infas Holding Aktiengesellschaft

Bonn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024

Hinweis auf den zusammengefassten Lagebericht

Der Lagebericht der infas Holding Aktiengesellschaft und der Konzernlageberichtsind nach § 315 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst und im Konzernabschluss 2024 veröffentlicht. Der Jahresabschluss und der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht der infas Holding Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 werden beim Betreiber des elektronischen Unternehmensregisters eingereicht und im elektronischen Unternehmensregister veröffentlicht. Der Jahresabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft sowie der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024 stehen auch im Internet unter www.infas-holding.de/​berichte/​ zur Verfügung.

Bilanz zum 31. Dezember 2024

Aktiva

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31.12.2024 31.12.2023
A Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1,00 1,00
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.378,50 7.545,50
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 8.159.950,13 8.159.950,13
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3.700.000,00 11.859.950,13 3.900.000,00
B Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 8.489.189,20 9.015.414,45
2. Sonstige Vermögensgegenstände 781.440,85 9.270.630,05 243.773,69
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 964.036,80 4.474.454,47
C Rechnungsabgrenzungsposten 4.327,50 4.327,50
22.105.323,98 25.805.466,74

Passiva

31.12.2024 31.12.2023
A Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 9.000.000,00 9.000.000,00
II. Gewinnrücklagen
Gesetzliche Rücklage 534.027,14 534.027,14
III. Bilanzverlust /​ Bilanzgewinn -2.589.507,99 4.782.475,58
B Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen 5.933.065,00 6.076.380,00
2. Steuerrückstellungen 0,00 870.551,80
3. Sonstige Rückstellungen 769.270,62 6.702.335,62 638.160,13
C Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 90.100,74
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 5.169.642,49 705.316,39
3. Sonstige Verbindlichkeiten
davon aus Steuern 3.288.826,72 € (Vorjahr 3.108.454,96 €) 3.288.826,72 8.458.469,21 3.108.454,96
22.105.323,98 25.805.466,74

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024

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2024 2023
1. Umsatzerlöse 331.322,43 22.836,00
2. Sonstige betriebliche Erträge 15.959,14 8.891,32
3. Gesamtleistung 347.281,57 31.727,32
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 972.482,67 979.391,76
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
davon für Altersversorgung 92.908,00 € (Vorjahr 375.490,00 €) -37.874,57 934.608,10 399.020,72
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.167,00 2.431,50
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.327.412,91 729.342,60
7. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen
davon aus verbundenen Unternehmen 0,00 € (Vorjahr 5.791.811,27 €) 0,00 5.791.811,27
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
davon aus verbundenen Unternehmen 302.443,94 € (Vorjahr 231.189,17 €) 374.985,06 253.570,84
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
davon an verbundene Unternehmen 498,25 € (Vorjahr 7.065,42 €) 114.041,25 107.528,12
10. Aufwendungen aus Verlustübernahme
davon aus verbundenen Unternehmen 5.169.517,26 € (Vorjahr 0,00 €) 5.169.517,26 0,00
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 97.503,68 1.246.738,71
12. Ergebnis nach Steuern -6.921.983,57 2.612.656,02
13. Sonstige Steuern 0,00 0,00
14. Jahresfehlbetrag (Vorjahr Jahresüberschuss) -6.921.983,57 2.612.656,02
15. Gewinnvortrag 4.782.475,58 2.750.452,36
16. Dividendenausschüttung -450.000,00 -450.000,00
17. Einstellungen in Gewinnrücklagen 0,00 -130.632,80
18. Bilanzverlust (Vorjahr Bilanzgewinn) -2.589.507,99 4.782.475,58

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024

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Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen
Stand 01.01.2024
Zugänge
Abgänge
Stand 31.12.2024
Stand 01.01.2024
Zugänge
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 6.481,00 0,00 0,00 6.481,00 6.480,00 0,00
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 171.395,34 0,00 0,00 171.395,34 163.849,84 1.167,00
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 8.159.950,13 0,00 0,00 8.159.950,13 0,00 0,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3.900.000,00 100.000,00 -300.000,00 3.700.000,00 0,00 0,00
Summe 12.059.950,13 100.000,00 -300.000,00 11.859.950,13 0,00 0,00
Gesamtes Anlagevermögen 12.237.826,47 100.000,00 -300.000,00 12.037.826,47 170.329,84 1.167,00
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Abschreibungen Restbuchwerte
Abgänge
Stand 31.12.2024
Stand 31.12.2024
Stand 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 6.480,00 1,00 1,00
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 165.016,84 6.378,50 7.545,50
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 8.159.950,13 8.159.950,13
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 3.700.000,00 3.900.000,00
Summe 0,00 0,00 11.859.950,13 12.059.950,13
Gesamtes Anlagevermögen 0,00 171.496,84 11.866.329,63 12.067.496,63

Anhang zum 31. Dezember 2024

In den Berechnungen kann es durch mathematische Rundungen zu geringfügigen Abweichungen kommen, weil in einigen Tabellen die Werte in T€ angegeben werden.

A Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn (Amtsgericht Bonn, HRB 17379), die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften angewandt worden.

Die Darstellung und Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorjahresgrundsätzen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Anlagevermögen

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und die Gegenstände des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Abzug erhaltener Preisnachlässe und planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden linear entsprechend der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten über 150,00 € bis 1.000,00 €, die in den Vorjahren analog des § 6 Abs. 2 a EStG in einen Sammelposten eingestellt wurden, werden linear über 5 Jahre abgeschrieben.

Geringwertige Anlagegüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG werden im Wirtschaftsjahr voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen sind mit ihren Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden Werten am Abschlussstichtag angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind zu Nennbeträgen, abzüglich notwendiger Einzelwertberichtigungen, angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert bewertet. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag mit dem Nominalwert ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Rückstellungen

Die Pensionsrückstellungen berücksichtigen die Verpflichtungen der Gesellschaft aus den bis zum Bilanzstichtag erteilten Pensionszusagen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags und werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt.

Die sonstigen Rückstellungen sind mit ihrem Erfüllungsbetrag so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen angemessen Rechnung tragen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten 7 Jahre, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Eine Abzinsung der Archivierungskosten ist aus Geringfügigkeitsgründen unterblieben.

Verbindlichkeiten

Der Ansatz erfolgt jeweils mit dem Erfüllungsbetrag. Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Latente Steuern

Latente Steuern gemäß § 274 HGB werden nicht ausgewiesen, da der bestehende Aktivüberhang entsprechend dem Ansatzwahlrecht bilanziell nicht angesetzt wird.

B Erläuterung zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

1. Anlagevermögen

Zur Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2024 einschließlich der kumulierten Anschaffungs- und Herstellungskosten und der kumulierten Abschreibungen wird auf den beigefügten Anlagenspiegel verwiesen.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

3. Rückstellungen

Bei der Bemessung der Pensionsrückstellungen, Steuerrückstellungen und der sonstigen Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt.

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Art der Rückstellung Stand 01.01.2024
T€
Inanspruchname
T€
Auflösung
T€
Zuführung
T€
Stand 31.12.2024
T€
Pensionen 6.076 143 0 0 5.933
Gewerbesteuer 871 844 27 0 0
Personalkosten 500 500 0 500 500
Archivierung 2 0 0 0 2
Jahresabschluss 123 119 4 124 124
Ausstehende Rechnungen 13 13 0 144 144
Summe 7.585 1.619 31 768 6.703

Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewandt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck verwendet. Folgende weitere Annahmen liegen der Bewertung zugrunde:

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31.12.2024 31.12.2023
Rechnungszinssatz 1,90 % 1,82 %
Rententrend 1,50 % bzw. 2,00 % 1,50 % bzw. 2,00%
Fluktuation 0,00 % 0,00 %
Lohn-/​Gehaltstrend 0,00 % 0,00 %

Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wird in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei der Abzinsung pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt.

