![]() Infineon Technologies AGNeubibergHalbjahresfinanzbericht zum 31. März 2019Q2Ausgewählte Konzernfinanzdatenscroll
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Investitionen: Summe aus Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte,
einschließlich aktivierter Forschungs- und Entwicklungskosten. KonzernzwischenlageberichtGeschäftsentwicklung von Infineon im abgelaufenen Halbjahr:
"Dank seines robusten Geschäftsmodells hat sich Infineon im zweiten Quartal in einem
deutlich abkühlenden Markt gut behauptet", sagt Dr. Reinhard Ploss, Vorsitzender des
Vorstands von Infineon. "Der Boom ist erst einmal vorbei, die Nachfragedynamik hat
sich abgeschwächt. Darauf haben wir Ende März mit der Anpassung unserer Jahresprognose
reagiert und uns auf geringeres Wachstum eingestellt. Gleichzeitig haben wir konsequent
Maßnahmen ergriffen, um den Zyklus erfolgreich zu managen und Kosten zu senken. An
strategischen Investitionen in die Zukunftsfähigkeit von Infineon halten wir fest.
Denn die langfristigen Aussichten in unseren wichtigen Zielmärkten wie Elektromobilität,
automatisiertes Fahren, erneuerbare Energien, Rechenzentren und mobile Kommunikation
sind hervorragend." Entwicklung der operativen Segmente im zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2019Im zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2019 stieg der Umsatz gegenüber dem Vorquartal
um 1 Prozent auf €1.983 Millionen nach zuvor €1.970 Millionen. In den Segmenten Automotive
und Digital Security Solutions stieg der Umsatz, während er im Segment Industrial
Power Control minimal und im Segment Power Management & Multimarket etwas deutlicher
zurückging. Im Vergleich mit dem zweiten Quartal des Vorjahres stiegen die Umsätze in den Bereichen
Automotive, Industrial Power Control sowie Power Management & Multimarket an, während
der Umsatz im Segment Digital Security Solutions auf dem Niveau des Vorjahres lag. Automotivescroll
Im Segment Automotive stieg der Umsatz von €846 Millionen im Vorquartal auf €875 Millionen
im zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2019. Der Grund für den Anstieg waren eine
bessere Nachfrage in den Bereichen elektrische Antriebe und Fahrerassistenzsysteme.
Das Segmentergebnis erreichte im abgelaufenen Quartal €112 Millionen nach €117 Millionen
im Vorquartal. Die Segmentergebnis-Marge belief sich im zweiten Quartal des laufenden
Geschäftsjahres auf 12,8 Prozent nach 13,8 Prozent im Vorquartal. Der Umsatz im Segment Automotive stieg im zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2019
gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal um 8 Prozent auf €875 Millionen. Im
zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2018 hatte der Umsatz €811 Millionen betragen.
Das Segmentergebnis im zweiten Quartal des laufenden Geschäftsjahres erreichte €112
Millionen nach €116 Millionen im zweiten Quartal des Vorjahres. Die Segmentergebnis-Marge
belief sich auf 12,8 Prozent nach 14,3 Prozent in dem Vorjahresquartal. Industrial Power Controlscroll
Der Umsatz im Segment Industrial Power Control betrug im zweiten Quartal des laufenden
Geschäftsjahres €347 Millionen nach €352 Millionen im Vorquartal. Der leichte Umsatzrückgang
von 1 Prozent war die Folge niedrigerer Nachfrage in den Bereichen Industrieantriebe,
Fotovoltaik und Haushaltsgeräte, während sich die Nachfrage in den Bereichen Züge
und Wind positiv entwickelte. Das Segmentergebnis verminderte sich von €69 Millionen
im Vorquartal auf €67 Millionen im zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2019. Die Segmentergebnis-Marge
betrug 19,3 Prozent nach 19,6 Prozent im Vorquartal. Im Segment Industrial Power Control stieg der Umsatz im zweiten Quartal des Geschäftsjahres
2019 gegenüber dem Vorjahresquartal von €317 Millionen um 9 Prozent auf €347 Millionen.
Das Segmentergebnis verbesserte sich von €62 Millionen im Vorjahresquartal auf €67
Millionen im zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2019. Die Segmentergebnis-Marge betrug
19,3 Prozent nach 19,6 Prozent im zweiten Quartal des Vorjahres. Power Management & Multimarketscroll
Im zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2019 betrug der Umsatz im Segment Power Management
& Multimarket €591 Millionen nach €617 Millionen im Vorquartal. Der Rückgang von 4
Prozent spiegelt eine schwächere Nachfrage in nahezu allen Produktbereichen wider.
Bei einer Vielzahl von Endanwendungen bestehen bei den jeweiligen Komponenten zur
Stromversorgung weiterhin hohe Lagerbestände in den Lieferketten. Produkte für mobile
Endgeräte mussten einen saisonal bedingten Rückgang hinnehmen. Das Segmentergebnis
erreichte im zweiten Quartal des laufenden Geschäftsjahres €132 Millionen nach €155
Millionen im Vorquartal. Die Segmentergebnis-Marge belief sich auf 22,3 Prozent. Im
ersten Quartal des Geschäftsjahres 2019 hatte sie 25,1 Prozent betragen. Der Umsatz im Segment Power Management & Multimarket stieg um 9 Prozent von €543 Millionen
im zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2018 auf €591 Millionen im zweiten Quartal
des Geschäftsjahres 2019. Das Segmentergebnis stieg auf €132 Millionen nach €108 Millionen
im Vorjahresquartal. Die Segmentergebnis-Marge verbesserte sich von 19,9 Prozent im
Vorjahresquartal auf 22,3 Prozent im abgelaufenen Quartal. Digital Security Solutionsscroll
Im zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2019 verbesserte sich der Umsatz im Segment
Digital Security Solutions von €149 Millionen im Vorquartal um 10 Prozent auf €164
Millionen. Der Anstieg war vor allem auf höhere Umsätze im Bereich Bezahlkarten zurückzuführen.
Auch im Bereich eSIM für Automotive stiegen die Umsätze gegenüber dem Vorquartal spürbar
an. Das Segmentergebnis stieg von €16 Millionen im Vorquartal auf €19 Millionen im
zweiten Quartal. Die Segmentergebnis-Marge erreichte im zweiten Quartal des laufenden
Geschäftsjahres 11,6 Prozent nach 10,7 Prozent im Vorquartal. Der Umsatz im Segment Digital Security Solutions blieb im zweiten Quartal des Geschäftsjahres
2019 mit €164 Millionen unverändert gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal.
Das Segmentergebnis ging von €27 Millionen auf €19 Millionen zurück. Die Segmentergebnis-Marge
betrug 11,6 Prozent nach 16,5 Prozent im Vorjahresquartal. Die Infineon-AktieDie Infineon-Aktie beendete das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2019 mit einem
Kurs von €17,69 und somit 10 Prozent unter dem Xetra-Schlusskurs von €19,57 zum 30.
September 2018. Für das Geschäftsjahr 2018 hatten Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, der Hauptversammlung
am 21. Februar 2019 eine Anhebung der Dividende um 2 Cent beziehungsweise um 8 Prozent
auf €0,27 je Aktie vorzuschlagen. Die Aktionäre haben diesem Vorschlag zugestimmt
und somit wurde im abgelaufenen Halbjahr ein Betrag von €305 Millionen an die Aktionäre
ausbezahlt. Am letzten Geschäftstag des ersten Halbjahres belief sich die Anzahl der ausgegebenen
Aktien auf 1.137.344.594. Hierin enthalten sind unverändert 6 Millionen Aktien in
Eigenbesitz, die nicht dividendenberechtigt sind. Entwicklung des wirtschaftlichen UmfeldsDas Wachstum der Weltwirtschaft hat sich im zweiten Halbjahr des Kalenderjahres 2018
deutlich verlangsamt und auch der Wachstumsausblick für das Kalenderjahr 2019 ist
schwächer als ursprünglich erwartet. Nach einem Anstieg von 3,1 Prozent im Kalenderjahr
2018 dürfte die Weltwirtschaft nach Meinung der Experten des Internationalen Währungsfonds
im Kalenderjahr 2019 lediglich um 2,7 Prozent wachsen (IWF, April 2019). Im Herbst
2018 war für das Kalenderjahr 2019 noch ein Wachstum von 3,1 Prozent erwartet worden.
Als Gefahren für die Weltwirtschaft werden unverändert der Handelsstreit zwischen
den USA und China sowie das nach wie vor ungeklärte Brexit-Verfahren genannt. Insgesamt
sind die Risiken für die internationale Konjunktur seit dem Herbst 2018 gestiegen. Die deutliche Abkühlung der Weltkonjunktur hinterlässt auch in der Halbleiterindustrie
ihre Spuren. Der für Infineon relevante Welt-Halbleitermarkt ohne Speicher-ICs und
Mikroprozessoren soll im Kalenderjahr 2019 verglichen mit dem Kalenderjahr 2018 um
2,6 Prozent schrumpfen, nach einem Plus von 5,7 Prozent im Kalenderjahr 2018 (Marktforschungsunternehmen
IHS Markit, März 2019). Damit liegt die aktuelle Prognose deutlich unter der vom Herbst
2018. Damals erwarteten die Experten von IHS Markit für das Kalenderjahr 2019 noch
ein Plus von 6,1 Prozent. Dies ist im aktuellen Wachstumsausblick bereits enthalten.
Alle Wachstumsangaben beziehen sich auf die in US-Dollar betrachteten Marktgrößen. Darstellung der Ertragslage im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2019scroll
Im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2019 hat sich der Konzernüberschuss gegenüber
dem Vorjahreszeitraum um €177 Millionen oder 27 Prozent auf €485 Millionen verringert.
Gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitraum konnten die Umsatzerlöse um 9 Prozent und
das Bruttoergebnis vom Umsatz um 15 Prozent verbessert werden. Gegenläufig wirkten
höhere Betriebskosten sowie insbesondere niedrigere sonstige betriebliche Erträge.
Letztere enthielten im Vorjahresvergleichszeitraum einen Gewinn vor Steuern von €268
Millionen aus dem Verkauf des größten Teils des Geschäfts für Hochfrequenz-Leistungskomponenten
an Cree, Inc. Weiterhin sind akquisitionsbedingte Abschreibungen und sonstige Aufwendungen
in Höhe von €53 Millionen (Vorjahr: €58 Millionen) im Wesentlichen für International
Rectifier (insbesondere Ergebniseffekte aus der Kaufpreisallokation) enthalten. Leistungshalbleiter tragen zum Umsatzanstieg beiDie Umsatzerlöse erhöhten sich im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2019 gegenüber
dem Vorjahreszeitraum um €342 Millionen auf €3.953 Millionen (Vorjahr: €3.611 Millionen),
wobei Leistungshalbleiter mit €324 Millionen zum Umsatzwachstum beitrugen. Der größte
Anteil am gesamten Umsatzanstieg entfiel mit 41 Prozent oder €139 Millionen auf Automotive,
gefolgt von Power Management & Multimarket mit 35 Prozent oder €120 Millionen und
Industrial Power Control mit 25 Prozent oder €85 Millionen. Digital Security Solutions
verzeichnete aufgrund der schwierigen Marktlage einen Umsatzrückgang von 4 Prozent
oder €13 Millionen. Die Entwicklung des US-Dollar wirkte sich im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2019
positiv auf die Umsatzerlöse aus. Dabei betrug der durchschnittliche Euro/US-Dollar-Wechselkurs
1,14 gegenüber 1,20 im Vorjahresvergleichszeitraum. Mehr als ein Drittel des Umsatzes in Greater ChinaMit €1.330 Millionen oder 34 Prozent entfiel mehr als ein Drittel der Umsatzerlöse
im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2019 auf die Region Greater China (Vorjahresvergleichszeitraum:
€1.213 Millionen oder 34 Prozent), gefolgt von der Region Europa, Naher Osten und
Afrika mit €1.191 Millionen oder 30 Prozent (Vorjahresvergleichszeitraum: €1.212 Millionen
oder 34 Prozent). Den größten Anteil am Umsatzwachstum im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2019 hatte
mit €120 Millionen oder 35 Prozent die Region Amerika, nachdem dort im Vorjahr gegenüber
dem Geschäftsjahr 2017 mit minus €21 Millionen ein leicht rückläufiger Umsatz zu verzeichnen
war. China wies mit einem Anteil von €1.023 Millionen oder 26 Prozent am weltweiten Infineon-Umsatz
im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2019 den höchsten Umsatz auf Länderebene auf,
gefolgt von Deutschland mit €570 Millionen oder 14 Prozent. In Deutschland war gegenüber
dem Vorjahresvergleichszeitraum ein leichter Umsatzrückgang von 2 Prozent zu verzeichnen. scroll
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Anstieg der BruttomargeDas Bruttoergebnis vom Umsatz (Umsatzerlöse abzüglich Umsatzkosten) belief sich im
ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2019 auf €1.528 Millionen und stieg damit um 15
Prozent gegenüber €1.328 Millionen im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2018. Damit
entwickelte sich das Bruttoergebnis vom Umsatz besser als im Vergleich die Umsatzsteigerung
von 9 Prozent. Die Bruttomarge erhöhte sich demgemäß im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2019
auf 38,7 Prozent gegenüber 36,8 Prozent im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2018.
Der Anstieg gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitraum ist im Wesentlichen auf die
Umsatzsteigerung bei Automotive, Industrial Power Control und Power Management & Multimarket
zurückzuführen. Gegenläufig wirkten erhöhte Leerstandskosten. Weiterhin werden in
den Umsatzkosten Ergebniseffekte aus der Kaufpreisallokation sowie akquisitionsbedingte
Aufwendungen in Höhe von €29 Millionen (insbesondere Abschreibungen auf immaterielle
Vermögenswerte und Sachanlagen, die im Rahmen der Kaufpreisallokation für International
Rectifier zu beizulegenden Zeitwerten bewertet wurden) erfasst. scroll
Forschungs- und Entwicklungskosten führen zum Anstieg der BetriebskostenBei den Betriebskosten (Forschungs- und Entwicklungskosten sowie Vertriebskosten und
allgemeine Verwaltungskosten) gab es im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2019 einen
Anstieg um €93 Millionen oder 11 Prozent auf €902 Millionen (Vorjahreszeitraum: €809
Millionen), insbesondere aufgrund gestiegener Forschungs- und Entwicklungskosten.
Im Verhältnis zum Umsatz beliefen sich die Betriebskosten im abgelaufenen Halbjahr
auf 22,8 Prozent nach 22,4 Prozent im Vorjahresvergleichszeitraum. Die Forschungs- und Entwicklungskosten sind mit €472 Millionen im ersten Halbjahr
des Geschäftsjahres 2019 im Vergleich zu €395 Millionen im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres
2018 um €77 Millionen gestiegen. In Prozent vom Umsatz erhöhten sich die Forschungs-
und Entwicklungskosten von 10,9 Prozent im Vorjahresvergleichszeitraum auf 11,9 Prozent
im abgelaufenen Halbjahr. scroll
Im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2019 wurden die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten
weiter intensiviert und unter anderem zusätzliche Mitarbeiter eingestellt. Zum 31.
März 2019 waren im Bereich Forschung und Entwicklung 7.590 Mitarbeiter beschäftigt
(7.161 zum 30. September 2018 beziehungsweise 6.756 zum 31. März 2018). Die Vertriebskosten und allgemeinen Verwaltungskosten beliefen sich im ersten Halbjahr
des Geschäftsjahres 2019 auf 10,9 Prozent vom Umsatz (Vorjahreszeitraum: 11,5 Prozent). scroll
Rückgang der sonstigen betrieblichen ErträgeDer Saldo aus Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen ist gegenüber dem Vorjahreszeitraum
von €260 Millionen auf €6 Millionen gesunken, nachdem im Vorjahreszeitraum ein Veräußerungsgewinn
vor Steuern von €268 Millionen aus dem Verkauf des größten Teils des Geschäfts für
Hochfrequenz-Leistungskomponenten an Cree, Inc. enthalten war. Rückgang des Ergebnisses je AktieDer verringerte Konzernüberschuss führte zu einem entsprechenden Rückgang des Ergebnisses
je Aktie. Beliefen sich das unverwässerte und das verwässerte Ergebnis je Aktie für
das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2018 auf €0,59 beziehungsweise €0,58, lagen
die entsprechenden Werte im abgelaufenen Halbjahr bei jeweils €0,43. Bereinigtes Ergebnis je Aktie im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2019 gesteigertDas Ergebnis je Aktie gemäß IFRS wird sowohl durch Effekte aus der Kaufpreisallokation
für Akquisitionen (insbesondere International Rectifier) als auch durch weitere Sondersachverhalte
beeinflusst. Um die Vergleichbarkeit der operativen Performance im Zeitablauf zu erhöhen,
ermittelt Infineon das bereinigte Ergebnis je Aktie (verwässert) wie folgt: scroll
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Ab dem 1. Oktober 2018 werden Wertaufholungen/Wertminderungen auf Vermögenswerte grundsätzlich
im Segmentergebnis erfasst (ausgenommen Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwert).
Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst. Der bereinigte Konzernüberschuss und das bereinigte Ergebnis je Aktie (verwässert)
sind kein Ersatz oder keine höherwertigen Kennzahlen, sondern stets als zusätzliche
Information zu dem nach IFRS ermittelten Konzernüberschuss beziehungsweise Ergebnis
je Aktie (verwässert) aufzufassen. Darstellung der Vermögenslagescroll
Kurzfristige Vermögenswerte vor allem durch Rückgang der Brutto-Cash-Position leicht rückläufigDie kurzfristigen Vermögenswerte verringerten sich zum 31. März 2019 um €230 Millionen
auf €5.193 Millionen, verglichen mit €5.423 Millionen zum 30. September 2018, im Wesentlichen
aufgrund des Rückgangs der Brutto-Cash-Position um €661 Millionen (siehe ausführlich
"Brutto-Cash-Position und Netto-Cash-Position" im Kapitel "Darstellung der Finanzlage").
Gegenläufig wirkten vor allem der Anstieg der Vorräte um €226 Millionen und die Bilanzierung
der Vertragsvermögenswerte im Zusammenhang mit der erstmaligen Anwendung von IFRS
15 in Höhe von €106 Millionen (siehe Anhang zum verkürzten Konzernzwischenabschluss
unter Nr. 1). Anstieg der langfristigen Vermögenswerte durch Investitionstätigkeit und Erwerb von SiltectraDie langfristigen Vermögenswerte erhöhten sich von €5.456 Millionen zum 30. September
2018 um €444 Millionen auf €5.900 Millionen zum 31. März 2019. Die Investitionen ins
Sachanlagevermögen lagen mit €683 Millionen über den Abschreibungen von €388 Millionen.
Investiert wurde unter anderem in die Fertigungsstätten in Kulim und Melaka (beide
Malaysia), Dresden und Regensburg (beide Deutschland) sowie Villach (Österreich).
Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte lagen mit €74 Millionen nur leicht
unter den Abschreibungen von €75 Millionen. Durch den Erwerb von 100 Prozent der Anteile
an der Siltectra GmbH ergab sich des Weiteren eine Erhöhung von Geschäfts- und Firmenwerten
und anderen immateriellen Vermögenswerten von €130 Millionen (siehe Anhang zum verkürzten
Konzernzwischenabschluss unter Nr. 3). Verbindlichkeiten nahezu unverändertZum 31. März 2019 blieben die Verbindlichkeiten mit €4.429 Millionen nahezu unverändert
gegenüber dem 30. September 2018 (€4.433 Millionen). Rückstellungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Mitarbeitern gingen um €130 Millionen zurück, hauptsächlich weil die für
das Vorjahr getätigten Zahlungen der erfolgsabhängigen Mitarbeitervergütung die Neubildung
für den Berichtszeitraum überstiegen. Gegenläufig wirkte vor allem der Anstieg der
Bilanzposition Pensionen und ähnliche Verpflichtungen um €80 Millionen im Wesentlichen
bedingt durch einen versicherungsmathematischen Verlust von €74 Millionen im Zusammenhang
mit der Bewertung der Pensionsverpflichtung (siehe Anhang zum verkürzten Konzernzwischenabschluss
unter Nr. 2). Eigenkapital gestiegenDas Eigenkapital ist zum 31. März 2019 um €218 Millionen (3 Prozent) auf €6.664 Millionen
gestiegen (30. September 2018: €6.446 Millionen). Ursächlich hierfür waren vor allem
der im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2019 erzielte Konzernüberschuss von €485
Millionen sowie Fremdwährungseffekte von €57 Millionen. Aus der Erstanwendung von
IFRS 15 zum 1. Oktober 2018 resultierte eine Erhöhung um €37 Millionen. Gegenläufig
wirkten insbesondere die für das Geschäftsjahr 2018 gezahlte Dividende von €305 Millionen
sowie im sonstigen Ergebnis erfasste versicherungsmathematische Verluste aus der Bewertung
von Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen in Höhe von €66 Millionen nach Steuern
(siehe Anhang zum verkürzten Konzernzwischenabschluss unter Nr. 2). Die Eigenkapitalquote stieg damit zum 31. März 2019 auf 60,1 Prozent (30. September
2018: 59,3 Prozent). Darstellung der FinanzlageCash-Flowscroll
Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten gestiegenIm ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2019 ergab sich ein um €56 Millionen höherer
Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten von €524
Millionen. Ausgehend von einem Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten vor Abschreibungen,
Zinsen und Ertragsteuern von €1.088 Millionen wirkten zahlungswirksame Veränderungen
der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, der Vorräte,
der Rückstellungen sowie der sonstigen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit gesamt
€463 Millionen reduzierend auf die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Darüber
hinaus beliefen sich die Zahlungen für Ertragsteuern und Zinsen in Summe auf €107
Millionen. Der Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten hatte
im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2018 €468 Millionen betragen. Ausgehend von
einem Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten vor Abschreibungen, Zinsen, Ertragsteuern
und dem Gewinn aus dem Verkauf des größten Teils des Geschäfts für Hochfrequenz-Leistungskomponenten
an Cree, Inc. von €926 Millionen, wirkten vor allem zahlungswirksame Veränderungen
der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, der Vorräte,
der Rückstellungen sowie der sonstigen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit gesamt
€366 Millionen reduzierend auf die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten geprägt von Investitionen in das Sachanlagevermögen sowie von Siltectra-ErwerbDer Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten belief sich
im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2019 auf €130 Millionen. Davon entfielen auf
Investitionen in Sachanlagen €683 Millionen sowie €74 Millionen auf Investitionen
in immaterielle Vermögenswerte und sonstige Vermögenswerte. Ebenfalls reduzierend
wirkte der Nettoabfluss aus der Akquisition von 100 Prozent der Anteile an der Siltectra
GmbH mit €123 Millionen. Gegenläufig wirkten im Saldo €752 Millionen aus Einzahlungen
aus dem Verkauf von Finanzinvestments. Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten belief sich
im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2018 auf €394 Millionen. Davon entfielen auf
Investitionen in Sachanlagen €479 Millionen, €77 Millionen auf Investitionen in immaterielle
Vermögenswerte und sonstige Vermögenswerte sowie im Saldo €125 Millionen auf Auszahlungen
aus dem Kauf von Finanzinvestments. Gegenläufig wirkte der Mittelzufluss aus dem Verkauf
des größten Teils des Geschäfts für Hochfrequenz-Leistungskomponenten an Cree, Inc.
von €321 Millionen. Auszahlung der Dividende führt zu Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit aus fortgeführten AktivitätenDer Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten war im
Wesentlichen durch die Auszahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 2018 von €305
Millionen im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2019 geprägt und lag im Saldo bei
€323 Millionen (Vorjahreszeitraum: €222 Millionen). Free-Cash-FlowInfineon berichtet die Kennzahl Free-Cash-Flow, definiert als Mittelzufluss/-abfluss
aus laufender Geschäftstätigkeit und Mittelzufluss/-abfluss aus Investitionstätigkeit,
jeweils aus fortgeführten Aktivitäten, bereinigt um Zahlungsströme aus dem Kauf und
Verkauf von Finanzinvestments. Der Free-Cash-Flow dient als zusätzliche Kenngröße,
da Infineon einen Teil der Liquidität in Form von Finanzinvestments hält. Das bedeutet
nicht, dass der so ermittelte Free-Cash-Flow für sonstige Ausgaben verwendet werden
kann, da Dividenden, Schuldendienstverpflichtungen oder andere feste Auszahlungen
noch nicht abgezogen sind. Der Free-Cash-Flow ist kein Ersatz oder höherwertige Kennzahl,
sondern stets als zusätzliche Information zum Cash-Flow gemäß Konzern-Kapitalflussrechnung,
zu anderen Liquiditätskennzahlen sowie sonstigen gemäß IFRS ermittelten Kennzahlen
aufzufassen. Der Free-Cash-Flow beinhaltet nur Werte aus fortgeführten Aktivitäten
und wird wie folgt aus der Konzern-Kapitalflussrechnung hergeleitet: scroll
Investitionen und Kaufpreis für Siltectra höher als Mittelzufluss aus laufender GeschäftstätigkeitDer Free-Cash-Flow aus fortgeführten Aktivitäten lag im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres
2019 bei minus €358 Millionen. Investitionen in Sachanlagen sowie immaterielle und
sonstige Vermögenswerte von gesamt €757 Millionen sowie der Erwerb von 100 Prozent
der Anteile an der Siltectra GmbH mit €123 Millionen überstiegen den Mittelzufluss
aus laufender Geschäftstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten von €524 Millionen. Brutto-Cash-Position und Netto-Cash-Position reduziertDie folgende Tabelle stellt die Brutto-Cash-Position und Netto-Cash-Position sowie
die Finanzverbindlichkeiten dar. Da Infineon einen Teil der liquiden Mittel in Form
von Finanzinvestments hält, die unter IFRS nicht als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
klassifiziert sind, berichtet Infineon die Brutto- und die Netto-Cash-Position, um
Investoren die Liquiditätslage besser zu erläutern. Die Brutto- und die Netto-Cash-Position
werden wie folgt aus der Konzern-Bilanz hergeleitet: scroll
Die Brutto-Cash-Position, die sich aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten
sowie Finanzinvestments zusammensetzt, betrug zum 31. März 2019 €1.882 Millionen und
war um €661 Millionen niedriger verglichen mit €2.543 Millionen zum 30. September
2018. Ursächlich hierfür waren im Wesentlichen der negative Free-Cash-Flow von €358
Millionen im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2019 und die Zahlung der Dividende
für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von €305 Millionen. Entsprechend verringerte sich
die Netto-Cash-Position, definiert als Brutto-Cash-Position abzüglich kurzfristiger
und langfristiger Finanzverbindlichkeiten, zum 31. März 2019 um €678 Millionen auf
€333 Millionen (30. September 2018: €1.011 Millionen). MitarbeiterIm ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2019 stieg die Anzahl der Mitarbeiter auf 41.449
zum 31. März 2019 an. Die folgende Übersicht zeigt die Zusammensetzung unserer Belegschaft
nach Regionen zu den jeweiligen Stichtagen: scroll
AusblickAusblick für das dritte Quartal des Geschäftsjahres 2019Im dritten Quartal des Geschäftsjahres 2019 erwartet das Unternehmen bei einem angenommenen
EUR/USD-Wechselkurs von 1,15 einen Umsatzanstieg von 1 Prozent mit einer Spanne von
plus oder minus 2 Prozentpunkten. In der Mitte der Umsatzspanne wird die Segmentergebnis-Marge
etwa 15 Prozent betragen. Aktualisierter Ausblick für das Geschäftsjahr 2019Im Geschäftsjahr 2019 erwartet Infineon einen Umsatz in Höhe von €8,0 Milliarden,
plus oder minus 2 Prozent. Im Vorjahr hatte der Umsatz €7,6 Milliarden betragen, der
Umsatzanstieg wird also mit etwas über 5 Prozent prognostiziert. Bei der Prognose
wird ein künftiger EUR/USD-Wechselkurs von 1,15 unterstellt. Für die Segmente Automotive
und Industrial Power Control wird erwartet, dass das Umsatzwachstum über dem Konzerndurchschnitt
liegen wird. Beim Segment Power Management & Multimarket sollte der Umsatz leicht
geringer als im Konzerndurchschnitt steigen. Für das Segment Digital Security Solutions
wird von einem Umsatzrückgang um einen mittleren einstelligen Prozentsatz gegenüber
dem Vorjahr ausgegangen. Die Segmentergebnis-Marge wird in der Mitte der Umsatzprognose
voraussichtlich 16 Prozent betragen. Im Geschäftsjahr 2019 wird nunmehr ein Free-Cash-Flow von neutral bis minus €150 Millionen
erwartet. Für den RoCE wird, verglichen mit 20,5% zum 30. September 2018, ein deutlicher
Rückgang prognostiziert. Für das Geschäftsjahr 2019 sind Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
einschließlich aktivierter Entwicklungskosten in Höhe von circa €1,5 Milliarden geplant.
