsmarkt - als erhöht eingeschätzt werden, wobei nicht generell von einem Mangel an Fachkräften einer bestimmten Disziplin ausgegangen werden kann. Aktuell stellt immer noch die Rekrutierung von Interviewerinnen und Interviewern die größte Herausforderung dar, weil diese Tätigkeit am Arbeitsmarkt scheinbar an Attraktivität verliert. Insgesamt wird beobachtet, dass sich die Ansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an ihre Arbeitsbedingungen verändern, worauf infas als Arbeitgeber in weiten Teilen reagieren muss. Um den Personalrisiken zeitgerecht zu begegnen, haben die Leitungskräfte der Konzerngesellschaften den Markt der Fachkräfte sehr genau im Blick und passen ihre Rekrutierungsstrategien stetig an. Zum Jahresende, unter anderem durch die Übernahme durch Ipsos zeichneten sich mehrere Wechsel auf Vorstands- und Geschäftsführungsebene ab. Diese wurden rechtzeitig gut vorbereitet, so dass auf dieser Ebene Risiken deutlich reduziert werden konnten. Insgesamt werden die Personalrisiken insofern als moderat eingeschätzt. Risiken aus Gesetzesänderungen und der Rechtsprechung sowie politische RisikenEintrittswahrscheinlichkeit: unwahrscheinlich; Intensität: mittel Die Leitungskräfte der infas Gesellschaften informieren sich kontinuierlich über sich abzeichnende Gesetzesänderungen und nutzen dabei auch die Expertise ihrer Dienstleistungsgesellschaften wie z. B. Anwaltskanzlei oder Steuerberatung. Die wichtigsten, zu erwartenden Änderungen werden auch mit dem Aufsichtsrat diskutiert. Auf dem Gebiet der Berichterstattung, insbesondere für börsennotierte Gesellschaften, ist seit Jahren kontinuierlich ein Anstieg der Anforderungen zu beobachten, wobei die aktuell politisch diskutierten Vereinfachungsbestrebungen auf Entlastung hoffen lassen. Hinzu kommt, dass der neue Hauptaktionär Ipsos ein Delisting der infas Holding Aktiengesellschaft anstrebt, so dass auch damit eine abnehmende Regulierung für infas erwartet wird. Bis die einzelnen Entlastungen greifen hält sich der Vorstand informiert, schätzt das Risiko von infas betreffenden Änderungen aber sehr gering ein. Zusammenfassung und PrognoseWie dargestellt, gibt es weiterhin eine große Anzahl von Unwägbarkeiten, denen sich die infas Gesellschaften stellen müssen. Die Krise scheint zur Normalität zu werden. Der infas Konzern mit den fünf Tochtergesellschaften reagiert auf diese Herausforderungen mit Agilität, Wachsamkeit und strategischem Weitblick, sodass Wachstumsfelder weiter ausgebaut und gleichzeitig bestehende Strukturen erweitert und erneuert werden, um das Wachstum auf eine solide, nachhaltige Basis zu stellen. infas rechnet für 2025 mit einem Rückgang, weil aufgrund der Neuwahlen vorübergehend mit weniger Ausschreibungen seitens der öffentlichen Auftraggeber zu rechnen ist. Der Konzernumsatz wird voraussichtlich zwischen 54 und 60 Mio. € liegen. Es wird mit einer EBIT-Marge von um 3 % gerechnet. Damit ergibt sich 2025 voraussichtlich ein positiver Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit. Die Gesamtaussage des Vorstands gilt für den Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichts. Übernahmerelevante Angaben und ErläuterungenDurch das Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz besteht für börsennotierte Unternehmen nach §§ 289a und 315a HGB die Pflicht, Angaben über Kapitalzusammensetzung, Aktionärsrechte und deren Beschränkungen, Beteiligungsverhältnisse und die Organe der Gesellschaft zu machen, die übernahmerelevante Informationen darstellen. 1. Zusammensetzung des gezeichneten KapitalsDas Grundkapital der Gesellschaft zum 31.12.2024 beträgt 9.000.000,00 € und ist eingeteilt in 9.000.000 Inhaberaktien (Stückaktien). Verschiedene Aktiengattungen bestehen nicht. 2. Beschränkungen in Stimmrechten oder in der Übertragung von AktienDie Aktien sind nicht vinkuliert und können frei übertragen werden. Jede Aktie gewährt das gleiche Stimmrecht. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung der Aktien betreffen, sind der Gesellschaft nicht bekannt. Darüber hinaus sind der Gesellschaft keine Vereinbarungen zwischen Gesellschafterinnen und Gesellschaftern bekannt, die Beschränkungen in Stimmrechten und in der Übertragung von Aktien beinhalten. 3. Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital von über 10 %Zum 31.12.2024 sind an der Gesellschaft die Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, die PEN GmbH, die Döbert Holding GmbH & Co. KG und die Ipsos S.A. mit über 10 % zum Bilanzstichtag direkt oder indirekt beteiligt. Weitere Aktionärinnen und Aktionäre mit Anteilsbesitz über 10 % zum Bilanzstichtag sind der Gesellschaft nicht bekannt. 4. Inhaber von Aktien mit SonderrechtenDie Gesellschaft hat die Inhaberinnen und Inhaber von Aktien mit keinerlei Sonderrechten ausgestattet und hat auch keine Aktien herausgegeben, die Sonderrechte oder Kontrollbefugnisse verleihen. 5. Stimmrechtskontrolle für Arbeitnehmer-AktionäreEs bestehen keine Arbeitnehmerbeteiligungen am Kapital, bei denen die Kontrollrechte nicht unmittelbar ausgeübt werden. 6. Vorschriften über die Ernennung und Abberufung von VorstandsmitgliedernDie Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft werden gemäß § 84 AktG vom Aufsichtsrat bestellt und abberufen. Nach § 84 Abs. 4 AktG kann eine Abberufung während der Bestellzeit nur aus wichtigem Grund erfolgen. Nach § 9 Nr. 3 der Satzung entscheidet der Aufsichtsrat über Bestellung und Abberufung von Vorständen mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Gemäß §§ 5 und 6 der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Vorstandsmitglieder. Im Geschäftsjahr 2024 bestand der Vorstand aus zwei Personen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so ist es einzeln zur Vertretung der Gesellschaft befugt. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einer Prokuristin oder einem Prokuristen vertreten. Beiden Vorstandsmitgliedern wurden durch den Aufsichtsrat Einzelvertretungsmacht und die Befugnis erteilt, gleichzeitig Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft und als Vertreter Dritter abzuschließen. Sie sind von den Beschränkungen des § 181 BGB in den Grenzen des § 112 AktG befreit. Satzungsänderungen erfolgen nach § 179 Abs. 2 AktG in Verbindung mit § 17 Nr. 2 der Satzung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und insoweit abweichend von der gesetzlichen Regelung, die in § 179 Abs. 2 AktG eine Mehrheit vorsieht, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst, der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, wenn das Gesetz nicht zwingend eine andere Mehrheit vorschreibt. 7. Genehmigtes Kapital, eigene AktienSeit dem Beschluss der Hauptversammlung vom 16.07.2021 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 15.07.2026 einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt 4.500.000,00 € gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf die Inhaberin bzw. den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Seit dem Beschluss der Hauptversammlung vom 25.06.2024 ist die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 24.06.2029 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Einzelheiten der Ermächtigung ergeben sich aus dem unter Tagesordnungspunkt 8 im elektronischen Bundesanzeiger vom 16.05.2024 bekanntgemachten Beschlussvorschlag. 8. Vereinbarungen für den Fall eines KontrollwechselsDie Gesellschaft hat keine Vereinbarungen getroffen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen. 9. Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines ÜbernahmeangebotsDie Gesellschaft hat keine Entschädigungsvereinbarung mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmenden für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen. Erklärung zur UnternehmensführungDie nach § 289 f. HGB vorgeschriebene Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Internetseite der infas Holding AG unter www.infas-holding.de öffentlich zugänglich.
Bonn, den 22. April 2025 infas Holding Aktiengesellschaft Dr. Christoph Preuß, Vorstandsvorsitzender Dr. Isabell Nehmeyer-Srocke, Finanzvorstand Thomas Allerstorfer, Mitglied des Vorstands Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024Aktiva scrollen
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnungfür die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024scrollen
Konzern-Gesamtergebnisrechnungfür die Periode vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024scrollen
Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2024scrollen
Der Finanzmittelfonds beinhaltet nur die liquiden Mittel und stimmt mit den entsprechenden Bilanzposten überein. Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2024scrollen
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Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2024In den Berechnungen kann es durch mathematische Rundungen zu geringfügigen Abweichungen kommen, weil in den meisten Tabellen die Werte in T€ angegeben werden. Grundlagen und Methoden1 Allgemeine ErläuterungenDie infas Holding Aktiengesellschaft (auch: infas Holding AG, Holding) ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn (HRB 17379) eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist 53113 Bonn, Kurt-Schumacher-Straße 24. Der Vorstand der infas Holding AG hat den Konzernabschluss am 3. April 2025 aufgestellt und der Aufsichtsrat hat diesen gebilligt. Die infas Holding AG ist Mutterunternehmen eines Konzerns. Sie hält zum Bilanzstichtag 31.12.2024 direkte und indirekte Beteiligungen an fünf Unternehmen, die in der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung sowie in angrenzenden Bereichen tätig sind. Der Konzernabschluss der infas Holding AG wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Diese umfassen alle geltenden Standards und Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB) bzw. des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC). Der Konzernabschluss berücksichtigt alle bis zum 31.12.2024 verabschiedeten und verpflichtend in der EU anzuwendenden Bestimmungen der IFRS sowie die ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften. Der Jahresabschluss sowie der Konzernabschluss der infas Holding AG werden im Unternehmensregister veröffentlicht und kann über die Internetseite eingesehen werden. Das Geschäftsjahr der infas Holding AG und ihrer Tochterunternehmen ist das Kalenderjahr. Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, sind alle Beträge in Tausend Euro (T€) angegeben. Nach § 315e HGB i. V. m. Art. 4 der EU-IAS-Verordnung haben kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen ihren gemäß §§ 290-293 HGB aufzustellenden Konzernabschluss nach den Regelungen der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, zu erstellen. Die IFRS-Konzernrechnungslegungspflicht gemäß § 315e HGB setzt eine kapitalmarktorientierte Gesellschaft und damit den Handel im regulierten Markt voraus. Die infas Holding AG stellt verpflichtend einen Konzernabschluss nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, auf, da die Aktien der infas Holding AG am regulierten Markt (ISIN DE0006097108) in Deutschland notiert sind. 2 KonsolidierungskreisIn den Konzernabschluss werden alle Tochterunternehmen der infas Holding AG einbezogen. Die Erstkonsolidierung der mit Vertrag vom 05.07.2024 erworbenen Anteile der PI Health Solutions GmbH, Berlin erfolgte hilfsweise mit den zum 31. Dezember 2024 vorliegenden Bilanzwerten. Dies wird damit begründet, dass zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses kein Zwischenabschluss zum Erstkonsolidierungszeitpunkt erstellt wurde. Das Geschäftsfeld der PI Health Solutions GmbH umfasst die Vorbereitung, Planung, Organisation, sowie Durchführung und Dokumentation von Testungen im Rahmen von Studien im Gesundheitssektor, nebst Entwicklung von Softwaresystemen, Datenbanken, Ablaufschemata, Instrumenten und Prozessen für das Ablaufmanagement, das Datenmanagement, die Dokumentation und die Qualitätssicherung einschließlich der Vermarktung, diese Tätigkeiten werden für die Abwicklung bestimmter Aufträge des infas Konzerns benötigt. Die Anschaffungskosten für 75 % der Anteile und Stimmrechte an der Gesellschaft betrugen 600 T€. Eine Kaufpreisanpassung, abhängig von der Geschäftsentwicklung der erworbenen Gesellschaft ist nicht vorgesehen. Es ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vergleichbarkeit der Gewinn- und Verlustrechnung im Konzernabschluss mit dem Vorjahr, da sich der Geschäftsbetrieb der PI Health im Aufbau befindet und im Abschluss für das Geschäftsjahr 2024 nur wenige Transaktionen mit geringfügigen Werten abgebildet sind. Die beizulegenden Zeitwerte des immateriellen Vermögenswerts der erworbenen Tochtergesellschaft entspricht dem Bruttobetrag in Höhe von 59 T€. Es wurden Zahlungsmittel von 1 T€ übernommen. Es wurden Schulden in Höhe von 33 T€ übernommen. Auf nicht kontrollierende Gesellschafter entfällt ein Betrag von 7 T€. Im Geschäftsjahr 2024 hat die PI Health sonstige Erträge von 101 T€ und ein Jahresüberschuss in Höhe von 27 T€ erwirtschaftet. Die erworbenen Zahlungsmittel sind gemäß IAS 7.42 in der Kapitalflussrechnung ausgewiesen. Aufgrund eingeschränkter Managementressourcen im zweiten Halbjahr 2024 wurde bisher keine detaillierte "purchase price allocation" (PPA) durchgeführt, sondern die Anschaffungskosten den bestehenden Vermögenswerten und Schulden der PI Health Solutions GmbH zugeordnet. Der die Summe des Reinvermögens übersteigende Betrag wurde zunächst vollständig dem Geschäfts- und Firmenwert zugeordnet, der sich zum 31. Dezember 2024 auf einen vorläufigen Wert von 599 T€ beläuft. Eine Allokation des Geschäfts- oder Firmenwerts auf zahlungsgenerierende Einheiten zum Stichtag ist noch nicht vorgenommen worden. In der Konzern-Segmentberichterstattung wird die PI Health Solutions GmbH gemeinsam mit der CATI-LAB GmbH ausgewiesen, da beide Gesellschaften auf dem Gebiet der Datenerhebung arbeiten. Folgende Tochtergesellschaften werden in den Konzernabschluss vollkonsolidiert einbezogen: scrollen
Im Geschäftsjahr wurde der von der infas 360 GmbH gehaltene Anteil i. H. v. 33,33 % an der im August 2016 mit einem Stammkapital i. H. v. 30 T€ gegründeten BNS - Business Network Solutions GmbH, Bonn, veräußert. Die Gesellschaft wurde als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode bilanziert. Aus der Entkonsolidierung der Gesellschaft entstand ein Entkonsolidierungsverlust in Höhe von 4 T€. Aus der Veräußerung ergab sich ein Zahlungsmittelzufluss i. H. v. 22 T€. Die oben genannten Unternehmen werden nach IFRS 10 in den Konzernabschluss aufgrund der Beherrschung durch die Muttergesellschaft, infas Holding AG, einbezogen. Die infas Holding AG erlangt die Beherrschung, wenn sie eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus ihrem Engagement bei den Beteiligungsunternehmen hat und sie ihre Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen. Insbesondere beherrscht der Konzern ein Beteiligungsunternehmen, wenn er die folgenden Eigenschaften besitzt: scrollen