Der Rechnungszinssatz basiert in 2024 - entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB - auf dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre i. H. v. 1,90 %.

Nach § 253 Abs. 6 HGB ist bei Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen 10 Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen 7 Geschäftsjahren in jedem Geschäftsjahr zu ermitteln.

Dieser Unterschiedsbetrag auf Basis einer Berechnung des durchschnittlichen Marktzinssatzes nach den vergangenen 7 Jahren (Zinssatz: 1,96 %: Vorjahr 1,74 %) und nach den vergangenen 10 Jahren (Zinssatz 1,90 %; Vorjahr 1,82 %) ist negativ und beträgt -50 T€ und unterliegt deshalb keiner Ausschüttungssperre (Vorjahr 72 T€, die einer Ausschüttungssperre unterlagen).

Die Gesamtzuführung des Berichtsjahres enthält eine als Zinsaufwand erfasste Verzinsung des Vorjahresverpflichtungswerts i. H. v. 109 T€ (Vorjahr 100 T€).

4. Angaben zu Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB angesetzt.

5. Eigenkapitalentwicklung

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Art des Eigenkapitals Vortrag am 01.01.2024
T€
Jahresergebnis
T€
Einstellung in Gewinnrücklagen
T€
Ausschüttung
T€
Stand am 31.12.2024
T€
I. Grundkapital 9.000 0 0 0 9.000
II. Gewinnrücklage 534 0 0 0 534
III. Bilanzgewinn 4.782 -6.922 0 -450 -2.590
14.316 -6.922 0 -450 6.944

Zum Bilanzstichtag ist das Grundkapital voll eingezahlt und beträgt 9.000 T€, eingeteilt in 9.000.000 Inhaberaktien (Stückaktien).

Der Vorstand ist ermächtigt (Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Juli 2021), das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15.07.2026 einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt 4.500 T€ zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021).

Gemäß § 150 Abs. 2 AktG hat die Gesellschaft 5 % des Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage einzustellen. In 2024 wurde ein Jahresfehlbetrag i. H. v. 6.922 T€ erwirtschaftet. In die gesetzliche Rücklage wurde i. H. v. 0,00 T€ (Vorjahr: 131 T€) eingestellt.

6. Latente Steuern

Die aktiven latenten Steuern resultieren i. W. aus temporären Differenzen im Bereich der Pensionsrückstellungen. Die passiven latenten Steuern beziehen sich auf temporäre Differenzen aus selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen im Anlagevermögen.

Der tatsächliche effektive Ertragssteuersatz beträgt 34,63 %. Es ergeben sich die nachfolgenden aktiven und passiven Steuerlatenzen:

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Wertansatz Handelsbilanz
T€
Wertansatz Steuerbilanz
T€
Differenz
T€
Latente Steuern
T€
Aktivlatenzen
Pensionsrückstellung (34,63 %) 5.933 2.888 3.045 1.054
Urlaubsrückstellungen der Tochtergesellschaft infas Institut GmbH (34,63 %) 434 382 52 18
Drohverlustrückstellung der Tochtergesellschaften infas Institut GmbH (34,63 %) 889 0 889 308
Beteiligung infas Institut GmbH (1,65 %) 6.455 9.790 3.335 55
Verlustvortrag Gewerbesteuer zum 31.12.2024 (18,80 %) 5.923 1.113
Verlustvortrag Körperschaftssteuer 31.12.2024 (15,83 %) 5.165 818
24.800 13.059 7.322 3.366
Passivlatenzen
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens der Tochtergesellschaften infas Institut GmbH (34,63 %) 898 80 818 283
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens der Tochtergesellschaften infas Institut GmbH (34,63 %) 1.164 1.137 27 9
2.062 1.217 846 293

Mit der Tochtergesellschaft infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Daher sind aktive latente Steuern aus Passivierung der Urlaubsrückstellungen sowie Drohverlustrückstellung und passive latente Steuern aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen auf Ebene der Organträgerin (infas Holding Aktiengesellschaft) zu berechnen.

Der Aktivüberhang der latenten Steuern beträgt 3.073 T€ und wird in Ausübung des Wahlrechts in § 274 HGB bilanziell nicht angesetzt.

7. Beteiligungsverhältnisse

Die Gesellschaft ist an den nachfolgend aufgeführten Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt.

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Nominalkapital
T€
Beteiligungsquote
in %
Eigenkapital
T€
Jahresergebnis
T€
Stichtag Jahresabschluss
infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH 250 100 777 359 31.12.2024
CATI-LAB GmbH 25 100 18 -4 31.12.2024
infas 360 GmbH 76 100 -904 216 31.12.2024
infas quo GmbH 50 100 -1.213 -124 31.12.2024
PI Health Solution GmbH * 25 75 28 27 31.12.2024

*) mittelbare Beteiligung über infas Institut GmbH

Der Bilanzgewinn des Tochterunternehmens infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH wurde entsprechend des im Geschäftsjahr 2013 abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrages bis auf 527 T€ (Vorjahr 169 T€) aufgrund der Ausschüttungssperre an die infas Holding Aktiengesellschaft abgeführt.

Am 09.01.2025 hat die Ipsos DACH Holding AG mitgeteilt, dass sie per 03.01.2025 96,76 % der Anteile an der infas Holding AG hält.

Die ausgewiesenen Umsatzerlöse betreffen ausschließlich Konzernumlagen von Tochtergesellschaften.

C Sonstige Pflichtangaben

1. Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 2 (Vorjahr: 2), 0 männliche und 2 weibliche Angestellte.

2. Bezüge von Mitgliedern des Vorstands oder Aufsichtsrats

Die Bezüge des Vorstandsvorsitzenden Menno Smid betrugen 205 T€ als Fixum sowie 250 T€ als variable Bezüge. Die Bezüge von Dr. Isabell Nehmeyer-Srocke betrugen 207 T€ als Fixum sowie 250 T€ als variable Bezüge.

Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands bestehen i. H. v. 5.933 T€ (Vorjahr 5.601 T€). Hiervon sind 5.933 T€ zurückgestellt.

Die Gesamtbezüge einschließlich der Aufwandsentschädigungen für den Aufsichtsrat betrugen 2024 142 T€ (Vorjahr: 110 T€).

3. Forderungen /​ Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedern des Vorstands oder Aufsichtsrats

Gegenüber dem Aufsichtsrat und dem Vorstand bestanden am 31. Dezember 2024 Verbindlichkeiten i. H. v. 0,00 T€ (Vorjahr 10 T€) sowie Forderungen i. H. v. 0,00 T€ (Vorjahr 44 T€).