Darin enthalten ist der Bau des Reinraums für die neue 300-Millimeter-Fertigung in
Villach. Die Abschreibungen sollten sich auf etwa €1 Milliarde belaufen, wovon rund
€90 Millionen auf Abschreibungen aus Kaufpreisallokationen, hauptsächlich im Zusammenhang
mit dem Erwerb von International Rectifier, entfallen. Risiken und ChancenIm Rahmen der unternehmerischen Aktivitäten und angesichts der internationalen Aufstellung
und des breiten Produktportfolios eröffnen sich für Infineon einerseits viele Chancen,
andererseits ist das Unternehmen zahlreichen Risiken ausgesetzt. Zur frühzeitigen
Identifizierung und erfolgreichen Steuerung relevanter Risiken und Chancen setzt Infineon
verschiedene aufeinander abgestimmte Risikomanagement- und Kontrollsysteme ein. Das
Risikomanagement bei Infineon ist eng mit der Unternehmensplanung verknüpft und integraler
Bestandteil aller Entscheidungen und Geschäftsprozesse im Konzern und unterstützt
so die nachhaltige Sicherung unseres künftigen Unternehmenserfolgs. Bestimmte Risiken, die wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Infineons Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage haben könnten, bestimmte Chancen sowie das Rahmenkonzept des
Risikomanagementsystems sind im Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018 (Seite
76 bis 86) dargestellt. In den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres 2019 hat Infineon keine wesentlichen
Änderungen identifiziert, die über die Risiken und Chancen hinausgehen, die im Geschäftsbericht
2018 und im Anhang zum verkürzten Konzernzwischenabschluss zum 31. März 2019 unter
Nr. 9 dargestellt sind. Weitere Risiken, die Infineon derzeit nicht bekannt sind oder die gegenwärtig als
unwesentlich eingeschätzt werden, könnten Infineons Geschäftsaktivitäten ebenfalls
beeinträchtigen. Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten,
sind Infineon derzeit nicht bekannt. Konzern-Gewinn- und-Verlust-Rechnungfür die drei und sechs Monate zum 31. März 2019 und 2018 scroll
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Die Berechnung des Ergebnisses je Aktie basiert auf ungerundeten Werten. Konzern-Gesamtergebnisrechnungfür die drei und sechs Monate zum 31. März 2019 und 2018scroll
Konzern-Bilanzzum 31. März 2019 und 2018 und 30. September 2018scroll
Konzern-Kapitalflussrechnungfür die drei und sechs Monate zum 31. März 2019 und 2018scroll
Konzern-Eigenkapital-Veränderungsrechnungfür die sechs Monate zum 31. März 2019 und 2018scroll
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Anhang zum verkürzten Konzernzwischenabschluss1 Grundlagen der DarstellungDer verkürzte Konzernzwischenabschluss der Infineon-Gruppe ("Infineon" oder "Infineon-Konzern"),
bestehend aus der Infineon Technologies AG (nachfolgend auch "die Gesellschaft") und
deren Tochtergesellschaften, für die drei und sechs Monate zum 31. März 2019 und 2018
wurde gemäß den vom International Accounting Standards Board ("IASB") erlassenen International
Financial Reporting Standards ("IFRS") aufgestellt, soweit diese von der Europäischen
Union ("EU") übernommen worden sind. Der verkürzte Konzernzwischenabschluss wurde
gemäß IAS 34 "Zwischenberichterstattung" erstellt. Entsprechend wurden bestimmte Informationen
und Anhangangaben, die üblicherweise in Konzernabschlüssen enthalten sind, gekürzt
oder weggelassen. Obwohl die hierin abgebildete Konzern-Bilanz zum 30. September 2018
aus dem geprüften Konzernabschluss abgeleitet wurde, sind nicht alle erforderlichen
Anhangangaben der Berichterstattung nach IFRS übernommen worden. Der verkürzte Konzernzwischenabschluss
sollte in Verbindung mit dem geprüften Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2018 gelesen
werden. Dieser wurde gemäß IFRS aufgestellt, soweit diese von der EU übernommen worden
sind. Die Ertragsteueraufwendungen werden in Zwischenberichtsperioden auf Grundlage
des aktuell erwarteten effektiven Steuersatzes für das Gesamtjahr ermittelt. Die angewandten Bilanzierungsgrundsätze für den beiliegenden verkürzten Konzernzwischenabschluss
entsprechen den im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 angewandten Grundsätzen.
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz bildet die Anwendung neuer sowie überarbeiteter
Standards und Interpretationen, die für ab dem 1. Januar 2018 beginnende Geschäftsjahre
gültig sind. Im Abschnitt "Erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften" werden
die Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 9 und IFRS 15 im Detail beschrieben. Die
Anwendung aller weiteren neuen beziehungsweise überarbeiteten Standards hat keine
wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Infineon. Dieser verkürzte Konzernzwischenabschluss enthält alle notwendigen Abgrenzungen und
gibt nach Auffassung des Managements ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wieder. Alle vorgenommenen Abgrenzungen
entsprechen der üblichen Periodenabgrenzung. Aus den Ergebnissen der Zwischenberichtsperioden
kann nicht notwendigerweise auf das Jahresergebnis geschlossen werden. Die Aufstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses erfordert Schätzungen und
Annahmen des Managements. Diese haben Einfluss auf den Ausweis von Vermögenswerten
und Verbindlichkeiten, die Angabe von Eventualverbindlichkeiten zum Bilanzstichtag
sowie den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen der Berichtsperioden. Die tatsächlichen
Beträge können wesentlich von den Schätzungen des Managements abweichen. Alle in diesem verkürzten Konzernzwischenabschluss ausgewiesenen Beträge sind in Euro
("€"), außer wenn anders angegeben. Abweichungen von Betragsangaben untereinander sind aufgrund von Rundungen möglich. Erstmals angewendete RechnungslegungsvorschriftenFür den verkürzten Konzernzwischenabschluss wurden die folgenden neuen oder geänderten
Standards und Interpretationen des IASB erstmalig angewendet: IFRS 9 "Finanzinstrumente"IFRS 9 "Finanzinstrumente" ersetzt die bestehenden Regelungen des IAS 39 "Finanzinstrumente:
Ansatz und Bewertung" und wurde von Infineon zum 1. Oktober 2018 erstmals angewandt.
IFRS 9 enthält neue Regelungen zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen
Vermögenswerten sowie neue Regelungen zu Wertminderungen, wohingegen die für Infineon
einschlägigen Vorschriften für finanzielle Verbindlichkeiten weitestgehend aus IAS
39 übernommen wurden. Darüber hinaus erfordert der neue Standard neue umfangreichere
Anhangangaben und enthält Regelungen zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Die Erstanwendung erfolgte durch eine Anpassung des Eröffnungsbilanzwerts im Eigenkapital
in Höhe des kumulativen Effekts. Die Vergleichsperiode wird entsprechend den bisherigen
Regelungen dargestellt (modifizierte retrospektive Anwendung). Die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten beruhen auf dem
zugrunde liegenden Geschäftsmodell des Portfolios, nach dem der finanzielle Vermögenswert
gesteuert wird, sowie der konkreten Ausgestaltung der vertraglich vereinbarten Zahlungsströme.
In begrenztem Umfang weist Infineon nunmehr finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente)
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert aus, die in der Vergangenheit gemäß IAS
39 zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert
bilanziert wurden. Eigenkapitalinstrumente werden bei Infineon grundsätzlich erfolgswirksam
zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Erfassung von Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte richtet sich gemäß IFRS
9 nach den erwarteten Verlusten statt wie bislang unter IAS 39 nach den eingetretenen
Verlusten. Infineon wendet das sogenannte vereinfachte Wertminderungsmodell für Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen sowie das sogenannte allgemeine Wertminderungsmodell
für Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und Finanzinvestments an. Die wahrscheinlichkeitsgewichteten
Modelle zur Ermittlung zukünftig erwarteter Kreditausfälle sind in die bestehenden
Kreditrisikomanagementprozesse integriert. Die neuen Regelungen zur Anwendung von Hedge-Accounting, welche auf eine bessere Abbildung
der Risikomanagementstrategie abzielen, hatten bei Infineon vor allem Änderungen der
Dokumentations- und Effektivitätsanforderungen zur Folge. Alle bestehenden Sicherungsbeziehungen
erfüllen die Voraussetzungen zum Hedge-Accounting nach IFRS 9 und werden wie bisher
fortgeführt. Eine bilanzielle Auswirkung zum Erstanwendungszeitpunkt am 1. Oktober
2018 hat sich somit nicht ergeben. Die Regelungen zur Klassifizierung und Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten nach
IFRS 9 entsprechen im Wesentlichen den bisherigen Vorschriften in IAS 39. Die Erstanwendung
von IFRS 9 ergab keine Auswirkungen auf die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen
Verbindlichkeiten. Für weitere Ausführungen zu Finanzinstrumenten wird auf den Konzern-Anhang Nr. 11
verwiesen. IFRS 15 "Umsatzerlöse aus Kundenverträgen"IFRS 15 "Umsatzerlöse aus Kundenverträgen" wurde von Infineon zum 1. Oktober 2018
erstmals angewandt. Er ersetzt alle bisherigen Standards und Interpretationen zur
Umsatzlegung einschließlich IAS 11, IAS 18, IFRIC 13, IFRIC 15 und IFRIC 18 sowie
SIC 31. IFRS 15 legt einen umfassenden Rahmen zur Bestimmung fest, ob, in welcher
Höhe und zu welchem Zeitpunkt beziehungsweise über welchen Zeitraum hinweg Umsatzerlöse
zu erfassen sind. Hierfür gibt der Standard ein prinzipienbasiertes, einheitliches
fünfstufiges Modell vor, das auf alle Kategorien von Umsatztransaktionen mit Kunden
anzuwenden ist. Im Kern erfolgt die Umsatzlegung bei Kontrollübergang an den Kunden.