Die infas Holding AG nimmt eine Neubeurteilung vor, ob sie ein Beteiligungsunternehmen beherrscht oder nicht, wenn Tatsachen und Umstände darauf hinweisen, dass sich eines oder mehrere der oben genannten drei Kriterien verändert haben. Die Konsolidierung erfolgt ab dem Zeitpunkt, an dem die infas Holding AG die Möglichkeit der Beherrschung hat. Endet diese Möglichkeit, scheiden die entsprechenden Gesellschaften aus dem Konsolidierungskreis aus. 3 Allgemeine KonsolidierungsgrundsätzeGegenstand des Konzernabschlusses sind die infas Holding AG und deren Tochterunternehmen. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem Fair Value der hingegebenen Vermögenswerte, ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren Fair Values zum Transaktionszeitpunkt bewertet, unabhängig vom Umfang der Anteile ohne beherrschenden Einfluss. Der Überschuss der an den Verkäufer übertragenen Gegenleistung über den Anteil des Konzerns am zum Fair Value bewerteten erworbenen Nettovermögen wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Änderungen der Beteiligungsquoten des Konzerns an Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert. Die Buchwerte der vom Konzern gehaltenen Anteile und der Anteile anderer Gesellschafter werden so angepasst, dass sie die Änderungen der am Tochterunternehmen bestehenden Anteilsquoten widerspiegeln. Jede Differenz zwischen dem Betrag, um den die Anteile anderer Gesellschafter angepasst werden, und dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten oder erhaltenen Gegenleistung wird unmittelbar im Eigenkapital erfasst und den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zugeordnet. Die Auswirkungen konzerninterner Geschäftsvorfälle werden eliminiert. Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden im Rahmen der Schuldenkonsolidierung gegeneinander aufgerechnet. Zwischengewinne und -verluste aus dem Liefer- und Leistungsverkehr der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden eliminiert. Konzerninterne Erträge werden mit den korrespondierenden Aufwendungen im Rahmen der Aufwands- und Ertragseliminierung verrechnet. Auf temporäre Unterschiede aus den o. g. Konsolidierungsmaßnahmen werden die nach IAS 12 erforderlichen Steuerabgrenzungen vorgenommen. Unternehmen, bei denen die infas Holding AG einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik ausüben kann, werden als assoziierte Unternehmen nach der Equity-Methode bilanziert. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung von assoziierten Unternehmen wird die Beteiligung zu Anschaffungskosten angesetzt. Ein positiver Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten der erworbenen Anteile und dem anteiligen, zum Erwerbszeitpunkt mit dem beizulegenden Zeitwert bewerteten erworbenen Vermögen stellt einen Geschäfts- oder Firmenwert dar, der im fortgeschriebenen At-Equity-Ansatz enthalten ist und insoweit auch dem Impairment-Verfahren unterliegt. Falls das im Zuge einer Kaufpreisallo kation neu bewertete, auf den Konzern entfallende Eigenkapital die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile übersteigt, wird die Differenz durch eine sofortige erfolgswirksame Verbuchung im Jahr des Erwerbs erfasst. In den Folgeperioden wird der Buchwert um die auf den Konzern entfallenden Veränderungen des Eigenkapitals fortgeschrieben. Auf den Konzern entfallende anteilige Verluste, die die Gesamtinvestition in das assoziierte Unternehmen, bestehend aus fortgeschriebenem At-Equity-Ansatz sowie anderen langfristigen Forderungen, übersteigen, werden nicht berücksichtigt. Ein Werthaltigkeitstest wird durchgeführt, sofern Hinweise auf eine Wertminderung des Beteiligungsansatzes vorliegen. Zum 31. Dezember 2024 wurden keine at equity zu bilanzierenden Gesellschaften mehr gehalten. 4 Ermessensspielräume und SchätzungenIm Konzernabschluss müssen in einem bestimmten Umfang Einschätzungen vorgenommen und Ermessensentscheidungen getroffen werden, die sich auf die Höhe und den Ausweis bilanzierter Vermögenswerte und Schulden, die Erträge und Aufwendungen sowie die Eventualverbindlichkeiten und -forderungen auswirken. Schätzungen und Beurteilungen werden laufend überprüft und basieren auf Erfahrungswerten der Vergangenheit und anderen Faktoren, einschließlich Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse. Die tatsächlich eintretenden Werte können von den Schätzungen abweichen. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind in Tz 6 erläutert. Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen betreffen die folgenden Fälle: Die Nutzungsdauer von Sachanlagevermögen und immateriellen Vermögenswerten stützt sich auf Erfahrungswerte der Vergangenheit und Annahmen seitens der Unternehmensführung. Die Prüfung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten basiert auf Annahmen. Vermögenswerte wurden, wenn Gründe für eine erforderliche Wertminderung ersichtlich waren, wertberichtigt. Die Beurteilung von Leasingverhältnissen erfordert die Einschätzung der Laufzeit des Leasingverhältnisses. Hierzu werden sämtliche Umstände berücksichtigt, die dem Konzern bekannt sind. Optionen in Bezug auf die mögliche Verlängerung eines Leasingverhältnisses werden nur dann Bestandteil der Laufzeit, wenn für den infas Konzern hinreichende Sicherheit in Bezug auf die Ausübung der Option gegeben ist. Zudem wird der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz verwendet, falls dieser verlässlich bestimmt werden kann. Sofern dieser nicht ohne Weiteres ermittelt werden kann, wird der Grenzfremdkapitalzinssatz (incremental borrowing rate) geschätzt. Die Schätzungen über die Höhe und den Ansatz von Rückstellungen werden von der Unternehmensführung aufgrund von anerkannten Verfahren oder Erfahrungswerten getroffen. Zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen bedient sich die infas Holding AG statistischer bzw. versicherungsmathematischer Berechnungen, um Auswirkungen künftiger Entwicklungen auf die Aufwendungen und Verpflichtungen abzuschätzen. Diese Berechnungen beruhen auf Annahmen über den Abzinsungssatz und über die Gehalts- und Rentensteigerungsraten. Diese Annahmen beruhen auf den am Bilanzstichtag herrschenden Verhältnissen und Einschätzungen bzw. auf den dann geltenden Marktbedingungen. Unternehmenserwerbe erfordern Schätzungen hinsichtlich des Fair Values der erworbenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden. Geschäfts- oder Firmenwerte werden für Zwecke des Werthaltigkeitstests zum Erwerbszeitpunkt zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet. Gemäß IAS 36.96 ist für diese zahlungsgenerierenden Einheiten mindestens einmal jährlich ein Werthaltigkeitstest durchzuführen. Zur Beurteilung der Werthaltigkeit wird der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit dem erzielbaren Betrag verglichen. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Der Konzern ermittelt den erzielbaren Betrag grundsätzlich als Nutzungswert und damit als Barwert der zukünftigen Cashflows der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die zukünftigen Cashflows basieren auf den Planungsrechnungen des Managements. Bei der Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern ist eine wesentliche Ermessensausübung des Managements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens erforderlich. Angesichts des langfristigen Charakters und der Komplexität bestehender vertraglicher Vereinbarungen ist es möglich, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den getroffenen Annahmen bzw. künftigen Änderungen solcher Annahmen abweichen und deshalb in Zukunft Anpassungen des bereits erfassten Steuerertrags und Steueraufwands erfordern. Weitere Details zu Steuern werden in Tz 27 erläutert. Weitere Erläuterungen über getroffene Annahmen und Schätzungen erfolgen bei den Angaben zu den einzelnen Abschlussposten. Sämtliche Annahmen und Schätzungen basieren auf den Verhältnissen und Beurteilungen am Bilanzstichtag. Bei der Einschätzung der künftigen Geschäftsentwicklung wurde außerdem das zu diesem Zeitpunkt als realistisch unterstellte wirtschaftliche Umfeld in den Branchen und Regionen, in denen der Konzern tätig ist, berücksichtigt. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses ist nicht von einer wesentlichen Änderung der zugrunde gelegten Annahmen und Schätzungen auszugehen. 5 Auswirkung neuer RechnungslegungsgrundsätzeFolgende neue bzw. geänderte Standards und Interpretationen wurden im Geschäftsjahr 2024 erstmals angewendet. Der aufgestellte Konzernabschluss der infas Holding AG entspricht damit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind. scrollen
Das IASB und das IFRS IC haben nachfolgend aufgelistete Standards und Interpretationen veröffentlicht, die im Geschäftsjahr 2024 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Diese Standards und Interpretationen wurden von der EU bislang nicht übernommen und werden von der infas Holding AG nicht angewendet. scrollen
Das IASB und das IFRS IC haben bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Konzernabschlusses nachfolgend aufgelistete Standards und Interpretationen veröffentlicht, die bereits im Rahmen des Komitologieverfahrens in das EU-Recht übernommen wurden, aber im Geschäftsjahr 2024 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Die infas Holding AG wendet diese Standards und Interpretationen nicht vorzeitig an. scrollen
Eine vorläufige Analyse der neuen Regelungen durch den Konzern hat ergeben, dass kein wesentlicher Anpassungsbedarf bei der erstmaligen Anwendung anfallen wird. 6 Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeErworbene Geschäfts- oder Firmenwerte werden als Vermögenswert erfasst und mindestens jährlich auf Werthaltigkeit überprüft. Eine Wertminderung wird sofort als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und in den Folgeperioden nicht wieder wertaufgeholt. Gemäß IAS 36.10 tritt unter anderem bei Geschäfts- oder Firmenwerten an die Stelle von planmäßigen Abschreibungen eine regelmäßige, mindestens jährlich durchzuführende Werthaltigkeitsprüfung (Impairment-Test). Die Werthaltigkeitsprüfung eines Geschäfts- oder Firmenwerts wird auf Ebene einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (CGU) oder Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten vorgenommen. Die Werthaltigkeitsprüfung basiert auf der Ermittlung des erzielbaren Betrags. Dieser ergibt sich aus dem höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Übersteigt der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit deren erzielbaren Betrag, liegt ein Wertminderungsbedarf vor. Im Fall von Wertberichtigungen im Zusammenhang mit CGU, die einen Geschäfts- oder Firmenwert enthalten, werden zunächst die Geschäfts- oder Firmenwerte reduziert. Übersteigt der Wertberichtigungsbedarf den Buchwert des Firmenwerts, wird die Differenz in der Regel proportional auf die verbleibenden langfristigen Vermögenswerte der CGU verteilt. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte (Entwicklungskosten) werden mit den direkt zurechenbaren Herstellungskosten aktiviert, soweit eine eindeutige Aufwandszuordnung möglich ist. Weiterhin muss sowohl die technische Realisierbarkeit als auch die Vermarktung oder die interne Nutzung der Produkte sichergestellt sein (IAS 38). Es muss die Absicht bestehen, den Vermögenswert mit hierfür zur Verfügung stehenden Ressourcen fertigzustellen. Die Entwicklungstätigkeit muss ferner mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu künftigem wirtschaftlichem Nutzen führen. Die planmäßige Abschreibung erfolgt auf Grundlage einer geplanten Nutzungsdauer von 5 bis 10 Jahren. Forschungskosten sind gemäß IAS 38 nicht aktivierungsfähig und wurden nicht aktiviert. Andere erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Als Nutzungsdauer werden 3 bis 5 Jahre zugrunde gelegt. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer liegen nicht vor. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen und ggf. Wertminderungen, angesetzt. Instandhaltungskosten werden sofort als Aufwand verrechnet. Die Abschreibungen werden beim beweglichen Anlagevermögen im Allgemeinen linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer über einen Zeitraum von 1 bis 13 Jahren vorgenommen. Es wird jährlich überprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert ist. Wenn ein solcher Anhaltspunkt vorliegt, ist der erzielbare Betrag des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zu bestimmen. Eventuelle Wertminderungen werden durch den Vergleich des Buchwerts mit dem erzielbaren Betrag ermittelt. Können einzelnen Vermögenswerten keine eigenen, von anderen Vermögenswerten unabhängig generierten künftigen Finanzmittelzuflüsse zugeordnet werden, ist die Werthaltigkeit auf Basis der übergeordneten zahlungsmittelgenerierenden Einheit von Vermögenswerten zu untersuchen. Aktivierungspflichtige Fremdkapitalzinsen waren nicht gegeben. Die infas Gruppe erfasst grundsätzlich sämtliche Leasingverhältnisse in der Konzernbilanz. Die unter den langfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen im infas Konzern grundsätzlich linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses. Die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts ermitteln sich grundsätzlich als Barwert sämtlicher zukünftiger Leasingzahlungen. Die Anschaffungskosten werden um Zahlungen erhöht, die für den Abschluss des Leasingvertrags angefallen sind, die für die Installation des geleasten Vermögenswerts aufgewendet wurden und die ggf. für einen künftigen Rückbau notwendig werden. Anreizzahlungen der Leasinggeberin bzw. des Leasinggebers, die bereits zugeflossen sind, verringern die Anschaffungskosten. Der erstmalige Ansatz der Leasingverbindlichkeiten bestimmt sich als Barwert der zu leistenden Leasingzahlungen, reduziert um künftige Anreizzahlungen der Leasinggeberin bzw. des Leasinggebers. In der Folgebewertung wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeit aufgezinst und erfolgsneutral um die geleisteten Leasingzahlungen vermindert. Der Zahlungsstrom wird in einen Zins- und einen Tilgungsanteil zerlegt und in den entsprechenden Positionen des Konzernabschlusses erfasst. Die Abschreibung des Nutzungsrechts ist den Abschreibungen zugeordnet. Der Aufwand aus der Aufzinsung der Leasingverbindlichkeit wird in den Zinsaufwendungen ausgewiesen. Die infas Gruppe hält finanzielle Vermögenswerte vor allem in Form von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerten und Zahlungsmitteln in Form von Bankguthaben und Kassenbeständen. In geringem Umfang werden Genossenschaftsanteile und sonstige vertragliche Forderungen gehalten. Mit Ausnahme der Genossenschaftsanteile werden alle finanziellen Vermögenswerte derzeit in die Kategorie "Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten" eingestuft, da für diese vertraglich definierte Zahlungszeitpunkte und Zahlungsströme festgelegt werden und die Absicht besteht, diese entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen zu vereinnahmen. Die Genossenschaftsanteile werden ebenfalls zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, die i. W. ihrem Fair Value entsprechen. Die infas Gruppe hält insbesondere keine zu Handelszwecken gehaltenen und keine derivativen Finanzinstrumente. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden beim erstmaligen Ansatz zum Zeitpunkt des Entstehens der Forderung zu ihrem Transaktionspreis gemäß IFRS 15 angesetzt. Alle übrigen finanziellen Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zum Fair Value bilanziert. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Finanzinstrumente werden erfasst, sobald die infas Holding AG oder ihre Tochtergesellschaften Vertragspartei und zur Leistung oder Gegenleistung berechtigt oder verpflichtet werden. Als finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten erfasste Finanzinstrumente werden saldiert, wenn bezüglich der Beträge zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Aufrechnungsrecht besteht und beabsichtigt wird, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen. Finanzielle Verbindlichkeiten werden vorwiegend in Form von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten sowie Leasingverbindlichkeiten gehalten. Die infas Gruppe bewertet die finanziellen Verbindlichkeiten bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert. Die Folgebilanzierung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Ausbuchung der finanziellen Verbindlichkeit erfolgt, sobald die Verbindlichkeit getilgt ist. Bestehen an der Einbringbarkeit von Forderungen und Vertragsvermögenswerten Zweifel, werden diese mit dem niedrigeren realisierbaren Betrag angesetzt, indem eine entsprechende Einzelwertberichtigung gebildet wird. Der Konzern ermittelt zumindest an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte vorliegen, die auf eine Wertminderung der finanziellen Vermögenswerte schließen lassen. Wertberichtigungen werden bezogen auf den Einzelsachverhalt ermittelt und angesetzt (vgl. Tz 12); dabei wird darauf abgestellt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit der Mittelrückflüsse ist. Anhand historischer Daten werden Ausfallwahrscheinlichkeiten ermittelt, die als pauschaler Prozentsatz abhängig von der Dauer der Überfälligkeit der Vermögenswerte in einer Wertberichtigungstabelle für Forderungen aus Lieferung und Leistung erfasst werden. Die pauschalen Prozentsätze werden anhand aktueller Informationen und Erwartungen angepasst. Vertragsvermögenswerte werden entsprechend dem Projektfortschritt, abzüglich bereits erfolgter Teilabrechnungen, angesetzt, soweit hieraus ein aktivischer Saldo besteht. Die Bewertung der laufenden Projekte zum Bilanzstichtag erfolgt nach einer inputbasierten Methode gemäß IFRS 15.B18. Der Konzern ermittelt für die Bewertung zum Bilanzstichtag die erwarteten Auftragserlöse, die Wahrscheinlichkeit, dass der wirtschaftliche Nutzen zufließt, die bis zur Fertigstellung des Projekts noch anfallenden Kosten, den Fertigstellungsgrad zum Bilanzstichtag sowie die Zuordnung und Bewertung der dem jeweiligen Projekt zurechenbaren Auftragskosten. Sofern auf Projektbasis Teilabrechnungen den Gegenwert des Leistungsfortschritts übersteigen und ein passivischer Saldo besteht, wird eine Vertragsverbindlichkeit angesetzt. Kurzfristige nichtfinanzielle Vermögenswerte betreffen i. W. nicht vertragliche Forderungen und abgegrenzte Zahlungen. Der Ansatz der kurzfristigen nichtfinanziellen Vermögenswerte erfolgt zu Anschaffungskosten. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten, ggf. unter Berücksichtigung angemessener Wertberichtigungen. Die Verpflichtung aus unmittelbaren Pensionszusagen (leistungsorientiertes System zur betrieblichen Altersversorgung) wird nach dem in IAS 19 vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung zukünftiger Entgelt- und Rentenanpassungen errechnet. Der Dienstzeitaufwand für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wird als Aufwand innerhalb des betrieblichen Ergebnisses ausgewiesen. Der im Netto-Pensionsaufwand enthaltene Zinsaufwand und die Erträge aus dem Planvermögen werden im Finanzergebnis der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Planvermögen, das angelegt ist, um leistungsbasierte Pensionszusagen zu decken, wird mit den beizulegenden Zeitwerten bewertet und mit den entsprechenden Verpflichtungen verrechnet. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Pensionsrückstellungen werden bei Auftreten erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst. Aktive latente Steuern aus Verlusten im sonstigen Ergebnis werden entsprechend im sonstigen Ergebnis berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung hat, diese Verpflichtung wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen führen wird und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Die Rückstellungshöhe entspricht der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrags zum Bilanzstichtag, wobei erwartete Erstattungen Dritter nicht saldiert, sondern als separater Vermögenswert angesetzt werden, sofern die Realisierung so gut wie sicher ist. Ist der Zinseffekt wesentlich, wird die Rückstellung mit dem Marktzins abgezinst. Rückstellungen für drohende Verluste aus belastenden Verträgen werden gebildet, wenn der aus dem Vertrag resultierende erwartete wirtschaftliche Nutzen geringer ist als die zur Vertragserfüllung unvermeidlichen Kosten. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres werden - unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung - berücksichtigt, wenn sie realisiert sind. Zeitraumbezogene Aufwendungen und Erträge werden nur berücksichtigt, soweit sie auf das Geschäftsjahr entfallen. Die Leistungsverpflichtungen aus Kundenverträgen werden i. W. zeitraumbezogen erbracht. Dies betrifft insbesondere die Projektverträge. Erträge werden im Konzern dann erfasst, wenn Vermögenswerte übertragen wurden oder eine Dienstleistung erbracht ist. Die Methode der Umsatzrealisierung bestimmt sich maßgeblich nach IFRS 15.35. Die Bewertung erfolgt insbesondere über selbst erstellte Controllinginstrumente. Die in diese Berechnung einzubeziehenden Kosten bestehen aus allen direkten Kosten und anteiligen indirekten Kosten. Die Umsatzerlöse werden überwiegend zeitraumbezogen über den Projektfortschritt realisiert. In diesem Zusammenhang wird für jedes Projekt der Leistungsfortschritt auf Basis der inputbasierten Cost-to-Cost-Methode ermittelt, indem die zum Bilanzstichtag angefallenen Kosten den über den Gesamtprojektverlauf erwarteten Kosten gegenübergestellt werden. Die erwarteten Projektkosten basieren auf Schätzungen, die sich im Laufe des Projekts noch ändern können. Erlöse werden nur dann erfasst, wenn der Leistungsfortschritt verlässlich geschätzt werden kann. Dies ist bei infas in der Regel dann der Fall, wenn ein bestimmter Meilenstein im Rahmen der Projektabwicklung erreicht wurde. Ein erwarteter Verlust aus einem Vertrag wird sofort als Aufwand erfasst. Ein geringer Teil der Umsatzerlöse, insbesondere in der Marktforschung, wird zu einem bestimmten Zeitpunkt realisiert. Dies ist dann der Fall, wenn die Ergebnisse an den Kunden übergeben werden. Ein weiterer Teil der Umsatzerlöse resultiert aus der Bereitstellung von Lizenzen. In diesem Fall erfolgt die Umsatzrealisierung mit Übertragung der Lizenz bzw. mit dem Beginn des Lizenzzeitraumes. Rechnungen werden gemäß den vertraglichen Bedingungen ausgestellt. In der Regel sehen die Zahlungsbedingungen eine Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung vor. In der Bilanz erfolgt der Ausweis unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten und erhaltenen Anzahlungen entweder als Aktivposten unter der Bezeichnung "vertragliche Vermögenswerte" oder als Passivposten unter der Bezeichnung "vertragliche Verbindlichkeiten", falls der Betrag der erhaltenen Anzahlungen die angefallenen Auftragskosten übersteigt. Von einer Berücksichtigung des Zeitwerts des Geldes wurde abgesehen, da bei Vertragsbeginn in der Regel erwartet wird, dass der Zeitraum zwischen Erfüllung der Leistungsverpflichtung und Zahlung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Die übrigen Erlöse realisiert der Konzern zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag wurden gemäß IAS 12 (Income Taxes) erfasst. Aktive und passive latente Steuern werden bilanzorientiert abgegrenzt. Berücksichtigt werden latente Steuern für körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Verlustvorträge und die steuerlichen Auswirkungen, die sich aus temporären Unterschieden zwischen IFRS- und steuerrechtlichen Bilanzansätzen von Vermögenswerten bzw. Schulden ergeben und die sich in künftigen Wirtschaftsjahren umkehren werden. Sie werden anhand der Steuersätze und -vorschriften ermittelt, die auf Basis der Gesetzeslage zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Auflösung der Unterschiede gelten werden. Mit dem Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags zwischen der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH und der infas Holding AG wurde im Jahr 2013 eine ertragsteuerliche Organschaft gegründet und die Möglichkeit geschaffen, die steuerlichen Verlustvorträge der infas Holding AG zu nutzen. Steuerlich wird bei Vorliegen einer Organschaft nach § 14 Abs. 1 S. 2 KStG das Einkommen der Organgesellschaft vor Berücksichtigung des an den Organträger abgeführten Gewinns ermittelt und dem Organträger zugerechnet. Die Verrechnung mit Verlustvorträgen ist allerdings jährlich auf die Höhe von 1,0 Mio. € begrenzt. Der 1,0 Mio. € übersteigende Betrag kann zu 60 % mit den Verlustvorträgen verrechnet werden (§ 10a Abs. 1 GewStG, § 10d Abs. 2 EStG). Der Ansatz aktiver latenter Steuern erfolgt, wenn es wahrscheinlich ist, dass zukünftig ausreichend zu versteuerndes Ergebnis verfügbar ist. Zur Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der künftigen Nutzbarkeit von aktiven latenten Steuern werden entsprechende Steuerplanungen auf Ebene der jeweiligen Tochtergesellschaft angefertigt. Der betrachtete Planungszeitraum beträgt im Regelfall 5 Jahre. Der Konzern beurteilt zu jedem Abschlussstichtag nicht bilanzierte latente Steueransprüche erneut. Ein bislang nicht bilanzierter latenter Steueranspruch wird in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruches gestatten wird. Erläuterungen zur Konzern-BilanzDie Bilanz ist nach Fristigkeit gegliedert, Vermögenswerte und Schulden sind in langfristig und - bei Fälligkeit über einem Jahr - kurzfristig aufgegliedert. 7 Immaterielle Vermögenswerte, Geschäfts- oder FirmenwertDer Konzern verfügt nur über einzeln erworbene sowie selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte sowie Geschäfts- oder Firmenwerte, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworben wurden. Die erworbenen immateriellen Vermögenswerte umfassen Software, Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte, Kundenstämme und Geschäfts- oder Firmenwerte. Software, Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und der Kundenstamm werden über ihre begrenzte voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben, die 3 bis 5 Jahre beträgt. Die aktivierten Entwicklungskosten betreffen selbst erstellte Software und selbst erstellte Datenbanken, die auf Grundlage einer geplanten Nutzungsdauer von 5 bis 10 Jahren abgeschrieben werden. Den Regelungen des IFRS 3 i. V. m. IAS 36 folgend hat die infas Holding AG ihre zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zum Zweck der Ermittlung eventueller Wertminderungen von Firmenwerten entsprechend der internen Berichterstattung festgelegt. Zur Prüfung der Werthaltigkeit wurde der jährliche Impairment-Test nach IAS 36 für zahlungsmittelgenerierende Einheiten, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, durchgeführt. Darüber hinaus werden Geschäfts- oder Firmenwerte überprüft, wenn Sachverhalte oder Gründe vorliegen, die auf eine Minderung der Buchwerte schließen lassen. Wertminderung auf FirmenwerteUnter dem Posten Geschäfts- oder Firmenwert ist zum 31.12.2024 der Geschäftswert der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH (Buchwert wie im Vorjahr 167 T€) ausgewiesen, der als nicht signifikant eingestuft wird. Der Geschäfts- oder Firmenwert, der durch den Erwerb der Anteile der infas LT GmbH entstanden und aufgrund der Verschmelzung auf die infas 360 GmbH nun dieser Zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet ist, beläuft sich zum 31.12.2024 auf einen Buchwert von 1.223 T€. Für die Geschäfts- oder Firmenwerte wurde als erzielbarer Ertrag der jeweilige Nutzungswert auf Grundlage einer Cashflow-Planung (5-Jahres-Detailplanung sowie Fortschreibung unter Berücksichtigung des erwarteten Wachstums) ermittelt, die die Erfahrung der Vergangenheit berücksichtigt und eine stetige Geschäftsentwicklung und einen Kapitalisierungszinssatz von 10,18 % vor Steuern (Vorjahr 10,72 %) annimmt. Der zur Diskontierung verwendete Kapitalisierungszinssatz basiert auf einem risikofreien Zinssatz von 2,50 % sowie auf einer Marktrisikoprämie, die aus einer Bandbreite von 6,0 bis 8,0 % mit 7,5 % berechnet wurde. Der Beta-Faktor wurde mit 0,67 angesetzt. Ein Wachstumsabschlag zur Extrapolation des letzten Planjahres erfolgte i. H. v. 1,0 %. Es ergab sich kein Wertminderungsbedarf. Ab einem zur Diskontierung genutzten Kapitalisierungszinssatz von 31,87 % (vor Steuern) ergäben sich Auswirkungen auf den Geschäfts- und Firmenwert. Ab einem zur Diskontierung genutzten Kapitalisierungszinssatz von 47,79 % (vor Steuern) wäre der Geschäfts- und Firmenwert vollständig wertberichtigt. 8 SachanlagenDie Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und des Sachanlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagespiegel. scrollen