4. Alle Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Die Geschäfte des Unternehmens wurden durch folgende Personen geführt:

Vorstand:

Dipl.-Soz. Menno Smid, Bonn, CEO, gleichzeitig Geschäftsführer der Tochtergesellschaft infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH (bis 31.12.2024)

Dr. Isabell Nehmeyer-Srocke, Köln, Finanzvorstand, gleichzeitig Geschäftsführerin der Tochtergesellschaften CATI-LAB GmbH, infas 360 GmbH, infas quo GmbH, infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH (seit 04.09.2024) und PI Health Solutions GmbH (seit 04.09.2024)

Dr. Christoph Preuß, CEO (seit 13.01.2025), gleichzeitig Geschäftsführer in allen infas Tochtergesellschaften (seit 15.01.2025)

Thomas Allerstorfer, Mitglied des Vorstands (seit 13.01.2025), gleichzeitig Geschäftsführer in allen infas Tochtergesellschaften (seit 15.01.2025)

Aufsichtsrat:

Gemäß Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 15.03.2025 ist der Aufsichtsrat mit folgenden Mitgliedern bestellt worden:

Shane Farrell, Dublin, Irland, CEO Ipsos EMEA (Vorsitzender), Aufsichtsratsvorsitzender Ipsos DACH Holdings AG

Rupert van Hüllen, Hawridge, Großbritannien, Ipsos Global Chief Privacy Officer & General Councel (stellv. Vorsitzender), stellv. Aufsichtsratsvorsitzender Ipsos DACH Holdings AG

Jean-Michel Pierre Emmanuel Mabon, Issy les Moulineaux, Frankreich, Ipsos Global Head of M&A, Aufsichtsratsmitglied Ipsos DACH Holdings AG

Nach den Beschlüssen der Hauptversammlung vom 06. Juli 2018 und vom 29. Juli 2022 war der Aufsichtsrat mit folgenden Mitgliedern bestellt worden, die am 16.01.2025 ihre Mandate niedergelegt haben:

Dr. Oliver Krauß, Gräfelfing, Rechtsanwalt (Vorsitzender), Aufsichtsratsmitglied der CGRE AG, (vormals: L-KONZEPT Holding AG), Leipzig

Dipl.-Kfm. Hans-Joachim Riesenbeck, Meerbusch, Unternehmensberater (stellv. Vorsitzender)

Dr. Veronika Jäckle-Mittnacht, Gränichen, Schweiz, Portfolio Managerin, stellv. Aufsichtsratsvorsitzende der Janosch Film & Medien AG, Berlin, Verwaltungsratsmitglied der Jack-Bros AG, Zug, Schweiz und ihrer Tochtergesellschaften, stellvertretende Vorsitzende der Airtime Software AG, Hamburg

5. Konzernabschluss

Die infas Holding AG, Bonn (HRB 17379 beim Handelsregister des Amtsgerichts Bonn), stellt für das Geschäftsjahr 2024 einen befreienden Konzernabschluss nach IFRS auf, in den die in Punkt B Nr. 7 "Beteiligungsverhältnisse" genannten Unternehmen einbezogen sind.

Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister in elektronischer Form veröffentlicht.

6. Entsprechenserklärung

Die Gesellschaft hat die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" abgegeben und i. V. m. der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289 f HGB den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.

7. Honorar des Abschlussprüfers

Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr ein Honorarvolumen i. H. v. insgesamt 80 T€ für den Abschlussprüfer als Aufwand erfasst. Es handelt sich hierbei i. H. v. 80 T€ um die Kosten für die Abschlussprüfung des Einzel- und Konzernabschlusses der infas Holding Aktiengesellschaft. Für den Vorjahresabschlussprüfer waren im Vorjahr 79 T€ erfasst worden.

8. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB bestehen aus abgegebenen Patronatserklärungen der Gesellschaft gegenüber den verbundenen Unternehmen infas 360 GmbH und infas quo GmbH. Hier wurde vereinbart, dass im Fall der Zahlungsunfähigkeit der Tochtergesellschaften sowie im Fall der Überschuldung der Tochtergesellschaften, die Muttergesellschaft auf schriftliche Anforderung der Tochtergesellschaften hin, Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaft, sobald sie fällig geworden sind, in dem Umfang zu erfüllen hat, wie dies zur Beseitigung der Überschuldung oder zur Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit erforderlich ist. Das Risiko einer Inanspruchnahme wird als eher gering eingeschätzt, da die vorgelegten Planungen für die beiden Gesellschaften nach Berücksichtigung von Anlaufverlusten entsprechend positive Jahresergebnisse und Cashflows beinhalten.

9. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht.

10. Nachtragsbericht

Ipsos DACH Holding AG hat am 23.08.2024 ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der infas Holding AG zum Erwerb aller Inhaberaktien unterbereitet. Am 20.12.2024 hat, das Bundeskartellamt die fusionskontrollrechtliche Freigabe für den Vollzug des am 7. Oktober 2024 veröffentlichten freiwilligen Übernahmeangebot der Ipsos DACH Holding AG erteilt. Die Ipsos DACH Holding AG hat die Anteile der vier Kernaktionäre am 03.01.2025 erworben und besitzt 96,76% der Aktien an der infas Holding AG. Das Landgericht Frankfurt am Main hat am 22. Januar 2025 den Antrag auf Squeezeout der restlichen Minderheitsaktionäre veröffentlicht.

11. Vorschlag über die Ergebnisverwendung

Der Jahresfehlbetrag beträgt 6.922 T€. Nach § 150 Abs. 2 AktG sind 5 % des Jahresüberschusses und damit 0,00 T€ (Vorjahr 131 T €) in die gesetzliche Rücklage einzustellen.

Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, für das Geschäftsjahr 2024 auf eine Dividendenzahlung zu verzichten. Der im Geschäftsjahr 2024 entstandene Bilanzverlust soll in voller Höhe auf das Geschäftsjahr 2025 vorgetragen werden.

 

Bonn, den 22. April 2025

infas Holding Aktiengesellschaft

Dr. Christoph Preuß, Vorstandsvorsitzender

Dr. Isabell Nehmeyer-Srocke, Finanzvorstand

Thomas Allerstorfer, Mitglied des Vorstands

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Bonn, den 22. April 2025

infas Holding Aktiengesellschaft

Dr. Christoph Preuß, Vorstandsvorsitzender

Dr. Isabell Nehmeyer-Srocke, Finanzvorstand

Thomas Allerstorfer, Mitglied des Vorstands

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der infas Holding Aktiengesellschaft, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Werthaltigkeit von Finanzanlagen

Zugehörige Informationen im Abschluss und Lagebericht

Die Angaben der Gesellschaft zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen sowie den Ausleihungen an und Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind im Anhang in Abschnitt A. "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" sowie im Lagebericht im Abschnitt "Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage" enthalten.

Sachverhalt und Risiko für die Prüfung

Im Jahresabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft werden zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 unter den Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von € 8,2 Mio. ausgewiesen. Des Weiteren sind in diesem Posten Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von € 3,7 Mio. bilanziert. Diese Posten stellen insgesamt mit € 11,9 Mio. 69,4 % der Bilanzsumme dar. Die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen richtet sich nach den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert. Bei den Ausleihungen an verbundene Unternehmen richtet sich die Bewertung nach dem Nennbetrag oder dem niedrigeren beizulegenden Wert.

Die Ermittlung des beizulegenden Wertes erfolgt aus Sicht der die Anteile sowie Ausleihungen haltenden Gesellschaft. Basis für die Bewertungen sind hierbei die künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungen ergeben. Hierbei werden auch Erwartungen bezüglich der zukünftigen Marktentwicklung berücksichtigt.