Die Umsatzerlöse sind mit dem Betrag der Gegenleistung zu bewerten, die das Unternehmen
zu erhalten erwartet. Die Erstanwendung von IFRS 15 erfolgte durch eine Anpassung des Eigenkapital-Eröffnungsbilanzwerts
in Höhe des kumulativen Effekts. Die Vergleichsperioden werden entsprechend den bisherigen
Regelungen dargestellt (modifizierte retrospektive Anwendung). Nach IFRS 15 erfolgt für bestimmte Vertragsarten eine zeitraum- anstatt einer bisher
zeitpunktbezogenen Umsatzrealisierung. Dies betrifft bei Infineon vorrangig Verkäufe
kundenspezifischer Produkte ohne alternativen Nutzen, für die Infineon bereits vor
Auslieferung einen Rechtsanspruch auf Zahlung bereits erbrachter Leistungen besitzt.
Der Leistungsfortschritt wird im Rahmen der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung mittels
einer inputbasierten Methode bestimmt. Bei Verkäufen an einige Kunden, bei denen Infineon
ein Konsignationslager unterhält, hat sich der Zeitpunkt der Umsatzrealisierung von
der Entnahme der fertigen Erzeugnisse und Waren durch den Kunden auf den Zeitpunkt
der Einlieferung in das Kundenkonsignationslager verschoben. Darüber hinaus ergeben
sich für Infineon keine weiteren wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags- und Vermögenslage,
was darauf zurückzuführen ist, dass aus den Kundenverträgen bei Infineon üblicherweise
lediglich jeweils eine Leistungsverpflichtung resultiert, die entweder über einen
Zeitraum oder zu einem bestimmten Zeitpunkt erfüllt wird. Die Erstanwendung von IFRS 15 führte zum 1. Oktober 2018 insbesondere zu einer Erfassung
von Vertragsvermögenswerten in Höhe von €89 Millionen und einer Verringerung der Vorräte
um €45 Millionen, sodass sich der Verlustvortrag zum 1. Oktober 2018 unter Berücksichtigung
gegenläufiger latenter Steuereffekte um €37 Millionen verringerte. Die nachfolgenden Tabellen stellen die Auswirkungen der Anwendung von IFRS 15 auf
die Konzern-Gewinn- und-Verlust-Rechnung, die Konzern-Gesamtergebnisrechnung, die
Konzern-Bilanz und die Konzern-Kapitalflussrechnung dar: Konzern-Gewinn- und-Verlust-Rechnung und Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die 6 Monate zum 31. März 2019:scroll
Konzern-Bilanz zum 31. März 2019:scroll
Konzern-Kapitalflussrechnung für die 6 Monate zum 31. März 2019: scroll
Für die Disaggregation der Umsatzerlöse wird auf den Konzern-Anhang Nr. 12 verwiesen. Erlassene, noch nicht angewendete RechnungslegungsvorschriftenInfineon befindet sich aktuell im Prozess der Implementierung des neuen Standards
IFRS 16 "Leasingverhältnisse". Hinsichtlich IFRS 16 wurde ein bereichsübergreifendes Projekt gestartet, das sich
mit quantitativen und qualitativen Analysen, Befragungen, Vertragsanalysen sowie der
prozess- und systemseitigen Implementierung der Neuregelungen des IFRS 16 befasst.
Der Konzern analysiert gegenwärtig die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von
IFRS 16; belastbare quantitative Ergebnisse liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch
nicht vor. 2 BILANZIERUNG UND BEWERTUNGPensionen und ähnliche VerpflichtungenIAS 34 "Zwischenberichterstattung" verlangt bei unerwarteten wesentlichen Veränderungen
der Marktbedingungen eine unterjährige Anpassung der Bewertung von Pensionen und ähnlichen
Verpflichtungen. Als Folge der Zinsentwicklung an den Finanzmärkten in den abgelaufenen
sechs Monaten ergab sich zum 31. März 2019 eine deutliche Verringerung des zur Bewertung
von leistungsorientierten Versorgungsplänen anzuwendenden Abzinsungsfaktors mit einem
wesentlichen Effekt auf die Anwartschaftsbarwerte (DBO) der leistungsorientierten
Versorgungspläne. Der Abzinsungsfaktor für die inländischen und österreichischen leistungsorientierten
Versorgungspläne verringerte sich zum 31. März 2019 auf 1,2 Prozent (30. September
2018: 1,7 Prozent). Der beizulegende Zeitwert des inländischen Planvermögens ist dementsprechend
gestiegen. Daraus ergibt sich zum 31. März 2019 eine Anpassung der Pensionsverpflichtungen
von in Summe €74 Millionen vor Steuern beziehungsweise €66 Millionen nach Steuern,
die als versicherungsmathematischer Verlust aus Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen
im Sonstigen Ergebnis ausgewiesen wird. 3 AKQUISITIONENErwerb von 100 Prozent der Anteile an der Siltectra GmbHAm 9. November 2018 hat Infineon sämtliche Anteile an der Siltectra GmbH ("Siltectra")
mit Sitz in Dresden (Deutschland) erworben. Siltectra hat eine Technologie entwickelt, mit der Siliziumkarbid(SiC)-Kristalle sehr
präzise und effizient bearbeitet werden können. Dabei entstehen insbesondere im Vergleich
zum bisherigen Verfahren nahezu keine Materialverluste. Diese Technologie kann auf
zweierlei Weise verwendet werden. Zum einen kann sie zum Teilen eines Siliziumkarbid-Rohlings
in Wafer genutzt werden, wobei gegenüber dem herkömmlichen Verfahren deutlich mehr
Wafer entstehen. Zum anderen ermöglicht es die Technologie, eine sehr dünne Schicht
von der Oberseite eines Wafers abzutrennen und den verbleibenden Wafer erneut zu verwenden.
Diese Vorgehensweise "aus eins mach zwei" ist von großer Bedeutung, da die Versorgung
mit SiC-Wafern für längere Zeit zu einem limitierenden Faktor werden kann - vor allem,
wenn das Material künftig in größerem Umfang im Bereich Elektromobilität eingesetzt
wird. Infineon wird in den kommenden Jahren daran arbeiten, die Siltectra-Technologie
in der Serienfertigung nutzbar zu machen. Die übertragene Gegenleistung (Kaufpreis) für das erworbene Unternehmen beträgt €124
Millionen. Für die Kaufpreisallokation auf Basis der beizulegenden Zeitwerte der Vermögenswerte
und Schulden zum Erwerbszeitpunkt ergibt sich der Ansatz einer Technologie sowie eines
Geschäfts- oder Firmenwerts. Die nachfolgende Tabelle stellt die endgültige Verteilung des Kaufpreises auf die
Vermögenswerte und Schulden zum Erwerbszeitpunkt dar: scroll
Aus der Akquisition ergibt sich ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von €95 Millionen,
der steuerlich nicht abzugsfähig ist. Der entstandene Geschäfts- oder Firmenwert ist
vor allem auf erwartete Kostenvorteile aus der Nutzung und Fortentwicklung der von
Siltectra entwickelten Technologie zurückzuführen. Siltectra hat im Berichtszeitraum keine Umsatzerlöse erzielt. Seit der Erstkonsolidierung
bis zum 31. März 2019 hat Siltectra ein Ergebnis nach Steuern in Höhe von minus €1
Million zum Konzern-Gesamtergebnis nach Steuern beigetragen. Eine Einbeziehung von
Siltectra bereits ab dem 1. Oktober 2018 hätte keine wesentlichen Auswirkungen auf
die Ertragslage von Infineon gehabt. 4 Steuern vom Einkommen und vom ErtragIn den drei und sechs Monaten zum 31. März 2019 wurde die effektive Steuerquote im
Wesentlichen beeinflusst durch ausländische Steuersätze, Steuervergünstigungen und
die Änderung von Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern sowie einen latenten
Steuerertrag aus der Auflösung latenter Steuerverbindlichkeiten im Zusammenhang mit
der Akquisition von International Rectifier. scroll
5 Geschäftsanteilsveräußerungen und nicht fortgeführte Aktivitäten sowie zur Veräußerung stehende VermögenswerteQimonda - nicht fortgeführte AktivitätenAm 23. Januar 2009 stellte die Qimonda AG ("Qimonda"), eine sich im Mehrheitsbesitz
von Infineon befindende Tochtergesellschaft, beim Amtsgericht München Antrag auf Eröffnung
des Insolvenzverfahrens. Am 1. April 2009 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverfahren
wurden auch über weitere in- und ausländische Tochtergesellschaften von Qimonda eröffnet.
Einige dieser Insolvenzverfahren sind bereits abgeschlossen. Auswirkungen dieser Vorgänge
sind, sofern die zugrunde liegenden Ereignisse vor der Eröffnung der Insolvenzverfahren
eintraten, in allen ausgewiesenen Berichtsperioden in der Konzern-Gewinn- und-Verlust-Rechnung
sowie der Konzern-Kapitalflussrechnung als nicht fortgeführte Aktivitäten dargestellt.