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9 Langfristig gehaltene FinanzinstrumenteIm Geschäftsjahr werden als langfristig gehaltenes Finanzinstrument Anteile an einer deutschen Genossenschaft zu Anschaffungskosten von 100 T€ bilanziert. Diese wurden in 2023 erworben. 10 Anteile an at equity bilanzierten UnternehmenIm Geschäftsjahr wurde der von der infas 360 GmbH gehaltene Anteil i. H. v. 33,33 % an der im August 2016 mit einem Stammkapital i. H. v. 30 T€ gegründeten BNS - Business Network Solutions GmbH, Bonn, veräußert. Die Gesellschaft wurde als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode bilanziert. Aus der Entkonsolidierung der Gesellschaft entstand ein Entkonsolidierungsverlust in Höhe von 4 T€. Aus der Veräußerung ergab sich ein Zahlungsmittelzufluss i. H. v. 22 T€. 11 Übrige langfristige VermögenswerteDie sonstigen Vermögenswerte i. H. v. 40 T€ (Vorjahr 40 T€) beinhalten wie im Vorjahr Kautionen, die für verschiedene Mietverhältnisse geleistet wurden. 12 Kurzfristige Vermögenswertescrollen
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und den sonstigen Vermögenswerten handelt es sich wie im Vorjahr um kurzfristig fällige Vermögenswerte, in denen überfällige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i. H. v. 264 T€ (Vorjahr 23 T€) enthalten sind. Insgesamt erfolgten Wertberichtigungen i. H. v. 11 T€ (Vorjahr 106 T€). Weiterer Wertberichtigungsbedarf besteht nicht. Die vertraglichen Vermögenswerte beziehen sich auf laufende Projekte. Die Salden dieses Postens schwanken in Abhängigkeit der zum jeweiligen Stichtag laufenden Projekte sowie der unterschiedlichen vereinbarten Zahlungspläne (vgl. Tz 6, dort: Umsatzerlöse). Die sonstigen nichtfinanziellen Vermögenswerte enthalten im wesentlichen abgegrenzte Zahlungen, die die infas Gruppe im Geschäftsjahr 2024 vorgenommen hat, während die gegenüberstehenden Leistungen erst im Geschäftsjahr 2025 in Anspruch genommen werden, i. H. v. 354 T€ (Vorjahr 355 T€). Des Weiteren beinhaltete diese Position geleistete Anzahlungen in Höhe von 981 T€ (Vorjahr 295 T€). Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte i. H. v. 75 T€ (Vorjahr 73 T€) umfassen Mietkautionen und sonstige Forderungen. Bei den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten i. H. v. 25.050 T€ (Vorjahr 33.011 T€) handelt es sich wie im Vorjahr um Kassenbestände, Kontokorrentguthaben und um Geldmarktanlagen, die mit Zinssätzen zwischen 1,25 % bis 3,20 % verzinst wurden. Die liquiden Mittel bilden den Finanzmittelfonds der Kapitalflussrechnung. Es liegen keine Verfügungsbeschränkungen vor. 13 Eigenkapitalscrollen
Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) ist voll eingezahlt und beträgt 9.000.000,00 €, eingeteilt in 9.000.000 Inhaberaktien (nennwertlose Stückaktien). Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.07.2021 ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15.07.2026 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 4.500.000,00 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Bis zum Bilanzstichtag wurde hiervon kein Gebrauch gemacht. Nach dem Erwerb von weiteren 15 % der Geschäftsanteile an der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH im Geschäftsjahr 2013 ist die infas Holding AG zu 100 % an dieser Tochtergesellschaft beteiligt. Der Kaufpreis für diese Anteile zuzüglich der Anschaffungsnebenkosten i. H. v. 4.040 T€ wurde mit dem Buchwert der Anteile ohne beherrschenden Einfluss i. H. v. 38 T€ verrechnet und unmittelbar im Eigenkapital erfasst. Das kumulierte sonstige Konzernergebnis berücksichtigt die erfolgsneutrale Veränderung des versicherungsmathematischen Gewinns der Rückstellungen für Pensionen i. H. v. 133 T€ (Vorjahr Verlust 663 T€). Latente Steuern hierauf wurden erfolgsneutral i. H. v. -44 T€ (Vorjahr 219 T€) berücksichtigt. Die nicht beherrschenden Anteile ergeben sich aus der Erstkonsolidierung der PI Health Solutions GmbH. Die Konzernmuttergesellschaft hat mit Vertrag vom 05.07.2024 75 % der Anteile der PI Health Solutions GmbH, Berlin erworben. Die in der Position ausgewiesenen nicht beherrschenden Anteile umfassen anteilige Eigenkapitalanteile und Ergebnisanteile der PI Health Solutions GmbH. KapitalmanagementDas Kapitalmanagement des Konzerns zielt darauf ab, die Unternehmensfortführung, die Gewährleistung einer adäquaten Verzinsung des Eigenkapitals und die Aufrechterhaltung einer optimalen, die Kapitalkosten möglichst gering haltenden Kapitalstruktur sicherzustellen. 14 Rückstellungen für Pensionenscrollen
Die Pensionsrückstellung wurde zum einen für unmittelbare Versorgungszusagen gegenüber zwei ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern der infas Holding AG gebildet. Sie umfasst eine Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe eines leistungsorientierten Plans. Die Renten beinhalten vereinbarte Beträge sowie eine Dynamik und beginnen nach Vollendung einer festen Altersgrenze. Zum anderen enthält die Pensionsrückstellung Versorgungszusagen gegenüber ausgeschiedenen Geschäftsführern der infas LT GmbH, die nun aufgrund der im Geschäftsjahr durchgeführten Verschmelzung auf die infas 360 GmbH übergegangen sind. Diese umfassen eine Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe eines leistungsorientierten Plans. Rechnungsgrundlagen und Parameter:scrollen
Der Betrag der Pensionsrückstellung nach IAS 19 entspricht dem nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag bewerteten Versorgungsanspruch unter Einbeziehung eines eingetretenen versicherungsmathematischen Verlusts. Der versicherungsmathematische Gewinn i. H. v. 133 T€ (Vorjahr Verlust 663 T€) ist erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst. Die Aufwendungen im Zusammenhang mit den Pensionszusagen für die ausgeschiedenen Beschäftigten umfassen nur noch den Zinsaufwand i. H. v. 178 T€ (Vorjahr 183 T€) und enthalten keinen im Personalaufwand auszuweisenden Dienstzeitaufwand. Im Geschäftsjahr 2024 wurden Versorgungsleistungen i. H. v. 247 T€ (Vorjahr 45 T€) gezahlt. Die Verbindlichkeit aus den Pensionsverpflichtungen (DBL) veränderte sich wie folgt: scrollen
Das Plan Asset valutiert zum Stichtag i. H. v. 729 T€ (Vorjahr 691 T€) und wird vollständig mit dem entsprechenden Verpflichtungsumfang saldiert. Die Entwicklung der "defined benefit Obligation" (DBO) ist in der folgenden Übersicht dargestellt: scrollen
Die folgende Sensitivitätsanalyse zeigt für jede wesentliche versicherungsmathematische Annahme zum Stichtag, wie sich eine mögliche Veränderung der Annahmen auf die Höhe der Pensionsverpflichtung ausgewirkt hätte. SensitivitätsanalyseDer Anstieg (Rückgang) des Diskontierungssatzes bzw. des Rententrends um jeweils 0,5 % würde im Jahr 2024 zu folgenden DBO führen. scrollen
15 Langfristige LeasingverbindlichkeitenDie langfristigen Leasingverbindlichkeiten resultieren i. W. aus dem im Geschäftsjahr 2022 abgeschlossenen Mietverhältnis in der Kurt-Schumacher-Straße in Bonn. Die Fälligkeit der langfristigen Leasingverbindlichkeit ergibt sich aus der Dauer des Mietverhältnisses bis 2036. 16 Kurzfristige sonstige Rückstellungenscrollen
Die kurzfristigen Rückstellungen beinhalten i. W. Rückstellungen für einen Gerichtsprozess betreffend Lohnsteuer und Sozialabgaben, die zum 31.12.2024 einen Betrag i. H. v. 1.486 T€ umfassen und mit deren Abfluss im Geschäftsjahr 2025 gerechnet wird. 17 Übrige kurzfristige Schuldenscrollen
Die Vertragsverbindlichkeiten enthalten i. W. Anzahlungen aus Projektverträgen sowie aus noch zu erbringenden Service- und Updateleistungen. Der Gesamtbetrag der erhaltenen Anzahlungen (einschließlich Projekte, für die Leistungen erbracht wurden) beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 53.202 T€ (Vorjahr 48.989 T€). Von den erhaltenen Anzahlungen werden die bis zum Abschlussstichtag entstandenen Auftragskosten (2024 insgesamt 38.314 T€) abgezogen, sodass sich, je nach Saldo, pro Projekt ein positiver Saldo (vertraglicher Vermögenswert i. H. v. 12.776 T€) oder negativer Saldo (vertragliche Verbindlichkeit i. H. v. 14.888 T€) ergibt (vgl. hierzu auch Tz 6, dort: Umsatzerlöse). Die kurzfristigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
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Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und VerlustrechnungDie Gliederung der Gesamtergebnisrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. 18 UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse des Konzerns betragen 66.037 T€ (Vorjahr 50.630 T€). Sie können weitestgehend den Auftragserlösen aus der Meinungs- und Sozialforschung zugerechnet werden. Im Geschäftsjahr wurden Projekte im Wert von 66.032 T€ nach IFRS 15.B18 bewertet. Die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Geschäftsbereichen wird in der Segmentberichterstattung unter Tz 29 dargestellt. Der übliche Zeitpunkt der Leistungserbringung, außerhalb der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung, ist die Lieferung von Daten oder Berichten und die Abnahme durch den Kunden zum Ende eines Projekts. Die jeweiligen Zahlungsbedingungen werden in einem Zahlungsplan individuell mit dem Kunden vereinbart. Überwiegend wird zum Zeitpunkt der Leistungserfüllung eine Schlussrechnung für das Projekt gestellt. Die Leistungsverpflichtungen werden in der Regel durch Dienstleistungen im Bereich der studienbezogenen Datenerhebung und Datenaufbereitung erbracht. Dafür werden teilweise auch externe Dienstleister eingesetzt. Zum Ende des Geschäftsjahres umfassen die offenen Leistungsverpflichtungen aus bestehenden Verträgen 151.296 T€ (Vorjahr 100.435 T€). Daraus wird i. W. die Umsatzrealisation in den kommenden 5 Geschäftsjahren erwartet. Aus den zu Beginn des Geschäftsjahres bilanzierten Vertragsverbindlichkeiten wurden im Geschäftsjahr Umsatzerlöse von 17.239 T€ (Vorjahr 26.136 T€) realisiert. 19 Andere aktivierte EigenleistungenIm laufenden Geschäftsjahr wurden Entwicklungskosten i. H. v. 722 T€ aktiviert, die die Geschäftsbereiche infas Institut und infas quo betreffen. Es handelt sich dabei jeweils um ein neu entwickeltes Panel. Das Panel der infas quo wurde im Geschäftsjahr 2024 fertiggestellt, das Panel der infas Institut wird in den kommenden Jahren fertiggestellt werden. 20 Sonstige betriebliche Erträgescrollen
21 Materialaufwandscrollen
22 Personalaufwandscrollen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten Leistungen aus der gesetzlich festgesetzten Sozialversicherung, für die Teile des Einkommens eingezahlt werden. Daneben bestehen im Konzern arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherungszusagen. Da nach Zahlung der Beiträge an die öffentlichen und privaten Versicherungsträger für die Gesellschaften keine weiteren Verpflichtungen bestehen, sind diese Pläne als beitragsorientierte Pläne zu behandeln. Laufende Beitragszahlungen wurden als Aufwendungen für den betreffenden Zeitraum angesetzt. Im Geschäftsjahr 2024 betrug der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 1.506 T€ (Vorjahr 1.350 T€). Daneben wurden weitere 4 T€ (Vorjahr 4 T€) in Direktversicherungen eingezahlt. 23 Abschreibungenscrollen
24 Sonstige betriebliche Aufwendungenscrollen
Miet- und Leasingverpflichtungen im Rahmen der Anwendung von IFRS 16 wurden separat bilanziert. Es entstand ein Zahlungsmittelabfluss aus Leasingverhältnissen i. H. v. 2.420 T€. 25 Ergebnis aus at equity bilanzierten UnternehmenIm Geschäftsjahr wurde der von der infas 360 GmbH gehaltene Anteil i. H. v. 33,33 % an der im August 2016 mit einem Stammkapital i. H. v. 30 T€ gegründeten BNS - Business Network Solutions GmbH, Bonn, veräußert. Die Gesellschaft wurde als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode bilanziert. Aus der Entkonsolidierung der Gesellschaft entstand ein Entkonsolidierungsverlust in Höhe von 4 T€. Aus der Veräußerung ergab sich ein Zahlungsmittelzufluss i. H. v. 22 T€. 26 Finanzergebnisscrollen
Die Zinsen aus den Plan Assets resultieren aus den Zinserträgen im Zusammenhang mit der erworbenen Pensionsverpflichtung im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses mit der infas 360 GmbH (vgl. Tz 14). Der Zinsanteil der Zuführung zu den Leasingverbindlichkeiten ist vollständig auf die Folgebilanzierung der Leasingverbindlichkeiten zurückzuführen. Weitere Aufwendungen und Erträge aus Finanzinstrumenten sind nicht angefallen. Hinsichtlich möglicher finanzieller Risiken vgl. Tz 34. 27 Steuern vom Einkommen und vom Ertragscrollen
Der Ertragsteueraufwand setzt sich aus laufenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie der Veränderung der aktiven und passiven latenten Steuern zusammen. Bei den latenten Körperschaftsteuern wurde wie im Vorjahr ein Steuersatz von 15,825 % zugrunde gelegt. Die latente Gewerbesteuer ist mit dem durchschnittlichen Gewerbesteuersatz i. H. v. 17,15 % wie im Vorjahr berücksichtigt. Der Konzernsteuersatz in der steuerlichen Überleitungsrechnung für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer beträgt für das Jahr 2024 wie auch im Vorjahr 32,98 %. Die körperschaftsteuerlichen bzw. gewerbesteuerlichen Verlustvorträge der Muttergesellschaft betragen zum 31.12.2024 5.165 T€ (Vorjahr 0 T€) bzw. 5.923 T€ (Vorjahr 0 T€). Die im Geschäftsjahr aktivierten latenten Steuern auf diese Verlustvorträge betragen 1.833 T€ (Vorjahr 0 T€). Die körperschaftsteuerlichen bzw. gewerbesteuerlichen Verlustvorträge der infas 360 GmbH liegen zum 31.12.2024 bei 1.477 T€ (Vorjahr 1.798 T€) bzw. 1.471 T€ (Vorjahr 1.792 T€). Die Aktivierung von latenten Steuern aus den Anlaufverlusten der 2014 gegründeten Tochtergesellschaft ist im laufenden Geschäftsjahr nicht erfolgt, da keine passiven latenten Steuern der infas 360 GmbH vorhanden sind. Aktive latente Steuern i. H. v. 486 T€ (Vorjahr 592 T€) kamen daher nicht zum Ansatz. Entsprechend wurde der Verlustvortrag in vollständiger Höhe nicht genutzt. Die körperschaftsteuerlichen bzw. gewerbesteuerlichen Verlustvorträge der infas quo GmbH liegen für beide Steuerarten zum 31.12.2024 bei 1.505 T€ (Vorjahr 1.263 T€). Die Aktivierung von latenten Steuern aus den Anlaufverlusten der 2017 gegründeten Tochtergesellschaft erfolgte nur i. H. v. 82 T€ (Vorjahr 7 T€) und damit begrenzt auf die Höhe der vorhandenen passiven latenten Steuern der infas quo GmbH. Aktive latente Steuern i. H. v. 414 T€ (Vorjahr 409 T€) kamen daher nicht zum Ansatz. Entsprechend wurde der Verlustvortrag i. H. v. 1.257 T€ (Vorjahr 1.242 T€) nicht genutzt. Weitere aktive latente Steuern ergeben sich aus den unterschiedlichen Wertansätzen für Pensionsrückstellungen nach den Regelungen der IFRS und den steuerlichen Vorschriften. Die Differenz zwischen dem steuerlichen Ansatz und den nach den IFRS bewerteten Pensionsrückstellungen beträgt 1.959 T€ (Vorjahr 2.106 T€). Darauf entfallen latente Steuern i. H. v. 646 T€ (Vorjahr 694 T€). In Summe wurden aktive latente Steuern i. H. v. 900 T€ (Vorjahr 1.001 T€) nicht angesetzt bzw. wertberichtigt. Passive latente Steuern aus temporären Differenzen bei den Geschäfts- oder Firmenwerten i. H. v. 167 T€ (Vorjahr 167 T€) bezogen auf die Tochtergesellschaft infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH wurden mit 55 T€ (Vorjahr 55 T€) angesetzt. Weitere passive latente Steuern ergeben sich aus den unterschiedlichen Wertansätzen von immateriellen Vermögenswerten in der Steuerbilanz und der IFRS-Buchwerte. Sie wurden i. H. v. 342 T€ (Vorjahr 60 T€) angesetzt und beziehen sich auf infas Institut und infas quo. Darüber hinaus wurden passive latente Steuern auf die Wertansätze der zu Zeitwerten bewerteten erworbenen immateriellen Vermögenswerte von infas 360 i. H. v. 10 T€ (Vorjahr 20 T€) angesetzt. Hierbei handelt es sich um den erworbenen Kundenstamm sowie eine selbst erschaffene Software. Zudem wurden passive latente Steuern auf den unterschiedlichen Wertansätzen der Vertragsvermögensgegenstände und Vertragsverbindlichkeiten i. H. v. 4.460 T€ (Vorjahr 1.955 T€) erfasst. In der folgenden Übersicht werden aktive und passive latente Steuern auf temporäre Differenzen auf Nettobasis dargestellt: scrollen