Das Ergebnis der Planungen ist in hohem Maße davon abhängig, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsströme einschätzen. Gegebenenfalls können kleine Veränderungen der Planungsparameter wesentliche Auswirkungen auf die Bewertung haben. Die Bewertung ist daher naturgemäß mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft war dieser Sachverhalt aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns mit der Existenz und der Werthaltigkeit der wesentlichen Posten im Finanzanlagevermögen auseinandergesetzt. Neben der Abstimmung der Salden mit den jeweiligen Schuldnern haben wir im Rahmen der Jahresabschlussprüfung den korrekten Ausweis und die Bewertung der bilanzierten Posten beurteilt. Bezüglich der Werthaltigkeitsprüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Bewertung nachvollzogen. Der Schwerpunkt unserer Prüfung lag auf der kritischen Auseinandersetzung mit den bei der Bewertung zugrunde gelegten zentralen Annahmen und Planungen. Ferner haben wir die Angemessenheit der Bewertungsmethoden beurteilt.

Im Hinblick auf den Bilanzansatz der Anteile an verbundenen Unternehmen bzw. Ausleihungen an verbundene Unternehmen, haben wir in einem ersten Schritt nachvollzogen, ob das Jahresergebnis der jeweiligen Gesellschaften positiv ist. Darüber hinaus haben wir einen Abgleich des jeweiligen bilanziellen Buchwertansatzes mit dem Eigenkapital der jeweiligen Gesellschaften vorgenommen.

Des Weiteren haben wir die Beurteilung der gesetzlichen Vertreter zur Einschätzung der zukünftigen Entwicklung der Tochtergesellschaften kritisch hinterfragt. Bei den Tochtergesellschaften, die zum 31. Dezember 2024 ein negatives Eigenkapital aufweisen (infas 360 GmbH und infas quo GmbH) haben wir die Planungsrechnungen für die nächsten Jahre eingesehen und mit den gesetzlichen Vertretern erörtert. Ergänzend haben wir die erzielten Ergebnisse der infas 360 GmbH bzw. infas quo GmbH mit den entsprechenden Planwerten abgeglichen.

Im Rahmen der Prüfung haben wir die Berechnungen zur Wertermittlung rechnerisch nachvollzogen und die zugrunde liegenden internen Prozesse bei der infas Holding Aktiengesellschaft und den verbundenen Unternehmen beurteilt.

Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Planungen und Annahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt grundsätzlich geeignet, um die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen bzw. der Ausleihungen an verbundene Unternehmen sachgerecht vorzunehmen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:

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die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB, auf die im Lagebericht Bezug genommen wird.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem:

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die Versicherungen nach § 264 Abs. 2 S. 3 und § 289 Abs. 1 S. 5 HGB zum Jahresabschluss und Lagebericht.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen:

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei INFAS_​HOLDING_​AG_​JAuLB_​ESEF-2024-12-31-de.xhtml (MD5-Hashwert: ffc52f59dd7743dde7e228f8df27d02e) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.

beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.

beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 25. Juni 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 23. September 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2023 als Abschlussprüfer der infas Holding Aktiengesellschaft tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

SONSTIGER SACHVERHALT - VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Martin Schulz-Danso.

 

Köln, 22. April 2025

Forvis Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Martin Schulz-Danso, Wirtschaftsprüfer

Susanne Schaefer, Wirtschaftsprüferin

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024 die ihm nach Gesetz, Satzung sowie jeweiliger Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Vorstand diesen beraten und dessen Geschäftsführung überwacht. Er wurde vom Vorstand dazu anhand schriftlicher und mündlicher Berichte zeitnah, umfassend und regelmäßig über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft, deren Strategie und Planung sowie über die beabsichtigte Geschäftspolitik, Nachhaltigkeitsaspekte, die Risikolage, das Risikomanagement, das interne Kontrollsystem und die Compliance sowie wichtige Personalfragen informiert. Darüber hinaus führten der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorstand regelmäßige Informations- und Beratungsgespräche. Alle zur Beurteilung dieser Themen erforderlichen Auskünfte wurden vom Vorstand umfassend erteilt und zugehörige Unterlagen vorgelegt. Berichte und Anlagen wurden vom Aufsichtsrat umfassend geprüft und erörtert. Der Aufsichtsrat war damit in alle wesentlichen Entscheidungen der Gesellschaft eingebunden. Der Aufsichtsrat hat in die ihm vorgelegten wesentlichen Planungs- und Abschlussunterlagen Einsicht genommen und sich von deren Richtigkeit und Angemessenheit überzeugt. Er prüfte und erörterte alle ihm unterbreiteten Berichte und Unterlagen im gebotenen Maß. Er hatte zu keinem Zeitpunkt Anlass, die Leitung der Geschäfte durch den Vorstand zu beanstanden. Darüber hinaus war eine Einsicht in die Bücher und Schriften der Gesellschaft durch den Aufsichtsrat im Berichtsjahr nicht erforderlich.

Der Aufsichtsrat beschäftigte sich im Geschäftsjahr 2024 eingehend mit der Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie deren strategischer Ausrichtung. Ab Mitte des Jahres war dies zudem durch die Übernahmeabsichten der Ipsos DACH Holding AG geprägt. Die Ipsos DACH Holding AG ist eine mittelbare 100%ige Tochtergesellschaft der Ipsos SA, ein an der Pariser Börse Euronext gelistetes führendes globales Marktforschungsunternehmen. Am 23. August 2024 gab die Ipsos DACH Holding AG als Bieterin ihre Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots bekannt und veröffentlichte am 7. Oktober 2024 eine Angebotsunterlage betreffend ein Barangebot zum Erwerb sämtlicher nicht von ihr gehaltener Aktien an der Gesellschaft für eine Gegenleistung in Höhe von EUR 6,80 je infas-Aktie. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat sich ausführlich mit diesem Angebot und den in der Angebotsunterlage kommunizierten Absichten der Bieterin beschäftigt. In der mit dem Vorstand abgegebenen gemeinsamen begründeten Stellungnahme vom 16. Oktober 2024 hat der Aufsichtsrat - ebenso wie der Vorstand - den infas-Aktionären empfohlen, das Übernahmeangebot anzunehmen. So erachtete der Aufsichtsrat das Angebot nach eingehender Prüfung als finanziell angemessen. Insbesondere stellte der Angebotspreis eine attraktive Prämie von 61,1 % auf den Börsenschlusskurs der infas-Aktie des letzten Handelstages und von 69,6 % auf den volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der letzten drei Monate jeweils vor Veröffentlichung der Entscheidung der Bieterin zur Abgabe des Angebots dar. Die Bewertung des Angebots als finanziell angemessen wurde zudem durch eine im Auftrag der Gesellschaft von RSM Ebner Stolz erstellte Fairness Opinion gestützt.

Wie auch der Vorstand erachtete auch der Aufsichtsrat die in der Angebotsunterlage dargestellten Absichten der Bieterin und deren mittelbarer Muttergesellschaft Ipsos SA im Hinblick auf die künftige Geschäftsstrategie für infas als im Interesse der Gesellschaft liegend. Insbesondere begrüßte der Aufsichtsrat die von Ipsos genannten möglichen operativen Synergien, vor allem im Bereich der Datenerhebung durch Interviews und der Verarbeitung der gesammelten Daten, und teilte die Ansicht, dass die Kombination beider Gruppen sowohl Kapazitätsherausforderungen der infas-Gruppe wirksam begegnen könne als auch die Möglichkeit schaffe, sich für größere, europäische und globale Ausschreibungen zu bewerben, was sonst für die infas-Gruppe allein nur schwierig realisierbar gewesen wäre. Nach fusionskontrollrechtlicher Freigabe durch das Bundeskartellamt am 20. Dezember 2024 konnte das Übernahmeangebot vollzogen werden.