Sofern Ereignisse nach der Eröffnung der Insolvenzverfahren eingetreten sind, werden
ihre Auswirkungen als Teil der fortgeführten Aktivitäten dargestellt. Die im Zusammenhang mit der Insolvenz von Qimonda bestehenden Risiken und Rückstellungen
sind unter Anhang Nr. 9 ("Rechtliche Risiken - Vorgänge im Zusammenhang mit Qimonda")
ausführlich beschrieben. In den drei und sechs Monaten zum 31. März 2019 ergaben sich Anpassungen bei einzelnen
Rückstellungen an die aktuelle Entwicklung im Zusammenhang mit der Insolvenz von Qimonda.
Infineon geht hinsichtlich des Verfahrens zur angeblichen wirtschaftlichen Neugründung
und Differenzhaftung von einer verlängerten Verfahrensdauer aus. Hierfür gebildete
Rückstellungen wurden entsprechend angepasst und von kurz- auf langfristig umgegliedert
(siehe Anhang Nr. 7). Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten, abzüglich Steuern vom Einkommen und vom Ertragscroll
Zur Veräußerung stehende VermögenswerteAm 31. März 2019 wurden Grundstücke und Gebäude sowie technische Anlagen und Maschinen
mit einem Buchwert in Höhe von €12 Millionen (30. September 2018: €11 Millionen) als
zur Veräußerung stehende Vermögenswerte ausgewiesen. 6 FinanzverbindilchkeitenDie Finanzverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: scroll
7 RÜCKSTELLUNGENDie kurz- und langfristigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
8 EigenkapitalDas Grundkapital der Infineon Technologies AG betrug zum 31. März 2019 €2.274.689.188,
eingeteilt in 1.137.344.594 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien mit einem
rechnerischen Anteil von €2 am Grundkapital (davon 6 Millionen eigene Aktien). Zum
30. September 2018 betrug das Grundkapital €2.273.991.668, eingeteilt in 1.136.995.834
auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien (davon 6 Millionen eigene Aktien).
In den sechs Monaten zum 31. März 2019 sind 348.760 neue Aktien ausgegeben worden
(davon in den drei Monaten zum 31. März 2019: 183.000), die infolge der Ausübungen
von Aktienoptionen durch Arbeitnehmer sowie durch aktuelle und ehemalige Vorstandsmitglieder
entstanden sind. In der Hauptversammlung am 21. Februar 2019 wurde beschlossen, aus dem Bilanzgewinn
der Infineon Technologies AG für das Geschäftsjahr 2018 eine Dividende in Höhe von
€0,27 je dividendenberechtigte Stückaktie auszuschütten. Unter Berücksichtigung der
fehlenden Dividendenberechtigung eigener Aktien sowie junger Aktien, die infolge der
Ausübung von Aktienoptionen durch Arbeitnehmer sowie durch aktuelle und ehemalige
Vorstandsmitglieder ausgegeben wurden, führte dies zu einer Ausschüttung von €305
Millionen. Die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2018 erfolgte analog zu den Vorjahren
aus der Kapitalrücklage, da zum 30. September 2018 ein Verlustvortrag bestand. 9 Rechtliche RisikenRechtsstreitigkeiten und staatliche UntersuchungsverfahrenWettbewerbsrechtliche Verfahren SmartcardsIm Oktober 2008 hat die EU-Kommission gegen die Gesellschaft und weitere Hersteller
von Chips für Smartcards ein kartellrechtliches Untersuchungsverfahren eingeleitet.
Im September 2014 hat die EU-Kommission eine Geldbuße in Höhe von €83 Millionen gegen
Infineon verhängt. Im November 2014 hat Infineon Klage gegen die Bußgeldentscheidung
beim Europäischen Gericht eingelegt. Das Gericht hat die Klage abgewiesen und Infineon
hat Ende Februar 2017 beim Europäischen Gerichtshof ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung
eingereicht. Der Europäische Gerichtshof hat den Fall am 26. September 2018 an die
erste Instanz zurückverwiesen, um die Verhältnismäßigkeit der Geldbuße nochmals überprüfen
zu lassen. Im Zusammenhang mit dem Verfahren der EU-Kommission sind in Kanada zwei Sammelklagen
auf Schadensersatz in unbezifferter Höhe anhängig: die erste Klage in der Provinz
British Columbia im Juli 2013 und eine weitere Klage in der Provinz Quebec im September
2014. Die Klagen folgten jeweils Presseberichten über die Untersuchung beziehungsweise
Entscheidung der EU-Kommission. Es wurden von den Gerichten noch keine Verfahrenstermine
angesetzt. Jegliche weitere Stellungnahme der Gesellschaft zu diesen Verfahren könnte die Position
der Gesellschaft in diesen Verfahren ernsthaft beeinträchtigen. Vorgänge im Zusammenhang mit QimondaMit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Mai 2006 wurden alle wesentlichen Vermögenswerte
und Verbindlichkeiten sowie Geschäftsaktivitäten, die dem Speichergeschäft ("Memory
Products") zuzuordnen waren, aus Infineon ausgegliedert und im Wege der Sacheinlage
in Qimonda eingebracht. Am 23. Januar 2009 hat Qimonda beim Amtsgericht München Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Am 1. April 2009 wurde das Insolvenzverfahren
eröffnet. Aus der Insolvenz von Qimonda haben sich verschiedene Streitigkeiten zwischen
dem Insolvenzverwalter und Infineon entwickelt. Angebliche wirtschaftliche Neugründung und DifferenzhaftungDer Insolvenzverwalter hat im November 2010 beim Landgericht München I eine unbezifferte
Feststellungsklage gegen die Infineon Technologies AG und - im Wege der Streitverkündung
- gegen die Infineon Technologies Holding B.V. sowie die Infineon Technologies Investment
B.V. eingereicht. Er hat beantragt festzustellen, dass Infineon verpflichtet sei,
die Unterbilanz von Qimonda auszugleichen, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über das Vermögen von Qimonda bestand, das heißt, Qimonda denjenigen Betrag zu erstatten,
um den das tatsächliche Gesellschaftsvermögen von Qimonda im Zeitpunkt der Eröffnung
des Insolvenzverfahrens hinter dem Betrag des Grundkapitals von Qimonda zurückblieb.
Der Insolvenzverwalter ist der Auffassung, dass es sich bei der Aufnahme der operativen
Tätigkeit durch Qimonda um eine von der Rechtsprechung sogenannte wirtschaftliche
Neugründung handele, die nicht formgerecht offengelegt worden sei. Am 6. März 2012
hat der Bundesgerichtshof in einem in anderer Sache ergangenen Grundsatzurteil entschieden,
dass es für eine etwaige Haftung im Fall der wirtschaftlichen Neugründung allerdings
nicht - wie vom Insolvenzverwalter behauptet - auf den Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung,
sondern lediglich den Zeitpunkt der Neugründung ankommt. Am 14. Februar 2012 hat der Insolvenzverwalter zusätzlich zu seiner unbezifferten
Feststellungsklage hilfsweise einen Zahlungsantrag gestellt und zudem weitere Ansprüche
geltend gemacht. Wegen der angeblichen wirtschaftlichen Neugründung verlangte der
Insolvenzverwalter mit seinem Hilfsantrag die Zahlung von mindestens €1,71 Milliarden
zuzüglich Zinsen. Am 15. Juni 2012 hat der Insolvenzverwalter seinen Zahlungsantrag
vom 14. Februar 2012 erhöht. Seinen angeblichen Anspruch aus wirtschaftlicher Neugründung
beziffert der Insolvenzverwalter nunmehr mit mindestens rund €3,35 Milliarden zuzüglich
Zinsen. Außerdem stützt er einen wesentlichen Teil seiner Ansprüche zusätzlich auf
die - schon im August 2011 unbeziffert außergerichtlich geltend gemachte - sogenannte
Differenzhaftung. Dem liegt die Behauptung zugrunde, das von Infineon ausgegliederte
Speichergeschäft habe von Anfang an einen negativen Wert in Milliardenhöhe gehabt.
Die Differenz zum geringsten Ausgabebetrag der an Infineon im Zuge der Ausgliederung
von Qimonda ausgegebenen Aktien habe Infineon dem Insolvenzverwalter zu erstatten.