In der folgenden Darstellung werden die wesentlichen Unterschiede zwischen dem rechnerischen Steueraufwand aus Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer für die Jahre 2024 und 2023 und dem tatsächlichen Steueraufwand laut Gesamtergebnisrechnung erläutert: scrollen
28 Ergebnis/Dividende je AktieDas Ergebnis je Aktie ermittelt sich wie folgt: scrollen
Im Geschäftsjahr 2024 wurde eine Dividende für das Vorjahr i. H. v. 450.000,00 € ausgezahlt. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie nach IAS 33 wird als Quotient aus dem Periodenergebnis und der durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres ausgegebenen Aktien ermittelt und beträgt für das Berichtsjahr 0,04 € (Vorjahr -0,01 €). Weder zum 31.12.2024 noch zum Vorjahresbilanzstichtag waren Optionen auf Aktien ausstehend, die den Gewinn pro Aktie verwässern, daher sind das unverwässerte und das verwässerte Ergebnis je Aktie im abgelaufenen Geschäftsjahr identisch. Der gewogene Durchschnitt der ausgegebenen Aktien beträgt wie im Vorjahr 9.000.000. Sonstige Angaben29 SegmentberichterstattungDie Geschäftsfelder Meinungs- und Sozialforschung (infas Institut), Datenerhebung (CATI-LAB & PI Health), Marketingforschung und Location Technologies (infas 360), Marktforschung (infas quo) sowie die Aufwendungen der infas Holding AG sind im Folgenden dargestellt: scrollen
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Ziel der Segmentberichterstattung ist es, Informationen über die wesentlichen Geschäftsbereiche des Konzerns zur Verfügung zu stellen. Die Aktivitäten des Konzerns werden entsprechend den Vorschriften des IFRS 8 (Operating Segments) nach Geschäftssegmenten abgegrenzt. Die Segmentierung erfolgt auf Basis der internen Berichts- und Organisationsstruktur. Bei der Segmentierung nach Geschäftsfeldern werden die Aktivitäten in die Geschäftssegmente Markt-, Meinungs- und Sozialforschung sowie angrenzende Bereiche aufgeteilt. Das Geschäftssegment Meinungs- und Sozialforschung umfasst die Aktivitäten der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH. Das Geschäftssegment CATI-LAB & PI Health umfasst die Aktivitäten der 2022 neu gegründeten CATI-LAB GmbH und das Geschäftsfeld der PI Health Solutions GmbH, das die Vorbereitung, Planung, Organisation, sowie Durchführung und Dokumentation von Testungen im Rahmen von Studien im Gesundheitssektor und die Qualitätssicherung einschließlich der Vermarktung umfasst. Das Geschäftssegment Marketingforschung und Locations Technologies umfasst die Aktivitäten der infas 360 GmbH und der im Vorjahr auf die infas 360 verschmolzene infas LT GmbH, die sich auf dem Gebiet der Locations Technologies betätigt. infas quo GmbH arbeitet im Bereich der Marktforschung. Den Segmentinformationen liegen grundsätzlich dieselben Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie dem Konzernabschluss zugrunde. Es gibt keine Änderungen der Bewertungsmethoden im Vergleich zu früheren Perioden. Das Segmentvermögen ist mit den latenten Steueransprüchen von 3.130 T€ (Vorjahr 847 T€) und den Ertragsteuerforderungen von 749 T€ (Vorjahr 1.374 T€) auf die Konzernbilanzwerte überzuleiten. Die Segmentschulden sind zusammen mit den latenten Steuerschulden von 4.907 T€ (Vorjahr 2.193 T€) und dem Eigenkapital von 10.956 T€ (Vorjahr 10.932 T€) auf die Konzernbilanzwerte überzuleiten. 30 Anzahl der MitarbeitendenIm Geschäftsjahr 2024 waren im Konzern durchschnittlich 522 (Vorjahr 462) Angestellte beschäftigt, davon zwei Vorstände in der infas Holding AG und eine Geschäftsführerin und vier Geschäftsführer in den Tochtergesellschaften. 31 BeteiligungsverhältnisseAngaben zu Unternehmen, an denen die infas Holding AG mehr als 20 % der Anteile hält (Angaben zu Eigenkapital und Jahresergebnis): scrollen
Die folgenden Gesellschaften bzw. Personen waren nach eigenen Angaben zum 31.12.2024 wie folgt am Grundkapital der infas Holding AG beteiligt: scrollen
32 Beziehungen zu nahestehenden PersonenGemäß IAS 24 werden als nahestehend die Personen oder Unternehmen definiert, die vom berichtenden Unternehmen beeinflusst werden können bzw. die auf das Unternehmen Einfluss nehmen können. Im Geschäftsjahr 2024 haben sich keine hier anzugebenden Sachverhalte ergeben. Hinsichtlich der Angaben zu den Vorstands- und Aufsichtsratsvergütungen vgl. Tz 36. 33 FinanzinstrumenteIn der folgenden Tabelle sind die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Bewertungskategorien dargestellt. Der beizulegende Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten ist mit dem Betrag angegeben, zu dem das betreffende Instrument einer gegenwärtigen Transaktion (ausgenommen erzwungene Veräußerung oder Liquidation) zwischen vertragswilligen Geschäftspartnern getauscht werden könnte. scrollen
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Für die langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, vertraglichen Vermögenswerte, sonstigen finanziellen Vermögenswerte sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, vertraglichen Verbindlichkeiten sowie die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten entspricht der Buchwert ebenfalls dem beizulegenden Zeitwert. 34 Finanzwirtschaftliche RisikenFinanzrisiken können die Vermögens-, Finanz- und Ertragskraft des Konzerns nachteilig beeinflussen. Das Risikomanagement im Konzern ist so ausgerichtet, dass Kredit- und Liquiditätsrisiken rechtzeitig erkannt und Maßnahmen zur Gegensteuerung frühzeitig eingeleitet werden können. Das übergreifende Risikomanagement des Konzerns zielt darauf ab, potenziell negative Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren. Grundlage der Steuerung und frühzeitigen Identifizierung finanzieller Risiken sind die jährliche Planung sowie regelmäßige Analysen der unterjährigen Planabweichungen. Der Konzern ist folgenden Finanzrisiken ausgesetzt: KreditrisikenDas Risiko umfasst das Ausfallrisiko und das Risiko einer sinkenden Bonität. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren aus dem operativen Geschäft der einzelnen Tochtergesellschaften. Das Risiko von Forderungsausfällen wird durch laufende Überwachung sowie regelmäßige Analyse von Forderungsbestand und Forderungsstruktur kontrolliert. Die Ausfallrisiken des Konzerns bestehen im üblichen Geschäftsrisiko und diesem wird durch die Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen. Dem Ausfallrisiko wird darüber hinaus durch weitere Sicherungsmaßnahmen, wie z. B. Kreditwürdigkeitsprüfungen, begegnet. In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen und Vermögenswerte, die zum Bilanzstichtag weder überfällig noch wertgemindert sind, bestehen keine Anzeichen dafür, dass die Kundinnen und Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. LiquiditätsrisikenDer Konzern überwacht das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses durch periodische Liquiditätsplanung. Liquiditätsrisiken bestehen darin, Zahlungsverpflichtungen nicht zeitnah erfüllen zu können, und sind in der Regel mit einer negativen Entwicklung des operativen Geschäfts verbunden. Ein vorsichtiges Liquiditätsmanagement beinhaltet unter anderem das Halten einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln. Zum Bilanzstichtag sind die kurzfristigen Verbindlichkeiten des Konzerns i. H. v. 29.926 T€ durch die kurzfristigen Vermögenswerte i. H. v. 41.666 T€ gedeckt. Zukünftige Zahlungsabflüsse werden durch die Zuflüsse aus dem operativen Geschäft gedeckt. Aufgrund der vorhandenen Bankguthaben bestehen derzeit keine nennenswerten Liquiditätsrisiken. MarktpreisrisikenZur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, die zeigen, wie sich hypothetische Änderungen relevanter Risikovariablen auf Ergebnis und Eigenkapital auswirken. Der Begriff Marktrisiken umfasst dabei folgende Arten von Risiken: ZinsrisikoDer Konzern finanziert sein Geschäft vor allem mit Eigenkapital. Insoweit unterliegt der Konzern keinem wesentlichen Zinsrisiko. Die wesentlichen originären Finanzinstrumente (flüssige Mittel, Forderungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verpflichtungen) werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und führen damit nicht zu einem Zinsrisiko. Der Konzern legt freie flüssige Mittel kurzfristig als Tages- oder Termingeld an und unterliegt insoweit dem Risiko schwankender Zinssätze. WährungsrisikenMarktpreisrisiken in Form von Währungsrisiken bestehen im Konzern nicht. Andere PreisrisikenIFRS 7 verlangt im Rahmen der Darstellung der Marktrisiken auch Angaben, wie sich hypothetische Änderungen von sonstigen Preisrisikovariablen auf Preise von Finanzinstrumenten auswirken. Da aufgrund der Geschäftsmodelle der Tochterunternehmen keine anderen wesentlichen Marktpreisrisiken vorliegen, wurde auf eine weitere Analyse verzichtet. 35 OrganeDie Geschäfte des Unternehmens werden durch folgende Personen geführt: Vorstand: Dipl.-Soz. Menno Smid, Bonn, CEO, gleichzeitig Geschäftsführer der Tochtergesellschaft infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH (bis 31.12.2024) Dr. Isabell Nehmeyer-Srocke, Köln, Finanzvorstand, gleichzeitig Geschäftsführerin der Tochtergesellschaften CATI-LAB GmbH, infas 360 GmbH, infas quo GmbH, infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH (seit 04.09.2024) und PI Health Solutions GmbH (seit 04.09.2024) Dr. Christoph Preuß, CEO (seit 13.01.2025), gleichzeitig Geschäftsführer in allen infas Tochtergesellschaften (seit 15.01.2025) Thomas Allerstorfer, Mitglied des Vorstands (seit 13.01.2025), gleichzeitig Geschäftsführer in allen infas Tochtergesellschaften (seit 15.01.2025) Aufsichtsrat: Gemäß Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 15.03.2025 ist der Aufsichtsrat mit folgenden Mitgliedern bestellt worden: Shane Farrell, Dublin, Irland, CEO Ipsos EMEA (Vorsitzender), Aufsichtsratsvorsitzender Ipsos DACH Holdings AG Rupert van Hüllen, Hawridge, Großbritannien, Ipsos Global Chief Privacy Officer & General Councel (stellv. Vorsitzender), stellv. Aufsichtsratsvorsitzender Ipsos DACH Holdings AG Jean-Michel Pierre Emmanuel Mabon, Issy les Moulineaux, Frankreich, Ipsos Global Head of M&A, Aufsichtsratsmitglied Ipsos DACH Holdings AG Nach den Beschlüssen der Hauptversammlung vom 06. Juli 2018 und vom 29. Juli 2022 war der Aufsichtsrat mit folgenden Mitgliedern bestellt worden, die am 16.01.2025 ihre Mandate niedergelegt haben: Dr. Oliver Krauß, Gräfelfing, Rechtsanwalt (Vorsitzender), Aufsichtsratsmitglied der CGRE AG, (vormals: L-KONZEPT Holding AG), Leipzig Dipl.-Kfm. Hans-Joachim Riesenbeck, Meerbusch, Unternehmensberater (stellv. Vorsitzender) Dr. Veronika Jäckle-Mittnacht, Gränichen, Schweiz, Portfolio Managerin, stellv. Aufsichtsratsvorsitzende der Janosch Film & Medien AG, Berlin, Verwaltungsratsmitglied der Jack-Bros AG, Zug, Schweiz und ihrer Tochtergesellschaften, stellvertretende Vorsitzende der Airtime Software AG, Hamburg 36 Vergütung von Vorstand und AufsichtsratDie Bezüge des Vorstands Herrn Menno Smid beinhalten ein Fixum von 200 T€ (Vorjahr 200 T€). Zudem wurden 250 T€ (Vorjahr 250 T€) als variable Bezüge für 2024 zurückgestellt. Daneben wurden Herrn Smid Nebenleistungen i. H. v. 5 T€ (Vorjahr 5 T€) gewährt. Frau Dr. Isabell Nehmeyer-Srocke wurde im Geschäftsjahr ein Fixum von 206 T€ (Vorjahr 206 T€) gewährt. Zudem wurden 250 T€ (Vorjahr 250 T€) als variable Bezüge für 2024 zurückgestellt. Daneben erhielt Frau Dr. Nehmeyer-Srocke Nebenleistungen i. H. v. 0 T€ (Vorjahr 0 T€). Für nach IFRS bewertete Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Mitgliedern des Vorstands sind 4.847 T€ zurückgestellt (vgl. Tz 14). Die Gesamtbezüge einschließlich Aufwandsentschädigungen für den Aufsichtsrat beliefen sich 2024 auf 142 T€ (Vorjahr 114 T€). 37 Angabe nach § 264 Abs. 3 HGBDie in den Konzernabschluss einbezogene infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH nutzt die Befreiungsmöglichkeit des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Aufstellung eines Lageberichts und der Offenlegung ihres Jahresabschlusses. Die Tochtergesellschaften CATI-LAB GmbH, PI Health Solutions GmbH, infas 360 GmbH und infas quo GmbH nutzen die Befreiungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse. 38 Honorar für die AbschlussprüfungDer Konzern hat für das Berichtsjahr ein Honorarvolumen i. H. v. insgesamt 157 T€ (Vorjahr 154 T€) für die Abschlussprüfung als Aufwand erfasst. Es handelt sich hierbei vollständig um Kosten für die Abschlussprüfung der Unternehmensgruppe. 39 NachtragsberichtAm 03.01.2025 wurde die Mehrheit der Aktien an der infas Holding Aktiengesellschaft durch die Ipsos DACH Holding AG erworben. Die fusionskontrollrechtliche Freigabe für den Vollzug des am 07.10.2024 veröffentlichten freiwilligen Übernahmeangebots wurde am 20.12.2024 durch das Bundeskartellamt erteilt. Am 08.01.2025 wurde von Ipsos der Antrag nach § 39a WpÜG gestellt, die übrigen stimmberechtigten Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer Barabfindung von EUR 6,80 durch Gerichtsbeschluss auf Ipsos zu übertragen. Im Zeitpunkt der Antragstellung hielt Ipsos 96,76% des stimmberechtigten Grundkapitals an der infas Holding Aktiengesellschaft. 40 Entsprechenserklärung nach § 285 Nr. 16 bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 8 HGB i. V. m. § 161 AktGVorstand und Aufsichtsrat haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" abgegeben und i. V. m. der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB den Aktionärinnen und Aktionären auf der Internetseite des Konzerns unter www.infas-holding.de dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.