Trotz der erheblichen Bindung unternehmensinterner Ressourcen durch das Übernahmeangebot erbrachten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der infas Holding Aktiengesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften im Geschäftsjahr eine hervorragende Leistung. Das zeigt sich vor allem darin, dass die Prognose für 2024 übertroffen werden konnte. Insbesondere das infas Institut trug dazu bei, in dem es konsequent an den im Jahr 2023 identifizierten Schwerpunktthemen Kapazitätsengpässe und Kostenanstiege arbeitete. Zudem konzentrierte sich das infas Institut wie auch infas quo auf die Umsetzung der in 2023 erarbeiten strategischen Initiativen. Die strategische Beratung des Vorstands konzentrierte der Aufsichtsrat daher 2024 insbesondere auf die Weiterentwicklung der infas 360, da hier die strategische Neuorientierung in 2023 aufgrund der Komplexität des Datengeschäfts noch nicht abgeschlossen werden konnte. Dies erfolgte dann 2024 und führte auch bereits zu einem positiven Beitrag der Gesellschaft zum Konzernergebnis. In sämtlichen Sitzungen und zusätzlichen Informationsveranstaltungen beschäftigte sich der Aufsichtsrat eingehend mit den Veränderungen in der Branche der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung und den hieraus zu ziehenden Schlussfolgerungen. Mit dem Vorstand wurden Markt und Trends, Ziele und Prioritäten der Geschäfte sowie die strategische Ausrichtung der jeweiligen operativen Gesellschaften intensiv diskutiert.

Die Berichte des Vorstands zur geschäftlichen Entwicklung wurden ebenfalls ausführlich geprüft und diskutiert. Die Prüfung des Aufsichtsrats erstreckte sich hierbei neben der Ergebnisentwicklung insbesondere auf die Liquiditätssituation, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die Risikolage sowie sonstige organisatorische Maßnahmen der Gesellschaft.

Änderungen in der Zusammensetzung des Vorstands

Ende des Geschäftsjahres 2024 und Anfang des Geschäftsjahres 2025 gab es Änderungen im Vorstand der Gesellschaft.

Herr Menno Smid, seit 1995 Geschäftsführer des infas Instituts für angewandte Sozialwissenschaften und langjähriger Vorstandsvorsitzender der infas Holding Aktiengesellschaft ist zum 31. Dezember 2024 mit Ende seiner regulären Amtszeit in den Ruhestand gegangen. Der Aufsichtsrat freut sich, dass Herr Smid der infas Gruppe in beratender Funktion weiter zur Seite stehen wird.

In Folge des Vollzugs des Übernahmeangebots hat der Aufsichtsrat am 13. Januar 2025 Herrn Christoph Preuß und Herrn Thomas Allerstorfer zu Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft bestellt. Herr Preuß hat hierbei die Nachfolge von Herrn Smid als Vorstandsvorsitzender übernommen. Herr Allerstorfer wird ab 1 Mai 2025 die Rolle als Finanzvorstand von Frau Dr. Isabell Nehmeyer-Srocke übernehmen, welche am 30. April 2025 nach Übergabe an Herrn Allerstorfer aus dem Vorstand der Gesellschaft ausscheiden wird.

Änderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Auch im Aufsichtsrat der Gesellschaft gab es im Zuge der Übernahme Änderungen. Die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats Herr Dr. Oliver Krauß, Herr Hans-Joachim Riesenbeck und Frau Dr. Veronika Jäckle-Mittnacht haben ihr Amt mit Wirkung zum 17. Januar 2025 niedergelegt.

Auf Antrag des Vorstands der Gesellschaft hat das Amtsgericht Bonn mit Beschluss vom 12. März 2025 Herrn Rupert van Hüllen, Herrn Jean-Michel Mabon und mich bis zum Ende der nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft bestellt.

Aufsichtsratssitzungen: Wesentliche vom Aufsichtsrat behandelte Themen

Insgesamt fanden im Berichtszeitraum elf Sitzungen des Aufsichtsrats statt, davon sechs im ersten und fünf im zweiten Kalenderhalbjahr. Darüber hinaus erörterte der Aufsichtsrat anlässlich von Telefonkonferenzen die Angelegenheiten der Gesellschaft und traf weitere Entscheidungen im schriftlichen Umlaufverfahren.

Gegenstand der Aufsichtsratssitzung am 1. und 2. Februar 2024 war der Abschluss des in 2023 begonnenen Strategieprozesses. Hierzu referierte der externe Strategieberater, der anhand einer Präsentation die Ergebnisse und Empfehlungen für die Umsetzung erläuterte. Zudem berichtete der Vorstand über die geschäftliche Entwicklung des Konzerns und die vorläufigen Zahlen zum 31. Dezember 2023 sowie über die Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2024 einschließlich der Mittelfristplanung. Außerdem stellte der Vorstand das aktualisierte Risikomanagementsystem (RMS) vor. Durch das RMS sollen bestandsgefährdende Risiken so rechtzeitig erkannt werden, so dass sie durch geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen abgewendet werden können (Risikofrüherkennung). Dabei ist die Pflege der internen Risikokultur von zentraler Bedeutung. Der Vorstand beschrieb im Einzelnen den Prozess des RMS, die Risikostruktur, die Bewertung der bestandsgefährdenden Risiken mit Eintrittswahrscheinlichkeit und Ausmaß des Risikos und das Risikomonitoring. Darüber hinaus beschloss der Aufsichtsrat in dieser Sitzung eine Änderung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats und einige Grundprinzipien für die Personalarbeit im Sinne guter Corporate Governance.

In der Sitzung am 11. März 2024 vertiefte der Aufsichtsrat mit dem Vorstand Möglichkeiten der strategischen Weiterentwicklung der infas 360. Zudem gab der Vorstand ein Update über die geschäftliche Entwicklung des Konzerns und die vorläufigen Zahlen zum 31. Dezember 2023. Auch eine mögliche strategische Akquisition wurde diskutiert.

Gegenstand der Aufsichtsratssitzung am 21. März 2024 war erneut die strategische Weiterentwicklung der Tochtergesellschaft infas 360.

In der Sitzung am 26. März 2024 erörterte der Aufsichtsrat den vorläufigen Prüfbericht zum Jahresabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023. Hierzu gab der für das Geschäftsjahr 2023 beauftragte Abschlussprüfer einen Überblick zum Stand der Prüfung.

In der Bilanzsitzung am 18. April 2024 befasste sich der Aufsichtsrat unter Teilnahme des Abschlussprüfers schwerpunktmäßig mit dem Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 (jeweils nebst zusammengefasstem Lagebericht). Er beschäftigte sich zudem intensiv mit der Vorbereitung der Hauptversammlung 2024. Ferner wurde der Stand der strategischen Weiterentwicklung der infas 360 besprochen. Zudem wurde dem Verkauf von 33,33 % der Anteile an der BNS - Business Network Solutions GmbH, Bonn, die von der infas 360 gehalten werden, zugestimmt.

In der Aufsichtsratssitzung am 21. Mai 2024 ging es um verschiedene Entwicklungen im Geschäftsjahr, insbesondere die Ergebnisse des ersten Quartals, sowie um den Erwerb der PI Health Solutions GmbH, Berlin, durch das infas Institut.

In der Sitzung am 29. Juli 2024 ging es um die Integration der PI Health Solutions GmbH in den infas Konzern.

Am 23. August 2024 beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit der möglichen Übernahme durch Ipsos aufgrund der gerade veröffentlichten Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots durch die Ipsos DACH Holding AG sowie strategischen Personalfragen.

In der Aufsichtsratssitzung am 3. September 2024 diskutierte der Aufsichtsrat zusammen mit dem Vorstand erneut die strategische Weiterentwicklung der infas 360.