Weiterhin macht der Insolvenzverwalter einen Zahlungsanspruch aus Qimonda angeblich
zu Unrecht weiterbelasteten Beraterkosten im Zusammenhang mit dem Qimonda-Börsengang
von €10 Millionen geltend. Die behauptete Differenzhaftung steht im Widerspruch zu zwei Wertgutachten, die in
Vorbereitung der Kapitalerhöhung von unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
angefertigt wurden, und zwar von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Auftrag
von Infineon und von einer anderen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als gerichtlich
bestelltem Sacheinlage- und Nachgründungsprüfer. In ihrem damaligen Wertgutachten
kam die von Infineon beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu dem Ergebnis,
dass der Wert des eingebrachten Geschäftsbereichs den geringsten Ausgabebetrag der
ausgegebenen Aktien um ein Vielfaches überstieg. Die gerichtlich bestellte Sacheinlage-
und Nachgründungsprüferin hat dem Gericht bestätigt, dass der geringste Ausgabebetrag
der ausgegebenen Aktien - wie vom Gesetz gefordert - durch den Wert der Sacheinlagen
gedeckt sei. Außerdem hat Infineon im Rahmen der Verteidigung gegen die vom Insolvenzverwalter
geltend gemachten Ansprüche mehrere gutachterliche Stellungnahmen in Auftrag gegeben,
die ebenfalls zu dem Ergebnis kommen, dass die vom Insolvenzverwalter geltend gemachten
Einwendungen gegen die Bewertung der Sacheinlage nicht bestehen. Der Rechtsstreit fokussiert sich mittlerweile auf die wegen angeblich fehlender Werthaltigkeit
geltend gemachten Ansprüche. Am 29. August 2013 hat das Gericht einen unabhängigen
Sachverständigen zur Klärung der vom Insolvenzverwalter aufgeworfenen Bewertungsfragen
bestellt, der sich auch mit technischen Fragestellungen beschäftigt. Der Rechtsstreit wird von beiden Parteien mit sehr hohem Aufwand geführt. Die Parteien
haben bereits eine Vielzahl äußerst umfangreicher Schriftsätze ausgetauscht. Für beide
Seiten sind zahlreiche Experten und Sachverständige tätig, die den jeweiligen Parteivortrag
mit Gutachten und Stellungnahmen stützen. Am 21. September 2018 hat der gerichtlich bestellte Sachverständige in Abstimmung
mit den Parteien einen Zwischenbericht über seine vorläufige Einschätzung zum Wert
der Sacheinlagen vorgelegt. Die Gesellschaft ist grundsätzlich bereit, auf Basis dieses
Zwischenberichts Gespräche über eine außergerichtliche Beilegung des Rechtsstreits
zu führen. Es ist derzeit nicht absehbar, ob der Rechtsstreit tatsächlich durch eine außergerichtliche
Einigung beendet werden kann und, wenn dies nicht der Fall sein sollte, wann es zu
einer erstinstanzlichen gerichtlichen Entscheidung kommt. Nachhaftung als persönlich haftende Gesellschafterin der Qimonda Dresden GmbH & Co. OHGInfineon war bis zur Ausgliederung des Speichergeschäfts persönlich haftende Gesellschafterin
von Qimonda Dresden. Bestimmte Altgläubiger haben deshalb sogenannte Nachhaftungsansprüche
gegen Infineon. Diese kann nur der Insolvenzverwalter im Namen dieser Gläubiger geltend
machen. Mit den meisten wesentlichen Nachhaftungsgläubigern konnten zwischenzeitlich
Vergleiche erzielt werden. Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit QimondaInfineon erfasst Rückstellungen und Verbindlichkeiten für solche Verpflichtungen und
Risiken, von denen Infineon zum jeweiligen Bilanzstichtag annimmt, dass sie wahrscheinlich
zu einer Zahlung führen können - das heißt, dass aus Sicht von Infineon zum jeweiligen
Beurteilungszeitpunkt überwiegende Gründe für eine Verpflichtung oder ein Risiko sprechen
-, und wenn die Verpflichtung oder das Risiko zum jeweiligen Beurteilungszeitpunkt
mit hinreichender Genauigkeit eingeschätzt werden kann. Wie oben beschrieben, sieht sich Infineon im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen von Qimonda und deren Tochtergesellschaften bestimmten Risiken ausgesetzt.
Zum 31. März 2019 hat Infineon daher unter Würdigung des Zwischenberichts des gerichtlich
bestellten Sachverständigen Rückstellungen im Zusammenhang mit Qimonda von insgesamt
€205 Millionen bilanziert. Darin sind im Wesentlichen Rückstellungen für den weiterhin
anhängigen Rechtsstreit um die angebliche wirtschaftliche Neugründung und Differenzhaftung
inklusive Verteidigungskosten enthalten. Zum 30. September 2018 beliefen sich die
Rückstellungen im Zusammenhang mit Qimonda auf €185 Millionen. Es gibt keine Sicherheit, dass die für Qimonda erfassten Rückstellungen ausreichen,
um allen Verpflichtungen nachzukommen, die sich im Zusammenhang mit der Insolvenz
von Qimonda, insbesondere mit den oben dargestellten Angelegenheiten, ergeben können.
Außerdem könnten möglicherweise Verpflichtungen und Risiken eintreten, die momentan
nicht als wahrscheinlich angesehen werden und daher nicht von den Rückstellungen erfasst
sind und insoweit eine Eventualverbindlichkeit darstellen. Sollten die in dem Rechtsstreit
aus wirtschaftlicher Neugründung und Differenzhaftung geltend gemachten Ansprüche
Bestand haben, könnten - über die gebildeten Rückstellungen hinaus -erhebliche finanzielle
Verpflichtungen für Infineon entstehen, welche einen negativen Einfluss auf das Geschäft
und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben könnten. SonstigesGegen Infineon laufen verschiedene andere Rechtsstreitigkeiten und Verfahren im Zusammenhang
mit der jetzigen oder früheren Geschäftstätigkeit. Diese können Produkte, Leistungen,
Patente, Umweltangelegenheiten und andere Sachverhalte betreffen. Infineon ist nach derzeitigem Kenntnisstand der Auffassung, dass aus dem Ausgang dieser
anderen Rechtsstreitigkeiten und Verfahren jeweils kein wesentlicher negativer Einfluss
auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu erwarten ist. Allerdings kann nicht
ausgeschlossen werden, dass dies in Zukunft anders bewertet werden muss und sich aus
der Neubewertung der anderen Rechtsstreitigkeiten und Verfahren eine wesentliche negative
Beeinflussung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, insbesondere zum Zeitpunkt
der Neubewertung, ergeben könnte. Darüber hinaus ist Infineon im Zusammenhang mit seiner jetzigen oder früheren Geschäftstätigkeit
vielfältigen rechtlichen Risiken ausgesetzt, die bisher nicht zu Rechtsstreitigkeiten
führten. Dazu zählen unter anderem Risiken aus Produkthaftungs-, Umwelt-, Kapitalmarkt-,
Antikorruptions-, Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie sonstigen Compliance-Vorschriften.
In diesem Zusammenhang könnte Infineon auch für Gesetzesverstöße einzelner Mitarbeiter
oder Dritter in Anspruch genommen werden. Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten für Rechtsstreitigkeiten und sonstige ungewisse RechtspositionenRückstellungen für Rechtsstreitigkeiten und sonstige ungewisse Rechtspositionen werden
gebildet, wenn es wahrscheinlich ist, dass eine Verpflichtung entstanden ist, und
der entsprechende Betrag zumindest annähernd geschätzt werden kann. Soweit Verpflichtungen
aus Rechtsstreitigkeiten und sonstigen ungewissen Rechtspositionen nicht überwiegend
wahrscheinlich sind oder nicht annähernd verlässlich geschätzt werden können, sind
diese als Eventualverbindlichkeiten zu qualifizieren. Sobald weitere Informationen verfügbar sind, wird eine mögliche Haftung erneut überprüft
und, wenn notwendig, werden die Schätzungen entsprechend angepasst. Die in Bezug auf
diese Vorgänge gebildeten Rückstellungen sind abhängig von künftigen neuen Entwicklungen
oder veränderten Umständen in jedem der Vorgänge, welche erhebliche negative Auswirkungen
auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben könnten. Eine vergleichsweise Erledigung oder negative gerichtliche Entscheidung in jeder der
oben beschriebenen Angelegenheiten könnte erhebliche finanzielle Verpflichtungen begründen
und andere negative Auswirkungen haben, was wiederum einen wesentlichen nachteiligen
Einfluss auf das Geschäft und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Infineon
haben kann. Unabhängig von der Richtigkeit der Vorwürfe und dem Erfolg der genannten
Klagen und anderen oben beschriebenen Angelegenheiten können erhebliche Kosten im
Zusammenhang mit der Verteidigung gegen diese Angelegenheiten entstehen. 10 Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und PersonenInfineon nimmt im laufenden Geschäftsbetrieb auch Transaktionen mit Gemeinschaftsunternehmen
und anderen verbundenen Unternehmen vor ("nahestehende Unternehmen"). Nahestehende
Personen sind Personen in Schlüsselpositionen des Unternehmens, namentlich Mitglieder
des Vorstands und des Aufsichtsrats und deren nahe Angehörige ("nahestehende Personen"). Nahestehende UnternehmenInfineon bezieht bestimmte Vorprodukte und Leistungen von und verkauft bestimmte Produkte
und Leistungen an nahestehende Unternehmen. Diese Käufe von und Verkäufe an nahestehende
Unternehmen erfolgen in der Regel zu fremdüblichen Bedingungen. Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegen beziehungsweise gegenüber nahestehenden
Unternehmen setzen sich zum 31. März 2019 und 30. September 2018 wie folgt zusammen: scroll
Die Umsätze und Leistungsverrechnungen mit beziehungsweise empfangene Lieferungen
und Leistungen von nahestehenden Unternehmen setzen sich in den drei und sechs Monaten
zum 31. März 2019 und 2018 wie folgt zusammen: scroll
scroll
Nahestehende PersonenZum 1. März 2019 wurden dem Vorstand 44.954 (virtuelle) Performance Shares mit einem
beizulegenden Zeitwert von €13,79 je Performance Share zugeteilt. Herr Dominik Asam hat mit Wirkung zum Ablauf des 31. März 2019 sein Amt als Vorstandsmitglied
der Infineon Technologies AG im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat niedergelegt und
das Unternehmen verlassen. Gemäß dem Dienstvertrag sind mit dem Ausscheiden von Herrn
Asam die Ansprüche aus dem Short Term Incentive (STI) für das Geschäftsjahr 2019 sowie
aus den noch laufenden Mid Term Incentive (MTI)- und Long Term Incentive (LTI)-Tranchen
verfallen. Mit Herrn Asam wurde für eine Laufzeit von 18 Monaten ein nachvertragliches
Wettbewerbsverbot vereinbart. Der infolge des Ausscheidens von Herrn Asam zu erfassende
Nettoertrag (inklusive erforderlicher Anpassung der Pensionsverpflichtung) beträgt
circa €1 Million. Darüber hinaus gab es in den drei und sechs Monaten zum 31. März 2019 und 2018 keine
Transaktionen zwischen Infineon und nahestehenden Personen, die über das jeweils bestehende
Dienst- oder Bestellungsverhältnis hinausgingen. Entsprechend dem Vorschlag des Präsidialausschusses hat der Aufsichtsrat in seiner
Sitzung am 13. März 2019 Herrn Dr. Sven Schneider zum neuen Finanzvorstand bestellt,
der sein Amt am 1. Mai 2019 angetreten hat. 11 Zusätzliche Angaben zu FinanzinstrumentenDie Einteilung der Finanzinstrumente in Kategorien sowie die jeweiligen Bewertungsverfahren
erfolgen erstmalig nach den Vorschriften unter IFRS 9 und werden im Anhang Nr. 1 erläutert.