Bonn, den 22. April 2025 infas Holding Aktiengesellschaft Dr. Christoph Preuß, Vorstandsvorsitzender Dr. Isabell Nehmeyer-Srocke, Finanzvorstand Thomas Allerstorfer, Mitglied des Vorstands Versicherung der gesetzlichen Vertreter § 297 Abs. 2 S. 4 HGBWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Bonn, den 22. April 2025 infas Holding Aktiengesellschaft Dr. Christoph Preuß, Vorstandsvorsitzender Dr. Isabell Nehmeyer-Srocke, Finanzvorstand Thomas Allerstorfer, Mitglied des Vorstands Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die infas Holding Aktiengesellschaft, BonnVERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Konzernanhang, einschließlich wesentlicher Informationen zu den Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der infas Holding Aktiengesellschaft, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder FirmenwerteZugehörige Informationen im KonzernabschlussZu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Angaben der Gesellschaft im Konzernanhang unter der Anhang-Nummer 6. Die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen sind im Konzernanhang unter der Anhang-Nummer 7 dargestellt. Sachverhalt und Risiko für die PrüfungIn der Konzernbilanz der infas Holding Aktiengesellschaft werden Geschäfts- oder Firmenwerte in einem Umfang von T€ 1.989 ausgewiesen. Dies entspricht 3,0 % der Bilanzsumme. Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird jährlich auf Ebene der Geschäftssegmente überprüft. Für Zwecke des Werthaltigkeitstests wird der Buchwert des jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwerts mit dem erzielbaren Betrag verglichen. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, so ergibt sich ein Abwertungsbedarf. Zur Überprüfung der Werthaltigkeit legt die Gesellschaft den Nutzungswert zugrunde. Der Stichtag für die Durchführung der Werthaltigkeitsprüfung war der 31. Dezember 2024. Die in Höhe von T€ 1.989 bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerte wurde zum 31. Dezember 2024 gemäß IAS 36 einem Wertminderungstest unterzogen. Aus dem Wertminderungstest ergab sich kein Wertberichtigungsbedarf. Die Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte ist komplex und beruht auf einer Reihe ermessensbehafteter Annahmen. Hierzu zählen unter anderem die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung der Geschäftssegmente für die nächsten fünf Jahre, die unterstellten langfristigen Wachstumsraten sowie der zu Diskontierungszwecken verwendete Zinssatz. Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass eine zum Abschlussstichtag bestehende Wertminderung nicht erkannt wird und dass die hiermit zusammenhängenden Anhangangaben nicht sachgerecht sind. Prüferisches Vorgehen und ErkenntnisseUnter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten haben wir für die Werthaltigkeitsprüfungen die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie der Berechnungsmethode der Gesellschaft beurteilt. Dazu haben wir die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit den operativen Planungsverantwortlichen erörtert. Auf Basis des von der Gesellschaft verwendeten Bewertungsmodells haben wir die methodische Vorgehensweise und rechnerische Richtigkeit der Werthaltigkeitstests beurteilt. Zudem haben wir eine Abstimmung mit dem vom Vorstand aufgestellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Budget vorgenommen. Darüber hinaus haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir die Planung des Vorjahres mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. Wir haben die dem Abzinsungssatz zugrundeliegenden Annahmen und Daten des Sachverständigen, insbesondere den risikolosen Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen. Um der bestehenden Prognoseunsicherheit Rechnung zu tragen, haben wir im Rahmen von Sensitivitätsanalysen mögliche Veränderungen wesentlicher bewertungsrelevanter Annahmen auf den Nutzungswert untersucht, indem wir alternative Szenarien berechnet und mit den von der Gesellschaft ermittelten Werten verglichen haben. Schließlich haben wir beurteilt, ob die Anhangangaben zur Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte sachgerecht sind. Dies umfasste auch die Beurteilung der Angemessenheit der Angaben gemäß IAS 36.134(f) zu Sensitivitäten bei einer für möglich gehaltenen Änderung wesentlicher der Bewertung zugrundeliegender Annahmen. Die der Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte zugrundeliegende Berechnungsmethode ist sachgerecht und steht im Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen. Die der Bewertung zugrundeliegenden Annahmen und Daten der Gesellschaft liegen innerhalb akzeptabler Bandbreiten und sind insgesamt ausgewogen. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts: scrollen
Die sonstigen Informationen umfassen zudem: scrollen
Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind gemeinsam für den Vergütungsbericht verantwortlich. Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen: scrollen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und - sofern einschlägig - die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENVermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGBPrüfungsurteilWir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei INFAS_HOLDING_AG_KAuKLB_ESEF-2024-12-31-de(1).zip (MD5-Hashwert 2c9b42612a71c83a0253da50c336bb22) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat den IDW Qualitätsmanagementstandard : Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-UnterlagenDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-UnterlagenUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 25. Juni 2024 als Konzernabschlussprüfer gewählt und am 23. September 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2023 als Konzernabschlussprüfer der infas Holding Aktiengesellschaft tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. SONSTIGER SACHVERHALT - VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKSUnser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Konzernlageberichtsowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und Konzernlagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Martin Schulz-Danso.
Köln, 22. April 2025 Forvis
Mazars GmbH & Co. KG
Martin Schulz-Danso, Wirtschaftsprüfer Susanne Schaefer, Wirtschaftsprüferin Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024 die ihm nach Gesetz, Satzung sowie jeweiliger Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Vorstand diesen beraten und dessen Geschäftsführung überwacht. Er wurde vom Vorstand dazu anhand schriftlicher und mündlicher Berichte zeitnah, umfassend und regelmäßig über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft, deren Strategie und Planung sowie über die beabsichtigte Geschäftspolitik, Nachhaltigkeitsaspekte, die Risikolage, das Risikomanagement, das interne Kontrollsystem und die Compliance sowie wichtige Personalfragen informiert. Darüber hinaus führten der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorstand regelmäßige Informations- und Beratungsgespräche. Alle zur Beurteilung dieser Themen erforderlichen Auskünfte wurden vom Vorstand umfassend erteilt und zugehörige Unterlagen vorgelegt. Berichte und Anlagen wurden vom Aufsichtsrat umfassend geprüft und erörtert. Der Aufsichtsrat war damit in alle wesentlichen Entscheidungen der Gesellschaft eingebunden. Der Aufsichtsrat hat in die ihm vorgelegten wesentlichen Planungs- und Abschlussunterlagen Einsicht genommen und sich von deren Richtigkeit und Angemessenheit überzeugt. Er prüfte und erörterte alle ihm unterbreiteten Berichte und Unterlagen im gebotenen Maß. Er hatte zu keinem Zeitpunkt Anlass, die Leitung der Geschäfte durch den Vorstand zu beanstanden. Darüber hinaus war eine Einsicht in die Bücher und Schriften der Gesellschaft durch den Aufsichtsrat im Berichtsjahr nicht erforderlich. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich im Geschäftsjahr 2024 eingehend mit der Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie deren strategischer Ausrichtung. Ab Mitte des Jahres war dies zudem durch die Übernahmeabsichten der Ipsos DACH Holding AG geprägt. Die Ipsos DACH Holding AG ist eine mittelbare 100%ige Tochtergesellschaft der Ipsos SA, ein an der Pariser Börse Euronext gelistetes führendes globales Marktforschungsunternehmen. Am 23. August 2024 gab die Ipsos DACH Holding AG als Bieterin ihre Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots bekannt und veröffentlichte am 7. Oktober 2024 eine Angebotsunterlage betreffend ein Barangebot zum Erwerb sämtlicher nicht von ihr gehaltener Aktien an der Gesellschaft für eine Gegenleistung in Höhe von EUR 6,80 je infas-Aktie. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat sich ausführlich mit diesem Angebot und den in der Angebotsunterlage kommunizierten Absichten der Bieterin beschäftigt. In der mit dem Vorstand abgegebenen gemeinsamen begründeten Stellungnahme vom 16. Oktober 2024 hat der Aufsichtsrat - ebenso wie der Vorstand - den infas-Aktionären empfohlen, das Übernahmeangebot anzunehmen. So erachtete der Aufsichtsrat das Angebot nach eingehender Prüfung als finanziell angemessen. Insbesondere stellte der Angebotspreis eine attraktive Prämie von 61,1 % auf den Börsenschlusskurs der infas-Aktie des letzten Handelstages und von 69,6 % auf den volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der letzten drei Monate jeweils vor Veröffentlichung der Entscheidung der Bieterin zur Abgabe des Angebots dar. Die Bewertung des Angebots als finanziell angemessen wurde zudem durch eine im Auftrag der Gesellschaft von RSM Ebner Stolz erstellte Fairness Opinion gestützt. Wie auch der Vorstand erachtete auch der Aufsichtsrat die in der Angebotsunterlage dargestellten Absichten der Bieterin und deren mittelbarer Muttergesellschaft Ipsos SA im Hinblick auf die künftige Geschäftsstrategie für infas als im Interesse der Gesellschaft liegend. Insbesondere begrüßte der Aufsichtsrat die von Ipsos genannten möglichen operativen Synergien, vor allem im Bereich der Datenerhebung durch Interviews und der Verarbeitung der gesammelten Daten, und teilte die Ansicht, dass die Kombination beider Gruppen sowohl Kapazitätsherausforderungen der infas-Gruppe wirksam begegnen könne als auch die Möglichkeit schaffe, sich für größere, europäische und globale Ausschreibungen zu bewerben, was sonst für die infas-Gruppe allein nur schwierig realisierbar gewesen wäre. Nach fusionskontrollrechtlicher Freigabe durch das Bundeskartellamt am 20. Dezember 2024 konnte das Übernahmeangebot vollzogen werden. Trotz der erheblichen Bindung unternehmensinterner Ressourcen durch das Übernahmeangebot erbrachten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der infas Holding Aktiengesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften im Geschäftsjahr eine hervorragende Leistung. Das zeigt sich vor allem darin, dass die Prognose für 2024 übertroffen werden konnte. Insbesondere das infas Institut trug dazu bei, in dem es konsequent an den im Jahr 2023 identifizierten Schwerpunktthemen Kapazitätsengpässe und Kostenanstiege arbeitete. Zudem konzentrierte sich das infas Institut wie auch infas quo auf die Umsetzung der in 2023 erarbeiten strategischen Initiativen. Die strategische Beratung des Vorstands konzentrierte der Aufsichtsrat daher 2024 insbesondere auf die Weiterentwicklung der infas 360, da hier die strategische Neuorientierung in 2023 aufgrund der Komplexität des Datengeschäfts noch nicht abgeschlossen werden konnte. Dies erfolgte dann 2024 und führte auch bereits zu einem positiven Beitrag der Gesellschaft zum Konzernergebnis. In sämtlichen Sitzungen und zusätzlichen Informationsveranstaltungen beschäftigte sich der Aufsichtsrat eingehend mit den Veränderungen in der Branche der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung und den hieraus zu ziehenden Schlussfolgerungen. Mit dem Vorstand wurden Markt und Trends, Ziele und Prioritäten der Geschäfte sowie die strategische Ausrichtung der jeweiligen operativen Gesellschaften intensiv diskutiert. Die Berichte des Vorstands zur geschäftlichen Entwicklung wurden ebenfalls ausführlich geprüft und diskutiert. Die Prüfung des Aufsichtsrats erstreckte sich hierbei neben der Ergebnisentwicklung insbesondere auf die Liquiditätssituation, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die Risikolage sowie sonstige organisatorische Maßnahmen der Gesellschaft. Änderungen in der Zusammensetzung des VorstandsEnde des Geschäftsjahres 2024 und Anfang des Geschäftsjahres 2025 gab es Änderungen im Vorstand der Gesellschaft. Herr Menno Smid, seit 1995 Geschäftsführer des infas Instituts für angewandte Sozialwissenschaften und langjähriger Vorstandsvorsitzender der infas Holding Aktiengesellschaft ist zum 31. Dezember 2024 mit Ende seiner regulären Amtszeit in den Ruhestand gegangen. Der Aufsichtsrat freut sich, dass Herr Smid der infas Gruppe in beratender Funktion weiter zur Seite stehen wird. In Folge des Vollzugs des Übernahmeangebots hat der Aufsichtsrat am 13. Januar 2025 Herrn Christoph Preuß und Herrn Thomas Allerstorfer zu Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft bestellt. Herr Preuß hat hierbei die Nachfolge von Herrn Smid als Vorstandsvorsitzender übernommen. Herr Allerstorfer wird ab 1 Mai 2025 die Rolle als Finanzvorstand von Frau Dr. Isabell Nehmeyer-Srocke übernehmen, welche am 30. April 2025 nach Übergabe an Herrn Allerstorfer aus dem Vorstand der Gesellschaft ausscheiden wird. Änderungen in der Zusammensetzung des AufsichtsratsAuch im Aufsichtsrat der Gesellschaft gab es im Zuge der Übernahme Änderungen. Die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats Herr Dr. Oliver Krauß, Herr Hans-Joachim Riesenbeck und Frau Dr. Veronika Jäckle-Mittnacht haben ihr Amt mit Wirkung zum 17. Januar 2025 niedergelegt. Auf Antrag des Vorstands der Gesellschaft hat das Amtsgericht Bonn mit Beschluss vom 12. März 2025 Herrn Rupert van Hüllen, Herrn Jean-Michel Mabon und mich bis zum Ende der nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft bestellt. Aufsichtsratssitzungen: Wesentliche vom Aufsichtsrat behandelte ThemenInsgesamt fanden im Berichtszeitraum elf Sitzungen