In der Sitzung am 17. September 2024 beschäftigte sich der Aufsichtsrat erneut mit der möglichen Übernahme durch Ipsos und Vorstandsangelegenheiten. Der Vorstand berichtete zudem zu den Geschäftszahlen zum 30. Juni 2024.

In der letzten Sitzung des Jahres am 20. Dezember 2024 diskutierten Vorstand und Aufsichtsrat die wirtschaftliche Situation des Konzerns einschließlich Forecast, die Planung für 2025 sowie erneut die strategische Weiterentwicklung der infas 360.

An allen Sitzungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2024 nahmen der Vorstand der Gesellschaft sowie alle Aufsichtsratsmitglieder physisch, per Videokonferenz oder per telefonischer Zuschaltung teil. Die Sitzungen fanden in sechs Fällen virtuell und in fünf Fällen als Präsenzsitzung statt. Damit nahm kein Mitglied des Aufsichtsrats, das während des gesamten Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehörte, nur an der Hälfte (oder weniger) der Sitzungen des Aufsichtsrats im Berichtszeitraum teil. Sofern erforderlich, fasste der Aufsichtsrat Beschlüsse auch telefonisch oder im Umlaufverfahren. Interessenkonflikte im Aufsichtsrat sind während des Berichtszeitraums nicht aufgetreten.

Jahres- und Konzernabschluss sowie Lage- und Konzernlagebericht

Die ordentliche Hauptversammlung der infas Holding Aktiengesellschaft hat am 25. Juni 2024 als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Im Zollhafen 24, 50678 Köln, gewählt. Der Prüfungsauftrag wurde im Anschluss vom Aufsichtsratsvorsitzenden nach entsprechender Beschlussfassung des Aufsichtsrats erteilt.

Der Abschlussprüfer hat den vom Vorstand auf Grundlage des HGB aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den nach den Vorschriften der internationalen Rechnungsstandards IFRS aufgestellten Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2024 geprüft und jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die vorstehenden Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und die Prüfungsberichte des Wirtschaftsprüfers wurden sämtlichen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zur Verfügung gestellt. In der vorläufigen Schlussbesprechung am 3. April 2025 sowie in der Bilanzsitzung am 22. April 2025 berichtete der Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand für weitere Fragen und Auskünfte zur Verfügung.

Nach umfassender eigener Prüfung und Diskussion des Jahres- und Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts stimmte der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Abschlussprüfung am 22. April 2025 zu und billigte den Jahres- und Konzernabschluss; der Jahresabschluss 2024 wurde damit gem. § 172 AktG festgestellt.

Der Aufsichtsrat prüfte auch den Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns und schloss sich diesem unter Berücksichtigung insbesondere des Jahresergebnisses, der Liquidität und der Finanzplanung der Gesellschaft an.

Corporate Governance

Vorstand und Aufsichtsrat gaben im April 2025 eine gemeinsame Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex sowie eine Erklärung zur Unternehmensführung ab. Beide Erklärungen sind auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich.

Der Aufsichtsrat bedankt sich bei Vorstand, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes persönliches Engagement und ihre erfolgreiche Arbeit im Geschäftsjahr 2024 und spricht ihnen damit seine Anerkennung aus.

 

Bonn, im April 2025

Für den Aufsichtsrat

Shane Farrell, Vorsitzender

Erklärung zur Unternehmensführung

Relevante Angaben zur Unternehmensführung nach § 289f HGB

Bonn, im April 2025

A. Entsprechenserklärung nach § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat erklären gem. § 161 AktG:

Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass sie den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022, mit folgenden Ausnahmen seit der letzten Erklärung entsprochen wurde und entsprochen werden wird:

Empfehlung A.1: Die mit dem DCGK 2022 eingeführte Empfehlung A.1 wurde noch nicht umfassend umgesetzt. Die infas Holding Aktiengesellschaft verbraucht aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit als Dienstleister nur sehr wenige Ressourcen, wodurch eine Erweiterung der Unternehmensstrategie und -planung sowie des Risiko-Chancen-Managements derzeit nicht erforderlich ist. Gleichwohl verpflichtet sich der infas Konzern durch seinen Code of Conduct zu einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung unter Berücksichtigung ökologischer und sozialer Grundsätze.

Empfehlung A.3: Das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem der infas Holding Aktiengesellschaft decken bislang nachhaltigkeitsbezogene Ziele im Sinne ökologischer und sozialer Themen nicht umfassend ab. Das liegt im Wesentlichen daran, dass aufgrund der Geschäftstätigkeit nur geringe Mengen an Ressourcen verbraucht werden, sodass das bisherige interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem geeignet sind, auch nachhaltigkeitsbezogene Chancen und Risiken zu erkennen.

Empfehlung C.9 und C.12: Die aktuellen Aufsichtsratsmitglieder Herr Shane Farrell, Herr Rupert van Hüllen und Herr Jean-Michel Mabon sind leitende Angestellte im Ipsos Konzern und zudem Mitglieder im Aufsichtsrat der zu diesem gehörenden Ipsos DACH Holding AG. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft bildet infolge der Übernahme der Gesellschaft durch die Ipsos DACH Holding AG die gegenwärtigen Mehrheitsverhältnisse auf Eigentümerebene auch im Aufsichtsrat ab. Unabhängig davon wird davon ausgegangen, dass sämtliche Aufsichtsratsmitglieder ihren Pflichten zum Wohle der Gesellschaft in angemessener Weise nachkommen.

Empfehlung D.3: Der Aufsichtsratsvorsitzende pflegt bestimmungsgemäß einen intensiven Austausch mit dem Vorstand und ist insbesondere eng mit den Abläufen im Unternehmen vertraut. Auf Grund der Größe des Aufsichtsrat und der Personalunion von Aufsichtsrat, Prüfungsausschuss und Nominierungsausschuss erachtete und erachtet es das Aufsichtsratsplenum daher in Abweichung von der Empfehlung D.3 Satz 5 DCGK als sinnvoll, den Aufsichtsratsvorsitzenden mit dem Vorsitz im Prüfungsausschuss zu betrauen.

Empfehlung F.2: Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht werden nicht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich sein. Ebenso werden die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen nicht binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums veröffentlicht. Vorstand und Aufsichtsrat halten die gesetzlichen Veröffentlichungspflichten für ausreichend.

Empfehlung G.2 bis G.11: Aufgrund der Übernahme durch Ipsos DACH Holding AG war es nötig, mit einem Vorstandsmitglied eine Vertragsverlängerung mit verkürzter Laufzeit zu dem Einzelfall gerecht werdenden Konditionen zu vereinbaren, wobei gleichwohl die Vorgaben des Vergütungssystems berücksichtigt wurden. Die Empfehlungen zur Gesamtvergütung und variablen Vergütung berücksichtigen eine solche Sonderkonstellation nicht. Eine Abweichung war daher erforderlich, um einen ordentlichen Übergang der Vorstandsfunktionen nach der Übernahme zu ermöglichen.

Die Entsprechenserklärung wurde im April 2025 in dieser Form abgegeben und ist unter www.infas-holding.de dauerhaft öffentlich zugänglich.

B. Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats und Aktiengeschäfte der Organmitglieder

Die Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat sind im Vergütungsbericht dargestellt. Im Vergütungsbericht werden auch die Grundsätze der Vergütung der Vorstandsmitglieder in dem durch den Aufsichtsrat verabschiedeten und gem. § 120a (1) AktG am 16. Juli 2021 durch die Hauptversammlung beschlossenen Vergütungssystem gem. § 87a AktG dargestellt. Ferner werden die Grundsätze der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder erläutert, die ebenfalls durch die Hauptversammlung auf ihrer ordentlichen Sitzung am 16. Juli 2021 gem. §113 Abs. 3 AktG beschlossen wurden. Der Vergütungsbericht wird unter www.infas-holding.de zugänglich gemacht.

C. Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Die infas Holding Aktiengesellschaft wendet alle gesetzlich vorgeschriebenen Unternehmensführungspraktiken an und bekennt sich zu einer nachhaltigen Unternehmensführung. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen. Alle relevanten Fragen der Geschäftslage und -entwicklung, der Finanzierung sowie der Strategie und Planung werden zwischen den beiden Verwaltungsgremien besprochen und abgestimmt.

D. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

I. Vorstand

Der Vorstand bestand zum 31. Dezember 2024 aus zwei Mitgliedern. Im Einklang mit den Unternehmensinteressen nimmt der Vorstand seine Führungsaufgabe wahr. Sein Ziel ist es, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern und die Belange aller Interessensgruppen zu berücksichtigen. Dazu erarbeitet der Vorstand die Strategie zur Weiterentwicklung der Gesellschaft, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und setzt sie um. Außerdem vertritt er die Gesellschaft gegenüber Dritten. Regelmäßig, zeitnah und umfassend berichtet der Vorstand mündlich und schriftlich sowie in den turnusmäßigen Sitzungen über die Strategie, die Geschäftsentwicklung, die Risikolage, das Risikomanagement und die Compliance des Unternehmens.

Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, hat der infas Konzern ein wirksames und angemessenes Risikomanagementsystem (RMS) eingerichtet. Es ermöglicht dem Vorstand und dem Aufsichtsrat sowie den Geschäftsführungen der Tochtergesellschaften, Risiken rechtzeitig zu erkennen, sodass negative Entwicklungen durch geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen abgewendet werden können. Hierzu bedient sich das RMS eines strukturierten Prozesses, mit dem alle wesentlichen externen und internen Einflussfaktoren berücksichtigt werden, die nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung des Konzerns haben könnten. Kernbestandteil des RMS ist der strukturierte Prozess aus strategischer und operativer Risikoidentifikation, Monitoring durch regelmäßige Routinen, Kommunikation an die geeigneten Adressatinnen und Adressaten im infas Konzern und Steuerung durch das Ergreifen geeigneter Maßnahmen zur Abwendung negativer Entwicklungen. Hierdurch wird eine Frühwarnung in Bezug auf die Risiken ermöglicht.

Für die Besetzung von Vorstandspositionen hat der Aufsichtsrat beschlossen, dass Vorstände in ihrem letzten Vertragsjahr nicht älter als 67 Jahre sein sollen.

Aufsichtsrat und Vorstand sorgen gemeinsam für eine langfristige Nachfolgeplanung im Vorstand sowie für wichtige Führungspositionen. Hierzu erfolgt ein regelmäßiger Austausch. Fachliche Eignung, zukünftige Anforderungen an die betreffende Position sowie Diversität sind dabei wichtige Aspekte, die beachtet werden.

II. Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat berät und kontrolliert den Vorstand bei der Führung des Unternehmens und prüft alle bedeutenden Geschäftsvorfälle durch Berichterstattung des Vorstands und durch Einsichtnahme in die betreffenden Unterlagen auf Grundlage des Aktiengesetzes und der Satzung. Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung gewählt. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder, entscheidet über deren Anzahl und über die oder den Vorsitzenden. Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss fest und billigt den Konzernabschluss. Der oder die Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeiten des Aufsichtsrats im Bericht an die Aktionärinnen und Aktionäre und in der Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft ist mit drei Mitgliedern bewusst klein gehalten, um ein effizientes Arbeiten und einen intensiven Gedankenaustausch zu ermöglichen. Daher ist die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen nicht sinnvoll und zweckmäßig. Der Aufsichtsrat als Ganzes entspricht insofern dem Prüfungsausschuss sowie dem Nominierungsausschuss. Sowohl dem Prüfungs- als auch dem Nominierungsausschuss gehörten zum 31. Dezember 2024 somit Dr. Oliver Krauß, Hans-Joachim Riesenbeck und Dr. Veronika Jäckle-Mittnacht an; der zum 31. Dezember 2024 amtierende Aufsichtsratsvorsitzende, Dr. Oliver Krauß, war auch Vorsitzender des Prüfungsausschusses und des Nominierungsausschusses.

Aufsichtsräte sollen zum Zeitpunkt der Wahl bzw. Wiederwahl nicht älter als 75 Jahre sein. Im Falle herausragender Expertise oder Erfahrung kann von dieser Vorgabe abgewichen werden.

In der Aufsichtsratssitzung am 02. Februar 2024 wurde folgende Kompetenzmatrix erstellt:

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Dr. Oliver Krauß Aufsichtsratsvorsitzender Hans-Joachim Riesenbeck Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Veronika Jäckle-Mittnacht
Beruf Rechtsanwalt Unternehmensberater Unternehmensberaterin
Ausbildung Jurist Diplom-Kaufmann Master of Arts der Universität Zürich (lic. oec. publ. UZH)
Mitglied seit 2014 2014 2022
Persönliche Eignung Anteilseignervertretung
Unabhängigkeit
Anzahl Vorstandsposten Keine Keine Keine
Anzahl Aufsichtsratsposten (ohne Mandat bei infas) 1 Keine 1
Geburtsjahr 1966 1951 1978
Diversität Geschlecht männlich männlich weiblich
Staatsangehörigkeit deutsch deutsch deutsch, schweizerisch
Rechnungslegung
Abschlussprüfung
Recht und Compliance
Fachlicher Background Technologie, Digitalisierung
Branchen- und Marktkenntnis
Mitarbeiterengagement
Personal und Vergütung
Nachhaltigkeit

In seiner Sitzung im September 2023 hat der Aufsichtsrat seine Wirksamkeit beurteilt. Die Überprüfung erfolgte durch intensive Erörterung aller relevanten Aspekte. Als Ergebnis dieser Diskussion wurde festgestellt, dass der Aufsichtsrat seine Überwachungs- und Beratungsaufgaben effektiv und effizient wahrgenommen hat. Die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Aufsichtsrat und mit den Vorstandsmitgliedern ermöglicht eine sachgerechte und professionelle Erfüllung der Aufgaben. Anregungen wurden und werden auch unterjährig aufgenommen.

E. Angaben zum Anteil von Frauen im Aufsichtsrat und im Vorstand und in den Führungsebenen unterhalb des Vorstands, Diversitätskonzept

Der Vorstand der infas Holding Aktiengesellschaft bestand zum 31. Dezember 2024 aus zwei Mitgliedern, von denen ein Mitglied eine Frau war. Dies entspricht einer Quote von 50%. Diese Quote entsprach damit zum 31. Dezember 2024 auch der vom Aufsichtsrat festgelegten Zielgröße i.S.d. § 111 Abs. 5 AktG.

Da die Gesellschaft eine Holding-Funktion ausübt und als solche selbst nur wenige Mitarbeitende beschäftigt, bestehen keine Führungsebenen unterhalb des Vorstands. Zielgrößen i.S.d. § 76 Abs. 4 AktG wurden daher vom Vorstand nicht definiert.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft bestand zum 31. Dezember 2024 aus drei Personen, wovon eine weiblich war. Der Anteil von Frauen im Aufsichtsrat betrug damit zum 31. Dezember 2024 33 %. Diese Quote entsprach damit zum 31. Dezember 2024 auch der vom Aufsichtsrat festgelegten Zielgröße i.S.d. § 111 Abs. 5 AktG.