Die wesentlichen Annahmen sind weitestgehend unverändert gegenüber dem 30. September
2018 und ausführlich im Anhang zum Konzernabschluss 2018 unter Nr. 2 dargestellt.
Ein detaillierter Überblick über Infineons Finanzinstrumente, die finanziellen Risikofaktoren
und das Management finanzieller Risiken ist im Anhang zum Konzernabschluss 2018 unter
Nr. 22 und Nr. 23 enthalten. Die folgende Tabelle stellt die Klassifizierungs- und Bewertungskategorien von finanziellen
Vermögenswerten nach IAS 39 und die Überleitung zu den neuen Klassifizierungs- und
Bewertungskategorien nach IFRS 9 sowie die jeweiligen Buchwerte zum 1. Oktober 2018
dar. scroll
Aus Änderungen in den Klassifizierungs- und Bewertungskategorien zum 1. Oktober 2018
ergab sich bei Infineon kein Umstellungseffekt. Die folgende Tabelle stellt die erfolgsneutralen Erstanwendungseffekte des neuen Wertminderungsmodells
zum 1. Oktober 2018 dar. scroll
Die mit dem beizulegenden Zeitwert bilanzierten Finanzinstrumente werden gemäß IFRS
13 den folgenden Fair-Value-Hierarchien zugeordnet. Die Zuordnung zu den verschiedenen
Levels erfolgt nach der Marktnähe der in die Fair-Value-Ermittlung einfließenden Bewertungsparameter:
Die Einteilung in die Levels zum 31. März 2019 und 30. September 2018 stellt sich
wie folgt dar: scroll
Zahlungsmitteläquivalente enthalten teilweise Investitionen in geldmarktnahe Fonds. Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte beziehungsweise Verbindlichkeiten enthalten
derivative Finanzinstrumente (einschließlich der Cash-Flow-Hedges). Deren beizulegender
Zeitwert wird mittels Diskontierung künftiger Zahlungsströme nach der Discounted-Cash-Flow-Methode
ermittelt. Als Bewertungsparameter werden, soweit möglich, die am Stichtag beobachtbaren
relevanten Marktdaten (wie Währungskurse oder Rohstoffpreise) verwendet, die von anerkannten
externen Quellen bezogen werden (Level 2). Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte enthalten Beteiligungen und Fondsanteile.
Soweit diese an einem aktiven Markt gehandelt werden, wird der beizulegende Zeitwert
auf Basis der aktuell notierten Preise ermittelt (Level 1). Für Beteiligungen, die
über keinen auf einem aktiven Markt notierten Marktpreis verfügen, werden bestehende
vertragliche Regelungen (auf Basis der extern beobachtbaren Dividendenpolitik) zur
Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts berücksichtigt (Level 3). Innerhalb der Levels haben - wie im Vorjahr - keine Umqualifizierungen stattgefunden. 12 SegmentberichterstattungSegmentdarstellungDas Geschäft von Infineon ist in die vier operativen Segmente Automotive, Industrial
Power Control, Power Management & Multimarket und Digital Security Solutions strukturiert. Die Sonstigen Geschäftsbereiche umfassen verbleibende Aktivitäten von veräußerten
Geschäften und andere Geschäftsaktivitäten. Darin enthalten sind seit dem Verkauf
des Mobilfunkgeschäfts Lieferungen an Intel Mobile Communications. Zudem enthalten
sie, seit dem Verkauf des größten Teils des Geschäfts für Hochfrequenz-Leistungskomponenten,
Lieferungen von LDMOS-Wafern und zugehörigen Komponenten an sowie Packaging- und Test-Dienstleistungen
für Cree, Inc. Konzernfunktionen und Eliminierungen dient der Eliminierung konzerninterner Umsatzerlöse
und Ergebnisse, soweit diese zwischen den Segmenten vorliegen. Segmentdatenscroll
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Die folgende Tabelle stellt die Überleitung vom Segmentergebnis auf das Ergebnis aus
fortgeführten Aktivitäten vor Steuern vom Einkommen und vom Ertrag dar: scroll
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Ab dem 1. Oktober 2018 werden Wertaufholungen/Wertminderungen auf Vermögenswerte grundsätzlich
im Segmentergebnis erfasst (ausgenommen Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwert).
Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst. In den drei Monaten zum 31. März 2019 entfallen von den "akquisitionsbedingten Abschreibungen
und sonstigen Aufwendungen" in Höhe von €24 Millionen €14 Millionen auf die Umsatzkosten
sowie €10 Millionen auf die Vertriebskosten und allgemeinen Verwaltungskosten. In den sechs Monaten zum 31. März 2019 entfallen von den "akquisitionsbedingten Abschreibungen
und sonstigen Aufwendungen" in Höhe von €53 Millionen €29 Millionen auf die Umsatzkosten,
€1 Million auf die Forschungs- und Entwicklungskosten sowie €23 Millionen auf die
Vertriebskosten und allgemeinen Verwaltungskosten. scroll
Neubiberg, 9. Mai 2019 Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen
für die Zwischenberichterstattung der verkürzte Konzernzwischenabschluss ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns
vermittelt und im Konzernzwischenlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des
Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und
Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr
beschrieben sind. Neubiberg, 9. Mai 2019 scroll
Bescheinigung nach prüferischer DurchsichtAn die Infineon Technologies AG, Neubiberg Wir haben den verkürzten Konzernzwischenabschluss - bestehend aus Konzern-Bilanz,
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Konzern-Kapitalflussrechnung,
Konzern-Eigenkapital-Veränderungsrechnung sowie ausgewählten erläuternden Anhangangaben
- und den Konzernzwischenlagebericht der Infineon Technologies AG, Neubiberg, für
den Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis 31. März 2019, die Bestandteile des Halbjahresfinanzberichts
nach § 115 WpHG sind, einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Die Aufstellung des
verkürzten Konzernzwischenabschlusses nach dem International Accounting Standard IAS
34 "Zwischenberichterstattung", wie er in der EU anzuwenden ist, und des Konzernzwischenlageberichts
nach den für Konzernzwischenlageberichte anwendbaren Vorschriften des WpHG liegt in
der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist
es, eine Bescheinigung zu dem verkürzten Konzernzwischenabschluss und dem Konzernzwischenlagebericht
auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht abzugeben. Wir haben die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernzwischenabschlusses und
des Konzernzwischenlageberichts unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen
vorgenommen. Danach ist die prüferische Durchsicht so zu planen und durchzuführen,
dass wir bei kritischer Würdigung mit einer gewissen Sicherheit ausschließen können,
dass der verkürzte Konzernzwischenabschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung
mit IAS 34 "Zwischenberichterstattung", wie er in der EU anzuwenden ist, und der Konzernzwischenlagebericht
in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den für Konzernzwischenlageberichte
anwendbaren Vorschriften des WpHG aufgestellt worden sind. Eine prüferische Durchsicht
beschränkt sich in erster Linie auf Befragungen von Mitarbeitern der Gesellschaft
und auf analytische Beurteilungen und bietet deshalb nicht die durch eine Abschlussprüfung
erreichbare Sicherheit. Da wir auftragsgemäß keine Abschlussprüfung vorgenommen haben,
können wir einen Bestätigungsvermerk nicht erteilen. Auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht sind uns keine Sachverhalte bekannt
geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass der verkürzte Konzernzwischenabschluss
in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit IAS 34 "Zwischenberichterstattung",
wie er in der EU anzuwenden ist, oder dass der Konzernzwischenlagebericht in wesentlichen
Belangen nicht in Übereinstimmung mit den für Konzernzwischenlageberichte anwendbaren
Vorschriften des WpHG aufgestellt worden ist. München, den 9. Mai 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft scroll
ZusatzinformationenVorausschauDieser Halbjahresfinanzbericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen über das
Geschäft, die finanzielle Entwicklung und die Erträge des Infineon-Konzerns. Diesen Aussagen liegen Annahmen und Prognosen zugrunde, die auf gegenwärtig verfügbaren
Informationen und aktuellen Einschätzungen beruhen. Sie sind mit einer Vielzahl von
Unsicherheiten und Risiken behaftet. Der tatsächliche Geschäftsverlauf kann daher
wesentlich von der erwarteten Entwicklung abweichen. Infineon übernimmt über die gesetzlichen Anforderungen hinaus keine Verpflichtung,
in die Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren. Finanzterminescroll
Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts zum 31. März 2019: 10. Mai 2019 KontaktadresseInfineon Technologies AG Investor Relations Am Campeon 1-15 85579 Neubiberg bei München, Deutschland Telefon: +49 89 234-26655 Fax: +49 89 234-9552987 E-Mail: investor.relations@infineon.com Besuchen Sie http://www.infineon.com/investor für eine elektronische Version des Halbjahresfinanzberichts
und für weitere Informationen. HERAUSGEGEBEN VON DER INFINEON TECHNOLOGIES AGAm Campeon 1- 15, 85579 Neubiberg bei München (Deutschland) |
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