des Aufsichtsrats statt, davon sechs im ersten und fünf im zweiten Kalenderhalbjahr. Darüber hinaus erörterte der Aufsichtsrat anlässlich von Telefonkonferenzen die Angelegenheiten der Gesellschaft und traf weitere Entscheidungen im schriftlichen Umlaufverfahren. Gegenstand der Aufsichtsratssitzung am 1. und 2. Februar 2024 war der Abschluss des in 2023 begonnenen Strategieprozesses. Hierzu referierte der externe Strategieberater, der anhand einer Präsentation die Ergebnisse und Empfehlungen für die Umsetzung erläuterte. Zudem berichtete der Vorstand über die geschäftliche Entwicklung des Konzerns und die vorläufigen Zahlen zum 31. Dezember 2023 sowie über die Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2024 einschließlich der Mittelfristplanung. Außerdem stellte der Vorstand das aktualisierte Risikomanagementsystem (RMS) vor. Durch das RMS sollen bestandsgefährdende Risiken so rechtzeitig erkannt werden, so dass sie durch geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen abgewendet werden können (Risikofrüherkennung). Dabei ist die Pflege der internen Risikokultur von zentraler Bedeutung. Der Vorstand beschrieb im Einzelnen den Prozess des RMS, die Risikostruktur, die Bewertung der bestandsgefährdenden Risiken mit Eintrittswahrscheinlichkeit und Ausmaß des Risikos und das Risikomonitoring. Darüber hinaus beschloss der Aufsichtsrat in dieser Sitzung eine Änderung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats und einige Grundprinzipien für die Personalarbeit im Sinne guter Corporate Governance. In der Sitzung am 11. März 2024 vertiefte der Aufsichtsrat mit dem Vorstand Möglichkeiten der strategischen Weiterentwicklung der infas 360. Zudem gab der Vorstand ein Update über die geschäftliche Entwicklung des Konzerns und die vorläufigen Zahlen zum 31. Dezember 2023. Auch eine mögliche strategische Akquisition wurde diskutiert. Gegenstand der Aufsichtsratssitzung am 21. März 2024 war erneut die strategische Weiterentwicklung der Tochtergesellschaft infas 360. In der Sitzung am 26. März 2024 erörterte der Aufsichtsrat den vorläufigen Prüfbericht zum Jahresabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023. Hierzu gab der für das Geschäftsjahr 2023 beauftragte Abschlussprüfer einen Überblick zum Stand der Prüfung. In der Bilanzsitzung am 18. April 2024 befasste sich der Aufsichtsrat unter Teilnahme des Abschlussprüfers schwerpunktmäßig mit dem Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 (jeweils nebst zusammengefasstem Lagebericht). Er beschäftigte sich zudem intensiv mit der Vorbereitung der Hauptversammlung 2024. Ferner wurde der Stand der strategischen Weiterentwicklung der infas 360 besprochen. Zudem wurde dem Verkauf von 33,33 % der Anteile an der BNS - Business Network Solutions GmbH, Bonn, die von der infas 360 gehalten werden, zugestimmt. In der Aufsichtsratssitzung am 21. Mai 2024 ging es um verschiedene Entwicklungen im Geschäftsjahr, insbesondere die Ergebnisse des ersten Quartals, sowie um den Erwerb der PI Health Solutions GmbH, Berlin, durch das infas Institut. In der Sitzung am 29. Juli 2024 ging es um die Integration der PI Health Solutions GmbH in den infas Konzern. Am 23. August 2024 beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit der möglichen Übernahme durch Ipsos aufgrund der gerade veröffentlichten Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots durch die Ipsos DACH Holding AG sowie strategischen Personalfragen. In der Aufsichtsratssitzung am 3. September 2024 diskutierte der Aufsichtsrat zusammen mit dem Vorstand erneut die strategische Weiterentwicklung der infas 360. In der Sitzung am 17. September 2024 beschäftigte sich der Aufsichtsrat erneut mit der möglichen Übernahme durch Ipsos und Vorstandsangelegenheiten. Der Vorstand berichtete zudem zu den Geschäftszahlen zum 30. Juni 2024. In der letzten Sitzung des Jahres am 20. Dezember 2024 diskutierten Vorstand und Aufsichtsrat die wirtschaftliche Situation des Konzerns einschließlich Forecast, die Planung für 2025 sowie erneut die strategische Weiterentwicklung der infas 360. An allen Sitzungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2024 nahmen der Vorstand der Gesellschaft sowie alle Aufsichtsratsmitglieder physisch, per Videokonferenz oder per telefonischer Zuschaltung teil. Die Sitzungen fanden in sechs Fällen virtuell und in fünf Fällen als Präsenzsitzung statt. Damit nahm kein Mitglied des Aufsichtsrats, das während des gesamten Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehörte, nur an der Hälfte (oder weniger) der Sitzungen des Aufsichtsrats im Berichtszeitraum teil. Sofern erforderlich, fasste der Aufsichtsrat Beschlüsse auch telefonisch oder im Umlaufverfahren. Interessenkonflikte im Aufsichtsrat sind während des Berichtszeitraums nicht aufgetreten. Jahres- und Konzernabschluss sowie Lage- und KonzernlageberichtDie ordentliche Hauptversammlung der infas Holding Aktiengesellschaft hat am 25. Juni 2024 als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Im Zollhafen 24, 50678 Köln, gewählt. Der Prüfungsauftrag wurde im Anschluss vom Aufsichtsratsvorsitzenden nach entsprechender Beschlussfassung des Aufsichtsrats erteilt. Der Abschlussprüfer hat den vom Vorstand auf Grundlage des HGB aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den nach den Vorschriften der internationalen Rechnungsstandards IFRS aufgestellten Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2024 geprüft und jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die vorstehenden Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und die Prüfungsberichte des Wirtschaftsprüfers wurden sämtlichen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zur Verfügung gestellt. In der vorläufigen Schlussbesprechung am 3. April 2025 sowie in der Bilanzsitzung am 22. April 2025 berichtete der Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand für weitere Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Nach umfassender eigener Prüfung und Diskussion des Jahres- und Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts stimmte der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Abschlussprüfung am 22. April 2025 zu und billigte den Jahres- und Konzernabschluss; der Jahresabschluss 2024 wurde damit gem. § 172 AktG festgestellt. Der Aufsichtsrat prüfte auch den Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns und schloss sich diesem unter Berücksichtigung insbesondere des Jahresergebnisses, der Liquidität und der Finanzplanung der Gesellschaft an. Corporate GovernanceVorstand und Aufsichtsrat gaben im April 2025 eine gemeinsame Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex sowie eine Erklärung zur Unternehmensführung ab. Beide Erklärungen sind auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich. Der Aufsichtsrat bedankt sich bei Vorstand, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes persönliches Engagement und ihre erfolgreiche Arbeit im Geschäftsjahr 2024 und spricht ihnen damit seine Anerkennung aus.
Bonn, im April 2025 Für den Aufsichtsrat Shane Farrell, Vorsitzender Erklärung zur Unternehmensführung Relevante Angaben zur Unternehmensführung nach § 289f HGBBonn, im April 2025A. Entsprechenserklärung nach § 161 AktGVorstand und Aufsichtsrat erklären gem. § 161 AktG: Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass sie den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022, mit folgenden Ausnahmen seit der letzten Erklärung entsprochen wurde und entsprochen werden wird: Empfehlung A.1: Die mit dem DCGK 2022 eingeführte Empfehlung A.1 wurde noch nicht umfassend umgesetzt. Die infas Holding Aktiengesellschaft verbraucht aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit als Dienstleister nur sehr wenige Ressourcen, wodurch eine Erweiterung der Unternehmensstrategie und -planung sowie des Risiko-Chancen-Managements derzeit nicht erforderlich ist. Gleichwohl verpflichtet sich der infas Konzern durch seinen Code of Conduct zu einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung unter Berücksichtigung ökologischer und sozialer Grundsätze. Empfehlung A.3: Das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem der infas Holding Aktiengesellschaft decken bislang nachhaltigkeitsbezogene Ziele im Sinne ökologischer und sozialer Themen nicht umfassend ab. Das liegt im Wesentlichen daran, dass aufgrund der Geschäftstätigkeit nur geringe Mengen an Ressourcen verbraucht werden, sodass das bisherige interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem geeignet sind, auch nachhaltigkeitsbezogene Chancen und Risiken zu erkennen. Empfehlung C.9 und C.12: Die aktuellen Aufsichtsratsmitglieder Herr Shane Farrell, Herr Rupert van Hüllen und Herr Jean-Michel Mabon sind leitende Angestellte im Ipsos Konzern und zudem Mitglieder im Aufsichtsrat der zu diesem gehörenden Ipsos DACH Holding AG. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft bildet infolge der Übernahme der Gesellschaft durch die Ipsos DACH Holding AG die gegenwärtigen Mehrheitsverhältnisse auf Eigentümerebene auch im Aufsichtsrat ab. Unabhängig davon wird davon ausgegangen, dass sämtliche Aufsichtsratsmitglieder ihren Pflichten zum Wohle der Gesellschaft in angemessener Weise nachkommen. Empfehlung D.3: Der Aufsichtsratsvorsitzende pflegt bestimmungsgemäß einen intensiven Austausch mit dem Vorstand und ist insbesondere eng mit den Abläufen im Unternehmen vertraut. Auf Grund der Größe des Aufsichtsrat und der Personalunion von Aufsichtsrat, Prüfungsausschuss und Nominierungsausschuss erachtete und erachtet es das Aufsichtsratsplenum daher in Abweichung von der Empfehlung D.3 Satz 5 DCGK als sinnvoll, den Aufsichtsratsvorsitzenden mit dem Vorsitz im Prüfungsausschuss zu betrauen. Empfehlung F.2: Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht werden nicht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich sein. Ebenso werden die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen nicht binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums veröffentlicht. Vorstand und Aufsichtsrat halten die gesetzlichen Veröffentlichungspflichten für ausreichend. Empfehlung G.2 bis G.11: Aufgrund der Übernahme durch Ipsos DACH Holding AG war es nötig, mit einem Vorstandsmitglied eine Vertragsverlängerung mit verkürzter Laufzeit zu dem Einzelfall gerecht werdenden Konditionen zu vereinbaren, wobei gleichwohl die Vorgaben des Vergütungssystems berücksichtigt wurden. Die Empfehlungen zur Gesamtvergütung und variablen Vergütung berücksichtigen eine solche Sonderkonstellation nicht. Eine Abweichung war daher erforderlich, um einen ordentlichen Übergang der Vorstandsfunktionen nach der Übernahme zu ermöglichen. Die Entsprechenserklärung wurde im April 2025 in dieser Form abgegeben und ist unter www.infas-holding.de dauerhaft öffentlich zugänglich. B. Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats und Aktiengeschäfte der OrganmitgliederDie Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat sind im Vergütungsbericht dargestellt. Im Vergütungsbericht werden auch die Grundsätze der Vergütung der Vorstandsmitglieder in dem durch den Aufsichtsrat verabschiedeten und gem. § 120a (1) AktG am 16. Juli 2021 durch die Hauptversammlung beschlossenen Vergütungssystem gem. § 87a AktG dargestellt. Ferner werden die Grundsätze der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder erläutert, die ebenfalls durch die Hauptversammlung auf ihrer ordentlichen Sitzung am 16. Juli 2021 gem. §113 Abs. 3 AktG beschlossen wurden. Der Vergütungsbericht wird unter www.infas-holding.de zugänglich gemacht. C. Angaben zu UnternehmensführungspraktikenDie infas Holding Aktiengesellschaft wendet alle gesetzlich vorgeschriebenen Unternehmensführungspraktiken an und bekennt sich zu einer nachhaltigen Unternehmensführung. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen. Alle relevanten Fragen der Geschäftslage und -entwicklung, der Finanzierung sowie der Strategie und Planung werden zwischen den beiden Verwaltungsgremien besprochen und abgestimmt. D. Arbeitsweise von Vorstand und AufsichtsratI. VorstandDer Vorstand bestand zum 31. Dezember 2024 aus zwei Mitgliedern. Im Einklang mit den Unternehmensinteressen nimmt der Vorstand seine Führungsaufgabe wahr. Sein Ziel ist es, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern und die Belange aller Interessensgruppen zu berücksichtigen. Dazu erarbeitet der Vorstand die Strategie zur Weiterentwicklung der Gesellschaft, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und setzt sie um. Außerdem vertritt er die Gesellschaft gegenüber Dritten. Regelmäßig, zeitnah und umfassend berichtet der Vorstand mündlich und schriftlich sowie in den turnusmäßigen Sitzungen über die Strategie, die Geschäftsentwicklung, die Risikolage, das Risikomanagement und die Compliance des Unternehmens. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, hat der infas Konzern ein wirksames und angemessenes Risikomanagementsystem (RMS) eingerichtet. Es ermöglicht dem Vorstand und dem Aufsichtsrat sowie den Geschäftsführungen der Tochtergesellschaften, Risiken rechtzeitig zu erkennen, sodass negative Entwicklungen durch geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen abgewendet werden können. Hierzu bedient sich das RMS eines strukturierten Prozesses, mit dem alle wesentlichen externen und internen Einflussfaktoren berücksichtigt werden, die nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung des Konzerns haben könnten. Kernbestandteil des RMS ist der strukturierte Prozess aus strategischer und operativer Risikoidentifikation, Monitoring durch regelmäßige Routinen, Kommunikation an die geeigneten Adressatinnen und Adressaten im infas Konzern und Steuerung durch das Ergreifen geeigneter Maßnahmen zur Abwendung negativer Entwicklungen. Hierdurch wird eine Frühwarnung in Bezug auf die Risiken ermöglicht. Für die Besetzung von Vorstandspositionen hat der Aufsichtsrat beschlossen, dass Vorstände in ihrem letzten Vertragsjahr nicht älter als 67 Jahre sein sollen. Aufsichtsrat und Vorstand sorgen gemeinsam für eine langfristige Nachfolgeplanung im Vorstand sowie für wichtige Führungspositionen. Hierzu erfolgt ein regelmäßiger Austausch. Fachliche Eignung, zukünftige Anforderungen an die betreffende Position sowie Diversität sind dabei wichtige Aspekte, die beachtet werden. II. AufsichtsratDer Aufsichtsrat berät und kontrolliert den Vorstand bei der Führung des Unternehmens und prüft alle bedeutenden Geschäftsvorfälle durch Berichterstattung des Vorstands und durch Einsichtnahme in die betreffenden Unterlagen auf Grundlage des Aktiengesetzes und der Satzung. Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung gewählt. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder, entscheidet über deren Anzahl und über die oder den Vorsitzenden. Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss fest und billigt den Konzernabschluss. Der oder die Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeiten des Aufsichtsrats im Bericht an die Aktionärinnen und Aktionäre und in der Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft ist mit drei Mitgliedern bewusst klein gehalten, um ein effizientes Arbeiten und einen intensiven Gedankenaustausch zu ermöglichen. Daher ist die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen nicht sinnvoll und zweckmäßig. Der Aufsichtsrat als Ganzes entspricht insofern dem Prüfungsausschuss sowie dem Nominierungsausschuss. Sowohl dem Prüfungs- als auch dem Nominierungsausschuss gehörten zum 31. Dezember 2024 somit Dr. Oliver Krauß, Hans-Joachim Riesenbeck und Dr. Veronika Jäckle-Mittnacht an; der zum 31. Dezember 2024 amtierende Aufsichtsratsvorsitzende, Dr. Oliver Krauß, war auch Vorsitzender des Prüfungsausschusses und des Nominierungsausschusses. Aufsichtsräte sollen zum Zeitpunkt der Wahl bzw. Wiederwahl nicht älter als 75 Jahre sein. Im Falle herausragender Expertise oder Erfahrung kann von dieser Vorgabe abgewichen werden. In der Aufsichtsratssitzung am 02. Februar 2024 wurde folgende Kompetenzmatrix erstellt: scrollen