Die infas Holding Aktiengesellschaft und ihre Tochtergesellschaften erachten Diversität grundsätzlich als erstrebenswert und als wichtigen Erfolgsfaktor für das operative Geschäft. Dementsprechend verfolgen alle infas Gesellschaften eine Kultur, in der Verschiedenheit bezogen auf Geschlecht, Alter, Ausbildung, Berufserfahrung, Kultur, Nationalität, Religion und andere Aspekte geschätzt und bei der Besetzung von Stellen in Teams berücksichtigt wird. Die Projekte der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung erfordern häufig eine hohe Interdisziplinarität, bei der Diversität in den Projektteamstrukturen nützlich und erfolgsfördernd ist. Insofern ist die Wertschätzung von Diversität schon lange in der Kultur der Konzerngesellschaften verankert.

F. Sonstige Erklärungen

I. Aktionärinnen und Aktionäre sowie Hauptversammlung

Die Aktionärinnen und Aktionäre nehmen ihre Rechte an der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Jede Aktie der infas Holding Aktiengesellschaft gewährt eine Stimme.

Der Aufsichtsratsvorsitzende leitet grundsätzlich entsprechend der Satzung die Versammlung. Sämtliche notwendigen Unterlagen für die Entscheidungsfindung sind den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend auf der Website der infas Holding Aktiengesellschaft unter www.infas-holding.de veröffentlicht.

II. Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Die infas Holding Aktiengesellschaft stellt ihren Konzernabschluss sowie die Konzernzwischenberichte gemäß den IFRS auf. Der Jahresabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft erfolgt nach HGB. Der Konzern- und der Jahresabschluss werden vom Vorstand aufgestellt und von der mit der Abschlussprüfung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Nach der Prüfung wird der Jahresabschluss vom Aufsichtsrat gebilligt. Der Aufsichtsrat arbeitet während des gesamten Prüfungsprozesses eng mit dem Vorstand und der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mazars GmbH & Co. KG, zusammen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft informiert unverzüglich den Aufsichtsratsvorsitzenden über alle für die Arbeit des Aufsichtsrats wesentlichen Fragen und Vorkommnisse, die sich während der Abschlussprüfung ergeben.

III. Transparenz

Die infas Holding Aktiengesellschaft informiert Aktionärinnen und Aktionäre, Analystinnen und Analysten, Aktionärsvereinigungen, Medien und die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig und zeitnah über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Lage des Konzerns. Die verschiedenen Gruppen werden gleichzeitig und gleichberechtigt behandelt. Alle kapitalmarktrelevanten Informationen werden auf der Website der infas Holding Aktiengesellschaft unter www.infas-holding.de veröffentlicht.

Die infas Holding Aktiengesellschaft informiert zudem ausführlich über den Aktienbesitz und die Aktiengeschäfte von Vorstand und Aufsichtsrat. Nach dem Gesetz meldepflichtige Wertpapiergeschäfte werden stets ordnungsgemäß auf der Website der infas Holding Aktiengesellschaft unter www.infas-holding.de veröffentlicht.

 

Bonn, im April 2025

Infas Holding Aktiengesellschaft

Für den Aufsichtsrat

Shane Farrell, Aufsichtsratsvorsitzender

Für den Vorstand

Dr. Christoph Preuß, CEO

Entsprechenserklärung 2025 gemäß § 161 AktG

Bonn, im April 2025

A. Entsprechenserklärung nach § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat erklären gem. § 161 AktG:

Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass sie den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022, mit folgenden Ausnahmen seit der letzten Erklärung entsprochen wurde und entsprochen werden wird:

Empfehlung A.1: Die mit dem DCGK 2022 eingeführte Empfehlung A.1 wurde noch nicht umfassend umgesetzt. Die infas Holding Aktiengesellschaft verbraucht aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit als Dienstleister nur sehr wenige Ressourcen, wodurch eine Erweiterung der Unternehmensstrategie und -planung sowie des Risiko-Chancen-Managements derzeit nicht erforderlich ist. Gleichwohl verpflichtet sich der infas Konzern durch seinen Code of Conduct zu einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung unter Berücksichtigung ökologischer und sozialer Grundsätze.

Empfehlung A.3: Das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem der infas Holding Aktiengesellschaft decken bislang nachhaltigkeitsbezogene Ziele im Sinne ökologischer und sozialer Themen nicht umfassend ab. Das liegt im Wesentlichen daran, dass aufgrund der Geschäftstätigkeit nur geringe Mengen an Ressourcen verbraucht werden, sodass das bisherige interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem geeignet sind, auch nachhaltigkeitsbezogene Chancen und Risiken zu erkennen.

Empfehlung C.9 und C.12: Die aktuellen Aufsichtsratsmitglieder Herr Shane Farrell, Herr Rupert van Hüllen und Herr Jean-Michel Mabon sind leitende Angestellte im Ipsos Konzern und zudem Mitglieder im Aufsichtsrat der zu diesem gehörenden Ipsos DACH Holding AG. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft bildet infolge der Übernahme der Gesellschaft durch die Ipsos DACH Holding AG die gegenwärtigen Mehrheitsverhältnisse auf Eigentümerebene auch im Aufsichtsrat ab. Unabhängig davon wird davon ausgegangen, dass sämtliche Aufsichtsratsmitglieder ihren Pflichten zum Wohle der Gesellschaft in angemessener Weise nachkommen.

Empfehlung D.3: Der Aufsichtsratsvorsitzende pflegt bestimmungsgemäß einen intensiven Austausch mit dem Vorstand und ist insbesondere eng mit den Abläufen im Unternehmen vertraut. Auf Grund der Größe des Aufsichtsrat und der Personalunion von Aufsichtsrat, Prüfungsausschuss und Nominierungsausschuss erachtete und erachtet es das Aufsichtsratsplenum daher in Abweichung von der Empfehlung D.3 Satz 5 DCGK als sinnvoll, den Aufsichtsratsvorsitzenden mit dem Vorsitz im Prüfungsausschuss zu betrauen.

Empfehlung F.2: Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht werden nicht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich sein. Ebenso werden die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen nicht binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums veröffentlicht. Vorstand und Aufsichtsrat halten die gesetzlichen Veröffentlichungspflichten für ausreichend.

Empfehlung G.2 bis G.11: Aufgrund der Übernahme durch Ipsos DACH Holding AG war es nötig, mit einem Vorstandsmitglied eine Vertragsverlängerung mit verkürzter Laufzeit zu dem Einzelfall gerecht werdenden Konditionen zu vereinbaren, wobei gleichwohl die Vorgaben des Vergütungssystems berücksichtigt wurden. Die Empfehlungen zur Gesamtvergütung und variablen Vergütung berücksichtigen eine solche Sonderkonstellation nicht. Eine Abweichung war daher erforderlich, um einen ordentlichen Übergang der Vorstandsfunktionen nach der Übernahme zu ermöglichen.

Die Entsprechenserklärung wurde im April 2025 in dieser Form abgegeben und ist unter www.infas-holding.de dauerhaft öffentlich zugänglich.

 

Bonn, im April 2025

Infas Holding Aktiengesellschaft

Für den Aufsichtsrat

Shane Farrell, Aufsichtsratsvorsitzender

Für den Vorstand

Dr. Christoph Preuß, CEO