In seiner Sitzung im September 2023 hat der Aufsichtsrat seine Wirksamkeit beurteilt. Die Überprüfung erfolgte durch intensive Erörterung aller relevanten Aspekte. Als Ergebnis dieser Diskussion wurde festgestellt, dass der Aufsichtsrat seine Überwachungs- und Beratungsaufgaben effektiv und effizient wahrgenommen hat. Die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Aufsichtsrat und mit den Vorstandsmitgliedern ermöglicht eine sachgerechte und professionelle Erfüllung der Aufgaben. Anregungen wurden und werden auch unterjährig aufgenommen. E. Angaben zum Anteil von Frauen im Aufsichtsrat und im Vorstand und in den Führungsebenen unterhalb des Vorstands, DiversitätskonzeptDer Vorstand der infas Holding Aktiengesellschaft bestand zum 31. Dezember 2024 aus zwei Mitgliedern, von denen ein Mitglied eine Frau war. Dies entspricht einer Quote von 50%. Diese Quote entsprach damit zum 31. Dezember 2024 auch der vom Aufsichtsrat festgelegten Zielgröße i.S.d. § 111 Abs. 5 AktG. Da die Gesellschaft eine Holding-Funktion ausübt und als solche selbst nur wenige Mitarbeitende beschäftigt, bestehen keine Führungsebenen unterhalb des Vorstands. Zielgrößen i.S.d. § 76 Abs. 4 AktG wurden daher vom Vorstand nicht definiert. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft bestand zum 31. Dezember 2024 aus drei Personen, wovon eine weiblich war. Der Anteil von Frauen im Aufsichtsrat betrug damit zum 31. Dezember 2024 33 %. Diese Quote entsprach damit zum 31. Dezember 2024 auch der vom Aufsichtsrat festgelegten Zielgröße i.S.d. § 111 Abs. 5 AktG. Die infas Holding Aktiengesellschaft und ihre Tochtergesellschaften erachten Diversität grundsätzlich als erstrebenswert und als wichtigen Erfolgsfaktor für das operative Geschäft. Dementsprechend verfolgen alle infas Gesellschaften eine Kultur, in der Verschiedenheit bezogen auf Geschlecht, Alter, Ausbildung, Berufserfahrung, Kultur, Nationalität, Religion und andere Aspekte geschätzt und bei der Besetzung von Stellen in Teams berücksichtigt wird. Die Projekte der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung erfordern häufig eine hohe Interdisziplinarität, bei der Diversität in den Projektteamstrukturen nützlich und erfolgsfördernd ist. Insofern ist die Wertschätzung von Diversität schon lange in der Kultur der Konzerngesellschaften verankert. F. Sonstige ErklärungenI. Aktionärinnen und Aktionäre sowie HauptversammlungDie Aktionärinnen und Aktionäre nehmen ihre Rechte an der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Jede Aktie der infas Holding Aktiengesellschaft gewährt eine Stimme. Der Aufsichtsratsvorsitzende leitet grundsätzlich entsprechend der Satzung die Versammlung. Sämtliche notwendigen Unterlagen für die Entscheidungsfindung sind den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend auf der Website der infas Holding Aktiengesellschaft unter www.infas-holding.de veröffentlicht. II. Rechnungslegung und AbschlussprüfungDie infas Holding Aktiengesellschaft stellt ihren Konzernabschluss sowie die Konzernzwischenberichte gemäß den IFRS auf. Der Jahresabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft erfolgt nach HGB. Der Konzern- und der Jahresabschluss werden vom Vorstand aufgestellt und von der mit der Abschlussprüfung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Nach der Prüfung wird der Jahresabschluss vom Aufsichtsrat gebilligt. Der Aufsichtsrat arbeitet während des gesamten Prüfungsprozesses eng mit dem Vorstand und der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mazars GmbH & Co. KG, zusammen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft informiert unverzüglich den Aufsichtsratsvorsitzenden über alle für die Arbeit des Aufsichtsrats wesentlichen Fragen und Vorkommnisse, die sich während der Abschlussprüfung ergeben. III. TransparenzDie infas Holding Aktiengesellschaft informiert Aktionärinnen und Aktionäre, Analystinnen und Analysten, Aktionärsvereinigungen, Medien und die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig und zeitnah über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Lage des Konzerns. Die verschiedenen Gruppen werden gleichzeitig und gleichberechtigt behandelt. Alle kapitalmarktrelevanten Informationen werden auf der Website der infas Holding Aktiengesellschaft unter www.infas-holding.de veröffentlicht. Die infas Holding Aktiengesellschaft informiert zudem ausführlich über den Aktienbesitz und die Aktiengeschäfte von Vorstand und Aufsichtsrat. Nach dem Gesetz meldepflichtige Wertpapiergeschäfte werden stets ordnungsgemäß auf der Website der infas Holding Aktiengesellschaft unter www.infas-holding.de veröffentlicht.
Bonn, im April 2025 Infas Holding Aktiengesellschaft Für den Aufsichtsrat Shane Farrell, Aufsichtsratsvorsitzender Für den Vorstand Dr. Christoph Preuß, CEO Entsprechenserklärung 2025 gemäß § 161 AktGBonn, im April 2025A. Entsprechenserklärung nach § 161 AktGVorstand und Aufsichtsrat erklären gem. § 161 AktG: Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass sie den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022, mit folgenden Ausnahmen seit der letzten Erklärung entsprochen wurde und entsprochen werden wird: Empfehlung A.1: Die mit dem DCGK 2022 eingeführte Empfehlung A.1 wurde noch nicht umfassend umgesetzt. Die infas Holding Aktiengesellschaft verbraucht aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit als Dienstleister nur sehr wenige Ressourcen, wodurch eine Erweiterung der Unternehmensstrategie und -planung sowie des Risiko-Chancen-Managements derzeit nicht erforderlich ist. Gleichwohl verpflichtet sich der infas Konzern durch seinen Code of Conduct zu einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung unter Berücksichtigung ökologischer und sozialer Grundsätze. Empfehlung A.3: Das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem der infas Holding Aktiengesellschaft decken bislang nachhaltigkeitsbezogene Ziele im Sinne ökologischer und sozialer Themen nicht umfassend ab. Das liegt im Wesentlichen daran, dass aufgrund der Geschäftstätigkeit nur geringe Mengen an Ressourcen verbraucht werden, sodass das bisherige interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem geeignet sind, auch nachhaltigkeitsbezogene Chancen und Risiken zu erkennen. Empfehlung C.9 und C.12: Die aktuellen Aufsichtsratsmitglieder Herr Shane Farrell, Herr Rupert van Hüllen und Herr Jean-Michel Mabon sind leitende Angestellte im Ipsos Konzern und zudem Mitglieder im Aufsichtsrat der zu diesem gehörenden Ipsos DACH Holding AG. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft bildet infolge der Übernahme der Gesellschaft durch die Ipsos DACH Holding AG die gegenwärtigen Mehrheitsverhältnisse auf Eigentümerebene auch im Aufsichtsrat ab. Unabhängig davon wird davon ausgegangen, dass sämtliche Aufsichtsratsmitglieder ihren Pflichten zum Wohle der Gesellschaft in angemessener Weise nachkommen. Empfehlung D.3: Der Aufsichtsratsvorsitzende pflegt bestimmungsgemäß einen intensiven Austausch mit dem Vorstand und ist insbesondere eng mit den Abläufen im Unternehmen vertraut. Auf Grund der Größe des Aufsichtsrat und der Personalunion von Aufsichtsrat, Prüfungsausschuss und Nominierungsausschuss erachtete und erachtet es das Aufsichtsratsplenum daher in Abweichung von der Empfehlung D.3 Satz 5 DCGK als sinnvoll, den Aufsichtsratsvorsitzenden mit dem Vorsitz im Prüfungsausschuss zu betrauen. Empfehlung F.2: Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht werden nicht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich sein. Ebenso werden die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen nicht binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums veröffentlicht. Vorstand und Aufsichtsrat halten die gesetzlichen Veröffentlichungspflichten für ausreichend. Empfehlung G.2 bis G.11: Aufgrund der Übernahme durch Ipsos DACH Holding AG war es nötig, mit einem Vorstandsmitglied eine Vertragsverlängerung mit verkürzter Laufzeit zu dem Einzelfall gerecht werdenden Konditionen zu vereinbaren, wobei gleichwohl die Vorgaben des Vergütungssystems berücksichtigt wurden. Die Empfehlungen zur Gesamtvergütung und variablen Vergütung berücksichtigen eine solche Sonderkonstellation nicht. Eine Abweichung war daher erforderlich, um einen ordentlichen Übergang der Vorstandsfunktionen nach der Übernahme zu ermöglichen. Die Entsprechenserklärung wurde im April 2025 in dieser Form abgegeben und ist unter www.infas-holding.de dauerhaft öffentlich zugänglich.
Bonn, im April 2025 Infas Holding Aktiengesellschaft Für den Aufsichtsrat Shane Farrell, Aufsichtsratsvorsitzender Für den Vorstand Dr. Christoph Preuß, CEO infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH mit Sitz in Bonn§§264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Die Gesellschafterversammlung der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH, Bonn hat am 22.04.2025 folgenden Beschluss gefasst: Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn einbezogen, der im Bundesanzeiger offengelegt wird. Wir teilen mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Pflicht zur Offenlegung der § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch machen. Die infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn hat sich bereit erklärt, für die von der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH, Bonn bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.
Bonn, den 22.04.2025 Die Geschäftsführung infas 360 GmbH mit Sitz in Bonn§§264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Die Gesellschafterversammlung der infas 360 GmbH, Bonn hat am 22.04.2025 folgenden Beschluss gefasst: Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn einbezogen, der im Bundesanzeiger offengelegt wird. Wir teilen mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Pflicht zur Offenlegung der § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch machen. Die infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn hat sich bereit erklärt, für die von der infas 360 GmbH, Bonn bis zum Abschlusstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.
Bonn, den 22.04.2025 Die Geschäftsführung infas quo GmbH mit Sitz in Nürnberg§§264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Die Gesellschafterversammlung der infas quo GmbH, Nürnberg hat am 22.04.2025 folgenden Beschluss gefasst: Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn einbezogen, der im Bundesanzeiger offengelegt wird. Wir teilen mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Pflicht zur Offenlegung der § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch machen. Die infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn hat sich bereit erklärt, für die von der infas quo GmbH, Nürnberg bis zum Abschlusstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.
Bonn, den 22.04.2025 Die Geschäftsführung CATI-LAB GmbH mit Sitz in Bonn§§264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Die Gesellschafterversammlung der CATI-LAB GmbH, Bonn hat am 22.04.2025 folgenden Beschluss gefasst: Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn einbezogen, der im Bundesanzeiger offengelegt wird. Wir teilen mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Pflicht zur Offenlegung der § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch machen. Die infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn hat sich bereit erklärt, für die von der CATI-LAB GmbH, Bonn bis zum Abschlusstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.
Bonn, den 22.04.2025 Die Geschäftsführung PI Health Solutions GmbH mit Sitz in Berlin§§264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Die Gesellschafterversammlung der PI Health Solutions GmbH, Berlin hat am 22.04.2025 folgenden Beschluss gefasst: Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn einbezogen, der im Bundesanzeiger offengelegt wird. Wir teilen mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Pflicht zur Offenlegung der § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch machen. Die infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn hat sich bereit erklärt, für die von der PI Health Solutions GmbH, Berlin bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.
Bonn, den 22.04.2025 Die Geschäftsführung |
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